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Barbara König neue Staatssekretärin für Frauen

Das Zukunfstsforum Familie e. V. (ZFF) gratuliert seiner ehemaligen Geschäftsführerin, Barbara König, zu ihrer Benennung als Berliner Staatssekretärin für Frauen.

Barbara König war von 2005 bis 2015 Geschäftsführerin des ZFF und anschließend Geschäftsführerin des AWO-Landesverbands Berlin, bevor sie gestern Abend zur Staatssekretärin für Frauen im neuen Berliner Senat ernannt wurde. Wir gratulieren ihr herzlich und wünsche Ihr auch weiterhin alles Gute und viel Erfolg.

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ZFF-Info Sonderausgabe 2016

AUS DEM ZFF

Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) wurde der siebenköpfige Vorstand heute im Amt bestätigt.

Gewählt wurden:ChristianeReckmann(Vorsitzende),Dieter Heinrich(Stellv. Vorsitzender),Birgit Merkel(Stellv. Vorsitzende),Wolfgang Stadler(Beisitzer),AnitaLeese-Hehmke(Beisitzerin),RenateDrewke(Beisitzerin) undInge Höcker(Beisitzerin).
Wir gratulieren den Gewählten und freuen uns auf eine weiterhin hervorragende Zusammenarbeit.

Zudem hat das ZFF ein neues familienpolitisches Grundlagenpapier beschlossen. Darin fordert der Verband, dass eine gute Politik für Familien die Vielfalt familiären Lebens im Blick haben muss. Das Papier wird im Frühjahr 2017 veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 08.12.2016

Das Zukunfstsforum Familie e. V. (ZFF) gratuliert seiner ehemaligen Geschäftsführerin, Barbara König, zu ihrer Benennung als Berliner Staatssekretärin für Pflege und Gleichstellung. Barbara König war von 2005 bis 2015 Geschäftsführerin des ZFF und anschließend Geschäftsführerin des AWO-Landesverbands Berlin, bevor sie gestern Abend zur Staatssekretärin für Pflege und Gleichstellung im neuen Berliner Senat ernannt wurde. Wir gratulieren ihr herzlich und wünsche Ihr auch weiterhin alles Gute und viel Erfolg.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 09.12.2016

Die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle schafft nicht mehr Gerechtigkeit, sondern kann sogar soziale Errungenschaften gefährden. Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) streitet deshalb für die Einführung einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung, um Kinderarmut sinnvoll und sozial gerecht zu bekämpfen.

[…]

Der vollständige Artikel ist hier zu finden: http://www.vorwaerts.de/artikel/kindergrundsicherung-besser-grundeinkommen-alle.

Quelle: Alexander Nöhring, Berliner vorwärts Verlagsgesellschaft mbH vom 07.12.2016, gekürzt

Gestern fand in Berlin ein Fachgespräch des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) zum Familiennachzug statt, an dem Expert*innen aus der Wissenschaft, dem Recht und der sozialen Praxis teilnahmen. Ziel des Fachgesprächs war es, die Positionsbildung des Vorstands zu dem Thema zu diskutieren.

Die Vorsitzende des ZFF, Christiane Reckmann, resümiert: „Jeder Mensch, egal welcher Herkunft, hat ein Recht auf Familie. Dieses Recht aber tatsächlich leben zu können, gestaltet sich für einige Familien in der Realität deutlich schwieriger als für andere. Dazu gehören auch Familien, die durch Ländergrenzen getrennt sind, insbesondere Menschen mit Familienangehörigen, die in Nicht-EU Staaten leben. Parallel zu einer komplexen rechtlichen Gemengelage, wird das Thema des Familiennachzugs politisch zunehmend kontrovers diskutiert.“

Reckmann stellt abschließend fest: „Als Familienverband beobachten wir diese Entwicklungen mit großer Sorge und setzen uns dafür ein, Familienleben für alle Menschen möglich zu machen. Es muss endlich das Wohl der Familien in den Mittelpunkt der Debatte und politischen Entscheidungen gerückt werden, anstatt Angstszenarien zu entwerfen.“

Die Auseinandersetzung mit diesem Thema soll aber mit diesem Fachgespräch nicht enden. Anfang des neuen Jahres soll ein Positionspapier des ZFF zum Familiennachzug erscheinen, das die Forderungen des Familienverbands zu dem Thema zusammenfasst.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 09.12.2016

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„Jedes Kind ist gleich viel wert“ – Verbände starten Online-Petition gegen Kinderarmut

„Keine Ausreden mehr! Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen! #stopkinderarmut“ – Mit dieser gemeinsamen Online-Kampagne machen Wohlfahrts- und Sozialverbände gemeinsam mit Familien- und Kinderrechtsorganisationen ab morgen auf das drängende Problem der Kinderarmut in Deutschland aufmerksam.

„Gerade in der Weihnachtszeit wird deutlich, wie groß der Mangel bei armen Familien ist“, betonen die Initiatoren, die am 6. Dezember gemeinsam mit der Nationalen Armutskonferenz das Online-Portal für die Kampagne öffnen. „Der Nikolaus und der Weihnachtsmann machen oft einen Bogen um die Zimmer armer Kinder“, so die Bündnispartner. Im Regelsatz seien nicht einmal die Kosten für Adventsschmuck und Weihnachtsbaum eingerechnet. „Wir sagen: Das darf nicht sein! Gemeinsam müssen wir alles unternehmen, damit Kinder gut aufwachsen können! Jedes Kind ist gleich viel wert!“

Die Petition von Nationaler Armutskonferenz, Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, Deutschem Kinderschutzbund, Deutschem Kinderhilfswerk, Verband Alleinerziehender Mütter und Väter sowie Zukunftsforum Familie kann ab heute/morgen auf dem Portal von Campact unterzeichnet werden. Mit ihrer Initiative wollen die Verbände einen breiten Unterstützerkreis gewinnen, der im Wahljahr Druck auf die Parteien macht.

Nach Angaben der Initiatoren leben rund drei Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland in Armut. Es gehe darum, diesen Kindern jetzt ein Leben mit Perspektiven und ohne Ausgrenzung zu ermöglichen: „Wir fordern eine einheitliche Geldleistung für alle Kinder, die das Existenzminimum sichert. Ein gutes Aufwachsen darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen“, fasst der Petitionstext zusammen.

Im Einzelnen stellt die Petition fest:

• Die Hartz IV-Sätze für Kinder sind zu gering. Sie basieren auf ungenauen Rechnungen und willkürlichen Abschlägen.

• Arme Familien müssen mindestens in gleicher Weise gefördert werden, wie Familien mit höheren Einkommen entlastet.

• Staatliche Unterstützung muss einfach gestaltet und leicht zugänglich sein. Derzeit gehen viele Hilfen an den Familien und Kindern, die diese brauchen, vorbei.

Vielfältige Aktionen werden die Online-Petition im Wahljahr begleiten: „Wir werden aufmerksam verfolgen, welchen Stellenwert die Beseitigung von Kinderarmut in den Wahlprogrammen, einer Koalitionsvereinbarung und in Gesetzgebungsvorhaben erhält und ob konkret benannt wird, bis wann und wie Kinderarmut in Deutschland überwunden sein soll.“

Die Petition kann unter dem folgenden Link von Einzelpersonen unterzeichnet werden:

https://weact.campact.de/p/kinderarmutbekaempfen

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Das ZFF gratuliert Christiane Reckmann und Inge Höcker zur Wahl ins AWO Bundespräsidium

Die Arbeiterwohlfahrt hat bei ihrer Bundeskonferenz am Wochenende in Wolfsburg zwei Vorstandsmitglieder des ZFF in das Bundespräsidium gewählt.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF wurde als Beisitzerin im Bundespräsidium der AWO wiedergewählt. Neu als Beisitzerin im AWO Bundespräsidium ist Inge Höcker. Sie ist ebenfalls Mitglied im Vorstand des ZFF.

Wir gratulieren herzlich zur Wahl und freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit von ZFF und AWO!

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Hartz IV: Existenzminimum endlich realistisch bemessen!

Im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales wird heute im Rahmen einer öffentlichen Anhörung über Änderungen an den Hartz-IV-Regelbedarfen diskutiert. Aus diesem Anlass unterstreicht das Zukunftsforum Familie e.V. seine Forderung, endlich die statistischen Schwächen bei der Berechnung der Regelsätze zu beseitigen und künftig den sogenannten Umgangsmehrbedarf für getrennt lebende Eltern anzuerkennen.

Birgit Merkel, stellvertretende Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze geht an der Realität vorbei – das tatsächliche, soziokulturelle Existenzminimum, wie vom Bundesverfassungsgericht angemahnt, wird so bisher nicht garantiert. Einer der Hauptgründe davon sind methodische Schwächen und politische Eingriffe, die wir bereits in der Vergangenheit angemahnt haben. Leider sieht der nun von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zur Änderung der entsprechenden Gesetze keinerlei Verbesserung hinsichtlich dieser Schwächen vor. Auch die Anerkennung des Umgangsmehrbedarfs ist bisher nicht vorgesehen. Insbesondere Kinder, Jugendliche und Alleinerziehende sind von diesem Missstand betroffen! “

Zum Hintergrund: Umgangsmehrbedarf entsteht dann, wenn Kinder getrennt lebender Eltern (teilweise) in zwei Haushalten aufwachsen: Es entstehen zusätzliche einmalige (z.B. für Möbel) sowie regelmäßige (z.B. für Kleidung oder Mobilfunkverträge) Kosten. „Um die Existenzsicherung für Kinder getrennt lebender Eltern zu gewährleisten, müssen auch diese Kosten realistisch ermittelt und als Mehrbedarf anerkannt werden“, so Merkel weiter. „Wir appellieren an alle Parteien, die Gelegenheit zu nutzen, und heute einen wichtigen Schritt zu machen – gegen Kinderarmut und für ein Mehr an sozialer Gerechtigkeit!“

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ZFF-Info 1 2017

SCHWERPUNKT: Lohngerechtigkeitsgesetz

Das ZFF begrüßt den heute im Kabinett diskutierten Entwurf zum Lohngerechtigkeitsgesetz in Teilen, mahnt aber zugleich weiteren Handlungsbedarf an.

Mehr als 20% verdienen Frauen im Schnitt weniger als Männer – an diesem höchst problematischen Umstand hat sich in den vergangenen Jahren nichts gebessert. Zur Bekämpfung dieser Ungleichheit wurde schon im Koalitionsvertrag ein Lohngerechtigkeitsgesetz vereinbart. Dem nun vorgelegten Entwurf zufolge sollen Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiter*innen ein individuelles Auskunftsrecht über die betriebsinternen Einkommen erhalten. Daneben sollen Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten dazu aufgefordert werden, bestehende Gehaltsunterschiede zu dokumentieren und künftig zu beheben.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Wir haben lange darauf gewartet, nun ist es endlich da: Ein Gesetz zur Bekämpfung der Entgeltdiskriminierung von Frauen. Wir begrüßen das grundsätzlich, denn der Grundsatz ‚Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit’ ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch eine wichtige Voraussetzung für eine ausgeglichene Aufteilung von privater Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen. Der Gesetzesentwurf ist deshalb ein wichtiger Schritt in Richtung Lohngerechtigkeit – aber leider kein besonders großer. Ein Beispiel: Die geplante Regelung schließt alle Frauen aus, die in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten arbeiten. Wir fordern daher ein Auskunftsrecht für Beschäftigte in allen Betriebsgrößen und allgemein verpflichtende Verfahren zur Herstellung von Entgeltgleichheit.

Langfristig müssen wir außerdem weiterdenken: Um eine wirklich gerechte Entlohnung von Frauen und Männern zu schaffen, bedarf es auch einer finanziellen Aufwertung professioneller Sorgearbeit und der Umsetzung des angekündigten Rückkehrrechts auf den vorherigen Arbeitszeitstandard nach Teilzeitbeschäftigung.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 11.01.2017

Der Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Schwesig zur Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern soll heute im Bundeskabinett beschlossen werden. „Das Gesetz ist ein Meilenstein in der Geschichte der Frauenpolitik“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Von dem Gesetz erhofft sich Stadler weniger von Altersarmut betroffene Frauen: „Wer heute weniger verdient, bekommt morgen weniger Rente. Das Gesetz zur Lohngerechtigkeit beseitigt damit für viele Frauen nicht nur eine nicht zu erklärende Ungerechtigkeit, sondern verschafft ihnen auch ein besseres Einkommen und damit eine bessere Rente.“ Klar ist aber auch, dass viele Frauen von dem Gesetz nicht profitieren, da vor allem Frauen in kleinen und mittleren Betrieben arbeiten, die weniger als 200 Mitarbeitende beschäftigen. „Die Grenze von 200 Beschäftigten ist zu hoch gegriffen. Hier muss nachgebessert werden“, kritisiert Stadler.

Wie wichtig Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern bei gleicher Qualifikation ist, zeigt der Fakt, dass Frauen in Deutschland im Schnitt über 20 Prozent weniger Gehalt und über 50 Prozent weniger Rente als Männer bekommen. Ein Blick auf die tatsächliche Verteilung von beispielsweise Geld und Macht in Deutschland offenbart große Unterschiede. Solche so genannten Gender Gaps in den Bereichen Bildung, Einkommen, Beteiligung zeigen, dass Gleichstellung nur als Querschnittsaufgabe zu realisieren ist. So ist beispielsweise die Gleichstellung von Frauen im Arbeitsleben eng an eine verbesserte Kindertagesbetreuung geknüpft. „Gleichstellungspolitik muss endlich ins Zentrum der Politik gerückt werden. Sie ist und bleibt eine Querschnittsaufgabe für alle Arbeitsfelder und muss umfassend mit den nötigen Ressourcen ausgestattet werden“, schließt Wolfgang Stadler ab.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 11.01.2017

Das Bundeskabinett hat den vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingebrachten Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit (Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen) beschlossen.

„Die Lohnlücke von 21 Prozent ist ungerecht. Deshalb brauchen wir dieses Gesetz. Denn bisher gab es kein Gesetz, das das Thema „gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ voranbringt. Das schaffen wir jetzt und ich bin sehr froh, dass wir dieses Gesetz nun auf den Weg gebracht haben. Das ist ein Durchbruch“, so Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig.

Ministerin Schwesig erklärte weiter: „Wir wollen, dass Frauen genauso fair bezahlt werden wie Männer. Dafür haben Frauen – aber auch Männer -künftig die Möglichkeit, in Betrieben ab 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu schauen, ob sie tatsächlich gerecht bezahlt werden. Das sind 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit diesem individuellen Auskunftsanspruch, der Berichtspflicht und den Prüfverfahren wird die Unternehmenskultur verändert.“

Das Gesetz sieht folgende Bausteine vor:Einführung eines individuellen Auskunftsanspruches: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen zukünftig ihren Beschäftigten auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden. Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen zudem künftig regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte sind für alle einsehbar.Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot

Mit diesem Gesetz gelingt nach der Einführung der Quote für Frauen in den Aufsichtsräten nun ein weiterer Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft. Das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zielt auf die Durchsetzung des bereits seit über 50 Jahren geltenden Anspruches von Frauen auf gleiches Entgelt bei gleicher und gleichwertiger Arbeit. Es schafft nun neue Instrumente, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt auch beim Lohn voranzutreiben.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.01.2017

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den heute vom Kabinett beschlossenen Entwurf für ein Lohngerechtigkeitsgesetz von Bundesministerin Manuela Schwesig. Nach langen Verhandlungen mit der Union ist dies ein erster, aber wichtiger Schritt auf dem Weg zur Schließung der Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen.

„Seit über 50 Jahren ist das Gebot des Gleichberechtigungsgrundsatzes für Frauen und Männer geltendes Recht – doch in der Praxis wird dieses Gebot nicht umgesetzt. Nach wie vor klafft eine deutliche Lohnlücke zwischen den Geschlechtern bei gleicher und gleichwertiger Arbeit. Aktuell liegt diese bei 21 Prozent.

Um diese Lücke zu schließen und für Lohngerechtigkeit zu sorgen, hat das Bundeskabinett heute den von Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen. Darin werden private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten aufgefordert, betriebliche Verfahren zur Überprüfung von Entgeltgleichheit durchzuführen. Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine Berichtspflicht über Frauenförderung und Entgeltgleichheit für diese Arbeitgeber vor. Zudem wird mit dem Gesetzentwurf ein individueller Auskunftsanspruch für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten eingeführt. Insgesamt werden mit diesem Gesetzentwurf auch die Aufgaben und Rechte der betrieblichen Interessenvertretungen konkretisiert und gestärkt. Das Gesetz ergänzt unsere sozialdemokratische Politik für mehr Lohngerechtigkeit. Dazu gehören unter anderen unsere Erfolge zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Einführung einer gesetzlichen Quote für Frauen in Führungspositionen. Auch die aktuellen Gesetzesinitiativen zu einem Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit und zur Aufwertung der Pflegeberufe zielen in diese Richtung.

Frauen haben seit über fünf Jahrzehnten ein Recht auf Entgeltgleichheit. Diesem Ziel werden wir mit dem heute im Bundeskabinett beschlossenen Gesetz einen wichtigen Schritt näherkommen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 11.01.2017

Zu dem Gesetzentwurf zur Entgeltgleichheit, der heute vom Kabinett verabschiedet wurde, erklären Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Übrig bleibt von dem ursprünglich avisierten Gesetz zur Entgeltgleichheit nicht viel. Die geplanten Regelungen sind letztlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein und werden nur die wenigsten Frauen erreichen. Denn das Gesetz soll nur für Betriebe ab 200 Beschäftigte gelten. Die meisten Frauen arbeiten jedoch in kleinen und mittelständischen Betrieben mit weitaus weniger Beschäftigten. Sie gehen alle leer. Das Recht auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit gilt aber für alle Frauen. Dem wird der Gesetzesentwurf nicht gerecht.

Außerdem kommt für Betriebe ab 500 Beschäftigten keine verbindliche Prüfpflicht. Unternehmen sind jetzt nur noch „aufgefordert“, zu prüfen, ob sie gerecht bezahlen. Damit sind wir wieder bei den Selbstverpflichtungen der Wirtschaft aus vergangenen Jahren. Bewirken wird ein solches Gesetz nichts. Zumal es nichts daran ändert, dass typische Frauenberufe schlechter bezahlt werdenals typische Männerjobs. Frauen sollen künftig weiterhin individuell klagen, wenn sie ungerecht bezahlt werden. Doch ein Verbandsklagerecht, dass sie dabei unterstützt, fehlt völlig. Dabei bräuchten Verbände oder Gewerkschaften dringend ein solches Recht, um strukturelle Diskriminierung aufzudecken. Echte Entgeltgleichheit gibt es mit diesem Gesetz nur auf dem Papier.

Es bleibt zu hoffen, dass im parlamentarischen Verfahren nachgebessert wird und Frauen ein wirksameres Instrument an die Hand bekommen, damit sie zu ihrem Recht kommen. Denn für Frauen steht viel auf dem Spiel.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.01.2017

„Was lange währt, wird manchmal schlechter. Dass ein Entgeltgleichheitsgesetz, das die Handschrift der großen Koalition trägt, ein zahnloser Tiger wird, war abzusehen. Das, was nun nach zähen Verhandlungen präsentiert wird, hilft aber wirklich keiner Frau, deren Arbeit tagtäglich weniger wertgeschätzt wird als die ihrer männlichen Kollegen. Schade, dass sich Ministerin Manuela Schwesig nicht gegen den wirtschaftsliberalen Flügel der Union durchsetzen konnte und es jetzt noch nicht einmal verpflichtende Lohnvergleichsverfahren gibt. Das wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung. Dieses Gesetz bricht keine verkrusteten Strukturen in der Arbeitswelt auf. Im Gegenteil: Es gaukelt eine Lösung vor, die keine ist und leistet damit der Sache einen Bärendienst“, so Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Möhring weiter:

„Absichtserklärungen und Auskunftsrechte sind zwar schön und gut, Transparenz alleine reicht aber nicht aus. Es braucht klare Lohnprüfinstrumente und vor allem Mechanismen zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit bei einer festgestellten Diskriminierung. Nicht zuletzt deshalb fordern wir – genauso wie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ja seit Jahren – die Einführung des Verbandsklagerechts.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 11.01.2017

Das Bundeskabinett hat heute das Lohngerechtigkeitsgesetz beschlossen und damit das parlamentarische Verfahren eingeleitet. Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, sagte dazu am Mittwoch in Berlin:

„Das Tabu, über Gehälter zu sprechen, muss endlich gebrochen werden. Deutschland ist mit seiner Lohnlücke zwischen Frauen und Männergehältern von im Schnitt 21 Prozent unter den Schlusslichtern in der EU. Deshalb begrüßen wir den Beschluss der Bunderegierung für ein wirksames Lohngerechtigkeitsgesetz, den Bundesministerin Schwesig nur gegen heftigen Widerstand durchsetzen konnte. Angesichts der engen Vorgaben des Koalitionsvertrages kann dieses Gesetz allerdings nur ein erstes Signal sein in Richtung Entgeltgleichheit in Betrieben und Dienststellen. Wir Gewerkschaften hätten uns mehr gewünscht und setzen darauf, dass es im Bundestag noch zu Änderungen kommt.

Ein Gesetz, von dem alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren, war und bleibt uns wichtig. Das neue Gesetz soll erst für Beschäftigte in Betrieben ab 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelten. Sie hätten künftig einen individuellen Auskunftsanspruch über das eigene Entgelt im Vergleich zu Kollegen. Das ist gut und richtig. Wichtiger wäre allerdings, dass die Unternehmen verpflichtet werden, ihre Entgeltpraxis zu überprüfen und Benachteiligungen systematisch abzubauen. Der DGB fordert die Abgeordneten auf, sich im Interesse der Frauen einen Ruck zu geben und zumindest für Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten betriebliche Prüfverfahren verbindlich vorzuschreiben.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftbund Bundesvorstand vom 11.01.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Vor zehn Jahren, am 01.01.2007, wurde das Elterngeld eingeführt – der Beginn einer Erfolgsgeschichte: Denn seitdem haben acht Millionen Mütter und Väter diese Familienleistung bezogen. Die Resonanz ist eindeutig: 82 Prozent der Bezieherinnen und Bezieher sagen, dass das Elterngeld besonders wichtig für ihr Familieneinkommen ist.

Eine positive Bilanz zieht auch Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Das Elterngeld ist ein voller Erfolg. Es schafft jungen Familien in der Auszeit mit einem Baby materielle Sicherheit, es unterstützt Eltern genau dann verlässlich und gut, wenn sie es am meisten brauchen. Außerdem hat das Elterngeld dazu geführt, dass Frauen wieder stärker in den Beruf einsteigen können und dass sich Väter mehr Zeit für ihre Kinder nehmen. Mich freut es besonders, dass heute bereits jeder dritte Vater in Elternzeit geht. Das zeigt, dass wir den Wünschen und den Bedürfnissen der heutigen Eltern gerecht werden“, so Manuela Schwesig.

Die Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 markiert einen Richtungswechsel in der Familienpolitik. Mit den sogenannten Partnermonaten, die der Familie nur dann zustehen, wenn beide Elternteile Elterngeldmonate in Anspruch nehmen, wurden erstmals beide Eltern in ihrer Familienverantwortung angesprochen und väterliches Engagement durch zusätzliche Elterngeldmonate belohnt. Inzwischen nehmen 34 Prozent der Väter Elterngeldmonate in Anspruch – in einigen Regionen sind es sogar bis zu 58 Prozent. Vor der Einführung des Elterngeldes waren es durchschnittlich etwa zwei Prozent. Diese Entwicklung führt dazu, dass immer mehr Mütter früher wieder in den Beruf einsteigen.

Mit dem ElterngeldPlus wurde die Leistung im Jahr 2015 modernisiert und genauer an die Wünsche und Bedürfnisse junger Eltern von heute angepasst. Das ElterngeldPlus erleichtert die Kombination aus Teilzeitarbeit und Elterngeldbezug und begünstigt zudem eine partnerschaftliche Aufteilung der Elterngeldmonate zwischen Mutter und Vater. Der Partnerschaftsbonus soll Eltern dazu ermutigen, sich für ein partnerschaftliches Zeitarrangement zu entscheiden. So besteht die Möglichkeit, vier weitere Monate ElterngeldPlus zu nutzen, wenn Mutter und Vater in vier aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Der Partnerschaftsbonus kommt besonders bei den Vätern gut an: Bis zu 41 Prozent der Väter, die ElterngeldPlus beantragen, entscheiden sich zugleich für den Partnerschaftsbonus.

„Junge Paare wünschen sich heute, dass sie beide berufstätig sein können, Mann und Frau, aber das sie eben auch beide Zeit für Kinder haben“, betont Bundesfamilienministerin Schwesig. „Deshalb ist es wichtig, dass wir diese Lebensform besser unterstützen. Das Elterngeld kann da nur der Anfang sein. Denn es sichert ja die Eltern vor allem im ersten Lebensjahr des Kindes ab. Deshalb möchte ich gerne, dass wir in der nächsten Legislaturperiode die Familienarbeitszeit mit einem Familiengeld einführen. Mit ihr wird es dann möglich wieder in den Job einzusteigen, aber eben auch Teilzeit zu arbeiten und auch in dieser Zeit materielle Unterstützung zu bekommen. Das ElterngeldPlus ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Familienarbeitszeit.“

Das ElterngeldPlus richtet sich vor allem an Eltern, die früher in den Beruf zurückkehren möchten. Wenn beide Eltern gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten, erhalten sie zusätzliche Monatsbeträge. Obwohl es erst zwei Jahre alt ist, haben es bereits 150.000 Eltern in Anspruch genommen. Das zeigt, dass wir mit der Leistung den Wünschen und den Bedürfnissen der heutigen Eltern gerecht werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.12.2016

„Wir leben Zukunft vor“ – unter diesem Motto geht am 1. Januar 2017 das neue Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus an den Start. Bundesweit rund 550 Einrichtungen wurden ausgewählt und werden für einen Zeitraum von vier Jahren gefördert.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig betont: „Die Mehrgenerationen-häuser leisten wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft und sind aus vielen Städten und Gemeinden nicht mehr wegzudenken: Hier treffen sich Jung und Alt, sie lernen voneinander, sind gemeinsam aktiv und machen sich zusammen für ihre Interessen vor Ort stark. Deshalb freue ich mich, dass wir mit dem neuen Bundesprogramm nicht nur das Erfahrungswissen der bisher geförderten Häuser erhalten, sondern sogar mehr als 100 zusätzliche Mehrgenerationenhäuser fördern können. Die große Unterstützung des Bundestages über alle Parteigrenzen hinweg zeigt: Die Kompetenz der Mehrgenerationenhäuser wird überaus geschätzt, gerade wenn es darum geht, die Kommunen zukunftsfest auszurichten“, so Schwesig.

