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ZFF-Info 6 2018

SCHWERPUNKT I: Wechselmodell

14.03.2018Anlässlich der morgigen Bundestagsdebatte zur Einführung eines Wechselmodell als Regelfall nach Trennung und Scheidung der Eltern spricht sich das ZFF für eine bessere Unterstützung für Alleinerziehende und gemeinsam getrennt erziehende Eltern aus. Gleichzeitig stellen wir uns gegen eine rechtliche Vorrangstellung des Wechselmodells.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Nach der Trennung von Eltern ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche gut begleitet und in ihrem Aufwachsen gestärkt werden. Wenn sich ehemalige Paare dazu entscheiden, hierfür gemeinsam zu sorgen, verdient das Respekt und Anerkennung. Aus Sicht des ZFF braucht es aber mehr als eine bestimmte Umgangsregelung, um nach einer Trennung gemeinsam für Kinder Sorge zu tragen. Dazu gehören die Förderung einer partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit schon ab Beginn des Familienlebens, eine bessere Anerkennung des Umgangsmehrbedarfs im Sozial-, Unterhalts- und Steuerrecht, der Ausbau von Beratungs-, Mediations- und Unterstützungsangeboten für Trennungsfamilien sowie qualitativ hochwertige familiengerichtliche Verfahren.“

Zu einer rechtlichen Vorrangstellung eines Wechselmodells erklärt Reckmann weiter:

„Ein Wechselmodell ist für alle Beteiligten sehr voraussetzungsvoll, denn es geht nicht nur um geteilte Betreuungszeit, sondern auch um geteilte Verantwortung in allen Lebensbereichen: von der Kitaplatzwahl über den Besuch von Elternabenden bis hin zur emotionalen Begleitung in Pubertät und bei der Berufswahl. Dies fordert ein hohes Maß an elterlicher Kooperation und Konfliktfähigkeit, die nicht in allen Trennungsfamilien vorhanden ist. Darüber hinaus haben auch Kinder nach einer Trennung der Eltern vielfältige Bedürfnisse, die durch unterschiedliche Umgangsmodelle gewährleistet werden müssen. Aus diesem Grund lehnen wir die rechtliche Vorrangstellung des Wechselmodells ab und fordern die Anerkennung der Vielfalt von Trennungsfamilien.“

Unser Positionspapier zum Wechselmodell „Vielfalt Familie – vielfältige Trennungsfamilie“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 14.03.2018

Familien sind so unterschiedlich, wie die Menschen, die in ihnen leben. Und so ist auch unser Anspruch an das Familienrecht: vielfältigen Familienkonstellationen gerecht zu werden. Dabei stehen für uns die Kinder und ihr Wohlergehen im Mittelpunkt.

Eine Trennung oder Scheidung ist für Eltern und Kinder nicht einfach. Um sich einvernehmlich und ohne Hilfe des Familiengerichts auf ein dem Kindeswohl entsprechendes Modell zu einigen, braucht es eine gute Kommunikation zwischen den Eltern. Da dies gerade im Trennungsfall oft schwierig ist, muss für Eltern ein qualifiziertes Beratungsangebot zur Verfügung stehen. Beratungstermine beim Jugendamt, einer Erziehungsberatungsstelle oder einem qualifizierten freien Träger muss es ohne lange Wartezeiten geben, damit sich die Fronten der Eltern bei einer Trennung nicht immer weiter verhärten.

Es ist wünschenswert, dass nach einer Trennung und Scheidung beide Eltern weiterhin gemeinsam Verantwortung für ihr Kind tragen und sich entsprechend um ihr Kind kümmern können. Denn Kinder profitieren – ganz unabhängig von einer Trennung – davon, wenn beide Eltern für sie da sind. Zudem schützt die Berufstätigkeit beider Elternteile Familien vor Armut und vor allem Frauen vor der Altersarmut.

Kinder nicht belasten

Die Frage, wie sich die Eltern diese Verantwortung im Alltag aufteilen und dabei ihren Kindern gerecht werden, ist komplex und muss individuell beantwortet werden. Bei hohem Konfliktniveau zwischen den Eltern ist das Wechselmodell für Kinder beispielsweise oft sehr belastend. Deshalb braucht es Einzelfallentscheidungen und keine starren Lösungen – so wie es das Recht bereits heute vorsieht.

Wir wollen kein Modell gesetzlich privilegieren, sondern alle gleichermaßen ermöglichen. Dafür müssen rechtliche Hürden, die dem Wechselmodell im Wege stehen identifiziert und abgebaut werden, etwa im Unterhaltsrecht oder durch einen Umgangsmehrbedarf im Sozialrecht. Egal ob Residenz-, Nest- oder Wechselmodell – maßgeblich muss in jedem Fall das Kindeswohl sein.

Verbindliche Qualitätsstandards für FamilienrichterInnen

Kommt es zu familiengerichtlichen Verfahren, ist es wichtig, dass die GutachterInnen eine (sozial-) pädagogische Berufsqualifikation oder entsprechende Zusatzqualifikation haben. Ebenso wichtig sind die Standards bei den Verfahrensbeistandsschaften, die im Streitfall die Kinder vertreten. FamilienrichterInnen tragen eine hohe Verantwortung in hochkonflikthaften Sorge- und Umgangsstreitigkeiten und komplexen Kinderschutzverfahren. Sie brauchen Querschnittskompetenzen im kommunikativen und analytisch-diagnostischen Bereich.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass es etwa für InsolvenzrichterInnen strengere Vorgaben für das Vorhandensein von Fachkenntnissen gibt, als für FamilienrichterInnen. Diese Qualifikationsanforderungen müssen verbindlich gesetzlich geregelt werden und es sind dafür entsprechende Einrichtungen und Ressourcen bereit zu stellen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 15.03.2018

„Das Wechselmodell ist sehr voraussetzungsreich: Kindeswille, hohe Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern, sichere Bindung des Kindes zu beiden Eltern. Ist das nicht gegeben, geht es immer zu Lasten der Kinder. Daher sind wir gegen eine Festschreibung als Regelfall. Es kommt immer auf eine Analyse des Einzelfalls an“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag.

Werner weiter: „Das Wechselmodell kann für viele Familien das richtige Modell sein, wenn sie sich gemeinsam darauf einigen. Wenige hochstrittige Fälle landen vor Gericht. Wir wollen Familien in der Entscheidungsfindung besser unterstützen und begleiten. Dazu sind unter anderem eine bessere Ausstattung der Jugendämter und mehr Mediatorinnen und Mediatoren notwendig.“

Den Antrag „Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen – Keine Festschreibung des Wechselmodells als Regelmodell“ können Sie hier als PDF herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 15.03.2018

Mit der Frage, wie es für die Kinder im Falle der Trennung der Eltern weitergehen soll, hatsich den Bundestag am Donnerstag, 15. März 2018, beschäftigt. Die FDP-Fraktion (19/1175) und die Fraktion Die Linke (19/1172) haben dazu Anträge vorgelegt, die der Bundestag nach 45-minütiger erster Aussprache zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen hat.Die Linke hätte die Federführung für ihren Antrag lieber beim Familienausschuss gesehen, konnte sich in der Abstimmung gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen aber nicht durchsetzen.

Antrag der FDP

Die Liberalen fordern in ihrem Antrag, das familienrechtliche Wechselmodell, bei dem die Kinder von beiden Elternteilen im Wechsel zeitlich annähernd gleich lang betreut werden, als Regelfall einzuführen. Das Wechselmodell solle bei einer Trennung als gesetzlicher Regelfall eingeführt werden, sofern es keine einvernehmliche Regelung der Eltern gibt und es im Einzelfall nicht dem Kindeswohl widerspricht.

