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Aktuelle Hinweise

Fifty-Fifty?! Erwerbs- und Sorgearbeit gleichberechtigt im Blick!

Berlin, 14.06.2019 – Eine zeitgemäße Familienpolitik muss nach Auffassung des ZFF die geschlechtergerechte Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit ins Zentrum rücken. Vor diesem Hintergrund bekennt sich der Familienverband zu einer partnerschaftlich orientierten Familienpolitik und formuliert in einem Positionspapier politische Handlungsempfehlungen

Das Leitbild der Partnerschaftlichkeit prägt seit Jahren die familienpolitische Diskussion. Die Einführung des Elterngeldes, ElterngeldPlus und die Familienpflegezeit – all dies sind Instrumente, die eine partnerschaftlichere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit fördern sollen. Die Realität zeigt, wie dringend Modelle einer partnerschaftlichen Familienorganisation weiterhin gebraucht werden: Frauen übernehmen nach wie vor den Löwenanteil der privat erbrachten Sorgearbeit, während Männer mehrheitlich einer ununterbrochenen, oftmals überlangen Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen.

Dazu Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF:

„Die meisten jungen Familien wünschen sich eine gleichmäßigere Aufteilung von Betreuung und Erziehung ihrer Kinder, scheitern jedoch bei der Umsetzung. Während Paare bis zur Geburt des ersten Kindes bezahlte und unbezahlte Arbeit relativ gleichmäßig aufteilen, übernehmen Mütter danach den Hauptteil der Sorgearbeit. Im Gegensatz dazu erhöhen viele Väter sogar ihre Arbeitszeit. Für das ZFF ist es daher an der Zeit, gute Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe an familiärer Sorge, aber auch am Erwerbsleben zu schaffen.“

Christiane Reckmann weiter:

„Wie diese guten Rahmenbedingungen aussehen können will das ZFF im heute veröffentlichten Positionspapier darlegen. Wir zeigen die erheblichen gleichstellungspolitischen, familienpolitischen und sozialpolitischen Implikationen auf, die eine „partnerschaftliche Familienpolitik“ ausmachen. Sie reichen von der Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld und der Möglichkeit einer Vaterschaftsfreistellung rund um die Geburt des Kindes über die Bekämpfung des Gender Pay Gaps bis zur Abschaffung des Ehegattensplittings, um nur einige Beispiele zu nennen. Nur wenn wir Familienpolitik konsistent am Leitbild der Partnerschaftlichkeit ausrichten, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer (geschlechter-)gerechten Gesellschaft machen!“

Das ZFF- Positionspapier „Fifty-Fifty?! Wie kann die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit gelingen?“ können Sie hier herunterladen.

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Aktuelle Hinweise

Grüne Kindergrundsicherung: Neuer Schwung im Kampf gegen Kinderarmut

Berlin, 13.06.2019Bündnis 90/Die Grünen haben heute in einer Bundespressekonferenz ihr Konzept für eine Grüne Kindergrundsicherung vorgestellt. Der AWO Bundesverband e.V. (AWO) und das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) begrüßen das Konzept, da es viele Bestandteile des Modells des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG enthält, für das sich AWO und ZFF seit nunmehr zehn Jahren einsetzen.

Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Armut ist der größte Risikofaktor für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Armut grenzt aus und ist für viele ein lebenslanger Begleiter. Neben einer guten und armutssensiblen Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur und existenzsichernder Arbeit für die Eltern, brauchen arme Kinder und ihre Familien eine gerechte monetäre Förderung in Form einer Kindergrundsicherung. Der Vorstoß der Grünen ist für die weitere Diskussion um ein ausreichendes Existenzminimum für Kinder sehr wichtig. Im Kampf gegen Kinderarmut müssen alle gesellschaftlichen Akteur*innen zusammenarbeiten. Denn nur gemeinsam können wir den Folgen von Kinderarmut langfristig begegnen.“

Die ZFF Vorsitzende Christiane Reckmann ergänzt: „Die Erhöhung des Kinderzuschlags, die Reform des Bildungs- und Teilhabepakets und die Erhöhung des Kindergeldes sind zweifellos erste Schritte, um Familien besser zu stellen. Sie können aus unsere Sicht allerdings nicht dazu beitragen, Kinderarmut langfristig und zielgerichtet zu bekämpfen. Eine Reform der monetären Förderung für Familien kann nur gelingen, wenn bestimmte Grundsätze eingehalten werden. Um die derzeitige soziale Schieflage des Systems zu vermeiden, muss u. a. das Existenzminimum für alle Kinder in einem eigenen Rechtsanspruch gesichert werden. Auf dieser Basis diskutieren wir mit allen demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag. Nur so kann erreicht werden, dass endlich jedes Kind dem Staat gleich viel wert ist. Langfristig fordert das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG eine Leistung in Höhe von 628 Euro für jedes Kind, die mit steigendem Familieneinkommen sinkt.“

Die AWO und das ZFF sind Gründungsmitglieder des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Die heutige PM des Bündnisses und weitere Informationen zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG finden Sie unter: www.kinderarmut-hat-folgen.de

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 11/2019

SCHWERPUNKT: Paragrafen 219a

„Das heutige Urteil bestätigt genau das, was in der Debatte zur Reform des Paragraphen 219a Strafgesetzbuch immer wieder von Sachverständigen und der Opposition kritisiert wurde: Der neue 219a schafft keine Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte – und erst recht keine Informationsfreiheit für Frauen“, erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE zum heutigen Urteil gegen die Berliner Ärztinnen Dr. Bettina Gaber und Dr. Verena Weyer. Möhring weiter:

„Nun zeigt sich, dass der ‚Kompromiss‘ nicht nur faul ist, weil sich die SPD von der Union doppelt hat über den Tisch ziehen lassen. Er ist vor allem faul, weil er eine rechtliche Situation schafft, die einfach nur absurd ist. Die Berliner Ärztinnen wurden nun zwar nicht mehr dafür verurteilt, dass sie auf ihrer Homepage darüber informieren, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Sie wurden nun verurteilt, weil sie in einem Halbsatz über die Art und Weise informieren. Informationsfreiheit sieht anders aus.

Solange es den Paragraphen 219a im Strafgesetzbuch gibt, können Abtreibungsgegner diesen weiter nutzen, um Ärztinnen und Ärzte mit Anzeigen zu schikanieren und einzuschüchtern. Und solange es den 219a gibt, suggeriert der Staat Frauen, dass sie unmündig und nicht in der Lage seien, verantwortungsvoll mit Informationen und ihren Körpern umzugehen. Deshalb auf ein Neues: 219a streichen, keine Kompromisse.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 14.06.2019

Zum Urteil gegen zwei Ärztinnen wegen Paragraf 219a StGB erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae:

„Die Verurteilung macht deutlich, dass die Neuregelung des Paragrafen 219a eine Nullnummer ist. Ärzten, die sachlich informieren, droht auch weiterhin eine strafrechtliche Verfolgung. Der Paragraf 219a muss ganz abgeschafft werden. Mit ihrem faulen Kompromiss hat die Große Koalition damit weder den betroffenen Frauen noch den Ärzten geholfen. Es ist absurd, dass Informationen über Schwangerschaftsabbrüche auf der Homepage eines Arztes strafbares Unrecht sein sollen. So müssen sich weiter Gerichte mit solchen Fällen beschäftigen, statt sich auf echte Straftaten konzentrieren zu können.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 14.06.2019

Am Freitag, den 14.06.2019 beginnt der erste Prozess wegen Verstoßes gegen den überarbeiteten §219a StGB. Angeklagt werden zwei Berliner Frauenärztinnen, die auf ihrer Homepage darüber informierten, dass in ihrer Praxis Schwangerschaftsabbrüche mit der medikamentösen Methode möglich sind. Laut Anklage verstoßen sie auch nach der Gesetzesreform gegen den §219a StGB.

„Die Reform hat weder die Informationssuche für ungewollt schwangere Frauen noch die Berufsfreiheit der Ärztinnen entscheidend verbessert“ urteilt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. In der Gesetzesreform war zwar vereinbart worden, dass Ärztinnen und Ärzte zukünftig darüber informieren dürfen, dass sie Abbrüche durchführen. Weiter verboten sind jedoch darüberhinausgehende Informationen etwa zur angebotenen Methode des Schwangerschaftsabbruchs.

Das Gesetz sah vor, dass die Bundesärztekammer eine Liste mit Informationen zu Ärztinnen und Ärzten und deren angebotenen Methoden erstellt. Diese Liste sollte auch auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verfügbar sein. Bisher existiert diese Liste nicht. „Die Anklage gegen die beiden Frauenärztinnen zeigt, dass die Gesetzesreform keinen Fortschritt gebracht hat.“ stellt Wolfgang Stadler fest. „Frauen haben ein Recht auf vollständige, umfassende und aus einer Hand verfügbare medizinische Informationen, um eine für sie sinnvolle Entscheidung treffen zu können. Stattdessen verschlechtert sich die Versorgungslage mit Schwangerschaftsabbrüchen zunehmend und Ärztinnen und Ärzte, die noch Abbrüche durchführen, werden kriminalisiert, wenn sie umfassend darüber informieren.“

Aus Sicht der AWO muss der §219a StGB dringend gestrichen werden, um die Informationsfreiheit von Frauen und die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten zu gewährleisten. Weiterhin braucht es eine vollständige Kostenübernahme für Verhütungsmittel für einkommensarme Frauen. „Gemeinsam mit unseren bundesweiten Schwangerschaftsberatungsstellen wird sich die AWO weiterhin für beide Ziele einsetzen“ schließt der Vorstandsvorsitzende.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.06.2019

Hierzu kommentiert das ZFF:

Die Befürchtungen haben sich bestätigt: Auch der reformierte § 219a bringt keine Rechtssicherheit für Ärzt*innen und erschwert weiterhin die Informationssuche ungewollt schwangerer Frauen. Zwar dürfen Ärzt*innen darüber öffentlich informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, müssen aber für weitere Informationen, bspw. zur Methode von Abbrüchen, auf externe Seiten verweisen. Die Reform von § 219a bleibt Ergebnis eines schlechten Kompromisses der Koalitionspartner, der Ausdruck eines fortbestehenden Misstrauens gegenüber Frauen und Ärzt*innen ist. Wir halten an der Forderung einer ersatzlosen Streichung von § 219a fest.

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Giffey eröffnet gemeinsame Fachtagung mit OECD

Ein leichter Einstieg in den Beruf, Theorie und Praxis in der Ausbildung, ein guter Status mit besserer Bezahlung und gute Weiterentwicklungsmöglichkeiten – diese und andere Maßnahmen empfiehlt die OECD in ihrer neuen Studie „Gute Strategien für gute Berufe in der frühen Bildung“. Die Ergebnisse wurden heute (Freitag) auf einer gemeinsamen Konferenz von OECD und BMFSFJ präsentiert. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey eröffnete die Fachtagung mit dem Titel „Investitionen in Erzieherberufe – Investitionen in die Zukunft“.

Bundesfamilienministerin Giffey betonte: „In Erzieherinnen und Erzieher zu investieren wirkt gegen den Fachkräftemangel und zahlt sich für die gute Bildung und Chancengleichheit der Kinder aus. Die OECD-Studie bestätigt uns in Deutschland auf unserem Weg mit mehr praxisintegrierter, vergüteter Ausbildung, qualifizierter Praxisanleitung und Aufstiegsmöglichkeiten für Profis. All dies fördert unser Bundesprogramm Fachkräfteoffensive Erzieherin/Erzieher, das wir im Sommer starten werden und das entsprechende Maßnahmen in allen Bundesländern unterstützt. Nur mit guten Standards gelingt ein guter Status für die Fachkräfte. Dabei führen viele Wege in die pädagogischen Berufe der frühen Bildung.“

Dr. Monika Queisser, Leiterin der Abteilung Sozialpolitik bei der OECD, machte deutlich: „Investitionen in pädagogische Fachkräfte zahlen sich mehrfach aus: für die Fachkraft selbst, für die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern“, und fügt hinzu: „Überall sind die Ressourcen begrenzt. Aber die Studie zeigt auch: Überall lassen sich differenzierte Lösungen finden.“

Auf der Konferenz stellten Expertinnen und Experten aus In- und Ausland ihre Erkenntnisse darüber vor, wie Fachkräfte für die frühe BiIdung gewonnen und gebunden werden können. Auch die neue OECD-Studie präsentiert in einem „Booklet“ acht Beispiele, die zeigen, welche Maßnahmen in anderen OECD-Ländern greifen:Den Status von Berufen in der frühen Bildung fördernVergütung der Fachkräfte in der frühen Bildung verbessernStrategien zur Stärkung der Qualifikationen frühpädagogischer Fachkräfte umsetzenPraxiserfahrung in der Erzieherausbildung stärkenAlternative Wege in die frühe Bildung eröffnenMänner verstärkt zur Aufnahme einer Tätigkeit in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung ermutigenDie Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Berufsfeld engagierter vorantreibenBerufsbegleitende Aus- und Weiterbildung stärker fördern

Link zur Studie: http://www.oecd.org/publications/bewahrte-praxis-fur-gute-arbeitsplatze-in-der-fruhkindlichen-bildung-betreuung-und-erziehung-cb63ff14-de.htm

Link zur Konferenz: https://bmfsfj-veranstaltungen.bafza.de/oecd-bmfsfj-konferenz/start.html

Informationen zur Fachkräfteoffensive Erzieherin/Erzieher: www.fruehe-chancen.de/interessenbekundung-fachkraefteoffensive

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.06.2019

Chancen-Hackathon entwickelt mit 100 Expertinnen und Experten an diesem Wochenende Ideen für digitale Familienleistungen

Mehr als 90 Prozent der Menschen in Deutschland nutzen das Internet. Einige von ihnen profitieren schon heute von mobiler Arbeit und investieren die gewonnene Zeit für Erziehung und Betreuung von Kindern oder Pflege von Angehörigen. Andere nutzen digitale Tools, um sich auszutauschen oder effizienter zu organisieren – ob innerhalb der Familie, zur Ausübung eines Ehrenamtes oder in der Beantragung staatlicher Leistungen. Gleichzeitig profitieren nicht alle Menschen von der Digitalisierung. Viele sorgen sich um die Sicherheit von Daten, machen im Netz Erfahrungen mit Hass und Hetze oder fühlen sich abgehängt.

Wie können die Vorteile für alle nutzbar gemacht und die offensichtlichen Herausforderungen bewältigt werden? Diesen Fragen widmet sich das Innovationsbüro „Digitales Leben“. Das Innovationsbüro ist ein Projekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und ist eine bisher einmalige Einrichtung. Es ist als „Denkfabrik“ und praktische Unterstützungsstruktur konzipiert und soll Innovationen zur Digitalisierung innerhalb und außerhalb des Bundesfamilienministeriums entwickeln, aufgreifen und antreiben.

Ein aktueller Schwerpunkt ist, Familienleistungen und andere Unterstützungsangebote digital zugänglich zu machen und so auch dafür zu sorgen, dass die Berechtigten von ihrem Anspruch wissen und diesen tatsächlich auch wahrnehmen.

Mit einem Chancen-Hackathon startet das Innovationsbüro heute (14.6.) offiziell seine Arbeit. Rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus verschiedensten Fachgebieten, beispielsweise Designer, IT-Experten oder Verwaltungsfachleute, werden im Ikonic Studio in Berlin erwartet, um gemeinsam an verschiedenen Aufgaben zu arbeiten und Ideen zu entwickeln.

Bundesministerin Dr. Franziska Giffey: „Das Familienministerium und all seine Leistungen und Unterstützungsangebote sollen digitaler werden. Wir haben durch digitale Technologien die Chance und die Pflicht, unseren Sozialstaat weiterzuentwickeln. Er soll anpacken, auf Bürgerinnen und Bürger zugehen und transparenter sein. Wir verstehen Digitalisierung zunächst einmal positiv und lebensnah und möchten Menschen mit modernen digitalen Möglichkeiten erreichen. Einen leichten Zugang zu Familienleistungen wie dem Kinderzuschlag zu entwickeln und damit die Inanspruchnahme zu erhöhen, ist da nur ein Projekt von vielen. Auch die zahlreichen Engagierten in Vereinen sollen für ihre Arbeit die Digitalisierung besser nutzen können. Dabei wollen wir sie unterstützen. Passgenaue Lösungen zu entwickeln, dafür haben wir das Innovationsbüro „Digitales Leben“ eingerichtet und externen Sachverstand dazu geholt. Fünf Expertinnen und Experten arbeiten ab Juni 2019 bis mindestens Ende 2020 mit unserer Arbeitsgruppe Digitale Gesellschaft daran, neue Ideen für eine lebenswerte digitale Zukunft zu entwickeln und auszuprobieren.“

Beim Hackathon geht es unter anderem um Fragen wie: Wie kommen Familienleistungen wie der Kinderzuschlag schneller und zielgenauer zu denen, die sie benötigen? Welche digitalen Tools müssen wir erfinden, damit Menschen die sich ehrenamtlich oder beruflich um andere Menschen kümmern, ihre Aufgabe noch besser als bisher erfüllen können? Wie können dabei die vielen vorhandenen offenen Daten des Bundesministeriums besser zugänglich und nutzbar gemacht werden?

Der Chancen-Hackathon findet statt am 14.-15. Juni im Ikonic Studio Berlin, Glasower Straße 44-47, 12051 Berlin.

Zu den zentralen Themen des Innovationsbüros zählen die Konzeption von Lösungen für die digitale Gesellschaft, digitale Kompetenzen, neue Wege der Beratung, digitale Ethik und Chancengerechtigkeit. www.innovationsbuero.net.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innovationsbüros bilden ein interdisziplinäres Team, das mit ganz unterschiedlichen Perspektiven auf die Herausforderungen und auf die positive Gestaltung der Digitalisierung blickt. Für den Betrieb des Innovationsbüros hat das Bundesfamilienministerium das iRights.Lab beauftragt. Das iRights.Lab ist ein unabhängiger Think Tank zur Entwicklung von Strategien und praktischen Lösungen, um die Veränderungen in der digitalen Welt vorteilhaft zu gestalten. Er unterstützt öffentliche Einrichtungen, Stiftungen, Unternehmen, Wissenschaft und Politik dabei, die Herausforderungen der Digitalisierung zu meistern und die vielschichtigen Potenziale effektiv und positiv zu nutzen. Dazu verknüpft es rechtliche, technische, ökonomische und gesellschaftspolitische Expertise

(www.irights-lab.de)

Kontakt:

Bundesministerium der Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Ulla Fiebig

Telefonnummer: 0171-8662239

Email: ulla.fiebig@bmfsfj.bund.de

Innovationsbüro:

Ludwig Reicherstorfer

Telefonnummer: 0171-1995742

Email: presse@innovationsbuero.net

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.06.2019

Noch immer müssen rund 152 Millionen Kinder arbeiten, um zum Überleben ihrer Familien beizutragen. Fast die Hälfte von ihnen arbeitet unter Bedingungen, die gefährlich oder ausbeuterisch sind.

„Kinderarbeit zu verbieten, reicht nicht aus. Vielmehr müssen sich die Lebensbedingungen der betroffenen Kinder ändern, um sie wirksam vor Ausbeutung zu schützen. UNICEF fordert daher zum diesjährigen Tag gegen Kinderarbeit mehr Investitionen in Bildung, faire Arbeitsmöglichkeiten für Eltern sowie den Aufbau von Gesundheits- und sozialen Sicherungssystemen. Unternehmen in Industrienationen tragen Verantwortung für ihre globalen Lieferketten. Sie müssen sich viel stärker als bisher in ihren Verantwortungsbereichen für den Schutz der Menschenrechte engagieren.

Die Bundesregierung hat sich bereits mit dem Koalitionsvertrag von 2013 zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien in Deutschland bekannt. Mit dem Nationalen Aktionsplan ‚Wirtschaft und Menschenrechte‘ (NAP) wurde ein Prozess für die praktische Umsetzung der Leitprinzipien angestoßen. Die deutsche Wirtschaft hat in den vergangenen Monaten jedoch deutlich gemacht, dass für sie die Einhaltung von Menschenrechten im Rahmen ihrer Lieferketten keine Priorität genießt. Deshalb sind jetzt eindeutige gesetzliche Regelungen notwendig, die Unternehmen zur Kontrolle ihrer Lieferketten verpflichten.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 11.06.2019

Im Rahmen der Kultusministerkonferenz haben die Länder heute aktuelle Kostenberechnungen über den geplanten Rechtsanspruch für Grundschulkinder auf einen Ganztagsplatz vorgestellt. Demnach reichen die vom Bund zugesagten zwei Milliarden Euro nicht aus. Die SPD-Bundestagsfraktion hält am Ausbau des Ganztags fest, um die Länder bei der Realisierung des geplanten gesetzlichen Anspruchs in der Grundschule bis zum Jahr 2025 zu unterstützen.

„Es bleibt dabei: Unser Ziel ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule bis zum Jahr 2025. Der Bedarf der Eltern zeigt, dass wir damit auf dem richtigen Weg sind. Natürlich können wir nicht so tun, als würde es diese prognostizierten finanziellen Engpässe nicht geben. Aber das darf kein Grund dafür sein, unser gemeinsames Ziel in Frage zu stellen. Im Gegenteil. Es gilt jetzt mit voller Kraft einen guten Weg zu finden, um den Rechtsanspruch bis 2025 auch unter diesen Umständen umsetzen zu können.

Der Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter hat für Bund und Länder weiterhin höchste Priorität. In dieser Legislatur stellt der Bund dafür zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Damit schaffen wir den dringend notwendigen Einstieg in den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. Danach wird eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen nötig sein.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 07.06.2019

Zur Veröffentlichung der Nationalen Weiterbildungsstrategie erklären BeateWalter-Rosenheimer, Sprecherin für Aus- und Weiterbildung, und Dr.WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Die Weiterbildungsstrategie der Bundesregierung ist keine ausreichende Antwort auf die kommenden Veränderungen. Neben der Digitalisierung müssen auch der notwendige ökologische Umbau sowie die demographische Entwicklung in den Blick genommen werden. All diese Entwicklungen bergen große Chancen, allerdings nur wenn die richtigen politischen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Viele neue Arbeitsplätze werden entstehen, auf der anderen Seite zahlreiche alte Arbeitsplätze verschwinden.

Zur Gestaltung des sozialen und ökologischen Wandels ist eine Weiterbildungsstrategie nötig, die weiter geht als die der Bundesregierung. Wir brauchen ein Recht auf Weiterbildung, das mit einer verbesserten sozialen Absicherung von Weiterbildungsphasen verbunden werden muss, um selbstbestimmte Weiterbildung für Alle zu ermöglichen.

In Bildungsagenturen vor Ort müssen sich die lokalen Akteure vernetzen und Qualifikationsangebote anschaulich anbieten können. Dazu muss Weiterbildung Teil des öffentlichen Bildungsauftrags werden. Zur Gleichwertigkeit der Bildungswege gehört, dass Aufstiegsfortbildungen genau wie das Studium kostenfrei werden. Weiterbildung kostet aber nicht nur Geld, sondern auch Zeit. Jeder Bildungsinteressierte muss deshalb die Möglichkeit zur Freistellung oder Teilzeitarbeit erhalten, um sich beruflich weiterzuentwickeln.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 12.06.2019

Zum Ergebnis von zwei wissenschaftlichen Gutachten bezüglich eines Verbots sogenannter „Konversionstherapien“ erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Queerpolitik:

Es ist ein Skandal, dass im Jahr 2019 Pseudotherapien, die darauf abzielen, die homosexuelle Orientierung zu ändern, nach wie vor in Deutschland stattfinden. Wir begrüßen die Ergebnisse der Kommission, wonach ein wirksames Verbot von sogenannten Konversionstherapien verfassungsrechtlich möglich sei. Nun muss die Koalition schnell einen Gesetzentwurf vorlegen oder den grünen Entwurf, der bereits im parlamentarischen Verfahren ist, unterstützen. Der Bundesgesundheitsminister hat dazu eine Initiative bis zum Sommer versprochen. Wir hoffen, dass er sein Wort diesbezüglich hält.

Darüber hinaus müssen auch trans- und intergeschlechtliche Menschen davor geschützt werden, dass sie Objekt ähnlicher Pseudotherapien werden. Solche Versuche sind mit dem geschlechtlichen Selbstbestimmungsrecht ebenfalls nicht vereinbar. Hier sollen Maßnahmen gemeinsam mit den Verbänden entwickelt werden.

Allerdings brauchen wir mehr als ein Verbot. Zu den uns vorgeschlagenen Maßnahmen gehören außerdem Kampagnen, die die Akzeptanz der Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten ausbauen und über die Gefahr von Behandlungen aufklären. Hiermit sollen die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die Bundeszentrale für politische Bildung sowie Jugendhilfeeinrichtungen beauftragt werden. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die Aufklärungsarbeit leisten, sollen finanziell unterstützt werden. Zudem sollen die Richtlinien des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung überprüft werden, damit die sogenannten „Konversions“- oder „Reparations“-Therapien nicht unter anderen Leistungen abgerechnet werden können. Und schließlich muss klar sein, dass das Anbieten solcher Pseudotherapien, die die grundrechtlich geschützte Menschenwürde der Betroffenen verletzt, der Gemeinnützigkeit entgegensteht.

Der grüne Gesetzentwurf: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/079/1907932.pdf

Der grüne Antrag: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/079/1907931.pdf

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 11.06.2019

„Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hat keine Idee, wie sie dem Fachkräftemangel in den Kindertageseinrichtungen begegnen soll“, erklärt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, zur Vorstellung der OECD-Studie „Gute Strategien für gute Berufe in der frühen Bildung“. Müller weiter:

„Die groß angekündigte Fachkräfteoffensive ist nur Flickschusterei – wie so vieles, was aus Giffeys Ministerium kommt. Der Nationale Bildungsbericht kommt zu dem Schluss, dass bis 2025 rund 300.000 Fachkräfte in den Kitas fehlen werden. Die 300 Millionen Euro, die das Bundesfamilienministerium bis 2022 verspricht, reichen angesichts dieses Bedarfs hinten und vorne nicht. Mit dem sogenannten Gute-Kita-Gesetz hat die Bundesregierung bereits zu Beginn ihrer Amtszeit die Möglichkeit verspielt, die drei großen Probleme der Kindertagesbetreuung anzupacken, nämlich Fachkräftemangel, Platzmangel und Qualitätsmangel.

Um die Versäumnisse der letzten Jahre auszubügeln, braucht es jetzt eine Offensive, die diesen Namen auch verdient. Statt Eltern, Kinder und Erzieher mit Brosamen abzuspeisen, sind jährliche Investitionen von mindestens fünf Milliarden Euro in den Kita-Bereich notwendig. Ansonsten wird das Geld aus Kita-Gesetz und Fachkräfteoffensive wirkungslos verpuffen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 14.06.2019

„Ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung allein reicht nicht aus – da sind vor allem mehr dauerhafte Investitionen in Personal und Schulinfrastruktur vom Bund nötig. Das Personal können sich die Länder ja nicht einfach backen“, erklärt Birke Bull-Bischoff mit Blick auf die Debatte in der Kultusministerkonferenz (KMK) zu dem Vorhaben der Bundesregierung, bis 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu schaffen. Die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Die vom Bund veranschlagten zwei Milliarden Euro reichen bei weitem nicht aus. Diese in Aussicht gestellten Gelder dürfen darüber hinaus nur für materielle Investitionen genutzt werden. Doch ohne Personal keine Umsetzung des Rechtsanspruchs. Die Betreuungslücke in Kita und Schule wird immer größer. Nach einer Berechnung des Deutschen Jugendinstituts fehlen zwischen 322.000 und 665.000 Ganztagsplätze in Deutschland. Vor allem muss über die Qualität des Ganztags als Bildungsangebot gesprochen worden. Das geht nicht ohne Geld und Personal.

Wir steuern auf das gleiche Dilemma zu wie bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz für Kinder ab einem Jahr. Den schwarzen Peter schiebt der Bund wieder den Ländern zu.

Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag ist bisher nur heiße Luft. Wir appellieren an die Bundesregierung, jetzt endlich ihr Versprechen einzulösen. Das geht nur gemeinsam mit den Ländern.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 07.06.2019

Das Wohngeld soll zum 1. Januar 2020 erhöht werden. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (19/10816) eingebracht. Darin heißt es, zuletzt sei das Wohngeld zum 1. Januar 2016 angepasst worden. Seitdem seien die Wohnkosten und die Verbraucherpreise deutlich gestiegen und würden voraussichtlich weiter steigen. Die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes nehme dadurch mit der Zeit ab. Zusätzlich würden bereits Erhöhungen der Einkommen, die nur die Entwicklung der Verbraucherpreise ausgleichen würden, zu einer Reduktion oder zum Verlust des Wohngeldanspruchs führen. Dies habe zur Folge, dass die Zahl der Wohngeldempfänger und die Reichweite des Wohngelds sinke.

Der Gesetzentwurf sieht eine Anpassung der Parameter der Wohngeldformel vor, um die Zahl der Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger zu erhöhen und die Reichweite des Wohngelds zu vergrößern. Eine Anpassung an die allgemeine Entwicklung von Mieten und der nominalen Einkommen in Höhe der Inflation sei dabei berücksichtigt. Vorgesehen ist die Einführung einer Mietenstufe VII in bestimmten Gemeinden und Kreisen, um Haushalte mit besonders hohen Mietniveaus gezielter bei den Wohnkosten zu entlasten. Außerdem werden die Höchstbeträge, bis zu denen die Miete berücksichtigt wird, regional gestaffelt angehoben. Zudem soll das Wohngeld künftig dynamisiert werden, das heißt, alle zwei Jahre per Verordnung an die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung angepasst werden. „Eine regelmäßige Fortschreibung des Wohngelds stellt sicher, dass seine Leistungsfähigkeit als sozialpolitisches Instrument der Wohnungspolitik erhalten bleibt“, begründet die Regierung die Dynamisierung.

In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, ohne eine Reform würde die Zahl der Wohngeldempfängerhaushalte von rund 630.000 Ende 2016 auf voraussichtlich 480.000 Ende 2020 absinken. Im Hinblick auf den Anstieg der Erst- und Wiedervermietungsmieten sei eine Stärkung des Leistungsniveaus und der Reichweite des Wohngelds über eine reine Realwertsicherung hinaus erforderlich, denn zwischen 2015 und 2017 seien die Erst- und Wiedervermietungsmieten um durchschnittlich zehn Prozent auch stärker gestiegen als die Nominallöhne mit fünf Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 698 vom 20.06.2019

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine umfangreiche Kleine Anfrage (19/10848) zum studentischen Wohnen in Deutschland gestellt. Die Abgeordneten möchten von der Bundesregierung Auskunft über die Situation in Wohnheimen erhalten, fragen nach Wohngeld und weiteren Finanzhilfen und Eigentümer- und Betreiberstrukturen von Wohnheimen. Zudem geht es um Miethöhen in typischen Studentenstädten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 694 vom 19.06.2019

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/10574) zu den Themen Zeitsouveränität, Flexibilisierung und Entgrenzung in der Arbeitswelt gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, in wie vielen Betrieben sogenannte Vertrauensarbeitszeitregelungen existieren.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 674 vom 13.06.2019

Die Städtebauförderung soll sich künftig vermutlich auf den Erhalt von Stadt- und Ortskernen als identitätsstiftende Bereiche, die soziale Stadtentwicklung und Stärkung des sozialen Zusammenhalts sowie die nachhaltige Modernisierung von Städten und Gemeinden konzentrieren. Das geht aus der Antwort (19/10365) auf eine Kleine Anfrage (19/9823) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Themen hätten sich in der bisherigen Diskussion mit Ländern und Verbänden herauskristallisiert. Verbindlich würden sie allerdings erst nach der bisher andauernden Abstimmung zwischen Bund und Ländern, und zwar in einer im vierten Quartal dieses Jahres abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020.

In einer Vorbemerkung erklärt die Bundesregierung, das Instrument solle gemäß Koalitionsvertrag mit Blick auf die Förderung von strukturschwachen Regionen und einer Stärkung von interkommunalen Kooperationen und Stadt-/Umlandpartnerschaften weiterentwickelt werden. Die Städtebauförderung solle als eigenständige Maßnahme neben den Gemeinschaftsaufgaben beibehalten und die finanzielle Ausstattung in der laufenden Legislaturperiode mindestens auf dem bestehenden Niveau fortgeführt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 665 vom 11.06.2019

Eine Ausweitung des Wohngelds fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/10752). Die seit Jahren vielerorts stark ansteigenden Mietpreise hätten sich von den Einkommen entkoppelt, erklären die Abgeordneten. Zugleich fehlten Millionen Sozialwohnungen. Die von der Bundesregierung geplante Wohngelderhöhung sei nicht ausreichend.

Nach Vorstellung der Abgeordneten sollen Anspruchsberechtigte künftig nicht mehr als 30 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Bruttowarmmiete oder für die Belastung durch Wohneigentum in einer angemessen großen und ausgestatteten Wohnung ausgeben müssen. Der Anspruch aus Wohngeld solle ausgeweitet werden mit Einkommensgrenzen, die sich an den Bemessungsgrenzen für Wohnberechtigungsscheine orientieren. Die Abgeordneten plädieren zudem für eine Klimakomponente, die den Anspruch in energetisch sanierten Wohnungen anpasst.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 665 vom 11.06.2019

Nach Ansicht der Bundesregierung kann der Ausbau alternativer Wohnformen zusätzliche Kapazitäten auf dem Wohnungsmarkt schaffen und kann somit auch einen Beitrag zur Verbesserung der Wohnungssituation in Ballungsgebieten und in den Universitätsstädten leisten. Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10486) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10032), die sich nach sogenannten „Wohnpaaren auf Zeit“ erkundigt hatte. In der Antwort erläutert die Regierung auch, wie Wohnraumüberlassungen und im Gegenzug erbrachte Dienstleistungen steuerlich behandelt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 646 vom 05.06.2019

26 Prozent aller Betriebe bieten zumindest einem Teil ihrer Beschäftigten die Möglichkeit, mobil zu arbeiten, also von zu Hause aus oder von unterwegs. Zwölf Prozent der Beschäftigten nutzen dies. Detaillierte Aussagen können auf Grundlage der Betriebs- und Beschäftigtenbefragung „Linked Personnel Panel (LPP)“ für privatwirtschaftliche Betriebe mit mindestens 50 Mitarbeitern getroffen werden. Hier beträgt der Anteil der Betriebe, die Arbeiten von zu Hause aus möglich machen, 37 Prozent. Ein regelmäßiges Homeoffice von mindestens einem Tag in der Woche ermöglichen 16 Prozent der privatwirtschaftlichen Betriebe mit mindestens 50 Mitarbeitern. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des ZEW – Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung hervor.

Im Jahr 2017 arbeiteten 22 Prozent der Beschäftigten in Betrieben der Privatwirtschaft mit mindestens 50 Beschäftigten wenigstens gelegentlich mobil. Das bedeutet einen Anstieg von drei Prozentpunkten innerhalb von vier Jahren.

Die erhöhte Flexibilität zeigt sich als zweischneidiges Schwert: Während die Hälfte der Beschäftigten, die von zu Hause aus arbeiten, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben als Vorteil sieht, berichten beinahe ebenso viele von Problemen bei der Trennung von Beruf und Privatleben.

Beschäftigte nutzen das Angebot eher stunden- als tageweise: 63 Prozent der Beschäftigten, die Homeoffice nutzen, sind nur stundenweise von zu Hause aus tätig. 22 Prozent gaben an, ausschließlich ganztägig von zu Hause aus zu arbeiten, während 16 Prozent eine Mischung aus beidem ausüben.

Nach eigenen Angaben hat jeder neunte Beschäftigte aus privatwirtschaftlichen Betrieben mit mindestens 50 Beschäftigten trotz geeigneter Tätigkeit einen unerfüllten Homeoffice-Wunsch. „In der öffentlichen Diskussion wird häufig unterstellt, dass ein Großteil der Beschäftigten zumindest ab und an gerne von zu Hause arbeiten würde. Dabei wird regelmäßig übersehen, dass dies gar nicht zutrifft“, erklären die Autoren der Studie.

Etwa zwei Drittel der Beschäftigten, die nicht von zu Hause aus arbeiten, lehnen diese Möglichkeit grundsätzlich ab. Die wichtigsten Gründe hierfür sind die fehlende Eignung der Tätigkeit, der Wunsch des Vorgesetzten nach Anwesenheit des Beschäftigten und der Wunsch des Beschäftigten nach einer Trennung von Beruf und Privatem.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2019/kb1119.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 11.06.2019

Von den 2 798 in den obersten Bundesbehörden mit Vorgesetzten- oder Leitungsaufgaben betrauten Beschäftigten haben 2018 nur 271 oder 10 % in Teilzeit gearbeitet (ohne Bundesbank). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Tag des öffentlichen Dienstes am 23. Juni weiter mitteilt, waren es mit einem Anteil von 75 % mehrheitlich Frauen, die eine Leitungsfunktion in Teilzeit ausübten. Von allen Frauen in Leitungspositionen in obersten Bundesbehörden arbeiteten 21 % in Teilzeit, während der entsprechende Männeranteil bei nur 4 % lag.

Nur rund ein Drittel der Führungskräfte in den 14 Bundesministerien und anderen obersten Bundesbehörden (zum Beispiel Bundeskanzleramt, Bundesverfassungsgericht, Bundesrechnungshof) waren Frauen. Insgesamt konnte hinsichtlich einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in diesen Behörden 2018 kein Fortschritt gegenüber dem Vorjahr erzielt werden.

Dies geht aus dem Gleichstellungsindex 2018 hervor, den das Statistische Bundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 5. Juni 2019 veröffentlicht hat.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 18.06.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Laut den aktuellen Zahlen des UNHCR ist die Zahl der Geflüchteten weiter auf 70,8 Millionen Menschen weltweit gestiegen. Nach wie vor bleibt Syrien das größte Herkunftsland von Geflüchteten; gefolgt von Afghanistan und Südsudan.

Nur ein kleiner Teil der Geflüchteten sucht Zuflucht in Europa; sieben von acht Flüchtlingen finden Schutz in Entwicklungsländern wie Bangladesch, Uganda oder Pakistan; die überwiegende Mehrheit überquert keine internationalen Grenzen, sondern verbleibt in sicheren Landesteilen, in der Hoffnung bald wieder zurückkehren zu können. Die Zugangswege zu sicheren und wohlhabenden Staaten sind den Schutzsuchenden zunehmend versperrt und es wird immer schwieriger, überhaupt einen Asylantrag stellen zu können.

Flucht vor Krieg, Konflikten und politischer Verfolgung ist für jeden einzelnen Menschen eine Katastrophe. Vor dem Hintergrund der eigenen Geschichte tritt die AWO seit jeher für das individuelle Recht auf Asyl ein und fordert im Umgang mit Geflüchteten die Beachtung der Genfer Flüchtlingskonvention. Dies betrifft insbesondere den Grundsatz der Nichtzurückweisung. Die AWO lehnt Zurückweisungen nach Libyen und die unterlassene Hilfeleistung von in Seenot geratenen Schutzsuchenden entschieden ab. „Während sich die europäischen Staaten aus ihrer Verantwortung stehlen, wird die zivile Seenotrettung gehindert und kriminalisiert. Die Menschen benötigen Solidarität und aktive Unterstützung. Deswegen stehen die ehrenamtlich Engagierten und die Hauptamtlichen der AWO Tag für Tag an der Seite der Schutzsuchenden beim Ankommen in der Gesellschaft“, so Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes.

Das am 4. Juni verabschiedete Migrationspaket der Bundesregierung ist nicht geeignet, Geflüchteten in Deutschland echte Teilhabe zu ermöglichen. Es zielt vielmehr auf Ausgrenzung und verstößt gegen Grund- und Menschenrechte. Insbesondere die Kürzungen der Leistungen für Asylbewerber*innen unter das Existenzminimum sowie die Einführung eines neuen prekären Duldungsstatus‘ sind für die AWO nicht akzeptabel. „Anstatt sich von Rechtspopulisten treiben zu lassen und vorwiegend über Abschottung und Abschiebung zu diskutieren, muss die Bundesregierung den Schutzanforderungen gerecht werden und die Bedingungen für eine gelingende soziale Teilhabe in den Mittelpunkt ihrer Politik stellen“, betont Brigitte Döcker.

Hintergrund: Von den 70,8 Millionen Geflüchteten weltweit befinden sich 25,4 Millionen Personen außerhalb des Herkunftslandes. Die Mehrzahl verbleibt in den Landesgrenzen als sogenannte Binnenvertriebene. Der Grundsatz der Nichtzurückweisung verbietet die Rückführung von Personen in Staaten, in denen ihnen Verfolgung, Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Mit Geflüchteten sind hier alle Schutzsuchenden gemeint, mit dem Begriff Flüchtlinge hingegen Geflüchtete, die sich außerhalb ihres Herkunftslandes befinden sowie einen Schutzstatus entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention innehaben. Die Zahl der Flüchtlinge ist mit 25,4 Millionen höher als jemals zuvor.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.06.2019

Am 20.6.2019 legte der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf seinen ersten Bericht vor und übergab diesen Bundesministerin Dr. Franziska Giffey. Dazu Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes: „Wir begrüßen sehr, dass das Bundesfamilienministerium diesen Beirat einberufen und mit 21 Expert*innen das Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf seit 2015 intensiv bearbeitet hat. Wir brauchen mit Blick auf die demografische Entwicklung dringend Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige, die ihnen die Pflege ermöglicht ohne sie zu überfordern, gar krank macht oder in die Altersarmut führt. Die derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen haben es nicht vermocht, diese drängenden Fragen zu klären. Sie bieten keine wirklich hilfreichen Lösungen. Das zeigen insbesondere die Zahlen der geringen Inanspruchnahme von Maßnahmen aus dem Pflegezeitgesetz sowie Familienpflegezeitgesetz.“

In Deutschland ist eine kontinuierlich steigende Zahl Pflegebedürftiger zu verzeichnen. Die Zahl derer, die Pflege leisten könnten, sinkt aber gleichzeitig. Schon 2017 waren laut Statistischem Bundesamt ca. 3,4 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des SGB XI. Ungefähr drei Viertel aller Pflegebedürftigen (2,59 Millionen) wurden zu Hause versorgt – davon 1,76 Millionen allein durch Angehörige. Häufig müssen Angehörige ihre Berufstätigkeit ganz aufgeben, weil sie beide Aufgaben – Beruf und Pflegetätigkeit – nicht miteinander vereinbaren können. Daher konstatiert Brigitte Döcker: „Das muss sich ändern. Wir brauchen gesetzliche Grundlagen, damit sich Sorgearbeit für Pflegebedürftige und Berufstätigkeit in Einklang bringen lassen und eine gerechtere Aufteilung der Pflegetätigkeiten zwischen den Geschlechtern erreicht wird. Insoweit sollte der Bericht des unabhängigen Beirates nun rasch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, damit die Entwicklung von konkreten Lösungen für die Situation der pflegenden Angehörigen beginnen und bald in guten Gesetzen münden kann.“

Mit seiner Arbeit begleitet der Beirat die Umsetzung der einschlägigen Gesetze zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und berät über deren Auswirkungen. Mit dem ersten Bericht des Beirates werden unter anderem eine Bestandsaufnahme bezüglich des Pflegezeitgesetzes und Familienpflegezeitgesetzes sowie Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung gesetzlicher Grundlagen erwartet.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.06.2019

Anlässlich der heutigen Verabschiedung der Rentenwertbestimmungsverordnung 2019 im Bundesrat erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Die Erhöhung der Renten zum 01. Juli 2019 um über 3 Prozent bringt fürdie rund 20 Mio. Rentner*innen in Deutschland einen Kaufkraftzuwachs. Allerdings dürfen uns die erfreulichen Entwicklungen in diesem und in den vergangenen Jahren nicht darüber hinweg täuschen, dass die Rentenentwicklung mittel- bis langfristig hinter der Lohnentwicklung zurückbleiben wird und das Rentenniveau vor Steuern bald schon durch die Haltelinie aufgefangen werden muss. Dies zeigt aus unserer Sicht einmal mehr, dassdie Haltelinie beim Rentenniveau richtig war und über das Jahr 2025 hinaus verlängert werden muss.“

Besorgniserregend ist zudem, dass die Zahl der Grundsicherungsbezieher*innen trotz der guten Rentenentwicklung in diesem und in den vergangenenJahren kontinuierlich steigt. Wie das Statistische Bundesamt am 03. April 2019 mitteilte, lag die Zahl der Grundsicherungsbeziehenden im Dezember 2018 um 1,9 Prozent über dem Vorjahrsmonat. Dabei ist die Zahl der Grundsicherungsbeziehenden nur die Spitze des Eisbergs, denn regelmäßig unberücksichtigt bleiben diejenigen älteren und dauerhaft erwerbsgeminderten Rentner*innen, die berechtigte Grundsicherungsansprüche gar nicht geltend machen.

Vor diesem Hintergrund darf die erfreuliche Rentenanpassung 2019 nicht den Blick dafür verstellen, dass Maßnahmen zur Verhinderung von Altersarmutund zurbesseren Anerkennung von Lebensleistungen dringend erforderlich bleiben. Wolfgang Stadler erklärt hierzu: „Wer über viele Jahre zu niedrigen Löhnen gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt und hierfür Rentenbeiträge gezahlt hat, muss im Alter mehr haben als eine bedürftigkeitsgeprüfte Grundsicherung. Wir unterstützen daher den Vorschlag einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung. Die Höhe einer Rente muss sich nach der Lebensleistung der oder des einzelnen Versicherten richten und nicht nach der Höhe des Partnereinkommens.“

Die Stellungnahme der AWO zur Rentenwertbestimmungsverordnung 2019 finden Sie hier.

Zum Hintergrund: Zum 1.Juli 2019 steigen die Renten um 3,18 Prozent in den alten und 3,91 Prozent in den neuen Bundesländern. Damit erhöht sich der aktuelle Rentenwert, also der monatliche Rentenanspruch für ein Jahr Rentenbeiträge auf Grundlage des Durchschnittsverdienstes, auf 33,05Euro. Der aktuelle Rentenwert (Ost) wird dann 31,89 Euro betragen und holt damit auf rund 96,5Prozent des Westwertes auf.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.06.2019

Am 15. Juni findet zum dritten Mal der „Tag der Offenen Gesellschaft“ statt. Die Diakonie Deutschland ruft als Veranstaltungspartner ihre Einrichtungen und Träger zum Mitmachen auf, um damit ein Zeichen zu setzen für Freiheit, Vielfalt und Toleranz. „Die einladenden Tafeln der Offenen Gesellschaft stehen für mich für die freiheitliche und offene Haltung des Landes, in dem ich streiten und leben möchte“, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie.

„Ich verstehe Offenheit als eine Haltung, die akzeptiert, dass Vielfalt unser gesellschaftlicher Normalzustand ist. Eine offene Gesellschaft ist offen für Kreuz, Kippa und Kopftuch, für Kleingarten, Sauerbraten und Veganismus, für Paare, Rollifahrer, Singles und Familien, Menschen mit Down-Syndrom und Menschen ohne Humor. Diese Vielfalt bringt selbstverständlich Konflikte mit sich, sie ist – wie jede Partnerschaft – immer wieder auch eine Herausforderung, die anstrengt und nach Diskussion und Haltung verlangt“, betont Lilie.

Erstmals wird die Diakonie Deutschland in Berlin auf dem Platz am Nordbahnhof Tische aufstellen. Diakonie-Präsident Lilie wird dort sowie auf dem Tempelhofer Feld an der zentralen Tafel anzutreffen sein. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier besucht einen Tisch im Soldiner Kiez im Wedding.

Tische und Stühle stellen unter anderem auch die Diakonie Mitteldeutschland gemeinsam mit dem Bündnis Demokratie gewinnt in Halle auf. Das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern feiert mit vielen Kooperationspartnern in Schwerin. Die Diakonie Düsseldorf lädt an einen langen Tisch am Rheinufer ein. Das Diakonische Werk Halberstadt feiert im Altenpflegeheim St. Stephanus in Osterwieck, das Diakoniewerk Essen im Internat für hörgeschädigte Kinder.

Weitere Tafeln der Diakonie und evangelischen Landeskirche sowie alle Tafeln, die bundesweit angemeldet wurden, finden Sie mit weiteren Informationen auf www.tdog19.de .

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 11.06.2019

Am 13. Juni 2019 hat nun auch der Rat der Europäischen Union die Richtlinie zur Vereinbarung von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige gebilligt. Die Richtlinie ist ein weiterer europäischer Schritt in die richtige Richtung: eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch zeitliche und finanzielle Entlastungen und eine stärker am Grundsatz der Gleichberechtigung orientierte Verteilung von Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern. Für Deutschland ist vor allem das Recht auf bezahlte Arbeitsfreistellung für den zweiten Elternteil anlässlich der Geburt eines Kindes hervorzuheben. Weitere Regelungen betreffen den Anspruch auf bezahlte Elternzeit und das Recht auf pflegebedingte Arbeitsfreistellung.

Dennoch ist der Schritt in Richtung Vereinbarkeit sehr viel zaghafter, als zu hoffen war. „Es ist vor allem enttäuschend, dass die im ersten Entwurf der Richtlinie geplante Ausweitung der nicht übertragbaren Elterngeldzeit auf vier Monate nicht verabschiedet wurde. Gerade in Deutschland hätte die Ausweitung der Partner*innenmonate die tatsächliche Gleichberechtigung der Geschlechter und damit die Vereinbarkeit deutlich gefördert.“, kritisiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig.

Die in der Richtlinie vereinbarten Mindestanforderungen sind innerhalb von drei Jahren im deutschen Recht zu implementieren. Der djb ruft die Bundesregierung in seiner aktuellen Stellungnahme dazu auf, nicht nur die Anforderungen der Richtlinie umzusetzen, sondern die Chance zu nutzen, über diese Mindestanforderungen hinauszugehen. „Deutschland sollte innerhalb der EU gleichstellungspolitisch zum Vorbild werden!“, fordert die Präsidentin des djb.

djb-Stellungnahme vom 13. Juni 2019: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K4/st19-15/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 13.06.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des heutigen Weltflüchtlingstages die konsequente Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention für Flüchtlingskinder in Deutschland. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation fehlen in der derzeitigen Flüchtlingspolitik insbesondere die Berücksichtigung des Kindeswohls und der gleichberechtigte Zugang zu grundlegenden Kinderrechten wie Bildung und Gesundheit. Probleme gibt es auch in der Frage kindgerechter Gerichts- und Asylverfahren, beim Familiennachzug sowie bei der Unterbringung von Flüchtlingskindern in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften.

„Die zu uns geflüchteten Kinder und Jugendlichen benötigen umfassende Maßnahmen zur Integration. Grundlage dafür müssen die in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Kinderrechte sein. Das schnelle Erlernen der deutschen Sprache, Bildungsintegration über einen ungehinderten Zugang zu Kindertageseinrichtungen und eine Schulpflicht für alle Flüchtlingskinder von Anfang an, unabhängig von der Bleibeperspektive, sowie eine möglichst kurze Verweildauer von Kindern und ihren Familien in Aufnahmeeinrichtungen sind dabei Schlüsselfaktoren. Eine gute Bildung schon für Kita-Kinder kann die Chancengleichheit in unserer Gesellschaft befördern und herkunftsbedingte sowie soziale Unterschiede am besten ausgleichen. Schulen, Sprachlerneinrichtungen und Vorbereitungskurse müssen für die Kinder ungehindert zugänglich sein. All das kann am besten durch ein Integrationsgesetz sichergestellt werden, das die Integration insbesondere von Flüchtlingskindern und ihren Familien sowie ihre Teilhabe und Partizipation an unserer Gesellschaft befördert“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Da geflüchtete Kinder besonderen Schutz benötigen, sind kindgerechte Asyl- und Verwaltungsverfahren für sie besonders wichtig, um ihre Rechte zu garantieren. Sie brauchen einen effektiven, fairen und unmittelbaren Zugang zum Recht, sobald sie einreisen. Auch im Asylverfahren müssen grundlegende Prinzipien wie die vorrangige Beachtung der kindlichen Interessen, das Beteiligungs- und Informationsrecht und der Nichtdiskriminierungsgrundsatz eingehalten werden. Es braucht kindgerechte Informationen über das sie betreffende Verfahren und Flüchtlingskinder müssen vor, während und im Anschluss des Verfahrens kindgerecht begleitet werden. Es ist enorm wichtig, dass unbegleitete Minderjährige sobald wie möglich eine unabhängige Vertretung an ihrer Seite haben, die ihre Interessen in allen sie betreffenden Verwaltungsverfahren fachkundig vertritt. Auch gibt es für die Vormünder keine Vorgaben oder Standards zur Begleitung und Vorbereitung der Mündel auf Verfahren und daneben keinen Anspruch auf eine im Asyl- und Aufenthaltsrecht geschulte Rechtsvertretung. Kinder brauchen auch qualifizierte Sprachmittler, die ihnen im Verfahren zur Seite stehen. Hier muss es schleunigst Veränderungen geben, ebenso wie bei der Qualifizierung der Vormünder, die meist mangelhaft ist“, so Lütkes weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft die Bundesregierung zudem beim Familiennachzug zu unbegleiteten Flüchtlingskindern in Deutschland eindringlich zu mehr Humanität auf. Die Bundesregierung sollte das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom April letzten Jahres zum Anlass nehmen, beim Familiennachzug zu Flüchtlingskindern ausschließlich das Kindeswohl zum Maßstab zu machen. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung auf, das EuGH-Urteil bei der Entscheidung über Visaanträge zur Familienzusammenführung sofort anzuwenden und umgehend in nationales Recht umzusetzen, und damit Flüchtlinge, die während des Asylverfahrens volljährig werden und denen später die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird, als Minderjährige einzustufen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.06.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert anlässlich des heutigen Tages der Verkehrssicherheit an Politik, Autofahrer und Eltern, für mehr Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr zu sorgen. Dazu müssen aus Sicht des Verbandes die Eltern gemeinsam mit ihren Kindern vermehrt das selbstständige Zufußgehen üben, damit die Kinder mehr Selbstständigkeit und damit Sicherheit im Straßenverkehr erlangen. Autofahrerinnen und Autofahrer sind aufgerufen, von sich aus rücksichtsvoller gerade gegenüber Kindern zu sein. Zudem tritt die Kinderrechtsorganisation für eine Reform der Straßenverkehrsordnung ein, damit Kommunen sogenannte Schulstraßen mit temporären Durchfahrtsbeschränkungen an Schulen einrichten können.

„Auch mit Blick auf die Verkehrsunfallstatistik sollte Schluss sein mit dem zunehmenden Trend zum Elterntaxi: Als Mitfahrer im Auto verunglücken Kinder wesentlich häufiger, als wenn sie zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad fahren. Zugleich sollten die Ordnungsbehörden aber auch härter gegen Raserinnen und Raser sowie Falschparker vor Kitas und Schulen vorgehen. Wohlmeinende Appelle sind dabei ein nachvollziehbarer Weg, aber auch Strafen sind notwendig, um ein Umdenken bei uneinsichtigen Autofahrerinnen und Autofahrern zu erreichen. Und wir brauchen endlich Tempo 30 überall dort, wo Kinder unterwegs sind“, betont Claudia Neumann, Expertin für Spiel und Bewegung des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Gerade die Verkehrssicherheit vor Schulen muss durch sogenannte Schulstraßen erhöht werden. In Südtirol und Ballungsgebieten wie Wien oder Salzburg haben sich diese temporären Zufahrtsbeschränkungen für Pkw an Schulen bewährt. In Schulstraßen wird zeitweise, also vor allem morgens zu Schulbeginn, die Zufahrt zur Schule für den Autoverkehr gesperrt. In Deutschland gibt es Schulstraßen bisher nur vereinzelt im Rahmen von Testphasen. Schulstraßen sind aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes vor allem für Nebenstraßen geeignet.

