Seit dem 15.07.2019 lautet die neue Anschrift unserer Geschäftstelle:
Zukunftsforum Familie e. V.
Michaelkirchstr. 17 – 18
10179 Berlin
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Anlässlich des Weltflüchtlingstag weist das ZFF wiederholt auf das „Recht auf Familie“ hin, das für alle Menschen gelten muss. Anfang Mai hat das ZFF ein Positionspapier zu Recht und Praxis beim Familiennachzug veröffentlicht. Darin fordern wir, das Wohl von Familien in den Mittelpunkt zu stellen, statt durch ein restriktives Aufenthaltsrecht die Trennung von Familien über Ländergrenzen hinweg zu erzwingen.
Das Positionspapier „Familiennachzug“ kann unter folgendem Link herunterladen werden:
http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/broschueren/zff_pp_familiennachzug__002_.pdf
Der Weltflüchtlingstag am 20. Juni 2017 macht auf das Schicksal der zuletzt weltweit 65 Millionen Flüchtlinge aufmerksam und wirbt für deren Unterstützung durch die Weltgemeinschaft. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert, das Thema Fluchtursachen auch auf dem G20-Gipfel nicht auf Investitionspartnerschaften zu reduzieren.
„Hinter jeder Flucht steht ein Einzelschicksal. Es ist die Aufgabe der Weltgemeinschaft, jedes Schicksal ernst zu nehmen und Flüchtlingen Sicherheit, den Zugang zu Arbeit und ihren Kindern den Zugang zu Bildung zu geben. Gleichzeitig geht es auch darum, die Ursachen von Flucht anzugehen. Fehlende Rechtsstaatlichkeit, Mangel an Demokratie und die Missachtung von Menschenrechten sind wesentliche Fluchtursachen und gleichzeitig der Nährboden für gewalttätige Konflikte.
Investitionspartnerschaften können wirtschaftliche Chancen in Entwicklungsländern verbessern. Doch nicht jede Investition ist nachhaltig und nutzt den Menschen vor Ort. Der von der SPD durchgesetzte ‘Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte‘ mit menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten für Unternehmen ist ein großer Schritt für nachhaltiges wirtschaftliches Engagement in Entwicklungsländern. Der Widerstand der CDU/CSU gegen weitergehende Regelungen zeigt jedoch, dass die Union nicht verstanden hat, dass wirtschaftliche Entwicklung und Menschenrechte zusammengehören. Die Ursachen von Flucht können nur durch eine kohärente Politik beseitigt werden.
Solange die Einsicht, dass wirtschaftliche Entwicklung und Menschenrechte zusammengehören, bei Angela Merkel nicht angekommen ist, helfen auch hundert Afrikagipfel nicht.“
Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.06.2017
Die Geschichte der Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist auch eine Geschichte der Flucht. „In Zeiten des Nationalsozialismus mussten viele unserer Mitglieder fliehen und in anderen Ländern um Asyl bitten“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker anlässlich des morgigen Weltflüchtlingstages. Nachdem der Zweite Weltkrieg beendet war, unterstützte die AWO Vertriebene genauso wie sie während des Jugoslawienkrieges nach Deutschland geflohenen Menschen half. „Die gemeinsame Richtschnur für unser Handeln war gestern wie heute unsere humanitäre Verpflichtung dem einzelnen Menschen gegenüber“, betont Brigitte Döcker.
Die AWO tritt dafür ein, dass allen Verfolgten und Schutzsuchenden das Asylrecht als individuelles Recht gewährt wird. Damit die Schutzsuchenden von ihrem Recht Gebrauch machen können, fordert die AWO seit Langem, sichere Fluchtkorridore einzurichten. Ohne einen sicheren Weg nach Europa bezahlen weiterhin viele tausend Menschen ihren Fluchtversuch mit ihrem Leben. „Sichere Wege nach Europa stellen die beste Möglichkeit dar, den Schlepperbanden das Handwerk zu legen“, zeigt sich Brigitte Döcker überzeugt.
Die derzeitige Politik der Abschottung hält Döcker für falsch: „Statt auf Abschottung und Abschreckung zu setzen und wesentliche Persönlichkeitsrechte durch das wahllose und unbeschränkte Zugreifen auf Handydaten auszuhebeln, sollte die großzügige Aufnahme von Flüchtlingen europaweit als Chance für eine vielfältige Gesellschaft betrachtet und genutzt werden“, erklärt Brigitte Döcker abschließend.
Am 19. und 20. Juni beteiligt sich die AWO mit vielen anderen Organisationen an dem jährlich stattfindenden Symposium zum Weltflüchtlingstag. Zum Programm des mittlerweile 17. Symposiums.
Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 19.06.2017
Eine sehr große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland (90 Prozent) sieht in einem ausreichenden Zugang von Flüchtlingskindern und ihren Familien zu Angeboten der Sprachförderung den größten Handlungsbedarf bei der Integration in Deutschland. Sehr großer Handlungsbedarf wird zudem für den ausreichenden Zugang von Flüchtlingskindern zu Kindertageseinrichtungen und Schulen gesehen (74 Prozent). Das gilt auch für die kindgerechte und sichere Unterbringung von Flüchtlingskindern mit ihren Familien in Wohngegenden, die Kontakte zu einheimischen Familien ermöglichen (74 Prozent). Und auch beim kostenfreien Zugang von Flüchtlingskindern zu Freizeitaktivitäten, beispielsweise Sportvereinen, bei denen sie andere Kinder kennenlernen können, wird überwiegend (67 Prozent) Handlungsbedarf gesehen. 42 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass Flüchtlingskinder sofort die gleichen Möglichkeiten haben sollten wie in Deutschland geborene Kinder, gegenteiliger Auffassung sind 52 Prozent. In der Frage des Familiennachzugs zeigen sich die Befragten gespalten: 42 Prozent sprechen sich dafür aus, dass Flüchtlingskinder die Möglichkeit haben sollten, ihre Eltern und ihre minderjährigen Geschwister nach Deutschland nachzuholen und ebenfalls 42 Prozent meinen, dass diese Möglichkeit nicht bestehen sollte. Zu diesen Ergebnissen kommt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20. Juni.
Besonders große Unterschiede gibt es bei den Befragten hinsichtlich des Handlungsbedarfs bei der Integration beim ausreichenden Zugang zu Kitas und Schulen. Hier sehen die Befragten aus Westdeutschland (76 Prozent) deutlich häufiger als Befragte aus Ostdeutschland (61 Prozent) einen sehr großen oder großen Handlungsbedarf. Signifikante Unterschiede gibt es auch hinsichtlich der Frage einer sicheren und kindgerechten Unterbringung: Hier sehen 75 Prozent der Befragten aus Westdeutschland, aber nur 67 Prozent der Befragten aus Ostdeutschland sehr großen oder großen Handlungsbedarf. Besonders groß sind die Unterschiede bei dieser Frage auch bei den befragten Männern (67 Prozent) und Frauen (80 Prozent). Beim Blick auf die Anhängerschaft der aktuell wichtigsten politischen Parteien zeigt sich ein sehr differenziertes Bild: Während in allen abgefragten Integrationsbereichen (Sprache, Kitas und Schulen, Wohnraum, Freizeitaktivitäten) bei den Anhänger/innen von CDU/CSU, FDP, Grünen, Linken und SPD sehr große Mehrheiten entsprechende Handlungsbedarfe sehen, verneinen mit Ausnahme der Sprachförderung die AfD-Anhänger/innen in den anderen Bereichen diese Frage.
Dass Flüchtlingskinder sofort die gleichen Möglichkeiten haben sollten wie in Deutschland geborene Kinder, meinen 42 Prozent der Befragten. 52 Prozent hingegen sind der Auffassung, dass man den Flüchtlingskindern nicht sofort die gleichen Möglichkeiten wie in Deutschland geborenen Kindern bieten kann. 6 Prozent haben dazu keine Meinung. Damit ist die Zustimmungsrate zu dieser Frage in den letzten beiden Jahren, in denen für das Deutsche Kinderhilfswerk entsprechende repräsentative Daten erhoben worden sind, deutlich gefallen. Positiv stehen der Forderung nach gleichen Möglichkeiten von Anfang an derzeit insbesondere die 14- bis 29-Jährigen (58 Prozent) gegenüber, ebenso diejenigen, in deren Haushalt Kinder wohnen (48 Prozent) sowie die befragten Frauen (46 Prozent). Beim Blick auf die Anhängerschaft der aktuell wichtigsten politischen Parteien zeigt sich wiederum ein sehr differenziertes Bild: Es meinen, dass Flüchtlingskinder sofort die gleichen Möglichkeiten haben sollten, wie in Deutschland geborene Kinder, 69 Prozent der Anhänger/innen der Grünen, 54 Prozent bei der SPD, 48 Prozent bei der Linken, 44 Prozent bei der CDU/CSU und 33 Prozent bei der FDP. Bei den AfD-Anhänger/innen liegt dieser Wert bei null Prozent.
In der Frage, ob Flüchtlingskinder die Möglichkeit haben sollten, ihre Eltern und ihre minderjährigen Geschwister nach Deutschland nachzuholen, zeigen sich die Befragten gespalten: 42 Prozent sprechen sich für diese Möglichkeit aus und ebenfalls 42 Prozent meinen, dass diese Möglichkeit nicht bestehen sollte. 16 Prozent haben dazu keine Meinung. Positiv stehen einem Familiennachzug insbesondere die 14- bis 29-Jährigen (57 Prozent) und die 30- bis 44-Jährigen (52 Prozent) gegenüber, ebenso diejenigen mit Kindern im Haushalt (51 Prozent). Beim Blick auf die Anhängerschaft der aktuell wichtigsten politischen Parteien zeigt sich das gewohnt sehr differenzierte Bild: Die größte Unterstützung für einen Familiennachzug äußern die Grünen- und SPD-Anhänger/innen (55 bzw. 53 Prozent) sowie die Linke-Anhänger/innen (49 Prozent), während Unions- und FDP-Anhänger/innen (44 bzw. 37 Prozent) deutlich skeptischer sind. Die Anhänger/innen der AfD lehnen fast alle diese Möglichkeit ab, nur 3 Prozent sind dafür.
Für die repräsentative Umfrage zum Weltflüchtlingstag 2017 wurden vom Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes deutschlandweit 1.011 deutschsprachige Personen ab 14 Jahren mittels computergestützter Telefoninterviews (CATI) befragt. Die statistische Fehlertoleranz liegt zwischen bei +/- drei Prozentpunkten.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 19.06.2017, gekürzt
Gemeinsame Pressemitteilung: PRO ASYL, Paritätischer Gesamtverband, Jesuiten-Flüchtlingsdienst, Republikanischer Anwaltsverein und Neue Richtervereinigung
Anlässlich des Weltflüchtlingstags und vor dem EU-Gipfel am 22. Juni appellieren PRO ASYL, Paritätischer Gesamtverband, Jesuiten-Flüchtlingsdienst, Republikanischer Anwaltsverein und Neue Richtervereinigung an die Staats- und Regierungschefs, für ein offenes Europa für Flüchtlinge einzutreten.
Sie warnen vor einer Abwälzung der Verantwortung für Flüchtlinge an Drittstaaten, in denen Flüchtlinge der Rechtsunsicherheit und Aussichtslosigkeit ausgesetzt werden. Die Europäische Union trägt dazu bei, dass sich der auf den universellen Menschenrechten aufbauende Flüchtlingsschutz einschneidend wandelt und sich immer mehr Staaten ihrer Verantwortung entziehen.
Derzeit entwickeln die Regierungen und auch die EU selbst flüchtlingsfeindliche Abwehrstrategien. Sie erlassen Gesetze, die der Abwehr nationalistischer und anti-europäischer Parteien und Entwicklungen dienen sollen, sich in ihrer Wirkung aber kaum von den Forderungen dieser Bewegungen unterscheiden. Dadurch gewinnen anti-europäische Entwicklungen zunehmend gesellschaftspolitische Akzeptanz.
Der Mut, anti-europäischen Positionen durch eine flüchtlingsfreundliche Politik entgegen zu wirken, fehlt Regierungen wie auch der Union. Nicht aber die Abwehr von Flüchtlingen stärkt die europäische Integration, sondern ihre Aufnahme.
Die Organisationen wenden sich entschieden gegen die aktuelle Politik der Abschottung und fordern:
Die Schaffung einer unmittelbar an die Asylentscheidung anschließenden Freizügigkeitsberechtigung für international Schutzberechtigte in der Union verbunden mit einer gegenseitigen Anerkennung der Statusentscheidungen durch die Mitgliedstaaten.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 19.06.2017
Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière und von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Katarina Barley vorgelegten „Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus – Positionen und Maßnahmen zum Umgang mit Ideologien der Ungleichwertigkeit und den darauf bezogenen Diskriminierungen“ (NAP) beschlossen.
Vor dem Hintergrund der Weltkonferenz gegen Rassismus der Vereinten Nationen 2001 in Durban und dem im Jahr 2008 erstmals aufgelegten Nationalen Aktionsplan wurde der NAP auf Grundlage des Koalitionsvertrages um die Themen „Homo- und Transphobie“ bzw. Homosexuellen- und Transfeindlichkeit erweitert und gänzlich neu aufgelegt. Der neue NAP ist ein weiterer Schritt zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und steht in engem Zusammenhang zu der im Juli 2016 vorgelegten „Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung“.
Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley betont: „Wer Homosexuelle, schwarze Menschen oder Juden diskriminiert, greift die Grundwerte unserer Gesellschaft an. Unser Zusammenleben basiert auf Respekt und funktioniert nur ohne Diskriminierung. Es geht darum, klare Grenzen aufzuzeigen – ganz egal wo Diskriminierung geschieht, ob in der Freizeit, im Netz oder am Arbeitsplatz.“
Bundesinnenminister Dr. de Maizière erklärte hierzu: „Deutschland ist eine freiheitliche, pluralistische Demokratie im Zentrum Europas mit einem etablierten Rechtsstaat, funktionierenden Institutionen sowie weit entwickelten Strukturen des demokratischen Engagements der Zivilgesellschaft. Rassismus und menschenverachtende Einstellungen sind mit unseren Grundwerten unvereinbar. Sie dürfen nicht unwidersprochen hingenommen werden. Repression und Prävention sind wesentliche Säulen der wehrhaften Demokratie.“
Vor dem Hintergrund von Polarisierungen und Radikalisierungen in Teilen der Gesellschaft, u.a. in den Asyldebatten oder bei Anfeindungen betroffener Gruppen, wie z.B. Juden, Sinti und Roma, Muslimen, schwarzen Menschen oder lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Personen ist es eine gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sich diesen Phänomenen fortwährend entgegen zu stellen. Dabei leisten auch die Länder und Kommunen einen unverzichtbaren Beitrag, indem sie gezielt auf Bedürfnisse und Probleme vor Ort zu reagieren. Zudem ist für die Bundesregierung insbesondere die Konsultation zivilgesellschaftlicher Initiativen und Organisationen von Bedeutung, die sie auch künftig in verschiedenen Formaten mit dem Ziel eines transparenten und konstruktiven Austausches fortsetzen wird.
Kern des heute beschlossenen NAP sind Positionen und Maßnahmen in folgenden Handlungsfeldern: Menschenrechtspolitik; Schutz vor Diskriminierung und Ahndung von Straftaten; Bildung und politische Bildung; Gesellschaftliches und politisches Engagement für Demokratie und Gleichwertigkeit; Diversität im Arbeitsleben, Aus- und Fortbildung sowie Stärkung interkultureller und sozialer Kompetenz im Beruf; Rassismus und Hass im Internet sowie Forschung.
Der NAP ist nicht als statisches Programm zu verstehen, sondern – im Rahmen der föderalen Zuständigkeit – eine Rahmensetzung seitens der Bundesregierung, offengehalten für weitere Diskurse im Sinne eines politischen Projekts.
Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.06.2017
Youth 20 Dialogue stellt Forderungen der Jugend an die Regierenden vor
Einen Monat vor dem G20-Gipfel in Hamburg haben heute (Mittwoch) diejenigen das Wort, deren Zukunft entscheidend vom Handeln der G20-Staats- und Regierungschefs abhängt: junge Menschen. Im Kanzleramt stellen die 68 Teilnehmenden des internationalen Jugendgipfels „Youth 20 Dialogue“ ihre Ideen und Forderungen vor. Mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesjugendministerin Dr. Katarina Barley diskutieren sie, wie die globalen Herausforderungen unserer Zeit zu meistern und zu gestalten sind.
Seit dem 2. Juni 2017 diskutierten die Teilnehmenden aus 31 Ländern unter dem G20-Motto „Shaping an interconnected world” wirksame Maßnahmen zu den G20-Schwerpunktthemen: Building resilience, Improving Sustainability und Assuming responsibility.
Bundesjugendministerin Dr. Katarina Barley betont: „Junge Menschen haben das Recht, für Ihre Interessen einzutreten, denn sie sind Expertinnen und Experten in eigener Sache. Sie wollen mitentscheiden, wenn es um ihre Zukunft geht, und sie haben Rechte: Es darf keine Zukunftsentscheidungen ohne Jugendbeteiligung geben. Ich setze mich dafür ein, dass die Stimme der Jugend beim G20-Gipfel gehört wird“, so die Bundesjugendministerin.
Zum Abschluss des Youth 20 Dialogue überreichten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die von ihnen erarbeitete Deklaration zu den G20-Themen mit ihren Wünschen und Forderungen.
Dazu erklärt Bundesjugendministerin Dr. Katarina Barley: „Die jungen Menschen stellen berechtigte Forderungen. Ob es um Gleichberechtigung und Teilhabe geht oder um den vollen Zugang zu Bildung für Frauen und Mädchen auch im technischen und digitalen Bereich. Beim Thema Digitalisierung unterstütze ich außerdem die Forderung, international gültige Normen und Standards zu entwickeln. Wir müssen die Privatsphäre und persönliche Daten gerade auch von Kindern und Jugendlichen schützen. Auch die Forderung der Y20, junge Menschen in schwierigen Lebenssituationen besser zu unterstützen, teile ich. Dazu gehört auch die Situation von jungen Flüchtlingen weltweit zu verbessern.“
Der Youth 20 Dialogue ist Teil des Dialogs mit der Zivilgesellschaft anlässlich des G20-Treffens in Deutschland. Gastgeber des Youth 20 Dialogue ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das bei der Realisierung des Gipfels von IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. unterstützt wird.
Weitere Informationen: https://y20-germany.org/
Hashtags: #Y20Germany
Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.06.2017, gekürzt
Kinderarbeit verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Gemäß Artikel 32 dürfen Kinder nicht zu Arbeiten herangezogen werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern, die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen könnten.
Jede Form der ausbeuterischen Kinderarbeit ist zu bekämpfen. Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) sterben jedes Jahr etwa 22.000 Kinder und Jugendliche bei Arbeitsunfällen. Rund 168 Millionen Kinder arbeiten regelmäßig mehrere Stunden am Tag. Mehr als die Hälfte von ihnen ist dabei den schlimmsten Formen der Kinderarbeit ausgesetzt. Sie arbeiten an gefährlichen Orten wie Steinbrüchen oder kommerziellen Plantagen, sie leisten Nachtarbeit, haben viel zu lange Arbeitszeiten oder werden als Sklaven gehalten. Sie befinden sich in einem Teufelskreis, denn viele der arbeitenden Kinder haben keine Möglichkeit, die Schule zu besuchen und erhalten deshalb nicht die nötige Bildung, um später einen angemessenen Beruf mit ausreichendem Gehalt ergreifen zu können.
Die Kinderkommission begrüßt den Einsatz der zahlreichen Nichtregierungsorganisationen, die sich weltweit gegen ausbeuterische Arbeit von Kindern engagieren. Den Kindern und ihren Familien müssen Wege aus der Abhängigkeit von der Kinderarbeit geboten werden. Dies kann nur der Besuch einer Schule oder eine berufliche Ausbildung sein. Nicht nur Staat, Wirtschaft und Organisationen sind gefordert, jeder einzelne kann mit ein wenig Umsicht etwas gegen die Ausbeutung von Kindern tun.
Die Vorsitzende der Kinderkommission, Beate Walter-Rosenheimer (Bündnis 90/Die Grünen): „Kinder auszubeuten ist ein Verbrechen. Sie sind oft ihr Leben lang davon gezeichnet, dass ihnen eine unbeschwerte Kindheit vorenthalten wurde. Das darf nicht sein. Kinderrechte müssen weltweit gelten. Auch wir Verbraucher in den reichen Industrienationen können etwas gegen die Ausbeutung durch Kinderarbeit tun. Noch immer landen Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit in unserem Einkaufswagen. Das reicht von Kleidung über Schokolade bis hin zur täglichen Tasse Kaffee. Als Verbraucher können wir hier wachsam sein und auf Produkte mit Kennzeichen setzen, die ausbeuterische Kinderarbeit ausschließen. Für uns sind es oft nur ein paar Cent – für die Kinder ist es ein Stück Freiheit.“
Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 09.06.2017
Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz fordert vom Bund gesetzliche Schritte zum Abbau von Altersarmut von Frauen
GFMK-Vorsitzende Heike Werner: „Altersarmut ist einer modernen Gesellschaft unwürdig“
Erklärung zum Recht auf Gleichheit und Gleichberechtigung verabschiedet
Vorsitz der GFMK wechselt 2018 nach Bremen
Die 27. Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK), die heute in Weimar zu Ende gegangen ist, hat u.a. Beschlüsse zur Bekämpfung von Altersarmut von Frauen, zur Gestaltung der Arbeitswelt im Zuge der Digitalisierung und Flexibilisierung, zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Arbeitsleben, zur demokratischen Mitwirkung und zum Gesundheitsschutz für Frauen gefasst.
Die amtierende Vorsitzende der GFMK, die Thüringer Sozial- und Frauenministerin Heike Werner (DIE LINKE), sagte: „Altersarmut ist einer modernen Gesellschaft unwürdig. Hierzulande ist Altersarmut überwiegend Armut von Frauen. Darum müssen Politik und Gesellschaft gezielt die vielfältigen Ursachen von Frauenarmut in den Blick nehmen. Darüber besteht zwischen den Ländern eine große Einigkeit.“
Die Voraussetzungen für den Abbau von Altersarmut von Frauen liegen nach Auffassung von Werner vor allem in günstigeren bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen. „Die Länder haben auf der Konferenz substanzielle Vorschläge unterbreitet. Jetzt liegt der Ball beim Bund“, so die Ministerin.
Gleiche Repräsentanz von Frauen in Parlamenten
Die GFMK hat sich mit der Teilhabe von Frauen in der repräsentativen Demokratie beschäftigt und dabei festgestellt, dass zwar der Anteil der Frauen in den Parlamenten stetig, wenn auch langsam gestiegen ist, doch inzwischen stagniert der Frauenanteil z.B. im Deutschen Bundestag seit fast zwei Jahrzehnten bei etwas mehr als 35 Prozent. In den Länderparlamenten liegt der Frauenanteil bei knapp einem Drittel, auf kommunaler Ebene in den Stadt- und Gemeinderäten beträgt der Frauenanteil nicht mal ein Viertel der Sitze. Das zeige, dass die bisherigen Maßnahmen zur Steigerung des Frauenanteils in Parlamenten nicht den gewünschten Effekt haben und dass es an der Zeit für eine verbindliche Regelung sei.
Die GFMK bittet die Bundesregierung, verfassungskonforme Gesetzesvorschläge zur Erreichung der gleichen Repräsentanz von Frauen und Männern in Parlamenten zu erarbeiten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Pressemitteilung Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Freistaat Thüringen vom 08.06.2017
Überschuss der öffentlichen Haushalte beträgt dieses Jahr voraussichtlich knapp 21 Milliarden Euro, nächstes Jahr gut 29 Milliarden Euro – Gelockerter Kurs bei den konsumtiven Ausgaben – Überschüsse sind nicht mit vorhandenem Spielraum gleichzusetzen, für Wahlgeschenke ist kein Platz.
In diesem Jahr wird der Überschuss des Staates zurückgehen, mit knapp 21 Milliarden Euro aber weiterhin üppig ausfallen. Im nächsten Jahr dürfte er auf gut 29 Milliarden Euro steigen. Dies prognostiziert das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis seiner aktuellen Konjunkturprognose. In Relation zum nominalen Bruttoinlandsprodukt entspricht das Plus 0,6 Prozent respektive 0,9 Prozent.
Die öffentlichen Haushalte profitieren dabei nach wie vor vom Beschäftigungsaufbau, der in den Jahren 2017 und 2018 von recht kräftigen Lohnzuwächsen begleitet wird. Folglich steigen die Einnahmen aus der Lohnsteuer und den Sozialbeiträgen nach wie vor merklich und die gute Entwicklung der Inlandsnachfrage lässt die Umsatzsteuer merklich zulegen. Insgesamt nehmen die Einnahmen in diesem Jahr um 2,9 Prozent zu, im nächsten Jahr um 3,6 Prozent.
Die Ausgaben steigen alles in allem in diesem Jahr um 3,4 Prozent und im nächsten Jahr um 3,1 Prozent. In beiden Jahren ist die Dynamik hierbei verhaltener als im Jahr 2016, als eine hohe Zahl an Geflüchteten für zusätzliche Ausgaben, vor allem bei den Sachkäufen und den sozialen Sachleistungen, gesorgt hat.
Lage ist nicht so erfreulich wie sie scheint
„So erfreulich die Zahlen auch sind, sie zeichnen ein geschöntes Bild der Lage der öffentlichen Finanzen“, führt Kristina van Deuverden, Finanzexpertin am DIW Berlin, aus. „Sie sind eine Momentaufnahme und tragen beispielsweise der sich abzeichnenden demografischen Entwicklung, die schon in naher Zukunft die Staatskassen belasten wird, nicht Rechnung.“ Auch werden die Zinsausgaben des Staates in Zukunft wieder zunehmen, denn die negativen Renditen der von Deutschland emittierten Anleihen, die eine riesige Ersparnis an Zinsausgaben mit sich bringen, können nicht von Dauer sein.
Hinzu kommt, dass die Finanzpolitik bereits seit einigen Jahren ihren Handlungsspielraum nicht richtig nutzt. Die konjunkturbereinigten Ausgaben nach Abzug von Zinsausgaben und Investitionen und nach Bereinigung um Steuereingriffe nehmen seit der Finanzkrise im Durchschnitt stärker zu als das nominale Produktionspotential. Ein solcher Ausgabenkurs kann nicht auf Dauer aufrechterhalten werden. „Es gibt keinen Spielraum für Wahlgeschenke, zum Beispiel Steuersenkungen“, so van Deuverden. „Die für dieses und nächstes Jahr prognostizierten Überschüsse, die im Wahlkampfjahr Begehrlichkeiten wecken, dürfen nicht verpulvert werden. Vielmehr sollte die Politik jetzt schon die mit dem demografischen Wandel verbundenen Herausforderungen anpacken: Investieren und die Sozialbeiträge senken, damit die Belastung des Faktors Arbeit sinkt. Beides kann das potentielle Wirtschaftswachstum erhöhen.“
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 14.06.2017
Seit es regierungsamtliche Armuts- und Reichtumsberichte gibt, herrscht mehr Klarheit über die Verteilung von Einkommen, Vermögen und Lebenschancen. Doch noch immer klaffen Lücken. Besonders wenig ist über die materielle Lage der extrem Reichen bekannt. Die Bundesregierung könnte das ändern, so eine Expertise des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.
2001 erschien der erste Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Seither hat sich die Berichterstattung stets verbessert. Das betont WSI-Verteilungsexpertin Dr. Anita Tiefensee in ihrer Stellungnahme für die heutige Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages. Der fünfte und jüngste Bericht sei von besonderer Transparenz geprägt. Beispielsweise seien zentrale Indikatoren, Erhebungs- und Berechnungsmethoden für jeden im Internet einsehbar. Trotzdem sieht die Wissenschaftlerin noch "erhebliches Weiterentwicklungspotenzial". Besonders was das Hundertstel der Haushalte mit den höchsten Einkommen und Vermögen angeht, sei die Datenlage stark verbesserungswürdig. Darüber hinaus fehle es den Berichten an einer gemeinsamen Betrachtung von Einkommen, Vermögen sowie Erbschaften und Schenkungen. Denn erst alles zusammen ermögliche eine "umfassende Bewertung der materiellen Lage von Menschen". Schließlich sollten die vorhandenen Informationen auch dazu genutzt werden, zukünftige Entwicklungen abzuschätzen – und gegebenenfalls politisch gegenzusteuern.
Unbestreitbar ist Tiefensee zufolge, dass die Verteilung sich in den vergangenen Dekaden auseinanderentwickelt hat:
– Die Armutsquote ist von 1995 bis 2014 von 11,6 auf 15,8 Prozent gestiegen. Als arm gelten dabei Mitglieder von Haushalten, die weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung haben. Gleichzeitig ist der Anteil der Haushalte gewachsen, die über wenigstens das Doppelte des mittleren Einkommens verfügen – von 6,1 auf 8,2 Prozent. Die Verteilung ist dementsprechend ungleicher geworden.
– Ebenso klar ist, dass die privaten Nettovermögen noch deutlich ungleicher verteilt sind als die Einkommen: Die oberen zehn Prozent der Haushalte verfügen nach den aktuell vorliegenden Daten über 60 Prozent des gesamten Vermögens. Die untere Hälfte der Haushalte besitzt dagegen fast nichts oder ist sogar verschuldet.
– Die per Erbschaft oder Schenkung übertragenen Vermögen haben in jüngster Zeit zugenommen, wie sich aus Steuerstatistiken ablesen lässt. In Westdeutschland geht ein Drittel des Privatvermögens auf Erbschaften oder Schenkungen zurück. Wobei es häufig die ohnehin schon vermögenden Haushalte sind, die von solchen Zuflüssen profitieren. Gerade diese leistungslosen Einkommen bedrohen nach Analyse der Forscherin Chancengleichheit und Leistungsgerechtigkeit. Gepaart mit großer Ungleichheit könnten sie "die Akzeptanz der Wirtschafts- und Sozialordnung dezimieren".
Dabei sei die aus den vorliegenden Daten abgelesene Ungleichheit eher als eine "Untergrenze der tatsächlichen Verhältnisse" zu verstehen. Um die Realität besser abbilden zu können, müssten beispielsweise Vermögenswerte, Erbschaften und Schenkungen auch dann statistisch erfasst werden, wenn sie nicht steuerlich relevant sind, so die Wissenschaftlerin. Die Bundesregierung habe es in der Hand, diese Daten erheben zu lassen.
Um die Ungleichheit der Lebenschancen nicht nur sichtbar zu machen, sondern auch zu verringern, empfiehlt Tiefensee, mehr – kostenlose – Bildungsangebote zu schaffen. Besonders wichtig sei es, die frühkindliche Bildung weiter auszubauen und zu verbessern. Bei den Einkommen sollte das Steuersystem für einen stärkeren Ausgleich sorgen: Nicht nur die Arbeits-, sondern auch die Kapitaleinkommen müssten nach Auffassung der Forscherin künftig wieder progressiv besteuert werden. Ebenso sollten Erbschaften und Schenkungen stärker zur Umverteilung herangezogen werden.
*Anita Tiefensee: Stellungnahme zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages zum Thema "Fünfter Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung", WSI Policy Brief Nr. 11, Juni 2017. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_pb_11_2017.pdf
Aktuelle Daten zu Einkommensentwicklung, Vermögensverteilung, Armut und Reichtum in den FAQs des WSI-Verteilungsmonitors: https://www.boeckler.de/wsi_66092.htm
Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 19.06.2017
Der gesetzliche Mindestlohn hat die Arbeitsbedingungen und die Arbeitszufriedenheit von Beschäftigten im Niedriglohnsektor positiv beeinflusst. Das betrifft nicht nur die bessere Bezahlung. Beschäftigte, die vom Mindestlohn erfasst sind, konstatieren zwar oft gestiegene Ansprüche an ihre Arbeit, aber auch eine größere Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie, ein verbessertes Betriebsklima und höhere Wertschätzung durch Vorgesetzte. Das zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.
"Die gestiegene Arbeitsplatzqualität und -zufriedenheit der Mindestlohnempfänger ist ein weiteres Argument, das zu einer insgesamt positiven Bewertung des gesetzlichen Mindestlohns beiträgt", schreiben WSI-Arbeitsmarktforscher Dr. Toralf Pusch und Dr. Miriam Rehm von der Arbeiterkammer Wien in ihrer Untersuchung, die in der Fachzeitschrift "Wirtschaftsdienst" erscheint.* Dafür haben die Wissenschaftler detaillierte Befragungsdaten von mehr als 340 Beschäftigten ausgewertet, die 2014 weniger als 8,50 Euro in der Stunde verdienten und nach dem 1.1. 2015 im gleichen Job weiterarbeiteten. Die Daten stammen aus dem Panel Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung (PASS), für das die Bundesagentur für Arbeit repräsentativ ausgewählte Niedriglohnbeschäftigte jedes Jahr befragt. Um kontrollieren zu können, welche Effekte wirklich auf dem neuen Mindestlohn beruhen, verglichen Pusch und Rehm die Antworten der zum Mindestlohn Beschäftigten mit denen von rund 440 vergleichbaren Arbeitnehmern, die 2014 zwischen 8,50 und 13 Euro in der Stunde erhielten.
Die zentralen Ergebnisse:
Der Mindestlohn greift – meistens.
Von 2014 auf 2015 stieg der Stundenlohn der befragten Niedrigstverdiener
beträchtlich: von durchschnittlich 6,70 Euro brutto pro Stunde auf im Mittel
8,20 Euro. Der Mittelwert unterhalb von 8,50 Euro zeigt zwar, dass der Mindestlohn im Jahr seiner Einführung noch nicht überall gezahlt wurde. Die Verbesserung um gut 22 Prozent übertraf trotzdem das durchschnittliche Lohnwachstum in der Vergleichsgruppe (3,7 Prozent) um ein Vielfaches.
Mehr Einkommen bei kürzerer Arbeitszeit.
Entsprechend wuchs der durchschnittliche monatliche Verdienst der Mindestlohn-Beschäftigten spürbar – von durchschnittlich 839 auf 994 Euro.
Und das, obwohl die Befragten im Mittel pro Woche anderthalb Stunden weniger arbeiteten. Der Anteil der Beschäftigten mit überlangen Arbeitswochen von mehr als 45 Stunden ging deutlich zurück, während er in der Kontrollgruppe anstieg. In den geringeren Arbeitszeiten sehen die Forscher einen wichtigen Grund dafür, dass die Befragten der Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familie nach Einführung des Mindestlohns signifikant bessere Noten geben als zuvor.
Verdichtung, aber auch Aufwertung der Arbeit.
Vor Einführung des Mindestlohnes hatten manche Ökonomen dramatische Beschäftigungsverluste prognostiziert. Diese blieben ebenso aus wie drastische Preissteigerungen. Offensichtlich ist es vielen Arbeitgebern gelungen, die höheren Lohnkosten auszugleichen, etwa durch eine höhere Produktivität. Indizien dafür erkennen Pusch und Rehm in den PASS-Daten:
Mindestlohn-Beschäftigte berichten über mehr und anspruchsvollere Arbeit.
Zugleich geben sie an, seltener in ihrer Tätigkeit gestört zu werden.
Außerdem empfinden sie das Klima zwischen ihren Kollegen und das Verhältnis zu Vorgesetzten als besser – lauter Trends, die sich bei der Kontrollgruppe nicht so ausgeprägt zeigen. Lediglich ihre Aufstiegschancen schätzen Mindestlohn-Beschäftigte etwas negativer ein als Angehörige der Kontrollgruppe.
"Diese Erkenntnisse können als Anhaltspunkte gewertet werden, dass Unternehmen einerseits auf Arbeitsverdichtung und andererseits auf verstärkte Motivation setzen", schließen Pusch und Rehm. So würden gering bezahlte Tätigkeiten etwa durch bessere Organisation "aufgewertet". Unter dem Strich empfänden das die Mindestlohn-Beschäftigten als überwiegend positiv.
*Toralf Pusch, Miriam Rehm: Positive Effekte des Mindestlohns auf Arbeitsplatzqualität und Arbeitszufriedenheit, in: Wirtschaftsdienst, 97.
Jg. (2017), Heft 6, S. 409-414.
Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 13.06.2017
Staatliche Arrangements wie die Pflegeversicherung entlasten betroffene Familien. Doch den Hauptteil der Arbeit machen bislang Angehörige selbst – mit enormem zeitlichen und teilweise auch finanziellem Aufwand. Das zeigt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.* Trotz einiger politischer Initiativen funktioniert die Verzahnung von Pflege und Arbeitsmarkt noch nicht gut. Und ob Pflegende die nötige Unterstützung erhalten, hängt stark vom sozialen und finanziellen Hintergrund ab.
Die Pflege eines Verwandten ist oft mehr als ein Vollzeitjob: 63 Stunden in der Woche fallen in einem Haushalt mit pflegebedürftiger Person im Schnitt an – Waschen, Hilfe beim Essen und im Haushalt oder einfach da sein, um Orientierung zu geben und bei diesem oder jenem helfen zu können. Nur zehn Prozent der Arbeiten übernehmen professionelle Dienste, alles Übrige leisten Angehörige, meist Ehefrauen oder Töchter, und in kleinerem Umfang auch informelle Helfer wie Freunde, Bekannte oder Nachbarn. Allein die "Hauptpflegeperson" ist im Durchschnitt knapp 50 Stunden pro Woche eingespannt. Dies geht aus der aktuellen Studie von Dr. Volker Hielscher, Dr. Sabine Kirchen-Peters und Dr. Lukas Nock hervor. Die Wissenschaftler haben am Iso-Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft in Saarbrücken im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung bundesweit mehr als 1.000 Haushalte befragt, in denen Pflegebedürftige ab 65 Jahren leben – mit und ohne Einstufung in der Pflegversicherung. Ihre Untersuchung zeigt nicht nur, wieviel Zeit die Pflege in Anspruch nimmt. Deutlich werden auch Widersprüche in der Sozialpolitik, etwa wie sich soziale Ungleichheit bei der Betreuung hilfebedürftiger Menschen niederschlägt oder dass es bei der Verzahnung von Pflege und Arbeitsmarkt in mehrerer Hinsicht knirscht: Das gilt für die Arbeitsbedingungen osteuropäischer Pflegekräfte ebenso wie für die Vereinbarkeit von Job und Familie oder für knappe Einkommen und Rentenansprüche von Beschäftigten, die ihre Arbeitszeit aus Pflegegründen reduziert haben.
– Mehr als die Hälfte verzichtet auf professionelle Unterstützung –
Gut 70 Prozent der Pflegebedürftigen werden zuhause versorgt. Meist gibt es eine Hauptpflegeperson, die den Löwenanteil der Betreuung und Versorgung sowie die Organisation schultert. Am häufigsten handelt es sich dabei um Ehefrauen, Töchter oder Schwiegertöchter. Nur ein Drittel der Hauptpflegepersonen ist männlich – jedoch zeigt der Vergleich zu früheren Studien, dass der Anteil pflegender Männer steigt. Mehr als die Hälfte der befragten Haushalte verzichtet vollkommen auf Unterstützung durch Pflegedienste oder andere professionelle Hilfe. In jedem fünften Pflegehaushalt macht die Hauptpflegeperson alles allein. Wie viel das oft ist, unterstreicht eine weitere Zahl: Selbst wenn die Krankenkassen den hilfebedürftigen Älteren keine Pflegestufe zuerkannt haben, fallen im Schnitt vier Stunden Arbeit am Tag für die betreuenden Angehörigen an.
– Drei Viertel der Pflegenden gar nicht oder in Teilzeit erwerbstätig –
Schwierig gestaltet sich die Vereinbarkeit von Pflegeaufgaben und Beruf:
Rund ein Drittel der Hauptpflegepersonen im erwerbsfähigen Alter hat die Arbeitszeit im Job reduziert; 44 Prozent dieser Gruppe sind gar nicht erwerbstätig – das ist ein deutlich überdurchschnittlicher Wert. Die Pflegenden riskieren damit, im Alter selber mit wenig Geld dazustehen. Die gesetzliche Pflegezeit nutzten lediglich sechs Prozent der berufstätigen Hauptpflegepersonen.
Neben die zeitlichen Belastungen treten erhebliche finanzielle Aufwendungen, etwa für Aufwandsentschädigungen und Fahrtkosten von Helfern, Zuzahlungen für Pflegedienste, Tagespflege, Hilfsmittel und Medikamente, oder den Menüdienst. Im Durchschnitt aller Pflegehaushalte ermitteln die Forscher rund 360 Euro an monatlichen Ausgaben, die nicht durch so genannte Sachleistungen der Pflegeversicherung ersetzt werden. Auch das Pflegegeld, das ein Teil der Pflegebedürftigen erhält, kann diese Kosten nur bedingt kompensieren. Darüber hinaus verzichten die Pflegegeldbezieher auf die -höher finanzierten – Sachleistungen der Pflegeversicherung, etwa für den Einsatz eines Pflegedienstes.