Im Kindesunterhaltsrecht plädiert die FDP für eine anteilige Beteiligung der Eltern sowohl am Bar- als auch am Naturalunterhalt als Regelfall. Das Kindergeld solle beiden Elternteilen je zur Hälfte zustehen. Zu prüfen sei, inwieweit die Mehrbedarfe von Trennungsfamilien im Wechselmodell sowohl steuerlich als auch beim Bezug von Sozialleistungen berücksichtigt werden können.

Die FDP will zudem prüfen lassen, ob die Regelungen zum Ehegattenunterhalt, zur alleinigen Entscheidungsbefugnis eines Elternteils in Angelegenheiten des täglichen Lebens, zum melderechtlichenWohnsitz,zur örtlichen Gerichtszuständigkeit sowie zu rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten reformiert werden müssen.

Antrag der Linken

Der Antrag der Linksfraktion will genau das verhindern und spricht sich gegen eine Festschreibung des Wechselmodells als Regelfall aus. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um eine gerichtliche Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen oder das Wohl des Kindes vor allem im Falle häuslicher Gewalt und im Falle von Kindesmissbrauch gesetzlich auszuschließen.

Zudem solle die Regierung Modelle entwickeln, um die Unterhaltsbeiträge beim Wechselmodell zu ermitteln. Dabei müsse vom tatsächlichen Bedarf des Kindes ausgegangen werden. Die Mehrkosten, die durch das Wechselmodell entstehen, müssten einbezogen werden. Auch müsse eine Benachteiligung des ökonomisch schlechter gestellten Elternteils verhindert werden.

Die Debatte im Bundestag steht Ihnen hier als Podcast zur Verfügung.

Quelle: Information Bundestag vom 15.03.2018

Die Fraktion Die Linke spricht sich in einem Antrag (19/1172) gegen die Festschreibung des Wechselmodells als Regelmodell bei der Betreuung von Kindern nach der Trennung der Eltern aus. Dieses Modell, bei dem ein Kind etwa hälftig von beiden Elternteilen betreut wird, sei mit vielen Schwierigkeiten verbunden und stelle nicht das Kindeswohl in den Mittelpunkt, schreiben die Abgeordneten. Der Bundestag solle die Bundesregierung daher auffordern, keine Festschreibung des Wechselmodells als Regelfall vorzunehmen und einen Gesetzentwurf vorzulegen, um eine gerichtliche Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen oder das Wohl des Kindes auszuschließen. Des weiteren sollen die Länder und Kommunen in die Lage versetzt werden, die Familien in ihrer selbstbestimmten Entscheidungsfindung zu unterstützen, die Benachteiligung des ökonomisch schlechter gestellten Elternteils soll verhindert werden, und es soll Familien erleichtert werden, eine partnerschaftliche Aufteilung der Erziehungs-, Haus- und Sorgearbeit vorzunehmen. Der Antrag wird zusammen mit dem der FDP, der eine Festschreibung des Wechselmodells als Regelfall vorsieht, am Donnerstag, 15. März 2018, im Plenum diskutiert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 152 vom 14.03.2018

Die FDP-Fraktion hat einen Antrag (19/1175) eingebracht, mit dem das Wechselmodell bei der Kinderbetreuung im Fall der Trennung der Eltern als Regelfall gesetzlich festgeschrieben werden soll. Der Bundestag solle feststellen, heißt es darin, dass die Politik mit gesetzlichen Rahmenbestimmungen Eltern in ihrem Wunsch unterstützen muss, die gemeinsame Verantwortung für Kinder auch nach der Trennung beizubehalten. Das Parlament solle die Bundesregierung auffordern, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Mit diesem solle das Wechselmodell bei einer Trennung als gesetzlicher Regelfall eingeführt werden, sofern es keine einvernehmliche Regelung der Eltern gibt und es im Einzelfall nicht dem Kindeswohl widerspricht.

Die Familienpolitik sei der wachsenden Bedeutung des "getrennt gemeinsamen" Erziehens nur ungenügend gefolgt und bleibe weit hinter der gesellschaftlichen Realität zurück, heißt es in dem Antrag. Das Wechselmodell als Regelmodell werde dem Anliegen, dass beide Eltern auch nach der Trennung Verantwortung übernehmen müssen, am ehesten gerecht. Es sei jedoch nicht im Sinne starr paritätischer Betreuungsanteile zu interpretieren, sondern flexibel anzuwenden. Zur Begründung des Antrags erklärten die Abgeordneten, das Wechselmodell als gesetzlicher Regelfall werde dem Kindeswohl am besten gerecht und sei gerechter als das Residenzmodell. Das Prinzip "Eine(r) betreut, eine(r) bezahlt" sei überholt. Der Antrag wird zusammen mit dem der Fraktion Die Linke, die gegen eine Festschreibung ist, am Donnerstag, 15. März 2018, im Plenum diskutiert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 152 vom 14.03.2018

Der Bundestag diskutiert heute darüber, ob das Wechselmodell als gesetzlicher Regelfall für alle Trennungskinder gelten soll. Einen entsprechenden Antrag hat die FDP-Fraktion eingebracht. Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) sieht diese Forderung kritisch. Zwar kann das Wechselmodell durchaus im besten Interesse des Kindes sein, als gesetzlicher Regelfall ist es aber ungeeignet.
Das Wechselmodell sieht vor, dass Kinder nach einer Trennung von beiden Elternteilen im Wechsel zeitlich annähernd gleich lang betreut werden. Damit es gelingen kann, sind vor allem folgende Voraussetzungen notwendig: Das Wechselmodell muss auch der Wunsch des Kindes sein, die Eltern müssen trotz der Trennung gut miteinander kommunizieren können, in räumlicher Nähe zueinander wohnen und die finanziellen Mittel haben, um die Mehrkosten für Doppelanschaffungen zu tragen.
Für den DKSB ist klar: Oberste Priorität bei allen Trennungs- und Scheidungsprozessen muss stets das Wohl des Kindes haben. Dazu Prof. Beate Naake, Vorstandsmitglied des Deutschen Kinderschutzbundes: „Kinder wollen regelmäßig Kontakt zu beiden Eltern haben und sollten nicht in einen Loyalitätskonflikt gestürzt werden. Sie müssen altersgerecht darüber aufgeklärt werden, was es konkret für sie bedeutet, ein Wechselmodell zu leben und bei ihrer Entscheidungsfindung unterstützt werden. Dabei müssen die Wünsche des Kindes ernst genommen werden.“
Gerade in hoch konfliktbehafteten Trennungssituationen ist die für ein Wechselmodell notwendige Gesprächs- und Aktionsbasis oft nicht vorhanden. So hat der Bundesgerichtshof zu Recht entschieden, dass ein Wechselmodell nicht geeignet ist, die notwendige Kommunikation zwischen den Eltern herzustellen.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kinderschutzbundes vom 15.03.2018

Gesetz kann Voraussetzungen nicht verordnen!

Der Bundestag wird morgen über das Wechselmodell diskutieren und die Frage, ob es als Regelfall für alle Trennungsfamilien in Frage kommt. Diese wird vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) klar verneint: „Das Wechselmodell ist ein sehr anspruchsvolles Modell für Kinder und Eltern. Als gesetzliches Leitmodell für alle Familien eignet es sich deshalb nicht, auch wenn es im Einzelfall eine gute Lösung darstellen kann“, betont Erika Biehn, VAMV-Bundesvorsitzende.