Anlässlich des Verkehrssicherheitstages ruft das Deutsche Kinderhilfswerk außerdem Kinder und ihre Eltern zur Teilnahme an den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ auf. Zu den Aktionstagen unter dem Motto „Mitmachen und Elterntaxi stehen lassen!“, die das Deutsche Kinderhilfswerk und der ökologische Verkehrsclub VCD koordinieren, sollen Grundschulen und Kitas in ganz Deutschland Laufaktionen erarbeiten, die zu Beginn des nächsten Schuljahres umgesetzt werden. Anmelden können und sollten sich Schulklassen sowie Kindertageseinrichtungen bereits jetzt – auf der Webseite www.zu-fuss-zur-schule.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.06.2019

Für viele junge Paare ist eine partnerschaftliche Aufteilung der Familienverantwortung selbstverständlich, zumindest bevor das erste Kind kommt. Danach rutschen viele in eine eher klassische Rollenaufteilung: Die Väter gehen weiter arbeiten und die Mütter übernehmen Erziehung und Haushalt. Es sind zumeist die Frauen, die beruflich zurückstecken, sei es durch Elternzeit oder als Teilzeitkraft. „Wenn darüber die Unzufriedenheit wächst, man sich aber ohnmächtig fühlt, steigert das die sogenannte mütterliche Erschöpfung“, weiß Andrea Twardella von der Mutter-Kind-Klinik Talitha in Bad Wildungen. In den Vorsorge- und Rehamaßnahmen, wie sie von der Katholischen Arbeitsgemeinschaft (KAG) Müttergenesung angeboten werden, erarbeiten sich Mütter Wege aus diesen Rollenfallen. Im Rahmen der gesundheitlichen Therapie lernen sie, ihren Familienalltag wieder aktiv zu gestalten und zu steuern.

Eigentlich hat sich die Rolle der Frau in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert. Auch wenn die Entwicklung noch nicht am Ziel ist, können junge Frauen gleichberechtigter und selbstbestimmter leben. Doch ausgerechnet im Familienleben finden sich viele Frauen in den Rollenklischees der 50er Jahre wieder. „Frauen tragen zu allererst die Familienverantwortung“, fasst Andrea Twardella die Lebenswirklichkeit vieler Müttern zusammen. Tatsächlich sind es Frauen, die zu 76 Prozent Elternzeit nehmen. Ein Blick auf die Dauer der Elternzeit macht es noch deutlicher: Vergleicht man die Elternzeit mit einem Jahresverlauf, ist der Vater bereits Ende Januar wieder im Job; den Rest des Jahres stemmen Mütter mehr oder weniger allein.

Selbst bei berufstätigen Müttern sieht es nicht anders aus. Wer trotz Kinder weiter im Beruf stehen möchte, muss meist die Karrierebremse Teilzeit in Kauf nehmen: Zwei von drei berufstätigen Müttern arbeiten mit reduzierter Stundenzahl. Bei berufstätigen Vätern ist es dagegen nur einer von 16, der weniger Zeit im Unternehmen verbringt, damit er sich zu Hause um die Familie kümmern kann.

Für die Frauen ist es oft ein schleichender Prozess aus vielen kleinen Entscheidungen, zu denen man keine pragmatische Alternative sieht. Er endet häufig in einem Gefühl der Ohnmacht. Ein Ausbruch aus dieser Situation ist nur mit einem beherzten Schritt nach vorn möglich. Eine Mutter-Kind-Kur bietet Frauen eine Auszeit und gibt ihnen die Chance, neben der Arbeit an gesundheitlichen Störungen auch die eigene Rollensituation mit professioneller Hilfe zu reflektieren. „Wir schauen gemeinsam mit den Frauen wertfrei darauf, was war und was möglich ist. Bei uns finden sie Zeit, abzuwägen und zu entscheiden“, beschreibt Familientherapeutin Andrea Twardella die Arbeit der Therapeuten und Berater in den Fachkliniken. Ziel ist es, dass die Frauen sich wieder als Akteurin begreifen, die ihr Leben verantwortlich gestaltet. Eine für alle richtige Richtung gibt es dabei nicht. „Manchmal ist es eine Veränderung, manchmal ist es ein Frieden auf Zeit. Wichtig ist, dass die Frauen bewusst eine Entscheidung treffen und sich damit gut fühlen.“ Andrea Twardella weiß, dass diese Entscheidung positiv ausstrahlt: Auf die anderen Therapien während der dreiwöchigen Vorsorge- und Rehamaßnahme sowie zuhause auf das Gleichgewicht im Familienalltag.

Mütterliche Erschöpfung ist eine Diagnose, die eine Mutter-Kind-Kur ermöglicht. Die Erfahrung der 21 Fachkliniken in der KAG zeigt, dass es oft nicht die einzige ist. Mütter kommen oft mit einer mehrfachen Gesundheitsbelastung. Über die verschiedenen Angebote und Spezialisierungen informiert die bundesweite Hotline der KAG (0180/140 0 140 – 3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz).

Quelle: Pressemitteilung Kath. Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V. vom 18.06.2019

„Der Gesetzgeber ist gefragt, faire Lösungen beim Kindesunterhalt im Wechselmodell festzuschreiben. Die derzeitige Rechtslage geht zu Lasten des Elternteils, der vor einer Trennung beruflich zugunsten der Kinder zurückgesteckt hat“, mahnt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV).

Im Rahmen der Fachtagung „Wechselmodell und erweiterter Umgang als Betreuungsoptionen – kindgerecht auswählen und Unterhalt fair ausgestalten“ machte Dr. Gudrun Lies-Benachib aus ihrer Erfahrung als OLG-Richterin deutlich, dass es bei einem Streit ums Wechselmodell auch ums Geld geht. Ihre exemplarischen Rechnungen zeigten, dass die finanziellen Folgen erheblich sind und deshalb für beide Eltern eine Rolle spielen. Deutliche Kritik übte Lies-Benachib an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), der eine unterhaltsrechtliche Verpflichtung, Vollzeit zu arbeiten, auch auf Elternteile in der Teilzeitfalle anwende und fiktiv beim Kindesunterhalt von einem Vollzeitgehalt ausgehe. Dies führe in der Praxis dazu, dass eine Mutter ihr Kind aus dem Selbstbehalt ernähren müsse.

„Wir fordern, einen Grundsatz familiärer Solidarität nach Trennung im Kindesunterhaltsrecht zu verankern. Väter sind meist beruflich gut aufgestellt, weil Mütter ihnen den Rücken freigehalten haben. Deshalb braucht es angemessene Übergangsfristen für Elternteile, die am Arbeitsmarkt erst wieder Fuß zu fassen müssen“, unterstreicht Jaspers. „Ziel muss sein, die Existenz des Kindes in beiden Haushalten gut abzusichern und Interessenskonflikte zwischen Umgang und Unterhalt zu vermeiden.“

Der Psychologe Dr. Stefan Rücker kam zu dem Schluss, was „das Beste“ für jedes Kind ist, sei so individuell wie sein Fingerabdruck. Die internationale Forschung sei mit Vorsicht zu genießen – nur ein minimaler Teil der vielen Studien genüge wissenschaftlichen Gütekriterien. Werden Drittvariablen wie das Konfliktniveau der Eltern oder ihr sozioökonomischer Status berücksichtigt, lassen sich zwischen Residenzmodell und Wechselmodell kaum Unterschiede im Wohlbefinden von Kindern finden. Rücker plädierte eindringlich für die Entwicklung guter Beratungsangebote, um Eltern zu befähigen, die mit der Trennung einhergehenden Emotionen besser zu steuern. Gehe es den Eltern gut, sei die Wahl des Betreuungsmodells zweitrangig.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 20.06.2019

Alleinerziehende werden überdurchschnittlich häufig am Ende eines arbeitsreichen Lebens mit Altersarmut kon­frontiert sein. Das ist nicht gerecht und muss sich ändern“, mahnt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). „Wir setzen uns für eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung, für Verbesserungen bei den Kinderbe­rücksichtigungszeiten und langfristig für einen Systemwechsel hin zu einer Universalversicherung mit Mindestsicherungsziel ein.“

Basis einer auskömmlichen Alterssicherung ist eine eigenständige Existenzsicherung während der Erwerbs- und Familienphase. Zudem gilt es, auch das Rentensystem an der bestehenden Pluralität von Familienformen auszurichten, statt am Ernährermodell fest zu halten. Zentral ist hierbei in der Lebensverlaufsperspektive die sozialversi­cherungspflichtige Absicherung bisher nicht versicherter Lebensphasen. Der VAMV setzt sich für eine Ausweitung der gesetzlichen Rente hin zu einer Universalversicherung mit einem Mindestsicherungsziel für alle ein: Während der Erwerbfähigkeitsphase zahlen alle Bürger*innen auf alle Einkommen einen Mindestbeitrag. In Zeiten der Nicht-Erwerbstätigkeit übernimmt das zuständige Sozialleistungssystem den Mindestbeitrag. Da sich die staatliche Förderung der privaten Rentenvorsorge mit Blick auf die Alterssicherung von Familien mit kleinen Einkommen wenig bewährt fordert der VAMV, diese Mittel stattdessen hin zu einer Universalversicherung zu lenken. Zudem setzt sich der VAMV dafür ein langfristig eine Verpflichtung für Arbeitgeber zu schaffen, Betriebsrenten anzubieten.

Das Positionspapier „Für ein gutes Auskommen im Alter! Forderungen zur Existenzsicherung von Alleinerziehenden“ hat die Bundesdelegiertenversammlung des VAMV am 16. Juni 2019 verabschiedet.

Auch Wahlen standen auf dem Programm: Die Versammlung hat Daniela Jaspers zur Vorsitzenden gewählt und Helene Heine als neue Vizevorsitzende. Schatzmeister ist Jürgen Pabst, Protokollfüh­rerin Elisabeth Küppers. Fee Linke ist neu als Beisitzerin im Bundes­vorstand. „Wir danken meiner Vorgängerin Erika Biehn für ihre engagierte und hochkompetente Arbeit für den VAMV. Mit ihrer jahr­zehntelangen Arbeit in der Anti-Armutspolitik hat sie den VAMV mit geprägt“, würdigt Jaspers Erika Biehn.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 19.06.2019

AUS DEM ZFF

Eine zeitgemäße Familienpolitik muss nach Auffassung des ZFF die geschlechtergerechte Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit ins Zentrum rücken. Vor diesem Hintergrund bekennt sich der Familienverband zu einer partnerschaftlich orientierten Familienpolitik und formuliert in einem Positionspapier politische Handlungsempfehlungen

Das Leitbild der Partnerschaftlichkeit prägt seit Jahren die familienpolitische Diskussion. Die Einführung des Elterngeldes, ElterngeldPlus und die Familienpflegezeit – all dies sind Instrumente, die eine partnerschaftlichere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit fördern sollen. Die Realität zeigt, wie dringend Modelle einer partnerschaftlichen Familienorganisation weiterhin gebraucht werden: Frauen übernehmen nach wie vor den Löwenanteil der privat erbrachten Sorgearbeit, während Männer mehrheitlich einer ununterbrochenen, oftmals überlangen Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen.

Dazu Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF:

„Die meisten jungen Familien wünschen sich eine gleichmäßigere Aufteilung von Betreuung und Erziehung ihrer Kinder, scheitern jedoch bei der Umsetzung. Während Paare bis zur Geburt des ersten Kindes bezahlte und unbezahlte Arbeit relativ gleichmäßig aufteilen, übernehmen Mütter danach den Hauptteil der Sorgearbeit. Im Gegensatz dazu erhöhen viele Väter sogar ihre Arbeitszeit. Für das ZFF ist es daher an der Zeit, gute Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe an familiärer Sorge, aber auch am Erwerbsleben zu schaffen.“

Christiane Reckmann weiter:

„Wie diese guten Rahmenbedingungen aussehen können will das ZFF im heute veröffentlichten Positionspapier darlegen. Wir zeigen die erheblichen gleichstellungspolitischen, familienpolitischen und sozialpolitischen Implikationen auf, die eine „partnerschaftliche Familienpolitik“ ausmachen. Sie reichen von der Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld und der Möglichkeit einer Vaterschaftsfreistellung rund um die Geburt des Kindes über die Bekämpfung des Gender Pay Gaps bis zur Abschaffung des Ehegattensplittings, um nur einige Beispiele zu nennen. Nur wenn wir Familienpolitik konsistent am Leitbild der Partnerschaftlichkeit ausrichten, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer (geschlechter-)gerechten Gesellschaft machen!“

Das ZFF- Positionspapier „Fifty-Fifty?! Wie kann die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit gelingen?“ können Sie hier herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 14.06.2019

AKTUELLES

Insgesamt 18 ForscherInnen des DIW Berlin, des Leibniz-Instituts für Bildungsforschung und Bildungsinformation (DIPF), der Universität Hamburg und der Humboldt-Universität zu Berlin haben Erträge von Bildung unter die Lupe genommen, die nichts mit Geld zu tun haben. Unter anderem ging es darum, wie sich Bildung in den Bereichen sozioemotionaler Fähigkeiten, der Gesundheit und politischen Partizipation niederschlägt. Mehr dazu erfahren Sie im Editorial dieses Newsletters. Der Endbericht des Verbundprojekts, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wurde, ist als DIW Politikberatung kompakt 137 erschienen.

Das Programm Elternchance II mit der Weiterqualifizierung pädagogischer Fachkräfte zu Elternbegleiter/innen geht in die letzte Runde.

Das Programm endet am 31.12.2020 und wird nicht verlängert.

Die nächsten Kurse für das Jahr 2020 wurden auf der Homepage des Konsortiums Elternchance veröffentlicht: https://www.konsortium-elternchance.de/aktuelle-infos/kurstermine-2020/

Bewerbungen unter: Bewerbungsserver: www.bewerbung-elternbegleitung.de/konsortium

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Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie

Fachtagung „Familie braucht ein Zuhause. Bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum für Familie schaffen!“

Berlin, 06.06.2019 – Heute findet in Berlin die gemeinsame Fachtagung der Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. und des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) zum Thema „Familie braucht ein Zuhause“ statt, an der gut 80 Fachleute und Interessierte teilnehmen. Ziel der Veranstaltung ist es, die derzeitigen Verwerfungen auf dem Wohnungsmarkt, in der Wohnpolitik und der Stadtentwicklung herauszuarbeiten und Lösungen zu finden, wie wieder bezahlbarer und ausreichender Wohnraum für Familie geschaffen werden kann.

Dr. Stefanie Elies, Leiterin des Forum Politik und Gesellschaft und Genderkoordinatorin der Friedrich-Ebert-Stiftung, betont: „Immer mehr Kinder wachsen in Ballungsräumen auf, doch dort haben es Familien besonders schwer, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Einkommensschwache Haushalte und Alleinerziehende sind noch einmal besonders betroffen. Mit unserer Fachtagung wollen wir auf die Problematik aufmerksam machen und neue Ansätze für eine sozial gerechte Wohnungsbaupolitik diskutieren.“

Die Vorsitzende des ZFF, Christiane Reckmann, resümiert: „Familie braucht ein Zuhause! Das bedeutet, dass es um mehr geht als ein Dach über dem Kopf. Vor allem bedeutet dies die Sicherung ausreichenden und guten Wohnraums mit Rückzugsmöglichkeiten für alle Familienmitglieder und ein Wohnumfeld, welches genügend Freiräume zum Spielen, Bewegen sowie für Bildung und Freizeit bereithält sowie Nachbarschaften fördert. Dieser Wohnraum wird aber für viele Familien zunehmend zu einem Luxusgut und kaum mehr bezahlbar. Wohnen und Wohnraumversorgung muss ein fester Bestandteil familienpolitischer Daseinsvorsorge werden!“

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ZFF-Info 10/2019

SCHWERPUNKT: Internationaler Kindertag

Anlässlich des Internationalen Kindertages am 1.6.2019 erklären KatjaDörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder-und Familienpolitik, sowie AnnalenaBaerbock, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Wenn wir ein kinderfreundliches Land wollen, dann müssen starke Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Der Staat wird dadurch verpflichtet, die Interessen von Kindern in den Mittelpunkt zu rücken. Kinder brauchen besonderen Schutz und Förderung. Das Wohl von Kindern muss bei allen Entscheidungen endlich einen besonderen Stellenwert einnehmen. Sie haben ein Recht auf Entwicklung und Beteiligung in allen sie betreffenden Entscheidungen.

Wer die Rechte von Kindern im Grundgesetz stärkt, kann den Kampf gegen Kinderarmut und für ein kinderfreundliches Deutschland viel konsequenter führen. Das sollte eigentlich im Interesse aller demokratischen Kräfte in diesem Land sein.

Kinderrechte gehören mit einer starken Formulierung ins Grundgesetz. Eine reine Symbolpolitik lehnen wir ab. Die Grüne Bundestagsfraktion wird darum in der kommenden Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen, der die Kinderrechte im Grundgesetz stark macht.

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie haben eigene Bedürfnisse. Eine Politik für Kinder muss daher ihre Rechte und Interessen in den Mittelpunkt stellen. Ob Kinokarte, Musikunterricht oder Klassenfahrt – Eltern müssen ihren Kindern ein gutes Aufwachsen ermöglichen können. Dort, wo sie auf Unterstützung angewiesen sind, müssen sie diese auch erhalten. Einfach und unbürokratisch, damit Eltern ihre Zeit mit den Kindern und nicht mit dem Ausfüllen komplizierter Anträge verbringen. Wir brauchen endlich eine Kindergrundsicherung, die bei allen Kindern ankommt und verdeckter Armut ein Ende macht. Damit Kinder mit guten Chancen ins Leben starten.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 31.05.2019

„Der Weltkindertag ist eine gute Gelegenheit, um auf die besondere Verwundbarkeit von Kindern in Krisengebieten und auf die Bedeutung der Kinderrechte weltweit hinzuweisen“, erklärt Helin Evrim Sommer, entwicklungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Internationalen Kindertags am 1. Juni 2019. Sommer weiter:

„In militärischen Konflikten und anderen humanitären Katastrophen sind Kinder und Jugendliche immer besonders betroffen. Sie zählen zu den verwundbarsten Gruppen und werden auf vielfältige Weise psychisch und physisch schwer verletzt. In vielen Ländern werden Kinder immer noch als Kindersoldaten verschleppt, sexuell missbraucht und zum Töten gezwungen.

Auch außerhalb gesellschaftlicher Not- und Krisensituationen sind Kinderrechte global immer noch stark bedroht. Deshalb brauchen wir eine Entwicklungszusammenarbeit, die sich mehr für die Bildung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere von Mädchen, einsetzt und gegen Kinderarmut und Kinderarbeit vorgeht. Deutschland muss seinen Sitz im UN-Sicherheitsrat auch dafür nutzen, Kinderrechten mehr Gehör zu verschaffen und internationale Vereinbarungen zum Schutz von Kindern in der Praxis durchzusetzen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 31.05.2019

Smart Toys erfreuen sich weltweit großer Beliebtheit. Laut dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) stellt Deutschland den fünftgrößten Markt in diesem Segment. Problematisch ist jedoch, dass dieses Spielzeug für Kinder Risiken birgt. Der Deutsche Familienverband (DFV) appelliert an das Fürsorgeempfinden von Eltern und fordert Hersteller zu Transparenz auf

Lern-Tablets für Kinder, sprechende Teddybären oder Schnuller, die die Temperatur des Babys anzeigen – die Bandbreite der Smart Toys ist groß. Sie sollen das interaktive Lernen von Kindern fördern und Eltern bei der Kinderbetreuung unterstützen. Doch neben seinen Vorteilen bietet intelligentes Spielzeug auch Gefahren: Smart Toys nehmen die Handlungen von Kindern über Kameras, Sensoren oder Mikrofone auf. Handelt es sich um internetfähige Smart Toys, gehen Daten an externe Server, die außerhalb der Kontrolle von Eltern liegen.

„Es sind ernstzunehmende Risiken, die unter anderem die Persönlichkeitsrechte von Kindern betreffen. Beim Beispiel des Spielzeugs MyfriendCalya war das eindrücklich erkennbar“, sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV. Die Bundesnetzagentur stufte die Puppe 2017 als Spionagegerät ein und verbot sie. Nur eingeschränkt konnten Eltern und Kinder bemerken, wenn die vernetzte Puppe Gespräche aufzeichnete. Bei Spielzeug, das durch ungesicherte Verbindungen Sprachnachrichten empfängt und versendet, ist ein Missbrauch durch Dritte einfach möglich. Online-Beiträge der Verbraucherzentrale zeigen dies anhand konkreter Beispiele.

„Mit Smart Toys setzen wir unsere Kinder potenziellem Identitätsdiebstahl aus. Wir ermöglichen es Unternehmen, Kundenprofile von Kindesbeinen an herzustellen. Das darf nicht unsere Absicht sein“, so Zeh. Beim Kauf von Smart Toys sollten Eltern gut überlegen, ob das Spielzeug für ihr Kind geeignet ist und seinem Alter entspricht. Unterstützung bieten Initiativen wie „Schau hin! Was dein Kind mit Medien macht“. „Hersteller von Kinderspielzeug sollten klar verständlich über mögliche Risiken aufklären. Auch die Verkäufer von Smart Toys sind in der Pflicht, vor einem Kauf umfassend zu beraten“, sagt Zeh.

In der Politik steht auf dem Plan, Kinder vor Datenschutz-Risiken bei Smart Toys zu schützen. In der vergangenen Woche baten die Bundesländer bei der Verbraucherschutzkonferenz in Mainz, dass die Bundesregierung sich auf EU-Ebene für die Implementierung einer einheitlichen IT-Sicherheitszertifizierung für Smart Toys einsetzt. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung sollte sich auf die notwendigen Daten begrenzen, die für die Inbetriebnahme und Nutzung im Spielbetrieb erforderlich sind. Weiterhin sollten diese Daten lokal auf dem Spielzeug gespeichert werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 31.05.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte sollen sich schnell und spürbar verbessern. Das ist Ziel der Konzertierten Aktion Pflege, die unter der Leitung von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn jetzt ihre Ergebnisse vorgelegt hat. Danach soll bundesweit nach Tarif bezahlt, ein am Bedarf orientierter Personalschlüssel eingeführt, die Anwerbung ausländischer Pflegekräfte beschleunigt und die Zahl der Auszubildenden und Ausbildungseinrichtungen gesteigert werden.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Wir sorgen für mehr Nachwuchs in der Pflege – ohne Schulgeld und mit fairer Ausbildungsvergütung. Es muss klar werden: Pflege ist ein Zukunftsberuf, eine Ausbildung in der Pflege lohnt sich und eröffnet Möglichkeiten für verschiedene Berufswege. Zehn Prozent mehr Auszubildende und Ausbildungseinrichtungen sind das Ziel unserer Ausbildungsoffensive Pflege – das hilft auch denen, die schon jetzt in der Branche arbeiten. Denn die Auszubildenden von heute sind die Profis von morgen.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Pflegekräfte verdienen Anerkennung und eine gute Bezahlung. Unser Ziel sind bessere Gehälter über Mindestlöhne, sowohl für Hilfs- als auch für Fachkräfte, und gleiche Bezahlung in Ost und West. Die rechtlichen Grundlagen sollen noch vor der Sommerpause von der Bundesregierung beschlossen werden. Dann ist die Pflegebranche am Zug: Sie muss entscheiden, ob sie für bessere Löhne einen flächendeckenden Tarifvertrag abschließen kann, oder Mindestentgelte – wie bisher – über die Pflegekommission festgelegt werden sollen.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Pflege muss wieder attraktiver werden. Das geht nur mit mehr Personal. Denn das entlastet nicht nur die einzelne Pflegekraft, sondern lässt auch mehr Zeit für die Betreuung der Pflegebedürftigen. Die Beschlüsse der Konzertierten Aktion sind ein Auftrag an alle Beteiligten. Und sie sind ein Versprechen an alle Pflegekräfte: Wir werden weiter dafür kämpfen, dass die Situation in der Pflege besser wird.“

Die Ergebnisse der Konzertierten Aktion im Detail

Mehr Ausbildung

Die neuen Pflegeausbildungen starten zum 1. Januar 2020. Ihre Einführung wird begleitet durch die „Ausbildungsoffensive Pflege“ (2019 – 2023). Hierzu wurde beschlossen:die Zahlen der ausbildenden Einrichtungen und der Auszubildenden bis 2023 im Bundesdurchschnitt um jeweils 10 Prozent zu steigern mit einer Informations- und Öffentlichkeitskampagne für die neuen Pflegeausbildungen zu werben durch die Verbände der Pflegeeinrichtungen mindestens 5.000 Weiterbildungsplätze zur Nachqualifizierung von Pflegehelferinnen und -helfern einzurichten.

Mehr Personal

Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern oder zur Rückkehr in den Beruf zu gewinnen, gelingt nur, wenn sie genügend Kolleginnen und Kollegen an der Seite, verlässliche Dienstpläne und gute Arbeitsbedingungen haben. Deshalb wurde vereinbart: ein Personalbemessungsverfahren für verbindliche Personalschlüssel für Pflegekräfte in Krankenhäusern zu erarbeiten.zügig die Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens für Pflegeeinrichtungen anzugehendie Fach- und Sprachausbildung für ausländische Pflegekräfte in den Herkunftsländern zu unterstützen. ein Gütesiegel für die Vermittler ausländischer Pflegekräfte zu entwickelnPflegeheime und Krankenhäuser verpflichten sich zu mehr Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz.

Mehr Geld

Bislang wurden Pflegekräfte zu niedrig und sehr unterschiedlich entlohnt. Deshalb wurde vereinbart: die Entlohnungsbedingungen in der Altenpflege zu verbessern.nach Qualifikation differenzierte Mindestlöhne zu entwickeln (mindestens für Pflegefach- und Hilfskräfte). einen für Ost und West einheitlichen Pflegemindestlohn zu schaffen.

Zur Umsetzung dieser Ziele kommen nach Auffassung der AG zwei unterschiedliche Wege in Betracht:die Festsetzung von Mindestlöhnen auf Vorschlag der Pflegekommission. ein Tarifvertrag, der auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes unter Berücksichtigung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts flächendeckend erstreckt werden kann. (Mehrheitsposition)Die hierfür jeweils erforderlichen gesetzlichen Änderungen werden BMAS und BMG zügig auf den Weg bringen.

Außerdem bestand Einigkeit darüber,dass eine Verbesserung der Entlohnung eine verbesserte Finanzausstattung der Pflegeversicherung erforderlich macht.eine finanzielle Überlastung der Pflegebedürftigen durch steigende Eigenanteile zu verhindern ist.

Mehr Verantwortung

Die Kompetenzen der Pflegefachkräfte sollen gestärkt und ausgeweitet werden. Deshalb wurde beschlossen:den Verantwortungsbereich von Pflegekräften auszuweiten. Dafür werden u.a. Standards zur Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen (z.B. Ärzten) entwickelt. Das BMG startet diesen Prozess noch dieses Jahr.die bestehenden Möglichkeiten, Heilkunde auf Pflegefachkräfte zu übertragen, besser zu nutzenin Modellvorhaben ab 2020 zu erproben, dass Pflegefachkräfte Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel verordnen.

Mehr Digitales

Die Arbeit von Pflegekräften soll durch Digitalisierung erleichtert werden. Deshalb wurde beschlossen: Pflegeeinrichtungen an das TI-Datennetz anzuschließendie Pflege mittelfristig komplett auf elektronische Datenverarbeitung umzustellen (elektronische Pflegeakte, Entlassmanagement, Verordnungen)Ab 1. Oktober 2022 sollen ambulante Pflegedienste Leistungen der Pflegeversicherung, ab 1. April 2023 auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege nur noch auf elektronischem Weg mit den Kassen abrechnen. Die Möglichkeiten der Telepflege (z.B. Beratung übers Netz) weiterzuentwickeln.

Hintergrund

Um den Arbeitsalltag von Pflegekräften spürbar zu verbessern, haben das Bundesgesundheits-, das Bundesfamilien- und das Bundesarbeitsministerium im Juli 2018 die Konzertierte Aktion Pflege ins Leben gerufen. Zusammen mit den Ländern, Pflegeberufs- und Pflegeberufsausbildungsverbänden, Verbänden der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, den Kirchen, Pflege- und Krankenkassen, Betroffenenverbänden, der Berufsgenossenschaft, der Bundesagentur für Arbeit sowie den Sozialpartnern wurden fünf Arbeitsgruppen eingerichtet, um konkrete Schritte festzulegen:Arbeitsgruppe 1: Ausbildung und Qualifizierung Arbeitsgruppe 2: Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung Arbeitsgruppe 3: Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung Arbeitsgruppe 4: Pflegekräfte aus dem Ausland Arbeitsgruppe 5: Entlohnungsbedingungen in der Pflege.

Weitere Informationen sowie den Vereinbarungstext im Wortlaut finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/konzertierte-aktion-pflege

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.06.2019

Mit dem Bundesprogramm „Menschen stärken Menschen“ unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit Anfang 2016 bürgerschaftliches Engagement in Form von Patenschaften. Im Mai 2019 hat das Programm einen neuen Höchststand erreicht: Insgesamt mehr als 75.000 Patenschaften wurden geschlossen. Im direkten Kontakt unterstützen die Patinnen und Paten einzelne Menschen oder auch Familien bei der Bewältigung ihres Alltags. Je nach Träger werden dabei unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt – beispielsweise Bildungspatenschaften, in denen die Engagierten Jugendlichen helfen, ihren Schulabschluss zu schaffen oder eine Ausbildung zu finden.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Mehr als 75.000 Patinnen und Paten reichen im Alltag Menschen die Hand, die es schwerer im Leben haben. Ihnen gilt mein Respekt und mein Dank dafür, dass sie ihre Zeit und ihre Erfahrung für andere einsetzen. Mit ihrem Engagement stärken die Bürgerinnen und Bürger den gesellschaftlichen Zusammenhalt nachhaltig. Ihr Einsatz trägt dazu bei, benachteiligten Menschen Chancen zu eröffnen, Verständnis füreinander zu wecken und Teilhabe zu ermöglichen.“

Gestartet wurde das Patenschaftsprogramm Anfang 2016, um Geflüchtete bei der Integration in Deutschland zu unterstützen. 2018 wurde das Programm auf eine größere Zielgruppe erweitert und zu Chancenpatenschaften ausgebaut. Mit Hilfe von bürgerschaftlichem Engagement sollen zusätzlich zu den Geflüchteten nun auch diejenigen Menschen erreicht werden, denen eine Perspektive für die Zukunft fehlt und die auch durch andere Angebote schwer zu erreichen sind. Ziel ist es, auch diese Menschen in die Gesellschaft zu integrieren und ihnen die Möglichkeit zu gleichberechtigter Teilhabe zu bieten.

Das BMFSFJ fördert 29 zivilgesellschaftliche Programmträger, die die Arbeit von rund 500 lokalen Organisationen koordinieren und unterstützen. Durch ihre zahlreichen ehrenamtlich Engagierten und Netzwerke zu Kooperationspartnern sind die Organisationen bestens geeignet, passende Patinnen und Paten mit Menschen zusammenzubringen, die Unterstützung brauchen.

Der Engagementpolitik kommt eine herausragende gesellschaftspolitische Bedeutung für Solidarität, Teilhabe, Partizipation und Integration zu. Der Schwerpunkt der Engagementförderung des Bundes liegt deshalb auf der Entwicklung nachhaltiger Strukturen und guter Rahmenbedingungen für Engagement.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.06.2019

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums geht 2020 in die zweite Förderperiode. Die ersten Förderaufrufe wurden veröffentlicht und die Interessenbekundungsverfahren starten am 27. Mai 2019 (siehe: www.demokratie-leben.de).

„Demokratie leben!“ ist das finanzstärkste und weitreichendste Programm der Bundesregierung zur Demokratieförderung und Extremismusprävention. 2019 stehen insgesamt 115,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Die aktuelle Förderperiode für alle mehr als 600 Projekte im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ endet zum 31.12.2019. Deswegen wird für die nächste Förderperiode derzeit eine Förderrichtlinie erarbeitet. Für die Phase ab 2020 können sich alle Organisationen für Projekte bewerben, die die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllen – auch alle derzeit geförderten zivilgesellschaftlichen Träger auf Bundesebene. Die Interessensbekundungsverfahren für die Förderung von Kompetenzzentren und -netzwerken auf Bundesebene starten am 3. Juni 2019.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ im Mai 2018 entfristet. Damit ist sichergestellt, dass es „Demokratie leben!“ auch nach 2020 weiter geben kann. „Wir werden nicht nachlassen, denjenigen, die sich aktiv für unsere Demokratie und gegen jeglichen Extremismus einsetzen, den Rücken zu stärken. Das hat für mich und für das Bundesfamilienministerium höchste Priorität. Denn es ist klar: Das Engagement vor Ort braucht eine sichere finanzielle Basis und Verlässlichkeit.“

In der wichtigen Arbeit gegen Rechtsextremismus ist und bleibt die Förderung der Opferberatung, der Mobilen Beratung sowie der Distanzierungs- und Ausstiegsberatung ein zentraler Bestandteil des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Bereits heute fördert der Bund die Beratungsleistungen in allen 16 Ländern in Höhe von insgesamt fast elf Millionen Euro. Das BMFSFJ will die Förderung dieser wichtigen Beratungsangebote deshalb fortsetzen und möchte diese ausbauen. Das Engagement vor Ort soll weiter gestärkt werden.

Rechtlich ist derzeit in der Arbeit für Demokratie und Vielfalt ausschließlich die Förderung von Projekten möglich. Für eine Strukturförderung oder eine institutionelle Förderung gab und gibt es keine gesetzliche Grundlage.

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ unterstützt präventiv-pädagogische Arbeit gegen Angriffe auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, insbesondere gegen Rechtsextremismus, islamistischen Extremismus und linken Extremismus sowie Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Es entwickelt zielgerichtete Strategien im partnerschaftlichen Zusammenwirken von Kommunen, Ländern, dem Bund und der Zivilgesellschaft.

Nähere Informationen gibt es unter www.demokratie-leben.de.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.05.2019

Zum heute veröffentlichten „Childhood Index“ von Save the Children erklären Kai Gehring, Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, und Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Es ist eine Schande, dass immer noch in aller Welt die Kindheit hunderter Millionen Kinder zerstört wird. Gleichzeitig ist es eine zentrale politische Herausforderung. Deutschland muss gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft die schlimmsten Faktoren wie Mangelernährung und gewaltsamen Tod, Kinderarbeit und Kinderarmut, Krankheit und Ausschluss von Bildung entschieden bekämpfen.

Kinderrechte müssen gerade in Kriegs- und Konfliktgebieten besser geschützt werden. Der internationale Druck auf die Konfliktparteien muss verstärkt werden, um den in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Schutz von Kinder in Konfliktregionen durchzusetzen. Zu diesen fundamentalen Rechten zählt auch, den Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung für geflüchtete Kinder und unbegleitete Minderjährige zu verbessern.

Das Kinderrecht auf eine gesunde Umwelt ist gerade angesichts der Klimakrise von wachsender Bedeutung. Auch hier zeigt sich die große Verantwortung Deutschlands und anderer Industrieländer für die globalen Kinderrechte. Ihr klimapolitisches Handeln muss angesichts der globalen Auswirkungen konsequent verändert werden.

Außerdem fordern wir die längst überfällige Verankerung der Kinderrechte ins Grundgesetz: Dies hätte auch international eine positive Signalwirkung.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 29.05.2019

„Immer mehr Väter nehmen Elterngeld in Anspruch, doch die durchschnittliche Bezugsdauer liegt weit unter der von Müttern. Diese beziehen durchschnittlich 14,2 Monate Elterngeld, Väter lediglich 3,8 Monate. Es ist noch einige Luft nach oben bei der partnerschaftlichen Aufteilung von Erziehungs- und Sorgearbeit. Deshalb wollen wir zwölf Monate Elterngeld für beide Elternteile, die nicht übertragbar sind. Für Alleinerziehende soll es 24 Monate Anspruch geben. Außerdem muss die unterschiedliche Bezahlung von Frauen und Männern für gleiche und gleichwertige Arbeit endlich beendet werden“, erklärt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts. Werner weiter:

„Seit der Einführung des Elterngelds im Jahr 2007 ist das Mindestelterngeld nicht erhöht worden. Dadurch werden Familien mit geringem oder keinem Einkommen vom Elterngeld ausgeschlossen. Allein um die Inflation auszugleichen, müsste es um etwa 50 Euro erhöht werden. Ebenso muss die Anrechnung des Elterngelds auf Sozialleistungen abgeschafft werden, um Familienarmut zu bekämpfen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 28.05.2019

Das Vorhaben der Bundesregierung, die seit drei Jahren befristet geltende Wohnsitzauflage für Asylberechtigte in Deutschland endgültig festzuschreiben (19/8692), stößt bei Kommunalvertretern auf Zustimmung und bei Wohlfahrtsverbänden auf Ablehnung. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat am späten Montagnachmittag deutlich. Die mit dem Integrationsgesetz vom Juli 2016 eingeführte Wohnsitzregelung für international Schutzberechtigte, würde am 6. August dieses Jahres außer Kraft treten. Aus Sicht der Regierung würde ohne eine Verlängerung dieser Regelung, der zufolge schutzberechtigte Ausländer verpflichtet sind, ihren Wohnsitz drei Jahre lang in einem bestimmten Land und gegebenenfalls an einem bestimmten Ort zu nehmen, „ein wichtiges integrationspolitisches Instrument für die Betroffenen und die zu diesem Zweck erforderliche Planbarkeit der Integrationsangebote von Ländern und Kommunen entfallen“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Die Wohnsitzauflage habe sich bewährt, sagte Marc Elxnat vom Deutschen Städte- und Gemeindebund während der Anhörung und begrüßte das Regierungsvorhaben. Eine Entfristung der geltenden Regelung bedeute nicht, dass dies damit für alle Zeiten festgeschrieben ist, befand er. In den Städten und Gemeinden gebe es die Befürchtung, dass es im Falle einer Außerkraftsetzung der Wohnsitzregelung zu einer Konzentration spezieller Communitys in den Städten komme, was einer Integration nicht zuträglich sei und zu Problemen mit Wohnraumversorgung in einzelnen Städten führen könne.

Der ländliche Raum habe ein großes Integrationspotenzial, sagte Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag. Mit dem Mittel der Einschränkung der Wohnsitzfreiheit für einen beschränkten Zeitraum könne es gelingen, den Flüchtlingen vor Augen zu führen, dass sie auch im ländlichen Raum sehr gute Chancen zur Integration haben. Die geltende Wohnsitzauflage sei ausreichend evaluiert worden, um eine Entfristung vorzunehmen, urteilte Ritgen.

Susann Thiel vom Paritätischen Gesamtverband sprach sich gegen eine Entfristung aus. Dagegen sprächen grundsätzliche Bedenken ebenso wie die Erfahrungen aus der Praxis, sagte sie. Wohnsitzauflagen seien rechtlich fraglich, da sie das Recht auf Freizügigkeit einschränkten. Rechtlich möglich seien die Einschränkungen nur, wenn sie aus integrationspolitischen Gründen erteilt würden. Die Frage sei also, ob Wohnsitzauflagen die Integrationschancen steigern oder nicht, sagte Thiel. Bislang habe es aber keine umfassende Evaluierung gegeben, die dazu Erkenntnisse haben liefern können. „Aus unserer Sicht ist das kein geeignetes Mittel, um die Integration von Schutzberechtigten tatsächlich herzustellen“, sagte die Verbandsvertreterin. Erfahrungen aus der Praxis würden vielmehr auf das Gegenteil hinweisen.

Bernward Ostrop vom Deutschen Caritasverband lehnte eine Entfristung „ohne Evaluierung“ ab und schlug eine befristete Verlängerung der Regelung vor, um eine „ordentliche Evaluierung“ vornehmen zu können. Der Caritas-Vertreter wies zugleich darauf hin, dass die geltende Regelung in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt Flüchtlinge dazu zwingen könne, länger als angemessen in Gemeinschaftsunterkünften zu verbleiben. Dies sei nicht integrationsfördernd.

Professor Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg sagte, die Annahme, dass sich die Wohnsitzauflagen positiv auf die Integration auswirken, könne empirisch nicht bestätigt werden. Seiner Ansicht nach braucht es eine systematische Evaluation des Gesetzes. Jetzt eine „Entfristung auf Dauer“ festzuschreiben, sei „nicht sinnvoll“. Er halte eine Verlängerung der Wohnsitzauflage um ein Jahr für richtig, sagte Brücker. Was die Bedenken der Kommunen angeht, ein Wegfall der Wohnsitzauflage könne zu einer Konzentration in den Großstädten führen, so fänden sich bei genauerer Betrachtung der Zahlen starke Zuzüge ebenso wie starke Wegzüge. Eventuellen Risiken für tatsächlich erheblich über dem Bundesdurchschnitt betroffene Kommunen könne mit einem Zuzugsstopp begegnet werden, schlug Brücker vor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 642 vom 04.06.2019

Eine Stärkung der Rechte von Kindern ist das Ziel eines Gesetzentwurfs (19/10552) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Entwurf sieht die Fortentwicklung von Artikel 6 des Grundgesetzes durch ausdrückliche Gewährleistung des Schutzes der Kinder, ihres Rechts auf Förderung ihrer Entwicklung, ihres Rechts auf Beteiligung und des Vorrangs des Kindeswohls vor. Hintergrund ist den Abgeordneten zufolge, dass Kinder in Artikel 6 ausschließlich im Zusammenhang des Elternrechts und der Elternpflicht zur Pflege und Erziehung der Kinder und dem Wächteramt der staatlichen Gemeinschaft behandelt würden. Es fehle eine ausdrückliche Gewährleistungsverantwortung und -pflicht des Staates betreffend den besonderen Schutz der Kinder. Auch das Kindeswohl werde im Grundgesetz nicht erwähnt, sei aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts oberste Richtschnur der Elternverantwortung.

Ebenfalls fehlten im Grundgesetz eine Vorgabe, dass die zunehmende Selbstbestimmungs- und Beteiligungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen zu beachten ist, sowie ein ausdrückliches Recht des Kindes auf Förderung seiner Entwicklung. Damit bleibe das Grundgesetz sowohl hinter den Standards der UN-Kinderrechtskonvention als auch der EU-Grundrechtecharta zurück. Über die Vorlage sowie einen Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zum selben Thema debattiert das Plenum laut Tagesordnung erstmalig am 6. Juni.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 637 vom 03.06.2019

Der Referentenentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde nach der Anhörung der an den Beratungen beteiligten Verbände nicht geändert. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10369) auf eine Kleine Anfrage (19/9871) der Fraktion Die Linke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 624 vom 29.05.2019

Wie sich die Ausgaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Bereich der frühkindlichen Bildung in den Jahren ab 2014 entwickelt haben, will die FDP-Fraktion mittels einer Kleinen Anfrage (19/10239) erfahren. Außerdem will sie wissen, welche konkreten Maßnahmen und Projekte nach Kenntnis der Bundesregierung seither durchgeführt wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 616 vom 27.05.2019

Der Umgang von Behörden mit sexuellen Minderheiten unter Flüchtlingen ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/10308) der Linksfraktion. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung erfahren, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) „seine Offenheit gegenüber nicht-hetero-normativen Identitäten“ deutlich macht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 611 vom 24.05.2019

Die bezahlten und unbezahlten Überstunden je Arbeitnehmer sind im ersten Quartal 2019 gegenüber dem Vorjahr um jeweils 0,4 Stunden gesunken. Grund dafür sei die konjunkturelle Abschwächung, berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Die Beschäftigten machten im ersten Quartal im Durchschnitt 6,4 bezahlte Überstunden und 6,0 unbezahlte Überstunden. Das sind jeweils 0,4 Stunden weniger als im ersten Quartal 2018. „Die Zahl der Überstunden geht mit der konjunkturellen Abschwächung seit dem vergangenen Jahr zurück“, erklärt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“.

Die Zahl der Erwerbstätigen nahm um 1,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu und lag im ersten Quartal 2019 bei knapp 44,9 Millionen. Insgesamt arbeiteten die Erwerbstätigen in Deutschland im ersten Quartal 2019 15,6 Milliarden Stunden. Das bedeutet einen Anstieg von 1,5 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Die Arbeitszeit pro Erwerbstätigem lag im ersten Quartal 2019 bei 347,9 Stunden und stieg damit um 0,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die durchschnittliche vereinbarte Wochenarbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten betrug 38 und die der Teilzeitbeschäftigten 17 Stunden.

Die durchschnittliche Arbeitszeit der Teilzeitbeschäftigten lag im ersten Quartal 2019 bei 187 Stunden und stieg damit um 0,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit arbeiteten Teilzeitbeschäftigte länger als jemals zuvor nach der Wiedervereinigung. „Das liegt an dem fortgesetzten Rückgang von Minijobbern mit niedrigen Arbeitszeiten und dem trendmäßigen Anstieg von sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigten“, so Arbeitsmarktökonom Weber.

Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten stieg im ersten Quartal gegenüber dem Vorjahresquartal um 1,2 Prozent, die der Vollzeitbeschäftigten um 1,5 Prozent. Die Teilzeitquote lag mit 39 Prozent leicht unter dem Stand des Vorjahres (-0,1 Prozentpunkte).

Der Krankenstand lag im ersten Quartal mit 5,3 Prozent geringfügig unter dem Niveau des Vorjahres (5,5 Prozent). Nach ersten vorläufigen Hochrechnungen ist die Kurzarbeit im ersten Quartal etwas gesunken. Sie betrug 313.000 Personen nach 325.000 Personen im Vorjahr.

Eine Tabelle zur Entwicklung der Arbeitszeit steht im Internet unter http://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/tab-az1901.pdf. Eine lange Zeitreihe mit den Jahreszahlen ab 1991 ist unter http://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/AZ_Komponenten.xlsx abrufbar.

Weitere Informationen zur Verbreitung von bezahlten und unbezahlten Überstunden sind unter http://doku.iab.de/aktuell/2014/aktueller_bericht_1407.pdf zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 04.06.2019

Lebenserwartung steigt stetig mit höherem Lebenslohneinkommen – Differenz zwischen unterstem und oberstem Lohndezil von westdeutschen Männern nimmt im Zeitverlauf von vier auf sieben Jahre zu – Besserverdiener profitieren von mehr Rentenzahlungen im Verhältnis zu geleisteten Beiträgen – Äquivalenzprinzip in gesetzlicher Rentenversicherung wird nicht eingehalten – Ergebnisse sprechen für eine Aufwertung geringer Rentenansprüche

Wer in seinem Leben ein niedriges Erwerbseinkommen erwirtschaftet hat, ist nicht nur einem erhöhten Altersarmutsrisiko ausgesetzt, sondern lebt auch noch kürzer als Besserverdienende. Dadurch erhalten Menschen aus den unteren Lohngruppen überproportional weniger Rentenzahlungen im Verhältnis zu den eingezahlten Beiträgen. Und der Abstand bei den Lebenserwartungen zu den Besserverdienenden nimmt auch noch zu. Dies sind die Ergebnisse einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Sie unterstreicht damit, wie wichtig eine Aufwertung der unteren Rentenansprüche wäre, um die Verhältnismäßigkeit wiederherzustellen und das Altersarmutsrisiko zu senken.

Die DIW-Ökonomen Peter Haan, Daniel Kemptner und Holger Lüthen haben anhand der Administrativdaten der Deutschen Rentenversicherung untersucht, wie sich die Lebenserwartungen verschiedener Geburtsjahrgänge im Verhältnis zu den Lebenslohneinkommen im Zeitverlauf entwickeln und welche Verteilungswirkungen das für die Rente hat. Aus Gründen der erwerbsbiografischen Konsistenz wurden ausschließlich die Daten westdeutscher männlicher Arbeitnehmer erhoben, die zwischen 1926 bis 1949 geboren wurden, also die heutigen Rentenbezieher sind. Es zeigt sich nicht nur, dass die Lebenserwartung mit höheren Lebenslohneinkommen steigt. Auffällig ist auch, dass der Unterschied in der Lebenserwartung zwischen dem obersten und dem untersten Lebenslohndezil im Zeitverlauf zunimmt. Lag er für die ältesten Geburtsjahrgänge noch bei vier Jahren, erhöht er sich für die Jahrgänge 1947 bis 1949 auf sieben Jahre. Dieser Zusammenhang zwischen Lebenslohneinkommen und Lebenserwartung wird künftig auch bei Frauen auftreten, da diese zunehmend längere Erwerbsbiografien und damit höhere Lebenslohneinkommen erzielen.

Die Ungleichheit im gesetzlichen Rentensystem steigt

„Menschen mit niedrigem Lebenslohneinkommen beziehen also nicht nur weniger, sondern auch kürzer Rente, was dem Äquivalenzprinzip der Gesetzlichen Rentenversicherung widerspricht. Und diese Ungleichheit steigt“, sagt Studienautor Holger Lüthen. Die Idee dieses Äquivalenzprinzips ist es, dass jeder relativ zu seinen eingezahlten Beiträgen gleich viel aus der Rentenversicherung ausbezahlt bekommt. Dies basiert allerdings auf der Annahme, dass die Lebenserwartung innerhalb eines Jahrgangs gleich ist und sich nicht nach Einkommen unterscheidet.

Durch die tatsächlich festgestellten unterschiedlichen Lebenserwartungen wird dieses Prinzip aber unterlaufen: Die Arbeitnehmer erhalten relativ zu ihren geleisteten Beiträgen umso mehr Rentenzahlungen, je höher ihr Lebenseinkommen war. „Dies hat insofern eine Verteilungswirkung, als die Lebenseinkommen nun insgesamt, einschließlich des Renteneinkommens, ungleicher werden“, sagt Studienautor Daniel Kemptner. Berücksichtigt man die Mortalitätsraten nach Lebenslohneinkommen nicht, sinkt die reale Rendite über die Lohndezile. Anders sieht es aus, wenn die Mortalitätsraten berücksichtigt werden: Je niedriger das Lebenslohndezil, desto niedriger die reale Rendite. Eine Ausnahme ist hier das unterste Lohndezil, das die Möglichkeiten zur Frühverrentung und Erwerbsminderung verstärkt in Anspruch genommen hat.

Dieser generelle Effekt tritt auch auf, wenn die Witwenrenten, die rund ein Fünftel der Ausgaben der Deutschen Rentenversicherung ausmachen, berücksichtigt werden. Zwar profitieren die unteren Dezile überproportional von den Hinterbliebenenrenten. Doch der generelle Befund bleibt bestehen: Die Rendite für Arbeitnehmer ist auch bei Berücksichtigung der erwarteten Rentenzahlungen an ihre Witwen umso höher, je höher ihr Lebenslohneinkommen ist.

Geringere Rentenansprüche sollten aufgewertet werden

„Diese Ergebnisse machen deutlich, dass das Äquivalenzprinzip in der GRV nicht gilt und nicht als Argument gegen eine Aufwertung von geringen Rentenansprüchen überzeugt. Im Gegenteil unsere Ergebnisse sprechen für eine Aufwertung. Das würde auch der Altersarmut vorbeugen“, konstatiert Studienautor Peter Haan. Die derzeit diskutierte Grundrente – unabhängig von der Frage einer Bedürftigkeitsprüfung – wäre dabei eine Möglichkeit. Dabei sollten sonstige Alterseinkommen insbesondere von Beamten und Selbstständigen, die in der Regel geringe Ansprüche aber eine hohe Lebenserwartung haben, berücksichtigt werden oder Mindestbeitragszeiten gelten. Allerdings, geben die Autoren zu bedenken, sollte das Armutsproblem nicht nur über die Rentenversicherung aufgefangen werde. Als gesamtgesellschaftliche Herausforderung wäre es auch denkbar, steuerliche Hebel in Bewegung zu setzen, um nicht einseitig die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu belasten.

Studie im DIW Wochenbericht 23/2019

Interview mit Daniel Kemptner

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 05.06.2019

DIW-ForscherInnen berechnen, was ein niedrigeres Rentenniveau für die Altersarmut und den Bezug von Grundsicherung bedeuten würde – Deutlich mehr RentnerInnen als bisher stünden finanziell schlecht da, wenn nicht gegengesteuert wird – Langfristig sollten unter anderem die private und betriebliche Altersvorsorge ausgebaut werden

Sinkt das Rentenniveau wie erwartet von heute 48 Prozent auf etwa 43 Prozent im Jahr 2045, steigt die Armutsrisikoquote bei Älteren – wenn sich an den derzeitigen Rahmenbedingungen nichts ändert – um bis zu 20 Prozent. Auch der Anteil derer, die Grundsicherung im Alter beziehen, nähme deutlich zu – es sei denn, die Renten wachsen schneller als der Grundsicherungsbedarf. Das sind die zentralen Befunde einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Das voraussichtlich sinkende Rentenniveau bedeutet vereinfacht ausgedrückt, dass man nach 45 Jahren Berufstätigkeit zum Durchschnittslohn aktuell – nach Abzug der Sozialbeiträge – 48 Prozent des Durchschnittslohns als Rente erhält, in Zukunft aber nur noch 43 Prozent des dann aktuellen Durchschnittslohns.

„Die Gefahr der Altersarmut droht sich infolge des sinkenden Rentenniveaus zu verschärfen“, sagt der DIW-Rentenexperte Johannes Geyer, einer der Studienautoren. In der Studie wurde der Effekt der Rentenniveausenkung auf die Altersarmut – davon sind Personen betroffen, die weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens zur Verfügung haben – und der Grundsicherungsbedarf zwar isoliert von anderen Faktoren berechnet. Beispielsweise könnte es künftig verstärkte Anreize und Möglichkeiten für private Vorsorge auch für BezieherInnen niedriger Einkommen geben und damit die Armutsrisikoquote im Alter sinken. Derzeit ist die private Vorsorge insbesondere in dieser Gruppe noch recht gering. Die Ergebnisse zeigen aber deutlich, dass es einen starken Zusammenhang von Rentenniveau und Armutsrisiko gibt.

Die Studie unterstreicht somit, dass es Maßnahmen bei der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge geben müsse, und zwar möglichst schnell. „Die Zeit läuft davon. Man muss Lösungen finden, die die Rente nicht nur finanziell, sondern auch sozial nachhaltig auszugestalten“, so Geyer.

Armutsrisikoquote steigt in allen vier untersuchten Szenarien

Die Auswirkungen des bis zum Jahr 2045 sinkenden Rentenniveaus haben Hermann Buslei, Björn Fischer, Johannes Geyer und Anna Hammerschmid anhand von vier Szenarien untersucht, die sich in der allgemeinen Preisentwicklung und in den Unterkunftskosten als wichtiger Komponente der Grundsicherung unterscheiden. Dafür verwendeten sie ein Mikrosimulationsmodell und Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP).

Den Berechnungen zufolge steigt in jedem der vier Szenarien die Armutsrisikoquote, und zwar um 2,1 bis 3,5 Prozentpunkte. Ausgehend von 17,5 Prozent aller mindestens 65-Jährigen, die im Jahr 2015 hierzulande von Armut bedroht waren, entspricht das einem Anstieg von bis zu einem Fünftel. Nehmen die Unterkunftskosten, die einen großen Teil der Grundsicherungskosten ausmachen, um mehr als drei Prozent jährlich zu, steigt auch der Anteil der GrundsicherungsempfängerInnen infolge des niedrigeren Rentenniveaus deutlich. Bei einer schwächeren Entwicklung der Unterkunftskosten – angenommen wurden jährlich 1,4 Prozent – sinkt diese Quote.

