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30 Organisationen fordern: „Gute Bildung für alle Menschen!“

Breites Bündnis macht sich für mehr Geld in der Bildung stark

Berlin, 19.10.2017 – Mit Blick auf die jetzt beginnenden Koalitionsverhandlungen appelliert ein großes Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen und Gewerkschaften an CDU/CSU, FDP und Grüne, mehr Geld für die Bildung bereit zu stellen. „Deutschland braucht mehr und bessere Bildung für alle Menschen. So soll das Menschenrecht auf Bildung mit Leben gefüllt werden. Der Bund muss künftig zusätzliche Mittel in die Bildung investieren. Er soll Bildungsprojekte der Länder und Kommunen dauerhaft unterstützen. Dafür muss das Kooperationsverbot in der Bildung endlich komplett gestrichen werden“, betonen die 30 Bündnispartner am Donnerstag in Berlin. „Geld ist genug da: Die öffentlichen Ausgaben für Bildung verharren bei 4,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Der OECD-Schnitt liegt bei 5,2 Prozent. Würde die Bundesrepublik so viel Geld für Bildung ausgeben wie die Staaten im OECD-Durchschnitt, stünden jährlich gut 26 Milliarden Euro mehr zur Verfügung.“

Offensive für den Ausbau des Bildungswesens

„Deutschland braucht in dieser Legislaturperiode eine Offensive für den qualitativen und quantitativen Ausbau des Bildungswesens – von der Kita über alle Schulen und Hochschulen bis zur Weiterbildung – im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung. Nur so ist gesellschaftlicher Fortschritt möglich“, unterstreichen die Organisationen. Dabei müsse die künftige Regierung auch international ihrer Verantwortung gerecht werden, indem sie den deutschen Beitrag zur Förderung von guter Bildung weltweit steigert und mehr für die globale Bildung tut.

Als dringende Aufgaben in Deutschland benennen die Bündnispartner den qualitativen und quantitativen Ausbau der Ganztagsangebote, ein Sanierungs- und Neubauprogramm für Schulen und Hochschulen – auch mit Blick auf Bildung in einer digitalisierten Welt -, ein Kita-Qualitätsgesetz sowie die Entwicklung eines inklusiven Bildungswesens. Für das Lernen aller Menschen Barrieren abzubauen und deren gesellschaftliche Teilhabe aktiv zu fördern, ist laut UN-Kinderrechts- und Behindertenkonvention Auftrag der politisch Verantwortlichen. Zudem sei die Weiterbildung, insbesondere in der Grundbildung und der digitalen Medienkompetenz, deutlich auszubauen. Außerschulische Bildungs- und Lernorte müssten stärker gefördert und mehr mit Schule verzahnt werden. Die Unterstützungsangebote für geflüchtete und asylsuchende Kinder, Jugendliche und Erwachsene seien zu erweitern und zu verbessern. „Gute Angebote und gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind dabei zwei Seiten einer Medaille“, sagen die Bündnispartner. „Bildung und Lernen brauchen mehr Zeit und Raum.“

Gute Bildung ist ein Eckpfeiler der Demokratie

„Gute Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Menschen oder dem Wohnort abhängig sein. Für ein hochwertiges, flächendeckendes und soziales Bildungsangebot müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen. Das Grundgesetz verlange bundesweit eine gleichwertige Ausstattung der Bildungseinrichtungen. Gute Bildung ist ein Eckpfeiler der Demokratie. Sie ist Voraussetzung für eine plurale, freiheitliche Gesellschaft, die gerade jetzt gestärkt werden muss“, heben die Organisationen hervor. Bildung ermögliche den Menschen Teilhabe an der Gesellschaft, sie eröffne berufliche und persönliche Perspektiven.

Die Bündnispartner werten den wachsenden Personalmangel im Bildungsbereich als „gesamtgesellschaftliches Alarmsignal“. Er beeinträchtige zunehmend Quantität und Qualität der Angebote. Deshalb müssten die Attraktivität pädagogischer Berufe verbessert und die Ausbildungskapazitäten erhöht werden. Zudem seien die selbstständigen Lehrkräfte sowohl in der Weiterbildung als auch an der Hochschule sozial besser abzusichern sowie das Befristungsunwesen an Unis und Fachhochschulen einzudämmen. „In Bildung und Wissenschaft müssen Dauerstellen für Daueraufgaben geschaffen werden. Außerdem benötigen zusätzliche Aufgaben zusätzliches Personal. Denn: Alles beginnt mit guter Bildung!“, sagen die Organisationen.

Info: Diese Pressemitteilung wird von den folgenden 30 zivilgesellschaftlichen Organisationen und Gewerkschaften getragen:

Alevitische Gemeinde Deutschland e.V.
Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik
Attac Deutschland
Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi)
Bundesschülerkonferenz
Bundesverband der Träger Beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V. (BBB)
Bundesverband deutscher Schullandheime e.V.
Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte
Der Paritätische Gesamtverband
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Deutscher Volkshochschul-Verband e.V.
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
DIDF – Föderation Demokratischer Arbeitervereine e.V.
Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
freier zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) e.V.
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
Grundschulverband e.V. (GSV)
Internationaler Bund (IB)
Mach meinen Kumpel nicht an!
NaturFreunde Deutschlands e.V.
OWUS Dachverband e.V.
Oxfam Deutschland e.V.
Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V.
SoVD Sozialverband Deutschland
Sozialverband VdK Deutschland e.V.
Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)
WUS World University Service
Zukunftsforum Familie e.V.

Die Daten der öffentlichen Ausgaben für Bildung in Deutschland sind der aktuellen OECD-Studie „Bildung auf einen Blick 2017“ entnommen.

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Armut verhindern, Familien unterstützen!

Berlin, 17.10.2017 – Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Armut fordert das ZFF – auch mit Blick auf den Beginn der Sondierungsgespräche – eine sozial gerechte Familienpolitik. Hierzu gehören u.a. eine ausreichende Bildungsinfrastruktur, die Schaffung guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit und ein monetäre Familienförderung, die das heutige System vom Kopf auf die Füße stellt.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Gute Politik für Familien muss Armut von Kindern, Jugendlichen und Familien verhindern, denn Armut bedeutet ein Mangel an Ressourcen und Lebensperspektiven. Die Folgen sind gravierend: Die Kinder und Jugendlichen haben keinen gleichberechtigten Zugang zu Bildung und können damit nicht chancengerecht in unsere Gesellschaft hineinwachsen. Sie können nicht teilhaben am normalen Leben ihrer Altersgenossen und erfahren häufig schon in jungen Jahren Diskriminierung und Ausgrenzung. Viele arme Eltern sind erschöpft, denn sie versuchen mit aller Kraft, dass ihre Kinder möglichst wenig unter ihrer Geldnot leiden. Familien müssen daher mit Investition in eine gute und ausreichende Infrastruktur vor Ort und der Schaffung von guter und existenzsichernder Arbeit für die Eltern unterstützt werden. Darüber hinaus braucht es dringend eine Reform der monetären Familienleistungen, die das heutige System vom Kopf auf die Füße stellt. Das ZFF fordert hierzu seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Die Bekämpfung der Kinder- und Familienarmut ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Das ZFF appelliert daher an die Parteien, die morgen erstmals zu Sondierungsgesprächen zusammen kommen, sich für die Schaffung einer sozial gerechten Familienpolitik einzusetzen, die Armut verhindert und Familien unterstützt!“

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Über 30 Organisationen: Bündnis „Reichtum Umverteilen“ fordert in offenem Brief steuerpolitischen Kurswechsel

Berlin, 24.10.2017 – Anlässlich der ersten Sondierungsrunde CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zu den Themen „Haushalt, Finanzen und Steuern“ fordert ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen eine stärkere Besteuerung sehr hoher Einkommen, Vermögen und Erbschaften, um die soziale Handlungsfähigkeit des Staates auch in Zukunft sicherzustellen. Eine Neuausrichtung der Steuer- und Finanzpolitik sei zur solidarischen Finanzierung des Gemeinwesens und der Einhaltung sozialstaatlicher Verpflichtungen unumgänglich, heißt es in einem offenen Brief des Bündnisses „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“ an die Parteivorsitzenden.

Die über 30 Bündnisorganisationen schlagen ein Bündel an Maßnahmen vor, um die Steuereinnahmen zu erhöhen und damit den Handlungsspielraum des Staates zu erweitern: „Was wir dringend benötigen ist eine Vermögensteuer und eine Reform der Erbschaftsteuer, die diesen Namen verdient. Sehr hohe Einkommen müssen wieder stärker besteuert und Kapitalerträge dürfen nicht privilegiert werden. Zudem müssen Steuerbetrug schärfer bekämpft und Steuerschlupflöcher geschlossen werden“, heißt es.

Dringenden Investitionsbedarf sehen die Bündnispartner in der Infrastruktur, der Bildung von der Kita bis zur Weiterbildung, dem Gesundheitswesen und der Pflege sowie der Kultur, Jugend und im Sport, aber auch in der Arbeitsmarktintegration und der Armutsbekämpfung. Die Rechte der Beschäftigten müssten gestärkt, bezahlbare Wohnungen geschaffen, eine nachhaltige und preiswerte Energieversorgung gesichert sowie die soziale Absicherungen aller Menschen in Deutschland gewährleistet werden, fordert das Bündnis.

Unabhängig von den sozialpolitischen Vorstellungen der verhandelnden Parteien im Detail, sei der Gradmesser für die Zukunft dieses Sozialstaates die Steuer- und Haushaltspolitik. „Die soziale Handlungsfähigkeit des Staates entscheidet sich letztlich auf der Einnahmenseite. Wenn der Staat seinen sozialstaatlichen Verpflichtungen nachkommen soll und insbesondere in vielen Kommunen nicht weiter auf Verschleiß fahren will, braucht es zusätzliche Einnahmen“, so das Bündnis.

Dem parteipolitisch unabhängigen Bündnis "Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!" gehören auf Bundesebene 33 Organisationen an: Von Gewerkschaften wie ver.di und GEW über den Deutschen Mieterbund und Sozialverbände wie Arbeiterwohlfahrt (AWO), Paritätischer Wohlfahrtsverband und Volkssolidarität bis zu Attac und Oxfam Deutschland, der Katholischen Arbeitnehmerbewegung, Migrantenverbänden, Jugend- und Studierendenorganisationen, den Naturfreunden Deutschlands, dem BUND und dem Zukunftsforum Familie e.V..

Mehr Informationen und Zitate aller Bündnispartner finden Sie unter: https://www.reichtum-umverteilen.de/presse

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ZFF-Info 17/2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Orientieren sich die Angebote der örtlichen Infrastruktur an den typischen Alltagsabläufen und Zeitbedarfen von Familien, zahlt sich das für Familien aus – und lohnt sich auch gesamtfiskalisch. Das zeigt eine neue Studie im Auftrag des BMFSFJ.

In ihrer Studie „Kosten und Nutzen lokaler Familienzeitpolitik“ sind das Institut der deutschen Wirtschaft Köln und das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universität Köln der Frage nachgegangen, welche Akteure an Wohnorten von Familien dazu beitragen können, dass den Zeitbedürfnissen von Familien Rechnung getragen wird. Für die Studie wurden mehr als 1.200 Mütter und Väter mit Kindern unter 15 Jahren befragt.

Hierzu erklärt Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Die Studie zeigt: Für Familien lohnt es sich, wenn ihre Zeitbedürfnisse vor Ort berücksichtigt werden. Sie gewinnen Zeit für den Beruf und die Familie. Damit sich Zeitpolitik nicht nur für die Gesellschaft lohnt, sondern auch für die Kommunen rechnet, wird sich das Bundesfamilienministerium für eine lokale Familienzeitpolitik mit finanzieller Unterstützung für die Kommunen stark machen.“

Die Studie zeigt erstens, dass Eltern pro Woche rund sieben Stunden mehr arbeiten würden, wenn zum Beispiel die Betreuungszeiten ihrer Kinder statt bis mittags bis abends gesichert wären. Mehr als dreieinhalb Stunden gewonnene Zeit würde im Schnitt der Familie zu Gute kommen. Das zweite wichtige Ergebnis der Studie ist, dass sich die Investitionen in Familienzeitpolitik durch Steuermehreinnahmen mehr als rechnen. Problematisch ist drittens jedoch, dass die Kosten der lokalen Familienzeitpolitik vor allem bei den Kommunen anfallen, während die Steuermehreinnahmen zum großen Teil bei Bund und Ländern eingehen. Daher rechne sich die Investition zwar für die Gesellschaft, aber nicht für die Kommunen. Die Autoren empfehlen eine stärkere Beteiligung von Bund und Ländern bei der Etablierung lokaler Familienzeitpolitik.

Für die Studie haben die Autoren eine Reihe typischer Ansatzpunkte in den Blick genommen, die Familien zeitlich entlasten können: die Ausweitung von Betreuungszeiten in Kitas, Kindergärten und Ganztagsschulen, eine Koordinierung von Betreuungsangeboten zu Randzeiten, die Sicherung von Schulwegen, der Ausbau des ÖPNV-Angebots zu typischen Arbeitszeiten sowie eine Flexibilisierung von Arbeitszeit und -ort. Die Berechnungen zeigen, in allen Fällen gewinnen Familien Zeit und der Staat höhere Einnahmen, die die Kosten mehr als decken.

Eine Kurzfassung der Studie ist auf www.bmfsfj.de nachzulesen, die Langfassung findet sich auf https://www.iwkoeln.de/familienzeitpolitik.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.10.2017

„Vor einem guten Jahr noch ging man im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) davon aus, dass rein rechnerisch pro anerkanntem syrischen Flüchtling etwa ein Familienangehöriger nachziehen würde. Die tatsächliche Entwicklung der letzten Jahre zeigt jedoch, dass der sogenannte Nachzugsfaktor eher bei 0,5 als bei 1 anzusetzen ist. Der Umfang des Familiennachzugs zu Flüchtlingen ist mithin viel geringer als ursprünglich angenommen – das ist eine wichtige Information angesichts der schäbigen Versuche der sich christlich nennenden Unionsparteien, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten weiter auszusetzen“, erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur aktuellen Debatte über den zu erwartenden Familiennachzug zu syrischen und irakischen Schutzsuchenden.

Jelpke weiter: „Die Rechnung ist relativ einfach: Im Zeitraum 2015 bis Mitte 2017 haben etwa 360.000 syrische und irakische Asylsuchende einen Asyl- oder Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten, der zum Familiennachzug berechtigt. Im gleichen Zeitraum wurden jedoch nur gut 100.000 Visa für den Familiennachzug zu diesen Schutzberechtigten erteilt bzw. warten derzeit noch etwa 70.000 Familienangehörige darauf, ein entsprechendes Visum beantragen zu können. Daraus ergibt sich ein rechnerischer ‚Nachzugsfaktor‘ von 0,5 – im BAMF wurde dieser zuvor auf 0,9 bis 1,2 geschätzt. Der Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen ist damit nur etwa halb so groß wie vom BAMF vermutet.

Viel zu häufig wird mit unhaltbaren Prognosen schlechte Politik gemacht. Zur Rechtfertigung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten hatte der Bundesinnenminister beispielsweise von einer Verdopplung oder gar Verdreifachung der Flüchtlingszahlen durch den Familiennachzug gesprochen. Die AfD warnte zuletzt im Wahlkampf sogar vor angeblich ‚zwei Millionen Migranten ab 2018‘ infolge des Familiennachzugs zu Flüchtlingen. Sekundiert wird solche Hetze durch Falschdarstellungen in Medien wie der Bild-Zeitung, die im Oktober 2015 von bis zu 7,4 Millionen Asylberechtigten infolge des Familiennachzugs fabuliert hatte. Diese grotesk falschen Zahlen setzen sich dann leider in vielen Köpfen fest.

Unabhängig von den konkreten Zahlen gilt: Das Recht auf Familienleben muss uneingeschränkt gelten. Es ist ein Menschenrecht, das keiner zahlenmäßigen Beschränkung unterworfen werden darf. Die dauerhafte Aussetzung des Familiennachzugs zu schutzbedürftigen Flüchtlingen wäre eindeutig verfassungswidrig und ein Verstoß gegen die Menschenrechte.“

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE vom 11.10.2017

Unter den 20 wichtigsten Herkunftsländern sind im Jahr 2016 insgesamt 46.455 Visa zum Ehegattennachzug erteilt worden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13600) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13324) schreibt, seien in dieser Zahl auch Visa zum Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen enthalten.

Die Abgeordneten hatten unter anderem die Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EugH) vom 9. Juli 2015 thematisiert. Das Gericht hatte entschieden, dass die im Jahr 2007 ins deutschen Aufenthaltsrecht eingeführte Regelung, die den Nachweis bestimmter Deutschkenntnisse bereits im Ausland als Bedingung des Ehegattennachzugs vorsieht, wegen einer fehlenden Härtefallregelung im Einzelfall gegen EU-Recht verstößt. Eine solche Härtefallregelung wurde Mitte 2015 im Aufenthaltsgesetz verankert.

Die Fragesteller stellen die Verhältnismäßigkeit, Erforderlichkeit und Geeignetheit der deutschen Regelung "grundsätzlich in Frage". Mehr als 12.000 Ehegatten im Jahr werde der Nachzug zu ihren Ehegatten in Deutschland (zunächst) verweigert, weil sie den Deutsch-Test im Ausland nicht bestehen. Der deutsche Sprachtest sei "strenger als die vom EuGH verworfene niederländische Regelung, weil das Sprachniveau A1 nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich nachgewiesen werden muss, was für viele Betroffene eine hohe Hürde darstellt", betonen die Linken-Abgeordneten.

Die Bundesregierung beziffert in ihrer Antwort die Zahl der "Start Deutsch 1-Prüfungen" im Rahmen des Ehegattennachzugs weltweit für 2016 auf insgesamt 37.840 wovon 25.874 bestanden worden seien. Die Bestehensquote liege somit bei 68 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 540 vom 09.10.2017

Mehr als drei Millionen Erwerbstätige in Deutschland haben zusätzlich zu ihrer Hauptbeschäftigung einen Nebenjob. Oft sind Mehrfachbeschäftigte in ihrer Hauptbeschäftigung in Teilzeit tätig. Häufiger als bei den Einfachbeschäftigten sind unter den Nebenjobbern Frauen, ausländische Staatsangehörige und Personen mittleren Alters vertreten. Meistens wird eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit einem Minijob kombiniert. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Die Hauptbeschäftigungen von Mehrfachbeschäftigten sind meistens weniger gut bezahlt als die Beschäftigungsverhältnisse von Personen ohne Nebenjob. Der Einkommensunterschied liegt bei rund 570 Euro pro Monat. Zu einem kleinen Teil lässt sich diese Differenz durch eine geringere Wochenstundenzahl bei den Beschäftigungsverhältnissen erklären. Ein weiterer Faktor sei jedoch, dass es sich bei der Hauptbeschäftigung von Mehrfachbeschäftigten oft um Berufe handelt, in denen weniger verdient wird, erklären die Studienautoren Sabine Klinger und Enzo Weber. So haben Mehrfachbeschäftigte beispielsweise häufig Berufe in den Bereichen Verwaltung und Büro oder Gesundheits- und Sozialwesen. Dabei übt ein Drittel im Haupt- und Nebenjob denselben Beruf aus.

Seit 2003 hat sich die Anzahl der Mehrfachbeschäftigten mehr als verdoppelt. Begünstigt wurde dies durch die sehr gute Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes, die über viele Jahre hinweg schwache Lohnentwicklung sowie die starke Zunahme der Teilzeitbeschäftigung, so die Studie. Einen wesentlichen Impuls setzten zudem gesetzliche Änderungen, die geringfügige Beschäftigungen für die Arbeitnehmer von Steuern und Sozialabgaben freistellen.

Diese Bevorzugung geringfügiger Zweitbeschäftigungen sehen Klinger und Weber kritisch. Eine Ausweitung der Erwerbstätigkeit durch Anreize zu belohnen sei zwar mit Blick auf die finanzielle Situation der Arbeitnehmer wie auch mit Blick auf Fachkräfteengpässe grundsätzlich richtig. Zudem sei gerade für Geringverdiener, die überdurchschnittlich häufig Nebenjobs ausüben, die Abgabenbelastung in Deutschland im internationalen Vergleich recht hoch. „Die Begünstigung einer zweiten Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ist aber nicht das richtige Instrument, um hier gegenzusteuern. Erstens profitieren von der Regelung auch viele Gutverdiener. Zweitens leisten kleine Nebenjobs gerade für die Personen, für die es besonders wichtig wäre, kaum einen Beitrag für eine nachhaltige berufliche Entwicklung und Alterssicherung“, argumentieren Klinger und Weber. Sinnvoller sei es, die Arbeit in der Hauptbeschäftigung zu stärken, beispielsweise durch eine Entlastung niedriger Verdienste bei den Sozialabgaben.

Die IAB-Studie können Sie hier abrufen.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit vom 17.10.2017

Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat schaffen Voraussetzungen für gute Arbeit. Denn in mitbestimmten Unternehmen hat die Personalpolitik einen höheren Stellenwert. Das zeigen Ergebnisse aus einem von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Forschungsprojekt am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB).*

Ob es nur irgendein Job, dauernde Quälerei oder gute Arbeit ist, hängt maßgeblich von der Personalpolitik des Arbeitgebers ab. Werden die Belange der Beschäftigten im Vorstand ernst genommen? Wird Nachwuchs ausgebildet und haben auch ältere Arbeitnehmer noch Perspektiven? Kommen bei der Besetzung von Chefposten auch Frauen zum Zug? All dies ist nicht nur wichtig, wenn es um Innovationskraft, internen Wissenstransfer oder die Bewältigung demografischer Herausforderungen geht. Auch für die Arbeitsbedingungen ist entscheidend, ob Unternehmen Energie in die Personalentwicklung stecken, so Dr. Robert Scholz vom Wissenschaftszentrum Berlin (WZB). Und natürlich spielt die Personalstrategie auch in Umbruchsituationen, also etwa bei Fusionen von Unternehmen, eine herausragende Rolle.

Was den Forscher besonders interessiert, ist die Frage, wie die Mitbestimmung der Arbeitnehmer auf die Personalstrategie wirkt. Daher hat er den Grad der Unternehmensmitbestimmung, gemessen durch den Mitbestimmungsindex MB-ix, ins Verhältnis zu verschiedenen Unternehmenskennzahlen gesetzt. Sein Datensatz enthält Informationen zu insgesamt 262 börsennotierten Unternehmen für die Jahre 2006 bis 2013. Es zeigt sich:

  • Einen Extra-Vorstandsposten für Personalangelegenheiten haben die großen mitbestimmten Unternehmen so gut wie immer. Von zehn Unternehmen ohne Mitbestimmung haben dagegen acht kein eigenständiges Personalressort.
  • Mitbestimmte Unternehmen hatten in den vergangenen Jahren eine Ausbildungsquote – Anteil der Azubis an allen Beschäftigten in Deutschland – von etwa 4,5 Prozent. Ohne Mitbestimmung lag der Wert nur bei 3,6 Prozent. Dieses Ergebnis ist nach Scholz‘ Analyse im Übrigen nicht darauf zurückzuführen, dass mitbestimmte Unternehmen in anderen Branchen tätig oder im Schnitt größer sind als andere. Solche Faktoren haben dem Forscher zufolge keinen messbaren Einfluss auf die Ausbildungsquote.
  • Mitbestimmte Unternehmen beschäftigen mehr Ältere. Der durchschnittliche Arbeitnehmer ist hier 43 Jahre alt, in Firmen ohne Mitbestimmung dagegen drei Jahre jünger. Dies sei keineswegs als Anzeichen für "Überalterung" zu interpretieren, betont der Wissenschaftler. Schließlich stünden den älteren Belegschaften die höheren Ausbildungsquoten gegenüber.
  • Wenn Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat vertreten sind, gibt es häufiger Frauen im Vorstand. Das gilt, obwohl der Frauenanteil in den Belegschaften mitbestimmter Unternehmen unterdurchschnittlich ist.

"Ein Unternehmen sorgt für gute Arbeit, wenn es für die Gestaltung von Arbeitsbedingungen angemessene Ressourcen zur Verfügung stellt und eine grundlegend höhere Diversität hinsichtlich der Geschlechter und der Altersproportionen gewährleistet", resümiert Scholz. Offenbar ist Mitbestimmung eine wichtige Voraussetzung dafür.

*Robert Scholz: Der MB-ix und ‚Gute Arbeit‘ – Was wir messen können, Wirkungen der Mitbestimmung auf Personalstruktur und Arbeitsbedingungen (pdf), MBF-Report Nr. 32. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_mbf_report_2017_32.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 11.10.2017

Ob ein Kind eine gute oder schlechte Kita besucht, hängt nicht nur davon ab, in welchem Bundesland es betreut wird, sondern sogar in welchem Kreis. Es ist also der Wohnort, der innerhalb Deutschlands über die Bildungschancen von Kindern entscheidet – das zeigt unser Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme. Zusätzlich droht eine weitere Verschärfung des Fachkräftemangels in Kitas.

Die Qualität der Kitas in Deutschland steigt. Wie gut eine Kita ist, zeigt zum Beispiel der Personalschlüssel, der sich in den letzten Jahren positiv entwickelt hat. Während am 1. März 2012 eine Fachkraft rein rechnerisch noch 4,8 Krippenkinder betreut hat, waren es im März 2016 nur noch 4,3 Kinder. In Kindergartengruppen verbesserte sich der Personalschlüssel von 9,8 auf 9,2 Kinder pro Fachkraft.

Dennoch gibt es in Deutschlands Kitas vor allem wegen der regionalen Unterschiede noch Nachholbedarf. Schon im Nachbarort kann die Kita-Qualität erheblich besser oder schlechter sein – das zeigt unser Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme. Denn erstmals haben wir auch die Kita-Personalschlüssel der 402 Kreise und kreisfreien Städte ausgewertet. Die Unterschiede innerhalb der Bundesländer sind enorm. In Bayern liegt der Personalschlüssel in Krippengruppen mancherorts bei 1 zu 2,7, andernorts bei 1 zu 5,0. Eine landesweit relativ einheitliche – wenngleich ungünstige – Betreuungsrelation bei den unter Dreijährigen erreicht Sachsen. Besser steht dagegen das Saarland da: Auch hier gibt es kaum Unterschiede zwischen den Kreisen – allerdings bei einer deutlich besseren Betreuungsrelation. In Kindergartengruppen unterscheiden sich die Personalschlüssel ebenfalls zwischen den Kreisen in Deutschland erheblich. Während in einigen Kreisen Baden-Württembergs eine Fachkraft 6,1 Kinder betreut, sind es in Mecklenburg-Vorpommern teilweise bis zu 14,3 Kinder. Auch die Gefälle innerhalb der einzelnen Bundesländer sind enorm. In Hessen kümmert sich je nach Kreis eine Fachkraft um 7,6 bis zu 11,9 Kinder. In Sachsen geht es deutlich einheitlicher zu: Dort betreut eine Fachkraft mindestens 12,9 und maximal 14,0 Kinder. Unser Vorstand Jörg Dräger sieht die große Spannweite innerhalb der Bundesländer kritisch: „Die Bildungschancen von Kindern hängen heute erheblich von ihrem Wohnort ab. Wir brauchen verlässliche Kita-Qualität in ganz Deutschland."

Auch wenn die Kita-Qualität bundesweit steigt, sind die Unterschiede zwischen den Bundesländern nach wie vor gravierend. In westdeutschen Krippengruppen kümmert sich eine Fachkraft um deutlich weniger Kinder (1 zu 3,6) als in ostdeutschen (1 zu 6,0). Allerdings besucht im Osten gut die Hälfte der unter Dreijährigen eine Kita, während es im Westen lediglich 28 Prozent sind.

Bundesweit sind fast alle Kinder ab dem dritten Lebensjahr in Kindertagesbetreuung. Im Westen kommen dabei 8,5, im Osten 12,2 Kinder auf eine Fachkraft. Damit überall die Qualität der Kitas sichergestellt werden kann, empfehlen wir einen einheitlichen Personalschlüssel von 1 zu 3,0 in Krippengruppen und 1 zu 7,5 in Kindergartengruppen. Der Ländervergleich zeigt: Baden-Württemberg erreicht diese Werte bereits jetzt schon – bundesweite Schlusslichter sind dagegen Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen.

„Bund und Länder müssen einheitliche Qualitätsstandards umsetzen", fordert Dräger. Für einen kindgerechten Personalschlüssel müssen die Bundesländer unseren Berechnungen nach zusätzlich 107.200 vollzeitbeschäftigte Fachkräfte einstellen und weitere 4,9 Milliarden Euro jährlich bereitstellen. Der hohe Bedarf kommt auch zustande, weil die Geburtenzahlen wieder steigen und mehr Kinder aus anderen Ländern einwandern. Ohne attraktivere Rahmenbedingungen für das Kita-Personal wird es allerdings schwer, dem steigenden Fachkräftebedarf nachzukommen. Der Ausbau in Qualität und Quantität erfordert einen Kraftakt von Bund, Ländern, Kommunen und auch Eltern. Deshalb rät Dräger davon ab, kurzfristig auf die Elternbeiträge zu verzichten: „Erst wenn die Qualität stimmt und genügend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen, können wir die Beitragsfreiheit angehen!" Trotzdem darf es nicht dazu kommen, dass manche Kinder die Kita nicht besuchen können, weil sich ihre Eltern die Gebühren nicht leisten können. Deshalb sollten Kita-Beiträge einkommensabhängig gestaffelt und Familien mit besonders niedrigen Einkommen komplett entlastet werden.

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 04.10.2017

DIW-Forscherinnen untersuchen erstmals für einen längeren Zeitraum, wie sich die Kita-Ausgaben in Deutschland entwickelt haben – Starke Ausgabenanstiege vor allem für Kita-Nutzung unter drei Jahre alter Kinder – Verbesserung der Qualität sollte Priorität vor Beitragsbefreiung für alle haben

Eltern, deren Kinder eine Kindertageseinrichtung besuchen, mussten dafür in den vergangenen Jahren im Durchschnitt immer tiefer in die Tasche greifen. Gaben sie im Jahr 2005 für ihre unter drei Jahre alten Kinder noch monatlich 98 Euro aus, waren es zehn Jahre später schon 171 Euro – jeweils berechnet in Preisen des Jahres 2010, um die allgemeine Inflation auszuklammern. Die Betreuung von Kindern im Kindergartenalter, also ab drei Jahren, kostete im Jahr 1996 im Durchschnitt 71 Euro monatlich und im Jahr 2015 98 Euro. Gleichzeitig wurden immer mehr Haushalte vollständig von Beiträgen befreit – insbesondere im Kindergartenbereich. Allerdings müssen armutsgefährdete Haushalte, sofern sie für die Kita zahlen, mit rund acht Prozent nahezu den gleichen Anteil ihres Einkommens aufbringen wie andere Haushalte. Das sind zentrale Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), für die die Bildungsökonomin C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie, gemeinsam mit Sophia Schmitz und Juliane Stahl die Entwicklung der Kita-Ausgaben erstmals für einen längeren Zeitraum untersucht hat. Datengrundlage sind das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) im DIW Berlin und die Spezialstudie Familien in Deutschland (FiD).

Weitere Informationen: Studie im DIW Wochenbericht 41/2017

Quelle: Pressemiteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung vom 11.10.2017, gekürzt

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Eines der größten Armutsrisiken ist es, eine Frau zu sein. Als Mitglied der Nationalen Armutskonferenz (nak) möchte die AWO dies nicht länger stillschweigend hinnehmen. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die Hälfte unserer Bevölkerung hat schlechtere Chancen, sich selbst zu verwirklichen und auf eigenen Beinen zu stehen. Um das zu ändern, muss erstens der sogenannte Gender-Pay-Gap geschlossen werden. Das bedeutet den gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit und auch mehr Vollzeitjobs für Frauen. Zweitens fordern wir, dass Berufe, in denen vorwiegend Frauen tätig sind, wie im Sozial- bzw. Gesundheitswesen, dringend gesellschaftlich wie finanziell besser gestellt werden. Und drittens darf die Verantwortung zu tragen, für ein Kind oder einen zu pflegenden Angehörigen, nicht länger ein Armutsrisiko bedeuten.“

Die AWO hat maßgeblich an der Broschüre der Nationalen Armutskonferenz „Armutsrisiko Geschlecht. Armutslagen von Frauen in Deutschland“ mitgewirkt. Diese wird anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Armut vorgestellt.

Fakt ist, Frauen sind von einem höheren Armutsrisiko betroffen als Männer. Das gilt bereits für junge Frauen, trifft aber die Frauen umso härter je älter sie sind. Die Ursachen dafür sind vielfältig. So zum Beispiel leisten sie über die Hälfte mehr unentgeltliche Sorgearbeit (plus 52,4 Prozent), d.h. sie kümmern sich um Haushalt, Kinder und pflegebedürftige Angehörige. Wollen sie nach einer Betreuungs- oder Pflegezeit wieder in ihren Beruf einsteigen, sind ihre Chancen auf Wiedereinstieg schlecht. Frauen müssen häufiger in prekären Beschäftigungsverhältnissen tätig sein. Daraus resultieren deutlich geringere Renten und damit ein deutlich erhöhtes Risiko von Altersarmut betroffen zu sein. Besonders armutsgefährdet sind alleinerziehende Frauen. Fast die Hälfte (44 Prozent) von ihnen ist von Armut betroffen.

Die nak-Broschüre „Armutsrisiko Geschlecht. Armutslagen von Frauen in Deutschland“ fasst die verschiedenen Aspekte der Armut von Frauen zusammen und stellt politische Forderungen auf, mit denen die Armutsrisiken für Frauen abgebaut werden sollen.

Die Broschüre "Armutsrisiko Geschlecht. Armutslagen von Frauen in Deutschland" steht hier zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband vom 16.10.2017

Job weg, Geld weg, Wohnung weg, Freunde weg – so beschreibt die Hamburgerin Almut Hische ihren "Sinkflug ins soziale Abseits". Als alleinerziehende Mutter sitzt sie in der Armutsfalle – wie viele Frauen in Deutschland. Denn eines der größten Armutsrisiken in Deutschland ist, eine Frau zu sein. Die verschiedenen Aspekte der Armut von Frauen hat die Nationale Armutskonferenz jetzt in der Broschüre "Armutsrisiko Geschlecht. Armutslagen von Frauen in Deutschland" zusammengefasst und gemeinsam mit dem Aufruf "Armut von Frauen in Deutschland nicht länger hinnehmen" veröffentlicht. Anlass ist der morgige Internationale Tag zur Beseitigung von Armut.

Sowohl in jungen Jahren als auch im Alter sind Frauen deutlich stärker armutsgefährdet als Männer. "Die Gründe dafür sind vielfältig: Frauen sind aktiv und engagiert. Sie kümmern sich um die Kinder, sie pflegen altgewordene Angehörige, sie wirken ehrenamtlich mit in der Kita oder Schule, im Sport oder in sozialen Initiativen. Sie bringen über die Hälfte mehr Zeit unentgeltlich in die Sorgearbeit ein als Männer (plus 52,4%). Als Dank ernten sie schlechte Rückkehrchancen in den Beruf, prekäre Arbeitsverhältnisse und deutlich geringere Renten", erklärt Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz.

Dr. Gisela Notz, Sozialwissenschaftlerin und Historikerin, kritisiert, dass sich das Recht auf eigenständige Existenzsicherung für Frauen in Deutschland, egal in welchen Zusammenhängen sie leben, noch nicht durchgesetzt habe. "Die Tatsache, dass Arbeitsmarkt-, Familien-, Wohnungsbau- und Sozialpolitik immer noch an einem Familienmodell orientiert sind, das einen Haupternährer und eine Zuverdienerin vorsieht, verdrängt Frauen aus dem regulären Arbeitsmarkt in prekäre oder unbezahlte Beschäftigungsverhältnisse."

Sophie Schwab, stellvertretende Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz, weist auf drei zentrale politische Forderungen hin: "Es gilt erstens den Gender-Pay- Gap zu schließen, das heißt mehr Vollzeitjobs für Frauen und gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Zweitens müssen Berufe, in denen vorwiegend Frauen tätig sind, wie im Einzelhandel oder im Sozial- bzw. Gesundheitswesens, dringend monetär aufgewertet werden. Und drittens darf die Sorgearbeit für Kinder oder zu pflegende Angehörige nicht länger die Ursache dafür sein, in Armut zu geraten."

Dafür brauche es im Steuer-, Sozial- und Familienrecht einen angemessenen Familienlastenausgleich. Das Ehegattensplitting müsse durch eine Individualbesteuerung mit einem übertragbaren Grundfreibetrag ersetzt und eine neue bedarfsdeckende einheitliche Geldleistung für alle Kinder geschaffen werden.

Die Broschüre "Armutsrisiko Geschlecht. Armutslagen von Frauen in Deutschland" steht hier zum Downlaod bereit.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 16.10.2017

Beim AWO Bundesverband führten zwei Mitarbeiterinnen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft einen Kompaktkurs zum Thema Demenz durch, der auf großes Interesse bei den Beschäftigten der AWO stieß.

Dazu erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker:

„Wir wollten an der Aktion Demenz Partner teilnehmen, da wir als inklusiver Verband, zu einem besseren Verständnis des Krankheitsbildes Demenz beitragen möchten. Dafür ist es wichtig, darüber nachzudenken, wie ein gesellschaftliches Miteinander gestaltet sein muss, damit es Menschen mit Demenz in unserer Gesellschaft besser geht. Die Aktion Demenz Partner möchte allen Menschen Sicherheit im Umgang mit Demenzkranken geben. Sie reiht sich ein in die Aktivitäten der AWO zum Thema Inklusion. Wir sehen uns als ein Teil einer inklusiven Gesellschaft, an deren Realisierung wir uns tagtäglich aktiv beteiligen möchten. Dafür stellen wir uns der Verantwortung alle aktiv teilhaben zu lassen – auch Menschen mit Demenz. Doch das funktioniert nicht allein über Bereitschaft, dafür braucht es Wissen.“

Wieso Demenz Partner? Saskia Weiß von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft erläutert dazu:

„Demenz Partner wird man, indem man einen Kurs zum Thema Demenz besucht oder einen solchen anbietet. Das bedeutet, dass jeder Demenz Partner werden kann – egal ob jung oder alt, berufstätig oder im Ruhestand, egal ob man einen Mensch mit Demenz persönlich kennt oder nicht. Demenz Partner verbindet ihr Interesse, etwas über Demenzerkrankungen erfahren zu wollen.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 12.10.2017

Angesichts einer älter werdenden Gesellschaft appelliert die Diakonie an die neue Bundesregierung, die palliative Versorgung in den stationären Pflegeeinrichtungen schnellstmöglich weiterzuentwickeln. "Die neue Regierung wird sich an ihrem Engagement für die Pflege messen lassen müssen", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie anlässlich des Welthospiztages am 14. Oktober. Dazu gehöre vor allem die Versorgung hochbetagter sterbender Menschen und die Zukunft der Pflegeberufe angesichts eines akuten Fachkräftemangels.

Der Gesetzgeber habe zwar die Rahmenbedingungen für die Versorgung sterbender Menschen in Hospizen und in der eigenen Häuslichkeit in den letzten Jahren verbessert. "Es sterben aber weitaus mehr Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen als in Hospizen. Auch in der eigenen Wohnung können sie oft nicht ausreichend versorgt werden. Daher kommt den stationären Altenpflegeeinrichtungen als Sterbeort eine hohe Bedeutung zu", betont Lilie.

Menschen bräuchten am Ende ihres Lebens neben einer an ihren Wünschen ausgerichteten und sensiblen medizinischen Begleitung, vor allem andere Menschen, die für sie sorgen und ihnen beistehen. "Ältere Menschen müssen sich darauf verlassen können, in der Sterbephase fachlich kompetent versorgt, liebevoll umsorgt und menschlich gut begleitet zu sein. Sie müssen spüren, dass sie nicht alleine sind und dass sich Menschen um sie kümmern" sagt Lilie. Hierfür jetzt die Rahmenbedingungen zu schaffen, ist eine vorrangige Aufgabe der Politik in dieser Legislaturperiode.

Mehr Informationen zu den Themen Hospiz und Palliative Care finden Sie im Themenschwerpunkt "Hospizarbeit und Palliativversorgung".

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 13.10.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert angesichts der erneut gestiegenen Zahl von vermissten Flüchtlingskindern bis 13 Jahren eine Intensivierung der Aufklärungsmaßnahmen zum Schutz dieser Kinder. Nach aktuellen Angaben des Bundeskriminalamtes sind derzeit 966 Kinder (bis 13 Jahre) und 4.994 Jugendliche (von 14 bis 17 Jahren) im Informationssystem der Polizei (INPOL) als vermisst eingetragen. "Die erneut gestiegene Zahl der vermissten Flüchtlingskinder bis 13 Jahre gibt Anlass zu größter Sorge. Während die Zahl der vermissten geflüchteten Jugendlichen kontinuierlich zurückgeht, ist die Zahl der vermissten Flüchtlingskinder bis 13 Jahre in den letzten Monaten weiter angewachsen. Gerade nach diesen Kindern muss intensiv gesucht werden. Bei ihnen besteht die große Gefahr, dass sie Kriminellen in die Hände fallen. Bei der Aufklärung der Schicksale dieser Kinder müssen die Polizeibehörden mehr Ressourcen mobilisieren. Wir dürfen uns nicht auf die Hoffnung verlassen, dass die Zahl der Vermissten lediglich auf Fehler bei der Datenerfassung zurückgeht. Das Bundeskriminalamt weist auf seiner Homepage selbst darauf hin, dass bei vermissten Kindern grundsätzlich von einer Gefahr für Leib oder Leben ausgegangen wird. Hier muss also nachdrücklicher als bisher nach diesen Kindern gefahndet werden", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Grenzübergreifende und nationale Kinderschutzsysteme müssen verbessert werden, um Kinder, die nach Europa flüchten, von Anfang an besser zu unterstützen. Bisher wissen wir jedoch zu wenig über die Situation der vermissten Kinder. Es gilt verstärkt die Erforschung der Gründe dafür zu fördern, warum die Kinder vermisst werden und in welchen Lebenssituationen sie sich befinden. Nur wenn die Ursachen für das Verschwinden klarer sind, kann an der entscheidenden Stelle in Präventionsmaßnahmen investiert werden.