Bei einem Wechselmodell müssen Eltern trotz Trennung eng kooperieren und konstruktiv kommunizieren. Sie müssen ausreichende finanzielle Mittel für die – wesentlich teurere – Betreuung des Kindes in zwei Haushalten haben und sollten idealerweise in räumlicher Nähe wohnen. Eine repräsentative Befragung von Trennungseltern im Auftrag des BMFSFJ hat gezeigt: Für über die Hälfte kommt ein Wechselmodell nicht in Frage, weniger als 8 Prozent praktizieren es. Jene, die es praktizieren, haben ähnliche Vorstellungen in Erziehungsfragen, ziehen an einem Strang und haben erlebt, dass Absprachen funktionieren. „Diese Voraussetzungen lassen sich nicht per Gesetz verordnen“, gibt Biehn zu bedenken.

„Es ist positiv, wenn Eltern bewusst überlegen, wie sie das Familienleben nach der Trennung gestalten. Dabei sollten sie Bedürfnisse und Bindungen des Kindes bzw. ihrer Kinder in den Mittelpunkt stellen und Übergänge behutsam gestalten. Eltern, die ein Wechselmodell in Betracht ziehen, sollten die Auswirkungen auf den Alltag ihrer Kinder und ihren eigenen gut bedenken“, so Biehn. „Bislang sind in Paarfamilien vorwiegend die Mütter für die Kindererziehung verantwortlich und stecken beruflich zurück, der Gender Care Gap liegt bei 83 Prozent. In der Folge tragen Mütter überwiegend die finanziellen Risiken einer Trennung. Väter haben stärker Angst, die Beziehung zum Kind zu verlieren. Wer hier etwas verändern will, sollte mit dem Stärken von Partnerschaftlichkeit in Paarfamilien beginnen“, fordert Biehn. „Eine Individualbesteuerung für alle wäre auf diesem Weg ein überfälliger Schritt.“

Von einem Wechselmodell spricht die Fachwelt, wenn ein Kind annähernd hälftig bei beiden Eltern lebt und die Erziehungsverantwortung gleich zwischen den Eltern verteilt ist (BGH XII ZR 234/13).

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 14.03.2018

SCHWERPUNKT II: Equal Pay Day

Anlässlich des am Sonntag stattfindenden Equal Pay Day fordert das ZFF, die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern auf allen Ebenen zu bekämpfen und so langfristig zu beseitigen.

Auch in diesem Jahr macht der Aktionstag Equal Pay Day auf die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen aufmerksam, die in Deutschland seit Jahren nahezu unverändert bei 21 Prozent liegen. Zur Bekämpfung dieser Ungleichheit wurde in der letzten Legislatur ein Lohngerechtigkeitsgesetz verabschiedet. Dieses sichert Frauen (und Männern) in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten ein individuelles Auskunftsrechts über Kriterien der Bezahlung zu. Der Anspruch ist seit Januar 2018 in Kraft.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Es ist völlig inakzeptabel, dass Frauen in puncto Gehalt immer noch gegenüber ihren männlichen Kollegen benachteiligt werden. Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ ist eine Frage der Gerechtigkeit und muss für alle Frauen gelten. Zwar hat sich das kürzlich in Kraft getretene Lohngerechtigkeitsgesetz die Bekämpfung dieser Lohnlücke zum Ziel gesetzt, es geht aber leider an der Realität vieler Frauen vorbei. So arbeitet ein Großteil weiblicher Beschäftigter in kleineren Unternehmen und kann so nicht vom individuellen Auskunftsrecht profitieren. Wir fordern daher ein Auskunftsanspruch für Beschäftigte aller Betriebsgrößen und allgemein verpflichtende Verfahren zur Herstellung von Entgeltgleichheit. Daneben warten wir weiter auf die Umsetzung des schon lange angekündigten Rückkehrrechts auf den vorherigen Arbeitszeitstandard nach Teilzeitbeschäftigung.

Doch nicht nur bei der Entlohnung der Erwerbsarbeit klaffen Lücken zwischen den Geschlechtern, auch die unbezahlte Sorgearbeit ist nach wie vor sehr ungleich zwischen Männern und Frauen verteilt. Nur wenn wir die Erwerbs- und die Sorgearbeit zukünftig politisch gleichberechtigt in den Blick nehmen, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft machen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 16.03.2018

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verdienten im Jahr 2017 Frauen noch immer 21 Prozent weniger als Männer. „Deutschland muss endlich einen Schritt in Richtung Moderne gehen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler angesichts der massiven Ungerechtigkeit in Bezug auf die unterschiedliche Bezahlung von Frauen und Männern. Der Equal Pay Day am 18. März sei eine gute Möglichkeit, Bilanz zu ziehen: „In Sachen Gleichstellung ist Deutschland ein Entwicklungsland Von Gerechtigkeit keine Spur“, kritisiert Stadler.

Noch viel zu häufig führten Schwangerschaft und Elternzeit zu deutlichen „Lohnstrafen“ für Frauen. Der AWO Bundesvorsitzende fordert deshalb endlich echte Reformen: „Wir brauchen nicht nur Entgeltgleichheit und diskriminierungsfreie Tarifverträge, sondern Arbeitszeitmodelle, die auch die Ausübung anspruchsvoller Tätigkeiten mit Familienaufgaben in Einklang bringen. Solange es auf der Führungsebene so wenige Frauen gibt, wird sich auch an der unterschiedlichen Bezahlung nichts ändern.“

Gleichzeitig fordert Stadler die Rücknahme von Anreizen, die das alte Rollenmodell in Familien zementieren. „Vor allem das Ehegattensplitting, das die geringer Verdienenden beim Steuerabzug schlechter stellt, muss weg“, betont Stadler. Im bisherigen Steuer- und Sozialsystem lohne eine volle Berufstätigkeit von Frauen selten. „Der so häufig und absolut zu Recht geforderte Ausbau der Kinderbetreuung auch von Schulkindern ist nur einer der notwendigen Schritte zur Gleichbehandlung von Mann und Frau. Mindestens genauso wichtig ist es, an den politischen Stellschrauben zu drehen“, betont Stadler abschließend.

Der Equal Pay Day ist der internationale Aktionstag für die gleiche Bezahlung von Männern und Frauen. Er markiert symbolisch den geschlechtsspezifischen Entgeltunterschied von aktuell 21 Prozent. Angenommen Männer und Frauen bekommen den gleichen Stundenlohn, dann steht der Equal Pay Day für den Tag, bis zu dem Frauen umsonst arbeiten. während Männer schon seit dem 1. Januar für ihre Arbeit bezahlt werden.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 16.03.2018

„Am 18. März ist Equal Pay Day. Er steht für das Datum, bis zu dem Frauen vom 1. Januar an aufs Jahr gerechnet mehr arbeiten müssen, um auf das gleiche Bruttoentgelt zu kommen wie Männer. Der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen liegt unverändert bei durchschnittlich 21 Prozent. Diese Kluft zeigt beispielhaft, dass die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern noch in weiter Ferne liegt“, erklärt Doris Achelwilm, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.

Achelwilm weiter: „Während Island kürzlich mit dem ‚Equal Pay Act‘ Lohngleichheit gesetzlich festgeschrieben hat, sieht der Koalitionsvertrag ein entsprechendes verbindliches Lohngleichheitsgesetz auch weiterhin nicht vor, obwohl ausgerechnet Deutschland eine der gravierendsten Lohnlücken in Europa hat. Die Ursachen für die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern sind vielschichtig und gründen tief. Die Branchen, in denen überwiegend Frauen arbeiten, sind in der Regel die mit den schlechteren Gehältern; viele Frauen arbeiten in kleineren Betrieben mit geringeren Löhnen und – familienbedingt – in Teilzeit. Frauen werden seltener befördert und steigen deshalb seltener in hochbezahlte Führungspositionen auf. Diese Benachteiligungen schafft man nicht aus der Welt, indem man Frauen nahelegt, doch einfach gut bezahlte Berufe oder Vollzeitstellen zu wählen. Wir müssen an die Wurzel der Probleme. Das bedeutet, dass die beruflichen Anforderungen und Belastungen in ‚Frauen-dominierten Berufen‘ – zum Beispiel soziale Arbeit, Pflege, Bildung – genauso honoriert werden müssen wie die in vergleichbaren männlich geprägten Berufen – beispielsweise IT- oder metallverarbeitende Industrie.