Um ein höheres Altersarmutsrisiko zu vermeiden, müsste nach Ansicht der AutorInnen betroffenen Personen und Haushalten gezielt mit zusätzlichen Maßnahmen geholfen werden. Kurzfristig könnten wohl nur die Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder die Grundsicherungsleistungen angepasst werden. Längerfristig komme es aber vor allem darauf an, die betriebliche Altersvorsorge auszubauen und auch GeringverdienerInnen private Vorsorge zu ermöglichen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Politik durch weitere Reformen, etwa in den Bereichen Bildung, Arbeit und Steuern, die Beschäftigungsmöglichkeiten verbessert und langfristig dem Altersarmutsrisiko vorbeugt.

Links

Studie im DIW Wochenbericht 21+22/2019 | PDF, 2.72 MB

Interview mit Johannes Geyer: „Die Menschen brauchen Lösungen, um sinkende Rentenniveaus zu kompensieren“ (Print | PDF, 140.43 KB und Audio | MP3, 4.25 MB)

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 29.05.2019

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche nahm im 1. Quartal 2019 gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um 0,6% ab. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden im 1. Quartal 2019 rund 27 000 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet.

Knapp drei Viertel (72%) der Frauen, die im 1. Quartal 2019 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 18% zwischen 35 und 39 Jahre. Knapp 8% der Frauen waren 40 Jahre und älter. Die unter 18-Jährigen hatten einen Anteil von 3%. Rund 40% der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch keine Lebendgeburt.

96% der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Medizinische Indikationen waren in 4% der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (58%) wurden mit der Absaugmethode (Vakuumaspiration) durchgeführt, bei 24% wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, und zwar 80% in gynäkologischen Praxen und 17% ambulant im Krankenhaus. 7% der Frauen ließen den Eingriff in einem Bundesland vornehmen, in dem sie nicht wohnten.

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen, auch zu den Quartalsergebnissen, sind in den Tabellen Schwangerschaftsabbrüche (23311) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden. Weitere gesundheitsbezogene Daten und Tabellen zu Schwangerschaftsabbrüchen mit weiteren Gliederungen finden sich auch im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 04.06.2019

Im Jahr 2018 haben 433000 Väter Elterngeld bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Vatertags am 30.05. weiter mitteilt, waren das insgesamt knapp 24% aller Leistungsbezieher und -bezieherinnen. Nach den Ergebnissen der Elterngeldstatistik steigt die Zahl der Väter, die Elterngeld beziehen, von Jahr zu Jahr weiter an: Im Jahr 2015 waren es 326000 Väter gewesen (21%), 365000 (22%) im Jahr 2016 und 406000 (23%) im Jahr 2017.

Die durchschnittlich geplante Elterngeld-Bezugsdauer von Vätern lag mit 3,8 Monaten weiterhin deutlich unter der Bezugsdauer von Müttern (im Schnitt 14,2 Monate). Das ab Juli 2015 neu geschaffene Elterngeld Plus nehmen inzwischen 13% der Elterngeld beziehenden Väter in Anspruch (im Vergleich: 30% der Mütter). Mit den Regelungen zum Elterngeld Plus sollen insbesondere Eltern begünstigt werden, die bereits während des Elterngeldbezuges wieder in Teilzeit arbeiten. Zwar fällt das Elterngeld Plus in der Regel niedriger aus, wird dafür aber erheblich länger gezahlt. Die durchschnittliche Bezugsdauer von Vätern, die sich für Elterngeld Plus entschieden, lag daher mit 8,9 Monaten auch weit über der durchschnittlichen Bezugsdauer der Väter, die ausschließlich das sogenannte Basiselterngeld bezogen (3,0 Monate).

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 28.05.2019

Hierzu kommentiert das ZFF:

Das Elterngeld ist zu einer wichtigen gleichstellungpolitischen Leistung geworden und das ZFF freut sich, dass immer mehr Väter die Familienleistung in Anspruch nehmen. Aber auch wenn Väter das Elterngeld zunehmend nutzen, entscheiden sie sich meist für eine deutlich kürzere Auszeit als Mütter. Häufig fehlt es an Verständnis der Kolleg*innen, an starren Arbeitszeitmodellen und Präsenzkulturen. Nicht zuletzt reicht es nicht bei allen Einkommen aus, Erwerbsarbeit zugunsten von Fürsorgeaufgaben über einen längeren Zeitraum zu reduzieren.

Als ZFF fordern wir daher eine Ausweitung der Partnermonate. Dies würde den Ansatz der Partnerschaftlichkeit weiter stärken und gleichzeitig Väter dabei unterstützen, eine längere Auszeit im Job durchzusetzen. Darüber hinaus brauchen wir dringend andere Arbeitszeitmodelle und existenzsichernde Arbeitsbedingungen, damit Partnerschaftlichkeit in allen Familien gelebt werden kann.

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Bewerbungsphase zum „Preis Soziale Stadt 2019“ startet heute. Gemeinsam mit dem Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW, dem vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Mieterbund ruft der AWO Bundesverband zur Teilnahme am bundesweiten Wettbewerb auf. Bis zum 29. Juli 2019 können sich Projekte bewerben, die im Sinne sozialer Quartiersentwicklung den nachbarschaftlichen Zusammenhalt stärken sowie Integration und ein gutes Miteinander fördern. Unterstützt wird der „Preis Soziale Stadt“ auch in diesem Jahr vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Lebenswerte Stadtteile sind die Grundlage von Integration und sozialem Zusammenhalt. In unserer sozial immer stärker differenzierten Gesellschaft geht es daher darum, das Zusammenleben der Menschen in ihren Nachbarschaften zu unterstützen, ihre Lebensperspektiven und den Zugang zu Bildung zu verbessern sowie Konflikte in den Quartieren zu vermeiden. „Die Gestaltung lebenswerter Quartiere ist ein Hauptanliegen der AWO, die jedoch nur in gemeinschaftlicher Zusammenarbeit mit Akteur*innen aus Zivilgesellschaft und Politik vor Ort gelingen kann. Der „Preis Soziale Stadt“ leistet einen besonderen Beitrag dazu, vorbildliche Projekte der Öffentlichkeit bekanntzumachen und soziale Stadtentwicklung nachhaltig zu fördern“, erklärt Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes.

Das Ziel, beispielhafte Nachbarschaftsprojekte und Initiativen der sozialen Stadtentwicklung zu stärken und so deren Nachahmung zu unterstützen, verfolgt der Preis Soziale Stadt dieses Jahr in Kooperation mit dem Deutschen Nachbarschaftspreis. Auf einer gemeinsamen Preisverleihung in Berlin werden am 24. Oktober 2019 die Gewinner*innen beider Preise bekannt gegeben. Erstmalig erhält das Gewinner*innenprojekt des „Preis Soziale Stadt“ in diesem Jahr ein Preisgeld von 10.000 Euro.

Wer kann teilnehmen?

Um den „Preis Soziale Stadt“ können sich Projekte bewerben, die einen ganzheitlichen Ansatz bei der Stadtentwicklung verfolgen und die Planungsphase bereits überwunden haben. Der Preis ist offen für alle Projekte und Akteur*innen. Er richtet sich in erster Linie an die klassischen Handlungsträger*innen der Stadtentwicklung wie Kommunen, Wohnungsunternehmen, private Investoren und die freie Wohlfahrtspflege. Bewerben können sich Projekte jeder Größe, kleinteilige Initiativen genauso wie große, komplexe Quartiersprojekte. Bewertet werden die Wettbewerbsbeiträge in den Kategorien „Bündelung von Ressourcen“, „Beteiligung der Betroffenen“ und „Nachhaltigkeit“.

Online-Bewerbung

Über das Online-Formular auf der Internetseite des „Preis Soziale Stadt“ https://www.nachbarschaftspreis.de/de/preis-soziale-stadt/ können Sie Ihre Projekte einreichen. Außerdem finden Sie dort alle wichtigen Informationen zum Wettbewerb sowie die Teilnahmebedingungen.

Bei inhaltlichen Fragen zum Preis Soziale Stadtsteht außerdem die Geschäftsstelle „Preis Soziale Stadt“ beimvhw zur Verfügung (preis-soziale-stadt@vhw.de).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 04.06.2019

Morgen werden in Berlin die Ergebnisse der vor knapp einem Jahr ins Leben gerufenen „Konzertierten Aktion Pflege“ (KAP) vorgestellt. Unter den Vorschlägen: höhere Mindestlöhne, bessere Gehälter für Pflegekräfte, ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag.

Dazu erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Nach sechs Jahren langer Arbeit und intensiver Diskussionen im Bündnis für fairen Wettbewerb in der Pflege sind diese Vorschläge bahnbrechend für die Branche. Es ist gelungen, die unterschiedlichen Interessen und arbeitsrechtlichen Grundlagen der gemeinnützigen Anbieter gemeinsam mit ver.di zu bündeln und damit unserer Forderung nach angemessener Bezahlung in der Altenpflege Nachdruck zu verleihen. Endlich!

Die AWO arbeitet seit Jahren auf einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Pflege hin. Die Wertschätzung für die Pflegekräfte in der Altenhilfe drückt sich insbesondere durch eine angemessene Gehaltsstruktur aus. Wir sind deshalb insgesamt zufrieden mit den Ergebnissen.

Der Widerstand der privaten Arbeitgeberverbände ist nachzuvollziehen. Der Altenpflegemarkt ist im Wachstum begriffen, verfügt mit der Pflegeversicherung über eine gesetzlich geregelte Refinanzierung und bietet privaten Investoren eine lukrative Rendite – allerdings auf Kosten der Mitarbeitenden und der zu pflegenden Menschen. Durch allgemeinverbindliche tarifliche Regelungen gelingt es ein Stück, die Altenpflege, eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe, wieder mehr als Bestandteil der Daseinsvorsorge in Deutschland zu gestalten.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.06.2019

22 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern in einem offenen Brief an den Bundestag, das »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« nicht zu verabschieden:

Ein breites Bündnis aus Anwalts- und Richtervereinigungen, Kinderrechts-, Wohlfahrts- und Menschenrechtsorganisationen fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in einem offenen Brief auf, dem »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« ihre Zustimmung zu verweigern. Das Gesetz zielt auf Ausgrenzung und verstößt gegen Grund- und Menschenrechte, so die scharfe Kritik. Insbesondere die geplante Ausweitung der Abschiebungshaft, Kürzungen der Leistungen für Asylbewerber unter das Existenzminimum sowie die Einführung eines neuen prekären Duldungsstatus sind inakzeptabel und werden dramatische Auswirkungen für die Betroffenen haben, warnen die Organisationen.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, den in anderen EU-Staaten Anerkannten nach zwei Wochen jegliche Sozialleistungen zu entziehen. Das ist verfassungswidrig. Massive Kürzungen der Sozialleistungen würden sogar Menschen betreffen, die noch mitten im Gerichtsverfahren stecken und bei denen noch nicht abschließend entschieden wurde, ob ihnen in Griechenland, Italien oder Bulgarien menschenunwürdige Aufnahmebedingungen drohen.

Daneben enthält das neue Gesetz massive Verschärfungen im Bereich der Abschiebungshaft, deren Anwendung stark ausgeweitet werden soll und beinahe jeden treffen könnte. Abschiebungshaft soll in regulären Strafgefängnissen durchgeführt werden – dies gilt selbst für Familien und Kinder. Das widerspricht der eindeutigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, nach der Abschiebungshaft und Strafhaft streng zu trennen sind. Der neue prekäre Status der Duldung light soll alle Menschen treffen, die ihrer Pflicht, ein Ausweisdokument zu besorgen, nicht nachkommen – dabei ist das für manche Menschen unmöglich. Für Jugendliche und junge Erwachsene hätte dieser Status dramatische Folgen, da er ihnen den Weg in ein Bleiberecht versperrt. Sollte dieses Gesetz in Kraft treten, werden Zehntausende in Deutschland permanent in Angst vor Haft und vor Abschiebung in einem Zustand der Perspektivlosigkeit leben.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.05.2019

Die über 100 Delegierten des Bundesausschusses der Arbeiterwohlfahrt (AWO) bekräftigten am Wochenende in Leipzig das bundesweite Engagement der Arbeiterwohlfahrt gegen Rechtspopulismus und Ausgrenzung. Im am Samstag vom Bundesauschuss und vorab vom Präsidium der AWO verabschiedeten „Leipziger Appell“ werden alle Gliederungen aufgerufen, sich weiter für die Achtung der Menschenrechte einzusetzen, dem extremen Nationalismus entgegenzutreten und die AWO-Grundwerte der Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit im Alltag zur Geltung zu bringen. Dazu erklärt der Präsident der AWO, Wilhelm Schmidt: „Die Orientierung an den Menschenrechten ist für alle Verbandsgliederungen und Einrichtungen der AWO die Grundlage ihrer Arbeit.“

Mit dem Leipziger Appell reagiert die Arbeiterwohlfahrt darauf, dass Einrichtungen und Gliederungen immer wieder mit Rassismus und anderen Formen von Menschenfeindlichkeit konfrontiert sind.

„Unsere Fachkräfte vor Ort spüren die in Teilen der Bevölkerung verbreitete Skepsis gegenüber der Gleichheit aller Menschen“, kritisiert Wilhelm Schmidt. Der Appell stellt fest, dass Rechtspopulismus und Nationalismus den Werten der AWO entgegenstehen und dass die Arbeit an einem solidarischen Gemeinwesen nur gelingt, wenn mit Entschlossenheit und Nachdruck alle Bewegungen zurückgedrängt werden, die Minderheiten ausgrenzen, alles vorgeblich Fremde herabsetzen und Lehren aus der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ablehnen.

In diesem Sinne sensibilisiert die Arbeiterwohlfahrt Mitarbeitende und Mitglieder, Menschen in den Einrichtungen und Diensten der AWO und die Öffentlichkeit immer wieder mit Hilfe von Fortbildungen, Veranstaltungen und Publikationen. Ziel ist es, alle Formen der Ausgrenzung zu identifizieren und alltagstaugliche Strategien zu entwickeln, um die Teilhabe aller am Gemeinwesen zu gewährleisten.

Zum Leipziger Appell (PDF)

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.05.2019

Das Bündnis für einen fairen Wettbewerb in der (Alten-)Pflege hat das Thema „allgemeinverbindlicher Tarif in der Altenpflege“ seit Jahren begleitet und vorangetrieben. Mit der neuen „Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche“ (BVAP) wird die Grundlage dafür geschaffen.

Da ein allgemeinverbindlicher Tarif in der Altenpflege aber nur denkbar ist, wenn die Refinanzierung gesichert ist, hat das Bündnis Positionen für eine verlässliche und auskömmliche Refinanzierung der Altenpflege entwickelt, die heute den zuständigen Bundesministern Heil und Spahn zugesandt wurden.

Dazu erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbande: „Um die Attraktivität der Berufe in der Langzeitpflege zu erhöhen, braucht es neben einer angemessenen bedarfsorientierten Personalausstattung gute Arbeitsbedingungen mit fairer Entlohnung. Nur so kann mittel- und langfristig eine hohe Versorgungsqualität in der Pflege gewährleistet werden. Dies setzt eine verlässliche und auskömmliche Refinanzierung voraus, um eine materielle Überforderung der Pflegebedürftigen bzw. ihrer Angehörigen durch steigende Eigenanteile zu vermeiden.“

Die Positionen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.05.2019

Anlässlich des heute vorgestellten Gesetzentwurfs zur Einführung einer neuen Grundrente erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Wer lange Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt und hierfür Rentenbeiträge gezahlt hat, muss im Alter mehr haben als die bisherige Grundsicherung, die nur das allernotwendigste abdeckt. Diese Lebensleistungen müssen in unserem heutigen Rentensystem gerechter und damit besser als bisher anerkannt werden.

Das Grundrentenkonzept von Hubertus Heil ist konsequent und systemgerecht. Denn es setzt sowohl bei der Rente als auch bei der Grundsicherung an. Bedürftigkeit hat seit jeher nichts in der Rentenversicherung zu suchen. Deshalb muss die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgestaltet werden. Darüber hinaus werden mit dem Rentenfreibetrag in der Grundsicherung all diejenigen besser gestellt, die trotz der Leistungsverbesserungen bei der Rente auf Grundsicherung angewiesen sind. Auch ihre Lebensleistungen müssen im Alter und bei Erwerbsminderung besser anerkannt werden.

Die Grundrente muss, wie vorgeschlagen, vollständig aus Steuermitteln finanziert werden. Die Anerkennung von Lebensleistungen bei der Rente ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die hierfür erforderlichen zusätzlichen Steuermittel sollen mit Hilfe einer Finanztransaktionssteuer und der Abschaffung der „Mövenpick-Steuer“ erzielt werden. Mit diesen längst überfälligen Maßnahmen werden mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen und verteilungspolitisch richtige Akzente gesetzt.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 22.05.2019

Heute werden sechs asyl- und migrationspolitische Gesetzentwürfe im Schnelldurchgang im Innenausschuss des Bundestages beraten.

„Die Eile dieser Gesetzgebungsverfahren ist unnötig und erschreckend, denn sie erlaubt keine fundierte Auseinandersetzung mit den geplanten Regelungen und deren Auswirkungen auf die Betroffenen und die Gesellschaft“, kritisiert Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

„Die geplanten Änderungen bedeuten erhebliche Verschlechterungen für Schutzsuchende in Deutschland. Es wird an den Menschenrechten gezerrt“, betont Loheide. So sind unter anderem eine erhebliche Erweiterung der Abschiebungshaft und eine neue „Duldung mit ungeklärter Identität“ geplant. Loheide: „Die Verschärfungen sind weder nachvollziehbar noch zielführend. Durch die Ausweitung von Haftgründen und -plätzen wird unverhältnismäßig in das Recht auf körperliche Freiheit eingegriffen. Dabei kann die Bundesregierung die Gründe, warum Abschiebungen scheitern, nicht konkret benennen. Dass es an einem häufigen ‚Untertauchen‘ von Ausreisepflichtigen am Abschiebetermin liegt, kann nicht bestätigt werden.“

Die Diakonie betrachtet Inhaftierungen zu Zwecken der Abschiebung kritisch, Freiheitsentziehung darf nicht präventiv eingesetzt werden. Daneben sollen Menschen, die ihrer Passbeschaffungspflicht nicht nachkommen, mit Arbeitsverboten und Wohnsitzauflagen belegt werden. „Manchen Menschen ist es unmöglich an ihren Pass zu kommen, sie werden aber dennoch von jeglicher Bleibeperspektive ausgeschlossen. Das halten wir für verfehlt“, erklärt Loheide.

Das neue Gesetz erschwert auch die Arbeit von NGOs, da Informationen über Abschiebungen zum Dienstgeheimnis erklärt und deren Weitergabe unter Strafe gestellt werden soll. „Diese Organisationen und Einzelpersonen werden aus Angst vor Kriminalisierung ihre wichtige Rolle der Information von Migrantinnen und Migranten nicht mehr uneingeschränkt wahrnehmen können. Dabei verhilft oft erst ihre Arbeit den Betroffenen zu ihrer Rechtsdurchsetzung. Sie muss weiterhin unbeeinflusst wahrgenommen werden können“, fordert Loheide.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 03.06.2019

Heute feiern bundesweit Nachbarn miteinander. Mehr als 2.500 Nachbarschaftsfeste finden in Deutschland statt. Der Tag der Nachbarn ist eine Initiative der Stiftung nebenan.de, die unter anderem von der Diakonie Deutschland unterstützt wird. Warum, erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Am Tag der Nachbarn kommen tausende Menschen unterschiedlichen Alters, Herkunft und Konfession zusammen, tauschen sich aus und lernen sich besser kennen. Viele nachbarschaftliche Beziehungen bleiben auch über den Tag der Nachbarn hinaus erhalten. Oft entstehen Ideen, was Nachbarn gemeinsam in ihrem Viertel anpacken und verändern wollen. Menschen erleben so, dass ihre Meinung zählt und sie ihr Umfeld mitgestalten können. Auf diese Weise fördern gute Nachbarschaft und lebendige Quartiere den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das soziale Miteinander, im städtischen wie im ländlichen Raum. Die Diakonie Deutschland setzt sich mit ihrer Initiative „Kennen.Lernen.“ für Vielfalt und Begegnung ein und unterstützt daher auch den Tag der Nachbarn der Stiftung nebenan.de.“

Mehr unter

https://www.tagdernachbarn.de/

https://nebenan.de/

https://www.diakonie.de/kennenlernen/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.05.2019

Seit 70 Jahren regelt das Grundgesetz unser Zusammenleben.

Heute wird es 70 Jahre alt. Am 23. Mai 1949 trat es in Kraft und wurde zur erfolgreichsten Verfassung in der deutschen Geschichte. Dazu sagt Diakonie- Präsident Ulrich Lilie:

„Das Grundgesetz ist eine großartige Verfassung um die uns viele Staaten der Welt beneiden. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben damals ein klares Bekenntnis zur sozialen Demokratie und zu bedingungslosen Menschenrechten geschaffen. Und diese Grundrechte gelten für alle Menschen, sogar für die, die Grundrechte abschaffen wollen. Doch unser Demokratiemodell wird heutzutage auf vielfältige Weise herausgefordert. Nicht nur durch rechts- und linkspopulistische Gruppierungen, auch durch Menschen, die sich still aus der Politik und dem öffentlichen Diskurs verabschieden und ins Privatleben zurückziehen. Sie nehmen ihr Wahlrecht nicht wahr, beteiligen sich nicht mehr in Parteien, Gewerkschaften, Verbänden oder Vereinen und bleiben mit ihrer Kritik in den geschlossenen digitalen Räumen unter sich. Verantwortung für die Folgen ihres Denkens übernehmen sie aber nicht. All das untergräbt die Demokratie und unsere Freiheit. Gerade vor dem Hintergrund tiefgreifender weltweiter Veränderungen, wie Digitalisierung und Klimawandel, ist es wichtiger denn je, sich nicht nur in Deutschland für die Demokratie einzusetzen. Wir brauchen frische Ideen und Impulse auf allen Ebenen politischen Handelns, damit sie lebendig bleibt – in Deutschland und überall auf der Welt.“

Lesen Sie dazu auch den Blog des Diakonie-Präsidenten unter https://praesident.diakonie.de/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 23.05.2019

2019 feiern wir 70 Jahre Grundgesetz, 25 Jahre Art. 3 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz und – immer noch – 100 Jahre Frauenwahlrecht. Das sind wichtige Marksteine der Vergangenheit und Ansporn für die Zukunft. Denn ist das Versprechen „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ tatsächlich eingelöst?

1992 hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Nachtarbeitsentscheidung geschrieben: „Der Satz ‚Männer und Frauen sind gleichberechtigt‘ will nicht nur Rechtsnormen beseitigen, die Vor- oder Nachteile an Geschlechtsmerkmale anknüpfen, sondern für die Zukunft die Gleichberechtigung der Geschlechter durchsetzen. Er zielt auf die Angleichung der Lebens-verhältnisse. So müssen Frauen die gleichen Erwerbschancen haben wie Männer. Überkom-mene Rollenverteilungen, die zu einer höheren Belastung oder sonstigen Nachteilen für Frauen führen, dürfen durch staatliche Maßnahmen nicht verfestigt werden. Faktische Nach-teile, die typischerweise Frauen treffen, dürfen wegen des Gleichberechtigungsgebots des Art. 3 Abs. 2 GG durch begünstigende Regelungen ausgeglichen werden.“

Dazu die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig: „Noch heute, 27 Jahre später, leben wir nicht in einer Gesellschaft, in der Ressourcen, wie Geld und Macht, auch nur annähernd gleich zwischen den Geschlechtern verteilt sind. Die ‚faktischen Nachteile‘ bestehen weiter. Es muss noch viel passieren, um gleiche Erwerbschancen zu realisieren und überkommene Rollenzuschreibungen zu überwinden.“

Frauen sind weiterhin überproportional von Altersarmut betroffen, verdienen im Schnitt 21 Prozent weniger als Männer und stellen im deutschen Bundestag nur 30,9 Prozent der Abgeordneten – so wenige wie seit den 90er Jahren nicht mehr.

Der djb fordert alle demokratischen Parteien auf, sich für Parität in den Parlamenten einzusetzen, damit Frauen die Politik dieses Landes endlich zu gleichen Teilen mitbestimmen können.

Bei Ihrer heutigen Rede im Rahmen der Tagung „ES LEBE DIE FREIHEIT – 70 Jahre Grundgesetz!“ der Gesellschaft für Freiheitsrechte betont Wersig: „Aktuell geht obendrein eine Welle des Rechtspopulismus um die Welt. Im Kern ihrer Agenda stecken auch die alten Rezepte, wie Männer und Frauen zu sein haben. Umso wichtiger ist es, sich klar auszusprechen für Gleichberechtigung und ihre Umsetzung in der Lebenswirklichkeit.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 23.05.2019

Ein breites Bündnis von mehr als 50 Verbänden, Gewerkschaften, Hochschulen und Organisationen fordert zum heutigen bundesweiten Aktionstag „Klischeefreie Vielfalt in Kitas“ eine bessere politische Unterstützung, um den gestiegenen Herausforderungen von Kindertageseinrichtungen im Umgang mit der Heterogenität unserer Gesellschaft begegnen zu können. Dazu sind aus Sicht des Bündnisses auch mehr personelle und finanzielle Ressourcen notwendig sowie eine konsequente Ausrichtung von pädagogischer Praxis als auch von Aus- und Weiterbildung an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention. Darüber hinaus bedarf es auch auf gesellschaftlicher und politischer Ebene eines Verständnisses von Vielfalt als Bereicherung. Diese muss wertschätzend und ermutigend sichtbar gemacht werden. Neben dem Deutschen Kinderhilfswerk gehören dem Bündnis u.a. der Arbeiter-Samariter-Bund, die Arbeiterwohlfahrt, der Paritätische Gesamtverband, der Deutsche Caritasverband, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie Deutschland und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) an.

Wörtlich heißt es in der Erklärung: „Unsere Gesellschaft ist von einer zunehmenden individuellen, sozialen und kulturellen Vielfalt geprägt und diese spiegelt sich auch in den Kindertageseinrichtungen wider. Als erste Stufe des Bildungssystems sind Kitas auf der Grundlage der UN- Kinder- und Behindertenrechtskonvention aufgefordert, das vielfältige Zusammenleben wertschätzend und diskriminierungssensibel zu gestalten. Ziel muss es sein, allen Kindern in unserer Gesellschaft unabhängig von z.B. Herkunft, geschlechtlicher Identität, sozialer Zugehörigkeit, Religion, Familienform oder besonderen Bedürfnissen eine umfassende Teilhabe an frühkindlicher Bildung und Erziehung anzubieten. Träger und Kitas stehen vor der Herausforderung, durch entsprechende Konzepte und Strategien zum Umgang mit Vielfalt Barrieren abzubauen und den pädagogischen Alltag diskriminierungssensibel zu gestalten.“

„Es geht darum, im Kita-Alltag ein Miteinander zu fördern, in dem Vielfalt wertgeschätzt wird und das alle Kinder aktiv mitgestalten können. In einer Kita, in der die pädagogische Arbeit konsequent an den Rechten der Kinder orientiert ist, erleben Kinder, dass sie selbstwirksam sind und in ihrer Individualität wertgeschätzt werden. Das bedeutet auch, dass Diskriminierungen jeglicher Art keinesfalls geduldet werden. Als Kinderrechtsorganisation sehen wir uns hier mit in der Verantwortung. Im Rahmen unseres Qualifizierungsprogramms ‚bestimmt bunt – Vielfalt und Mitbestimmung in der Kita‘ haben wir in den vergangenen drei Jahren Kita-Fachkräfte darin unterstützt, die Entwicklung der demokratischen Kompetenzen von Kindern von klein auf fördern, und sie in ihrem Aufwachsen als offene, selbstwirksame und einander wertschätzende Individuen zu begleiten“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Aktionsbündnis „Klischeefreie Vielfalt in Kitas“ ist ein Zusammenschluss von Institutionen, Organisationen, Verbänden, Gewerkschaften, Fach- und Hochschulen und Einrichtungen, die im Arbeitsfeld der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung bis zum Ende des Grundschulalters tätig sind. Das Bündnis möchte herausstellen, dass Kindertageseinrichtungen Orte gelebter Heterogenität sind und damit einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt der Gesellschaft leisten. Kindertageseinrichtungen benötigen dafür geeignete Rahmenbedingungen und Ressourcen sowie die Möglichkeit, Konzepte für die eigene Praxis weiterzuentwickeln.

Nähere Informationen zum Aktionsbündnis unter https://www.chance-quereinstieg.de/aktionstag/ und zum Projekt „bestimmt bunt – Vielfalt und Mitbestimmung in der Kita“ unter www.kinderrechte.de/kita.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 05.06.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft anlässlich des heutigen Weltspieltags Eltern dazu auf, ihren Kindern mehr Zeit und Möglichkeiten für freies Spielen zu geben. Denn aus Sicht der Kinderrechtsorganisation bleibt der Freiraum dafür zunehmend auf der Strecke. Diese Abkehr vom zweckfreien Kinderspiel widerspricht dem in Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention niedergelegten Recht jedes Kindes auf Ruhe, Freizeit, Spiel und Erholung. Deshalb macht das Deutsche Kinderhilfswerk zum Weltspieltag 2019 gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ darauf aufmerksam, dass vor allem die zeitlichen Bedingungen für das freie Spiel von Kindern verbessert werden müssen. Der Weltspieltag steht in diesem Jahr unter dem Motto „Zeit zu(m) Spielen!“. Botschafter des Weltspieltags 2019 ist der Fernsehmoderator und Autor Ralph Caspers, die Schirmherrschaft über den Weltspieltag hat die Kinderkommission des Deutschen Bundestages übernommen.

„Zeit wird für Kinder, gerade wenn es ums freie Spielen, zunehmend zum limitierenden Faktor. Viele Eltern gönnen ihren Kindern kaum noch Ruhezeiten. Aber Kinder brauchen für ihre gesunde Entwicklung unbedingt ausreichend Zeit, in der sie ungestört und ohne Druck sind. Sie brauchen Zeiten, in denen sie Eindrücke sortieren und verarbeiten können. Aber leider geht Kindern durch die vielen Reglementierungen, denen sie ausgesetzt sind, ebenso wie durch ihren durchgetakteten Alltag ein wichtiges Stück ihrer Kindheit verloren. Deshalb müssen wir es wieder stärker zulassen, dass Kinder Zeit zum Toben, Klettern und Blödsinn machen haben und sie in ihrer Neugier, Kreativität und Fantasie stärken“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Unter Druck lässt sich höchstens gut auf Toilette gehen. Aber Spielen funktioniert am besten, wenn man sich Zeit lässt. Und Zeit lassen kann man sich nur, wenn man Zeit hat und nicht jeden Tag vollgepackt mit Schule, Hausaufgaben, Musikunterricht, Sporttraining, Kunstkurs und was sich Erwachsene sonst noch alles überlegen“, sagt Ralph Caspers, Botschafter des Weltspieltags.

„Spielen ist ein Kinderrecht und gehört zu einem gesunden Aufwachsen. Und was gibt es Schöneres, als zu toben, in Pfützen zu springen, auf das Klettergerüst zu kraxeln und Verstecken zu spielen. Damit Kinder spielen können, braucht es eine kindgerechte Stadtplanung. Nicht nur, damit Kinder sicher zu den Spielstätten gelangen. Sondern auch, damit die Spielplätze den Bedürfnissen der Kinder gerecht werden. Eine Beteiligung der Kinder an Angelegenheiten, die sie betreffen ist ebenso ein Kinderrecht und darf gern viel öfter, auch von den Kommunen, umgesetzt werden“, sagt Susann Rüthrich, Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestages.

Eine gestern veröffentlichte Forsa-Umfrage unter Eltern mit Kindern im Alter von 6 bis 17 Jahren hat festgestellt, dass rund drei Viertel (78 Prozent) der Eltern in Deutschland der Meinung sind, dass es gut für die Entwicklung von Kindern ist, wenn sie auch mal nichts zu tun haben oder sich sogar manchmal langweilen. Allerdings halten gleichzeitig 71 Prozent die Erledigung von Hausaufgaben und 35 Prozent familiäre und häusliche Verpflichtungen für wichtiger als die freie und spontane Freizeitgestaltung der Kinder. Immerhin 37 Prozent der Eltern meinen, dass die starke Nutzung des Internets und sozialer Medien nur wenig Zeit für andere Freizeitbeschäftigungen lässt.

Der Weltspieltag 2019 wird im deutschsprachigen Raum zum zwölften Mal ausgerichtet. Zum Weltspieltag sind Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine witzige, beispielgebende und öffentlichkeitswirksame Spielaktion durchzuführen. Die Partner der im letzten Jahr rund 300 Aktionen sind vor Ort für die Durchführung ihrer Veranstaltung selbst verantwortlich.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.05.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 18. Juni 2019

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Expert*innen aus Irland, Frankreich und Belgien stellen Best-Practice-Beispiele ihrer Kämpfe für das Recht auf Abtreibung vor und diskutieren Strategien von nationalen und transnationalen Bündnissen.

Gemeinsam wollen wir über die europäischen Erfahrungen und Erkenntnisse der Kampagnen im Bereich der Reform des Abtreibungsrechts diskutieren. Wir wollen den Fokus dabei vor allem auf die jüngsten erfolgreichen Gesetzesreforminitiativen in den drei genannten Ländern legen.

Wie können wir aus Best-Practice-Beispielen lernen und neue Strategien für den Kampf für Abtreibungsrechte entwickeln? Das Gunda-Werner-Institut möchte hierfür neue Anstöße geben und einen Diskussionsraum für eine bessere Vernetzung bieten.

Mit
Sylvie Lausberg, Centre d’Action Laïque asbl, Belgien
Orla O’Connor, National Women’s Council of Ireland, Irland
Véronique Sehier, le planning familial, Frankreich
Adam May, Language, Irland
Prof. Dr. Ulrike Lembke, Deutscher Juristinnenbund, Deutschland
Moderation: Peggy Piesche, Referentin Gunda-Werner-Institut

Weitere Informationen im Web und auf Facebook.

Termin: 17. Juni 2019

Veranstalter: Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK)/Zentrum der Goethe-Universität Frankfurt, DGB Bund und WIEGO

Ort: Berlin

In Deutschland haben staatliche Regulierung und Steuerung bei der Erbringung und Nutzung von haushaltsnahen Dienstleistungen bislang kaum Effekte gezeigt. Dementsprechend wird der Bereich noch sehr häufig von informeller oder gar illegaler Beschäftigung dominiert. Dabei stehen der Politik verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten offen: Unter anderem kann durch Subventionen die Bereitstellung von bezahlbaren haushaltsnahen Dienstleistungen von guter Qualität unterstützt bzw. durch niedrigschwellige Qualifizierung die Beschäftigung im formalen Segment gefördert werden. Erfahrungen aus Frankreich und Belgien belegen, dass gerade das gezielte Verknüpfen von verschiedenen Instrumenten (z.B. die Subventionierung und Zertifizierung von Dienstleistungen bzw. Qualifizierung von Beschäftigten) die Formalisierung und Professionalisierung des Bereiches stärkt. Darüber hinaus tragen auch klassische Arbeitsmarktinstrumente, wie z.B. die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen und Versicherungspflicht ab der ersten Stunde, dazu bei, Beschäftigung im Privathaushalt als reguläre Arbeit anzuerkennen und zu regeln.

Mit dem Projekt „Advancing Personal and Household Services“ wollen die Europäische Kommission und das Europäische Parlament in den Mitgliedsstaaten der EU die politischen Diskussionen über die zielgerichtete Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen unterstützen. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Veranstaltung in Deutschland die folgenden Ziele:

  • Erfahrungen mit den bereits existierenden Subventions- und Regulierungsmechanismen für haushaltsnahe Dienstleistungen aus verschiedenen Perspektiven einzuordnen;
  • Initiativen für die Weiterentwicklung des Bereiches vorzustellen und über mögliche Alternativen zu den bereits bestehenden Politiken zu diskutieren;
  • Akteure, die an verschiedenen Stellen des Bereiches mitwirken, nachhaltig miteinander zu vernetzen.

Die Veranstaltung findet unter der Schirmherrschaft des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) statt und ist eingebunden in die Aktivitäten zur Förderung des Arbeitsmarktsegments „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ durch einen Masterplan 2019 bis 2022 – Ein hessischer Beitrag zur Förderung des Sozialen Arbeitsmarkts.

Weitere Informationen und Anmeldung: Sigrid Rand, IWAK: s.rand@em.uni-frankfurt.de.

Termin: 11. Juli 2019

Veranstalter: AWO Bezirksverband Niederrhein e.V.

Ort: Essen

In 2016 gestartet, richtet sich das Projekt an Frauen*, die gerade neu in Deutschland eingewandert waren. Gemeinsam wurden Ressourcen, Potenziale, Stärken und Wünsche (wieder-) entdeckt und Angebote geschaffen, die bei der Entwicklung einer selbstbestimmten Zukunftsperspektive unterstützten.

Zum Abschluss des Projektes möchte man zurück, aber auch nach vorne blicken und die Erfahrungen teilen: Was ist gut gelungen? Was war schwierig? Welche Forderungen ergeben sich aus dem Projekt an Politik und Gesellschaft?

Beshid Najafi wird in ihrem Vortrag darüber informieren, welche Möglichkeiten der Selbstbestimmung Frauen* mit Fluchterfahrung in Deutschland haben.

Anmeldung unter: loreagneshaus@awo-niederrhein.de bis zum 1. Juli 2019.

Termin: 06. September 2019

Veranstalter: Diakonie Deutschland

Ort: Berlin

Mit dem schlichten Begriff „Grundeinkommen“ werden oft große Hoffnungen verbunden: Soziale Sicherheit, umfassende persönliche Freiheit, eine andere Art des Arbeitens und des gesellschaftlichen Zusammenlebens sowie eine neue Verständigung über gesellschaftliche Grundwerte.

Im Alltag geht es jedoch für viele täglich neu darum, die Existenz zu sichern. Eltern ringen darum, das Familieneinkommen sicherzustellen, und doch fehlt das Geld für vieles, was ihre Kinder brauchen. Das Lebensnotwendige ausreichend zur Verfügung zu haben, könnte so einfach sein, ist aber mit vielen Hürden verbunden. Mit diesem Fachtag soll dort anknüpft werden, wo sich täglich die Frage nach der Sicherung der Existenzgrundlage stellt.

Es wird eingeladen, den Weg von Kontrolle und Not zu einer besseren Existenzsicherung als Wohlfahrtsdimension zu gehen.

Für den Fachtag wird kein Teilnahmebeitrag erhoben.

Den Livestream finden Sie am Veranstaltungstag auf der Diakonie-Seite https://www.facebook.com/diakonie/

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Veranstaltungsflyer.

Termin: 07. September 2019

Veranstalter: Drittes Regenbogenparlament

Ort: Hamburg

Bitte merken Sie sich den Termin vor. Für die Teilnahme ist eine persönliche Anmeldung erforderlich. Eine Einladung folgt.

In jahrzehntelangen Kämpfen konnten wesentliche Fortschritte bei der rechtlichen Anerkennung und gesellschaftlichen Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI*) erreicht werden. Aber auch nach der Öffnung der Ehe und dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Dritten Geschlechtseintrag sind Homosexuellen- und Trans*feindlichkeit und weitere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit in vielen gesellschaftlichen Bereichen allgegenwärtig. Erfolge in punkto Gleichstellung und Akzeptanz stehen massiv unter Beschuss von Rechtspopulist*innen und Gleichstellungsgegner*innen.

In Schulen, Jugendverbänden und Freizeiteinrichtungen der Jugendhilfe sollen sich alle jungen Menschen sicher und wertgeschätzt fühlen. Dies ist jedoch oft nicht der Fall. So sind für LSBTI* an vielen Schulen und in anderen Einrichtungen der Jugendhilfe bzw. der Jugendarbeit Ausgrenzung und Mobbing ein Problem. Einschüchterung und der Zwang, sich zu verleugnen, bedeuten starke psychische Belastungen, die nicht selten sogar zum Suizid führen.

Das dritte Regenbogenparlament möchte sich daher besonders dem Thema „Akzeptanz von LSBTI* in Jugendarbeit und Bildung“ widmen.

Gemeinsam mit Wissenschaftler*innen, Fachkräften und Aktivist*innen aus dem In- und Ausland wollen wir diskutieren, wie die „Regenbogenkompetenz“, das heißt der professionelle und diskriminierungsfreie Umgang mit Themen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt, in der Jugendarbeit, in Schule und in Medien erhöht werden kann.

Die Veranstaltung richtet sich an LSBTI*-Aktivist*innen und Fachkräfte aus den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Medien, Politik, Sport, Kultur, Religion, Soziale Arbeit, Antidiskriminierungs- und Antirassismusarbeit, aus migrantischen Organisationen und aus der Jugendarbeit. Darüber hinaus versteht sich das Format als Schnittstelle zwischen der Bundespolitik und den Ländern bzw. den Kommunen.

Webseite der Veranstaltung / Facebook-Veranstaltung

Einladung als pdf

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Aktuelle Hinweise

Aufruf zu #kigg19 – Initiative Kinderrechte ins Grundgesetz – Jetzt!

Die aktuelle Koalition auf Bundesebene hat sich vorgenommen, die Kinderrechte endlich im Grundgesetz zu verankern. Eine langjährige Forderung des ZFF, der AWO und vieler weiterer Verbände. Um dieser Forderung etwas Nachdruck zu verleihen haben wir uns gemeinsam mit über 50 Organisationen der „Initiative Kinderrechte ins Grundgesetz“ angeschlossen, die vom Deutschen Kinderhilfswerk koordiniert wird. Hier eine Liste aller teilnehmender Organisationen: www.dkhw.de/kigg19

Anlässlich des Jubiläums unseres Grundgesetzes planen wir eine Social Media Aktion am 22. Mai, zu der wir Euch/Sie herzlich einladen wollen: Alle sind eingeladen/aufgerufen, am 22. Mai ein Statement auf Seiten in Sozialen Netzwerken zu vervollständigen und zu posten, das folgendermaßen beginnt: „Kinderrechte ins Grundgesetz, damit …!“

Im Post bitten wir zudem darum, einen der folgenden Hashtags zu verwenden: #kigg19 und #KinderrechteInsGrundgesetz.

Und gerne darf die Werbung im Vorfeld des 22.5. breit gestreut werden.

Hier findet ihr/finden Sie

  • das Logo der Initiative (Kind mit Megaphone, grün/blau)
  • den Aufruftext als Worddatei, den ihr/Sie gerne 1:1 in Ihre Formate der Öffentlichkeitsarbeit übernehmen oder kurzerhand weiterverwenden könnt/können. Wir haben eine Version mit „Sie“-Ansprache und eines mit „Du“-Ansprache
  • zwei Share-Pics (Bällebad; Weil KR Kinder stark machen) für das Posten des Satzes „Kinderrechte ins Grundgesetz, damit …!“ bei facebook. Durch Bilder wird die Reichweite verstärkt, da die Algorithmen von facebook Bilder und Videos mögen.

Wir freuen uns über zahlreiche Unterstützung!

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 09/2019

SCHWERPUNKT I: Europawahl

Knapp eine Woche vor der Europawahl* veröffentlicht der AWO Bundesverband die Antworten der Parteien auf die AWO Wahlprüfsteine. Alle befragten Parteien, also Bündnis 90/Die Grünen, CDU/CSU, Die LINKE, FDP, und SPD haben die Wahlprüfsteine beantwortet. „Wir haben die Positionen der Parteien zu unseren Erwartungen in Form einer Synopse gegenübergestellt, damit Sie sich ein Bild darüber machen können, welche Partei Ihre sozialen Interessen am besten unterstützt“ erklärt Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler.

Gefragt wird zum Beispiel danach, wie aus Sicht der Parteien eine Stärkung der Zivilgesellschaft erreicht werden kann und welche Mittel notwendig sind, um mehr sozialpolitische Konvergenz herzustellen. Thematisiert werden zudem die europäische Flüchtlingspolitik, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, der Schutz von Arbeitnehmenden und die europäische Förderpolitik.

Die Synopse ist unter folgendem Link zu finden: www.awo.org/Europawahl2019

*Vom 23. – 26. Mai 2019 wählen die Bürgerinnen und Bürger der europäischen Mitgliedsstaaten ihr Europäisches Parlament, die einzige von ihnen direkt gewählte Vertretung. Die AWO begleitet die anstehende Europawahl und setzt unter dem Motto „Mein Herz schlägt europäisch #EuropeanHeart“ ein aktives Zeichen für Demokratie und ein soziales und solidarisches Europa. Mehr Informationen über die Europakampagne der AWO sind unter folgendem Link zu finden: www.awo.org/europawahl2019

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.05.2019

Wie jedes Jahr feiern am heutigen 9. Mai* Millionen von Europäerinnen und Europäern den Europatag. „Seit ihrer Gründung hat die EU nicht nur zum Wohlstand beigetragen, sondern eine europäische Identität und Kultur gefördert“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler, fügt aber hinzu: „Leider gibt es einige, dafür aber umso lautere Stimmen, die diese erfolgreiche Entwicklung nicht wertschätzen. Nationalistische Tendenzen werden in vielen Staaten Europas stärker. Doch die heutigen Herausforderungen wie der Klimawandel, die großen sozialen Ungleichgewichte und die schnell voranschreitende Digitalisierung machen vor Landesgrenzen nicht Halt, sie können nur gemeinsam bewältigt werden. Die Europawahl am 26. Mai ist die Gelegenheit zu zeigen, wie wichtig einem selbst ein solidarischesund friedliches Europa ist.“

Die AWO bekräftigt am heutigen Europatag ihr Bekenntnis zur Europäischen Union. Sie steht für ein demokratisches, friedliches und solidarisches Europa und stellt sich gegen Nationalismus und Rassismus. Aus diesem Grund begleitet die AWO die anstehenden Europawahlen und setzt unter dem Motto „Mein Herz schlägt europäisch #EuropeanHeart“ ein aktives Zeichen für Demokratie und ein soziales und solidarisches Europa.

Aus Sicht der AWO hat das Europäische Parlament in der aktuellen Legislaturperiode viel zu sozialen Verbesserungen in Europa beigetragen, z. B. durch die Proklamation der Europäischen Säule Sozialer Rechte oder die Revision der Entsenderichtlinie. Im Zentrum der nächsten Legislaturperiode muss jedoch verstärkt eine spürbare soziale Verbesserung für alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union stehen. „Die Zukunft Europas ist zu wichtig, als dass wir sie den rechtspopulistischen Parteien überlassen dürfen“, betont der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Mehr Informationen über die Europakampagne der AWO sind unter folgendem Link zu finden: www.awo.org/europawahl2019

*Am 9. Mai jährt sich die Veröffentlichung des Schuman-Plans zu einer Neugestaltung Europas, der 1950 von einem der Gründerväter der EU und einem wichtigen Architekten der engen deutsch-französischen Freundschaft, Robert Schuman vorgestellt wurde. Nach knapp 70 Jahren ist Robert Schumans Vision von einem Europa des immerwährenden Friedens zur Realität geworden.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 09.05.2019

Am 26. Mai wählt Europa seine Abgeordneten in das europäische Parlament. Aus diesem Anlass veröffentlicht der Deutsche Familienverband eine Europa-Familiendeklaration und stellt Forderungen an eine familiengerechte EU-Politik

Den Familien in Europa geht es nicht so gut, wie man erwarten könnte. In einer der reichsten Regionen der Welt ist jedes vierte Kind mit seiner Familie von Armut bedroht. Frauen, die mehrere Kinder erziehen, haben ein besonders hohes Risiko unter Altersarmut zu leiden. Familien sind jedoch der Kern jeder Form von Gemeinschaft – von der Kommune bis hin zu Europa. „Familien zu unterstützen und Menschen zu einem Leben mit Kindern zu ermutigen, muss eines der wichtigsten Anliegen der Europäischen Union sein“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV).

Der DFV als politische Interessenvertretung der Familien in Deutschland formuliert in der Europa-Familiendeklaration tragende Grundsätze und konkrete Forderungen für die kommende Legislaturperiode des Europäischen Parlaments, damit die nächsten Jahre in Europa Jahre für die Familie werden.

EU-Solidarpakt für Familien

Angesichts der demografischen Herausforderungen in allen europäischen Ländern ist es dringend notwendig, die Familie in das Zentrum des europapolitischen Handelns zu stellen. „Die EU ist das Sinnbild für wirtschaftliche Entwicklung und für jahrzehntelangen Frieden“, so Zeh. „Nun wird es Zeit, dass aus einer Wirtschaftsunion eine Union der Familien wird, die effektive Maßnahmen gegen Kinder- und Familienarmut trifft. Die Europa-Familiendeklaration eröffnet hierfür konkrete Lösungen.“

Die Europäische Union wird aufgefordert, die Betreuungsleistung von Eltern gleichwertig mit der Erwerbsarbeit anzuerkennen. Noch viel zu oft führt Kindererziehung zu Altersarmut. „Die Bundesregierung ist dazu aufgefordert, ihre EU-Ratspräsidentschaft klar unter familienpolitische Vorzeichen zu stellen und sich für einen EU-Solidarpakt für Familien stark zu machen“, sagt Zeh.

Damit Familien in Europa spüren, dass ihre Leistung und ihre Belange von der Europäischen Union ernst genommen werden, müssen alle EU-Entscheidungen verbindlich auf einen Familien-TÜV gestellt werden. Das bedeutet, alle Richtlinien und Verordnungen darauf zu prüfen, welche Auswirkungen sie auf Familien haben. Im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf dürfen die Bedürfnisse von Familien nicht hinter den Interessen des Marktes zurückstehen. „Die EU muss darauf einwirken, dass der Arbeitsmarkt familiengerecht wird, nicht die Familie arbeitsmarktgerecht“, sagt Zeh.

Wahlrecht ab Geburt auf EU-Ebene

Für die Zukunft ist Europa auf die Identifikation und Beteiligung der jungen Generation angewiesen. „Neben Verbesserungen in der Bildung und der Förderung von Austauschprogrammen, muss die EU Demokratie und Partizipation endlich auch für Minderjährige ermöglichen“, so Zeh. Der Deutsche Familienverband spricht sich für ein Wahlrecht ab Geburt aus, das zunächst Eltern treuhänderisch wahrnehmen, bis die Kinder alt genug sind, selbst zu wählen. „Die Demokratie ist unser höchstes politisches Gut. Wir dürfen unseren Kindern das Wahlrecht nicht vorenthalten“, sagt Zeh.

Die Europa-Familiendeklaration ist auf der Website des DFV zum Download (PDF) verfügbar. Am Sonntag, dem 12. Mai 2019, stellt sie DFV-Präsident Klaus Zeh beim 65. Jubiläum des DFV Baden-Württemberg im Europapark Rust öffentlich vor.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 12.05.2019

Die Diakonie Deutschland startet heute ihren neuen Sozial-O-Mat zur Europawahl. Er bietet Wählerinnen und Wählern nicht nur in Deutschland eine Entscheidungshilfe für die Europawahl am 26. Mai. „Die Menschen in Europa haben zwar die gleichen Rechte, dennoch sind die Lebensbedingungen sehr unterschiedlich und keinesfalls für alle sozial gerecht“, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. Die Diakonie setze sich auch mit ihrem europäischen Netzwerk Eurodiaconia dafür ein, dass soziale Grundsätze und Prinzipien in ganz Europa umgesetzt werden.

Wie schon zur Bundestagswahl 2017 zeigt der Sozial-O-Mat auf, wie die im Bundestag vertretenen Parteien zu ausgewählten sozialen Themen stehen: Faire Lebensbedingungen, Lernen und Arbeiten, Wirtschaft sowie Flucht und Migration. Nutzer können 12 Thesen mit „stimme zu“, „stimme nicht zu“, „neutral“ oder „These überspringen“ beantworten und mit den Positionen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FDP und AfD abgleichen. Der Sozial-O-Mat errechnet den Grad der Übereinstimmung. Beispielhafte Geschichten zeigen, welche Auswirkungen die verschiedenen politischen Ansätze zu den sozialen Themen für die betroffenen Menschen haben.

Ausprobieren kann man den Sozial-O-Mat unter www.sozial-o-mat.de.

In seinem Blog „Sozial-O-Mat für Europa“ greift Diakonie-Präsident Ulrich Lilie
das Thema auf: https://praesident.diakonie.de.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 09.05.2019

Anlässlich der Forderung der AfD in ihrem Europa-Wahlprogramm nach personalisierten Informationen zu (Infektions-)Krankheiten und Untersuchungsergebnissen für alle ‚anerkannten Migranten‘ auf einem ‚biometrischen Gesundheitspass‘ wenden sich heute über 50 im Gesundheitswesen tätige Organisationen und Persönlichkeiten in einer gemeinsamen Stellungnahme mit einem mahnenden Appell an die Öffentlichkeit. Mit der wiederholten Behauptung eines Zusammenhangs von Zuwanderung und Gesundheitsgefährdungen durch übertragbare Krankheiten befeuere die Partei Vorurteile, schüre diffuse Ängste und ziele auf eine Spaltung der Gesellschaft. Alle Bürger*innen seien daher aufgerufen, sich dieser gezielten Angstmache entgegenzustellen und sich für den Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte einzusetzen.

Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband trägt die Stellungnahme mit. Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Gesundheitsexperte und Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands erklärt: „Der Missbrauch gesundheitlicher Themen und Metaphern hat in Deutschland eine schlimme, düstere Tradition. Die von der AfD propagierte Forderung klingt zunächst harmlos, zielt aber tatsächlich auf Misstrauen und Menschenfeindlichkeit und ist deshalb zutiefst besorgniserregend. Wir dürfen dieser Stimmungsmache nicht auf den Leim gehen. Die von der AfD an die Wand gemalten gesundheitlichen Probleme existieren nicht. Schlimmer noch: Die Forderung der AfD lenkt davon ab, dass insbesondere die medizinische Versorgung von Geflüchteten immer noch große Defizite aufweist.“

Die Mischung aus Verschwörungstheorie und bewusster Desinformation sei eine bekannte Strategie der AfD, die sich bewusst immer weiter von demokratischen Wegen der Politik entferne. Menschen aus Krisen- und Kriegsgebieten und teils monate- oder jahrelanger Fluchtgeschichte seien gefährdet, nicht „gefährlich“, heißt es in der Stellungnahme der Organisationen. Für die migrantische Bevölkerung Deutschlands seien „Diskriminierung, Rassismus und strukturelle Hürden im Gesundheitssystem zusätzliche Gesundheitsgefährdungen.“ Zu deren Abbau bedürfe es unter anderem „des Endes der migrationspolitisch motivierten Gesetzesverschärfungen und einer interkulturellen Öffnung von Gesundheitsinstitutionen“, heißt es in dem Papier.

Der Paritätische stehe für Werte wie Vielfalt, Toleranz und Offenheit für alle Menschen und eine inklusive Gesellschaft, die keinen ausgrenzt und alle mitnimmt, erklärt Rolf Rosenbrock. „Die AFD steht mit ihren Positionen für das Gegenteil, nämlich eine Politik der Ausgrenzung, die gerade denjenigen die Hilfe versagen will, die am meisten auf Unterstützung und gesellschaftliche Solidarität angewiesen sind.“ Der Paritätische appelliert daher einmal mehr an die Zivilgesellschaft, wachsam zu sein und sich entschlossen gegen diese unerträgliche Menschen- und Lebensfeindlichkeit zu stellen. „Ideologien der Ungleichwertigkeit menschlichen Lebens haben keinen Platz in diesem Land“, so Rosenbrock.