"Eines ist aber jetzt schon deutlich: Internationale Studien zeigen, je unsicherer die Situation für die Kinder ist, je schlechter sie geschützt werden, desto höher ist das Risiko, dass sie verschwinden. Deshalb sind gute ausgestattete Kinder- und Jugendhilfesysteme, zeitnahe gesicherte Aufenthaltsperspektiven und Möglichkeiten des Familiennachzugs von besonderer Bedeutung", so Hofmann weiter.

Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet Staaten nicht nur zum Schutz aller Kinder unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus, sondern auch zur Kooperation mit anderen Staaten zur Umsetzung der Kinderrechte. Das mit dem bundesdeutschen Datenaustauschverbesserungsgesetz im Februar letzten Jahres geschaffene einheitliche Registrierungssystem im Ausländerzentralregister, mit dem auch Informationen zu den zuständigen Jugendbehörden für alle unbegleiteten Flüchtlingskinder erfasst werden, sollte hier als Vorbild für ein zentrales europäisches Erfassungssystem zum Schutz von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen dienen. Dieses könnte bei der europäischen Polizeibehörde Europol in Den Haag angesiedelt sein und eng mit der EU-Beauftragten für Kinderrechte zusammenarbeiten. Denkbar wäre aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch ein EU-Sonderbeauftragter für vermisste Flüchtlingskinder, der als Anlaufstelle für die nationalen Behörden dient und europaweite Aktivitäten koordiniert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk (DKHW) vom 05.10.2017

Mit einer Jubiläumstagung unter dem Titel „Kinder schützen, fördern, beteiligen. Was ist erreicht, was bleibt zu tun?“ begeht die Deutsche Liga für das Kind am 13./14. Oktober im Berliner Abgeordnetenhaus ihr 40-jähriges Bestehen. Seit vier Jahrzehnten setzt sich die Liga für das Wohl und die Rechte von Kindern ein, vor allem in den ersten sechs Lebensjahren. Aktuelle politische Anliegen des Verbandes sind die Verbesserung der Chancengerechtigkeit in der frühen Bildung, die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz und eine Herabsetzung der Wahlaltersgrenze, um auf diese Weise der nachwachsenden Generation mehr politisches Gewicht zu verleihen. Die Tagung steht unter der Schirmherrschaft von Dr. Katarina Barley, Bundes-ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die zur Eröffnung ein Grußwort spricht.

Die Deutsche Liga für das Kind wurde 1977 unter dem Eindruck einer Gewalttat von Jugendlichen auf Initiative engagierter Lions Clubs gegründet. Heute gehören dem bundesweiten Netzwerk rund 250 Mitgliedsorganisationen an, darunter wissenschaftliche Gesellschaften, kinderärztliche und psychologische Vereinigungen, Familien- und Jugendverbände sowie zahlreiche Lions Clubs. Zu den Erfolgen, an denen die Liga seit ihrer Gründung beteiligt war, gehören die Einführung des Rooming-in auf Entbindungsstationen, die Förderung des Stillens, die Abschaffung von Säuglingsheimen, die rentenrechtliche Anerkennung von Erziehungszeiten, die Einführung von Elterngeld und Elternzeit, die gesetzliche Verankerung des Rechts jedes Kindes auf gewaltfreie Erziehung, der Ausbau der frühen Tagesbetreuung und die schrittweise Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.

„Wie ein roter Faden zieht sich durch die Arbeit der Liga der Einsatz für die Rechte jedes Kindes auf Schutz, Förderung und Beteiligung“, sagt Prof’in Dr. Sabine Walper, Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München und Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind. „Diese drei kinderrechtlichen Säulen hängen eng miteinander zusammen. Kinder, die ihre Rechte kennen und erfahren haben, dass ihre Meinung gehört wird, sind dadurch besser vor Gefahren geschützt. Und umgekehrt gilt: Ein wirksamer Kinderschutz ist auf frühe Bildung und Beteiligung der Kinder dringend angewiesen.“ „Wir alle stehen in der Verantwortung, gute Rahmenbedingungen für das Aufwachsen aller Kinder zu schaffen“, betont Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley. „Mit Kinderrechten im Grundgesetz wäre endlich klar, dass die Interessen von Kindern bei allem staatlichen Handeln besonders zu beachten sind. Ich danke der Liga, dass sie für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz eintritt und sich seit 40 Jahren konsequent für die jüngsten Mitglieder der Gesellschaft einsetzt.“

In der Deutschen Liga für das Kind arbeiten Fachleute aus den Bereichen Gesundheit, Erziehung, Sozialwissenschaften und Recht zusammen. Sie ermöglichen einen intensiven Kontakt zu Wissenschaft, Praxis und Politik. Mit zahlreichen Filmen und Broschüren informiert die Liga Eltern und die Öffentlichkeit über die Bedeutung der frühen Kindheit. Sie ist Herausgeberin der Fachzeitschrift frühe Kindheit und Träger von Kindergarten plus, dem bundesweiten Programm zur Stärkung der kindlichen Persönlichkeit in Kitas. Als Sachverständige wird die Liga von politischen Entscheidungsträgern angehört. Sie ist unter anderem Mitglied in der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und in der World Association for Infant Mental Health (WAIMH).

Zu den Vortragenden der Jubiläumstagung gehören unter anderem die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, Prof’in Jutta Allmendinger Ph.D., und das ehemalige Mitglied im UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, Prof. Dr. Lothar Krappmann. Am Abend des 13. Oktober findet im Medizinhistorischen Museum der Charité eine Festveranstaltung „40 Jahre Deutsche Liga für das Kind“ statt. Den Festvortrag hält die Politikwissenschaftlerin Prof’in Dr. Gesine Schwan.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind vom 13.10.2017

Als Obergrenze auf Kosten von Familien kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband den Kompromiss von CDU und CSU zu einer Begrenzung der Aufnahme von Flüchtlingen. Faktisch werde eine Obergrenze von 200.000 Menschen definiert. Durch die geplante Begrenzung des Familiennachzugs seien dabei in erster Linie Familienangehörige von Schutzberechtigten von Verschärfungen betroffen.

„Vorschläge wie die Verhinderung des Familiennachzugs oder die dauerhafte Kasernierung in Aufnahmelagern sind mit den Menschenrechten kaum vereinbar und schlicht inhuman“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Auch die Absicht, durch weitere Abkommen nach dem Vorbild des umstrittenen EU-Türkei-Deals den Flüchtlingsschutz dauerhaft vor Europas Grenzen auszulagern und sich so aus der Verantwortung freizukaufen, sei perfide.

Der Verband appelliert an die politische und moralische Verantwortung der Politik: „Wir fordern alle demokratischen Parteien auf, sich deutlich von AFD und anderen Rechtspopulisten abzugrenzen und auch und gerade in der Asylpolitik den Menschenrechten zur Durchsetzung zu verhelfen. Humanität hatte in der Bundesrepublik noch nie eine Obergrenze und darf eine solche auch nie haben“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 09.10.2017

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, hat heute in Berlin sein „Programm zur konsequenten Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Folgen“ für die 19. Legislaturperiode vorgestellt.

Rörig appellierte heute an die künftigen Koalitionspartner, jetzt ein neues Kapitel im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch aufzuschlagen und sich deutlich hinter den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexueller Gewalt zu stellen. Er fordert den Deutschen Bundestag auf, noch im Jahr 2018 ein „Kindesmissbrauchsbekämpfungsgesetz“ zu verabschieden.

Rörig: „Sexuelle Gewalt ist ein permanentes und besonders tabuisiertes Problem unserer Gesellschaft. Noch immer wird viel zu oft weggeschaut und geschwiegen, aus Angst, Scham und Unsicherheit. Wir verzeichnen etwa 12.000 Straf- und Ermittlungsverfahren allein wegen sexuellen Kindesmissbrauchs jährlich. Das ist mindestens so erschreckend wie die Gewissheit, dass das Dunkelfeld um ein Vielfaches größer ist. Viele Menschen könnten helfen, wissen aber nicht, was sie bei Vermutung oder Verdacht tun können. Die künftigen Koalitionspartner können jetzt die richtigen Weichen stellen. Wenn der politische Wille vorhanden ist, können wir große Fortschritte im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch erreichen. Die Zeit befristeter Minimallösungen im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen muss vorbei sein.“

Hintergrundinformationen sowie Teilbericht 3 des Monitorings unter: www.beauftragter-missbrauch.de (Presse & Service)

Quelle: Pressemitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) vom 05.10.2017, gekürzt

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 19. Oktober 2017

Veranstalter: Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe (bbt)

Ort: Berlin

Die Tagung dient als Auftaktveranstaltung des am Tag zuvor gegründeten Vereins bbt und richtet sich an ein breites Publikum von Akteuren aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft, die sich mit Bildungsthemen von der Kita bis zu Hochschule beschäftigen.

Nach der Vorstellung des neu gewählten Vorstands von bbt wird die Tagung durch Grußworte aus dem Arbeitsstab der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesfamilienministerium eröffnet.

Frau Prof. em. Dr. Ursula Boos-Nünning leitet mit ihrem Vortrag inhaltlich in das Tagungsthema ein.

Im anschließenden Podiumsgespräch diskutieren Vertreter_innen des bbt mit ihr und Vertreter_innen aus Politik und Praxis über Zugänge, Barrieren und Herausforderungen der Beteiligung und des Engagements von Eltern mit Einwanderungsgeschichte im deutschen Bildungssystem.

Am Nachmittag werden die Teilnehmenden eingeladen, im Rahmen eines World Cafés Themen und Anliegen von bbt kennenzulernen, sich mit den bbt-Gründungsmitgliedern auszutauschen und Kooperationsperspektiven mit bbt zu erörtern.

Hier können Sie sich zur Fachtagung anmelden.

Hier finden Sie das Tagungsprogramm.

Termin: 09. November 2017

Veranstalter: Nationale Armutskonferenz, Deutsches Institut für Menschenrechte, Diakonie Deutschland und Arbeitslosen-Selbsthilfe-Oldenburg

Ort: Berlin

Auf dem Fachtag sollen die grundlegenden Problematiken mit dem Ansatz „Schlüssiges Konzept“ zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung / Hartz IV aufgearbeitet und diskutiert werden.

Es sollen mit Akteur*innen aus der Sozialgerichtsbarkeit, der Wohnungsnotfallhilfe, aus Selbsthilfe und Beratungsprojekten, aus dem Bereich Menschenrechte sowie Fachexpert*innen aus Sozialverbänden und dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge diskutiert werden.

Kernfragen der Veranstaltung sind:

  1. Vernünftige Alternativen zum Chaos von „Methodenvielfalt und Methodenfreiheit“
  2. Forderungen für eine gesetzliche Neuregelung
  3. Die Vermittlung von Kompetenzen und Möglichkeiten zum direkten Eingreifen vor Ort

Das genaue Veranstaltungsprogramm wird zeitnah veröffentlicht.

Anmeldungen sind bereits unter dem folgenden Link möglich: https://eveeno.com/RechtaufWohnen

Termin: 09. November 2017

Veranstalter: PAT – Mit Eltern Lernen gGmbH

Ort: Nürnberg

Kosten: 80 Euro inkl. Fortbildungsunterlagen, Snacks und Getränken

Zielgruppe: Pädagogische oder medizinische Fachkräfte der aufsuchenden Familienarbeit, die Familien im Rahmen von regelmäßigen und längerfristig angelegten Hausbesuchen begleiten (werden)

Das Assessment-Instrument „Life Skills Progression“ (LSP) unterstützt Sie bei der systematischen Erfassung familialer Kompetenzen, sowohl als Erfahrene/r als auch als Neueinsteiger/in in der aufsuchenden Arbeit mit Familien. In der praxisnahen Fortbildung werden Sie mit der Durchführung und Auswertung des LSP vertraut gemacht und erfahren, wie Sie die Ergebnisse optimal für Ihre Arbeit mit Familien nutzen können.

Anmeldung: bis zum 20.10.201

Nähere Informationen zu den Inhalten und den Anmeldemodalitäten der Fortbildung finden Sie unter http://www.pat-mitelternlernen.org/veranstaltungen/fortbildungen/

Termin: 13. November 2017

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Frauen darin zu bestärken, ihre Interessen und Anliegen kompetent und wirkmächtig zu vertreten, ist eine Aufgabe der Friedrich-Ebert-Stiftung. Das Kompetenz-Training „Listen to me!“ unterstützt die Teilnehmerinnen dabei, eine für sie stimmige Form der Präsentation zu finden, kommunikative Machthierarchien zu erkennen und sie zu durchbrechen. Rund 700 Frauen haben in den letzten fünf Jahren an diesen Seminaren teilgenommen und viel Wissen, Kraft und Ermutigung daraus in ihr berufliches und/oder ehrenamtliches Umfeld mitgenommen. Dieses kleine Jubiläum ist für uns Anlass, Zwischenbilanz zu ziehen und die Vernetzung dieser vielen engagierten Frauen voran zu treiben.

Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 20. November 2017

Veranstalter: Grund-Bildungs-Zentrum Berlin

Ort: Berlin

Die Fachtagung richtet sich sowohl an Betroffene als auch an Entscheidungsträger, Fachkräfte, Kursleitende, und Multiplikatoren aus allen Handlungsfeldern der Alphabetisierung und Grundbildung.

Mit der Veranstaltung sollen Möglichkeiten geschaffen werden, Impulse zu geben, Erfahrungen auszutauschen und Gemeinsamkeiten zu nutzen.

Anmeldung: bis zum 07.11.2017

Informationen zu Programm, Anfahrt und Anmeldung finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Armut fordert das ZFF – auch mit Blick auf den Beginn der Sondierungsgespräche – eine sozial gerechte Familienpolitik. Hierzu gehören u.a. eine ausreichende Bildungsinfrastruktur, die Schaffung guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit und ein monetäre Familienförderung, die das heutige System vom Kopf auf die Füße stellt.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Gute Politik für Familien muss Armut von Kindern, Jugendlichen und Familien verhindern, denn Armut bedeutet ein Mangel an Ressourcen und Lebensperspektiven. Die Folgen sind gravierend: Die Kinder und Jugendlichen haben keinen gleichberechtigten Zugang zu Bildung und können damit nicht chancengerecht in unsere Gesellschaft hineinwachsen. Sie können nicht teilhaben am normalen Leben ihrer Altersgenossen und erfahren häufig schon in jungen Jahren Diskriminierung und Ausgrenzung. Viele arme Eltern sind erschöpft, denn sie versuchen mit aller Kraft, dass ihre Kinder möglichst wenig unter ihrer Geldnot leiden. Familien müssen daher mit Investition in eine gute und ausreichende Infrastruktur vor Ort und der Schaffung von guter und existenzsichernder Arbeit für die Eltern unterstützt werden. Darüber hinaus braucht es dringend eine Reform der monetären Familienleistungen, die das heutige System vom Kopf auf die Füße stellt. Das ZFF fordert hierzu seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Die Bekämpfung der Kinder- und Familienarmut ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Das ZFF appelliert daher an die Parteien, die morgen erstmals zu Sondierungsgesprächen zusammen kommen, sich für die Schaffung einer sozial gerechten Familienpolitik einzusetzen, die Armut verhindert und Familien unterstützt!

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 17.10.2017

AKTUELLES

Wo wachsen Kinder in Deutschland heute auf? Wo leben Familien in Zukunft? Eine neue Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung zeigt: Kinder in Deutschland sind immer häufiger „Stadtkinder“. Städte werden damit zunehmend zum zentralen Lebensraum für Familien.

Im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung hat die Prognos AG eine Sonderauswertung der aktuellen Bevölkerungsdaten mit dem Fokus auf Kindern unter 6 Jahren durchgeführt. Damit wird der aktuellste Trend abgebildet. Die Auswertung belegt: Zwischen 2005 und 2015 hat sich der Anteil von Kindern dieser Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung in unterschiedlichen Regionen stark verschoben. Lebten Kinder unter 6 Jahren 2005 eher in den ländlichen Regionen Westdeutschlands, sind es mittlerweile die Städte – viele davon im Osten der Bundesrepublik – die deutlich über dem Durchschnitt liegen.

Spitzenreiter in punkto Steigerung des Kinderzahlen ist die Stadt Leipzig mit einer Zunahme der unter 6-Jährigen von 49,6 Prozent im Vergleich zu 2005. Kein Wunder also, dass kürzlich erst Hunderte von Leipziger Eltern für einen Kitaplatz anstanden.

Aber auch die Städte Dresden, Potsdam, Jena, Berlin, Frankfurt a.M. und München können bei dieser Altersgruppe Zunahmen von nahezu 25 bis sogar 37 Prozent verzeichnen und gehören damit zu den Top-10 „Boom-Regionen“ für Familien in Deutschland.

Vor diesem Hintergrund ergibt sich eine Reihe zentraler Gestaltungsaufträge an die Politik: Wie und wo werden diese Kinder und ihre Familien zukünftig wohnen? Miet- und Immobilienpreise explodieren in vielen Städten regelrecht. Familien stellt das vor besondere Schwierigkeiten, wie auch die letzte Auswertung des Berliner Mietspiegels gezeigt hat. Aber auch in die Geburtshilfe, den Kita- und den Schulausbau muss dringend mehr investiert werden.

Die vollständige Studie "Stadtkinder. Städte in Deutschland werden immer mehr zum Lebensraum für Familien" finden Sie hier.

Quelle: Information der Friedrich-Ebert-Stiftung vom 09.10.2017

Wie können Eltern mit Migrationshintergrund besser dabei unterstützt werden, ihre Arbeitswünsche zu verwirklichen? Und was kann beim Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie für sie getan werden? Um diese und andere Fragen ging es bei einem Zukunftsgespräch im Bundesfamilienministerium. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen wurden nun in einem "Monitor Familienforschung" veröffentlicht.

Die Analyse mit dem Titel "Perspektiven für Familien mit Migrationshintergrund in der Arbeitswelt" zeigt: Mütter mit Migrationshintergrund sind deutlich seltener und in geringerem Stundenumfang erwerbstätig als Mütter ohne Migrationshintergrund (52 Prozent gegenüber 73 Prozent). Dabei sind viele Mütter mit Migrationshintergrund sehr motiviert und verfügen über die notwendigen Qualifikationen, um eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen: 370.000 Mütter wollen sofort in den Beruf (wieder-)einsteigen.

Beim Thema Vereinbarkeit zeigt sich, dass das klassische Einverdiener-Modell mit erwerbstätigem Vater unter Familien mit Migrationshintergrund verbreiteter ist als bei Familien ohne Migrationshintergrund (38 Prozent gegenüber 24 Prozent). Gleichzeitig besuchen Kinder aus Zuwandererfamilien nach wie vor seltener Angebote der frühkindlichen Bildung.

Die Ausgabe Nr. 39 des Newsletters Monitor Familienforschung finden Sie hier.

Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit, Zeit für Weiterbildung – das heißt für Betriebe auch: Vertretungen regeln, Arbeit neu organisieren. Wie können Arbeitszeitoptionen für moderne Lebensläufe betrieblich umgesetzt werden? Wie gehen Führungskräfte mit diesen neuen Herausforderungen um? Interviews in Polizeidienststellen, Krankenhäusern und Großbetrieben haben diese Fragen in den Mittelpunkt gestellt. Der Policy Brief diskutiert verschiedene Strategien.

Der komplette Policy Brief steht hier zum Download bereit.

Quelle: WSI Newsletter 14/2017

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 16/2017

SCHWERPUNKT I: Stimmen nach der BTW17

Anlässlich des dramatischen Ausgangs der Bundestagwahl 2017 fordert das ZFF einen verstärkten Einsatz für die Vielfalt der Familie, Menschrechte und Demokratie. Der Einzug einer Partei mit rechtem und rassistischem Gedankengut in den 19. Deutschen Bundestag ist eine Gefahr für das Familienleben in unserem Land. Rechtsextreme Äußerungen und Hetze müssen von den demokratischen Parteien und der Gesellschaft bloßgestellt und entschieden bekämpft werden.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Der Einzug der AfD als drittstärkste Kraft in den 19. Deutschen Bundestag ist ein Angriff auf unsere Grundwerte der Gerechtigkeit, Freiheit und Solidarität. Die diskriminierenden, rassistischen und rückwärtsgewandten Familien- und Geschlechterbilder dieser Partei haben keinen Platz in unserer demokratischen Gesellschaft. Die rechtspopulistische Programmatik der AfD steht damit in einem krassen Widerspruch zu den Werten des ZFF. Wir hoffen nun auf ergebnisreiche Koalitionsverhandlungen und fordern die demokratischen Parteien dazu auf, für eine Gesellschaft zu kämpfen, in der die Vielfalt von Lebensformen, Kulturen und Meinungen als Bereicherung begriffen wird. Auch das ZFF wird sich weiterhin lautstark in die Bundespolitik einbringen und für eine Familien- und Sozialpolitik kämpfen, die der familiären Vielfalt gerecht wird und sie in all ihren Formen unterstützt. Nur gemeinsam sind wir stark und können uns gegen die weitere Verbreitung von rückwärtsgewandtem Gedankengut einsetzen und rechtspopulistische Parteien schwächen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 26.09.2017

Zum Ergebnis der Bundestagswahl 2017 erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Das Ergebnis der Bundestagswahl und der Einzug der Partei Alternative für Deutschland (AfD) in den Deutschen Bundestags ist für die Bundesrepublik ein Einschnitt. Der Einzug der AfD zeigt auch, dass die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD viel Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern verloren hat und die Unzufriedenheit im Land gewachsen ist. Als Arbeiterwohlfahrt bekennen wir uns zum demokratischen Diskurs mit Vertreterinnen und Vertretern anderer politischer Überzeugungen. Die Grenze ziehen wir jedoch dort, wo durch Äußerungen Menschenrechte infrage gestellt werden, denn wir bekämpfen jede Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Diskriminierung und Rassismus. Von den etablierten Parteien erwarten wir eine ehrliche Auseinandersetzung mit den Ergebnissen.

Eine Hauptaufgabe der kommenden Bundesregierung muss die Bekämpfung sich verfestigender Armut werden. Renten müssen auch zukünftig einen auskömmlichen Lebensstandard garantieren. Es braucht Rahmenbedingungen für gute Arbeit auch vor dem Hintergrund der Digitalisierung. Eine qualitativ gute Kinderbetreuung, die den Bedürfnissen der Eltern und Kinder entspricht, muss überall gewährleistet werden. Darüber hinaus erwartet die AWO von einer neuen Bundesregierung, dass sie zügig die Herausforderungen im Bereich der Pflege angeht.

Das Wahlergebnis sollte ein Weckruf sein, sich wieder für mehr soziale Gerechtigkeit einzusetzen. Es gilt, keine Zeit zu verlieren und die zentralen sozialen Zukunftsfragen anzupacken. Vor allem aber muss es allen demokratischen Parteien gelingen, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zurückzugewinnen.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 25.09.2017

Der Deutsche Frauenrat ist durch den Ausgang der Bundestagswahlen in dreifacher Hinsicht alarmiert. Mona Küppers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, am Tag nach der Wahl: „Der Einzug von fast hundert RechtspopulistInnen in den Deutschen Bundestag ist eine Provokation für unsere Demokratie. Gemeinsam müssen wir uns ihnen entgegenstellen und streitbar unsere Grundwerte verteidigen.“

Von einer geschlechtergerechten Besetzung ist der neue Bundestag weiter entfernt denn je. Nur rund 31 Prozent der Sitze werden von weiblichen Abgeordneten eingenommen. Das bedeutet gegenüber dem letzten Bundestag ein Rückgang von über fünf Prozent. „Mehr als doppelt so viele Männer wie Frauen wurden gewählt! Gewonnen haben Parteien ohne Quote. So ein schlechtes Verhältnis hatten wir zuletzt vor 15 Jahren. Die Forderung nach Parität ist für uns also aktueller denn je.“

Die Jamaika-Koalition, die aktuell gehandelt wird, verheißt zumindest nach Analyse der Wahlprogramme und -versprechungen für eine zukünftige Frauen- und Geschlechterpolitik der neuen Bundesregierung wenig Gutes.

„In Sachen Entgeltgleichheit, Geschlechterquote und Ehegattensplitting befürchten wir Stillstand, wenn nicht gar Rückschritte. Auch Themen wie Familienarbeitszeit und Gewaltschutz haben aktuell wenig Perspektive. Wir sind politisch auf vier harte Jahre eingestellt und setzen auf eine starke frauenpolitische Opposition außerhalb des Bundestags,“ so Mona Küppers.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 25.09.2017

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie erwartet von der neuen Bundesregierung, dass sie das Thema Bildungsgerechtigkeit stärker in den Fokus nimmt. "Die soziale Herkunft eines Kindes darf nicht länger über seine Bildungschancen entscheiden", sagt Lilie in einem Videostatement nach der Bundestagswahl.

Die einschneidenden Ergebnisse dieser Wahl zeigten deutlich, dass sich die politisch Verantwortlichen dringend um gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland kümmern müssten. "Egal, ob jemand in Stuttgart oder Remscheid lebt, in Mecklenburg-Vorpommern oder in München, er muss er die gleichen Chancen auf Schulbildung und gleiche berufliche Perspektiven haben", betont der Diakonie- Chef.

Zum Einzug der AfD in den Bundestag sagt Lilie, dass sich die Diakonie mit allen Vertretern demokratisch gewählter Parteien auseinandersetzen und den fachlichen Austausch suchen werde. "Wir werden aber nicht mit Menschen zusammen arbeiten, die sich immer wieder rassistisch oder menschenverachtend äußern, die gruppenbezogen Menschenfeindlichkeit unterstützen oder selber proklamieren. Die disqualifizieren sich selber aus dem Kreis derer, die sich für eine offene und demokratische Gesellschaft einsetzen."

Das Videostatement finden Sie unter https://www.diakonie.de/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 26.09.2017

Angesichts des gesunkenen Frauenanteils im Bundestag nach der Bundestagswahl fordert die neu gewählte Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V.

(djb) Prof. Dr. Maria Wersig "ein Nachdenken über Änderungen des Parteienrechts". Der Anteil der weiblichen Abgeordneten im Deutschen Bundestag hat sich von 36,5 Prozent auf 30,75 Prozent verringert. Weniger als ein Drittel der Abgeordneten sind also Frauen. Damit fällt der Anteil der Frauen in unserer höchsten Volksvertretung auf den Stand von vor 20 Jahren zurück.

Betrachtet man die einzelnen Bundestagsfraktionen, so fallen von den bislang im Bundestag vertretenen Parteien besonders CDU/CSU auf: Bei ihnen ist der Frauenanteil auf unter 20 Prozent gesunken. Den höchsten Männeranteil haben die Neuzugänge AfD (88,3 Prozent) und FDP (77,5 Prozent). Lediglich solche Parteien, die sich von vornherein per Satzungsrecht zur Quotierung ihrer Wahllisten verpflichtet haben, erreichen ein angemessenes Verhältnis von Frauen und Männern in ihren Fraktionen. So die SPD, die ihre 40 Prozent-Frauenquote leicht übertrifft und auf 41,8 Prozent Frauen kommt. Bündnis 90/Die Grünen erreichen einen Frauenanteil von 58,2 Prozent, die Linke kommt auf 53,6 Prozent.

"Das Absinken des Frauenanteils um fast 6 Prozent lässt sich keineswegs damit rechtfertigen", so Prof. Dr. Wersig, "dass damit nur die Frauenanteile in den Parteien widergespiegelt würden. Der Erfolg von Frauenquoten im Satzungsrecht politischer Parteien belegt, dass niedrige Frauenanteile auch damit zu tun haben, dass männerdominierte Parteien qualifizierten Frauen keine Anreize zur politischen Arbeit bieten und ihnen keine adäquaten Betätigungsmöglichkeiten eröffnen." Damit widerspricht sie der im Vorfeld der Wahl geäußerten Behauptung, dass der Maßstab eines zu geringen Frauenanteils in Parlamenten die Zahl der weiblichen Mitglieder in diesen Parteien zu sein habe. Der Maßstab, der hier anzulegen ist, ist und bleibt der Anteil von Frauen in der Bevölkerung.

"Letztlich behaupten doch diejenigen, für die der Maßstab eines vertretbaren Frauenanteils im Bundestag das derzeitige Verhältnis der weiblichen und männlichen Mitglieder in den Parteien ist, dass die Frauen selbst daran schuld seien, wenn ihr Anteil in den Volksvertretungen so gering ist", sagte Prof. Dr. Wersig.

"Dem ist zu widersprechen. Die politischen Parteien müssen nicht nur um Wählerinnen werben, sondern auch um Kandidatinnen für politische Ämter.

Parteien haben die demokratische Verantwortung, Frauen und Männer gleichermaßen die Chance einzuräumen, politische Ämter zu bekleiden. Auch gegen bisherige Männermehrheiten. Gut die Hälfte der im Bundestag nunmehr vertretenen Parteien hat hier leider versagt." Prof. Dr. Maria Wersig schließt mit den Worten: "Für die Frauen in Deutschland war dieser Wahlsonntag unter mehreren Aspekten ein besonders schwarzer Tag."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 26.09.2017

SCHWERPUNKT II: Weltkindertag

Am 20. September wird der Weltkindertag gefeiert, mit dem nach der Empfehlung der Vereinten Nationen der Einsatz für die Rechte der Kinder und die Freundschaft unter den Kindern und Jugendlichen gestärkt werden soll.

An diesem Tag wird dazu aufgerufen, die Rechte und Bedürfnisse aller Kinder ins Zentrum von Politik und Gesellschaft zu stellen.

Mit dem diesjährigen Motto „Kindern eine Stimme geben“ ist die Forderung verbunden, mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Deutschland zu schaffen.

Die Vorsitzende der Kinderkommission, Beate Walter-Rosenheimer, erklärt: "Im unmittelbaren Lebensumfeld der Kinder, in Schulen und Kitas, in Städten und Gemeinden, aber auch auf Landes- und Bundesebene müssen Kinder und Jugendliche noch mehr Gelegenheiten bekommen, ihre Ideen und Meinungen einzubringen.

Mitbestimmungsformen brauchen sichere Rahmenbedingungen, Planungszeiten, verlässliche Anbindung an Entscheidungswege und Entscheidungsgremien, solide finanzielle Ausstattung und Räume, in denen sich Kinder und Jugendliche angenommen fühlen. Politische Entscheidungsprozesse und Strukturen können Kindern und Jugendlichen am besten durch eigene Erfahrungen, egal ob durch direkte Mitarbeit oder durch aktive Wahl, vermittelt werden.“

Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 20.09.2017

Anlässlich des Weltkindertages am 20. September 2017 fordert Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern: „Leider werden die Interessen und Rechte von Kindern noch nicht überall in Deutschland ausreichend beachtet. Deshalb will ich mich weiter dafür einsetzen, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Der Schutz und die Förderung ihrer Rechte, die besondere Berücksichtigung ihres Wohls bei jedem staatlichen Handeln und die Pflicht, Kinder und Jugendliche zu beteiligen, wenn es um sie geht, gehören dorthin, wo die grundlegenden Werte unseres Zusammenlebens geregelt sind.“

Anlässlich des Weltkindertages machen zahlreiche Initiativen in ganz Deutschland auf die Kinderrechte aufmerksam. In diesem Jahr werden mit dem Motto „Kindern eine Stimme geben“ die Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern in den Mittelpunkt gestellt: Gemäß der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen haben alle Kinder das Recht auf Mitbestimmung, wenn es um ihre Belange geht.

„Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ist eine große gesellschaftliche Errungenschaft. Sie gibt die Richtung vor: Parlamente, Verwaltungen und Gerichte müssen die Interessen von Kindern und Jugendlichen als einen vorrangigen Gesichtspunkt berücksichtigen“, erklärt Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley.

Der Weltkindertag wurde von der Vollversammlung der Vereinten Nationen 1954 ins Leben gerufen, um die Rechte der Kinder zu stärken. Über 140 Staaten begehen den Weltkindertag, um auf die Rechte der Kinder aufmerksam zu machen. Bereits vor 25 Jahren unterzeichnete Deutschland die VN-Kinderrechts-konvention. Die UN-Kinderrechtskonvention enthält mit ihren 54 Artikeln spezifische Rechte zum Schutz, zur Förderung und zur Beteiligung von Kindern.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.09.2017

Der diesjährige Weltkindertag am 20. September steht unter dem Motto „Kindern eine Stimme geben!“ Wenige Tage vor der Bundestagswahl macht das den Handlungsbedarf deutlich. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen Kinder und Jugendliche in Zukunft noch stärker beteiligen. Und wir werden das Wahlalter bei Bundestagswahlen absenken.

„Wir wollen, dass künftig auch auf Bundesebene Jugendliche bereits ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben können. Damit die Jugendlichen bei der Wahl auch mündig entscheiden können, werden wir unter anderem die politische Bildung stärken. Demokratieerziehung und Gesellschaftskunde müssen wieder zum festen Bestandteil des Schulunterrichts werden – nicht nur an Gymnasien, sondern an allen Schulen. Dazu gehört auch, dass Kinder und Jugendliche schon früh bei Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt werden und lernen, ihre Interessen zu formulieren. Deshalb wollen wir die demokratische Mitbestimmung in Kitas, Schulen, Hochschulen und Ausbildungsbetrieben stärken und die Arbeit der Jugendverbände fördern. Dort, wo Teilhabe und Mitbestimmung gelernt und gelebt werden, wird Demokratie greifbar. Kinder und Jugendliche erfahren, wie wichtig es ist, sich mit Positionen und Meinungen anderer auseinanderzusetzen, lernen Demokratie und Akzeptanz. Und: Positive Erfahrungen mit der Demokratie und demokratischen Strukturen sind die beste Prävention gegen Extremismus.

Außerdem setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, dass die Rechte von Kindern im Grundgesetz verankert werden. Denn Kinder und Jugendliche sind eigene Persönlichkeiten und haben eigene Rechte. Eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz bewirkt, dass Parlamente, Verwaltungen und Gerichte das Wohl der Kinder und Jugendlichen überall dort, wo ihre Rechte berührt sind, vorrangig berücksichtigen. Starke Kinderrechte, ein niedrigeres Wahlalter, mehr Mitbestimmung dort, wo Kinder und Jugendliche sich aufhalten – all dies soll ihnen helfen, sich für die eigenen Interessen und Rechte stark zu machen und die Stimme zu erheben. Dass diese Stimme dann auch gehört wird – dafür werden wir sorgen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.09.2017

Zum Weltkindertag am 20. September erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Dr. Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Die Rechte von Kindern dürfen nicht nur am Weltkindertag im Mittelpunkt stehen, sondern sollten basierend auf der UN-Kinderrechtskonvention für sie rechtlich verbrieft werden. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ist lange überfällig. Nur damit ist sichergestellt, dass in den sie betreffenden Belangen ihre Beteiligung gesichert und ihre Bedürfnisse maßgeblich berücksichtigt werden.

Zwar haben alle Kinder die gleichen Rechte, es kommen aber nicht alle zu ihrem Recht. So brauchen wir eine Familienförderung, die allen Kindern gleiche Teilhabechancen ermöglicht, unabhängig von ihren Eltern. Die Große Koalition hat es in den letzten Jahren versäumt, Kindern bessere Entwicklungs- und Bildungschancen zu geben. Das heute nach wie vor 2,8 Millionen Kinder in Deutschland armutsgefährdet sind, muss endlich ein Ende haben.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.09.2017

Zum heutigen Weltkindertag erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„In einem Land wie Deutschland sollten alle Kinder im Wohlergehen aufwachsen können und gleichermaßen gute Chancen auf Bildung und eine erfüllte und selbstbestimmte Lebensführung haben – unabhängig von Herkunft, Familienform, sozialem Status und Bildungsstand der Eltern. Doch davon sind wir noch immer weit entfernt. Aus Sicht der AWO ist ein Schritt zu mehr Chancengerechtigkeit, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Denn Visionen, Perspektiven und Ideen für eine kinderfreundlichere Gesellschaft in Deutschland und in der Welt sollten nicht nur heute am Weltkindertag ganz oben auf der Agenda stehen.

In Deutschland werden die Kinder einkommensschwacher Eltern abgehängt. Sie wachsen häufig in schwierigen Wohn,- Lebens- und Bildungsverhältnissen auf. Ihre Lebenssituation schließt die Kinder aus einer erheblichen Zahl von Angeboten der Freizeitgestaltung, Bildung und Förderung aus. Das Ziel muss es damit sein, Kinder und ihre Eltern aus der Armut zu holen. Dafür benötigen wir ein wirksames Gesamtkonzept.

Es ist für alle Eltern eine große Herausforderung, Kinder in dieser komplexen und globalisierten Welt zu erziehen und sie auf ihrem Weg hin zum Erwachsensein zu begleiten. Damit dürfen Eltern nicht alleingelassen werden. Für die AWO ist es selbstverständlich durch Angebote der Eltern- und Familienbildung und familienunterstützende Maßnahmen zu mehr Bildungs-, Teilhabe- und Chancengerechtigkeit beizutragen.

In den Mittelpunkt unseres Handelns müssen die tatsächlichen Bedarfe und Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern gestellt werden, um gemeinsam mit den Familien soziale Nahräume zu kinder- und familienfreundlichen Lebensräumen zu gestalten und ausreichend Raum für Kindheit, Perspektiven und ein Aufwachsen im Wohlergehen für alle Kinder zu schaffen.

Es genügt nicht, nur über Familien zu reden. Familien benötigen, neben geeigneten familienpolitischen Strukturentscheidungen, eine familienfreundliche Umwelt und gesellschaftliche Wertschätzung – stärkende, unterstützende und an ihren Bedürfnissen orientierte Bildungs- und Informationsangebote.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.09.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Parlamentarische Staatssekretärin Ferner spricht auf der 4. UNECE-Ministerkonferenz in Lissabon über die Herausforderungen des demografischen Wandels

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Elke Ferner, nimmt in Lissabon an der 4. UNECE-Ministerkonferenz zu Fragen des Alterns „A sustainable Society for all Ages – Realizing the Potential of living longer“ teil. Deutschland hat den Vize-Vorsitz bei der Konferenz.

Ältere Männer und Frauen wollen bis ins hohe Alter gut und selbstbestimmt leben und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können. Das unterstützt die Bundesregierung mit zahlreichen Maßnahmen.

Dazu die Parlamentarische Staatssekretärin Elke Ferner:

„Auch in der europäischen und internationalen Seniorenpolitik ist Pflege ein zentrales Thema. Ältere Menschen können in aller Regel heute länger aktiv, selbstbestimmt und in guter Gesundheit an der Gesellschaft teilhaben. Gleichzeitig steigt der Anteil pflegebedürftiger Menschen rapide an. Diese Entwicklung und der steigende Fachkräftemangel in der Altenpflege stellen unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. Die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in der Altenpflege hinken in Deutschland im europäischen Vergleich immer noch hinterher. Die Reform der Pflegeberufe ist ein erster wichtiger Schritt. Jetzt müssen weitere folgen: insbesondere im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung der Pflegekräfte.“

In ihrer Abschlusserklärung wollen die 56 UNECE-Mitgliedstaaten unter anderem das Ziel formulieren, die Qualität in der Pflege weiter zu fördern sowie die Ausbildung von Nachwuchskräften und die Arbeitsbedingungen von Pflegenden zu verbessern.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im BMFSFJ spricht auf einem Experten-Panel zum Thema „Die Potenziale des längeren Lebens erkennen“ und bei einer Ministerrunde zum Thema „Längeres Arbeitsleben und Arbeitsfähigkeit unterstützen“.

Die UNECE-(United Nations Economic Commission for Europe)Ministerkonferenz von Lissabon zieht 15 Jahre nach der Verabschiedung des Zweiten Weltaltenplans der Vereinten Nationen (MIPAA/ Madrid International Plan of Action on Ageing) Bilanz. Ausführlich dargelegt wird das in den „National Reports“ und dem daraus zusammengefassten Synthese-Bericht der UNECE. Deutschland hat diesen Nationalen Report auf Deutsch und Englisch vorgelegt. Er ist auf den Webseiten der UNECE (www.unece.org) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (www.bmfsfj.de) einzusehen.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.09.2017

Liebe gewinnt!