– Die Pflegerin im Haushalt – ein Modell für Besserverdiener –
Angesichts des hohen Zeitaufwands liegt es bei steigendem Pflege- und Betreuungsbedarf für viele Haushalte nahe, eigens eine im Haushalt lebende Hilfskraft zu engagieren. Das betrifft aktuell knapp jeden zehnten Pflegehaushalt, Tendenz steigend. Diese Jobs übernehmen in aller Regel osteuropäische Arbeitsmigrantinnen. Für Pflegebedürftige, deren Angehörige nicht genug Zeit für eine umfassende rund-um-die-Uhr-Betreuung haben, ist dies oft die einzige praktikable Lösung, um den Umzug in ein Heim zu vermeiden. Allerdings "scheint in der Praxis eine den arbeitsrechtlichen Mindeststandards entsprechende Beschäftigung dieser Kräfte kaum realisierbar", konstatieren Hielscher, Kirchen-Peters und Nock. Zudem sei die private Anstellung einer solchen Kraft "nur für Haushalte aus stärkeren sozioökonomischen Milieus finanzierbar". Ein Dilemma: Würde die Politik zu stärkeren Kontrollen greifen, um die Einhaltung von Mindestlohn und Arbeitszeitbestimmungen sicherzustellen, würde sich die häusliche Rundumpflege weiter verteuern und die soziale Spaltung noch verstärken.
– Unterstützungsangebote erreichen Bildungsferne seltener –
Dass Pflege sozial selektiv ist, hat aber nicht nur direkt mit den Einkommen zu tun. Die Angebote zur Pflegeberatung erreichen Hauptpflegepersonen aus bildungsfernen Schichten oft nicht, haben die Forscher festgestellt.
Offenbar sind sie häufig auch mit den bürokratischen Anforderungen der Pflegeorganisation überfordert. Auffällig sei, so die Wissenschaftler, dass Pflegebedürftige in einkommensstarken Haushalten oft in höhere Pflegestufen eingruppiert sind als solche aus sozial schwächeren Kreisen. Da nicht ersichtlich ist, warum Wohlhabende pflegebedürftiger sein sollten als Arme, liegt die Vermutung nahe: Es gelingt den Angehörigen höherer Schichten besser, gegenüber der Pflegeversicherung einen größeren Bedarf geltend zu machen.
– Die Politik muss entscheiden: Gesellschaftspolitische oder private Aufgabe? –
Grundsätzlich bestünden in der Pflegepolitik eine Reihe von Zielkonflikten, schreiben die Wissenschaftler. Einerseits sei die Vorstellung leitend, dass Pflege, wenn möglich, zuhause stattfinden soll und primär eine Aufgabe der Angehörigen darstellt. Anderseits werden eine hohe Erwerbsbeteiligung und professionelle Pflegestandards, Chancengleichheit und gute Arbeitsbedingungen für alle angestrebt. All dies gleichzeitig zu verwirklichen, ist schwierig, wie die Untersuchung zeigt. Letztlich müsse die Politik entscheiden, "ob die Bewältigung von Pflegebedürftigkeit als gesellschaftliche Aufgabe definiert und gelöst oder weiterhin ein primär privates, von den Familien zu tragendes Risiko bleiben" soll. Wird Pflege als gesellschaftliche Aufgabe verstanden, muss die Frage beantwortet werden, ob entweder das Leben im Heim zu einer attraktiven Alternative ausgebaut wird oder "häusliche Settings" soweit entwickelt und finanziert werden, dass sie auch bei schwerster Pflegebedürftigkeit eine umfassende Versorgung garantieren.
*Volker Hielscher, Sabine Kirchen-Peters und Lukas Nock: Pflege in den eigenen vier Wänden: Zeitaufwand und Kosten. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen geben Auskunft. Study der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 363, Juni 2017. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_study_hbs_363.pdf
Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 07.06.2017
Im Jahr 2015 lebten in Deutschland rund 2,8 Millionen Paare als nichteheliche Lebensgemeinschaft zusammen in einem Haushalt. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) auf der Basis von Ergebnissen des Mikrozensus mit, der größten jährlichen Haushaltsbefragung in Deutschland. Bei einem Drittel (33 %) der nichtehelichen Lebensgemeinschaften wohnten Kinder im Haushalt.
Seit 1996 ist die Anzahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften um gut eine Million gestiegen. Damals lebten und wirtschafteten 1,8 Millionen gemischtgeschlechtliche Paare ohne Trauschein gemeinsam in einem Haushalt. Auch der Anteil der nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern war damals mit 28 % geringer als heute.
Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 13.06.2017
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (18/12557) die Bundesregierung auf, ein umfassendes Konzept gegen Armut und Ungleichheit vorzulegen. Der fünfte Armuts- und Reichtumsbericht zeige, dass es den Menschen in Deutschland im Schnitt gut gehe, er zeige aber auch, dass der Wohlstand nicht bei allen ankomme. Ungleichheit und Armut bewegten sich trotz der guten Rahmenbedingungen seit Jahren auf Rekordniveau, schreiben die Grünen.
Zu einem Konzept gegen Armut und Ungleichheit müsse nach Ansicht der Grünen unter anderem eine bessere Bezahlung von Arbeit und ein Rückkehrrecht auf Vollzeit gehören. Arbeitslose sollten besser abgesichert und der Zugang für Langzeitarbeitslose, Geringqualifizierte, Geflüchtete und Alleinerziehende zum Arbeitsmarkt erleichtert werden. Bezahlbarer Wohnraum müsse geschaffen und Geringverdiener von hohen Wohnkosten entlastet werden. Weitere Forderungen beziehen sich auf eine armutsfeste Rente, Bildungschancen und die Gesundheitsversorgung.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 357 vom 06.06.2017
Das AWO-Projekt „Flüchtlingen ein Gesicht geben“ gewinnt den Preis in der Kategorie „Nachbarschaften“. Die Gruppe „Migranten mischen mit“ (MMM) vom Jugendmigrationsdienst AWO Unterbezirk Hochsauerland/Soest hat das Projekt „Flüchtlingen ein Gesicht geben“ initiiert. In dem Projekt wurden 23 seit September 2015 angekommene junge Geflüchtete von einheimischen Jugendlichen in Interviews zu ihren Erlebnissen und Eindrücken rund um ihre Flucht und ihrem Ankommen in Deutschland befragt. So lernten sich die Jugendlichen kennen.
Unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zeichnet der „Integrationspreis 2017" hervorragende Projekte aus, die dazu beitragen, in Wohnquartieren lebendige Nachbarschaften zu erhalten, Ausgrenzung zu vermeiden und Integration zu unterstützen. Das Bundesbauministerium (BMUB) unterstützt den Wettbewerb.
Der parlamentarische Staatssekretär im BMUB Florian Pronold zeichnete gemeinsam mit den auslobenden Verbänden die Preisträgerinnen und Preisträger für ihr umfassendes Engagement aus. „Wir ehren heute herausragende Projekte, die den Gedanken der Integration in den Wohnquartieren und Nachbarschaften beispielhaft umgesetzt haben. Ihr Engagement in ihren Nachbarschaften für die Gesellschaft ist vorbildlich. Wir gratulieren Ihnen ganz herzlich und wünschen Ihnen alles Gute für ihre weitere Arbeit", erklärte Pronold anlässlich der Preisverleihung.
Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes und Vertreterin von einem der fünf auslobenden Verbände, ergänzt diese Einschätzung: „Die vielfältigen Herausforderungen erfordern mehr denn je engagierte und lebendige Quartiere. In einer Nachbarschaft geht es nicht darum, woher man kommt, sondern wofür und wie man sich einsetzt. Jeder kann und soll sich einbringen – das bedeutet erfolgreiche Integration für die AWO. Die preisgekrönten Projekte des Integrationspreises 2017 zeigen beispielhaft wie es aktiv, lebendig und kooperativ gelingen kann, zugewanderte Menschen und ihre Familien mitzunehmen und einzubinden. Und das macht eine gute Quartiersarbeit aus“.
Eine 11-köpfige Fachjury hat unter dem Vorsitz des ZDF-Fernsehmoderators Mitri Sirin aus dem großen Feld der qualitätsvollen Bewerbungen die besten Projekte ausgewählt. Zwei von ihnen wurden am 13. Juni in Hamburg mit dem Integrationspreis in den Kategorien "Nachbarschaften" und "Netzwerke" prämiert. Insgesamt hatten es 12 Projekte auf die Nominierungsliste geschafft.
Der Preis in der Kategorie „Nachbarschaften“ ging an das Projekt „Flüchtlingen ein Gesicht geben“ des Jugendmigrationsdienstes Lippe des AWO Unterbezirks Hochsauerland/ Soest. Der Preis in der Kategorie „Netzwerke“ ging an die Rheinsberger Wohnungsgesellschaft mbH mit ihrem Projekt „Zusammenleben mit neuen Nachbarn in Rheinsberg“.
Der Wettbewerb ist eine Gemeinschaftsinitiative des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt (AWO), des Deutschen Städtetages, des GdW Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, des Deutschen Mieterbundes und des vhw –Bundesverbandes für Wohnen und Stadtentwicklung. Er wird durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) unterstützt.
Mehr zu den Projekten:
Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 14.06.2017
Am Freitagabend begrüßte der Bundesausschuss der Arbeiterwohlfahrt (AWO) den SPD-Parteivorsitzenden Martin Schulz. Vor gut 100 ehren- und hauptamtlichen Teilnehmenden hieß der Präsident der AWO, Wilhelm Schmidt, den Kanzlerkandidaten der SPD willkommen: „Es freut uns, dass der Vorsitzende der SPD vor dem Bundesausschuss der Arbeiterwohlfahrt seine sozialpolitischen Leitlinien für die Zukunft und seine Vision für eine gerechte Gesellschaft vorstellt. Aus Sicht der AWO kommt es in der nächsten Legislaturperiode darauf an, dass alle Bürgerinnen und Bürger von den guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen profitieren.“
Martin Schulz erklärte gleich zu Beginn seiner sozialpolitischen Grundsatzrede: „Die AWO und die SPD stammen aus der Arbeiterbewegung. Wir sind Teil einer Bewegung, die für Stabilität und Gerechtigkeit kämpft, denn sie sind der Garant für den inneren Frieden in unserer Gesellschaft.“
Die SPD, so versicherte Schulz, sei die Partei, die die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst nehme, sie anpacke und die besseren Lösungen biete. Sein Ziel sei die Schaffung von Generationengerechtigkeit. Dazu plane die SPD eine Million neue Ganztagsschulplätze zu schaffen und gebührenfreie Kitas genauso wie eine auskömmliche Rente.„Es ist eine sozialpolitische Unverschämtheit einer Altenpflegerin zu sagen, sie solle noch mit über 67 Jahren arbeiten“, erklärte der SPD Kanzlerkandidat. Eine verlässliche Rente sei ein Kernversprechen einer solidarischen Gesellschaft. Die SPD wolle, dass sich alle auf die Rente verlassen können – Jung und Alt, Arm und Reich, Frauen und Männer gleichermaßen: auf stabile Renten, auf stabile Beiträge, auf ein stabiles Renteneintrittsalter.
Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 12.06.2017
Anlässlich des heute veröffentlichten Rentenkonzepts der SPD erklärt der AWO-Vorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler:
„Das Rentenkonzept der SPD läuft auf eine klare Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung hinaus und wird deshalb von der AWO nachdrücklich unterstützt. Aktuell sieht das Gesetz für 2030 eine Untergrenze beim Rentenniveau von 43 Prozent vor. Die SPD will das aktuelle Rentenniveau von 48 Prozent bis 2030 garantieren. Das wäre eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Status Quo und würde bedeuten, dass Rentnerinnen und Rentner von der Lohnentwicklung wieder ohne Abstriche profitieren. Dabei sollte auch ein noch stärkerer Rentenanstieg nicht ausgeschlossen werden, zumindest, bis die Renten wieder ein lebensstandardsicherndes Niveau von über 50 Prozent erreicht haben.
Der Vorschlag einer Solidarrente greift aus Sicht der AWO ein weiteres akutes Gerechtigkeitsproblem auf. Denn aktuell ist nicht sichergestellt, dass man über ein Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung verfügt – selbst nach langjährigen Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Damit die Legitimation der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig nicht in Frage gestellt wird, müssen Vorleistungen in Form von Rentenbeiträgen im gegenwärtigen System aus Rentenversicherung und aufstockender Grundsicherung besser anerkannt werden. Insoweit ist die Solidarrente ein zielführender Vorschlag.
Auch der vorgeschlagene steuerfinanzierte Demografiezuschuss ist aus Sicht der AWO sehr zu begrüßen. Denn die Bewältigung der demografischen Veränderungen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht allein von den Versicherten, sondern von allen Steuerzahlern gestemmt werden muss. Der Vorschlag, alle nicht versicherten Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, geht ebenfalls in die richtige Richtung. Eine Wahlmöglichkeit für Selbstständige zwischen gesetzlicher Rente und Privatvorsorge lehnt die AWO mit Entschiedenheit ab. Denn unser Alterssicherungssystem darf nicht weiter zersplittert werden. Vielmehr muss die Rentenversicherung langfristig zu der zentralen Alterssicherung für alle Erwerbstätigen ausgebaut werden.
Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 07.06.2017
Zwei Tage führten die 17 Vorsitzenden von Deutschlands größten Frauenverbänden einen intensiven Austausch mit sechs Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten der politischen Parteien.
Mit der Berliner Erklärung 2017, die am 30. Mai 2017 veröffentlicht wurde, wenden sich mehr als 12,5 Millionen Frauen an die Politik.
http://www.berlinererklaerung.de/
Für die CDU stand stellvertretend für Bundeskanzlerin Angela Merkel die saarländische Ministerpräsidentin und stellvertretende CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer den siebzehn Frauenverbänden Rede und Antwort.
Sie unterstützte vor allem die Forderung nach funktionierender und systematischer Erfassung der Gleichstellungspolitik und betonte: "Monitoring darf keinesfalls bloße Pflichtübung sein."
Der SPD-Vorsitzende und Kanzlerkandidat Martin Schulz bezeichnete sich im Gespräch mit den Frauenverbänden als "entschiedenen Kämpfer" für die Gleichberechtigung und verwies auf die hohe Übereinstimmung der Frauenforderungen mit den Zielsetzungen der SPD. Das überfällige Pflegeberufegesetz hält Schulz für einen erforderlichen nächsten Schritt.
Gleichstellungspolitische Maßnahmen wolle er in einem Aktionsplan bündeln.
Dietmar Bartsch als Spitzenkandidat der Linken betonte, dass die Berliner Erklärung bei seiner Partei "offene Türen einlaufe" und die Forderungen der Linken teils über die der Verbände hinausgingen; es gehe ihm aber vor allem um die Durchsetzung des "großen Ganzen" in der Sozialpolitik.
Katrin Göring-Eckardt, Spitzenkandidatin von Bündnis 90/Die Grünen, bekräftigte im Austausch mit den Vertreterinnen der Berliner Erklärung die Notwendigkeit des Neudenkens beim Ehegattensplitting, denn "Chancen, Macht, Geld und Zeit müssen gerecht zwischen Männern und Frauen geteilt werden."
Die FDP dagegen steht den Forderungen der Berliner Erklärung 2017 kritisch gegenüber, wie Katja Suding, stellvertretende Bundesvorsitzende der Liberalen, im Gespräch mit den Frauenverbänden feststellte. Nach ihrer Überzeugung solle sich die Politik auf die Rahmenbedingungen konzentrieren wie bessere Betreuungsangebote und Flexibilisierung der Arbeitswelt und auch künftig auf freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft setzen. Suding:
"Quoten lehne ich weiterhin ab."
Als Vertreter der CSU zeigte sich der bayerische Innenminister und CSU-Spitzenkandidat Joachim Herrmann aufgeschlossen für die Anliegen der Frauenverbände. Er steht der Quote nicht mehr ablehnend gegenüber und sagte zu, insbesondere den Vorschlag einer Quotierung von Wahllisten für eine ausgewogenere Gremienbesetzung eingehend zu prüfen.
Unter den angefragten sieben Parteien hatte einzig die AfD keinen Gesprächspartner benannt; sie kündigte inzwischen an, schriftlich zu den übermittelten Forderungen Stellung nehmen zu wollen.
Insgesamt hochzufrieden mit den ersten Ergebnissen ihrer politischen Gespräche mit Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten zur Bundestagswahl setzen die Vertreterinnen der Berliner Erklärung 2017 nun auf die konkrete Umsetzung in den Wahlprogrammen. Initiatorin Monika Schulz-Strelow vom Verband Frauen in die Aufsichtsräte (FidAR): "Wir werden überprüfen, was in die Wahlprogramme konkret aufgenommen wird, fragen erneut nach und machen die Antworten öffentlich. Gemeinsam bleiben wir dran!"
Weitere Informationen:
www.berlinererklaerung.de; #BerlinerErklärung2017
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 12.06.2017, gekürzt
Das Deutsche Kinderhilfswerk und der ökologische Verkehrsclub VCD appellieren an Politik, Autofahrer und Eltern, für mehr Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr zu sorgen.
Dazu müssen aus Sicht der Verbände die Eltern gemeinsam mit ihren Kindern vermehrt das selbstständige Zufußgehen üben, damit die Kinder mehr Sicherheit im Straßenverkehr erlangen. Autofahrerinnen und Autofahrer sind aufgerufen rücksichtsvoller gerade gegenüber Kindern zu sein. Zugleich treten das Deutsche Kinderhilfswerk und der VCD anlässlich des morgigen 13. Tages der Verkehrssicherheit für eine veränderte Verkehrspolitik ein: Fuß- und Radwege müssen ausgebaut werden, zudem muss es für Schulen und Kommunen einfacher werden, Elterntaxis direkt vor dem Schultor Einhalt zu gebieten und Halteverbotszonen vor Schulen einzurichten.
Auch mit Blick auf die Verkehrsunfallstatistik sollte Schluss sein mit dem zunehmenden Trend zum Elterntaxi: Als Mitfahrer im Auto verunglücken Kinder wesentlich häufiger, als wenn sie zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad fahren.
"Es ist wichtig, Kindern und Eltern spielerisch die positiven Auswirkungen des Laufens zu vermitteln und sie zu motivieren, langfristig zu Fuß zur Schule oder in die Kita zu gehen. So gewinnen die Kinder mehr Sicherheit im Straßenverkehr und parallel können sie neue Spielmöglichkeiten im Umfeld ihrer Schule oder Kita entdecken. Auch und gerade im öffentlichen Raum, müssen Eltern ihren Kindern wieder mehr zutrauen", sagt Claudia Neumann, Expertin für Spiel und Bewegung des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Marion Laube, Mitglied des VCD-Bundesvorstands ergänzt: "Kinder möchten selbst zur Schule laufen oder mit dem Rad fahren. Deshalb ist es wichtig, dass Straßen und Wege wieder als Lebensraum für alle betrachtet werden. Dazu braucht es Umbauten, die Kommunen mutig durchsetzen, Tempo 30 überall dort wo Kinder unterwegs sind sowie ein starkes Signal des Bundes, den Fuß- und Radverkehr zu fördern. So wird es schließlich den Eltern leichter gemacht, ihre Kinder alleine gehen zu lassen."
Anlässlich des Verkehrssicherheitstages rufen das Deutsche Kinderhilfswerk und der VCD außerdem Kinder und ihre Eltern zur Teilnahme an den Aktionstagen "Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten" auf. Unter dem Motto "Das Elterntaxi hilft uns nicht!" sollen dabei Laufaktionen erarbeitet werden, die zu Beginn des nächsten Schuljahres umgesetzt werden. Anmelden können und sollten sich Schulklassen sowie Kindertageseinrichtungen bereits jetzt – auf der Webseite www.zu-fuss-zur-schule.de.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. und ökologischer Verkehrsclub Deutschland (VCD) e.V. vom 16.06.2017
Bereits 1000 Betroffene haben sich für Anhörungen angemeldet. Neues Licht fällt auf die Rolle der Mitwissenden in der Familie, die Mehrfachbetroffenheit und den Zusammenhang von Missbrauch und Armut.
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat im Mai 2016 ihre Arbeit aufgenommen. Heute stellt sie ihren ersten Zwischenbericht vor. Neben der Dokumentation ihrer Arbeit beinhaltet der Bericht erste Erkenntnisse aus vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichten. Er beinhaltet zudem Botschaften von Betroffenen an die Gesellschaft und Empfehlungen der Kommission an die Politik.
Seit Mai 2016 haben sich bei der Kommission rund 1000 Betroffene und weitere Zeitzeuginnen und Zeitzeugen für eine vertrauliche Anhörung gemeldet. Davon konnten bisher etwa 200 Personen angehört werden. Zusätzlich sind 170 schriftliche Berichte eingegangen. Bei rund 70 Prozent der Betroffenen, die sich bisher an die Kommission gewandt haben, fand der Missbrauch in der Familie oder im sozialen Nahfeld statt, gefolgt von Missbrauch in Institutionen, durch Fremdtäter/Fremdtäterinnen und rituellem/organisiertem Missbrauch.
Schwerpunkt Familie
Einen ersten Schwerpunkt ihrer Arbeit hat die Kommission mit sexuellem Missbrauch in der Familie gesetzt und damit auch international Neuland betreten. Bisherige Erkenntnisse: Kinder haben oft keine oder erst spät Hilfe erfahren, weil Familienangehörige zum Teil lange etwas von dem Missbrauch wussten, sie dennoch nicht davor schützten und handelten. Insbesondere die Rolle der Mütter steht im Fokus. Mütter treten nach den Erkenntnissen der Kommission auch als Einzeltäterinnen auf, aber vorwiegend als Mitwissende und damit als Unterstützende der Taten. Gründe für das Dulden des Missbrauchs sind u.a. Abhängigkeiten, erlebte Rechtelosigkeit, Ohnmachtserfahrungen und Gewalt in der Partnerschaft, jedoch auch die Angst vor dem Verlust des Partners oder der gesamten Familie sowie bereits eigene vorausgegangene Missbrauchserfahrungen in der Familie. In den wenigsten Fällen haben die Mütter ihren Kindern geglaubt und sie vor weiterem Missbrauch geschützt.
Hilfe von außerhalb der Familie erfahren Betroffene selten, weil die Familie, als Privatraum gesehen wird. Aufarbeitung muss sich folglich mit der Wirkung gesellschaftlicher Vorstellungen von Familie sowie der Rolle von Eltern und anderen Angehörigen befassen. Zu klären ist auch, welche Bedeutung das Dilemma zwischen dem Schutz der Privatsphäre und der Aufgabe des staatlichen Wächteramtes hat.
Mehrfachbetroffenheit
In den Anhörungen und schriftlichen Berichten wird deutlich, dass viele Menschen mehrfachbetroffen sind. Sie erlebten sexuelle Gewalt durch verschiedene Täter oder Täterinnen oftmals auch in verschiedenen Bereichen. So wird zum Beispiel von sexuellem Missbrauch in der Familie berichtet und von parallel oder später stattfindendem Missbrauch im Heim oder in der Schule. Oder es findet Missbrauch in der frühen Kindheit durch den Großvater und in der späteren Kindheit durch den Vater statt. Auch der Zugang zu rituellen oder organisierten Gewaltstrukturen erfolgt nicht selten über die Familie.
Zentrales Thema Armut
Alle Kontexte durchzieht das Thema Armut im Erwachsenenalter als Folge des Missbrauchs in der Kindheit. Es besteht längst noch kein Bewusstsein darüber in der Gesellschaft, in welchem Ausmaß sexueller Kindesmissbrauch auch das spätere Erwerbsleben beeinträchtigen kann und welche erheblichen sozioökonomischen Einschränkungen damit verbunden sein können. Es bedarf der Verantwortung der gesamten Gesellschaft, damit Betroffene nicht länger an strukturellen und finanziellen Hürden scheitern, sondern schnelle und passende Hilfen und Unterstützung erhalten.
Empfehlungen an die Politik
Aus ihren Erkenntnissen richtet die Kommission folgende Empfehlungen an die Politik:
Für 2017 und 2018 hat sich die Kommission weitere Arbeitsschwerpunkte gesetzt: Kindesmissbrauch in der DDR, in den Kirchen sowie ritueller/organisierter Missbrauch.
Zur aktuellen Situation: Die Kommission kann aufgrund ihrer begrenzten Ressourcen vorerst keine weiteren Anmeldungen für vertrauliche Anhörungen annehmen. Mit den vorhandenen finanziellen Mitteln kann sie gewährleisten, bis zum Ende ihrer Laufzeit im März 2019 alle Betroffenen anzuhören, die sich bis jetzt angemeldet haben. Bisher sind bei der Kommission fast 1000 Anmeldungen für vertrauliche Anhörungen
eingegangen. Für die Kommission ist das ein Zeichen großen Vertrauens der Betroffenen in die gesamtgesellschaftliche Aufarbeitung.
Die Kommission hat seit Herbst 2016 verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Situation zu verbessern. Dank der zusätzlichen finanziellen Unterstützung durch das Bundesfamilienministerium in 2017 kann die Kommission fast doppelt so viele Anhörungen durchführen, wie anfangs möglich waren. Doch schon heute zeigt sich, dass der Bedarf noch viel größer ist. Wir setzen uns sehr dafür ein, dass unsere Mittel bereits in 2018 aufgestockt werden und dass die Kommission ihre Arbeit im April 2019 weiterführen kann.
Den Zwischenbericht finden Sie unter: www.aufarbeitungskommission.de/zwischenbericht/
Quelle: Pressemitteilung Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs vom 14.06.2017, gekürzt
SHIA fordert bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung eine vorrangige und bedingungslose Zahlung des Unterhaltsvorschusses bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit, analog der Kindergeldregelung!
Der Bundesverband der Selbsthilfeinitiativen Alleinerziehender, SHIA e. V., setzt sich seit seiner Gründung ein für einen Unterhaltsvorschuss bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit des betroffenen Kindes, der seinen Namen auch verdient.
Mit dem ausgehandelten "faulen" Kompromiss zwischen Bundesrat und Bundeskabinett bleiben die Rechte der Kinder und die spezifische Situation der Alleinerziehenden außen vor.
Auf dem Rücken der Kinder wird ein Finanzgerangel zwischen Bund und den Ländern ausgetragen – dabei ist gerade so viel Geld wie nie zuvor in den Staatskassen.
In keinem Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches wird der Kindesunterhalt mit dem Einkommen des betreuenden Elternteils in Verbindung gebracht. Unterhalt und Unterhaltsvorschuss sind ein Anspruch des Kindes, unabhängig vom Einkommen desbetreuenden Elternteils.
Mit dem nun vorliegenden Entwurf des Unterhaltsvorschussgesetzes würde es zudem zu einer Ungleichbehandlung der betreuenden Elternteile kommen – bei einem Elternteil mit einem Kind unter 1 Jahren spielt das eigene Einkommen keine Rolle, bei einem Elternteil mit einem Kind von 12 bis 18 Jahren aber schon.
Seit wann ist das Unterhaltsvorschussgesetz ein "Anreiz" für die betreuenden Elternteile, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern?
Es sind die strukturellen Rahmenbedingungen, die verhindern, dass Alleinerziehende den Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder eigenständig sichern können.
Unsere Forderung: Weg mit dem "faulen" Kompromiss!
Bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung, die das Recht der Kinder auf ein Aufwachsen in Würde und Teilhabe gewährleistet, fordern wir:
Zahlung des Unterhaltsvorschusses bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit des betroffenen Kindes, analog der Kindergeldregelung!
Unterhaltsvorschuss ist und muss eine vorrangige Leistung bleiben!
Weg mit der Anrechnung des vollen Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss und nur Abzug des hälftigen Kindergeldes!
Anrecht auf Leistungen nach dem Bildung-und Teilhabe-Paket auch für Berechtigte nach dem Unterhaltsvorschussgesetz!
Bedingungslose Zahlung des Unterhaltsvorschusses!
Nur so wird sichtbar, wie viele Unterhaltsverpflichtete in diesem Land ihrer Pflicht zur Unterhaltszahlung nicht nachkommen oder nicht nachkommen können.
Quelle: Pressemitteilung SHIA e. V. – Selbsthilfeinitiativen Alleinerziehender, Bundesverband
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) hat sein 50-jähriges Jubiläum mit einem Festakt und der Fachtagung „Alleinerziehend früher, heute und morgen“ gefeiert. „In den letzten 50 Jahren hat sich viel für Alleinerziehende bewegt, aber noch mehr bleibt zu tun“, resümiert Erika Biehn, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) „Insbesondere das viel zu hohe Armutsrisiko Alleinerziehender ist ein Zeichen ihrer weiterhin bestehenden Benachteiligung. Kinderarmut darf keine offene Frage bleiben, sondern die Antwort Kindergrundsicherung muss endlich kommen!“
Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek (BMFSFJ) würdigte in seinem Grußwort die Arbeit und Erfolge des VAMV. Er diskutierte mit Erika Biehn und den Abgeordneten des Bundestags Marcus Weinberg (CDU) und Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) auf dem Podium darüber, was passieren muss um die Situation Alleinerziehender zu verbessern. Paus sprach sich für eine Kindergrundsicherung als Teil eines Familienbudgets aus.
Die Historikerin und Sozialwissenschaftlerin Dr. Gisela Notz zeigte mit einem Blick in die Geschichte, wie sich die rechtliche Situation Alleinerziehender verändert und auch verbessert hat, insbesondere die lediger Mütter. Sie plädierte für eine tatsächliche Gleichwertigkeit unterschiedlicher Familienformen statt der immer noch bestehenden Fokussierung auf Familien mit Trauschein. Die Juristin Prof. Dr. Eva Kocher stellte Handlungsempfehlungen des 2. Gleichstellungsberichts vor, welche die Situation Alleinerziehender positiv beeinflussen können, etwa am Arbeitsmarkt oder durch eine gerechtere Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit im Lebensverlauf.
Bei der anschließenden Bundesdelegiertenversammlung standen Wahlen auf dem Programm: Die Versammlung hat Erika Biehn als Vorsitzende gewählt und Daniela Jaspers als Vizevorsitzende. Schatzmeister ist Jürgen Pabst, Protokollführerin Elisabeth Küppers und Karina Hoff Beisitzerin im Bundesvorstand.
Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 14.06.2017
Termine: Juni bis November 2017
Veranstalter: Projekt ElternStärken
Ort: Berlin
Wenn Fachkräfte in KiTas, Schulen oder in der Jugendhilfe mit Kindern arbeiten, die Schwierigkeiten in der Akzeptanz von Unterschiedlichkeit haben – sei es im Hinblick auf Menschen anderer Herkunft, Religion oder auch Geschlecht – treffen sie meist auch auf Eltern, die eigene Ressentiments zum Ausdruck bringen, zu Hause und in den Einrichtungen.
Welche Möglichkeiten haben Fachkräfte, wenn sie derartige Phänomene in der Interaktion mit Eltern zur Sprache bringen wollen? Wie gelingt das Thematisieren, ohne die Kooperationsbasis mit den Eltern zu gefährden? Welche Ansätze der Familienbildung und der politischen Bildung sind möglich und unter welchen Bedingungen gelingen sie?
Das Projekt ElternStärken bietet zu diesen Fragen (Team-)Fortbildungen und Fachgespräche für Berufsgruppen an, die in unterschiedlichen Settings mit Eltern arbeiten.
Ziel ist es, die eigene Haltung und das Handlungsrepertoire zu reflektieren und darüber mehr Souveränität in der Begegnung mit dieser wichtigen Zielgruppe herzustellen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Termin: 29. – 30. Juni 2017
Veranstalter: Kooperationsveranstaltung des Kompetenzzentrums „PQHD“ und der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands e. V. (kfd)
Ort: Berlin
Teilnahmebeitrag: 30,- €
Die Teilnahme ist für Ehrenamtliche und Ministeriumsangehörige kostenlos.
Im Rahmen dieser Tagung soll die Bedeutung haushalt-naher Dienstleistungen vor dem Hintergrund des Zwei-ten Gleichstellungsberichtes und aktueller Gesetzesän-derungen im Fokus stehen.
Die Relevanz haushaltsnaher Dienstleistungen steht im Zusammenhang mit vielfältigen politischen Bemühungen um eine lebenslaufbezogene Gleichstellungspolitik: Die Förderung eines raschen beruflichen Wiedereinstiegs von jungen Müttern, die Realisierung partnerschaftlicher Arbeitsteilungsmodelle bei der Verknüpfung von Care- und Erwerbsarbeit, die Unterstützung von pflegenden Angehörigen sowie der Ermöglichung eines möglichst langen selbständigen Lebens in den eigenen vier Wänden oder in neuen Wohnformen für ältere Menschen.
Gleichzeitig generieren professionelle Dienstleistungen ein erhebliches Beschäftigungspotenzial mit neuen Arbeitsplätzen, die jedoch eine adäquate Qualifizierung des Personals (überwiegend Frauen) erfordern. Veränderungen von Rahmenbedingungen zur Inanspruchnahme qualitativ hochwertiger Leistungen (etwa durch neue Leistungsansprüche im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung) bringen zudem neue Herausforderungen ihrer Professionalisierung, Qualitätssicherung und Finanzierung hervor.
Zur Diskussion innovativer Handlungsperspektiven sollen PolitikerInnen und AkteurInnen aus den Feldern haushaltsnahe Dienstleistungen, Hauswirtschaft, Pflege und Zivilgesellschaft zusammengeführt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Termin: 03. Juli 2017
Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.
Ort: Berlin
Das Internet und Online-Dienste wie WhatsApp oder Instagram sind alltäglicher Bestandteil im Leben von Kindern und Jugendlichen. Die sich daraus ergebenden Möglichkeiten bieten viele Vorteile, aber gerade für Kinder und Jugendliche oft auch Risiken, etwa was den Zugang zu nicht altersgerechten Angeboten oder den Datenschutz betrifft.
In dem Europäischen Fachgespräch soll deshalb der Frage nachgegangen werden, welche Maßnahmen zum Schutz von Kindern auf europäischer Ebene und in Deutschland bereits existieren und wo weiterhin Handlungsbedarf besteht. Gemeinsam soll diskutiert werden, wie die bestehenden Maßnahmen zu bewerten sind, welche weiteren Schritte für einen besseren Online-Schutz von Kindern und Jugendlichen notwendig sind und welche Akteure dabei wie beteiligt werden sollten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Termin: 12. September 2017
Veranstalter: FRÖBEL e.V.
Ort: Berlin
Die jährlich stattfindende Veranstaltung beschäftigt sich diesmal mit dem Thema "Kita als Integrationsmotor für Kinder, Familien und pädagogische Fachkräfte mit Fluchterfahrung“. Gemeinsam soll mit Teilnehmern und den Podiumsgästen die Herausforderungen und Chancen der Integration geflüchteter Menschen in frühkindlichen Bildungseinrichtungen diskutiert werden. Abgerundet wird die Veranstaltung mit einem kleinen Stehempfang im Anschluss.
Freuen Sie sich auf die Podiumsgäste:
• Dr. Miriam Saati, Referatsleiterin in der Abteilung Kinder und Jugend im BMFSFJ und Inhaberin der Stabsstelle Flüchtlingspolitik
• Matthias Ritter-Engel, Referent für Bildung und Erziehung, AWO Bundesverband e.V.
• Martin Peters, Referent Frühe Bildung, Betreuung und Erziehung, Paritätischer Hamburg
• Dr. Birgit Hoppe, Vorsitzende der Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin (SPI)
• Mitglied der Kinderkommission des Deutschen Bundestags (angefragt)
• Leitungskräfte aus FRÖBEL-Einrichtungen mit Erfahrung in der Integration von Kindern, Familien und pädagogischen Fachkräften mit Flucht- bzw. Migrationserfahrung
Der FRÖBEL e.V. bringt zu der jährlichen Veranstaltungsreihe „Frühpädagogisches Plenum“ Fachleute aus Politik und Verwaltung, Wissenschaft, Medien und Verbänden sowie die Träger der Kinder- und Jugendhilfe zusammen. Sie sind herzlich eingeladen, sich engagiert mit Ihren Fragen und Erfahrungen einzubringen!
Weitere Informationen finden Sie unter www.froebel-gruppe.de.
Termin: 13. – 15. September 2017
Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie
Ort: Erfurt
Demokratie fällt nicht vom Himmel!
Familien im demokratischen Gemeinwesen
Die Demokratie steht unter Druck: aktuell durch ungleiche Teilhabe-Chancen und durch Zweifel an der Funktionsfähigkeit demokratischer Institutionen. Diese Fragen berühren auch Familien und insbesondere Kinder und Jugendliche. Wir wollen wollen mit Ihnen und mit Expertinnen und Experten diskutieren.
Die in der eaf zusammengeschlossenen Verbände, Organisationen und Landesarbeitskreise kommen jährlich auf der Mitgliederversammlung zusammen. Sie berät über grundsätzliche Fragen der Verbandspolitik und beschließt den Haushalt.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.
Am 2. Juni hat die neue Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Katharina Barley, ihr Amt angetreten. Anlässlich des Empfangs zur Verabschiedung von Ministerin Schwesig und der Einführung von Dr. Kahtarina Barley konnte der ZFF- Geschäftsführer, Alexander Nöhring, der neuen Ministerin zu ihrem Amt gratulieren und Frau Schwesig für ihren Einsatz in den letzten Jahres danken: Manuela Schwesig hat die Familienpolitik in den vergangenen Jahren wieder in die Mitte der politischen Debatten geführt. Ihr Bemühen und ihre Hartnäckigkeit um Partnerschaftlichkeit, die bessere Absicherung von Alleinerziehenden durch die Reform des Unterhaltsvorschusses sowie ihre großen Anstrengungen um den Kitaausbau haben gezeigt, dass Familien- und Gleichstellungspolitik Hand in Hand gehen müssen, um dem modernen Familienleben gerecht zu werden. Wir freuen uns, dass mit Katarina Barley nun eine neue Familienministerin den Staffelstab übernimmt, die in gleicher Weise die Belange der Vielfalt von Familie einsetzt. Denn es gibt noch viel zu tun: Die Bekämpfung der Kinderarmut und damit die Weiterentwicklung des Familienlastenausgleich und das Rückkehrrecht auf den vorherigen Arbeitszeitstandard. Das ZFF freut sich auf die Fortsetzung einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Wirksames Handeln gegen Kinderarmut ist überfällig: Die Zahl armer Kinder steigt jährlich. Rund 3 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland sind von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen. Jedes fünfte Kind lebt in Armut. 1,6 Millionen Kinder und Jugendliche beziehen Grundsicherungsleistungen, davon leben knapp 1 Million Kinder in Ein-Eltern-Familien. Ein Aufwachsen in Armut zu verhindern ist eine staatliche Verpflichtung und deshalb muss in angemessene monetäre Leistungen investiert werden!
Von: Sophie Schwab (AWO), Nikola Schopp und Alexander Nöhring (ZFF)
Aufwachsen in Armut – die Armutsspirale beginnt
Materielle Armut ist der zentrale Risikofaktor für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Armut bedeutet einen ständigen Mangel in der Grundversorgung. Armut schränkt die Bildungschancen von jungen Menschen, ihre gesundheitliche Entwicklung und ihre kulturellen und sozialen Beteiligungsmöglichkeiten ein und wirkt sich auf das gesamte weitere Leben aus. Einmal arm, immer arm ist leider traurige Realität, denn die soziale Mobilität in Deutschland nimmt deutlich ab.
Kein entweder oder! Geldleistungen und Infrastruktur dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden:
Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, braucht es neben Geldleistungen für Familien, Kinder und Jugendliche auch dauerhaft finanzierte Infrastrukturangebote und Unterstützungsmöglichkeiten im Einzelfall. Möchte man Kinder und Jugendliche bestmöglich för-dern, müssen Kinder- und Jugendeinrichtungen wie Kitas, Jugendzentren und Familien-beratungen gestärkt werden. Starke Institutionen können Kindern das bieten, was sie zu Hause eventuell nicht bekommen können. Geldleistungen, Infrastrukturangebote und Unterstützungsangebote dürfen dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden. Kommunen, Länder und der Bund müssen gemeinsam ihre Verantwortung für die Ausgestaltung der Daseinsvorsorge für Familien wahrnehmen. Das geltende Kooperationsverbot zwischen Bund und Kommunen erschwert es, vor Ort gemeinsam in die soziale und familienorientierte Infrastruktur und präventive Hilfen zu investieren. Kinder und Jugendliche sind arm, weil ihre Eltern arm sind. Gute Arbeit, die den Eltern eine eigenständige Exis-tenzsicherung wie auch Zeit für Fürsorge und Familienarbeit ermöglicht, ist ebenso wichtig wie die Schaffung guter Qualifizierungs-, Weiterbildungs- und Beschäftigungsangebote.
Einführung einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung:
Aktuell werden Kinder je nach Erwerbssituation ihrer Eltern höchst ungleich finanziell gefördert. Diese gegenwärtige Ungleichbehandlung von Kindern – bspw. im Steuerrecht oder Sozialsystem – ist ungerecht und muss beendet werden. Insbesondere in Bezug auf die Förderung der soziokulturellen Teilhabe wird ungleich gefördert. Das Problem der Kinderarmut lässt sich nachhaltig weder über eine geringfügige Anhebung des Kindergel-des noch über die Ausweitung des Kinderzuschlags oder über eine Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung rasch, zielgerichtet und befriedigend lösen. Die geforderte Kindergrundsicherung soll in Abhängigkeit von der Höhe des Haushaltseinkommens abschmelzen. So wollen wir die Familienförderung „vom Kopf auf die Füße stellen“: Arme Kinder brauchen mehr, nicht weniger als andere!
Der Staat muss darüber hinaus aktiv dafür sorgen, dass Leistungsansprüche einfach zugänglich sind und realisiert werden. Leistungsberechtigte müssen besser über ihre Rechte aufgeklärt und Leistungen transparent, stigmatisierungsfrei und unbürokratisch ausgestaltet werden.