Angesichts der beschämenden Bilanz in Sachen Geschlechtergerechtigkeit muss die Koalition einräumen, dass die bisherigen Maßnahmen nicht greifen. Das Lohntransparenzgesetz der Vorgänger-Koalition wurde im Zuge der Gesetzgebung dermaßen weichgespült, dass es kaum ernsthafte Effekte bringt. Deshalb muss spätestens jetzt ein echtes Entgeltgleichheitsgesetz her, das ein Verbandsklagerecht, verpflichtende Prüfungen der Entgeltgleichheit und Unternehmensstrafen bei Diskriminierung vorsieht. Die Betriebs- und Personalräte und die Frauenbeauftragten sollen verbindliche Mitbestimmungsrechte bei der Herstellung tatsächlicher Entgeltgleichheit gegenüber den Arbeitgebern erhalten. Die Lohndiskriminierung gegenüber Frauen fängt bereits bei der Bewertung von Arbeit an, und sie hat Auswirkungen bis über das Erwerbsleben hinaus. Mit dem Eintritt ins Rentenalter wird aus der Lohnlücke von 21 Prozent eine Rentenlücke von über 50 Prozent. Diese Spirale muss gestoppt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 16.03.2018

Am 18. März ist Equal-Pay-Day – der „Tag für gleiche Bezahlung“ von Frauen und Männern. Er markiert in jedem Jahr symbolisch den Tag der Lohnlücke zwischen Männern und Frauen: Während Männer bereits ab dem 1. Januar für ihre Arbeit bezahlt werden, arbeiten Frauen quasi bis zum 18. März umsonst – und das für die gleiche beziehungsweise gleichwertige Arbeit. Die SPD-Bundestagsfraktion wird auch in dieser Legislaturperiode die strukturellen Ungleichgewichte zwischen Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt konsequent abbauen – gleich zu Beginn mit dem Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit.

„Es ist ungerecht, dass Frauen für die gleiche beziehungsweise gleichwertige Arbeit am Ende des Monats 21 Prozent weniger in der Tasche haben als ihre männlichen Kollegen. Und das hat weitreichende Folgen. So erzielen Frauen im Laufe ihres Erwerbslebens deutlich weniger Einkommen und bekommen obendrein noch weniger Rente.

Mit der Einführung des Mindestlohns, dem Gesetz für Entgelttransparenz und der gesetzlichen Regelung für mehr Frauen in Führungspositionen haben wir bereits wichtige Schritte hin zu mehr Entgeltgleichheit erreicht. Klar ist aber auch: Es gibt nicht das eine Gesetz, das die Lohnlücke auf einen Schlag schließt.

Mit den Verabredungen im gerade erst unterzeichneten Koalitionsvertrag werden wir den eingeschlagenen Weg des Lückenschlusses beim Lohn fortsetzen. Wir stärken die Tariflöhne in der Pflege und bauen finanzielle Ausbildungshürden bei Sozial- und Pflegeberufen ab. Da über 85 Prozent der Beschäftigten in dieser Branche weiblich sind, kommt dies vor allem Frauen zugute. Der öffentliche Dienst soll Vorbild sein. Dort sollen bis zum Jahr 2025 in Leitungsfunktionen genauso viele Frauen wie Männer vertreten sein. Und gleich zu Beginn werden wir das Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit auf den Weg bringen. Das ist ein großer Schritt nach vorn, denn endlich haben Frauen und Männer die Möglichkeit, nach einer Teilzeitphase wieder auf die vorherige Arbeitszeit aufzustocken – und nicht länger in der Teilzeitfalle stecken zu bleiben. Außerdem honorieren wir mit der Einführung der Grundrente die Lebensleistung vieler Frauen und bekämpfen damit Altersarmut.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Das muss für Frauen und Männer uneingeschränkt gelten. Wir wollen, dass der Equal-Pay-Day in Zukunft auf den 1. Januar fällt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 15.03.2018

Zum diesjährigen Equal Pay Day am 18. März erklären UlleSchauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und BeateMüller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

"Der Gender Pay Gap ist unverändert groß. Das macht ein Blick auf die neuesten Zahlen deutlich: es sind immer noch 21 Prozent, die Frauen weniger als Männer verdienen. Die Bundesregierung darf diese Ungerechtigkeit nicht einfach so hinnehmen. Die Frauenministerin muss als eine der ersten Amtshandlungen wirksame Maßnahmen ergreifen, um das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern zu reduzieren.

Das Gesetz zur Entgelttransparenz reicht nämlich nicht aus. Die Bundesregierung lobt sich für ein Gesetz, das wirkungslos ist. Denn nur ein Bruchteil der Frauen hat ein Auskunftsrecht. Betrieben ist es auch völlig frei gestellt, ob sie ihre Entgeltstrukturen auf Benachteiligungen überprüfen. Sie können, aber sie müssen nicht. Um geschlechtergerechte Bezahlung zu erreichen, muss konsequent nachgesteuert werden. Wir brauchen endlich ein wirksames Gesetz mit verbindlichen und zertifizierten Prüfverfahren. Wir fordern, dass viel mehr Frauen einen Auskunftsanspruch erhalten. Außerdem brauchen wir ein Verbandsklagerecht, damit Frauen nicht weiterhin alleine den schwierigen Klageweg beschreiten müssen.

Die Entgeltlücke darf nicht kleingeredet oder verharmlost werden. Eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Instituts (WSI) des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) zeigt, dass typische „Frauenberufe“ insgesamt schlechter bezahlt werden als „Männerberufe“. Wieso soll eine Altenpflegerin weniger verdienen als ein Techniker? Diese mittelbare Diskriminierung ist keine Lappalie. Sie ist schlicht und einfach ungerecht. Frauen haben mehr verdient, die Entgeltlücke muss geschlossen werden – dafür muss die neue Bundesregierung mehr tun als bisher. Sonst begehen wir den Equal Pay Day noch bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag."

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 15.03.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will ein Verbandsklagerecht im Fall von systematischer Lohndiskriminierung einführen. In einem Antrag (19/1192) fordert sie eine entsprechende Novellierung des Entgelttransparenzgesetzes. Frauen, die von Lohndiskriminierung betroffen sind, schreckten häufig davor zurück, ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber gerichtlich durchzusetzen. Fehlende finanzielle Mittel und die Tatsache, dass die Arbeitgeberseite über größere Ressourcen an Zeit und Energie verfüge, erweise sich als Barriere bei der Durchsetzung bestehenden Rechts, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag.