Zu den ersten Trauungen von gleichgeschlechtlichen Paaren in Deutschland am 1. Oktober 2017 erklären Katrin Göring-Eckardt und Anton Hofreiter:

Endlich ist sie da: Die Ehe für alle. Dies ist ein historischer Tag für unsere Gesellschaft und für unsere Werte. Denn hier geht es um mehr als nur um ein Ja-Wort. Der heutige Tag ist die Krönung eines langen Kampfes für gleiche Rechte für alle und für die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Ab heute wird umgesetzt und zelebriert, wofür wir Grüne jahrzehntelang gekämpft haben.

Endlich ist auch in Deutschland möglich, was bereits in 22 Ländern weltweit – darunter Frankreich und Finnland, in den USA und Uruguay, in den Niederlanden und Neuseeland– längst geltendes Recht ist. Überall wo die Liebe hinfällt, darf nun auch geheiratet werden – und das ist gut so. Unser Glückwunsch geht an alle, die sich heute und in Zukunft trauen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.10.2017

Die soziale Schere zwischen Arm und Reich hat sich deutlich geöffnet. Was die Politik dagegen tun kann, zeigt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. IMK-Direktor Prof. Dr. Gustav A. Horn entwickelt darin gemeinsam mit seinen Forscherkollegen Jan Behringer, Dr. Sebastian Gechert, Dr. Katja Rietzler und Dr. Ulrike Stein konkrete Vorschläge, mit denen sich die Ungleichheit hierzulande wirksam reduzieren lässt. Dabei setzen die Forscher drei Schwerpunkte: Es gelte, die wirtschaftlich Starken mehr zu beteiligen, die Mitte zu stärken und Armut zu bekämpfen. "Viele Menschen empfinden die wirtschaftlichen Verhältnisse als ungerecht, wie Umfragen zeigen. Damit liegen sie auch richtig", sagt Gustav Horn. "Es ist Zeit, die Ungleichheit wieder zu reduzieren. Das sichert den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Und es verbessert Deutschlands wirtschaftliche Chancen für die Zukunft. Ein polarisiertes Land kann auf Dauer nicht erfolgreich sein." (Ausführliches Zitat unten).

Dass Ungleichheit ein gravierendes Problem darstellt, zeigen die IMK-Forscher anhand der neuesten Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP). Dabei haben sie die Bevölkerung in drei Einkommensgruppen eingeteilt: Wer weniger als 70 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung hat, gehört finanziell zur unteren Schicht, wer mindestens 150 Prozent ausgeben kann, zur oberen, der Rest zur Mitte. Den Berechnungen zufolge ist das durchschnittliche verfügbare Einkommen der oberen Gruppe von 1991 bis 2014 real um gut 17 Prozent gestiegen, das der Mitte um 10 Prozent. Die Geringverdiener mussten sich dagegen über den Zeitraum von mehr als zwei Jahrzehnten mit Zuwächsen von insgesamt knapp 3 Prozent begnügen (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten; dort auch Link zum Datendownload). Die Diskrepanz zwischen den Einkommensklassen hat sich also deutlich vergrößert. Zugleich ist die Mittelschicht geschrumpft: Der Anteil der Haushalte mit 70 bis 150 Prozent des mittleren Einkommens hat zwischen 1991 und 2014 von 63 auf 56 Prozent abgenommen (siehe Abbildung 2 in der pdf-Version).

Diese Entwicklung lasse sich nicht mit einer einzelnen Maßnahme umkehren, schreiben die Wissenschaftler in ihrer Studie, die heute auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt wird. Erforderlich sei ein "Bündel politischer Entscheidungen, die die Regeln wirtschaftlichen Handelns so verändern, dass einerseits die wirtschaftliche Dynamik erhalten bleibt, anderseits die Ungleichheit vermindert wird". Die nötigen Weichenstellungen reichen laut IMK von Änderungen bei der Arbeitsmarktregulierung über steuerpolitische Maßnahmen bis hin zu Initiativen für eine gerechtere Verteilung von Kapitaleinkommen (einen tabellarischen Überblick aller Empfehlungen finden Sie in der pdf-Version).

Zitat zur Studie von Prof. Dr. Gustav A. Horn:

"Zu viel Ungleichheit belastet den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Und die neuere Forschung liefert Indizien dafür, dass sie auch die Wirtschaftsentwicklung stört. Nach knapp drei Jahrzehnten, in denen die sozialen Unterschiede in Deutschland deutlich gewachsen sind oder selbst bei guter Wirtschaftslage stagnierten, sollten wir jetzt die Weichen neu stellen. Ungleichheit zu reduzieren, das beginnt am Arbeitsmarkt. Nötig sind Reformen, die nicht zuletzt durch den Abbau prekärer Beschäftigungsverhältnisse und erweiterter Teilhabemöglichkeiten der Beschäftigten wieder faire Lohnzuwächse ermöglichen. Dabei sollte auch die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtert werden.

Darüber hinaus brauchen wir einen Kurswechsel bei den Staatsausgaben zugunsten mittlerer und niedriger Einkommen. Insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen, die wenig oder gar keine Steuern zahlen, haben am meisten davon, wenn die öffentliche Hand eine moderne, hochwertige Infrastruktur ohne oder zu möglichst geringen Gebühren zur Verfügung stellt. Das gilt für Kitas ebenso wie für den öffentlichen Nahverkehr oder bezahlbaren Wohnraum. Um das dafür nötige Geld zu mobilisieren, sollten im Gegenzug finanziell starke Haushalte, die in den vergangenen zwei Jahrzehnten von mehreren Steuersenkungen profitiert haben, wieder stärker an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben beteiligt werden."

*Gustav Horn u.a.: Was tun gegen die Ungleichheit? Wirtschaftspolitische Vorschläge für eine reduzierte Ungleichheit, IMK-Report Nr. 129, September 2017. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_imk_report_129_2017.pdf

"Videostatement von Prof. Dr. Gustav A. Horn": https://youtu.be/ORmbjbjMDNI

Die PM mit Abbildungen und Tabellen (pdf): http://www.boeckler.de/pdf/pm_imk_2017_09_18.pdf

Datendownload zu Abbildung 1: https://media.boeckler.de/Sites/A/Online-Archiv/21856

Datendownload zu Abbildung 2: https://media.boeckler.de/Sites/A/Online-Archiv/21857

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 18.09.2017, gekürzt

Im Jahr 2016 wünschten sich nach Ergebnissen der Arbeitskräfteerhebung rund 5,4Millionen Menschen im Alter von 15 bis 74 Jahren Arbeit oder mehr Arbeitsstunden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sank ihre Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 255000 Personen (–4,5%).

Dieses ungenutzte Arbeitskräftepotenzial setzte sich aus knapp 1,8 Millionen Erwerbslosen, 1,0Millionen Personen in Stiller Reserve und insgesamt 2,6Millionen Unterbeschäftigten zusammen. Im Vorjahresvergleich sanken sowohl die Zahl der Erwerbslosen (–176000) als auch die Zahl der Unterbeschäftigten (–103000) deutlich, so dass es insgesamt zu einem Rückgang des ungenutzten Arbeitskräftepotenzials kam, obwohl die Stille Reserve leicht gestiegen ist (+23000).

Unterbeschäftigte sind Erwerbstätige, die den Wunsch nach zusätzlichen Arbeitsstunden haben und dafür auch zur Verfügung stehen. Im Jahr 2016 waren in Deutschland 6,4% der Erwerbs­tätigen im Alter von 15 bis 74 Jahren nach eigenen Angaben unterbeschäftigt. 12,6% der Teilzeitbeschäftigten und 4,0% der Vollzeitbeschäftigten wünschten sich zusätzliche Arbeits­stunden. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass Unterbeschäftigte in Vollzeit ihre Arbeitszeit meist nur um wenige Stunden erhöhen wollen.

Den 2,6Millionen Unterbeschäftigten standen knapp 1,2Million Erwerbstätige gegenüber, die weniger arbeiten wollten. Diese so genannten Überbeschäftigten haben den Wunsch ihre Arbeitsstunden bei entsprechend verringertem Einkommen zu reduzieren. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der Überbeschäftigten erneut erhöht: 2016 gab es einen Anstieg um 147000 Personen, 2015 einen Anstieg um 98000 Personen.

Personen in Stiller Reserve haben überhaupt keine Arbeit, gelten nach den Kriterien der Internationalen Arbeitsorganisation jedoch nicht als erwerbslos. Zur Stillen Reserve gehören Personen, die zwar Arbeit suchen, jedoch kurzfristig (innerhalb von zwei Wochen) für eine Arbeitsaufnahme nicht zur Verfügung stehen. Dazu zählen auch Personen, die aus verschiedenen Gründen aktuell keine Arbeit suchen, aber grundsätzlich gerne arbeiten würden und dafür auch verfügbar sind. Im Jahr 2016 gehörten 5,4% der Nichterwerbspersonen im Alter von 15 bis 74 Jahren zur Stillen Reserve. Im Vorjahr hatte der vergleichbare Anteil bei 5,2% gelegen.

Sonstige Nichterwerbspersonen mit generellem Arbeitswunsch zeigen eine geringere Arbeitsmarktnähe als Personen der Stillen Reserve, da sie weder eine Arbeit suchen noch kurzfristig verfügbar sind. Sie werden nicht zum ungenutzten Arbeitskräftepotenzial der hier verwendeten international vereinbarten Definition gezählt, sollten aber allein aufgrund ihrer Größenordnung von knapp 1,3Millionen Personen (6,8% der Nichterwerbspersonen im Alter von 15 bis 74 Jahren) bei der Analyse nicht außer Acht gelassen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 28.09.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

AWO zum Tag des Flüchtlings

Anlässlich des heutigen Welttages des Flüchtlings erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker:

„Für die AWO ist klar, dass das individuelle Recht auf Asyl unantastbar sein muss. Jeder Mensch muss das Recht haben, darzulegen, inwieweit er schutzbedürftig ist. Daraus folgt, das der legale Zugang nach Europa möglich sein muss und der Einzelne in einem fairen Verfahren die Chance erhalten muss, seine Fluchtgründe mithilfe eines vertrauenswürdigen Dolmetschers umfassend vortragen zu können. Eine zahlenmäßige Obergrenze für den Zuzug von Menschen auf der Flucht ist folgerichtig im Rahmen der bestehenden rechtlichen Verpflichtungen nicht möglich. Sie würde mit den Grundsätzen des individuellen Rechts auf Asyl brechen. Deshalb lehnt die AWO jede Form von Obergrenzen ab.

Für diejenigen, die in Deutschland Schutz erhalten, ist das ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern eine wichtige Stütze, um ihren Platz in unserer Gesellschaft zu finden. Die Verstetigung der ehrenamtlichen Unterstützung ist insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender rechtspopulistischer und flüchtlingsfeindlicher Stimmungen im Land von großer Bedeutung. Das zivilgesellschaftliche Engagement der AWO für Geflüchtete zeigt, wie wichtig ihr eine solidarische und demokratische Gesellschaft sind.

Klar ist aber auch, dass die ehrenamtliche Arbeit nur so gut funktionieren kann, wie sie durch professionelle hauptamtliche Strukturen gestützt und organisiert wird. Wir benötigen eine verlässliche Integrationsinfrastruktur. Integration und Teilhabe werden nur gelingen, wenn Zuständigkeiten klar geregelt sind. Dabei muss vor allem in Ausbildung und Bildung investiert werden. So können die Menschen ein wirklicher Gewinn für unsere Gesellschaft werden.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 29.09.2017

Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) hat in einer heute veröffentlichten Studie* berechnet, das bis zum Jahr 2025 bis zu 300.000 Erzieherinnen und Erzieher fehlen werden. „Diese Zahlen sind alarmierend, dürften aber niemanden überraschen. Schon seit Jahren fehlen Fachkräfte für die Kindertagesbetreuung in Kita, Kindertagespflege, Hort und Ganztagsschule“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Der Fachkräftemangel wird sich noch deutlich verstärken, sollte ein Betreuungsanspruch auch für Grundschulkinder, wie es beide große Volksparteien fordern, umgesetzt werden. „Die AWO unterstützt den gesetzlichen Anspruch auf Betreuung für Kinder in der Grundschule. Dieser muss aber von einem zielgerichteten und finanziell gefördertem Maßnahmenpaket begleitet werden, mit dem Ziel zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher gewinnen zu können.“

Die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung hat an Bedeutung gewonnen, da immer mehr Frauen einer Berufstätigkeit nachgehen und somit die Kinder in Kita, Kindertagespflege und Hort betreut werden. „Familie und Beruf lassen sich aber nur vereinbaren, wenn es eine quantitativ und qualitativ gut ausgebaute Betreuungsinfrastruktur gibt. Und die wiederum basiert auf gut ausgebildeten Fachkräften“, betont Stadler.

Der Erzieherberuf muss attraktiver werden. Dafür fordert die AWO vor allem folgende Maßnahmen:

  • Aufwertung des Erzieherberufs vor allem durch eine bessere Vergütung,
  • Verbesserung der Aufstiegschancen,
  • Verbesserte Quereinstiegs- bzw. Weiterqualifizierungsmöglichkeiten,
  • Erhöhung der Plätze an Erzieher*innenfachschulen und Fachhochschulen,
  • Anerkennung des Erzieherberufs als Mangelberuf durch die Bundesagentur für Arbeit,
  • Erhöhte finanzielle Förderung durch den Bund,
  • Erhöhte Ausbildungskapazitäten durch die Bundesländer.

„Als Trägerin von über 2.300 Kitas kennt die AWO das Problem des Fachkräftemangels sehr gut und weiß, dass es ohne staatliche finanzielle Unterstützung dauerhaft nicht gelingen wird, jedem Kind einen qualitativ guten Betreuungsplatz zur Verfügung stellen zu können“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 15.09.2017

Anlässlich des bundesweiten Tags des Flüchtlings am 29. September tritt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie mit Nachdruck dafür ein, Flüchtlingen den Nachzug ihrer Familien zu ermöglichen. "Aus unserer Sicht kann Integration nur gelingen, wenn Menschen für sich und ihre Familien eine Zukunftsperspektive sehen. Wer verhindert, dass Flüchtlinge mit ihren engsten Angehörigen zusammenleben können, darf sich über mangelnde Integration und auch über die dramatisch steigende Zahl von Gerichtsverfahren nicht wundern", sagt Lilie. Darauf habe der ehemalige Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Frank-Jürgen Weise, mit Recht hingewiesen.

Die Sorge um ihre Angehörigen erschwere den Flüchtlingen das Ankommen in Deutschland und ihre Integration. Für sie sei es daher sehr wichtig, ihre Angehörigen schnell auf sicherem Weg nachholen zu können. "Integration ist ein Familienprojekt und der Schutz der Familie ist unteilbar", betont Lilie.

"Insgesamt sollten wir uns bei der Debatte über Familiennachzug schnell daran gewöhnen, dass wir uns nicht auf rechte Ränder konzentrieren, sondern auf rechtsstaatlich und integrationspolitisch sinnvolle Maßnahmen und diese offensiv verteidigen. Mindestens das sollte eine Lehre aus dem Wahlergebnis sein", sagt Lilie.

Selbst, wenn sie offiziell als Flüchtlinge in Deutschland anerkannt sind, ist es praktisch für sie sehr schwer, ihre Familien nachzuholen. Die größten Probleme sind lange Wartezeiten bei den Botschaften und Schwierigkeiten bei der Dokumentenbeschaffung zur Prüfung der Familienzusammengehörigkeit. Vielen fehlt zudem das Geld für die Beschaffung der notwendigen Dokumente und die Reise. Oft wurden alle Mittel für die Flucht aufgebraucht. Im Durchschnitt kostet eine Familienzusammenführung etwas über 1.000 Euro. Dafür gibt es keine staatliche Unterstützung, auch nicht als Darlehen.

Die Diakonie unterstützt Familienzusammenführung daher mit einem eigenen Fonds.

Übernommen werden ein Drittel der Reisekosten nachziehender Angehöriger. Bereits über 1.600 Familien konnten 2016 und 2017 mit Geldern aus diesem Fonds in Deutschland wieder zueinander finden. Dafür wurden mehr als 500.000 Euro aufgewendet, je zur Hälfte aus Spenden der Diakonie und Mitteln der Evangelischen Kirche in Deutschland, die den Fonds unterstützt.

Informationen zum Familienzusammenführungsfonds der Diakonie Deutschland und den Spendenmöglichkeiten gibt es unter https://hilfe.diakonie.de/spenden-fuer-fluechtlingsfamilien/

Hintergründe zur Familienzusammenführung gibt es unter https://www.diakonie.de/familienzusammenfuehrung

Was es für Flüchtlinge bedeutet, ohne Familie in einer neuen Heimat zu leben, lesen Sie auf https://hilfe.diakonie.de/vereint-in-eine-gemeinsame-zukunft/

In seinem Blog wirbt Diakonie-Präsiden Ulrich Lilie für den "Fonds für die Zusammenführung von Familien": https://praesident.diakonie.de/2017/09/27/dazu-gehoeren-das-megathema-zusammenhalt/#more-1380

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 27.09.2017

In Berlin ist auf dem Potsdamer Platz das bundeszentrale Weltkindertagsfest des Deutschen Kinderhilfswerkes eröffnet worden. Das Weltkindertagsfest steht in diesem Jahr unter dem Motto „Kindern eine Stimme geben!“. Damit rufen das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland dazu auf, mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Deutschland zu schaffen. Im unmittelbaren Lebensumfeld der Kinder, in Schulen und Kitas, in Städten und Gemeinden, aber auch auf Landes- und Bundesebene müssen Kinder und Jugendliche Gelegenheiten bekommen, ihre Ideen und Meinungen einzubringen.

Zur Eröffnung forderte der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, auch einen stärkeren Fokus auf die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. „Kinder und Jugendliche brauchen mehr als bisher die Möglichkeit, sich Gehör zu verschaffen. Nur so schaffen wir die Basis für eine gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands, die die Rechte von Kindern nachhaltig zur Geltung bringt. Auch mehr als 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland müssen wir in unserem Land eine anhaltende Ausblendung und Verdrängung von Kinderinteressen konstatieren. Wir brauchen demgegenüber eine Kinderpolitik, die nicht nur Politik für Kinder macht, sondern auch Politik mit Kindern“, so Thomas Krüger.

„Wir können nur dann die richtigen Weichenstellungen für die Zukunft treffen, wenn wir die Kinder und Jugendlichen beteiligen und ihre Meinung berücksichtigen. Kinder haben ein Recht darauf, gehört zu werden, und es lohnt sich auch für unsere Gesellschaft. Deshalb müssen die Rechte der Kinder auch in der Verfassung verankert werden. Das Recht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung müssen wir sichern. Und wir müssen akzeptieren, dass auch wir von Kindern lernen können – z. B. im Umgang mit der Digitalisierung. Wir müssen Jugendlichen etwas zutrauen und ihnen Verantwortung übertragen. Ich setze mich daher dafür ein, das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken. Denn 16-jährige Mädchen und Jungen wissen in der Regel schon sehr genau, was sie wollen und was gut für sie ist“, sagte Brigitte Zypries, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, die das Fest als Vertreterin der Bundesregierung mit eröffnete.

„Einige Parteien unterstützen in ihren Programmen unsere Forderung, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Dies auch wirklich umzusetzen ist ein großer Schritt, weil die Interessen von Kindern und Jugendlichen bei politischen Entscheidungen dann stärker berücksichtigt werden müssen und sie bessere Chancen bekommen, bestmöglich gefördert zu werden. Wir werden nach der Wahl im Blick behalten, ob aus guten Ansätzen Wirklichkeit wird“, betonte Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland.

Das Deutsche Kinderhilfswerk und die DFL Stiftung engagieren sich zukünftig gemeinsam für die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland. Im Mittelpunkt der neuen Partnerschaft soll vor allem das in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebene Recht auf Spiel und Bewegung stehen. Startschuss für das gemeinsame Engagement ist das Weltkindertagsfest. Dazu erklärte Stefan Kiefer, Vorstandsvorsitzender der DFL Stiftung: „Fußball ist ein gleichermaßen niedrigschwelliges wie geeignetes Instrument, um junge Menschen in Aktion zu bringen. Kinder über die Folgen schlechter Ernährung und mangelnder Bewegung aufzuklären und sie für einen aktiven und gesunden Lebensstil zu begeistern, das haben wir uns als DFL Stiftung zur Aufgabe gemacht. Weil wir dies als eine unserer Kernaufgaben begreifen, kommen 80 Prozent unseres Engagements Kindern und Jugendlichen zu Gute.“

Das Weltkindertagsfest in Berlin ist das größte nichtkommerzielle Kinderfest in Deutschland und die bundeszentrale Hauptveranstaltung zum Weltkindertag. Kooperationspartner des Berliner Weltkindertagsfestes des Deutschen Kinderhilfswerkes ist UNICEF Deutschland. Das Motto „Kindern eine Stimme geben!“ für den diesjährigen Weltkindertag wurde vom Deutschen Kinderhilfswerk gemeinsam mit UNICEF Deutschland festgelegt. Dazu finden bundesweit viele hundert Aktionen statt. Das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland nutzen den Weltkindertag am 20. September gemeinsam mit zahlreichen anderen Kinder- und Jugendorganisationen, um mit Aktionen, Festen und anderen Veranstaltungen auf die Situation der Kinder und ihre Rechte aufmerksam zu machen. Die Kinderrechte sind seit 1989 in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Danach hat jedes Kind das Recht auf Überleben und persönliche Entwicklung, einen angemessenen Lebensstandard sowie Schutz und Beteiligung.

Weitere Informationen zum Weltkindertag und zum Motto „Kindern eine Stimme geben“ unter www.weltkindertag.de

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 17.09.2017

Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit, sie muss immer neu belebt und geübt werden. Dieses Signal geht von der Jahrestagung der eaf eine Woche vor der Bundestagswahl aus. Demokratie ist mehr als freie Wahlen, Meinungsfreiheit und Gewaltenteilung. Demokratisches Handeln zeigt sich auch in der Auseinandersetzung und im Streit, im öffentlichen und im privaten Rahmen. Professorin Regina Kreide und Professor Dierk Borstel haben überzeugend dargelegt, dass es notwendig ist, diese Auseinandersetzungen zu führen.

Demokratie einzuüben fängt früh an: in der Familie, im Kindergarten und in der Schule. Kinder und Jugendliche wollen beteiligt und ernst genommen werden und es ist die Aufgabe der Erwachsenen, genau das zu tun. Nur wenn Kinder und Jugendliche frühzeitig erleben, dass der Austausch von Meinungen kontrovers und konstruktiv geführt werden kann, entsteht Widerständigkeit gegen einfache Lösungen. Vieles ist nun einmal komplizierter als es auf den ersten Blick erscheint. Kinder und Jugendliche zu eigenen Urteilen zu befähigen, ist eine zentrale Aufgabe aller an Erziehung Beteiligten. Aufgabe der ganzen Gesellschaft und insbesondere der politisch Verantwortlichen ist es, ihnen nicht schon im ganz jungen Alter das Gefühl zu geben, nicht dazu zu gehören, weil die Eltern sich z. B. nicht den Beitrag für den Sportverein oder für die Klassenfahrt leisten können. Kinderarmut ist sehr undemokratisch, weil sie Beteiligung ausschließt. „Der neue Bundestag muss unbedingt dafür sorgen, dass Armut von Kindern der Vergangenheit angehört. Denn Demokratie fällt nicht vom Himmel, sondern muss auf der Erde ständig neu gelebt und errungen werden“, sagt Christel Riemann-Hanewinckel, Präsidentin der eaf.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 18.09.2017

Lesben- und Schwulenverband startet Fotoaktion

Am 01. Oktober 2017 tritt das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ in Kraft. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Vorstandsmitglied des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Endlich Ja! Die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare ist ein historischer Tag, sowohl für Lesben und Schwule als auch für ein gerechteres und demokratischeres Deutschland. Nun wird es darum gehen, aus der gesetzlichen Gleichstellung auch eine gelebte Akzeptanz im Alltag zu machen.

Im Nachgang zur Ehe für alle fordert der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) die schnelle Gleichstellung von Kindern, die in gleichgeschlechtlichen Ehen geboren werden. Eine notwendige Reform des Abstammungs- und Familienrechts muss jedoch auch die gesamte gelebte Familienvielfalt rechtlich anerkennen. Das dient auch dem Schutz des Kindeswohls.

Zur Eheöffnung startet der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) die Fotoaktion „Endlich Ja“ und veröffentlicht Fotos von Paaren, die nun heiraten bzw. ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umschreiben lassen. Interessierte Paare bittet der LSVD, ihre Hochzeitsfotos an presse@lsvd.de einzusenden.

Bereits 1990 forderte der damalige Schwulenverband in Deutschland (SVD) mit seinem ersten Grundsatzprogramm die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare. Seitdem kämpfte der LSVD zusammen mit immer mehr Verbündeten auf allen Ebenen für die Öffnung der Ehe.

Hintergrund
Ratgeber zur Ehe für Alle
Chronik zur Ehe für Alle

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 29.09.2017

Menschen mit Armutserfahrung treffen sich nach der Wahl in Berlin

Am 4. und 5. Oktober treffen sich auf Einladung der Nationalen Armutskonferenz Menschen mit Armutserfahrung in Berlin. Das Treffen kurz nach der Bundestagswahl soll den politischen Austausch und die Beteiligung von Armutsbetroffenen voran bringen.

"Den Menschen brennt auf den Nägeln, was nach der Bundestagswahl passiert", beschreibt Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz die Sorgen der Teilnehmenden. "Wir haben gerade eine unglaubliche Neiddebatte erlebt. Die AfD spielt mit völkischen Parolen gezielt Menschen gegeneinander aus. Sie will ein Ende des sozialen Ausgleichs für Schwächere. Das macht gerade vielen in Armut lebenden Menschen Angst."

Eschen erwartet von der neuen Bundesregierung einen ausreichenden Regelsatz in der Grundsicherung, genug sozialen Wohnungsbau, ein Ende der Benachteiligung von Alleinerziehenden, gute Arbeit statt prekärer Beschäftigung und eine gerechte Kindergrundsicherung statt der bisherigen Bevorzugung reicher Familien. Zudem forderten die von Armut Betroffenen eine Abschaffung der Sanktionen in der Grundsicherung. "Sie erleben die ständige Kontrolle und Bestrafung durch die Ämter als respektlos und demütigend, da es auch bei jahrelangem Leistungsbezug kaum wirkliche Hilfsangebote gibt", erläutert die nak-Sprecherin.

"Viele in Armut Lebende haben das Gefühl, dass das, was politisch entschieden wird, mit ihnen nichts zu tun hat", kritisiert Eschen. Schon der Armuts- und Reich-tumsbericht der Bundesregierung habe thematisiert, dass politische Entscheidungen vor allem für Besserverdienende gefällt werden. "Darum ist es so wichtig, eine Lobby für Arme zu bilden. Wir wollen ihnen Gelegenheit geben, sich Gehör zu verschaffen", bekräftigt Eschen.

Auf der Tagung diskutieren Politikerinnen und Politiker von SPD, Die Linke, FDP und Bündnis 90/Die Grünen mit den Teilnehmenden. "Die von Armut betroffenen Menschen wollen von den Politikern wissen, wie sie sich konkret einmischen können, wie sie Gehör finden", erläutert Eschen. Darum gebe es auch keinen Schlagabtausch mit verschiedenen Politikern, sondern diese stünden einzeln Rede und Antwort.

In weiteren Workshops werden Themen wie Wohnungsnot, Umgang mit Geflüchteten, Selbstorganisation von Erwerbslosen, Familienarmut und Rechte von Minderheiten bearbeitet, aber auch Möglichkeiten der künstlerischen Beteiligung geboten.

Das Programm der Tagung finden Sie unter www.nationalearmutskonferenz.de

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 04.10.2017

Der Paritätische Wohlfahrtsverband ist heute dem Bündnis Kindergrundsicherung beigetreten. Das vom Bündnis vertretene Modell sei gerecht, einfach und geeignet, Einkommensarmut von Kindern wirksam zu bekämpfen. Es verdiene die volle Unterstützung des Verbandes. Nach der Bundestagswahl müsse die Bekämpfung der dramatisch hohen Kinderarmut Priorität erhalten, so der Appell des Paritätischen an die Politik.

„Im Verband gab es einen sehr langen und sehr gründlichen Diskussionsprozess, der letztlich dazu geführt hat, dass einstimmig und mit großer Überzeugung der Beitritt zum Bündnis Kindergrundsicherung beschlossen wurde“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Das Modell des Bündnisses sieht die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind vor, die mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Sie orientiert sich daran, was Kinder tatsächlich für ein gutes Aufwachsen benötigen und verhindert so Kinderarmut nachhaltig.

„Das vom Bündnis vertretene Modell stellt den Familienlastenausgleich vom Kopf auf die Füße. Der Staat würde nicht länger Spitzenverdiener bevorteilen, sondern künftig die Familien besser fördern, die wenig haben und entsprechend mehr benötigen. Würde das Konzept umgesetzt, bekämen einkommensarme Familien endlich mehr Kindergeld als Spitzenverdiener“, so Schneider. Eine riesige Ungerechtigkeit in der bisherigen Familienförderung würde damit beendet.

Nach aktuellen Zahlen lebt mittlerweile jedes fünfte Kind in Deutschland in Armut. „Die hohe Zahl der Kinder in Armut spiegelt das Versagen der Politik in der Armutsbekämpfung wider. Angesichts der Tatsache, dass das Wort Kinderarmut im letzten Koalitionsvertrag nicht einmal vorkam, kann diese Entwicklung kaum überraschen. Der Koalitionsvertrag der nächsten Regierung muss zwingend einen Masterplan zur Armutsbekämpfung enthalten“, fordert Schneider.

Mehr Informationen zum Bündnis: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 22.09.2017

Frau Ministerin Barley rückt mit der Diskussion um einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder endlich ein Thema in den Vordergrund, was der VBM schon seit vielen Jahren fordert. Wir greifen diese Diskussion auf und übersenden Ihnen nachfolgend unsere Pressemitteilung.

Rechtsanspruch auf Betreuung für Grundschulkinder: Barley greift auf, was der VBM schon lange fordert.

Eine qualitativ hochwertige, sowie zeitlich ausreichende Betreuung von Kindern ist eine der wichtigsten Voraussetzung, um Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können. Seit 1996 existiert deshalb der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab 3 Jahre und seit 2013 auf einen Krippenplatz für Kinder ab 1 Jahr. Mit dem Übergang in die Schule wird die Kinderbetreuung für viele berufstätige Eltern eine Herausforderung: Es gibt nicht genügend Plätze in der Nachmittagsbetreuung – von qualitativ hochwertiger Betreuung ist dabei noch gar keine Rede. Viele Betroffene berichten uns, dass sie aufgrund fehlender Betreuung beruflich zurückstecken mussten – meist mit Arbeitszeitreduzierung um Betreuung und Bildungsbegleitung adäquat leisten zu können.

Nun wird im Bundesfamilienministerium endlich über den Rechtsanspruch auf Betreuung für Grundschulkinder diskutiert (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/dr–katarina-barley–wir-brauchen-einen-rechtsanspruch-auf-betreuung-fuer-grundschulkinder/117802). Familienministerin Barley stellt die Vorteile dar: „Startchancen von Kindern werden verbessert, Armutsrisiken für Familien reduziert, die Erwerbstätigkeit insbesondere von Müttern verbessert und die öffentlichen Mehreinnahmen gesteigert.“
„Was nun endlich auf Bundesebene politisch diskutiert wird, fordert der Verband berufstätiger Mütter (VBM; vbm-online.de) schon seit mehr als 10 Jahren: den Rechtsanspruch für gebührenfreie Ganztagsbetreuung auch für Schulkinder bis 14 Jahre und die flächendeckende Einführung der gebundenen, rhythmisierten Ganztagsschule.“ so Cornelia Spachtholz, Vorsitzende des VBM und begrüßt daher den Vorstoß des Bundesfamilienministeriums, dem Betreuungsknick nach Abschluss der Kindergartenzeit wirksam entgegenzusteuern.

Zwar steigt die Zahl der Ganztagsschulen bundesweit (StEG Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen 2012-2015), die Grundschulen wählen jedoch meistens die Form der nicht verpflichtenden „offenen Ganztagsschule“. Damit findet vormittags Unterricht, nachmittags Betreuung statt, wobei von Schule zu Schule ein verschieden großer Teil der Schülerschaft nachmittags betreut wird. Eine Rhythmisierung, wie sie für eine optimale Förderung und Bildung der Kinder von Pädagogen empfohlen wird, ist mit offenen Ganztagsschulen jedoch nur schwer umsetzbar. Für die Einführung von gebundenen Ganztagsschulen braucht es nicht nur der Unterstützung eines engagierten, aufgeschlossenen Kollegiums, wo Lehrer*innen und Erzieher*innen Hand in Hand arbeiten, sowie der Zustimmung der Eltern (beides ist nicht immer gegeben), sondern auch der Sicherstellung der finanziellen Ausstattung.

Die vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebene Rechtsexpertise von Johannes Münder, Professor für Sozialrecht und Zivilrecht, weist auf einen weiteren Knackpunkt hin: Im Bereich der Schulen hat der Bund keine Regelungskompetenz. Johannes Münder empfiehlt deshalb: „[…] zwischen dem Bund und den Bundesländern zu einer Regelung zu kommen, die zwischen Bund und den einzelnen Ländern abgestimmt ist (und damit auch Finanzierungsaspekte einschließen kann)“. Schon lange auf der Agenda des VBM ist die Schaffung von bundeseinheitlichen Standards in Betreuung und Bildung für Schulkinder mit bundeseinheitlichen Lehrplänen und Abschlüssen der weiterführenden Schulen. Damit könnte auch eine kooperative Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe bzw. von Lehrkräften und Sozialpädagog*innen/Erzieher*innen mit dem Ziel einer qualitativ hochwertigen Ganztagsbetreuung von Schulkindern geregelt werden. Denn: Es ist nicht die beste Lösung, wenn die Verantwortung für die Schulkindbetreuung in den Händen von nur einer Profession liegt, z.B. in den Händen der Schulleitung. Wichtige und in langer Zeit entwickelte Qualitäten und Qualitätsmaßstäbe der Jugendhilfe dürfen durch das Konzept „Ganztagsschule“ nicht herabgesetzt werden; optimal wäre Hilfestellung durch eine Prozessbegleitung während der Umstellung auf den Ganztag.

Der VBM fordert eine qualitativ hochwertige, sowie zeitlich ausreichende Schulkindbetreuung, die in der Lage ist, die mit dem Ganztag verbundenen Ziele, Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit zu erreichen und berufstätigen Eltern die Sicherheit gibt, ihre Kinder in ihrer Abwesenheit gut und sinnvoll aufgehoben zu wissen. Mit ihrem Vorstoß schlägt Bundesfamilienministerin Barley dabei die richtige Richtung ein.

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 17.09.2017

In einer vielfältigen Gesellschaft sind mehrsprachig lebende Menschen ein Geschenk. Sie sind „Brückenbauer“ und „Übersetzer“, die Deutschland als Einwanderungsland dringend benötigt.

„Genauso wenig wie man vor Jahren nicht wahrhaben wollte, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist, scheint es heute manchem befremdlich, Deutschland als Land zu sehen, in dem Mehrsprachigkeit in vielen Bereichen schon längst ganz selbstverständlich zum privaten und beruflichen Alltag gehört“, so Maria Ringler vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. „In binationalen Familien wird Mehrsprachigkeit gelebt und als Kompetenz genutzt. Viele dieser Familien sind oft nicht nur die sprachlichen, sondern auch die kulturellen Übersetzer von Regeln, kulturellen Codes und Verhaltensweisen und helfen somit ganz aktiv und oft ungesehen mit, Integration von alten und neuen Bürger*innen dieses Landes erfolgreich mit zu gestalten“, hält sie fest.

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. fordert daher die Politiker*innen auf, die Lebenswelten und Bedarfe mehrsprachiger Menschen zu sehen und Mehrsprachigkeit als eine wichtige Ressource einer vielfältigen Gesellschaft anzuerkennen und entsprechend zu fördern.

Mehr zu unseren Forderungen findet man auf http://www.verband-binationaler.de/fileadmin/Dokumente/statements/BT_Wahl_Familie_und_Migration_2017.pdf

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 15.09.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termine: 18. Oktober 2017

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Berlin

Unter dem Titel "Schöne neue Arbeitswelt? Ideen für eine familiengerechte Gestaltung der digitalen Arbeit 4.0" sollen die zuerwartenden Veränderungen gezielt aus der Familienperspektive betrachtet werden: Welche der digitalen Umbrüche sind für Familien besonders relevant und wie lässt sich die Digitalisierung des Arbeitens für die Bedürfnisse von Familien nutzen?

Bei der Veranstaltung werden drei Themenbereiche genauer angesehen: die Folgen des digitalen Wandels für die soziale Sicherung von Frauen und Männern, die Möglichkeiten für mehr Flexibilität von Arbeitszeit und –ort und die Auswirkungen der Digitalisierung bei der Pflege.

Zu jedem Themenfeld wird es zwei einführende Diskussionsimpulse geben, jeweils von dem zuständigen Bundesministerium (BMFSFJ, BMAS) und von Expert/innen aus Wissenschaft bzw. Verbänden. In kleineren Gruppen sollen anschließend eigene Meinungen, Erwartungen, Kritik und Vorschläge hinsichtlich des digitalen Wandels der Arbeitswelt und dessen Folgen für Familien zur Sprache kommen.

Sie sind herzlich eingeladen, gemeinsam die Herausforderungen der zunehmend digitalen Arbeit für Familien in den Blick zu nehmen und zu diskutieren. Ziel ist es, Ansatzpunkte für notwendige Veränderungen aus Sicht der Familien deutlich zu machen und die Debatte über die Gestaltung des digitalen Wandels um diesen Aspekt zu erweitern.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termine: 02. – 03. November 2017

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e. V.

Ort: Erkner bei Berlin

Tagungsbeitrag für beide Tage- mit Übernachtung, Abendessen und Frühstück: 100,00 € / ermäßigt 80,00 €- ohne Übernachtung: 80,00 € / ermäßigt 60,00 €

Tagungsbeitrag für einen Tag (2. oder 3. November 2017) 50,00 € / ermäßigt 40,00 € (Der ermäßigte Tagungsbeitrag gilt für Mitgliedseinrichtungen des Forums Familienbildung in der eaf.)

Die zunehmende Nutzung digitaler Medien, ihre Möglichkeiten und Risiken sind längst ein wichtiges Thema für Familien und damit auch für die Familienbildung. Am ersten Tag der Fachtagung gehen wir der Frage nach, wie sich der Familienalltag und das Umfeld von Familien durch die digitalen Medien verändern. Welche Kompetenzen benötigen Familien, um die neuen Potentiale auszuschöpfen und sicher nutzen zu können? Der zweite Tag widmet sich der Arbeit in den Familienbildungseinrichtungen und der Frage, welche Rolle medienpädagogische und mediengestützte Arbeit mit Familien in Zukunft spielen kann.

Die Tagung richtet sich an Fachkräfte aus der Familienbildung und angrenzenden Bereichen der Arbeit mit Familien, Eltern und Kindern.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 09. November 2017

Veranstalter: Nationale Armutskonferenz, Deutsches Institut für Menschenrechte, Diakonie Deutschland und Arbeitslosen-Selbsthilfe-Oldenburg

Ort: Berlin

Auf dem Fachtag sollen die grundlegenden Problematiken mit dem Ansatz „Schlüssiges Konzept“ zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung / Hartz IV aufgearbeitet und diskutiert werden.

Es sollen mit Akteur*innen aus der Sozialgerichtsbarkeit, der Wohnungsnotfallhilfe, aus Selbsthilfe und Beratungsprojekten, aus dem Bereich Menschenrechte sowie Fachexpert*innen aus Sozialverbänden und dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge diskutiert werden.

Kernfragen der Veranstaltung sind:

  1. Vernünftige Alternativen zum Chaos von „Methodenvielfalt und Methodenfreiheit“
  2. Forderungen für eine gesetzliche Neuregelung
  3. Die Vermittlung von Kompetenzen und Möglichkeiten zum direkten Eingreifen vor Ort

Das genaue Veranstaltungsprogramm wird zeitnah veröffentlicht.

Anmeldungen sind bereits unter dem folgenden Link möglich: https://eveeno.com/RechtaufWohnen

Termin: 30. November 2017

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Seminarkosten: 120,00 € für Mitglieder und Mitarbeiter/innen bei Mitgliedern des Deutschen Vereins, 150,00 € für Nichtmitglieder

Der Deutsche Verein möchte auf dieser Fachveranstaltung die Potenziale des Zweiten Gleichstellungsberichts für die kommunale Gleichstellungspolitik gemeinsam mit Vertreter/innen der Sachverständigenkommission, des Bundes, der Länder, der Wissenschaft und natürlich der kommunalen Fachpraxis diskutieren.

Dazu gehört zunächst eine Bestandsaufnahme: Wie gut ist eine lebenslauforientierte Gleichstellungspolitik auf der kommunalen Ebene heute bereits verankert? Daran anschließend werden ausgewählte Handlungsfelder vertieft. Ziel ist, möglichst konkrete gleichstellungspolitische Impulse für die kommunale Praxis herauszuarbeiten. Reflektiert werden soll auch, wie Bund und Länder erfolgversprechende Lösungsstrategien der kommunalen Ebene flankieren können.

