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Breites Bündnis fordert die Aufhebung von § 219a StGB

Berlin, 23. April 2018. In einem Offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD fordern das Zukunftsforum Familie (ZFF) und der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) gemeinsam mit einem breiten Bündnis von 26 Verbänden und Organisationen den §219a StGB aufzuheben. Die unterzeichnenden Organisationen fordern die umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche und Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte.

Die ZFF Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt: „Frauen haben ein Recht auf reproduktive Selbstbestimmung, dazu gehört der Zugang zu niedrigschwelligen und sachlichen Informationen über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen. Wir fordern die Bundesregierung auf, Frauen dieses Recht zu gewähren und Ärztinnen und Ärzte vor Strafverfolgung zu schützen, wenn sie öffentlich und sachlich darüber informieren!“

Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt: „Anlässlich der aktuellen und von der Bundesregierung kontrovers geführten Debatte um eine Neuregelung des § 219a StGB, fordert die AWO das Recht auf Selbstbestimmung der Frau zu gewährleisten. In diesem Sinne muss der § 219a StGB ersatzlos gestrichen werden. Die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch gehört zu den persönlichsten Entscheidungen, die eine Frau treffen kann und muss als solche behandelt und respektiert werden. Es ist dringend erforderlich, schwangeren Frauen in solch einer Notsituation das Recht auf umfassende Informationen sowie auf freie Wahl der Ärztin/des Arztes zu gewähren. Der § 219a StGB schränkt den Zugang zu wichtigen Informationen ein und schafft Rechtsunsicherheit für Ärztinnen und Ärzte.“

Folgende Verbände haben den Offenen Brief unterzeichnet:

Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF)

AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.

Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF)

Bundesarbeitsgemeinschaft Frauenpolitik Bündnis 90/DIE GRÜNEN (BAG Frauenpolitik)

BAG – Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros

Bundesjugendwerk der AWO e.V.

BFF Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, Frauen gegen Gewalt e.V.

Bundesverband der Frauengesundheitszentren e.V.

Bundesverband der Mütterzentren e.V.

Bundesverband Liberale Frauen e.V.

Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

DGB Frauen

Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe e.V. (DGPFG)

Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung (DGfS)

Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

Evangelische Frauen in Deutschland e.V. (EFiD)

Feministische Offensive der LINKEN.

Humanistischer Verband Deutschlands (HVD)

Landesverband Mütter- und Familienzentren in Bayern e.V.

Netzwerk Frauengesundheit Berlin

pro familia Bundesverband e.V.

Schwangerschaftsberatungsstelle BALANCE

SelbstHilfeInitiative Alleinerziehender (SHIA) e.V. Bundesverband

Sozialverband Deutschland e.V. SoVD

Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Zukunftsforum Familie e.V.

Den Offenen Brief finden Sie hier.

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ZFF-Info 19/2017

SCHWERPUNKT: Rechte intersexueller Menschen

Die Regelungen des Personenstandsrechts sind mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar, als § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG) neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Darüber hinaus verstößt das geltende Personenstandsrecht auch gegen das Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3 GG), soweit die Eintragung eines anderen Geschlechts als „männlich“ oder „weiblich“ ausgeschlossen wird. Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2018 eine Neuregelung zu schaffen. Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die betreffenden Normen nicht mehr anwenden, soweit sie für Personen, deren Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich deswegen dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, eine Pflicht zur Angabe des Geschlechts begründen.

Den kompletten Text finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 08.11.2017

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Verfassungswidrigkeit der Beschränkung von Geschlechtseinträgen in das Geburtenregister festgestellt und damit ein klares Zeichen für die Rechte von trans- und intersexuellen Menschen gesetzt. Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich darüber hinaus für eine weitere gesellschaftliche Stärkung aus.

Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

„In einem heute veröffentlichten Beschluss fordert das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit der Eintragung eines dritten Geschlechts im Geburtenregister. Damit stärkt das Gericht die Rechte von intersexuellen Menschen in Deutschland. Denn das Gericht macht deutlich, dass die Beschränkung auf die Geschlechtseinträge ‚weiblich‘ und ‚männlich‘ verfassungswidrig ist, soweit keine dritte Möglichkeit besteht, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Verbesserung der Lage von trans- und intergeschlechtlichen Menschen. Jetzt muss es darum gehen, eine personenstandsrechtliche Neuregelung zu schaffen, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt und die Rechte intersexueller Menschen wahrt. Wir hoffen sehr, dass eine neue Bundesregierung hierzu möglichst schnell einen geeigneten Vorschlag vorlegen wird.

Gleichzeitig muss auch unabhängig von der heutigen Entscheidung weiterhin alles getan werden, damit Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können – mit gleichen Rechten und Pflichten. Dafür müssen neben rechtlichen Regelungen auch medizinische und soziale Aspekte in den Blick genommen werden. Zudem müssen Initiativen gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie gestärkt werden, um einer gesellschaftlichen Diskriminierung und Stigmatisierung homo-, bi-, inter- und transsexueller Menschen entgegenzuwirken.“

Die komplette Mitteilung finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 08.11.2017

„Die AWO begrüßt die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht, das Personenstandsrecht um einen weiteren positiven Geschlechtseintrag zu erweitern. Durch dieses Urteil wird wieder ein Stück mehr Gleichstellung von Menschen unabhängig ihres Geschlechts erreicht“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und ergänzt: „Leider kommen vom Gesetzgeber zu wenig eigene Impulse, aktiv Regelungen zu schaffen, um Lebensrealitäten anzuerkennen und Diskriminierungen zu verhindern. Immer wieder ist es das Bundesverfassungsgericht, das im Bereich der queeren Bewegung die Gleichstellung vorantreibt.“

Die AWO setzt sich schon lange für die Gleichstellung der Geschlechter ein und toleriert keine Ungleichbehandlung. Beim derzeitigen Verfahren bemängelte die AWO seit geraumer Zeit einenVerstoß gegen das Diskriminierungsverbot. „Dieses Urteil kann insofern als historisch bezeichnet werden, als das nun auch die konstruierte Zweigeschlechtlichkeit aufgehoben wird. Intergeschlechtlichkeit gab es schon immer, es wird Zeit dass dies sichtbar gemacht wird. Sie kann und darf nicht ignoriert werden. Wir fordern eine tiefgreifende Reform des Personenstandsrechts und die damit verbundene Gleichstellung von intergeschlechtlichen Menschen“, erklärt Stadler abschließend.

Mit Verweis auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht, hat das Bundesverfassungsgericht mit dem heutigen Urteil ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister gefordert. Die derzeitige Regelung, dass nur die Möglichkeiten „weiblich“ oder „männlich“ für den Geburtseintrag vorgesehen ist, ist nach Auffassung der Verfassungsrichter, nicht mit grundgesetzlichen Anforderungen vereinbar. Der Gesetzgeber hat nun eine Frist bis 31.12.2018 eine Neuregelung zu schaffen.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 09.11.2017

Lesben- und Schwulenverband begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Zu der heute bekannt gewordenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober (1 BvR 2019/16) erklärt Sandro Wiggerich, Mitglied des Bundesvorstands des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute bekanntgegeben, dass die Regelungen des Personenstandsrechts nicht mit den Anforderungen des Grundgesetzes vereinbar sind, soweit sie neben den Einträgen „männlich“ und „weiblich“ keine dritte positive Option zulassen. Als Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßen wir diese Entscheidung ausdrücklich.

Als Verband sprechen wir uns seit langem dafür aus, dass intersexuelle bzw. intergeschlechtliche Menschen in unserer Rechtsordnung selbstbestimmt leben können und ihnen rechtliche Anerkennung widerfährt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellt einen wichtigen Schritt hin zu diesem Ziel dar. Der Gesetzgeber muss jetzt zügig eine verfassungskonforme Neuregelung schaffen.

Der LSVD fordert den Gesetzgeber auf, einen umfassenden rechtlichen Rahmen für Personen zu schaffen, die sich einem dritten Geschlecht zugehörig fühlen. Dabei darf er nicht bei der Mindestvorgabe des Bundesverfassungsgerichts haltmachen, den dritten Geschlechtseintrag nur Personen mit biologischen Varianten der Geschlechtsentwicklung zu eröffnen. Maßgeblich ist das empfundene Geschlecht. Die Empfehlungen des Deutschen Ethikrates zur Intersexualität, die dem Deutschen Bundestag bereits 2012 vorlagen, müssen vollständig umgesetzt werden.

Das Bundesverfassungsgericht folgt mit seiner Entscheidung auch der Forderung des Positionspapiers zum Schutz und zur Akzeptanz von geschlechtlicher Vielfalt, dass bereits im September vom Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) veröffentlich wurde.

Hintergrund

In Deutschland leben schätzungsweise 100.000 Intersexuelle, die mit unterschiedlichen Geschlechtermerkmalen ausgestattet sind und sich einer traditionellen Geschlechtszuordnung entziehen. Während sich viele von ihnen klar als Mann oder als Frau fühlen, lehnen andere eine solche Zuordnung ab oder empfinden sich als einem dritten Geschlecht zugehörig. Für diese Menschen besteht derzeit nur die Möglichkeit, ihren Geschlechtseintrag vollständig streichen zu lassen, mit unabsehbaren rechtlichen Folgen für Partnerschaft und Familie. Zudem bedeutet das Konzept eines dritten Geschlechts nicht, überhaupt kein Geschlecht zu haben.

Trotzdem keine medizinische Notwendigkeit besteht wurden und werden durch die medizinische Kategorisierung als Störung oder Krankheit Intersexuelle in Deutschland bis heute gravierenden und irreversiblen chirurgischen und verstümmelnden Eingriffen und hormonellen Behandlungen unterzogen – oftmals bereits im Säuglingsalter. Es handelt sich um schwere Menschenrechtsverstöße. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde wird verletzt. Der LSVD fordert ein Ende dieser Zwangsoperationen. Chirurgische und/oder medikamentöse/hormonelle Eingriffe dürfen ausschließlich aufgrund der informierten Einwilligung der betroffenen intersexuellen Menschen erfolgen.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband vom 08.11.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Nach der Ratifizierung der Istanbul-Konvention geht ein weiteres Projekt zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen an den Start. Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit den Ländern entwickelte Bundes-Modellprojekt „Bedarfsanalyse und -planung zur Weiterentwicklung des Hilfesystems zum Schutz von Frauen vor Gewalt und häuslicher Gewalt“ wird in fünf Bundesländern systematisch neue und innovative Ansätze zur bedarfsgerechten Ausgestaltung des Hilfesystems erproben. Das BMFSFJ setzt damit ein klares Zeichen dafür, dass die stetige Unterstützung der Länder bei der Weiterentwicklung ihrer Hilfesysteme ein wichtiges Instrument gegen geschlechtsspezifische Gewalt ist.

Hierzu erklärt Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Die Istanbul-Konvention war ein wichtiger Schritt hin zu einem besseren Schutz von Frauen vor Gewalt. In diesem Sinne ist es wichtig, nicht stehen zu bleiben, sondern auch konkret zu handeln. Jede dritte Frau in Europa erfährt im Laufe ihres Lebens körperliche oder sexuelle Gewalt. Wir brauchen deshalb effiziente Systeme, damit Unterstützung, Schutz und Beratung auch wirklich bei den Betroffenen ankommen. Mit dem jetzt gestarteten Modellprojekt können wir die Länder dabei unterstützen, neue Methoden in der Praxis zu erproben, um das bestehende Hilfesystem zu optimieren und an neueste Entwicklungen anzupassen.“

Denn mit dem Beitritt Deutschlands zum „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“, der sogenannten Istanbul-Konvention, verpflichtet sich Deutschland, auch in Zukunft alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, die Betroffenen zu schützen und ihnen Hilfe und Unterstützung zu bieten. Mit dem Bundes-Modellprojekt sollen gemeinsam mit den fünf teilnehmenden Bundesländern Konzepte und Instrumente in der Praxis entwickelt und erprobt werden, mit denen die Länder ihr Hilfesystem künftig besser planen und bedarfsgerecht weiterentwickeln können.

Das Modellprojekt steht unter einem gemeinsamen Leitbild von Bund und Ländern und wird von drei zentralen Leitfragen flankiert, die in besonderem Maße das Erkenntnisinteresse der Länder widerspiegeln:Erhalten alle gewaltbetroffenen Frauen zeitnah Schutz und Hilfe bei Gewalt?Welche Angebote brauchen Frauen in ihren unterschiedlichen Situationen? Sind die Bedarfe im ländlichen Raum, in Mittelzentren und in der Großstadt unterschiedlich?Wie kann das Hilfesystem (daran orientiert) passgenau (um)gestaltet werden? Wie können verlässliche Kooperationen mit Einrichtungen des Unterstützungssystems im Sinne einer ineinandergreifenden Versorgungskette geschaffen werden?

Bei der Auswahl der Modellstandorte wurde besonders im Hinblick auf die spätere Übertragbarkeit der Modellergebnisse auf einen breiten Mix aus regional unterschiedlich geprägten Standorten geachtet. Für den Erfolg des Modellprojekts ist die Erprobung und Entwicklung zielgruppenspezifischer, an den unterschiedlichen Bedarfen orientierter und übertragbarer Ansätze von entscheidender Bedeutung. An dem Modellprojekt teilnehmen werden: Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Sachsen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.11.2017

Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildung soll aufgehoben werden. Das fordert Die Linke in ihrem Antrag (19/13). Nach den Vorstellungen der Fraktion soll eine umfassende Gemeinschaftsaufgabe Bildung in Artikel 91b des Grundgesetzes verankert werden. Ferner soll das Kooperationsverbot in Artikel 104b des Grundgesetzes, das heißt die Beschränkung der Bundesförderung auf Bereiche, in denen der Bund Gesetzgebungskompetenz besitzt, aufgehoben werden.

Nach wie vor sei das deutsche Bildungssystem deutlich unterfinanziert. Die öffentlichen Kassen in den Ländern und Kommunen seien seit langem nicht mehr in der Lage, ausreichend Geld für öffentliche Bildungsangebote aufzubringen. Daran ändere auch die von der Großen Koalition in der 18. Wahlperiode beschlossene BAföG-Reform nichts. Die durch die BAföG-Entlastung den Ländern zur Verfügung stehenden zusätzlichen finanziellen Mittel seien bestenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein. Auch die Aufstockung des Kommunalinvestitions-Förderungsfonds von 3,5 auf 7 Milliarden Euro zur Finanzierung des bundesweiten Schulsanierungsstaus sei angesichts des tatsächlichen Finanzierungsbedarfs von 34 Milliarden Euro kaum nennenswert. Die Bundesländer müssten trotz der BAföG-Entlastung und der Finanzspritze für die Schulsanierung weiterhin die meisten Bildungsaufgaben selbst finanzieren. Finanzschwache Bundesländer hätten darunter besonders stark zu leiden.

Die sogenannte Exzellenzstrategie habe zur Folge, dass der Wettbewerb um knappe Finanzmittel zunehme, die Grundfinanzierung der Hochschulen durch die Länder zurückgehe und Kettenbefristungen an den Hochschulen ausuferten. Die bisherigen Strukturen und Verfahrensweisen bundesdeutscher Bildungspolitik, das Auflegen zahlreicher zeitlich befristeter Programme, die keinerlei Flächendeckung erreichten, seien nicht geeignet, die anstehenden Probleme nachhaltig und schnell zu lösen, befürchtet die Linke.

Die Fraktion weist darauf hin, dass das auch eine Reihe von Bundesländern erkannt hätten und eine entsprechende Bundesratsinitiative ins Leben gerufen hätten, die eine vollständige Aufhebung des Kooperationsverbotes und damit eine Grundgesetzänderung vorsehe (vgl. Bundesratsdrucksache 621/17).

Die Linke appelliert an die Länder mit dem Bund über geeignete Verfahren und Gremien zu verhandeln, die gewährleisten, dass der Bund sich an der Finanzierung gemeinsamer Bildungsaufgaben beteiligen kann, ohne dass die föderale Verantwortung der Länder in Frage gestellt werde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 560 vom 10.11.2017

„Es ist ein Skandal, dass in einem der reichsten Länder der Erde rund jeder fünfte Mensch in Armut leben muss. Doch obwohl die Fakten schon seit Jahren bekannt sind, hat die scheidende Bundesregierung es versäumt, wirkungsvolle Maßnahmen zur Armutsreduzierung zu ergreifen. Quer durch alle Bevölkerungsteile zieht sich das Problem: Betroffen sind Erwerbstätige und Erwerbslose, Familien mit Kindern, Rentnerinnen und Rentner. Für die neue Bundesregierung muss Armutsbekämpfung höchste Priorität haben. Sie muss sich daran messen lassen, ob es gelingt, möglichst viele Menschen aus der Armutsfalle zu holen. Die Zeit der Untätigkeit muss ein Ende haben“, erklärt Sabine Zimmermann, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, zu aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes zu Armut und sozialer Ausgrenzung.

Zimmermann weiter: „Der Handlungsbedarf ist riesig. ‚Arm trotz Arbeit‘ darf es nicht länger geben. Unter anderem muss der Mindestlohn auf zwölf Euro erhöht, Leiharbeit und sachgrundlose Befristungen müssen verboten werden. Die soziale Sicherung bei Erwerbslosigkeit muss gestärkt werden, insbesondere durch Abschaffung von Hartz IV und Einführung einer sanktionsfreien Mindestsicherung, die tatsächlich existenzsichernd ist. Die gesetzliche Rente muss durch Anhebung des Rentenniveaus auf mindestens 53 Prozent, Abschaffung der Kürzungsfaktoren und der Rente erst ab 67 sowie die Einführung einer Solidarischen Mindestrente gestärkt werden, damit niemand im Alter in Armut leben muss.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 08.11.2017

Rückholquoten müssen erhöht werden

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat angekündigt, zum Januar 2018 die „Düsseldorfer Tabelle“ zu ändern und den Mindestunterhalt von minderjährigen Trennungskindern anzuheben. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass der Kindesunterhalt an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst wird und Scheidungskinder von ihren unterhaltspflichtigen Elternteilen mehr Geld bekommen. Als Konsequenz steigt auch der Unterhaltsvorschuss und damit die Ausgaben des Staates, der einspringt, wenn Väter und Mütter ihren ehemaligen Partnern keinen Unterhalt zahlen. Die Union steht zu ihrer Verantwortung, Kinder und ihre Eltern, die vom säumigen Elternteil im Stich gelassen werden, nicht im Regen stehen zu lassen.

Dass es so viele Unterhaltspflichtige gibt, die ihrer Verantwortung für den Unterhalt der gemeinsamen Kinder nicht nachkommen, ist ein Skandal. Es gibt Unterhaltspflichtige, die aufgrund ihres niedrigen Einkommen nicht zahlen können, aber eben auch die, die nicht zahlen wollen. Diese müssen wir stärker belangen. Bei der letzten Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes haben wir sie bereits stärker in die Pflicht genommen durch umfassende Nachweispflichten.

Kommunen und Länder sind aufgerufen, den Unterhalt entsprechend einzutreiben. Dazu gilt es, neue Modelle zu entwickeln und voneinander zu lernen. Bayern kann seit vielen Jahren eine höhere Rückholquote aufweisen als andere Länder: In den meisten Bundesländern sind die Sachbearbeiter der Jugendämter nicht nur für die Bewilligung des Unterhaltsvorschusses zuständig, sondern auch für die Durchführung des Regresses. In Bayern übernimmt das Landesamt für Finanzen das Verfahren zur gerichtlichen Geltendmachung der Zahlungsverpflichtung. Manche Fallkonstellationen im Bereich des Regresses sind für Mitarbeiter des Jugendamtes kompliziert, für das Landesamt sind sie Tagesgeschäft und routinierter zu bewältigen. Die CDU/CSU-Fraktion fordert daher die Länder auf zu prüfen, ob sie nicht ähnliche Wege einschlagen können.“

Hintergrund:

Die „Düsseldorfer Tabelle“ des Oberlandesgerichts Düsseldorf dient seit 1962 bundesweit als Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag vom 07.11.2017

Der Bundesrat hat am 3. November 2017 einer Regierungsverordnung zur Fortschreibung der Hartz-IV-Sätze zugestimmt. Damit steigt ab Januar 2018 der Hartz-IV-Regelsatz für Einpersonenhaushalte von derzeit 409 auf 416 Euro. Für Paare erhöht sich der Satz pro Person um 6 Euro. Kleinkinder erhalten monatlich drei, Kinder und Jugendliche fünf Euro mehr als bisher.