Nach den Vorstellungen der Grünen soll der Betriebsrat, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder ein anerkannter Verband Klage auf Feststellung eines Verstoßes gegen das Entgeltgleichheitsgebot erheben dürfen. Frauen seien auf dem Arbeitsmarkt noch immer benachteiligt und verdienten rund 21 Prozent weniger als Männer, argumentieren die Grünen. Zudem fordern sie, dass der im Entgelttransparenzgesetz verankerte Auskunftsanspruch auf die betrieblichen Entgeltstrukturen, nicht nur in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten gelten soll, sondern ausgeweitet wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 162 vom 15.03.2018

Entgelttransparenz ist eine entscheidende Voraussetzung für die Bekämpfung von Entgeltdiskriminierung. Fehlen Rechte für durchsetzungsstarke Akteur*innen zu ihrer Beseitigung, bleibt Transparenz folgenlos. Das 2017 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz versagt beides. Gerade hinsichtlich der von der EU-Kommission jüngst vorgeschlagenen Kernmaßnahmen zur Erhöhung der Entgelttransparenz besteht Nachbesserungsbedarf: Der auf Betriebe mit mehr als 200 Beschäftigten begrenzte Auskunftsanspruch kommt bei einem Großteil der Frauen nicht an, weil sie in kleineren Betrieben arbeiten, und legt zudem zu hohe prozedurale Voraussetzungen fest.

Sanktionen für Verstöße gegen die Berichtspflicht, die überdies nur große Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten betrifft, fehlen. Das dem Grunde nach besonders aussichtsreiche Prüfverfahren zur Aufdeckung diskriminierender Entgeltstrukturen ist nicht verpflichtend ausgestaltet. Die Privilegierung tarifvertraglicher Entgeltregelungen durch eine "Angemessenheitsvermutung" ist europarechtswidrig. Tarifverträge wie auch ihre Umsetzung können zumindest mittelbar diskriminierend sein, die Beweislast dafür darf nicht der einzelnen Frau aufgebürdet werden. Vor allem aber kann es nicht weiterhin den einzelnen Beschäftigten überlassen bleiben, auf eigenes Risiko gegen ihre Diskriminierung vorzugehen. Hierfür ist ein Verbandsklagerecht dringend geboten, aber das fehlt im Entgelttransparenzgesetz.

Die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig, erklärt: "Dieser Papiertiger muss dringend zu einem effektiven Gleichstellungsrecht umgestaltet werden. Auf Freiwilligkeit der Arbeitgeber und Vereinzelung der Beschäftigten basierende Ansätze haben sich als nicht effektiv erwiesen, um Entgeltgleichheit herzustellen. Die Arbeitgeber müssen konsequenter in die Pflicht genommen werden. Das Warten auf die im Koalitionsvertrag für Juli 2019 vereinbarte Evaluation des Gesetzes ist angesichts dessen offensichtlicher Schwächen nicht gerechtfertigt."

Allerdings sind auch über ein Entgeltgleichheitsgesetz hinaus gesetzliche Maßnahmen erforderlich, etwa in Bezug auf Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen. In frauendominierten Branchen werden erheblich geringere Entgelte gezahlt als in männerdominierten, was erheblich zur Entgeltlücke beiträgt. Hier aber stellen weder das geltende europäische noch das nationale Recht eine Rechtsgrundlage zur Verfügung. Sollte die neue Große Koalition ihr Versprechen wahrmachen, die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in der Alten- und Krankenpflege sofort und spürbar zu verbessern, würde dies einen Beitrag zu geschlechtergerechten Entgelten bedeuten.

Nicht zuletzt wirkt sich die Ausgestaltung von Sozialabgaben und Steuern in vielfältiger Weise auf das letztlich verfügbare Einkommen aus. Beispielsweise kommen Steuervergünstigungen häufig nur in hohen Einkommensgruppen an und orientieren sich an typisch männlichen Erwerbsmustern. "Entgeltgleichheit darf sich nicht nur am Bruttoeinkommen bemessen, sondern muss auch das Nettoeinkommen im Blick behalten", so Präsidentin Wersig. "Daher sollte künftig neben dem Gender Pay Gap, der sich am Bruttostundenlohn orientiert, auch ein am Nettoeinkommen orientierter Gender Pay Gap, ein sogenannter Gender Netto Pay Gap, berechnet werden."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 16.03.2018

Der 18. März ist das offizielle Datum für den diesjährigen Equal Pay Day. Es signalisiert, dass die geschlechtsspezifische Entgeltlücke in Deutschland seit langem bei rund 21 Prozent klafft. Das ist ein Armutszeugnis für unser Land, in dem 90 Prozent der Bevölkerung der Meinung sind, dass Frauen und Männer selbstverständlich gleich bezahlt werden sollen. Der Weg zur Entgeltgleichheit muss aus Sicht des Deutschen Frauenrats daher von wirksameren Gesetzen begleitet werden.

„Denn das neue Entgelttransparenzgesetz reicht nicht aus, um dem Gender Pay Gap entgegen-zuwirken. Es muss zu einem echten Entgeltgleichheitsgesetz ausgebaut werden,“ sagt Lisi Maier, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrats. Dieses Gesetz muss einen individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftigte in allen Unternehmen enthalten. Alle Unternehmen müssen verpflichtet werden, Entgeltdiskriminierung aufzudecken und zu beseitigen. Darüber hinaus muss im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz endlich ein Verbandsklagerecht verankert werden, dass Organisationen wie Antidiskriminierungsverbände, Gewerkschaften, Betriebs- sowie Personalräten und Mitarbeitervertretungen erlaubt, stellvertretend für die Betroffenen zu klagen.

„Frauen müssten nicht mehr alleine vor Gericht ziehen. Sie würden damit gestärkt und ermutigt ihr Recht zu erstreiten. Denn Entgeltdiskriminierung ist kein individuelles Problem. Es sind die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die wir grundsätzlich verändern müssen“, so Lisi Maier.

Dreh- und Angelpunkt für eine geschlechtergerechte Bezahlung ist, der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung auf allen Ebenen entgegenzuwirken. Das ist auch die zentrale Empfehlung aus dem Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. Männer und Frauen müssen Erwerbs- und unbezahlte Sorgearbeit gleichermaßen miteinander vereinbaren können. Außerdem muss die professionelle Sorgearbeit – wie sie tagtäglich beispielsweise von Erzieherinnen, Altenpflegerinnen oder Hauswirtschafterinnen geleistet wird– aufgewertet und endlich angemessen bezahlt werden.

„Die rücksichtslose Delegation der unbezahlten Sorgearbeit an Frauen wirkt sich direkt auf die Bezahlung professioneller Sorgearbeit aus. Denn was in der Familie ‚umsonst‘ geleistet wird, kann im Beruf keinen angemessenen ökonomischen Wert erzielen. Der Gender Pay Gap drückt also die Geringschätzung weiblicher Arbeit aus. Und daher sind wir im Deutschen Frauenrat davon überzeugt, dass es ohne geschlechtergerechte Verteilung der Sorgearbeit keine Entgeltgleichheit geben wird – und umgekehrt“, so die stellvertretende Vorsitzende Lisi Maier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat – Lobby der Frauen in Deutschland e.V. vom 16.03.2018

Equal-Pay-Day am 18. März -Weibliche Arbeit weniger wert? Neue Forschungsergebnisse zum Gender Pay Gap

Bis zum 18. März arbeiten Frauen in diesem Jahr umsonst. Erst dann haben sie statistisch die geschlechtsspezifische Lohnlücke für das laufende Jahr abgearbeitet. Anlässlich des "Equal Pay Day" präsentieren das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung und das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen auf einer Tagung am 16. März am Campus Duisburg neue Forschungsergebnisse zum Gender Pay Gap.* Ein zentraler Befund: In Berufen, in denen viele Frauen arbeiten, wird meist schlechter gezahlt als in "männerdominierten" Berufen – auch wenn die Arbeitsanforderungen gleichwertig sind. Und höhere Anforderungen und Belastungen gehen in "Männerberufen" mit stärkeren Lohnzuwächsen einher als in "Frauenberufen".

