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ZFF-Info 20/2017

SCHWERPUNKT: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Bundesfamilienministerin Dr. Barley ruft zur Aktion „Wir brechen das Schweigen“ auf

Jahr für Jahr erinnert der weltweite Aktionstag am 25. November an das hohe Ausmaß von Gewalt gegen Frauen. Ein Tabuthema nach wie vor auch in Deutschland: Jede dritte Frau ist betroffen. Viele schweigen aus Angst und Scham, aber auch das Umfeld schaut oftmals weg.

Daher rufen Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley und das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ die Öffentlichkeit dazu auf, sich an der Mitmachaktion „Wir brechen das Schweigen“ zu beteiligen. Unter dem Motto "WEG AUS DER GEWALT" zeigen sich viele Menschen solidarisch mit Betroffenen und bestärken sie darin, einen ersten Schritt zu wagen – weg aus der Gewalt, in ein neues Leben.

„Betroffene sollen wissen, dass sie auf dem Weg aus der Gewalt nicht allein sind und dass es Unterstützungsangebote wie das bundesweite Hilfetelefon gibt“, erklärt Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley. „Als Schirmherrin lade ich jede und jeden dazu ein mitzumachen. Lassen Sie uns gemeinsam das Schweigen brechen und die Hilfetelefonnummer 08000 116 016 weiter bekannt machen.“

Der Hashtag für die Aktion in den Sozialen Netzwerken lautet #schweigenbrechen. Doch auch Personen, die keine sozialen Medien nutzen, können teilnehmen. Auf der Internetseite www.aktion.hilfetelefon.de sind sämtliche Aktionsideen und Materialien zu finden.

Viele Unterstützerinnen und Unterstützer sowie Prominente haben sich bereits an der Aktion beteiligt. „Ich bedanke mich bei allen, die an der Mitmachaktion teilnehmen. Die Beraterinnen des Hilfetelefons können nur dann helfen, wenn unser Unterstützungsangebot auch bekannt ist. Bislang wendet sich nur jede fünfte Betroffene an eine Beratungseinrichtung“, sagt Helga Roesgen, die Präsidentin des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, auch zuständig für das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen".

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr erreichbar. Unter der Rufnummer 08000 116 016 und über die Online-Beratung unter www.hilfetelefon.de können sich Betroffene, aber auch Menschen aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen und Fachkräfte beraten lassen – anonym, kostenlos, barrierefrei und in 17 Fremdsprachen. Von März 2013 bis Dezember 2016 verzeichnet das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ rund 105.000 Beratungskontakte per Telefon, Chat und E-Mail. Über 61.500 von Gewalt betroffene Personen haben das niedrigschwellige Angebot genutzt und sich individuell beraten lassen.

Weitere Informationen zum Beratungsangebot erhalten Sie auf: www.hilfetelefon.de

Weitere Informationen zur Mitmachaktion finden Sie unter: www.aktion.hilfetelefon.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.11.2017

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen veröffentlicht das Bundeskriminalamt heute die zweite jährliche „Kriminalstatistische Auswertung zu Gewalt in Partnerschaften“. Die Zahlen zeigen, in welchem Umfang und mit welchen Ausprägungen versuchte und vollendete Gewalt in Paarbeziehungen bei der Polizei in 2016 bekannt geworden sind. Deutlich wird, in welcher Beziehung Täter und Opfer zueinander stehen und welche Delikte passiert sind.

Die Auswertung zeigt: Es sind zu über 80% Frauen, die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Mehr als 51% von ihnen lebten in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Tatverdächtigen. Seit 2012 lässt sich ein kontinuierlicher Anstieg der Opferzahlen von Partnerschaftsgewalt feststellen.

Dazu Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley: „Wir müssen dem Schutz vor Gewalt höchste Priorität einräumen. Die aktuellen Zahlen bestätigen, dass Gewalt gegen Frauen im eigenen Zuhause und in der Partnerschaft ein drängendes Problem ist. Die bei der Polizei registrierten Fälle reichen von Beleidigungen, Einschüchterungen und Bedrohungen zu physischen und sexuellen Misshandlungen bis hin zu Vergewaltigung sowie Mord und Totschlag. Jede Tat von häuslicher Gewalt, ob gegen Frauen, Männer oder die häufig mitbetroffenen Kinder gerichtet, ist eine Straftat und muss entsprechend verfolgt werden. Gleichzeitig müssen wir vorhandene Hilfestrukturen wie Frauenhäuser und Beratungsangebote weiter stärken.“

Zu den Zahlen:

Im Jahr 2016 wurden durch ihre Partner oder Ex-Partner insgesamt 133.080 Personen Opfer versuchter und vollendeter Delikte wie Mord und Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Bedrohung und Stalking, davon knapp 82% Frauen. Gegenüber 2015 ist die Anzahl der Opfer partnerschaftlicher Gewaltdelikte damit um 4,4% angestiegen, eine Entwicklung, die seit 2012 festzustellen ist.

Insgesamt waren 108.956 Frauen von Partnerschaftsgewalt betroffen. Dies entspricht einem Anteil von 35% gemessen an allen unter den relevanten Straftatengruppen erfassten weiblichen Opfern.

In 2016 wurden in Deutschland Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt (versuchte und vollendete Delikte)

  • von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung: über 69.700
  • von Bedrohung: über 16.700
  • von gefährlicher Körperverletzung: rund 11.900
  • von Stalking: über 7.600
  • von Mord und Totschlag: 357

Bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Partnerschaften sind die Opfer zu fast 99% weiblich, bei Stalking und Bedrohung in der Partnerschaft sind es fast 90%. Bei vorsätzlicher, einfacher Körperverletzung sowie bei Mord und Totschlag in Paarbeziehungen sind 81% der Opfer Frauen.

In den einzelnen Straftatbereichen entfiel der größte Anteil der Opfer partnerschaftlicher Gewalt an der Gesamtopferzahl im Jahr 2016 auf Nachstellung (Stalking) (Anteil von Partnerschaftsgewalt bei den weiblichen Opfern 48%, bei den männlichen 23%), gefolgt von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung (Anteil bei den weiblichen Opfern 39,1%, bei den männlichen 6,1%) sowie Vergewaltigung und sexuelle Nötigung (Anteil bei den weiblichen Opfern 18,2%, bei den männlichen 3,5%). Der Anteil von Partnerschaftsgewalt bei Mord und Totschlag lag bei den weiblichen Opfern hoch (Anteil an den weiblichen Opfern 35,8%, bei den männlichen 4,2%).

Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley erklärt: „Die Zahlen sind erschreckend – insbesondere mit Blick auf die vermutete Dunkelziffer. Die ansteigenden Zahlen der bekannt gewordenen Delikte sind aber auch ein Zeichen dafür, dass mehr Opfer Hilfe bei der Polizei suchen und erlittene Gewalttaten zur Anzeige bringen. Eine solche Entwicklung wird auch durch den veränderten gesellschaftlichen Umgang mit sexuellen Übergriffen und Diskriminierung, wie etwa aktuell durch die metoo-Debatte, befördert. Einen wichtigen Beitrag hat hier auch die Verankerung des Grundsatzes „Nein heißt Nein“ im Strafrecht geleistet. Ich wünsche mir, dass die Sensibilität für geschlechtsspezifische Gewalt weiterhin steigt, ebenso wie der Mut, das Tabu der Auseinandersetzung mit dem Thema und das Schweigen darüber zu brechen, damit möglichst viele einen Weg aus der Gewalt finden!“

Mit dem Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter 08000 116 016 wird betroffenen Frauen seit 2013 eine bundesweite 24 Stunden-Beratung angeboten, die kostenlos eine anonyme und niedrigschwellige Erstberatung in insgesamt 18 Sprachen ermöglicht.

Weitere Informationen erhalten Sie hier und unter www.hilfetelefon.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.11.2017

Anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt an Frauen am 25. November fordert der Deutsche Frauenrat die zukünftige Bundesregierung auf, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) vollständig umzusetzen.

Dazu sagt die Vorsitzende Mona Küppers: „Gut, dass die Istanbul-Konvention nun endlich auch in Deutschland zu geltendem Recht wird. Sie muss jedoch vollständig umgesetzt werden, um Betroffene von Gewalt wirksam zu schützen. Dafür brauchen wir einen Nationalen Aktionsplan. Außerdem muss der Vorbehalt der Bundesregierung zum Artikel 59, durch den zahlreichen Frauen der Zugang zu Schutz verweigert wird, schleunigst zurückgenommen werden.“

Mit seinem Vorbehalt zu Artikel 59 entzieht sich Deutschland der Vorschrift, geflüchteten oder migrierten Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind oder als Zeuginnen in Strafverfahren aussagen, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu ermöglichen. Durch die dreijährige Ehebestandszeit bis zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltstitels können gewaltbetroffene Frauen erneut massiver bis lebensbedrohender Gewalt ausgesetzt werden.

Das Gesetz zur Ratifizierung der Istanbul-Konvention tritt zum 1. Februar 2018 in Kraft.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 23.11.2017

djb zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen

"Gewalt gegen Frauen ist weiterhin ein massives gesellschaftliches Problem", stellt die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig, anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt gegen Frauen am 25. November fest. "Der Staat darf nicht nachlassen, diese in allen Formen zu bekämpfen und ihr vorzubeugen. Ein wesentlicher Schritt hierzu ist die Umsetzung aller Verpflichtungen aus der inzwischen ratifizierten Istanbul-Konvention."

In Deutschland ist weiterhin jeden Tag eine Frau von einem versuchten Tötungsdelikt durch den eigenen Ehemann, Partner oder Ex-Partner betroffen. Jede Woche sterben dabei drei Frauen. 35 Prozent der Frauen in Deutschland haben seit dem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexualisierte Gewalt erfahren, weit überwiegend ebenfalls durch den eigenen Partner. Nur 5 bis 10 Prozent aller strafrechtlich relevanten sexuellen Übergriffe werden angezeigt. Rund 18.000 Frauen mit fast ebenso vielen Kindern werden jährlich in Frauenhäusern
aufgenommen. Zugleich müssen die Frauenhäuser jährlich aus Platzmangel rund 18.000 Abweisungen aussprechen. Unterstützungseinrichtungen sind nicht barrierefrei erreichbar, unterfinanziert und personell unterbesetzt. Dieser Befund widerspricht geltendem Recht, insbesondere Deutschlands Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention.

Die sogenannte Istanbul-Konvention – das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – wurde 2011 erarbeitet. Sie enthält diverse Verpflichtungen zur strafrechtlichen Verfolgung verschiedener Formen geschlechtsspezifischer Gewalt, aber auch zur Prävention sowie zur umfassenden Unterstützung und zum Schutz von Betroffenen. Deutschland ratifizierte die Konvention erst 2017, nachdem zuvor das Sexualstrafrecht entsprechend angepasst worden war. Innerstaatlich werden die
Regelungen daher ab Februar 2018 wirksam.

Der djb fordert, dass Deutschland Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpft und unverzüglich seine Verpflichtungen aus der Konvention umsetzt. Dazu gehört unter anderem ein flächendeckendes, zugängliches und finanziell ausreichend ausgestattetes Unterstützungssystem für Betroffene von Gewalt inklusive Sprachmittlung, Kinderbetreuung, Beratung und sicherer Unterkunft. Ferner sind verpflichtende Fortbildungen zu geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt für Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz vorzusehen. Jede Betroffene
von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt soll einen Anspruch auf kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung erhalten. Die Misshandlung oder gar Tötung der Partnerin ist mit der Härte des Rechtsstaats zu verfolgen, und es sind effektive Präventionskonzepte gegen diese Gewaltformen zu entwickeln.

"Der Staat muss häusliche und sexualisierte Gewalt sowie Tötungsdelikte durch (Ex-)Partner endlich als ernsthafte Sicherheitsprobleme begreifen", so Wersig. "Ein Leben frei von Gewalt ist die Basis für alle anderen Menschenrechte."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 24.11.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) sehen die Arbeitgeber und die künftige Bundesregierung in der Pflicht, die Situation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley sagte auf einer DGB-Fachtagung am Donnerstag in Berlin: „Noch immer verdienen Frauen fast ein Viertel weniger als Männer. Das können wir nicht hinnehmen. Die faire Bezahlung von Frauen und Männern ist eine Frage der Gerechtigkeit. Viele junge Frauen wollen wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen, sie verdienen jedoch schlicht zu wenig, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz war ein wichtiger Schritt hin zu mehr Lohngerechtigkeit. Er reicht jedoch bei weitem noch nicht aus.“

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack sagte: „Viele Frauen arbeiten unfreiwillig in Teilzeit, haben geringere Aufstiegschancen und werden schlechter bezahlt als ihre männlichen Kollegen. In vielen Unternehmen herrschen familienunfreundliche Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten. Wir müssen alles daran setzen, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Hürden für Frauen einzureißen. Frauen müssen künftig die gleichen Chancen haben, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Dazu gehört ein Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit.“

Die Fachtagung steht unter dem Motto „Den Wandel gestalten – Wir machen uns stark für die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen!“. Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley und die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack diskutieren mit 250 Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Gewerkschaften, Betrieben und Verwaltungen darüber, was nötig ist, damit Frauen – privat und im Beruf – ein selbstbestimmtes Leben führen können. Das gemeinsame Projekt von DGB und BMFSFJ "Was verdient die Frau? Wirtschaftliche Unabhängigkeit!" organisiert die Fachtagung.

Das Projekt hat eine neue Beratungsplattform gestartet: Unter www.dein-sprungbrett.info bietet es jungen Fragen in Webinaren qualifizierte Beratung – ob für den Sprung auf der Karriereleiter oder für den Balanceakt zwischen Arbeit und Privatleben –, eine Plattform mit nützlichen Infos und nicht zuletzt eine Community mit Gleichgesinnten.

Weitere Informationen zum Projekt und zur Fachtagung unter: www.was-verdient-die-frau.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.11.2017

Anlässlich des morgigen (Samstag) Europäischen Tags zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch fordert Bundesjugendministerin Dr. Katarina Barley:

„Sexualisierte Gewalt an Jungen und Mädchen kann Leben zerstören. Sie verursacht extremes Leid und häufig lebenslange Belastungen für die Betroffenen. Deshalb müssen wir alles daran setzen, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung offline wie online weiter konsequent zu verbessern. Betroffene brauchen nicht nur unsere Anerkennung, sondern auch konkrete Hilfen und Unterstützung.“

Der Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch findet auf Initiative des Europarats bereits zum dritten Mal statt und richtet in diesem Jahr ein besonderes Augenmerk auf den Kinder- und Jugendschutz im digitalen Umfeld. Mit der Einsetzung dieses Tages will der Europarat auch die Umsetzung der Lanzarote-Konvention unterstützen, die seine Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, alle Formen sexualisierter Gewalt an Kindern zu verurteilen und dagegen anzukämpfen. Deutschland hat das Übereinkommen am 18. November 2015 ratifiziert.

Ein wichtiges Instrument zur Unterstützung Betroffener in Deutschland ist das Netz spezialisierter Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend, das sich in den letzten vierzig Jahren entwickelt hat. Es bietet Betroffenen unbürokratische und fachlich fundierte Unterstützung und Beratung. Darüber hinaus beraten spezialisierte Fachberatungsstellen Angehörige, Fachkräfte und Institutionen wie Kitas oder Schulen zum Thema sexualisierte Gewalt und sind damit auch wichtige Kompetenzzentren in der Prävention.

Mit dem Ziel, die Versorgung von Betroffenen zu verbessern, fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die „Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend“ (BKSF) als bundesweite Vernetzungsstelle und politische Interessenvertretung der spezialisierten Fachberatung. Am 16. und 17. November hat die BKSF zu einer Konferenz nach Berlin eingeladen. Hier wurden neue Strategien und Ideen für eine stabile und bedarfsgerechte Versorgung von Betroffenen diskutiert. An beiden Tagen fanden sich etwa 150 Fachleute zusammen, um gemeinsam Zukunftsmodelle zu entwickeln. Unter dem Motto „Auf dem Weg zu einer bedarfsgerechten Unterstützung von Betroffenen“ standen rechtliche und finanzielle Aspekte, aber auch transkulturelle Perspektiven im Mittelpunkt. Hier wurde etwa diskutiert, was die Fachpraxis tun kann, um bislang unterversorgte Gruppen besser zu erreichen. (www.bundeskoordinierung.de)

Einen niedrigschwelligen Zugang zu Beratung bietet auch das vom Bundesjugendministerium geförderte Kinder- und Jugendtelefon sowie das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer. Hier erhalten betroffene Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungspersonen kostenlos und anonym per E-Mail oder Telefon Rat, Hilfe und Unterstützung (www.nummergegenkummer.de).

Speziell zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im digitalen Raum weisen die vom Bundesjugendministerium geförderten Beschwerdestellen der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) und des eco – Verband Internetwirtschaft sowie jugendschutz.net auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Fotos von Kindern und ein Bewusstsein für mögliche Risiken hin. Zur Aufklärung engagieren sich die Organisationen im Rahmen des Aktionstages mit verschiedenen Informationsaktivitäten in sozialen Netzwerken und geben fachliche Hinweise zum Thema (www.internet-beschwerdestellen.de).

Auch das Deutsche Kinderhilfswerk sensibilisiert in einer aktuellen, vom Bundesjugendministerium finanziell unterstützen Kampagne für den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Kindern und Jugendlichen in digitalen Medien (www.dkhw.de/kinderfotos-im-netz).

Das Bundesjugendministerium engagiert sich beim Schutz vor sexualisierter Gewalt weiter in der Behindertenhilfe. Das Bundesmodellprojekt „BeSt – Beraten und Stärken“ zum Schutz von Mädchen und Jungen mit Behinderungen vor sexualisierter Gewalt in Institutionen wird bis 20120 verlängert. Es wird in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung e.V. (DGfPI) und bundesweit zehn spezialisierten Fachberatungsstellen durchgeführt wird.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.11.2017

Weitere 3,65 Mio. Euro für Betroffene sexueller Gewalt im familiären Bereich

Das Bundesland Hessen hat als drittes Bundesland eine Beitrittsvereinbarung zur Beteiligung am Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich (FSM) unterzeichnet. Damit stehen 3,65 Mio. Euro mehr zur Finanzierung von Hilfeleistungen für Betroffene zur Verfügung, die ihre Anträge bis zur ursprünglichen Antragsfrist 30. April 2016 an den FSM gerichtet haben. Diese Frist hat der Bund aufgrund des fortwährend hohen Bedarfs an Hilfeleistungen ausgesetzt und stellt zunächst die Finanzierung für weiterhin eingehende Anträge alleine sicher.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Die Übernahme von Hilfen für Betroffene, die sexuelle Gewalt innerhalb ihres eigentlichen Schutzumfeldes – der Familie – erleiden mussten, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es freut mich daher sehr, dass sich auch nach mehrjährigem Bestehen des für Betroffene so wichtigen Fonds mit Hessen ein weiteres Bundesland dem FSM anschließt. Die Zahl der täglich in der Geschäftsstelle eingehenden Anträge zeigt uns auf erschreckende Weise, wie hoch der Bedarf ist. Wir können nicht verantworten, dass die dringend benötigten Hilfen abbrechen.“

Der FSM wurde im Mai 2013 in Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch (RTKM) durch den Bund zunächst mit einem Volumen von 50 Mio. Euro errichtet. Ende 2013 beteiligte sich als erstes Bundesland Mecklenburg-Vorpommern mit einer Summe von 1,03 Mio. Euro, im Juli 2014 folgte der Freistaat Bayern und zahlte 7,61 Mio. Euro in den Fonds ein. Durch die Beteiligung Hessens erhöht sich das Gesamtvolumen des FSM auf rd. 62,3 Mio. Euro. Mit diesen Mitteln werden Hilfeleistungen für Betroffene sexuellen Missbrauchs im familiären Bereich finanziert, die dazu beitragen sollen, das Erlittene zu verarbeiten. Bei der Geschäftsstelle des FSM können Sachleistungen wie Therapien (Psychotherapien, Komplementär-und Fachtherapien), Weiterbildungsmaßnahmen und individuelle Hilfeleistungen zur Aufarbeitung des widerfahrenen Leids beantragt werden. Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen bis zu einer maximalen Höhe von 10.000 Euro pro Antragsteller/in sind, dass diese nicht oder nicht mehr durch die gesetzlichen Leistungsträger finanziert werden und zudem geeignet sind, zur Auf- und Verarbeitung des Erlebten beizutragen. Neben der antragsbearbeitenden Geschäftsstelle befasst sich die unabhängige Clearingstelle, bestehend aus mittlerweile neun Gremien mit je vier Mitgliedern, intensiv mit den Einzelfällen. Die Fachleute aus dem medizinischen, psychotherapeutischen und juristischen Bereich sowie Vertreter/innen aus dem Kreis der Betroffenen begutachten mit hohem Einfühlungsvermögen und Sachverstand die Anträge und sprechen Empfehlungen zur Entscheidung aus.

Die Organisationsstrukturen, die für den FSM im familiären Bereich seinerzeit geschaffen wurden, nutzen auch institutionelle Vereinbarungspartner zur Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen. Viele Institutionen und Länder haben sich seit 2013 dem System angeschlossen und übernehmen Arbeitgeber-verantwortung. Auf Basis der Empfehlung der Clearingstelle treffen die Institutionen die Entscheidung zu Anträgen und finanzieren Hilfeleistungen eigenständig und unabhängig vom für den familiären Bereich bestehenden Fonds.

Auch im institutionellen Bereich sind weitere Vereinbarungspartner hinzugekommen. So haben sich im August dieses Jahres der Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) e.V. und der Internationale Bund (IB): Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. entschieden, künftig im Rahmen ihrer Arbeitgeberverantwortung Hilfeleistungen für Betroffene sexuellen Missbrauchs zu finanzieren.

Insgesamt wurden seit Mai 2013 bisher rund 9.500 Anträge an die Geschäftsstelle des Fonds Sexueller Missbrauch gerichtet; 95% dieser Anträge betreffen den familiären Bereich.

Umfassende Informationen zur Antragstellung, Details zum familiären und institutionellen Bereich sowie zu Beteiligungen sind auf der Webseite des FSM zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.11.2017

Die Fraktion DIE LINKE fordert in einem Antrag (BT-Drs. 19/101) ein Weihnachtsgeld für Kinder und Jugendliche in Höhe des halben Kindergelds. Dazu erklärt die Initiatorin des Antrags, Katja Kipping, MdB:

„Zu Weihnachten gehört es auch, sich einmal im Jahr weniger Sorgen als im Alltag machen zu müssen. Für Eltern ist dabei wichtig, ihren Kindern ein schönes Fest zu ermöglichen. Für Kinder wiederum gehört es dazu, ihre Eltern sorgenfrei zu erleben. Um gleiche Teilhabe- und Entwicklungsmöglichkeiten für alle Kinder zu gewährleisten und um Kinderarmut zu vermeiden, empfehlen Verbände eigenständige Leistungen an Kinder. Dementsprechend halten wir eine weihnachtliche Unterstützung in Höhe des halben Kindergelds zusätzlich zum ausgezahlten Kindergeld für wichtig. Diese darf nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden. Auch Kinder von Geflüchteten und Asylbewerberinnen und -bewerber haben selbstverständlich einen Anspruch auf diese Leistung.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 28.11.2017

„Wer Frauen wirtschaftlich unabhängiger machen will, sollte keine Reden schwingen, sondern im Kampf gegen Lohnlücken, Teilzeitfallen und Befristungen loslegen“, kommentiert die Bundestagsabgeordnete Susanne Ferschl (DIE LINKE) die heute in Berlin stattfindende DGB-Fachtagung zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen.

Ferschl weiter: „Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt führen dazu, dass sie häufiger in Teilzeit arbeiten, schlechter bezahlt werden, kaum Aufstiegsperspektiven haben und häufiger in Erwerbs- und Altersarmut landen. Nun gilt es, die Probleme endlich anzugehen und die Rahmenbedingungen zu verbessern, denn Arbeitgeberverbände haben offensichtlich immer noch ein großes Interesse daran, Frauen als billige und flexible Arbeitskräfte auszunutzen. Wenn wir arbeitende Frauen wirklich ernst nehmen wollen, müssen wir ihre Anliegen gesetzlich unterstützen. Die vergangenen Streiks im Einzelhandel oder im Sozial- und Erziehungsbereich haben aber auch gezeigt, dass sich immer mehr Frauen in einer Gewerkschaft organisieren, um entschlossen für bessere Entlohnung und Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Dies ist ein unverzichtbarer Schritt in Richtung Entgeltgleichheit.

DIE LINKE fordert ein gleichstellungspolitisches Gesamtpaket für gute Arbeit besonders für Frauen. Ein Rückkehrrecht auf Vollzeit muss eingeführt, die sachgrundlose Befristung endlich abgeschafft werden. Das Schließen der Lohnlücke zwischen Männern und Frauen muss ebenso Realität werden wie ein flächendeckender armutsfester Mindestlohn von zwölf Euro und die Gleichstellung von Minijobs mit sozialversicherungspflichtiger Arbeit.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 23.11.2017

„Die Rechte von Kindern müssen endlich im Grundgesetz verankert werden“, kommentiert Norbert Müller, Kinder- und Jugendpolitiker der LINKEN im Bundestag, zum Jahrestag der Verabschiedung der UN- Kinderrechtskonvention. Müller weiter:

„Die besonderen Bedürfnisse und Interessen von Kindern und Jugendlichen, aus denen sich kinderspezifische Rechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung ableiten, finden im Grundgesetz bisher keine Erwähnung. So wundert es kaum, dass die Interessen und Rechte der Kinder und Jugendlichen im Gesetzgebungsprozess viel zu oft vernachlässigt werden. Zwar gibt es seit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention immer wieder kleinere Verbesserungen, eine umfassende Strategie zum Schutz der Rechte von Kindern fehlt aber. Augenfälliges Beispiel ist das Thema Kinderarmut. Keine Bundesregierung der letzten Jahre hat etwas unternommen, um an der Situation der etwa 2,5 Millionen Kinder, die in Armut leben etwas zu ändern. Ich freue mich daher sehr über den erneuten Vorstoß der Brandenburger Landesregierung Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufzunehmen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 19.11.2017

Die Fraktion DIE LINKE hat eine Kleine Anfrage (19/54) zum Arbeitszeitvolumen in Deutschland gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie sich das gesamtwirtschaftliche Arbeitszeitvolumen seit 2000 pro Jahr entwickelt hat. Diese Daten soll die Regierung differenziert nach verschiedenen Beschäftigungsformen (Teilzeit, Vollzeit, Minijob etc.) liefern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 568 vom 22.11.2017

Zum Thema Überstunden in Deutschland hat die Fraktion Die Linke eine Kleine Anfrage (19/70) gestellt. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem erfahren, wie viel bezahlte und unbezahlte Überstunden seit 2017 geleistet wurden und wie sich diese auf verschiedene Arbeitsverhältnisse verteilen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 568 vom 22.11.2017

Die Fraktion DIE LINKE fordert in einem Antrag (19/29) die vollständige Gleichstellung aller Kindererziehungszeiten bei der Mütterrente. Bisher werden die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder mit zwei Entgeltpunkten bei der Rente berücksichtigt. Für nach 1992 geborene Kinder gibt es drei Entgeltpunkte. Die Linke fordert nun drei Entgeltpunkte für alle Erziehungszeiten. Außerdem verlangt sie, dass die sogenannte Mütterrente aus Steuermitteln finanziert wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 561 vom 15.11.2017

Vor den Sozialgerichten wird immer wieder darum gestritten, ob im Rahmen des Bezugs von Arbeitslosengeld II die Kosten für die Wohnung nicht nur in „angemessener“, sondern in tatsächlicher Höhe übernommen werden. Das Sozialgesetzbuch beschränkt die Erstattung auf „angemessene“ Aufwendungen. Die 2.Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat in einem heute veröffentlichten Beschluss entschieden, dass diese Begrenzung mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Der Gesetzgeber muss keinen Anspruch auf unbegrenzte Übernahme der Wohnungskosten vorsehen. Die Regelung ist auch ausreichend klar und verständlich. Damit hat der Gesetzgeber seiner aus der Verfassung herzuleitenden Pflicht genügt, einen konkreten gesetzlichen Anspruch zur Erfüllung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu schaffen.

Sachverhalt:

Die Beschwerdeführerin bezieht Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Sie bewohnt alleine eine 77 qm große Wohnung, für die das Jobcenter die Miet- und Heizkosten zunächst vollständig und seit 2008 nur teilweise übernahm. Ihre Klage auf vollständige Kostenübernahme wies das Sozialgericht ab; Berufung und Revision blieben erfolglos. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde trägt sie vor, in ihrem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verletzt zu sein. Daneben hat das Sozialgericht Mainz dem Bundesverfassungsgericht zwei Verfahren vorgelegt, weil es die Regelung in §22 Abs.1 Satz1Sozialgesetzbuch (SGB)II zu den Kosten der Unterkunft und Heizung für verfassungswidrig hält.

Wesentliche Erwägungen der Kammer:

1. Die mit der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen einer Verfassungswidrigkeit des §22 Abs.1 Satz1SGBII greifen nicht durch. Die Regelung genügt der Pflicht des Gesetzgebers, einen konkreten gesetzlichen Anspruch zur Erfüllung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu schaffen.

a) Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gewährleistet das gesamte menschenwürdige Existenzminimum, zu dessen Sicherung auch die Bedarfe für Unterkunft und Heizung zu decken sind. Das Grundgesetz gibt keinen exakt bezifferten Anspruch auf Sozialleistungen vor. Die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums muss aber durch ein Gesetz gesichert sein, das einen konkreten Leistungsanspruch enthält.

b) Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber keinen Anspruch auf unbegrenzte Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung normiert hat. Zwar betrifft diese Bedarfsposition die grundlegende Lebenssituation eines Menschen. Doch ergibt sich daraus nicht, dass auch jedwede Unterkunft im Falle einer Bedürftigkeit staatlich zu finanzieren und Mietkosten unbegrenzt zu erstatten wären.

c) Der Gesetzgeber durfte den unbestimmten Rechtsbegriff der Angemessenheit verwenden, um die Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung zu begrenzen. Was hier als „angemessen“ zu verstehen ist, lässt sich durch Auslegung und insbesondere unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte und der weiteren Regelungen des Sozialgesetzbuches ausreichend bestimmen. Danach ist der konkrete Bedarf der Leistungsberechtigten einzelfallbezogen zu ermitteln. Dabei gehen die Fachgerichte davon aus, dass anhand der im unteren Preissegment für vergleichbare Wohnungen am Wohnort der Leistungsberechtigten marktüblichen Wohnungsmieten ermittelt werden kann, welche Kosten konkret angemessen sind und übernommen werden müssen.

2. Mit separatem Beschluss hat die Kammer festgestellt, dass die Vorlagen des Sozialgerichts Mainz unzulässig sind. Es fehlte eine hinreichende Darlegung durch das vorlegende Gericht, dass und wie die Anspruchsgrundlage ausgelegt werden kann, um den verfassungsrechtlichen Anforderungen zu entsprechen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 14.11.2017

Frauen sind nach wie vor bei den Führungskräften deutscher Betriebe unterrepräsentiert. Im Jahr 2016 waren 26 Prozent der Führungskräfte der obersten Leitungsebene in der Privatwirtschaft Frauen. Auf der zweiten Führungsebene lag ihr Anteil bei 40 Prozent. Während sich der Anteil auf der ersten Führungsebene seit 2004 mit einem Plus von zwei Prozentpunkten nur wenig verändert hat, stieg er auf der zweiten Führungsebene um sieben Prozentpunkte. Das zeigen Daten des IAB-Betriebspanels, einer repräsentativen Befragung von rund 16.000 Betrieben in Deutschland durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

In Ostdeutschland ist der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft höher als in Westdeutschland. Auf der ersten und zweiten Ebene liegt er bei 30 bzw. 47 Prozent, im Westen bei 25 bzw. 39 Prozent. Auf der zweiten Führungsebene ist er damit in Ostdeutschland nur einen Prozentpunkt unterhalb des Beschäftigtenanteils von Frauen. Dieser beträgt in Ostdeutschland 48 Prozent, in Westdeutschland 43 Prozent, in Deutschland insgesamt 44 Prozent.

Kleine Betriebe werden häufiger von Frauen geführt als große: In Großbetrieben mit mindestens 500 Beschäftigten sind 13 Prozent der Führungspositionen auf der ersten Ebene mit Frauen besetzt. In Betrieben mit zehn bis 49 Beschäftigten sind es 24 Prozent, in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten 28 Prozent.

Chefinnen sind am häufigsten in Dienstleistungsbereichen wie Gesundheit, Erziehung und Unterricht zu finden. Aber auch hier bleibt ihr Anteil hinter dem Beschäftigtenanteil von Frauen in der Branche zurück: Auf der ersten Führungsebene beträgt der Frauenanteil 46 Prozent, auf der zweiten Führungsebene 71 Prozent und bei den Beschäftigten insgesamt 75 Prozent.

Verglichen mit der Privatwirtschaft liegt der Frauenanteil im öffentlichen Sektor auf der ersten und zweiten Leitungsebene mit 34 bzw. 44 Prozent um acht bzw. vier Prozentpunkte höher. Gemessen an ihrem Beschäftigtenanteil von 61 Prozent sind Frauen jedoch im öffentlichen Sektor in Führungspositionen noch stärker unterrepräsentiert als in der Privatwirtschaft.

Der Aufstieg in Führungspositionen hängt auch von betrieblichen Rahmenbedingungen ab. „Betriebe engagieren sich zwar zunehmend im Bereich personalpolitischer Maßnahmen zur Gleichstellung von Männern und Frauen. Die gezielte Förderung von Frauen, insbesondere zur Vorbereitung auf Führungsaufgaben, ist aber nach wie vor selten zu finden“, so die IAB-Studie. Fünf Prozent der Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten verfügen beispielsweise über Mentoringprogramme, Frauenförderpläne oder Zielvereinbarungen zur Erhöhung des Frauenanteils.

Die IAB-Studie ist hier abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 14.11.2017

Für 53300 Kinder oder Jugendliche in Deutschland haben die Jugendämter im Jahr 2016 eine Erziehung in einem Heim oder in einer anderen betreuten Wohnform eingeleitet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum heutigen Internationalen Tag der Kinderrechte mitteilt, waren das 20% mehr neue Heimerziehungen als im Vorjahr. Im Vergleich zu 2014 betrug der Zuwachs sogar 50%.

Besonders stark war der Anstieg in der Altersgruppe der männlichen 16- und 17-Jährigen: Hier hat sich die Zahl der begonnenen Heimerziehungen von 7000 im Jahr 2014 über 14400 im Jahr 2015 auf 21600 mehr als verdreifacht. Damit stellten diese Altersjahrgänge mehr als die Hälfte (57%) aller begonnenen Hilfen für Jungen und junge Männer. Ein Grund für das Plus dürfte die hohe Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge der letzten Jahre sein.

Kinder, die zu ihrem eigenen Schutz oder aufgrund widriger Umstände nicht mehr in der Familie versorgt werden können, haben nach Artikel 20 der UN-Kinderrechtskonvention einen Anspruch auf staatlichen Schutz und Beistand. Dazu zählt auch die Sicherstellung ihrer Betreuung in Heimen oder anderen Wohnformen. Nach Artikel 22 der Konvention gilt dies gleichermaßen für Flüchtlingskinder, die von der Familie getrennt leben.

Weitere Ergebnisse zur Inanspruchnahme von Heimerziehungen oder anderen Hilfen zur Erziehung und damit auch zur Umsetzung diverser UN-Kinderrechte in Deutschland stehen im Bereich Publikationen zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 20.11.2017

Am 18. November 2017 findet zum dritten Mal der „Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ statt, in diesem Jahr mit dem Fokus „Schutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch mittels digitaler Medien“. Anlässlich des Tages fordert der Unabhängige Beauftrage für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, die künftige Bundesregierung und die Internet-Unternehmen auf, jetzt konsequent gegen sexuelle Übergriffe in der digitalen Welt einzuschreiten.

Rörig: „Der Kinder- und Jugendschutz muss dringend an die digitale Welt angepasst werden. 95 Prozent der Mädchen und Jungen ab 12 Jahre besitzen ein internetfähiges Smartphone. Sie bewegen sich permanent und selbstverständlich im digitalen Raum. Hierbei erleiden immer mehr Minderjährige sexuelle Übergriffe durch Cybergrooming, durch die Erpressung und Bloßstellung im Zusammenhang mit Sexting oder durch die ungewollte Konfrontation mit Pornografie. Sie sind oftmals zu jung und unerfahren, um heikle oder gar gefährliche Situationen richtig einzuschätzen. Kinderschutz ist keine Wohltat, Kinderschutz ist eine staatliche Pflichtaufgabe. Politik und Gesellschaft können nicht einerseits den Kinderrechten Verfassungsrang einräumen wollen, beim Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum aber so zögerlich bis untätig sein. Der Kampf gegen sexuelle Cyberkriminalität muss jetzt genauso konsequent geführt werden wie gegen jede andere Form von Kriminalität im Netz!“

Die Bundesregierung sollte auch bei den großen Internet-Unternehmen nachdrücklich darauf hinwirken, dass für den digitalen Raum Konzepte und weitere Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger vor sexueller Gewalt entwickelt werden. Gleichzeitig seien aber auch die Unternehmen selbst in der Verantwortung. Rörig: „Kinderschutz muss vor Gewinnmaximierung stehen. Ich erwarte, dass die Internet-Unternehmen eine ihrer wichtigsten Zielgruppen, die minderjährigen „Digital Natives“, ausreichend vor sexueller Gewalt im Netz schützt. Das technische Knowhow und die finanziellen Ressourcen sind vorhanden, diesen Schutz zu gewährleisten. Ich fordere zum Beispiel wirksamere Zugangsbeschränkungen, realistische Alterskennzeichnungen, leicht sichtbare und auch barrierefreie Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, wirksamere Identifikationsverfahren und kinderschutzgerechte Grundkonfigurationen.“

Rörig: „Ich appelliere an die künftige Bundesregierung, das Ausmaß sexueller Gewalt nicht länger hinzunehmen. Missbrauch ist bekämpfbar, aber nicht mit Minimallösungen. Es muss jetzt konsequent, dauerhaft und systematisch gehandelt werden. Alle sollten wissen, was sexuelle Gewalt ist, wie Täter und Täterinnen in der analogen und digitalen Welt vorgehen und an wen man sich bei sexuellen Übergriffen und Vermutung und Verdacht wenden kann.“

Rörig verweist hierbei auch auf sein „Programm zur konsequenten Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Folgen“ für die 19. Legislaturperiode". Darin fordert er unter anderem eine umfassende und über mehrere Jahre angelegte Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne. Sie soll Bürgerinnen und Bürger über alle relevanten Kanäle erreichen, Wissen vermitteln, Handlungskompetenz schaffen und Hilfeangebote bekannt machen.

Die Videobotschaft des Unabhängigen Beauftragten zum 3. Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch steht hier zur freien Verfügung.

Weitere Informationen und Statements des Betroffenenrates, Fachgremium beim Unabhängigen Beauftragten, ab 18.11.2017 auf Twitter unter: ubskm_de

Informationen zum Europäischen Tag:

Der „Europäische Tag zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt“ ist eine Initiative des Europarates und findet seit 2015 jährlich am 18. November statt. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, Lösungen zu finden, wie Kinder besser vor sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung geschützt werden können. Ziel ist es, das Problembewusstsein in der Gesellschaft zu schärfen, der Stigmatisierung von Betroffenen entgegenwirken, gegen alle Formen sexueller Gewalt an Kindern anzukämpfen und nationale wie europaweite Aktivitäten besser zu vernetzen und bekannt zu machen. Der 3. Europäische Tag steht unter dem Motto: „Der Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch mittels digitaler Medien“

https://www.coe.int/en/web/human-rights-channel/end-online-child-sex-abuse

#EndChildSexAbuseDay

Quelle: Pressemitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 16.11.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Bundesausschuss beschließt 1. Gleichstellungsbericht

Heute beschloss der AWO Bundesausschuss den 1. Gleichstellungsbericht der AWO. „Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt sind Themen, mit denen sich die AWO auseinandersetzen muss, wenn sie langfristig als zukunftsfähiger Wohlfahrtsverband bestehen möchte“, zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler überzeugt. Stadler sieht den Gleichstellungsbericht als Grundlage für einen nachhaltigen Veränderungsprozess: „Das Ziel ist mehr Geschlechtergerechtigkeit in der AWO.“

Der 1. Gleichstellungsbericht belegt statistisch, dass es zu wenige Frauen in haupt- und ehrenamtlichen Führungspositionen gibt sowie Arbeitszeiten und Einkommen ungleich bzw. geschlechtsspezifisch verteilt sind. „Wir sehen uns in der Verantwortung, diese geschlechterstereotype Arbeitsverteilung zu überwinden und gleiche Verwirklichungschancen für alle Geschlechter innerhalb des Verbandes zu ermöglichen“, erklärt Wolfgang Stadler. In diesem Sinne beinhaltet der Bericht weitreichende Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen.

Dazu gehören u.a.:

  • Etablierung von klaren Verantwortlichkeitsstrukturen, um Geschlechtergerechtigkeit innerhalb des Verbandes umzusetzen,
  • Entwicklung einer AWO spezifischen geschlechtergerechten Organisationskultur für Haupt- und Ehrenamt, z.B. die inhaltliche und strukturelle Verankerung von Gleichstellung in den Einrichtungen und Diensten der AWO,
  • Geschlechtergerechte Personalentwicklung und -planung im Hauptamt mit dem Ziel der Heterogenisierung der Belegschaft,
  • Mehr Geschlechtergerechtigkeit im Ehrenamt durch die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung des unterrepräsentierten Geschlechts, z.B. Mentoring- oder Pat*innen-Programmen für ehrenamtliche Funktionen,
  • Etablierung einer kontinuierlichen Evaluation mit einheitlichen Standards zur Überprüfung der Erfolge und Misserfolge umgesetzter Maßnahmen sowie die Erhebung zusätzlicher Daten.

Die genannten Handlungsempfehlungen bilden den Auftakt zur Entwicklung einer konsistenten verbandlichen Gleichstellungsstrategie. „Noch lebt die AWO nicht alles, was sie gleichstellungspolitisch fordert. Um weiterhin glaubwürdig zu bleiben, müssen wir in unseren Reihen umsetzen, was wir von Politik und Wirtschaft verlangen“, merkt Wolfang Stadler selbstkritisch an. Helga Kühn-Mengel, Vorsitzende der neu eingerichteten Kommission „Geschlechtergerechtigkeit in der AWO“ und ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der AWO erklärt: „Alle Verbandsgliederungen der AWO sind nun aufgefordert, die Handlungsempfehlungen umzusetzen. Gleichstellung geht weder von selbst, noch darf es zur Frauensache deklariert werden.“

Mit dem vorliegenden Bericht macht sich die AWO nun auf den Weg, tradierte Arbeitsteilungen, gewohnte Normalitätsstandards und das gewachsene Selbstbild in den eigenen Strukturen kritisch unter die Lupe zu nehmen und im Sinne ihrer Gründerin Marie Juchacz geschlechtergerecht weiter zu wachsen, Neues aufzubauen und Bestehendes weiter zu entwickeln. Der Bericht wurde mit Hilfe vonSowiTra, einem sozialwissenschaftlichen Forschungs- und Beratungsinstitut erarbeitet.

Mit dem Beschluss des Bundesausschusses ist der Weg frei für eine Veröffentlichung des 1. Gleichstellungsberichtes der Arbeiterwohlfahrt, die im März 2018 erfolgen wird. Für Rückfragen ist Dr. Petra Rostock unter petra.rostock@awo.org zu erreichen.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 24.11.2017

Nach eingehender Prüfung möchte sich die AWO zu dem Vorschlag der Bundesagentur für Arbeit (BA) äußern, im kommenden Jahr Arbeitslosengeld II auch an Supermarktkassen auszahlen zu lassen. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Haben Menschen Ansprüche auf Sozialleistungen, ist es die Pflicht des Staates, diese Mittel in einem geschützten Bereich auszuzahlen. Eine Kasse in einem Supermarkt ist dazu in keinster Weise geeignet. Leistungsbeziehenden im SGB II dürfen grundsätzlich nicht stigmatisiert werden.

Die neue Form der Auszahlung von Barmitteln darf nicht dazu führen, dass sich die Betroffenen vor den Augen von Kunden und Kassierern als Erwerbslose outen müssen. Es ist stark zu bezweifeln, dass Auszahlungsberechtigungen so neutral gestaltet werden können, dass niemand in der dicht gedrängten Schlange des Supermarkts bemerkt, dass hier eine Sozialleistung ausgezahlt wird. Selbst wenn das Logo der Behörde auf dem Barcode-Zettel zur Geldabholung nicht vorgesehen ist, bleibt die Befürchtung, dass Betroffene allein durch das Procedere und die Situation in der Öffentlichkeit bloßgestellt werden könnten.

Sozialleistungsbeziehende haben wie alle anderen Verbraucherinnen und Verbraucher auch, ein Recht auf Diskretion. Für die Auszahlung von Sozialleistungen muss eine besondere Sensibilität gelten, nicht nur in datenschutzrechtlicher Hinsicht, sondern auch aus unserer sozialen Verantwortung heraus. Deshalb lehnt die AWO die Vorschläge der Bundesagentur für Arbeit in dieser Form ab.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 24.11.2017

Schulsozialarbeit als Angebot der Jugendhilfe ist für viele Schulen unverzichtbar geworden. Deshalb veranstaltet der AWO Bundesverband heute die Fachtagung „Schulsozialarbeit als sozialräumlich ausgerichtetes Jugendhilfeangebot an der Schule.“ Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Schulsozialarbeit kann eine wichtige pädagogische Unterstützung bieten und eine Vernetzung der Schule mit dem sozialen Umfeld und den Eltern positiv befördern. Die hohen Anforderungen an die Schule lassen eine ganzheitliche Bildung notwendig werden, die das Individuum mit seinen Bedürfnissen und Fähigkeiten ebenso ernst nimmt wie das soziale Lernen in der Gemeinschaft der Schulkinder.“

Schulsozialarbeiter verfügen über eine hohe Kompetenz darin, zwischen den Interessen von Schule und Jugendhilfe zu vermitteln und damit die Persönlichkeitsbildung von Kindern und Jugendlichen in der Schule zu fördern. In diesem Sinne wurde an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt der neue Masterstudiengang Schulsozialarbeit eingerichtet. Somit können sich auch interessierte sozialpädagogisch ausgebildete Hochschulabsolventen für das Arbeitsfeld Schulsozialarbeit qualifizieren. „Die AWO begrüßt es, dass die bisherige Praxis der Schulsozialarbeit als ein originäres Professionsfeld der Jugendhilfe jetzt wissenschaftlich unterstützt wird.“

Der neue Masterstudiengang Schulsozialarbeit ist der erste Masterstudiengang im deutschsprachigen Raum, in dem Studierende der Sozialen Arbeit und des Lehramts gemeinsam in drei Semestern Schulsozialarbeit studieren. „Dieses innovative Studiengangangebot ist geeignet und in der Lage, die Kooperation der Erziehungs- und Bildungssysteme Jugendhilfe und Schule förderlich zu beeinflussen und zu bewegen“, zeigt sich Prof. Herbert Bassarak, Gründungsvater und Dozent im Masterstudiengang Schulsozialarbeit überzeugt.

Zurzeit ist Prof. Herbert Bassarak mit 23 Studierenden des ersten und zweiten Ausbildungsstudiengangs auf Praxisexkursion in Berlin. Heute nehmen die Studierenden an der AWO Fachtagung „Schulsozialarbeit als sozialräumlich ausgerichtetes Jugendhilfeangebot an der Schule“ teil. Sie hospitieren im Neuköllner Kiez Droryplatz an der Löwenzahn-Schule und der AWO Schulstation Pusteblume. Am Nachmittag diskutieren sie mit Verbandsvertretern und der Programmagentur „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ über die Entwicklungen und Herausforderungen einer zeitgemäßen Schulsozialarbeit.

Zeitgemäße Schulsozialarbeit bedeutet im Verständnis der AWO, wenn es gelingt die Schulsozialarbeit in eine verlässliche Kooperation mit der Schule zu bringen. Zudem erklärt der AWO Bundesvorsitzende: „Bund, Länder und Kommunen sollten ihre gemeinsame Verpflichtung anerkennen und verinnerlichen, dass eine eigenständige Jugendhilfe an Schulen einen systematischen Ausbau und eine professionelle Etablierung von Schulsozialarbeit erfordert. Dafür muss die Bundesregierung einen Rechtsrahmen und einen Finanzierungsweg schaffen, der auch Mindestqualitätsstandards für die Jugendhilfearbeit in der Schule festschreibt“.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 22.11.2017

Wie das Statistische Bundesamt heute mitteilte, ist die Zahl der von den Jugendämtern eingeleiteten Hilfen in Heimen oder anderen betreuten Wohnformen wieder gestiegen. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler fordert mehr Aufmerksamkeit für diese Betreuungsform: „Kinder und Jugendliche, die nicht bei ihren Eltern leben können, brauchen erheblich mehr gesellschaftliche Aufmerksamkeit als dies bisher der Fall ist. Die nun erneut gestiegene Zahl der Hilfeeinleitungen in solche Wohnformen belegen, dass vieleEltern und Alleinerziehende sehr oft mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind.Zum anderen wird deutlich, dass die zu uns geflüchteten unbegleiteten Minderjährigen eine sichere stationäre Betreuung benötigen.

Die AWO fordert dringend mehr Fachpersonal, um dem staatlichen Auftrag zum Schutz und der Betreuung der Kinder nachkommen zu können. Dies bleibt eine erhebliche Herausforderung für die Verbände und Kommunen gleichermaßen. Zudem fordert die AWO eine kontinuierlich bessere Finanzierung und Qualifizierung der stationären Erziehungshilfen. Über dieses wichtige Thema sollte nicht immer erst dann gesprochen werden, wenn Medien von einer schlagzeilenträchtigen und tragischen Kindeswohlgefährdung oder von Heimskandalen berichten.“

Das Statistische Bundesamt teilte mit, dass für 53.300 Kinder oder Jugendliche die Jugendämter in Deutschland im Jahr 2016 eine Erziehung im Heim oder einer anderen betreuten Wohnform eingeleitet haben – das sind 20 Prozent mehr als 2015 und sogar 50 Prozent mehr als im Jahr 2014.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 20.11.2017

Mit großer Sorge betrachtet der AWO Bundesverband die Aktivitäten mehrerer Bundesländer Geflüchtete dauerhaft in Großeinrichtungen unterbringen zu wollen. Auch wenn dies gesetzlich bis zu 24 Monaten erlaubt ist, kritisiert AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker diese Möglichkeit: „Die betroffenen Geflüchteten werden dadurch dauerhaft ausgegrenzt und sozial isoliert, eine Integration ist so unmöglich. Zudem kann so kaum ein menschenwürdiges Leben geführt werden.“ Darüber hinaus befürchtet die AWO, dass durch Großunterkünfte die Ressentiments in der Bevölkerung vor Ort deutlich ansteigen könnten.

Besonders für Kinder und Minderjährige ist das dauerhafte Wohnen in großen Erstaufnahmeeinrichtungen mit erheblichen Nachteilen für ihr psychisches und physisches Wohl verbunden. So erhalten Minderjährige oftmals keinen oder nur einen sehr geringen Zugang zu Bildung während der Unterbringung in der Erstaufnahme, da die Mehrzahl der Bundesländer die Schulpflicht an das Verlassen der Aufnahmeeinrichtung bzw. die landesinternen Zuweisung knüpft. „Das Kindeswohl wird außer Acht gelassen“, kritisiert Brigitte Döcker vor allem die Folgen für die jüngsten Geflüchteten und erklärt: „Die AWO fordert die Verantwortlichen in Bund und Ländern auf, von der Dauerunterbringung abzusehen. Schutzsuchende müssen menschenwürdig untergebracht werden. Nur so ist es möglich, vorhandene Berührungsängste abzubauen und Integration voranzubringen. Von der neuen Bundesregierung erwarten wir, die Kommunen bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Alle viel stärker zu unterstützen.“

Nach Meinung der AWO haben auch Personen deren Asylverfahren bereits beendet ist, Anspruch auf eine menschenwürdige Unterbringung. Mit einer Dauerunterbringung bspw. in einer Erstaufnahmeeinrichtung können Selbsthilfefähigkeiten, Produktivität und seelische Gesundheit stark beeinträchtigt werden. Geflüchteten wird über eine zu lange Zeit der Zugang zu Bildung, Schule, Arbeit, Nachbarschaft und Gemeinschaft aber auch zur deutschen Sprache versperrt.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 14.11.2017

Anlässlich der heutigen gemeinsamen Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung und des AWO Bundesverbandes „Alterssicherung von Geringverdienenden: Herausforderungen und Optionen für eine zukunftsfeste Altersvorsorge – Aufgabe für die 19. Legislaturperiode erklärt der Präsident der AWO Wilhelm Schmidt:

"In der letzten Legislaturperiode wurde rentenpolitisch einiges auf den Weg gebracht. Trotzdem besteht die Gefahr von Altersarmut fort, vor allem für Geringverdienende. Hier hat die große Koalition trotz der Ankündigungen im Koalitionsvertrag nicht geliefert. Dabei steht schon heute fest, dass vor allem Geringverdienende von Altersarmut betroffen sein werden. Sie leisten niedrige Beiträge und erhalten dafür niedrige Renten. Hinzu kommt, dass das Rentenniveau schrittweise sinken und damit die Lage der Geringverdienenden im Alter weiter verschlechtern wird. Schon heute muss ein Durchschnittsverdiener rund 29 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten, um im Alter eine Rente auf Grundsicherungsniveau zu bekommen. Geringverdienende müssen entsprechen länger Beiträge entrichten. Da ist Altersarmut programmiert.

Die Vorschläge, wie Altersarmut von Geringverdienenden verhindert werden kann, liegen seit langem auf dem Tisch. Es gibt gute Modelle für Ausgleichsleistungen für Geringverdienende in der Rente und in der Grundsicherung. Beide Wege wurden heute sehr eingehend auf einer gemeinsamen Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung und des AWO Bundesverbandes diskutiert. Jetzt ist der neue Bundestag am Zug. Denn unabhängig von einer neuen Regierungskonstellation darf der neu gewählte Bundestag nicht länger abwarten. Er muss seine ureigenste Aufgabe wahrnehmen und umgehend per Gesetz sicherstellen, dass Geringverdienende nicht in Altersarmut rutschen.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 22.11.2017

Wer arm ist, soll zuhause bleiben!?!

Die AWO NRW protestiert gegen den Beschluss der Landesregierung, das 2011 eingeführte Sozialticket wieder abzuschaffen. Damit werde die ohnehin schon stark eingeschränkte Teilhabe von Menschen mit geringem Einkommen noch stärker beschnitten. Die Landesmittel für das Sozialticket, dürfen – nach Auffassung der AWO – nicht gestrichen, sondern müssen – im Gegenteil – aufgestockt werden, damit arme Menschen den öffentlichen Nahverkehr zukünftig kostenfrei nutzen können.

"Ich will nicht unterstellen, dass diese Kürzung gezielt dazu dient, arme Menschen in ihre vier Wände zu verbannen: Aber, dass man es gerne in Kauf nimmt, in der Öffentlichkeit nicht so oft mit Armut konfrontiert zu werden, das kann ich mir durchaus vorstellen", sagt Landesgeschäftsführer Jürgen Otto von der AWO NRW. "Wenn man Armut nicht zu sehen kriegt, gibt’s auch keine Armut! – Problem scheinbar gelöst!"

Die AWO weist darauf hin, dass selbst mit dem Sozialticket die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs für arme Menschen kaum bezahlbar ist: Im Arbeitslosengeld II Regelsatz sind pro Monat 27,40 Euro für Fahrten mit dem ÖPNV vorgesehen. Weitere 6,50 Euro stehen für Fahrrad, Ersatzteile, Radreparaturen und Fernreisen (!) zur Verfügung. Ein VRR-Sozialticket kostet 37,80 Euro! Bei Einzeltickets – ca. 2,80 Euro – lassen sich im VRR wie im VRS aus dem Regelsatz pro Monat gerade einmal fünf Fahrten hin und zurück finanzieren. Das allerdings nur dann, wenn man die Stadtgrenze nicht über­schreitet.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Niederrhein e.V. vom 23.11.2017

Immer häufiger finden Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, keinen Schutz mehr in einem Frauenhaus. "Es gibt nicht genügend Plätze in Frauenhäusern, um Frauen und Kinder, die vor Gewalt, vor körperlicher, seelischer oder sexueller Misshandlung fliehen, zu schützen", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November.

Nicht nur in Ballungsgebieten sei die Suche nach einem freien Platz in einem Frauenhaus geradezu aussichtslos. Auch im ländlichen Raum habe sich die Versorgungssituation drastisch verschlechtert, betont Loheide. "Viele Frauenhäuser müssen Frauen abweisen. Das Hilfesystem ist weder flächendeckend vorhanden noch ist es mit den erforderlichen personellen und sächlichen Ressourcen ausgestattet. Das ist nicht neu, dass zeigte bereits der Bericht der Bundesregierung über die Versorgungslandschaft von 2012", kritisiert Loheide. Die steigende Mieten sowie der Wohnraummangel verschärften das Problem. Hinzu käme, dass viele Frauen zur Bewältigung ihrer unterschiedlichen Problemlagen intensive Unterstützung brauchen.

"Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind, müssen jederzeit unbürokratisch Schutz und Hilfe in einem Frauenhaus erhalten. Das geht nur, wenn Frauenhäuser in ausreichender Zahl vorhanden und überregional zugänglich sind", sagt Loheide. "Der Bund muss endlich die Initiative ergreifen und mit einem klaren Steuerungsauftrag die Länder und Kommunen für tragfähige Lösungen mit ins Boot holen. Hilfe bei Gewalt ist keine freiwillige Leistung. Häusliche Gewalt ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte: Der Staat ist zum Schutz der Grund- und Menschenrechte verpflichtet." Die bestehenden Probleme ließen sich durch einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt lösen. Erforderlich sei außerdem eine bundesweit verbindliche Rechtsgrundlage, die eine einzelfallunabhängige, kostendeckende und verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern gewährleistet.

Hintergrundinformation

Mehr als jede dritte Frau in Deutschland (35 Prozent) hat körperliche und/oder sexuelle Gewalt in der Partnerschaft oder durch andere Personen erlebt in unterschiedlich schweren Formen und in unterschiedlicher Häufigkeit. Der europäische Durchschnitt liegt bei 33 Prozent (Quelle: European Union Agency for Fundamental Rights (FRA): Violence against women: an EU-wide survey. Main results. March 2014) Laut einer Auswertung des Bundeskriminalamtes sind in Deutschland 2015 ca. 130.000 Menschen Opfer häuslicher Gewalt geworden. Über 80 Prozent davon waren Frauen. Etwa 17.000 Frauen sind derzeit in den 350 Frauenhäusern untergebracht, davon gehören 33 zur Diakonie.

Mehr Informationen zu Frauenhäusern finden Sie hier.

Fragen und Antworten zum Schutz vor Gewalt für Frauen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 23.11.2017

Mit Sorge sieht die Diakonie die Diskussionen um die Reform des gemeinsamen Europäischen Asylsystems. "Die Kooperation mit Drittstaaten und ein verstärkter Grenzschutz dürfen nicht dazu führen, dass nationale Asylstandards aufgeweicht und die individuellen Rechte von Schutzsuchenden eingeschränkt werden", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie am Dienstag vor der EKD-Synode in Bonn. Für Deutschland erwarte er von der neuen Bundesregierung, dass sie die Weichen für effiziente und rechtsstaatliche Asylverfahren stelle. Der Diakonie-Präsident bezeichnet es zudem als kurzsichtig, dass vielerorts die Anstrengungen für eine erfolgreiche Integration der Geflüchteten aus Kostengründen wieder zurückgefahren würden. "Die Geflüchteten brauchen mehr als Schutz und Versorgung", betont Lilie. "Sie brauchen Perspektiven!"

Grundsätzlich müsse das physische und soziokulturelle Existenzminimum für alle in Deutschland lebenden Menschen in gleicher Weise gewährleistet werden, sagt Lilie: "Dies ist eine Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe." Was passiere, wenn Menschen sich nicht gehört und beteiligt fühlten, habe die Bundestagswahl gezeigt.

Die Diakonie appelliert an die Politik, sich für gleichwertige Lebensbedingungen in ganz Deutschland einzusetzen. Es dürfe nicht zu einer dauerhaften Abwanderung aus strukturschwachen in wirtschaftlich attraktive Regionen kommen. "Woher man kommt, darf kein Hemmnis für Bildungschancen, Teilhabe am Erwerbsleben oder eine menschenwürdige Pflege im Alter sein", betont Lilie.

Lilie kritisiert die nach wie vor hohe Kinderarmut in Deutschland. Rund drei Millionen Kindern seien von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen. Das schränke die Bildungschancen dieser Kinder ein, aber auch ihre gesundheitliche Entwicklung sowie ihre Möglichkeiten zur kulturellen und sozialen Beteiligung. Die wirtschaftliche Situation der Eltern dürfe nicht länger in so hohem Maße über die Chancen ihrer Kinder entscheiden. "Wir erwarten von der nächsten Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Schaffung von Bildungsgerechtigkeit und zur gesundheitlichen Prävention. Dabei geht es unter anderem um ein flächendeckendes Netz qualitativ guter Kindertageseinrichtungen, Frühförderung, Gesundheitserziehung und gesunde Ernährung für alle Kinder", sagt der Diakonie- Chef.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 14.11.2017

"Die juristische Ausbildung muss endlich verbessert werden. Der Beschluss der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) zur Juristenausbildung vom 9. November 2017 weist in Teilen in die richtige Richtung, darf aber in der Analyse nicht hier stehen bleiben. Die anschließenden Reformdiskussionen müssen sich nun darauf konzentrieren, wie die Ausbildung insgesamt so gestaltet werden kann, dass sie die gesellschaftliche Verantwortung von Juristinnen und Juristen reflektiert, wie der djb schon seit langem fordert", kommentiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig.

Aktuell bietet hauptsächlich das Schwerpunktstudium Raum für vertiefte inhaltliche Auseinandersetzung und kritische Reflexion. Es ist daher erfreulich, dass die JuMiKo von dem Vorhaben Abstand genommen hat, zugunsten einer Harmonisierung die Gewichtung der Schwerpunktleistung herabzusenken. Es ist der JuMiKo auch insoweit beizupflichten, dass die Probleme im Verhältnis von Pflichtfachstudium und Schwerpunktbereichsstudium, die in der Diskussion zu Tage getreten sind, damit noch nicht befriedigend gelöst sind. Der Bericht des Koordinierungsausschusses der JuMiKo bringt das Problem auf den Punkt, wenn dort beispielsweise kritisch bewertet wird, dass erst im Schwerpunktbereich der "erste und teilweise einzige unmittelbare Diskurs mit den Lehrenden" stattfindet.

"Der djb fordert schon lange, dass die juristische Ausbildung reflexive Kompetenzen für den kritischen Umgang mit Recht vermittelt sowie für Rechtsfragen von Diskriminierung, Hierarchien und Ungleichheiten sensibilisiert. Es entspricht zwar diesen Zielen, wenn künftig auch, wie von der JuMiKo beschlossen, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zum arbeitsrechtlichen Pflichtstoff gehören soll. Damit ist aber längst nicht alles getan. Pflichtfachstudium und Pflichtfachprüfung müssen systematisch daraufhin überprüft werden, wie sie diesen Zielen besser genügen können", betont Wersig.

In diesem Zusammenhang hält der djb an seiner Forderung fest, Gender- und Diversity-Kompetenz als juristische Kernkompetenz in den Fächerkanon aufzunehmen. Darüber hinaus braucht es nach wie vor eine umfassende Untersuchung, welchen Einfluss bestimmte Vorannahmen über Geschlecht, Herkunft und Behinderung auf die Examensergebnisse haben. (Vgl. u.a. Towfigh, Emanuel/Traxler, Christian/Glöckner, Andreas, Zur Benotung in der Examensvorbereitung und im ersten Examen – Eine empirische Analyse, in:Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft 2014, S. 8-27.)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 21.11.2017

Die Berliner Erklärung 2017 stellt fest: unsere Kernforderungen zur Gleichstellungspolitik sind im aktuellen Sondierungsstand nicht berücksichtigt.

Die Verhandlungsergebnisse zum Kinderbetreuungsausbau oder zum Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit sind wichtig, uns fehlen aber progressive Schritte in der Gleichstellungspolitik. Zwei Zeilen ist nach den Ergebnissen der Sondierung alles, was die beteiligten Parteien gemeinsam an Handlungsbedarf in der Gleichstellungspolitik ausmachen können. Das ist zu wenig. Als weibliche Zivilgesellschaft erwarten wir, dass unsere Kernforderungen in den Sondierungsverhandlungen berücksichtigt werden: gleichberechtigte Teilhabe, gleiche Bezahlung sowie Verbindlichkeit, Transparenz und Monitoring von Gleichstellungspolitik. Der Zwischenstand von Donnerstagabend berücksichtigt diese Forderungen nicht und es steht zu befürchten, dass was nicht verhandelt und festgeschrieben, später auch nicht umgesetzt wird.

Weiter mit der Quote! Die bestehende Quoten-Regelung war nur ein erster kleiner Schritt. Wir fordern die Ausweitung der bisher nur für rund 100 Unternehmen geltenden Frauenquote von mindestens 30 Prozent bei Neubesetzung der Aufsichtsräte der ca. 3.500 mitbestimmten oder börsennotierten Unternehmen. Sie unterliegen bislang nur der Festlegung von Zielgrößen für Aufsichtsrat, Vorstand und den zwei obersten Managementebenen. Für die operativen Führungsebenen (Vorstand und die beiden darunterliegenden Managementebenen) fordern wir deutlich ambitioniertere Zielgrößen als bisher, sowie die Einführung wirksamer Sanktionen.

Entsprechende Regelungen fordern wir in gleichem Maße für die Bereiche Medien, Kultur, Medizin und Wissenschaft: die paritätische Besetzung der jeweiligen Aufsichts-, Beratungs- und Vergabegremien, sowie die Vergabe öffentlicher Aufträge und Fördermittel an mindestens 40 Prozent Frauen, sowie verbindliche Zielgrößen von mindestens 30 Prozent Frauen in den jeweiligen Führungspositionen.

Kein Stillstand bei der Entgeltgleichheit! Wir fordern eine Überarbeitung des Entgelttransparenzgesetzes. Wir brauchen umfassende Prüfverfahren und eine gerechte Bezahlung in den sozialen Berufen. Eine weitere zentrale Forderung ist die Reform des Ehegattensplittings mit Übergangsregelungen. Denn eine aktive Gleichstellungspolitik muss auch auf die Steuerpolitik einwirken. Das Ehegattensplitting in seiner jetzigen Form geht an den Lebensrealitäten der Menschen völlig vorbei.

Über Gleichstellungspolitik wird in den Sondierungsrunden offensichtlich weder ausreichend gesprochen noch verhandelt. Insbesondere vermissen wir in den bisherigen Ausführungen zur Gleichstellungspolitik die Kernforderungen, die die Berliner Erklärung 2017 den Parteispitzen überreicht und intensive Gespräche dazu geführt hat. Jetzt setzen wir auf die handelnden AkteurInnen, die im Vorfeld der Bundestagswahl mehr Gleichstellung eingefordert hatten. Sie müssen Gleichstellung nun auch nach der Bundestagswahl im Sondierungsvertrag verankern.

Detaillierte Forderungen der Berliner Erklärung können Sie der Website http://www.berlinererklaerung.de/ entnehmen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 17.11.2017

Laut Presseberichten über die Sondierungsgespräche ist die Lohnsteuerklasse V vielleicht bald Geschichte. Die bisher kaum genutzte Steuerklassenkombination IV/IV mit dem sogenannten "Faktorverfahren" soll nach Vorstellungen der CDU zum Regelfall werden. Da sich die Forderung nach Abschaffung der Steuerklasse V auch im Wahlprogramm der FDP findet und den Zielen der Grünen nach mehr Geschlechtergerechtigkeit im Steuerrecht entspricht, stehen die Chancen auf eine entsprechende Reform gut. "Die Reform des Lohnsteuerverfahrens allein reicht aber nicht!", so die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig. "Nach über 50 Jahren brauchen wir endlich eine zeitgemäße und gleichstellungsgerechte individuelle Besteuerung von Ehe und Lebenspartnerschaft. Daher muss in den Sondierungsgesprächen auch die Reform des Ehegattensplittings auf den Tisch!", fordert Wersig.

Das Faktorverfahren wurde bereits 2010 als gleichstellungsgerechtere Option zu den Lohnsteuerklassen III/V und IV/IV eingeführt. Beide Ehe- oder Lebenspartner/innen werden danach nur in Höhe ihrer tatsächlich individuell geschuldeten Lohnsteuer belastet. Über den Faktor wird zudem anteilig der Vorteil aus dem Splittingverfahren berücksichtigt (ausführlicher dazu die Pressemitteilung des djb 16-02 vom 11. Januar 2016).

Der djb setzt sich, ebenso wie zahlreiche andere Frauen- und Familienverbände, seit vielen Jahren für die Abschaffung der Lohnsteuerklasse V ein. "Von einer solchen Änderung", so die djb-Präsidentin Prof. Dr. Wersig, "würden vor allem Frauen profitieren, die derzeit in Lohnsteuerklasse V einen Teil der Steuern ihrer Männer mittragen. Dies führt bei ohnehin schon geringerem Bruttoeinkommen zu unverhältnismäßig niedrigen Nettoeinkommen und Lohnersatzleistungen. Der Netto Pay Gap ist also noch größer als der Gender Pay Gap." Die Reform des Lohnsteuerverfahrens kann daher nur ein erster Schritt sein. Auch das Faktorverfahren beseitigt nämlich keineswegs die negativen Effekte des Ehegattensplittings. Es regelt lediglich die monatliche Aufteilung der Lohnsteuer zwischen Eheleuten, die über den Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt wird. Am Ehegattensplitting selbst ändert sich nichts.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 15.11.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des morgigen Tages der Kinderrechte eine deutschlandweite Bildungsoffensive in Sachen Kinderrechte. Eine solche Offensive sollte vor allem Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene erreichen. "Kinderrechte im Sinne der UN- Kinderrechtskonvention gehören in schulische Lehrpläne ebenso wie in Bildungspläne von Kindertageseinrichtungen. Sie sind ein Querschnittsthema für das gesamte Handeln von Staat und Zivilgesellschaft und dürfen eben nicht nur dann ein Thema sein, wenn es um Kinderarbeit in Entwicklungsländern geht. Alle Kinder haben laut UN-Kinderrechtskonvention die gleichen Rechte, die auch in Deutschland nicht hinreichend umgesetzt werden, das gilt für den Bereich der Mitbestimmung genauso wie für soziale Sicherheit. Nur wer seine Rechte kennt, kann ihre Umsetzung vorantreiben. Kinderrechte haben eine besondere Bedeutung sowohl für die Lebensrealität als auch für die Wertevermittlung, für das Selbstwertgefühl und das Selbstbewusstsein von Kindern und Jugendlichen. Wir brauchen selbstbewusste Menschen für die demokratische Gestaltung unseres Landes, insofern ist Kinderrechte-Bildung immer auch eine Investition in die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich des morgigen Jahrestages der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention.

Das Deutsche Kinderhilfswerk tritt dafür ein, Kinderrechte in den Bildungseinrichtungen nicht nur als eines von vielen Projekten zu behandeln, sondern sie von Anfang an so zu thematisieren, dass sie gemeinsam von Erwachsenen und Kindern gelebt werden. Die Kultusminister der Länder sind aufgefordert, die Kinderrechte-Bildung durch eine Änderung der Lehrpläne flächendeckend verbindlich festzulegen. Um die herausgehobene Stellung der Kinderrechte deutlich zu machen, sollten die Bundesländer zudem die Bedeutung der Kinderrechte in den Schulgesetzen festschreiben. Das gilt analog auch für die Kita-Gesetze der Länder.

"Viele Kitas haben sich bereits auf den Weg gemacht, Kinderrechte schon in der vorschulischen Bildung altersgerecht und lebensnah zu vermitteln. Modellprojekte wie die ,Kinderstube der Demokratie‘ können hier Vorbild für alle Kitas in Deutschland sein. Zudem gibt es bereits eine Reihe von Kinderrechteschulen, in denen die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte mit den Schülerinnen und Schülern nicht nur abstrakt diskutiert werden, sondern ein konkreter Alltagsbezug aufgezeigt wird. Die Vermittlung und Umsetzung von Kinderrechten wird hier in den schulischen Leitbildern und Konzepten verankert und zu einem Leitgedanken der Einrichtungen gemacht. Dieses Modellprojekt des Deutschen Kinderhilfswerkes, das auch von der Kultusministerkonferenz und dem Bundesfamilienministerium unterstützt wird, sollte Vorbild für alle Schulen in Deutschland sein", so Krüger weiter.

In Deutschland bestehen erhebliche Defizite bei der Bekanntheit der Kinderrechte, obwohl sich aus der UN-Kinderrechtskonvention die Verpflichtung für die Vertragsstaaten ergibt, den Stand der Umsetzung einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Diese Defizite zeigt auch eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport 2017 auf. Dass sie sich hier "ganz gut auskennen und einzelne Kinderrechte nennen könnten", sagen nur 18 Prozent der Kinder und Jugendlichen und 15 Prozent der Erwachsenen. 60 Prozent der Kinder und Jugendlichen sowie 73 Prozent der Erwachsenen kennen Kinderrechte nur vom Namen her und wissen über Einzelheiten nicht so gut Bescheid. Etwa ein Fünftel der Kinder und Jugendlichen (22 Prozent und ein Achtel der Erwachsenen (12 Prozent) haben vom Thema Kinderrechte noch nichts gehört oder gelesen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.11.2017

CDU, CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben in ihren Sondierungsgesprächen erste Einigungen in der Kinder- und Familienpolitik erzielt. Nach Einschätzung des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) greifen diese zu kurz. Deshalb appelliert er an die Verhandlungsführerinnen und Verhandlungsführer Maßnahmen voranzustellen, die Kinderarmut tatsächlich verringern.

Noch bis heute Abend laufen die Sondierungsgespräche zwischen CDU, CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Aktuell stehen erste Einigungen in der Kinder- und Familienpolitik fest. So sollen Kindergeld und Kinderfreibetrag angehoben werden. Diese Maßnahme sei allerdings eine „Förderung mit der Gießkanne“, so Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes.
„Durch die geplante Anhebung von Kindergeld und Kinderfreibetrag vergrößert sich die Schere zwischen Arm und Reich weiter. Denn Familien mit sehr hohen Einkommen erhalten über den Freibetrag bis zu 100 Euro mehr als Familien, die Kindergeld beziehen.“ Insbesondere für Familien, die Hartz IV beziehen, ergeben sich also keine Verbesserungen, da das Kindergeld auf den Hartz IV-Satz angerechnet wird.

Vor allem hier müsste aber mit politischen Maßnahmen angesetzt werden, um Kinderarmut zu verhindern. „Denn“, so Heinz Hilgers weiter, „wer als Kind Armut erfährt, hat kaum Chancen auf echte gesellschaftliche Teilhabe.“ Der Deutsche Kinderschutzbund hält daher Veränderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket für dringend geboten, denn jedes Kind hat ein Recht auf die Gewährleistung des soziokulturellen Existenzminimums, wozu auch Bildung und Teilhabe gehören. „Doch diese Anhebung darf nicht willkürlich erfolgen, sondern muss den Bedarf transparent und nachvollziehbar abdecken“, erklärt Heinz Hilgers und verweist dabei auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2010.

Da die geplanten Maßnahmen allerdings unter Finanzierungsvorbehalt stünden, appelliert der Deutsche Kinderschutzbund an die verhandelnden Parteien, denjenigen Maßnahmen Priorität einzuräumen, die Kinderarmut wirklich verringern. Daher ist die Reform des Kinderzuschlags richtig, auch wenn die konkreten Vorschläge erst im Detail geprüft werden müssen.

Insgesamt hat sich der Deutsche Kinderschutzbund mehr von den Sondierungsgesprächen erhofft. Um Kinderarmut nachhaltig zu verringern, wird sich der DKSB weiter im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG für eine sozial gerechte Grundsicherung für alle Kinder einsetzen, die das aktuelle System vom Kopf auf die Füße stellt und allen Kindern das garantiert, was sie tatsächlich für ein gutes Aufwachsen benötigen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 16.11.2017

Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) hat auf seiner diesjährigen Hauptversammlung in Köln seine Forderungen an die Politik, die Rahmenbedingungen für Familien mit vielen Kindern wertschätzend zu verbessern, bekräftigt. Der bundesweit tätige Verband steht geschlossen für die Weiterentwicklung des Ehegattensplittings zum Familiensplitting und dafür, dass die Zahl der Kinder bei der Berechnung der Sozialabgaben stärker berücksichtigt wird. „Von Köln senden wir ein klares Signal an die Verhandlungspartner der Jamaika-Koalition: Die Kinderreichen leben ein wichtiges Familienmodell, das konkret berücksichtigt sein muss“, kommentiert die Bundesvorsitzende des KRFD, Dr. Elisabeth Müller.

Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. fordert in seinem Positionspapier „Deutschland – familienfreundlich und kinderreich“, den Kinderfreibetrag bzw. das damit zusammenhängende Kindergeld gestaffelt nach der Zahl der Kinder, ab dem zweiten Kind in Höhe von 350€ Kindergeld (8000€ Freibetrag) und ab dem dritten Kind in Höhe von 500 € Kindergeld (10.000 € Freibetrag) zu gewähren. „Kinder sind unsere Zukunft – Familien mit vielen Kindern brauchen eine gesicherte Zukunft“, betont Dr. Müller, die deutlich macht, „dass das Konzept des Verbandes nicht auf die gänzliche Abschaffung des Ehegattensplittings zielt." Der Bundesgeschäftsführer des KRFD, Florian Brich, weist darauf hin, dass die Forderungen des Verbandes zu steuerlicher Entlastung, Rente, Wohnraum, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Bildung, „bereits durch intensive Vorarbeiten des Bundesvorstandes unter Beteiligung der Landesverbände und des wissenschaftlichen Beirates erarbeitet wurden.“ „Die Bekräftigung durch die Hauptversammlung honoriert diese Arbeit und gibt den Forderungen die höchste Legitimation“, kommentiert Brich.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 16.11.2017

Die Nationale Armutskonferenz kritisiert Pläne der Bundesagentur für Arbeit, Sozialleistungen zukünftig in Supermärkten auszuzahlen.

Erwerbslose, die über kein eigenes Konto verfügen, sollen künftig ihre Sozialleistungen an der Supermarkt-Kasse erhalten. Die über 300 Bargeld-Automaten in Jobcentern werden laut der Bundesagentur aus Kostengründen abgeschafft. Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz, erklärt hierzu: "Ein solches Verfahren trägt zur weiteren Stigmatisierung von Leistungsberechtigten bei, die sich vor den Augen von Kundinnen und Kassierern als Erwerbslose outen müssten. Sie haben aber ein Recht auf Diskretion. Diese zu gewährleiten ist eine staatliche Aufgabe – und nicht die von Drogeriemärkten oder Discountern".

Die Pläne der Bundesagentur sehen vor, dass Leistungsberechtigte zukünftig an der Supermarktkasse einen Barcode-Zettel vorlegen müssen. "Auch wenn diese Barcode-Zettel nicht mit dem Logo der Arbeitsagentur versehen sind, werden Leistungsberechtigte hiermit bloßgestellt", kritisiert Eschen.

Entgegen der Darstellung der Bundesagentur stellt das neue Verfahren, das bereits im zweiten Quartal 2018 beginnen soll, für die Betroffenen keine Vereinfachung dar. Den Barcode-Zettel müssten sie voraussichtlich weiterhin persönlich beim Jobcenter abholen.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 15.11.2017

Ausmaß und Dynamik der wachsenden Altersarmut in Deutschland werden nach Angaben des Paritätischen Wohlfahrtsverbands erheblich unterschätzt. Nach aktuellen Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle steigt das Risiko, im Alter in Armut zu leben, mit jedem neuen Rentenjahrgang dramatisch. Innerhalb von zehn Jahren habe sich der Anteil der älteren Menschen unter 70, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, verdoppelt. Zwingend notwendig sei ein sofortiger Kurswechsel in der Alterssicherungspolitik, insbesondere eine Anhebung des Rentenniveaus und eine Reform der Altersgrundsicherung.

„Lange Zeit war das Armutsrisiko älterer Menschen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung unterdurchschnittlich. Die Menschen konnten darauf hoffen, dass sie im Alter in der Regel einigermaßen abgesichert sind. Dies hat sich in den vergangenen zehn Jahren drastisch verändert: Die Armut von Rentnerinnen und Rentnern ist so stark gestiegen wie bei keiner anderen Bevölkerungsgruppe. Altersarmut ist kein drohendes Problem am Horizont, sondern heute bereits bittere Realität“, so Dr. Joachim Rock, Rentenexperte des Paritätischen Gesamtverbands. Die Armutsquote bei Rentnerinnen und Rentnern stieg zwischen 2005 und 2016 von 10,7 auf 15,9 Prozent und damit um 49 Prozent. Besonders stark ist der Anstieg der Armut bei Männern über 65 in Ostdeutschland.

Die noch immer vergleichsweise moderat erscheinende Grundsicherungsquote älterer Menschen verschleiere dabei die Dynamik der Entwicklung: Wie eine aktuelle Analyse der Paritätischen Forschungsstelle zeigt, sind die neu ins Rentenalter eintretenden Jahrgänge sehr viel häufiger auf Grundsicherung angewiesen als noch vor zehn Jahren. Der Anteil der Grundsicherungsbeziehenden unter 70 Jahren hat sich von 2,4 Prozent (2005) auf 4,6 Prozent (2015) nahezu verdoppelt. Darüber hinaus sei gerade bei älteren Menschen die verdeckte Armut besonders hoch.

„Die rentenpolitischen Reformen der vergangenen Legislaturperioden haben erdrutschartige Verwerfungen ausgelöst. Wenn wir Armut und Bedürftigkeit im Alter heute bekämpfen und für die Zukunft verhindern wollen, müssen die politischen Weichen umgehend neu gestellt werden“, so Joachim Rock. Mit Blick auf den aktuellen Rentenversicherungsbericht appelliert der Paritätische an die Politik, nicht auf Beitragssenkungen zu setzen, sondern stattdessen die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zu verbessern. Der Verband fordert insbesondere eine Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent und darüber hinaus gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut. In einem Konzept hat der Paritätische dazu konkrete Vorschläge formuliert.

Die Kurzexpertise der Paritätischen Forschungsstelle finden Sie hier.

Das Konzept "Mut zur Korrektur: ein alterssicherungspolitischer Auftrag" mit detaillierten Reformvorschlägen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 22.11.2017

Nach Ansicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes unterstreichen die heute von der BAG Wohnungslosenhilfe vorgelegten Befunde den dringenden Handlungsbedarf am Wohnungsmarkt. Neben der schnellstmöglichen Schaffung preiswerten Wohnraums und Maßnahmen zur Prävention von Wohnungsverlust fordert der Paritätische eine grundlegende Reform des Wohnungsmarktes.

„Die schnellstmögliche Schaffung preiswerten Wohnraums ist das A und O, aber Bauen reicht dafür sicher nicht aus. Der Staat muss auch Belegrechte sichern, Wohnraum zurück kaufen und konsequent vorgehen gegen Leerstände, die nur Spekulationszwecken dienen“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Für eine nachhaltige Lösung des Problems brauche es dringend eine Entfristung der Sozialbindung im öffentlich geförderten Wohnungsbau und dort, wo die Sozialbindung bereits ausgelaufen sei, müsse der Staat aktiv Belegrechte zurückkaufen.

Die Anstrengungen zum Schutz vor Wohnungsverlust müssen nach Ansicht des Paritätischen deutlich verstärkt werden, u.a. durch Regelungen zur Mietschuldenübernahme im SGB II, einen Ausbau von Beratungsangeboten und eine effektivere Kooperation und Vernetzung von Kommunen, freien Trägern und Wohnungsunternehmen vor Ort. Räumungsklagen und Zwangsräumungen gelte es konsequent zu verhindern.

Mittelfristig sei eine Strategie zur Reform des Wohnungsmarktes notwendig. Die Wiedereinführung des 1990 abgeschafften gemeinnützigen Wohnungsbaus ist nach Ansicht des Paritätischen das Gebot der Stunde: „Wir müssen strategisch Weichen stellen, wie wir den Wohnungsmarkt bedarfsgerecht weiter entwickeln können. Für den Paritätischen sind gemeinnütziger Wohnungsbau und eine gemeinnützige Wohnungswirtschaft als Alternative zum gewinnorientierten Wohnungsmarkt unabdingbar. Wir müssen den Wohnungsmarkt langfristig gemeinwohlorientiert gestalten und dürfen ihn nicht allein den Profitinteressen weniger überlassen“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 14.11.2017

pro familia zum Prozess gegen Kristina Hänel am 24. November 2017

Der Ärztin Kristina Hänel wird vorgeworfen, gegen den §219a StGB zu verstoßen: Angeblich betreibe sie „Werbung“ für den Schwangerschaftsabbruch. Kristina Hänel führt Schwangerschaftsabbrüche durch. Aus diesem Grund hält sie auf ihrer Webseite Informationen zu einem straflosen Schwangerschaftsabbruch vor.

Dazu erklärt der pro familia Bundesverband:

Die reine Information darüber, wie, wo und durch wen straflose Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, darf nicht als Werbung angesehen werden. Der Strafrechtler Prof. Dr. Cornelius Nestler kam bereits 2005 in seiner Stellungnahme für pro familia zu dem Schluss, ein Gesetz, das derartige Informationen unter Strafe stelle, könne nicht verfassungsgemäß sein. Das Bundesverfassungsgericht hat 2006 erklärt: „Wenn die Rechtsordnung Wege zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen durch Ärzte eröffnet, muss es dem Arzt auch ohne negative Folgen für ihn möglich sein, darauf hinzuweisen, dass Patientinnen seine Dienste in Anspruch nehmen können.“*

Der §219a StGB wird zunehmend von Abtreibungsgegner*innen dazu benutzt, Ärzt*innen anzuzeigen und einzuschüchtern. In der Folge nehmen viele Ärzt*innen und Praxen aus Angst vor Strafverfolgung sachliche Informationen von ihren Webseiten herunter.

Nach §21 Schwangerschaftskonfliktgesetz haben Frauen jedoch das Recht auf eine „freie Wahl unter den Ärzten, Ärztinnen und Einrichtungen, die sich zur Vornahme des Eingriffs bereit erklären“. Der §219a StGB und seine juristische Auslegung führen leider dazu, dass es Frauen schwer gemacht wird, ihr Recht auf Information wahrzunehmen. Sie können sich nicht niedrigschwellig darüber informieren, wo sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen können. Der §219a StGB behindert zudem das Recht auf Wahlfreiheit der Methode für den Eingriff, denn es wird nicht veröffentlicht, welche Gesundheitseinrichtungen welche Schwangerschaftsabbruchmethoden anbieten.

Aus Sicht von pro familia ist es dringend notwendig, umfassende, unabhängige Informationen zum Schwangerschaftsabbruch, über die regionale Versorgung und über die verwendeten Methoden zur Verfügung zu stellen. In Frankreich beispielsweise informiert eine vom Gesundheitsministerium betriebene Homepage ausführlich zum Schwangerschaftsabbruch (www.ivg.social-sante.gouv.fr). In der Schweiz, in der analog zu Deutschland der Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig, aber straflos ist, sind die Kantone per Gesetz verpflichtet, lokale Praxen und Spitäler zu benennen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

pro familia fordert vom Gesetzgeber, zeitnah das Defizit bei der Information zum Schwangerschaftsabbruch zu beheben. „Ärzt*innen, die einen straflosen und sicheren Schwangerschaftsabbruch durchführen, dürfen nicht kriminalisiert werden. Frauen und Männer müssen Ärzt*innen frei wählen und sich medizinisch und sachlich richtig zum Schwangerschaftsabbruch informieren können.“ betont Davina Höblich, Vorsitzende des profamilia Bundesverbands.

*BVerfG, 1BvR 1060/02 vom 24.5.2006, http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20060524_1bvr106002.html

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 20.11.2017

„Korrigieren Sie die Düsseldorfer Tabelle 2018!“ Mit dieser Forderung wendet sich der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) an die Urheber der „Düsseldorfer Tabelle 2018“.

Dies sind die Familienrichter der Senate der Oberlandesgerichte und die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags. Sie haben in der Tabelle, die ab dem 01.01.2018 faktisch die Unterhaltssätze für Tren­nungskinder vorgeben wird, eine Verschiebung der Einkommensgruppen vorgenommen.

Die Wirkung: Die Gruppe der Kinder, die künftig von Mindestunterhalt leben muss, wurde massiv vergrößert und umfasst nun alle Kinder, deren unterhaltspflichtiger Elternteil bis zu 1.900 Euro netto verdient (zuvor: 1.500 Euro). Der Mindestunterhalt entspricht dem bloßen Existenzmini­mum. Dieses wird von Kritikern bereits als nicht ausreichend für die Ver­sorgung von Kindern angesehen.

Dieses Existenzminimum wurde durch den Gesetzgeber für 2018 geringfügig erhöht: 6 bzw. 7 Euro bekommen die Kinder in der neuen Ein­kommensgruppe 1 damit im nächsten Jahr monatlich mehr Mindest-unterhalt. Üblicherweise wird diese Erhöhung auf die Unterhaltssätze für Kinder, deren Eltern mehr verdienen, hochgerechnet. Doch diese Kinder sollen nächstes Jahr nicht nur leer ausgehen, sondern werden pauschal um eine ganze Einkommensgruppe herabgestuft und erhalten damit künftig zusätzlich zwischen 10 und 43 Euro im Monat weniger zum Leben. Durch die Um-Definition der Einkommensgruppen werden Unterhaltsverpflichtete so ab 2018 Geld auf dem Rücken ihrer Kinder sparen können, das diese dringend brauchen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

„Das werden wir nicht einfach so hinnehmen“ sagt Erika Biehn, Bundesvor­sitzende des Verbandes. „Wir werden laut! In Zeiten, in denen die Armut in den Haushalten Alleinerziehender groß ist und die Bekämpfung von Kin­derarmut ganz vorne auf die politischen Agenda gehört, ist diese Entschei­dung der Familienrichter nicht nachvollziehbar. Das ist ganz entschieden ein falsches Signal. Hier muss die Frage nach der Legitimation der Richter­schaft als Urheber solcher Entscheidungen möglicherweise aufs Neue ge­stellt werden.“

Der Offene Brief und die Düsseldorfer Tabelle im Vergleich 2017 und 2018 unter: https://www.vamv.de/presse/pressemitteilungen/

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. vom 21.11.2017

Seit 1995 wird der Internationale Tag der Toleranz gefeiert. 2017 ist dieser Internationale Tag in Deutschland, Europa, der Welt so wichtig wie schon lange nicht mehr. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften erinnert an die Kraft des Zusammenhaltens.

Tolerieren heißt Andere, auch bislang Fremde anzuerkennen und ihnen einen Bedeutungsraum zuzugestehen. Konkret heißt das, sich auf einen anderen/fremden Menschen einzulassen, – etwas, was binationale Familien nur allzu gut kennen, lernen und einüben (müssen). Die Bereitschaft hierfür brauchen wir gerade JETZT, angesichts der separierenden Strömungen in Europa so dringend für Deutschland. Das Zusammenleben wird immer öfter in seiner Vielfalt in Frage gestellt und Andersartigkeit, andere Sitten oder Rituale als bedrohlich dargestellt.

Der Internationale Tag der Toleranz ist eine gute Gelegenheit, innezuhalten und sich der Kraft des Zusammenhaltens durch das Achten universeller Menschenrechte bewusst zu machen, das Verbindende zu betonen. Schafft man es, über seinen eigenen Tellerrand zu schauen und sich auch auf bislang Fremdes einzulassen, kann so viel Verbundenheit und gemeinsames Neues entstehen. So erhält jeder einen Platz und Herausforderungen können leichter und nachhaltig gemeistert werden.

Wie dies gelingen kann, kann man auf der Toleranzseite des Verbandes lesen: http://www.verband-binationaler.de/der-verband/toleranz-akzeptanzerfolgreiche-vielfalt/

Der internationale Tag für Toleranz findet 2017 am 16. November statt. Der Gedenktag geht zurück auf den 16. November 1995: damals unterzeichneten 185 Mitgliedsstaaten der UNESCO feierlich die Erklärung der Prinzipien zur Toleranz. Seitdem erinnert die UNESCO mit dem Tag für Toleranz jährlich an jene Regeln, die ein menschenwürdiges Zusammenleben der unterschiedlichen Kulturen und Religionen auf unserem Planeten ermöglichen.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 16.11.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 07. Dezember 2017

Veranstalter: Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.

Ort: Berlin

Ein Tagungsbeitrag wird nicht erhoben.

Die Diakonie hat nach über zehn Jahren Erfahrungen mit dem SGB II Vorschläge für eine sanktionsfreie Mindestsicherung und Grundlagen für eine andere Institutionalisierung der sozio-kulturellen Mindestsicherung, der sozialen Beratung und der Arbeitsförderung erarbeitet. In diesem Kontext sollen neuere Ergebnisse über die Beratungspraxis in Jobcentern zur Kenntnis genommen und diskutiert werden. Es wird danach gefragt, wie sich Beratungs- und Steuerungspraxis entwickelt haben und welche Erkenntnisse aus der Praxis der Arbeitslosenberatung einen Beitrag zu einer Veränderten Form der Beratung in den Jobcentern leisten können. Es soll diskutiert werden, wie materielle Grundsicherung und personenbezogene Hilfen organisiert werden können. Dabei wird einen Blick über Deutschland hinaus geworfen.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 12. Dezember 2017

Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. und Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hauptvorstand

Ort: Berlin

PIA, OptiPrax, duale (orientierte) Ausbildung, Fachkraft für Kindertageseinrichtungen u.v.m. Die zahlreichen Debatten zur Reform der Erzieher*innenausbildung sind so vielfältig wie unübersichtlich und vielfach entsteht der Eindruck babylonischer Sprachverwirrung. Einigkeit scheint darin zu bestehen, dass es dringend mehr Fachkräfte für die Kindertagesbetreuung bedarf.Aber auch für den Anspruch auf Ganztagsbetreuung an Schulen, für Horte, die Hilfen zur Erziehung und anderen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe zeichnet sich eine Versorgungslücke an Erzieher*innen ab. Zur Gewinnung neuer Fachkräfte scheint die Ausbildung dabei als eine der zentralen Stellschrauben. Unser Workshop soll über die aktuellen Entwicklungen informieren und Akteur*innen aus Wissenschaft, Verbänden, Politik, Gewerkschaften, Landes- und Bundesministerinen die Gelegenheit zur Kommentierung und Einordnung der gegenwärtigen Entwicklungen geben.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.

Anmeldungen sind bis zum 06.12.2017 möglich. Das Anmeldeformular finden sie hier.

Termin: 13. Dezember 2017

Veranstalter: Gunda-Werner-Institut in der Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Wie funktioniert die "Dominanzkultur" in Deutschland? Wie kommt es, dass unsere Lebensweisen, Selbstinterpretationen sowie die Bilder, die wir vom Anderen entwerfen, in Kategorien der Über- und Unterordnung gefasst sind?

Sabine Hark und Paula-Irene Villa haben gemeinsam einen Essay verfasst, der aktueller nicht sein könnte.

Es werden gegenwärtige Funktionsweisen und Verschränkungen von Rassismus und Heteronormativität diskutiert und feministische Exitstrategien skizziert.

Information und Anmeldung hier

AUS DEM ZFF

Anlässlich der Einigung der Jamaika Unterhändler zu den Familienleistungen bedauert das ZFF das Festhalten am dualen System aus Kindergeld und Kinderfreibeträgen. Die Förderung mit der Gießkanne muss beendet und eine Konzentration auf Maßnahmen gelegt werden, die zielgerichtet Familien mit geringem Einkommen helfen.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Eine Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag ist für uns nicht der richtige Weg. Dieser Ausbau ist eine Förderung mit der Gießkanne und Familien, die in Armut leben, werden davon kaum erreicht. Wir hoffen jedoch auf einen verstärkten Einsatz für eine neue und existenzsichernde Leistung: Kindergeld und Kinderzuschlag sollten zusammengeführt und einkommensabhängig mindestens in der Höhe des sächlichen Existenzminimums ausbezahlt werden. Diese Maßnahme würde zielgerichtet Familien mit geringem Einkommen helfen und sie vor Armut schützen. Um den Bedarf aller Kinder gleichermaßen zu decken und Kinderarmut langfristig zu bekämpfen, ist eine weitreichende Reform der Familienförderung in Form einer Kindergrundsicherung notwendig. Der Koalitionsvertrag ist noch nicht geschrieben. Wir hoffen daher auf den Mut für weitreichende und zielgerichtete Reformen.“

Weitere Informationen:

Zum Thema Kinderarmut: http://www.zukunftsforum-familie.de/themen/kinderarmut/

Zum Bündnis Kindergrundsicherung: http://www.kinderarmut-hat-folgen.de/

Zur aktuell laufenden Kampagne #stopkinderarmut! auf „we act“, die bereits von mehr als 37.000 Einzelpersonen unterzeichnet wurde: https://weact.campact.de/p/kinderarmutbekaempfen

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 15.11.2017

AKTUELLES

„Demokratieferne Räume? Wahlkreisanalyse zur Bundestagswahl 2017“ vorgestellt

Die NPD hat der AfD den Weg geebnet: Sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland profitiert die AfD von einer lokalen politischen Kultur, in der sich Demokratieverdrossenheit und Rechtsextremismus normalisieren konnten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft im Auftrag der Amadeu Antonio Stiftung, die diese heute vorstellte. Bislang wurde der hohe Wahlerfolg der AfD überwiegend als Protestwahl gedeutet. Daher konzentrierte sich die Analyse vornehmlich auf sozioökonomische Ursachen wie Arbeitslosenquoteund Einkommen. Auf dieser Grundlage wird der AfD-Erfolg häufig als Protest von Modernisierungsverlierern in abgehängten Regionen gedeutet.

Die ergänzende Untersuchung von politisch-kulturellen Aspekten ermöglicht eine weitergehende Analyse des Wahlverhaltens. Für die bundesweite Wahlkreisanalyse zur Bundestagswahl 2017 wurde neben sozioökonomischen Rahmendaten ergänzend auf den Nichtwähleranteil sowie den Zweistimmenanteil der NPD zur Bundestagwahl 2013 zurückgegriffen. Diese Merkmale sind Ausdruck von Demokratieverdrossenheit und politischer Entfremdung. Die Studie konnte einen eindeutigen Zusammenhang zwischen demokratischer Entkoppelung und Abschneiden der AfD bei der diesjährigen Bundestagswahl zeigen. Dort wo die NPD 2013 einen hohen Stimmanteil verzeichnen konnte, hat auch die AfD signifikante Wahlergebnisse erreicht. […]

Die zweitstärkste Korrelation ergibt sich mit Blick auf den Nichtwähleranteil. Wo dieser 2013 höher ausfiel, konnte die AfD in diesem Jahr ebenfalls mehr Wähler an die Urnen mobilisieren, als dort, wo es zuvor eine höhere Wahlbeteiligung gab.[…]

Wolfgang Thierse, Bundestagspräsident a.D., kommentiert die Ergebnisse der Studie: „Der Wahlerfolg der AfD ist nicht allein aus politisch-ideologischen und sozial-ökonomischen Ursachen zu erklären. Ohnehin sind diese Konfliktlinien kaum voneinander zu trennen. Die politische und gesellschaftliche Aufgabe lautet daher, die Anstrengungen sowohl für kulturelle Gleichwertigkeit als auch für soziale Gerechtigkeit zu steigern. Man muss über reale und wahrgenommene Bedrohungen ebenso offen diskutieren wie über latent vorhandenen Rassismus in allen gesellschaftlichen Kreisen.“

Der Anteil der Nichtwähler ist nach wie vor viel größer als die Zahl der AfD-Wähler. Es ist zubefürchten, dass die Rechtspopulisten hier zukünftig weitere Wählerschichten erschließen. Die demokratischen Parteien sollten ihre Anstrengungen auf diese Gruppe lenken und sind gefordert, zukunftsfähige Konzepte und Programme zur Stärkung der demokratischen Kultur und rechtspopulistischen Ausgrenzung vorzulegen.

Über die Studie:

Für die Studie wurden in einer multivariablen Analyse zehn Mehrebenenmodelle hinsichtlich des Einflusses von 16 Variablen im sozioökonomischen und politisch-kulturellen Kontext in allen 299 Wahlkreisen untersucht. Die Datengrundlagen sind Angaben des Bundeswahlleiters sowie öffentlich einsehbare Daten der regionalen Statistikbehörden.

Die Studie steht hier zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Amadeu Antonio Stiftung und Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft vom 09.11.2011, gekürzt

Alleinerziehende und deren Kinder sind in NRW besonders armutsgefährdet. Rund ein Fünftel aller Familien sind Ein-Eltern-Familien – 40 Prozent von ihnen leben von Hartz IV. „Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, müssen wir Alleinerziehende stärken“, so Jürgen Otto, Geschäftsführer der AWO NRW.

Ein unter Mitarbeit des ZFF entstandenes Positionspapier "Solidarität ist unsere Stärke: Alleinerziehende nicht alleine lassen!" der AWO NRW verdeutlicht die Probleme und formuliert konkrete Forderungen an die Politik.

Das Positionspapier als PDF steht Ihnen hier zur Verfügung.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 18/2017

SCHWERPUNKT I: Bertelsmann Studie Kinderarmut

Anlässlich der heute veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung „Armutsmuster in Kindheit und Jugend“ fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die Politik auf, endlich die notwendigen Schritte zu unternehmen, um Kinder- und Familienarmut zu bekämpfen.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Armut grenzt aus, Armut macht krank, Armut vermindert die Teilhabechancen von Millionen Kindern und Jugendlichen. Dazu kommt: Je länger die Armutserfahrung anhält, desto gravierender sind die Auswirkungen für die Kinder. Damit zeigen die Ergebnisse der Bertelsmann Studie zum wiederholten Male, mit welchen Belastungsfaktoren Kinder und Jugendliche in ihrem Aufwachsen konfrontiert sind und stärkt mit ihren Lösungsvorschlägen die langjährigen Forderungen von ZFF und dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG: Um Kinder- und Familienarmut wirksam zu bekämpfen und allen Kindern und Jugendlichen ein Aufwachsen in Wohlergehen zu garantieren, muss neben dem Ausbau einer armutssensiblen Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur auch die derzeitige Familienförderung aufgebrochen und kinderorientiert, armutsfest und endlich gerecht gemacht werden. Seit 2009 fordert das ZFF gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Wohlfahrts- und Familienverbänden die Einführung einer neuen Leistung in Form einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro. Darüber hinaus möchten wir in einem ersten Schritt das kindliche und soziokulturelle Existenzminimum im Hinblick auf die Frage, was ein Kind wirklich braucht, realitäts- und bedarfsgerecht ermitteln.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 23.10.2017

Anlässlich der heute veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung zur Kinderarmut erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, Dietmar Bartsch:

„Die Bekämpfung von Kinderarmut muss ein zentraler Punkt des Koalitionsvertrages werden."

Der Studie zur Folge haben von Armut betroffene Kinder oft keine Chance, dieser Situation zu entkommen. 21 Prozent aller Mädchen und Jungen in Deutschland lebten dauerhaft oder wiederkehrend in einer Notlage.

„Diese Fakten sind endlich ernst zu nehmen“, so Bartsch weiter. „Seit Langem ist klar, dass dauerhafte Armutserfahrung im Kindesalter sich verheerend auf die Zukunftsperspektiven junger Menschen auswirkt. Kinderarmut ist das größte Zukunftsrisiko für unsere Gesellschaft.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 23.10.2017

Anlässlich der heute veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung „Armutsmuster in Kindheit und Jugend“ fordert der AWO Bundesverband e.V. die zukünftige Regierung auf, Kinderarmut endlich ernst zu nehmen und zu bekämpfen.

Wolfgang Stadler, Bundesvorsitzender der AWO, erklärt dazu:

„Wenn jedes fünfte Kind in Deutschland in Armut aufwachsen muss, dann stimmt etwas nicht in unserem reichen Land. In Armut aufzuwachsen bedeutet nicht nur, wenig Geld zu haben: Kinderarmut zeigt sich in geringeren Bildungschancen, schlechterer Gesundheit und weniger sozialer Teilhabe. Also kein Fußball, Tanzen oder Schwimmen, weil eine Mitgliedschaft im Sportverein keine Selbstverständlichkeit ist.

Wir dürfen es nicht länger hinnehmen, dass hier – in einem Land, in dem es der Wirtschaft äußerst gut geht – über 2,7 Mio. unserer Kleinsten nicht die gleichen Chancen in der Schule, in der Gesellschaft und später am Arbeitsmarkt erhalten.Die neue Studie bekräftigt alte Erkenntnisse. Wirksames Handeln gegen Kinderarmut ist also längst überfällig. Die AWO ist schon lange Expertin in Sachen Kinderarmut: Gemeinsam mit dem ISS Frankfurt e.V. forschen wir seit Mitte der 90er Jahre zum Thema. Die AWO fordert deshalb, dass die Politik dieses Thema endlich ernst nimmt.

Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, braucht es neben Geldleistungen für Familien, Kinder und Jugendliche auch dauerhaft finanzierte Infrastrukturangebote und Unterstützungsmöglichkeiten im Einzelfall. Möchte man Kinder und Jugendliche bestmöglich fördern, müssen Kinder- und Jugendeinrichtungen wie Kitas, Jugendzentren und Familienberatungen gestärkt werden. Das zeigte auch die Studie von ISS und AWO ganz deutlich. Starke Institutionen können Kindern das bieten, was sie zu Hause eventuell nicht bekommen können.

Geldleistungen, Infrastrukturangebote und Unterstützungsangebote dürfen dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden. Kommunen, Länder und der Bund müssen gemeinsam ihre Verantwortung für die Ausgestaltung der Daseinsvorsorge für Familien wahrnehmen.“

Die AWO ist Mitglied im Bündnis Kindergrundsicherung.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 23.10.2017

Die Studie „Armutsmuster in Kindheit und Jugend“, die das Institut für Arbeitsmarktforschung (IAB) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung durchgeführt hat, zeigt, dass Kinderarmut weiterhin ein ungelöstes Problem in Deutschland ist.

Die Studienergebnisse führen auf, dass sich zwei Drittel der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen dauerhaft oder wiederkehrend in einer Armutslage befinden. Bei Mehrkindfamilien ist die Lage besonders kritisch. Nur 16,5 % der Eltern mit drei und mehr Kindern leben überhaupt in dauerhaft gesicherten Verhältnissen. Die IAB stellt fest, dass weder der wirtschaftliche Aufschwung und die damit verbundene sinkende Arbeitslosigkeit noch zurückliegende Reformen in der Familienpolitik an der hohen Armutsquote von Kindern etwas ändern konnten.

„Kinderarmut ist gleichzeitig immer Familienarmut. Abermals zeigt eine Studie, wie dringend es ist, die politischen Weichen endlich auf den richtigen familienpolitischen Kurs zu stellen“, sagt Siegfried Stresing, Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes. „Dass ein Land wie Deutschland seit vielen Jahren ein erhebliches Problem mit Kinderarmut hat, ist in erster Linie einer familienblinden Sozialversicherung geschuldet, die Familien millionenfach in die Armut treibt. Bis heute findet die Politik nicht den Mut, diesbezügliche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts konsequent umzusetzen, um Familienarmut zu verhindern.“

Bereits 2001 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass es mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren ist, dass diejenigen, die Kinder erziehen und betreuen mit demselben Geldbeitrag in der Sozialversicherung belastet werden, wie diejenigen, die keine aktive Verantwortung für Kinder tragen.

„Der fehlende Kinderfreibetrag in den Sozialversicherungszweigen der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ist einer der wesentlichen Gründe dafür, warum wir bei der Lösung der Kinder- und Familienarmut nicht vorankommen“, sagt Stresing.

Nach Berechnungen des Deutschen Familienverbandes („Horizontaler Vergleich“) ist bereits für ein Ehepaar mit zwei Kindern die Steuer- und Abgabenlast so hoch, dass die Familie trotz Kindergeld unter das von der Verfassung vorgesehene Existenzminimum fällt. Je mehr Kinder Eltern zu versorgen haben, desto dramatischer wirken sich familienblinde Sozialversicherungsabgaben auf das Familieneinkommen aus. Eine fünfköpfige Familie mit einem Jahreseinkommen von 35.000 Euro liegt beispielsweise 7.000 Euro unter dem gesetzlichen Existenzminimum.

„Trotz harter Arbeit sehen sich die meisten Eltern nicht in der Lage, ihre Kinder mindestens oberhalb der Grenze des existenzminimalen Lebensstandards zu erziehen, weil der Gesetzgeber Verfassungsvorgaben kontinuierlich ignoriert. Dieses Problem zu lösen, muss eine der wichtigsten Aufgaben der künftigen Bundesregierung sein“, so Vizepräsident Stresing.

Der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) klagen derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht eine familiengerechte Sozialversicherung ein. Drei Verfassungsbeschwerden stehen zur Annahme an.

Weitere Informationen:

Kampagne für eine familiengerechte Sozialversicherung „Wir jammern nicht, wir klagen“

Horizontaler Vergleich 2017

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 23.10.2017

Zu den Ergebnissen der neuen Bertelsmann-Studie über die Lebensumstände von Kindern im unteren Einkommensbereich sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Drei Millionen Kinder in Deutschland müssen auf vieles verzichten, was für andere zu einem normalen Leben dazu gehört: ein eigenes Zimmer, ein Internetzugang, Kicken im Fußballverein, Kinobesuche oder Urlaub mit der Familie. Wer als Kind von vielen gesellschaftlichen Bereichen ausgeschlossen bleibt, hat weniger Bildungschancen und auch im späteren Leben erhebliche Benachteiligungen. Nötig sind gezielte Hilfen insbesondere für Alleinerziehende, Familien von Langzeit-Erwerbslosen und für kinderreiche Familien. Dazu brauchen wir eine einheitliche Sockelförderung als Kindergrundsicherung, die durch weitere Unterstützungen und Maßnahmen wie kostenlose Verpflegung in Kita und Schule, Bildungsförderung, Beratungs- und Freizeitangebote ergänzt wird. Über 37.000 Einzelpersonen und mehr als 30 Verbände haben im Wahljahr unsere Kampagne #stopkinderarmut! unterstützt. Nun muss die Politik endlich handeln und konkrete Maßnahmen gegen Kinderarmut im Koalitionsvertrag aufnehmen."

Hintergrund:

Die Diakonie Deutschland, die Nationale Armutskonferenz, der Deutsche Kinderschutzbund und das Kinderhilfswerk haben 37.000 Unterschriften für die Kampagne "Keine Ausreden mehr! Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen! #stopkinderarmut" gesammelt und den Parteispitzen von Union, SPD, Grünen, Linken und FDP übergeben:

https://weact.campact.de/petitions/keine-ausreden-mehr-armut-von-kindern-und-jugendlichen-endlich-bekampfen

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 23.10.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt eine grundlegende Kraftanstrengung zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland an. Dazu muss es aus Sicht des Verbandes einen Bundesweiten Aktionsplan, der mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und ressortübergreifend an allen gesellschaftlichen Handlungsfeldern ansetzt, sowie grundlegende föderale Reformen für eine bessere Teilhabe von Kindern geben. "Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zeigt deutlich auf, dass das Aufwachsen von Kindern in Armut weitreichende Langzeitfolgen für ihre Entwicklung hat. Deshalb brauchen wir eine zeitnahe Anhebung der Kinderregelsätze auf ein armutsfestes Niveau, eine Reform des Kinderzuschlags hin zu einer Kindergrundsicherung sowie ein Bundeskinderteilhabegesetz, mit dem Kinder und Heranwachsende aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe bekommen. Um die nachhaltige Förderung der Infrastruktur sozial benachteiligter junger Menschen zu ermöglichen, führt kein Weg an der Mitfinanzierung der Leistungen für Teilhabeförderung und Armutsprävention für junge Menschen durch den Bund vorbei. Dafür muss das Grundgesetz entsprechend geändert werden", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung der Studie "Armutsmuster in Kindheit und Jugend" der Bertelsmann Stiftung.

Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt der letzten Bundesregierung in der Gesamtschau ein schlechtes Zeugnis bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland aus. Die wenigen Lichtblicke der letzten Legislaturperiode wie die Anhebung des Kinderzuschlags oder die Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss reichen bei weitem nicht aus. "In einem Land wie Deutschland zeichnet sich Kinderarmut nicht allein durch materielle Entbehrungen, sondern auch durch Ausgrenzung und damit fehlende Teilhabe an Aktivitäten aus, die für andere Kinder selbstverständlich sind. Deshalb brauchen wir nicht nur die Ausstattung von Kindern mit dem Allernötigsten, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein. Nur so werden wir den Vorgaben, die uns das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Urteil im Jahre 2010 gemacht hat, und den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention zur sozialen Sicherheit gerecht. Kinderarmut darf nicht kleingeredet, sondern sie muss durch konkrete politische Maßnahmen beseitigt werden", so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte im Rahmen eines Bundesweiten Aktionsplans gegen Kinderarmut ein besonderer Schwerpunkt auf den Bildungsbereich gelegt werden. Hier vermisst die Kinderrechtsorganisation an vielen Stellen den politischen Willen, sich dem drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen der von Armut betroffenen Kinder in Deutschland anzunehmen. "Das bittere Problem der Bildungsbenachteiligung hängt Deutschland schon seit zu vielen Jahren nach. Wir brauchen endlich eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern, um wirksame Konzepte gegen die zu große Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft auf den Weg zu bringen", so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 23.10.2017

Anlässlich der heute veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung „Armutsmuster in Kindheit und Jugend“ fordert der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V. (DKSB) die Politik auf, Kinderarmut endlich wirksam zu bekämpfen.

Heinz Hilgers (Präsident des DKSB) erklärt dazu:

„Kinderarmut wächst sich nicht aus, sondern wird von Generation zu Generation weitervererbt. Die Ergebnisse der Bertelsmann Stiftung bestätigen das nun erneut. Aktuell wachsen 2,7 Millionen Kinder und Jugendliche in Armut auf – mit weitreichenden Folgen. Wer als Kind Armut erfährt, hat kaum Chancen auf echte gesellschaftliche Teilhabe. Vor allem, wenn Armut zu einem Dauerzustand wird. Wir fordern das aktuelle System der Kinder- und Familienförderung mit einer Kindergrundsicherung vom Kopf auf die Füße zu stellen, um so die soziale Schieflage zu beseitigen und gerade Kinder von Alleinerziehenden und Familien mit mehreren Kindern wirksam und unbürokratisch aus der Armut zu holen. Zusammen mit dem Ausbau der Infrastruktur vor Ort für Kinder und Familien kann so endlich ein Beitrag geleistet werden, echte Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland zu verwirklichen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 23.10.2017

Erst die Ergebnisse des IQB-Bildungstrends, dann die der Bertelsmann-Stiftung zu Kinderarmut. Zwei erschütternde Studien innerhalb weniger Tage.

Die dramatischen Ergebnisse müssen wachrütteln. In fast allen Bundesländern schnitten die Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen schlecht ab, schlechter noch als 5 Jahre zuvor. Es wird nicht leichter: Die Zahl der Kinder mit Flucht- und Migrationserfahrung nimmt zu; Kinder sind zunehmend von Armut bedroht; immer mehr Kinder wachsen in Ein-Eltern-Familien auf. Zudem herrscht an unseren Grundschulen erhöhter Fachkräftemangel; Lehrkräfte sind überfordert. Diese Umstände wirken sich nicht nur erheblich auf die Unterrichtsqualität aus, sondern auch auf die Lern- und damit Zukunftschancen unserer Kinder.

Was über alle Landesgrenzen hinaus gilt: Kinder aus armen Familien bleiben in der Regel hinter ihren schulischen und beruflichen Möglichkeiten zurück, weil sie unzureichend gefördert werden. Das schadet Mädchen und Jungen persönlich, weil sie heute nicht die Möglichkeiten bekommen, später ausreichend Geld für ein angenehmes und gesundes Leben zu verdienen. Volkswirtschaftlich bedeutet es, dass sie als Erwachsene mehr Sozialleistungen beziehen statt Steuern und Sozialabgaben zu bezahlen.

Je früher und je wirkungsvoller wir in die Bildung eines Kindes investieren, desto mehr legen wir die Grundlagen für ein Leben in persönlicher Lebenszufriedenheit und wirtschaftlicher Eigenständigkeit. Die Investition in Frühe Bildung lohnt sich also auch langfristig: Kinder, die sehr früh unterstützt werden, haben größere Entwicklungschancen, ihr Armutsrisiko ist geringer und sie werden später seltener delinquent.

Deutschland eilt – was Bildungschancen für Kinder angeht – ein schlechter Ruf voraus. Das gilt es, schnellstmöglich zu korrigieren. Als eine der reichsten Nationen der Welt sind wir es vor allem unseren Kindern schuldig. Doch bis tragfähige Lösungen entwickelt und Gesetze verabschiedet, ausreichend Fachkräfte ausgebildet und an den Grundschulen eingestellt werden, können Jahre vergehen. Diese Zeit muss verantwortungsvoll, gezielt und wirksam genutzt werden.

IMPULS Deutschland Stiftung e.V. fordert die Kommunen, Landesregierungen sowie die neue Bundesregierung auf, folgende kurzfristige Maßnahmen zu ermöglichen, um faire Bildungs- und damit spätere Beschäftigungschancen zu schaffen:

  1. Familienförderung ausbauen: Frühkindliche Bildung funktioniert am besten dort, wo Eltern mitwirken.
  1. Mütter und Väter ermutigen, sich an dem Heranwachsen ihrer Kinder zu beteiligen; sie in ihren Erziehungskompetenzen unterstützen.
  2. Kinder, die besondere Aufmerksamkeit benötigen, frühestmöglich stärken. Schon vor der Einschulung.
  3. Lehrkräfte an Grundschulen entlasten – mit bestehenden Konzepten und erprobtem Material.
  4. Präventiv denken: Lieber früh investieren als spät reparieren.

Quelle: Stellungnahme IMPULS Deutschland Stiftung e.V. vom 27.10.2017

Als einen „Beleg des armutspolitischen Scheiterns“ bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband die aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung zur Kinderarmut in Deutschland, nach der 13 Prozent der Kinder in Deutschland dauerhaft seit fünf und mehr Jahren in Armut leben. Der Verband appelliert an die künftigen Koalitionäre, dem Thema Armutsbekämpfung endlich Priorität einzuräumen und fordert ein umfassendes Maßnahmenpaket.

„Es ist einfach beschämend, wie viele Kinder in diesem reichen Land in Armut aufwachsen. Wir reden hier von Millionen Kindern, die Ausgrenzung und Mangel Tag für Tag als Normalität erfahren, statt eine unbeschwerte Kindheit genießen zu dürfen. Es ist ein unglaubliches armuts- und gesellschaftspolitisches Versagen, das sich in diesen Zahlen ausdrückt“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Paritätische fordert von der künftigen Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket, das nicht nur die Kinder, sondern die ganze Familie in den Blick nimmt. „Wir werden die Kinder auch mit noch so vielen Bildungsprogrammen niemals aus der Armut herausbekommen, wenn wir nicht die finanzielle Situation für die ganze Familie verbessern. Es gibt keine armen Kinder ohne arme Familien“, so Schneider.

Konkret fordert der Verband die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro, einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Angebote der Jugendarbeit, eine bedarfsgerechte Erhöhung der Regelsätze auch für die Eltern in Hartz IV, einen Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung und weitere passgenaue Hilfen für Langzeitarbeitslose sowie gezielte Angebote zur Unterstützung Alleinerziehender.

„Die künftigen Koalitionäre sind aufgefordert, diesen ungeheuren kinder- und armutspolitischen Skandal des Nichtstuns endlich zu beenden, einen Masterplan zur Armutsbekämpfung auf den Weg zu bringen und insbesondere die Leistungen für Familien bedarfsgerecht zu gestalten“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 23.10.2017

SCHWERPUNKT II: Sondierungsgespräche

Anlässlich der heutigen Fortsetzung der Sondierungsgespräche u.a. zu den Themen Arbeit und Soziales unterstützt das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die aktuelle IG-Metall Forderung nach einem individuellen Anspruch auf Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden und fordert mehr Zeitsouveränität für Familien.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Seit Jahren steigen die Anforderungen in der Arbeitswelt und gleichzeitig nehmen die Aufgaben zu, die Menschen in der Betreuung und Pflege von Angehörigen übernehmen. Die familiäre Verantwortungsübernahme ist den meisten Beschäftigten wichtig. Für das ZFF ist Familie überall dort, wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken. Aus diesem Grund unterstützen wir die Forderung der IG Metall nach einer temporären Verkürzung der Arbeitszeit auf 28 Stunden bei teilweisem Lohnausgleich durch die Arbeitgeber*innen. Doch dieses ist für uns nicht nur eine Aufgabe der Tarifparteien: Höhere Zeitsouveränität und zeitliche Entlastung für Familien müssen auf den Tisch der Verhandlungspartner*innen in der Bundespolitik, wenn sie eine familienfreundliche Politik gestalten möchten. Temporäre Arbeitszeitverkürzungen mit Lohnausgleich, Instrumente der Partnerschaftlichkeit sowie ein Rückkehrrecht aus der Teilzeit gehören untrennbar dazu.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 30.10.2017

Das ZFF fordert gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG die Verhandlungsführer*innen von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen auf, in der kommenden Legislaturperiode eine Gesamtstrategie gegen Kinder- und Familienarmut vorzulegen.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Die derzeitige Familienförderung muss neu gedacht werden! Seit 2009 arbeitet das ZFF gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG daher an einem Konzept, das das kindliche Existenzminimum langfristig durch eine einfache und unbürokratische Leistung für alle Kinder und Jugendlichen garantiert. Auf dem Weg zu einer umfassenden Kindergrundsicherung könnte aber auch ein erster und wirkungsvoller Schritt sein, das Kindergeld und den Kinderzuschlag zusammenzuführen und in der Höhe des sächlichen Existenzminimums einkommensabhängig auszubezahlen. Wir hoffen daher auf den politischen Mut und die politische Durchsetzungskraft von Vorschlägen, die die Kinderarmut nachweislich verringern können. Erheben Sie Ihre Stimme für eine sozial gerechte Familienförderung!“

Der Offenen Brief des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG steht hier zum Download bereit.

Weitere Informationen:

Zum Thema Kinderarmut: http://www.zukunftsforum-familie.de/themen/kinderarmut/

Zum Bündnis Kindergrundsicherung: http://www.kinderarmut-hat-folgen.de/

Zur aktuell laufenden Kampagne #stopkinderarmut! auf „we act“, die bereits von 37.000 Einzelpersonen unterzeichnet wurde: https://weact.campact.de/p/kinderarmutbekaempfen

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 27.10.2017

Nach der Bundestagswahl und mit Blick auf die bevorstehenden Koalitionsverhandlungen fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) einen verstärkten Einsatz für die Vielfalt des Familienlebens.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Jeden Tag übernehmen Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung, tragen Sorge für andere und schenken sich Zuwendung. Dieses geschieht in ganz unterschiedlicher Form, denn Familien sind heute so bunt, wie unsere Gesellschaft selbst. In Fachveranstaltungen, politischen Diskussionsrunden und Analysen vor der Bundestagswahl haben wir uns intensiv mit dem Geschlechter- und Familienbild der Parteien auseinandergesetzt. Wir fordern wir für die nun folgende 19. Legislaturperiode den verstärkten Einsatz für die Vielfalt des Familienlebens in Deutschland!

Dazu gehören für uns u.a. eine Politik, die auf Gleichstellung und Partnerschaftlichkeit setzt, mehr Zeit für das Familienleben einräumt, sich der Bekämpfung der Kinderarmut endlich annimmt, die Alleinerziehenden konsequent unterstützt und den Nachzug von Familienangehörigen uneingeschränkt ermöglicht.

Darüber hinaus fordern wir alle demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag auf, sich konsequent allen rückwärtsgewandten und diskriminierenden Familienbildern entgegenzustellen, indem sie die Vielfalt unserer Gesellschaft betonen und wertschätzen.“

Unsere „10 Forderungen für die Vielfalt der Familie“ stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen:

Zum Thema Vielfalt Familie: www.zukunftsforum-familie.de/themen/vielfalt-familie/

Zum Bündnis Kindergrundsicherung: http://www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 26.10.2017

Anlässlich der ersten Sondierungsrunde CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen zu den Themen „Haushalt, Finanzen und Steuern“ fordert ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen eine stärkere Besteuerung sehr hoher Einkommen, Vermögen und Erbschaften, um die soziale Handlungsfähigkeit des Staates auch in Zukunft sicherzustellen. Eine Neuausrichtung der Steuer- und Finanzpolitik sei zur solidarischen Finanzierung des Gemeinwesens und der Einhaltung sozialstaatlicher Verpflichtungen unumgänglich, heißt es in einem offenen Brief des Bündnisses „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“ an die Parteivorsitzenden.

Die über 30 Bündnisorganisationen schlagen ein Bündel an Maßnahmen vor, um die Steuereinnahmen zu erhöhen und damit den Handlungsspielraum des Staates zu erweitern: „Was wir dringend benötigen ist eine Vermögensteuer und eine Reform der Erbschaftsteuer, die diesen Namen verdient. Sehr hohe Einkommen müssen wieder stärker besteuert und Kapitalerträge dürfen nicht privilegiert werden. Zudem müssen Steuerbetrug schärfer bekämpft und Steuerschlupflöcher geschlossen werden“, heißt es.

Dringenden Investitionsbedarf sehen die Bündnispartner in der Infrastruktur, der Bildung von der Kita bis zur Weiterbildung, dem Gesundheitswesen und der Pflege sowie der Kultur, Jugend und im Sport, aber auch in der Arbeitsmarktintegration und der Armutsbekämpfung. Die Rechte der Beschäftigten müssten gestärkt, bezahlbare Wohnungen geschaffen, eine nachhaltige und preiswerte Energieversorgung gesichert sowie die soziale Absicherungen aller Menschen in Deutschland gewährleistet werden, fordert das Bündnis.