Die Veranstaltung richtet sich daher gleichermaßen an Kommunalpolitiker/innen, kommunale Gleichstellungsstellen und Frauenbüros, gleichstellungspolitisch interessierte Leitungskräfte und Mitarbeiter/innen aus den Bereichen Jugendhilfe, Altenhilfe, Sozialplanung, überörtlicher Träger und aus den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege sowie alle gleichstellungspolitisch interessierten Expert/innen aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft.

Anmeldeschluss ist der 1. Oktober 2017.

Das Veranstaltungsprogramm wird zeitnah auf unserer Homepage eingestellt unter https://www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen/f_2273-17, hier kommen Sie auch zur Onlineanmeldung.

Da die Programmplanung derzeit leider noch nicht abgeschlossen ist, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie Ihre Anmeldung bis zum 5. November 2017 kostenfrei stornieren können, sollte das finale Programm nicht Ihren Bedarfen entsprechen.

AUS DEM ZFF

Die Nationale Armutskonferenz, das Deutsche Kinderhilfswerk und der Deutsche Kinderschutzbund haben heute mehr als 37.000 Unterschriften der Online-Kampagne "Keine Ausreden mehr! Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen! #stopkinderarmut" an den stellvertretenden SPD-Bundesvorsitzenden, Ralf Stegner übergeben. In den letzten Wochen waren die Organisationen zur Unterschriftenübergabe bereits bei CDU-Generalsekretär Peter Tauber, bei der Parteivorsitzenden der Linken, Katja Kipping, bei der stellvertretenden Bundesvorsitzenden der FDP, Katja Suding, und bei Bettina Jarasch, Bundesvorstandsmitglied von Bündnis90/Die Grünen.

Mit dieser gemeinsamen Kampagne machen Wohlfahrts- und Sozialverbände sowie Familien- und Kinderrechtsorganisationen auf das drängende Problem der Kinderarmut in Deutschland aufmerksam und suchen das Gespräch mit den Parteispitzen.

Die Kampagne wendet sich gegen die Ausgrenzung von drei Millionen Kindern, die in Deutschland in Armut leben. "Wir fordern eine einheitliche Geldleistung für alle Kinder, die das Existenzminimum sichert. Ein gutes Aufwachsen darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen", fasst der Petitionstext zusammen. Arme Familien sollten mindestens in gleicher Weise gefördert werden, wie Familien mit höheren Einkommen entlastet. Staatliche Unterstützung sollte einfacher gestaltet und leichter zugänglich sein.

Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg sagt: "Eine entschlossene Bekämpfung von Kinderarmut muss zur Kernagenda einer neuen Bundesregierung gehören. Wir werben bei den entscheidenden politischen Akteurinnen und Akteuren dafür, die Schlechterstellung von Kindern aus einkommensarmen Familien in der Familienförderung zu beenden. Gerade für diese Kinder brauchen wir eine einheitliche Kindergrundsicherung, die durch bedarfsgerechte Hilfen ergänzt wird."

Cordula Lasner-Tietze, Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbundes, sagt: "Die Sicherung des kindlichen Existenzminimums hat für uns Priorität und die Verantwortung liegt bei der Politik, Rahmenbedingungen für ein gutes Aufwachsen aller Kinder zu schaffen – unbürokratisch, sozial gerecht und in ausreichender Höhe."

Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, sagt: "Es ist erschreckend, dass Kinder aus armen Verhältnissen sozial häufiger isoliert, gesundheitlich beeinträchtigt und in ihrer gesamten Bildungsbiografie deutlich belasteter sind als Kinder in gesicherten Einkommensverhältnissen. Die Tatsache, dass trotz guter konjunktureller Rahmendaten die Kinderarmut in Deutschland auf einem skandalös hohen Niveau verharrt, macht deutlich, dass wir ein strukturelles Problem haben, dem Politik und Gesellschaft mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und Kompetenzen entgegentreten müssen."

Die Online-Petition wurde initiiert von:

Nationale Armutskonferenz | AWO-Bundesverband e.V. | Deutsches Kinderhilfswerk e.V. | Deutscher Kinderschutzbund e.V. | Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband | Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V. | Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. | Zukunftsforum Familie e.V.

Weitere Informationen unter: https://weact.campact.de/petitions/keine-ausreden-mehr-armut-von-kindern-und-jugendlichen-endlich-bekampfen

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. und andere vom 22.09.2017

AKTUELLES

Eine erfolgreiche Familienpolitik muss die Lebenswirklichkeiten und Bedarfe von Familien kennen. Was sagen Eltern selbst auf die Frage, wie es ihnen geht? Welche Themen treiben sie um? Werden sie von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen erreicht? Was für Leistungen und Maßnahmen wünschen sich Eltern und aus welchen Gründen? Antworten auf diese und andere Fragen finden sich im vorliegenden Bericht.

Er enthält zentrale Befunde eines umfangreichen Befragungsprojekts, das das Allensbacher Institut für Demoskopie im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt hat.

Die Ergebnisse bestätigen den Trend, dass Eltern sich heute gemeinsam um ihr Kind kümmern und sich Familie und Beruf partnerschaftlich teilen wollen. Für Eltern stehen zudem die Kinder im Mittelpunkt: Sie sollen die bestmöglichen Chancen haben, sich gut zu entwickeln – unabhängig vom Elternhaus. Kein Kind soll Nachteile erfahren. Ein Plädoyer für Bildungsund Chancengerechtigkeit.

Die staatliche Familienförderung steht bei Eltern hoch im Kurs. Aus ihrer Sicht sollte sie darauf abzielen, gleichzeitig faire Bedingungen für alle zu schaffen, die soziale Kluft zwischen Familien zu verringern und Leistung zu würdigen und zu unterstützen. Familien zu erreichen bedeutet damit, ihnen die richtigen Angebote zu machen. Angebote, die verständlich, passgenau und fair gestaltet sind. Daran werden wir weiter arbeiten.

Die Ausgabe finden Sie hier.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat am 12. September 2017 Stellung zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie mit Mindeststandards für Elternzeit, Pflegezeit und Vaterschaftszeit bezogen. Er begrüßt die Initiative grundsätzlich. Aus seiner Sicht sollte die Elternzeit mindestens zehn bzw. 12 Monate betragen und nichtübertragbare mit übertragbaren Monaten kombiniert werden. Auch die Ausweitung der „flexiblen Arbeitsregelungen“, ein Rückkehrrecht zum vorherigen Arbeitsmuster wie auch die Einführung einer Pflegezeit auf EU-Ebene befürwortet der Deutsche Verein. Er plädiert gleichzeitig dafür, die dadurch entstehenden Herausforderungen an die Arbeitgeber zu berücksichtigen.

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.

Gemeinsam gegen sexuellen Kindesmissbrauch: Kooperation von Bund und Freistaat Bayern bei Projekten zur Prävention

Bundesfamilienministerium, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie Bayerisches Sozialministerium und Bayerisches Bildungsministerium ziehen Bilanz zur Initiative „Trau dich!“. Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs startet zum aktuellen Schuljahr.

Der Freistaat Bayern macht sich auch künftig im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch stark. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unterstützt Bayern weiterhin die bundesweite Initiative „Trau dich!“. Zudem startet heute die bundesweite Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) in Bayern.

„Der Schutz unserer Kinder vor sexualisierter Gewalt ist eine Aufgabe, der wir uns dauerhaft gemeinsam annehmen müssen“, erklärt der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Dr. Ralf Kleindiek, und führt weiter aus: „Mit der Präventionsinitiative ‚Trau dich!‘ ist ein wichtiger Baustein für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt in Bayern erfolgreich umgesetzt worden. Wir dürfen in unseren Anstrengungen aber nicht nachlassen. Es ist wichtig, dass Eltern und Lehrkräfte sensibilisiert sind, wenn es um Kinderschutz geht – und dass sie wissen, wie sie zu handeln haben und an wen sie sich wenden können.“

Die bundesweite Initiative „Trau dich!“ kooperiert seit April 2016 erfolgreich mit dem Freistaat Bayern. Die Schirmherrschaft haben das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration und das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst übernommen. Zentrales Element der Initiative, die sich an Kinder und Erwachsene richtet, ist das gleichnamige Theaterstück für Kinder zum Thema Kinderrechte und sexueller Missbrauch. Insgesamt hat „Trau dich!“ bislang mit 34 Theateraufführungen über 8.000 Grundschulkinder in Bayern direkt erreicht. Knapp 750 Mütter und Väter besuchten Elternabende zum Thema sexueller Kindesmissbrauch, und über 500 Lehrkräfte bildeten sich in Workshops weiter.

Hintergrundinformationen zu „Trau dich!“

„Trau dich!“ wurde im November 2012 auf Bundesebene ins Leben gerufen. Die Initiative läuft bis Ende 2018. Die BZgA arbeitet bei der Umsetzung eng mit den zuständigen Ministerien der Bundesländer und mit weiteren Partnern zusammen.

Für Mädchen und Jungen zwischen acht und zwölf Jahren bietet „Trau dich!“ altersgerechte Informationen über sexuellen Missbrauch und Kinderrechte.

Alle Eltern erhalten vor den Aufführungen Informationen über das Theaterstück und Hinweise für das Gespräch mit ihren Kindern. Für sie bietet die Initiative „Trau dich!“ einen Eltern-Ratgeber an.

Die pädagogischen Fachkräfte bilden sich durch auf sexualisierte Gewalt spezialisierte Fachberatungsstellen vor Ort weiter und erhalten pädagogisches Begleitmaterial zur Vertiefung.

Darüber hinaus möchte die Initiative zur besseren Vernetzung der Hilfeeinrichtungen in den Bundesländern beitragen und damit die Nachhaltigkeit von Prävention vor Ort stärken.

Für niedrigschwellige Beratung und Hilfe kooperiert die BZgA mit der kostenfreien „Nummer gegen Kummer“ (116111), einem Beratungstelefon für Kinder und Jugendliche.

Eine Infografik mit den wichtigsten Zahlen zur Kooperation von „Trau dich!“ und Bayern finden Sie unter www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/praevention-des-sexuellen-kindesmissbrauchs/.

Pressefotos im Laufe des Nachmittags erreichbar unter www.bzga.de/presse/pressemotive/praevention-des-sexuellen-kindesmissbrauchs/.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.trau-dich.de

www.multiplikatoren.trau-dich.de

www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/

Quelle: Pressmitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 29.09.2017, gekürzt

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BTW17: Verstärkter Einsatz für die Vielfalt der Familie, Menschrechte und Demokratie!

Berlin, 26.09.2017 – Anlässlich des dramatischen Ausgangs der Bundestagwahl 2017 fordert das ZFF einen verstärkten Einsatz für die Vielfalt der Familie, Menschrechte und Demokratie. Der Einzug einer Partei mit rechtem und rassistischem Gedankengut in den 19. Deutschen Bundestag ist eine Gefahr für das Familienleben in unserem Land. Rechtsextreme Äußerungen und Hetze müssen von den demokratischen Parteien und der Gesellschaft bloßgestellt und entschieden bekämpft werden.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Der Einzug der AfD als drittstärkste Kraft in den 19. Deutschen Bundestag ist ein Angriff auf unsere Grundwerte der Gerechtigkeit, Freiheit und Solidarität. Die diskriminierenden, rassistischen und rückwärtsgewandten Familien- und Geschlechterbilder dieser Partei haben keinen Platz in unserer demokratischen Gesellschaft. Die rechtspopulistische Programmatik der AfD steht damit in einem krassen Widerspruch zu den Werten des ZFF. Wir hoffen nun auf ergebnisreiche Koalitionsverhandlungen und fordern die demokratischen Parteien dazu auf, für eine Gesellschaft zu kämpfen, in der die Vielfalt von Lebensformen, Kulturen und Meinungen als Bereicherung begriffen wird. Auch das ZFF wird sich weiterhin lautstark in die Bundespolitik einbringen und für eine Familien- und Sozialpolitik kämpfen, die der familiären Vielfalt gerecht wird und sie in all ihren Formen unterstützt. Nur gemeinsam sind wir stark und können uns gegen die weitere Verbreitung von rückwärtsgewandtem Gedankengut einsetzen und rechtspopulistische Parteien schwächen.“

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„Vielfalt Familie“: Für eine moderne Familienpolitik.

Kordel, 18.09.2017 – Was schlagen die demokratischen Parteien zur Stärkung der Vielfalt des Familienlebens vor? Diesem Thema widmet sich heute eine gemeinsame Veranstaltung des AWO Kreisverbandes Trier-Saarburg e.V. und des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF). Dabei laden wir zu einem Austausch mit Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley, MdB (SPD), Theresia Görgen (DIE LINKE), Adrian Assenmacher (FDP) und Corinna Rüffer, MdB (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) über moderne Familienpolitik ein.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, betont: „Familienpolitik steht im Zentrum des diesjährigen Bundestagswahlkampfes. Damit ist die Frage verbunden, was Familien brauchen, um in der heutigen Gesellschaft gut leben zu können. Gerade Menschen, die in Patchwork- und Regenbogenfamilien leben, allein- oder getrennt erziehend sind oder über Ländergrenzen hinweg zueinanderfinden wollen, benötigen gute finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen. Die demokratischen Parteien vertreten hierzu unterschiedliche Ansätze, die sich zum Teil mit unseren fachlichen und politischen Vorstellungen decken. Mit Sorge beobachten wir jedoch rechte Bewegungen, die diskriminierende und rückwärtsgewandte Familien- und Geschlechterbilder propagieren. Wir fordern alle politisch Verantwortlichen auf sich entschlossen für die Vielfalt aller Familien einzusetzen!“

Detlef Schieben, AWO-Stadtverband Trier fährt fort: „Das Einstehen für demokratische Werte ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zentraler Teil dieser Aufgabe ist der Einsatz für die Pluralität von Familien, denn diese wird heutzutage auf ganz unterschiedliche Weise gelebt. Als AWO leisten wir diesen Beitrag jeden Tag in unseren Einrichtungen. Gemeinsam müssen wir für eine Gesellschaft streiten, die vielfältige Lebensentwürfe und kulturelle Hintergründe als Bereicherung begreift. Wir freuen uns auf den heutigen Austausch mit den Wahlkreiskandidatinnen und Kandidaten zu ihren konkreten Vorschläge für eine gute und moderne Familienpolitik für Rheinland-Pfalz und den Bund.“

Die Einladung zur Veranstaltung mit weiteren Informationen finden Sie hier.

Info: Die Veranstaltung ist Teil der Reihe „Vielfalt Familie“, bei der das ZFF in Kooperation mit AWO-Gliederungen vor Ort mit Bundestagskandidat*innen zum Thema Politik für die Vielfalt der Familie diskutiert. Hierzu laden wir auch Vertreter*innen der Presse herzlich ein!

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Aktionstag „Reichtum umverteilen“: Zivilgesellschaft fordert stärkere Besteuerung von Reichtum

Berlin, 15.09.2017 – Mit einer kreativen Protestaktion und dem klaren Appell an alle Parteien, sich nach der Wahl für den Abbau sozialer Ungleichheit und eine gerechtere Vermögensverteilung in Deutschland einzusetzen, wendet sich das Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“ eine Woche vor der Bundestagswahl an Politik und Öffentlichkeit. Der Zusammenschluss von über 30 bundesweit aktiven zivilgesellschaftlichen Organisationen, Sozialverbänden und Gewerkschaften fordert einen rigorosen steuer- und finanzpolitischen Kurswechsel. Zur Bekämpfung von Armut und der Finanzierung notwendiger Renten- und Sozialreformen sowie dringend benötigter Investitionen in das Gemeinwesen seien die stärkere Besteuerung sehr hoher Einkommen, Vermögen und Erbschaften sowie der konsequente Kampf gegen Steuerbetrug und Steuerschlupflöcher alternativlos.

Drei Viertel der Bevölkerung finden die Vermögensverteilung ungerecht

„Eine gerechte und solidarische Steuerpolitik ist aus unserer Sicht die Nagelprobe, ist der Glaubwürdigkeitstest für alle, die eine bessere Bildungs-, Sozial- oder Arbeitsmarktpolitik oder gar ein gerechteres Deutschland versprechen“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Nach einer aktuellen Umfrage bewerten drei Viertel der Bevölkerung die aktuelle Vermögensverteilung als ungerecht und sprechen sich für eine stärkere Besteuerung hoher Einkommen und großer Vermögen aus, um öffentliche Aufgaben besser zu finanzieren. „Die Menschen in diesem Land wollen in ganz großer, parteiübergreifender Mehrheit eine solidarische Steuerpolitik, die Reiche stärker zur Verantwortung für dieses Gemeinwesen heranzieht und den Staat wieder in die Lage versetzt, in das Soziale zu investieren. Alle Parteien stehen, ganz unabhängig vom Wahlausgang, in der Pflicht, diesem überwältigenden Mehrheitswillen Rechnung zu tragen.“

Neben einer Erhöhung der Einkommensteuer, der Einführung einer Vermögensteuer und einer reformierten Erbschaftsteuer will das Bündnis auch finanzstarke Unternehmen stärker als bisher in die Verantwortung nehmen. „Die aktuelle Ungleichheitskrise ist keine Naturkatastrophe, sondern von Menschen gemacht und zwar im Interesse einer Minderheit von Großkonzernen und Superreichen. Schuld an der wachsenden Ungleichheit hat auch eine Politik, die annimmt, der Markt brauche möglichst wenig Regulierung. In der Folge können sich internationale Konzerne auf vielfältige Art davor drücken, ihren fairen Beitrag zum Allgemeinwohl zu leisten. Das muss ein Ende haben: Wir brauchen endlich echte Steuertransparenz, Steueroasen müssen auf eine Schwarze Liste gesetzt und mit Sanktionen belegt werden“, so Jörn Kalinski, Leiter Lobby- und Kampagnenarbeit bei Oxfam Deutschland.

Öffentliche Investitionen gefordert

Das Bündnis fordert u.a. mehr öffentliche Investitionen und mehr Personal für soziale und kulturelle Einrichtungen und Dienste, für die Bereitstellung und den Bau von ausreichend bezahlbaren Wohnungen und im Kampf gegen Armut. Insbesondere die wachsende Altersarmut sowie die extrem hohe Kinderarmut in Deutschland ist für viele Partner Anlass für ihr Bündnisengagement. „Immer mehr Familien und ihre Kinder sind von der Entwicklung unseres Wohlstandes abgekoppelt. Arbeitslosigkeit oder ein geringes Einkommen der Eltern, Trennung, aber auch bereits die Entscheidung, mehr als zwei Kinder zu bekommen, erhöhen das Risiko, in Armut zu leben. Die derzeitige Familienförderung bekämpft die Armut nicht, denn Familien mit hohem Einkommen werden deutlich mehr steuerlich entlastet als Familien ohne oder mit nur geringem Einkommen gefördert werden. Das darf nicht sein! Wir treten dafür ein, diese Schieflage zu beseitigen, die Förderung umzuverteilen und das System vom Kopf auf die Füße stellen“, fordert abschließend Christiane Reckmann, Vorsitzende Zukunftsforum Familie e.V..

Aktion vor dem Reichstag

Im Rahmen einer Aktion vor dem Berliner Reichstag verteilen heute als Superhelden verkleidete Aktivistinnen und Aktivisten des Bündnisses symbolisch das in Deutschland vorhandene Geld dahin um, wo es dringend benötigt wird – in Kitas, Krankenhäuser, Jugendeinrichtungen, Schulen und bezahlbaren Wohnraum (heute, 12:30 Uhr, Platz der Republik, vor dem Reichstags-Besucherzentrum). Weitere dezentrale Aktionen und Veranstaltungen finden am morgigen Samstag statt.

Dem parteipolitisch unabhängigen Bündnis "Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!" gehören auf Bundesebene 33 Organisationen an: Von Gewerkschaften wie ver.di und GEW, über den Deutschen Mieterbund und Sozialverbände wie Arbeiterwohlfahrt (AWO), Paritätischer Wohlfahrtsverband und Volkssolidarität, bis zu Attac und Oxfam Deutschland, der Katholischen Arbeitnehmerbewegung, Migrantenverbänden, Jugend- und Studierendenorganisationen, den Naturfreunden Deutschlands und dem BUND.

Mehr Informationen und Zitate aller Bündnispartner finden Sie unter: https://www.reichtum-umverteilen.de/presse

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Neues Kindergeld: Existenzminimum sichern, Teilhabe gewähren!

Berlin, 12.09.2017 – Anlässlich der heutigen Vorstellung des Konzeptes für ein nach Einkommen und Anzahl der Kinder gestaffeltes „Neues Kindergeld“ durch die Bundesfamilienministerin fordern AWO und ZFF die Bekämpfung von Kinderarmut entschieden anzugehen. Das „Neue Kindergeld“ ist ein erster Schritt. Mehr Investitionen in den Ausbau der Infrastruktur und eine Kindergrundsicherung müssen aber dringend folgen.

Die Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley plant in der nächsten Legislaturperiode eine Reform des Kindergeldes. Für ärmere Familien soll der Kinderzuschlag von derzeit 170 Euro auf bis zu 201 Euro erhöht und mit dem Kindergeld einkommensabhängig und unbürokratisch ausbezahlt werden. Familien ohne oder mit nur geringem Einkommen würden damit für das erste Kind 393 Euro erhalten, was dem derzeit errechneten sächlichen Existenzminimum entspricht.

Hierzu erklärt Wolfgang Stadler (AWO-Bundesvorsitzender): „Armut bei Kindern- und Jugendlichen ist keine Bagatelle. Die Politik hat jedoch bisher die Chance verpasst, ein Gesamtkonzept zur Beseitigung von Armut und Ausgrenzung von Kindern und ihren Familien vorzulegen. AWO und ZFF begrüßen den Vorschlag von Bundesfamilienministerin Barley, das Kindergeld und den Kinderzuschlag zu einer Leistung zusammenzuführen und einkommensabhängig auszubezahlen. Neben einer ausreichenden Geldleistung braucht es aber dringend mehr Investition in eine familienfreundliche und bildungsfördernde Infrastruktur in der Kindertagesbetreuung, der Kindertagespflege und der Familienförderung. Nur so gelingt es, den Kreislauf der Armut langfristig zu durchbrechen und allen Kindern eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu garantieren.“

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) ergänzt: „In jedem 5. Kinderzimmer spielt die Armut mit. Einschränkungen in der materiellen, der sozialen, der kulturellen und der gesundheitlichen Lage sind die Folgen. Kinder und ihre Familien brauchen daher eine unbürokratische Leistung, die die das kindliche Existenzminimum sichert und sie aus dem stigmatisierenden Bezug von SGB-II Leistungen herausholt. Es ist gut, dass nun das rechnerische Existenzminimum zur Grundlage einer familienpolitischen Leistung gemacht werden soll. Es fehlen allerdings die dringend notwendigen Verbesserungen im Bereich der sozio-kulturellen Teilhabe. Für die AWO und das ZFF darf diese neue Leistung daher nur ein erster Schritt hin zu einer Kindergrundsicherung sein. Gemeinsam mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaftlern fordern wir den politischen Mut für die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt und neben dem sächlichen Existenzminimum auch den Teilhabebedarf abdeckt.“

Weitere Informationen:

Zum Zukunftsforum Familie e. V.: www.zukunftsforum-familie.de

Zum AWO Bundesverband e.V. : www.awo.org

Zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG: www.kinderarmut-hat-folgen.de

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ZFF-Info 15/2017

SCHWERPUNKT I: Bundestagswahl 2017

Unsere diesjährige Ausgabe unserer Zeitschrift „vielfalt familie“, die sich schwerpunktmäßig mit der Bundestagswahl 2017 beschäftig, ist erschienen.

Unter dem Motto „Vielfalt von Familie stärken“ haben wir einen Blick auf die Wahlprogramme einzelner Parteien gelegt. Die demokratischen Parteien vertreten hierzu unterschiedliche Ansätze, die sich zum Teil mit unseren fachlichen und politischen Vorstellungen decken. Mit großer Sorge beobachten wir jedoch rechtspopulistische Bewegungen, die diskriminierende und rückwärtsgewandte Familien- und Geschlechterbilder propagieren, die nicht in unsere moderne Welt passen, mit unseren demokratischen Prinzipien nicht vereinbar sind und denen energisch Widerstand geboten werden muss. Ebenfalls berichten wir von unseren Aktivitäten im Wahljahr und der Kooperationsveranstaltung mit der Friedrich-Ebert-Stiftung zum Thema Rechtspopulismus und Familie(-npolitik).

Die Zeitschrift finden Sie hier.

AWO WahlcountdownWoche 11: Armutsbekämpfung

In zwei Wochen gilt es, den deutschen Bundestag zu wählen. Heute beginnt die elfte Themenwoche des AWO Wahlcountdowns. Diese Woche dreht sich alles um das Thema Armutsbekämpfung. „Trotz der guten Lage in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt geht die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander. Jetzt müssen die richtigen politischen Konsequenzen gezogen werden“, erklärt der Präsident der AWO Wilhelm Schmidt im Drei-Fragen-Interview der Woche. Dazu gehören nach Meinung der AWO Einkommensreichtum und Vermögen stärker zu besteuern und mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Der 5. Armuts- und Reichtumsbericht hat gezeigt, dass die Frage der Verteilungsgerechtigkeit neu gestellt werden muss. „Wer wenig hat, muss mehr bekommen“, zeigt sich Wilhelm Schmidt überzeugt. Derzeit sind in Deutschland Einkommen und Vermögen extrem ungleich verteilt. Um das zu ändern, müsste vor allem der Spitzensteuersatz für besonders hohe Einkommen angehoben und die Vermögenssteuer neu geregelt werden. Darüber hinaus setzt sich die AWO dafür ein, Kapitalerträge höher zu besteuern und eine Finanztransaktionssteuer einzuführen und umzusetzen. „Unser Sozialstaat ist nur dann handlungsfähig, wenn er solide finanziert ist“, zeigt sich der AWO Präsident überzeugt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Armutsbekämpfung ist, dass für immer mehr Menschen Wohnen zur Armutsfalle wird. „Wohnen muss bezahlbar bleiben. Bund, Länder und Kommunen müssen mehr Anstrengungen unternehmen, um sozialen Wohnraum zu schaffen“, fordert Wilhelm Schmidt und ergänzt: „Der Staat muss dafür Sorge tragen, dass es auch für Menschen mit kleinen Einkommen bezahlbaren Wohnraum gibt.“

Im Rahmen ihres Wahlcountdowns leitet die AWO jeweils montags durch ein Drei-Fragen-Interview eine Themenwoche ein. Alle Infos werden auf der AWO Homepage awo.org und in den Social-Media-Kanälen des AWO Bundesverbandes gestreut. Heute beginnt die elfte Themenwoche mit dem Thema Armutsbekämpfung.

Alle Drei-Fragen-Interviews auf awo.org:

Woche 11: Der AWO Präsidenten Wilhelm Schmidt zum Thema Armutsbekämpfung

Woche 10: AWO Bundesvorstandsmitglied Brigitte Döcker zum Thema Pflege

Woche 9: Die Vorsitzende des Bundesjugendwerks der AWO Anna Pfeiffer zum Thema Rassismus und Rechtsradikalismus

Woche 8: AWO Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler zur Bildung und Erziehung

Woche 7: AWO Bundesvorstandsmitglied Brigitte Döcker zum Thema Gesundheit

Woche 6: Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler zum Thema Bürgerschaftliches Engagement

Woche 5: AWO Bundesvorstandsmitglied Brigitte Döcker zum Thema Migration und Flucht

Woche 4: Die Vorsitzende des Bundesjugendwerks der AWO Anna Pfeiffer zum Thema Frauen und Familie

Woche 3: Der AWO Präsidenten Wilhelm Schmidt zum Thema Arbeitsmarktpolitik

Woche 2: Die Vorsitzende des Bundesjugendwerks der AWO Anna Pfeiffer zum Thema Kinder- und Jugendpolitik

Woche 1: Der AWO Präsidenten Wilhelm Schmidt zum Thema Alterssicherung

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 11.09.2017

Sechs Wochen vor der Bundestagswahl veröffentlicht der Deutsche Frauenrat (DF) seine Forderungen zur Bundestagswahl – und einen Gleichstellungs-Check. Dabei wird deutlich: Die Parteien messen der Frauenpolitik ganz unterschiedlich Bedeutung bei. Welche Rolle spielt Frauenpolitik in den Wahlprogrammen, welche Ideen haben die Parteien für die Lebensrealität von Frauen – und haben sie überhaupt welche? Der Gleichstellungs-Check des DF gibt Antworten in Form von Informationsgrafiken und dem „Check in Kürze“.

Der Deutsche Frauenrat, die größten Frauenlobby Deutschlands, hat die Wahlprogramme der Parteien vor dem Hintergrund seiner Beschlüsse geprüft – vom Umfang des Frauenkapitels über eine mögliche Reform des Ehegattensplittings bis hin zu einer geschlechtergerechten Haushaltspolitik.

Bis auf die AfD widmen fast alle Wahlprogramme der Gleichstellungspolitik eigene Kapitel. SPD, LINKE und GRÜNE behandeln frauenpolitische Themen besonders umfangreich. Der Deutsche Frauenrat begrüßt das als klares Zeichen für das Bekenntnis zur Frauenpolitik.

„Parlamentarische Mehrheiten für ein Rückkehrrecht auf Vollzeit und eine Reform des Ehegattensplittings sind laut den Parteiprogrammen möglich. Unser Gleichstellungs-Check zeigt: Wer Frauenpolitik voranbringen will, muss eine bewusste Wahlentscheidung treffen“, betont Hannelore Buls, Vorstand DF und Leiterin des Fachausschusses zur Bundestagswahl 2017.

„In den Wahlprogrammen der Parteien zur Bundestagswahl 2017 werden Frauenrechte nicht gleichermaßen berücksichtigt und teilweise sogar in Frage gestellt“, so Mona Küppers, Vorsitzende des DF. „Ich fordere alle auf: Nutzen Sie zur Bundestagswahl Ihre Chance, Frauenrechte zu verteidigen! Geben Sie Ihre Stimme für eine geschlechtergerechte und demokratische Gesellschaft ab!“ appelliert Küppers.

Die Ergebnisse des ausführlichen Gleichstellungs-Checks stellt der Deutsche Frauenrat in unterschiedlichen Formaten zur Verfügung: In einer Kurzanalyse, einer Langversion und drei Info-Grafiken zu den Themen „Umfang des Frauenkapitels in den Wahlprogrammen“, „Rückkehrrecht auf Vollzeit nach familiär bedingter Teilzeit“ und „Reform des Ehegattensplittings“.

Der DF veröffentlicht gleichzeitig seine Forderungen zur Bundestagswahl als Zusammenstellung der aktuellen Beschlusslage.

Weitere Informationen und Materialien: https://www.frauenrat.de/gleichstellungs-check

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 09.08.2017

Vor den Bundestagswahlen fordert der Präsident des Deutschen Familienverbandes Dr. Klaus Zeh von der Politik ein klares Bekenntnis zur zügigen Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrages und des Kindergeldes.

"Der Kinderfreibetrag muss endlich realitätsgerecht auf die Höhe des Grundfreibetrags für Erwachsene angehoben werden. Alle Familien wissen, dass Eltern für ihr Kind betimmt nicht weniger ausgeben als für sich selbst – eher im Gegenteil. Trotzdem liegt der Kinderfreibetrag um fast 1.500 Euro unter dem Grundfreibetrag, weil der Bedarf von Kindern immer wieder künstlich heruntergerechnet wird. Wir begrüßen, dass sich mehrere Parteien dafür stark machen, den Kinderfreibetrag entsprechend zu erhöhen. Das ist ein wichtiges und positives Signal. Die Anhebung wird Familien allerdings schon seit rund 10 Jahren versprochen und ist jetzt dringend überfällig. Die Erhöhung des Kinderfreibetrags auf 9.000 Euro pro Kind und Jahr, wie das für den Grundfreibetrag 2018 bereits vorgesehen ist, gehört ins Sofortprogramm jeder neuen Bundesregierung", so Klaus Zeh.

Zeitgleich muss das mit dem Kinderfreibetrag verrechnete Kindergeld mitziehen, "Das Kindergeld soll übers Jahr die Rückerstattung von Steuerm aufs Kindesexistenzminimum sichern und darüber hinaus Familien fördern. Für beides ist das Kindergeld viel zu niedrig, weil es seit Jahren immer nur Mini-Erhöhungen gegeben hat. Damit jedes Kind dem Staat gleich viel wert ist, brauchen wir eine klare Koppelung des Kindergeldes an die maximale steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrages bei hohen Einkommen. In Zahlen heißt das: 330 Euro Kindergeld pro Monat für jedes Kind", fordert Zeh.

Wie dringend Familien konkrete Entlastungen brauchen, zeigt der vom DFV regelmäßig erstellte "Horizontale Vergleich": Eine vierköpfige Familie mit einem Bruttoeinkommen von 35.000 Euro/Jahr liegt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben um 2.000 Euro jährlich unter dem Existenzminimum, mit drei Kindern sogar um 7.000 Euro. "Solange ein Facharbeiter sich vom selbst Erwirtschafteten keine zwei Kinder mehr leisten kann, ohne in die Armuit zu rutschen, hat der Staat versagt", sagt Zeh.

Zeh warnt davor, die Erhöhung des Kinderfreibetrages erneut unter Finanzierungsvorbehalt zu stellen.: "Die steuerliche Freistellung des Familien-Existenzminimums ist keine milde Gabe, sondern Vorgabe der Verfassung. Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1990 in seiner Entscheidung zum steuerfreien Existenzmiminum klar gestellt. Sogar die DRinglichkeit einer Haushaltssanierung – von der angesichts sprudelnder Steuereinnahmen derzeit ohnehin keine Rede sein kann – rechtfertigt lat Verfassungsgericht keine verfassungswidrige Besteuerung von Familien. Auch wenn der Staat auf Einsparungen angewiesen ist, muss er auf die gerechte Verteilung der Lasten achten". fordert Zeh.

Dringend notwendig sind außerdem Familienentlastungen in der Sozialversicherung: "Auch in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung muss ein Kinderfreibetrag eingeführt werden, um Beitragsgerechtigkeit für Familien zu erreichenj. Das gilt nicht nur für das bestehende System. Auch eine Bürgerversicherung baut auf die Erziehungsleistung der Familien und schadet sich selbst, wenn sie die Familien mit generativen und finanziellen Beiträgen doppelt belastet", so Verbandspräsident Klaus Zeh.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 11.09.2017

61,7 Prozent der Deutschen sind der Meinung, in Deutschland ginge es nicht sozial gerecht zu. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage der Diakonie Deutschland, die vom Berliner Meinungsforschungsinstitut Civey erstellt wurde.

"Die Ergebnisse der Umfrage sind nicht überraschend", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. "Viele Menschen in unserem Land sehen eine wachsende soziale Ungleichheit. Es braucht mehr politisches Engagement, damit Deutschland sozial gerechter wird!" Dazu könne jeder mit seiner Entscheidung bei der nächsten Wahl beitragen: "Wer bei der Bundestagswahl wählen geht, beeinflusst entscheidend die politische und soziale Entwicklung in unserem Land", sagt Lilie.

Mit einem neuen Frage-Antwort-Tool, dem Sozial-O-Mat, will die Diakonie ihren Beitrag dazu leisten. Er zeigt auf, welche Position zu ausgewählten sozialen Themen die einzelnen Parteien vertreten. Angelehnt an den Wahl-O-Mat müssen 12 Thesen aus den Themengebieten Familie, Flucht, Pflege und Armut mit "stimme zu", "stimme nicht zu", "neutral" oder "These überspringen" beantwortet werden.

CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FDP und AfD haben auf die gleiche Weise geantwortet. So können die Nutzer die eigenen Antworten mit denen der Parteien abgleichen und der Grad der Übereinstimmung wird errechnet.

Beispielhafte Geschichten zeigen, welche Auswirkungen die verschiedenen politischen Ansätze zu den sozialen Themen für die betroffenen Menschen haben.

"Beim Sozial-O-Mat geht es um die wichtigsten sozialen Themen unserer Zeit. Er soll die Wählerinnen und Wähler bei ihrer Wahlentscheidung unterstützen und ihnen verdeutlichen, welche Auswirkung ihre Wahl für das Leben der Menschen in unserem Land hat", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie.

Sie finden den Sozial-O-Mat unter www.sozial-o-mat.de.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 14.08.2017

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

mit großer Freude haben wir Ihren Wunsch zur paritätischen Besetzung des neuen Kabinetts und Ihren Aufruf zur stärkeren Frauenförderung durch die Wirtschaft vernommen. Auch wir sehen große Chancen, aber auch die Notwendigkeit, jetzt die Weichen für eine weitere Stärkung der Frauen zu stellen, und bitten Sie daher um Unterstützung als Bundeskanzlerin und Spitzenkandidatin.

Mit einem Katalog von Forderungen zur Bundestagswahl haben wir uns als 17 führende Frauenverbände, die wir mehr als 12,5 Millionen Frauen vertreten, in der Berliner Erklärung 2017 an die Parteien gewandt. Im Mittelpunkt steht das Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, Medien sowie der Zivilgesellschaft.

Wir Unterzeichnerinnen fordern, dass Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft in der kommenden Legislaturperiode weitere wirksame Schritte in Richtung Gleichstellung unternehmen. 2018 und 2019 jähren sich 100 Jahre Frauenwahlrecht, 70 Jahre Grundgesetz und 25 Jahre aktiver Gleichstellungsauftrag als Ergänzung des Artikels 3 Abs. 2 Grundgesetz.

Frauen in Deutschland haben lange genug zurückgesteckt, sind immer wieder Kompromisse eingegangen. Ohne nennenswerte Fortschritte. Jetzt müssen neue, verbindliche Meilensteine mit klaren Vorgaben definiert und erreicht werden.

Wir sehen am Beispiel der verbindlichen Geschlechterquote für Aufsichtsräte großer Unternehmen, dass gesetzliche Vorgaben zur Beschleunigung der nötigen Veränderungsprozesse und dem Wandel der Rollenbilder in der Wirtschaft und in der Gesellschaft notwendig sind und erste Erfolge zeigen.

Im Einzelnen fordern wir

1. Gleiche Teilhabe

2. Gleiche Bezahlung

3. Verbindlichkeit, Transparenz und Monitoring von Gleichstellungspolitik

Wir haben unsere Forderungen allen Spitzenkandidatinnen und -kandidaten der Parteien am 31. Mai und 1. Juni 2017 übergeben und mit ihnen diskutiert.

Annegret Kramp-Karrenbauer, in Ihrer Vertretung, bekundete grundsätzlich viel Übereinstimmung mit den Anliegen der Berliner Erklärung 2017, wobei sie persönlich – wie auch die Frauen Union – ein funktionierendes Monitoring für besonders wichtig hält.

An dieser Stelle wünschen wir uns von Ihnen, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, dass Sie unseren Forderungen in Ihrem Einflussbereich Nachdruck verleihen.

Wir werden aktiv und mit viel Einsatz nicht nur die bei uns organisierten 12,5 Millionen Frauen zur Wahl aufrufen. Dazu haben wir unseren Forderungskatalog mit den gleichstellungspolitischen Positionen der Wahlprogramme der Parteien abgeglichen und publiziert und promoten diese Ergebnisse auf der Website der Berliner Erklärung 2017. Uns allen ist bewusst, wie wichtig es ist, wählen zu gehen. Aber wir wollen auch, dass unsere Forderungen von den Mitgliedern der nächsten Regierung umgesetzt werden.

Frei nach Trudeau: Because it is 2017!

Wir freuen uns auf Ihre baldige Antwort.

Mit besten Grüßen

die 17 Initiatorinnen der Berliner Erklärung 2017

Weitere Informationen: www.berlinererklaerung.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 07.09.2017

LSVD-Check des AfD-Wahlprogramms und der AfD-Kandidat*innen

Anlässlich der Veröffentlichung des Online-Dossiers „Die AfD – eine unberechenbare Alternative“ erklärt Stefanie Schmidt, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

„Wer denkt, dass die AfD aufgrund einer lesbischen Spitzenkandidatin nicht homophob sein kann, der wird getäuscht. Ihre Programmatik wie zahlreiche Äußerungen von AfD-Politikern zeigen, dass für sie Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) ungleichwertig sind und bleiben sollen. Genauso wenig wie die AfD verteidigt Alice Weidel die Rechte von LSBTI. Die Familien-, Bildungs- und Gleichstellungspolitik der AfD ist vielmehr ein kaum verhüllter Frontalangriff auf Emanzipationserfolge und gesellschaftliche Liberalisierung.

In seinem Dossier „Die AfD – eine unberechenbare Alternative“ hat sich der LSVD das AfD-Wahlprogramm sowie das AfD-Personal angeschaut. Es wird deutlich: Ob mit oder ohne Weidel – die AfD ist eine unberechenbare, radikale und zutiefst homophobe Partei.“

Online-Dossier "Die AfD – eine unberechenbare Alternative"

„Blockaden brechen – Respekt wählen! Gemeinsam für Freiheit und gleiche Rechte“ – Sieben LSVD-Forderungen zur Bundestagswahl

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 13.09.2017

Paritätischer Wohlfahrtsverband und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) veröffentlichen Umfrage zu Verteilungsgerechtigkeit und Steuerpolitik

Eine große Mehrheit der Bevölkerung bewertet die aktuelle Vermögensverteilung in Deutschland als ungerecht und spricht sich für einen Richtungswechsel in der Steuer- und Ausgabenpolitik aus, so das Ergebnis einer Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und der Dienstleistungsgesellschaft ver.di auf Basis einer repräsentativen Erhebung.