Die Ursachen der Verdienstlücke sind vielfältig und wurden stellenweise statistisch noch nicht ausreichend untersucht. Um die Bewertungen und Bezahlungen weiblicher Erwerbsarbeit statistisch kritisch zu hinterfragen, haben die Forscherinnen von IAQ und WSI in Anlehnung an ein geschlechtsneutrales Arbeitsbewertungsverfahren (Paarvergleich aus dem eg-check) den "Comparable Worth-Index" (CW) entwickelt, der bei der Arbeitsbewertung nicht nur Wissen und Können erfasst, sondern z.B. auch Verantwortung für Andere oder psycho-soziale und physische Arbeitsanforderungen berücksichtigt. Der "CW-Index" ist ein Messinstrument, mit dem statistisch die Anforderungen und Belastungen in Berufen geschlechtsneutral verglichen werden können.

Die Analysen zeigen, dass insgesamt die Anforderungen und Belastungen in "Frauenberufen" geringer entlohnt werden als in "Männerberufen" und auch die Arbeitsleistung von Frauen im Allgemeinen geringer honoriert wird als die von Männern. "Hier können wir erstmals statistisch nachweisen, dass weibliche Erwerbsarbeit von systematischen Abwertungen betroffen ist, d.h. gemessen an ihren Anforderungen und Belastungen vergleichsweise geringer entlohnt wird als männliche Erwerbsarbeit", stellt die IAQ-Forscherin Sarah Lillemeier fest. Keine Regel ohne Ausnahme: Es gibt 2 "Männerberufe" (Kraftfahrzeugführer, Lkw- und Busfahrer), die im Vergleich mit gleichwertigen "Frauenberufen" geringer entlohnt werden.

– Bewertung und Bezahlung per Tarifvertrag schützt – Tendenziell nimmt die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern mit denselben oder vergleichbaren beruflichen Anforderungen und Belastungen mit steigendem Anforderungsniveau zu. Die Tarifbindung der Beschäftigten verringert Unterschiede: "Wer tariflich entlohnt wird, ist meist besser dran. Denn dann fallen die Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern bei gleichen oder gleichwertigen beruflichen Anforderungen und Belastungen deutlich geringer aus", stellt Dr. Christina Klenner vom WSI fest.

"Die Leistungen von Frauen und Männern sowie in "Frauen"- und "Männerberufen" werden am Arbeitsmarkt nicht gleichermaßen honoriert", kritisieren die Forscherinnen und weisen darauf hin, dass dieses Ergebnis nur schwer zu vereinbaren ist mit dem gesellschaftlich vorherrschenden Legitimationsprinzip der Leistungsgerechtigkeit. Dabei bestätigt sich die These der bestehenden Abwertung weiblicher Erwerbarbeit ("Devaluationshypothese") auch unter Berücksichtigung weiterer verdienstrelevanter Faktoren, wie beispielsweise der Arbeitszeit, der Berufserfahrung, der Tarifbindung und der Branchenzugehörigkeit der Beschäftigten. Unter Kontrolle dieser Faktoren führt die Zunahme der beruflichen Anforderungen und Belastungen (der CW-Index steigt um eine Einheit) zu je einem Verdienstzuwachs von mehr als 6 Prozent bei den Männern und weniger als 5 Prozent bei den Frauen (siehe auch die Abbildung im Anhang der PDF-Version dieser PM; Link unten).

In vielen weiblich dominierten Bereichen wie Erziehung und Pflege sind die beruflichen Anforderungen und Belastungen vergleichsweise hoch, gleichzeitig fallen die Verdienste dort geringer aus. Legt man den "CW-Index" als Maßstab an, haben die Beschäftigten in der größtenteils von Frauen ausgeübten Altenpflege vergleichbar hohe Anforderungen und Belastungen zu bewältigen wie die in den männlich dominierten IT- und Technikberufen. Allerdings bekommen die Beschäftigten in der Altenpflege durchschnittlich nur 14,42 Euro pro Arbeitsstunde und die Beschäftigten im Technik- und IT-Bereich zwischen 25,72 Euro und 27,92 Euro. "Hier gibt es einen ganz zentralen politischen Handlungsbedarf, der insbesondere die Aufwertung der gesellschaftlich hoch relevanten personennahen Dienstleistungen zum Ziel haben sollte", fordert IAQ-Direktorin Prof. Dr. Ute Klammer.

*Zur Tagung: "Frauenverdienste – Männerverdienste", u.a. mit der stellvertretenden DGB-Vorsitzenden Elke Hannack, laden wir Journalistinnen und Journalisten herzlich ein. Das Programm als PDF finden Sie hier. Anmeldungen bitte an presse@boeckler.de

Die PM mit Grafik als PDF steht hier zum Download bereit.

Basisdaten zur Entgeltungleichheit finden Sie hier im WSI-GenderDatenPortal.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 12.03.2018

Am 18. März ist Equal Pay Day, ein Tag, der zeigen soll, wie viel weniger Frauen im Vergleich zu Männern verdienen. Durchschnittlich sind es 21 % weniger – und das ohne signifikante Veränderung in den letzten Jahren! Der Equal Pay Day markiert also den Tag, bis zu dem Frauen rechnerisch noch für das Vorjahr arbeiten, um auf das gleiche Jahresgehalt wie Männer zu kommen.

Der Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) unterstützt mit seinen Zielen als Kooperationspartner den Equal Pay Day seit seiner Einführung in Deutschland und hat den BPW bereits Anfang 2014 darauf hingewiesen, dass -so gut die Kampagnenarbeit auch sei- es wichtig wäre, endlich an den Kern, an die Wurzel des Übels der Lohn- und GehaltsUNgleichheit zu gehen: „Die Grundlage der Lohn-und Gehaltsungerechtigkeit ist doch, erst mal zu wissen, worüber wir sprechen. Wir brauchen Transparenz der Gehälter und Löhne und ein Ende der Tabuisierung. Über Geld spricht man nicht, frau schon!“, so Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende des Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) und Initiatorin des Equal Pension Day. Frauen erzielen weniger Einkommen v.a. aufgrund ihrer Berufswahl, ihren familienbedingten Auszeiten und weil sie häufiger wegen Kindererziehung, und -betreuung oder Angehörigenpflege in Teilzeit arbeiten. Das bedeutet auch, dass Frauen aus diesen Gründen pro Stunde weniger verdienen, weil z.B. noch immer eine Präsenz- und Verfügbarkeitskultur vorherrscht die selten Führen in Teilzeit unterstützt, oder nach Elternzeit oder in Teilzeit nicht im gleichen Maße Weiterbildung angeboten oder auch befördert wird. Berücksichtigt man ein ganzes Arbeitsleben, zeigt sich, was der Equal Pay Day noch gar nicht mit abbildet. Gemäß einer Studie des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI), liegt der Unterschied zwischen Männern und Frauen hinsichtlich des Einkommens, das über ein Arbeitsleben angesammelt wird, bei fast 50 %. „Das erklärt auch die deutlich größer ausfallende Lücke zwischen Männern und Frauen hinsichtlich der Rentensituation, ist doch die Rente ein Spiegel der Erwerbsleistung anstelle der Lebensleistung“, so Cornelia Spachtholz,Initiatorin des Equal Pension Day. Der vom VBM erstmalig 2014 ausgerufene Aktionstag thematisiert die durchschnittlich ca. 53%-ige Rentenlücke zwischen Frauen und Männern, bei eigen erworbenen Ansprüchen. Er macht also den Gender Pension Gap deutlich, und zeigt, wie dramatisch hoch die Einkommensdifferenz zwischen Frauen und Männern ausfällt, wenn am Ende eines Arbeitslebens abgerechnet wird.