[…]

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.12.2016, gekürzt

Das Bundeskabinett hat heute das „Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz sollen 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden. Die Bedeutung für frühe Bildung hat zugenommen: 2017 wird der Bund die Rekordsumme von fast 2,5 Mrd. Euro für frühe Bildung ausgeben. Allein für das neue Investitionsprogramm gibt der Bund über eine Milliarde Euro.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Eltern und Kinder wünschen sich gute Angebote der Kindertagesbetreuung. Denn sie verbessern die Start- und Bildungschancen aller Kinder und fördern die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund. Außerdem stärken sie Familien und ermöglichen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Besonders wichtig ist mir, dass erstmalig auch Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren, also Kinder bis zum Schuleintritt, gefördert werden. Unser Ziel ist, dass alle Kinder und Familien gleichermaßen von einer guten Kindertagesbetreuung profitieren können. Dafür stehen jedoch noch nicht ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir das neue Programm heute auf den Weg bringen können.“

Viertes Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“: In dieser Legislaturperiode unterstützt der Bund bereits den quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung mit 550 Millionen Euro aus dem dritten Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“. Zudem erhalten die Länder die durch den Wegfall des Betreuungsgeldes frei werdenden Mittel in Höhe von rund 2 Milliarden Euro bis 2018 für Zwecke der Kinderbetreuung. Mit dem neuen Gesetz wird die Grundlage für das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung” 2017 – 2020 geschaffen. Im Unterschied zu den bisherigen Investitionsprogrammen umfasst das neue Programm auch Betreuungsplätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis Schuleintritt.

„Die meisten Kinder dieser Altersgruppe nehmen Kindertagesbetreuung zwar schon in Anspruch“, erklärt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. „Durch die steigende Geburtenrate und durch die Integration von Kindern mit Fluchthintergrund wird der Bedarf zukünftig jedoch erheblich steigen.“ Weiterhin wird auch die Förderung von Ausstattungsinvestitionen, für neue Küchen oder Bewegungsräume, wieder verankert. Für das neue Investitionsprogramm soll das vom Bund im Jahr 2007 eingerichtete Sondervermögen in den Jahren 2017 bis 2020 um insgesamt 1,126 Milliarden Euro aufgestockt werden. Die Mittel werden den Ländern zur Bewältigung der Herausforderungen für einen weiteren Ausbau des Betreuungsangebotes zur Verfügung gestellt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.12.2016

Anlässlich der Veröffentlichung der DIW-Studie zum Elterngeld erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Dr. Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Die Einführung des Elterngeldes vor nunmehr zehn Jahren war richtig und wichtig. Das Elterngeld hat einen Paradigmenwechsel eingeläutet und den Frauen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht. Somit war die Einführung ein erster Schritt hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit. Seitdem hat sich der Alltag in den Familien weiterentwickelt. Damit haben sich auch die Anforderungen an eine moderne Familienpolitik verändert. Jetzt heißt es erneut, die Familienförderung an den Wünschen der Eltern nach einer partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit auszurichten.

Deswegen schlagen wir vor, das Elterngeld zu einer KinderZeit Plus weiterzuentwickeln. 24 Monate lang, jeweils acht Monate für beide Elternteile und weitere acht aufteilbar zwischen den beiden oder 24 Monate komplett für Alleinerziehende, auch über das erste Lebensjahr des Kindes hinaus. Flexibel ohne enges Stundenkorsett; wer zum Beispiel um ein Fünftel seine Arbeit reduziert, erhält fünfmal so lange KinderZeit Plus. So bleibt mehr Zeit für Kinder, Zeit für Familie, und sowohl für Mütter als auch für Väter. Um auf einen gesellschaftlichen Wandel zu reagieren, müssen aber auch die Rahmenbedingungen stimmen. Nach wie vor hält das Ehegattensplitting die Frauen vom Arbeitsmarkt fern und ist somit eins der größten Hindernisse für eine partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit. Wir möchten, dass Menschen so leben können, wie sie es sich selbst wünschen und wollen daher das Ehegattensplitting für Neuehen abschaffen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.12.2016

„Das Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit ist eine alte Forderung der LINKEN. Ich begrüße es, dass Ministerin Nahles diesen Vorschlag aufgreift. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, wäre zum Beispiel auch notwendig, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit kleinen Kindern das Recht bekommen, von Schichtarbeit, insbesondere Nachtschicht, in Normalschicht zu wechseln, inklusive Rückkehrrecht. Darüber hinaus brauchen junge Eltern einen besonderen Kündigungsschutz“, so Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Ernst weiter:

„Die Vorschläge von Frau Nahles, die Grenzen der täglichen Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz auszuweiten und Ruhezeiten zu beschneiden, sind absurd. Dieser Vorstoß führt nicht zu mehr Zeitsouveränität der Beschäftigten, sondern bedeutet für sie Mehrarbeit und Mehrbelastung. Flexibilität erhalten nur die Unternehmen. Zeitsouveränität der Beschäftigten erfordert im Übrigen mehr Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte. Und wer Beschäftigte entlasten möchte, muss die Wochenhöchstarbeitszeit gesetzlich reduzieren. Auch die Anti-Stress-Verordnung ist längst überfällig. Hierzu ist Andrea Nahles einen Vorschlag schuldig.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 04.01.2017

Nach einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaft Berlin fehlen bundesweit fast 230.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Dazu erklärt die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, Rosemarie Hein: „Auch mehr als drei Jahre nach Inkrafttreten des bundesweiten Rechtsanspruches auf einen Kita-Platz für Unter-Dreijährige kann nicht für alle Eltern, die dies wünschen, ein solcher Platz bereitgestellt werden.“ Hein weiter: „Nicht einmal das Ausbauziel für August 2013 wurde bis heute erreicht. Inzwischen ist erfreulicherweise aber nicht nur die Zahl der neugeborenen Kinder gestiegen, die einen Platz beanspruchen können, sondern auch die Betreuungswünsche vieler Eltern. Heute wollen 43 Prozent der Eltern eine gute Betreuung für ihre Kleinsten in Kindertageseinrichtungen. Wenn die Politik diesem Anspruch gerecht werden will, muss sie deutlich mehr in den Ausbau von Kindereinrichtungen investieren. Das gilt für Länder und Kommunen genauso wie für den Bund.

Das Problem ist aber deutlich größer: 230.000 zusätzlich zu betreuende Kinder benötigen mindestens 76.000 zusätzliche gut ausgebildete Fachkräfte. Das kommt zum Personalmangel in vielen Einrichtungen noch hinzu. Es bedarf einer großen bundesweiten Kraftanstrengung, zusätzliches Personal gut auszubilden und die Arbeitsbedingungen und tarifliche Entlohnung so zu gestalten, dass in Kitas von Anfang an eine gute Bildungs- und Betreuungsarbeit geleistet werden kann.

Die LINKE bleibt bei ihrer Forderung, in Bund und Ländern gute frühkindliche Bildung nicht nur in Sonntagsreden auf die Tagesordnung zu setzen, sondern im praktischen politischen Handeln.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 30.12.2016

Der Anteil der Geburten von nicht miteinander verheirateten Eltern an allen lebend geborenen Kindern hat sich nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) in den letzten 25 Jahren mehr als verdoppelt: Er stieg von 15 % im Jahr 1990 auf rund 35 % im Jahr 2015. Der Trend zu mehr außerehelichen Kindern hat allerdings an Tempo verloren. Seit 2012 hat sich ihr Anteil nur geringfügig verändert.

[…]

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 19.12.2016, gekürzt

Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, "umgehend einen mehrjährigen und umfassenden Aktionsplan gegen Kinderarmut" aufzulegen. Besondere Berücksichtigung sollen dabei Alleinerziehende, kinderreiche Familien und Familien mit Migrationshintergrund finden. Kinderarmut sei nach wie vor eines der "prägendsten und gravierendsten Probleme" Deutschlands und habe zugenommen, schreibt die Linksfraktion in ihrem Antrag (18/10628(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/106/1810628.pdf). So seien laut Mikrozensus im Jahr 2015 19,7 Prozent der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren von Armut bedroht gewesen, im Jahr 2014 seien es noch 19 Prozent gewesen.

Nach dem Willen der Linksfraktion soll mit dem Aktionsplan unter anderem eine Kindergrundsicherung eingeführt werden. So soll das Kindergeld einheitlich auf 328 Euro erhöht und im Gegenzug die Steuerfreibeträge gestrichen werden. Alle Kinder müssten gleich behandelt werden. Zudem müssten die sozialen Grundsicherungssysteme wie Hartz IV "repressionsfrei und sanktionsfrei" ausgestaltet werden. Die Regelbedarfe für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr seien auf 326 Euro, für Kinder vom siebten bis 13. Lebensjahr auf 366 Euro und für Kinder vom 14. bis 18. Lebensjahr auf 401 Euro anzuheben. Ebenso soll der Kinderzuschlag erhöht werden: Auf 220 Euro für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr, auf 260 Euro bis zum zwölften Lebensjahr und auf 300 Euro nach dem zwölften Lebensjahr.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 741 vom 15.12.2016

Im Kampf gegen die Kinderarmut wollen Bündnis 90/Die Grünen mehr Geld für arme Familien ausgeben. Darin werden sie von Die Linke unterstützt, die Union bremst. Die SPD dagegen fordert einen ganzen Systemwechsel. Diese unterschiedlichen Positionen wurden in der ersten Beratung eines Antrags von Bündnis 90/Die Grünen zur Familienpolitik mit dem Titel „Familien stärken – Kinder fördern“ (18/10473(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/104/1810473.pdf)) amFreitag, den 2. Dezember2016, deutlich.

Die vollständige Pressemitteilung ist hier zu finden: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw48-de-kinderfoerderung/481830.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 02.12.2016, gekürzt

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Zum heutigen Auftakt des von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ausgerufenen Themenjahres für sexuelle Vielfalt unter dem Motto „Gleiches Recht für jede Liebe“ erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Es freut uns, dass die Antidiskriminierungsstelle den Fokus auf geschlechtliche und sexuelle Gleichstellung richtet. Für die AWO war und ist das Thema Gleichstellung immer ein zentrales Anliegen gewesen. Neben der Gleichstellung von Mann und Frau ist uns auch wichtig, geschlechtliche und sexuelle Vielfalt anzuerkennen und als gleichwertig zu verstehen. Die AWO unterstützt das Themenjahr mit Nachdruck und steht für eine bedingungslose gesetzliche Gleichstellung nicht-heterosexueller Lebensweisen.“

Im Zuge des heutigen Auftaktes stellt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes heute repräsentative Umfrageergebnisse einer Studie zu Bevölkerungseinstellungen gegenüber homo- und bisexuellen Menschen vor. „Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen einzig aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität heutzutage ausgegrenzt oder diskriminiert werden. Dies gilt ganz besonders für eine institutionalisierte Diskriminierung. So existieren noch immer zahlreiche gesetzliche Vorgaben, welche Menschen aufgrund ihrer nicht heterosexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität diskriminieren.

Zahlreiche Studien belegen, dass lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter* und queere Menschen einzig aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität Ausgrenzung, Mobbing und Diffamierung erfahren und dies unabhängig von Herkunft und Alter. Die Studienlage verdeutlicht, dass es noch immer große Vorbehalte gegenüber queeren Menschen bis in die Mitte der Bevölkerung gibt. Auch in weiten Teilen der Politik stehen solche Vorurteile und Klischees einer gelingenden und vollständigen Gleichstellung entgegen.

Um die Betroffenen vor Diskriminierung und Ausgrenzung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlicher Identität zu schützen, fordert die AWO:

1. Bestehende rechtliche Ungleichheiten zu beseitigen und u. a. die Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu öffnen und das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Partnerschaften gesetzlich zu verankern.

2. Die Aufnahme des Merkmals sexuelle Identität in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes.

3. Die Aspekte von trans*- und inter*- geschlechtlichen Menschen stärker in den Fokus zu rücken, bspw. mittels Aufklärungskampagnen. Sowie frühzeitige geschlechtszuweisende Operationen an körperlich gesunden Kindern zu verbieten.

4. Eine breite Beteiligung und Unterstützung der Wohlfahrtsverbände und der Zivilgesellschaft, um nationale Aktionspläne gegen Trans*-, Bi- und Homophobie in der Mitte der Gesellschaft umzusetzen.

„Sexuelle Orientierung und geschlechtlichen Identität sind unabhängig ihrer Ausrichtung anzuerkennen und dürfen keinen Grund für Separation und Deklassierung mehr darstellen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 12.01.2017

Derzeit prüft eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, ob das Ehemündigkeitsalter in Deutschland ausnahmslos auf 18 Jahre angehoben werden soll und ob nach ausländischem Recht geschlossenen Ehen die Anerkennung pauschal versagt werden soll, wenn keine Ehemündigkeit nach deutschem Recht besteht. Zum 31. Juli 2016 waren 1.475 minderjährige ausländische Staatsangehörige als in Deutschland lebend und verheiratet erfasst: 1.152 Mädchen und 317 Jungen. 361 davon waren Kinder unter 14 Jahren, 120 waren 14 oder 15 Jahre und 994 waren zwischen 16 und 18 Jahre alt. Zahlen nach dem Ausländerzentralregister zit. nach: Deutsches Institut für Menschenrechte (DIM): Ehen von Minderjährigen: Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen.

In Deutschland liegt das Mindestalter für Ehen nach § 1303 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) generell bei 18 Jahren. Eine Heirat ist jedoch schon ab 16 Jahren möglich, wenn ein Familiengericht dies genehmigt und eine der beteiligten Personen volljährig ist (§ 1303 Abs. 2 BGB). Maßstab der Entscheidung des Familiengerichts ist dabei ausschließlich das Wohl des/der Minderjährigen. Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) enthält keine ausdrückliche Vorgabe zum Ehemündigkeitsalter. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes empfiehlt in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 411 und in einer gemeinsamen Allgemeinen Bemerkung mit dem Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau Nr. 1812 den Vertragsstaaten, das Mindestalter für die Eheschließung auf 18 Jahre heraufzusetzen. Allerdings kann nach dieser Empfehlung auch eine Eheschließung eines Kindes, das mindestens 16 Jahre alt ist, von einem Gericht auf gesetzlicher Grundlage erlaubt werden, wenn das jeweilige Kind die Reife besitzt, diese Entschei­dung freiwillig zu treffen – also im Kern die bestehende deutsche Regelung.

[…]

Die Präsentation zu den Zahlen des DIM sind hier zu finden: www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/show/position-ehen-von-minderjaehrigen-das-kindeswohl-in-den-mittelpunkt-stellen.

Die vollständige Pressemitteilung des Paritäters ist hier zu finden: http://www.der-paritaetische.de/index.php?id=22&tx_ttnews%5btt_news%5d=13706&tx_ttnews%5bbackPid%5d=67&cHash=664014051.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 16.12.2016, gekürzt

Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) fordert die generelle Heraufsetzung des Ehealters auf 18 Jahre. Er begrüßt es, dass Heiko Maas als Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Handlungsbedarf sieht, den Schutz junger Mädchen und Frauen zu stärken und Ehen Minderjähriger zu verhindern. Der Staat hat kompromisslos darüber zu wachen, dass die Eingehung von Minderjährigenehen in Deutschland unterbunden wird und Möglichkeiten der religiösen Verheiratung – nach Aufhebung des Voraustrauungsverbots – nicht missbraucht werden.

Eine im Ausland (und unter Umständen sogar im Inland) entgegen den in Deutschland geltenden Ehemündigkeitsvorschriften geschlossene Ehe sollte aber nicht ohne weiteres nichtig sein, da stets der Einzelfall im Blick zu behalten ist und eine pauschale Regelung dem Wohl und den Interessen der Betroffenen nicht in jedem Fall gerecht werden kann. Gerade dann, wenn die Eheschließung Jahre zurückliegt und die Eheleute die eheliche Gemeinschaft als ehemündige Volljährige weitergelebt haben, verdient die so bestätigte Ehe Beachtung. Aber auch andere Fälle sind denkbar, in denen die Nichtigkeit der Ehe von Minderjährigen eine unbillige Härte bedeuten und ihrem Wohl nicht entsprechen würde.

"Bei aller Skepsis gegenüber der freien Willensentscheidung junger Mädchen, die vor ihrem 18. Lebensjahr geheiratet haben, darf nicht die Autonomie der Frauen missachtet werden", so Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der Kommission "Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften" des djb. Es wäre ein falsches Signal, per se die Nichtigkeit zu normieren, zumal sich der (nationale) Gesetzgeber mit dem Eheschließungsrechtsgesetz (1998) bewusst für die Aufhebbarkeit fehlerhafter Ehen und damit auch für eine Einzelfallbetrachtung ausgesprochen hat. Die Aufhebbarkeit der Ehe auf Antrag der zu schützenden Mädchen und jungen Frauen (auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters), die Möglichkeit, sich von dem Ehemann zu trennen und nicht zuletzt auch die flankierenden Maßnahmen des Gewaltschutzgesetzes sind ausreichend.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 12.01.2017

Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG, 2005) sowie mit dem Kinderförderungsgesetz (KiföG, 2008) wurden der quantitative Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie die Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beschlossen. Versäumt wurde dabei jedoch, sich neben den Vereinbarungen zum quantitativen Ausbau auch über notwendige Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Qualität des Betreuungsangebots verbindlich zu verständigen. Vor diesem Hintergrund hat sich der Paritätische bereits im September 2014 mit dem Thema im Vorstand beschäftigt und dort die verbandliche Vorgehensweise abgestimmt und verabschiedet. Danach hat sich der Paritätische für die Entwicklung und Implementierung eines umfassenden und verbindlichen Aktionsplans ausgesprochen. Ein Plan, der auf der Basis gemeinsamer, wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse klare Ziele benennt, die Besonderheiten der einzelnen Bundesländer berücksichtigt und konkrete Handlungsschritte und Zeitrahmen vereinbart. Dieser könnte auch über Staatsverträge oder Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern in eine verbindliche Form gebracht werden und müsste zudem die notwendigen Finanzierungsfragen regeln.

[…]

Die vollständige Pressemitteilung des Paritäters ist hier zu finden: http://www.der-paritaetische.de/index.php?id=22&tx_ttnews%5btt_news%5d=13705&tx_ttnews%5bbackPid%5d=127&cHash=843620823.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 16.12.2016, gekürzt

Flexible Arbeitszeiten und Teilzeitarbeit helfen dabei, Berufstätigkeit und Familie besser zu vereinbaren. Doch sie können zum Problem für die Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt werden, wenn sie nur von bestimmten Beschäftigtengruppen genutzt werden und gleichzeitig negative Konsequenzen für das berufliche Fortkommen haben. Beides ist in Deutschland trotz einiger Fortschritte noch oft der Fall, zeigt eine neue Studie von Dr. Yvonne Lott, Arbeitszeitexpertin der Hans-Böckler-Stiftung*: 80,8 Prozent der Teilzeitbeschäftigten waren 2015 Frauen. Auf Leitungspositionen wird Teilzeitarbeit von deutschen Unternehmen meist nicht möglich gemacht, der Anteil der Teilzeitbeschäftigten mit Management- oder weitergehenden Führungsaufgaben lag zuletzt zusammengenommen bei knapp 11 Prozent, bei herausgehobenen Führungsposten sogar bei nur 6,5 Prozent, zeigt Lott (zum Vergleich: 28,4 Prozent Teilzeitanteil bei Stellen ohne Führungsaufgaben, siehe auch die Grafik auf Seite 11 der Studie; Link unten). Dass es häufig der Karriere schadet, die Arbeitszeit vereinbarkeitsorientiert zu gestalten, diese Erfahrung machten auch Männer, wenn sie mehr als zwei Monate Elternzeit nehmen. Und selbst in den Niederlanden, dem Land mit der längsten Teilzeittradition in Europa, liegt der Anteil Teilzeitbeschäftigter in Führungspositionen bei gerade einmal 12 Prozent.

[…]

Zu den wichtigsten Hürden zählt die Wissenschaftlerin dünne Personaldecken in den Betrieben, Widerstände von Vorgesetzten und Unternehmenskonzepte, die flexible Arbeitszeiten einseitig zur Produktivitätssteigerung vorsähen. Aber auch nach wie vor bestehende Lücken im Angebot zur Kinderbetreuung und vor allem steuerliche Anreize wirkten sich negativ aus: In Ländern mit Ehegattensplitting ist der Abstand zwischen den Arbeitszeiten von Frauen und Männern in Partnerschaften deutlich größer als in Staaten mit Individualbesteuerung. So arbeiten Frauen in Deutschland im Durchschnitt mehr als 16 Stunden weniger als ihr männlicher Partner. Das ist der drittgrößte Rückstand unter den 28 EU-Ländern – nach Malta und Italien (Grafik auf S. 5).

Erst wenn flexible Arbeitszeiten unabhängig von Geschlecht, Qualifikation oder Hierarchiestufe zur Normalität würden, ließen sich Nebenwirkungen wie die Verstärkung sozialer Ungleichheiten abstellen, betont Lott. Neben Führungskräften, Betriebs- und Personalräten sowie den Tarifvertragsparteien sieht die Forscherin auch die Politik gefordert. Als vielversprechende Vorstöße sieht sie die Pläne des Bundesarbeitsministeriums für ein Rückkehrrecht von Beschäftigten nach einer Teilzeitphase auf eine Vollzeitstelle und Vorschläge für ein Wahlarbeitszeitgesetz, das es allen Beschäftigten ermöglichen soll, die Arbeitszeit an verschiedene Lebensphasen, an Familie, Weiterbildungsbedürfnisse oder Pflegeaufgaben anzupassen. Auch eine Familienarbeitszeit, welche die gleichzeitige Teilzeitarbeit von Müttern und Vätern und damit die Partnerschaftlichkeit in der Familie unterstützt, weise in die richtige Richtung.

Der Report ist hier zu finden: http://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_report_001_2017.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 13.01.2017, gekürzt

Das Jahr 2016 ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein „Jahr der verpassten Chancen“ bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Die Bundesregierung hat es verpasst, in den großen Reformprozessen dieses Jahres einen deutlichen Schritt hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit für Kinder zu machen. Das gilt auch für die notwendige Reform der Familienförderung insgesamt, um die soziale Gerechtigkeit in Deutschland zu steigern. „Trotz verschwindend geringer Lichtblicke herrscht in Deutschland bei der Bekämpfung der Kinderarmut weitgehend Stillstand. Eine Hartz-IV-Nullrunde für Kinder bis zu sechs Jahren, nur fünf Euro mehr für Jugendliche im Hartz-IV-Bezug, eine weitere Nullrunde beim Schulbedarfspaket, lediglich zwei Euro mehr Kindergeld: Die finanziellen Spielräume angesichts sprudelnder Steuereinnahmen werden nicht zugunsten armer Kinder und Jugendlicher genutzt. Auch im Bildungsbereich, das belegt die neue PISA-Studie eindrücklich, gibt es leider nichts Neues: Trotz steigender Bildungsausgaben hängt der Bildungserfolg immer noch stark von der sozialen Herkunft ab. Hier vermissen wir an vielen Stellen den politischen Willen, sich dem drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen der von Armut betroffenen Kinder in Deutschland anzunehmen. Das gilt auch für die Gesundheitsversorgung. Denn Kinderarmut und gesundheitliche Risikofaktoren gehen Hand in Hand. Trotz der prinzipiell kostenlosen Gesundheitsversorgung für Kinder und der kostenfreien Früherkennungsuntersuchungen werden insbesondere Mädchen und Jungen aus finanziell benachteiligten Verhältnissen von diesen Angeboten immer noch nicht erreicht. Auch hier besteht dringender Reformbedarf. Kinderarmut lässt sich nicht mit politischen Kleckereien bekämpfen. Kinderarmut ist nur durch grundsätzliche Reformen zu überwinden, die auch spürbar bei den Betroffenen ankommen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

[…]

Zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk für ein ressortübergreifendes Bundesweites Programm aus. Ein solches Programm sollte bei der Beschäftigungspolitik ansetzen, damit Eltern durch eigene Erwerbstätigkeit sich und ihren Kindern eine ausreichende finanzielle Lebensgrundlage bieten können. Bund, Länder und Kommunen müssen zudem gemeinsam dafür sorgen, dass Einrichtungen für Kinder und Jugendliche so ausgestattet werden, dass sie deren Entwicklung zu eigenständigen Persönlichkeiten adäquat fördern können. Ein gesundes Aufwachsen sollte für alle Kinder, unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern, ebenso eine Selbstverständlichkeit sein. Mit Bildung stärken wir die Kinder als Subjekte und ermöglichen es ihnen, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen und nicht in Resignation zu versinken. Bildung beginnt dabei nicht erst in der Schule. Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes muss bereits im Bereich der frühkindlichen Bildung ein wesentlicher Fokus liegen. Neben einem Ganztagsangebot und flexiblen Öffnungszeiten, die insbesondere für Alleinerziehende von zentraler Bedeutung sind, brauchen wir für die Sicherung der Rechte von Kindern eine qualitativ hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung sowie ein Qualitätsmanagement in der Kindertagesbetreuung, das auch den gestiegenen Anforderungen und Erwartungen an das Fachpersonal Rechnung trägt. Nicht zuletzt gilt es der fortschreitenden Segregation von armen und reichen Familien entgegenzuwirken. Wir verstärken die vorhandenen Probleme wenn wir zulassen, dass arme Familien in manchen Stadteilen unter sich sind. Deutschland darf bei der sozialen Gerechtigkeit nicht im Mittelmaß stecken bleiben.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 28.12.2016, gekürzt

Der Katholische Deutsche Frauenbund e. V. (KDFB) begrüßt die Pläne zur Einführung des Rechtsanspruchs auf befristete Teilzeit als wichtige Stellschraube für die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit, Familie und Ehrenamt im Lebensverlauf.