Konkret ergab die Studie: Ein stärkeres Engagement des Staates bei der Bekämpfung der Altersarmut wünschen sich 84 Prozent der Befragten, auch bei der Pflege (77 Prozent) und Hilfen für benachteiligte Kinder und Jugendliche (72 Prozent) wird großer Handlungsbedarf gesehen. „Die Menschen wollen in ganz großer, parteiübergreifender Mehrheit eine solidarische Steuerpolitik, die Reiche stärker zur Verantwortung für dieses Gemeinwesen heranzieht und den Staat wieder in die Lage versetzt, in das Soziale zu investieren“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Auf dem Feld des Sozialen, in der Bildung und Wohnungspolitik wird von Anhängern aller Parteien, mit Ausnahme der FDP, besonders dringlicher Investitionsbedarf gesehen. Selbst bei den Unions-Anhängern beträgt die Zustimmungsrate für höhere Steuern 74 Prozent und liegt damit deutlich höher als noch vor der letzten Bundestagswahl. Drei Viertel der Befragten sind der Auffassung, Personen mit sehr hohen Einkommen und großen Vermögen sollten mehr Steuern zahlen, um mehr Geld für diese und andere öffentliche Aufgaben zur Verfügung zu haben. Unter denen, die eine stärkere Besteuerung sehr hoher Einkommen und Vermögen befürworten, würden 77 Prozent die Vermögensteuer und 67 Prozent die Einkommensteuer erhöhen. Ausschließlich die Anhänger der FDP lehnen entsprechende Steuererhöhungen mehrheitlich ab.

„Wenn wir die Zukunft gestalten wollen, brauchen wir eine bessere staatliche Einnahmebasis durch mehr Steuergerechtigkeit. Deutschland muss nach der Bundestagswahl aufhören Steueroase für große Vermögen und reiche Erben zu sein“, so ver.di-Vorsitzender Frank Bsirske.

„Wir appellieren – ganz unabhängig vom Wahlausgang – an alle Parteien, dieses klare Signal sehr ernst zu nehmen“, so Schneider und Bsirske.

Die Umfrage finden Sie hier: Umfrage_reichtum-umverteilen_2017_mitDeckblatt.pdf

Das Pressestatement von Ulrich Schneider finden Sie hier: 170912_PK-Umfrage-Umverteilen_Statement_SNE.pdf

Mehr Informationen: www.der-paritaetische.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 12.09.2017

pro familia hat Wahlprüfsteine an CDU, CSU, SPD, Die Linke, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und die AfD verschickt. Nun liegen die Antworten vor. Sie machen deutlich: Für alle Parteien sind sexuelle und reproduktive Rechte ein wichtiges Anliegen. Die Unterschiede zeigen sich darin, ob Handlungsbedarf gesehen wird und worin. Sehr positiv zu vermelden: Alle Parteien, die geantwortet haben, sprachen sich für eine umfassende Sexualaufklärung aus.

Die AfD hat nicht auf unsere Fragen geantwortet.

Sie finden die Wahlprüfsteine und die Antworten der Parteien unter diesem Link.

Der Landesfamilienverband Selbsthilfegruppen Alleinerziehender (SHIA) e.V. LV Sachsen ruft alle Bürgerinnen und Bürger nachdrücklich dazu auf, sich politisch einzumischen!

Die sächsischen Abgeordneten und Kandidat_innen für den kommenden Bundestag wurden zu alleinerziehendenrelevanten Themen befragt.

Die Antworten finden Sie hier: www.shia-sachsen.de/Wahl2017

Familien werden im Wahlkampf 2017 besonders umworben. Nicht alle Versprechen nutzen jedoch Alleinerziehenden. Mit seinen Wahlprüfsteinen will der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) Einelternfamilien helfen, sich selbst ein Bild davon zu machen, welche Partei ihre Interessenvertritt. CDU/ CSU, SPD, GRÜNE, LINKE und FDP beantworteten für den VAMV einen Fragenkatalog.

Erika Biehn, Bundesvorsitzende des VAMV, erklärt dazu: „Im bestehenden System der Familienförderung nach Einkommen und Familienform werden Alleinerziehende kaum erreicht. Gut verdienende Eltern sparen mehr an Steuern als Eltern mit mittleren oder kleinen Einkommen an Kindergeld erhalten. Höhere Kinderfreibeträge folgen dem Prinzip `Wer hat, dem wird gegeben`. Die Familienförderung gehört nicht länger ins Steuerrecht.

Die Leistungen für Familien sind so schlecht aufeinander abgestimmt, dass Alleinerziehende durchs Raster fallen. Kindererhöhungen kommen bei Einelternfamilien kaum an, denn ein höheres Kindergeld senkt etwa den Unterhaltsvorschuss. Wir fordern deshalb für jedes Kind eine Grundsicherung von 613 Euro monatlich. Die Kindergrundsicherung soll jedem Kind unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt werden.“

In seiner Forderung nach einer Neugestaltung der Familienförderung sieht sich der VAMV durch die aktuellen Daten des Mikrozensus 2016 bestätigt. Das Armutsrisiko von Alleinerziehenden ist seit 2005 gestiegen und beträgt aktuell rund 44 Prozent. Was die Parteien vorhaben, um Kinderarmut zu senken und die Situation von Alleinerziehenden auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern oder wie sie es mit dem Wechselmodell halten kann unter https://www.vamv.de/politischeaktionen/ nachgelesen werden.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 30.08.2017

SCHWERPUNKT II: Kinderarmut

Kinder und Jugendliche sind in Deutschland weiterhin am stärksten armutsgefährdet. Das zeigen aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Armutsgefährdungsquote. Demnach ist mehr als jedes fünfte Kind (20,2 Prozent) von Armut bedroht – trotz der anhaltend guten Wirtschaftslage und der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordert eine Reform der Kinder- und Familienförderung, die allen Kindern das Existenzminimum von 573 Euro monatlich garantiert.

„Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode einige Schritte unternommen, um das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Sie hat jedoch die Chance auf eine echte Reform der Kinder- und Familienförderung verpasst und keine Maßnahmen geschaffen, um Kinder und Jugendliche wirklich und nachhaltig aus der Armut zu holen. Diesen Zustand dürfen wir nicht länger hinnehmen“, erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. und Sprecherin des Bündnisses.

Immer wieder wird von der guten Konjunktur und dem Aufschwung am Arbeitsmarkt gesprochen. „Eine Erwerbstätigkeit der Eltern ist kein Allheilmittel gegen Armut und Ausgrenzung, wie die Parteien uns dies im Wahlkampf versprechen. Obwohl viele Eltern in Arbeit sind, leben die Kinder und damit die ganze Familie in Armut. Kinder dürfen nicht zum Armutsrisiko ihrer Eltern werden. Neben guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit brauchen Eltern und Familien eine armutsfeste Kinder- und Familienförderung. Dafür hat der Staat Sorge zu tragen“, so Christiane Reckmann.

Trotz Erwerbsarbeit von Unterstützungsleistungen abhängig zu sein ist ein riesiger Stressfaktor und beschämend für Eltern und Kinder. Auch wenn sie weniger verdienen als andere, wollen Eltern Vorbilder für ihre Kinder sein. „Aber gleichzeitig müssen sie ständig Rechenschaft ablegen und Berge von Anträgen ausfüllen. Geldgeschenke zum Geburtstag der Kinder müssen offen gelegt oder für jede zusätzliche Leistung der Kinder für Bildung und Teilhabe, wie Klassenfahrt und Zoobesuch, ein weiterer Antrag gestellt werden. Es ist ohnehin unerträglich, dass Eltern, die arbeiten, nicht mehr zur Verfügung haben, als würden Sie keiner Arbeit nachgehen“, sagt Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes und Koordinator des Bündnisses.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG tritt deshalb für die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind ein, die mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Sie orientiert sich daran, was Kinder tatsächlich für ein gutes Aufwachsen benötigen und verhindert so Kinderarmut nachhaltig. Im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordern elf Verbände und dreizehn Wissenschaftler/innen seit 2009 einen Paradigmenwechsel in der Familienförderung (www.kinderarmut-hat-folgen.de).

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 29.08.2017

Heute hat das Statistische Bundesamt aktuelle Daten zum Thema Kinderarmut vorgestellt. Danach gibt es wieder mehr Kinder, die armutsgefährdet sind. Damit wird sich die SPD-Bundestagsfraktion nicht abfinden. Wir sagen der Kinderarmut den Kampf an.

„Kinder von Eltern mit guten Jobs sind weniger von Armut bedroht. Deshalb wollen wir Existenz sichernde Arbeit anstelle prekärer Beschäftigung schaffen: Wir werden geringfügige Beschäftigung abbauen und Beschäftigten den Weg aus Minijobs in sozialversicherungspflichtige Arbeit öffnen. Die Ausnahmen beim Mindestlohn für Langzeitarbeitslose werden wir abschaffen. Wo reguläre Arbeit geleistet wird, soll auch regulär bezahlt werden. Wir wollen einen Pakt für anständige Löhne und eine stärkere Tarifbindung.

Daneben werden wir Kinderbetreuungsangebote ausbauen, in die Qualität von frühkindlicher und schulischer Bildung investieren und auch im Steuer- und Sozialrecht gezielte Verbesserungen für benachteiligte Familien vornehmen. Wir wollen zum Beispiel Kindergeld und Kinderzuschlag zu einem erweiterten Kindergeld ausbauen sowie einen Kinderbonus und ein Familiengeld einführen. Die Gebühren für Kinderbetreuung schaffen wir bundesweit schrittweise ab.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden an unsere Erfolge bei Mindestlohn, Kindergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag und Elterngeld anknüpfen und auch die soziale Grundsicherung regelmäßig überprüfen.“

Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 29.08.2017

Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende

„Die wirtschaftliche Konjunktur in Deutschland brummt, aber die Zahl der Kinder, die in diesem Land in Armut aufwachsen, ist um über 20 Prozent auf einen desaströsen Höchststand angewachsen. Auch die Wahrscheinlichkeit, dass immer mehr Kinder in Armut geraten, ist so groß wie schon lange nicht mehr. Dieser unakzeptable Zustand ist das Ergebnis einer verfehlten Sozialpolitik der großen Koalition. Mit Steuererleichterungen will Union und FDP die Vermögenden entlasten. Alleinerziehende, Kinder und Familien mit geringen Einkommen aber haben keinen Platz in der Politik dieser Regierung. Jedes Kind, das in Armut aufwachsen muss, ist eines zu viel. Deutschland braucht eine Regierung, die Kinderarmut ernst nimmt und endlich beseitigt.“

Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik

„Um Kinderarmut gezielt zu bekämpfen braucht es ein Umdenken in der Armutspolitik. Mit der Kindergrundsicherung, die für alle Kinder gleich hoch ist, wollen wir Umsteuern von der Eheförderung zur Förderung der Kinder und damit den Familienleistungsausgleich vom Kopf auf die Füße stellen. Familien mit geringen Einkommen erhalten zusätzlich einen einkommensabhängigen KindergeldBonus ohne zusätzliche Bedürftigkeitsprüfung. Außerdem müssen die Kinderregelsätze neu berechnet und erhöht werden. Mit diesen drei Maßnahmen, dem Grünen Familienbudget, wollen wir Familien mit kleinen und mittleren Einkommen um Zwölf Milliarden Euro entlasten und die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen fördern.“

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.08.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert angesichts der heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zur Armutsgefährdungsquote von Kindern und Jugendlichen in Deutschland an die Parteien, das Thema Kinderarmut in der neuen Legislaturperiode endlich zur Priorität zu machen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Armutsgefährdungsquote der unter 18-Jährigen in Deutschland von 2015 auf 2016 erneut angestiegen. Damit liegt die Kinderarmutsquote weiter deutlich über dem der Gesamtbevölkerung. Hier muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes dringend gehandelt werden.

"Für uns kommt die gestiegene Quote armutsgefährdeter Kinder nicht überraschend, sondern ist ein Zeichen verpasster Chancen und fehlender Anstrengungen in Deutschland, um dieses wichtige Thema anzugehen. Während sich die Zahl armer Kinder, die in Deutschland geboren sind, auf einem erschreckend hohen Niveau eingependelt hat, war es absehbar, dass ein großer Teil der zu uns geflüchteten Kinder und ihre Familien in die Armutsstatistik eingehen. Die Gründe sind naheliegend, da sie beispielsweise keine Arbeitserlaubnis haben, noch nicht ausreichende Sprachkenntnisse erwerben konnten oder auf die Anerkennung eines Abschlusses warten. Von der nächsten Bundesregierung erwarten wir, dass das Thema Kinderarmut endlich ganz oben auf die Agenda genommen wird und strukturelle sozialpolitische Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut schnellstmöglich angegangen werden", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Es ist an der Zeit, dass sich die positive wirtschaftliche Lage in Deutschland endlich auf die Situation armer Kinder und Jugendlicher auswirkt. Für eine deutliche Trendwende braucht es verstärkte Anstrengungen und grundlegende strukturelle Reformen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Dazu gehören neben armutsfesten Hartz IV-Regelsätzen, eine Beschäftigungspolitik, die Eltern in die Lage versetzt, sich und ihren Kindern durch eigene Erwerbstätigkeit eine ausreichende finanzielle Lebensgrundlage zu bieten. Zudem ist eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern erforderlich, um wirksame Konzepte gegen die zu große Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft auf den Weg zu bringen. Mit Sorge sehen wir insbesondere die steigende Armut von nach Deutschland zugewanderten Kindern und Jugendlichen. Hier gilt es verstärkt in die Integration zu investieren, um ihre gesellschaftliche Teilhabe in der Zukunft zu sichern", so Hofmann weiter.

Schlüsselfaktoren bei der Integration von zugewanderten Kindern und Jugendlichen sind aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes das schnelle Erlernen der deutschen Sprache und die schnelle Bildungsintegration über einen ungehinderten Zugang zu Kindertageseinrichtungen und Schulen. Bildungseinrichtungen müssen für die Kinder und ihre Familien aber auch tatsächlich zugänglich, das heißt insbesondere örtlich erreichbar sein und ihr Besuch darf nicht durch hohe Kosten für Lernmittel und Fahrkosten erschwert werden. Gute Bildung schon für Kita-Kinder befördert die Chancengleichheit in unserer Gesellschaft und gleicht herkunftsbedingte sowie soziale Unterschiede am besten aus. Dafür müssen die Bildungseinrichtungen finanziell so ausgestattet sein, dass sie den zusätzlichen Herausforderungen gewachsen sind und etwa ausreichend Personal einstellen sowie notwendige Fortbildungsangebote anbieten können.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V.vom 29.08.2017

Zu den heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Armut in Deutschland erklärt Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg- schlesische Oberlausitz:

"Trotz guter wirtschaftlicher Lage und niedriger Arbeitslosenzahlen stagniert die Armut in Deutschland mit einer Armutsquote von fast 16 Prozent auf hohem Niveau. Diese Zahlen sind ein bedrückendes Zeugnis für die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik der letzten Jahre. Die Bundesregierung hat kaum etwas getan, um die systematische soziale Benachteiligung von Frauen und von Menschen mit Migrationshintergrund zu überwinden. Sie hat die Notwendigkeit, gute Arbeit statt prekärer Beschäftigung zu fördern, nicht erkannt. Die aktuellen Armutszahlen sind ein Aufruf zum Handeln und zur klaren Schwerpunktsetzung in der heißen Phase des Wahlkampfes. Wir brauchen endlich eine entschiedene Politik der Armutsbekämpfung in Deutschland."

Hintergrund: Fast jede zweite Alleinerziehende lebt in Armut. Die Armutsquote von Seniorinnen ist vier Prozent höher als die von Männern im Seniorenalter.

Fast zwei Drittel aller Erwerbslosen lebt in Armut. Mehr als jede dritte Person mit geringem Qualifikationsniveau ist arm. Und das Armutsrisiko von Menschen mit Migrationshintergrund ist doppelt so hoch wie das aller anderen.

(Quelle: Statistisches Bundesamt – http://www.amtliche-sozialberichterstattung.de/A1armutsgefaehrdungsquoten.html)

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 29.08.2017

Als Armutszeugnis für die Bundesregierung wertet der Paritätische Wohlfahrtsverband die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Armutsquoten. Der Verband weist darauf hin, dass eine notwendige Trendwende noch immer nicht in Sicht sei und die Armutsquote auch in 2016 mit 15,7 Prozent auf dem höchsten Niveau seit der Wiedervereinigung verharrt. Der Verband fordert von der künftigen Regierung, einen Masterplan zur Bekämpfung der Armut in den Koalitionsvertrag aufzunehmen.

Zwar gebe es durchaus positive Entwicklungen in einigen Ländern, vor allem in den Stadtstaaten und in Ostdeutschland, doch sorge der auffällige Anstieg in einwohnerstarken Flächenstaaten wie Bayern oder Nordrhein-Westfalen dafür, dass die Armutsquote bundesweit nicht sinkt. Für die besonders von Armut betroffenen Gruppen bleibe dagegen alles im Wesentlichen unverändert, wie der Paritätische feststellt. Erwerbslose, Alleinerziehende und Menschen mit Migrationshintergrund sind nachwievor die Hauptrisikogruppen. Die stärksten Zuwächse zeigten sich bei Haushalten mit Kindern sowie bei Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Der Verband geht davon aus, dass sich in diesen Zahlen auch bereits Geflüchtete wiederfinden, die 2015 nach Deutschland kamen.

„Insgesamt spiegeln die neuen Zahlen des Statistischen Bundesamtes das Versagen der Bundesregierung in der Armutsbekämpfung wider. Es ist einfach eine Schande, wenn immer mehr Kinder in Deutschland in Armut leben müssen“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Überraschen muss die schlechte Armutsentwicklung nicht, angesichts der Tatsache, dass das Wort Kinderarmut im letzten Koalitionsvertrag nicht einmal vorkam. Die Große Koalition war auf dem armutspolitischen Auge blind, mindestens aber jedoch extrem kurzsichtig.“ Der Paritätische fordert die im Wahlkampf stehenden Parteien auf, sich zu den aktuellen Befunden des Statistischen Bundesamtes klar zu positionieren. „Der Koalitionsvertrag der nächsten Regierung muss zwingend einen Masterplan zur Armutsbekämpfung enthalten“, fordert Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 29.08.2017

SCHWERPUNKT III: Bertelsmann-Studie

Initiative zur Qualitätssteigerung in Kitas und Kindertagespflege vorgestellt

Der Ausbau von Kitas und Kindertagespflege in den vergangenen Jahren war ein großer Erfolg. Aber nach wie vor gibt es große Unterschiede bei der Qualität der Angebote.

"Ich werde mich für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung einsetzen. Eltern und Kinder haben ein Recht auf gute Angebote. Die Weichen wurden dafür bereits mit dem Qualitätsprozess von Bund und Ländern in die richtige Richtung gestellt. Ein Qualitätsentwicklungsgesetz ist jetzt der nächste Schritt.", sagt Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley. „Dazu gehört, dass der Bund dauerhaft mehr Mittel für die Verbesserung der Qualität von Kitas zur Verfügung stellt. Wir müssen vor allem für bessere Arbeitsbedingungen von Erzieherinnen und Erziehern sorgen und ihren Beruf attraktiver machen. Klar ist: Qualität kostet Geld, aber nirgendwo sonst ist unser Geld besser angelegt. Gute Kitas schaffen gute Chancen für alle Kinder.“

Bei ihrem Besuch in der AWO Kita "Schneckenhaus" in Berlin am 28. August hat Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley ihre „Initiative für ein neues Qualitätsversprechen für gute Kitas in Deutschland“ vorgestellt.

Die heute vorgestellte Initiative im Wortlaut:

Initiative für ein neues Qualitätsversprechen für gute Kitas in Deutschland

Mit dieser Initiative wollen wir für mehr Qualität und mehr Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung in unserem Land sorgen. Die Kindertagesbetreuung ist ein wichtiger Lern- und Erfahrungsort für Kinder. Sie ist der Ort früher Bildung. Gute Bildung in der frühen Kindheit bringt jedem einzelnen Kind bessere Chancen, Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten ein Leben lang. Bei früher Bildung geht es um die persönliche Entwicklung des einzelnen Kindes. Es geht aber darüber hinaus auch um das Aufstiegsversprechen unserer Gesellschaft. Um dieses Versprechen zu halten, muss unsere Gesellschaft gleiche Bildungschancen für alle Kinder gewährleisten – von Anfang an und egal, ob die Eltern arm oder reich sind, ob sie deutsch sprechen oder nicht. Alle Kinder sollen die gleichen Bildungschancen haben. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit und auch der Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Dabei kommt es maßgeblich auf die Qualität in der Kindertagesbetreuung an. Denn nur eine hohe Qualität trägt dazu bei, soziale Benachteiligungen auszugleichen und gleiche Chancen für alle zu eröffnen. Wir haben zwar immer mehr Plätze in Kitas und Kindertagespflege, es gibt aber nach wie vor große Unterschiede bei der Qualität der Angebote. Das müssen wir unbedingt ändern!

1. Umsetzung des Qualitätsentwicklungsgesetzes in der nächsten Wahlperiode

Bund und Länder haben sich 2014 gemeinsam auf den Weg gemacht, die Qualität in der Kindertagesbetreuung und deren Finanzierung zu verbessern. Alle relevanten Akteurinnen und Akteure von den Kommunen über die Elternvertreterinnen und -vertreter bis zu den Trägern, Arbeitgeberverbänden wie Gewerkschaften, Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis waren beteiligt. Der Zwischenbericht „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ aus 2016 definiert erstmals gemeinsame Qualitätsziele von Bund und Ländern. Mit dem JFMK-Beschluss vom Mai 2017 liegen Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz vor. Sie enthalten ein breit akzeptiertes Konzept für das gemeinsame Vorgehen von Bund und Ländern bei der Qualitätsentwicklung. Das Qualitätsentwicklungsgesetz soll in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden. Dieses Vorgehen bietet die Chance, zügig und spürbar die Qualität von Kitas und Kindertagespflege zu verbessern.

2. Mehr Qualität für bessere Arbeitsbedingungen in der Kinderbetreuung

Mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung wird dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen der mittlerweile mehr als 700.000 Beschäftigten zu verbessern. Fachkräfte wünschen sich mehr Zeit, um sich den Kindern zuwenden zu können. Dass sie sich weiterbilden können und ihnen berufliche Perspektiven geboten werden. Kitaleitungen sollen mehr Zeit für Leitungsaufgaben erhalten und als zentrale Schaltstelle für Qualität in den Einrichtungen gestärkt werden. Das zweite Standbein der Kindertagesbetreuung, die Kindertagespflege soll weiter professionalisiert und qualifiziert werden.

3. Mehr Fachkräfte gewinnen für mehr Qualität

Mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung kann nur erreicht werden, wenn genügend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. Beides bedingt einander und nirgends wird diese Tatsache so deutlich wie beim sogenannten Betreuungsschlüssel – also der Fachkraft-Kind-Relation. Mittelfristiges Ziel ist die flächendeckende Einführung von Ausbildungsvergütung und die Ausweitung der praxisintegrierten Ausbildungen. So machen wir die Ausbildung attraktiver und können mehr junge Leute für das Berufsfeld der Kindertagesbetreuung gewinnen. Ältere Beschäftigte sollen gleichzeitig mit mehr Gesundheitsförderung und neuen Beschäftigungsmöglichkeiten im Beruf gehalten werden.

4. Mehr Geld für mehr Qualität

Mehr Qualität kostet mehr Geld. Zur Umsetzung des Qualitätsentwicklungsgesetzes soll der Bund 2018 erstmals eine Milliarde Euro mehr für die Qualität in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung stellen. Diese Summe soll von Jahr zu Jahr um eine Milliarde Euro aufgestockt werden, so dass der Bund die Länder ab 2022 dauerhaft und nachhaltig mit 5 Mrd. Euro jährlich unterstützt.

Link zur Initiative: www.bmfsfj.de/initiative-kitaqualitaet

Weitere Informationen finden Sie zudem unter www.fruehe-chancen.de.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.08.2017

AWO-Aufruf von über 50 Professorinnen und Professoren unterzeichnet

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fordern bundeseinheitliche Regelungen, um die Qualität der Kleinkindbetreuung in deutschen Kitas zu gewährleisten. In einem bereits von mehr als 50 Professorinnen und Professoren unterzeichneten Aufruf, über den die WELT in ihrer gestrigen Ausgabe berichtete, fordern renommierte Frühpädagoginnen, Bindungsforscherinnen und Erziehungswissenschaftlerinnen die kommende Bundesregierung auf, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen. Die AWO hat den Aufruf initiiert. Ihr Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler erklärt dazu: „Die breite Unterstützung für unseren Aufruf zeigt den längst überfälligen Handlungsbedarf.“

Der heute veröffentlichte „Ländermonitor Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung“ bestätigt die Forderung nach mehr Qualität. Zwar hat sich die Qualität in den meisten Bundesländern leicht verbessert, dennoch liegt sie aber immer noch, teils weit, unter dem was die Wissenschaft fordert. „AWO, Caritas und GEW fordern seit mehreren Jahren ein Gesetz, das Qualitätskriterien festlegt. Bundesweite Regelungen orientieren sich am Kindeswohl und nicht an der jeweils aktuellen Finanzlage von Ländern oder Kommunen. Dafür muss der Bund dauerhaft an den Kosten beteiligt werden“, betont der AWO Bundesvorsitzende.

Nach den Ergebnissen des Ländermonitors kommt es aber nicht nur zwischen den Bundesländern sondern auch innerhalb der Länder zu erheblichen Unterschieden. „Die AWO hat die Debatte um eine bessere Qualität in Kitas und Kindertagespflege initiiert. Wir sind froh, dass sich Bund und Länder zumindest auf Eckpunkte eines zukünftigen Gesetzes verständigten. Doch nun müssen konkrete Finanzzusagen des Bundes und ein konkretes Gesetzgebungsverfahren folgen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Stadler abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 29.08.2017

Anlässlich des 10. Jubiläumstags des damaligen „Krippengipfels“, der seinerzeit den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz auch für unter Dreijährige begründete, und des aktuellen Ländermonitors der Bertelsmann-Stiftung betonen die Familienorganisationen die Bedeutung einer hohen Qualität in Kitas und fordern dafür bundesweit einheitliche Standards.

„Der Krippengipfel war damals ein wichtiger Schritt,“ erklärt Stefan Becker, der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Familienorganisationen (AGF), „seitdem hat sich insbesondere im quantitativen Ausbau der Kitaplätze enorm viel getan. Aber die aktuelle Situation ist nach wie vor nicht befriedigend. Eltern fordern ebenso, sich auf die Qualität in der Kita verlassen zu können – unabhängig davon, in welchem Bundesland oder in welcher Kommune sie wohnen. Dafür braucht es bundesweit einheitliche, wissenschaftlich fundierte Standards“, fordert Becker weiter.

Diesen Schluss zieht auch die Bertelsmann-Stiftung aus ihrem aktuellen „Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme“, in dem jährlich die Situation der frühkindlichen Bildungssysteme in den Bundesländern dargestellt wird. Hier wird auch in diesem Jahr deutlich, dass die Qualität der Kitabetreuung, insbesondere hinsichtlich des Personalschlüssels, regional höchst unterschiedlich ausfällt.

In einer gemeinsamen Erklärung haben 31 Kinderrechts-, Familien- und Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Kitaträger und weitere Organisationen bereits in den vergangenen Monaten mehrfach gezielt dazu aufgerufen, bundesweit einheitliche Qualitätsstandards zu etablieren. Die gemeinsame Erklärung findet sich unter http://www.ag-familie.de/home/kitastandards.html.

Die Familienorganisationen haben hierzu konkrete Qualitätskriterien vorgelegt, zu denen sie jeweils inhaltliche Vorschläge vorlegen. So fordern sie z. B. eine Höchstgrenze von maximal vier Kindern pro Fachkraft für unter Dreijährige. Die Familien sollen einen Anspruch auf ein Ganztagsangebot haben, die Betreuungskosten dürfen die Leistungsfähigkeit der Familien nicht übersteigen. Außerdem soll die Qualifikation der pädagogischen Fachkräfte verbessert werden und diese teilweise über eine Hochschulausbildung verfügen. Insgesamt fordern die Familienorganisationen eine Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Kitas, die stärker als bisher auf die individuelle Begleitung und Unterstützung des einzelnen Kindes sowie auf eine gute Erziehungspartnerschaft von Eltern und Einrichtungen abzielt. Weitere Kernaussagen finden sich im Anhang und die gesamten Vorschläge als Download unter http://www.ag-familie.de/media/docs16/AGF_Position_Kitaqualitaet_April16.pdf.

Die Familienorganisationen fordern nun eine schnelle Umsetzung der Qualitätskriterien und rufen die beteiligten Akteure auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene dazu auf, möglichst umgehend entsprechende Schritte gemeinsam zu erarbeiten und die Finanzierung dafür sicherzustellen. Die Aufnahme dieser Ziele in den kommenden Koalitionsvertrag ist dazu ein erster wichtiger Schritt.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 28.08.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt bei Bund, Ländern und Kommunen weitere Kraftanstrengungen zur Verbesserung der Kita-Qualität in Deutschland an. Nur so kann aus Sicht des Verbandes die im Vergleich zum Vorjahr derzeitig herrschende Stagnation beim Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen überwunden werden. Dazu braucht es aus Sicht des Verbandes bundeseinheitliche Kita-Qualitätsstandards. "Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegten Zahlen zeigen, dass bei der dringend notwendigen Verbesserung des Personalschlüssels im Vergleich zum Vorjahr nahezu Stillstand herrscht, und wir fast flächendeckend noch immer weit von den wissenschaftlich empfohlenen Standards entfernt sind. Selbst wenn wir, wie die Bertelsmann Stiftung, die letzten vier Jahre als Maßstab der Berechnungen nehmen, brauchen wir noch zehn bis zwölf Jahre, ehe der Personalschlüssel in den Kitas zufriedenstellend ist. Jenseits der erforderlichen Investitionen zum quantitativen Ausbau spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk zur Verbesserung der Kita-Qualität für ein Investitionsprogramm in Höhe von fünf Milliarden Euro jährlich für die nächsten Jahre aus. Das müssen uns unsere Kinder wert sein", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung des aktuellen "Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme" der Bertelsmann Stiftung. "Wie wichtig bundeseinheitliche Standards sind, zeigen auch die enormen regionalen Unterschiede beim Kita-Personalschlüssel. Es darf nicht sein, dass in einigen Landkreisen dreimal so viele Kinder auf eine Fachkraft kommen wie in anderen Gebieten", so Hofmann weiter.

Eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zahlt sich nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Gesellschaft aus, da eine gute frühkindliche Bildung und Erziehung unterschiedliche Startbedingungen und Zukunftschancen wirksam ausgleichen kann. Sie trägt dazu bei, Bildungsnachteile abzubauen, Armut zu überwinden und Lebensverläufe wirtschaftlich und sozial zu stabilisieren.

"Aber nicht nur der Personalschlüssel darf im Fokus der Aufmerksamkeit stehen. Auch die Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen sollte als Qualitätsfaktor ins Zentrum der Arbeit rücken. So können die Potentiale der Kinder besser gefördert und wichtige Akzente in der dringend notwendigen Weiterentwicklung der Demokratieförderung gesetzt werden. Denn wer die Vorteile von Beteiligung früh kennen lernt, beteiligt sich mit höherer Wahrscheinlichkeit auch im späteren Lebensverlauf an demokratischen Prozessen. Frühe Beteiligung von Kindern durchbricht zudem den Kreislauf der Vererbung von Armut. Und auch bei der Verpflegung besteht Handlungsbedarf. Diese muss sich unbedingt an anerkannten Ernährungsstandards orientieren", so Hofmann weiter.

Da die Anforderungen an die Erzieherinnen und Erzieher in den letzten Jahren enorm gestiegen sind, brauchen diese aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes selbst mehr Zeit, um die Entwicklung der Kinder zu dokumentieren, um Fort- und Weiterbildungen zu besuchen, um gute Elternarbeit leisten zu können, und um die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen zu gestalten, beispielsweise beim Übergang in die Schule. Auch das muss bei der Debatte um die Qualitätsverbesserung berücksichtigt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 28.08.2017

Als bildungspolitisch nicht mehr länger hinnehmbar wertet der Paritätische Wohlfahrtsverband die außerordentliche Diskrepanz bei der Qualität von Kindergärten und Krippen in Ländern und Kommunen. Der Verband fordert eine bundesgesetzliche Regelung mit klaren Zielvorgaben und verlässlicher Finanzierung, um gute Qualitätsstandards in allen Ländern und Kommunen zu erreichen. Priorität müsse die Verbesserung der Personalschlüssel und eine Aufwertung des Erzieherberufes haben.

„Die Postleitzahl darf nicht über die Bildungschancen von Kindern entscheiden“, mahnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes anlässlich der Veröffentlichung des aktuellen Ländermonitorings zur frühkindlichen Bildung durch die Bertelsmann-Stiftung. „Wir brauchen schnellstmöglich eine Qualitätsoffensive in den Kitas mit klaren Zielvorgaben, die Bund, Länder und Kommunen gemeinsam umsetzen müssen. Im Zweifelsfall hat eine solche Initiative auch Vorrang vor Gebührenfreiheit für Besserverdienende. Gute Qualität für jedes einzelne Kind geht vor Beitragsfreiheit für alle“, so Schneider.

Voraussetzung zur Lösung des Problems ist nach Ansicht des Verbands eine deutliche Aufwertung des Erzieherberufes sowie eine Steuer- und Finanzpolitik, die die Kommunen in die Lage versetzt, ihrem Auftrag nachzukommen. „Bei unseren Erzieherinnen und Erziehern liegt nichts Geringeres als die Zukunft unseres Landes. Eine bestmögliche Ausbildung und eine angemessene Bezahlung sind in unser aller Interesse. Für beides hat die öffentliche Hand Sorge zu tragen“, so Schneider. Nach Berechnungen der Bertelsmann-Stiftung fehlen zur Sicherstellung der Kita-Qualität aktuell 107.200 Fachkräfte und 4,9 Milliarden Euro jährlich. Nach Auffassung des Paritätischen verlangt dies auch einen Kurswechsel in der Steuer- und Finanzpolitik. „Wer es ehrlich meint mit Bildungspakten und Bildungsrepubliken, muss auch die Finanzierungsfrage ehrlich beantworten“, so Schneider. „Ohne Steuererhöhungen sind die vielen sozial- und bildungspolitischen Aufgaben in Deutschland nicht zu bewältigen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 28.08.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley und UNICEF-Koordinatorin Kirsten Di Martino begrüßen neue Partner

Im Rahmen eines großen Netzwerktreffens aller Partner der Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ haben Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley und die für Deutschland zuständige UNICEF-Koordinatorin Kirsten Di Martino die neuen Partner der Initiative begrüßt.

Die Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ wurde gemeinsam vom BMFSFJ und UNICEF im Frühjahr 2016 ins Leben gerufen. Mit 16 Partnern entwickelte die Bundesinitiative Mindeststandards zum Schutz von besonders schutzbedürftigen Personengruppen, zu denen insbesondere Kinder, Jugendliche, Frauen, LSBTIQ-Geflohene sowie Menschen mit Behinderungen zählen. Die Mindeststandards erstrecken sich vor allem auf die Bereiche Personal, strukturelle und bauliche Voraussetzungen, Prävention von und Umgang mit Gewalt- und Gefährdungssituationen sowie dem Monitoring der erzielten Fortschritte.

Mittlerweile ist die Bundesinitiative auf 37 national wie international tätige Verbände und Organisationen angewachsen. Alle eint das Ziel, den Gewaltschutz in den Unterkünften kontinuierlich zu verbessern und in einem nächsten Schritt die Teilhabe und Integration von geflüchteten Menschen in der Gesellschaft zu unterstützen.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „In weniger als einem Jahr ist es uns gelungen, den Schutz von tausenden Geflüchteten, darunter insbesondere Kindern und Frauen, deutlich zu verbessern. Dies war nur durch die Entwicklung von Schutzstandards und dem Einsatz von Gewaltschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren in Flüchtlingsunterkünften möglich.“

Bis Ende dieses Jahres werden in rund 100 Unterkünften entsprechende Schutzkonzepte eingeführt sein. Die Stellen der Gewaltschutzkoordinatoren werden vom Bundesfamilienministerium finanziert. UNICEF schult die Koordinatoren sowie Einrichtungsleitungen und unterstützt sie beim Erstellen und Weiterentwickeln eigener, auf die jeweilige Unterkunft zugeschnittener Schutzkonzepte.

„Kinder und andere besonders gefährdete Personengruppen brauchen in Flüchtlingsunterkünften weiterhin dringend Schutz und starke Fürsprecher“, sagt Kirsten Di Martino, Country Coordinator, Refugee and Migrant Response – Germany, UNICEF. “Deshalb freue ich mich sehr, dass unsere gemeinsame Initiative weitere Partner dazugewinnen konnte, die sich mit uns für den Schutz und die Rechte von geflüchteten Menschen in Deutschland einsetzen.“

Am 20. Juni 2017 wurde bereits die zweite Auflage der Mindeststandards veröffentlicht. In diese flossen die Rückmeldungen von Bewohnerinnen und Bewohnern von Flüchtlingsunterkünften sowie Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit Behörden sowie Verantwortlichen in der Flüchtlingshilfe ein. Als Konsequenz aus diesen Konsultationen enthält die Neufassung zusätzliche Kapiteln zur Umsetzung der Mindeststandards für LSBTIQ* Geflüchtete sowie für geflüchtete Menschen mit Behinderungen. Hinzu kommen beispielsweise auch überarbeitete Leitlinien zum Monitoring und der Datenerfassung in Flüchtlingsunterkünften. Insgesamt waren mehr als 30 Organisationen und 138 geflüchtete Menschen an der Überarbeitung beteiligt.

Die zweite Auflage der „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ steht unter folgendem Link zum Download bereit: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/mindeststandards-zum-schutz-von-gefluechteten-menschen-in-fluechtlingsunterkuenften/117474

Für die Umsetzung baulicher Schutzmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften können Kommunen vergünstigte Investitionskredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Öffentliche-Einrichtungen/Kommunale-soziale-Basisversorgung/Sonderförderung-Flüchtlinge/

Weitere Informationen unter: www.gewaltschutz-gu.de

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.09.2017

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nimmt Vorschläge von Migrantenorganisationen auf und verspricht Teilhabechancen zu verbessern

Heute (Mittwoch) hat Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Katarina Barley eine Erklärung für mehr Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft vorgestellt.

Mit der Erklärung fordert die Ministerin ein Bekenntnis zu gesellschaftlicher Vielfalt und nennt erste Schritte zur Verbesserung von Teilhabechancen von Menschen mit Migrationshintergrund.

„Damit Integration gelingt und mehr gesellschaftliche Teilhabe sichergestellt wird, müssen sich auch die Gesellschaft und ihre Institutionen bewegen. Wir im Bundesfamilienministerium haben bei uns selbst angefangen, “ erklärt Bundesministerin Dr. Barley. „Durch diese gemeinsame Erklärung mit Organisationen von Migrantinnen und Migranten und Neuen Deutschen Organisationen wollen wir mit ihnen in einen strukturierten Dialog über interkulturelle Teilhabe eintreten.“

Frau Ministerin Dr. Barley unterzeichnete die Erklärung im Rahmen einer Dialogveranstaltung mit Vertreterinnen und Vertretern von Migrantenorganisationen und Neuen Deutschen Organisationen.

Mit der Erklärung unterstützt Bundesfamilienministerin Dr. Barley die Forderung von Migrantenorganisationen nach mehr Teilhabe und interkultureller Öffnung. Vor mehr als einem halben Jahr haben mehr als 50 Migrantenorganisationen zum 9.Integrationsgipfel ein Impulspapier zur Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft veröffentlicht. Das BMFSFJ ist das erste Bundesministerium, das in einen Dialog mit den Migrantenorganisationen zu den Forderungen und Vorschlägen des Impulspapiers getreten ist.

Die Erklärung wurde zudem von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, dem Deutschen Zentrum für Altersfragen sowie dem Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung unterzeichnet. Frau Ministerin

Dr. Barley wird zudem auf weitere Akteure zugehen, um diese für die Unterzeichnung der Erklärung für mehr Teilhabe in der postmigrantischen Gesellschaft zu gewinnen.

Den Text der Erklärung finden Sie hier: www.bmfsfj.de/erklaerung-postmigrantische-gesellschaft

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.09.2017

Heute (Donnerstag) haben die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Katarina Barley und die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles zusammen mit der Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer die Rheinhessen-Fachklinik, eine Einrichtung des Landeskrankenhauses, in Mainz besucht. Im Anschluss an Gespräche mit Beschäftigten des Landeskrankenhauses haben sie gemeinsam ein Aktionsprogramm zur Aufwertung der Sozial- und Gesundheitsberufe vorgestellt, um eine höhere gesellschaftliche Anerkennung sowie bessere Löhne in Sozial- und Gesundheitsberufen zu erreichen.

Der vorgestellte Maßnahmenkatalog beinhaltet fünf Bausteine: eine kostenfreie und vergütete Ausbildung, bessere Löhne im Gesundheits- und Sozialwesen, bessere und vielfältigere Entwicklungsperspektiven, eine Stärkung der Arbeitszufriedenheit und die Vermeidung von Berufsausstiegen sowie die nachhaltige Sicherung und Weiterentwicklung der Fachkräftebasis.