Unabhängig von den sozialpolitischen Vorstellungen der verhandelnden Parteien im Detail, sei der Gradmesser für die Zukunft dieses Sozialstaates die Steuer- und Haushaltspolitik. „Die soziale Handlungsfähigkeit des Staates entscheidet sich letztlich auf der Einnahmenseite. Wenn der Staat seinen sozialstaatlichen Verpflichtungen nachkommen soll und insbesondere in vielen Kommunen nicht weiter auf Verschleiß fahren will, braucht es zusätzliche Einnahmen“, so das Bündnis.

Dem parteipolitisch unabhängigen Bündnis "Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!" gehören auf Bundesebene 33 Organisationen an: Von Gewerkschaften wie ver.di und GEW über den Deutschen Mieterbund und Sozialverbände wie Arbeiterwohlfahrt (AWO), Paritätischer Wohlfahrtsverband und Volkssolidarität bis zu Attac und Oxfam Deutschland, der Katholischen Arbeitnehmerbewegung, Migrantenverbänden, Jugend- und Studierendenorganisationen, den Naturfreunden Deutschlands, dem BUND und dem Zukunftsforum Familie e.V..

Mehr Informationen und Zitate aller Bündnispartner finden Sie unter: https://www.reichtum-umverteilen.de/presse

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 24.10.2017

Bei den Sondierungsgesprächen der Parteien wird heute unter anderem über das Thema Bildung diskutiert. Das Dogma eines ausgeglichenen Haushaltes wird auch diese Verhandlungen beeinflussen. Der staatliche Sparzwang schadet einer gerechten Bildung. Die AWO fordert stattdessen deutlich mehr Investitionen in Bildung.

Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, erklärt dazu:

„Angesichts einer nach wie vor steigenden Anzahl von in Armut lebenden Kindern und maroden Schulen in Deutschland muss umso dringlicher in Bildung und die zum Teil desaströse bauliche und personelle Infrastruktur im Bildungswesen investiert werden. Das in den Sondierungsgesprächen angestrebte Ziel eines ausgeglichenen Haushalts ist sicher zu begrüßen, darf aber nie Selbstzweck sein. Umso mehr, wenn er auf Kosten von Bildungschancen unserer Kinder und Jugendlichen geht. Das kann und darf nicht das Ziel der künftigen Bundesregierung sein.

Gleichzeitig müssen Finanzierungsbarrieren zwischen Bund, Ländern und Kommunen weiter abgebaut werden. Seit der Grundgesetzänderung Mitte dieses Jahres darf sich der Bund an der Sanierung von Schulen beteiligen. Das war ein Schritt in die richtige Richtung, ist aber noch lange nicht ausreichend.

Kurzum: Für die Finanzierung unaufschiebbarer Investitionen in die Zukunft unseres Landes und die Ausbildung seiner jungen Menschen benötigen wir einen sozial- und steuerpolitischen Kurswechsel. Steuerlasten und Vermögen in Deutschland müssen schlicht wieder gerechter verteilt und obere Einkommensklassen stärker zur Finanzierung des solidarischen Gemeinwesens herangezogen werden. Denn klar muss sein: Herkunft darf nie über den Bildungserfolg bestimmen und Kinder müssen sehr viel stärker individuell gefördert werden. Dazu erwarten wir von den Parteien substantielle Lösungen“.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 30.10.2017

Die AWO positioniert sich klar für den Schutz der Familie und das uneingeschränkte Recht auf Familienleben.

Die AWO fordert anlässlich der heutigen Sondierungsgespräche zu den Themen Migration, Integration und Flucht, dass die Aussetzung des Familiennachzugs abgeschafft wird.

Nur so kann die nach völker- und europarechtlichen Vorgaben und aus Sicht der AWO notwendige rechtliche Gleichstellung der Flüchtlinge beim Familiennachzug und bei gesellschaftlicher Teilhabe sowie das zentrale Recht auf ein Zusammenleben von Familienangehörigen verwirklicht werden.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied im AWO Bundesvorstand: „Die AWO tritt dafür ein, dass Familien zusammenleben können. Denn wir wissen um die Bedeutung der Familie für den einzelnen Menschen. Deshalb muss der Familiennachzug unabhängig vom Aufenthaltsstatus gelten. Er ist aus humanitären Gesichtspunkten heraus nicht verhandelbar.“

Gegen den Familiennachzug wird häufig ins Feld geführt, dass so eine zu große Anzahl an Menschen unkontrolliert nach Deutschland einreisen könnte. Diese Befürchtung ist längst widerlegt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat bereits seine Prognosen nach unten korrigiert. Und das Forschungsinstitut der Bundesanstalt für Arbeit legte nach einer repräsentativen Umfrage unter Geflüchteten Zahlen vor, nach denen für subsidiär Schutzbedürftige nur etwa 50.000 bis 60.000 Nachzüge zu erwarten wären.

„Es wird zu Unrecht das Schreckensbild eines unkontrollierten Flüchtlingsstroms durch den Familiennachwuchs gemalt. Diese Angstmache wird auf Kosten von Menschen betrieben, die jeden Tag Angst, Gewalt und Todesgefahr ausgesetzt sind. So darf nicht länger Politik gemacht werden!“, erklärt Döcker.

Der Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen ist eine der wenigen legalen und ungefährlichen Einreisemöglichkeiten für schutzbedürftige Menschen. Auch subsidiär Schutzberechtigte werden genauso wie Genfer Konventionsflüchtlinge auf unabsehbare Zeit in Deutschland bleiben, weil oft unklar ist, wie lange der Krieg in ihrer Heimat dauern wird. Die zurzeit für subsidiär Schutzberechtigte geltende 2-jährige Aussetzung des Familiennachzugs ist seit dem 17. 3. 2016 mit dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren („Asylpaket II“) in Kraft.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V vom 26.10.2017

Dringende Sozialreformen mahnt der Paritätische Wohlfahrtsverband in einem offenen Brief an die Parteispitzen von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen anlässlich der laufenden Sondierungen zu einer möglichen Jamaika-Koalition an. Notwendig seien Investitionen in den
Sozialstaat und ein umfassendes und konsequentes Reformpaket, um der wachsenden sozialen Unsicherheit entgegenzuwirken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

"Die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes muss in den nächsten vier Jahren zentrales Ziel für eine jede Bundesregierung sein. Keine Partei kann es sich erlauben, über die sozialen Schieflagen in Deutschland und die Nöte der vielen auf Hilfe und Unterstützung angewiesenen Menschen einfach hinwegzusehen", so Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands. Unterschiedliche Gruppen dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden. "Ganz unabhängig von Weltanschauungen ist es jetzt ein Gebot
der Vernunft, Sozialpolitik so zu gestalten, dass keiner zurückgelassen und alle mitgenommen werden – Kinder, Alte, alle Menschen", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen.

In einem gemeinsamen Brief mahnen Rosenbrock und Schneider konkrete Maßnahmen und Reformen an, insbesondere im Kampf gegen Kinder- und Altersarmut. Die Forderungen reichen von der Einführung einer einkommensorientierten und bedarfsdeckenden Kindergrundsicherung bis zur Stärkung der gesetzlichen Rente unter anderem durch die Anhebung und Stabilisierung des Rentenniveaus. Besonders dringlich seien darüber hinaus Maßnahmen gegen die anhaltend hohe
Langzeitarbeitslosigkeit und Reformen in den Bereichen Bildung, Pflege, Wohnen und in der Asyl- und Integrationspolitik.

Den gemeinsamen Brief finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 27.10.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bei ihrem Besuch in der Fachstelle für pflegende Angehörige der Diakonie Berlin-Stadtmitte e.V. informierte sich Familienministerin Dr. Katarina Barley im Gespräch mit Kindern und Jugendlichen, die Pflegeverantwortung in der Familie übernommen haben, über die Probleme und Wünsche der jungen Menschen.

„Es ist beeindruckend zu sehen, mit welcher Energie und Kompetenz sich die jungen Menschen für ihre Großeltern, Eltern oder Geschwister einsetzen. Dafür verdienen sie unseren Respekt, aber sie benötigen auch unsere Hilfe. Die Angebote der Fachstelle für pflegende Angehörige leisten einen wichtigen Beitrag für die Region. Von der hier angebotenen Online-Beratung können auch andere Einrichtungen profitieren“, erklärte Familienministerin Dr. Katarina Barley.

Im Gespräch mit den Jugendlichen wurde deutlich, welche große Verantwortung, aber auch Nähe und Vertrauen mit dem Einsatz für hilfebedürftige Familienmitglieder verbunden ist. Um daraus erwachsende positive Wirkungen zu verstärken, ist das Angebot von passenden Entlastungsangeboten und Auszeiten für die Jugendlichen von besonderer Bedeutung. Um pflegende Kinder und Jugendliche bundesweit zu unterstützen, wurde vom Bundesfamilienministerium deshalb das Projekt „Pausentaste – Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe“ ins Leben gerufen.

Ab dem 1. Januar 2018 bekommen Kinder und Jugendliche Hilfe und Rat beim Kinder- und Jugendtelefon der „Nummer gegen Kummer“ – unter der kostenlosen Nummer 116 111. Die Beratung ist anonym und wird von Montag bis Samstag jeweils von 14 bis 20 Uhr angeboten. An Samstagen findet zudem eine „Peer-to-Peer“–Beratung durch speziell ausgebildete Beraterinnen und Berater im Alter von 16 bis 21 Jahren statt. Auch online können sich Betroffene unter www.nummergegenkummer.de Rat und Hilfe holen.

Die Fachstelle für pflegende Angehörige ist Standort einer Lokalen Allianz für Menschen mit Demenz. Im gleichnamigen Bundesmodellprogramm sind 500 Lokale Allianzen mit Fördermitteln des BMFSFJ seit 2012 entstanden. Sie vernetzen Akteure und Angebote vor Ort und sorgen für Verständnis und Akzeptanz im sozialen Umfeld Betroffener.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.10.2017

„Wir brauchen dringend höhere Löhne und mehr Personal im öffentlichen Dienst. Wer die Logik der Privatwirtschaft auf den öffentlichen Dienst gerade im sozialen Bereich überträgt, hat nichts verstanden. Arbeit am und mit Menschen kann und darf nicht in Kategorien von Produktivität und Wettbewerb gedacht werden. Produktivitätsfortschritt würde bedeuten, dass Lehrkräfte Klassen von 40 Kindern unterrichten oder auf einen Krankenpfleger 30 Patienten und mehr kommen. Das können wir nicht wollen“, erklärt Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heute veröffentlichten Kurz-Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft zur Lohnentwicklung.

Krellmann weiter:

„Wenn sich die künftigen Koalitionäre im Bund auf eine schwarze Null verständigen, sehe ich schwarz für die Beschäftigen. Erste Aufgabe wäre es, sich um die soziale Sicherheit und eine gerechte Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums zu kümmern. Damit ist es die Aufgabe des Sozialstaates und somit auch Aufgabe der nächsten Bundesregierung, soziale Dienstleistungen mit guter Arbeit allen Menschen zur Verfügung zu stellen. Gesellschaftlich unverzichtbare Arbeit, die mehrheitlich hierzulande von Frauen geleistet wird, muss entsprechend anerkannt und bezahlt werden. DIE LINKE will jährlich über 120 Milliarden Euro in die öffentliche Daseinsvorsorge und Infrastruktur investieren. Durch höhere Einnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen können diese Ausgaben mindestens zur Hälfte refinanziert werden. Durch mehr öffentliche Investitionen auf kommunaler Ebene, Bundes- und Länderebene und durch eine gerechte Verteilung der Arbeit können Millionen neue Arbeitsplätze in kurzer Vollzeit geschaffen werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 25.10.2017

Die Bundesregierung soll eine Aushöhlung des Mindestlohngesetzes verhindern. Insbesondere soll eine Aufweichung der Dokumentationspflicht der Arbeitszeit verhindern werden. Die Dokumentationspflicht sei "eine notwendige Voraussetzung für eine wirksame Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns", verlangt die SPD-Fraktion in einem Antrag (19/17). Die Bundesregierung wird außerdem aufgefordert, sich für eine Erhöhung der Zahl der Mitarbeiter in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit einzusetzen und damit eine wirksame Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns zu ermöglichen.

In ihrem Antrag ziehen die Abgeordneten auch eine Bilanz des seit dem 1. Januar 2015 in Deutschland geltenden Mindestlohns. Rund vier Millionen Menschen hätten durch den Mindestlohn zum Teil deutliche Lohnerhöhungen erhalten. Kaufkraft und Binnennachfrage seien durch den Mindestlohn gestärkt worden. Auch die Betriebe würden den Mindestlohn reibungslos umsetzen. Die im Vorfeld der Mindestlohneinführung verbreiteten Horrorszenarien über Beschäftigungsverluste hätten sich als gegenstandslos erwiesen: "Die aktuellen Daten der Arbeitsmarktstatistik weisen vielmehr einen ungebrochenen Trend zu mehr Erwerbstätigkeit und einem höheren Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung aus", schreibt die SPD-Fraktion.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 551 vom 25.10.2017

Frauen erzielen in Deutschland nur die Hälfte des Gesamteinkommens der Männer und verdienen bei den Stundenlöhnen rund ein Fünftel weniger – Bei Erwerbseinkommen gibt es Gender Pay Gap zwischen „Männer-“ und „Frauenberufen“, aber auch innerhalb vieler Berufe – Deutschland weist eine im internationalen Vergleich hohe Lücke von rund 53 Prozent bei den Renteneinkommen aus – Handlungsbedarf der Politik an mehreren Fronten

Drei neue Studien des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) befassen sich mit Einkommensungleichheiten zwischen Frauen und Männern. Die AutorInnen schließen auf einen Handlungsbedarf der Politik an gleich mehreren Fronten. Deswegen müsse die Gleichstellung von Frauen einen hohen Stellenwert haben in den aktuell stattfindenden Gesprächen zur Bildung einer Koalition.

DIW-Steuerexperte Stefan Bach hat die aktuellsten verfügbaren Daten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik des Jahres 2010 ausgewertet. Demnach erreichen Frauen beim gesamten Bruttoeinkommen insgesamt nur 51 Prozent des Einkommens der Männer.Bei den Arbeitseinkommen erreichen sie 52 Prozent des Einkommens der Männer.Bei Vermietungseinkünften oder Kapitalerträgen sind die Unterschiede zwischen den Geschlechtern weniger ausgeprägt.

Ein wesentlicher Grund für die Ungleichheit bei den Arbeitseinkommen ist die Lohnlücke, der sogenannte Gender Pay Gap. Dieser lag in Deutschland bezogen auf die Stundenlöhne zuletzt bei 21 Prozent und nimmt nur langsam ab.

Schon seit langem ist bekannt, dass ein Teil des Gender Pay Gaps mit der Berufswahl zusammenhängt, denn Berufe mit einem hohen Anteil an Frauen werden niedriger entlohnt als sogenannte „Männerberufe“, also solche, wo der Männeranteil bei mehr als 70 Prozent liegt. „Unsere Analysen zeigen aber, dass es auch innerhalb von Berufen mitunter sehr hohe Gender Pay Gaps gibt“, so Katharina Wrohlich, Autorin einer der Studien, die im aktuellen DIW Wochenbericht erschienen sind. So ist die Lohnlücke bei VerkäuferInnen (29 Prozent), Bankfachleuten (25 Prozent) und BuchhalterInnen (24 Prozent) noch höher als der durchschnittliche Gender Pay Gap. Entscheidet sich ein Mann für den typischen Frauenberuf der Sprechstundenhilfe, so verdient er im Durchschnitt sogar 43 Prozent mehr als seine Kolleginnen (siehe Grafik). Übt eine Frau als Dreherin oder Metallarbeiterin aber einen typischen Männerberuf aus, liegt ihr Gehalt auch unter dem ihrer männlichen Kollegen, und zwar um 28 Prozent.

„Andererseits gibt es auch Berufe, zum Beispiel KindergärtnerIn, bei denen wir keinen Gender Pay Gap beobachten“, so Studienautorin Aline Zucco. Es liegt nahe, dass Berufe, in denen der Anteil der Beschäftigten im öffentlichen Dienst besonders hoch ist, geringere Gender Pay Gaps aufweisen. Dies lässt sich mutmaßlich auf die tarifvertraglichen Regelungen im öffentlichen Dienst zurückführen, die weniger Spielraum für Verhandlungen lassen als in der Privatwirtschaft. Eine konsequente Implementierung des Entgelttransparenzgesetzes könnte auch im privaten Sektor zu geringeren Gender Pay Gaps führen, vermuten die StudienautorInnen.

Deutschland weist großen Gender Pension Gap auf

Der Gender Pay Gap, aber auch weitere Faktoren wie Unterbrechungen in der Erwerbsbiographie durch Kindererziehung haben Folgenfür das Renteneinkommen von Frauen. So betrug der sogenannte Gender Pension Gap, also die Lücke bei den Renteneinkommen zwischen Frauen und Männern, in Deutschland im Jahr 2012 rund 53 Prozent. Das ist ein im internationalenVergleichhoherWert, in Dänemark lag der Unterschied im selben Jahr bei lediglich 24 Prozent.

Zusätzlich zu den Unterschieden bei den Gender Pension Gaps haben die DIW-ForscherInnen AnnaHammerschmid, CarlaRowold und Peter Haan Unterschiede bei der Gesundheit von älteren Menschen in Deutschland, Dänemark undFrankreich untersucht und festgestellt, dass es bei derAnfälligkeit für Depressionen ähnliche Muster zu den Pension Gaps gibt: Deutschland hat im Vergleich zu Dänemark nicht nur eine höhere Rentenlücke, sondern ältere Frauen sind hierzulande im Vergleich zu Männern noch häufiger von depressiven Symptomen betroffen.

„Wir können aus unseren Ergebnissen nicht ableiten, dass dasEine mit dem Anderen kausal zusammenhängt“, so Studienautorin AnnaHammerschmid, „aber dieHypothese liegt nahe, dass die geringeren Einkommen von Frauen erhebliche negative Effekte haben können, die über das reine Einkommen hinausgehen.“

Um dem entgegenzuwirken ist nach Ansicht der AutorInnen aller drei Berichte ein Kulturwandel in der Gesellschaft undvor allem in der Arbeitswelt nötig – aber auch die Politik ist am Zug. „Die Verdienstlücke zu schließen ist eine zentrale Voraussetzung für mehr Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern“, so Wrohlich. „Bessere Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf – mehr und bessere Betreuung für kleine Kinder, mehr und qualitativ bessere Ganztagsschulen – sind hierbei wichtige Aufgaben für die Politik.“ Ebenso bedarf es stärkerer Anreize für eine ausgeglichene Aufteilung von Erwerb- und Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen. Verheiratete Frauen tragen als Zweitverdienerinnen häufig einen geringeren Teil zum Familieneinkommen bei. „Durch das Ehegattensplitting zahlen sie deutlich mehr Einkommensteuern als Ledige mit gleichen Einkommen, das ist einer der Gründe für den geringeren Erwerbsumfang vieler Frauen“, so Bach. „Das Ehegattensplitting muss auf den Prüfstand, denn es setzt in Kombination mit der Steuerbegünstigung von Mini-Jobs negative Erwerbsanreize für verheiratete Frauen.“ Auch könnte eine Verlängerung der sogenannten „Vätermonate“ beim Elterngeld bewirken, dass sich Männer mehr einbringen und die Sorgearbeit gleicher verteilt wird, so die DIW-ÖkonomInnen.

DIW Wochenbericht 43/2017

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 25.10.2017

Wenn Menschen finanziell absteigen und nur noch ein Einkommen unter der Armutsgrenze zur Verfügung haben, führt das dazu, dass sich ihre sozialen Beziehungen verschlechtern. Das belegt nun erstmals eine für Deutschland repräsentative Studie auf Basis der Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am DIW Berlin. Demnach treffen sich in Armut geratene Menschen seltener als zuvor mit Bekannten, Kollegen und Kolleginnen oder Menschen in ihrer Nachbarschaft. Außerdem verändert sich ihr Freundeskreis. Dort finden sich immer weniger Menschen mit einem festen Job. Die Studie wurde kürzlich in der Fachzeitschrift „European Sociological Review“ veröffentlicht.

Als armutsgefährdet gilt hierzulande, wer weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens zur Verfügung hat. Um herauszufinden, wie sich Armut auf die sozialen Beziehungen auswirkt, analysierten die Hamburger SoziologInnen Petra Böhnke und Sebastian Link die Angaben von mehr als 50.000 Menschen, die zwischen 1992 und 2013 im Rahmen der Langzeitstudie SOEP in West- und Ostdeutschland immer wieder befragt wurden. Diese hatten unter anderem Fragen zu ihrem Einkommen und zur Häufigkeit ihrer sozialen Kontakte beantwortet.

Die Analyse der SOEP-Daten zeigt: In Armut geratene Menschen treffen sich weniger als zuvor mit anderen Menschen. Sie machen auch seltener Besuche oder empfangen Gäste. „Darüber hinaus ändert sich ihr Freundeskreis“, sagt Petra Böhnke. Zwar zählten in Armut geratene Menschen genauso viele Menschen zu ihrem Freundeskreis wie zuvor. Aber nach drei Jahren in Armut gehörten dazu beispielsweise weniger Menschen mit einem festen Arbeitsplatz. „Dadurch verringern sich die Möglichkeiten, wieder einen Weg aus der Armut heraus zu finden. Zum Beispiel, weil informelle Informationen zu Jobangeboten fehlen“, gibt Böhnke zu bedenken.

Die Beziehungen, die arme Menschen zu ihrer Familie pflegen, sind stabiler: Die SOEP-Daten zeigen, dass sich die Betroffenen im Durchschnitt genauso häufig mit Familienmitgliedern treffen wie zuvor. „Diese Beziehungen bilden ein starkes soziales Netz, das auch dafür sorgt, dass arme Menschen in der Regel nicht völlig sozial isoliert sind“, sagt Sebastian Link, Co-Autor der Studie.

Nichtsdestoweniger sei aus anderen Studien bekannt, dass sich arme Menschen sozial ausgegrenzt fühlten. Das sei ein Hinweis darauf, dass die Häufigkeit der Zusammentreffen nichts über die Qualität der Beziehungen in der Familie aussage. Zwar könnten Familien Notlagen auffangen, aber das würde auch zu Konflikten führen.

In ihrer Studie konnten die AutorInnen erstmals belegen, dass die eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten ein wichtiger Grund dafür sind, dass sich die sozialen Beziehungen von armen Menschen zu deren Nachteil verändern. Darüber hinaus sei Armut oft mit Lebensumständen verbunden, die das soziale Gefüge aus FreundInnen und Bekannten ebenfalls belasten – etwa ein schlechter Gesundheitszustand.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 23.10.2017

14,6 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland beziehen Leistungen nach dem SGB II. Damit hat der Anteil der Kinder, die auf "Hartz IV" angewiesen sind, einen neuen Höchststand erreicht. Insgesamt leben rund 1,95 Millionen Kinder und Jugendliche in Familien, die SGB II beziehen – über 110.000 Kinder oder 0,8 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Das zeigt eine neue Auswertung der aktuellsten verfügbaren Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (Stand Juni 2017) durch das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* Im Webangebot der Stiftung sind detaillierte Daten für alle Landkreise und kreisfreien Städte in Deutschland verfügbar (Link unten).

Nach Analyse von WSI-Sozialexperten Dr. Eric Seils ist der Anstieg eine Folge der Zuwanderung, vor allem von Flüchtlingen, seit dem Jahr 2012. Zunächst hatte sie sich in einem Anstieg der Fallzahlen beim Asylbewerberleistungsgesetz bemerkbar gemacht, da Flüchtlinge in der Regel in den ersten 15 Monaten keinen Anspruch auf Hartz IV haben. Mit einer Verzögerung kam es dann zu einer starken Zunahme der Zahl ausländischer Kinder im SGB II-System. Diese hat sich seit Dezember 2011 von 291.373 auf 583.639 ziemlich genau verdoppelt. Der sukzessive Übergang in SGB II stellt für Flüchtlingsfamilien trotz des niedrigen Niveaus eine Leistungsverbesserung dar. Die Zahl der Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit – ohne und mit Migrationshintergrund – in SGB-II-Haushalten ist dagegen seit Dezember 2011 um über 120.000 gesunken.

Regional konzentriert sich die Zunahme der Kinder, die auf Hartz IV angewiesen sind, auf Westdeutschland. Im Osten war nur im vergangenen Jahr ein kleiner Anstieg festzustellen. In den vergangenen Jahren habe dies zu einer gewissen Angleichung in beiden Teilen Deutschlands beigetragen, schreibt Seils. Es gibt aber weiterhin große regionale Unterschiede, vor allem auf der Ebene der Städte und Kreise: Die höchsten SGB II-Quoten unter Minderjährigen weisen Gelsenkirchen (41,0 Prozent), Bremerhaven (36,1 Prozent) und Halle an der Saale (34,3 Prozent) auf. Die Kreise mit den niedrigsten SGB II-Quoten liegen alle in Bayern: Pfaffenhofen an der Illm (2,2 Prozent), Eichstätt (2,3 Prozent) und Donau-Ries (2,5 Prozent).

Für Seils zeigen die neuen Daten die Notwendigkeit, noch mehr für die soziale Inklusion zu tun: "Sicherlich ist es erfreulich, dass die verbesserte wirtschaftliche Entwicklung die Zahl der deutschen Kinder auf Hartz IV senkt. Aber dieser Rückgang vollzieht sich auf einem nach wie vor hohen Niveau und ist kein Selbstläufer", resümiert er. Auch die starke Zunahme der ausländischen Kinder im SGB-II-Bezug unterstreiche die Bedeutung von besserer Arbeitsmarktintegration der Eltern und von Bildungsinvestitionen – für Einwanderer, aber auch für die bereits länger in Deutschland lebende Bevölkerung. Die hohen Hartz-IV-Quoten in vielen ostdeutschen Regionen zeigten, dass die Masse der bedürftigen Kinder deutsche Staatsbürger seien. "Unabhängig von Herkunft und Wohnort profitieren alle Kinder von einer starken, kostenlosen Bildungsinfrastruktur und einer fairen Ordnung am Arbeitsmarkt, die es ihren Eltern möglich macht, die Familie aus eigener Kraft zu finanzieren", so Seils.

*Die Auswertung im WSI-Verteilungsmonitor mit allen Daten für die Städte und Kreise finden Sie hier: https://www.boeckler.de/wsi_111283.htm

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 25.10.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Thomas Krüger ist auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Kinderhilfswerkes als Präsident der Kinderrechtsorganisation im Amt bestätigt worden. Der 58-jährige steht seit 1995 an der Spitze des Deutschen Kinderhilfswerkes. Als Vizepräsidentinnen wurden Anne Lütkes und Birgit Schmitz wiedergewählt. Den Vorstand komplettieren Volker Fentz, Harald Geywitz, Haimo Liebich und Nathalie Schulze-Oben.

"Das Deutsche Kinderhilfswerk wird sich weiterhin konsequent für die Kinderrechte in Deutschland einsetzen. Wir müssen in der Gesamtschau feststellen, dass die deutsche Gesellschaft Kinderinteressen anhaltend ausblendet und verdrängt. Deshalb werden wir gerade auch im Hinblick auf die neue Bundesregierung unsere Anstrengungen intensivieren, damit Deutschland zukünftig seinen kinderrechtlichen Verpflichtungen nach der UN-Kinderrechtskonvention nachkommt. Beispielsweise bei der Bekämpfung der Kinderarmut in unserem Land, bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen, bei der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz oder bei der Etablierung von gleichen Rechten für alle Kinder ohne Diskriminierung beispielsweise aufgrund von Herkunft oder Aufenthaltsstatus", betont Thomas Krüger anlässlich seiner Wiederwahl.

Weitere zentrale Themen des Deutschen Kinderhilfswerkes werden Fragen des Jugendmedienschutzes, der kinderfreundlichen Stadtentwicklung und die kulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sein. Zudem sollen bei der Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen wichtige Akzente in der kinderpolitischen Auseinandersetzung gesetzt werden. "Wir sind als Kinderrechtsorganisation insgesamt, und vor allem in unseren Schwerpunktthemen Bekämpfung der Kinderarmut, Beteiligung und Mitbestimmung, Bildungsgerechtigkeit sowie Integration von Flüchtlingskindern sehr gut aufgestellt und einer der zentralen kinderpolitischen Ansprechpartner in Deutschland. Auch aufgrund unserer finanziellen Unabhängigkeit durch private Mittel können wir eine konsequente Lobbyarbeit für Kinderrechte leisten und lokale Initiativen und Vereine in der Breite zu fördern", so Krüger weiter.

In der politischen Lobbyarbeit steht weiterhin die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ganz oben auf der Prioritätenliste des Deutschen Kinderhilfswerkes. Damit würde die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem gestärkt und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland gegeben. Mehr als 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland ist es an der Zeit, dass sich die Prinzipien dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.10.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 13. November 2017

Veranstalter: Deutsches Instituts für Wirtschaftsforschung und OECD Berlin Centre

Ort: Berlin

Bis zur Gleichstellung von Mann und Frau im OECD-Raum ist es noch ein weiter Weg. Junge Frauen sind im Schnitt besser gebildet als gleichaltrige Männer und auch die Erwerbsquote unter Frauen nähert sich immer mehr der von Männern an. Trotzdem verdienen sie nach wie vor durchschnittlich 15 Prozent weniger als Männer, sind seltener in Führungspositionen vertreten und erfahren häufiger Diskriminierung.

Welchen gläsernen Decken erschweren Frauen ihren beruflichen und wirtschaftlichen Werdegang? Wie können Regierungen sie dabei unterstützen, diese zu durchbrechen? Welche Auswirkung haben Familie und unbezahlte Arbeit auf das Einkommen und die Absicherung von Frauen?

Monika Queisser geht diesen und vielen anderen Fragen in ihrer Präsentation nach und stellt dabei die neuesten Zahlen aus der OECD-Studie „The Pursuit of Gender Equality – An Uphill Battle“ vor.

Nähere Informationen, auch zur Anmeldung, finden Sie hier.

Termin: 13. November 2017

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung – Bundesstiftung Berlin

Ort: Berlin

Der gesellschaftliche Wandel sowie Migration und Integration verändern unsere Gesellschaft, in der Werte, Normen und Handlungsweisen stets neu ausgehandelt werden. Das Leben in pluralen Gesellschaften fordert von den Menschen Offenheit, sich in neuen Kontexten zu orientieren, andere Lebensweisen kennenzulernen und über seine eigenen Grenzen hinaus zu denken.

Jugendhilfe und Schule haben die Aufgabe junge Menschen auf ein Leben als mündige Bürger in der Demokratie vorzubereiten. Um dem gerecht zu werden müssen sie Erfahrungsräume zur Verfügung zu stellen, in denen junge Menschen soziale und demokratische Handlungskompetenz entwickeln und füreinander und im Umgang miteinander Verantwortung übernehmen

Ich, du, anders, normal?!: Was bedeutet eigentlich „normal“ in einer Gesellschaft, die durch Pluralität gekennzeichnet ist und wie kann das friedliche Zusammenleben in der Gemeinschaft gestaltet werden? Wie kann Demokratie für die jüngere Generation erlebbar gestaltet sein, in den Zusammenhängen, in denen sie sich tagtäglich bewegen? Im Rahmen des dritten bundesweiten Demokratietages soll darüber nachgedacht werden, welchen Beitrag Schule leisten kann zur Lösung der großen Herausforderungen, vor denen wir im Hinblick auf ein demokratisches Zusammenleben im 21. Jahrhundert noch immer (und wieder verstärkt) stehen.

Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 20. November 2017

Veranstalter: SelbstHilfeInitiative Alleinerziehender (SHIA) e.V. / LSVD Regenbogenfamilienzentrum Berlin

Ort: Berlin

Einelternfamilien, Regenbogenfamilien, Pflegefamilien, Patchworkfamilien und viele weitere Familienmodelle gehören neben der Vater, Mutter, Kind(er)-Familie zu der real existierenden und gelebten Familienvielfalt. In allen diesen Familienmodellen übernehmen Menschen Verantwortung für Kinder und pflegebedürftige Personen.

Die Fachveranstaltung bietet ein Diskussionsforum für Vertreter*innen verschiedenster Familienformen. Im anschließenden Dialog mit dem Publikum solen die vom Podium dargestellten Sachverhalte diskutiert, politische und strukturelle Voraussetzungen für die gelebte Vielfalt sowie mögliche Leerstellen und Handlungsoptionen für Politik, Betriebe und Gesellschaft identifiziert werden.

Information und Anmeldung: margaretha.mueller@shia-berlin.de oder constanze.koerner@lsvd.de

Termin: 29. November 2017

Veranstalter: Konrad-Adenauer-Stiftung

Ort: Berlin

Kind und/oder Karriere? Zwischen Wunsch und Wirklichkeit – Vortrag mit anschließender Diskussion

Viele Paare leben heute in egalitären Partnerschaften, in denen Erwerbs- und Hausarbeit fair zwischen den Partnern aufgeteilt wird, v.a. wenn beide über einen ähnlichen sozioökonomischen Hintergrund verfügen: so schön, so gut. Sobald jedoch das erste Kind geboren wird, ändert sich dies häufig – in vielen Partnerschaften kommt es zu einem sogenannten Re-Traditionalisierungsschub. Geschlechterrollen müssen neu verhandelt werden und das Thema Vereinbarkeit beruflicher und familiärer Interessen wird lebensbestimmend/-entscheidend. Häufig stehen dabei Mütter im Fokus des Interesses (gender pay gap, gender care gap, motherhood penalty). Das Vereinbarkeitsproblem stellt sich jedoch auch für Väter, v.a. für jene, die eine aktive Vaterrolle anstreben (Partnermonate). Aktuelle Studien belegen, dass Mütter und Väter durch den Spagat zwischen Büro und Kinderzimmer in gleicherweise betroffen sind. Der Versuch, allen Ansprüchen gerecht zu werden, belastet beide Geschlechter, wobei es für Mütter in erster Linie um mehr Teilhabe am Erwerbsleben geht, während bei Vätern mehr Teilhabe am Familienleben im Fokus steht.

Im Rahmen des Vortrages werden beide Seiten der Vereinbarkeitsproblematik beleuchtet: Neben aktuellen familienpolitischen Gegebenheiten werden die Wünsche von Vätern und Müttern dargelegt und in einem weiteren Schritt mit der tatsächlichen Situation abgeglichen, um so mögliche Diskrepanzen aufzudecken. Dabei werden außerdem Ost-West-Unterschiede berücksichtigt, die nach wie vor erheblich sind: Die Mehrheit der Elternpaare in Ostdeutschland lebt ein Doppelverdienermodell (beide Vollzeit) während in Westdeutschland das sogenannte Hinzuverdienermodell (Mann Vollzeit/ Frau Teilzeit) dominiert. In einem Ausblick werden ferner Vereinbarkeitspotenziale diskutiert.

Weitere Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 05. Dezember 2017

Veranstalter: Frauen helfen Frauen e.V. Rostock, gefördert durch das Bundesministerium für Gesundheit

Ort: Rostock / Warnemünde

Teilnehmerbeitrag: 50 Euro

Aus fachlicher Perspektive ist die komplexe Wechselwirkung zwischen Sucht und Gewalt unumstritten, Auswirkungen auf die Kooperation zuständiger Hilfesysteme hatte dies bislang dennoch kaum. Besonders Frauen tragen schwer an dieser Situation, erfahren als gewaltbetroffen und suchtbelastet eine doppelte Stigmatisierung und erleben auf Seiten der professionellen Helfer*innen nicht selten dieselbe Überforderung und Hilflosigkeit, die sie selbst nur allzu gut kennen.

Das Bundesmodellprojekt GeSA hat sich die Entwicklung eines Kooperationsmodells unter Beteiligung der verschiedenen, an der Unterstützung und Versorgung betroffener Frauen beteiligten Hilfesysteme zum Ziel gesetzt. Anliegen war es, Schnittstellenprobleme zu reduzieren, eine Strategie für eine effiziente Zusammenarbeit unterschiedlichster Professionen sowie konkrete Formen und Möglichkeiten der Kooperation im Einzelfall zu entwickeln und zu erproben.

Gemeinsam mit Ihnen als Expert*innen aus Praxis, Politik und Wissenschaft sollen Erfahrungen und Ergebnisse diskutiert und Überlegungen zur Verstetigung und Nachhaltigkeit vorgestellt werden.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 07. Dezember 2017

Veranstalter: Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.

Ort: Berlin

Ein Tagungsbeitrag wird nicht erhoben.

Die Diakonie hat nach über zehn Jahren Erfahrungen mit dem SGB II Vorschläge für eine sanktionsfreie Mindestsicherung und Grundlagen für eine andere Institutionalisierung der sozio-kulturellen Mindestsicherung, der sozialen Beratung und der Arbeitsförderung erarbeitet. In diesem Kontext sollen neuere Ergebnisse über die Beratungspraxis in Jobcentern zur Kenntnis genommen und diskutiert werden. Es wird danach gefragt, wie sich Beratungs- und Steuerungspraxis entwickelt haben und welche Erkenntnisse aus der Praxis der Arbeitslosenberatung einen Beitrag zu einer Veränderten Form der Beratung in den Jobcentern leisten können. Es soll diskutiert werden, wie materielle Grundsicherung und personenbezogene Hilfen organisiert werden können. Dabei wird einen Blick über Deutschland hinaus geworfen.

Der Veranstaltungsort ist barrierearm. Bitte teilen Sie eventuellen Unterstützungsbedarf möglichst bald mit.

Es wird um Anmeldung per E-Mail gebeten bis zum 22.11.2017 an arbeit-soziales@diakonie.de unter Angabe von Name, Institution, Funktion und Kontaktdaten. Eine Abmeldung (bei vorheriger Anmeldung) wird aus organisatorischen Gründen ebenfalls erbeten.

AKTUELLES

"Düsseldorfer Erklärung" verabschiedet

Auf der 8. Sozialkonferenz der AWO zur Kinder- und Jugendhilfe am 4.3.2017 trafen und diskutierten über 250 Ehren- und Hauptamtliche aus der AWO über aktuelle Entwicklungen, verbandliche Positionen und Forderungen an die Politik.

Die Dokumentation der Tagung mit der "Düsseldorfer Erklärung" ist jetzt erschienen und kann hier auf der AWO-Homepage heruntergeladen werden.

Quelle: Information AWO Bundesverband e. V. vom 26.10.2017

Auch in diesem Jahr führt der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) eine Online-Umfrage durch, die sich an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Pflegeeltern, Beratende und weitere Personen richtet, die mit unbegleiteten minderjährigen und jungen erwachsenen Geflüchteten in Kontakt stehen.

Mit dieser Befragung möchte sich der BumF einen Überblick über die Situation der Jugendlichen verschaffen, die sich in Deutschland aufhalten und im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe versorgt werden bzw. wurden.

Der BumF lädt Sie alle ganz herzlich ein, bis zum 03.11.2017 unter dem folgenden Link an der Umfrage teilzunehmen:

https://www.soscisurvey.de/Umfrage_BumF_2017/

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vom 26.10.2017

Panini unterstützt LSVD

Am 12. Juni 2016 wurden bei einem Anschlag auf den Nachtclub Pulse in Orlando 49 Menschen brutal ermordet. Ein gezielter Gewaltakt gegen LSBTI und ihre Freund*innen, wie man ihn sich bis dahin nicht hatte vorstellen können. In der Comic-Anthologie „Love is Love“ von Panini reagieren die unterschiedlichsten Comic-Künstler*innen auf diese unfassbare Tat. In ihren Geschichten drücken sie Mitgefühl, Trauer und Sorge angesichts des Angriffs auf die homosexuelle Community aus, machen aber auch Hoffnung und setzen sich für Akzeptanz, Gleichberechtigung und Frieden ein.

In den USA wurde Love is Love zu einem großen Erfolg und der Gewinn der Veröffentlichung wurde an die Hinterbliebenen der Opfer gespendet. Vom Erlös des deutschen Bandes werden ebenfalls je drei Euro pro Band gespendet, zugunsten der LSBTI-Verbände in den USA und des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD).

Die Anthologie Love is Love ist eine Zusammenstellung kurzer Comic-Episoden, in denen einige der bekanntesten Comic-Schaffenden aus der ganzen Welt ihre Gefühle nach dem Attentat auf den überwiegend von Homosexuellen besuchten Club Pulse in Orlando zum Ausdruck bringen, sich gegen Gewalt und für die Akzeptanz und die Gleichberechtigung von Homosexuellen aussprechen.

Der LSVD bedankt sich sehr bei Panini für die Zusammenarbeit.

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands vom 24.10.2017

LSVD-Projekt startet mit ersten Vernetzungstreffen in Leipzig

Rechtspopulismus ist längst in Deutschland angekommen. Mit diffamierenden Kampfbegriffen und faktenfreien Kampagnen wird auch Stimmung gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI*) gemacht. Das neue bundesweit agierende Projekt „Miteinander stärken. Rechtspopulismus entgegenwirken“ des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) möchte Aktivist*innen und Fachkräfte aus der Community und Bündnispartner*innen stärken und mit ihnen gemeinsam Strategien und Bündnisse für gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt entwickeln. Hierzu findet heute der Auftakt mit einem regionalen Vernetzungstreffen im Neuen Rathaus Leipzig statt.

Das Projekt „Miteinander stärken“ trägt dazu bei, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*- und intergeschlechtliche Menschen als gleichberechtigt und gleichwertig akzeptiert und anerkannt werden. Gleichzeitig möchte es zusammen mit Partner*innen aus der Antirassismusarbeit, aus migrantischen Organisationen und aus vielen weiteren zivilgesellschaftlichen Initiativen Gegenstrategien entwickeln und Vernetzungsprozesse anstoßen. Denn von einer demokratischen und offenen Gesellschaft profitieren alle. Sie schafft die Voraussetzung dafür, jederzeit, an jedem Ort, ohne Angst und Anfeindung verschieden sein zu können.

In regionalen Workshops, Konferenzen und bundesweiten Foren werden menschenfeindliche Parolen analysiert, effektive Gegenstrategien diskutiert und neue Kooperationen und Bündnisse geschlossen. Das Projekt richtet sich an alle, die sich für demokratische Grundwerte und gesellschaftlichen Zusammenhalt engagieren: Vereine und Verbände, Gewerkschaften und Unternehmen, Medien, Wissenschaft, Kultur und Sport, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, migrantische und antirassistische Initiativen, Fachkräfte aus der Jugend-, Familien- und Bildungsarbeit und die LSBTI*-Community.

Das Projekt „Miteinander stärken“ wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.

Vorankündigung: 09.12 in Mannheim: „Miteinander stärken. Rechtspopulismus entgegenwirken“ – Regionales Vernetzungstreffen. Mehr auf www.miteinander-staerken.de

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands vom 21.10.2017

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 17/2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Orientieren sich die Angebote der örtlichen Infrastruktur an den typischen Alltagsabläufen und Zeitbedarfen von Familien, zahlt sich das für Familien aus – und lohnt sich auch gesamtfiskalisch. Das zeigt eine neue Studie im Auftrag des BMFSFJ.

In ihrer Studie „Kosten und Nutzen lokaler Familienzeitpolitik“ sind das Institut der deutschen Wirtschaft Köln und das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universität Köln der Frage nachgegangen, welche Akteure an Wohnorten von Familien dazu beitragen können, dass den Zeitbedürfnissen von Familien Rechnung getragen wird. Für die Studie wurden mehr als 1.200 Mütter und Väter mit Kindern unter 15 Jahren befragt.

Hierzu erklärt Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Die Studie zeigt: Für Familien lohnt es sich, wenn ihre Zeitbedürfnisse vor Ort berücksichtigt werden. Sie gewinnen Zeit für den Beruf und die Familie. Damit sich Zeitpolitik nicht nur für die Gesellschaft lohnt, sondern auch für die Kommunen rechnet, wird sich das Bundesfamilienministerium für eine lokale Familienzeitpolitik mit finanzieller Unterstützung für die Kommunen stark machen.“

Die Studie zeigt erstens, dass Eltern pro Woche rund sieben Stunden mehr arbeiten würden, wenn zum Beispiel die Betreuungszeiten ihrer Kinder statt bis mittags bis abends gesichert wären. Mehr als dreieinhalb Stunden gewonnene Zeit würde im Schnitt der Familie zu Gute kommen. Das zweite wichtige Ergebnis der Studie ist, dass sich die Investitionen in Familienzeitpolitik durch Steuermehreinnahmen mehr als rechnen. Problematisch ist drittens jedoch, dass die Kosten der lokalen Familienzeitpolitik vor allem bei den Kommunen anfallen, während die Steuermehreinnahmen zum großen Teil bei Bund und Ländern eingehen. Daher rechne sich die Investition zwar für die Gesellschaft, aber nicht für die Kommunen. Die Autoren empfehlen eine stärkere Beteiligung von Bund und Ländern bei der Etablierung lokaler Familienzeitpolitik.

Für die Studie haben die Autoren eine Reihe typischer Ansatzpunkte in den Blick genommen, die Familien zeitlich entlasten können: die Ausweitung von Betreuungszeiten in Kitas, Kindergärten und Ganztagsschulen, eine Koordinierung von Betreuungsangeboten zu Randzeiten, die Sicherung von Schulwegen, der Ausbau des ÖPNV-Angebots zu typischen Arbeitszeiten sowie eine Flexibilisierung von Arbeitszeit und -ort. Die Berechnungen zeigen, in allen Fällen gewinnen Familien Zeit und der Staat höhere Einnahmen, die die Kosten mehr als decken.

Eine Kurzfassung der Studie ist auf www.bmfsfj.de nachzulesen, die Langfassung findet sich auf https://www.iwkoeln.de/familienzeitpolitik.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.10.2017

„Vor einem guten Jahr noch ging man im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) davon aus, dass rein rechnerisch pro anerkanntem syrischen Flüchtling etwa ein Familienangehöriger nachziehen würde. Die tatsächliche Entwicklung der letzten Jahre zeigt jedoch, dass der sogenannte Nachzugsfaktor eher bei 0,5 als bei 1 anzusetzen ist. Der Umfang des Familiennachzugs zu Flüchtlingen ist mithin viel geringer als ursprünglich angenommen – das ist eine wichtige Information angesichts der schäbigen Versuche der sich christlich nennenden Unionsparteien, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten weiter auszusetzen“, erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur aktuellen Debatte über den zu erwartenden Familiennachzug zu syrischen und irakischen Schutzsuchenden.

Jelpke weiter: „Die Rechnung ist relativ einfach: Im Zeitraum 2015 bis Mitte 2017 haben etwa 360.000 syrische und irakische Asylsuchende einen Asyl- oder Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten, der zum Familiennachzug berechtigt. Im gleichen Zeitraum wurden jedoch nur gut 100.000 Visa für den Familiennachzug zu diesen Schutzberechtigten erteilt bzw. warten derzeit noch etwa 70.000 Familienangehörige darauf, ein entsprechendes Visum beantragen zu können. Daraus ergibt sich ein rechnerischer ‚Nachzugsfaktor‘ von 0,5 – im BAMF wurde dieser zuvor auf 0,9 bis 1,2 geschätzt. Der Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen ist damit nur etwa halb so groß wie vom BAMF vermutet.

Viel zu häufig wird mit unhaltbaren Prognosen schlechte Politik gemacht. Zur Rechtfertigung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten hatte der Bundesinnenminister beispielsweise von einer Verdopplung oder gar Verdreifachung der Flüchtlingszahlen durch den Familiennachzug gesprochen. Die AfD warnte zuletzt im Wahlkampf sogar vor angeblich ‚zwei Millionen Migranten ab 2018‘ infolge des Familiennachzugs zu Flüchtlingen. Sekundiert wird solche Hetze durch Falschdarstellungen in Medien wie der Bild-Zeitung, die im Oktober 2015 von bis zu 7,4 Millionen Asylberechtigten infolge des Familiennachzugs fabuliert hatte. Diese grotesk falschen Zahlen setzen sich dann leider in vielen Köpfen fest.

Unabhängig von den konkreten Zahlen gilt: Das Recht auf Familienleben muss uneingeschränkt gelten. Es ist ein Menschenrecht, das keiner zahlenmäßigen Beschränkung unterworfen werden darf. Die dauerhafte Aussetzung des Familiennachzugs zu schutzbedürftigen Flüchtlingen wäre eindeutig verfassungswidrig und ein Verstoß gegen die Menschenrechte.“

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE vom 11.10.2017

Unter den 20 wichtigsten Herkunftsländern sind im Jahr 2016 insgesamt 46.455 Visa zum Ehegattennachzug erteilt worden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13600) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13324) schreibt, seien in dieser Zahl auch Visa zum Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen enthalten.

Die Abgeordneten hatten unter anderem die Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EugH) vom 9. Juli 2015 thematisiert. Das Gericht hatte entschieden, dass die im Jahr 2007 ins deutschen Aufenthaltsrecht eingeführte Regelung, die den Nachweis bestimmter Deutschkenntnisse bereits im Ausland als Bedingung des Ehegattennachzugs vorsieht, wegen einer fehlenden Härtefallregelung im Einzelfall gegen EU-Recht verstößt. Eine solche Härtefallregelung wurde Mitte 2015 im Aufenthaltsgesetz verankert.

Die Fragesteller stellen die Verhältnismäßigkeit, Erforderlichkeit und Geeignetheit der deutschen Regelung "grundsätzlich in Frage". Mehr als 12.000 Ehegatten im Jahr werde der Nachzug zu ihren Ehegatten in Deutschland (zunächst) verweigert, weil sie den Deutsch-Test im Ausland nicht bestehen. Der deutsche Sprachtest sei "strenger als die vom EuGH verworfene niederländische Regelung, weil das Sprachniveau A1 nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich nachgewiesen werden muss, was für viele Betroffene eine hohe Hürde darstellt", betonen die Linken-Abgeordneten.

Die Bundesregierung beziffert in ihrer Antwort die Zahl der "Start Deutsch 1-Prüfungen" im Rahmen des Ehegattennachzugs weltweit für 2016 auf insgesamt 37.840 wovon 25.874 bestanden worden seien. Die Bestehensquote liege somit bei 68 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 540 vom 09.10.2017

Mehr als drei Millionen Erwerbstätige in Deutschland haben zusätzlich zu ihrer Hauptbeschäftigung einen Nebenjob. Oft sind Mehrfachbeschäftigte in ihrer Hauptbeschäftigung in Teilzeit tätig. Häufiger als bei den Einfachbeschäftigten sind unter den Nebenjobbern Frauen, ausländische Staatsangehörige und Personen mittleren Alters vertreten. Meistens wird eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit einem Minijob kombiniert. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Die Hauptbeschäftigungen von Mehrfachbeschäftigten sind meistens weniger gut bezahlt als die Beschäftigungsverhältnisse von Personen ohne Nebenjob. Der Einkommensunterschied liegt bei rund 570 Euro pro Monat. Zu einem kleinen Teil lässt sich diese Differenz durch eine geringere Wochenstundenzahl bei den Beschäftigungsverhältnissen erklären. Ein weiterer Faktor sei jedoch, dass es sich bei der Hauptbeschäftigung von Mehrfachbeschäftigten oft um Berufe handelt, in denen weniger verdient wird, erklären die Studienautoren Sabine Klinger und Enzo Weber. So haben Mehrfachbeschäftigte beispielsweise häufig Berufe in den Bereichen Verwaltung und Büro oder Gesundheits- und Sozialwesen. Dabei übt ein Drittel im Haupt- und Nebenjob denselben Beruf aus.

Seit 2003 hat sich die Anzahl der Mehrfachbeschäftigten mehr als verdoppelt. Begünstigt wurde dies durch die sehr gute Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes, die über viele Jahre hinweg schwache Lohnentwicklung sowie die starke Zunahme der Teilzeitbeschäftigung, so die Studie. Einen wesentlichen Impuls setzten zudem gesetzliche Änderungen, die geringfügige Beschäftigungen für die Arbeitnehmer von Steuern und Sozialabgaben freistellen.

Diese Bevorzugung geringfügiger Zweitbeschäftigungen sehen Klinger und Weber kritisch. Eine Ausweitung der Erwerbstätigkeit durch Anreize zu belohnen sei zwar mit Blick auf die finanzielle Situation der Arbeitnehmer wie auch mit Blick auf Fachkräfteengpässe grundsätzlich richtig. Zudem sei gerade für Geringverdiener, die überdurchschnittlich häufig Nebenjobs ausüben, die Abgabenbelastung in Deutschland im internationalen Vergleich recht hoch. „Die Begünstigung einer zweiten Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ist aber nicht das richtige Instrument, um hier gegenzusteuern. Erstens profitieren von der Regelung auch viele Gutverdiener. Zweitens leisten kleine Nebenjobs gerade für die Personen, für die es besonders wichtig wäre, kaum einen Beitrag für eine nachhaltige berufliche Entwicklung und Alterssicherung“, argumentieren Klinger und Weber. Sinnvoller sei es, die Arbeit in der Hauptbeschäftigung zu stärken, beispielsweise durch eine Entlastung niedriger Verdienste bei den Sozialabgaben.

Die IAB-Studie können Sie hier abrufen.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit vom 17.10.2017

Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat schaffen Voraussetzungen für gute Arbeit. Denn in mitbestimmten Unternehmen hat die Personalpolitik einen höheren Stellenwert. Das zeigen Ergebnisse aus einem von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Forschungsprojekt am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB).*

Ob es nur irgendein Job, dauernde Quälerei oder gute Arbeit ist, hängt maßgeblich von der Personalpolitik des Arbeitgebers ab. Werden die Belange der Beschäftigten im Vorstand ernst genommen? Wird Nachwuchs ausgebildet und haben auch ältere Arbeitnehmer noch Perspektiven? Kommen bei der Besetzung von Chefposten auch Frauen zum Zug? All dies ist nicht nur wichtig, wenn es um Innovationskraft, internen Wissenstransfer oder die Bewältigung demografischer Herausforderungen geht. Auch für die Arbeitsbedingungen ist entscheidend, ob Unternehmen Energie in die Personalentwicklung stecken, so Dr. Robert Scholz vom Wissenschaftszentrum Berlin (WZB). Und natürlich spielt die Personalstrategie auch in Umbruchsituationen, also etwa bei Fusionen von Unternehmen, eine herausragende Rolle.

Was den Forscher besonders interessiert, ist die Frage, wie die Mitbestimmung der Arbeitnehmer auf die Personalstrategie wirkt. Daher hat er den Grad der Unternehmensmitbestimmung, gemessen durch den Mitbestimmungsindex MB-ix, ins Verhältnis zu verschiedenen Unternehmenskennzahlen gesetzt. Sein Datensatz enthält Informationen zu insgesamt 262 börsennotierten Unternehmen für die Jahre 2006 bis 2013. Es zeigt sich:

  • Einen Extra-Vorstandsposten für Personalangelegenheiten haben die großen mitbestimmten Unternehmen so gut wie immer. Von zehn Unternehmen ohne Mitbestimmung haben dagegen acht kein eigenständiges Personalressort.
  • Mitbestimmte Unternehmen hatten in den vergangenen Jahren eine Ausbildungsquote – Anteil der Azubis an allen Beschäftigten in Deutschland – von etwa 4,5 Prozent. Ohne Mitbestimmung lag der Wert nur bei 3,6 Prozent. Dieses Ergebnis ist nach Scholz‘ Analyse im Übrigen nicht darauf zurückzuführen, dass mitbestimmte Unternehmen in anderen Branchen tätig oder im Schnitt größer sind als andere. Solche Faktoren haben dem Forscher zufolge keinen messbaren Einfluss auf die Ausbildungsquote.
  • Mitbestimmte Unternehmen beschäftigen mehr Ältere. Der durchschnittliche Arbeitnehmer ist hier 43 Jahre alt, in Firmen ohne Mitbestimmung dagegen drei Jahre jünger. Dies sei keineswegs als Anzeichen für "Überalterung" zu interpretieren, betont der Wissenschaftler. Schließlich stünden den älteren Belegschaften die höheren Ausbildungsquoten gegenüber.
  • Wenn Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat vertreten sind, gibt es häufiger Frauen im Vorstand. Das gilt, obwohl der Frauenanteil in den Belegschaften mitbestimmter Unternehmen unterdurchschnittlich ist.

"Ein Unternehmen sorgt für gute Arbeit, wenn es für die Gestaltung von Arbeitsbedingungen angemessene Ressourcen zur Verfügung stellt und eine grundlegend höhere Diversität hinsichtlich der Geschlechter und der Altersproportionen gewährleistet", resümiert Scholz. Offenbar ist Mitbestimmung eine wichtige Voraussetzung dafür.

*Robert Scholz: Der MB-ix und ‚Gute Arbeit‘ – Was wir messen können, Wirkungen der Mitbestimmung auf Personalstruktur und Arbeitsbedingungen (pdf), MBF-Report Nr. 32. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_mbf_report_2017_32.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 11.10.2017

Ob ein Kind eine gute oder schlechte Kita besucht, hängt nicht nur davon ab, in welchem Bundesland es betreut wird, sondern sogar in welchem Kreis. Es ist also der Wohnort, der innerhalb Deutschlands über die Bildungschancen von Kindern entscheidet – das zeigt unser Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme. Zusätzlich droht eine weitere Verschärfung des Fachkräftemangels in Kitas.

Die Qualität der Kitas in Deutschland steigt. Wie gut eine Kita ist, zeigt zum Beispiel der Personalschlüssel, der sich in den letzten Jahren positiv entwickelt hat. Während am 1. März 2012 eine Fachkraft rein rechnerisch noch 4,8 Krippenkinder betreut hat, waren es im März 2016 nur noch 4,3 Kinder. In Kindergartengruppen verbesserte sich der Personalschlüssel von 9,8 auf 9,2 Kinder pro Fachkraft.

Dennoch gibt es in Deutschlands Kitas vor allem wegen der regionalen Unterschiede noch Nachholbedarf. Schon im Nachbarort kann die Kita-Qualität erheblich besser oder schlechter sein – das zeigt unser Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme. Denn erstmals haben wir auch die Kita-Personalschlüssel der 402 Kreise und kreisfreien Städte ausgewertet. Die Unterschiede innerhalb der Bundesländer sind enorm. In Bayern liegt der Personalschlüssel in Krippengruppen mancherorts bei 1 zu 2,7, andernorts bei 1 zu 5,0. Eine landesweit relativ einheitliche – wenngleich ungünstige – Betreuungsrelation bei den unter Dreijährigen erreicht Sachsen. Besser steht dagegen das Saarland da: Auch hier gibt es kaum Unterschiede zwischen den Kreisen – allerdings bei einer deutlich besseren Betreuungsrelation. In Kindergartengruppen unterscheiden sich die Personalschlüssel ebenfalls zwischen den Kreisen in Deutschland erheblich. Während in einigen Kreisen Baden-Württembergs eine Fachkraft 6,1 Kinder betreut, sind es in Mecklenburg-Vorpommern teilweise bis zu 14,3 Kinder. Auch die Gefälle innerhalb der einzelnen Bundesländer sind enorm. In Hessen kümmert sich je nach Kreis eine Fachkraft um 7,6 bis zu 11,9 Kinder. In Sachsen geht es deutlich einheitlicher zu: Dort betreut eine Fachkraft mindestens 12,9 und maximal 14,0 Kinder. Unser Vorstand Jörg Dräger sieht die große Spannweite innerhalb der Bundesländer kritisch: „Die Bildungschancen von Kindern hängen heute erheblich von ihrem Wohnort ab. Wir brauchen verlässliche Kita-Qualität in ganz Deutschland."

Auch wenn die Kita-Qualität bundesweit steigt, sind die Unterschiede zwischen den Bundesländern nach wie vor gravierend. In westdeutschen Krippengruppen kümmert sich eine Fachkraft um deutlich weniger Kinder (1 zu 3,6) als in ostdeutschen (1 zu 6,0). Allerdings besucht im Osten gut die Hälfte der unter Dreijährigen eine Kita, während es im Westen lediglich 28 Prozent sind.

Bundesweit sind fast alle Kinder ab dem dritten Lebensjahr in Kindertagesbetreuung. Im Westen kommen dabei 8,5, im Osten 12,2 Kinder auf eine Fachkraft. Damit überall die Qualität der Kitas sichergestellt werden kann, empfehlen wir einen einheitlichen Personalschlüssel von 1 zu 3,0 in Krippengruppen und 1 zu 7,5 in Kindergartengruppen. Der Ländervergleich zeigt: Baden-Württemberg erreicht diese Werte bereits jetzt schon – bundesweite Schlusslichter sind dagegen Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen.

„Bund und Länder müssen einheitliche Qualitätsstandards umsetzen", fordert Dräger. Für einen kindgerechten Personalschlüssel müssen die Bundesländer unseren Berechnungen nach zusätzlich 107.200 vollzeitbeschäftigte Fachkräfte einstellen und weitere 4,9 Milliarden Euro jährlich bereitstellen. Der hohe Bedarf kommt auch zustande, weil die Geburtenzahlen wieder steigen und mehr Kinder aus anderen Ländern einwandern. Ohne attraktivere Rahmenbedingungen für das Kita-Personal wird es allerdings schwer, dem steigenden Fachkräftebedarf nachzukommen. Der Ausbau in Qualität und Quantität erfordert einen Kraftakt von Bund, Ländern, Kommunen und auch Eltern. Deshalb rät Dräger davon ab, kurzfristig auf die Elternbeiträge zu verzichten: „Erst wenn die Qualität stimmt und genügend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen, können wir die Beitragsfreiheit angehen!" Trotzdem darf es nicht dazu kommen, dass manche Kinder die Kita nicht besuchen können, weil sich ihre Eltern die Gebühren nicht leisten können. Deshalb sollten Kita-Beiträge einkommensabhängig gestaffelt und Familien mit besonders niedrigen Einkommen komplett entlastet werden.

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 04.10.2017

DIW-Forscherinnen untersuchen erstmals für einen längeren Zeitraum, wie sich die Kita-Ausgaben in Deutschland entwickelt haben – Starke Ausgabenanstiege vor allem für Kita-Nutzung unter drei Jahre alter Kinder – Verbesserung der Qualität sollte Priorität vor Beitragsbefreiung für alle haben

Eltern, deren Kinder eine Kindertageseinrichtung besuchen, mussten dafür in den vergangenen Jahren im Durchschnitt immer tiefer in die Tasche greifen. Gaben sie im Jahr 2005 für ihre unter drei Jahre alten Kinder noch monatlich 98 Euro aus, waren es zehn Jahre später schon 171 Euro – jeweils berechnet in Preisen des Jahres 2010, um die allgemeine Inflation auszuklammern. Die Betreuung von Kindern im Kindergartenalter, also ab drei Jahren, kostete im Jahr 1996 im Durchschnitt 71 Euro monatlich und im Jahr 2015 98 Euro. Gleichzeitig wurden immer mehr Haushalte vollständig von Beiträgen befreit – insbesondere im Kindergartenbereich. Allerdings müssen armutsgefährdete Haushalte, sofern sie für die Kita zahlen, mit rund acht Prozent nahezu den gleichen Anteil ihres Einkommens aufbringen wie andere Haushalte. Das sind zentrale Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), für die die Bildungsökonomin C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie, gemeinsam mit Sophia Schmitz und Juliane Stahl die Entwicklung der Kita-Ausgaben erstmals für einen längeren Zeitraum untersucht hat. Datengrundlage sind das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) im DIW Berlin und die Spezialstudie Familien in Deutschland (FiD).

Weitere Informationen: Studie im DIW Wochenbericht 41/2017

Quelle: Pressemiteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung vom 11.10.2017, gekürzt

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Eines der größten Armutsrisiken ist es, eine Frau zu sein. Als Mitglied der Nationalen Armutskonferenz (nak) möchte die AWO dies nicht länger stillschweigend hinnehmen. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die Hälfte unserer Bevölkerung hat schlechtere Chancen, sich selbst zu verwirklichen und auf eigenen Beinen zu stehen. Um das zu ändern, muss erstens der sogenannte Gender-Pay-Gap geschlossen werden. Das bedeutet den gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit und auch mehr Vollzeitjobs für Frauen. Zweitens fordern wir, dass Berufe, in denen vorwiegend Frauen tätig sind, wie im Sozial- bzw. Gesundheitswesen, dringend gesellschaftlich wie finanziell besser gestellt werden. Und drittens darf die Verantwortung zu tragen, für ein Kind oder einen zu pflegenden Angehörigen, nicht länger ein Armutsrisiko bedeuten.“

Die AWO hat maßgeblich an der Broschüre der Nationalen Armutskonferenz „Armutsrisiko Geschlecht. Armutslagen von Frauen in Deutschland“ mitgewirkt. Diese wird anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Armut vorgestellt.

Fakt ist, Frauen sind von einem höheren Armutsrisiko betroffen als Männer. Das gilt bereits für junge Frauen, trifft aber die Frauen umso härter je älter sie sind. Die Ursachen dafür sind vielfältig. So zum Beispiel leisten sie über die Hälfte mehr unentgeltliche Sorgearbeit (plus 52,4 Prozent), d.h. sie kümmern sich um Haushalt, Kinder und pflegebedürftige Angehörige. Wollen sie nach einer Betreuungs- oder Pflegezeit wieder in ihren Beruf einsteigen, sind ihre Chancen auf Wiedereinstieg schlecht. Frauen müssen häufiger in prekären Beschäftigungsverhältnissen tätig sein. Daraus resultieren deutlich geringere Renten und damit ein deutlich erhöhtes Risiko von Altersarmut betroffen zu sein. Besonders armutsgefährdet sind alleinerziehende Frauen. Fast die Hälfte (44 Prozent) von ihnen ist von Armut betroffen.

Die nak-Broschüre „Armutsrisiko Geschlecht. Armutslagen von Frauen in Deutschland“ fasst die verschiedenen Aspekte der Armut von Frauen zusammen und stellt politische Forderungen auf, mit denen die Armutsrisiken für Frauen abgebaut werden sollen.

Die Broschüre "Armutsrisiko Geschlecht. Armutslagen von Frauen in Deutschland" steht hier zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband vom 16.10.2017

Job weg, Geld weg, Wohnung weg, Freunde weg – so beschreibt die Hamburgerin Almut Hische ihren "Sinkflug ins soziale Abseits". Als alleinerziehende Mutter sitzt sie in der Armutsfalle – wie viele Frauen in Deutschland. Denn eines der größten Armutsrisiken in Deutschland ist, eine Frau zu sein. Die verschiedenen Aspekte der Armut von Frauen hat die Nationale Armutskonferenz jetzt in der Broschüre "Armutsrisiko Geschlecht. Armutslagen von Frauen in Deutschland" zusammengefasst und gemeinsam mit dem Aufruf "Armut von Frauen in Deutschland nicht länger hinnehmen" veröffentlicht. Anlass ist der morgige Internationale Tag zur Beseitigung von Armut.

Sowohl in jungen Jahren als auch im Alter sind Frauen deutlich stärker armutsgefährdet als Männer. "Die Gründe dafür sind vielfältig: Frauen sind aktiv und engagiert. Sie kümmern sich um die Kinder, sie pflegen altgewordene Angehörige, sie wirken ehrenamtlich mit in der Kita oder Schule, im Sport oder in sozialen Initiativen. Sie bringen über die Hälfte mehr Zeit unentgeltlich in die Sorgearbeit ein als Männer (plus 52,4%). Als Dank ernten sie schlechte Rückkehrchancen in den Beruf, prekäre Arbeitsverhältnisse und deutlich geringere Renten", erklärt Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz.

Dr. Gisela Notz, Sozialwissenschaftlerin und Historikerin, kritisiert, dass sich das Recht auf eigenständige Existenzsicherung für Frauen in Deutschland, egal in welchen Zusammenhängen sie leben, noch nicht durchgesetzt habe. "Die Tatsache, dass Arbeitsmarkt-, Familien-, Wohnungsbau- und Sozialpolitik immer noch an einem Familienmodell orientiert sind, das einen Haupternährer und eine Zuverdienerin vorsieht, verdrängt Frauen aus dem regulären Arbeitsmarkt in prekäre oder unbezahlte Beschäftigungsverhältnisse."

Sophie Schwab, stellvertretende Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz, weist auf drei zentrale politische Forderungen hin: "Es gilt erstens den Gender-Pay- Gap zu schließen, das heißt mehr Vollzeitjobs für Frauen und gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Zweitens müssen Berufe, in denen vorwiegend Frauen tätig sind, wie im Einzelhandel oder im Sozial- bzw. Gesundheitswesens, dringend monetär aufgewertet werden. Und drittens darf die Sorgearbeit für Kinder oder zu pflegende Angehörige nicht länger die Ursache dafür sein, in Armut zu geraten."

Dafür brauche es im Steuer-, Sozial- und Familienrecht einen angemessenen Familienlastenausgleich. Das Ehegattensplitting müsse durch eine Individualbesteuerung mit einem übertragbaren Grundfreibetrag ersetzt und eine neue bedarfsdeckende einheitliche Geldleistung für alle Kinder geschaffen werden.

Die Broschüre "Armutsrisiko Geschlecht. Armutslagen von Frauen in Deutschland" steht hier zum Downlaod bereit.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 16.10.2017

Beim AWO Bundesverband führten zwei Mitarbeiterinnen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft einen Kompaktkurs zum Thema Demenz durch, der auf großes Interesse bei den Beschäftigten der AWO stieß.

Dazu erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker:

„Wir wollten an der Aktion Demenz Partner teilnehmen, da wir als inklusiver Verband, zu einem besseren Verständnis des Krankheitsbildes Demenz beitragen möchten. Dafür ist es wichtig, darüber nachzudenken, wie ein gesellschaftliches Miteinander gestaltet sein muss, damit es Menschen mit Demenz in unserer Gesellschaft besser geht. Die Aktion Demenz Partner möchte allen Menschen Sicherheit im Umgang mit Demenzkranken geben. Sie reiht sich ein in die Aktivitäten der AWO zum Thema Inklusion. Wir sehen uns als ein Teil einer inklusiven Gesellschaft, an deren Realisierung wir uns tagtäglich aktiv beteiligen möchten. Dafür stellen wir uns der Verantwortung alle aktiv teilhaben zu lassen – auch Menschen mit Demenz. Doch das funktioniert nicht allein über Bereitschaft, dafür braucht es Wissen.“

Wieso Demenz Partner? Saskia Weiß von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft erläutert dazu:

„Demenz Partner wird man, indem man einen Kurs zum Thema Demenz besucht oder einen solchen anbietet. Das bedeutet, dass jeder Demenz Partner werden kann – egal ob jung oder alt, berufstätig oder im Ruhestand, egal ob man einen Mensch mit Demenz persönlich kennt oder nicht. Demenz Partner verbindet ihr Interesse, etwas über Demenzerkrankungen erfahren zu wollen.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 12.10.2017

Angesichts einer älter werdenden Gesellschaft appelliert die Diakonie an die neue Bundesregierung, die palliative Versorgung in den stationären Pflegeeinrichtungen schnellstmöglich weiterzuentwickeln. "Die neue Regierung wird sich an ihrem Engagement für die Pflege messen lassen müssen", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie anlässlich des Welthospiztages am 14. Oktober. Dazu gehöre vor allem die Versorgung hochbetagter sterbender Menschen und die Zukunft der Pflegeberufe angesichts eines akuten Fachkräftemangels.

Der Gesetzgeber habe zwar die Rahmenbedingungen für die Versorgung sterbender Menschen in Hospizen und in der eigenen Häuslichkeit in den letzten Jahren verbessert. "Es sterben aber weitaus mehr Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen als in Hospizen. Auch in der eigenen Wohnung können sie oft nicht ausreichend versorgt werden. Daher kommt den stationären Altenpflegeeinrichtungen als Sterbeort eine hohe Bedeutung zu", betont Lilie.

Menschen bräuchten am Ende ihres Lebens neben einer an ihren Wünschen ausgerichteten und sensiblen medizinischen Begleitung, vor allem andere Menschen, die für sie sorgen und ihnen beistehen. "Ältere Menschen müssen sich darauf verlassen können, in der Sterbephase fachlich kompetent versorgt, liebevoll umsorgt und menschlich gut begleitet zu sein. Sie müssen spüren, dass sie nicht alleine sind und dass sich Menschen um sie kümmern" sagt Lilie. Hierfür jetzt die Rahmenbedingungen zu schaffen, ist eine vorrangige Aufgabe der Politik in dieser Legislaturperiode.

Mehr Informationen zu den Themen Hospiz und Palliative Care finden Sie im Themenschwerpunkt "Hospizarbeit und Palliativversorgung".

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 13.10.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert angesichts der erneut gestiegenen Zahl von vermissten Flüchtlingskindern bis 13 Jahren eine Intensivierung der Aufklärungsmaßnahmen zum Schutz dieser Kinder. Nach aktuellen Angaben des Bundeskriminalamtes sind derzeit 966 Kinder (bis 13 Jahre) und 4.994 Jugendliche (von 14 bis 17 Jahren) im Informationssystem der Polizei (INPOL) als vermisst eingetragen. "Die erneut gestiegene Zahl der vermissten Flüchtlingskinder bis 13 Jahre gibt Anlass zu größter Sorge. Während die Zahl der vermissten geflüchteten Jugendlichen kontinuierlich zurückgeht, ist die Zahl der vermissten Flüchtlingskinder bis 13 Jahre in den letzten Monaten weiter angewachsen. Gerade nach diesen Kindern muss intensiv gesucht werden. Bei ihnen besteht die große Gefahr, dass sie Kriminellen in die Hände fallen. Bei der Aufklärung der Schicksale dieser Kinder müssen die Polizeibehörden mehr Ressourcen mobilisieren. Wir dürfen uns nicht auf die Hoffnung verlassen, dass die Zahl der Vermissten lediglich auf Fehler bei der Datenerfassung zurückgeht. Das Bundeskriminalamt weist auf seiner Homepage selbst darauf hin, dass bei vermissten Kindern grundsätzlich von einer Gefahr für Leib oder Leben ausgegangen wird. Hier muss also nachdrücklicher als bisher nach diesen Kindern gefahndet werden", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Grenzübergreifende und nationale Kinderschutzsysteme müssen verbessert werden, um Kinder, die nach Europa flüchten, von Anfang an besser zu unterstützen. Bisher wissen wir jedoch zu wenig über die Situation der vermissten Kinder. Es gilt verstärkt die Erforschung der Gründe dafür zu fördern, warum die Kinder vermisst werden und in welchen Lebenssituationen sie sich befinden. Nur wenn die Ursachen für das Verschwinden klarer sind, kann an der entscheidenden Stelle in Präventionsmaßnahmen investiert werden.

"Eines ist aber jetzt schon deutlich: Internationale Studien zeigen, je unsicherer die Situation für die Kinder ist, je schlechter sie geschützt werden, desto höher ist das Risiko, dass sie verschwinden. Deshalb sind gute ausgestattete Kinder- und Jugendhilfesysteme, zeitnahe gesicherte Aufenthaltsperspektiven und Möglichkeiten des Familiennachzugs von besonderer Bedeutung", so Hofmann weiter.

Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet Staaten nicht nur zum Schutz aller Kinder unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus, sondern auch zur Kooperation mit anderen Staaten zur Umsetzung der Kinderrechte. Das mit dem bundesdeutschen Datenaustauschverbesserungsgesetz im Februar letzten Jahres geschaffene einheitliche Registrierungssystem im Ausländerzentralregister, mit dem auch Informationen zu den zuständigen Jugendbehörden für alle unbegleiteten Flüchtlingskinder erfasst werden, sollte hier als Vorbild für ein zentrales europäisches Erfassungssystem zum Schutz von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen dienen. Dieses könnte bei der europäischen Polizeibehörde Europol in Den Haag angesiedelt sein und eng mit der EU-Beauftragten für Kinderrechte zusammenarbeiten. Denkbar wäre aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch ein EU-Sonderbeauftragter für vermisste Flüchtlingskinder, der als Anlaufstelle für die nationalen Behörden dient und europaweite Aktivitäten koordiniert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk (DKHW) vom 05.10.2017

Mit einer Jubiläumstagung unter dem Titel „Kinder schützen, fördern, beteiligen. Was ist erreicht, was bleibt zu tun?“ begeht die Deutsche Liga für das Kind am 13./14. Oktober im Berliner Abgeordnetenhaus ihr 40-jähriges Bestehen. Seit vier Jahrzehnten setzt sich die Liga für das Wohl und die Rechte von Kindern ein, vor allem in den ersten sechs Lebensjahren. Aktuelle politische Anliegen des Verbandes sind die Verbesserung der Chancengerechtigkeit in der frühen Bildung, die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz und eine Herabsetzung der Wahlaltersgrenze, um auf diese Weise der nachwachsenden Generation mehr politisches Gewicht zu verleihen. Die Tagung steht unter der Schirmherrschaft von Dr. Katarina Barley, Bundes-ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die zur Eröffnung ein Grußwort spricht.

Die Deutsche Liga für das Kind wurde 1977 unter dem Eindruck einer Gewalttat von Jugendlichen auf Initiative engagierter Lions Clubs gegründet. Heute gehören dem bundesweiten Netzwerk rund 250 Mitgliedsorganisationen an, darunter wissenschaftliche Gesellschaften, kinderärztliche und psychologische Vereinigungen, Familien- und Jugendverbände sowie zahlreiche Lions Clubs. Zu den Erfolgen, an denen die Liga seit ihrer Gründung beteiligt war, gehören die Einführung des Rooming-in auf Entbindungsstationen, die Förderung des Stillens, die Abschaffung von Säuglingsheimen, die rentenrechtliche Anerkennung von Erziehungszeiten, die Einführung von Elterngeld und Elternzeit, die gesetzliche Verankerung des Rechts jedes Kindes auf gewaltfreie Erziehung, der Ausbau der frühen Tagesbetreuung und die schrittweise Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.

„Wie ein roter Faden zieht sich durch die Arbeit der Liga der Einsatz für die Rechte jedes Kindes auf Schutz, Förderung und Beteiligung“, sagt Prof’in Dr. Sabine Walper, Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München und Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind. „Diese drei kinderrechtlichen Säulen hängen eng miteinander zusammen. Kinder, die ihre Rechte kennen und erfahren haben, dass ihre Meinung gehört wird, sind dadurch besser vor Gefahren geschützt. Und umgekehrt gilt: Ein wirksamer Kinderschutz ist auf frühe Bildung und Beteiligung der Kinder dringend angewiesen.“ „Wir alle stehen in der Verantwortung, gute Rahmenbedingungen für das Aufwachsen aller Kinder zu schaffen“, betont Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley. „Mit Kinderrechten im Grundgesetz wäre endlich klar, dass die Interessen von Kindern bei allem staatlichen Handeln besonders zu beachten sind. Ich danke der Liga, dass sie für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz eintritt und sich seit 40 Jahren konsequent für die jüngsten Mitglieder der Gesellschaft einsetzt.“

In der Deutschen Liga für das Kind arbeiten Fachleute aus den Bereichen Gesundheit, Erziehung, Sozialwissenschaften und Recht zusammen. Sie ermöglichen einen intensiven Kontakt zu Wissenschaft, Praxis und Politik. Mit zahlreichen Filmen und Broschüren informiert die Liga Eltern und die Öffentlichkeit über die Bedeutung der frühen Kindheit. Sie ist Herausgeberin der Fachzeitschrift frühe Kindheit und Träger von Kindergarten plus, dem bundesweiten Programm zur Stärkung der kindlichen Persönlichkeit in Kitas. Als Sachverständige wird die Liga von politischen Entscheidungsträgern angehört. Sie ist unter anderem Mitglied in der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und in der World Association for Infant Mental Health (WAIMH).

Zu den Vortragenden der Jubiläumstagung gehören unter anderem die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, Prof’in Jutta Allmendinger Ph.D., und das ehemalige Mitglied im UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, Prof. Dr. Lothar Krappmann. Am Abend des 13. Oktober findet im Medizinhistorischen Museum der Charité eine Festveranstaltung „40 Jahre Deutsche Liga für das Kind“ statt. Den Festvortrag hält die Politikwissenschaftlerin Prof’in Dr. Gesine Schwan.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind vom 13.10.2017

Als Obergrenze auf Kosten von Familien kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband den Kompromiss von CDU und CSU zu einer Begrenzung der Aufnahme von Flüchtlingen. Faktisch werde eine Obergrenze von 200.000 Menschen definiert. Durch die geplante Begrenzung des Familiennachzugs seien dabei in erster Linie Familienangehörige von Schutzberechtigten von Verschärfungen betroffen.

„Vorschläge wie die Verhinderung des Familiennachzugs oder die dauerhafte Kasernierung in Aufnahmelagern sind mit den Menschenrechten kaum vereinbar und schlicht inhuman“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Auch die Absicht, durch weitere Abkommen nach dem Vorbild des umstrittenen EU-Türkei-Deals den Flüchtlingsschutz dauerhaft vor Europas Grenzen auszulagern und sich so aus der Verantwortung freizukaufen, sei perfide.

Der Verband appelliert an die politische und moralische Verantwortung der Politik: „Wir fordern alle demokratischen Parteien auf, sich deutlich von AFD und anderen Rechtspopulisten abzugrenzen und auch und gerade in der Asylpolitik den Menschenrechten zur Durchsetzung zu verhelfen. Humanität hatte in der Bundesrepublik noch nie eine Obergrenze und darf eine solche auch nie haben“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 09.10.2017

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, hat heute in Berlin sein „Programm zur konsequenten Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Folgen“ für die 19. Legislaturperiode vorgestellt.

Rörig appellierte heute an die künftigen Koalitionspartner, jetzt ein neues Kapitel im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch aufzuschlagen und sich deutlich hinter den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexueller Gewalt zu stellen. Er fordert den Deutschen Bundestag auf, noch im Jahr 2018 ein „Kindesmissbrauchsbekämpfungsgesetz“ zu verabschieden.

Rörig: „Sexuelle Gewalt ist ein permanentes und besonders tabuisiertes Problem unserer Gesellschaft. Noch immer wird viel zu oft weggeschaut und geschwiegen, aus Angst, Scham und Unsicherheit. Wir verzeichnen etwa 12.000 Straf- und Ermittlungsverfahren allein wegen sexuellen Kindesmissbrauchs jährlich. Das ist mindestens so erschreckend wie die Gewissheit, dass das Dunkelfeld um ein Vielfaches größer ist. Viele Menschen könnten helfen, wissen aber nicht, was sie bei Vermutung oder Verdacht tun können. Die künftigen Koalitionspartner können jetzt die richtigen Weichen stellen. Wenn der politische Wille vorhanden ist, können wir große Fortschritte im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch erreichen. Die Zeit befristeter Minimallösungen im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen muss vorbei sein.“

Hintergrundinformationen sowie Teilbericht 3 des Monitorings unter: www.beauftragter-missbrauch.de (Presse & Service)

Quelle: Pressemitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) vom 05.10.2017, gekürzt

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 19. Oktober 2017

Veranstalter: Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe (bbt)

Ort: Berlin

Die Tagung dient als Auftaktveranstaltung des am Tag zuvor gegründeten Vereins bbt und richtet sich an ein breites Publikum von Akteuren aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft, die sich mit Bildungsthemen von der Kita bis zu Hochschule beschäftigen.

Nach der Vorstellung des neu gewählten Vorstands von bbt wird die Tagung durch Grußworte aus dem Arbeitsstab der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesfamilienministerium eröffnet.

Frau Prof. em. Dr. Ursula Boos-Nünning leitet mit ihrem Vortrag inhaltlich in das Tagungsthema ein.

Im anschließenden Podiumsgespräch diskutieren Vertreter_innen des bbt mit ihr und Vertreter_innen aus Politik und Praxis über Zugänge, Barrieren und Herausforderungen der Beteiligung und des Engagements von Eltern mit Einwanderungsgeschichte im deutschen Bildungssystem.

Am Nachmittag werden die Teilnehmenden eingeladen, im Rahmen eines World Cafés Themen und Anliegen von bbt kennenzulernen, sich mit den bbt-Gründungsmitgliedern auszutauschen und Kooperationsperspektiven mit bbt zu erörtern.

Hier können Sie sich zur Fachtagung anmelden.

Hier finden Sie das Tagungsprogramm.

Termin: 09. November 2017

Veranstalter: Nationale Armutskonferenz, Deutsches Institut für Menschenrechte, Diakonie Deutschland und Arbeitslosen-Selbsthilfe-Oldenburg

Ort: Berlin

Auf dem Fachtag sollen die grundlegenden Problematiken mit dem Ansatz „Schlüssiges Konzept“ zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung / Hartz IV aufgearbeitet und diskutiert werden.

Es sollen mit Akteur*innen aus der Sozialgerichtsbarkeit, der Wohnungsnotfallhilfe, aus Selbsthilfe und Beratungsprojekten, aus dem Bereich Menschenrechte sowie Fachexpert*innen aus Sozialverbänden und dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge diskutiert werden.

Kernfragen der Veranstaltung sind:

  1. Vernünftige Alternativen zum Chaos von „Methodenvielfalt und Methodenfreiheit“
  2. Forderungen für eine gesetzliche Neuregelung
  3. Die Vermittlung von Kompetenzen und Möglichkeiten zum direkten Eingreifen vor Ort

Das genaue Veranstaltungsprogramm wird zeitnah veröffentlicht.

Anmeldungen sind bereits unter dem folgenden Link möglich: https://eveeno.com/RechtaufWohnen

Termin: 09. November 2017

Veranstalter: PAT – Mit Eltern Lernen gGmbH

Ort: Nürnberg

Kosten: 80 Euro inkl. Fortbildungsunterlagen, Snacks und Getränken

Zielgruppe: Pädagogische oder medizinische Fachkräfte der aufsuchenden Familienarbeit, die Familien im Rahmen von regelmäßigen und längerfristig angelegten Hausbesuchen begleiten (werden)

Das Assessment-Instrument „Life Skills Progression“ (LSP) unterstützt Sie bei der systematischen Erfassung familialer Kompetenzen, sowohl als Erfahrene/r als auch als Neueinsteiger/in in der aufsuchenden Arbeit mit Familien. In der praxisnahen Fortbildung werden Sie mit der Durchführung und Auswertung des LSP vertraut gemacht und erfahren, wie Sie die Ergebnisse optimal für Ihre Arbeit mit Familien nutzen können.

Anmeldung: bis zum 20.10.201

Nähere Informationen zu den Inhalten und den Anmeldemodalitäten der Fortbildung finden Sie unter http://www.pat-mitelternlernen.org/veranstaltungen/fortbildungen/

Termin: 13. November 2017

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Frauen darin zu bestärken, ihre Interessen und Anliegen kompetent und wirkmächtig zu vertreten, ist eine Aufgabe der Friedrich-Ebert-Stiftung. Das Kompetenz-Training „Listen to me!“ unterstützt die Teilnehmerinnen dabei, eine für sie stimmige Form der Präsentation zu finden, kommunikative Machthierarchien zu erkennen und sie zu durchbrechen. Rund 700 Frauen haben in den letzten fünf Jahren an diesen Seminaren teilgenommen und viel Wissen, Kraft und Ermutigung daraus in ihr berufliches und/oder ehrenamtliches Umfeld mitgenommen. Dieses kleine Jubiläum ist für uns Anlass, Zwischenbilanz zu ziehen und die Vernetzung dieser vielen engagierten Frauen voran zu treiben.

Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 20. November 2017

Veranstalter: Grund-Bildungs-Zentrum Berlin

Ort: Berlin

Die Fachtagung richtet sich sowohl an Betroffene als auch an Entscheidungsträger, Fachkräfte, Kursleitende, und Multiplikatoren aus allen Handlungsfeldern der Alphabetisierung und Grundbildung.

Mit der Veranstaltung sollen Möglichkeiten geschaffen werden, Impulse zu geben, Erfahrungen auszutauschen und Gemeinsamkeiten zu nutzen.

Anmeldung: bis zum 07.11.2017

Informationen zu Programm, Anfahrt und Anmeldung finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Armut fordert das ZFF – auch mit Blick auf den Beginn der Sondierungsgespräche – eine sozial gerechte Familienpolitik. Hierzu gehören u.a. eine ausreichende Bildungsinfrastruktur, die Schaffung guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit und ein monetäre Familienförderung, die das heutige System vom Kopf auf die Füße stellt.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Gute Politik für Familien muss Armut von Kindern, Jugendlichen und Familien verhindern, denn Armut bedeutet ein Mangel an Ressourcen und Lebensperspektiven. Die Folgen sind gravierend: Die Kinder und Jugendlichen haben keinen gleichberechtigten Zugang zu Bildung und können damit nicht chancengerecht in unsere Gesellschaft hineinwachsen. Sie können nicht teilhaben am normalen Leben ihrer Altersgenossen und erfahren häufig schon in jungen Jahren Diskriminierung und Ausgrenzung. Viele arme Eltern sind erschöpft, denn sie versuchen mit aller Kraft, dass ihre Kinder möglichst wenig unter ihrer Geldnot leiden. Familien müssen daher mit Investition in eine gute und ausreichende Infrastruktur vor Ort und der Schaffung von guter und existenzsichernder Arbeit für die Eltern unterstützt werden. Darüber hinaus braucht es dringend eine Reform der monetären Familienleistungen, die das heutige System vom Kopf auf die Füße stellt. Das ZFF fordert hierzu seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Die Bekämpfung der Kinder- und Familienarmut ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Das ZFF appelliert daher an die Parteien, die morgen erstmals zu Sondierungsgesprächen zusammen kommen, sich für die Schaffung einer sozial gerechten Familienpolitik einzusetzen, die Armut verhindert und Familien unterstützt!

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 17.10.2017

AKTUELLES

Wo wachsen Kinder in Deutschland heute auf? Wo leben Familien in Zukunft? Eine neue Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung zeigt: Kinder in Deutschland sind immer häufiger „Stadtkinder“. Städte werden damit zunehmend zum zentralen Lebensraum für Familien.

Im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung hat die Prognos AG eine Sonderauswertung der aktuellen Bevölkerungsdaten mit dem Fokus auf Kindern unter 6 Jahren durchgeführt. Damit wird der aktuellste Trend abgebildet. Die Auswertung belegt: Zwischen 2005 und 2015 hat sich der Anteil von Kindern dieser Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung in unterschiedlichen Regionen stark verschoben. Lebten Kinder unter 6 Jahren 2005 eher in den ländlichen Regionen Westdeutschlands, sind es mittlerweile die Städte – viele davon im Osten der Bundesrepublik – die deutlich über dem Durchschnitt liegen.

Spitzenreiter in punkto Steigerung des Kinderzahlen ist die Stadt Leipzig mit einer Zunahme der unter 6-Jährigen von 49,6 Prozent im Vergleich zu 2005. Kein Wunder also, dass kürzlich erst Hunderte von Leipziger Eltern für einen Kitaplatz anstanden.

Aber auch die Städte Dresden, Potsdam, Jena, Berlin, Frankfurt a.M. und München können bei dieser Altersgruppe Zunahmen von nahezu 25 bis sogar 37 Prozent verzeichnen und gehören damit zu den Top-10 „Boom-Regionen“ für Familien in Deutschland.

Vor diesem Hintergrund ergibt sich eine Reihe zentraler Gestaltungsaufträge an die Politik: Wie und wo werden diese Kinder und ihre Familien zukünftig wohnen? Miet- und Immobilienpreise explodieren in vielen Städten regelrecht. Familien stellt das vor besondere Schwierigkeiten, wie auch die letzte Auswertung des Berliner Mietspiegels gezeigt hat. Aber auch in die Geburtshilfe, den Kita- und den Schulausbau muss dringend mehr investiert werden.

Die vollständige Studie "Stadtkinder. Städte in Deutschland werden immer mehr zum Lebensraum für Familien" finden Sie hier.

Quelle: Information der Friedrich-Ebert-Stiftung vom 09.10.2017

Wie können Eltern mit Migrationshintergrund besser dabei unterstützt werden, ihre Arbeitswünsche zu verwirklichen? Und was kann beim Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie für sie getan werden? Um diese und andere Fragen ging es bei einem Zukunftsgespräch im Bundesfamilienministerium. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen wurden nun in einem "Monitor Familienforschung" veröffentlicht.

Die Analyse mit dem Titel "Perspektiven für Familien mit Migrationshintergrund in der Arbeitswelt" zeigt: Mütter mit Migrationshintergrund sind deutlich seltener und in geringerem Stundenumfang erwerbstätig als Mütter ohne Migrationshintergrund (52 Prozent gegenüber 73 Prozent). Dabei sind viele Mütter mit Migrationshintergrund sehr motiviert und verfügen über die notwendigen Qualifikationen, um eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen: 370.000 Mütter wollen sofort in den Beruf (wieder-)einsteigen.

Beim Thema Vereinbarkeit zeigt sich, dass das klassische Einverdiener-Modell mit erwerbstätigem Vater unter Familien mit Migrationshintergrund verbreiteter ist als bei Familien ohne Migrationshintergrund (38 Prozent gegenüber 24 Prozent). Gleichzeitig besuchen Kinder aus Zuwandererfamilien nach wie vor seltener Angebote der frühkindlichen Bildung.

Die Ausgabe Nr. 39 des Newsletters Monitor Familienforschung finden Sie hier.

Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit, Zeit für Weiterbildung – das heißt für Betriebe auch: Vertretungen regeln, Arbeit neu organisieren. Wie können Arbeitszeitoptionen für moderne Lebensläufe betrieblich umgesetzt werden? Wie gehen Führungskräfte mit diesen neuen Herausforderungen um? Interviews in Polizeidienststellen, Krankenhäusern und Großbetrieben haben diese Fragen in den Mittelpunkt gestellt. Der Policy Brief diskutiert verschiedene Strategien.

Der komplette Policy Brief steht hier zum Download bereit.

Quelle: WSI Newsletter 14/2017

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 16/2017

SCHWERPUNKT I: Stimmen nach der BTW17

Anlässlich des dramatischen Ausgangs der Bundestagwahl 2017 fordert das ZFF einen verstärkten Einsatz für die Vielfalt der Familie, Menschrechte und Demokratie. Der Einzug einer Partei mit rechtem und rassistischem Gedankengut in den 19. Deutschen Bundestag ist eine Gefahr für das Familienleben in unserem Land. Rechtsextreme Äußerungen und Hetze müssen von den demokratischen Parteien und der Gesellschaft bloßgestellt und entschieden bekämpft werden.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Der Einzug der AfD als drittstärkste Kraft in den 19. Deutschen Bundestag ist ein Angriff auf unsere Grundwerte der Gerechtigkeit, Freiheit und Solidarität. Die diskriminierenden, rassistischen und rückwärtsgewandten Familien- und Geschlechterbilder dieser Partei haben keinen Platz in unserer demokratischen Gesellschaft. Die rechtspopulistische Programmatik der AfD steht damit in einem krassen Widerspruch zu den Werten des ZFF. Wir hoffen nun auf ergebnisreiche Koalitionsverhandlungen und fordern die demokratischen Parteien dazu auf, für eine Gesellschaft zu kämpfen, in der die Vielfalt von Lebensformen, Kulturen und Meinungen als Bereicherung begriffen wird. Auch das ZFF wird sich weiterhin lautstark in die Bundespolitik einbringen und für eine Familien- und Sozialpolitik kämpfen, die der familiären Vielfalt gerecht wird und sie in all ihren Formen unterstützt. Nur gemeinsam sind wir stark und können uns gegen die weitere Verbreitung von rückwärtsgewandtem Gedankengut einsetzen und rechtspopulistische Parteien schwächen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 26.09.2017

Zum Ergebnis der Bundestagswahl 2017 erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Das Ergebnis der Bundestagswahl und der Einzug der Partei Alternative für Deutschland (AfD) in den Deutschen Bundestags ist für die Bundesrepublik ein Einschnitt. Der Einzug der AfD zeigt auch, dass die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD viel Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern verloren hat und die Unzufriedenheit im Land gewachsen ist. Als Arbeiterwohlfahrt bekennen wir uns zum demokratischen Diskurs mit Vertreterinnen und Vertretern anderer politischer Überzeugungen. Die Grenze ziehen wir jedoch dort, wo durch Äußerungen Menschenrechte infrage gestellt werden, denn wir bekämpfen jede Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Diskriminierung und Rassismus. Von den etablierten Parteien erwarten wir eine ehrliche Auseinandersetzung mit den Ergebnissen.

Eine Hauptaufgabe der kommenden Bundesregierung muss die Bekämpfung sich verfestigender Armut werden. Renten müssen auch zukünftig einen auskömmlichen Lebensstandard garantieren. Es braucht Rahmenbedingungen für gute Arbeit auch vor dem Hintergrund der Digitalisierung. Eine qualitativ gute Kinderbetreuung, die den Bedürfnissen der Eltern und Kinder entspricht, muss überall gewährleistet werden. Darüber hinaus erwartet die AWO von einer neuen Bundesregierung, dass sie zügig die Herausforderungen im Bereich der Pflege angeht.

Das Wahlergebnis sollte ein Weckruf sein, sich wieder für mehr soziale Gerechtigkeit einzusetzen. Es gilt, keine Zeit zu verlieren und die zentralen sozialen Zukunftsfragen anzupacken. Vor allem aber muss es allen demokratischen Parteien gelingen, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zurückzugewinnen.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 25.09.2017

Der Deutsche Frauenrat ist durch den Ausgang der Bundestagswahlen in dreifacher Hinsicht alarmiert. Mona Küppers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, am Tag nach der Wahl: „Der Einzug von fast hundert RechtspopulistInnen in den Deutschen Bundestag ist eine Provokation für unsere Demokratie. Gemeinsam müssen wir uns ihnen entgegenstellen und streitbar unsere Grundwerte verteidigen.“

Von einer geschlechtergerechten Besetzung ist der neue Bundestag weiter entfernt denn je. Nur rund 31 Prozent der Sitze werden von weiblichen Abgeordneten eingenommen. Das bedeutet gegenüber dem letzten Bundestag ein Rückgang von über fünf Prozent. „Mehr als doppelt so viele Männer wie Frauen wurden gewählt! Gewonnen haben Parteien ohne Quote. So ein schlechtes Verhältnis hatten wir zuletzt vor 15 Jahren. Die Forderung nach Parität ist für uns also aktueller denn je.“

Die Jamaika-Koalition, die aktuell gehandelt wird, verheißt zumindest nach Analyse der Wahlprogramme und -versprechungen für eine zukünftige Frauen- und Geschlechterpolitik der neuen Bundesregierung wenig Gutes.

„In Sachen Entgeltgleichheit, Geschlechterquote und Ehegattensplitting befürchten wir Stillstand, wenn nicht gar Rückschritte. Auch Themen wie Familienarbeitszeit und Gewaltschutz haben aktuell wenig Perspektive. Wir sind politisch auf vier harte Jahre eingestellt und setzen auf eine starke frauenpolitische Opposition außerhalb des Bundestags,“ so Mona Küppers.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 25.09.2017

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie erwartet von der neuen Bundesregierung, dass sie das Thema Bildungsgerechtigkeit stärker in den Fokus nimmt. "Die soziale Herkunft eines Kindes darf nicht länger über seine Bildungschancen entscheiden", sagt Lilie in einem Videostatement nach der Bundestagswahl.

Die einschneidenden Ergebnisse dieser Wahl zeigten deutlich, dass sich die politisch Verantwortlichen dringend um gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland kümmern müssten. "Egal, ob jemand in Stuttgart oder Remscheid lebt, in Mecklenburg-Vorpommern oder in München, er muss er die gleichen Chancen auf Schulbildung und gleiche berufliche Perspektiven haben", betont der Diakonie- Chef.

Zum Einzug der AfD in den Bundestag sagt Lilie, dass sich die Diakonie mit allen Vertretern demokratisch gewählter Parteien auseinandersetzen und den fachlichen Austausch suchen werde. "Wir werden aber nicht mit Menschen zusammen arbeiten, die sich immer wieder rassistisch oder menschenverachtend äußern, die gruppenbezogen Menschenfeindlichkeit unterstützen oder selber proklamieren. Die disqualifizieren sich selber aus dem Kreis derer, die sich für eine offene und demokratische Gesellschaft einsetzen."

Das Videostatement finden Sie unter https://www.diakonie.de/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 26.09.2017

Angesichts des gesunkenen Frauenanteils im Bundestag nach der Bundestagswahl fordert die neu gewählte Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V.

(djb) Prof. Dr. Maria Wersig "ein Nachdenken über Änderungen des Parteienrechts". Der Anteil der weiblichen Abgeordneten im Deutschen Bundestag hat sich von 36,5 Prozent auf 30,75 Prozent verringert. Weniger als ein Drittel der Abgeordneten sind also Frauen. Damit fällt der Anteil der Frauen in unserer höchsten Volksvertretung auf den Stand von vor 20 Jahren zurück.

Betrachtet man die einzelnen Bundestagsfraktionen, so fallen von den bislang im Bundestag vertretenen Parteien besonders CDU/CSU auf: Bei ihnen ist der Frauenanteil auf unter 20 Prozent gesunken. Den höchsten Männeranteil haben die Neuzugänge AfD (88,3 Prozent) und FDP (77,5 Prozent). Lediglich solche Parteien, die sich von vornherein per Satzungsrecht zur Quotierung ihrer Wahllisten verpflichtet haben, erreichen ein angemessenes Verhältnis von Frauen und Männern in ihren Fraktionen. So die SPD, die ihre 40 Prozent-Frauenquote leicht übertrifft und auf 41,8 Prozent Frauen kommt. Bündnis 90/Die Grünen erreichen einen Frauenanteil von 58,2 Prozent, die Linke kommt auf 53,6 Prozent.

"Das Absinken des Frauenanteils um fast 6 Prozent lässt sich keineswegs damit rechtfertigen", so Prof. Dr. Wersig, "dass damit nur die Frauenanteile in den Parteien widergespiegelt würden. Der Erfolg von Frauenquoten im Satzungsrecht politischer Parteien belegt, dass niedrige Frauenanteile auch damit zu tun haben, dass männerdominierte Parteien qualifizierten Frauen keine Anreize zur politischen Arbeit bieten und ihnen keine adäquaten Betätigungsmöglichkeiten eröffnen." Damit widerspricht sie der im Vorfeld der Wahl geäußerten Behauptung, dass der Maßstab eines zu geringen Frauenanteils in Parlamenten die Zahl der weiblichen Mitglieder in diesen Parteien zu sein habe. Der Maßstab, der hier anzulegen ist, ist und bleibt der Anteil von Frauen in der Bevölkerung.

"Letztlich behaupten doch diejenigen, für die der Maßstab eines vertretbaren Frauenanteils im Bundestag das derzeitige Verhältnis der weiblichen und männlichen Mitglieder in den Parteien ist, dass die Frauen selbst daran schuld seien, wenn ihr Anteil in den Volksvertretungen so gering ist", sagte Prof. Dr. Wersig.

"Dem ist zu widersprechen. Die politischen Parteien müssen nicht nur um Wählerinnen werben, sondern auch um Kandidatinnen für politische Ämter.

Parteien haben die demokratische Verantwortung, Frauen und Männer gleichermaßen die Chance einzuräumen, politische Ämter zu bekleiden. Auch gegen bisherige Männermehrheiten. Gut die Hälfte der im Bundestag nunmehr vertretenen Parteien hat hier leider versagt." Prof. Dr. Maria Wersig schließt mit den Worten: "Für die Frauen in Deutschland war dieser Wahlsonntag unter mehreren Aspekten ein besonders schwarzer Tag."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 26.09.2017

SCHWERPUNKT II: Weltkindertag

Am 20. September wird der Weltkindertag gefeiert, mit dem nach der Empfehlung der Vereinten Nationen der Einsatz für die Rechte der Kinder und die Freundschaft unter den Kindern und Jugendlichen gestärkt werden soll.

An diesem Tag wird dazu aufgerufen, die Rechte und Bedürfnisse aller Kinder ins Zentrum von Politik und Gesellschaft zu stellen.

Mit dem diesjährigen Motto „Kindern eine Stimme geben“ ist die Forderung verbunden, mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Deutschland zu schaffen.

Die Vorsitzende der Kinderkommission, Beate Walter-Rosenheimer, erklärt: "Im unmittelbaren Lebensumfeld der Kinder, in Schulen und Kitas, in Städten und Gemeinden, aber auch auf Landes- und Bundesebene müssen Kinder und Jugendliche noch mehr Gelegenheiten bekommen, ihre Ideen und Meinungen einzubringen.

Mitbestimmungsformen brauchen sichere Rahmenbedingungen, Planungszeiten, verlässliche Anbindung an Entscheidungswege und Entscheidungsgremien, solide finanzielle Ausstattung und Räume, in denen sich Kinder und Jugendliche angenommen fühlen. Politische Entscheidungsprozesse und Strukturen können Kindern und Jugendlichen am besten durch eigene Erfahrungen, egal ob durch direkte Mitarbeit oder durch aktive Wahl, vermittelt werden.“

Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 20.09.2017

Anlässlich des Weltkindertages am 20. September 2017 fordert Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern: „Leider werden die Interessen und Rechte von Kindern noch nicht überall in Deutschland ausreichend beachtet. Deshalb will ich mich weiter dafür einsetzen, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Der Schutz und die Förderung ihrer Rechte, die besondere Berücksichtigung ihres Wohls bei jedem staatlichen Handeln und die Pflicht, Kinder und Jugendliche zu beteiligen, wenn es um sie geht, gehören dorthin, wo die grundlegenden Werte unseres Zusammenlebens geregelt sind.“

Anlässlich des Weltkindertages machen zahlreiche Initiativen in ganz Deutschland auf die Kinderrechte aufmerksam. In diesem Jahr werden mit dem Motto „Kindern eine Stimme geben“ die Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern in den Mittelpunkt gestellt: Gemäß der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen haben alle Kinder das Recht auf Mitbestimmung, wenn es um ihre Belange geht.

„Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ist eine große gesellschaftliche Errungenschaft. Sie gibt die Richtung vor: Parlamente, Verwaltungen und Gerichte müssen die Interessen von Kindern und Jugendlichen als einen vorrangigen Gesichtspunkt berücksichtigen“, erklärt Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley.

Der Weltkindertag wurde von der Vollversammlung der Vereinten Nationen 1954 ins Leben gerufen, um die Rechte der Kinder zu stärken. Über 140 Staaten begehen den Weltkindertag, um auf die Rechte der Kinder aufmerksam zu machen. Bereits vor 25 Jahren unterzeichnete Deutschland die VN-Kinderrechts-konvention. Die UN-Kinderrechtskonvention enthält mit ihren 54 Artikeln spezifische Rechte zum Schutz, zur Förderung und zur Beteiligung von Kindern.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.09.2017

Der diesjährige Weltkindertag am 20. September steht unter dem Motto „Kindern eine Stimme geben!“ Wenige Tage vor der Bundestagswahl macht das den Handlungsbedarf deutlich. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen Kinder und Jugendliche in Zukunft noch stärker beteiligen. Und wir werden das Wahlalter bei Bundestagswahlen absenken.

„Wir wollen, dass künftig auch auf Bundesebene Jugendliche bereits ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben können. Damit die Jugendlichen bei der Wahl auch mündig entscheiden können, werden wir unter anderem die politische Bildung stärken. Demokratieerziehung und Gesellschaftskunde müssen wieder zum festen Bestandteil des Schulunterrichts werden – nicht nur an Gymnasien, sondern an allen Schulen. Dazu gehört auch, dass Kinder und Jugendliche schon früh bei Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt werden und lernen, ihre Interessen zu formulieren. Deshalb wollen wir die demokratische Mitbestimmung in Kitas, Schulen, Hochschulen und Ausbildungsbetrieben stärken und die Arbeit der Jugendverbände fördern. Dort, wo Teilhabe und Mitbestimmung gelernt und gelebt werden, wird Demokratie greifbar. Kinder und Jugendliche erfahren, wie wichtig es ist, sich mit Positionen und Meinungen anderer auseinanderzusetzen, lernen Demokratie und Akzeptanz. Und: Positive Erfahrungen mit der Demokratie und demokratischen Strukturen sind die beste Prävention gegen Extremismus.

Außerdem setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, dass die Rechte von Kindern im Grundgesetz verankert werden. Denn Kinder und Jugendliche sind eigene Persönlichkeiten und haben eigene Rechte. Eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz bewirkt, dass Parlamente, Verwaltungen und Gerichte das Wohl der Kinder und Jugendlichen überall dort, wo ihre Rechte berührt sind, vorrangig berücksichtigen. Starke Kinderrechte, ein niedrigeres Wahlalter, mehr Mitbestimmung dort, wo Kinder und Jugendliche sich aufhalten – all dies soll ihnen helfen, sich für die eigenen Interessen und Rechte stark zu machen und die Stimme zu erheben. Dass diese Stimme dann auch gehört wird – dafür werden wir sorgen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.09.2017

Zum Weltkindertag am 20. September erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Dr. Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Die Rechte von Kindern dürfen nicht nur am Weltkindertag im Mittelpunkt stehen, sondern sollten basierend auf der UN-Kinderrechtskonvention für sie rechtlich verbrieft werden. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ist lange überfällig. Nur damit ist sichergestellt, dass in den sie betreffenden Belangen ihre Beteiligung gesichert und ihre Bedürfnisse maßgeblich berücksichtigt werden.

Zwar haben alle Kinder die gleichen Rechte, es kommen aber nicht alle zu ihrem Recht. So brauchen wir eine Familienförderung, die allen Kindern gleiche Teilhabechancen ermöglicht, unabhängig von ihren Eltern. Die Große Koalition hat es in den letzten Jahren versäumt, Kindern bessere Entwicklungs- und Bildungschancen zu geben. Das heute nach wie vor 2,8 Millionen Kinder in Deutschland armutsgefährdet sind, muss endlich ein Ende haben.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.09.2017

Zum heutigen Weltkindertag erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„In einem Land wie Deutschland sollten alle Kinder im Wohlergehen aufwachsen können und gleichermaßen gute Chancen auf Bildung und eine erfüllte und selbstbestimmte Lebensführung haben – unabhängig von Herkunft, Familienform, sozialem Status und Bildungsstand der Eltern. Doch davon sind wir noch immer weit entfernt. Aus Sicht der AWO ist ein Schritt zu mehr Chancengerechtigkeit, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Denn Visionen, Perspektiven und Ideen für eine kinderfreundlichere Gesellschaft in Deutschland und in der Welt sollten nicht nur heute am Weltkindertag ganz oben auf der Agenda stehen.

In Deutschland werden die Kinder einkommensschwacher Eltern abgehängt. Sie wachsen häufig in schwierigen Wohn,- Lebens- und Bildungsverhältnissen auf. Ihre Lebenssituation schließt die Kinder aus einer erheblichen Zahl von Angeboten der Freizeitgestaltung, Bildung und Förderung aus. Das Ziel muss es damit sein, Kinder und ihre Eltern aus der Armut zu holen. Dafür benötigen wir ein wirksames Gesamtkonzept.

Es ist für alle Eltern eine große Herausforderung, Kinder in dieser komplexen und globalisierten Welt zu erziehen und sie auf ihrem Weg hin zum Erwachsensein zu begleiten. Damit dürfen Eltern nicht alleingelassen werden. Für die AWO ist es selbstverständlich durch Angebote der Eltern- und Familienbildung und familienunterstützende Maßnahmen zu mehr Bildungs-, Teilhabe- und Chancengerechtigkeit beizutragen.

In den Mittelpunkt unseres Handelns müssen die tatsächlichen Bedarfe und Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern gestellt werden, um gemeinsam mit den Familien soziale Nahräume zu kinder- und familienfreundlichen Lebensräumen zu gestalten und ausreichend Raum für Kindheit, Perspektiven und ein Aufwachsen im Wohlergehen für alle Kinder zu schaffen.

Es genügt nicht, nur über Familien zu reden. Familien benötigen, neben geeigneten familienpolitischen Strukturentscheidungen, eine familienfreundliche Umwelt und gesellschaftliche Wertschätzung – stärkende, unterstützende und an ihren Bedürfnissen orientierte Bildungs- und Informationsangebote.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.09.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Parlamentarische Staatssekretärin Ferner spricht auf der 4. UNECE-Ministerkonferenz in Lissabon über die Herausforderungen des demografischen Wandels

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Elke Ferner, nimmt in Lissabon an der 4. UNECE-Ministerkonferenz zu Fragen des Alterns „A sustainable Society for all Ages – Realizing the Potential of living longer“ teil. Deutschland hat den Vize-Vorsitz bei der Konferenz.

Ältere Männer und Frauen wollen bis ins hohe Alter gut und selbstbestimmt leben und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können. Das unterstützt die Bundesregierung mit zahlreichen Maßnahmen.

Dazu die Parlamentarische Staatssekretärin Elke Ferner:

„Auch in der europäischen und internationalen Seniorenpolitik ist Pflege ein zentrales Thema. Ältere Menschen können in aller Regel heute länger aktiv, selbstbestimmt und in guter Gesundheit an der Gesellschaft teilhaben. Gleichzeitig steigt der Anteil pflegebedürftiger Menschen rapide an. Diese Entwicklung und der steigende Fachkräftemangel in der Altenpflege stellen unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. Die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in der Altenpflege hinken in Deutschland im europäischen Vergleich immer noch hinterher. Die Reform der Pflegeberufe ist ein erster wichtiger Schritt. Jetzt müssen weitere folgen: insbesondere im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung der Pflegekräfte.“

In ihrer Abschlusserklärung wollen die 56 UNECE-Mitgliedstaaten unter anderem das Ziel formulieren, die Qualität in der Pflege weiter zu fördern sowie die Ausbildung von Nachwuchskräften und die Arbeitsbedingungen von Pflegenden zu verbessern.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im BMFSFJ spricht auf einem Experten-Panel zum Thema „Die Potenziale des längeren Lebens erkennen“ und bei einer Ministerrunde zum Thema „Längeres Arbeitsleben und Arbeitsfähigkeit unterstützen“.

Die UNECE-(United Nations Economic Commission for Europe)Ministerkonferenz von Lissabon zieht 15 Jahre nach der Verabschiedung des Zweiten Weltaltenplans der Vereinten Nationen (MIPAA/ Madrid International Plan of Action on Ageing) Bilanz. Ausführlich dargelegt wird das in den „National Reports“ und dem daraus zusammengefassten Synthese-Bericht der UNECE. Deutschland hat diesen Nationalen Report auf Deutsch und Englisch vorgelegt. Er ist auf den Webseiten der UNECE (www.unece.org) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (www.bmfsfj.de) einzusehen.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.09.2017

Liebe gewinnt!

Zu den ersten Trauungen von gleichgeschlechtlichen Paaren in Deutschland am 1. Oktober 2017 erklären Katrin Göring-Eckardt und Anton Hofreiter:

Endlich ist sie da: Die Ehe für alle. Dies ist ein historischer Tag für unsere Gesellschaft und für unsere Werte. Denn hier geht es um mehr als nur um ein Ja-Wort. Der heutige Tag ist die Krönung eines langen Kampfes für gleiche Rechte für alle und für die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Ab heute wird umgesetzt und zelebriert, wofür wir Grüne jahrzehntelang gekämpft haben.

Endlich ist auch in Deutschland möglich, was bereits in 22 Ländern weltweit – darunter Frankreich und Finnland, in den USA und Uruguay, in den Niederlanden und Neuseeland– längst geltendes Recht ist. Überall wo die Liebe hinfällt, darf nun auch geheiratet werden – und das ist gut so. Unser Glückwunsch geht an alle, die sich heute und in Zukunft trauen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.10.2017

Die soziale Schere zwischen Arm und Reich hat sich deutlich geöffnet. Was die Politik dagegen tun kann, zeigt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. IMK-Direktor Prof. Dr. Gustav A. Horn entwickelt darin gemeinsam mit seinen Forscherkollegen Jan Behringer, Dr. Sebastian Gechert, Dr. Katja Rietzler und Dr. Ulrike Stein konkrete Vorschläge, mit denen sich die Ungleichheit hierzulande wirksam reduzieren lässt. Dabei setzen die Forscher drei Schwerpunkte: Es gelte, die wirtschaftlich Starken mehr zu beteiligen, die Mitte zu stärken und Armut zu bekämpfen. "Viele Menschen empfinden die wirtschaftlichen Verhältnisse als ungerecht, wie Umfragen zeigen. Damit liegen sie auch richtig", sagt Gustav Horn. "Es ist Zeit, die Ungleichheit wieder zu reduzieren. Das sichert den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Und es verbessert Deutschlands wirtschaftliche Chancen für die Zukunft. Ein polarisiertes Land kann auf Dauer nicht erfolgreich sein." (Ausführliches Zitat unten).

Dass Ungleichheit ein gravierendes Problem darstellt, zeigen die IMK-Forscher anhand der neuesten Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP). Dabei haben sie die Bevölkerung in drei Einkommensgruppen eingeteilt: Wer weniger als 70 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung hat, gehört finanziell zur unteren Schicht, wer mindestens 150 Prozent ausgeben kann, zur oberen, der Rest zur Mitte. Den Berechnungen zufolge ist das durchschnittliche verfügbare Einkommen der oberen Gruppe von 1991 bis 2014 real um gut 17 Prozent gestiegen, das der Mitte um 10 Prozent. Die Geringverdiener mussten sich dagegen über den Zeitraum von mehr als zwei Jahrzehnten mit Zuwächsen von insgesamt knapp 3 Prozent begnügen (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten; dort auch Link zum Datendownload). Die Diskrepanz zwischen den Einkommensklassen hat sich also deutlich vergrößert. Zugleich ist die Mittelschicht geschrumpft: Der Anteil der Haushalte mit 70 bis 150 Prozent des mittleren Einkommens hat zwischen 1991 und 2014 von 63 auf 56 Prozent abgenommen (siehe Abbildung 2 in der pdf-Version).

Diese Entwicklung lasse sich nicht mit einer einzelnen Maßnahme umkehren, schreiben die Wissenschaftler in ihrer Studie, die heute auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt wird. Erforderlich sei ein "Bündel politischer Entscheidungen, die die Regeln wirtschaftlichen Handelns so verändern, dass einerseits die wirtschaftliche Dynamik erhalten bleibt, anderseits die Ungleichheit vermindert wird". Die nötigen Weichenstellungen reichen laut IMK von Änderungen bei der Arbeitsmarktregulierung über steuerpolitische Maßnahmen bis hin zu Initiativen für eine gerechtere Verteilung von Kapitaleinkommen (einen tabellarischen Überblick aller Empfehlungen finden Sie in der pdf-Version).

Zitat zur Studie von Prof. Dr. Gustav A. Horn:

"Zu viel Ungleichheit belastet den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Und die neuere Forschung liefert Indizien dafür, dass sie auch die Wirtschaftsentwicklung stört. Nach knapp drei Jahrzehnten, in denen die sozialen Unterschiede in Deutschland deutlich gewachsen sind oder selbst bei guter Wirtschaftslage stagnierten, sollten wir jetzt die Weichen neu stellen. Ungleichheit zu reduzieren, das beginnt am Arbeitsmarkt. Nötig sind Reformen, die nicht zuletzt durch den Abbau prekärer Beschäftigungsverhältnisse und erweiterter Teilhabemöglichkeiten der Beschäftigten wieder faire Lohnzuwächse ermöglichen. Dabei sollte auch die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtert werden.

Darüber hinaus brauchen wir einen Kurswechsel bei den Staatsausgaben zugunsten mittlerer und niedriger Einkommen. Insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen, die wenig oder gar keine Steuern zahlen, haben am meisten davon, wenn die öffentliche Hand eine moderne, hochwertige Infrastruktur ohne oder zu möglichst geringen Gebühren zur Verfügung stellt. Das gilt für Kitas ebenso wie für den öffentlichen Nahverkehr oder bezahlbaren Wohnraum. Um das dafür nötige Geld zu mobilisieren, sollten im Gegenzug finanziell starke Haushalte, die in den vergangenen zwei Jahrzehnten von mehreren Steuersenkungen profitiert haben, wieder stärker an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben beteiligt werden."

*Gustav Horn u.a.: Was tun gegen die Ungleichheit? Wirtschaftspolitische Vorschläge für eine reduzierte Ungleichheit, IMK-Report Nr. 129, September 2017. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_imk_report_129_2017.pdf

"Videostatement von Prof. Dr. Gustav A. Horn": https://youtu.be/ORmbjbjMDNI

Die PM mit Abbildungen und Tabellen (pdf): http://www.boeckler.de/pdf/pm_imk_2017_09_18.pdf

Datendownload zu Abbildung 1: https://media.boeckler.de/Sites/A/Online-Archiv/21856

Datendownload zu Abbildung 2: https://media.boeckler.de/Sites/A/Online-Archiv/21857

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 18.09.2017, gekürzt

Im Jahr 2016 wünschten sich nach Ergebnissen der Arbeitskräfteerhebung rund 5,4Millionen Menschen im Alter von 15 bis 74 Jahren Arbeit oder mehr Arbeitsstunden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sank ihre Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 255000 Personen (–4,5%).

Dieses ungenutzte Arbeitskräftepotenzial setzte sich aus knapp 1,8 Millionen Erwerbslosen, 1,0Millionen Personen in Stiller Reserve und insgesamt 2,6Millionen Unterbeschäftigten zusammen. Im Vorjahresvergleich sanken sowohl die Zahl der Erwerbslosen (–176000) als auch die Zahl der Unterbeschäftigten (–103000) deutlich, so dass es insgesamt zu einem Rückgang des ungenutzten Arbeitskräftepotenzials kam, obwohl die Stille Reserve leicht gestiegen ist (+23000).

Unterbeschäftigte sind Erwerbstätige, die den Wunsch nach zusätzlichen Arbeitsstunden haben und dafür auch zur Verfügung stehen. Im Jahr 2016 waren in Deutschland 6,4% der Erwerbs­tätigen im Alter von 15 bis 74 Jahren nach eigenen Angaben unterbeschäftigt. 12,6% der Teilzeitbeschäftigten und 4,0% der Vollzeitbeschäftigten wünschten sich zusätzliche Arbeits­stunden. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass Unterbeschäftigte in Vollzeit ihre Arbeitszeit meist nur um wenige Stunden erhöhen wollen.

Den 2,6Millionen Unterbeschäftigten standen knapp 1,2Million Erwerbstätige gegenüber, die weniger arbeiten wollten. Diese so genannten Überbeschäftigten haben den Wunsch ihre Arbeitsstunden bei entsprechend verringertem Einkommen zu reduzieren. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der Überbeschäftigten erneut erhöht: 2016 gab es einen Anstieg um 147000 Personen, 2015 einen Anstieg um 98000 Personen.

Personen in Stiller Reserve haben überhaupt keine Arbeit, gelten nach den Kriterien der Internationalen Arbeitsorganisation jedoch nicht als erwerbslos. Zur Stillen Reserve gehören Personen, die zwar Arbeit suchen, jedoch kurzfristig (innerhalb von zwei Wochen) für eine Arbeitsaufnahme nicht zur Verfügung stehen. Dazu zählen auch Personen, die aus verschiedenen Gründen aktuell keine Arbeit suchen, aber grundsätzlich gerne arbeiten würden und dafür auch verfügbar sind. Im Jahr 2016 gehörten 5,4% der Nichterwerbspersonen im Alter von 15 bis 74 Jahren zur Stillen Reserve. Im Vorjahr hatte der vergleichbare Anteil bei 5,2% gelegen.

Sonstige Nichterwerbspersonen mit generellem Arbeitswunsch zeigen eine geringere Arbeitsmarktnähe als Personen der Stillen Reserve, da sie weder eine Arbeit suchen noch kurzfristig verfügbar sind. Sie werden nicht zum ungenutzten Arbeitskräftepotenzial der hier verwendeten international vereinbarten Definition gezählt, sollten aber allein aufgrund ihrer Größenordnung von knapp 1,3Millionen Personen (6,8% der Nichterwerbspersonen im Alter von 15 bis 74 Jahren) bei der Analyse nicht außer Acht gelassen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 28.09.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

AWO zum Tag des Flüchtlings

Anlässlich des heutigen Welttages des Flüchtlings erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker:

„Für die AWO ist klar, dass das individuelle Recht auf Asyl unantastbar sein muss. Jeder Mensch muss das Recht haben, darzulegen, inwieweit er schutzbedürftig ist. Daraus folgt, das der legale Zugang nach Europa möglich sein muss und der Einzelne in einem fairen Verfahren die Chance erhalten muss, seine Fluchtgründe mithilfe eines vertrauenswürdigen Dolmetschers umfassend vortragen zu können. Eine zahlenmäßige Obergrenze für den Zuzug von Menschen auf der Flucht ist folgerichtig im Rahmen der bestehenden rechtlichen Verpflichtungen nicht möglich. Sie würde mit den Grundsätzen des individuellen Rechts auf Asyl brechen. Deshalb lehnt die AWO jede Form von Obergrenzen ab.

Für diejenigen, die in Deutschland Schutz erhalten, ist das ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern eine wichtige Stütze, um ihren Platz in unserer Gesellschaft zu finden. Die Verstetigung der ehrenamtlichen Unterstützung ist insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender rechtspopulistischer und flüchtlingsfeindlicher Stimmungen im Land von großer Bedeutung. Das zivilgesellschaftliche Engagement der AWO für Geflüchtete zeigt, wie wichtig ihr eine solidarische und demokratische Gesellschaft sind.

Klar ist aber auch, dass die ehrenamtliche Arbeit nur so gut funktionieren kann, wie sie durch professionelle hauptamtliche Strukturen gestützt und organisiert wird. Wir benötigen eine verlässliche Integrationsinfrastruktur. Integration und Teilhabe werden nur gelingen, wenn Zuständigkeiten klar geregelt sind. Dabei muss vor allem in Ausbildung und Bildung investiert werden. So können die Menschen ein wirklicher Gewinn für unsere Gesellschaft werden.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 29.09.2017

Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) hat in einer heute veröffentlichten Studie* berechnet, das bis zum Jahr 2025 bis zu 300.000 Erzieherinnen und Erzieher fehlen werden. „Diese Zahlen sind alarmierend, dürften aber niemanden überraschen. Schon seit Jahren fehlen Fachkräfte für die Kindertagesbetreuung in Kita, Kindertagespflege, Hort und Ganztagsschule“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Der Fachkräftemangel wird sich noch deutlich verstärken, sollte ein Betreuungsanspruch auch für Grundschulkinder, wie es beide große Volksparteien fordern, umgesetzt werden. „Die AWO unterstützt den gesetzlichen Anspruch auf Betreuung für Kinder in der Grundschule. Dieser muss aber von einem zielgerichteten und finanziell gefördertem Maßnahmenpaket begleitet werden, mit dem Ziel zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher gewinnen zu können.“

Die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung hat an Bedeutung gewonnen, da immer mehr Frauen einer Berufstätigkeit nachgehen und somit die Kinder in Kita, Kindertagespflege und Hort betreut werden. „Familie und Beruf lassen sich aber nur vereinbaren, wenn es eine quantitativ und qualitativ gut ausgebaute Betreuungsinfrastruktur gibt. Und die wiederum basiert auf gut ausgebildeten Fachkräften“, betont Stadler.