Hier finden Sie die gemeinsame Stellungnahme: Stellungnahme Europawahlprogramm der AfD 2019.pdf

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 20.05.2019

Kinder und Jugendliche haben bei der U18-Wahl deutlich gemacht, wie aus ihrer Sicht das Europäische Parlament aussehen soll. Bündnis 90/Die Grünen sind mit 28,8 Prozent klarer Wahlsieger vor SPD (15 Prozent) und CDU (12,8 Prozent). Die Linke (6,8 Prozent) und die AfD (6,7 Prozent) liegen etwa gleichauf, es folgt mit 5,6 Prozent die FDP.

Kleinere Parteien können bei jungen Menschen ebenfalls punkten. Erkennbaren Zuspruch erhalten noch die Tierschutzpartei (5,0 Prozent) sowie die PARTEI (4,2 Prozent). Eine Woche vor der Europawahl ist das Ergebnis der Jugendwahl ein Signal an die Politik und die anderen Generationen. Die Kinder und Jugendlichen wählen pro-europäische Parteien. Sie geben denen eine Stimme, die Umweltschutz und konkrete Maßnahmen gegen den Klimawandel zur entscheidenden Frage machen. Außerdem zeigen sie den Parteien der Großen Koalition, dass die bei der Frage der Urheberrechtsreform in Europa nicht die Interessen der Jungen vertreten haben.

Rund 115.000 Kinder und Jugendliche haben in knapp 1.200 Wahllokalen am 17. Mai abgestimmt. Die Wahllokale in Jugendtreffs, auf Spielplätzen, auf Marktplätzen oder in Schulen wurden von Kindern und Jugendlichen organisiert. „Neben dem Ergebnis zählt, dass Kinder und Jugendliche für Gleichaltrige eine Wahl organisieren, spannende Angebote zur politischen Bildung machen und Spaß daran haben“, sagt Hetav Tek, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Bundesjugendrings. Mit Sorge blickt sie in die östlichen Bundesländer, in denen die AfD und andere nationalistische Parteien viele Stimmen bekommen haben.

„Die große Beteiligung an U18 zeigt, dass sich sehr viele Kinder und Jugendliche für Politik interessieren, und es ist zu hoffen, dass daraus auch politisches Engagement entsteht. U18 ist aber auch ein deutliches Zeichen dafür, die Wahlaltersgrenzen in Deutschland abzusenken. Wir brauchen auf allen Ebenen, von der Kommunalwahl bis zur Europawahl, eine Absenkung auf 16 Jahre, und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Bundesjugendministerin Franziska Giffey steht hinter der Idee U18. „Wahlen sind eines der höchsten Güter unserer Demokratie. Wahlen bestimmen Politik und Politik betrifft die junge Generation ganz direkt. Es ist gut, dass junge Menschen sich mit der U18 Wahl Gehör verschaffen. Ich bin dankbar, dass so viele bei U18 gewählt haben“, sagt sie.

U18 ist eine der größten Initiativen politischer Bildung, die von und für Kinder und Jugendliche organisiert wird. Damit Kinder und Jugendliche U18 für sich nutzen können, organisieren und tragen die U18-Initiative das Deutsche Kinderhilfswerk, der Deutsche Bundesjugendring, die Landesjugendringe, viele Jugendverbände und das Berliner U18-Netzwerk. Die Europawahl 2019 koordiniert der Deutsche Bundesjugendring wie bereits bei der Bundestagswahl 2017. Gefördert wird U18 zur Europawahl durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Bundeszentrale für politische Bildung.

Quelle: Pressemitteilung U18-Koordinierungsstelle, Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Deutscher Bundesjugendring (DBJR) vom 19.05.2019

SCHWERPUNKT II: Internationaler Tag der Familie

Anlässlich des Internationalen Tags der Familie machtSPD-Fraktionsvizin Katja Mast deutlich, welche Verbesserungen ihre Fraktion schon für Familien auf denWeg gebracht hat – undwas noch folgen soll.

„Familien und Kinder sind unsere Zukunft. Deshalb müssen sie jeden einzelnen Tag im Jahr im Mittelpunkt stehen.

Mit dem ‚Gute-Kita-Gesetz‘, dem ‚Starke-Familien-Gesetz‘ und der Erhöhung des Kindergeldesstärken wir ihnen ganz konkret durch bessere Infrastruktur und finanzielle Leistungen den Rücken.

Familien sind so vielfältig wie das Leben selbst. Paare, Patchwork, Pflegeeltern: Unser Ziel ist, sie alle zu unterstützen. Und für uns ist klar: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz.“

Quelle: Statement SPD-Bundestagsfraktion vom 15.05.2019

Anlässlich des internationalen Tages der Familie erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Familien sind so vielfältig wie das moderne Leben. Jedes Kind hat das Recht auf ein gutes Aufwachsen. Wir wollen kein Kind zurücklassen und Chancengleichheit endlich verwirklichen. Familienpolitik muss deshalb Kinder und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellen. Eltern wünschen sich mehr Zeit für ihre Kinder. Viele wünschen sich eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit. Mit der grünen KinderzeitPlus sollen Eltern mehr und länger Zeit für ihre Kinder haben: Wir wollen bis zu 24 Monate Elterngeld statt nur 14. Die Inanspruchnahme soll auch möglich sein bis Kinder 14 Jahre alt sind. Denn auch bei älteren Kindern braucht es phasenweise mehr Aufmerksamkeit und Zeit der Eltern, beispielsweise bei einem Schulwechsel oder in der Pubertät.

Damit der Familienalltag nicht geprägt ist von einem zu knappen Budget, das ein Eis, den Kinobesuch oder neue Schuhe zur Herausforderung macht, brauchen wir eine Familienförderung, die die Bedürfnisse von Kindern in den Mittelpunkt stellt – mit einer Kindergrundsicherung, die die Familien wirklich erreicht, die automatisch ausgezahlt wird und Kindern ein gutes Aufwachsen ermöglicht. Der aktuell bestehende Leistungsdschungel ist für Familien unübersichtlich und intransparent und gehört daher in die Geschichtsbücher.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 15.05.2019

Seit 26 Jahren wird jährlich am 15. Mai der Internationale Tag der Familie als Gedenktag der Vereinten Nationen begangen, die damit die Bedeutung der Familie als wichtigste Grundlage jeder Gesellschaft verdeutlichen wollen.

Dazu teilt die Kinderkommission des Deutschen Bundestages mit:

„Familien sind die Keimzellen der Gesellschaft, sodass ihnen auch gesamtgesellschaftlich eine große Bedeutung zukommt. In ihnen werden Kinder geprägt. Hier sollen sie Nähe, Zuwendung und Geborgenheit finden und grundlegende Dinge für das Zusammenleben von Menschen wie die Übernahme von Verantwortung und Rücksichtnahme lernen.

In den vergangenen Jahren haben sich neue Familienbilder entwickelt. So sind Patchworkfamilien, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Pflegefamilien, alleinerziehende Elternteile und homosexuelle Paare mit Kindern gelebte Realität.

Auch der Alltag der Familien hat sich stark verändert. Die Anforderungen und Belastungen in der Gesellschaft werden ständig größer, was unmittelbar Auswirkungen auf das Familienleben hat. So stellt beispielsweise die Vereinbarkeit von Familie und Beruf viele Familien vor große Herausforderungen. Damit Familien in dieser komplexen und schnelllebigen Zeit ihren Aufgaben gerecht werden können, müssen sie gestärkt werden. Hier sind Staat und Gesellschaft gefordert.“

Die Vorsitzende der Kinderkommission, Susann Rüthrich, erklärt: „Familie ist da, wo Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen. In Familien sorgen Menschen füreinander, und zwar unabhängig von der rechtlichen Form und dem Geschlecht. Eltern kümmern sich um das Wohlergehen ihrer Kinder. Kinder pflegen und unterstützen ihre Eltern. Verwandte und Wahlverwandte sind füreinander da. Alle diese Familien in ihrer Vielfalt zu unterstützen, ohne Wertungen vorzunehmen, ist die politische Aufgabe heute.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 14.05.2019

Der Internationale Tag der Familie stellt dieses Jahr die Familiengesundheit in den Mittelpunkt. Dafür gibt es gute Gründe: Die Gefahr tödlich verlaufender Krankheiten nimmt in modernen Wohlfahrtsstaaten ab, dafür nehmen aber andere Beeinträchtigungen und Krankheiten zu. Viele Kinder sind schon im Grundschulalter gestresst, leiden unter psychischen Erkrankungen oder sind über-bzw. untergewichtig.

Ihren Eltern geht es nicht viel anders: Der Alltag mit Familie und Beruf ist anstrengend, noch mehr, wenn insgesamt zu wenig Geld vorhanden ist. Das betrifftinsbesondere Familien mit drei und mehr Kindern ebenso wie dieAlleinerziehenden. Auch bei Erwachsenen nehmen psychische Erkrankungen, Übergewicht, Beeinträchtigungen durch Trennungs- und Scheidungsfolgen zu. Unter Umweltbelastungen wie Lärm und belasteter Luft leiden alle, Familien mit wenig Geld aber mehr, weil sie meist in der Nähe lauter und viel befahrener Straßen wohnen.

„Eine gute Arbeit, ausreichendes Familieneinkommen, ein gesundes Wohnumfeld, Beratung und Begleitung in schwierigen Situationen,gesundes Schulessenunterstützen die Familiengesund-heit. Entspannte Eltern können das richtige Fundament für die Zukunft ihrer Kinder legen. An den Folgen von Überforderung oder Vernachlässigung tragen Kinder als Erwachsene ihr Leben lang“, sagt Christel Riemann-Hanewinckel, die Präsidentin der eaf. Gesundheit zu fördern und gesunde Lebensbedingungen zu schaffen,ist grundlegend. Die eaf stelltunter dem Motto „Hauptsache gesund!“ deshalbGesundheit von Familien in das Zentrumihrer diesjährigen Fach-tagung.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 14.05.2019

Anlässlich des Internationalen Tages der Familie weist der Verband binationaler Familien und Partnerschaften auf ein familienpolitisch eher vernachlässigtes Thema hin: den Begleiteten Umgang.

Der Verband zählt zu den Pionieren, die seit Anfang der 1980er Jahre das Konzept des begleiteten Umgangs vorantrieben. „Wir waren die ersten in diesem Bereich, die überhaupt ein Konzept entwickelten“, so Elisabeth Mach-Hour, Rechtsanwältin aus München und damalige Ansprechpartnerin des Verbandes. Der Begleitete Umgang ermöglicht es Kindern aus konfliktreichen und risikobehafteten Familienbeziehungen den regelmäßigen Umgang zu beiden Elternteilen aufrecht zu erhalten. Heute wird diese Maßnahme bundesweit in zahlreichen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt.

An ihren ersten Fall erinnert sich Mach-Hour: Eine Mutter hatte die vom Vater nach Marokko mitgenommene Tochter wieder zurück nach Deutschland gebracht und wollte aber, dass die Tochter weiterhin Kontakt zum Vater haben sollte. „Also haben wir gesagt, dann machen wir einen beschützten Umgang“, erinnert sich Mach-Hour. Durch Scheidung bestand die Gefahr, dass der Elternteil ohne deutschen Pass das Aufenthaltsrecht verlor. Damit wäre jeglicher Kontakt zum Kind beendet. Den ersten Umgang führte Mach-Hour in ihrer Kanzlei durch, später kamen immer mehr Fälle hinzu. „Durch unsere Arbeit konnten wir entscheidend zu einer Reduzierung von Kindesmitnahmen beitragen“.

Ab 1985 wurde in München eine Stelle für das Projekt „Hilfe für Kinder und Eltern aus gefährdeten und getrennten binationalen Familien“ geschaffen, so konnte die Arbeit durch eine Regelförderung professionalisiert werden. Gerade die Erfahrungen des Verbandes in der Beratung waren entscheidend, die Konzepte und Maßnahmen des Begleiteten Umgangs weiter zu entwickeln.
Der Umgang betraf jedoch nicht nur Väter, auch für Mütter konnte es die einzige Möglichkeit sein, Kontakt zu ihren Kindern zu halten. Einige Väter sprachen den nicht-deutschen Müttern die Erziehungskompetenz ab: „Und das oftmals aus dem einzigen Grund, dass die Mütter, die nicht so gut Deutsch sprachen, ihren Kindern nicht auf Deutsch vorlasen“, erklärt Mach-Hour. Das Kindeswohl sei immer der Mittelpunkt gewesen, die Betonung habe auf der Familie gelegen.

Wie wichtig der Kontakt mit beiden Elternteilen für Kinder in ihrer Identitätsbildung ist, betont auch Heinke Lanken. Die, Psychologin und systemische Therapeutin, berät in der Geschäftsstelle Hamburg betroffene Eltern. „Besonders fällt mir dies immer wieder in Bezug auf Kinder aus schwarz-weißen Familien auf. Für Kinder ist es wichtig zu wissen, woher sie kommen, warum sie so aussehen wie sie aussehen.“
Für Lanken lohnt sich der Aufwand der Beratung und Begleitung: „Mich berührt es einfach zu sehen, wie ein Kind auch nach längerer Zeit der Trennung doch andocken kann und eine Beziehung entwickelt.“ Oftmals würden Mütter die Väter ihrer Kinder als erziehungsinkompetent wahrnehmen. Im Umgang zeige sich jedoch die Fürsorge, wenn Väter bspw. Essen mitbrächten und mit den Kindern spielten.
Wie auch in anderen Städten seien die Maßnahmen des Begleiteten Umgangs chronisch unterfinanziert, das Geld würde bei Weitem nicht reichen. Mit dem Umgang allein sei es nicht getan, Elterngespräche seien zuführen und Supervisionen zu organisieren. Oft dauere es lange, bis Vertrauen aufgebaut werde, die Maßnahmen aber oft nur für kurze Zeit bewilligt werden würden. „Dann kommt es zu Unterbrechungen, was kontraproduktiv ist“.

Birgit Sitorus, Psychologin aus der Geschäftsstelle Frankfurt weist darauf hin, dass sich Im Laufe der Jahre die Schwerpunkte verändert haben. Neben Angst vor Kindesmitnahme und eskalierten Elternkonflikten gehe es heute auch um Unterbringung in Pflegefamilien, psychische oder suchtrelevante Probleme der Eltern oder häusliche Gewalt. Für Birgit Sitorus ein besonders schwieriges Thema.
Sitorus begleitet Eltern seit Jahrzehnten und räumt ebenso wie ihre Kolleginnen aus München und Hamburg ein, dass nicht alle Umgänge positiv verlaufen. Nicht immer sei der Umgang von Vorteil für die Kinder. Der aus der Änderung des Kindschaftsrecht 1998 abgeleitete Rechtsanspruch bezöge sich stärker auf das Recht der Eltern als auf die Rechte der Kinder. Um sich noch stärker für die Rechte der Kinder einsetzen zu können bedürfe es aber anderer rechtlicher Grundlagen und entsprechende Finanzierungen.

Die Finanzierungen und Konzepte müssten sich auch den zunehmenden gesellschaftlichen Veränderungen anpassen fordert der Verband. Heinke Lanken: „Die Menschen sind heute viel mobiler, auch hier müssen wir Konzepte entwickeln.“ Sie führt ein Beispiel aus Hamburg an: „Mama ist in München, Papa ist in Hamburg“. Hilfreich sei hier die bundesweite Vernetzung des Verbandes. So könne die Mutter in München, der Vater in Hamburg beraten und betreut werden. „Mit längeren Kontaktzeiten am Wochenende können wir so zumindest dafür sorgen, dass der Faden zum Kind nicht abreißt“, sagt Lanken.

Eine große Diskrepanz besteht nach wie vor aus Sicht des Verbandes zwischen dem familienpolitischen Ideal und der gesellschaftlichen Realität. Was sich letztendlich wiederum in der Unterfinanzierung zeige: “Wir haben in Deutschland noch immer eine familienpolitische Wahrnehmung aus den 1950er Jahren. Probleme und Konflikte dürfen da nicht vorkommen. Auch wird dadurch noch immer zu wenig auf die Kinderrechte Bezug genommen, dies muss sich ändern“ fasst Hiltrud Stöcker-Zafari, die Geschäftsführerin des Verbandes zusammen.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 15.05.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Ministerin unterzeichnet IDAHOT-Erklärung 2019

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat zum heutigen „Internationalen Tag gegen Homo- und Transphobie“ (IDAHOT) die diesjährige IDAHOT-Erklärung für Deutschland unterzeichnet. Zu den Unterzeichnerstaaten gehören auch Frankreich, Spanien, Italien, Portugal, Großbritannien, Irland, Niederlande, Schweden und Norwegen.

Mit der Unterschrift setzt sich Ministerin Giffey für ein verstärktes Engagement der EU und europäischer Institutionen bei der Bekämpfung von Diskriminierung lesbischer, schwuler, bisexueller, trans- und intergeschlechtlicher Menschen (LSBTI*) ein. Auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene sollen alle notwendigen Maßnahmen dazu ergriffen werden, heißt es in der Erklärung. Dafür sollen die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Die Anstrengungen der Staaten zur LSBTI*-Anti-Diskriminierungspolitik sollen mit Nachdruck fortgesetzt werden.

Bundesfamilienministerin Giffey: „50 Jahre nach den Ereignissen von Stonewall können wir heute auf eine positive gesellschaftliche und rechtliche Entwicklung zurückblicken. Aber es bleibt noch viel zu tun. Deshalb setzen wir uns in Deutschland weiterhin für die Rechte von LSBTI*-Menschen ein. Mit aller Kraft müssen wir gegen Diskriminierung und Ausgrenzung von LSBTI*-Menschen vorgehen. Die vielfältigen Lebensentwürfe in unserer Gesellschaft verdienen Anerkennung. Für Homo- und Transphobie ist in unserer Gesellschaft kein Platz.“

Austausch zum Stand der Gleichbehandlung in europäischem Netzwerk

Seit dem Jahr 2013 findet anlässlich des „Internationalen Tages gegen Homo- und Transphobie“ am 17. Mai das IDAHOT-Forum statt, eine jährliche Konferenz der zuständigen europäischen Ministerien, Ministerinnen und Minister. Dieses Jahr hat das IDAHOT-Forum vom 13. bis 14. Mai im norwegischen Oslo stattgefunden.

Im Anschluss an das IDAHOT-Forum fand ein Treffen der teilnehmenden Regierungen mit Nichtregierungsorganisationen im sogenannten Roundtable European Governmental LGBTI Focal Points Network statt. Die Bundesrepublik Deutschland war durch das BMFSFJ vertreten.

Die Teilnehmenden tauschten sich anhand von Ergebnissen wissenschaftlicher Analysen, Befragungen und Projektberichten über den Stand der Gleichbehandlung von LSBTI* in ganz Europa aus. Die kommenden Treffen des Netzwerks werden in Prag und London stattfinden.

IDAHOT-Erklärung

Auf dem IDAHOT-Forum 2013 in Den Haag wurde erstmals eine gemeinsame Erklärung zu den Herausforderungen in der Bekämpfung von Homophobie und Transphobie in Europa von den zuständigen Ministerinnen und Ministern aus insgesamt 18 Staaten unterzeichnet. Als nicht-rechtsverbindliche Deklaration bekräftigt sie alljährlich fortschreibend die zahlreichen nationalen und internationalen Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt gegenüber lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.05.2019

Bundesfamilienministerin Giffey: Resonanz ist überwältigend

Gut ausgebildete und ebenso motivierte Fachkräfte in ausreichend hoher Zahl sind das A und O für eine gute Kinderbetreuung. Deshalb unterstützt das Bundesfamilienministerium zusätzlich zum Gute-KiTa-Gesetz mit dem Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“ die Länder dabei, mehr Nachwuchskräfte für die frühkindliche Bildung zu gewinnen und bereits ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher im Beruf zu halten. Heute übergab Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey der AWO-Kita „Spatzennest“ in Strausberg persönlich den ersten Förderbescheid. In allen Bundesländern ist das Interesse am Bundesprogramm immens.

“Die Resonanz ist überwältigend. Und entgegen aller Klagen zum Fachkräftemangel – es gibt sehr wohl Menschen in Deutschland, die Erzieherin oder Erzieher werden wollen – nur die Rahmenbedingungen müssen stimmen“, unterstrich Bundesfamilienministerin Giffey beim Besuch in Strausberg. „Allein für die im ersten Schritt geplanten 2.500 Plätze zum Ausbildungsbeginn ab Sommer liegen uns bisher 6.600 Bewerbungen vor, bei den Praxisanleitungen sind es sogar 7.500. Das zeigt den enormen Bedarf – und dass wir auf dem richtigen Weg sind. Wer mehr Qualität und Kapazität in Kitas will, muss für gutes und ausreichendes Personal sorgen. Dafür brauchen wir bessere Rahmenbedingungen: eine praxisorientierte Ausbildung, die vergütet wird und für die man kein Schulgeld mitbringen muss, wie es mancherorts noch üblich ist. Außerdem brauchen wir mehr Anerkennung und Wertschätzung für diejenigen, die den Erzieherberuf ausüben – und dazu gehört auch eine bessere Bezahlung. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz und der Fachkräfteoffensive geben wir als Bund wichtige Impulse, um das Bemühen der Länder zu verstärken, mehr Fachkräfte für die frühkindliche Bildung zu gewinnen und zu halten.“

Mit dem Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen, Profis binden“ verfolgt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) das Ziel, die Attraktivität der Erzieher-Ausbildung zu steigern, vorhandenes Personal in seinen Kompetenzen zu stärken und Qualifizierungsperspektiven zu eröffnen, um den Beruf von Erzieherinnen und Erziehern insgesamt in seiner Bedeutung und Wahrnehmung in der Öffentlichkeit aufzuwerten.

Interessierte Träger von Kindertageseinrichtungen können sich seit Ende März für die Förderung in den folgenden drei Bereichen bewerben:Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher Der Bund gewährt Trägern einen Zuschuss von 1.450 Euro im ersten Jahr der Ausbildung, 1 130 Euro im zweiten und 540 Euro im dritten. Damit fördert der Bund jeden dieser Ausbildungsplätze mit insgesamt 37 440 Euro.Praxisanleitung durch professionelle Begleitung der Fachschülerinnen und Fachschüler Das Bundesprogramm stellt bis zu 1000 Euro pro Person zur Verfügung für die Weiterqualifizierung zu professionellen Anleitungskräften.Perspektiven mit dem Aufstiegsbonus für Profis nach Weiterqualifikation Der Bund gibt bis zu 300 Euro pro Monat und Person, um Erzieherinnen und Erzieher mit Zusatzqualifikation besser zu vergüten.

In allen drei Programmbereichen übersteigt die Nachfrage bei weitem das Angebot. Dabei ist das Interessenbekundungsverfahren noch nicht einmal in allen Bundesländern abgeschlossen. Zum Ausbildungsbeginn im Sommer sollen alle Träger ihre Bewilligungen erhalten haben.

Die Bundesländer wurden bei der Definition länderspezifischer Kriterien einbezogen und werden auch am Auswahlverfahren beteiligt. Antragsberechtigt sind Träger von öffentlich geförderten Kinderbetreuungseinrichtungen.

Verbesserte Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen sind unabdingbar, um dem Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung entgegenzuwirken. Aktuellen Schätzungen einer prognos-Studie zufolge könnten in Deutschland bis zum Jahr 2025 rund 191.000 pädagogische Fachkräfte fehlen.

Weitere Informationen:

Informationen zum Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen und Profis binden“

www.fruehe-chancen.de/interessenbekundung-fachkraefteoffensive

prognos-Studie

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.05.2019

Der Familienausschuss im Deutschen Bundestag hat gestern den Siebten Bericht zur Lage der älteren Generation in Deutschland beraten. Dieser empfiehlt die Daseinsvorsorge in den Kommunen auszubauen. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht sich in ihrem Ziel bestärkt, die Lebensqualität vor Ort für ältere Menschen zu erhöhen.

„Der siebte Altenbericht setzt seinen Schwerpunkt bei Sorgenetzwerken in den Kommunen. Als SPD kümmern wir uns um Menschen, die füreinander sorgen – hauptberuflich wie auch in der Freizeit.

Unsere Bundestagsfraktion stärkt Familien durch den Ausbau finanzieller Leistungen. Insbesondere pflegende Angehörige wollen wir besser stellen als bisher. Auch diejenigen, die ehrenamtlich für ältere Menschen da sind, verdienen unsere Anerkennung. In der professionellen Pflege arbeiten wir an besseren Arbeitsbedingungen. Mit dem Pflegeberufegesetz haben wir bereits den Start ins Berufsleben – die Ausbildung – attraktiver gestaltet.

Die Empfehlungen des Altenberichts als auch unsere Maßnahmen setzen direkt vor Ort an. Dabei betrachten wir die Bereiche Gesundheit, Prävention, Pflege, Wohnen und Bauen als Einheit. Die SPD-Bundestagsfraktion steht hierfür an der Seite der Kommunen. Sie spielen die entscheidende Rolle bei der Organisation. Wir unterstützen sie dabei, die notwendigen Strukturen für ein gutes Leben für ältere Menschen zu schaffen: Wir kümmern uns um die Kümmerer.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 16.05.2019

„Mit unserem Grundgesetz wurden vor 70 Jahren nicht nur Leitlinien und Werte verkündet, sondern auch konkrete Arbeitsaufträge für den politischen Alltag, die der Ewigkeitsklausel unterliegen und nicht verhandelbar sind. Dazu gehört der Schutz der Menschenwürde genauso wie das Sozialstaatsgebot. Wenn der soziale Zusammenhalt und die Menschenwürde angegriffen werden und dem Profit von Konzernen untergeordnet werden, ist es grundgesetzliche Aufgabe der Politik, die Bevölkerung zu schützen und dem Grundgesetz Geltung zu verschaffen“, erklärt Jan Korte, 1. Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE, zum 70. Jahrestag der Verkündigung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Korte weiter:

„Angesichts der für einen Großteil der Menschen negativen Entwicklungen im Gesundheitssystem, auf dem Wohnungsmarkt oder im Verkehr ist es höchste Zeit, eine Diskussion darüber zu führen, welche Bereiche unseres Lebens privatrechtlich, und welche öffentlich-rechtlich organisiert sein sollten. Die Möglichkeiten, unsere Gesellschaft so zu gestalten, dass die Wirtschaft der Gemeinschaft dient, haben uns die Mütter und Väter des Grundgesetzes vor 70 Jahren mitgegeben. Und zwar nicht aus einer Laune heraus, sondern unter dem Eindruck der Verwüstungen des deutschen Faschismus in Europa. Wir sollten die Möglichkeiten des Grundgesetzes nutzen, um unsere Gesellschaft und die Demokratie weiterzuentwickeln, statt im Stillstand zu verharren.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 15.05.2019

„Solange die SPD mit der Union regiert, wird es keine wirksame Mietpreisbremse geben. Das dürfte auch Justizministerin Barley wissen, die das Thema im Europawahlkampf für sich entdeckt hat und nun ein bisschen Opposition spielt. Dabei wäre ein Gesetz, das sämtliche Mieten wirksam deckelt und der preistreibenden Immobilienspekulation den Boden entzieht, angesichts der Wohnungsnot mehr als überfällig. Punktuelle Verschärfungen, wie sie Frau Barley vorgeschlagen hat, reichen nicht aus, zumal sie die Mehrheit der Mietverhältnisse gar nicht betreffen“, erklärt die Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Sahra Wagenknecht, zu den Vorschlägen von Katarina Barley zur Verschärfung der sogenannten Mietpreisbremse. Wagenknecht weiter:

„Im Gegensatz zur Union unterstützt DIE LINKE jede substantielle Verbesserung der Situation für die Mieterinnen und Mieter. Dass diese auch rückwirkend zu viel gezahltes Geld vom Vermieter zurückverlangen können, ist überfällig, aber bei weitem nicht ausreichend. Eine echte Mietpreisbremse muss ausnahmslos und flächendeckend alle Mietverhältnisse umfassen, Verstöße müssten mit Bußgeldern sanktioniert und die Modernisierungsumlage in dieser Form abgeschafft werden. Nötig wäre ferner ein qualifizierter Mietspiegel, der alle Mietverhältnisse der letzten zehn Jahre berücksichtigt, sowie ein verbesserter Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Kündigungen und Zwangsräumungen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 13.05.2019

Der Bundestag soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion Die Linke auffordern, einen Gesetzentwurf für einen verbesserten Kündigungsschutz für Mieter vorzulegen. Der in dem Antrag (19/10284) enthaltene Forderungskatalog umfasst acht Punkte. Unter anderem soll der Schutz so verbessert werden, dass die Ausgleichung eines Mietrückstandes neben der fristlosen auch die fristgemäße Kündigung unwirksam werden lässt. Eine Kündigung aufgrund eines Mietrückstands von weniger als zwei Monatsmieten soll ausgeschlossen sein, und eine Kündigung aufgrund von Mietrückständen, die auf die Mietminderung wegen eines Mangels der Wohnung zurückzuführen sind, soll nur bei vorsätzlichem Missbrauch des Instruments der Mietminderung möglich sein. Mieter sollen einen Anspruch auf angemessenen Ersatz der Aufwendungen erhalten, die ihnen durch die Eigenbedarfskündigung entstanden sind, eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nach Umwandlung der Mietwohnung in Wohnungseigentum soll generell ausgeschlossen sein, und Mieter, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, sollen bei vertragsgemäßen Gebrauch nicht wegen Eigenbedarfs gekündigt werden dürfen. Zur Begründung heißt es unter anderem, Mieter würden unzureichend vor der Kündigung des Wohnraummietvertrags und einem Verlust ihrer Wohnung geschützt. Viele Gerichtsentscheidungen hätten den Kündigungsschutz zusätzlich ausgehebelt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 585 vom 20.05.2019

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen tritt dafür ein, dass mindestens sieben Prozent des Bruttoinlandsprodukts in die Bildung fließen sollen. In kaum einem anderen Land der OECD hängt der Bildungserfolg so stark von der sozialen Herkunft oder dem Wohnort ab wie in Deutschland, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/10200). Seit langem würden Bildungsforscher vor den negativen Folgen unzureichender Zukunftsinvestitionen in Kitas, Schulen und Hochschulen warnen. Obwohl Deutschland zu den wohlhabendsten Industrienationen der Welt zähle, investiere es im internationalen Vergleich deutlich weniger in die Ausbildung junger Menschen als andere Länder.

Die Grünen fordern, dass auf Grundlage der beschlossenen Grundgesetzänderung der Bund sich stärker engagieren soll, die zukünftigen Herausforderungen in der Bildungspolitik gemeinsam mit den Ländern anzupacken und den Spielraum des Grundgesetzes gemeinsam mit den Ländern umfassend für mehr Bildungsgerechtigkeit zu nutzen. Gerade der Bund müsse seinen Anteil an den Bildungsausgaben erheblich steigern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 581 vom 17.05.2019

Die Zahl der Wohngeldempfänger ist seit 2010 deutlich gesunken. Erhielten 2010 noch mehr als 1,06 Millionen Haushalte diese Unterstützungsmaßnahmen, waren es 2017 nurmehr gut 592.000. Das geht aus der Antwort (19/10049) auf eine Kleine Anfrage (19/8975) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Bundesmittel für Wohngeld sanken im selben Zeitraum von 880,6 Millionen Euro auf 566,8 Millionen Euro. Etwa 10.000 Wohngeld-Haushalte pro Jahr dürften 2017 und 2018 in die Grundsicherung für Arbeitsuchende oder in die Sozialhilfe gewechselt sein, heißt es unter Verweis auf eine Schätzung des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln weiter.

Im Durchschnitt lag der Wohngeldanspruch 2017 bei 153 Euro, 2010 waren es noch 126 Euro. Die monatliche Belastung durch Wohnen sinkt den Angaben zufolge durch die Hilfe signifikant und jährlich etwa um 13 Prozentpunkte – 2017 beispielsweise von 38,1 auf 25,4 Prozent. Die meisten Mittel für Wohngeld wurden 2018 für Nordrhein-Westfalen bereitgestellt (144,3 Millionen Euro), gefolgt von Bayern (58,6 Millionen Euro).

In einer Vorbemerkung weist die Bundesregierung darauf hin, dass Selbstständige oft ein überhöhtes Wohngeld erhalten hätten. Das prognostizierte Einkommen habe häufig nicht dem Gewinn entsprochen, wie sich im Nachhinein herausgestellt hat. Außerdem sei das Bearbeiten von Anträgen Selbstständiger mit viel Aufwand verbunden, nicht zuletzt, weil Angaben bisweilen nicht aussagekräftig genug oder unzuverlässig seien. Vor diesem Hintergrund gilt seit 2016, dass Selbstständige verpflichtet werden können, Einkommensteuerbescheide vorzulegen. Dies sei eine Ermessensentscheidung der Behörden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 578 vom 16.05.2019

Die FDP-Fraktion befasst sich in einer Kleinen Anfrage (19/9880) mit der Einsamkeit von Menschen und den Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit. Studien zeigten, dass die Einsamkeit das Risiko für chronischen Stress, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Depressionen, Demenz und einen frühen Tod erhöhe. Die Abgeordneten wollen wissen, wie die Bundesregierung das Problem einschätzt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 549 vom 14.05.2019

Die Forschung an humanen pluripotenten Stammzellen (hPS-Zellen) hat in den vergangenen Jahren wichtige Erkenntnisse gebracht. Die anwendungsorientierte Forschung und klinische Studien mit zellbasierten Arzneimitteln offenbarten zunehmend das Potenzial dieser Zellen und ihrer Derivate in der regenerativen Medizin, heißt es im achten Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes, wie aus einer Unterrichtung (19/10060) hervorgeht.

Stammzellen eigneten sich als Ausgangspunkt für Modellsysteme bei Krankheiten, für zellbasierte Plattformen bei Wirkstoff-Tests und für medizinische Präparate bei neuen Therapiekonzepten. In diesen Bereichen habe es im Berichtszeitraum 2016/2017 signifikante Fortschritte gegeben.

Durch die zunehmende Etablierung der Verfahren der Genom-Editierung hätten sich auch die Möglichkeiten der Stammzellforschung enorm erweitert. Inzwischen werde hauptsächlich die Designernuklease CRISPR/Cas9 eingesetzt. Die gezielte Einführung von Mutationen und das Entfernen von Genen ermöglichten genauere Aussagen über das Zusammenspiel der Gene in verschiedenen Zelldifferenzierungswegen.

Methoden wie die Einzelzell-Analyse eröffneten neue Einblicke in die Stammzellbiologie und die Abläufe der Organentwicklung. Die Einzelzell-RNA-Sequenzierung habe sich rasant entwickelt. Damit lasse sich das Genaktivitätsmuster in einzelnen Zellen ermitteln und zwar parallel für Hunderte Zellen gleichzeitig.

Es bestehe ein unvermindertes Interesse an der Forschung unter Verwendung von hES-Zellen. Die Stammzellforschung in Deutschland könne im internationalen Wettbewerb den Anschluss halten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 546 vom 13.05.2019

Die Grünen-Fraktion setzt sich für einen verbesserten Impfschutz gegen Masern ein. Gerade in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und in bestimmten Gesundheitseinrichtungen würden auch Kinder betreut, die noch nicht das für die Masernimpfungen erforderliche Alter erreicht hätten oder aufgrund von Erkrankungen nicht geimpft werden könnten, heißt es in einem Antrag (19/9960) der Fraktion.

Es sei daher angemessen, wenn zu deren Schutz die Impfung von anderen Kindern und des gesamten Personals zur Voraussetzung für den Zugang zu diesen Einrichtungen gemacht werde.

Unter anderem fordern die Abgeordneten, dass vor Aufnahme in eine Einrichtung, in der Kinder betreut werden, der Impfstatus geprüft wird. Bei unvollständigem Impfschutz, insbesondere bei Fehlen der zweiten Masernimpfung, sollte als Voraussetzung für den Besuch der Kita die fehlende Impfung nachgeholt werden müssen.

Ferner müsse dem in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, Schulen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie anderen Einrichtungen mit durch Infektionskrankheiten besonders gefährdeten Personen tätigen Personal vorgegeben werden, so schnell wie möglich einen ausreichenden Impfschutz nachzuweisen.

Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) sollte dazu verpflichtet werden, den digitalen Impfpass bis 2021 als Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) einzuführen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 546 vom 13.05.2019

Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Situation der Schulsozialarbeit. In einer Kleinen Anfrage (19/9472) will sie unter anderem wissen, wie viele Schulsozialarbeiter in Deutschland beschäftigt sind und an wie vielen Schulen die Schulsozialarbeit seit 2008 etabliert wurde. Zudem möchte sie erfahren, in welchen Bundesländern gesetzliche Regelungen zur Organisation der Schulsozialarbeit existieren und mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung die Länder beim Ausbau der Schulsozialarbeit seit 2008 fördert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 534 vom 09.05.2019

48% aller Personen in Deutschland lebten im Jahr 2017 in einer Familie, also in einer Eltern-Kind-Gemeinschaft im gemeinsamen Haushalt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Internationalen Tags der Familie mitteilt, lebten 84% in Familien mit zwei Elternteilen und 16% als Familienmitglieder in Alleinerziehenden-Familien.

Zwanzig Jahre zuvor, im Jahr 1997 lebten noch 56% aller Personen in Familien, davon 88% in Familien mit zwei und 12% in Familien mit nur einem Elternteil. Als Familien werden hier Eltern-Kind-Gemeinschaften gezählt, in denen Kinder ohne Altersbeschränkung leben. Es werden ausschließlich Personen in Privathaushalten betrachtet.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 14.05.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Den diesjährigen Tag der Kinderbetreuung möchte der AWO Bundesverband vor allem dafür nutzen, den Mitarbeitenden seiner rund 2.500 Kindertageseinrichtungen herzlich zu danken. „Die Beschäftigten in den Kitas, ganz gleich ob sie direkt in der Kinderbetreuung, in der Verwaltung oder in der Hauswirtschaft der Kita arbeiten, machen einen großartigen Job – und das bei stetig steigenden Anforderungen und sich verschlechternden Rahmenbedingungen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler.

Besonders die strukturellen Bedingungen erschweren die Arbeit der Fachkräfte zunehmend. So wachsen die Anforderungen in Kindertageseinrichtungen stetig: der Umgang mit heterogenen Familien, Inklusion und die Förderung von Kindern mit Beeinträchtigungen, die oft nicht ausreichenden personellen Ressourcen, etc. „Die Fachkräfte genießen unsere vollste Wertschätzung für die Leistung, die sie tagtäglich mit unseren Kindern erbringen,“ betont der AWO Bundesvorsitzende.

Ein Tag zum Feiern lädt auch zum Blick nach vorne ein. Zum Beispiel laufen derzeit die Verhandlungen mit den Bundesländern zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung („Gute-Kita-Gesetz“). Hier wurden nach Meinung der AWO zu wenig gesetzliche Regelungen zur Betreuungsqualität eingeführt. „Die AWO setzt sich dafür ein, dass die frühkindliche Betreuung in Zukunft noch stärker durch Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung gekennzeichnet ist“, betont deshalb Wolfgang Stadler.

Die Fachkräfteoffensive des Bundesfamilienministeriums für Erzieherinnen und Erzieher, bei der es vor allem darum geht, die Erzieherausbildungen zu vergüten, startet diesen Sommer. „Die Bemühungen des Bundes im frühkindlichen Bereich sind positiv und wir begrüßen die finanzielle Unterstützung sehr. Um aber die Rahmenbedingungen langfristig zu verbessern und Trägern, Kitas und Beschäftigten Sicherheit zu geben, bedarf es einer beständigen Finanzierung“, erklärt Wolfgang Stadler. Im Hinblick auf die Haushaltsplanungen für das Jahr 2020 fordert der AWO Bundesverband vom Bundesfamilienministerium mehr Verbindlichkeit, damit sowohl das Ausbildungssystem als auch die Qualität in den Einrichtungen konsequent verbessert werden kann. „Alle Beteiligten haben ein Recht auf gute Kitas: die Kinder, die dort jeden Tag betreut werden, die Eltern, die ihr Kind in guten Händen wissen wollen und die Fachkräfte, die gute Arbeitsbedingungen benötigen“, betont der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Der Tag der Kinderbetreuung findet seit 2012 jährlich statt mit dem Ziel, die professionelle Kinderbetreuung wertzuschätzen. Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung koordiniert die Aktion.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.05.2019

Heute werden Mütter symbolisch geehrt. Die AWO fordert, die Sorgearbeit von Müttern grundsätzlich anzuerkennen und Mütter zu entlasten. Der kürzlich erschienene Datenreport des Müttergenesungswerks von 2018 zeigt: Rund zwei Millionen Mütter sind so entkräftet und überfordert, dass sie als kurbedürftig gelten. Doch nur ein Bruchteil dieser Mütter nimmt tatsächlich eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kur wahr.

„Nach wie vor sind es vor allem Mütter, die die Sorgearbeit rund um Kind und Familie leisten. Sie sehen sich im Alltag zahlreichen Belastungen ausgesetzt. Es ist nicht immer einfach, die Kindererziehung und -betreuung, den Beruf, den Haushalt und vielleicht auch noch die Pflege von Angehörigen in Einklang zu bringen“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker und ergänzt: „In Folge dieser vielfachen Herausforderungen können gesundheitliche Belastungen und Erschöpfungszustände bei den Müttern auftreten“.

Unter dem Dach der gemeinnützigen Stiftung des Müttergenesungswerks setzt sich die AWO für die Gesunderhaltung von Müttern und ihren Familien ein. „Als Verband der Freien Wohlfahrtspflege thematisieren wir die Lebenssituationen von Müttern auf politischer Ebene und machen uns für bessere Rahmenbedingungen stark. Begrüßenswert ist, dass die Kurmaßnahmen inzwischen von Vätern und pflegenden Angehörigen in Anspruch genommen werden können.

„Mit Nachdruck unterstützen wir die aktuelle Spendenkampagne des Müttergenesungswerks unter dem Motto „Auch Alltagsengel brauchen neuen Schwung“, betont Döcker. Jede Hilfe ist willkommen, um Geld für Mütter in belastenden Lebenssituationen zu sammeln und diese im Sinne der therapeutischen Kette des Müttergenesungswerks aus Vorsorge, Kurmaßnahme und Nachsorge bestmöglich zu unterstützen. Hierzu wird alljährlich besonders zum Muttertag aufgerufen (zur Spendenseite des Müttergesungswerks).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 12.05.2019

Heute trafen sich die Präsident/innen und Vorsitzenden der fünf Mitgliedsverbände der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) zu einem konstruktiven Gespräch mit Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier. Im Zentrum standen die Armut von Kindern und Familien sowie die Rolle von Familien in der Demokratie.

Die Familienorganisationen betonten in dem Gespräch die Bedeutung der Familien und die Notwendigkeit, sie angemessen zu unterstützen. Ausführlich wurden verschiedene Maßnahmen besprochen, Kinderarmut effektiv zu bekämpfen. Die Familienorganisationen begrüßten die in den letzten Monaten erzielten Schritte. Das sogenannte Starke-Familien-Gesetz habe bei der Reform des Kinderzuschlages die richtigen Akzente gesetzt und seit Jahren bekannte Probleme angegangen. Die Unterstützung einkommensschwacher Familien müsse jedoch weiter ausgebaut werden. Unzureichend seien aus Sicht der Familienorganisationen die Maßnahmen im sogenannten Gute-Kita-Gesetz. Der erhoffte Qualitätssprung in der Kindertagesbetreuung werde voraussichtlich ausbleiben.
Bei dem Treffen wurde zudem betont, dass Familien für die Demokratie eine wichtige Bedeutung einnehmen. Thematisiert wurden die innerfamiliale Demokratie und die Rolle der Familie, demokratische Prozesse in der Gesellschaft zu unterstützen, sowie der Stellenwert von interkulturell sensibler Bildung und Erziehung.

Neben Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier nahmen Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter; Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbunds der Katholiken; Dr. Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbands; Christel Riemann-Hanewinckel, Präsidentin der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie; Sidonie Fernau, Vorsitzende des Verbands binationaler Familien und Partnerschaften sowie AGF-Geschäftsführer Sven Iversen an dem fruchtbaren Austausch im Schloss Bellevue teil.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 07.05.2019

Der Bundesfachverband umF hat im Herbst 2018 eine Online-Umfrage unter Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge durchgeführt, die nun ausgewertet vorliegt.

Es hat zwar Verbesserungen gegeben, aber wenn weiterhin vielerorts die Bildungs- und Wohnsituation junger Volljähriger vernachlässigt und nicht zügig die psycho-soziale Versorgung verbessert wird, gefährden wir die Zukunft vieler junger Menschen. Auch Minderjährige mit Behinderung und Mädchen müssen stärker in den Blick genommen werden“, erklärt Johanna Karpenstein vom Bundesfachverband umF. „Besonders besorgt mich, dass immer mehr Jugendliche in Angst vor Abschiebungen leben, Rassismus erleben müssen und Angst vor der Zukunft haben. Diese Angst ist Gift für die Integration und den Lernerfolg. Medien und Politik dürfen hier nicht noch mehr Ängste schüren, sondern müssen sich schützend vor die jungen Menschen stellen“.

  • Gegenüber dem Vorjahr haben sich Verbesserungen bei der Bewertung der Qualität der Hilfen sowie des Bildungszugang ergeben. Auch sind Verbesserungen im Bereich der Qualifizierung und der Arbeitszufriedenheit der Fachkräfte zu verzeichnen. Es besteht jedoch weiterhin dringender Verbesserungsbedarf. Dies zeigen insbesondere die weiterhin schlechten Bewertungen der Versorgung bei psychischen Erkrankungen, nur 22 Prozent bewerten diese als gut oder sehr gut, und der Bildungssituation junger Volljähriger, die nur 30,4 Prozent als gut oder sehr gut einstufen.
  • Der verschärfte gesellschaftliche und politische Diskurs gegenüber Geflüchteten schlägt sich negativ nieder. Mehr Fachkräfte als noch in 2017 geben an, dass Jugendliche oft oder sehr oft durch Rassismuserfahrungen belastet sind (2018: 33,4%, 2017: 26,5%) und das Jugendliche aus Angst vor Abschiebungen untertauchen bzw. abgängig sind (2018: 50,9 %, 2017: 46,3%). Aufenthaltsrechtliche Unsicherheiten (95,4%), die Trennung von der Familie (90,6%) und die Angst vor der Zukunft (84,3%) werden von den Befragten weiterhin am häufigsten als alltagsrelevante Beeinträchtigung genannt.
  • Große Veränderungen haben sich auch dadurch ergeben, dass der Anteil junger Volljähriger, die im Rahmen der Kinder und Jugendhilfe weiterbetreut werden, stark zugenommen hat. Knapp 40 Prozent der Befragten geben an, dass die jungen Menschen im Anschluss an die Jugendhilfe bei ihnen vor Ort i.d.R. in Gemeinschafts- und Obdachlosenunterkünften untergebracht werden, wodurch bisher erzielte Lernerfolge und Stabilisierungen massiv gefährdet werden
  • Sehr schlecht bewerten die Fachkräfte den Rechtsschutz der Minderjährigen bei der Alterseinschätzung und der Entscheidung an welchen Ort sie nach der Einreise verteilt werden. Nur 7,8 Prozent der Befragten geben an, dass die jungen Menschen gut oder sehr gut gegen fehlerhafte Alterseinschätzungen vorgehen können. Nur 6,2 Prozent der Befragten geben an, dass die jungen Menschen wirksam gegen Verteilentscheidungen vorgehen können – etwa wenn sie an Orten leben möchten an denen Angehörige und Freunde sind.

Methodik
Insgesamt haben sich vom 20.09.2018 bis zum 07.10.2018 1083 Personen an der Online-Umfrage beteiligt. Der Auswertung wurden jedoch nur die Antworten von insgesamt 723 Personen zugrunde gelegt, die den Fragebogen vollständig beantwortet haben. Obwohl keine repräsentative Zufallsstichprobe unter den Fachkräften gezogen wurde, kann aufgrund der großen Zahl der Teilnehmenden davon ausgegangen werden, dass die Ergebnisse eine hohe Aussagekraft besitzen.

Auswertung der Online-Umfrage als PDF-Datei

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 21.05.2019

Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt die Aussagen von Paul Kirchhof, Bundesverfassungsrichter a.D., jedem deutschen Bundesbürger das Wahlrecht ab Geburt zu verleihen. Der DFV fühlt sich damit in seiner Wahlrechtskampagne bestärkt.

„Die fehlende politische Vertretung unserer jüngsten Generation ist eine Schwachstelle unserer Demokratie. Bis heute bleiben 13 Millionen junge Menschen von den Bundestagswahlen ausgeschlossen“, sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV. „Das Wahlrecht ist das einzige Grundrecht, welches Kindern 18 Jahre lang vorenthalten wird. Es kann nicht im Interesse einer modernen Demokratie sein, einen Großteil der Bevölkerung von der politischen Willensbildung auszuschließen.“

Der Deutsche Familienverband, die Deutsche Liga für das Kind und die Kinderlobby Schweiz plädieren im Rahmen einer übernationalen Kampagne für ein wirklich allgemeines Wahlrecht: das Wahlrecht ab Geburt. Die Kampagne „Nur wer wählt, zählt!“ steht unter der Schirmherrschaft von Bundesfamilienministerin a.D. Renate Schmidt und wird von Persönlichkeiten aus Politik und Wissenschaft unterstützt, so unter anderem von Wolfgang Thierse (Bundestagspräsident a.D.) und Hermann Otto Solms (Alterspräsident des Bundestages) sowie weiteren aktiven Bundes-, Landtags- und Europaabgeordneten.

„Unser Grundgesetz gibt die Richtung vor. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. So steht es in Artikel 20 des Grundgesetzes. Es sagt nicht, dass die Staatsgewalt nur vom volljährigen Volke ausgeht“, argumentiert Zeh. „Kinder sind von Geburt an Träger von Grundrechten. Soweit Kinder ihre Rechte nicht selbst wahrnehmen können, sind Eltern ihre natürlichen und besten Vertreter. Das ist grundgesetzlich in Artikel 6 geregelt. Bis die Kinder wahlmündig sind, sollen Eltern das Wahlrecht für ihre Kinder treuhänderisch ausüben. Das ist die natürlichste Fortentwicklung des Wahlrechts.“

Auch bei der bevorstehenden Europawahl werden Minderjährige von der Wahl ausgeschlossen bleiben, obwohl mehrere Juristen die verfassungsrechtliche Wahldiskriminierung von jungen Menschen kritisieren.

„Wer sich wirklich für Kinderrechte stark machen will, muss das Wahlrecht ab Geburt fordern“, sagt Verbandspräsident Zeh. „Kinderrecht ist Wahlrecht“.

Weitere Informationen

SWR 2: Bundesverfassungsrichter a.D. Kirchhof zum Wahlrecht für Jugendliche

Kampagne „Nur wer wählt, zählt!“: www.wahlrecht.jetzt

Europa-Familiendeklaration des Deutschen Familienverbandes (PDF)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 13.05.2019

Mit zwei Gesetzen treibt der Bundestag die Entrechtung von Asylsuchenden voran: Am kommenden Donnerstag will der Bundestag das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ und eine Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz verabschieden. Dazu sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Im Gesetz wird mit einer großen Zahl Ausreisepflichtiger argumentiert, um vermeintlichen Abschiebedruck zu erzeugen. Tatsächlich ist jedoch ein großer Teil der geduldeten Menschen unbegleitete Minderjährige, Menschen in einer Ausbildung oder Beschäftigung, Eltern aufenthaltsberechtigter Minderjähriger oder Personen, denen eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit im Herkunftsland droht. Das sind wichtige Abschiebehindernisse. Die Menschen halten sich völlig rechtmäßig in Deutschland auf. Um Fehlwahrnehmungen in der Öffentlichkeit zu vermeiden, sollte für diese Menschen statt einer Duldung ein Aufenthaltsrecht geschaffen werden. Dem Eindruck, dass sich eine Vielzahl von Ausreisepflichtigen unrechtmäßig und illegal in Deutschland aufhalten, muss entgegengewirkt werden. Das neue Asylbewerberleistungsgesetz sieht unverändert für viele Personen Leistungen vor, die unter dem Existenzminimum liegen. Dies stellt eine Verletzung der Menschenrechte und des deutschen Verfassungsrechts dar. Dass alleinstehende Erwachsene, die verpflichtet sind, in Sammelunterkünften zu wohnen,jetzt als ‚Schicksalsgemeinschaft‘ und wie zusammenlebende Partner in einem Haushalt behandelt werden sollen, ist völlig absurd.“

Pascal Ngwa lebt seit 2016 in Duldung in Deutschland. Er hat einen Pflegebasis- Kurs für Flüchtlinge abgeschlossen, hat einen festen Wohnsitz und fühlt sich wohl in seiner neuen Heimat. Aktuell absolviert eine Pflegefachkraft-Ausbildung im Diakonie-Pflege Verbund Berlin und möchte als Altenpfleger arbeiten. Während er in Ausbildung ist, ist er von Abschiebung geschützt. Und danach? „Pascal will bleiben“: https://youtu.be/0nzED6MHbkM

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 15.05.2019

Anlässlich der Öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) am 15. Mai 2019 fordert der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) eine zügige Weiterentwicklung des Gesetzes. „Wir können es uns nicht leisten, tatenlos die für spätestens 2020 geplante Evaluierung abzuwarten!“, so djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig. „Zu offensichtlich sind die Mängel des Gesetzes, und zu groß ist der Handlungsbedarf gerade auch im Hinblick auf digitale Gewalt gegenüber Frauen!“

Wersig wies darauf hin, dass insbesondere Frauen, die in der Öffentlichkeit stehen und sich politisch äußern, im Netz Diskriminierung riskieren. „Offenbar geht es darum, Frauen zu zwingen, sich aus der Debatte zurückzuziehen, den öffentlichen Raum zu verlassen. Sie sind Pöbeleien, sexistischer Anmache, der Androhung von Vergewaltigung bis hin zu Morddrohungen ausgesetzt. Der Fall der österreichischen ehemaligen Politikerin Sigi Maurer ist ein prominentes und typisches Beispiel. Hate speech und digitale Gewalt haben eine Geschlechterdimension, und es ist höchste Zeit, dies zur Kenntnis zu nehmen und mit wirkungsvollen Instrumenten zu bekämpfen!“, so Professorin Wersig.

Das seit Oktober 2017 geltende NetzDG stellt für den djb dabei einen grundsätzlich notwendigen und sinnvollen rechtlichen Ansatz dar; allerdings haben sich bereits nach der kurzen Zeit seiner Anwendung Mängel und Schwachstellen gezeigt, deren Beseitigung keinen Aufschub duldet. Vordringlichen Handlungsbedarf sieht der djb in drei Punkten:

1. Die rechtlichen Vorgaben in § 3 Abs. 1 NetzDG zur Vorhaltung eines leicht erkennbaren, unmittelbar erreichbaren und ständig verfügbaren Beschwerdeverfahrens werden von den Sozialen Netzwerken höchst unterschiedlich umgesetzt, teils so, dass Betroffene von Meldungen abgeschreckt werden.

Teilweise wird verlangt, die einschlägigen Straftatbestände zu benennen, was suggeriert, es seien für die Beschwerde juristische Vorkenntnisse erforderlich; oder aber die angebotenen Möglichkeiten sind kaum auffindbar. Hier kann und muss der Gesetzgeber durch eindeutige gesetzliche Vorgabe eines einfachen, an Verbraucherschutzmaßstäben orientierten Meldeverfahrens rasch Abhilfe schaffen.