Der Kostenwettbewerb in der Gesundheits- und Sozialbranche führt seit Jahren zu sinkenden Löhnen. Gleichzeitig sind die Arbeitsverhältnisse vielfach körperlich und emotional belastend und durch Schichtsysteme oder ungewollte Teilzeitbeschäftigung geprägt. Bund und Länder, aber auch die Arbeitgeber sind in der Verantwortung, gemeinsam für bessere Arbeitsbedingungen, Ausbildungsvergütung, Fortbildungsförderung und bessere Löhne zu sorgen. Dazu gehören unter anderem bedarfsgerechte und gute Kinderbetreuungsangebote und klare Vorgaben zur besseren personellen Ausstattung in Krankenhäusern, Kindertagesstätten und Altenheimen sowie Schulgeldfreiheit.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley:

„Die 5,5 Millionen Beschäftigten in den Sozial- und Gesundheitsberufen haben ehrliche gesellschaftliche Anerkennung und Wertschätzung verdient. Es kann nicht sein, dass wir diesen Beschäftigten, die für unsere Gesellschaft so wichtig sind, nur so wenig Anerkennung – auch finanzieller Art – entgegenbringen.

Wir wollen, dass alle Auszubildenden der Sozial- und Gesundheitsberufe eine Vergütung während ihrer Ausbildung erhalten, wie es in anderen Branchen auch üblich ist. Wir müssen aber auch die Attraktivität dieser Berufe erhöhen. Das schaffen wir zum einen durch bessere Arbeitsbedingungen, durch höhere Personalschlüssel und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten. Nur so können wir im europäischen Vergleich Schritt halten. Wir müssen Interessierten einen Umstieg in die Branche leichter machen oder auch einen Wiedereinstieg in das Berufsleben ermöglichen. Ein besonderes Augenmerk möchte ich in einem ersten Schritt auf die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen und Erzieher legen.“

Bundesarbeitsministerin Andreas Nahles:

„Arbeit mit Menschen, Arbeit für Menschen – Arbeit muss zu menschlichen und fairen Bedingungen geleistet werden. Dazu gehört ganz zentral ein anständiger Lohn. Fast ein Fünftel aller Beschäftigten arbeitet im Bereich soziale Arbeit, Gesundheit, Pflege und Erziehung, davon sind 80 Prozent Frauen. Sie leisten harte Arbeit meist unter großem Druck und oft zu niedrigen Löhnen. Ich habe deshalb Gespräche mit Sozialpartnern und Wohlfahrtsverbänden aufgenommen. Der Schlüssel liegt in der Tarifpartnerschaft, denn es ist die Aufgabe der Tarifpartner, die Löhne auszuhandeln. Ein bundesweit geltender Tarifvertrag Soziales wäre der beste Weg, um deutliche Verbesserungen für die Beschäftigten in dieser Branche zu erreichen.“

Rheinland-Pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer:

„Vor zehn Jahren hat Rheinland-Pfalz schrittweise die Gebühren für Kindertagesstätten abgeschafft. Damit sind wir bundesweit Vorreiter bei der Gebührenfreiheit. Gleichzeitig setzen wir auf Platzausbau und Qualität: Im kürzlich erschienen Ländermonitoring Frühkindliche Bildung der Bertelsmann Stiftung gehört Rheinland-Pfalz bei dem Fachkraft-Kind-Schlüssel zu den Spitzenreitern.“„Nach dem starken Ausbau der Kindertagesstätten in den vergangenen Jahren geht es jetzt darum, die Qualitätsentwicklung in den Einrichtungen weiter voranzutreiben. Gut ausgebildete Fachkräfte bilden dabei die Grundlage für qualitativ wertvolle pädagogische Arbeit in Kindertagesstätten. In der anstehenden rheinland-pfälzischen Novellierung des Kindertagesstättengesetzes wird es deshalb auch um die Qualitätssteigerung in den Einrichtungen gehen.“

„Das Land und allen voran die Kommunen als Träger der Einrichtung engagieren sich in hohem Maße finanziell für den Ausbau und die Qualität der Kindertagesstätten. Die Jugendminister und Jugendministerinnen der Länder haben im Frühjahr gemeinsame Eckpunkte für mehr Qualität beschlossen. Es ist begrüßenswert, wenn der Bund diesen Weg gemeinsam mit Ländern und Kommunen gehen will “

Zur Information:

Rund 5,5 Millionen Beschäftigte, die im Bereich der Sozial- und Gesundheitsberufe tätig sind, bilden einen Arbeitsmarktanteil von knapp 18 Prozent. Das zeigt, welche gesellschaftliche Bedeutung das Berufssegment hat. Trotzdem erhalten die meisten Auszubildenden in den Sozial- und Gesundheitsberufen keine Ausbildungsvergütung. Im Gegenteil: Zum Teil müssen sie für ihre Ausbildung noch Schulgeld zahlen. Den Auszubildenden entgehen damit im Schnitt pro Ausbildungsjahr 10 bis 13 Tausend Euro Ausbildungsvergütung.

Der Frauenanteil ist mit rund 80 Prozent in dieser Branche sehr hoch. Die im Vergleich zu anderen Branchen geringere Vergütung für ein Fünftel der berufstätigen Bevölkerung führt zu einer Erhöhung des Gender Pay Gaps – also dem Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen. Hier muss sich was ändern – auch um drohender Altersarmut entgegenzuwirken.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31.08.2017

Arbeitgeber und Beschäftigte nehmen die Familienfreundlichkeit der Unternehmen sehr unterschiedlich wahr. Unternehmen sehen sich insgesamt und in einzelnen Aspekten deutlich positiver als Beschäftigte. Das zeigt die Studie „Familienfreundliche Unternehmenskultur – der entscheidende Erfolgsfaktor für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. So denken 44 Prozent der Arbeitgeber, ihre Unternehmenskultur sei sehr familienfreundlich – fast doppelt so viele wie Beschäftigte (24 Prozent). Während nur 19 Prozent der Beschäftigten der Meinung sind, dass individuelle familiäre Bedürfnisse bei der Termingestaltung berücksichtigt werden, denken dies fast 60 Prozent der Arbeitgeber. Zudem sind 88 Prozent der Arbeitgeber der Ansicht, die Unternehmensleitung nehme die Thematik wichtig oder sehr wichtig. Diese Ansicht teilen nur knapp 60 Prozent der Beschäftigten.

Die Studie wurde von der Roland Berger GmbH im Rahmen des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ durchgeführt. Auf Basis einer repräsentativen Befragung von Arbeitgebern und Beschäftigten wird der Zusammenhang zwischen dem Grad der Familienfreundlichkeit der Unternehmenskultur und einer tatsächlich gelebten Vereinbarkeit von Familie und Beruf zum ersten Mal detailliert nachgewiesen. Zwar hat die Familienfreundlichkeit der Unternehmen in den letzten zehn Jahren deutlich zugenommen – die Studie zeigt jedoch, dass Vielfalt und das Angebot von Maßnahmen nicht ausreichen. Sie können im betrieblichen Alltag nur dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn die Inanspruchnahme breit akzeptiert ist und keine negativen Konsequenzen drohen – also die Familienfreundlichkeit in der Unternehmenskultur verankert und tatsächlich gelebt wird.

Die Studie identifiziert vier Aspekte einer familienfreundlichen Unternehmenskultur: Passgenauigkeit der Maßnahmen, Rolle der Führungskräfte als Gestaltende und Vorbilder, Transparenz und aktive Kommunikation, Nachhaltige Verankerung (Leitbilder, Betriebsvereinbarungen u.a.).

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley betonte die ökonomische Relevanz einer familienfreundlichen Unternehmenskultur: „Wir brauchen in den Unternehmen in Deutschland einen Kulturwandel: die Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss selbstverständlich werden! Dazu gehören auch Angebote für Väter, vollzeitnahe Teilzeitangebote und Führungskräfte, die auf die Bedürfnisse der Beschäftigten eingehen – nicht auf dem Papier, sondern im Unternehmensalltag. Das lohnt sich: Wenn Unternehmen ihren Beschäftigten familienfreundliche Arbeitsbedingungen bieten, können sie und der gesamte Wirtschaftsstandort Deutschland davon profitieren: Väter sind bei der Arbeit und in ihrem Familienleben zufriedener, Mütter können früher wieder in den Beruf einsteigen und mit mehr Stunden arbeiten und es werden mehr Kinder geboren. Eine familienfreundliche Unternehmenskultur ist kein Hindernis für wirtschaftlichen Erfolg, sondern eine Voraussetzung für eine langfristig erfolgreiche Unternehmensführung.“

Die Studie „Familienfreundliche Unternehmenskultur – der entscheidende Erfolgsfaktor für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ ist im Rahmen des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ erschienen, mit dem sich das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft (BDA, DIHK, ZDH) und dem DGB für eine familienfreundliche Arbeitswelt einsetzt.

Mehr Info unter www.erfolgsfaktor-familie.de

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.08.2017

Dr. Katarina Barley und Petra Grimm-Benne unterzeichnen Verwaltungsvereinbarung zur Bundesstiftung Frühe Hilfen

Schwangere und Familien mit kleinen Kindern können auch künftig auf Frühe Hilfen bauen: Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley unterzeichnete heute beim Besuch einer Kinderklinik in Halle gemeinsam mit Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne die Verwaltungsvereinbarung zur Bundesstiftung Frühe Hilfen. Damit stellt der Bund künftig Ländern und Kommunen Geld für den Ausbau der Netzwerke Frühe Hilfen und die psychosoziale Unterstützung von Familien mit Kindern bis zum dritten Lebensjahr zur Verfügung.

Dr. Katarina Barley: „Ich freue mich, dass mein Ministerium von nun an dauerhaft 51 Millionen Euro für eine so wichtige Aufgabe bereitstellen kann. Jeder Euro für einen präventiven Kinderschutz ist gut investiertes Geld. Ich wünsche mir, dass überall in Deutschland Eltern mit Kleinstkindern, deren Lebenslagen besonders belastet sind, von Anfang an einen guten Zugang zu Frühen Hilfen erhalten.“

Petra Grimm-Benne, die aktuell den Vorsitz der Jugend- und Familienministerkonferenz hat, betont: „Uns ist es wichtig, Familien frühzeitig über die Unterstützungsangebote der Frühen Hilfen zu informieren. Hier in Halle ist dies besonders gut gelungen. Rund um die Geburt in der Klinik erhalten Eltern bei Bedarf das Angebot, im ersten Lebensjahr des Kindes von einer Familienhebamme begleitet zu werden.“

Mit der im Bundeskinderschutz geregelten Bundesinitiative Frühe Hilfen sind seit 2012 in nahezu allen Kommunen Netzwerke Frühe Hilfen entstanden. Dies zeigt die vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen durchgeführte Evaluation. In 86 % der geförderten Kommunen gibt es Angebote von Familienhebammen oder Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen. In gut dreiviertel aller geförderten Kommunen sind Geburtskliniken in die Netzwerke Frühe Hilfen eingebunden. Die nun gemeinsam von Bund und Ländern unterzeichnete Verwaltungsvereinbarung ermöglicht, die in den vergangenen Jahren aufgebauten Angebote der Frühe Hilfen zur Unterstützung für Familien dauerhaft zur Verfügung zu stellen.

Weitere Informationen zur Bundesinitiative Frühe Hilfen finden Sie hier: https://www.fruehehilfen.de.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.08.2017

Der Bundespräsident hat gestern das Gesetz zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende unterschrieben. Nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in den kommenden Tagen greifen die Verbesserungen für alleinerziehende Mütter und Väter, die enorm viel leisten und deshalb besondere Unterstützung brauchen.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley:

"Kinder, die nur bei einem Elternteil leben und von dem anderen Elternteil keinen Unterhalt erhalten, brauchen unsere verlässliche Unterstützung. Wir nehmen die Bedürfnisse dieser Mütter und Väter ernst und haben hier für eine gute Lösung gesorgt. Der Unterhaltsvorschuss für Kinder wird bis zum Alter von 18 Jahren ausgeweitet. Die Leistung kann – wenn notwendig – künftig auch länger als 72 Monate bezogen werden.

Ich freue mich, dass das Gesetzgebungsverfahren jetzt endlich abgeschlossen ist. Die Jugendämter werden noch etwas Zeit brauchen, um jeden einzelnen Fall zu bearbeiten. Hier bitte ich die betroffenen Mütter, Väter und ihre Kinder noch um etwas Geduld. Am Ende zählt: Alle Alleinerziehenden erhalten die Unterstützung, die ihnen zusteht.“

Rückwirkend zum 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt. Es wird gewährleistet, dass der Staat mit Unterhaltsvorschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Das bestätigt nicht nur die Gesamtevaluation der familienbezogenen Leistungen. Er sichert nicht nur die finanzielle Situation der alleinerziehenden Familien ab, vielmehr gelingt es durch die Bemühungen der Unterhaltsvorschussstellen um die Unterhaltszahlungen des Partners oft, dass Unterhalt fließt. Der Unterhaltsvorschuss sichert verlässlich die wirtschaftliche Stabilität der Familien und trägt zu ihrem Wohlergehen bei.

Alleinerziehende sollten die Leistung umgehend beim Jugendamt beantragen. Auch eine spätere Antragstellung im September 2017 reicht aus, um Ansprüche für die Zeit ab 1. Juli 2017 geltend zu machen; ein entsprechender Weisungsentwurf liegt den Ländern zur Stellungnahme vor.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.bmfsfj.de bzw. www.familien-wegweiser.de

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.08.2017

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 4. August 2017 das „Informationstool Familienleistungen“ – www.infotool-familie.de – freigeschaltet. Mithilfe dieses neuartigen digitalen Angebotes können (werdende) Eltern und Familien durch die Eingabe von nur wenigen Angaben herausfinden, welche Familienleistungen und ggf. weitere Unterstützungsangebote für sie in Frage kommen sowie wo und unter welchen Voraussetzungen diese beantragt werden können. Das spart eine Menge Zeit und unterstützt insbesondere diejenigen, die bis dahin noch keinen Überblick über das Angebot der familienpolitischen Leistungen hatten.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley erklärte anlässlich des Livegangs des Infotools: „Für das Bundesfamilienministerium ist es wichtig, die Bürgerinnen und Bürger umfassend über die familienpolitischen Leistungen und Möglichkeiten zu informieren. Alle müssen die Möglichkeit haben, in Anspruch zu nehmen, was ihnen zusteht.“

Dieses interaktive, digitale Informationstool steht nun den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung und geht mit den wichtigsten Familienleistungen und Unterstützungsangeboten an den Start. Dabei ist das Tool so konzipiert, dass es Stück für Stück weiter ausgebaut wird und an die aktuellen Gesetzeslagen angepasst werden kann. Es ist ebenso für Tablet und Smartphone optimiert.

„Das Bundesfamilienministerium geht hier neue Wege. Wir sind ein digitales Familienministerium und gestalten den digitalen Wandel aktiv mit“, betonte Dr. Barley. Die Bundesfamilienministerin verwies auf die Möglichkeiten, die digitale Technologien bieten, um den Zugang zu familienpolitischen Leistungen leichter zu machen. Ein wichtiger Baustein ist dabei das Infotool Familienleistungen. Aber auch die Beantragung von Leistungen will die Bundesministerin vereinfachen. Noch in diesem Jahr wird es Schritt für Schritt möglich sein, Elterngeld als erste familienpolitische Leistung online zu beantragen.

Das Infotool Familienleistungen – www.infotool-familie.de – soll dazu beitragen, dass der Zugang zu Informationen über Familienleistungen vereinfacht und entbürokratisiert wird. Das Projekt ist eine zentrale Maßnahme im Rahmen des Arbeitsprogramms Bessere Rechtsetzung 2014 (Thema Bürokratieabbau) und der Digitalen Agenda 2014 – 2017 der Bundesregierung.

Verlinkungen:

www.infotool-familie.de

www.bmfsfj.de/impulspapier-digitalisierung

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.08.2017

Frauenanteil in deutscher Politik noch ziemlich weit entfernt von der Parität – Anteil der Kandidatinnen der aussichtsreichsten Parteien für die kommende Bundestagswahl bei 36 Prozent – Weibliche Repräsentation auf Landes- und vor allem Kommunalebene sehr heterogen – Parteien, aber auch Wählerinnen und Wähler, sind gefragt, um Situation zu ändern
Deutschland hat zwar seit vielen Jahren eine Kanzlerin und aktuell eine im Hinblick auf Genderparität fast ausgewogene Bundesregierung, die politischen Institutionen sind aber insgesamt noch ziemlich weit entfernt von Parität. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin).
Im aktuellen Bundestag sind 37 Prozent der Abgeordneten Frauen. Deutschland steht somit im internationalen Vergleich auf Platz 24. Saßen im Bundestag im Jahr 1949 nur sieben Prozent weibliche Abgeordnete, so ist dieser Anteil seit den 1980er Jahren stetig gestiegen. „Die Grünen, die von Anfang an auf Parität gesetzt haben und seit 1983 im Parlament vertreten sind, haben bei der Verbesserung der weiblichen Repräsentation eine maßgebliche Rolle gespielt, und die anderen Parteien sind mit Selbstverpflichtungen und Quoten nachgezogen“, so Studienautor Ronny Freier. „Allerdings hat sich der Zuwachs des Frauenanteils in den letzten 20 Jahren verlangsamt."

Der Anteil an Frauen unter den KandidatInnen der sechs Parteien, die laut aktuellen Umfragen den Einzug in den Bundestag schaffen werden, liegt bei 36 Prozent, also minimal weniger als der gegenwärtige Frauenanteil unter den Abgeordneten. Bei den Grünen/Bündnis 90 und der Linken bewerben sich dieses Jahr mehr Frauen als Männer. SPD und CDU/CSU stellen mehr Frauen auf als im Jahr 2013, mit respektive 41 Prozent und 37 Prozent Bewerberinnen. Bei der FDP liegt der Frauenanteil bei 23 Prozent, bei der AfD bei nur 12 Prozent. Auf vier Landeslisten der AfD sind überhaupt keine Frauen vertreten.

Politik hat auf allen Ebenen eine Vorbildfunktion
„Dabei zeigen viele Forschungsergebnisse, dass Parität in der politischen Repräsentation enorm wichtig ist, sowohl um sicherzustellen, dass die Interessen von Frauen – immerhin der Hälfte der Bevölkerung – adäquat vertreten sind, als auch als Impuls für die Besserstellung von Frauen in anderen Bereichen der Gesellschaft“, so Koautorin und Gender-Expertin Johanna Mollerstrom. „Politik hat hier ganz klar eine Vorbildfunktion.“
So könnte sich auch die nächste Bundesregierung, die aus den Wahlen hervorgeht, explizit das Ziel einer paritätischen Besetzung geben, wie das in einigen anderen Ländern der Fall ist, zum Beispiel in Frankreich oder Schweden.
Mollerstrom und Freier haben sich auch Bundesländer und deutsche Landkreise bzw. kreisfreie Städte angeschaut. In Landtagen und Kommunalparlamenten ist die Bandbreite des Frauenanteils unter den VolksvertreterInnen sehr groß: In den Landtagen reicht der Frauenanteil von 25 bis 41 Prozent, in den Kommunalparlamenten von zehn bis fast 50 Prozent. Auf kommunaler Ebene schneiden der Westen und der Norden Deutschlands insgesamt besser ab als der Süden und der Osten, aber keine einzige Versammlung erreicht die Genderparität.
Längerfristig können sowohl politische Parteien als auch Wählerinnen und Wähler für Verbesserungen bei der Repräsentation von Frauen sorgen. Bei den ersten sollten Quoten konsequent – also Quoten von 50 Prozent und nicht nur 30 oder 40 Prozent – auf allen Ebenen gelten und umgesetzt werden. Die zweiten können noch vehementer bei den Parteien und politisch Verantwortlichen Verbesserungen einfordern.

DIW Wochenbericht 37/2017

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 13.09.2017

Homo- und Bisexuelle in Deutschland unterscheiden sich bei ausgeübten Berufen von Heterosexuellen, homosexuelle Männer verdienen weniger – Auch bei sozialen Beziehungen, den politischen Präferenzen und hinsichtlich der Lebenszufriedenheit gibt es Unterschiede, bei der Persönlichkeit dagegen kaum

Die Lebenslagen von Homo- und Bisexuellen (Lesbians, Gays und Bisexuals, zusammenfassend als LGBs bezeichnet) hat erstmalig das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) ausgewertet, das als eine der wenigen repräsentativen Befragungen in Deutschland die sexuelle Orientierung der Befragten erhebt.

Homo- und Bisexuelle in Deutschland unterscheiden sich demnach von Heterosexuellen hinsichtlich ihres Bildungsgrades und ihres Berufes. Sie haben seltener eine mittlere Reife/Hauptschule mit Berufsausbildung und dafür häufiger ein Abitur (auch Fachabitur) als Heterosexuelle, sind seltener als Arbeiterinnen und Arbeiter und häufiger als Angestellte beschäftigt.

Homo- und bisexuelle Männer verdienen auffällig weniger – brutto etwa zwei Euro pro Stunde – als heterosexuelle Männer. Dies legt nahe, dass es, ähnlich dem Gender Pay Gap, einen „Sexuality Pay Gap“ gibt. Basierend auf den Bruttostundenlohn liegt dieser bei zwölf Prozent – andere Lohngrößen ergeben einen Gap in einer Spannbreite von fünf bis 15 Prozent. „Die Differenz beim Stundenlohn lässt sich weder durch Qualifikation noch durch Berufserfahrung erklären“, so Studienautor Martin Kroh. „Ein solcher Sexuality Pay Gap, der in ähnlichem Umfang schon in anderen Ländern ermittelt wurde, legt eine Benachteiligung Homo- und Bisexueller nahe.“

Homo- und Bisexuelle leben deutlich häufiger in Städten und seltener auf dem Land. In Berlin, Köln und Frankfurt am Main wurden von allen Lebenspartnerschaften und Eheschließungen fünf Prozent oder mehr von gleichgeschlechtlichen LebenspartnerInnen geschlossen.

Unterschiede bei politische Präferenzen, sozialen Beziehungen und Lebenszufriedenheit

Homo- und Bisexuelle sind politisch interessierter als Heterosexuelle und unterstützen deutlich häufiger Bündnis 90/Die Grünen (27 Prozent) und Die Linke (13 Prozent) und seltener die CDU/CSU (21 Prozent) als Heterosexuelle gleichen Alters (respektive 16, sieben und 35 Prozent). Verglichen wurden hier Befragte mit langfristiger Bindung an eine Partei.

Zu den weiteren Befunden der Studie gehört, dass LGBs seltener als Heterosexuelle ihre Familienmitglieder als Vertrauenspersonen nennen. Dafür finden sich unter den Personen, denen sie vertrauen und die sie um Hilfe bitten würden, häufiger FreundInnen und Bekannte.

Homo- und Bisexuelle geben eine etwas geringere Lebenszufriedenheit als gleichaltrige Heterosexuelle an. Außerdem berichten Lesben, Schwule und Bisexuelle über eine etwas höhere psychische Belastung und sie sind häufiger von einer depressiven Erkrankung betroffen als Heterosexuelle. Eine Erklärung für diese Unterschiede könnte sein, dass LGBs aufgrund ihrer sexuellen Orientierung stigmatisiert und diskriminiert und dadurch chronischem Stress ausgesetzt sind.

Die Persönlichkeitsstruktur von LGBs, gemessen an fünf Dimensionen, über die die SOEP-Befragten Selbstauskunft geben („Big Five“), unterscheidet sich hingegen kaum von der Persönlichkeitsstruktur Heterosexueller. „Entgegen mancher Stereotype sind Lesben, Schwule und Bisexuelle nicht generell offener oder geselliger als Heterosexuelle“, so der Psychologe und Mit-Autor David Richter. „Hier kann die Datenanalyse einen wichtigen Beitrag zum Abbau von Stereotypen liefern.“

Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität sollten Gegenstand der Sozialberichterstattung werden

„Auf Basis der SOEP-Daten schätzen wir, dass sich etwa zwei Prozent der erwachsenen Personen in Deutschland als homo- oder bisexuell identifizieren“, so Autor Simon Kühne. „Betrachten wir lediglich zusammenlebende Paare, so gehen wir von einem Anteil von 0,9 Prozent gleichgeschlechtlicher Paare aus.“ Dies ist mehr, als die amtliche Statistik ausweist: Laut Zahlen des Mikrozensus 2016 des Statistischen Bundesamtes liegt dieser Anteil gleichgeschlechtlicher Paare in Deutschland bei nur 0,46 Prozent. Die im Vergleich höhere Quote in den SOEP-Daten ist vergleichbar mit dem Anteil an gleichgeschlechtlichen Paaren in anderen Industrieländern, die diese Daten statistisch ermitteln – zum Beispiel den USA und Kanada.

„Die sexuelle Orientierung und auch die Geschlechtsidentität sollten systematisch in die Sozialberichterstattung integriert werden, wie das zum Beispiel in den USA schon der Fall ist“, so Martin Kroh. „Dadurch könnten Differenzen in Lebenslagen besser dokumentiert und Handlungsbedarf, zum Beispiel bei der Bekämpfung von Diskriminierung, die auch erhoben werden sollte, besser identifiziert werden.“

Zur Erfassung der sexuellen Identität im SOEP

Die anonymisierten Daten einer befragten Person wurden der Gruppe der Lesben, Schwulen und Bisexuellen (LGBs) zugeordnet, wenn die Befragungsperson im Beobachtungszeitraum (2010 bis 2016) in einem Jahr eine/einen gleichgeschlechtliche/n PartnerIn angab. Personen, die mindestens für zwei Jahre angaben, mit einer/einem verschieden-geschlechtlichen PartnerIn zu leben, und nie mit einer/einem gleichgeschlechtlichen, wurden als heterosexuell eingruppiert. Zudem wurde im Erhebungsjahr 2016 erstmals eine direkte Frage nach der sexuellen Orientierung in den Fragebogen der SOEP-Kern-Stichproben integriert. Die TeilnehmerInnen wurden gefragt, ob sie sich selbst als heterosexuell, homosexuell (also lesbisch oder schwul), bisexuell, oder als nichts davon betrachten.

Studie im DIW Wochenbericht 35/2017

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 31.08.2017

Extrem flexible Arbeitszeiten gehen häufig zulasten der Beschäftigten. Dabei sind die Folgen für Frauen andere als für Männer, zeigt eine neue Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung*.

Was ist für Arbeitnehmer am besten: feste Bürozeiten, Gleitzeit oder völlige Selbstbestimmung ohne konkrete Zeitvorgaben? Selbstbestimmung klingt gut, ist aber auch eine Einladung zur Selbstausbeutung, wie eine Analyse von Dr. Yvonne Lott zeigt. Die Böckler-Expertin für Arbeitszeiten hat untersucht, welche Zusammenhänge zwischen Arbeitszeitmodellen, Verhalten und Arbeitsbelastungen von Frauen und Männern bestehen. Die Auswertung basiert auf Angaben von gut 10.000 Personen aus der Haushaltsbefragung Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) der Jahre 2011 und 2012. Es zeigt sich:

– Wer im Homeoffice tätig ist, kann abends oft nicht abschalten. Die Wahrscheinlichkeit liegt bei 45 Prozent und damit mehr als doppelt so hoch wie bei Beschäftigten, die nie zu Hause arbeiten. Offenbar verschwimmen die Grenzen zwischen den Lebensbereichen bei dieser Arbeitsweise besonders leicht.

– Bei völlig selbstbestimmten Arbeitszeiten fällt das Abschalten Arbeitnehmern schwerer als bei festen Zeiten. Interessanterweise ist dieser Effekt nur bei Männern zu beobachten. Die Wahrscheinlichkeit liegt bei 40 Prozent, dass sie abends nicht zur Ruhe kommen, elf Prozentpunkte mehr als bei Männern mit festen Arbeitszeiten. Dies führt die Forscherin darauf zurück, dass gerade Männer dazu neigen, ohne vorgegebene Grenzen übermäßig lange zu arbeiten. Frauen seien hingegen „typischerweise geübtere Grenzgängerinnen“ als Männer, so Lott. Sie nutzten die zeitliche Flexibilität statt für unzählige Überstunden eher, um Haus- und Sorgearbeit mit dem Job unter einen Hut zu bringen.

– Mit selbstbestimmten, aber immer noch geregelten Arbeitszeiten, etwa Gleitzeit, fühlen sich Beschäftigte nicht übermäßig mehr belastet. Sie können zudem besser mit hohem Arbeitsdruck umgehen, was sich positiv auf die Work-Life-Balance auswirkt. Dies gilt aber wiederum nur für Männer.

– Ein unveränderlicher Arbeitsbeginn und eine feste Feierabendzeit können mit anderen Verpflichtungen kollidieren, die sich etwa aus den Abholzeiten von Kindergärten ergeben. Andererseits bieten klare Regeln Planungssicherheit, was Stress reduziert.

– Hoch ist die psychische Belastung bei unvorhersehbaren Arbeitszeiten, die der Arbeitgeber kurzfristig ändert – vor allem für Frauen. Unvorhersehbare Dienstzeiten erschweren die Planung des Alltags enorm, worunter vor allem diejenigen leiden, die traditionell den größeren Teil der Haus-, Pflege- und Erziehungsarbeit übernehmen. Besonders ausgeprägt ist der Stress in Kombination mit hohem Arbeitsdruck.

Im Lichte dieser Erkenntnisse sei eine von Unternehmen häufig geforderte weitere Deregulierung der Arbeitszeitbestimmungen äußerst kritisch zu sehen, sagt Lott. Neben den negativen Konsequenzen für die Work-Life-Balance verschärfen Modelle wie die völlige Arbeitszeitautonomie auch die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern. Die Forscherin spricht vom „Risiko der Traditionalisierung von Partnerschaften“, weil eine Seite – wahrscheinlich meist die Frau – der anderen den „Rücken frei halten“ muss.

Dennoch hält Lott noch mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit grundsätzlich für vertretbar. Es müsse aber klare Regeln geben: zeitliche Obergrenzen, Zeiterfassung, realistische Vorgaben für das Arbeitspensum, genug Personal und Vertretungsregeln. Fortbildungen in „Grenzmanagement“ für Beschäftigte und Vorgesetzte seien ebenso notwendig wie verlässliche Schichtpläne und eine Sensibilisierung aller Beteiligten für die geschlechtsspezifischen Folgen flexibler Arbeitsarrangements. Wenn diese Voraussetzungen nicht nur im Betrieb, sondern auch beim mobilen Arbeiten oder im Homeoffice gegeben sind, könnten durchaus neue Spielräume für selbstorganisiertes Arbeiten geschaffen werden – zum Beispiel durch ein Recht auf Homeoffice, das bislang ein Privileg einzelner Beschäftigtengruppen und vielen Arbeitnehmerinnen nicht gestattet ist.

*Yvonne Lott: Stressed despite or because of flexible work arrangements?, Working Paper Forschungsförderung Nr. 046, Juli 2017. Download (pdf): https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_WP_046_2017.pdf

Selbst organisiertes Arbeiten als Ressource für Beschäftigte nutzen!, Policy Brief der Forschungsförderung in der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 3, Juli 2017 Download (pdf): https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_pb_003_2017.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 14.08.2017

Rund 40 Prozent der Haushalte in Deutschlands Großstädten müssen mehr als 30 Prozent ihres Nettoeinkommens ausgeben, um ihre Miete (bruttokalt) zu bezahlen. Das entspricht rund 5,6 Millionen Haushalten, in denen etwa 8,6 Millionen Menschen leben. Bei Sozialwissenschaftlern wie bei Immobilienexperten gilt eine Mietbelastungsquote oberhalb von 30 Prozent des Haushaltseinkommens als problematisch, weil dann nur noch relativ wenig Geld zur sonstigen Lebensführung zur Verfügung bleibt, insbesondere bei Menschen mit kleineren Einkommen. Auch viele Vermieter ziehen hier eine Grenze, weil sie zweifeln, dass Mieter sich ihre Wohnung dauerhaft leisten können. Gut eine Million Haushalte (mit rund 1,6 Millionen Menschen) in den 77 deutschen Großstädten müssen sogar mehr als die Hälfte ihres Einkommens für die Miete aufwenden. Etwa 1,3 Millionen Großstadt-Haushalte haben nach Abzug der Mietzahlung nur noch ein Resteinkommen, das unterhalb der Hartz-IV-Regelsätze liegt. Die mittlere Mietbelastung (Medianwert) aller Großstadthaushalte liegt bei immerhin 27 Prozent. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie an der Humboldt-Universität zu Berlin.* Die Wissenschaftler um den HU-Stadtsoziologen Dr. Henrik Lebuhn haben dafür Daten des Mikrozensus ausgewertet.

Über Jahrzehnte in Deutschland gepflegte sozialpolitische Ansätze, beim Wohnen "Einkommensunterschiede zu mildern und einen Beitrag zur sozialen Kohäsion zu leisten, haben sich weitgehend aufgelöst", schreiben Lebuhn und seine Forscherkollegen. "Die Wohnbedingungen sind damit nicht nur ein Spiegel bestehender Ungleichheit, sondern tragen auch selbst durch die hohe Mietkostenbelastung zu einer wachsenden Ungleichheit bei."

Vor allem in Großstädten mit zunehmender Einwohnerzahl konstatieren die Wissenschaftler einen großen Mangel an bezahlbaren – insbesondere kleineren – Wohnungen. Die Mikrozensus-Daten zeigen, dass Menschen mit geringeren Einkommen generell pro Kopf weniger Wohnfläche zur Verfügung haben und in schlechter ausgestatteten Wohnungen leben. Trotzdem tragen sie im Mittel eine weitaus höhere Mietbelastungsquote als wohlhabendere Haushalte, weil oftmals auch für Wohnungen mit geringerem Standard relativ hohe Mieten zu zahlen sind. So liegt der Medianwert der Miethöhe bei den Haushalten, die weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens haben, laut der Studie bei 7,20 Euro pro Quadratmeter. Haushalte, die über mehr als 140 Prozent des Einkommensmittels verfügen, zahlen im Mittel 8,10 Euro. Dementsprechend gravierend sind die Unterschiede bei der Belastungsquote: Während die Haushalte mit höherem Einkommen im Mittel 17,2 Prozent davon für die Bruttokaltmiete aufwenden müssen, sind es bei den Haushalten an der Armutsgrenze 39,7 Prozent.

Unter den 77 deutschen Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern konstatieren die Forscher in 54 eine im Trend zunehmende Einwohnerzahl, 31 davon wachsen sogar überdurchschnittlich stark. Somit könne mindestens in diesen 54 Großstädten von einem "angespannten Wohnungsmarkt" ausgegangen werden. Da vor allem die Metropolen stark an Einwohnern gewinnen, sind sogar rund 80 Prozent der deutschen Großstadtbewohner mit angespannten Wohnungsmärkten konfrontiert. Das entspricht rund 20,4 Millionen Menschen oder einem Viertel der Gesamtbevölkerung in Deutschland.

Basis der Untersuchung sind Daten des Mikrozensus 2014. Die amtliche Haushaltsbefragung erfasst alle vier Jahre auch repräsentative Daten zu Wohnbedingungen. Daher liefert die neue Studie auch detaillierte Zahlen zu Miethöhen und Mietbelastung für jede der 77 deutschen Großstädte von Berlin bis Siegen (direkter Link zum Datenblatt unten). Mit Blick auf die finanzielle Belastung von Mietern zeigt sich, dass hohe Belastungsquoten nicht auf bestimmte Regionen oder Stadt-Typen begrenzt sind. So finden sich unter den zehn Städten mit der höchsten Mietbelastungsquote (im Mittel über 28 Prozent) vergleichsweise wohlhabende Metropolen wie Hamburg oder Düsseldorf ebenso wie das wirtschaftlich schwache Bremerhaven oder Offenbach. Auch in einigen mittleren Großstädten wie Bonn, Mannheim oder Neuss liegt die relative Mietbelastung deutlich über dem deutschen Mittel. Bei den zehn Städten mit den niedrigsten Quoten (21 bis 24 Prozent) ist ebenfalls kein klares Muster zu erkennen. Allerdings sind ostdeutsche Großstädte wie Leipzig, Dresden, Erfurt oder Magdeburg relativ stark vertreten.

*Henrik Lebuhn, Andrej Holm, Stephan Junker, Kevin Neitzel: Wohnverhältnisse in Deutschland – eine Analyse der sozialen Lage in 77 Großstädten. Bericht aus dem Forschungsprojekt "Sozialer Wohnversorgungsbedarf", September 2017. Download: https://www.boeckler.de/pdf_fof/99313.pdf

Datenblatt zur Mietbelastungsquote in allen 77 Großstädten (pdf): https://www.boeckler.de/pdf_fof/99312.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 13.09.2017

Am Arbeitsplatz werden viele Stunden des Tages verbracht – oft mehr Zeit, als für Familie und Freizeit zur Verfügung steht. Durchschnittlich 41 Stunden pro Woche arbeiteten Vollzeiterwerbstätige im Jahr 2016. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich der Pressekonferenz „Qualität der Arbeit – Geld verdienen und was sonst noch zählt“ am 6.September in Berlin weiter mitteilt, arbeiteten 11% der Vollzeiterwerbstätigen gewöhnlich sogar mehr als 48 Stunden pro Woche. Dies gilt als überlange Arbeitszeit.

Die Betroffenheit von überlangen Arbeitszeiten steigt mit dem Alter an. Nur 2% der Vollzeiterwerbstätigen zwischen 15 und 24 Jahren arbeiteten 2016 gewöhnlich mehr als 48 Stunden wöchentlich. Bei den Vollzeiterwerbstätigen im Alter von 55 bis 64 Jahren waren es dagegen 14%. Einer der Gründe für die deutlichen Unterschiede ist der hohe Anteil überlanger Arbeitszeiten bei Führungskräften, die eher in den höheren Altersgruppen zu finden sind. Ebenso prädestiniert für überlange Arbeitszeiten sind Selbstständige: Gut die Hälfte (51%) arbeitete gewöhnlich mehr als 48 Stunden pro Woche. Bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Vollzeit waren es dagegen nur 6%. Dr. Georg Thiel, Vizepräsident des Statistischen Bundesamtes, schlussfolgerte: „Überlanges Arbeiten ist bei Führungskräften und vor allem Selbstständigen fast normal.“

Arbeiten unter hohem Arbeitstempo und Termindruck bestimmt häufig den Berufsalltag. Im Jahr 2015 waren 40% der Erwerbstätigen mindestens drei Viertel der Zeit einer hohen Arbeitsintensität ausgesetzt. Männer waren dabei mit 44% etwas stärker betroffen als Frauen mit 36%. Bei der Anlagen- und Maschinenbedienung (56%), bei Führungskräften (54%) sowie in Handwerksberufen (52%) war jeweils etwas mehr als die Hälfte der Erwerbstätigen belastet.

Ein immer größerer Teil der Erwerbstätigen arbeitet in Berufen, die eine hohe Qualifikation voraussetzen. 1996 hatte der Anteil noch bei 37% gelegen, 2016 betrug er bereits 45%. Zu den hoch Qualifizierten zählen beispielsweise Akademikerinnen und Akademiker, Fachkräfte im Technik- oder Gesundheitsbereich oder ganz allgemein Führungskräfte. Dabei arbeiten Frauen generell häufiger als Männer in den Berufen, die eine hohe Qualifikation voraussetzen. 2016 fanden sich 47% der erwerbstätigen Frauen in solchen Berufen – im Vergleich zu 42% bei den erwerbstätigen Männern. Der Unterschied ist auf den relativ hohen Frauenanteil beim Lehrerberuf oder auch bei Berufen der medizinischen und technischen Assistenz zurückzuführen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 06.09.2017

Im Jahr2016 wurden in Deutschland 29,0 MilliardenEuro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGBXII „Sozialhilfe“) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entsprach dies einer Steigerung um 4,5% gegenüber 2015.

Von den insgesamt 29,0 Milliarden Euro Nettoausgaben für Sozialhilfeleistungen entfielen 16,5Milliarden Euro auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (+5,3% zum Vorjahr). Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurden 6,1Milliarden Euro ausgegeben (+2,4%), für die Hilfe zur Pflege 3,8Milliarden Euro (+6,4%). In die Hilfe zum Lebensunterhalt flossen 1,4Milliarden Euro (+2,3%) und in die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen zusammen 1,2Milliarden Euro (+1,9%).

Damit entfiel der überwiegende Anteil der Nettoausgaben für Sozialhilfe mit 56,8% auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. 20,9% der Ausgaben wurden für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aufgewendet, 13,1% für die Hilfe zur Pflege. 5,0% der Ausgaben flossen in die Hilfe zum Lebensunterhalt und 4,2% in sonstige Leistungen.

Basisdaten und lange Zeitreihen können über die Tabellen "Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe" (22111) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 24.08.2017

Die Frage, welche technischen Umstellungen in Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vorgenommen werden müssen, ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/13399) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Anpassungsbedarf wegen der Ehe für alle" (18/13274). Wie die Bundesregierung darin ausführt, geben die personenstandsrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der standesamtlichen Registrierung einer gleichgeschlechtlichen Ehe und der Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe vor, welche Daten im elektronischen Register zu beurkunden sind, welche Feldüberschriften (Leittexte) die einzelnen Datenfelder haben und wie sich der elektronische Mitteilungsverkehr gegenüber anderen Standesämtern und Behörden gestaltet. Die eingesetzten Formate sähen derzeit nur eine verschiedengeschlechtliche Ehe vor und müssten deshalb angepasst werden.