Der Erzieherberuf muss attraktiver werden. Dafür fordert die AWO vor allem folgende Maßnahmen:

  • Aufwertung des Erzieherberufs vor allem durch eine bessere Vergütung,
  • Verbesserung der Aufstiegschancen,
  • Verbesserte Quereinstiegs- bzw. Weiterqualifizierungsmöglichkeiten,
  • Erhöhung der Plätze an Erzieher*innenfachschulen und Fachhochschulen,
  • Anerkennung des Erzieherberufs als Mangelberuf durch die Bundesagentur für Arbeit,
  • Erhöhte finanzielle Förderung durch den Bund,
  • Erhöhte Ausbildungskapazitäten durch die Bundesländer.

„Als Trägerin von über 2.300 Kitas kennt die AWO das Problem des Fachkräftemangels sehr gut und weiß, dass es ohne staatliche finanzielle Unterstützung dauerhaft nicht gelingen wird, jedem Kind einen qualitativ guten Betreuungsplatz zur Verfügung stellen zu können“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 15.09.2017

Anlässlich des bundesweiten Tags des Flüchtlings am 29. September tritt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie mit Nachdruck dafür ein, Flüchtlingen den Nachzug ihrer Familien zu ermöglichen. "Aus unserer Sicht kann Integration nur gelingen, wenn Menschen für sich und ihre Familien eine Zukunftsperspektive sehen. Wer verhindert, dass Flüchtlinge mit ihren engsten Angehörigen zusammenleben können, darf sich über mangelnde Integration und auch über die dramatisch steigende Zahl von Gerichtsverfahren nicht wundern", sagt Lilie. Darauf habe der ehemalige Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Frank-Jürgen Weise, mit Recht hingewiesen.

Die Sorge um ihre Angehörigen erschwere den Flüchtlingen das Ankommen in Deutschland und ihre Integration. Für sie sei es daher sehr wichtig, ihre Angehörigen schnell auf sicherem Weg nachholen zu können. "Integration ist ein Familienprojekt und der Schutz der Familie ist unteilbar", betont Lilie.

"Insgesamt sollten wir uns bei der Debatte über Familiennachzug schnell daran gewöhnen, dass wir uns nicht auf rechte Ränder konzentrieren, sondern auf rechtsstaatlich und integrationspolitisch sinnvolle Maßnahmen und diese offensiv verteidigen. Mindestens das sollte eine Lehre aus dem Wahlergebnis sein", sagt Lilie.

Selbst, wenn sie offiziell als Flüchtlinge in Deutschland anerkannt sind, ist es praktisch für sie sehr schwer, ihre Familien nachzuholen. Die größten Probleme sind lange Wartezeiten bei den Botschaften und Schwierigkeiten bei der Dokumentenbeschaffung zur Prüfung der Familienzusammengehörigkeit. Vielen fehlt zudem das Geld für die Beschaffung der notwendigen Dokumente und die Reise. Oft wurden alle Mittel für die Flucht aufgebraucht. Im Durchschnitt kostet eine Familienzusammenführung etwas über 1.000 Euro. Dafür gibt es keine staatliche Unterstützung, auch nicht als Darlehen.

Die Diakonie unterstützt Familienzusammenführung daher mit einem eigenen Fonds.

Übernommen werden ein Drittel der Reisekosten nachziehender Angehöriger. Bereits über 1.600 Familien konnten 2016 und 2017 mit Geldern aus diesem Fonds in Deutschland wieder zueinander finden. Dafür wurden mehr als 500.000 Euro aufgewendet, je zur Hälfte aus Spenden der Diakonie und Mitteln der Evangelischen Kirche in Deutschland, die den Fonds unterstützt.

Informationen zum Familienzusammenführungsfonds der Diakonie Deutschland und den Spendenmöglichkeiten gibt es unter https://hilfe.diakonie.de/spenden-fuer-fluechtlingsfamilien/

Hintergründe zur Familienzusammenführung gibt es unter https://www.diakonie.de/familienzusammenfuehrung

Was es für Flüchtlinge bedeutet, ohne Familie in einer neuen Heimat zu leben, lesen Sie auf https://hilfe.diakonie.de/vereint-in-eine-gemeinsame-zukunft/

In seinem Blog wirbt Diakonie-Präsiden Ulrich Lilie für den "Fonds für die Zusammenführung von Familien": https://praesident.diakonie.de/2017/09/27/dazu-gehoeren-das-megathema-zusammenhalt/#more-1380

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 27.09.2017

In Berlin ist auf dem Potsdamer Platz das bundeszentrale Weltkindertagsfest des Deutschen Kinderhilfswerkes eröffnet worden. Das Weltkindertagsfest steht in diesem Jahr unter dem Motto „Kindern eine Stimme geben!“. Damit rufen das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland dazu auf, mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Deutschland zu schaffen. Im unmittelbaren Lebensumfeld der Kinder, in Schulen und Kitas, in Städten und Gemeinden, aber auch auf Landes- und Bundesebene müssen Kinder und Jugendliche Gelegenheiten bekommen, ihre Ideen und Meinungen einzubringen.

Zur Eröffnung forderte der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, auch einen stärkeren Fokus auf die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. „Kinder und Jugendliche brauchen mehr als bisher die Möglichkeit, sich Gehör zu verschaffen. Nur so schaffen wir die Basis für eine gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands, die die Rechte von Kindern nachhaltig zur Geltung bringt. Auch mehr als 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland müssen wir in unserem Land eine anhaltende Ausblendung und Verdrängung von Kinderinteressen konstatieren. Wir brauchen demgegenüber eine Kinderpolitik, die nicht nur Politik für Kinder macht, sondern auch Politik mit Kindern“, so Thomas Krüger.

„Wir können nur dann die richtigen Weichenstellungen für die Zukunft treffen, wenn wir die Kinder und Jugendlichen beteiligen und ihre Meinung berücksichtigen. Kinder haben ein Recht darauf, gehört zu werden, und es lohnt sich auch für unsere Gesellschaft. Deshalb müssen die Rechte der Kinder auch in der Verfassung verankert werden. Das Recht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung müssen wir sichern. Und wir müssen akzeptieren, dass auch wir von Kindern lernen können – z. B. im Umgang mit der Digitalisierung. Wir müssen Jugendlichen etwas zutrauen und ihnen Verantwortung übertragen. Ich setze mich daher dafür ein, das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken. Denn 16-jährige Mädchen und Jungen wissen in der Regel schon sehr genau, was sie wollen und was gut für sie ist“, sagte Brigitte Zypries, Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, die das Fest als Vertreterin der Bundesregierung mit eröffnete.

„Einige Parteien unterstützen in ihren Programmen unsere Forderung, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Dies auch wirklich umzusetzen ist ein großer Schritt, weil die Interessen von Kindern und Jugendlichen bei politischen Entscheidungen dann stärker berücksichtigt werden müssen und sie bessere Chancen bekommen, bestmöglich gefördert zu werden. Wir werden nach der Wahl im Blick behalten, ob aus guten Ansätzen Wirklichkeit wird“, betonte Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland.

Das Deutsche Kinderhilfswerk und die DFL Stiftung engagieren sich zukünftig gemeinsam für die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland. Im Mittelpunkt der neuen Partnerschaft soll vor allem das in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebene Recht auf Spiel und Bewegung stehen. Startschuss für das gemeinsame Engagement ist das Weltkindertagsfest. Dazu erklärte Stefan Kiefer, Vorstandsvorsitzender der DFL Stiftung: „Fußball ist ein gleichermaßen niedrigschwelliges wie geeignetes Instrument, um junge Menschen in Aktion zu bringen. Kinder über die Folgen schlechter Ernährung und mangelnder Bewegung aufzuklären und sie für einen aktiven und gesunden Lebensstil zu begeistern, das haben wir uns als DFL Stiftung zur Aufgabe gemacht. Weil wir dies als eine unserer Kernaufgaben begreifen, kommen 80 Prozent unseres Engagements Kindern und Jugendlichen zu Gute.“

Das Weltkindertagsfest in Berlin ist das größte nichtkommerzielle Kinderfest in Deutschland und die bundeszentrale Hauptveranstaltung zum Weltkindertag. Kooperationspartner des Berliner Weltkindertagsfestes des Deutschen Kinderhilfswerkes ist UNICEF Deutschland. Das Motto „Kindern eine Stimme geben!“ für den diesjährigen Weltkindertag wurde vom Deutschen Kinderhilfswerk gemeinsam mit UNICEF Deutschland festgelegt. Dazu finden bundesweit viele hundert Aktionen statt. Das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland nutzen den Weltkindertag am 20. September gemeinsam mit zahlreichen anderen Kinder- und Jugendorganisationen, um mit Aktionen, Festen und anderen Veranstaltungen auf die Situation der Kinder und ihre Rechte aufmerksam zu machen. Die Kinderrechte sind seit 1989 in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Danach hat jedes Kind das Recht auf Überleben und persönliche Entwicklung, einen angemessenen Lebensstandard sowie Schutz und Beteiligung.

Weitere Informationen zum Weltkindertag und zum Motto „Kindern eine Stimme geben“ unter www.weltkindertag.de

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 17.09.2017

Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit, sie muss immer neu belebt und geübt werden. Dieses Signal geht von der Jahrestagung der eaf eine Woche vor der Bundestagswahl aus. Demokratie ist mehr als freie Wahlen, Meinungsfreiheit und Gewaltenteilung. Demokratisches Handeln zeigt sich auch in der Auseinandersetzung und im Streit, im öffentlichen und im privaten Rahmen. Professorin Regina Kreide und Professor Dierk Borstel haben überzeugend dargelegt, dass es notwendig ist, diese Auseinandersetzungen zu führen.

Demokratie einzuüben fängt früh an: in der Familie, im Kindergarten und in der Schule. Kinder und Jugendliche wollen beteiligt und ernst genommen werden und es ist die Aufgabe der Erwachsenen, genau das zu tun. Nur wenn Kinder und Jugendliche frühzeitig erleben, dass der Austausch von Meinungen kontrovers und konstruktiv geführt werden kann, entsteht Widerständigkeit gegen einfache Lösungen. Vieles ist nun einmal komplizierter als es auf den ersten Blick erscheint. Kinder und Jugendliche zu eigenen Urteilen zu befähigen, ist eine zentrale Aufgabe aller an Erziehung Beteiligten. Aufgabe der ganzen Gesellschaft und insbesondere der politisch Verantwortlichen ist es, ihnen nicht schon im ganz jungen Alter das Gefühl zu geben, nicht dazu zu gehören, weil die Eltern sich z. B. nicht den Beitrag für den Sportverein oder für die Klassenfahrt leisten können. Kinderarmut ist sehr undemokratisch, weil sie Beteiligung ausschließt. „Der neue Bundestag muss unbedingt dafür sorgen, dass Armut von Kindern der Vergangenheit angehört. Denn Demokratie fällt nicht vom Himmel, sondern muss auf der Erde ständig neu gelebt und errungen werden“, sagt Christel Riemann-Hanewinckel, Präsidentin der eaf.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 18.09.2017

Lesben- und Schwulenverband startet Fotoaktion

Am 01. Oktober 2017 tritt das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ in Kraft. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Vorstandsmitglied des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Endlich Ja! Die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare ist ein historischer Tag, sowohl für Lesben und Schwule als auch für ein gerechteres und demokratischeres Deutschland. Nun wird es darum gehen, aus der gesetzlichen Gleichstellung auch eine gelebte Akzeptanz im Alltag zu machen.

Im Nachgang zur Ehe für alle fordert der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) die schnelle Gleichstellung von Kindern, die in gleichgeschlechtlichen Ehen geboren werden. Eine notwendige Reform des Abstammungs- und Familienrechts muss jedoch auch die gesamte gelebte Familienvielfalt rechtlich anerkennen. Das dient auch dem Schutz des Kindeswohls.

Zur Eheöffnung startet der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) die Fotoaktion „Endlich Ja“ und veröffentlicht Fotos von Paaren, die nun heiraten bzw. ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umschreiben lassen. Interessierte Paare bittet der LSVD, ihre Hochzeitsfotos an presse@lsvd.de einzusenden.

Bereits 1990 forderte der damalige Schwulenverband in Deutschland (SVD) mit seinem ersten Grundsatzprogramm die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare. Seitdem kämpfte der LSVD zusammen mit immer mehr Verbündeten auf allen Ebenen für die Öffnung der Ehe.

Hintergrund
Ratgeber zur Ehe für Alle
Chronik zur Ehe für Alle

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 29.09.2017

Menschen mit Armutserfahrung treffen sich nach der Wahl in Berlin

Am 4. und 5. Oktober treffen sich auf Einladung der Nationalen Armutskonferenz Menschen mit Armutserfahrung in Berlin. Das Treffen kurz nach der Bundestagswahl soll den politischen Austausch und die Beteiligung von Armutsbetroffenen voran bringen.

"Den Menschen brennt auf den Nägeln, was nach der Bundestagswahl passiert", beschreibt Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz die Sorgen der Teilnehmenden. "Wir haben gerade eine unglaubliche Neiddebatte erlebt. Die AfD spielt mit völkischen Parolen gezielt Menschen gegeneinander aus. Sie will ein Ende des sozialen Ausgleichs für Schwächere. Das macht gerade vielen in Armut lebenden Menschen Angst."

Eschen erwartet von der neuen Bundesregierung einen ausreichenden Regelsatz in der Grundsicherung, genug sozialen Wohnungsbau, ein Ende der Benachteiligung von Alleinerziehenden, gute Arbeit statt prekärer Beschäftigung und eine gerechte Kindergrundsicherung statt der bisherigen Bevorzugung reicher Familien. Zudem forderten die von Armut Betroffenen eine Abschaffung der Sanktionen in der Grundsicherung. "Sie erleben die ständige Kontrolle und Bestrafung durch die Ämter als respektlos und demütigend, da es auch bei jahrelangem Leistungsbezug kaum wirkliche Hilfsangebote gibt", erläutert die nak-Sprecherin.

"Viele in Armut Lebende haben das Gefühl, dass das, was politisch entschieden wird, mit ihnen nichts zu tun hat", kritisiert Eschen. Schon der Armuts- und Reich-tumsbericht der Bundesregierung habe thematisiert, dass politische Entscheidungen vor allem für Besserverdienende gefällt werden. "Darum ist es so wichtig, eine Lobby für Arme zu bilden. Wir wollen ihnen Gelegenheit geben, sich Gehör zu verschaffen", bekräftigt Eschen.

Auf der Tagung diskutieren Politikerinnen und Politiker von SPD, Die Linke, FDP und Bündnis 90/Die Grünen mit den Teilnehmenden. "Die von Armut betroffenen Menschen wollen von den Politikern wissen, wie sie sich konkret einmischen können, wie sie Gehör finden", erläutert Eschen. Darum gebe es auch keinen Schlagabtausch mit verschiedenen Politikern, sondern diese stünden einzeln Rede und Antwort.

In weiteren Workshops werden Themen wie Wohnungsnot, Umgang mit Geflüchteten, Selbstorganisation von Erwerbslosen, Familienarmut und Rechte von Minderheiten bearbeitet, aber auch Möglichkeiten der künstlerischen Beteiligung geboten.

Das Programm der Tagung finden Sie unter www.nationalearmutskonferenz.de

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 04.10.2017

Der Paritätische Wohlfahrtsverband ist heute dem Bündnis Kindergrundsicherung beigetreten. Das vom Bündnis vertretene Modell sei gerecht, einfach und geeignet, Einkommensarmut von Kindern wirksam zu bekämpfen. Es verdiene die volle Unterstützung des Verbandes. Nach der Bundestagswahl müsse die Bekämpfung der dramatisch hohen Kinderarmut Priorität erhalten, so der Appell des Paritätischen an die Politik.

„Im Verband gab es einen sehr langen und sehr gründlichen Diskussionsprozess, der letztlich dazu geführt hat, dass einstimmig und mit großer Überzeugung der Beitritt zum Bündnis Kindergrundsicherung beschlossen wurde“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Das Modell des Bündnisses sieht die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind vor, die mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Sie orientiert sich daran, was Kinder tatsächlich für ein gutes Aufwachsen benötigen und verhindert so Kinderarmut nachhaltig.

„Das vom Bündnis vertretene Modell stellt den Familienlastenausgleich vom Kopf auf die Füße. Der Staat würde nicht länger Spitzenverdiener bevorteilen, sondern künftig die Familien besser fördern, die wenig haben und entsprechend mehr benötigen. Würde das Konzept umgesetzt, bekämen einkommensarme Familien endlich mehr Kindergeld als Spitzenverdiener“, so Schneider. Eine riesige Ungerechtigkeit in der bisherigen Familienförderung würde damit beendet.

Nach aktuellen Zahlen lebt mittlerweile jedes fünfte Kind in Deutschland in Armut. „Die hohe Zahl der Kinder in Armut spiegelt das Versagen der Politik in der Armutsbekämpfung wider. Angesichts der Tatsache, dass das Wort Kinderarmut im letzten Koalitionsvertrag nicht einmal vorkam, kann diese Entwicklung kaum überraschen. Der Koalitionsvertrag der nächsten Regierung muss zwingend einen Masterplan zur Armutsbekämpfung enthalten“, fordert Schneider.

Mehr Informationen zum Bündnis: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 22.09.2017

Frau Ministerin Barley rückt mit der Diskussion um einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder endlich ein Thema in den Vordergrund, was der VBM schon seit vielen Jahren fordert. Wir greifen diese Diskussion auf und übersenden Ihnen nachfolgend unsere Pressemitteilung.

Rechtsanspruch auf Betreuung für Grundschulkinder: Barley greift auf, was der VBM schon lange fordert.

Eine qualitativ hochwertige, sowie zeitlich ausreichende Betreuung von Kindern ist eine der wichtigsten Voraussetzung, um Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können. Seit 1996 existiert deshalb der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab 3 Jahre und seit 2013 auf einen Krippenplatz für Kinder ab 1 Jahr. Mit dem Übergang in die Schule wird die Kinderbetreuung für viele berufstätige Eltern eine Herausforderung: Es gibt nicht genügend Plätze in der Nachmittagsbetreuung – von qualitativ hochwertiger Betreuung ist dabei noch gar keine Rede. Viele Betroffene berichten uns, dass sie aufgrund fehlender Betreuung beruflich zurückstecken mussten – meist mit Arbeitszeitreduzierung um Betreuung und Bildungsbegleitung adäquat leisten zu können.

Nun wird im Bundesfamilienministerium endlich über den Rechtsanspruch auf Betreuung für Grundschulkinder diskutiert (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/dr–katarina-barley–wir-brauchen-einen-rechtsanspruch-auf-betreuung-fuer-grundschulkinder/117802). Familienministerin Barley stellt die Vorteile dar: „Startchancen von Kindern werden verbessert, Armutsrisiken für Familien reduziert, die Erwerbstätigkeit insbesondere von Müttern verbessert und die öffentlichen Mehreinnahmen gesteigert.“
„Was nun endlich auf Bundesebene politisch diskutiert wird, fordert der Verband berufstätiger Mütter (VBM; vbm-online.de) schon seit mehr als 10 Jahren: den Rechtsanspruch für gebührenfreie Ganztagsbetreuung auch für Schulkinder bis 14 Jahre und die flächendeckende Einführung der gebundenen, rhythmisierten Ganztagsschule.“ so Cornelia Spachtholz, Vorsitzende des VBM und begrüßt daher den Vorstoß des Bundesfamilienministeriums, dem Betreuungsknick nach Abschluss der Kindergartenzeit wirksam entgegenzusteuern.

Zwar steigt die Zahl der Ganztagsschulen bundesweit (StEG Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen 2012-2015), die Grundschulen wählen jedoch meistens die Form der nicht verpflichtenden „offenen Ganztagsschule“. Damit findet vormittags Unterricht, nachmittags Betreuung statt, wobei von Schule zu Schule ein verschieden großer Teil der Schülerschaft nachmittags betreut wird. Eine Rhythmisierung, wie sie für eine optimale Förderung und Bildung der Kinder von Pädagogen empfohlen wird, ist mit offenen Ganztagsschulen jedoch nur schwer umsetzbar. Für die Einführung von gebundenen Ganztagsschulen braucht es nicht nur der Unterstützung eines engagierten, aufgeschlossenen Kollegiums, wo Lehrer*innen und Erzieher*innen Hand in Hand arbeiten, sowie der Zustimmung der Eltern (beides ist nicht immer gegeben), sondern auch der Sicherstellung der finanziellen Ausstattung.

Die vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebene Rechtsexpertise von Johannes Münder, Professor für Sozialrecht und Zivilrecht, weist auf einen weiteren Knackpunkt hin: Im Bereich der Schulen hat der Bund keine Regelungskompetenz. Johannes Münder empfiehlt deshalb: „[…] zwischen dem Bund und den Bundesländern zu einer Regelung zu kommen, die zwischen Bund und den einzelnen Ländern abgestimmt ist (und damit auch Finanzierungsaspekte einschließen kann)“. Schon lange auf der Agenda des VBM ist die Schaffung von bundeseinheitlichen Standards in Betreuung und Bildung für Schulkinder mit bundeseinheitlichen Lehrplänen und Abschlüssen der weiterführenden Schulen. Damit könnte auch eine kooperative Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe bzw. von Lehrkräften und Sozialpädagog*innen/Erzieher*innen mit dem Ziel einer qualitativ hochwertigen Ganztagsbetreuung von Schulkindern geregelt werden. Denn: Es ist nicht die beste Lösung, wenn die Verantwortung für die Schulkindbetreuung in den Händen von nur einer Profession liegt, z.B. in den Händen der Schulleitung. Wichtige und in langer Zeit entwickelte Qualitäten und Qualitätsmaßstäbe der Jugendhilfe dürfen durch das Konzept „Ganztagsschule“ nicht herabgesetzt werden; optimal wäre Hilfestellung durch eine Prozessbegleitung während der Umstellung auf den Ganztag.

Der VBM fordert eine qualitativ hochwertige, sowie zeitlich ausreichende Schulkindbetreuung, die in der Lage ist, die mit dem Ganztag verbundenen Ziele, Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit zu erreichen und berufstätigen Eltern die Sicherheit gibt, ihre Kinder in ihrer Abwesenheit gut und sinnvoll aufgehoben zu wissen. Mit ihrem Vorstoß schlägt Bundesfamilienministerin Barley dabei die richtige Richtung ein.

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 17.09.2017

In einer vielfältigen Gesellschaft sind mehrsprachig lebende Menschen ein Geschenk. Sie sind „Brückenbauer“ und „Übersetzer“, die Deutschland als Einwanderungsland dringend benötigt.

„Genauso wenig wie man vor Jahren nicht wahrhaben wollte, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist, scheint es heute manchem befremdlich, Deutschland als Land zu sehen, in dem Mehrsprachigkeit in vielen Bereichen schon längst ganz selbstverständlich zum privaten und beruflichen Alltag gehört“, so Maria Ringler vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. „In binationalen Familien wird Mehrsprachigkeit gelebt und als Kompetenz genutzt. Viele dieser Familien sind oft nicht nur die sprachlichen, sondern auch die kulturellen Übersetzer von Regeln, kulturellen Codes und Verhaltensweisen und helfen somit ganz aktiv und oft ungesehen mit, Integration von alten und neuen Bürger*innen dieses Landes erfolgreich mit zu gestalten“, hält sie fest.

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. fordert daher die Politiker*innen auf, die Lebenswelten und Bedarfe mehrsprachiger Menschen zu sehen und Mehrsprachigkeit als eine wichtige Ressource einer vielfältigen Gesellschaft anzuerkennen und entsprechend zu fördern.

Mehr zu unseren Forderungen findet man auf http://www.verband-binationaler.de/fileadmin/Dokumente/statements/BT_Wahl_Familie_und_Migration_2017.pdf

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 15.09.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termine: 18. Oktober 2017

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Berlin

Unter dem Titel "Schöne neue Arbeitswelt? Ideen für eine familiengerechte Gestaltung der digitalen Arbeit 4.0" sollen die zuerwartenden Veränderungen gezielt aus der Familienperspektive betrachtet werden: Welche der digitalen Umbrüche sind für Familien besonders relevant und wie lässt sich die Digitalisierung des Arbeitens für die Bedürfnisse von Familien nutzen?

Bei der Veranstaltung werden drei Themenbereiche genauer angesehen: die Folgen des digitalen Wandels für die soziale Sicherung von Frauen und Männern, die Möglichkeiten für mehr Flexibilität von Arbeitszeit und –ort und die Auswirkungen der Digitalisierung bei der Pflege.

Zu jedem Themenfeld wird es zwei einführende Diskussionsimpulse geben, jeweils von dem zuständigen Bundesministerium (BMFSFJ, BMAS) und von Expert/innen aus Wissenschaft bzw. Verbänden. In kleineren Gruppen sollen anschließend eigene Meinungen, Erwartungen, Kritik und Vorschläge hinsichtlich des digitalen Wandels der Arbeitswelt und dessen Folgen für Familien zur Sprache kommen.

Sie sind herzlich eingeladen, gemeinsam die Herausforderungen der zunehmend digitalen Arbeit für Familien in den Blick zu nehmen und zu diskutieren. Ziel ist es, Ansatzpunkte für notwendige Veränderungen aus Sicht der Familien deutlich zu machen und die Debatte über die Gestaltung des digitalen Wandels um diesen Aspekt zu erweitern.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termine: 02. – 03. November 2017

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e. V.

Ort: Erkner bei Berlin

Tagungsbeitrag für beide Tage- mit Übernachtung, Abendessen und Frühstück: 100,00 € / ermäßigt 80,00 €- ohne Übernachtung: 80,00 € / ermäßigt 60,00 €

Tagungsbeitrag für einen Tag (2. oder 3. November 2017) 50,00 € / ermäßigt 40,00 € (Der ermäßigte Tagungsbeitrag gilt für Mitgliedseinrichtungen des Forums Familienbildung in der eaf.)

Die zunehmende Nutzung digitaler Medien, ihre Möglichkeiten und Risiken sind längst ein wichtiges Thema für Familien und damit auch für die Familienbildung. Am ersten Tag der Fachtagung gehen wir der Frage nach, wie sich der Familienalltag und das Umfeld von Familien durch die digitalen Medien verändern. Welche Kompetenzen benötigen Familien, um die neuen Potentiale auszuschöpfen und sicher nutzen zu können? Der zweite Tag widmet sich der Arbeit in den Familienbildungseinrichtungen und der Frage, welche Rolle medienpädagogische und mediengestützte Arbeit mit Familien in Zukunft spielen kann.

Die Tagung richtet sich an Fachkräfte aus der Familienbildung und angrenzenden Bereichen der Arbeit mit Familien, Eltern und Kindern.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 09. November 2017

Veranstalter: Nationale Armutskonferenz, Deutsches Institut für Menschenrechte, Diakonie Deutschland und Arbeitslosen-Selbsthilfe-Oldenburg

Ort: Berlin

Auf dem Fachtag sollen die grundlegenden Problematiken mit dem Ansatz „Schlüssiges Konzept“ zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung / Hartz IV aufgearbeitet und diskutiert werden.

Es sollen mit Akteur*innen aus der Sozialgerichtsbarkeit, der Wohnungsnotfallhilfe, aus Selbsthilfe und Beratungsprojekten, aus dem Bereich Menschenrechte sowie Fachexpert*innen aus Sozialverbänden und dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge diskutiert werden.

Kernfragen der Veranstaltung sind:

  1. Vernünftige Alternativen zum Chaos von „Methodenvielfalt und Methodenfreiheit“
  2. Forderungen für eine gesetzliche Neuregelung
  3. Die Vermittlung von Kompetenzen und Möglichkeiten zum direkten Eingreifen vor Ort

Das genaue Veranstaltungsprogramm wird zeitnah veröffentlicht.

Anmeldungen sind bereits unter dem folgenden Link möglich: https://eveeno.com/RechtaufWohnen

Termin: 30. November 2017

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Seminarkosten: 120,00 € für Mitglieder und Mitarbeiter/innen bei Mitgliedern des Deutschen Vereins, 150,00 € für Nichtmitglieder

Der Deutsche Verein möchte auf dieser Fachveranstaltung die Potenziale des Zweiten Gleichstellungsberichts für die kommunale Gleichstellungspolitik gemeinsam mit Vertreter/innen der Sachverständigenkommission, des Bundes, der Länder, der Wissenschaft und natürlich der kommunalen Fachpraxis diskutieren.

Dazu gehört zunächst eine Bestandsaufnahme: Wie gut ist eine lebenslauforientierte Gleichstellungspolitik auf der kommunalen Ebene heute bereits verankert? Daran anschließend werden ausgewählte Handlungsfelder vertieft. Ziel ist, möglichst konkrete gleichstellungspolitische Impulse für die kommunale Praxis herauszuarbeiten. Reflektiert werden soll auch, wie Bund und Länder erfolgversprechende Lösungsstrategien der kommunalen Ebene flankieren können.

Die Veranstaltung richtet sich daher gleichermaßen an Kommunalpolitiker/innen, kommunale Gleichstellungsstellen und Frauenbüros, gleichstellungspolitisch interessierte Leitungskräfte und Mitarbeiter/innen aus den Bereichen Jugendhilfe, Altenhilfe, Sozialplanung, überörtlicher Träger und aus den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege sowie alle gleichstellungspolitisch interessierten Expert/innen aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft.

Anmeldeschluss ist der 1. Oktober 2017.

Das Veranstaltungsprogramm wird zeitnah auf unserer Homepage eingestellt unter https://www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen/f_2273-17, hier kommen Sie auch zur Onlineanmeldung.

Da die Programmplanung derzeit leider noch nicht abgeschlossen ist, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie Ihre Anmeldung bis zum 5. November 2017 kostenfrei stornieren können, sollte das finale Programm nicht Ihren Bedarfen entsprechen.

AUS DEM ZFF

Die Nationale Armutskonferenz, das Deutsche Kinderhilfswerk und der Deutsche Kinderschutzbund haben heute mehr als 37.000 Unterschriften der Online-Kampagne "Keine Ausreden mehr! Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen! #stopkinderarmut" an den stellvertretenden SPD-Bundesvorsitzenden, Ralf Stegner übergeben. In den letzten Wochen waren die Organisationen zur Unterschriftenübergabe bereits bei CDU-Generalsekretär Peter Tauber, bei der Parteivorsitzenden der Linken, Katja Kipping, bei der stellvertretenden Bundesvorsitzenden der FDP, Katja Suding, und bei Bettina Jarasch, Bundesvorstandsmitglied von Bündnis90/Die Grünen.

Mit dieser gemeinsamen Kampagne machen Wohlfahrts- und Sozialverbände sowie Familien- und Kinderrechtsorganisationen auf das drängende Problem der Kinderarmut in Deutschland aufmerksam und suchen das Gespräch mit den Parteispitzen.

Die Kampagne wendet sich gegen die Ausgrenzung von drei Millionen Kindern, die in Deutschland in Armut leben. "Wir fordern eine einheitliche Geldleistung für alle Kinder, die das Existenzminimum sichert. Ein gutes Aufwachsen darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen", fasst der Petitionstext zusammen. Arme Familien sollten mindestens in gleicher Weise gefördert werden, wie Familien mit höheren Einkommen entlastet. Staatliche Unterstützung sollte einfacher gestaltet und leichter zugänglich sein.

Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg sagt: "Eine entschlossene Bekämpfung von Kinderarmut muss zur Kernagenda einer neuen Bundesregierung gehören. Wir werben bei den entscheidenden politischen Akteurinnen und Akteuren dafür, die Schlechterstellung von Kindern aus einkommensarmen Familien in der Familienförderung zu beenden. Gerade für diese Kinder brauchen wir eine einheitliche Kindergrundsicherung, die durch bedarfsgerechte Hilfen ergänzt wird."

Cordula Lasner-Tietze, Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbundes, sagt: "Die Sicherung des kindlichen Existenzminimums hat für uns Priorität und die Verantwortung liegt bei der Politik, Rahmenbedingungen für ein gutes Aufwachsen aller Kinder zu schaffen – unbürokratisch, sozial gerecht und in ausreichender Höhe."

Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, sagt: "Es ist erschreckend, dass Kinder aus armen Verhältnissen sozial häufiger isoliert, gesundheitlich beeinträchtigt und in ihrer gesamten Bildungsbiografie deutlich belasteter sind als Kinder in gesicherten Einkommensverhältnissen. Die Tatsache, dass trotz guter konjunktureller Rahmendaten die Kinderarmut in Deutschland auf einem skandalös hohen Niveau verharrt, macht deutlich, dass wir ein strukturelles Problem haben, dem Politik und Gesellschaft mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und Kompetenzen entgegentreten müssen."

Die Online-Petition wurde initiiert von:

Nationale Armutskonferenz | AWO-Bundesverband e.V. | Deutsches Kinderhilfswerk e.V. | Deutscher Kinderschutzbund e.V. | Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband | Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V. | Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. | Zukunftsforum Familie e.V.

Weitere Informationen unter: https://weact.campact.de/petitions/keine-ausreden-mehr-armut-von-kindern-und-jugendlichen-endlich-bekampfen

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. und andere vom 22.09.2017

AKTUELLES

Eine erfolgreiche Familienpolitik muss die Lebenswirklichkeiten und Bedarfe von Familien kennen. Was sagen Eltern selbst auf die Frage, wie es ihnen geht? Welche Themen treiben sie um? Werden sie von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen erreicht? Was für Leistungen und Maßnahmen wünschen sich Eltern und aus welchen Gründen? Antworten auf diese und andere Fragen finden sich im vorliegenden Bericht.

Er enthält zentrale Befunde eines umfangreichen Befragungsprojekts, das das Allensbacher Institut für Demoskopie im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt hat.

Die Ergebnisse bestätigen den Trend, dass Eltern sich heute gemeinsam um ihr Kind kümmern und sich Familie und Beruf partnerschaftlich teilen wollen. Für Eltern stehen zudem die Kinder im Mittelpunkt: Sie sollen die bestmöglichen Chancen haben, sich gut zu entwickeln – unabhängig vom Elternhaus. Kein Kind soll Nachteile erfahren. Ein Plädoyer für Bildungsund Chancengerechtigkeit.

Die staatliche Familienförderung steht bei Eltern hoch im Kurs. Aus ihrer Sicht sollte sie darauf abzielen, gleichzeitig faire Bedingungen für alle zu schaffen, die soziale Kluft zwischen Familien zu verringern und Leistung zu würdigen und zu unterstützen. Familien zu erreichen bedeutet damit, ihnen die richtigen Angebote zu machen. Angebote, die verständlich, passgenau und fair gestaltet sind. Daran werden wir weiter arbeiten.

Die Ausgabe finden Sie hier.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat am 12. September 2017 Stellung zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie mit Mindeststandards für Elternzeit, Pflegezeit und Vaterschaftszeit bezogen. Er begrüßt die Initiative grundsätzlich. Aus seiner Sicht sollte die Elternzeit mindestens zehn bzw. 12 Monate betragen und nichtübertragbare mit übertragbaren Monaten kombiniert werden. Auch die Ausweitung der „flexiblen Arbeitsregelungen“, ein Rückkehrrecht zum vorherigen Arbeitsmuster wie auch die Einführung einer Pflegezeit auf EU-Ebene befürwortet der Deutsche Verein. Er plädiert gleichzeitig dafür, die dadurch entstehenden Herausforderungen an die Arbeitgeber zu berücksichtigen.

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.

Gemeinsam gegen sexuellen Kindesmissbrauch: Kooperation von Bund und Freistaat Bayern bei Projekten zur Prävention

Bundesfamilienministerium, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie Bayerisches Sozialministerium und Bayerisches Bildungsministerium ziehen Bilanz zur Initiative „Trau dich!“. Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs startet zum aktuellen Schuljahr.

Der Freistaat Bayern macht sich auch künftig im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch stark. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unterstützt Bayern weiterhin die bundesweite Initiative „Trau dich!“. Zudem startet heute die bundesweite Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) in Bayern.

„Der Schutz unserer Kinder vor sexualisierter Gewalt ist eine Aufgabe, der wir uns dauerhaft gemeinsam annehmen müssen“, erklärt der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Dr. Ralf Kleindiek, und führt weiter aus: „Mit der Präventionsinitiative ‚Trau dich!‘ ist ein wichtiger Baustein für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt in Bayern erfolgreich umgesetzt worden. Wir dürfen in unseren Anstrengungen aber nicht nachlassen. Es ist wichtig, dass Eltern und Lehrkräfte sensibilisiert sind, wenn es um Kinderschutz geht – und dass sie wissen, wie sie zu handeln haben und an wen sie sich wenden können.“

Die bundesweite Initiative „Trau dich!“ kooperiert seit April 2016 erfolgreich mit dem Freistaat Bayern. Die Schirmherrschaft haben das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration und das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst übernommen. Zentrales Element der Initiative, die sich an Kinder und Erwachsene richtet, ist das gleichnamige Theaterstück für Kinder zum Thema Kinderrechte und sexueller Missbrauch. Insgesamt hat „Trau dich!“ bislang mit 34 Theateraufführungen über 8.000 Grundschulkinder in Bayern direkt erreicht. Knapp 750 Mütter und Väter besuchten Elternabende zum Thema sexueller Kindesmissbrauch, und über 500 Lehrkräfte bildeten sich in Workshops weiter.

Hintergrundinformationen zu „Trau dich!“

„Trau dich!“ wurde im November 2012 auf Bundesebene ins Leben gerufen. Die Initiative läuft bis Ende 2018. Die BZgA arbeitet bei der Umsetzung eng mit den zuständigen Ministerien der Bundesländer und mit weiteren Partnern zusammen.

Für Mädchen und Jungen zwischen acht und zwölf Jahren bietet „Trau dich!“ altersgerechte Informationen über sexuellen Missbrauch und Kinderrechte.

Alle Eltern erhalten vor den Aufführungen Informationen über das Theaterstück und Hinweise für das Gespräch mit ihren Kindern. Für sie bietet die Initiative „Trau dich!“ einen Eltern-Ratgeber an.

Die pädagogischen Fachkräfte bilden sich durch auf sexualisierte Gewalt spezialisierte Fachberatungsstellen vor Ort weiter und erhalten pädagogisches Begleitmaterial zur Vertiefung.

Darüber hinaus möchte die Initiative zur besseren Vernetzung der Hilfeeinrichtungen in den Bundesländern beitragen und damit die Nachhaltigkeit von Prävention vor Ort stärken.

Für niedrigschwellige Beratung und Hilfe kooperiert die BZgA mit der kostenfreien „Nummer gegen Kummer“ (116111), einem Beratungstelefon für Kinder und Jugendliche.

Eine Infografik mit den wichtigsten Zahlen zur Kooperation von „Trau dich!“ und Bayern finden Sie unter www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/praevention-des-sexuellen-kindesmissbrauchs/.

Pressefotos im Laufe des Nachmittags erreichbar unter www.bzga.de/presse/pressemotive/praevention-des-sexuellen-kindesmissbrauchs/.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.trau-dich.de

www.multiplikatoren.trau-dich.de

www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/

Quelle: Pressmitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 29.09.2017, gekürzt

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 15/2017

SCHWERPUNKT I: Bundestagswahl 2017

Unsere diesjährige Ausgabe unserer Zeitschrift „vielfalt familie“, die sich schwerpunktmäßig mit der Bundestagswahl 2017 beschäftig, ist erschienen.

Unter dem Motto „Vielfalt von Familie stärken“ haben wir einen Blick auf die Wahlprogramme einzelner Parteien gelegt. Die demokratischen Parteien vertreten hierzu unterschiedliche Ansätze, die sich zum Teil mit unseren fachlichen und politischen Vorstellungen decken. Mit großer Sorge beobachten wir jedoch rechtspopulistische Bewegungen, die diskriminierende und rückwärtsgewandte Familien- und Geschlechterbilder propagieren, die nicht in unsere moderne Welt passen, mit unseren demokratischen Prinzipien nicht vereinbar sind und denen energisch Widerstand geboten werden muss. Ebenfalls berichten wir von unseren Aktivitäten im Wahljahr und der Kooperationsveranstaltung mit der Friedrich-Ebert-Stiftung zum Thema Rechtspopulismus und Familie(-npolitik).

Die Zeitschrift finden Sie hier.

AWO WahlcountdownWoche 11: Armutsbekämpfung

In zwei Wochen gilt es, den deutschen Bundestag zu wählen. Heute beginnt die elfte Themenwoche des AWO Wahlcountdowns. Diese Woche dreht sich alles um das Thema Armutsbekämpfung. „Trotz der guten Lage in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt geht die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander. Jetzt müssen die richtigen politischen Konsequenzen gezogen werden“, erklärt der Präsident der AWO Wilhelm Schmidt im Drei-Fragen-Interview der Woche. Dazu gehören nach Meinung der AWO Einkommensreichtum und Vermögen stärker zu besteuern und mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Der 5. Armuts- und Reichtumsbericht hat gezeigt, dass die Frage der Verteilungsgerechtigkeit neu gestellt werden muss. „Wer wenig hat, muss mehr bekommen“, zeigt sich Wilhelm Schmidt überzeugt. Derzeit sind in Deutschland Einkommen und Vermögen extrem ungleich verteilt. Um das zu ändern, müsste vor allem der Spitzensteuersatz für besonders hohe Einkommen angehoben und die Vermögenssteuer neu geregelt werden. Darüber hinaus setzt sich die AWO dafür ein, Kapitalerträge höher zu besteuern und eine Finanztransaktionssteuer einzuführen und umzusetzen. „Unser Sozialstaat ist nur dann handlungsfähig, wenn er solide finanziert ist“, zeigt sich der AWO Präsident überzeugt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Armutsbekämpfung ist, dass für immer mehr Menschen Wohnen zur Armutsfalle wird. „Wohnen muss bezahlbar bleiben. Bund, Länder und Kommunen müssen mehr Anstrengungen unternehmen, um sozialen Wohnraum zu schaffen“, fordert Wilhelm Schmidt und ergänzt: „Der Staat muss dafür Sorge tragen, dass es auch für Menschen mit kleinen Einkommen bezahlbaren Wohnraum gibt.“

Im Rahmen ihres Wahlcountdowns leitet die AWO jeweils montags durch ein Drei-Fragen-Interview eine Themenwoche ein. Alle Infos werden auf der AWO Homepage awo.org und in den Social-Media-Kanälen des AWO Bundesverbandes gestreut. Heute beginnt die elfte Themenwoche mit dem Thema Armutsbekämpfung.

Alle Drei-Fragen-Interviews auf awo.org:

Woche 11: Der AWO Präsidenten Wilhelm Schmidt zum Thema Armutsbekämpfung

Woche 10: AWO Bundesvorstandsmitglied Brigitte Döcker zum Thema Pflege

Woche 9: Die Vorsitzende des Bundesjugendwerks der AWO Anna Pfeiffer zum Thema Rassismus und Rechtsradikalismus

Woche 8: AWO Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler zur Bildung und Erziehung

Woche 7: AWO Bundesvorstandsmitglied Brigitte Döcker zum Thema Gesundheit

Woche 6: Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler zum Thema Bürgerschaftliches Engagement

Woche 5: AWO Bundesvorstandsmitglied Brigitte Döcker zum Thema Migration und Flucht

Woche 4: Die Vorsitzende des Bundesjugendwerks der AWO Anna Pfeiffer zum Thema Frauen und Familie

Woche 3: Der AWO Präsidenten Wilhelm Schmidt zum Thema Arbeitsmarktpolitik

Woche 2: Die Vorsitzende des Bundesjugendwerks der AWO Anna Pfeiffer zum Thema Kinder- und Jugendpolitik

Woche 1: Der AWO Präsidenten Wilhelm Schmidt zum Thema Alterssicherung

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 11.09.2017

Sechs Wochen vor der Bundestagswahl veröffentlicht der Deutsche Frauenrat (DF) seine Forderungen zur Bundestagswahl – und einen Gleichstellungs-Check. Dabei wird deutlich: Die Parteien messen der Frauenpolitik ganz unterschiedlich Bedeutung bei. Welche Rolle spielt Frauenpolitik in den Wahlprogrammen, welche Ideen haben die Parteien für die Lebensrealität von Frauen – und haben sie überhaupt welche? Der Gleichstellungs-Check des DF gibt Antworten in Form von Informationsgrafiken und dem „Check in Kürze“.

Der Deutsche Frauenrat, die größten Frauenlobby Deutschlands, hat die Wahlprogramme der Parteien vor dem Hintergrund seiner Beschlüsse geprüft – vom Umfang des Frauenkapitels über eine mögliche Reform des Ehegattensplittings bis hin zu einer geschlechtergerechten Haushaltspolitik.

Bis auf die AfD widmen fast alle Wahlprogramme der Gleichstellungspolitik eigene Kapitel. SPD, LINKE und GRÜNE behandeln frauenpolitische Themen besonders umfangreich. Der Deutsche Frauenrat begrüßt das als klares Zeichen für das Bekenntnis zur Frauenpolitik.

„Parlamentarische Mehrheiten für ein Rückkehrrecht auf Vollzeit und eine Reform des Ehegattensplittings sind laut den Parteiprogrammen möglich. Unser Gleichstellungs-Check zeigt: Wer Frauenpolitik voranbringen will, muss eine bewusste Wahlentscheidung treffen“, betont Hannelore Buls, Vorstand DF und Leiterin des Fachausschusses zur Bundestagswahl 2017.

„In den Wahlprogrammen der Parteien zur Bundestagswahl 2017 werden Frauenrechte nicht gleichermaßen berücksichtigt und teilweise sogar in Frage gestellt“, so Mona Küppers, Vorsitzende des DF. „Ich fordere alle auf: Nutzen Sie zur Bundestagswahl Ihre Chance, Frauenrechte zu verteidigen! Geben Sie Ihre Stimme für eine geschlechtergerechte und demokratische Gesellschaft ab!“ appelliert Küppers.

Die Ergebnisse des ausführlichen Gleichstellungs-Checks stellt der Deutsche Frauenrat in unterschiedlichen Formaten zur Verfügung: In einer Kurzanalyse, einer Langversion und drei Info-Grafiken zu den Themen „Umfang des Frauenkapitels in den Wahlprogrammen“, „Rückkehrrecht auf Vollzeit nach familiär bedingter Teilzeit“ und „Reform des Ehegattensplittings“.

Der DF veröffentlicht gleichzeitig seine Forderungen zur Bundestagswahl als Zusammenstellung der aktuellen Beschlusslage.

Weitere Informationen und Materialien: https://www.frauenrat.de/gleichstellungs-check

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 09.08.2017

Vor den Bundestagswahlen fordert der Präsident des Deutschen Familienverbandes Dr. Klaus Zeh von der Politik ein klares Bekenntnis zur zügigen Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrages und des Kindergeldes.

"Der Kinderfreibetrag muss endlich realitätsgerecht auf die Höhe des Grundfreibetrags für Erwachsene angehoben werden. Alle Familien wissen, dass Eltern für ihr Kind betimmt nicht weniger ausgeben als für sich selbst – eher im Gegenteil. Trotzdem liegt der Kinderfreibetrag um fast 1.500 Euro unter dem Grundfreibetrag, weil der Bedarf von Kindern immer wieder künstlich heruntergerechnet wird. Wir begrüßen, dass sich mehrere Parteien dafür stark machen, den Kinderfreibetrag entsprechend zu erhöhen. Das ist ein wichtiges und positives Signal. Die Anhebung wird Familien allerdings schon seit rund 10 Jahren versprochen und ist jetzt dringend überfällig. Die Erhöhung des Kinderfreibetrags auf 9.000 Euro pro Kind und Jahr, wie das für den Grundfreibetrag 2018 bereits vorgesehen ist, gehört ins Sofortprogramm jeder neuen Bundesregierung", so Klaus Zeh.

Zeitgleich muss das mit dem Kinderfreibetrag verrechnete Kindergeld mitziehen, "Das Kindergeld soll übers Jahr die Rückerstattung von Steuerm aufs Kindesexistenzminimum sichern und darüber hinaus Familien fördern. Für beides ist das Kindergeld viel zu niedrig, weil es seit Jahren immer nur Mini-Erhöhungen gegeben hat. Damit jedes Kind dem Staat gleich viel wert ist, brauchen wir eine klare Koppelung des Kindergeldes an die maximale steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrages bei hohen Einkommen. In Zahlen heißt das: 330 Euro Kindergeld pro Monat für jedes Kind", fordert Zeh.

Wie dringend Familien konkrete Entlastungen brauchen, zeigt der vom DFV regelmäßig erstellte "Horizontale Vergleich": Eine vierköpfige Familie mit einem Bruttoeinkommen von 35.000 Euro/Jahr liegt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben um 2.000 Euro jährlich unter dem Existenzminimum, mit drei Kindern sogar um 7.000 Euro. "Solange ein Facharbeiter sich vom selbst Erwirtschafteten keine zwei Kinder mehr leisten kann, ohne in die Armuit zu rutschen, hat der Staat versagt", sagt Zeh.

Zeh warnt davor, die Erhöhung des Kinderfreibetrages erneut unter Finanzierungsvorbehalt zu stellen.: "Die steuerliche Freistellung des Familien-Existenzminimums ist keine milde Gabe, sondern Vorgabe der Verfassung. Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1990 in seiner Entscheidung zum steuerfreien Existenzmiminum klar gestellt. Sogar die DRinglichkeit einer Haushaltssanierung – von der angesichts sprudelnder Steuereinnahmen derzeit ohnehin keine Rede sein kann – rechtfertigt lat Verfassungsgericht keine verfassungswidrige Besteuerung von Familien. Auch wenn der Staat auf Einsparungen angewiesen ist, muss er auf die gerechte Verteilung der Lasten achten". fordert Zeh.

Dringend notwendig sind außerdem Familienentlastungen in der Sozialversicherung: "Auch in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung muss ein Kinderfreibetrag eingeführt werden, um Beitragsgerechtigkeit für Familien zu erreichenj. Das gilt nicht nur für das bestehende System. Auch eine Bürgerversicherung baut auf die Erziehungsleistung der Familien und schadet sich selbst, wenn sie die Familien mit generativen und finanziellen Beiträgen doppelt belastet", so Verbandspräsident Klaus Zeh.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 11.09.2017

61,7 Prozent der Deutschen sind der Meinung, in Deutschland ginge es nicht sozial gerecht zu. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage der Diakonie Deutschland, die vom Berliner Meinungsforschungsinstitut Civey erstellt wurde.

"Die Ergebnisse der Umfrage sind nicht überraschend", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. "Viele Menschen in unserem Land sehen eine wachsende soziale Ungleichheit. Es braucht mehr politisches Engagement, damit Deutschland sozial gerechter wird!" Dazu könne jeder mit seiner Entscheidung bei der nächsten Wahl beitragen: "Wer bei der Bundestagswahl wählen geht, beeinflusst entscheidend die politische und soziale Entwicklung in unserem Land", sagt Lilie.

Mit einem neuen Frage-Antwort-Tool, dem Sozial-O-Mat, will die Diakonie ihren Beitrag dazu leisten. Er zeigt auf, welche Position zu ausgewählten sozialen Themen die einzelnen Parteien vertreten. Angelehnt an den Wahl-O-Mat müssen 12 Thesen aus den Themengebieten Familie, Flucht, Pflege und Armut mit "stimme zu", "stimme nicht zu", "neutral" oder "These überspringen" beantwortet werden.

CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FDP und AfD haben auf die gleiche Weise geantwortet. So können die Nutzer die eigenen Antworten mit denen der Parteien abgleichen und der Grad der Übereinstimmung wird errechnet.

Beispielhafte Geschichten zeigen, welche Auswirkungen die verschiedenen politischen Ansätze zu den sozialen Themen für die betroffenen Menschen haben.

"Beim Sozial-O-Mat geht es um die wichtigsten sozialen Themen unserer Zeit. Er soll die Wählerinnen und Wähler bei ihrer Wahlentscheidung unterstützen und ihnen verdeutlichen, welche Auswirkung ihre Wahl für das Leben der Menschen in unserem Land hat", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie.

Sie finden den Sozial-O-Mat unter www.sozial-o-mat.de.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 14.08.2017

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

mit großer Freude haben wir Ihren Wunsch zur paritätischen Besetzung des neuen Kabinetts und Ihren Aufruf zur stärkeren Frauenförderung durch die Wirtschaft vernommen. Auch wir sehen große Chancen, aber auch die Notwendigkeit, jetzt die Weichen für eine weitere Stärkung der Frauen zu stellen, und bitten Sie daher um Unterstützung als Bundeskanzlerin und Spitzenkandidatin.

Mit einem Katalog von Forderungen zur Bundestagswahl haben wir uns als 17 führende Frauenverbände, die wir mehr als 12,5 Millionen Frauen vertreten, in der Berliner Erklärung 2017 an die Parteien gewandt. Im Mittelpunkt steht das Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, Medien sowie der Zivilgesellschaft.

Wir Unterzeichnerinnen fordern, dass Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft in der kommenden Legislaturperiode weitere wirksame Schritte in Richtung Gleichstellung unternehmen. 2018 und 2019 jähren sich 100 Jahre Frauenwahlrecht, 70 Jahre Grundgesetz und 25 Jahre aktiver Gleichstellungsauftrag als Ergänzung des Artikels 3 Abs. 2 Grundgesetz.

Frauen in Deutschland haben lange genug zurückgesteckt, sind immer wieder Kompromisse eingegangen. Ohne nennenswerte Fortschritte. Jetzt müssen neue, verbindliche Meilensteine mit klaren Vorgaben definiert und erreicht werden.

Wir sehen am Beispiel der verbindlichen Geschlechterquote für Aufsichtsräte großer Unternehmen, dass gesetzliche Vorgaben zur Beschleunigung der nötigen Veränderungsprozesse und dem Wandel der Rollenbilder in der Wirtschaft und in der Gesellschaft notwendig sind und erste Erfolge zeigen.

Im Einzelnen fordern wir

1. Gleiche Teilhabe

2. Gleiche Bezahlung

3. Verbindlichkeit, Transparenz und Monitoring von Gleichstellungspolitik

Wir haben unsere Forderungen allen Spitzenkandidatinnen und -kandidaten der Parteien am 31. Mai und 1. Juni 2017 übergeben und mit ihnen diskutiert.

Annegret Kramp-Karrenbauer, in Ihrer Vertretung, bekundete grundsätzlich viel Übereinstimmung mit den Anliegen der Berliner Erklärung 2017, wobei sie persönlich – wie auch die Frauen Union – ein funktionierendes Monitoring für besonders wichtig hält.

An dieser Stelle wünschen wir uns von Ihnen, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, dass Sie unseren Forderungen in Ihrem Einflussbereich Nachdruck verleihen.

Wir werden aktiv und mit viel Einsatz nicht nur die bei uns organisierten 12,5 Millionen Frauen zur Wahl aufrufen. Dazu haben wir unseren Forderungskatalog mit den gleichstellungspolitischen Positionen der Wahlprogramme der Parteien abgeglichen und publiziert und promoten diese Ergebnisse auf der Website der Berliner Erklärung 2017. Uns allen ist bewusst, wie wichtig es ist, wählen zu gehen. Aber wir wollen auch, dass unsere Forderungen von den Mitgliedern der nächsten Regierung umgesetzt werden.

Frei nach Trudeau: Because it is 2017!

Wir freuen uns auf Ihre baldige Antwort.

Mit besten Grüßen

die 17 Initiatorinnen der Berliner Erklärung 2017

Weitere Informationen: www.berlinererklaerung.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 07.09.2017

LSVD-Check des AfD-Wahlprogramms und der AfD-Kandidat*innen

Anlässlich der Veröffentlichung des Online-Dossiers „Die AfD – eine unberechenbare Alternative“ erklärt Stefanie Schmidt, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

„Wer denkt, dass die AfD aufgrund einer lesbischen Spitzenkandidatin nicht homophob sein kann, der wird getäuscht. Ihre Programmatik wie zahlreiche Äußerungen von AfD-Politikern zeigen, dass für sie Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) ungleichwertig sind und bleiben sollen. Genauso wenig wie die AfD verteidigt Alice Weidel die Rechte von LSBTI. Die Familien-, Bildungs- und Gleichstellungspolitik der AfD ist vielmehr ein kaum verhüllter Frontalangriff auf Emanzipationserfolge und gesellschaftliche Liberalisierung.

In seinem Dossier „Die AfD – eine unberechenbare Alternative“ hat sich der LSVD das AfD-Wahlprogramm sowie das AfD-Personal angeschaut. Es wird deutlich: Ob mit oder ohne Weidel – die AfD ist eine unberechenbare, radikale und zutiefst homophobe Partei.“

Online-Dossier "Die AfD – eine unberechenbare Alternative"

„Blockaden brechen – Respekt wählen! Gemeinsam für Freiheit und gleiche Rechte“ – Sieben LSVD-Forderungen zur Bundestagswahl

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 13.09.2017

Paritätischer Wohlfahrtsverband und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) veröffentlichen Umfrage zu Verteilungsgerechtigkeit und Steuerpolitik

Eine große Mehrheit der Bevölkerung bewertet die aktuelle Vermögensverteilung in Deutschland als ungerecht und spricht sich für einen Richtungswechsel in der Steuer- und Ausgabenpolitik aus, so das Ergebnis einer Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und der Dienstleistungsgesellschaft ver.di auf Basis einer repräsentativen Erhebung.

Konkret ergab die Studie: Ein stärkeres Engagement des Staates bei der Bekämpfung der Altersarmut wünschen sich 84 Prozent der Befragten, auch bei der Pflege (77 Prozent) und Hilfen für benachteiligte Kinder und Jugendliche (72 Prozent) wird großer Handlungsbedarf gesehen. „Die Menschen wollen in ganz großer, parteiübergreifender Mehrheit eine solidarische Steuerpolitik, die Reiche stärker zur Verantwortung für dieses Gemeinwesen heranzieht und den Staat wieder in die Lage versetzt, in das Soziale zu investieren“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Auf dem Feld des Sozialen, in der Bildung und Wohnungspolitik wird von Anhängern aller Parteien, mit Ausnahme der FDP, besonders dringlicher Investitionsbedarf gesehen. Selbst bei den Unions-Anhängern beträgt die Zustimmungsrate für höhere Steuern 74 Prozent und liegt damit deutlich höher als noch vor der letzten Bundestagswahl. Drei Viertel der Befragten sind der Auffassung, Personen mit sehr hohen Einkommen und großen Vermögen sollten mehr Steuern zahlen, um mehr Geld für diese und andere öffentliche Aufgaben zur Verfügung zu haben. Unter denen, die eine stärkere Besteuerung sehr hoher Einkommen und Vermögen befürworten, würden 77 Prozent die Vermögensteuer und 67 Prozent die Einkommensteuer erhöhen. Ausschließlich die Anhänger der FDP lehnen entsprechende Steuererhöhungen mehrheitlich ab.

„Wenn wir die Zukunft gestalten wollen, brauchen wir eine bessere staatliche Einnahmebasis durch mehr Steuergerechtigkeit. Deutschland muss nach der Bundestagswahl aufhören Steueroase für große Vermögen und reiche Erben zu sein“, so ver.di-Vorsitzender Frank Bsirske.

„Wir appellieren – ganz unabhängig vom Wahlausgang – an alle Parteien, dieses klare Signal sehr ernst zu nehmen“, so Schneider und Bsirske.

Die Umfrage finden Sie hier: Umfrage_reichtum-umverteilen_2017_mitDeckblatt.pdf

Das Pressestatement von Ulrich Schneider finden Sie hier: 170912_PK-Umfrage-Umverteilen_Statement_SNE.pdf

Mehr Informationen: www.der-paritaetische.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 12.09.2017

pro familia hat Wahlprüfsteine an CDU, CSU, SPD, Die Linke, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und die AfD verschickt. Nun liegen die Antworten vor. Sie machen deutlich: Für alle Parteien sind sexuelle und reproduktive Rechte ein wichtiges Anliegen. Die Unterschiede zeigen sich darin, ob Handlungsbedarf gesehen wird und worin. Sehr positiv zu vermelden: Alle Parteien, die geantwortet haben, sprachen sich für eine umfassende Sexualaufklärung aus.

Die AfD hat nicht auf unsere Fragen geantwortet.

Sie finden die Wahlprüfsteine und die Antworten der Parteien unter diesem Link.

Der Landesfamilienverband Selbsthilfegruppen Alleinerziehender (SHIA) e.V. LV Sachsen ruft alle Bürgerinnen und Bürger nachdrücklich dazu auf, sich politisch einzumischen!

Die sächsischen Abgeordneten und Kandidat_innen für den kommenden Bundestag wurden zu alleinerziehendenrelevanten Themen befragt.

Die Antworten finden Sie hier: www.shia-sachsen.de/Wahl2017

Familien werden im Wahlkampf 2017 besonders umworben. Nicht alle Versprechen nutzen jedoch Alleinerziehenden. Mit seinen Wahlprüfsteinen will der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) Einelternfamilien helfen, sich selbst ein Bild davon zu machen, welche Partei ihre Interessenvertritt. CDU/ CSU, SPD, GRÜNE, LINKE und FDP beantworteten für den VAMV einen Fragenkatalog.

Erika Biehn, Bundesvorsitzende des VAMV, erklärt dazu: „Im bestehenden System der Familienförderung nach Einkommen und Familienform werden Alleinerziehende kaum erreicht. Gut verdienende Eltern sparen mehr an Steuern als Eltern mit mittleren oder kleinen Einkommen an Kindergeld erhalten. Höhere Kinderfreibeträge folgen dem Prinzip `Wer hat, dem wird gegeben`. Die Familienförderung gehört nicht länger ins Steuerrecht.

Die Leistungen für Familien sind so schlecht aufeinander abgestimmt, dass Alleinerziehende durchs Raster fallen. Kindererhöhungen kommen bei Einelternfamilien kaum an, denn ein höheres Kindergeld senkt etwa den Unterhaltsvorschuss. Wir fordern deshalb für jedes Kind eine Grundsicherung von 613 Euro monatlich. Die Kindergrundsicherung soll jedem Kind unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt werden.“

In seiner Forderung nach einer Neugestaltung der Familienförderung sieht sich der VAMV durch die aktuellen Daten des Mikrozensus 2016 bestätigt. Das Armutsrisiko von Alleinerziehenden ist seit 2005 gestiegen und beträgt aktuell rund 44 Prozent. Was die Parteien vorhaben, um Kinderarmut zu senken und die Situation von Alleinerziehenden auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern oder wie sie es mit dem Wechselmodell halten kann unter https://www.vamv.de/politischeaktionen/ nachgelesen werden.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 30.08.2017

SCHWERPUNKT II: Kinderarmut

Kinder und Jugendliche sind in Deutschland weiterhin am stärksten armutsgefährdet. Das zeigen aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Armutsgefährdungsquote. Demnach ist mehr als jedes fünfte Kind (20,2 Prozent) von Armut bedroht – trotz der anhaltend guten Wirtschaftslage und der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordert eine Reform der Kinder- und Familienförderung, die allen Kindern das Existenzminimum von 573 Euro monatlich garantiert.

„Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode einige Schritte unternommen, um das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Sie hat jedoch die Chance auf eine echte Reform der Kinder- und Familienförderung verpasst und keine Maßnahmen geschaffen, um Kinder und Jugendliche wirklich und nachhaltig aus der Armut zu holen. Diesen Zustand dürfen wir nicht länger hinnehmen“, erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. und Sprecherin des Bündnisses.

Immer wieder wird von der guten Konjunktur und dem Aufschwung am Arbeitsmarkt gesprochen. „Eine Erwerbstätigkeit der Eltern ist kein Allheilmittel gegen Armut und Ausgrenzung, wie die Parteien uns dies im Wahlkampf versprechen. Obwohl viele Eltern in Arbeit sind, leben die Kinder und damit die ganze Familie in Armut. Kinder dürfen nicht zum Armutsrisiko ihrer Eltern werden. Neben guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit brauchen Eltern und Familien eine armutsfeste Kinder- und Familienförderung. Dafür hat der Staat Sorge zu tragen“, so Christiane Reckmann.

Trotz Erwerbsarbeit von Unterstützungsleistungen abhängig zu sein ist ein riesiger Stressfaktor und beschämend für Eltern und Kinder. Auch wenn sie weniger verdienen als andere, wollen Eltern Vorbilder für ihre Kinder sein. „Aber gleichzeitig müssen sie ständig Rechenschaft ablegen und Berge von Anträgen ausfüllen. Geldgeschenke zum Geburtstag der Kinder müssen offen gelegt oder für jede zusätzliche Leistung der Kinder für Bildung und Teilhabe, wie Klassenfahrt und Zoobesuch, ein weiterer Antrag gestellt werden. Es ist ohnehin unerträglich, dass Eltern, die arbeiten, nicht mehr zur Verfügung haben, als würden Sie keiner Arbeit nachgehen“, sagt Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes und Koordinator des Bündnisses.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG tritt deshalb für die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind ein, die mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Sie orientiert sich daran, was Kinder tatsächlich für ein gutes Aufwachsen benötigen und verhindert so Kinderarmut nachhaltig. Im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordern elf Verbände und dreizehn Wissenschaftler/innen seit 2009 einen Paradigmenwechsel in der Familienförderung (www.kinderarmut-hat-folgen.de).

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 29.08.2017

Heute hat das Statistische Bundesamt aktuelle Daten zum Thema Kinderarmut vorgestellt. Danach gibt es wieder mehr Kinder, die armutsgefährdet sind. Damit wird sich die SPD-Bundestagsfraktion nicht abfinden. Wir sagen der Kinderarmut den Kampf an.

„Kinder von Eltern mit guten Jobs sind weniger von Armut bedroht. Deshalb wollen wir Existenz sichernde Arbeit anstelle prekärer Beschäftigung schaffen: Wir werden geringfügige Beschäftigung abbauen und Beschäftigten den Weg aus Minijobs in sozialversicherungspflichtige Arbeit öffnen. Die Ausnahmen beim Mindestlohn für Langzeitarbeitslose werden wir abschaffen. Wo reguläre Arbeit geleistet wird, soll auch regulär bezahlt werden. Wir wollen einen Pakt für anständige Löhne und eine stärkere Tarifbindung.

Daneben werden wir Kinderbetreuungsangebote ausbauen, in die Qualität von frühkindlicher und schulischer Bildung investieren und auch im Steuer- und Sozialrecht gezielte Verbesserungen für benachteiligte Familien vornehmen. Wir wollen zum Beispiel Kindergeld und Kinderzuschlag zu einem erweiterten Kindergeld ausbauen sowie einen Kinderbonus und ein Familiengeld einführen. Die Gebühren für Kinderbetreuung schaffen wir bundesweit schrittweise ab.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden an unsere Erfolge bei Mindestlohn, Kindergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag und Elterngeld anknüpfen und auch die soziale Grundsicherung regelmäßig überprüfen.“

Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 29.08.2017

Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende

„Die wirtschaftliche Konjunktur in Deutschland brummt, aber die Zahl der Kinder, die in diesem Land in Armut aufwachsen, ist um über 20 Prozent auf einen desaströsen Höchststand angewachsen. Auch die Wahrscheinlichkeit, dass immer mehr Kinder in Armut geraten, ist so groß wie schon lange nicht mehr. Dieser unakzeptable Zustand ist das Ergebnis einer verfehlten Sozialpolitik der großen Koalition. Mit Steuererleichterungen will Union und FDP die Vermögenden entlasten. Alleinerziehende, Kinder und Familien mit geringen Einkommen aber haben keinen Platz in der Politik dieser Regierung. Jedes Kind, das in Armut aufwachsen muss, ist eines zu viel. Deutschland braucht eine Regierung, die Kinderarmut ernst nimmt und endlich beseitigt.“

Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik

„Um Kinderarmut gezielt zu bekämpfen braucht es ein Umdenken in der Armutspolitik. Mit der Kindergrundsicherung, die für alle Kinder gleich hoch ist, wollen wir Umsteuern von der Eheförderung zur Förderung der Kinder und damit den Familienleistungsausgleich vom Kopf auf die Füße stellen. Familien mit geringen Einkommen erhalten zusätzlich einen einkommensabhängigen KindergeldBonus ohne zusätzliche Bedürftigkeitsprüfung. Außerdem müssen die Kinderregelsätze neu berechnet und erhöht werden. Mit diesen drei Maßnahmen, dem Grünen Familienbudget, wollen wir Familien mit kleinen und mittleren Einkommen um Zwölf Milliarden Euro entlasten und die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen fördern.“

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.08.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert angesichts der heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zur Armutsgefährdungsquote von Kindern und Jugendlichen in Deutschland an die Parteien, das Thema Kinderarmut in der neuen Legislaturperiode endlich zur Priorität zu machen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Armutsgefährdungsquote der unter 18-Jährigen in Deutschland von 2015 auf 2016 erneut angestiegen. Damit liegt die Kinderarmutsquote weiter deutlich über dem der Gesamtbevölkerung. Hier muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes dringend gehandelt werden.

"Für uns kommt die gestiegene Quote armutsgefährdeter Kinder nicht überraschend, sondern ist ein Zeichen verpasster Chancen und fehlender Anstrengungen in Deutschland, um dieses wichtige Thema anzugehen. Während sich die Zahl armer Kinder, die in Deutschland geboren sind, auf einem erschreckend hohen Niveau eingependelt hat, war es absehbar, dass ein großer Teil der zu uns geflüchteten Kinder und ihre Familien in die Armutsstatistik eingehen. Die Gründe sind naheliegend, da sie beispielsweise keine Arbeitserlaubnis haben, noch nicht ausreichende Sprachkenntnisse erwerben konnten oder auf die Anerkennung eines Abschlusses warten. Von der nächsten Bundesregierung erwarten wir, dass das Thema Kinderarmut endlich ganz oben auf die Agenda genommen wird und strukturelle sozialpolitische Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut schnellstmöglich angegangen werden", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Es ist an der Zeit, dass sich die positive wirtschaftliche Lage in Deutschland endlich auf die Situation armer Kinder und Jugendlicher auswirkt. Für eine deutliche Trendwende braucht es verstärkte Anstrengungen und grundlegende strukturelle Reformen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Dazu gehören neben armutsfesten Hartz IV-Regelsätzen, eine Beschäftigungspolitik, die Eltern in die Lage versetzt, sich und ihren Kindern durch eigene Erwerbstätigkeit eine ausreichende finanzielle Lebensgrundlage zu bieten. Zudem ist eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern erforderlich, um wirksame Konzepte gegen die zu große Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft auf den Weg zu bringen. Mit Sorge sehen wir insbesondere die steigende Armut von nach Deutschland zugewanderten Kindern und Jugendlichen. Hier gilt es verstärkt in die Integration zu investieren, um ihre gesellschaftliche Teilhabe in der Zukunft zu sichern", so Hofmann weiter.

Schlüsselfaktoren bei der Integration von zugewanderten Kindern und Jugendlichen sind aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes das schnelle Erlernen der deutschen Sprache und die schnelle Bildungsintegration über einen ungehinderten Zugang zu Kindertageseinrichtungen und Schulen. Bildungseinrichtungen müssen für die Kinder und ihre Familien aber auch tatsächlich zugänglich, das heißt insbesondere örtlich erreichbar sein und ihr Besuch darf nicht durch hohe Kosten für Lernmittel und Fahrkosten erschwert werden. Gute Bildung schon für Kita-Kinder befördert die Chancengleichheit in unserer Gesellschaft und gleicht herkunftsbedingte sowie soziale Unterschiede am besten aus. Dafür müssen die Bildungseinrichtungen finanziell so ausgestattet sein, dass sie den zusätzlichen Herausforderungen gewachsen sind und etwa ausreichend Personal einstellen sowie notwendige Fortbildungsangebote anbieten können.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V.vom 29.08.2017

Zu den heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Armut in Deutschland erklärt Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg- schlesische Oberlausitz:

"Trotz guter wirtschaftlicher Lage und niedriger Arbeitslosenzahlen stagniert die Armut in Deutschland mit einer Armutsquote von fast 16 Prozent auf hohem Niveau. Diese Zahlen sind ein bedrückendes Zeugnis für die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik der letzten Jahre. Die Bundesregierung hat kaum etwas getan, um die systematische soziale Benachteiligung von Frauen und von Menschen mit Migrationshintergrund zu überwinden. Sie hat die Notwendigkeit, gute Arbeit statt prekärer Beschäftigung zu fördern, nicht erkannt. Die aktuellen Armutszahlen sind ein Aufruf zum Handeln und zur klaren Schwerpunktsetzung in der heißen Phase des Wahlkampfes. Wir brauchen endlich eine entschiedene Politik der Armutsbekämpfung in Deutschland."

Hintergrund: Fast jede zweite Alleinerziehende lebt in Armut. Die Armutsquote von Seniorinnen ist vier Prozent höher als die von Männern im Seniorenalter.

Fast zwei Drittel aller Erwerbslosen lebt in Armut. Mehr als jede dritte Person mit geringem Qualifikationsniveau ist arm. Und das Armutsrisiko von Menschen mit Migrationshintergrund ist doppelt so hoch wie das aller anderen.

(Quelle: Statistisches Bundesamt – http://www.amtliche-sozialberichterstattung.de/A1armutsgefaehrdungsquoten.html)

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 29.08.2017

Als Armutszeugnis für die Bundesregierung wertet der Paritätische Wohlfahrtsverband die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Armutsquoten. Der Verband weist darauf hin, dass eine notwendige Trendwende noch immer nicht in Sicht sei und die Armutsquote auch in 2016 mit 15,7 Prozent auf dem höchsten Niveau seit der Wiedervereinigung verharrt. Der Verband fordert von der künftigen Regierung, einen Masterplan zur Bekämpfung der Armut in den Koalitionsvertrag aufzunehmen.

Zwar gebe es durchaus positive Entwicklungen in einigen Ländern, vor allem in den Stadtstaaten und in Ostdeutschland, doch sorge der auffällige Anstieg in einwohnerstarken Flächenstaaten wie Bayern oder Nordrhein-Westfalen dafür, dass die Armutsquote bundesweit nicht sinkt. Für die besonders von Armut betroffenen Gruppen bleibe dagegen alles im Wesentlichen unverändert, wie der Paritätische feststellt. Erwerbslose, Alleinerziehende und Menschen mit Migrationshintergrund sind nachwievor die Hauptrisikogruppen. Die stärksten Zuwächse zeigten sich bei Haushalten mit Kindern sowie bei Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Der Verband geht davon aus, dass sich in diesen Zahlen auch bereits Geflüchtete wiederfinden, die 2015 nach Deutschland kamen.

„Insgesamt spiegeln die neuen Zahlen des Statistischen Bundesamtes das Versagen der Bundesregierung in der Armutsbekämpfung wider. Es ist einfach eine Schande, wenn immer mehr Kinder in Deutschland in Armut leben müssen“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Überraschen muss die schlechte Armutsentwicklung nicht, angesichts der Tatsache, dass das Wort Kinderarmut im letzten Koalitionsvertrag nicht einmal vorkam. Die Große Koalition war auf dem armutspolitischen Auge blind, mindestens aber jedoch extrem kurzsichtig.“ Der Paritätische fordert die im Wahlkampf stehenden Parteien auf, sich zu den aktuellen Befunden des Statistischen Bundesamtes klar zu positionieren. „Der Koalitionsvertrag der nächsten Regierung muss zwingend einen Masterplan zur Armutsbekämpfung enthalten“, fordert Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 29.08.2017

SCHWERPUNKT III: Bertelsmann-Studie

Initiative zur Qualitätssteigerung in Kitas und Kindertagespflege vorgestellt

Der Ausbau von Kitas und Kindertagespflege in den vergangenen Jahren war ein großer Erfolg. Aber nach wie vor gibt es große Unterschiede bei der Qualität der Angebote.

"Ich werde mich für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung einsetzen. Eltern und Kinder haben ein Recht auf gute Angebote. Die Weichen wurden dafür bereits mit dem Qualitätsprozess von Bund und Ländern in die richtige Richtung gestellt. Ein Qualitätsentwicklungsgesetz ist jetzt der nächste Schritt.", sagt Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley. „Dazu gehört, dass der Bund dauerhaft mehr Mittel für die Verbesserung der Qualität von Kitas zur Verfügung stellt. Wir müssen vor allem für bessere Arbeitsbedingungen von Erzieherinnen und Erziehern sorgen und ihren Beruf attraktiver machen. Klar ist: Qualität kostet Geld, aber nirgendwo sonst ist unser Geld besser angelegt. Gute Kitas schaffen gute Chancen für alle Kinder.“

Bei ihrem Besuch in der AWO Kita "Schneckenhaus" in Berlin am 28. August hat Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley ihre „Initiative für ein neues Qualitätsversprechen für gute Kitas in Deutschland“ vorgestellt.

Die heute vorgestellte Initiative im Wortlaut:

Initiative für ein neues Qualitätsversprechen für gute Kitas in Deutschland

Mit dieser Initiative wollen wir für mehr Qualität und mehr Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung in unserem Land sorgen. Die Kindertagesbetreuung ist ein wichtiger Lern- und Erfahrungsort für Kinder. Sie ist der Ort früher Bildung. Gute Bildung in der frühen Kindheit bringt jedem einzelnen Kind bessere Chancen, Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten ein Leben lang. Bei früher Bildung geht es um die persönliche Entwicklung des einzelnen Kindes. Es geht aber darüber hinaus auch um das Aufstiegsversprechen unserer Gesellschaft. Um dieses Versprechen zu halten, muss unsere Gesellschaft gleiche Bildungschancen für alle Kinder gewährleisten – von Anfang an und egal, ob die Eltern arm oder reich sind, ob sie deutsch sprechen oder nicht. Alle Kinder sollen die gleichen Bildungschancen haben. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit und auch der Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Dabei kommt es maßgeblich auf die Qualität in der Kindertagesbetreuung an. Denn nur eine hohe Qualität trägt dazu bei, soziale Benachteiligungen auszugleichen und gleiche Chancen für alle zu eröffnen. Wir haben zwar immer mehr Plätze in Kitas und Kindertagespflege, es gibt aber nach wie vor große Unterschiede bei der Qualität der Angebote. Das müssen wir unbedingt ändern!

1. Umsetzung des Qualitätsentwicklungsgesetzes in der nächsten Wahlperiode

Bund und Länder haben sich 2014 gemeinsam auf den Weg gemacht, die Qualität in der Kindertagesbetreuung und deren Finanzierung zu verbessern. Alle relevanten Akteurinnen und Akteure von den Kommunen über die Elternvertreterinnen und -vertreter bis zu den Trägern, Arbeitgeberverbänden wie Gewerkschaften, Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis waren beteiligt. Der Zwischenbericht „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ aus 2016 definiert erstmals gemeinsame Qualitätsziele von Bund und Ländern. Mit dem JFMK-Beschluss vom Mai 2017 liegen Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz vor. Sie enthalten ein breit akzeptiertes Konzept für das gemeinsame Vorgehen von Bund und Ländern bei der Qualitätsentwicklung. Das Qualitätsentwicklungsgesetz soll in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden. Dieses Vorgehen bietet die Chance, zügig und spürbar die Qualität von Kitas und Kindertagespflege zu verbessern.

2. Mehr Qualität für bessere Arbeitsbedingungen in der Kinderbetreuung

Mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung wird dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen der mittlerweile mehr als 700.000 Beschäftigten zu verbessern. Fachkräfte wünschen sich mehr Zeit, um sich den Kindern zuwenden zu können. Dass sie sich weiterbilden können und ihnen berufliche Perspektiven geboten werden. Kitaleitungen sollen mehr Zeit für Leitungsaufgaben erhalten und als zentrale Schaltstelle für Qualität in den Einrichtungen gestärkt werden. Das zweite Standbein der Kindertagesbetreuung, die Kindertagespflege soll weiter professionalisiert und qualifiziert werden.

3. Mehr Fachkräfte gewinnen für mehr Qualität

Mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung kann nur erreicht werden, wenn genügend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. Beides bedingt einander und nirgends wird diese Tatsache so deutlich wie beim sogenannten Betreuungsschlüssel – also der Fachkraft-Kind-Relation. Mittelfristiges Ziel ist die flächendeckende Einführung von Ausbildungsvergütung und die Ausweitung der praxisintegrierten Ausbildungen. So machen wir die Ausbildung attraktiver und können mehr junge Leute für das Berufsfeld der Kindertagesbetreuung gewinnen. Ältere Beschäftigte sollen gleichzeitig mit mehr Gesundheitsförderung und neuen Beschäftigungsmöglichkeiten im Beruf gehalten werden.

4. Mehr Geld für mehr Qualität

Mehr Qualität kostet mehr Geld. Zur Umsetzung des Qualitätsentwicklungsgesetzes soll der Bund 2018 erstmals eine Milliarde Euro mehr für die Qualität in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung stellen. Diese Summe soll von Jahr zu Jahr um eine Milliarde Euro aufgestockt werden, so dass der Bund die Länder ab 2022 dauerhaft und nachhaltig mit 5 Mrd. Euro jährlich unterstützt.

Link zur Initiative: www.bmfsfj.de/initiative-kitaqualitaet

Weitere Informationen finden Sie zudem unter www.fruehe-chancen.de.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.08.2017

AWO-Aufruf von über 50 Professorinnen und Professoren unterzeichnet

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fordern bundeseinheitliche Regelungen, um die Qualität der Kleinkindbetreuung in deutschen Kitas zu gewährleisten. In einem bereits von mehr als 50 Professorinnen und Professoren unterzeichneten Aufruf, über den die WELT in ihrer gestrigen Ausgabe berichtete, fordern renommierte Frühpädagoginnen, Bindungsforscherinnen und Erziehungswissenschaftlerinnen die kommende Bundesregierung auf, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen. Die AWO hat den Aufruf initiiert. Ihr Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler erklärt dazu: „Die breite Unterstützung für unseren Aufruf zeigt den längst überfälligen Handlungsbedarf.“

Der heute veröffentlichte „Ländermonitor Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung“ bestätigt die Forderung nach mehr Qualität. Zwar hat sich die Qualität in den meisten Bundesländern leicht verbessert, dennoch liegt sie aber immer noch, teils weit, unter dem was die Wissenschaft fordert. „AWO, Caritas und GEW fordern seit mehreren Jahren ein Gesetz, das Qualitätskriterien festlegt. Bundesweite Regelungen orientieren sich am Kindeswohl und nicht an der jeweils aktuellen Finanzlage von Ländern oder Kommunen. Dafür muss der Bund dauerhaft an den Kosten beteiligt werden“, betont der AWO Bundesvorsitzende.

Nach den Ergebnissen des Ländermonitors kommt es aber nicht nur zwischen den Bundesländern sondern auch innerhalb der Länder zu erheblichen Unterschieden. „Die AWO hat die Debatte um eine bessere Qualität in Kitas und Kindertagespflege initiiert. Wir sind froh, dass sich Bund und Länder zumindest auf Eckpunkte eines zukünftigen Gesetzes verständigten. Doch nun müssen konkrete Finanzzusagen des Bundes und ein konkretes Gesetzgebungsverfahren folgen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Stadler abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 29.08.2017

Anlässlich des 10. Jubiläumstags des damaligen „Krippengipfels“, der seinerzeit den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz auch für unter Dreijährige begründete, und des aktuellen Ländermonitors der Bertelsmann-Stiftung betonen die Familienorganisationen die Bedeutung einer hohen Qualität in Kitas und fordern dafür bundesweit einheitliche Standards.

„Der Krippengipfel war damals ein wichtiger Schritt,“ erklärt Stefan Becker, der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Familienorganisationen (AGF), „seitdem hat sich insbesondere im quantitativen Ausbau der Kitaplätze enorm viel getan. Aber die aktuelle Situation ist nach wie vor nicht befriedigend. Eltern fordern ebenso, sich auf die Qualität in der Kita verlassen zu können – unabhängig davon, in welchem Bundesland oder in welcher Kommune sie wohnen. Dafür braucht es bundesweit einheitliche, wissenschaftlich fundierte Standards“, fordert Becker weiter.

Diesen Schluss zieht auch die Bertelsmann-Stiftung aus ihrem aktuellen „Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme“, in dem jährlich die Situation der frühkindlichen Bildungssysteme in den Bundesländern dargestellt wird. Hier wird auch in diesem Jahr deutlich, dass die Qualität der Kitabetreuung, insbesondere hinsichtlich des Personalschlüssels, regional höchst unterschiedlich ausfällt.

In einer gemeinsamen Erklärung haben 31 Kinderrechts-, Familien- und Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Kitaträger und weitere Organisationen bereits in den vergangenen Monaten mehrfach gezielt dazu aufgerufen, bundesweit einheitliche Qualitätsstandards zu etablieren. Die gemeinsame Erklärung findet sich unter http://www.ag-familie.de/home/kitastandards.html.

Die Familienorganisationen haben hierzu konkrete Qualitätskriterien vorgelegt, zu denen sie jeweils inhaltliche Vorschläge vorlegen. So fordern sie z. B. eine Höchstgrenze von maximal vier Kindern pro Fachkraft für unter Dreijährige. Die Familien sollen einen Anspruch auf ein Ganztagsangebot haben, die Betreuungskosten dürfen die Leistungsfähigkeit der Familien nicht übersteigen. Außerdem soll die Qualifikation der pädagogischen Fachkräfte verbessert werden und diese teilweise über eine Hochschulausbildung verfügen. Insgesamt fordern die Familienorganisationen eine Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Kitas, die stärker als bisher auf die individuelle Begleitung und Unterstützung des einzelnen Kindes sowie auf eine gute Erziehungspartnerschaft von Eltern und Einrichtungen abzielt. Weitere Kernaussagen finden sich im Anhang und die gesamten Vorschläge als Download unter http://www.ag-familie.de/media/docs16/AGF_Position_Kitaqualitaet_April16.pdf.

Die Familienorganisationen fordern nun eine schnelle Umsetzung der Qualitätskriterien und rufen die beteiligten Akteure auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene dazu auf, möglichst umgehend entsprechende Schritte gemeinsam zu erarbeiten und die Finanzierung dafür sicherzustellen. Die Aufnahme dieser Ziele in den kommenden Koalitionsvertrag ist dazu ein erster wichtiger Schritt.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 28.08.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt bei Bund, Ländern und Kommunen weitere Kraftanstrengungen zur Verbesserung der Kita-Qualität in Deutschland an. Nur so kann aus Sicht des Verbandes die im Vergleich zum Vorjahr derzeitig herrschende Stagnation beim Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen überwunden werden. Dazu braucht es aus Sicht des Verbandes bundeseinheitliche Kita-Qualitätsstandards. "Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegten Zahlen zeigen, dass bei der dringend notwendigen Verbesserung des Personalschlüssels im Vergleich zum Vorjahr nahezu Stillstand herrscht, und wir fast flächendeckend noch immer weit von den wissenschaftlich empfohlenen Standards entfernt sind. Selbst wenn wir, wie die Bertelsmann Stiftung, die letzten vier Jahre als Maßstab der Berechnungen nehmen, brauchen wir noch zehn bis zwölf Jahre, ehe der Personalschlüssel in den Kitas zufriedenstellend ist. Jenseits der erforderlichen Investitionen zum quantitativen Ausbau spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk zur Verbesserung der Kita-Qualität für ein Investitionsprogramm in Höhe von fünf Milliarden Euro jährlich für die nächsten Jahre aus. Das müssen uns unsere Kinder wert sein", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung des aktuellen "Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme" der Bertelsmann Stiftung. "Wie wichtig bundeseinheitliche Standards sind, zeigen auch die enormen regionalen Unterschiede beim Kita-Personalschlüssel. Es darf nicht sein, dass in einigen Landkreisen dreimal so viele Kinder auf eine Fachkraft kommen wie in anderen Gebieten", so Hofmann weiter.

Eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zahlt sich nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Gesellschaft aus, da eine gute frühkindliche Bildung und Erziehung unterschiedliche Startbedingungen und Zukunftschancen wirksam ausgleichen kann. Sie trägt dazu bei, Bildungsnachteile abzubauen, Armut zu überwinden und Lebensverläufe wirtschaftlich und sozial zu stabilisieren.

"Aber nicht nur der Personalschlüssel darf im Fokus der Aufmerksamkeit stehen. Auch die Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen sollte als Qualitätsfaktor ins Zentrum der Arbeit rücken. So können die Potentiale der Kinder besser gefördert und wichtige Akzente in der dringend notwendigen Weiterentwicklung der Demokratieförderung gesetzt werden. Denn wer die Vorteile von Beteiligung früh kennen lernt, beteiligt sich mit höherer Wahrscheinlichkeit auch im späteren Lebensverlauf an demokratischen Prozessen. Frühe Beteiligung von Kindern durchbricht zudem den Kreislauf der Vererbung von Armut. Und auch bei der Verpflegung besteht Handlungsbedarf. Diese muss sich unbedingt an anerkannten Ernährungsstandards orientieren", so Hofmann weiter.

Da die Anforderungen an die Erzieherinnen und Erzieher in den letzten Jahren enorm gestiegen sind, brauchen diese aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes selbst mehr Zeit, um die Entwicklung der Kinder zu dokumentieren, um Fort- und Weiterbildungen zu besuchen, um gute Elternarbeit leisten zu können, und um die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen zu gestalten, beispielsweise beim Übergang in die Schule. Auch das muss bei der Debatte um die Qualitätsverbesserung berücksichtigt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 28.08.2017

Als bildungspolitisch nicht mehr länger hinnehmbar wertet der Paritätische Wohlfahrtsverband die außerordentliche Diskrepanz bei der Qualität von Kindergärten und Krippen in Ländern und Kommunen. Der Verband fordert eine bundesgesetzliche Regelung mit klaren Zielvorgaben und verlässlicher Finanzierung, um gute Qualitätsstandards in allen Ländern und Kommunen zu erreichen. Priorität müsse die Verbesserung der Personalschlüssel und eine Aufwertung des Erzieherberufes haben.

„Die Postleitzahl darf nicht über die Bildungschancen von Kindern entscheiden“, mahnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes anlässlich der Veröffentlichung des aktuellen Ländermonitorings zur frühkindlichen Bildung durch die Bertelsmann-Stiftung. „Wir brauchen schnellstmöglich eine Qualitätsoffensive in den Kitas mit klaren Zielvorgaben, die Bund, Länder und Kommunen gemeinsam umsetzen müssen. Im Zweifelsfall hat eine solche Initiative auch Vorrang vor Gebührenfreiheit für Besserverdienende. Gute Qualität für jedes einzelne Kind geht vor Beitragsfreiheit für alle“, so Schneider.

Voraussetzung zur Lösung des Problems ist nach Ansicht des Verbands eine deutliche Aufwertung des Erzieherberufes sowie eine Steuer- und Finanzpolitik, die die Kommunen in die Lage versetzt, ihrem Auftrag nachzukommen. „Bei unseren Erzieherinnen und Erziehern liegt nichts Geringeres als die Zukunft unseres Landes. Eine bestmögliche Ausbildung und eine angemessene Bezahlung sind in unser aller Interesse. Für beides hat die öffentliche Hand Sorge zu tragen“, so Schneider. Nach Berechnungen der Bertelsmann-Stiftung fehlen zur Sicherstellung der Kita-Qualität aktuell 107.200 Fachkräfte und 4,9 Milliarden Euro jährlich. Nach Auffassung des Paritätischen verlangt dies auch einen Kurswechsel in der Steuer- und Finanzpolitik. „Wer es ehrlich meint mit Bildungspakten und Bildungsrepubliken, muss auch die Finanzierungsfrage ehrlich beantworten“, so Schneider. „Ohne Steuererhöhungen sind die vielen sozial- und bildungspolitischen Aufgaben in Deutschland nicht zu bewältigen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 28.08.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley und UNICEF-Koordinatorin Kirsten Di Martino begrüßen neue Partner

Im Rahmen eines großen Netzwerktreffens aller Partner der Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ haben Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley und die für Deutschland zuständige UNICEF-Koordinatorin Kirsten Di Martino die neuen Partner der Initiative begrüßt.

Die Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ wurde gemeinsam vom BMFSFJ und UNICEF im Frühjahr 2016 ins Leben gerufen. Mit 16 Partnern entwickelte die Bundesinitiative Mindeststandards zum Schutz von besonders schutzbedürftigen Personengruppen, zu denen insbesondere Kinder, Jugendliche, Frauen, LSBTIQ-Geflohene sowie Menschen mit Behinderungen zählen. Die Mindeststandards erstrecken sich vor allem auf die Bereiche Personal, strukturelle und bauliche Voraussetzungen, Prävention von und Umgang mit Gewalt- und Gefährdungssituationen sowie dem Monitoring der erzielten Fortschritte.

Mittlerweile ist die Bundesinitiative auf 37 national wie international tätige Verbände und Organisationen angewachsen. Alle eint das Ziel, den Gewaltschutz in den Unterkünften kontinuierlich zu verbessern und in einem nächsten Schritt die Teilhabe und Integration von geflüchteten Menschen in der Gesellschaft zu unterstützen.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „In weniger als einem Jahr ist es uns gelungen, den Schutz von tausenden Geflüchteten, darunter insbesondere Kindern und Frauen, deutlich zu verbessern. Dies war nur durch die Entwicklung von Schutzstandards und dem Einsatz von Gewaltschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren in Flüchtlingsunterkünften möglich.“

Bis Ende dieses Jahres werden in rund 100 Unterkünften entsprechende Schutzkonzepte eingeführt sein. Die Stellen der Gewaltschutzkoordinatoren werden vom Bundesfamilienministerium finanziert. UNICEF schult die Koordinatoren sowie Einrichtungsleitungen und unterstützt sie beim Erstellen und Weiterentwickeln eigener, auf die jeweilige Unterkunft zugeschnittener Schutzkonzepte.

„Kinder und andere besonders gefährdete Personengruppen brauchen in Flüchtlingsunterkünften weiterhin dringend Schutz und starke Fürsprecher“, sagt Kirsten Di Martino, Country Coordinator, Refugee and Migrant Response – Germany, UNICEF. “Deshalb freue ich mich sehr, dass unsere gemeinsame Initiative weitere Partner dazugewinnen konnte, die sich mit uns für den Schutz und die Rechte von geflüchteten Menschen in Deutschland einsetzen.“

Am 20. Juni 2017 wurde bereits die zweite Auflage der Mindeststandards veröffentlicht. In diese flossen die Rückmeldungen von Bewohnerinnen und Bewohnern von Flüchtlingsunterkünften sowie Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit Behörden sowie Verantwortlichen in der Flüchtlingshilfe ein. Als Konsequenz aus diesen Konsultationen enthält die Neufassung zusätzliche Kapiteln zur Umsetzung der Mindeststandards für LSBTIQ* Geflüchtete sowie für geflüchtete Menschen mit Behinderungen. Hinzu kommen beispielsweise auch überarbeitete Leitlinien zum Monitoring und der Datenerfassung in Flüchtlingsunterkünften. Insgesamt waren mehr als 30 Organisationen und 138 geflüchtete Menschen an der Überarbeitung beteiligt.

Die zweite Auflage der „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ steht unter folgendem Link zum Download bereit: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/mindeststandards-zum-schutz-von-gefluechteten-menschen-in-fluechtlingsunterkuenften/117474

Für die Umsetzung baulicher Schutzmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften können Kommunen vergünstigte Investitionskredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Öffentliche-Einrichtungen/Kommunale-soziale-Basisversorgung/Sonderförderung-Flüchtlinge/

Weitere Informationen unter: www.gewaltschutz-gu.de

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.09.2017

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nimmt Vorschläge von Migrantenorganisationen auf und verspricht Teilhabechancen zu verbessern

Heute (Mittwoch) hat Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Katarina Barley eine Erklärung für mehr Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft vorgestellt.

Mit der Erklärung fordert die Ministerin ein Bekenntnis zu gesellschaftlicher Vielfalt und nennt erste Schritte zur Verbesserung von Teilhabechancen von Menschen mit Migrationshintergrund.

„Damit Integration gelingt und mehr gesellschaftliche Teilhabe sichergestellt wird, müssen sich auch die Gesellschaft und ihre Institutionen bewegen. Wir im Bundesfamilienministerium haben bei uns selbst angefangen, “ erklärt Bundesministerin Dr. Barley. „Durch diese gemeinsame Erklärung mit Organisationen von Migrantinnen und Migranten und Neuen Deutschen Organisationen wollen wir mit ihnen in einen strukturierten Dialog über interkulturelle Teilhabe eintreten.“

Frau Ministerin Dr. Barley unterzeichnete die Erklärung im Rahmen einer Dialogveranstaltung mit Vertreterinnen und Vertretern von Migrantenorganisationen und Neuen Deutschen Organisationen.

Mit der Erklärung unterstützt Bundesfamilienministerin Dr. Barley die Forderung von Migrantenorganisationen nach mehr Teilhabe und interkultureller Öffnung. Vor mehr als einem halben Jahr haben mehr als 50 Migrantenorganisationen zum 9.Integrationsgipfel ein Impulspapier zur Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft veröffentlicht. Das BMFSFJ ist das erste Bundesministerium, das in einen Dialog mit den Migrantenorganisationen zu den Forderungen und Vorschlägen des Impulspapiers getreten ist.

Die Erklärung wurde zudem von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, dem Deutschen Zentrum für Altersfragen sowie dem Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung unterzeichnet. Frau Ministerin

Dr. Barley wird zudem auf weitere Akteure zugehen, um diese für die Unterzeichnung der Erklärung für mehr Teilhabe in der postmigrantischen Gesellschaft zu gewinnen.

Den Text der Erklärung finden Sie hier: www.bmfsfj.de/erklaerung-postmigrantische-gesellschaft

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.09.2017

Heute (Donnerstag) haben die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Katarina Barley und die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles zusammen mit der Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer die Rheinhessen-Fachklinik, eine Einrichtung des Landeskrankenhauses, in Mainz besucht. Im Anschluss an Gespräche mit Beschäftigten des Landeskrankenhauses haben sie gemeinsam ein Aktionsprogramm zur Aufwertung der Sozial- und Gesundheitsberufe vorgestellt, um eine höhere gesellschaftliche Anerkennung sowie bessere Löhne in Sozial- und Gesundheitsberufen zu erreichen.

Der vorgestellte Maßnahmenkatalog beinhaltet fünf Bausteine: eine kostenfreie und vergütete Ausbildung, bessere Löhne im Gesundheits- und Sozialwesen, bessere und vielfältigere Entwicklungsperspektiven, eine Stärkung der Arbeitszufriedenheit und die Vermeidung von Berufsausstiegen sowie die nachhaltige Sicherung und Weiterentwicklung der Fachkräftebasis.

Der Kostenwettbewerb in der Gesundheits- und Sozialbranche führt seit Jahren zu sinkenden Löhnen. Gleichzeitig sind die Arbeitsverhältnisse vielfach körperlich und emotional belastend und durch Schichtsysteme oder ungewollte Teilzeitbeschäftigung geprägt. Bund und Länder, aber auch die Arbeitgeber sind in der Verantwortung, gemeinsam für bessere Arbeitsbedingungen, Ausbildungsvergütung, Fortbildungsförderung und bessere Löhne zu sorgen. Dazu gehören unter anderem bedarfsgerechte und gute Kinderbetreuungsangebote und klare Vorgaben zur besseren personellen Ausstattung in Krankenhäusern, Kindertagesstätten und Altenheimen sowie Schulgeldfreiheit.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley:

„Die 5,5 Millionen Beschäftigten in den Sozial- und Gesundheitsberufen haben ehrliche gesellschaftliche Anerkennung und Wertschätzung verdient. Es kann nicht sein, dass wir diesen Beschäftigten, die für unsere Gesellschaft so wichtig sind, nur so wenig Anerkennung – auch finanzieller Art – entgegenbringen.

Wir wollen, dass alle Auszubildenden der Sozial- und Gesundheitsberufe eine Vergütung während ihrer Ausbildung erhalten, wie es in anderen Branchen auch üblich ist. Wir müssen aber auch die Attraktivität dieser Berufe erhöhen. Das schaffen wir zum einen durch bessere Arbeitsbedingungen, durch höhere Personalschlüssel und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten. Nur so können wir im europäischen Vergleich Schritt halten. Wir müssen Interessierten einen Umstieg in die Branche leichter machen oder auch einen Wiedereinstieg in das Berufsleben ermöglichen. Ein besonderes Augenmerk möchte ich in einem ersten Schritt auf die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen und Erzieher legen.“

Bundesarbeitsministerin Andreas Nahles:

„Arbeit mit Menschen, Arbeit für Menschen – Arbeit muss zu menschlichen und fairen Bedingungen geleistet werden. Dazu gehört ganz zentral ein anständiger Lohn. Fast ein Fünftel aller Beschäftigten arbeitet im Bereich soziale Arbeit, Gesundheit, Pflege und Erziehung, davon sind 80 Prozent Frauen. Sie leisten harte Arbeit meist unter großem Druck und oft zu niedrigen Löhnen. Ich habe deshalb Gespräche mit Sozialpartnern und Wohlfahrtsverbänden aufgenommen. Der Schlüssel liegt in der Tarifpartnerschaft, denn es ist die Aufgabe der Tarifpartner, die Löhne auszuhandeln. Ein bundesweit geltender Tarifvertrag Soziales wäre der beste Weg, um deutliche Verbesserungen für die Beschäftigten in dieser Branche zu erreichen.“

Rheinland-Pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer:

„Vor zehn Jahren hat Rheinland-Pfalz schrittweise die Gebühren für Kindertagesstätten abgeschafft. Damit sind wir bundesweit Vorreiter bei der Gebührenfreiheit. Gleichzeitig setzen wir auf Platzausbau und Qualität: Im kürzlich erschienen Ländermonitoring Frühkindliche Bildung der Bertelsmann Stiftung gehört Rheinland-Pfalz bei dem Fachkraft-Kind-Schlüssel zu den Spitzenreitern.“„Nach dem starken Ausbau der Kindertagesstätten in den vergangenen Jahren geht es jetzt darum, die Qualitätsentwicklung in den Einrichtungen weiter voranzutreiben. Gut ausgebildete Fachkräfte bilden dabei die Grundlage für qualitativ wertvolle pädagogische Arbeit in Kindertagesstätten. In der anstehenden rheinland-pfälzischen Novellierung des Kindertagesstättengesetzes wird es deshalb auch um die Qualitätssteigerung in den Einrichtungen gehen.“

„Das Land und allen voran die Kommunen als Träger der Einrichtung engagieren sich in hohem Maße finanziell für den Ausbau und die Qualität der Kindertagesstätten. Die Jugendminister und Jugendministerinnen der Länder haben im Frühjahr gemeinsame Eckpunkte für mehr Qualität beschlossen. Es ist begrüßenswert, wenn der Bund diesen Weg gemeinsam mit Ländern und Kommunen gehen will “

Zur Information:

Rund 5,5 Millionen Beschäftigte, die im Bereich der Sozial- und Gesundheitsberufe tätig sind, bilden einen Arbeitsmarktanteil von knapp 18 Prozent. Das zeigt, welche gesellschaftliche Bedeutung das Berufssegment hat. Trotzdem erhalten die meisten Auszubildenden in den Sozial- und Gesundheitsberufen keine Ausbildungsvergütung. Im Gegenteil: Zum Teil müssen sie für ihre Ausbildung noch Schulgeld zahlen. Den Auszubildenden entgehen damit im Schnitt pro Ausbildungsjahr 10 bis 13 Tausend Euro Ausbildungsvergütung.

Der Frauenanteil ist mit rund 80 Prozent in dieser Branche sehr hoch. Die im Vergleich zu anderen Branchen geringere Vergütung für ein Fünftel der berufstätigen Bevölkerung führt zu einer Erhöhung des Gender Pay Gaps – also dem Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen. Hier muss sich was ändern – auch um drohender Altersarmut entgegenzuwirken.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31.08.2017

Arbeitgeber und Beschäftigte nehmen die Familienfreundlichkeit der Unternehmen sehr unterschiedlich wahr. Unternehmen sehen sich insgesamt und in einzelnen Aspekten deutlich positiver als Beschäftigte. Das zeigt die Studie „Familienfreundliche Unternehmenskultur – der entscheidende Erfolgsfaktor für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. So denken 44 Prozent der Arbeitgeber, ihre Unternehmenskultur sei sehr familienfreundlich – fast doppelt so viele wie Beschäftigte (24 Prozent). Während nur 19 Prozent der Beschäftigten der Meinung sind, dass individuelle familiäre Bedürfnisse bei der Termingestaltung berücksichtigt werden, denken dies fast 60 Prozent der Arbeitgeber. Zudem sind 88 Prozent der Arbeitgeber der Ansicht, die Unternehmensleitung nehme die Thematik wichtig oder sehr wichtig. Diese Ansicht teilen nur knapp 60 Prozent der Beschäftigten.

Die Studie wurde von der Roland Berger GmbH im Rahmen des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ durchgeführt. Auf Basis einer repräsentativen Befragung von Arbeitgebern und Beschäftigten wird der Zusammenhang zwischen dem Grad der Familienfreundlichkeit der Unternehmenskultur und einer tatsächlich gelebten Vereinbarkeit von Familie und Beruf zum ersten Mal detailliert nachgewiesen. Zwar hat die Familienfreundlichkeit der Unternehmen in den letzten zehn Jahren deutlich zugenommen – die Studie zeigt jedoch, dass Vielfalt und das Angebot von Maßnahmen nicht ausreichen. Sie können im betrieblichen Alltag nur dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn die Inanspruchnahme breit akzeptiert ist und keine negativen Konsequenzen drohen – also die Familienfreundlichkeit in der Unternehmenskultur verankert und tatsächlich gelebt wird.

Die Studie identifiziert vier Aspekte einer familienfreundlichen Unternehmenskultur: Passgenauigkeit der Maßnahmen, Rolle der Führungskräfte als Gestaltende und Vorbilder, Transparenz und aktive Kommunikation, Nachhaltige Verankerung (Leitbilder, Betriebsvereinbarungen u.a.).

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley betonte die ökonomische Relevanz einer familienfreundlichen Unternehmenskultur: „Wir brauchen in den Unternehmen in Deutschland einen Kulturwandel: die Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss selbstverständlich werden! Dazu gehören auch Angebote für Väter, vollzeitnahe Teilzeitangebote und Führungskräfte, die auf die Bedürfnisse der Beschäftigten eingehen – nicht auf dem Papier, sondern im Unternehmensalltag. Das lohnt sich: Wenn Unternehmen ihren Beschäftigten familienfreundliche Arbeitsbedingungen bieten, können sie und der gesamte Wirtschaftsstandort Deutschland davon profitieren: Väter sind bei der Arbeit und in ihrem Familienleben zufriedener, Mütter können früher wieder in den Beruf einsteigen und mit mehr Stunden arbeiten und es werden mehr Kinder geboren. Eine familienfreundliche Unternehmenskultur ist kein Hindernis für wirtschaftlichen Erfolg, sondern eine Voraussetzung für eine langfristig erfolgreiche Unternehmensführung.“

Die Studie „Familienfreundliche Unternehmenskultur – der entscheidende Erfolgsfaktor für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ ist im Rahmen des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ erschienen, mit dem sich das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft (BDA, DIHK, ZDH) und dem DGB für eine familienfreundliche Arbeitswelt einsetzt.

Mehr Info unter www.erfolgsfaktor-familie.de

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.08.2017

Dr. Katarina Barley und Petra Grimm-Benne unterzeichnen Verwaltungsvereinbarung zur Bundesstiftung Frühe Hilfen

Schwangere und Familien mit kleinen Kindern können auch künftig auf Frühe Hilfen bauen: Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley unterzeichnete heute beim Besuch einer Kinderklinik in Halle gemeinsam mit Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne die Verwaltungsvereinbarung zur Bundesstiftung Frühe Hilfen. Damit stellt der Bund künftig Ländern und Kommunen Geld für den Ausbau der Netzwerke Frühe Hilfen und die psychosoziale Unterstützung von Familien mit Kindern bis zum dritten Lebensjahr zur Verfügung.

Dr. Katarina Barley: „Ich freue mich, dass mein Ministerium von nun an dauerhaft 51 Millionen Euro für eine so wichtige Aufgabe bereitstellen kann. Jeder Euro für einen präventiven Kinderschutz ist gut investiertes Geld. Ich wünsche mir, dass überall in Deutschland Eltern mit Kleinstkindern, deren Lebenslagen besonders belastet sind, von Anfang an einen guten Zugang zu Frühen Hilfen erhalten.“

Petra Grimm-Benne, die aktuell den Vorsitz der Jugend- und Familienministerkonferenz hat, betont: „Uns ist es wichtig, Familien frühzeitig über die Unterstützungsangebote der Frühen Hilfen zu informieren. Hier in Halle ist dies besonders gut gelungen. Rund um die Geburt in der Klinik erhalten Eltern bei Bedarf das Angebot, im ersten Lebensjahr des Kindes von einer Familienhebamme begleitet zu werden.“

Mit der im Bundeskinderschutz geregelten Bundesinitiative Frühe Hilfen sind seit 2012 in nahezu allen Kommunen Netzwerke Frühe Hilfen entstanden. Dies zeigt die vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen durchgeführte Evaluation. In 86 % der geförderten Kommunen gibt es Angebote von Familienhebammen oder Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen. In gut dreiviertel aller geförderten Kommunen sind Geburtskliniken in die Netzwerke Frühe Hilfen eingebunden. Die nun gemeinsam von Bund und Ländern unterzeichnete Verwaltungsvereinbarung ermöglicht, die in den vergangenen Jahren aufgebauten Angebote der Frühe Hilfen zur Unterstützung für Familien dauerhaft zur Verfügung zu stellen.

Weitere Informationen zur Bundesinitiative Frühe Hilfen finden Sie hier: https://www.fruehehilfen.de.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.08.2017

Der Bundespräsident hat gestern das Gesetz zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende unterschrieben. Nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in den kommenden Tagen greifen die Verbesserungen für alleinerziehende Mütter und Väter, die enorm viel leisten und deshalb besondere Unterstützung brauchen.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley:

"Kinder, die nur bei einem Elternteil leben und von dem anderen Elternteil keinen Unterhalt erhalten, brauchen unsere verlässliche Unterstützung. Wir nehmen die Bedürfnisse dieser Mütter und Väter ernst und haben hier für eine gute Lösung gesorgt. Der Unterhaltsvorschuss für Kinder wird bis zum Alter von 18 Jahren ausgeweitet. Die Leistung kann – wenn notwendig – künftig auch länger als 72 Monate bezogen werden.

Ich freue mich, dass das Gesetzgebungsverfahren jetzt endlich abgeschlossen ist. Die Jugendämter werden noch etwas Zeit brauchen, um jeden einzelnen Fall zu bearbeiten. Hier bitte ich die betroffenen Mütter, Väter und ihre Kinder noch um etwas Geduld. Am Ende zählt: Alle Alleinerziehenden erhalten die Unterstützung, die ihnen zusteht.“

Rückwirkend zum 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt. Es wird gewährleistet, dass der Staat mit Unterhaltsvorschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Das bestätigt nicht nur die Gesamtevaluation der familienbezogenen Leistungen. Er sichert nicht nur die finanzielle Situation der alleinerziehenden Familien ab, vielmehr gelingt es durch die Bemühungen der Unterhaltsvorschussstellen um die Unterhaltszahlungen des Partners oft, dass Unterhalt fließt. Der Unterhaltsvorschuss sichert verlässlich die wirtschaftliche Stabilität der Familien und trägt zu ihrem Wohlergehen bei.

Alleinerziehende sollten die Leistung umgehend beim Jugendamt beantragen. Auch eine spätere Antragstellung im September 2017 reicht aus, um Ansprüche für die Zeit ab 1. Juli 2017 geltend zu machen; ein entsprechender Weisungsentwurf liegt den Ländern zur Stellungnahme vor.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.bmfsfj.de bzw. www.familien-wegweiser.de

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.08.2017

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 4. August 2017 das „Informationstool Familienleistungen“ – www.infotool-familie.de – freigeschaltet. Mithilfe dieses neuartigen digitalen Angebotes können (werdende) Eltern und Familien durch die Eingabe von nur wenigen Angaben herausfinden, welche Familienleistungen und ggf. weitere Unterstützungsangebote für sie in Frage kommen sowie wo und unter welchen Voraussetzungen diese beantragt werden können. Das spart eine Menge Zeit und unterstützt insbesondere diejenigen, die bis dahin noch keinen Überblick über das Angebot der familienpolitischen Leistungen hatten.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley erklärte anlässlich des Livegangs des Infotools: „Für das Bundesfamilienministerium ist es wichtig, die Bürgerinnen und Bürger umfassend über die familienpolitischen Leistungen und Möglichkeiten zu informieren. Alle müssen die Möglichkeit haben, in Anspruch zu nehmen, was ihnen zusteht.“

Dieses interaktive, digitale Informationstool steht nun den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung und geht mit den wichtigsten Familienleistungen und Unterstützungsangeboten an den Start. Dabei ist das Tool so konzipiert, dass es Stück für Stück weiter ausgebaut wird und an die aktuellen Gesetzeslagen angepasst werden kann. Es ist ebenso für Tablet und Smartphone optimiert.

„Das Bundesfamilienministerium geht hier neue Wege. Wir sind ein digitales Familienministerium und gestalten den digitalen Wandel aktiv mit“, betonte Dr. Barley. Die Bundesfamilienministerin verwies auf die Möglichkeiten, die digitale Technologien bieten, um den Zugang zu familienpolitischen Leistungen leichter zu machen. Ein wichtiger Baustein ist dabei das Infotool Familienleistungen. Aber auch die Beantragung von Leistungen will die Bundesministerin vereinfachen. Noch in diesem Jahr wird es Schritt für Schritt möglich sein, Elterngeld als erste familienpolitische Leistung online zu beantragen.

Das Infotool Familienleistungen – www.infotool-familie.de – soll dazu beitragen, dass der Zugang zu Informationen über Familienleistungen vereinfacht und entbürokratisiert wird. Das Projekt ist eine zentrale Maßnahme im Rahmen des Arbeitsprogramms Bessere Rechtsetzung 2014 (Thema Bürokratieabbau) und der Digitalen Agenda 2014 – 2017 der Bundesregierung.

Verlinkungen:

www.infotool-familie.de

www.bmfsfj.de/impulspapier-digitalisierung

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.08.2017

Frauenanteil in deutscher Politik noch ziemlich weit entfernt von der Parität – Anteil der Kandidatinnen der aussichtsreichsten Parteien für die kommende Bundestagswahl bei 36 Prozent – Weibliche Repräsentation auf Landes- und vor allem Kommunalebene sehr heterogen – Parteien, aber auch Wählerinnen und Wähler, sind gefragt, um Situation zu ändern
Deutschland hat zwar seit vielen Jahren eine Kanzlerin und aktuell eine im Hinblick auf Genderparität fast ausgewogene Bundesregierung, die politischen Institutionen sind aber insgesamt noch ziemlich weit entfernt von Parität. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin).
Im aktuellen Bundestag sind 37 Prozent der Abgeordneten Frauen. Deutschland steht somit im internationalen Vergleich auf Platz 24. Saßen im Bundestag im Jahr 1949 nur sieben Prozent weibliche Abgeordnete, so ist dieser Anteil seit den 1980er Jahren stetig gestiegen. „Die Grünen, die von Anfang an auf Parität gesetzt haben und seit 1983 im Parlament vertreten sind, haben bei der Verbesserung der weiblichen Repräsentation eine maßgebliche Rolle gespielt, und die anderen Parteien sind mit Selbstverpflichtungen und Quoten nachgezogen“, so Studienautor Ronny Freier. „Allerdings hat sich der Zuwachs des Frauenanteils in den letzten 20 Jahren verlangsamt."

Der Anteil an Frauen unter den KandidatInnen der sechs Parteien, die laut aktuellen Umfragen den Einzug in den Bundestag schaffen werden, liegt bei 36 Prozent, also minimal weniger als der gegenwärtige Frauenanteil unter den Abgeordneten. Bei den Grünen/Bündnis 90 und der Linken bewerben sich dieses Jahr mehr Frauen als Männer. SPD und CDU/CSU stellen mehr Frauen auf als im Jahr 2013, mit respektive 41 Prozent und 37 Prozent Bewerberinnen. Bei der FDP liegt der Frauenanteil bei 23 Prozent, bei der AfD bei nur 12 Prozent. Auf vier Landeslisten der AfD sind überhaupt keine Frauen vertreten.

Politik hat auf allen Ebenen eine Vorbildfunktion
„Dabei zeigen viele Forschungsergebnisse, dass Parität in der politischen Repräsentation enorm wichtig ist, sowohl um sicherzustellen, dass die Interessen von Frauen – immerhin der Hälfte der Bevölkerung – adäquat vertreten sind, als auch als Impuls für die Besserstellung von Frauen in anderen Bereichen der Gesellschaft“, so Koautorin und Gender-Expertin Johanna Mollerstrom. „Politik hat hier ganz klar eine Vorbildfunktion.“
So könnte sich auch die nächste Bundesregierung, die aus den Wahlen hervorgeht, explizit das Ziel einer paritätischen Besetzung geben, wie das in einigen anderen Ländern der Fall ist, zum Beispiel in Frankreich oder Schweden.
Mollerstrom und Freier haben sich auch Bundesländer und deutsche Landkreise bzw. kreisfreie Städte angeschaut. In Landtagen und Kommunalparlamenten ist die Bandbreite des Frauenanteils unter den VolksvertreterInnen sehr groß: In den Landtagen reicht der Frauenanteil von 25 bis 41 Prozent, in den Kommunalparlamenten von zehn bis fast 50 Prozent. Auf kommunaler Ebene schneiden der Westen und der Norden Deutschlands insgesamt besser ab als der Süden und der Osten, aber keine einzige Versammlung erreicht die Genderparität.
Längerfristig können sowohl politische Parteien als auch Wählerinnen und Wähler für Verbesserungen bei der Repräsentation von Frauen sorgen. Bei den ersten sollten Quoten konsequent – also Quoten von 50 Prozent und nicht nur 30 oder 40 Prozent – auf allen Ebenen gelten und umgesetzt werden. Die zweiten können noch vehementer bei den Parteien und politisch Verantwortlichen Verbesserungen einfordern.

DIW Wochenbericht 37/2017

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 13.09.2017

Homo- und Bisexuelle in Deutschland unterscheiden sich bei ausgeübten Berufen von Heterosexuellen, homosexuelle Männer verdienen weniger – Auch bei sozialen Beziehungen, den politischen Präferenzen und hinsichtlich der Lebenszufriedenheit gibt es Unterschiede, bei der Persönlichkeit dagegen kaum

Die Lebenslagen von Homo- und Bisexuellen (Lesbians, Gays und Bisexuals, zusammenfassend als LGBs bezeichnet) hat erstmalig das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) ausgewertet, das als eine der wenigen repräsentativen Befragungen in Deutschland die sexuelle Orientierung der Befragten erhebt.

Homo- und Bisexuelle in Deutschland unterscheiden sich demnach von Heterosexuellen hinsichtlich ihres Bildungsgrades und ihres Berufes. Sie haben seltener eine mittlere Reife/Hauptschule mit Berufsausbildung und dafür häufiger ein Abitur (auch Fachabitur) als Heterosexuelle, sind seltener als Arbeiterinnen und Arbeiter und häufiger als Angestellte beschäftigt.

Homo- und bisexuelle Männer verdienen auffällig weniger – brutto etwa zwei Euro pro Stunde – als heterosexuelle Männer. Dies legt nahe, dass es, ähnlich dem Gender Pay Gap, einen „Sexuality Pay Gap“ gibt. Basierend auf den Bruttostundenlohn liegt dieser bei zwölf Prozent – andere Lohngrößen ergeben einen Gap in einer Spannbreite von fünf bis 15 Prozent. „Die Differenz beim Stundenlohn lässt sich weder durch Qualifikation noch durch Berufserfahrung erklären“, so Studienautor Martin Kroh. „Ein solcher Sexuality Pay Gap, der in ähnlichem Umfang schon in anderen Ländern ermittelt wurde, legt eine Benachteiligung Homo- und Bisexueller nahe.“

Homo- und Bisexuelle leben deutlich häufiger in Städten und seltener auf dem Land. In Berlin, Köln und Frankfurt am Main wurden von allen Lebenspartnerschaften und Eheschließungen fünf Prozent oder mehr von gleichgeschlechtlichen LebenspartnerInnen geschlossen.

Unterschiede bei politische Präferenzen, sozialen Beziehungen und Lebenszufriedenheit

Homo- und Bisexuelle sind politisch interessierter als Heterosexuelle und unterstützen deutlich häufiger Bündnis 90/Die Grünen (27 Prozent) und Die Linke (13 Prozent) und seltener die CDU/CSU (21 Prozent) als Heterosexuelle gleichen Alters (respektive 16, sieben und 35 Prozent). Verglichen wurden hier Befragte mit langfristiger Bindung an eine Partei.

Zu den weiteren Befunden der Studie gehört, dass LGBs seltener als Heterosexuelle ihre Familienmitglieder als Vertrauenspersonen nennen. Dafür finden sich unter den Personen, denen sie vertrauen und die sie um Hilfe bitten würden, häufiger FreundInnen und Bekannte.

Homo- und Bisexuelle geben eine etwas geringere Lebenszufriedenheit als gleichaltrige Heterosexuelle an. Außerdem berichten Lesben, Schwule und Bisexuelle über eine etwas höhere psychische Belastung und sie sind häufiger von einer depressiven Erkrankung betroffen als Heterosexuelle. Eine Erklärung für diese Unterschiede könnte sein, dass LGBs aufgrund ihrer sexuellen Orientierung stigmatisiert und diskriminiert und dadurch chronischem Stress ausgesetzt sind.

Die Persönlichkeitsstruktur von LGBs, gemessen an fünf Dimensionen, über die die SOEP-Befragten Selbstauskunft geben („Big Five“), unterscheidet sich hingegen kaum von der Persönlichkeitsstruktur Heterosexueller. „Entgegen mancher Stereotype sind Lesben, Schwule und Bisexuelle nicht generell offener oder geselliger als Heterosexuelle“, so der Psychologe und Mit-Autor David Richter. „Hier kann die Datenanalyse einen wichtigen Beitrag zum Abbau von Stereotypen liefern.“

Sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität sollten Gegenstand der Sozialberichterstattung werden

„Auf Basis der SOEP-Daten schätzen wir, dass sich etwa zwei Prozent der erwachsenen Personen in Deutschland als homo- oder bisexuell identifizieren“, so Autor Simon Kühne. „Betrachten wir lediglich zusammenlebende Paare, so gehen wir von einem Anteil von 0,9 Prozent gleichgeschlechtlicher Paare aus.“ Dies ist mehr, als die amtliche Statistik ausweist: Laut Zahlen des Mikrozensus 2016 des Statistischen Bundesamtes liegt dieser Anteil gleichgeschlechtlicher Paare in Deutschland bei nur 0,46 Prozent. Die im Vergleich höhere Quote in den SOEP-Daten ist vergleichbar mit dem Anteil an gleichgeschlechtlichen Paaren in anderen Industrieländern, die diese Daten statistisch ermitteln – zum Beispiel den USA und Kanada.

„Die sexuelle Orientierung und auch die Geschlechtsidentität sollten systematisch in die Sozialberichterstattung integriert werden, wie das zum Beispiel in den USA schon der Fall ist“, so Martin Kroh. „Dadurch könnten Differenzen in Lebenslagen besser dokumentiert und Handlungsbedarf, zum Beispiel bei der Bekämpfung von Diskriminierung, die auch erhoben werden sollte, besser identifiziert werden.“

Zur Erfassung der sexuellen Identität im SOEP

Die anonymisierten Daten einer befragten Person wurden der Gruppe der Lesben, Schwulen und Bisexuellen (LGBs) zugeordnet, wenn die Befragungsperson im Beobachtungszeitraum (2010 bis 2016) in einem Jahr eine/einen gleichgeschlechtliche/n PartnerIn angab. Personen, die mindestens für zwei Jahre angaben, mit einer/einem verschieden-geschlechtlichen PartnerIn zu leben, und nie mit einer/einem gleichgeschlechtlichen, wurden als heterosexuell eingruppiert. Zudem wurde im Erhebungsjahr 2016 erstmals eine direkte Frage nach der sexuellen Orientierung in den Fragebogen der SOEP-Kern-Stichproben integriert. Die TeilnehmerInnen wurden gefragt, ob sie sich selbst als heterosexuell, homosexuell (also lesbisch oder schwul), bisexuell, oder als nichts davon betrachten.

Studie im DIW Wochenbericht 35/2017

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 31.08.2017

Extrem flexible Arbeitszeiten gehen häufig zulasten der Beschäftigten. Dabei sind die Folgen für Frauen andere als für Männer, zeigt eine neue Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung*.

Was ist für Arbeitnehmer am besten: feste Bürozeiten, Gleitzeit oder völlige Selbstbestimmung ohne konkrete Zeitvorgaben? Selbstbestimmung klingt gut, ist aber auch eine Einladung zur Selbstausbeutung, wie eine Analyse von Dr. Yvonne Lott zeigt. Die Böckler-Expertin für Arbeitszeiten hat untersucht, welche Zusammenhänge zwischen Arbeitszeitmodellen, Verhalten und Arbeitsbelastungen von Frauen und Männern bestehen. Die Auswertung basiert auf Angaben von gut 10.000 Personen aus der Haushaltsbefragung Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) der Jahre 2011 und 2012. Es zeigt sich:

– Wer im Homeoffice tätig ist, kann abends oft nicht abschalten. Die Wahrscheinlichkeit liegt bei 45 Prozent und damit mehr als doppelt so hoch wie bei Beschäftigten, die nie zu Hause arbeiten. Offenbar verschwimmen die Grenzen zwischen den Lebensbereichen bei dieser Arbeitsweise besonders leicht.