2. Die in § 2 NetzDG verankerte Pflicht der sozialen Netzwerke zur regelmäßigen Erstellung von Transparenzberichten hat sich in ihrer derzeitigen Ausgestaltung bereits jetzt als ungenügend erwiesen. Die bisher vorgelegten Berichte sind aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben uneinheitlich und unverständlich. Dies hat zur Folge, dass die Berichte nicht miteinander vergleichbar und auch insofern wenig aussagekräftig sind. Der djb hält gesetzgeberische Vorgaben für unabdingbar, um zu einem Berichtswesen zu gelangen, das eine realistische Analyse der Wirksamkeit des Gesetzes ermöglicht. In diesem Kontext plädiert der djb auch für eine geschlechtsspezifische Aufschlüsselung der erhobenen Daten.

3. Die Pflicht der sozialen Netzwerke zur Benennung einer inländischen zustellungsbevollmächtigten Person nach § 5 NetzDG ist ein notwendiges Kernelement für einen effektiven Rechtsschutz der Betroffenen. Es wird in der Praxis aber unterschiedlich interpretiert. Insbesondere wird der Zuständigkeitsbereich der benannten Zustellungsbevollmächtigten eng ausgelegt.

Es müsste klargestellt werden, dass deren Zuständigkeitsbereich zivilrechtliche Ansprüche einschließt. Hier muss rasch nachgebessert werden.

Der djb hält zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Frauen im Netz und zur Bekämpfung digitaler Gewalt gegen Frauen ein Gesamtpaket von Maßnahmen für dringend erforderlich. Das NetzDG ist dabei nur ein Baustein. Deutschland hat sich im Februar 2019 mit der Ratifizierung der „Istanbul-Konvention“ verpflichtet, „Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen“.

Bereits 2014 kam die Europäische Grundrechte Agentur zu dem Ergebnis, dass ein Zehntel aller Mädchen und Frauen über 15 Jahren mit Formen digitaler Gewalt konfrontiert war. Die Forschungslage ist insgesamt unbefriedigend, insbesondere fehlen für Deutschland aussagekräftige Studien über Formen und Ausmaß digitaler Gewalt gegen Frauen. Die Bundesregierung zitiert in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag verschiedene internationale Untersuchungsergebnisse, die die besondere Betroffenheit von Frauen belegen; sie geht davon aus, dass sich mit der stetigen Zunahme der digitalen Kommunikation die Zahlen weiter erhöhen werden (BT-Drs.19/6174). Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe verzeichnet eine signifikante Steigerung der Beratungsanfragen zu digitaler Gewalt.

Die Frage, welche zusätzlichen rechtlichen Instrumente zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Frauen im Netz erforderlich sind, und wie die Abwehr und Bekämpfung digitaler Gewalt gegen Frauen wirkungsvoll gelingen kann, wird ein Schwerpunkt beim 43. Bundeskongress des djb am 13. September 2019 in Halle/Saale (https://www.djb.de/Veranstaltungen/2019/2019Kongress/) sein. Unter dem Titel „Digitaler Wandel: frauen- und rechtspolitische Herausforderungen“ werden unterschiedliche Aspekte der Digitalisierung beleuchtet.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 15.05.2019

Zahlreiche Prominente, Verbände und Organisationen machen sich in einer gemeinsamen Aktion für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz stark. Dazu werden sie morgen im Vorfeld des 70. Jahrestages des Grundgesetzes unter den Hashtags #kigg19 und #KinderrechteinsGrundgesetz eine entsprechende Forderung in sozialen Medien wie Facebook, Twitter und Instagram posten. An der Aktion beteiligen sich u.a. die Fernsehmoderatorinnen Nazan Eckes und Enie van de Meiklokjes, Schauspieler Dietmar Bär und die ehemalige Boxweltmeisterin Regina Halmich. Außerdem werden morgen mehr als 50 Verbände und Organisationen ihre Forderung nach Kinderrechten im Grundgesetz in sozialen Medien bekräftigen, darunter das Deutsche Kinderhilfswerk, der Paritätische Gesamtverband, die Volkssolidarität, die Stiftung Digitale Chancen, der Deutsche Bundesjugendring, PLAN International Deutschland, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, der Bundeselternrat, der Kinderschutzbund und das internationale Kinderhilfswerk UNICEF. Die vollständige Liste der Verbände und Organisationen sowie konkrete Gründe für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz und der Aufruf zum Mitmachen sind unter www.dkhw.de/kigg19 zu finden. Hier wird außerdem ab morgen eine Auswahl der Statements auf den sozialen Medien präsentiert.

Nach Ansicht der Prominenten und Verbände fehlt im Grundgesetz bislang der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinderrechte im Grundgesetz sollten deshalb vor allem den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit absichern.

„Wir sind nur noch einen kleinen Schritt von der Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz entfernt. Die Arbeit der im letzten Jahr eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die einen Vorschlag für eine entsprechende Grundgesetzänderung vorlegen soll, steht kurz vor dem Abschluss. Dabei kommt es entscheidend darauf an, mit guten Formulierungen die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem zu stärken und so ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland zu setzen. Fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte. Dafür werben wir nicht nur mit dieser Aktion, sondern auch in den nächsten Wochen und Monaten mit weiteren Aktivitäten und Initiativen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes im letzten Jahr vorgelegtes Rechtsgutachten hatte sich für die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen. Die Gutachter kamen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert sei. So bestehe ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen. Deshalb würden eindeutige Formulierungen im Grundgesetz zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen, so dass eine angemessenere Berücksichtigung von Kinderrechten durch Gerichte, die Verwaltung und den Gesetzgeber zu erwarten sei. Das „Gutachten bezüglich der Aufnahme eines ausdrücklichen Kindergrundrechts in das Grundgesetz vor dem Hintergrund der Maßgaben der Kernprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention“ kann unter https://www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/kinderrechte-ins-grundgesetz/ heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 21.05.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk erwartet von der heute in Weimar beginnenden Jugend- und Familienministerkonferenz Rückenwind für die Forderung nach Kinderrechten im Grundgesetz. Eine Formulierung von Kindergrundrechten in der Verfassung sollte gleichermaßen den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- und Entfaltungsrechte absichern. Nur so kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine nachhaltige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gewährleistet und sichergestellt werden, dass die Verankerung von Kinderrechten nicht zu Symbolpolitik verkommt.

„Für das Deutsche Kinderhilfswerk ist von entscheidender Bedeutung, dass bei der Formulierung der Kinderrechte im Grundgesetz wichtige Eckpunkte zu einer nachhaltigen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention eingehalten werden. Die Regelung darf im Ergebnis nicht hinter dem zurückbleiben, was in der UN-Kinderrechtskonvention, in der EU-Grundrechte-Charta und in der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes festgelegt ist. Fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention, dass Kinder Träger eigener Rechte sind, auch im Wortlaut des Grundgesetzes wiederfinden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Gerade die Verankerung des Vorrangs des Kindeswohls auf Verfassungsebene ist unabdingbar, damit beispielsweise Behörden und Gerichte den Interessen von Kindern in Zukunft hinreichend Gewicht verleihen. Das bedeutet, dass die Interessen von Kindern bei allen sie betreffenden Entscheidungen mit besonderem Gewicht in die Abwägung einbezogen werden müssen. Zudem bestünde eine besondere Begründungspflicht, wenn ausnahmsweise andere Rechtsgüter von Verfassungsrang dem Kindeswohl vorgehen. Eine grundgesetzlich normierte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen würde auch einem gesamtgesellschaftlichen Interesse folgen: Denn eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird dazu führen, dass sich die heute jüngere Generation auch später für die Mitgestaltung und den Erhalt unserer Demokratie engagiert“, so Krüger weiter.

Ein im vorletzten Jahr im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes vorgelegtes Rechtsgutachten hat sich eindeutig für die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen. Die Gutachter kamen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert sei. So bestehe ein erhebliches Defizit bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen. Deshalb würden eindeutige Formulierungen im Grundgesetz zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen. Das Gutachten kann unter https://www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/kinderrechte-ins-grundgesetz/gutachten-kinderrechte-ins-grundgesetz/ heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 16.05.2019

Heute startet die Anmeldephase für die Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“, die im September bundesweit stattfinden. VCD und Deutsches Kinderhilfswerk rufen Kinder auf, zu Fuß oder mit dem Rad zur Grundschule oder in die Kita zu kommen. Straßen vor Schulen sollten temporär für Autos gesperrt werden können.

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der ökologische Verkehrsclub VCD rufen unter dem Motto „Mitmachen und Elterntaxi stehen lassen!“ Grundschulen und Kitas in ganz Deutschland auf, sich zu den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ (siehe www.zu-fuss-zur-schule.de) anzumelden. Zu Beginn des nächsten Schuljahres, vom 16. bis 27. September, können die Kinder während der Aktionstage lernen, wie viel Spaß es macht, selbstständig zur Schule oder Kita zu kommen: egal ob zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Roller. Das Deutsche Kinderhilfswerk und der VCD appellieren an die Eltern, ihre Kinder nicht mit dem Auto zur Schule zu fahren. Elterntaxis schaden der Umwelt und nehmen Kindern zudem die Möglichkeit, früh zu lernen, wie man sich eigenständig und sicher im Verkehr bewegt.

Claudia Neumann, Expertin für Spiel und Bewegung des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Während der Aktionstage können Kinder, Eltern und Lehrende sehen, wie viele Vorteile es hat, wenn das Elterntaxi stehen bleibt und die Kinder selbstständig zur Schule oder Kita laufen. Nur wenn Kinder die Möglichkeit haben, selbstständig ihre Wege zu gehen, können sie langfristig Sicherheit im Straßenverkehr gewinnen. Außerdem lernen sie Verantwortung für den Klimaschutz zu übernehmen und bleiben nebenbei durch mehr Bewegung gesund und konzentrationsfähig.“

Oft fahren Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule, weil sie der Ansicht sind, dass ihre Kinder nur so sicher dort ankommen. Tatsächlich aber machen Elterntaxis die Straßen für Kinder unsicherer. Viele Autos, die in zweiter Reihe parken, um Kinder ein- und aussteigen zu lassen, blockieren die Sicht und verstopfen die Straße. Zudem sind Kinder, die ständig von den Eltern gefahren werden, auch in späteren Jahren unsicherer im Straßenverkehr unterwegs.

Der VCD und das Deutsche Kinderhilfswerk fordern die Bundesregierung auf, die Verkehrssicherheit vor Schulen zu erhöhen. Dafür muss sie die Straßenverkehrsordnung so reformieren, dass Kommunen sogenannte Schulstraßen mit temporären Durchfahrtsbeschränkungen an Schulen einrichten können. In Südtirol und auch in Wien oder Salzburg haben sich diese temporären Zufahrtsbeschränkungen für Pkw an Schulen bewährt. In Schulstraßen wird zeitweise, also vor allem morgens zu Schulbeginn, die Zufahrt zur Schule für den Autoverkehr gesperrt. In Deutschland gibt es Schulstraßen bisher nur vereinzelt im Rahmen von Testphasen. Schulstraßen sind aus Sicht der Verbände vor allem für Nebenstraßen geeignet.

Stephanie Päßler, Projektleiterin beim VCD: „Wir fordern Schulstraßen insbesondere an Schulen mit ungünstigen Verkehrssituationen, die für Kinder schwer einzuschätzen sind. Damit Kinder sicher unterwegs sein können, müssen Kommunen die Möglichkeit haben, den Autoverkehr vor Schulen und Kitas temporär einzuschränken.“

Im Rahmen der Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ vom 16. bis 27. September 2019 können Kinder mit ihren Lehrerinnen und Erziehern eigene Projekte rund um das Thema zu Fuß zur Schule und zur Kita entwickeln. Die Aktionstage richten sich gezielt an Grundschulen und Kindergärten. Viele Materialien wie kostenlose Aktionsposter und Projektideen gibt es unter: www.zu-fuss-zur-schule.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Verkehrsclub Deutschland e.V. vom 14.05.2019

Zukunftskongress von EAF Berlin und djb: Mit Recht und Courage!

20. Mai 2019, 14:30 bis 19.00 Uhr, Umweltforum Berlin-Friedrichshain

100 Jahre Frauenwahlrecht, 70 Jahre Grundgesetz und 25 Jahre Art. 3 Abs. 2: Drei Gründe zu feiern, aber keinesfalls Gründe sich zurückzulehnen. Beim heutigen Zukunftskongress, veranstaltet von EAF Berlin und dem Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) und gefördert vom BMFSFJ, wird gemeinsam nach vorne geblickt und gedacht. Denn es reicht nicht, Recht zu haben. Es bedarf Courage, um gleichstellungspolitische Errungenschaften weiter zu verteidigen. Und Solidarität, um sich dafür einzusetzen, dass tatsächlich alle Frauen davon profitieren – auch diejenigen, die beispielsweise in ökonomischer oder sozialer Hinsicht mehrfach benachteiligt sind.

»Demokratie bleibt unvollständig, wenn die Hälfte der Bevölkerung in den Parlamenten und Entscheidungsgremien in Permanenz unterrepräsentiert ist! Dabei geht es uns bei Parität und bei einem Paritätsgesetz nicht nur um Zahlen und Prozentpunkte, sondern es geht auch um neue Impulse für die repräsentative Demokratie, um mehr Vielfalt in den Parlamenten.«, so Dr. Helga Lukoschat, Vorstandsvorsitzende der EAF in ihrer Begrüßungsrede.

»Die historischen Jubiläen bedeuten einen Auftrag für die Zukunft.«, betont die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. »Es gilt, alle Möglichkeiten zu erörtern, wie wir Parität näher kommen können. Ziel muss es sein, die strukturellen Hemmnisse für Frauen, in politische Ämter zu gelangen, vollständig zu beseitigen. Gerechte Staatlichkeit kann eine angemessene Vertretung von Frauen in den Parlamenten nicht von Männermehrheiten in den Parteien abhängig machen.«

Der Zukunftskongress beginnt mit einer Keynote von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey. Daraufhin erläutert Prof. Dr. Ulrike Lembke von der Humboldt Universität zu Berlin die Bedeutung des Gleichberechtigungsgebots in Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes.

In welcher Form und mit welchen Strategien und Bündnissen wir Parität im Bundestag erreichen, debattieren Doris Achelwilm, MdB (Die Linke), Kristy Augustin, MdL (CDU), Nicole Bauer, MdB (FDP), Dr. Eva Högl, MdB (SPD) und Ulle Schauws, MdB (Bündnis 90/Die Grünen) auf dem ersten Podium.

Das zweite Podium, besetzt mit Andreas Kemper (Soziologe und Publizist), Mona Küppers (Deutscher Frauenrat), Dr. Emilia Roig (Center for Intersectional Justice) und Katharina Miller (European Women Lawyers Association) befasst sich mit der Frage, wie eine zukunftsweisende europäische Gleichstellungspolitik aussehen muss.

Wenige Tage vor der Europawahl ist dies von besonderer Aktualität und Dringlichkeit. djb und EAF appellieren an alle Frauen (und Männer), am 26. Mai 2019 wählen zu gehen und mit ihrer Stimme für Demokratie und Geschlechtergerechtigkeit überall in Europa einzutreten.

Quelle: Pressemitteilung EAF Berlin und Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 20.05.2019

LSVD lehnt Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags ab

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat haben einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags vorgelegt. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) lehnt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags ab. In ihrem Koalitionsvertrag versprach die Bundesregierung, geschlechtliche Vielfalt zu respektieren. Mit diesem Entwurf tut sie das gerade nicht. Stattdessen sollen Trans- und Intergeschlechtlichkeit weiterhin pathologisiert und die Situation für Betroffene in einigen Bereichen sogar verschlechtert werden.

Der LSVD fordert, dass eine Vornamens- und Personenstandsänderung allein auf Antrag beim Standesamt ermöglicht wird; ohne Zwangsberatungen, Gutachten, ärztliche Atteste oder Gerichtsverfahren. Das Offenbarungsverbot hinsichtlich des früheren Vornamens oder Personenstandes muss gestärkt und Verstöße sollten wirksam sanktioniert werden. Es braucht einen gesetzlichen Anspruch auf Neuausstellung von Zeugnissen und Arbeitsdokumenten bei Namens- bzw. Personenstandsänderung. All das sieht der Entwurf nicht vor.

Der Entwurf bleibt inhaltlich hinter dem Maßstab der umfangreichen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zurück. So verstößt die vorgesehene Unterscheidung zwischen trans- und intergeschlechtlichen Menschen bei den Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags gegen das Gleichbehandlungsgebot des Artikel 3 Grundgesetz. Die vorgesehene „Beratung“ ist de facto eine Zwangsberatung mit Gutachtencharakter. Die im Entwurf vorgesehene Anhörung des Ehepartners der antragstellenden transgeschlechtlichen Person ist eine Verschlechterung gegenüber der aktuellen Rechtslage und ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht von transgeschlechtlichen Personen. Ebenso unzureichend regelt der Entwurf die Situation von transgeschlechtlicher Elternschaft. Es ist vollkommen inakzeptabel, dass transgeschlechtliche Eltern nicht mit ihrem zum Zeitpunkt der Geburt aktuellen Namen und Personenstand in die Geburtsurkunden ihrer Kinder eingetragen werden.

Zudem ist eine zweitägige Frist für eine Stellungnahme angesichts einer seit Jahren überfälligen Reform des Transsexuellengesetzes sehr befremdlich. Eine Partizipation von Vereinen und Verbänden ist offensichtlich unerwünscht.

Link zur Stellungnahme

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 13.05.2019

Als „schallende Ohrfeige“ für die Bundesregierung bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband das gestern ergangene Urteil des Bundessozialgerichts, in dem die Jobcenter verpflichtet wurden, die Kosten von Schulbüchern für Kinder im Hartz IV-Bezug zu übernehmen. Der Verband forderte die Bundesregierung auf, umgehend eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen, und die Übernahme aller schulisch bedingten Kosten durch die Jobcenter sicherzustellen, die für die Familien anfallen.

Der Paritätische sieht sich durch die Entscheidung des Bundessozialgerichts in seiner Auffassung bestätigt, dass sich Schulkosten nicht pauschalieren lassen und die im Regelsatz und im sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket enthaltenen Beträge wirklichkeitsfremd und deutlich zu gering bemessen sind. „Es ist geradezu absurd, dass diese Bundesregierung durch alle Instanzen geht, um zu verhindern, dass Jobcenter armen Eltern die Kosten für die Schulbücher ihrer Kinder ersetzen müssen“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Die Frage, wie ernst es der Bundesregierung tatsächlich mit der Bildungs- und Chancengerechtigkeit ist, dränge sich bei solchen Vorgängen auf.

Als Konsequenz fordert der Paritätische die Wiedereinführung eines Rechtsanspruchs auf „Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen“. Schulisch bedingte Aufwendungen seien ohne Wenn und Aber in voller Höhe zu erstatten. „Es ist geradezu beschämend, dass derartige Selbstverständlichkeiten nicht auf politischem Wege realisiert werden können, sondern allererst Gerichte mehr Bildungsgerechtigkeit erzwingen müssen“, so Schneider.

Der Paritätische weist darauf hin, dass das Schulbücher-Urteil auch auf vergleichbare Bedarfe übertragbar sei, etwa auf Computer, Tablets, Software und Drucker. Den betroffenen Menschen rät der Verband, diese Leistungen zu beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit wiederum sei aufgefordert, die bislang restriktiv formulierten Verwaltungsvorschriften aufzuheben und künftig im Sinne der Kinder und Jugendlichen bedarfsgerechte Leistungen zu bewilligen. Die Jobcenter dürften die Antragsteller hier auch nicht auf Darlehen verweisen, wie das Bundessozialgericht ebenfalls festgestellt habe.

„Um davon sprechen zu können, dass Armut tatsächlich bekämpft wird, bräuchte es endlich realistische, bedarfsdeckende Regelsätze in Hartz IV und die Wiedereinführung einmaliger Leistungen statt unsinniger Pauschalen und Darlehen“, mahnt Schneider. „Hinzukommen muss ein einklagbarer Rechtsanspruch auf Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen – und zwar unter der Zuständigkeit der Jugendämter und nicht der Arbeitsverwaltung.“

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 09.05.2019

pro familia nimmt anlässlich des IDAHOT zu Konversionstherapien Stellung

Am 17. Mai 1990 beschloss die Weltgesundheitsorganisation (WHO), Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel für Krankheiten zu streichen. Dieses Datum wird seitdem als Internationaler Tag gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie (IDAHOT) begangen. pro familia begrüßt, dass sich der Bundestag am diesjährigen IDAHOT mit der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt befassen wird und nimmt zu sogenannten Konversionstherapien Stellung, die der Verband strikt ablehnt.

‚Umpolungs- und Konversionstherapien‘, die vor allem von religiös-fundamentalistischen Organisationen angeboten werden, basieren auf einer Abwertung von Homosexualität und Trans*/Inter*Geschlechtlichkeit und zielen auf eine Änderung von Sexualverhalten, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität ab. Solche ‚Therapien‘ verstoßen in eklatanter Weise gegen das Selbstbestimmungsrecht.

„Auf keinen Menschen darf Druck ausgeübt werden, seine Genderidentität oder seine sexuelle Orientierung zu verbergen, zu unterdrücken oder zu leugnen. Dies ist Teil der sexuellen und reproduktiven Rechte, die für pro familia den Rang von Menschenrechten haben“, betont pro familia Bundesvorsitzende Dörte Frank-Boegner. „Behandlungen, die eine ‚Umpolung‘ zum Ziel haben, sind zudem ein Schlag ins Gesicht aller professionellen Berater*innen und Therapeut*innen“.

pro familia begrüßt, dass Konversionstherapien gesetzlich verboten werden sollen. Insbesondere junge Menschen müssen vor solchen Behandlungen und ihren schädlichen Effekten geschützt werden. „Junge Menschen in ihrer sexuellen Entwicklung zu unterstützen, heißt, ihnen eine ergebnisoffene Beratung anzubieten, die das Ziel hat, sie in ihrer Selbstbestimmung bezüglich ihrer Geschlechtsidentität zu fördern“, unterstreicht Frank-Boegner. „pro familia verurteilt jegliche Voreingenommenheit, Stigmatisierung, Pathologisierung oder Benachteiligung aufgrund sexueller Orientierung“.

Homosexualität war nie eine Krankheit und bedarf keiner Heilung. Das haben auch der Weltärztebund und die Weltgesundheitsorganisation bestätigt. Menschen, deren Sexualität oder Geschlecht nicht in das herkömmliche Schema passen, laufen häufiger Gefahr, psychische Erkrankungen zu entwickeln, zeigen Studien. Der Grund: Diskriminierung und Ausgrenzung durch das soziale Umfeld. Eine wichtige Lebensphase für die Prävention psychischer Störungen als Folge von Diskriminierung, Isolation und Gewalt aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität ist das Jugendalter. Hier prägen sich Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung aus. Für die Prävention bedeutet das, dass gerade in dieser Zeit zum Beispiel in der Schule positive Einstellungen und Werte von Selbstbestimmung und Pluralität im Zusammenhang mit Aspekten der Sexualität vermittelt und entwickelt werden müssen.

Der Verband hat sich zum Ziel gesetzt, sexuelle Vielfalt sichtbar zu machen und deren gesellschaftliche Akzeptanz zu erhöhen. Mit sexueller Bildung will pro familia zudem sexuelle Kompetenzen fördern – Basis für einen selbstbestimmten, gleichberechtigten und verantwortungsvollen Umgang mit Sexualität.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 16.05.2019

Bundesdelegiertenversammlung von pro familia verabschiedet „Offenbacher Erklärung“

Jeder Mensch hat das Recht, darüber zu entscheiden, ob er sich fortpflanzen möchte oder nicht. Voraussetzung für diese Entscheidung ist der Zugang zu Familienplanung. pro familia setzt sich für die Weiterentwicklung von selbstbestimmter Familienplanung, für die Kostenübernahme von allen Verhütungsmitteln und -methoden für alle Menschen über die Krankenkassen sowie für den Ausbau einer menschenrechtsbasierten Verhütungsberatung ein. Dies beschlossen die Delegierten in einer „Offenbacher Erklärung“ auf der jährlichen Versammlung am 12. Mai 2019.

pro familia fordert, die Kostenübernahme für alle Verhütungsmittel und für alle Menschen über die Krankenkassen sicherzustellen. Verschreibungspflichtige und nicht-verschreibungspflichtige Verhütungsmittel müssen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden, ebenso wie die Kosten für ärztliche Leistungen, die im Zusammenhang mit Verhütung entstehen. Auch für Sterilisationen sollte die Kostenübernahme gelten: Denn es ist nicht einzusehen, warum diese sichere und nebenwirkungsarme „Dauerverhütung“ zum Beispiel nach Abschluss der Familienphase – oder wenn grundsätzlich kein Kinderwunsch besteht – außen vor bleiben sollte.

Insbesondere Menschen mit wenig Geld sind auf eine schnelle gesetzliche Lösung angewiesen. In einem ersten Schritt fordert pro familia deshalb, den Rechtsanspruch auf kostenfreien Zugang zu allen Verhütungsmitteln für Menschen mit wenig Einkommen zu garantieren und als bundesweite Regelung im SGB V zu verankern.

Mit der „Offenbacher Erklärung“ verpflichtet sich pro familia außerdem, alles für den Ausbau und die fachliche Weiterentwicklung von unabhängigen Angeboten der freiwilligen, rechtebasierten psychosozialen Verhütungsberatung neben dem Angebot der niedergelassenen Ärzt*innen zu tun. Denn die Anforderungen an die Beratung steigen, die Fragen zu Sicherheit und Wirksamkeit von Verhütungsmitteln und wie sie zur individuellen Lebenssituation passen, werden immer komplexer, insbesondere wenn Klient*innen nicht gut Deutsch sprechen, kognitive oder körperliche Beeinträchtigungen haben, keine Krankenversicherung oder Aufenthaltspapiere vorweisen können. pro familia setzt Erfahrung und beraterisches Können dafür ein, Menschen zu unterstützen und sie in ihren sexuellen und reproduktiven Rechten zu stärken.

Bereits am Vortag hatte sich der Verband auf der Fachtagung „Verhütungsberatung: Lebensnah – an den Menschenrechten orientiert“ mit Verhütungsberatung und den Herausforderungen für die Zukunft befasst. Die Teilnehmenden diskutierten in den Workshops unter anderem die Fragen, wie die Arbeit mit Dolmetscher*innen gelingen und Social Media für die Informationsarbeit zu Verhütung insbesondere für die Zielgruppe junger Menschen genutzt werden kann.

Die Delegierten wählten einen neuen Bundesvorstand. Als Nachfolge von Prof. Dr. Davina Höblich folgt Dörte Frank-Boegner in das Amt der Bundesvorsitzenden. Dörte Frank-Boegner ist pro familia seit 35 Jahren verbunden, hat 26 Jahre mit dem Schwerpunkt Paar- und Sexualberatung in der pro familia Beratungsstelle in Marburg gearbeitet und ist seit vielen Jahren Mitglied im Fachausschuss Fort- und Weiterbildung des pro familia Bundesverbands. Sie ist in eigener Praxis als Familien,- Paar- und Sexualberaterin in Marburg tätig und bietet Fort- und Weiterbildung in der Paar- und Sexualberatung an. „Mir ist es ein Anliegen, die Vielfalt der Beratung sichtbar zu machen und die Politik in die Pflicht zu nehmen, für die institutionelle Beratung etwas zu tun“, machte Frank-Boegner deutlich. Als neue stellvertretende Vorsitzende gehören dem Bundesvorstand Stephanie Schlitt, Expertin für Gender und Frauenrechte aus Berlin, und Jann Schweitzer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Erziehungswissenschaften der Universität Frankfurt am Main und Berater bei der AIDS-Hilfe in Frankfurt am Main, an. Die stellvertretende Vorsitzende Alina Marlene Schmitz wurde für eine zweite Amtszeit wiedergewählt, Schatzmeister Dr. Dirk-Oliver Kaul setzt seine zweite Amtszeit fort.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 13.05.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 22. Mai 2019

Veranstalter: Deutsches Institut für Menschenrechte

Ort: Berlin

Gender Mainstreaming, Intersektionalität und Frauen*Rechte: innovative Konzepte und aktueller Handlungsbedarf

Vor 40 Jahrenwurden FrauenMenschenRechte erstmals ausdrücklich und umfassend auf globaler Ebene rechtlich festgeschrieben –mit CEDAW, dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Welche Bedeutung hat CEDAW heute? Welchen Beitrag leisten andere UN-Menschenrechtsverträge zur Verwirklichung der Menschenrechte von Frauen? Welche Herausforderungen bestehen heute für FrauenMenschenRechte?

Der internationale Menschenrechtsschutz verdankt der UN-Frauenrechtskonvention wichtige Impulse. Konzepte wie faktische oder strukturelle Diskriminierung und substanzielle Gleichheit sind stark von CEDAW beeinflusst und heute anerkannter Bestandteil der UN-Menschenrechtsverträge. CEDAW hat maßgeblich dazu beigetragen, dass der Schutz vor Diskriminierung durch Private, die Bekämpfung von schädigenden Stereotypen und geschlechtsspezifischer Gewalt sowie der Einsatz von Fördermaßnahmen jetzt zu denanerkannten Staatenpflichten gehören.

Geschlechtergerechtigkeit ist heute integraler Bestandteil des Menschenrechtssystems. Einige Schlaglichter: Der UN-Antirassismus-Ausschuss hat zusammen mit CEDAW machtkritische und mehrdimensionale Perspektiven in die Auseinandersetzungen um Diskriminierung eingebracht. Der UN-Menschenrechtsausschuss unterzog die bürgerlichen und politischen Rechte einem Gender Mainstreaming. Der UN-Sozialpakt-Ausschuss veröffentlichte eine ausführliche Kommentierung des Rechts auf sexuelle und reproduktive Gesundheit. Und die UN-Behindertenrechtskonvention hat mit dem Konzept der inklusiven Gleichheit dem Kampf gegen Diskriminierung eine neue Dimension hinzugefügt.

Wir möchten diese Entwicklungen und Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Menschenrechtsverträgen insbesondere aus der Perspektive von Mitgliedern der UN-Menschenrechtsausschüsse diskutieren und die heutigen Herausforderungen beleuchten. Hierzu gehört etwa: Wie kann wirksamer Schutz von Frauen* vor intersektionaler Diskriminierung gelingen? Und wie kann dem weltweit zu beobachtenden Versuch, FrauenMenschenRechte zurückzudrängen, begegnet werden?

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 12. Juni 2019

Veranstalter: Bundestagsfraktion DIE LINKE

Ort: Leipzig

Schlecht bezahlte, schwere Arbeit, die keiner will. Kein Pflegedienst, der die alten Leute auf dem Dorf versorgen kann. Familien, die sich die Kosten für das Pflegeheim nicht mehr leisten können. Soziale Teilhabe, die nur auf dem Papier existiert. Der Pflegenotstand hat viele Gesichter.

Die Bundestagsfraktion DIE LINKE lädt nach Leipzig ein, um über die Probleme der Pflege in Sachsen zu sprechen und Alternativen aufzuzeigen. Denn gute Pflege ist ein Menschenrecht. Wir freuen uns auf die Diskussion!

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 14. Juni 2019

Veranstalter: Deutscher Frauenrat, Lobby der Frauen in Deutschland e.V. (DF)

Ort: Berlin

Nationale Frauenrechts- und Gleichstellungspolitiken sind zunehmend in internationale Verhandlungs- und Abstimmungsprozesse eingebettet. Am Beispiel der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der G7/G20 wollen wir mit ExpertInnen darüber sprechen, wie diese unterschiedlichen internationalen Ebenen auf die nationale Politik einwirken und umgekehrt. Welche Bedeutung haben die Vereinten Nationen für die Menschenrechte von Frauen? Wie lässt sich die EU als Motor für Gleichstellungspolitik wieder in Schwung bringen? Welche Rolle spielen die Women7/20 in den Verhandlungsprozessen der Gruppe der 7/20? Um diese und andere Fragen wird es gehen. Wir wollen das Engagement der Bundesregierung in diesen Prozessen beispielhaft nachvollziehen. Wir wollen diskutieren, welche Rolle die Zivilgesellschaft darin spielt oder spielen sollte und wie sich der Deutsche Frauenrat auf internationaler Ebene engagiert. Auf einem Podium mit VertreterInnen des Auswärtigen Amts, der kanadischen und schwedischen Botschaft geht es abschließend um die Frage: Was sind die Grundbedingungen für eine geschlechtergerechte Außen- und Sicherheitspolitik und was lässt sich aus guten Beispielen lernen?

Programm der Fachveranstaltung (PDF)

Anmeldungen online bis 7. Juni 2019

Termin: 15. Juni 2019

Veranstalter: Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Ort: Bayreuth

Umgangsmodelle sind zur Zeit Gegenstand einer gesellschaftlichen Debatte. Auch die Vielfalt der gelebten Umgangsmodelle wächst. Für Eltern stellt sich die Frage, welches Modell am besten zu ihrem Kind/ihren Kindern und zu ihrer spezifischen Familienkonstellation passt. Betreuungsmodelle, bei denen beide Eltern nach einer Trennung größere Anteile an der Betreuung übernehmen, stellen die Beteiligten vor große Herausforderungen. Auf die Eltern kommt nicht nur eine Menge an Abstimmung und Organisation zu, auch räumliche Nähe, die notwendige finanzielle Ausstattung und Arbeitgeber, die mitziehen, sind wichtig. Als Regelfall ist das Wechselmodell deshalb nicht geeignet, es ist eine Betreuungsoption unter vielen. Die Eltern müssen sich über finanzielle Fragen verständigen, die derzeit nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt sind und deshalb durch die Rechtsprechung gestaltet werden. Hier besteht Regelungsbedarf im Kindesunterhaltsrecht, der im im Rahmen der Fachtagung diskutiert werden soll.

Folgende Fragen sollen im Mittelpunkt der Fachtagung stehen:

• Welche Erkenntnisse hat die psychologische Forschung darüber, wie es den Kindern im Wechselmodell und anderen Betreuungsarrangements geht?

• Wie können faire Unterhaltslösungen aussehen, die weder den ökonomisch schwächeren Elternteil noch das Kind benachteiligen und gewährleisten, dass die Existenz des Kindes in beiden Haushalten gesichert ist?

• Wie kann eine faire Verteilung der Elternverantwortung nach einer Trennung aussehen, wenn die Eltern es zuvor als Paarfamilie traditionell gehalten haben und ein Elternteil beruflich zurückgesteckt hat?

Für die Teilnahme an der Fachtagung wird ein Beitrag von 20,00 Euro erhoben.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 18. Juni 2019

Veranstalter: Netzwerk gegen Kinderarmut Sachsen-Anhalt in Kooperation mit der Landeshauptstadt Magdeburg

Ort: Magdeburg

Unter dem Titel »Baustelle Kinderarmut – Strategien der Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche« tagt das Netzwerk gegen Kinderarmut Mitte Juni in Magdeburg. Es nehmen u.a. teil: Dietmar Bartsch (MdB, DIE LINKE), Marcus Weinberg (MdB, CDU), Andrea Nahles (MdB SPD), Annalena Baerbock (MdB, Bündnis 90/Die Grünen), Katja Suding (MdB, FDP).

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 19. Juni 2019

Veranstalter: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Ort: Leipzig

Wie kann eine Gesellschaft es schaffen, dass alle Menschen in Würde altern können? Diese Frage wird in der öffentlichen Debatte immer wieder verhandelt. Gerade in einer Gesellschaft, die aufgrund des demographischen Wandels älter wird, ist dies von zentraler Bedeutung.

Man möchte mit Expert*innen und interessierten Bürger*innen über die Bedingungen eines würdevollen Alterns sprechen. Dabei möchte man insbesondere die Themen soziale Sicherung, gesellschaftliche Teilhabe und demokratische Mitbestimmung von älteren Menschen in den Vordergrund stellen und Lösungen diskutieren.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 10. September 2019

Veranstalter: Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB)

Ort: Berlin-Brandenburg

Junge Menschen mit Fluchterfahrung gehören mittlerweile zum Alltag der Kinder- und Jugend(sozial)arbeit. Es gibt unzählige Maßnahmen, Projekte und Bemühungen, junge Geflüchtete und ihre Familien im Ankommensprozess zu unterstützen.
Vier Jahre nachdem viele Kinder und Jugendliche – mit und ohne Begleitung – als Schutzsuchende nach Deutschland gekommen sind, ziehen wir eine Zwischenbilanz:

  • Wie und wo gelingt es der Kinder- und Jugendhilfe (neue) Heimatwelten für und mit jungen Geflüchteten zu gestalten?
  • Wie sehen lebensweltorientierte, partizipative und nachhaltige Angebote aus und welche Empfehlungen lassen sich daraus ableiten?
  • Inwiefern haben sich die Anforderungen an die Kinder- und Jugendhilfe verändert, wo fand bereits eine Neuausrichtung statt und wo bedarf es einer weiteren Professionalisierung?

Im Rahmen des Fachtages finden Sie – angeregt durch fachliche und lebensweltliche Impulse – mit Experten/-innen mit und ohne Fluchterfahrung Antworten auf diese Fragen und entwickeln gemeinsam Perspektiven für die weitere Arbeit.
Projekte und Initiativen mit innovativen Beispielen aus allen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe sind eingeladen, sich aktiv zu beteiligen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir laden Sie herzlich ein:

Fachtagung „Familie braucht ein Zuhause. Bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum für Familien schaffen“

06.06.2019, 10:00 Uhr – 18:30 Uhr

Friedrich-Ebert-Stiftung, Hiroshimastraße 17 (Haus 1), 10785 Berlin

Eine Kooperation zwischen dem Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und der Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. (FES)

Das ausführliche Programm und alle weiteren Infos finden Sie in der Einladung. Die Anmeldung kann hier bequem online erfolgen.

Anmeldeschluss ist der 29. Mai 2019. Wenn Sie die Kinderbetreuung in Anspruch nehmen wollen, bitten wir Sie um Ihre verbindliche Anmeldung bis zum 23. Mai 2019.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und den Austausch mit Ihnen! Gerne können Sie die Einladung auch an Interessierte weiterleiten und verbreiten.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Nöhring

Geschäftsführer, ZFF

Dr. Stefanie Elies

Leiterin Forum Politik und Gesellschaft, FES

AKTUELLES

Positionen des Landesfamilienrates zur wirtschaftlichen Förderung von Familien und wirksamen Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut erschienen:

Das Armutsrisiko von Kindern und Familien ist auch im vergleichsweise reichen Land Baden-Württemberg hoch. Besonders stark betroffen sind Alleinerziehende, zugewanderte Familien sowie Familien mit drei und mehr Kindern. Damit Kinder ohne materielle Not und mit allen Teilhabechancen aufwachsen können, müssen Familien wirtschaftlich gesichert sein.

Mit seiner Fachveröffentlichung „Finanzielle Sicherheit von Familien ist Zukunftssicherung“ befasst sich der Landesfamilienrat Baden-Württemberg ausführlich mit Fragen der wirtschaftlichen Familienförderung und bezieht Stellung. Neben der zentralen Forderung nach einer Kindergrundsicherung, hält er es für wesentlich, Armut und ihren Folgen durch entsprechende Infrastruktur-, Bildungs- und Förderangebote entgegen zu wirken. Dabei müssten alle föderalen Ebenen zusammenarbeiten. Als Datei: PosPapier_Familie-Geld_online.pdf

Auf der Webseite steht Ihnen eine Dokumentation des Armutskongresses zur Verfügung. Unter www.armutskongress.de/armutskongress-2019 finden Sie Fotos,Videomitschnitte der Vorträge von Herrn Prof. Dr. Prantl, Dr. Holm, Prof. Dr. Kohlrausch und Dr. Schneider, einen Kongressfilm sowie Kurzprotokolle der Impulsforen.

Die Videos finden Sie außerdem auf dem YouTube-Kanal: https://www.youtube.com/channel/UC2yzvCszWF7ilV5HlFOPhNA.

Eingeführt im Kaiserreich, wurde das Abtreibungsstrafrecht in den Paragrafen 218 ff. Strafgesetzbuch (StGB) im Laufe der Zeit liberalisiert. Seit 1996 gilt in Deutschland eine Fristenlösung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nach Beratung und eine medizinische und kriminologische Indikationenlösung (§218 a). Zuletzt einigte sich die Regierungskoalition auf eine Reform des §219a StGB, der ein sogenanntes Werbeverbot statuiert. In der Abtreibung ist der Konflikt zwischen der unbeabsichtigt und ungewollt Schwangeren und dem werdenden Kind bereits angelegt. Im Diskurs um Schwangerschaftsabbrüche spielen Grund- und Menschenrechte, Weltanschauung/Religion, Ethik, Medizin, Gesundheit und Inklusion eine Rolle.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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Aktuelle Hinweise

ZFF Zeitschrift ‚vielfalt familie‘ Ausgabe Nr. 29: „Familie braucht ein Zuhause!“

"Familie braucht ein Zuhause!" – Bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum für Familien schaffen

Download als PDF (3 MB)

Thema: Bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum für Familien schaffen / Interview mit Dr. Patrick Schreiner (ver.di) / Aus dem ZFF: Positionspapier und Jubiläen / Unsere Mitglieder: AWO-Landesverband Berlin / Buch-Tipp: Mieten Wahnsinn. Warum Wohnen immer teurer wird und wer davon profitiert

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 08/2019

SCHWERPUNKT: Wohngeldreform

Bei den Herausforderungen, vor denen Familien täglich stehen, nimmt das Wohnen einen immer größeren Stellenwert ein: Mittlerweile werden die meisten Kinder in Ballungsräumen groß, in denen Familien überwiegend in Mietverhältnissen leben. Nicht nur in Großstädten und Metropolen wie Hamburg, Berlin, München und Köln wird es für viele Familien aber immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden bzw. überhaut Zugang zum Wohnungsmarkt zu erhalten. Inwieweit eine Reform des Wohngeldes hier helfen kann, die Missverhältnisse auf dem Wohnungsmarkt zu beseitigen und was es darüber hinaus braucht, um Familien in Zukunft guten und ausreichenden Wohnraum zur Verfügung zu stellen, das diskutieren wir in unserer aktuellen Ausgabe unserer Zeitschrift „vielfalt familie“ und auf unserer gemeinsamen Fachtagung mit der Friedrich Ebert Stiftung am 6. Juni in Berlin. Folgen Sie den Links oder lesen Sie mehr dazu unter der Rubrik „Aus dem ZFF“ in diesem Newsletter.

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Stärkung des Wohngeldes verabschiedet. Damit ist der Weg frei für die parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfs.

„Die dringend notwendige Reform des Wohngeldes rückt in greifbare Nähe. Dank unseres Entschließungsantrages können wir jetzt noch im ersten Halbjahr in das gesetzgeberische Verfahren starten.

Die Wohngeldreform ermöglicht Menschen bezahlbares Wohnen in Deutschland. Mit der Reform wird die Reichweite des Wohngeldes gestärkt und das Leistungsniveau erhöht. So haben ab 2020 knapp 660.000 Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Gleichzeitig gibt es mehr Geld. So wird zum Beispiel der durchschnittliche Wohngeldbetrag eines Zwei-Personen-Haushalts von 145 Euro auf voraussichtlich 190 Euro steigen.

Mit der Dynamisierung des Wohngeldes setzen wir eine wichtige Forderung der SPD-Bundestagsfraktion um. Bisher erfolgte die Anpassung des Wohngelds in unregelmäßigen Abständen. In Zukunft wird es alle zwei Jahre an die Entwicklung der Bestandsmieten und Einkommen angepasst. Dadurch wird die Zahl der Berechtigten künftig weniger schwanken. Das bedeutet auch, dass weniger Berechtigte infolge geringer Einkommensveränderungen in andere Hilfesysteme wechseln müssen.

Neu eingeführt wird die Mietenstufe VII. Die neue Mietenstufe trägt der starken Unterschiedlichkeit des Mietniveaus innerhalb Deutschlands Rechnung. Diese Mietenstufe erhalten nun Kreise und Gemeinden mit einer Abweichung des Mietenniveaus von 35 Prozent und höher gegenüber dem Bundesdurchschnitt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 08.05.2019

Zum heute im Bundeskabinett entschlossenen Entwurf eines Wohngeldstärkungsgesetzes erklärt ChrisKühn, Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik:

Der Wohngeld-Beschluss des Kabinetts hat Licht und Schatten: Zwar ist die vorliegende Dynamisierung bei den Wohngeld-Zuschüssen ein Teilerfolg. Enttäuschend ist jedoch die komplett fehlende Klimakomponente. Diese ist wichtig, damit das Wohngeld auch in Wohnungen mit besseren Energieeffizienzstandards greift. So ist der Wohngeldbeschluss insgesamt nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Bundesregierung verpasst die Chance, Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit beim Wohnen wirksam zu verbinden.

Klar ist: Mieterinnen und Mieter brauchen keine Almosen, sondern flächendeckend bezahlbare Mieten. Je weniger der Wohnmarkt überhitzt ist, desto weniger müssen Menschen Wohngeld überhaupt in Anspruch nehmen. Die Bundesregierung muss endlich mehr Geld investieren, um dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 08.05.2019

Anlässlich der heutigen Beratung im Bundeskabinett zur Wohngelderhöhung erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Für viele Menschen mit niedrigem Einkommen ist der Wohnungsmarkt komplett aus den Fugen geraten. Die Erhöhung des Wohngeldes ist ein längst überfälliger Schritt und doch zu kurz gesprungen, denn sie löst das eigentliche Problem vieler Menschen nicht, die keine bezahlbare Wohnung finden, die ihren Lebensverhältnissen entspricht. Das Problem muss viel breiter in Angriff genommen werden: vom sozialen Wohnungsbau bis hin zu einer funktionierenden Mietpreisbremse.

Für immer mehr Menschen sind die rasant steigenden Mieten inzwischen zu einem existenziellen Problem geworden. So können sich beispielsweise viele Rentnerinnen und Rentner, die in kleinere, altersgerechtere Wohnungen ziehen wollen, die Neumieten in den Großstädten nicht mehr leisten. Auch für junge Familien fehlt es angesichts der extrem gestiegenen Neumieten an bezahlbarem Wohnraum, der ihren Bedürfnissen entspricht.

Die aktuelle Wohngelderhöhung wird daher für viele nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sein. Die geplante zweijährige Dynamisierung des Wohngeldes reicht nicht aus. Das Wohngeld muss, wie viele andere Sozialleistungen auch, jährlich angepasst werden. Es darf nicht sein, dass Menschen wegen der steigenden Mieten von ihrem Lohn oder ihrer Rente nicht mehr leben können.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 08.05.2019

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. begrüßt die Pläne der Bundesregierung, die Anspruchsvoraussetzungen beim Wohngeld künftig regelmäßig an die Entwicklung von Mieten und Einkommen anzupassen. Jedoch vermag der heute im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf die Schwierigkeiten von Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen auf den Wohnungsmärkten nicht zu lösen. „Trotz Erhöhung der Angemessenheitsgrenzen für die Miete werden viele aktuell Wohnungssuchende Probleme haben, auf den angespannten Wohnungsmärkten eine entsprechend günstige Wohnung zu finden. Das Wohngeld muss darüber hinaus an die besondere Lebenssituation von Einelternfamilien angepasst werden. Dafür fordern wir beim anspruchsrelevanten Haushaltseinkommen einen Freibetrag in Höhe des Mindestunterhalts nach Düsseldorfer Tabelle“, sagt die VAMV-Bundesvorsitzende Erika Biehn.

„Wer wenig verdient und nach einer Trennung mit seinen Kindern umziehen muss, konkurriert vor allem in Großstädten mit vielen anderen um viel zu wenige Wohnungsangebote im unteren Preissegment. Einelternfamilien mit nur einem Erwerbseinkommen haben es gegenüber Paarfamilien bei der Wohnungssuche deutlich schwerer. Damit Alleinerziehenden am Ende nicht nur der Platz unter der Brücke bleibt, muss das Angebot an bezahlbarem Wohnraum deutlich ausgeweitet werden: Etwa durch sozialen Wohnungsbau und eine effektive Mietpreisbremse. Die Anspruchsvoraussetzungen beim Wohngeld verhindern außerdem, dass Einelternfamilien mit der Leistung effektiv unterstützt werden können. Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss mindern den Wohngeldanspruch, obwohl die beim gesetzlichen Mindestunterhalt pauschal veranschlagten Wohnkosten statistisch klein gerechnet sind und die hohen Mieten vielerorts nicht decken“, so Biehn weiter.

„Die Hälfte der Alleinerziehenden gibt laut einer Studie des Sozialverbandes Deutschland e.V. schon jetzt mehr als 30 Prozent ihres Einkommens fürs Wohnen aus. Einelternfamilien sind deshalb auf ein wirklich starkes Wohngeld angewiesen, damit familiengerechtes Wohnen für alle Familienformen erschwinglich bleibt! Viele Alleinerziehende haben schon jetzt ein Schlafsofa im Wohnzimmer statt eines eigenen Zimmers, hier lässt sich nicht weiter sparen!“

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 08.05.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerium stellt Wissensnetz zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen und geschlechtlicher Vielfalt online

In Deutschland leben schätzungsweise 6,5 Millionen lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche (LSBTI*) Menschen. Das Bundesfamilienministerium hat das Ziel, Unwissen, Vorbehalte und Diskriminierung abzubauen, Akzeptanz, Gleichstellung und ein respektvolles Miteinander zu fördern. Das neue Regenbogenportal ist hierfür ein wichtiger Schritt.

Es ist Informationsquelle, Datenbank und Wissensnetzwerk in einem. Das Regenbogenportal liefert Aufklärung und passende Beratung und erleichtert interessierten Nutzer*innen den Zugang zu fachlich fundierten Informationen. Denn nur mit Wissen können Vorurteile abgebaut und der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:

„Noch nie gab es in Deutschland so viele Informationen zu LSBTI-Themen auf einen Blick. Das Regenbogenportal ist damit ein echter Fortschritt. Jeder Mensch ist einzigartig – und dennoch gehören Vorbehalte und Diskriminierung für viele lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen immer noch zum Alltag. Nach wie vor gibt es Wissenslücken über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt – und die wollen wir schließen. Das Regenbogenportal klärt auf, baut Vorurteile ab und kann dazu beitragen, Diskriminierungen aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität entgegenzutreten.“

Aufklärung, Information und Vernetzung

Was bedeutet non-binary? Welche Vorschriften gelten beim Ändern des Namens bei der Geschlechtsanpassung? Wer hilft mir bei homophober Gewalt? Und wo bekommen Eltern Rat, deren Kind intergeschlechtlich geboren wurde?

In einfachen Texten und fundierten Hintergrundartikeln liefert das Portal Antworten auf Fragen wie diese. Es informiert zu Themen wie Gesundheit, Familie und Recht, greift aktuelle, gesellschaftspolitische Debatten auf und ist mit seiner Übersicht zu bundesweit knapp 300 Anlaufstellen eine praktische Orientierungshilfe. Das Regenbogenportal bietet ein umfassendes Wissensnetz für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtlich, queere Menschen und deren Familien und Angehörige, aber auch für Lehrer*innen und Fachkräfte unterschiedlicher Bereiche. Hier finden alle, die sich privat oder beruflich mit LSBTI* beschäftigen, kompakt aufbereitetes Wissen.

Das Angebot ist leicht zugänglich und kann auch auf Smartphones und Tablets genutzt werden.

Um einen möglichst großen Kreis von Menschen zu erreichen, sind die wesentlichen Inhalte der Seite in Englisch, Französisch, Spanisch, Türkisch und Arabisch sowie in leichter Sprache verfügbar.

Nutzer*innen können die Inhalte ihren Interessen entsprechend nach den Kriterien sexuelle bzw. geschlechtliche Identität, Lebensbereich oder nach Materialtyp (z.B. Leitfäden, Sachinformationen oder Unterhaltungsmedien) filtern oder gezielt nach Schlagworten suchen.

Das Bundesfamilienministerium finanziert das Regenbogenportal zunächst bis Ende 2020 mit knapp 1 Million Euro. Das Wissensnetzwerk wird laufend mit neuen Informationen, Beratungsangeboten und Nachrichten ergänzt und informiert aktuell über gesetzliche und gesellschaftliche Veränderungen.

Hier finden Sie das Regenbogenportal: www.regenbogenportal.de

LSBTI*-Gleichstellungsarbeit des Bundesfamilienministeriums

Zum Abbau von Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität und zur Förderung der Gleichstellung von LSBTI*-Menschen sowie zur Unterstützung ihrer Familien wurde 2014 das Referat „Gleichgeschlechtliche Lebensweisen, Geschlechtliche Vielfalt“ im BMFSFJ eingerichtet.

Wichtige Maßnahmen der vergangenen Jahre waren die Stärkung kompetenter Unterstützung von Regenbogenfamilien und LSBTI*-Projekten für Lesben und Schwule im Alter.

Mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ setzt sich das Ministerium auch gegen Trans- und Homofeindlichkeit und für den Aufbau des Bundesverbandes Trans* ein.

Weitere Informationen zu den Aktivitäten des Bundesfamilienministeriums im Bereich sexuelle und geschlechtliche Vielfalt finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/gleichgeschlechtliche-lebensweisen-geschlechtsidentitaet

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.05.2019

Ministerin Giffey und der Missbrauchsbeauftragte Rörig starten das Modellprojekt „Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt“

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, haben in Dannenberg (Niedersachsen) das Modellprojekt „Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt“ gestartet.

Ziel des Projekts ist es, in acht ländlichen Regionen Strategien zu entwickeln, um Fachberatung vor Ort zu etablieren, die auf Schutz und Hilfe bei sexualisierter Gewalt spezialisiert ist. Neben dem Auf- und Ausbau konkreter Beratungsangebote geht es dabei auch um eine bessere Kooperation und Vernetzung derjenigen Akteure vor Ort, die Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen tragen.

Ministerin Giffey bei der Auftaktveranstaltung im niedersächsischen Dannenberg: „Mit dem Modellprojekt „Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt“ verbessern wir den Zugang zu spezialisierter Fachberatung gegen sexuelle Gewalt gezielt dort, wo es derzeit am nötigsten ist: in ländlichen Regionen. Denn es darf nicht vom Wohnort abhängen, ob es kompetente Ansprechpersonen gibt, wenn Hilfe und Unterstützung nötig sind. Spezialisierte Fachberatungsstellen helfen Betroffenen sexueller Gewalt und ihrem Umfeld. Und sie sorgen dafür, dass Fachwissen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen überall dort ankommt, wo es gebraucht wird: in Kitas, Schulen und Sportvereinen – aber auch in Erziehungsberatungsstellen, Jugendämtern und Kirchengemeinden. Damit Schutzkonzepte wirksam umgesetzt werden können und damit Menschen, die für Kinder Verantwortung tragen, mögliche Anzeichen sexueller Gewalt einordnen können und wissen, was zu tun ist, um zu helfen.“

Der Missbrauchsbeauftragte Rörig bekräftigte in Dannenberg die Bedeutung des Modellprojekts: „Es erfordert viel Mut, sich Hilfe bei sexuellem Kindesmissbrauch zu holen. Betroffene, Angehörige und Fachkräfte brauchen deshalb Ansprechpersonen, die gut erreichbar sind und verlässlich zur Verfügung stehen – und zwar dort, wo sie leben, vor Ort! Leider fehlt es in ländlichen Regionen an spezialisierten Beratungsangeboten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der auf dem Land rar gesäten Fachberatungsstellen arbeiten seit Jahren personell und finanziell am Limit. Und für viele Menschen, die Beratung und Hilfe suchen, sind die Beratungsstellen zu weit entfernt oder sie müssen mit langen Wartezeiten rechnen. Dabei sind die Beratungsstellen als erste niedrigschwellige Ansprechstelle bei sexueller Gewalt – aber auch für die wichtige Präventionsarbeit vor Ort – unverzichtbar. Um die Fachberatung auf dem Land auszubauen, ist „Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt“ eine wichtige Unterstützung und Ermutigung. Vor allem aber sollte das Modellprojekt von den Ländern als Ansporn verstanden werden, den Kinderschutz in ihren ländlichen Regionen zu verbessern. Wo Kinder sind, muss in Kinderschutz investiert werden.“

Sexuelle Gewalt betrifft Kinder und Jugendliche aus allen Lebenswelten, sowohl in der Stadt als auch auf dem Land. Spezialisierte Fachberatungsstellen bieten umfassende Unterstützung für Betroffene, Angehörige und Fachpersonen. Diese Angebote sollen für alle Menschen schnell und unbürokratisch erreichbar sein. Besonders im ländlichen Raum ist dies jedoch häufig noch nicht der Fall. Hier existieren in vielen Regionen nur wenige Beratungsstellen und Betroffene müssen dorthin lange Wege zurücklegen.