Die Fortschreibung erfolgt auf Basis eines Mischindexes aus regelbedarfsrelevanten Preisen und der Nettolohn- und -gehaltsentwicklung je Arbeitnehmer. Sie lässt Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung und Sozialhilfe an der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung teilhaben.

Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Verordnung nun im Bundesgesetzblatt verkündet werden und wie geplant zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Quelle: Newsletter Bundesrat vom 03.11.2017

Jungen halten sich in Mathe für begabter, als es die Noten rechtfertigen – Mädchen bescheinigen sich eher sprachliche Fähigkeiten – Unterschiede sind bereits in der fünften Klasse deutlich und bleiben in höheren Jahrgangsstufen bestehen.

Jungen schreiben sich im Schulfach Mathematik größere Fähigkeiten zu als Mädchen – in einem Ausmaß, das durch die tatsächlichen Schulnoten nicht gerechtfertigt ist. Die entsprechenden Selbsteinschätzungen von Schülerinnen und Schülern, die das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) untersucht hat, weichen bereits in der fünften Klasse deutlich voneinander ab. Bis einschließlich zur zwölften Jahrgangsstufe bleiben die Unterschiede weitgehend bestehen. Das geht aus einer aktuellen Studie des DIW-Bildungsforschers Felix Weinhardt hervor, der für Deutschland repräsentative Daten des Nationalen Bildungspanels (NEPS) ausgewertet hat.

Die Ergebnisse sind vor allem mit Blick darauf relevant, dass Frauen an Universitäten und Fachhochschulen, aber auch in Ausbildungsberufen im sogenannten MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik) deutlich unterrepräsentiert sind. „Frauen studieren diese Fächer offenbar auch deshalb weitaus seltener als Männer, weil sie ihre mathematischen Fähigkeiten schon sehr früh in ihrer Schulzeit unterschätzen und deshalb Präferenzen für andere Fächer, meist Sprachen, entwickeln“, so Weinhardt. „Damit gehen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern im MINT-Bereich, die bereits vielfach beklagen, dass sie kaum noch Fachkräfte finden, womöglich viele talentierte Frauen verloren.“

Mädchen sollten bereits in der Grundschule in Einschätzungen ihrer mathematischen Fähigkeiten bestärkt werden

Für seine Studie hat DIW-Bildungsökonom Weinhardt Daten von rund 20.000 Schülerinnen und Schülern verwendet, die auf einer Skala von eins („trifft gar nicht zu“) bis vier („trifft völlig zu“) Auskunft gegeben haben zu der Aussage „Ich war schon immer gut in Mathematik“. Während Schüler in der fünften Klasse im Durchschnitt einen Wert von 3,1 angeben, liegen Schülerinnen mit 2,5 deutlich darunter. Wie weitergehende Berechnungen zeigen, ist dieser Abstand aber nur teilweise durch tatsächlich bessere Noten der Jungen im Fach Mathematik zu erklären. Vergleicht man nämlich nur Schülerinnen und Schüler mit exakt denselben Mathematiknoten, schätzen die Jungen ihre mathematischen Fähigkeiten noch immer um fast einen halben Skalenpunkt höher ein. Dabei ist auch berücksichtigt, dass Jungen ihre Fähigkeiten generell und fächerübergreifend höher bewerten als Mädchen. Für das Fach Deutsch liegen die Selbsteinschätzungen so kaum auseinander, obwohl Schülerinnen dort deutlich bessere Noten erzielen als Schüler. Weil Jungen und Mädchen ihre Kompetenzen bereits sehr frühzeitig sehr unterschiedlich wahrnehmen, möglicherweise bedingt durch gesellschaftliche Rollenbilder, ist es nach Weinhardts Ansicht von zentraler Bedeutung, rechtzeitig gegenzusteuern. „Lehrerinnen, Lehrer und Eltern sollten deutlich mehr dafür tun, Mädchen von ihren vorhandenen mathematischen Fähigkeiten zu überzeugen – nicht erst in der Sekundarschule, sondern bereits in der Grundschule“, empfiehlt Weinhardt. Umgekehrt könnten Jungen speziell im Fach Deutsch gefördert werden, um den sogenannten Vergleichseffekt zu reduzieren: Dieser führt dazu, dass Jungen aufgrund ihrer vergleichsweise schlechten Deutschleistungen tendenziell denken, sie seien mathematisch begabt. Ihre Klassenkameradinnen wiederum gehen aufgrund ihres Vorsprungs im Fach Deutsch davon aus, sie seien eher sprachlich begabt als in Mathematik, obwohl das nicht in jedem entsprechenden Einzelfall zutrifft.

DIW Wochenbericht 45/2017

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 08.11.2017

Neue Auswertung des WSI

Menschen, die armutsgefährdet sind, leiden spürbar häufiger unter gravierenden Mängeln in ihrem Alltag als die Gesamtbevölkerung. Sie können beispielsweise seltener ausreichend heizen, haben öfter Feuchtigkeit in der Wohnung oder müssen auf ein Auto verzichten. Zu diesem Ergebnis kommt das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, das neue Armutsdaten aus der EU-SILC-Erhebung des Europäischen Statistikamts Eurostat ausgewertet hat*.

Als arm oder armutsgefährdet gelten nach gängiger wissenschaftlicher Definition Haushalte, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Einkommens aller Haushalte beträgt. In Deutschland lag die Armutsschwelle für eine alleinstehende Person nach EU-SILC im Einkommensjahr 2015 bei einem verfügbaren Einkommen von maximal 1064 Euro im Monat. Nach den neuen Eurostat-Zahlen sind 16,5 Prozent aller Menschen in der Bundesrepublik armutsgefährdet. Besonders hoch ist die Quote unter Arbeitslosen (knapp 71 Prozent sind arm) und Alleinerziehenden (32,5 Prozent; siehe auch die Abbildung auf Seite 1 des WSI Policy Briefs; Link unten).

„Auch wenn diese relative Armutsgrenze im reichen Deutschland höher liegt als in Süd- oder Osteuropa, wissen wir aus vielen Untersuchungen dass arme Menschen oft große Schwierigkeiten haben, am normalen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen“, erklärt WSI-Sozialexperte Dr. Eric Seils. „Die EU-SILC-Zahlen machen noch plastischer, dass damit nicht selten auch erhebliche Mängel im Alltag verbunden sind.“ Das zeigt ein Blick auf verschiedene Belastungen und „Mangellagen“, die im Rahmen der EU SILC-Befragung für das Jahr 2016 erhoben werden (siehe auch die Abbildung auf Seite 3).

  • Feuchtigkeit in den Wänden oder Fäulnis im Fensterrahmen ist für 13,1 Prozent der Gesamtbevölkerung, aber 21,3 Prozent der Einkommensarmen ein Problem.
  • Dabei mag sich das – finanziell bedingte – unzureichende Heizen in Schimmelbildung niederschlagen. Insgesamt haben 3,7 Prozent der Bevölkerung insgesamt, aber 12,4 Prozent der Menschen mit einem Einkommen unter der Armutsgrenze Schwierigkeiten, ihre Wohnung angemessen zu beheizen. Beim Vergleich ist jeweils zu bedenken, dass in den Zahlen zur „Bevölkerung insgesamt“ auch die Armen erfasst sind, der Unterschied gegenüber nicht-armen Haushalten also noch größer ausfällt.
  • Dass von der Einkommensarmut eine deutliche wirtschaftliche Belastung ausgeht, zeigt sich an der Verbreitung von Rückständen bei Zahlungen (an Versorgungsbetriebe, Hypotheken, Ratenkäufe). Hier geben insgesamt 4,2 Prozent der Befragten an, dass bei ihnen in den vergangenen 12 Monate solche Zahlungsrückstände aufgelaufen sind. Unter den Einkommensarmen fällt der Anteil mit 10,3 Prozent mehr als doppelt so hoch aus.
  • Ein erheblicher Unterschied zwischen den Einkommensarmen und der Gesamtbevölkerung zeigt sich auch, wenn danach gefragt wird, ob man sich ein Auto leisten könne. Insgesamt können sich nur 6,8 Prozent der Befragten kein Auto leisten. Unter den Armutsgefährdeten sind es hingegen mehr als ein Viertel (26,7 Prozent).
  • In Deutschland haben 25,1 Prozent aller Befragten in ihrer Wohnung mit Lärm aus der Umgebung zu kämpfen, aber 32,4 Prozent all jener, die unter der Armutsgrenze leben. Im europäischen Vergleich weist die dicht besiedelte Bundesrepublik damit – insgesamt und unter den Einkommensarmen – einen der höchsten Werte hinsichtlich der Lärmbelastung durch Nachbarn oder den Straßenverkehr auf.
  • Auch durch Vandalismus oder Kriminalität in ihrem Wohnumfeld sind arme Personen laut EU SILC überdurchschnittlich belastet. Allerdings fällt der Unterschied je nach Wohnort relativ gering aus: In Städten erleben 27,9 Prozent aller Armen, aber auch 22,9 Prozent der Gesamtbevölkerung Gewalt und Vandalismus in ihrer Umgebung. WSI-Forscher Seils sieht eine mögliche Erklärung darin, dass die Siedlungsdichte und die gemeinsame Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in den Städten zu einer Angleichung der Wahrnehmung zwischen den Einkommensgruppen führen. Auf dem Lande berichten insgesamt nur 5,9 Prozent von solcher Kriminalität, während es unter den Einkommensarmen immerhin 9,4 Prozent sind.
  • Der Mangel an sanitären Anlagen scheint hingegen in Deutschland überwunden. Selbst unter den Einkommensarmen hat nur jeder 1.000ste kein WC in der Wohnung. In Rumänien sind es hingegen 32,6 Prozent der Gesamtbevölkerung.

*Eric Seils, Jutta Höhne: Relative Einkommensarmut und realer Mangel. Eine Kurzauswertung aktueller Daten von Eurostat. WSI Policy Brief 16, November 2017 und alle Daten hier zum Download

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 08.11.2017

Gemeinsames Datenangebot von Destatis, BA und BAMF

Mit der Anwendung „Migration.Integration.Regionen“ veröffentlicht das Statistische Bundesamt (Destatis) ein interaktives Kartenangebot, das einen Überblick über die regionale Verteilung von Ausländerinnen und Ausländern sowie Schutzsuchenden in Deutschland auf Kreisebene bietet. Die Anwendung entstand in enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Durch die Kooperation konnten migrations- und integrationsrelevante Daten aus verschiedenen Quellen zusammengeführt werden. Die ausgewählten Informationen stehen in der interaktiven Karte nun erstmals in Kombination zur Verfügung und erleichtern dadurch vor allem regionale Analysen und Vergleiche. In der Anwendung werden Daten zu den Themen Ausländeranteil, ausländische Bevölkerung, Schutzsuchende sowie Ausländerinnen und Ausländern am Arbeitsmarkt visualisiert. Zu jedem Themenblock können verschiedene Indikatoren abgerufen werden.

  • Ausländeranteil nach der Bevölkerungsfortschreibung: Vor allem Ballungsräume wie das Ruhrgebiet, das Rhein-Main-Gebiet sowie die Großräume Stuttgart und München sind durch einen hohen Anteil an Ausländerinnen und Ausländern gekennzeichnet. Deutschlandweit am höchsten fiel der Ausländeranteil 2015 im Landkreis Offenbach am Main, Stadt aus: Hier hatte rund ein Drittel der Bevölkerung ausschließlich einen ausländischen Pass.
  • Ausländische Bevölkerung nach dem Ausländerzentralregister: Viele Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland stammen aus EU-Staaten. In einigen Grenzregionen machten sie 2016 mehr als 70% der ausländischen Bevölkerung aus – beispielsweise in den Landkreisen Grafschaft Bentheim und Kleve: Hier leben besonders viele Personen aus den benachbarten Niederlanden.

    Da in den ostdeutschen Flächenländern der Ausländeranteil generell in vielen Kreisen vergleichsweise niedrig ist, sind dort Schutzsuchende aus Staaten wie Syrien, die im Zuge der Flüchtlingskrise auf die einzelnen Kreise verteilt wurden, verhältnismäßig stärker vertreten als in anderen Regionen. Bezogen auf die gesamte ausländische Bevölkerung fällt der Anteil der Syrerinnen und Syrer in vielen Kreisen in den neuen Ländern besonders hoch aus – am höchsten in den Landkreisen Stendal (Sachsen-Anhalt) und Gera, Stadt (Thüringen; jeweils 29%).

  • Schutzsuchende nach dem Ausländerzentralregister: Oftmals ist der Anteil der Schutzsuchenden an der ausländischen Bevölkerung in den Kreisen besonders hoch, in denen generell eher wenige Ausländerinnen und Ausländer leben. Die vier Landkreise Elbe-Elster und Oder-Spree in Brandenburg sowie Mansfeld-Südharz und Stendal in Sachsen-Anhalt verzeichneten 2016 mit jeweils über 50% deutschlandweit die höchsten Anteile.
  • Ausländerinnen und Ausländer am Arbeitsmarkt nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Die Beschäftigungsquote von Ausländerinnen und Ausländern fällt in vielen Kreisen in Süddeutschland höher aus als im Rest der Bundesrepublik. Am höchsten lag sie im Juni 2016 im Landkreis Dingolfing-Landau (71%). Die hohen Anteile im Süden sind unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Beschäftigungsquote dort generell relativ hoch ist. Außerdem leben in Süddeutschland anteilig mehr Ausländerinnen und Ausländer, die sich schon seit vielen Jahren in Deutschland aufhalten und dementsprechend gut in den Arbeitsmarkt integriert sind.

Das Kartenangebot ist in jede Webseite einbettbar. Der komplette Datensatz, der hinter der Anwendung liegt, kann als tsv-Datei heruntergeladen werden.

Zur interaktiven Karte: „Migration.Integration.Regionen

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 02.11.2017

Am 31.12.2016 waren 1,6 Millionen Schutzsuchende in Deutschland registriert, das waren 16% der ausländischen Bevölkerung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis des Ausländerzentralregisters (AZR) weiter mitteilt, stieg die Zahl der Schutzsuchenden seit dem Jahresende 2014 um 851000 (+113%). Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Dazu zählen beispielsweise Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden, anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention, subsidiär Schutzberechtigte sowie abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die sich weiterhin in Deutschland aufhalten. 392000 Ausländerinnen und Ausländer bleiben unberücksichtigt, weil sich auf Basis der Angaben im AZR derzeit nicht eindeutig bestimmen lässt, ob es sich um Schutzsuchende handelt oder nicht.

Schutzsuchende lassen sich nach dem so genannten Schutzstatus unterscheiden. Schutzsuchende, über deren Asylantrag noch nicht entschieden wurde, haben einen offenen Schutzstatus. Am Jahresende 2016 waren dies 573000 (36%). 872000 Schutzsuchende (54%) verfügten über einen humanitären Aufenthaltstitel und damit über einen anerkannten Schutzstatus. Überwiegend war diese Anerkennung jedoch nur befristet (600000). Bei 158000 Schutzsuchenden wurde der Antrag auf Asyl abgelehnt. Diese Personen waren daher ohne Schutzstatus und grundsätzlich ausreisepflichtig. Bei 75% (118000) war diese Ausreisepflicht aufgrund einer Duldung jedoch vorübergehend ausgesetzt.

Die Zahl der Schutzsuchenden ist von 2014 auf 2016 in den neuen Ländern (ohne Berlin) um 153% gestiegen. Der prozentuale Anstieg fiel damit stärker aus als in den alten Bundesländern (mit Berlin) mit +107%. In den neuen Ländern (ohne Berlin) ist der Anstieg größer, weil hier im Jahr 2014 anteilig sehr viel weniger Schutzsuchende registriert waren als in den alten Ländern. Den größten prozentualen Zuwachs gab es in Brandenburg (+180%), den niedrigsten in Hamburg (+73%). In absoluten Zahlen lebte 2016 die große Mehrheit (85%) der Schutzsuchenden in den alten Bundesländern (mit Berlin) – die meisten in Nordrhein-Westfalen (429000 Personen oder 27% aller Schutzsuchenden), die wenigsten in Bremen (23000 Personen oder 1%). Der Anteil der Schutzsuchenden an allen Ausländerinnen und Ausländern war in Sachsen-Anhalt mit 37% am höchsten und in Bayern mit 11% am niedrigsten.

Etwa die Hälfte aller Schutzsuchenden kam aus drei Herkunftsländern: Syrien (455000), Afghanistan (191000) und Irak (156000). Die meisten Schutzsuchenden mit offenem Schutzstatus kamen aus Afghanistan (129000). Die Mehrheit der Schutzsuchenden mit befristeter Anerkennung stammte aus Syrien (347000). Bei der unbefristeten Anerkennung waren die Hauptherkunftsländer Russland und Irak (jeweils rund 31000 Personen). Die meisten Schutzsuchenden mit abgelehntem Antrag kamen aus Serbien (17000) und Albanien (15000).

Der Anteil der männlichen Personen unter den Schutzsuchenden lag bei 64%. Im Vergleich dazu waren 53% der ausländischen Bevölkerung und 49% der Bevölkerung insgesamt männlich. Schutzsuchende waren im Schnitt 29,4 Jahre alt. Das Durchschnittsalter der ausländischen Bevölkerung lag dagegen bei 37,6 Jahren, das Durchschnittsalter der Bevölkerung insgesamt (Stand: Juni 2016) bei 44,2 Jahren.

Die komplette Pressemitteilung fnden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 02.11.2017, gekürzt

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die unterzeichnenden Organisationen sind in großer Sorge um den Fortbestand des Zugangs zum individuellen Asylrecht in Europa.

Gegenwärtig wird in Brüssel die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems verhandelt. Gleichzeitig finden in Deutschland Sondierungen für eine mögliche Jamaika-Koalition statt. Wir appellieren vor diesem Hintergrund an die Parteispitzen von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, dafür zu sorgen, dass sich die Bundesregierung bei den kommenden EU-Ratsverhandlungen für den Erhalt der bisher geltenden völkerrechtlichen, menschenrechtlichen und europarechtlichen Standards einsetzt. Menschen, die vor Krieg, Terror und Verfolgung fliehen, brauchen Schutz – auch in Europa. Weder das Grundgesetz noch die Genfer Flüchtlingskonvention oder die Europäische Menschenrechtskonvention lassen eine Obergrenze zu.

Wir begrüßen ausdrücklich die Absicht, vermehrt legale Zugangswege für Schutzsuchende nach Europa zur Verfügung stellen zu wollen. Nur wenn diese tatsächlich in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, wird das Sterben entlang der Fluchtrouten reduziert werden können. Legale Zugangswege dürfen aber nicht anstelle des individuellen Zugangs zu Schutz in Europa stehen, sondern müssen diesen ergänzen. Die aktuellen Bemühungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sowie die Bestrebungen, die Zahl der nach Europa einreisenden Schutzsuchenden zu begrenzen, dürfen aus unserer Sicht nicht zu einer Auslagerung des Flüchtlingsschutzes in die ohnehin schon überbelasteten Krisen- und Transitstaaten führen.

Vor diesem Hintergrund fordern wir, folgende Aspekte besonders zu berücksichtigen:

1. Keine Absenkung von Schutzstandards bei der Definition sicherer Drittstaaten außerhalb der EU

Im Rahmen der aktuellen Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems werden die Voraussetzungen diskutiert, unter denen Menschen auf einen Schutz außerhalb der EU verwiesen werden dürfen (sog. sicherer Drittstaat oder erstes Asylland). Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems darf jedoch in keinem Fall dazu führen, dass die Standards der Schutzgewährung abgesenkt werden. Der Verweis auf sog. sichere Drittstaaten darf deshalb – entsprechend den UNHCR-Kriterien – wenn überhaupt nur erfolgen, wenn dort effektiver Zugang zu Schutz gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention gewährleistet ist und die Schutzsuchenden eine tragfähige Verbindung zu dem jeweiligen Drittstaat haben. Hierfür reicht der Transit ebenso wenig aus wie die Sicherheit in einem Teilgebiet des Staates. Kritisch sehen wir daher die aktuellen Bestrebungen, die Anforderungen, wann ein Drittstaat als sicher anzusehen ist, zu senken. So soll nur noch die Möglichkeit ausreichen, einen anderweitigen Schutz „im Einklang“ mit der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) zu erlangen, der Schutz und die Flüchtlingsanerkennung auf Grundlage der GFK wären in dem betreffenden Staat dann nicht mehr erforderlich.