Quelle: Infobrief Bündnis „Reichtum Umverteilen“ vom 07.06.2017
Seit Juni ist das ZFF im Trägerkreis des Bündnis "Reichtum Umverteilen". Weitere Informationen finden Sie unter www.reichtum-umverteilen.de. |
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Die Bundeszentrale für politische Bildung hat ein Themenheft zur Bundestagswahl 2017 in einfacher Sprache veröffentlicht:
"Wählen ist ein Grundrecht für Bürger und Bürgerinnen.
Das Recht zu wählen gehört zu den wichtigsten Rechten,
die Bürger und Bürgerinnen in Deutschland haben.
Durch Wahlen können sie in der Politik mitbestimmen."
Das Heft kann auch als Broschüre unter der Bestellnummer "9401" bei der Bundeszentrale für politische Bildung bestellt werden.
Außerdem gibt es eine Audioversion.
Weitere Informationen:
Die AWO wurde zu der Anhörung zum Thema ,,Armuts- und Reichtumsbericht" am 19. Juni 2017 Mai 2017 im Bundestag eingeladen.
Hierfür wurde vom AWO Bundesverband e. V. erneut eine Stellungnahme eingereicht.
Vom Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), dem Paritätischen Gesamtverband und dem LSVD wurde eine Broschüre zum Themenbereich „Gleichberechtigung von Menschen unterschiedlichen Geschlechts bzw. verschiedener sexueller Identität“ entwickelt. Unterstützt wurde die Erstellung der Publikation von www.refugeeguide.de und Staatsministerin Aydan Özoğuz, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.
Die Broschüre erläutert kurz und knapp die rechtliche Situation von Frauen und Männern bzw. von Menschen verschiedener sexueller Orientierung bzw. geschlechtlicher Identität in Deutschland. Dabei wird die gelebte Vielfalt von Lebensentwürfen betont und sich für ein respektvolles Zusammenleben ausgesprochen.
Die Orientierungshilfe wurde für die Broschüre in zehn Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Albanisch, Arabisch, Dari, Farsi, Kurdisch, Russisch und Serbisch) übersetzt. Mittlerweile ist Sie auch in einfacher Sprache online erhältlich.
Ein Download der Broschüre als PDF ist presse@asb-nrw.de.
Am 6. Juni 2017 fand das Sozialpolitische Fachgespräch der Volkssolidarität statt. Unter dem Motto „Armut in den Blick nehmen – Sozialstaat stärken!“ diskutierten rund 80 Teilnehmer/innen, darunter Mitglieder der Volkssolidarität, Vertreter/innen von Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft gemeinsam über die gesellschaftlichen Ursachen von Armut und stellten Ansätze vor, wie der Sozialstaat gestärkt werden könne.
Aus den zahlreichen Beiträgen haben wir eine Dokumentation erstellt.
Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie die Redebeiträge einzelner Referenten finden Sie unter: http://www.volkssolidaritaet.de/bundesverband/bundesverband-ev/aktuelles/armut-in-den-blick-nehmen-sozialstaat-staerken-1/
Berlin, 02.06.2017 – Das ZFF begrüßt den heutigen und lang erwarteten Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in Bezug auf die Reform des Unterhaltsvorschusses, weist jedoch darauf hin, dass eine ausreichende Existenzsicherung für Alleinerziehende und ihre Kinder weiterhin aussteht.
Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Nicht oder nicht in ausreichendem Maße gezahlter Unterhalt ist weiterhin eines der großen Armutsrisiken für Alleinerziehende. Das ZFF sieht es als einen wichtigen Meilenstein für Alleinerziehende an, dass sich Bundestag und Bundesrat nach einem zähen Verfahren endlich darauf geeinigt haben, den Unterhaltsvorschuss zukünftig bis zum 18. Lebensjahr und ohne zeitliche Beschränkung auszuzahlen. Damit wird die unzumutbare Belastung durch dauerhaft ausbleibende Unterhaltszahlungen deutlich besser abgefedert als bisher. Eine ausreichende Existenzsicherung steht aber weiterhin aus: Es ist nicht nachvollziehbar, dass beim Unterhaltsvorschuss das volle Kindergeld angerechnet wird. Ebenfalls bleibt durch die Abschaffung der Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschusses vor SGB II-Leistungen für ältere Kinder zu befürchten, dass Alleinerziehende letztendlich länger als nötig im SGB II Bezug verbleiben. Um eine langfristige Existenzsicherung für Kinder von Alleinerziehenden sicherzustellen, fordert das ZFF perspektivisch, die Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen: mit einer sozial gerechten Kindergrundsicherung von 573 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Davon würden langfristig alle Familien mit Kindern profitieren.“
Berlin, 01.06.2017 – Anlässlich des Internationalen Kindertages fordert das ZFF alle Parteien dazu auf, endlich wirksame Konzepte gegen Kinder- und Familienarmut im Bundestagswahlkampf vorzulegen.
Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:
„In jedem fünften Kinderzimmer spielt die Armut mit. Mehr als 3 Millionen Kinder in Deutschland müssen damit viele Einschränkungen hinnehmen: Sie sind teilweise schlechter ernährt, leben in beengteren Wohnverhältnissen und sie haben seltener ein eigenes Zimmer. Arme Kinder erleben weniger gemeinsame Aktivitäten mit der Familie und haben weniger Kontakte mit Gleichaltrigen. Viele Kinder fühlen sich dadurch abgehängt und von der Gesellschaft nicht ernst genommen.
Dieser Zustand ist so nicht haltbar! Um die Spirale der Armut endlich zu durchbrechen und Teilhabe- und Bildungschancenchancen für alle Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, wird dringend ein wirksames Gesamtkonzept benötigt. Eines, das Eltern in gute und existenzsichernde Arbeit bringt, die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur so ausstattet, dass arme Kinder und Jugendliche echte Chancen erhalten und eine einheitliche Geldleistung, die sie soziokulturellen Teilhabebedarfe wirklich abdeckt.
Im Rahmen des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG tritt das ZFF seit Langem für die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind ein, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Nur mit einer armutsfesten materiellen Existenzsicherung ermöglichen wir Kindern in Deutschland ein chancengerechtes Aufwachsen.
Gemeinsam mit weiteren Verbänden hat das ZFF außerdem eine online-Kampagne gestartet, die Parteien zur Bundestagswahl auffordert, wirksame Konzepte gegen Kinderarmut vorzulegen. Unter der Überschrift „Keine Ausreden mehr! Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen! #stopkinderarmut“ auf der Plattform „we act“ haben mittlerweile über 36.000 Menschen den Aufruf unterzeichnet.“
Berlin, 31.05.2016 Heute startet in Berlin die zweitägige gemeinsame Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung und des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) zum Thema „Keimzelle der Nation?! Familien(-politik) und rechte Werte“, an der gut 80 Fachleute und Interessierte teilnehmen. Ziel der Veranstaltung ist es, das Verhältnis von rechtspopulistischer Politik und Familie auszuloten und zu diskutieren, welche Handlungsoptionen bestehen, um rechten Einstellungen in Politik und in Familien zu begegnen.
Rechtsextremismusprävention und das Einstehen für demokratische Werte sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zentraler Teil dieser Aufgabe ist der Einsatz für die Pluralität von Familien, denn diese wird heutzutage auf ganz unterschiedliche Weise gelebt. Gemeinsam müssen wir für eine Gesellschaft streiten, die vielfältige Lebensentwürfe und kulturelle Hintergründe als Bereicherung für Deutschland begreift.
Dr. Stefanie Elies, Leiterin des Forum Politik und Gesellschaft und Genderkoordinatorin der Friedrich-Ebert-Stiftung, betont: „Das rückwärtsgewandte Familienbild, das viele Akteure aus dem rechtspopulistischen Spektrum vertreten, droht viele Menschen an den Rand der Gesellschaft jenseits „der gesellschaftlichen Normalität“ zu drängen. Das können wir nicht akzeptieren. Als politische Stiftung setzen wir uns daher für eine offene und tolerante Gesellschaft ein, in der alle Menschen die Freiheit haben, ihr Leben nach ihren persönlichen Vorstellungen zu gestalten.“
Die Vorsitzende des ZFF, Christiane Reckmann, resümiert: „Auch das ZFF beobachtet mit großer Sorge, wie sich rechte Bewegungen und Parteien immer lautstarker zu einem reaktionären Familien- und Geschlechterbild bekennen und dabei die Vielfalt von Familie verunglimpfen. Wir brauchen einen konsequenten Einsatz für eine demokratische Gesellschaft, in der Vielfalt positive Wertschätzung erfährt. Dazu gehören Rahmenbedingungen, die Familien und Fachkräfte in der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit unterstützen!
Zu der Meldung, dass das im Koalitionsvertrag vereinbarte Rückkehrrecht auf Vollzeit nicht mehr umgesetzt wird, erklärt Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:
Das Scheitern des Rückkehrrechts ist ein Schlag ins Kontor aller Frauen, die in der Teilzeitfalle sitzen. Ihnen hatte die Koalition einen Ausweg versprochen. Der ist mit der heutigen Absage an eine Gesetzesänderung hinfällig geworden. Stattdessen heißt es „versprochen und gebrochen“.
An der Situation ist auch Ministerin Nahles Schuld: Sie hat das Thema auf die lange Bank geschoben, statt es gleich zu Beginn der Wahlperiode auf ihre Prioritätenliste zu setzen. Nun hat die Union sie ins Leere laufen lassen. Den Betroffenen nützt es nichts, wenn die Koalitionäre jetzt gegenseitig mit dem Finger aufeinander zeigen. Deutlich wird nur, dass die Regierungspartner offensichtlich schon voll im Wahlkampfmodus sind. Dabei ist das Rückkehrrecht unter die Räder geraten.
Damit bleibt es bei schlechteren Karrierechancen für Frauen. Die meisten Männer werden weiterhin von Teilzeitarbeit Abstand nehmen. Die Koalition hat die Gelegenheit verspielt, bessere Rahmenbedingungen für Paare zu schaffen, die Arbeit und Familie partnerschaftlich organisieren wollen.
Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.05.2017
Laut Angaben des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) ist die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform des Teilzeitrechts am Veto des Bundeskanzleramts gescheitert. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:
„Das bisherige Teilzeitrecht passt nicht mehr in diese Zeit, vor allem weil es so unflexibel ist. Familien brauchen ein Teilzeitrecht, das sich ihren jeweils aktuellen Fürsorgeaufgaben anpasst. Das die nun im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Teilzeitrechts scheitert, ist eine Niederlage für alle Familien. Vor allem Frauen, die ihre Arbeitszeit häufiger wegen Fürsorgeverpflichtungen reduzieren, sind die Leidtragenden. Von Müttern wird heutzutage tagtäglich eine kräftezehrende Flexibilität abverlangt, um Kinder und Beruf unter einen Hut zu bekommen – eine Flexibilität, bei der sie der Gesetzgeber nun offensichtlich nicht unterstützen will.
Familien müssen über Zeitsouveränität verfügen. Insbesondere für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist ein modernes Teilzeitrecht ein bedeutender Aspekt, der es Beschäftigten überhaupt erst ermöglicht, Fürsorgeaufgaben wahrzunehmen. So fallen in Familien vielfältige und zum Teil unvorhersehbare Aufgaben an, für die es Zeit und Flexibilität braucht.
Aus Sicht der AWO muss eine Reform des Teilzeitrechtes für alle Menschen gelten, die in Familien Fürsorgeleistungen erbringen. Eine Grenze von 200 Beschäftigten schließt zu viele Menschen aus. Das ist keine familienunterstützende Politik. Es fehlt an Wertschätzung gegenüber den Leistungen, die in Familien erbracht werden und die den Zusammenhalt unserer Gesellschaft so grundlegend stärken. Deshalb fordert die AWO erneut ein Teilzeitrecht, das die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht, ohne im Anschluss Altersarmut durch Verbleiben in Teilzeitlöhnen und –gehältern zu befördern.“
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.05.2017
Nach wochenlangen Diskussionen mit Union und Arbeitgeber konnte kein Konsens für ein fortschrittliches Teilzeitgesetz erreicht werden. Obwohl im Koalitionsvertrag vereinbart, sind die Vorschläge von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles an dem Widerstand von Union und Arbeitgebern gescheitert.
„Statt vor allem Millionen Frauen die Möglichkeit zu eröffnen, Familie und Beruf endlich sinnvoll zu verbinden, beharren die konservativen Kräfte auf Stillstand“, sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. „Die Arbeitgeber haben die Rückkehr aus Teilzeit mit ihren Vorschlägen zu einem Placebo gemacht, das kaum Wirkung gehabt hätte.“ Allein der Vorstoß, die Teilzeitanträge nach einem umfangreichen Katalog an Anlässen zu gewähren, sei praxisuntauglich, bedeute nur mehr Bürokratie und habe eine Verhinderung zum Ziel gehabt. Das Rückkehrrecht aus Teilzeit sei die Chance für die Arbeitgeber gewesen, „Flexibilität nicht immer nur für sich zu fordern, sondern auch zu bieten“.
CDU und CSU hätten den Kritik der Arbeitgeber widerstandslos nachgegeben: „Die Union ist nicht nur dem Druck der Arbeitgeber unterlegen, sondern wollte Menschen in Betrieben bis zu 200 Beschäftigten von einem verbindlichen Rückkehrrecht ausschließen. So geht man nicht mit einem zentralen Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um“, sagte Hoffmann. „Für uns ist das Thema nicht vom Tisch – die Gewerkschaften erwarten, dass es endlich ein modernes Teilzeitgesetz gibt, das den Ansprüchen der Beschäftigten Rechnung trägt.“
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 23.05.2017
Das ZFF begrüßt den heutigen und lang erwarteten Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in Bezug auf die Reform des Unterhaltsvorschusses, weist jedoch darauf hin, dass eine ausreichende Existenzsicherung für Alleinerziehende und ihre Kinder weiterhin aussteht.
Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Nicht oder nicht in ausreichendem Maße gezahlter Unterhalt ist weiterhin eines der großen Armutsrisiken für Alleinerziehende. Das ZFF sieht es als einen wichtigen Meilenstein für Alleinerziehende an, dass sich Bundestag und Bundesrat nach einem zähen Verfahren endlich darauf geeinigt haben, den Unterhaltsvorschuss zukünftig bis zum 18. Lebensjahr und ohne zeitliche Beschränkung auszuzahlen. Damit wird die unzumutbare Belastung durch dauerhaft ausbleibende Unterhaltszahlungen deutlich besser abgefedert als bisher. Eine ausreichende Existenzsicherung steht aber weiterhin aus: Es ist nicht nachvollziehbar, dass beim Unterhaltsvorschuss das volle Kindergeld angerechnet wird. Ebenfalls bleibt durch die Abschaffung der Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschusses vor SGB II-Leistungen für ältere Kinder zu befürchten, dass Alleinerziehende letztendlich länger als nötig im SGB II Bezug verbleiben. Um eine langfristige Existenzsicherung für Kinder von Alleinerziehenden sicherzustellen, fordert das ZFF perspektivisch, die Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen: mit einer sozial gerechten Kindergrundsicherung von 573 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Davon würden langfristig alle Familien mit Kindern profitieren.“
Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 02.06.2017
Der Bundestag hat heute dem Gesetzentwurf zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses zugestimmt. Die abschließende Beratung über den Entwurf des Bundesfamilienministeriums im Bundesrat ist für den 2. Juni 2017 vorgesehen. Das sind gute Nachrichten für alleinerziehende Mütter und Väter, die enorm viel leisten und deshalb unsere besondere Unterstützung brauchen.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig:
"Kinder, die nur bei einem Elternteil leben und von dem anderen Elternteil keinen Unterhalt erhalten, brauchen Verlässlichkeit und unsere Unterstützung. Deshalb soll der staatliche Vorschuss, über 30 Jahre nach seiner Einführung, endlich für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren ausgeweitet werden. Außerdem kann die Leistung – wenn notwendig – künftig auch länger als 72 Monate bezogen werden. Kinder wachsen, kommen in die Schule. Ihr Bedarf steigt: neben neuen Jacken und Schuhen muss auch der Schulausflug finanziert werden. Da fehlt es den Alleinerziehenden oft an Geld, wenn der frühere Partner keinen Unterhalt zahlt."
Ab 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt. Es wird gewährleistet, dass der Staat mit Unterhalts-orschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten. Zugleich wird für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind bzw. durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.
Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Das bestätigt nicht nur die Gesamtevaluation der familienbezogenen Leistungen. Er sichert nicht nur die finanzielle Situation der Alleinerziehenden Familien ab, vielmehr gelingt es durch die Bemühungen der Unterhaltsvorschussstellen oft, dass der Unterhalt durch den Partner fließt. Der Unterhaltsvorschuss sichert verlässlich die wirtschaftliche Stabilität der Familien und trägt zu ihrem Wohlergehen bei.
Es ist geplant, das Gesetzgebungsverfahren noch im Juni 2017 abzuschließen. Die Reform des Unterhaltsvorschusses soll zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.bmfsfj.de bzw. www.familien-wegweiser.de.
Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.06.2017
Alleinerziehende, die ohne Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil auskommen müssen, erhalten in Zukunft für ihre minderjährigen Kinder länger Unterhaltsvorschuss. Der Deutsche Bundestag hat am 1. Juni 2017 die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehenden beschlossen. Danach entfallen die bisherige Altersgrenze von zwölf Jahren und die Höchstbezugsdauer von sechs Jahren. Schon ab Juli dieses Jahres profitieren Alleinerziehende von der Verbesserung.
„Der Einsatz von Bundesfamilienministerin Schwesig und der SPD-Bundestagsfraktion hat sich gelohnt. Damit haben wir Alleinerziehenden eine ihrer vielen Sorgen abgenommen. Denn die finanzielle Belastung endet nicht mit dem 12. Lebensjahr oder nach 72 Monaten. Mit zunehmendem Alter der Kinder steigen die Kosten – für Kleidung, Freizeit und anderes. Hier schaffen wir Planungssicherheit.
Es ist für die Alleinerziehenden egal, ob Unterhaltsverpflichtete nicht zahlen können oder nicht zahlen wollen. Wenn kein Geld vom Ex-Partner kommt, fehlt ihnen das Geld im Portemonnaie. Oft geraten sie und ihre Kinder dann in Armut.
Alleinerziehende haben es im Alltag besonders schwer. Sie müssen häufig die Erziehung ihrer Kinder und die alltäglichen Herausforderungen allein meistern. Deshalb hatten wir besonders ihre Bedürfnisse im Blick, als wir zuletzt den steuerlichen Entlastungsbetrag und das Kindergeld erhöht haben. Auch mit der höheren Bundesbeteiligung für mehr und bessere Kitaplätze greifen wir gerade ihnen gezielt unter die Arme.“
Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 01.06.2017
Der Bundesrat hat heute mit dem Bund-Länder-Finanzpaket auch den Ausbau des Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Geburtstag des Kindes verabschiedet. Dazu erklärt Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV):
„Heute ist ein guter Tag für Alleinerziehende! Der Ausbau des Unterhaltsvorschuss ist ein Meilenstein für Alleinerziehende, die für ihre Kinder keinen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Es war überfällig, die lebensfremden Begrenzungen bis zum 12. Lebensjahr sowie auf maximal sechs Jahre Bezugsdauer endlich aufzuheben. Wir sind sehr froh und auch erleichtert, dass die vielen Hürden auf dem Weg zur Ausweitung des Unterhaltsvorschuss genommen sind. Wir danken allen Beteiligten, insbesondere Familienministerin Manuela Schwesig, dass ein Kompromiss zwischen Bund, Ländern und Kommunen zustande gekommen ist. Die Alleinerziehenden haben seit vielen Jahren auf diesen Ausbau gewartet, zuletzt noch ein halbes Jahr länger als im Oktober 2016 zugesagt. Begründung: Die Kommunen bräuchten noch Zeit, um sich personell und verwaltungstechnisch auf die Reform vorzubereiten. Wir erwarten nun von den Kommunen, den neuen Unterhaltsvorschuss ohne jede Verzögerung auszuzahlen. Wenn wir jetzt von Alleinerziehenden hören, dass bei einzelnen Unterhaltsvorschusskassen immer noch monatelange Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung zu befürchten seien, fragen wir uns, was im letzten halben Jahr dort passiert ist.“
Der neue Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Kinder über das 12.Lebensjahr hinaus wird ab Juli wirksam, wenn das Kind nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen ist oder der/die Alleinerziehende im SGB-II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. Der VAMV hatte eine bedingungslose Zahlung der Vorschussleistung gefordert. Weiterer Reformbedarf besteht bei der Anrechnung des Kindergeldes.
Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) vom 02.06.2017
Anlässlich des Internationalen Kindertages fordert das ZFF alle Parteien dazu auf, endlich wirksame Konzepte gegen Kinder- und Familienarmut im Bundestagswahlkampf vorzulegen.
Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:
„In jedem fünften Kinderzimmer spielt die Armut mit. Mehr als 3 Millionen Kinder in Deutschland müssen damit viele Einschränkungen hinnehmen: Sie sind teilweise schlechter ernährt, leben in beengteren Wohnverhältnissen und sie haben seltener ein eigenes Zimmer. Arme Kinder erleben weniger gemeinsame Aktivitäten mit der Familie und haben weniger Kontakte mit Gleichaltrigen. Viele Kinder fühlen sich dadurch abgehängt und von der Gesellschaft nicht ernst genommen.
Dieser Zustand ist so nicht haltbar! Um die Spirale der Armut endlich zu durchbrechen und Teilhabe- und Bildungschancenchancen für alle Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, wird dringend ein wirksames Gesamtkonzept benötigt. Eines, das Eltern in gute und existenzsichernde Arbeit bringt, die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur so ausstattet, dass arme Kinder und Jugendliche echte Chancen erhalten und eine einheitliche Geldleistung, die sie soziokulturellen Teilhabebedarfe wirklich abdeckt.
Im Rahmen des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG tritt das ZFF seit Langem für die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind ein, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Nur mit einer armutsfesten materiellen Existenzsicherung ermöglichen wir Kindern in Deutschland ein chancengerechtes Aufwachsen.
Gemeinsam mit weiteren Verbänden hat das ZFF außerdem eine online-Kampagne gestartet, die Parteien zur Bundestagswahl auffordert, wirksame Konzepte gegen Kinderarmut vorzulegen. Unter der Überschrift „Keine Ausreden mehr! Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen! #stopkinderarmut“ auf der Plattform „we act“ haben mittlerweile über 36.000 Menschen den Aufruf unterzeichnet.“
Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 01.06.2017
Anlässlich des heutigen Internationalen Kindertages fordert die AWO allen Kindern ein Aufwachsen in Wohlergehen zu ermöglichen. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:
„Es ist wirklich eine Schande, dass so viele Kinder in Deutschland von Armut bedroht sind, bzw. bereits in Armut leben müssen. Armut ist nachgewiesenermaßen der größte Risikofaktor für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Gefragt sind nun konkrete Schritte. Aus Sicht der AWO müssen neben einer verbesserten finanziellen Unterstützung für Familien, Einrichtungen, wie Kitas, Jugendzentren und Familienberatungen gestärkt werden.
Bei armen Kindern sind zum Beispiel die Chancen auf ausreichend Teilhabemöglichkeiten an der Gesellschaft – also an Bildungs- und Freizeitangeboten – erschreckend eingeschränkt. Deshalb ist es wichtig, dass die Bekämpfung von Kinderarmut als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen wird. Um nicht nur die Bundesregierung wiederholt für das wichtige sozial- und bildungspolitische Thema zu sensibilisieren, sondern auch eine breite Öffentlichkeit für diese Forderungen zu erlangen, unterstützt die AWO die Online-Petition gegen Kinderarmut.“
Die AWO hat gemeinsam mit weiteren Verbänden einen Appell an die Parteien zur Bundestagswahl gestartet. Bisher haben über 36.000 Menschen den Aufruf unterzeichnet. Mit dem Aufruf soll Druck auf die Parteien im Bundestagswahlkampf gemacht werden.
Im Einzelnen stellt die Petition fest:
Einzelpersonen können die Petition unter dem folgenden Link unterzeichnen: https://weact.campact.de/petitions/keine-ausreden-mehr-armut-von-kindern-und-jugendlichen-endlich-bekampfen
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 01.06.2017
Kinder verfügen über ein riesiges Potential. „Die Schulen in Deutschland müssen ein Umfeld bieten, in dem Mädchen und Jungen sich entwickeln, ihrer Neugier folgen und Herausforderungen zu meistern üben können“, fordert der Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes, René Lampe, am Internationalen Kindertag. „Und wenn es Schwierigkeiten gibt, müssen ausreichend und gut qualifizierte Schulsozialarbeiter zur Verfügung stehen, die Kinder und Eltern in ihrer persönlichen Situation unterstützen und begleiten. Das kostet natürlich Geld, aber die Zukunft unserer Gesellschaft – und das sind unsere Kinder – muss der Politik etwas wert sein!“
Der Deutsche Familienverband ist insbesondere in Sachsen-Anhalt in der Schulsozialarbeit aktiv. Die Resonanz und der Bedarf sind groß: „Unsere Arbeit ist wichtig und dringend notwendig“, betont Lampe. Schulsozialarbeit heißt nicht nur aktiv zu werden, wenn sich Probleme bereits manifestiert haben. Sie setzt vor allem präventiv an. Sie fördert die Teilhabe der Schüler, sie unterstützt, wenn es bei der konkreten Lebensbewältigung hakt und kann auf diese Weise Notlagen vermeiden. „Natürlich lernen und erleben Schüler in der gemeinsamen Arbeit auch, wie Mitbestimmung funktioniert. Das ist unverzichtbar, wenn ein Kind gesund aufwachsen soll.“ Darüber hinaus kann Schulsozialarbeit vor Ort die pädagogischen Teams bei bestehenden Herausforderungen unterstützen und dazu beitragen, dass die Schule ein Ort wird, an dem sich alle wohl fühlen und mitgestalten können.
Familie und Schule müssen eine Einheit bilden, wenn gute Bildung gelingen soll. „Doch in der Politik wird Bildung am ehesten als Randthema und Kostenfaktor verstanden und nicht als wichtige Ressource, auf die unsere Zukunft gründet“, kritisiert der DFV-Vizepräsident. Leidtragende sind schlecht ausgestattete Schulen und überforderte Schüler sowie Lehrer. „Wir brauchen kluge, soziale und kommunikative Köpfe, um die Herausforderungen unserer Gemeinschaft zu meistern“, unterstreicht Lampe. „An dieser Stelle zu sparen heißt, uns selbst und unsere Zukunft schwer zu beschneiden. Die Politik muss Bildung und ihre Chancen für Kinder und Erwachsene dringend in den Fokus rücken!“
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband (DFV) vom 01.06.2017
Von Chancengleichheit im Bildungsbereich ist Deutschland im Jahr 2017 weit entfernt. Nach wie vor hängen der Zugang von Kindern zu Bildung und ihre gesellschaftliche Teilhabe maßgeblich vom sozialen Hintergrund der Eltern ab.
Besonders nachteilig betroffen sind die Kinder von Alleinerziehenden (zu 91 Prozent Mütter). Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert, die Schwächen in der Ausgestaltung der "Bildungs- und Teilhabepakete" zu korrigieren und die Startchancen von Kindern zu verbessern.
"Gerade die Situation alleinerziehender Mütter im Sozialleistungsbezug wird verschärft durch die restriktive Gewährung von Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder nach dem ‚Bildungs- und Teilhabepaket‘ ", so Ramona Pisal, Präsidentin des djb. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die Regelung dieser Leistungen nicht beanstandet hat, bleiben die fachpolitischen Bedenken bestehen. Insbesondere die Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe und zur außerschulischen Lernförderung (§ 28 SGB II) werden in der Praxis nur selten abgerufen und erreichen die Zielgruppe daher nicht adäquat.
Durch die Normierung (nur) bestimmter Bedarfe werden soziokulturelle Gestaltungsspielräume von Familien eingeschränkt.
Der djb fordert daher zum Internationalen Kindertag
die Erhöhung des Regelsatzes der Grundsicherung und der Sozialhilfe für Kinder und Jugendliche um einen angemessenen Pauschalbetrag für Bildung sowie für soziale und kulturelle Teilhabe,
den Ausbau familienfreundlicher und kostengünstiger infrastruktureller Angebote der Kinder- und Jugendarbeit nach dem SGB VIII,
die konsequente Umsetzung des Rechts auf Chancengleichheit in der Bildung unabhängig von der sozialen Stellung der Eltern.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 01.06.2017
Deutschland ist wahrscheinlich das einzige Land, das zwei Kindertage im Jahr begeht: Der „Internationale Kindertag“ am 1. Juni wurde in der ehemaligen DDR bereits seit 1950 gefeiert, während in der Bundesrepublik seit 1954 der 20. September als der Weltkindertag begangen wurde. Seit der Wiedervereinigung kommen die Kinder in Deutschland deshalb – den guten Traditionen folgend – zweimal im Jahr in den Genuss eines Kindertages.
Die Kinderkommission begrüßt die zahlreichen Aktionen und Spielmöglichkeiten rund um den 1. Juni, die neben Spaß und Unterhaltung auch spielerische Informationen über die Kinderrechte bieten wollen.
Die Vorsitzende der Kinderkommission, Beate Walter-Rosenheimer sagt dazu: „Kinder haben jeden Grund, an einem Kindertag zu feiern. Bei allem Spiel, Spaß und Party sollte jedoch nicht untergehen, dass Kinderrechte immer noch nicht in der Verfassung der Bundesrepublik verankert sind. Bereits seit mehr als 60 Jahren wird die Bedeutung der Kinderrechte hervorgehoben. Deshalb ist es nun endlich Zeit, dass die Fraktionen des Deutschen Bundestages gemeinsam eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz auf den Weg bringen.“
Quelle: Pressemitteilung Kinderkommission vom 31.05.2017
Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek und DIHK-Präsident Schweitzer beim 10. Unternehmenstag „Erfolgsfaktor Familie“
Deutschlands Arbeitswelt ist familienfreundlicher geworden – auch aufgrund der gemeinsamen Aktivitäten von Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften. Das zeigt der „Fortschrittsindex 2017“, den Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek anlässlich des 10. Unternehmenstages „Erfolgsfaktor Familie“ unter dem Motto „NEUE Vereinbarkeit – Unternehmenskultur für MEHR Familie“ heute (Donnerstag) im Haus der Deutschen Wirtschaft vorstellte.
Doch besteht weiterhin Handlungsbedarf – gerade wenn es um zum Beispiel um Betreuungsangebote für Kinder und Möglichkeiten von individuellen Arbeitszeitmodellen geht.
Der „Fortschrittsindex 2017“ beschreibt die Erfolge, Entwicklungen und Aktivitäten von Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften zur Förderung einer familienbewussten Arbeitswelt in den vergangenen Jahren. Im September 2015 hatten sich das Bundesfamilienministerium und die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft (DIHK, BDA, ZDH) und der DGB im Memorandum „Familie und Arbeitswelt – Die NEUE Vereinbarkeit“ auf gemeinsame Ziele verständigt und diese seither vorangetrieben.
Staatssekretär Dr. Kleindiek hebt die Erfolge hervor: „Immer mehr Unternehmen setzen die NEUE Vereinbarkeit mit innovativen Konzepten in ihrem betrieblichen Alltag um, weil sie erkannt haben, dass Väter sich Zeit für ihre Kinder wünschen und Mütter nicht aufs Karriere-Abstellgleis gehören. Die Idee der Familienarbeitszeit ist eine gute Ergänzung, um Familien zu unterstützen, wo die Eltern beide vollzeitnah arbeiten und sich beide um die Kinder kümmern möchten. Das kommt auch der Wirtschaft zu Gute.“
Ausweis der positiven Dynamik ist auch das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ mit über 6.500 Mitgliedern. Mit diesem Netzwerk engagieren sich das Bundesfamilienministerium und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag bereits seit zehn Jahren dafür, dass Familienfreundlichkeit Markenzeichen der deutschen Wirtschaft wird.
„In den letzten Jahren sind wir auf dem Weg zu einer familienbewussten Personalpolitik sehr weit gekommen“, sagt der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags, Eric Schweitzer. „Gemeinsam mit dem Unternehmensnetzwerk und mit seinen Mitgliedsunternehmen haben wir in vielen Betrieben Familienbewusstsein als festen Bestandteil der Personalpolitik und als Instrument zur Fachkräftesicherung verankert. Das Netzwerk gibt seinen Mitgliedern eine Stimme und die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen. Damit liefert es Blaupausen vor allem für kleine und mittlere Unternehmen. Wir werden diesen Weg in den kommenden Jahren konsequent weitergehen.“
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat sich in den letzten Jahren von der individuellen Herausforderung für Mütter zu einem personalpolitischen Innovationsthema entwickelt, machten Staatssekretär Dr. Kleindiek und DIHK-Präsident Schweitzer gemeinsam deutlich.
Ein weiterer Höhepunkt des Unternehmenstags: Das 6500. Mitglied des Unternehmensnetzwerks wird begrüßt. Es ist der Schließsystemhersteller Lock Your World GmbH & Co. KG aus dem hessischen Bad Orb.
Weitere Informationen zum Unternehmenstag und zum Unternehmensnetzwerk finden Sie unter www.erfolgsfaktor-familie.de.
Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.06.2017
Deutscher Bundestag stimmt in zweiter und dritter Lesung der Ratifikation der Istanbul-Konvention zu
Der Deutsche Bundestag hat am 31. Mai (Mittwoch) den Gesetzentwurf zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, die so genannte „Istanbul-Konvention“, in zweiter und dritter Lesung beschlossen.
Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig: „Gewalt gegen Mädchen und Frauen muss konsequent bekämpft werden. Die Istanbul-Konvention fordert unter anderem, den Grundsatz ´Nein heißt Nein´ im nationalen Gesetz festzuschreiben. Das sollte selbstverständlich sein, doch unser Sexualstrafrecht war hier nicht eindeutig. Für die Schließung dieser Schutzlücke haben wir lange gekämpft. Dass wir nun endlich die Istanbul-Konvention ratifizieren können, ist mehr als ein politischer Erfolg, es ist eine echte Verbesserung für die Frauen in unserem Land. Es macht deutlich, dass es unser Anspruch ist, Frauen vor Gewalt zu schützen. Immer und überall.“
Mit dem Beitritt zum Übereinkommen verpflichtet sich Deutschland, auch in Zukunft alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Frauen zu schützen und ihnen Hilfe und Unterstützung zu bieten. Die 81 Artikel des Übereinkommens enthalten umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter beziehungsweise Täterinnen. Die Konvention zielt damit zugleich auf die Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau und des Rechts von Frauen auf ein gewaltfreies Leben.
Mit der Ratifizierung setzt Deutschland national und international ein wichtiges Signal. Es ist wichtig, dass möglichst alle Mitgliedstaaten des Europarats der Konvention beitreten und es gelingt, auf europäischer Ebene einheitliche Schutzstandards zu schaffen. Denn die Konvention leistet mit ihrem umfassenden Ansatz einen zentralen Beitrag dafür, den Schutz von Frauen vor Gewalt in Europa entscheidend zu stärken und weiter zu entwickeln.
22 Mitgliedstaaten haben die Konvention bereits ratifiziert. Mit der Zustimmung des Bundestags ist nun auch der Weg für die Ratifikation Deutschlands frei.
Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.06.2017
Faire Chancen für Kinder sind eng mit der frühen Förderung durch die Eltern verknüpft. Zahlreiche Studien belegen, dass in der Familie der Grundstein für den Bildungsweg gelegt wird. Eltern sind die zentralen Bezugspersonen der Kinder. Doch nicht jede Familie kann die Erziehung und den Alltag daran ausrichten. Alle Eltern haben Fragen rund um die Entwicklung und den Bildungsweg ihres Kindes – sei es zur frühkindlichen Förderung, zum Übergang in die Grundschule oder zur Vermittlung von Bildung im Familienalltag.
Das Bundesfamilienministerium setzt mit dem vom Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten Bundesprogramm „Elternchance II – Familien früh für Bildung gewinnen" hier an: Qualifizierte Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern unterstützen Eltern als Vertrauenspersonen, Bildungszugänge im Familienalltag zu finden. Der Vorteil: Die Familienbildung liegt nah bei den Eltern und oft direkt vor der Haustür, neben Kita und Schule.
Zwischen 2015 und 2020 werden 9.000 Fachkräfte der Familienbildung zu Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern weiterqualifiziert. Bereits jetzt in der Familienbildung tätig, erweitern sie ihre Kenntnisse um neue Kompetenzen der Bildungsbegleitung von Familien. Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter erhalten durch die Qualifizierung zusätzliches Wissen und praktische Handlungskompetenz zu Bildungsverläufen sowie einer optimalen Bildungsförderung von Kindern. Für die Bildungsbegleitung gewinnen sie neue Querschnittskompetenzen, wie zum Beispiel zur Herstellung geeigneter Zugänge zu sozial benachteiligten Eltern, neue Ansätze für die Leitung von Gruppen, mehr Beratungskompetenz, Ideen für eine effiziente Netzwerkarbeit sowie interkulturelle und diagnostische Kompetenz.
Ein neuer Akzent liegt auf der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter werden zu der neuen Rolle von Vätern in Erziehungsverantwortung und einer partnerschaftlich orientierten Arbeitsteilung geschult. So stärkt die Qualifizierung eine partnerschaftlich ausgerichtete Elternschaft.
Die Weiterqualifizierung basiert auf einem auf die familiale Bildungsbegleitung zugeschnittenen, einheitlichen Curriculum. Sie ist angebotsübergreifend ausgerichtet, umfasst 190 Unterrichtsstunden und schließt mit einem anerkannten Trägerzertifikat ab.
Zielgruppe der Weiterqualifizierung sind Fachkräfte, die bereits in der Familienbildung tätig sind. Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter sind in Einrichtungen wie Familienbildungsstätten, Familienzentren, und Kitas oder in enger Vernetzung mit anderen Trägern aktiv. Jede haupt- oder nebenamtliche Fachkraft aus der Familienbildung kann sich direkt bei einem bundesweit tätigen Träger der Familienbildung bewerben.
„Elternchance II" basiert auf den positiven Erfahrungen mit „Elternchance ist Kinderchance" (2011-2015). Die begleitende Wirkungsforschung durch das Deutsche Jugendinstitut e.V. (DJI) und die Universität Erlangen-Nürnberg zeigt: Die Qualifizierung spricht einen Bedarf in der Elternarbeit an und beweist hohe Praxisrelevanz. Die Fachkräfte konnten ihre Kompetenzen stärken und die Qualität der Zusammenarbeit mit Eltern steigern. Elternkompetenzen werden durch die Bildungsbegleitung gestärkt und Eltern erleben die Zusammenarbeit als wertschätzend und vertrauensvoll.
Elternbegleitung durch qualifizierte Fachkräfte ist ein wichtiger Teil der bundesweiten, präventiv orientierten Angebote zur Förderung und Begleitung von Familien sowie der Vernetzung in der Zusammenarbeit mit Eltern. Sie ergänzt den Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige, der mit der Stärkung des Bildungsauftrags in den Kindertageseinrichtungen verbunden ist, sowie die Frühen Hilfen zur Förderung des kindlichen Wohlergehens und als präventive Maßnahme des Kinderschutzes. Die Nachfrage an der Qualifizierung hält unvermindert an: Inzwischen sind mehr als 8.000 Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter aktiv. Immer mehr Fachkräfte aus Kindertageseinrichtungen nutzen das Angebot zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit Eltern in Fragen der frühen Bildung. Die Bundesprogramme Elternchance I und II sind inzwischen deutschlandweit zwei Dritteln der Jugendamtsleitungen bekannt. Elternbegleitung etabliert sic h als Bestandteil einer familienbezogenen Infrastruktur in der Kommune.
Mit der Herausforderung, Kindern aus geflüchteten Familien Integration und Bildung zu erleichtern, entsteht ein erweiterter Bedarf für Elternbegleitung. Das Modellprogramm „Starke Netzwerke Elternbegleitung für geflüchtete Familien" begleitet zugewanderte Familien vor Ort und unterstützt mit konkreten Hilfestellungen.
Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.05.2017
Der Deutsche Bundestag wird heute Abend das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen beschließen. Zum Schutz der Kinder können künftig in Deutschland keine Kinderehen mehr geschlossen werden. Bereits geschlossene Kinderehen werden durch gerichtliche Entscheidung grundsätzlich aufgehoben.
„Kinder gehören nicht vor den Traualtar, sondern in die Schule. Wenn Kinder zu früh heiraten, können ihr Wohl und ihre Entwicklungschancen beeinträchtigt werden. Deshalb wird mit dem Gesetzentwurf das Ehemündigkeitsalter für in Deutschland geschlossene Ehen ausnahmslos auf 18 Jahre heraufgesetzt. In Deutschland können damit keine Kinderehen von unter 18Jährigen geschlossen werden.
Ehen, bei denen ein Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung jünger als 16 Jahre alt war, sind künftig automatisch nichtig. Ein Aufhebungsverfahren ist dazu nicht erforderlich. Ehen, bei denen ein Ehepartner das 16. Lebensjahr vollendet hat und noch keine 18 Jahre alt ist, sind künftig durch gerichtliche Entscheidung aufzuheben. Neu ist, dass die Jugendämter in diesen Fällen zwingend einen Antrag auf Aufhebung der Ehe beim Familiengericht stellen müssen. Diese Regelung stellt den Kompromiss zwischen den Befürwortern der Aufhebungslösung und jenen der Nichtigkeitslösung dar. Die Grundsätze gelten auch, wenn die Ehe nach ausländischem Recht wirksam geschlossen wurde.