Das Modellprojekt „Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt“ wird in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt (DGfPI e.V.), umgesetzt. In der ersten Projektphase werden die Fachberatungsstelle Violetta in Dannenberg (Niedersachsen), die Fachberatungsstelle der Caritas Vorpommern in Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) und die Fachberatungsstelle Brennessel in Ravensburg (Baden-Württemberg) gefördert. In der zweiten Projektphase, die 2020 startet, werden fünf weitere Standorte ausgewählt. Insgesamt stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von 2019 bis 2021 rund 3,3 Millionen Euro für das Modellprojekt zur Verfügung. Damit werden Personalkosten in den Beratungsstellen (Fach- und Verwaltungskräfte) und Sachkosten (Miete, Büromaterial, Druckkosten etc.) in allen acht Fachberatungsstellen finanziert. Dadurch werden diese in die Lage versetzt, ihr Beratungsangebot auszuweiten und sich in ihrer Region mit den für Kinderschutz relevanten Akteuren zu vernetzen (Fachberatungsstellen als „regionale Kompetenzzentren“). Zusätzlich wird eine Koordinierungsstelle finanziert, die sich u.a. um den Erfahrungsaustausch der Fachberatungsstellen untereinander, Öffentlichkeitsarbeit und die Organisation von projektbegleitenden Veranstaltungen kümmert.

Das Projekt ist eine gute Grundlage, auf der in den jeweiligen Modellregionen aufgebaut werden kann. Guter Kinderschutz gelingt nur, wenn Bund, Länder und Kommunen ihre Kräfte bündeln und ihrer jeweiligen Verantwortung gerecht werden. Weiter Informationen finden Sie hier: https://www.dgfpi.de/kinderschutz/wir-vor-ort-gegen-sexuelle-gewalt.html

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.05.2019

Bundesfamilienministerin Giffey und die Bremer Senatorin Bogedan haben, im Beisein des Bremer Bürgermeisters Sieling, den ersten Vertrag zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes unterzeichnet

Mit der Unterzeichnung des „Gute-KiTa-Vertrags“ mit Bremen startet heute die Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes in den Ländern.

Unterzeichnet wurde der Vertrag im Bremer Rathaus durch Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Dr. Claudia Bogedan, Bremens Senatorin für Kinder und Bildung. Anwesend war auch der Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen, Bürgermeister Dr. Carsten Sieling. Es ist der erste von 16 „Gute-KiTa-Verträgen“, die in den kommenden Monaten in allen Bundesländern unterzeichnet werden.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Wir liegen bei den Vertragsverhandlungen mit den Ländern im Plan und kommen sehr gut voran. Es freut mich sehr, dass Bremen ein so starkes Paket an Maßnahmen angehen wird. Aus den Verhandlungen mit den anderen Bundesländern wissen wir: nahezu alle Handlungsfelder für mehr Qualität wurden bereits ausgewählt – zum Beispiel die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels oder die Qualifizierung von Fachkräften. Außerdem zeichnet sich ein ausgewogenes Verhältnis ab zwischen Investitionen in Qualität und in Konzepte zur Gebührenentlastung für bessere Teilhabe. Der Großteil der Mittel wird für Qualitätsverbesserungen eingesetzt. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützen wir als Bund die Länder genau da, wo diese ihren größten Bedarf sehen.“

Das Gute-KiTa-Gesetz in Bremen: Qualität und Gebührenentlastung Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes – rund 45 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 – wird Bremen unter anderem Kitas in wirtschaftlich und sozial benachteiligten Stadtteilen personell besser ausstatten, mehr Fachkräfte gewinnen und Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, von den Elternbeiträgen befreien.

Bürgermeister Sieling: „Bildung ist der Schlüssel zu gleichberechtigter Teilhabe. Und Bildung fängt bereits in Krippe und Kindertagesstätte an. Ich freue mich sehr, dass wir als erstes Bundesland nun das ‚Gute-KiTa-Gesetz‘ umsetzen und so noch mehr in die Qualität unserer Kindertageseinrichtungen investieren. So schaffen wir gute und gleichberechtigte Startmöglichkeiten für alle Kinder.“

Senatorin Bogedan: „Wir konnten die Gelegenheit schnell beim Schopf packen, weil wir neben dem gewaltigen Ausbau der Kita-Plätze auch mitten in der Arbeit für notwendige Qualitätsverbesserungen stecken. Diese werden wir natürlich auch weiterhin in Rücksprache mit Trägern und Fachkräften in Kitas vor Ort treffen. Wir wollen ein verlässliches und nachvollziehbares System der Kindertagesbetreuung in den beiden Städten des Landes Bremen verankern. Ein modernes, qualitätskriteriengeleitetes System für die gute Entwicklung, Teilhabe und Bildung der Kinder, für gut ausgebildete und zufriedene Fachkräfte, Transparenz und Unterstützung für Eltern und Träger sowie enge Verknüpfungen zu den Akteuren in den Stadtteilen. Ziel ist es, eine ineinandergreifende Förderung aller Kinder entlang ihrer gesamten Bildungsbiografie mit guter Bildung von Anfang an zu schaffen.“

In den nächsten Wochen werden die Verträge zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes mit dem Saarland und mit Brandenburg unterzeichnet. Termine mit weiteren Bundesländern sind aktuell in Planung.

Das Gute-KiTa-Gesetz

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren.

Die Kindertagesbetreuung soll überall in Deutschland weiterentwickelt werden. Aber jedes Bundesland hat seine eigenen Stärken und Entwicklungsbedarfe. Darum ist das Gesetz wie ein Instrumentenkasten aufgebaut: Die Länder entscheiden selbst, in welche Handlungsfelder und Maßnahmen investiert werden soll. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie das Gute-KiTa-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll und wie es die jeweils eingesetzten Landesmittel ergänzt.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz

Zur Information: Details zum Gute-KiTa-Vertrag mit Bremen

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes werden im Land Bremen – gemäß des Vertrages – Schwerpunkte in folgenden Handlungsfeldern gesetzt:

• Fachkraft-Kind-Schlüssel

Bremen wird mehr Personal für Kitas in schwierigem Umfeld einsetzen. Ziel ist eine Verbesserung des Personalschlüssels im Land Bremen, der sich an der Relation 1:8,99 der sogenannten Index-Einrichtungen orientiert. Das Land wird in diesen Kitas pro Ganztags-Gruppe für Über-Dreijährige 0,35 Stellen zusätzlich finanzieren. Insgesamt sollen bis 2022 bis zu 400 Gruppen aus Gute-KiTa-Mitteln eine verbesserte Personalausstattung erhalten (320 in Bremen, 80 in Bremerhaven). In Bremen sollen die Mittel auf Basis eines neu entwickelten Kita-Sozialindexes verteilt werden. Bremerhaven entwickelt zurzeit ein ähnliches Steuerkriterium. Diese Instrumente sollen bis spätestens 1. Oktober 2019 in beiden Stadtgemeinden beschlossen sein.

• Fachkräftesicherung und -gewinnung

Ab dem Kita-Jahr 2020/21 soll neben den bestehenden Aus- und Weiterbildungsformaten ein neues bezahltes und gegebenenfalls praxisintegriertes Ausbildungsformat (auf Basis der aus dem Modellversuch PiA gewonnenen Erkenntnisse) mit voraussichtlich bis zu neun Klassenverbänden je Schuljahr im Land Bremen umgesetzt werden. Ziel ist es, in den nächsten Jahren schrittweise zu einer vergüteten Regelausbildung zu kommen. Außerdem soll die berufsbegleitende Weiterbildung zum Erzieher/zur Erzieherin für Personen, die bereits eine sozialpädagogische Erstausbildung besitzen, deutlich ausgeweitet werden. Um auch hier neue Zielgruppen zu gewinnen, soll nach Abschluss der kostenpflichtigen Weiterbildung eine „Abschlussprämie“ im Umfang des Schulgeldes von rund 4.000 Euro gezahlt werden. Mit diesen Maßnahmen sollen ab 2020 zusätzlich bis zu 275 Ausbildungsplätze angeboten und die vorhandenen Ausbildungskapazitäten deutlich ausgeweitet werden. Die Abschlussprämie könnte für Weiterbildungen ab dem Schuljahr 2019/20 gelten. Die Prämie würde dann 2021 an Absolventinnen und Absolventen ausgezahlt.

• Förderung sprachlicher Bildung

Um Fachkräfte bei der alltagsintegrierten Sprachbildung besser unterstützen zu können, soll in der Stadt Bremen ein standardisiertes Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren flächendeckend eingesetzt werden. Bremerhaven setzt mit dem Instrument BASIK bereits ein solches Verfahren ein. Die enge Verknüpfung von alltagsintegrierter und kleingruppenorientierter Sprachförderung spielt dabei eine ebenso zentrale Rolle wie die durchgängige Sprachbildungsarbeit (Kita und Grundschule) vor dem Hintergrund des neuen Bildungsplans 0-10. In Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten werden derzeit die Bedarfe und Kriterien der Fachkräfte in den Kitas vor Ort beraten. Unter anderem sollen bei der Auswahl eines Instrumentes die realistische Umsetzbarkeit hinsichtlich des zeitlichen Aufwands in den Kitas, die Eignung für den Einsatz von ein- und mehrsprachigen Kindern und die Verknüpfung mit Bremerhaven berücksichtigt werden. Vorgesehen ist, dass das neue Verfahren in Ergänzung zum Sprachstandstest Cito (ein Jahr vor der Einschulung) ab 2020 greift.

• Steuerung der Kindertagesbetreuung

Im Land Bremen wird derzeit an einem Kita-Qualitäts- und Finanzierungsgesetz gearbeitet, mit dem erstmals eine Landesförderung von Kita-Plätzen in den beiden Stadtgemeinden umgesetzt werden soll. Für eine wirksame Qualitätsentwicklung ist die gesetzliche Verankerung von Qualitätsstandards allein nicht ausreichend. Vorgesehen ist deshalb, zum 1. Januar 2020 das Projekt „Entwicklung einer qualitätsorientierten Kita-Steuerung im Land Bremen“ aufzulegen. Unter anderem soll für das Land Bremen wissenschaftlich fundiert ermittelt werden, welche zusätzlichen Ressourcen für eine wirksame Qualitätsentwicklung notwendig sind, welche im System vorhandenen Ressourcen besser genutzt werden können und wodurch die Umsetzung bereits entwickelter Qualitätsstandards in der Vergangenheit behindert wurde. Zudem ist es notwendig, Qualitäts- und Leistungsziele in der Finanzierungssystematik zu verankern. Die zunehmenden qualitativen Anforderungen an die Arbeit in Kitas werden in dem bestehenden starren und quantitativ ausgerichteten Finanzierungssystem nicht abgebildet. In dem Teilprojekt soll ein integriertes Steuerungs- und Finanzierungskonzept entwickelt werden, das die Vielzahl von maßnahmenbezogenen Sonderzuwendungen ablöst. Zur verbindlichen Erreichung von Qualitätsentwicklungszielen soll ein geeignetes Monitoring entwickelt werden. Ziel ist auf Basis der bestehenden Erfahrungen in beiden Stadtgemeinden bessere Steuerungsgrundlagen für das Qualitätsmanagement vor Ort zu entwickeln.

• Entlastung der Eltern von Gebühren

Mit der Zielsetzung einer durchgängig beitragsfreien Bildung werden alle Familien für Betreuungsangebote für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr ab dem Kindergartenjahr 2019/20 ganztags beitragsfrei gestellt. Damit sollen die Teilhabe an frühkindlichen Bildungsangeboten weiter gesteigert und der Umfang der Betreuungs- und Förderungsleistung nicht von einer wirtschaftlichen Entscheidung der Eltern abhängig gemacht werden.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25.04.2019

Der vollständige Ausschluss der Stiefkindadoption allein in nichtehelichen Familien verstößt gegen Artikel 3 Abs. 1 GG. Es ist mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgebot nicht vereinbar, dass der Stiefelternteil in nichtehelichen Stiefkindfamilien die Kinder des anderen Elternteils nicht adoptieren kann, ohne dass die Verwandtschaft der Kinder zu diesem erlischt, wohingegen in einer ehelichen Familie ein solches Kind gemeinschaftliches Kind beider Eltern werden kann. Dies hat der Erste Senat mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden und die zugrundeliegenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches für verfassungswidrig erklärt sowie dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu treffen. Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass gegen die Stiefkindadoption vorgebrachte allgemeine Bedenken die Benachteiligung von Kindern in nichtehelichen Familien nicht rechtfertigen und sich der Schutz des Stiefkindes vor einer nachteiligen Adoption auf andere Weise als den vollständigen Adoptionsausschluss hinreichend wirksam sichern lässt.

Den kompletten Text finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 02.05.2019

Zum Einknicken der FDP bei §219a erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Die FDP enttäuscht bei §219a. Das erforderliche Quorum von 25 Prozent wäre ohne die FDP für eine Normenkontrollklage gegen §219a nicht mehr gegeben. Wir würden es sehr bedauern, wenn die verfassungsrechtlichen Fragen unbeantwortet blieben. Das Strafrecht muss als schärfster Eingriff des Staates in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger die ultima Ratio, also das letzte Mittel des Gesetzgebers, sein. Wir hätten uns gewünscht, dass das Verfassungsgericht die Gelegenheit bekommt, zu prüfen, ob die Strafbarkeit von Ärztinnen und Ärzten für eine sachliche Information, die der Staat selber zur Verfügung stellen will, diesen Ansprüchen genügt. Dass ausgerechnet die Liberalen sich mit dieser Strafnorm nun doch abfinden wollen, ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Wenn es der FDP wirklich um Rechtssicherheit für Medizinerinnen und Medizinern und um die Informationsfreiheit für Frauen geht, sollte sie nochmal eingehend prüfen, ob das ihr letztes Wort ist.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 03.05.2019

„Ich bin tief beeindruckt von der hervorragenden Arbeit der Hebammen und Geburtshelfer, die trotz widrigster Arbeitsbedingungen den schwangeren Frauen, Gebärenden und den Müttern im Wochenbett und Eltern zur Seite stehen“, erklärt Sylvia Gabelmann, Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den internationalen Tag der Hebammen am 5. Mai. Gabelmann weiter:

„Die enorme Arbeitsbelastung, die durch fehlende Hebammen hervorgerufen wird, führt zur Unterversorgung von Gebärenden und Neugeborenen. Dabei hilft auch die im TSVG vorgesehene Hebammen-Datenbank nicht, denn wo es keine Geburtshelfer gibt, können auch keine gefunden werden.

Mehr als 98 Prozent aller Kinder werden in Kliniken geboren. Dort benötigen wir verbindliche Personalvorgaben. Die Entscheidung für oder gegen einen Kaiserschnitt beispielsweise darf nicht nach ökonomischen Kriterien getroffen werden.

Die vorgesehene Akademisierung der Hebammenausbildung werden wir im Gesetzgebungsverfahren konstruktiv im Sinne der Hebammen begleiten, und wir fordern einen hohen Praxisanteil. Die hohen Haftpflichtprämien sowie die verzögerte Auszahlung des Sicherstellungszuschlages erschweren die Arbeit ungemein und schrecken Interessenten ab, die als freiberufliche Hebammen arbeiten wollen. Wir benötigen ein ‚Sofortprogramm Geburtshilfe‘.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 04.05.2019

„Das Familienrecht muss den gesellschaftlichen Realitäten gerecht werden. Wir haben es in Deutschland mit einer Vielzahl von Familienformen und einer wachsenden Zahl von nichtehelichen Familien zu tun. Es ist daher eine gute Nachricht, dass für unverheiratete Paare nun die Möglichkeit der Stiefkindadoption geschaffen werden muss“, erklärt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur gemeinsamen Elternschaft von Steifkindern. Werner weiter:

„Insbesondere für die Kinder ist dies eine gute Entscheidung, denn für die wird die Möglichkeit geschaffen mit zwei rechtlichen Elternteilen aufzuwachsen. Die Bundesregierung muss nun zügig mit der Umsetzung des Urteils beginnen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 02.05.2019

„Nach wie vor ist der Niedriglohnsektor in Deutschland fest etabliert. Gute Arbeit ist hingegen zu wenig vorhanden. Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beziehen Niedriglöhne. Rund eine Million Beschäftigte müssen mit ergänzenden Hartz-IV-Leistungen aufstocken und immer mehr gehen mehreren Jobs nach, um finanziell über die Runden zu kommen. Mitte 2018 sind es 3.414.085 gewesen. Im Jahr 2004 waren es noch 1.857.898. Die Bundesregierung darf dies nicht länger ignorieren. Der Niedriglohnsektor muss endlich wirkungsvoll bekämpft werden. Die Niedriglohnstrategie muss ein Ende haben“, erklärt Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum aktuellen Arbeitsmarktbericht der Bundesagentur für Arbeit. Zimmermann weiter:

„Die Bundesregierung muss dringend die Rahmenbedingungen für gute Arbeit schaffen, von der man leben kann. Dazu ist der Mindestlohn auf 12 Euro zu erhöhen, Leiharbeit muss verboten werden und sachgrundlose Befristungen dürfen nicht länger möglich sein. Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen muss zudem erleichtert werden, denn zu sozialer Gerechtigkeit gehören gute Löhne.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 30.04.2019

Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich am Förderinstrument „Baukindergeld“ fest. Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD verabschiedete der Ausschuss am Mittwochmorgen eine Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu einer Petition mit der Forderung nach Abschaffung des Baukindergeldes nicht weiter zu verfolgen sondern abzuschließen. Die Fraktionen von FDP, Linken und Grünen kritisierten hingegen das 2018 als staatliche Förderung des Immobilienerwerbs für Familien mit Kindern eingeführte Baukindergeld, weil es ihrer Ansicht nach lediglich zu Mitnahmeeffekten führt und keinen Beitrag zur Bekämpfung der Wohnungsknappheit leistet. Die Forderung der FDP-Fraktion, die Petition dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat „zur Erwägung“ zu überweisen, erhielt jedoch keine Mehrheit.

Der Petent führt zur Begründung seiner Eingabe an, das Baukindergeld verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz. Durch das Baukindergeld würden – im Verhältnis zu allen Bürgern in Deutschland betrachtet – wenige Menschen bevorzugt. Ungerecht sei es ferner, dass selbst Menschen mit geringem Einkommen das Baukindergeld durch ihre Steuern mitfinanzierten.

„Der Petitionsausschuss vermag das vorgetragene Anliegen nicht zu unterstützen“, heißt es in der mehrheitlich verabschiedeten Beschlussempfehlung. Die Abgeordneten machen in der Begründung zu ihrer Empfehlung darauf aufmerksam, dass laut Grundgesetz alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln seien. Dem Gesetzgeber sei damit jedoch nicht jede Differenzierung verwehrt. Aus dem in Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz gebotenen Schutz der Familie resultiere für den Staat nicht nur ein Verbot, Familien zu beeinträchtigen oder zu benachteiligen, „sondern das Gebot, Familien durch staatliches Handeln zu fördern“, heißt es in der Vorlage. Ein Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz sei daher nicht zu erkennen.

Mit dem Baukindergeld wolle der Bund gezielt Familien mit Kindern unter 18 Jahren – einschließlich Alleinerziehende mit Kindern – beim Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum unterstützen „und zwar durch Neubau sowie Bestandserwerb“, schreibt der Petitionsausschuss. Die Einkommensgrenzen von 75.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und die Freibeträge von jeweils 15.000 Euro pro Kind sollen den Kreis der Anspruchsberechtigten auf die Haushalte begrenzen, die eine Förderung benötigten, um Wohneigentum bilden zu können.

Nach dem Dafürhalten des Ausschusses hätten Familien mit Kindern häufig Zugangsprobleme auf dem Wohnungsmarkt – sowohl im Mietwohnungsbereich als auch bei der Wohneigentumsbildung, schreiben die Abgeordneten. Dies gelte insbesondere für Familien mit geringem Haushaltseinkommen sowie für Familien mit mehreren Kindern, da sie weniger verfügbares Einkommen für Wohnzwecke und Vermögen hätten. Auch hätten Familien mit mehreren Kindern einen höheren Flächenbedarf. Die Gewährung des Baukindergeldes erscheine daher „sinnvoll und notwendig“, heißt es in der mehrheitlich verabschiedeten Beschlussempfehlung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 519 vom 08.05.2019

Das meiste Baukindergeld ist bislang an Familien mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen zwischen 20.000 und 30.000 Euro gegangen. 22,3 Prozent des Volumens flossen an diese Zielgruppe, wie aus der Antwort (19/9620) auf eine Kleine Anfrage (19/8867) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht. Insgesamt wiesen 37 Prozent der geförderten Haushalte ein zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen von bis zu 30.000 Euro nach, 58 Prozent bis zu 40.000 Euro. Vor diesem Hintergrund verwehrt sich die Bundesregierung gegen Aussagen, von der Maßnahme profitierten vor allem die oberen Einkommen.

Insgesamt wurden zum Stichtag 31. März 2019 fast 169 Millionen Euro bewilligt und auf 7.954 Anträge verteilt. Durchschnittlich leben den Angaben zufolge 1,77 Kinder in den geförderten Haushalten. Der weit überwiegende Anteil des Geldes floss in Bestandsmaßnahmen (84 Prozent). Indes weist die Bundesregierung darauf hin, dass ein Antrag erst nach dem Einzug gestellt werden kann. Wer also im vergangenen Jahr mit dem Bauen begonnen hat und in diesem Jahr einzieht, kann erst dann Baukindergeld beantragen; die Bundesregierung rechnet für das laufende Jahr entsprechend mit einem Anstieg der Anträge, die sich auf Neubauvorhaben beziehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 516 vom 08.05.2019

Oppositionsanträge zum Thema Altersarmut bildeten den Hintergrund einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag. Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (19/7724) eine teilweise Anrechnungsfreistellung der gesetzlichen Renten und der Erwerbsminderungsrenten im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Mindestens 15 Prozent der Rentenzahlbeträge sollen nach den Vorstellungen der AfD nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden. Die FDP-Fraktion (19/7694) will mit einer „Basis-Rente“ Altersarmut „zielgenau bekämpfen“. Dazu sollen unter anderem Einkünfte aus privater und betrieblicher Altersvorsorge beim Bezug von Grundsicherung im Alter nur zum Teil auf diese angerechnet werden.

Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag (19/8555) die Einführung einer solidarischen Mindestrente, mit der jegliches vorhandenes Einkommen im Alter und bei Erwerbsminderung auf 1.050 Euro netto im Monat angehoben werden soll. Bündnis 90/Die Grünen wollen Altersarmut mit einer „Garantierente“ bekämpfen (19/9231), bei der geringe Rentenansprüche von Rentnern mit 30 oder mehr Versicherungsjahren so aufgestockt werden, dass die Gesamtrente ein Mindestniveau von 30 Entgeltpunkten erreicht. Die Garantierente soll nach den Vorstellungen der Fraktion ohne Bedürftigkeitsprüfung auskommen.

Für eine klare Trennung der Systeme der Grundsicherung von denen der Sozialversicherung sprach sich Professor Frank Nullmeier während der Anhörung aus. Eine Vermischung der den beiden Systemen zugrundeliegenden Rechtsansprüche sei eine große Gefahr, sagte er. Wenn unter der Bekämpfung der Altersarmut die Vermeidung von Grundsicherungsbezug verstanden und die Legitimität der Rentenbeitragszahlungen nicht gefährdet werden soll, seien Regelungen ohne Bedürftigkeitsprüfung innerhalb der Gesetzlichen Rentenversicherung die am besten geeigneten Lösungen, befand er.

Der Gedanke einer Aufstockung der gesetzlichen Rente ohne die Grundsicherungsstelle in Erscheinung treten lassen zu müssen, sei sicherlich für die ein oder anderen attraktiv, sagte Professor Martin Werding. Gehe es aber über die Beantragung und Auszahlung der Gelder hinaus, sei dies für die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mit ihren jetzigen Strukturen nicht zu leisten. Die Folge wäre der Aufbau von Doppelstrukturen mit einem hohen Verwaltungsaufwand, sagte Werding.

Weder die Bedarfsermittlung noch die Bedürftigkeitsprüfung könne die Rentenversicherung derzeit leisten, sagte DRV-Vertreter Reinhold Thiede. Der Aufbau einer solchen Struktur sei hochbürokratisch und unwirtschaftlich, befand er.

Nach Ansicht des Sozialwissenschaftlers Florian Blank ermöglicht der Vorschlag der Grünen nach entsprechenden rentenrechtlichen Vorleistungen eine nicht bedürftigkeitsgeprüfte Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus innerhalb der Rentenversicherung. Am umfassendsten sei aber der Antrag der Linksfraktion zu bewerten, der auch eine Armutsbekämpfung im Sinne des statistischen Armutsbegriffs vorsehe. Unklar, so Blank, sei aber „das Ineinandergreifen der verschiedenen Maßnahmen“.

Einzig zielführend ist nach Auffassung von Professor Christian Hagist der Vorschlag der Basis-Rente. Sie genüge den Kriterien Tragfähigkeit, Fairness und Angemessenheit, an denen staatliche Altersvorsorgesysteme gemeinhin gemessen würden, sagte er.

Aus Sicht der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) „ist und bleibt Altersarmut die Ausnahme in Deutschland“. Die Anträge der Oppositionsfraktionen verstärken damit ebenso wie das Grundrentenkonzept des Bundesarbeitsministers unnötig die Sorgen der Bevölkerung vor grassierender und um sich greifender Altersarmut, wie BDA-Vertreter Alexander Gunkel sagte.

Professor Eckart Bomsdorf betonte, Altersarmut sei primär eine Folge der Höhe der Erwerbsbeteiligung und von Löhnen und Gehältern in der aktiven Phase der Versicherten. Hier sollten seiner Ansicht nach Gesellschaft und Politik ansetzen, „statt die Rente aufzumöbeln“.

Die persönliche Rente für langjährig Versicherte bei geringem Lohn muss nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) aufgewertet werden. Die vom Bundesarbeitsminister Heil vorgeschlagene Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung sei eine weiterentwickelte Form der Rente nach Mindestentgeltpunkten, deren schnelle gesetzliche Umsetzung der DGB ausdrücklich begrüßen würde, sagte Gewerkschaftsvertreter Ingo Schäfer.

Ein wesentliches Ziel einer Politik gegen Altersarmut muss es nach Ansicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sein, den Zugang zu verbesserten Leistungen zu gewährleisten und Bedürftigkeitsprüfungen vermeiden zu helfen. Die solidarische Ausgestaltung der Gesetzlichen Rentenversicherung sei dabei ein ganz wichtiges Instrument, sagte Verbandsvertreter Joachim Rook.

Nach Einschätzung von Peter Haan vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung hat der Vorschlag der Linksfraktion die größte Auswirkung auf die Reduktion der Altersarmut, da allen bedürftigen Menschen unabhängig von Beitragszeiten ein Grundeinkommen garantiert werde, das sich an empirischen Werten der Armutsrisikoquote orientiere. Der Vorschlag beinhalte jedoch auch die größten Kosten und die stärksten organisatorischen Veränderungen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 508 vom 06.05.2019

Von systematischen Betrug beim Bezug von Kindergeld durch EU-Bürger in bestimmten Fällen hat Ministerialdirigentin Daniela Lesmeister, Abteilungsleiterin Polizei im Innenministerium von Nordrhein-Westfalen, berichtet. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses, die von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleitet wurde, berichtete Lesmeister am Montag, dass EU-Bürger bereits dann einen Anspruch auf Kindergeld hätten, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland liege. Bei organisierten Betrugsdelikten würden kinderreiche Familien aus dem EU-Ausland dort angeworben und nach Deutschland transportiert. „Hier werden sie unter anderem in Häusern untergebracht, die sich in einem desolaten baulichen und hygienischen Zustand befinden. Oftmals sind hier nicht einmal die absoluten gefahrenabwehrrechtlichen Mindeststandards, etwa in brandschutzrechtlicher Hinsicht, erfüllt“, berichtete Lesmeister. In den Schrottimmobilien seien Strom und Wasser abgestellt, es gebe Rattenbefall. Für eine Person stünden gerade fünf Quadratmeter zur Verfügung. Mitten in Deutschland würden somit Menschen und insbesondere Kinder unter Bedingungen leben, die nicht nur rechtswidrig, sondern „schlichtweg menschenunwürdig“ seien. Das Rechtssystem lasse immer noch zu viel Freiraum für lukrative kriminelle Geschäftsmodelle, die auf maximalen Profit durch systematischen Betrug, verbunden mit minimalem Kostenaufwand für Unterbringung und Verpflegung der Leistungsbezieher, aufbauen würden.

Gegen die missbräuchliche Inanspruchnahme von Kindergeld will die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf vorgehen und unter anderem auch illegale Beschäftigung schärfer bekämpfen. Diesem Ziel dient der Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (19/8691). Vorgesehen ist, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) nicht nur Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit prüfen kann, bei denen tatsächlich Dienst- oder Werkleistungen erbracht wurden, sondern in Zukunft auch die Fälle prüfen soll, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen. Prüfen soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch die Fälle, in denen Dienst- oder Werkleistungen nur vorgetäuscht werden, um zum Beispiel unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten. Zusätzliche Kompetenzen sollen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in die Lage versetzen, Ermittlungen im Bereich Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft zu führen, um so die Strafverfolgung in diesem Deliktfeld weiter zu stärken. Besonders ins Visier nehmen soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch sogenannte Tagelöhner-Börsen.

Die Präsidentin der Generalzolldirektion, Colette Hercher, bestätigte in ihrer Stellungnahme, dass oft in organisierten Strukturen die jeweiligen Voraussetzungen für den Bezug von Sozialleistungen fingiert würden. Der Kindergeldbezug werde dabei auch an Scheinarbeitsverhältnisse und gefälschte Dokumente, die einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland belegen sollten, geknöpft. Ebenfalls mittels Täuschungen und Fälschungen, die eine vermeintliche Selbständigkeit belegen sollten, werde vermehrt ein unberechtigter Bezug von weiteren Sozialleistungen erreicht. Der Schaden für die Sozialversicherung sei immens. Den Gesetzentwurf bezeichnete Hercher als „rundes Paket“.

Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, ging auf eine von mehreren geplanten Neuregelungen ein, nach der neu zugezogene Unionsbürger während der ersten drei Monate von Kindergeldleistungen ausgeschlossen werden sollen, sofern keine inländischen Einkünfte erzielt werden. Damit könne der Gefahr von Leistungsmissbrauch begegnet werden und Überzahlungen könnten maßgeblich verringert werden. „Die Regelung macht Sinn“, so Bunk.

Auf schwere Bedenken stieß dieser Gesetzesvorschlag hingegen beim Deutschen Anwaltverein (DAV). Mit der Dreimonatsfrist werde der unionsrechtlich garantierte Anspruch auf Kindergeld für Staatsangehörige eines EU Mitgliedstaates, die sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten würden, in Europa rechtswidriger Weise beschnitten, kritisierte Professor Hermann Plagemann für den DAV. Auch andere geplanten Maßnahmen beurteilte der Anwaltverein kritisch. Weder bedürfe es zum Schutze des Sozialstaates noch zum Schutze der Rechte von Betroffenen noch zum Schutze des Wettbewerbs einer solchen Machtfülle bei der FKS. Der Bundesverband der deutschen Lohnsteuerhilfevereine äußerte die Sorge, dass durch die vorgesehenen Einschränkungen auch Eltern benachteiligt werden könnten, bei denen kein „Missbrauch“ vorliege und der Bezug des Kindergelds sachgerecht wäre. Ebenso wie der Deutsche Anwaltverein sah auch die Diakonie Deutschland einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, der eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit verbietet. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnte den dreimonatigen Ausschluss von Kindergeldleistungen für Angehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union als „unbegründet, kontraproduktiv und wahrscheinlich auch europarechtswidrig“ ab.

Der DGB begrüßte, dass die Bemühungen gegen Schwarzarbeit, Arbeitsausbeutung, Menschenhandel und illegale Beschäftigung vorzugehen, verstärkt werden sollen. Dies müsse allerdings durch eine entsprechende Personalausstattung unterlegt werden. Auch die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) erklärte, die derzeitigen Befugnisse der FKS seien nicht mehr den aktuellen Herausforderungen bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung gewachsen und damit nicht mehr zeitgemäß im Hinblick auf die Auftragsanbahnung über Tagelöhner- und Onlinebörsen. Eine personelle Stärkung der FKS sei unabdingbar. Die Organisation bezifferte den personellen Mehrbedarf auf 6.500 Stellen. Unterstützt wurden die Forderungen nach einem Personalaufbau von der Deutschen Steuergewerkschaft. Dem Vorwurf der Bürokratieausweitung hielt die Organisation entgegen, es gehe hier schlichtweg um Kriminalität, die zu verfolgen, aufzuklären und gegebenenfalls abzuurteilen sei. Die zunehmende bürokratische Belastung war vom Präsidenten des Bundesverbandes Mittelständische Wirtschaft, Mario Ohoven, beklagt worden. Diese Belastung betrage inzwischen 50 Milliarden Euro. Für den Mittelstand gebe es über 10.000 Informationspflichten. Und mit diesem Gesetzentwurf kämen weitere Informationspflichten hinzu.

Grundsätzlich setzte sich Professor Gerhard Bosch (Universität Duisburg-Essen) in seiner Stellungnahme mit den Strukturen beim Zoll auseinander. Der Zoll verfüge mit der FKS und der Zollfahndung über zwei parallele Vollzugsdienste, die unterschiedlichen Zentraldirektionen zugeordnet seien, obwohl sie vielfach ähnliche Aufgaben hätten. Bosch vermutete, dass die Patchwork-Organisation des Zolls einen effizienten Mitteleinsatz verhindere. Außerdem sei der Personalaufbau nicht gelungen. „Dem Zoll laufen die Leute weg“, sagte Bosch. Das sei ein Krisenphänomen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 507 vom 06.05.2019

Die Ausbildungsbilanz ist insgesamt positiv, schreibt die Bundesregierung zur Lage der beruflichen Bildung in Deutschland im Berufsbildungsbericht 2019 (19/9515). Der Berufsbildungsbericht beschreibt die Lage auf dem Ausbildungsmarkt für das Ausbildungsjahr 2017/2018 und dokumentiert die aktuellen Herausforderungen für die berufliche Bildung in der Bundesrepublik.

Insgesamt ist die Zahl der Anfänger unter den Auszubildenden um 1,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen und liegt nun bei 722.700 Auszubildenden. Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge hat sich im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls erhöht und liegt nun bei 531.400. Insbesondere die positive Entwicklung der betrieblichen Angebote trägt zu diesem Anstieg bei. Das Verhältnis von Angebot und Nachfrage liegt bei 106,0. Hundert Ausbildungssuchenden stehen also 106 Ausbildungsangebote gegenüber. Diese Zahlen würden den positiven Trend der Vorjahre fortsetzen. Auch die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplatzangebote ist um rund 17.800 gestiegen. Der Anstieg bei den abgeschlossenen Ausbildungsverträgen sowie das gestiegene Ausbildungsinteresse sind in erster Linie auf die höhere Ausbildungsbeteiligung von Menschen mit Fluchthintergrund zurückzuführen.

Eine große Herausforderung bleibt die Zusammenführung von Angebot und Nachfrage, schreibt die Bundesregierung. 2018 ist die Zahl der unbesetzt gebliebenen betrieblichen Ausbildungsstellen weiter auf knapp 57.700 gestiegen. Zugleich stieg auch die Zahl der unversorgten Bewerberinnen und Bewerber auf etwa 24.500. Hinzu kommen 54.100 junge Menschen, die trotz einer Alternative zur Ausbildung ihren Vermittlungswunsch weiter aufrechterhalten. An dieser Stelle zeige sich die Notwendigkeit einer intensiveren beruflichen Orientierung und Berufsberatung. Jungen Menschen könnten dadurch auch beispielsweise weniger bekannte Alternativen zum Wunschberuf aufgezeigt werden, die ihrer Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit entsprechen.

Die Bundesregierung betont zudem, dass sich junge Männer immer stärker an der dualen Ausbildung beteiligen, während der Anteil junger Frauen hier weiter sinkt, dafür jedoch in den schulischen Ausbildungsgängen der Sozial- und Erziehungsberufe hoch ist und weiter steigt.

Die Bundesregierung hat sich für die kommenden Jahre das Ziel gesetzt, die berufliche Bildung zu modernisieren und auch – vor allem für Leistungsstärkere – attraktiver zu machen. Gemeinsam mit den Ländern und den Sozialpartnern soll mit zahlreichen Programmen, Initiativen und Projekten dazu beigetragen werden. Sie werden im Berufsbildungsbericht 2019 ausgewiesen sowie mit Budgets und – sofern schon vorhanden – Ergebnissen beschrieben. Zentrale Themen sind dabei die Novelle des Berufsbildungsgesetzes sowie der Handwerksordnung, aber auch die Aufwertung der Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufe (GES-Berufe). Daneben sollen mit einem Wettbewerb durch innovative Ansätze die Attraktivität, Qualität und Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung gesteigert werden.

Die Bundesregierung betont, dass die deutsche Wirtschaft junge Fachkräfte mit internationaler Berufskompetenz benötigt, um auf dem globalen Markt wettbewerbsfähig zu bleiben. Für junge Menschen stellen Auslandsaufenthalte eine wichtige Erfahrung im Lebenslauf dar, die weit über den Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen hinausgeht. Ergebnisse einer von der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim BIBB vorgelegten Studie zeigen, dass im Jahr 2017 insgesamt rund 31.000 Absolventen im Rahmen ihrer beruflichen Erstausbildung einen Auslandsaufenthalt realisiert haben. Das entspricht einem Anteil von 5,3 Prozent. Die Studie stellt insbesondere hinsichtlich der außereuropäischen Mobilität Entwicklungspotenziale fest. Obwohl hier wichtige Märkte der deutschen Wirtschaft liegen würden, haben derzeit nur 12 Prozent der Auslandsaufenthalte ein Nicht-EU-Land zum Ziel.

Auch innerhalb Deutschlands gilt eine höhere Mobilität als ein Schlüsselfaktor, um unterschiedliche regionale Ausbildungsmarktverhältnisse auszugleichen und Passungsprobleme am Ausbildungsmarkt zu verringern. Erste Analysen der BA/BIBB-Bewerberbefragung 2018 deuteten auf eine begrenzte Mobilitätsbereitschaft hin. So haben 8,6 Prozent der befragten Jugendlichen angegeben, Bewerbungen bei über 100 km vom Wohnort entfernten Betrieben eingereicht zu haben. Frauen (10,1 Prozent) zeigten sich etwas mobilitätsbereiter als Männer (7,6 Prozent. Mit steigendem Schulabschluss steige auch die Mobilitätsbereitschaft.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 465 vom 24.04.2019

Ein Großteil der Bevölkerung profitiert von steigenden Einkommen, doch seit der Finanzkrise nimmt die Ungleichheit der Einkommen wieder zu –– Mehr als die Hälfte hält den eigenen Nettolohn für zu niedrig, obwohl die Einkommenszuwächse positiv wahrgenommen werden

Für die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland ist das verfügbare reale Haushaltsnettoeinkommen zwischen 1991 und 2016 gestiegen, im Durchschnitt um 18 Prozent. Die Einkommenszuwächse fielen nach Einkommensposition aber unterschiedlich aus. Im Ergebnis hat die Ungleichheit der Haushaltsnettoeinkommen signifikant zugenommen. Das sind die zentralen Ergebnisse einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP).

Seit der Finanzkrise steigt die Einkommensungleichheit wieder

Der wirtschaftliche Aufschwung nach der Finanzkrise hat sich in steigenden Realeinkommen weiter Teile der Bevölkerung niedergeschlagen. Dazu haben insbesondere der starke Beschäftigungsaufbau und die Lohnanstiege der letzten Jahre sowie die Rentenanpassungen beigetragen. Betrachtet man die Zuwächse nach Einkommensdezilen, zeigen sich deutliche Unterschiede: Während die höchsten Einkommen im zehnten Dezil zwischen 1991 und 2016 um 35 Prozent und die Einkommen im neunten bis dritten Dezil um acht bis 19 Prozent gestiegen sind, sind die Einkommen im zweiten Dezil nur um zwei Prozent gewachsen und im niedrigsten (ersten) Dezil seit 2010 sogar wieder gesunken – trotz der guten konjunkturellen Lage und der niedrigen Arbeitslosigkeit. Eine Erklärung dafür könnte allerdings die seit 2010 starke Zuwanderung sein, da Migrantinnen und Migranten in den ersten Jahren oftmals nur ein niedriges Einkommen erzielen.

Hohe Einkommenszufriedenheit und eine wahrgenommene Gerechtigkeitslücke

Unter den im SOEP Befragten hat vor dem Hintergrund der steigenden Realeinkommen auch die Zufriedenheit mit dem Haushaltseinkommen zugenommen und wies im Jahr 2017 einen Höchststand gegenüber 1997 und 2007 auf. Dies gilt für alle Einkommensgruppen – auch für diejenigen, die nur geringe oder keine Zuwächse verbuchen können. Trotz dieser gestiegenen Zufriedenheit mit dem Haushaltseinkommen betrachtet eine knappe Mehrheit der Befragten ihren eigenen individuellen Nettoverdienst als zu niedrig und deshalb als ungerecht. „Möglicherweise ist dies ein Hinweis darauf, dass auch die unterschiedliche Teilhabe an den Einkommenssteigerungen wahrgenommen wird“, sagt SOEP-Direktor Stefan Liebig.

Jüngere Erwachsene sind mehr und mehr von einem erhöhten Armutsrisiko betroffen

Der Anteil von Personen, die über weniger als 60 Prozent des mittleren Haushaltsnettoeinkommens verfügen, lag in den 1990er Jahren in Deutschland noch bei rund elf Prozent. Bis zum Jahr 2016 ist diese sogenannte Niedrigeinkommens- beziehungsweise Armutsrisikoquote auf 16,6 Prozent gestiegen. Die Armutsrisikoschwelle lag dabei für einen Einpersonenhaushalt im Jahre 2016 bei rund 1.120 Euro pro Monat. Mit 28 Prozent hat die Altersgruppe von 18 bis 24 Jahren, die sich oft noch in der beruflichen Ausbildung oder im Studium befindet, die höchste Armutsrisikoquote. Einen starken Zuwachs auf fast 23 Prozent, der durch familienbedingte Erwerbsunterbrechungen und einen ausgeweiteten Niedriglohnsektor erklärt werden kann, verzeichnet jedoch auch die Altersgruppe der 25- bis 34-Jährigen.

Da im Jahr 2017 mehr als sieben Millionen Beschäftige in Deutschland einen Minijob ausübten und es zunehmend Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Teilzeitbeschäftigung gibt, bietet Erwerbstätigkeit allein auch keinen umfassenden Schutz vor Einkommensarmut mehr. So hat sich die Niedrigeinkommensquote bei Mehrpersonenhaushalten mit nur einem Erwerbstätigen, die Mitte der 1990er Jahre bei etwa 15 Prozent lag, bis zum Jahr 2016 auf etwa 30 Prozent verdoppelt. Ein vergleichbarer Trend findet sich auch bei erwerbstätigen Einpersonenhaushalten.

In städtischen Regionen hat das Armutsrisiko deutlich zugenommen

Im Jahr 1996 schwankte die Armutsrisikoquote lediglich zwischen rund neun und 13 Prozent, abhängig von der Gemeindegröße. Bis 2016 stieg das Armutsrisiko zwar in allen Regionen an, aber unterschiedlich stark: Während es in eher kleinen Gemeinden mit einer Einwohnerzahl unter 20.000 nur um zwei bis drei Prozentpunkte stieg, wuchs der Anteil der Niedrigeinkommensbezieher in städtischen Regionen (ab 20.000 Einwohner) um sieben bis zehn Prozentpunkte, was auch der verstärkten Zuwanderung in diese Städte geschuldet sein dürfte. Diese Zahlen sind insofern besorgniserregend, als dass die Wohnkosten hierbei nicht berücksichtigt sind. „Es gibt in den städtischen Regionen immer mehr Menschen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, aber mit einem Mietmarkt konfrontiert sind, in dem bezahlbarer Wohnraum ein immer knapperes Gut wird“, schlussfolgert Markus Grabka.

Um der gestiegenen Einkommensungleichheit entgegenzuwirken, empfehlen die Autoren unterschiedliche Instrumente. Hierzu gehört neben einer verstärkten Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen auch die Absenkung der Minijobschwelle, um Anreize für eine Umwandlung in Teilzeit- bzw. Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse zu setzen. Flankierend bedarf es auch wohnungspolitischer Maßnahmen zur Förderung des Baus von bezahlbarem Wohnraum, um ausreichend Wohnraum auch für einkommensschwache Personen in Städten zu erhalten.

DIW Wochenbericht 19/2019

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 17.05.2019

Wenn Frauen Kinder bekommen, müssen sie in Deutschland mit erheblichen Lohneinbußen rechnen. Auch Gleitzeit kann das nicht verhindern, zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* Um Verdienstnachteile von Müttern wirksam zu reduzieren, braucht es neben einem weiteren Ausbau der öffentlichen Kinderbetreuung Reformen bei der Elternzeit, im Steuerrecht – und einen Mentalitätswechsel.

Was die Lohnnachteile von Frauen mit Kindern angeht, steht Deutschland im internationalen Vergleich ziemlich schlecht da, schreiben Dr. Yvonne Lott vom WSI und Lorena Eulgem. Die Sozialwissenschaftlerinnen haben untersucht, ob flexible Arbeitszeiten dazu beitragen können, diese Nachteile auszugleichen. Schließlich erleichtern sie grundsätzlich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Antwort lautet: nein. Den Ergebnissen zufolge verdienen Mütter, die Elternzeit genommen haben und in Gleitzeit wechseln, im Schnitt sogar noch weniger als vorher.

In punkto Geschlechtergleichheit hinke Deutschland in vielerlei Hinsicht hinterher, so Lott und Eulgem. Der Gender Pay Gap sei mit 21 Prozent höher als in den meisten anderen Industriestaaten. Noch düsterer sieht es aus, wenn Nachwuchs im Spiel ist: Studien zufolge verdienen Mütter von zwei Kindern bis zum Alter von 45 Jahren bis zu 58 Prozent weniger als kinderlose Frauen.

Als mögliche Gründe nennen die Forscherinnen zum einen den angeblichen Verlust von „Humankapital“: Durch die längeren Auszeiten, die viele Frauen nach der Geburt nehmen, werde ihre Qualifikation in den Augen vieler Arbeitgeber entwertet. Das ist vor allem für höher qualifizierte Beschäftigte ein Problem. Zum anderen gebe es „negative Signalwirkungen“, weil viele Arbeitgeber Mutterschaft als Ausdruck fehlender Karriereorientierung betrachten. Zudem sei davon auszugehen, dass Vereinbarkeitsprobleme Stress verursachen und so die Produktivität beeinträchtigen.

Flexible Arbeitszeiten wiederum könnten dabei helfen, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen, so Lott und Eulgem. Insofern sollten sie eigentlich dazu beitragen, die Lohneinbußen von Frauen mit Kindern zu reduzieren. Tatsächlich hätten US-amerikanische Studien gezeigt, dass erwerbstätige Mütter von Gleitzeit dort finanziell profitieren.

Um zu überprüfen, ob ein solcher Effekt auch in Deutschland nachweisbar ist, haben die Wissenschaftlerinnen Daten des Sozio-oekonomischen Panels für Frauen, die in Elternzeit waren und vorher oder nachher Gleitzeit hatten, ausgewertet. Ihre Berechnungen bestätigen zunächst, dass Mutterschaft mit deutlichen Verdienstnachteilen verbunden ist: Die beobachteten Frauen, die nach einer Elternzeit von bis zu einem Jahr in den Beruf zurückkehren, verdienen im Schnitt 6,5 Prozent weniger pro Stunde. Wer mehr als ein Jahr pausiert, bekommt danach pro Stunde fast 10 Prozent weniger bezahlt.
Gleitzeit hat der Analyse zufolge generell einen positiven Effekt auf die Löhne von Frauen: Wenn sie von festen Arbeitszeiten zu Gleitzeit wechseln, erhöht sich das Gehalt weiblicher Beschäftigter um durchschnittlich 4,5 Prozent. Das Vorzeichen ändert sich jedoch, wenn es um Mütter geht: Frauen, die eine längere Elternzeit hinter sich haben, verdienen 16 Prozent weniger, wenn sie in Gleitzeit wechseln.

Anders als in den USA scheine Gleitzeit in Deutschland das Stigma von Mutterschaft noch zu verstärken, urteilen die Autorinnen. Um eine partnerschaftliche Arbeitsteilung zu befördern und so die offenbar stark ausgeprägten Vorurteile gegenüber erwerbstätigen Müttern abzubauen, empfehlen sie der Politik, das Ehegattensplitting abzuschaffen, die Partnermonate bei der Elternzeit zu verlängern und ein Recht auf Familienarbeitszeit einzuführen, bei der beide Partner ihre Arbeitszeit reduzieren. Dass progressive soziale Normen im Zusammenspiel mit einem gut ausgebauten Betreuungsangebot viel bewirken können, zeigt nach Ansicht von Lott und Eulgem das Beispiel Schweden: Hier verdienen Mütter ab dem 40. Lebensjahr im Schnitt sogar mehr als kinderlose Frauen.

*Yvonne Lott, Lorena Eulgem: Lohnnachteile durch Mutterschaft – helfen flexible Arbeitszeiten? WSI Report Nr. 49

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 09.05.2019

Im Jahr 2017 lebten in Deutschland rund 8 Millionen Mütter mit mindestens einem minderjährigen Kind im gemeinsamen Haushalt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Muttertag am 12. Mai nach Ergebnissen des Mikrozensus weiter mitteilt, waren darunter etwa 5 Millionen Mütter mit mindestens einem Kind unter 10 Jahren. Rund 740 000 Mütter lebten mit einem Kind im Säuglingsalter von unter 1 Jahr zusammen. Das heißt, diese Haushalte bestanden mindestens aus der Mutter und einem Kind. Dazu können weitere Personen kommen, etwa ein weiterer Elternteil und Geschwisterkinder.

68 % der Mütter mit mindestens einem minderjährigen Kind im gemeinsamen Haushalt gingen 2017 einer Erwerbstätigkeit nach. Nicht enthalten sind in dieser Quote Mütter, die aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit vorübergehend beurlaubt waren. Die realisierte Erwerbstätigenquote hat seit 2008 merklich zugenommen: Damals hatte sie bei nur 63 % gelegen.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 07.05.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

WIR KOMMEN WÄHLEN! startet zur Europawahl

“Es gibt viele Menschen, die politisch resigniert haben und an Wahlen nicht mehr teilnehmen. Wer von Armut betroffen ist, hat meist andere Sorgen,“ weiß Hermann Pfahler, Sprecher der Landesarmutskonferenz Berlin. „Da wir mit und für diese Menschen arbeiten, geben wir nicht auf, ihre Sorgen und Forderungen anzuhören und zu diskutieren!“

Diesem Ansatz folgt die Landesarmutskonferenz in diesem Jahr erstmals gemeinsam mit der Nationalen Armutskonferenz (nak), dem AWO-Bundesverband und dem AWO-Landesverband. In Kooperation mit dem Bezirksamt Mitte rufen alle gemeinsam zur Initiative WIR KOMMEN WÄHLEN! auf: „Lasst uns die Türen öffnen, um Menschen einzuladen, über Themen zu sprechen, die sie betreffen und interessieren!“ Ziel ist es, dem Trend der sozialen und politischen Exklusion entgegenzuwirken und Zugänge zur Politik zu schaffen.

„Es ist nicht leicht, diese Personengruppe zu erreichen“, sagt Kirstin Wulf, Organisatorin der Initiative bei der Landesarmutskonferenz Berlin: „Seit Jahren kämpfen wir für diese Menschen.“ Denn viele neigen dazu, manchmal nur noch als Ausdruck des Protestes wählen zu gehen. „Dass man ihnen zuhört oder Gespräche auf Augenhöhe führt, das erleben diese Menschen leider nicht sehr häufig. Daran wollen wir mit unserem Ansatz des Speed-Datings etwas ändern.“

Auch Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak), sagt: „Es ist wichtig, dass die Perspektiven von Menschen mit Armutserfahrung in den politischen Diskurs mit eingehen. Denn es ist nur dann eine andere Sozialpolitik möglich, wenn deren Anliegen formuliert und an die Politik herangetragen werden. Dafür steht auch die Nationale Armutskonferenz!“

Wolfgang Stadler, Bundesvorsitzender der AWO, betont die Wichtigkeit der anstehenden Europawahl. „Wir freuen uns, als AWO Bundesverband, die Initiativer zu unterstützen. Denn die anstehende Europawahl ist auch eine Wahl über die soziale Ausrichtung der Europäischen Union. Daher ist es zu begrüßen, dass Bürgerinnen und Bürger mit Politikerinnen und Politikern ins Gespräch über sozial- und armutspolitische Themen kommen“.

Und Manfred Nowak, stellvertretender Landesvorsitzender des AWO Landesverband Berlin e.V. erklärt: „Wir unterstützen die Veranstaltung, da sie allen Menschen in Berlin die Möglichkeit gibt, konkrete Fragen zur Europawahl an die Politik zu richten. Die Wahl und die damit verbundenen Perspektiven der europäischen Sozialpolitik sind für die Arbeit der AWO von hoher Bedeutung. Insbesondere die Armutsbekämpfung ist ein Thema, das täglich auf europäischer nationaler, aber auch auf kommunaler Ebene bearbeitet werden muss. Unsere Dienstleistungen werden von vielen Menschen genutzt, die von Armut betroffen sind – ein soziales Europa soll dieser Notwendigkeit entgegenwirken.“

„WIR KOMMEN WÄHLEN!“ ist eine Initiative der Landesarmutskonferenz Berlin, die seit 2011 zu Europa-, Bundestags-, Landtags- bzw. Bezirkswahlen stattfindet.