2. Zugang zum inhaltlichen Asylverfahren sicherstellen

Mit den Plänen der EU-Kommission im EU-Recht, flächendeckend und verpflichtend sogenannte Zulässigkeitsverfahren dem eigentlichen Asylverfahren vorzuschalten, wird der Zugang zum Asylrecht in Europa deutlich erschwert, so wie es jetzt bereits durch das EU-Türkei-Abkommen praktiziert wird. Individuelle Fluchtgründe werden nach einer Unzulässigkeitsentscheidung nicht mehr geprüft, Familienzusammenführungen werden massiv erschwert und die EU-Staaten an den Außengrenzen noch mehr als bisher überfordert. Es droht die Zurückschiebung in Staaten wie die Türkei, die sich immer weiter von rechtsstaatlichen Verhältnissen entfernt. Die zwingende Einführung von vorgeschalteten Zulässigkeitsverfahren an den EU-Außengrenzen muss ebenso unterbleiben wie der Abschluss von Migrationsabkommen mit Transitstaaten, die die Einhaltung von Flüchtlings- und Menschenrechten nicht tatsächlich gewährleisten.

3. Keine Verschärfung der bestehenden Dublin-Verordnung

Die Regelungen der Dublin-III-Verordnung dürfen nicht weiter verschärft werden. Nach dem aktuellen Verhandlungsstand soll die Zuständigkeit der Ersteinreisestaaten auf 5 bis 10 Jahre verlängert oder sogar für immer aufrechterhalten werden. Die bisher geltende sechsmonatige Überstellungsfrist soll gestrichen werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass in vielen Fällen kein Asylverfahren durchgeführt wird und die Fluchtgründe inhaltlich nicht geprüft werden. Randstaaten der EU würde noch stärker als bisher die Verantwortung für das Asylverfahren aufgebürdet. Die Betroffenen werden recht- und schutzlos gestellt. Ob und welchen Status sie dann in Deutschland haben, ist vollkommen ungeklärt, da das bisher vorgesehene Selbsteintrittsrecht des Mitgliedsstaats entfallen soll. Ihnen stünden nach Plänen der Kommission keine Sozialleistungen, nur medizinische Notleistungen zu. Bisher werden nur rund 15% der Dublin-Fälle von Deutschland tatsächlich überstellt. Sollte die oben dargestellte Regelung in Kraft treten, wird dies dazu führen, dass zehntausende Schutzsuchende in der Illegalität leben oder ein Leben im Elend auf der Straße führen werden.

Mit der Umgestaltung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, wie sie derzeit geplant ist, geht ein gravierender Systemwechsel einher. Es geht gegenwärtig um die Grundlagen des Zusammenlebens in Deutschland und in Europa.

Wir fordern, alles dafür zu tun, dass auch weiterhin in Deutschland und in der EU eine Flüchtlingspolitik auf Basis der Menschenrechte, der EU-Grundrechtecharta, der EMRK, des internationalen Flüchtlingsrechts und selbstverständlich auch entsprechend den Werten und Normen des Grundgesetzes verfolgt wird. Deutschland und die EU sind historisch und rechtlich in der Verpflichtung und als eine der reichsten Regionen der Welt auch in der Lage, diese Rechte umzusetzen. Sie dienen vielen weiteren Regionen als Maßstab.

Quelle: gemeinsame Pressemitteilung Amnesty InternationalSektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V., Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland, Neue Richtervereinigung – Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V., Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. und Förderverein PRO ASYL e.V. vom 10.11.2017

Das Statistische Bundesamt veröffentlichte heute Zahlen zu Armut oder sozialer Ausgrenzung in Deutschland und Europa für das Jahr 2016. „Die Wahrscheinlichkeit in Zukunft von Armut betroffen zu sein, wächst noch immer“, kommentiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler die Zahlen. In Deutschland stieg der Anteil der Armutsgefährdeten auf 19,7 Prozent der Gesamtbevölkerung an. In der Europäischen Union lag er bei 23,5 Prozent. Stadler sieht die Verantwortung dafür in den politischen Rahmenbedingungen: „Die Bundesregierung muss sich fragen lassen, wieso trotz sprudelnder Steuereinnahmen und immer neuer Beschäftigungsrekorde, die Armutsgefährdung in der Bundesrepublik seit Jahren zunimmt.“ Damit teile sich Deutschland, eines der führenden Industrieländer der Erde, immer weiter auf in wenige Gewinner und viele Verlierer. „Nur ein Politikwechsel kann diese Entwicklung stoppen“, betont Stadler und führt aus: „Wir müssen weg von der Niedriglohnpolitik und einem Minijobsystem, dass sich für immer mehr Menschen zur Armutsfalle entwickelt.“

„Wir spüren immer deutlicher, dass der nationale Sozialstaat im gemeinsamen europäischen Binnenmarkt an seine Grenzen stößt. Die erzwungene Austeritätspolitik und eine zunehmende Konkurrenz der Sozialsysteme führen automatisch zu einem Sozialstaatsabbau und einer Zunahme von Ungleichheiten. Es ist dringend geboten, ein weiteres Auseinanderdriften der Gesellschaft zu verhindern“, betont Wolfgang Stadler. Von der zukünftigen Bundesregierung fordert Stadler: „Die neue Legislaturperiode muss im Namen der sozialen Gerechtigkeit stehen. Was wir brauchen sind Reformen und Veränderungen, die direkt und unmittelbar allen Mitgliedern der Gesellschaft helfen, soziale Probleme und deren Auswirkungen zu überwinden. Investieren müssen wir nicht nur in Bildung und Betreuung, um so die gleichen Teilhabechancen für alle Kinder herzustellen. Wir müssen uns auch für eine nachhaltige Arbeitsmarktpolitik stark machen, die Qualifizierungs- und Beschäftigungskonzepte im Interesse der Erwerbslosen vorsieht.“

Auch das System der Grundsicherung müsste an mehreren Punkten überarbeitet werden: die Berechnung der SGB II-Regelbedarfe müsse neu angesetzt und um qualitative Erhebungen ergänzt werden und die Frage der Zumutbarkeit von Arbeitsangeboten für Arbeitsuchende müsse neu in den Blick genommen werden. „Nur mit solch einem Gesamtkonzept kann es gelingen, Ungleichheiten zu überwinden und den solidarischen Zusammenhalt der Gesellschaft zu stärken“, bekräftigt Wolfgang Stadler abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 08.11.2017

Die Ergebnisse der HLS-GER-Studie zur Gesundheitskompetenz der Bevölkerung in Deutschland an der Universität Bielefeld belegen, dass die Gesundheitskompetenz unmittelbar das Gesundheitsverhalten von Menschen beeinflusst. So hat eine niedrige Gesundheitskompetenz einen schlechteren subjektiven Gesundheitszustand und ein ungünstiges Ernährungs- und Bewegungsverhalten zur Folge.

Diese Ergebnisse aus Studien erläuterte Prof. Dr. Doris Schaeffer, Universität Bielefeld, Fakultät für Gesundheitswissenschaften, anlässlich der Jahrestagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. am 6. November 2017 in Dortmund. Ursula Horzetzky, Referatsleiterin Ernährungsprävention und Ernährungsinformation beim BMEL, verwies in ihren Ausführungen auf die Relevanz einer ausgewogenen Ernährung zur Vermeidung auch ernährungsbedingter Erkrankungen. Allen Menschen – vom ersten Lebenstag bis ins hohe Alter – sollte eine gesunde Lebensweise ermöglicht werden. Ziel des BMEL ist es, dass in den nächsten Jahren die Mahlzeitenangebote in der Gemeinschaftsverpflegung qualitativ verbessert werden und so älteren Menschen, die daran teilnehmen, eine genussvolle und ausgewogene Ernährung zur Verfügung steht. Auf welche Weise der Deutsche Turner-Bund mit seinen breitgefächerten Programmen zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz beiträgt, stellte Prof. Dr. Michael Tiemann, Professor für Sportwissenschaften, SRH Hochschule für Gesundheit Gera, praxisnah vor.

Mehr als 230 Teilnehmende aus den verschiedenen Handlungsfeldern der Seniorenarbeit, aus BAGSO-Mitgliedsverbänden und der Wissenschaft erörterten anschließend im Rahmen eines World Cafés wichtige Aspekte. Sie entwickelten viele Ideen, diskutierten erforderliche Rahmenbedingungen sowie Strategien für die Verbesserung der Angebote auf kommunaler Ebene in den Handlungsfeldern Ernährung, Bewegung sowie Gesundheitskompetenz. Eine zentrale Frage war auch, wie man besondere Zielgruppen älterer Menschen – z.B. sehr zurückgezogen lebende Seniorinnen und Senioren – erreichen kann.
Der BAGSO-Vorsitzende Franz Müntefering ermutigte die Tagungsgäste zu verstärktem Engagement für die Verbesserung der Lebenssituation älterer Menschen vor allem in ländlichen Räumen und lud alle zum 12. Deutschen Seniorentag ein, der vom 28. bis 30. Mai 2018 in den Dortmunder Westfalenhallen stattfindet und von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier eröffnet wird. Die Fachtagung wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Rahmen von IN FORM, Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung, gefördert.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. vom 08.11.2017

„Leider gar kein Anlass zum Jubeln!“ kommentiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig die vor einigen Tagen bekannt gewordenen Änderungen der Düsseldorfer Tabelle. Die Sätze für Kinder, die von ihren Eltern Barunterhalt erhalten, steigen ab 1. Januar 2018 um bis zu 7 EUR monatlich. Doch für die Masse der Kinder ist dies leider trotzdem ein Rückschritt, sie bekommen im Ergebnis sogar weniger Unterhalt. Denn gleichzeitig wurden die Einkommensgruppen angehoben und zwar um stolze 400 EUR je Stufe. Das führt dazu, dass die erwirtschafteten Einkommen nunmehr einer niedrigeren Einkommensgruppe zuzurechnen sind mit der Folge, dass der Kindesunterhalt tatsächlich sinkt. Dies ändert sich erst (wieder) bei Einkünften oberhalb von 4.300 EUR monatlich (netto). „In Zeiten steigender Gehälter, sinkender Arbeitslosenzahlen und sogar erhöhter Grundsicherungs- und Sozialhilfesätze einerseits und wachsender Kinderarmut vor allem in Haushalten von Alleinerziehenden andererseits ist das ein fatales Zeichen“, so die Präsidentin des djb weiter.

Berechnungsbeispiele Auswirkungen der Düsseldorfer Tabelle 2018

Ein Pflichtiger mit einem Einkommen zwischen 1.500 EUR und 1.900 EUR war bisher der zweiten Einkommensgruppe zuzuordnen und hatte einem bis zu sechs Jahre alten Kind 264 EUR im Monat an Unterhalt zu zahlen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 sind es durch die Zuordnung zur ersten Einkommensgruppe lediglich 251 EUR und damit 13 EUR WENIGER. Dies zieht sich konsequent durch alle Altersgruppen, d.h. in der ersten Einkommensgruppe werden ab dem 1. Januar 2018 in den jeweiligen Altersstufen 13 EUR, 15 EUR bzw. 17 EUR weniger zu leisten sein. Damit nichtgenug: Bei faktischer Umgruppierung muss ein Pflichtiger, der bisher bei einem Nettoeinkommen von 3.500 EUR für ein zehnjähriges Kind 408 EUR zu zahlen hatte, nach dem Jahreswechsel nur noch 382 EUR zum Lebensunterhalt des Kindes beisteuern. »Glücklich« können sich nur die Kinder schätzen, deren unterhaltspflichtiger Elternteil bisher bis zu 1.500 EUR im Monat verdiente, da gibt’s bis zu 6 EUR mehr. Bei einem Pflichtigen, der mehr als 5.100 EUR monatlich verdient, erhalten die Kinder immerhin bis zu 11 EUR mehr an (Bar-)Unterhalt! Im Verhältnis zu den Kürzungen, die die Mehrheit der Kinder hinnehmen muss, allerdings kein Betrag, der sich sehen lassen kann. Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben, ist nicht einmal der Bedarfssatz angehoben worden. Die Beibehaltung des Bedarfs aus dem Jahr 2017 ist vielmehr »bis auf weiteres« geplant. Hier zeichnet sich eine Abschaffung der vierten Altersstufe ab, die das Budget des Elternteils, in dessen Haushalt das volljährige Kind wohnt, weiter strapazieren wird.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 13.11.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt anlässlich des heutigen 11. Deutschen Kongresses für Schulverpflegung in Berlin die bundesweite verbindliche Einführung von Qualitätsstandards für die Verpflegung in Kitas und Schulen an. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sollten sich diese an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) orientieren. Zahlreiche Studien belegen, dass die von der DGE für diesen Bereich gegebenen Empfehlungen in den seltensten Fällen erfüllt werden.

„Deshalb sollte beim Kita- und Schulessen nicht weiter auf unverbindliche Freiwilligkeit mit Appellen und Ankündigungen gesetzt werden. Die gibt es schon seit Jahren zuhauf, ohne dass sich vielerorts substanziell etwas getan hätte. Außerdem plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk nachdrücklich für eine generelle Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für Kita- und Schulessen von 19 auf 7 Prozent. Eine solche Reduzierung, die finanzielle Gestaltungsspielräume bei der Qualitätsverbesserung des Kita- und Schulessens ermöglichen würde, ist aufgrund des in diesem Bereich vorliegenden nationalen Gestaltungsspielraums problemlos möglich. Die derzeit laufenden Sondierungsgespräche und etwaige Koalitionsverhandlungen sollten das auf die Agenda nehmen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes braucht jedes Kind im Ganztagsbetrieb von Kita oder Schule eine gesunde, warme Mahlzeit. Dazu zählt eine Vielfalt der Speisen ebenso wie ihre nährstoffreiche Zubereitung, ausreichend Gemüse, aber auch Vollkornprodukte und Fisch. „Es muss endlich Schluss sein mit zerkochtem Gemüse, trockenen Kartoffeln und billigen Fertigsoßen. Besonders wichtig ist es auch, die Kita-Kinder bzw. die Schülerinnen und Schüler mit einzubeziehen. Deren Kompetenz und Kreativität bleiben in der Regel völlig ungenutzt“, so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollten möglichst heimische Produkte sowie Obst und Gemüse der Saison die Leitlinien für das Kita- und Schulessen sein. Wer in der Kindheit nicht erfährt und erlebt, was gesunde Ernährung ist und dass sie gut schmeckt, wird dies im Erwachsenenalter kaum nachholen können. Insofern ist eine gesunde Ernährung auch eine Grundsteinlegung für ein gesundes Leben. An dieser Stelle zu sparen ist langfristig verheerend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 10.11.2017

Sehr viele Erwachsene haben ein fehlendes Problembewusstsein in Bezug auf die Persönlichkeitsrechte von Kindern, wenn es um die Veröffentlichung von Informationen oder Bildern über Soziale Medien wie WhatsApp, Facebook oder Instagram geht. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage des Politikforschungsinstituts Kantar Public im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes. 34 Prozent derjenigen, die Bilder und Informationen von Kindern posten, gaben an, Kinder dabei gar nicht einzubeziehen, 30 Prozent informieren die Kinder lediglich. Eine explizite Erlaubnis der Kinder holt nur eine Minderheit von 31 Prozent der Befragten ein.

„Persönlichkeitsrechte von Kindern erstrecken sich über alle Lebensbereiche und damit auch auf den digitalen Raum. Es ist daher wichtig, nicht nur bei den Kindern selbst sondern auch bei Erwachsenen, insbesondere den Eltern, ein Bewusstsein für den Umgang mit persönlichen Informationen und Bildern von Kindern in Sozialen Medien zu schaffen. Ein großer Teil der Erwachsenen macht sich anscheinend keine Gedanken über die Risiken, dass Bildmaterial von ihren Kindern in falsche Hände gerät. Auch scheint es nur eine knappe Mehrheit zu interessieren, welche Rechte sie dabei an die Plattformen abgeben. Deshalb wird das Deutsche Kinderhilfswerk in Kürze eine Facebook-Kampagne starten, mit der Aufmerksamkeit für die Persönlichkeitsrechte von Kindern im Internet erzeugt und über einen angemessenen Umgang mit persönlichen Daten von Kindern in Sozialen Medien aufgeklärt werden soll. Die Kampagne will die Aufmerksamkeit auf die Rechte von Kindern insbesondere im digitalen Raum lenken“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Nach Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes sind fast vier Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland von der Veröffentlichung ihrer Bilder oder Informationen über sie in sozialen Medien betroffen. Gleichzeitig informieren sich lediglich 54 Prozent der Befragten über Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte im Zusammenhang mit der Nutzung sozialer Medien. Das Thema Datenschutz ist für 51 Prozent relevant. Dabei sind Informationen in den Medien, zum Beispiel im Fernsehen, im Internet oder in Zeitschriften mit 75 Prozent die mit Abstand am häufigsten genutzte Informationsquelle. Gespräche mit Freunden oder Bekannten sind für 65 Prozent relevant. Die Plattformbetreiber selbst sind für 41 Prozent der Befragten Anlaufstelle zur Informationsbeschaffung. Bei ihnen wird auch die Hauptverantwortung für die Bereitstellung von Informationen zu rechtlichen Aspekten in Bezug auf die Nutzung sozialer Medien gesehen: 46 Prozent der Befragten antworteten entsprechend, bei staatlichen Behörden sehen die Hauptverantwortung lediglich 28 Prozent.

Der mit großem Abstand am häufigsten genutzte Dienst für die Verbreitung der Informationen und Bilder ist mit 84 Prozent WhatsApp. Facebook und Instagram folgen mit 33 bzw. 15 Prozent. Dagegen haben YouTube mit 6 Prozent und Twitter mit 5 Prozent nur wenig Relevanz. Zum Empfängerkreis der geposteten Bilder oder Informationen gehören die betroffenen Kinder bei 50 Prozent der Befragten immer bzw. häufig, bei 17 Prozent selten und bei 30 Prozent nie. Auf die Frage nach dem Alter, ab dem Kinder in die Entscheidung über eine Veröffentlichung ihrer persönlichen Daten über Soziale Medien einbezogen werden sollten, antworteten die Erwachsenen mehrheitlich, dass dies erst ab einem Alter von 10 Jahren sinnvoll ist.

Für die repräsentative Umfrage wurden vom Politikforschungsinstitut Kantar Public im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes deutschlandweit 1.024 deutschsprachige Personen ab 18 Jahren mittels computergestützter Telefoninterviews (CATI) befragt. Die Fehlertoleranz liegt zwischen 1,4 (bei einem Anteilswert von 5 Prozent) und 3,1 Prozentpunkten (bei einem Anteilswert von 50 Prozent).

Die Durchführung der Umfrage erfolgte im Rahmen eines Projekts der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der aktuellen Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (Sofia-Strategie 2016-2021) und wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 02.11.2017

Familien in Deutschland leben vielfältige Formen. Sie übernehmen füreinander Verantwortung. Sie gestalten das Gemeinwesen durch unterschiedlichste Fähigkeiten und die Bereitschaft, ihre Zeit und Arbeitskraft, ihre Bildung, ihre Kultur, ihr Wissen, ihre Erfahrungen und ihr Geld einzubringen. Sie sind solidarisch für Menschen, die Zuwendung, Hilfe und Pflege brauchen. Ohne diese Leistungen könnte unsere Gesellschaft nicht bestehen. Das gilt in ganz besonderer Weise für das gute Aufwachsen aller Kinder.

Deshalb ist es in höchstem Maße alarmierend, wenn nachweislich die Zahl der Kinder, die in Armut und prekären Lebensverhältnissen leben, stetig wächst. Diese Kinder leben in Bezug auf Bildung, Gesundheit, Teilhabe, Wohnen, Kultur, Integration und soziale Sicherheit mit elementaren Defiziten. Ihre Familien, vor allem Einelternfamilien, Mehr-Kinder-Familien und Familien mit Migrationshintergrund, verfügen nicht über die notwendigen Handlungsmöglichkeiten und Kompetenzen, um Familie gut leben und den hohen gesellschaftlichen Anforderungen entsprechen zu können.