Damit stellen wir sicher, dass künftig ausnahmslos alle Kinderehen gerichtlich überprüft und regelmäßig aufgehoben werden. Von der Aufhebung kann nur in ganz engen Ausnahmefällen abgesehen werden, beispielsweise dann, wenn die Ehe durch die mittlerweile volljährigen Ehegatten bestätigt wird.
Weil auch religiöse Trauungen insbesondere für minderjährige Mädchen einen Bindungsdruck erzeugen, führen wir das Voraustrauungsverbot wieder ein. Wer Minderjährige traut, ohne dass zuvor eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat, muss mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro rechnen.“
Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 01.06.2017
In der heutigen Sitzung des Bundesrats wird das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz behandelt. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:
„Ein Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen darf nicht in erster Linie dazu dienen, Leistungen zu kürzen. Die Reform der Kinder- und Jugendhilfe darf keine Verlierer produzieren. So hat sich die AWO bereits mehrfach entschieden dagegen ausgesprochen, Leistungen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete einzuschränken. Es darf weder zu einer Zwei-Klassen-Jugendhilfe kommen, die die zu uns geflüchteten jungen Menschen benachteiligt, noch darf jungen Volljährigen die benötigte Hilfe verwehrt werden.
Eine solche Neuregelung wäre fachlich nicht vertretbar, denn sie widerspricht den Kernaussagen des 15. Kinder- und Jugendberichts der Bundesregierung. Dieser hat verdeutlicht, dass sich die Jugendphase mittlerweile verlängert hat, so dass auch mit der Volljährigkeit weiterhin Jugendhilfebedarf bestehen kann. Klar ist, junge Menschen müssen erst Wurzeln schlagen, um später auf eigenen Füßen stehen zu können. Die Jugendhilfe leistet dafür einen wichtigen Beitrag, der langfristige Perspektiven schafft.
Die AWO begrüßt dagegen eine Länderinitiative, die dem Bundesrat vorliegt und sich gegen die geplante Reduzierung der Angebote des Jugendwohnens ausspricht. Hiermit wird einer AWO-Forderung entsprochen.“
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) soll nach derzeitigem Stand am 7. Juli 2017 vom Bundesrat beschlossen werden. Das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2018 geplant.
Die AWO hat zum KJSG eine Stellungnahme veröffentlicht.
Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 17.05.2017
Mit einem Katalog von Forderungen wenden sich mehr als 12,5 Millionen Frauen aus
16 Frauenverbänden in der Berliner Erklärung 2017 an die Parteien zur Bundestagswahl. Unter www.berlinererklaerung.de werden die Forderungen am Dienstag, 30.5.2017, veröffentlicht – rund vier Monate vor der Wahl am 24.9.2017. Im Mittelpunkt steht das Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen. Es geht außerdem um Entgeltgleichheit und darum, die Gleichstellungspolitik verbindlich umzusetzen, sie transparent zu gestalten und die Entwicklung regelmäßig zu prüfen.
Die Unterzeichnerinnen fordern, dass Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in der kommenden Legislaturperiode weitere Schritte in Richtung Gleichstellung unternehmen. Es müssen schnell neue Meilensteine mit klaren Vorgaben definiert und erreicht werden, heißt es in der Erklärung der Verbände. Denn nach 100 Jahren Frauenwahlrecht, 70 Jahren Grundgesetz und 25 Jahren aktivem Gleichstellungsauftrag als Ergänzung des Artikels 3 Abs. 2 Grundgesetz haben Frauen in Deutschland lange genug gewartet und Kompromisse gemacht.
Im Einzelnen fordern die Verbände eine paritätische Teilhabe nicht nur in den Aufsichtsräten und in den Führungsebenen der Privatwirtschaft, sondern auch in der Politik sowie in den Aufsichts-, Beratungs- und Vergabegremien bei Medien, Kultur, Medizin und Wissenschaft. Um gleiche Bezahlung im Job zu erreichen, ist das neue Gesetz für Entgelttransparenz ein erster Schritt, um geschlechterspezifische Unterschiede bei den Einkommen zu stoppen. Weitere gesetzliche Regelungen und zielführende Maßnahmen wie transparente, umfassende Prüfverfahren zur geschlechterdifferenzierten Entgeltanalyse in allen Betrieben mit Betriebsratspflicht und Abschaffung des Ehegattensplittings in seiner jetzigen Form sind aber notwendig. Außerdem braucht Gleichstellungspolitik Verbindlichkeit, Transparenz und die Kontrolle des Erreichten. Nur dann kann sie gemäß § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien als »durchgängiges Leitprinzip« erfolgreich sein.
Weitere Informationen: www.berlinererklaerung.de
#BerlinerErklärung2017
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 30.05.2017, gekürzt
Das Deutsche Kinderhilfswerk und die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) fordern anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung einen umfassenden, ressortübergreifenden Aktionsplan zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. In einem gemeinsamen Brief an die Partei- und Fraktionsvorsitzenden von CDU, CSU, SPD, Linken und Grünen sowie an Bundessozialministerin Andreas Nahles und Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig appellieren die Verbände eindringlich, die Bekämpfung der Kinderarmut zu einer politischen Aufgabe ersten Ranges zu machen, die auch nach der Bundestagswahl Bestand hat. Ziel muss es sein, einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Kinderarmut zu erstellen, der mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet ist und mehrdimensional an den verschiedenen Lebenslagen von Kindern ansetzt. Dieser Aktionsplan sollte daher alle relevanten Politikbereiche umfassen: Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungs(bau)politik.
Wörtlich heißt es in dem Brief: "Wir fordern Ihre Partei auf, sich umgehend für erste Schritte zur Bekämpfung von Kinderarmut einzusetzen. Dazu gehört die Neuberechnung der Regelbedarfe. Die geltenden Regelbedarfe haben in der Ermittlung methodische Schwächen und halten den sozialrechtlichen Mindestbedarf von Kindern künstlich klein. Sie entsprechen insgesamt nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum und sollten auf ein Niveau angehoben werden, das echte gesellschaftliche Teilhabe möglich macht. Zügig umzusetzen ist darüber hinaus die Vereinfachung und Entbürokratisierung von Leistungen für Kinder. Bislang sind viele der sozial- oder familienpolitischen Leistungen bei unterschiedlichen Behörden oder Ämtern zu beantragen. Wichtig ist, dass dort jede Tür zu allen Hilfen führt, die Kindern und Familien zur Verfügung stehen. Zudem sollten aus unserer Sicht die Hauptrisikogruppen für Kinderarmut, also Kinder von Alleinerziehenden, Kinder in Mehrkindfamilien und Kinder mit Migrationshintergrund besonders in den Blick genommen werden. Auch die Verhandlungen zur Erhöhung der Betreuungsqualität zwischen Bund und Ländern, wie zuletzt bei der Jugend- und Familienministerkonferenz in Quedlinburg, müssen fortgesetzt werden. Bundesweite verbindliche Mindeststandards für die Qualität frühkindlicher Bildungseinrichtungen sind ein Schlüssel für bessere Zukunftschancen, denn insbesondere benachteiligte Kinder profitieren von einer personellen Ausstattung mit gut qualifiziertem Personal und individueller Förderung."
"Diese Maßnahmen müssen ausreichend finanziert werden, dabei sind alle Verantwortungsebenen, also Bund, Kommunen und Länder einzubeziehen. Eine ernsthafte politische Auseinandersetzung mit dem Thema Kinderarmut erkennt nicht nur die Würde und die Rechte der Kinder und Jugendlichen im Hier und Jetzt an, sondern ist auch eine Investition in die Zukunft der Gesellschaft. Für junge Menschen müssen neben der materiellen Absicherung für eine erfolgreiche Armutsprävention infrastrukturelle Rahmenbedingungen geschaffen werden, die ihnen gleiche Teilhabe- und Bildungschancen ermöglichen, wie anderen Gleichaltrigen", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
"Da arme Kinder in der Regel in armen Familien leben, müssen politische Maßnahmen zur Beseitigung der Armut sowohl bei den Familien als auch bei den Kindern und Jugendlichen direkt ansetzen. Armut ist nicht nur materielle Unterversorgung, sondern wirkt sich gerade bei Kindern und Jugendlichen negativ auf ihre Zukunftschancen aus: sie verhindert soziale Teilhabe, verbaut Bildungszugänge und beeinträchtigt die psychische und physische Gesundheit. Je länger ein junger Mensch unter Bedingungen von Ausschlusserfahrungen und Armut aufwächst, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit von sozialen und wirtschaftlichen Risiken auf Lebenszeit", sagt Stefan Becker, Vorsitzender der AGF.
Das Deutsche Kinderhilfswerk und die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände fordern die Parteien auf, im bevorstehenden Wahlkampf sowie in der kommenden Legislaturperiode die Armutsproblematik von Kindern und Familien besonders in den Blick zu nehmen und spezifische Maßnahmen zu verankern, die erstens kurzfristig Abhilfe schaffen und zweitens das System langfristig strukturell umgestalten. Ein erster Schritt wäre hierbei die Bekämpfung von Kinderarmut als prioritäres Ziel im nächsten Koalitionsvertrag festzuschreiben. Jedem Kind ein Aufwachsen ohne Armut zu ermöglichen sehen die Verbände als staatliche Pflicht.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. und Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e. V. vom 02.06.2017
Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert angesichts der heutigen Bundestagsdebatte nachdrücklich an die Bundestagsabgeordneten der Koalitionsfraktionen, ihre ablehnende Haltung gegen den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus zu überdenken. "Die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus trifft Kinder besonders hart. Denn die derzeitige Rechtslage bedeutet für Familien subsidiär Geschützter eine Trennung auf Jahre. Für die meisten unbegleiteten Flüchtlingskinder ist es momentan unmöglich, ihre Eltern in die Bundesrepublik Deutschland nachzuholen. Die Aussetzung des Familiennachzugs ist für diese Kinder verbunden mit der ständigen Sorge um die zurückgebliebenen Eltern und Geschwister und hat somit sehr negative Auswirkungen auf das Einleben in ihrem Umfeld und ihre Integration. Deshalb appellieren wir eindringlich an alle Bundestagsabgeordneten, die Gesetzentwürfe und Anträge der Oppositionsfraktionen nicht endlos zu vertagen, sondern das international und grundgesetzlich geschützte Recht auf familiäres Zusammenleben endlich zu respektieren", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
In der Verwaltungspraxis kommt der nach dem Aufenthaltsgesetz in Härtefällen mögliche Familiennachzug praktisch nicht zur Anwendung. Wenn Kinder aber mehrere Jahre zwangsweise ohne ihre Eltern aufwachsen müssen, ist das eine menschenrechtliche Katastrophe und widerspricht der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls und dem Recht, nicht von den Eltern getrennt zu werden. Kinder, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, sind für ihr Wohl und ihre Integration auf einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Familienleben angewiesen. Deshalb sollte das Aufenthaltsgesetz umgehend dahingehend geändert werden, die Aussetzung des Familiennachzugs von und zu Kindern mit einem gesicherten Alter unter 18 Jahren zurückzunehmen und die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls zur Entscheidungsgrundlage von Anträgen zu machen.
Das Deutsche Kinderhilfswerk verweist in diesem Zusammenhang auf die Ausarbeitung "Vereinbarkeit der Regelungen des Asylpakets II betreffend die Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit der VN-Kinderrechtskonvention (KRK)" der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom Februar 2016. Demnach widerspricht die konsequente Anwendung der Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes zum Familiennachzug für subsidiär Geschützte für sich genommen den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention, da dadurch das konventionsrechtlich geforderte Verwaltungsermessen auf Null reduziert und damit der Behörde für eine Dauer von zwei Jahren die Möglichkeit verwehrt wird, bei der Entscheidung über einen Antrag auf Familienzusammenführung Aspekte des Kindeswohls konventionskonform zu berücksichtigen.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 01.06.2017
Ein breites Bündnis von elf Verbänden und Organisationen warnt im Vorfeld der morgigen Sitzung des Bundesrates vor einer Zwei-Klassen-Jugendhilfe für geflüchtete junge Menschen in Deutschland. In einem gemeinsamen Appell an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder äußern die Unterzeichner die Sorge, dass mit der angestrebten Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) zum einen Leistungen an junge Geflüchtete zukünftig nicht nach Bedarf, sondern nach Kasse gewährt und zum anderen Sondereinrichtungen für Geflüchtete dann zur Regel werden. Das wäre aus Sicht der Organisationen eine integrationspolitische Katastrophe. Neben dem Deutschen Kinderhilfswerk haben u.a. Pro Asyl, Jugendliche ohne Grenzen, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, World Vision Deutschland und SOS-Kinderdorf den Appell unterzeichnet.
"Die Kinder- und Jugendhilfestandards müssen für alle Kinder in Deutschland gleichermaßen gelten, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Hier dürfen keine Kostensenkungen auf dem Rücken der Geflüchteten durchgesetzt werden. Unbegleitete Flüchtlingskinder stellen eine der schutzbedürftigsten Personengruppen überhaupt dar. Gerade angesichts der häufig traumatisierenden Erfahrungen, die hinter ihnen liegen, brauchen sie Unterstützung bei ihrer Integration in Schule oder Ausbildung. Eine dem Wohl dieser Kinder entsprechende, bedarfsgerechte Versorgung und Betreuung ist unbedingt zu gewährleisten. Wir sollten die Flüchtlingskinder als dauerhafte Einwanderer und ihren Zuzug als Gewinn für unsere Gesellschaft begreifen. Dazu gehört es, eine gelingende Integration in den Kommunen und damit die Zukunftschancen der geflüchteten Kinder und Jugendlichen abzusichern", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
In dem gemeinsamen Appell an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder heißt es wörtlich: "Junge Menschen im Übergang brauchen nicht weniger, sondern mehr und vor allem zielgerichtete Unterstützung, um eigenverantwortlich zu handeln und ein selbstständiges Leben zu führen. Hier zu sparen wird nicht nur teuer, sondern verbaut die Zukunft vieler junger Menschen! Wir fordern Sie deshalb dazu auf, ein klares Zeichen gegen Diskriminierung und Exklusion zu setzen und kinderrechtswidrige Normentwürfe sowie Änderungsanträge abzulehnen! Statt kurzfristig Kosten zu sparen, müssen langfristige Perspektiven geschaffen werden. Wenn wir wollen, dass junge Geflüchtete schnell auf eigenen Füßen stehen, Ausbildungen abschließen und als selbstständige Menschen an der Gesellschaft teilhaben, dürfen Hilfen nicht gekürzt, sondern müssen ausgebaut werden! Extrem besorgniserregend ist zudem die vorgesehene Änderung, mit der die Hilfe für junge Volljährige von einer Soll-Leistung in eine Kann-Leistung verwandelt werden soll. Der Änderungsvorschlag stellt einen klaren Bruch mit den Forderungen der Care Leaver-Forschung, der Fachverbände sowie nicht zuletzt mit den Ergebnissen der Sachverständigenkommission in den letzten beiden Kinder- und Jugendberichten dar."
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 01.06.2017
Termin: 22. Juni 2017
Veranstalter: Neuorientierung null-acht 12 GbR
Ort: Frankfurt am Main
Lust auf Neues?
Sie haben in den letzten Jahren erfolgreich ein kleines Familienunternehmen geführt – nun würden Sie gerne das Familienunternehmen in Teilzeit betreiben und vormittags wieder in die bezahlte Arbeitswelt eintauchen?
Nur leider wollen oder können Sie nicht mehr in den alten Job zurück, weil: Sie umgezogen sind, der alte Arbeitsplatz zu weit entfernt ist, Teilzeit-Tätigkeit in Ihrem alten Job nicht vorgesehen ist oder sich das Berufsbild geändert hat. Oder Sie haben ganz einfach Lust auf einen neuen Beruf und neue Herausforderungen?
Dann Sind Sie bei dem Informationsabend der Neuorientierung null-acht 12 goldrichtig. Denn dort werden Ihnen Arbeitgeber vorgestellt, die gerne Teilzeitstellen besetzen möchten, Weiterbildungsmöglichkeiten präsentiert, die Sie in Teilzeit belegen können, Beratung für die ersten Schritte in die Selbstständigkeit sowie Steuertipps nach der Berufspause gegeben.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Termin: 23. Juni 2017
Veranstalter: Deutscher Frauenrat
Ort: Berlin
Der Deutsche Frauenrat veranstaltet vor seiner jährlichen Mitgliederversammlung in Berlin eine öffentliche und politische Fachveranstaltung zu Antifeminismus und Rechtspopulismus.
Die Zustimmung zu rechtspopulistischen Bewegungen und Akteuren bereitet uns größte Sorgen. Wie Sie wissen, sind mit ihren Programmen und Äußerungen immer auch frauenfeindliche Ideologien verknüpft. Sie schüren mit Feindbildern, Hassreden und Falschinformationen Ängste und stellen demokratische Errungenschaften in Frage.
Unter dem Titel „Keine Alternative zur Demokratie. Strategien gegen Antifeminismus und Rechtspopulismus“ soll auf der Veranstaltung geklärt werden, inwiefern Rechtspopulismus hart erkämpfte demokratische Rechte gefährdet. Wo, mit welchen Themen und wie werden demokratische Grundrechte und Frauenrechte angegriffen? Daran anschließend soll diskutiert werden, welche Gegenstrategien für Politik und Zivilgesellschaft sinnvoll erscheinen.
In ihren Vorträgen werden Expertinnen Analysen und Fragen zu Rechtspopulismus und Antifeminismus vorstellen. Anschließend werden auf dem Podium und im Plenum Politikerinnen und ExpertInnen diskutieren, wie die im Bundestag etablierten Parteien mit dem Rechtspopulismus umgehen und wie sie für sich werben.
Sie sind eingeladen mitzudiskutieren!
Das Programm finden Sie hier.
Anmelden können Sie sich bis zum 16.6. online unter: www.frauenrat.de/veranstaltung
Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an unsere Referentin Antje Asmus unter 030/20456917 oder asmus@frauenrat.de
Heute startet in Berlin die zweitägige gemeinsame Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung und des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) zum Thema „Keimzelle der Nation?! Familien(-politik) und rechte Werte“, an der gut 80 Fachleute und Interessierte teilnehmen. Ziel der Veranstaltung ist es, das Verhältnis von rechtspopulistischer Politik und Familie auszuloten und zu diskutieren, welche Handlungsoptionen bestehen, um rechten Einstellungen in Politik und in Familien zu begegnen.
Rechtsextremismusprävention und das Einstehen für demokratische Werte sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zentraler Teil dieser Aufgabe ist der Einsatz für die Pluralität von Familien, denn diese wird heutzutage auf ganz unterschiedliche Weise gelebt. Gemeinsam müssen wir für eine Gesellschaft streiten, die vielfältige Lebensentwürfe und kulturelle Hintergründe als Bereicherung für Deutschland begreift.
Dr. Stefanie Elies, Leiterin des Forum Politik und Gesellschaft und Genderkoordinatorin der Friedrich-Ebert-Stiftung, betont: „Das rückwärtsgewandte Familienbild, das viele Akteure aus dem rechtspopulistischen Spektrum vertreten, droht viele Menschen an den Rand der Gesellschaft jenseits „der gesellschaftlichen Normalität“ zu drängen. Das können wir nicht akzeptieren. Als politische Stiftung setzen wir uns daher für eine offene und tolerante Gesellschaft ein, in der alle Menschen die Freiheit haben, ihr Leben nach ihren persönlichen Vorstellungen zu gestalten.“
Die Vorsitzende des ZFF, Christiane Reckmann, resümiert: „Auch das ZFF beobachtet mit großer Sorge, wie sich rechte Bewegungen und Parteien immer lautstarker zu einem reaktionären Familien- und Geschlechterbild bekennen und dabei die Vielfalt von Familie verunglimpfen. Wir brauchen einen konsequenten Einsatz für eine demokratische Gesellschaft, in der Vielfalt positive Wertschätzung erfährt. Dazu gehören Rahmenbedingungen, die Familien und Fachkräfte in der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit unterstützen!
Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 31.05.2017
Im Interview mit der TUP begründet der Politikwissenschaftler Armin Schäfer die Auswirkungen von sozialen Ungleichheiten auf politische Gleichheit und den Konsequenzen für die parlamentarische Demokratie.
Wahlbeteiligung ist sehr wichtig für die Repräsentativität. Um diese ist es nicht gut bestellt. Untersuchungen zeigen seit Langem, dass die Beteiligungsunterschiede zwischen sozialen Gruppen geringer ausfallen, wenn die Wahlbeteiligung hoch ist. Eine niedrige ist immer eine sozial ungleiche Wahlbeteiligung, wie wir auch bei der Bundestagswahl 2013 sehen konnten. Menschen mit geringem geringes Einkommen etwa wählen sehr viel seltener als jemand mit hohem Einkommen. Demnach sind die Wähler*innen nicht unbedingt ein Spiegelbild der Wahlberechtigten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die von UNICEF und dem Bundesfamilienministerium ins Leben gerufene Bundesinitiative „Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften“ fördert bundesweit weitere 75 Standorte für die Umsetzung von Schutzkonzepten in Flüchtlingsunterkünften. Ziel der Initiative ist es, durch die Einrichtung von zusätzlichen Koordinationsstellen die Sicherheit von Frauen, Kindern und Jugendlichen und anderen besonders schutzbedürftigen Personen in Not- und Gemeinschaftsunterkünften zu verbessern. Die Initiative selber startete bereits im Jahr 2016 mit der Förderung von 25 Pilotstandorten.
Als Leitlinie für die Erstellung und Umsetzung von Schutzkonzepten in den Einrichtungen dienen die im Juli 2016 von UNICEF, Bundesfamilienministerium und weiteren Partnern veröffentlichten Mindeststandards. Die Koordinatorinnen und Koordinatoren entwickeln und implementieren die Schutzkonzepte und sind die zentralen Ansprechpersonen für Bewohnerinnen und Bewohner und Beschäftigte in den Flüchtlingsunterkünften. Zu ihren weiteren Aufgaben gehören die Schulung der in der Einrichtung tätigen Personen zu Fragen des Kinderschutzes und die Verankerung von standardisierten Verfahrensweisen bei Gewalt- und Gefährdungssituationen. Zudem organisieren die Koordinatorinnen und Koordinatoren die Zusammenarbeit mit Partnern vor Ort und informieren die Bewohnerinnen und Bewohner über ihre Rechte und über Hilfs- und Unterstützungsangebote.
Der 6. Fachtag des Bundesverbandes der Familienzentren e.V. wird in diesem Jahr am 23.11.2017 in Stendal zum Thema
Familienzentren schaffen Lebensqualität
an den Schnittstellen von Bildung, Gesundheit und sozialräumlichem Wohlbefinden
stattfinden.
Im Vorfeld soll herausgefunden werden, inwiefern Familienzentren bereits an den genannten Schnittstellen Bildung, Gesundheit und sozialräumlichem Wohlbefinden arbeiten.
Der Bundesverbandes der Familienzentren e.V. wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie eine Viertelstunde erübrigen und an der Online-Befragung teilnehmen, die die Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie in Kooperation mit dem Bundesverband der Familienzentren e.V. durchführt. Gerne können Sie den LINK auch an andere Personen bzw. Einrichtungen weiterleiten!
HIER finden Sie die Befragung!
Die Befragung hilft dem Bundesverband und der Stiftung den Fachtag am 23.11. besser vorzubereiten und gibt den IST-Stand zum Thema Schnittstellen Bildung, Gesundheit und sozialräumliches Wohlbefinden wider. Derzeit wird geprüft, wie die Ergebnisse dieser Befragung im Rahmen des Fachtags in Stendal präsentiert werden.
Berlin, 17. Mai 2017. 30 Organisationen aus den Bereichen Wohlfahrtspflege, Familie, Kinderrechte sowie Gewerkschaften und Kita-Träger mahnen im Vorfeld der Jugend- und Familienministerkonferenz die zügige Einführung bundeseinheitlicher Qualitätsstandards für Kindertageseinrichtungen an. Sie begrüßen in einem gemeinsamen Aufruf den eingeschlagenen Weg zur Verbesserung der Qualität in Kitas und Kindertagespflege, heben jedoch hervor, dass nun zeitnah weitere Schritte mit konkreten Zielen, die auch die Finanzierung beinhalten, gegangen werden müssen. Die Konferenz der Landes- und Bundesfamilienminister ist aus Sicht des Bündnisses besonders geeignet, um gemeinsam wichtige Weichenstellungen für eine bundesweite gute Qualität der Kitas vorzunehmen. Gerade vor dem Hintergrund des Zeitpunkts der Konferenz, in unmittelbarer Nähe zum Tag der Familie am 15. Mai mit dem Motto „Familien, Bildung, Wohlbefinden“, sollte das Interesse von Familien und ihren Kindern an einer Qualitätsverbesserung der Kitas im Vordergrund stehen.
Wörtlich heißt es im Aufruf der 30 Verbände:
Eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zahlt sich nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Gesellschaft aus, da eine gute frühkindliche Bildung und Erziehung unterschiedliche Startbedingungen und Zukunftschancen wirksam ausgleichen kann. Sie trägt dazu bei, Bildungsnachteile abzubauen, Armut zu überwinden und Lebensverläufe wirtschaftlich und sozial zu stabilisieren.
So ist insgesamt zu begrüßen, dass die Politik auf die wachsende Nachfrage nach Betreuungsplätzen reagiert und den Ausbau von Kitas und Kindertagespflege gezielt vorangetrieben hat. Nun gilt es, auch die Weiterentwicklung der Qualität in der öffentlichen Diskussion und der Politik voranzutreiben. Nur so kann dem Grundsatz entsprochen werden, dass jedes Kind ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat.
Für die dringend erforderliche Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung braucht es eine große politische Anstrengung sowie erhebliche Mehrausgaben, für die Bund, Länder und Kommunen gemeinsame Verantwortung tragen. Es braucht aber auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern, Gewerkschaften, Verbänden und Elternvertreter/innen, die den Prozess begleiten.
Um überall in Deutschland eine hohe Betreuungsqualität sicherzustellen, müssen verbindliche, bundesweit einheitliche und wissenschaftlich fundierte Standards eingeführt werden.
Diese Standards müssen folgende Qualitätsaspekte thematisieren:
– Zugang zu Kitas: Öffnungs- und Schließzeiten, Ganztagsangebote und Kosten für die Familien
– Qualifikation der Fachkräfte einschließlich bundeseinheitlicher Regelungen zur Ausbildung
– Fachkraft-Kind-Relation und Gruppengröße: Fachkraft-Kind-Relation für pädagogisch qualifizierte Fachkräfte sowie Festlegung einer maximalen Gruppengröße entsprechend den Bedürfnissen und des Alters der Kinder.
– Leitlinien der pädagogischen Arbeit unter Berücksichtigung der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Kinderrechte, die z.B. durch das Recht auf Spiel, Bildung, Beteiligung und Selbstentfaltung einen inhaltlichen Rahmen setzen.
– Verantwortungsbewusste Erziehungs- und Bildungspartnerschaft: Verhältnis Kind, Eltern, Fachkraft mit dem Kindeswohl im Zentrum.
– Dauerhafte Qualitätssicherung und –weiterentwicklung: Bundes- bzw. länderspezifisches Monitoring sowie Sicherung der organisatorischen Rahmenbedingungen für Qualitätsentwicklung
Die Erklärung wird von den folgenden Organisationen getragen:
– Arbeiter-Samariter-Bund
– Arbeiterwohlfahrt
– Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen
– Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
– Bundesvereinigung Lebenshilfe
– Deutsche Liga für das Kind
– Deutscher Familienverband
– Deutscher Gewerkschaftsbund
– Deutscher Kinderschutzbund
– Deutsches Kinderhilfswerk
– Deutsches Netzwerk Schulverpflegung
– Deutsches Rotes Kreuz
– educcare
– evangelische arbeitsgemeinschaft familie
– Familienbund der Katholiken
– Fröbel-Gruppe
– Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
– Impuls – Soziales management
– Karl-Kübel-Stiftung
– Der Paritätische – Gesamtverband
– Pestalozzi-Fröbel-Verband
– plattform ernährung und bewegung
– SOS-Kinderdorf
– Stiftung Lesen
– Stiftung Haus der kleinen Forscher
– Verband alleinerziehender Mütter und Väter
– Verband binationaler Familien und Partnerschaften
– ver.di
– Vereinigung der Waldorfkindergärten
– Zukunftsforum Familie
Koordiniert durch: Arbeitsgemeinschaft der dt. Familienorganisationen
Anlässlich des Internationalen Tages der Familie und der Veröffentlichung des Berichts "Familien stärken, Vielfalt ermöglichen" der Familienpolitischen Kommission der Heinrich-Böll-Stiftung begrüßt das ZFF die zunehmende Wertschätzung der Vielfalt der Familie in Politik, Gesellschaft und Wissenschaft. Gleichzeitig betrachtet das ZFF die Hinwendung einzelner Parteien zu konservativen und rückwärtsgewandten Familienbildern mit Sorge.
Hierzu erklärt Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF):
„Das ZFF beobachtet mit großer Sorge, wie rechtspopulistische Politik rückwärtsgewandte Familienbilder aufkommen lassen, die die Vielfalt von Familie verunglimpft und in Frage stellt. Das Bild von Familie ist in den letzten Jahrzehnten vielfältiger und bunter geworden. Auch die Art und Weise, wie das Familienleben gestaltet wird, ist heute individuell und höchst unterschiedlich. Aufgabe von Politik und Gesellschaft muss es daher sein, die Zukunft der Vielfalt von Familie zu stärken.
Aus Sicht des Zukunftsforum Familie gehören dazu mehrere Bausteine: die Ehe darf als Lebensform nicht bevorzugt werden, die Sorge für Kinder muss unabhängig von der gewählten Lebensform der Eltern unterstützt werden und neue und moderne zeitpolitische Konzepte wie z.B. die Familienarbeitszeit und das Rückkehrrecht von Teilzeit auf den vorherigen Arbeitszeitstandard müssen dringend umgesetzt werden.
Des Weiteren sieht das ZFF dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf die Bekämpfung der Kinderarmut: Um allen Kindern gute Teilhabechancen zu eröffnen wird ein Mix aus Geld- und Infrastrukturmaßnahmen benötigt. Dazu gehört die vermehrte Investition in eine gute und ausreichende Infrastruktur vor Ort. Gleichzeitig muss aber auch das System der monetären Leistungen mit der Einführung einer Kindergrundsicherung endlich vom Kopf auf die Füße gestellt werden.“
Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 15.05.2017
Die Kinderkommission teilt mit:
„Seit nunmehr 24 Jahren findet jährlich am 15. Mai der Internationale Tag der Familie als Gedenktag der Vereinten Nationen statt. Zusammen mit der Weltgesundheitsorganisation stellen die Vereinten Nationen die enorme Bedeutung der Familie für ein gesundes und glückliches Aufwachsen von Kindern heraus. Denn Familien bilden die Basis einer jeden Gesellschaft.
Durch die Öffnung des Familienbegriffes haben sich in den vergangenen Jahren neue Familienbilder etabliert. So sind Patchworkfamilien, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Familien mit Pflegekindern, alleinerziehende Eltern und Regenbogenfamilien, also gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern, gelebte Realität.
Aber nicht nur die Formen des familiären Zusammenlebens, sondern auch der Alltag der Familien hat sich in der Vergangenheit stark verändert. Die Anforderungen und Belastungen jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft werden nicht nur gefühlt stetig größer. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt viele Familien vor große Herausforderungen, von denen insbesondere Alleinerziehende betroffen sind.
Die Vorsitzende der Kinderkommission Beate Walter-Rosenheimer erklärt im Namen des Gremiums: „Familie ist, wo Kinder heranwachsen, sie sich zuhause fühlen, sich wohl fühlen. Wo Menschen mit ihnen leben, denen ihre Gesundheit und ihr Glück am Herzen liegt. Diese Menschen und ihre Kinder wollen wir unterstützen. Egal, in welcher Konstellation die Familie lebt: Vater-Vater-Kind, Mutter-Mutter-Kind, Vater-Mutter-Kind, Oma-Opa-Kind oder Alleinerziehende/r mit Kind. Familien sind bunt und vielfältig. Und das ist gut so.""
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 12.05.2017
Lokale Bündnisse für Familie feiern rund um den 15. Mai ihren bundesweiten Aktionstag 2017
„Mehr Familie – In die Zukunft, fertig, los“ – so lautet das Motto des diesjährigen Aktionstages der bundesweiten Initiative "Lokale Bündnisse für Familie" am 15. Mai, dem Internationalen Tag der Familie. Mit hunderten Aktionen machen Lokale Bündnisse in ganz Deutschland auf ihr Engagement aufmerksam.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig betont anlässlich des Aktionstages 2017: „Familien haben klare Vorstellungen davon, wie sie in der Zukunft leben wollen. Dazu gehören familienfreundliche Arbeitszeiten, flexible Betreuungsangebote, mehr Unterstützung für Pflegende und eine partnerschaftliche Aufgabenteilung bei der Vereinbarkeit. Dafür müssen wir heute schon die Weichen stellen. Vielfältige Familienformen ergeben neue Anforderungen an das Lebens- und Arbeitsumfeld. Als Partner vor Ort erkennen die Lokalen Bündnisse für Familie die Bedarfe von Eltern oder Pflegenden frühzeitig und können daher Zukunftsthemen bereits aktiv in ihre Arbeit einbinden. Die Lokalen Bündnisse für Familie werden damit in den kommenden Jahren als Schnittstelle zwischen Familie, Kommunen und Arbeitswelt immer wichtiger.“
Der Aktionstag rückt unter dem Motto „Mehr Familie – In die Zukunft, fertig, los“ die Arbeit der Lokalen Bündnisse für Familie in Deutschland in den Mittelpunkt. Denn Familie und Zusammenleben werden sich auch in der Zukunft weiter wandeln. Der Aktionstag fokussiert sich auf Fragen wie: Was wünschen sich Familien in der Zukunft, damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser gelingt? Was erwarten sie von neuen Technologien und flexiblem Arbeiten an Erleichterungen im Familienalltag? Mit welchen Maßnahmen können wir eine familienfreundliche Kultur vor Ort weiter stärken?
In ganz Deutschland setzen sich rund 19.000 Akteurinnen und Akteure in Lokalen Bündnissen für Familie im Rahmen von etwa 8.000 Projekten mit ihren Partnern dafür ein, dass Mütter und Väter Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren können. Die Initiative „Lokale Bündnisse für Familie“ wird im Rahmen des Programms „Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Europäischen Sozialfonds gefördert. Ein Lokales Bündnis für Familie ist der Zusammenschluss verschiedener gesellschaftlicher Gruppen sowie Akteurinnen und Akteure mit dem Ziel, die Lebens- und Arbeitsbedingungen für Familien vor Ort durch konkrete Projekte zu verbessern und somit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://lokale-buendnisse-fuer-familie.de/
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.05.2017
Am 15. Mai ist Internationaler Tag der Familie. Das ist für die SPD-Bundestagsfraktion Anlass und Auftrag zugleich. Unsere Erfolge für Familien reichen vom gesetzlichen Mindestlohn über bessere Kinderbetreuung bis hin zu höheren staatlichen Geldleistungen für Familien. Und wir wollen mehr.
„Der Internationale Tag für Familie ist für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Anlass und Auftrag zugleich. Heute ist der Tag für Menschen, die Verantwortung für andere Menschen übernehmen. Sie sorgen dafür, dass wir in Deutschland gemeinsam vorankommen, respektvoll miteinander umgehen und Zukunft gestalten. Für sie will die SPD-Bundestagsfraktion bestmögliche Bedingungen.
Damit die Familienkasse stimmt, gibt es endlich einen gesetzlichen Mindestlohn, höheres Kindergeld und mehr Kinderzuschlag. Um Eltern im Alltag besser zu unterstützen, sorgen wir für gute Kinderbetreuung und schaffen Freiräume, zum Beispiel durch neue Angebote für Familienpflegezeiten.
Und die SPD-Bundestagsfraktion will mehr. Familien sollen mit gerechteren Steuern und gerechteren Sozialabgaben gezielt gefördert werden. Dazu setzen wir in der Bildungspolitik auf Offensive: Wir fordern unter anderem Qualitätsstandards für Kitas, mehr Schulsozialarbeit und gute Ganztagsangebote. Mit unserem Vorschlag für eine Familienarbeitszeit werden Eltern in Zukunft mehr Zeit für ihre Kinder und Kinder mehr von ihren Eltern haben.
Für eine erfolgreiche Familienpolitik krempeln wir in der SPD-Bundestagsfraktion die Ärmel hoch.“
Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 15.05.2017
Anlässlich des Internationalen Tags der Familie am 15. Mai sagte Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Familie zu leben ist eine schöne, aber auch anstrengende, tägliche Herausforderung. Insbesondere Familien mit wenig Einkommen oder mit geringerer Qualifikation haben es deutlich schwerer, Beruf und Familie in Einklang zu bringen. Sie brauchen eine förderliche Familienpolitik, die Armut verhindert, sie finanziell sichert und für ein bedarfsgerechtes und verlässliches Angebot an sozialer Infrastruktur sorgt, wie z.B. Ganztagsbetreuung in Kitas und Schule.
Vor allem unterstützende Angebote, die die Erziehungskompetenz von Eltern stärken, müssen flächendeckend zur Verfügung stehen und dürfen nicht von der Kassenlage der Kommunen abhängen."
Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland vom 13.05.2017
„Gut gebildete Menschen sind unsere wichtigste Ressource. Bildung beginnt in der Familie und muss ein Leben lang begleitet und gefördert werden“, fordert der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes, Sebastian Heimann, am Internationalen Tag der Familie. Der Fokus des von den Vereinten Nationen ins Leben gerufenen Gedenktages liegt 2017 auf dem Thema „Familien, Bildung, Wohlbefinden“. Es soll das Bewusstsein für die Rolle von Familien bei der Förderung der frühkindlichen Bildung und des lebenslangen Lernens stärken.
„Familien sind der erste und wichtigste Lernort für Kinder. Hier lernen sie zu vertrauen, Verantwortung zu übernehmen, zu lieben, zu streiten und Probleme zu lösen. Doch immer häufiger fehlt Eltern die Zeit, ihrem Nachwuchs vorzulesen, geduldig zu erklären oder den Entdeckerdrang ihrer Kinder aufmerksam zu begleiten“, betont der DFV-Bundesgeschäftsführer. „Denn der Spagat zwischen Familie und Beruf, finanzielle Unsicherheit, Zeitdruck und mangelndes Verständnis in der Öffentlichkeit machen ihnen das Leben schwer.“
Gute Bildung kann nur gelingen, wenn Familien, Kindergärten und Schulen an einem Strang ziehen und der Staat den Wissenserwerb als fundamental wichtige Aufgabe ansieht und unterstützt. Doch ebenso wie Familien rückt auch das Thema Bildung immer stärker ins Abseits der politischen Diskussion. „Es ist letztlich nicht entscheidend, ob Kinder in acht oder neun Jahren zum Abitur kommen“, so Heimann. „Wichtig ist, dass Kinder und Jugendliche erfahren, wie unverzichtbar gute Bildung für sie selbst und die Zukunft unserer Gesellschaft ist. Sie brauchen Schulen, die Raum und Zeit zum Denken und Hinterfragen geben. Sie brauchen Lehrer und Erzieher, die genug Kapazität haben, um sie gut zu begleiten und zu unterstützen. Wir brauchen wissbegierige und kluge Köpfe! Das muss dem Staat etwas Wert sein!“
Dass Eltern trotz angeblicher Lehr- und Lernmittelfreiheit jedes Schuljahr kräftig zur Kasse gebeten werden, als Ersatzlehrer einspringen oder aus eigener Tasche für Möbel in den Schulhäusern sorgen müssen, ist alarmierend. Und es zeigt, zu welchem Randthema Bildung in den Ländern geworden ist. Wenn das Geld für Schulmöbel, geeignete Räume und einen sinnvollen Personalschlüssel nicht reicht, schaden wir uns selbst. Oder anders gesagt: „Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung: Keine Bildung“ (John F. Kennedy).
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband (DFV) vom 15.05.2017
Anlässlich des Internationalen Tages der Familie am 15. Mai 2017 präsentiert der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) einen deutsch untertitelten Film des baskischen Verbandes „Association of Large Families from the Basque Country“. In seinem Film „Mutter sein ist mehr“ (im Original: „Beeing a mother ist a plus“ / Link: https://www.youtube.com/watch?v=0_Qz5uO7oCc) zeigt Regisseur Santiago Requejo in einer Produktion der Agentur 2mas2, welche demütigenden Erfahrungen Mütter machen, wenn sie nach mehrjähriger Erziehungsarbeit wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen wollen.
Kindererziehung ist ein Bonus im Lebenslauf
„Es ist an der Zeit, dass die Erziehung und Betreuung von Kindern und die Organisation und Führung eines Haushalts von bspw. fünf oder mehr Personen in unserer Gesellschaft im Lebenslauf gewertet wird“, sagt Dr. Elisabeth Müller, Vorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien e.V. „Die Qualifikationen, die Mütter nach mehrjährigen Erziehungszeiten mit in ein Unternehmen bringen, sollten nicht unterschätzt werden“, so Müller. „Organisationstalent, Improvisationsvermögen, Mitarbeitermotivation, Geduld und Durchhaltevermögen sind Soft Skills, die in keinem Business-Seminar so gründlich wie im Familienalltag angeeignet und täglich stressgetestet werden“, erläutert sie.