Nach KDFB-Meinung sind Arbeitsmodelle notwendig, die es Frauen (und Männern) ermöglichen, die berufliche Tätigkeit sowohl mit der Übernahme von Sorgearbeit als auch mit ehrenamtlichem Engagement zu vereinbaren. Ein erhöhtes Altersarmutsrisiko muss jedoch ausgeschlossen sein. „Die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts ist eine Chance, Arbeitszeiten den Lebensphasen anzupassen. Mit diesem Vorhaben kann die so genannte Teilzeitfalle für Frauen endlich besser geschlossen werden“, stellt KDFB-Präsidentin Dr. Maria Flachsbarth fest. Bedacht werden muss, so Flachsbarth, dass Arbeitnehmerinnen nicht gegeneinander ausgespielt werden. „Die geplante Regelung, die voraussichtlich zunächst vor allem in von Frauen dominierten Branchen Anwendung finden würde, muss sowohl die Rechte und Interessen der Stelleninhaberin als auch die der Stellenvertretung gleichermaßen berücksichtigen“, erklärt KDFB-Präsidentin Flachsbarth.

In Deutschland arbeiten ca. 10 Millionen Menschen in Teilzeit. Über 80 % von ihnen sind Frauen, die vielfach unfreiwillig oder länger als beabsichtigt in einem solchen Arbeitsverhältnis beschäftigt sind. Das hat gravierende negative Konsequenzen für ihre Karrierechancen, die eigenständige Existenzsicherung sowie eine ausreichende Altersvorsorge. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine zeitliche Begrenzung der Teilzeitarbeit und Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung in Phasen von vermehrter Familien-, Sorge- und Ehrenamtstätigkeit trägt laut KDFB zu einer zukunftsfähigen Arbeits- und Lebensgestaltung von Frauen und Männern bei.

Quelle: Pressemitteilung Katholischer Deutscher Frauenbund e. V. vom 12.01.2017

Innerhalb kürzester Zeit waren die Wartelisten brechend voll. Werbung war nicht nötig, als der Landesverband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) Berlin vor zwei Jahren Alleinerziehenden eine Betreuung ihrer Kinder außerhalb der regulären Kita- und Hortzeiten anbot. Finanziert wird das Modellprojekt von der Gütersloher Walter Blüchert Stiftung. Die benötigte Hilfe ist individuell und meist auch sehr dringend. Mütter oder Väter können Spätschichten übernehmen, die in ihrem Arbeitsvertrag vorgesehen sind, die sie aber ohne flexible Kinderbetreuung nicht leisten könnten. Eine Studentin kann nun auch Vorlesungen am Nachmittag besuchen und sich auf den Abschluss ihres Studiums konzentrieren, weil ihre Dreijährige aus der Kita abgeholt wird. Eine Mutter hat sich selbstständig gemacht. Allen drei Fällen ist gemeinsam: Sie benötigen aus beruflichen Gründen eine Kinderbetreuung zu sogenannten „Randzeiten“. Zwei weitere Modellprojekte in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben ebenfalls das Ziel, Alleinerziehende mit ganzheitlicher Beratung und einem konkreten Angebot an flexibler ergänzender Betreuung zu unterstützen. Auch sie werden wie das Modellprojekte in Berlin von der Walter Blüchert Stiftung gefördert und vom VAMV Bundesverband begleitend evaluiert, um die Wirkung flexibler ergänzender Kinderbetreuung auf die wirtschaftliche Situation von Einelternfamilien exemplarisch zu erfassen und Rückschlüsse auf politischen Handlungsbedarf ziehen zu können. Nach zwei Jahren Projektlaufzeit liegt nun der Zwischenbericht zur Evaluation vor, und er zeigt, – wenig überraschend – dass der vermutete Bedarf an ergänzender Kinderbetreuung über die Öffnungszeiten vorhandener Einrichtungen hinaus tatsächlich besteht – und zwar regelmäßig und langfristig. Und in vielen Fällen dringend. Auch kann bereits festgestellt werden, dass sich die Inanspruchnahme der ergänzenden Kinderbetreuung positiv auf die sozioökonomische Situation der Alleinerziehenden und ihrer Kinder auswirkt: Mittelbar werden ihre Erwerbschancen erhöht und das Haushaltseinkommen stabilisiert. Bei den teilnehmenden Alleinerziehenden steigt zudem die Zufriedenheit mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachweislich an, und sie konstatierenmehrheitlich positive Veränderungen in ihrer Ausbildungs- und Erwerbssituation.

„Bereits die ersten Ergebnisse der Evaluation zeigen: Das Schließen von Betreuungslücken durch ergänzende Kinderbetreuung hat positive Wirkungen für Alleinerziehende und ihre Kinder. Dieses Angebot sollte es überall in Deutschland geben“, so das Zwischenresümee der Bundesvorsitzenden des VAMV, Solveig Schuster. „Wir freuen uns, dass diese Modellprojekte so viel Zuspruch finden“, unterstreicht Prof. Dr. Gunter Thielen, Vorstandsvorsitzender der Walter Blüchert Stiftung. „Mit den Angeboten wollen wir Alleinerziehende in die Lage versetzen, System-Barrieren zu überwinden, damit sich ihnen mehr Chancen eröffnen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Evaluationsergebnisse belegen: Wir sind auf dem richtigen Weg“.

Der Zwischenbericht ist hier zu finden: http://www.vamv.de/modellprojekt-kinderbetreuung.html.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. vom 02.12.2016

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 23. und 24. Januar 2017

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Teilhabe ist heute eine der zentralen Kategorien gesellschaftlicher Lagebestimmung. Die Beschreibung sozialer Probleme erfolgt zunehmend nicht mehr nach dem bloßen Kriterium der materiellen Unterschiede, sondern nach dem Maßstab des gesellschaftlichen Ein- oder Ausschlusses von zentralen Orten, Netzen und Systemen. Teilhabe ist damit Gerechtigkeitsnorm und Zielbestimmung gesellschaftlicher Entwicklung gleichermaßen. Der Begriff spiegelt den Anspruch auf Zugang und Partizipation an den grundlegenden öffentlichen Gütern. Ob und wie dieser Anspruch verwirklicht werden kann, wird maßgeblich von politischen Rahmenbedingungen und sozioökonomischen Faktoren bestimmt.

Das Program ist hier zu finden: http://calendar.boell.de/de/event/verunsicherung-brueche-repressionen-was-soziale-teilhabe-deutschland-bedroht.

Termin: 3. Februar 2017

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V. in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V.

Ort: München

Kosten: Es wird ein Tagungsbeitrag erhoben

Anmeldeschluss: 30.01.2017

Die Dialogveranstaltung dient – nach einem kurzen regionalspezifischen Input – in erster Linie einem Austausch zwischen ExpertInnen, die in unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Kindertagesbetreuung mit Kindern und Eltern mit Fluchterfahrung befasst sind. Sie erhalten Informationen und können von den Konzepten und Erfahrungen anderer ExpertInnen profitieren.

Das Programm ist hier zu finden: http://pfv.info/wp-content/uploads/2017/01/Einladung_Dialogveranstaltung_M%C3%BCnchen-03-02-2017_final.pdf.

Die Anmeldung ist hier zu finden: http://pfv.info/wp-content/uploads/2017/01/Anmeldeblatt-pfv-Dialog_M%C3%BCnchen_02-2017.pdf.

Termin: 6. Februar 2017

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. Landesbüro NRW in Zusammenarbeit mit dem FORUM Volkshochschule am Neumarkt

Ort: Köln

Vor zwei Jahren wurde vom Landtag NRW die Enquetekommission zur "Zukunft der Familienpolitik in NRW" eingesetzt. Ziel der Kommission ist es, eine umfassende Bestandsaufnahme zur Situation der Familien vorzunehmen und entsprechende Handlungsempfehlungen für eine an den Bedürfnissen von Familien orientierte Familienpolitik zu entwickeln.

Ende Januar 2017 werden nun der Bericht und die Handlungsempfehlungen veröffentlicht.

Aktuelle Diskussionen über die "Generation Rushhour" und die Familienzeit machen deutlich, dass die Politik gefordert ist, Antworten in einer veränderten Gesellschaft und Arbeitswelt zu liefern. Dabei gilt es bessere Lösungen für alle Familien gleichermaßen zu entwickeln.

Das Programm ist hier zu finden: http://www.fes.de/de/veranstaltung/veranstaltung/detail/211130/.

Die Anmeldung ist hier zu finden: http://www.fes.de/de/veranstaltungen/?Veranummer=211130.

Das ZFF: Unser Vorstandsmitglied Renate Drewke wird an dieser Veranstaltung teilnehmen.

Termin: 14. Februar 2017

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e. V.

Ort: Hannover

Kosten: Es wird ein Tagungsbeitrag erhoben

Anmeldeschluss: 01.02.2017

Kurse, offene Treffs für Familien und zahlreiche andere Angebote erfordern eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit, um viele Menschen zu erreichen. Und das soll selbstverständlich auf pfiffige, freundliche, wirksame und einfache Weise passieren, mit kaum Finanz- und wenig Personaleinsatz.

Der Workshop stellt ungewöhnliche und freche Ideen vor, die ohne Aufwand viele Menschen erreichen. Wir schauen uns Aktionen, Medien, kleine Strategie- und Kampagnenkonzepte an, die schon bei der Umsetzung Spaß machen.

Das Programm ist hier zu finden: http://www.eaf-bund.de/documents/Familienbildung/Flyer/161122_Flyer_Oeffentlichkeitsarbeit.pdf.

Die Anmeldung ist hier möglich: evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e. V., Forum Familienbildung, Auguststraße 80, 10117 Berlin, Fax: 030 28395450, info@eaf-bund.de.

Termin: 8. März 2017

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e. V.

Ort: Hannover

Anmeldeschluss: 22.02.2017

Eltern ziel-, ressourcen- und lösungsorientiert zu begegnen sind wesentliche Merkmale in der Weiterqualifizierung zum/zur Elternbegleiter/in. Auch in Einrichtungen der Familienbildung und Kindertagesstätten wird dies im alltäglichen Miteinander angestrebt.
Ein wichtiger Kommunikationsweg – und die am häufigsten genutzte Form der Elternarbeit – ist das informelle Gespräch, oft in Bring- und Abholsituationen: „Kann ich Sie mal kurz sprechen?“, „Haben Sie mal fünf Minuten Zeit für mich?“. Diese Fragen kennt wohl jede pädagogische Fachkraft. Im Rahmen des Fachtags wird in die Methode des „zielorientierten Kurzgesprächs“ eingeführt.

Das Programm ist hier zu finden: http://www.eaf-bund.de/documents/Familienbildung/Flyer/170109_Flyer_Fachtag_Elternchance.pdf.

Die Anmeldung ist hier möglich: evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e. V., Forum Familienbildung, Auguststraße 80, 10117 Berlin, Fax: 030 28395450, tesch@eaf-bund.de.

Termin: 22. März 2017, 14:00 Uhr bis 24. März 2017, 13:00 Uhr

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. in Zusammenarbeit mit dem Wyndham Garden Berlin Mitte

Ort: Berlin

Kosten: Es wird ein Veranstaltungsbeitrag und einen zusätzlichen Tagungsstättenbeitrag erhoben

Anmeldeschluss: 20.01.2017

Besonderheit: Zweite Anmeldung beim Veranstaltungsort wird verlangt

Familienrat, auch bekannt als Verwandtschaftsrat oder Familiengruppenkonferenz, ist ein in Deutschland zunehmend bekannter werdendes Verfahren der Hilfeplanung in der Sozialen Arbeit. Seinen Ursprung hat das Verfahren in Neuseeland. Im Laufe der vergangenen Jahre ist der Familienrat in verschiedenen anderen Ländern und Regionen erfolgreich eingeführt worden. Mittlerweile ist in Deutschland eine zunehmende Verbreitung dieses innovativen Verfahrens, insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, festzustellen.

Im Rahmen der Fachveranstaltung wird das Verfahren u.a. in Workshops, ausgehend von den Erfahrungen der letzten Jahre und deren wissenschaftlicher Begleitung, vor- und zur Diskussion gestellt. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten des Familienrats bzw. Nachbarschaftsrat zur besseren Integration von Flüchtlingsfamilien thematisiert.

Das Programm ist hier zu finden: http://www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen-2017-familienrat-innovatives-verfahren-in-der-arbeit-mit-familien-und-moeglichkeit-zur-besseren-integration-von-fluechtlingsfamilien-2528,936,1000.html.

Die Anmeldung beim DVF ist hier zu finden: http://fachveranstaltungen.deutscher-verein.de/Events/Register/3d1da07f-cb70-4b33-9ea0-7a439452958f.

Die Anmeldung bei der Tagungsstätte (seperate, verlangte zweite Anmeldung): http://www.deutscher-verein.de/de/fachveranstaltungen-akademie-anmeldung-tagungsstaette-1866.html?veranstaltung=936.

AUS DEM ZFF

Das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) begrüßt den heutigen Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion "Gute Zeiten für Familien", regt aber langfristig eine grundlegende Reform der Familienleistungen an.

Das Beschlusspapier der SPD-Bundestagsfraktion unterstützt vielfältige Familienformen mit einem Mix aus Zeit, Geld und Infrastruktur. Die Vorhaben der SPD-Bundestagsfraktion beziehen sich u.a. auf die Einführung einer Familienarbeitszeit mit der Komponente eines Familiengeldes in Höhe von 300 Euro, wenn sich Eltern über das 1. Lebensjahr des Kindes hinaus Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftliche teilen. Ebenfalls spricht sich das Papier für die Einführung eines nach Einkommen und Kinderzahl gestaffeltes Kindergeldes und eine stärkere Berücksichtigung des Vorhandenseins von Kindern – unabhängig vom Trauschein der Eltern und der Familienform – im Steuerrecht aus.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: Derzeit ist die Förderung von Familien bürokratisch und sozial ungerecht. Mit dem heutigen Beschluss kann diese Schieflage teilweise behoben werden: Kindergeld und Kinderzuschlag sollen gemeinsam ausgezahlt und nach Einkommen und Kinderzahl gestaffelt werden. Das ist eine gezielte Entlastung vor allem für Familien mit geringem Einkommen. Auch das Familiengeld, das im Zuge der Einführung einer Familienarbeitszeit diskutiert wird, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Gerade junge Eltern brauchen zeitliche Entlastungen. Wenn dieses auch noch dazu führt, dass sich Familien partnerschaftlich organisieren, dann erhält das Modell einer Familienarbeitszeit unsere volle Unterstützung! Die Idee der steuerlichen Familienkomponente greift aus Sicht des ZFF allerdings zu kurz, sofern dadurch auch weiterhin höhere Einkommen stärker von der Steuerlast befreit werden als niedrige Einkünfte. Das ZFF fordert perspektivisch, die Familienförderung ‚vom Kopf auf die Füße‘ zu stellen: mit einer sozial gerechten Kindergrundsicherung von 564 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Davon würden langfristig alle Familien mit Kindern profitieren.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 13.01.2016

Zum gestrigen 10. Jahrestag der Einführung des Elterngelds gratuliert das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) ganz herzlich, mahnt aber zugleich die weitere Ausgestaltung der Familienleistung an

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Das Elterngeld ist ein Erfolgsmodell! Mittlerweile nutzen knapp 96 Prozent der Mütter und immerhin schon 34 Prozent der Väter diese Leistung, um nach der Geburt eines Kindes als Familie zusammenzuwachsen. Die Weiterentwicklung zum ElterngeldPlus und – hoffentlich bald – zu einer Familienarbeitszeit mit Familiengeld sind sinnvoll und unterstützen Familien dabei, Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich aufzuteilen.“

Allerdings, so Reckmann weiter, gebe es nach wie vor Verbesserungsbedarf: „Die Ausweitung der Partnermonate würde den Ansatz der Partnerschaftlichkeit weiter stärken und gleichzeitig Väter dabei unterstützen, eine längere Auszeit im Job durchzusetzen. Darüber hinaus profitieren Eltern, die auf SGB II-Leistungen angewiesen sind, bislang nicht vom Elterngeld, da die Familienleistung gegengerechnet wird. Als ZFF fordern wir, dass zumindest das Basiselterngeld in Höhe von 300 Euro bei Familien verbleiben muss, um auch armen Familien ein gutes und finanziell abgesichertes Ankommen im Familienleben zu ermöglichen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 02.01.2017

Unser Mitglied, die ElternService AWO GmbH wird zum 1. Februar 2017 zur awo lifebalance GmbH: War in der Anfangszeit noch die Kinderbetreuung das Kerngeschäft, bietet sie inzwischen Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen aus den unterschiedlichsten Bereichen an, wie z. B. Pflege von Angehörigen, psychosoziale Beratung oder haushaltsunterstützende Dienstleistungen. Der Name ElternService AWO wurde dem erfolgreich erweiterten Servicespektrum nicht mehr gerecht. Der neue Name bildet das breite Portfolio an Dienstleistungen wesentlich besser ab.

Die Geschäftsform bleibt erhalten und somit bleiben auch alle anderen wichtigen Daten unverändert. Dies gilt im Besonderen für die Handelsregisternummer, Bankverbindungen und Umsatzsteuer ID-Nummer.

Quelle: Pressemitteilung ElternService AWO GmbH vom 16.12.2016

AKTUELLES

Das neue Web-Portal www.klischee-frei.de informiert und unterstützt bei der Berufs- und Studienwahl ohne einschränkende Vorurteile. Im Mittelpunkt stehen dabei allein die Interessen und Fähigkeiten. Das neue Portal bietet gebündelte Informationen und praktische Hinweise für Bildungseinrichtungen, Arbeitgeber und auch Eltern, um eine klischeefreie Berufs- und Studienorientierung aufzubauen.

Das unter dem Dach des Bundesinstituts für Berufsbildung in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit entwickelte Web-Portal ist die Kommunikationsplattform der Initiative „Nationale Kooperationen zur geschlechtergerechten Berufs- und Studienwahl“, die von den drei Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, für Bildung und Forschung sowie für Arbeit und Soziales initiiert wurde. Am Aufbau haben außerdem das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die Bundesagentur für Arbeit, das Ministerium für Schule und Weiterbildung Nordrhein-Westfalen, das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, der Deutsche Gewerkschaftsbund, das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland, das Bundesinstitut für Berufsbildung, das Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e. V., die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen und das Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut mitgewirkt. Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Im Frühjahr 2017 ist die erste Fachtagung der „Nationalen Kooperationen zur geschlechtergerechten Berufs- und Studienwahl“ geplant. Dabei werden die Ansätze der Initiative diskutiert und die Inhalte der Öffentlichkeit ausführlich vorgestellt.

Das Internetportal ist hier zu finden: www.klischee-frei.de.

Als Auftakt für eine neue Schwerpunktsetzung und intensive Auseinandersetzung zum Thema Gleichstellungspolitik in der AWO führt die Arbeiterwohlfahrt vom 15.03.2015 bis zum 14.03.2018 das Projekt Gleichstellungsbericht durch.

Weitere Informationen zu dem Projekt finden Sie im fünften Newsletter. Der nächste Newsletter erscheint voraussichtlich im März 2017.

Für Anregungen und Rückfragen steht die Projektleiterin Dr. Petra Rostock zur Verfügung unter der E-Mail: petra.rostock@awo.org und Tel: 030 26309-145.

Der "Newsletter Nr. 5" des AWO-Gleichstellungsbericht ist hier zu finden: http://www.awo-informationsservice.org/uploads/media/5._Newsletter_Gleichstellungsbericht_Dezember_2016.pdf.

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Landesverband Berlin e. V. ist ein parteipolitisch und konfessionell unabhängiger Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege. Im Zuge einer Nachfolgeregelung suchen wir zum nächstmöglichen Termin eine*n Landesgeschäftsführer*in die oder der in enger Abstimmung mit dem ehrenamtlichen Vorstand die AWO in Berlin operativ führt und strategisch weiterentwickelt. Der oder Die Landesgeschäftsführer*in ist Mitglied des geschäftsführenden Landesvorstandes nach § 26 BGB.

Die Position ist gleichermaßen anspruchsvoll wie vielseitig und bietet ein hohes Maß an Gestaltungsmöglichkeiten in einem gesellschaftlich relevanten und sich wandelnden Umfeld.

Die vollständige Stellenauschreibung ist hier zu finden: http://www.awoberlin.de/Stellenausschreibung-Landesgeschaeftsfuehrung-887196.html.

Die große Mehrheit der Menschen in Deutschland findet, dass Lesben, Schwule und Bisexuelle in der Bundesrepublik diskriminiert werden und spricht sich für ihre rechtliche Gleichstellung aus. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage, die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) zum Auftakt ihres Themenjahres für sexuelle Vielfalt „Gleiches Recht für jede Liebe.“ in Auftrag gegeben wurde. Demnach stimmen 83 Prozent der Befragten der Aussage zu, Ehen zwischen zwei Frauen bzw. zwei Männern sollten erlaubt sein. Rund 95 Prozent bezeichneten es außerdem als gut, dass homosexuelle Menschen gesetzlich vor Diskriminierung geschützt sind.

Der vollständigen Auszug aus der Studie ist hier zu finden: http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/20170112_PM_TJ2017.html?nn=6570036.

Seit 2013 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz. Allerdings erhalten weder alle Familien den benötigten Platz noch ist der Anspruch immer juristisch durchsetzbar. Zu diesen Ergebnissen gelangen verschiedene Beiträge im Fokus der aktuellen Ausgabe der djbZ, der Zeitschrift des Deutschen Juristinnenbunds e. V.(djb).

Die djb-Kommission "Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich" nimmt den bestehenden Anspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz gemeinsam mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. (DJI) interdisziplinär unter die Lupe und zieht Bilanz. In rechts- und sozialwissenschaftlichen Aufsätzen wird untersucht, inwieweit der Rechtsanspruch der Kinder in der Lebenswirklichkeit der Eltern den gewünschten Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe der Eltern am Berufsleben leistet. "Die Bereitstellung einer Betreuungsinfrastruktur, die in Qualität und Quantität den Bedürfnissen von Müttern und Vätern in allen Lebenslagen entspricht, ist entscheidend für die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung", erläutert djb-Präsidentin Ramona Pisal.

Der Fokus der djbZ 4/2016 legt den Grundstein für die weitere Beobachtung der Entwicklung des Kita-Platz-Anspruchs und dessen Umsetzung in der Praxis. Der djb hat auch künftig zur Durchsetzung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern am Berufsleben eine quantitativ und qualitativ hinreichende Kinderbetreuung im Blick.

Die Zeitschrift djbZ 4/2016 ist online hier zu finden: http://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2016-4/.

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ZFF-Info 17/2016

SCHWERPUNKT I: Forderung: Neubemessung der Hartz-IV-Regelsätze und Umgangsmehrbedarf im SGB II

Im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales wird heute im Rahmen einer öffentlichen Anhörung über Änderungen an den Hartz-IV-Regelbedarfen diskutiert. Aus diesem Anlass unterstreicht das Zukunftsforum Familie e. V. seine Forderung, endlich die statistischen Schwächen bei der Berechnung der Regelsätze zu beseitigen und künftig den sogenannten Umgangsmehrbedarf für getrennt lebende Eltern anzuerkennen.

Birgit Merkel, stellvertretende Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze geht an der Realität vorbei – das tatsächliche, soziokulturelle Existenzminimum, wie vom Bundesverfassungsgericht angemahnt, wird so bisher nicht garantiert. Einer der Hauptgründe davon sind methodische Schwächen und politische Eingriffe, die wir bereits in der Vergangenheit angemahnt haben. Leider sieht der nun von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zur Änderung der entsprechenden Gesetze keinerlei Verbesserung hinsichtlich dieser Schwächen vor. Auch die Anerkennung des Umgangsmehrbedarfs ist bisher nicht vorgesehen. Insbesondere Kinder, Jugendliche und Alleinerziehende sind von diesem Missstand betroffen!“

Zum Hintergrund: Umgangsmehrbedarf entsteht dann, wenn Kinder getrennt lebender Eltern (teilweise) in zwei Haushalten aufwachsen: Es entstehen zusätzliche einmalige (z. B. für Möbel) sowie regelmäßige (z. B. für Kleidung oder Mobilfunkverträge) Kosten. „Um die Existenzsicherung für Kinder getrennt lebender Eltern zu gewährleisten, müssen auch diese Kosten realistisch ermittelt und als Mehrbedarf anerkannt werden“, so Merkel weiter. „Wir appellieren an alle Parteien, die Gelegenheit zu nutzen, und heute einen wichtigen Schritt zu machen – gegen Kinderarmut und für ein Mehr an sozialer Gerechtigkeit!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.11.2016

Anlässlich der heute durchgeführten Anhörung von Sachverständigen zum Gesetzentwurf zur Neuermittlung der Hartz IV-Regelbedarfe im Ausschuss für Arbeit und Soziales erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

Die Anhörung hat gezeigt, dass die geplante Anhebung der Regelsätze nicht ausreicht, um das Existenzminimum verlässlich abzusichern. Die Regelsätze wurden von der Bundesregierung klein gerechnet. Sie sind schlichtweg zu niedrig. Die Bundesregierung nimmt hin, dass weiter mit dem Zeigefinger auf Kinder von einkommensarmen Eltern gezeigt wird, weil der Fußballverein zu teuer ist oder sie sich das Eis an der Eisdiele nicht leisten können. Mit den kleingerechneten Regelsätzen verbauen wir diesen Kindern die Zukunft und damit die Zukunft von uns allen.

Die Grundsicherungsleistungen für Familien bleiben mehr als 50 Prozent hinter dem durchschnittlichen Einkommen der Bevölkerung in Deutschland zurück. Bei Alleinlebenden sogar um 60 Prozent. Die Regelsätze nehmen die Spaltung der Gesellschaft hin, sie korrigieren diese nicht. In der Anhörung wurde zudem deutlich, dass der Gesetzentwurf schwere methodische Mängel aufweist. Die Bundesregierung muss endlich die Regelsätze fair berechnen und eine unbürokratische Unterstützung für die einkommensarmen Menschen in Deutschland sicherstellen. Die Rechentricks müssen beendet und die Regelsätze endlich auf verlässlicher Basis berechnet werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.11.2016

Die Hartz-IV-Regelsätze sind nicht bedarfsdeckend und müssen grundlegend neu ermittelt werden. Zudem sollen Leistungsberechtigte wirksame Soforthilfen erhalten. Dies fordern der DGB, Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Erwerbslosengruppen in einer gemeinsamen Erklärung, die am Freitag in Berlin vorgestellt wurde.