Die Politik der nächsten Jahre entscheidet darüber, ob es gelingt, diese Kluft zu überwinden und den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu bewahren. Zu verhindern sind Fehlentwicklungen, die individuelle Ungerechtigkeit vermehren und strukturell ein großes, auch ökonomisch relevantes Potential an Zukunftsbelastungen aufbauen.

Die eaf hält deshalb einen Perspektivenwechsel hin zu einem zeit- und realitätsgerechten Verständnis von öffentlicher Verantwortung für das Wohlergehen aller Kinder und deren gute Entwicklung und Entfaltung für dringend notwendig. Eltern, Familien und staatliche Gemeinschaft sorgen in diesem Sinne gemeinsam für gute Bedingungen. Der Staat versteht sich neben seiner Rolle als „Wächterstaat“ zunehmend auch als aktivierender, stärkender, für gute Ermöglichungsbedingungen Sorge tragender „Förderstaat“. Er tritt damit nicht in Konkurrenz zur Elternverantwortung, sondern ermöglicht und stärkt sie vielmehr.

In Dringlichkeit und Aktualität haben die 10 Forderungen an die Parteien der Koalitionsverhandlungen besondere Relevanz für die Umsetzung des geforderten Perspektivenwechsels.

Ein PDF dieser Forderungen steht hier zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 10.11.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 24. November 2017

Veranstalter: Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Ort: Berlin

Die Einführung einer verbindlichen Geschlechterquote für neu zu besetzende Aufsichtsräte börsennotierter und voll mitbestimmter Unternehmen war ein echter Durchbruch. Frauen nehmen gegenwärtig mehr als 30 Prozent der Mandate in den Aufsichtsräten der DAX-Unternehmen wahr. Zu dieser Entwicklung hat der djb mit mehr als 400 Hauptversammlungsbesuchen vor rund einer halben Million Aktionärinnen und Aktionäre einen erheblichen Beitrag geleistet.

In den Vorständen der deutschen Wirtschaft sind Frauen dagegen deutlich seltener anzutreffen. Insoweit und für die übrigen Führungsebenen gilt – noch – keine verbindliche Geschlechterquote. Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, müssen sich eigene Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils geben. Diese Zielgrößen und andere Daten hat der djb bei seinen diesjährigen Hauptversammlungsbesuchen kritisch hinterfragt.

„Die Antworten der Unternehmen auf unsere Fragen ließen ein mitunter alarmierend entspanntes Verhältnis zur Verantwortung erkennen, die der Gesetzgeber ihnen zur Anhebung des Frauenanteils im Vorstand übertragen hat“, resümiert Ramona Pisal, Past Präsidentin des djb, die diesjährigen Hauptversammlungsbesuche.

Der djb freut sich, Sie gemeinsam mit dem BMFSFJ zur Präsentation der Ergebnisse des Projekts „Aktionärinnen fordern Gleichberechtigung 2017“ am 24. November 2017 einladen zu dürfen.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 06. Dezember 2017

Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.

Ort: Berlin

Demokratie, Vielfalt und Partizipation sind ein Recht von Kindern. Sie bieten Chancen zum aktiven Erleben von Handhabbarkeit und Mitgestaltung. Gleichzeitig stellen diese Prinzipien eine Herausforderung für pädagogische Fachkräfte im Arbeitsalltag dar. Die Gestaltung einer demokratischen, vorurteilsbewussten und vielfaltssensiblen Kindertageseinrichtung setzt voraus, dass die pädagogischen Fachkräfte sich gleichzeitig auf verschiedensten Ebenen mit Demokratie, Vielfalt und Partizipation auseinandersetzen.

Das Projekt „Demokratie, das sind wir alle. Vielfalt, das sind wir alle.“ (DEVI) möchte Kindertageseinrichtungen unterstützen und befähigen, sich dieses Prozesses anzunehmen, vorhandene Projekte zu unterstützen und für andere Einrichtungen beispielhaft aufzuarbeiten und verfügbar zu machen – ganz im Sinne einer partizipativen Beteiligung.

Bei der Auftaktveranstaltung „Kindertagesbetreuung in Bewegung. Demokratie und Vielfalt fördern – Diskriminierung und Barrieren abbauen“ am 6. Dezember 2017 erhalten Praktiker*innen die Möglichkeit, miteinander in den Austausch zu kommen. Durch Fachbeiträge wird über den aktuellen theoretischen Stand berichtet. Außerdem werden auf der Auftaktveranstaltung die Gewinner*innen des Wettbewerbs „Demokratie braucht Vielfalt“ bekanntgeben.

Die prämiierten Beiträge bekommen im Zuge dessen fachliche Unterstützung vor Ort. Darüber hinaus werden alle Projekte in einer Handreichung erfasst und so einem breiterem Publikum zugänglich gemacht.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 06./07. Dezember 2017

Veranstalter: Evangelische Akademie Loccum in Kooperation mit Studienzentrum der EKD für Genderfragen, Hannover

Ort: Rehburg-Loccum

Intersexualität – was ist das eigentlich? Der Begriff bezeichnet biologische Besonderheiten bei der Geschlechtsdifferenzierung. Intersexuelle Menschen leben von Geburt an in Körpern, die hinsichtlich der Chromosomen, der Keimdrüsen und/oder der Hormonproduktion nicht nur männlich oder nur weiblich erscheinen, sondern Ähnlichkeiten mit beiden Geschlechtern aufweisen. Schätzungen zu Folge trifft das allein in Deutschland auf 80.000 bis 120.000 Menschen zu.

Das Sprechen über die Existenz intersexueller Menschen war lange gesellschaftlich tabuisiert. Dazu haben auch feminisierende oder maskulinisierende Genitaloperationen bereits im Kindesalter beigetragen, die über Jahrzehnte an der Tagesordnung waren. Nun geraten Menschen mit intersexuellen Körpern immer öfter ins Blickfeld – z.B. in der Diskussion um ein drittes Geschlecht im Geburtenregister.

Der kirchliche Umgang mit intersexuellen Menschen zeichnet sich bislang freilich durch wenig Wissen und viel Unsicherheit aus. Für ein christlich getöntes bipolares Menschenbild birgt Intersexualität einiges Erschütterungspotential, stellt aber auch einen Testfall dar: Wie gehen wir in der gemeindlichen Praxis, in Kirchenleitungen und Gleichstellungsreferaten mit Verschiedenheit um? Entsprechend zielt die Tagung auf sorgfältige Information und erste Sondierungen:

  • Was ist in medizinischer Hinsicht wichtig zu wissen?
  • Welche rechtlichen und psychischen Probleme erschweren das Leben intersexueller Menschen?
  • Wie verändert die Wahrnehmung von Intersexualität das Nachdenken über menschliche Geschlechtlichkeit – auch im Sinne einer theologischen Anthropologie?
  • Welche Herausforderungen stellen sich schließlich für die kirchliche Praxis?

Kommen Sie und diskutieren Sie mit!

Information und Anmeldung hier

Termin: 08. Dezember 2017

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO)

Ort: Bonn

Die Alterssicherung ist ein zentrales Politikfeld in der internationalen Altenpolitik. Sie ist eine wichtige Voraussetzung für Autonomie und Selbstbestimmung im Alter. In vielen Ländern ist die Alterssicherung jedoch nicht selbstverständlich oder sie ist eng an die Forderung nach längerer Erwerbstätigkeit verknüpft. Ein Blick über den Tellerrand zeigt, dass seit den 1990er Jahren in vielen Ländern des Globalen Südens Sozialrenten eingeführt worden sind. Vielerorts werden neue Wege gegangen, weil die Versorgung über die Familie nicht mehr vorausgesetzt werden kann. Dennoch leben weltweit 80 Prozent der älteren Menschen ohne jegliche soziale Absicherung. Vor allem ältere Frauen sind betroffen. Auch in Deutschland wird schon lange über die Zukunft der Rente und die Gefahr wachsender Altersarmut diskutiert.

Im Workshop diskutieren Expertinnen und Experten aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft über den aktuellen Stand der Alterssicherung und formulieren Forderungen für die weiterführende politische Debatte.

Weitere Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung finden Sie hier.

AKTUELLES

Entwurf des Kindertagesförderungsgesetzes und der Kindertagesförderungsverordnung
(Drucksache 18/0590)

Rechtsanspruch auf einen Teilzeitplatz und Wegfall der routinemäßigen Bedarfsprüfung vor dem dritten Geburtstag (§§ 4 und 7)

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Landesverband Berlin e. V. begrüßt ausdrücklichdie Erweiterung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz für Kinder ab einemJahr von Halbtags auf Teilzeit. Sie hält dies für einen wichtigen Schritt zurVereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Ermöglichung von Chancengerechtigkeitfür alle Kinder. Die Abschaffung der Bedarfsprüfung von Amts wegen ist ein guter Schritt zumAbbau von Bürokratie und stärkt die Teilhabemöglichkeiten der Familien.

Verbesserung des Leitungsschlüssels (§11)

Die AWO Landesverband Berlin e. V. befürwortet ausdrücklich die Verbesserung des Leitungsschlüssels als Schritt in die richtige Richtung. Denn dieser wirkt sich nachweislich auf eine Qualitätsverbesserung in den Einrichtungen aus. Mehrere aktuelle Studien, darunter der Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme der Bertelsmann-Stiftung 2017, weisen nach, dass viele Leitungsaufgaben in großen wie in kleinen Kitas gleichermaßen anfallen. Deshalb fordert die Bertelsmann Stiftung, dass Kindertagesstätten bundesweit mindestens eine Ausstattung von einer halben Stelle zzgl. weitere Zeitanteile je Kind benötigen. Das Berliner Kitabündnis, dem auch die AWO angehört, hat bereits einen Schlüssel von 1:80 in einem ersten Schritt gefordert. Die LIGA Verbände fordern bereits seit längerer Zeit eine Ausstattung von 1:60.

Die gesetzlich verankerte Verbesserung des Leitungsschlüssels würde aus unserer Sicht jedoch aufgehoben durch einen vom Land Berlin überraschend in die Finanzierungsverhandlungen eingebrachten Ansatz zur Reduzierung der Stellenanteile bei den Personalzuschlägen, zu denen auch der Leitungszuschlag gehört. Hier ist es nicht zielführend, 2018 die Finanzierung auf 98% zu kürzen und 2019 wieder auszuweiten.

Zum Hintergrund: das KitaFöG hat die Regelausstattung für das pädagogische Personal auf der Basis von 38,5 Stunden Arbeitszeit festgelegt, die Zuschläge sind jedoch in der VO KitaFöG als Stellenanteile ausgewiesen. Durch Anpassungen an den TV-L Berlin wird ab 1.12.2017 eine Arbeitszeit von 39,4 Stunden festgelegt. Steigt nun die anteilige Arbeitszeit in den Zuschlägen mit dem TV-L oder werden diese auf 38,5 Stunden gekürzt? Letzteren Vorschlag hat das Land Berlin eingebracht. Würden die Personalzuschläge auf der Basis von 38,5 Stunden Wochenarbeitszeit herunter gerechnet, bedeutet dies eine Kürzung der bestehenden Stellen für Facherzieher*innen Integration, Kitaleitungen, ndH – Stellenanteile und die Quartiersmanagementzuschläge. Möglicherweise werden berlinweit 80 Stellen eingespart durch eine Begrenzung der Zuschläge, in der einzelnen Kita werden jedoch stundenweise Kürzungen bemerkt, die die Personalverbesserungen aus dem KitaFöG konterkarieren. Eine Beibehaltung der bestehenden Stellenanteile entspricht aus unserer Sicht der Absicht des Gesetzgebers, Schritt für Schritt bessere Standards zu ermöglichen. Wir bitten die Abgeordneten hier um Ihre Unterstützung zur Finanzierung der Umsetzung des TV-L bei den Personalzuschlägen.

Zeit für Anleitung (VO KitaFöG §11)

Auch die Ausweitung der Freistellung für die Praxisanleitung von Kolleg*innen in berufsbegleitender Ausbildung stellt einen wichtigen Schritt zur Aufrechterhaltung der Qualitätsstandards des Berliner Bildungsprogramms, zur Gewinnung von Fachkräften und zur Verbesserung des Arbeitsfeldes Kindertageseinrichtungen dar. Ebenso wichtig ist jedoch die Begleitung von Quereinsteiger*innen aus verwandten Berufsgruppen bis diese ihre Fortbildungsauflagen erfüllt haben und durch Berufspraxis zu gleichwertigen Kolleg*innen werden. Hier schlägt die AWO Landesverband Berlin e. V. eine gleichartige einjährige Praxisanleitung vor. Die AWO Landesverband Berlin e. V. wünscht sich (noch) mehr Mut zur Ausweitung dieser Regelungen auf alle Bereiche der Jugendhilfe, insbesondere auch auf den Ganztagsbereich. Aus unserer Sicht ist dies unerlässlich zur Behebung des Fachkräftemangels.

Meldepflicht für Zuzahlungen der Eltern (§23(3,7,8))

Die AWO Landesverband Berlin e. V. teilt das Ziel des Gesetzentwurfes, die Eltern vor „Abzocke“ zu schützen und ihnen einen Kitaplatz ohne „Gebühren“ zu ermöglichen. Ausdrücklich begrüßen wir die Stärkung der Elternrechte und die Einrichtung eines niedrigschwelligen und diskriminierungsfreien Zugangs zur Kita. Gegenüber dem Gesetzentwurf vom 5.4.17 ist dieser aktuelle Entwurf deutlich klarer und verständlicher gehalten und vermeidet dadurch Fehlinterpretationen.

Die AWO Landesverband Berlin e. V. empfiehlt dringend die Beschreibung eines klaren Verfahrens. Denn die Verpflichtung zur Schaffung weiterer Regelungen und Bedingungen (Absatz 8) für Zuzahlungen sowie die in Aussicht gestellte Prüfung der Angemessenheit bieten den Trägern weiterhin keine Rechtssicherheit.

Solange die Finanzierung von Frühstück und Vesper bei einer siebenstündigen Anwesenheit (laut Rechtsanspruch) nicht im Kostenblatt enthalten ist, fallen bei den Kitas zusätzliche Elternbeiträge mindestens hierfür an. Darüber hinaus können Eltern Ansprüche an die Kita stellen, die nicht durch die Regelfinanzierung abgedeckt werden z. B. bei Bio-Essen oder besonderen Konzepten. Diese Kosten müssen auch weiterhin durch die Eltern getragen werden, wenn nicht die zusätzliche Leistung entfallen soll.

Regelungen zu Pflichtverletzungen der Träger (§23(4))

Die AWO Landesverband Berlin e. V. hält diesen Absatz für entbehrlich, da die Einrichtung einer Schiedsstelle Gegenstand der Rahmenvertragsverhandlungen ist. Die Verbände haben eine zweigleisige Lösung vorgeschlagen: in einem Schiedsstellenmodell könnte der Umgang mit Vertragsverletzungen geregelt werden. Für Elternbeschwerden empfehlen die Verbände eine
Ombudsstelle analog zu der bereits bestehenden Ombudsstelle der Jugendhilfe. Im Übrigen verweisen wir auf die gemeinsame Stellungnahme aller LIGA Verbände vom April 2017, in der es heißt: „Dabei wird eine Pflichtverletzung nicht weiter definiert und ausgeführt (so könnten Pflichtverletzungen organisatorischer, inhaltlicher, melderechtlicher, leistungsrechtlicher Natur usw. sein). Der Entwurf verwundert umso mehr, weil sich die Verhandlungspartner am Beginn der Verhandlungen zum Kostenblatt ab 2018 bereits im Januar 2017 dazu vereinbart hatten, sich in den laufenden Verhandlungsrunden über ein Ombuds- und Schiedsstellenmodell zu verständigen. … Die öffentliche Seite der Jugendhilfe fügt hier ein Ungleichgewicht ein, das letztlich zu Lasten der Kinder und ggf. der Eltern geht. Wenn die Finanzierung ausgesetzt oder teilweise ausgesetzt wird, kann die Leistung nur entsprechend gemindert erbracht werden. Ein Ausgleich für eine Pflichtverletzung an das Kind oder die Eltern erfolgt dabei nicht.“

Zusammenfassend möchte die AWO Landesverband Berlin e. V. vor einer Bündelung von Unsicherheitsfaktoren für Kitaträger warnen:

  • Die 2017 in Auftrag gegebene Gestehungskostenanalyse zeigt auf, dass Kitaträgern
    bis zu 30% zu niedrige Sachkosten finanziert werden.
  • Entgegen dem individuellen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz gegenüber dem Land Berlin sollen Kitaträger 7% der Kosten für einen Kitaplatz selbst aufbringen.
  • Das Risiko für nicht belegte Plätze (z. B. weil keine Fachkräfte verfügbar sind) liegt ausschließlich bei jedem Träger, da nur belegte Plätze finanziert werden.

Kitaträger haben bisher partnerschaftlich gemeinsam mit dem Land Berlin den Platzausbau
gestaltet und mit viel Engagement und Einsatz von Eigenleistungen in den letzten Jahren 30.000 Plätze geschaffen. Wenn bis 2020 noch einmal so viele Plätze entstehen sollen, brauchen Kitaträger Unterstützung in den Rahmenbedingungen in Verbindung mit einer auskömmlichen Finanzierung. Dies sollte im Mittelpunkt des Dialogs zwischen dem Land Berlin und den Verbänden stehen anstelle einer Gesamttendenz, die zunehmend auf Beschränkungen und Sanktionierungsmaßnahmen ausgerichtet ist.

Quelle: Stellungnahme AWO Landesverband Berlin e.V. vom 08.11.2017

Die Arbeiterwohlfahrt steht solidarisch an der Seite von vielen alleinerziehenden Frauen und Männern. Trotz einiger familienpolitischer Leistungsverbesserungen ist die Lebenssituation von Alleinerziehenden leider weiterhin prekär. Es wird dringend Zeit, dass sich das ändert!

In einer bezirksübergreifenden Arbeitsgruppe wurde in den vergangenen Monaten das Positionspapier „Solidarität ist unsere Stärke! Alleinerziehende nicht alleine lassen“ entwickelt, welches zwölf Handlungsfelder aufzeigt, die berücksichtigt werden müssen, um soziale und berufliche Teilhabe für Alleinerziehende zu sichern. Dieses Positionspapier ist nun am 17.10.2017 durch den Vorstand der LAG AWO NRW verabschiedet worden.

Das Positionspapier wird im Rahmen von zwei AWO NRW Aktionswochen vom 13.-24. November 2017 veröffentlicht, um auf neue Wege aufmerksam zu machen, die Alleinerziehenden bessere Möglichkeiten und eine höhere Lebensqualität in allen Lebensbereichen sichern. An den Aktionswochen können sich alle Einrichtungen der AWO in NRW beteiligen, die dazu beitragen möchten, ein Zeichen zu setzen und auf die unzureichende Situation aufmerksam zu machen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Mitteilung Arbeiterwohlfahrt Bezirk Westliches Westfalen e. V. vom 24.10.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk startet heute eine Facebook-Kampagne zu Persönlichkeitsrechten von Kindern im digitalen Raum. Die Kampagne arbeitet mit sechs aussagekräftigen, prägnanten Bildmotiven und entsprechenden Claims. Diese Bildmotive werden über einen Zeitraum von ca. drei Wochen auf Facebook geschaltet und führen die Nutzerinnen und Nutzer auf eine entsprechende Landing-Page mit Informationen rund um den verantwortungsbewussten Umgang mit Kinderfotos in Sozialen Medien.