Der VBM macht heute, zum Equal Pay Day erneut klar: Es wird höchste Zeit mutig zu handeln. Wie die Kennzahl auch berechnet wird, ob unbereinigt oder bereinigt, das Ergebnis ist immer das Gleiche: Frauen verdienen weniger als Männer und die Abrechnung kommt nach dem Erwerbsleben mit der Rente. Für die Einkommensunterschiede gibt es vielschichtige Ursachen. Doch es ist auch längst bekannt, wie diesen begegnet werden kann. Deshalb fordert der VBM:

  • mutige Initiativen (wie das "Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern") zur Abschaffung der „echten Lohndifferenzen“,
  • Rahmenbedingen, die es Frauen (wie Männern) ermöglichen, nach einer Teilzeitphase wieder in Vollzeittätigkeit zurückzukehren ohne Angst auf Karriereaus (Rückkehrrecht von Teilzeit auf vorherige Arbeitszeit bzw. Vollzeit),
  • flexible Betreuungsinfrastruktur, die es Frauen (wie Männern) erlaubt, auch mit Familie erfolgreich zu arbeiten,
  • bundeseinheitliche Bildungsstandards zur Chancengleichheit aller Kinder und zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Flexibilität in den Köpfen aller und eine Quotierung von Gender Jobsharing in Führung, damit pflege- und sorgebedingte Aus- und Teilzeit nicht mit einem Karriereaus gleichgesetzt werden, sowie
  • finanzielle Aufwertung der Pflege- und Sorgearbeit, die häufig von Frauen geleistet wird und meist schlecht bezahlt ist.
  • Abschaffung des Ehegattensplittings mit Einführung der Individualbesteuerung und Begrenzung der Familienmitversicherung für Ehepartner*innen – um Fehlanreize zu beseitigen
  • und anstelle des Kindergeldes die Einführung einer Kindergrundsicherung, um kein Kind zurückzulassen und einen Beitrag zur Chancengleichheit aller Kinder zu leisten

„Unser Wunsch an die neue Bundesregierung: Es wird Zeit, dass die Entscheiderinnen und Entscheider aus Politik und Wirtschaft endlich zukunftsweisend die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen der beiden Gleichstellungsberichte der Bundesregierung aus 2011 und 2017 umsetzen und an einem Strang ziehen – für alle Beschäftigten: also auch für Frauen und insbesondere für berufstätige Mütter! “, fordert Cornelia Spachtholz mit Nachdruck.

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. vom 16.03.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Giffey und Bildungssenatorin Scheeres zu Besuch in der Kita „Abenteuerland“ in Marzahn-Hellersdorf

Gute frühe Bildung und Betreuung eröffnet Kindern bessere Chancen – und die Sprache spielt dabei eine Schlüsselrolle. Davon hat sich Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey heute ein eigenes Bild gemacht. Gemeinsam mit der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie im Land Berlin, Sandra Scheeres besuchte sie die Kita „Abenteuerland“ im Stadtbezirk Marzahn-Hellersdorf. Die Einrichtung mit insgesamt 140 Kindern wird als Sprach-Kita im Rahmen des gleichnamigen Bundesprogramms des Bundesministeriums für Familie, Senioren Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.

Bundesfamilienministerin Dr. Giffey betonte: „Im Kitaalter wird die Basis für die Entwicklung eines Kindes gelegt, deshalb muss die Qualität in den Kitas auch gut sein. Es geht darum, dass Kinder, unabhängig von ihrer Herkunft, egal, ob sie in einer reichen oder armen Familie geboren sind, ihren Weg machen können. Mit dem Gesetz für mehr Kitaqualität werden wir die Kindertagesbetreuung weiter verbessern. Wir brauchen aber zugleich mehr Anerkennung, besseres Gehalt und eine Ausbildungsvergütung für Erzieherinnen und Erzieher. Es kann nicht sein, dass junge Leute, die Erzieherin oder Erzieher werden wollen, sich die Frage stellen müssen, ob sie sich das leisten können. Deshalb setze ich mich für eine Fachkräfteoffensive ein, die von Bund und Ländern getragen wird.“

Bildungssenatorin Scheeres unterstrich: „40.000 neue Kita-Plätze, Verbesserungen beim Personalschlüssel und die Abschaffung der Gebühren – das Land Berlin hat in den vergangenen Jahren im Kita-Bereich sehr viel erreicht. Diesen Weg wollen wir fortsetzen, möglichst mit dem Bund an unserer Seite. Berlin hat das Fachkräfte-Thema schon in den vergangenen Jahren immer wieder auf die bundespolitische Agenda gesetzt und ich freue mich sehr, dass die neue Bundesfamilienministerin Frau Dr. Franziska Giffey hier gleich zu Beginn ihrer Amtszeit so klar Position bezieht.“

Auch im Gespräch mit der Leitung und Beschäftigten der Kita „Abenteuerland“ wurde deutlich, wie wichtig eine gute, qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung ist – gerade für benachteiligte Kinder. Neben der sprachlichen Förderung ist die Kita „Abenteuerland“ bewegungsorientiert und experimentierfreudig ausgerichtet. So gibt es hier eine Bewegungsbaustelle, einen Sportraum, Lernwerkstätten und Bereiche zum Experimentieren für die Kinder. Im Kita-Garten befindet sich zudem ein Gewächshaus, in dem die Kinder Gemüse anbauen und ernten können. Denn in dieser Kita wird auch auf ein „gesundes Aufwachsen“ der Kinder sehr viel Wert gelegt.

Gute frühe Bildung und Betreuung kann Kindern bessere Chancen vermitteln. Zuallererst trifft dies auf benachteiligte Kinder zu. Und dabei gilt: Je früher die Förderung einsetzt, desto besser! Gute Kindertagesbetreuung legt den entscheidenden Grundstein für die Bildungsbiographie, die Schule baut darauf auf.

Mit dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ stärkt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit 2016 bis Ende 2020 die alltagsintegrierte sprachliche Bildung, die inklusive Pädagogik sowie die Zusammenarbeit mit Familien in den Kitas. Mit der Verdopplung der Mittel ab 2017 auf jährlich 200 Millionen Euro können insgesamt bis zu 7.000 zusätzliche halbe Fachkraftstellen in Kitas und in der Fachberatung geschaffen werden.

Das Programm richtet sich an Kindertageseinrichtungen, die von einer großen Zahl von Kindern mit besonderem sprachlichem Förderbedarf besucht werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.03.2018

Bundesfamilienministerium und Bundesagentur für Arbeit feiern 10 Jahre Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“

Seit dem 8. März 2008 unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) Wiedereinsteigende bei der Rückkehr in das Berufsleben mit dem Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“.

Im Fokus des Aktionsprogramms stehen Frauen und Männer, die ihre Berufstätigkeit für einen längeren Zeitraum unterbrochen haben, um Kinder zu betreuen oder Pflegeaufgaben wahrzunehmen. Nach einer solchen Familienphase ist der Wiedereinstieg in das Berufsleben oftmals mit Hürden versehen. Für diesen Prozess bietet „Perspektive Wiedereinstieg“ seit nunmehr 10 Jahren verschiedene Unterstützungsangebote.