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass die Regelsätze zum Jahreswechsel nur geringfügig steigen, etwa für Alleinstehende von 404 Euro auf 409 Euro. Diesen Geldbetrag hat die Regierung aus den statistisch erfassten Ausgaben der 15 Prozent der Single-Haushalte mit den geringsten Einkommen abgeleitet. DGB und Verbände kritisieren unter anderem, dass diese Vergleichsgruppe selbst armutsgefährdet sei und zudem noch viele Abschläge vorgenommen würden. Damit setze die Bundesregierung eine langjährige Praxis fort, statt die nötigen Korrekturen vorzunehmen.

„Die Bundesregierung hat erneut viele Stellschrauben so justiert, dass zwangsläufig niedrige Regelsätze herauskommen müssen“, kritisierte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Die Datenbasis für die Regelsätze für Kinder sei unbrauchbar, da viele Posten auf den Angaben von weniger als 100 Haushalten beruhten, die Mobilitätskosten sogar nur auf 12 Haushalten. „Sogar nicht valide Daten werden in Kauf genommen, um den Regelsatz niedrig zu halten. Das nenne ich militantes Kleinrechnen des Regelsatzes“, so Buntenbach weiter.
Maria Loheide, Vorstandsmitglied der Diakonie Deutschland, kritisierte die Auswirkungen für Kinder. „Ein Eis im Sommer, Zeichenstifte, Eintrittskarten für Schulveranstaltungen, eine Haftpflichtversicherung, Zimmerpflanzen oder ein Weihnachtsbaum wurden als unnötig gestrichen“, erläuterte Loheide. „Auch Religiöse und andere Feste gehören zur sozio-kulturellen Teilhabe. Wir schlagen vor, für alle Kinder im Leistungsbezug hierfür zumindest 30 Euro im Jahr vorzusehen“, forderte Loheide für die Diakonie.

Neben Erwerbslosen müssten auch viele Rentnerinnen und Rentner, Pflegebedürftige, chronisch Kranke oder Menschen mit Behinderung von den Regelsätzen leben, betonte Gabriele Hesseken vom Sozialverband Deutschland: „Diese Menschen sind dauerhaft – in den meisten Fällen bis an ihr Lebensende – auf existenzsichernde Leistungen angewiesen“. Oftmals fielen besondere Ausgaben an. „Sei es der Lieferdienst des örtlichen Supermarkts oder das Essen auf Rädern – all diese Dienste kosten Geld, das den Betroffenen nicht zugestanden wird“, kritisierte Hesseken.

„In vielen Orten kostet ein verbilligtes Sozialticket deutlich mehr als der Regelsatz vorsieht“, erläuterte Ulla Pingel, Sprecherin der ver.di-Erwerbslosen. Wer auf dem Land lebe, sei besonders eingeschränkt, da Ausgaben für Benzin gar nicht im Regelsatz vorgesehen seien. „Erwerbslose und andere Grundsicherungsbezieher werden so ausgegrenzt“, sagte Pingel weiter. „Mobil zu sein ist wichtig, für die Arbeitsuche und für die soziale Teilhabe.“
Neben der grundlegenden Neuermittlung fordern DGB und Verbände auch schnell wirksame Hilfen. So soll es zusätzliche Extra-Leistungen geben, wenn eine Waschmaschine, ein Kühlschrank oder eine Brille angeschafft werden müssen. Der Eigenanteil für das Mittagessen in der Schule soll entfallen und die Leistung für Schulmaterialien an die tatsächlichen Kosten angepasst werden. Das Gesetzgebungsverfahren zu den geplanten Regelsätzen geht im Bundestag am 9. November in die entscheidende Phase. Der Bundesrat muss den Regelsätzen ebenfalls noch zustimmen.
DGB, Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Erwerbslosengruppen engagieren sich seit 2012 gemeinsam im „Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum“ für bedarfsdeckende Regelsätze.

Quelle: Pressemitteilung Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Martin Behrsing vom 04.11.2016

Zur heutigen Kritik der Diakonie an der Ermittlung des soziokulturellen Existenzminimums durch die Bundesregierung und zur heutigen öffentlichen Anhörung zur Regelbedarfsermittlung im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag erklärt Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:

„560 Euro Regelbedarf, zusätzliche notwendige Einzelleistungen und ausreichende Kosten der Unterkunft und Heizung sind die Forderung der Diakonie, die sich aus einer Studie zum soziokulturellen Existenzminimum ergeben. Die 409 Euro Regelbedarf, die uns Andrea Nahles als soziokulturelles Existenzminimum weismachen will, bezeichnen den unseriösen Umgang der Ministerin mit dem Grundrecht auf soziale Sicherheit. Wir schließen uns der Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes angesichts dieser Situation an: Frau Nahles, ziehen Sie ihr „Regelbedarfsermittlungsgesetz“ zurück. Das notwendige Minimum zur Existenz- und Teilhabesicherung muss endlich seriös bestimmt werden.

DIE LINKE streitet für eine armutsfeste, individuelle und sanktionsfreie Mindestsicherung in Höhe von 1.050 Euro.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 28.11.2016

Der Sozialausschuss des Bundestages berät am Montag darüber, ob die Regelbedarfe im Sozialrecht angemessen ermittelt und somit die Existenz bedürftiger Menschen gesichert ist. Anlässlich dieser Anhörung fordert der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV), eine Umgangspauschale für Trennungskinder in Hartz IV einzuführen, damit deren Existenzminimum endlich abgesichert ist.

„Die Praxis, das Sozialgeld für Kinder tageweise während des Umgangs mit dem getrennt lebenden Elternteil im Haushalt von Alleinerziehenden zu kürzen, hat sich leider verfestigt und verbreitet. Und zwar sogar dann, wenn der andere Elternteil gar nicht in Hartz IV ist“, bemängelt die VAMV-Vorsitzende Solveig Schuster. „Lebt ein Kind in zwei Haushalten, ist das teurer. Mangelverwaltung zwischen den Eltern ist keine Lösung: Der alleinerziehende Elternteil spart keine Fixkosten, während das Kind weg ist. Und der umgangsberechtigte Elternteil braucht Mittel, um das Kind versorgen zu können, wenn es bei ihm ist.“

Nur, wenn das Sozialgeld in der Hauptbedarfsgemeinschaft nicht gekürzt und der durch den Umgang mit dem anderen Elternteil entstehende Mehrbedarf durch eine Pauschale gedeckt wird, ist deren Existenz in beiden Haushalten sicher gestellt. „Wir fordern, die umgangsbedingten Mehrkosten anzuerkennen und mit der Einführung einer Umgangs-pauschale zu berücksichtigen. Alleinerziehende brauchen Rechtssicherheit. Sie können erst aufatmen, wenn sie nicht länger eine Kürzung befürchten müssen, sobald ihr Kind Umgang mit dem nicht mehr im Haushalt lebenden Elternteil hat. Jedes Kind braucht beide Elternteile und sowohl Kinder als auch Eltern sollten sich auch nach einer Trennung den Umgang mit-einander leisten können“, fordert Solveig Schuster.

Die alleinerziehende Mutter Anna Petri-Satter hat mit einer Online-Petition rund 20.000 Unterschriften für einen Umgangsmehrbedarf gesammelt. Diese wird sie vor der Anhörung am 28. November zusammen mit dem VAMV als starkes Votum für eine Umgangspauschale an den Sozialausschuss überreichen.

Die Stellungnahme des VAMV zum Regelbedarfsermittlungsgesetz ist hier zu finden: https://www.vamv.de/uploads/media/VAMV_Stellungnahme_GE_RBEG_2016.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. vom 25.11.2016

SCHWERPUNKT II: Gewalt gegen Frauen

Jede Frau hat ein Recht auf Schutz vor Gewalt“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler zum „Internationalen Gedenktag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“ und fügt hinzu: „Es ist unfassbar, in welchem Ausmaß Frauen und ihre Kinder in unserer Gesellschaft von häuslicher Gewalt betroffen sind.“ Für das Jahr 2015 belegt die kriminalstatistische Auswertung des Bundeskriminalamtes zu Gewalt in Partnerschaften deutlich, das Mord und Totschlag, Vergewaltigung, Körperverletzung und Stalking für zu viele Frauen nach wie vor Realität sind.

„Ohne ein Bundesgesetz, können Frauenhäuser und Fachberatungsstellen keinen bundesweiten Schutz, Zuflucht oder Beratung sicherstellen“, zeigt sich Stadler überzeugt. Ein Bundesgesetz sollte den individuellen Rechtsanspruch für Frauen und ihre Kinder auf Schutz und Hilfe bei Gewalt im sozialen Nahraum unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen abschließend regeln. Darüber hinaus fordert die AWO die Ratifizierung und umfassende Umsetzung der völkerrechtlichen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sog. Istanbul-Konvention) sowie des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW).

Die Folgen von Gewalt erfahren nicht nur die Frauen. So besteht bei mitbetroffenen Kindern ein erhöhtes Risiko einer gestörten Persönlichkeitsentwicklung und der Weitergabe der erlebten Beziehungsmuster an nachfolgende Generationen. „Gewalt darf keine alltägliche Erfahrung von Frauen und ihren Kindern sein“, betont Stadler und fügt hinzu: „Wir alle sind gefordert, uns für Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt einzusetzen.“

In den Frauenhäusern und Einrichtungen zur Frauenunterstützung der AWO finden seit mehr als 30 Jahren gewaltbetroffene Frauen und Kinder Schutz und Hilfe. Jedoch drohen diesen Anlaufstellen aufgrund der ungesicherten Finanzierung permanent Kürzungen oder gar die Schließung. „Deshalb benötigen bedrohte Frauen und Kinder einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt.“ fordert abschließend Wolfgang Stadler.

Zum Hintergrund: Über 104.000 Frauen wurden im vergangenen Jahr Opfer von Partnerschaftsgewalt, davon 11.400 Opfer von gefährlicher Körperverletzung, 65.200 von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung, 16.200 von Bedrohung, 7.900 von Stalking und 331 Frauen wurden Opfer von Mord und Totschlag. Diese Zahlen beziehen sich nur auf das sogenannte Hellfeld, d.h. der Ausschnitt von Kriminalität in einem bestimmten Land zu einem bestimmten Zeitpunkt der offiziell bekannt und registriert wird.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.11.2016

Am 25. November ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Auch in Deutschland nach wie vor ein aktuelles Thema: Jede dritte Frau erlebt mindestens einmal in ihrem Leben Gewalt. Dabei spielen weder Alter noch Herkunft eine Rolle. Dennoch wird viel zu oft über Gewalt gegen Frauen geschwiegen. Die Folge: Betroffene Frauen scheuen sich davor, Hilfe zu suchen oder wissen nicht, an wen sie sich wenden können.

Daher rufen Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ – angesiedelt im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben – zur bundesweiten Mitmachaktion „Wir brechen das Schweigen“ auf. Unter dem Motto „Schweigen brechen heißt…“ sollen möglichst viele Menschen Position beziehen und zeigen, wie wichtig es ist, öffentlich über Gewalt gegen Frauen zu sprechen.

„Für mich persönlich heißt Schweigen brechen vor allem: betroffenen Frauen und auch Männern Mut zu machen – Mut, sich Hilfe zu suchen und so ein neues Kapitel in ihrem Leben aufzuschlagen“, sagt Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig. „Als Schirmherrin lade ich jede und jeden dazu ein, mitzumachen und so ein starkes Zeichen zu setzen. Je bekannter die 08000 116 016 wird, desto mehr Frauen können wir einen Weg aus der Gewalt zeigen“, so Manuela Schwesig.

Unterstützerinnen und Unterstützer können sich mit einem Aktionswimpel fotografieren oder filmen und das Bild bzw. Video im Anschluss mit #schweigenbrechen in den sozialen Netzwerken teilen. Weitere Informationen, Aktionsideen und Materialien sind auf der Internetseite www.aktion.hilfetelefon.de zu finden. Auch Personen, die selbst keine sozialen Netzwerke nutzen, können teilnehmen. An der Aktion haben sich bereits zahlreiche Organisationen und Prominente wie Sandra Maischberger, Sarah Wiener, Joy Denalane, Gudrun Landgrebe, Max von der Groeben und Kim Kulig beteiligt.

Bereits zum dritten Mal würdigte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig auf einem Empfang im BMFSFJ das Engagement von Personen und Einrichtungen, die das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unterstützen und bei der Bekanntmachung des bundesweiten Beratungsangebots helfen.

Im Rahmen dieser Veranstaltung diskutierte Bundesfrauenministerin Schwesig gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele, dem Präsidenten des Bundeskriminalamts, Holger Münch und der Leiterin des Hilfetelefons, Petra Söchting, über Gewalt gegen Frauen. Themen der Diskussion waren unter anderem die aktuell veröffentlichte polizeiliche Kriminalstatistik zu Partnerschaftsgewalt und Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr erreichbar. Unter der Rufnummer 08000 116 016 und über die Online-Beratung unter www.hilfetelefon.de können sich Betroffene, aber auch Menschen aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen und Fachkräfte beraten lassen – anonym, kostenlos, barrierefrei und in 15 Fremdsprachen.

Von März 2013 bis Oktober 2016 waren beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ 100.729 Beratungskontakte per Telefon, Chat und E-Mail zu verzeichnen. Schon jetzt zeigt sich für dieses Jahr, dass es einen Anstieg an Beratungen um circa 25 Prozent gegeben hat im Vergleich zum Vorjahr. Besonders häufig war häusliche Gewalt Anlass der Gespräche. Oft hatten die Anruferinnen noch nie mit jemandem über ihre Situation gesprochen.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finanziert.

Weitere Informationen zum Beratungsangebot sind hier zu finden: http://www.hilfetelefon.de.

Weitere Informationen zur Mitmachaktion sind hier zu finden: http://www.aktion.hilfetelefon.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.11.2016

Heute (Dienstag) haben Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und der Präsident des Bundeskriminalamtes Holger Münch zum ersten Mal Zahlen vorgestellt, die einen Einblick darüber bieten, in welchem Umfang und mit welchen Ausprägungen Gewalt in Paarbeziehungen bei der Polizei bekannt wird.

Erstmals liegt eine detaillierte Aufbereitung vor, die zeigt, in welcher Beziehung Täter und Opfer stehen, welche Delikte passieren. Leider wird deutlich: Mord und Totschlag, Sexualdelikte, Körperverletzungen und Stalking kommen nicht selten in Beziehungen vor.

Die kriminalstatistische Auswertung des BKA bestätigt: Meist sind es Frauen (82%), die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Fast die Hälfte von ihnen lebte zum Tatzeitpunkt mit dem Täter in einem Haushalt (49%).

„Häusliche Gewalt gegen Frauen, gegen Männer, gegen Kinder ist keine Privatsache. Es ist eine Straftat – und sie muss entsprechend verfolgt werden. Gewalt, die oft in den eigenen vier Wänden stattfindet, also an einem Ort, wo man sich eigentlich sicher fühlen sollte – ist leider für viele Frauen Realität. Dieses Tabu, darüber nicht zu sprechen, muss weiter gebrochen werden. Zum ersten Mal wurden nun Zahlen ausgewertet speziell zu diesem Thema:“, machte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig deutlich.

„Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter“, sagt BKA-Präsident Holger Münch. „In einer erstmals erstellten Auswertung der bei der Polizei registrierten Fälle haben wir festgestellt, dass sie über subtile Formen wie Demütigungen, Beleidigungen und Einschüchterungen, psychischen, physischen und sexuellen Misshandlungen bis hin zu Vergewaltigungen und Tötungen reicht. Ebenso muss man von einem nicht unerheblichen Dunkelfeld ausgehen. Denn Opfer häuslicher Gewalt empfinden ihre Situation oft als ausweglos, sie werden nicht bemerkt und sie machen sich nicht bemerkbar. Hier sind neben den Strafverfolgungsbehörden vor allem staatliche und nichtstaatliche Institutionen gefragt, Opfern mit Hilfsangeboten zur Seite zu stehen. Partnerschaftsgewalt darf keinen Platz in unserer Gesellschaft haben!“

Zu den Zahlen:

Im Jahr 2015 wurden durch ihre Partner oder Ex-Partner insgesamt 127.457 Personen Opfer von Mord und Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Bedrohung und Stalking, davon knapp 82% Frauen. Das sind über 104.000 Frauen, die von Partnerschaftsgewalt betroffen waren. Gemessen an der Gesamtzahl weiblicher Opfer in den Bereichen Mord und Totschlag, Körperverletzung, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Bedrohung und Stalking ist das ein Anteil von 36%.

In 2015 wurden in Deutschland Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt:

o von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung: über 65.800,

o von Bedrohung: über 16.200,

o von gefährlicher Körperverletzung: über 11.400,

o von Stalking: über 7.900,

o von Mord und Totschlag: 331.

Bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Partnerschaften sind die Opfer zu fast 100% weiblich, bei Stalking und Bedrohung in der Partnerschaft sind es fast 90%. Bei vorsätzlicher, einfacher Körperverletzung sowie bei Mord und Totschlag in Paarbeziehungen sind es 80%.

Bei deliktsspezifischer Betrachtung ist festzustellen, dass der größte Anteil der Opfer partnerschaftlicher Gewalt, gemessen an der Opfergesamtzahl in den einzelnen Straftatenbereichen, im Jahr 2015 sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern auf Nachstellung (Stalking) entfiel (Anteil bei den weiblichen Opfern 46,7%, bei den männlichen 20,9%), gefolgt von Mord und Totschlag (Anteil bei den weiblichen Opfern 43,7%, bei den männlichen 5,1%) sowie vorsätzlicher einfacher Körperverletzung (Anteil bei den weiblichen Opfern 39,4%, bei den männlichen 6,4%).

Bundesfrauenministerin Schwesig erklärt dazu: „Wir brauchen diese Zahlen, denn sie helfen dabei, häusliche Gewalt sichtbar zu machen. Sie helfen auch, Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von häuslicher Gewalt zu entwickeln. Sie sind zugleich ein Indikator dafür, in welchem Umfang sich Opfer trauen, Hilfe bei Polizei und Justiz zu suchen. Die Bundesregierung räumt dem Schutz vor Gewalt höchste Priorität ein.“

Mit dem Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter 08000 116 016 wird betroffenen Frauen seit 2013 eine bundesweite 24 Stunden-Beratung angeboten, die kostenlos eine anonyme und niedrigschwellige Erstberatung in 15 Sprachen ermöglicht.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.11.2016

Gewalt an Frauen findet zu einem großen Teil in den eigenen vier Wänden statt. Am 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen, werden auch in diesem Jahr bundesweit Fahnen gehisst, um ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen zu setzen.

„Laut Bundeskriminalamt sind die Opfer von Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Partnerschaften fast ausschließlich Frauen. Umso wichtiger ist es, dass wir in diesem Jahr mit der Reform des Sexualstrafrechts einen Durchbruch für diese Frauen erreicht haben. Ab sofort wird jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe gestellt. Nein heißt nein! Auch sexuelle Belästigung ist fortan strafbar. Das sollte Frauen Mut machen, jede dieser Straftaten auch tatsächlich zur Anzeige zu bringen. Das ist wichtig, denn das Dunkelfeld ist groß. Viele Frauen scheuen sich aus Scham oder Angst vor weiterer Gewalt, die Tat zur Anzeige zu bringen.

Mit dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), das die Bundesregierung am 11. Mai 2011 gezeichnet hat und dessen Ratifizierung derzeit vorbereitet wird, liegt für den europäischen Raum ein völkerrechtliches Instrument zur umfassenden Bekämpfung von Gewalt an Frauen vor. Der Weg zur Ratifizierung ist mit der Reform des Sexualstrafrechts freigeworden. Damit erfüllt Deutschland nun alle Anforderungen der Konvention. Wenn Frauen den Mut aufbringen, sich aus der häuslichen Gewaltspirale zu befreien und ihr Schweigen zu brechen, müssen sie auf offene Türen stoßen. Dazu gehört auch, dass Opfern häuslicher Gewalt die nötige Infrastruktur zur Verfügung steht. Die Finanzierung des Frauenunterstützungssystems ist grundsätzlich Aufgabe der Länder.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich auch weiterhin für eine bedarfsgerechte Finanzierung der Frauenhäuser ein und bleibt deshalb mit den Ländern im Gespräch. Nicht nur die schreckliche Gewalttat in Hameln vom vergangenen Sonntag mahnt uns: Wir müssen entschlossen gegen gesellschaftliche Rahmenbedingungen vorgehen, die dazu führen, dass Mädchen und Frauen als Eigentum ihrer Väter und Ehemänner betrachtet werden. Deshalb unterstützen wir Präventions- und Hilfestrukturen für junge Frauen, die von Zwangsverheiratung bedroht sind, und setzen uns dafür ein, dass bestehende Ausnahmen vom Verbot der Kinderehe abgeschafft werden.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 24.11.2016

Anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen erklären Simone Peter Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gesine Agena, Mitglied des Bundesvorstands und frauenpolitische Sprecherin:

„Gewalt an Frauen ist kein Bagatelldelikt und sie ist keine Randerscheinung in unserer Gesellschaft. Die Zahl der Übergriffe ist nach den neuesten Zahlen des Bundeskriminalamts in den letzten Jahren sogar gestiegen. Danach werden jährlich über 100.000 Frauen Opfer häuslicher Gewalt. Frauen, die Opfer von Gewalt werden, brauchen vor allem Schutz. Deshalb brauchen wir ausreichend Plätze in Frauenhäusern und Schutzwohnungen.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist sicherlich ein richtiger und notwendiger Schritt, aber ohne ein engmaschiges Netz von Zufluchtsorten und Beratungsstellen hinter der Notrufnummer läuft sie ins Leere. Immer noch müssen Frauenhäuser Frauen, die bei ihnen Schutz suchen, abweisen, weil sie keine Kapazitäten haben. Für Frauen mit Behinderungen stehen nicht genügend barrierefreie Angebote zur Verfügung. Die Bundesregierung muss gemeinsam mit den Ländern dringend eine verlässliche und ausreichende Finanzierung sicherstellen. Jede Frau muss Zugang zu Beratung und Schutz haben, unabhängig davon, wie hoch ihr Einkommen ist, ob sie eine Behinderung hat oder wie ihr Aufenthaltsstatus oder ihre Sprachkenntnisse sind. Migrantinnen, die von Gewalt betroffen sind, brauchen Beratung und Schutzeinrichtungen, die auf ihre individuellen Lebensbedingungen zugeschnitten sind.“

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen besuchen Simone Peter, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gesine Agena, Mitglied des Bundesvorstands und frauenpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ulle Schauws, MdB, Sprecherin für Frauenpolitik der Bundestagsfraktion am Freitag, 25. November 2016, die Interkulturelle Initiative e. V., Teltower Damm 4, 14169 Berlin.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis 90/Die Grünen vom 24.11.2016

„Die aktuellen Zahlen des BKA, nachdem jährlich über 100.000 Frauen Opfer von häuslicher Gewalt werden, sind erschreckend. Dabei ist die Dunkelziffer wahrscheinlich noch sehr viel größer. Trotz allgemeiner Betroffenheit ist die staatliche Finanzierung des Hilfe- und Schutzsystems aber noch immer nicht gesichert und der Bedarf bei weitem nicht gedeckt. Beim Thema Frauenhäuser zieht sich der Bund jetzt schon seit 40 Jahren aus der Verantwortung. Ich finde, dieser Zustand ist für ein Land, das sich als Land der Frauenrechte stilisiert, nicht tragbar. Bundesministerin Schwesig darf nicht nur mehr Frauenhäuser fordern, sondern muss sich selbst in der Bundesregierung dafür einsetzen, dass Geld dafür bereitgestellt wird. Und zwar bedarfsgerecht und verlässlich“, fordert Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Möhring weiter:

„Prävention ist wichtig, denn Gewalt gegen Frauen ist nur die Spitze des Eisbergs. Darunter liegt der strukturelle Sexismus, den wir angehen müssen, wenn wir wirklich effektiv etwas gegen die Gewalt machen können. Aber so lange es die Gewalt gegen Frauen gibt, ist es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, ihnen Schutz zu bieten. In einigen europäischen Ländern spricht man inzwischen von Feminizid, weil sich Gewalt und Totschlag an Frauen wie eine Epidemie ausbreiten, wenn die staatlichen Institutionen sie nicht ausreichend ahnden. Wer nicht handelt, macht sich schuldig.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 24.11.2016

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Im Jahr 2015 wohnten in Deutschland 62 % der 18- bis 24-Jährigen noch gemeinsam mit ihren Eltern in einem Haushalt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf der Basis des Mikrozensus mitteilt, ist ihr Anteil in den letzten 10 Jahren nahezu unverändert geblieben (2005: 64 %). Junge Frauen (56 %) lebten deutlich seltener im elterlichen Haushalt als ihre männlichen Altersgenossen (68 %).