„Wir möchten mit unserer Kampagne die Erwachsenen, und hier insbesondere Eltern, für die Persönlichkeitsrechte von Kindern in Sozialen Medien sensibilisieren. Viele teilen augenscheinlich unüberlegt Fotos von Kindern über soziale Netzwerke. Dabei ist es uns ein Anliegen, Erwachsenen keine Vorschriften zu machen, sondern sie in erster Linie zu Selbstreflektion und zum Dialog mit den Kindern anzuregen. Denn das Posten von Bildern oder von Informationen über Kinder ohne deren Zustimmung ist aus kinderrechtlicher Sicht in vielerlei Hinsicht bedenklich. Es verletzt zu allererst die Privatsphäre der Kinder. Es widerspricht auch ihrem Recht auf Beteiligung, zudem sind Schutzrechte in Gefahr. Denn oft sind Fotos im Netz frei zugänglich und können auch in falsche Hände geraten“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Eine in der letzten Woche vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlichte repräsentative Umfrage kommt zu dem Ergebnis, dass viele Erwachsene ein fehlendes Problembewusstsein in Bezug auf die Persönlichkeitsrechte von Kindern haben, wenn es um die Veröffentlichung von Informationen oder Bildern über Soziale Medien wie WhatsApp, Facebook oder Instagram geht. 34 Prozent derjenigen, die Bilder und Informationen von Kindern posten, gaben an, Kinder dabei gar nicht einzubeziehen, 30 Prozent informieren die Kinder lediglich. Eine explizite Erlaubnis der Kinder holt nur eine Minderheit von 31 Prozent der Befragten ein.

Die Facebook-Kampagne erfolgt im Rahmen eines Projektes der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der aktuellen Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (Sofia-Strategie 2016-2021) und wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 09.11.2011

Zum Sommersemester 2018 startet erneut der Weiterbildungs-Master „Angewandte Familienwissenschaften“ an der HAW Hamburg. Der 2013 eingerichtete berufsbegleitende Studiengang ist der erste interdisziplinäre Studiengang dieser Art im deutschsprachigen Raum. Im Zentrum des Masterprogramms steht die Familie, die unter anderem aus kultureller, politischer, psychologischer, rechtlicher und soziologischer Perspektive betrachtet wird. Das Weiterbildungsstudium vermittelt unter hohem Anwendungsbezug wissenschaftlich-theoretische Inhalte sowie professionelle Handlungskompetenzen. Seit 2015 können sich auch einschlägig Qualifizierte ohne einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss bewerben.

Die Bewerbungsfrist wurde bis zum 10. Dezember 2017 verlängert. Eine Informationsveranstaltung zum Weiterbildungs-Master findet am 27. November an der HAW Hamburg statt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

LSVD-Projekt fördert selbstbestimmtes Handeln intergeschlechtlicher Menschen in Deutschland

Intergeschlechtliche Menschen – Menschen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale – sind in Deutschland immer noch wenig sichtbar, ihre Körperlichkeit ist kaum akzeptiert. Variationen der Geschlechtsmerkmale gelten in vielen Fällen weiterhin als behandlungsbedürftig, geschlechtsverändernde Operationen an intergeschlechtlichen Kleinkindern und Kindern finden weiterhin statt. Die Kostendeckung für eine patient_innen-zentrierte medizinische Versorgung ist hingegen oft nicht gesichert. Diskriminierung in der Schule und im Arbeitsleben gehören zur Alltagserfahrung intergeschlechtlicher Menschen. Eine flächendeckende Beratungsstruktur für intergeschlechtliche Menschen und ihre Familien ist noch lange nicht erreicht.

Das neue bundesweit agierende Projekt„Miteinander stärken. Selbstbestimmt intergeschlechtlich leben“des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) will hier ein Zeichen der Veränderung setzen: Es will Aktivist*innen und Fachkräfte aus der Community und Bündnispartner*innen stärken und mit ihnen gemeinsam Strategien und Bündnisse für gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt entwickeln. Das Projekt wird in Kooperation mit in Kooperation mit Intersexuelle Menschen e.V. und OII Deutschland e.V. durchgeführt.

Das Projekt „Miteinander stärken. Selbstbestimmt intergeschlechtlich leben“ trägt dazu bei, dass intergeschlechtliche Menschen – Menschen mit angeborenen Variationen der Geschlechtsmerkmale – als Teil des vielfältigen Mensch-Seins anerkannt und in ihrer Körperlichkeit als gleichberechtigt und gleichwertig akzeptiert werden. Gleichzeitig möchte es die Vernetzung von Organisationen intergeschlechtlicher Menschen stärken und ihre gesellschaftliche Reichweite erhöhen.

Das Projekt wird daher zum einen die Peer-Beratungskompetenz intergeschlechtlicher Menschen erhöhen: Betroffene und Angehörige sollen bundesweit und wohnortnah fachkundigen Rat und Hilfe erhalten. Ziel ist es die bundesweite Struktur von Peer-to-Peer-Beratung zu stärken. Verschiedene Angebote werden die Berater_innen darin unterstützen, ihre Kompetenzen im Bereich Intergeschlechtlichkeit zu stärken, sich mit den aktuellen Herausforderungen in den Themenbereichen geschlechtliche Vielfalt und Intergeschlechtlichkeit vertraut zu machen und Hürden für Ratsuchende zu verringern.

Den zweiten Schwerpunkt des Projekts bilden die Erstellung von Handreichungen, die spezifische Bedarfe von intergeschlechtlichen Menschen an Bundesregierung, Gesetzgeber und interessierte Öffentlichkeit kommunizieren. So sollen etwa für den Bereich Beratung Anforderungskataloge für professionelle Beratende erarbeitet, im Bereich Bildung sind Schulungskonzepte für lokale Bildungsträger geplant, um eine zeitgemäße Aufklärung zum Thema Intergeschlechtlichkeit sicherzustellen. Die Bedürfnisse und das Erfahrungswissen intergeschlechtlicher Menschen stehen dabei im Zentrum.

Das Projekt „Miteinander stärken“ wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen desBundesprogramms „Demokratie leben!“.

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands vom 08.11.2017

Für die Studie „Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf aus Sicht von Beschäftigten in kleinen und mittelständischen Unternehmen“ sucht das Institut für sozialwissenschaftlichen Transfer (SowiTra) noch pflegende Beschäftigte, die privat Pflegeaufgaben übernommen haben und gleichzeitig in einem Betrieb mit max. 25 Mitarbeiter_innen tätig sind.

SowiTra führt diese Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) durch.

Wenn Sie zu dieser Personengruppe gehören und sich vorstellen könnten, von Ihren Erfahrungen in einem Interview zu erzählen, nehmen Sie doch bitte Kontakt mit Laura Rauschnick von SowiTra auf, um alle weiteren Details zu besprechen.

Weitere Informationen können Sie auch dem Info-Flyer de Projektes entnehmen.

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Verbände fordern einheitliche Qualitätsstandards für Kitas

Berlin, 17. Mai 2017. 30 Organisationen aus den Bereichen Wohlfahrtspflege, Familie, Kinderrechte sowie Gewerkschaften und Kita-Träger mahnen im Vorfeld der Jugend- und Familienministerkonferenz die zügige Einführung bundeseinheitlicher Qualitätsstandards für Kindertageseinrichtungen an. Sie begrüßen in einem gemeinsamen Aufruf den eingeschlagenen Weg zur Verbesserung der Qualität in Kitas und Kindertagespflege, heben jedoch hervor, dass nun zeitnah weitere Schritte mit konkreten Zielen, die auch die Finanzierung beinhalten, gegangen werden müssen. Die Konferenz der Landes- und Bundesfamilienminister ist aus Sicht des Bündnisses besonders geeignet, um gemeinsam wichtige Weichenstellungen für eine bundesweite gute Qualität der Kitas vorzunehmen. Gerade vor dem Hintergrund des Zeitpunkts der Konferenz, in unmittelbarer Nähe zum Tag der Familie am 15. Mai mit dem Motto „Familien, Bildung, Wohlbefinden“, sollte das Interesse von Familien und ihren Kindern an einer Qualitätsverbesserung der Kitas im Vordergrund stehen.

Wörtlich heißt es im Aufruf der 30 Verbände:

Eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zahlt sich nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Gesellschaft aus, da eine gute frühkindliche Bildung und Erziehung unterschiedliche Startbedingungen und Zukunftschancen wirksam ausgleichen kann. Sie trägt dazu bei, Bildungsnachteile abzubauen, Armut zu überwinden und Lebensverläufe wirtschaftlich und sozial zu stabilisieren.

So ist insgesamt zu begrüßen, dass die Politik auf die wachsende Nachfrage nach Betreuungsplätzen reagiert und den Ausbau von Kitas und Kindertagespflege gezielt vorangetrieben hat. Nun gilt es, auch die Weiterentwicklung der Qualität in der öffentlichen Diskussion und der Politik voranzutreiben. Nur so kann dem Grundsatz entsprochen werden, dass jedes Kind ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat.

Für die dringend erforderliche Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung braucht es eine große politische Anstrengung sowie erhebliche Mehrausgaben, für die Bund, Länder und Kommunen gemeinsame Verantwortung tragen. Es braucht aber auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern, Gewerkschaften, Verbänden und Elternvertreter/innen, die den Prozess begleiten.

Um überall in Deutschland eine hohe Betreuungsqualität sicherzustellen, müssen verbindliche, bundesweit einheitliche und wissenschaftlich fundierte Standards eingeführt werden.
Diese Standards müssen folgende Qualitätsaspekte thematisieren:

– Zugang zu Kitas: Öffnungs- und Schließzeiten, Ganztagsangebote und Kosten für die Familien
– Qualifikation der Fachkräfte einschließlich bundeseinheitlicher Regelungen zur Ausbildung
– Fachkraft-Kind-Relation und Gruppengröße: Fachkraft-Kind-Relation für pädagogisch qualifizierte Fachkräfte sowie Festlegung einer maximalen Gruppengröße entsprechend den Bedürfnissen und des Alters der Kinder.
– Leitlinien der pädagogischen Arbeit unter Berücksichtigung der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Kinderrechte, die z.B. durch das Recht auf Spiel, Bildung, Beteiligung und Selbstentfaltung einen inhaltlichen Rahmen setzen.
– Verantwortungsbewusste Erziehungs- und Bildungspartnerschaft: Verhältnis Kind, Eltern, Fachkraft mit dem Kindeswohl im Zentrum.
– Dauerhafte Qualitätssicherung und –weiterentwicklung: Bundes- bzw. länderspezifisches Monitoring sowie Sicherung der organisatorischen Rahmenbedingungen für Qualitätsentwicklung

Die Erklärung wird von den folgenden Organisationen getragen:

– Arbeiter-Samariter-Bund
– Arbeiterwohlfahrt
– Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen
– Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
– Bundesvereinigung Lebenshilfe
– Deutsche Liga für das Kind
– Deutscher Familienverband
– Deutscher Gewerkschaftsbund
– Deutscher Kinderschutzbund
– Deutsches Kinderhilfswerk
– Deutsches Netzwerk Schulverpflegung
– Deutsches Rotes Kreuz
– educcare
– evangelische arbeitsgemeinschaft familie
– Familienbund der Katholiken
– Fröbel-Gruppe
– Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
– Impuls – Soziales management
– Karl-Kübel-Stiftung
– Der Paritätische – Gesamtverband
– Pestalozzi-Fröbel-Verband
– plattform ernährung und bewegung
– SOS-Kinderdorf
– Stiftung Lesen
– Stiftung Haus der kleinen Forscher
– Verband alleinerziehender Mütter und Väter
– Verband binationaler Familien und Partnerschaften
– ver.di
– Vereinigung der Waldorfkindergärten
– Zukunftsforum Familie

Koordiniert durch: Arbeitsgemeinschaft der dt. Familienorganisationen

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Mutterschutzgesetz: Moderner Mutterschutz und zwar für alle Frauen!

Das ZFF begrüßt die heute in 2. Lesung verhandelte Novellierung des Mutterschutzgesetzes, mahnt aber weitere Handlungsschritte für eine verbesserte finanzielle Absicherung von Schwangeren und jungen Müttern an.
Die Große Koalition hat sich auf die Novellierung des Mutterschutzgesetzes geeinigt, die in 2. Lesung verhandelt wird. Die Reform soll Frauen zukünftig passgenauer bei der Vereinbarkeit von Beruf und Schwangerschaft und Stillzeit unterstützen. Mit der Neuregelung soll der (gesundheitliche) Mutterschutz neben Arbeitnehmerinnen auch auf arbeitnehmerähnliche Personen, Studentinnen, Schülerinnen und Praktikantinnen ausgeweitet werden.

Birgit Merkel, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu:
„Endlich hat sich die Koalition auf die Reform des Mutterschutzgesetzes geeinigt! Besonders begrüßen wir, dass neben Arbeitnehmerinnen auch arbeitnehmerähnliche Personen, wie zum Beispiel die festen freien Mitarbeiterinnen von Medienunternehmen, sowie Studentinnen, Schülerinnen und Praktikantinnen in den Bereich des gesundheitlichen Mutterschutz aufgenommen werden sollen. Diese Frauen sollen zukünftig selbst entscheiden können, ob sie beispielsweise von der achtwöchigen Schutzfrist nach der Entbindung Gebrauch machen. Bei der Umsetzung muss aber unbedingt gewährleistet sein, dass schwangere und stillende Frauen nicht unfreiwillig in Studium oder Ausbildung zurückgedrängt werden. Hier sind Schulen und Hochschulen in der Pflicht flexible Prüfungsregelungen für Mädchen und Frauen in der Zeit der Mutterschutzfristen zu gewährleisten. Perspektivisch sprechen wir uns daneben für eine finanzielle Unterstützung dieser Personengruppen rund um die Geburt aus: Denn eine Unterbrechung des Ausbildungsverhältnisses oder des Studiums kann sich nur diejenige leisten, die auch monetär abgesichert ist!
Im Sinne eines partnerschaftlichen Familienmodells müssen auch die Rechte von (werdenden) Vätern gestärkt werden, beispielsweise durch eine Ausdehnung des Kündigungsschutzes bei der Ankündigung von Elternzeit oder durch die Einführung einer Vaterzeit, also einer kurzzeitigen bezahlten Freistellung direkt nach der Geburt.“

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Fachgespräch zum Familiennachzug: „Recht auf Familie muss für alle Menschen gelten!“

Gestern fand in Berlin ein Fachgespräch des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) zum Familiennachzug statt, an dem Expert*innen aus der Wissenschaft, dem Recht und der sozialen Praxis teilnahmen. Ziel des Fachgesprächs war es, die Positionsbildung des Vorstands zu dem Thema zu diskutieren.

Die Vorsitzende des ZFF, Christiane Reckmann, resümiert: „Jeder Mensch, egal welcher Herkunft, hat ein Recht auf Familie. Dieses Recht aber tatsächlich leben zu können, gestaltet sich für einige Familien in der Realität deutlich schwieriger als für andere. Dazu gehören auch Familien, die durch Ländergrenzen getrennt sind, insbesondere Menschen mit Familienangehörigen, die in Nicht-EU Staaten leben. Parallel zu einer komplexen rechtlichen Gemengelage, wird das Thema des Familiennachzugs politisch zunehmend kontrovers diskutiert.“

Reckmann stellt abschließend fest: „Als Familienverband beobachten wir diese Entwicklungen mit großer Sorge und setzen uns dafür ein, Familienleben für alle Menschen möglich zu machen. Es muss endlich das Wohl der Familien in den Mittelpunkt der Debatte und politischen Entscheidungen gerückt werden, anstatt Angstszenarien zu entwerfen.“

Die Auseinandersetzung mit diesem Thema soll aber mit diesem Fachgespräch nicht enden. Anfang des neuen Jahres soll ein Positionspapier des ZFF zum Familiennachzug erscheinen, das die Forderungen des Familienverbands zu dem Thema zusammenfasst.

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ZFF-Info 17/2016

SCHWERPUNKT I: Forderung: Neubemessung der Hartz-IV-Regelsätze und Umgangsmehrbedarf im SGB II

Im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales wird heute im Rahmen einer öffentlichen Anhörung über Änderungen an den Hartz-IV-Regelbedarfen diskutiert. Aus diesem Anlass unterstreicht das Zukunftsforum Familie e. V. seine Forderung, endlich die statistischen Schwächen bei der Berechnung der Regelsätze zu beseitigen und künftig den sogenannten Umgangsmehrbedarf für getrennt lebende Eltern anzuerkennen.

Birgit Merkel, stellvertretende Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze geht an der Realität vorbei – das tatsächliche, soziokulturelle Existenzminimum, wie vom Bundesverfassungsgericht angemahnt, wird so bisher nicht garantiert. Einer der Hauptgründe davon sind methodische Schwächen und politische Eingriffe, die wir bereits in der Vergangenheit angemahnt haben. Leider sieht der nun von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zur Änderung der entsprechenden Gesetze keinerlei Verbesserung hinsichtlich dieser Schwächen vor. Auch die Anerkennung des Umgangsmehrbedarfs ist bisher nicht vorgesehen. Insbesondere Kinder, Jugendliche und Alleinerziehende sind von diesem Missstand betroffen!“

Zum Hintergrund: Umgangsmehrbedarf entsteht dann, wenn Kinder getrennt lebender Eltern (teilweise) in zwei Haushalten aufwachsen: Es entstehen zusätzliche einmalige (z. B. für Möbel) sowie regelmäßige (z. B. für Kleidung oder Mobilfunkverträge) Kosten. „Um die Existenzsicherung für Kinder getrennt lebender Eltern zu gewährleisten, müssen auch diese Kosten realistisch ermittelt und als Mehrbedarf anerkannt werden“, so Merkel weiter. „Wir appellieren an alle Parteien, die Gelegenheit zu nutzen, und heute einen wichtigen Schritt zu machen – gegen Kinderarmut und für ein Mehr an sozialer Gerechtigkeit!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.11.2016

Anlässlich der heute durchgeführten Anhörung von Sachverständigen zum Gesetzentwurf zur Neuermittlung der Hartz IV-Regelbedarfe im Ausschuss für Arbeit und Soziales erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

Die Anhörung hat gezeigt, dass die geplante Anhebung der Regelsätze nicht ausreicht, um das Existenzminimum verlässlich abzusichern. Die Regelsätze wurden von der Bundesregierung klein gerechnet. Sie sind schlichtweg zu niedrig. Die Bundesregierung nimmt hin, dass weiter mit dem Zeigefinger auf Kinder von einkommensarmen Eltern gezeigt wird, weil der Fußballverein zu teuer ist oder sie sich das Eis an der Eisdiele nicht leisten können. Mit den kleingerechneten Regelsätzen verbauen wir diesen Kindern die Zukunft und damit die Zukunft von uns allen.

Die Grundsicherungsleistungen für Familien bleiben mehr als 50 Prozent hinter dem durchschnittlichen Einkommen der Bevölkerung in Deutschland zurück. Bei Alleinlebenden sogar um 60 Prozent. Die Regelsätze nehmen die Spaltung der Gesellschaft hin, sie korrigieren diese nicht. In der Anhörung wurde zudem deutlich, dass der Gesetzentwurf schwere methodische Mängel aufweist. Die Bundesregierung muss endlich die Regelsätze fair berechnen und eine unbürokratische Unterstützung für die einkommensarmen Menschen in Deutschland sicherstellen. Die Rechentricks müssen beendet und die Regelsätze endlich auf verlässlicher Basis berechnet werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.11.2016

Die Hartz-IV-Regelsätze sind nicht bedarfsdeckend und müssen grundlegend neu ermittelt werden. Zudem sollen Leistungsberechtigte wirksame Soforthilfen erhalten. Dies fordern der DGB, Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Erwerbslosengruppen in einer gemeinsamen Erklärung, die am Freitag in Berlin vorgestellt wurde.

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass die Regelsätze zum Jahreswechsel nur geringfügig steigen, etwa für Alleinstehende von 404 Euro auf 409 Euro. Diesen Geldbetrag hat die Regierung aus den statistisch erfassten Ausgaben der 15 Prozent der Single-Haushalte mit den geringsten Einkommen abgeleitet. DGB und Verbände kritisieren unter anderem, dass diese Vergleichsgruppe selbst armutsgefährdet sei und zudem noch viele Abschläge vorgenommen würden. Damit setze die Bundesregierung eine langjährige Praxis fort, statt die nötigen Korrekturen vorzunehmen.