Weitere Informationen finden Sie unter www.landesarmutskonferenz-berlin.de

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V., AWO Landesverband e.V., Nationale Armutskonferenz, lak Berlin und Bezirksamt Mitte von Berlin vom 06.05.2019, gekürzt

Mehr als 50 Einrichtungen, Verbände, Träger, Initiativen, Fach- und Hochschulen, Gewerkschaften sowie Fachpresse haben sich zum Bündnis „Klischeefreie Vielfalt in Kitas“ zusammengeschlossen, das heute eine Erklärung veröffentlicht. „Die AWO setzt sich seit ihrer Gründung vor 100 Jahren mit ihren Grundwerten dafür ein, dass Vielfalt anerkannt und gelebt wird. Wir unterstützen die Erklärung des Bündnisses, weil wir in ihr ein wichtiges Zeichen für die Chancen, aber auch die Herausforderungen sehen, die Vielfalt mit sich bringen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Gemeinsam mit anderen Akteuren möchte die AWO das Thema voranbringen.

In Kindertageseinrichtungen wird die Grundlage für das gesellschaftliche Miteinander gelegt. Umso wichtiger ist es, bereits dort Vielfalt zu leben. Kinder, Familien und Fachkräfte arbeiten dort miteinander in einem offenen, wertschätzenden und partizipativen Umgang. „Auch wenn Vielfalt mittlerweile selbstverständlich geworden sein sollte, wissen wir aus der Praxis, dass noch eine Menge Arbeit vor uns liegt. Reflexion und die Beschäftigung mit dem Thema Vielfalt muss bereits in der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern verankert und durch Mentorinnen und Mentoren unterstützt werden. Klar ist, dass der Umgang mit Vielfalt Ressourcen, Reflexion und gute Rahmenbedingungen in der frühpädagogischen Arbeit benötigt“, betont der AWO Bundesvorsitzende.

Die AWO setzt sich neben ihrer Positionierung für gelebte Vielfalt auch in mehreren Projekten mit dem Thema Vielfalt und Heterogenität auseinander. Im Bereich Kita bspw. durch die Projekte Kivobe („Kindern vorurteilsbewusst begegnen“) und Devi („Demokratie, das sind wir alle. Vielfalt, das sind wir alle“). Bei Kivobe geht es um die vorurteilsbewusste Überprüfung der eigenen pädagogischen Haltung der Fachkräfte, die den Kindern und Familien gegenüber vorliegt. Vorurteile, Diskriminierungen und Ungleichheiten sollen so ermittelt werden, ein wertschätzender und offener Bildungsort soll gefördert werden. Bei Devi steht die Demokratieförderung und das Vielfaltsbewusstsein in Kindertageseinrichtungen im Vordergrund, Diskriminierungen und Barrieren in Kitas und in der Tagespflege sollen abgebaut werden.

Dem Bündnis haben sich bisher mehr als 50 unterschiedliche Einrichtungen und Akteure angeschlossen. Am 05. Juni 2019 findet ein bundesweiter Aktionstag statt, an dem sich auch viele AWO Einrichtungen beteiligen. Initiatorin und Organisatorin des Aktionstages ist die Koordinationsstelle „Chance Quereinstieg / Männer in Kitas“, Schirmherrin ist Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 06.05.2019

Mit der 9. Sozialkonferenz knüpft die AWO an ihre Wurzeln und an ihre 100-jährige Erfahrung an: Sozialraumorientierte Arbeit und Quartiersprojekte leisten vor Ort Hilfe zur Selbsthilfe. In Köln kommen heute über 200 Ehrenamtliche zusammen, um sich zur Quartiersentwicklung und dem Zusammenwirken von hauptamtlichen Dienstleistungen und ehrenamtlichem Engagement auszutauschen. Der Präsident der AWO, Wilhelm Schmidt, erklärt den Anspruch der AWO: „Die Sozialraumperspektive bietet der AWO die Chance und die Möglichkeit, ehrenamtliche Strukturen und professionelle Dienstleistungen Hand in Hand zu erbringen und durch den gemeinsamen Anspruch die Lebensbedingungen und das Leben der Menschen vor Ort zu verbessern.“

Ziel der AWO Quartiersarbeit ist es, Menschen zu befähigen, ihre Potenziale zu nutzen, sich zu beteiligen, zu kooperieren und Solidarität zu üben und dabei niemanden zurückzulassen. „Die AWO möchte vor Ort als auf Augenhöhe helfende, die Menschen in ihrer Selbstwirksamkeit unterstützende Organisation betrachtet werden“, erklärt der AWO Präsident. Die AWO kennt sowohl die Lebenssituationen der Menschen als auch die Potenziale des Sozialraums. Der daraus gewonnene quartiersorientierte Ansatz ermöglicht es der AWO, innovative und bedarfsgerechte Angebote zu konzipieren. Mit der quartiersbezogenen Arbeit greift die AWO auch die Erkenntnisse des Siebten Altenberichtes aktiv auf. „Für die geforderte Altenhilfeplanung als eine Pflichtaufgabe der Kommune ist die entsprechende Finanzierung zu sichern“ unterstreicht Wilhelm Schmidt abschließend, der selbst als Mitglied der Altenberichtskommission an der Erarbeitung des Berichtes mitgewirkt hat.

Die Arbeiterwohlfahrt hat bundesweit bereits an weit über 100 Standorten Quartiersentwicklungsprojekte und sozialräumliche Versorgungskonzepte umgesetzt. Dabei werden die unterschiedlichen Kompetenzen, Ressourcen und Handlungslogiken von Ehren- und Hauptamt genutzt, um sich produktiv zu ergänzen und gegenseitig zu bereichern.

Die AWO hat in den letzten Jahren durch praktische Beispiele erfahren, dass Menschen bereit sind, sich hier mit ihrer Zeit und mit ihren Kompetenzen einzusetzen, dass sie daran interessiert sind, die eigene Nachbarschaft mitzugestalten und sich für das soziale Leben vor Ort zu engagieren, um die Lebensqualität zu verbessern. Die Erfüllung des Wunsches, auch im höheren Alter im eigenen Zuhause zu leben und dabei auf soziale Kontakte wie auch auf Hilfe und Unterstützung zurückgreifen zu können, gelingt umso mehr, je besser haupt- und ehrenamtliche Dienstleistungen und Angebote passgenaue Unterstützung bieten. Zugleich besteht ein Interesse der Menschen an der Nachbarschaft und den Lebensbedingungen im Umfeld.

Ziel der Sozialkonferenz ist es, eine „Kölner Erklärung“ zu erarbeiten, die die Stärken des gemeinsamen Handelns von Ehrenamt und Hauptamt – Hand in Hand für ein lebendiges Quartier unterstreicht.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 04.05.2019

„Echtes Engagement. Echte Vielfalt. Echt AWO.“ – ist wieder das zentrale Motto der bundesweiten Aktionswoche, die nun schon zum fünften Mal von der AWO gemeinsam mit den AWO Jugendwerken durchgeführt wird. „Die AWO wurde 1919 – also vor einhundert Jahren – gegründet. Damals wie heute wird sie benötigt, denn in einer älter und zunehmend verunsicherter werdenden Gesellschaft braucht es eine funktionierende soziale Infrastruktur im Quartier, von Kindertagesstätten über Beratungseinrichtungen bis hin zu Seniorenzentren. Dafür setzt sich die AWO ein und dies zeigt sie auch im Rahmen ihrer Aktionswoche“, erklärt der Präsident der AWO, Wilhelm Schmidt, und fügt hinzu: „Die Aktionswoche der AWO zeigt und feiert lebendiges und vielfältiges Engagement. Für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft ist unerlässlich, dass Menschen sich füreinander engagieren.“ Im Rahmen der Aktionswoche soll deshalb die Arbeit der haupt- und ehrenamtlich bei der AWO engagierten Menschen gewürdigt werden.

Vom 4. bis 12. Mai 2019 werden sich bundesweit unter dem Motto „Echtes Engagement. Echte Vielfalt. Echt AWO.“ zahlreiche Einrichtungen von der Kita bis zum Seniorenwohnheim beteiligen und ihre Türen öffnen. „Die Aktionswoche lebt vom Engagement der AWO vor Ort. Deshalb freuen wir uns, dass in den vergangenen Jahren rund zweitausend Veranstaltungen in den Veranstaltungskalender der Aktionswoche eingetragen wurden“, erklärt Präsident Schmidt. Das gebotene Programm ist so vielfältig wie die AWO: vom Familienfest bis zum Computertreff für Seniorinnen und Senioren.

Die zentrale Auftaktaktion für die Aktionswoche wird beim Marie-Juchacz-Denkmal in Berlin stattfinden. Der AWO Bundesverband führt dort eine Foto-Aktion durch. Die Aktionswoche 2019 ist aus zweierlei Gründen eine besondere: sie fällt zeitlich in das Jubiläumsjahr der AWO sowie in die #EuropeanHeart-Kampagne zur Europawahl. Die Fotoaktion wird dies verbildlichen.

Weitere Infos zur #EuropeanHeart-Kampagne finden Sie unter www.awo.org/europawahl2019. Als AWO haben wir eine lange Tradition: Unser Einsatz für ein soziales Miteinander und gegen jeden Nationalismus, beides gehört für uns zusammen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.05.2019

Die Zahl der in Pflegefamilien lebenden Kindern und Jugendlichen in Deutschland ist auf ein Rekordhoch gestiegen. „Kinder und Jugendlichen aus der Familie zu nehmen, ist zum Schutz des Kindes in vielen Fällen leider dringend notwendig. Damit ist die Aufgabe des Staates aber nicht erfüllt. Vielmehr müssen die Eltern unterstützt und beraten werden, damit sie möglichst bald wieder in der Lage sind, ihren Betreuungsaufgaben nachkommen zu können“, betont der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und ergänzt: „Wenn man den Eltern der betroffenen Kinder so schnell wie möglich parallele Hilfsangebote anbietet, könnte die Unterbringung bei Pflegefamilien oder in Heimen deutlich verkürzt werden.“

Die AWO fordert auch im Rahmen der anstehenden Modernisierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, die leiblichen Eltern besser zu unterstützen und die Unterbringung in Pflegefamilien und Heimgruppen bspw. durch mehr Supervision und Beratung zu professionalisieren. „Grundsätzlich wird deutlich mehr pädagogisches Fachpersonal benötigt, sowohl für die Unterstützung der leiblichen Eltern als auch für die Pflegefamilien“, betont der AWO Bundesvorsitzende. Dabei müssen die Bindungen der Kinder oder Jugendlichen zu ihren Eltern und den Pflegefamilien im Mittelpunkt der Bemühungen stehen.

Ein sogenannter Hilfeplan entscheidet, ob ein Kind oder ein Jugendlicher in einer Pflegefamilie oder in einer Heimgruppe untergebracht wird und welche Möglichkeiten zur Rückkehr bestehen. Die AWO fordert, dass der Hilfeplan in der Praxis noch stärker zusammen mit den Eltern erarbeitet wird.

Zur Statistik: Waren es im Jahr 2008 rund 60.000 Unterbringungen bei Pflegeeltern, so betrug im Jahr 2017 die Anzahl schon 81.000 und darüber hinaus fast 100.000 in der Heimerziehung.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 30.04.2019

Der morgige 1. Mai bietet einen guten Anlass, um das gemeinsame Bewusstsein für die Bedeutung der Sozialen Arbeit zu betonen. „Die Arbeit von Beschäftigten in den sozialen Berufen entlastet heutzutage nahezu alle im Alltag. Das fängt bei der Kinderbetreuung an und hört bei Pflege von Angehörigen auf. Und dennoch wird der Wert der Sozialen Arbeit zu selten hervorgehoben“, erklärt der AWO Vorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler. Klar ist: Ohne die Leistung der Beschäftigten in den sozialen Berufen ist keine fortschrittliche, vorwärtsgewandte Gesellschaft zu machen.

„Aufgrund zunehmend schlechter Rahmenbedingungen wirkt die doch sinnstiftende und verantwortungsvolle Tätigkeit im sozialen Bereich für junge Menschen wenig attraktiv. Der Staat darf sich nicht aus der Verantwortung ziehen. Das Ziel müssen bessere Arbeitsbedingungen sein, damit sich mehr junge Männer und Frauen für die sozialen Berufe interessieren“, unterstreicht der AWO Vorstandsvorsitzende. Zugleich erfordern insbesondere der demografische Wandel und veränderte Familienstrukturen einen enormen Ausbau des sozialen Bereichs.

Derzeit arbeiten beispielsweise rund 1,1 Millionen Menschen bundesweit in ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen – ihre Arbeitsbedingungen sind dabei so unterschiedlich wie ihre Bezahlung. „Wer Glück hat, arbeitet auf der Grundlage eines verlässlichen Tarifvertrags, leider ist das oft nicht der Fall. Doch wer Soziale Arbeit leistet, muss ein auskömmliches, gutes Einkommen erzielen. Das muss am Tag der Arbeit betont werden“, erklärt Wolfgang Stadler. Die AWO sieht die Lösung in einem bundesweit einheitlichen Tarifvertrag für die Pflege.

Dass die soziale Arbeit sowohl neu vermessen, als auch neu gewichtet werden muss, zeigt auch die Studie „Den Wert sozialer Arbeit neu vermessen“, die für die AWO vom Institut für Arbeit und Technik im Jahr 2017 erstellt wurde. Für Rückfragen zur Studie steht der Leiter der Abteilung Arbeit, Soziales, Europa beim AWO Bundesverband Ragnar Hoenig zur Verfügung: ragnar.hoenig@awo.org.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 30.04.2019

30 Jahre nach dem Mauerfall erinnerte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann am Mittwoch bei der zentralen 1. Mai-Veranstaltung in Leipzig daran, dass die deutsche Wiedervereinigung auch Europa zu verdanken sei. Er kritisierte, dass es 30 Jahre später nicht gelungen ist, gleichwertige Lebensverhältnisse zwischen Ost und West herzustellen.

Zwar sei die Lohnlücke zwischen Ost- und Westdeutschland in den Unternehmen mit Tarifbindung nahezu geschlossen. Zur bitteren Realität in den ostdeutschen Ländern gehöre es aber auch, dass nur noch 44 Prozent der Beschäftigten unter den Schutz von Tarifverträgen fallen. Im Westen sei die Tarifbindung mit 57 Prozent unwesentlich besser. „Wir werden es nicht hinnehmen, dass die Kapitalisten nahezu täglich Tarifflucht betreiben“, so Hoffmann. Um das zu erreichen, forderte er unter anderem, dass Fördergelder und Investitionshilfen nur noch an Firmen vergeben werden, die Tariflöhne zahlen: „Es ist doch ein Unding, dass wir mit unseren Steuergeldern auch noch Lohndumping unterstützen.“

Angesichts des rasanten durch Digitalisierung, Globalisierung und Klimawandel vorangetrieben Strukturwandels werde sich unsere Arbeitswelt in den nächsten Jahren rasant verändern, so der DGB-Vorsitzende. „Diesen Strukturwandel dürfen wir nicht alleine den Märkten und Unternehmen überlassen.“ Die Politik müsse klar zeigen, dass sie für die Menschen da ist und der Strukturwandel begleitet wird. Dazu passe es nicht, dass der Soli abgeschafft werden soll, auch die Schuldenbremse sei die falsche Antwort. „Wie bitteschön soll der Strukturwandel denn gestaltet werden, wenn die finanziellen Spielräume für öffentliche Investitionen weiter zusammengestrichen werden?“ Des Weiteren erwartet Hoffmann, dass die Ergebnisse der Strukturwandelkommission eins zu eins umgesetzt werden.

Angesichts der Wahl zum europäischen Parlament am 26. Mai forderte er ein sozialeres Europa, dass in der Lage ist, die tiefen Umbrüche unserer Zeit im Interesse der Menschen zu gestalten. „Das vereinte Europa ist seit Jahrzehnten Garant für friedliches Zusammenleben auf unserem Kontinent“, sagte der DGB-Vorsitzende. Allerdings sei die EU seit Jahren in keiner guten Verfassung. Angesichts der tiefen Umbrüche brauchen wir aber „ein starkes Europa, das seinen Bürgerinnen und Bürgern Schutz und Sicherheit bietet“, sagte Hoffmann. „Wir brauchen ein Europa, das für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen sorgt“. Hoffmann forderte dazu auf, am 26. Mai wählen zu gehen. „Europa. Jetzt aber richtig!“

Die Rede im Wortlaut zum Download

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 01.05.2019

In einer viel beachteten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht am vergangenen Donnerstag darauf erkannt – BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 26. März 2019, 1 BvR 673/17 -, dass der vollständige Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien verfassungswidrig ist.

Im Einzelnen hat das Bundesverfassungsgericht eine unzulässige Ungleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Kinder darin gesehen, dass faktische Lebensgefährten nicht das Kind ihrer Partner adoptieren können, ohne dass die rechtlichen Bindungen des Kindes zum leiblichen Elternteil (=Partner) erlöschen. Eine Adoption des „faktischen Stiefkinds“ ist also anders als bei Ehegatten nicht oder nur unter Verlust der verwandtschaftlichen Bindung zum leiblichen Elternteil möglich. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hatte in seiner Stellungnahme vom 15. März 2018* im Verfahren vor allem einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) angenommen und sieht sich nun höchstrichterlich bestätigt. „Mit Rücksicht auf geänderte Lebensmodelle und Lebenszuschnitte ist es Zeit für eine Änderung auch des Adoptionsrechts,“ so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.

Der Gesetzgeber ist gehalten, bis Ende März 2020 eine verfassungsgemäße Regelung zu erarbeiten. „Das könnte“, so Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der u.a. für das Familienrecht zuständigen Kommission im djb, „allerdings wieder nur eine ‚kleine Lösung‘ werden, da der Gesetzgeber in der Regel lediglich das umsetzt, was das Bundesverfassungsgericht anmahnt.“

Einen Entwurf zur Modernisierung des Abstammungsrechts hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) als Diskussionsteilentwurf auf den Weg gebracht und den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. „Es wäre eine gute Gelegenheit, auch das Adoptionsrecht den gesellschaftlichen Anforderungen anzupassen“, so Brigitte Meyer-Wehage ergänzend. Ob die faktische Lebensgemeinschaft verfestigt sein und dies an der Dauer des Zusammenlebens mit dem Partner oder der Partnerin anknüpfen sollte, wird im Gesetzgebungsverfahren zu diskutieren sein.

*Stellungnahme des djb vom 15.03.2018: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K2/st18-03/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 06.05.2019

Der prozentuale Anteil der Kinder und Jugendlichen in Hartz-IV-Haushalten ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. Nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes erhöhte sich der Anteil der Unter 18-jährigen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften auf jetzt 33,4 Prozent. Vor fünf Jahren hatte dieser Wert noch bei 31,3 Prozent gelegen. Zum Jahresende 2018 waren von 5.865.234 Personen in Bedarfsgemeinschaften 1.961.052 Kinder und Jugendliche. Deshalb braucht es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation dringend eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung.

„Die Armut in Deutschland hat zunehmend ein Kindergesicht. Auch wenn die absoluten Zahlen der Kinder und Jugendlichen im Hartz-IV-Bezug nach vielen Jahren des Anstiegs im letzten Jahr endlich wieder etwas zurückgegangen sind, ist ihr prozentualer Anteil weiter angestiegen. Mittlerweile ist jeder dritte Hartz-IV-Empfänger ein Kind, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland nur bei rund 16 Prozent liegt. Damit sind Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in besonderem Maße von Armut betroffen. Das kürzlich beschlossene ,Starke-Familien-Gesetz‘ ist ein erster wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut. Dem muss nun möglichst zügig eine Kindergrundsicherung folgen, die ihren Namen verdient. Die Förderung armer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische Zugänge zu armutsvermeidenden Leistungen gehören auf der Prioritätenliste ganz nach oben. Mittelfristig kann die Lösung nur sein, die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes eigenständig und unabhängig von der Hartz-IV-Gesetzgebung abzusichern“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus, dementsprechend plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, die interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Die den Berechnungen zugrunde liegenden Daten und eine entsprechende Grafik stellt das Deutsche Kinderhilfswerk auf Anfrage unter presse@dkhw.de gerne zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 03.05.2019

Auswertung der Antworten der Parteien auf die Forderungen des LSVD

Die Wahlen zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 sind eine Richtungswahl. Es geht um die Zukunft der europäischen Demokratie. Denn immer offener werden europäische Grundwerte wie Achtung der Menschenwürde, Gleichheit und Rechtstaatlichkeit in Frage gestellt. Daher ruft der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) dazu auf, nur Parteien zu wählen, die sich glaubhaft und überzeugend für Gleichberechtigung und Akzeptanz von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen einsetzen. Der LSVD warnt ausdrücklich vor der AfD, die eine gefährliche Politik des Rückschritts vertritt.

Anlässlich der Europawahlen hat der LSVD seine Forderungen an die zur Wahl stehenden Parteien gesandt und ihre Antworten ausgewertet. Am besten abgeschnitten mit ihren Versprechen haben dabei FDP und SPD, gefolgt von Grünen, den Linke und den Piraten. Im Mittelfeld befinden sich Tierschutzpartei, Freie Wähler und Familienpartei. Die Union liegt auf dem vorletzten Platz und will weitgehend am Status quo festhalten. Weit abgeschlagen landet die AfD, die die bestehende EU-Kompetenz und gemeinsame Vertragsgrundlage für die Bekämpfung von Homophobie und Transfeindlichkeit negiert.

Zudem können alle Kandidat*innen für die Europawahl, mit einer Unterzeichnung der Come-out Pledge vom ILGA Europe versprechen, sich im EU-Parlament für die Menschenrechte und die Gleichberechtigung von LSBTI einzusetzen. Bislang unterstützen 91 von 811 deutschen Kandidat*innen die Pledge, darunter Katarina Barley (SPD), Ska Keller und Sven Giegold (Bündnis 90/ Die Grünen), Özlem Demirel und Martin Schirdewan (Linke), Nicola Beer (FDP), Ulrike Müller (Freie Wähler) und Patrick Breyer (Piraten).

Weitere Informationen
Was kann die EU für LSBTI-Rechte tun?
Was hat das Europäische Parlament für LSBTI getan?
Was hat die EU für LSBTI-Rechte getan?
Wie haben die Fraktionen in der letzten Legislatur über LSBTI-Rechte abgestimmt?

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 09.05.2019

Entwurf für Reform zum Abstammungsrecht wird Familienvielfalt nicht gerecht

Anlässlich des Internationalen Regenbogenfamilientags mit dem Motto „Families: United We Stand“ am Sonntag, den 05. Mai, erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Ein modernes Familien- und Abstammungsrecht dient dem Kindeswohl und stärkt Familien. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert, dass Regenbogenfamilien in ihren diversen Konstellationen endlich rechtlich anerkannt und abgesichert werden. Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform benachteiligt werden. Die jetzige Diskriminierung von Regenbogenfamilien geht zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen.

Der LSVD begrüßt, dass mit dem Entwurf von Justizministerin Barley eine Reform des Abstammungsrechts angegangen wird. Die vorgesehene Mutterschaft der zweiten Mutter ab Geburt aufgrund der Ehe oder aufgrund der Mutterschaftsanerkennung ist ein wichtiger Schritt.

Allerdings ist die im Entwurf vorgesehene unterschiedliche rechtliche Behandlung von privaten Samenspenden und ärztlich assistierter künstlicher Befruchtung bei den Anfechtungsrechten nicht sachdienlich. Der LSVD kritisiert an dem Entwurf auch, dass Vereinbarungen vor der Zeugung ausdrücklich ausgeschlossen und insgesamt keine verbindlichen Elternschaftsvereinbarungen zugelassen werden. Zudem lehnt der Entwurf die Verteilung von elterlicher Verantwortung auf mehr als zwei Personen ausdrücklich ab und sieht keinen selbstbestimmten Eintrag von trans- und intergeschlechtlichen Eltern in der Geburtsurkunde vor.

Vor dem Hintergrund der Europawahlen (www.lsvd.de/europa) fordert der LSVD, dass die EU-Kommission rechtliche Lücken in der Frage der Freizügigkeit und gegenseitigen Anerkennung von Familien mit gleichgeschlechtlichen bzw. transgeschlechtlichen Eltern innerhalb der EU schließt. Eingetragene Partnerschaften oder verheiratete gleichgeschlechtliche Paare werden bislang in der Regel in den EU-Ländern nicht anerkannt, die diese Rechtsformen selbst nicht im nationalen Recht verankert haben. Das ist ein großes Problem für die Freizügigkeit innerhalb der EU. Die betroffenen Paare und Familien erleiden bei einem etwaigen Umzug gravierende Rechtsverluste. Ähnliches gilt für transgeschlechtliche Eltern.

Hintergrund
Regenbogenfamilien sind Familien, in denen sich mindestens ein Elternteil als lesbisch, schwul, bisexuell, trans- oder intergeschlechtlich versteht. Neben verheirateten heterosexuellen Paaren mit Kind(ern) nimmt auch der Anteil an nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Mehreltern- und Patchwork-Konstellationen sowie Regenbogenfamilien, Ein-Elternfamilien und Pflegefamilien zu. Kinder, Mütter und Väter erleben somit Brüche und Übergänge zwischen verschiedenen Familienformen und biologische, rechtliche und soziale Elternschaft fallen dabei zunehmend auseinander. Diesen Sorge- und Verantwortungsgemeinschaften steht allerdings ein Rechtssystem gegenüber, dass Vielfalt nicht angemessen berücksichtigt.

LSVD-Stellungnahme zum Diskussionsteilentwurf eines Gesetzes zur Reform des Abstammungsrechts

LSVD-Positionspapier „Regenbogenfamilien im Recht“

„Familie umfassend denken“ – Kapitel 5 im LSVD-Programm „Menschenrechte, Vielfalt und Respekt“

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 03.05.2019

Anlässlich ihrer Delegiertenkonferenz am 09. April 2019 hat die Nationale Armutskonferenz (nak) in einem Positionspapier zentrale Botschaften zum Thema Alterssicherung und Rente verabschiedet. Hierzu erklärt der Sprecher der nak Gerwin Stöcken:

„Eine auskömmliche, sichere und verlässliche Alterssicherung zu garantieren, ist eine Kernaufgabe des Sozialstaats in Deutschland. Eine Person im Rentenalter kann ihre soziale Situation nicht mehr aktiv verändern. Spätestens im Alter gilt bis auf wenige Ausnahmen: einmal arm – immer arm“, betont Gerwin Stöcken.

„Gefordert ist deshalb ein Kurswechsel in der Rentenpolitik, aber auch in der vorgelagerten Sozialpolitik. Die Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung muss sich lohnen. Es ist nicht hinnehmbar, wenn jahrelange Beitragszahlungen zu einem Rentenanspruch unterhalb der Armutsgrenze führen. Es ist nötig, Modelle zu entwickeln, die einerseits Beitragszahlungen grundsätzlich honorieren und dies mit der Anerkennung unbezahlter gesellschaftlicher Arbeit verbinden. Bundesminister Heil hat mit dem Konzept einer Grundrente einen Vorschlag zur Aufwertung der Rentenansprüche für Menschen gemacht, die langjährig beschäftigt waren, gepflegt oder erzogen haben. Dieser Vorschlag ist im Grundsatz zu begrüßen“, so Stöcken weiter.

„Das Renteneintrittsalter steigt bis 2031 auf 67 Jahre an. Wie jüngst veröffentliche Zahlen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung zeigen, schadet der späte Renteneintritt vor allem den Schwächeren. Wer nicht so lange arbeiten kann und früher in den Ruhestand wechseln muss, erfährt höhere Abschläge und damit geringere Renten. Eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters lehnt die nak deshalb ab. Sie setzt sich vielmehr für einen flexibel ausgestalteten, nach einer längeren Beschäftigung auch früheren Renteneintritt für körperlich und mental belastende Berufe und Tätigkeiten ein.“

„Ergänzend ist es nötig, den Kreis von Beitragszahlenden zu erweitern. Ein solidarisches und dauerhaft tragfähiges System der Alterssicherung kann nur funktionieren, wenn möglichst alle Erwerbstätigen einschließlich Selbständiger beitragen. Die gesetzliche Rentenversicherung muss deshalb weiterentwickelt werden zu einer Erwerbstätigenversicherung“, bekräftigt der nak-Sprecher abschließend.

Zum Hintergrund:

Als arm gilt, wer ein Haushaltsnettoeinkommen bezieht, dass unter 60% des mittleren Einkommens liegt. In Deutschland entspricht dies etwa 1096 Euro im Monat. Jeder Vierte Arme ist Rentnerin oder Rentner. Die Nationale Armutskonferenz (nak) ist im Herbst 1991 als deutsche Sektion des Europäischen Armutsnetzwerks EAPN (European Anti Poverty Network) gegründet worden. Sie ist ein Bündnis von Organisationen, Verbänden und Initiativen, die sich für eine aktive Politik der Armutsbekämpfung einsetzen.

Zum Positionspapier: https://www.nationale-armutskonferenz.de/wp-content/uploads/2019/04/2019_4_30-nak-Botschaften-Rente-Altersarmut.pdf

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenzvom 30.04.2019

Angesichts der sich abzeichnenden Mindereinnahmen im Bundeshaushalt um mindestens 15 Milliarden Euro entgegen der bisherigen Prognosen mahnt der Paritätische Wohlfahrtsverband einen steuerpolitischen Kurswechsel an. Notwendig sei eine stärkere Besteuerung großer Vermögen und Einkommen, um aktuelle Investitionsbedarfe zu decken, drängende Reformen umzusetzen und die Finanzierung des Sozialstaates sicherzustellen.

„Schon jetzt gibt es einen milliardenschweren Investitionsstau, sei es im Kita-Bereich, der Pflege oder der Mobilität. Auch die großen gesellschaftlichen Probleme unserer Zeit wie die steigende Altersarmut oder die wachsende Wohnungsnot lösen sich nicht zum Nulltarif“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Wenn die Bundesregierung angesichts der aktuellen Steuerschätzung jetzt den Rotstift zückt, die Infrastruktur weiter auf Verschleiß fährt und wichtige soziale Reformen auf die lange Bank schiebt, wäre das fatal.“

Nachdem die Steuereinnahmen für den Bund in den nächsten Jahren absehbar geringer ausfallen als bisher erwartet, sei es höchste Zeit für einen steuerpolitischen Kurswechsel, fordert der Paritätische. „Wenn die Bundesregierung auch künftig noch Politik gestalten und nicht nur den Mangel verwalten will, braucht es schlicht mehr Steuereinnahmen. Das ist Mathematik“, so Schneider. „Ohne gezielte und deutliche Investitionen wird der Sozialstaat von heute in Zukunft nicht mehr funktionieren. Ohne den Mut zur Umverteilung bleiben alle Pläne für eine anspruchsvolle Sozial-, Bildungs- und Pflegepolitik letztlich Makulatur.“ Steuerliche Mehreinnahmen seien daher das „Gebot der Stunde“.

Konkret schlägt der Verband die stärkere Besteuerung großer Vermögen, Erbschaften und sehr hoher Einkommen vor.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 08.05.2019

Der Paritätische Wohlfahrtsverband reagiert auf die heute veröffentlichte Studie Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zu „Haushaltseinkommen im regionalen Vergleich“ mit der Forderung nach einer armutspolitischen Offensive. Hinter den aufgezeigten regionalen Diskrepanzen bei den verfügbaren Haushaltseinkommen verbirgt sich laut Paritätischem ein massives Armutsproblem. Der Verband warnt vor regionalen Armutsspiralen. Er fordert die Beibehaltung des Solidaritätszuschlags und den gezielten Mitteleinsatz in strukturschwachen Regionen.

Der Paritätische Gesamtverband weist darauf hin, dass sich das Bild der regionalen Zerrissenheit noch einmal verschärft, betrachtet man statt der Durchschnittseinkommen die regionalen Armutsquoten. „Deutschland ist nicht nur was die Einkommen, sondern vor allem was die Armut angeht, ein nicht nur sozial, sondern auch regional zutiefst zerrissenes Land“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Nach Berechnungen des Paritätischen beträgt die gemeinsame Armutsquote von Bayern und Baden-Württemberg 12,1 Prozent, während es in Mittel- und Norddeutschland 17,3 Prozent sind. „Der armutspolitische Graben verläuft zwischen Süddeutschland und dem Rest der Republik“, so Schneider. In Bayern und Baden-Württemberg leben dabei mit 29,1 Millionen Einwohner*innen rund ein Drittel der Bevölkerung. „Manche Regionen wie das Ruhrgebiet befinden sich seit Jahren in einer Armutsspirale, aus der sie aus eigener Kraft kaum noch herauskommen können“, so Schneider.

Der Paritätische fordert ein umfassendes Maßnahmenpaket zur offensiven Armutsbekämpfung und zur Unterstützung der von Armut besonders betroffenen Regionen. „Die regionale Betrachtung zeigt: Es geht bei Armut nicht nur um individuelle Schicksale und Problemlagen, sondern um echte Strukturprobleme. Es kann nicht angehen, dass bei seit Jahren steigendem Wohlstand regelmäßig Aufschwungsverlierer produziert werden, seien es Menschen, die aus ihren Wohnungen vertrieben werden oder Menschen, die für nicht auskömmliche Mindestlöhne arbeiten müssen“, so Schneider. Notwendig seien nicht nur armutsfeste Löhne und Sozialleistungen, sondern ebenso eine solidarisch finanzierte Infrastrukturpolitik, insbesondere in den „abgehängten“ Regionen. „Der Teufelskreis zwischen hohen Armutszahlen und wegbrechenden kommunalen Dienstleistungen von Jugendzentren, über Schwimmbäder und Bibliotheken bis zu Gesundheitszentren, kann nur durch gezielte Regionalhilfen des Bundes und der Länder durchbrochen werden“, so Schneider. Es gehe hier letztlich auch um den sozialen Zusammenhalt und die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Der Verband spricht sich daher für die Beibehaltung des Solidaritätszuschlags und den gezielten Mitteleinsatz in strukturschwachen Regionen aus.

Eine Deutschlandkarte mit aktuellen Armutsquoten nach Bundesländern befindet sich hier: www.der-paritaetische.de/fachinfos/armut-in-deutschland-die-republik-ist-gespalten/

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 24.04.2019

Die U18-Europawahl am 17. Mai steuert auf einen neuen Rekord zu. Aktuell sind bereits mehr als 1.000 Wahllokale registriert – in Jugendtreffs, auf Spielplätzen, in Feuerwachen, Bibliotheken, Gemeindehäusern oder Schulen. Zur Europawahl 2019 liegt die Zahl damit mehr als doppelt so hoch im Vergleich zur Wahl 2014. Damals konnten Kinder und Jugendliche lediglich in 410 Wahllokalen ihre Stimme abgeben.

„Europa ist jungen Menschen offensichtlich ebenso wichtig wie ihre demokratische Teilhabe“, sagt Hetav Tek, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Bundesjugendrings, der die U18-Wahl koordiniert.

Mit U18 können Kinder und Jugendliche politische Bildung konkret erfahren. Sie organisieren selbst die Wahllokale und Diskussionen mit Politiker*innen über ihre Herzensthemen, sie stellen Material übers Wählen und über Programme der Parteien zusammen. „U18 wirkt damit in zwei Richtungen: Junge Menschen beschäftigen sich mit Politik und sie bringen ihre Positionen in die Politik ein. Das ist ganz im Sinne der Kinderrechte und unseres demokratischen Gemeinwesens“, sagt Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Auch Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey unterstützt das Konzept der Kinder- und Jugendwahl U18: „Kinder und Jugendliche wollen mitmischen und mitreden, wenn es um ihre Zukunft geht. Die U18-Wahl gibt ihnen Gelegenheit, selbstbestimmt und selbstorganisiert mitzumachen. Sie erfahren, dass sich Demokratie lohnt und dass jede Stimme zählt. Zugleich senden die Kinder und Jugendlichen uns Erwachsenen vor der Europawahl am 26. Mai ein wichtiges Signal: Nehmt uns ernst und lasst uns mitwirken.“

Zum Wahltermin am 17. Mai werden politische Veranstaltungen organisiert, Urnen gebaut, Wahlzettel ausgedruckt und Wähler*innen mobilisiert. Neun Tage vor der Europawahl wird feststehen, welche Parteien Kinder und Jugendliche gerne im Europäischen Parlament hätten. Im Ergebnis spiegeln sich dann auch Themen, die Kindern und Jugendlichen wichtig sind.

Damit Kinder und Jugendliche U18 für sich nutzen können, organisieren und tragen die U18-Initiative das Deutsche Kinderhilfswerk, der Deutsche Bundesjugendring, die Landesjugendringe, viele Jugendverbände und das Berliner U18-Netzwerk. Die Europawahl 2019 koordiniert der Deutsche Bundesjugendring wie bereits bei der Bundestagswahl 2017. Gefördert wird U18 zur Europawahl durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Bundeszentrale für Politische Bildung.

Mehr Informationen: www.u18.org

Eine Übersicht aller Wahllokale: https://www.u18.org/europawahl-2019/wahllokale/wahllokale-deutschland.

Quelle: Pressemitteilung U18-Koordinierungsstelle, Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Deutscher Bundesjugendring (DBJR) vom 06.05.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 23. Mai 2019

Veranstalter: Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“

Ort: Erfurt

in der diesjährigen Multiplikatorenveranstaltung widmen man sich dem Perspektivwechsel – denn nur wenn Geschäftsführungen, Personalverantwortliche und Beschäftigte sich jeweils in ihr Gegenüber hineinversetzen können und gemeinsam tragfähige (Team-)Lösungen entwickeln, wird Vereinbarkeit zur Win-win-Situation für alle Beteiligten.

Unter dem Motto „Ich sehe was, was du nicht siehst – Perspektivwechsel für mehr Vereinbarkeit“ möchte man mit Ihnen einen neuen Blick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie werfen.
Erfahren Sie

  • von Prof. Dr. Isabell M. Welpe, welche innovativen Modelle die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zukünftig erleichtern können,
  • von den Beteiligten unserer Podiumsdiskussion, was Unternehmen und Beschäftigte schon heute tun, um Vereinbarkeit zur gelebten Praxis zu machen, und
  • erarbeiten Sie in einem praxisnahen Workshop mit anderen Gästen Ideen und Modelle, um Vereinbarkeit in Ihrem Unternehmen voranzubringen.

Nutzen Sie die Gelegenheit, neue Vereinbarkeitsperspektiven kennenzulernen, und freuen Sie sich auf ein spannendes Programm mit Gästen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Unternehmen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 30. September / 1. Oktober 2019

Veranstalter: Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft e.V. und Heidelberg
Nell-Breuning-Institut der Hochschule Sankt Georgen

Ort: Frankfurt am Main

In der Dienstleistungsgesellschaft erkannte der französische Ökonom Jean Fourastié (1907-1990) die „große Hoffnung des zwanzigsten Jahrhunderts“. Aufgrund des technischen
Fortschritts, so seine Prognose vor 70 Jahren, würden immer weniger Arbeitskräfte in der Landwirtschaft und dem produzierenden Gewerbe benötigt, während immer mehr Menschen in den Dienstleistungen beschäftigt sein würden. Das Ergebnis des Strukturwandels wären nicht nur hohe, sondern auch wesentlich gleichere Arbeitseinkommen; denn die Produktivitätsfortschritte in Agrarwirtschaft und Industrie würden in diesen beiden Sektoren zu deutlich steigenden Löhnen führen, während hohe Bildungs- und Qualifikationserfordernisse in den Dienstleistungsbranchen dort hohe Einkommen erzwängen. Längst angekommen in der Dienstleistungsgesellschaft wird heute – entgegen den Verteilungshoffnungen Fourastiés – die extreme Ungleichheit in den Dienstleistungsberufen zu einer Herausforderung, welche die gewerkschaftliche Interessenvertretung und die sozialstaatliche Reduktion von Risiken und Ungleichheiten in Frage und mit diesen die Demokratie auf die Probe stellt. Im Mittelpunkt der siebten Fachtagung der Reihe „Die Wirtschaft der Gesellschaft“ stehen der aktuelle Wandel der Dienstleistungsarbeit und dessen soziale Folgen.
In welchen Branchen auch der Dienstleistungen kann der Einsatz neuer digitaler Technologien langfristig zu massiven Produktivitätssteigerungen, aber eben auch zu abnehmenden Beschäftigtenzahlen führen? Wie verändern digitale Technologien die Verrichtung von Dienstleistungen? Wie werden sich die Raum- und Zeitstrukturen der Erwerbsarbeit entwickeln, und wird der Privathaushalt der Arbeitsplatz der Zukunft? Wie steht es um die gewerkschaftliche Organisierbarkeit der Beschäftigten in den Branchen personenbezogener Dienstleistungen? Welche Konsequenzen für die Interessenvertretung der Arbeitnehmer*innen und den eingespielten Interessenausgleich zeichnen sich bereits ab? Wie stark muss der Sozialstaat wachsen, um soziale Dienstleistungen durch deren (Ko-)Finanzierung allen zugänglich zu machen und um dort zugleich für gerechte Arbeitsverhältnisse zu sorgen? Kurzum: Führt uns der Wandel der Erwerbsarbeit „zurück in die Zukunft“ ausbeuterischer Dienstbot*innenverhältnisse oder gelingt es uns vielleicht doch, Wege einzuschlagen in Richtung Fourastiés Vision einer demokratisch-egalitären Dienstleistungsgesellschaft?

Weitere Informationen finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Die aktuelle Ausgabe Nr. 29 unserer Zeitschrift „vielfalt familie“ ist erschienen.

Unter dem Schwerpunktthema „Familie braucht ein Zuhause“ möchten wir der Frage nachgehen, woher die derzeitigen Missstände auf dem Wohnungsmarkt kommen und wie in Zukunft ausreichend bezahlbarer Wohnraum für Familiengeschaffen werden kann. Ebenfalls wollen wir uns auf unsere gemeinsame Fachtagung mit der Friedrich-Ebert-Stiftung am 06.06.2019 in Berlin einstimmen. Darüber hinaus haben wir uns mit dem ver.di Gewerkschaftssekretär Dr. Patrick Schreiner zur Wohnungsfrage ausgetauscht. Er plädiert für weniger Markt auf diesem Gebiet und für einen Ausbau des öffentlich geförderten Wohnungssektors. Unser Mitglied, der AWO Landesverband Berlin e.V, berichtet über seine politische Lobbyarbeit zur präventiven Verhinderung von Wohnungslosigkeit und Wohnungsnot und was „Familie ist“, sagt uns dieses Mal unsere Ministerin für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir laden Sie herzlich ein:

Fachtagung „Familie braucht ein Zuhause. Bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum für Familien schaffen“

06.06.2019, 10:00 Uhr – 18:30 Uhr

Friedrich-Ebert-Stiftung, Hiroshimastraße 17 (Haus 1), 10785 Berlin

Eine Kooperation zwischen dem Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und der Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. (FES)

Das ausführliche Programm und alle weiteren Infos finden Sie in der Einladung. Die Anmeldung kann hier bequem online erfolgen.

Anmeldeschluss ist der 29. Mai 2019. Wenn Sie die Kinderbetreuung in Anspruch nehmen wollen, bitten wir Sie um Ihre verbindliche Anmeldung bis zum 23. Mai 2019.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und den Austausch mit Ihnen! Gerne können Sie die Einladung auch an Interessierte weiterleiten und verbreiten.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Nöhring

Geschäftsführer, ZFF

Dr. Stefanie Elies

Leiterin Forum Politik und Gesellschaft, FES

AKTUELLES

Die vorliegende Broschüre enthält das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) auf dem Stand des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist.

Neu aufgenommen wurden dazu die zentralen Begründungen, die Stellungnahme des Bundesrates, die Gegenäußerung der Bundesregierung sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Bundestagausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Daneben wurde das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) in der Broschüre belassen und das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz – KiQuTG) neu in die Broschüre aufgenommen. Enthalten ist darüber hinaus die Kostenbeitragsverordnung mit Kostenbeitragstabelle.
Mit dieser überarbeiteten Auflage der SGB-VIII-Broschüre will die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ die Praxis unterstützen, indem sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kinder- und Jugendhilfe kompakt und zeitnah die rechtlichen Grundlagen ihres Handelns zur Verfügung stellt.

Weitere Informationen sowie die Bestellung finden Sie hier.

Die Lebensformen und die Alltagsgestaltung von Familien sind unterschiedlich und vielfältig. Im Vordergrund stehen dabei das Wohl des Kindes wie auch die Bedürfnisse der Eltern/Elternteile und die Unterstützungsmöglichkeiten, um sie in ihrer Erziehungs- und Betreuungsleistung zu stärken. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ erläutert in der Broschüre Informationen für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sinddie gesetzlichen Bestimmungen von der Abstammung über das Namensrecht, die elterliche Sorge bis zum Umgangsrecht. Sie gibt damit einen Überblick über Rechte und Pflichten nicht miteinander verheirateter Eltern sowie über Unterstützungs- und Beratungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe für Mütter, Väter und ihre Kinder rund um diese Fragestellungen.

Hier geht es zum Inhaltsverzeichnis

Weitere Informationen sowie die Bestellung finden Sie hier.

Podcast zur Debatte um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche

Nach über einem Jahr Debatte hat der Bundestag den §219a StGB im Februar 2019 reformiert. Doch der Kompromiss über die Reform des Paragrafen zum Verbot der Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft bleibt umstritten. Warum wird dieser Paragraf auch nach der Reform so kontrovers diskutiert? Was sind die Hintergründe des Streits? Welche gesellschaftlichen und politischen Positionen stehen sich gegenüber? In insgesamt fünf Folgen führt der Podcast durch das komplexe Labyrinth historischer, rechtlicher und politischer Hintergründe des Streits um §219a.

Begleitet wird die nach §219a angeklagte Gynäkologin Nora Szasz. In ihrer Gemeinschaftspraxis führt sie auch Schwangerschaftsabbrüche durch. Darüber informiert sie auf ihrer Homepage. Der Ausgang des im August 2018 eröffneten Gerichtsprozess gegen sie und ihre Kollegin ist noch ungewiss – auch nach der Reform. In den fünf Folgen wird nach Argumenten und Gründen für die Kontroversen um den mittlerweile reformierten §219a gesucht. Wie sind Schwangerschaftsabbrüche in der Bundesrepublik geregelt? Und was genau besagt §219a? Dafür werden die historischen Hintergründe des Werbeverbotes beleuchtet, Gespräche mit Juristinnen und Juristen, Ärztinnen und Ärzten, einer Historikerin und einer Philosophin geführt. Der Podcast begleitet Aktivistinnen und Aktivisten für sexuelle Selbstbestimmung und Vereine, die sich für den Schutz des Lebens einsetzen. Und er verfolgt den Prozess gegen Frauenärztin Nora Szasz aus nächster Nähe.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Alexander Nöhring (ZFF-Geschäftsführer) berichtet in Folge 4 über die Forderung der Streichung von § 219a, welche das ZFF, gemeinsam mit einem breiten Verbändebündnis, im letzten Jahr in einem offenen Brief veröffentlicht hat.
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ZFF-Info 07/2019

SCHWERPUNKT:

Vor genau 10 Jahren nahm das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seine Arbeit auf. Der AWO Bundesverband e.V. und das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) gehörten damals zu den Gründungsmitgliedern. Anlässlich des Jubiläums veröffentlicht das Bündnis heute die Erklärung “Gemeinsam gegen Kinderarmut: 10 Jahre Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG“, die die gemeinsamen Forderungen nach mehr Gerechtigkeit und einer grundlegenden Reform der Kinder- und Familienförderung noch einmal bekräftigt.

Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „In jedem fünften Kinderzimmer spielt die Armut mit und dies unverändert seit vielen Jahren. Um die Folgen von Kinderarmut zu beheben und langfristig allen Kindern und Jugendlichen ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen, benötigen Kinder und ihre Familien ein ganzes Set an Rahmenbedingungen: Eltern brauchen gute und existenzsichernde Arbeit, Familien benötigen Zeit füreinander. Zudem müssen gute und armutssensible Kitas und Schulen bereitstehen. Darüber hinaus dürfen wir aber nicht vergessen: Damit gesellschaftliche Teilhabe gelingt, braucht es mehr Geld für arme Familien. Seit April 2009 treten der AWO Bundesverband und das ZFF daher im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG für eine gerechtere Familienförderung ein. Wir gehen mit Politik, gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren und der Öffentlichkeit in den Austausch und setzen uns mit viel Leidenschaft und großer Fachkenntnis dafür ein, dass das derzeit bestehende ungerechte System der Familienförderung vom Kopf auf die Füße gestellt wird.“

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) ergänzt: „Das System vom Kopf auf die Füße stellen, heißt: Das sozial ungerechte und bürokratische Fördersystem muss durch eine Kindergrundsicherung ersetzt werden, die Kinderarmut wirksam bekämpft und allen Kindern gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Unser Modell sieht die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien zu einer Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro für jedes Kind vor, die mit steigendem Familieneinkommen sinkt.

Seit 2009 hat unser Konzept viel Zuspruch erfahren. Wir sind mittlerweile ein großes und starkes Bündnis aus 14 Verbänden und 13 Wissenschaftler*innen. Die Kindergrundsicherung ist in aller Munde, trägt sich durch Landes- und Bundestagswahlprogramme und nimmt, ganz aktuell, einen großen Platz im Sozialstaatspapier der SPD-Bundestagfraktion ein. 10 Jahre Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG heißt 10 Jahre vehementer Einsatz für eine gerechte Familienförderung!“

Die Erklärung des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG „Gemeinsam gegen Kinderarmut: 10 Jahre Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG“ steht Ihnen hier zum Download bereit und weitere Informationen zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und deren Unterstützer*Innen finden sie unter: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. und AWO Bundesverband e.V. vom 12.04.2019

Anlässlich seines 10-jährigen Bestehens zieht das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG Bilanz und stellt fest: Die Forderung nach einer wirksamen und unbürokratischen Leistung, die Kinder aus der Armut holt, ist aktueller denn je. Die Kinderarmut ist weiterhin hoch, trotz guter Wirtschaftslage und niedriger Arbeitslosigkeit. Zwar gab es in den letzten Jahren kleinere Verbesserungen, und das Bewusstsein für das Problem Kinderarmut wächst, eine echte Reform blieb aber aus. Auf dem Armutskongress 2019 hat das Bündnis eine Erklärung unterzeichnet und symbolisch einen Kuchen neu verteilt, um die Frage nach sozialer Gerechtigkeit für alle Kinder neu zu stellen.

„In fast allen Parteien wird die Kindergrundsicherung inzwischen als reale Option diskutiert. Es ist ein Erfolg des Bündnisses, dass an der Idee der Kindergrundsicherung heute beim Thema Kinder- und Familienförderung keiner mehr vorbei kommt“, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes und Sprecher des Bündnisses. „Solange aber fast jedes fünfte Kind in Deutschland in Armut lebt, besteht für uns kein Anlass zum Feiern. Wir reden hier von mehr als drei Millionen Kindern und Jugendlichen, die Ausgrenzung und Mangel Tag für Tag als Normalität erfahren, statt eine unbeschwerte Kindheit genießen zu dürfen. Es darf nicht noch einmal zehn Jahre dauern, bevor politische Taten folgen“, so Schneider.

Der Staat müsse „für ein gutes Aufwachsen aller Kinder Sorge tragen“, der „große Wurf gegen Kinderarmut“ sei jedoch bis heute ausgeblieben, heißt es in der Erklärung der Bündnispartner anlässlich des zehnjährigen Bestehens. Einzelne Maßnahmen, wie der 2005 eingeführte Kinderzuschlag oder das 2010 nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eingeführte Bildungs- und Teilhabepaket haben viel bürokratischen Aufwand mit sich gebracht, aber wenig Entlastung für Familien, so die Kritik der Organisationen. Noch 2013 tauchte das Wort Kinderarmut im Koalitionsvertrag der Bundesregierung kein einziges Mal auf. Und auch die jüngsten Reformen der Bundesregierung im Rahmen des so genannten Starke-Familien-Gesetzes seien schlicht nicht weit genug gegangen.

„Über viele Jahre wurde die hohe Kinderarmut und ihre Folgen für Bildung, Gesundheit und soziale Teilhabe völlig ignoriert“, stellt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes und Bündnis-Koordinator, rückblickend fest. „In den letzten zehn Jahren ist viel zu wenig passiert. Wir dürfen jetzt keine Zeit mehr verlieren. Jedes Jahr, das verstreicht, ist ein Jahr verpasster Chancen für Kinder, die in Armut aufwachsen. Deshalb muss es endlich schneller voran gehen “, so Hilgers weiter. Das bisherige Engagement des Bündnisses sei ein wichtiger Beitrag gewesen, um auf dringend notwendige Veränderungen aufmerksam zu machen und das Thema auf die politische Agenda zu setzen. Jetzt gelte es, die Kindergrundsicherung zur politischen Realität zu machen.

Die Kindergrundsicherung fest im öffentlichen Bewusstsein zu verankern, dafür macht sich das Bündnis seit seiner Gründung 2009 mit einer wachsenden Zahl von Mitgliedsverbänden stark. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordert eine sozial gerechte Kinder- und Familienförderung in Form einer Kindergrundsicherung, die viele Leistungen bündelt, mit steigendem Einkommen abgeschmolzen und einfach und unbürokratisch ausgezahlt wird.

Den kompletten Wortlaut der Erklärung anlässlich des zehnjährigen Bündnis-Bestehens sowie weitere Informationen zum Bündnis finden Sie auch auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 12.04.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt das heute im Bundesrat zur Abstimmung stehende „Starke-Familien-Gesetz“ als ersten Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Der Verband bewertet es positiv, dass mit dem Gesetz einige Verbesserungen für armutsbetroffene Kinder und Jugendliche umgesetzt werden, kritisiert aber zugleich die Halbherzigkeit des Bundes in dieser Frage. „Das Gesetz schafft für Familien mit geringem Einkommen einige Entlastungen, eine umfassende Priorisierung der Förderung armer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische Zugänge zu den Leistungen bleiben allerdings nach wie vor auf der Strecke. Wir streiten seit vielen Jahren für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und für eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung. Mit dem ‚Starke-Familien-Gesetz‘ sind wir diesem Ziel nun einen kleinen Schritt näher gekommen. Das ist angesichts der Tatsache, dass jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut betroffen ist, jedoch schlicht zu wenig“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, hinter dem 14 Verbände und Organisationen und 13 renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stehen und dem das Deutsche Kinderhilfswerk angehört, hat dazu heute eine Erklärung veröffentlicht, in der es wörtlich heißt: „Millionen Kinder in Armut darf es in einem reichen Land wie Deutschland nicht geben. Seit zehn Jahren erleben wir, dass das Thema zwar zunehmend auf der Agenda steht, es Reformbemühungen und ernsthaftere Diskussionen um eine größere Lösung gibt, der große Wurf gegen Kinderarmut aber dennoch bis heute ausbleibt. Der Staat muss für ein gutes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen Sorge tragen, denn Kinder haben ein Recht auf ein Aufwachsen in sozialer Sicherheit, auf Bildung, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe. Wir fordern mehr Gerechtigkeit und grundlegende Reformen der Kinder- und Familienförderung. Jedes Kind soll die Chance auf eine gute Entwicklung bekommen. Das sozial ungerechte und bürokratische Fördersystem muss durch eine Kindergrundsicherung ersetzt werden, die Kinderarmut wirksam bekämpft und allen Kindern gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.“

Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus, dementsprechend plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, die interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 12.04.2019

SCHWERPUNKT II: Geordnete-Rückkehr-Gesetz

Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) hat einen Entwurf für ein Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz) vorgelegt, der die gesetzlichen Hürden für Abschiebungen verringern soll. Heute wird im Kabinett darüber beraten.

Faktisch verringert das Gesetz jedoch vor allem bestehende Integrationsperspektiven und sieht eine vollständige Leistungsverweigerung für bestimmte Personengruppen vor. Zudem räumt es der Exekutive umfassende Befugnisse und weite Ermessensspielräume ein, die Kernelemente des Rechtsstaatsprinzips, im Hinblick auf die Bedingungen der Abschiebungshaft, infragestellen.
Die geplanten Gesetzesänderungen sind daher abzulehnen.