Dass 18- bis 24-Jährige noch im Elternhaus wohnen, ist eher in ländlichen Gebieten verbreitet: In Gemeinden unter 10.000 Einwohnern lebten 78% der jungen Erwachsenen bei den Eltern. In Großstädten ab 500.000 Einwohnern traf dies auf 45% der Altersgruppe zu.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 22.11.2016

Die Teilhabe von Kindern und ihren Eltern, die von Grundsicherung leben, soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sichergestellt werden. In einem Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, die Regelsätze in der Grundsicherung so zu gestalten, dass sie das Existenzminimum in „ausreichender Höhe“ decken und die Teilhabe am sozialen Leben, an Bildung, Kultur und Mobilität ermöglichen. Die Grünen fordern zudem die Einführung einer neuen einkommensunabhängigen Kindergrundsicherung, damit Eltern mit kleinen und mittleren Einkommen für ihre Kinder die gleiche Unterstützung erhalten wie Eltern mit hohen Einkommen, die derzeit von steuerlichen Freibeträgen stärker profitieren. Dies sollte mit einer Reform des Ehegattensplittings gekoppelt werden. Bestehenden Ehen soll dabei eine Wahlmöglichkeit zwischen dem alten Modell der Familienförderung mit Ehegattensplitting, Kinderfreibeträgen und Kindergeld und dem neuen Modell mit Kindergrundsicherung und Individualbesteuerung erhalten.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 715 vom 01.12.2016

Hierzu kommentiert das ZFF:

Das ZFF begrüßt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen! Das Existenzminimum von Kindern muss dringend neu bestimmt und ohne Abschläge sichergestellt sein und in einer unbürokratischen Leistung ausbezahlt werden. Ebenso unterstützen wir die einkommensabhängige Ausgestaltung dieser Kindergrundsicherung. Allerdings decken die in dem Antrag vorgeschlagenen 384 Euro nur das derzeitig berechnete physische Existenzminimum ab und blenden aus, dass – wie in der Einleitung zu dem Antrag umfangreich ausgeführt – ebenso die soziokulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sichergestellt sein muss. Als ZFF schlagen wir daher zusammen mit vielen weiteren Verbänden im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG eine Leistung von derzeit 564 Euro pro Monat und Kind vor. Dieses ergibt sich aus der Addition der Höhe des physischen Existenzminimums von 384 Euro und einem Betrag für Bildungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarfe in Höhe von 180 Euro (BEA – Freibetrag vor der willkürlichen Erhöhung 2013). Es soll mit steigendem Einkommen sinken.

Der Finanzausschuss hat am Mittwoch eine Reihe von steuerlichen Maßnahmen beschlossen. So werden Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen durch Unternehmen ins Ausland erschwert. Außerdem sollen das Kindergeld und steuerliche Freibeträge erhöht werden. Enthalten sind die Maßnahmen in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (18/9536 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/095/1809536.pdf), 18/9956 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/099/1809956.pdf)), dem der Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zustimmte. Zuvor hatten die Koalitionsfraktion 19 Änderungsanträge an dem Gesetzentwurf beschlossen. Unter anderem wurden damit steuerliche Maßnahmen für Familien und zur Abmilderung der sogenannten kalten Progression im Steuertarif in den Entwurf eingefügt. Ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde abgelehnt.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 707 vom 30.11.2016

Wer erfährt, dass er nicht der wirkliche Vater des Kindes ist, für das er sorgt, soll von der Mutter Auskunft über den biologischen Vater verlangen können. Der Zeitraum, für den er von diesem Regress für den geleisteten Kindesunterhalt verlangen kann, soll andererseits begrenzt werden. Das sieht ein jetzt dem Bundestag zugeleiteter Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/10343 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/103/1810343.pdf)) zur Reform des Scheinvaterregresses vor. In dem Gesetz wird außerdem geregelt, dass ein Erwachsener, dem als Kind der Familienname eines Stiefelternteils gegeben wurde, die Rückbenennung auf den ursprünglichen Namen verlangen kann.

Nach dem vorgeschlagenen neuen Gesetzestext muss die Mutter dem Scheinvater Auskunft über ihren Sexualpartner zum Zeitpunkt der Empfängnis geben, „soweit dies zur Feststellung des übergegangenen Unterhaltsanspruchs erforderlich ist“. Dies soll allerdings nicht gelten, „wenn und solange die Erteilung der Auskunft für die Mutter des Kindes unzumutbar wäre“. In der Erläuterung führt die Bundesregierung aus, dass Letzteres ausdrücklich nicht genauer geregelt wurde, um im Einzelfall den Gerichten die Abwägung zwischen dem Auskunftsanspruch des Scheinvaters und einem möglicherweise schützenswerten Persönlichkeitsrecht der Mutter zu überlassen.

Beim Regressanspruch des Scheinvaters gegenüber dem biologischen Vater soll andererseits eine Grenze gezogen werden. Bisher gilt dieser unbegrenzt, in manchen Fällen über Jahrzehnte. Nach der vorgeschlagenen Neuregelung beginnt der Regressanspruch erst ab dem „Zeitpunkt, zu dem der Scheinvater davon erfährt, dass es (möglicherweise) nicht der Vater ist“. Wie dazu erläutert wird, soll ein bis dahin geführtes gewöhnliches Familienleben „unterhaltsrechtlich nicht rückabgewickelt werden“. Von dem genannten Zeitpunkt an soll für den Scheinvater eine Frist von zwei Jahren gelten, „binnen der er die Vaterschaft anfechten kann“. Während dieser Frist und daran anschließend bis zum Abschluss des Verfahrens soll der leibliche Vater regresspflichtig sein. Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme eine Frist von sechs statt zwei Jahren und verweist insbesondere auf sogenannte Zahlväter, die für das Kind Unterhalt leisten, aber keinen familiären Umgang haben.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 685 vom 23.11.2016

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Als familienpolitisch verfehlt kritisiert der Deutsche Familienverband das vorgestellte Rentenkonzept von Bundessozialministerin Nahles: „Die von Bundessozialministerin Nahles geplante Rentenreform diskriminiert die Erziehungsleistung von Eltern und lässt Mütter, die Kinder erziehen und damit die Zukunft der Rente sichern, im Regen stehen“, so Verbandspräsident Dr. Klaus Zeh.

Besonders widersinnig ist für Zeh der geplante Demografiezuschuss von jährlich 4,2 Mrd. Euro ab 2030 und 7,8 Mrd. Euro ab 2045: „Der sogenannte Demografiezuschuss verfälscht den Generationenvertrag, denn Eltern werden für eine Entwicklung in Haftung genommen und zur Kasse gebeten, für die sie nicht verantwortlich sind. Das ist Symptombehandlung statt echter Reform und steuert uns nur weiter in die demografische Krise.“

Angesichts der gravierenden Benachteiligung von Familien im Rentensystem geht die aktuelle Rentenniveaudiskussion an den eigentlichen Familienproblemen völlig vorbei: „Mütter mit vier Kindern bekommen zur Zeit im Schnitt gerade einmal 582 Euro Altersrente. Von einer guten Durchschnittsrente können gerade Familien mit mehreren Kindern nur träumen – und das, obwohl sie die eigentlichen Leistungsträger im Rentensystem sind“, so Zeh.

Das derzeitige Rentensystem belohnt bruchlose Erwerbstätigkeit und bestraft Kindererziehung. Das geht zu Lasten der Familien und der Zukunft. „Wir brauchen dringend eine grundlegende Rentenreform, die das System wieder vom Kopf auf die Füße stellt – mit einer besseren Rente für Kindererziehung und einer gerechten Beitragsentlastung für Eltern“, sagt Zeh.

Die Grundlagen für eine familienorientierte Rentenreform hat das Bundesverfassungsgericht in zwei wegweisenden Urteilen bereits 1992 (Trümmerfrauenurteil) und 2001 (Pflegeversicherungsurteil) gelegt. Hierauf baut die Kampagne elternklagen.de auf, mit der sich der Deutsche Familienverband für Familiengerechtigkeit in der Sozialversicherung einsetzt.

Auch die Konzentration auf die Altersarmut, die derzeit ca. 3% der Rentner betrifft, geht für den Deutschen Familienverband an den eigentlichen Herausforderungen vorbei. „Das wirkliche Problem ist die doppelte Kinderarmut mit viel zu wenigen Geburten und einer viel zu hohen Armutsquote bei Kindern und Jugendlichen von 15%. Diese Armut betrifft vor allem kinderreiche Familien und Alleinerziehende. Ohne Kinder gibt es keine Zukunft – deshalb gehören die Kinderarmut und die Benachteiligung von Familien in den Mittelpunkt der Sozialdebatte“, fordert Verbandspräsident Zeh.

Die Kampagne ist hier zu finden: http://www.deutscher-familienverband.de/index.php?subid=1549&option=com_acymailing&ctrl=url&urlid=413&mailid=164&Itemid=281.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. vom 25.11.2016

Imbeginnenden Wahlkampf fordert der Deutsche Familienverband die Parteien dringend auf, endlich Farbe beim Thema Beitragsgerechtigkeit für Familien zu bekennen:

„Mehrere Millionen Eltern mit minderjährigen Kindern zahlen Monat für Monat Strafabgaben in die Sozialversicherungen, weil ihre Erziehungsleistung nicht berücksichtigt wird, obwohl sie damit die Zukunft des Sozialsystems sichern. Diese Ungerechtigkeit ist dank des Bundesverfassungsgerichts seit über 15 Jahren aktenkundig. Aber die Parteien ducken sich im beginnenden Bundestagswahlkampf wieder einmal weg und blenden die Beitragsgerechtigkeit für Familien völlig aus“, so DFV-Bundesgeschäftsführer Sebastian Heimann.

„Familien warten seit Jahren auf Gerechtigkeit. Jetzt müssen endlich verfassungsfeste und konkrete Beitragsentlastungen für Eltern kommen“, fordert Heimann.

Enttäuscht ist Heimann insbesondere von der CDU: „Die CDU hatte sich bislang klar dazu bekannt, den Vorgaben der Verfassung entsprechend den generativen Beitrag von Familien in den Sozialversicherungssystemen zu berücksichtigen und Eltern bei Sozialversicherungsbeiträgen zu entlasten. Im Leitantrag für den kommenden Parteitag findet sich davon kein Wort mehr.“

2001 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Eltern verfassungswidrig belastet werden, weil neben den Geldbeiträgen der gleichwertige Erziehungsbeitrag nicht berücksichtigt wird. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, auch die Kranken- und Rentenversicherung auf Familiengerechtigkeit zu überprüfen. Diese Vorgabe hatte bislang keinerlei Konsequenzen.

Mit der Kampagne „Wir jammern nicht, wir klagen“ ziehen der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) mit mehreren Tausend klagenden Familien derzeit vor das Bundesverfassungsgericht und kämpfen für die Einführung eines Kinderfreibetrags in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Verbandsgeschäftsführer Heimann warnt die Parteien davor, sich jetzt bequem zurückzulehnen und zu warten, bis das Bundesverfassungsgericht sie abermals zum Handeln zwingt: „Die Politik hat einen Gestaltungsauftrag – und die Parteien verstoßen dagegen, wenn sie jetzt sehenden Auges Wahlprogramme schreiben, die in die Verfassungswidrigkeit laufen und die Zukunft verspielen.“

Informationen zur Kampagne sind hier zu finden: http://www.deutscher-familienverband.de/index.php?subid=1549&option=com_acymailing&ctrl=url&urlid=413&mailid=160&Itemid=281.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. vom 25.11.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk spricht sich für eine breite gesellschaftliche Debatte über die derzeitigen Wahlaltersgrenzen aus. Dazu hat die Kinderrechtsorganisation jetzt die Broschüre „Absenkung des Wahlalters – Eine Auseinandersetzung mit Argumenten gegen eine Absenkung der Altersgrenzen bei politischen Wahlen“ veröffentlicht. Die Publikation fasst die gängigen Argumente gegen eine Absenkung des Wahlalters aus den zahlreichen Debatten zusammen und stellt entsprechende Fachbeiträge zur Seite, welche die Gegenargumente entkräften.

Dabei wird beispielsweise das Argument entkräftet, dass die Absenkung des Wahlalters negative Folgen für die Demokratie habe und zu einer Stärkung der Parteien an den extremen politischen Rändern führe. Außerdem wird dargelegt, dass ein Mindestwahlalter von 18 Jahren nicht mit dem Verweis auf die Volljährigkeit zu begründen ist. Ein weiterer Beitrag tritt der Behauptung entgegen, dass Jugendliche aufgrund von noch nicht voll entwickelten kognitiven Fähigkeiten, die Verantwortung, die mit einer Teilnahme an Wahlen einhergeht, nur unzureichend wahrnehmen könnten. Schließlich diskutieren in einem gemeinsamen Beitrag Katja Dörner (Bündnis 90/Die Grünen), Diana Golze (DIE LINKE), Bettina Hagedorn (SPD) und Dr. Peter Tauber (CDU) den Vorwurf, Parteien mit hohen Zustimmungswerten bei jungen Menschen würden sich aus rein strategischen Gründen für eine Änderung des Wahlalters einsetzen.

„Wenn es um die demokratische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Allgemeinen geht, sind die meisten Menschen mittlerweile der Partizipation von Minderjährigen gegenüber positiv eingestellt. Anders bei der Diskussion um eine Absenkung des Wahlalters, da wird es sehr schnell emotional und ablehnend. Mit unserer Wahlalterbroschüre möchten wir zur Versachlichung der Diskussion beitragen und für eine breite gesellschaftliche Debatte über die derzeitigen Wahlaltersgrenzen werben“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Broschüre ist online hier zu finden: https://images.dkhw.de/fileadmin/Redaktion/1_Unsere_Arbeit/1_Schwerpunkte/3_Beteiligung/3.7_Wahlalterbroschuere/DKHW_wahlalterbrosch-A4-i.pdf?_ga=1.260254671.394537423.1471429724.

Sie liegt auch in Papierform vor und kann gegen Versandgebühren online hier bestellt werden: http://shop.dkhw.de/de/gesellschaft-artikel/86-absenkung-des-wahlalters.html?_ga=1.214200021.394537423.1471429724.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 22.11.2016

Innerhalb kürzester Zeit waren die Wartelisten brechend voll. Werbung war nicht nötig, als der Landesverband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) Berlin vor zwei Jahren Alleinerziehenden eine Betreuung ihrer Kinder außerhalb der regulären Kita- und Hortzeiten anbot. Finanziert wird das Modellprojekt von der Gütersloher Walter Blüchert Stiftung.

Die benötigte Hilfe ist individuell und meist auch sehr dringend. Mütter oder Väter können Spätschichten übernehmen, die in ihrem Arbeitsvertrag vorgesehen sind, die sie aber ohne flexible Kinderbetreuung nicht leisten könnten. Eine Studentin kann nun auch Vorlesungen am Nachmittag besuchen und sich auf den Abschluss ihres Studiums konzentrieren, weil ihre Dreijährige aus der Kita abgeholt wird. Eine Mutter hat sich selbstständig gemacht. Allen drei Fällen ist gemeinsam: Sie benötigen aus beruflichen Gründen eine Kinderbetreuung zu sogenannten „Randzeiten“.

Zwei weitere Modellprojekte in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben ebenfalls das Ziel, Alleinerziehende mit ganzheitlicher Beratung und einem konkreten Angebot an flexibler ergänzender Betreuung zu unterstützen. Auch sie werden wie das Modellprojekte in Berlin von der Walter Blüchert Stiftung gefördert und vom VAMV Bundesverband begleitend evaluiert, um die Wirkung flexibler ergänzender Kinderbetreuung auf die wirtschaftliche Situation von Einelternfamilien exemplarisch zu erfassen und Rückschlüsse auf politischen Handlungsbedarf ziehen zu können.

Nach zwei Jahren Projektlaufzeit liegt nun der Zwischenbericht zur Evaluation vor, und er zeigt, – wenig überraschend – dass der vermutete Bedarf an ergänzender Kinderbetreuung über die Öffnungszeiten vorhandener Einrichtungen hinaus tatsächlich besteht – und zwar regelmäßig und langfristig. Und in vielen Fällen dringend. Auch kann bereits fest-gestellt werden, dass sich die Inanspruchnahme der ergänzenden Kinderbetreuung positiv auf die sozioökonomische Situation der Allein-erziehenden und ihrer Kinder auswirkt: Mittelbar werden ihre Erwerbschancen erhöht und das Haushaltseinkommen stabilisiert. Bei den teilnehmenden Alleinerziehenden steigt zudem die Zufriedenheit mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachweislich an, und sie konstatieren mehrheitlich positive Veränderungen in ihrer Ausbildungs- und Erwerbssituation.

„Bereits die ersten Ergebnisse der Evaluation zeigen: Das Schließen von Betreuungslücken durch ergänzende Kinderbetreuung hat positive Wirkungen für Alleinerziehende und ihre Kinder. Dieses Angebot sollte es überall in Deutschland geben“, so das Zwischenresümee der Bundesvorsitzenden des VAMV, Solveig Schuster.

„Wir freuen uns, dass diese Modellprojekte so viel Zuspruch finden“, unterstreicht Prof. Dr. Gunter Thielen, Vorstandsvorsitzender der Walter Blüchert Stiftung. „Mit den Angeboten wollen wir Alleinerziehende in die Lage versetzen, System-Barrieren zu überwinden, damit sich ihnen mehr Chancen eröffnen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Evaluationsergebnisse belegen: Wir sind auf dem richtigen Weg“.

Der Zwischenbericht für die Evaluation des Modellprojektes zur Wirksamkeit von ergänzender Kinderbetreuung, Notfallbetreuung und Beratung von Einelternfamilien in Deutschland ist auf der Homepage des VAMV, hier zu finden: https://www.vamv.de/fileadmin/user_upload/bund/dokumente/VAMV_Evaluation_Zwischenbericht_ergaenzende_Kinderbetreuung_2016.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. vom 05.12.2016

Anlässlich von Medienberichten, nach denen die Union den Ausbau des Unterhaltsvorschuss hinauszögert, erklärt die Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), Solveig Schuster: „Die Koalitionspartner haben den überfälligen Ausbau des Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Geburtstag des Kindes zusammen im Kabinett beschlossen. Union und SPD sollten gemeinsam dieses Ziel im Blick haben und zügig umsetzen.“ Der Ausbau des Unterhaltsvorschuss ist seit langem einmal eine tatsächlich spürbare Verbesserung für Allein-erziehende. Sie warten darauf! Es ist unwürdig, Mehrausgaben zu beklagen, die zur Sicherung der Existenz von Kindern dringend notwendig sind. Hier sind alle gefordert, an einem Strang zu ziehen.

Auch greift die von Seiten der Kommunen vorgebrachte Kritik, dass viele Alleinerziehende wegen der Anrechnung des Unterhaltsvorschuss im SGB II von dem Ausbau der Leistung keinen Vorteil hätten, zu kurz, bemängelt Schuster. „Im Gegenteil: Wir gehen davon aus, dass ein Ausbau des Unterhaltsvorschuss Kinder von Alleinerziehenden aus der Armut holt. Dies betrifft insbesondere jene Alleinerziehende, die trotz Arbeit SGB II-Leistungen beziehen müssen. Kinder ab 12 Jahren hätten bei Inkrafttreten des Gesetzes aktuell einen Anspruch auf 260 Euro Unterhaltsvorschuss. Und je älter die Kinder sind, desto höher ist auch der Erwerbsumfang und somit das Einkommen der Eltern. „Vielen Alleinerziehenden wird dank der verbesserten Unterhaltsersatzleistung der Absprung aus Hartz IV erleichtert“, zeigt sich Schuster optimistisch. „Ein weiterer Ausbau der Kinderbetreuung, auch zu Randzeiten und für Schulkinder, eine Aufwertung von Frauenberufen und somit bessere Entlohnung von Alleinerziehenden sind weitere Bausteine, die zusammen mit einem gestärkten Unterhaltsvorschuss Kinderarmut in Einelternfamilien bekämpfen!“

Nur jedes vierte Kind erhält den Unterhalt, der ihm zusteht, die Hälfte sogar gar keinen. Nicht gezahlter Unterhalt ist ein zentraler Grund, warum so viele Alleinerziehende in Armut leben. Mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss springt der Staat für den Unterhaltspflichtigen ein, wenn dieser nicht zahlt, damit das Kind Geld zum Leben hat. Wer Kosten beim Unterhaltsvorschuss sparen will, muss demnach die Ursachen analysieren und gegebenenfalls die Unterhaltspflichtigen stärker in die Pflicht nehmen.

Die Evaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen hatte herausgestellt, dass der Unterhaltsvorschuss im Volumen mit 0,9 Milliarden eine relativ günstige Leistung ist, die aber trotz der Begrenzungen sehr effektiv und armutsvermeidend ist.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. vom 25.11.2016

Zu den Plänen von CDU und SPD für eine verbesserte Wohnbauförderung für Familien erklärt die Bundesvorsitzende des Verbands kinderreicher Familien Dr. Elisabeth Müller:

„Gerade in den Ballungszentren wird das Wohnen immer teurer. Insbesondere für Familien mit einem durchschnittlichen Einkommen ist es kaum mehr möglich, sich in diesen Regionen ein Haus oder eine passende Wohnung zu kaufen. Besonders betroffen sind aber kinderreiche Familien. Mittlerweile gibt es kaum mehr Wohnungen und Häuser mit gleich mehreren Kinderzimmern. Ganz zu schweigen von der Ablehnung vieler Vermieter gegenüber Familien mit vielen Kindern. Während Familien mit einem oder zwei Kindern das Leben in einer Mietwohnung meistens noch offen steht, bleibt kinderreichen Familien häufig nur der Kauf oder der Bau eines eigenen Hauses. Doch wenn wir keine kinderleeren Städte und Regionen wollen, müssen wir auch das Leben mit vielen Kindern in allen Regionen unseres Landes ermöglichen. Der erste Schritt scheint gemacht: Wir brauchen eine Eigenheimförderung für Familien. Doch der zweite Schritt darf nicht vergessen werden: Die Eigenheimförderung muss bedarfsgerecht ausgestaltet werden. Das bedeutet konkret, dass Familien mit vielen Kindern besonders berücksichtigt werden müssen. Denn sie tragen die höchsten Wohnkosten und haben gleichzeitig die geringsten Wahlmöglichkeiten.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. vom 02.12.2016

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 17. / 18. Januar 2017

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. in Kooperations mit dem Deutscher Gewerkschaftsbund – Bundesvorstand

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 10.01.2017

Das Programm sieht spannende Vorträge und Diskussionen, sowie verschiedene Panels zu Gestaltungsanforderungen an eine moderne Arbeitszeitpolitik vor.

Das vorläufige Programm ist hier zu finden: https://www.dgbrechtsschutz.de/fileadmin/media/0_2015_Media_Neu/Veranstaltungen/Wir_sind_waren_dabei/2017/__Zeit_zu_gestalten__Leben___Arbeit___Zukunft/Save-the-date_Zeit_zu_gestaltenDGB-FES.PDF.

Die Anmeldung per E-Mail ist hier möglich: Herrn Hans Komorowski, forum.hk@fes.de.

Termin: 26. Januar 201, 11:00 bis 14:00 Uhr

Veranstalter: Zukunftsforum Familie e. V. in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 19.01.2017

Das ElterngeldPlus wurde für Geburten ab dem 1. Juli 2015 eingeführt und ermöglicht Eltern einen längeren Elterngeldbezug, insbesondere wenn sie während des Bezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Erste Daten zeigen, dass 18,3 Prozent der Elterngeldbezieher/innen das ElterngeldPlus bereits nutzen, Tendenz steigend. Der Partnerschaftsbonus (zusätzliche vier ElterngeldPlus-Monate je Elternteil) setzt einen zusätzlichen Anreiz, sich die Betreuung und Erziehung des Kindes partnerschaftlicher aufzuteilen. 2017 soll eine Evaluation des ElterngeldPlus vorgelegt werden.

Das Programm und die schriftliche Anmeldung sind hier zu finden: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/broschueren/ZFF_Einladung_Fachgespraech_Vaeter_und_das_ElterngeldPlus_26012017_neu.pdf.

Die Anmeldung per E-Mail ist hier möglich: info@zukunftsforum-familie.de.

Die Anmeldung auf der Website ist hier möglich: http://www.zukunftsforum-familie.de/infocenter/veranstaltungen-kalender/.

AUS DEM ZFF

Im Namen des Vorstandes des ZFF und des Teams der Geschäftsstelle wünschen wir allen Leser/innen unseres Newsletters besinnliche Weihnachten und ein gesundes und frohes Jahr 2017.

„Keine Ausreden mehr! Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen! #stopkinderarmut“ – Mit dieser gemeinsamen Online-Kampagne machen Wohlfahrts- und Sozialverbände gemeinsam mit Familien- und Kinderrechtsorganisationen ab morgen auf das drängende Problem der Kinderarmut in Deutschland aufmerksam.

„Gerade in der Weihnachtszeit wird deutlich, wie groß der Mangel bei armen Familien ist“, betonen die Initiatoren, die am 6. Dezember gemeinsam mit der Nationalen Armutskonferenz das Online-Portal für die Kampagne öffnen. „Der Nikolaus und der Weihnachtsmann machen oft einen Bogen um die Zimmer armer Kinder“, so die Bündnispartner. Im Regelsatz seien nicht einmal die Kosten für Adventsschmuck und Weihnachtsbaum eingerechnet. „Wir sagen: Das darf nicht sein! Gemeinsam müssen wir alles unternehmen, damit Kinder gut aufwachsen können! Jedes Kind ist gleich viel wert!“

Die Petition von Nationaler Armutskonferenz, Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, Deutschem Kinderschutzbund, Deutschem Kinderhilfswerk, Verband Alleinerziehender Mütter und Väter sowie Zukunftsforum Familie kann ab heute/morgen auf dem Portal von Campact unterzeichnet werden. Mit ihrer Initiative wollen die Verbände einen breiten Unterstützerkreis gewinnen, der im Wahljahr Druck auf die Parteien macht.

Nach Angaben der Initiatoren leben rund drei Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland in Armut. Es gehe darum, diesen Kindern jetzt ein Leben mit Perspektiven und ohne Ausgrenzung zu ermöglichen: „Wir fordern eine einheitliche Geldleistung für alle Kinder, die das Existenzminimum sichert. Ein gutes Aufwachsen darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen“, fasst der Petitionstext zusammen.

Im Einzelnen stellt die Petition fest:

• Die Hartz IV-Sätze für Kinder sind zu gering. Sie basieren auf ungenauen Rechnungen und willkürlichen Abschlägen.

• Arme Familien müssen mindestens in gleicher Weise gefördert werden, wie Familien mit höheren Einkommen entlastet.

• Staatliche Unterstützung muss einfach gestaltet und leicht zugänglich sein. Derzeit gehen viele Hilfen an den Familien und Kindern, die diese brauchen, vorbei.

Vielfältige Aktionen werden die Online-Petition im Wahljahr begleiten: „Wir werden aufmerksam verfolgen, welchen Stellenwert die Beseitigung von Kinderarmut in den Wahlprogrammen, einer Koalitionsvereinbarung und in Gesetzgebungsvorhaben erhält und ob konkret benannt wird, bis wann und wie Kinderarmut in Deutschland überwunden sein soll.“

Die Petition kann unter dem folgenden Link von Einzelpersonen unterzeichnet werden: https://weact.campact.de/p/kinderarmutbekaempfen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 05.12.2016

Die Bundeskonferenz der Arbeiterwohlfahrt hat bei ihrer Bundeskonferenz am Wochenende in Wolfsburg zwei Vorstandsmitglieder des ZFF in das Bundespräsidium gewählt.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF wurde als Beisitzerin im Bundespräsidium der AWO wiedergewählt. Neu als Beisitzerin im AWO Bundespräsidium ist Inge Höcker. Sie ist ebenfalls Mitglied im Vorstand des ZFF. Wir gratulieren herzlich zur Wahl und freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit von ZFF und AWO!