„Die Bundesregierung hat erneut viele Stellschrauben so justiert, dass zwangsläufig niedrige Regelsätze herauskommen müssen“, kritisierte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Die Datenbasis für die Regelsätze für Kinder sei unbrauchbar, da viele Posten auf den Angaben von weniger als 100 Haushalten beruhten, die Mobilitätskosten sogar nur auf 12 Haushalten. „Sogar nicht valide Daten werden in Kauf genommen, um den Regelsatz niedrig zu halten. Das nenne ich militantes Kleinrechnen des Regelsatzes“, so Buntenbach weiter.
Maria Loheide, Vorstandsmitglied der Diakonie Deutschland, kritisierte die Auswirkungen für Kinder. „Ein Eis im Sommer, Zeichenstifte, Eintrittskarten für Schulveranstaltungen, eine Haftpflichtversicherung, Zimmerpflanzen oder ein Weihnachtsbaum wurden als unnötig gestrichen“, erläuterte Loheide. „Auch Religiöse und andere Feste gehören zur sozio-kulturellen Teilhabe. Wir schlagen vor, für alle Kinder im Leistungsbezug hierfür zumindest 30 Euro im Jahr vorzusehen“, forderte Loheide für die Diakonie.

Neben Erwerbslosen müssten auch viele Rentnerinnen und Rentner, Pflegebedürftige, chronisch Kranke oder Menschen mit Behinderung von den Regelsätzen leben, betonte Gabriele Hesseken vom Sozialverband Deutschland: „Diese Menschen sind dauerhaft – in den meisten Fällen bis an ihr Lebensende – auf existenzsichernde Leistungen angewiesen“. Oftmals fielen besondere Ausgaben an. „Sei es der Lieferdienst des örtlichen Supermarkts oder das Essen auf Rädern – all diese Dienste kosten Geld, das den Betroffenen nicht zugestanden wird“, kritisierte Hesseken.

„In vielen Orten kostet ein verbilligtes Sozialticket deutlich mehr als der Regelsatz vorsieht“, erläuterte Ulla Pingel, Sprecherin der ver.di-Erwerbslosen. Wer auf dem Land lebe, sei besonders eingeschränkt, da Ausgaben für Benzin gar nicht im Regelsatz vorgesehen seien. „Erwerbslose und andere Grundsicherungsbezieher werden so ausgegrenzt“, sagte Pingel weiter. „Mobil zu sein ist wichtig, für die Arbeitsuche und für die soziale Teilhabe.“
Neben der grundlegenden Neuermittlung fordern DGB und Verbände auch schnell wirksame Hilfen. So soll es zusätzliche Extra-Leistungen geben, wenn eine Waschmaschine, ein Kühlschrank oder eine Brille angeschafft werden müssen. Der Eigenanteil für das Mittagessen in der Schule soll entfallen und die Leistung für Schulmaterialien an die tatsächlichen Kosten angepasst werden. Das Gesetzgebungsverfahren zu den geplanten Regelsätzen geht im Bundestag am 9. November in die entscheidende Phase. Der Bundesrat muss den Regelsätzen ebenfalls noch zustimmen.
DGB, Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Erwerbslosengruppen engagieren sich seit 2012 gemeinsam im „Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum“ für bedarfsdeckende Regelsätze.

Quelle: Pressemitteilung Trägerverein Erwerbslosen Forum Deutschland Martin Behrsing vom 04.11.2016

Zur heutigen Kritik der Diakonie an der Ermittlung des soziokulturellen Existenzminimums durch die Bundesregierung und zur heutigen öffentlichen Anhörung zur Regelbedarfsermittlung im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag erklärt Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:

„560 Euro Regelbedarf, zusätzliche notwendige Einzelleistungen und ausreichende Kosten der Unterkunft und Heizung sind die Forderung der Diakonie, die sich aus einer Studie zum soziokulturellen Existenzminimum ergeben. Die 409 Euro Regelbedarf, die uns Andrea Nahles als soziokulturelles Existenzminimum weismachen will, bezeichnen den unseriösen Umgang der Ministerin mit dem Grundrecht auf soziale Sicherheit. Wir schließen uns der Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes angesichts dieser Situation an: Frau Nahles, ziehen Sie ihr „Regelbedarfsermittlungsgesetz“ zurück. Das notwendige Minimum zur Existenz- und Teilhabesicherung muss endlich seriös bestimmt werden.

DIE LINKE streitet für eine armutsfeste, individuelle und sanktionsfreie Mindestsicherung in Höhe von 1.050 Euro.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 28.11.2016

Der Sozialausschuss des Bundestages berät am Montag darüber, ob die Regelbedarfe im Sozialrecht angemessen ermittelt und somit die Existenz bedürftiger Menschen gesichert ist. Anlässlich dieser Anhörung fordert der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV), eine Umgangspauschale für Trennungskinder in Hartz IV einzuführen, damit deren Existenzminimum endlich abgesichert ist.

„Die Praxis, das Sozialgeld für Kinder tageweise während des Umgangs mit dem getrennt lebenden Elternteil im Haushalt von Alleinerziehenden zu kürzen, hat sich leider verfestigt und verbreitet. Und zwar sogar dann, wenn der andere Elternteil gar nicht in Hartz IV ist“, bemängelt die VAMV-Vorsitzende Solveig Schuster. „Lebt ein Kind in zwei Haushalten, ist das teurer. Mangelverwaltung zwischen den Eltern ist keine Lösung: Der alleinerziehende Elternteil spart keine Fixkosten, während das Kind weg ist. Und der umgangsberechtigte Elternteil braucht Mittel, um das Kind versorgen zu können, wenn es bei ihm ist.“

Nur, wenn das Sozialgeld in der Hauptbedarfsgemeinschaft nicht gekürzt und der durch den Umgang mit dem anderen Elternteil entstehende Mehrbedarf durch eine Pauschale gedeckt wird, ist deren Existenz in beiden Haushalten sicher gestellt. „Wir fordern, die umgangsbedingten Mehrkosten anzuerkennen und mit der Einführung einer Umgangs-pauschale zu berücksichtigen. Alleinerziehende brauchen Rechtssicherheit. Sie können erst aufatmen, wenn sie nicht länger eine Kürzung befürchten müssen, sobald ihr Kind Umgang mit dem nicht mehr im Haushalt lebenden Elternteil hat. Jedes Kind braucht beide Elternteile und sowohl Kinder als auch Eltern sollten sich auch nach einer Trennung den Umgang mit-einander leisten können“, fordert Solveig Schuster.

Die alleinerziehende Mutter Anna Petri-Satter hat mit einer Online-Petition rund 20.000 Unterschriften für einen Umgangsmehrbedarf gesammelt. Diese wird sie vor der Anhörung am 28. November zusammen mit dem VAMV als starkes Votum für eine Umgangspauschale an den Sozialausschuss überreichen.

Die Stellungnahme des VAMV zum Regelbedarfsermittlungsgesetz ist hier zu finden: https://www.vamv.de/uploads/media/VAMV_Stellungnahme_GE_RBEG_2016.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. vom 25.11.2016

SCHWERPUNKT II: Gewalt gegen Frauen

Jede Frau hat ein Recht auf Schutz vor Gewalt“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler zum „Internationalen Gedenktag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“ und fügt hinzu: „Es ist unfassbar, in welchem Ausmaß Frauen und ihre Kinder in unserer Gesellschaft von häuslicher Gewalt betroffen sind.“ Für das Jahr 2015 belegt die kriminalstatistische Auswertung des Bundeskriminalamtes zu Gewalt in Partnerschaften deutlich, das Mord und Totschlag, Vergewaltigung, Körperverletzung und Stalking für zu viele Frauen nach wie vor Realität sind.

„Ohne ein Bundesgesetz, können Frauenhäuser und Fachberatungsstellen keinen bundesweiten Schutz, Zuflucht oder Beratung sicherstellen“, zeigt sich Stadler überzeugt. Ein Bundesgesetz sollte den individuellen Rechtsanspruch für Frauen und ihre Kinder auf Schutz und Hilfe bei Gewalt im sozialen Nahraum unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen abschließend regeln. Darüber hinaus fordert die AWO die Ratifizierung und umfassende Umsetzung der völkerrechtlichen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sog. Istanbul-Konvention) sowie des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW).

Die Folgen von Gewalt erfahren nicht nur die Frauen. So besteht bei mitbetroffenen Kindern ein erhöhtes Risiko einer gestörten Persönlichkeitsentwicklung und der Weitergabe der erlebten Beziehungsmuster an nachfolgende Generationen. „Gewalt darf keine alltägliche Erfahrung von Frauen und ihren Kindern sein“, betont Stadler und fügt hinzu: „Wir alle sind gefordert, uns für Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt einzusetzen.“

In den Frauenhäusern und Einrichtungen zur Frauenunterstützung der AWO finden seit mehr als 30 Jahren gewaltbetroffene Frauen und Kinder Schutz und Hilfe. Jedoch drohen diesen Anlaufstellen aufgrund der ungesicherten Finanzierung permanent Kürzungen oder gar die Schließung. „Deshalb benötigen bedrohte Frauen und Kinder einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt.“ fordert abschließend Wolfgang Stadler.

Zum Hintergrund: Über 104.000 Frauen wurden im vergangenen Jahr Opfer von Partnerschaftsgewalt, davon 11.400 Opfer von gefährlicher Körperverletzung, 65.200 von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung, 16.200 von Bedrohung, 7.900 von Stalking und 331 Frauen wurden Opfer von Mord und Totschlag. Diese Zahlen beziehen sich nur auf das sogenannte Hellfeld, d.h. der Ausschnitt von Kriminalität in einem bestimmten Land zu einem bestimmten Zeitpunkt der offiziell bekannt und registriert wird.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.11.2016

Am 25. November ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Auch in Deutschland nach wie vor ein aktuelles Thema: Jede dritte Frau erlebt mindestens einmal in ihrem Leben Gewalt. Dabei spielen weder Alter noch Herkunft eine Rolle. Dennoch wird viel zu oft über Gewalt gegen Frauen geschwiegen. Die Folge: Betroffene Frauen scheuen sich davor, Hilfe zu suchen oder wissen nicht, an wen sie sich wenden können.

Daher rufen Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ – angesiedelt im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben – zur bundesweiten Mitmachaktion „Wir brechen das Schweigen“ auf. Unter dem Motto „Schweigen brechen heißt…“ sollen möglichst viele Menschen Position beziehen und zeigen, wie wichtig es ist, öffentlich über Gewalt gegen Frauen zu sprechen.

„Für mich persönlich heißt Schweigen brechen vor allem: betroffenen Frauen und auch Männern Mut zu machen – Mut, sich Hilfe zu suchen und so ein neues Kapitel in ihrem Leben aufzuschlagen“, sagt Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig. „Als Schirmherrin lade ich jede und jeden dazu ein, mitzumachen und so ein starkes Zeichen zu setzen. Je bekannter die 08000 116 016 wird, desto mehr Frauen können wir einen Weg aus der Gewalt zeigen“, so Manuela Schwesig.

Unterstützerinnen und Unterstützer können sich mit einem Aktionswimpel fotografieren oder filmen und das Bild bzw. Video im Anschluss mit #schweigenbrechen in den sozialen Netzwerken teilen. Weitere Informationen, Aktionsideen und Materialien sind auf der Internetseite www.aktion.hilfetelefon.de zu finden. Auch Personen, die selbst keine sozialen Netzwerke nutzen, können teilnehmen. An der Aktion haben sich bereits zahlreiche Organisationen und Prominente wie Sandra Maischberger, Sarah Wiener, Joy Denalane, Gudrun Landgrebe, Max von der Groeben und Kim Kulig beteiligt.

Bereits zum dritten Mal würdigte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig auf einem Empfang im BMFSFJ das Engagement von Personen und Einrichtungen, die das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unterstützen und bei der Bekanntmachung des bundesweiten Beratungsangebots helfen.

Im Rahmen dieser Veranstaltung diskutierte Bundesfrauenministerin Schwesig gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele, dem Präsidenten des Bundeskriminalamts, Holger Münch und der Leiterin des Hilfetelefons, Petra Söchting, über Gewalt gegen Frauen. Themen der Diskussion waren unter anderem die aktuell veröffentlichte polizeiliche Kriminalstatistik zu Partnerschaftsgewalt und Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr erreichbar. Unter der Rufnummer 08000 116 016 und über die Online-Beratung unter www.hilfetelefon.de können sich Betroffene, aber auch Menschen aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen und Fachkräfte beraten lassen – anonym, kostenlos, barrierefrei und in 15 Fremdsprachen.

Von März 2013 bis Oktober 2016 waren beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ 100.729 Beratungskontakte per Telefon, Chat und E-Mail zu verzeichnen. Schon jetzt zeigt sich für dieses Jahr, dass es einen Anstieg an Beratungen um circa 25 Prozent gegeben hat im Vergleich zum Vorjahr. Besonders häufig war häusliche Gewalt Anlass der Gespräche. Oft hatten die Anruferinnen noch nie mit jemandem über ihre Situation gesprochen.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) finanziert.

Weitere Informationen zum Beratungsangebot sind hier zu finden: http://www.hilfetelefon.de.

Weitere Informationen zur Mitmachaktion sind hier zu finden: http://www.aktion.hilfetelefon.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.11.2016

Heute (Dienstag) haben Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und der Präsident des Bundeskriminalamtes Holger Münch zum ersten Mal Zahlen vorgestellt, die einen Einblick darüber bieten, in welchem Umfang und mit welchen Ausprägungen Gewalt in Paarbeziehungen bei der Polizei bekannt wird.

Erstmals liegt eine detaillierte Aufbereitung vor, die zeigt, in welcher Beziehung Täter und Opfer stehen, welche Delikte passieren. Leider wird deutlich: Mord und Totschlag, Sexualdelikte, Körperverletzungen und Stalking kommen nicht selten in Beziehungen vor.

Die kriminalstatistische Auswertung des BKA bestätigt: Meist sind es Frauen (82%), die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Fast die Hälfte von ihnen lebte zum Tatzeitpunkt mit dem Täter in einem Haushalt (49%).

„Häusliche Gewalt gegen Frauen, gegen Männer, gegen Kinder ist keine Privatsache. Es ist eine Straftat – und sie muss entsprechend verfolgt werden. Gewalt, die oft in den eigenen vier Wänden stattfindet, also an einem Ort, wo man sich eigentlich sicher fühlen sollte – ist leider für viele Frauen Realität. Dieses Tabu, darüber nicht zu sprechen, muss weiter gebrochen werden. Zum ersten Mal wurden nun Zahlen ausgewertet speziell zu diesem Thema:“, machte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig deutlich.

„Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter“, sagt BKA-Präsident Holger Münch. „In einer erstmals erstellten Auswertung der bei der Polizei registrierten Fälle haben wir festgestellt, dass sie über subtile Formen wie Demütigungen, Beleidigungen und Einschüchterungen, psychischen, physischen und sexuellen Misshandlungen bis hin zu Vergewaltigungen und Tötungen reicht. Ebenso muss man von einem nicht unerheblichen Dunkelfeld ausgehen. Denn Opfer häuslicher Gewalt empfinden ihre Situation oft als ausweglos, sie werden nicht bemerkt und sie machen sich nicht bemerkbar. Hier sind neben den Strafverfolgungsbehörden vor allem staatliche und nichtstaatliche Institutionen gefragt, Opfern mit Hilfsangeboten zur Seite zu stehen. Partnerschaftsgewalt darf keinen Platz in unserer Gesellschaft haben!“

Zu den Zahlen:

Im Jahr 2015 wurden durch ihre Partner oder Ex-Partner insgesamt 127.457 Personen Opfer von Mord und Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Bedrohung und Stalking, davon knapp 82% Frauen. Das sind über 104.000 Frauen, die von Partnerschaftsgewalt betroffen waren. Gemessen an der Gesamtzahl weiblicher Opfer in den Bereichen Mord und Totschlag, Körperverletzung, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Bedrohung und Stalking ist das ein Anteil von 36%.

In 2015 wurden in Deutschland Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt:

o von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung: über 65.800,

o von Bedrohung: über 16.200,

o von gefährlicher Körperverletzung: über 11.400,

o von Stalking: über 7.900,

o von Mord und Totschlag: 331.

Bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Partnerschaften sind die Opfer zu fast 100% weiblich, bei Stalking und Bedrohung in der Partnerschaft sind es fast 90%. Bei vorsätzlicher, einfacher Körperverletzung sowie bei Mord und Totschlag in Paarbeziehungen sind es 80%.

Bei deliktsspezifischer Betrachtung ist festzustellen, dass der größte Anteil der Opfer partnerschaftlicher Gewalt, gemessen an der Opfergesamtzahl in den einzelnen Straftatenbereichen, im Jahr 2015 sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern auf Nachstellung (Stalking) entfiel (Anteil bei den weiblichen Opfern 46,7%, bei den männlichen 20,9%), gefolgt von Mord und Totschlag (Anteil bei den weiblichen Opfern 43,7%, bei den männlichen 5,1%) sowie vorsätzlicher einfacher Körperverletzung (Anteil bei den weiblichen Opfern 39,4%, bei den männlichen 6,4%).

Bundesfrauenministerin Schwesig erklärt dazu: „Wir brauchen diese Zahlen, denn sie helfen dabei, häusliche Gewalt sichtbar zu machen. Sie helfen auch, Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von häuslicher Gewalt zu entwickeln. Sie sind zugleich ein Indikator dafür, in welchem Umfang sich Opfer trauen, Hilfe bei Polizei und Justiz zu suchen. Die Bundesregierung räumt dem Schutz vor Gewalt höchste Priorität ein.“

Mit dem Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter 08000 116 016 wird betroffenen Frauen seit 2013 eine bundesweite 24 Stunden-Beratung angeboten, die kostenlos eine anonyme und niedrigschwellige Erstberatung in 15 Sprachen ermöglicht.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.11.2016

Gewalt an Frauen findet zu einem großen Teil in den eigenen vier Wänden statt. Am 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen, werden auch in diesem Jahr bundesweit Fahnen gehisst, um ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen zu setzen.

„Laut Bundeskriminalamt sind die Opfer von Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Partnerschaften fast ausschließlich Frauen. Umso wichtiger ist es, dass wir in diesem Jahr mit der Reform des Sexualstrafrechts einen Durchbruch für diese Frauen erreicht haben. Ab sofort wird jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe gestellt. Nein heißt nein! Auch sexuelle Belästigung ist fortan strafbar. Das sollte Frauen Mut machen, jede dieser Straftaten auch tatsächlich zur Anzeige zu bringen. Das ist wichtig, denn das Dunkelfeld ist groß. Viele Frauen scheuen sich aus Scham oder Angst vor weiterer Gewalt, die Tat zur Anzeige zu bringen.