– Bei völlig selbstbestimmten Arbeitszeiten fällt das Abschalten Arbeitnehmern schwerer als bei festen Zeiten. Interessanterweise ist dieser Effekt nur bei Männern zu beobachten. Die Wahrscheinlichkeit liegt bei 40 Prozent, dass sie abends nicht zur Ruhe kommen, elf Prozentpunkte mehr als bei Männern mit festen Arbeitszeiten. Dies führt die Forscherin darauf zurück, dass gerade Männer dazu neigen, ohne vorgegebene Grenzen übermäßig lange zu arbeiten. Frauen seien hingegen „typischerweise geübtere Grenzgängerinnen“ als Männer, so Lott. Sie nutzten die zeitliche Flexibilität statt für unzählige Überstunden eher, um Haus- und Sorgearbeit mit dem Job unter einen Hut zu bringen.

– Mit selbstbestimmten, aber immer noch geregelten Arbeitszeiten, etwa Gleitzeit, fühlen sich Beschäftigte nicht übermäßig mehr belastet. Sie können zudem besser mit hohem Arbeitsdruck umgehen, was sich positiv auf die Work-Life-Balance auswirkt. Dies gilt aber wiederum nur für Männer.

– Ein unveränderlicher Arbeitsbeginn und eine feste Feierabendzeit können mit anderen Verpflichtungen kollidieren, die sich etwa aus den Abholzeiten von Kindergärten ergeben. Andererseits bieten klare Regeln Planungssicherheit, was Stress reduziert.

– Hoch ist die psychische Belastung bei unvorhersehbaren Arbeitszeiten, die der Arbeitgeber kurzfristig ändert – vor allem für Frauen. Unvorhersehbare Dienstzeiten erschweren die Planung des Alltags enorm, worunter vor allem diejenigen leiden, die traditionell den größeren Teil der Haus-, Pflege- und Erziehungsarbeit übernehmen. Besonders ausgeprägt ist der Stress in Kombination mit hohem Arbeitsdruck.

Im Lichte dieser Erkenntnisse sei eine von Unternehmen häufig geforderte weitere Deregulierung der Arbeitszeitbestimmungen äußerst kritisch zu sehen, sagt Lott. Neben den negativen Konsequenzen für die Work-Life-Balance verschärfen Modelle wie die völlige Arbeitszeitautonomie auch die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern. Die Forscherin spricht vom „Risiko der Traditionalisierung von Partnerschaften“, weil eine Seite – wahrscheinlich meist die Frau – der anderen den „Rücken frei halten“ muss.

Dennoch hält Lott noch mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit grundsätzlich für vertretbar. Es müsse aber klare Regeln geben: zeitliche Obergrenzen, Zeiterfassung, realistische Vorgaben für das Arbeitspensum, genug Personal und Vertretungsregeln. Fortbildungen in „Grenzmanagement“ für Beschäftigte und Vorgesetzte seien ebenso notwendig wie verlässliche Schichtpläne und eine Sensibilisierung aller Beteiligten für die geschlechtsspezifischen Folgen flexibler Arbeitsarrangements. Wenn diese Voraussetzungen nicht nur im Betrieb, sondern auch beim mobilen Arbeiten oder im Homeoffice gegeben sind, könnten durchaus neue Spielräume für selbstorganisiertes Arbeiten geschaffen werden – zum Beispiel durch ein Recht auf Homeoffice, das bislang ein Privileg einzelner Beschäftigtengruppen und vielen Arbeitnehmerinnen nicht gestattet ist.

*Yvonne Lott: Stressed despite or because of flexible work arrangements?, Working Paper Forschungsförderung Nr. 046, Juli 2017. Download (pdf): https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_WP_046_2017.pdf

Selbst organisiertes Arbeiten als Ressource für Beschäftigte nutzen!, Policy Brief der Forschungsförderung in der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 3, Juli 2017 Download (pdf): https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_pb_003_2017.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 14.08.2017

Rund 40 Prozent der Haushalte in Deutschlands Großstädten müssen mehr als 30 Prozent ihres Nettoeinkommens ausgeben, um ihre Miete (bruttokalt) zu bezahlen. Das entspricht rund 5,6 Millionen Haushalten, in denen etwa 8,6 Millionen Menschen leben. Bei Sozialwissenschaftlern wie bei Immobilienexperten gilt eine Mietbelastungsquote oberhalb von 30 Prozent des Haushaltseinkommens als problematisch, weil dann nur noch relativ wenig Geld zur sonstigen Lebensführung zur Verfügung bleibt, insbesondere bei Menschen mit kleineren Einkommen. Auch viele Vermieter ziehen hier eine Grenze, weil sie zweifeln, dass Mieter sich ihre Wohnung dauerhaft leisten können. Gut eine Million Haushalte (mit rund 1,6 Millionen Menschen) in den 77 deutschen Großstädten müssen sogar mehr als die Hälfte ihres Einkommens für die Miete aufwenden. Etwa 1,3 Millionen Großstadt-Haushalte haben nach Abzug der Mietzahlung nur noch ein Resteinkommen, das unterhalb der Hartz-IV-Regelsätze liegt. Die mittlere Mietbelastung (Medianwert) aller Großstadthaushalte liegt bei immerhin 27 Prozent. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie an der Humboldt-Universität zu Berlin.* Die Wissenschaftler um den HU-Stadtsoziologen Dr. Henrik Lebuhn haben dafür Daten des Mikrozensus ausgewertet.

Über Jahrzehnte in Deutschland gepflegte sozialpolitische Ansätze, beim Wohnen "Einkommensunterschiede zu mildern und einen Beitrag zur sozialen Kohäsion zu leisten, haben sich weitgehend aufgelöst", schreiben Lebuhn und seine Forscherkollegen. "Die Wohnbedingungen sind damit nicht nur ein Spiegel bestehender Ungleichheit, sondern tragen auch selbst durch die hohe Mietkostenbelastung zu einer wachsenden Ungleichheit bei."

Vor allem in Großstädten mit zunehmender Einwohnerzahl konstatieren die Wissenschaftler einen großen Mangel an bezahlbaren – insbesondere kleineren – Wohnungen. Die Mikrozensus-Daten zeigen, dass Menschen mit geringeren Einkommen generell pro Kopf weniger Wohnfläche zur Verfügung haben und in schlechter ausgestatteten Wohnungen leben. Trotzdem tragen sie im Mittel eine weitaus höhere Mietbelastungsquote als wohlhabendere Haushalte, weil oftmals auch für Wohnungen mit geringerem Standard relativ hohe Mieten zu zahlen sind. So liegt der Medianwert der Miethöhe bei den Haushalten, die weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens haben, laut der Studie bei 7,20 Euro pro Quadratmeter. Haushalte, die über mehr als 140 Prozent des Einkommensmittels verfügen, zahlen im Mittel 8,10 Euro. Dementsprechend gravierend sind die Unterschiede bei der Belastungsquote: Während die Haushalte mit höherem Einkommen im Mittel 17,2 Prozent davon für die Bruttokaltmiete aufwenden müssen, sind es bei den Haushalten an der Armutsgrenze 39,7 Prozent.

Unter den 77 deutschen Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern konstatieren die Forscher in 54 eine im Trend zunehmende Einwohnerzahl, 31 davon wachsen sogar überdurchschnittlich stark. Somit könne mindestens in diesen 54 Großstädten von einem "angespannten Wohnungsmarkt" ausgegangen werden. Da vor allem die Metropolen stark an Einwohnern gewinnen, sind sogar rund 80 Prozent der deutschen Großstadtbewohner mit angespannten Wohnungsmärkten konfrontiert. Das entspricht rund 20,4 Millionen Menschen oder einem Viertel der Gesamtbevölkerung in Deutschland.

Basis der Untersuchung sind Daten des Mikrozensus 2014. Die amtliche Haushaltsbefragung erfasst alle vier Jahre auch repräsentative Daten zu Wohnbedingungen. Daher liefert die neue Studie auch detaillierte Zahlen zu Miethöhen und Mietbelastung für jede der 77 deutschen Großstädte von Berlin bis Siegen (direkter Link zum Datenblatt unten). Mit Blick auf die finanzielle Belastung von Mietern zeigt sich, dass hohe Belastungsquoten nicht auf bestimmte Regionen oder Stadt-Typen begrenzt sind. So finden sich unter den zehn Städten mit der höchsten Mietbelastungsquote (im Mittel über 28 Prozent) vergleichsweise wohlhabende Metropolen wie Hamburg oder Düsseldorf ebenso wie das wirtschaftlich schwache Bremerhaven oder Offenbach. Auch in einigen mittleren Großstädten wie Bonn, Mannheim oder Neuss liegt die relative Mietbelastung deutlich über dem deutschen Mittel. Bei den zehn Städten mit den niedrigsten Quoten (21 bis 24 Prozent) ist ebenfalls kein klares Muster zu erkennen. Allerdings sind ostdeutsche Großstädte wie Leipzig, Dresden, Erfurt oder Magdeburg relativ stark vertreten.

*Henrik Lebuhn, Andrej Holm, Stephan Junker, Kevin Neitzel: Wohnverhältnisse in Deutschland – eine Analyse der sozialen Lage in 77 Großstädten. Bericht aus dem Forschungsprojekt "Sozialer Wohnversorgungsbedarf", September 2017. Download: https://www.boeckler.de/pdf_fof/99313.pdf

Datenblatt zur Mietbelastungsquote in allen 77 Großstädten (pdf): https://www.boeckler.de/pdf_fof/99312.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 13.09.2017

Am Arbeitsplatz werden viele Stunden des Tages verbracht – oft mehr Zeit, als für Familie und Freizeit zur Verfügung steht. Durchschnittlich 41 Stunden pro Woche arbeiteten Vollzeiterwerbstätige im Jahr 2016. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich der Pressekonferenz „Qualität der Arbeit – Geld verdienen und was sonst noch zählt“ am 6.September in Berlin weiter mitteilt, arbeiteten 11% der Vollzeiterwerbstätigen gewöhnlich sogar mehr als 48 Stunden pro Woche. Dies gilt als überlange Arbeitszeit.

Die Betroffenheit von überlangen Arbeitszeiten steigt mit dem Alter an. Nur 2% der Vollzeiterwerbstätigen zwischen 15 und 24 Jahren arbeiteten 2016 gewöhnlich mehr als 48 Stunden wöchentlich. Bei den Vollzeiterwerbstätigen im Alter von 55 bis 64 Jahren waren es dagegen 14%. Einer der Gründe für die deutlichen Unterschiede ist der hohe Anteil überlanger Arbeitszeiten bei Führungskräften, die eher in den höheren Altersgruppen zu finden sind. Ebenso prädestiniert für überlange Arbeitszeiten sind Selbstständige: Gut die Hälfte (51%) arbeitete gewöhnlich mehr als 48 Stunden pro Woche. Bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Vollzeit waren es dagegen nur 6%. Dr. Georg Thiel, Vizepräsident des Statistischen Bundesamtes, schlussfolgerte: „Überlanges Arbeiten ist bei Führungskräften und vor allem Selbstständigen fast normal.“

Arbeiten unter hohem Arbeitstempo und Termindruck bestimmt häufig den Berufsalltag. Im Jahr 2015 waren 40% der Erwerbstätigen mindestens drei Viertel der Zeit einer hohen Arbeitsintensität ausgesetzt. Männer waren dabei mit 44% etwas stärker betroffen als Frauen mit 36%. Bei der Anlagen- und Maschinenbedienung (56%), bei Führungskräften (54%) sowie in Handwerksberufen (52%) war jeweils etwas mehr als die Hälfte der Erwerbstätigen belastet.

Ein immer größerer Teil der Erwerbstätigen arbeitet in Berufen, die eine hohe Qualifikation voraussetzen. 1996 hatte der Anteil noch bei 37% gelegen, 2016 betrug er bereits 45%. Zu den hoch Qualifizierten zählen beispielsweise Akademikerinnen und Akademiker, Fachkräfte im Technik- oder Gesundheitsbereich oder ganz allgemein Führungskräfte. Dabei arbeiten Frauen generell häufiger als Männer in den Berufen, die eine hohe Qualifikation voraussetzen. 2016 fanden sich 47% der erwerbstätigen Frauen in solchen Berufen – im Vergleich zu 42% bei den erwerbstätigen Männern. Der Unterschied ist auf den relativ hohen Frauenanteil beim Lehrerberuf oder auch bei Berufen der medizinischen und technischen Assistenz zurückzuführen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 06.09.2017

Im Jahr2016 wurden in Deutschland 29,0 MilliardenEuro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGBXII „Sozialhilfe“) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entsprach dies einer Steigerung um 4,5% gegenüber 2015.

Von den insgesamt 29,0 Milliarden Euro Nettoausgaben für Sozialhilfeleistungen entfielen 16,5Milliarden Euro auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (+5,3% zum Vorjahr). Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurden 6,1Milliarden Euro ausgegeben (+2,4%), für die Hilfe zur Pflege 3,8Milliarden Euro (+6,4%). In die Hilfe zum Lebensunterhalt flossen 1,4Milliarden Euro (+2,3%) und in die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen zusammen 1,2Milliarden Euro (+1,9%).

Damit entfiel der überwiegende Anteil der Nettoausgaben für Sozialhilfe mit 56,8% auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. 20,9% der Ausgaben wurden für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aufgewendet, 13,1% für die Hilfe zur Pflege. 5,0% der Ausgaben flossen in die Hilfe zum Lebensunterhalt und 4,2% in sonstige Leistungen.

Basisdaten und lange Zeitreihen können über die Tabellen "Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe" (22111) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 24.08.2017

Die Frage, welche technischen Umstellungen in Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vorgenommen werden müssen, ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/13399) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Anpassungsbedarf wegen der Ehe für alle" (18/13274). Wie die Bundesregierung darin ausführt, geben die personenstandsrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der standesamtlichen Registrierung einer gleichgeschlechtlichen Ehe und der Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe vor, welche Daten im elektronischen Register zu beurkunden sind, welche Feldüberschriften (Leittexte) die einzelnen Datenfelder haben und wie sich der elektronische Mitteilungsverkehr gegenüber anderen Standesämtern und Behörden gestaltet. Die eingesetzten Formate sähen derzeit nur eine verschiedengeschlechtliche Ehe vor und müssten deshalb angepasst werden.

"Die Anpassung der Formate für den Datenaustausch (XPersonenstand) und die Registerschnittstelle (XPersonenstandsregister) erfolgt nach den Vorgaben der Personenstandsverordnung durch eine Spezifizierung in den zuständigen Gremien, Abnahme durch den Arbeitskreis I der Innenministerkonferenz und Veröffentlichung", heißt es in der Antwort weiter. Auf dieser Grundlage würden in einem zweiten Schritt die für das Personenstandswesen eingesetzten elektronischen Fach-, Register- und Datenaustauschverfahren programmiert, getestet und ausgeliefert. Hierfür stehe den Verfahrensherstellern grundsätzlich eine Vorlaufzeit von neun Monaten zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 507 vom 11.09.2017

Die Bundesregierung bewertet die Etablierung eines Armutsbeauftragten und die Formulierung einer nationalen Armutsstrategie als "nicht erfolgversprechend". Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/13431) auf eine Kleine Anfrage (18/13311) der Fraktion Die Linke. In dieser hatte die Fraktion nach der Unterstützung der "Tafeln" durch die Bundesregierung gefragt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 502 vom 06.09.2017

Im Dezember 2016 waren 13 Prozent der Beschäftigten in Deutschland ausschließlich geringfügig beschäftigt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13232) auf eine Kleine Anfrage (18/13112) der Fraktion Die Linke. Die meisten davon waren demnach in privaten Haushalten, im Grundstücks- und Wohnungswesen und im Gastgewerbe beschäftigt. 22 Prozent der ausschließlich geringfügig Beschäftigten hatten keinen Berufsabschluss, jedoch 41 Prozent einen anerkannten Berufsabschluss und sechs Prozent einen akademischen Abschluss.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 476 vom 25.08.2017

Die Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EugH) vom 9. Juli 2015 sind Thema einer Kleinen Anfrage (18/13324) der Fraktion Die Linke. Das Gericht hatte entschieden, dass die im Jahr 2007 ins deutschen Aufenthaltsrecht eingeführte Regelung, die den Nachweis bestimmter Deutschkenntnisse bereits im Ausland als Bedingung des Ehegattennachzugs vorsieht, wegen einer fehlenden Härtefallregelung im Einzelfall gegen EU-Recht verstößt. Eine solche Härtefallregelung wurde erst Mitte 2015 im Aufenthaltsgesetz verankert.

Die Linksfraktion will nun erfahren, wie viele Visa zum Ehegattennachzug im Jahr 2016 beziehungsweise im ersten Halbjahr 2017 erteilt wurden und inwieweit hierbei Visa zum Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen enthalten sind. Außerdem fragt sie nach den Teilnehmern von Sprachprüfungen sowie Bestehensquoten bei Goethe-Instituten weltweit.

Die Fragesteller stellen die Verhältnismäßigkeit, Erforderlichkeit und Geeignetheit der deutschen Regelung "grundsätzlich in Frage". Mehr als 12.000 Ehegatten im Jahr werde der Nachzug zu ihren Ehegatten in Deutschland (zunächst) verweigert, weil sie den Deutsch-Test im Ausland nicht bestehen. Der deutsche Sprachtest sei "strenger als die vom EuGH verworfene niederländische Regelung, weil das Sprachniveau A1 nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich nachgewiesen werden muss, was für viele Betroffene eine hohe Hürde darstellt", betonen die Linken-Abgeordneten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 471 vom 22.08.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Frauen sind schon heute in besonderer Weise von Altersarmut bedroht. So waren im Juni 2016 rund 59 Prozent der Personen, die Grundsicherung im Alter bezogen, Frauen. Der Grund liegt darin, dass sie in den meisten Fällen die Versorgung und Erziehung von Kindern sowie die Versorgung, Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger übernehmen und auf eine eigene Erwerbstätigkeit verzichten. „Wer sich entscheidet, einen Angehörigen selber zu pflegen und dafür seine Berufstätigkeit reduziert, verzichtet auf Einkommen. Wer seinen Job ganz aufgibt, kann im schlimmsten Fall auf Hartz-IV bzw. die Grundsicherung im Alter angewiesen sein. Damit dürfen wir nicht einverstanden sein“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker.

In Deutschland gibt es insgesamt 2,9 Millionen Pflegebedürftige, von denen die meisten (73 Prozent) zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt werden. 75 Prozent von ihnen sind Frauen. Da viele der pflegenden Frauen schon für ihre Kinder eine berufliche Auszeit nahmen, werden oft nur geringe Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Diese führen zu einer kleineren Rente. „Mütter sind doppelt betroffen“, kritisiert Döcker und führt aus: „Wir verschleißen die Angehörigen, obwohl wir wissen, dass Erziehung und Pflege ohne sie nicht funktionieren. Wer beispielsweise pflegt, riskiert seine eigene Gesundheit, wird selber krank und pflegebedürftig.“ Trotz einiger Verbesserungen, wie z.B. dem Ausbau der Tagespflege, sieht die AWO dringenden Handlungsbedarf. „Wir verlangen, dass man die Angehörigen unterstützt und entsprechend in die Lage versetzt, die Pflege gut und unter Erhaltung der eigenen Gesundheit durchzuführen. Dazu gilt es, die rentenrechtliche Absicherung von pflegenden Angehörigen weiter zu verbessern. Eine Pflegeauszeit darf nicht zu Altersarmut führen. Menschen, die sich sozial einsetzen und sich um ihre Familien kümmern, dürfen nicht bestraft werden“, stellt Döcker klar.

Pflegende Angehörige sind vielfältigen gesundheitlichen, psychischen und finanziellen Risiken ausgesetzt. Wenn die Pflegesituation beendet ist, brechen viele regelrecht zusammen und werden selbst krank. Nur ein Drittel der pflegenden Angehörigen ist berufstätig, davon lediglich ein Fünftel in Vollzeit. Im Ergebnis verlieren pflegende Angehörige Einkünfte, Karrierechancen und zukünftige Rentenansprüche. Etliche werden zudem zunehmend sozial isoliert und ausgegrenzt. „Eine solidarisch gestaltete Pflegeversicherung muss daher auch die Möglichkeiten Beruf und Pflege vereinbaren zu können, noch weiter verbessern“, erklärt Brigitte Döcker anschließend.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 05.09.2017

Beim gestrigen Flüchtlingsgipfel einigten sich Frankreich, Deutschland, Spanien und Italien auf die „Unterstützung Europas für Tschad, Niger und Libyen bei der Kontrolle und gesteuerten Verwaltung der Migrationsströme“. „Leider hat sich die EU auf das Prinzip Abschottung geeinigt, anstatt sichere Fluchtwege einzuführen“, bewertet AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker das Gipfelergebnis und kritisiert: „Das Recht eines Jeden auf eine individuelle Prüfung der Fluchtgründe dürfte damit nicht gewährleistet werden, da die angewendeten Kriterien anhand derer Asylsuchende identifiziert und ausgewählt werden sollen, unklar bleiben. Die AWO lehnt ein derart intransparentes Verfahren ab.“

Nach einem Vorschlag Frankreichs sollen Schutzsuchende künftig schon im Niger und in Tschad, mit Hilfe des UNHCR identifiziert werden, um sie in Asylsuchende mit größeren bzw. geringeren Chancen auf Asyl unterscheiden zu können. „Die Flüchtlingspolitik soll nach außerhalb der europäischen Grenzen verlagert werden, um die gemeinsame Abschottungspolitik zu festigen. Damit wird das Problem nicht gelöst“, zeigt sich Döcker überzeugt.

Die betroffenen Länder sollen von der EU für ihr Engagement die Migration nach Europa zu stoppen, entschädigt werden. „Die AWO lehnt eine derartige Externalisierung der europäischen Flüchtlingspolitik ab. Die Einhaltung der Menschrechte ist in den kooperierenden afrikanischen Staaten nicht gewährleistet. Im Gegenteil verdeutlichen die Berichte von Menschenrechtsorganisationen schwere Verletzungen. Kooperationen wie zum Beispiel mit dem zerfallenen Staat Libyen müssen gestoppt werden“, erklärt AWO Vorstand Döcker abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 29.08.2017

Mit Sorge beobachtet der Deutsche Familienverband die rasant wachsende Tendenz, Kinder und ihre Eltern ausschließlich nach ihrem volkswirtschaftlichen Nutzen zu beurteilen.

„Mit der Einführung des Elterngeldes hatten die beiden größten Fraktionen im Bundestag einen grundlegenden Systemwechsel in der Familienpolitik eingeleitet. Anders als beim Erziehungsgeld ist das Elterngeld als konkrete Entgeltersatzleistung konzipiert. Begründet mit einer finanzierbaren Wahlentscheidung zwischen Erwerbstätigkeit und Kindererziehung wurden, auch für Akademikerinnen, Weichen gestellt, die mit raschen Schritten noch konsequenter den Weg für die `richtigen´ Lebensentwürfe vorgeben“, kritisiert Siegfried Stresing, Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes.

Kinder werden nicht mehr als Wert an sich betrachtet, sondern lediglich hinsichtlich ihres volkswirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Verhältnisses. Verstärkt wird diese Auffassung mit der Feststellung: „Kinderreichtum findet sich relativ häufig bei Familien mit einem Migrationshintergrund“. Damit werden Vorurteile geschürt und platte Wahlkampfparolen bedient, aber nicht die Bedürfnisse von Familien in all ihren Erscheinungsformen.

Zur Bundestagswahl 2017 wurde erstmals die volkswirtschaftliche Bedeutung der Mehrkindfamilien in Deutschland untersucht. Nach einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) ergeben sich bei dritten und weiteren Kindern ohne berufsqualifizierenden Abschluss Mehrkosten für die öffentliche Hand. Nur bei einer Familie mit mittlerem Einkommen, mittlerem Lebenslauf der Mutter und mittlerem Bildungsstand des Kindes ergäbe „sich ein positiver gesamtfiskalischer Wert“ von fast 59.000 Euro, der bei hohen Bildungsabschlüssen sogar mit mehr als dem siebenfachen veranschlagt wird.

Anlässlich seiner Präsidiumssitzung stellt der Deutsche Familienverband hierzu fest:
„Jedes Kind muss unserer Gesellschaft gleich viel Wert sein! Für eine zivilisierte, offene und liberale Gesellschaft ist es ein Armutszeugnis, nur noch die `richtigen´ Lebensentwürfe, die Entscheidung für mehrere Kinder in der Mittel- und Oberschicht, positiv beeinflussen zu wollen. Einerseits Kinderrechte ins Grundgesetz zu fordern, aber gleichzeitig nach Herkunft, Kostenfaktoren und volkswirtschaftlichem Nutzen zu unterscheiden, degradiert die Familie zum bilanzierten Humankapital.“

Das Präsidium fordert von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft die Wertschätzung aller Familienentwürfe.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 14.09.2017

Das deutsche Steuer- und Abgabensystem ist ungerecht, intransparent und leistungsfeindlich, kritisiert der Deutsche Familienverband seit Jahren. Bestätigt werden die Verbandsexperten nun durch eine aktuelle Studie des Europäischen Zentrums für Wirtschaftsforschung (ZEW), die im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung erstellt worden ist. Steuern, Transferleistungen und Sozialabgaben sind mangelhaft aufeinander abgestimmt, was regelmäßig dazu führt, dass geringe Einkommen deutlich stärker belastet werden als hohe Einkommen.

Ganze Berufszweige, wie Anlagen-, Transfer- und Steuerberater sind gegen Entgelt damit beschäftigt, unerwünschte Belastungswirkungen zu verhindern. Ein Euro zu viel verdient, kann den Verlust einer gesamten Leistung bedeuten. Für unerwünschte, leistungsfeindliche Grenzbelastungen im Steuersystem ist vor allem der "Mittelstandsbauch" bekannt. Dessen Abbau wird immer wieder aufs Neue zugesagt. Leistung soll sich wieder lohnen. Andererseits wird, um "mehr Gerechtigkeit" finanzieren zu können, über einen leicht erhöhten "Spitzensteuersatz" diskutiert. Das sorgt gerade in Wahlkampfzeiten für Aufmerksamkeit. Weniger Beachtung findet der Befund der ZEW-Studie: "Wer wenig hat, wird am stärksten belastet". Dass in der gesetzlichen Sozialversicherung durch eine Beitragsbemessungsgrenze hohe Einkommen von Beiträgen freigestellt sind, es aber im unteren Bereich keine Freibeträge, beispielsweis für Kindererziehung, gibt, wird in keinem Wahlprogramm aufgegriffen.

Seit Jahren weist der DFV in seinem "Horizontalen Vergleich"nach, dass eine 4-köpfige Familie mit einem Bruttoeinkommen von 35.000 Euro/Jahr nicht einmal das behalten kann, was sie mindestens zur Teilhabe an dieser Gesellschaft, das sogenannte Existenzminimum, benötigt. Das ZEW stellt nun fest: Von jedem zusätzlich verdienten Euro wird ihr zwischen 54 und weit über 100 Cent abgezogen. Auch Alleinerziehende haben mit den Folgen des Steuer-, Transfer- und Abgabendschungels zu kämpfen. Bei einem Einkommen bis 23.800 Euro beträgt ihre Grenzbelastung über 60 Prozent.

„Eine Reform des Sozialstaates ist längst überfällig“, stellt der Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes, Siegfried Stresing, fest. „Den Anfang müssen die familienblinden Sozialversicherungsbeiträge machen. Wer Kinder- und Familienarmut wirksam bekämpfen will, muss hier ansetzen.“ Deshalb haben der Deutsche Familienverband und der Familienbund der Katholiken mit mehreren Tausend Familien dieKampagne `Wir jammern nicht, wir klagen!´ins Leben gerufen.

Ziel ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Fortsetzung des Pflegeversicherungsurteils von 2001. „Nachdem die beiden derzeit regierenden Parteien beabsichtigen, längst erworbene Erkenntnisse und Beschlüsse auch in der kommenden Legislaturperiode unter den Tisch fallen zu lassen, müssen wir leider diesen Weg durch die Instanzen beharrlich weitergehen, auch wenn dieser Familien und Gerichte über Gebühr beschäftigt“, erklärt Stresing und fügt hinzu: „Wir lassen Familien nicht im Regen stehen. Wer glaubt, Familien unbemerkt in die Tasche greifen zu können, muss mit uns rechnen!“.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 29.08.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die heute von Bundesfamilienministerin Barley vorgeschlagene Reform des Kindergeldes als wichtigen Schritt in Richtung Kindergrundsicherung. Die enge Verzahnung des Kindergeldes mit dem Kinderzuschlag kann dazu führen, dass Geringverdiener mit Kindern deutlich entlastet werden und die Kinderarmut in Deutschland sinkt. Das ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch angesichts der neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Armutsgefährdungsquote der unter 18-Jährigen dringend erforderlich. Die Reform des Kindergeldes und eine Zusammenführung mit dem Kinderzuschlag muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch zum Anlass genommen werden, für Kinder in Hartz-IV-Haushalten endlich armutsfeste Regelsätze auf den Weg zu bringen. Denn Haushalte im Sozialgeldbezug werden überwiegend nicht vom aktuell geplanten Reformschritt profitieren können.

"Die positive wirtschaftliche Lage in Deutschland muss sich endlich auf die Situation armer Kinder und Jugendlicher auswirken. Für eine deutliche Trendwende braucht es dringend verstärkte Anstrengungen und grundlegende strukturelle Reformen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Dazu gehört zum einen die heute vorgeschlagene Reform des Kindergeldes, insbesondere wenn dadurch mehr Familien Zugang zu staatlichen Leistungen erhalten. Zum anderen brauchen wir vor allem armutsfeste Hartz IV-Regelsätze und eine Beschäftigungspolitik, die Eltern in die Lage versetzt, sich und ihren Kindern durch eigene Erwerbstätigkeit eine ausreichende finanzielle Lebensgrundlage zu bieten. Zudem ist eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern erforderlich, um wirksame Konzepte gegen die zu große Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft auf den Weg zu bringen. Mit Sorge sehen wir insbesondere die steigende Armut von nach Deutschland zugewanderten Kindern und Jugendlichen. Hier gilt es verstärkt in die Integration zu investieren, um die gesellschaftliche Teilhabe dieser Kinder in der Zukunft zu sichern", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Ergebnisse des Kinderreports 2017, den das Deutsche Kinderhilfswerk zu Beginn des Jahres vorgestellt hat, unterstreichen den Handlungsbedarf beim Thema Kinderarmut auch aus Sicht der Bevölkerung. So sieht ein Großteil der befragten Erwachsenen, aber auch der Kinder und Jugendlichen strukturelle Ursachen für die Kinderarmut in Deutschland. 87 Prozent der Erwachsenen und 93 Prozent der Kinder und Jugendlichen sehen zu niedrige Einkommen vieler Eltern als wichtigen Grund für Kinderarmut in Deutschland an. Und dass von Armut betroffene Kinder weniger Chancen auf einen guten Bildungsabschluss haben und sich Armut dadurch fortsetzt, mahnen 80 Prozent der Erwachsenen sowie 64 Prozent der Kinder und Jugendlichen an.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 12.09.2017

Die Bundesministerinnen Barley und Nahles haben gestern zusammen mit Ministerpräsidentin Dreyer aus Rheinland-Pfalz auf ein wichtiges Problem aufmerksam gemacht: Den Fachkräftemangel in Betreuungs- und Pflegeberufen.

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie setzt sich seit Jahren für eine gesellschaftliche Aufwertung und eine bessere, die Verantwortung und Belastungen berücksichtigende, Vergütung ein. Nur allmählich setzt sich die Erkenntnis durch, dass viel zu lange damit gewartet wurde, die Arbeitsbedingungen in Erziehungs- und Pflegeberufen zu verbessern. Nun werden die Versäumnisse und der Druck immer größer. „Junge Menschen erkennen, dass die Erwerbsbedingungen in anderen Berufen vielversprechender sind und entscheiden sich immer weniger für soziale Berufe mit der Folge, dass bundesweit ein Mangel an qualifizierten Fachkräften für Erziehung und Pflege herrscht.“ so Bernd Heimberg, Vizepräsident der eaf.

Gute Betreuung und Pflege sind für Familien mit betreuungsbedürftigen Kindern ebenso wie für solche mit pflegebedürftigen Angehörigen wichtig. Gleichzeitig stärkt es Familien, wenn diese Berufe, die häufig von Frauen ausgeübt werden, besser bezahlt werden und die Arbeitszufriedenheit steigt, denn dann geht es auch den Kindern und den Pflegebedürfti-gen besser. Eltern und pflegende Angehörige möchten ihre Familienmitglieder gut betreut wissen.

Die von den Ministerinnen und der Ministerpräsidentin ins Spiel gebrachten Vorstellungen, wie z. B. eine kostenfreie und vergütete Ausbildung, bessere Löhne im Gesundheits- und Sozialwesen, bessere und vielfältigere Entwicklungsperspektiven, eine Stärkung der Arbeitszufriedenheit und die Vermeidung von Berufsausstiegen, weisen in die richtige Richtung. „Die eaf erwartet, dass den Ankündigungen auch Taten folgen und die Forderungen nicht nach der Bundestagswahl in den Schubladen der Ministerien verschwinden. Denn die Erkenntnisse der Politikerinnen sind nicht neu – Handeln ist jetzt angesagt, sonst droht uns ein Pflege- und Erziehungsnotstand!“ so Bernd Heimberg weiter.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 01.09.2017

Wer sind die Mehrkindfamilien und welchen Mehrwert schaffen sie für unsere Gesellschaft? Dieser Frage widmet sich ein Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln), das im Auftrag des Verbands kinderreichen Familien Deutschland e.V. (KRFD) erstellt wurde. Unter dem Titel „Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Mehrkindfamilien in Deutschland“ wird erstmalig im Rahmen von Musterberechnungen der ökonomische Mehrwert von Mehrkindfamilien beziffert: Bekommt eine Familie mit zwei Kindern, mittlerem Einkommen und mittlerem Lebenslauf der Mutter ein drittes Kind mit mittlerem Bildungsstand, ergibt sich ein positiver gesamtfiskalischer Wert in Höhe von 58.700 Euro. Erreicht es sogar einen hohen Bildungsabschluss liegt der Wert bei 448.500 Euro. Erreicht das Kind allerdings keinen berufsqualifizierenden Abschluss ergeben sich Mehrkosten für die öffentliche Hand. „Nur wenn es gelingt allen Kindern aus Mehrkindfamilien eine gute Ausbildung zu ermöglichen, können diese ihre volkswirtschaftlichen Potenziale voll entfalten“, sagt hierzu der Studienleiter Prof. Dr. Axel Plünnecke, Leiter des Kompetenzfelds Bildung, Zuwanderung und Innovation beim IW Köln.

Entscheidend: Bildungsangebote und Wiedereinstiegsoptionen für Mehrkindfamilien

Ein großer Teil der 890.000 Mehrkindfamilien mit minderjährigen Kindern leben im Allein- oder Zuverdienermodell. So ist bei Dreikindfamilien die Kombination ein Elternteil in Vollzeit und einer in Teilzeit mit einem Anteil von 42,7 Prozent am häufigsten und bei Vierkindfamilien die Kombination eines Elternteils in Vollzeit / eines nicht erwerbstätig mit 44,9 Prozent. „ Die allermeisten Mütter in Mehrkindfamilien entscheiden sich ganz bewusst für diese Lebensformen, weil sie genügend Zeit für ihre Kinder haben wollen. Allerdings brauchen sie an ihren Bedarfen ausgerichtete Bildungsangebote und konkrete Optionen für den Wiedereinstieg, damit sie nach langjährigen Berufspausen am Arbeitsmarkt leichter wieder Fuß fassen können“ kommentiert die Bundesvorsitzende des KRFD, Dr. Elisabeth Müller.

Wichtiger Zeitfaktor: Mut zum dritten Kind früh stärken

Das Gutachten betrachtet ferner, welche Faktoren die Entscheidung zu dritten und weiteren Kindern begünstigen oder hemmen. Positiv wirkt sich ihm zufolge insbesondere aus, wenn Familien früh ihre ersten und zweiten Kinder bekommen haben. Aber auch der Gesundheitszustand spielt eine wichtige Rolle. „Damit insbesondere junge Menschen aus der Mittelschicht nicht zulange mit der Familiengründung zögern und den Mut für das dritte Kind fassen, müssen die kurz- und langfristigen Rahmenbedingungen weiter verbessert werden“, sagt Prof. Dr. Plünnecke und Dr. Müller ergänzt: „Die Forderungen unseres Verbandes – unter anderem bezogen auf steuerliche Entlastungen, Wohnraumsituation und Rentenperspektive – zielen bereits hierauf.“ Schließlich belegt das Gutachten auch eine weitere gesellschaftliche Zukunftsperspektive: Junge Menschen aus Mehrkindfamilien entscheiden sich substanziell häufiger für dritte und weitere Kinder als Einzelkinder.

Das Gutachten „Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Mehrkindfamilien in Deutschland“ steht hier zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 07.09.2017

Einen grundlegenden Kurswechsel in der Alterssicherungspolitik fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband von der nächsten Bundesregierung. In einem 11-Punkte-Programm legt der Verband ein umfassendes Reformkonzept zur Sicherung der Renten und der Verhinderung von Altersarmut vor. Die mit großer Dynamik wachsende Altersarmut sei auch eine Konsequenz der Rentenpolitik seit der Jahrtausendwende. In seiner Analyse zeigt der Verband auf, dass die Wahrscheinlichkeit, im Alter bedürftig zu sein, mit jedem Rentenjahrgang steigt.

Der Verband weist daraufhin, dass die Armut seit 2005 bei keiner anderen Gruppe so stark zugenommen habe wie bei Rentnern und Pensionären. Mit 15,9 Prozent seien sie mittlerweile überdurchschnittlich von Armut betroffen. „Altersarmut ist kein Schatten am fernen Horizont, sondern bereits heute Realität. Es müssen jetzt die Weichen neu gestellt werden, wollen wir Schlimmeres verhindern“, warnt Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Paritätische schlägt in seinem Konzept insgesamt elf konkrete Maßnahmen für den renten- und alterssicherungspolitischen Kurswechsel vor. Eine erfolgreiche Gesamtstrategie müsse bereits im Erwerbsleben ansetzen und die gesetzliche Rentenversicherung stärken. Die Spannweite der Vorschläge reicht von einer deutlichen Erhöhung des Mindestlohns über die Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent bis zur Reform der Altersgrundsicherung mit einer bedarfsgerechten Erhöhung der Regelsätze.

„Kern unseres Konzepts ist die Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung. Wir fordern die Einbindung aller Erwerbstätigen, eine Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent sowie die faktische Abschaffung der Riester-Rente“, betont der Verbandsvorsitzende. „Wenn das Rentenniveau weiter sinkt, sind alle anderen Maßnahmen zur Bekämpfung der Altersarmut nur noch Kosmetik“, so Rosenbrock. Selbst wer über 40 Jahre durchschnittlich 2.300 Euro Brutto verdient und Rentenbeiträge einbezahlt hat, habe laut Paritätischer Forschungsstelle bei einem Rentenniveau von aktuell 47,7 Prozent eine Rente kaum noch oberhalb des Grundsicherungsniveaus zu erwarten.

Hier geht es zur Broschüre Mut zur Korrektur: Ein alterssicherungspolitischer Auftrag.

Das Statement des Vorsitzenden finden Sie hier: 170905_PK-Rente_Pressestatement_Rosenbrock_End.pdf

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 05.09.2017

Als viel zu niedrig und „in keiner Weise bedarfsdeckend“ kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die geplante Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze zum 1.1.2018 um lediglich 7 Euro auf dann 416 Euro. In einer Studie hatte der Verband der Bundesregierung zuletzt manipulative Eingriffe in die statistischen Berechnungen nachgewiesen, die aktuell zu einer massiven Unterdeckung der Regelsätze in Hartz IV führen. Ohne jegliche Korrektur würden die viel zu niedrigen Regelsätze nun schlicht entsprechend der Preis- und Lohnentwicklung fortgeschrieben. Nach den Berechnungen des Paritätischen müsste der Regelsatz für Erwachsene bei sachgerechter Herleitung von derzeit 409 um mindestens 120 Euro auf dann 529 Euro angehoben werden.

„Der jetzige Regelsatz ist Ausdruck von kleinlicher Missgunst und armutspolitischer Ignoranz. Diese Bundesregierung hat für arme Menschen ganz offensichtlich und im wahrsten Sinne des Wortes nicht viel übrig. Im Koalitionsvertrag der nächsten Bundesregierung muss zwingend eine Reform der Regelsatzberechnung sowie die Schaffung einer bedarfsgerechten Mindestsicherung verankert sein“, fordert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Insbesondere die Kinderregelsätze seien absolut unzureichend. „Die Erhöhung der Kinderregelsätze um lediglich drei bis fünf Euro sind ein kinder- und familienpolitischer Skandal. Die Bekämpfung von Kinderarmut hat offenbar nur in Sonntagsreden Platz“, kritisiert Schneider. Der Paritätische fordert von der kommenden Bundesregierung die sofortige Einsetzung einer Expertenkommission, um die Frage zu beantworten, was ein Kind braucht.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 06.09.2017

Stellvertretend für das „Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum“ forderten DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach und Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, am Mittwoch in Berlin die zur Wahl stehenden Parteien auf, mit Worten und Taten gegen Armut von Erwachsenen und Kindern vorzugehen.

Ulrich Schneider: "Der jetzige Regelsatz ist Ausdruck von kleinlicher Missgunst und bringt eine ausgesprochen negative Haltung gegenüber den Armen zum Ausdruck. Diese Bundesregierung hat für arme Menschen ganz offensichtlich und im wahrsten Sinne des Wortes nicht viel übrig. Die armutspolitische Ignoranz muss ein Ende finden. Im Koalitionsvertrag der nächsten Bundesregierung muss zwingend eine Reform der Regelsatzberechnung sowie die Schaffung einer bedarfsgerechten Mindestsicherung verankert sein."

Annelie Buntenbach: „Ein völlig anderer Ansatz ist notwendig. Die Hartz-IV-Regelsätze dürfen nicht länger aus dem Wenigen errechnet werden, das die untersten, einkommensschwächsten Haushalte ausgeben können. Die Regelsätze müssen sich am tatsächlichen Bedarf orientieren und ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe garantieren. Das ist insbesondere für die Zukunftschancen von Kindern sehr wichtig. Wir brauchen eine untere Haltelinie gegen die Spaltung in Arm und Reich und müssen den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 30.08.2017

Der erweiterte Unterhaltsvorschuss ist rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Der Unterhaltsvorschuss kann nun über das Alter von 11 hinaus bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt werden. Die bislang geltende Begrenzung auf maximal 6 Jahre Bezug gehört der Vergangenheit an. Mit Inkrafttreten können die Jugendämter nun die Neuanträge bewilligen und auszahlen.

Das Familienministerium hat die Frist für Anträge verlängert: Alleinerziehende müssen spätestens bis zum 30. September einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen, um rückwirkend zum 1. Juli neue Ansprüche aufgrund der Reform geltend zu machen. Wenn Alleinerziehende einen Antrag im Oktober einreichen, gelten wieder die üblichen Regelungen. Danach ist eine rückwirkende Bewilligung des Unterhaltsvorschusses für einen Monat nur möglich, wenn sie bereits Bemühungen unternommen haben, den unterhaltspflichtigen Elternteil zu Zahlungen zu veranlassen.

„Die Alleinerziehenden haben seit vielen Jahren auf diesen Ausbau gewartet. Die Verzögerungen bei der Reform und zuletzt das Warten auf das Inkrafttreten haben zu Verunsicherungen geführt“, erklärt Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). „Wir erwarten nun von den Kommunen, den neuen Unterhaltsvorschuss zügig auszuzahlen.“ Auf Drängen der Kommunen war die Reform um ein halbes Jahr verschoben worden, damit diese sich auf die Umsetzung vorbereiten konnten.

Der neue Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Kinder über das 12. Lebensjahr hinaus wird rückwirkend zum 1. Juli wirksam, wenn das Kind nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen ist oder der/die Alleinerziehende im SGB-II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. Der VAMV hatte eine bedingungslose Zahlung der Vorschussleistung gefordert. Weiterer Reformbedarf besteht bei der Anrechnung des Kindergeldes und an der Schnittstelle zu Kinderzuschlag und Wohngeld.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 18.08.2017

Die Kita schließt um fünf, die Schicht geht bis um acht – solche Betreuungslücken erschweren Eltern ihre Erwerbstätigkeit, für Alleinerziehende bedeuten sie oft das Aus. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) hat in Berlin, Essen und Mainz durch Modellprojekte Alleinerziehenden eine Betreuung ihrer Kinder zu Hause außerhalb der regulären Kita- und Hortzeiten angeboten sowie ganzheitliche Beratung. Die nun vorliegende Evaluation bestätigt: Flexible und ergänzende Kinderbetreuung erhöht die Erwerbs-chancen und kann zur Steigerung des Erwerbseinkommens bis hin zur Unabhängigkeit von sozialen Transferleistungen führen. Finanziert wurden Modellprojekte und Evaluation von der Gütersloher Walter Blüchert Stiftung. Das Programm lief von September 2014 bis August 2017.

Knapp 80 Prozent der befragten Alleinerziehenden gaben nach drei Jahren an, dass sich ihre Ausbildungssituation und/oder Erwerbstätigkeit positiv verändert haben. In Folge stieg bei knapp 19 Prozent der Allein-erziehenden auch das Erwerbseinkommen an. 13 Prozent konnten sich von der Angewiesenheit auf staatliche Grundsicherungsleistungen be-freien. Die Zufriedenheit mit der ökonomischen Situation insgesamt stieg innerhalb der Laufzeit von 26 Prozent auf 53 Prozent. Positive Effekte zeigten sich auch bei der Zufriedenheit mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die von 30 auf 63 Prozent anstieg. Das wirkt auch positiv auf die Kinder: Die Entlastung im Alltag führte zu einer Entspannung im Familien-leben. Die Zahl der Alleinerziehenden, die ihren Kindern ohne Probleme alles bezahlen können, was sie brauchen, stieg von 3 auf 21 Prozent. Eine weitestgehende Gebührenfreiheit hat diese Effekte begünstigt.

„Die Ergebnisse der Evaluation sind außerordentlich: Nur wenige Stunden ergänzende Kinderbetreuung führen zu zufriedeneren Müttern, erhöhter Erwerbsbeteiligung und entspannteren Kindern! Die Politik ist nun gefragt dafür zu sorgen, dass es dieses Angebot überall in Deutschland gibt“, so das Resümee der Bundesvorsitzenden des VAMV, Erika Biehn. „Gleichzeitig sollten die Verantwortlichen auch an Stellenschrauben in der Arbeitswelt drehen: Es braucht eine Stärkung der Mitspracherechte von Arbeitnehmer/innen bei der Lage der Arbeitszeit, um Betreuungslücken von vorherein möglichst klein zu halten.“

„Wir freuen uns, dass diese Modellprojekte so viel Gutes bewirkt haben“, unterstreicht Prof. Dr. Gunter Thielen, Vorstandsvorsitzender der Walter Blüchert Stiftung. „Die Angebote sollten Alleinerziehende in die Lage versetzen, System-Barrieren zu überwinden, und den Müttern und Vätern mehr Chancen eröffnen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Evaluationsergebnisse belegen: Ergänzende flexible Kinderbetreuung ist eine wirksame Unterstützung für Alleinerziehende. Es zahlt sich für Länder und Kommunen aus, diese Modelle in der Fläche anzubieten.“

Um die Wirksamkeit der Angebote sowie deren allgemeine Übertragbarkeit bewerten zu können, hat der VAMV-Bundesverband eine Evaluation durchgeführt, begleitet von einem wissenschaftlichen Beirat. Der End-bericht für die Evaluation des Modellprojektes zur Wirksamkeit von ergänzender Kinderbetreuung, Notfallbetreuung und Beratung von Ein-elternfamilien in Deutschland steht auf der Homepage des VAMV unter www.vamv.de als Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 12.09.2017

Seit August 2007 müssen Menschen, die zu ihrem Ehepartner nach Deutschland nachziehen wollen, einen Deutschtest vor der Einreise erbringen. 10 Jahre Familientrennung, Leid und Frustration kennzeichnen das traurige Jubiläum.

„10 Jahre nun schon müssen binationale Familien diesen Nachweis erbringen, der weder integrationsförderlich noch hilfreich ist“, macht Hiltrud Stöcker-Zafari, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes, deutlich. „Wir fordern von der im Herbst neu gewählten Bundesregierung die Abschaffung des Nachweises und damit ein eindeutiges Ja zu allen Familien in diesem Land.“

Menschen werden – vor allem aus weniger wirtschaftlich starken Ländern – mit Hürden versehen, die für Familien oft zu monatelangem Warten und Vermissen führen. Gerade im heute sehr globalisierten und mobilen Familienleben gehört diese Regelung abgeschafft.

Im August 2007 trat die Novellierung des Zuwanderungsgesetzes in Kraft. Damals wurde im Rahmen des Ehegattennachzugs der Nachweis von Deutschkenntnissen vor der Einreise eingeführt, um mit dem Partner/der Partnerin von außerhalb Europas in Deutschland als Familie zusammen leben zu können.

„Wir fragen uns seit damals, ob ökonomische Interessen bedeutsamer sind als staatsbürgerliche Rechte? Wer qualifiziert ist, wandert über den Arbeitsmarkt zum Partner ein. Wer diese Möglichkeit nicht hat, hat kaum eine Chance auf ein gemeinsames Leben in Deutschland. Ein Staat, der die Partnerwahl von Bildungsbiografien abhängig macht, greift eklatant in Persönlichkeitsrechte ein“, erinnert Stöcker-Zafari.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 24.08.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termine: 21. – 24. September 2017

Veranstalter: Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

Ort: Stuttgart

Leihmutterschaft, Regulierung von Samen- und Eizellspende sowie der Zugang zu Reproduktionstechnologien sind rechtspolitisch kontrovers diskutierte Themen rund um die Familiengründung. Der djb erweitert den Blick und stellt die Frage nach dem konkreten Gehalt reproduktiver Rechte und ihrer Bedeutung für Geschlechtergerechtigkeit in den Mittelpunkt der Debatte. Ob bzw. wie ist selbstbestimmte Schwanger- und Mutterschaft im Kontext von Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik überhaupt denkbar? Was bedeutet die sogenannte Hebammen-Krise? Warum sind Verhütungsmittel in Deutschland nicht gratis? Wie ist der Stand der Diskussion zur Abtreibungsfrage? Warum wird kaum etwas gegen die Diskriminierung stillender Mütter getan? Und welches Ausmaß sexueller und reproduktiver Selbstbestimmung wird eigentlich Frauen mit Behinderungen zugestanden? – Diese und viele andere Fragen werden Thema sein.

Programm, weitere Informationen und Anmeldung: https://www.djb.de/Veranstaltungen/2017/2017Kongress/

Termine: 26. September 2017

Veranstalter: Nordische Botschaften

Ort: Berlin

Im Rahmen der Ausstellung »CENTURY OF THE CHILD. NORDISCHES DESIGN FÜR KINDER VON 1900 BIS HEUTE« laden die Nordischen Botschaften in Berlin herzlich zum Symposium ein:

»Kindheit« ist eine vergleichsweise junge Erfindung – erst seit gut hundert Jahren werden Kinder nicht mehr als unfertige Erwachsene erachtet, sondern als Menschen mit ganz eigenen Bedürfnissen und Wünschen. Dabei verändert sich »Kindheit« immer weiter – das Symposium wirft einen Blick auf den aktuellen Stand der Dinge in zwei wichtigen Lebensbereichen eines Kindes: der Familie (insbesondere in der Beziehung zum Vater) und dem baulichen Wohn- und Lebensumfeld.

14–16 Uhr Wann kommt Papa? – Über die Rolle der Väter

16.30–18 Uhr Aufbewahrungsanstalt oder Spielparadies? – Über Räume für Kinder

Die Teilnahme ist an beiden oder an nur einer der Diskussionsrunden möglich. Im Anschluss laden wir zum Empfang ein. Das Symposium findet in englischer und deutscher Sprache statt.

Bitte Anmeldung und nähere Informationen beachten: http://www.nordischebotschaften.org/veranstaltungen/framing-childhood

Termine: 06. Oktober 2017

Veranstalter: DGB-Bundesvorstand

Ort: Berlin

Ein Workshop des DGB-Projektes "Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten!"

Am 1. Juli 2015 wurde das ElterngeldPlus eingeführt. Es ermöglicht berufstätigen Eltern, länger und flexibler Elterngeld zu beziehen und gibt ihnen mehr Spielraum, um Betreuungsphasen nach ihren Bedürfnissen zu gestalten. Das ElterngeldPlus soll partnerschaftliche Vereinbarkeitslösungen unterstützen: Indem Mütter früher wieder in die Erwerbsarbeit einsteigen und Väter ihre Arbeitszeit reduzieren können.

Das ElterngeldPlus ist dabei angelegt auf Eltern, die in Teilzeit arbeiten (können). Das geht nur, wenn im Betrieb/in der Verwaltung Teilzeit möglich gemacht wird! Das bedeutet zum Beispiel, dass Mütter und Väter keine Nachteile im Karriereverlauf haben. Ebenso wichtig: gute Vertretungsregelungen, Kontakthalteprogramme während der Elternzeit, informierte Führungskräfte – um nur einige Maßnahmen zu nennen. Betriebs- und Personalräte haben es in der Hand: ein familienbewusster Arbeitsplatz kann und muss gestaltet werden!

In unserem Workshop ziehen wir gemeinsam mit Petra Kather-Skibbe von der Beratungsstelle KOBRA ein Résumé: wie wird ElterngeldPlus genutzt? Trägt es zu einer partnerschaftlicheren Aufgabenteilung in Familien bei? Welche Stolpersteine gibt es und wie können Interessenvertretungen gute Bedingungen für Eltern schaffen? Wir stellen Best Practice Beispiele vor und erarbeiten gemeinsam konkrete Lösungsansätze.

Sie richtet sich an Betriebs- und Personalräte, Gleichstellungs- und Familienbeauftragte sowie GewerkschafterInnen. Zur Anmeldung geht es unter rebecca.bober@dgb.de.

Termine: 09. Oktober 2017

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e. V.

Ort: Berlin

In der alltäglichen Arbeit mit Familien stehen Fachkräfte vor großen Herausforderungen und müssen einen neuen Umgang mit kultureller Vielfalt entwickeln. Um den pädagogischen Alltag in allen Einrichtungen der Familienbildung zu erleichtern, wollen wir auf unserer Fachtagung kultursensible Kompetenzen vermitteln. Es geht darum,

  • eine Willkommenskultur zu entwickeln und ein erfolgreiches Ankommen in der Einrichtung vor dem Hintergrund sprachlicher und kultureller Unterschiede zu ermöglichen;
  • den professionellen Umgang mit Vielfalt und Differenz zu erlernen und eine Haltung des gegenseitigen Anerkennens zu entwickeln;
  • mit Missverständnissen und Konflikten angemessen und konstruktiv umzugehen;
  • mit Hilfe der dialogischen Haltung einen Zugang zu Eltern in verschiedenen Lebenswelten zu finden;
  • persönliche Normalitätserwartungen zu hinterfragen und diese Selbstreflexion als Chance für die eigene Persönlichkeitsentwicklung zu begreifen;
  • Kompetenzen für zielorientierte Gesprächsführung und die persönliche Ansprache von Eltern auf Augenhöhe zu erproben und einzuüben.

Die Veranstaltung richtet sich an interessierte pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten, Einrichtungen der Familienbildung, Familienzentren, Jugendamt, Schulsozialarbeit, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, genauso wie an ausgebildete Elternbegleiter/innen.

Die Teilnahme am Fachtag ist kostenfrei. Das Programm mit Anmeldeformular finden Sie unter https://www.eaf-bund.de/familienbildung/veranstaltungen/kalender/detail/e/fachtag_elternchance.

Termine: 12. Oktober 2017

Veranstalter: AWO Kreisverband Berlin Spree-Wuhle e.V

Ort: Berlin

Das Projekt „Interkulturelle Familienbildung für neu zugewanderte Kinder und Eltern in den Stadtteilen Marzahn-Nordwest und Marzahn-Mitte führt ein Familienseminar zum Thema „Kommunikation mit Eltern, Erfahrungen, Visionen und Strategien“ durch.

Im Mittelpunkt steht die Elternarbeit, insbesondere für neu zugewanderte Familien, in Schulen, Bildungseinrichtungen und Jugendfreizeitstätten mit Blick auf Konzepte, Handlungsansätze und Initiativen zur Auseinandersetzung mit Vorurteilen und Diskriminierung aufgrund der sozialen, kulturellen, ethnischen, religiösen Identität, Herkunft oder Abstammung.

Das Seminar soll Raum und Gelegenheit für eine gemeinsame Reflexion, Diskussion und den Erfahrungsaustausch von Praktiker*innen über die Bedingungen, Grenzen und Möglichkeiten der Elternarbeit im schulischen und außerschulischen Bereich geben.

Eingeladen sind Expert*innen aus der pädagogischen und sozialpädagogischen Praxis, Lehrkräfte, Schulsozialpädagog*innen, Schulsozialarbeiter*innen und Erzieher*innen, Vertreter*innen von Vereinen, Projekten, Netzwerken und Kommunen.

Im Zeitraum zwischen 10.00 und 12.30 Uhr sind drei Referate zur Elternarbeit geplant, von 13.30 bis 15.30 Uhr werden zwei Workshops stattfinden und anschließend erfolgt die Präsentation der Ergebnisse mit Schlussfolgerungen für die weitere Arbeit.

Termin: 16. – 18. Oktober 2017

Veranstalter: ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Ort: Berlin

Teilnahme für ver.di-Mitglieder kostenlos, für Nicht-Mitglieder 270,00 Euro

Die Frage nach und die Berücksichtigung von gendergerechtenArbeitsbedingungen, das Doing Gender, bilden eine wichtige Voraussetzungzur Guten Arbeit für die Beschäftigten.

Als Personalrat hat man häufiger mit Gender-Themen zu tun, als auf den ersten Blick erkennbar. Es ist eine Chance und Herausforderung,die damit verbundenen Handlungs- und Beteiligungsmöglichkeitender Interessenvertretung in den öffentlichen Verwaltungen zu kennen und umsetzenzu können.

Zum Beispiel:

  • Der Dienstherr, die Personalabteilung will Maßnahmen für einenTop Down Prozess zu Gender Mainstream auf den Weg bringen.Der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte stellen fest:Wir werden unzureichend in die verwaltungsorganisatorischenund personalwirtschaftlichen Vorgänge eingebunden.
  • Die Interessenvertretung vermisst in der Verwaltung einen adäquaten Umgang mit dem AGG durch den Arbeitgeber und damit einhergehend eine Auseinandersetzung mit den in der Verwaltung stattfindenden Formen von Diskriminierungen. Für den Arbeitgeber ist dies kein Thema.

In diesem Gendertraining werden die rechtlichen Rahmenbedingungenvorgestellt, eine Standortbestimmung vorgenommen, strategischeFragen diskutiert, das Zusammenspiel mit möglichenVerbündetenund die damit verbundenen Handlungs- und Beteiligungsmöglichkeitenentwickelt.

Details zu diesem und weiteren Gender-Trainings der ver.di findet ihr hier zum Download als PDF: Gender Seminare und Trainings 2017

Termin: 18. Oktober 2017

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Berlin

Mit der Veranstaltung „Schöne neue Arbeitswelt? Ideen für eine familiengerechte Gestaltung der digitalen Arbeit 4.0“ will man den sich abzeichnenden digitalen Wandel des Arbeitsmarktes einmal gezielt aus der Familienperspektive betrachten. Welche der digitalen Veränderungen sind für Familien besonders relevant und wie lässt sich die Digitalisierung des Arbeitens für die Bedürfnisse von Familien nutzen?

Dafür werden sich drei zentrale Themenfelder genauer angesehen: die Folgen des digitalen Wandels für die soziale Sicherung von Frauen und Männern, die Möglichkeiten für mehr Flexibilität von Arbeitszeit und –ort und die Auswirkungen der Digitalisierung bei der Pflege.

Zu jedem Themenfeld wird es zwei Diskussionsimpulse geben, jeweils von dem zuständigen Bundesministerium (BMFSFJ, BMAS) und von Expert/innen aus Wissenschaft bzw. Verbänden. In kleineren Gruppen sollen jeweils anschließend eigene Meinungen, Erwartungen, Kritik und Vorschlägehinsichtlich des digitalen Wandels der Arbeitswelt und dessen Folgen für Familien zur Sprache kommen.

Sie werden herzlich eingeladen, gemeinsam die bevorstehenden digitalen Herausforderungen bei der sozialen Sicherung, der Arbeitszeitgestaltung und der Pflege in den Blick zu nehmen und zu diskutieren. Ziel der Veranstaltung ist es, Ansatzpunkte für notwendige Veränderungen aus Sicht der Familien deutlich zu machen und die Debatte über die Gestaltung des digitalen Wandels um diesen Aspekt zu erweitern.

Nähere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie online unter http://www.ag-familie.de/home/termine.html?.

Termin: 18. Oktober 2017

Veranstalter: Netzwerk Familienbildung beim Landesfamilienrat Baden-Württemberg

Ort: Stuttgart

Tagungsbeitrag: 40,– € / 30,– € für Netzwerkmitglieder; einschließlich Tagungsverpflegung

Familie ist die wichtigste Erziehungs- und Bildungsinstanz für Kinder mit weitreichenden Auswirkungen auf Bildungsverläufe und das ganze Leben. Es ist die Aufgabe von Eltern- und Familienbildung, Eltern in ihrer Verantwortung zu stärken, um allen Kindern ein gelingendes Aufwachsen zu ermöglichen.

Der Zuwachs von Wissen und Fähigkeiten, eine bessere Orientierung und der Austausch mit anderen geben Sicherheit und helfen, die unterschiedlichen Aufgaben in der Familie besser zu erfüllen. Angebote der Eltern- und Familienbildung greifen aktuelle gesellschaftliche Fragen und Herausforderungen auf und können Generationen in Verantwortung füreinander stärken. Sie sind damit ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung einer sorgenden und solidarischen Gesellschaft.

Damit Familienbildung ihrem Anspruch als wirkungsvolles Förder- und Präventionsinstrument gerecht werden kann, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein: Im Mittelpunkt steht neben der Qualität der Bildungsangebote – ein Anspruch, der sich in erster Linie an die Träger und Anbieter richtet – gleichzeitig auch die kommunale Planung. Denn Familienbildungsangebote mit nachhaltiger Wirkung müssen planvoll für und im Sozialraum entwickelt werden. Sie tragen idealerweise positiv zur Quartiersentwicklung bei, indem sie Identitätsbildung und Nachbarschaften und damit die Gesellschaft unterstützen. Von einer regelhaften und vernetzten Angebotsplanung sind wir in Baden-Württemberg aber noch entfernt, wenngleich sich hier ein Aufbruch abzeichnet.

Der 2. landesweite »Kongress Familienbildung« beschäftigt sich mit Qualitätsentwicklung in der Familienbildung vor dem Hintergrund einer bedarfsgerechten Planung im Sozialraum und will zur Horizonterweiterung beitragen. Die Foren greifen aktuelle fachliche Entwicklungen auf und laden zum Gespräch und zur Vertiefung ein.

Veranstalter ist das landesweite Netzwerk Familienbildung BW, das beim Landesfamilienrat Baden-Württemberg angesiedelt ist und dessen fachpolitisches Anliegen ein bedarfsgerechtes, flächendeckendes und ‚zugängliches‘ Angebot der Eltern- und Familienbildung in Baden-Württemberg ist.

Angesprochen und eingeladen sind Fachkräfte aus der Familienbildung und der pädagogischen Arbeit mit Familien, Kommunalverantwortliche, Sozialplaner und alle Interessierten.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Termine: 02. – 03. November 2017

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e. V.

Ort: Erkner bei Berlin

Die zunehmende Nutzung digitaler Medien, ihre Möglichkeiten und Risiken sind längst ein wichtiges Thema für Familien und damit auch für die Familienbildung. Am ersten Tag der Fachtagung gehen wir der Frage nach, wie sich der Familienalltag und das Umfeld von Familien durch die digitalen Medien verändern. Welche Kompetenzen benötigen Familien, um die neuen Potentiale auszuschöpfen und sicher nutzen zu können? Der zweite Tag widmet sich der Arbeit in den Familienbildungseinrichtungen und der Frage, welche Rolle medienpädagogische und mediengestützte Arbeit mit Familien in Zukunft spielen kann.

Die Tagung richtet sich an Fachkräfte aus der Familienbildung und angrenzenden Bereichen der Arbeit mit Familien, Eltern und Kindern.

Hauptvorträge:

„Digitale und mobile Medien als Herausforderung für Eltern und Familien“, Prof. Dr. Friedericke Siller (TH Köln), „Medienkulturen in Familien in belastenden Lebenslagen“, Dr. Katrin Schlör (PH Ludwigsburg), „Medienkritik in Zeiten des Digitalen Kapitalismus“, Prof. Dr. Horst Niesyto (PH Ludwigsburg)

Arbeitsforen u. a. zu den Themen:

„Welche digitalen Angebote brauchen Eltern?“, „Mediennutzung in Familien (FIM-Studie)“, „Medienpädagogische Arbeit mit Familien“, „Offene Lehr- und Lernmaterialien im Netz“, „Eltern-Blogs und Kinder-Apps“…

Den Flyer mit dem Tagungsprogramm, Anmeldemöglichkeit und weiteren Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.eaf-bund.de/familienbildung/veranstaltungen/kalender/detail/e/medienpaedagogische_fachtagung

Termine: 17. November 2017

Veranstalter: Bundesforum Männer Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e. V.

Ort: Berlin

Anlässlich des Internationalen Männertags (am 19.11.2017) laden das Bundesforum Männer und sein Projekt movemen zum Vortrag über geflüchtete Jungen und Männer ein. Vorgestellt werden die Ergebnisse unserer Befragung von jungen, geflüchteten Männern sowie Praktiker_innen aus der bundesweiten Flüchtlingsarbeit. Ziel der Studie ist es, typische Situationen und Bedarfslagen von männlichen Geflüchteten sichtbar zu machen, um gemeinsam adäquate Antworten entwickeln zu können. Im Zentrum der Studie stehen folgende Fragen:

  • Welche spezifischen Bedarfslagen von männlichen Geflüchteten gibt es? Welche Erwartungen und Vorstellungen an sie sind im Integrationsprozess wirksam?

  • Welche Handlungsempfehlungen für eine geschlechtersensible Arbeit mit männlichen Geflüchteten lassen sich daraus ableiten? Und was bedeutet dies für die politischen Rahmenbedingungen?

Anmeldung erbeten unter www.movemen.org.

Termin: 20. – 22. November 2017

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Die Seminarkosten betragen 170,- € für Mitglieder und Mitarbeiter/innen bei Mitgliedern des Deutschen Vereins bzw. 213,- € für Nichtmitglieder.

Im Rahmen dieser Fachveranstaltung sollen nach einer grundsätzlichen Einführung in die aktuelle Debatte, gemeinsame Lösungsoptionen und mögliche Konsenslinien – auf der Grundlage erfolgreicher Praxisbeispiele – aufgezeigt und herausgearbeitet werden. Abschließend wird der Blick auf das Spannungsverhältnis zwischen Wirkungsforschung und kommunalen Haushaltslagen gerichtet.

Anmeldeschluss ist am 19. September 2017.

Nähere Informationen finden Sie unter https://www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen-2017-die-zeiten-aendern-sich-das-sgb-viii-auch-2528,945,1000.html.

Termin: 22. – 23. November 2017

Veranstalter: AWO Bundesakademie

Ort: Berlin

Teilnehmerbeitrag: 210 € (Externe: 250 €) inkl. Verpflegung, ohne Übernachtung

Leichte Sprache ist ein innovatives Konzept zur Umsetzung von Barrierefreiheit im Schriftsprachbereich. Es bezeichnet eine sprachliche Ausdrucksweise, die sehr leicht verständlich ist. Komplizierte Sachverhalte werden zum Beispiel in kurzen Sätzen, mit gebräuchlichen Wörtern dargestellt und Publikationen übersichtlich gestaltet. Leichte Sprache ist eine Möglichkeit, Barrieren abzubauen und gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Lernschwierigkeiten zu schaffen. Sie trägt dazu bei, schriftliche Informationen besser zu verstehen und zu verwenden und somit selbstbestimmter Entscheidungen treffen zu können. Im Kurs "Einstieg Leichte Sprache" werden theoretische Grundlagen zum Konzept Leichte Sprache vermittelt. Anhand von praktischen Übersetzungsübungen lernen die Teilnehmer*innen die Anwendung.

Inhalte des Seminars:

  • Die Geschichte der Leichten Sprache
  • Für wen ist Leichte Sprache? – Unterschiedliche Zielgruppen?
  • Die Regeln für Leichte Sprache
  • Leichte Sprache – Einfache Sprache
  • Gesetzliche Grundlagen – BITV 2.0, UN-BRK
  • Schreib- und Gestaltungsübungen von Texten
  • Besprechen eigener Beispieltexte – Texte der Teilnehmenden

Nähere Informationen finden Sie hier.

Termin: 29. – 30. November 2017

Veranstalter: WSI, Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf

Ort: Berlin

Teilnehmerbeitrag: 210 € (Externe: 250 €) inkl. Verpflegung, ohne Übernachtung

Seit geraumer Zeit erleben wir, dass sich ein breiteres Verständnis von sozialen Rechten als Bestandteil der globalen Wertegemeinschaft durchsetzt und im internationalen Recht zunehmend verankert ist. Gewerkschaftsrechte und Tarifautonomie aber auch soziale Sicherung, Mindestlöhne und Antidiskriminierung gehören heute zum universellen Wertegerüst westlicher Gesellschaften.

Zugleich wird es aber immer schwieriger soziale Rechte einzufordern und durchzusetzen. Deregulierung und Flexibilisierung von Arbeitsmärkten, die Entgrenzung von Arbeit durch Digitalisierung und neue Selbstständigkeit sowie zunehmend komplexe Unternehmens- und Zuliefererbeziehungen erfordern einerseits neue Regeln. Andererseits ist die Reichweite sozialer Rechte begrenzt und die Möglichkeiten ihrer Durchsetzung sind heute eher schwieriger als früher.

Im Frühjahr hat die EU Kommission mit der Säule sozialer Rechte einen Vorschlag zur Weiterentwicklung des sozialen Europas gemacht. Liegt darin ein sozialpolitischer Fortschritt in der EU trotz gleichzeitiger Austeritätspolitik in den Krisenländern? Wie können und müssen heute soziale Rechte definiert werden? Wo fehlen soziale Rechte? Welches sind die besten Maßnahmen zu ihrer Umsetzung, wo gibt es Durchsetzungs- und Sanktionsdefizite? Wie kann man den Prozess am besten stärken und welche Hindernisse sind zu überwinden? Diese Fragen stellen wir auf dem diesjährigen Herbstforum des WSI. Wir wollen sie mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wie auch Praktikerinnen und Praktikern aus Zivilgesellschaft, Politik, Gesetzgebung, Wirtschaft, Gewerkschaften und Betrieben diskutieren.

Nähere Informationen finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Termine: 18. September 2017

Veranstalter: Zukunftsforum Familie e. V. und AWO Kreisverbandes Trier-Saarburg e.V.

Ort: Kordel

Familienleben verändert sich und wird zunehmend vielfältiger. Doch nicht immer sind die rechtlichen Regelungen, Institutionen und politischen Ideen in der Lage, Familien so zu unterstützen, wie sie tatsächlich gelebt werden. Die „Ehe für alle“, die zum Ende dieser Legislaturperiode im Bundestag beschlossen wurde, war ein wichtiger Schritt. Darüber hinaus stehen Menschen, die in Patchworkfamilien leben, allein- oder getrennt erziehend sind oder über Ländergrenzen hinweg zueinanderfinden wollen, vielfach vor großen Herausforderungen. Gleichzeitig bedrohen rechtspopulistische Bewegungen die Vielfalt von Familienleben.

Programm und weitere Informationen finden Sie hier.

Mit einer kreativen Protestaktion und dem klaren Appell an alle Parteien, sich nach der Wahl für den Abbau sozialer Ungleichheit und eine gerechtere Vermögensverteilung in Deutschland einzusetzen, wendet sich das Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“ eine Woche vor der Bundestagswahl an Politik und Öffentlichkeit. Der Zusammenschluss von über 30 bundesweit aktiven zivilgesellschaftlichen Organisationen, Sozialverbänden und Gewerkschaften fordert einen rigorosen steuer- und finanzpolitischen Kurswechsel. Zur Bekämpfung von Armut und der Finanzierung notwendiger Renten- und Sozialreformen sowie dringend benötigter Investitionen in das Gemeinwesen seien die stärkere Besteuerung sehr hoher Einkommen, Vermögen und Erbschaften sowie der konsequente Kampf gegen Steuerbetrug und Steuerschlupflöcher alternativlos.

Drei Viertel der Bevölkerung finden die Vermögensverteilung ungerecht

„Eine gerechte und solidarische Steuerpolitik ist aus unserer Sicht die Nagelprobe, ist der Glaubwürdigkeitstest für alle, die eine bessere Bildungs-, Sozial- oder Arbeitsmarktpolitik oder gar ein gerechteres Deutschland versprechen“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Nach einer aktuellen Umfrage bewerten drei Viertel der Bevölkerung die aktuelle Vermögensverteilung als ungerecht und sprechen sich für eine stärkere Besteuerung hoher Einkommen und großer Vermögen aus, um öffentliche Aufgaben besser zu finanzieren. „Die Menschen in diesem Land wollen in ganz großer, parteiübergreifender Mehrheit eine solidarische Steuerpolitik, die Reiche stärker zur Verantwortung für dieses Gemeinwesen heranzieht und den Staat wieder in die Lage versetzt, in das Soziale zu investieren. Alle Parteien stehen, ganz unabhängig vom Wahlausgang, in der Pflicht, diesem überwältigenden Mehrheitswillen Rechnung zu tragen.“

Neben einer Erhöhung der Einkommensteuer, der Einführung einer Vermögensteuer und einer reformierten Erbschaftsteuer will das Bündnis auch finanzstarke Unternehmen stärker als bisher in die Verantwortung nehmen. „Die aktuelle Ungleichheitskrise ist keine Naturkatastrophe, sondern von Menschen gemacht und zwar im Interesse einer Minderheit von Großkonzernen und Superreichen. Schuld an der wachsenden Ungleichheit hat auch eine Politik, die annimmt, der Markt brauche möglichst wenig Regulierung. In der Folge können sich internationale Konzerne auf vielfältige Art davor drücken, ihren fairen Beitrag zum Allgemeinwohl zu leisten. Das muss ein Ende haben: Wir brauchen endlich echte Steuertransparenz, Steueroasen müssen auf eine Schwarze Liste gesetzt und mit Sanktionen belegt werden“, so Jörn Kalinski, Leiter Lobby- und Kampagnenarbeit bei Oxfam Deutschland.

Öffentliche Investitionen gefordert

Das Bündnis fordert u.a. mehr öffentliche Investitionen und mehr Personal für soziale und kulturelle Einrichtungen und Dienste, für die Bereitstellung und den Bau von ausreichend bezahlbaren Wohnungen und im Kampf gegen Armut. Insbesondere die wachsende Altersarmut sowie die extrem hohe Kinderarmut in Deutschland ist für viele Partner Anlass für ihr Bündnisengagement. „Immer mehr Familien und ihre Kinder sind von der Entwicklung unseres Wohlstandes abgekoppelt. Arbeitslosigkeit oder ein geringes Einkommen der Eltern, Trennung, aber auch bereits die Entscheidung, mehr als zwei Kinder zu bekommen, erhöhen das Risiko, in Armut zu leben. Die derzeitige Familienförderung bekämpft die Armut nicht, denn Familien mit hohem Einkommen werden deutlich mehr steuerlich entlastet als Familien ohne oder mit nur geringem Einkommen gefördert werden. Das darf nicht sein! Wir treten dafür ein, diese Schieflage zu beseitigen, die Förderung umzuverteilen und das System vom Kopf auf die Füße stellen“, fordert abschließend Christiane Reckmann, Vorsitzende Zukunftsforum Familie e.V..

Aktion vor dem Reichstag

Im Rahmen einer Aktion vor dem Berliner Reichstag verteilen heute als Superhelden verkleidete Aktivistinnen und Aktivisten des Bündnisses symbolisch das in Deutschland vorhandene Geld dahin um, wo es dringend benötigt wird – in Kitas, Krankenhäuser, Jugendeinrichtungen, Schulen und bezahlbaren Wohnraum (heute, 12:30 Uhr, Platz der Republik, vor dem Reichstags-Besucherzentrum). Weitere dezentrale Aktionen und Veranstaltungen finden am morgigen Samstag statt.

Dem parteipolitisch unabhängigen Bündnis "Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!" gehören auf Bundesebene 33 Organisationen an: Von Gewerkschaften wie ver.di und GEW, über den Deutschen Mieterbund und Sozialverbände wie Arbeiterwohlfahrt (AWO), Paritätischer Wohlfahrtsverband und Volkssolidarität, bis zu Attac und Oxfam Deutschland, der Katholischen Arbeitnehmerbewegung, Migrantenverbänden, Jugend- und Studierendenorganisationen, den Naturfreunden Deutschlands und dem BUND.

Mehr Informationen und Zitate aller Bündnispartner finden Sie unter: https://www.reichtum-umverteilen.de/presse

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. und andere vom 15.09.2017

Die Mitgliederversammlung des ZFF hat sie im Dezember 2016 verabschiedet: Die „Grundlagen einer guten Politik für Familien“. Damit erneuert das ZFF seinen Anspruch als politischer Fachverband, der die Vielfalt des Familienlebens in den Mittelpunkt rückt, aktuelle Herausforderungen für Familien in ihrem Alltag konsequent benennt und Politik von den Menschen aus denkt, die täglich füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken. Mit diesem unverändert gebliebenen Familienbild stehen wir in der Tradition der Arbeiterwohlfahrt und ihrer Werten der Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit.

Hierzu formulieren wir den Leitsatz: „Das Zukunftsforum Familie tritt dafür ein, dass alle Familien und ihre Mitglieder gut leben können. Nicht mehr und nicht weniger ist unser Ziel!“

Das Grundlagenprogramm finden Sie hier.

Anlässlich der heutigen Vorstellung des Konzeptes für ein nach Einkommen gestaffeltes, neues Kindergeld durch die Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley fordern AWO und ZFF die Bekämpfung von Kinderarmut entschieden anzugehen. Das neue Kindergeld ist ein erster Schritt. Mehr Investitionen in den Ausbau der Infrastruktur und eine Kindergrundsicherung müssen aber dringend folgen.

Die Bundesfamilienministerin plant in der nächsten Legislaturperiode eine Reform des Kindergeldes. Für ärmere Familien soll der Kinderzuschlag von derzeit 170 Euro auf bis zu 201 Euro erhöht und mit dem Kindergeld einkommensabhängig und unbürokratisch ausbezahlt werden. Familien ohne oder mit nur geringem Einkommen würden damit für jedes Kind 393 Euro erhalten, was dem derzeit errechneten sächlichen Existenzminimum entspricht.

Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Armut bei Kindern- und Jugendlichen ist keine Bagatelle. Die Politik hat jedoch bisher die Chance verpasst, ein Gesamtkonzept zur Beseitigung von Armut und Ausgrenzung von Kindern und ihren Familien vorzulegen. AWO und ZFF begrüßen den Vorschlag von Bundesfamilienministerin Barley, das Kindergeld und den Kinderzuschlag zu einer Leistung zusammenzuführen und einkommensabhängig auszubezahlen. Neben einer ausreichenden Geldleistung braucht es aber dringend mehr Investition in eine familienfreundliche und bildungsfördernde Infrastruktur in der Kindertagesbetreuung, der Kindertagespflege und der Familienförderung. Nur so gelingt es, den Kreislauf der Armut langfristig zu durchbrechen und allen Kindern eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu garantieren.“

Die Vorsitzende des ZFF Christiane Reckmann ergänzt: „In jedem 5. Kinderzimmer spielt die Armut mit. Einschränkungen in der materiellen, der sozialen, der kulturellen und der gesundheitlichen Lage sind die Folgen. Kinder und ihre Familien brauchen daher eine unbürokratische Leistung, die die das kindliche Existenzminimum sichert und sie aus dem stigmatisierenden Bezug von SGB-II Leistungen herausholt. Es ist gut, dass nun das rechnerische Existenzminimum zur Grundlage einer familienpolitischen Leistung gemacht werden soll. Es fehlen allerdings die dringend notwendigen Verbesserungen im Bereich der sozio-kulturellen Teilhabe. Für die AWO und das ZFF darf diese neue Leistung daher nur ein erster Schritt hin zu einer Kindergrundsicherung sein. Gemeinsam mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaftlern fordern wir den politischen Mut für die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt und neben dem sächlichen Existenzminimum auch den Teilhabebedarf abdeckt.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. und AWO Bundesverband e. V. vom 12.09.2017

Anlässlich des morgigen vierten Jahrestages des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Kita-Betreuung und Förderung ab Vollendung des ersten Lebensjahres fordert das ZFF weitere Anstrengungen, um neben dem quantitativen Ausbau auch auf die Qualität der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zu achten. Gleichzeitig sollte der Rechtsanspruch hin zu einem Ganztagsanspruch ausgeweitet werden, der auch für Schulkinder gilt.

Seit dem 1. August 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Kita-Betreuung und Förderung ab Vollendung des ersten Lebensjahres. Dies hat in den letzten Jahren zu einem Ausbau von Betreuungseinrichtungen geführt: Mittlerweile werden 763.000 Kinder in einer Kita oder Kindertagespflege betreut – mit steigender Tendenz. Betreuung von Kindern darf jedoch nicht mit dem Schulanfang enden. Nach Erkenntnissen der Prognos AG wünschen sich Eltern mehrheitlich, dass Familienpolitik einen weiteren Schwerpunkt auf den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder legen sollte.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Kitas haben sich in den letzten Jahren vielfach zu einer Institution der Bildung und Sozialisierung von Kindern entwickelt und unterstützen Mütter und Väter bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es fehlt jedoch weiterhin an ausreichenden und vor allem qualitativ guten Kitaplätzen. Hier muss dringend nachgebessert werden. Gemeinsam mit anderen Verbänden und Gewerkschaften fordert das ZFF, dass länderübergreifende Qualitätsstandards für die Kindertagesbetreuung festgeschrieben werden. Auch sollte der Rechtsanspruch zu einem Ganztagesanspruch ausgeweitet werden. Gute und ausreichende Bildung- und Betreuungsangebote dürfen jedoch nicht mit der Einschulung von Kindern enden. Gerade hier klaffen derzeit enorme Versorgungslücken. Der Rechtsanspruch sollte daher auf Schulkinder ausgeweitet werden und einen Anspruch auf eine ganztägige Betreuung enthalten.

Familien müssen durch qualitativ hochwertige, sozial gerechte und kostenfreie Bildungsangebote für Kita- und Schulkinder unterstützt werden. Zusammen mit einer Reform der monetären Familienförderungen können wir so gerechte Bildungschancen für alle Kinder schaffen und Familienarmut endlich vermeiden!“

Das heute veröffentlichte Chartbook „Gute und verlässliche Ganztagsangebote für Grundschulkinder“ der Prognos AG können Sie hier herunterladen:

https://www.bmfsfj.de/blob/117804/ba8d863ca9b4110f066f5756aca3176f/chartbook-gute-ganztagesangebote-fuer-grundschulkinder-data.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 31.07.2017

Die Veranstaltung „Zukunft Familienpolitik – zwei Entwürfe im Vergleich“, die für den 19. September in Hagen geplant war, findet nicht statt.

AKTUELLES

Aktuelle Daten, Fakten und Erkenntnisse über Familien in Deutschland 2017

Der heute erscheinende aktuelle Familienreport des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert über Entwicklungen und Trends der letzten Jahre und stellt neue Erkenntnisse vor, was Eltern und Kinder in Deutschland heute bewegt.

„Mehr Unterstützung für mehr Familien – das ist das Motto der vergangenen Jahre. Wir haben in dieser Zeit viele Familienleistungen verbessert, gleichzeitig sind mehr Kinder geboren worden. Der Familienreport zeigt aber auch: Es bleibt eine der wichtigsten Aufgaben, ein gutes Aufwachsen für alle Kinder zu sichern. Familien erwarten zu Recht eine gute Unterstützung. Hier ist es vor allem eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, für die Politik und Wirtschaft sorgen muss. Jeder Euro, den wir in gute Kitas, Ganztagsschulen und Horte investieren, zahlt sich mehrfach aus. Allein vernünftige Angebote für Grundschulkinder am Nachmittag helfenMüttern dabei, ihrem Beruf nachgehen zu können. Deswegen brauchen wir ein Recht auf Ganztagsbetreuung für alle Grundschulkinder.“ sagte Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley anlässlich der Veröffentlichung des Familienreports 2017. „Ich setze mich dafür ein, ein neues Kindergeld für Familien mit kleinen Einkommen zu schaffen und überflüssige Bürokratie in diesem Bereich abzubauen. Ziel muss es sein, das durchschnittliche Existenzminimum eines Kindes abzusichern.“, so Barley weiter.

Der Familienreport 2017 stellt die Lebenslagen und Einstellungen von Familien in Deutschland und die Maßnahmen, mit denen Familienpolitik sie unterstützt, umfassend dar. Neben aktuellen statistischen Daten zum Zusammenleben wird die wirtschaftliche Situation von Familien und deren Bedeutung für das Aufwachsen von Kindern beleuchtet. In den aktuellen Erkenntnissen spiegeln sich die Wünsche und Bedürfnisse von Eltern und Kindern ebenso wie der wachsende Trend zu mehr Partnerschaftlichkeit. Darüber hinaus wird die wichtige Rolle der Unternehmen deutlich, die diese bei einer guten Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielen.

Der Familienreport befasst sich mit den Chancen und Risiken der Digitalisierung für Familien sowie mit den Studien über gesamtwirtschaftliche Renditen von Investitionen in Betreuungsinfrastruktur. Im letzten Kapitel „Sicht der Bevölkerung“ stehen Wünsche der Menschen im Mittelpunkt, die aus aktuellen demoskopischen Studien hervorgehen – einschließlich der damit verbundenen Erwartungen an die Politik.

Den aktuellen Familienreport finden Sie unter http://www.bmfsfj.de/familienreport-2017

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.09.2017

Im Rahmen des Forschungsprojekts "Partnerschaftliche Arbeitszeiten aus Kinder- und Elternsicht", das vom Bundesfamilienministerium gefördert wird, wurden deutschlandweit Interviews mit 56 Eltern und 43 Schulkindern (im Alter von sechs und 14 Jahren) geführt. Befragt vom Institut für sozialwissenschaftlichen Transfer (SowiTra) wurden überwiegend Familien, in denen Mütter und Väter zwischen 28 und 36 Wochenstunden arbeiten und sich Familienarbeit teilen. In der Befragung kamen auch die Kinder zu Wort. Deutlich wird: Kinder in Familien mit zwei vollzeitnah arbeitenden Eltern sind mehrheitlich zufrieden. Sie erleben keinen Mangel an gemeinsamer Zeit.

Hier gehts zum direkten Download der PDF (1,1 MB)

Die Nationale Armutskonferenz, das Deutsche Kinderhilfswerk und der Deutsche Kinderschutzbund haben heute mehr als 37.000 Unterschriften der Online-Kampagne "Keine Ausreden mehr! Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen! #stopkinderarmut" an die Parteivorsitzende der Linken, Katja Kipping übergeben. Am 16. September erfolgt die Übergabe an Katja Suding, FDP und am 19. September an Bettina Jarasch, Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen. Am 28. August waren die Organisationen zur Unterschriftenübergabe bereits bei Peter Tauber, CDU-Generalsekretär.

Mit dieser gemeinsamen Kampagne machen Wohlfahrts- und Sozialverbände sowie Familien- und Kinderrechtsorganisationen auf das drängende Problem der Kinderarmut in Deutschland aufmerksam und suchen das Gespräch mit den Parteispitzen.

Die Kampagne wendet sich gegen die Ausgrenzung von drei Millionen Kindern, die in Deutschland in Armut leben. "Wir fordern eine einheitliche Geldleistung für alle Kinder, die das Existenzminimum sichert. Ein gutes Aufwachsen darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen", fasst der Petitionstext zusammen. Arme Familien sollten mindestens in gleicher Weise gefördert werden, wie Familien mit höheren Einkommen entlastet. Staatliche Unterstützung sollte einfacher gestaltet und leichter zugänglich sein.

Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg sagt: "Eine entschlossene Bekämpfung von Kinderarmut muss zur Kernagenda einer neuen Bundesregierung gehören. Wir werben bei den entscheidenden politischen Akteurinnen und Akteuren dafür, die Schlechterstellung von Kindern aus einkommensarmen Familien in der Familienförderung zu beenden. Gerade für diese Kinder brauchen wir eine einheitliche Kindergrundsicherung, die durch bedarfsgerechte Hilfen ergänzt wird."

Cordula Lasner-Tietze, Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbundes, sagt: "Die Sicherung des kindlichen Existenzminimums hat für uns Priorität und die Verantwortung liegt bei der Politik, Rahmenbedingungen für ein gutes Aufwachsen aller Kinder zu schaffen – unbürokratisch, sozial gerecht und in ausreichender Höhe."

Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, sagt: "Es ist erschreckend, dass Kinder aus armen Verhältnissen sozial häufiger isoliert, gesundheitlich beeinträchtigt und in ihrer gesamten Bildungsbiografie deutlich belasteter sind als Kinder in gesicherten Einkommensverhältnissen. Die Tatsache, dass trotz guter konjunktureller Rahmendaten die Kinderarmut in Deutschland auf einem skandalös hohen Niveau verharrt, macht deutlich, dass wir ein strukturelles Problem haben, dem Politik und Gesellschaft mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und Kompetenzen entgegentreten müssen."

Weitere Informationen unter: https://weact.campact.de/petitions/keine-ausreden-mehr-armut-von-kindern-und-jugendlichen-endlich-bekampfen

Das Zukunftsforum Familie e. V. ist Mitinitiator dieser Petition.

Bundesweiter Aktionstag am 16. September 2017
Auftakt in Berlin am 15. September 2017

In Deutschland gibt es so viel Reichtum wie nie zuvor, doch seit Jahrzehnten nehmen soziale Ungleichheit, Unsicherheit und Ungerechtigkeit zu. Jede und jeder Sechste ist von Armut und Ausgrenzung betroffen, während sich ein kleiner Teil der Gesellschaft finanziell immer weiter absetzt. Das gesellschaftliche Gesamtvermögen wird zunehmend zulasten der Schwachen und zugunsten der Reichen verteilt. Der Staat steht vor großen Herausforderungen, doch den politischen Entscheidungsträgern fehlt der Mut, sich mit den Topverdienenden und Besitzenden großer Vermögen anzulegen. Damit muss jetzt Schluss sein!

Eine Woche vor der Bundestagswahl macht das Bündnis "Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!" mit seinen Forderungen nach mehr Steuergerechtigkeit noch einmal Druck auf die Politik: am 16. September 2017 beim bundesweiten Aktionstag.

  • Steuergerechtigkeit muss Wahlkampfthema sein!
  • Die Positionen der Parteien zur Umverteilung müssen Wahlkriterium sein!

Alle Aktionen können auf www.reichtum-umverteilen.de in unseren Terminkalender eingetragen und eingesehen werden. Auf unserer Webseite gibt es zudem eine bunte Auswahl an Aktionsmaterial, das unter material@reichtum-umverteilen.de bestellt werden kann.

Den Auftakt zum Aktionstag macht Berlin bereits am 15. September um 12:30 Uhr mit einer Superheld/-innen-Aktion vor dem Deutschen Bundestag. Unter dem Motto „Wir fangen schon mal an: Superheld*innen verteilen um!“,werden alle Superheld*innen der Umgebung vor den Bundestag eingeladen, um von dort symbolisch das Geld dahin umzuverteilen, wo es dringen benötigt wird – in die Kitas, Krankenhäuser, Jugendeinrichtungen, Schulen, bezahlbaren Wohnraum u.v.m. Zur Superheld*in zu werden ist ganz einfach: ein bisschen Schminke, ein Cape und den Mut, etwas zu bewegen!

Bei Fragen meldet euch gerne jederzeit: info@reichtum-umverteilen.de.

Wir weisen Sie auf die Veröffentlichung des zweiten Teils der Schriftenreihe zur Bestandsaufnahme des aktuellen Systems zur Sicherung des Kinderexistenzminimums in Deutschland hin. Die Reihe hat im März mit dem ersten Teil zum Sozialrecht begonnen und wurde jetzt mit dem Kinderexistenzminimum im Steuerrecht fortgesetzt. Beide Dokumente finden Sie mithilfe der untenstehenden Links oder direkt auf unserer Website unter www.ag-familie.de/home/WeiterePublikationen.

Ziel der Schriftenreihe ist es, die Zusammensetzung und Berechnung des Kinderexistenzminimums im Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht transparent darzustellen sowie die vorhandenen Wechselwirkungen und deren Folgen zu verdeutlichen. Damit geben die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände einen Überblick über die in den jeweiligen Rechtsbereichen unterschiedlichen Kinderexistenzminima in Deutschland – von der Definition und Herleitung bis zur praktischen Umsetzung und zentralen strittigen Punkten.

Mit der Veröffentlichung der Schriftenreihe zum Kinderexistenzminimum wollen die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände dazu beitragen, das derzeit gültige Nebeneinander unterschiedlicher Kinderexistenzminima zu hinterfragen und die fachliche wie politische Debatte über notwendige Reformen des aktuellen Systems der kindlichen Existenzsicherung befördern.

Die unter Mitwirkung von Heinrich Schürmann, Familienrechtler und Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Oldenburg a.D., entwickelte Schriftenreihe konzentriert sich auf die drei Bereiche Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht. Der Unterhaltsvorschuss und der Kinderzuschlag werden als zusätzliche Maßnahmen zur Existenzsicherung von Kindern gesondert behandelt. Die insgesamt vier Teile der Schriftenreihe werden in den kommenden Monaten nacheinander auf der Website der AGF veröffentlicht.

– Download Teil 2: Das Kinderexistenzminimum im Steuerrecht: Kinderfreibetrag und Kindergeld: http://www.ag-familie.de/media/docs17/AGF_Darstellung_Ki_existenzmin_Teil2_Steuerrecht_2017.pdf

– Download Teil 1: Das Kinderexistenzminimum im Sozialrecht: Regelbedarfe und Leistungen für Bildung und Teilhabe: http://www.ag-familie.de/media/docs17/AGF_Darstellung_Ki_existenzmin_Teil1_Sozialrecht_2017.pdf

Neben den klassischen Gebieten Lehre und Forschung ist auch die Weiterbildung eine Kernaufgabe der HAW Hamburg. Der Weiterbildungs-Master Angewandte Familienwissenschaften (M.A.) wird von einem interdisziplinären Team aus Lehrenden der HAW Hamburg und externen Lehrenden durchgeführt.

Zielgruppe sind Personen mit einschlägiger Berufserfahrung im Bereich Familie und einer parallel zu den Studienmodulen zu leistenden praktischen Tätigkeit. Bewerberinnen und Bewerber ohne abgeschlossenes Hochschulstudium können über das Bestehen einer Eingangsprüfung Zugang zu dem Studienprogramm erhalten. Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt durch eine Zulassungskommission.

„Den Familien als gesellschaftlichen Grundeinheiten mit ihrem […] hoch bedeutsamen Aufgaben- und Leistungsspektrum wird es nicht gerecht, sie (nur) in verschiedenen Disziplinen „mitzubehandeln“; sie sind darüber hinaus als gesellschaftliche Grundeinheiten von einem möglichst ganzheitlichen wissenschaftlichen Ansatz her zu sehen und zu untersuchen […]“ (Wingen BMFSFJ 2002).

Weitere Informationen finden Sie hier.

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ZFF-Info 14/2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley und die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz haben heute mit Migrantenorganisationen und den Neuen Deutschen Organisationen über eine verbesserte Teilhabe und interkulturelle Öffnung in der Engagement-, Familien, Frauen-, Kinder- und Jugendpolitik sowie der Wohlfahrtspflege gesprochen.

Integration und Migration stellen Querschnittsthemen für das Bundesfamilienministerium als „Gesellschaftsministerium“ dar. Grundvoraussetzungen für eine gelungene Integration sind dabei eine verbesserte Teilhabe und die interkulturelle Öffnung von Programmen, Hilfsangeboten und Regelsystemen. Dazu die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Katarina Barley: „Ich möchte den Dialog, den wir heute begonnen haben, zeitnah fortsetzen. Mit konkreten Zielen, die wir gemeinsam und verbindlich erarbeiten. Das Impulspapier der Migrantenorganisationen ist dafür eine gute Diskussionsgrundlage. Integration ist keine Einbahnstraße. Stärker als bisher müssen wir uns der Frage widmen, wie wir eine echte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in allen gesellschaftlichen Bereichen erreichen können. Migration und gesellschaftliche Vielfalt müssen als selbstverständlich begriffen werden.“

Staatsministerin Aydan Özoğuz: „Die Migrantenorganisationen sind längst nicht nur bewährte Partner und Brückenbauer zwischen Alteingesessenen und neu Ankommenden. Sie liefern auch wichtige Impulse, wie sich unsere Gesellschaft in der ganzen Bandbreite ihrer Organisationen und Institutionen nachhaltig interkulturell öffnen kann.“

Vor mehr als einem halben Jahr haben anlässlich des von der Integrationsbeauftragten ausgerufenen Themenjahres „Partizipation“ mehr als 50 Migrantenorganisationen zum 9. Integrationsgipfel auf Anregung der Beauftragten ein Impulspapier zur Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft veröffentlicht. Mit dem Impulspapier haben die Migrantenorganisationen ihre Vorstellungen zusammengetragen, wie Teilhabe unter anderem durch interkulturelle Öffnung von Organisationen und Institutionen gelingen kann. Ziel des Papiers war es auch, Umsetzungsmöglichkeiten mit Organisationen aus Politik und Zivilgesellschaft zu diskutieren.

Das BMFSFJ ist das erste Bundesministerium, das in einen Dialog mit den Migrantenorganisationen zu den Forderungen und Vorschlägen des Impulspapiers getreten ist. Das BMFSFJ plant, den Dialog in den nächsten Monaten mit weiteren Akteuren fortzusetzen.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.07.2017

Bundesfamilienministerin Dr. Barley stellt Evaluationsbericht zum Gesetz der vertraulichen Geburt vor

Die Hilfe für schwangere Frauen in Notsituationen kommt an. Das geht aus dem Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt hervor, den das Bundeskabinett heute (Mittwoch) verabschiedet hat. Der Bericht fußt auf den Ergebnissen der Evaluation, die von einem unabhängigen Institut durchgeführt wurde.

Das Gesetz trat am 1. Mai 2014 mit dem Ziel in Kraft, die Angebote zur Unterstützung von Schwangeren auszubauen. “Durch die gut zugänglichen Angebote erreichen wir viele Frauen, die sonst den Weg in die Beratungsstellen vielleicht nicht gefunden hätten”, betont Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley. “Vor allem das Hilfetelefon ‘Schwangere in Not’ und die Online-Angebote erleichtern vielen den Schritt in die Beratung. Ich freue mich, dass der von uns stark forcierte Ausbau der Hilfen dazu geführt hat, dass das Hilfesystem gut angenommen wird. Und ich freue mich, dass sich 60 Prozent der Frauen, die wir erreicht haben, für eine Lösung im Sinne des Kindes entschieden haben.“

Über 16.000 Gespräche wurden seit Mai 2014 durch qualifizierte Beraterinnen des Hilfetelefons mit schwangeren Frauen in Not und deren Umfeld geführt. “Gemeinsam mit den Frauen loten wir aus, welche Wege es gibt und welche Unterstützung sie brauchen, wenn sie nicht mehr weiter wissen”, erklärt die Leiterin des Hilfetelefons, Petra Söchting. “Und wir ermutigen die Frauen, eine Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort aufzusuchen, damit sie im persönlichen Kontakt einen Ausweg aus der Krise finden.”

Neben dem Hilfeangebot bietet das Gesetz Frauen, die auch nach umfassender Beratung ihre Anonymität nicht aufgeben möchten, mit der vertraulichen Geburt eine rechtssichere Alternative. Vertrauliche Geburt bedeutet: Die Mutter bleibt anonym, ihre Identität wird aber in einem sicher aufbewahrten Herkunftsnachweis festgehalten. So kann das Kind seine Abstammung erfahren, wenn es 16 Jahre alt ist. Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley: “Das ist eine gute Lösung für Mutter und Kind. Beide werden bei der Geburt medizinisch betreut und das Kind kann später erfahren, woher es kommt.”

Dr. Jörn Sommer, Sozialwissenschaftler und Leiter der Evaluationsstudie, ergänzt: “Viele der Schwangeren, die ihre Schwanger- und Mutterschaft geheim halten wollen, nutzten die vertrauliche Geburt als Alternative zur anonymen Form der Kindsabgabe.”

Bundesfrauenministerin Dr. Barley ist zufrieden: “Wir haben das übergeordnete Ziel des Gesetzes erreicht: Viele betroffene Frauen haben sich statt einer anonymen oder vertraulichen Geburt für ein Leben mit dem Kind oder eine Adoptionsfreigabe entschieden. Die Hilfe kommt an.”

Das Hilfetelefon “Schwangere in Not” ist rund um die Uhr unter der Nummer 0800/ 40 40 020 erreichbar. Es ist kostenlos, barrierefrei, vertraulich und sicher und in 18 Sprachen verfügbar. Das Hilfetelefon ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt.

Die Evaluation ist auf der Hompage des BMFSFJ veröffentlicht und kann hier http://www.bmfsfj.de/vertrauliche-geburt-evaluation eingesehen werden.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.07.2017

BMFSFJ stellt erste vorläufige Ergebnisse einer Befragung von Trennungseltern vor

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley stellte heute (11.7.) im Rahmen des hauseigenen Zukunftsgesprächs „GEMEINSAM GETRENNT ERZIEHEN“ erste Ergebnisse einer durch das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag des BMFSFJ durchgeführte Befragung von Trennungseltern vor. Danach wünscht sich über die Hälfte der Trennungseltern (51 %) eine hälftige bzw. annähernd hälftige Aufteilung der Betreuung der Kinder. 15 Prozent der Trennungseltern erziehen bereits gemeinsam. Unter diesen Eltern haben die allermeisten eher gute bis sehr gute Erfahrungen mit ihrem Betreuungsmodell gemacht (93%). Die Ergebnisse der Befragung geben ebenfalls Aufschluss darüber, wie Eltern in die gewünschte Betreuungskonstellation hineinfinden und was nötig ist, damit eine partnerschaftliche Betreuung gelingt.

Familienministerin Dr. Katarina Barley: „Moderne Familien wünschen sich Partnerschaftlichkeit. Auch die getrennten Eltern.“ Barley wertete dies als gutes Zeichen. „Eine partnerschaftliche Einstellung ist eine gute Grundlage, um Kinder nach einer Trennung gemeinsam zu erziehen. Im Vordergrund muss dabei das Wohlergehen der Kinder stehen, die diesen Einschnitt im Leben zu bewältigen haben.“

Mit dem Zukunftsgespräch „GEMEINSAM GETRENNT ERZIEHEN“ setzt das Bundesfamilienministerium einen Dialogprozess über die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnisse getrennter Eltern in Gang. Dabei soll es auch darum gehen, wie die Familienpolitik Eltern, die bereits gemeinsam erziehen oder sich dies wünschen, besser unterstützen kann. Die Befragungsergebnisse liefern dafür den Ausgangspunkt.

Familienministerin Dr. Katarina Barley: „Ich nehme es sehr ernst, dass die Mehrheit der getrennt lebenden Eltern sich nicht genügend vom Staat anerkannt fühlt. Deswegen müssen wir noch bessere Rahmenbedingungen für diese Familien schaffen.“

Den Ergebnissen der Studie zufolge, wünschen sich vor allem die Väter bessere rechtliche Bedingungen für getrennt erziehende Eltern. Der großen Mehrheit geht es dabei um finanzielle Unterstützung (68 %) Viele wünschen sich auch eine stärkere steuerliche Berücksichtigung von Kosten, die Getrennterziehenden entstehen (60 %). Gerade die Väter wünschen sich häufig auch, dass ihr Betreuungsanteil im Unterhaltsrecht Berücksichtigung findet.

Grundlage der von Allensbach durchgeführten Studie war eine Stichprobe von April und Mai 2017, von 603 Müttern und Vätern, die repräsentativ für die Eltern mit Kindern aus früheren Partnerschaften ist. Bei den dargestellten Zahlen handelt es sich um erste vorläufige Ergebnisse. Abschließende Studienergebnisse werden bis zum Herbst erwartet.

Hier finden Sie den Link zur Studie des Allensbach Instituts: http://www.ifd-allensbach.de/fileadmin/IfD/sonstige_pdfs/Gemeinsam_erziehen_Kernergebnisse.pdf

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.07.2017

Hierzu kommentiert das ZFF:

„Familien sind heute bunt und vielfältig. Auch die Art und Weise, wie das Familienleben gestaltet wird, ist heute individuell und höchst unterschiedlich. Es überwiegt jedoch der Wunsch, sich Familie und Beruf partnerschaftlicher zu teilen. Viele Väter sehen sich dabei nicht mehr alleine in der Rolle des Ernährers: fast jeder 3. Vater geht zumindest für einige Monate in Elternzeit und nimmt das Elterngeld in Anspruch. Mit der wachsenden Bedeutung von Vaterschaft innerhalb der Familien wächst das Bedürfnis vieler Väter, auch nach einer Trennung gleichberechtigt mit der Mutter für die Kinder da zu sein. Auch Mütter bewerten die Bereitschaft von Vätern sehr positiv, sich auch nach der Trennung stärker in die Betreuung und Erziehung einzubringen. Das ZFF begrüßt es daher sehr, dass sich die Familienministerin Katarina Barley stärker für die Bedürfnisse von Trennungseltern einsetzen möchte. Gleichzeitig warnt das ZFF davor, die Situation aller Trennungseltern gleichzusetzen. Denn genau wie Familienformen vielfältig sind, trifft dies auch auf Trennungsfamilien zu. Darüber hinaus ist auch bei der Begriffsbestimmung Vorsicht geboten: Trennungseltern teilen sich im Jahr 2017 nicht alle die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder. Hier grundlegend von dem Begriff „getrennt erziehend“ auszugehen, würde daher in die falsche Richtung gehen und den vielen Frauen und wenigen Männern, die ihre Kinder alleine und ohne die Hilfe eines Partners oder einer Partnerin erziehen, nicht gerecht werden.“

Heute hat das Plenum des Bundesrates dem Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen und der Änderung des Einkommensteuergesetzes (StrRehaHomG) zugestimmt.

Das Gesetz sieht eine pauschale Rehabilitierung und individuelle Entschädigung der Betroffenen vor. Auf diese Weise wird der fortwährende Strafmakel der Betroffenen durch die aus heutiger Sicht menschenrechtswidrige Verfolgung und Verurteilung beseitigt.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Wir können geschehenes Leid nicht ungeschehen machen. Mit der Rehabilitierung erhalten die Betroffenen ein Stück ihrer Würde zurück, die ihnen genommen wurde. Das ist eine Form von später Gerechtigkeit. Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass die rund 5.000, oft hochbetagten Personen, die Unterstützung, Beratung und individuelle Entschädigung bekommen, die ihnen zusteht.“

BISS richtet Beratungshotline ein

Um die Regelungen des Gesetzes bekannt zu machen und die Betroffenen adäquat zu beraten und zu begleiten, fördert das Bundesfamilienministerium ein Projekt der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS). Dafür soll eine Hotline eingerichtet werden, die über bestehende Beratungsmöglichkeiten vor Ort informiert und die Betroffenen bei der Abwicklung der Entschädigungsanträge über das zuständige Bundesamt für Justiz (BfJ) unterstützt.

Link zur BISS: http://schwuleundalter.de/

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.07.2017

Demokratieförderung beginnt bereits im Frühkindalter. Deshalb legt ein neuer Teilbereich des Bundesprogrammes "Demokratie leben!" den Fokus auf frühkindliche Demokratiebildung und Extremismusprävention. Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek unterzeichnete eine entsprechende Kooperationsvereinbarung.

Am 4. Juli hat der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Dr. Ralf Kleindiek, eine Kooperationsvereinbarung zu Demokratiebildung und Extremismusprävention in der Kindertagesbetreuung unterzeichnet. Im Rahmen des Bundesprogrammes "Demokratie leben!" bildet die Vereinbarung den Auftakt für mehrere Projekte in Kindertagesstätten. Kooperationspartner des Bundesfamilienministeriums sind die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zusammengeschlossenen Verbände sowie die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe e.V. (AGJ).

Dr. Ralf Kleindiek betonte:

"Die Jugend wird schon morgen über die Zukunft der Demokratie entscheiden. Deshalb ist es bereits heute wichtig, im Frühkindalter mit Demokratiebildung zu beginnen und für ein Leben in Vielfalt zu sensibilisieren. Wir freuen uns, diese wegweisende Kooperation mit solchen engagierten Partnern auf den Weg bringen zu können."

Das Gesamtvolumen der Förderung beträgt für die Jahre 2017 bis 2019 2.987.000 Euro. Die Projekte sollen frühzeitig den Grundstein dafür legen, dass Vielfalt und Toleranz vom Frühkindalter an gelebt werden. Konzipiert werden sie durch den Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, den Deutschen Caritasverband, den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie Deutschland sowie die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Der AGJ kommt eine koordinierende und vernetzende Funktion zu.

Zielgerichtete Präventionsstrategien und Angebote, die Demokratie und Vielfalt im frühkindlichen Bildungsbereich fördern, sollen im Rahmen der Kooperation weiterentwickelt werden. Zielgruppen der Projekte sind neben Kindern auch Eltern und das Fachpersonal in Kindertageseinrichtungen. Beide stellen unmittelbare Bezugspersonen für die Kinder da und sind damit wichtige Multiplikatoren für ein vielfältiges, demokratisches Miteinander und das Erlernen von gesellschaftlichem Engagement. Darüber hinaus sollen Akteure in der Praxis bundesweit vernetzt werden.

Bundesprogramm "Demokratie leben!"

Das Bundesprogramm "Demokratie leben!" unterstützt Initiativen, Vereine sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland, die sich für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander einsetzen. Die Kooperationsvereinbarung ist im neuen Teilbereich "Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung" des Programmbereichs "Demokratiebildung im Bildungsbereich" angesiedelt.

Schon bisher wurden unter anderem im Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“ einzelne Projekte im Bereich der frühkindlichen Präventionsarbeit gefördert. Durch die Bündelung der Ressourcen wird den Vertragspartnern nun ermöglicht, modellhaft gemeinsam tätig zu werden und Projekte im Rahmen des entsprechenden Teilbereichs wirkungsvoller zu verwirklichen als es ihnen einzeln möglich wäre.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.07.2017

Die Expertinnen und Experten des Arbeitskreises Abstammungsrecht haben am 4. Juli 2017 in Berlin ihren Abschlussbericht an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas offiziell übergeben.

Bundesjustizminister Heiko Maas hatte den Arbeitskreis im Februar 2015 eingesetzt, um Reformbedarf im Abstammungsrecht zu prüfen. Anlass gaben die zunehmende Vielfalt der heutigen Familienkonstellationen und die Entwicklungen der Reproduktionsmedizin, durch die fraglich ist, ob das geltende Abstammungsrecht den gelebten Familienmodellen noch ausreichend gerecht wird.

Maas betonte bei der Übergabe des Berichts:

„Die soziale Wirklichkeit der Familienmodelle verändert sich, und unser Recht muss mit diesem Veränderungsprozess Schritt halten, wenn seine Gestaltungskraft nicht leiden soll. Ein Prozess des Umdenkens setzt in einer lebendigen Demokratie immer eine intensive Debatte voraus – und der Abschlussbericht liefert einen wichtigen Beitrag zu dieser Debatte.“

Die Vorsitzende des Arbeitskreises, Dr. Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin a.D. des für das Familienrecht zuständigen XII. Senats des Bundesgerichtshofs, erklärte: „"Infolge der Möglichkeiten der modernen Fortpflanzungsmedizin wird die herkömmliche Anknüpfung des Gesetzes an die genetische Abstammung eines Kindes für seine Zuordnung zu seinen Eltern nicht mehr allen Fallgestaltungen gerecht. Für eine neue Regelung dieser rechtlichen Zuordnung bleibt jedoch ein Grundgedanke bestimmend:

"Wunscheltern", die durch ihre Entscheidung für eine vom natürlichen Weg abweichende Zeugung die Entstehung menschlichen Lebens verursachen, müssen an ihrer Verantwortlichkeit für das so gezeugte Kind ebenso festgehalten werden wie natürliche Eltern. Nur dadurch wird eine Gleichsetzung natürlicher Elternschaft mit der Wunschelternschaft erreicht, und zwar gleichgültig, ob die Partner in verschieden- oder gleichgeschlechtlicher, ehelicher oder nichtehelicher Gemeinschaft leben. Gesetzgeberisches Ziel der von Seiten der Wunscheltern unauflöslichen rechtlichen Zuordnung ist die Gewährleistung der Statussicherheit des Kindes und der Stabilität seiner Lebensverhältnisse, die – vermittels der sich hieraus ergebenden elterlichen Pflichten – seine künftige Entwicklung und seinen Werdegang bestimmen."

Zu den Kernthesen des Arbeitskreises zählen u.a.:

  • Als rechtliche Mutter soll weiterhin die gebärende Frau gelten.
  • Als zweiter Elternteil soll sowohl ein Mann („Vater“) als auch eine Frau („Mit-Mutter“) in Betracht kommen.
  • Bei der ärztlich assistierten Fortpflanzung mit Spendersamen soll nach einem Einwilligungskonzept die Person die zweite Elternstelle besetzen, welche in die ärztlich assistierte Fortpflanzung eingewilligt hat (bei Verzicht des Samenspenders auf die Elternschaft).
  • Das aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitete Recht jedes Menschen auf Kenntnis der Abstammung durch einen Anspruch auf „statusunabhängige“ gerichtliche Klärung der genetischen Abstammung soll gestärkt werden.

Den Abschlussbericht finden Sie unter: www.bmjv.de/Abschlussbericht-AK-Abstammungsrecht

Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 04. Juli 2017

US-Präsident Trump reaktivierte am 23. Januar 2017 die Global Gag Rule. Sie streicht allen ausländischen Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die zum Thema Schwangerschaftsabbruch beraten oder diese direkt anbieten, die finanziellen Mittel der US-Regierung. Hieraus ergeben sich erhebliche Einschränkungen für den gesamten Gesundheitsbereich in Entwicklungsländern, mit bis zu 9,5 Milliarden fehlenden US-Dollar. Dies ist ein Rückschlag für die weltweiten Frauenrechte und ein eklatantes Hindernis in der Entwicklungszusammenarbeit.

„Die Global Gag Rule steht im fundamentalen Widerspruch zur UN-Agenda. Wir appellieren anlässlich des heutigen Family Planning Summit 2020 in London sowohl an Bundesentwicklungsminister Müller als auch an die Staatengemeinschaft, sich verstärkt für selbstbestimmte Familienplanung in Entwicklungsländern zu engagieren.

Die mangelnde sexuelle Selbstbestimmtheit von Frauen in Subsahara-Afrika trägt dazu bei, dass sich dort die Zahl der Menschen bis zum Jahr 2050 auf 2,4 Milliarden verdoppeln wird. Durch das starke Bevölkerungswachstum und dessen Folgen ist es fraglich, ob die globalen Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 der UN erreicht werden können.

In Entwicklungsländern kommt es jährlich zu 74 Millionen ungewollten Schwangerschaften. Daraus resultieren 36 Millionen Abtreibungen, von denen 20 Millionen unsicher sind und so die Gesundheit der Frauen gefährden. Etwa 220 Millionen Frauen in Entwicklungsländern würden verhüten, doch es fehlt der Zugang zu Verhütungsmitteln oder schlicht das nötige Wissen.“

Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 11.07.2017

Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung hat sich die Erwerbsarmut in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt. Dazu erklären BeateMüller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte, und WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

Die Arbeitslosigkeit in Deutschland sinkt, aber die Armut von Erwerbstätigen steigt. Es ist völlig inakzeptabel, dass Menschen arbeiten und von dem Lohn, den sie erhalten nicht leben können. 3,6 Millionen Menschen geht es in Deutschland so. Sie sind trotz regelmäßiger Arbeit arm. Paradox daran ist: In unserem Land stieg die Beschäftigungsrate zwischen 2004 und 2014 stärker als in jedem anderen europäischen Land, gleichzeitig verzeichnete Deutschland im Europavergleich den höchsten Zuwachs an Erwerbsarmut. Dass der Anteil derjenigen, die sich arm arbeiten so rasant in den letzten Jahren angestiegen ist, liegt vor allem daran, dass unser Arbeitsmarkt immer stärker dereguliert wurde. Außerdem ist der Druck auf Erwerbslose gewachsen, Stellen anzunehmen, auch wenn sie schlecht bezahlt werden. Und darüber hinaus gibt es immer mehr prekäre Selbständige. Für zu viele Erwerbstätige, insbesondere Alleinerziehende, reicht daher das Einkommen nicht.

So werden aus arbeitslosen Armen erwerbstätige Arme. Das ist nicht hinnehmbar. Wir brauchen endlich wieder gute Arbeit, die es den Beschäftigten ermöglicht, von ihrem Entgelt auskömmlich zu leben. Arbeit muss endlich wieder adäquat bezahlt werden. Für Selbständige brauchen wir Mindesthonorare.

Gleichzeitig zeigt sich, dass die positive wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land in keiner Weise Erwerbsarmut verringert. Im Gegenteil, die Schere zwischen Arm und Reich klafft trotz Wirtschaftswachstum immer weiter auseinander. Dagegen muss die Bundesregierung endlich etwas unternehmen. Indem sie beispielsweise ein Rückkehrrecht auf Vollzeit schafft, damit die Menschen nicht langfristig in Teilzeitjobs oder Minijobs stecken bleiben. Indem sie die sachgrundlose Befristung endlich abschafft. Und indem sie die Leiharbeit reformiert. Wir brauchen dringend soziale Leitplanken auf dem Arbeitsmarkt. Außerdem dürfen Kinder kein Armutsrisiko sein. Das Grüne Familienbudget mit Kindergrundsicherung und Kindergeld-Bonus würde gerade erwerbstätige Eltern entlasten und vor Armut schützen.

Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.07.2017

Zum heutigen Treffen von Vertreter/innen von Wohlfahrtsverbänden und Wissenschaftler/innen vom Bündnis Kindergrundsicherung mit der Vorsitzenden der Partei DIE LINKE und mit den Sozialministerinnen Elke Breitenbach (Berlin), Diana Golze (Brandenburg) und Heike Werner (Thüringen), erklärte Katja Kipping:

Wem das Wohl von Kindern und Jugendlichen in unserem Land am Herzen liegt, der versucht, gemeinsam an einem Strang zu ziehen – unabhängig vom Parteibuch oder von der Organisationszugehörigkeit. Das heutige Treffen mit Vertreter/innen des Bündnisses Kindergrundsicherung und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband zeigte eins: Eine Kindergrundsicherung ist ein wichtiger Bestandteil der Abschaffung der Armut von Kindern und Jugendlichen sowie der Überwindung bestehender bürokratischer, nicht zielführender Sicherungssysteme.

Eltern von Kindern und vor allem Alleinerziehende haben schon viel um die Ohren, müssen Job und die Erziehung der Kinder unter einen Hut bekommen. Die bisher vorhandenen Leistungen für Kinder sind meist bürokratisch und kompliziert bei unterschiedlichen Stellen zu beantragen. Gerade Alleinerziehende fühlen sich dabei oft wie Jongleure. Wer ihnen wirklich helfen will, soll auf einfache, universelle Lösungen setzen wie die Kindergrundsicherung.

Gemeinsam diskutiert wurde, wie das Konzept Kindergrundsicherung weiterentwickelt werden kann. Besprochen wurde auch, wie andere Parteien und Organisationen für die Unterstützung gewonnen werden können.

Ich meine, diese gemeinsamen Anstrengungen sind wir allen Kindern und Jugendlichen in unserem Land schuldig.

DIE LINKE steht an der Seite des Bündnisses Kindergrundsicherung und fordert in ihrem Wahlprogramm ebenfalls eine Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro.

Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 07.07.2017

„Die drastische Zunahme der Erwerbsarmut zeigt, dass diese Bundesregierung genauso wie die vorherigen bei der Sicherung guter Arbeit auf ganzer Linie versagt hat. DIE LINKE fordert die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro in der Stunde sowie die Abschaffung aller Ausnahmen. Zudem muss die systematische Niedriglohnbeschäftigung in Form der Leiharbeit ebenso abgeschafft werden wie die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung. Arbeit, von der man leben kann, sollte wieder das Maß der Dinge sein, dafür muss die Politik die Voraussetzungen schaffen. Arm trotz Arbeit darf es nicht länger geben“, erklärt Sabine Zimmermann, stellvertretende Vorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zu einer Studie des WSI der Hans-Böckler-Stiftung, der zufolge die Erwerbsarmut in Deutschland stark zugenommen hat. Zimmermann weiter:

„Verfehlte Arbeitsmarktpolitik und insbesondere die Hartz-Reformen haben erheblich zum Anstieg der Erwerbsarmut beigetragen. Die Zumutbarkeitskriterien wurden im Lauf der Zeit immer weiter verschärft und es wurde Druck auf Erwerbslose ausgeübt, niedrig entlohnte und nicht dem Berufsabschluss entsprechende Beschäftigung aufzunehmen. Prekärer Beschäftigung und Lohndumping wird so Vorschub geleistet, erworbene berufliche Qualifikationen werden entwertet. Diese Regelungen müssen verbessert bzw. abgeschafft werden. Niemand darf gezwungen werden, jede noch so schlechte Tätigkeit anzunehmen. Die soziale Absicherung muss auf eine neue Grundlage gestellt werden. Statt Hartz IV brauchen wir eine sanktionsfreie Mindestsicherung, die wirklich vor Armut schützt und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.“

Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 06.07.2017

DIW Berlin untersucht Entwicklung der Einkommensschichtung im Zusammenspiel mit Entwicklung der Erwerbsformen – Anteil der Bevölkerung in Deutschland mit mittlerem Einkommen ist zwischen 1995 und 2015 gesunken, Anteil der Armutsbedrohten und der Reichen hat zugenommen – In unteren Einkommensschichten sind niedrig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse mehr verbreitet als noch vor 20 Jahren, in oberen Schichten haben mehr Menschen reguläre Stellen.

Nicht alle in Deutschland haben vom Beschäftigungsboom der letzten Jahre gleich profitiert. Trotz deutlichem Rückgang der Arbeitslosigkeit sind die Einkommen heute ungleicher verteilt als noch vor 20 Jahren, was im Wesentlichen an einer Zunahme der Ungleichheit bis zum Jahr 2005 liegt. Zudem sind in unteren Einkommensschichten Niedriglöhne weiter verbreitet als früher, während reguläre Arbeitsverhältnisse in den oberen Einkommensschichten häufiger sind als vor 20 Jahren. Das sind die Kernergebnisse einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die frühere Analysen des DIW Berlin und anderer Forscher aufgreift und verfeinert.

Auf Basis von Daten der Langzeitstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) haben die Autoren Peter Krause, Christian Franz und Marcel Fratzscher die Entwicklung der Einkommensverteilung sowie der Erwerbsformen der Menschen in Deutschland zwischen 1995 und 2015 untersucht. Die Verknüpfung der Einkommens- und Erwerbsbetrachtung erlaubt es, Verschiebungen der Erwerbsformen innerhalb der Einkommensgruppen zu identifizieren. Hierbei wurde sehr feinmaschig mit 15 verschiedenen Erwerbsformen gearbeitet. Eine Besonderheit der Studie ist auch, dass sie die gesamte Bevölkerung betrachtet, und nicht, wie in Bezug auf Erwerbsformen oft der Fall, nur 25- bis 64-Jährige.

Der Anteil derer, die über Einkommen um den Median verfügen (77 bis 130 Prozent des Medians), ist über den gesamten Zeitraum um gute sechs Prozentpunkte zurückgegangen (von 47,8 auf 41,4 Prozent). Gleichzeitig gab es im Jahr 2015 mehr Menschen (29 Prozent), die über ein Einkommen unterhalb von 77 Prozent des Medians verfügten, als 20 Jahre zuvor (25 Prozent). Der Anteil derer mit einem Einkommen über 169 Prozent des Medians ist von 12 auf 14 Prozent gestiegen. „Diese waren aber keine kontinuierlichen Entwicklungen“, so DIW-Präsident Marcel Fratzscher, „der Rückgang in der Mitte fand insbesondere bis 2005 statt. Seitdem hat sich der Prozess stabilisiert und verlangsamt“.

Parallel dazu hat die Erwerbsbeteiligung in Deutschland seit 1995 deutlich zugenommen, insbesondere bei Frauen und Älteren, die Arbeitslosigkeit ist zurückgegangen und der Anteil der Bevölkerung ohne Erwerb hat sich in der Altersgruppe zwischen 25 und 64 Jahren halbiert. „Andere Trends auf dem Arbeitsmarkt waren eine Zunahme der Lohnspreizung bis 2005 und ausdifferenzierte Arbeitszeiten, mit einer Verbreitung zum Beispiel von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen“, so Christian Franz. „Die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf die Einkommensverteilung sind allerdings nicht eindeutig, vielmehr wirken diese Faktoren in komplexer Weise zusammen und manchmal auch in gegenläufige Richtungen.“

So ist in den unteren Einkommensschichten der Anteil der Beschäftigten mit niedrigen Löhnen (für das Jahr 2015 entspricht das Stundenlöhnen unter 10,66 Euro brutto) stetig gestiegen, und zwar mehr als in anderen Schichten. Die Nicht-Erwerbstätigkeit ging zurück. In den Gruppen mit mittlerem Einkommen blieb die Quote der Beschäftigten in regulären Arbeitsverhältnissen (Vollzeit) stabil, aber es gingen auch mehr Menschen einer niedrig entlohnten Beschäftigung nach. In den oberen Einkommensgruppen gibt es mehr Beschäftigte mit „normalen“ Arbeitsverhältnissen.