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.11.2016

AKTUELLES

Ab sofort sind Bewerbungen um die Goldene Göre des Deutschen Kinderhilfswerkes möglich. Die Goldene Göre ist mit insgesamt 12.000 Euro dotiert und der renommierteste Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland. Mit der Goldenen Göre werden Projekte ausgezeichnet, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Die Vorhaben sollen bereits begonnen haben oder im letzten halben Jahr abgeschlossen worden sein. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Februar 2017, die Preisverleihung findet am 18. Juni 2017 im Europa-Park in Rust statt.

Mit der Goldenen Göre setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention für eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Fragen und Belangen ein. Oberstes Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Preisverleihung für ihr Engagement zu würdigen und ihre Projekte der Öffentlichkeit vorzustellen. Um die aktive Teilnahme von Kindern und Jugendlichen zu sichern, stellt das Deutsche Kinderhilfswerk Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt des gesellschaftlichen Interesses. Nur so fühlen sie sich ernst genommen, lernen Demokratie, setzen sich für andere ein und werden auch als Erwachsene gemeinschaftsfähig und engagiert sein.

Die online Bewerbung ist hier möglich: www.dkhw.de/goldenegoere.

Am 27. April 2017 ist wieder Girls’Day – Mädchen-Zukunftstag und Boys’Day – Jungen-Zukunftstag. Ab sofort können Unternehmen, Einrichtungen, Institutionen und Betriebe ihre Angebote für Mädchen bzw. Jungen am Aktionstag auf den Webseiten www.girls-day.de und www.boys-day.de im Radar eintragen.

Auch wenn Mädchen und Jungen heute in einer fortschrittlichen und aufgeklärten Welt aufwachsen, halten sie in Sachen Berufswahl noch immer an einengenden Klischees fest. Mehr als die Hälfte der Mädchen entscheidet sich für einen von zehn Ausbildungsberufen – obwohl es 330 duale Ausbildungsberufe gibt.

Bei den Jungen wählen mehr als 56 Prozent aus nur 20 Ausbildungsberufen. Girls’Day und Boys’Day sind wichtige Bausteine für eine geschlechtergerechte Berufs- und Studienwahl von Jugendlichen. Die spezifische Ansprache von Schülerinnen und Schülern ermöglicht, dass Mädchen und Jungen bei den Veranstaltungen jeweils „unter sich“ neue Berufe mit vielfältigen Perspektiven kennenlernen und erschließt Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zusätzlichen motivierten Fachkräftenachwuchs.

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Archiv Aktuelle Hinweise

Reform des Unterhaltsvorschusses: Schritt in die richtige Richtung

Das ZFF begrüßt den heute im Kabinett diskutierten Entwurf zur Reform des Unterhaltsvorschusses. Die unzureichende Höhe des Unterhaltsvorschusses bleibt aber ein Problem.

Mehr als zwei Millionen Kinder wachsen in Deutschland in der Obhut Alleinerziehender Elternteile auf. In 90% der Fälle handelt es sich dabei um Alleinerziehende Mütter, die dabei gemeinsam mit ihren Kindern besonders oft von Armut bedroht sind: Ihre Armutsrisiko-Quote liegt bei über 40% – Tendenz steigend. Was erschwerend hinzukommt: In knapp der Hälfte aller Fälle werden den Alleinerziehenden die Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil ganz oder teilweise verweigert. Mit dem Unterhaltsvorschuss springt in diesen Fällen der Staat ein. Dieser Vorschuss wurde bisher nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes und für maximal 72 Monate übernommen. Doch das soll sich nun ändern: Der Unterhaltsvorschuss soll künftig bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden, die zeitliche Obergrenze soll entfallen.

Dazu Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF:

„Wir begrüßen die Einigung von Bund und Ländern zur geplanten Reform des UVG ausdrücklich. Diese Reform ist längst überfällig – sie wird für viele Betroffene die unzumutbare Belastung durch dauerhaft ausbleibende Unterhaltszahlungen deutlich besser abfedern als bisher. Kritisch sehen wir allerdings noch die Berechnung der Höhe des Vorschusses. Wir sprechen uns dafür aus, dass das Kindergeld künftig nur noch zur Hälfte, und nicht mehr wie bisher in vollem Umfang angerechnet wird.“

Langfristig müsse aber ein grundsätzliches Umdenken erfolgen, denn nur so könne man gerade die Kinderarmut effektiv bekämpfen, so Reckmann weiter: „Die UVG-Reform stellt zwar einen Schritt in die Richtige Richtung dar – auf Dauer sind die Instrumente, welche die finanzielle Grundausstattung gerade von Kindern sicherstellen sollen, jedoch auch in ihrer Summe unzureichend. Es bestehen nach wie vor zu viele rechtliche Untiefen und Benachteiligungen, vor allem für Familien mit geringen Einkommen. Unserer Überzeugung nach ist und bleibt eine Kindergrundsicherung die beste Alternative zu den bestehenden Regelungen!“

Zum Hintergrund: Das Zukunftsforum Familie fordert seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt.

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Existenzminimum bleibt sozial unausgewogen

Vor dem Hintergrund des gestern vom Bundesfinanzminister vorgelegten
11. Existenzminimumbericht der Bundesregierung und der Bundestags-Anhörung zur Höhe der SGBII-Regelsätze kritisiert das ZFF die weiterhin bestehende soziale Schieflage. Während etwa der steuerliche Freibetrag für Bildung, Erziehung und Ausbildung (BEA) in Höhe von 220 Euro fortgeschrieben wird, gibt es weiterhin keine Entlastung für niedrigere Einkommen.

Dazu Christiane Reckmann, die Vorsitzende des Zukunftsforums Familie e. V.:

„Während für Familien im SGB II-Bezug kaum eine finanzielle Entlastung in Sicht ist, verteilt die Bundesregierung weiterhin Steuergeschenke für die höheren Einkommen. Dem BEA in Höhe von 220 Euro stehen durchschnittliche 19 Euro Bildungs- und Teilhabeleistungen für Hartz-IV-Empfänger gegenüber. Diese Schieflage muss beendet werden. Entlastungen sind vor allem dort nötig, wo die finanzielle Situation ohnehin schon prekär ist. Wir müssen das Wohl aller Familien und Kinder in den Vordergrund stellen – Arme Kinder verdienen eine echte Chance!“

Zum Hintergrund: Das ZFF fordert im Rahmen des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt.

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ZFF-Info 16/2016

SCHWERPUNKT I: Reform des Unterhaltsvorschusses

Alleinerziehende Mütter und Väter leisten enorm viel und brauchen deshalb unsere besondere Unterstützung. Heute (Mittwoch) hat das Bundeskabinett beschlossen, den Unterhaltsvorschuss auszuweiten: Ab 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird aufgehoben.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig erklärt dazu: „Bislang zahlt der Staat höchstens sechs Jahre lang und für Elternteile mit Kindern ab zwölf Jahren gar nicht. Kinder wachsen, kommen in die Schule. Jetzt zum Beispiel werden dicke Jacken und Winterschuhe gebraucht. Gerade, wenn der Partner keinen Unterhalt zahlt, muss der Staat besser unterstützen. Deswegen soll der staatliche Vorschuss jetzt für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren ausgeweitet werden. Davon werden zusätzlich mindestens 260.000 Kinder profitieren“.

Über die Finanzierung wird mit den Ländern gesondert eine Einigung herbeigeführt. In den laufenden Gesprächen hat der Bund den Ländern angeboten, auf seine Einnahmen nach § 8 Absatz 2 Unterhaltsvorschussgesetz (Rückgriff) zu ihren Gunsten zu verzichten.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine sehr wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Das bestätigt nicht nur die Gesamtevaluation der familien-bezogenen Leistungen. Er sichert nicht nur die finanzielle Situation der Allein-erziehendenfamilien ab, sondern vielmehr gelingt es durch die Bemühungen der Unterhaltsvorschussstellen um die Unterhaltszahlungen des Partners oft, dass Unterhalt fließt. Bereits in seiner derzeitigen Ausgestaltung sichert der Unterhalts-vorschuss verlässlich die wirtschaftliche Stabilität der Familien und trägt zu ihrem Wohlergehen bei.

Zum Hintergrund:

Der Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder. Sie hilft den Alleinerziehenden, wenn sie wegen des Ausfallens der Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils selbst nicht nur für die Betreuung und Erziehung des Kindes sorgen, sondern auch für den ausfallenden Barunterhalt aufkommen müssen. Alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder sind in dieser Lebenssituation besonders zu unterstützen. Der Unterhaltsvorschuss hat dabei auch armutsreduzierende Wirkung. Unterhaltsvorschuss unterstützt bislang längstens für 72 Monate und bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes. Das wird nun geändert: Alleinerziehende können nunmehr auch für ältere Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren Unterhaltsvorschuss und ohne Begrenzung der Bezugsdauer erhalten.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.11.2016

Das ZFF begrüßt den heute im Kabinett diskutierten Entwurf zur Reform des Unterhaltsvorschusses. Die unzureichende Höhe des Unterhaltsvorschusses bleibt aber ein Problem.

Mehr als zwei Millionen Kinder wachsen in Deutschland in der Obhut Alleinerziehender Elternteile auf. In 90% der Fälle handelt es sich dabei um Alleinerziehende Mütter, die dabei gemeinsam mit ihren Kindern besonders oft von Armut bedroht sind: Ihre Armutsrisiko-Quote liegt bei über 40% – Tendenz steigend. Was erschwerend hinzukommt: In knapp der Hälfte aller Fälle werden den Alleinerziehenden die Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil ganz oder teilweise verweigert. Mit dem Unterhaltsvorschuss springt in diesen Fällen der Staat ein. Dieser Vorschuss wurde bisher nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes und für maximal 72 Monate übernommen. Doch das soll sich nun ändern: Der Unterhaltsvorschuss soll künftig bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden, die zeitliche Obergrenze soll entfallen.

Dazu Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF:

„Wir begrüßen die Einigung von Bund und Ländern zur geplanten Reform des UVG ausdrücklich. Diese Reform ist längst überfällig – Sie wird für viele Betroffene die unzumutbare Belastung durch dauerhaft ausbleibende Unterhaltszahlungen deutlich besser abfedern als bisher. Kritisch sehen wir allerdings noch die Berechnung der Höhe des Vorschusses. Wir sprechen uns dafür aus, dass das Kindergeld künftig nur noch zur Hälfte, und nicht mehr wie bisher in vollem Umfang angerechnet wird.“

Langfristig müsse aber ein grundsätzliches Umdenken erfolgen, denn nur so könne man gerade die Kinderarmut effektiv bekämpfen, so Reckmann weiter: „Die UVG-Reform stellt zwar einen Schritt in die Richtige Richtung dar – Auf Dauer sind die Instrumente, welche die finanzielle Grundausstattung gerade von Kindern sicherstellen sollen, jedoch auch in ihrer Summe unzureichend. Es bestehen nach wie vor zu viele rechtliche Untiefen und Benachteiligungen, vor allem für Familien mit geringen Einkommen. Unserer Überzeugung nach ist und bleibt eine Kindergrundsicherung die beste Alternative zu den bestehenden Regelungen!“

Zum Hintergrund: Das Zukunftsforum Familie fordert seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 16.11.2016

Der Unterhaltsvorschuss wird deutlich ausgeweitet. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den entsprechenden Beschluss des Bundeskabinetts vom 16. November 2016. Jetzt kommt es darauf an, die verabredeten Verbesserungen für Alleinerziehende schnellstmöglich umzusetzen. Von der Anhebung der Altersgrenze und Aufhebung der Bezugsdauergrenze beim Unterhaltsvorschuss sollen zusätzlich rund 260.000 Kinder profitieren.

„Die SPD-Bundestagsfraktion will alleinerziehende Mütter, Väter und ihre Kinder schnell zusätzlich finanziell unterstützen. Deshalb begrüßen wir den heutigen Kabinettbeschluss für eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses. Von der Anhebung der Altersgrenze und Aufhebung der Bezugsdauergrenze beim Unterhaltsvorschuss sollen zusätzlich rund 260.000 Kinder profitieren.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben für Alleinerziehende bereits Erhöhungen bei Kindergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag sowie steuerliche Erleichterungen erreicht. Daran anknüpfend wollen wir jetzt möglichst schnelle und effiziente Verbesserungen für die Fälle, in denen der Kindesunterhalt vom anderen Elternteil nicht gezahlt wird. Darauf warten die besonders belasteten und häufig von Armut bedrohten Alleinerziehenden sehnlichst.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 16.11.2016

Die heute im Kabinett beschlossene Reform des Unterhaltsvorschusses begrüßt der Paritätische Wohlfahrtsverband als frauen-, kinder- und armutspolitischen richtigen Schritt. Die geplante Ausweitung, nach der Alleinerziehende künftig bis zur Volljährigkeit des Kindes Anspruch auf staatliche Unterstützung erhalten, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht für den Unterhalt aufkommt, sei ein wichtiger Beitrag, um Alleinerziehende und ihre Kinder vor Armut zu schützen. Der Paritätische appelliert an die Bundesländer, jetzt auch in der Finanzierungsfrage den Weg für eine zügige Umsetzung der Reform frei zu machen.

„Ein Kind alleine großzuziehen gehört nach wie vor zu den größten Armutsrisiken in Deutschland und zwar unabhängig vom Wohnort und dem konkreten wirtschaftlichen Umfeld. Die Armutsquote Alleinerziehender und ihrer Kinder steigt seit Jahren an und liegt bei mittlerweile 44 Prozent und das, obwohl die Mehrheit der Alleinerziehenden durchaus erwerbstätig ist“, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Der Verband weist daraufhin, dass derzeit 50 Prozent der Kinder Alleinerziehender überhaupt keinen Unterhalt erhielten.

Die geplante Reform des Unterhaltsvorschusses stelle einen zentralen Hebel dar, um Alleinerziehende und ihre Kinder künftig besser materiell abzusichern. „Die aktuellen Regelungen zum Unterhaltsvorschuss mit ihren Befristungen und Altersgrenzen waren schlicht nicht zeitgemäß und gingen bisher in der Praxis weitgehend an den Lebensrealitäten Alleinerziehender vorbei. Gut, dass die Bundesregierung hier endlich Abhilfe schafft und die vielen Alleinerziehenden, meist Frauen und ihre Kinder nicht länger alleine lässt“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 16.11.2016

Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) Bundesverband e. V. begrüßt ausdrücklich den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts, den Unterhaltsvorschuss auszuweiten.

Dazu DKSB-Präsident Heinz Hilgers: „Die Entscheidung des Bundeskabinetts, die Begrenzung der Bezugsdauer des Unterhaltsvorschusses auf bisher sechs Jahre abzuschaffen und die Altersgrenze für den Unterhaltsvorschuss von 12 auf 18 Jahre zu erhöhen, ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Armut bei Alleinerziehenden. So werden künftig zusätzlich etwa eine Viertelmillion Kinder unterstützt. Das wird einen spürbaren Anteil von Alleinerziehenden aus dem Hartz IV-Bezug und damit aus einem bedrückenden Kontroll- und Sanktionssystem holen. Das ist die erste wirkliche Hilfe für Alleinerziehende und ihre Kinder seit langem. Diese wichtige Reform darf nicht an kleinkarierten Streitigkeiten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden über die Finanzierung scheitern. Es muss möglich sein, dass diese Reform bereits ab dem 1. Januar 2017 in Kraft tritt.“

Zum Hintergrund: Die Hälfte aller Kinder in Armut lebt bei Alleinerziehenden. Für 75 Prozent dieser Kinder wird kein Unterhalt oder in unzureichender Höhe gezahlt. Dies ist in circa 80 Prozent der Unterhaltsfälle so, weil der Unterhaltspflichtige kein ausreichendes Einkommen hat. Der Unterhaltsvorschuss soll als Ausfall- oder Ersatzleistung diesen Mangel kompensieren. Bislang ist er altersabhängig und zeitlich begrenzt. Ab 2017 soll der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt werden. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird aufgehoben.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund e. V. vom 16.11.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zum Unterhaltsvorschuss. "Der Unterhaltsvorschuss kann, wie zahlreiche Studien zeigen, für Kinder von Alleinerziehenden ein wirksamer Schutz vor Armut sein. Da mit zunehmendem Alter der Kinder die Aufwendungen für Bildung, Freizeit, kulturelle Aktivitäten und Persönlichkeitsentwicklung steigen, ist die Verlängerung des Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr richtig und wichtig. Und auch die Aufhebung der maximalen Bezugsdauer von sechs Jahren wird den Kreis der Unterhaltsvorschussberechtigten stark ausweiten. Wir hoffen jetzt auch eine zügige parlamentarische Beratung, damit die Änderungen zum 1. Januar 2017 in Kraft treten können", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. "In die Freude über den Kabinettsbeschluss mischen sich aber auch Wermutstropfen. Wir hoffen, dass im jetzt anstehenden parlamentarischen Verfahren noch weitere Regelungen getroffen werden, die Alleinerziehenden und ihren Kindern aus der Armut helfen. Denn zu den komplizierten Beantragungsprozeduren, die dringend vereinfacht werden sollten, kommen komplizierte Anrechnungsreglungen und die Höchsteinkommensgrenze. Das kann dazu führen, dass Eltern zwischen Ämtern hin- und hergeschoben werden sowie bei mehr Erwerbsarbeit der Bezug abrupt endet und der Familie weniger Geld zur Verfügung steht als zuvor. Zudem ist die volle Anrechnung des Kindergeldes bei Unterhaltsvorschussleistungen vor dem Hintergrund der hälftigen Anrechnung im Unterhaltsrecht nicht nachvollziehbar. Auch hier sind Änderungen notwendig", so Hofmann weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bundesregierung und Bundestag zudem auf, durch eine verstärkte Förderung von Alleinerziehenden und ihren Kindern die Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen. Um hier Abhilfe zu schaffen, muss in erster Linie gewährleistet sein, dass Alleinerziehende sich und ihre Kinder durch eine Erwerbstätigkeit selbst ernähren können. Hierzu braucht es ausreichende und flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie eine stärkere Unterstützung von Alleinerziehenden bei Weiterbildungen oder dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Daneben sollte auch das derzeitige Steuersystem überdacht werden, denn Alleinerziehende werden ähnlich besteuert wie Singles, während verheiratete Paare vom Ehegattensplitting profitieren können. Auch der Kinderzuschlag gehört reformiert und ausgeweitet, damit Alleinerziehende und ihre Kinder gar nicht erst in den Grundsicherungsbezug rutschen. Nicht zuletzt braucht es armutsfeste Hartz IV-Regelsätze.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e. V. vom 16.11.2016

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) begrüßt den Beschluss des Kabinetts, den Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr des Kindes zu verlängern und die begrenzte Bezugsdauer von 72 Monaten aufzuheben. „Wir sind erleichtert und froh, dass Familienministerin Manuela Schwesig den überfälligen Ausbau in der Regierung durchgesetzt hat. Endlich Taten statt Sonntagsreden! Damit erfüllt Schwesig eine langjährige Forderung des VAMV“, lobt Bundesvorsitzende Solveig Schuster.

„Nur jedes vierte Kind erhält den Unterhalt, der ihm zusteht, die Hälfte sogar gar keinen. Mit der neuen Regelung erkennt der Staat an: Das ist kein vorübergehendes Problem, sondern für viele Alleinerziehende eine Dauerbelastung und zugleich eine Ursache für ihr hohes Armutsrisiko“, betont Schuster. Mit dem Unterhaltsvorschuss springt der Staat für alle unterhaltspflichtigen Väter (und Mütter) ein, die nicht zahlen und sorgt dafür, dass das Kind das allernötigste Geld zum Leben hat. Das soll nun für alle Kinder durchgehend von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr gelten.

„Es ist ein erster wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Kinderarmut. Reformbedarf besteht zwar weiter bei der Höhe des Unterhaltsvorschusses, aber es ist ein Durchbruch geschafft und lässt hoffen, dass der zweite Schritt bald folgen wird“, zeigt sich Schuster optimistisch.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. vom 16.11.2016

SCHWERPUNKT II: Kita-Qualität

Bund und Länder wollen künftig höhere Qualität in der Kindertagesbetreuung und eine dauerhafte Finanzierung sicherstellen. Darauf haben sich die zuständigen Ministerinnen und Minister auf der Konferenz „Frühe Bildung – Mehr Qualität für alle Kinder“ am 14. und 15. November 2016 in Berlin geeinigt. In einer gemeinsamen Erklärung bekräftigen Bund und Länder ihr gemeinsames Ziel, die Qualität in der Kindertagesbetreuung durch gemeinsame Qualitätsentwicklungsziele und eine solide Finanzierungsgrundlage dauerhaft zu sichern. Grundlage dafür soll der heute vorgestellte erste Zwischenbericht von Bund und Ländern sein.

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig: „Mütter und Väter in Deutschland wünschen sich für ihre Kinder gleiche Bildungs- und Entwicklungschancen und eine gute Betreuung in der Kita. Ich freue mich, dass sich heute Bund, Länder und Kommunen erstmals darauf verständigt haben, gemeinsam eine Qualitätsoffensive in der Kindertagesbetreuung zu starten. Bis zum Frühjahr sollen wir die Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz erarbeitet werden, das den länderspezifischen Bedürfnissen gerecht wird. Das heißt auch, dass wir künftig wesentlich mehr Mittel investieren müssen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Kosten fairer auf Bund, Länder und Kommunen verteilt werden. Ein großer Erfolg ist es bereits, dass der Bund in 2017-2020 noch mal rund 1,7 Milliarden Euro zusätzlich für die Kindertagesbetreuung geben wird. Klar ist aber auch, dass wir damit noch lange nicht am Ziel angelangt sind.“

Auch Günter Baaske, Minister für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zeigt sich mit dem gemeinsamen Bericht zufrieden: „Neben dem Elternhaus sind Kindertagesstätten entscheidende Orte für frühkindliche Bildung. Die Kindertagesbetreuung ergänzt und erweitert die Förderung durch das Elternhaus und stellt wichtige Weichen für den weiteren Bildungsweg der Kinder. Zugleich ist es Aufgabe der Kindertagesbetreuung, Eltern zu entlasten und ihnen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Sowohl der familienpolitische als auch der bildungspolitische Auftrag stellen hohe Ansprüche an stabile Strukturen und die pädagogische Qualität. Deshalb sind Qualitätsstandards für die Kindertagesbetreuung unverzichtbar. Länder und Kommunen sind hierbei schon seit langem auf dem Weg. Von Länderseite begrüßen wir es ausdrücklich, wenn der Bund eine zielgerichtete und differenzierte finanzielle Unterstützung der Qualitätsentwicklung zusagt.“

Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse, Präsidentin des Deutschen Städtetages betont für die am Qualitätsentwicklungsprozess beteiligte Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände: „Eine bessere Qualität kommt allen betreuten Kindern und ihren Eltern zugute. Wir begrüßen, dass Bund und Länder sich zur gemeinsamen Finanzierungsverantwortung beim Qualitätsausbau der Kinder-tagesbetreuung bekennen. Bund und Länder müssen im nächsten Schritt konkrete Zusagen für finanzielle Mittel zur Qualitätsverbesserung geben und sicherstellen, dass die Mittel zielgerichtet und vollständig bei den Kommunen als verantwortliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe ankommen. In den einzelnen Bundesländern und Kommunen sollte entschieden werden, welches Qualitätsziel zunächst in Angriff genommen wird, um die unterschiedlichen vorhandenen Strukturen zu verbessern.“

Den ersten Zwischenbericht hat die Arbeitsgruppe „Frühe Bildung“ von Bund und Ländern mit Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände vorgelegt. Der Bericht beschreibt erstmalig gemeinsame Ziel- und Entwicklungsperspektiven von Bund und Ländern, nimmt Kostenabschätzungen vor und zeigt mögliche Finanzierungswege auf. Mit der gemeinsamen Erklärung erhält die Arbeitsgruppe nun das Mandat von Bund und Ländern, bis zur Jugend- und Familienministerkonferenz 2017 einen Vorschlag zur weiteren Ausgestaltung des Qualitätsentwicklungsprozesses und zur finanziellen Sicherung zu erarbeiten.

Mit dem Communiqué „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ wurde 2014 der Startschuss für einen gemeinsamen Qualitätsentwicklungsprozess von Bund und Ländern unter enger Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände gegeben. Seitdem tagte die Arbeitsgruppe „Frühe Bildung“ mit Vertreterinnen und Vertretern des BMFSFJ, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände mit dem Ziel, gemeinsame Handlungsziele zu entwickeln und Vorschläge für Finanzierungsgrundlagen zu erarbeiten. Unterstützt wurde sie dabei von Vertreterinnen und Vertretern aus den in der Kindertagesbetreuung verantwortlichen Verbänden und Organisationen sowie durch Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis. Die Ergebnisse dieser Arbeit hat die Arbeitsgruppe „Frühe Bildung“ nun mit dem Zwischenbericht 2016 von Bund und Ländern vorgelegt.

Neben dem Qualitätsentwicklungsprozess und dem Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren engagiert sich der Bund mit Bundesprogrammen für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung. Im Januar 2016 liefen die Bundesprogramme „Sprach-Kitas“ zur Verbesserung der sprachlichen Bildung in Kitas, „KitaPlus“ für passgenaue Betreuungsangebote außerhalb der üblichen Betreuungszeiten und „Kindertagespflege“ zur weiteren Qualifizierung der Tagespflegepersonen an.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.11.2016

Heute stellt der Bund-Länder-Dialog „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ seinen Zwischenbericht vor. „Wir begrüßen, dass der Bund und die Länder die jahrelange Forderung der AWO nach mehr Qualität in der Kinderbetreuung nun unterstützen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und ergänzt: „Jetzt erwarten wir konkrete Maßnahmen, die so schnell wie möglich umgesetzt werden. Lippenbekenntnisse helfen weder den Kindern noch den Beschäftigten.“

Der Bund-Länder-Dialog hat das Ziel, einen Handlungsbedarf zu identifizieren. Im Ergebnis haben sich nun Bund und Länder gemeinsam darauf verständigt, die Betreuungsqualität vor Ort verbessern zu müssen. „Beim quantitativen Betreuungsausbau sind wir in den letzten Jahren große Schritte vorangekommen, nun muss es darum gehen, die Qualität der Angebote zu verbessern“, erklärt Stadler. Dazu gehören nach Meinung der AWO beispielsweise ein verbesserter Fachkraft-Kind-Schlüssel, eine angemessene Leitungsfreistellung und hinreichend Zeit für die Vor- und Nachbereitung.