Mit dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), das die Bundesregierung am 11. Mai 2011 gezeichnet hat und dessen Ratifizierung derzeit vorbereitet wird, liegt für den europäischen Raum ein völkerrechtliches Instrument zur umfassenden Bekämpfung von Gewalt an Frauen vor. Der Weg zur Ratifizierung ist mit der Reform des Sexualstrafrechts freigeworden. Damit erfüllt Deutschland nun alle Anforderungen der Konvention. Wenn Frauen den Mut aufbringen, sich aus der häuslichen Gewaltspirale zu befreien und ihr Schweigen zu brechen, müssen sie auf offene Türen stoßen. Dazu gehört auch, dass Opfern häuslicher Gewalt die nötige Infrastruktur zur Verfügung steht. Die Finanzierung des Frauenunterstützungssystems ist grundsätzlich Aufgabe der Länder.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich auch weiterhin für eine bedarfsgerechte Finanzierung der Frauenhäuser ein und bleibt deshalb mit den Ländern im Gespräch. Nicht nur die schreckliche Gewalttat in Hameln vom vergangenen Sonntag mahnt uns: Wir müssen entschlossen gegen gesellschaftliche Rahmenbedingungen vorgehen, die dazu führen, dass Mädchen und Frauen als Eigentum ihrer Väter und Ehemänner betrachtet werden. Deshalb unterstützen wir Präventions- und Hilfestrukturen für junge Frauen, die von Zwangsverheiratung bedroht sind, und setzen uns dafür ein, dass bestehende Ausnahmen vom Verbot der Kinderehe abgeschafft werden.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 24.11.2016

Anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen erklären Simone Peter Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gesine Agena, Mitglied des Bundesvorstands und frauenpolitische Sprecherin:

„Gewalt an Frauen ist kein Bagatelldelikt und sie ist keine Randerscheinung in unserer Gesellschaft. Die Zahl der Übergriffe ist nach den neuesten Zahlen des Bundeskriminalamts in den letzten Jahren sogar gestiegen. Danach werden jährlich über 100.000 Frauen Opfer häuslicher Gewalt. Frauen, die Opfer von Gewalt werden, brauchen vor allem Schutz. Deshalb brauchen wir ausreichend Plätze in Frauenhäusern und Schutzwohnungen.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist sicherlich ein richtiger und notwendiger Schritt, aber ohne ein engmaschiges Netz von Zufluchtsorten und Beratungsstellen hinter der Notrufnummer läuft sie ins Leere. Immer noch müssen Frauenhäuser Frauen, die bei ihnen Schutz suchen, abweisen, weil sie keine Kapazitäten haben. Für Frauen mit Behinderungen stehen nicht genügend barrierefreie Angebote zur Verfügung. Die Bundesregierung muss gemeinsam mit den Ländern dringend eine verlässliche und ausreichende Finanzierung sicherstellen. Jede Frau muss Zugang zu Beratung und Schutz haben, unabhängig davon, wie hoch ihr Einkommen ist, ob sie eine Behinderung hat oder wie ihr Aufenthaltsstatus oder ihre Sprachkenntnisse sind. Migrantinnen, die von Gewalt betroffen sind, brauchen Beratung und Schutzeinrichtungen, die auf ihre individuellen Lebensbedingungen zugeschnitten sind.“

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen besuchen Simone Peter, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gesine Agena, Mitglied des Bundesvorstands und frauenpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ulle Schauws, MdB, Sprecherin für Frauenpolitik der Bundestagsfraktion am Freitag, 25. November 2016, die Interkulturelle Initiative e. V., Teltower Damm 4, 14169 Berlin.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis 90/Die Grünen vom 24.11.2016

„Die aktuellen Zahlen des BKA, nachdem jährlich über 100.000 Frauen Opfer von häuslicher Gewalt werden, sind erschreckend. Dabei ist die Dunkelziffer wahrscheinlich noch sehr viel größer. Trotz allgemeiner Betroffenheit ist die staatliche Finanzierung des Hilfe- und Schutzsystems aber noch immer nicht gesichert und der Bedarf bei weitem nicht gedeckt. Beim Thema Frauenhäuser zieht sich der Bund jetzt schon seit 40 Jahren aus der Verantwortung. Ich finde, dieser Zustand ist für ein Land, das sich als Land der Frauenrechte stilisiert, nicht tragbar. Bundesministerin Schwesig darf nicht nur mehr Frauenhäuser fordern, sondern muss sich selbst in der Bundesregierung dafür einsetzen, dass Geld dafür bereitgestellt wird. Und zwar bedarfsgerecht und verlässlich“, fordert Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Möhring weiter:

„Prävention ist wichtig, denn Gewalt gegen Frauen ist nur die Spitze des Eisbergs. Darunter liegt der strukturelle Sexismus, den wir angehen müssen, wenn wir wirklich effektiv etwas gegen die Gewalt machen können. Aber so lange es die Gewalt gegen Frauen gibt, ist es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, ihnen Schutz zu bieten. In einigen europäischen Ländern spricht man inzwischen von Feminizid, weil sich Gewalt und Totschlag an Frauen wie eine Epidemie ausbreiten, wenn die staatlichen Institutionen sie nicht ausreichend ahnden. Wer nicht handelt, macht sich schuldig.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 24.11.2016

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Im Jahr 2015 wohnten in Deutschland 62 % der 18- bis 24-Jährigen noch gemeinsam mit ihren Eltern in einem Haushalt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf der Basis des Mikrozensus mitteilt, ist ihr Anteil in den letzten 10 Jahren nahezu unverändert geblieben (2005: 64 %). Junge Frauen (56 %) lebten deutlich seltener im elterlichen Haushalt als ihre männlichen Altersgenossen (68 %).

Dass 18- bis 24-Jährige noch im Elternhaus wohnen, ist eher in ländlichen Gebieten verbreitet: In Gemeinden unter 10.000 Einwohnern lebten 78% der jungen Erwachsenen bei den Eltern. In Großstädten ab 500.000 Einwohnern traf dies auf 45% der Altersgruppe zu.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 22.11.2016

Die Teilhabe von Kindern und ihren Eltern, die von Grundsicherung leben, soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sichergestellt werden. In einem Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, die Regelsätze in der Grundsicherung so zu gestalten, dass sie das Existenzminimum in „ausreichender Höhe“ decken und die Teilhabe am sozialen Leben, an Bildung, Kultur und Mobilität ermöglichen. Die Grünen fordern zudem die Einführung einer neuen einkommensunabhängigen Kindergrundsicherung, damit Eltern mit kleinen und mittleren Einkommen für ihre Kinder die gleiche Unterstützung erhalten wie Eltern mit hohen Einkommen, die derzeit von steuerlichen Freibeträgen stärker profitieren. Dies sollte mit einer Reform des Ehegattensplittings gekoppelt werden. Bestehenden Ehen soll dabei eine Wahlmöglichkeit zwischen dem alten Modell der Familienförderung mit Ehegattensplitting, Kinderfreibeträgen und Kindergeld und dem neuen Modell mit Kindergrundsicherung und Individualbesteuerung erhalten.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 715 vom 01.12.2016

Hierzu kommentiert das ZFF:

Das ZFF begrüßt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen! Das Existenzminimum von Kindern muss dringend neu bestimmt und ohne Abschläge sichergestellt sein und in einer unbürokratischen Leistung ausbezahlt werden. Ebenso unterstützen wir die einkommensabhängige Ausgestaltung dieser Kindergrundsicherung. Allerdings decken die in dem Antrag vorgeschlagenen 384 Euro nur das derzeitig berechnete physische Existenzminimum ab und blenden aus, dass – wie in der Einleitung zu dem Antrag umfangreich ausgeführt – ebenso die soziokulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sichergestellt sein muss. Als ZFF schlagen wir daher zusammen mit vielen weiteren Verbänden im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG eine Leistung von derzeit 564 Euro pro Monat und Kind vor. Dieses ergibt sich aus der Addition der Höhe des physischen Existenzminimums von 384 Euro und einem Betrag für Bildungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarfe in Höhe von 180 Euro (BEA – Freibetrag vor der willkürlichen Erhöhung 2013). Es soll mit steigendem Einkommen sinken.

Der Finanzausschuss hat am Mittwoch eine Reihe von steuerlichen Maßnahmen beschlossen. So werden Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen durch Unternehmen ins Ausland erschwert. Außerdem sollen das Kindergeld und steuerliche Freibeträge erhöht werden. Enthalten sind die Maßnahmen in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (18/9536 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/095/1809536.pdf), 18/9956 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/099/1809956.pdf)), dem der Finanzausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zustimmte. Zuvor hatten die Koalitionsfraktion 19 Änderungsanträge an dem Gesetzentwurf beschlossen. Unter anderem wurden damit steuerliche Maßnahmen für Familien und zur Abmilderung der sogenannten kalten Progression im Steuertarif in den Entwurf eingefügt. Ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde abgelehnt.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 707 vom 30.11.2016

Wer erfährt, dass er nicht der wirkliche Vater des Kindes ist, für das er sorgt, soll von der Mutter Auskunft über den biologischen Vater verlangen können. Der Zeitraum, für den er von diesem Regress für den geleisteten Kindesunterhalt verlangen kann, soll andererseits begrenzt werden. Das sieht ein jetzt dem Bundestag zugeleiteter Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/10343 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/103/1810343.pdf)) zur Reform des Scheinvaterregresses vor. In dem Gesetz wird außerdem geregelt, dass ein Erwachsener, dem als Kind der Familienname eines Stiefelternteils gegeben wurde, die Rückbenennung auf den ursprünglichen Namen verlangen kann.

Nach dem vorgeschlagenen neuen Gesetzestext muss die Mutter dem Scheinvater Auskunft über ihren Sexualpartner zum Zeitpunkt der Empfängnis geben, „soweit dies zur Feststellung des übergegangenen Unterhaltsanspruchs erforderlich ist“. Dies soll allerdings nicht gelten, „wenn und solange die Erteilung der Auskunft für die Mutter des Kindes unzumutbar wäre“. In der Erläuterung führt die Bundesregierung aus, dass Letzteres ausdrücklich nicht genauer geregelt wurde, um im Einzelfall den Gerichten die Abwägung zwischen dem Auskunftsanspruch des Scheinvaters und einem möglicherweise schützenswerten Persönlichkeitsrecht der Mutter zu überlassen.

Beim Regressanspruch des Scheinvaters gegenüber dem biologischen Vater soll andererseits eine Grenze gezogen werden. Bisher gilt dieser unbegrenzt, in manchen Fällen über Jahrzehnte. Nach der vorgeschlagenen Neuregelung beginnt der Regressanspruch erst ab dem „Zeitpunkt, zu dem der Scheinvater davon erfährt, dass es (möglicherweise) nicht der Vater ist“. Wie dazu erläutert wird, soll ein bis dahin geführtes gewöhnliches Familienleben „unterhaltsrechtlich nicht rückabgewickelt werden“. Von dem genannten Zeitpunkt an soll für den Scheinvater eine Frist von zwei Jahren gelten, „binnen der er die Vaterschaft anfechten kann“. Während dieser Frist und daran anschließend bis zum Abschluss des Verfahrens soll der leibliche Vater regresspflichtig sein. Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme eine Frist von sechs statt zwei Jahren und verweist insbesondere auf sogenannte Zahlväter, die für das Kind Unterhalt leisten, aber keinen familiären Umgang haben.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 685 vom 23.11.2016

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Als familienpolitisch verfehlt kritisiert der Deutsche Familienverband das vorgestellte Rentenkonzept von Bundessozialministerin Nahles: „Die von Bundessozialministerin Nahles geplante Rentenreform diskriminiert die Erziehungsleistung von Eltern und lässt Mütter, die Kinder erziehen und damit die Zukunft der Rente sichern, im Regen stehen“, so Verbandspräsident Dr. Klaus Zeh.

Besonders widersinnig ist für Zeh der geplante Demografiezuschuss von jährlich 4,2 Mrd. Euro ab 2030 und 7,8 Mrd. Euro ab 2045: „Der sogenannte Demografiezuschuss verfälscht den Generationenvertrag, denn Eltern werden für eine Entwicklung in Haftung genommen und zur Kasse gebeten, für die sie nicht verantwortlich sind. Das ist Symptombehandlung statt echter Reform und steuert uns nur weiter in die demografische Krise.“

Angesichts der gravierenden Benachteiligung von Familien im Rentensystem geht die aktuelle Rentenniveaudiskussion an den eigentlichen Familienproblemen völlig vorbei: „Mütter mit vier Kindern bekommen zur Zeit im Schnitt gerade einmal 582 Euro Altersrente. Von einer guten Durchschnittsrente können gerade Familien mit mehreren Kindern nur träumen – und das, obwohl sie die eigentlichen Leistungsträger im Rentensystem sind“, so Zeh.

Das derzeitige Rentensystem belohnt bruchlose Erwerbstätigkeit und bestraft Kindererziehung. Das geht zu Lasten der Familien und der Zukunft. „Wir brauchen dringend eine grundlegende Rentenreform, die das System wieder vom Kopf auf die Füße stellt – mit einer besseren Rente für Kindererziehung und einer gerechten Beitragsentlastung für Eltern“, sagt Zeh.

Die Grundlagen für eine familienorientierte Rentenreform hat das Bundesverfassungsgericht in zwei wegweisenden Urteilen bereits 1992 (Trümmerfrauenurteil) und 2001 (Pflegeversicherungsurteil) gelegt. Hierauf baut die Kampagne elternklagen.de auf, mit der sich der Deutsche Familienverband für Familiengerechtigkeit in der Sozialversicherung einsetzt.

Auch die Konzentration auf die Altersarmut, die derzeit ca. 3% der Rentner betrifft, geht für den Deutschen Familienverband an den eigentlichen Herausforderungen vorbei. „Das wirkliche Problem ist die doppelte Kinderarmut mit viel zu wenigen Geburten und einer viel zu hohen Armutsquote bei Kindern und Jugendlichen von 15%. Diese Armut betrifft vor allem kinderreiche Familien und Alleinerziehende. Ohne Kinder gibt es keine Zukunft – deshalb gehören die Kinderarmut und die Benachteiligung von Familien in den Mittelpunkt der Sozialdebatte“, fordert Verbandspräsident Zeh.

Die Kampagne ist hier zu finden: http://www.deutscher-familienverband.de/index.php?subid=1549&option=com_acymailing&ctrl=url&urlid=413&mailid=164&Itemid=281.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. vom 25.11.2016

Imbeginnenden Wahlkampf fordert der Deutsche Familienverband die Parteien dringend auf, endlich Farbe beim Thema Beitragsgerechtigkeit für Familien zu bekennen:

„Mehrere Millionen Eltern mit minderjährigen Kindern zahlen Monat für Monat Strafabgaben in die Sozialversicherungen, weil ihre Erziehungsleistung nicht berücksichtigt wird, obwohl sie damit die Zukunft des Sozialsystems sichern. Diese Ungerechtigkeit ist dank des Bundesverfassungsgerichts seit über 15 Jahren aktenkundig. Aber die Parteien ducken sich im beginnenden Bundestagswahlkampf wieder einmal weg und blenden die Beitragsgerechtigkeit für Familien völlig aus“, so DFV-Bundesgeschäftsführer Sebastian Heimann.

„Familien warten seit Jahren auf Gerechtigkeit. Jetzt müssen endlich verfassungsfeste und konkrete Beitragsentlastungen für Eltern kommen“, fordert Heimann.

Enttäuscht ist Heimann insbesondere von der CDU: „Die CDU hatte sich bislang klar dazu bekannt, den Vorgaben der Verfassung entsprechend den generativen Beitrag von Familien in den Sozialversicherungssystemen zu berücksichtigen und Eltern bei Sozialversicherungsbeiträgen zu entlasten. Im Leitantrag für den kommenden Parteitag findet sich davon kein Wort mehr.“

2001 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Eltern verfassungswidrig belastet werden, weil neben den Geldbeiträgen der gleichwertige Erziehungsbeitrag nicht berücksichtigt wird. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, auch die Kranken- und Rentenversicherung auf Familiengerechtigkeit zu überprüfen. Diese Vorgabe hatte bislang keinerlei Konsequenzen.

Mit der Kampagne „Wir jammern nicht, wir klagen“ ziehen der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) mit mehreren Tausend klagenden Familien derzeit vor das Bundesverfassungsgericht und kämpfen für die Einführung eines Kinderfreibetrags in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Verbandsgeschäftsführer Heimann warnt die Parteien davor, sich jetzt bequem zurückzulehnen und zu warten, bis das Bundesverfassungsgericht sie abermals zum Handeln zwingt: „Die Politik hat einen Gestaltungsauftrag – und die Parteien verstoßen dagegen, wenn sie jetzt sehenden Auges Wahlprogramme schreiben, die in die Verfassungswidrigkeit laufen und die Zukunft verspielen.“

Informationen zur Kampagne sind hier zu finden: http://www.deutscher-familienverband.de/index.php?subid=1549&option=com_acymailing&ctrl=url&urlid=413&mailid=160&Itemid=281.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. vom 25.11.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk spricht sich für eine breite gesellschaftliche Debatte über die derzeitigen Wahlaltersgrenzen aus. Dazu hat die Kinderrechtsorganisation jetzt die Broschüre „Absenkung des Wahlalters – Eine Auseinandersetzung mit Argumenten gegen eine Absenkung der Altersgrenzen bei politischen Wahlen“ veröffentlicht. Die Publikation fasst die gängigen Argumente gegen eine Absenkung des Wahlalters aus den zahlreichen Debatten zusammen und stellt entsprechende Fachbeiträge zur Seite, welche die Gegenargumente entkräften.

Dabei wird beispielsweise das Argument entkräftet, dass die Absenkung des Wahlalters negative Folgen für die Demokratie habe und zu einer Stärkung der Parteien an den extremen politischen Rändern führe. Außerdem wird dargelegt, dass ein Mindestwahlalter von 18 Jahren nicht mit dem Verweis auf die Volljährigkeit zu begründen ist. Ein weiterer Beitrag tritt der Behauptung entgegen, dass Jugendliche aufgrund von noch nicht voll entwickelten kognitiven Fähigkeiten, die Verantwortung, die mit einer Teilnahme an Wahlen einhergeht, nur unzureichend wahrnehmen könnten. Schließlich diskutieren in einem gemeinsamen Beitrag Katja Dörner (Bündnis 90/Die Grünen), Diana Golze (DIE LINKE), Bettina Hagedorn (SPD) und Dr. Peter Tauber (CDU) den Vorwurf, Parteien mit hohen Zustimmungswerten bei jungen Menschen würden sich aus rein strategischen Gründen für eine Änderung des Wahlalters einsetzen.

„Wenn es um die demokratische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Allgemeinen geht, sind die meisten Menschen mittlerweile der Partizipation von Minderjährigen gegenüber positiv eingestellt. Anders bei der Diskussion um eine Absenkung des Wahlalters, da wird es sehr schnell emotional und ablehnend. Mit unserer Wahlalterbroschüre möchten wir zur Versachlichung der Diskussion beitragen und für eine breite gesellschaftliche Debatte über die derzeitigen Wahlaltersgrenzen werben“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Broschüre ist online hier zu finden: https://images.dkhw.de/fileadmin/Redaktion/1_Unsere_Arbeit/1_Schwerpunkte/3_Beteiligung/3.7_Wahlalterbroschuere/DKHW_wahlalterbrosch-A4-i.pdf?_ga=1.260254671.394537423.1471429724.

Sie liegt auch in Papierform vor und kann gegen Versandgebühren online hier bestellt werden: http://shop.dkhw.de/de/gesellschaft-artikel/86-absenkung-des-wahlalters.html?_ga=1.214200021.394537423.1471429724.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 22.11.2016

Innerhalb kürzester Zeit waren die Wartelisten brechend voll. Werbung war nicht nötig, als der Landesverband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) Berlin vor zwei Jahren Alleinerziehenden eine Betreuung ihrer Kinder außerhalb der regulären Kita- und Hortzeiten anbot. Finanziert wird das Modellprojekt von der Gütersloher Walter Blüchert Stiftung.

Die benötigte Hilfe ist individuell und meist auch sehr dringend. Mütter oder Väter können Spätschichten übernehmen, die in ihrem Arbeitsvertrag vorgesehen sind, die sie aber ohne flexible Kinderbetreuung nicht leisten könnten. Eine Studentin kann nun auch Vorlesungen am Nachmittag besuchen und sich auf den Abschluss ihres Studiums konzentrieren, weil ihre Dreijährige aus der Kita abgeholt wird. Eine Mutter hat sich selbstständig gemacht. Allen drei Fällen ist gemeinsam: Sie benötigen aus beruflichen Gründen eine Kinderbetreuung zu sogenannten „Randzeiten“.

Zwei weitere Modellprojekte in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben ebenfalls das Ziel, Alleinerziehende mit ganzheitlicher Beratung und einem konkreten Angebot an flexibler ergänzender Betreuung zu unterstützen. Auch sie werden wie das Modellprojekte in Berlin von der Walter Blüchert Stiftung gefördert und vom VAMV Bundesverband begleitend evaluiert, um die Wirkung flexibler ergänzender Kinderbetreuung auf die wirtschaftliche Situation von Einelternfamilien exemplarisch zu erfassen und Rückschlüsse auf politischen Handlungsbedarf ziehen zu können.

Nach zwei Jahren Projektlaufzeit liegt nun der Zwischenbericht zur Evaluation vor, und er zeigt, – wenig überraschend – dass der vermutete Bedarf an ergänzender Kinderbetreuung über die Öffnungszeiten vorhandener Einrichtungen hinaus tatsächlich besteht – und zwar regelmäßig und langfristig. Und in vielen Fällen dringend. Auch kann bereits fest-gestellt werden, dass sich die Inanspruchnahme der ergänzenden Kinderbetreuung positiv auf die sozioökonomische Situation der Allein-erziehenden und ihrer Kinder auswirkt: Mittelbar werden ihre Erwerbschancen erhöht und das Haushaltseinkommen stabilisiert. Bei den teilnehmenden Alleinerziehenden steigt zudem die Zufriedenheit mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachweislich an, und sie konstatieren mehrheitlich positive Veränderungen in ihrer Ausbildungs- und Erwerbssituation.