Florian Brich, Bundesgeschäftsführer des KRFD, betont die besondere Beziehung zur Arbeit des Verbandes: „Das Video zeigt wie ein komplexes Thema einen würdigen Abschluss finden kann. Und gerade dafür setzt sich unser Verband ein: Wertschätzung und Wiedereinstieg für Mütter.“
Das Video „Mutter sein ist mehr“ finden Sie hier.
Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 15.05.2017
JFMK beschließt mit großer Mehrheit Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz.
Bund und Länder möchten gemeinsam die Qualität in der Kindertagesbetreuung verbessern. Entsprechende Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz hat die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) heute (Freitag) beschlossen.
Mehr Fachkräfte, die Gebührenfreiheit, starke Kitaleitungen oder eine weiter entwickelte Kindertagespflege gehören zu den Qualitätszielen, die die Ministerinnen und Minister auf der Grundlage eines Qualitätsentwicklungsgesetzes umsetzen wollen. Dieses soll die unterschiedlichen Stärken und Entwicklungs-bedarfe der Länder berücksichtigen. Denn jedes Land könnte dann aus einer ganzen Palette von Qualitätsmaßnahmen die für sich geeigneten auswählen, die mit Bundesmittel finanziert werden sollen. Darüber soll der Bund mit jedem Land individuelle Zielvereinbarungen schließen. Die Bundesmittel müssen zusätzlich eingesetzt werden, dürfen Landesmittel nicht ersetzen. Um die Vereinbarungen und das Gesetz wirkungsvoll zu machen, sind außerdem Berichtspflichten der Länder und ein qualifiziertes Monitoring vorgesehen.
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig:
„Wir brauchen gut ausgestattete Kitas und Kindertagespflege, damit Kinder bessere Chancen und die Fachkräfte bessere Arbeitsbedingungen bekommen.
Damit wir bei der Qualitätsverbesserung große Schritte machen können, ziehen Bund und Länder erfolgreich an einem Strang. Nur so konnten wir den heutigen Beschluss erreichen. Das ist ein großer Erfolg, für den wir aus allen gesellschaftlichen Bereichen Unterstützung erhalten.“
Für eine Qualitätsoffensive müssen deutlich mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Daher halten die Jugend- und Familienministerinnen eine deutliche und dauerhafte Ausweitung des Bundesanteils für notwendig.
Hierzu Bundesministerin Schwesig: „Wir haben in dieser Wahlperiode das finanzielle Engagement des Bundes für den Ausbau der Kindertagesbetreuung bereits gesteigert. Aber die Zahlen zu noch fehlenden Kita-Plätzen zeigen, dass wir mehr investieren müssen. Das gilt auch für die Qualität. Hier muss sich der Bund stärker beteiligen als bisher. Bund und Länder müssen jetzt gemeinsam dafür kämpfen, dass mehr Geld in die Kinderbetreuung investiert wird.“
Dem heutigen Beschluss der JFMK „Frühe Bildung weiter entwickeln und finanziell sichern. Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz“ vorausgegangen ist ein zweieinhalb Jahre langer Qualitätsprozess, den Bundesministerin Schwesig 2014 mit ihren Länderkolleginnen und -kollegen ins Leben gerufen hat. Im Rahmen dieses Prozesses haben Bund und Länder mit den Kommunalen Spitzen-verbänden gemeinsame Qualitätsziele für die frühkindliche Bildung und eine solide Finanzierungsgrundlage für deren Umsetzung erarbeitet. Einbezogen waren in einem partizipativen Prozess Akteurinnen und Akteure von Verbänden und Organisationen, aus Praxis und Wissenschaft.
Flankierend hat die JFMK die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Fachkräfte-gewinnung beschlossen. Denn mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung kann nur erreicht werden, wenn genügend qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung stehen.
Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.05.2017
Marks und Heiligenstadt geben Startschuss für 2. Förderwelle des Bundesprogramms in Niedersachsen, Hamburg und Bremen
Gemeinsam für noch mehr Sprachförderung in der frühkindlichen Bildung: Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Caren Marks, und die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt haben heute in Hannover bei einer Starterkonferenz der 2. Förderwelle Auftrag und Ziele des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ für Niedersachsen, Hamburg und Bremen vorgestellt. In den drei Ländern können bis zu 500 Kindertagestätten durch zusätzliche Fachkräfte in den Einrichtungen und durch gezielte Fachberatung bei der Integration, Sprachbildung und Sprachförderung von Kindern mit geringen Deutschkenntnissen unterstützt werden. In Niedersachsen profitieren im Rahmen der zweiten Förderwelle bis zu 388 Einrichtungen von dem Bundesprogramm.
Dazu die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Caren Marks: „Sprache erleichtert alles im Leben. Sie ist für Kinder der Schlüssel zu Chancengleichheit und Teilhabe. Daher bin ich sehr froh, dass es uns gelungen ist, die Bundesmittel für das erfolgreiche Programm Sprach-Kitas zu verdoppeln. In Niedersachsen, Hamburg und Bremen können damit bis zu 500 Kitas gefördert werden, damit jedes einzelne Kind in seiner sprachlichen Entwicklung gut begleitet und unterstützt wird.“
Über das Programm „Sprach-Kitas“ stehen zwischen 2016 und 2020 Fördermittel in Höhe von bis zu 800 Millionen Euro bundesweit zur Verfügung. Die Träger der „Sprach-Kitas“ finanzieren aus den Mitteln zusätzliche halbe Fachkraftstellen in den Einrichtungen sowie prozessbegleitende Fachberatung für Einrichtungsverbünde, um die alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit besonderem sprachlichem Förderbedarf zu stärken.
Niedersachsens Kultusministerin Heiligenstadt bedankte sich auch im Namen ihrer Amtskolleginnen aus Hamburg und Bremen für dieses Engagement: „Viele Kindertagesstätten stehen vor der anspruchsvollen Aufgabe, Kinder mit wenigen und ganz ohne Deutschkenntnisse sprachlich zu fördern. Das ist der Grundstein für eine gelingende Integration und damit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ich begrüße es sehr, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in diesem Sinne Verantwortung übernimmt und unsere Kitas personell verstärkt und auch fachlich-pädagogisch unterstützt. Mit dem Bundesprogramm werden die vielfältigen Maßnahmen des Landes Niedersachsen hervorragend ergänzt“, so Heiligenstadt. Die Landesregierung hat unter anderem die Investitionen in die frühkindliche Sprachförderung bis 2019 verdoppelt und stellt den Trägern von Kindertageseinrichtungen nunmehr 12 Millionen Euro jährlich hierfür zur Verfügung. Mit einem 60-Millionen-Programm wird die Landesregierung zudem für Personalverstärkungen und mehr Qualität in den Kindertageseinrichtungen sorgen.
Auf der Starterkonferenz informieren sich rund 750 Fachkräfte und Kita-Leitungen über das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“. In Fachforen und Workshops stehen unter anderem Fragen der Mehrsprachigkeit, der inklusiven Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen und der Umgang mit Kindern mit Fluchterfahrungen im Fokus. Zudem wird die Rolle der zusätzlichen Fachkraft und der Kita-Leitung erörtert sowie über Fragen gelingender Bildungs- und Erziehungspartnerschaft diskutiert.
Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.05.2017
Bundesrat stimmt Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzes in zweiter Lesung zu
Der Bundesrat hat heute (Freitag) in zweiter Lesung dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts zugestimmt. Damit ist das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Mit diesem Gesetz soll der bestmögliche Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen gewährleistet werden. Die Neuregelungen sollen im Wesentlichen ab dem 1. Januar 2018 gelten.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Pünktlich zum Muttertag haben wir es geschafft, dass künftig mehr Frauen vom gesetzlichen Mutterschutz profitieren. Für alle Frauen in Beschäftigung, für Studentinnen und Schülerinnen wird es nun ein einheitliches Schutzniveau geben. Mütter von Kindern mit Behinderung haben künftig Anspruch auf zwölf Wochen Mutterschutz. Zudem wird ein Kündigungsschutz für Frauen neu eingeführt, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt hatten. Mit diesem Gesetz sorgen wir ebenfalls dafür, dass Frauen selbstbestimmt am Arbeitsmarkt teilhaben können, denn viele Frauen möchten gerne länger bis zur Geburt arbeiten. Gleichzeitig schreiben wir den notwendigen Schutz fest. Der Mutterschutz wird somit zeitgemäßer und passt sich den modernen Anforderungen an.“
Wesentlich verbessert im Zusammenhang mit der Mutterschutzreform wurde auch die finanzielle Absicherung von privat krankenversicherten Frauen während der Mutterschutzfristen. Durch eine am 11. April 2017 in Kraft getretene Änderung im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) haben sie während der mutterschutzrechtlichen Schutzfristen Anspruch auf Krankentagegeld zur Kompensation ihres Verdienstausfalls.
Die Neuregelung sieht im Wesentlichen vor:
1. Vorgezogene Änderungen des derzeitigen Mutterschutzrechts
Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes, voraussichtlich im Juni/Juli 2017, treten folgende Änderungen in Kraft:
Die Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung wird bei entsprechendem Antrag von acht auf zwölf Wochen verlängert, weil die Geburt in vielen dieser Fälle für die Mutter mit besonderen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden ist.
Es wird ein Kündigungsschutz für Frauen nach einer nach der zwölften Schwangerschaftswoche erfolgten Fehlgeburt neu eingeführt.
Zudem werden die Regelungen zum Gesundheitsschutz an die unionsrechtlichen Vorgaben u.a. zur Gefahrstoffkennzeichnung angepasst.
2. Neufassung des Mutterschutzgesetzes:
Zum 1. Januar 2018 tritt das neugefasste Mutterschutzgesetz (MuSchG) mit umfassenden Änderungen in Kraft:• Schülerinnen und Studentinnen werden dann in den Anwendungsbereich des MuSchG einbezogen, wenn die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder die Schülerinnen oder Studentinnen im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung ein verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten.
Zudem werden auch arbeitnehmerähnliche Personen in den Anwendungsbereich klarstellend einbezogen.
Die Regelungen zum Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit werden branchenunabhängig gefasst, die Regelungen zum Verbot der Mehrarbeit werden um eine besondere Regelung zur höchstens zulässigen Mehrarbeit in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen ergänzt.
Für die Arbeit nach 20 Uhr bis 22 Uhr wird ein behördliches Genehmigungsverfahren eingeführt. Unter anderem muss die Frau sich ausdrücklich bereit erklären, nach 20 Uhr zu arbeiten. Während die Behörde den vollständigen Antrag prüft, kann der Arbeitgeber die Frau grundsätzlich weiterbeschäftigen. Lehnt die Behörde den Antrag nicht innerhalb von sechs Wochen ab, gilt er als genehmigt.
Durch die Integration der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) in das MuSchG werden die Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber sowie für die Aufsichtsbehörden klarer und verständlicher.
Der neu einzurichtende Ausschuss für Mutterschutz ermittelt u.a. Art, Ausmaß und Dauer der möglichen unverantwortbaren Gefährdung einer Schwangeren oder Stillenden und stellt sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische und arbeitshygienische Regeln zum Schutz der schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes auf. Die von ihm erarbeiteten Empfehlungen sollen Orientierung bei der praxisgerechten Umsetzung der mutterschutzrechtlichen Regelungen bieten.
Bei Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen gilt das gleiche Mutterschutzniveau, wie es auch für andere Beschäftigte nach dem MuSchG gilt.
Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.05.2017
Das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit (Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen) hat heute (Freitag) im zweiten Durchgang den Deutschen Bundesrat passiert.
“Uns ist heute ein wichtiger Schritt hin zu mehr Chancengleichheit von Frauen und Männern im Arbeitsleben gelungen. Erstmals wird in einem eigenen Gesetz konkret festgeschrieben: Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit für Frauen und Männer. Wir wollen, dass Frauen genauso fair bezahlt werden wie Männer. Mehr Lohngerechtigkeit in die Tat umzusetzen, wird zur Aufgabe aller Akteure in den Unternehmen“, so Manuela Schwesig.
„Zentrales Instrument ist der Auskunftsanspruch, mit dem die Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Recht erhalten zu erfahren, wie sie im Vergleich mit einer Beschäftigtengruppe, die die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, bezahlt werden. Denn es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass Frauen und Männer in unserer Gesellschaft und in unserer Arbeitswelt gleichgestellt sind. Ich bin überzeugt davon, dass das neue Gesetz dazu beitragen wird und das Tabu gebrochen werden kann, über Geld nicht zu sprechen“, sagte die Bundesfrauenministerin.
Das Gesetz tritt voraussichtlich zum 1. Juli 2017 in Kraft. Zur Förderung der Transparenz schafft das Gesetz eine klare Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot und enthält folgende Bausteine:
Individueller Auskunftsanspruch: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen zukünftig auf Anfrageerläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.
Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.
Diese Berichte sind für alle einsehbar.
Das Gesetz zielt auf die Durchsetzung des bereits seit über 50 Jahren geltenden Anspruches von Frauen auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Es verbessert den Rechtsrahmen und schafft neue Instrumente, um die Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben auch beim Entgelt voranzutreiben.
Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.05.2017
Wer heiraten möchte, muss künftig mindestens 18 Jahre alt sein. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, zu dem der Bundesrat am 12. Mai 2017 Stellung genommen hat. Er soll Minderjährige in Deutschland vor zu früher Heirat schützen.
Neue Regeln für verheiratete Minderjährige
Nach dem Gesetzentwurf gelten Ehen von unter 16-Jährigen pauschal als nichtig. Eine formelle Aufhebung wäre nicht erforderlich. Bei Ehen, die zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden, soll die Aufhebung in der Regel durch richterliche Entscheidung erfolgen. Nur in besonderen Härtefällen kann davon abgesehen werden. Die bisherige Möglichkeit, dass ein Familiengericht 16-jährige Minderjährige vom Alterserfordernis der Ehemündigkeit befreit, würde entfallen. Die geplanten Regelungen sollen auch für im Ausland geschlossene Ehen gelten.
Keine asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Nachteile
Um zu vermeiden, dass Minderjährigen infolge der Unwirksamkeit oder Aufhebung der Ehe asyl- und aufenthaltsrechtliche Nachteile entstehen, sieht der Gesetzentwurf Änderungen des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes vor.
Erweiterung der Härtefallregelung prüfen
Die Länder sprechen sich in ihrer Stellungnahme dafür aus, die vorgesehene Härtefallregelung gegebenenfalls zu erweitern. Es solle geprüft werden, ob sie beispielsweise auch bei einer krankheitsbedingten Suizidgefahr Anwendung findet.
Es folgen Beratungen im Bundestag
Die Stellungnahme geht zunächst an die Bundesregierung, die dazu ihre Gegenäußerung verfasst und beide Dokumente dem Bundestag vorlegt. Spätestens drei Wochen, nachdem dieser das Gesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet hat, beraten die Länder noch einmal abschließend über das Vorhaben.
Quelle: Pressemitteilung Bundesrat vom 12.05.2017
„Statt immer neue Ankündigungen zu machen, muss Manuela Schwesig bei der Verbesserung der Kita-Qualität endlich liefern“, so Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zur Vorstellung des Eckpunktepapiers für ein Kita-Qualitätsgesetz durch die Bundesfamilienministerin auf der Jugend- und Familienministerkonferenz in Quedlinburg. Müller weiter:
„Seit Beginn der Wahlperiode verspricht die Familienministerin immer wieder, sie wolle sich für ein Kita-Qualitätsgesetz stark machen. Passiert ist bisher allerdings nichts. Die nun vorgelegten Eckpunkte für ein Kita-Qualitätsgesetz sind unambitioniert und unzureichend. Die Bundesregierung geht in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (BT-Drucksache 18/12092) selbst davon aus, dass für den qualitativen Ausbau rund zehn Milliarden Euro jährlich notwendig sind. Wenn der Bund nun ab 2018 pro Jahr rund eine Milliarde zur Verfügung stellen will, dann ist das nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Nachhaltige und spürbare Verbesserung für unsere Jüngsten sind so jedenfalls nicht zu erreichen. Wir brauchen eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes und klare Standards für die Qualität in den Kindertageseinrichtungen.“
Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 19.05.2017
„Der massive Kitaplatzmangel ist die Folge von rückläufigen Investitionen und Personalmangel“, kommentiert Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die Meldungen zu aktuellen Zahlen von etwa 300.000 fehlenden Kitaplätzen.
Müller weiter: „Der Kitaplatzmangel in dieser Größenordnung ist der Fachwelt und Politik seit langem bekannt. Dabei sprechen alleine die Investitionszahlen Bände: In der Bundesrepublik ohne die Stadtstaaten haben sich die Investitionen in den gesamten Kitabereich zwischen 2013 und 2015 von 2,21 Milliarden auf 1,15 Milliarden Euro nahezu halbiert. In den Bundesländern, wo der Mangel besonders groß ist, gingen die Investitionen teilweise sogar noch weiter zurück, so beispielsweise in Nordrhein-Westfalen von 208 Millionen Euro im Jahr 2013 auf 100 Millionen Euro im Jahr 2015 oder in Bayern von 708 Millionen auf 343 Millionen Euro, wie uns die Bundesregierung in ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage (BT-Drucksache 18/12092) mitteilte. Zudem fehlt überall qualifiziertes Personal bei gleichzeitigem Anstieg der Renteneintrittszahlen. Die Bundesregierung redet das Problem klein und meint, mit einem Programm für 100.000 Kitaplätze bis zum Jahr 2021 sei das Problem gelöst.
DIE LINKE fordert daher ein Kitaqualitätsgesetz mit einer stärkeren Beteiligung des Bundes an den Kitakosten. Gleichzeitig muss die Erzieherausbildung besser gefördert werden; zu diesem Zweck muss der Beruf zunächst zu einem Mangelberuf erklärt werden.“
Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 17.05.2017
„Die Gleichstellung eingetragener Lebensweisen mit der Ehe muss endlich vollendet sowie die internationale Solidarität mit queeren Menschen verstärkt werden“, fordert Harald Petzold, queerpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den Internationalen Tag gegen Homo-, Trans- und Biphobie (IDAHOT) am 17. Mai. Petzold weiter:
„In Deutschland gelten nach wie vor ungleiche Rechte für queere Familien- und Ehemodelle. Es fehlt noch immer die ‚Ehe für alle‘ und das Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Paare. Am 17. Mai 2017, dem Tag des IDAHOT, wird bezeichnenderweise zum dritten Mal in dieser Wahlperiode ein Bericht im Rechtsausschuss zur Nicht-Behandlung von Gesetzentwürfen der LINKEN, der Grünen und des Bundesrates zur Öffnung der ‚Ehe für alle‘ behandelt. Der Bundestagspräsident forderte jüngst alle Fraktionen auf, wenigstens den Gesetzentwurf des Bundesrates noch in dieser Wahlperiode zu behandeln, nachdem auch die Kultusministerin von Rheinland-Pfalz intervenierte. Ich erinnere daran, dass wir seit mehr als 27 Sitzungswochen immer und immer wieder die Behandlung der im Rechtsausschuss vorliegenden Gesetzentwürfe zur ‚Ehe für alle‘ von LINKEN, Grünen und Bundesrat eingefordert und beantragt haben. Es ist die Große Koalition und für sie namentlich die SPD, die in jeder dieser Sitzungen einen Antrag auf Vertagung oder Absetzung von der Tagesordnung gestellt hat. DIE LINKE handelt, die GroKo verschleppt. Seit 2013 inzwischen 27 Mal. Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der LINKEN, Petra Sitte, wird deshalb am 18. Mai in der Sitzung des Ältestenrates den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert auffordern, die Koalitionsfraktion nachdrücklich an ihren Verfassungsauftrag zu erinnern und Gesetzentwürfe, die zur Behandlung überwiesen wurden, auch endlich zu behandeln. Es ist höchste Zeit.“
Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 16.05.2017
DIW Berlin rechnet verschiedene Reformszenarien durch
Eine vollständige Beseitigung des „Mittelstandsbauchs“ beim Einkommensteuertarif würde die Steuerpflichtigen um jährlich 35 Milliarden Euro entlasten. Mehr als die Hälfte davon würde jedoch den einkommensstärksten 20 Prozent der Bevölkerung zugutekommen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die im aktuellen DIW Wochenbericht erschienen ist. „Wenn man den Einkommensteuertarif auf breiter Front senkt, werden die hohen Einkommen absolut stärker entlastet als die mittleren“, sagt DIW-Steuerexperte Stefan Bach. Das liegt daran, dass die Einkommensteuer stark progressiv wirkt: Die Steuerpflichtigen mit mittleren Einkommen tragen relativ zu ihrer großen Zahl nur wenig zum gesamten Einkommensteueraufkommen bei, während die einkommensstärksten zehn Prozent alleine 56 Prozent und die einkommensstärksten 20 Prozent fast drei Viertel des Einkommensteueraufkommens aufbringen. Will man hohe Steuerausfälle vermeiden und primär die mittleren Einkommen entlasten, müsste man die Steuersätze im oberen Einkommensbereich anheben. Eine moderate Anhebung der Spitzensteuersätze würde jedoch nur begrenzte Mehreinnahmen erzielen.
Vor dem Hintergrund des gestiegenen Einkommensteueraufkommens und der anstehenden Bundestagswahl werden vermehrt Forderungen laut, die mittleren Einkommensgruppen bei der Einkommensteuer zu entlasten. Die DIW-Ökonomen Stefan Bach und Hermann Buslei haben einige der Reformvorschläge aufgegriffen und mit einem Mikrosimulationsmodell auf ihre Aufkommens- und Verteilungswirkungen hin untersucht. Neben der Beseitigung des „Mittelstandsbauchs“ analysieren sie eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes sowie konkrete Reformvorschlägen aus der steuerpolitischen Diskussion der letzten Monate: den „Bayern-Tarif“ des bayerischen Finanzministers Markus Söder, den Vorschlag der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU, den Vorschlag des DGB sowie den Vorschlag der Partei DIE LINKE.
Unter „Mittelstandsbauch“ versteht man den steilen Anstieg des Grenzsteuersatzes – also die Steuerbelastung für jeden zusätzlichen Euro – bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von etwa 10 000 bis 30 000 Euro. In diesem Bereich liegen die meisten Steuerpflichtigen. Um den Mittelstandsbauch vollständig zu beseitigen, müssten zwischen dem Eingangssteuersatz von 14 Prozent und dem ersten Spitzensteuersatz von 42 Prozent die Grenzsteuersätze konstant steigend verlaufen. Das würde ledige Steuerpflichtige mit Bruttoeinkommen von mehr als 60 000 Euro um etwa 1 600 Euro jährlich entlasten, Ehepaare ab dem doppelten Einkommen würden das Doppelte sparen. Die mittleren Einkommen bei etwa 24 000 Euro je Person würden im Durchschnitt nur etwa 500 Euro jährlich einsparen. Die niedrigsten Einkommen würden dagegen kaum entlastet, da sie kaum Einkommensteuer zahlen. Diese Haushalte werden in weit stärkerem Maß durch indirekte Steuern wie die Mehrwertsteuer sowie durch Sozialbeiträge belastet.
Spielraum für Steuerentlastungen ist mittelfristig nicht vorhanden
Mit Senkungen des Einkommensteuertarifs gehen schnell beträchtliche Steuerausfälle einher, da auch die höheren Einkommen davon profitieren. Im Falle einer vollständigen Abschmelzung des Mittelstandsbauchs wären dies 35 Milliarden Euro beziehungsweise 1,1 Prozent des aktuellen Bruttoinlandsprodukts. „Auch wenn das Einkommensteueraufkommen in den letzten Jahren gestiegen ist: Der Spielraum der öffentlichen Haushalte ist begrenzt“, sagt Bach. „Die Budgetüberschüsse werden in den nächsten Jahren voraussichtlich gegen null sinken“. Eine Anhebung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 49 Prozent würde zehn Milliarden Euro bringen und könnte somit eine durchgreifende Steuerentlastung der mittleren Einkommen nicht gegenfinanzieren, zumal dabei Ausweichreaktionen der Steuerpflichtigen noch nicht berücksichtigt sind.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 17.05.2017
Repräsentative Befragung von IAB, BAMF und SOEP unter Geflüchteten: Vier von fünf Kindern im Alter von drei oder mehr Jahren gehen in eine Kita, aber nur jedes sechste im Alter unter drei Jahren – In der Schule bekommt etwa die Hälfte der Kinder eine Sprachförderung
Kinder von nach Deutschland geflüchteten Menschen gehen im Alter von drei oder mehr Jahren kaum seltener in eine Kindertageseinrichtung als andere in Deutschland lebende Kinder. Deutlichen Nachholbedarf gibt es jedoch im frühkindlichen Alter unter drei Jahren: In dieser Altersgruppe besucht nur jedes sechste Kind von Geflüchteten eine Kita – etwa halb so viele wie unter allen in Deutschland lebenden Kindern, die jünger als drei Jahre sind. Das geht aus einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor, die erstmals repräsentativ für Deutschland Auskunft gibt über die Bildungsbeteiligung von Kindern mit Fluchthintergrund. Die Daten basieren auf der IAB-BAMF-SOEP Befragung des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) unter mehr als 4.500 erwachsenen Geflüchteten, die in den Jahren 2013 bis 2016 nach Deutschland kamen. Demzufolge nutzen Geflüchtete für ihre unter drei Jahre alten Kinder zu einem Anteil von gut 15 Prozent eine Kita, während die Nutzungsquote unter allen Kindern in Deutschland bei über 28 Prozent liegt.
„Dass Kinder mit Fluchthintergrund im Alter von unter drei Jahren vergleichsweise selten in eine Kita gehen, ist insofern problematisch, als die Grundlagen für eine erfolgreiche Integration und gesellschaftliche Teilhabe möglichst früh gelegt werden sollten und der spätere Bildungserfolg stark von der Bildungs- und Betreuungssituation im frühkindlichen Alter abhängt“, erklärt Frauke Peter, Bildungs- und Familienökonomin am DIW Berlin, die die Studie gemeinsam mit Ludovica Gambaro, Elisabeth Liebau und Felix Weinhardt verfasst hat. „Frühe Versäumnisse lassen sich später nur aufwendig wieder ausgleichen“, so Peter. Die Anstrengungen, dass Kinder Geflüchteter Bildungs- und Betreuungsangebote auch im frühkindlichen Alter nutzen, sollten daher erhöht werden.
Noch ist unklar, was genau den Ausschlag für oder gegen einen Kita-Besuch gibt
Im Alter ab drei Jahren besuchen Kinder Geflüchteter bis zur Einschulung zu 80 Prozent eine Kita – bei allen Kindern in Deutschland liegt die entsprechende Quote bei fast 95 Prozent. In beiden Altersgruppen gibt es einen Ost-West-Unterschied: In den neuen Bundesländern gehen mehr Kinder Geflüchteter im Alter von bis zu drei Jahren in eine Kita als in den alten Bundesländern. In der Altersgruppe der Kinder von drei bis sechs Jahren kehrt sich das Verhältnis um. Auf Basis der bisherigen Datenlage ist es jedoch nicht möglich, den Ursachen näher auf den Grund zu gehen. So kann nicht untersucht werden, ob die Erwerbstätigkeit, der Bildungsstand der Eltern oder Stadt-Land-Unterschiede einen Einfluss darauf haben, ob Kinder Geflüchteter in eine Kita gehen oder nicht. Sicher ist nur: Je älter das Kind, desto wahrscheinlicher geht es in eine Kita. Und, mit Blick auf Kinder zwischen drei und sechs Jahren: Je länger Kinder bereits in Deutschland und speziell in Westdeutschland leben und je eher sie in einer privaten Wohnung statt einer Gemeinschaftsunterkunft leben, desto häufiger besuchen sie eine Kita.
Das Forscherteam des DIW Berlin hat zudem den Schulbesuch von Kindern Geflüchteter untersucht. Angesichts der allgemeinen Schulpflicht hierzulande wenig überraschend, gehen mehr als 94 Prozent in eine Grund- oder Sekundarschule. Die Tatsache, dass rund fünf Prozent der Kinder nicht zur Schule gehen, wird in künftigen Befragungen aber noch eine größere Rolle spielen: „Es ist beispielsweise wichtig zu verstehen, ob diese Kinder aufgrund psychischer Faktoren oder aufgrund von Kapazitätsproblemen nicht in die Schule gehen“, sagt Studienautor Felix Weinhardt. Hinzu kommt: Mehr als die Hälfte derjenigen Kinder Geflüchteter, die zur Schule gehen, bekommen keine gezielte Sprachförderung. „Vielleicht sprechen viele dieser Kinder bereits Deutsch – wahrscheinlicher ist jedoch, dass auch hier Nachholbedarf besteht“, so Weinhardt.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 10.05.2017
Die starke Einwanderung, insbesondere von Flüchtlingen, im Jahr 2015 wird sich in den Daten für das Jahr 2016 durch einen weiteren Anstieg der Kinderarmut in Deutschland bemerkbar machen. Das zeigt eine aktuelle Vorausberechnung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institutes (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* Die amtlichen Daten für 2016 liegen noch nicht vor, die WSI-Berechnungen ergeben aber, dass 2016 rund 154.000 Einwandererkinder als armutsgefährdet in die Statistik eingehen werden, die bislang noch nicht erfasst waren. Gleichzeitig dürfte die Zahl der von Armut betroffenen einheimischen Minderjährigen – mit und ohne Migrationshintergrund – aufgrund des moderaten wirtschaftlichen Aufschwungs um 72.000 niedriger ausfallen als 2015. Per Saldo dürfte die Armut unter Kindern und Jugendlichen in Deutschland gegenüber dem Vorjahr demnach also um rund 82.000 auf 2.629.000 Personen ansteigen. Für 2016 ergibt sich somit eine Zunahme der Kinderarmutsquote um 0,5 Prozentpunkte auf 20,2 Prozent. Weitere Berechnungen zeigen, dass das Armutsrisiko von Kindern, die mit ihren Eltern oder alleine in die Bundesrepublik eingewandert sind, um knapp 10 Prozentpunkte auf über 58 Prozent angestiegen sein dürfte. Damit erhöht sich zugleich der Anteil der Einwandererkinder unter den armen Kindern. Da Einwandererfamilien durchschnittlich mehr Kinder haben als einheimische Haushalte, ist damit zu rechnen, dass sich der Wiederanstieg der Armut unter kinderreichen Familien in der Statistik für 2016 fortsetzen wird.
Für seine Vorausberechnung (nowcasting) nutzt das WSI die aktuellsten verfügbaren Rahmendaten zur Bevölkerungsentwicklung, zu Asylbewerberleistungen und aus der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. "Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass die moderat positive Entwicklung bei den einheimischen Kindern den Anstieg der Kinderarmut dämpft, aber nicht abfangen kann", sagt WSI-Sozialexperte Dr. Eric Seils. "Dazu scheint sich die günstige Arbeitsmarktentwicklung in den Einkommen von Familien nicht stark genug niederzuschlagen."
In einer kürzlich veröffentlichten Studie hatte das WSI gezeigt, dass die Zuwanderung von geflüchteten Familien, die als Asylbewerber unter der Armutsgrenze leben, bereits 2015 eine deutliche Zunahme der Kinderarmut zur Folge hatte. Als arm gelten nach gängiger wissenschaftlicher Definition Haushalte, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des bedarfsgewichteten mittleren Einkommens beträgt. Für eine Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren lag die Armutsschwelle 2015 bei einem verfügbaren Nettoeinkommen von weniger als 1.978 Euro im Monat.
Der prognostizierte weitere Anstieg der Armutsquote im Jahre 2016 ist darauf zurückzuführen, dass die amtliche Armutsstatistik die Zuwanderung des Jahres 2015 nur mit zeitlicher Verzögerung berücksichtigen konnte. Zum einen bezieht sich die Armutsstatistik nur auf Personen in Privathaushalten. Viele Flüchtlingsfamilien lebten aber Ende 2015 in Sammelunterkünften und wurden daher ausgeklammert. Zum anderen bewirkten erhebungstechnische Gründe eine Untererfassung der Einwanderung, die in der zweiten Jahreshälfte 2015 stattfand. Dieser unerfasste Anteil aus dem Jahr 2015 schlägt sich in der Statistik für 2016 nieder.
Sollte sich der moderate Wirtschaftsaufschwung in diesem Jahr wie von vielen Wirtschaftsforschern prognostiziert fortsetzen, erwartet Seils für die nächste Zukunft einen Rückgang der Kinderarmut – insgesamt und auch unter Flüchtlingen. Zum einen würden die jugendlichen Zuwanderer erwachsen und fielen dann aus der Statistik, zum anderen werde die Erwerbstätigkeit unter den Einwanderern steigen.
– Konsequenzen für die Politik zur Armutsbekämpfung –
Für den WSI-Forscher ergeben sich daraus drei Konsequenzen für eine Politik zur Armutsbekämpfung:
Erstens mache die steigende Kinderarmut deutlich, dass die Anstrengungen in der Armutspolitik und die damit verbundenen Aufwendungen nicht nachlassen dürfen. Selbst wenn die Kinderarmut in den kommenden Jahren wieder etwas sinken wird, sei das "kein Grund zur Entwarnung", meint Seils. "Wenn wir die jugendlichen Einwanderer heute nicht ausreichend qualifizieren, werden sie als junge Erwachsene unter den armen Erwerbstätigen oder Arbeitslosen wieder auftauchen." Hier biete sich sowohl die Chance als auch die Herausforderung, künftige Armut durch die Ausbildung von Kindern und Jugendlichen zu vermeiden.
Zweitens sei der steigende Anteil der Einwandererkinder unter den armen Minderjährigen zu beachten. Ein wichtiger Aspekt der Kinderarmutspolitik der kommenden Jahre werde also darin bestehen müssen, die eingewanderten Eltern und insbesondere Mütter zu befähigen, Arbeit zu Konditionen und Löhnen zu finden, die es ihnen ermöglicht, ihre Familien selbst über die Runden zu bringen.
Schließlich dürften die einheimischen Kinder bei aller Aufmerksamkeit für die Einwanderer nicht vergessen werden. "Trotz Rekordbeschäftigung hat sich das Armutsrisiko der einheimischen Kinder nur wenig verringert", resümiert Seils.
Die Vorausberechnung mit detaillierten Angaben zum Verfahren finden Sie im WSI-Verteilungsmonitor: http://www.boeckler.de/wsi_108105
Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 22.05.2017
Kommen Durchschnittsverdiener mit dem Spitzensatz der Einkommensteuer von 42 Prozent in Berührung? Manche Medienberichte und Veröffentlichungen von Interessengruppen legen das nahe. Tatsächlich aber bleiben Alleinstehende und erst recht Paare und Familien mit durchschnittlichen Einkommen stets deutlich darunter. Das zeigt das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung anhand von konkreten Berechnungen für unterschiedliche Steuerfälle. Die durchschnittliche Einkommensteuerbelastung von Durchschnittsverdienern liegt je nach Familienkonstellation zwischen 1,4 und maximal 19,2 Prozent des Bruttoeinkommens – Solidaritätszuschlag inklusive. Schaut man auf Beschäftigte mit Medianeinkommen, ist die Belastung noch spürbar niedriger.
"Je alarmistischer Darstellungen daherkommen, desto wahrscheinlicher ist, dass wesentliche Größen nicht sauber voneinander abgegrenzt werden", erklärt Dr. Katja Rietzler, IMK-Expertin für Finanzpolitik. Dabei identifiziert die Forscherin drei Fehlerquellen: Erstens herrscht oft Unklarheit darüber, wie hoch durchschnittliche Einkommen in Deutschland sind – nicht selten werden sie überschätzt. Zweitens wird nicht unterschieden zwischen Bruttoeinkommen und zu versteuerndem Einkommen. Drittens geht es bisweilen durcheinander zwischen Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz.
In ihrer aktuellen Steuerschätzung* durchleuchten Rietzler und ihre Forscherkollegen alle drei Faktoren Schritt für Schritt:
1. Das Durchschnittseinkommen: Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung weist für 2016 als durchschnittlichen Bruttolohn pro Arbeitnehmer 33.259 Euro aus. Allerdings werden dabei ohne Ansehen der Arbeitszeit alle Beschäftigungsverhältnisse vom Minijob bis zur Vollzeitbeschäftigung in einen Topf geworfen. Aussagefähiger ist die Betrachtung von Vollzeitverdiensten.
Dafür ergeben sich auf Basis der fortgeschriebenen Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2017 zwei relevante Werte: 41.742 Euro beträgt das Medianeinkommen – also der Wert, der genau in der Mitte wäre, wenn man alle Einkommenszettel von Vollzeitbeschäftigten nebeneinanderlegen würde. Der Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) liegt bei 49.915 Euro. Die Differenz entsteht dadurch, dass sehr hohe Einkommen, etwa von Managern, den Durchschnittswert nach oben verschieben, während der Median davon unbeeinflusst bleibt. Wichtig zu wissen: Wer den Durchschnittswert verdient, liegt daher fast schon im oberen Drittel der Einkommensverteilung: rund 65 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten bekommen weniger.
2. Bruttoeinkommen versus zu versteuerndes Einkommen: Maßgeblich für die Berechnung der Einkommensteuer ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen (ZVE). Es wird ermittelt, indem man vom Brutto die steuerrechtlich relevanten Freibeträge abzieht. Dazu zählen etwa der Arbeitnehmerfreibetrag oder die Vorsorgepauschale. Wie stark sich beide Größen voneinander unterscheiden, variiert individuell. Das ZVE liegt aber immer um mehrere tausend Euro unter dem Bruttoeinkommen. "Dieser Abstand ist im Laufe des letzten Jahrzehnts größer geworden, weil Steuerzahler mehr absetzen können, etwa ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dadurch wurden die meisten entlastet. Steuerkritiker blenden das immer wieder aus", sagt Rietzler.
Das IMK arbeitet für seine Beispielrechnungen mit Pauschbeträgen, die eher die untere Grenze dessen angeben, was vom Brutto abgerechnet werden kann. Das ZVE für einen Single mit Medianverdienst beträgt so etwas über 34.000 Euro. Bei einem Durchschnittsverdienst sind es knapp 41.000 Euro.
3. Durchschnittssteuersatz versus Grenzsteuersatz: Da der Einkommensteuertarif progressiv ansteigt, zahlt niemand auf sein gesamtes Einkommen den gleichen Steuersatz. Als Grenzsteuersatz wird der Anteil bezeichnet, der auf einen zusätzlich verdienten Euro beim ZVE anfällt. Beispiel: Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent fällt derzeit bei einem Single auf jeden Euro ZVE jenseits von 53.665 Euro an. Das entspricht einem Bruttoeinkommen von knapp 64.000 Euro. Das Einkommen unterhalb dieser Marke wird niedriger versteuert. Wer wissen will, wie viel er im Mittel von seinem Gesamteinkommen abgeben muss, muss deshalb seine durchschnittliche Steuerbelastung betrachten.
Ergebnis: Durchschnittsverdiener deutlich unter dem Spitzensatz. In seinen Beispielrechnungen (siehe auch die Tabelle in der pdf-Version dieser PM; Link unten) weist das IMK den durchschnittlichen und den Grenzsteuersatz für Durchschnittsverdiener aus. Dabei differenzieren die Forscher zwischen Median- und Durchschnittseinkommen sowie für Alleinstehende, Ehepaare ohne und Ehepaare mit Kindern. Dabei zeigt sich: In keinem Fall kommen Durchschnittsverdiener in die Nähe des Spitzensatzes.
Gemessen am Bruttoeinkommen zahlt ein Ehepaar mit zwei Kindern und Medianverdienst unter Berücksichtigung des Kindergeldes gar keine Einkommensteuer. Beim Durchschnittsverdienst liegt die durchschnittliche Einkommensteuerbelastung inklusive Solidaritätszuschlag bei 1,4 Prozent. Ein Paar ohne Kinder zahlt durchschnittlich 8,8 bzw. 11,1 Prozent. Bei einem Alleinstehenden sind es 17 bzw. 19,2 Prozent. Bezieht man die Steuern auf das niedrigere ZVE, fallen die Anteile naturgemäß meist etwas höher aus, sie übersteigen aber nie 23,4 Prozent. Und auch die Grenzsteuersätze, die ja nur auf einen kleinen Teil des Einkommens anfallen, bleiben immer deutlich unter dem Spitzensatz (siehe die Tabelle). Das gilt insbesondere für Familien: Sie zahlen, gemessen am ZVE, ohne Solidaritätszuschlag im Falle des Durchschnittseinkommens einen Grenzsteuersatz von 15,6 Prozent. Bei Alleinstehenden mit Medianeinkommen erreicht der Grenzsteuersatz relativ zum ZVE 32,8 Prozent, bei Singles mit Durchschnittseinkommen 35,8 Prozent.
*Katja Rietzler, Birger Scholz, Dieter Teichmann, Achim Truger: IMK-Steuerschätzung 2017-2021. Staatliche Handlungsfähigkeit nicht aufs Spiel setzen. IMK Report Nr. 126, Mai 2017. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_imk_report_126_2017.pdf
Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 17.05.2017
Im Jahr 2015 lag die Geburtenrate in Deutschland bei 1,50 Kindern je Frau. Das war zwar der höchste Wert seit der Wiedervereinigung, aber weiterhin weniger als der EU-Durchschnitt, der bei 1,58 Kindern je Frau lag. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden mit.
Im EU-Vergleich hatte Frankreich die höchste zusammengefasste Geburtenziffer. Laut Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat wurden dort 2015 durchschnittlich 1,96 Kinder je Frau geboren. Es folgten Irland (1,92 Kinder je Frau) und Schweden (1,85). Die niedrigsten Geburtenziffern gab es in Portugal (1,31 Kinder je Frau), Polen und Zypern (je 1,32).