„Insgesamt hat die Bedeutung der typischen Arbeitsverhältnisse keineswegs abgenommen, sie sind aber weniger als früher auch in den unteren Einkommensschichten verbreitet. Dort ist Nichterwerbstätigkeit häufig atypischer Erwerbstätigkeit gewichen“, so Peter Krause.

„Insgesamt machen diese Entwicklungen deutlich, dass der erfreuliche Beschäftigungsanstieg der vergangenen Jahre nicht alle gleich erreicht hat und alleine nicht ausreichen dürfte, um allen in der Gesellschaft Wohlstand und Teilhabe zu ermöglichen“, so Fratzscher.

Zum Medianeinkommen
Das Medianeinkommen (auch mittleres Einkommen) ist das Einkommen, bei dem es genauso viele Menschen mit einem höheren wie mit einem niedrigeren Einkommen gibt. Würde man die Bevölkerung nach der Höhe ihres Einkommens sortieren und dann zwei gleich große Gruppen bilden, würde die Person, die genau in der Mitte dieser Verteilung steht das Medianeinkommen beziehen. In Deutschland betrug das äquivalenzgewichtete Haushaltsmedianeinkommen im Durchschnitt der Jahre 2014 und 2015 20 053 Euro pro Person.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 05.07.2017

IFA gestaltet und bewertet Muster-Kita

Schon einfache und kostengünstige Maßnahmen fördern Gesundheit und Motivation im Kita-Team und schaffen damit auch ein gesundes und lernförderliches Umfeld für die Kinder.(© Christine Bay / Unfallkasse Rheinland-Pfalz)

Die Arbeit in Kitas ist oft kein Kinderspiel. Ungünstige Arbeitsbedingungen, wie Lärm, Raumluft, Licht und fehlende Ergonomie, haben einen großen Einfluss auf die Gesundheit und Arbeitszufriedenheit der Erzieherinnen und Erzieher. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) hat gemeinsam mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz den Nachweis in einem Praxisprojekt erbracht: Laut IFA-Report "Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz Kita" fördern schon einfache und kostengünstige Maßnahmen Gesundheit und Motivation im Kita-Team und schaffen damit auch ein gesundes und lernförderliches Umfeld für die Kinder.

Die Studie "Strukturqualität und Erzieher_innengesundheit in Kindertageseinrichtungen" (STEGE) hat gezeigt: 60 Prozent des pädagogischen Personals in Kitas klagen über Muskel-Skelett-Beschwerden. Sie sind der dritthäufigste Grund für eine Arbeitsunfähigkeit. 73,3 Prozent der pädagogischen Fachkräfte in Kitas empfinden ihre Arbeit grundsätzlich als körperlich anstrengend. Optimal gestaltete Kitas sind deshalb ein wichtiger Beitrag, damit gesunde Kita-Beschäftigte gute Erziehungsarbeit leisten können.

"In mehreren Vorläuferprojekten hatten wir bereits Maßnahmen identifiziert, die zum einen Muskel-Skelett-Belastungen im Kita-Alltag erfolgreich vorbeugen", sagt Professor Rolf Ellegast, stellvertretender Leiter des IFA und Projektverantwortlicher. Zum anderen habe man auch Stellschrauben entwickelt und erprobt, mit denen sich Belastungen durch weitere Faktoren, nämlich Akustik, Raumklima und Beleuchtung, reduzieren lassen.

Alle im Vorfeld gesammelten Erkenntnisse sind in die Gestaltung einer so genannten Musterkita eingeflossen, die von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz und einem städtischen Träger in Neuwied realisiert wurde. Das IFA-Projektteam erhob den Status quo der Belastungen vor Projektstart, begleitete die Planungs- und Bauphase und ermittelte die Arbeitssituation der Beschäftigten nach erfolgter Grundsanierung und Teilneubau. Dabei kamen Messungen und Befragungen gleichermaßen zum Einsatz.

Ellegast: "Ob in puncto Lärm, Licht, Klima oder Ergonomie, wir konnten zeigen, dass die Maßnahmen die Arbeitssituation der Erzieherinnen verbessern und dass die Betroffenen das auch so empfinden, teils natürlich in unterschiedlichem Maße."

Oft helfen schon einfache Dinge: Schadstoffarme Baustoffe und Möbel verbessern von vornherein die Raumluft. Einfach nachzurüstende Akustikdecken verringern den Geräuschpegel und tragen so zu einer entspannten Arbeitsatmosphäre bei. Der punktuelle Einsatz von Stehlampen hilft bei besonderen Sehaufgaben wie Dokumentationsarbeit. Leichte und rollbare Möbel, zargenfreie Tische und höhenverstellbare Rollhocker schonen Rücken und Gelenke der Kita-Beschäftigten.

Ellegast: "Vor allem mit Blick auf die körperlichen Belastungen ist es außerdem wichtig, nicht nur die Rahmenbedingungen zu verbessern, sondern das Personal für ein gesundheitsgerechtes Verhalten zu sensibilisieren und zu schulen. Und ganz grundsätzlich gilt: Beziehen Sie alle Beteiligten in den Prozess ein. Dann steigt die Erfolgswahrscheinlichkeit!"

Die Ergebnisse aus dem Praxisprojekt sollen zusätzlich in die Weiterentwicklung von Kita-Mobiliar einfließen und in Form neuer Lehrmodule die Ausbildung des pädagogischen Fachpersonals ergänzen.

Weiterführende Informationen zum Thema:

Quelle: Pressemitteilung Deutschen Gsetzlichen Unfallversicherung vom 12.07.2017

Immer mehr Menschen in Europa sind arm, obwohl sie arbeiten. Am stärksten stieg die sogenannte Erwerbsarmut in den vergangenen Jahren in Deutschland: Zwischen 2004 und 2014 hat sich der Anteil der „working poor“ an allen Erwerbstätigen im Alter zwischen 18 und 64 Jahren verdoppelt (siehe auch die Abbildungen 2 und 3 in der Studie; Link unten). Das hängt auch damit zusammen, dass Arbeitslose stärker unter Druck stehen, eine schlecht bezahlte Arbeit anzunehmen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* Dr. Dorothee Spannagel, Dr. Daniel Seikel, PD Dr. Karin Schulze Buschoff und Helge Baumann haben untersucht, wie sich arbeitsmarkt- und sozialpolitische Maßnahmen, die Menschen schneller in Jobs bringen sollen, auf die Erwerbsarmut in 18 EU-Ländern ausgewirkt haben. Datengrundlagen sind die neuesten verfügbaren Zahlen aus der Europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) und eine OECD-Datenbank.

Der Anteil der armen oder armutsgefährdeten Erwerbstätigen in der EU betrug im Jahr 2014 rund zehn Prozent – gemessen nach den gängigen EU-Statistikstandards an der erwerbstätigen Bevölkerung im Alter zwischen 18 und 64 Jahren. Obwohl sie regelmäßig arbeiten, müssen diese Menschen mit weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Einkommens in ihrem Land auskommen (mehr zur Methode und zur Armutsgrenze in Deutschland unten). Am höchsten war der Anteil in Rumänien mit 18,6 Prozent, gefolgt von Griechenland mit 13,4 Prozent und Spanien mit 13,2 Prozent. Mit 4,5 Prozent oder weniger hatten Belgien, die Tschechische Republik und Finnland die geringsten Erwerbsarmutsquoten. Deutschland lag mit 9,6 Prozent genau im Durchschnitt der EU-Länder (siehe auch die Abbildung 1 in der Studie).

Das Beispiel Deutschland sei „besonders bemerkenswert“, so die Forscher. Einerseits stieg die Beschäftigungsrate zwischen 2004 und 2014 stärker als in jedem anderen europäischen Land, andererseits verzeichnete Deutschland den höchsten Zuwachs an Erwerbsarmut – trotz eines kleinen Rückgangs von 2013 auf 2014. Wie passt das zusammen? „Offensichtlich ist der Zusammenhang zwischen Beschäftigungswachstum und Armut komplizierter als gemeinhin angenommen“, so die Wissenschaftler. Mehr Arbeit sei keine Garantie für weniger Armut – zumindest dann nicht, wenn die neuen Jobs niedrig entlohnt werden und/oder nur einen geringen Umfang haben.

Die positive Entwicklung auf dem deutschen Arbeitsmarkt beruhe zu einem großen Teil auf einer Zunahme atypischer Beschäftigung, vor allem Teilzeit, häufig im Dienstleistungsbereich und im Niedriglohnsektor. Die Ausweitung des Niedriglohnsektors sei durch weitgehende Deregulierungen des Arbeitsmarktes, die Kürzung von Transferleistungen und verschärfte Zumutbarkeitsregelungen beschleunigt worden. Der Druck auf Arbeitslose sei gestiegen, möglichst schnell eine Arbeit zu finden. „Maßnahmen, die Arbeitslose dazu zwingen, Jobs mit schlechter Bezahlung oder niedrigem Stundenumfang anzunehmen, können dazu führen, dass die Erwerbsarmut steigt, weil aus arbeitslosen armen Haushalten erwerbstätige arme Haushalte werden“, schreiben die Wissenschaftler.

Die Anfänge dieser sogenannten Aktivierungspolitik, in Deutschland bekannt unter dem Stichwort „Fördern und Fordern“, reichen zurück in die 1990er-Jahre. Eine ähnliche Entwicklung wie in Deutschland fand auch in anderen europäischen Ländern statt, wenn auch zunächst nicht so tiefgreifend. Im Zeitraum zwischen 2004 bis 2014 ist es nur in Polen gelungen, die Beschäftigung zu erhöhen und gleichzeitig die Erwerbsarmut zu senken. In Österreich und der Tschechischen Republik gab es ähnlich wie in Deutschland einen vergleichsweise starken Beschäftigungsanstieg, allerdings hier nur geringfügig mehr armutsgefährdete Erwerbstätige.

In den meisten Ländern ist die Erwerbsarmut schon vor Beginn der Krise im Euroraum gestiegen. Im Zuge der Krise hat sich die Lage in etlichen Staaten noch verschärft: Die Rezepte zur Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit sahen eine weitere Deregulierung der Arbeitsmärkte sowie eine Kürzung von Transferleistungen vor. In einigen Krisenländern, allen voran Griechenland, ging aber trotzdem die Erwerbstätigkeit so stark zurück, dass der statistische Anstieg bei der Erwerbsarmut relativ niedrig ausfiel.

Die Forscher können einen direkten Zusammenhang zwischen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Erwerbsarmut belegen: Während niedrige Lohnersatz- und Sozialleistungen sowie strenge Auflagen für den Bezug von Transferleistungen zu höherer Erwerbsarmut führen, wirken sich hohe Ausgaben für aktive Arbeitsmarktmaßnahmen wie Aus- und Weiterbildung positiv aus: „Unsere Ergebnisse verdeutlichen, dass eine Kombination aus investiver aktiver und passiver Arbeitsmarktpolitik in Form von auskömmlichen Lohnersatz- und Transferleistungen der beste Weg ist, um Erwerbsarmut zu bekämpfen“, schreiben die WSI-Experten. Immerhin sei der Mindestlohn ein erster Schritt zur Reduzierung der Armutsgefährdung von Erwerbstätigen. Weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Niedriglohnbereiches müssten folgen. Möglichkeiten der beruflichen Qualifikation und Weiterbildung sollten ausgebaut und für atypisch Beschäftigte beziehungsweise für Beschäftigte im Niedriglohnbereich geöffnet werden, empfehlen die Wissenschaftler. Hartz-IV-Leistungen sollten erhöht, Sanktionen und Zumutbarkeitsregeln entschärft werden.

Information zur Methode:

Als erwerbsarm gelten nach Definition der EU Personen, die im Jahr mehr als sechs Monate erwerbstätig sind und in einem Haushalt leben, der mit weniger als 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Einkommens der Bevölkerung auskommen muss. Für Deutschland bedeutet das beispielsweise: Ein Alleinstehender, der weniger als 869 Euro netto im Monat verdiente, war im Jahr 2012 armutsgefährdet. Bei einem Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren lag die Armutsschwelle bei 1.826 Euro.

*Dorothee Spannagel, Daniel Seikel, Karin Schulze Buschoff, Helge Baumann: Aktivierungspolitik und Erwerbsarmut in Europa und Deutschland, WSI-Report Nr. 36, Juli 2017. Download: http://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_report_36_2017.pdf

Infografik zum Download im neuen Böckler Impuls 12/2017: https://www.boeckler.de/109849_109869.htm

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 06.07.2017

2016 wurden in Deutschland durch richterlichen Beschluss 1238 eingetragene gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften aufgehoben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren Lebenspartnerschaften von Frauen mit 698 Fällen häufiger betroffen als von Männern (540 Fälle).

Gegenüber 2015 hat sich die Zahl der Aufhebungen um etwa 9 Prozent erhöht: (2015: 1136 insgesamt, davon 610 von Frauen und 526 von Männern).

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 11.07.2017

Im Jahr 2016 wurden in Deutschland 162 397 Ehen geschieden, das waren knapp 1 000 oder 0,6% weniger als im Vorjahr. Den Scheidungen ging in den meisten Fällen eine vorherige Trennungszeit der Partner von einem Jahr voraus (82,6%). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stellten die Ehefrauen 51,3% der Scheidungsanträge, die Ehemänner 40,9% und die übrigen wurden von beiden gemeinsam gestellt.

Gut die Hälfte der geschiedenen Ehepaare (50,5 %) hatte minderjährige Kinder und von diesen wiederum 52,4% nur ein minderjähriges Kind. Insgesamt waren von der Scheidung ihrer Eltern im Jahr 2016 knapp 132 000 Kinder unter 18 Jahren betroffen.

Die Trends zur längeren durchschnittlichen Ehedauer wie auch zum höheren Durchschnittsalter der Geschiedenen setzten sich 2016 weiter fort. Die Ehen hatten im Durchschnitt 15 Jahre bis zur Scheidung bestanden, wobei etwa jede sechste Scheidung (15,6 %) sogar erst nach mehr als 25 gemeinsamen Jahren erfolgte. Durchschnittlich waren die Männer 2016 bei ihrer Scheidung 46 Jahre und 7 Monate alt und die Frauen 3 Jahre jünger (43 Jahre und 7 Monate).

1991 waren Ehen dagegen nach durchschnittlich nur 11 Jahren und 9 Monaten geschieden worden. Mitverantwortlich hierfür war der niedrigere Anteil der geschiedenen Langzeitehen: Nur etwa jede elfte Ehe (gut 9 Prozent) war damals nach mehr als 25 Jahren Ehedauer beendet worden. Das Durchschnittsalter der Geschiedenen hatte 1991 noch um über 7Jahre niedriger gelegen (Männer: gut 39 Jahre, Frauen: gut 36 Jahre). Allerdings wurde damals auch noch in jüngerem Alter geheiratet.

Der endgültige Anteil an Scheidungen für einen Eheschließungsjahrgang kann erst nach Ablauf einer sehr langen Zeitspanne bestimmt werden. So beträgt im Jahr 2016 die Scheidungsrate für die im Jahr 1991 geschlossenen Ehen – also nach 25 Jahren Ehedauer – bisher 392,6 Scheidungen je 1 000 Ehen. Da aber auch in den Folgejahren noch Ehen dieser Kohorte geschieden werden, wird der Anteil der nach 30 oder 40 Jahren durch Scheidungen beendeten Ehen noch höher liegen.

Die zusammengefasste ehedauerspezifische Scheidungsziffer beschreibt dagegen die aktuellen Scheidungsverhältnisse. Dabei werden die Ehen einbezogen, die in den letzten 25 Jahren geschlossen und im aktuellen Jahr geschieden wurden. Nur wenn das Scheidungsverhalten über 25 Jahre hinweg genauso gewesen wäre wie im betrachteten Jahr, würde nach 25 Jahren ein entsprechender Anteil an Ehen geschieden sein. 2016 lag diese Ziffer bei 346,3.

Zu berücksichtigen ist jedoch, dass Ehen nicht allein gerichtlich durch Scheidungen gelöst werden. Auch Wanderungen oder der Tod eines Partners verändern ihren Bestand permanent.

Basisdaten und Zeitreihen zur Statistik rechtskräftiger Urteile in Ehesachen können über die Tabelle Ehescheidungen in Deutschland (12631) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 11.07.2017

"Scheinvaterschaften zur Aufenthaltsrechtserlangung" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/12911). Darin erkundigt sie sich danach, welche "generelle Kenntnis oder konkreten Kenntnisse" die Bundesregierung darüber hat, dass schwangere Ausländerinnen "deutsche Staatsangehörige für die Anerkennung von Vaterschaften bezahlen, um auf diese Weise ein Aufenthaltsrecht zu erlangen". Ferner fragt die Fraktion unter anderem, wie hoch nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Summe ist, die ausländische Frauen für eine falsche Vaterschaftsanerkennung durch einen Deutschen zahlen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 425 vom 07.07.2017

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Kleine Anfrage (18/13037) zur Rentenlücke zwischen Männern und Frauen gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie hoch diese Lücke in den verschiedenen Systemen der Altersvorsorge (gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung und private Vorsorge) ist. Ferner möchte sie Auskünfte über die wesentlichen Einkommensquellen der Menschen über 65 Jahre erhalten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 423 vom 06.07.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Fast jedes zweite Kind (40 Prozent) besucht in Deutschland eine Ganztagsschule. Doch das damit verbundene Versprechen auf bessere individuelle Förderung und mehr Chancengerechtigkeit für die Kinder wird kaum eingelöst. Für den AWO Bundesvorsitzenden Wolfgang Stadler liegen die Gründe auf der Hand: „Zu oft geht es nur darum, Plätze zu schaffen. Auf die Qualität und die Ausgestaltung dieser Plätze wird zu wenig geachtet. Auch erschwert die vielfach unzureichende Finanzierung die kontinuierliche und gute pädagogische Ganztagsbetreuung. Die AWO fordert eine Qualitätsoffensive für Ganztagsschulen.“ In diesem Sinne initiierte die Freie Wohlfahrtspflege NRW unter dem Vorsitz der AWO im März 2017 die Kampagne „Gute OGS darf keine Glückssache sein! Qualität sichern. Standards ausbauen“, die heute vor dem Düsseldorfer Landtag ihren Abschluss findet.

Das bei Familien beliebte Ganztagsschulmodell kann nachweislich zu einer besseren Chancengerechtigkeit und zum Bildungserfolg beitragen – allerdings nur, wenn es entsprechend ausgestattet ist. „Bildungserfolg darf nicht von der sozialen Herkunft eines Kindes abhängen. Hier bieten Ganztagschulen die optimale Grundlage, alle Kinder individuell zu fördern“, erklärt Wolfgang Stadler. Doch der bisherige Ausbau sei nach dem Motto „Masse statt Klasse“ verlaufen. Zudem gibt es große regionale Unterschiede hinsichtlich Finanzierung, Standards und Strukturen. Deshalb fordert der AWO Bundesvorsitzende: „Der Bund muss sich dauerhaft stärker finanziell beteiligen. Ein erster Schritt in diese Richtung ist sicherlich das Bekenntnis beider großer Volksparteien, sich für einen Rechtsanspruch auf Betreuung für Grundschulkinder einzusetzen. Neben bedarfsgerechten Kitas sind auch Ganztagsschulen gute und entscheidende Voraussetzungen für die Verbesserung von Teilhabechancen, insbesondere von Kindern aus benachteiligten Familien. Der Bund kann die Länder und Kommunen damit nicht allein lassen.“

Ganztagsschulen sind eine politische Antwort auf den PISA-Schock, der 2001 verdeutlicht hatte, wie stark der Bildungserfolg von Kindern von ihrer sozialen Herkunft, von ihrem Elternhaus, abhängig ist. Der Ruf nach Chancengerechtigkeit in der Bildung hat bundesweit zu einem flächendeckenden Ausbau an Ganztagsschulen geführt – allein im Primar- und Sekundarbereich I besuchten im Schuljahr 2015/2016 fast 40 Prozent der Schülerinnen und Schüler eine Ganztagsschule (2002 erst 10 Prozent).

Die Freie Wohlfahrtspflege NRW hat unter dem Vorsitz der AWO im März 2017 die Kampagne „Gute OGS darf keine Glückssache sein! Qualität sichern. Standards ausbauen“ gestartet. Mit viel Unterstützung und zahlreichen Aktionen und Veranstaltungen wurde in ganz Nordrhein-Westfalen auf die schwierige Situation in der Offenen Ganztagsschule aufmerksam gemacht. Die Abschlusskundgebung findet am heutigen 12.07.2017 vor dem Düsseldorfer Landtag statt, zu der der neue NRW-Ministerpräsident Armin Laschet eingeladen wurde.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 12.07.2017

Hartz-IV-Beziehende sind nach einem Zeitungsbericht immer länger arbeitslos. „Alle Menschen müssen die Möglichkeit erhalten, in das Arbeitsleben integriert zu werden und das ermöglicht nur ein Sozialer Arbeitsmarkt.Klar ist, dass eine gute wirtschaftliche Lage für die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen kein Selbstläufer ist. Um langzeitarbeitslose Menschen wieder in Lohn und Brot zu bringen, braucht es passgenaue Maßnahmen und einen langen Atem. Die AWO sieht die Lösung in einem Sozialen Arbeitsmarkt“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und ergänzt: „Für Langzeitarbeitslose ist der Soziale Arbeitsmarkt eine echte Chance, am Arbeitsleben teilzuhaben.“

Nach Medienangaben habe in der Gruppe der Arbeitsfähigen, die im vergangenen Jahr auf Hartz-IV angewiesen war, die Dauer der Arbeitslosigkeit im Schnitt bei 629 Tagen gelegen. Die AWO setzt sich seit Jahren für einen Sozialen Arbeitsmarkt ein, bei dem die soziale Teilhabe der Menschen im Mittelpunkt steht. Er kann einer bestimmten Personengruppe von Langzeitarbeitslosen eine Chance bieten, mit entsprechenden Unterstützungsleistungen dauerhaft am Arbeitsleben und der Gesellschaft teilzuhaben. Er muss Instrumente beinhalten, die den Neigungen und Bedürfnissen der arbeitslosen Menschen entgegenkommen. Wenn nötig, müsse zudem sozialpädagogische Begleitung und Qualifizierung der Betroffenen gewährleistet sein.

„Es liegt in der Verantwortung unserer Gesellschaft, die Würde der von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen zu bewahren und zu stärken. Vorschläge, wie ein Sozialer Arbeitsmarkt aussehen und finanziert werden könnte, liegen auf dem Tisch. Die AWO unterstützt das Modell des Passiv-Aktiv-Transfers, wonach Geldleistungen, die bisher für die Unterstützung von arbeitslosen Menschen verwendet werden, stattdessen für die Finanzierung von Arbeitsplätzen genutzt werden“, betont der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Weiter Informationen

Auf ihrer Bundeskonferenz verabschiedete die AWO 2016 den Beschluss: Für einen sozialen Arbeitsmarkt und öffentlich geförderte Beschäftigung.

Beschluss AWO Buko 2016

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 11.07.2017

In elf Wochen gilt es, den deutschen Bundestag zu wählen. Heute beginnt die zweite Themenwoche des AWO Wahlcountdowns. Diese Woche dreht sich alles um die Frage der Kinder- und Jugendpolitik. „Wie zukunftsfähig eine Gesellschaft ist, entscheidet sich an ihrer Kinder- und Familienfreundlichkeit. Junge Menschen benötigen soziale Teilhabe und Chancengerechtigkeit“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Die Vorsitzende des Bundesjugendwerks der AWO Anna Pfeiffer erklärt dazu in dem Drei-Fragen-Interview dieser Woche: „Deutschland ist noch weit davon entfernt, kinderfreundlich zu sein. Kinder können ihre Rechte oftmals nicht selbst einfordern. Um jedoch die Rechtsstellung von Kindern zu stärken, fordern wir, dass die Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankert sind.“

Eines der Hauptanliegen der AWO ist der Kampf gegen Kinderarmut. So erklärt Anna Pfeiffer: „Es ist ein Skandal, dass in einem so reichen Land wie Deutschland, fast jedes fünfte Kind von Armut betroffen oder bedroht ist. Frühe Erfahrungen von Armut und sozialer Ausgrenzung haben erhebliche Auswirkungen auf das das gesamte Leben. Deshalb setzen sich AWO und Jugendwerk für eine nachdrückliche Bekämpfung von Kinderarmut ein. Wir fordern bessere Geldleistungen für betroffene Familien und deren Kinder. Ebenso brauchen wir niedrigschwellige Angebote vor Ort. Dazu müssen Akteure vor Ort wie Kita, Schule, Jugendamt oder Sozialamt besser vernetzt sein.“

Grundsätzlich muss es darum gehen, allen Kindern in Deutschland ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Dass kann nur auf der Grundlage eines abgestimmten Bildungs-, Sozialstaats- und Finanzierungskonzeptes gegen Kinder- und Jugendarmut mit konkreten und nachprüfbaren Zielvereinbarungen gelingen. Damit Chancengerechtigkeit in der Bildung erreicht werden kann, fordert die AWO, dass Bildung nicht nach der jeweiligen politischen Couleur der Regierungen oder in Abhängigkeit des jeweiligen Wohnorts unterschiedlich weitreichend und intensiv umgesetzt wird. Der AWO Bundesvorsitzende erklärt dazu: „Es muss ein abgestimmtes Bildungskonzept im frühkindlichen und schulischen Bereich erarbeitet werden. Bund, Länder und Kommunen müssen an einem Strang ziehen.“

Im Rahmen ihres Wahlcountdowns leitet die AWO seit dem 03. Juli 2017, jeweils montags durch ein Drei-Fragen-Interview eine Themenwoche ein. Alle Infos werden auf der AWO Homepage awo.org und in den Social-Media-Kanälen des AWO Bundesverbandes gestreut. Die Kampagne wird im Netz unter dem Hashtag #awobtw17 gebündelt. Heute beginnt die zweite Themenwoche zur Kinder- und Jugendpolitik.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 10.07.2017

Morgen steht im Bundesrat das so genannte Ehegattenbeistandsgesetz* auf der Tagesordnung. Daran verknüpft ist eine längst überfällige und dringend notwendige Reglung zur Erhöhung der Stundensätze im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz.

„Die AWO appelliert an die Länder, dem Gesetzesentwurf in der Bundesratssitzung am Freitag zuzustimmen“, betont AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker, denn: „Betreuungsvereine sichern die Beteiligung und das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern im Betreuungswesen, sie fördern das ehrenamtliche Engagement, die Nachbarschaftshilfe und sozialraumorientierte Quartiersarbeit.“

Der Gesetzentwurf zum Ehegattenbeistandsrecht sieht unter anderem vor, die Stundensätze für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer um 15 Prozent zu erhöhen. Dazu erklärt Döcker: „Die Existenz vieler Betreuungsvereine steht auf dem Spiel, denn die Stundensätze wurden seit 2005 nicht mehr an die allgemeine Preis- und Gehaltsentwicklung angepasst. Damit ist diese moderate Erhöhung längst überfällig.“

Seit 2013 mussten schon 28 Betreuungsvereine ihre Tätigkeit aufgeben, weitere mussten ihre Schließung bereits ankündigen. Betreuerinnen und Betreuer erhalten eine tarifgebundene Bezahlung, damit sind die Ausgaben in den letzten Jahren um über 20 Prozent gestiegen. Mit den seit 12 Jahren stagnierenden Vergütungssätzen des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG) können diese Steigerungen durch die Vereine nicht mehr refinanziert werden.

Auch wenn die geplant höheren Stundensätze nur einen Teil der Kostenentwicklung auffangen können und auch keine Dynamisierung vorgesehen ist, wird den Betreuungsvereinen dadurch aber ermöglicht, bis zur Umsetzung von weiteren notwendigen, grundlegenderen Reformen durchzuhalten.

* Offiziell lautet es "Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung".

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 06.07.2017

Zum 25. Jahrestag des vom Deutschen Familienverband (DFV) erstrittenen Trümmerfrauenurteils vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) fordert Verbandspräsident Dr. Klaus Zeh, die verfassungswidrige Ausbeutung von Familien in der Rente zu beenden.

„„Das Bundesverfassungsgericht hat im Trümmerfrauenurteil den Gesetzgeber zur Rentengerechtigkeit für Familien verpflichtet. Aber auch ein Vierteljahrhundert später bestraft das Rentensystem Familien, weil Rentenansprüche zu eng an Erwerbseinkommen gekoppelt sind und Kindererziehung – ausgerechnet die Leistung, die das System überhaupt erst am Leben hält – kaum berücksichtigt wird. Der verfassungswidrige Raubbau an Familien muss endlich ein Ende haben“, so Zeh.

Mit dem Trümmerfrauenurteil hat das BVerfG am 7. Juli 1992 die bestandssichernde Bedeutung der Erziehungsleistung für die gesetzliche Rente bestätigt und klargestellt, dass die Ausgestaltung der Rentenversicherung zu einer Benachteiligung von Familien, namentlich mit mehreren Kindern, führt. Eine der Klägerinnen war die kinderreiche DFV-Frau Rosa Rees. Ihre neun Kinder zahlten monatliche Rentenbeiträge in Höhe von rund 8.500 DM für die Allgemeinheit, während sie im Alter für ihre Erziehungsleistung mit einer Minirente von knapp 350 DM abgespeist wurde. 2001 hat das Bundesverfassungsgericht nachgelegt und Familiengerechtigkeit auch bei den Beiträgen zu den umlagefinanzierten Sozialversicherungen gefordert.

Das Trümmerfrauenurteil verpflichtet den Gesetzgeber, mit jedem weiteren Reformschritt die Benachteiligung von Familien im Rentenrecht spürbar zu verringern und stellt klar, dass eine maßvolle Umverteilung der Rentenansprüche hin zu Familien mit dem Eigentumsschutz der Verfassung vereinbar ist. Aber auch 25 Jahre später ignoriert der Bundestag die Verpflichtung zur intragenerationellen Gerechtigkeit zwischen Familien und denjenigen, die keine Unterhaltspflichten für Kinder zu tragen haben.

Weiterhin müssen Familien in der aktiven Erziehungsphase von ihrem ohnehin geringeren Einkommen hohe Strafbeiträge in die Sozialversicherung zahlen, weil sie mit den gleichen Rentenbeiträgen belastet werden wie Kinderlose. Martin Werding, Professor für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen an der Ruhr-Universität Bochum bezeichnet das Rentensystem „als nicht familiengerecht“ und empfiehlt dringend Reformen. Sein Fazit: Ein heute 13-Jähriger wird im Laufe seines Lebens durchschnittlich 77.000 Euro mehr in die Rentenkasse einzahlen als er selbst an Rente beziehen wird. Seine Eltern jedoch haben davon wenig. Zwar haben sie mit der Gründung einer Familie und ihrer Erziehungsleistung der Rentenkasse diesen Überschuss erst ermöglicht. Aber weder erhöht sich dadurch ihre eigene Rente wesentlich, noch zahlen sie weniger Beiträge als Kinderlose.

Und im Alter werden Eltern für ihre Erziehungsleistung mit Hungerrenten bestraft: Für die jahrelange Erziehung eines Kindes erhalten Eltern aus den Kindererziehungszeiten maximal nicht einmal 100 Euro Rente. „Diese Altersarmut hat die Politik selbst gemacht, denn sie betrifft vor allem Mütter, die wegen der Erziehung von Kindern auf eine bruchlose Erwerbsbiografie verzichtet haben“, sagt Zeh.

Gegen diesen Raubbau an Familien zieht der Deutsche Familienverband mit dem Familienbund der Katholiken derzeit mit über 2.500 Familien vor das Bundesverfassungsgericht. Am 20. Juli wird sich das Bundessozialgericht zum zweiten Mal mit den Elternklagen befassen. Dem Bundesverfassungsgericht liegen bereits mehrere Verfassungsbeschwerden vor (www.elternklagen.de).

Der DFV fordert umgehend die Einführung eines Kinderfreibetrags in die Renten-, Pflege- und Krankenversicherung analog zum Einkommensteuerrecht und die Ausweitung der rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten von jetzt 2 bzw. 3 Jahren auf 6 Jahre pro Kind.

„Familien sind es leid, für ihr Recht immer wieder vor Gerichte ziehen zu müssen. Die Benachteiligung von Familien im Rentenrecht gehört endlich auf die politische Agenda – nicht nur im Wahlkampf“, fordert Verbandspräsident Klaus Zeh.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. vom 06.07.2017

Wenn es um Gerechtigkeit geht, braucht man die Konstitution eines Leistungssportlers. Genau genommen, die eines Langstreckenläufers.

Seit nunmehr 16 Jahren (ja, richtig gelesen!) klagen wir zusammen mit dem Familienbund gegen Sozialversicherungsbeiträge, die Eltern massiv benachteiligen (rund240 € je Kind und Monat). 2001 urteilte das Bundesverfassungsgericht, es wäre nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, dass Eltern doppelt in die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einzahlen. Die monatlichen Geldbeiträge und die Kindererziehung seien gleichwertig. Eltern würden verfassungswidrig belastet und benachteiligt.

Am 20. Juli 2017 stehen zwei weitere Familien vor dem Bundessozialgericht (BSG) und kämpfen mit unserer Unterstützung für familiengerechte Beiträge in der Sozialversicherung.Der zuständige Senat, unter neuem Vorsitz, hat schließlich einiges nachzuholen,nachdem die juristische Fachliteratur das erste BSG-Urteil vom 30. September 2015 förmlich in der Luft zerrissen hat. Es war die Rede von rechtlichem Eigensinn und schweren methodischen Fehlern.

Nur dank der Hilfe unserer Mitglieder und Spender können wir seit 16 Jahren den juristischen Marathonlauf für Familien durchhalten. Helfen auch Sie – mit Ihrer abzugsfähigen Spende für die Aktion "Wir jammmern nicht, wir klagen!"

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. vom 04.07.2017

Die kommende Bundestagswahl lässt befürchten, dass der Frauenanteil im Bundestag auf unter 30 Prozent absinken wird. Die Zusammensetzung der Landeslisten der sich zur Wahl stellenden politischen Parteien lässt leider vergleichbare Rückschritte wie bei den diesjährigen Landtagswahlen erwarten.

Denn die Landtagswahlen im Saarland im März 2017 sowie in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen im Mai haben gemeinsam: In allen drei Ländern ist der Frauenanteil in den Parlamenten zurückgegangen. Im Saarland von 39,2 Prozent auf 35,3 Prozent, in Schleswig-Holstein von 39,1 Prozent auf 30,1 Prozent, in Nordrhein-Westfalen von 29,5 Prozent auf 27,1 Prozent. Einzig Parteien, die sich in ihrer Satzung zu einer deutlichen Frauenquote bekannt haben – wie Bündnis90/Die Grünen, Die Linke und mit geringerer Quote auch die SPD -, sorgen derzeit noch dafür, dass der Frauenanteil in den Parlamenten nicht auf einen Stand wie vor 1980 zurückfällt. Die neue Partei des französischen Staatspräsidenten Macron hat es vorgemacht, wie es geht: Sie stellte hälftig Frauen zur Wahl. Das führt in der neuen französischen Nationalversammlung dazu, dass seit Juni 2017 deren Frauenanteil von fast 27 Prozent auf nahezu 39 Prozent gestiegen ist.

Wenn mehr als die Hälfte der Bevölkerung Frauen sind, kann es nicht gleichgültig sein, wie viele Frauen am Ende in den Parlamenten zu finden sind.

Die Wählerinnen und Wähler können – von Parteimitgliedern abgesehen – auf die Landeslisten der Parteien keinen Einfluss nehmen. Umso wichtiger wird es sein, dass sie ihre Wahl auch davon abhängig machen, inwieweit sich Parteien dazu verpflichten, die Lebensumstände und -bedingungen für Frauen in der Bundesrepublik zu verbessern. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat hierzu in seiner Pressemitteilung vom 24. März 2017 (https://www.djb.de/st-pm/pm/pm17-15/) deutliche Wahlforderungen genannt. Es gilt, die Wahlprogramme der Parteien hieran zu messen. Ob aber Parteien geglaubt werden kann, dass sie ihre frauenrelevanten Wahlversprechen auch halten werden, bedarf ebenfalls der Prüfung. "Die Erfahrung lehrt, dass Politik, die die Lebenssituation von Frauen ernst nimmt und gezielt verbessern will, häufiger von weiblichen Politikern vorrangig gefordert und durchgesetzt wird. Auch deshalb ist es ganz und gar nicht gleichgültig, wie viele weibliche Abgeordnete in den Parlamenten sitzen", erklärt Ramona Pisal, Präsidentin des djb, "- und es müssen noch deutlich mehr werden."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 10.07.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an Bund und Länder, gemeinsam eine nachhaltige Strategie für die quantitativen und qualitativen Herausforderungen im deutschen Bildungssystem auf den Weg zu bringen. "Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zur Entwicklung der Schülerzahlen legt nahe, dass wir mit einem ,Weiter so‘ die Zukunftsaufgaben im Bildungssystem nicht bewältigen können. Bereits jetzt besteht bei der Modernisierung von Schulgebäuden ein massiver Investitionsstau in Milliardenhöhe. Mit den prognostizierten steigenden Schülerzahlen wird das Probleme der maroden Schulen noch drängender, gleichzeitig steht zu befürchten, dass die Qualität und die Bildungsgerechtigkeit weiter unter die Räder kommen, wenn wir nicht vehement gegensteuern. Schon die letzte PISA-Studie hatte die vorhandenen Schwachstellen in Bezug auf die Chancengerechtigkeit im deutschen Schulsystem aufgezeigt. Dem deutschen Bildungssystem gelingt es nach wie vor nicht, den kausalen Zusammenhang zwischen Elternhaus und Bildungskarriere aufzulösen. Das Deutsche Kinderhilfswerk vermisst an vielen Stellen den politischen Willen, sich dem drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen von Armut betroffener Kinder in Deutschland anzunehmen. Wir hoffen, dass der heutige Weckruf der Bertelsmann Stiftung bei der Kultusministerkonferenz nicht ungehört bleibt. Bund und Länder sind angehalten, endlich gemeinsam eine strukturell und wirtschaftlich weitsichtige Bildungspolitik anzustoßen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung der Studie "Demographischer Wandel adé – Aktuelle Bevölkerungsentwicklung und Folgen für die allgemeinbildenden Schulen" der Bertelsmann Stiftung.

Die von der Bertelsmann Stiftung prognostizierten großen regionalen Unterschiede bei der Entwicklung der Schülerzahlen zeigen deutlich, dass es zu einer verstärkten bundesweiten Koordinierung der Bildungspolitik kommen muss. Das gilt insbesondere auch im Bereich der Bildungsgerechtigkeit, die nach Expertenmeinung ein Schlüssel zur erfolgreichen Bewältigung der mit dem demografischen Wandel verbundenen Herausforderungen darstellt. Hier braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern, um wirksame Konzepte gegen die zu große Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft auf den Weg zu bringen und der zunehmenden sozialen Segregation in Schulen entgegen zu wirken. Dafür müssen sowohl finanzielle Ressourcen mobilisiert und zielgerichteter gesteuert, als auch Schule und Schulunterricht selbst verändert werden. Dazu zählt beispielsweise die Vermittlung von Kinderrechten, die in Schulen zu einem Leitgedanken gemacht werden sollten, und die ins Leitbild jeder Schule gehören. Dazu sollte aber auch mehr Wert auf die Persönlichkeitsbildung von Schülerinnen und Schülern gelegt werden, beispielsweise mittels Politik-, Ethik- oder Philosophieunterricht. "Mit dem derzeit gesetzlich fixierten Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im schulischen Bereich wird uns das nicht gelungen. Deshalb gehört das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bereich der schulischen Bildung komplett abgeschafft", so Hofmann weiter.

Zum Thema Bildungsgerechtigkeit hatte das Deutsche Kinderhilfswerk im letzten Jahr den Kinderreport 2016 vorgestellt. Nach der dem Kinderreport zugrunde liegenden repräsentativen Befragung fordert eine sehr große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland umfangreiche Reformen im Bildungssystem, um von Armut betroffenen Kindern mehr Bildungschancen zu bieten. 93 Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass dafür ein einheitliches Bildungssystem ohne deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern "sehr wichtig" oder "wichtig" ist. Als weitere wichtige Maßnahmen werden die spezielle Förderung von benachteiligten Kindern in Kitas und Schulen (95 Prozent), mehr Erzieher/innen und Lehrer/innen (95 Prozent), aktuelleres und besseres Lehrmaterial (92 Prozent) sowie geringere Kostenbeiträge für Kita und Schule und Kostenfreistellungen für Lernmaterial, Tagesverpflegung und Teilnahme an Sport und Kultur (92 Prozent) befürwortet. Sehr verbreitet sind darüber hinaus Meinungen, dass auch eine bessere Qualifikation und Leistungsanerkennung von Erzieher/innen und Lehrer/innen (88 Prozent), die Stärkung sozialer Kompetenzen (88 Prozent) und die individuelle Förderung armer Kinder (85 Prozent) helfen könne. Hohe Zustimmungsraten erzielen zudem die Forderung nach mehr Ganztagsbetreuung (82 Prozent) und ein längeres gemeinsames Lernen von Kindern mit unterschiedlichen Leistungsniveaus (78 Prozent).

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 12.07.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt ausdrücklich, dass nach SPD und Grünen auch CDU und CSU die explizite Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz in ihr Wahlprogramm aufgenommen haben. "Damit scheint nach der Bundestagswahl endlich die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat gesichert zu sein. Es ist an der Zeit, mit der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem zu stärken und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland zu geben. Mehr als 25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden. Bislang fehlt dort der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte. Deshalb sollten die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz festgeschrieben werden", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Zur konkreten Ausgestaltung einer Grundgesetzergänzung hat das Aktionsbündnis Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland und die Deutsche Liga für das Kind – einen Formulierungsvorschlag vorgelegt. Dieser lässt ausdrücklich die Rechte der Eltern nach Art. 6 Grundgesetz unangetastet. Um die Rechtsposition sowohl der Kinder als auch der Eltern zu verbessern, wird die staatliche Gemeinschaft verpflichtet, die Eltern bei ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen. Diese Unterstützung soll rechtzeitig erfolgen, bevor ein Eingriff in die elterliche Sorge droht. Auf diese Weise kann das Recht des Kindes auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit, das Recht auf Schutz und das Recht auf angemessene Beteiligung am besten mit dem Recht des Kindes auf seine Eltern und den Rechten der Eltern verbunden werden.

Der Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte für einen neu zu schaffenden Artikel 2a Grundgesetz hat folgenden Wortlaut:

(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.

(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.

(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.

(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.

Weitere Informationen und ein ausführliches Hintergrundpapier zum Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte unter: www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 04.07.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert, zukünftig Familien mit minderjährigen Kindern von Hartz-IV-Sanktionen auszunehmen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit leben in jedem dritten der mit Sanktionen belegten Haushalte minderjährige Kinder, dies waren im Monatsdurchschnitt des letzten Jahres rund 44.000 Haushalte. Nach Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes sind in diesen Haushalten jeden Monat rund 76.000 Kinder und Jugendliche von den Kürzungen betroffen.

"Die geltenden Hartz-IV-Regelbedarfe haben bereits in der Ermittlung methodische Schwächen und halten durch politisch gesetzte Streichungen den sozialrechtlichen Mindestbedarf von Kindern künstlich klein. Sie entsprechen insgesamt nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum, eine Kürzung aufgrund von Jobcenter-Sanktionen ist für die betroffenen Kinder und Jugendlichen deshalb besonders gravierend. Den Daten der Bundesagentur für Arbeit zufolge gibt es sogar Hartz-IV-Empfängerinnen und Empfänger mit Kindern, die gar keine Zahlungen erhalten. Dies kann beispielsweise mit Energiesperren oder drohender Wohnungslosigkeit weitreichende Folgen für die Familien haben. Es ist im höchsten Maße ungerecht und in keinster Weise vereinbar mit dem in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrang des Kindeswohls, dass Kinder bei Fehlern ihrer Eltern in Mitleidenschaft gezogen werden. Deshalb sollte nach der Bundestagswahl baldmöglichst eine Reform der Hartz-IV-Gesetze sicherstellen, dass Kinder nicht von diesen Sanktionen betroffen sind", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen für Familien mit minderjährigen Kindern sollte nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes einhergehen mit einem umfassenden, ressortübergreifenden Aktionsplan zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Je länger Kinder in Armut aufwachsen und unter Teilhabe- und Bildungsverlusten leiden, desto weitreichender sind die Langzeitfolgen für ihre Entwicklung und beruflichen Perspektiven. Demgegenüber brauchen wir nicht nur die Ausstattung von Kindern mit dem Allernötigsten, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein. Nur so werden wir den Vorgaben, die uns das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Urteil im Jahre 2010 gemacht hat, und den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention zur sozialen Sicherheit und den sozialen Rechten wie zum Beispiel dem Recht auf Bildung und Gesundheit gerecht. Kinderarmut darf nicht kleingeredet, sondern sie muss durch konkrete politische Maßnahmen beseitigt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 04.07.2017

Ehe für Alle: Bundesrat macht Weg frei

Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesrats zur Eheöffnung erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

„Die Ehe für Alle kommt. Ob man in Deutschland heiraten darf oder nicht, entscheidet zukünftig nicht mehr das Geschlecht, sondern Liebe, Zusammenhalt und das Versprechen, in guten wie in schlechten Zeiten füreinander da zu sein. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt das schnelle und eindeutige Votum des Bundesrats für die Eheöffnung. Eine Blockade wäre ein Schlag ins Gesicht all jener gewesen, die sich über ein Vierteljahrhundert für gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt eingesetzt haben.“

Ehe für Alle. Eine Chronik
Ratgeber zum Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Hintergrund

Vor einer Woche hat der Bundestag die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare beschlossen und einen entsprechenden Gesetzesantrag aus dem Bundesrat angenommen. Die Länderkammer hatte sich bereits 2013 und 2015 für die Ehe für alle ausgesprochen. Das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ handelt es sich um ein Einspruchsgesetz. Der Bundesrat muss nicht formal zustimmen, hätte aber den Vermittlungsausschuss anrufen können.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 07.07.2017

Vorschläge des Arbeitskreises Abstammungsrecht gehen nicht weit genug

Der Arbeitskreis Abstammungsrecht des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat nach zweijähriger Arbeit seinen Bericht zur Reform des Abstammungsrechts vorgelegt. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Für den Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein modernes Familienrecht unabdingbar. Die rechtliche Anerkennung von Familienvielfalt dient dem Wohl der Kinder. Die jetzige Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht geht zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen. Es besteht dringender Handlungsbedarf.

Daher begrüßt der LSVD, dass mit dem Bericht des Arbeitskreises Abstammungsrecht nun erstmals konkrete Reformvorschläge vorliegen, die jedoch nicht weitgehend genug sind. Als größte Verbesserung für Regenbogenfamilien fordert der Arbeitskreis Abstammungsrecht mehr Rechte für Zwei-Mütter-Ursprungsfamilien. Der LSVD befürwortet dies nachdrücklich: Wenn Kinder von lesbischen Paaren als Wunschkinder in deren Partnerschaften hineingeboren werden, müssen beide Mütter endlich von Geburt an gleichberechtigte rechtliche Eltern ihres Kindes sein können.

In Deutschland gibt es jedoch die unterschiedlichsten Formen von Familien. Keine Familienform darf wegen der sexuellen und geschlechtlichen Identität eines ihrer Mitglieder diskriminiert werden. Der LSVD fordert, dass ein Rechtsrahmen geschaffen wird, der es den Beteiligten einer Regenbogenfamilie über eine Elternschaftsvereinbarung ermöglicht, rechtsverbindliche Vereinbarungen bereits vor der Zeugung zu treffen. Die Empfehlungen des Arbeitskreises gehen hier nicht weit genug bzw. bleiben zu vage.

Es gibt noch weiteren Reformbedarf, zum Beispiel hinsichtlich Mehrelternfamilien. Hier sieht der Arbeitskreis Abstammungsrecht keine Änderungen vor. Der LSVD fordert hingegen einen verlässlichen rechtlichen Rahmen für Mehrelternfamilien, der es ermöglicht, dass den jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen entsprechend bis zu vier Menschen einvernehmlich rechtliche Elternteile und/oder Sorgeberechtigte sein können. Das wäre auch für heterosexuelle Patchworkfamilien eine mögliche Option.

Abstammungs- und Familienrecht müssen in der nächsten Legislaturperiode umfassend an die neuen, in Deutschland bereits gelebten Familienformen und die neuen medizin-technischen Zeugungsmöglichkeiten angepasst werden. Dazu hat der LSVD das Positionspapier „Regenbogenfamilien im Recht“ veröffentlicht.

Hintergrund
Während der Ehemann der Mutter automatisch rechtlich anerkannter Vater und damit zweites Elternteil ist, muss die Lebenspartnerin der Mutter (die Co- bzw. Mit-Mutter), das entwürdigende und langwierige Verfahren der Stiefkindadoption durchlaufen. Erst so kann sie auch rechtlich anerkanntes Elternteil werden. Das wird sich leider auch nicht mit der Eheöffnung ändern. Diese diskriminierende Ungleichbehandlung muss dringend beseitigt werden.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 05.07.2017

Durchgreifende Reformen in der Arbeitsmarktpolitik fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband angesichts aktueller Zahlen, nach denen die Verweildauer von Arbeitslosen in Hartz IV erneut gestiegen ist. Einmal arbeitslos, sei es immer schwerer für Hartz-IV-Beziehende, wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Durchschnittlich dauere es mittlerweile 21 Monate, bevor die Menschen überhaupt Beschäftigung fänden, rund 400.000 Langzeitarbeitslose seien auf absehbare Zeit so gut wie gar nicht mehr in den ersten Arbeitsmarkt vermittelbar. Der Verband fordert vor diesem Hintergrund öffentlich geförderte Beschäftigungsangebote.

Nach Auffassung des Verbandes zeigt sich aktuell, dass Hartz IV kein Sprungbrett ist und niemals war. „Wenn überhaupt dann werden die Menschen zu großen Teilen in einem Hamsterrad gehalten, aber sie werden nicht in gute Beschäftigung vermittelt. Hartz IV ist für viele Menschen schlicht eine Sackgasse“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Der Verband weist darauf hin, dass die faktische Vermittlungsquote von arbeitslosen Hartz-IV-Beziehenden in Arbeit durch die Jobcenter lediglich bei knapp fünf Prozent liegt.

Das gesamte System Hartz IV gehöre auf den Prüfstand, fordert der Paritätische. Zwingend notwendig sei die Abschaffung der Sanktionen in Hartz IV und ein Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung. „Alle Praktiker wissen, dass die Betreuung alleine nicht mehr weiter führt bei rund 400.000 Langzeitarbeitslosen, die praktisch nicht mehr auf den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln sind. Wenn es aber der erste Arbeitsmarkt nicht hergibt, dann braucht es andere Angebote“, so Schneider. „Statt sanktionsflankierter Maßnahmen ohne Perspektive brauchen wir echte maßgeschneiderte Betreuung in einem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor“, fordert Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 11.07.2017

Gemeinsame Erklärung zum aktuellen UN-Staatenberichtsverfahren zu den sozialen Menschenrechten

von:Janina Trebing

Die Bundesregierung hat kürzlich (verspätet) dem UN-Sozialausschuss den 6. Deutschen Staatenbericht zu den im UN-Sozialpakt zugesicherten Rechten vorgelegt. In dem Berichtsverfahren wird geprüft, ob und wie diese Rechte umgesetzt werden – also das Recht auf Arbeit, das Recht auf soziale Sicherheit, das Recht auf Gesundheitsversorgung sowie die Rechte auf Bildung, angemessene Nahrung und Wohnung. Auch diesmal ist die Zivilgesellschaft aufgerufen, zum Staatenbericht Stellung zu beziehen, damit der UN-Sozialausschuss die kritischen Anmerkungen in seine Empfehlungen an die deutsche Regierung aufnehmen kann.

Eine wesentliche Kritik wird die ausstehende Unterzeichnung des Zusatzprotokolls zum UN-Sozialpakt sein. Die Bundesregierung hierzu: „In dieser Legislaturperiode wurde das Prüfverfahren zur Ratifizierung neu eingeleitet. Angesichts der weitreichenden Implikationen des Sozialpaktes ist die Prüfung der Ratifizierung komplex und deshalb noch nicht abgeschlossen.“

Dieser Erklärungsversuch ist völlig unzureichend. Bereits im Jahr 2008 hat die UN-Generalversammlung das Zusatzprotokoll zum Sozialpakt beschlossen, auf dessen Basis sich Einzelpersonen nach Erschöpfung des nationalen Rechtsweges bei der UN wegen Verstößen gegen soziale Menschenrechte beschweren können. Inzwischen wurde es von 22 Staaten ratifiziert, darunter Frankreich, Spanien und Italien. Deutschland gehört bisher nicht dazu, obwohl es zu allen anderen Menschenrechtsabkommen die jeweiligen Beschwerdeverfahren anerkannt hat.

Die individuellen Freiheits- und Bürgerrechte können nur verwirklicht werden (so die Präambel zum UN-Sozialpakt, dessen 50 jähriges Bestehen 2016 gefeiert wurde, vgl. unsere gemeinsame Erklärung), „wenn Verhältnisse geschaffen werden, in denen jeder seine wirtschaftlichen, sozialen wie kulturellen Rechte ebenso wie seine bürgerlichen und politischen Rechte genießen kann.“ Dies ist in Zeiten zunehmender sozialer Spaltung aktueller denn je.

Wir rufen auch im Hinblick auf die Bundestagswahlen dazu auf, sich für die Umsetzung der sozialen Menschenrechte in Deutschland einzusetzen und damit die Voraussetzungen zu schaffen für eine soziale Gerechtigkeit, die ihren Namen verdient. Dazu könnten dienen die Unterstützung der Schattenberichte an die Bundesregierung und kritische Interventionen zur Bundestagswahl mit „Wahlprüfsteinen“ und Anfragen an die Parteien über Abgeordnetenwatch.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „In Zeiten sozialer Spaltung beobachten wir mit Sorge, wie in der deutschen Politik und Öffentlichkeit die Sensibilität für Menschenrechte nachlässt. Die sozialen Menschenrechte müssen endlich stärkere Beachtung finden. Wachsende Armut und Ausgrenzung müssen auf solider Grundlage bekämpft werden können. Die Ratifizierung des Zusatzprotokolls und die Erfüllung der Forderungen der Schattenberichte wären eine wichtige Botschaft an die Bevölkerung.“

PMZusatzprotokoll4_7.pdf

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 28.06.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termine: 26. Juli 2017

Veranstalter: Statistisches Bundesamt

Ort: Berlin

Mitwirkende:

  • Dr. Georg Thiel, Vizepräsident des Statistischen Bundesamtes
  • Olga Pötzsch, Themenbereich „Kinderlosigkeit und Geburten“
  • Dr. Irene Kahle, Themenbereich „Familien“
  • Klaus Pötzsch, Pressesprecher

Die Geburtenzahl steigt und Entbindungsstationen melden Engpässe. Hat Deutschland sein Geburtenproblem gelöst? Deutschlands wichtigste Datenquelle zu Kinderlosigkeit und Müttern – der Mikrozensus – liefert aufschlussreiche Informationen zum Geburtenverhalten von Frauen und zur Situation der Familien.

Im Mikrozensus 2016 wurden Frauen zum dritten Mal seit 2008 zur Geburt von Kindern befragt. Neue Ergebnisse zeigen, welche Veränderungen in den letzten acht Jahren stattfanden.

Beantwortet werden unter anderem die folgenden Fragen:

  • Wie hoch ist aktuell das Kinderlosigkeitsniveau und wie unterscheidet es sich regional?
  • Wie hoch ist derzeit die Kinderlosigkeit bei Akademikerinnen?
  • Wird die Kinderlosigkeit in Deutschland weiter steigen?
  • Welche Rolle spielen Bildung und Geburtsland der Mutter bei der Zahl der geborenen Kinder?
  • Wie sieht die Familienlandschaft heute aus?
  • Wie hat sich die Erwerbsbeteiligung von Müttern mit Kleinkindern verändert?

Im Falle einer geplanten Teilnahme wird eine Anmeldung empfohlen.

Die Pressekonferenz-Einladung sowie weitere Informationen dazu, sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de zu finden.

Termin: 25. – 27. September 2017

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Kosten für Mitglieder betragen 135 € bzw. für Nichtmitglieder 169 € zzgl. Tagungsstättenkosten.

Eine souveräne Mitgestaltung des digitalen Wandels durch die Fachkräfte der sozialen Arbeit und der Kommunalverwaltung ist anspruchsvoll und setzt entsprechende digitale Kompetenzen voraus. Ziel der Fachveranstaltung ist es, neue Entwicklungen in der Mediennutzung durch Eltern und Jugendliche, innovative Projekte und drängende Handlungsfelder zu diskutieren und Ansätze für die Umsetzung vor Ort auszutauschen.

Anmeldeschluss ist der 27.7.2017.

Nähere Informationen und die Anmeldeformulare (getrennte Anmeldung beim Deutschen Verein und der Tagungsstätte erforderlich) finden Sie online unter https://www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen/F_2279-17.

Termin: 04. Oktober 2017

Veranstalter: Projektgruppe Frauen des AWO Bezirksverbandes Niederrhein e.V

Ort: Berlin

Im Februar diesen Jahres wurde im BMFSFJ eine erste umfassende qualitative und quantitative Studien zum Thema „Weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland“ vorgelegt.

Der Studie zufolge ist die Zuwanderung von Frauen und Mädchen aus Ländern, in denen die weibliche Genitalverstümmelung besonders verbreitet ist, in Deutschland von Ende 2014 bis Mitte 2016 um 40 Prozent gestiegen. Die Zahl der Betroffenen stieg demnach um knapp 30 Prozent.

Die vom Bundesfrauenministerium geförderte Studie wurde von Integra, der Dachorganisation von Nichtregierungsorganisationen gegen weibliche Genitalverstümmelung, in Zusammenarbeit mit der Ramboll Management Consulting GmbH durchgeführt. (Link zur Studie: https://www.netzwerk-integra.de/startseite/studie-fgm/)

Es konnten zwei Autorinnen der Studie, Frau Dr. Isabell Ihring und Frauke Czelinski, gewonnen werden, die wesentliche Ergebnisse vorzustellen. Im Rahmen des Vortrags sollen unterschiedliche Aspekte der Arbeit gegen weibliche Genitalbeschneidung sichtbar gemacht werden, mit dem Ziel, die Perspektive betroffener Menschen zu verdeutlichen und daraus Handlungsschritte abzuleiten. Aus einer machtkritischen Perspektive sollen gesellschaftliche, globale, (post)koloniale Verhältnisse reflektiert werden, um einen einseitigen ‚westlich‘ geprägten Blick zu vermeiden und aufzuzeigen, welche Schritte nötig sind, um Betroffene zu erreichen.

Die Veranstaltung wendet sich an alle Menschen, die sich eingehender mit dem Thema beschäftigen möchten.

Es wird um Anmeldung unter loreagneshaus@awo-niederrhein.de gebeten.

AUS DEM ZFF

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und erholsamen Sommer.

Unser nächster Info-Dienst wird Mitte September erscheinen.

AKTUELLES

Gemeinsam mit der Stadt Monheim am Rhein und mehr als 60 Kooperationspartnern hat der AWO Bezirksverband Niederrhein in Monheim das Mo.Ki-Netzwerk zur Förderung von Familien und Kindern und damit einen zukunftsweisenden Ansatz zur Prävention von Kinderarmut entwickelt. Das Mo.Ki Netzwerk ist eine auf Prävention angelegte Infrastruktur. Entsprechend sind die Angebote konzipiert und aufeinander abgestimmt. Möglichen Probleme von vor allem armen Kindern und Jugendlichen soll somit systematisch entgegengewirkt werden; die soziale Benachteiligung und Ausgrenzung zum frühestmöglichen Zeitpunkt verhindert werden.

Die kind- und jugendbezogene Präventionskette ist „von der Geburt bis zum erfolgreichen Beruf(seinstieg)“ angelegt. Langfristiges Ziel ist der Ausbau einer präventiven Infrastruktur für Kinder und Jugendliche, um mit dem Motto „Stärken stärken und Schwächen schwächen“ in die Zukunft der jungen Generation und damit auch der Kommune zu investieren.

Mit der Entwicklung der Mo.Ki-Präventionskette wurde die kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe in Monheim am Rhein völlig neu ausgerichtet. Seit 2005 hat die Mo.Ki Präventionskette vier Elemente für die Altersgruppe 0 bis 17 Jahren entwickelt.

Weitere Informationen

Zum Projekt Monheim für Kinder.

Mo.Ki-Internetseite

Jedes fünfte Kind, das sind rund 2,5 Millionen Kinder, ist von Armut betroffen oder bedroht. Dies ist ein großes Gerechtigkeitsproblem, denn die Chancen auf ein gutes Aufwachsen sind in Deutschland von Geburt an höchst ungleich verteilt. Angesichts der Dimensionen von Kinderarmut reicht es aus unserer Sicht nicht mehr aus, an einzelnen Schräubchen im bisherigen System zu drehen. Langfristig lässt sich das Problem der Kinderarmut weder über eine geringfügige Anhebung des Kindergeldes noch über die Ausweitung des Kinderzuschlags oder über Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung lösen. Vielmehr ist eine grundlegende Reform unserer Transferleistungssysteme erforderlich, wenn das Problem der Kinderarmut nachhaltig und effektiv bekämpft werden soll.

Widersprüche im gegenwärtigen Sozialsystem

Aktuell werden Kinder je nach Erwerbssituation ihrer Eltern höchst ungleich finanziell gefördert: Kinder von Erwerbslosen bzw. Geringverdienenden beziehen in der Regel Sozialgeld in einer nach dem Alter gestaffelten Höhe. Dabei wird das Kindergeld in Höhe von 192Euro für das erste und zweite Kind, 198 Euro für das dritte Kind und 223 Euro für das vierte und jede weitere Kind vollständig auf das Sozialgeld angerechnet. Demgegenüber steht das Kindergeld denjenigen Erwerbstätigen, die mit ihrem unteren bis mittleren Einkommen den Lebensunterhalt ihrer Familie decken können und nicht ergänzend auf Hartz IV angewiesen sind, zusätzlich zur Verfügung. Die Gut- und Spitzenverdienenden profitieren darüber hinaus mit steigendem Einkommen von den steuerlichen Kinderfreibeträgen. Diese wirken sich aufgrund des progressiven Steuersystems bei den höchsten Einkommen am stärksten aus. Aktuell beträgt die maximale Entlastung aufgrund der Freibeträge gut 290 Euro monatlich. Zusätzlich können Beziehende hoher Einkommen ihre Ausgaben für häusliche Kinderbetreuung und/oder für Privatschulen steuersparend absetzen.

Kindergrundsicherung zur Gleichbehandlung aller Kinder

Diese unterschiedliche finanzielle Förderung von Kindern muss beendet werden. Unserer Gesellschaft sollte jedes Kind gleich viel wert sein. Die AWO fordert deshalb eine Kindergrundsicherung, die jedem Kind gleiche Chancen gewährt, eine bessere soziale Infrastruktur vorsieht und höhere materielle Leistungen für Kinder umfasst. Im Gegenzug kann das komplizierte und ungerechte System des Familienlastenausgleichs abgelöst werden.

Weitere Informationen

Die AWO wirkt bereits seit langem im Bündnis Kindergrundsicherung mit, in dem sich zahlreiche Verbände zusammengeschlossen haben.

Bündnis für Kindergrundsicherung

Internetseite Kindergrundsicheurung

Noch 11 Wochen bis zur Wahl:
Chancengerechtigkeit für alle Kinder

In elf Wochen wird der neue Bundestag gewählt. Die AWO startet dazu heute ihren Wahlcountdown. 12 Forderungen an die Politik, eingebettet in 12 Themenwochen. Bis zum Wahltag am 24. September 2017.

Thema diese Woche: Zukunft für Kinder und Jugend.

Die Vorsitzende des Bundesjugendwerks der AWO Anna Pfeiffer erklärt unter anderem im 3-Fragen-Interview dieser Woche: „Deutschland ist noch weit davon entfernt, kinderfreundlich zu sein. Kinder können ihre Rechte oftmals nicht selbst einfordern. Um jedoch die Rechtsstellung von Kindern zu stärken, fordern wir, dass die Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankert sind.“

Wichtig ist der konsequente Kampf gegen Kinderarmut. „Es ist ein Skandal", so Pfeiffer, "dass in einem so reichen Land wie Deutschland, fast jedes fünfte Kind von Armut betroffen oder bedroht ist. Frühe Erfahrungen von Armut und sozialer Ausgrenzung haben erhebliche Auswirkungen auf das das gesamte Leben. Deshalb setzen sich AWO und Jugendwerk für eine nachdrückliche Bekämpfung von Kinderarmut ein. Wir fordern bessere Geldleistungen für betroffene Familien und deren Kinder. Ebenso brauchen wir niedrigschwellige Angebote vor Ort. Dazu müssen Akteure vor Ort wie Kita, Schule, Jugendamt oder Sozialamt besser vernetzt sein.“

Grundsätzlich muss es darum gehen, allen Kindern in Deutschland ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Dass kann nur auf der Grundlage eines abgestimmten Bildungs-, Sozialstaats- und Finanzierungskonzeptes gegen Kinder- und Jugendarmut mit konkreten und nachprüfbaren Zielvereinbarungen gelingen. Damit Chancengerechtigkeit in der Bildung erreicht werden kann, fordert die AWO, dass Bildung nicht nach der jeweiligen politischen Couleur der Regierungen oder in Abhängigkeit des jeweiligen Wohnorts unterschiedlich weitreichend und intensiv umgesetzt wird. Der AWO Bundesvorsitzende erklärt dazu: „Es muss ein abgestimmtes Bildungskonzept im frühkindlichen und schulischen Bereich erarbeitet werden. Bund, Länder und Kommunen müssen an einem Strang ziehen.“

Politik für Vielfalt

LGBTIQ Menschen erleben immer noch Ablehnung, Diskriminierung und Gewalt. AWO Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler fordert in seinem heutigen Kommentar eine Politik für Vielfalt.

Projekt WAKE UP! Dein Weg in die Zukunft!

WAKE UP, ein Projekt der AWO Erziehungshilfe Halle (Saale) gGmbH für junge Menschen von 12 bis 26 Jahren mit Problemen beim Übergang von der Schule in den Beruf. Mehr

Internationaler Jugendaustausch als Chance!

Kurz- und mittelfristige Auslandsaufenthalte ermöglichen Jugendlichen den Erwerb sozialer, sprachlicher und interkultureller Kompetenzen. Die AWO setzt sich daher für eine konsequente Förderung des Internationalen Jugendaustauschs ein. Mehr

Kinderarmut im Ansatz verhindern

Zukunftsweisender Ansatz zur Prävention von Kinderarmut in Monheim am Rhein von der AWO entwickelt und umgesetzt.

AWO für eine Kindergrundsicherung

2,5 Millionen Kinder sind von Armut betroffen oder bedroht.Die AWO fordert daher eine Kindergrundsicherung, die jedem Kind gleiche Chancen gewährt.

Die von 1997 bis 2012 durchgeführte AWO-ISS-Studie „Lebenssituation und Zukunftschancen von (armen) Kindern und Jugendlichen“ bietet Forschungsdaten, und breites Wissen über das Aufwachsen junger Menschen unter Armutsbedingungen in Deutschland.

AWO-ISS-Langzeitstudie zur Kinderarmut

AWO-ISS Studie zum Kindgesicht der Armut

Der dritte Gemeinsame Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages wurde vorgestellt.

  • Arbeitsleben
  • Private Dienstleistungen und Zugang zu Gütern
  • Wohnungsmarkt
  • Gesundheit und Pflege
  • Ämter und Behörden
  • Justiz und Polizei
  • Bildungsbereich
  • Öffentlichkeit und Freizeit, Medien und Internet

Der überwiegende Anteil der Beratungsanfragen betrifft den Bereich Arbeitsleben. Bei den an die ADS herangetragenen Fällen spielen sich 41 Prozent im Arbeitsleben ab. Insbesondere der Einstieg in den Arbeitsmarkt ist für bestimmte Gruppen mit hohen Diskriminierungsrisiken verbunden. So klagen z. B. Menschen mit Behinderung, ungeachtet ihrer Qualifikation nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Menschen mit ausländisch klingenden Namen sehen sich ebenfalls ausgeschlossen, genau wie ältere Menschen. Frauen werden häufig im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Elternschaft vom Zugang in den Arbeitsmarkt abgehalten, muslimische Frauen mit Kopftuch wegen ihrer Religion.

Menschen erleben Diskriminierung und suchen Unterstützung, auch wenn die Benachteiligung in keinem vom AGG geschützten Lebensbereich stattfindet oder nicht an ein geschütztes Merkmal anknüpft. Das betrifft vor allem die Lebensbereiche Bildung, Ämter und Behörden sowie Öffentlichkeit und Freizeit. Auch Benachteiligungen wegen Merkma­len außerhalb von § 1 AGG werden als Diskriminierung benannt, insbesondere die „soziale Herkunft“, der Familienstand, die Staatsangehörigkeit oder die äußere Erscheinung.

Hintergrund des Berichts

Diskriminierungen aufgrund bestimmter tatsächlich vorhandener oder zugeschriebener Merkmale können den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhalt unterminieren. Für demokratisch verfasste und der Idee der Menschenrechte verpflichtete Gesellschaften ist daher der Grundsatz fundamental und leitend, dass alle Menschen über gleiche Rechte und gleiche Chancen verfügen sollen.

Ziel dieses Berichts ist es, subjektive Diskriminierungserfahrungen sichtbar zu machen und Diskriminierungsrisiken zu identifizieren. Neben den in § 1 des AGG genannten Merkmalen ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Alter, Behinderung und sexuelle Identität spielen auch weitere Erfahrungen – etwa aufgrund der „sozialen Herkunft“, des Familienstatus oder des Aussehens – eine Rolle.

Grundlage bilden die Beratungsanfragen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), anderer staatlicher und nichtstaatlicher Antidiskriminierungsstellen, der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration; und schließlich noch die Rechtsprechung auf nationaler und europäischer Ebene. Ausführlich werden daneben die Ergebnisse der von der ADS in Auftrag gegebenen Studie „Diskriminierungserfahrungen in Deutschland“ vorgestellt. Diese besteht zum einen aus einer Repräsentativbefragung, mit der ermittelt wurde, wie verbreitet Diskriminierungserfahrungen aufgrund der unter­schiedlichen Merkmale in verschiedenen Lebensbereichen sind. Zum anderen besteht sie aus einer nicht repräsentativen Betroffenenbefragung, in der die rund 18.000 Teilnehmenden eigene oder beobachtete Diskriminierungssituationen schildern konnten.

Weitere Informationen

Hier gehts zum direkten Download des Berichts (4,4 MB, 534 Seiten)

Hier gehts zur Pressemeldung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Alleinerziehende sind wahre Superhelden. Aber Anerkennung, Unterstützung und Honorierung fehlen. In Deutschland gibt es über 1,6 Millionen Alleinerziehende – 1,5 Millionen alleinerziehende Mütter und 157.000 alleinerziehende Väter. Das ist jede 5. Familie. Und diese sind besonders oft von Armut betroffen. Zeit, das zu ändern!

Mit der Aktionswoche möchten die AWO diese Thematik sensibilisieren, die Schnittstellen zum AWO Bezirksverband Potsdam e.V. öffentlichkeitswirksam darstellen und Forderungen an die Politik erarbeiten. Sie wollen Wege aufzeigen, die Alleinerziehenden bessere Möglichkeiten und eine höhere Lebensqualität in allen Bereichen sichern.

Als Ergebnis der Woche wird eine Broschüre mit Forderungskatalog entstehen, diese finden Sie unter: https://www.awo-potsdam.de/alleinerziehende.html#_blank

Die Kinderkommission setzte sich im letzten Quartal des Jahres 2015 mit der Fragestellung „was brauchen Kinder, um gut aufzuwachsen?“ auseinander. In drei öffentlichen Anhörungen wurde mit eingeladenen Expertinnen und Experten über die Themen „Wahrnehmung der Belange der Kinder, gesundheitliche Ausstattung“ (am 4.November2015), „Kinderarmut verhindern“ (am 11.November2015) und „Kinder brauchen Zeit“ (am 2.Dezember2015) diskutiert. Die veröffentlichte Stellungnahme ist eine Zusammenfassung der Inhalte und Konsequenzen, die die Kinderkommission daraus zieht.

Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 28.06.2017

Hierzu kommentiert das ZFF:

Das ZFF freut sich, dass es mit seiner Expertise wichtige Impulse in die Stellungnahme der Kinderkommission einbringen konnte: Am 11. November 2015 haben Alexander Nöhring und Nikola Schopp bei einer Anhörung der Kinderkommission zum Thema „Kinderarmut verhindern“ das Konzept des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG vorgestellt. Um langfristig, effizient und zielgerichtet die stetig steigende Kinderarmut zu beseitigen und damit auch den verheerenden Folgen von Armut zu begegnen, reicht es nicht mehr aus, an einzelnen Schräubchen im System zu drehen. Seit 2009 fordert das ZFF zusammen mit mittlerweile 12 Verbänden und zwölf namhaften Wissenschaftlern/-innen im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG eine Reform der derzeitigen Familienförderung. Das bürokratische und sozial ungerechte System aus Kindergeld, Kinderfreibeträgen und Hartz-IV-Regelsätzen soll durch eine Kindergrundsicherung in Höhe von aktuell 573 Euro pro Kind und Monat ersetzt werden.

Vielleicht haben Sie schon einmal von Anna Julia Cooper, der Gründerin der „Colered Women’s League of Washington“, gehört oder von Käthe Leichter, die als promovierte Sozialökonomin die erste Frauenreferentin der Arbeiterkammer wurde und zu einer der bedeutendsten Persönlichkeiten der österreichischen Arbeiterbewegung zählte, vielleicht auch von Victoria Woodhull, die US-Amerikanische Journalistin und Frauenrechtlerin, die 1872 die „Equal Rights Party“ gründete und als Präsidentschaftskandidatin nominiert wurde. Aber kennen Sie Tatjana
Barbakoff, die russisch-jüdische Tänzerin, die im Februar 1944 in Ausschwitz ermordet wurde? Und wer war Lily Elbe, die dänische Künstlerin und eine der ersten intersexuellen Menschen? Oder Rirette Maitrejean, die Anarchafeministin, die 1940 vor den Nazis aus Paris flüchten musste und sich noch im Alter an den Kampagnen der Kriegsdienstverweigerer im Algerienkrieg beteiligte? Der Wandkalender 2018 im DIN A3-Format mit 12 Wegbereiterinnen der emanzipatorischen Frauenbewegung gibt über diese und andere Frauen Auskunft. Er erscheint 2018 zum sechzehnten Mal. Zwölf AutorInnen haben an den internationalen Biografien gearbeitet. Sie schreiben über Frauen, die zwischen den Welten gewandert sind und zeitlebens keine Ruhe geben wollten.

Bestellung: ISBN 978-3-945959-18-3 Konzipiert und herausgegeben wird der Kalender von Gisela Notz, Berlin.

Tel.: 07308 / 91 92 61 Fax: 07308 / 91 90 95

E-Mail: spak-buecher@leibi.de Web: www.agspak-buecher.de

Das Projekt „Ressourcen Geflüchteter nutzen – Erzieher/in werden“ wird seit Mai 2017 von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und einer eingerichteten Regiestelle an der Stiftung SPI umgesetzt wird.

Menschen mit Fluchtgeschichte haben aufgrund fehlender formaler Zugangsvoraussetzungen in der Regel keine Möglichkeit, eine Erzieherausbildung zu beginnen. Trotz vorhandener hoher Motivation und fachlicher Eignung können sie ihre Potenziale nicht nutzen. Diesen Personenkreis möchte das Projekt erreichen und Geflüchtete mit pädagogischer Vorbildung im Rahmen des Schulversuchs in Fachschulen für Sozialpädagogik zu Erzieher/innen ausbilden. Geplant sind derzeit zwei Ausbildungsgänge, der erste ab Februar 2018, der zweite ab September 2018.
Kandidatinnen und Kandidaten mit einer pädagogischen Vorbildung werden in Plausibilitätsgesprächen durch die Regiestelle sowie über Empfehlungen durch den Berufspsychologischen Service der Bundesagentur für Arbeit im Hinblick auf die Erfolgsfähigkeit der Ausbildung im Vorfeld sorgfältig eingeschätzt.

Für verschiedene Praxisphasen werden ab sofort interessierte Träger gesucht, die Praktika anbieten: Zunächst soll den Teilnehmenden im Rahmen eines Sommerprogramms zwischen Juli und September ein paar Schnuppertage in Einrichtungen ermöglicht werden, ab Oktober sind im Rahmen der Vorbereitungsphase mit einem B2-Sprachkurs (inhaltliche Ausrichtung auf den Erzieherberuf) mehrwöchige Praktika vorgesehen.
Ab Februar 2018 benötigen die Teilnehmenden Praxisplätze im Rahmen der berufsbegleitenden Ausbildung.

Wenn Sie Interesse an einer Beteiligung als Praxisträger haben, können Sie das
gerne bis möglichst zum 19. Juli zurückmelden an ressourcen.gefluechteter@stiftungspi.de.

Kontaktieren Sie bei Fragen vorab auch gerne die Regiestelle der Stiftung SPI, die für die kontinuierliche Begleitung der Zielgruppe sowie die Koordination der Partner verantwortlich ist.
Kontakt:  ressourcen.gefluechteter@stiftung-spi.de  030/ 61 62 48 43

Frauen, die Stalking erleben oder erlebt haben, fühlen sich von ihrem Umfeld oftmals nicht richtig ernst genommen und machen sich selbst für ihre Situation verantwortlich. Dabei gibt es Beratungsstellen und Projekte, die spezifische Unterstützung und Wege aus der Isolation anbieten. In der letzten Newsletter-Ausgabe des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ wurden zwei Berliner Einrichtungen vorgestellt: das Anti-Stalking-Projekt des FRIEDA Frauenzentrum e.V. und Stop-Stalking, ein Angebot des Krisen- und Beratungsdienst e.V.

Beide Newsletter-Beiträge können Sie hier nachlesen: http://bit.ly/2rjrh5Q

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ stellt die Inhalte des Newsletters interessierten Verbänden, Organisationen und Beratungsstellen vorbehaltlich der Zustimmung durch AutorInnen und ProtagonistInnen kostenfrei zur Verfügung. Der Newsletter erscheint vierteljährlich und informiert über das Beratungsangebot des Hilfetelefons, aber auch über Aktionen aus dem Partner- und Unterstützernetzwerk des Hilfetelefons.

Hier können Sie den Newsletter des Hilfetelefons kostenfrei abonnieren.

Der Bereich Genderpolitik veranstaltete am 07. Juli 2017 in Kooperation mit dem Referat Migrationspolitik und der FES, Forum Politik und Gesellschaft den 20. Gender Fachdialog mit über 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Unter dem Titel „11 Jahre Antidiskriminierungsgesetz – Anforderungen an gelebte Vielfalt in der Arbeitswelt“ stand die im Auftrag der Bundesregierung von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) durchgeführte Evaluation zu 10 Jahren AGG. Es referierten u.a. Christine Lüders, Leiterin der ADS, und Micha Klapp vom Büro für Recht und Wissenschaft.

„Diskriminierung im Arbeitsleben ist heute klar geächtet und wird zunehmend offen thematisiert“, so Lüders. Die Leiterin der ADS des Bundes betonte, gerade deshalb und angesichts der aktuellen Herausforderungen zur Integration von MigrantInnen ins Erwerbsleben und zur Verbesserung der Geschlechtergerechtigkeit ist das AGG heute aktueller den je.

Micha Klapp vom Büro für Recht und Wissenschaft ist es in ihrer Präsentation ausgesprochen gut gelungen, die rechtlichen Aspekte zum AGG zu vermitteln und in der Diskussion auf die Möglichkeiten der Rechtsanwendung hinzuweisen.

Hier ist die Dokumentation und weiterführende Literatur sowie Handlungshilfen zu finden https://gender.verdi.de/service/++co++59e56b02-6bad-11e3-b045-52540059119e

und hier der Link zum Film: https://www.dropbox.com/sh/wm5d3ji5fxvyxl4/AAARYnBDy9BUehYoOrDBUm5za?dl=0

Angriffe gegen Feminismus, gleichgeschlechtliche Lebensweisen und emanzipative Familien- und Lebensmodelle, gegen Gender Studies, Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitiken werden seit längerem in Zeitungen, Rundfunk- und Fernsehsendungen, Blogs, Artikeln und Büchern kontrovers verhandelt. Dies spiegelt sich auch in vielen Auseinandersetzungen im Alltag, in der Kneipe und auf Veranstaltungen wider. Mit dem Satz «Das muss man doch mal sagen dürfen…» werden rassistische, sexistische und anti-egalitäre Parolen und Verunglimpfungen formuliert. Sie finden Resonanz in einem gesellschaftlichen Klima, das sich von emanzipativen Positionen und Diskursen weg nach rechts verschiebt.
Nicht allein rechts-gerichtete oder christlich-fundamentalistische Akteur*innen sind hier aktiv. Manches Argument findet auch in einer weiteren bürgerlich-konservativen Öffentlichkeit Anklang.
Der Kampf um errungene Gleichstellungs- und Emanzipationsziele von Frauen, Schwulen und Lesben, für alternative Formen des Familie-Lebens, für reproduktive Rechte und sexuelle Selbstbestimmung ist daher wichtiger denn je.
Geschlechterverhältnisse und Geschlecht zu leben, bedeutet eben nicht, biologische Faktoren gesellschaftlichen Verhältnissen voranzustellen, sondern zu verstehen, dass Erziehung, Kultur, Ökonomie und Machtstrukturen sich auf Geschlechterverhältnisse und Lebensweisen strukturierend auswirken.
Die gemeinsam von der Rosa-Luxemburg-Stiftung und der Heinrich-Böll-Stiftung herausgegebene Broschüre stellt zwölf gängigen antifeministischen Positionen Richtigstellungen gegenüber und gibt Hintergrundinformationen. Sie liefert Argumente, z.B. gegen überkommene und national-konservative Vorstellungen von Familie und der Rolle und vermeintlichen Zuständigkeiten von Frauen für Kindererziehung oder dagegen, Geflüchtete als ‹Gefahr von außen› darzustellen und damit rassistische Ausgrenzungen zu legitimieren.

Download unter:
http//:www.rosalux.de/antifeminismus

http://www.gwi-boell.de/de/2017/07/04/gender-raus-12-richtigstellungen-zu-antifeminismus-und-gender-kritik

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ZFF-Info 13/2017

SCHWERPUNKT I: Bundestagswahl 2017

Das ZFF begrüßt, dass über die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare morgen im Bundestag abgestimmt werden soll und fordert alle Abgeordneten auf, die bestehende rechtliche Diskriminierung gegenüber Lesben und Schwulen in Deutschland endlich zu beenden.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Anfang der Woche das Ende der Blockadehaltung der Bundestagsfraktion CDU/CSU bei der Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule signalisiert. Nachdem am gestrigen Mittwoch der Rechtsausschuss den seit langem vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesrates "zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" mit einer rot-rot-grünen Mehrheit gebilligt hat, soll morgen die Schlussabstimmung im Plenum folgen. Kommt es dort zu der erforderlichen Mehrheit, dann kann der Bundesrat das Vorhaben noch vor der Bundestagswahl zum Abschluss bringen.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Das ZFF freut sich sehr, dass die Öffnung der Ehe noch vor der Bundestagswahl zur Abstimmung in den Bundestag eingebracht werden soll. Es ist an der Zeit, die rechtliche Diskriminierung von gleichgeschlechtlicher Liebe und Verantwortungsübernahme endlich zu beenden! Als familienpolitischer Fachverband setzen wir uns seit unserer Gründung für die Anerkennung der Vielfalt von Familien ein, denn Familie ist überall dort, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken. Vor diesem Hintergrund fordern wir rechtliche Rahmenbedingungen, die den tatsächlichen Lebens- und Sorgeverhältnissen von Menschen und ihren Familien Rechnung tragen. Dazu gehört ganz zentral die Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts und das dazugehörige Recht auf Adoption. Auch die Möglichkeit einer einfachen Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe entspricht den Wünschen vieler gleichgeschlechtlicher Paare. Die Einführung der „Ehe für alle“ und die Akzeptanz vielfältiger Familienmodelle stellt nicht nur eine Anerkennung gesellschaftlicher Realitäten dar, sondern ist überdies eine Frage der Gerechtigkeit. Wir fordern: die „Ehe für alle“ und zwar sofort!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 29.06.2017

Der beharrliche und stetige Kampf der queeren Bürgerrechtsbewegung scheint nun auch in Deutschland Erfolg zu haben. Gestern teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel mit, dass sich die CDU/CSU, als letzte vertretene Fraktion im Deutschen Bundestag, nicht mehr gegen die Ehe für alle stellen würde.

„Es gibt keine Berechtigung dafür, eine Eheschließung nur gegengeschlechtlichen Paaren zu ermöglichen. Die Ehe für alle ist ein längst überfälliger Schritt, der die Gerechtigkeit und Gleichstellung vielfältiger Lebensweisen anerkennt“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und ergänzt: „Wir erwarten jetzt noch vor der Bundestagswahl im September eine Abstimmung im Deutschen Bundestag.“

In vielen anderen europäischen Ländern – wie Spanien, Portugal, Frankreich, Großbritannien, Irland, Niederlande, Belgien, Norwegen, Dänemark oder Schweden – ist die Ehe für alle schon längst gelebte Normalität. Auch in der Unionspartei scheint sich die Erkenntnis durchzusetzen, dass eine Ungleichbehandlung und Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nicht mehr zu rechtfertigen ist – und nie zu rechtfertigen war. „Auch wenn der Schritt schon viel früher hätte kommen müssen – es ist ein Schritt in die richtige Richtung“, führt Wolfgang Stadler aus und ergänzt: „Die AWO fordert seit Langem die komplette rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung von nicht-heterosexuellen Lebensweisen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.06.2017

Bundeskanzlerin Angela Merkel schlägt eine Diskussion zur Ehe für alle als Gewissensentscheidung vor. Damit vollzieht die Kanzlerin wieder einmal eine 180-Grad-Kehrtwende gegen eigene Überzeugungen. Im Wahlkampf 2013 hatte sie noch beteuert, sie tue sich schwer mit der kompletten Gleichstellung und lehne einen Gesetzentwurf zum Adoptionsrecht für homosexuelle Paare kategorisch ab.

„Das hat was von Torschlusspanik: Bundeskanzlerin Angela Merkel rückt von ihren Glaubenssätzen gegen die Gleichstellung homosexueller Paare ab – und das kurz vor der parlamentarischen Sommerpause. Vier Jahre hatten die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Gelegenheit, ihr Gewissen zu befragen und über die Ehe für alle abzustimmen. Dass Merkel ausgerechnet jetzt diese Kehrtwende vollzieht, zeigt ihre Politik gegen die eigene Überzeugung.

Die Kanzlerin behauptet, die SPD hätte sich in den vergangenen vier Jahren nicht zur Ehe für alle ausgesprochen. Das ist nachweislich falsch. Schon in den Koalitionsverhandlungen 2013 haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns für die Öffnung der Ehe stark gemacht. Das war mit der ideologisch festgelegten Union nicht zu machen. Doch wir sind unserer Linie treu geblieben und haben das Thema immer wieder in Gesprächen mit der Union auf die Tagesordnung gesetzt. Die SPD-Bundestagsfraktion wird der Öffnung der Ehe jedenfalls in dieser Woche zustimmen. Um also den Ball an Merkel bzw. die CDU/CSU zurückzuspielen: Seltsam ist, vier Jahre die Ehe für alle zu blockieren – und es nicht mitzubekommen.

Schon im Jahr 2009 hat die Universität Bamberg im Auftrag des Bundesjustizministeriums eine repräsentative Studie zur Situation von Kindern in Regenbogenfamilien durchgeführt. Das Ergebnis: Kindern mit homosexuellen Eltern geht es gut, sie sind in ihrer Entwicklung nicht beeinträchtigt. Merkel und der Union dürfte die Studie bekannt sein. Insofern verwundert die gestrige Aussage der Kanzlerin, sie könne nach einer persönlichen Begegnung mit einer lesbischen Mutter mit sechs Pflegekindern nicht länger gegen das Kindeswohl in Regenbogenfamilien argumentieren.“

Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 27.06.2017

„LINKS wirkt! Und nicht zum ersten Mal“, erklärt Harald Petzold, queerpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die von Martin Schulz angekündigte Öffnung der „Ehe für alle“ im Deutschen Bundestag in der Woche des internationalen CSD und die Aussage der Kanzlerin vom 26. Juni, nun doch die Abstimmung der Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare zu befürworten. „Wir haben erfolgreich für die Entschädigung und Rehabilitierung der nach Paragraph 175 verurteilten schwulen Männer gekämpft. Und wir wurden nie müde, immer wieder die Große Koalition aufzufordern, endlich die Beratung und Abstimmung der Anträge für die Eheöffnung anzugehen. Wir haben seit 2013, dem Jahr als DIE LINKE den ersten Gesetzentwurf für die ‚Ehe für alle‘ einreichte, der dreist-beharrlichen Blockadehaltung von CDU/CSU und SPD getrotzt und immer wieder im Bundestag und in der Öffentlichkeit die Debatte am Laufen gehalten. Schließlich zogen 2015 die Grünen und 2016 der Bundesrat nach.“ Harald Petzold weiter:

„Bislang wurde die Beratung dreißigmal seitens der SPD und CDU/CSU verhindert. Nun endlich zeichnet sich in dieser zermürbenden und die Betroffenen entwürdigenden Verzögerungstaktik ein Licht am Ende des Tunnels ab. Ich begrüße sehr die positive Äußerung Angela Merkels zur Eheöffnung sowie die Ansage von Martin Schulz, noch in dieser Woche endlich die Abstimmung im Deutschen Bundestag durchzuführen. Dies kann ein historischer Moment für die deutsche Demokratie werden, ausgerechnet in der Woche des internationalen Christopher Days. Nun sind CDU/CSU und SPD gefordert, ihre parteipolitischen Spielchen aufzugeben und diese Legislaturperiode noch möglichst würdig zu beenden. Ich hoffe sehr auf das demokratische Verständnis von Vielfalt und Menschenrechten im Bundestag und somit auf ein positives Ergebnis.“

Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 27.06.2017

LSVD legt Entwurf für Umsetzungsregelung vor

Zu den Äußerungen von Bundesinnenminister de Maizière, die Ehe für alle sei technisch „nicht ohne Weiteres umsetzbar", erklärt Axel Hochrein, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) warnt den Bundesinnenminister davor, die Ehe für alle zu verschleppen. Das vom Bundesrat vorgelegte und vom Bundestag verabschiedete Gesetz enthält neben der Öffnung der Ehe im Bürgerlichen Gesetzbuch auch klare und eindeutige gesetzliche Regelungen zur Umwandlung bestehender Lebenspartnerschaften in die Ehe. Diese gesetzlichen Neuregelungen müssen nun lediglich durch Anpassungen vor allem in der Personenstandsverordnung umgesetzt werden.

Es ist absurd, dass eine Riesenbehörde wie das Bundesinnenministerium es binnen dreier Monate nicht schaffen soll, die notwendigen Verwaltungsregelungen für die Ehe für alle auf den Wegen zu bringen.

Der LSVD hat einen Entwurf für die notwendigen Regelungen in der Personenstandsverordnung innerhalb von nur drei Tagen ausgearbeitet und heute dem Bundesinnenminister übersandt. Wir wollen sichergehen, dass die Öffnung der Ehe dort zügig und seriös angepackt wird.

Es die Pflicht des Bundesinnenministers, für die fristgerechte Umsetzung des vom Bundestag mit großer Mehrheit beschlossenen Gesetzes zu sorgen. Dabei darf es keine Rolle spielen, dass de Maizière persönlich ein harter Kämpfer für die Fortsetzung der Diskriminierung von Lesben und Schwulen ist. Wenn er als Bundesinnenminister die Umsetzung der Ehe für alle verschleppt, wäre das klarer Amtsmissbrauch.

Brief an Innenminister Thomas de Maizière

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 03.07.2017

LSVD feiert die Ehe für Alle

Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundestages, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen, erklärt der Vorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

„Das ist ein historischer Tag! Nicht nur für Lesben und Schwule, sondern auch für eine gerechtere und demokratischere Gesellschaft. Ob man in Deutschland heiraten darf oder nicht entscheidet, zukünftig nicht mehr das Geschlecht, sondern Liebe, Zusammenhalt und das Versprechen, in guten wie in schlechten Zeiten füreinander da zu sein.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) dankt allen Bundestagsabgeordneten, die heute ihrem Gewissen gefolgt sind und für die Liebe und die Gleichwertigkeit von homo- und heterosexuellen Partnerschaften gestimmt haben. Nun wird es darum gehen, aus der gesetzlichen Gleichstellung auch eine gelebte Akzeptanz im Alltag zu machen. Denn eine offene und freie Gesellschaft muss es allen Menschen garantieren, jederzeit, an jedem Ort, ohne Angst und Anfeindung verschieden zu sein.

Bereits 1990 forderte der damalige Schwulenverband in Deutschland (SVD) mit seinem ersten Grundsatzprogramm die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare. Vor genau 25 Jahren, im August 1992, hat unser Verband die „Aktion Standesamt“ organisiert. 250 lesbische und schwule Paare haben damals bundesweit auf Standesämtern das Aufgebot bestellt und für sich das Recht auf Eheschließung eingefordert. Seitdem kämpfte der LSVD zusammen mit immer mehr Verbündeten auf allen Ebenen für die Öffnung der Ehe."

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 30.06.2017

Der Familienbund der Katholiken erhofft sich von der heutigen Entscheidung des Bundestages zur „Ehe für alle“ einen Impuls für eine bessere Förderung von Ehen und Familien. „Das Leitbild einer Beziehung, in der zwei Menschen verbindlich und dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, hat zu Recht eine hohe Anziehungskraft“, sagte der Präsident des Familienbundes, Stefan Becker. „Die Leidenschaft, mit der in den letzten Tagen diskutiert wurde, wünschen wir uns auch bei der Frage, wie Familien so unterstützt werden können, dass jede Familie – unabhängig von ihrer jeweiligen Ausprägung – bestmöglich gelingen kann. Das Gesetz ist verabschiedet, aber die öffentliche Debatte um eine bessere Förderung von Ehe und Familie geht weiter!“

Für den Familienbund ist entscheidend, dass Kinder in guten und stabilen Verhältnissen aufwachsen. „Die rechtliche Form des Zusammenlebens der Eltern ist für Kinder weniger entscheidend als die konkreten Umstände des Zusammenlebens in der Familie. Staat und Gesellschaft müssen dafür sorgen, dass alle Kinder optimale Rahmenbedingungen für ihre Entwicklung vorfinden.“

In der Debatte, ob das Rechtsinstitut der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet werden sollte, hatte der Familienbund eine differenzierte Meinung vertreten. Hierzu Stefan Becker: „Wir hatten uns dafür eingesetzt, die rechtliche Gleichstellung in den zwei unterschiedlichen Rechtsinstituten der Ehe und der Eingetragenen Lebenspartnerschaft zu verwirklichen. Die kirchliche Ehe hat nun stärker als bisher ein Eigenprofil gegenüber der Zivilehe. Die Idee einer Lebens- und Liebesgemeinschaft von Frau und Mann als prinzipiell lebenslange Verbindung mit der grundsätzlichen Offenheit für die Weitergabe von Leben ist nach unserer Auffassung ein attraktives Lebensmodell, das eine besondere Bedeutung für die Gesellschaft hat und für das wir weiter werben werden.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesgeschäftsstelle vom 30.06.2017

Der Bundestag hat heute (am 30. Juni 2017) für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gestimmt. pro familia begrüßt diese parlamentarische Entscheidung als einen wichtigen Schritt, die rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen in Deutschland zu verwirklichen.

„Als führender Fachverband für Sexualberatung, Sexualpädagogik und Familienplanung in Deutschland tritt pro familia für das Recht aller Menschen auf eine selbstbestimmte Sexualität ein. Wir wollen, dass die Akzeptanz der vielfältigen sexuellen Lebensformen in allen Bereichen gefördert wird. Die rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare spielt dabei eine wichtige Rolle“, unterstreicht Prof. Dr. Davina Höblich, Vorsitzende des pro familia Bundesverbands.

Von der neuen Gesetzesformulierung geht eine Signalwirkung aus: Endlich wird eine Tür für die volle Gleichbehandlung von heterosexuellen und homosexuellen Ehepaaren bei der Adoption von Kindern geöffnet. Lesbische Ehepaare könnten künftig wie heterosexuelle verheiratete Frauen einen rechtlichen Anspruch auf Zugang zu Samenspenden über eine Samenbank und bei ärztlich vorgenommener Insemination haben.

„Durch die Öffnung der Ehe für alle wird die Gleichwertigkeit von hetero- und homosexuellen Beziehungen betont. Wir hoffen, dass sich dies positiv auf das gesellschaftliche Klima auswirkt, so dass sexuelle Vielfalt und die Vielfalt von Familienformen in unserer Gesellschaft selbstverständlich werden“, so Höblich. „pro familia wird ihren Beitrag leisten und sich weiterhin dafür einsetzen, dass Sexuelle Vielfalt fester Bestandteil in allen Angeboten der Sexualpädagogik, Sexualberatung und der Familienplanung ist.“

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 30.06.2017

SCHWERPUNKT II: Unicef Studie

Anlässlich der heute veröffentlichten Analyse von Prof. Dr. Hans Bertram „Offene Gesellschaft, Teilhabe und die Zukunft für Kinder“ im Auftrag für das deutsche Komitee für UNICEF weist das ZFF nochmal auf den dringenden Handlungsbedarf hin, für Chancen- und Teilhabgerechtigkeit aller Kinder zu sorgen. Gerade im Bundestagswahljahr sind die Parteien dazu aufgerufen, gute Konzepte zur Bekämpfung der Kinderarmut vorzulegen.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Die Unicef-Studie bestätigt einmal mehr die bittere Wahrheit: Die Bekämpfung der Kinderarmut ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Viele Kinder und Jugendliche werden durch Armut dauerhaft abgehängt. Ihnen fehlt es an Teilhabe, Bildung, ausreichendem Platz zum Spielen und für die Hausaufgaben und an gesunder Ernährung. Viele arme Eltern sind erschöpft, denn sie versuchen mit aller Kraft, dass ihre Kinder möglichst wenig unter ihrer Geldnot leiden. Vor allem bei Alleinerziehenden ist dies fast unmöglich geworden: Hier reicht häufig nicht mal eine Vollzeitbeschäftigung aus, um die Miete für eine angemessene Wohnung zu bezahlen. Der Staat muss Kinder, Jugendliche und ihre Familien endlich besser unterstützen. Gerade im Wahlkampf müssen die Parteien gute Konzepte für ein gesundes und sorgenfreies Aufwachsen aller Kinder vorlegen. Konzepte die kein leeres Wahlversprechen bleiben, sondern Wirklichkeit werden. Für das ZFF ist klar: Nur mit einer armutsfesten, materiellen Existenzsicherung in Form einer Kindergrundsicherung ermöglichen wir Kindern in Deutschland ein chancengerechtes Aufwachsen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 22.06.2017

Zur Studie von UNICEF über Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Dr. Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

„Die Ergebnisse des von UNICEF vorgelegten Berichtes sind bitter, aber leider nicht verwunderlich. Wenn eine Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag das Thema Kinderarmut ignoriert und keine Konsequenzen aus vorliegenden Evaluationen zieht, sei es zum Bildungs- und Teilhabepaket oder zur Familienförderung, ist kein beherztes Handeln im Sinne der Kinder und Jugendlichen zu erwarten.

Wir dürfen nicht akzeptieren, dass in einem reichen Land wie Deutschland der Anteil armer Familien und Kinder gleichbleibend hoch ist. Kinderarmut hat viele Ursachen und genauso vielfältig und breit aufgestellt müssen auch die Antworten der Politik sein.

Die wenigen Reformen der Großen Koalition sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein, denn am System einer ungerechten Familienförderung wurde nichts geändert. Über die Freibeträge profitieren Familien mit besonders hohem Einkommen auch besonders von der staatlichen Familienförderung. Mit diesem „Wer hat dem wird gegeben“ in der Familienförderung muss endlich Schluss sein.

Genau hier hat die Bundesregierung versagt, sei es, endlich das Bürokratiemonster Bildungs- und Teilhabepaket abzuschaffen oder eine armutsfeste Familienförderung zu gestalten. Seit langem ist bekannt, dass der Bildungsweg der Kinder vom Geldbeutel der Eltern abhängt. Umso mehr brauchen wir endlich gute Kitas und Ganztagsschulen, die Kinder gut fördern und damit Eltern endlich bedarfsgerechte Angebote finden.

Zu einem menschenwürdigen Existenzminimum gehört die Teilhabe an Freizeit- und Kulturangeboten. Deshalb muss gewährleistet sein, dass alle Kinder zum Beispiel ein Instrument lernen oder einen Sportverein besuchen können, wenn sie das möchten. Ebenso muss Nachhilfe möglich sein, bevor im Zeugnis überall Fünfen stehen und zwar direkt in der Schule. Das Kooperationsverbot gehört daher endlich auf den Müllhaufen der Geschichte.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.06.2017

Analyse zur Lage von Kindern in Deutschland

Rund 100 Tage vor der Bundestagswahl ruft UNICEF Deutschland die Parteien dazu auf, sich für das Recht aller Kinder in Deutschland auf faire Teilhabe einzusetzen.

Die meisten Mädchen und Jungen in Deutschland wachsen – im internationalen Vergleich – in begünstigten materiellen und sozialen Verhältnissen auf. In einer Analyse für das deutsche Komitee für UNICEF, warnt der renommierte Mikrosoziologe Professor Hans Bertram jedoch davor, dass ein signifikanter Teil von Kindern in Deutschland dauerhaft abgehängt wird.

  • So wachsen der Analyse zufolge in manchen Städten im Ruhrgebiet oder in Berlin zwischen 30 und 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren in Haushalten auf, die von Hartz IV leben.
  • Kinder von Alleinerziehenden tragen ein doppelt so hohes Risiko in relativer Armut aufzuwachsen, wie ihre Altersgenossen in Familien mit beiden Elternteilen – selbst dann, wenn ihre Mütter oder Väter einen Arbeitsplatz haben.
  • Besonders häufig von relativer Armut betroffen sind Kinder aus zugewanderten Familien, deren Mütter selbst keine Schul- oder Berufsausbildung haben.

„Wenn Kinder und Jugendliche erleben, dass ihre Familien völlig von staatlichen Sozialleistungen abhängen, wird ein Zukunftsbild sozialer Abhängigkeit statt Selbstständigkeit und Selbstverantwortung vermittelt“, sagt Professor Bertram. „Faire Chancen und die Erfahrung, dass sie gebraucht werden, sind Voraussetzung dafür, dass Kinder und Jugendliche Freiheit und Verantwortung leben lernen und in unserer Zeit des Umbruchs die Zukunft aktiv mitgestalten.“

„Trotz vieler Investitionen und einer vergleichsweisen guten Wirtschaftslage ist es in Deutschland in den vergangenen Jahren nicht gelungen, die Chancen für benachteiligte Kinder deutlich zu verbessern“, sagte Dr. Jürgen Heraeus, Vorsitzender von UNICEF Deutschland. „Wir brauchen eine politische Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Gemeinden, um die Teilhabe benachteiligter Kinder zu stärken. Jedes Kind braucht faire Chancen, ganz gleich in welcher Form von Familie oder an welchem Ort es aufwächst.“

Welche Kinder tragen das höchste Risiko für relative Armut?
In einer Analyse für UNICEF Deutschland hat der bekannte Wissenschaftler Hans Bertram aktuelle empirische Daten zu materiellem Wohlbefinden und zu Bildungschancen von Kindern in Deutschland und den OECD-Staaten ausgewertet. Danach sind in allen europäischen Staaten – auch bei hoher Erwerbstätigkeit der Frauen – erhebliche öffentliche Transferleistungen notwendig, um Kinder vor relativer Armut zu bewahren.

Ohne staatliche Hilfe liegt die unbekämpfte relative Kinderarmut in Deutschland auf der Basis von 50 Prozent des Medianeinkommens bei 24 Prozent.

Durch staatliche Transferleistungen sinkt diese Quote auf sieben Prozent. Allerdings erreicht diese Unterstützung Kinder sehr unterschiedlich: Während die Armutsquoten bei Kindern mit beiden Elternteilen auf etwa vier Prozent sinken, bleiben sie bei Alleinerziehenden mit 16 Prozent sehr hoch.

Würden zum Beispiel bei berufstätigen Alleinerziehenden die Beiträge für Krankenkasse und Rente wegfallen, würde das relative Armutsrisiko dieser Gruppe um rund sechs Prozent deutlich gesenkt. Bei Ehepaaren, bei denen ein Partner nicht arbeitet, ist dieser durch den berufstätigen Partner automatisch abgesichert.

Regionale Trends in Deutschland
Relative Kinderarmut ist in Deutschland sehr unterschiedlich verteilt. So hat sich etwa die Lage in den neuen Bundesländern in den vergangenen zehn Jahren verbessert. In Dresden leben noch 15 Prozent der Kinder in solchen Haushalten – gegenüber 30 Prozent in Berlin. Auch Leipzig hat sich von 40 auf 25 Prozent erkennbar verbessert. Um die Lebenssituation der betroffenen Familien einschätzen zu können, müssen diese regional differenziert betrachtet werden. So müssen zum Beispiel in München mit sehr hohen Einkommen auch sehr hohe Mieten gezahlt werden. In Rostock – wo eine viel höhere relative Kinderarmut festgestellt wird – fallen dagegen auch deutlich geringere Mieten an.

Mütter stärken – Chancen für Teilhabe und Integration verbessern
Besondere Kraftanstrengungen sind aus der Sicht von UNICEF für Kinder und Frauen aus zugewanderten Familien notwendig, damit diese ihre Kinder besser unterstützen können.

  • So waren 2011 – bereits vor dem aktuellen Zustrom von Flüchtlingen – zum Beispiel in Essen 35 Prozent aller Kinder, deren Mütter einen Migrationshintergrund haben, von relativer Armut bedroht. In Hamburg waren es 20 und in München zehn Prozent.
  • In Berlin oder im Ruhrgebiet haben 15 bis 17 Prozent der zugewanderten Frauen keinen Schulabschluss; etwa 30 bis 40 Prozent auch keine Berufsausbildung. Unterstützung und Qualifizierungsangebote für diese Mütter und jungen Frauen sind ein Schlüssel für die Förderung und die Integration ihrer Kinder.

Fürsorgeleistung der Eltern anerkennen
Die meisten Eltern – so die Analyse im Auftrag von UNICEF – neigen entgegen häufig geäußerter Vorurteile dazu, ihre Zeit und finanziellen Ressourcen als erstes in ihre Kinder zu investieren. Sie verzichten lieber auf eigene freie Zeit oder Ausstattung mit materiellen Gütern. Hierdurch versuchen Eltern – vielfach erfolgreich – Nachteile für ihre Töchter und Söhne aufgrund materieller und sozialer Belastungen auszugleichen.

Aus der Perspektive der Kinderrechte stellt sich die Frage: „Dürfen die Chancen eines Kindes, das in einer ökonomisch schwierigen Lebenslage aufwächst, allein von der Opferbereitschaft seiner Eltern abhängen – oder muss der Staat nicht gerade diese Kinder besser unterstützen?“, so Professor Bertram.

Empfehlungen von UNICEF Deutschland

  • Zur Verwirklichung der Kinderrechte in Deutschland müssen die Transferleistungen für Familien erhalten und weiterentwickelt werden. Sie müssen alle Kinder unabhängig von der Lebensform ihrer Eltern vor relativer Armut schützen.
  • Besonders in den Regionen, in denen sich negative Faktoren für das Aufwachsen von Kindern häufen, müssen Maßnahmen für die Teilhabe benachteiligter Kinder in ihrem direkten Lebensumfeld verstärkt werden. Dazu gehören Investitionen in frühkindliche, schulische und außerschulische Bildung sowie eine Stärkung der Jugendhilfe.
  • Als einen wichtigen Beitrag für eine zukunftsfähige und inklusive Gesellschaft empfiehlt UNICEF erneut die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz.

Die vollständige Analyse „Offene Gesellschaft, Teilhabe und die Zukunft für Kinder“ steht hier zum Download bereit.

Parallel erscheint in Herausgeberschaft von Prof. Hans Bertram gemeinsam mit UNICEF das Buch „Zukunft mit Kindern, Zukunft für Kinder“. Die Publikation im Verlag Barbara Budrich umfasst aktuelle Fachbeiträge zum kindlichen Wohlbefinden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Komitee für UNICEF e.V. vom 22.06.2017

SCHWERPUNKT III: Reform der Kinder- und Jugendhilfe

In der vergangenen Nacht hat der Bundestag das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz beschlossen. Am 7. Juli wird der Bundesrat noch zustimmen, so dass es zum 1. Januar 2018 in Kraft treten kann.

Damit findet ein Gesetzesvorhaben noch vor der Bundestagswahl einen Abschluss, welches als Reform der Kinder- und Jugendhilfe gestartet war. Der Bundestagsfamilienausschuss hat aus der Gesetzesvorlage der Bundesregierung wesentliche strittige Punkte entfernt. So wurden die Änderungen zum Pflegekinderwesen zurückgenommen, ebenso die Einschränkungen des Jugendwohnens. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wurden Beratungsansprüche erweitert und die Befugnisse der Heimaufsicht erweitert.

„Die AWO ist erleichtert, dass der Familienausschuss und jetzt auch der Bundestag die breite Kritik der Verbände und Sachverständigen aufgenommen hat und einige Streitpunkte aus dem Gesetz gestrichen hat. Gerade noch rechtzeitig wurde damit der Sachverstand aus Forschung und Praxis berücksichtigt, was zuvor leider vernachlässigt worden war. Zum Beispiel bleibt das Jugendwohnen erhalten und unabhängige Ombudsstellen für Kinder und Jugendliche sollen gestärkt werden,“ äußert sich Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes zur Bundestagsentscheidung. „Mit Unverständnis nehmen wir jedoch zur Kenntnis, dass dennoch den Ländern jetzt die Möglichkeit gegeben werden soll, auf die finanzielle Ausstattung von Leistungen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete Einfluss zu nehmen. Hier haben die rein fiskalischen Argumente der Länder sich durchgesetzt, was sich zu Lasten der Leistungsstandards für junge Geflüchtete in der Jugendhilfe auswirken kann. Das kann und darf nicht zum Einstieg in eine Zwei-Klassen-Jugendhilfe führen! Die kommende Bundesregierung wird die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe erneut aufnehmen müssen. Die AWO geht davon aus, dass der Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe und einer besseren Ausgestaltung von Leistungsangeboten nur über einen transparenten Aushandlungsprozess mit einer breiten Beteiligungsbasis beschritten werden kann. Erst so kann eine wirkliche Stärkung von Kindern und Jugendlichen per Gesetz erfolgen.“

Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 30.06.2017

Dr. Katarina Barley und Johannes-Wilhelm Rörig: Kinder und Jugendliche werden künftig besser vor Gewalt geschützt

Der Deutsche Bundestag hat heute in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen mit wichtigen Verbesserungen im Kinderschutz beschlossen. Er setzt damit wichtige Ziele des Koalitionsvertrages, der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes und des Gesamtkonzepts des Bundesfamilienministeriums für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt um.

„Für mich hat der Schutz von Kindern oberste Priorität. Das Gesetz stärkt Kinder und Jugendliche durch einen wirksameren Kinderschutz, vor allem durch eine bessere Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Ärztinnen und Ärzten. Starke Kinder mit starken Rechten können wirkungsvoller die Verantwortung von Staat und Gesellschaft für ihren Schutz einfordern. Ärztinnen und Ärzte dürfen nicht mit Blick auf ihre Schweigepflicht von Zweifeln daran gehindert werden, einen Missbrauchsverdacht dem Jugendamt zu melden. Hier schafft das Gesetz Klarheit“, sagt Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley.

Ärztinnen und Ärzte, die dem Jugendamt einen Verdachtsfall gemeldet haben, erhalten künftig eine Rückmeldung, wie es mit dem Kind und der Familie weitergeht, und werden verstärkt in die Einschätzung der Gefährdungssituation einbezogen. Ärztinnen und Ärzte erhalten auch mehr Klarheit, wann sie ihre Schweigepflicht brechen und an das Jugendamt einen Verdachtsfall melden dürfen.

Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs: „Ich freue mich, dass sich viele meiner Vorschläge zur Verbesserung des Schutzes vor sexueller Gewalt in dem Gesetz wiederfinden. Mit dem heutigen Wissen über Prävention und sexuelle Gewalt war es dringend an der Zeit, dass die Betriebserlaubnis an die Vorlage eines Gewaltschutzkonzeptes gekoppelt wird.“

Das Gesetz verbessert darüber hinaus die Heimaufsicht und damit den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen. Hierzu werden insbesondere die Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden und die Voraussetzungen für die Betriebserlaubnis erweitert. Das Gesetz stärkt Kinder und Jugendliche, indem es dafür sorgt, dass sie sich bei Beschwerden an Ansprechpersonen außerhalb der Einrichtung wenden können.

Das Gesetz erweitert darüber hinaus Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten für alle Kinder und Jugendlichen. So wird die Errichtung von Ombudsstellen als externe und unabhängige Anlaufstellen gesetzlich verankert. Kinder und Jugendliche erhalten mit dem Gesetz auch einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung der Kinder- und Jugendhilfe auch ohne Kenntnis ihrer Eltern.

„Die Beratungsstelle oder das Jugendamt muss nicht wie bisher zuerst prüfen, ob eine Notlage vorliegt, bevor es dem Kind oder dem Jugendlichen unabhängig von den Eltern hilft. Das erweitert den Beratungszugang für Kinder und Jugendliche, stärkt ihre Rechte und baut Hürden ab“, so Dr. Katarina Barley.

Neu geschaffen wird eine Regelung zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften. Schutz ist danach gegen alle Formen der Gewalt durch geeignete Maßnahmen der Länder sicherzustellen, aber auch unmittelbar durch die Träger vor allem mittels der Anwendung von Schutzkonzepten.

Johannes-Wilhelm Rörig: „Bereits seit Sommer 2015 habe ich wiederholt gesetzliche Mindeststandards gefordert. Tausende geflüchtete Mädchen und Jungen sind täglich der Gefahr von sexuellen Übergriffen ausgesetzt. Ich bin sehr froh, dass sie jetzt den Schutz erhalten, der ihnen zusteht, und es nicht länger vom Zufall oder Engagement Einzelner abhängt, ob sie bei uns geschützt aufwachsen.“

Im Gesetz wird auch die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten und der Jugendstrafjustiz im Kinderschutz verbessert. Der Umgang mit Führungszeugnissen im Ehrenamt wird praxistauglicher. Das Gesetz trägt einer zunehmend mediatisierten, pluralisierten und zugleich individualisierten Gesellschaft Rechnung und stellt klar, dass die Vermittlung von Medienkompetenz eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist.

Zudem sieht das Gesetz eine Stärkung der gemeinsamen Förderung von Kindern mit und ohne Behinderungen in Kitas vor, führt eine neue Regelung zur Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger beim Zuständigkeitswechsel ein und schafft Rechtssicherheit für Pflegekinder mit Behinderungen.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.06.2017

„Die Neuregelung der Kinder- und Jugendhilfe ist gescheitert. Gut, dass das auch die Unionsfraktion erkannt hat", so Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zu den deutlichen Distanzierungen der Unionsfraktion von der geplanten Gesetzesänderung. Nach einer für die Bundesregierung verheerenden Anhörung im Familienausschuss hatte Nadine Schön, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion, per Pressemitteilung angekündigt, dass die Unionsfraktion die vom Familienministerium eingebrachte Reform des SGB VIII nicht mitträgt. Norbert Müller dazu weiter:
„In einem völlig intransparenten Verfahren versucht sich das Familienministerium seit mehr als zwei Jahren an einer Reform des SGB VIII. Auch wenn der jetzige Entwurf als deutlich abgeschwächt gegenüber den Vorgängerversionen erscheint, ist die fachliche Kritik an ihm breit. So stünde laut Einsicht mehrerer Sachverständiger zu befürchten, dass die ohnehin schon hohe Zahl an Inobhutnahmen von Kindern weiter ansteigt, während andere präventive Hilfeformen weiter zurückgefahren würden. Die im Gesetz vorgesehene Zweite-Klasse-Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge war bereits vor der Anhörung von einem breiten Bündnis der Wohlfahrtsverbände zurückgewiesen worden.
Wir fordern die Familienministerin Katarina Barley auf, das Gesetzvorhaben umgehend zu stoppen. Sie hat jetzt die Chance, den Scherbenhaufen ihrer Vorgängerin zu beseitigen und die seit Monaten vorgetragene Kritik aus der Fachwelt ernst zu nehmen.“

Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 20.06.2017

Bei Experten stößt das geplante Kinder- und Jugendstärkungsgesetz überwiegend auf Kritik. Dies wurde in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (18/12330) und einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Stark ins eigene Leben – Wirksame Hilfen für junge Menschen" (18/12374) deutlich.

Nach Ansicht des Soziologen Wolfgang Hammer entspricht der Gesetzentwurf nicht dem Forschungsstand und dem Erfahrungswissen über Stärken und Fehlentwicklungen. So finde beispielsweise der 15. Kinder- und Jugendbericht nahezu keine Berücksichtigung. Hammer forderte, das Gesetzgebungsverfahren zu stoppen und in der kommenden Legislaturperiode eine Enquete-Kommission für eine breit angelegte Reform der Kinder- und Jugendhilfe. So weit wollte Jörg M. Fegert von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie zwar nicht gehen. Die konkreten Verbesserungen im Gesetzentwurf vor allem für Pflegekinder sollten umgesetzt werden. Allerdings kritisierte er, dass mit dem Gesetzgebungsverfahren die ursprüngliche anvisierte "Große Lösung" bei der Reform des Achten Sozialgesetzbuches aus Anlass der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention nicht realisiert werde. In der kommenden Legislaturperiode müsse sich der Gesetzgeber diesem Problem erneut annehmen.

Die Familientherapeutin Marie-Luise Conen hingegen monierte die Regelungen des Gesetzentwurfes zu Pflegekindern. Er komme erneut nicht der Forderung von Experten nach, Kinder und ihre Herkunftsfamilien zu stärken. Es fehle eine verbindliche Regelung, die eine gezielte Rückführung von Kindern aus Pflegefamilien in ihre Herkunftsfamilien ermögliche. Der Gesetzentwurf schwäche die Stellung der leiblichen Eltern in einem hohen Maß und ignoriere die Bindungen der Kinder zu ihnen. Deutschland sei mit einer Rückführungsquote von fünf Prozent ein Schlusslicht im internationalen Vergleich. Auch der Sozialpädagoge Reinhard Wiesner von der Freien Universität Berlin mahnte an, dass der Staat zunächst die Verpflichtung habe, die strukturellen Rahmenbedingungen für die Herkunftsfamilien zu verbessern. Statt dessen verlagere sich der Schutz von Kindern zunehmend in Richtung sozialer Kontrolle.

Positiv bewertet wurde von den Sachverständigen die Einrichtung von Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe. Der Rechtswissenschaftler Ludwig Salgo von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main plädierte allerdings dafür, aus der Kann-Bestimmung im Gesetzentwurf eine Soll-Bestimmung zu machen. Alles andere wäre "kleinlich". Unabhängige Ombudsstellen hätten sich bewährt und seien anerkannt.

Der Rechtsanwalt Thomas Mörsberger bemängelte prinzipiell eine ausufernde Bürokratie in der Kinder- und Jugendarbeit und bei der Arbeit mit Familien. Dies monierten auch Lisi Maier vom Deutschen Bundesjugendring und Stefan Funck vom Landesjugendamt des Saarlandes am Beispiel der ehrenamtlichen Jugendarbeit. So erschwere die geplante Ausweitung der Meldepflichten für erlaubnispflichtige Einrichtungen auch auf nicht erlaubnispflichtige Einrichtungen die ehrenamtliche Arbeit unnötig und stehe in keinem Verhältnis zum Regelungsbedarf.

Auf Ablehnung stieß die geplante Öffnungsklausel für die Bundesländer bei vorläufigen Leistungen an unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Nach dieser Regelung könnte die Kostenerstattung der Länder an die Kommunen vom Abschluss eines Rahmenvertrages abhängig gemacht werden, monierten Ulrike Schwarz vom Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Sonja Schmidt von der Diakonie Deutschland. Diese Regelung sei diskriminierend und führe zu einer Zwei-Klassen-Jugendhilfe, sagte Schwarz.

Nach Ansicht der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände kommt auf die Kommunen als Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe eine massive Ausgabenerhöhung durch das Gesetzesvorhaben zu. Die Kosten seien im Entwurf nicht korrekt benannt. "Wir erwarten volle Kostentransparenz und einen vollständigen Ausgleich der finanziellen Mehrbelastungen für die Kommunen", sagte Stefan Hahn vom Deutschen Städtetag.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 378 vom 20.06.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert die geplante Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes als unausgegoren und unzureichend. "Nach monatelangem Ringen um das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist vom anfänglichen Ansatz der Reform ,vom Kind her zu denken‘ nicht mehr viel übrig geblieben. Eine komplexe Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes lässt sich nur in einem partizipativen und transparenten Diskussionsprozess mit Verbänden, Expertinnen und Experten sowie der Praxis realisieren. Wir hoffen, dass es in der nächsten Legislaturperiode einen neuen Anlauf und ausführliche Diskussionsprozesse für die notwendige Reform gibt. Hierbei sollten auch die Bedenken in Bezug auf die bestehenden finanziellen Lücken bei gleichzeitigem Anstieg der Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe Gehör finden, die letztlich nur durch eine Neuausrichtung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen in diesem Bereich zu stemmen sind", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz.

"Einige der vorgesehenen Verbesserungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz sind wichtig und richtig. Zu nennen sind hier beispielsweise der uneingeschränkte Beratungsanspruch von Kindern und Jugendlichen unabhängig von einer Krisensituation und den Eltern, oder die stärkere Einbeziehung von Medienkompetenzförderung in die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe. Und auch die Verankerung von fachlich ungebundenen, weisungsunabhängigen Ombudsstellen ist zu begrüßen, wenngleich eine verbindlichere Regelung besser gewesen wäre. Auf der anderen Seite befürchtet das Deutsche Kinderhilfswerk durch die Reform eine Zwei-Klassen-Jugendhilfe für geflüchtete junge Menschen in Deutschland, bei der Leistungen für junge Geflüchtete zukünftig nicht nach Bedarf, sondern nach Kasse gewährt werden. Ein solches Vorhaben ist diskriminierend und verstößt damit gegen das Grundgesetz sowie die UN-Kinderrechtskonvention. Für uns als Kinderrechtsorganisation ist klar: Die Kinder- und Jugendhilfestandards müssen für alle Kinder in Deutschland gleichermaßen gelten, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Hier appellieren wir insbesondere an die Länder, keine Kostensenkungen auf dem Rücken der Geflüchteten durchzusetzen", so Hofmann weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt grundsätzlich die Initiative, den Schutz von Minderjährigen und Frauen vor Gewalt in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften zu verbessern. Hierzu bedarf es jedoch einer gesetzlich klar normierten Verpflichtung zur Festlegung und Umsetzung von entsprechenden Schutzkonzepten. Sollen Frauen und Minderjährige vor Gewalt in solchen Einrichtungen nachhaltig geschützt werden, müssen die Träger dieser Einrichtungen effektiv verpflichtet werden, konkret vorgegebene Standards zu erfüllen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hofft, dass zu Beginn der nächsten Legislaturperiode der Diskussionsprozess über notwendige Reformen in der Kinder- und Jugendhilfe fortgesetzt wird. Dieser Prozess muss von Seiten der Bundesregierung transparent und offen gestaltet werden, insbesondere unter Beteiligung der Fachwelt, der Beschäftigten, der Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe, der Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe sowie von Ländern und Kommunen. Eine solche Reform muss die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland forcieren, das Kinder- und Jugendhilfegesetz zu einem modernen Gesetz weiterentwickeln und zugleich die Kinder- und Jugendarbeit insgesamt stärken.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 29.06.2017

… als Bettvorleger gelandet“, an diesen Spruch wird man unweigerlich anlässlich der gestrigen spätabendlichen Verabschiedung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) erinnert. Von einer großen Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, die im Koalitionsvertrag vereinbart worden war und mit der die Inklusion flächendeckend eingeführt werden sollte, ist nicht einmal mehr ein Reförmchen übrig geblieben! Im nunmehr vorliegenden Gesetz finden sich einige mehr oder weniger sinnvolle kleine Anpassungen und Änderungen, aber ein Wurf ist das nicht, nicht einmal ein kleiner Wurf.

Damit sind die Verabredungen des Koalitionsvertrags keineswegs erfüllt. „In der nächsten Legislaturperiode muss die große Reform früher und energischer auf den Weg gebracht werden. Dringend erforderlich ist ein wirklicher Perspektivwechsel “, sagt Christel Riemann-Hanewinckel, die Präsidentin der eaf. Nur eine breite, gute und bedarfsgerechte Unterstützung versetzt Familien in die Lage, Kinder und Jugendliche zu stärken. Das ist eine wichtige Voraussetzung für gelingendes Familienleben in gemeinsamer Verantwortung von Eltern und Staat. „Die Jugendhilfe muss unbedingt ihre Reparaturfunktion abstreifen und für alle Familien Angebote bereit halten“, so Christel Riemann-Hanewinckel weiter.

Die Forderungen der eaf für einen Perspektivwechsel in der Familienpolitik finden Sie hier: http://www.eaf-bund.de/de/projekte/perspektivwechsel.

Sie basieren auf dem aktuellen Positionspapier der eaf >>>„In Verantwortung für Kinder – Für einen Perspektivwechsel in der Familienpolitik!“.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 30.06.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die von Bundestag und Bundesrat bereits Anfang Juni beschlossenen Neuregelungen zum Unterhaltsvorschuss werden rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.