"Die Anpassung der Formate für den Datenaustausch (XPersonenstand) und die Registerschnittstelle (XPersonenstandsregister) erfolgt nach den Vorgaben der Personenstandsverordnung durch eine Spezifizierung in den zuständigen Gremien, Abnahme durch den Arbeitskreis I der Innenministerkonferenz und Veröffentlichung", heißt es in der Antwort weiter. Auf dieser Grundlage würden in einem zweiten Schritt die für das Personenstandswesen eingesetzten elektronischen Fach-, Register- und Datenaustauschverfahren programmiert, getestet und ausgeliefert. Hierfür stehe den Verfahrensherstellern grundsätzlich eine Vorlaufzeit von neun Monaten zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 507 vom 11.09.2017

Die Bundesregierung bewertet die Etablierung eines Armutsbeauftragten und die Formulierung einer nationalen Armutsstrategie als "nicht erfolgversprechend". Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/13431) auf eine Kleine Anfrage (18/13311) der Fraktion Die Linke. In dieser hatte die Fraktion nach der Unterstützung der "Tafeln" durch die Bundesregierung gefragt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 502 vom 06.09.2017

Im Dezember 2016 waren 13 Prozent der Beschäftigten in Deutschland ausschließlich geringfügig beschäftigt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13232) auf eine Kleine Anfrage (18/13112) der Fraktion Die Linke. Die meisten davon waren demnach in privaten Haushalten, im Grundstücks- und Wohnungswesen und im Gastgewerbe beschäftigt. 22 Prozent der ausschließlich geringfügig Beschäftigten hatten keinen Berufsabschluss, jedoch 41 Prozent einen anerkannten Berufsabschluss und sechs Prozent einen akademischen Abschluss.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 476 vom 25.08.2017

Die Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EugH) vom 9. Juli 2015 sind Thema einer Kleinen Anfrage (18/13324) der Fraktion Die Linke. Das Gericht hatte entschieden, dass die im Jahr 2007 ins deutschen Aufenthaltsrecht eingeführte Regelung, die den Nachweis bestimmter Deutschkenntnisse bereits im Ausland als Bedingung des Ehegattennachzugs vorsieht, wegen einer fehlenden Härtefallregelung im Einzelfall gegen EU-Recht verstößt. Eine solche Härtefallregelung wurde erst Mitte 2015 im Aufenthaltsgesetz verankert.

Die Linksfraktion will nun erfahren, wie viele Visa zum Ehegattennachzug im Jahr 2016 beziehungsweise im ersten Halbjahr 2017 erteilt wurden und inwieweit hierbei Visa zum Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen enthalten sind. Außerdem fragt sie nach den Teilnehmern von Sprachprüfungen sowie Bestehensquoten bei Goethe-Instituten weltweit.

Die Fragesteller stellen die Verhältnismäßigkeit, Erforderlichkeit und Geeignetheit der deutschen Regelung "grundsätzlich in Frage". Mehr als 12.000 Ehegatten im Jahr werde der Nachzug zu ihren Ehegatten in Deutschland (zunächst) verweigert, weil sie den Deutsch-Test im Ausland nicht bestehen. Der deutsche Sprachtest sei "strenger als die vom EuGH verworfene niederländische Regelung, weil das Sprachniveau A1 nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich nachgewiesen werden muss, was für viele Betroffene eine hohe Hürde darstellt", betonen die Linken-Abgeordneten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 471 vom 22.08.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Frauen sind schon heute in besonderer Weise von Altersarmut bedroht. So waren im Juni 2016 rund 59 Prozent der Personen, die Grundsicherung im Alter bezogen, Frauen. Der Grund liegt darin, dass sie in den meisten Fällen die Versorgung und Erziehung von Kindern sowie die Versorgung, Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger übernehmen und auf eine eigene Erwerbstätigkeit verzichten. „Wer sich entscheidet, einen Angehörigen selber zu pflegen und dafür seine Berufstätigkeit reduziert, verzichtet auf Einkommen. Wer seinen Job ganz aufgibt, kann im schlimmsten Fall auf Hartz-IV bzw. die Grundsicherung im Alter angewiesen sein. Damit dürfen wir nicht einverstanden sein“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker.

In Deutschland gibt es insgesamt 2,9 Millionen Pflegebedürftige, von denen die meisten (73 Prozent) zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt werden. 75 Prozent von ihnen sind Frauen. Da viele der pflegenden Frauen schon für ihre Kinder eine berufliche Auszeit nahmen, werden oft nur geringe Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Diese führen zu einer kleineren Rente. „Mütter sind doppelt betroffen“, kritisiert Döcker und führt aus: „Wir verschleißen die Angehörigen, obwohl wir wissen, dass Erziehung und Pflege ohne sie nicht funktionieren. Wer beispielsweise pflegt, riskiert seine eigene Gesundheit, wird selber krank und pflegebedürftig.“ Trotz einiger Verbesserungen, wie z.B. dem Ausbau der Tagespflege, sieht die AWO dringenden Handlungsbedarf. „Wir verlangen, dass man die Angehörigen unterstützt und entsprechend in die Lage versetzt, die Pflege gut und unter Erhaltung der eigenen Gesundheit durchzuführen. Dazu gilt es, die rentenrechtliche Absicherung von pflegenden Angehörigen weiter zu verbessern. Eine Pflegeauszeit darf nicht zu Altersarmut führen. Menschen, die sich sozial einsetzen und sich um ihre Familien kümmern, dürfen nicht bestraft werden“, stellt Döcker klar.

Pflegende Angehörige sind vielfältigen gesundheitlichen, psychischen und finanziellen Risiken ausgesetzt. Wenn die Pflegesituation beendet ist, brechen viele regelrecht zusammen und werden selbst krank. Nur ein Drittel der pflegenden Angehörigen ist berufstätig, davon lediglich ein Fünftel in Vollzeit. Im Ergebnis verlieren pflegende Angehörige Einkünfte, Karrierechancen und zukünftige Rentenansprüche. Etliche werden zudem zunehmend sozial isoliert und ausgegrenzt. „Eine solidarisch gestaltete Pflegeversicherung muss daher auch die Möglichkeiten Beruf und Pflege vereinbaren zu können, noch weiter verbessern“, erklärt Brigitte Döcker anschließend.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 05.09.2017

Beim gestrigen Flüchtlingsgipfel einigten sich Frankreich, Deutschland, Spanien und Italien auf die „Unterstützung Europas für Tschad, Niger und Libyen bei der Kontrolle und gesteuerten Verwaltung der Migrationsströme“. „Leider hat sich die EU auf das Prinzip Abschottung geeinigt, anstatt sichere Fluchtwege einzuführen“, bewertet AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker das Gipfelergebnis und kritisiert: „Das Recht eines Jeden auf eine individuelle Prüfung der Fluchtgründe dürfte damit nicht gewährleistet werden, da die angewendeten Kriterien anhand derer Asylsuchende identifiziert und ausgewählt werden sollen, unklar bleiben. Die AWO lehnt ein derart intransparentes Verfahren ab.“

Nach einem Vorschlag Frankreichs sollen Schutzsuchende künftig schon im Niger und in Tschad, mit Hilfe des UNHCR identifiziert werden, um sie in Asylsuchende mit größeren bzw. geringeren Chancen auf Asyl unterscheiden zu können. „Die Flüchtlingspolitik soll nach außerhalb der europäischen Grenzen verlagert werden, um die gemeinsame Abschottungspolitik zu festigen. Damit wird das Problem nicht gelöst“, zeigt sich Döcker überzeugt.

Die betroffenen Länder sollen von der EU für ihr Engagement die Migration nach Europa zu stoppen, entschädigt werden. „Die AWO lehnt eine derartige Externalisierung der europäischen Flüchtlingspolitik ab. Die Einhaltung der Menschrechte ist in den kooperierenden afrikanischen Staaten nicht gewährleistet. Im Gegenteil verdeutlichen die Berichte von Menschenrechtsorganisationen schwere Verletzungen. Kooperationen wie zum Beispiel mit dem zerfallenen Staat Libyen müssen gestoppt werden“, erklärt AWO Vorstand Döcker abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 29.08.2017

Mit Sorge beobachtet der Deutsche Familienverband die rasant wachsende Tendenz, Kinder und ihre Eltern ausschließlich nach ihrem volkswirtschaftlichen Nutzen zu beurteilen.

„Mit der Einführung des Elterngeldes hatten die beiden größten Fraktionen im Bundestag einen grundlegenden Systemwechsel in der Familienpolitik eingeleitet. Anders als beim Erziehungsgeld ist das Elterngeld als konkrete Entgeltersatzleistung konzipiert. Begründet mit einer finanzierbaren Wahlentscheidung zwischen Erwerbstätigkeit und Kindererziehung wurden, auch für Akademikerinnen, Weichen gestellt, die mit raschen Schritten noch konsequenter den Weg für die `richtigen´ Lebensentwürfe vorgeben“, kritisiert Siegfried Stresing, Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes.

Kinder werden nicht mehr als Wert an sich betrachtet, sondern lediglich hinsichtlich ihres volkswirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Verhältnisses. Verstärkt wird diese Auffassung mit der Feststellung: „Kinderreichtum findet sich relativ häufig bei Familien mit einem Migrationshintergrund“. Damit werden Vorurteile geschürt und platte Wahlkampfparolen bedient, aber nicht die Bedürfnisse von Familien in all ihren Erscheinungsformen.

Zur Bundestagswahl 2017 wurde erstmals die volkswirtschaftliche Bedeutung der Mehrkindfamilien in Deutschland untersucht. Nach einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) ergeben sich bei dritten und weiteren Kindern ohne berufsqualifizierenden Abschluss Mehrkosten für die öffentliche Hand. Nur bei einer Familie mit mittlerem Einkommen, mittlerem Lebenslauf der Mutter und mittlerem Bildungsstand des Kindes ergäbe „sich ein positiver gesamtfiskalischer Wert“ von fast 59.000 Euro, der bei hohen Bildungsabschlüssen sogar mit mehr als dem siebenfachen veranschlagt wird.

Anlässlich seiner Präsidiumssitzung stellt der Deutsche Familienverband hierzu fest:
„Jedes Kind muss unserer Gesellschaft gleich viel Wert sein! Für eine zivilisierte, offene und liberale Gesellschaft ist es ein Armutszeugnis, nur noch die `richtigen´ Lebensentwürfe, die Entscheidung für mehrere Kinder in der Mittel- und Oberschicht, positiv beeinflussen zu wollen. Einerseits Kinderrechte ins Grundgesetz zu fordern, aber gleichzeitig nach Herkunft, Kostenfaktoren und volkswirtschaftlichem Nutzen zu unterscheiden, degradiert die Familie zum bilanzierten Humankapital.“

Das Präsidium fordert von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft die Wertschätzung aller Familienentwürfe.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 14.09.2017

Das deutsche Steuer- und Abgabensystem ist ungerecht, intransparent und leistungsfeindlich, kritisiert der Deutsche Familienverband seit Jahren. Bestätigt werden die Verbandsexperten nun durch eine aktuelle Studie des Europäischen Zentrums für Wirtschaftsforschung (ZEW), die im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung erstellt worden ist. Steuern, Transferleistungen und Sozialabgaben sind mangelhaft aufeinander abgestimmt, was regelmäßig dazu führt, dass geringe Einkommen deutlich stärker belastet werden als hohe Einkommen.

Ganze Berufszweige, wie Anlagen-, Transfer- und Steuerberater sind gegen Entgelt damit beschäftigt, unerwünschte Belastungswirkungen zu verhindern. Ein Euro zu viel verdient, kann den Verlust einer gesamten Leistung bedeuten. Für unerwünschte, leistungsfeindliche Grenzbelastungen im Steuersystem ist vor allem der "Mittelstandsbauch" bekannt. Dessen Abbau wird immer wieder aufs Neue zugesagt. Leistung soll sich wieder lohnen. Andererseits wird, um "mehr Gerechtigkeit" finanzieren zu können, über einen leicht erhöhten "Spitzensteuersatz" diskutiert. Das sorgt gerade in Wahlkampfzeiten für Aufmerksamkeit. Weniger Beachtung findet der Befund der ZEW-Studie: "Wer wenig hat, wird am stärksten belastet". Dass in der gesetzlichen Sozialversicherung durch eine Beitragsbemessungsgrenze hohe Einkommen von Beiträgen freigestellt sind, es aber im unteren Bereich keine Freibeträge, beispielsweis für Kindererziehung, gibt, wird in keinem Wahlprogramm aufgegriffen.

Seit Jahren weist der DFV in seinem "Horizontalen Vergleich"nach, dass eine 4-köpfige Familie mit einem Bruttoeinkommen von 35.000 Euro/Jahr nicht einmal das behalten kann, was sie mindestens zur Teilhabe an dieser Gesellschaft, das sogenannte Existenzminimum, benötigt. Das ZEW stellt nun fest: Von jedem zusätzlich verdienten Euro wird ihr zwischen 54 und weit über 100 Cent abgezogen. Auch Alleinerziehende haben mit den Folgen des Steuer-, Transfer- und Abgabendschungels zu kämpfen. Bei einem Einkommen bis 23.800 Euro beträgt ihre Grenzbelastung über 60 Prozent.

„Eine Reform des Sozialstaates ist längst überfällig“, stellt der Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes, Siegfried Stresing, fest. „Den Anfang müssen die familienblinden Sozialversicherungsbeiträge machen. Wer Kinder- und Familienarmut wirksam bekämpfen will, muss hier ansetzen.“ Deshalb haben der Deutsche Familienverband und der Familienbund der Katholiken mit mehreren Tausend Familien dieKampagne `Wir jammern nicht, wir klagen!´ins Leben gerufen.

Ziel ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Fortsetzung des Pflegeversicherungsurteils von 2001. „Nachdem die beiden derzeit regierenden Parteien beabsichtigen, längst erworbene Erkenntnisse und Beschlüsse auch in der kommenden Legislaturperiode unter den Tisch fallen zu lassen, müssen wir leider diesen Weg durch die Instanzen beharrlich weitergehen, auch wenn dieser Familien und Gerichte über Gebühr beschäftigt“, erklärt Stresing und fügt hinzu: „Wir lassen Familien nicht im Regen stehen. Wer glaubt, Familien unbemerkt in die Tasche greifen zu können, muss mit uns rechnen!“.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 29.08.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die heute von Bundesfamilienministerin Barley vorgeschlagene Reform des Kindergeldes als wichtigen Schritt in Richtung Kindergrundsicherung. Die enge Verzahnung des Kindergeldes mit dem Kinderzuschlag kann dazu führen, dass Geringverdiener mit Kindern deutlich entlastet werden und die Kinderarmut in Deutschland sinkt. Das ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch angesichts der neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Armutsgefährdungsquote der unter 18-Jährigen dringend erforderlich. Die Reform des Kindergeldes und eine Zusammenführung mit dem Kinderzuschlag muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch zum Anlass genommen werden, für Kinder in Hartz-IV-Haushalten endlich armutsfeste Regelsätze auf den Weg zu bringen. Denn Haushalte im Sozialgeldbezug werden überwiegend nicht vom aktuell geplanten Reformschritt profitieren können.

"Die positive wirtschaftliche Lage in Deutschland muss sich endlich auf die Situation armer Kinder und Jugendlicher auswirken. Für eine deutliche Trendwende braucht es dringend verstärkte Anstrengungen und grundlegende strukturelle Reformen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Dazu gehört zum einen die heute vorgeschlagene Reform des Kindergeldes, insbesondere wenn dadurch mehr Familien Zugang zu staatlichen Leistungen erhalten. Zum anderen brauchen wir vor allem armutsfeste Hartz IV-Regelsätze und eine Beschäftigungspolitik, die Eltern in die Lage versetzt, sich und ihren Kindern durch eigene Erwerbstätigkeit eine ausreichende finanzielle Lebensgrundlage zu bieten. Zudem ist eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern erforderlich, um wirksame Konzepte gegen die zu große Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft auf den Weg zu bringen. Mit Sorge sehen wir insbesondere die steigende Armut von nach Deutschland zugewanderten Kindern und Jugendlichen. Hier gilt es verstärkt in die Integration zu investieren, um die gesellschaftliche Teilhabe dieser Kinder in der Zukunft zu sichern", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Ergebnisse des Kinderreports 2017, den das Deutsche Kinderhilfswerk zu Beginn des Jahres vorgestellt hat, unterstreichen den Handlungsbedarf beim Thema Kinderarmut auch aus Sicht der Bevölkerung. So sieht ein Großteil der befragten Erwachsenen, aber auch der Kinder und Jugendlichen strukturelle Ursachen für die Kinderarmut in Deutschland. 87 Prozent der Erwachsenen und 93 Prozent der Kinder und Jugendlichen sehen zu niedrige Einkommen vieler Eltern als wichtigen Grund für Kinderarmut in Deutschland an. Und dass von Armut betroffene Kinder weniger Chancen auf einen guten Bildungsabschluss haben und sich Armut dadurch fortsetzt, mahnen 80 Prozent der Erwachsenen sowie 64 Prozent der Kinder und Jugendlichen an.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 12.09.2017

Die Bundesministerinnen Barley und Nahles haben gestern zusammen mit Ministerpräsidentin Dreyer aus Rheinland-Pfalz auf ein wichtiges Problem aufmerksam gemacht: Den Fachkräftemangel in Betreuungs- und Pflegeberufen.

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie setzt sich seit Jahren für eine gesellschaftliche Aufwertung und eine bessere, die Verantwortung und Belastungen berücksichtigende, Vergütung ein. Nur allmählich setzt sich die Erkenntnis durch, dass viel zu lange damit gewartet wurde, die Arbeitsbedingungen in Erziehungs- und Pflegeberufen zu verbessern. Nun werden die Versäumnisse und der Druck immer größer. „Junge Menschen erkennen, dass die Erwerbsbedingungen in anderen Berufen vielversprechender sind und entscheiden sich immer weniger für soziale Berufe mit der Folge, dass bundesweit ein Mangel an qualifizierten Fachkräften für Erziehung und Pflege herrscht.“ so Bernd Heimberg, Vizepräsident der eaf.

Gute Betreuung und Pflege sind für Familien mit betreuungsbedürftigen Kindern ebenso wie für solche mit pflegebedürftigen Angehörigen wichtig. Gleichzeitig stärkt es Familien, wenn diese Berufe, die häufig von Frauen ausgeübt werden, besser bezahlt werden und die Arbeitszufriedenheit steigt, denn dann geht es auch den Kindern und den Pflegebedürfti-gen besser. Eltern und pflegende Angehörige möchten ihre Familienmitglieder gut betreut wissen.

Die von den Ministerinnen und der Ministerpräsidentin ins Spiel gebrachten Vorstellungen, wie z. B. eine kostenfreie und vergütete Ausbildung, bessere Löhne im Gesundheits- und Sozialwesen, bessere und vielfältigere Entwicklungsperspektiven, eine Stärkung der Arbeitszufriedenheit und die Vermeidung von Berufsausstiegen, weisen in die richtige Richtung. „Die eaf erwartet, dass den Ankündigungen auch Taten folgen und die Forderungen nicht nach der Bundestagswahl in den Schubladen der Ministerien verschwinden. Denn die Erkenntnisse der Politikerinnen sind nicht neu – Handeln ist jetzt angesagt, sonst droht uns ein Pflege- und Erziehungsnotstand!“ so Bernd Heimberg weiter.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 01.09.2017

Wer sind die Mehrkindfamilien und welchen Mehrwert schaffen sie für unsere Gesellschaft? Dieser Frage widmet sich ein Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln), das im Auftrag des Verbands kinderreichen Familien Deutschland e.V. (KRFD) erstellt wurde. Unter dem Titel „Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Mehrkindfamilien in Deutschland“ wird erstmalig im Rahmen von Musterberechnungen der ökonomische Mehrwert von Mehrkindfamilien beziffert: Bekommt eine Familie mit zwei Kindern, mittlerem Einkommen und mittlerem Lebenslauf der Mutter ein drittes Kind mit mittlerem Bildungsstand, ergibt sich ein positiver gesamtfiskalischer Wert in Höhe von 58.700 Euro. Erreicht es sogar einen hohen Bildungsabschluss liegt der Wert bei 448.500 Euro. Erreicht das Kind allerdings keinen berufsqualifizierenden Abschluss ergeben sich Mehrkosten für die öffentliche Hand. „Nur wenn es gelingt allen Kindern aus Mehrkindfamilien eine gute Ausbildung zu ermöglichen, können diese ihre volkswirtschaftlichen Potenziale voll entfalten“, sagt hierzu der Studienleiter Prof. Dr. Axel Plünnecke, Leiter des Kompetenzfelds Bildung, Zuwanderung und Innovation beim IW Köln.

Entscheidend: Bildungsangebote und Wiedereinstiegsoptionen für Mehrkindfamilien

Ein großer Teil der 890.000 Mehrkindfamilien mit minderjährigen Kindern leben im Allein- oder Zuverdienermodell. So ist bei Dreikindfamilien die Kombination ein Elternteil in Vollzeit und einer in Teilzeit mit einem Anteil von 42,7 Prozent am häufigsten und bei Vierkindfamilien die Kombination eines Elternteils in Vollzeit / eines nicht erwerbstätig mit 44,9 Prozent. „ Die allermeisten Mütter in Mehrkindfamilien entscheiden sich ganz bewusst für diese Lebensformen, weil sie genügend Zeit für ihre Kinder haben wollen. Allerdings brauchen sie an ihren Bedarfen ausgerichtete Bildungsangebote und konkrete Optionen für den Wiedereinstieg, damit sie nach langjährigen Berufspausen am Arbeitsmarkt leichter wieder Fuß fassen können“ kommentiert die Bundesvorsitzende des KRFD, Dr. Elisabeth Müller.

Wichtiger Zeitfaktor: Mut zum dritten Kind früh stärken

Das Gutachten betrachtet ferner, welche Faktoren die Entscheidung zu dritten und weiteren Kindern begünstigen oder hemmen. Positiv wirkt sich ihm zufolge insbesondere aus, wenn Familien früh ihre ersten und zweiten Kinder bekommen haben. Aber auch der Gesundheitszustand spielt eine wichtige Rolle. „Damit insbesondere junge Menschen aus der Mittelschicht nicht zulange mit der Familiengründung zögern und den Mut für das dritte Kind fassen, müssen die kurz- und langfristigen Rahmenbedingungen weiter verbessert werden“, sagt Prof. Dr. Plünnecke und Dr. Müller ergänzt: „Die Forderungen unseres Verbandes – unter anderem bezogen auf steuerliche Entlastungen, Wohnraumsituation und Rentenperspektive – zielen bereits hierauf.“ Schließlich belegt das Gutachten auch eine weitere gesellschaftliche Zukunftsperspektive: Junge Menschen aus Mehrkindfamilien entscheiden sich substanziell häufiger für dritte und weitere Kinder als Einzelkinder.

Das Gutachten „Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Mehrkindfamilien in Deutschland“ steht hier zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 07.09.2017

Einen grundlegenden Kurswechsel in der Alterssicherungspolitik fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband von der nächsten Bundesregierung. In einem 11-Punkte-Programm legt der Verband ein umfassendes Reformkonzept zur Sicherung der Renten und der Verhinderung von Altersarmut vor. Die mit großer Dynamik wachsende Altersarmut sei auch eine Konsequenz der Rentenpolitik seit der Jahrtausendwende. In seiner Analyse zeigt der Verband auf, dass die Wahrscheinlichkeit, im Alter bedürftig zu sein, mit jedem Rentenjahrgang steigt.

Der Verband weist daraufhin, dass die Armut seit 2005 bei keiner anderen Gruppe so stark zugenommen habe wie bei Rentnern und Pensionären. Mit 15,9 Prozent seien sie mittlerweile überdurchschnittlich von Armut betroffen. „Altersarmut ist kein Schatten am fernen Horizont, sondern bereits heute Realität. Es müssen jetzt die Weichen neu gestellt werden, wollen wir Schlimmeres verhindern“, warnt Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Paritätische schlägt in seinem Konzept insgesamt elf konkrete Maßnahmen für den renten- und alterssicherungspolitischen Kurswechsel vor. Eine erfolgreiche Gesamtstrategie müsse bereits im Erwerbsleben ansetzen und die gesetzliche Rentenversicherung stärken. Die Spannweite der Vorschläge reicht von einer deutlichen Erhöhung des Mindestlohns über die Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent bis zur Reform der Altersgrundsicherung mit einer bedarfsgerechten Erhöhung der Regelsätze.

„Kern unseres Konzepts ist die Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung. Wir fordern die Einbindung aller Erwerbstätigen, eine Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent sowie die faktische Abschaffung der Riester-Rente“, betont der Verbandsvorsitzende. „Wenn das Rentenniveau weiter sinkt, sind alle anderen Maßnahmen zur Bekämpfung der Altersarmut nur noch Kosmetik“, so Rosenbrock. Selbst wer über 40 Jahre durchschnittlich 2.300 Euro Brutto verdient und Rentenbeiträge einbezahlt hat, habe laut Paritätischer Forschungsstelle bei einem Rentenniveau von aktuell 47,7 Prozent eine Rente kaum noch oberhalb des Grundsicherungsniveaus zu erwarten.

Hier geht es zur Broschüre Mut zur Korrektur: Ein alterssicherungspolitischer Auftrag.

Das Statement des Vorsitzenden finden Sie hier: 170905_PK-Rente_Pressestatement_Rosenbrock_End.pdf

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 05.09.2017

Als viel zu niedrig und „in keiner Weise bedarfsdeckend“ kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die geplante Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze zum 1.1.2018 um lediglich 7 Euro auf dann 416 Euro. In einer Studie hatte der Verband der Bundesregierung zuletzt manipulative Eingriffe in die statistischen Berechnungen nachgewiesen, die aktuell zu einer massiven Unterdeckung der Regelsätze in Hartz IV führen. Ohne jegliche Korrektur würden die viel zu niedrigen Regelsätze nun schlicht entsprechend der Preis- und Lohnentwicklung fortgeschrieben. Nach den Berechnungen des Paritätischen müsste der Regelsatz für Erwachsene bei sachgerechter Herleitung von derzeit 409 um mindestens 120 Euro auf dann 529 Euro angehoben werden.

„Der jetzige Regelsatz ist Ausdruck von kleinlicher Missgunst und armutspolitischer Ignoranz. Diese Bundesregierung hat für arme Menschen ganz offensichtlich und im wahrsten Sinne des Wortes nicht viel übrig. Im Koalitionsvertrag der nächsten Bundesregierung muss zwingend eine Reform der Regelsatzberechnung sowie die Schaffung einer bedarfsgerechten Mindestsicherung verankert sein“, fordert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Insbesondere die Kinderregelsätze seien absolut unzureichend. „Die Erhöhung der Kinderregelsätze um lediglich drei bis fünf Euro sind ein kinder- und familienpolitischer Skandal. Die Bekämpfung von Kinderarmut hat offenbar nur in Sonntagsreden Platz“, kritisiert Schneider. Der Paritätische fordert von der kommenden Bundesregierung die sofortige Einsetzung einer Expertenkommission, um die Frage zu beantworten, was ein Kind braucht.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 06.09.2017

Stellvertretend für das „Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum“ forderten DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach und Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, am Mittwoch in Berlin die zur Wahl stehenden Parteien auf, mit Worten und Taten gegen Armut von Erwachsenen und Kindern vorzugehen.

Ulrich Schneider: "Der jetzige Regelsatz ist Ausdruck von kleinlicher Missgunst und bringt eine ausgesprochen negative Haltung gegenüber den Armen zum Ausdruck. Diese Bundesregierung hat für arme Menschen ganz offensichtlich und im wahrsten Sinne des Wortes nicht viel übrig. Die armutspolitische Ignoranz muss ein Ende finden. Im Koalitionsvertrag der nächsten Bundesregierung muss zwingend eine Reform der Regelsatzberechnung sowie die Schaffung einer bedarfsgerechten Mindestsicherung verankert sein."

Annelie Buntenbach: „Ein völlig anderer Ansatz ist notwendig. Die Hartz-IV-Regelsätze dürfen nicht länger aus dem Wenigen errechnet werden, das die untersten, einkommensschwächsten Haushalte ausgeben können. Die Regelsätze müssen sich am tatsächlichen Bedarf orientieren und ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe garantieren. Das ist insbesondere für die Zukunftschancen von Kindern sehr wichtig. Wir brauchen eine untere Haltelinie gegen die Spaltung in Arm und Reich und müssen den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 30.08.2017

Der erweiterte Unterhaltsvorschuss ist rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Der Unterhaltsvorschuss kann nun über das Alter von 11 hinaus bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt werden. Die bislang geltende Begrenzung auf maximal 6 Jahre Bezug gehört der Vergangenheit an. Mit Inkrafttreten können die Jugendämter nun die Neuanträge bewilligen und auszahlen.

Das Familienministerium hat die Frist für Anträge verlängert: Alleinerziehende müssen spätestens bis zum 30. September einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen, um rückwirkend zum 1. Juli neue Ansprüche aufgrund der Reform geltend zu machen. Wenn Alleinerziehende einen Antrag im Oktober einreichen, gelten wieder die üblichen Regelungen. Danach ist eine rückwirkende Bewilligung des Unterhaltsvorschusses für einen Monat nur möglich, wenn sie bereits Bemühungen unternommen haben, den unterhaltspflichtigen Elternteil zu Zahlungen zu veranlassen.

„Die Alleinerziehenden haben seit vielen Jahren auf diesen Ausbau gewartet. Die Verzögerungen bei der Reform und zuletzt das Warten auf das Inkrafttreten haben zu Verunsicherungen geführt“, erklärt Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). „Wir erwarten nun von den Kommunen, den neuen Unterhaltsvorschuss zügig auszuzahlen.“ Auf Drängen der Kommunen war die Reform um ein halbes Jahr verschoben worden, damit diese sich auf die Umsetzung vorbereiten konnten.

Der neue Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Kinder über das 12. Lebensjahr hinaus wird rückwirkend zum 1. Juli wirksam, wenn das Kind nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen ist oder der/die Alleinerziehende im SGB-II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. Der VAMV hatte eine bedingungslose Zahlung der Vorschussleistung gefordert. Weiterer Reformbedarf besteht bei der Anrechnung des Kindergeldes und an der Schnittstelle zu Kinderzuschlag und Wohngeld.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 18.08.2017

Die Kita schließt um fünf, die Schicht geht bis um acht – solche Betreuungslücken erschweren Eltern ihre Erwerbstätigkeit, für Alleinerziehende bedeuten sie oft das Aus. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) hat in Berlin, Essen und Mainz durch Modellprojekte Alleinerziehenden eine Betreuung ihrer Kinder zu Hause außerhalb der regulären Kita- und Hortzeiten angeboten sowie ganzheitliche Beratung. Die nun vorliegende Evaluation bestätigt: Flexible und ergänzende Kinderbetreuung erhöht die Erwerbs-chancen und kann zur Steigerung des Erwerbseinkommens bis hin zur Unabhängigkeit von sozialen Transferleistungen führen. Finanziert wurden Modellprojekte und Evaluation von der Gütersloher Walter Blüchert Stiftung. Das Programm lief von September 2014 bis August 2017.

Knapp 80 Prozent der befragten Alleinerziehenden gaben nach drei Jahren an, dass sich ihre Ausbildungssituation und/oder Erwerbstätigkeit positiv verändert haben. In Folge stieg bei knapp 19 Prozent der Allein-erziehenden auch das Erwerbseinkommen an. 13 Prozent konnten sich von der Angewiesenheit auf staatliche Grundsicherungsleistungen be-freien. Die Zufriedenheit mit der ökonomischen Situation insgesamt stieg innerhalb der Laufzeit von 26 Prozent auf 53 Prozent. Positive Effekte zeigten sich auch bei der Zufriedenheit mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die von 30 auf 63 Prozent anstieg. Das wirkt auch positiv auf die Kinder: Die Entlastung im Alltag führte zu einer Entspannung im Familien-leben. Die Zahl der Alleinerziehenden, die ihren Kindern ohne Probleme alles bezahlen können, was sie brauchen, stieg von 3 auf 21 Prozent. Eine weitestgehende Gebührenfreiheit hat diese Effekte begünstigt.

„Die Ergebnisse der Evaluation sind außerordentlich: Nur wenige Stunden ergänzende Kinderbetreuung führen zu zufriedeneren Müttern, erhöhter Erwerbsbeteiligung und entspannteren Kindern! Die Politik ist nun gefragt dafür zu sorgen, dass es dieses Angebot überall in Deutschland gibt“, so das Resümee der Bundesvorsitzenden des VAMV, Erika Biehn. „Gleichzeitig sollten die Verantwortlichen auch an Stellenschrauben in der Arbeitswelt drehen: Es braucht eine Stärkung der Mitspracherechte von Arbeitnehmer/innen bei der Lage der Arbeitszeit, um Betreuungslücken von vorherein möglichst klein zu halten.“

„Wir freuen uns, dass diese Modellprojekte so viel Gutes bewirkt haben“, unterstreicht Prof. Dr. Gunter Thielen, Vorstandsvorsitzender der Walter Blüchert Stiftung. „Die Angebote sollten Alleinerziehende in die Lage versetzen, System-Barrieren zu überwinden, und den Müttern und Vätern mehr Chancen eröffnen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Evaluationsergebnisse belegen: Ergänzende flexible Kinderbetreuung ist eine wirksame Unterstützung für Alleinerziehende. Es zahlt sich für Länder und Kommunen aus, diese Modelle in der Fläche anzubieten.“

Um die Wirksamkeit der Angebote sowie deren allgemeine Übertragbarkeit bewerten zu können, hat der VAMV-Bundesverband eine Evaluation durchgeführt, begleitet von einem wissenschaftlichen Beirat. Der End-bericht für die Evaluation des Modellprojektes zur Wirksamkeit von ergänzender Kinderbetreuung, Notfallbetreuung und Beratung von Ein-elternfamilien in Deutschland steht auf der Homepage des VAMV unter www.vamv.de als Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 12.09.2017

Seit August 2007 müssen Menschen, die zu ihrem Ehepartner nach Deutschland nachziehen wollen, einen Deutschtest vor der Einreise erbringen. 10 Jahre Familientrennung, Leid und Frustration kennzeichnen das traurige Jubiläum.

„10 Jahre nun schon müssen binationale Familien diesen Nachweis erbringen, der weder integrationsförderlich noch hilfreich ist“, macht Hiltrud Stöcker-Zafari, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes, deutlich. „Wir fordern von der im Herbst neu gewählten Bundesregierung die Abschaffung des Nachweises und damit ein eindeutiges Ja zu allen Familien in diesem Land.“

Menschen werden – vor allem aus weniger wirtschaftlich starken Ländern – mit Hürden versehen, die für Familien oft zu monatelangem Warten und Vermissen führen. Gerade im heute sehr globalisierten und mobilen Familienleben gehört diese Regelung abgeschafft.

Im August 2007 trat die Novellierung des Zuwanderungsgesetzes in Kraft. Damals wurde im Rahmen des Ehegattennachzugs der Nachweis von Deutschkenntnissen vor der Einreise eingeführt, um mit dem Partner/der Partnerin von außerhalb Europas in Deutschland als Familie zusammen leben zu können.

„Wir fragen uns seit damals, ob ökonomische Interessen bedeutsamer sind als staatsbürgerliche Rechte? Wer qualifiziert ist, wandert über den Arbeitsmarkt zum Partner ein. Wer diese Möglichkeit nicht hat, hat kaum eine Chance auf ein gemeinsames Leben in Deutschland. Ein Staat, der die Partnerwahl von Bildungsbiografien abhängig macht, greift eklatant in Persönlichkeitsrechte ein“, erinnert Stöcker-Zafari.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 24.08.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termine: 21. – 24. September 2017

Veranstalter: Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

Ort: Stuttgart

Leihmutterschaft, Regulierung von Samen- und Eizellspende sowie der Zugang zu Reproduktionstechnologien sind rechtspolitisch kontrovers diskutierte Themen rund um die Familiengründung. Der djb erweitert den Blick und stellt die Frage nach dem konkreten Gehalt reproduktiver Rechte und ihrer Bedeutung für Geschlechtergerechtigkeit in den Mittelpunkt der Debatte. Ob bzw. wie ist selbstbestimmte Schwanger- und Mutterschaft im Kontext von Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik überhaupt denkbar? Was bedeutet die sogenannte Hebammen-Krise? Warum sind Verhütungsmittel in Deutschland nicht gratis? Wie ist der Stand der Diskussion zur Abtreibungsfrage? Warum wird kaum etwas gegen die Diskriminierung stillender Mütter getan? Und welches Ausmaß sexueller und reproduktiver Selbstbestimmung wird eigentlich Frauen mit Behinderungen zugestanden? – Diese und viele andere Fragen werden Thema sein.

Programm, weitere Informationen und Anmeldung: https://www.djb.de/Veranstaltungen/2017/2017Kongress/

Termine: 26. September 2017

Veranstalter: Nordische Botschaften

Ort: Berlin

Im Rahmen der Ausstellung »CENTURY OF THE CHILD. NORDISCHES DESIGN FÜR KINDER VON 1900 BIS HEUTE« laden die Nordischen Botschaften in Berlin herzlich zum Symposium ein:

»Kindheit« ist eine vergleichsweise junge Erfindung – erst seit gut hundert Jahren werden Kinder nicht mehr als unfertige Erwachsene erachtet, sondern als Menschen mit ganz eigenen Bedürfnissen und Wünschen. Dabei verändert sich »Kindheit« immer weiter – das Symposium wirft einen Blick auf den aktuellen Stand der Dinge in zwei wichtigen Lebensbereichen eines Kindes: der Familie (insbesondere in der Beziehung zum Vater) und dem baulichen Wohn- und Lebensumfeld.

14–16 Uhr Wann kommt Papa? – Über die Rolle der Väter

16.30–18 Uhr Aufbewahrungsanstalt oder Spielparadies? – Über Räume für Kinder

Die Teilnahme ist an beiden oder an nur einer der Diskussionsrunden möglich. Im Anschluss laden wir zum Empfang ein. Das Symposium findet in englischer und deutscher Sprache statt.

Bitte Anmeldung und nähere Informationen beachten: http://www.nordischebotschaften.org/veranstaltungen/framing-childhood

Termine: 06. Oktober 2017

Veranstalter: DGB-Bundesvorstand

Ort: Berlin

Ein Workshop des DGB-Projektes "Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten!"

Am 1. Juli 2015 wurde das ElterngeldPlus eingeführt. Es ermöglicht berufstätigen Eltern, länger und flexibler Elterngeld zu beziehen und gibt ihnen mehr Spielraum, um Betreuungsphasen nach ihren Bedürfnissen zu gestalten. Das ElterngeldPlus soll partnerschaftliche Vereinbarkeitslösungen unterstützen: Indem Mütter früher wieder in die Erwerbsarbeit einsteigen und Väter ihre Arbeitszeit reduzieren können.

Das ElterngeldPlus ist dabei angelegt auf Eltern, die in Teilzeit arbeiten (können). Das geht nur, wenn im Betrieb/in der Verwaltung Teilzeit möglich gemacht wird! Das bedeutet zum Beispiel, dass Mütter und Väter keine Nachteile im Karriereverlauf haben. Ebenso wichtig: gute Vertretungsregelungen, Kontakthalteprogramme während der Elternzeit, informierte Führungskräfte – um nur einige Maßnahmen zu nennen. Betriebs- und Personalräte haben es in der Hand: ein familienbewusster Arbeitsplatz kann und muss gestaltet werden!

In unserem Workshop ziehen wir gemeinsam mit Petra Kather-Skibbe von der Beratungsstelle KOBRA ein Résumé: wie wird ElterngeldPlus genutzt? Trägt es zu einer partnerschaftlicheren Aufgabenteilung in Familien bei? Welche Stolpersteine gibt es und wie können Interessenvertretungen gute Bedingungen für Eltern schaffen? Wir stellen Best Practice Beispiele vor und erarbeiten gemeinsam konkrete Lösungsansätze.

Sie richtet sich an Betriebs- und Personalräte, Gleichstellungs- und Familienbeauftragte sowie GewerkschafterInnen. Zur Anmeldung geht es unter rebecca.bober@dgb.de.

Termine: 09. Oktober 2017

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e. V.

Ort: Berlin

In der alltäglichen Arbeit mit Familien stehen Fachkräfte vor großen Herausforderungen und müssen einen neuen Umgang mit kultureller Vielfalt entwickeln. Um den pädagogischen Alltag in allen Einrichtungen der Familienbildung zu erleichtern, wollen wir auf unserer Fachtagung kultursensible Kompetenzen vermitteln. Es geht darum,

  • eine Willkommenskultur zu entwickeln und ein erfolgreiches Ankommen in der Einrichtung vor dem Hintergrund sprachlicher und kultureller Unterschiede zu ermöglichen;
  • den professionellen Umgang mit Vielfalt und Differenz zu erlernen und eine Haltung des gegenseitigen Anerkennens zu entwickeln;
  • mit Missverständnissen und Konflikten angemessen und konstruktiv umzugehen;
  • mit Hilfe der dialogischen Haltung einen Zugang zu Eltern in verschiedenen Lebenswelten zu finden;
  • persönliche Normalitätserwartungen zu hinterfragen und diese Selbstreflexion als Chance für die eigene Persönlichkeitsentwicklung zu begreifen;
  • Kompetenzen für zielorientierte Gesprächsführung und die persönliche Ansprache von Eltern auf Augenhöhe zu erproben und einzuüben.