Die Geburtenziffern für Deutschland und die anderen EU-Staaten stehen in der Eurostat-Datenbank zur Verfügung.
Europa in Zahlen ist das Informationsangebot des Statistischen Bundesamtes zur amtlichen europäischen Statistik.
Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 15.05.2017
Die Linksfraktion ist mit ihrer Forderung nach einem Aktionsplan gegen Kinderarmut im Familienausschuss gescheitert. Der Ausschuss lehnte den entsprechenden Antrag der Linken (18/10628) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen ab.
In der Sitzung erneuerte die Linksfraktion ihre Forderung nach Einführung einer Kindergrundsicherung. Das Kindergeld, der Kinderzuschlag und die Regelbedarfe für Kinder in den sozialen Grundsicherungssystemen müssten erhöht werden. Im Gegenzug sollen die Steuerfreibeträge für Eltern gestrichen werden, da von ihnen Besserverdienende im Gegensatz zu Eltern mit kleinen Einkommen überproportional profitieren würden. Zudem müsse der Bezug des Kinderzuschlags entbürokratisiert werden. Ebenso forderte die Fraktion die Beitragsfreiheit für den Kita-Besuch, die Verpflegung in Kitas und Schulen und für den öffentlichen Personennahverkehr.
Die Union wies die Forderungen als nicht finanzierbar zurück. Eine Kindergrundsicherung nach den Plänen der Linken würde zusätzliche Ausgaben von 14 Milliarden Euro umfassen. Angesichts der Finanzlage sei dies nicht zu stemmen. Noch nie habe der Staat so viel Geld für Familien ausgegeben wie derzeit. Zudem mache es keinen Sinn, das Geld nach dem Gießkannenprinzip auszugeben. Staatliche Leistungen müssten zielgenau verteilt werden. Der beste Schutz gegen Kinderarmut sei die Erwerbstätigkeit der Eltern. Deshalb habe die Koalition die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zum Schwerpunkt gemacht. So sei der Kita-Ausbau massiv vorangetrieben worden. Die Beiträge für den Kita-Besuch und die Essensverpflegung müssten sozial gestaffelt werden.
In diesem Sinne argumentierte auch die SPD. Sie sprach sich allerdings für den beitragsfreien Kita-Besuch für alle aus. Kitas seien Bildungseinrichtungen wie Schulen und müssten deshalb kostenfrei für alle sein. Kinder reicher und armer Eltern sollten schließlich gemeinsam in den gleichen Kitas betreut werden. Der soziale Ausgleich müsse über ein gerechtes Steuersystem hergestellt werden. Zugleich forderte die SPD eine finanziell höhere Beteiligung des Bundes am Kita-Ausbau in den kommenden Jahren.
Die Grünen unterstützten zum Teil den Antrag der Linken. Auch sie sprachen sich für eine Kindergrundsicherung aus. Es sei ein Armutszeugnis für ein reiches Land wie Deutschland, dass ein Fünftel aller Kinder und Jugendlichen von Armut bedroht sei. Allerdings lehnten sie wie die CDU/CSU-Fraktion die Beitragsfreiheit für den Kita-Besuch ab, dieser müsse sozial gestaffelt werden.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 315 vom 17.05.2017
Hierzu kommentiert das ZFF:
Die Forderung der Fraktion DIE LINKE nach eine Aktionsplan gegen Kinderarmut ist richtig und wichtig, denn das derzeitige System der Familienförderung ist ungerecht und benachteiligt Kinder, die ohnehin schon in einkommensschwachen Familien aufwachsen. Armut wird für die Kinder dadurch zu einer zusätzlichen Entwicklungsaufgabe bzw. zu einer zusätzlichen Last für sie. Dies drückt sich auch in Stigmatisierungen und Diskriminierungen aus, die viele Kinder und Familien mit dem Bezug von Sozialleistungen erfahren: umständliche und lange Antrags- und Bewilligungssysteme, Sozialpässe o.ä. zum Nachweis für Reduktionen. Das ZFF fordert im Rahmen des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Damit wird das bürokratische und ungerechte System der Familienförderung vom Kopf auf die Füße gestellt. Nur so, in Kombination mit einer qualitativ hochwertigen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur und der Schaffung guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit, lässt sich Kinder- und Familienarmut langfristig beseitigen und den Kreislauf der Armut durchbrechen!
Die Stellungnahmen des ZFF zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 20. März zu den Anträgen der Fraktionen DIE LINKE. sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema Kinderarmut können Sie hier herunterladen: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/ZFF_Stellungnahme_Anhoerung_Kinderarmut_20170320.pdf.
Beim rechtlichen Vorgehen gegen die Verheiratung von Minderjährigen ist es kaum möglich, alles richtig zu machen. Das nahmen Abgeordnete und Zuhörer von einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch im Rechtsausschuss mit nach Hause. Gegenstand war ein Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD "zur Bekämpfung von Kinderehen" (18/12086). Mit ihm soll das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden. Die bisherige Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 16 zu heiraten, wird abgeschafft. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres geschlossene Ehen sollen mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes unwirksam werden. Das soll auch für nach ausländischem Recht wirksam geschlossene Ehen gelten. Im Alter von 16 oder 17 Jahren geschlossene Ehen sollen nicht nur wie nach geltendem Recht aufgehoben werden können, sondern in der Regel aufgehoben werden müssen. Hier soll, im Gegensatz zur Nichtigkeitserklärung bei noch jüngerer Heirat, die Letztentscheidung bei einem Gericht liegen.
Dominik Bär vom Deutschen Institut für Menschenrechte schickte seiner Stellungnahme die Bemerkung voraus, dass sich seine Organisation für ein weltweites Mindest-Ehealter von 18 Jahren ausspreche. Gleichwohl kam er zu der Feststellung, dass der vorliegende Gesetzentwurf "nicht im Einklang mit der UN-Kinderrechts-Konvention" stehe. Denn diese verlange eine individuelle Prüfung in jedem Fall, ob die Auflösung tatsächlich dem Kindeswohl diene. Bei der pauschalen Nichtigkeitserklärung sei dies nicht möglich. Aber auch bei den mit 16 oder 17 geschlossenen Ehen sei die vorgesehene Härtefall-Klausel zu eng und damit der Entscheidungsspielraum für Gerichte zu stark beschränkt.
Brigitte Meyer-Wehage vom Deutschen Juristinnenbund wies darauf hin, dass in der Diskussion Kinderehen häufig mit Zwangsehen gleichgesetzt würde. Für letztere gebe es aber seit 2011 eine gesetzliche Regelung. Meyer-Wehe kritisierte neben einigen Aspekten des Gesetzentwurfs auch den Zeitpunkt seiner Einbringung. Denn beim Bundesgerichtshof sei ein Verfahren im Zusammenhang mit Minderjährigen-Ehen anhängig, dessen Ausgang besser abgewartet werden solle.
Vehement für die Nichtigkeitslösung sprach sich Monika Michell aus, die sich für die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes um betroffene Mädchen kümmert. Da diese oft unter starkem Druck ihrer Familie stünden und nicht mit ihr brechen wollten, würden sie vor Gericht "mit aller Überzeugungskraft" beteuern, freiwillig geheiratet zu haben, auch wenn dies tatsächlich gegen ihren Willen geschehen sei. Michell plädierte dafür, Kinderehen generell als Indiz für Kindeswohlgefährdung zu werten und zu verbieten. Wenn die Mädchen wollten, könnten sie dann mit 18 erneut heiraten.
Ganz anders positionierte sich der Heidelberger Rechtsprofessor Thomas Pfeiffer. Die Lebenswirklichkeit sei "sehr vielgestaltig", weshalb es sich verbiete, "alle Verbindungen über einen Kamm zu scheren". Mit der Unwirksamkeit der unter 16 geschlossenen Ehen und der Auflösung der meisten unter 18 geschlossenen werde zudem "das Wohl der aus der Verbindung hervorgegangenen Kinder" missachtet. Pfeiffer verwies darauf, dass sich Deutschland mit der Genfer Flüchtlingskonention verpflichtet habe, alle in der Heimat geschlossenen Ehen anzuerkennen.
Gegen eine "Per-Se-Nichtigkeitserklärung" sprach sich auch Meike Riebau von der Kinderhilfsorganisation Save the Children aus. Diese sei unverhältnismäßig und verstoße gegen die Kinderrechts-Konvention. Auch für mit unter 16 Jahren Verheiratete sei ein "individualsiertes Aufhebungsverfahren" angebracht. Immerhin werde in Sorgerechts-Verfahren sogar dreijährigen Kindern eine Mitsprache eingeräumt.
Auch Wolfgang Schwackenberg vom Deutschen Anwaltverein wandte sich dagegen, "grundsätzlich 16-Jährigen abzusprechen, dass sie zu einer freien Entscheidung fähig sind". Auch mahnte er, Respekt vor anderen Rechtsordnungen zu wahren und nicht im Ausland gültig geschlossene Ehen pauschal zu annullieren. Schwackenberg warnte vor Problemen, die eine Nichtigkeitserklärung beim Erbrecht und der Versorgung der betroffenen Frauen, aber auch beispielsweise für die gemeinsamen Kinder mit sich bringen werde.
Das Vertrauen mancher anderer Sachverständiger in die sachgerechte Entscheidung von Familiengerichten vermochte die türkischstämmige, für den Kinderschutzbund Augsburg tätige Anwältin Nazan Simsek nicht zu teilen. Vor allem für zugewanderte Frauen und Mädchen sei es oftmals gar nicht möglich, bestehende Rechte in Deutschland wahrzunehmen, da ihnen dazu das sprachliche und kulturelle Verständnis fehle. Auf der anderen Seite seien die Voraussetzungen, "den Willen der Kinder zu erfassen, in den Familiengerichten wenig gegeben". "Nur diese Lösung bietet Schutz", sagte Simsek zu den Nichtigkeitserklärungen. "Diese Kinder gehören nicht ins Ehebett, sondern auf die Schulbank."
Der Heidelberger Rechtsprofessor Marc-Philipp Weller bewertete die Nichtigkeitslösung zwar als rechtlich zulässig, vertrat aber die Ansicht, dass deren Ziel durch eine Aufhebungs-Lösung ebenfalls zu erreichen sei. Die Rechte der Betroffenen ließen sich dadurch sogar besser wahren, da auf individuelle Besonderheiten eingegangen werden könne. Weller plädierte durchaus für eine "Soll-Lösung", in der die Auflösung der Ehe das Ziel ist, "aber mit Elastizität".
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 320 vom 18.05.2017
Die Grünen wollen durch Veränderungen im Instanzenweg eine Beschleunigung von Asylverfahren erreichen. Dazu haben sie einen Gesetzenwurf (18/12360) eingebracht, der am morgigen Donnerstag im vereinfachten Verfahren, das heißt ohne Aussprache, an die Ausschüsse überwiesen werden soll. Wegen fehlender Berufungs- und Revisionsmöglichkeiten fehle es derzeit im Asylrecht an einer obergerichtlichen Klärung elementarer Rechtsfragen, schreibt die Fraktion. Die Folge sei, dass "gleichgelagerte Fälle immer wieder neu entschieden werden und divergierende erstinstanzliche Entscheidungen Rechtsunsicherheit auslösen".
Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung sollen in Asylverfahren, so wie schon jetzt im sonstigen Verwaltungsrecht, die Zulassung der Berufung durch das Verwaltungsgericht, die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht und Beschwerdemöglichkeiten in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eingeführt werden. Die Grünen beziehen sich auf einen Vorschlag des Bundesrates, den sie mit ihrem Gesetzentwurf aufgriffen.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 316 vom 17.05.2017
Der Kampf gegen Kinderehen und Zwangsverheiratung ist nach Ansicht der Vorsitzenden von Plan International Deutschland, Maike Röttger, global eines der wichtigsten Themen für die Entwicklungspolitik. Weltweit gebe es derzeit rund 700 Millionen Frauen, die vor ihrem 18. Geburstag verheiratet worden seien, sagte sie am Mittwochmorgen im Entwicklungsausschuss. Jede dritte von ihnen sei bei ihrer Heirat nicht einmal 15 Jahre alt gewesen. In Deutschland seien 1.500 Mädchen betroffen.
Die Zwangehe bedeute eine "drastische Missachtung ihrer Menschenrechte", sagte Röttger. Die Mädchen dürften nach der Heirat oft nicht mehr die Schule besuchen. Gewalt, Vergewaltigung und frühe Schwangerschaften bestimmten ihren Alltag. Die Folgen zu früher Schwangerschaften seien bei Mädchen zwischen 15 und 18 Jahren weltweit die häufigste Todesursache.
Röttger appellierte an die Bundesregierung, den Fokus der deutschen Entwicklungszusammenarbeit noch stärker auf die Bildung von Frauen und Mädchen zu legen. Bildung sei der Schlüssel, Mädchen stark zu machen und vor Zwangsverheiratung und Kinderehen zu schützen. Den im April von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen in Deutschland (18/12086), mit dem das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden soll, bezeichnete Röttger ebenfalls als einen "wichtigen Baustein". Allerdings kritisierte sie, dass vor Vollendung des 16. Lebensjahres geschlossene Ehen mit Inkrafttreten des Gesetzes unwirksam werden sollen. "Die Mädchen verlieren damit alle Versorgungsansprüche", warnte Röttger. Eine solche Regelung sei nicht im Sinne der Betroffenen. Ähnliche Kritik an dem Entwurf kam aus den Reihen von CDU/CSU, Grünen und Linken.
Eine Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen verwies auf die besondere Situation syrischer Flüchtlinge. Nicht wenige Eltern würden ihre Töchter minderjährig verkaufen, in der Hoffnung, sie in Sicherheit zu bringen oder finanziell abzusichern. Die Linksfraktion fragte zudem nach den vielen Minderjährigen, die auf der Flucht nach Europa spurlos verschwunden seien.
Ein Vertreter der Unionsfraktion verwies darauf, dass ein Gesetz gegen Kinderehen in Deutschland nur ein Teil der Lösung sein könne. Entscheidender sei es, in den Herkunftsländern auf gesellschaftliche Veränderungen und ein Verbot von Kinderehen hinwirken. Aus der SPD hieß es, kleine Mädchen gehörten in die Schule und nicht in die Betten von Vergewaltigern. Wenn das neue Gesetz in Deutschland dazu führe, dass die Mädchen aus der Ehe geholt würden, stelle sich die Frage, wie sie danach langfristig unterstützt werden können.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 314 vom 17.05.2017
Der Rechtsausschuss hat für wesentiche Änderungen an dem Gesetzentwurf des Bundesrates "zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge und in Fürsorgeangelegenheiten" (18/10485) gestimmt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in Fällen, in denen jemand etwa aufgrund eines Schlaganfalls nicht selbst über medizinische Maßnahmen jenseits der unmittelbaren Notfallversorgung entscheiden kann, eine Vertretungsbefugnis des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners angenommen wird, sofern diese zusammenleben und keine ausdrückliche Erklärung dem entgegensteht. Der Bundesrat begründet dies unter anderem damit, dass die meisten Ehegatten davon ausgehen und erwarten, dass sie diese Befugnis haben und nicht wissen, dass darüber das Betreuungsgericht entscheiden muss.
Mit dem Änderungsantrag, den der Rechtsausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Grünen bei Enthaltung der Linken angenommen hat, fällt im Titel des Gesetzes der Teil "und in Fürsorgeangelegenheiten" weg. Anders als der Bundesrat wollen die Abgeordneten nicht eine automatische Vertretungsvollmacht des Partners auch in finanziellen Angelegenheiten, die mit den medizinischen zusammenhängen. Abgeordnete der Koalitionsfraktionen argumentierten, dass damit die Gefahr eines Missbrauchs der automatischen Vollmacht verringert werden soll.
An den Gesetzentwurf angefügt werden soll nach dem einstimmigen Votum des Ausschusses eine Erhöhung der Vergütung für Betreuer. Diese sei seit zwölf Jahren nicht mehr erhöht worden, was eine qualifizierte Betreuung gefährde, so die einhellige Argumentation. In Vorgesprächen hatten Vertreter der Länder eine solche Erhöhung abgelehnt, weshalb es hier noch zu einem Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat kommen könnte, sofern das Plenum wie zu erwarten dem Votum des Ausschusses folgt.
Dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung stimmten schließlich die beiden Koalitionsfraktionen zu, die Grünen stimmten dagegen, da sie auch in der geänderten Fassung zu große Missbrauchsmöglichkeiten durch nicht wohlgesinnte Ehegatten und Lebenspartner sehen. Die Linke teilte diese Bedenken zum Teil und enthielt sich der Stimme. Der Gesetzentwurf steht am morgigen Donnerstagabend im Plenum zur Schlussabstimmung.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 313vom 17.05.2017
In ihrer heutigen Sitzung hat die Jugend- und Familienministerkonferenz die Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz in der Kindertagesbetreuung beschlossen. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:
„In Deutschland werden fast 3,5 Millionen Kinder in Kitas und Kindertagespflege betreut. Die meisten davon sechs bis acht Stunden täglich. Dass dies ohne eine bundesweite gesetzliche Reglung geschieht, die die Qualität ihrer Betreuung sicherstellt, ist für die AWO nicht nachvollziehbar. Deshalb begrüßen wir diesen längst überfälligen Schritt der Jugend- und Familienministerkonferenz, immerhin Eckpunkte für ein Kita-Qualitätsgesetz auf den Weg zu bringen. Das ist vor allem wichtig, da derzeit immer mehr Bundesländer bestehende Landesregelungen zur Qualität aufweichen.
Mit ihrem heutigen Beschluss machen die Jugend- und Familienminister deutlich, dass sie gemeinsam die Qualität der Angebote verbessern möchten. Viele Bundesländer schlagen aktuell einen anderen Weg ein. Es werden Geringqualifizierte als Fachkräfte anerkannt, Quereinsteigende vom ersten Tag in der Kita wie vollwertige Erzieherinnen und Erzieher behandelt und Ausbildungsgänge unterhalb der Erzieherausbildung auf den Weg gebracht. Nach Ansicht der AWO darf das pädagogische Niveau aber nicht weiter abgesenkt werden.
Ursache für diese Entwicklung ist der Fachkräftemangel. Die Lösung kann aber nicht darin liegen, die Ansprüche zu senken, sondern kann nur darin liegen, den Beruf attraktiver zu gestalten. Um mehr Menschen für die Kinderbetreuung zu begeistern, müssen die Rahmenbedingungen attraktiver werden. Das bedeutet auch Bezahlung und Ausbildungsvergütung zu verbessern.
Die AWO erwartet, dass in der kommenden Legislaturperiode zügig daran gearbeitet wird, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, dass bundesweit eine qualitativ gute Betreuung von Kindern sicherstellt.“
Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 19.05.2017
AWO zum Internationalen Tag gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie
Heute wird in über 130 Ländern der Internationale Tag gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie (kurz IDAHOT) begangen. „Es ist nach wie vor traurige Realität, dass sich Familienformen jenseits des heterosexuellen Familienkonzepts mit beachtlichen rechtlichen Hürden und gesellschaftlichen Vorurteilen auseinandersetzen müssen. Doch überall leben Menschen in verschiedensten Familienformen zusammen. Eine moderne Familienpolitik muss sich diesen Realitäten stellen und alle Formen des Zusammenlebens als gleichwertig akzeptieren“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und führt aus: „Die AWO ist diesem Prinzip schon lange verbunden. So verabschiedete sie 1987 ein Grundsatzprogramm, in dem es hieß, dass Familienpolitik und Familienförderung den veränderten Lebensentwürfen von Familien Rechnung tragen müssen und sich nicht länger ausschließlich an der Institution Ehe oder an einem bestimmten Familientypus orientieren dürfen.“
Der diesjährige IDAHOT will auf der einen Seite die Situation von queeren Menschen innerhalb von Familie stärker in den Blick rücken – so erfahren viele Menschen aufgrund ihrer nicht-heterosexuellen Lebensweise negative Reaktionen und Ausgrenzung in ihrer eigenen Familie. Auf der anderen Seite geht es um die gesellschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen queerer Familienmodelle wie z.B. sog. Regenbogenfamilien und Co-Elternschaften. Der AWO Bundesvorsitzende mahnt: „Besonders die institutionalisierte Diskriminierung ist nicht hinnehmbar. Die AWO fordert, dass queere Familienmodelle gesetzlich als gleichwertige Formen von Familie anzuerkennen sind. Sie dürfen keinen Grund für gesellschaftliche Deklassierung und rechtliche Diskriminierung sein. So muss beispielsweise die Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften geöffnet und das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Partnerschaften gesetzlich verankert werden.“
Bereits seit 2005 gilt der 17. Mai als internationaler Tag, um auf die Belange von schwulen, lesbischen, bisexuellen sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen aufmerksam zu machen. Der diesjährige IDAHOT widmet sich schwerpunktmäßig den Familien. Die AWO unterstützt Menschen, ihr Leben eigenständig und verantwortlich zu gestalten und fördert alternative Lebenskonzepte. Dies hat die AWO in ihren Leitsätzen verankert. Daher unterstützen wir die queere Bürgerrechtsbewegung und wirken an einer offenen, vielfältigen und toleranten Gesellschaft mit.
Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 17.05.2017
Staatssekretär Kleindiek besucht Berliner AWO Kita
Anlässlich des Tages der Kinderbetreuung besuchten der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium Dr. Ralf Kleindiek und der Bundesvorsitzende der AWO Wolfgang Stadler heute die AWO Kita Maulwurf in Berlin Mitte.
„Beschäftigte in Kitas engagieren sich tagtäglich für ein gelingendes Aufwachsen von Kindern und unterstützen Familien in ihrem Alltag. Ihre Arbeit wertzuschätzen, war mir daher heute besonders wichtig. Aus dem heutigen Besuch in der Kita nehme ich viele Eindrücke und Anregungen mit“, erklärte Staatssekretär Kleindiek. Der AWO Bundesvorsitzende Stadler ergänzt: „Als Träger von 2.500 Kitas wissen wir, dass von den Erzieherinnen und Erziehern viel erwartet wird. Ihre Aufgaben sind in den letzten Jahren immer komplexer und anspruchsvoller geworden, doch ich weiß, dass unsere Fachkräfte einen großartigen Job machen.“
Die Rahmenbedingungen der Arbeit in Kindertageseinrichtungen sind häufig schwierig. Die größte Herausforderung im Kita-Alltag stellt dabei der Personalmangel bzw. der vielerorts zu schlechte Personalschlüssel dar. Deshalb begrüßt der AWO Bundesvorsitzende, dass sich Bund und Länder bereits 2016 auf gemeinsame Schritte zur Verbesserung der Betreuungsqualität verständigt haben, erklärt aber: „Wir erwarten nun weitere konkrete Maßnahmen.“ Grundsätzlich sieht Stadler aber eine überaus positive Entwicklung der Bedeutung des Themenfeldes Kita: „Besuche wie der heutige bestärken uns in unserem langjährigen Engagement für eine bessere Betreuungsqualität. Bund und Länder müssen den eingeschlagenen Weg hin zu einheitlichen gesetzlichen Qualitätsstandards konsequent weitergehen. Gerade weil die Arbeit von Erzieherinnen und Erziehern so wichtig ist, müssen wir sie unterstützen in dem wir ihre Arbeitsbedingungen verbessern und sie besser vergüten“, fordert der AWO Bundesvorsitzende.
Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 17.05.2017
Allein in der Bundesrepublik sind mittlerweile über eine Million Menschen in Pflegeheimen und in ambulanten Pflegediensten tätig. Den morgigen Internationalen Tag der Pflegenden möchte die AWO nutzen, um auf die schwierige Situation der beruflich Pflegenden aufmerksam zu machen. „Die Pflegenden sichern Lebensqualität und ein würdevolles Altern von kranken sowie hilfe-und pflegebedürftigen Menschen. Damit dies so bleibt, fordert die AWO bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen und eine deutlich bessere Personalausstattung“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker.
Vor allem in den zwei Bereichen Personalausstattung und Finanzierung der Pflegeversicherung bzw. Einführung einer Bürgerversicherung sieht die AWO Handlungsbedarf. „Gute Pflege muss auf einer soliden finanziellen Basis stehen. Die Pflege-Bürgerversicherung kann allen Bürgerinnen und Bürgern eine ausreichende Absicherung gewährleisten und macht eine private Zusatzversicherung überflüssig“, ist Döcker überzeugt. Die AWO fordert seit langem die Einführung einer Bürgerversicherung. Nur sie kann eine solidarische und auskömmliche Finanzierungsgrundlage für die Kranken- und Pflegeversicherung mit für die Versicherten auch langfristig bezahlbaren Beiträgen leisten. Zusätzlich fordert die AWO, dass die Behandlungspflege in stationären Einrichtungen systemgerecht über die Krankenversicherung und nicht wie bisher durch die Pflegeversicherung finanziert werden soll.
Die regional unterschiedliche, aber quasi überall defizitäre Personalausstattung stellt die Pflege seit langem vor eine große Herausforderung und geht zu Lasten der pflegebedürftigen Menschen sowie der beruflich Pflegenden. „Eine gute personelle Ausstattung ist eine wichtige Voraussetzung für eine weiterhin hohe Versorgungsqualität von pflegebedürftigen Menschen“, betont Döcker abschließend.
In Erinnerung an die Vorreiterin der modernen Pflege, Florence Nightingale wird der 12. Mai international als Tag der Pflegenden begangen. Der diesjährige Tag der Pflegenden steht unter dem Motto „Eine starke Pflege weist den Weg“.
Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 11.05.2017
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über ein "Bundesprogramm Kita- und Schulverpflegung" die bundesweite verbindliche Einführung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für die Verpflegung in Kitas und Schulen. Zahlreiche Studien belegen, dass die von der DGE für diesen Bereich gegebenen Empfehlungen in den seltensten Fällen erfüllt werden. Deshalb sollte beim Kita- und Schulessen nicht weiter auf unverbindliche Freiwilligkeit mit Appellen und Ankündigungen gesetzt werden. Außerdem plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk nachdrücklich für eine generelle Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für Kita- und Schulessen von 19 auf 7 Prozent. Eine solche Reduzierung, die finanzielle Gestaltungsspielräume bei der Qualitätsverbesserung des Kita- und Schulessens ermöglichen würde, ist aufgrund des in diesem Bereich vorliegenden nationalen Gestaltungsspielraums problemlos möglich.
"Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes braucht jedes Kind im Ganztagsbetrieb von Kita oder Schule eine gesunde, warme Mahlzeit. Dazu zählt eine Vielfalt der Speisen ebenso wie ihre nährstoffreiche Zubereitung, ausreichend Gemüse, aber auch Vollkornprodukte und Fisch. Es muss endlich Schluss sein mit zerkochtem Gemüse, trockenen Kartoffeln und billigen Fertigsoßen. Besonders wichtig ist es auch, die Kita-Kinder bzw. die Schülerinnen und Schüler mit einzubeziehen. Deren Phantasie und Kreativität bleiben vielfach fast völlig ungenutzt", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollten möglichst heimische Produkte sowie Obst und Gemüse der Saison die Leitlinien für das Kita- und Schulessen sein. Wer in der Kindheit nicht erfährt und erlebt, was gesunde Ernährung ist und dass sie gut schmeckt, wird dies im Erwachsenenalter kaum nachholen können. Insofern ist eine gesunde Ernährung auch eine Grundsteinlegung für ein gesundes Leben. An dieser Stelle zu sparen ist langfristig verheerend.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 18.05.2017
Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigen die umfangreichen Bedenken des Bundesrates gegenüber dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur Bekämpfung von Kinderehen, dass es noch Änderungsbedarf im Sinne des Kindeswohls gibt. Diese Bedenken sollten im weiteren parlamentarischen Verfahren aufgenommen werden und zu Änderungen am Gesetzentwurf führen. "Bei Gesetzesänderungen, die derart massiv in die Rechte von Kindern eingreifen, muss eine sorgfältige Abwägung der Kindeswohlinteressen stattfinden. Das ist bisher aus unserer Sicht nicht ausreichend erfolgt. Die angestrebte Regelung, dass Ehen im Regelfall nur dann anerkannt werden, wenn beide Partner 18 Jahre alt sind, ist im Grundsatz richtig. Das gilt auch für die Möglichkeit, durch eine familiengerichtliche Entscheidung Ausnahmen zuzulassen, wenn einer der Eheleute 16 oder 17 Jahre alt ist. Das entspricht den Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes. Allerdings sind die Ausnahmetatbestände zu eng gefasst. Hier sollte es eine Regelung geben, nach der bereits geschlossene Ehen, bei der ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin 16 oder 17 Jahre alt ist, dann anerkannt werden können, wenn Kindeswohlaspekte im Sinne des Artikels 3 der UN-Kinderrechtskonvention dies erfordern. Entscheidend muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch die Meinung der oder des Minderjährigen sein, die bei der Ermittlung des Kindeswohls unbedingt zu berücksichtigen ist. Dazu muss das Kind eine entsprechende Reife besitzen, eine so weitreichende Entscheidung zu treffen", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, im Vorfeld der heutigen Bundesratssitzung.
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte der Bundestag allerdings nicht allen von den Bundesratsausschüssen empfohlenen Änderungen am Gesetzentwurf folgen. So sollte aus Sicht des Verbandes eine Ehe, bei der ein Ehepartner bei Eheschließung unter 16 Jahre alt war, ausnahmslos aufgehoben werden. Die von den Bundesratsausschüssen vorgeschlagene Untergrenze von 14 Jahren ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nicht sachgerecht.
Der Bundestag sollte aber jenseits der Diskussion über eine Altersuntergrenze die Bedenken der Bundesratsausschüsse dahingehend berücksichtigen, dass Kinderehen nicht pauschal als nichtig angesehen werden, sondern in jedem Einzelfall von einem Familiengericht aufgehoben werden müssen. Das ist angesichts der geringen Fallzahlen problemlos möglich. Im Falle der Nichtigkeit ergeben sich weitreichende Folgen für die Betroffenen. Zum Beispiel können Unterhalts-, Erbschafts- und Versorgungsansprüche verloren gehen, und Kinder aus solchen Ehen würden als nichtehelich angesehen. Das darf nicht sein.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 12.05.2017
Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) fordert die Politik auf, die demokratischen Verfahren zur Beteiligung der Zivilgesellschaft zukünftig ernst zu nehmen. Nur so wäre eine tatsächliche Weiterentwicklung im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz umsetzbar.
Welchen Stellenwert die Kinder- und Jugendhilfe in der deutschen Politik hat, zeigt die gestrige Tagesordnung des Bundestages, in der das Einbringen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz auf Mitternacht gesetzt wurde. Darüber hinaus sind die Fristen zur Stellungnahme zu Gesetzesvorhaben für die Verbände und Organisationen in der jüngsten Vergangenheit stetig verkürzt worden. „Dieses Verhalten wirft doch die Frage auf, ob die politisch Verantwortlichen überhaupt ein Interesse haben, die demokratischen Verfahren zu gewährleisten und damit eine fachlich qualifizierte Bürgerschaft zu beteiligen“ so Heinz Hilgers, Präsident des DKSB.
Obwohl es wichtig ist, mit dem SGB VIII die Perspektive des Kindes zu stärken und im Regierungsentwurf dazu einzelne gute Regelungen vorgeschlagen werden, reichen diese bei Weitem nicht aus. Aus Sicht des DKSB werden die Kinderrechte im aktuell diskutierten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz nicht wirklich umgesetzt. „Es gilt, die Kinderrechte ernst zu nehmen“ so Heinz Hilgers. Der DKSB befürchtet beispielsweise, dass der Passus für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im SGB VIII, der den Ländern weitgehende Steuerungsmöglichkeiten bezüglich der Kosten einräumt, eine Ungleichbehandlung deutscher und nichtdeutscher Kinder dauerhaft zur Folge hätte.
„Der Gesetzgeber ist gut beraten, wenn er zuerst die Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz aufnimmt und sich damit ein Beispiel an der Europäischen Union nimmt, die in Artikel 24 der Charta der Grundrechte der EU die Kinderrechte bereits normiert hat. Damit wird er die richtige Grundlage schaffen für ein neues Kinder- und Jugendhilferecht“ betont Heinz Hilgers.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 19.05.2017
Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) fordert die Politik erneut auf, die Kinderrechte endlich verfassungsrechtlich zu verankern. Damit würden alle bestehenden Gesetze auf den Prüfstand gestellt und die Position von Kindern und Jugendlichen endlich allumfänglich gestärkt werden.
„Nicht nur in der vor mehr als 25 Jahren ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention, sondern auch im Artikel 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind die Rechte des Kindes festgeschrieben. Daher ist es umso beschämender, dass die politisch Verantwortlichen in diesem Land die Kinderrechte immer noch nicht allumfänglich im Grundgesetz verankert haben.“ kritisiert DKSB-Präsident Heinz Hilgers. Die in Deutschland aktuell diskutierten Textvorschläge für das Grundgesetz blieben weit hinter dem geltenden Recht der Europäischen Union zurück, so Hilgers weiter.
Einzelne Bundesländer haben inzwischen selbst gehandelt und die Kinderrechte in die Landesverfassungen mit aufgenommen. Doch es fehlt immer noch an einer bundeseinheitlichen Regelung im Grundgesetz. Nordrhein-Westfalen hat im März einen solchen Entwurf im Bundesrat vorgelegt. „Dieser Schritt ist wichtig, weil damit die Rechtsprechung zu einer stärkeren Berücksichtigung von Kinderinteressen gemäß UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet würde, nicht nur im Familienrecht, sondern auch in den anderen Rechtsbereichen.“ führt Prof. Dr. Brigitta Goldberg, stellvertretende Vorsitzende DKSB Landesverband Nordrhein-Westfalen aus.
Die aktuellen Beratungen im Bundestag über ein sogenanntes Kinder- und Jugendstärkungsgesetz begrüßt der DKSB im Grundsatz. „Damit werden die Rechtstellung und der Schutz von Kindern weiter verbessert, wie zum Beispiel mit dem vorbehaltlosen Beratungsanspruch oder der Regelung, notwendige und geeignete Hilfen für Familien bereitzustellen.“ erläutert Prof. Beate Naake, Vorstandsmitglied des DKSB. Allerdings könne nicht allen geplanten Regelungen zugestimmt werden. „Wir sehen zum Beispiel die geplante sehr frühzeitige Perspektivklärung bezüglich der Dauer der Unterbringung von Pflegekindern kritisch, weil daraus Nachteile für die betroffenen Kinder und Familien entstehen könnten.“
In den vielen Orts-, Kreis- und Landesverbänden des DKSB werden die Kinderrechte gelebt. „In unserem Kinderbüro in Leipzig stehen die Belange der Kinder im Mittelpunkt. Sie haben dort die Möglichkeit, in der Kindersprechstunde mit Verantwortungsträgern der Stadt ins Gespräch zu kommen und dort ihr Anliegen vorzutragen. Weiterhin werden verschiedene Beteiligungsmaßnahmen angeboten, die sich im Kontext von Stadtentwicklung und -planung bewegen – zum Beispiel: Spielplätze, Freiflächen, Schulen und deren Höfe.“ so Kristin Drechsler, Geschäftsführerin DKSB Ortsverband Leipzig. Partizipation von Kindern sei hier selbstverständlich.
Dieses Selbstverständnis gehört auch auf die Ebene der Bundesgesetzgebung. „Der DKSB fordert die Bunderegierung dazu auf, das Stückwerk umgehend zu beenden und die Kinderrechte endlich fest und allumfänglichen ins Grundgesetz aufzunehmen. Einen Formulierungsvorschlag haben wir bereits im Jahr 2012 gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Kinderrechte vorgelegt.“, so DKSB-Präsident Hilgers.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 12.05.2017
Eine heute veröffentlichte Studie der Heinrich-Böll-Stiftung und des Deutschen Kinderhilfswerkes mahnt föderale Reformen für eine bessere Teilhabe von Kindern in Deutschland an. Dafür sollen mit einem Bundeskinderteilhabegesetz jungen Menschen aus Familien in prekären Lebenslagen ein Rechtsanspruch auf besondere Förderung und Teilhabe garantiert und konkrete Qualitätsstandards festgeschrieben werden. Die Studie schlägt vor, Artikel 104 des Grundgesetzes über Geldleistungen hinaus auch auf Dienst- und Sachleistungen auszuweiten. So erhält der Bund ein Instrument, das nicht nur einmalige Investitionen, sondern eine fortlaufende Förderung von Kommunen zur Finanzierung der Infrastruktur zur Teilhabeförderung junger Menschen ermöglicht. Ergänzend soll ein Bundesfonds eingerichtet werden, der Kommunen mit einem hohen Anteil benachteiligter Kinder finanziell besser ausstattet.
"Je länger Kinder in Armut aufwachsen und unter Teilhabeverlusten leiden, desto weitreichender sind die Langzeitfolgen für ihre Entwicklung. Um die nachhaltige Förderung der Infrastruktur sozial benachteiligter junger Menschen zu ermöglichen, führt kein Weg an der Mitfinanzierung der Leistungen für Teilhabeförderung und Armutsprävention für junge Menschen durch den Bund vorbei", so Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Dafür sprechen Gründe, wie etwa die bei erfolgreichen Interventionen zu erzielenden positiven Effekte für die Gesamtgesellschaft, sei es in fiskalischer oder sozialer Hinsicht. Im bestehenden föderalen und rechtlichen Rahmen stoßen die Fördermöglichkeiten des Bundes jedoch leicht an Grenzen. Die in der Studie vorgeschlagene Änderung des Grundgesetzes soll hier Abhilfe schaffen", so Krüger weiter.
"Im derzeitigen föderalen Zusammenspiel organisieren Länder und Kommunen die Bildungs- und Teilhabeförderung junger Menschen in je unterschiedlicher Weise. Unser Ziel muss es jedoch sein, für Kinder und Jugendliche bundesweit gleiche Lebenschancen herzustellen", sagt Peter Siller, Abteilungsleiter Politische Bildung Inland der Heinrich-Böll-Stiftung. "Das Bundeskinderteilhabegesetz kann helfen, dieses Ziel zu erreichen, da es nicht nur den Rechtsanspruch auf Förderung für benachteiligte Kinder und Jugendliche erstmals festschreiben würde, sondern auch an einer zentralen rechtlichen Stelle regeln würde, wie durch den Bund finanzierte infrastrukturelle Bildungs- und Teilhabeleistungen auf der kommunalen Ebene direkt gewährleistet werden können", so Siller weiter.
Die Studie macht klar: mehr Investitionen in Infrastrukturleistungen der sozialen Teilhabe, Entwicklung der Persönlichkeit und der schulischen Unterstützung lohnen sich. Hierdurch wird nicht nur das Recht der Kinder aus Familien in prekären Lebenslagen auf Teilhabe an unserer Gesellschaft im Hier und Jetzt besser gewährleistet, sondern auch der Staat profitiert auf lange Sicht fiskalisch und wirtschaftlich. Jedes Neugeborene, dessen Entwicklungspfad zu Berufs- oder Hochschulabschluss führt, entlastet die öffentlichen Kassen um 173.000 Euro (oder 296.000 Euro mit Hochschulabschluss) im Vergleich zu einem Neugeborenen, das im Lebensverlauf ohne Berufsabschluss bleibt. Die Studie verdeutlicht im Rahmen einer Generationenbilanzierung, dass es aufgrund der längerfristigen positiven Auswirkungen von höheren Bildungs- und Ausbildungsabschlüssen auf die Fiskalpolitik für Investitionen des Bundes dazu durchaus genügend finanzielle Spielräume gibt.
Die Studienergebnisse sind auch Grundlage für die Konferenz "Familien stärken und Vielfalt ermöglichen", die heute und morgen in Berlin stattfindet.
Die Studie "Wirksame Wege zur Verbesserung der Teilhabe- und Verwirklichungschancen von Kindern aus Familien in prekären Lebenslagen" steht unter www.dkhw.de/teilhabechancen und www.boell.de/teilhabe zum Download bereit.
Quelle: Pressemitteilung Heinrich-Böll-Stiftung e.V. und Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.05.2017
Termin: 31. Mai – 01. Juni 2017
Veranstalter: Zukunftsforum Familie e.V. und Friedrich-Ebert-Stiftung
Ort: Berlin
In Deutschland ist derzeit ein Erstarken rechter Einstellungen zu beobachten, die sich zunehmend in Wahlerfolgen rechtspopulistischer Parteien widerspiegeln. Vor diesem Hintergrund wollen das Forum Politik und Gesellschaft der Friedrich-Ebert-Stiftung und das Zukunftsforum Familie e. V. gemeinsam einen Blick auf das Verhältnis von rechtspopulistischer Politik und Familie werfen.
Familie spielt im Zusammenhang mit rechtspopulistischer Politik in doppelter Hinsicht eine zentrale Rolle. Zum einen ist Familienpolitik und der Schutz der traditionellen Kleinfamilie von hoher symbolischer Bedeutung. Zum anderen ist die Familie ein zentraler Ort für die Auseinandersetzung mit rechten Werten und Einstellungen.
Im Rahmen einer Abendveranstaltung und einer Fachtagung wollen wir die Beziehung von rechter Politik und Familie in den Blick nehmen und gemeinsam diskutieren, wie wir den Entwicklungen auf unterschiedlichen Ebenen begegnen können. Dabei gilt es insbesondere die Rolle der Familienpolitik in den Blick zu nehmen und der Frage nachzugehen, welche Angebote eine solidarische und auf Vielfalt ausgerichtete Politik geben kann.
Am ersten Tag werden wir im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung familienpolitische Positionen von rechtspopulistischen Akteuren in den Blick nehmen und gemeinsam mit unseren Gästen darüber diskutieren, wie man diesen begegnen kann.