Der Ausbau des Unterhaltsvorschusses ist Teil des umfangreichen "Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften". Hierzu läuft noch das übliche formelle Prüfverfahren, bevor es dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vorgelegt wird. Im Gesetzentwurf ist in jedem Fall sichergestellt, dass die Verbesserungen auch bei einer Ausfertigung nach dem 1. Juli 2017 rückwirkend zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten und dass alleinerziehende Mütter und Väter die notwendige Unterstützung erhalten.

Ab 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt. Es wird gewährleistet, dass der Staat mit Unterhaltsvorschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten. Zugleich wird für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind bzw. durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Das bestätigt nicht nur die Gesamtevaluation der familienbezogenen Leistungen. Er sichert nicht nur die finanzielle Situation der alleinerziehenden Familien ab, vielmehr gelingt es durch die Bemühungen der Unterhaltsvorschussstellen oft, dass der Unterhalt durch den Partner fließt. Der Unterhaltsvorschuss sichert verlässlich die wirtschaftliche Stabilität der Familien und trägt zu ihrem Wohlergehen bei.

Alleinerziehenden wird empfohlen, einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss nach den neuen Regelungen noch im Juli 2017 beim zuständigen Jugendamt (Unterhaltsvorschussstelle) zu stellen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.bmfsfj.de bzw. www.familien-wegweiser.de.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.06.2017

10 Punkte-Plan zur gesellschaftspolitischen Gestaltung der Digitalisierung vorgestellt

Die Digitalisierung muss aktiv gestaltet werden, wenn sie zu einer für alle lebenswerten Gesellschaft beitragen soll. Welche Schritte dafür notwendig sind, diskutierten Fachleute und Engagierte aus Zivilgesellschaft, Politik, Wirtschaft und der Netzgemeinde auf einer eintägigen Fachkonferenz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Berlin.

Die Digitalisierung beeinflusst alle gesellschaftlichen Bereiche. Entsprechend umfangreich waren die Themenpalette und Fragestellungen der Fachkonferenz des BMFSFJ zur Digitalisierung. Im Zentrum stand die Frage, wie Digitalisierung im Interesse der Menschen und im Einklang mit den Werten einer vielfältigen, demokratischen Gesellschaft gestaltet werden kann.

Auf Basis eines Impulspapiers diskutierten Expertinnen und Experten aus Unternehmen, Verbänden, Initiativen und dem Ehrenamt in thematischen Workshops die gesellschaftspolitischen Aspekte der Digitalisierung, benannten aktuelle Herausforderungen und erarbeiteten Handlungskonzepte für das zukünftige Zusammenleben in der digitalen Gesellschaft.

Bundesministerin Dr. Katarina Barley betonte anlässlich der Veranstaltung: „Digitalisierung ist ein Instrument des gesellschaftlichen Fortschritts. Wenn wir es klug anpacken, liegt in der Digitalisierung die Chance für mehr Lebensqualität und Zeit in unserer Gesellschaft. Digitale Technologien können den Weg zu mehr beruflicher und privater Selbstbestimmung, engerem persönlichen Austausch und gutem Zugang zu Bildung und Wissen ebnen. Dafür setze ich mich ein.“

Grundlage der Diskussionen war ein Impulspapier des BMFSFJ, in dem auch ein 10-Punkte-Plan mit Maßnahmen und Handlungsfeldern einer aktiven, digitalen Gesellschaftspolitik vorgestellt wurde. Dazu gehören die Stärkung digitaler Kompetenzen in allen Generationen und gesellschaftlichen Gruppen, die Nutzung technischer Mittel zur Stärkung der Teilhabe, die Verbesserung der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie die Digitalisierung ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements. Auch die bessere Abbildung der gesellschaftlichen Vielfalt in der digitalen Welt ist ein Anliegen des BMFSFJ. Derzeit sind zum Beispiel Frauen in der Digitalwirtschaft unterrepräsentiert. Dadurch fehlen Perspektiven bei der Gestaltung dieser Zukunftsbranche und werden Potenziale verschenkt. Die Digitalisierung gesellschaftspolitisch zu gestalten bedarf deshalb der Verständigung über gemeinsame Werte und Visionen und vielfältiger Anstrengungen aller gesellschaftlichen Akteure.

Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek stellte klar: „Deshalb gehen wir als BMFSFJ mit gutem Beispiel voran. Wir wollen ein digitales Familienministerium sein. Wir werden digitale Technologien dazu nutzen, den Zugang zu familienpolitischen Leistungen leichter zu machen. Schon bald können sich junge Familien mit dem Infotool Familienleistungen unkompliziert darüber informieren, welche Unterstützung ihnen zur Verfügung steht. Aber auch die Beantragung wollen wir vereinfachen. In wenigen Wochen wird es Schritt für Schritt möglich sein, Elterngeld als erste familienpolitische Leistung online zu beantragen.“

Bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf setzt das BMFSFJ ebenfalls neue Maßstäbe. Beinahe alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können auf Basis einer kürzlich geschlossenen Dienstvereinbarung auch mobil arbeiten. Dadurch wird die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben durch digitale Technologien entscheidend verbessert.

Das Impulspapier ist unter folgendem Link www.bmfsfj.de/impulspapier-digitalisierung abrufbar.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.06.2017

Starts des vierten Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ und Verkündung des „Gesetzes zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“

Heute wird das „Gesetzes zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ als Grundlage des vierten Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ mit rückwirkender Inkraftsetzung zum 1. Januar 2017 verkündet. Mit einem Volumen von 1,126 Milliarden Euro können hierdurch 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden, erstmals auch für Kinder bis zum Schuleintritt.

„Wir brauchen mehr Betreuungsplätze“, so die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Katarina Barley. „Denn immer mehr junge Eltern möchten früher wieder in den Beruf zurückkehren, immer mehr Kinder werden geboren. Und immer mehr Eltern wissen: Gute Angebote der Kindertagesbetreuung ermöglichen Kindern gleiche Startchancen und gutes Aufwachsen. Betreuung verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Daher treiben wir mit dem vierten Investitionsprogramm den Ausbau der Plätze voran. Fest steht, der Bund muss die Länder und Kommunen dabei unterstützen.“

Durch die ersten beiden Investitionsprogramme „Kinderbetreuungsfinanzierung“ wurden bereits mehr als 2,73 Milliarden Euro umgesetzt und auch im dritten Investitionsprogramm wird eine vollständige Ausschöpfung der bereitgestellten Mittel signalisiert.

Die Entwicklung der Betreuungsquote von Kindern unter drei Jahren zeigt, dass die Investitionen wirken. Seit Beginn der Investitionsprogramme im Jahr 2008 hat sich die Betreuungsquote im bundesweiten Durchschnitt von 17,6 Prozent auf 32,7 Prozent (Stand 2016) fast verdoppelt.

43,2 Prozent der Eltern mit Kindern unter drei Jahren wünschen sich einen Betreuungsplatz für ihr Kind (Elternbefragungen des Deutschen Jugendinstituts e.V. 2015). Auch für die zu uns geflüchteten Kinder werden zusätzliche Betreuungsplätze benötigt.

Neben dem quantitativen Ausbau ist die zweite große Herausforderung, die Qualität der Angebote zu verbessern.

„Auch für die Verbesserung der Qualität der Betreuung muss der Bund eine größere finanzielle Verantwortung übernehmen“, sagt Bundesfamilienministerin Dr. Barley.

Die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder hat im Mai Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz verabschiedet, die große Unterstützung bei Fachkräften, Eltern und Trägern erfahren. Auch die Arbeitgeberverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund haben sich in der vergangenen Woche der Forderung nach mehr und dauerhaften Bundesmitteln für bessere Qualität angeschlossen.

„Die Zeit ist also reif für ein stärkeres Bundesengagement. Dies muss eine der zentralen Aufgaben der nächsten Bundesregierung sein“, so Barley.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.06.2017

Vorstellung von Erkenntnissen aus Studien zu

Hundertjährigen / Langlebigen

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Elke Ferner, hat heute in einem Grußwort auf der Veranstaltung „Langlebige – Gesundheit und Teilhabe einer Bevölkerungsgruppe mit Zukunft“ die Studien des Instituts für Medizinische Soziologie und Rehabilitationswissenschaft der Charité – Universitätsmedizin in der Hochaltrigenforschung gewürdigt.

Hochaltrige sind eine in Forschung und Öffentlichkeit bislang nicht ausreichend beachtete Bevölkerungsgruppe. Dabei ist die Gruppe der über Hundertjährigen die am schnellsten wachsende Altersgruppe in Deutschland. Die aktuellen Studien der Charité widmen sich diesem neuen Phänomen und stellten heute ihre Ergebnisse zu Lebensperspektiven und zur Versorgungssituation hochaltriger Menschen vor.

Der Trend zum immer längeren Leben ist ungebrochen, ein Ende gegenwärtig nicht absehbar. Der 100. Geburtstag kommt immer häufiger vor und ist ein viel bewundertes Jubiläum. Die steigende Zahl Hundertjähriger macht auf beeindruckende Weise sichtbar, dass die Lebenserwartung weiter steigt. Erfreulich dabei ist, dass die meisten Menschen aufgrund der immer besseren Lebensbedingungen relativ gesund älter werden und der Pflegebedarf erst im hohen Alter deutlich ansteigt.

Die entscheidende Frage aus Sicht der Politik ist: „Wie gelingt es, älteren Menschen – auch bei Unterstützungsbedarf – ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben bis ins höchste Alter zu ermöglichen?“

Grundgedanke dabei ist, dass ältere Menschen weiter an der Gesellschaft teilhaben können. Teilhabe ist unverzichtbar für ein menschenwürdiges Leben. Förderung und Erhalt von Zugehörigkeit und Teilhabe stehen ganz oben auf der Agenda der Politik mit und für ältere Menschen.

Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Elke Ferner: "Vor Ort muss Politik für ältere Menschen greifen; dort muss unsere Gesellschaft altersgerecht werden. Denn auch hochaltrige Menschen wollen solange wie möglich selbstbestimmt leben. Sie wollen mitbestimmen und mitgestalten. Teilhabe und Zugehörigkeit sind unverzichtbar für ein menschen-würdiges Leben. Deshalb ist es unser Ziel, die Rahmenbedingungen so zu verbessern, dass ältere Menschen in der Mitte der Gesellschaft bleiben können.“

Im Fokus der Veranstaltung standen sowohl die Lebensperspektiven von sehr alten Menschen als auch die ihrer Angehörigen. Sie gewährten den Teilnehmenden einen Einblick in generationsübergreifende Beziehungen und ihre Lebenssituation. Darüber hinaus lieferte eine Studie mit Krankenkassendaten Erkenntnisse zur Versorgungssituation hochaltriger Menschen im Alter von 80-89, 90-99, 100 Jahre und älter.

Die Ergebnisse zeigen, dass Hundertjährige heute an einer geringeren Anzahl von Krankheiten leiden als jüngere Kohorten hochaltriger Menschen. Im Quartal vor dem Tod wiesen Menschen, die als Hundertjährige verstarben im Durchschnitt 3,3 Erkrankungen auf. Im Vergleich dazu waren es 4,6 Erkrankungen bei Menschen, die als Achtzigjährige starben.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.06.2017

Zweiter Gleichstellungsbericht vom Kabinett beschlossen

„Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode viel für Gleichstellung getan, aber wir sind längst noch nicht am Ziel“. Das betonte heute (Mittwoch) Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley anlässlich der Verabschiedung des Zweiten Gleichstellungsberichtes der Bundesregierung im Kabinett. „Bei der Verteilung von Belastungen und Chancen zwischen den Geschlechtern geht es in unserer Gesellschaft immer noch ungerecht zu: Frauen arbeiten oft mehr und bekommen dafür weniger“, so die Ministerin.

Der Zweite Gleichstellungsbericht besteht aus einem Gutachten einer Sachverständigenkommission und der Stellungnahme der Bundesregierung dazu. Die Sachverständigenkommission unter dem Vorsitz von Frau Professorin Dr. Eva Kocher empfiehlt in ihrem Gutachten, die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Erwerbsarbeit und unbezahlte Arbeit in der Familie und für die Gesellschaft gerecht zwischen Frauen und Männern aufgeteilt werden kann. Sie hat dazu eine neue Kennzahl entwickelt. Den Gender Care Gap, der bei 52,4 Prozent liegt. Frauen wenden danach deutlich mehr Zeit für unbezahlte Tätigkeiten im Haushalt und für die Familie auf als Männer. Zudem erzielen Frauen pro Stunde und auch über den Lebensverlauf hinweg weniger Einkommen. Die Sachverständigenkommission bewertet diese Lohn- und Sorge-Lücke als Zeichen ungleicher Verwirklichungschancen von Frauen und Männern.

In ihrer Stellungnahme schließt sich die Bundesregierung dieser Analyse an: „Gleiche Verwirklichungschancen von Frauen und Männern sind nach Auffassung der Bundesregierung die Voraussetzung dafür, dass die grundgesetzlich festgeschriebene Gleichstellung von Frauen und Männern auch tatsächlich in der Lebenswirklichkeit der Menschen ankommt. Die statistisch nachweisbaren Unterschiede in der Lebensrealität von Frauen und Männern sind ein Indiz dafür, dass Gleichstellung im Sinne verwirklichter Lebensplanungen noch nicht erreicht ist.“

Wichtige Schritte für mehr Gleichstellung sind nach Auffassung der Bundesregierung zum Beispiel die Aufwertung sozialer Berufe und die Schaffung weiterer Spielräume zugunsten von Familien für mehr Zeitsouveränität. Darüber hinaus werden die Impulse des Gutachtens gewürdigt, sich mit Gleichstellungspolitik weiter auch an Männer zu wenden und Strukturen der Gleichstellungspolitik zu stärken.

„Mit dem Zweiten Gleichstellungsbericht ist das Thema längst nicht abgeschlossen“, sagte Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley. „Die Empfehlungen der Sachverständigen müssen jetzt intensiv diskutiert werden. Um mehr Gleichstellung zu erreichen, brauchen wir eine bessere Unterstützung von Familien. Außerdem müssen wir mehr Möglichkeiten schaffen, um Familie und Beruf auch wirklich gut vereinbaren zu können. Eines meiner zentralen Anliegen ist die Aufwertung von sozialen Berufen. Hiervon werden in erster Linie Frauen profitieren.“

Der Zweite Gleichstellungsbericht knüpft an den Ersten Gleichstellungsbericht an, der bereits wichtige Impulse gesetzt hat. Vieles davon ist mittlerweile Realität und wirkt auf die Gleichstellung von Frauen und Männern: Von der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns profitieren mehrheitlich Frauen in niedrig entlohnten Dienstleistungsbereichen und in geringfügiger Beschäftigung. Mit dem Ausbau der Kinderbetreuung, dem Elterngeld und dem ElterngeldPlus sowie mit der Verbesserung der Familienpflegezeit wurden neue Möglichkeiten zur partnerschaftlichen Arbeitsteilung und zur dauerhaften eigenständigen Existenzsicherung geschaffen. In ihrer Bilanz stellt die Bundesregierung fest: Der Erste Gleichstellungsbericht hat gewirkt.

Die Sachverständigenkommission hat das Gutachten im Januar 2017 an die damalige Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig übergeben und im März 2017 veröffentlicht.

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.gleichstellungsbericht.de/

Das Gutachten der Sachverständigenkommission als Download: www.gleichstellungsbericht.de/gutachten2gleichstellungsbericht.pdf

Themenblätter zum Sachverständigengutachten Zweiter Gleichstellungsbericht: http://www.gleichstellungsbericht.de/de/topic/7.presse.html

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.06.2017

Eine Personalpolitik zu schaffen, die Familien und die individuellen Lebensphasen der Beschäftigten in den Mittelpunkt stellt – dieser Aufgabe hatten sich in den vergangenen zwölf Monaten 353 Arbeitgeber (erneut) mit dem erfolgreichen Abschluss des Auditierungsverfahrens der berufundfamilie Service GmbH gestellt. Heute (Dienstag) sind sie dafür mit dem Zertifikat zum audit berufundfamilie bzw. audit familiengerechte hochschule ausgezeichnet worden. Die Urkunden zu dem Qualitätssiegel erhielten die 159 Unternehmen, 153 Institutionen und 41 Hochschulen aus den Händen von Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dirk Wiese, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, John-Philip Hammersen, Geschäftsführer der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, und Oliver Schmitz, Geschäftsführer der berufundfamilie Service GmbH.

Das audit-Verfahren unterstützt Arbeitgeber darin, maßgeschneiderte und gewinnbringende Lösungen zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben umzusetzen und die Vereinbarkeit in der Unternehmenskultur zu verankern.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley betonte: „Familienfreundlich zu sein und auf Vereinbarkeitsfragen einzugehen, lohnt sich für jeden Arbeitgeber: Die Motivation der Beschäftigten steigt und die Bindung an das Unternehmen wächst. Ich freue mich, dass dies immer mehr Arbeitgeber erkennen. Sie wissen, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heute beides wollen – Zeit für die Familie und Zeit für den Beruf. Familienfreundliche Maßnahmen sind für die Beschäftigten wichtig, um beruflichen und familiären Verpflichtungen nachkommen zu können. Daher sind parallel zu staatlichen Investitionen in die Betreuung und in gezielte Familienleistungen auch Investitionen der Unternehmen in familienfreundliche Angebote notwendig. Dazu gehören zum Beispiel mobiles Arbeiten, Betriebskitas und innovative Arbeitszeitmodelle. Bessere Arbeit und Erfolg durch mehr Familie: Davon profitieren wir auch im Bundesfamilienministerium. Ich bin stolz, dass mein Ministerium heute zum fünften Mal das Zertifikat erhält.“

Parlamentarischer Staatssekretär Dirk Wiese unterstrich: „Das Bundeswirtschaftsministerium war das erste Bundesressort, dass das Zertifikat erhalten hat. Es freut mich, dass heute für viele Unternehmen die Vereinbarkeit von „Beruf und Familie“ selbstverständlicher Teil ihrer zukunftsgerichteten Personalpolitik ist. Gleichzeitig gilt es, auch den Bedürfnissen älterer Kolleginnen und Kollegen gerecht zu werden. Damit ihre Erfahrungen langfristig genutzt werden können, sollte ihre Lebens- und Arbeitswelt partnerschaftlich mit einem aktiven Age-Management gestaltet werden. Mit der fortschreitenden Digitalisierung bieten sich heute vielfältige Möglichkeiten, die Arbeitswelt für alle Beschäftigten an ihre jeweilige Lebensphase anzupassen. Dies sollten Sie aktiv nutzen.“

Oliver Schmitz, Geschäftsführer der berufundfamilie Service GmbH, erklärte: „Niemals zuvor umfasste die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben so viele Themen wie heute: von der Kinderbetreuung über pflegebewusste Angebote bis hin zu Lösungen zur erhöhten Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Hinzu kommt: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fragen vermehrt individuelle Lösungen nach. Das ist ein Effekt des Megatrends der Individualisierung, wird aber auch durch die Möglichkeiten, die die Digitalisierung erhoffen lässt, befördert. Führungskräfte befinden sich damit in einem wachsenden Spannungsfeld zwischen den betrieblichen, persönlichen und Team-Belangen. Lösungen, die alle Drei zufriedenstellen, lassen sich nur in dem finden, was wir als Vereinbarkeits-Trialog bezeichnen: ein strukturierter und inhaltlich ausgestalteter Aushandlungsprozess, der die Tätigkeit des Beschäftigten und die betrieblichen Erfordernisse in den Blick nimmt, auf die Belange des Beschäftigten zugeschnitten und auf die Bedarfe des Teams abgestimmt ist. Vereinbarkeit funktioniert nur im Trialog.“

Das audit setzt auf die Stärken des Aushandlungsprozesses und damit auf den nachhaltigen Effekt des Vereinbarkeits-Trialogs. Das haben auch Arbeitgeber erkannt, die bereits zum wiederholten Mal das audit erfolgreich durchlaufen haben: 74 der heute insgesamt 353 geehrten Arbeitgeber erhalten zum zweiten Mal das Zertifikat zum audit und 123 zum dritten Mal. 78 Arbeitgeber wurden zum vierten, 19 zum fünften und vier bereits zum sechsten Mal ausgezeichnet. Ein Teil dieser langjährig engagierten Arbeitgeber durchlief das neue Dialogverfahren, das in einem Zertifikat mit dauerhaftem Charakter mündet.

Insgesamt 677.900 Beschäftigte und 567.200 Studierende können das familien- und lebensphasenbewusste Angebot der diesjährigen Zertifikatsempfänger nutzen. Insgesamt tragen derzeit 971 Arbeitgeber das Zertifikat – mit insgesamt 1,86 Millionen Beschäftigten und 1,46 Millionen Studierenden.

Die berufundfamilie Service GmbH besitzt die europaweite Lizenz für das audit, das von den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft – BDA, BDI, DIHK und ZDH – empfohlen wird.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.06.2017

Bundesinitiative legt überarbeitete und erweiterte Leitlinien zum Schutz von Bewohnern von Flüchtlingsunterkünften vor

Zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni 2017 haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und UNICEF überarbeitete sowie erweiterte „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ herausgegeben. Die unter der fachlichen Beteiligung von vielen Partnern erarbeitete Neuauflage enthält erstmals auch Leitlinien zum Schutz von Geflüchteten mit Behinderungen und LSBTI* Geflüchteten.

Neben Kindern, Jugendlichen und Frauen stehen diese beiden Personengruppen in Flüchtlingsunterkünften vor besonders großen Problemen. Trotz einiger positiver Beispiele können der Schutz vor Gewalt und Missbrauch sowie eine uneingeschränkte Teilhabe und bedarfsgerechte Versorgung in Flüchtlingsunterkünften noch nicht flächendeckend gewährleistet werden. Vielerorts sind Unterkünfte weder kindgerecht, sicher, noch barrierefrei.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Wir brauchen dringend eine bundesgesetzliche Regelung, die Träger von Flüchtlingsunterkünften zur Einführung von Schutzkonzepten verpflichtet. Wir haben dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der aktuell in der Abstimmung ist. Bei der Einführung von Schutzkonzepten können die erweiterten Mindeststandards als wichtige Orientierungshilfe dienen.“

„Behörden sowie die Träger und Mitarbeiter von Flüchtlingsunterkünften haben die Pflicht, den Schutz und die Unterstützung für alle Bewohner der Einrichtungen – insbesondere für Kinder, Jugendliche und Frauen – sicherzustellen“, sagt Kirsten Di Martino, Country Coordinator, Refugee and Migrant Response – Germany, UNICEF. „Während es das oberste Ziel sein muss, geflüchtete Menschen möglichst schnell in einer eigenen Wohnung unterzubringen, muss gleichzeitig alles dafür getan werden, den in Flüchtlingsunterkünften lebenden Menschen ein schützendes und förderndes Umfeld zu bereiten.“

Das Bundesfamilienministerium und UNICEF entwickelten bereits 2016 Mindeststandards, um den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften zu gewährleisten sowie den Zugang zu Bildungsangeboten und psychosozialer Unterstützung zu verbessern. Sie erstrecken sich insbesondere auf die Bereiche Personal, strukturelle und bauliche Voraussetzungen, Prävention von und Umgang mit Gewalt- und Gefährdungssituationen sowie dem Monitoring der erzielten Fortschritte.

Die Neuauflage der Mindeststandards basiert auf den aktuellen Lebensumständen von Bewohnern von Flüchtlingsunterkünften und deren Rückmeldungen. So befragte Plan International Deutschland geflüchtete Kinder und Erwachsene zu ihrem Schutz in Flüchtlingsunterkünften. Im Rahmen von Gesprächsgruppen und Workshops schilderten 138 geflüchtete Kinder, Frauen und Männer aus Hamburger Unterkünften ihre Perspektive. Ihr Feedback teilte Plan International Deutschland mit dem Bundesfamilienministerium.

Hinzu kommen die Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit Behörden sowie Praktikern und Verantwortlichen in der Flüchtlingshilfe. Als Konsequenz aus diesen Konsultationen enthält die Neufassung neben den zusätzlichen Kapiteln zur Umsetzung der Mindeststandards für LSBTI* Geflüchtete sowie geflüchtete Menschen mit Behinderungen beispielsweise auch überarbeitete Leitlinien zum Monitoring und der Datenerfassung in Flüchtlingsunterkünften.

Die Entwicklung, Überarbeitung und Erweiterung der Mindestschutzstandards fand unter der Federführung des BMFSFJ und UNICEF statt. Fachlich beteiligt waren unter anderem die Arbeiterwohlfahrt, die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V., der bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel, der Paritätische Gesamtverband, der Deutsche Caritasverband, das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie Deutschland, die Frauenhauskoordinierung, das International Rescue Commitee Deutschland, medica mondiale, Plan International Deutschland, Save the Children Deutschland, die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention, TERRE DES FEMMES, der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs sowie zahlreiche weitere Verbände, Organisationen und Akteure der Zivilgesellschaft.

Die überarbeitete Ausgabe der „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ steht unter folgendem Link zum Download bereit: www.bmfsfj.de/mindeststandards

Die Überarbeitung der Mindeststandards erfolgte im Rahmen der „Initiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“, die im Frühjahr 2016 gemeinsam vom BMFSFJ und UNICEF ins Leben gerufen wurde. Das BMFSFJ stellt Mittel für bundesweit 100 Koordinatoren für Gewaltschutz in Flüchtlingsunterkünften bereit. Zusammen mit den Leitern der Unterkünfte entwickeln die Gewaltschutzkoordinatoren spezifische Schutzkonzepte und setzen diese um. UNICEF unterstützt über ein Schulungsprogramm die Mitarbeiter der Einrichtungen hierbei sowie bei der Entwicklung kinderfreundlicher Orte und Angebote und dem Monitoring der erzielten Fortschritte. Für die Umsetzung baulicher Schutzmaßnahmen in Flüchtlingsunterkünften können Kommunen vergünstigte Investitionskredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Öffentliche-Einrichtungen/Kommunale-soziale-Basisversorgung/Sonderförderung-Flüchtlinge/

Weitere Informationen unter: www.gewaltschutz-gu.de und www.bmfsfj.de/mindeststandards

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.06.2017

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss die Eilanträge der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN betreffend die Einführung des Rechts auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare abgelehnt. Die Anträge richten sich gegen die unterbliebene Beschlussfassung über die entsprechenden Gesetzentwürfe durch den zuständigen Ausschuss des Deutschen Bundestages. Dem Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung steht nach der Entscheidung des Senats entgegen, dass die Hauptsache jedenfalls offensichtlich unbegründet wäre. Dem Vorbringen der Bundestagsfraktion ist eine missbräuchliche Handhabung des Gesetzesinitiativrechts und damit eine Verletzung des Befassungsanspruchs des Gesetzesinitianten nicht zu entnehmen.

Sachverhalt:

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Antragstellerin) begehrt, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages (Antragsgegner) im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, über drei weitgehend inhaltsgleiche Gesetzentwürfe der Antragstellerin, der Bundestagsfraktion DIE LINKE und des Bundesrates zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare so zeitnah, spätestens aber am 28. Juni 2017, zu beschließen, dass eine Beschlussfassung des 18. Deutschen Bundestages hierüber in seiner letzten planmäßigen Sitzung am 30. Juni 2017 möglich ist.

Die Gesetzentwürfe liegen dem Antragsgegner als federführendem Ausschuss seit Dezember 2013, Juni 2015 beziehungsweise November 2016 vor. Danach wurde die Behandlung der Gesetzentwürfe in den Sitzungen des Antragsgegners bis Mai 2017 in einer Vielzahl von Fällen vertagt.

Wesentliche Erwägungen des Senats:

Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung haben keinen Erfolg.

1. Das Bundesverfassungsgericht kann einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist (§ 32 Abs. 1 BVerfGG). Dabei müssen die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, außer Betracht bleiben, es sei denn, die Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet. Bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ist grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kann allein der vorläufigen Sicherung des streitigen organschaftlichen Rechts der Antragsteller dienen, damit es nicht im Zeitraum bis zur Entscheidung der Hauptsache durch Schaffung vollendeter Tatsachen überspielt wird.

2. Nach diesen Grundsätzen sind die Anträge der Antragstellerin abzulehnen. Dabei kann dahinstehen, ob ein noch einzuleitendes Hauptsacheverfahren überhaupt zulässig wäre. Die Anträge wären jedenfalls offensichtlich unbegründet. Nach dem derzeitigen Verfahrensstand kann weder eine willkürliche Verschleppung der Beschlussfassung über die streitgegenständlichen Gesetzesvorlagen noch eine Entleerung des Gesetzesinitiativrechts der Antragstellerin festgestellt werden.

a) Aus dem Gesetzesinitiativrecht (Art. 76 Abs. 1 GG) folgt das Recht des Initianten, dass das Gesetzgebungsorgan sich mit seinem Vorschlag beschäftigt. Es muss darüber beraten und Beschluss fassen. Von einer Verletzung des Befassungsanspruchs ist auszugehen, wenn die Beratung und Beschlussfassung eines Gesetzentwurfs ohne sachlichen Grund gänzlich oder auf unbestimmte Zeit verweigert wird.

In zeitlicher Hinsicht beinhaltet das Befassungsrecht des Gesetzesinitianten die Pflicht des Gesetzgebungsorgans, über Vorlagen „in angemessener Frist“ zu beraten und Beschluss zu fassen. Allerdings enthalten weder das Grundgesetz noch die Geschäftsordnung des Bundestages konkrete Vorgaben zur Bestimmung der Angemessenheit der Dauer einer Gesetzesberatung. Dies ist Konsequenz des Umstandes, dass letztlich eine abstrakte Bestimmung der Angemessenheit der Dauer einer konkreten Gesetzesberatung nicht möglich ist. Stattdessen bedarf es einer Berücksichtigung sämtlicher Umstände des jeweiligen Einzelfalles sowohl hinsichtlich des konkreten Gesetzentwurfs als auch hinsichtlich weiterer die Arbeitsabläufe des Parlaments beeinflussender Faktoren. Dabei ist es grundsätzlich dem Parlament vorbehalten, die Prioritäten bei der Bearbeitung der ihm vorliegenden Angelegenheiten selbst zu bestimmen. Insbesondere folgt aus dem Befassungsanspruch des Gesetzesinitianten keine Pflicht des Ausschusses oder des Bundestages, über sämtliche vorliegenden Gesetzesvorhaben innerhalb einer Legislaturperiode abschließend zu entscheiden. Vielmehr ist hinzunehmen, dass vorliegende Gesetzentwürfe mit dem Ende der Legislaturperiode der Diskontinuität anheimfallen können.

Daher wird eine Verletzung des Anspruchs des Initianten auf Beratung und Beschlussfassung über seinen Gesetzentwurf allenfalls in Ausnahmefällen in Betracht kommen. Denkbar ist dies, wenn die Behandlung eines Gesetzentwurfs erkennbar ohne jeden sachlichen Grund verschleppt und auf diese Weise versucht wird, das Gesetzesinitiativrecht zu entleeren. Wann über ein Gesetzesvorhaben abzustimmen ist, bestimmt sich allerdings – wie der vorliegende Fall zeigt – gerade in politisch und gesellschaftlich umstrittenen Zusammenhängen auch nach Gesichtspunkten, die in stärkerem Maße das Ergebnis einer politischen Mehrheitsbildung als dasjenige einer rechtlich strukturierten und gerichtlich überprüfbaren Entscheidung sind.

b) Davon ausgehend kann eine Verletzung des Gesetzesinitiativrechts nicht festgestellt werden.

aa) Gegen die Annahme einer willkürlichen Verschleppung der Beschlussfassung über die streitgegenständlichen Gesetzentwürfe ohne jeden sachlichen Grund spricht, dass auch nach der Darstellung der Antragstellerin die regelmäßige Vertagung der Beratung und Beschlussfassung der vorgelegten Gesetzentwürfe durch den Antragsgegner Teil eines nicht abgeschlossenen politischen Meinungsbildungs- und Abstimmungsprozesses gewesen sein könnte. So trägt die Antragstellerin selbst vor, sie habe bis März 2017 nicht von einer Blockade ihrer Gesetzesvorlage ausgehen können, zumal auch in der mehrheitlich ablehnenden Unionsfraktion unterschiedliche Positionen erkennbar gewesen seien. Vor diesem Hintergrund erscheint es denkbar, dass der Verzicht auf die Beschlussfassung über die streitgegenständlichen Gesetzentwürfe mit dem Ziel der Herstellung oder Verbreiterung einer mehrheitlichen Unterstützung für das Projekt der gleichgeschlechtlichen Ehe und damit nicht ohne sachlichen Grund erfolgte.

bb) Einer Verletzung des Gesetzesinitiativrechts steht ferner entgegen, dass die streitgegenständlichen Gesetzentwürfe Gegenstand mehrfacher und ausführlicher Beratungen im Plenum des Deutschen Bundestages waren. Selbst nach Einschätzung der Antragstellerin ist der Inhalt der Gesetzentwürfe damit „bis zum Überdruss aller Beteiligten“ erörtert worden. Angesichts dieser Abläufe ist aber für die Annahme eines „Leerlaufens“ des Gesetzesinitiativrechts im vorliegenden Fall kein Raum. Der Bundestag hat sich mit den Gesetzentwürfen mehrfach intensiv befasst; die Gesetzesinitianten hatten die Möglichkeit, öffentlich die Inhalte der von ihnen vorgelegten Gesetzentwürfe vorzutragen und zu begründen und dadurch auf die politische Willensbildung Einfluss zu nehmen. Zugleich waren die übrigen im Bundestag vertretenen Parteien gezwungen, sich zu den vorgelegten Gesetzentwürfen zu positionieren. Allein der Umstand, dass es bisher nicht zu einer abschließenden Beschlussfassung über die Gesetzentwürfe gekommen ist, vermag die Annahme einer Entleerung des Gesetzesinitiativrechts nicht zu rechtfertigen.

Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht Nr. 46/2017 vom 20. Juni 2017

Heute beschließt der Bundestag die Reform der Pflegeberufe. Ab 2020 werden die bislang getrennten Ausbildungen in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Altenpflege zusammengelegt und bundeseinheitlich über einen Fonds finanziert.

„Mit dem Pflegeberufereformgesetz kommt die längst überfällige Neuausrichtung der Pflegeberufe. Die Koalition reagiert damit auf die sich ändernden Pflegesettings, stellt die Berufsausbildung in der Pflege breiter auf und erhält den Pflegeberuf für die Zukunft attraktiv. Außerdem wird die Ausbildung durch die Abschaffung des Schulgeldes für alle endlich kostenfrei.

Die Reform der Pflegeberufe bildet den berufsrechtlichen Abschluss zahlreicher Gesetzesinitiativen, mit denen die Koalition in dieser Wahlperiode weitreichende Verbesserungen für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegekräfte auf den Weg gebracht hat.

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist wichtig: Das Gesetz führt die generalistische Pflegeausbildung als Regelausbildung ein. Für eine Übergangszeit wird es in der Altenpflege und der Kinderkrankenpflege – als Wahloption und als Ausnahme zur generalistischen Regelausbildung – eine spezialisierte Ausbildung im dritten Ausbildungsjahr geben. Wir gehen davon aus, dass sich die Auszubildenden überwiegend für die generalistische Variante entscheiden werden, die ihnen den Einsatz in allen Arbeitsbereichen der Pflege ermöglicht.

Durch die Wahloption zur Spezialisierung, die langen Übergangs- und Bestandsschutzfristen, sowie durch den Start der neuen Ausbildung im Jahr 2020 haben Schulen und Ausbildungsträger ausreichend Zeit, sich auf die Änderungen einzustellen. Das Gesetz sieht außerdem zahlreiche Hilfen zur Umstellung vor.

Die SPD-Bundestagsfraktion geht davon aus, dass die noch ausstehende Ausbildungs- und Prüfungsordnung, für die das Gesetz einen Parlamentsvorbehalt vorsieht, zeitnah dem Bundestag zugeleitet wird. Alle Akteure der Pflegeausbildung sind jetzt aufgerufen, sich konstruktiv an der Umsetzung der Reform zu beteiligen.“

Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 22.06.2017

Zum zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung erklärt Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende:

Die gleichstellungspolitische Bilanz der Bundesregierung ist miserabel. Für mehr Arbeit in Fürsorge und Pflege werden Frauen mit weniger Rentenansprüchen bestraft. Mit der Geburt des ersten Kindes trennen sich die Welten von Männern und Frauen. Dann werden aus Männern Ernährer und aus Frauen Zuverdienerinnen, die sich um Haushalt, Kinder und zu pflegende Angehörige kümmern. Die große Koalition hat versäumt, die richtigen Anreize dafür zu setzen, dass jedes Paar die für sich geeignete Arbeitsteilung wählen kann. Es ist fatal, dass die Bundesregierung das Rückkehrrecht auf Vollzeit versenkt hat. Das Familienministerium hat vier Jahre für die Familienarbeitszeit getrommelt, doch am Ende nichts geliefert. Auch Aufsichtsratsquötchen und weichgespültes Entgelttransparenzgesetz kratzen allenfalls an der Oberfläche. Die Bundesregierung muss endlich Frauen in den Blick nehmen und stärken: Durch eine bessere Bezahlung in den sozialen Berufe, ein wirksames Entgeltgleichheitsgesetz, flexiblere Arbeitszeitmodelle für Familien und ein Rückkehrrecht auf Vollzeit.

Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.06.2017

„Es ist gut, dass Martin Schulz die vorhandene Mehrheit im Bundestag für die Durchsetzung der Ehe für alle nutzen will. Aber das Eintreten des SPD-Spitzenkandidaten für mehr Gerechtigkeit ist nicht glaubwürdig, solange er die für wichtige soziale Forderungen ebenfalls vorhandene Mehrheit ungenutzt lässt“, kommentiert Sahra Wagenknecht die Ankündigung der SPD, in der letzten Sitzungswoche die Ehe für alle durchzusetzen. Die Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Die SPD ist unglaubwürdig, wenn sie auf dem Parteitag die Abschaffung der Abgeltungssteuer beschließt, aber die dafür vorhandene Mehrheit mit Grünen und Linken im Bundestag nicht nutzt. Das Gleiche gilt für viele andere Beispiele, wie die Abschaffung der Zusatzbeiträge bei der Krankenkasse oder das Verbot der sachgrundlosen Befristung. Der Verweis auf die Koalitionsdisziplin gilt jetzt nicht mehr. Offenbar lag es also doch am mangelnden eigenen Mut, soziale Forderungen gegen die Union durchzusetzen, die die Selbstbereicherung der oberen Zehntausend ernsthaft stören könnten."

Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 27.06.2017

Obwohl gut verdienende und besser gebildete Eltern stärker von der Elterngeldreform profitieren, hat sich die Ungleichheit zwischen Kindern nicht erhöht – Keine Effekte auf sprachliche und motorische Fähigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten und schulischen Förderbedarf

Die Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 hat nicht dazu geführt, dass sich Kinder ungleicher entwickeln als zuvor. Das geht aus einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor, die als eine der ersten der Frage nachgeht, ob die Elterngeldreform sprachliche und motorische Fähigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten und den schulischen Förderbedarf beeinflusst. Mit dem Elterngeld, das im Gegensatz zum vorherigen Erziehungsgeld nahezu alle Eltern in Anspruch nehmen können und nicht nur bestimmte Einkommensgruppen, verbanden viele Kritikerinnen und Kritiker die Sorge, dass sich mit Blick auf die Entwicklung von Kindern die soziale Ungleichheit erhöhen würde. Denn seit der Reform erhalten auch viele Familien mit mittleren und hohen Einkommen durch das Elterngeld nicht unerhebliche staatliche Leistungen im ersten Jahr nach der Geburt ihres Kindes. Somit können nun auch besser gebildete Mütter häufiger und länger vom Job pausieren und damit grundsätzlich mehr Erziehungszeit mit ihren Kindern verbringen.

Doch weder für Kinder bildungsnaher noch für Kinder weniger gebildeter Eltern konnten C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin, Mathias Huebener und Daniel Kühnle statistisch signifikante Veränderungen der Elterngeldeinführung auf die Entwicklung von Kindern feststellen. Folglich hat die Reform auch nicht dazu geführt, dass sich Kinder höher und niedriger gebildeter Elternhäuser ungleicher entwickeln als zuvor. „Das Ergebnis, dass sich die Elterngeldreform nicht auf die kindliche Entwicklung auswirkt, ist durchaus beruhigend“, so Spieß. „Somit werden andere positiv zu beurteilende Effekte des Elterngeldes zumindest nicht durch eine zunehmende Ungleichheit in der kindlichen Entwicklung geschmälert.“

Studie basiert auf Daten aus Schuleingangsuntersuchungen
Für die Studie haben Spieß und ihre beiden Ko-Autoren Daten aus sogenannten Schuleingangsuntersuchungen in Schleswig-Holstein ausgewertet. Im Rahmen solcher Untersuchungen schätzen Expertinnen und Experten des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes der Gesundheitsämter unter anderem ein, ob ein Kind ohne zusätzlichen Förderbedarf eingeschult werden kann. Solche Untersuchungen sind in fast allen Bundesländern obligatorisch, Schleswig-Holstein ist jedoch eines der wenigen Länder, das die Daten zu Forschungszwecken zur Verfügung gestellt hat. Da sich die Bevölkerung Schleswig-Holsteins mit Blick auf Bildungsniveau, Haushaltseinkommen und andere Merkmale kaum von anderen Bundesländern unterscheidet, dürften die Ergebnisse über Schleswig-Holstein hinaus gültig sein.
Im Durchschnitt weisen etwa 72 Prozent der Schulanfängerinnen und Schulanfänger ausreichende Sprachfähigkeiten auf, 83 Prozent ausreichende motorische Fähigkeiten und 81 Prozent sind in ihrem sozial-emotionalen Verhalten unauffällig. Dies hat sich durch die Elterngeldreform nicht verändert. Um auszuschließen, dass manche Kinder profitiert haben und andere nicht und sich beide Effekte gegenseitig aufheben, haben die Autorin und die Autoren der Studie separate Analysen, beispielsweise nach dem Bildungshintergrund der Eltern und dem Geschlecht des Kindes, durchgeführt. Die Ergebnisse blieben jedoch bestehen: „Trotz sehr präziser Schätzungen, die auf den Ergebnissen von rund 45.000 Kindern basieren, lassen sich keine statistisch signifikanten Effekte des Elterngeldes mit Blick auf sprachliche und motorische Fähigkeiten, Verhalten und Förderbedarf der Kinder feststellen“, so Daniel Kühnle von der Universität Erlangen-Nürnberg.

Betreuungsalternativen spielen eine wichtige Rolle
Der Befund kann mehrere Ursachen haben: So waren besser gebildete Mütter, die heute häufiger und länger nach der Geburt ihres Kindes zu Hause bleiben, vor der Elterngeldeinführung meist teilzeiterwerbstätig. Das hat aber nicht so große Auswirkungen auf die Kinder wie eine Vollzeittätigkeit. Zudem blieben auch besser gebildete und verdienende Mütter schon vor der Elterngeldreform meist zumindest in den ersten sechs Monaten nach der Geburt zu Hause. „Diese Monate sind sehr entscheidend für die kindliche Entwicklung. In diesem Zeitraum gab es durch das Elterngeld aber kaum Veränderungen“, erklärt Mathias Huebener, wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin. Mit Blick auf einkommensschwächere Mütter, die heute – im Gegensatz zu Zeiten des bis zu zwei Jahre lang ausgezahlten Erziehungsgeldes – früher wieder in ihren Beruf zurückkehren, kommt es zudem darauf an, wie die Kinder stattdessen betreut werden, zum Beispiel in einer Kindertageseinrichtung mit hoher Betreuungsqualität.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 27.06.2017

Hierzu kommentiert das ZFF:

„Der Befund, dass das Elterngeld nicht zu mehr Ungleichheit in der kindlichen Entwicklung führt, ist wichtig und bestärkt die Politik darin, das Elterngeld als wichtiges Instrument weiter auszubauen. Als ZFF wünschen wir uns jedoch darüber hinaus eine Debatte darüber, wie durch das Elterngeld Ungleichheit verringert werden kann, immerhin ist es mit mehr als 6 Mrd. Euro pro Jahr eine der wichtigen finanziellen Leistungen für Familien. Die Nichtanrechnung des Basiselterngeldes in Höhe von 300 Euro auf Leistungen nach dem SGB II/XII wären ein wichtiger Schritt, ebenso die Überprüfung der prozentualen Abstufung bei der Bemessung der Bezugshöhe. Aus der Erfahrung anderer Länder wissen wir zudem, dass eine Erhöhung der verbindlichen Partnermonate ebenso dazu beitragen kann, die gesamte Familie zu stabilisieren und die Ungleichheit im Aufwachsen der Kinder zu verringern.“

Ausschließlich am Kapitalmarkt orientierte Investoren wie US-Vermögensverwaltungen bauen im Zuge des Booms von passiven ETF-Fonds ihre Beteiligungen an deutschen Unternehmen aus. Allein dem Vermögensverwalter Black Rock gehörten Ende 2015 gut 5 Prozent aller Aktien der DAX-Unternehmen. Damit war das US-Unternehmen einer der größten Anteilseigner quer durch alle Branchen. Gleichzeitig verändert die Digitalisierung die Arbeitswelt in Deutschland tiefgreifend. Die Mitbestimmung der Beschäftigten ist in dieser Situation ein besonders wichtiger Stabilitätsanker für Gesellschaft und Wirtschaft, weil sie dazu beiträgt, dass sich Menschen am Arbeitsplatz weniger "ausgeliefert" fühlen. Dass die Beschäftigten in den Aufsichtsräten bei wichtigen Unternehmensentscheidungen mitbestimmen und von Betriebsräten unterstützt werden, kann Frustrations- und Entfremdungsgefühlen entgegenwirken, die zugespitzte Konflikte um Arbeitsplätze und politische Radikalisierung auslösen (siehe auch die Zitate). Das kommt allen zugute: Studien zeigen, dass mitbestimmte Betriebe innovativer sind.

Allerdings erfassen die rechtlichen Regelungen zur Mitbestimmung, 40 Jahre oder älter, nicht mehr alle gängigen Unternehmensformen. Die Folge: Unternehmen nutzen, teilweise durch Europarecht entstandene, juristische Schlupflöcher, um ihren Beschäftigten Mitbestimmungsrechte im Aufsichtsrat vorzuenthalten. Davon sind derzeit mehr als 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen, mit steigender Tendenz (mehr Informationen in unserer digitalen Infomappe; Link unten). Unternehmen nutzen vor allem Lücken in der Gesetzgebung zur Europäischen Aktiengesellschaft SE, im Drittelbeteiligungsgesetz und bei exotischen Rechtsformkonstruktionen wie der plc & Co. KG, um Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat zu verhindern. Wie Mitbestimmung gesichert und gestärkt werden kann und welche politischen Kräfte sich im Wahljahr dafür einsetzen, steht im Mittelpunkt der heute begonnenen Böckler-Konferenz für Aufsichtsräte.

Bei der Konferenz sprechen unter anderem Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Reiner Hoffmann, Vorsitzender des DGB und des Vorstands der Hans-Böckler-Stiftung und der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Karl-Rudolf Korte, Direktor der NRW School of Governance. Ihre Reden und weitere Beiträge, unter anderem von parteipolitisch engagierten Aufsichtsräten, können Sie ab 11:30Uhr im Livestream verfolgen (Link siehe unten). Statements:

Andrea Nahles: "Die Mitbestimmung ist eine tragende Säule unserer starken Wirtschaft und unserer Wettbewerbsfähigkeit. Aber es gibt gesellschaftliche, unternehmerische und rechtliche Entwicklungen, die mir ernstlich Sorgen machen. Sie drohen, die Mitbestimmung in den Unternehmen auszuhöhlen. Doch Tarifautonomie und Mitbestimmung müssen auch in der digitalen Wirtschaft das Fundament unserer sozialen Marktwirtschaft bilden. Denn nur die Sozialpartnerschaft ermöglicht es, passgenaue Lösungen und gute Kompromisse auszuhandeln, die allen dienen. Der Staat kann und soll Raum für Aushandlungen lassen. Damit sind wir bisher in Deutschland sehr gut gefahren. Aber es gilt auch: Wo die Sozialpartner nicht mehr in der Lage sind, Probleme zu lösen, wo die Sozialpartnerschaft erodiert, ist der Staat gefordert. Dabei steht fest: Jede Lösung, die wir zum Erhalt der Mitbestimmung erfolgreich angehen wollen, wird auch eine europäische Dimension haben müssen."

Reiner Hoffmann: "Wenn wir jetzt nicht einschreiten, dann wird sich der Geltungsbereich der Mitbestimmung sukzessive auf die bereits heute mitbestimmten Unternehmen beschränken. Junge und wachsende Unternehmen werden sich vor der Mitbestimmung drücken. Das deutsche System verliert damit langfristig seine Relevanz als Gegenmodell zum angelsächsischen Modell, bei dem die Kapitalmärkte den Takt vorgeben. Wenn Finanzinvestoren Unternehmen und Arbeitsplätze als eine Art Handelsware sehen, liefert die Mitbestimmung das Gegenkonzept: Mitbestimmung im Aufsichtsrat bewirkt buchstäblich, dass der menschliche Maßstab für Unternehmen zum Führungsziel wird. Die deutsche Politik muss schnell aktiv werden, ehe der Standortvorteil Mitbestimmung verspielt ist.

Diese Einschätzung teilt auch der Deutsche Bundesrat.

Er hat in seiner Entschließung ,Mitbestimmung zukunftsfest gestalten‘ im Februar festgestellt, er betrachte mit großer Sorge, dass, ich zitiere, ,sich junge, wachsende Kapitalgesellschaften zunehmend dem Geltungsbereich der Gesetze zur Unternehmensmitbestimmung entziehen‘ und damit ,den gesellschaftlichen Konsens und die Zukunft der Sozialpartnerschaft in Deutschland in Frage‘ stellen. Weiter heißt es: ,Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher dazu auf, Lücken im deutschen Mitbestimmungsrecht zu schließen und gleichzeitig auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass entsprechende Schlupflöcher geschlossen und keine neuen Umgehungstatbestände geschaffen werden‘. Damit ist die nächste Bundesregierung am Zug – wer immer sie auch stellt."

Prof. Dr. Karl-Rudolf Korte: "Die Mitbestimmung gehört zur institutionellen Ausstattung der deutschen Gesellschaft, die durch ihre sozial ausgleichende Wirkung verhindert, dass die politischen Ränder ähnlich stark wachsen wie in unseren europäischen Nachbarländern."

Die Veranstaltung im Livestream verfolgen: https://www.boeckler.de/veranstaltung_107066.htm

Aktuelle Hintergrundinformationen in unserer digitalen Infomappe: https://www.boeckler.de/Hans-Boeckler-Stiftung_Mitbestimmung_Gestaltungsprinzip-der-Sozialen-Marktwirtschaft.pdf

Entschließung des Bundesrates "Mitbestimmung zukunftsfest gestalten": http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0701-0800/740-16(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 29.06.2017

Die Arbeitswelt wird sich in den kommenden Jahren stärker wandeln als in den vergangenen Dekaden. Doch in welche Richtung die Veränderung geht, ist keine zwangsläufige Folge der Technikentwicklung, sondern gesellschaftlich und politisch beeinflussbar. Frühkapitalismus 4.0 oder menschengerechtere digitale Arbeit? Die Weichen werden heute gestellt. "Wie man es besser nicht machen sollte, zeigt der Blick in die USA: Dort hat man es allein dem Silicon Valley überlassen, den Weg in die Digitalisierung vorzugeben. Das Ergebnis ist eine beeindruckende Dynamik, die aber auch krasse Schattenseiten hat: Es dominiert eine Kombination von Technikfixierung und Geschäftsideen, die auf maximale Marktmacht abzielen. Wir haben ein anderes Ziel: Die Frage zu klären, wie technische Innovationen in sozialen Fortschritt münden, der möglichst vielen Menschen zugute kommt", sagt Reiner Hoffmann.

Der Vorsitzende des DGB und des Vorstandes der Hans-Böckler-Stiftung hat, gemeinsam mit der Soziologin Prof. Dr. Kerstin Jürgens, eine Kommission geleitet, die Möglichkeiten auslotet, die Arbeit der Zukunft menschengerecht zu gestalten. Insgesamt 33 hochkarätige Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Mitbestimmung, Unternehmensleitung und Politik haben auf Initiative der Hans-Böckler-Stiftung in den vergangenen zwei Jahren ihre Expertise eingebracht. Dabei stand nicht nur die Digitalisierung im Vordergrund, sondern auch weitere Großtrends, die Arbeitsmarkt und Gesellschaft prägen: der demografische Wandel, die veränderten Lebensentwürfe von Frauen und Männern, neue Ansprüche an die Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit sowie die Zuwanderung.

Die Kommissionsvorsitzenden stellen Empfehlungen und Denkanstöße der Kommission heute auf einer Veranstaltung in Berlin vor. Dazu diskutieren sie unter anderem mit dem BdA-Präsidenten Ingo Kramer und der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

"Arbeit transformieren!" – Der Abschlussbericht der Kommission ist ab sofort in einer Kurz- und einer Langfassung online erschlossen unter: http://www.arbeit-der-zukunft.de

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 28.06.2017

Im Jahr 2016 haben 1,64 Millionen Mütter und Väter Elterngeld bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 5% mehr als im Jahr 2015. Während die Anzahl der Mütter um gut 3% zunahm, stieg die Zahl der Elterngeld beziehenden Väter um fast 12%.

Das Elterngeld wurde deutlich häufiger an Mütter als an Väter ausgezahlt: Die 1,28 Millionen Empfängerinnen machten 77,8% der Beziehenden aus. Der Anteil der Väter lag im Jahr 2016 bei 22,2% (2015: 20,9%). Den höchsten Väteranteil gab es 2016 in Sachsen mit 26,5%, den niedrigsten im Saarland mit 17,0%. Der Mütter- oder Väteranteil ist nicht zu verwechseln mit der sogenannten Mütter- oder Väterbeteiligung, das heißt mit dem Anteil der Kinder, deren Mutter oder Vater Elterngeld bezogen hat. Diese Beteiligung kann erst ermittelt werden, wenn alle Elterngeldbezüge für einen Geburtszeitraum abgeschlossen wurden.

Im Jahr 2016 gab es 1,2 Millionen Leistungsbezieher, deren Kind nach dem 30. Juni 2015 geboren wurde. Für diesen Personenkreis galten bereits die neuen Wahlmöglichkeiten des Elterngeld Plus, das insbesondere die Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezuges attraktiver machen soll. Das Elterngeld Plus kam vor allen bei den Frauen auf Anhieb gut an: Jede fünfte Mutter (20,1%), die im Jahr 2016 Elterngeld erhielt und die rechtliche Möglichkeit dazu hatte, plante im Rahmen ihres Elterngeldbezuges Elterngeld Plus ein. Bei den Vätern lag dieser Anteil lediglich bei 8,2%. Insgesamt entschieden sich 17,4% der Beziehenden für die neue Form der Leistungsgewährung. Die Inanspruchnahme ist dabei regional unterschiedlich: Während in Hamburg nur 11,8% der Beziehenden Elterngeld Plus beantragten, waren es in Thüringen 26,9%.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 27.06.2017

Setzt sich der Trend zu einem immer längeren Leben fort, dann könnten 2017 geborene Jungen durchschnittlich bis zu 90 Jahre, Mädchen bis zu 93 Jahre alt werden. Grundlage dieses Ergebnisses ist die höhere Variante der neu vorgelegten Modellrechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für Kohortensterbetafeln der Geburtsjahrgänge von 1871 bis 2017. Nach der niedrigeren Variante würde die durchschnittliche Lebenserwartung für heute geborene Jungen 84 Jahre und für Mädchen 88 Jahre erreichen. Vor 100 Jahren geborene Jungen und Mädchen hatten im Durchschnitt lediglich eine Lebenserwartung von 55 beziehungsweise 62 Jahren.

Die Ergebnisse der Kohortensterbetafeln verdeutlichen die gestiegenen Chancen, ein hohes Alter zu erreichen. Nur etwa 54 % der Männer und 65 % der Frauen, die 1917 geboren wurden, sind mindestens 65 Jahre alt geworden. Von den 2017 Geborenen könnten dagegen bis zu 95 % der Jungen und 97 % der Mädchen dieses Alter erreichen. Das Alter von 90 Jahren würden dann immer noch rund 62 % der Männer und 73 % der Frauen erleben. Eine Chance 100 Jahre alt zu werden, hätten bis zu 16 % der 2017 geborenen Jungen und bis zu 22 % der heute geborenen Mädchen. Voraussetzung ist, dass der Trend zu einem immer längeren Leben anhält. Dieser ist eng mit weiteren Fortschritten in der Medizin, mit gesünderen Lebensstilen und einem steigenden Wohlstand der Bevölkerung verknüpft. Ereignisse mit negativen Auswirkungen auf die Lebenserwartung wie Kriege, Umwelt- oder Wirtschaftskatastrophen müssten ausbleiben.

Methodische Hinweise
Für die Berechnung von Kohortensterbetafeln werden die Sterbefälle und die Bevölkerungszahlen eines Geburtsjahrgangs über die Zeit hinweg betrachtet. Kohortensterbetafeln sind als Modellrechnung anzusehen, weil einerseits bei älteren Geburtsjahrgängen Datenlücken geschlossen und Gebietsveränderungen berücksichtigt werden müssen. Anderseits sind Schätzungen zur Sterblichkeit der Geburtsjahrgänge notwendig, deren Angehörige noch leben. Mit den Kohortensterbetafeln kann dann jedoch der Frage nachgegangen werden, welche durchschnittliche Lebenserwartung einzelne Geburtsjahrgänge unter Berücksichtigung der möglichen künftigen Entwicklung der Sterblichkeit erreichen können. Hierfür wurden zwei verschiedene Sterblichkeitstrends unterstellt. Diese lehnen sich an die beiden Annahmen zur Entwicklung der Sterblichkeit aus der 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes an.

Eine Kohortensterbetafel unterscheidet sich von den sogenannten Periodensterbetafeln, die das Statistische Bundesamt in regelmäßigen Abständen veröffentlicht. Periodensterbetafeln bilden die durchschnittliche Lebenserwartung der gesamten Bevölkerung während bestimmter Kalenderjahre ab, zuletzt für den Zeitraum 2013/2015. Sie beruhen auf der Zahl der Gestorbenen und der Bevölkerung in diesem Zeitraum. Als Beschreibung der gegenwärtigen Sterblichkeitsverhältnisse sind sie unverzichtbar. Im Gegensatz zu den hier vorgelegten Ergebnissen aus Kohortensterbetafeln werden bei den Periodensterbetafeln jedoch keine Vorausschätzungen künftiger Sterblichkeitsverhältnisse berücksichtigt.

Detaillierte methodische Erläuterungen und weitere Ergebnisbeschreibungen können der Publikation „Kohortensterbetafeln für Deutschland – Methoden- und Ergebnisbericht zu den Modellrechnungen für Sterbetafeln der Geburtsjahrgänge 1871–2017“ entnommen werden. Den Tabellenband mit Übersichtstabellen und den ausführlichen Kohortensterbetafeln für einzelne Geburtsjahrgänge finden Sie ebenfalls im Themenbereich Bevölkerung unseres Internetangebots.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 23.06.2017

Die meisten Menschen wählen eine Partnerin oder einen Partner mit gleichem Bildungsniveau. So hatten 2015 bei 62 % der 20,3 Millionen Paare in Deutschland die Lebensgefährten einen gleichen oder ähnlichen Bildungsabschluss. Wenn das Bildungsniveau sich unterscheidet, dann verfügt meistens der Mann über einen höheren Abschluss. Das war bei immerhin 28 % der Fall. Die umgekehrte Situation – dass die Frau einen höheren Bildungsstand hatte – gab es lediglich bei etwa jedem zehnten Paar (10 %).

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 20.06.2017

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die schrittweise Einführung einer Bürgerversicherung. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beruhe derzeit fast ausschließlich aus Einkünften aus Beschäftigung und werde hauptsächlich von Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen getragen, heißt es in einem Antrag (18/12951) der Fraktion. Das sei unsolidarisch und gefährde die finanzielle Stabilität.

Arbeitnehmer mit höherem Einkommen, Beamte, Minister, Abgeordnete und viele Selbstständige sorgten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) nur für sich selbst vor. Viele wünschten sich im Alter bei sinkenden Einkommen und steigenden Prämien eine solidarische Absicherung.

Das gespaltene Krankenversicherungssystem führe zu Rosinenpickerei und zu einer Zwei-Klassen-Medizin. Das System biete für viele ältere Versicherte, für kleine Handwerker oder Soloselbstständige mit geringem Einkommen keine bezahlbare soziale Absicherung. Die Menschen müssten jedoch darauf vertrauen können, dass sie auch in Zukunft verlässlich und mit bezahlbaren Beiträgen abgesichert seien.

In die Bürgerversicherung müssten alle nach ihren finanziellen Möglichkeiten einzahlen. Auch andere Einkunftsarten wie Aktiengewinne würden in die Finanzierung einbezogen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber würden wieder jeweils zur Hälfte an den Beiträgen beteiligt. Die Zusatzbeiträge würden abgeschafft. Die Leistungen von Ärzten würden einheitlich vergütet und abgerechnet.

Zudem soll dem Antrag zufolge die Wahlfreiheit ausgebaut werden. So könne die Bürgerversicherung auch von der PKV angeboten werden, die sich dann dem Wettbewerb mit den gesetzlichen Krankenkassen stellen müssten. Alle Bürger könnten somit frei zwischen gesetzlichen und privaten Kassen wählen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 407 vom 28.06.2017

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (18/12794) die Einführung eines Rückkehrrechts auf Vollzeit. Die sogenannte Teilzeitfalle, in der sich vor allem Frauen befänden, habe erhebliche negative Folgen für deren berufliche Entwicklung, das Einkommen sowie die Alterssicherung, kritisieren die Grünen.Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, sei ein Rückkehrrecht auf Vollzeitstellen nötig, fordern die Grünen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 407 vom 28.06.2017

Die Grünen verlangen von der Bundesregierung, ein Maßnahmepaket für eine bessere gesellschaftliche, kulturelle und politische Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen auf den Weg zu bringen. In einem entsprechenden Antrag (18/12795) fordern sie unter anderem, das Bildungs- und Teilhabepaket abzuschaffen. Stattdessen sollten die bisherigen Leistungen für Bildung und Teilhabe zum Teil im Regelsatz und zum Teil durch einen kostenlosen Zugang zu Freizeit- und Bildungsangeboten gewährt werden, heißt es in dem Antrag.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 407 vom 28.06.2017

Gesundheitsexperten sind in der Frage eines möglichen Systemwechsels in der Krankenversicherung gespalten. Befürworter der sogenannten Bürgerversicherung argumentieren mit den stetig steigenden Gesundheitsausgaben und setzen auf eine verbreiterte Einnahmebasis in einem einheitlichen Krankenversicherungssystem.

Gegner dieses Modells sehen in dem dualen System aus Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung (GKV/PKV) hingegen die beste Lösung und warnen vor negativen wirtschaftlichen Folgen sowie erheblichen Belastungen für Ärzte und andere Gesundheitsberufe. Die Systemfrage war am Mittwoch Thema einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses über einen Antrag der Fraktion Die Linke.

Mit einem Systemwechsel kann nach Ansicht der Linksfraktion die Gesundheitsversorgung billiger und besser gestaltet werden. In ihrem Antrag (18/11722) fordern die Abgeordneten die Einführung einer solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung und die Abschaffung der privaten Krankenvollversicherung.

Mehrere Sachverständige wandten sich, auch in ihren schriftlichen Stellungnahmen, entschieden gegen einen solchen Systemwechsel. Die Bundesärztekammer (BÄK) erklärte, das Nebeneinander von GKV und PKV sei "ein wesentlicher Grund dafür, dass das deutsche Gesundheitssystem einen weltweit so herausragend hohen Entwicklungsstand erreichen konnte".

Eine "Einheitsversicherung" biete auch keine Antwort auf die Frage, wie das Gesundheitswesen angesichts der älter werdenden Gesellschaft dauerhaft finanziert werden könne. Zudem würden der ärztlichen Versorgung bis zu 5,3 Milliarden Euro pro Jahr entzogen, warnte die Ärzteorganisation in Anspielung auf die höheren Gebührensätze für Privatversicherte. Auch etwa Hebammen oder Physiotherapeuten müssten nicht unerhebliche Mindereinnahmen hinnehmen.

Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) sieht in der solidarischen Bürgerversicherung vor allem ökonomische Risiken. Bei einer Abschaffung der Zusatzbeiträge müssten die Arbeitgeber in der ersten Runde sechs Milliarden Euro zusätzlich an Beiträgen zahlen. Die Firmen würden dann "nach Möglichkeiten suchen, diese zusätzliche Belastung zu kompensieren". Eine "pauschale Zuschreibung von solidarischen Eigenschaften" sei auch nicht möglich, zumal PKV-Mitglieder für die altersbedingt steigenden Ausgabenrisiken selbst vorsorgen müssten und auch nicht von der beitragsfreien Versicherung von Familienangehörigen profitierten.

Der Rechtsexperte Helge Sodan machte in der Anhörung verfassungsrechtliche Bedenken geltend, falls die PKV-Vollversicherung und die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft würden. Die Altversicherten in der PKV könnten sich auf einen Bestandsschutz berufen. Die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze wäre überdies "eindeutig unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig", weil mit steigendem Einkommen die Krankenversicherungsbeiträge grenzenlos mit ansteigen würden.

Der Gesundheitsökonom Stefan Greß von der Hochschule Fulda machte als Befürworter der Bürgerversicherung "schwerwiegende Defizite" im dualen System aus. Die jetzigen Verzerrungen im System gingen zu Lasten der GKV und führten zu "nicht begründbaren Ungleichbehandlungen zwischen unterschiedlichen Versichertengruppen".

Die Integration der Versicherungssysteme "würde einheitliche Rahmenbedingungen für den Wettbewerb der Krankenversicherer untereinander schaffen" und damit die Ursachen für Risikoselektion, Ungleichbehandlungen und Fehlanreize beseitigen. Greß sprach sich für eine Stichtagsregelung aus, um die Vorzüge des neuen Systems sofort wirksam werden zu lassen. Die bisherigen PKV-Versicherten könnten ein Wechselrecht unter Mitnahme der Altersrückstellungen bekommen.

Der Sozialverband Deutschland monierte, die eigentliche Frage einer langfristig stabilen und gerechten Finanzierung der GKV sei bisher nicht im Sinne der Versicherten angegangen worden. Stattdessen seien Leistungen ausgegliedert, gekürzt und die Versicherten immer stärker einseitig belastet worden. Künftig sollten alle Bürger entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an der solidarischen Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung beteiligt werden. Für PKV-Versicherte sollte es Übergangsregelungen und einen Stichtag geben, bis zu dem sie entscheiden müssten, in welchem System sie versichert sein wollten. Dabei könnten sie auch weiter in der PKV bleiben. Die Altersrückstellungen der Wechselwilligen müssten in die Bürgerversicherung überführt werden.

Der GKV-Spitzenverband wollte sich zur Systemfrage nicht grundsätzlich positionieren, merkte aber kritisch an, dass bei einigen gesetzlichen Neuregelungen der Infrastruktur und Versorgungsstruktur die PKV auf Kosten der GKV profitiert habe. So sei etwa die PKV am Strukturfonds zur Reform der Krankenhauslandschaft nicht beteiligt, obwohl sie gleichermaßen vom Abbau der Überkapazitäten einen Nutzen habe. Was die Zuzahlungen der Versicherten angehe, verwies der Spitzenverband auf die Steuerungswirkung für eine bedarfsgerechte Inanspruchnahme von Leistungen. Die Zuzahlungen erbrächten rund vier Milliarden Euro, die nicht aus Beiträgen, Zusatzbeiträgen oder Bundesmitteln finanziert werden müssten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 390 vom 21.06.2017

Die Linksfraktion ist mit ihrer Forderung nach einem bundesweiten Aktionsplan gegen Sexismus im Familienausschuss gescheitert. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD lehnte der Ausschuss den entsprechenden Antrag (18/8723) gegen das Votum der Linken und Bündnis/Die Grünen ab.
Aus den Reihen der Linksfraktion hieß es, dass gesamtgesellschaftliche Problem des Sexismus reiche von der ungleichen Bezahlung aufgrund des Geschlechts bis hin zu sexistischer Werbung. Deshalb müsse die Bekämpfung von Sexismus entsprechend breit angelegt sein. Hierbei sei auch staatliches Handeln gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes gefordert. Die Linksfraktion verwies zudem darauf, dass auch die Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses den Antrag mehrheitlich unterstützt hätten.

Die Unionsfraktion argumentierte, die Koalition habe in der laufenden Legislaturperiode bereits eine ganze Reihe von Maßnahmen gegen Sexismus und für die Gleichstellung von Frauen auf den Weg gebracht, zum Beispiel durch die Reform des Sexualstrafrechts, die Ratifizierung der sogenannten Istanbul-Konvention des Europarates, die Einrichtung des Hilfetelefons für Frauen oder das Gesetz zur Transparenz von Entgeltstrukturen. "Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Wir haben einen Plan, wir brauchen keinen", hieß es von Seiten der CDU/CSU.

Die Grünen hingegen schlossen sich der Forderung und der Argumentation der Linken an. Die Behauptung, die Koalition habe ihre Hausaufgaben gemacht, zeige lediglich, dass die Union nicht bereit sei, an einer konstruktiven Lösung des Problems Sexismus zu arbeiten.

Auch die SPD verwies auf die Politik der Koalition in den vergangenen vier Jahren. Trotzdem sei man der Linksfraktion "dankbar" für den ihren Antrag. Auch wenn die Koalition "viel erreicht" habe, müsse Sexismus und die Ungleichbehandlung von Frauen auch in der kommenden Legislaturperiode konsequent bekämpft werden. Allerdings sei der Sexismus-Begriff im Antrag der Linken zu ungenau definiert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 386 vom 21.06.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Heute geht der Trailer zum AWO Wahlcountdown zur Bundestagswahl online. Der kurze Spot gibt einen Vorgeschmack auf den AWO Wahlcountdown, mit dem der AWO Bundesverband die heiße Phase des Wahlkampfes intensiv begleiten wird. Der Wahlcountdown startet nächsten Montag, den 03. Juli 2017. Dann sind es noch zwölf Wochen bis zur Wahl . 12 Wochen = 12 Forderungen an die Politik, bis zum Wahltag am 24. September 2017. Die AWO steht für eine gerechte und solidarische Gesellschaft.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 26.06.2017

„Das lange Ringen um die Ausbildung in den Pflegeberufen endet heute mit einem Kompromiss. Auch wenn bei vielen Regelungen noch nicht klar ist, wie sie umgesetzt werden können, steht fest, dass auf die Einrichtungen und Dienste in der Pflege und die Pflegeschulen viel Arbeit zukommen wird. Deshalb ist es wichtig, dass die Umsetzung des Gesetzes durch ein breites Monitoring der Akteure in der Alten- und Krankenpflege intensiv begleitet wird, um eventuelle Fehlentwicklungen schnell korrigieren zu können.

Den neu zu gründenden Ausbildungsfond begrüßt die AWO. Dass endlich das Schulgeld abgeschafft wird, muss als ein großer Erfolg der Reform gelten. Ob die neue Ausbildung dazu beitragen kann, den Fachkräftemangel zu beheben, bleibt abzuwarten. Sie muss aber gewährleisten, dass genügend Auszubildende gewonnen werden können. Dabei müssen alle Auszubildenden die erforderlichen Kompetenzen erlangen, alte Menschen fachgerecht pflegen zu können.

Zukünftig absolvieren die Auszubildenden nach den ersten beiden Ausbildungsjahren eine Zwischenprüfung. Diese kann von den Bundesländern als Abschluss zur Pflegeassistenz anerkannt werden. Nach Meinung der AWO sollte diese gute Möglichkeit genutzt werden.

Grundsätzlich ist ein Kompromiss besser als keine Lösung und weitere jahrelange Unsicherheit für alle Beteiligten, vor allem für die Ausbildungsstätten. Allerdings birgt dieser Kompromiss die Gefahr, dass die Arbeit in der Altenpflege weiterhin schlechter bezahlt wird. Die Altenpflege darf aber nicht zu einem Pflegeberuf zweiter Klasse werden. Die Einführung eines Tarifvertrages Soziales wäre eine sinnvolle Lösung.“

Zum Gesetz:

Zukünftig wird es eine dreijährige generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau/man geben, allerdings können sich die Auszubildenden nach zwei Jahren entscheiden, ein spezialisiertes drittes Ausbildungsjahr zu absolvieren und dieses als Altenpflegende oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende abzuschließen.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 22.06.2017

Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände appellieren anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung eindringlich, die Bekämpfung der Kinderarmut zu einer politischen Aufgabe ersten Ranges zu machen, die auch im nächsten Koalitionsvertrag Eingang finden muss und nach der Bundestagswahl Bestand hat.

„Im bevorstehenden Wahlkampf und vor allem in der kommenden Legislaturperiode muss die Armutsproblematik von Kindern und Familien besonders in den Blick genommen werden“, fordert Stefan Becker, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen. „Wir müssen als Gesellschaft endlich Maßnahmen verankern, die erstens kurzfristig Abhilfe schaffen und zweitens langfristig strukturelle Reformen beinhalten. Denn jedem Kind ein Aufwachsen ohne Armut zu ermöglichen, ist eine staatliche Pflicht.“

Die Verbände halten es daher für zwingend notwendig, die Bekämpfung von Kinderarmut als prioritäres Ziel im nächsten Koalitionsvertrag festzuschreiben. Sie weisen darauf hin, dass arme Kinder in der Regel in armen Familien leben und politische Maßnahmen zur Beseitigung der Armut sowohl bei den Familien als auch bei den Kindern und Jugendlichen direkt ansetzen müssen.

Bereits Anfang des Monats hatten die Familienorganisationen gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk in einem Brief an die Partei- und Fraktionsvorsitzenden sowie an die beiden Bundesministerinnen für Soziales und Familie gefordert, einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Kinderarmut zu erstellen, der mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet ist und mehrdimensional an den verschiedenen Lebenslagen von Kindern ansetzt sowie alle relevanten Politikbereiche umfasst.

Wörtlich heißt es in dem Brief unter anderem: „Wir fordern Ihre Partei auf, sich umgehend für erste Schritte zur Bekämpfung von Kinderarmut einzusetzen. Dazu gehört die Neuberechnung der Regelbedarfe. Die geltenden Regelbedarfe haben in der Ermittlung methodische Schwächen und halten den sozialrechtlichen Mindestbedarf von Kindern künstlich klein. Sie entsprechen insgesamt nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum und sollten auf ein Niveau angehoben werden, das echte gesellschaftliche Teilhabe möglich macht. Zügig umzusetzen ist darüber hinaus die Vereinfachung und Entbürokratisierung von Leistungen für Kinder. (…) Zudem sollten aus unserer Sicht die Hauptrisikogruppen für Kinderarmut, also Kinder von Alleinerziehenden, Kinder in Mehrkindfamilien und Kinder mit Migrationshintergrund besonders in den Blick genommen werden.“

Weitere Inhalte aus dem gemeinsamen Brief der Familienorganisationen und dem DKHW:
http://www.ag-familie.de/news/1496301507_PM_Kinderarmut_DKHW.html

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 28.06.2017

Mit einem Aufruf zur Verteidigung der Demokratie und Frauenrechte ist die Mitgliederversammlung des Deutschen Frauenrats am 25. Juni in Berlin zu Ende gegangen. Zwei Tage lang diskutierten die über 100 Delegierten aktuelle Herausforderungen, legten die politischen Schwerpunkte für das kommende Jahr fest, bestimmten Positionen und verabschiedeten ein Grundsätze-Papier.

Eröffnet wurde die Mitgliederversammlung mit einem Auftritt der neuen Bundesfrauenministerin Katerina Barley (SPD). „Die Demokratie ist längst nicht so sicher, wie wir geglaubt haben“, warnte sie mit Blick auf rechtspopulistische und -extreme Bewegungen nicht nur in Deutschland, sondern europa- und weltweit: „Wenn Frauenrechte angegriffen werden, trifft das jede und jeden, es ist ein Angriff auf die Demokratie.“

Eine starke Demokratie – nur mit Geschlechtergerechtigkeit

Zum ersten Mal in seiner Geschichte hat der Deutsche Frauenrat sein Selbstverständnis und seine Grundsätze umfassend niedergelegt. Ein entsprechendes Grundsatz-Papier wurde verabschiedet.

Beschlüsse

Die Mitgliederversammlung wiederholte die Zustimmung des Deutschen Frauenrats zum Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung und forderte diese auf, die Empfehlungen der Sachverständigenkommission zur Umsetzung von Gleichstellung im Lebensverlauf unverzüglich anzugehen. Darüber hinaus wurden u.a. folgende Forderungen beschlossen: ein Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit; die Berücksichtigung des Mutterschutzes bei der Rente; eine differenzierte Bewertung des sogenannten Wechselmodells für Getrennterziehende; eine stärkere Ahndung digitaler Gewalt gegen Frauen; ein bundesweites, ganzheitliches und interdisziplinäres Hilfesystem bei Gewalt gegen Frauen. Mit Blick auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Aufhebung von Kinder- bzw. Minderjährigenehen fordert der Deutsche Frauenrat eine stärkere Ausrichtung auf das spezifische Wohl des Kindes. Darüber hinaus lehnt er ein generelles Verbot der Vollverschleierung in Deutschland ab.

Schwerpunktthemen

Ein neuer Fachausschuss „Digitale Transformation“ wird das Schwerpunktthema „Digitalisierung und die Auswirkungen auf die Lebensbereiche von Frauen“ aufarbeiten. Drei weitere Schwerpunktthemen, „Geschlechtervielfalt im gesellschaftlichen Diskurs“, „Sorgearbeit“ und „Geschlechtergerechte Haushaltspolitik – strukturierte Finanzierung der Gleichstellungspolitik“, stehen für das neue Geschäftsjahr auf der Agenda.

Neu im Vorstand

Mit Birte Siemonsen (BPW Germany) als Leiterin des neuen Fachausschusses „Digitale Transformation“ zieht ein neues Mitglied in das sechsköpfige Führungsgremium des DF ein, das weiterhin unter Leitung von Mona Küppers (DOSB) arbeitet. Anna-Maria Mette (kfd), zuletzt Leiterin des Fachausschusses „Frauengesundheit“, schied aus dem Vorstand aus.

Neu im Verband

Gleich drei neue Mitglieder verstärken ab sofort die Lobby der Frauen. Aufgenommen wurden der Bundesverband der Mütterzentren, die Bundesfrauenkonferenz der Sozialistischen Jugend Deutschlands – die Falken und die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (BuKoF).

Aktiv für Demokratie und Frauenrechte

Mit einer Resolution zur Verteidigung von Demokratie und Frauenrechte endete die zweitägige Mitgliederversammlung am 25. Juni. Darin fordert die Frauenlobby im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 alle KandidatInnen der demokratischen Parteien auf, sich angesichts wachsenden Zuspruchs für Rechtspopulismus und Antifeminismus für eine konsequente lebenslauforientierte Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik für Frauen und Männer stark zu machen und im Falle ihrer Wahl umzusetzen.

Grundsätze Eine starke Demokratie – nur mit Geschlechtergerechtigkeit

Alle Beschlüsse der MV 2017

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 12.06.2017, gekürzt

Das Deutsche Kinderhilfswerk hofft, dass durch die heute in Kraft tretende Reform des Unterhaltsvorschusses möglichst viele Kinder nachhaltig vor Armut geschützt werden können. "Der Unterhaltsvorschuss kann für Kinder von Alleinerziehenden ein wirksamer Schutz vor Armut sein. Da mit zunehmendem Alter der Kinder die Aufwendungen für Bildung, Freizeit, kulturelle Aktivitäten und Persönlichkeitsentwicklung steigen, ist die Verlängerung des Unterhaltsvorschusses bis zum 18. Lebensjahr richtig und wichtig. Auch die Aufhebung der maximalen Bezugsdauer von sechs Jahren wird den Kreis der Unterhaltsvorschussberechtigten stark ausweiten. Damit die Leistung jetzt zügig bewilligt und ausgezahlt werden kann, müssen die Jugendämter entsprechend organisatorisch und personell ausgestattet werden", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Trotz der positiven Änderungen beim Unterhaltsvorschuss bleibt aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes aber noch eine Menge zu tun, nächste Schritte für Alleinerziehende und ihre Kinder müssen folgen. "So ist beispielsweise die volle Anrechnung des Kindergeldes bei Unterhaltsvorschussleistungen vor dem Hintergrund der hälftigen Anrechnung im Unterhaltsrecht nicht nachvollziehbar. Zudem sollte die Regelung, nach der der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Kinder zwischen 12 bis 18 Jahren nur wirksam wird, wenn das Kind nicht auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil bei Hartz-IV-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt, geändert werden. Der Unterhaltsvorschuss sollte für alle Kinder eine vorrangige Leistung sein", so Krüger weiter.

Grundsätzlich fordert das Deutsche Kinderhilfswerk, durch eine verstärkte Förderung von Alleinerziehenden und ihren Kindern die Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen. Um hier Abhilfe zu schaffen, muss in erster Linie gewährleistet sein, dass Alleinerziehende sich und ihre Kinder durch eine Erwerbstätigkeit selbst ernähren können. Hierzu braucht es ausreichende und flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie eine stärkere Unterstützung von Alleinerziehenden bei Weiterbildungen oder dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Daneben sollte auch das derzeitige Steuersystem überdacht werden, denn Alleinerziehende werden ähnlich besteuert wie Singles, während verheiratete Paare vom Ehegattensplitting profitieren können. Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kommt bei vielen von ihnen nicht an. Auch der Kinderzuschlag gehört reformiert und ausgeweitet, damit Alleinerziehende und ihre Kinder gar nicht erst in den Grundsicherungsbezug rutschen. Nicht zuletzt braucht es armutsfeste Hartz IV-Regelsätze. Außerdem sollte es gerade für Alleinerziehende zukünftig möglich sein, Sozialleistungen möglichst bei nur einer staatlichen Stelle beantragen zu können. Damit würde ein Hin- und Herschieben zwischen Jobcentern, Jugendämtern, Familienkassen und Wohngeldbehörden entfallen und gleichzeitig sichergestellt, dass Alleinerziehende und ihre Kinder nicht unter das Existenzminimum rutschen, weil nicht alle zustehenden Sozialleistungen beantragt wurden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 01.07.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an die Sozial- und Familienministerien der Bundesländer, stärker auf die Möglichkeiten der direkten Bezuschussung von Ferienfahrten armer Familien hinzuweisen. Der Verband begrüßt die vielfältigen Bemühungen der Bundesländer, armen Kindern und ihren Familien durch Individualzuschüsse einen kostengünstigen Zugang zu Ferienfahrten und Maßnahmen der Familienerholung zu ermöglichen. Nach einer aktuellen Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes gewähren 10 von 16 Bundesländern direkte Landeszuschüsse für arme Familien. Entsprechende Anträge können in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen gestellt werden, während Familien mit Kindern in Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein keine direkten Zuschüsse erhalten können. Allerdings gibt es in diesen Bundesländern – wie teilweise auch in den Bundesländern mit direkten Zuschüssen – Landesprogramme zur Förderung von gemeinnützigen Familienferienstätten, Ferienfahrten für Kinder oder andere Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung.

"Während für den Großteil der Kinder mit den Sommerferien und einer Familienreise die schönste Zeit des Jahres beginnt, müssen viele aus finanziellen Gründen auf eine gemeinsame Ferienreise mit ihren Eltern verzichten. Deshalb begrüßen wir es sehr, dass es trotz der enormen finanziellen Herausforderungen für die Bundesländer flächendeckend Unterstützung für arme Kinder und Familien für die Familienerholung gibt. Insbesondere für arme Kinder ist es wichtig, einen Ausgleich zu den häufig belastenden Familienverhältnissen zu erleben. Dabei ist eine Ferienfahrt nicht nur Erholung für kurze Zeit, sondern das Kind profitiert nachhaltig. Ziel sollte sein, dass es zukünftig in allen Bundesländern eine direkte Unterstützung in diesem Bereich gibt, durch Werbe- und Aufklärungsmaßnahmen auch möglichst alle anspruchsberechtigten Familien davon wissen und genügend Geld für alle armen Kinder zur Verfügung steht. Langfristig gilt es jedoch strukturelle Lösungen gegen Kinderarmut und die damit einhergehenden Benachteiligungen zu finden, damit allen Kindern und ihren Familien genügend Geld für eine Reise in den Ferien zur Verfügung steht. Dafür brauchen wir einen umfassenden, ressortübergreifenden Aktionsplan gegen Kinderarmut mit einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die direkte Unterstützung von Familien mit Kindern unterscheidet sich je nach Bundesland ganz erheblich. So sind etwa die Einkommensgrenzen, die notwendige Familiengröße, die Höhe des Zuschusses sowie die Förderungsdauer und -art von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden. Manche Bundesländer fördern nur Eltern mit mindestens drei Kindern, andere fördern grundsätzlich nur die Kinder oder vorrangig Familien mit einem behinderten Kind.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 28.06.2017

Der 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung legt aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes dringende kinder- und jugendpolitische Handlungsbedarfe in Deutschland offen. Durch die leitende Perspektive "Jugend ermöglichen" zeichnet die Sachverständigenkommission ein differenziertes Bild der heutigen Lebensrealitäten von Jugendlichen in Deutschland. Handlungsbedarfe ergeben sich insbesondere bei der Chancengleichheit, aber auch bei der Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut, im Bereich Beteiligung und in der Medienpolitik.

Der Bericht macht deutlich, dass die Lebenslagen junger Menschen in Deutschland durch erhebliche soziale Ungleichheiten gekennzeichnet sind, insbesondere im Bildungssystem. Zudem konstatiert der Kinder- und Jugendbericht zunehmende Segregationsprozesse in städtischen Wohnregionen.

Noch immer entscheidet die familiäre und regionale Herkunft, der soziale Status, die ethnische und nationale Zugehörigkeit, das Geschlecht, aber auch beispielsweise die körperliche Verfasstheit über die Verteilung der sozialen Teilhabechancen. Geflüchtete Jugendliche sind besonderen Diskriminierungen ausgesetzt. Deshalb müssen Kindern und Jugendlichen, die nach Deutschland geflüchtet sind, ihre Rechte transparenter gemacht werden. Außerdem sollten sie stärker vor rassistischen und diskriminierenden Zuschreibungen und Ausgrenzungen geschützt werden. Dafür braucht es belastbarere kommunale Strukturen, die zur Not auch über Bundesmittel abgesichert werden müssen.

"Die Ergebnisse des 15. Kinder- und Jugendberichts zeigen, dass in unserer Gesellschaft nicht allen jungen Menschen die gleichen Rechte und Möglichkeiten eingeräumt werden. Kinder und Jugendliche in Deutschland müssen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, ihrer körperlichen Verfasstheit und ihrer nationalen Zugehörigkeit eine gute Kindheit und Jugend erfahren und gestalten können. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte zudem im Rahmen eines Bundesweiten Aktionsplans gegen Kinderarmut ein besonderer Schwerpunkt auf den Bildungsbereich gelegt werden. Hier vermissen wir aktuell den politischen Willen, sich dem drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen von Armut betroffener Kinder und Jugendlicher in Deutschland anzunehmen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den 15. Kinder- und Jugendbericht. "Bei der Integration von Flüchtlingskindern haben wir in Deutschland in den letzten zwei Jahren große Fortschritte gemacht. Jetzt gilt es, die notwendigen Integrationsmaßnahmen nicht nur weiterzuführen, sondern zu verstärken. Das schnelle Erlernen der deutschen Sprache, Bildungsintegration über einen ungehinderten Zugang zu Kindertageseinrichtungen und eine Schulpflicht für alle Flüchtlingskinder von Anfang an, und zwar unabhängig von der Bleibeperspektive, sind hier Schlüsselfaktoren. Das gilt auch für die Förderung der Beteiligung von geflüchteten jungen Menschen bei den sie betreffenden Entscheidungen.

Außerdem müssen wir sie zu gesellschaftlichem Engagement ermutigen", so Hofmann weiter.

Soziale Unterschiede zeigen sich auch beim politischen Interesse und bei der Zufriedenheit mit der Demokratie als Staatsform: Je höher das soziale Milieu, die ökonomische Lage der Familie und die Bildung, desto höher das politische Interesse junger Menschen und die Akzeptanz der Demokratie. Der Kinder- und Jugendbericht fordert daher, die Stärkung der Beteiligung als partizipatives Grundelement des Aufwachsens und als Voraussetzung für Demokratiebildung zu verstehen.

"Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht die Vermittlung von Demokratiefähigkeit als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Kinder und Jugendliche sind die zukünftigen Akteurinnen und Akteure in einem funktionierenden demokratischen System. Wer früh beteiligt wird, engagiert sich später auch mit höherer Wahrscheinlichkeit politisch. Der Ausbau und die Stärkung von politischen Beteiligungsstrukturen von Kindern und Jugendlichen unter besonderer Förderung derjenigen aus sozial benachteiligten Familien muss daher eine zentrale politische Konsequenz aus den Befunden des Kinder- und Jugendberichts sein", so Hofmann weiter.

Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts liegt auf den medienpolitischen Herausforderungen durch die Folgen der Digitalisierung. Zur Ermöglichung von Jugend in der digitalen Welt bedürfe es einer Jugendmedienpolitik, die sich als Anwältin von Jugend zur Durchsetzung von Medienbildungsinteressen versteht und dafür einsetzt, dass Institutionen und Unternehmen ihre Verantwortung wahrnehmen und zu einem effizienten, kinder- und jugendgerechten Daten- und Verbraucherschutz verpflichtet werden. "Kinder und Jugendliche auch in medialen Räumen zu schützen und in ihren spezifischen Bedarfen zu unterstützen, erfordert ein Zusammenwirken von Staat, Eltern, Bildungsinstitutionen und Medienanbietern gleichermaßen.

Dabei ist nicht zuletzt die Vermittlung von Medienkompetenzen zentral, um die Rolle von Kindern und Jugendlichen als kompetent handelnde Personen in der digitalen Welt zu stärken", so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 23.06.2017

Auf Einladung der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen sprach Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg als Sachverständige im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag über den 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung.

Barbara Eschen stellte die Kritikpunkte der Nationalen Armutskonferenz vor. Dazu gehören:

Wohnungsnot:
„Wohnungsnot ist ein zentrales Armutsrisiko. Wirksame Steuerungsinstrumente im Sinne eines sozialen Wohnungsmarktes sind nötig. Die bestehenden Steuerungsinstrumente reichen nicht aus. Die Mietpreisbremse ist unwirksam. Es fehlt ein nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit. Nicht einmal eine bundesweite Wohnungslosenstatistik liegt vor“, sagte NAK-Sprecherin und Diakoniedirektorin Eschen.

Grundsicherung:
Eschen sagte: „Die Grundsicherung hat eine zentrale Bedeutung für in Armut Lebende. Das Existenzminimum muss ausreichend und sicher sein. Das ist nicht der Fall: der Regelsatz wird künstlich kleingerechnet. Die Bundesregierung hat die Gelegenheit verstreichen lassen, hinreichende Regelsätze und ein sanktionsfreies Mindestniveau der Grundsicherung zu verwirklichen.“

Gesundheit:
„Die Gesundheitsversorgung für in Armut Lebende ist in Deutschland schlechter als für andere Personen. Wichtige gesundheitliche Leistungen fehlen, weil sie weder in der gesetzlichen Krankenversicherung noch in der ergänzenden Grundsicherung voll abgedeckt sind. Für alle in Deutschland Lebenden müssen alle notwendigen Gesundheitsleistungen umfassend gewährleistet werden. Die Bundesregierung hat keine Initiativen in dieser Richtung ergriffen“, kritisierte Eschen weiter.

Die komplette Stellungnahme der Nationalen Armutskonferenz zum 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung finden Sie hier: https://www.nationale-armutskonferenz.de/wp-content/uploads/2017/06/5.-ARB-Stellungnahme-nak_final_17-6-16erg.pdf

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 19.06.2017

Eine gerechte Steuerpolitik, gute Arbeit statt prekäre Beschäftigung und Sozialleistungen, die zum Leben reichen – das fordern die Veranstalter des zweiten Armutskongresses in ihrem gemeinsamen Aufruf. Der Paritätische Gesamtverband, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Nationale Armutskonferenz wollen damit anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl zeigen, auf welche Politik es ankommt, um Armut wirkungsvoll einzudämmen. Unterstützt wird der Aufruf von 13 weiteren Sozial-, Wohlfahrts- und Fachverbänden sowie gewerkschaftlichen Organisationen.

Armut und Armutsgefährdung seien in Deutschland längst keine Randerscheinung mehr, sondern ein massenhaftes Phänomen mitten in unserer Gesellschaft, das auf mehreren Ebenen bekämpft werden müsse.

„Um die Schere in der ungleichen Einkommens- und Vermögensverteilung zu schließen und um eine weitere Spreizung der Gesellschaft zu verhindern, muss in der Steuerpolitik konsequent umgesteuert werden“, sagt Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes. „Die dazu aktuell in der Diskussion stehenden Vorschläge der großen Parteien sind vom Umfang und der Zielrichtung her viel zu ambitionslos. Wir brauchen eine wirklich mutig eingreifende Steuer- und Finanzpolitik, um den anstehenden gesellschaftlichen und sozialpolitischen Herausforderungen gerecht zu werden.“

Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, verwies auf den Zusammenhang von Armut und prekärer Beschäftigung: „Die Politik muss endlich umsteuern und der Spaltung am Arbeitsmarkt entgegentreten. Es geht darum, den Niedriglohnbereich auszutrocknen, Minijobs in abgesicherte Beschäftigung umzuwandeln und die sachgrundlose Befristung abzuschaffen.“ Besonders junge Beschäftigte würden immer öfter nur befristet Arbeit bekommen. Auch der Missbrauch von Werkverträgen und prekärer Soloselbständigkeit müsse gestoppt werden. „Die Menschen brauchen gute und sichere Arbeit, die anständig entlohnt wird und deren Arbeitsbedingungen stimmen. Wichtig dafür ist auch eine vollwertige Berufsausbildung – jedoch bieten die Arbeitgeber zu wenige Ausbildungsplätze an. Die Politik muss endlich eine gesetzliche Ausbildungsgarantie beschließen.“

Zu den Auswirkungen von Armut auf unser demokratisches Gemeinwesen sagte Barbara Eschen, Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg und Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz: „Die Regelsätze von Hartz IV sind zu niedrig. Maßstab bei der Berechnung scheint zu sein: Es muss Mangel da sein, damit sich die Menschen nicht einrichten.“ Trotzdem blieben fast die Hälfte der Menschen über vier Jahre im Leistungsbezug und hätten trotz aller Bemühungen keine Chance. „Prekär Beschäftigten soll anscheinend bewiesen werden: es geht noch schlechter. Das ist ein Druckmittel. Dabei geht es uns um viel mehr: Um echte Teilhabe. Arme Menschen haben Ideen, Wünsche, Vorstellungen, sie tun alles Mögliche, um ihre Situation zu verändern. Das wird nicht anerkannt. Wir als Nationale Armutskonferenz stärken die Stimme der in Armut Lebenden, damit sie sich einbringen können“.

Über den Armutskongress: Über 500 von Armut betroffene Menschen, Experten aus Politik, Wissenschaft, Praxis und Journalismus diskutieren noch bis einschließlich morgen, 28. Juni, unter dem Motto „Umsteuern: Armut stoppen, Zukunft schaffen“. Unterstützt wird der Kongress von 18 weiteren Sozial-, Wohlfahrtsund Fachverbänden, Selbsthilfe- und Betroffeneninitiativen sowie Gewerkschaften. Mehr unter: www.armutskongress.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 28.06.2017

Auch das ZFF gehört zu den Unterstützer*innen des Aufrufs. Den Aufruf können Sie hier herunterladen.

Das zentrale Versprechen der sozialen Marktwirtschaft, wer sich anstrengt und sich bildet, kann auch sozial aufsteigen, wird trotz der anhaltend guten Wirtschaftsentwicklung in Deutschland immer weniger eingelöst, so der Befund des aktuellen Jahresgutachtens des Paritätischen Gesamtverbandes zur sozialen Lage in Deutschland. Der Bundesregierung sei es nicht gelungen, Armut und Ungleichheit spürbar zu reduzieren und mehr soziale Aufwärtsmobilität zu ermöglichen, so das Ergebnis zahlreicher Studien, die der Paritätische für das Jahresgutachten ausgewertet hat. Der Paritätische fordert eine "Agenda des Sozialen" und in der Konsequenz einen rigorosen Kurswechsel in der Steuer- und Finanzpolitik.
"Ungleichheit und die Blockade von Aufstiegschancen werden immer mehr zu einer Bedrohung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt" warnt Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes. Wachsende soziale Verwundbarkeit lasse sich nicht nur in einzelnen, vorübergehenden Lebensphasen beobachten, sondern bestehe heute über die gesamte Biografie und sogar generationenübergreifend.
Der Ausgrenzungsprozess beginne schon in der Kindheit. "Die seit Jahren relativ stabile Zahl von etwa 2,5 Millionen Kindern und Jugendlichen, die an oder unter der Armutsgrenze leben, bestätigt nachdrücklich nicht nur das Versagen der bestehenden Sicherungssysteme, sondern auch das fehlende Interesse, daran etwas zu ändern", so Rosenbrock. Armut und wachsende soziale Ungleichheit seien mit Chancengleichheit und sozialer Aufwärtsmobilität nicht vereinbar.
Der Paritätische fordert in seinem Jahresgutachten eine „Agenda des Sozialen“, die u.a. eine nachhaltige Bildungsoffensive, einen sozialen Arbeitsmarkt, der Langzeitarbeitslosen Chancen eröffnet, eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze in Hartz IV sowie eine durchgreifende Rentenreform enthalten muss. Um dies zu finanzieren, sei ein konsequentes Umsteuern in der Steuerpolitik unumgänglich. So müssten etwa große Erbschaften und Vermögen deutlich stärker zur Finanzierung sozialer Investitionen herangezogen werden. "Mit ein bisschen höheren Spitzensteuersätzen, ein bisschen mehr Reichensteuer und vagen Andeutungen zur Erbschaftsteuer kann es nicht getan sein", mahnte Prof. Rosenbrock, Vorsitzender des Verbandes.

Hier finden Sie das Pressestatement von Prof. Dr. Rolf Rosenbrock und das Jahresgutachten in voller Länge.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 20.06.2017

Der Zukunftskongress für Bildung und Betreuung „Invest in Future“ zeigt am 26. und 27. September 2017 in Stuttgart Chancen und Entwicklungen für neue Lern- und Arbeitswelten in einer „Gesellschaft 4.0“ auf. Fachleute aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft sowie Expertinnen und Experten von Bildungsträgern und aus der pädagogischen Praxis präsentieren Zukunftstrends und diskutieren sie mit dem Fachpublikum. Was bedeuten die gesellschaftlichen Veränderungsprozesse für Kitas? Müssen wir frühe Bildung und Betreuung neu denken? „Invest in Future“ soll Lust darauf machen, innovativ zu sein und immer wieder neue Antworten auf die Frage zu finden, wie wir Bildung heute gestalten müssen, damit unsere Kinder in Zukunft gut mit den Auswirkungen leben können. Weitere Infos unter: www.invest-in-future.de

Stuttgart, 27. Juni 2017 – Ungewohnte Sichtweisen kennenlernen, neue Gedanken erproben, Impulse für den eigenen Arbeitsbereich mitnehmen: „Invest in Future“, der Zukunftskongress für Bildung und Betreuung, der 2017 zum 13. Mal in Stuttgart stattfindet, regt an, querzudenken und mit an der Zukunft zu bauen. Er ist interdisziplinär ausgerichtet und erhebt das Über-den-Tellerrand-Schauen zum Prinzip.

„In einer zunehmend digital vernetzten Welt verändern sich nicht nur Arbeits- und Produktionsprozesse, auch soziale Strukturen und Denkmuster wandeln sich. Was bedeutet das für die Arbeit von Menschen, die Bildungswelten (mit)gestalten und Rahmenbedingungen für das Lernen schaffen?“, fragt Kongress-Initiatorin Waltraud Weegmann von der Konzept-e für Bildung und Betreuung gGmbH, die das Symposium am 26. und 27. September 2017 zusammen mit der element-i-Bildungsstiftung veranstaltet. Invest in Future versteht sich als Ideenwerkstatt, die dieses Jahr unter dem Motto „Gesellschaft 4.0 – Auswirkungen auf die Kita-Welt“ steht. Der Kongress beleuchtet Chancen und Entwicklungen in unserer „Gesellschaft 4.0“ und bezieht sie auf die frühe Bildung. Er soll dazu beitragen, Antworten auf die Frage zu finden, wie wir (Früh)-Pädagogik gestalten müssen, damit sie unsere Kinder in die Lage versetzt, die vielfach noch unbekannten Herausforderungen der Zukunft gut zu meistern.

Winfried Kretschmann, Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg, engagiert sich als Schirmherr für die Veranstaltung.

Renommierte Vortragende – spannende Themen

Roger Spindler vom Zukunftsinstitut, einem der wichtigsten Think-Tanks der Zukunftsforschung, ist Trendexperte für Bildung und neue Medien. In seinem Eröffnungsvortrag spricht er über „Bildung der Zukunft – Wie der gesellschaftliche Wandel unsere Lebensformen und -stile prägt“. In einem anschließenden Themenforum geht er mit interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Frage nach, wie sich die Kita der Zukunft mit der smarten Gesellschaft vernetzen kann.

In einem für die Öffentlichkeit kostenfrei zugänglichen Plenumsvortrag mit dem Titel „Groß werden in einer digitalisierten Welt – die Zukunft unserer Kinder in der Gesellschaft 4.0“ spricht der ehemalige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Norbert Blüm darüber, wie die nachfolgenden Generationen eine „neue soziale Marktwirtschaft“ in digitalen Zeiten entwickeln und welche Rolle dabei Lernen, Bildung und Arbeit spielen könnten.

Die sogenannte „Arbeitswelt 4.0“ verändert auch die Rahmenbedingungen für Kitas. Was bedeutet das für die Bildungseinrichtungen? Dieser Frage widmen sich Brigitte Preuß, Leiterin Personal bei der Allianz Deutschland AG, Stuttgart, und Professorin Dr. Jutta Rump, Direktorin des Instituts für Beschäftigung und Employability, Ludwigshafen.

Gibt es so etwas wie eine Kita-Welt 4.0? Eine Querdenkerin mit „fächerübergreifendem Kompetenzprofil“, Dr. Cornelia Heintze, Leipzig, erklärt, wie sich eine zunehmende Digitalisierung und Vernetzung im Wirtschaftsleben auf Kinderbetreuung und frühe Bildung auswirken könnte.

Einblicke in eine „Pädagogik der Zukunft“ gibt außerdem Margret Rasfeld, Berlin, Gründerin der Initiative Schule im Aufbruch, die für einen radikalen Wandel in der Lern- und Schulkultur plädiert. Dr. Maike Rönnau-Böse, Professorin an der Evangelischen Hochschule Freiburg, berichtet von den Erkenntnissen aus ihrem Forschungsprojekt „Kinder stärken!“, das untersuchte, wie Kindertageseinrichtungen die Resilienz und seelische Gesundheit von Kindern fördern können.

„Die Bedeutung des Freispiels für die Zukunftsfähigkeit der Kinder“ ist Thema der bekannten Sozialpädagogin und Autorin Freya Pausewang. Zur Vertiefung ihres Vortrags finden anschließend eine Besichtigung und ein Workshop in einer Stuttgarter Kita statt.

Ein eigenes Themensegment richtet sich an Interessierte aus Wirtschaftsunternehmen. Es geht um Aspekte der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Pflegeaufgaben. Die Referentinnen und Referenten gehen der Frage nach, wie sich die Digitalisierung der Arbeitswelt auf Konzepte für die Work-Life-Balance auswirkt und zeigen neue Möglichkeiten, die sich durch den digitalen Fortschritt eröffnen. Auch Babyboomer werden alt: Ihre Kinder stehen vielfach vor der Herausforderung, sie betreuen, pflegen und erwerbstätig sein zu müssen. Unternehmerinnen und Unternehmer diskutieren über Konzepte, die es ihren Beschäftigten erleichtern, den Spagat zu bewältigen.

Es erwarten die Kongressteilnehmerinnen und -teilnehmer insgesamt drei spannende Plenumsveranstaltungen sowie 16 teilweise parallel stattfindende Themenforen, aus denen sie sich ihren „eigenen“ Kongress zusammenstellen können.

Abendveranstaltung: Verleihung des KitaStar
Am Abend des 26. September vergibt die element-i-Bildungsstiftung den Pädagogik-Innovationspreis KitaStar 2017 und lädt dazu in das Eventcenter SpardaWelt ein. Die Jury prämiert die besten Kita-Konzepte zum Thema „Die Welt ‚da draußen’“. Mit der Vergabe des Preises möchte die Stiftung innovative Konzepte und Lösungsansätze für die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern zwischen null und zehn Jahren bekannt machen und zur Nachahmung anregen.

Weitere Informationen zum Kongress „Invest in Future“, das komplette Programm sowie die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Interessierte unter: www.invest-in-future.de. Für Fragen steht Projektkoordinatorin Nicole Lessig unter Telefon +49 (0)711-656960-35 zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Invest the Future vom 27.06.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 10. Juli 2017

Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Berlin Kreisverband Südost e. V.

Ort: Berlin

Familien sind vielfältig: Sie sind jung oder alt, multilingual oder einsprachig, arm oder reich, gleich- oder mehrgeschlechtlich … und immer auch ein bisschen dazwischen. – Wie gelingt die Balance zwischen Autonomie und Zwang in der Familienförderung? – Wie wird Geld am sinnvollsten investiert? – Wem kann wann und wo geholfen werden?

Diese und viele andere Fragen sollen gemeinsam mit Ihnen diskutiert werden.

Unsere Gesprächspartner*innen sind:
• Dr. Fritz Felgentreu, MdB
• Dr. Verena Wittke, Familienbildungsreferentin der AWO BV
• Alexander Nöhring, Geschäftsführer ZFF (Zukunftsforum Familie)

Die Moderation übernimmt Micaela Daschek, stellv. Geschäftsführung AWO Berlin Kreisverband Südost e.V.

Bitte melden Sie sich bis spätestens 07.Juli 2017 telefonisch unter 030-613 963 22 oder per E-Mail an stefanie-brenneis@awo-suedost.de an.

Termin: 21. September 2017

Veranstalter: AWO Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Am 21. September 2017 findet beim AWO Bundesverband e.V. in Berlin die Fachtagung zur Gewaltprävention in stationären Einrichtungen statt.

Mitarbeiter*innen und verantwortliche Führungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen sind tagtäglich mit unterschiedlichen Formen der Gewalt konfrontiert. Die ehrliche Auseinandersetzung mit diesem Phänomen ist der erste Schritt hin zur Gewaltprävention.

Hierzu bietet der AWO Bundesverband e.V. mit dieser Fachtagung eine Plattform zum innerverbandlichen Austausch an. Mit Fachvorträgen und Umsetzungsbeispielen aus der Praxis ist es Ziel der Veranstaltung, zum Thema Gewalt zu sensibilisieren und Ansätze zur Gewaltprävention aufzuzeigen.

Anmeldungen und weitere Informationen sind unter: Website der AWO Bundesakademie

Weitere Informatione: Programm

Anmeldebogen

Termin: 04. – 05. Oktober 2017

Veranstalter: Nationale Armutskonferenz (nak)

Ort: Berlin

Seit 2006 organisiert die Nationale Armutskonferenz einmal jährlich ein Treffen der Menschen mit Armutserfahrung. Die Treffen sollen eine Plattform für Austausch und Vernetzung bieten und fördern die politische Teilhabe der Menschen, die in Armut leben. In diesem lädt die NAK unter dem Motto „Flagge zeigen – Soziale Rechte, Beteiligung, Menschenrecht“ am 4. und 5. Oktober 2017 bundesweit zum 12. Treffen der Menschen mit Armutserfahrung ein.

Bitte melden Sie sich bis zum 3. September 2017 auf folgender Seite an: Zur Anmeldung zum Treffen der Menschen mit Armutserfahrung

An der Veranstaltung können bis zu 120 von Armut Betroffene teilnehmen. Die Anmeldebestätigungen wird nach Eingang der Anmeldungen versendet.

Die Nationale Armutskonferenz kann für maximal die Hälfte der Teilnehmenden Fahrt- und Unterkunftskosten übernehmen. Daher wird darum gebeten, wenn möglich die Förderung über eine Ihnen bekannte Einrichtung oder Organisation zu beantragen.

Sofern Sie nicht die Möglichkeit haben, sich online anzumelden, können Sie auch das ausgefüllte Anmeldeformular per Post oder per Mail zusenden. Einladung und Anmeldeformular

AUS DEM ZFF

Anlässlich des heute in Kabinett und Bundestag diskutierten 2. Gleichstellungsberichts der Bundesregierung unterstützt das ZFF die Vorschläge der zuständigen Sachverständigenkommission und fordert alle politischen Parteien auf, die Handlungsempfehlungen zu berücksichtigen. Insbesondere die Forderung nach einem Wahlarbeitszeitgesetz unterstreicht das ZFF ausdrücklich!

Das Gutachten der Sachverständigenkommission für den 2. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zeigt vielfältige gleichstellungspolitische Handlungsfelder auf. Zentral wird die ungleiche Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern thematisiert. So zeigt der erstmals berechnete Gender Care Gap, dass Frauen täglich 52 Prozent mehr unbezahlte Tätigkeit für andere leisten als Männer: Mit der Erziehung von Kindern, mit der Pflege von Angehörigen, mit Ehrenämtern und der Hausarbeit. Der Bericht weist in dem Zusammenhang deutlich auf die Rolle widersprüchlicher politischer Leitbilder und Politiken bei der Herausbildung geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung hin.

Dazu Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF:

„Die Erkenntnisse des 2. Gleichstellungsbericht bestärken schon lang geführte Debatten um eine gleichstellungsorientierte Gestaltung von Erwerbs- und Sorgearbeit: Es liegt in öffentlicher Verantwortung für gute Rahmenbedingungen zu sorgen, die Männern wie Frauen einen gleichberechtigten Zugang zu beiden Lebensbereichen verschaffen. Dafür brauch es, wie vom Bericht empfohlen, ein Wahlarbeitszeitgesetz, das es Beschäftigten ermöglicht, in bestimmten Phasen ihre Arbeitszeit zu reduzieren, ihre Erwerbstätigkeit zu unterbrechen und wieder auf Vollzeit aufzustocken. Damit man sich diese Auszeiten auch leisten kann, müssen gesellschaftlich notwendige Sorgephasen durch Lohnersatzleistungen abgesichert werden: Das gilt für Zeiten der Kinderbetreuung genauso wie für Zeiten der Pflege von Angehörigen.

Der Bericht muss Ansporn für alle politischen Parteien im Bundestagswahlkampf in diesem Jahr sein! Nur wenn wir die Erwerbs- und die Sorgearbeit endlich gleichberechtigt in den Blick nehmen, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft machen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 21.06.2017

Das ZFF begrüßt das gestern beschlossene Bundestagswahlprogramm der SPD, denn gute und gerechte Familienpolitik werden darin als eines der wichtigsten Themen für die kommende Legislaturperiode gesetzt. Gleichzeitig vermisst das ZFF aber konkrete Überlegungen zur Ausgestaltung und Höhe einzelner familien- und sozialpolitischer Leistungen.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Die SPD setzt die Familienpolitik in ihrem Wahlprogramm ganz oben auf ihre politische Agenda. Dazu gehören u.a. die Weiterentwicklung des Ehegattensplittings zu einem Familientarif mit Kinderbonus, die Zusammenlegung von Kindergeld und Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien zu einem erweiterten Kindergeld, die Einführung einer Familienarbeitszeit mit einem Familiengeld für Eltern und pflegende Angehörige, der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule und gebührenfreie Kitas sowie eine dreimonatige Pflege(aus)zeit mit zugehöriger Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld. Das ZFF begrüßt diese Vorschläge, denn sie versprechen Familien in ihrer Vielfalt durch einen guten Mix aus Zeit Geld und Infrastruktur zu entlasten, in ihrem Alltag zu unterstützen und Partnerschaftlichkeit zu ermöglichen. Darüber hinaus freuen wir uns über die Zusage, die temporäre Aussetzung des Familiennachzugs nicht zu verlängern. Das Wohl von Familien muss in den Mittelpunkt gestellt werden, statt durch ein restriktives Aufenthaltsrecht die Trennung von Angehörigen über Ländergrenzen hinweg zu erzwingen!

Aber: Gute und gerechte Familienpolitik braucht konkrete Überlegungen zur Ausgestaltung und Höhe einzelner familienpolitischer Leistungen. Ansonsten bleiben sie leere Wahlversprechen! Dies vermisst das ZFF an einigen Stellen des Wahlprogramms. Dem ZFF ist es ein besonderes Anliegen, die Existenzsicherung der Kinder in den Mittelpunkt zu rücken: Ein erweitertes Kindergeld, welches das bisherige Kindergeld und den Kinderzuschlag zusammenfasst ist ein erster wichtiger Schritt, sollte aber in seiner Höhe so ausgestaltet werden, dass es zumindest das sächliche Existenzminimum absichert. Auch die Ministerin Katarina Barley hat sich am Wochenende in ähnlicher Weise geäußert und strebt für die Zeit nach der Wahl eine umfassende Reform des Kindergeldes und des Kinderzuschlags an. Folgerichtig wäre es zudem auch, über die verminderte Anrechnung im SGB II-Bezug nachzudenken und besondere Bedarfe, wie bspw. von Alleinerziehenden-Haushalten, noch stärker in den Blick zu nehmen. Langfristig setzen wir uns für eine Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro ein, die das soziokulturelle Existenzminimum abdeckt und mit steigendem Haushaltseinkommen sinkt.“

Das SPD-Wahlprogramm steht hier zum download bereit: www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Bundesparteitag_2017/Es_ist_Zeit_fuer_mehr_Gerechtigkeit-Unser_Regierungsprogramm.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 26.06.2017

AKTUELLES

Die Broschüre „Miteinander gegen Hass, Diskriminierung und Ausgrenzung“ ist im Zusammenwirken der fünf Verbände der Freien Wohlfahrtspflege – AWO, Caritas, Diakonie, Der Paritätische und ZWST – entstanden. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege setzen sich hiermit gemeinsam ein für den Erhalt einer demokratischen Gesellschaft und eines sozialen Staates gegen zunehmende rechtsextreme Einstellungen und Handlungen.

Wohlfahrtsverbände sind flächendeckend präsent, arbeiten seit Jahrzehnten für eine solidarische Gesellschaft und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ihr Engagement für sozial benachteiligte und von Ausgrenzung bedrohte Menschen, wie auch ihre Tätigkeit in sozialen Einrichtungen (Kita, Beratungsstellen, Pflegeheimen, u.a.) erfordert bei der Auseinandersetzung mit rechtsextremen und rassistischen Erscheinungsformen eine klare Haltung. Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl fasst dies im Interview (S. 20-30) wie folgt zusammen: „Die Wohlfahrtsverbände haben ein politisches Mandat aus der Verfassung! Es ist ihnen nicht nur erlaubt, sich gegen Rechtsextremismus zu engagieren – es gehört sogar untrennbar zu ihrem Auftrag, sich für eine sozial gerechte Ordnung einzusetzen.“

In diesem Sinne soll die Handreichung zu einer stärkeren Sensibilisierung führen, Wissen über Strategien und Erscheinungsformen von Rechtsextremismus und Rechtspopulismus vermitteln sowie Hinweise auf Beratungs- und Unterstützungsangebote bieten.

Die Broschüre kann im AWO-Shop bestellt werden (Bestell-Nr. 04042): https://www.awo.org/sites/default/files/2017-06/Katalog_06_2017.pdf

„Weil jeder Kita-Platz ein guter sein muss!“ rufen die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege –Spitzenverbände im Land Brandenburg gemeinsam mit Fröbel und der LSB SportService GmbH zu einer Postkarten-Aktion auf. Ziel ist es, dass die zentralen Handlungsziele für qualitätssteigernde Rahmenbedingungen in Brandenburg ab 2018 verbindlich festgelegt werden und damit sichergestellt wird, dass weitere Bundes- und Landesmittel in die Qualität von Kitas investiert werden.

Vielen Dank für die vielen Unterstützer. Nunmehr geht es auch um Ihre Unterstützung der Aktion: Sorgen Sie für eine breite Verteilung der Information und auch eine breite Beteiligung Ihrer Einrichtungen und Eltern!

Nähere Informationen und Bestellmöglichkeiten finden sich unter www.kita-ist-bildung.de

Die kürzlich veröffentliche Handreichung der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. gibt Impulse und bietet Hintergrundwissen für die kommunale Familienpolitik.

Familien haben großen Informationsbedarf – egal wie alt die Kinder sind und vor welchen Herausforderungen sie als Familie gerade stehen. Vielerorts sehen Akteur/innen der kommunalen Familienpolitik und Familienarbeit Entwicklungsbedarf für ihr eigenes Webangebot: Familien nehmen das digitale Informationsangebot vor Ort noch zu wenig als geeignete Informationsquelle und Wegweiser durch die Informations- und Angebotsfülle wahr. Vor diesem Hintergrund hat die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. im Jahr 2016 Expertinnen und Experten aus der kommunalen Praxis und Verbänden befragt und die Ergebnisse in einer Handreichung zusammengeführt.

Was erwartet die Leserinnen und Leser? Die Handreichung sondiert, welche Rolle kommunale Familienseiten im Unterstützungsangebot für Familien entfalten können, wo die kommunale Praxis aktuell steht und welche Entwicklungspotenziale die befragten Expertinnen und Experten sehen. Sie stellt folgende Fragen: Was zeichnet ein gutes kommunales Informationsangebot für Familien im Netz aus? Welche Rolle spielen Funktionalität, Adressat/innenbezug und Niedrigschwelligkeit für kommunale Familienseiten? Welche Entwicklungen sind wünschenswert, welche sind machbar? Welche Bausteine haben sich bewährt und werden von erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern zur Nachahmung empfohlen?

Ziel der Handreichung ist, engagierten Akteur/innen der kommunalen Praxis Argumentationshilfen und Impulse für eine bedarfsgerechtere Gestaltung ihrer Familienseiten im Netz zu geben. Sie bietet außerdem einen Überblick über einige wichtige Trends, die den Wandel des Familienlebens durch digitale Medien und digitale Alltagstools kennzeichnen. Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins möchte damit die Weiterentwicklung der kommunalen Familienpolitik im Bereich der digitalen Angebote für Familien begleiten.

Die Handreichung „Familien digital erreichen – Entwicklungspotenziale kommunaler Familienseiten“ kann kostenfrei unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2017/handreichung_familie-digital-erreichen.pdf heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Thema bietet ebenfalls die Expertise der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins „Um die Ecke und als App – welche digitalen Angebote brauchen Eltern?“ .

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. veröffentlicht Handreichung zur Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der Familienzusammenführung. Damit sollen vor allem Behörden und Beratungsstellen vor Ort unterstützt werden.

„Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Familienzusammenführung oft nur schleppend oder gar nicht gelingt, selbst bei rechtlich eindeutigen und einfachen Fallkonstellationen, wie die Zusammenführung von Kernfamilien“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Die Gründe seien unter anderem unklare Verfahrensabläufe und Zuständigkeiten. Auch würden seit 2015 Beratungsstellen mit dem Thema Familienzusammenführung befasst, die früher mit dieser komplexen Thematik keine Berührungspunkte hatten.

Vor diesem Hintergrund bietet die Handreichung des Deutschen Vereins Informationen zum rechtlichen Rahmen, zu Zuständigkeiten, formuliert Verfahrensabläufe und benennt Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Außerdem zeigten die Ausführungen, dass die Aufgaben im Bereich Familienzusammenführung nur erfolgreich erfüllt werden könnten, wenn die beteiligten Behörden flächendeckend mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet seien.

Die Handreichung ist abrufbar unter: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2017/handreichung_familienzusammenfuehrung.pdf

Dank einer finanziellen Anerkennung von ‚Deutschland rundet auf‘ kann IMPULS insgesamt 600 zusätzliche Kinder und ihre Familien fördern.

Wie geht das? Mit Opstapje / Opstapje Baby, dem kindergartenergänzenden Hausbesuchsprogramm, das Müttern und Vätern mehr Sicherheit und Selbstvertrauen im Umgang mit ihren Kindern gibt. Das stärkt die ganze Familie.

Welche Rolle spielen Sie dabei? Sie sind eine gemeinnützige Organisation? In der freien Kinder- und Jugendhilfe tätig? Mitarbeiterin im Jugendamt? Oder Träger der Wohlfahrtspflege? Oder Sie bieten bereits Opstapje /Opstapje Baby an, möchten aber mehr Familien die Teilnahme ermöglichen? Dann bietet Ihnen IMPULS eine Anschubfinanzierung von maximal EUR 12.000 für bis zu 30 Familien – für Schulungen zur Koordinatorin oder zur Hausbesucherin sowie für das Opstapje / Opstapje Baby-Programmmaterial.

Zahlreiche Kooperationspartner konnten von den 600 schon 550 Kinder und ihre Familien unterstützen. Wie zum Beispiel Malika und ihren Sohn Mimoun in Wiesbaden – lesen Sie dazu unseren kleinen Bericht Opstapje wirkt – ‚Deutschland rundet auf‘ für Kinder wie Mimoun.

Sie haben noch Fragen? Rufen Sie an: 0421-696786-11 oder schreiben Sie: daja.wuebbens@impuls-deutschland.de

Sie möchten sich gleich anmelden? Schicken Sie Ihre Unterlagen:

  • formloses Antragsschreiben mit Darstellung des Bedarfes (ca. 1-2 DIN A4 Seiten);
  • Kurzvorstellung Ihrer Organisation (inkl. Satzung);
  • den aktuellen Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes;
  • eine kurze Projektskizze, aus dem hervorgeht, wie das einzusetzende Personal (KoordinatorIn, HausbesucherInnen) finanziert wird.

Quelle: Pressemitteilung IMPULS Deutschland Stiftung e.V. vom 20.06.2017

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ZFF-Info 12/2017

SCHWERPUNKT: Weltflüchtlingstag

Anlässlich des Weltflüchtlingstag weist das ZFF wiederholt auf das „Recht auf Familie“ hin, das für alle Menschen gelten muss. Anfang Mai hat das ZFF ein Positionspapier zu Recht und Praxis beim Familiennachzug veröffentlicht. Darin fordern wir, das Wohl von Familien in den Mittelpunkt zu stellen, statt durch ein restriktives Aufenthaltsrecht die Trennung von Familien über Ländergrenzen hinweg zu erzwingen.

Das Positionspapier „Familiennachzug“ kann unter folgendem Link herunterladen werden:
http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/broschueren/zff_pp_familiennachzug__002_.pdf

Der Weltflüchtlingstag am 20. Juni 2017 macht auf das Schicksal der zuletzt weltweit 65 Millionen Flüchtlinge aufmerksam und wirbt für deren Unterstützung durch die Weltgemeinschaft. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert, das Thema Fluchtursachen auch auf dem G20-Gipfel nicht auf Investitionspartnerschaften zu reduzieren.

„Hinter jeder Flucht steht ein Einzelschicksal. Es ist die Aufgabe der Weltgemeinschaft, jedes Schicksal ernst zu nehmen und Flüchtlingen Sicherheit, den Zugang zu Arbeit und ihren Kindern den Zugang zu Bildung zu geben. Gleichzeitig geht es auch darum, die Ursachen von Flucht anzugehen. Fehlende Rechtsstaatlichkeit, Mangel an Demokratie und die Missachtung von Menschenrechten sind wesentliche Fluchtursachen und gleichzeitig der Nährboden für gewalttätige Konflikte.

Investitionspartnerschaften können wirtschaftliche Chancen in Entwicklungsländern verbessern. Doch nicht jede Investition ist nachhaltig und nutzt den Menschen vor Ort. Der von der SPD durchgesetzte ‘Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte‘ mit menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten für Unternehmen ist ein großer Schritt für nachhaltiges wirtschaftliches Engagement in Entwicklungsländern. Der Widerstand der CDU/CSU gegen weitergehende Regelungen zeigt jedoch, dass die Union nicht verstanden hat, dass wirtschaftliche Entwicklung und Menschenrechte zusammengehören. Die Ursachen von Flucht können nur durch eine kohärente Politik beseitigt werden.

Solange die Einsicht, dass wirtschaftliche Entwicklung und Menschenrechte zusammengehören, bei Angela Merkel nicht angekommen ist, helfen auch hundert Afrikagipfel nicht.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.06.2017

Die Geschichte der Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist auch eine Geschichte der Flucht. „In Zeiten des Nationalsozialismus mussten viele unserer Mitglieder fliehen und in anderen Ländern um Asyl bitten“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker anlässlich des morgigen Weltflüchtlingstages. Nachdem der Zweite Weltkrieg beendet war, unterstützte die AWO Vertriebene genauso wie sie während des Jugoslawienkrieges nach Deutschland geflohenen Menschen half. „Die gemeinsame Richtschnur für unser Handeln war gestern wie heute unsere humanitäre Verpflichtung dem einzelnen Menschen gegenüber“, betont Brigitte Döcker.

Die AWO tritt dafür ein, dass allen Verfolgten und Schutzsuchenden das Asylrecht als individuelles Recht gewährt wird. Damit die Schutzsuchenden von ihrem Recht Gebrauch machen können, fordert die AWO seit Langem, sichere Fluchtkorridore einzurichten. Ohne einen sicheren Weg nach Europa bezahlen weiterhin viele tausend Menschen ihren Fluchtversuch mit ihrem Leben. „Sichere Wege nach Europa stellen die beste Möglichkeit dar, den Schlepperbanden das Handwerk zu legen“, zeigt sich Brigitte Döcker überzeugt.

Die derzeitige Politik der Abschottung hält Döcker für falsch: „Statt auf Abschottung und Abschreckung zu setzen und wesentliche Persönlichkeitsrechte durch das wahllose und unbeschränkte Zugreifen auf Handydaten auszuhebeln, sollte die großzügige Aufnahme von Flüchtlingen europaweit als Chance für eine vielfältige Gesellschaft betrachtet und genutzt werden“, erklärt Brigitte Döcker abschließend.