Die Veranstaltung richtet sich an interessierte pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten, Einrichtungen der Familienbildung, Familienzentren, Jugendamt, Schulsozialarbeit, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, genauso wie an ausgebildete Elternbegleiter/innen.

Die Teilnahme am Fachtag ist kostenfrei. Das Programm mit Anmeldeformular finden Sie unter https://www.eaf-bund.de/familienbildung/veranstaltungen/kalender/detail/e/fachtag_elternchance.

Termine: 12. Oktober 2017

Veranstalter: AWO Kreisverband Berlin Spree-Wuhle e.V

Ort: Berlin

Das Projekt „Interkulturelle Familienbildung für neu zugewanderte Kinder und Eltern in den Stadtteilen Marzahn-Nordwest und Marzahn-Mitte führt ein Familienseminar zum Thema „Kommunikation mit Eltern, Erfahrungen, Visionen und Strategien“ durch.

Im Mittelpunkt steht die Elternarbeit, insbesondere für neu zugewanderte Familien, in Schulen, Bildungseinrichtungen und Jugendfreizeitstätten mit Blick auf Konzepte, Handlungsansätze und Initiativen zur Auseinandersetzung mit Vorurteilen und Diskriminierung aufgrund der sozialen, kulturellen, ethnischen, religiösen Identität, Herkunft oder Abstammung.

Das Seminar soll Raum und Gelegenheit für eine gemeinsame Reflexion, Diskussion und den Erfahrungsaustausch von Praktiker*innen über die Bedingungen, Grenzen und Möglichkeiten der Elternarbeit im schulischen und außerschulischen Bereich geben.

Eingeladen sind Expert*innen aus der pädagogischen und sozialpädagogischen Praxis, Lehrkräfte, Schulsozialpädagog*innen, Schulsozialarbeiter*innen und Erzieher*innen, Vertreter*innen von Vereinen, Projekten, Netzwerken und Kommunen.

Im Zeitraum zwischen 10.00 und 12.30 Uhr sind drei Referate zur Elternarbeit geplant, von 13.30 bis 15.30 Uhr werden zwei Workshops stattfinden und anschließend erfolgt die Präsentation der Ergebnisse mit Schlussfolgerungen für die weitere Arbeit.

Termin: 16. – 18. Oktober 2017

Veranstalter: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Ort: Berlin

Teilnahme für ver.di-Mitglieder kostenlos, für Nicht-Mitglieder 270,00 Euro

Die Frage nach und die Berücksichtigung von gendergerechtenArbeitsbedingungen, das Doing Gender, bilden eine wichtige Voraussetzungzur Guten Arbeit für die Beschäftigten.

Als Personalrat hat man häufiger mit Gender-Themen zu tun, als auf den ersten Blick erkennbar. Es ist eine Chance und Herausforderung,die damit verbundenen Handlungs- und Beteiligungsmöglichkeitender Interessenvertretung in den öffentlichen Verwaltungen zu kennen und umsetzenzu können.

Zum Beispiel:

  • Der Dienstherr, die Personalabteilung will Maßnahmen für einenTop Down Prozess zu Gender Mainstream auf den Weg bringen.Der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte stellen fest:Wir werden unzureichend in die verwaltungsorganisatorischenund personalwirtschaftlichen Vorgänge eingebunden.
  • Die Interessenvertretung vermisst in der Verwaltung einen adäquaten Umgang mit dem AGG durch den Arbeitgeber und damit einhergehend eine Auseinandersetzung mit den in der Verwaltung stattfindenden Formen von Diskriminierungen. Für den Arbeitgeber ist dies kein Thema.

In diesem Gendertraining werden die rechtlichen Rahmenbedingungenvorgestellt, eine Standortbestimmung vorgenommen, strategischeFragen diskutiert, das Zusammenspiel mit möglichenVerbündetenund die damit verbundenen Handlungs- und Beteiligungsmöglichkeitenentwickelt.

Details zu diesem und weiteren Gender-Trainings der ver.di findet ihr hier zum Download als PDF: Gender Seminare und Trainings 2017

Termin: 18. Oktober 2017

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Berlin

Mit der Veranstaltung „Schöne neue Arbeitswelt? Ideen für eine familiengerechte Gestaltung der digitalen Arbeit 4.0“ will man den sich abzeichnenden digitalen Wandel des Arbeitsmarktes einmal gezielt aus der Familienperspektive betrachten. Welche der digitalen Veränderungen sind für Familien besonders relevant und wie lässt sich die Digitalisierung des Arbeitens für die Bedürfnisse von Familien nutzen?

Dafür werden sich drei zentrale Themenfelder genauer angesehen: die Folgen des digitalen Wandels für die soziale Sicherung von Frauen und Männern, die Möglichkeiten für mehr Flexibilität von Arbeitszeit und –ort und die Auswirkungen der Digitalisierung bei der Pflege.

Zu jedem Themenfeld wird es zwei Diskussionsimpulse geben, jeweils von dem zuständigen Bundesministerium (BMFSFJ, BMAS) und von Expert/innen aus Wissenschaft bzw. Verbänden. In kleineren Gruppen sollen jeweils anschließend eigene Meinungen, Erwartungen, Kritik und Vorschlägehinsichtlich des digitalen Wandels der Arbeitswelt und dessen Folgen für Familien zur Sprache kommen.

Sie werden herzlich eingeladen, gemeinsam die bevorstehenden digitalen Herausforderungen bei der sozialen Sicherung, der Arbeitszeitgestaltung und der Pflege in den Blick zu nehmen und zu diskutieren. Ziel der Veranstaltung ist es, Ansatzpunkte für notwendige Veränderungen aus Sicht der Familien deutlich zu machen und die Debatte über die Gestaltung des digitalen Wandels um diesen Aspekt zu erweitern.

Nähere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie online unter http://www.ag-familie.de/home/termine.html?.

Termin: 18. Oktober 2017

Veranstalter: Netzwerk Familienbildung beim Landesfamilienrat Baden-Württemberg

Ort: Stuttgart

Tagungsbeitrag: 40,– € / 30,– € für Netzwerkmitglieder; einschließlich Tagungsverpflegung

Familie ist die wichtigste Erziehungs- und Bildungsinstanz für Kinder mit weitreichenden Auswirkungen auf Bildungsverläufe und das ganze Leben. Es ist die Aufgabe von Eltern- und Familienbildung, Eltern in ihrer Verantwortung zu stärken, um allen Kindern ein gelingendes Aufwachsen zu ermöglichen.

Der Zuwachs von Wissen und Fähigkeiten, eine bessere Orientierung und der Austausch mit anderen geben Sicherheit und helfen, die unterschiedlichen Aufgaben in der Familie besser zu erfüllen. Angebote der Eltern- und Familienbildung greifen aktuelle gesellschaftliche Fragen und Herausforderungen auf und können Generationen in Verantwortung füreinander stärken. Sie sind damit ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung einer sorgenden und solidarischen Gesellschaft.

Damit Familienbildung ihrem Anspruch als wirkungsvolles Förder- und Präventionsinstrument gerecht werden kann, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein: Im Mittelpunkt steht neben der Qualität der Bildungsangebote – ein Anspruch, der sich in erster Linie an die Träger und Anbieter richtet – gleichzeitig auch die kommunale Planung. Denn Familienbildungsangebote mit nachhaltiger Wirkung müssen planvoll für und im Sozialraum entwickelt werden. Sie tragen idealerweise positiv zur Quartiersentwicklung bei, indem sie Identitätsbildung und Nachbarschaften und damit die Gesellschaft unterstützen. Von einer regelhaften und vernetzten Angebotsplanung sind wir in Baden-Württemberg aber noch entfernt, wenngleich sich hier ein Aufbruch abzeichnet.

Der 2. landesweite »Kongress Familienbildung« beschäftigt sich mit Qualitätsentwicklung in der Familienbildung vor dem Hintergrund einer bedarfsgerechten Planung im Sozialraum und will zur Horizonterweiterung beitragen. Die Foren greifen aktuelle fachliche Entwicklungen auf und laden zum Gespräch und zur Vertiefung ein.

Veranstalter ist das landesweite Netzwerk Familienbildung BW, das beim Landesfamilienrat Baden-Württemberg angesiedelt ist und dessen fachpolitisches Anliegen ein bedarfsgerechtes, flächendeckendes und ‚zugängliches‘ Angebot der Eltern- und Familienbildung in Baden-Württemberg ist.

Angesprochen und eingeladen sind Fachkräfte aus der Familienbildung und der pädagogischen Arbeit mit Familien, Kommunalverantwortliche, Sozialplaner und alle Interessierten.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Termine: 02. – 03. November 2017

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e. V.

Ort: Erkner bei Berlin

Die zunehmende Nutzung digitaler Medien, ihre Möglichkeiten und Risiken sind längst ein wichtiges Thema für Familien und damit auch für die Familienbildung. Am ersten Tag der Fachtagung gehen wir der Frage nach, wie sich der Familienalltag und das Umfeld von Familien durch die digitalen Medien verändern. Welche Kompetenzen benötigen Familien, um die neuen Potentiale auszuschöpfen und sicher nutzen zu können? Der zweite Tag widmet sich der Arbeit in den Familienbildungseinrichtungen und der Frage, welche Rolle medienpädagogische und mediengestützte Arbeit mit Familien in Zukunft spielen kann.

Die Tagung richtet sich an Fachkräfte aus der Familienbildung und angrenzenden Bereichen der Arbeit mit Familien, Eltern und Kindern.

Hauptvorträge:

„Digitale und mobile Medien als Herausforderung für Eltern und Familien“, Prof. Dr. Friedericke Siller (TH Köln), „Medienkulturen in Familien in belastenden Lebenslagen“, Dr. Katrin Schlör (PH Ludwigsburg), „Medienkritik in Zeiten des Digitalen Kapitalismus“, Prof. Dr. Horst Niesyto (PH Ludwigsburg)

Arbeitsforen u. a. zu den Themen:

„Welche digitalen Angebote brauchen Eltern?“, „Mediennutzung in Familien (FIM-Studie)“, „Medienpädagogische Arbeit mit Familien“, „Offene Lehr- und Lernmaterialien im Netz“, „Eltern-Blogs und Kinder-Apps“…

Den Flyer mit dem Tagungsprogramm, Anmeldemöglichkeit und weiteren Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.eaf-bund.de/familienbildung/veranstaltungen/kalender/detail/e/medienpaedagogische_fachtagung

Termine: 17. November 2017

Veranstalter: Bundesforum Männer Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e. V.

Ort: Berlin

Anlässlich des Internationalen Männertags (am 19.11.2017) laden das Bundesforum Männer und sein Projekt movemen zum Vortrag über geflüchtete Jungen und Männer ein. Vorgestellt werden die Ergebnisse unserer Befragung von jungen, geflüchteten Männern sowie Praktiker_innen aus der bundesweiten Flüchtlingsarbeit. Ziel der Studie ist es, typische Situationen und Bedarfslagen von männlichen Geflüchteten sichtbar zu machen, um gemeinsam adäquate Antworten entwickeln zu können. Im Zentrum der Studie stehen folgende Fragen:

  • Welche spezifischen Bedarfslagen von männlichen Geflüchteten gibt es? Welche Erwartungen und Vorstellungen an sie sind im Integrationsprozess wirksam?

  • Welche Handlungsempfehlungen für eine geschlechtersensible Arbeit mit männlichen Geflüchteten lassen sich daraus ableiten? Und was bedeutet dies für die politischen Rahmenbedingungen?

Anmeldung erbeten unter www.movemen.org.

Termin: 20. – 22. November 2017

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Die Seminarkosten betragen 170,- € für Mitglieder und Mitarbeiter/innen bei Mitgliedern des Deutschen Vereins bzw. 213,- € für Nichtmitglieder.

Im Rahmen dieser Fachveranstaltung sollen nach einer grundsätzlichen Einführung in die aktuelle Debatte, gemeinsame Lösungsoptionen und mögliche Konsenslinien – auf der Grundlage erfolgreicher Praxisbeispiele – aufgezeigt und herausgearbeitet werden. Abschließend wird der Blick auf das Spannungsverhältnis zwischen Wirkungsforschung und kommunalen Haushaltslagen gerichtet.

Anmeldeschluss ist am 19. September 2017.

Nähere Informationen finden Sie unter https://www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen-2017-die-zeiten-aendern-sich-das-sgb-viii-auch-2528,945,1000.html.

Termin: 22. – 23. November 2017

Veranstalter: AWO Bundesakademie

Ort: Berlin

Teilnehmerbeitrag: 210 € (Externe: 250 €) inkl. Verpflegung, ohne Übernachtung

Leichte Sprache ist ein innovatives Konzept zur Umsetzung von Barrierefreiheit im Schriftsprachbereich. Es bezeichnet eine sprachliche Ausdrucksweise, die sehr leicht verständlich ist. Komplizierte Sachverhalte werden zum Beispiel in kurzen Sätzen, mit gebräuchlichen Wörtern dargestellt und Publikationen übersichtlich gestaltet. Leichte Sprache ist eine Möglichkeit, Barrieren abzubauen und gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Lernschwierigkeiten zu schaffen. Sie trägt dazu bei, schriftliche Informationen besser zu verstehen und zu verwenden und somit selbstbestimmter Entscheidungen treffen zu können. Im Kurs "Einstieg Leichte Sprache" werden theoretische Grundlagen zum Konzept Leichte Sprache vermittelt. Anhand von praktischen Übersetzungsübungen lernen die Teilnehmer*innen die Anwendung.

Inhalte des Seminars:

  • Die Geschichte der Leichten Sprache
  • Für wen ist Leichte Sprache? – Unterschiedliche Zielgruppen?
  • Die Regeln für Leichte Sprache
  • Leichte Sprache – Einfache Sprache
  • Gesetzliche Grundlagen – BITV 2.0, UN-BRK
  • Schreib- und Gestaltungsübungen von Texten
  • Besprechen eigener Beispieltexte – Texte der Teilnehmenden

Nähere Informationen finden Sie hier.

Termin: 29. – 30. November 2017

Veranstalter: WSI, Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf

Ort: Berlin

Teilnehmerbeitrag: 210 € (Externe: 250 €) inkl. Verpflegung, ohne Übernachtung

Seit geraumer Zeit erleben wir, dass sich ein breiteres Verständnis von sozialen Rechten als Bestandteil der globalen Wertegemeinschaft durchsetzt und im internationalen Recht zunehmend verankert ist. Gewerkschaftsrechte und Tarifautonomie aber auch soziale Sicherung, Mindestlöhne und Antidiskriminierung gehören heute zum universellen Wertegerüst westlicher Gesellschaften.

Zugleich wird es aber immer schwieriger soziale Rechte einzufordern und durchzusetzen. Deregulierung und Flexibilisierung von Arbeitsmärkten, die Entgrenzung von Arbeit durch Digitalisierung und neue Selbstständigkeit sowie zunehmend komplexe Unternehmens- und Zuliefererbeziehungen erfordern einerseits neue Regeln. Andererseits ist die Reichweite sozialer Rechte begrenzt und die Möglichkeiten ihrer Durchsetzung sind heute eher schwieriger als früher.

Im Frühjahr hat die EU Kommission mit der Säule sozialer Rechte einen Vorschlag zur Weiterentwicklung des sozialen Europas gemacht. Liegt darin ein sozialpolitischer Fortschritt in der EU trotz gleichzeitiger Austeritätspolitik in den Krisenländern? Wie können und müssen heute soziale Rechte definiert werden? Wo fehlen soziale Rechte? Welches sind die besten Maßnahmen zu ihrer Umsetzung, wo gibt es Durchsetzungs- und Sanktionsdefizite? Wie kann man den Prozess am besten stärken und welche Hindernisse sind zu überwinden? Diese Fragen stellen wir auf dem diesjährigen Herbstforum des WSI. Wir wollen sie mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wie auch Praktikerinnen und Praktikern aus Zivilgesellschaft, Politik, Gesetzgebung, Wirtschaft, Gewerkschaften und Betrieben diskutieren.

Nähere Informationen finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Termine: 18. September 2017

Veranstalter: Zukunftsforum Familie e. V. und AWO Kreisverbandes Trier-Saarburg e.V.

Ort: Kordel

Familienleben verändert sich und wird zunehmend vielfältiger. Doch nicht immer sind die rechtlichen Regelungen, Institutionen und politischen Ideen in der Lage, Familien so zu unterstützen, wie sie tatsächlich gelebt werden. Die „Ehe für alle“, die zum Ende dieser Legislaturperiode im Bundestag beschlossen wurde, war ein wichtiger Schritt. Darüber hinaus stehen Menschen, die in Patchworkfamilien leben, allein- oder getrennt erziehend sind oder über Ländergrenzen hinweg zueinanderfinden wollen, vielfach vor großen Herausforderungen. Gleichzeitig bedrohen rechtspopulistische Bewegungen die Vielfalt von Familienleben.

Programm und weitere Informationen finden Sie hier.

Mit einer kreativen Protestaktion und dem klaren Appell an alle Parteien, sich nach der Wahl für den Abbau sozialer Ungleichheit und eine gerechtere Vermögensverteilung in Deutschland einzusetzen, wendet sich das Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“ eine Woche vor der Bundestagswahl an Politik und Öffentlichkeit. Der Zusammenschluss von über 30 bundesweit aktiven zivilgesellschaftlichen Organisationen, Sozialverbänden und Gewerkschaften fordert einen rigorosen steuer- und finanzpolitischen Kurswechsel. Zur Bekämpfung von Armut und der Finanzierung notwendiger Renten- und Sozialreformen sowie dringend benötigter Investitionen in das Gemeinwesen seien die stärkere Besteuerung sehr hoher Einkommen, Vermögen und Erbschaften sowie der konsequente Kampf gegen Steuerbetrug und Steuerschlupflöcher alternativlos.

Drei Viertel der Bevölkerung finden die Vermögensverteilung ungerecht

„Eine gerechte und solidarische Steuerpolitik ist aus unserer Sicht die Nagelprobe, ist der Glaubwürdigkeitstest für alle, die eine bessere Bildungs-, Sozial- oder Arbeitsmarktpolitik oder gar ein gerechteres Deutschland versprechen“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Nach einer aktuellen Umfrage bewerten drei Viertel der Bevölkerung die aktuelle Vermögensverteilung als ungerecht und sprechen sich für eine stärkere Besteuerung hoher Einkommen und großer Vermögen aus, um öffentliche Aufgaben besser zu finanzieren. „Die Menschen in diesem Land wollen in ganz großer, parteiübergreifender Mehrheit eine solidarische Steuerpolitik, die Reiche stärker zur Verantwortung für dieses Gemeinwesen heranzieht und den Staat wieder in die Lage versetzt, in das Soziale zu investieren. Alle Parteien stehen, ganz unabhängig vom Wahlausgang, in der Pflicht, diesem überwältigenden Mehrheitswillen Rechnung zu tragen.“

Neben einer Erhöhung der Einkommensteuer, der Einführung einer Vermögensteuer und einer reformierten Erbschaftsteuer will das Bündnis auch finanzstarke Unternehmen stärker als bisher in die Verantwortung nehmen. „Die aktuelle Ungleichheitskrise ist keine Naturkatastrophe, sondern von Menschen gemacht und zwar im Interesse einer Minderheit von Großkonzernen und Superreichen. Schuld an der wachsenden Ungleichheit hat auch eine Politik, die annimmt, der Markt brauche möglichst wenig Regulierung. In der Folge können sich internationale Konzerne auf vielfältige Art davor drücken, ihren fairen Beitrag zum Allgemeinwohl zu leisten. Das muss ein Ende haben: Wir brauchen endlich echte Steuertransparenz, Steueroasen müssen auf eine Schwarze Liste gesetzt und mit Sanktionen belegt werden“, so Jörn Kalinski, Leiter Lobby- und Kampagnenarbeit bei Oxfam Deutschland.

Öffentliche Investitionen gefordert

Das Bündnis fordert u.a. mehr öffentliche Investitionen und mehr Personal für soziale und kulturelle Einrichtungen und Dienste, für die Bereitstellung und den Bau von ausreichend bezahlbaren Wohnungen und im Kampf gegen Armut. Insbesondere die wachsende Altersarmut sowie die extrem hohe Kinderarmut in Deutschland ist für viele Partner Anlass für ihr Bündnisengagement. „Immer mehr Familien und ihre Kinder sind von der Entwicklung unseres Wohlstandes abgekoppelt. Arbeitslosigkeit oder ein geringes Einkommen der Eltern, Trennung, aber auch bereits die Entscheidung, mehr als zwei Kinder zu bekommen, erhöhen das Risiko, in Armut zu leben. Die derzeitige Familienförderung bekämpft die Armut nicht, denn Familien mit hohem Einkommen werden deutlich mehr steuerlich entlastet als Familien ohne oder mit nur geringem Einkommen gefördert werden. Das darf nicht sein! Wir treten dafür ein, diese Schieflage zu beseitigen, die Förderung umzuverteilen und das System vom Kopf auf die Füße stellen“, fordert abschließend Christiane Reckmann, Vorsitzende Zukunftsforum Familie e.V..

Aktion vor dem Reichstag

Im Rahmen einer Aktion vor dem Berliner Reichstag verteilen heute als Superhelden verkleidete Aktivistinnen und Aktivisten des Bündnisses symbolisch das in Deutschland vorhandene Geld dahin um, wo es dringend benötigt wird – in Kitas, Krankenhäuser, Jugendeinrichtungen, Schulen und bezahlbaren Wohnraum (heute, 12:30 Uhr, Platz der Republik, vor dem Reichstags-Besucherzentrum). Weitere dezentrale Aktionen und Veranstaltungen finden am morgigen Samstag statt.

Dem parteipolitisch unabhängigen Bündnis "Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!" gehören auf Bundesebene 33 Organisationen an: Von Gewerkschaften wie ver.di und GEW, über den Deutschen Mieterbund und Sozialverbände wie Arbeiterwohlfahrt (AWO), Paritätischer Wohlfahrtsverband und Volkssolidarität, bis zu Attac und Oxfam Deutschland, der Katholischen Arbeitnehmerbewegung, Migrantenverbänden, Jugend- und Studierendenorganisationen, den Naturfreunden Deutschlands und dem BUND.

Mehr Informationen und Zitate aller Bündnispartner finden Sie unter: https://www.reichtum-umverteilen.de/presse

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. und andere vom 15.09.2017

Die Mitgliederversammlung des ZFF hat sie im Dezember 2016 verabschiedet: Die „Grundlagen einer guten Politik für Familien“. Damit erneuert das ZFF seinen Anspruch als politischer Fachverband, der die Vielfalt des Familienlebens in den Mittelpunkt rückt, aktuelle Herausforderungen für Familien in ihrem Alltag konsequent benennt und Politik von den Menschen aus denkt, die täglich füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken. Mit diesem unverändert gebliebenen Familienbild stehen wir in der Tradition der Arbeiterwohlfahrt und ihrer Werten der Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit.

Hierzu formulieren wir den Leitsatz: „Das Zukunftsforum Familie tritt dafür ein, dass alle Familien und ihre Mitglieder gut leben können. Nicht mehr und nicht weniger ist unser Ziel!“

Das Grundlagenprogramm finden Sie hier.

Anlässlich der heutigen Vorstellung des Konzeptes für ein nach Einkommen gestaffeltes, neues Kindergeld durch die Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley fordern AWO und ZFF die Bekämpfung von Kinderarmut entschieden anzugehen. Das neue Kindergeld ist ein erster Schritt. Mehr Investitionen in den Ausbau der Infrastruktur und eine Kindergrundsicherung müssen aber dringend folgen.

Die Bundesfamilienministerin plant in der nächsten Legislaturperiode eine Reform des Kindergeldes. Für ärmere Familien soll der Kinderzuschlag von derzeit 170 Euro auf bis zu 201 Euro erhöht und mit dem Kindergeld einkommensabhängig und unbürokratisch ausbezahlt werden. Familien ohne oder mit nur geringem Einkommen würden damit für jedes Kind 393 Euro erhalten, was dem derzeit errechneten sächlichen Existenzminimum entspricht.

Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Armut bei Kindern- und Jugendlichen ist keine Bagatelle. Die Politik hat jedoch bisher die Chance verpasst, ein Gesamtkonzept zur Beseitigung von Armut und Ausgrenzung von Kindern und ihren Familien vorzulegen. AWO und ZFF begrüßen den Vorschlag von Bundesfamilienministerin Barley, das Kindergeld und den Kinderzuschlag zu einer Leistung zusammenzuführen und einkommensabhängig auszubezahlen. Neben einer ausreichenden Geldleistung braucht es aber dringend mehr Investition in eine familienfreundliche und bildungsfördernde Infrastruktur in der Kindertagesbetreuung, der Kindertagespflege und der Familienförderung. Nur so gelingt es, den Kreislauf der Armut langfristig zu durchbrechen und allen Kindern eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu garantieren.“

Die Vorsitzende des ZFF Christiane Reckmann ergänzt: „In jedem 5. Kinderzimmer spielt die Armut mit. Einschränkungen in der materiellen, der sozialen, der kulturellen und der gesundheitlichen Lage sind die Folgen. Kinder und ihre Familien brauchen daher eine unbürokratische Leistung, die die das kindliche Existenzminimum sichert und sie aus dem stigmatisierenden Bezug von SGB-II Leistungen herausholt. Es ist gut, dass nun das rechnerische Existenzminimum zur Grundlage einer familienpolitischen Leistung gemacht werden soll. Es fehlen allerdings die dringend notwendigen Verbesserungen im Bereich der sozio-kulturellen Teilhabe. Für die AWO und das ZFF darf diese neue Leistung daher nur ein erster Schritt hin zu einer Kindergrundsicherung sein. Gemeinsam mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaftlern fordern wir den politischen Mut für die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt und neben dem sächlichen Existenzminimum auch den Teilhabebedarf abdeckt.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. und AWO Bundesverband e. V. vom 12.09.2017

Anlässlich des morgigen vierten Jahrestages des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Kita-Betreuung und Förderung ab Vollendung des ersten Lebensjahres fordert das ZFF weitere Anstrengungen, um neben dem quantitativen Ausbau auch auf die Qualität der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zu achten. Gleichzeitig sollte der Rechtsanspruch hin zu einem Ganztagsanspruch ausgeweitet werden, der auch für Schulkinder gilt.

Seit dem 1. August 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Kita-Betreuung und Förderung ab Vollendung des ersten Lebensjahres. Dies hat in den letzten Jahren zu einem Ausbau von Betreuungseinrichtungen geführt: Mittlerweile werden 763.000 Kinder in einer Kita oder Kindertagespflege betreut – mit steigender Tendenz. Betreuung von Kindern darf jedoch nicht mit dem Schulanfang enden. Nach Erkenntnissen der Prognos AG wünschen sich Eltern mehrheitlich, dass Familienpolitik einen weiteren Schwerpunkt auf den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder legen sollte.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Kitas haben sich in den letzten Jahren vielfach zu einer Institution der Bildung und Sozialisierung von Kindern entwickelt und unterstützen Mütter und Väter bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es fehlt jedoch weiterhin an ausreichenden und vor allem qualitativ guten Kitaplätzen. Hier muss dringend nachgebessert werden. Gemeinsam mit anderen Verbänden und Gewerkschaften fordert das ZFF, dass länderübergreifende Qualitätsstandards für die Kindertagesbetreuung festgeschrieben werden. Auch sollte der Rechtsanspruch zu einem Ganztagesanspruch ausgeweitet werden. Gute und ausreichende Bildung- und Betreuungsangebote dürfen jedoch nicht mit der Einschulung von Kindern enden. Gerade hier klaffen derzeit enorme Versorgungslücken. Der Rechtsanspruch sollte daher auf Schulkinder ausgeweitet werden und einen Anspruch auf eine ganztägige Betreuung enthalten.

Familien müssen durch qualitativ hochwertige, sozial gerechte und kostenfreie Bildungsangebote für Kita- und Schulkinder unterstützt werden. Zusammen mit einer Reform der monetären Familienförderungen können wir so gerechte Bildungschancen für alle Kinder schaffen und Familienarmut endlich vermeiden!“

Das heute veröffentlichte Chartbook „Gute und verlässliche Ganztagsangebote für Grundschulkinder“ der Prognos AG können Sie hier herunterladen:

https://www.bmfsfj.de/blob/117804/ba8d863ca9b4110f066f5756aca3176f/chartbook-gute-ganztagesangebote-fuer-grundschulkinder-data.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 31.07.2017

Die Veranstaltung „Zukunft Familienpolitik – zwei Entwürfe im Vergleich“, die für den 19. September in Hagen geplant war, findet nicht statt.

AKTUELLES

Aktuelle Daten, Fakten und Erkenntnisse über Familien in Deutschland 2017

Der heute erscheinende aktuelle Familienreport des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert über Entwicklungen und Trends der letzten Jahre und stellt neue Erkenntnisse vor, was Eltern und Kinder in Deutschland heute bewegt.

„Mehr Unterstützung für mehr Familien – das ist das Motto der vergangenen Jahre. Wir haben in dieser Zeit viele Familienleistungen verbessert, gleichzeitig sind mehr Kinder geboren worden. Der Familienreport zeigt aber auch: Es bleibt eine der wichtigsten Aufgaben, ein gutes Aufwachsen für alle Kinder zu sichern. Familien erwarten zu Recht eine gute Unterstützung. Hier ist es vor allem eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, für die Politik und Wirtschaft sorgen muss. Jeder Euro, den wir in gute Kitas, Ganztagsschulen und Horte investieren, zahlt sich mehrfach aus. Allein vernünftige Angebote für Grundschulkinder am Nachmittag helfenMüttern dabei, ihrem Beruf nachgehen zu können. Deswegen brauchen wir ein Recht auf Ganztagsbetreuung für alle Grundschulkinder.“ sagte Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley anlässlich der Veröffentlichung des Familienreports 2017. „Ich setze mich dafür ein, ein neues Kindergeld für Familien mit kleinen Einkommen zu schaffen und überflüssige Bürokratie in diesem Bereich abzubauen. Ziel muss es sein, das durchschnittliche Existenzminimum eines Kindes abzusichern.“, so Barley weiter.

Der Familienreport 2017 stellt die Lebenslagen und Einstellungen von Familien in Deutschland und die Maßnahmen, mit denen Familienpolitik sie unterstützt, umfassend dar. Neben aktuellen statistischen Daten zum Zusammenleben wird die wirtschaftliche Situation von Familien und deren Bedeutung für das Aufwachsen von Kindern beleuchtet. In den aktuellen Erkenntnissen spiegeln sich die Wünsche und Bedürfnisse von Eltern und Kindern ebenso wie der wachsende Trend zu mehr Partnerschaftlichkeit. Darüber hinaus wird die wichtige Rolle der Unternehmen deutlich, die diese bei einer guten Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielen.

Der Familienreport befasst sich mit den Chancen und Risiken der Digitalisierung für Familien sowie mit den Studien über gesamtwirtschaftliche Renditen von Investitionen in Betreuungsinfrastruktur. Im letzten Kapitel „Sicht der Bevölkerung“ stehen Wünsche der Menschen im Mittelpunkt, die aus aktuellen demoskopischen Studien hervorgehen – einschließlich der damit verbundenen Erwartungen an die Politik.

Den aktuellen Familienreport finden Sie unter http://www.bmfsfj.de/familienreport-2017

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.09.2017

Im Rahmen des Forschungsprojekts "Partnerschaftliche Arbeitszeiten aus Kinder- und Elternsicht", das vom Bundesfamilienministerium gefördert wird, wurden deutschlandweit Interviews mit 56 Eltern und 43 Schulkindern (im Alter von sechs und 14 Jahren) geführt. Befragt vom Institut für sozialwissenschaftlichen Transfer (SowiTra) wurden überwiegend Familien, in denen Mütter und Väter zwischen 28 und 36 Wochenstunden arbeiten und sich Familienarbeit teilen. In der Befragung kamen auch die Kinder zu Wort. Deutlich wird: Kinder in Familien mit zwei vollzeitnah arbeitenden Eltern sind mehrheitlich zufrieden. Sie erleben keinen Mangel an gemeinsamer Zeit.

Hier gehts zum direkten Download der PDF (1,1 MB)

Die Nationale Armutskonferenz, das Deutsche Kinderhilfswerk und der Deutsche Kinderschutzbund haben heute mehr als 37.000 Unterschriften der Online-Kampagne "Keine Ausreden mehr! Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen! #stopkinderarmut" an die Parteivorsitzende der Linken, Katja Kipping übergeben. Am 16. September erfolgt die Übergabe an Katja Suding, FDP und am 19. September an Bettina Jarasch, Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen. Am 28. August waren die Organisationen zur Unterschriftenübergabe bereits bei Peter Tauber, CDU-Generalsekretär.

Mit dieser gemeinsamen Kampagne machen Wohlfahrts- und Sozialverbände sowie Familien- und Kinderrechtsorganisationen auf das drängende Problem der Kinderarmut in Deutschland aufmerksam und suchen das Gespräch mit den Parteispitzen.

Die Kampagne wendet sich gegen die Ausgrenzung von drei Millionen Kindern, die in Deutschland in Armut leben. "Wir fordern eine einheitliche Geldleistung für alle Kinder, die das Existenzminimum sichert. Ein gutes Aufwachsen darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen", fasst der Petitionstext zusammen. Arme Familien sollten mindestens in gleicher Weise gefördert werden, wie Familien mit höheren Einkommen entlastet. Staatliche Unterstützung sollte einfacher gestaltet und leichter zugänglich sein.

Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg sagt: "Eine entschlossene Bekämpfung von Kinderarmut muss zur Kernagenda einer neuen Bundesregierung gehören. Wir werben bei den entscheidenden politischen Akteurinnen und Akteuren dafür, die Schlechterstellung von Kindern aus einkommensarmen Familien in der Familienförderung zu beenden. Gerade für diese Kinder brauchen wir eine einheitliche Kindergrundsicherung, die durch bedarfsgerechte Hilfen ergänzt wird."

Cordula Lasner-Tietze, Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbundes, sagt: "Die Sicherung des kindlichen Existenzminimums hat für uns Priorität und die Verantwortung liegt bei der Politik, Rahmenbedingungen für ein gutes Aufwachsen aller Kinder zu schaffen – unbürokratisch, sozial gerecht und in ausreichender Höhe."

Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, sagt: "Es ist erschreckend, dass Kinder aus armen Verhältnissen sozial häufiger isoliert, gesundheitlich beeinträchtigt und in ihrer gesamten Bildungsbiografie deutlich belasteter sind als Kinder in gesicherten Einkommensverhältnissen. Die Tatsache, dass trotz guter konjunktureller Rahmendaten die Kinderarmut in Deutschland auf einem skandalös hohen Niveau verharrt, macht deutlich, dass wir ein strukturelles Problem haben, dem Politik und Gesellschaft mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und Kompetenzen entgegentreten müssen."

Weitere Informationen unter: https://weact.campact.de/petitions/keine-ausreden-mehr-armut-von-kindern-und-jugendlichen-endlich-bekampfen

Das Zukunftsforum Familie e. V. ist Mitinitiator dieser Petition.

Bundesweiter Aktionstag am 16. September 2017
Auftakt in Berlin am 15. September 2017

In Deutschland gibt es so viel Reichtum wie nie zuvor, doch seit Jahrzehnten nehmen soziale Ungleichheit, Unsicherheit und Ungerechtigkeit zu. Jede und jeder Sechste ist von Armut und Ausgrenzung betroffen, während sich ein kleiner Teil der Gesellschaft finanziell immer weiter absetzt. Das gesellschaftliche Gesamtvermögen wird zunehmend zulasten der Schwachen und zugunsten der Reichen verteilt. Der Staat steht vor großen Herausforderungen, doch den politischen Entscheidungsträgern fehlt der Mut, sich mit den Topverdienenden und Besitzenden großer Vermögen anzulegen. Damit muss jetzt Schluss sein!

Eine Woche vor der Bundestagswahl macht das Bündnis "Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!" mit seinen Forderungen nach mehr Steuergerechtigkeit noch einmal Druck auf die Politik: am 16. September 2017 beim bundesweiten Aktionstag.

  • Steuergerechtigkeit muss Wahlkampfthema sein!
  • Die Positionen der Parteien zur Umverteilung müssen Wahlkriterium sein!

Alle Aktionen können auf www.reichtum-umverteilen.de in unseren Terminkalender eingetragen und eingesehen werden. Auf unserer Webseite gibt es zudem eine bunte Auswahl an Aktionsmaterial, das unter material@reichtum-umverteilen.de bestellt werden kann.

Den Auftakt zum Aktionstag macht Berlin bereits am 15. September um 12:30 Uhr mit einer Superheld/-innen-Aktion vor dem Deutschen Bundestag. Unter dem Motto „Wir fangen schon mal an: Superheld*innen verteilen um!“,werden alle Superheld*innen der Umgebung vor den Bundestag eingeladen, um von dort symbolisch das Geld dahin umzuverteilen, wo es dringen benötigt wird – in die Kitas, Krankenhäuser, Jugendeinrichtungen, Schulen, bezahlbaren Wohnraum u.v.m. Zur Superheld*in zu werden ist ganz einfach: ein bisschen Schminke, ein Cape und den Mut, etwas zu bewegen!

Bei Fragen meldet euch gerne jederzeit: info@reichtum-umverteilen.de.

Wir weisen Sie auf die Veröffentlichung des zweiten Teils der Schriftenreihe zur Bestandsaufnahme des aktuellen Systems zur Sicherung des Kinderexistenzminimums in Deutschland hin. Die Reihe hat im März mit dem ersten Teil zum Sozialrecht begonnen und wurde jetzt mit dem Kinderexistenzminimum im Steuerrecht fortgesetzt. Beide Dokumente finden Sie mithilfe der untenstehenden Links oder direkt auf unserer Website unter www.ag-familie.de/home/WeiterePublikationen.

Ziel der Schriftenreihe ist es, die Zusammensetzung und Berechnung des Kinderexistenzminimums im Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht transparent darzustellen sowie die vorhandenen Wechselwirkungen und deren Folgen zu verdeutlichen. Damit geben die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände einen Überblick über die in den jeweiligen Rechtsbereichen unterschiedlichen Kinderexistenzminima in Deutschland – von der Definition und Herleitung bis zur praktischen Umsetzung und zentralen strittigen Punkten.

Mit der Veröffentlichung der Schriftenreihe zum Kinderexistenzminimum wollen die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände dazu beitragen, das derzeit gültige Nebeneinander unterschiedlicher Kinderexistenzminima zu hinterfragen und die fachliche wie politische Debatte über notwendige Reformen des aktuellen Systems der kindlichen Existenzsicherung befördern.

Die unter Mitwirkung von Heinrich Schürmann, Familienrechtler und Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Oldenburg a.D., entwickelte Schriftenreihe konzentriert sich auf die drei Bereiche Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht. Der Unterhaltsvorschuss und der Kinderzuschlag werden als zusätzliche Maßnahmen zur Existenzsicherung von Kindern gesondert behandelt. Die insgesamt vier Teile der Schriftenreihe werden in den kommenden Monaten nacheinander auf der Website der AGF veröffentlicht.

– Download Teil 2: Das Kinderexistenzminimum im Steuerrecht: Kinderfreibetrag und Kindergeld: http://www.ag-familie.de/media/docs17/AGF_Darstellung_Ki_existenzmin_Teil2_Steuerrecht_2017.pdf

– Download Teil 1: Das Kinderexistenzminimum im Sozialrecht: Regelbedarfe und Leistungen für Bildung und Teilhabe: http://www.ag-familie.de/media/docs17/AGF_Darstellung_Ki_existenzmin_Teil1_Sozialrecht_2017.pdf

Neben den klassischen Gebieten Lehre und Forschung ist auch die Weiterbildung eine Kernaufgabe der HAW Hamburg. Der Weiterbildungs-Master Angewandte Familienwissenschaften (M.A.) wird von einem interdisziplinären Team aus Lehrenden der HAW Hamburg und externen Lehrenden durchgeführt.

Zielgruppe sind Personen mit einschlägiger Berufserfahrung im Bereich Familie und einer parallel zu den Studienmodulen zu leistenden praktischen Tätigkeit. Bewerberinnen und Bewerber ohne abgeschlossenes Hochschulstudium können über das Bestehen einer Eingangsprüfung Zugang zu dem Studienprogramm erhalten. Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt durch eine Zulassungskommission.

„Den Familien als gesellschaftlichen Grundeinheiten mit ihrem […] hoch bedeutsamen Aufgaben- und Leistungsspektrum wird es nicht gerecht, sie (nur) in verschiedenen Disziplinen „mitzubehandeln“; sie sind darüber hinaus als gesellschaftliche Grundeinheiten von einem möglichst ganzheitlichen wissenschaftlichen Ansatz her zu sehen und zu untersuchen […]“ (Wingen BMFSFJ 2002).

Weitere Informationen finden Sie hier.