Klar ist, dass eine bessere Betreuung der Kinder im Vorschulalter nicht ohne zusätzliche finanzielle Mittel zu haben ist. Hier gibt der AWO Bundesvorsitzende zu bedenken: „Zusätzliche Mittel vom Bund müssen von den Ländern und Kommunen tatsächlich dazu verwendet werden, die Betreuungsqualität zu verbessern und nicht dafür, eigene Kitaausgaben zu reduzieren. Es wird jetzt darauf ankommen, verbindliche Umsetzungsschritte zu vereinbaren und dabei den Bund, wie von der AWO schon lange gefordert, dauerhaft finanziell stärker in die Pflicht zu nehmen.“ Wann der Endbericht erscheint, ist derzeit noch nicht klar, dennoch hofft die AWO, dass bis dahin die Betreuung schon verbessert werden konnte.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.11.2016

Bei der Konferenz „Frühe Bildung – Mehr Qualität für alle Kinder“ haben sich Bund und Länder am 15. November 2016 auf eine höhere Qualität in der Kindertagesbetreuung und eine dauerhafte Finanzierung verständigt. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht in der gemeinsamen Erklärung der Bund-Länder-Konferenz eine wichtige Einigung auf dem Weg zu nachhaltig besseren Krippen, Kitas und Tagespflegeangeboten.

„Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Bund-Länder-Vereinbarung zur Verbesserung der Qualität in der frühkindlichen Bildung. Die gemeinsame Erklärung markiert ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zu besseren Krippen, Kitas und Tagespflegeangeboten. Wir brauchen insbesondere gute Personalschlüssel, Qualifizierung der Fachkräfte und Stärkung der Kita-Leitung. Ziel ist die Festlegung von gemeinsamen Qualitätsentwicklungszielen. Darüber hinaus ist eine ausreichende und verlässliche Finanzierung von frühkindlicher Bildung erforderlich.

Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist frühkindliche Bildung der Schlüssel für Bildungs- und Lebenschancen von Kindern. Wir haben maßgeblich dazu beigetragen, dass es in den vergangenen Jahren enorme Fortschritte bei der außerfamiliären Kinderbetreuung gegeben hat: Seit 2006 stiegen die öffentlichen Ausgaben für Kindertagesbetreuung um mehr als neun Milliarden Euro. Daran haben wir uns auch auf Bundesebene beteiligt. Zudem investieren wir in wichtige Programme wie „Sprach-Kitas“ zur Verbesserung der sprachlichen Bildung in Kitas oder „Kita-Plus“ für passgenaue Betreuungsangebote außerhalb der üblichen Betreuungszeiten.

Wir begrüßen, dass Bund und Länder gemeinsam an diese Erfolge anknüpfen wollen. Die heutige Vereinbarung ist ein Schub für die Verbesserung der Qualität in der frühkindlichen Bildung.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 15.11.2016

„Der Bericht legt den Finger in die Wunde des nach wie vor schleppenden Ausbaus der Kinderbetreuungseinrichtungen. Sehr zu begrüßen sind die darin aufgezeigten Möglichkeiten einer angemessenen Finanzierung seitens des Bundes“, erklärt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des heute von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgestellten Zwischenberichts „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“. Müller weiter: „Überhaupt erscheinen die Ziele, auf die sich Bund und Länder verständigt haben, durchaus fortschrittlich. Schwesigs Ankündigung, ab 2018 sukzessive fünf Milliarden zuzuschießen, nehmen wir gern beim Wort. Auch die Perspektive einer beitragsfreien Kita unterstützen wir als Linke. Was es jetzt allerdings braucht, ist ein bundesweites Kita-Qualitätsgesetz, welches die jetzt formulierten Ziele auch verbindlich durchsetzt, damit es nicht bei bloßer Rhetorik bleibt.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 15.11.2016

Um überall in Deutschland eine hohe Betreuungsqualität sicherzustellen, müssen verbindliche, bundesweit einheitliche und wissenschaftlich fundierte Standards eingeführt werden: Gemeinsam fordern dies mehrere Familien-, Kinderrechts- und Wohlfahrtsverbände sowie Gewerkschaften. Anlass dafür ist die Veröffentlichung des Zwischenberichts der Arbeitsgruppe „Frühe Bildung“, in der Bund, Länder und Kommunen gemeinsame Handlungsziele entwickeln und Vorschläge für Finanzierungsgrundlagen erarbeiten. Die Verbände begrüßen den von Bund und Ländern eingeschlagenen Weg zur Verbesserung der Qualität in Kitas und Kindertagespflege und gehen davon aus, dass nun mehr konkrete Umsetzungsschritte erarbeitet werden.

[…]

Die vollständige Erklärung ist hier zu finden: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/161115_Verbaendeerklaerung_einheitliche_Kitaqualitaet.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e. V. vom 15.11.2016

SCHWERPUNKT III: Forderung: Kinderrechte ins Grundgesetz

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat ihre Forderung untermauert, die Rechte von Kindern ausdrücklich im Grundgesetz festzuschreiben. Anlässlich des Jahrestages der VN-Kinderrechtskonvention am 20. November betonte die Ministerin: „Die Rechte von Kindern müssen gestärkt werden. Deshalb brauchen wir die ausdrückliche Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Die Kinderrechtskonvention gilt seit knapp 25 Jahren in Deutschland. Jetzt ist es an der Zeit, endlich den entscheidenden Schritt für die umfassende Stärkung von Kindern und Jugendlichen, von Familien und der Gesellschaft insgesamt zu tun.“

Manuela Schwesig begrüßte entsprechende Initiativen auf Länderebene: „Ich freue mich daher, dass jetzt auch die Justizministerinnen und Justizminister auf ihrer Herbstkonferenz und schon zuvor die bayerische Staatsregierung sich für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ausgesprochen haben.“

„Entscheidend ist für mich, dass sich durch die neue Grundgesetzregelung tatsächlich und nicht nur rein symbolisch etwas zugunsten der Kinder und Jugendlichen ändert. Denn wir haben in Deutschland ein Problem bei der Anwendung der Kinderrechte“, so Manuela Schwesig in einer Videobotschaft zum Jahrestag der Kinderrechtskonvention. „Die Lösung gibt die Kinderrechtskonvention vor: Parlamente, Verwaltungen und Gerichte müssen die Interessen von Kindern und Jugendlichen im Zweifel vorrangig berücksichtigen.“

Durch eine ausdrückliche Verankerung dieses Grundprinzips und der Subjektstellung von Kindern im Grundgesetz wird gewährleistet, dass Kinderinteressen beispielsweise bei der Stadt- und Verkehrsplanung, im Bildungs- und Gesundheitsbereich, kurz: überall, wo ihre Belange berührt sind, auf den Tisch kommen und angemessen berücksichtigt werden. Hierdurch wird auch ein entscheidender Beitrag zu Chancengerechtigkeit und der Bekämpfung von Kinderarmut sowie zum umfassenden Schutz von Kindern und Jugendlichen geleistet.

„Kinder sind nicht nur unsere Zukunft, sie sind die Gegenwart. Worauf warten wir also noch? Machen wir uns zusammen stark für Kinderrechte und geben ihnen dort ein Zuhause, wo sie hingehören: im Grundgesetz“, appellierte die Bundesfamilienministerin.

Kinder und Jugendliche sind eigenständige Persönlichkeiten mit speziellen Bedürfnissen und eigenen Rechten. Das hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen vor 27 Jahren, am 20. November 1989, mit der Verabschiedung der Kinderrechtskonvention verbindlich für nahezu alle Staaten der Erde erklärt. Die Kinderrechtskonvention garantiert allen Menschen unter 18 Jahren einen besonderen Schutz, bestmögliche Förderung und Beteiligung. Parlamente, Verwaltungen und Gerichte müssen das Wohl und die Interessen von Kindern und Jugendlichen vorrangig berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.11.2016

Am 20. November 2016 ist Weltkindertag. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die dazu stattfindenden landesweiten Aktionen. Wir sichern zu, am Ball zu bleiben und uns auch weiterhin auf allen Ebenen für starke Kinderrechte einzusetzen.

„Der Weltkindertag am 20. November ist der jährliche Feiertag für starke Kinderrechte. Die SPD-Bundestagsfraktion will, dass die Rechte von Kindern nicht nur an diesem Gedenktag, sondern auch an allen anderen Tagen im Jahr sichtbar sind. Sie müssen ausdrücklich im Grundgesetz geregelt werden, damit endlich und unmissverständlich klar ist, dass das Kindeswohl und die Interessen von Kindern stets vorrangig zu berücksichtigen sind.

Wir Abgeordnete der SPD im Deutschen Bundestag fördern starke Kinderrechte, indem wir für mehr und bessere Krippen, Kitas, Horte und Ganztagsschulen und effektivere materielle Leistungen für Familien sorgen.

Für die Bereitstellung der wichtigsten Bedingungen für Kinder und Jugendliche sind die Kommunen zuständig. Sie sorgen für echte Beteiligungsmöglichkeiten vor Ort, Spielplätze, Sportanlagen, ein gesundes Wohnumfeld und vieles mehr. Deshalb ist auch unsere sozialdemokratische Politik zur Stärkung von Kommunen gleichzeitig eine Politik zur Stärkung von Kinderrechten.

Am 20. November 1989 wurde die Kinderrechtskonvention von der Vollversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Sie schreibt fest, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Kindeswohl zu berücksichtigen ist. Eine Verankerung dieses Grundsatzes in unserer Verfassung wäre nur folgerichtig. Die SPD-Bundestagsfraktion macht sich dafür stark. Denn jeder Tag sollte Kindertag sein.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 18.11.2016

Zum Jahrestag der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Dr. Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Kinderrechte müssen ins Grundgesetz – sie müssen unmissverständlich und an oberster Stelle klargestellt werden. In allen Angelegenheiten, die Kinder betreffen, muss ihr Wohl vorrangig berücksichtigt werden. Leider mangelt es dieser Bundesregierung an gesetzgeberischen Initiativen zur Stärkung der Kinderrechte.

Die Kinderarmut verharrt in Deutschland auf einem hohen Niveau – damit sind tausende Kinder von Chancengleichheit ausgeschlossen. Das gilt insbesondere auch für Kinder von Flüchtlingen – bis heute fehlt es an einem gesetzlichen Kinderschutz in Unterkünften. Die Kinder- und Jugendhilfe muss allen Flüchtlingskindern zur Verfügung stehen, egal ob begleiteten oder unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.

Kinder brauchen eine starke Stimme. Es ist unsere Aufgabe, ihr Wohlergehen als eine Kernaufgabe der Politik zu verankern.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion vom 18.11.2016

Fast ein Vierteljahrhundert nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland steht die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz noch immer aus. Zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November 2016 wiederholt der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) Bundesverband e.V. daher seine Forderung, die Rechte des Kindes endlich in der deutschen Verfassung zu verankern.
„Nachdem jetzt überraschenderweise auch die CSU die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz fordert, ist die CDU die einzige Partei im Bundestag, die eine entsprechende Gesetzesänderung weiterhin blockiert“, sagt DKSB-Präsident Heinz Hilgers. Dies hat er am 10. Oktober 2016 auch in seinem Offenen Brief an die CDU-Vorsitzende Dr. Angela Merkel deutlich gemacht. Darin appellierte er an die Bundeskanzlerin, ihren großen Einfluss geltend zu machen, damit die CDU ihre Blockadehaltung aufgibt und noch in dieser Legislaturperiode eine Änderung des Grundgesetzes zustande kommen kann.
Das Aktionsbündnis Kinderrechte – bestehend aus DKSB, Deutsches Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind – schlägt vor, die Rechte der Kinder wie folgt in einem neu zu schaffenden Artikel 2a in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen:

(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.

(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.

(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.

(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.

Mehr Informationen zum Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte sind hier zu finden: www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de.

Der Offenen Brief an Angela Merkel ist hier zu finden: www.dksb.de/Content/shownews.aspx?news=320.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund e. V. vom 17.11.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Initiative des Landes Brandenburg zur heutigen Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister, mit der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz die Rechtsposition von Kindern in Deutschland zu stärken. "Es ist an der Zeit, mit der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem zu stärken und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland zu geben. Mehr als 25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden. Bislang fehlt dort der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte. Deshalb sollten die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz festgeschrieben werden", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Wir freuen uns auch über den bayerischen Rückenwind in dieser Debatte. Nachdem die CSU die Forderung nach Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz bereits in ihrem letzten Bundestagswahlprogramm aufgenommen hatte, hat nun auch die Bayerische Staatsregierung auf ihrer Kabinettsklausur im August einen entsprechenden Beschluss gefasst. Jetzt ist es nur noch an der CDU, ihre ablehnende Haltung in dieser Sache aufzugeben", so Krüger weiter.

Zur konkreten Ausgestaltung einer Grundgesetzergänzung hat das Aktionsbündnis Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland und die Deutsche Liga für das Kind – einen Formulierungsvorschlag vorgelegt. Dieser lässt ausdrücklich die Rechte der Eltern nach Art. 6 Grundgesetz unangetastet. Um die Rechtsposition sowohl der Kinder als auch der Eltern zu verbessern, wird die staatliche Gemeinschaft verpflichtet, die Eltern bei ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen. Diese Unterstützung soll rechtzeitig erfolgen, bevor ein Eingriff in die elterliche Sorge droht. Auf diese Weise kann das Recht des Kindes auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit, das Recht auf Schutz und das Recht auf angemessene Beteiligung am besten mit dem Recht des Kindes auf seine Eltern und den Rechten der Eltern verbunden werden.

Der Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte für einen neu zu schaffenden Artikel 2a Grundgesetz hat folgenden Wortlaut:

(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.

(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.

(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.

(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.

Weitere Informationen und ein ausführliches Hintergrundpapier zum Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte sind hier zu finden: www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 17.11.2016

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Mit rund 9,5 Mrd. Euro ist der Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für das Jahr 2017 so groß wie nie zuvor.

„Ich freue mich sehr, dass weiteres Geld für Familien zur Verfügung gestellt werden kann. Dafür möchte ich mich sehr bei den Koalitionsfraktionen bedanken“, erklärte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig anlässlich der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses. „Mit diesem Haushalt geben wir deutlich mehr Geld für die Familien. Wir unterstützen Familien mit modernen familienpolitischen Leistungen, die Eltern ein solides Auskommen sichern und die Kinderarmut bekämpfen. Es gibt mehr Geld für gute Kinderbetreuung. Und es gibt mehr Geld für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft“, betonte Manuela Schwesig. „Denn Geld für starke Familien und Geld für starke Strukturen in der Zivilgesellschaft sind Investitionen in den Zusammenhalt und in die Zukunft unseres Landes.“

Bei den gesetzlichen Leistungen für Familien sind das neue ElterngeldPlus und das klassische Elterngeld so beliebt wie nie zuvor. Im kommenden Jahr werden hierfür 6,4 Mrd. Euro veranschlagt. Dies hängt auch mit der erhöhten Geburtenrate zusammen. Im vergangenen Jahr sind so viele Kinder (insgesamt 738.000) zur Welt gekommen wie seit 15 Jahren nicht.

„Jeder einzelne Cent ist gut investiert, denn besonders das ElterngeldPlus gibt Paaren eine flexiblere Unterstützung, wenn beide früh nach der Geburt in Teilzeit wieder in den Beruf einsteigen wollen. Und es hilft Müttern und Vätern dabei, Familie und Beruf partnerschaftlich aufzuteilen“, so Schwesig. Der Kinderzuschlag wurde erhöht für die Eltern, die arbeiten gehen, aber am Ende des Monats kaum etwas übrig haben. So bekommt eine Frau, die zwei Kinder allein großzieht und 1.200 Euro netto verdient, 320 Euro Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag trägt mit dazu bei, dass alleinerziehende Mütter ein besseres Auskommen für sich und ihre Kinder haben und besser vor Armut geschützt sind.

Zu guten Rahmenbedingungen für Familien gehört auch eine gute und flexible Kindertagesbetreuung. Daher geht auch der Ausbau des Platzangebots weiter: Dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau werden im Jahr 2017 insgesamt 446 Mio. Euro aus dem Haushalt des Bundesfamilienministeriums zugeführt. „Mir ist es besonders wichtig, dass wir nicht nur mehr Plätze schaffen, sondern auch mehr Qualität und mehr Flexibilität in die Kindertagesbetreuung bringen. Besonders Eltern, die im Schichtdienst arbeiten, zum Beispiel am Abend oder am Wochenende, sind auf flexible Betreuungsangebote außerhalb der üblichen Kita-Öffnungszeiten angewiesen. Für diese Bedarfe gibt es derzeit noch kein flächendeckendes Angebot. Das wollen wir ändern und deshalb fördern wir mit dem Bundesprogramm „KiTa-Plus“ bedarfsgerechte Betreuungszeiten in 300 Kitas bundesweit“, erklärte Ministerin Schwesig. In Deutschland besuchen rund 721.000 Kinder unter 3 Jahren eine Kita. Aber noch mit fünf Jahren hat ein Viertel der Kinder einen Bedarf an Sprachförderung. Dies gilt für Kinder mit und ohne Migrationshintergrund.

Für eine gute schulische Bildung und für gesellschaftliche Teilhabe wurden in einem ersten Schritt die Haushaltsmittel für frühkindliche Sprach- und Integrationsförderung in Kitas um 150 Mio. Euro auf insgesamt 278 Mio. Euro erhöht. Doppelt so viele Kitas wie bisher können künftig zur Sprach-Kita werden und Mittel für eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle abrufen. Um gesellschaftliche Teilhabe und um Integration geht es auch bei der Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements. Mit dem Bundesprogramm „Menschen stärken Menschen“ unterstützt das BMFSFJ freiwilliges Engagement zur Unterstützung von geflüchteten Menschen. Einen großen Aufwuchs in unserem Haushalt gibt es ebenfalls im Bereich „Demokratieförderung und Extremismusprävention“. Das erfolgreiche Bundesprogramm „Demokratie leben“ wird mit über 100 Mio. Euro breiter aufgestellt und um neue Themenbereiche ergänzt. Ziel ist es, die Entstehung demokratiefeindlicher extremistischer Tendenzen frühzeitig zu verhindern oder wenigstens zu unterbrechen. Die Mehrgenerationenhäuser sind ein Beispiel für Begegnung und gelebte Solidarität zwischen den Generationen. Mit dem neuen „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“ kann die erfolgreiche Arbeit der Mehrgenerationenhäuser weitergeführt werden. Neben der Förderung bis zu 100 weiterer Mehrgenerationenhäuser gibt es zudem wieder mehr Geld für die C1- Sprachkurse des Garantiefonds Hochschulbereich und für die Jugendmigrationsdienste. Zudem erhalten die Wohlfahrtsverbände weiterhin zusätzliche Mittel für die Beratung und Betreuung von Geflüchteten. Auf diese Weise ist auch die weitere Förderung der psychosozialen Therapie- und Folteropferzentren gesichert. Ebenfalls profitieren die Freiwilligendienste, die Bundesstiftung Mutter und Kind, die Jugendverbände und das Deutsch-Polnische Jugendwerk.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.11.2016

Nach der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses steht einmal mehr fest: Die SPD-Bundestagsfraktion sorgt für mehr Investitionen in gesellschaftlichen Zusammenhalt und setzt damit wichtige Akzente gegen Spaltung. So werden die Mittel für Kinder- und Jugendpolitik, Integrationsarbeit und Engagementförderung aufgestockt.

„Mit den im Haushaltsausschuss verabredeten Ansätzen für das Jahr 2017 sorgt die SPD-Bundestagsfraktion für wichtige zusätzliche Investitionen in gesellschaftlichen Zusammenhalt. Bereits der Regierungsentwurf hatte deutliche Verbesserungen in den Bereichen frühkindliche Bildung und Extremismusprävention vorgesehen. Nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses kommen nochmals 30 Millionen Euro für die Förderung von Kindern und Jugendlichen und acht Millionen Euro für Wohlfahrtsverbände hinzu.

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt insbesondere die Aufstockungen der Mittel für Jugendverbände um zwei Millionen Euro, für Jugendmigrationsdienste um acht Millionen Euro und für Jugendfreiwilligendienste um drei Millionen Euro. Wir setzen damit Investitionsschwerpunkte in den Bereichen Kinder- und Jugendpolitik, Engagementförderung und Integration. Damit investieren wir in gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 11.11.2016

Wie können wir den Menschen eine freiere, stärker selbstbestimmte Zeitgestaltung in Beruf, Familie und Partnerschaft ermöglichen, die den Wünschen und Anforderungen in ihrer jeweiligen Lebenssituation besser gerecht wird? Die SPD-Bundestagsfraktion macht konkrete Vorschläge, die mehr Zeitsouveränität und eine partnerschaftlichere Aufgabenteilung von beruflicher Tätigkeit und familiärer Sorge ermöglichen.

„Die SPD-Bundestagsfraktion hat ein Konzept für „Künftige Schritte einer nachhaltigen, partnerschaftlich orientierten und familienfreundlichen (Arbeits-)Zeitpolitik“ beschlossen. Das Konzept schlägt konkrete Schritte zur Lösung einer Situation vor, die wir alle kennen: Neue Rollenbilder von Frauen und Männern in Beruf und Familie verändern die Vorstellungen von einem guten Leben. Gleichzeitig machen es die betrieblichen Rahmenbedingungen vielen Paaren schwer, diese Vorstellungen im eigenen Leben auch tatsächlich umzusetzen. Wie können wir sie in ihren verschiedenen Lebensphasen dabei unterstützen, Wunsch und Wirklichkeit näher zusammen zu bringen?

Unsere Antworten schlagen Maßnahmen insbesondere auf drei Feldern vor:

Variablere Arbeitszeitmodelle: Ziel ist es, den Erwerbstätigen mehr Mitentscheidung über Umfang und Lage ihrer wöchentlichen Arbeitszeit zu ermöglichen und gleichzeitig die Verantwortung der Tarifpartner für die konkrete Ausgestaltung der Arbeitszeitregelungen zu wahren. Das gibt den Menschen mehr Zeitsouveränität und zusätzliche Möglichkeiten, ihre ganz persönlichen Vorstellungen von Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch tatsächlich zu verwirklichen. Konkrete Vorschläge betreffen erste Schritte wie das Recht auf befristete Teilzeit, die Stärkung der Nutzung von Langzeitkonten und mehr Möglichkeiten zur Nutzung des Homeoffice sowie als weitergehenden Schritt die Einführung von Wahlarbeitszeitmodellen.

Bessere Unterstützung für Menschen, die Sorgearbeit für ihre Angehörigen (Kinder, pflegebedürftige Eltern) leisten und diese, wo immer möglich, partnerschaftlich teilen. Dazu gehört eine gewisse finanzielle Unterstützung im Rahmen einer Familienarbeitszeit oder eines Pflegebudgets ebenso wie ein weiterer Ausbau qualitativ hochwertiger Kita- und Ganztagsschulangebote. Denn wir finden: Die Möglichkeit, selbst für die Nächsten zu sorgen, darf nicht vom Geldbeutel abhängen und ist auch nicht nur Sache eines Geschlechts.

Voraussetzungen schaffen für eine bessere Verteilung der Arbeitszeit im Lebensverlauf. Ein Arbeitsleben lang möglichst gesund und fit zu bleiben, ist eine Voraussetzung dafür, die Rushhour des Lebens entzerren zu können. Daher wollen wir noch mehr tun, um die Erwerbstätigen dabei zu unterstützen. Hierzu dienen die Stärkung von Rehabilitation und Prävention sowie flexible Übergänge in die Rente. Dazu gehört es aber auch, variablere Arbeitszeit- und Homeoffice-Modelle zu ergänzen um Angebote und Anreize zu einem nachhaltigen Umgang mit der Ressource Arbeitskraft.“

Der Beschlussvorschlag der SPD-Bundestagsfraktion ist hier zu finden: http://www.spdfraktion.de/system/files/documents/beschluss-neuezeiten-arbeitszeitpolitik-20161108.pdf.

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 09.11.2016

Beschäftigte sollten ihre Arbeitszeit je nach Lebensphase anpassen dürfen. Doch oftmals ist das unerwünscht. Vor allem Männer und hochqualifizierte Beschäftigte bekommen Probleme, wenn sie zeitweise kürzer treten wollen. Die Gründe: mangelndes Verständnis, rigide Arbeitsorganisation und knappe Personalausstattung. Das zeigt eine neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung.

[…]

Die vollständige Pressemitteilung ist hier zu finden: http://www.boeckler.de/14_105803.htm.

Die Studie ist hier zu finden: http://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_studies_4_2016.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 21.11.2016, gekürzt

Im öffentlichen Dienst werden zwar wieder Stellen geschaffen, trotzdem herrscht weiterhin Personalmangel: Um alle anstehenden Aufgaben angemessen erfüllen zu können, müsste der deutsche Staat in den kommenden Jahren mindestens 110.000 neue Fachkräfte einstellen – zusätzlich zu den rund 115.000 Stellen, die jedes Jahr aus Altersgründen neu besetzt werden müssen. Das zeigt eine neue Studie, die das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung gefördert hat. Nach den Berechnungen des Finanzexperten Dr. Dieter Vesper fehlen dem Staat vor allem in den Bereichen Kinderbetreuung, Finanzverwaltung, Polizei und Bildung Mitarbeiter.