Auf einer Fachtagung wollen wir am zweiten Tag diskutieren, welche Strategien und Ansätze in der Bildungsarbeit im Kampf gegen rechtspopulistische Positionen und rechtspopulistische Familienbilder erfolgreich sind. Dabei wollen wir ein besonderes Augenmerk darauf richten, wie in Familien Werte und Einstellungen reproduziert werden.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.
Termin: 22. Juni 2017
Veranstalter: Population Europe und Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Ort: Berlin
Unsere Lebenserwartung steigt – statistisch um nahezu sechs Stunden pro Tag. Das ist für den Einzelnen eine positive Nachricht. Gleichzeitig altert Deutschland: 2030 werden voraussichtlich mehr als 30 Prozent der Menschen in unserem Land über 60 sein. In den nächsten beiden Jahrzehnten werden die letzten geburtenstarken Jahrgänge (die sogenannten „Baby-Boomer“) das Rentenalter erreichen. Die Auswirkungen des Demografischen Wandels werden also in nicht allzu ferner Zukunft immer deutlicher spürbar werden.
Was ergibt sich daraus für den Einzelnen und für die Gesellschaft? Ist es fair, der nächsten Generation mehr aufzubürden, oder muss jeder für sich selbst sorgen? Und was können wir tun, um auch in Zukunft soziale Sicherheit für Alt und Jung garantieren zu können? Die Flexibilisierung des Berufslebens, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Frage gesellschaftlicher Teilhabe aller Generationen sind nur einige Facetten dieses hochaktuellen Themas.
Vier Experten geben dazu der jüngeren Generation bei einer Dialogveranstaltung im WissenschaftsForum Berlin am Gendarmenmarkt Auskunft.
Es diskutieren
Moderation: Dr. Andreas Edel, Population Europe / Max-Planck-Institut für demografische Forschung
Eine offizielle Einladung mit dem vollständigen Programm folgt. Weitere aktuelle Informationen erhalten Sie außerdem auf der Seite www.7jahrelaenger.de/ bzw. www.population-europe.eu.
Melden Sie sich schon heute per E-Mail an: https://survey.demogr.mpg.de/index.php?r=survey/index&sid=823412&lang=en
Termin: 29. Juni 2017, 09:00 – 18:00 Uhr
Veranstalter: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ort: Berlin
Wie stellen wir uns eine lebenswerte Gesellschaft im digitalen Zeitalter vor und wie können wir sie aktiv mitgestalten? Wie sieht ein gutes Familienleben in der digitalen Gesellschaft aus und welche Voraussetzungen müssen dafür geschaffen werden? Wie können wir die Teilhabe aller Generationen sicherstellen und eine digitale Spaltung verhindern? Wie unterstützen wir Engagement und nutzen digitale Hilfsmittel für demokratische Prozesse? Und welche digitalen Kompetenzen sind heute überhaupt nötig?
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend möchte diese und weitere Fragen mit Ihnen und zahlreichen Gästen auf einer eintägigen Fachkonferenz diskutieren. Unter der Überschrift „Digitale Agenda für eine lebensWerte Gesellschaft“ werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in unterschiedlichen thematischen Workshops die gesellschaftspolitischen Aspekte der Digitalisierung beleuchten und in Gesprächsrunden mit Expertinnen und Experten aus Unternehmen, Verbänden, Initiativen und dem Ehrenamt erörtern. Es sollen aktuelle Herausforderungen benannt und Handlungskonzepte für das zukünftige Zusammenleben in der digitalen Gesellschaft skizziert werden.
Die Veranstaltung wird mit nur begrenzten Teilnahmeplätzen stattfinden. Weitere organisatorische Hinweise sowie Informationen zur Anmeldung finden Sie unter folgendem Link.
Termin: 07. Juli 2017, 11.00 – 17.00 Uhr
Veranstalter: Ver.di und Friedrich Ebert Stiftung
Ort: Berlin
Vor mittlerweile elf Jahren wurde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verabschiedet und ist heute aktueller denn je. Damals damit verbundene Hoffnung auf mehr Schutz vor Diskriminierung standen Befürchtungen vor Klagefluten gegen Unternehmen und Verwaltungen gegenüber. Der Wunsch nach mehr gelebter Vielfalt in der Arbeitswelt stand gegen die Angst vor verordneter Zwangs-Diversität.
Mittlerweile wissen wir alle, dass Vielfalt längst Realität in unserer Gesellschaft, in unseren Betrieben und Verwaltungen ist. Aber wird das Potential wirklich erkannt und wertgeschätzt? Finden wir wirklich die vielfältigsten Menschen in allen Hierarchieebenen von Organisationen und im öffentlichen Leben wieder? Ist die Arbeitswelt tatsächlich vielfältig, bunt und diskriminierungsfrei geworden? Sind Benachteiligungen und Diskriminierungen wirklich zurück gegangen? Und wie gehen wir mit dem Backlash um, bei dem Homogenität der Vorrang gegeben und Heterogenität abgelehnt wird?
Um diese Fragen mit Ihnen zu diskutieren und zu beantworten, wird der 20. ver.di Fachdialog Gender in Zusammenarbeit mit dem ver.di Referat Migrationspolitik und dem Forum Politik und Gesellschaft der Friedrich-Ebert-Stiftung veranstaltet.
Als Auftakt steht das AGG selbst im Mittelpunkt: Erfahrungen, Erfolge und Herausforderungen werden beleuchtet und Analysen des Gesetzes zusammen mit Fallbeispielen vorgestellt. Es wird ein Bogen gespannt zu der Frage, was das AGG für uns als Gesellschaft damals und heute bedeutet.
Am Nachmittag werden Sie zu einer gemeinsamen Diskussion mit Expert*innen aus der betrieblichen und gewerkschaftlichen Praxis eingeladen. Es soll sich darüber ausgetauscht werden, über welche Erfahrungen man mittlerweile verfügt, welche Unterstützung für Interessenvertretungen aktuell notwendig sind und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen sowie gewerkschaftliche und zivilgesellschaftliche Innovationsprozesse initiiert werden können.
Gemeinsam soll ausgelotet werden, wie für mindestens die nächsten elf Jahre Vielfalt in der Arbeitswelt lebendig gestalt und ein Transfer in die Arbeit der Interessenvertretungen und Zivilgesellschaft gelingen kann.
Ziel der Veranstaltung ist es, den Teilnehmenden Impulse für die eigene Arbeit zu geben. Bei dieser seit 2005 von ver.di durchgeführten Veranstaltungsreihe mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen stehen Ansatzpunkte und Praxiserfahrungen im Mittelpunkt, die dazu beitragen, Gender und Diversity in gesellschaftliche und organisationale Zusammenhänge zu implementieren.
Eine Anmeldung kann bis zum 30. Juni 2017 über diesen Link erfolgen: http://www.fes.de/lnk/2wf.
Termin: 19. September 2017
Veranstalter: Deutscher Wanderverband
Ort: Kassel
Der Deutsche Wanderverband veranstaltet ein Symposium im Rahmen des Projektes „Let’s go – Familien, Kids und Kitas“. Im Fokus steht die Gesundheitsförderung in der Lebenswelt von Kindern bzw. deren Eltern eingebettet im Netzwerk von Kindergärten, Kitas und Vereinen. Das inform-Projekt legt mit dem Modell der Kooperation von Kitas und Wandervereinen einen Grundstein dafür, wie Spaß an der Bewegung und das gemeinsame Draußen-Sein in der Natur idealerweise die Bewegungsförderung und das Bewusstsein für gesunde Ernährung von Kindern im Alter von drei bis sechs fördert und langfristig positiv beeinflusst.
Das Symposium richtet sich an Kindergärten, Kitas, Familiengruppen in Wander- und anderen Vereinen sowie an interessierte Eltern und Kommunen, denen die Stärkung der Kinder durch die gesundheitspräventiven Aspekte des Wanderns und Draußen-Seins und ein kooperatives Handeln wichtig sind.
Impulsbeiträge von Prof. Dr. Ulrike Ungerer-Röhrich (Sportwissenschaftlerin und Psychologin, Vorstandsvorsitzende der Plattform Ernährung und Bewegung (peb)) und Dr. Christiane Richard-Elsner (Projektleiterin Draußenkinder im ABA Fachverband für handlungsorientierte Pädagogik) bieten einen wissenschaftlichen Blick auf die Bedeutung von Bewegung, Naturerfahrung und Ernährung für die kindliche Entwicklung.
Ergänzt werden die wissenschaftlichen Grundlagen vor allem durch einen Einblick in die umsetzungsorientierte Praxiserfahrung, sie bildet einen ebenso wichtigen Baustein der Veranstaltung. Neben den Erfahrungen aus dem Projekt „Let’s go – Familien, Kids und Kitas“ unter Einbindung der vier Modellregionen gibt es auch interessante Projekte anderer Träger. Klaus Lehn (Referent Bewegungs- und Gesundheitsförderung der Sportjugend Hessen) und Marita Engel (Fachberaterin im DAKITS e.V. – Dachverband freier Kindertageseinrichtungen) stellen hier ihre jeweiligen Ansätze zum erfolgreichen Aufbau dauerhafter Kooperationen und möglicher Finanzierungsansätze dar.
Die Moderation des Tages übernimmt Edda Dammmüller (WDR).
30 Organisationen aus den Bereichen Wohlfahrtspflege, Familie, Kinderrechte sowie Gewerkschaften und Kita-Träger mahnen im Vorfeld der Jugend- und Familienministerkonferenz die zügige Einführung bundeseinheitlicher Qualitätsstandards für Kindertageseinrichtungen an. Sie begrüßen in einem gemeinsamen Aufruf den eingeschlagenen Weg zur Verbesserung der Qualität in Kitas und Kindertagespflege, heben jedoch hervor, dass nun zeitnah weitere Schritte mit konkreten Zielen, die auch die Finanzierung beinhalten, gegangen werden müssen. Die Konferenz der Landes- und Bundesfamilienminister ist aus Sicht des Bündnisses besonders geeignet, um gemeinsam wichtige Weichenstellungen für eine bundesweite gute Qualität der Kitas vorzunehmen. Gerade vor dem Hintergrund des Zeitpunkts der Konferenz, in unmittelbarer Nähe zum Tag der Familie am 15. Mai mit dem Motto „Familien, Bildung, Wohlbefinden“, sollte das Interesse von Familien und ihren Kindern an einer Qualitätsverbesserung der Kitas im Vordergrund stehen.
Wörtlich heißt es im Aufruf der 30 Verbände:
Eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zahlt sich nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Gesellschaft aus, da eine gute frühkindliche Bildung und Erziehung unterschiedliche Startbedingungen und Zukunftschancen wirksam ausgleichen kann. Sie trägt dazu bei, Bildungsnachteile abzubauen, Armut zu überwinden und Lebensverläufe wirtschaftlich und sozial zu stabilisieren.
So ist insgesamt zu begrüßen, dass die Politik auf die wachsende Nachfrage nach Betreuungsplätzen reagiert und den Ausbau von Kitas und Kindertagespflege gezielt vorangetrieben hat. Nun gilt es, auch die Weiterentwicklung der Qualität in der öffentlichen Diskussion und der Politik voranzutreiben. Nur so kann dem Grundsatz entsprochen werden, dass jedes Kind ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat.
Für die dringend erforderliche Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung braucht es eine große politische Anstrengung sowie erhebliche Mehrausgaben, für die Bund, Länder und Kommunen gemeinsame Verantwortung tragen. Es braucht aber auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern, Gewerkschaften, Verbänden und Elternvertreter/innen, die den Prozess begleiten.
Um überall in Deutschland eine hohe Betreuungsqualität sicherzustellen, müssen verbindliche, bundesweit einheitliche und wissenschaftlich fundierte Standards eingeführt werden.
Diese Standards müssen folgende Qualitätsaspekte thematisieren:
Eine Liste der Unterstützer*innen finden Sie hier.
Koordiniert durch: Arbeitsgemeinschaft der dt. Familienorganisationen
Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 17.05.2017
Am 15. Mai 2017 war der Tag der Kinderbetreuung – ein guter Zeitpunkt, um die Arbeit all jener Menschen zu würdigen, die jeden Tag mit dafür sorgen, dass die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft optimal aufwachsen können. Dieses Engagement zeichnen das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) mit dem Deutschen Kita-Preis aus. Alle Kitas und lokalen Bündnisse für frühe Bildung können sich bewerben!
Jetzt bis zum 15. Juli 2017 bewerben: www.deutscher-kita-preis.de
Um möglichst viele Kitas, Träger, lokale Bündnisse, Organisationen und Eltern zu motivieren, sich am Deutschen Kita-Preis zu beteiligen, setzen wir auf Multiplikatoren: Sie können uns unterstützen, indem Sie eine entsprechende E-Mail an Ihre Verteiler senden bzw. einen entsprechenden Hinweis auf Ihrer Website oder in sozialen Netzwerken veröffentlichen.
Anbei übersenden wir Ihnen den offiziellen Flyer, der die Kitas und lokale Bündnisse für frühe Bildung dazu anregen soll, sich um den Deutschen Kita-Preis zu bewerben.
Der Deutsche Kita-Preis ist eine Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS), kofinanziert von der Heinz und Heide Dürr Stiftung, der Karg-Stiftung und dem Didacta-Verband.
Leitfaden zum Familienrat liegt in erweiterter und aktualisierter Neuauflage vor! Er bietet einen unkomplizierten Einstieg in die Anwendung des innovativen Verfahrens u.a. in der Arbeit mit Familien und in der Kinder- und Jugendhilfe. Voraussetzungen, Anforderungen und Stolpersteine werden lösungsorientiert dargestellt; Fallbeispiele, Checklisten und Argumentationshilfen erleichtern die Umsetzung in die Praxis.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.deutscher-verein.de/de/der-buchshop-des-dv-fachbuecher-jugend-und-familie-1553.html?PAGE=artikel_detail&artikel_id=87
In der aktuellen DKSB-Mitgliederzeitschrift KinderSchutzAktuell (KSA) ist ein Interview mit Heinz Hilgers, DKSB-Präsident zur Kindergrundsicherung mit dem Titel „Beseitigt Kinderarmut!“, erschienen.
Das Interview können Sie hier einsehen: http://www.dksb.de/CONTENT/SHOWPAGE.ASPX?CONTENT=516&TPL=1
Berlin, 15.05.2017 – Anlässlich des Internationalen Tages der Familie und der Veröffentlichung des Berichts "Familien stärken, Vielfalt ermöglichen" der Familienpolitischen Kommission der Heinrich-Böll-Stiftung begrüßt das ZFF die zunehmende Wertschätzung der Vielfalt der Familie in Politik, Gesellschaft und Wissenschaft. Gleichzeitig betrachtet das ZFF die Hinwendung einzelner Parteien zu konservativen und rückwärtsgewandten Familienbildern mit Sorge.
Hierzu erklärt Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF):
„Das ZFF beobachtet mit großer Sorge, wie rechtspopulistische Politik rückwärtsgewandte Familienbilder aufkommen lassen, die die Vielfalt von Familie verunglimpft und in Frage stellt. Das Bild von Familie ist in den letzten Jahrzehnten vielfältiger und bunter geworden. Auch die Art und Weise, wie das Familienleben gestaltet wird, ist heute individuell und höchst unterschiedlich. Aufgabe von Politik und Gesellschaft muss es daher sein, die Zukunft der Vielfalt von Familie zu stärken.
Aus Sicht des Zukunftsforum Familie gehören dazu mehrere Bausteine: die Ehe darf als Lebensform nicht bevorzugt werden, die Sorge für Kinder muss unabhängig von der gewählten Lebensform der Eltern unterstützt werden und neue und moderne zeitpolitische Konzepte wie z.B. die Familienarbeitszeit und das Rückkehrrecht von Teilzeit auf den vorherigen Arbeitszeitstandard müssen dringend umgesetzt werden.
Des Weiteren sieht das ZFF dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf die Bekämpfung der Kinderarmut: Um allen Kindern gute Teilhabechancen zu eröffnen wird ein Mix aus Geld- und Infrastrukturmaßnahmen benötigt. Dazu gehört die vermehrte Investition in eine gute und ausreichende Infrastruktur vor Ort. Gleichzeitig muss aber auch das System der monetären Leistungen mit der Einführung einer Kindergrundsicherung endlich vom Kopf auf die Füße gestellt werden.“
Deutscher Bundestag beschließt Gesetz zur Umsetzung des vierten Investitionsprogramms
Am 27. April 2017 hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung das „Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ beschlossen. Damit können 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen und qualitative Verbesserungen gefördert werden.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig:
„Gute Angebote der Kindertagesbetreuung ermöglichen Kindern gleiche Startchancen und verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Immer mehr Mütter und Väter wünschen sich deshalb einen Betreuungsplatz für ihr Kind. Da noch nicht ausreichend viele Plätze zur Verfügung stehen, treiben wir mit dem vierten Investitionsprogramm den Kita-Ausbau weiter voran.“
2017 wird der Bund die Rekordsumme von fast 2,5 Milliarden Euro in Kindertagebetreuung investieren. Allein mit dem vierten Investitionsprogramm stellt der Bund den Ländern von 2017 bis 2020 Finanzhilfen von über einer Milliarde Euro zur Verfügung. Damit kann der Kita-Ausbau und auch die Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung weiter beschleunigt werden. Der Bund ermöglicht auch weiterhin die Förderung von Ausstattungsinvestitionen, die beispielhaft der gesundheitlichen Versorgung, Inklusionsmaßnahmen oder der Einrichtung von Ganztagsplätzen dienen.
„Neben einem bedarfsgerechten Angebot ist jedoch auch die Qualität der Betreuungsangebote entscheidend. Nur qualitativ hochwertige Angebote eröffnen allen Kindern die gleichen Bildungschancen. Mit dem vierten Investitionsprogramm fördern wir deshalb auch die Qualität der Kindertagesbetreuung. Ich freue mich sehr über diesen wichtigen Meilenstein“, so Manuela Schwesig.
Gemeinsam mit Ländern und Kommunen hat der Bund im November 2016 eine Qualitätsoffensive in der Kindertagesbetreuung gestartet. Ihr Ziel: Die Qualität der Kindertagesbetreuung durch gemeinsame Qualitätsziele zu verbessern und eine solide Finanzierung dauerhaft zu sichern. Der Bund will dafür wesentlich mehr Mittel investieren. Das vierte Investitionsprogramm leistet dafür schon jetzt einen wichtigen Beitrag.
Durch das Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau wird das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ um insgesamt 1,126 Milliarden Euro aufgestockt. Erstmals werden auch Betreuungsplätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt gefördert.
Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.04.2017
Der Deutsche Bundestag hat ein viertes Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ einstimmig beschlossen. Damit investiert der Bund zusätzlich über eine Milliarde Euro in frühkindliche Bildung. Das gibt Rückenwind für unsere sozialdemokratische Politik für Kinderförderung, Elternunterstützung, Integrationsermöglichung, Armutsverhinderung und Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland.
„Bund und Länder unterstützen die Kommunen, indem sie sich an der Schaffung von mehr und besseren Kinderbetreuungsplätzen finanziell beteiligen. Damit setzen wir einen sozialdemokratischen Akzent auf gute Bildung für alle Kinder von Anfang an. Wir unterstützen Eltern, die Familie und Beruf miteinander vereinbaren wollen. Gleichzeitig machen wir gezielte Qualifizierungsangebote für Benachteiligte und verbessern die Startbedingungen für die nach Deutschland ziehenden Familien. Mit Investitionen in frühkindliche Bildung ermöglichen wir es den Unternehmen, Eltern als Fachkräfte zu halten und sorgen zugleich für gut ausgebildete zukünftige Nachwuchskräfte.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat den Ausbauprozess von Kinderbetreuung mit der Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz begonnen und führt in nun konsequent fort. Mit dem Gesetz wollen wir 100.000 zusätzliche Kita-Plätze bereitstellen, und zwar nicht nur für unter Dreijährige, sondern auch für die älteren Kinder. Wir investieren zusätzlich 1,126 Milliarden Euro, die übrigens auch für eine bessere Ausstattung verwendet werden können.“
Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 28.04.2017
Der Bund wird sich von 2017 bis 2020 mit weiteren 1,126 Milliarden Euro am Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" beteiligen, um gemeinsam mit den Bundesländern zusätzliche 100.000 Plätze in der Kindertagesbetreuung zu schaffen. Den entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung (18/11408) verabschiedete der Familienausschuss am Mittwoch mit den Stimmen aller Fraktionen. Mit einem ebenfalls einstimmig angenommenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD verlängerte der Ausschuss die im Gesetz vorgesehene Bewilligungsfrist für die Bundesmittel um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2019. Damit soll den Ländern mehr Zeit eingeräumt werden, um die entsprechenden Bauvorhaben zu planen und zu beantragen. Die Bundesgelder können für Neu-, Aus- und Umbauten sowie für Sanierungen und Investitionen in die Ausstattung von Kitas eingesetzt werden. Die konkrete Verwendung liegt in der Hand der Länder.
Die Unions- und die SPD-Fraktion verwiesen darauf, dass der Bund zwischen 2008 und 2018 bereits mit 3,28 Milliarden Euro am Ausbau der Kindertagesbetreuung beteiligt und weitere 6,26 Milliarden Euro an Betriebskostenzuschüssen zur Verfügung gestellt hat. Trotzdem sei die weitere Finanzhilfe des Bundes für die Länder richtig und wichtig. Es bleibe abzuwarten, ob nicht weitere Mittel notwendig seien, hieß es aus den Reihen von CDU/CSU.
Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen mahnten trotz ihrer Zustimmung, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen in den kommenden Jahren deutlich höher ausfalle als die anvisierten 100.000 Plätze. Mehr als 300.000 zusätzliche Plätze würden benötigt. Die Oppositionsfraktionen forderten zudem, ein bundesweit geltendes Qualitätsgesetz für die Kindertagesbetreuung auf den Weg zu bringen. Auch die SPD-Fraktion unterstützte die Forderung nach einem Qualitätsgesetz. Allerdings könne dies nur im Dialog und mit Einverständnis der Länder auf den Weg gebracht werden. Die Bundesregierung stehe bereits in einem entsprechenden Dialog mit den Ländern.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 270 vom 26.04.2017
Zu den neuen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zur Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen erklären Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik, und Dr. Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:
Das Bildungs- und Teilhabepaket wird seinem Anspruch nicht gerecht, soziale Teilhabe von Kindern aus einkommensschwachen Familien zu ermöglichen. Antragshürden, Unwissenheit und Scham verhindern, dass Kinder nicht die Unterstützung bekommen, die ihnen zusteht. Das Bildungs- und Teilhabepaket bleibt ein Bürokratiemonster mit Verwaltungskosten von knapp 183 Millionen Euro pro Jahr. Die Verpflichtung des Bundes, für das Wohl aller Kinder unabhängig vom Einkommen der Eltern zu sorgen, muss endlich einfach und gerecht umgesetzt werden.
Das Bildungs- und Teilhabepaket wurde im Jahr 2010 in Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eingeführt, um den individuellen Rechtsanspruch auf soziale Teilhabe von Kindern aus einkommensschwachen Familien umzusetzen. Es musste umständlich um das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich herumgebaut werden. Das Ergebnis sind hohe Antragshürden für die Leistungsberechtigten und ein überbordender bürokratischer Aufwand für alle Beteiligten. Bürokratischer Aufwand und Ertrag für die betroffenen Familien stehen in keinem Verhältnis zueinander.
Das Bildungs- und Teilhabepaket ist eine Sackgasse und gehört abgeschafft. Stattdessen sollen die Leistungen zum Teil im Regelsatz und zum Teil durch einen kostenlosen Anspruch auf Sachleistungen durch eine verbesserte Infrastruktur gewährt werden. Bis dahin sollte die Höhe der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaktes den tatsächlichen Bedarfen entsprechend angehoben und durch weniger Bürokratie der Zugang zu den Leistungen vereinfacht werden; dies kann geschehen durch einen Globalantrag, die Abschaffung des Eigenanteils beim Mittagessen und bessere Beratung für die Eltern. Außerdem müssen die Regelsätze für Kinder in der Grundsicherung endlich angehoben werden, so dass die tatsächlichen Bedarfe auch für Teilhabe gedeckt werden. Schließlich braucht es eine sozialpolitische Öffnung des Kooperationsverbotes, damit der Bund eine flächendeckende institutionelle Regelung der Bedarfsdeckung an den Schulen finanziell unterstützen kann.
Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.04.2017
Zur heutigen Verhinderung der Beschlussfassung über Oppositionsinitiativen zur Erleichterung des Familiennachzugs, erklärt Luise Amtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik:
Bereits vor einem Monat fand im Innenausschuss eine vielbeachtete Anhörung zu unseren Vorschlägen zur Erleichterung des Familiennachzugs statt – die Vorlagen sind also abstimmungsreif. Es ist einfach nur skandalös, dass die Koalition eine Entscheidung bei der jeder weitere Tag neues Leid für Geflüchtete bedeutet, wahltaktisch hinauszögert. Offenbar fürchtet die Koalition eine große Zahl an Befürwortern in den eigenen Reihen für die Oppositionsinitiativen.“
Die Regierungskoalition peitscht in Sondersitzungen in Höchstgeschwindigkeit Gesetze durch den Bundestag, wenn es um Asylrechtsverschärfungen und Abschiebungen geht. Doch wenn es Rechte für Geflüchtete und eine Zukunft für Flüchtlingsfamilien geht, dann setzt die Koalition auf eine unverantwortliche Blockadepolitik.
Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.04.2017
Am 24. September wählen die Deutschen einen neuen Bundestag. Die Parteien überschlagen sich im Vorfeld mit Versprechen für bessere Familienförderung – von kostenloser Kita bis hin zu Kindergrundsicherung. Wie Mütter und Väter ihre Situation wirklich empfinden, welche Wünsche und Bedürfnisse sie haben und dass diese mit den Annahmen der Politik über Familienleben oft nicht übereinstimmen, zeigt eine repräsentative Studie der Zeitschrift ELTERN und dem Meinungsforschungsinstitut Kantar EMNID.
Obwohl sich in den vergangenen Jahren die Familienförderung in Deutschland deutlich verbessert hat, z.B. durch Elterngeld und Vätermonate, Kindergelderhöhung und Kita-Ausbau, fühlen sich Eltern offenbar nicht entlastet, eher im Gegenteil: Laut den Studienergebnissen spüren 87 Prozent der befragten Eltern zunehmenden Druck. Einer der Gründe dafür scheint von der Berufstätigkeit auszugehen: 86 Prozent der Eltern meinen, dass Familien sich heute eher dem Arbeitsmarkt anpassen müssen als umgekehrt.
Auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verschlechtert sich, anstatt sich zu verbessern: Während in der ELTERN-Studie vor vier Jahren noch 43 Prozent sagten, dass sie mit der Vereinbarkeit gut klarkommen, sind dies 2017 nur noch 29 Prozent der Befragten. 68 Prozent der Eltern geben heute an, sie hätten "einige", oder "große Probleme", Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen.
Das Gefühl, bei der Gestaltung ihres Lebens nicht die Wahl zu haben, verstärkt den Druck auf Eltern zusätzlich. So sagen 61 Prozent der Befragten, dass sie es sich nicht aussuchen können, ob sie arbeiten oder zu Hause bei den Kindern bleiben. Zudem haben 84 Prozent den Eindruck, es werde von Eltern erwartet, die Kinder möglichst früh in der Kita betreuen zu lassen. Genau das wollen die meisten Eltern aber nicht – nur jede vierte Frau will nach einem Jahr zurück in den Beruf, die große Mehrheit hält einen Zeitpunkt zwischen eineinhalb und drei Jahren nach der Geburt des Kindes für richtig. Wichtiger als weiterer Ausbau der Kinderbetreuung ist den meisten Eltern finanzielle Familienförderung wie die kostenlose Krankenversicherung nicht berufstätiger Ehepartner (60 Prozent) oder deutlich mehr Kindergeld (55 Prozent).
Dass Väter und Mütter sich Job, Kindererziehung und Haushalt gerecht teilen, klingt zwar modern, ist aber zumindest für die ersten Jahre mit Kind nicht das Wunschmodell der befragten Eltern: Nur 23 Prozent wünschen sich dieses Modell. 41 Prozent der Befragten sind hingegen für "Vater Vollzeit, Mutter Teilzeit und kümmert sich um Hausarbeit und Kinderbetreuung". Auch die klassische Rollenverteilung (Vater ist Alleinverdiener, Mutter kümmert sich um Haushalt und Kinder) wird offensichtlich wieder attraktiver: Wollten dies 2013 nur sechs Prozent der Befragten, so sind es heute 17 Prozent. Vor allem jüngere Eltern unter 30 Jahren (23 Prozent) halten das für besonders erstrebenswert.
"Dass Eltern in Deutschland, ganz besonders die Mütter, sich heute mehr als je zuvor unter Druck fühlen, sollte alle Parteien aufrütteln", sagt ELTERN-Chefredakteurin Marie-Luise Lewicki, "zumal die Ergebnisse der Studie ganz klar zeigen, was Eltern wollen: die Freiheit, ihr Leben selbst zu gestalten. Das drückt sich im Wunsch vor allem nach finanzieller Förderung aus, aber auch in dem Wunsch, mindestens eineinhalb Jahre beim Kind zu bleiben. Mütter wissen heute, dass der Job zum Leben gehört, Hausfrau für immer möchte praktisch niemand mehr sein. Dass trotzdem so viele Eltern nach wie vor die "klassische Arbeitsteilung" (Papa Vollzeit, Mama Teilzeit oder erstmal gar nicht) vorziehen, ist kein Beleg für eine Retraditionalisierung, sondern eine sehr kluge Reaktion auf Lebensrealitäten: So lange in mehrheitlich von Männern ausgeübten Berufen sehr viel mehr verdient wird als in "Frauenberufen", und so lange sich die Anforderungen der Arbeitswelt am Leben kinderloser Singles orientieren, wird sich daran nichts ändern."
Die Zeitschrift ELTERN hat das Meinungsforschungsinstitut Kantar EMNID mit einer repräsentativen Studie beauftragt, für die 1.000 Frauen und Männer mit Kindern bis 10 Jahren befragt wurden.
Quelle: Pressemitteilung Gruner+Jahr, ELTERN vom 08.05.2017
Hierzu kommentiert das ZFF:
Die Umfrage der Zeitschrift Eltern zeigt: Es reicht nicht mehr aus, an den einzelnen Schräubchen der Familienförderung zu drehen. Wenn Politik Familien wirklich erreichen will, muss sie endlich die geänderten Rahmenbedingungen für Familien berücksichtigen und sich an den Bedürfnissen der Kinder und Eltern ausrichten. Für das ZFF gehört hier u.a. dazu: Die Sorge für Kinder unabhängig von der gewählten Lebensform der Eltern zu unterstützen, neue und moderne zeitpolitische Konzepte wie z.B. die Familienarbeitszeit umzusetzen, weiter und vermehrt in eine ausreichende und gute Infrastruktur zu investieren und das System der monetären Leistungen mit der Einführung einer Kindergrundsicherung endlich vom Kopf auf die Füße zu stellen. Familien dürfen nicht länger nur auf gegebene Realitäten reagieren, sie müssen ihr Leben selbst gestalten können.
Im vergangenen Jahr sind 170 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge freiwillig aus Deutschland wieder ausgereist. 2017 waren es bislang neun Minderjährige, die mit dem Programm REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme für Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme) ausgereist sind, wie aus der Antwort (18/11989) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/11716) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht.
Die insgesamt 179 minderjährigen Flüchtlinge, die Deutschland verlassen haben, kamen überwiegend (74) aus Afghanistan, gefolgt von Albanien (34) und Irak (33). Aus Syrien waren es fünf Minderjährige.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 287 vom 05.05.2017
Die Armutsrisikoquote in Deutschland lag im Jahr 2014 bei knapp 16 Prozent und bewegt sich laut Bundesregierung damit seit 2005 auf etwa gleichem Niveau. Das schreibt die Bundesregierung im Fünften Armuts- und Reichtumsbericht, der nun als Unterrichtung (18/11980) vorliegt. Dennoch zeige sich trotz der guten Konjunktur und der Beschäftigungszuwächse "eher ein Anstieg". Arbeitslose, Alleinerziehende, niedrig Qualifizierte haben dem Bericht zufolge ein sehr hohes Risiko, von Armut betroffen zu sein. Auch Kinder und Jugendliche seien überdurchschnittlich betroffen, heißt es darin weiter.
Zwischen sieben und acht Millionen Menschen beziehen in Deutschland Leistungen aus den Mindestsicherungssystemen. Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) stellen dabei mit knapp sechs Millionen Menschen die größte Gruppe. Dazu gehören auch die sogenannten Aufstocker, die ergänzend zum Erwerbseinkommen SGB-II-Leistungen in Anspruch nehmen müssen.
Aus dem Bericht geht weiter hervor, dass die vermögensstärksten zehn Prozent der Haushalte mehr als die Hälfte des gesamten Nettovermögens besitzen. Dieser Anteil ist seit 1998 immer weiter angestiegen. Die Haushalte der unteren Hälfte der Verteilung verfügen dagegen nur über rund ein Prozent des gesamten Nettovermögens.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 283 vom 03.05.2017
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert von der Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen, um Familien gezielter zu unterstützen. In ihrem entsprechenden Antrag (18/12110) spricht sich die Fraktion unter anderem für einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in der Kindertagesbetreuung, sozial gestaffelte Elternbeiträge und eine qualitative Verbesserung der Betreuungsangebote aus. Zudem soll auch ein Anspruch auf eine ganztägige Betreuung von Schulkindern gewährt werden.
Nach dem Willen der Grünen soll zudem im Teilzeit- und Befristungsgesetz ein Vollzeitkorridor mit Wahlarbeitszeiten zwischen 30 bis 40 Wochenstunden geschaffen werden. Ebenso soll der bestehende Rechtsanspruch auf Teilzeit um ein Rückkehrrecht auf den früheren Stundenumfang ergänzt und die Elternzeit zu einer 24 monatigen "Kinderzeit Plus" weiterentwickelt werden.
Die Grünen fordern auch, eine einkommensunabhängige Kindergrundsicherung einzuführen, die das Kindergeld und die Kinderfreibeträge zusammenfasst. Diese Kindergrundsicherung soll mit einer Individualbesteuerung mit einem übertragbaren Grundfreibetrag gekoppelt werden. Nach Ansicht der Grünen kann so die Benachteiligung von unverheirateten Paaren mit Kindern beendet werden. Zusammen mit dem Kindergeld soll ein einkommensabhängiger Kindergeld-Bonus ausgezahlt werden, der das sächliche Existenzminimum garantiert.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 280 vom 27.04.2017
Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Bekämfung von Kinderehen (18/12086) eingebracht. Er soll bereits am Freitag in erster Lesung beraten werden. Mit dem Gesetz soll das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden. Die bisherige Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 16 zu heiraten, wird abgeschafft. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres geschlossene Ehen sollen mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes unwirksam werden. Das soll auch für nach ausländischem Recht wirksam geschlossene Ehen gelten. Im Alter von 16 oder 17 Jahren geschlossene Ehen sollen nicht nur wie nach geltendem Recht aufgehoben werden können, sondern in der Regel aufgehoben werden müssen.
Die Koalitionsfraktionen begründen die geplante Gesetzesänderung unter anderem mit einer großen Zahl verheirateter Minderjähriger, die in jüngster Zeit als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind. Ihre derzeitige Rechtslage werde "angesichts des Schutzbedürfnisses der Minderjährigen, die verheiratet in der Bundesrepublik Deutschland ankommen, zunehmend als unbefriedigend empfunden", heißt es in der Einleitung des Gesetzentwurfs.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 276 vom 27.04.2017
Kindergeld soll in Zukunft nicht mehr für mehrere Jahre rückwirkend gezahlt werden können. Der Finanzausschuss fasste am Mittwoch einen entsprechenden Beschluss und fügte eine Änderung in den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/11132, 18/11184) ein. Abweichend von der regulären Festsetzungsfrist von vier Jahren nach Paragraf 169 der Abgabenordnung sieht die Neuregelung vor, dass Kindergeld nur noch sechs Monate rückwirkend ausgezahlt werden kann. Wie die Bundesregierung in der Begründung schreibt, soll das Kindergeld im laufenden Kalenderjahr die steuerliche Freistellung des Existenzminiums sicherstellen. Hierfür sei eine mehrjährige Rückwirkung nicht erforderlich, da Anträge auf Kindergeld "regelmäßig zeitnah" gestellt würden. Auf Nachfragen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen erklärte ein Vertreter der Bundesregierung, das Thema sei aufgegriffen worden, um Anreize für betrügerisches Verhalten zu reduzieren. Die Oppositionsfraktionen lehnten den Änderungsantrag ab, die Koalitionsfraktionen waren dafür.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung insgesamt wurde mit Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Mit dem Gesetz werden Konsequenzen aus der Veröffentlichung der sogenannten "Panama Papers" gezogen und Steuerumgehungsmöglichkeiten mittels der Gründung und Nutzung von Briefkastenfirmen verhindert. Durch zusätzliche Auskunfts- und Informationspflichten sollen die Möglichkeiten der Finanzbehörden zur Feststellung von im Ausland angesiedelten Domizilgesellschaften (wie Briefkastenfirmen auch genannt werden) verbessert werden.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 270 vom 26.04.2017, gekürzt
Nach eineinhalb Jahren eines intensiv geführten Bürger-Dialoges darüber, wie das soziale Europa gestärkt werden kann, stellte die Europäische Kommission ihre Pläne für die Ausgestaltung eines zukünftigen sozialen Europas vor. Die zuständige EU- Sozialkommissarin Marianne Thyssen stellte sich gestern in Berlin in einem Bürgerdialog den Fragen interessierter Bürgerinnen und Bürger zur Ausgestaltung eines soziale Europas. „Die Erwartungen an ein soziales Europa waren groß. Leider wurden sie nicht erfüllt“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und ergänzt: „Die bisherigen Bemühungen der EU-Kommission und deren Vorschläge für ein soziales Europa sind nicht ausreichend.“
Die AWO fordert beispielsweise die Einführung sozialer Mindeststandards in Europa, insbesondere durch die EU-weite Einführung nationaler Mindesteinkommen bei der Armutsbekämpfung. Zwar habe die EU-Kommissarin Thyssen im Bürgerdialog einen Vorschlag dazu zugesichert, doch die AWO sieht das grundsätzliche Problem in der Umsetzung solcher Vorschläge. So würde ein entsprechender Vorschlag zu sozialen Mindeststandards im Rahmen der sozialpolitischen Beobachtung in den EU-Mitgliedsländern geprüft, aber bei Nichtbeachtung nicht sanktioniert. „Ziel muss es sein, die Bürgerinnen und Bürger Europas wieder für die europäische Idee zu gewinnen. So gelingt das nicht. Die Vorstellungen der EU-Kommission für ein sozialeres Europa müssen verbessert und vor allem konkreter werden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen das Gefühl haben, dass sich Europa und seine Institutionen auch um ihr soziales Wohlergehen bemühen“, zeigt sich Stadler überzeugt.
Die vorgestern vorgestellten Vorschläge beinhalten ein umfassendes Paket, das im Wesentlichen aus einer Empfehlung (= 20 Prinzipien einer Sozialen Säule) und einem Vorschlag für eine gemeinsame Erklärung des EU-Parlaments, des Rats und der Kommission besteht. Der einzige legislative Vorschlag ist die Work-Life Balance Richtlinie, der Erleichterungen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie enthält. Die Implementierung der Sozialen Säule soll durch ein sozialpolitisches Scoreboard beobachtet werden, indem verschiedene soziale Indikatoren (z.B. Ungleichheit und sozialer Aufstieg und Lebensbedingungen und Armut) von den Mitgliedstaaten beschrieben und mit aktuellen Daten und Fakten unterlegt werden. Daraus resultierende Bewertungen sollen in als Empfehlungen in die Europäische Politik einfließen.
Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 28.04.2017
Die heutige Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) appelliert eindringlich an den Gesetzgeber die Einheit der Familie auch für Geflüchtete sicherzustellen. Mit Blick auf die morgige Sitzung des Bundestages, bei der ein entsprechender Antrag der Oppositionsfraktionen behandelt werden soll, fordern die Verbände, die Einschränkung des Familiennachzugs für Menschen mit subsidiärem Schutz rückgängig zu machen.
„Der Zusammenhalt von Familien muss geschützt und gestärkt werden, dieses Recht gilt auch für geflüchtete Menschen. Es ist nicht akzeptabel, dass der Familiennachzug als Steuerungsinstrument zur Begrenzung von Flüchtlingszahlen genutzt wird“, erklärt Stefan Becker, Vorsitzender der AGF.
Seit dem Asylpaket II gilt für Geflüchtete, die subsidiären Schutz erhalten, eine zweijährige Wartefrist für den Familiennachzug. In der Praxis kommen häufig weitere Wartezeiten für Termine bei Botschaften und Visa hinzu, so dass sich die Zeit bis zur tatsächlichen Familienzusammenführung weit über die gesetzliche Aussetzungsfrist erstreckt. Seit Einführung der Wartefrist hat sich die Zahl der Geflüchteten, die nur einen subsidiären Schutz erhalten, stark erhöht. Während im Jahr 2015 nur eine kleine Minderheit diesen geringeren Schutzstatus erhielt, war dies im Jahr 2016 bereits jeder fünfte anerkannte Geflüchtete. Doch auch subsidiär Schutzberechtigte fliehen vor Krieg oder Folter und können daher meist auf längere Zeit nicht zu ihren Familien zurückkehren, denen oft ebenfalls Gefahr droht. In der Folge versuchen Frauen und Kinder zunehmend über gefährliche Fluchtwege nachzukommen. Die AGF fordert daher ein uneingeschränktes Ehe- und Familienleben auch für Geflüchtete mit subsidiärem Schutz.