Am 19. und 20. Juni beteiligt sich die AWO mit vielen anderen Organisationen an dem jährlich stattfindenden Symposium zum Weltflüchtlingstag. Zum Programm des mittlerweile 17. Symposiums.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 19.06.2017

Eine sehr große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland (90 Prozent) sieht in einem ausreichenden Zugang von Flüchtlingskindern und ihren Familien zu Angeboten der Sprachförderung den größten Handlungsbedarf bei der Integration in Deutschland. Sehr großer Handlungsbedarf wird zudem für den ausreichenden Zugang von Flüchtlingskindern zu Kindertageseinrichtungen und Schulen gesehen (74 Prozent). Das gilt auch für die kindgerechte und sichere Unterbringung von Flüchtlingskindern mit ihren Familien in Wohngegenden, die Kontakte zu einheimischen Familien ermöglichen (74 Prozent). Und auch beim kostenfreien Zugang von Flüchtlingskindern zu Freizeitaktivitäten, beispielsweise Sportvereinen, bei denen sie andere Kinder kennenlernen können, wird überwiegend (67 Prozent) Handlungsbedarf gesehen. 42 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass Flüchtlingskinder sofort die gleichen Möglichkeiten haben sollten wie in Deutschland geborene Kinder, gegenteiliger Auffassung sind 52 Prozent. In der Frage des Familiennachzugs zeigen sich die Befragten gespalten: 42 Prozent sprechen sich dafür aus, dass Flüchtlingskinder die Möglichkeit haben sollten, ihre Eltern und ihre minderjährigen Geschwister nach Deutschland nachzuholen und ebenfalls 42 Prozent meinen, dass diese Möglichkeit nicht bestehen sollte. Zu diesen Ergebnissen kommt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20. Juni.

Besonders große Unterschiede gibt es bei den Befragten hinsichtlich des Handlungsbedarfs bei der Integration beim ausreichenden Zugang zu Kitas und Schulen. Hier sehen die Befragten aus Westdeutschland (76 Prozent) deutlich häufiger als Befragte aus Ostdeutschland (61 Prozent) einen sehr großen oder großen Handlungsbedarf. Signifikante Unterschiede gibt es auch hinsichtlich der Frage einer sicheren und kindgerechten Unterbringung: Hier sehen 75 Prozent der Befragten aus Westdeutschland, aber nur 67 Prozent der Befragten aus Ostdeutschland sehr großen oder großen Handlungsbedarf. Besonders groß sind die Unterschiede bei dieser Frage auch bei den befragten Männern (67 Prozent) und Frauen (80 Prozent). Beim Blick auf die Anhängerschaft der aktuell wichtigsten politischen Parteien zeigt sich ein sehr differenziertes Bild: Während in allen abgefragten Integrationsbereichen (Sprache, Kitas und Schulen, Wohnraum, Freizeitaktivitäten) bei den Anhänger/innen von CDU/CSU, FDP, Grünen, Linken und SPD sehr große Mehrheiten entsprechende Handlungsbedarfe sehen, verneinen mit Ausnahme der Sprachförderung die AfD-Anhänger/innen in den anderen Bereichen diese Frage.

Dass Flüchtlingskinder sofort die gleichen Möglichkeiten haben sollten wie in Deutschland geborene Kinder, meinen 42 Prozent der Befragten. 52 Prozent hingegen sind der Auffassung, dass man den Flüchtlingskindern nicht sofort die gleichen Möglichkeiten wie in Deutschland geborenen Kindern bieten kann. 6 Prozent haben dazu keine Meinung. Damit ist die Zustimmungsrate zu dieser Frage in den letzten beiden Jahren, in denen für das Deutsche Kinderhilfswerk entsprechende repräsentative Daten erhoben worden sind, deutlich gefallen. Positiv stehen der Forderung nach gleichen Möglichkeiten von Anfang an derzeit insbesondere die 14- bis 29-Jährigen (58 Prozent) gegenüber, ebenso diejenigen, in deren Haushalt Kinder wohnen (48 Prozent) sowie die befragten Frauen (46 Prozent). Beim Blick auf die Anhängerschaft der aktuell wichtigsten politischen Parteien zeigt sich wiederum ein sehr differenziertes Bild: Es meinen, dass Flüchtlingskinder sofort die gleichen Möglichkeiten haben sollten, wie in Deutschland geborene Kinder, 69 Prozent der Anhänger/innen der Grünen, 54 Prozent bei der SPD, 48 Prozent bei der Linken, 44 Prozent bei der CDU/CSU und 33 Prozent bei der FDP. Bei den AfD-Anhänger/innen liegt dieser Wert bei null Prozent.

In der Frage, ob Flüchtlingskinder die Möglichkeit haben sollten, ihre Eltern und ihre minderjährigen Geschwister nach Deutschland nachzuholen, zeigen sich die Befragten gespalten: 42 Prozent sprechen sich für diese Möglichkeit aus und ebenfalls 42 Prozent meinen, dass diese Möglichkeit nicht bestehen sollte. 16 Prozent haben dazu keine Meinung. Positiv stehen einem Familiennachzug insbesondere die 14- bis 29-Jährigen (57 Prozent) und die 30- bis 44-Jährigen (52 Prozent) gegenüber, ebenso diejenigen mit Kindern im Haushalt (51 Prozent). Beim Blick auf die Anhängerschaft der aktuell wichtigsten politischen Parteien zeigt sich das gewohnt sehr differenzierte Bild: Die größte Unterstützung für einen Familiennachzug äußern die Grünen- und SPD-Anhänger/innen (55 bzw. 53 Prozent) sowie die Linke-Anhänger/innen (49 Prozent), während Unions- und FDP-Anhänger/innen (44 bzw. 37 Prozent) deutlich skeptischer sind. Die Anhänger/innen der AfD lehnen fast alle diese Möglichkeit ab, nur 3 Prozent sind dafür.

Für die repräsentative Umfrage zum Weltflüchtlingstag 2017 wurden vom Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes deutschlandweit 1.011 deutschsprachige Personen ab 14 Jahren mittels computergestützter Telefoninterviews (CATI) befragt. Die statistische Fehlertoleranz liegt zwischen bei +/- drei Prozentpunkten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 19.06.2017, gekürzt

Gemeinsame Pressemitteilung: PRO ASYL, Paritätischer Gesamtverband, Jesuiten-Flüchtlingsdienst, Republikanischer Anwaltsverein und Neue Richtervereinigung

Anlässlich des Weltflüchtlingstags und vor dem EU-Gipfel am 22. Juni appellieren PRO ASYL, Paritätischer Gesamtverband, Jesuiten-Flüchtlingsdienst, Republikanischer Anwaltsverein und Neue Richtervereinigung an die Staats- und Regierungschefs, für ein offenes Europa für Flüchtlinge einzutreten.

Sie warnen vor einer Abwälzung der Verantwortung für Flüchtlinge an Drittstaaten, in denen Flüchtlinge der Rechtsunsicherheit und Aussichtslosigkeit ausgesetzt werden. Die Europäische Union trägt dazu bei, dass sich der auf den universellen Menschenrechten aufbauende Flüchtlingsschutz einschneidend wandelt und sich immer mehr Staaten ihrer Verantwortung entziehen.

Derzeit entwickeln die Regierungen und auch die EU selbst flüchtlingsfeindliche Abwehrstrategien. Sie erlassen Gesetze, die der Abwehr nationalistischer und anti-europäischer Parteien und Entwicklungen dienen sollen, sich in ihrer Wirkung aber kaum von den Forderungen dieser Bewegungen unterscheiden. Dadurch gewinnen anti-europäische Entwicklungen zunehmend gesellschaftspolitische Akzeptanz.

Der Mut, anti-europäischen Positionen durch eine flüchtlingsfreundliche Politik entgegen zu wirken, fehlt Regierungen wie auch der Union. Nicht aber die Abwehr von Flüchtlingen stärkt die europäische Integration, sondern ihre Aufnahme.

Die Organisationen wenden sich entschieden gegen die aktuelle Politik der Abschottung und fordern:

  • Ein offenes Europa für Flüchtlinge ohne Obergrenze, die Stärkung des individuellen Asylrechts und die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen.
  • Dabei müssten die nord- und mitteleuropäischen Industriestaaten zunächst die Hauptverantwortung tragen. In einem System unterschiedlicher Geschwindigkeiten müssen vorrangig Mitgliedstaaten, die eine Einwanderungstradition entwickelt haben, Flüchtlinge aufnehmen und die Verantwortung für diese unter sich aufteilen.
  • Ein Finanzausgleich für Mitgliedstaaten, die Flüchtlinge aufnehmen, soll geschaffen werden. Bei der Aufteilung der Verantwortung muss familiären, kulturellen und sonstigen Bindungen der Flüchtlinge Vorrang eingeräumt werden. Langfristig müssen einheitliche Verfahrens- und Aufnahmestandards geschaffen werden.
  • Die EU muss für Flüchtlinge ein faires, individuelles Verfahren einschließlich einer Beschwerdeinstanz gegen ablehnende Entscheidungen auf europäischem Boden gewährleisten. Das Refoulement-Verbot nach Art. 33 Abs. 1 der Genfer Flüchtlingskonvention sowie nach Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention muss strikt beachtet werden.
  • Eine verantwortliche und den Menschenrechten verpflichtete Politik darf gar nicht anders handeln, als Flüchtlinge in Seenot zu retten. Nichtstaatliche Seenotrettungsorganisationen dürfen nicht diffamiert und kriminalisiert werden, sondern müssen unterstützt werden. Eine Verstärkung der Seenotrettung ist dringend geboten.
  • Die politisch Verantwortlichen in der EU und in den Mitgliedstaaten müssen Alternativen zur lebensgefährdenden Flucht schaffen, z.B. durch umfangreiche Programme zur Neuansiedlung von Flüchtlingen (Resettlement), Gewährung humanitärer Visa, Gewährung von Familiennachzug etc.

Die Schaffung einer unmittelbar an die Asylentscheidung anschließenden Freizügigkeitsberechtigung für international Schutzberechtigte in der Union verbunden mit einer gegenseitigen Anerkennung der Statusentscheidungen durch die Mitgliedstaaten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 19.06.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière und von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Katarina Barley vorgelegten „Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus – Positionen und Maßnahmen zum Umgang mit Ideologien der Ungleichwertigkeit und den darauf bezogenen Diskriminierungen“ (NAP) beschlossen.

Vor dem Hintergrund der Weltkonferenz gegen Rassismus der Vereinten Nationen 2001 in Durban und dem im Jahr 2008 erstmals aufgelegten Nationalen Aktionsplan wurde der NAP auf Grundlage des Koalitionsvertrages um die Themen „Homo- und Transphobie“ bzw. Homosexuellen- und Transfeindlichkeit erweitert und gänzlich neu aufgelegt. Der neue NAP ist ein weiterer Schritt zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und steht in engem Zusammenhang zu der im Juli 2016 vorgelegten „Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung“.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley betont: „Wer Homosexuelle, schwarze Menschen oder Juden diskriminiert, greift die Grundwerte unserer Gesellschaft an. Unser Zusammenleben basiert auf Respekt und funktioniert nur ohne Diskriminierung. Es geht darum, klare Grenzen aufzuzeigen – ganz egal wo Diskriminierung geschieht, ob in der Freizeit, im Netz oder am Arbeitsplatz.“

Bundesinnenminister Dr. de Maizière erklärte hierzu: „Deutschland ist eine freiheitliche, pluralistische Demokratie im Zentrum Europas mit einem etablierten Rechtsstaat, funktionierenden Institutionen sowie weit entwickelten Strukturen des demokratischen Engagements der Zivilgesellschaft. Rassismus und menschenverachtende Einstellungen sind mit unseren Grundwerten unvereinbar. Sie dürfen nicht unwidersprochen hingenommen werden. Repression und Prävention sind wesentliche Säulen der wehrhaften Demokratie.“

Vor dem Hintergrund von Polarisierungen und Radikalisierungen in Teilen der Gesellschaft, u.a. in den Asyldebatten oder bei Anfeindungen betroffener Gruppen, wie z.B. Juden, Sinti und Roma, Muslimen, schwarzen Menschen oder lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Personen ist es eine gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sich diesen Phänomenen fortwährend entgegen zu stellen. Dabei leisten auch die Länder und Kommunen einen unverzichtbaren Beitrag, indem sie gezielt auf Bedürfnisse und Probleme vor Ort zu reagieren. Zudem ist für die Bundesregierung insbesondere die Konsultation zivilgesellschaftlicher Initiativen und Organisationen von Bedeutung, die sie auch künftig in verschiedenen Formaten mit dem Ziel eines transparenten und konstruktiven Austausches fortsetzen wird.

Kern des heute beschlossenen NAP sind Positionen und Maßnahmen in folgenden Handlungsfeldern: Menschenrechtspolitik; Schutz vor Diskriminierung und Ahndung von Straftaten; Bildung und politische Bildung; Gesellschaftliches und politisches Engagement für Demokratie und Gleichwertigkeit; Diversität im Arbeitsleben, Aus- und Fortbildung sowie Stärkung interkultureller und sozialer Kompetenz im Beruf; Rassismus und Hass im Internet sowie Forschung.

Der NAP ist nicht als statisches Programm zu verstehen, sondern – im Rahmen der föderalen Zuständigkeit – eine Rahmensetzung seitens der Bundesregierung, offengehalten für weitere Diskurse im Sinne eines politischen Projekts.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.06.2017

Youth 20 Dialogue stellt Forderungen der Jugend an die Regierenden vor

Einen Monat vor dem G20-Gipfel in Hamburg haben heute (Mittwoch) diejenigen das Wort, deren Zukunft entscheidend vom Handeln der G20-Staats- und Regierungschefs abhängt: junge Menschen. Im Kanzleramt stellen die 68 Teilnehmenden des internationalen Jugendgipfels „Youth 20 Dialogue“ ihre Ideen und Forderungen vor. Mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesjugendministerin Dr. Katarina Barley diskutieren sie, wie die globalen Herausforderungen unserer Zeit zu meistern und zu gestalten sind.

Seit dem 2. Juni 2017 diskutierten die Teilnehmenden aus 31 Ländern unter dem G20-Motto „Shaping an interconnected world” wirksame Maßnahmen zu den G20-Schwerpunktthemen: Building resilience, Improving Sustainability und Assuming responsibility.

Bundesjugendministerin Dr. Katarina Barley betont: „Junge Menschen haben das Recht, für Ihre Interessen einzutreten, denn sie sind Expertinnen und Experten in eigener Sache. Sie wollen mitentscheiden, wenn es um ihre Zukunft geht, und sie haben Rechte: Es darf keine Zukunftsentscheidungen ohne Jugendbeteiligung geben. Ich setze mich dafür ein, dass die Stimme der Jugend beim G20-Gipfel gehört wird“, so die Bundesjugendministerin.

Zum Abschluss des Youth 20 Dialogue überreichten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die von ihnen erarbeitete Deklaration zu den G20-Themen mit ihren Wünschen und Forderungen.

Dazu erklärt Bundesjugendministerin Dr. Katarina Barley: „Die jungen Menschen stellen berechtigte Forderungen. Ob es um Gleichberechtigung und Teilhabe geht oder um den vollen Zugang zu Bildung für Frauen und Mädchen auch im technischen und digitalen Bereich. Beim Thema Digitalisierung unterstütze ich außerdem die Forderung, international gültige Normen und Standards zu entwickeln. Wir müssen die Privatsphäre und persönliche Daten gerade auch von Kindern und Jugendlichen schützen. Auch die Forderung der Y20, junge Menschen in schwierigen Lebenssituationen besser zu unterstützen, teile ich. Dazu gehört auch die Situation von jungen Flüchtlingen weltweit zu verbessern.“

Der Youth 20 Dialogue ist Teil des Dialogs mit der Zivilgesellschaft anlässlich des G20-Treffens in Deutschland. Gastgeber des Youth 20 Dialogue ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das bei der Realisierung des Gipfels von IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. unterstützt wird.

Weitere Informationen: https://y20-germany.org/

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Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.06.2017, gekürzt

Kinderarbeit verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Gemäß Artikel 32 dürfen Kinder nicht zu Arbeiten herangezogen werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern, die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen könnten.

Jede Form der ausbeuterischen Kinderarbeit ist zu bekämpfen. Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) sterben jedes Jahr etwa 22.000 Kinder und Jugendliche bei Arbeitsunfällen. Rund 168 Millionen Kinder arbeiten regelmäßig mehrere Stunden am Tag. Mehr als die Hälfte von ihnen ist dabei den schlimmsten Formen der Kinderarbeit ausgesetzt. Sie arbeiten an gefährlichen Orten wie Steinbrüchen oder kommerziellen Plantagen, sie leisten Nachtarbeit, haben viel zu lange Arbeitszeiten oder werden als Sklaven gehalten. Sie befinden sich in einem Teufelskreis, denn viele der arbeitenden Kinder haben keine Möglichkeit, die Schule zu besuchen und erhalten deshalb nicht die nötige Bildung, um später einen angemessenen Beruf mit ausreichendem Gehalt ergreifen zu können.

Die Kinderkommission begrüßt den Einsatz der zahlreichen Nichtregierungsorganisationen, die sich weltweit gegen ausbeuterische Arbeit von Kindern engagieren. Den Kindern und ihren Familien müssen Wege aus der Abhängigkeit von der Kinderarbeit geboten werden. Dies kann nur der Besuch einer Schule oder eine berufliche Ausbildung sein. Nicht nur Staat, Wirtschaft und Organisationen sind gefordert, jeder einzelne kann mit ein wenig Umsicht etwas gegen die Ausbeutung von Kindern tun.

Die Vorsitzende der Kinderkommission, Beate Walter-Rosenheimer (Bündnis 90/Die Grünen): „Kinder auszubeuten ist ein Verbrechen. Sie sind oft ihr Leben lang davon gezeichnet, dass ihnen eine unbeschwerte Kindheit vorenthalten wurde. Das darf nicht sein. Kinderrechte müssen weltweit gelten. Auch wir Verbraucher in den reichen Industrienationen können etwas gegen die Ausbeutung durch Kinderarbeit tun. Noch immer landen Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit in unserem Einkaufswagen. Das reicht von Kleidung über Schokolade bis hin zur täglichen Tasse Kaffee. Als Verbraucher können wir hier wachsam sein und auf Produkte mit Kennzeichen setzen, die ausbeuterische Kinderarbeit ausschließen. Für uns sind es oft nur ein paar Cent – für die Kinder ist es ein Stück Freiheit.“

Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 09.06.2017

Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz fordert vom Bund gesetzliche Schritte zum Abbau von Altersarmut von Frauen

GFMK-Vorsitzende Heike Werner: „Altersarmut ist einer modernen Gesellschaft unwürdig“

Erklärung zum Recht auf Gleichheit und Gleichberechtigung verabschiedet

Vorsitz der GFMK wechselt 2018 nach Bremen

Die 27. Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK), die heute in Weimar zu Ende gegangen ist, hat u.a. Beschlüsse zur Bekämpfung von Altersarmut von Frauen, zur Gestaltung der Arbeitswelt im Zuge der Digitalisierung und Flexibilisierung, zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Arbeitsleben, zur demokratischen Mitwirkung und zum Gesundheitsschutz für Frauen gefasst.

Die amtierende Vorsitzende der GFMK, die Thüringer Sozial- und Frauenministerin Heike Werner (DIE LINKE), sagte: „Altersarmut ist einer modernen Gesellschaft unwürdig. Hierzulande ist Altersarmut überwiegend Armut von Frauen. Darum müssen Politik und Gesellschaft gezielt die vielfältigen Ursachen von Frauenarmut in den Blick nehmen. Darüber besteht zwischen den Ländern eine große Einigkeit.“

Die Voraussetzungen für den Abbau von Altersarmut von Frauen liegen nach Auffassung von Werner vor allem in günstigeren bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen. „Die Länder haben auf der Konferenz substanzielle Vorschläge unterbreitet. Jetzt liegt der Ball beim Bund“, so die Ministerin.

Gleiche Repräsentanz von Frauen in Parlamenten

Die GFMK hat sich mit der Teilhabe von Frauen in der repräsentativen Demokratie beschäftigt und dabei festgestellt, dass zwar der Anteil der Frauen in den Parlamenten stetig, wenn auch langsam gestiegen ist, doch inzwischen stagniert der Frauenanteil z.B. im Deutschen Bundestag seit fast zwei Jahrzehnten bei etwas mehr als 35 Prozent. In den Länderparlamenten liegt der Frauenanteil bei knapp einem Drittel, auf kommunaler Ebene in den Stadt- und Gemeinderäten beträgt der Frauenanteil nicht mal ein Viertel der Sitze. Das zeige, dass die bisherigen Maßnahmen zur Steigerung des Frauenanteils in Parlamenten nicht den gewünschten Effekt haben und dass es an der Zeit für eine verbindliche Regelung sei.

Die GFMK bittet die Bundesregierung, verfassungskonforme Gesetzesvorschläge zur Erreichung der gleichen Repräsentanz von Frauen und Männern in Parlamenten zu erarbeiten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Pressemitteilung Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Freistaat Thüringen vom 08.06.2017

Überschuss der öffentlichen Haushalte beträgt dieses Jahr voraussichtlich knapp 21 Milliarden Euro, nächstes Jahr gut 29 Milliarden Euro – Gelockerter Kurs bei den konsumtiven Ausgaben – Überschüsse sind nicht mit vorhandenem Spielraum gleichzusetzen, für Wahlgeschenke ist kein Platz.

In diesem Jahr wird der Überschuss des Staates zurückgehen, mit knapp 21 Milliarden Euro aber weiterhin üppig ausfallen. Im nächsten Jahr dürfte er auf gut 29 Milliarden Euro steigen. Dies prognostiziert das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis seiner aktuellen Konjunkturprognose. In Relation zum nominalen Bruttoinlandsprodukt entspricht das Plus 0,6 Prozent respektive 0,9 Prozent.

Die öffentlichen Haushalte profitieren dabei nach wie vor vom Beschäftigungsaufbau, der in den Jahren 2017 und 2018 von recht kräftigen Lohnzuwächsen begleitet wird. Folglich steigen die Einnahmen aus der Lohnsteuer und den Sozialbeiträgen nach wie vor merklich und die gute Entwicklung der Inlandsnachfrage lässt die Umsatzsteuer merklich zulegen. Insgesamt nehmen die Einnahmen in diesem Jahr um 2,9 Prozent zu, im nächsten Jahr um 3,6 Prozent.

Die Ausgaben steigen alles in allem in diesem Jahr um 3,4 Prozent und im nächsten Jahr um 3,1 Prozent. In beiden Jahren ist die Dynamik hierbei verhaltener als im Jahr 2016, als eine hohe Zahl an Geflüchteten für zusätzliche Ausgaben, vor allem bei den Sachkäufen und den sozialen Sachleistungen, gesorgt hat.

Lage ist nicht so erfreulich wie sie scheint

„So erfreulich die Zahlen auch sind, sie zeichnen ein geschöntes Bild der Lage der öffentlichen Finanzen“, führt Kristina van Deuverden, Finanzexpertin am DIW Berlin, aus. „Sie sind eine Momentaufnahme und tragen beispielsweise der sich abzeichnenden demografischen Entwicklung, die schon in naher Zukunft die Staatskassen belasten wird, nicht Rechnung.“ Auch werden die Zinsausgaben des Staates in Zukunft wieder zunehmen, denn die negativen Renditen der von Deutschland emittierten Anleihen, die eine riesige Ersparnis an Zinsausgaben mit sich bringen, können nicht von Dauer sein.

Hinzu kommt, dass die Finanzpolitik bereits seit einigen Jahren ihren Handlungsspielraum nicht richtig nutzt. Die konjunkturbereinigten Ausgaben nach Abzug von Zinsausgaben und Investitionen und nach Bereinigung um Steuereingriffe nehmen seit der Finanzkrise im Durchschnitt stärker zu als das nominale Produktionspotential. Ein solcher Ausgabenkurs kann nicht auf Dauer aufrechterhalten werden. „Es gibt keinen Spielraum für Wahlgeschenke, zum Beispiel Steuersenkungen“, so van Deuverden. „Die für dieses und nächstes Jahr prognostizierten Überschüsse, die im Wahlkampfjahr Begehrlichkeiten wecken, dürfen nicht verpulvert werden. Vielmehr sollte die Politik jetzt schon die mit dem demografischen Wandel verbundenen Herausforderungen anpacken: Investieren und die Sozialbeiträge senken, damit die Belastung des Faktors Arbeit sinkt. Beides kann das potentielle Wirtschaftswachstum erhöhen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 14.06.2017

Seit es regierungsamtliche Armuts- und Reichtumsberichte gibt, herrscht mehr Klarheit über die Verteilung von Einkommen, Vermögen und Lebenschancen. Doch noch immer klaffen Lücken. Besonders wenig ist über die materielle Lage der extrem Reichen bekannt. Die Bundesregierung könnte das ändern, so eine Expertise des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

2001 erschien der erste Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Seither hat sich die Berichterstattung stets verbessert. Das betont WSI-Verteilungsexpertin Dr. Anita Tiefensee in ihrer Stellungnahme für die heutige Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages. Der fünfte und jüngste Bericht sei von besonderer Transparenz geprägt. Beispielsweise seien zentrale Indikatoren, Erhebungs- und Berechnungsmethoden für jeden im Internet einsehbar. Trotzdem sieht die Wissenschaftlerin noch "erhebliches Weiterentwicklungspotenzial". Besonders was das Hundertstel der Haushalte mit den höchsten Einkommen und Vermögen angeht, sei die Datenlage stark verbesserungswürdig. Darüber hinaus fehle es den Berichten an einer gemeinsamen Betrachtung von Einkommen, Vermögen sowie Erbschaften und Schenkungen. Denn erst alles zusammen ermögliche eine "umfassende Bewertung der materiellen Lage von Menschen". Schließlich sollten die vorhandenen Informationen auch dazu genutzt werden, zukünftige Entwicklungen abzuschätzen – und gegebenenfalls politisch gegenzusteuern.

Unbestreitbar ist Tiefensee zufolge, dass die Verteilung sich in den vergangenen Dekaden auseinanderentwickelt hat:

– Die Armutsquote ist von 1995 bis 2014 von 11,6 auf 15,8 Prozent gestiegen. Als arm gelten dabei Mitglieder von Haushalten, die weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung haben. Gleichzeitig ist der Anteil der Haushalte gewachsen, die über wenigstens das Doppelte des mittleren Einkommens verfügen – von 6,1 auf 8,2 Prozent. Die Verteilung ist dementsprechend ungleicher geworden.

– Ebenso klar ist, dass die privaten Nettovermögen noch deutlich ungleicher verteilt sind als die Einkommen: Die oberen zehn Prozent der Haushalte verfügen nach den aktuell vorliegenden Daten über 60 Prozent des gesamten Vermögens. Die untere Hälfte der Haushalte besitzt dagegen fast nichts oder ist sogar verschuldet.

– Die per Erbschaft oder Schenkung übertragenen Vermögen haben in jüngster Zeit zugenommen, wie sich aus Steuerstatistiken ablesen lässt. In Westdeutschland geht ein Drittel des Privatvermögens auf Erbschaften oder Schenkungen zurück. Wobei es häufig die ohnehin schon vermögenden Haushalte sind, die von solchen Zuflüssen profitieren. Gerade diese leistungslosen Einkommen bedrohen nach Analyse der Forscherin Chancengleichheit und Leistungsgerechtigkeit. Gepaart mit großer Ungleichheit könnten sie "die Akzeptanz der Wirtschafts- und Sozialordnung dezimieren".

Dabei sei die aus den vorliegenden Daten abgelesene Ungleichheit eher als eine "Untergrenze der tatsächlichen Verhältnisse" zu verstehen. Um die Realität besser abbilden zu können, müssten beispielsweise Vermögenswerte, Erbschaften und Schenkungen auch dann statistisch erfasst werden, wenn sie nicht steuerlich relevant sind, so die Wissenschaftlerin. Die Bundesregierung habe es in der Hand, diese Daten erheben zu lassen.

Um die Ungleichheit der Lebenschancen nicht nur sichtbar zu machen, sondern auch zu verringern, empfiehlt Tiefensee, mehr – kostenlose – Bildungsangebote zu schaffen. Besonders wichtig sei es, die frühkindliche Bildung weiter auszubauen und zu verbessern. Bei den Einkommen sollte das Steuersystem für einen stärkeren Ausgleich sorgen: Nicht nur die Arbeits-, sondern auch die Kapitaleinkommen müssten nach Auffassung der Forscherin künftig wieder progressiv besteuert werden. Ebenso sollten Erbschaften und Schenkungen stärker zur Umverteilung herangezogen werden.

*Anita Tiefensee: Stellungnahme zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages zum Thema "Fünfter Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung", WSI Policy Brief Nr. 11, Juni 2017. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_pb_11_2017.pdf

Aktuelle Daten zu Einkommensentwicklung, Vermögensverteilung, Armut und Reichtum in den FAQs des WSI-Verteilungsmonitors: https://www.boeckler.de/wsi_66092.htm

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 19.06.2017

Der gesetzliche Mindestlohn hat die Arbeitsbedingungen und die Arbeitszufriedenheit von Beschäftigten im Niedriglohnsektor positiv beeinflusst. Das betrifft nicht nur die bessere Bezahlung. Beschäftigte, die vom Mindestlohn erfasst sind, konstatieren zwar oft gestiegene Ansprüche an ihre Arbeit, aber auch eine größere Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie, ein verbessertes Betriebsklima und höhere Wertschätzung durch Vorgesetzte. Das zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

"Die gestiegene Arbeitsplatzqualität und -zufriedenheit der Mindestlohnempfänger ist ein weiteres Argument, das zu einer insgesamt positiven Bewertung des gesetzlichen Mindestlohns beiträgt", schreiben WSI-Arbeitsmarktforscher Dr. Toralf Pusch und Dr. Miriam Rehm von der Arbeiterkammer Wien in ihrer Untersuchung, die in der Fachzeitschrift "Wirtschaftsdienst" erscheint.* Dafür haben die Wissenschaftler detaillierte Befragungsdaten von mehr als 340 Beschäftigten ausgewertet, die 2014 weniger als 8,50 Euro in der Stunde verdienten und nach dem 1.1. 2015 im gleichen Job weiterarbeiteten. Die Daten stammen aus dem Panel Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung (PASS), für das die Bundesagentur für Arbeit repräsentativ ausgewählte Niedriglohnbeschäftigte jedes Jahr befragt. Um kontrollieren zu können, welche Effekte wirklich auf dem neuen Mindestlohn beruhen, verglichen Pusch und Rehm die Antworten der zum Mindestlohn Beschäftigten mit denen von rund 440 vergleichbaren Arbeitnehmern, die 2014 zwischen 8,50 und 13 Euro in der Stunde erhielten.

Die zentralen Ergebnisse:
Der Mindestlohn greift – meistens.
Von 2014 auf 2015 stieg der Stundenlohn der befragten Niedrigstverdiener
beträchtlich: von durchschnittlich 6,70 Euro brutto pro Stunde auf im Mittel
8,20 Euro. Der Mittelwert unterhalb von 8,50 Euro zeigt zwar, dass der Mindestlohn im Jahr seiner Einführung noch nicht überall gezahlt wurde. Die Verbesserung um gut 22 Prozent übertraf trotzdem das durchschnittliche Lohnwachstum in der Vergleichsgruppe (3,7 Prozent) um ein Vielfaches.

Mehr Einkommen bei kürzerer Arbeitszeit.
Entsprechend wuchs der durchschnittliche monatliche Verdienst der Mindestlohn-Beschäftigten spürbar – von durchschnittlich 839 auf 994 Euro.
Und das, obwohl die Befragten im Mittel pro Woche anderthalb Stunden weniger arbeiteten. Der Anteil der Beschäftigten mit überlangen Arbeitswochen von mehr als 45 Stunden ging deutlich zurück, während er in der Kontrollgruppe anstieg. In den geringeren Arbeitszeiten sehen die Forscher einen wichtigen Grund dafür, dass die Befragten der Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familie nach Einführung des Mindestlohns signifikant bessere Noten geben als zuvor.

Verdichtung, aber auch Aufwertung der Arbeit.
Vor Einführung des Mindestlohnes hatten manche Ökonomen dramatische Beschäftigungsverluste prognostiziert. Diese blieben ebenso aus wie drastische Preissteigerungen. Offensichtlich ist es vielen Arbeitgebern gelungen, die höheren Lohnkosten auszugleichen, etwa durch eine höhere Produktivität. Indizien dafür erkennen Pusch und Rehm in den PASS-Daten:
Mindestlohn-Beschäftigte berichten über mehr und anspruchsvollere Arbeit.
Zugleich geben sie an, seltener in ihrer Tätigkeit gestört zu werden.
Außerdem empfinden sie das Klima zwischen ihren Kollegen und das Verhältnis zu Vorgesetzten als besser – lauter Trends, die sich bei der Kontrollgruppe nicht so ausgeprägt zeigen. Lediglich ihre Aufstiegschancen schätzen Mindestlohn-Beschäftigte etwas negativer ein als Angehörige der Kontrollgruppe.

"Diese Erkenntnisse können als Anhaltspunkte gewertet werden, dass Unternehmen einerseits auf Arbeitsverdichtung und andererseits auf verstärkte Motivation setzen", schließen Pusch und Rehm. So würden gering bezahlte Tätigkeiten etwa durch bessere Organisation "aufgewertet". Unter dem Strich empfänden das die Mindestlohn-Beschäftigten als überwiegend positiv.

*Toralf Pusch, Miriam Rehm: Positive Effekte des Mindestlohns auf Arbeitsplatzqualität und Arbeitszufriedenheit, in: Wirtschaftsdienst, 97.
Jg. (2017), Heft 6, S. 409-414.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 13.06.2017

Staatliche Arrangements wie die Pflegeversicherung entlasten betroffene Familien. Doch den Hauptteil der Arbeit machen bislang Angehörige selbst – mit enormem zeitlichen und teilweise auch finanziellem Aufwand. Das zeigt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.* Trotz einiger politischer Initiativen funktioniert die Verzahnung von Pflege und Arbeitsmarkt noch nicht gut. Und ob Pflegende die nötige Unterstützung erhalten, hängt stark vom sozialen und finanziellen Hintergrund ab.

Die Pflege eines Verwandten ist oft mehr als ein Vollzeitjob: 63 Stunden in der Woche fallen in einem Haushalt mit pflegebedürftiger Person im Schnitt an – Waschen, Hilfe beim Essen und im Haushalt oder einfach da sein, um Orientierung zu geben und bei diesem oder jenem helfen zu können. Nur zehn Prozent der Arbeiten übernehmen professionelle Dienste, alles Übrige leisten Angehörige, meist Ehefrauen oder Töchter, und in kleinerem Umfang auch informelle Helfer wie Freunde, Bekannte oder Nachbarn. Allein die "Hauptpflegeperson" ist im Durchschnitt knapp 50 Stunden pro Woche eingespannt. Dies geht aus der aktuellen Studie von Dr. Volker Hielscher, Dr. Sabine Kirchen-Peters und Dr. Lukas Nock hervor. Die Wissenschaftler haben am Iso-Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft in Saarbrücken im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung bundesweit mehr als 1.000 Haushalte befragt, in denen Pflegebedürftige ab 65 Jahren leben – mit und ohne Einstufung in der Pflegversicherung. Ihre Untersuchung zeigt nicht nur, wieviel Zeit die Pflege in Anspruch nimmt. Deutlich werden auch Widersprüche in der Sozialpolitik, etwa wie sich soziale Ungleichheit bei der Betreuung hilfebedürftiger Menschen niederschlägt oder dass es bei der Verzahnung von Pflege und Arbeitsmarkt in mehrerer Hinsicht knirscht: Das gilt für die Arbeitsbedingungen osteuropäischer Pflegekräfte ebenso wie für die Vereinbarkeit von Job und Familie oder für knappe Einkommen und Rentenansprüche von Beschäftigten, die ihre Arbeitszeit aus Pflegegründen reduziert haben.

– Mehr als die Hälfte verzichtet auf professionelle Unterstützung –

Gut 70 Prozent der Pflegebedürftigen werden zuhause versorgt. Meist gibt es eine Hauptpflegeperson, die den Löwenanteil der Betreuung und Versorgung sowie die Organisation schultert. Am häufigsten handelt es sich dabei um Ehefrauen, Töchter oder Schwiegertöchter. Nur ein Drittel der Hauptpflegepersonen ist männlich – jedoch zeigt der Vergleich zu früheren Studien, dass der Anteil pflegender Männer steigt. Mehr als die Hälfte der befragten Haushalte verzichtet vollkommen auf Unterstützung durch Pflegedienste oder andere professionelle Hilfe. In jedem fünften Pflegehaushalt macht die Hauptpflegeperson alles allein. Wie viel das oft ist, unterstreicht eine weitere Zahl: Selbst wenn die Krankenkassen den hilfebedürftigen Älteren keine Pflegestufe zuerkannt haben, fallen im Schnitt vier Stunden Arbeit am Tag für die betreuenden Angehörigen an.

– Drei Viertel der Pflegenden gar nicht oder in Teilzeit erwerbstätig –

Schwierig gestaltet sich die Vereinbarkeit von Pflegeaufgaben und Beruf:
Rund ein Drittel der Hauptpflegepersonen im erwerbsfähigen Alter hat die Arbeitszeit im Job reduziert; 44 Prozent dieser Gruppe sind gar nicht erwerbstätig – das ist ein deutlich überdurchschnittlicher Wert. Die Pflegenden riskieren damit, im Alter selber mit wenig Geld dazustehen. Die gesetzliche Pflegezeit nutzten lediglich sechs Prozent der berufstätigen Hauptpflegepersonen.

Neben die zeitlichen Belastungen treten erhebliche finanzielle Aufwendungen, etwa für Aufwandsentschädigungen und Fahrtkosten von Helfern, Zuzahlungen für Pflegedienste, Tagespflege, Hilfsmittel und Medikamente, oder den Menüdienst. Im Durchschnitt aller Pflegehaushalte ermitteln die Forscher rund 360 Euro an monatlichen Ausgaben, die nicht durch so genannte Sachleistungen der Pflegeversicherung ersetzt werden. Auch das Pflegegeld, das ein Teil der Pflegebedürftigen erhält, kann diese Kosten nur bedingt kompensieren. Darüber hinaus verzichten die Pflegegeldbezieher auf die -höher finanzierten – Sachleistungen der Pflegeversicherung, etwa für den Einsatz eines Pflegedienstes.

– Die Pflegerin im Haushalt – ein Modell für Besserverdiener –

Angesichts des hohen Zeitaufwands liegt es bei steigendem Pflege- und Betreuungsbedarf für viele Haushalte nahe, eigens eine im Haushalt lebende Hilfskraft zu engagieren. Das betrifft aktuell knapp jeden zehnten Pflegehaushalt, Tendenz steigend. Diese Jobs übernehmen in aller Regel osteuropäische Arbeitsmigrantinnen. Für Pflegebedürftige, deren Angehörige nicht genug Zeit für eine umfassende rund-um-die-Uhr-Betreuung haben, ist dies oft die einzige praktikable Lösung, um den Umzug in ein Heim zu vermeiden. Allerdings "scheint in der Praxis eine den arbeitsrechtlichen Mindeststandards entsprechende Beschäftigung dieser Kräfte kaum realisierbar", konstatieren Hielscher, Kirchen-Peters und Nock. Zudem sei die private Anstellung einer solchen Kraft "nur für Haushalte aus stärkeren sozioökonomischen Milieus finanzierbar". Ein Dilemma: Würde die Politik zu stärkeren Kontrollen greifen, um die Einhaltung von Mindestlohn und Arbeitszeitbestimmungen sicherzustellen, würde sich die häusliche Rundumpflege weiter verteuern und die soziale Spaltung noch verstärken.

– Unterstützungsangebote erreichen Bildungsferne seltener –

Dass Pflege sozial selektiv ist, hat aber nicht nur direkt mit den Einkommen zu tun. Die Angebote zur Pflegeberatung erreichen Hauptpflegepersonen aus bildungsfernen Schichten oft nicht, haben die Forscher festgestellt.
Offenbar sind sie häufig auch mit den bürokratischen Anforderungen der Pflegeorganisation überfordert. Auffällig sei, so die Wissenschaftler, dass Pflegebedürftige in einkommensstarken Haushalten oft in höhere Pflegestufen eingruppiert sind als solche aus sozial schwächeren Kreisen. Da nicht ersichtlich ist, warum Wohlhabende pflegebedürftiger sein sollten als Arme, liegt die Vermutung nahe: Es gelingt den Angehörigen höherer Schichten besser, gegenüber der Pflegeversicherung einen größeren Bedarf geltend zu machen.

– Die Politik muss entscheiden: Gesellschaftspolitische oder private Aufgabe? –

Grundsätzlich bestünden in der Pflegepolitik eine Reihe von Zielkonflikten, schreiben die Wissenschaftler. Einerseits sei die Vorstellung leitend, dass Pflege, wenn möglich, zuhause stattfinden soll und primär eine Aufgabe der Angehörigen darstellt. Anderseits werden eine hohe Erwerbsbeteiligung und professionelle Pflegestandards, Chancengleichheit und gute Arbeitsbedingungen für alle angestrebt. All dies gleichzeitig zu verwirklichen, ist schwierig, wie die Untersuchung zeigt. Letztlich müsse die Politik entscheiden, "ob die Bewältigung von Pflegebedürftigkeit als gesellschaftliche Aufgabe definiert und gelöst oder weiterhin ein primär privates, von den Familien zu tragendes Risiko bleiben" soll. Wird Pflege als gesellschaftliche Aufgabe verstanden, muss die Frage beantwortet werden, ob entweder das Leben im Heim zu einer attraktiven Alternative ausgebaut wird oder "häusliche Settings" soweit entwickelt und finanziert werden, dass sie auch bei schwerster Pflegebedürftigkeit eine umfassende Versorgung garantieren.

*Volker Hielscher, Sabine Kirchen-Peters und Lukas Nock: Pflege in den eigenen vier Wänden: Zeitaufwand und Kosten. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen geben Auskunft. Study der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 363, Juni 2017. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_study_hbs_363.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 07.06.2017

Im Jahr 2015 lebten in Deutschland rund 2,8 Millionen Paare als nichteheliche Lebensgemeinschaft zusammen in einem Haushalt. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) auf der Basis von Ergebnissen des Mikrozensus mit, der größten jährlichen Haushaltsbefragung in Deutschland. Bei einem Drittel (33 %) der nichtehelichen Lebensgemeinschaften wohnten Kinder im Haushalt.

Seit 1996 ist die Anzahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften um gut eine Million gestiegen. Damals lebten und wirtschafteten 1,8 Millionen gemischtgeschlechtliche Paare ohne Trauschein gemeinsam in einem Haushalt. Auch der Anteil der nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern war damals mit 28 % geringer als heute.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 13.06.2017

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (18/12557) die Bundesregierung auf, ein umfassendes Konzept gegen Armut und Ungleichheit vorzulegen. Der fünfte Armuts- und Reichtumsbericht zeige, dass es den Menschen in Deutschland im Schnitt gut gehe, er zeige aber auch, dass der Wohlstand nicht bei allen ankomme. Ungleichheit und Armut bewegten sich trotz der guten Rahmenbedingungen seit Jahren auf Rekordniveau, schreiben die Grünen.

Zu einem Konzept gegen Armut und Ungleichheit müsse nach Ansicht der Grünen unter anderem eine bessere Bezahlung von Arbeit und ein Rückkehrrecht auf Vollzeit gehören. Arbeitslose sollten besser abgesichert und der Zugang für Langzeitarbeitslose, Geringqualifizierte, Geflüchtete und Alleinerziehende zum Arbeitsmarkt erleichtert werden. Bezahlbarer Wohnraum müsse geschaffen und Geringverdiener von hohen Wohnkosten entlastet werden. Weitere Forderungen beziehen sich auf eine armutsfeste Rente, Bildungschancen und die Gesundheitsversorgung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 357 vom 06.06.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Das AWO-Projekt „Flüchtlingen ein Gesicht geben“ gewinnt den Preis in der Kategorie „Nachbarschaften“. Die Gruppe „Migranten mischen mit“ (MMM) vom Jugendmigrationsdienst AWO Unterbezirk Hochsauerland/Soest hat das Projekt „Flüchtlingen ein Gesicht geben“ initiiert. In dem Projekt wurden 23 seit September 2015 angekommene junge Geflüchtete von einheimischen Jugendlichen in Interviews zu ihren Erlebnissen und Eindrücken rund um ihre Flucht und ihrem Ankommen in Deutschland befragt. So lernten sich die Jugendlichen kennen.

Unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zeichnet der „Integrationspreis 2017" hervorragende Projekte aus, die dazu beitragen, in Wohnquartieren lebendige Nachbarschaften zu erhalten, Ausgrenzung zu vermeiden und Integration zu unterstützen. Das Bundesbauministerium (BMUB) unterstützt den Wettbewerb.

Der parlamentarische Staatssekretär im BMUB Florian Pronold zeichnete gemeinsam mit den auslobenden Verbänden die Preisträgerinnen und Preisträger für ihr umfassendes Engagement aus. „Wir ehren heute herausragende Projekte, die den Gedanken der Integration in den Wohnquartieren und Nachbarschaften beispielhaft umgesetzt haben. Ihr Engagement in ihren Nachbarschaften für die Gesellschaft ist vorbildlich. Wir gratulieren Ihnen ganz herzlich und wünschen Ihnen alles Gute für ihre weitere Arbeit", erklärte Pronold anlässlich der Preisverleihung.

Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes und Vertreterin von einem der fünf auslobenden Verbände, ergänzt diese Einschätzung: „Die vielfältigen Herausforderungen erfordern mehr denn je engagierte und lebendige Quartiere. In einer Nachbarschaft geht es nicht darum, woher man kommt, sondern wofür und wie man sich einsetzt. Jeder kann und soll sich einbringen – das bedeutet erfolgreiche Integration für die AWO. Die preisgekrönten Projekte des Integrationspreises 2017 zeigen beispielhaft wie es aktiv, lebendig und kooperativ gelingen kann, zugewanderte Menschen und ihre Familien mitzunehmen und einzubinden. Und das macht eine gute Quartiersarbeit aus“.

Eine 11-köpfige Fachjury hat unter dem Vorsitz des ZDF-Fernsehmoderators Mitri Sirin aus dem großen Feld der qualitätsvollen Bewerbungen die besten Projekte ausgewählt. Zwei von ihnen wurden am 13. Juni in Hamburg mit dem Integrationspreis in den Kategorien "Nachbarschaften" und "Netzwerke" prämiert. Insgesamt hatten es 12 Projekte auf die Nominierungsliste geschafft.

Der Preis in der Kategorie „Nachbarschaften“ ging an das Projekt „Flüchtlingen ein Gesicht geben“ des Jugendmigrationsdienstes Lippe des AWO Unterbezirks Hochsauerland/ Soest. Der Preis in der Kategorie „Netzwerke“ ging an die Rheinsberger Wohnungsgesellschaft mbH mit ihrem Projekt „Zusammenleben mit neuen Nachbarn in Rheinsberg“.

Der Wettbewerb ist eine Gemeinschaftsinitiative des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt (AWO), des Deutschen Städtetages, des GdW Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, des Deutschen Mieterbundes und des vhw –Bundesverbandes für Wohnen und Stadtentwicklung. Er wird durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) unterstützt.

Mehr zu den Projekten:

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 14.06.2017

Am Freitagabend begrüßte der Bundesausschuss der Arbeiterwohlfahrt (AWO) den SPD-Parteivorsitzenden Martin Schulz. Vor gut 100 ehren- und hauptamtlichen Teilnehmenden hieß der Präsident der AWO, Wilhelm Schmidt, den Kanzlerkandidaten der SPD willkommen: „Es freut uns, dass der Vorsitzende der SPD vor dem Bundesausschuss der Arbeiterwohlfahrt seine sozialpolitischen Leitlinien für die Zukunft und seine Vision für eine gerechte Gesellschaft vorstellt. Aus Sicht der AWO kommt es in der nächsten Legislaturperiode darauf an, dass alle Bürgerinnen und Bürger von den guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen profitieren.“

Martin Schulz erklärte gleich zu Beginn seiner sozialpolitischen Grundsatzrede: „Die AWO und die SPD stammen aus der Arbeiterbewegung. Wir sind Teil einer Bewegung, die für Stabilität und Gerechtigkeit kämpft, denn sie sind der Garant für den inneren Frieden in unserer Gesellschaft.“

Die SPD, so versicherte Schulz, sei die Partei, die die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst nehme, sie anpacke und die besseren Lösungen biete. Sein Ziel sei die Schaffung von Generationengerechtigkeit. Dazu plane die SPD eine Million neue Ganztagsschulplätze zu schaffen und gebührenfreie Kitas genauso wie eine auskömmliche Rente.„Es ist eine sozialpolitische Unverschämtheit einer Altenpflegerin zu sagen, sie solle noch mit über 67 Jahren arbeiten“, erklärte der SPD Kanzlerkandidat. Eine verlässliche Rente sei ein Kernversprechen einer solidarischen Gesellschaft. Die SPD wolle, dass sich alle auf die Rente verlassen können – Jung und Alt, Arm und Reich, Frauen und Männer gleichermaßen: auf stabile Renten, auf stabile Beiträge, auf ein stabiles Renteneintrittsalter.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 12.06.2017

Anlässlich des heute veröffentlichten Rentenkonzepts der SPD erklärt der AWO-Vorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Das Rentenkonzept der SPD läuft auf eine klare Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung hinaus und wird deshalb von der AWO nachdrücklich unterstützt. Aktuell sieht das Gesetz für 2030 eine Untergrenze beim Rentenniveau von 43 Prozent vor. Die SPD will das aktuelle Rentenniveau von 48 Prozent bis 2030 garantieren. Das wäre eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Status Quo und würde bedeuten, dass Rentnerinnen und Rentner von der Lohnentwicklung wieder ohne Abstriche profitieren. Dabei sollte auch ein noch stärkerer Rentenanstieg nicht ausgeschlossen werden, zumindest, bis die Renten wieder ein lebensstandardsicherndes Niveau von über 50 Prozent erreicht haben.

Der Vorschlag einer Solidarrente greift aus Sicht der AWO ein weiteres akutes Gerechtigkeitsproblem auf. Denn aktuell ist nicht sichergestellt, dass man über ein Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung verfügt – selbst nach langjährigen Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Damit die Legitimation der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig nicht in Frage gestellt wird, müssen Vorleistungen in Form von Rentenbeiträgen im gegenwärtigen System aus Rentenversicherung und aufstockender Grundsicherung besser anerkannt werden. Insoweit ist die Solidarrente ein zielführender Vorschlag.

Auch der vorgeschlagene steuerfinanzierte Demografiezuschuss ist aus Sicht der AWO sehr zu begrüßen. Denn die Bewältigung der demografischen Veränderungen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht allein von den Versicherten, sondern von allen Steuerzahlern gestemmt werden muss. Der Vorschlag, alle nicht versicherten Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, geht ebenfalls in die richtige Richtung. Eine Wahlmöglichkeit für Selbstständige zwischen gesetzlicher Rente und Privatvorsorge lehnt die AWO mit Entschiedenheit ab. Denn unser Alterssicherungssystem darf nicht weiter zersplittert werden. Vielmehr muss die Rentenversicherung langfristig zu der zentralen Alterssicherung für alle Erwerbstätigen ausgebaut werden.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 07.06.2017

Zwei Tage führten die 17 Vorsitzenden von Deutschlands größten Frauenverbänden einen intensiven Austausch mit sechs Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten der politischen Parteien.
Mit der Berliner Erklärung 2017, die am 30. Mai 2017 veröffentlicht wurde, wenden sich mehr als 12,5 Millionen Frauen an die Politik.
http://www.berlinererklaerung.de/

Für die CDU stand stellvertretend für Bundeskanzlerin Angela Merkel die saarländische Ministerpräsidentin und stellvertretende CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer den siebzehn Frauenverbänden Rede und Antwort.
Sie unterstützte vor allem die Forderung nach funktionierender und systematischer Erfassung der Gleichstellungspolitik und betonte: "Monitoring darf keinesfalls bloße Pflichtübung sein."

Der SPD-Vorsitzende und Kanzlerkandidat Martin Schulz bezeichnete sich im Gespräch mit den Frauenverbänden als "entschiedenen Kämpfer" für die Gleichberechtigung und verwies auf die hohe Übereinstimmung der Frauenforderungen mit den Zielsetzungen der SPD. Das überfällige Pflegeberufegesetz hält Schulz für einen erforderlichen nächsten Schritt.
Gleichstellungspolitische Maßnahmen wolle er in einem Aktionsplan bündeln.

Dietmar Bartsch als Spitzenkandidat der Linken betonte, dass die Berliner Erklärung bei seiner Partei "offene Türen einlaufe" und die Forderungen der Linken teils über die der Verbände hinausgingen; es gehe ihm aber vor allem um die Durchsetzung des "großen Ganzen" in der Sozialpolitik.

Katrin Göring-Eckardt, Spitzenkandidatin von Bündnis 90/Die Grünen, bekräftigte im Austausch mit den Vertreterinnen der Berliner Erklärung die Notwendigkeit des Neudenkens beim Ehegattensplitting, denn "Chancen, Macht, Geld und Zeit müssen gerecht zwischen Männern und Frauen geteilt werden."

Die FDP dagegen steht den Forderungen der Berliner Erklärung 2017 kritisch gegenüber, wie Katja Suding, stellvertretende Bundesvorsitzende der Liberalen, im Gespräch mit den Frauenverbänden feststellte. Nach ihrer Überzeugung solle sich die Politik auf die Rahmenbedingungen konzentrieren wie bessere Betreuungsangebote und Flexibilisierung der Arbeitswelt und auch künftig auf freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft setzen. Suding:
"Quoten lehne ich weiterhin ab."

Als Vertreter der CSU zeigte sich der bayerische Innenminister und CSU-Spitzenkandidat Joachim Herrmann aufgeschlossen für die Anliegen der Frauenverbände. Er steht der Quote nicht mehr ablehnend gegenüber und sagte zu, insbesondere den Vorschlag einer Quotierung von Wahllisten für eine ausgewogenere Gremienbesetzung eingehend zu prüfen.

Unter den angefragten sieben Parteien hatte einzig die AfD keinen Gesprächspartner benannt; sie kündigte inzwischen an, schriftlich zu den übermittelten Forderungen Stellung nehmen zu wollen.

Insgesamt hochzufrieden mit den ersten Ergebnissen ihrer politischen Gespräche mit Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten zur Bundestagswahl setzen die Vertreterinnen der Berliner Erklärung 2017 nun auf die konkrete Umsetzung in den Wahlprogrammen. Initiatorin Monika Schulz-Strelow vom Verband Frauen in die Aufsichtsräte (FidAR): "Wir werden überprüfen, was in die Wahlprogramme konkret aufgenommen wird, fragen erneut nach und machen die Antworten öffentlich. Gemeinsam bleiben wir dran!"

Weitere Informationen:

www.berlinererklaerung.de; #BerlinerErklärung2017

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 12.06.2017, gekürzt

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der ökologische Verkehrsclub VCD appellieren an Politik, Autofahrer und Eltern, für mehr Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr zu sorgen.

Dazu müssen aus Sicht der Verbände die Eltern gemeinsam mit ihren Kindern vermehrt das selbstständige Zufußgehen üben, damit die Kinder mehr Sicherheit im Straßenverkehr erlangen. Autofahrerinnen und Autofahrer sind aufgerufen rücksichtsvoller gerade gegenüber Kindern zu sein. Zugleich treten das Deutsche Kinderhilfswerk und der VCD anlässlich des morgigen 13. Tages der Verkehrssicherheit für eine veränderte Verkehrspolitik ein: Fuß- und Radwege müssen ausgebaut werden, zudem muss es für Schulen und Kommunen einfacher werden, Elterntaxis direkt vor dem Schultor Einhalt zu gebieten und Halteverbotszonen vor Schulen einzurichten.

Auch mit Blick auf die Verkehrsunfallstatistik sollte Schluss sein mit dem zunehmenden Trend zum Elterntaxi: Als Mitfahrer im Auto verunglücken Kinder wesentlich häufiger, als wenn sie zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad fahren.

"Es ist wichtig, Kindern und Eltern spielerisch die positiven Auswirkungen des Laufens zu vermitteln und sie zu motivieren, langfristig zu Fuß zur Schule oder in die Kita zu gehen. So gewinnen die Kinder mehr Sicherheit im Straßenverkehr und parallel können sie neue Spielmöglichkeiten im Umfeld ihrer Schule oder Kita entdecken. Auch und gerade im öffentlichen Raum, müssen Eltern ihren Kindern wieder mehr zutrauen", sagt Claudia Neumann, Expertin für Spiel und Bewegung des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Marion Laube, Mitglied des VCD-Bundesvorstands ergänzt: "Kinder möchten selbst zur Schule laufen oder mit dem Rad fahren. Deshalb ist es wichtig, dass Straßen und Wege wieder als Lebensraum für alle betrachtet werden. Dazu braucht es Umbauten, die Kommunen mutig durchsetzen, Tempo 30 überall dort wo Kinder unterwegs sind sowie ein starkes Signal des Bundes, den Fuß- und Radverkehr zu fördern. So wird es schließlich den Eltern leichter gemacht, ihre Kinder alleine gehen zu lassen."

Anlässlich des Verkehrssicherheitstages rufen das Deutsche Kinderhilfswerk und der VCD außerdem Kinder und ihre Eltern zur Teilnahme an den Aktionstagen "Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten" auf. Unter dem Motto "Das Elterntaxi hilft uns nicht!" sollen dabei Laufaktionen erarbeitet werden, die zu Beginn des nächsten Schuljahres umgesetzt werden. Anmelden können und sollten sich Schulklassen sowie Kindertageseinrichtungen bereits jetzt – auf der Webseite www.zu-fuss-zur-schule.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. und ökologischer Verkehrsclub Deutschland (VCD) e.V. vom 16.06.2017

Bereits 1000 Betroffene haben sich für Anhörungen angemeldet. Neues Licht fällt auf die Rolle der Mitwissenden in der Familie, die Mehrfachbetroffenheit und den Zusammenhang von Missbrauch und Armut.

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat im Mai 2016 ihre Arbeit aufgenommen. Heute stellt sie ihren ersten Zwischenbericht vor. Neben der Dokumentation ihrer Arbeit beinhaltet der Bericht erste Erkenntnisse aus vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichten. Er beinhaltet zudem Botschaften von Betroffenen an die Gesellschaft und Empfehlungen der Kommission an die Politik.

Seit Mai 2016 haben sich bei der Kommission rund 1000 Betroffene und weitere Zeitzeuginnen und Zeitzeugen für eine vertrauliche Anhörung gemeldet. Davon konnten bisher etwa 200 Personen angehört werden. Zusätzlich sind 170 schriftliche Berichte eingegangen. Bei rund 70 Prozent der Betroffenen, die sich bisher an die Kommission gewandt haben, fand der Missbrauch in der Familie oder im sozialen Nahfeld statt, gefolgt von Missbrauch in Institutionen, durch Fremdtäter/Fremdtäterinnen und rituellem/organisiertem Missbrauch.

Schwerpunkt Familie

Einen ersten Schwerpunkt ihrer Arbeit hat die Kommission mit sexuellem Missbrauch in der Familie gesetzt und damit auch international Neuland betreten. Bisherige Erkenntnisse: Kinder haben oft keine oder erst spät Hilfe erfahren, weil Familienangehörige zum Teil lange etwas von dem Missbrauch wussten, sie dennoch nicht davor schützten und handelten. Insbesondere die Rolle der Mütter steht im Fokus. Mütter treten nach den Erkenntnissen der Kommission auch als Einzeltäterinnen auf, aber vorwiegend als Mitwissende und damit als Unterstützende der Taten. Gründe für das Dulden des Missbrauchs sind u.a. Abhängigkeiten, erlebte Rechtelosigkeit, Ohnmachtserfahrungen und Gewalt in der Partnerschaft, jedoch auch die Angst vor dem Verlust des Partners oder der gesamten Familie sowie bereits eigene vorausgegangene Missbrauchserfahrungen in der Familie. In den wenigsten Fällen haben die Mütter ihren Kindern geglaubt und sie vor weiterem Missbrauch geschützt.
Hilfe von außerhalb der Familie erfahren Betroffene selten, weil die Familie, als Privatraum gesehen wird. Aufarbeitung muss sich folglich mit der Wirkung gesellschaftlicher Vorstellungen von Familie sowie der Rolle von Eltern und anderen Angehörigen befassen. Zu klären ist auch, welche Bedeutung das Dilemma zwischen dem Schutz der Privatsphäre und der Aufgabe des staatlichen Wächteramtes hat.

Mehrfachbetroffenheit
In den Anhörungen und schriftlichen Berichten wird deutlich, dass viele Menschen mehrfachbetroffen sind. Sie erlebten sexuelle Gewalt durch verschiedene Täter oder Täterinnen oftmals auch in verschiedenen Bereichen. So wird zum Beispiel von sexuellem Missbrauch in der Familie berichtet und von parallel oder später stattfindendem Missbrauch im Heim oder in der Schule. Oder es findet Missbrauch in der frühen Kindheit durch den Großvater und in der späteren Kindheit durch den Vater statt. Auch der Zugang zu rituellen oder organisierten Gewaltstrukturen erfolgt nicht selten über die Familie.

Zentrales Thema Armut
Alle Kontexte durchzieht das Thema Armut im Erwachsenenalter als Folge des Missbrauchs in der Kindheit. Es besteht längst noch kein Bewusstsein darüber in der Gesellschaft, in welchem Ausmaß sexueller Kindesmissbrauch auch das spätere Erwerbsleben beeinträchtigen kann und welche erheblichen sozioökonomischen Einschränkungen damit verbunden sein können. Es bedarf der Verantwortung der gesamten Gesellschaft, damit Betroffene nicht länger an strukturellen und finanziellen Hürden scheitern, sondern schnelle und passende Hilfen und Unterstützung erhalten.

Empfehlungen an die Politik
Aus ihren Erkenntnissen richtet die Kommission folgende Empfehlungen an die Politik:

  • Betroffene Menschen haben das Recht auf eine deutliche Geste der Politik und klare politische Entscheidungen, welche die Verantwortungsübernahme des Staates für mangelnden Schutz und unzureichende Hilfen in der Vergangenheit zum Ausdruck bringen. So ist es beispielsweise in Österreich gelungen, durch einen Staatsakt im Parlament ein eindrückliches Zeichen zu setzen.
  • Eine gesamtgesellschaftliche Aufarbeitung muss über 2019 hinaus gewährleistet sein. Die große Anzahl der Meldungen für vertrauliche Anhörungen bedingt einen deutlichen Nachsteuerungsbedarf bei den Ressourcen für die zeitnahe Durchführung von Anhörungen. Aufarbeitung erfordert darüber hinaus eigene Ressourcen für Forschung. Die Kommission empfiehlt zudem dringend eine gesetzliche Verankerung. Dieses wird benötigt, um einer umfassenderen Aufarbeitung den Weg zu bereiten, z. B. durch die Möglichkeit, Akten über Täter und Täterinnen einzusehen oder Verantwortliche aus Institutionen zu einer Anhörung vorzuladen.

Für 2017 und 2018 hat sich die Kommission weitere Arbeitsschwerpunkte gesetzt: Kindesmissbrauch in der DDR, in den Kirchen sowie ritueller/organisierter Missbrauch.

Zur aktuellen Situation: Die Kommission kann aufgrund ihrer begrenzten Ressourcen vorerst keine weiteren Anmeldungen für vertrauliche Anhörungen annehmen. Mit den vorhandenen finanziellen Mitteln kann sie gewährleisten, bis zum Ende ihrer Laufzeit im März 2019 alle Betroffenen anzuhören, die sich bis jetzt angemeldet haben. Bisher sind bei der Kommission fast 1000 Anmeldungen für vertrauliche Anhörungen
eingegangen. Für die Kommission ist das ein Zeichen großen Vertrauens der Betroffenen in die gesamtgesellschaftliche Aufarbeitung.
Die Kommission hat seit Herbst 2016 verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Situation zu verbessern. Dank der zusätzlichen finanziellen Unterstützung durch das Bundesfamilienministerium in 2017 kann die Kommission fast doppelt so viele Anhörungen durchführen, wie anfangs möglich waren. Doch schon heute zeigt sich, dass der Bedarf noch viel größer ist. Wir setzen uns sehr dafür ein, dass unsere Mittel bereits in 2018 aufgestockt werden und dass die Kommission ihre Arbeit im April 2019 weiterführen kann.

Den Zwischenbericht finden Sie unter: www.aufarbeitungskommission.de/zwischenbericht/

Quelle: Pressemitteilung Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs vom 14.06.2017, gekürzt

SHIA fordert bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung eine vorrangige und bedingungslose Zahlung des Unterhaltsvorschusses bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit, analog der Kindergeldregelung!

Der Bundesverband der Selbsthilfeinitiativen Alleinerziehender, SHIA e. V., setzt sich seit seiner Gründung ein für einen Unterhaltsvorschuss bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit des betroffenen Kindes, der seinen Namen auch verdient.

Mit dem ausgehandelten "faulen" Kompromiss zwischen Bundesrat und Bundeskabinett bleiben die Rechte der Kinder und die spezifische Situation der Alleinerziehenden außen vor.

Auf dem Rücken der Kinder wird ein Finanzgerangel zwischen Bund und den Ländern ausgetragen – dabei ist gerade so viel Geld wie nie zuvor in den Staatskassen.

In keinem Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches wird der Kindesunterhalt mit dem Einkommen des betreuenden Elternteils in Verbindung gebracht. Unterhalt und Unterhaltsvorschuss sind ein Anspruch des Kindes, unabhängig vom Einkommen desbetreuenden Elternteils.

Mit dem nun vorliegenden Entwurf des Unterhaltsvorschussgesetzes würde es zudem zu einer Ungleichbehandlung der betreuenden Elternteile kommen – bei einem Elternteil mit einem Kind unter 1 Jahren spielt das eigene Einkommen keine Rolle, bei einem Elternteil mit einem Kind von 12 bis 18 Jahren aber schon.

Seit wann ist das Unterhaltsvorschussgesetz ein "Anreiz" für die betreuenden Elternteile, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern?

Es sind die strukturellen Rahmenbedingungen, die verhindern, dass Alleinerziehende den Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder eigenständig sichern können.

Unsere Forderung: Weg mit dem "faulen" Kompromiss!

Bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung, die das Recht der Kinder auf ein Aufwachsen in Würde und Teilhabe gewährleistet, fordern wir:

Zahlung des Unterhaltsvorschusses bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit des betroffenen Kindes, analog der Kindergeldregelung!

Unterhaltsvorschuss ist und muss eine vorrangige Leistung bleiben!

Weg mit der Anrechnung des vollen Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss und nur Abzug des hälftigen Kindergeldes!

Anrecht auf Leistungen nach dem Bildung-und Teilhabe-Paket auch für Berechtigte nach dem Unterhaltsvorschussgesetz!

Bedingungslose Zahlung des Unterhaltsvorschusses!

Nur so wird sichtbar, wie viele Unterhaltsverpflichtete in diesem Land ihrer Pflicht zur Unterhaltszahlung nicht nachkommen oder nicht nachkommen können.

Quelle: Pressemitteilung SHIA e. V. – Selbsthilfeinitiativen Alleinerziehender, Bundesverband

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) hat sein 50-jähriges Jubiläum mit einem Festakt und der Fachtagung „Alleinerziehend früher, heute und morgen“ gefeiert. „In den letzten 50 Jahren hat sich viel für Alleinerziehende bewegt, aber noch mehr bleibt zu tun“, resümiert Erika Biehn, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) „Insbesondere das viel zu hohe Armutsrisiko Alleinerziehender ist ein Zeichen ihrer weiterhin bestehenden Benachteiligung. Kinderarmut darf keine offene Frage bleiben, sondern die Antwort Kindergrundsicherung muss endlich kommen!“

Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek (BMFSFJ) würdigte in seinem Grußwort die Arbeit und Erfolge des VAMV. Er diskutierte mit Erika Biehn und den Abgeordneten des Bundestags Marcus Weinberg (CDU) und Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) auf dem Podium darüber, was passieren muss um die Situation Alleinerziehender zu verbessern. Paus sprach sich für eine Kindergrundsicherung als Teil eines Familienbudgets aus.

Die Historikerin und Sozialwissenschaftlerin Dr. Gisela Notz zeigte mit einem Blick in die Geschichte, wie sich die rechtliche Situation Alleinerziehender verändert und auch verbessert hat, insbesondere die lediger Mütter. Sie plädierte für eine tatsächliche Gleichwertigkeit unterschiedlicher Familienformen statt der immer noch bestehenden Fokussierung auf Familien mit Trauschein. Die Juristin Prof. Dr. Eva Kocher stellte Handlungsempfehlungen des 2. Gleichstellungsberichts vor, welche die Situation Alleinerziehender positiv beeinflussen können, etwa am Arbeitsmarkt oder durch eine gerechtere Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit im Lebensverlauf.

Bei der anschließenden Bundesdelegiertenversammlung standen Wahlen auf dem Programm: Die Versammlung hat Erika Biehn als Vorsitzende gewählt und Daniela Jaspers als Vizevorsitzende. Schatzmeister ist Jürgen Pabst, Protokollführerin Elisabeth Küppers und Karina Hoff Beisitzerin im Bundesvorstand.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 14.06.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termine: Juni bis November 2017

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

Wenn Fachkräfte in KiTas, Schulen oder in der Jugendhilfe mit Kindern arbeiten, die Schwierigkeiten in der Akzeptanz von Unterschiedlichkeit haben – sei es im Hinblick auf Menschen anderer Herkunft, Religion oder auch Geschlecht – treffen sie meist auch auf Eltern, die eigene Ressentiments zum Ausdruck bringen, zu Hause und in den Einrichtungen.

Welche Möglichkeiten haben Fachkräfte, wenn sie derartige Phänomene in der Interaktion mit Eltern zur Sprache bringen wollen? Wie gelingt das Thematisieren, ohne die Kooperationsbasis mit den Eltern zu gefährden? Welche Ansätze der Familienbildung und der politischen Bildung sind möglich und unter welchen Bedingungen gelingen sie?

Das Projekt ElternStärken bietet zu diesen Fragen (Team-)Fortbildungen und Fachgespräche für Berufsgruppen an, die in unterschiedlichen Settings mit Eltern arbeiten.

Ziel ist es, die eigene Haltung und das Handlungsrepertoire zu reflektieren und darüber mehr Souveränität in der Begegnung mit dieser wichtigen Zielgruppe herzustellen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 29. – 30. Juni 2017

Veranstalter: Kooperationsveranstaltung des Kompetenzzentrums „PQHD“ und der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands e. V. (kfd)

Ort: Berlin

Teilnahmebeitrag: 30,- €
Die Teilnahme ist für Ehrenamtliche und Ministeriumsangehörige kostenlos.

Im Rahmen dieser Tagung soll die Bedeutung haushalt-naher Dienstleistungen vor dem Hintergrund des Zwei-ten Gleichstellungsberichtes und aktueller Gesetzesän-derungen im Fokus stehen.

Die Relevanz haushaltsnaher Dienstleistungen steht im Zusammenhang mit vielfältigen politischen Bemühungen um eine lebenslaufbezogene Gleichstellungspolitik: Die Förderung eines raschen beruflichen Wiedereinstiegs von jungen Müttern, die Realisierung partnerschaftlicher Arbeitsteilungsmodelle bei der Verknüpfung von Care- und Erwerbsarbeit, die Unterstützung von pflegenden Angehörigen sowie der Ermöglichung eines möglichst langen selbständigen Lebens in den eigenen vier Wänden oder in neuen Wohnformen für ältere Menschen.

Gleichzeitig generieren professionelle Dienstleistungen ein erhebliches Beschäftigungspotenzial mit neuen Arbeitsplätzen, die jedoch eine adäquate Qualifizierung des Personals (überwiegend Frauen) erfordern. Veränderungen von Rahmenbedingungen zur Inanspruchnahme qualitativ hochwertiger Leistungen (etwa durch neue Leistungsansprüche im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung) bringen zudem neue Herausforderungen ihrer Professionalisierung, Qualitätssicherung und Finanzierung hervor.

Zur Diskussion innovativer Handlungsperspektiven sollen PolitikerInnen und AkteurInnen aus den Feldern haushaltsnahe Dienstleistungen, Hauswirtschaft, Pflege und Zivilgesellschaft zusammengeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 03. Juli 2017

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Berlin

Das Internet und Online-Dienste wie WhatsApp oder Instagram sind alltäglicher Bestandteil im Leben von Kindern und Jugendlichen. Die sich daraus ergebenden Möglichkeiten bieten viele Vorteile, aber gerade für Kinder und Jugendliche oft auch Risiken, etwa was den Zugang zu nicht altersgerechten Angeboten oder den Datenschutz betrifft.

In dem Europäischen Fachgespräch soll deshalb der Frage nachgegangen werden, welche Maßnahmen zum Schutz von Kindern auf europäischer Ebene und in Deutschland bereits existieren und wo weiterhin Handlungsbedarf besteht. Gemeinsam soll diskutiert werden, wie die bestehenden Maßnahmen zu bewerten sind, welche weiteren Schritte für einen besseren Online-Schutz von Kindern und Jugendlichen notwendig sind und welche Akteure dabei wie beteiligt werden sollten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 12. September 2017

Veranstalter: FRÖBEL e.V.

Ort: Berlin

Die jährlich stattfindende Veranstaltung beschäftigt sich diesmal mit dem Thema "Kita als Integrationsmotor für Kinder, Familien und pädagogische Fachkräfte mit Fluchterfahrung“. Gemeinsam soll mit Teilnehmern und den Podiumsgästen die Herausforderungen und Chancen der Integration geflüchteter Menschen in frühkindlichen Bildungseinrichtungen diskutiert werden. Abgerundet wird die Veranstaltung mit einem kleinen Stehempfang im Anschluss.

Freuen Sie sich auf die Podiumsgäste:
• Dr. Miriam Saati, Referatsleiterin in der Abteilung Kinder und Jugend im BMFSFJ und Inhaberin der Stabsstelle Flüchtlingspolitik
• Matthias Ritter-Engel, Referent für Bildung und Erziehung, AWO Bundesverband e.V.
• Martin Peters, Referent Frühe Bildung, Betreuung und Erziehung, Paritätischer Hamburg
• Dr. Birgit Hoppe, Vorsitzende der Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin (SPI)
• Mitglied der Kinderkommission des Deutschen Bundestags (angefragt)
• Leitungskräfte aus FRÖBEL-Einrichtungen mit Erfahrung in der Integration von Kindern, Familien und pädagogischen Fachkräften mit Flucht- bzw. Migrationserfahrung

Der FRÖBEL e.V. bringt zu der jährlichen Veranstaltungsreihe „Frühpädagogisches Plenum“ Fachleute aus Politik und Verwaltung, Wissenschaft, Medien und Verbänden sowie die Träger der Kinder- und Jugendhilfe zusammen. Sie sind herzlich eingeladen, sich engagiert mit Ihren Fragen und Erfahrungen einzubringen!

Weitere Informationen finden Sie unter www.froebel-gruppe.de.

Termin: 13. – 15. September 2017

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie

Ort: Erfurt

Demokratie fällt nicht vom Himmel!
Familien im demokratischen Gemeinwesen

Die Demokratie steht unter Druck: aktuell durch ungleiche Teilhabe-Chancen und durch Zweifel an der Funktionsfähigkeit demokratischer Institutionen. Diese Fragen berühren auch Familien und insbesondere Kinder und Jugendliche. Wir wollen wollen mit Ihnen und mit Expertinnen und Experten diskutieren.

Die in der eaf zusammengeschlossenen Verbände, Organisationen und Landesarbeitskreise kommen jährlich auf der Mitgliederversammlung zusammen. Sie berät über grundsätzliche Fragen der Verbandspolitik und beschließt den Haushalt.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Am 2. Juni hat die neue Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Katharina Barley, ihr Amt angetreten. Anlässlich des Empfangs zur Verabschiedung von Ministerin Schwesig und der Einführung von Dr. Kahtarina Barley konnte der ZFF- Geschäftsführer, Alexander Nöhring, der neuen Ministerin zu ihrem Amt gratulieren und Frau Schwesig für ihren Einsatz in den letzten Jahres danken: Manuela Schwesig hat die Familienpolitik in den vergangenen Jahren wieder in die Mitte der politischen Debatten geführt. Ihr Bemühen und ihre Hartnäckigkeit um Partnerschaftlichkeit, die bessere Absicherung von Alleinerziehenden durch die Reform des Unterhaltsvorschusses sowie ihre großen Anstrengungen um den Kitaausbau haben gezeigt, dass Familien- und Gleichstellungspolitik Hand in Hand gehen müssen, um dem modernen Familienleben gerecht zu werden. Wir freuen uns, dass mit Katarina Barley nun eine neue Familienministerin den Staffelstab übernimmt, die in gleicher Weise die Belange der Vielfalt von Familie einsetzt. Denn es gibt noch viel zu tun: Die Bekämpfung der Kinderarmut und damit die Weiterentwicklung des Familienlastenausgleich und das Rückkehrrecht auf den vorherigen Arbeitszeitstandard. Das ZFF freut sich auf die Fortsetzung einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Wirksames Handeln gegen Kinderarmut ist überfällig: Die Zahl armer Kinder steigt jährlich. Rund 3 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland sind von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen. Jedes fünfte Kind lebt in Armut. 1,6 Millionen Kinder und Jugendliche beziehen Grundsicherungsleistungen, davon leben knapp 1 Million Kinder in Ein-Eltern-Familien. Ein Aufwachsen in Armut zu verhindern ist eine staatliche Verpflichtung und deshalb muss in angemessene monetäre Leistungen investiert werden!

Von: Sophie Schwab (AWO), Nikola Schopp und Alexander Nöhring (ZFF)

Aufwachsen in Armut – die Armutsspirale beginnt

Materielle Armut ist der zentrale Risikofaktor für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Armut bedeutet einen ständigen Mangel in der Grundversorgung. Armut schränkt die Bildungschancen von jungen Menschen, ihre gesundheitliche Entwicklung und ihre kulturellen und sozialen Beteiligungsmöglichkeiten ein und wirkt sich auf das gesamte weitere Leben aus. Einmal arm, immer arm ist leider traurige Realität, denn die soziale Mobilität in Deutschland nimmt deutlich ab.

Kein entweder oder! Geldleistungen und Infrastruktur dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden:

Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, braucht es neben Geldleistungen für Familien, Kinder und Jugendliche auch dauerhaft finanzierte Infrastrukturangebote und Unterstützungsmöglichkeiten im Einzelfall. Möchte man Kinder und Jugendliche bestmöglich för-dern, müssen Kinder- und Jugendeinrichtungen wie Kitas, Jugendzentren und Familien-beratungen gestärkt werden. Starke Institutionen können Kindern das bieten, was sie zu Hause eventuell nicht bekommen können. Geldleistungen, Infrastrukturangebote und Unterstützungsangebote dürfen dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden. Kommunen, Länder und der Bund müssen gemeinsam ihre Verantwortung für die Ausgestaltung der Daseinsvorsorge für Familien wahrnehmen. Das geltende Kooperationsverbot zwischen Bund und Kommunen erschwert es, vor Ort gemeinsam in die soziale und familienorientierte Infrastruktur und präventive Hilfen zu investieren. Kinder und Jugendliche sind arm, weil ihre Eltern arm sind. Gute Arbeit, die den Eltern eine eigenständige Exis-tenzsicherung wie auch Zeit für Fürsorge und Familienarbeit ermöglicht, ist ebenso wichtig wie die Schaffung guter Qualifizierungs-, Weiterbildungs- und Beschäftigungsangebote.

Einführung einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung:

Aktuell werden Kinder je nach Erwerbssituation ihrer Eltern höchst ungleich finanziell gefördert. Diese gegenwärtige Ungleichbehandlung von Kindern – bspw. im Steuerrecht oder Sozialsystem – ist ungerecht und muss beendet werden. Insbesondere in Bezug auf die Förderung der soziokulturellen Teilhabe wird ungleich gefördert. Das Problem der Kinderarmut lässt sich nachhaltig weder über eine geringfügige Anhebung des Kindergel-des noch über die Ausweitung des Kinderzuschlags oder über eine Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung rasch, zielgerichtet und befriedigend lösen. Die geforderte Kindergrundsicherung soll in Abhängigkeit von der Höhe des Haushaltseinkommens abschmelzen. So wollen wir die Familienförderung „vom Kopf auf die Füße stellen“: Arme Kinder brauchen mehr, nicht weniger als andere!

Der Staat muss darüber hinaus aktiv dafür sorgen, dass Leistungsansprüche einfach zugänglich sind und realisiert werden. Leistungsberechtigte müssen besser über ihre Rechte aufgeklärt und Leistungen transparent, stigmatisierungsfrei und unbürokratisch ausgestaltet werden.

  • Wir fordern den politischen Mut für eine Gesamtlösung ein: Angesichts der Dimensionen von Kinderarmut reicht es nicht mehr aus, an einzelnen Schräubchen im bisherigen System zu drehen.
  • Kindergrundsicherung zur Gleichbehandlung aller Kinder: Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und das Zukunftsforum Familie (ZFF) fordern – gemeinsam mit dem Bündnis Kindergrundsicherung – die Zusammenlegung der pauschal bemessenen Transferleistungen für Kinder und die Ausrichtung deren Höhe am steuerlichen Existenzminimum von 573 Euro.

Quelle: Infobrief Bündnis „Reichtum Umverteilen“ vom 07.06.2017

Seit Juni ist das ZFF im Trägerkreis des Bündnis "Reichtum Umverteilen". Weitere Informationen finden Sie unter www.reichtum-umverteilen.de.

AKTUELLES

Die Bundeszentrale für politische Bildung hat ein Themenheft zur Bundestagswahl 2017 in einfacher Sprache veröffentlicht:

"Wählen ist ein Grundrecht für Bürger und Bürgerinnen.
Das Recht zu wählen gehört zu den wichtigsten Rechten,
die Bürger und Bürgerinnen in Deutschland haben.
Durch Wahlen können sie in der Politik mitbestimmen."

Das Heft kann auch als Broschüre unter der Bestellnummer "9401" bei der Bundeszentrale für politische Bildung bestellt werden.

Außerdem gibt es eine Audioversion.

Weitere Informationen:

Die AWO wurde zu der Anhörung zum Thema ,,Armuts- und Reichtumsbericht" am 19. Juni 2017 Mai 2017 im Bundestag eingeladen.

Hierfür wurde vom AWO Bundesverband e. V. erneut eine Stellungnahme eingereicht.

Stellungnahme zum Fünften Armuts- und Reichtumsbericht

Vom Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), dem Paritätischen Gesamtverband und dem LSVD wurde eine Broschüre zum Themenbereich „Gleichberechtigung von Menschen unterschiedlichen Geschlechts bzw. verschiedener sexueller Identität“ entwickelt. Unterstützt wurde die Erstellung der Publikation von www.refugeeguide.de und Staatsministerin Aydan Özoğuz, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.

Die Broschüre erläutert kurz und knapp die rechtliche Situation von Frauen und Männern bzw. von Menschen verschiedener sexueller Orientierung bzw. geschlechtlicher Identität in Deutschland. Dabei wird die gelebte Vielfalt von Lebensentwürfen betont und sich für ein respektvolles Zusammenleben ausgesprochen.

Die Orientierungshilfe wurde für die Broschüre in zehn Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Albanisch, Arabisch, Dari, Farsi, Kurdisch, Russisch und Serbisch) übersetzt. Mittlerweile ist Sie auch in einfacher Sprache online erhältlich.

Ein Download der Broschüre als PDF ist presse@asb-nrw.de.

Am 6. Juni 2017 fand das Sozialpolitische Fachgespräch der Volkssolidarität statt. Unter dem Motto „Armut in den Blick nehmen – Sozialstaat stärken!“ diskutierten rund 80 Teilnehmer/innen, darunter Mitglieder der Volkssolidarität, Vertreter/innen von Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft gemeinsam über die gesellschaftlichen Ursachen von Armut und stellten Ansätze vor, wie der Sozialstaat gestärkt werden könne.

Aus den zahlreichen Beiträgen haben wir eine Dokumentation erstellt.

Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie die Redebeiträge einzelner Referenten finden Sie unter: http://www.volkssolidaritaet.de/bundesverband/bundesverband-ev/aktuelles/armut-in-den-blick-nehmen-sozialstaat-staerken-1/

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ZFF-Info 11/2017

SCHWERPUNKT I: Teilzeitrechtsreform gescheitert

Zu der Meldung, dass das im Koalitionsvertrag vereinbarte Rückkehrrecht auf Vollzeit nicht mehr umgesetzt wird, erklärt Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:

Das Scheitern des Rückkehrrechts ist ein Schlag ins Kontor aller Frauen, die in der Teilzeitfalle sitzen. Ihnen hatte die Koalition einen Ausweg versprochen. Der ist mit der heutigen Absage an eine Gesetzesänderung hinfällig geworden. Stattdessen heißt es „versprochen und gebrochen“.

An der Situation ist auch Ministerin Nahles Schuld: Sie hat das Thema auf die lange Bank geschoben, statt es gleich zu Beginn der Wahlperiode auf ihre Prioritätenliste zu setzen. Nun hat die Union sie ins Leere laufen lassen. Den Betroffenen nützt es nichts, wenn die Koalitionäre jetzt gegenseitig mit dem Finger aufeinander zeigen. Deutlich wird nur, dass die Regierungspartner offensichtlich schon voll im Wahlkampfmodus sind. Dabei ist das Rückkehrrecht unter die Räder geraten.

Damit bleibt es bei schlechteren Karrierechancen für Frauen. Die meisten Männer werden weiterhin von Teilzeitarbeit Abstand nehmen. Die Koalition hat die Gelegenheit verspielt, bessere Rahmenbedingungen für Paare zu schaffen, die Arbeit und Familie partnerschaftlich organisieren wollen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.05.2017

Laut Angaben des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) ist die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform des Teilzeitrechts am Veto des Bundeskanzleramts gescheitert. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Das bisherige Teilzeitrecht passt nicht mehr in diese Zeit, vor allem weil es so unflexibel ist. Familien brauchen ein Teilzeitrecht, das sich ihren jeweils aktuellen Fürsorgeaufgaben anpasst. Das die nun im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Teilzeitrechts scheitert, ist eine Niederlage für alle Familien. Vor allem Frauen, die ihre Arbeitszeit häufiger wegen Fürsorgeverpflichtungen reduzieren, sind die Leidtragenden. Von Müttern wird heutzutage tagtäglich eine kräftezehrende Flexibilität abverlangt, um Kinder und Beruf unter einen Hut zu bekommen – eine Flexibilität, bei der sie der Gesetzgeber nun offensichtlich nicht unterstützen will.

Familien müssen über Zeitsouveränität verfügen. Insbesondere für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist ein modernes Teilzeitrecht ein bedeutender Aspekt, der es Beschäftigten überhaupt erst ermöglicht, Fürsorgeaufgaben wahrzunehmen. So fallen in Familien vielfältige und zum Teil unvorhersehbare Aufgaben an, für die es Zeit und Flexibilität braucht.

Aus Sicht der AWO muss eine Reform des Teilzeitrechtes für alle Menschen gelten, die in Familien Fürsorgeleistungen erbringen. Eine Grenze von 200 Beschäftigten schließt zu viele Menschen aus. Das ist keine familienunterstützende Politik. Es fehlt an Wertschätzung gegenüber den Leistungen, die in Familien erbracht werden und die den Zusammenhalt unserer Gesellschaft so grundlegend stärken. Deshalb fordert die AWO erneut ein Teilzeitrecht, das die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht, ohne im Anschluss Altersarmut durch Verbleiben in Teilzeitlöhnen und –gehältern zu befördern.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.05.2017

Nach wochenlangen Diskussionen mit Union und Arbeitgeber konnte kein Konsens für ein fortschrittliches Teilzeitgesetz erreicht werden. Obwohl im Koalitionsvertrag vereinbart, sind die Vorschläge von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles an dem Widerstand von Union und Arbeitgebern gescheitert.

„Statt vor allem Millionen Frauen die Möglichkeit zu eröffnen, Familie und Beruf endlich sinnvoll zu verbinden, beharren die konservativen Kräfte auf Stillstand“, sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. „Die Arbeitgeber haben die Rückkehr aus Teilzeit mit ihren Vorschlägen zu einem Placebo gemacht, das kaum Wirkung gehabt hätte.“ Allein der Vorstoß, die Teilzeitanträge nach einem umfangreichen Katalog an Anlässen zu gewähren, sei praxisuntauglich, bedeute nur mehr Bürokratie und habe eine Verhinderung zum Ziel gehabt. Das Rückkehrrecht aus Teilzeit sei die Chance für die Arbeitgeber gewesen, „Flexibilität nicht immer nur für sich zu fordern, sondern auch zu bieten“.

CDU und CSU hätten den Kritik der Arbeitgeber widerstandslos nachgegeben: „Die Union ist nicht nur dem Druck der Arbeitgeber unterlegen, sondern wollte Menschen in Betrieben bis zu 200 Beschäftigten von einem verbindlichen Rückkehrrecht ausschließen. So geht man nicht mit einem zentralen Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um“, sagte Hoffmann. „Für uns ist das Thema nicht vom Tisch – die Gewerkschaften erwarten, dass es endlich ein modernes Teilzeitgesetz gibt, das den Ansprüchen der Beschäftigten Rechnung trägt.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 23.05.2017

SCHWERPUNKT II: Reform Unterhaltsvorschuss

Das ZFF begrüßt den heutigen und lang erwarteten Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in Bezug auf die Reform des Unterhaltsvorschusses, weist jedoch darauf hin, dass eine ausreichende Existenzsicherung für Alleinerziehende und ihre Kinder weiterhin aussteht.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Nicht oder nicht in ausreichendem Maße gezahlter Unterhalt ist weiterhin eines der großen Armutsrisiken für Alleinerziehende. Das ZFF sieht es als einen wichtigen Meilenstein für Alleinerziehende an, dass sich Bundestag und Bundesrat nach einem zähen Verfahren endlich darauf geeinigt haben, den Unterhaltsvorschuss zukünftig bis zum 18. Lebensjahr und ohne zeitliche Beschränkung auszuzahlen. Damit wird die unzumutbare Belastung durch dauerhaft ausbleibende Unterhaltszahlungen deutlich besser abgefedert als bisher. Eine ausreichende Existenzsicherung steht aber weiterhin aus: Es ist nicht nachvollziehbar, dass beim Unterhaltsvorschuss das volle Kindergeld angerechnet wird. Ebenfalls bleibt durch die Abschaffung der Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschusses vor SGB II-Leistungen für ältere Kinder zu befürchten, dass Alleinerziehende letztendlich länger als nötig im SGB II Bezug verbleiben. Um eine langfristige Existenzsicherung für Kinder von Alleinerziehenden sicherzustellen, fordert das ZFF perspektivisch, die Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen: mit einer sozial gerechten Kindergrundsicherung von 573 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Davon würden langfristig alle Familien mit Kindern profitieren.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 02.06.2017

Der Bundestag hat heute dem Gesetzentwurf zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses zugestimmt. Die abschließende Beratung über den Entwurf des Bundesfamilienministeriums im Bundesrat ist für den 2. Juni 2017 vorgesehen. Das sind gute Nachrichten für alleinerziehende Mütter und Väter, die enorm viel leisten und deshalb unsere besondere Unterstützung brauchen.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig:
"Kinder, die nur bei einem Elternteil leben und von dem anderen Elternteil keinen Unterhalt erhalten, brauchen Verlässlichkeit und unsere Unterstützung. Deshalb soll der staatliche Vorschuss, über 30 Jahre nach seiner Einführung, endlich für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren ausgeweitet werden. Außerdem kann die Leistung – wenn notwendig – künftig auch länger als 72 Monate bezogen werden. Kinder wachsen, kommen in die Schule. Ihr Bedarf steigt: neben neuen Jacken und Schuhen muss auch der Schulausflug finanziert werden. Da fehlt es den Alleinerziehenden oft an Geld, wenn der frühere Partner keinen Unterhalt zahlt."

Ab 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt. Es wird gewährleistet, dass der Staat mit Unterhalts-orschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten. Zugleich wird für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind bzw. durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Das bestätigt nicht nur die Gesamtevaluation der familienbezogenen Leistungen. Er sichert nicht nur die finanzielle Situation der Alleinerziehenden Familien ab, vielmehr gelingt es durch die Bemühungen der Unterhaltsvorschussstellen oft, dass der Unterhalt durch den Partner fließt. Der Unterhaltsvorschuss sichert verlässlich die wirtschaftliche Stabilität der Familien und trägt zu ihrem Wohlergehen bei.

Es ist geplant, das Gesetzgebungsverfahren noch im Juni 2017 abzuschließen. Die Reform des Unterhaltsvorschusses soll zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.bmfsfj.de bzw. www.familien-wegweiser.de.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.06.2017

Alleinerziehende, die ohne Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil auskommen müssen, erhalten in Zukunft für ihre minderjährigen Kinder länger Unterhaltsvorschuss. Der Deutsche Bundestag hat am 1. Juni 2017 die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehenden beschlossen. Danach entfallen die bisherige Altersgrenze von zwölf Jahren und die Höchstbezugsdauer von sechs Jahren. Schon ab Juli dieses Jahres profitieren Alleinerziehende von der Verbesserung.

„Der Einsatz von Bundesfamilienministerin Schwesig und der SPD-Bundestagsfraktion hat sich gelohnt. Damit haben wir Alleinerziehenden eine ihrer vielen Sorgen abgenommen. Denn die finanzielle Belastung endet nicht mit dem 12. Lebensjahr oder nach 72 Monaten. Mit zunehmendem Alter der Kinder steigen die Kosten – für Kleidung, Freizeit und anderes. Hier schaffen wir Planungssicherheit.

Es ist für die Alleinerziehenden egal, ob Unterhaltsverpflichtete nicht zahlen können oder nicht zahlen wollen. Wenn kein Geld vom Ex-Partner kommt, fehlt ihnen das Geld im Portemonnaie. Oft geraten sie und ihre Kinder dann in Armut.

Alleinerziehende haben es im Alltag besonders schwer. Sie müssen häufig die Erziehung ihrer Kinder und die alltäglichen Herausforderungen allein meistern. Deshalb hatten wir besonders ihre Bedürfnisse im Blick, als wir zuletzt den steuerlichen Entlastungsbetrag und das Kindergeld erhöht haben. Auch mit der höheren Bundesbeteiligung für mehr und bessere Kitaplätze greifen wir gerade ihnen gezielt unter die Arme.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 01.06.2017

Der Bundesrat hat heute mit dem Bund-Länder-Finanzpaket auch den Ausbau des Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Geburtstag des Kindes verabschiedet. Dazu erklärt Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV):

„Heute ist ein guter Tag für Alleinerziehende! Der Ausbau des Unterhaltsvorschuss ist ein Meilenstein für Alleinerziehende, die für ihre Kinder keinen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Es war überfällig, die lebensfremden Begrenzungen bis zum 12. Lebensjahr sowie auf maximal sechs Jahre Bezugsdauer endlich aufzuheben. Wir sind sehr froh und auch erleichtert, dass die vielen Hürden auf dem Weg zur Ausweitung des Unterhaltsvorschuss genommen sind. Wir danken allen Beteiligten, insbesondere Familienministerin Manuela Schwesig, dass ein Kompromiss zwischen Bund, Ländern und Kommunen zustande gekommen ist. Die Alleinerziehenden haben seit vielen Jahren auf diesen Ausbau gewartet, zuletzt noch ein halbes Jahr länger als im Oktober 2016 zugesagt. Begründung: Die Kommunen bräuchten noch Zeit, um sich personell und verwaltungstechnisch auf die Reform vorzubereiten. Wir erwarten nun von den Kommunen, den neuen Unterhaltsvorschuss ohne jede Verzögerung auszuzahlen. Wenn wir jetzt von Alleinerziehenden hören, dass bei einzelnen Unterhaltsvorschusskassen immer noch monatelange Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung zu befürchten seien, fragen wir uns, was im letzten halben Jahr dort passiert ist.“

Der neue Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Kinder über das 12.Lebensjahr hinaus wird ab Juli wirksam, wenn das Kind nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen ist oder der/die Alleinerziehende im SGB-II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. Der VAMV hatte eine bedingungslose Zahlung der Vorschussleistung gefordert. Weiterer Reformbedarf besteht bei der Anrechnung des Kindergeldes.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) vom 02.06.2017

SCHWERPUNKT III: Internationaler Kindertag

Anlässlich des Internationalen Kindertages fordert das ZFF alle Parteien dazu auf, endlich wirksame Konzepte gegen Kinder- und Familienarmut im Bundestagswahlkampf vorzulegen.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:
„In jedem fünften Kinderzimmer spielt die Armut mit. Mehr als 3 Millionen Kinder in Deutschland müssen damit viele Einschränkungen hinnehmen: Sie sind teilweise schlechter ernährt, leben in beengteren Wohnverhältnissen und sie haben seltener ein eigenes Zimmer. Arme Kinder erleben weniger gemeinsame Aktivitäten mit der Familie und haben weniger Kontakte mit Gleichaltrigen. Viele Kinder fühlen sich dadurch abgehängt und von der Gesellschaft nicht ernst genommen.
Dieser Zustand ist so nicht haltbar! Um die Spirale der Armut endlich zu durchbrechen und Teilhabe- und Bildungschancenchancen für alle Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, wird dringend ein wirksames Gesamtkonzept benötigt. Eines, das Eltern in gute und existenzsichernde Arbeit bringt, die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur so ausstattet, dass arme Kinder und Jugendliche echte Chancen erhalten und eine einheitliche Geldleistung, die sie soziokulturellen Teilhabebedarfe wirklich abdeckt.
Im Rahmen des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG tritt das ZFF seit Langem für die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind ein, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Nur mit einer armutsfesten materiellen Existenzsicherung ermöglichen wir Kindern in Deutschland ein chancengerechtes Aufwachsen.
Gemeinsam mit weiteren Verbänden hat das ZFF außerdem eine online-Kampagne gestartet, die Parteien zur Bundestagswahl auffordert, wirksame Konzepte gegen Kinderarmut vorzulegen. Unter der Überschrift „Keine Ausreden mehr! Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen! #stopkinderarmut“ auf der Plattform „we act“ haben mittlerweile über 36.000 Menschen den Aufruf unterzeichnet.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 01.06.2017

Anlässlich des heutigen Internationalen Kindertages fordert die AWO allen Kindern ein Aufwachsen in Wohlergehen zu ermöglichen. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:
„Es ist wirklich eine Schande, dass so viele Kinder in Deutschland von Armut bedroht sind, bzw. bereits in Armut leben müssen. Armut ist nachgewiesenermaßen der größte Risikofaktor für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Gefragt sind nun konkrete Schritte. Aus Sicht der AWO müssen neben einer verbesserten finanziellen Unterstützung für Familien, Einrichtungen, wie Kitas, Jugendzentren und Familienberatungen gestärkt werden.

Bei armen Kindern sind zum Beispiel die Chancen auf ausreichend Teilhabemöglichkeiten an der Gesellschaft – also an Bildungs- und Freizeitangeboten – erschreckend eingeschränkt. Deshalb ist es wichtig, dass die Bekämpfung von Kinderarmut als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen wird. Um nicht nur die Bundesregierung wiederholt für das wichtige sozial- und bildungspolitische Thema zu sensibilisieren, sondern auch eine breite Öffentlichkeit für diese Forderungen zu erlangen, unterstützt die AWO die Online-Petition gegen Kinderarmut.“

Die AWO hat gemeinsam mit weiteren Verbänden einen Appell an die Parteien zur Bundestagswahl gestartet. Bisher haben über 36.000 Menschen den Aufruf unterzeichnet. Mit dem Aufruf soll Druck auf die Parteien im Bundestagswahlkampf gemacht werden.

Im Einzelnen stellt die Petition fest:

  • Die Hartz IV-Sätze für Kinder sind zu gering. Sie basieren auf ungenauen Rechnungen und willkürlichen Abschlägen.
  • Arme Familien müssen mindestens in gleicher Weise gefördert werden, wie Familien mit höheren Einkommen entlastet.
  • Staatliche Unterstützung muss einfach gestaltet und leicht zugänglich sein. Derzeit gehen viele Hilfen an den Familien und Kindern, die diese brauchen, vorbei.

Einzelpersonen können die Petition unter dem folgenden Link unterzeichnen: https://weact.campact.de/petitions/keine-ausreden-mehr-armut-von-kindern-und-jugendlichen-endlich-bekampfen

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 01.06.2017

Kinder verfügen über ein riesiges Potential. „Die Schulen in Deutschland müssen ein Umfeld bieten, in dem Mädchen und Jungen sich entwickeln, ihrer Neugier folgen und Herausforderungen zu meistern üben können“, fordert der Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes, René Lampe, am Internationalen Kindertag. „Und wenn es Schwierigkeiten gibt, müssen ausreichend und gut qualifizierte Schulsozialarbeiter zur Verfügung stehen, die Kinder und Eltern in ihrer persönlichen Situation unterstützen und begleiten. Das kostet natürlich Geld, aber die Zukunft unserer Gesellschaft – und das sind unsere Kinder – muss der Politik etwas wert sein!“
Der Deutsche Familienverband ist insbesondere in Sachsen-Anhalt in der Schulsozialarbeit aktiv. Die Resonanz und der Bedarf sind groß: „Unsere Arbeit ist wichtig und dringend notwendig“, betont Lampe. Schulsozialarbeit heißt nicht nur aktiv zu werden, wenn sich Probleme bereits manifestiert haben. Sie setzt vor allem präventiv an. Sie fördert die Teilhabe der Schüler, sie unterstützt, wenn es bei der konkreten Lebensbewältigung hakt und kann auf diese Weise Notlagen vermeiden. „Natürlich lernen und erleben Schüler in der gemeinsamen Arbeit auch, wie Mitbestimmung funktioniert. Das ist unverzichtbar, wenn ein Kind gesund aufwachsen soll.“ Darüber hinaus kann Schulsozialarbeit vor Ort die pädagogischen Teams bei bestehenden Herausforderungen unterstützen und dazu beitragen, dass die Schule ein Ort wird, an dem sich alle wohl fühlen und mitgestalten können.
Familie und Schule müssen eine Einheit bilden, wenn gute Bildung gelingen soll. „Doch in der Politik wird Bildung am ehesten als Randthema und Kostenfaktor verstanden und nicht als wichtige Ressource, auf die unsere Zukunft gründet“, kritisiert der DFV-Vizepräsident. Leidtragende sind schlecht ausgestattete Schulen und überforderte Schüler sowie Lehrer. „Wir brauchen kluge, soziale und kommunikative Köpfe, um die Herausforderungen unserer Gemeinschaft zu meistern“, unterstreicht Lampe. „An dieser Stelle zu sparen heißt, uns selbst und unsere Zukunft schwer zu beschneiden. Die Politik muss Bildung und ihre Chancen für Kinder und Erwachsene dringend in den Fokus rücken!“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband (DFV) vom 01.06.2017

Von Chancengleichheit im Bildungsbereich ist Deutschland im Jahr 2017 weit entfernt. Nach wie vor hängen der Zugang von Kindern zu Bildung und ihre gesellschaftliche Teilhabe maßgeblich vom sozialen Hintergrund der Eltern ab.
Besonders nachteilig betroffen sind die Kinder von Alleinerziehenden (zu 91 Prozent Mütter). Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert, die Schwächen in der Ausgestaltung der "Bildungs- und Teilhabepakete" zu korrigieren und die Startchancen von Kindern zu verbessern.

"Gerade die Situation alleinerziehender Mütter im Sozialleistungsbezug wird verschärft durch die restriktive Gewährung von Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder nach dem ‚Bildungs- und Teilhabepaket‘ ", so Ramona Pisal, Präsidentin des djb. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die Regelung dieser Leistungen nicht beanstandet hat, bleiben die fachpolitischen Bedenken bestehen. Insbesondere die Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe und zur außerschulischen Lernförderung (§ 28 SGB II) werden in der Praxis nur selten abgerufen und erreichen die Zielgruppe daher nicht adäquat.
Durch die Normierung (nur) bestimmter Bedarfe werden soziokulturelle Gestaltungsspielräume von Familien eingeschränkt.

Der djb fordert daher zum Internationalen Kindertag

  • die Erhöhung des Regelsatzes der Grundsicherung und der Sozialhilfe für Kinder und Jugendliche um einen angemessenen Pauschalbetrag für Bildung sowie für soziale und kulturelle Teilhabe,

  • den Ausbau familienfreundlicher und kostengünstiger infrastruktureller Angebote der Kinder- und Jugendarbeit nach dem SGB VIII,

  • die konsequente Umsetzung des Rechts auf Chancengleichheit in der Bildung unabhängig von der sozialen Stellung der Eltern.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 01.06.2017

Deutschland ist wahrscheinlich das einzige Land, das zwei Kindertage im Jahr begeht: Der „Internationale Kindertag“ am 1. Juni wurde in der ehemaligen DDR bereits seit 1950 gefeiert, während in der Bundesrepublik seit 1954 der 20. September als der Weltkindertag begangen wurde. Seit der Wiedervereinigung kommen die Kinder in Deutschland deshalb – den guten Traditionen folgend – zweimal im Jahr in den Genuss eines Kindertages.
Die Kinderkommission begrüßt die zahlreichen Aktionen und Spielmöglichkeiten rund um den 1. Juni, die neben Spaß und Unterhaltung auch spielerische Informationen über die Kinderrechte bieten wollen.
Die Vorsitzende der Kinderkommission, Beate Walter-Rosenheimer sagt dazu: „Kinder haben jeden Grund, an einem Kindertag zu feiern. Bei allem Spiel, Spaß und Party sollte jedoch nicht untergehen, dass Kinderrechte immer noch nicht in der Verfassung der Bundesrepublik verankert sind. Bereits seit mehr als 60 Jahren wird die Bedeutung der Kinderrechte hervorgehoben. Deshalb ist es nun endlich Zeit, dass die Fraktionen des Deutschen Bundestages gemeinsam eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz auf den Weg bringen.“

Quelle: Pressemitteilung Kinderkommission vom 31.05.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek und DIHK-Präsident Schweitzer beim 10. Unternehmenstag „Erfolgsfaktor Familie“

Deutschlands Arbeitswelt ist familienfreundlicher geworden – auch aufgrund der gemeinsamen Aktivitäten von Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften. Das zeigt der „Fortschrittsindex 2017“, den Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek anlässlich des 10. Unternehmenstages „Erfolgsfaktor Familie“ unter dem Motto „NEUE Vereinbarkeit – Unternehmenskultur für MEHR Familie“ heute (Donnerstag) im Haus der Deutschen Wirtschaft vorstellte.

Doch besteht weiterhin Handlungsbedarf – gerade wenn es um zum Beispiel um Betreuungsangebote für Kinder und Möglichkeiten von individuellen Arbeitszeitmodellen geht.

Der „Fortschrittsindex 2017“ beschreibt die Erfolge, Entwicklungen und Aktivitäten von Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften zur Förderung einer familienbewussten Arbeitswelt in den vergangenen Jahren. Im September 2015 hatten sich das Bundesfamilienministerium und die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft (DIHK, BDA, ZDH) und der DGB im Memorandum „Familie und Arbeitswelt – Die NEUE Vereinbarkeit“ auf gemeinsame Ziele verständigt und diese seither vorangetrieben.

Staatssekretär Dr. Kleindiek hebt die Erfolge hervor: „Immer mehr Unternehmen setzen die NEUE Vereinbarkeit mit innovativen Konzepten in ihrem betrieblichen Alltag um, weil sie erkannt haben, dass Väter sich Zeit für ihre Kinder wünschen und Mütter nicht aufs Karriere-Abstellgleis gehören. Die Idee der Familienarbeitszeit ist eine gute Ergänzung, um Familien zu unterstützen, wo die Eltern beide vollzeitnah arbeiten und sich beide um die Kinder kümmern möchten. Das kommt auch der Wirtschaft zu Gute.“

Ausweis der positiven Dynamik ist auch das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ mit über 6.500 Mitgliedern. Mit diesem Netzwerk engagieren sich das Bundesfamilienministerium und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag bereits seit zehn Jahren dafür, dass Familienfreundlichkeit Markenzeichen der deutschen Wirtschaft wird.

„In den letzten Jahren sind wir auf dem Weg zu einer familienbewussten Personalpolitik sehr weit gekommen“, sagt der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags, Eric Schweitzer. „Gemeinsam mit dem Unternehmensnetzwerk und mit seinen Mitgliedsunternehmen haben wir in vielen Betrieben Familienbewusstsein als festen Bestandteil der Personalpolitik und als Instrument zur Fachkräftesicherung verankert. Das Netzwerk gibt seinen Mitgliedern eine Stimme und die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen. Damit liefert es Blaupausen vor allem für kleine und mittlere Unternehmen. Wir werden diesen Weg in den kommenden Jahren konsequent weitergehen.“

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat sich in den letzten Jahren von der individuellen Herausforderung für Mütter zu einem personalpolitischen Innovationsthema entwickelt, machten Staatssekretär Dr. Kleindiek und DIHK-Präsident Schweitzer gemeinsam deutlich.

Ein weiterer Höhepunkt des Unternehmenstags: Das 6500. Mitglied des Unternehmensnetzwerks wird begrüßt. Es ist der Schließsystemhersteller Lock Your World GmbH & Co. KG aus dem hessischen Bad Orb.

Weitere Informationen zum Unternehmenstag und zum Unternehmensnetzwerk finden Sie unter www.erfolgsfaktor-familie.de.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.06.2017

Deutscher Bundestag stimmt in zweiter und dritter Lesung der Ratifikation der Istanbul-Konvention zu

Der Deutsche Bundestag hat am 31. Mai (Mittwoch) den Gesetzentwurf zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, die so genannte „Istanbul-Konvention“, in zweiter und dritter Lesung beschlossen.

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig: „Gewalt gegen Mädchen und Frauen muss konsequent bekämpft werden. Die Istanbul-Konvention fordert unter anderem, den Grundsatz ´Nein heißt Nein´ im nationalen Gesetz festzuschreiben. Das sollte selbstverständlich sein, doch unser Sexualstrafrecht war hier nicht eindeutig. Für die Schließung dieser Schutzlücke haben wir lange gekämpft. Dass wir nun endlich die Istanbul-Konvention ratifizieren können, ist mehr als ein politischer Erfolg, es ist eine echte Verbesserung für die Frauen in unserem Land. Es macht deutlich, dass es unser Anspruch ist, Frauen vor Gewalt zu schützen. Immer und überall.“

Mit dem Beitritt zum Übereinkommen verpflichtet sich Deutschland, auch in Zukunft alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Frauen zu schützen und ihnen Hilfe und Unterstützung zu bieten. Die 81 Artikel des Übereinkommens enthalten umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter beziehungsweise Täterinnen. Die Konvention zielt damit zugleich auf die Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau und des Rechts von Frauen auf ein gewaltfreies Leben.

Mit der Ratifizierung setzt Deutschland national und international ein wichtiges Signal. Es ist wichtig, dass möglichst alle Mitgliedstaaten des Europarats der Konvention beitreten und es gelingt, auf europäischer Ebene einheitliche Schutzstandards zu schaffen. Denn die Konvention leistet mit ihrem umfassenden Ansatz einen zentralen Beitrag dafür, den Schutz von Frauen vor Gewalt in Europa entscheidend zu stärken und weiter zu entwickeln.

22 Mitgliedstaaten haben die Konvention bereits ratifiziert. Mit der Zustimmung des Bundestags ist nun auch der Weg für die Ratifikation Deutschlands frei.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.06.2017

Faire Chancen für Kinder sind eng mit der frühen Förderung durch die Eltern verknüpft. Zahlreiche Studien belegen, dass in der Familie der Grundstein für den Bildungsweg gelegt wird. Eltern sind die zentralen Bezugspersonen der Kinder. Doch nicht jede Familie kann die Erziehung und den Alltag daran ausrichten. Alle Eltern haben Fragen rund um die Entwicklung und den Bildungsweg ihres Kindes – sei es zur frühkindlichen Förderung, zum Übergang in die Grundschule oder zur Vermittlung von Bildung im Familienalltag.
Das Bundesfamilienministerium setzt mit dem vom Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten Bundesprogramm „Elternchance II – Familien früh für Bildung gewinnen" hier an: Qualifizierte Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern unterstützen Eltern als Vertrauenspersonen, Bildungszugänge im Familienalltag zu finden. Der Vorteil: Die Familienbildung liegt nah bei den Eltern und oft direkt vor der Haustür, neben Kita und Schule.
Zwischen 2015 und 2020 werden 9.000 Fachkräfte der Familienbildung zu Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern weiterqualifiziert. Bereits jetzt in der Familienbildung tätig, erweitern sie ihre Kenntnisse um neue Kompetenzen der Bildungsbegleitung von Familien. Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter erhalten durch die Qualifizierung zusätzliches Wissen und praktische Handlungskompetenz zu Bildungsverläufen sowie einer optimalen Bildungsförderung von Kindern. Für die Bildungsbegleitung gewinnen sie neue Querschnittskompetenzen, wie zum Beispiel zur Herstellung geeigneter Zugänge zu sozial benachteiligten Eltern, neue Ansätze für die Leitung von Gruppen, mehr Beratungskompetenz, Ideen für eine effiziente Netzwerkarbeit sowie interkulturelle und diagnostische Kompetenz.
Ein neuer Akzent liegt auf der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter werden zu der neuen Rolle von Vätern in Erziehungsverantwortung und einer partnerschaftlich orientierten Arbeitsteilung geschult. So stärkt die Qualifizierung eine partnerschaftlich ausgerichtete Elternschaft.
Die Weiterqualifizierung basiert auf einem auf die familiale Bildungsbegleitung zugeschnittenen, einheitlichen Curriculum. Sie ist angebotsübergreifend ausgerichtet, umfasst 190 Unterrichtsstunden und schließt mit einem anerkannten Trägerzertifikat ab.
Zielgruppe der Weiterqualifizierung sind Fachkräfte, die bereits in der Familienbildung tätig sind. Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter sind in Einrichtungen wie Familienbildungsstätten, Familienzentren, und Kitas oder in enger Vernetzung mit anderen Trägern aktiv. Jede haupt- oder nebenamtliche Fachkraft aus der Familienbildung kann sich direkt bei einem bundesweit tätigen Träger der Familienbildung bewerben.
„Elternchance II" basiert auf den positiven Erfahrungen mit „Elternchance ist Kinderchance" (2011-2015). Die begleitende Wirkungsforschung durch das Deutsche Jugendinstitut e.V. (DJI) und die Universität Erlangen-Nürnberg zeigt: Die Qualifizierung spricht einen Bedarf in der Elternarbeit an und beweist hohe Praxisrelevanz. Die Fachkräfte konnten ihre Kompetenzen stärken und die Qualität der Zusammenarbeit mit Eltern steigern. Elternkompetenzen werden durch die Bildungsbegleitung gestärkt und Eltern erleben die Zusammenarbeit als wertschätzend und vertrauensvoll.
Elternbegleitung durch qualifizierte Fachkräfte ist ein wichtiger Teil der bundesweiten, präventiv orientierten Angebote zur Förderung und Begleitung von Familien sowie der Vernetzung in der Zusammenarbeit mit Eltern. Sie ergänzt den Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige, der mit der Stärkung des Bildungsauftrags in den Kindertageseinrichtungen verbunden ist, sowie die Frühen Hilfen zur Förderung des kindlichen Wohlergehens und als präventive Maßnahme des Kinderschutzes. Die Nachfrage an der Qualifizierung hält unvermindert an: Inzwischen sind mehr als 8.000 Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter aktiv. Immer mehr Fachkräfte aus Kindertageseinrichtungen nutzen das Angebot zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit Eltern in Fragen der frühen Bildung. Die Bundesprogramme Elternchance I und II sind inzwischen deutschlandweit zwei Dritteln der Jugendamtsleitungen bekannt. Elternbegleitung etabliert sic h als Bestandteil einer familienbezogenen Infrastruktur in der Kommune.
Mit der Herausforderung, Kindern aus geflüchteten Familien Integration und Bildung zu erleichtern, entsteht ein erweiterter Bedarf für Elternbegleitung. Das Modellprogramm „Starke Netzwerke Elternbegleitung für geflüchtete Familien" begleitet zugewanderte Familien vor Ort und unterstützt mit konkreten Hilfestellungen.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.05.2017

Der Deutsche Bundestag wird heute Abend das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen beschließen. Zum Schutz der Kinder können künftig in Deutschland keine Kinderehen mehr geschlossen werden. Bereits geschlossene Kinderehen werden durch gerichtliche Entscheidung grundsätzlich aufgehoben.

„Kinder gehören nicht vor den Traualtar, sondern in die Schule. Wenn Kinder zu früh heiraten, können ihr Wohl und ihre Entwicklungschancen beeinträchtigt werden. Deshalb wird mit dem Gesetzentwurf das Ehemündigkeitsalter für in Deutschland geschlossene Ehen ausnahmslos auf 18 Jahre heraufgesetzt. In Deutschland können damit keine Kinderehen von unter 18Jährigen geschlossen werden.

Ehen, bei denen ein Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung jünger als 16 Jahre alt war, sind künftig automatisch nichtig. Ein Aufhebungsverfahren ist dazu nicht erforderlich. Ehen, bei denen ein Ehepartner das 16. Lebensjahr vollendet hat und noch keine 18 Jahre alt ist, sind künftig durch gerichtliche Entscheidung aufzuheben. Neu ist, dass die Jugendämter in diesen Fällen zwingend einen Antrag auf Aufhebung der Ehe beim Familiengericht stellen müssen. Diese Regelung stellt den Kompromiss zwischen den Befürwortern der Aufhebungslösung und jenen der Nichtigkeitslösung dar. Die Grundsätze gelten auch, wenn die Ehe nach ausländischem Recht wirksam geschlossen wurde.

Damit stellen wir sicher, dass künftig ausnahmslos alle Kinderehen gerichtlich überprüft und regelmäßig aufgehoben werden. Von der Aufhebung kann nur in ganz engen Ausnahmefällen abgesehen werden, beispielsweise dann, wenn die Ehe durch die mittlerweile volljährigen Ehegatten bestätigt wird.

Weil auch religiöse Trauungen insbesondere für minderjährige Mädchen einen Bindungsdruck erzeugen, führen wir das Voraustrauungsverbot wieder ein. Wer Minderjährige traut, ohne dass zuvor eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat, muss mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro rechnen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 01.06.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

In der heutigen Sitzung des Bundesrats wird das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz behandelt. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:
„Ein Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen darf nicht in erster Linie dazu dienen, Leistungen zu kürzen. Die Reform der Kinder- und Jugendhilfe darf keine Verlierer produzieren. So hat sich die AWO bereits mehrfach entschieden dagegen ausgesprochen, Leistungen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete einzuschränken. Es darf weder zu einer Zwei-Klassen-Jugendhilfe kommen, die die zu uns geflüchteten jungen Menschen benachteiligt, noch darf jungen Volljährigen die benötigte Hilfe verwehrt werden.

Eine solche Neuregelung wäre fachlich nicht vertretbar, denn sie widerspricht den Kernaussagen des 15. Kinder- und Jugendberichts der Bundesregierung. Dieser hat verdeutlicht, dass sich die Jugendphase mittlerweile verlängert hat, so dass auch mit der Volljährigkeit weiterhin Jugendhilfebedarf bestehen kann. Klar ist, junge Menschen müssen erst Wurzeln schlagen, um später auf eigenen Füßen stehen zu können. Die Jugendhilfe leistet dafür einen wichtigen Beitrag, der langfristige Perspektiven schafft.

Die AWO begrüßt dagegen eine Länderinitiative, die dem Bundesrat vorliegt und sich gegen die geplante Reduzierung der Angebote des Jugendwohnens ausspricht. Hiermit wird einer AWO-Forderung entsprochen.“

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) soll nach derzeitigem Stand am 7. Juli 2017 vom Bundesrat beschlossen werden. Das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2018 geplant.

Die AWO hat zum KJSG eine Stellungnahme veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 17.05.2017

Mit einem Katalog von Forderungen wenden sich mehr als 12,5 Millionen Frauen aus
16 Frauenverbänden in der Berliner Erklärung 2017 an die Parteien zur Bundestagswahl. Unter www.berlinererklaerung.de werden die Forderungen am Dienstag, 30.5.2017, veröffentlicht – rund vier Monate vor der Wahl am 24.9.2017. Im Mittelpunkt steht das Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen. Es geht außerdem um Entgeltgleichheit und darum, die Gleichstellungspolitik verbindlich umzusetzen, sie transparent zu gestalten und die Entwicklung regelmäßig zu prüfen.

Die Unterzeichnerinnen fordern, dass Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in der kommenden Legislaturperiode weitere Schritte in Richtung Gleichstellung unternehmen. Es müssen schnell neue Meilensteine mit klaren Vorgaben definiert und erreicht werden, heißt es in der Erklärung der Verbände. Denn nach 100 Jahren Frauenwahlrecht, 70 Jahren Grundgesetz und 25 Jahren aktivem Gleichstellungsauftrag als Ergänzung des Artikels 3 Abs. 2 Grundgesetz haben Frauen in Deutschland lange genug gewartet und Kompromisse gemacht.

Im Einzelnen fordern die Verbände eine paritätische Teilhabe nicht nur in den Aufsichtsräten und in den Führungsebenen der Privatwirtschaft, sondern auch in der Politik sowie in den Aufsichts-, Beratungs- und Vergabegremien bei Medien, Kultur, Medizin und Wissenschaft. Um gleiche Bezahlung im Job zu erreichen, ist das neue Gesetz für Entgelttransparenz ein erster Schritt, um geschlechterspezifische Unterschiede bei den Einkommen zu stoppen. Weitere gesetzliche Regelungen und zielführende Maßnahmen wie transparente, umfassende Prüfverfahren zur geschlechterdifferenzierten Entgeltanalyse in allen Betrieben mit Betriebsratspflicht und Abschaffung des Ehegattensplittings in seiner jetzigen Form sind aber notwendig. Außerdem braucht Gleichstellungspolitik Verbindlichkeit, Transparenz und die Kontrolle des Erreichten. Nur dann kann sie gemäß § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien als »durchgängiges Leitprinzip« erfolgreich sein.

Weitere Informationen: www.berlinererklaerung.de

#BerlinerErklärung2017

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 30.05.2017, gekürzt

Das Deutsche Kinderhilfswerk und die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) fordern anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung einen umfassenden, ressortübergreifenden Aktionsplan zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. In einem gemeinsamen Brief an die Partei- und Fraktionsvorsitzenden von CDU, CSU, SPD, Linken und Grünen sowie an Bundessozialministerin Andreas Nahles und Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig appellieren die Verbände eindringlich, die Bekämpfung der Kinderarmut zu einer politischen Aufgabe ersten Ranges zu machen, die auch nach der Bundestagswahl Bestand hat. Ziel muss es sein, einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Kinderarmut zu erstellen, der mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet ist und mehrdimensional an den verschiedenen Lebenslagen von Kindern ansetzt. Dieser Aktionsplan sollte daher alle relevanten Politikbereiche umfassen: Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungs(bau)politik.

Wörtlich heißt es in dem Brief: "Wir fordern Ihre Partei auf, sich umgehend für erste Schritte zur Bekämpfung von Kinderarmut einzusetzen. Dazu gehört die Neuberechnung der Regelbedarfe. Die geltenden Regelbedarfe haben in der Ermittlung methodische Schwächen und halten den sozialrechtlichen Mindestbedarf von Kindern künstlich klein. Sie entsprechen insgesamt nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum und sollten auf ein Niveau angehoben werden, das echte gesellschaftliche Teilhabe möglich macht. Zügig umzusetzen ist darüber hinaus die Vereinfachung und Entbürokratisierung von Leistungen für Kinder. Bislang sind viele der sozial- oder familienpolitischen Leistungen bei unterschiedlichen Behörden oder Ämtern zu beantragen. Wichtig ist, dass dort jede Tür zu allen Hilfen führt, die Kindern und Familien zur Verfügung stehen. Zudem sollten aus unserer Sicht die Hauptrisikogruppen für Kinderarmut, also Kinder von Alleinerziehenden, Kinder in Mehrkindfamilien und Kinder mit Migrationshintergrund besonders in den Blick genommen werden. Auch die Verhandlungen zur Erhöhung der Betreuungsqualität zwischen Bund und Ländern, wie zuletzt bei der Jugend- und Familienministerkonferenz in Quedlinburg, müssen fortgesetzt werden. Bundesweite verbindliche Mindeststandards für die Qualität frühkindlicher Bildungseinrichtungen sind ein Schlüssel für bessere Zukunftschancen, denn insbesondere benachteiligte Kinder profitieren von einer personellen Ausstattung mit gut qualifiziertem Personal und individueller Förderung."

"Diese Maßnahmen müssen ausreichend finanziert werden, dabei sind alle Verantwortungsebenen, also Bund, Kommunen und Länder einzubeziehen. Eine ernsthafte politische Auseinandersetzung mit dem Thema Kinderarmut erkennt nicht nur die Würde und die Rechte der Kinder und Jugendlichen im Hier und Jetzt an, sondern ist auch eine Investition in die Zukunft der Gesellschaft. Für junge Menschen müssen neben der materiellen Absicherung für eine erfolgreiche Armutsprävention infrastrukturelle Rahmenbedingungen geschaffen werden, die ihnen gleiche Teilhabe- und Bildungschancen ermöglichen, wie anderen Gleichaltrigen", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Da arme Kinder in der Regel in armen Familien leben, müssen politische Maßnahmen zur Beseitigung der Armut sowohl bei den Familien als auch bei den Kindern und Jugendlichen direkt ansetzen. Armut ist nicht nur materielle Unterversorgung, sondern wirkt sich gerade bei Kindern und Jugendlichen negativ auf ihre Zukunftschancen aus: sie verhindert soziale Teilhabe, verbaut Bildungszugänge und beeinträchtigt die psychische und physische Gesundheit. Je länger ein junger Mensch unter Bedingungen von Ausschlusserfahrungen und Armut aufwächst, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit von sozialen und wirtschaftlichen Risiken auf Lebenszeit", sagt Stefan Becker, Vorsitzender der AGF.