[…]

Die vollständige Pressemitteilung ist hier zu finden: http://www.boeckler.de/14_105613.htm.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 16.11.2016, gekürzt

Die Fraktion Die Linke fordert einen Umgangsmehrdarf für alleinerziehende Bezieher von Hartz-IV-Leistungen. In einem Antrag (18/10283(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810283.pdf)) verlangt sie von der Bundesregierung, die Regelungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) so zu ändern, dass das Konstrukt der "temporären Bedarfsgemeinschaft" aufgelöst wird. Statt dessen soll dem Elternteil, bei dem sich das Kind mehr als die Hälfte des Monats aufhält, den vollen Regelsatz für das Kind erhalten. Dem anderen Elternteil, das im SGB-II-Leistungsbezug steht, soll ein pauschaler Umgangsmehrbedarf in Höhe des halben Regelsatzes zuerkannt werden. Bezogen auf die Kosten für Unterkunft und Heizung soll das Kind als Mitglied beider Haushalte betrachtet werden, fordert Die Linke.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 675 vom 16.11.2016

Die Leistungsfähigkeit des deutschen Bildungswesens hat sich zwar verbessert, deutlich wird aber auch, dass die Herausforderungen für das Bildungssystem vielschichtiger geworden sind. Das schreibt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/10248(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810248.pdf)) zum nationalen Bildungsbericht. Die Grünen heben unter anderem hervor, dass der allgemeine Anteil der Schüler ohne Abschluss von 4,6 auf 4,9 Prozent zwar nur leicht angestiegen sei, bei den ausländischen Schülern falle der Anstieg jedoch deutlich aus. Er habe sich von 10,7 auf 11,9 Prozent erhöht.

Die Grünen unterstreichen, dass angesichts der aktuellen Zuwanderung die Autoren des Bildungsberichts feststellen, dass dieser besorgniserregende Trend sich in Zukunft weiter verstärken werde. Deshalb müsse die Bundesregierung sich unverzüglich diesen Herausforderungen stellen und der Spaltung der Gesellschaft in Bildungsgewinner und Bildungsverlierer aufgrund von sozialer oder ethnischer Herkunft entgegentreten.

Die Grünen unterstreichen, dass die Folgekosten von zu wenigen, zu wenig passgenauen und zu wenig wirksamen Bildungsangeboten "horrend" seien. "Ein Land, dessen Bildungssystem soziale Ungleichheit verstärkt, statt sie zu verringern, ist zutiefst ungerecht", heißt es im Antrag. Um nachhaltig Bildungsgerechtigkeit in Bildungsinstitutionen zu schaffen und Barrieren abzubauen, müsse das Bildungssystem als Ganzes in den Blick genommen werden: Die Bildungsübergänge müssten besser ineinander übergreifen. Von der Kita bis zur Hochschule müssten Inklusion, Durchlässigkeit und Sprachbildung sich aufeinander beziehend als zentrale Elemente lückenlos verankert werden.

Seit Mitte Oktober öffne der Beschluss der Konferenz der Regierungschefs von Bund und Ländern zur "Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab 2020" neue Möglichkeiten. In dieser Vereinbarung hätten die Ministerpräsidenten aller Länder und auch die Bundeskanzlerin zugestimmt, dass das absolute Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Schulbereich überwunden werden müsse. Für Kinder und Jugendliche in finanzschwachen Herkunftsregionen sei es dringend erforderlich, dass Bundestag und Bundesrat wie vereinbart "Mitfinanzierungskompetenzen des Bundes im Bereich der kommunalen Bildungs-Infrastruktur für finanzschwache Kommunen" schaffen. Es müsse endlich eine klare Grundlage für die Kooperation in der Bildung im Grundgesetz geschaffen werden. Ein Föderalstaat, der im zentralen Feld der Politik – der Bildungspolitik – nicht zueinander finde, weil eine Mehrheit sich dereinst die Zusammenarbeit prinzipiell verboten habe, lähme sich und versenke sich selbst in der Bedeutungslosigkeit. Kooperation bedeute nicht Zentralisierung. Es gehe darum, den gemeinsamen Rahmen zu setzen und gemeinsam finanzielle Bedingungen zu schaffen, um vor Ort bestmögliche Lösungen für die Modernisierungsanforderungen des 21. Jahrhunderts und die Qualitätsanforderungen der heterogenen Gesellschaft zu ermöglichen.

Ferner bräuchten alle Kinder und Jugendlichen aus finanzschwächeren Familien, egal wo sie wohnen oder zur Schule gehen, gute Bildungsangebote, fordern die Abgeordneten. Deswegen müsse unter anderem das Bildungs- und Teilhabepaket so umgestaltet werden, dass es die Kinder und Jugendlichen besser erreiche. Eine Bestätigung langjähriger grüner Bildungspolitik sieht die Fraktion im Trend zu längerem gemeinsamen Lernen. Die Zahl der Schüler, die kombinierte Schularten mit mehr als einem Bildungsgang besuchen, hätte sich seit 2006 von 700.000 auf 1,1 Millionen erhöht. Chancengleichheit werde durch den Besuch von integrierten Schulformen begünstigt.

Konkret fordern die Grünen unter anderem die Umsetzung der Empfehlungen der Autorengruppe des Bildungsberichts. Sie wollen, dass die Bundesregierung die Frage der Bildungsgerechtigkeit in ihrer verbleibenden Amtszeit zum zentralen Thema macht. Noch in diesem Jahr soll unter Beteiligung des Bundestages gemeinsam mit den Ländern schnellstmöglich eine Öffnung des Grundgesetzes erarbeitet werden und noch vor der nächsten Bundestagswahl im Herbst 2017 soll der Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern umgesetzt werden.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 671 vom 11.11.2016

Das Existenzminimum soll nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen anders ermittelt werden als bisher. Das verlangen die Abgeordneten in einem Antrag (18/10250(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810250.pdf)). Sie kritisieren darin einen kürzlich von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuberechnung der Regelsätze im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII), weil dieser "das Existenzminimum von Alleinstehenden und Familien auf eine zweifelhafte und höchst kritikwürdige Art und Weise" ermittle. So würden die Regelsätze auf Grundlage der Ausgaben von Gruppen berechnet, die teilweise über noch weniger Geld verfügen als Personen, die Grundsicherungsleistungen beziehen, wie zum Beispiel verdeckt Arme. Außerdem würden zahlreiche Ausgaben als nicht regelbedarfsrelevant eingestuft und dadurch der Regelsatz weiter erheblich gekürzt.

Die Grünen verlangen von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der dafür sorgt, das Existenzminimum "verlässlich und in ausreichender Höhe" abzusichern. Dazu sollen unter anderem verdeckt Arme, Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Aufstocker aus der Vergleichsgruppe herausgenommen werden. Außerdem soll ein Teil der Bedarfe zielgenauer durch Leistungen außerhalb des Regelsatzes abgedeckt werden (Stromkostenpauschale, einmalige Anschaffungen wie Waschmaschinen). Außerdem wollen die Grünen das Bildungs- und Teilhabepaket abschaffen. Die Höhe dieser Leistungen soll statt dessen den tatsächlichen Bedarfen entsprechend angehoben und durch einen Anspruch auf kostenlose Sachleistungen, durch eine verbesserte Infrastruktur und zum Teil über den Regelsatz gewährt werden. Der Gesetzentwurf soll außerdem die Regelsätze für Erwachsene, die nicht in einer Paargemeinschaft zusammenleben, einheitlich gestalten und die Regelbedarfsstufe 3 abschaffen.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 666 vom 10.11.2016

Deutschland soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke den "Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen uneingeschränkt gewährleisten". In einem Antrag (18/10243(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810243.pdf)), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, "schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten wieder zurückgenommen wird". Im Vorgriff auf diese Gesetzesänderung müssten "ab sofort entsprechende Visumanträge zur Familienzusammenführung wieder entgegengenommen und bearbeitet werden", verlangt die Fraktion.

In der Vorlage hält sie der Regierungskoalition vor, den Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen "massiv beschränkt" zu haben. Mit dem Asylpaket II sei der Nachzug zu sogenannten subsidiär Schutzberechtigten – vor allem Bürgerkriegsflüchtlingen – bis März 2018 ausgesetzt worden. Diese Trennung von Familien über Jahre hinweg sei "unmenschlich und menschenrechtswidrig".

Im Gesetzgebungsverfahren zum Asylpaket II sei der Eindruck erweckt worden, die "Aussetzung des Familiennachzugs würde nur wenige Personen betreffen", schreibt die Fraktion weiter. Mit dem Tag des Inkrafttretens der Neuregelung sei indes die Entscheidungspraxis im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) geändert worden. Seitdem stiegen "der Anteil und die Zahl subsidiären Schutzes massiv an, obwohl sich an der Lage in den jeweiligen Herkunftsländern nichts Grundlegendes geändert hat beziehungsweise sogar eher eine Verschlechterung festzustellen ist". Betroffen seien vor allem Flüchtlinge aus Syrien und Afghanistan. Bis Ende September 2016 hätten bereits knapp 90.000 Menschen einen nur subsidiären Schutzstatus erhalten.

Dem Antrag zufolge soll die Bundesregierung zudem das Bamf anweisen, zur Entscheidungspraxis vor dem Inkrafttreten des Asylpaketes II zurückzukehren. Das heiße, bei syrischen Asylsuchenden wegen der Gefahr politischer Verfolgung im Regelfall einen Status nach der Genfer Flüchtlingskonvention zu erteilen und wieder von der Möglichkeit beschleunigter, schriftlicher Anerkennungsverfahren Gebrauch zu machen "in Fällen, in denen keine persönliche Anhörung aufgrund von Zweifeln an der Herkunft, dem individuellen Vorbringen oder wegen Sicherheitsbedenken erforderlich ist". Auch soll die Bundesregierung laut Vorlage kurzfristig personelle Aufstockungen und räumliche Erweiterungen in den maßgeblich betroffenen deutschen Visastellen sowie organisatorische Erleichterungen im Visumverfahren vornehmen, um einen zeitnahen Familiennachzug zu anerkannten Schutzberechtigten zu gewährleisten.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 661 vom 09.11.2016

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (18/10168(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/101/1810168.pdf)) zur Neuermittlung der Regelbedarfe in den Grundsicherungen gestellt. Die Abgeordneten kritisieren darin die statistisch ausgewählte Referenzgruppe, an deren Ausgaben sich die Bundesregierung zur Ermittlung der Regelbedarfe orientiert. Sie fragen die Bundesregierung unter anderem nach der sozialen Lage und Eignung der Referenzgruppe, nach der Überprüfung der Statistikmethode und nach der Dynamisierung der Regelbedarfe.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 659 vom 09.11.2016

Rund eine halbe Million Kinder hatte im Jahr 2016 (Januar bis Juni) monatlich Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Das geht aus der Antwort (18/10193(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/101/1810193.pdf)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/10020(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/100/1810020.pdf)) der Fraktion Die Linke hervor.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 659 vom 09.11.2016

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Heute wird im Bundestag der Gesetzentwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Familiennachzug für subsidiär Geschützte) behandelt. Dazu erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker:

Der Familiennachzug von anerkannten Flüchtlingen ist eine der wenigen legalen und ungefährlichen Einreisemöglichkeiten für schutzbedürftige Menschen. Die aktuelle Frist von zwei Jahren, bevor Personen mit subsidiärem Schutzstatus ihre Familienangehörigen nachholen dürfen, ist viel zu lang. Deshalb befürwortet die AWO den heute im Bundestag zur Beratung stehenden Änderungsvorschlag. Die AWO tritt dafür ein, dass Familien zusammenleben können, denn wir wissen um die Bedeutung der Familie für den einzelnen Menschen. Der Familiennachzug muss unabhängig vom Aufenthaltsstatus gelten. Eine Einschränkung der Möglichkeit des Familiennachzugs lehnt die AWO grundsätzlich ab.

Das unterschiedliche Recht auf Familienzusammenführung je nach Anerkennung ist den Betroffenen kaum vermittelbar. Vor allem die minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz trifft es hart, dass sie erst nach März 2018 ihre Eltern nachholen dürfen. Diese gesamte Gruppe hat praktisch keine Chance, die eigenen Eltern auf legalem Wege rechtzeitig nach Deutschland nachzuholen, da sie meist vor Ende des sehr lang währenden Verfahrens 18 Jahre alt werden.

Die aktuelle Regelung führt zu immer mehr Fällen, in denen anerkannte und subsidiär geschützte Flüchtlinge von ihren Familienmitgliedern über Monate dauerhaft getrennt sind, obwohl sich die Angehörigen in einem europäischen Staat befinden und ein Recht auf Familienzusammenführung haben. Diese Trennungen führen zu großer Verzweiflung und psychisch sehr belastenden Situationen.

Erfahrungsgemäß halten die Regelungen für den Familiennachzug die Menschen nicht von einem Fluchtversuch ab, sondern führen zu verzweifelten Versuchen auf allen Wegen der legalen oder illegalen Migration Familienangehörige nachzuholen. Die AWO setzt sich seit langer Zeit für eine Beschleunigung und Vereinfachung der aufwendigen und komplizierten Verfahren ein. In den AWO Beratungsstellen der Migrationsfachdienste nimmt das Thema des Familiennachzugs einen sehr breiten Raum ein, daher wissen wir um die Sorgen und Nöte der Menschen und setzen uns als AWO für die Änderung des bisherigen Gesetzes und damit für die Aufhebung der Zweijahresfrist ein.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 10.11.2016

Die AfD hat heute ein Positionspapier aller AfD-Landtagsfraktionen zum Thema Bildung vorgestellt. Hierzu erklärt Stefanie Schmidt, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist überzeugt, dass Kindergarten und Schule wichtige Orte sind, um gesellschaftliche Vielfalt und individuelle Wertschätzung aktiv zu lernen und zu leben. Sie sollten Orte sein, an denen sich alle Kinder und Jugendliche wohl und wertgeschätzt fühlen. Im Gegensatz zur AfD sieht der LSVD in der Förderung eines demokratischen Miteinanders keinen Skandal, sondern einen Gewinn. Denn für den LSVD gehört das Ziel eines angst- und diskriminierungsfreien Miteinanders zweifellos zum staatlichen Bildungsauftrag.

Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Inter (LSBTI) sind unbestreitbarer Bestandteil der heutigen Gesellschaft, sie sind gleichwertig und sollten wie alle Menschen angst- und diskriminierungsfrei leben können. Eine selbstverständliche und unaufgeregte Thematisierung wirkt präventiv und nachhaltig gegen Homo- und Transphobie. Das sollte genau wie Inklusion oder die Thematisierung von Rassismus und Antisemitismus ein wichtiger Bestandteil der Demokratie- und Menschenrechtsbildung sein. Dass die Akzeptanz von Vielfalt und das Eintreten für (Mit-)Menschlichkeit von der AfD diffamiert werden, zeugt von einem ebenso uniformen wie beschränkten Gesellschaftsbild.

Alle Kinder und Jugendlichen sollten angstfrei über ihre Familien sprechen können, sollten in ihren Bedürfnissen angenommen statt durch Mobbing und Ausgrenzung eingeschränkt werden. Eine transgeschlechtliche Figur im Englischbuch, der Einkaufswagen einer Regenbogenfamilie als Rechenbeispiel, die Emanzipationsbewegungen in Geschichte oder Ideologien von Ungleichwertigkeit im Politikunterricht – darum geht es. Eine Pädagogik der Vielfalt beabsichtigt, dass Kinder und Jugendliche ein positives Selbstbild entwickeln und sich gegen Diskriminierungen behaupten können. Gelingen kann dies nur, wenn auch über die Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten altersgerecht, sachlich und angemessen informiert wird. Das eignet sich nur mit Hilfe von faktenfreien und diffamierenden Kampagnen zum Skandal.

Darüber hinaus ist eine altersgerechte und sensible Sexualaufklärung ein weiterer eigenständiger Aspekt des schulischen Bildungsauftrags. Laut Bundesverfassungsgericht ergänzt sie die individuelle Sexualerziehung des Elternhauses. Natürlich muss sie an den Fragen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen anknüpfen und sich in ihren Antworten an den Standards orientieren, die die Weltgesundheitsorganisation und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ausgearbeitet haben. Ziele der Sexualaufklärung sollten die positive Einstellung zur eigenen Körperlichkeit und Sexualität sowie die Entwicklung von Verantwortungsbewusstsein für sich und andere sein. Sie fördert so Selbstbestimmung sowie ein positives Selbstwertgefühl, und ist Teil der schulischen Präventionsarbeit sowohl gegen sexuelle Gewalt als auch sexuell übertragbare Krankheiten. Zu einer altersgerechten und sensiblen Aufklärung gehört dabei selbstverständlich auch die Beschäftigung mit LSBTI-Lebensweisen.

Hintergrund:

Informationen zum Thema "Schule als Ort für Respekt und Vielfalt. Kinder und Jugendliche stärken." sind hier zu finden: http://ea.newscpt8.de/_la.php?&nid=2952800&sid=286541668&lid=12388565&enc=687474703a2f2f7777772e6c7376642e6465&tg=politik/bildung-u-bildungsplaene.html.

Informationen zum Thema "Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW): Für eine Pädagogik der Vielfalt: Argumente gegen ultrakonservative, neu-rechte und christlich-fundamentalistische Behauptungen." sind hier zu finden: http://ea.newscpt8.de/_la.php?&nid=2952800&sid=286541668&lid=12388570&enc=68747470733a2f2f7777772e6765772e6465&tg=gleichstellung/gender-diversity/paedagogik-der-vielfalt/.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg e. V. vom 15.11.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Familiennachzug eindringlich an die Koalitionsfraktionen, allen unbegleiteten Flüchtlingskindern das Zusammenleben mit ihren Familien in Deutschland zu ermöglichen. "Die mit dem Asylpaket II im März im Aufenthaltsgesetz in Kraft getretenen Verschärfungen schränken nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes die Rechte von Flüchtlingskindern unzulässig ein. Die Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus widerspricht geltendem internationalem Recht und muss vom Tisch. Es ist nach derzeitiger Rechtslage für zu viele unbegleitete Flüchtlingskinder nahezu unmöglich, ihre Eltern in die Bundesrepublik Deutschland nachzuholen. Die Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus legt ihrer Integration weitere Steine in den Weg", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingskindern gelten die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, der Europäischen Grundrechtecharta, und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Darin ist eindeutig die Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Entscheidungen von Staat und Gesellschaft normiert. Zudem widerspricht die Trennung der Kinder von ihren Eltern Artikel 6 Grundgesetz. Unbegleitete Flüchtlingskinder, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, brauchen für ihre Integration einen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung und keine unkalkulierbaren Ermessensentscheidungen der Behörden. Deshalb sollte das Aufenthaltsgesetz dahingehend schleunigst geändert werden", so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk verweist in diesem Zusammenhang auf die Ausarbeitung "Vereinbarkeit der Regelungen des Asylpakets II betreffend die Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit der VN-Kinderrechtskonvention (KRK)" der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom Februar 2016. Dort heißt es wörtlich: "Die konsequente Anwendung des (neuen) § 104 Abs. 13 AufenthG widerspricht für sich genommen den Bestimmungen der KRK, da die Norm das konventionsrechtlich geforderte Verwaltungsermessen auf Null reduziert und damit der Behörde für eine Dauer von zwei Jahren die Möglichkeit verwehrt, bei der Entscheidung über einen Antrag auf Familienzusammenführung Aspekte des Kindeswohls konventionskonform zu berücksichtigen. (.) Dagegen ließen sich die ermessenssteuernden Vorgaben der KRK im Rahmen einer behördlichen Ermessensausübung nach § 22 S. 1 AufenthG durchaus gewährleisten. Mit einer regelmäßigen Anwendung von § 22 AufenthG würde die Behörde aber das gesetzlich intendierte Regel-Ausnahme-Verhältnis "umkehren" und dem Ziel und Zweck des novellierten AufenthG zuwiderhandeln. Die durch den Gesetzentwurf geschaffene neue Rechtslage trägt nicht zur Rechtklarheit bei. In der Folge käme es in Sachen "Familiennachzug" – ähnlich wie heute schon bei den Abschiebungen – möglicherweise zur unterschiedlichen Rechtsanwendung durch die Verwaltungen und Gerichte. Wollte man – als möglichen Ausweg aus dem Dilemma – das novellierte AufenthG konventions- und damit völkerrechtskonform auslegen, dürfte der neue § 104 Abs. 13 AufenthG zugunsten von § 22 AufenthG praktisch nicht zur Anwendung kommen und wäre insoweit obsolet."

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 10.11.2016

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 13. Dezember 2016, 09:30 bis 14:30 Uhr

Veranstalter: Landesverband Kinder- und Jugendfilm Berlin e. V.

Ort: Berlin

Nach wie vor werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei vielen wichtigen Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung aber auch in Gesellschaft und Familie nicht ausreichend berücksichtigt. Das Kinderrechte-Filmfestival möchte Kinder ermächtigen, ihre Ansprüche kennenzulernen und öffentlichkeitswirksam zu äußern. Auf der angeschlossenen Fachtagung „Klappe auf für die Rechte der Kinder!“ sollen Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen kulturelle Bildung, Schule, Film- und Medienarbeit mit Kinderrechtsinitiativen zusammengebracht werden. Mit einem anregenden Fachpanel und kleineren Talkrunden sollen Möglichkeiten und Grenzen einer kindgerechten Vermittlung der Kinderrechte in TV, Film und Medienbildung diskutiert werden.

Das Programm und die Anmeldung sind hier zu finden: http://www.kijufi.de/termin/fachtagung-kinderrechte-filmfestival/.

Die Anmeldung zum Festival ist online hier möglich: https://www.surveymonkey.de/r/KRFFFachtagung2016.

Termin: 13. Dezember 2016, 10:00 bis 16:00 Uhr

Veranstalter: Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 01.12.2016

Eine partnerschaftliche Arbeitsteilung zwischen Erwerbs- und Sorgearbeit wünschen sich die meisten Frauen und Männer – Veränderungsprozesse in Richtung familienbewusster Arbeitsorganisation stoßen aber weiterhin auf erhebliche betriebliche und soziale Hindernisse.

Das Programm und die Anmeldung sind hier zu finden: http://familie.dgb.de/++co++f6cf1788-2c85-11e6-9546-525400e5a74a.

Der Kontakt zur Veranstaltung ist hier möglich: Frau Doreen Kaiser, Tel. 030 21240–520, Fax 030 21240–599, E-Mail kaiser.bfw@dgb.de.

AKTUELLES

Das Zukunftsforum Familie e. V. sucht spätestens bis zum 01.01.2017 eine*n Sachbearbeiter*in in Vollzeit. Über Bewerbungen per E-Mail an info@zukunftsforum-familie.de würden wir uns sehr freuen.

Die vollständige Stellenausschreibung ist hier zu finden: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/Stellenausschreibung_ZFF_Sachbearbeitung.pdf.

Das Kompetenzteam „Frühe Bildung in der Familie“ an der Evangelischen Hochschule Berlin (Lena Correll, Karsten Kassner, Julia Lepperhoff) entwickelte im Auftrag des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) den Handlungsleitfaden "Integration von geflüchteten Familien". Dieser bietet umfassende Informationen zu den Lebenslagen und Herausforderungen der ankommenden Familien und stellt dar, wie Elternbegleiter*innen, aber auch andere Fachkräfte der Eltern- und Familienbildung, geflüchtete Familien noch besser unterstützen und begleiten können.

Der Leitfaden ist hier verfügbar: http://www.awo-informationsservice.org/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&file=fileadmin/user_upload/Informationsservice/Kinder_Jugend_Frauen_Familie/Projekt_Elternchance/Leitfaden_Integration_Gefluechteter_Familien_2016_04_29.pdf&t=1479552807&hash=6454c6ac611fbeca72e7164ed01f0ff89877008e.

Was heißt Gender Mainstreaming im gewerkschaftlichen und betrieblichen Arbeitsalltag?

Was kann Gender für die Arbeit in der Interessenvertretung, im Betriebsrat, im Personalrat bedeuten, was habe ich persönlich damit zu tun und welche Mittel und Methoden gibt es, um Gender in die Alltagspraxis umzusetzen?

Dazu bieten wir Gender Trainings an, um Antworten auf diese Fragen zu finden. Wir beginnen mit den rechtlichen Rahmenbedingungen zur Gestaltung von Geschlechtergerechtigkeit in Betrieben und Verwaltungen und thematisieren aktuelle Herausforderungen.

Unsere praxisorientierte Arbeitsweise schließt konkrete Beispiele ein, die von den Kolleginnen und Kollegen aus dem betrieblichen oder gewerkschaftlichen Alltag mitgebracht werden.

Gemeinsam finden wir Ideen für die praktische Umsetzung erfolgreicher Handlungsmöglichkeiten. Dieses Angebot richtet sich insbesondere an Betriebs- und Personalräte, Genderbeauftragte, Gleichstellungsbeauftrage und Interessierte.

Die Anmeldung ist hier möglich: Diana.Nemes@verdi.de.

Informationen zur Veranstaltung "Gendergerechte Gefährdungsbeurteilung" sind hier zu finden: https://gender.verdi.de/service/veranstaltungen/++co++d16f2c54-9a93-11e6-a65c-525400ed87ba.

Informationen zur Veranstaltung "Gender als Handlungsfeld für Interessenvertretungen in Betrieben" sind hier zu finden: https://gender.verdi.de/service/veranstaltungen/++co++31afd03a-9a96-11e6-b68b-525400ed87ba.

Informationen zur Veranstaltung "Gender als Handlungsfeld für Interessenvertretungen in Verwaltungen" sind hier zu finden: https://gender.verdi.de/service/veranstaltungen/++co++ea2bdebe-9a97-11e6-9098-525400ed87ba.

Angesichts zunehmender Angriffe auf eine Pädagogik der Vielfalt – etwa durch die rechtspopulistische AfD – will die GEW Lehrkräfte und Eltern mit Argumenten, Informationen und Hintergründen unterstützen. Dazu hat die Arbeitsgemeinschaft LSBTI* die Broschüre "Für eine Pädagogik der Vielfalt: Argumente gegen ultrakonservative, neu-rechte und christlich-fundamentalistische Behauptungen" erstellt. Lehrkräfte erfahren zudem, auf welcher Rechtsgrundlage sie agieren und an wen sie sich wenden können, wenn sie selbst zum Ziel diffamierender Angriffe werden.

Die Broschüre ist hier zu finden: http://www.awo-informationsservice.org/uploads/media/201602_Fuer_eine_Paedagogik_der_Vielfalt.pdf.