Aus Sicht des BUMF ist zudem besonders darauf hinzuweisen, dass der Gesetzentwurf keine Unterscheidung zwischen Minderjährigen und Erwachsenen trifft und die Verpflichtung zur vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls sich in dem Entwurf – selbst in der Begründung – an keiner Stelle wiederfindet.

Der Gesetzentwurf ist in vielfacher Hinsicht problematisch, wobei in dieser Stellungnahme nur drei Aspekte hervorgehoben werden:

  • die Einführung einer “Duldung-light”,
  • die Verweigerung von Leistungen für bestimmte begleitete Kinder und Jugendliche und
  • die Ausweitung der Abschiebehaft.

Stellungnahme als PDF-Datei
Gesetzentwurf als PDF-Datei

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 17.04.2019

Am heutigen Mittwoch hat das Kabinett den Entwurf des Bundesinnenministeriums zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, das so genannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, beschlossen. Auch wenn dieser Gesetzentwurf gegenüber der ersten Fassung des Bundesinnenministeriums (BMI) bereits in einigen Passagen entschärft worden ist, würde seine Umsetzung fatale Folgen haben. Dazu sagt Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied:

„Es wäre das Beste, wenn der Gesetzentwurf noch vor dem Eintritt ins weitere parlamentarischer Verfahren seine geordnete Rückkehr in die Heimat, das BMI, antreten würde.Er nimmt in Kauf, unter den Geduldeten eine Gruppe von Entrechteten zu schaffen. Statt ihnen die Möglichkeit zu geben, selbst ihren Lebensunterhalt zu verdienen, werden sie vom Arbeitsmarkt abgeschnitten oder sollen im Gefängnis auf ihre Abschiebung warten.

Einziger Grund dafür ist, dass Innenminister Seehofer Härte demonstrieren und die Ausreisepflicht in Zukunft verschärft über Abschiebungen durchsetzen will, obwohl diese im Zweifelsfall aber genau wie heute gar nicht stattfinden kann: weil Afghanistan zu unsicher ist, weil der EU-Staat, in dem der Geflüchtete seinen Asylerstantrag gestellt hat, ihn nicht zurücknimmt, oder weil gesundheitliche Hindernisse oder familiäre Bindungen der Ausreise im Weg stehen. Trotzdem erweitert der Gesetzentwurf die Inhaftierungs- und Ausweisungsgründe massiv und unterstellt die eigene Schuld am fehlenden Pass, was oft genug in den Wirren des Herkunftslandes oder der Flucht seine Ursache hat. Damit werden Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit über Bord geworfen.

Außerdem soll die Möglichkeit bestehen, Unterstützer*innen von Geflüchteten zu kriminalisieren, denn Informationen zu Abschiebungen werden nun zum Geheimnis erklärt. Wer diese Informationen weitergibt, kann wegen Geheimnisverrats angeklagt werden. Will man Zivilgesellschaft, sollte man nicht so mit ihr umgehen.

Auch die Möglichkeit, soziale Leistungen unter das Existenzminimum zu drücken, soll erweitert werden – über Sanktionen bis hin zur kompletten Streichung. Das widerspricht eindeutig der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – und dem Grundsatz der Menschenwürde.

Dieser Gesetzentwurf droht darüber hinaus in der Wechselwirkung mit den anderen laufenden Gesetzgebungsinitiativen im Bereich Asyl, Migration und Integration fatale Folgen zu entwickeln. Die guten Ansätze, z.B. junge Geduldete, die oft hier geboren sind, auf ihrem Weg in Ausbildung und Arbeitsmarkt zu unterstützen, werden dadurch wirkungslos.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 17.04.2019

Anlässlich des heute im Kabinett zu beschließenden „Geordnete-Rückkehr-Gesetzes“ sagt Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland: „Durch unverhältnismäßige Verschärfungen, die teilweise gegen Europarecht verstoßen, wird dieses Gesetz zu einer weiteren Entrechtung Geflüchteter und Geduldeter führen, Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft wird völlig blockiert. So unbestritten die Notwendigkeit einer Mitwirkung der Betroffenen bei Identitätsklärung ist, so befremdlich ist die Art, wie jetzt im Hauruck-Verfahren und ohne Auswertung bereits bestehender Maßnahmen gehandelt werden soll. Bereits jetzt gibt es nach aktueller Rechtslage zahlreiche Möglichkeiten, die Mitwirkung von Betroffenen zu erreichen. Die Frage ist eher, ob die Grundannahme des Gesetzes, viele Ausreisepflichtige würden ihrer Pflicht nicht nachkommen, richtig ist.“

Die Diakonie hat die entsprechenden Daten in den vergangenen Wochen analysiert und gezeigt, dass sich dies aus den Daten des Ausländerzentralregisters nicht ableiten lässt. Zudem sage die Ausreisepflicht allein nichts darüber aus, ob sich jemand aus legitimen Gründen in Deutschland aufhält. Der Großteil der vom Bundesinnenministerium als ausreisepflichtig genannten Personen ist geduldet und zum Teil aus legitimen Gründen noch in Deutschland, zum Beispiel unbegleitete Minderjährige, Personen während der Zeit ihrer Ausbildung, Eltern aufenthaltsberechtigter Minderjähriger oder Personen, denen eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit aufgrund einer Allgemeingefahr im Herkunftsland droht. „Die meisten anderen sind vermutlich längst ausgereist. So sind 2018 etwa genauso viele Personen ausgereist, wie Ende des Jahres noch ausreisepflichtige Personen in Deutschland lebten. Von vielen weiteren Ausreisen erlangten die Behörden keine Kenntnis und nehmen daher an, die Personen seien noch in Deutschland.“

Lilie schlägt dagegen vor: „Fakt ist, dass die Duldung im Bereich der Ausreisepflicht eine rechtliche Grauzone ist. Eine geeignete Maßnahme wäre daher, denjenigen, die vor allem aus rechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden können und deren freiwillige Ausreise daher auch nicht zu erwarten ist, wie zum Beispiel bei unbegleiteten Minderjährigen, sowie denjenigen, für die politisch vereinbart ist, dass sie bleiben dürfen, zum Beispiel während der Ausbildung oder zur Beschäftigung, auch ein Aufenthaltsrecht statt einer Duldung zu gewähren. Dadurch könnte die Zahl der Ausreisepflichtigen aus Sicht der Diakonie signifikant reduziert werden. Die Annahme, dass Ausreisen und Abschiebungen allein an der Identitätsklärung scheitern, ist falsch, da oftmals weitere, politisch gewollte und legitime Duldungsgründe vorliegen.“

Die Stellungnahme der Diakonie Deutschland zum Gesetzentwurf sowie die Analyse der Diakonie von Daten des Ausländerzentralregisters zu Ausreise und Aufenthalt von Ausreisepflichtigen, Geduldeten und abgelehnten Asylbewerbern, die der Annahme des Geordnete-Rückkehr-Gesetz eines Vollzugsdefizites bei der Aufenthaltsbeendung widersprechen, finden Sie unter https://www.diakonie.de/stellungnahmen/stellungnahme-zum-referentenentwurf-eines-zweiten-gesetzes-zur-besseren-durchsetzung-der-ausreisepfl/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 17.04.2019

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat Ende letzter Woche den Gesetzentwurf für das sogenannte »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« vorlegt, der heute im Kabinett diskutiert wird. Mit dem Gesetzesentwurf wird der Status einer Duldung »zweiter Klasse« ohne Zugang zu Ausbildung und Arbeit und einer Beschränkung der Versorgung auf Sachleistungen in Sammelunterkünften eingeführt. In dem Gesetzesentwurf verstecken sich zudem erhebliche Leistungseinschränkungen und neue Sanktionen für Geflüchtete, die bei ungenügenden und menschenunwürdigen Rahmenbedingungen in anderen EU-Staaten in Deutschland um Schutz bitten oder Rechtsmittel gegen eine Rücküberstellung einlegen. Der Entwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes sieht u.a. die vollständige Streichung existenzsichernder Leistungen, Einschränkungen bei Gesundheitsleistungen sowie bei Hilfen für pflegebedürftige und behinderte Menschen vor – mit besonders problematischen Auswirkungen für Kinder, Frauen, Familien, Alleinerziehende.

Die Neuregelungen – so der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf* – verstoßen gegen verfassungsrechtliche, europa- und völkerrechtliche Anforderungen. Die geplanten Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz missachten u.a. europäische Mindeststandards für Geflüchtete und verletzen insbesondere das Rechtsstaatsprinzip, welches das Recht umfasst, gegen Entscheidungen vorzugehen, die noch nicht rechtskräftig sind und während dieser Zeit in Deutschland zu verbleiben. Nicht zuletzt wird die UN-Kinderkonvention missachtet.

Zudem treffen die Einschränkungen faktisch in besonderem Maße vulnerable Personen. »Frauen und Kinder sind häufig besonders verletzlich und nicht in der Lage, von sich aus Leistungseinschränkungen zu kompensieren. Pauschale Regelungen, die zudem gegen geltendes Recht verstoßen, wirken sich nun einmal auf Gruppen mit besonderer Schutzbedürftigkeit besonders negativ aus«, kritisiert die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. Für alleinerziehende Frauen mit kleinen Kindern ist die vorgesehene Beschränkung auf eine Reisebeihilfe häufig unzumutbar. Zudem ist es ohne existenzsichernde Leistungen kaum möglich, die Entscheidung der Verwaltungsbehörden rechtlich überprüfen zu lassen.

Der djb fordert, dass die geplanten Regelungen erneut überprüft werden: im Hinblick auf die besonderen Auswirkungen für vulnerable Personen und im Hinblick auf verfassungs-, europa- und völkerrechtliche Anforderungen.

* Die ausführliche Stellungnahme des djb zum Gesetzentwurf finden Sie hier: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K4/st19-10/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 17.04.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Nur gut drei Monate nach Inkrafttreten des Gute-Kita-Gesetzes sind die Vertragsverhandlungen mit den ersten Bundesländern zur Mittelverwendung abgeschlossen. Bremen wird am 25. April 2019 als erstes Land den Vertrag dazu unterzeichnen und damit die Zusage für fast 45 Millionen Euro bis 2022 aus dem Gute-KiTa-Gesetz erhalten. Im Vertrag verpflichtet sich Bremen, damit die Qualität und die Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern.

Jedes Bundesland kann aus zehn Handlungsfeldern die aus seiner Sicht jeweils wichtigsten auswählen, um die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Beispielsweise einen besseren Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Gewinnung und Qualifizierung von Fachkräften, die Förderung sprachlicher Bildung oder die Unterstützung der Angebote in der Kindertagesspflege. Daneben ist es möglich, die Mittel auch für weniger Kita-Gebühren einzusetzen.

Nach Bremen stehen Vertragsunterzeichnungen mit dem Saarland und mit Brandenburg an. Es ist geplant, dass Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey in jedem Bundesland persönlich bei der Vertragsunterzeichnung dabei sein wird und jeweils einen Vor-Ort-Besuch in einer Einrichtung machen wird, die beispielhafte Arbeit im Bereich der frühkindlichen Bildung in Deutschland leistet.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Wir liegen bei den Vertragsverhandlungen mit den Ländern im Plan und sie verlaufen äußerst konstruktiv. Nahezu alle Handlungsfelder für mehr Qualität wurden bislang schon ausgewählt. Außerdem zeichnet sich eine gute Balance ab zwischen Investitionen in Qualität wie der Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels und in Konzepte zur Gebührenentlastung für bessere Teilhabe. Mit dem Gute-Kita-Gesetz unterstützen wir als Bund die Länder genau da, wo diese ihren größten Bedarf sehen.“

Der Bund stellt den Ländern für das Gute-Kita-Gesetz bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro für mehr Qualität und weniger Gebühren zur Verfügung. Sobald mit allen 16 Bundesländern Verträge geschlossen wurden, wird das Geld über eine Umverteilung der Umsatzsteuerpunkte an die Länder fließen. Es können alle Maßnahmen finanziert werden, die ab dem 01.01.2019 begonnen wurden.

Mit den Ländern wurde vereinbart, dass die Mittel, die in 2019 eventuell nicht vollständig verausgabt werden, zusätzlich im Folgejahr 2020 eingesetzt werden können. Eine solche mögliche Verschiebung wird im Handlungs- und Finanzierungskonzept der Länder mit entsprechender Begründung ausgewiesen werden. Damit wird sichergestellt, dass die Mittel aus dem Jahr 2019 zu 100 Prozent für mehr Qualität und weniger Gebühren in der Kindertagesbetreuung verausgabt werden können.

Mehr Informationen zum Gute-Kita-Gesetz unter: www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.04.2019

Kinderzuschlag und Bildungs- und Teilhabepaket werden entbürokratisiert und vereinfacht

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil haben heute neue Zahlen des Instituts für Demoskopie Allensbach zur Lebenssituation von Eltern mit kleinen Einkommen und zum Starke-Familien-Gesetz vorgestellt. Außerdem wurden bei einem Vor-Ort-Termin im Immanuel Beratungszentrum in Berlin-Marzahn Maßnahmen zur Vereinfachung des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepakets präsentiert. Die Verabschiedung des Starke-Familien-Gesetzes im Bundesrat ist für morgen (Freitag) geplant.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Die große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland, 65 Prozent, wünscht sich eine finanziell stärkere Förderung von Familien mit kleinen Einkommen. 60 Prozent sagen, dass sie durch das Starke-Familien-Gesetz eine „spürbare Entlastung“ erwarten. Die Zahlen zeigen: Das Starke-Familien-Gesetz trifft den Nerv und wird positiv aufgenommen. Zentral ist nun, dass wir die neue Leistung bekannt machen. 44 Prozent der Eltern mit Kindern unter 18 geben an, dass sie schon vom Starke-Familien-Gesetz gehört haben. Das ist ein sehr erfreuliches Ergebnis, angesichts der Tatsache, dass das Gesetz erst morgen verabschiedet wird und dann zum 01. Juli in Kraft tritt.

Wichtig ist, dass wir die Leistung vereinfachen. Dafür haben wir heute den neuen, vereinfachten Antrag für den Kinderzuschlag vorgestellt. Künftig werden die Vordrucke kürzer, es müssen deutlich weniger Angaben gemacht werden. Das neue Formular wurde mit der Familienkasse entwickelt und in einem Praxischeck geprüft. Es ist gelungen, den Zeitaufwand für das Ausfüllen des Formulars zu halbieren. Nun geht das Formular in den Realitätscheck. Wenn nötig, werden wir dann weitere Anpassungen vornehmen. Und 2020 machen wir den nächsten Schritt: Dann wird es möglich sein, den Kinderzuschlag online zu beantragen.“

Bundesarbeitsminister Heil: „Ich möchte, dass alle Kinder die gleichen Chancen im Leben haben. Das sieht auch eine überwältigende Mehrheit der Befragten so. 93 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass es bei der Förderung von Familien mit kleinen Einkommen genau darauf ankommt, allen Kindern ähnlich gute Chancen zu eröffnen. Diesem Ziel kommen wir mit dem Starke-Familien-Gesetz einen wesentlichen Schritt näher. Jetzt geht es darum, dass die Menschen es auch tatsächlich in Anspruch nehmen. Dafür werden wir den Zugang zu Bildungs- und Teilhabeleistungen vereinfachen. Künftig gelten diese mit dem allgemeinen Antrag auf Lebensunterhaltsleistungen („Arbeitslosengeld II-Antrag“) im Wesentlichen als mitbeantragt. Gesonderte Anträge für Schulausflüge, Klassenfahrten, Schülerbeförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und Teilhabeleistungen entfallen. Zudem können Schulen Leistungen für Schulausflüge gesammelt abrechnen und die Kommunen haben die Möglichkeit, Bildung und Teilhabe als Geldleistung zu erbringen. Das sind wichtige Schritte, damit die Leistungen ohne großen Aufwand bei den Kindern ankommen.“

Die Angaben wurden im Rahmen von zwei mündlich-persönlichen Umfragen des Instituts für Demoskopie Allensbach erhoben. Die Befragung fand in der Zeit zwischen dem 1. und 13. Februar und zwischen dem 7. und 21. März diesen Jahres statt. Die Stichproben umfassten 1.222 und 1.198 Befragte. Sie finden die Zusammenfassung der Befragungsergebnisse in der Anlage.

Mit den Vereinfachungen ist unser Ziel, dass deutlich mehr Kinder mit Kinderzuschlag und Bildungs- und Teilhabeleistungen erreicht werden. Derzeit beziehen ca. 250.000 Kinder den Kinderzuschlag. In einem ersten Schritt wollen wir die Zahl der Kinder im Jahr 2020 mindestens verdoppeln. Eine weitere Steigerung und damit eine breitere Unterstützung von Familien mit kleinen Einkommen bleibt unser Ziel für die folgenden Jahre. Möglichst alle Familien sollen die ihnen zustehenden Leistungen auch beziehen.

Der vereinfachte Antrag wird nun an die Familienkasse übermittelt, damit die IT für den Start am 1. Juli 2019 vorbereitet werden kann. Sollte im Realitätscheck in den kommenden Monaten weiterer Bedarf an Anpassungen entstehen, werden entsprechende Vereinfachungen vorgenommen. Parallel entwickeln wir derzeit ein Angebot zur digitalen Beantragung des Kinderzuschlags. Schon 2020 wird es möglich sein, dass Eltern ihren Kinderzuschlag online beantragen. Unser langfristiges Ziel ist, dass alle Familienleistungen mit dem Smartphone beantragt werden können.

Der Bund wird auf die Länder und die kommunalen Spitzenverbände zugehen und ihnen die Entwicklung einheitlicher und einfacher Formulare zur Umsetzung von Bildung und Teilhabe anbieten.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.04.2019

Anlässlich der Veröffentlichung der aktuellen Elterngeldstatistik erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Es ist sehr gut, dass das Elterngeld sich großer Beliebtheit erfreut. Eltern erhalten mit Elterngeld und ElterngeldPlus eine gute Unterstützung zur Geburt ihres Kindes und in den ersten Lebensjahren. Der steigende Anteil der Inanspruchnahme durch Väter ist ein gutes Zeichen. Es gibt aber noch viel Luft nach oben.

Es ist Zeit, das Elterngeld umfassend weiter zu entwickeln. Die Anzahl der Partnermonate sollte ausgeweitet werden, denn Eltern wünschen sich eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie wollen die Familienarbeit partnerschaftlich aufteilen und mehr Zeit für ihre Kinder haben. Mit der grünen KinderzeitPlus sollen Eltern mehr und länger Zeit für ihre Kinder haben: bis zu 24 Monate Elterngeld statt nur 14. Die Inanspruchnahme soll auch möglich sein bis Kinder 14 Jahre alt sind. Denn auch bei älteren Kindern braucht es phasenweise mehr Aufmerksamkeit und Zeit der Eltern, beispielsweise bei einem Schulwechsel oder in der Pubertät.

Damit gerade Mütter nach der Geburt eines Kindes nicht in der Teilzeitfalle landen, ist ein starkes Rückkehrrecht auf Vollzeit notwendig. Die Brückenteilzeit, die eine Mehrheit der Frauen nicht erreicht, ist viel zu kurz gesprungen. Aber auch mehr Mitsprache bei den Arbeitszeiten und ein Recht auf Home-Office stehen familienpolitisch auf der Agenda.

Bis heute bleibt die Gerechtigkeitslücke bei Eltern im ALG-II-Bezug, diese gilt es endlich zu schließen. Durch die Anrechnung bleiben arme Familien beim Elterngeld weiter außen vor. Das ist nicht akzeptabel. Ihre Erziehungsleistung wird offensichtlich von der Bundesregierung nicht im gleichen Maße gewürdigt wie die anderer Familien. Wer Kinderarmut bekämpfen will, muss die Anrechnung des Elterngelds auf die Leistungen aus dem SGB II beenden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 11.04.2019

Der Bundesrat hat am 12. April 2019 dem Starke-Familien-Gesetz zugestimmt. Es erhöht Sozialleistungen für Kinder und soll einkommensschwache Familien dadurch stärker unterstützen.

Mehr Familienzuschlag

So steigt der Kinderzuschlag auf bis zu 185 Euro im Monat. Außerdem wird es künftig leichter sein, ihn zu beantragen. Änderungen gibt es auch bei der Verrechnung des Kinderzuschlags mit dem Einkommen der Kinder: Es mindert den Zuschlag nur noch zu 45 Prozent statt wie bisher zu 100 Prozent. Die ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehene 100-Euro-Grenze für diese Regelung hat der Bundestag gestrichen, um insbesondere Alleinerziehende mit älteren Kindern besser zu erreichen. Damit hat er eine Forderung des Bundesrates aufgegriffen.

Abbruchkante entfällt

Darüber hinaus hebt das Starke-Familien-Gesetz die so genannte Abbruchkante auf, die den Kinderzuschlag bislang schlagartig entfällt lässt. Und: Eigenes Einkommen der Eltern mindert den Kinderzuschlag künftig nur noch um 45 Prozent.

Bildung und Teilhabe

Verbesserungen gibt es auch bei den Leistungen zur Bildung und Teilhabe: Hier wird das Schulstarterpaket von 100 auf 150 Euro erhöht. Die Eigenanteile der Eltern für das Mittagessen in Kitas und Schulen sowie für die Schulbeförderung entfallen. Zudem besteht der Anspruch auf Lernförderung künftig unabhängig von einer Versetzungsgefährdung. Darüber hinaus steigt der Zuschuss für Vereinsbeiträge – damit hat der Bundestag eine weitere Forderung des Bundesrates umgesetzt.

Inkrafttreten und Verkündung

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll stufenweise in Kraft treten. Für die Änderungen beim Kinderzuschlag gelten die Stichtage 1. Juli 2019 und 1. Januar 2020. Die Änderungen bei den Leistungen zu Bildung und Teilhabe kommen überwiegend zum 1. August 2019.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 12.04.2019

Die unterschiedliche rechtliche Situation von gleichgeschlechtlichen Paaren in Ländern der Europäischen Union ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/9245). Wie die Abgeordneten schreiben, sind in einem großen Teil der Mitgliedstaaten der EU die gleichgeschlechtliche Ehe sowie die Adoption von Kindern für gleichgeschlechtliche Paare möglich. Da das Familienrecht aber in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liege, gebe es in anderen Mitgliedstaaten für gleichgeschlechtliche Paare keinen Zugang zur Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft beziehungsweise. keine Möglichkeit, gemeinschaftlich Kinder zu adoptieren. Die Fragesteller wollen von der Bundesregierung einen Überblick über die entsprechende Gesetzeslage in den EU-Mitgliedstaaten im Vergleich zur Situation in Deutschland erhalten und erkundigen sich nach Maßnahmen der Bundesrepublik, um die rechtliche Situation von gleichgeschlechtlichen Paaren innerhalb der EU zu verbessern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 445 vom 18.04.2019

Je höher der Verdienst, desto häufiger nehmen Beschäftigte das Arbeiten im Homeoffice in Anspruch. Das geht aus Zahlen hervor, die die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9032) auf eine Kleine Anfrage (19/8494) der Fraktion Die Linke zitiert. Demnach hatten nach Daten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Jahr 2017 rund 40 Prozent der Vollzeit-Beschäftigten mit Homeoffice-Vereinbarung einen Bruttomonatsverdienst von 5.000 Euro und mehr. 26 Prozent verdienten zwischen 3.500 Euro und 5.000 Euro im Monat. Bei Beschäftigten mit einem Bruttolohn von 2.500 Euro bis 3.000 Euro nutzten nur sieben Prozent das Homeoffice. Personen mit einem höheren Ausbildungsniveau hätten häufiger die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten, dies sei unter anderem auf die unterschiedlichen Tätigkeiten verschiedener Einkommensgruppen zurückzuführen. So gäbe es beispielsweise bei Führungskräften und in Informations- und Kommunikationsberufen einen relativ hohen Anteil von Homeoffice, schreibt die Regierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 413 vom 11.04.2019

Sprachliche Fähigkeiten unterscheiden sich bei Kindern im Alter von vier bis fünf Jahren mitunter deutlich nach der Bildung der Eltern. Die meisten bisherigen Studien – und damit auch viele bildungspolitische Maßnahmen – orientierten sich mit Blick auf die Sprachkompetenzwerte am Durchschnitt innerhalb der verschiedenen Bildungsgruppen. Dieser Bericht zeigt, dass dies zu kurz greift und mögliche Ungleichheitsmuster im Verborgenen bleiben. Als einer von wenigen untersucht er die Verteilung der Sprachkompetenzen detaillierter. Dabei zeigt sich auf Basis von Daten des Nationalen Bildungspanels (NEPS), dass die Unterschiede nach der Bildung der Eltern im unteren Sprachleistungsbereich deutlich größer sind. Kinder mit niedrigerem Bildungshintergrund sind also stärker benachteiligt und müssen sehr viel mehr aufholen als bisher gedacht. Die Ergebnisse sind insbesondere vor dem Hintergrund relevant, dass jährlich mehrere Millionen Euro in Förderprogramme zum Spracherwerb fließen. Um Unterschiede nach der Bildung der Eltern zu reduzieren, sollten Programme so ausgestaltet sein, dass leistungsschwächere Kinder aus bildungsferneren Familien deutlich gezielter unterstützt werden.

Studie im DIW Wochenbericht 16+17/2019 | PDF

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 17.04.2019

Im Jahr 2018 haben 1,4 Millionen Mütter und 433000 Väter Elterngeld bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das insgesamt 4% mehr Personen als im Jahr 2017. Während die Anzahl der Elterngeld beziehenden Mütter um 3% zunahm, stieg die Zahl der Väter um knapp 7%.

30% der berechtigten Mütter und 13% der Väter wählen Elterngeld Plus

Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, können zwischen dem Bezug von Basiselterngeld (bisheriges Elterngeld) und dem Bezug von Elterngeld Plus wählen oder beides kombinieren. Zwar fällt das Elterngeld Plus in der Regel niedriger aus, wird dafür aber erheblich länger gezahlt (bis zu 36 Bezugsmonate für beide Elternteile zusammen). Insbesondere Frauen nutzten das Elterngeld Plus. Mit 30% entschied sich fast jede dritte berechtigte Frau in Deutschland im Rahmen ihres Elterngeldbezuges für Elterngeld Plus (2017: 26%); bei den Männern waren es rund 13% (2017: 11%). Die Spanne reichte bei den Müttern von 20,6% in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 42,1% in Thüringen; bei den Vätern von 9,3% in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 21,4% in Berlin.

Geplante Bezugsdauer bei Frauen wesentlich länger als bei Männern

Die geplante Bezugsdauer bei Müttern, die ausschließlich Basiselterngeld beantragten, betrug durchschnittlich 11,7 Monate, bei geplantem Bezug von Elterngeld Plus betrug sie 20,0 Monate. Die von Vätern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich 3,0 Monaten bei ausschließlichem Basiselterngeld beziehungsweise mit durchschnittlich 8,9 Monaten bei Bezug von Elterngeld Plus vergleichsweise kurz.

Über das Tabellenangebot in der Datenbank GENESIS-Online stehen Ihnen neben den Ergebnissen auf Bundes- und Länderebene auch Daten für alle 294 Landkreise und 107 kreisfreien Städte Deutschlands zur Verfügung (Tabellen 22922-0101 ff.)

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 11.04.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Landesregierungen von Hamburg, Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein fordern in der morgigen Bundesratssitzung mit ihrem gemeinsamen Antrag die Bundesregierung auf, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Leistungssystematik der Pflegeversicherung grundlegend verändert sowie eine Verbesserung der solidarischen Finanzierungsbasis erreicht werden soll. „Die AWO unterstützt dieses Anliegen. Unsere erfolgreiche Petition Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen! hat gezeigt, dass dieses Thema von der Bundesregierung nicht länger ignoriert werden kann“, betont AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker.

Die AWO macht seit langer Zeit auf die Problematik aufmerksam, dass die steigenden Pflegekosten durch die Deckelung der Leistungen der Pflegeversi­cherung zunehmend zulasten der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Familienange­hörigen gehen. So lagen im Bundesdurchschnitt die Kosten, die Versicherte selbst für ihre stationäre Pflege übernehmen mussten bei 1.750 Euro monatlich. Zum Vergleich: Zum Ende des Jahres 2017 lag das durchschnittliche Netto-Renteneinkommen in den alten Bundesländern bei monatlich 1.231 Euro und in den neuen Bundesländern bei monatlich 1.169 Euro.

„Die Heimkosten für einen stationären Pflegeplatz sind für vielen Rentnerinnen und Rentner nicht mehr zu finanzieren. Das führt dazu, dass pflegebedürftige Menschen in Pflegeheimen auf die finanzielle Unterstützung ihrer Kinder angewiesen sind oder Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen. Das ist gegenüber den pflegebedürftigen Menschen unwürdig und führt bei ihnen sowie deren Angehörigen zu extremen Unsicherheiten und Ängsten“, betont Brigitte Döcker und ergänzt: „In diesem Sinne fordern wir die übrigen Landesregierungen auf, morgen für den Antrag zur Weiterentwicklung der Pflege zu stimmen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 11.04.2019

Menschen mit schwerwiegenden psychischen Beeinträchtigungen stoßen im Wohnumfeld oft auf viele Vorbehalte und leben häufig sozial sehr isoliert. Wie durch mehr Begegnungen Vorurteile und Ängste abgebaut und neue Wege eines anderen Miteinanders gebahnt werden können, war Anliegen eines vierjährigen Modellprojekts der Diakonie. An den fünf Standorten in Stuttgart, Düsseldorf, Bremen, Hörsel und Wetzlar wurde gefragt, wie in einzelnen Stadtteilen und dörflichen Strukturen mehr Teilhabe für Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung ermöglicht werden kann.

„Begegnung und Kennen lernen sind wichtige Schlüssel für Inklusion und das Zusammenleben in unserer Gesellschaft, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland zum Abschluss des Modellprojektes. „In erster Linie ging es darum, Barrieren zu benennen und abzubauen, mit denen Menschen mit seelischer Behinderung in ihrem Alltag konfrontiert werden“, erklärt Loheide. „Dazu gehörten zum Beispiel direkte Gespräche zwischen Vertretern von Wohnungsgesellschaften und Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung, die auf dem angespannten Wohnungsmarkt, kaum eine Chancen haben, oder Tagespraktika in örtlichen Betrieben oder inklusive Freizeit- und Bildungsangebote“, erklärt Loheide.

Auch bei den Kooperationspartnern des Inklusionsprojektes hat sich etwas verändert: Mitarbeitende in Kirchengemeinden und andere sozialen Einrichtungen, aber auch in Vereinen, Schulen und Selbsthilfegruppen berichteten über neue Erfahrungen, die Verständnis füreinander schaffen und Sichtweisen erweitern.

„Abschließend können wir feststellen, dass Inklusion und die Berücksichtigung von Menschen mit seelischer Beeinträchtigung keine Aufgabe der Sozialpsychiatrie ist, sondern der gesamten Gesellschaft. Es ist in unser aller Interesse, uns für ein Zusammenleben in Vielfalt einzusetzen, in dem alle Menschen ihren gleichberechtigten Platz haben“, bekräftigt Loheide. Dazu müsste endlich die UN- Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden: wie beispielsweise das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard oder auf Arbeit und Bildung.

Wissenschaftlich begleitet wurde das Projekt von der Fachhochschule der Diakonie Bielefeld. Ein Interview mit Professor Tim Hagemann, wie ein Inklusionsprojekt im Wohnquartier gelingen kann, finden Sie unter https://www.diakonie.de/journal/wie-ein-inklusionsprojekt-im-wohnquartier-gelingen-kann/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.04.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat heute in einer Kindertagesstätte in Berlin-Kreuzberg gemeinsam mit Bundesfamilienministerin Franziska Giffey das neue PIXI-Buch „Stopp, PRIVAT!“ vorgestellt. Das Buch macht bereits Kinder im Kita-Alter und ihre Eltern auf die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte aufmerksam. Das neue PIXI-Buch befasst sich mit dem Thema „Recht auf Privatsphäre“. Es ist nach den Kinderrechte-PIXI-Büchern zu den Themen Mitbestimmung von Kindern, Schutz von Kindern vor Gewalt, Kinderarmut sowie Kinderrecht auf beide Eltern das fünfte Kinderrechte-PIXI des Deutschen Kinderhilfswerkes und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Es ist wichtig, dass alle Kinder von Anfang an ihre Rechte kennen. Mit den Kinderrechte-Pixis hat das Deutsche Kinderhilfswerk einen wunderbaren Weg in die Kitas und in die Kinderzimmer gefunden! Als Bundeskinderministerin will ich, gemeinsam mit vielen Partnern, dafür sorgen, dass die Kinderrechte noch mehr an Bedeutung gewinnen. Deshalb wollen wir die Kinderrechte im Grundgesetz verankern. Für uns ist klar: Wir brauchen eine Gesellschaft, in der Kinder stark sind und ein ausgeprägtes Bewusstsein für ihre Rechte und für unsere Demokratie entwickeln können“.

„Leider sind die Kinderrechte auch fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention noch viel zu wenig bekannt. Das neue PIXI-Buch ist eine tolle Möglichkeit, um Kindern ihre Rechte näherzubringen. Das Recht auf Privatsphäre ist ein Menschenrecht und gilt natürlich auch für Kinder. Das müssen wir Erwachsene respektieren“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Besonderheit dieser PIXI-Reihe ist der Umgang mit Vielfalt und Inklusion, der sich als unsichtbarer roter Faden durch die Geschichten zieht. Inklusion ist gelebter Alltag in der Kita, in der die PIXI-Reihe spielt. Über das Begleitmaterial „Vielfalt in der Kita – Methoden für die Kitapraxis 5“, das zusammen mit dem PIXI-Buch bestellt werden kann, erhalten Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe einen Leitfaden, wie sie die Kinderrechte, insbesondere in Bezug auf Inklusion und Vielfalt, alltagsnah und altersgerecht mit Kita-Kindern thematisieren können. Das Material stellt diesmal zwei Praxisübungen vor, mithilfe derer die Themen „Recht auf Privatsphäre“ und „Gebärdensprache“ erarbeitet werden können.

Im Shop des Deutschen Kinderhilfswerkes können gegen Porto und Verpackungskosten ein Ansichtsexemplar oder Kita-Pakete (incl. Begleitheft für Erzieher/innen) à 30 oder 60 Stück bestellt werden: www.dkhw.de/shop.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.04.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft die Bundesregierung beim Familiennachzug zu unbegleiteten Flüchtlingskindern in Deutschland eindringlich zu mehr Humanität auf. Die Bundesregierung sollte das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom April letzten Jahres zum Anlass nehmen, beim Familiennachzug zu Flüchtlingskindern ausschließlich das Kindeswohl zum Maßstab zu machen. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung auf, das EuGH-Urteil bei der Entscheidung über Visaanträge zur Familienzusammenführung sofort anzuwenden und umgehend in nationales Recht umzusetzen, und damit Flüchtlinge, die während des Asylverfahrens volljährig werden und denen später die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird, als Minderjährige einzustufen. Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes verstößt die Bundesrepublik Deutschland durch die restriktiven Bestimmungen beim Familiennachzug sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen internationales und europäisches Recht, nämlich UN-Kinderrechtskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention und die EU-Familienzusammenführungsrichtlinie.

„Es ist jetzt ein Jahr her, dass der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden hat, dass ein anerkannter Flüchtling auch dann das Recht hat, seine Eltern nachzuholen, wenn er während des Asylverfahrens volljährig geworden ist und ihm später die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird.

Deutschland hat dieses Urteil bis heute noch nicht umgesetzt und versteckt sich hinter juristischen Ausreden, dass die Entscheidung für Deutschland nicht bindend sei. Dieses Vorgehen ist kaltherzig, menschenrechtlich nicht akzeptabel und verstößt gegen Menschen- und Kinderrechte“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Auch für Flüchtlingskinder positive Urteile des Verwaltungsgerichts Berlin und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, die das EuGH-Urteil anwenden, haben die Bundesregierung bisher nicht zu einem Umdenken bewogen.

Stattdessen spielt sie auf Zeit, wartet nach ihren Aussagen, anstatt im Sinne des Kindeswohls politisch zu handeln, auf ein höchstrichterliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes und hebelt das Grund- und Menschenrecht auf familiäres Zusammenleben für Flüchtlingskinder weiterhin aus“, so Lütkes weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte sich der Familiennachzug sowohl zu anerkannten Flüchtlingskindern als auch zu subsidiär geschützten Flüchtlingskindern an Artikel 6 des Grundgesetzes, Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie Artikel 3, Artikel 6, Artikel 9 und Artikel 10 der UN-Kinderrechtskonvention orientieren. Diese Rechte müssen für alle Kinder unabhängig von Herkunft und Asyl- bzw.

Aufenthaltsstatus gelten. Die Bundesregierung muss anerkennen, dass Urteile des EuGH für alle Mitgliedstaaten bindend sind. Zwar erging die Entscheidung gegen die Niederlande, bietet jedoch keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass Besonderheiten des niederländischen Rechts das Recht auf den Nachzug der Eltern zu ihrem Kind nach der EU-Familienzusammenführungsrichtlinie begründeten.

Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1987 ergibt sich im Hinblick auf die Dauer der Trennung von Familien, dass eine Wartezeit von drei Jahren bei Ehegatten den Rahmen der Angemessenheit weit überschreitet. Im Hinblick auf die Bedeutung des Kindeswohls dürften beim Familiennachzug zu Minderjährigen strengere Maßstäbe gelten. Demgegenüber schafft die derzeitige Rechtslage in Deutschland nicht die Voraussetzungen, die für einen humanen und beschleunigten Familiennachzug erforderlich wären und trennt Familien dauerhaft.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 10.04.2019

Vor Beginn des muslimischen Fastenmonats Ramadan weisen der Kinderschutzbund (DKSB) und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) auf mögliche Folgen des Fastens für Kinder und Jugendliche hin. Familien sollten in ihrem Wunsch unterstützt werden, ihre Religion auszuüben, Risiken für die Gesundheit von Kindern müssen aber im Blick behalten werden. Zu diesem Zweck hat der DKSB eine Handreichung mit Empfehlungen für Lehrer*innen, Ärzt*innen und andere Fachkräfte entwickelt. Der Ramadan findet in diesem Jahr vom 5. Mai bis 4. Juni statt.

Während des Fastenmonats Ramadan dürfen gläubige Muslime zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang weder essen noch trinken. Die islamischen Fastenregeln lassen allerdings verschiedene Ausnahmen zu, zum Beispiel für Ältere, Schwangere, bei Krankheit, auf Reisen und auch bei Kindern. Dennoch fasten viele Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter. Die Fastenregeln strikt einzuhalten kann aber für Kinder spürbare Folgen haben. „Unzureichende Flüssigkeitsaufnahme kann zu mangelnder Konzentrationsfähigkeit führen und auch das Schlafverhalten kann sich durch strenges Fasten verändern“, erklärt Dr. Thomas Fischbach, Präsident des BVKJ. „Besonders in dieser Zeit, in der Zeugnisse und Schulabschlüsse anstehen, fordert das die Kinder sehr. Gerade dann benötigen sie genügend Schlaf, gesunde Nahrung und ausreichend zu Trinken.“

Um Eltern, Ärzt*innen, Lehrer*innen und andere pädagogische Fachkräfte auf die gesundheitlichen Risiken des Fastens hinzuweisen und sie bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung zu unterstützen, hat der Kinderschutzbund eine Handreichung zum Thema entwickelt. „Ganz wichtig ist eine gute Kommunikation zwischen allen Beteiligten und gegenseitiges Verständnis“, so Ekin Deligöz, Vorstandsmitglied im DKSB. „Unser Ziel ist es, dass Kinder, die fasten möchten, dies altersgerecht und ohne ihre Gesundheit zu schädigen tun. Denn am Ende ist das Wohl des Kindes und sein gesundes Aufwachsen das Wichtigste.“

Im Umgang mit dem Ramadan-Fasten von Kindern und Jugendlichen empfiehlt der Kinderschutzbund konkrete Handlungsschritte. So rät er Eltern, die verantwortlichen Lehrer*innen oder Erzieher*innen darüber zu informieren, dass ihre Kinder fasten. Gleichzeitig sollten Eltern informiert werden, dass Bildungs- und Betreuungseinrichtungen wie Schulen und Horte oder auch Sportvereine verpflichtet sind, einzugreifen, wenn sie gesundheitliche Einschränkungen erkennen. In solchen Fällen ist es sinnvoll, dass Eltern und Kinder gemeinsam nach einer kindgerechten Lösung suchen, empfiehlt der DKSB. Denkbar wäre etwa, dass das Kind nur am Wochenende fastet, oder nur an einem Tag in der Woche, z.B. am Sonnabend, oder auch nur stundenweise.

Die Handreichung des Kinderschutzbundes zum Ramadan-Fasten von Kindern und Jugendlichen finden Sie im Anhang oder hier: https://www.dksb.de/de/ueber-uns/stellungnahmen/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 23.04.2019

pro familia befürwortet Kassenzulassung von NIPT innerhalb enger Grenzen der Anwendung und fordert Stärkung der psychosozialen Schwangerenberatung

Morgen, am 11. April 2019, debattieren die Abgeordnete im Bundestag darüber, ob ein nicht-invasiver pränataler Bluttest (NIPT) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden soll. Dazu erklärt der pro familia Bundesverband:

pro familia spricht sich dafür aus, den NIPT bei Risikoschwangerschaften aus Gründen der Gleichbehandlung in den Leistungskatalog der GKV aufzunehmen. Ein flächendeckender Einsatz des NIPT als „Screening Methode“ bei allen Schwangeren zu Lasten der gesetzlichen Krankrenkassen lehnt pro familia ab. Dies würde dazu führen, dass der NIPT zu einer allgemein verbindlich empfohlenen Untersuchung wird und es dadurch Frauen und Paaren schwer gemacht wird, den Test abzulehnen.

Frauen und Paare haben ein Recht auf informierte Entscheidungen im Kontext ihrer sexuellen und reproduktiven Gesundheit. Dazu zählt auch die Entscheidung für oder gegen pränataldiagnostische Maßnahmen (PND) während einer Schwangerschaft. Dies impliziert sowohl eine Recht auf Information, ein Recht auf Nichtwissen und ein Recht auf Teilhabe am medizinischen Fortschritt.

Bei Vorliegen einer individuellen Vorbelastung bzw. bei definiertem Risiko darf die Entscheidung für oder gegen einen als zuverlässig bewerteten nicht invasiven Pränatal Tests (NIPT) nicht von den finanziellen Möglichkeiten einer Schwangeren abhängig sein. Bislang werden für Risikoschwangere bereits invasive und damit gesundheitlich belastendere Methoden wie die Amniozentese oder die Chorionzottenbiopsie durch die Krankenkassen finanziert. Daher befürwortet pro familia die Aufnahmen des NIPT in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen innerhalb enger Grenzen der Anwendung bei definierten Risikoschwangerschaften im Kontext einer freiwilligen, professionellen psychosozialen Schwangerenberatung.

Der NIPT stellt ein Testverfahren zur Risikoermittlung bezüglich des Vorliegens einer Chromosomenstörung beim erwarteten Kind dar. Die Möglichkeiten der PND werden immer differenzierter und setzen immer früher im Verlauf der Schwangerschaft an. Deshalb ist aus Sicht von pro familia zentral, Frauen und Paare durch ein niedrigschwelliges und flächendeckendes Angebot an psychosozialer Beratung zu unterstützen, das als freiwilliges und ergänzendes Angebot zur Verfügung gestellt wird. Information und Auseinandersetzung sind zentrale Aspekte, um Entscheidungen für oder gegen PND beziehungsweise für oder gegen bestimmte Methoden treffen zu können. So setzen Schwangere bzw. Paare zumeist auf die Bestätigung durch einen unauffälligen Befund und geraten durch einen auffälligen Befund in tiefe Krisen. Nicht wenige Paare entscheiden sich im Falle des Nachweises einer Chromosomenstörung beim Kind zu einem Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der medizinischen Indikation. Ein auffälliger PND-Befund kann aber auch dazu führen, dass sich Paare schon in der Schwangerschaft auf die Geburt ihres „besonderen“ Kindes vorbereiten und einstellen.

Frauen und Paare haben das Recht, sich ohne Stigmatisierung – auch bei einem auffälligen/pathologischen Befund – für das Austragen einer Schwangerschaft zu entscheiden. Dazu benötigen sie eine angemessene Unterstützung. Hierfür müssen die gesellschaftspolitischen Voraussetzungen geschaffen werden gemäß der UN Behindertenkonvention.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 10.04.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 20. Mai / 13. September / 12. November 2019

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Erfurt

Themenschwerpunkt „Herausfordernde Verhaltensweisen und diskriminierende Einstellungen von Eltern und Kindern in Kita, Familienzentren, Schule und Jugendhilfe“

Wie lässt sich ein Arbeitsbündnis zu den Eltern herstellen, ohne ihre diskriminierende Einstellung zu verharmlosen oder zu normalisieren? Was bedeutet das für das unmittelbare Gespräch mit Eltern? Wie beeinflussen elterliche Haltungen Entwicklungsbedürfnisse der Kinder? Wie gehe ich als Fachkraft damit um, wenn Kinder Kinder diskriminieren bzw. aus „Erwachsenenmund“ Vorurteile übernehmen? Was ist meine Haltung als Fachkraft und sind die ethischen und rechtlichen Grundlagen dafür?

Anmeldung und Kontakt: Bitte schicken Sie uns eine E-Mail unter Angabe des Termins an dem Sie teilnehmen möchten – oder rufen Sie uns an.
Für die ganztägigen Fortbildungen erheben wir eine Pauschale von 10,- Euro pro Person für Kaffee, Tee, Obst, Kekse.

Projekt ElternStärken:
Sewanstraße 43, 10319 Berlin
E-Mail: eva_prausner@elternstaerken.de
Telefon: 030/99270555

Termin: 15. Juni 2019

Veranstalter:Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Ort: Bayreuth

Umgangsmodelle sind zur Zeit Gegenstand einer gesellschaftlichen Debatte. Auch die Vielfalt der gelebten Umgangsmodelle wächst. Für Eltern stellt sich die Frage, welches Modell am besten zu ihrem Kind/ihren Kindern und zu ihrer spezifischen Familienkonstellation passt. Betreuungsmodelle, bei denen beide Eltern nach einer Trennung größere Anteile an der Betreuung übernehmen, stellen die Beteiligten vor große Herausforderungen. Auf die Eltern kommt nicht nur eine Menge an Abstimmung und Organisation zu, sondern auch finanzielle Fragen, die derzeit nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt sind und deshalb durch die Rechtsprechung gestaltet werden.

Bei der Fachtagung sollen folgende Fragen im Mittelpunkt stehen:

Welche Erkenntnisse hat die psychologische Forschung darüber, wie es den Kindern im Wechselmodell und anderen Betreuungsarrangements geht?

Wie können faire Unterhaltslösungen aussehen, die weder den ökonomisch schwächeren Elternteil noch das Kind benachteiligen und gewährleisten, dass die Existenz des Kindes in beiden Haushalten gesichert ist?

Wie kann eine faire Verteilung der Elternverantwortung nach einer Trennung aussehen, wenn die Eltern es zuvor als Paarfamilie traditionell gehalten haben und ein Elternteil beruflich zurückgesteckt hat?

Programm

  • Vortrag: Das Kindeswohl im Umgangsrecht: Den Fokus auf die Kinder richten
    Dr. Stefan Rücker, Leiter der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“
  • Vortrag: Unterhaltsrechtliche Folgen verschiedener Betreuungsmodelle – Reformbedarfe?
    Dr. Gudrun Lies-Benachib, Vorsitzende Richterin am OLG Frankfurt

In Workshops werden folgende Fragestellungen vertieft:

  • Geld zum Leben: Wie kann das Kindesunterhaltsrecht fair reformiert werden?
    mit Prof. Dr. Angelika Nake, Hochschule Darmstadt
  • Vielfalt leben: Wie können unterschiedliche Betreuungsmodelle gelingen?
    mit Dr. Eginhard Walter, Dipl.-Psychologe
  • Grenzen ausloten: Gibt es Reformbedarf bei der Alltagssorge?
    Familienanwält*in, N.N.

Bitte merken Sie sich den Termin vor, eine Einladung folgt.

Termin: 22. August / 12. Septmeber / 24. Oktober / 21. November 2019

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

Für Fachkräfte ist die diversitätsorientierte Arbeit mit Eltern und Kindern eine große Herausforderung: Wie kann mit Eltern gearbeitet werden, die sich abwertend über Familien und Erzieher*innen aufgrund von Herkunft und Religion äußern? Wie lässt sich ein tragfähiges Arbeitsbündnis mit ihnen herstellen, ohne solch problematisches Verhalten zu verharmlosen? Was tun, wenn Kinder Kinder wegen ihres Aussehens oder ihrer Mehrsprachigkeit ausgrenzen? Wie lassen sich unsere pädagogischen Ziele kindgerecht thematisieren, wie sprechen wir mit den Eltern darüber? Wie gehe ich mit diskriminierenden Äußerungen von Kolleg_innen um?

Mit diesem Weiterbildungsangebot sollen Träger, Einrichtungen und Teams dabei unterstützt werden, mit Vorurteilen und Diskriminierungen von Eltern, Kindern und Kolleg_innen souverän und professionell umzugehen. Hierfür werden Fachkräfte als Multiplikator_innen zu Fragen einer vielfältigen und vorurteilsbewussten Einrichtungskultur qualifiziert. In Krisen- und Konfliktfällen können sie als Ansprechpersonen, Moderator_innen oder Berater_innen im Rahmen von Fallbesprechungen und Leitbildentwicklungen aktiv werden.

Wir unterstützen interessierte Fachkräfte bei der Implementierung in der Funktion als Vielfaltsbeauftragte*r in der jeweiligen Einrichtung und erstellen im Anschluss an die Weiterbildung ein ausführliches Zertifikat, um die Anerkennung im Träger zu erleichtern.

Ferner werden alle weitergebildeten Vielfaltsbeauftragten zu einer regelmäßig stattfindenden Reflexionsrunde eingeladen, um fallspezifisch und beratend weiter arbeiten zu können

Termine & Themen der Weiterbildung

22. 08. 19 Modul I: Berufsethische rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit, Elternrechte und Kinderrechte I Methoden zur Reflektion der eigenen Arbeitsorte/ Einrichtungen

12. 09. 19 Modul II: Auseinandersetzung mit Ungleichwertigkeitsideologien und Diskriminierungen | Handlungssicherheiten in der pädagogischen Arbeit mit Eltern und Kindern und im Team erlangen

24. 10.19 Modul III: Vielfalt respektieren – Ausgrenzung widerstehen, Ansatz der Vorurteilsbewussten Bildung und Erziehung I Reflexion und Entwicklung einer kulturellen Vielfalt in der Einrichtung

21. 11. 19 Modul IV: Ansprechperson für Demokratiefragen – was sind meine ersten Schritte? Rollenverständnis, Konzeptentwicklung I Grenzen und Möglichkeiten gemeinsam einschätzen und erkennen

Die Fortbildungen beginnen jeweils um 9.30 und enden um 15.30 Uhr. Sie finden uns im Stadtteilzentrum am Teutoburger Platz, Fehrbelliner Str. 92, 10119 Berlin.

Rahmenbedingungen: Die Qualifizierung beinhaltet vier Module. Neben der Wissensvermittlung durch Expert*innen verschiedener Fachgebiete geht es vor allem auch um Diskussionen, kollegiale Fallberatung und praktische Übungen, etwa durch Rollenspiele. Die Fortbildung ist kostenlos und schließt mit einem Zertifikat für die Teilnahme ab.

Im Anschluss an die Weiterbildung wird den ausgebildeten Vielfaltsbeauftragten prozessbegleitend der Rahmen für eine kollegiale Beratung angeboten.

Information und Anmeldung: Eva Prausner, Projekt ElternStärken, eva_prausner@elternstaerken.de; oder post@licht-blicke.org; 030/99270555 oder 0177/6843959, http://www.elternstärken.de

Durchführende: Dr. Berit Schröder, Politikwissenschaftlerin, Fach- und Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus, für Demokratie und Vielfalt [moskito], Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH

Eva Prausner, Diplom Sozialarbeiterin, Projekt ElternStärken – Beratung, Fortbildung, Vernetzung zum Thema Familie und Rechtsextremismus, pad gGmbH (www.elternstärken.de)

Termin: 28. Oktober 2019

Veranstalter: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. in Kooperation mit dem GRASSI Museum für Völkerkunde zu Leipzig

Ort: Leipzig

Muslimische Männer stehen mittlerweile sinnbildlich für das unvereinbare, bedrohliche „Andere“… Mittlerweile? Die Gefühle und auch die Bilder, aus denen gesellschaftliche Vorstellungen resultieren, sind gar nicht so neu.

Auf dem Fachtag spüren wir den Annahmen und auch den Gefühlen von antimuslimischem Rassismus aus der Vergangenheit bis in die Gegenwart nach: Wie werden Gefühle instrumentalisiert? Welche Rolle spielen Männlichkeitsbilder? Und wie werden die Stimmen der fremdgemachten Menschen aus dem öffentlichen Bewusstsein ferngehalten?

Hierzu erwartet Sie ein Programm mit Keynotes von Prof. Dr. Schirin Amir-Moazami (Freie Universität Berlin) sowie Prof. Dr. Paul Mecheril (Carl von Ossietzky Universität Oldenburg), Impulsreferaten, Reflexionen, einer Dokumentarfilm-Vorführung und einem Ausstellungsbesuch.
Die Einladung mit detailliertem Programm und Anmeldungsinformationen wird Mitte Mai versandt.

AKTUELLES

In der aktuellen politischen und öffentlichen Diskussion wird der Familiennachzug vor allem im Kontext von Flucht begriffen. Die auch schwierig erlebten Nachzugsmöglichkeiten für Ehegatt*innen und Kinder zu Deutschen oder zu Drittstaatler*innen, die in Deutschland leben, bleiben dabei außen vor.

Es ist das Anliegen der vorliegenden Broschüre die Komplexität darzulegen, die um die Thematik Familienzusammenführung besteht. Dabei geht es um intransparente und nicht überschaubare Verfahren und zuvorderst um die Auswirkungen auf die Familien. Es wird dabei verdeutlicht, dass ein familiäres Familienleben grund- und menschenrechtlich zu schützen ist und dass dies in der Praxis vielfach zu kurz kommt.

In der nun erschienenen Publikation wird die Bandbreite der Thematik, die uns auch täglich in den Beratungen begegnet, dargelegt: es geht um den Nachzug zu Deutschen, zu Drittstaatler*innen, zu Unionsbürger*innen ebenso wie zu Flüchtlingen oder zu unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten, um den Nachzug von Kindern aus Drittstaaten oder auch Großeltern. Ihnen allen ist bei aller Unterschiedlichkeit eines gemeinsam: ihr Recht auf Familienleben!

Hier finden Sie die Broschüre „Familienzusammenführung – für ein Recht auf Familienleben“ vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Wir bedanken uns für den spannenden Austausch über die Umsetzung der Abschließenden Bemerkungen am 22. März 2018! Unten finden Sie die Zusammenfassung des Fachtags „Deutschlands soziale Pflichten – Wie weiter mit den Empfehlungen des UN-Sozialausschusses?“.

Das Dokument ist auf der nak-Homepage zu finden unter: https://www.nationale-armutskonferenz.de/tagungsdokumentation_fachtag_deutschlands-soziale-pflichten_22-03-2019/.