Aktuelle Pläne der CDU/CSU, die Wartefrist sogar über das Frühjahr 2018 hinaus zu verlängern, lehnen die Familienorganisationen ab. „Restriktionen verstärken eine ablehnende Haltung gegenüber geflüchteten Menschen. Integration gelingt besser, wenn die Geflüchteten nicht in ständiger Angst um ihre Familien sind. Wie ernst es den Parteien wirklich mit einer besseren Politik für Familien ist, zeigt sich eben auch am Umgang mit den Familien von Geflüchteten“, fasst Stefan Becker die Kritik der Familienverbände zusammen.
Das Recht auf Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte war erst im August 2015 auf Grundlage einer EU-Richtlinie zur Anerkennung von international Schutzbedürftigen eingeführt worden. Nachziehen dürfen der/die Ehepartner/in und minderjährige Kinder sowie, bereits vor der Neuregelung, die Eltern geflüchteter Minderjähriger.
Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 26.04.2017
Kinder kosten Geld. „Nahrung, Kleider, Windeln, Schul- und Bastelmaterial, Autositz und Dreirad – derartige Produkte dürfen nicht länger mit einem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent belegt werden“, fordert die Vize-Präsidentin des Deutschen Familienverbandes, Petra Nölkel. Während Käufer von Blumen, Hundefutter und Kunstgegenständen von der ermäßigten Mehrwertsteuer profitieren, werden Kinderprodukte zur Befriedigung von Grundbedürfnissen mit 19 Prozent besteuert. „Seit der Verabschiedung des Mehrwertsteuergesetzes vor 50 Jahren hat sich die Abgabe von 10 auf 19 Prozent fast verdoppelt“, betont die DFV-Vize-Präsidentin. „Hier muss die Politik dringend gegensteuern und die Mehrwertsteuer auf Kinderprodukte zumindest auf den ermäßigten Steuersatz senken!“
Denn vor allem Familien belastet der hohe Mehrwertsteuersatz überproportional. Sie müssen einen Großteil ihres Einkommens für den Konsum ausgeben, um für sich und den Nachwuchs zu sorgen. Durch das Wachstum bedingt brauchen Kinder mehrmals im Jahr neue Schuhe und Kleidung. Hohe Kosten für Spiel-, Lern- und Bastelmaterial oder Schul- und Kitaessen belasten das Familienportemonnaie zusätzlich.
„Die Eltern über den ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu entlasten, ist ein wichtiger und dringend notwendiger erster Schritt“, so Nölkel. „Perspektivisch muss es für Familien eine Rückerstattung aller Verbrauchsteuern geben, die auf den Kindesunterhalt entfallen. Das ist jedoch nur ein Element auf dem Weg zu einer verfassungsgemäßen, nachhaltigen Familienpolitik. Auch die familienblinden Beiträge in den Sozialversicherungen müssen korrigiert werden. Künftig gehören alle Gesetze und Verordnungen auf einen Familien-TÜV, um Fehlentscheidungen in Sachen Familiengerechtigkeit wirksam zu verhindern.“
Die Mehrwertsteuer – eigentlich heißt sie Umsatzsteuer – ist eine allgemeine Verbrauchssteuer. Und sie ist familienblind: Weder gibt es einen Kinderfreibetrag, noch werden Kinderprodukte bisher davon ausgenommen oder wenigstens mit dem ermäßigten Steuersatz belegt. Paare und Alleinerziehende mit Kindern – vor allem mit mehreren – werden ebenso wie Menschen mit geringen Einkommen, Arbeitslose oder Rentner überdurchschnittlich belastet.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 26.04.2017
Digitalisierung kann genutzt werden, um Arbeit zum Vorteil der Menschen und ihrer Gesundheit zu gestalten. Dass der Trend aber gerade in die andere Richtung geht, zeigt die Sonderauswertung „Digitalisierung und Arbeitsintensivierung“ des DGB-Index Gute Arbeit, die Annelie Buntenbach (DGB), Dr. Hans-Jürgen Urban (IG Metall) und Lothar Schröder (ver.di) am Mittwoch in Berlin vorgestellt haben*.
46 Prozent der Befragten gaben an, dass ihre Arbeitsbelastung aufgrund der Digitalisierung zugenommen hat. 54 Prozent berichten, ihre Arbeitsmenge sei größer geworden. Auch der Zeitdruck nimmt mit steigendem Digitalisierungsgrad zu: Während 51 Prozent derjenigen, die nicht digital arbeiten, davon berichten, sind es 60 Prozent derjenigen, die mit digitalen Mitteln arbeiten. Von ständigen Unterbrechungen und Störungen berichten 69 Prozent der Befragten (im Vergleich zu 36 Prozent, die nicht digital arbeiten). Daraus ergibt sich für den DGB sowie die Gewerkschaften Ver.di und IG Metall akuter politischer Handlungsbedarf.
Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied:
„Die Ergebnisse zeigen, dass Digitalisierung Arbeit nicht automatisch besser macht. Psychische Erkrankungen bewegen sich seit Jahren auf einem erschreckend hohen Niveau. Für uns steht außer Frage, dass schlecht organisierte Arbeit ein entscheidender Stressfaktor ist und die Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigt. Trotz gemeinsamer Erklärungen mit den Arbeitgebern sind wir bei der Prävention noch nicht vorangekommen.“
Lothar Schröder, ver.di-Bundesvorstandsmitglied:
„Wer Einfluss auf die Digitalisierung nehmen kann, ist durch sie weniger belastet. Weil die Digitalisierung neue Formen der Arbeit fördert, brauchen Betriebsräte Mitbestimmung bei der Arbeitsmenge und Arbeitgeber müssen verpflichtet werden, Belastungsanzeigen von Arbeitnehmern ernst zu nehmen. Verpflichtende Gefährdungsbeurteilungen sind dringend notwendig in einer Arbeitswelt, in der häufig die Grenzlinien zwischen privat und beruflich an Eindeutigkeit verlieren. Weil die Digitalisierung in rascher Geschwindigkeit und Häufigkeit herkömmliche Prozesse verändert, ist ein ständiges Monitoring der Arbeitsbedingungen notwendig. Wir brauchen in allen Betrieben ein soziales Benchmarking, damit die Steuerung über immer feiner ziselierte Finanzkennziffern nicht das Menschliche erdrückt.“
Dr. Hans-Jürgen Urban, IG Metall-Vorstandsmitglied:
„Die Digitalisierung kann einen Beitrag leisten zur Humanisierung der Arbeit, tatsächlich hält sie aber vielfach nur als Rationalisierung von oben Einzug in die Betriebe. Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gewinnen an Bedeutung. Das goldene Dreieck mit dem Achtstundentag, der 40-Stundenwoche und mindestens 11 Stunden Ruhezeit gerade für die digitale Arbeit notwendig, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unzumutbarer Arbeitsverdichtung und Hetze bei der Arbeit zu schützen. Die Forderung der IG Metall nach einer Anti-Stress-Verordnung gewinnt durch die Digitalisierung weiter an Dringlichkeit."
*Der jährliche Report „DGB-Index Gute Arbeit“ erscheint seit 2007. Für die aktuelle Sonderauswertung wurden 2016 knapp 10.000 Beschäftigte aller Branchen und Berufsgruppen danach gefragt, wie sie die Auswirkungen der Digitalisierung auf ihre Arbeitsbedingungen einschätzen.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 03.05.2017
Anlässlich des Welthebammentages am 5. Mai ruft der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) zu gesetzlichen Maßnahmen auf, die die massive Versorgungskrise in der Geburtshilfe endlich lösen. Seit Jahren steht das Angebot an Leistungen durch Hebammen für schwangere Frauen quantitativ und qualitativ unter massivem Druck. Vor allem in ländlichen Regionen verschärft sich das Problem einer guten Versorgung mit wohnortnahen Leistungen und Sicherstellung der Wahlfreiheit für Geburtshilfe-, aber auch ihren Begleitleistungen. "Praktisch ist die Vielfalt der Leistungserbringer_innen im Bereich der Geburtshilfe schon jetzt nicht mehr flächendeckend gewährleistet. Dabei haben schwangere Frauen in der gesetzlichen Krankenversicherung einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf eine freie Wahl des Geburtsortes, sei es ambulant oder stationär im Krankenhaus, in einer von einer Hebamme geleiteten Einrichtung, in einer ärztlich geleiteten Einrichtung oder im Rahmen einer Hausgeburt. Die fehlende Umsetzung dieses Anspruchs betrifft ausschließlich Frauen in der Ausnahmesituation der Geburt, die ohne Selbstbestimmung und angemessene Begleitung eine besonders traumatisierende Erfahrung sein kann. Dies ist eines modernen Gesundheitssystems unwürdig und frauenpolitisch abzulehnen.", kritisiert Ramona Pisal, Präsidentin des djb.
Zu den Hintergründen:
Freiberuflich tätige Hebammen sind in ihrer wirtschaftlichen Existenz zunehmend bedroht. Sie müssen für ihre Tätigkeit berufshaftpflichtversichert sein. Die Prämien für die Berufshaftpflicht steigen seit einigen Jahren ungebremst jährlich an. Mittlerweile liegen die Kosten bei 6.843 Euro pro Jahr. Maßnahmen wie ein seit 2010 eingeführter spezieller Zuschlag zum Honorar der freiberuflich tätigen Hebammen in der gesetzlichen Krankenversicherung konnten die steigenden Prämien nicht auffangen. Bereits seit Sommer 2016 verhandeln die Krankenkassen und die Hebammenverbände erfolglos über die Höhe der Honorare; auch für die Geburtsbegleitung durch freiberufliche Hebammen in Kliniken ("Beleghebammen"). Die Belastung aufgrund der Prämien hat sich für freiberuflich tätige Hebammen, die Geburten begleiten, 2016 noch einmal signifikant erhöht (neun Prozent). Für 2017 ist ein Anstieg um weitere elf Prozent zu erwarten.
Gerade im ländlichen Raum werden Krankenhausgeburten in erheblichem Umfang durch freiberufliche Hebammen betreut. Durch die Entwicklung der Versicherungsprämien sinkt auch das Angebot an ambulanter Schwangerschafts- und Wochenbettbetreuung.
Gleichzeitig ist die Anzahl der Krankenhäuser, die Entbindungen durchführen, zwischen 1991 und 2015 um rund 40 Prozent zurückgegangen. Dabei kümmert sich nach einem aktuellen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages fast die Hälfte der Hebammen bei Geburten in den Krankenhäusern »um drei Frauen gleichzeitig während der Geburt«. Eine leitliniengerechte 1:1 Betreuung ist damit nicht während der gesamten Entbindung gesichert. Vor diesem Hintergrund erscheint es umso wichtiger, die bestehende Versorgung durch Beleghebammen im Krankenhaus zu stärken.
Forderungen des djb:
Der djb fordert Politik und Gesetzgebung auf,
– kurzfristig einen kostendeckenden Zuschlag für freiberuflich tätige Hebammen bei der Vergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen gesetzlich sicherzustellen,
– mittelfristig: Die Einführung eines Haftungsfonds zu projektieren, der bei Geburtshilfe-Schäden (oberhalb einer bestimmten Deckungssumme) einspringt und so die geburtsbegleitenden Hebammen finanziell entlastet.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 04.05.2017
Die Familienförderung in Deutschland muss nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes von Grund auf reformiert werden. Direkte finanzielle Unterstützungen, Kinderbetreuungsangebote sowie das Steuer- und Abgabesystem auf der einen Seite und Maßnahmen im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auf der anderen Seite müssen dabei ein stimmiges Gesamtkonzept bilden. Zugleich sollten die Kinderinteressen bei der Ausgestaltung der Familienpolitik stärker als bisher berücksichtigt werden. Kinder sind kein Anhängsel von Familien, sondern eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Interessen und Wünschen, die es zu berücksichtigen gilt.
"Die heute von der Zeitschrift ELTERN und dem Meinungsforschungsinstitut Kantar EMNID vorgelegte Studie zeigt, dass es gerade bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch erheblichen Reformbedarf gibt. Familienförderung darf nicht allein danach bewertet werden, wie gut und schnell Mütter wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Sie muss demgegenüber Voraussetzungen schaffen, die es Familien ermöglichen, ein eigenverantwortliches Leben mit Kindern zu führen. Dabei sind Mütter, Väter und Kinder gleichermaßen in den Blick zu nehmen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Die Familienpolitik muss stärkere Anstrengungen unternehmen, um den Zeitbedürfnissen von Familien gerecht zu werden. Ziel sollte es sein, dass Eltern flexibel über das Arbeitsleben hinweg Auszeiten nehmen oder Arbeitszeiten reduzieren können, um Zeit mit den Kindern zu verbringen. Damit geht aber auch einher, dass über die finanzielle Familienförderung mehr Möglichkeiten geschaffen werden, dass Mütter und Väter auch mit einer Teilzeitstelle den Lebensunterhalt der Familie sicherstellen können. Gleichzeitig muss die Kindertagesbetreuung, über ein Instrument der Vereinbarkeit hinaus, als ein Ort für Kinder begriffen werden, der die Chance bietet, ein anderes soziales Umfeld kennen zu lernen, Eigenständigkeit zu entwickeln und Beteiligungsstrukturen zu erfahren. Insbesondere Ganztagsangebote bieten hierfür den nötigen Raum", so Hofmann weiter.
Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes bleibt der weitere quantitative Ausbau der Kindertagesbetreuung bei gleichzeitiger Erhöhung der Kita-Qualität wichtig und richtig. Deshalb ist die weitere finanzielle Unterstützung des Bundes von Ländern und Kommunen für Investitionen in zusätzliche Plätze in der Kindertagesbetreuung zu begrüßen, um die angespannte Situation in diesem Bereich zu entlasten. Eine im November letzten Jahres von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zeigt, dass sich neben zahlreichen Fachverbänden auch die Eltern für bundesweit verbindliche Qualitätsstandards für Kindertageseinrichtungen in den Bereichen Personalschlüssel, Verpflegung und Ausbildung der Fachkräfte aussprechen. Bei der Festlegung solcher Standards kommt es darauf an, dass der von Bund und Ländern eingeschlagene Weg zur Verbesserung der Qualität in Kitas und Kindertagespflege konsequent weiterverfolgt wird. So sind Kindertageseinrichtungen trotz der leichten Verbesserungen in den letzten Jahren beim Personalschlüssel fast flächendeckend noch immer weit von den wissenschaftlich empfohlenen Standards entfernt. Auch bei der Verpflegung besteht Handlungsbedarf. Diese muss sich unbedingt an anerkannten Ernährungsstandards orientieren. Zudem sollte die Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen als Qualitätsfaktor ins Zentrum der Arbeit rücken.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 08.05.2017
Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht im Vorfeld der morgigen Bundestagsdebatte zum Thema Kinderehen noch Änderungsbedarf an den Gesetzentwürfen im Sinne des Kindeswohls. Der Verband hofft, dass die vielfältig vorgetragenen Kritikpunkte an den Entwürfen im parlamentarischen Verfahren Berücksichtigung finden. "Die Regelung, dass Ehen im Regelfall nur dann anerkannt werden, wenn beide Partner 18 Jahre alt sind, ist im Grundsatz richtig. Das gilt auch für die Möglichkeit, durch eine familiengerichtliche Entscheidung Ausnahmen zuzulassen, wenn einer der Ehegatten 16 oder 17 Jahre alt ist. Das entspricht den Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes. Allerdings sind die Ausnahmetatbestände zu eng gefasst. Hier sollte es eine Regelung geben, nach der bereits geschlossene Ehen, bei der ein Ehepartner 16 oder 17 Jahre alt ist, dann anerkannt werden können, wenn Kindeswohlaspekte im Sinne des Artikels 3 der UN-Kinderrechtskonvention dies erfordern. Eine Anerkennung einer solchen Ehe kann beispielsweise dann akzeptabel sein, wenn sich die konkrete Beziehung als emotional tragfähig erweist und kein Zwang ersichtlich ist. Entscheidend muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch die Meinung der oder des Minderjährigen sein, die bei der Ermittlung des Kindeswohls unbedingt zu berücksichtigen ist", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes gilt es auch bei der Heirat von 16- und 17-Jährigen mit einem Volljährigen, die sich entwickelnden Fähigkeiten und die Autonomie der Kinder bei sie betreffenden Entscheidungen zu respektieren. Gemäß der genannten UN-Empfehlungen können solche Ausnahmeentscheidungen richterlich getroffen werden, wenn das Kind die nötige Reife besitzt, sich für eine Heirat zu entscheiden. Voraussetzung ist die ausdrückliche, freie und auf Kenntnis der Sachlage gegründete Zustimmung des Kindes. Eine solche Regelung orientiert sich an der derzeitigen Rechtslage für Eheschließungen in Deutschland.
"Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es aus Kinderschutzgründen ein Fortschritt, dass Ehen von unter 16-jährigen zukünftig nicht mehr in Deutschland anerkannt werden dürfen. Allerdings sollten diese Ehen von einem Familiengericht aufgehoben werden. Das ist angesichts der geringen Fallzahlen problemlos möglich. Der Weg, sie für nichtig zu erklären, ist falsch, da er weitreichende Folgen für die Betroffenen hat. Zum Beispiel können Unterhalts- und Erbschaftsansprüche verloren gehen, und Kinder aus solchen Ehen würden als nichtehelich angesehen", so Krüger
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.04.2017
Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft im Vorfeld der morgigen Bundestagsdebatte nachdrücklich die Bundestagsabgeordneten von CDU, CSU und SPD dazu auf, ihre ablehnende Haltung gegen den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus zu überdenken. "Wir appellieren eindringlich an alle Bundestagsabgeordneten, das international und grundgesetzlich geschützte Recht auf familiäres Zusammenleben zu respektieren. Die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus trifft Kinder besonders hart. Denn die derzeitige Rechtslage bedeutet für Familien subsidiär Geschützter eine Trennung auf Jahre. Und für die meisten unbegleiteten Flüchtlingskinder ist es momentan unmöglich, ihre Eltern in die Bundesrepublik Deutschland nachzuholen. Die Aussetzung des Familiennachzugs für diese Kinder, verbunden mit der ständigen Sorge um die zurückgebliebenen Eltern und Geschwister, hat sehr negative Auswirkungen auf ihre Integration", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
In der Verwaltungspraxis kommt der nach dem Aufenthaltsgesetz in Härtefällen mögliche Familiennachzug in der Realität praktisch nicht zur Anwendung. Wenn Kinder aber mehrere Jahre zwangsweise ohne ihre Eltern aufwachsen müssen, ist das eine menschenrechtliche Katastrophe und widerspricht der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls und dem Recht, nicht von den Eltern getrennt zu werden. Kinder, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, sind im Interesse des Kindeswohls und für ihre Integration auf einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Familienleben angewiesen. Deshalb sollte das Aufenthaltsgesetz umgehend dahingehend geändert werden, die Aussetzung des Familiennachzugs von und zu Kindern mit einem gesicherten Alter unter 18 Jahren zurückzunehmen und die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls zur Entscheidungsgrundlage von Anträgen zu machen.
Das Deutsche Kinderhilfswerk verweist in diesem Zusammenhang auf die Ausarbeitung "Vereinbarkeit der Regelungen des Asylpakets II betreffend die Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit der VN-Kinderrechtskonvention (KRK)" der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom Februar 2016. Demnach widerspricht die konsequente Anwendung der Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes zum Familiennachzug für subsidiär Geschützte für sich genommen den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention, da dadurch das konventionsrechtlich geforderte Verwaltungsermessen auf Null reduziert und damit der Behörde für eine Dauer von zwei Jahren die Möglichkeit verwehrt wird, bei der Entscheidung über einen Antrag auf Familienzusammenführung Aspekte des Kindeswohls konventionskonform zu berücksichtigen.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 26.04.2017
Termin: 31. Mai – 01. Juni 2017
Veranstalter: Zukunftsforum Familie e.V. und Friedrich-Ebert-Stiftung
Ort: Berlin
In Deutschland ist derzeit ein Erstarken rechter Einstellungen zu beobachten, die sich zunehmend in Wahlerfolgen rechtspopulistischer Parteien widerspiegeln. Vor diesem Hintergrund wollen das Forum Politik und Gesellschaft der Friedrich-Ebert-Stiftung und das Zukunftsforum Familie e. V. gemeinsam einen Blick auf das Verhältnis von rechtspopulistischer Politik und Familie werfen.
Familie spielt im Zusammenhang mit rechtspopulistischer Politik in doppelter Hinsicht eine zentrale Rolle. Zum einen ist Familienpolitik und der Schutz der traditionellen Kleinfamilie von hoher symbolischer Bedeutung. Zum anderen ist die Familie ein zentraler Ort für die Auseinandersetzung mit rechten Werten und Einstellungen.
Im Rahmen einer Abendveranstaltung und einer Fachtagung wollen wir die Beziehung von rechter Politik und Familie in den Blick nehmen und gemeinsam diskutieren, wie wir den Entwicklungen auf unterschiedlichen Ebenen begegnen können. Dabei gilt es insbesondere die Rolle der Familienpolitik in den Blick zu nehmen und der Frage nachzugehen, welche Angebote eine solidarische und auf Vielfalt ausgerichtete Politik geben kann.
Am ersten Tag werden wir im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung familienpolitische Positionen von rechtspopulistischen Akteuren in den Blick nehmen und gemeinsam mit unseren Gästen darüber diskutieren, wie man diesen begegnen kann.
Auf einer Fachtagung wollen wir am zweiten Tag diskutieren, welche Strategien und Ansätze in der Bildungsarbeit im Kampf gegen rechtspopulistische Positionen und rechtspopulistische Familienbilder erfolgreich sind. Dabei wollen wir ein besonderes Augenmerk darauf richten, wie in Familien Werte und Einstellungen reproduziert werden.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.
Termin: 16. – 17. Mai 2017
Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung
Ort: Berlin
Kein Hetzen zu Kita und Büro, keine Hausaufgaben, kein Ich-muss-noch-einkaufen-und-kochen: Erholungszeiten in Familienferienstätten bieten eine Auszeit vom Alltag für Groß und Klein. Dieser „Tapetenwechsel“ ermöglicht noch viel mehr: Begegnung und lebendiges Miteinander.
Was geschieht, wenn WLAN und Fernseher ausgeschaltet bleiben? Lange Gesichter bei den Kindern, dann: aha… da sind echte Menschen, mit denen man spielen, lachen, sich unterhalten kann! Plötzlich haben Eltern Zeit für sich, plötzlich trifft sich die gesamte Familie am Esstisch.
Und im Austausch mit anderen Familien und Eltern passiert dann ganz viel „zwischen den Zeilen“, das im Fachdiskurs gerne mit großen Begriffen bezeichnet wird: informelles Lernen, Hilfe zur Selbsthilfe, Empowerment, Selbstachtung, Selbstwertgefühl, Resilienz …
Allen, die in Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitsförderung und anderen Feldern unterwegs sind, liegt daran, Kindern ein gelingendes Aufwachsen zu ermöglichen und Eltern in ihrer vielfältigen Verantwortung zu stärken. Welches Potenzial dafür in der Familienerholung steckt, erfahren Sie auf dieser Fachtagung.
Nachdem der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge Empfehlungen für eine zeitgemäße Familienerholung ausgesprochen hatte, starteten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung ein dreijähriges Projekt, um Familienerholung als Leistung nach §16 SGB VIII weiter zu denken. Was brauchen Familien heute? Was muss geschehen, damit Kinder- und Jugendhilfe und Familienferienstätten dem gerecht werden können? Wo sind die Schnittstellen zu Bildung, Beratung, Gesundheitsförderung, …? Auf dieser Fachtagung finden Sie die Antworten aus erster Hand!
Lernen Sie die „Arbeit der Anderen“ kennen und holen sich Anregungen für Ihre eigene: Wie arbeiten andere Felder der Familien- und Gesundheitsförderung bereits mit der Familienerholung zusammen? Wie gestalten gemeinnützige Ferienstätten heute Familienerholung? Wie können wir gemeinsam mit Familien passende Erholungsangebote entwickeln? Begegnen Sie Kolleginnen & Kollegen, die vielleicht anders und doch/dabei für dasselbe arbeiten wie Sie. Begegnung und Netzwerken erwünscht!
Die Anmeldung zur Veranstaltung ist online unter www.werkstatt-familienerholung.de möglich.
Termin: 30. Mai – 02. Juni 2017
Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung
Ort: Berlin
Die Friedrich-Ebert-Stiftung veranstaltet zum sechsten Mal ihre Themenwoche „Zeit für Gerechtigkeit“: In dieser widmen wir einer der wichtigsten internationalen Gerechtigkeitsfragen Diskussionen, Ausstellungen und Filmvorführungen an unterschiedlichen Orten in Berlin. In diesem Jahr steht die Gerechtigkeitswoche unter dem Motto: Ungleichheit hat ausgespielt | Inequality – Discarded!
Die acht reichsten Menschen der Welt besitzen laut Oxfam genauso viel wie die ärmere Hälfte der Menschheit, also 3,6 Milliarden Menschen. Auch andere Statistiken belegen, dass sich die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter öffnet. Dabei bringt die zunehmende Ungleichheit dramatische Folgen mit sich: Sie gefährdet die politische Stabilität von Staaten, erschwert die Armutsbekämpfung und macht die Weltwirtschaft krisenanfälliger. Ungleichheit verfestigt zudem gesellschaftliche Macht- und Chancenverhältnisse. Viele Menschen verlieren das Vertrauen in die Politik und fühlen sich von ihr im Stich gelassen.
Was es mit der globalen Ungleichheit auf sich hat und wie wir sie langfristig und sozial gerecht abbauen können, wollen wir mit Ihnen und internationalen Expert_innen, Politiker_innen, Gewerkschafter_innen und Aktivist_innen vielseitig, lebendig und offen diskutieren.
Wir freuen uns auf Beiträge u.a. von Gesine Schwan, Vorsitzende der Grundwertekommission der SPD, Marion Lieser, Geschäftsführerin von Oxfam, Paul Nkamani und Jakob Preuss, Protagonist und Regisseur des Dokumentarfilms "Als Paul über das Meer kam", Gianluca Grimalda, Mitglied der T20 Task Force on Inequality, Henrik Berggren und Lars Trägårdh, Autoren des Buches "Ist der Schwede ein Mensch?", Habib Ayeb, Regisseur des Films "Gabes Labess", Denisse Legrand Koordinatorin eines Projekts für Jugendliche im Strafvollzug in Uruguay, Wilson Sossion, Generalsekretär der Kenianischen Lehrergewerkschaft KNUT, Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Schmidt, Vorsitzende der Deutsch-Chinesischen Parlamentariergruppe im Bundestag, Frank Zimmermann, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion in Berlin und Susanne Hoffmann, Leiterin der internationalen Abteilung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Das vollständige Programm sowie Informationen zu den Sprecher_innen und Orten finden Sie auf unserer Website, auf der Sie sich auch zu Ihren Wunschveranstaltungen anmelden können: www.fes.de/gerechtigkeitswoche.
Den Programmflyer können Sie hier herunterladen: www.fes.de/lnk/gw2017
Termin: 08. Juni 2017, 11.00 – 17.00 Uhr
Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung – Bundesstiftung Berli
Ort: Berlin
Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession ist zunehmend antifeministischen Angriffen ausgesetzt. Diese reichen von direkten Angriffen auf Mitarbeiter*innen von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Hassreden und Gewalt im Netz gegenüber Klient*innen und Fachkräften bis hin zu Angriffen in öffentlichen Debatten auf plurale Lebens- und Familienformen oder sexuelle Identitäten und Lebensweisen. Fachkräfte in der Sozialen Arbeit fragen sich, wie sie damit angemessen umgehen können. Die Tagung bietet dazu Informationen und praktische Hilfestellungen.
Seit den späten 90er Jahren und verstärkt in den letzten fünf Jahren ist eine neue Welle antifeministischer Angriffe zu verzeichnen. Bislang sind die Auswirkungen dieser Angriffe kaum untersucht, obwohl sie bereits direkte Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen sozialer Arbeit haben. Auf dieser Fachtagung, die sich an Fachkräfte in der sozialen Arbeit und Multiplikator*innen richtet, werden diese Entwicklungen näher beleuchtet. Zentrale Fragen sind: Wer sind die antifeministischen Akteur*innen? Was sind ihre Themen? Welche Angriffsweisen kommen zum Einsatz? Welche historischen Kontinuitäten sind gegeben? Welche neuen Entwicklungen sind zu beobachten?
Für die Praxis werden konkrete Strategien im Umgang mit Antifeminist*innen vorgestellt (bezogen auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im Kinder- und Jugendalter, Hate-Speech im Internet, Jugendarbeit, Frühkindliche Bildung/Kitas, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Frauenhäuser) und in Praxisworkshops bearbeitet.
Eine Kooperation von AWO Bundesverband e.V. und Gunda-Werner-Institut in der Heinrich-Böll-Stiftung e.V.
Bitte melden Sie sich über das elektronische Anmeldeformular an.
Termin: 19. – 21. Juni 2017
Veranstalter: Evangelische Akademie Loccum
Ort: Rehburg-Loccum
Teilnahmebeitrag: 175,- € für Übernachtung, Verpflegung, Kostenbeitrag. Für Schüler/innen, Studierende, Freiwilligendienstler und Arbeitslose Ermäßigung nur gegen Bescheinigung auf 80,- €
Pegida, AfD, Brexit, Trump: Insbesondere mit Blick auf das „Superwahljahr 2017“ gibt es heute viele beklemmende Anlässe, um sich mit dem Phänomen Populismus und seinen Folgen zu beschäftigen. Der Bedarf nach Deutungs- und Erklärungsversuchen ist groß, denn ein erstarkender Populismus signalisiert eine Krise der Demokratie. Umso drängender ist die Notwendigkeit, über geeignete strategische Ansätze für den richtigen Umgang mit Populisten und populismusaffinen Bevölkerungsteilen nachzudenken.
Die Medien spielen dabei eine besondere, aber gleichzeitig umstrittene Rolle. Hinsichtlich der Frage, wie die Gefährdung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie eingedämmt werden kann, sehen sich Journalisten häufig mit vielfältigen Forderungen und zum Teil widersprüchlichen Vorwürfen konfrontiert. Oft wird kritisiert, die Berichterstattung meide bei heiklen Themen wie Kriminalität, Flüchtlingen oder Terrorismus die klare Benennung von Fakten. Ebenso wird argumentiert, die klassischen Print-, Hörfunk-, und Fernsehmedien könnten angesichts der populistischen Meinungsmache im Netz keine brauchbaren Antworten mehr liefern. Wieder andere sagen, Medienvertreter würden Populisten zu viel Raum geben und so ihren Argumenten in fahrlässiger Weise eine Bühne bereiten.
Mit Expert/Innen aus Wissenschaft, Politik, Zivilgesellschaft und vor allem den Medien sollen während der Tagung die mit dem Populismus verknüpften Gefährdungen der Demokratie eingeschätzt werden. Welche Bewältigungsstrategien für den Umgang mit Populisten bieten sich an? Soll mit Populisten geredet oder der Dialog mit ihnen vermieden werden? Wann sind Tabus in der verantwortungsvollen Berichterstattung notwendig und wo ist schonungslose Transparenz gefordert? Welche Argumente können dem populistischen Narrativ entgegengehalten werden?
Das Programm und Teilnahmebedingungen finden Sie online unter: http://www.loccum.de/programm/p17127.html#thema
Anmelden können Sie sich unter: http://www.loccum.de/programm/anmeldung.html
Termin: 23. November 2017
Veranstalter: Bundesverband der Familienzentren e.V.
Ort: Stendal
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit Kinder Stärken e.V., der Hochschule Magdeburg/Stendal, der Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung und Erziehung in der Kindheit e.V. (BAG-BEK) und der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie statt.
Wir haben wieder namhafte ReferentInnen verpflichten können und Sie dürfen sich auf vielfältige thematische Angebote freuen!
Eine Einladung und das ausführliche Programm folgen rechtzeitig.
Anmeldungen sind ab September 2017 möglich.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: http://www.bundesverband-familienzentren.de/fachtagung-2017/
Das ZFF positioniert sich zu Recht und Praxis beim Familiennachzug. Es fordert, das Wohl von Familien in den Mittelpunkt zu stellen, statt durch ein restriktives Aufenthaltsrecht die Trennung von Familien über Ländergrenzen hinweg zu erzwingen.
Die erhitzten Debatten rund um Migration und Flucht in Deutschland und Europa in den letzten Jahren hat der Vorstand des Zukunftsforums Familie (ZFF) zum Anlass genommen, sich zur rechtlichen Ausgestaltung und Praxis von Familienzusammenführungen zu positionieren. Das heute veröffentlichte Positionspapier ist auf Basis eines Fachgesprächs des ZFF-Vorstands gemeinsam mit Expert*innen aus der Wissenschaft, dem Recht und der sozialen Praxis zu dem Thema entstanden.
Hierzu erklärt Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF):
„Jeder Mensch hat ein Recht auf Familie! Dieses Recht aber tatsächlich leben zu können, gestaltet sich für einige Familien in der Realität deutlich schwieriger als für andere. Dies betrifft insbesondere Familien, die durch Ländergrenzen getrennt sind. Zwar haben sie das Recht, enge Angehörige über eine Familienzusammenführung nach Deutschland zu holen, dies ist aber meist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Parallel zu einer komplexen rechtlichen Gemengelage, wird das Thema Familiennachzug politisch zunehmend polarisierend diskutiert. Besonders erschreckend zeigt sich dies gerade bei der Einschränkung des Familiennachzugs bei Geflüchteten mit subsidiärem Schutz.
Als Familienverband beobachten wir diese Entwicklungen mit großer Sorge. Wir positionieren uns für ein Aufenthaltsrecht, das nicht die Trennung von Familien über Ländergrenzen hinweg erzwingt, sondern Familienleben vielmehr in unterschiedlichen Konstellationen und über Generationen hinweg möglich macht. Als Familie füreinander Verantwortung zu übernehmen und gemeinsam zu leben stellt nämlich keine Integrationsverhinderung dar, sondern ist im Gegenteil eine Voraussetzung für ein Ankommen in Deutschland!“
Das Positionspapier „Familiennachzug“ kann unter folgendem Link herunterladen werden:
http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/broschueren/zff_pp_familiennachzug__002_.pdf
Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 02.05.2017
Der Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen ist eine der wenigen legalen und ungefährlichen Einreisemöglichkeiten für schutzbedürftige Menschen. Auch subsidiär Schutzberechtigte werden genauso wie Genfer Konventionsflüchtlinge auf unabsehbare Zeit in Deutschland bleiben, weil oft unklar ist, wie lange der Krieg in ihrer Heimat dauern wird. Die zurzeit für subsidiär Schutzberechtigte geltende 2-jährige Aussetzung des Familiennachzugs ist seit dem 17. 3. 2016 mit dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren („Asylpaket II“) in Kraft.
Die Arbeiterwohlfahrt positioniert sich mit diesem Papier klar für den Schutz der Familie und das uneingeschränkte Recht auf Familienleben und spricht sich deutlich für die Abschaffung der derzeit geltenden Regelung einer Wartezeit für subsidiär Geschützte beim Recht auf Familiennachzug aus.
Heute fordert die Arbeiterwohlfahrt im Sinne der Gerechtigkeit und für einen angemessenen Schutz der Familie, dass die Aussetzung des Familiennachzugs im Zuge des Asylpakets II abgeschafft wird. Nur so kann die nach völker- und europarechtlichen Vorgaben und aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt notwendige rechtliche Gleichstellung der Flüchtlinge beim Familiennachzug und bei gesellschaftlicher Teilhabe sowie das zentrale Recht auf ein Zusammenleben von Familienangehörigen verwirklicht werden.
Das Präsidium der AWO hat im Februar 2016 beschlossen: „Die AWO tritt dafür ein, dass Familien zusammenleben können. Denn wir wissen um die Bedeutung der Familie für den einzelnen Menschen. Deshalb muss der Familiennachzug unabhängig vom Aufenthaltsstatus gelten. Er ist aus humanitären Gesichtspunkten heraus nicht verhandelbar. Eine Einschränkung der Möglichkeit des Familiennachzugs lehnt die Arbeiterwohlfahrt daher grundsätzlich ab.“
Quelle: Stellungnahme vom AWO Bundesverband e.V. vom 26.04.2017
Mit der Schriftenreihe macht die AGF eine Bestandsaufnahme über das aktuelle System zur Sicherung des Kinderexistenzminimums in Deutschland. Der erste Teil dieser Schriftenreihe "Das Kinderexistenzminimum im Sozialrecht" wurde heute veröffentlicht und kann als pdf heruntergeladen werden.
In der Schriftenreihe stellt die AGF die jeweilige Zusammensetzung und Berechnung des Kinderexistenzminimums im Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht dar und verdeutlicht die vorhandenen Wechselwirkungen und ihre Folgen. Sie ist entstanden unter Mitwirkung von Heinrich Schürmann, Familienrechtler und Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Oldenburg a.D. Die insgesamt vier Teile der Schriftenreihe werden nacheinander auf der Website der AGF veröffentlicht, beginnend heute mit dem Kinderexistenzminimum im Sozialrecht.
Mit der Veröffentlichung dieser Zusammenfassung zum Kinderexistenzminimum in Deutschland wollen die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände dazu beitragen, das derzeit gültige Nebeneinander unterschiedlicher Kinderexistenzminima zu hinterfragen und die fachliche wie politische Debatte über notwendige Reformen des aktuellen Systems der kindlichen Existenzsicherung befördern. Im Laufe der Zeit werden weitere Teile zum Steuerrecht, zum Unterhaltsrecht und zum Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss folgen.
Hintergrund der Auseinandersetzung sind zum einen die Ergebnisse der Schnittstellenstudie im Rahmen der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen sowie die Frage, inwieweit der tatsächliche Bedarf von Kindern bei der Festsetzung des kindlichen Existenzminimums derzeit eine Rolle spielt, ob die vorhandenen Definitionen und Bemessungsgrößen geeignet sind, diesen zu erfassen und was überhaupt zum existenziellen Bedarf eines Kindes gehört.
Seit letzter Woche erscheint die Website des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG im neuen Design. Unter www.kinderarmut-hat-folgen.de finden Sie alle aktuellen Informationen zum Konzept Kindergrundsicherung, den Bündnismitgliedern und der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Wir wünschen allen Nutzer/-innen viel Spaß auf der neuen Seite!
Für Kinder mit zwei Elternhäusern
"Flechtwerk 2+1" bietet getrennt lebenden Vätern und Müttern bundesweit kostenfreie Übernachtungsmöglichkeiten bei Gastgebern, vermittelt am Besuchsort ein „Kinderzimmer auf Zeit“ und stärkt Väter und Mütter durch individuelles Elterncoaching.
Den neuen Info-Flyer können Sie sich herunterladen unter http://www.mein-papa-kommt.info/über-uns/download/fachkräfte
Sie möchten wissen, ob es auch in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis ehrenamtliche Gastgeber gibt, bei denen betroffene Väter oder Mütter übernachten können? Über den Link https://www.mein-papa-kommt.info/#karte gelangen Sie direkt zu einer täglich aktualisierten Karte, in der Sie über die Eingabe des Städtenamens in das Suchfeld über der Karte direkt zur Ansicht Ihrer Stadt/Ihres Landkreises mit den Gastgebervermerken gelangen.
Werfen Sie auch einen Blick auf den neuen Blog. Hier wird von den vielen Erfahrungen und Geschichten aus der Community aus getrennt erziehenden Eltern und wunderbaren Gastgebern berichtet: http://blog.mein-papa-kommt.info
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage: www.mein-papa-kommt.de
Gute Bildung für alle und gute Arbeitsbedingungen sind zwei Seiten einer Medaille.
Kinder, Jugendliche, Studierende, Eltern und erwachsene Bildungsbeteiligte stellen die berechtigte Forderung nach qualitativ hochwertigen Lern- und Lehrangeboten. Die GEW setzt sich für gute Arbeitsbedingungen für Pädagoginnen und Pädagogen ein. Insgesamt bedarf es einer politischen Offensive für den qualitativen und quantitativen Ausbau des gesamten Bildungswesens. Wir wollen und müssen uns gute Bildung und gute Arbeit leisten!
Diesem Credo folgend kämpft die GEW mit ihrer Initiative „Bildung. Weiter denken!“ für bessere Lern- und Arbeitsbedingungen und deshalb für mehr Geld für Bildung. Gerade auch vor der diesjährigen Bundestagswahl wollen wir auf allen Ebenen den Druck auf die Politik erhöhen, endlich mehr Geld für Bildung in die Hand zu nehmen.
Und das tun wir nicht alleine! Die GEW hat eine große Zahl zivilgesellschaftlicher Organisationen und Gewerkschaften für den Appell gewonnen, mit dem wir jetzt an die Öffentlichkeit gehen.
Der Appell ist ein erster Schritt eines gemeinsamen Engagements für mehr Geld für Bildung! Auch die Zahl der Organisationen, die den Appell mittragen, wird in den kommenden Monaten weiter wachsen. Nähere Informationen zur Initiative, dem Appell und den Trägerorganisationen des Appells finden sich unter www.gew.de/weiter-denken.