Das Deutsche Kinderhilfswerk und die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände fordern die Parteien auf, im bevorstehenden Wahlkampf sowie in der kommenden Legislaturperiode die Armutsproblematik von Kindern und Familien besonders in den Blick zu nehmen und spezifische Maßnahmen zu verankern, die erstens kurzfristig Abhilfe schaffen und zweitens das System langfristig strukturell umgestalten. Ein erster Schritt wäre hierbei die Bekämpfung von Kinderarmut als prioritäres Ziel im nächsten Koalitionsvertrag festzuschreiben. Jedem Kind ein Aufwachsen ohne Armut zu ermöglichen sehen die Verbände als staatliche Pflicht.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. und Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e. V. vom 02.06.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert angesichts der heutigen Bundestagsdebatte nachdrücklich an die Bundestagsabgeordneten der Koalitionsfraktionen, ihre ablehnende Haltung gegen den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus zu überdenken. "Die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus trifft Kinder besonders hart. Denn die derzeitige Rechtslage bedeutet für Familien subsidiär Geschützter eine Trennung auf Jahre. Für die meisten unbegleiteten Flüchtlingskinder ist es momentan unmöglich, ihre Eltern in die Bundesrepublik Deutschland nachzuholen. Die Aussetzung des Familiennachzugs ist für diese Kinder verbunden mit der ständigen Sorge um die zurückgebliebenen Eltern und Geschwister und hat somit sehr negative Auswirkungen auf das Einleben in ihrem Umfeld und ihre Integration. Deshalb appellieren wir eindringlich an alle Bundestagsabgeordneten, die Gesetzentwürfe und Anträge der Oppositionsfraktionen nicht endlos zu vertagen, sondern das international und grundgesetzlich geschützte Recht auf familiäres Zusammenleben endlich zu respektieren", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

In der Verwaltungspraxis kommt der nach dem Aufenthaltsgesetz in Härtefällen mögliche Familiennachzug praktisch nicht zur Anwendung. Wenn Kinder aber mehrere Jahre zwangsweise ohne ihre Eltern aufwachsen müssen, ist das eine menschenrechtliche Katastrophe und widerspricht der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls und dem Recht, nicht von den Eltern getrennt zu werden. Kinder, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, sind für ihr Wohl und ihre Integration auf einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Familienleben angewiesen. Deshalb sollte das Aufenthaltsgesetz umgehend dahingehend geändert werden, die Aussetzung des Familiennachzugs von und zu Kindern mit einem gesicherten Alter unter 18 Jahren zurückzunehmen und die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls zur Entscheidungsgrundlage von Anträgen zu machen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk verweist in diesem Zusammenhang auf die Ausarbeitung "Vereinbarkeit der Regelungen des Asylpakets II betreffend die Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit der VN-Kinderrechtskonvention (KRK)" der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom Februar 2016. Demnach widerspricht die konsequente Anwendung der Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes zum Familiennachzug für subsidiär Geschützte für sich genommen den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention, da dadurch das konventionsrechtlich geforderte Verwaltungsermessen auf Null reduziert und damit der Behörde für eine Dauer von zwei Jahren die Möglichkeit verwehrt wird, bei der Entscheidung über einen Antrag auf Familienzusammenführung Aspekte des Kindeswohls konventionskonform zu berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 01.06.2017

Ein breites Bündnis von elf Verbänden und Organisationen warnt im Vorfeld der morgigen Sitzung des Bundesrates vor einer Zwei-Klassen-Jugendhilfe für geflüchtete junge Menschen in Deutschland. In einem gemeinsamen Appell an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder äußern die Unterzeichner die Sorge, dass mit der angestrebten Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) zum einen Leistungen an junge Geflüchtete zukünftig nicht nach Bedarf, sondern nach Kasse gewährt und zum anderen Sondereinrichtungen für Geflüchtete dann zur Regel werden. Das wäre aus Sicht der Organisationen eine integrationspolitische Katastrophe. Neben dem Deutschen Kinderhilfswerk haben u.a. Pro Asyl, Jugendliche ohne Grenzen, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, World Vision Deutschland und SOS-Kinderdorf den Appell unterzeichnet.

"Die Kinder- und Jugendhilfestandards müssen für alle Kinder in Deutschland gleichermaßen gelten, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Hier dürfen keine Kostensenkungen auf dem Rücken der Geflüchteten durchgesetzt werden. Unbegleitete Flüchtlingskinder stellen eine der schutzbedürftigsten Personengruppen überhaupt dar. Gerade angesichts der häufig traumatisierenden Erfahrungen, die hinter ihnen liegen, brauchen sie Unterstützung bei ihrer Integration in Schule oder Ausbildung. Eine dem Wohl dieser Kinder entsprechende, bedarfsgerechte Versorgung und Betreuung ist unbedingt zu gewährleisten. Wir sollten die Flüchtlingskinder als dauerhafte Einwanderer und ihren Zuzug als Gewinn für unsere Gesellschaft begreifen. Dazu gehört es, eine gelingende Integration in den Kommunen und damit die Zukunftschancen der geflüchteten Kinder und Jugendlichen abzusichern", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

In dem gemeinsamen Appell an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder heißt es wörtlich: "Junge Menschen im Übergang brauchen nicht weniger, sondern mehr und vor allem zielgerichtete Unterstützung, um eigenverantwortlich zu handeln und ein selbstständiges Leben zu führen. Hier zu sparen wird nicht nur teuer, sondern verbaut die Zukunft vieler junger Menschen! Wir fordern Sie deshalb dazu auf, ein klares Zeichen gegen Diskriminierung und Exklusion zu setzen und kinderrechtswidrige Normentwürfe sowie Änderungsanträge abzulehnen! Statt kurzfristig Kosten zu sparen, müssen langfristige Perspektiven geschaffen werden. Wenn wir wollen, dass junge Geflüchtete schnell auf eigenen Füßen stehen, Ausbildungen abschließen und als selbstständige Menschen an der Gesellschaft teilhaben, dürfen Hilfen nicht gekürzt, sondern müssen ausgebaut werden! Extrem besorgniserregend ist zudem die vorgesehene Änderung, mit der die Hilfe für junge Volljährige von einer Soll-Leistung in eine Kann-Leistung verwandelt werden soll. Der Änderungsvorschlag stellt einen klaren Bruch mit den Forderungen der Care Leaver-Forschung, der Fachverbände sowie nicht zuletzt mit den Ergebnissen der Sachverständigenkommission in den letzten beiden Kinder- und Jugendberichten dar."

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 01.06.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 22. Juni 2017

Veranstalter: Neuorientierung null-acht 12 GbR

Ort: Frankfurt am Main

Lust auf Neues?
Sie haben in den letzten Jahren erfolgreich ein kleines Familienunternehmen geführt – nun würden Sie gerne das Familienunternehmen in Teilzeit betreiben und vormittags wieder in die bezahlte Arbeitswelt eintauchen?

Nur leider wollen oder können Sie nicht mehr in den alten Job zurück, weil: Sie umgezogen sind, der alte Arbeitsplatz zu weit entfernt ist, Teilzeit-Tätigkeit in Ihrem alten Job nicht vorgesehen ist oder sich das Berufsbild geändert hat. Oder Sie haben ganz einfach Lust auf einen neuen Beruf und neue Herausforderungen?

Dann Sind Sie bei dem Informationsabend der Neuorientierung null-acht 12 goldrichtig. Denn dort werden Ihnen Arbeitgeber vorgestellt, die gerne Teilzeitstellen besetzen möchten, Weiterbildungsmöglichkeiten präsentiert, die Sie in Teilzeit belegen können, Beratung für die ersten Schritte in die Selbstständigkeit sowie Steuertipps nach der Berufspause gegeben.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 23. Juni 2017

Veranstalter: Deutscher Frauenrat

Ort: Berlin

Der Deutsche Frauenrat veranstaltet vor seiner jährlichen Mitgliederversammlung in Berlin eine öffentliche und politische Fachveranstaltung zu Antifeminismus und Rechtspopulismus.

Die Zustimmung zu rechtspopulistischen Bewegungen und Akteuren bereitet uns größte Sorgen. Wie Sie wissen, sind mit ihren Programmen und Äußerungen immer auch frauenfeindliche Ideologien verknüpft. Sie schüren mit Feindbildern, Hassreden und Falschinformationen Ängste und stellen demokratische Errungenschaften in Frage.

Unter dem Titel „Keine Alternative zur Demokratie. Strategien gegen Antifeminismus und Rechtspopulismus“ soll auf der Veranstaltung geklärt werden, inwiefern Rechtspopulismus hart erkämpfte demokratische Rechte gefährdet. Wo, mit welchen Themen und wie werden demokratische Grundrechte und Frauenrechte angegriffen? Daran anschließend soll diskutiert werden, welche Gegenstrategien für Politik und Zivilgesellschaft sinnvoll erscheinen.

In ihren Vorträgen werden Expertinnen Analysen und Fragen zu Rechtspopulismus und Antifeminismus vorstellen. Anschließend werden auf dem Podium und im Plenum Politikerinnen und ExpertInnen diskutieren, wie die im Bundestag etablierten Parteien mit dem Rechtspopulismus umgehen und wie sie für sich werben.

Sie sind eingeladen mitzudiskutieren!

Das Programm finden Sie hier.

Anmelden können Sie sich bis zum 16.6. online unter: www.frauenrat.de/veranstaltung

Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an unsere Referentin Antje Asmus unter 030/20456917 oder asmus@frauenrat.de

AUS DEM ZFF

Heute startet in Berlin die zweitägige gemeinsame Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung und des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) zum Thema „Keimzelle der Nation?! Familien(-politik) und rechte Werte“, an der gut 80 Fachleute und Interessierte teilnehmen. Ziel der Veranstaltung ist es, das Verhältnis von rechtspopulistischer Politik und Familie auszuloten und zu diskutieren, welche Handlungsoptionen bestehen, um rechten Einstellungen in Politik und in Familien zu begegnen.

Rechtsextremismusprävention und das Einstehen für demokratische Werte sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zentraler Teil dieser Aufgabe ist der Einsatz für die Pluralität von Familien, denn diese wird heutzutage auf ganz unterschiedliche Weise gelebt. Gemeinsam müssen wir für eine Gesellschaft streiten, die vielfältige Lebensentwürfe und kulturelle Hintergründe als Bereicherung für Deutschland begreift.

Dr. Stefanie Elies, Leiterin des Forum Politik und Gesellschaft und Genderkoordinatorin der Friedrich-Ebert-Stiftung, betont: „Das rückwärtsgewandte Familienbild, das viele Akteure aus dem rechtspopulistischen Spektrum vertreten, droht viele Menschen an den Rand der Gesellschaft jenseits „der gesellschaftlichen Normalität“ zu drängen. Das können wir nicht akzeptieren. Als politische Stiftung setzen wir uns daher für eine offene und tolerante Gesellschaft ein, in der alle Menschen die Freiheit haben, ihr Leben nach ihren persönlichen Vorstellungen zu gestalten.“

Die Vorsitzende des ZFF, Christiane Reckmann, resümiert: „Auch das ZFF beobachtet mit großer Sorge, wie sich rechte Bewegungen und Parteien immer lautstarker zu einem reaktionären Familien- und Geschlechterbild bekennen und dabei die Vielfalt von Familie verunglimpfen. Wir brauchen einen konsequenten Einsatz für eine demokratische Gesellschaft, in der Vielfalt positive Wertschätzung erfährt. Dazu gehören Rahmenbedingungen, die Familien und Fachkräfte in der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit unterstützen!

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 31.05.2017

AKTUELLES

Im Interview mit der TUP begründet der Politikwissenschaftler Armin Schäfer die Auswirkungen von sozialen Ungleichheiten auf politische Gleichheit und den Konsequenzen für die parlamentarische Demokratie.

Wahlbeteiligung ist sehr wichtig für die Repräsentativität. Um diese ist es nicht gut bestellt. Untersuchungen zeigen seit Langem, dass die Beteiligungsunterschiede zwischen sozialen Gruppen geringer ausfallen, wenn die Wahlbeteiligung hoch ist. Eine niedrige ist immer eine sozial ungleiche Wahlbeteiligung, wie wir auch bei der Bundestagswahl 2013 sehen konnten. Menschen mit geringem geringes Einkommen etwa wählen sehr viel seltener als jemand mit hohem Einkommen. Demnach sind die Wähler*innen nicht unbedingt ein Spiegelbild der Wahlberechtigten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die von UNICEF und dem Bundesfamilienministerium ins Leben gerufene Bundesinitiative „Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften“ fördert bundesweit weitere 75 Standorte für die Umsetzung von Schutzkonzepten in Flüchtlingsunterkünften. Ziel der Initiative ist es, durch die Einrichtung von zusätzlichen Koordinationsstellen die Sicherheit von Frauen, Kindern und Jugendlichen und anderen besonders schutzbedürftigen Personen in Not- und Gemeinschaftsunterkünften zu verbessern. Die Initiative selber startete bereits im Jahr 2016 mit der Förderung von 25 Pilotstandorten.

Als Leitlinie für die Erstellung und Umsetzung von Schutzkonzepten in den Einrichtungen dienen die im Juli 2016 von UNICEF, Bundesfamilienministerium und weiteren Partnern veröffentlichten Mindeststandards. Die Koordinatorinnen und Koordinatoren entwickeln und implementieren die Schutzkonzepte und sind die zentralen Ansprechpersonen für Bewohnerinnen und Bewohner und Beschäftigte in den Flüchtlingsunterkünften. Zu ihren weiteren Aufgaben gehören die Schulung der in der Einrichtung tätigen Personen zu Fragen des Kinderschutzes und die Verankerung von standardisierten Verfahrensweisen bei Gewalt- und Gefährdungssituationen. Zudem organisieren die Koordinatorinnen und Koordinatoren die Zusammenarbeit mit Partnern vor Ort und informieren die Bewohnerinnen und Bewohner über ihre Rechte und über Hilfs- und Unterstützungsangebote.

Der 6. Fachtag des Bundesverbandes der Familienzentren e.V. wird in diesem Jahr am 23.11.2017 in Stendal zum Thema

Familienzentren schaffen Lebensqualität

an den Schnittstellen von Bildung, Gesundheit und sozialräumlichem Wohlbefinden

stattfinden.

Im Vorfeld soll herausgefunden werden, inwiefern Familienzentren bereits an den genannten Schnittstellen Bildung, Gesundheit und sozialräumlichem Wohlbefinden arbeiten.

Der Bundesverbandes der Familienzentren e.V. wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie eine Viertelstunde erübrigen und an der Online-Befragung teilnehmen, die die Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie in Kooperation mit dem Bundesverband der Familienzentren e.V. durchführt. Gerne können Sie den LINK auch an andere Personen bzw. Einrichtungen weiterleiten!

HIER finden Sie die Befragung!

Die Befragung hilft dem Bundesverband und der Stiftung den Fachtag am 23.11. besser vorzubereiten und gibt den IST-Stand zum Thema Schnittstellen Bildung, Gesundheit und sozialräumliches Wohlbefinden wider. Derzeit wird geprüft, wie die Ergebnisse dieser Befragung im Rahmen des Fachtags in Stendal präsentiert werden.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 10/2017

SCHWERPUNKT: Internationaler Tag der Familie

Anlässlich des Internationalen Tages der Familie und der Veröffentlichung des Berichts "Familien stärken, Vielfalt ermöglichen" der Familienpolitischen Kommission der Heinrich-Böll-Stiftung begrüßt das ZFF die zunehmende Wertschätzung der Vielfalt der Familie in Politik, Gesellschaft und Wissenschaft. Gleichzeitig betrachtet das ZFF die Hinwendung einzelner Parteien zu konservativen und rückwärtsgewandten Familienbildern mit Sorge.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF):

„Das ZFF beobachtet mit großer Sorge, wie rechtspopulistische Politik rückwärtsgewandte Familienbilder aufkommen lassen, die die Vielfalt von Familie verunglimpft und in Frage stellt. Das Bild von Familie ist in den letzten Jahrzehnten vielfältiger und bunter geworden. Auch die Art und Weise, wie das Familienleben gestaltet wird, ist heute individuell und höchst unterschiedlich. Aufgabe von Politik und Gesellschaft muss es daher sein, die Zukunft der Vielfalt von Familie zu stärken.

Aus Sicht des Zukunftsforum Familie gehören dazu mehrere Bausteine: die Ehe darf als Lebensform nicht bevorzugt werden, die Sorge für Kinder muss unabhängig von der gewählten Lebensform der Eltern unterstützt werden und neue und moderne zeitpolitische Konzepte wie z.B. die Familienarbeitszeit und das Rückkehrrecht von Teilzeit auf den vorherigen Arbeitszeitstandard müssen dringend umgesetzt werden.

Des Weiteren sieht das ZFF dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf die Bekämpfung der Kinderarmut: Um allen Kindern gute Teilhabechancen zu eröffnen wird ein Mix aus Geld- und Infrastrukturmaßnahmen benötigt. Dazu gehört die vermehrte Investition in eine gute und ausreichende Infrastruktur vor Ort. Gleichzeitig muss aber auch das System der monetären Leistungen mit der Einführung einer Kindergrundsicherung endlich vom Kopf auf die Füße gestellt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 15.05.2017

Die Kinderkommission teilt mit:
„Seit nunmehr 24 Jahren findet jährlich am 15. Mai der Internationale Tag der Familie als Gedenktag der Vereinten Nationen statt. Zusammen mit der Weltgesundheitsorganisation stellen die Vereinten Nationen die enorme Bedeutung der Familie für ein gesundes und glückliches Aufwachsen von Kindern heraus. Denn Familien bilden die Basis einer jeden Gesellschaft.
Durch die Öffnung des Familienbegriffes haben sich in den vergangenen Jahren neue Familienbilder etabliert. So sind Patchworkfamilien, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Familien mit Pflegekindern, alleinerziehende Eltern und Regenbogenfamilien, also gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern, gelebte Realität.
Aber nicht nur die Formen des familiären Zusammenlebens, sondern auch der Alltag der Familien hat sich in der Vergangenheit stark verändert. Die Anforderungen und Belastungen jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft werden nicht nur gefühlt stetig größer. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt viele Familien vor große Herausforderungen, von denen insbesondere Alleinerziehende betroffen sind.
Die Vorsitzende der Kinderkommission Beate Walter-Rosenheimer erklärt im Namen des Gremiums: „Familie ist, wo Kinder heranwachsen, sie sich zuhause fühlen, sich wohl fühlen. Wo Menschen mit ihnen leben, denen ihre Gesundheit und ihr Glück am Herzen liegt. Diese Menschen und ihre Kinder wollen wir unterstützen. Egal, in welcher Konstellation die Familie lebt: Vater-Vater-Kind, Mutter-Mutter-Kind, Vater-Mutter-Kind, Oma-Opa-Kind oder Alleinerziehende/r mit Kind. Familien sind bunt und vielfältig. Und das ist gut so.""

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 12.05.2017

Lokale Bündnisse für Familie feiern rund um den 15. Mai ihren bundesweiten Aktionstag 2017

„Mehr Familie – In die Zukunft, fertig, los“ – so lautet das Motto des diesjährigen Aktionstages der bundesweiten Initiative "Lokale Bündnisse für Familie" am 15. Mai, dem Internationalen Tag der Familie. Mit hunderten Aktionen machen Lokale Bündnisse in ganz Deutschland auf ihr Engagement aufmerksam.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig betont anlässlich des Aktionstages 2017: „Familien haben klare Vorstellungen davon, wie sie in der Zukunft leben wollen. Dazu gehören familienfreundliche Arbeitszeiten, flexible Betreuungsangebote, mehr Unterstützung für Pflegende und eine partnerschaftliche Aufgabenteilung bei der Vereinbarkeit. Dafür müssen wir heute schon die Weichen stellen. Vielfältige Familienformen ergeben neue Anforderungen an das Lebens- und Arbeitsumfeld. Als Partner vor Ort erkennen die Lokalen Bündnisse für Familie die Bedarfe von Eltern oder Pflegenden frühzeitig und können daher Zukunftsthemen bereits aktiv in ihre Arbeit einbinden. Die Lokalen Bündnisse für Familie werden damit in den kommenden Jahren als Schnittstelle zwischen Familie, Kommunen und Arbeitswelt immer wichtiger.“

Der Aktionstag rückt unter dem Motto „Mehr Familie – In die Zukunft, fertig, los“ die Arbeit der Lokalen Bündnisse für Familie in Deutschland in den Mittelpunkt. Denn Familie und Zusammenleben werden sich auch in der Zukunft weiter wandeln. Der Aktionstag fokussiert sich auf Fragen wie: Was wünschen sich Familien in der Zukunft, damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser gelingt? Was erwarten sie von neuen Technologien und flexiblem Arbeiten an Erleichterungen im Familienalltag? Mit welchen Maßnahmen können wir eine familienfreundliche Kultur vor Ort weiter stärken?

In ganz Deutschland setzen sich rund 19.000 Akteurinnen und Akteure in Lokalen Bündnissen für Familie im Rahmen von etwa 8.000 Projekten mit ihren Partnern dafür ein, dass Mütter und Väter Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren können. Die Initiative „Lokale Bündnisse für Familie“ wird im Rahmen des Programms „Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Europäischen Sozialfonds gefördert. Ein Lokales Bündnis für Familie ist der Zusammenschluss verschiedener gesellschaftlicher Gruppen sowie Akteurinnen und Akteure mit dem Ziel, die Lebens- und Arbeitsbedingungen für Familien vor Ort durch konkrete Projekte zu verbessern und somit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://lokale-buendnisse-fuer-familie.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.05.2017

Am 15. Mai ist Internationaler Tag der Familie. Das ist für die SPD-Bundestagsfraktion Anlass und Auftrag zugleich. Unsere Erfolge für Familien reichen vom gesetzlichen Mindestlohn über bessere Kinderbetreuung bis hin zu höheren staatlichen Geldleistungen für Familien. Und wir wollen mehr.
„Der Internationale Tag für Familie ist für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Anlass und Auftrag zugleich. Heute ist der Tag für Menschen, die Verantwortung für andere Menschen übernehmen. Sie sorgen dafür, dass wir in Deutschland gemeinsam vorankommen, respektvoll miteinander umgehen und Zukunft gestalten. Für sie will die SPD-Bundestagsfraktion bestmögliche Bedingungen.
Damit die Familienkasse stimmt, gibt es endlich einen gesetzlichen Mindestlohn, höheres Kindergeld und mehr Kinderzuschlag. Um Eltern im Alltag besser zu unterstützen, sorgen wir für gute Kinderbetreuung und schaffen Freiräume, zum Beispiel durch neue Angebote für Familienpflegezeiten.
Und die SPD-Bundestagsfraktion will mehr. Familien sollen mit gerechteren Steuern und gerechteren Sozialabgaben gezielt gefördert werden. Dazu setzen wir in der Bildungspolitik auf Offensive: Wir fordern unter anderem Qualitätsstandards für Kitas, mehr Schulsozialarbeit und gute Ganztagsangebote. Mit unserem Vorschlag für eine Familienarbeitszeit werden Eltern in Zukunft mehr Zeit für ihre Kinder und Kinder mehr von ihren Eltern haben.
Für eine erfolgreiche Familienpolitik krempeln wir in der SPD-Bundestagsfraktion die Ärmel hoch.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 15.05.2017

Anlässlich des Internationalen Tags der Familie am 15. Mai sagte Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Familie zu leben ist eine schöne, aber auch anstrengende, tägliche Herausforderung. Insbesondere Familien mit wenig Einkommen oder mit geringerer Qualifikation haben es deutlich schwerer, Beruf und Familie in Einklang zu bringen. Sie brauchen eine förderliche Familienpolitik, die Armut verhindert, sie finanziell sichert und für ein bedarfsgerechtes und verlässliches Angebot an sozialer Infrastruktur sorgt, wie z.B. Ganztagsbetreuung in Kitas und Schule.
Vor allem unterstützende Angebote, die die Erziehungskompetenz von Eltern stärken, müssen flächendeckend zur Verfügung stehen und dürfen nicht von der Kassenlage der Kommunen abhängen."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland vom 13.05.2017

„Gut gebildete Menschen sind unsere wichtigste Ressource. Bildung beginnt in der Familie und muss ein Leben lang begleitet und gefördert werden“, fordert der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes, Sebastian Heimann, am Internationalen Tag der Familie. Der Fokus des von den Vereinten Nationen ins Leben gerufenen Gedenktages liegt 2017 auf dem Thema „Familien, Bildung, Wohlbefinden“. Es soll das Bewusstsein für die Rolle von Familien bei der Förderung der frühkindlichen Bildung und des lebenslangen Lernens stärken.
„Familien sind der erste und wichtigste Lernort für Kinder. Hier lernen sie zu vertrauen, Verantwortung zu übernehmen, zu lieben, zu streiten und Probleme zu lösen. Doch immer häufiger fehlt Eltern die Zeit, ihrem Nachwuchs vorzulesen, geduldig zu erklären oder den Entdeckerdrang ihrer Kinder aufmerksam zu begleiten“, betont der DFV-Bundesgeschäftsführer. „Denn der Spagat zwischen Familie und Beruf, finanzielle Unsicherheit, Zeitdruck und mangelndes Verständnis in der Öffentlichkeit machen ihnen das Leben schwer.“
Gute Bildung kann nur gelingen, wenn Familien, Kindergärten und Schulen an einem Strang ziehen und der Staat den Wissenserwerb als fundamental wichtige Aufgabe ansieht und unterstützt. Doch ebenso wie Familien rückt auch das Thema Bildung immer stärker ins Abseits der politischen Diskussion. „Es ist letztlich nicht entscheidend, ob Kinder in acht oder neun Jahren zum Abitur kommen“, so Heimann. „Wichtig ist, dass Kinder und Jugendliche erfahren, wie unverzichtbar gute Bildung für sie selbst und die Zukunft unserer Gesellschaft ist. Sie brauchen Schulen, die Raum und Zeit zum Denken und Hinterfragen geben. Sie brauchen Lehrer und Erzieher, die genug Kapazität haben, um sie gut zu begleiten und zu unterstützen. Wir brauchen wissbegierige und kluge Köpfe! Das muss dem Staat etwas Wert sein!“
Dass Eltern trotz angeblicher Lehr- und Lernmittelfreiheit jedes Schuljahr kräftig zur Kasse gebeten werden, als Ersatzlehrer einspringen oder aus eigener Tasche für Möbel in den Schulhäusern sorgen müssen, ist alarmierend. Und es zeigt, zu welchem Randthema Bildung in den Ländern geworden ist. Wenn das Geld für Schulmöbel, geeignete Räume und einen sinnvollen Personalschlüssel nicht reicht, schaden wir uns selbst. Oder anders gesagt: „Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung: Keine Bildung“ (John F. Kennedy).

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband (DFV) vom 15.05.2017

Anlässlich des Internationalen Tages der Familie am 15. Mai 2017 präsentiert der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) einen deutsch untertitelten Film des baskischen Verbandes „Association of Large Families from the Basque Country“. In seinem Film „Mutter sein ist mehr“ (im Original: „Beeing a mother ist a plus“ / Link: https://www.youtube.com/watch?v=0_Qz5uO7oCc) zeigt Regisseur Santiago Requejo in einer Produktion der Agentur 2mas2, welche demütigenden Erfahrungen Mütter machen, wenn sie nach mehrjähriger Erziehungsarbeit wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen wollen.

Kindererziehung ist ein Bonus im Lebenslauf

„Es ist an der Zeit, dass die Erziehung und Betreuung von Kindern und die Organisation und Führung eines Haushalts von bspw. fünf oder mehr Personen in unserer Gesellschaft im Lebenslauf gewertet wird“, sagt Dr. Elisabeth Müller, Vorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien e.V. „Die Qualifikationen, die Mütter nach mehrjährigen Erziehungszeiten mit in ein Unternehmen bringen, sollten nicht unterschätzt werden“, so Müller. „Organisationstalent, Improvisationsvermögen, Mitarbeitermotivation, Geduld und Durchhaltevermögen sind Soft Skills, die in keinem Business-Seminar so gründlich wie im Familienalltag angeeignet und täglich stressgetestet werden“, erläutert sie.

Florian Brich, Bundesgeschäftsführer des KRFD, betont die besondere Beziehung zur Arbeit des Verbandes: „Das Video zeigt wie ein komplexes Thema einen würdigen Abschluss finden kann. Und gerade dafür setzt sich unser Verband ein: Wertschätzung und Wiedereinstieg für Mütter.“

Das Video „Mutter sein ist mehr“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 15.05.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

JFMK beschließt mit großer Mehrheit Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz.

Bund und Länder möchten gemeinsam die Qualität in der Kindertagesbetreuung verbessern. Entsprechende Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz hat die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) heute (Freitag) beschlossen.

Mehr Fachkräfte, die Gebührenfreiheit, starke Kitaleitungen oder eine weiter entwickelte Kindertagespflege gehören zu den Qualitätszielen, die die Ministerinnen und Minister auf der Grundlage eines Qualitätsentwicklungsgesetzes umsetzen wollen. Dieses soll die unterschiedlichen Stärken und Entwicklungs-bedarfe der Länder berücksichtigen. Denn jedes Land könnte dann aus einer ganzen Palette von Qualitätsmaßnahmen die für sich geeigneten auswählen, die mit Bundesmittel finanziert werden sollen. Darüber soll der Bund mit jedem Land individuelle Zielvereinbarungen schließen. Die Bundesmittel müssen zusätzlich eingesetzt werden, dürfen Landesmittel nicht ersetzen. Um die Vereinbarungen und das Gesetz wirkungsvoll zu machen, sind außerdem Berichtspflichten der Länder und ein qualifiziertes Monitoring vorgesehen.

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig:
„Wir brauchen gut ausgestattete Kitas und Kindertagespflege, damit Kinder bessere Chancen und die Fachkräfte bessere Arbeitsbedingungen bekommen.
Damit wir bei der Qualitätsverbesserung große Schritte machen können, ziehen Bund und Länder erfolgreich an einem Strang. Nur so konnten wir den heutigen Beschluss erreichen. Das ist ein großer Erfolg, für den wir aus allen gesellschaftlichen Bereichen Unterstützung erhalten.“

Für eine Qualitätsoffensive müssen deutlich mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Daher halten die Jugend- und Familienministerinnen eine deutliche und dauerhafte Ausweitung des Bundesanteils für notwendig.

Hierzu Bundesministerin Schwesig: „Wir haben in dieser Wahlperiode das finanzielle Engagement des Bundes für den Ausbau der Kindertagesbetreuung bereits gesteigert. Aber die Zahlen zu noch fehlenden Kita-Plätzen zeigen, dass wir mehr investieren müssen. Das gilt auch für die Qualität. Hier muss sich der Bund stärker beteiligen als bisher. Bund und Länder müssen jetzt gemeinsam dafür kämpfen, dass mehr Geld in die Kinderbetreuung investiert wird.“

Dem heutigen Beschluss der JFMK „Frühe Bildung weiter entwickeln und finanziell sichern. Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz“ vorausgegangen ist ein zweieinhalb Jahre langer Qualitätsprozess, den Bundesministerin Schwesig 2014 mit ihren Länderkolleginnen und -kollegen ins Leben gerufen hat. Im Rahmen dieses Prozesses haben Bund und Länder mit den Kommunalen Spitzen-verbänden gemeinsame Qualitätsziele für die frühkindliche Bildung und eine solide Finanzierungsgrundlage für deren Umsetzung erarbeitet. Einbezogen waren in einem partizipativen Prozess Akteurinnen und Akteure von Verbänden und Organisationen, aus Praxis und Wissenschaft.

Flankierend hat die JFMK die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Fachkräfte-gewinnung beschlossen. Denn mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung kann nur erreicht werden, wenn genügend qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung stehen.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.05.2017

Marks und Heiligenstadt geben Startschuss für 2. Förderwelle des Bundesprogramms in Niedersachsen, Hamburg und Bremen

Gemeinsam für noch mehr Sprachförderung in der frühkindlichen Bildung: Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Caren Marks, und die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt haben heute in Hannover bei einer Starterkonferenz der 2. Förderwelle Auftrag und Ziele des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ für Niedersachsen, Hamburg und Bremen vorgestellt. In den drei Ländern können bis zu 500 Kindertagestätten durch zusätzliche Fachkräfte in den Einrichtungen und durch gezielte Fachberatung bei der Integration, Sprachbildung und Sprachförderung von Kindern mit geringen Deutschkenntnissen unterstützt werden. In Niedersachsen profitieren im Rahmen der zweiten Förderwelle bis zu 388 Einrichtungen von dem Bundesprogramm.

Dazu die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Caren Marks: „Sprache erleichtert alles im Leben. Sie ist für Kinder der Schlüssel zu Chancengleichheit und Teilhabe. Daher bin ich sehr froh, dass es uns gelungen ist, die Bundesmittel für das erfolgreiche Programm Sprach-Kitas zu verdoppeln. In Niedersachsen, Hamburg und Bremen können damit bis zu 500 Kitas gefördert werden, damit jedes einzelne Kind in seiner sprachlichen Entwicklung gut begleitet und unterstützt wird.“

Über das Programm „Sprach-Kitas“ stehen zwischen 2016 und 2020 Fördermittel in Höhe von bis zu 800 Millionen Euro bundesweit zur Verfügung. Die Träger der „Sprach-Kitas“ finanzieren aus den Mitteln zusätzliche halbe Fachkraftstellen in den Einrichtungen sowie prozessbegleitende Fachberatung für Einrichtungsverbünde, um die alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit besonderem sprachlichem Förderbedarf zu stärken.

Niedersachsens Kultusministerin Heiligenstadt bedankte sich auch im Namen ihrer Amtskolleginnen aus Hamburg und Bremen für dieses Engagement: „Viele Kindertagesstätten stehen vor der anspruchsvollen Aufgabe, Kinder mit wenigen und ganz ohne Deutschkenntnisse sprachlich zu fördern. Das ist der Grundstein für eine gelingende Integration und damit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ich begrüße es sehr, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in diesem Sinne Verantwortung übernimmt und unsere Kitas personell verstärkt und auch fachlich-pädagogisch unterstützt. Mit dem Bundesprogramm werden die vielfältigen Maßnahmen des Landes Niedersachsen hervorragend ergänzt“, so Heiligenstadt. Die Landesregierung hat unter anderem die Investitionen in die frühkindliche Sprachförderung bis 2019 verdoppelt und stellt den Trägern von Kindertageseinrichtungen nunmehr 12 Millionen Euro jährlich hierfür zur Verfügung. Mit einem 60-Millionen-Programm wird die Landesregierung zudem für Personalverstärkungen und mehr Qualität in den Kindertageseinrichtungen sorgen.

Auf der Starterkonferenz informieren sich rund 750 Fachkräfte und Kita-Leitungen über das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“. In Fachforen und Workshops stehen unter anderem Fragen der Mehrsprachigkeit, der inklusiven Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen und der Umgang mit Kindern mit Fluchterfahrungen im Fokus. Zudem wird die Rolle der zusätzlichen Fachkraft und der Kita-Leitung erörtert sowie über Fragen gelingender Bildungs- und Erziehungspartnerschaft diskutiert.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.05.2017

Bundesrat stimmt Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzes in zweiter Lesung zu

Der Bundesrat hat heute (Freitag) in zweiter Lesung dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts zugestimmt. Damit ist das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Mit diesem Gesetz soll der bestmögliche Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen gewährleistet werden. Die Neuregelungen sollen im Wesentlichen ab dem 1. Januar 2018 gelten.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Pünktlich zum Muttertag haben wir es geschafft, dass künftig mehr Frauen vom gesetzlichen Mutterschutz profitieren. Für alle Frauen in Beschäftigung, für Studentinnen und Schülerinnen wird es nun ein einheitliches Schutzniveau geben. Mütter von Kindern mit Behinderung haben künftig Anspruch auf zwölf Wochen Mutterschutz. Zudem wird ein Kündigungsschutz für Frauen neu eingeführt, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt hatten. Mit diesem Gesetz sorgen wir ebenfalls dafür, dass Frauen selbstbestimmt am Arbeitsmarkt teilhaben können, denn viele Frauen möchten gerne länger bis zur Geburt arbeiten. Gleichzeitig schreiben wir den notwendigen Schutz fest. Der Mutterschutz wird somit zeitgemäßer und passt sich den modernen Anforderungen an.“

Wesentlich verbessert im Zusammenhang mit der Mutterschutzreform wurde auch die finanzielle Absicherung von privat krankenversicherten Frauen während der Mutterschutzfristen. Durch eine am 11. April 2017 in Kraft getretene Änderung im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) haben sie während der mutterschutzrechtlichen Schutzfristen Anspruch auf Krankentagegeld zur Kompensation ihres Verdienstausfalls.

Die Neuregelung sieht im Wesentlichen vor:

1. Vorgezogene Änderungen des derzeitigen Mutterschutzrechts

Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes, voraussichtlich im Juni/Juli 2017, treten folgende Änderungen in Kraft:

  • Die Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung wird bei entsprechendem Antrag von acht auf zwölf Wochen verlängert, weil die Geburt in vielen dieser Fälle für die Mutter mit besonderen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden ist.

  • Es wird ein Kündigungsschutz für Frauen nach einer nach der zwölften Schwangerschaftswoche erfolgten Fehlgeburt neu eingeführt.

  • Zudem werden die Regelungen zum Gesundheitsschutz an die unionsrechtlichen Vorgaben u.a. zur Gefahrstoffkennzeichnung angepasst.

2. Neufassung des Mutterschutzgesetzes:

Zum 1. Januar 2018 tritt das neugefasste Mutterschutzgesetz (MuSchG) mit umfassenden Änderungen in Kraft:• Schülerinnen und Studentinnen werden dann in den Anwendungsbereich des MuSchG einbezogen, wenn die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder die Schülerinnen oder Studentinnen im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung ein verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten.

  • Zudem werden auch arbeitnehmerähnliche Personen in den Anwendungsbereich klarstellend einbezogen.

  • Die Regelungen zum Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit werden branchenunabhängig gefasst, die Regelungen zum Verbot der Mehrarbeit werden um eine besondere Regelung zur höchstens zulässigen Mehrarbeit in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen ergänzt.

  • Für die Arbeit nach 20 Uhr bis 22 Uhr wird ein behördliches Genehmigungsverfahren eingeführt. Unter anderem muss die Frau sich ausdrücklich bereit erklären, nach 20 Uhr zu arbeiten. Während die Behörde den vollständigen Antrag prüft, kann der Arbeitgeber die Frau grundsätzlich weiterbeschäftigen. Lehnt die Behörde den Antrag nicht innerhalb von sechs Wochen ab, gilt er als genehmigt.

  • Durch die Integration der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) in das MuSchG werden die Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber sowie für die Aufsichtsbehörden klarer und verständlicher.

  • Der neu einzurichtende Ausschuss für Mutterschutz ermittelt u.a. Art, Ausmaß und Dauer der möglichen unverantwortbaren Gefährdung einer Schwangeren oder Stillenden und stellt sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische und arbeitshygienische Regeln zum Schutz der schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes auf. Die von ihm erarbeiteten Empfehlungen sollen Orientierung bei der praxisgerechten Umsetzung der mutterschutzrechtlichen Regelungen bieten.

  • Bei Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen gilt das gleiche Mutterschutzniveau, wie es auch für andere Beschäftigte nach dem MuSchG gilt.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.05.2017

Das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit (Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen) hat heute (Freitag) im zweiten Durchgang den Deutschen Bundesrat passiert.

“Uns ist heute ein wichtiger Schritt hin zu mehr Chancengleichheit von Frauen und Männern im Arbeitsleben gelungen. Erstmals wird in einem eigenen Gesetz konkret festgeschrieben: Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit für Frauen und Männer. Wir wollen, dass Frauen genauso fair bezahlt werden wie Männer. Mehr Lohngerechtigkeit in die Tat umzusetzen, wird zur Aufgabe aller Akteure in den Unternehmen“, so Manuela Schwesig.

„Zentrales Instrument ist der Auskunftsanspruch, mit dem die Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Recht erhalten zu erfahren, wie sie im Vergleich mit einer Beschäftigtengruppe, die die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, bezahlt werden. Denn es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass Frauen und Männer in unserer Gesellschaft und in unserer Arbeitswelt gleichgestellt sind. Ich bin überzeugt davon, dass das neue Gesetz dazu beitragen wird und das Tabu gebrochen werden kann, über Geld nicht zu sprechen“, sagte die Bundesfrauenministerin.

Das Gesetz tritt voraussichtlich zum 1. Juli 2017 in Kraft. Zur Förderung der Transparenz schafft das Gesetz eine klare Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot und enthält folgende Bausteine:

  1. Individueller Auskunftsanspruch: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen zukünftig auf Anfrageerläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.

  2. Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.

  3. Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen zudem künftig regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten.

Diese Berichte sind für alle einsehbar.

Das Gesetz zielt auf die Durchsetzung des bereits seit über 50 Jahren geltenden Anspruches von Frauen auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Es verbessert den Rechtsrahmen und schafft neue Instrumente, um die Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben auch beim Entgelt voranzutreiben.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.05.2017

Wer heiraten möchte, muss künftig mindestens 18 Jahre alt sein. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, zu dem der Bundesrat am 12. Mai 2017 Stellung genommen hat. Er soll Minderjährige in Deutschland vor zu früher Heirat schützen.
Neue Regeln für verheiratete Minderjährige
Nach dem Gesetzentwurf gelten Ehen von unter 16-Jährigen pauschal als nichtig. Eine formelle Aufhebung wäre nicht erforderlich. Bei Ehen, die zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden, soll die Aufhebung in der Regel durch richterliche Entscheidung erfolgen. Nur in besonderen Härtefällen kann davon abgesehen werden. Die bisherige Möglichkeit, dass ein Familiengericht 16-jährige Minderjährige vom Alterserfordernis der Ehemündigkeit befreit, würde entfallen. Die geplanten Regelungen sollen auch für im Ausland geschlossene Ehen gelten.
Keine asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Nachteile
Um zu vermeiden, dass Minderjährigen infolge der Unwirksamkeit oder Aufhebung der Ehe asyl- und aufenthaltsrechtliche Nachteile entstehen, sieht der Gesetzentwurf Änderungen des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes vor.
Erweiterung der Härtefallregelung prüfen
Die Länder sprechen sich in ihrer Stellungnahme dafür aus, die vorgesehene Härtefallregelung gegebenenfalls zu erweitern. Es solle geprüft werden, ob sie beispielsweise auch bei einer krankheitsbedingten Suizidgefahr Anwendung findet.
Es folgen Beratungen im Bundestag
Die Stellungnahme geht zunächst an die Bundesregierung, die dazu ihre Gegenäußerung verfasst und beide Dokumente dem Bundestag vorlegt. Spätestens drei Wochen, nachdem dieser das Gesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet hat, beraten die Länder noch einmal abschließend über das Vorhaben.

Quelle: Pressemitteilung Bundesrat vom 12.05.2017

„Statt immer neue Ankündigungen zu machen, muss Manuela Schwesig bei der Verbesserung der Kita-Qualität endlich liefern“, so Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zur Vorstellung des Eckpunktepapiers für ein Kita-Qualitätsgesetz durch die Bundesfamilienministerin auf der Jugend- und Familienministerkonferenz in Quedlinburg. Müller weiter:
„Seit Beginn der Wahlperiode verspricht die Familienministerin immer wieder, sie wolle sich für ein Kita-Qualitätsgesetz stark machen. Passiert ist bisher allerdings nichts. Die nun vorgelegten Eckpunkte für ein Kita-Qualitätsgesetz sind unambitioniert und unzureichend. Die Bundesregierung geht in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (BT-Drucksache 18/12092) selbst davon aus, dass für den qualitativen Ausbau rund zehn Milliarden Euro jährlich notwendig sind. Wenn der Bund nun ab 2018 pro Jahr rund eine Milliarde zur Verfügung stellen will, dann ist das nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Nachhaltige und spürbare Verbesserung für unsere Jüngsten sind so jedenfalls nicht zu erreichen. Wir brauchen eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes und klare Standards für die Qualität in den Kindertageseinrichtungen.“

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 19.05.2017

„Der massive Kitaplatzmangel ist die Folge von rückläufigen Investitionen und Personalmangel“, kommentiert Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die Meldungen zu aktuellen Zahlen von etwa 300.000 fehlenden Kitaplätzen.

Müller weiter: „Der Kitaplatzmangel in dieser Größenordnung ist der Fachwelt und Politik seit langem bekannt. Dabei sprechen alleine die Investitionszahlen Bände: In der Bundesrepublik ohne die Stadtstaaten haben sich die Investitionen in den gesamten Kitabereich zwischen 2013 und 2015 von 2,21 Milliarden auf 1,15 Milliarden Euro nahezu halbiert. In den Bundesländern, wo der Mangel besonders groß ist, gingen die Investitionen teilweise sogar noch weiter zurück, so beispielsweise in Nordrhein-Westfalen von 208 Millionen Euro im Jahr 2013 auf 100 Millionen Euro im Jahr 2015 oder in Bayern von 708 Millionen auf 343 Millionen Euro, wie uns die Bundesregierung in ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage (BT-Drucksache 18/12092) mitteilte. Zudem fehlt überall qualifiziertes Personal bei gleichzeitigem Anstieg der Renteneintrittszahlen. Die Bundesregierung redet das Problem klein und meint, mit einem Programm für 100.000 Kitaplätze bis zum Jahr 2021 sei das Problem gelöst.

DIE LINKE fordert daher ein Kitaqualitätsgesetz mit einer stärkeren Beteiligung des Bundes an den Kitakosten. Gleichzeitig muss die Erzieherausbildung besser gefördert werden; zu diesem Zweck muss der Beruf zunächst zu einem Mangelberuf erklärt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 17.05.2017

„Die Gleichstellung eingetragener Lebensweisen mit der Ehe muss endlich vollendet sowie die internationale Solidarität mit queeren Menschen verstärkt werden“, fordert Harald Petzold, queerpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den Internationalen Tag gegen Homo-, Trans- und Biphobie (IDAHOT) am 17. Mai. Petzold weiter:
„In Deutschland gelten nach wie vor ungleiche Rechte für queere Familien- und Ehemodelle. Es fehlt noch immer die ‚Ehe für alle‘ und das Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Paare. Am 17. Mai 2017, dem Tag des IDAHOT, wird bezeichnenderweise zum dritten Mal in dieser Wahlperiode ein Bericht im Rechtsausschuss zur Nicht-Behandlung von Gesetzentwürfen der LINKEN, der Grünen und des Bundesrates zur Öffnung der ‚Ehe für alle‘ behandelt. Der Bundestagspräsident forderte jüngst alle Fraktionen auf, wenigstens den Gesetzentwurf des Bundesrates noch in dieser Wahlperiode zu behandeln, nachdem auch die Kultusministerin von Rheinland-Pfalz intervenierte. Ich erinnere daran, dass wir seit mehr als 27 Sitzungswochen immer und immer wieder die Behandlung der im Rechtsausschuss vorliegenden Gesetzentwürfe zur ‚Ehe für alle‘ von LINKEN, Grünen und Bundesrat eingefordert und beantragt haben. Es ist die Große Koalition und für sie namentlich die SPD, die in jeder dieser Sitzungen einen Antrag auf Vertagung oder Absetzung von der Tagesordnung gestellt hat. DIE LINKE handelt, die GroKo verschleppt. Seit 2013 inzwischen 27 Mal. Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der LINKEN, Petra Sitte, wird deshalb am 18. Mai in der Sitzung des Ältestenrates den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert auffordern, die Koalitionsfraktion nachdrücklich an ihren Verfassungsauftrag zu erinnern und Gesetzentwürfe, die zur Behandlung überwiesen wurden, auch endlich zu behandeln. Es ist höchste Zeit.“

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 16.05.2017

DIW Berlin rechnet verschiedene Reformszenarien durch

Eine vollständige Beseitigung des „Mittelstandsbauchs“ beim Einkommensteuertarif würde die Steuerpflichtigen um jährlich 35 Milliarden Euro entlasten. Mehr als die Hälfte davon würde jedoch den einkommensstärksten 20 Prozent der Bevölkerung zugutekommen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die im aktuellen DIW Wochenbericht erschienen ist. „Wenn man den Einkommensteuertarif auf breiter Front senkt, werden die hohen Einkommen absolut stärker entlastet als die mittleren“, sagt DIW-Steuerexperte Stefan Bach. Das liegt daran, dass die Einkommensteuer stark progressiv wirkt: Die Steuerpflichtigen mit mittleren Einkommen tragen relativ zu ihrer großen Zahl nur wenig zum gesamten Einkommensteueraufkommen bei, während die einkommensstärksten zehn Prozent alleine 56 Prozent und die einkommensstärksten 20 Prozent fast drei Viertel des Einkommensteueraufkommens aufbringen. Will man hohe Steuerausfälle vermeiden und primär die mittleren Einkommen entlasten, müsste man die Steuersätze im oberen Einkommensbereich anheben. Eine moderate Anhebung der Spitzensteuersätze würde jedoch nur begrenzte Mehreinnahmen erzielen.

Vor dem Hintergrund des gestiegenen Einkommensteueraufkommens und der anstehenden Bundestagswahl werden vermehrt Forderungen laut, die mittleren Einkommensgruppen bei der Einkommensteuer zu entlasten. Die DIW-Ökonomen Stefan Bach und Hermann Buslei haben einige der Reformvorschläge aufgegriffen und mit einem Mikrosimulationsmodell auf ihre Aufkommens- und Verteilungswirkungen hin untersucht. Neben der Beseitigung des „Mittelstandsbauchs“ analysieren sie eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes sowie konkrete Reformvorschlägen aus der steuerpolitischen Diskussion der letzten Monate: den „Bayern-Tarif“ des bayerischen Finanzministers Markus Söder, den Vorschlag der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU, den Vorschlag des DGB sowie den Vorschlag der Partei DIE LINKE.

Unter „Mittelstandsbauch“ versteht man den steilen Anstieg des Grenzsteuersatzes – also die Steuerbelastung für jeden zusätzlichen Euro – bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von etwa 10 000 bis 30 000 Euro. In diesem Bereich liegen die meisten Steuerpflichtigen. Um den Mittelstandsbauch vollständig zu beseitigen, müssten zwischen dem Eingangssteuersatz von 14 Prozent und dem ersten Spitzensteuersatz von 42 Prozent die Grenzsteuersätze konstant steigend verlaufen. Das würde ledige Steuerpflichtige mit Bruttoeinkommen von mehr als 60 000 Euro um etwa 1 600 Euro jährlich entlasten, Ehepaare ab dem doppelten Einkommen würden das Doppelte sparen. Die mittleren Einkommen bei etwa 24 000 Euro je Person würden im Durchschnitt nur etwa 500 Euro jährlich einsparen. Die niedrigsten Einkommen würden dagegen kaum entlastet, da sie kaum Einkommensteuer zahlen. Diese Haushalte werden in weit stärkerem Maß durch indirekte Steuern wie die Mehrwertsteuer sowie durch Sozialbeiträge belastet.

Spielraum für Steuerentlastungen ist mittelfristig nicht vorhanden

Mit Senkungen des Einkommensteuertarifs gehen schnell beträchtliche Steuerausfälle einher, da auch die höheren Einkommen davon profitieren. Im Falle einer vollständigen Abschmelzung des Mittelstandsbauchs wären dies 35 Milliarden Euro beziehungsweise 1,1 Prozent des aktuellen Bruttoinlandsprodukts. „Auch wenn das Einkommensteueraufkommen in den letzten Jahren gestiegen ist: Der Spielraum der öffentlichen Haushalte ist begrenzt“, sagt Bach. „Die Budgetüberschüsse werden in den nächsten Jahren voraussichtlich gegen null sinken“. Eine Anhebung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 49 Prozent würde zehn Milliarden Euro bringen und könnte somit eine durchgreifende Steuerentlastung der mittleren Einkommen nicht gegenfinanzieren, zumal dabei Ausweichreaktionen der Steuerpflichtigen noch nicht berücksichtigt sind.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 17.05.2017

Repräsentative Befragung von IAB, BAMF und SOEP unter Geflüchteten: Vier von fünf Kindern im Alter von drei oder mehr Jahren gehen in eine Kita, aber nur jedes sechste im Alter unter drei Jahren – In der Schule bekommt etwa die Hälfte der Kinder eine Sprachförderung

Kinder von nach Deutschland geflüchteten Menschen gehen im Alter von drei oder mehr Jahren kaum seltener in eine Kindertageseinrichtung als andere in Deutschland lebende Kinder. Deutlichen Nachholbedarf gibt es jedoch im frühkindlichen Alter unter drei Jahren: In dieser Altersgruppe besucht nur jedes sechste Kind von Geflüchteten eine Kita – etwa halb so viele wie unter allen in Deutschland lebenden Kindern, die jünger als drei Jahre sind. Das geht aus einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor, die erstmals repräsentativ für Deutschland Auskunft gibt über die Bildungsbeteiligung von Kindern mit Fluchthintergrund. Die Daten basieren auf der IAB-BAMF-SOEP Befragung des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) unter mehr als 4.500 erwachsenen Geflüchteten, die in den Jahren 2013 bis 2016 nach Deutschland kamen. Demzufolge nutzen Geflüchtete für ihre unter drei Jahre alten Kinder zu einem Anteil von gut 15 Prozent eine Kita, während die Nutzungsquote unter allen Kindern in Deutschland bei über 28 Prozent liegt.

„Dass Kinder mit Fluchthintergrund im Alter von unter drei Jahren vergleichsweise selten in eine Kita gehen, ist insofern problematisch, als die Grundlagen für eine erfolgreiche Integration und gesellschaftliche Teilhabe möglichst früh gelegt werden sollten und der spätere Bildungserfolg stark von der Bildungs- und Betreuungssituation im frühkindlichen Alter abhängt“, erklärt Frauke Peter, Bildungs- und Familienökonomin am DIW Berlin, die die Studie gemeinsam mit Ludovica Gambaro, Elisabeth Liebau und Felix Weinhardt verfasst hat. „Frühe Versäumnisse lassen sich später nur aufwendig wieder ausgleichen“, so Peter. Die Anstrengungen, dass Kinder Geflüchteter Bildungs- und Betreuungsangebote auch im frühkindlichen Alter nutzen, sollten daher erhöht werden.

Noch ist unklar, was genau den Ausschlag für oder gegen einen Kita-Besuch gibt

Im Alter ab drei Jahren besuchen Kinder Geflüchteter bis zur Einschulung zu 80 Prozent eine Kita – bei allen Kindern in Deutschland liegt die entsprechende Quote bei fast 95 Prozent. In beiden Altersgruppen gibt es einen Ost-West-Unterschied: In den neuen Bundesländern gehen mehr Kinder Geflüchteter im Alter von bis zu drei Jahren in eine Kita als in den alten Bundesländern. In der Altersgruppe der Kinder von drei bis sechs Jahren kehrt sich das Verhältnis um. Auf Basis der bisherigen Datenlage ist es jedoch nicht möglich, den Ursachen näher auf den Grund zu gehen. So kann nicht untersucht werden, ob die Erwerbstätigkeit, der Bildungsstand der Eltern oder Stadt-Land-Unterschiede einen Einfluss darauf haben, ob Kinder Geflüchteter in eine Kita gehen oder nicht. Sicher ist nur: Je älter das Kind, desto wahrscheinlicher geht es in eine Kita. Und, mit Blick auf Kinder zwischen drei und sechs Jahren: Je länger Kinder bereits in Deutschland und speziell in Westdeutschland leben und je eher sie in einer privaten Wohnung statt einer Gemeinschaftsunterkunft leben, desto häufiger besuchen sie eine Kita.

Das Forscherteam des DIW Berlin hat zudem den Schulbesuch von Kindern Geflüchteter untersucht. Angesichts der allgemeinen Schulpflicht hierzulande wenig überraschend, gehen mehr als 94 Prozent in eine Grund- oder Sekundarschule. Die Tatsache, dass rund fünf Prozent der Kinder nicht zur Schule gehen, wird in künftigen Befragungen aber noch eine größere Rolle spielen: „Es ist beispielsweise wichtig zu verstehen, ob diese Kinder aufgrund psychischer Faktoren oder aufgrund von Kapazitätsproblemen nicht in die Schule gehen“, sagt Studienautor Felix Weinhardt. Hinzu kommt: Mehr als die Hälfte derjenigen Kinder Geflüchteter, die zur Schule gehen, bekommen keine gezielte Sprachförderung. „Vielleicht sprechen viele dieser Kinder bereits Deutsch – wahrscheinlicher ist jedoch, dass auch hier Nachholbedarf besteht“, so Weinhardt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 10.05.2017

Die starke Einwanderung, insbesondere von Flüchtlingen, im Jahr 2015 wird sich in den Daten für das Jahr 2016 durch einen weiteren Anstieg der Kinderarmut in Deutschland bemerkbar machen. Das zeigt eine aktuelle Vorausberechnung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institutes (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* Die amtlichen Daten für 2016 liegen noch nicht vor, die WSI-Berechnungen ergeben aber, dass 2016 rund 154.000 Einwandererkinder als armutsgefährdet in die Statistik eingehen werden, die bislang noch nicht erfasst waren. Gleichzeitig dürfte die Zahl der von Armut betroffenen einheimischen Minderjährigen – mit und ohne Migrationshintergrund – aufgrund des moderaten wirtschaftlichen Aufschwungs um 72.000 niedriger ausfallen als 2015. Per Saldo dürfte die Armut unter Kindern und Jugendlichen in Deutschland gegenüber dem Vorjahr demnach also um rund 82.000 auf 2.629.000 Personen ansteigen. Für 2016 ergibt sich somit eine Zunahme der Kinderarmutsquote um 0,5 Prozentpunkte auf 20,2 Prozent. Weitere Berechnungen zeigen, dass das Armutsrisiko von Kindern, die mit ihren Eltern oder alleine in die Bundesrepublik eingewandert sind, um knapp 10 Prozentpunkte auf über 58 Prozent angestiegen sein dürfte. Damit erhöht sich zugleich der Anteil der Einwandererkinder unter den armen Kindern. Da Einwandererfamilien durchschnittlich mehr Kinder haben als einheimische Haushalte, ist damit zu rechnen, dass sich der Wiederanstieg der Armut unter kinderreichen Familien in der Statistik für 2016 fortsetzen wird.

Für seine Vorausberechnung (nowcasting) nutzt das WSI die aktuellsten verfügbaren Rahmendaten zur Bevölkerungsentwicklung, zu Asylbewerberleistungen und aus der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. "Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass die moderat positive Entwicklung bei den einheimischen Kindern den Anstieg der Kinderarmut dämpft, aber nicht abfangen kann", sagt WSI-Sozialexperte Dr. Eric Seils. "Dazu scheint sich die günstige Arbeitsmarktentwicklung in den Einkommen von Familien nicht stark genug niederzuschlagen."

In einer kürzlich veröffentlichten Studie hatte das WSI gezeigt, dass die Zuwanderung von geflüchteten Familien, die als Asylbewerber unter der Armutsgrenze leben, bereits 2015 eine deutliche Zunahme der Kinderarmut zur Folge hatte. Als arm gelten nach gängiger wissenschaftlicher Definition Haushalte, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des bedarfsgewichteten mittleren Einkommens beträgt. Für eine Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren lag die Armutsschwelle 2015 bei einem verfügbaren Nettoeinkommen von weniger als 1.978 Euro im Monat.

Der prognostizierte weitere Anstieg der Armutsquote im Jahre 2016 ist darauf zurückzuführen, dass die amtliche Armutsstatistik die Zuwanderung des Jahres 2015 nur mit zeitlicher Verzögerung berücksichtigen konnte. Zum einen bezieht sich die Armutsstatistik nur auf Personen in Privathaushalten. Viele Flüchtlingsfamilien lebten aber Ende 2015 in Sammelunterkünften und wurden daher ausgeklammert. Zum anderen bewirkten erhebungstechnische Gründe eine Untererfassung der Einwanderung, die in der zweiten Jahreshälfte 2015 stattfand. Dieser unerfasste Anteil aus dem Jahr 2015 schlägt sich in der Statistik für 2016 nieder.

Sollte sich der moderate Wirtschaftsaufschwung in diesem Jahr wie von vielen Wirtschaftsforschern prognostiziert fortsetzen, erwartet Seils für die nächste Zukunft einen Rückgang der Kinderarmut – insgesamt und auch unter Flüchtlingen. Zum einen würden die jugendlichen Zuwanderer erwachsen und fielen dann aus der Statistik, zum anderen werde die Erwerbstätigkeit unter den Einwanderern steigen.

– Konsequenzen für die Politik zur Armutsbekämpfung –

Für den WSI-Forscher ergeben sich daraus drei Konsequenzen für eine Politik zur Armutsbekämpfung:

Erstens mache die steigende Kinderarmut deutlich, dass die Anstrengungen in der Armutspolitik und die damit verbundenen Aufwendungen nicht nachlassen dürfen. Selbst wenn die Kinderarmut in den kommenden Jahren wieder etwas sinken wird, sei das "kein Grund zur Entwarnung", meint Seils. "Wenn wir die jugendlichen Einwanderer heute nicht ausreichend qualifizieren, werden sie als junge Erwachsene unter den armen Erwerbstätigen oder Arbeitslosen wieder auftauchen." Hier biete sich sowohl die Chance als auch die Herausforderung, künftige Armut durch die Ausbildung von Kindern und Jugendlichen zu vermeiden.

Zweitens sei der steigende Anteil der Einwandererkinder unter den armen Minderjährigen zu beachten. Ein wichtiger Aspekt der Kinderarmutspolitik der kommenden Jahre werde also darin bestehen müssen, die eingewanderten Eltern und insbesondere Mütter zu befähigen, Arbeit zu Konditionen und Löhnen zu finden, die es ihnen ermöglicht, ihre Familien selbst über die Runden zu bringen.

Schließlich dürften die einheimischen Kinder bei aller Aufmerksamkeit für die Einwanderer nicht vergessen werden. "Trotz Rekordbeschäftigung hat sich das Armutsrisiko der einheimischen Kinder nur wenig verringert", resümiert Seils.

Die Vorausberechnung mit detaillierten Angaben zum Verfahren finden Sie im WSI-Verteilungsmonitor: http://www.boeckler.de/wsi_108105

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 22.05.2017

Kommen Durchschnittsverdiener mit dem Spitzensatz der Einkommensteuer von 42 Prozent in Berührung? Manche Medienberichte und Veröffentlichungen von Interessengruppen legen das nahe. Tatsächlich aber bleiben Alleinstehende und erst recht Paare und Familien mit durchschnittlichen Einkommen stets deutlich darunter. Das zeigt das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung anhand von konkreten Berechnungen für unterschiedliche Steuerfälle. Die durchschnittliche Einkommensteuerbelastung von Durchschnittsverdienern liegt je nach Familienkonstellation zwischen 1,4 und maximal 19,2 Prozent des Bruttoeinkommens – Solidaritätszuschlag inklusive. Schaut man auf Beschäftigte mit Medianeinkommen, ist die Belastung noch spürbar niedriger.

"Je alarmistischer Darstellungen daherkommen, desto wahrscheinlicher ist, dass wesentliche Größen nicht sauber voneinander abgegrenzt werden", erklärt Dr. Katja Rietzler, IMK-Expertin für Finanzpolitik. Dabei identifiziert die Forscherin drei Fehlerquellen: Erstens herrscht oft Unklarheit darüber, wie hoch durchschnittliche Einkommen in Deutschland sind – nicht selten werden sie überschätzt. Zweitens wird nicht unterschieden zwischen Bruttoeinkommen und zu versteuerndem Einkommen. Drittens geht es bisweilen durcheinander zwischen Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz.

In ihrer aktuellen Steuerschätzung* durchleuchten Rietzler und ihre Forscherkollegen alle drei Faktoren Schritt für Schritt:

1. Das Durchschnittseinkommen: Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung weist für 2016 als durchschnittlichen Bruttolohn pro Arbeitnehmer 33.259 Euro aus. Allerdings werden dabei ohne Ansehen der Arbeitszeit alle Beschäftigungsverhältnisse vom Minijob bis zur Vollzeitbeschäftigung in einen Topf geworfen. Aussagefähiger ist die Betrachtung von Vollzeitverdiensten.

Dafür ergeben sich auf Basis der fortgeschriebenen Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2017 zwei relevante Werte: 41.742 Euro beträgt das Medianeinkommen – also der Wert, der genau in der Mitte wäre, wenn man alle Einkommenszettel von Vollzeitbeschäftigten nebeneinanderlegen würde. Der Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) liegt bei 49.915 Euro. Die Differenz entsteht dadurch, dass sehr hohe Einkommen, etwa von Managern, den Durchschnittswert nach oben verschieben, während der Median davon unbeeinflusst bleibt. Wichtig zu wissen: Wer den Durchschnittswert verdient, liegt daher fast schon im oberen Drittel der Einkommensverteilung: rund 65 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten bekommen weniger.

2. Bruttoeinkommen versus zu versteuerndes Einkommen: Maßgeblich für die Berechnung der Einkommensteuer ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen (ZVE). Es wird ermittelt, indem man vom Brutto die steuerrechtlich relevanten Freibeträge abzieht. Dazu zählen etwa der Arbeitnehmerfreibetrag oder die Vorsorgepauschale. Wie stark sich beide Größen voneinander unterscheiden, variiert individuell. Das ZVE liegt aber immer um mehrere tausend Euro unter dem Bruttoeinkommen. "Dieser Abstand ist im Laufe des letzten Jahrzehnts größer geworden, weil Steuerzahler mehr absetzen können, etwa ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dadurch wurden die meisten entlastet. Steuerkritiker blenden das immer wieder aus", sagt Rietzler.

Das IMK arbeitet für seine Beispielrechnungen mit Pauschbeträgen, die eher die untere Grenze dessen angeben, was vom Brutto abgerechnet werden kann. Das ZVE für einen Single mit Medianverdienst beträgt so etwas über 34.000 Euro. Bei einem Durchschnittsverdienst sind es knapp 41.000 Euro.

3. Durchschnittssteuersatz versus Grenzsteuersatz: Da der Einkommensteuertarif progressiv ansteigt, zahlt niemand auf sein gesamtes Einkommen den gleichen Steuersatz. Als Grenzsteuersatz wird der Anteil bezeichnet, der auf einen zusätzlich verdienten Euro beim ZVE anfällt. Beispiel: Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent fällt derzeit bei einem Single auf jeden Euro ZVE jenseits von 53.665 Euro an. Das entspricht einem Bruttoeinkommen von knapp 64.000 Euro. Das Einkommen unterhalb dieser Marke wird niedriger versteuert. Wer wissen will, wie viel er im Mittel von seinem Gesamteinkommen abgeben muss, muss deshalb seine durchschnittliche Steuerbelastung betrachten.

Ergebnis: Durchschnittsverdiener deutlich unter dem Spitzensatz. In seinen Beispielrechnungen (siehe auch die Tabelle in der pdf-Version dieser PM; Link unten) weist das IMK den durchschnittlichen und den Grenzsteuersatz für Durchschnittsverdiener aus. Dabei differenzieren die Forscher zwischen Median- und Durchschnittseinkommen sowie für Alleinstehende, Ehepaare ohne und Ehepaare mit Kindern. Dabei zeigt sich: In keinem Fall kommen Durchschnittsverdiener in die Nähe des Spitzensatzes.

Gemessen am Bruttoeinkommen zahlt ein Ehepaar mit zwei Kindern und Medianverdienst unter Berücksichtigung des Kindergeldes gar keine Einkommensteuer. Beim Durchschnittsverdienst liegt die durchschnittliche Einkommensteuerbelastung inklusive Solidaritätszuschlag bei 1,4 Prozent. Ein Paar ohne Kinder zahlt durchschnittlich 8,8 bzw. 11,1 Prozent. Bei einem Alleinstehenden sind es 17 bzw. 19,2 Prozent. Bezieht man die Steuern auf das niedrigere ZVE, fallen die Anteile naturgemäß meist etwas höher aus, sie übersteigen aber nie 23,4 Prozent. Und auch die Grenzsteuersätze, die ja nur auf einen kleinen Teil des Einkommens anfallen, bleiben immer deutlich unter dem Spitzensatz (siehe die Tabelle). Das gilt insbesondere für Familien: Sie zahlen, gemessen am ZVE, ohne Solidaritätszuschlag im Falle des Durchschnittseinkommens einen Grenzsteuersatz von 15,6 Prozent. Bei Alleinstehenden mit Medianeinkommen erreicht der Grenzsteuersatz relativ zum ZVE 32,8 Prozent, bei Singles mit Durchschnittseinkommen 35,8 Prozent.

*Katja Rietzler, Birger Scholz, Dieter Teichmann, Achim Truger: IMK-Steuerschätzung 2017-2021. Staatliche Handlungsfähigkeit nicht aufs Spiel setzen. IMK Report Nr. 126, Mai 2017. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_imk_report_126_2017.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 17.05.2017

Im Jahr 2015 lag die Geburtenrate in Deutschland bei 1,50 Kindern je Frau. Das war zwar der höchste Wert seit der Wiedervereinigung, aber weiterhin weniger als der EU-Durchschnitt, der bei 1,58 Kindern je Frau lag. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden mit.

Im EU-Vergleich hatte Frankreich die höchste zusammengefasste Geburtenziffer. Laut Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat wurden dort 2015 durchschnittlich 1,96 Kinder je Frau geboren. Es folgten Irland (1,92 Kinder je Frau) und Schweden (1,85). Die niedrigsten Geburtenziffern gab es in Portugal (1,31 Kinder je Frau), Polen und Zypern (je 1,32).

Die Geburtenziffern für Deutschland und die anderen EU-Staaten stehen in der Eurostat-Datenbank zur Verfügung.

Europa in Zahlen ist das Informationsangebot des Statistischen Bundesamtes zur amtlichen europäischen Statistik.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 15.05.2017

Die Linksfraktion ist mit ihrer Forderung nach einem Aktionsplan gegen Kinderarmut im Familienausschuss gescheitert. Der Ausschuss lehnte den entsprechenden Antrag der Linken (18/10628) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen ab.

In der Sitzung erneuerte die Linksfraktion ihre Forderung nach Einführung einer Kindergrundsicherung. Das Kindergeld, der Kinderzuschlag und die Regelbedarfe für Kinder in den sozialen Grundsicherungssystemen müssten erhöht werden. Im Gegenzug sollen die Steuerfreibeträge für Eltern gestrichen werden, da von ihnen Besserverdienende im Gegensatz zu Eltern mit kleinen Einkommen überproportional profitieren würden. Zudem müsse der Bezug des Kinderzuschlags entbürokratisiert werden. Ebenso forderte die Fraktion die Beitragsfreiheit für den Kita-Besuch, die Verpflegung in Kitas und Schulen und für den öffentlichen Personennahverkehr.

Die Union wies die Forderungen als nicht finanzierbar zurück. Eine Kindergrundsicherung nach den Plänen der Linken würde zusätzliche Ausgaben von 14 Milliarden Euro umfassen. Angesichts der Finanzlage sei dies nicht zu stemmen. Noch nie habe der Staat so viel Geld für Familien ausgegeben wie derzeit. Zudem mache es keinen Sinn, das Geld nach dem Gießkannenprinzip auszugeben. Staatliche Leistungen müssten zielgenau verteilt werden. Der beste Schutz gegen Kinderarmut sei die Erwerbstätigkeit der Eltern. Deshalb habe die Koalition die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zum Schwerpunkt gemacht. So sei der Kita-Ausbau massiv vorangetrieben worden. Die Beiträge für den Kita-Besuch und die Essensverpflegung müssten sozial gestaffelt werden.

In diesem Sinne argumentierte auch die SPD. Sie sprach sich allerdings für den beitragsfreien Kita-Besuch für alle aus. Kitas seien Bildungseinrichtungen wie Schulen und müssten deshalb kostenfrei für alle sein. Kinder reicher und armer Eltern sollten schließlich gemeinsam in den gleichen Kitas betreut werden. Der soziale Ausgleich müsse über ein gerechtes Steuersystem hergestellt werden. Zugleich forderte die SPD eine finanziell höhere Beteiligung des Bundes am Kita-Ausbau in den kommenden Jahren.

Die Grünen unterstützten zum Teil den Antrag der Linken. Auch sie sprachen sich für eine Kindergrundsicherung aus. Es sei ein Armutszeugnis für ein reiches Land wie Deutschland, dass ein Fünftel aller Kinder und Jugendlichen von Armut bedroht sei. Allerdings lehnten sie wie die CDU/CSU-Fraktion die Beitragsfreiheit für den Kita-Besuch ab, dieser müsse sozial gestaffelt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 315 vom 17.05.2017

Hierzu kommentiert das ZFF:

Die Forderung der Fraktion DIE LINKE nach eine Aktionsplan gegen Kinderarmut ist richtig und wichtig, denn das derzeitige System der Familienförderung ist ungerecht und benachteiligt Kinder, die ohnehin schon in einkommensschwachen Familien aufwachsen. Armut wird für die Kinder dadurch zu einer zusätzlichen Entwicklungsaufgabe bzw. zu einer zusätzlichen Last für sie. Dies drückt sich auch in Stigmatisierungen und Diskriminierungen aus, die viele Kinder und Familien mit dem Bezug von Sozialleistungen erfahren: umständliche und lange Antrags- und Bewilligungssysteme, Sozialpässe o.ä. zum Nachweis für Reduktionen. Das ZFF fordert im Rahmen des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Damit wird das bürokratische und ungerechte System der Familienförderung vom Kopf auf die Füße gestellt. Nur so, in Kombination mit einer qualitativ hochwertigen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur und der Schaffung guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit, lässt sich Kinder- und Familienarmut langfristig beseitigen und den Kreislauf der Armut durchbrechen!

Die Stellungnahmen des ZFF zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 20. März zu den Anträgen der Fraktionen DIE LINKE. sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema Kinderarmut können Sie hier herunterladen: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/ZFF_Stellungnahme_Anhoerung_Kinderarmut_20170320.pdf.

Beim rechtlichen Vorgehen gegen die Verheiratung von Minderjährigen ist es kaum möglich, alles richtig zu machen. Das nahmen Abgeordnete und Zuhörer von einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch im Rechtsausschuss mit nach Hause. Gegenstand war ein Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD "zur Bekämpfung von Kinderehen" (18/12086). Mit ihm soll das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden. Die bisherige Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 16 zu heiraten, wird abgeschafft. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres geschlossene Ehen sollen mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes unwirksam werden. Das soll auch für nach ausländischem Recht wirksam geschlossene Ehen gelten. Im Alter von 16 oder 17 Jahren geschlossene Ehen sollen nicht nur wie nach geltendem Recht aufgehoben werden können, sondern in der Regel aufgehoben werden müssen. Hier soll, im Gegensatz zur Nichtigkeitserklärung bei noch jüngerer Heirat, die Letztentscheidung bei einem Gericht liegen.

Dominik Bär vom Deutschen Institut für Menschenrechte schickte seiner Stellungnahme die Bemerkung voraus, dass sich seine Organisation für ein weltweites Mindest-Ehealter von 18 Jahren ausspreche. Gleichwohl kam er zu der Feststellung, dass der vorliegende Gesetzentwurf "nicht im Einklang mit der UN-Kinderrechts-Konvention" stehe. Denn diese verlange eine individuelle Prüfung in jedem Fall, ob die Auflösung tatsächlich dem Kindeswohl diene. Bei der pauschalen Nichtigkeitserklärung sei dies nicht möglich. Aber auch bei den mit 16 oder 17 geschlossenen Ehen sei die vorgesehene Härtefall-Klausel zu eng und damit der Entscheidungsspielraum für Gerichte zu stark beschränkt.

Brigitte Meyer-Wehage vom Deutschen Juristinnenbund wies darauf hin, dass in der Diskussion Kinderehen häufig mit Zwangsehen gleichgesetzt würde. Für letztere gebe es aber seit 2011 eine gesetzliche Regelung. Meyer-Wehe kritisierte neben einigen Aspekten des Gesetzentwurfs auch den Zeitpunkt seiner Einbringung. Denn beim Bundesgerichtshof sei ein Verfahren im Zusammenhang mit Minderjährigen-Ehen anhängig, dessen Ausgang besser abgewartet werden solle.

Vehement für die Nichtigkeitslösung sprach sich Monika Michell aus, die sich für die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes um betroffene Mädchen kümmert. Da diese oft unter starkem Druck ihrer Familie stünden und nicht mit ihr brechen wollten, würden sie vor Gericht "mit aller Überzeugungskraft" beteuern, freiwillig geheiratet zu haben, auch wenn dies tatsächlich gegen ihren Willen geschehen sei. Michell plädierte dafür, Kinderehen generell als Indiz für Kindeswohlgefährdung zu werten und zu verbieten. Wenn die Mädchen wollten, könnten sie dann mit 18 erneut heiraten.

Ganz anders positionierte sich der Heidelberger Rechtsprofessor Thomas Pfeiffer. Die Lebenswirklichkeit sei "sehr vielgestaltig", weshalb es sich verbiete, "alle Verbindungen über einen Kamm zu scheren". Mit der Unwirksamkeit der unter 16 geschlossenen Ehen und der Auflösung der meisten unter 18 geschlossenen werde zudem "das Wohl der aus der Verbindung hervorgegangenen Kinder" missachtet. Pfeiffer verwies darauf, dass sich Deutschland mit der Genfer Flüchtlingskonention verpflichtet habe, alle in der Heimat geschlossenen Ehen anzuerkennen.

Gegen eine "Per-Se-Nichtigkeitserklärung" sprach sich auch Meike Riebau von der Kinderhilfsorganisation Save the Children aus. Diese sei unverhältnismäßig und verstoße gegen die Kinderrechts-Konvention. Auch für mit unter 16 Jahren Verheiratete sei ein "individualsiertes Aufhebungsverfahren" angebracht. Immerhin werde in Sorgerechts-Verfahren sogar dreijährigen Kindern eine Mitsprache eingeräumt.

Auch Wolfgang Schwackenberg vom Deutschen Anwaltverein wandte sich dagegen, "grundsätzlich 16-Jährigen abzusprechen, dass sie zu einer freien Entscheidung fähig sind". Auch mahnte er, Respekt vor anderen Rechtsordnungen zu wahren und nicht im Ausland gültig geschlossene Ehen pauschal zu annullieren. Schwackenberg warnte vor Problemen, die eine Nichtigkeitserklärung beim Erbrecht und der Versorgung der betroffenen Frauen, aber auch beispielsweise für die gemeinsamen Kinder mit sich bringen werde.

Das Vertrauen mancher anderer Sachverständiger in die sachgerechte Entscheidung von Familiengerichten vermochte die türkischstämmige, für den Kinderschutzbund Augsburg tätige Anwältin Nazan Simsek nicht zu teilen. Vor allem für zugewanderte Frauen und Mädchen sei es oftmals gar nicht möglich, bestehende Rechte in Deutschland wahrzunehmen, da ihnen dazu das sprachliche und kulturelle Verständnis fehle. Auf der anderen Seite seien die Voraussetzungen, "den Willen der Kinder zu erfassen, in den Familiengerichten wenig gegeben". "Nur diese Lösung bietet Schutz", sagte Simsek zu den Nichtigkeitserklärungen. "Diese Kinder gehören nicht ins Ehebett, sondern auf die Schulbank."

Der Heidelberger Rechtsprofessor Marc-Philipp Weller bewertete die Nichtigkeitslösung zwar als rechtlich zulässig, vertrat aber die Ansicht, dass deren Ziel durch eine Aufhebungs-Lösung ebenfalls zu erreichen sei. Die Rechte der Betroffenen ließen sich dadurch sogar besser wahren, da auf individuelle Besonderheiten eingegangen werden könne. Weller plädierte durchaus für eine "Soll-Lösung", in der die Auflösung der Ehe das Ziel ist, "aber mit Elastizität".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 320 vom 18.05.2017

Die Grünen wollen durch Veränderungen im Instanzenweg eine Beschleunigung von Asylverfahren erreichen. Dazu haben sie einen Gesetzenwurf (18/12360) eingebracht, der am morgigen Donnerstag im vereinfachten Verfahren, das heißt ohne Aussprache, an die Ausschüsse überwiesen werden soll. Wegen fehlender Berufungs- und Revisionsmöglichkeiten fehle es derzeit im Asylrecht an einer obergerichtlichen Klärung elementarer Rechtsfragen, schreibt die Fraktion. Die Folge sei, dass "gleichgelagerte Fälle immer wieder neu entschieden werden und divergierende erstinstanzliche Entscheidungen Rechtsunsicherheit auslösen".

Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung sollen in Asylverfahren, so wie schon jetzt im sonstigen Verwaltungsrecht, die Zulassung der Berufung durch das Verwaltungsgericht, die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht und Beschwerdemöglichkeiten in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eingeführt werden. Die Grünen beziehen sich auf einen Vorschlag des Bundesrates, den sie mit ihrem Gesetzentwurf aufgriffen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 316 vom 17.05.2017

Der Kampf gegen Kinderehen und Zwangsverheiratung ist nach Ansicht der Vorsitzenden von Plan International Deutschland, Maike Röttger, global eines der wichtigsten Themen für die Entwicklungspolitik. Weltweit gebe es derzeit rund 700 Millionen Frauen, die vor ihrem 18. Geburstag verheiratet worden seien, sagte sie am Mittwochmorgen im Entwicklungsausschuss. Jede dritte von ihnen sei bei ihrer Heirat nicht einmal 15 Jahre alt gewesen. In Deutschland seien 1.500 Mädchen betroffen.

Die Zwangehe bedeute eine "drastische Missachtung ihrer Menschenrechte", sagte Röttger. Die Mädchen dürften nach der Heirat oft nicht mehr die Schule besuchen. Gewalt, Vergewaltigung und frühe Schwangerschaften bestimmten ihren Alltag. Die Folgen zu früher Schwangerschaften seien bei Mädchen zwischen 15 und 18 Jahren weltweit die häufigste Todesursache.

Röttger appellierte an die Bundesregierung, den Fokus der deutschen Entwicklungszusammenarbeit noch stärker auf die Bildung von Frauen und Mädchen zu legen. Bildung sei der Schlüssel, Mädchen stark zu machen und vor Zwangsverheiratung und Kinderehen zu schützen. Den im April von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen in Deutschland (18/12086), mit dem das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden soll, bezeichnete Röttger ebenfalls als einen "wichtigen Baustein". Allerdings kritisierte sie, dass vor Vollendung des 16. Lebensjahres geschlossene Ehen mit Inkrafttreten des Gesetzes unwirksam werden sollen. "Die Mädchen verlieren damit alle Versorgungsansprüche", warnte Röttger. Eine solche Regelung sei nicht im Sinne der Betroffenen. Ähnliche Kritik an dem Entwurf kam aus den Reihen von CDU/CSU, Grünen und Linken.

Eine Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen verwies auf die besondere Situation syrischer Flüchtlinge. Nicht wenige Eltern würden ihre Töchter minderjährig verkaufen, in der Hoffnung, sie in Sicherheit zu bringen oder finanziell abzusichern. Die Linksfraktion fragte zudem nach den vielen Minderjährigen, die auf der Flucht nach Europa spurlos verschwunden seien.

Ein Vertreter der Unionsfraktion verwies darauf, dass ein Gesetz gegen Kinderehen in Deutschland nur ein Teil der Lösung sein könne. Entscheidender sei es, in den Herkunftsländern auf gesellschaftliche Veränderungen und ein Verbot von Kinderehen hinwirken. Aus der SPD hieß es, kleine Mädchen gehörten in die Schule und nicht in die Betten von Vergewaltigern. Wenn das neue Gesetz in Deutschland dazu führe, dass die Mädchen aus der Ehe geholt würden, stelle sich die Frage, wie sie danach langfristig unterstützt werden können.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 314 vom 17.05.2017

Der Rechtsausschuss hat für wesentiche Änderungen an dem Gesetzentwurf des Bundesrates "zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge und in Fürsorgeangelegenheiten" (18/10485) gestimmt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in Fällen, in denen jemand etwa aufgrund eines Schlaganfalls nicht selbst über medizinische Maßnahmen jenseits der unmittelbaren Notfallversorgung entscheiden kann, eine Vertretungsbefugnis des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners angenommen wird, sofern diese zusammenleben und keine ausdrückliche Erklärung dem entgegensteht. Der Bundesrat begründet dies unter anderem damit, dass die meisten Ehegatten davon ausgehen und erwarten, dass sie diese Befugnis haben und nicht wissen, dass darüber das Betreuungsgericht entscheiden muss.

Mit dem Änderungsantrag, den der Rechtsausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Grünen bei Enthaltung der Linken angenommen hat, fällt im Titel des Gesetzes der Teil "und in Fürsorgeangelegenheiten" weg. Anders als der Bundesrat wollen die Abgeordneten nicht eine automatische Vertretungsvollmacht des Partners auch in finanziellen Angelegenheiten, die mit den medizinischen zusammenhängen. Abgeordnete der Koalitionsfraktionen argumentierten, dass damit die Gefahr eines Missbrauchs der automatischen Vollmacht verringert werden soll.

An den Gesetzentwurf angefügt werden soll nach dem einstimmigen Votum des Ausschusses eine Erhöhung der Vergütung für Betreuer. Diese sei seit zwölf Jahren nicht mehr erhöht worden, was eine qualifizierte Betreuung gefährde, so die einhellige Argumentation. In Vorgesprächen hatten Vertreter der Länder eine solche Erhöhung abgelehnt, weshalb es hier noch zu einem Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat kommen könnte, sofern das Plenum wie zu erwarten dem Votum des Ausschusses folgt.

Dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung stimmten schließlich die beiden Koalitionsfraktionen zu, die Grünen stimmten dagegen, da sie auch in der geänderten Fassung zu große Missbrauchsmöglichkeiten durch nicht wohlgesinnte Ehegatten und Lebenspartner sehen. Die Linke teilte diese Bedenken zum Teil und enthielt sich der Stimme. Der Gesetzentwurf steht am morgigen Donnerstagabend im Plenum zur Schlussabstimmung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 313vom 17.05.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

In ihrer heutigen Sitzung hat die Jugend- und Familienministerkonferenz die Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz in der Kindertagesbetreuung beschlossen. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„In Deutschland werden fast 3,5 Millionen Kinder in Kitas und Kindertagespflege betreut. Die meisten davon sechs bis acht Stunden täglich. Dass dies ohne eine bundesweite gesetzliche Reglung geschieht, die die Qualität ihrer Betreuung sicherstellt, ist für die AWO nicht nachvollziehbar. Deshalb begrüßen wir diesen längst überfälligen Schritt der Jugend- und Familienministerkonferenz, immerhin Eckpunkte für ein Kita-Qualitätsgesetz auf den Weg zu bringen. Das ist vor allem wichtig, da derzeit immer mehr Bundesländer bestehende Landesregelungen zur Qualität aufweichen.

Mit ihrem heutigen Beschluss machen die Jugend- und Familienminister deutlich, dass sie gemeinsam die Qualität der Angebote verbessern möchten. Viele Bundesländer schlagen aktuell einen anderen Weg ein. Es werden Geringqualifizierte als Fachkräfte anerkannt, Quereinsteigende vom ersten Tag in der Kita wie vollwertige Erzieherinnen und Erzieher behandelt und Ausbildungsgänge unterhalb der Erzieherausbildung auf den Weg gebracht. Nach Ansicht der AWO darf das pädagogische Niveau aber nicht weiter abgesenkt werden.

Ursache für diese Entwicklung ist der Fachkräftemangel. Die Lösung kann aber nicht darin liegen, die Ansprüche zu senken, sondern kann nur darin liegen, den Beruf attraktiver zu gestalten. Um mehr Menschen für die Kinderbetreuung zu begeistern, müssen die Rahmenbedingungen attraktiver werden. Das bedeutet auch Bezahlung und Ausbildungsvergütung zu verbessern.

Die AWO erwartet, dass in der kommenden Legislaturperiode zügig daran gearbeitet wird, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, dass bundesweit eine qualitativ gute Betreuung von Kindern sicherstellt.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 19.05.2017

AWO zum Internationalen Tag gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie

Heute wird in über 130 Ländern der Internationale Tag gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie (kurz IDAHOT) begangen. „Es ist nach wie vor traurige Realität, dass sich Familienformen jenseits des heterosexuellen Familienkonzepts mit beachtlichen rechtlichen Hürden und gesellschaftlichen Vorurteilen auseinandersetzen müssen. Doch überall leben Menschen in verschiedensten Familienformen zusammen. Eine moderne Familienpolitik muss sich diesen Realitäten stellen und alle Formen des Zusammenlebens als gleichwertig akzeptieren“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und führt aus: „Die AWO ist diesem Prinzip schon lange verbunden. So verabschiedete sie 1987 ein Grundsatzprogramm, in dem es hieß, dass Familienpolitik und Familienförderung den veränderten Lebensentwürfen von Familien Rechnung tragen müssen und sich nicht länger ausschließlich an der Institution Ehe oder an einem bestimmten Familientypus orientieren dürfen.“

Der diesjährige IDAHOT will auf der einen Seite die Situation von queeren Menschen innerhalb von Familie stärker in den Blick rücken – so erfahren viele Menschen aufgrund ihrer nicht-heterosexuellen Lebensweise negative Reaktionen und Ausgrenzung in ihrer eigenen Familie. Auf der anderen Seite geht es um die gesellschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen queerer Familienmodelle wie z.B. sog. Regenbogenfamilien und Co-Elternschaften. Der AWO Bundesvorsitzende mahnt: „Besonders die institutionalisierte Diskriminierung ist nicht hinnehmbar. Die AWO fordert, dass queere Familienmodelle gesetzlich als gleichwertige Formen von Familie anzuerkennen sind. Sie dürfen keinen Grund für gesellschaftliche Deklassierung und rechtliche Diskriminierung sein. So muss beispielsweise die Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften geöffnet und das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Partnerschaften gesetzlich verankert werden.“

Bereits seit 2005 gilt der 17. Mai als internationaler Tag, um auf die Belange von schwulen, lesbischen, bisexuellen sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen aufmerksam zu machen. Der diesjährige IDAHOT widmet sich schwerpunktmäßig den Familien. Die AWO unterstützt Menschen, ihr Leben eigenständig und verantwortlich zu gestalten und fördert alternative Lebenskonzepte. Dies hat die AWO in ihren Leitsätzen verankert. Daher unterstützen wir die queere Bürgerrechtsbewegung und wirken an einer offenen, vielfältigen und toleranten Gesellschaft mit.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 17.05.2017

Staatssekretär Kleindiek besucht Berliner AWO Kita

Anlässlich des Tages der Kinderbetreuung besuchten der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium Dr. Ralf Kleindiek und der Bundesvorsitzende der AWO Wolfgang Stadler heute die AWO Kita Maulwurf in Berlin Mitte.

„Beschäftigte in Kitas engagieren sich tagtäglich für ein gelingendes Aufwachsen von Kindern und unterstützen Familien in ihrem Alltag. Ihre Arbeit wertzuschätzen, war mir daher heute besonders wichtig. Aus dem heutigen Besuch in der Kita nehme ich viele Eindrücke und Anregungen mit“, erklärte Staatssekretär Kleindiek. Der AWO Bundesvorsitzende Stadler ergänzt: „Als Träger von 2.500 Kitas wissen wir, dass von den Erzieherinnen und Erziehern viel erwartet wird. Ihre Aufgaben sind in den letzten Jahren immer komplexer und anspruchsvoller geworden, doch ich weiß, dass unsere Fachkräfte einen großartigen Job machen.“

Die Rahmenbedingungen der Arbeit in Kindertageseinrichtungen sind häufig schwierig. Die größte Herausforderung im Kita-Alltag stellt dabei der Personalmangel bzw. der vielerorts zu schlechte Personalschlüssel dar. Deshalb begrüßt der AWO Bundesvorsitzende, dass sich Bund und Länder bereits 2016 auf gemeinsame Schritte zur Verbesserung der Betreuungsqualität verständigt haben, erklärt aber: „Wir erwarten nun weitere konkrete Maßnahmen.“ Grundsätzlich sieht Stadler aber eine überaus positive Entwicklung der Bedeutung des Themenfeldes Kita: „Besuche wie der heutige bestärken uns in unserem langjährigen Engagement für eine bessere Betreuungsqualität. Bund und Länder müssen den eingeschlagenen Weg hin zu einheitlichen gesetzlichen Qualitätsstandards konsequent weitergehen. Gerade weil die Arbeit von Erzieherinnen und Erziehern so wichtig ist, müssen wir sie unterstützen in dem wir ihre Arbeitsbedingungen verbessern und sie besser vergüten“, fordert der AWO Bundesvorsitzende.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 17.05.2017

Allein in der Bundesrepublik sind mittlerweile über eine Million Menschen in Pflegeheimen und in ambulanten Pflegediensten tätig. Den morgigen Internationalen Tag der Pflegenden möchte die AWO nutzen, um auf die schwierige Situation der beruflich Pflegenden aufmerksam zu machen. „Die Pflegenden sichern Lebensqualität und ein würdevolles Altern von kranken sowie hilfe-und pflegebedürftigen Menschen. Damit dies so bleibt, fordert die AWO bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen und eine deutlich bessere Personalausstattung“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker.

Vor allem in den zwei Bereichen Personalausstattung und Finanzierung der Pflegeversicherung bzw. Einführung einer Bürgerversicherung sieht die AWO Handlungsbedarf. „Gute Pflege muss auf einer soliden finanziellen Basis stehen. Die Pflege-Bürgerversicherung kann allen Bürgerinnen und Bürgern eine ausreichende Absicherung gewährleisten und macht eine private Zusatzversicherung überflüssig“, ist Döcker überzeugt. Die AWO fordert seit langem die Einführung einer Bürgerversicherung. Nur sie kann eine solidarische und auskömmliche Finanzierungsgrundlage für die Kranken- und Pflegeversicherung mit für die Versicherten auch langfristig bezahlbaren Beiträgen leisten. Zusätzlich fordert die AWO, dass die Behandlungspflege in stationären Einrichtungen systemgerecht über die Krankenversicherung und nicht wie bisher durch die Pflegeversicherung finanziert werden soll.

Die regional unterschiedliche, aber quasi überall defizitäre Personalausstattung stellt die Pflege seit langem vor eine große Herausforderung und geht zu Lasten der pflegebedürftigen Menschen sowie der beruflich Pflegenden. „Eine gute personelle Ausstattung ist eine wichtige Voraussetzung für eine weiterhin hohe Versorgungsqualität von pflegebedürftigen Menschen“, betont Döcker abschließend.

In Erinnerung an die Vorreiterin der modernen Pflege, Florence Nightingale wird der 12. Mai international als Tag der Pflegenden begangen. Der diesjährige Tag der Pflegenden steht unter dem Motto „Eine starke Pflege weist den Weg“.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 11.05.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über ein "Bundesprogramm Kita- und Schulverpflegung" die bundesweite verbindliche Einführung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für die Verpflegung in Kitas und Schulen. Zahlreiche Studien belegen, dass die von der DGE für diesen Bereich gegebenen Empfehlungen in den seltensten Fällen erfüllt werden. Deshalb sollte beim Kita- und Schulessen nicht weiter auf unverbindliche Freiwilligkeit mit Appellen und Ankündigungen gesetzt werden. Außerdem plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk nachdrücklich für eine generelle Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für Kita- und Schulessen von 19 auf 7 Prozent. Eine solche Reduzierung, die finanzielle Gestaltungsspielräume bei der Qualitätsverbesserung des Kita- und Schulessens ermöglichen würde, ist aufgrund des in diesem Bereich vorliegenden nationalen Gestaltungsspielraums problemlos möglich.

"Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes braucht jedes Kind im Ganztagsbetrieb von Kita oder Schule eine gesunde, warme Mahlzeit. Dazu zählt eine Vielfalt der Speisen ebenso wie ihre nährstoffreiche Zubereitung, ausreichend Gemüse, aber auch Vollkornprodukte und Fisch. Es muss endlich Schluss sein mit zerkochtem Gemüse, trockenen Kartoffeln und billigen Fertigsoßen. Besonders wichtig ist es auch, die Kita-Kinder bzw. die Schülerinnen und Schüler mit einzubeziehen. Deren Phantasie und Kreativität bleiben vielfach fast völlig ungenutzt", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollten möglichst heimische Produkte sowie Obst und Gemüse der Saison die Leitlinien für das Kita- und Schulessen sein. Wer in der Kindheit nicht erfährt und erlebt, was gesunde Ernährung ist und dass sie gut schmeckt, wird dies im Erwachsenenalter kaum nachholen können. Insofern ist eine gesunde Ernährung auch eine Grundsteinlegung für ein gesundes Leben. An dieser Stelle zu sparen ist langfristig verheerend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 18.05.2017

Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigen die umfangreichen Bedenken des Bundesrates gegenüber dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur Bekämpfung von Kinderehen, dass es noch Änderungsbedarf im Sinne des Kindeswohls gibt. Diese Bedenken sollten im weiteren parlamentarischen Verfahren aufgenommen werden und zu Änderungen am Gesetzentwurf führen. "Bei Gesetzesänderungen, die derart massiv in die Rechte von Kindern eingreifen, muss eine sorgfältige Abwägung der Kindeswohlinteressen stattfinden. Das ist bisher aus unserer Sicht nicht ausreichend erfolgt. Die angestrebte Regelung, dass Ehen im Regelfall nur dann anerkannt werden, wenn beide Partner 18 Jahre alt sind, ist im Grundsatz richtig. Das gilt auch für die Möglichkeit, durch eine familiengerichtliche Entscheidung Ausnahmen zuzulassen, wenn einer der Eheleute 16 oder 17 Jahre alt ist. Das entspricht den Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes. Allerdings sind die Ausnahmetatbestände zu eng gefasst. Hier sollte es eine Regelung geben, nach der bereits geschlossene Ehen, bei der ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin 16 oder 17 Jahre alt ist, dann anerkannt werden können, wenn Kindeswohlaspekte im Sinne des Artikels 3 der UN-Kinderrechtskonvention dies erfordern. Entscheidend muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch die Meinung der oder des Minderjährigen sein, die bei der Ermittlung des Kindeswohls unbedingt zu berücksichtigen ist. Dazu muss das Kind eine entsprechende Reife besitzen, eine so weitreichende Entscheidung zu treffen", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, im Vorfeld der heutigen Bundesratssitzung.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte der Bundestag allerdings nicht allen von den Bundesratsausschüssen empfohlenen Änderungen am Gesetzentwurf folgen. So sollte aus Sicht des Verbandes eine Ehe, bei der ein Ehepartner bei Eheschließung unter 16 Jahre alt war, ausnahmslos aufgehoben werden. Die von den Bundesratsausschüssen vorgeschlagene Untergrenze von 14 Jahren ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nicht sachgerecht.

Der Bundestag sollte aber jenseits der Diskussion über eine Altersuntergrenze die Bedenken der Bundesratsausschüsse dahingehend berücksichtigen, dass Kinderehen nicht pauschal als nichtig angesehen werden, sondern in jedem Einzelfall von einem Familiengericht aufgehoben werden müssen. Das ist angesichts der geringen Fallzahlen problemlos möglich. Im Falle der Nichtigkeit ergeben sich weitreichende Folgen für die Betroffenen. Zum Beispiel können Unterhalts-, Erbschafts- und Versorgungsansprüche verloren gehen, und Kinder aus solchen Ehen würden als nichtehelich angesehen. Das darf nicht sein.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 12.05.2017

Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) fordert die Politik auf, die demokratischen Verfahren zur Beteiligung der Zivilgesellschaft zukünftig ernst zu nehmen. Nur so wäre eine tatsächliche Weiterentwicklung im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz umsetzbar.

Welchen Stellenwert die Kinder- und Jugendhilfe in der deutschen Politik hat, zeigt die gestrige Tagesordnung des Bundestages, in der das Einbringen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz auf Mitternacht gesetzt wurde. Darüber hinaus sind die Fristen zur Stellungnahme zu Gesetzesvorhaben für die Verbände und Organisationen in der jüngsten Vergangenheit stetig verkürzt worden. „Dieses Verhalten wirft doch die Frage auf, ob die politisch Verantwortlichen überhaupt ein Interesse haben, die demokratischen Verfahren zu gewährleisten und damit eine fachlich qualifizierte Bürgerschaft zu beteiligen“ so Heinz Hilgers, Präsident des DKSB.

Obwohl es wichtig ist, mit dem SGB VIII die Perspektive des Kindes zu stärken und im Regierungsentwurf dazu einzelne gute Regelungen vorgeschlagen werden, reichen diese bei Weitem nicht aus. Aus Sicht des DKSB werden die Kinderrechte im aktuell diskutierten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz nicht wirklich umgesetzt. „Es gilt, die Kinderrechte ernst zu nehmen“ so Heinz Hilgers. Der DKSB befürchtet beispielsweise, dass der Passus für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im SGB VIII, der den Ländern weitgehende Steuerungsmöglichkeiten bezüglich der Kosten einräumt, eine Ungleichbehandlung deutscher und nichtdeutscher Kinder dauerhaft zur Folge hätte.

„Der Gesetzgeber ist gut beraten, wenn er zuerst die Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz aufnimmt und sich damit ein Beispiel an der Europäischen Union nimmt, die in Artikel 24 der Charta der Grundrechte der EU die Kinderrechte bereits normiert hat. Damit wird er die richtige Grundlage schaffen für ein neues Kinder- und Jugendhilferecht“ betont Heinz Hilgers.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 19.05.2017

Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) fordert die Politik erneut auf, die Kinderrechte endlich verfassungsrechtlich zu verankern. Damit würden alle bestehenden Gesetze auf den Prüfstand gestellt und die Position von Kindern und Jugendlichen endlich allumfänglich gestärkt werden.

„Nicht nur in der vor mehr als 25 Jahren ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention, sondern auch im Artikel 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind die Rechte des Kindes festgeschrieben. Daher ist es umso beschämender, dass die politisch Verantwortlichen in diesem Land die Kinderrechte immer noch nicht allumfänglich im Grundgesetz verankert haben.“ kritisiert DKSB-Präsident Heinz Hilgers. Die in Deutschland aktuell diskutierten Textvorschläge für das Grundgesetz blieben weit hinter dem geltenden Recht der Europäischen Union zurück, so Hilgers weiter.

Einzelne Bundesländer haben inzwischen selbst gehandelt und die Kinderrechte in die Landesverfassungen mit aufgenommen. Doch es fehlt immer noch an einer bundeseinheitlichen Regelung im Grundgesetz. Nordrhein-Westfalen hat im März einen solchen Entwurf im Bundesrat vorgelegt. „Dieser Schritt ist wichtig, weil damit die Rechtsprechung zu einer stärkeren Berücksichtigung von Kinderinteressen gemäß UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet würde, nicht nur im Familienrecht, sondern auch in den anderen Rechtsbereichen.“ führt Prof. Dr. Brigitta Goldberg, stellvertretende Vorsitzende DKSB Landesverband Nordrhein-Westfalen aus.

Die aktuellen Beratungen im Bundestag über ein sogenanntes Kinder- und Jugendstärkungsgesetz begrüßt der DKSB im Grundsatz. „Damit werden die Rechtstellung und der Schutz von Kindern weiter verbessert, wie zum Beispiel mit dem vorbehaltlosen Beratungsanspruch oder der Regelung, notwendige und geeignete Hilfen für Familien bereitzustellen.“ erläutert Prof. Beate Naake, Vorstandsmitglied des DKSB. Allerdings könne nicht allen geplanten Regelungen zugestimmt werden. „Wir sehen zum Beispiel die geplante sehr frühzeitige Perspektivklärung bezüglich der Dauer der Unterbringung von Pflegekindern kritisch, weil daraus Nachteile für die betroffenen Kinder und Familien entstehen könnten.“

In den vielen Orts-, Kreis- und Landesverbänden des DKSB werden die Kinderrechte gelebt. „In unserem Kinderbüro in Leipzig stehen die Belange der Kinder im Mittelpunkt. Sie haben dort die Möglichkeit, in der Kindersprechstunde mit Verantwortungsträgern der Stadt ins Gespräch zu kommen und dort ihr Anliegen vorzutragen. Weiterhin werden verschiedene Beteiligungsmaßnahmen angeboten, die sich im Kontext von Stadtentwicklung und -planung bewegen – zum Beispiel: Spielplätze, Freiflächen, Schulen und deren Höfe.“ so Kristin Drechsler, Geschäftsführerin DKSB Ortsverband Leipzig. Partizipation von Kindern sei hier selbstverständlich.

Dieses Selbstverständnis gehört auch auf die Ebene der Bundesgesetzgebung. „Der DKSB fordert die Bunderegierung dazu auf, das Stückwerk umgehend zu beenden und die Kinderrechte endlich fest und allumfänglichen ins Grundgesetz aufzunehmen. Einen Formulierungsvorschlag haben wir bereits im Jahr 2012 gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Kinderrechte vorgelegt.“, so DKSB-Präsident Hilgers.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 12.05.2017

Eine heute veröffentlichte Studie der Heinrich-Böll-Stiftung und des Deutschen Kinderhilfswerkes mahnt föderale Reformen für eine bessere Teilhabe von Kindern in Deutschland an. Dafür sollen mit einem Bundeskinderteilhabegesetz jungen Menschen aus Familien in prekären Lebenslagen ein Rechtsanspruch auf besondere Förderung und Teilhabe garantiert und konkrete Qualitätsstandards festgeschrieben werden. Die Studie schlägt vor, Artikel 104 des Grundgesetzes über Geldleistungen hinaus auch auf Dienst- und Sachleistungen auszuweiten. So erhält der Bund ein Instrument, das nicht nur einmalige Investitionen, sondern eine fortlaufende Förderung von Kommunen zur Finanzierung der Infrastruktur zur Teilhabeförderung junger Menschen ermöglicht. Ergänzend soll ein Bundesfonds eingerichtet werden, der Kommunen mit einem hohen Anteil benachteiligter Kinder finanziell besser ausstattet.

"Je länger Kinder in Armut aufwachsen und unter Teilhabeverlusten leiden, desto weitreichender sind die Langzeitfolgen für ihre Entwicklung. Um die nachhaltige Förderung der Infrastruktur sozial benachteiligter junger Menschen zu ermöglichen, führt kein Weg an der Mitfinanzierung der Leistungen für Teilhabeförderung und Armutsprävention für junge Menschen durch den Bund vorbei", so Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Dafür sprechen Gründe, wie etwa die bei erfolgreichen Interventionen zu erzielenden positiven Effekte für die Gesamtgesellschaft, sei es in fiskalischer oder sozialer Hinsicht. Im bestehenden föderalen und rechtlichen Rahmen stoßen die Fördermöglichkeiten des Bundes jedoch leicht an Grenzen. Die in der Studie vorgeschlagene Änderung des Grundgesetzes soll hier Abhilfe schaffen", so Krüger weiter.

"Im derzeitigen föderalen Zusammenspiel organisieren Länder und Kommunen die Bildungs- und Teilhabeförderung junger Menschen in je unterschiedlicher Weise. Unser Ziel muss es jedoch sein, für Kinder und Jugendliche bundesweit gleiche Lebenschancen herzustellen", sagt Peter Siller, Abteilungsleiter Politische Bildung Inland der Heinrich-Böll-Stiftung. "Das Bundeskinderteilhabegesetz kann helfen, dieses Ziel zu erreichen, da es nicht nur den Rechtsanspruch auf Förderung für benachteiligte Kinder und Jugendliche erstmals festschreiben würde, sondern auch an einer zentralen rechtlichen Stelle regeln würde, wie durch den Bund finanzierte infrastrukturelle Bildungs- und Teilhabeleistungen auf der kommunalen Ebene direkt gewährleistet werden können", so Siller weiter.

Die Studie macht klar: mehr Investitionen in Infrastrukturleistungen der sozialen Teilhabe, Entwicklung der Persönlichkeit und der schulischen Unterstützung lohnen sich. Hierdurch wird nicht nur das Recht der Kinder aus Familien in prekären Lebenslagen auf Teilhabe an unserer Gesellschaft im Hier und Jetzt besser gewährleistet, sondern auch der Staat profitiert auf lange Sicht fiskalisch und wirtschaftlich. Jedes Neugeborene, dessen Entwicklungspfad zu Berufs- oder Hochschulabschluss führt, entlastet die öffentlichen Kassen um 173.000 Euro (oder 296.000 Euro mit Hochschulabschluss) im Vergleich zu einem Neugeborenen, das im Lebensverlauf ohne Berufsabschluss bleibt. Die Studie verdeutlicht im Rahmen einer Generationenbilanzierung, dass es aufgrund der längerfristigen positiven Auswirkungen von höheren Bildungs- und Ausbildungsabschlüssen auf die Fiskalpolitik für Investitionen des Bundes dazu durchaus genügend finanzielle Spielräume gibt.

Die Studienergebnisse sind auch Grundlage für die Konferenz "Familien stärken und Vielfalt ermöglichen", die heute und morgen in Berlin stattfindet.

Die Studie "Wirksame Wege zur Verbesserung der Teilhabe- und Verwirklichungschancen von Kindern aus Familien in prekären Lebenslagen" steht unter www.dkhw.de/teilhabechancen und www.boell.de/teilhabe zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Heinrich-Böll-Stiftung e.V. und Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.05.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 31. Mai – 01. Juni 2017

Veranstalter: Zukunftsforum Familie e.V. und Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

In Deutschland ist derzeit ein Erstarken rechter Einstellungen zu beobachten, die sich zunehmend in Wahlerfolgen rechtspopulistischer Parteien widerspiegeln. Vor diesem Hintergrund wollen das Forum Politik und Gesellschaft der Friedrich-Ebert-Stiftung und das Zukunftsforum Familie e. V. gemeinsam einen Blick auf das Verhältnis von rechtspopulistischer Politik und Familie werfen.

Familie spielt im Zusammenhang mit rechtspopulistischer Politik in doppelter Hinsicht eine zentrale Rolle. Zum einen ist Familienpolitik und der Schutz der traditionellen Kleinfamilie von hoher symbolischer Bedeutung. Zum anderen ist die Familie ein zentraler Ort für die Auseinandersetzung mit rechten Werten und Einstellungen.

Im Rahmen einer Abendveranstaltung und einer Fachtagung wollen wir die Beziehung von rechter Politik und Familie in den Blick nehmen und gemeinsam diskutieren, wie wir den Entwicklungen auf unterschiedlichen Ebenen begegnen können. Dabei gilt es insbesondere die Rolle der Familienpolitik in den Blick zu nehmen und der Frage nachzugehen, welche Angebote eine solidarische und auf Vielfalt ausgerichtete Politik geben kann.

Am ersten Tag werden wir im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung familienpolitische Positionen von rechtspopulistischen Akteuren in den Blick nehmen und gemeinsam mit unseren Gästen darüber diskutieren, wie man diesen begegnen kann.

Auf einer Fachtagung wollen wir am zweiten Tag diskutieren, welche Strategien und Ansätze in der Bildungsarbeit im Kampf gegen rechtspopulistische Positionen und rechtspopulistische Familienbilder erfolgreich sind. Dabei wollen wir ein besonderes Augenmerk darauf richten, wie in Familien Werte und Einstellungen reproduziert werden.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

Termin: 22. Juni 2017

Veranstalter: Population Europe und Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.

Ort: Berlin

Unsere Lebenserwartung steigt – statistisch um nahezu sechs Stunden pro Tag. Das ist für den Einzelnen eine positive Nachricht. Gleichzeitig altert Deutschland: 2030 werden voraussichtlich mehr als 30 Prozent der Menschen in unserem Land über 60 sein. In den nächsten beiden Jahrzehnten werden die letzten geburtenstarken Jahrgänge (die sogenannten „Baby-Boomer“) das Rentenalter erreichen. Die Auswirkungen des Demografischen Wandels werden also in nicht allzu ferner Zukunft immer deutlicher spürbar werden.

Was ergibt sich daraus für den Einzelnen und für die Gesellschaft? Ist es fair, der nächsten Generation mehr aufzubürden, oder muss jeder für sich selbst sorgen? Und was können wir tun, um auch in Zukunft soziale Sicherheit für Alt und Jung garantieren zu können? Die Flexibilisierung des Berufslebens, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Frage gesellschaftlicher Teilhabe aller Generationen sind nur einige Facetten dieses hochaktuellen Themas.

Vier Experten geben dazu der jüngeren Generation bei einer Dialogveranstaltung im WissenschaftsForum Berlin am Gendarmenmarkt Auskunft.

Es diskutieren

  • Dr. Wolfgang Gründinger, Stiftung Generationengerechtigkeit / Bundesverband der Digitalen Wirtschaft
  • Dr. Christian Hunkler, Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik / Munich Center for the Economics of Aging
  • Dr. Harald Wilkoszewski, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
  • Isabell Senff, Deutsche Post AG / Mitglied des Vorstandes ver.di Jugend

Moderation: Dr. Andreas Edel, Population Europe / Max-Planck-Institut für demografische Forschung

Eine offizielle Einladung mit dem vollständigen Programm folgt. Weitere aktuelle Informationen erhalten Sie außerdem auf der Seite www.7jahrelaenger.de/ bzw. www.population-europe.eu.

Melden Sie sich schon heute per E-Mail an: https://survey.demogr.mpg.de/index.php?r=survey/index&sid=823412&lang=en

Termin: 29. Juni 2017, 09:00 – 18:00 Uhr

Veranstalter: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ort: Berlin

Wie stellen wir uns eine lebenswerte Gesellschaft im digitalen Zeitalter vor und wie können wir sie aktiv mitgestalten? Wie sieht ein gutes Familienleben in der digitalen Gesellschaft aus und welche Voraussetzungen müssen dafür geschaffen werden? Wie können wir die Teilhabe aller Generationen sicherstellen und eine digitale Spaltung verhindern? Wie unterstützen wir Engagement und nutzen digitale Hilfsmittel für demokratische Prozesse? Und welche digitalen Kompetenzen sind heute überhaupt nötig?

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend möchte diese und weitere Fragen mit Ihnen und zahlreichen Gästen auf einer eintägigen Fachkonferenz diskutieren. Unter der Überschrift „Digitale Agenda für eine lebensWerte Gesellschaft“ werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in unterschiedlichen thematischen Workshops die gesellschaftspolitischen Aspekte der Digitalisierung beleuchten und in Gesprächsrunden mit Expertinnen und Experten aus Unternehmen, Verbänden, Initiativen und dem Ehrenamt erörtern. Es sollen aktuelle Herausforderungen benannt und Handlungskonzepte für das zukünftige Zusammenleben in der digitalen Gesellschaft skizziert werden.

Die Veranstaltung wird mit nur begrenzten Teilnahmeplätzen stattfinden. Weitere organisatorische Hinweise sowie Informationen zur Anmeldung finden Sie unter folgendem Link.

Termin: 07. Juli 2017, 11.00 – 17.00 Uhr

Veranstalter: Ver.di und Friedrich Ebert Stiftung

Ort: Berlin

Vor mittlerweile elf Jahren wurde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verabschiedet und ist heute aktueller denn je. Damals damit verbundene Hoffnung auf mehr Schutz vor Diskriminierung standen Befürchtungen vor Klagefluten gegen Unternehmen und Verwaltungen gegenüber. Der Wunsch nach mehr gelebter Vielfalt in der Arbeitswelt stand gegen die Angst vor verordneter Zwangs-Diversität.

Mittlerweile wissen wir alle, dass Vielfalt längst Realität in unserer Gesellschaft, in unseren Betrieben und Verwaltungen ist. Aber wird das Potential wirklich erkannt und wertgeschätzt? Finden wir wirklich die vielfältigsten Menschen in allen Hierarchieebenen von Organisationen und im öffentlichen Leben wieder? Ist die Arbeitswelt tatsächlich vielfältig, bunt und diskriminierungsfrei geworden? Sind Benachteiligungen und Diskriminierungen wirklich zurück gegangen? Und wie gehen wir mit dem Backlash um, bei dem Homogenität der Vorrang gegeben und Heterogenität abgelehnt wird?

Um diese Fragen mit Ihnen zu diskutieren und zu beantworten, wird der 20. ver.di Fachdialog Gender in Zusammenarbeit mit dem ver.di Referat Migrationspolitik und dem Forum Politik und Gesellschaft der Friedrich-Ebert-Stiftung veranstaltet.

Als Auftakt steht das AGG selbst im Mittelpunkt: Erfahrungen, Erfolge und Herausforderungen werden beleuchtet und Analysen des Gesetzes zusammen mit Fallbeispielen vorgestellt. Es wird ein Bogen gespannt zu der Frage, was das AGG für uns als Gesellschaft damals und heute bedeutet.

Am Nachmittag werden Sie zu einer gemeinsamen Diskussion mit Expert*innen aus der betrieblichen und gewerkschaftlichen Praxis eingeladen. Es soll sich darüber ausgetauscht werden, über welche Erfahrungen man mittlerweile verfügt, welche Unterstützung für Interessenvertretungen aktuell notwendig sind und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen sowie gewerkschaftliche und zivilgesellschaftliche Innovationsprozesse initiiert werden können.

Gemeinsam soll ausgelotet werden, wie für mindestens die nächsten elf Jahre Vielfalt in der Arbeitswelt lebendig gestalt und ein Transfer in die Arbeit der Interessenvertretungen und Zivilgesellschaft gelingen kann.

Ziel der Veranstaltung ist es, den Teilnehmenden Impulse für die eigene Arbeit zu geben. Bei dieser seit 2005 von ver.di durchgeführten Veranstaltungsreihe mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen stehen Ansatzpunkte und Praxiserfahrungen im Mittelpunkt, die dazu beitragen, Gender und Diversity in gesellschaftliche und organisationale Zusammenhänge zu implementieren.

Eine Anmeldung kann bis zum 30. Juni 2017 über diesen Link erfolgen: http://www.fes.de/lnk/2wf.

Termin: 19. September 2017

Veranstalter: Deutscher Wanderverband

Ort: Kassel

Der Deutsche Wanderverband veranstaltet ein Symposium im Rahmen des Projektes „Let’s go – Familien, Kids und Kitas“. Im Fokus steht die Gesundheitsförderung in der Lebenswelt von Kindern bzw. deren Eltern eingebettet im Netzwerk von Kindergärten, Kitas und Vereinen. Das inform-Projekt legt mit dem Modell der Kooperation von Kitas und Wandervereinen einen Grundstein dafür, wie Spaß an der Bewegung und das gemeinsame Draußen-Sein in der Natur idealerweise die Bewegungsförderung und das Bewusstsein für gesunde Ernährung von Kindern im Alter von drei bis sechs fördert und langfristig positiv beeinflusst.

Das Symposium richtet sich an Kindergärten, Kitas, Familiengruppen in Wander- und anderen Vereinen sowie an interessierte Eltern und Kommunen, denen die Stärkung der Kinder durch die gesundheitspräventiven Aspekte des Wanderns und Draußen-Seins und ein kooperatives Handeln wichtig sind.

Impulsbeiträge von Prof. Dr. Ulrike Ungerer-Röhrich (Sportwissenschaftlerin und Psychologin, Vorstandsvorsitzende der Plattform Ernährung und Bewegung (peb)) und Dr. Christiane Richard-Elsner (Projektleiterin Draußenkinder im ABA Fachverband für handlungsorientierte Pädagogik) bieten einen wissenschaftlichen Blick auf die Bedeutung von Bewegung, Naturerfahrung und Ernährung für die kindliche Entwicklung.

Ergänzt werden die wissenschaftlichen Grundlagen vor allem durch einen Einblick in die umsetzungsorientierte Praxiserfahrung, sie bildet einen ebenso wichtigen Baustein der Veranstaltung. Neben den Erfahrungen aus dem Projekt „Let’s go – Familien, Kids und Kitas“ unter Einbindung der vier Modellregionen gibt es auch interessante Projekte anderer Träger. Klaus Lehn (Referent Bewegungs- und Gesundheitsförderung der Sportjugend Hessen) und Marita Engel (Fachberaterin im DAKITS e.V. – Dachverband freier Kindertageseinrichtungen) stellen hier ihre jeweiligen Ansätze zum erfolgreichen Aufbau dauerhafter Kooperationen und möglicher Finanzierungsansätze dar.

Die Moderation des Tages übernimmt Edda Dammmüller (WDR).

AUS DEM ZFF

30 Organisationen aus den Bereichen Wohlfahrtspflege, Familie, Kinderrechte sowie Gewerkschaften und Kita-Träger mahnen im Vorfeld der Jugend- und Familienministerkonferenz die zügige Einführung bundeseinheitlicher Qualitätsstandards für Kindertageseinrichtungen an. Sie begrüßen in einem gemeinsamen Aufruf den eingeschlagenen Weg zur Verbesserung der Qualität in Kitas und Kindertagespflege, heben jedoch hervor, dass nun zeitnah weitere Schritte mit konkreten Zielen, die auch die Finanzierung beinhalten, gegangen werden müssen. Die Konferenz der Landes- und Bundesfamilienminister ist aus Sicht des Bündnisses besonders geeignet, um gemeinsam wichtige Weichenstellungen für eine bundesweite gute Qualität der Kitas vorzunehmen. Gerade vor dem Hintergrund des Zeitpunkts der Konferenz, in unmittelbarer Nähe zum Tag der Familie am 15. Mai mit dem Motto „Familien, Bildung, Wohlbefinden“, sollte das Interesse von Familien und ihren Kindern an einer Qualitätsverbesserung der Kitas im Vordergrund stehen.

Wörtlich heißt es im Aufruf der 30 Verbände:
Eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zahlt sich nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Gesellschaft aus, da eine gute frühkindliche Bildung und Erziehung unterschiedliche Startbedingungen und Zukunftschancen wirksam ausgleichen kann. Sie trägt dazu bei, Bildungsnachteile abzubauen, Armut zu überwinden und Lebensverläufe wirtschaftlich und sozial zu stabilisieren.

So ist insgesamt zu begrüßen, dass die Politik auf die wachsende Nachfrage nach Betreuungsplätzen reagiert und den Ausbau von Kitas und Kindertagespflege gezielt vorangetrieben hat. Nun gilt es, auch die Weiterentwicklung der Qualität in der öffentlichen Diskussion und der Politik voranzutreiben. Nur so kann dem Grundsatz entsprochen werden, dass jedes Kind ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat.

Für die dringend erforderliche Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung braucht es eine große politische Anstrengung sowie erhebliche Mehrausgaben, für die Bund, Länder und Kommunen gemeinsame Verantwortung tragen. Es braucht aber auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern, Gewerkschaften, Verbänden und Elternvertreter/innen, die den Prozess begleiten.

Um überall in Deutschland eine hohe Betreuungsqualität sicherzustellen, müssen verbindliche, bundesweit einheitliche und wissenschaftlich fundierte Standards eingeführt werden.
Diese Standards müssen folgende Qualitätsaspekte thematisieren:

  • Zugang zu Kitas: Öffnungs- und Schließzeiten, Ganztagsangebote und Kosten für die Familien
  • Qualifikation der Fachkräfte einschließlich bundeseinheitlicher Regelungen zur Ausbildung
  • Fachkraft-Kind-Relation und Gruppengröße: Fachkraft-Kind-Relation für pädagogisch qualifizierte Fachkräfte sowie Festlegung einer maximalen Gruppengröße entsprechend den Bedürfnissen und des Alters der Kinder.
  • Leitlinien der pädagogischen Arbeit unter Berücksichtigung der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Kinderrechte, die z.B. durch das Recht auf Spiel, Bildung, Beteiligung und Selbstentfaltung einen inhaltlichen Rahmen setzen.
  • Verantwortungsbewusste Erziehungs- und Bildungspartnerschaft: Verhältnis Kind, Eltern, Fachkraft mit dem Kindeswohl im Zentrum.
  • Dauerhafte Qualitätssicherung und –weiterentwicklung: Bundes- bzw. länderspezifisches Monitoring sowie Sicherung der organisatorischen Rahmenbedingungen für Qualitätsentwicklung

Eine Liste der Unterstützer*innen finden Sie hier.

Koordiniert durch: Arbeitsgemeinschaft der dt. Familienorganisationen

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 17.05.2017

AKTUELLES

Am 15. Mai 2017 war der Tag der Kinderbetreuung – ein guter Zeitpunkt, um die Arbeit all jener Menschen zu würdigen, die jeden Tag mit dafür sorgen, dass die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft optimal aufwachsen können. Dieses Engagement zeichnen das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) mit dem Deutschen Kita-Preis aus. Alle Kitas und lokalen Bündnisse für frühe Bildung können sich bewerben!

Jetzt bis zum 15. Juli 2017 bewerben: www.deutscher-kita-preis.de

Um möglichst viele Kitas, Träger, lokale Bündnisse, Organisationen und Eltern zu motivieren, sich am Deutschen Kita-Preis zu beteiligen, setzen wir auf Multiplikatoren: Sie können uns unterstützen, indem Sie eine entsprechende E-Mail an Ihre Verteiler senden bzw. einen entsprechenden Hinweis auf Ihrer Website oder in sozialen Netzwerken veröffentlichen.
Anbei übersenden wir Ihnen den offiziellen Flyer, der die Kitas und lokale Bündnisse für frühe Bildung dazu anregen soll, sich um den Deutschen Kita-Preis zu bewerben.

Der Deutsche Kita-Preis ist eine Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS), kofinanziert von der Heinz und Heide Dürr Stiftung, der Karg-Stiftung und dem Didacta-Verband.

Leitfaden zum Familienrat liegt in erweiterter und aktualisierter Neuauflage vor! Er bietet einen unkomplizierten Einstieg in die Anwendung des innovativen Verfahrens u.a. in der Arbeit mit Familien und in der Kinder- und Jugendhilfe. Voraussetzungen, Anforderungen und Stolpersteine werden lösungsorientiert dargestellt; Fallbeispiele, Checklisten und Argumentationshilfen erleichtern die Umsetzung in die Praxis.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.deutscher-verein.de/de/der-buchshop-des-dv-fachbuecher-jugend-und-familie-1553.html?PAGE=artikel_detail&artikel_id=87

In der aktuellen DKSB-Mitgliederzeitschrift KinderSchutzAktuell (KSA) ist ein Interview mit Heinz Hilgers, DKSB-Präsident zur Kindergrundsicherung mit dem Titel „Beseitigt Kinderarmut!“, erschienen.

Das Interview können Sie hier einsehen: http://www.dksb.de/CONTENT/SHOWPAGE.ASPX?CONTENT=516&TPL=1