„Bereits die ersten Ergebnisse der Evaluation zeigen: Das Schließen von Betreuungslücken durch ergänzende Kinderbetreuung hat positive Wirkungen für Alleinerziehende und ihre Kinder. Dieses Angebot sollte es überall in Deutschland geben“, so das Zwischenresümee der Bundesvorsitzenden des VAMV, Solveig Schuster.

„Wir freuen uns, dass diese Modellprojekte so viel Zuspruch finden“, unterstreicht Prof. Dr. Gunter Thielen, Vorstandsvorsitzender der Walter Blüchert Stiftung. „Mit den Angeboten wollen wir Alleinerziehende in die Lage versetzen, System-Barrieren zu überwinden, damit sich ihnen mehr Chancen eröffnen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Evaluationsergebnisse belegen: Wir sind auf dem richtigen Weg“.

Der Zwischenbericht für die Evaluation des Modellprojektes zur Wirksamkeit von ergänzender Kinderbetreuung, Notfallbetreuung und Beratung von Einelternfamilien in Deutschland ist auf der Homepage des VAMV, hier zu finden: https://www.vamv.de/fileadmin/user_upload/bund/dokumente/VAMV_Evaluation_Zwischenbericht_ergaenzende_Kinderbetreuung_2016.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. vom 05.12.2016

Anlässlich von Medienberichten, nach denen die Union den Ausbau des Unterhaltsvorschuss hinauszögert, erklärt die Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), Solveig Schuster: „Die Koalitionspartner haben den überfälligen Ausbau des Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Geburtstag des Kindes zusammen im Kabinett beschlossen. Union und SPD sollten gemeinsam dieses Ziel im Blick haben und zügig umsetzen.“ Der Ausbau des Unterhaltsvorschuss ist seit langem einmal eine tatsächlich spürbare Verbesserung für Allein-erziehende. Sie warten darauf! Es ist unwürdig, Mehrausgaben zu beklagen, die zur Sicherung der Existenz von Kindern dringend notwendig sind. Hier sind alle gefordert, an einem Strang zu ziehen.

Auch greift die von Seiten der Kommunen vorgebrachte Kritik, dass viele Alleinerziehende wegen der Anrechnung des Unterhaltsvorschuss im SGB II von dem Ausbau der Leistung keinen Vorteil hätten, zu kurz, bemängelt Schuster. „Im Gegenteil: Wir gehen davon aus, dass ein Ausbau des Unterhaltsvorschuss Kinder von Alleinerziehenden aus der Armut holt. Dies betrifft insbesondere jene Alleinerziehende, die trotz Arbeit SGB II-Leistungen beziehen müssen. Kinder ab 12 Jahren hätten bei Inkrafttreten des Gesetzes aktuell einen Anspruch auf 260 Euro Unterhaltsvorschuss. Und je älter die Kinder sind, desto höher ist auch der Erwerbsumfang und somit das Einkommen der Eltern. „Vielen Alleinerziehenden wird dank der verbesserten Unterhaltsersatzleistung der Absprung aus Hartz IV erleichtert“, zeigt sich Schuster optimistisch. „Ein weiterer Ausbau der Kinderbetreuung, auch zu Randzeiten und für Schulkinder, eine Aufwertung von Frauenberufen und somit bessere Entlohnung von Alleinerziehenden sind weitere Bausteine, die zusammen mit einem gestärkten Unterhaltsvorschuss Kinderarmut in Einelternfamilien bekämpfen!“

Nur jedes vierte Kind erhält den Unterhalt, der ihm zusteht, die Hälfte sogar gar keinen. Nicht gezahlter Unterhalt ist ein zentraler Grund, warum so viele Alleinerziehende in Armut leben. Mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss springt der Staat für den Unterhaltspflichtigen ein, wenn dieser nicht zahlt, damit das Kind Geld zum Leben hat. Wer Kosten beim Unterhaltsvorschuss sparen will, muss demnach die Ursachen analysieren und gegebenenfalls die Unterhaltspflichtigen stärker in die Pflicht nehmen.

Die Evaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen hatte herausgestellt, dass der Unterhaltsvorschuss im Volumen mit 0,9 Milliarden eine relativ günstige Leistung ist, die aber trotz der Begrenzungen sehr effektiv und armutsvermeidend ist.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. vom 25.11.2016

Zu den Plänen von CDU und SPD für eine verbesserte Wohnbauförderung für Familien erklärt die Bundesvorsitzende des Verbands kinderreicher Familien Dr. Elisabeth Müller:

„Gerade in den Ballungszentren wird das Wohnen immer teurer. Insbesondere für Familien mit einem durchschnittlichen Einkommen ist es kaum mehr möglich, sich in diesen Regionen ein Haus oder eine passende Wohnung zu kaufen. Besonders betroffen sind aber kinderreiche Familien. Mittlerweile gibt es kaum mehr Wohnungen und Häuser mit gleich mehreren Kinderzimmern. Ganz zu schweigen von der Ablehnung vieler Vermieter gegenüber Familien mit vielen Kindern. Während Familien mit einem oder zwei Kindern das Leben in einer Mietwohnung meistens noch offen steht, bleibt kinderreichen Familien häufig nur der Kauf oder der Bau eines eigenen Hauses. Doch wenn wir keine kinderleeren Städte und Regionen wollen, müssen wir auch das Leben mit vielen Kindern in allen Regionen unseres Landes ermöglichen. Der erste Schritt scheint gemacht: Wir brauchen eine Eigenheimförderung für Familien. Doch der zweite Schritt darf nicht vergessen werden: Die Eigenheimförderung muss bedarfsgerecht ausgestaltet werden. Das bedeutet konkret, dass Familien mit vielen Kindern besonders berücksichtigt werden müssen. Denn sie tragen die höchsten Wohnkosten und haben gleichzeitig die geringsten Wahlmöglichkeiten.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. vom 02.12.2016

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 17. / 18. Januar 2017

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. in Kooperations mit dem Deutscher Gewerkschaftsbund – Bundesvorstand

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 10.01.2017

Das Programm sieht spannende Vorträge und Diskussionen, sowie verschiedene Panels zu Gestaltungsanforderungen an eine moderne Arbeitszeitpolitik vor.

Das vorläufige Programm ist hier zu finden: https://www.dgbrechtsschutz.de/fileadmin/media/0_2015_Media_Neu/Veranstaltungen/Wir_sind_waren_dabei/2017/__Zeit_zu_gestalten__Leben___Arbeit___Zukunft/Save-the-date_Zeit_zu_gestaltenDGB-FES.PDF.

Die Anmeldung per E-Mail ist hier möglich: Herrn Hans Komorowski, forum.hk@fes.de.

Termin: 26. Januar 201, 11:00 bis 14:00 Uhr

Veranstalter: Zukunftsforum Familie e. V. in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 19.01.2017

Das ElterngeldPlus wurde für Geburten ab dem 1. Juli 2015 eingeführt und ermöglicht Eltern einen längeren Elterngeldbezug, insbesondere wenn sie während des Bezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Erste Daten zeigen, dass 18,3 Prozent der Elterngeldbezieher/innen das ElterngeldPlus bereits nutzen, Tendenz steigend. Der Partnerschaftsbonus (zusätzliche vier ElterngeldPlus-Monate je Elternteil) setzt einen zusätzlichen Anreiz, sich die Betreuung und Erziehung des Kindes partnerschaftlicher aufzuteilen. 2017 soll eine Evaluation des ElterngeldPlus vorgelegt werden.

Das Programm und die schriftliche Anmeldung sind hier zu finden: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/broschueren/ZFF_Einladung_Fachgespraech_Vaeter_und_das_ElterngeldPlus_26012017_neu.pdf.

Die Anmeldung per E-Mail ist hier möglich: info@zukunftsforum-familie.de.

Die Anmeldung auf der Website ist hier möglich: http://www.zukunftsforum-familie.de/infocenter/veranstaltungen-kalender/.

AUS DEM ZFF

Im Namen des Vorstandes des ZFF und des Teams der Geschäftsstelle wünschen wir allen Leser/innen unseres Newsletters besinnliche Weihnachten und ein gesundes und frohes Jahr 2017.

„Keine Ausreden mehr! Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen! #stopkinderarmut“ – Mit dieser gemeinsamen Online-Kampagne machen Wohlfahrts- und Sozialverbände gemeinsam mit Familien- und Kinderrechtsorganisationen ab morgen auf das drängende Problem der Kinderarmut in Deutschland aufmerksam.

„Gerade in der Weihnachtszeit wird deutlich, wie groß der Mangel bei armen Familien ist“, betonen die Initiatoren, die am 6. Dezember gemeinsam mit der Nationalen Armutskonferenz das Online-Portal für die Kampagne öffnen. „Der Nikolaus und der Weihnachtsmann machen oft einen Bogen um die Zimmer armer Kinder“, so die Bündnispartner. Im Regelsatz seien nicht einmal die Kosten für Adventsschmuck und Weihnachtsbaum eingerechnet. „Wir sagen: Das darf nicht sein! Gemeinsam müssen wir alles unternehmen, damit Kinder gut aufwachsen können! Jedes Kind ist gleich viel wert!“

Die Petition von Nationaler Armutskonferenz, Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, Deutschem Kinderschutzbund, Deutschem Kinderhilfswerk, Verband Alleinerziehender Mütter und Väter sowie Zukunftsforum Familie kann ab heute/morgen auf dem Portal von Campact unterzeichnet werden. Mit ihrer Initiative wollen die Verbände einen breiten Unterstützerkreis gewinnen, der im Wahljahr Druck auf die Parteien macht.

Nach Angaben der Initiatoren leben rund drei Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland in Armut. Es gehe darum, diesen Kindern jetzt ein Leben mit Perspektiven und ohne Ausgrenzung zu ermöglichen: „Wir fordern eine einheitliche Geldleistung für alle Kinder, die das Existenzminimum sichert. Ein gutes Aufwachsen darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen“, fasst der Petitionstext zusammen.

Im Einzelnen stellt die Petition fest:

• Die Hartz IV-Sätze für Kinder sind zu gering. Sie basieren auf ungenauen Rechnungen und willkürlichen Abschlägen.

• Arme Familien müssen mindestens in gleicher Weise gefördert werden, wie Familien mit höheren Einkommen entlastet.

• Staatliche Unterstützung muss einfach gestaltet und leicht zugänglich sein. Derzeit gehen viele Hilfen an den Familien und Kindern, die diese brauchen, vorbei.

Vielfältige Aktionen werden die Online-Petition im Wahljahr begleiten: „Wir werden aufmerksam verfolgen, welchen Stellenwert die Beseitigung von Kinderarmut in den Wahlprogrammen, einer Koalitionsvereinbarung und in Gesetzgebungsvorhaben erhält und ob konkret benannt wird, bis wann und wie Kinderarmut in Deutschland überwunden sein soll.“

Die Petition kann unter dem folgenden Link von Einzelpersonen unterzeichnet werden: https://weact.campact.de/p/kinderarmutbekaempfen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 05.12.2016

Die Bundeskonferenz der Arbeiterwohlfahrt hat bei ihrer Bundeskonferenz am Wochenende in Wolfsburg zwei Vorstandsmitglieder des ZFF in das Bundespräsidium gewählt.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF wurde als Beisitzerin im Bundespräsidium der AWO wiedergewählt. Neu als Beisitzerin im AWO Bundespräsidium ist Inge Höcker. Sie ist ebenfalls Mitglied im Vorstand des ZFF. Wir gratulieren herzlich zur Wahl und freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit von ZFF und AWO!

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.11.2016

AKTUELLES

Ab sofort sind Bewerbungen um die Goldene Göre des Deutschen Kinderhilfswerkes möglich. Die Goldene Göre ist mit insgesamt 12.000 Euro dotiert und der renommierteste Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland. Mit der Goldenen Göre werden Projekte ausgezeichnet, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Die Vorhaben sollen bereits begonnen haben oder im letzten halben Jahr abgeschlossen worden sein. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Februar 2017, die Preisverleihung findet am 18. Juni 2017 im Europa-Park in Rust statt.

Mit der Goldenen Göre setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention für eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Fragen und Belangen ein. Oberstes Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Preisverleihung für ihr Engagement zu würdigen und ihre Projekte der Öffentlichkeit vorzustellen. Um die aktive Teilnahme von Kindern und Jugendlichen zu sichern, stellt das Deutsche Kinderhilfswerk Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt des gesellschaftlichen Interesses. Nur so fühlen sie sich ernst genommen, lernen Demokratie, setzen sich für andere ein und werden auch als Erwachsene gemeinschaftsfähig und engagiert sein.

Die online Bewerbung ist hier möglich: www.dkhw.de/goldenegoere.

Am 27. April 2017 ist wieder Girls’Day – Mädchen-Zukunftstag und Boys’Day – Jungen-Zukunftstag. Ab sofort können Unternehmen, Einrichtungen, Institutionen und Betriebe ihre Angebote für Mädchen bzw. Jungen am Aktionstag auf den Webseiten www.girls-day.de und www.boys-day.de im Radar eintragen.

Auch wenn Mädchen und Jungen heute in einer fortschrittlichen und aufgeklärten Welt aufwachsen, halten sie in Sachen Berufswahl noch immer an einengenden Klischees fest. Mehr als die Hälfte der Mädchen entscheidet sich für einen von zehn Ausbildungsberufen – obwohl es 330 duale Ausbildungsberufe gibt.

Bei den Jungen wählen mehr als 56 Prozent aus nur 20 Ausbildungsberufen. Girls’Day und Boys’Day sind wichtige Bausteine für eine geschlechtergerechte Berufs- und Studienwahl von Jugendlichen. Die spezifische Ansprache von Schülerinnen und Schülern ermöglicht, dass Mädchen und Jungen bei den Veranstaltungen jeweils „unter sich“ neue Berufe mit vielfältigen Perspektiven kennenlernen und erschließt Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zusätzlichen motivierten Fachkräftenachwuchs.

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Existenzminimum bleibt sozial unausgewogen

Vor dem Hintergrund des gestern vom Bundesfinanzminister vorgelegten
11. Existenzminimumbericht der Bundesregierung und der Bundestags-Anhörung zur Höhe der SGBII-Regelsätze kritisiert das ZFF die weiterhin bestehende soziale Schieflage. Während etwa der steuerliche Freibetrag für Bildung, Erziehung und Ausbildung (BEA) in Höhe von 220 Euro fortgeschrieben wird, gibt es weiterhin keine Entlastung für niedrigere Einkommen.

Dazu Christiane Reckmann, die Vorsitzende des Zukunftsforums Familie e. V.:

„Während für Familien im SGB II-Bezug kaum eine finanzielle Entlastung in Sicht ist, verteilt die Bundesregierung weiterhin Steuergeschenke für die höheren Einkommen. Dem BEA in Höhe von 220 Euro stehen durchschnittliche 19 Euro Bildungs- und Teilhabeleistungen für Hartz-IV-Empfänger gegenüber. Diese Schieflage muss beendet werden. Entlastungen sind vor allem dort nötig, wo die finanzielle Situation ohnehin schon prekär ist. Wir müssen das Wohl aller Familien und Kinder in den Vordergrund stellen – Arme Kinder verdienen eine echte Chance!“

Zum Hintergrund: Das ZFF fordert im Rahmen des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt.

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Erhöhung des Kinderzuschlags: Chance vertan!

Das Bundeskabinett hat gestern die Erhöhung des Kinderzuschlags auf 170 Euro beschlossen. Ab dem 1. Januar erhalten Geringverdienende 10 Euro mehr im Monat.

Das Zukunftsforum Familie e. V. begrüßt diesen Schritt als eine dringende weitere Entlastung für Familien mit geringen Einkommen. Gleichzeitig bedauert das ZFF den fehlenden Mut zu weiteren Reformen.


Christiane Reckmann, die Vorsitzende des Zukunftsforums Familie e. V., erklärt:

„Der Familienzuschlag bleibt auch nach dieser Erhöhung eine unausgewogene Leistung. Es ist schade, dass die Koalition nicht den Mut aufgebracht hat, die oberen Einkommensgrenzen abzuschaffen und stattdessen den Familienzuschlag mit steigendem Einkommen langsam auslaufen zu lassen. Dies hätte sehr viel mehr Familien erreicht, deren Einkommen nur knapp über der jetzigen Höchsteinkommensgrenze liegt. So könnten auch mehr Alleinerziehende davon profitieren, da bislang der Unterhalt auf den Familienzuschlag angerechnet und so oftmals die Höchsteinkommensgrenze für den Familienzuschlag knapp überschritten wird.“

Reckmann macht zudem deutlich, dass der Familienzuschlag nicht dabei hilft, Armut in Familien abzubauen: „Der Familienzuschlag ist als Instrument wichtig, um ein weiteres Abrutschen in Armut zu verhindern. Familien, die kein Erwerbseinkommen haben oder im SGB II aufstocken, hilft diese Reform nichts.“

Zum Hintergrund: Das ZFF fordert seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. In Verbindung mit der Investition in eine familienfreundliche und bildungsfördernde Infrastruktur könnte so ein wesentlicher Schritt getan werden, um den Kreislauf der Armut langfristig zu durchbrechen.

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Happy Birthday, ElterngeldPlus!

Berlin, 30.06.2016 Zum ersten Jahrestag der Einführung des ElterngeldPlus erklärt Birgit Merkel, stv. Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e. V.:

„Das ElterngeldPlus ist eine sinnvolle Ergänzung des ‚klassischen‘ Elterngeldes. Neueste Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass es auf positive Resonanz stößt und von den Eltern angenommen wird.

Das ElterngeldPlus erweitert die Optionen nach der Geburt eines Kindes und beendet die finanzielle Benachteiligung einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit. Es macht damit die partnerschaftliche Aufteilung von familiärer Sorge und Erwerbsarbeit attraktiver.

Aus Sicht des ZFF ist das ElterngeldPlus ein Einstieg in Arbeitszeitkonzepte, die den familiären Sorgeverpflichtungen von Frauen wie auch Männern im Lebensverlauf Rechnung tragen. Eine Familienarbeitszeit mit teilweisem Lohnersatz bei einer Reduzierung der Arbeitszeit im Anschluss an die Elterngeldphase oder auch für eine Pflegephase wäre ein sinnvoller weiterer Schritt. Notwendig ist auch ein Ausbau der Partnermonate beim Elterngeld.“

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Equal Care Day: Sorgearbeit verdient mehr!

Berlin, 26.02.2016 Zum „Equal Care Day“ am kommenden Montag erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e. V.:

„Das Zukunftsforum Familie begrüßt und unterstützt die Initiative, um auf die vor allem von Frauen – im privaten wie professionellen Bereich – geleistete Sorgearbeit aufmerksam zu machen. Problematisiert wird auch die ungleiche Verteilung zwischen den Geschlechtern: Männer brauchen vier Jahre um dasselbe Ausmaß an Sorgearbeit zu leisten, das Frauen in einem Jahr erbringen.

Es ist eine hochpolitische Frage, welchen Stellenwert Care-Arbeit in unserer Gesellschaft hat und wer zu welchen Bedingungen Care-Arbeit leistet.

Für das ZFF liegt es in öffentlicher Verantwortung, für gute Rahmenbedingungen für – privat wie professionell erbrachte – Care-Arbeit zu sorgen. Politik muss ermöglichen, dass Menschen Sorgearbeit und Erwerbsarbeit zur eigenständigen Existenzsicherung in ihr Leben integrieren. Dafür müssen Phasen der Sorgearbeit finanziell und sozialversicherungsrechtlich abgesichert werden. Zudem muss dafür gesorgt werden, dass sich im Leben aller Geschlechter Phasen von Erwerbsarbeit mit Phasen von Sorgearbeit abwechseln können, ohne dass daraus längerfristige und nicht mehr kompensierbare Nachteile resultieren. Professionell erbrachte Sorgearbeit muss durch bessere Entlohnung und gute Arbeitsbedingungen aufgewertet werden.“