„Ich freue mich sehr, dass wir in den vergangenen 10 Jahren viele Frauen und Männer bei einem perspektivreichen Wiedereinstieg unterstützen konnten“, so Dr. Ralf Kleindiek Staatssekretär im BMFSFJ. „Wir werden als Bundesfrauenministerium auch weiter Wiedereinsteigende bei einer ausbildungsadäquaten und möglichst vollzeitnahen Rückkehr in das Berufsleben unterstützen. Dabei legen wir auch einen Schwerpunkt auf die verbesserte Vereinbarkeit von Wiedereinstieg und der Verantwortung für zu pflegende Angehörige oder Freunde“, betont Dr. Ralf Kleindiek, „denn immer mehr Menschen steigen aus diesen Gründen aus dem Erwerbsleben aus. Und wir werden auch weiter für eine zeitliche Entlastung beim Wiedereinstieg durch die Inanspruchnahme von Haushaltsnahen Dienstleistungen werben“, so der Staatssekretär im Bundesfrauenministerium. „Damit wird gleichzeitig die legale, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, insbesondere von Frauen, gefördert.“

Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, betont die Bedeutung der Initiative angesichts des wachsenden Bedarfs an Fachkräften: „Seit 10 Jahren unterstützen wir gemeinsam mit unseren Netzwerkpartnern die Perspektive Wiedereinstieg. „Frauen und Männer, die nach einer Familien- oder Pflegezeit zurück in den Beruf möchten, auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, wird angesichts des kontinuierlich steigenden Fachkräftebedarfs in Deutschland immer wichtiger. Diese Menschen stellen ein wichtiges Arbeitskräftepotenzial dar: Sie bringen wertvolle Lebens- und Berufserfahrung mit; darauf bauen wir auf. Unsere Beauftragten für Chancengleichheit spielen mit ihren Beratungsangeboten dabei eine besondere Rolle.“

Auf der Plattform www.perspektive-wiedereinstieg.de werden seit März 2008 umfangreiche Informationen rund um das Thema Wiedereinstieg bereit gehalten. Monatlich erfolgen ca. 300.000 Zugriffe auf diese Informationsplattform, die Wiedereinsteigende wie ein Lotse durch den Wiedereinstiegsprozess führt. Da der Wiedereinstieg komplex ist und viele Lebensbereiche berührt, richtet sich das Lotsenportal nicht nur an Wiedereinsteigende, sondern auch an ihre Partnerinnen und Partner, Familien und Unternehmen.

Seit März 2009 gibt es auf dem Lotsenportal einen Wiedereinstiegsrechner, mit dem sich in 4 einfachen Schritten berechnen lässt, dass sich der Wiedereinstieg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lohnt. Die XING-Gruppe: „Perspektive Wiedereinstieg: Klick Dich rein – für neue Wege“ bietet Möglichkeiten des Austauschs mit anderen Wiedereinsteigenden sowie Kontakte zu Unternehmen und ist ebenfalls über das Lotsenportal zu erreichen.

Herzstück des Aktionsprogramms sind die über den Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Projekte. Deren Projektträger begleiten und unterstützen bundesweit Wiedereinsteigende und beziehen dabei Unternehmen in ihre Netzwerke ein.

In der ESF-Förderperiode 2007-2013 wurden im Rahmen des ESF-Programms „Perspektive Wiedereinstieg“ über 30.000 Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger informiert und beraten. Knapp 7.000 wurden bei der Rückkehr in den Beruf eng unterstützt – das Ergebnis: eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Qualifizierung bei mehr als 65 Prozent der Teilnehmenden.

Im aktuellen ESF-Bundesprogramm „Perspektive Wiedereinstieg – Potenziale erschließen“ beraten und coachen seit Juli 2015 Projektträger an 22 Standorten bundesweit Wiedereinstiegsinteressierte. Gemeinsam mit den Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agenturen für Arbeit und Jobcenter vor Ort unterstützen die Projektträger einen qualitativen und nachhaltigen beruflichen Wiedereinstieg. Eine Liste mit den Standorten finden Sie hier.

Mit „PWE@online“ werden den Wiedereinsteigenden hier außerdem innovative Module der online-Qualifizierung zur Verfügung gestellt, mit deren Hilfe sie sich örtlich und zeitlich flexibel weiterbilden und digitale Arbeitsformen erproben können.

Eine 2. Förderphase des ESF-Programms ist ab 01.01.2019 geplant. Für die aktuelle ESF-Förderperiode stellt das BMFSFJ im Zeitraum von 2015 bis 2021 rund 28 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung.

Die innovativen Ansätze des Aktionsprogramms „Perspektive Wiedereinstieg“ wurden bereits mehrfach ausgezeichnet, u.a. mit dem United Nations Public Service Award (2013), dem Comenius Siegel (2014) und beim Global Summit of Women (2015).

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.bmfsfj.de

www.perspektive-wiedereinstieg.de

www.wiedereinstiegsrechner.de

www.esf.de/pwe

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.03.2018

Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Freibeträge für Kinder:Informationen ab sofort in sechs EU-Fremdsprachen

In Deutschland leben gut vier Millionen Menschen aus anderen EU-Staaten. Ihre Familien haben im Rahmen der EU-Freizügigkeit Anspruch auf Leistungen wie beispielsweise das Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder. Häufig bestehen jedoch sprachliche Hürden, sich über die Möglichkeiten der Inanspruchnahmen von Familienleistungen oder steuerlichen Freibeträgen zu informieren.

Das Bundesfamilienministerium bietet deshalb in Kooperation mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration ab sofort Infografiken und Erklärfilme zu verschiedenen Leistungen für Familien in sechs EU-Sprachen an. Die Informationen werden auf der Internetseitewww.bundesfamilienministerium.dein der Mediathek neben Deutsch zukünftig in den Sprachen Englisch, Spanisch, Französisch, Polnisch, Bulgarisch und Rumänisch bereitgestellt. Erklärt werden die FamilienleistungenKindergeld, Kinderfreibeträge, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss sowie der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.Künftig sollen weitere Leistungen für Familien, beispielsweise das Elterngeld, in den genannten EU-Sprachen erklärt werden.

Die Infografiken und Erklärfilme in den sechs EU-Fremdsprachen sind auch auf Youtube verfügbar. Alle Videos stehen unter der Creative Commons Lizenzby-nc-nd/3.0/. Das heißt, sie dürfenfür nicht-kommerzielle Zwecke unverändert und mit Nennung des Urhebers „Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration“ weiterverbreitet und veröffentlicht werden.

Die fremdsprachigen Playlists auf Youtube sind unter folgenden Links zu finden:

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.03.2018

Zu Berichten über den Entwurf des Bundesinnenministeriums für ein „Familiennachzugsneuregelungsgesetz“ erklärt Luise Amtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik:

„Wenn sich die ersten Meldungenüber den Entwurfzur Neuregelung des Familiennachzugs bewahrheiten, dann wird es noch schlimmer, als befürchtet.

Der Kreis der Nachzugsberechtigten darin ist viel zu eng und lässt Geschwister zurück. Nur wer weiß, dass seine Familie in Sicherheit lebt, wird sich schnell in Deutschland integrieren können. Minister Seehofer erreicht mit dem Gesetzentwurf das Gegenteil dessen, was gute Integration möglich macht.

Sollte es eine Verknüpfung des Nachzugsrechts aus humanitären Gründen mit der Eigensicherung des Lebensunterhalts geben, wäre das absurd und geht weit an der Lebensrealität von Schutzsuchenden vorbei. Es dauert seine Zeit, bis Sprache erlernt wird und Abschlüsse anerkannt werden.Mit dieser Regelung würde durch die Hintertür das Kontingent weiter reduziert.

Ich fordere die SPD auf, sich den Plänen wenigstens dieses Mal entgegen zu stellen und Nachbesserungen zu erwirken.

Als Grüne bleiben wir dabei: Das Grundrecht auf Zusammenleben der Familie gilt nicht nur für Deutsche.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 04.04.2018

Zu den jüngsten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zu Kindern in Hartz IV-Bezug erklären Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Die Wahrscheinlichkeit für Kinder, in Hartz IV aufzuwachsen, ist wieder gestiegen und erreicht mit über zwei Millionen Kindern im Hartz IV-Bezug einen desaströsen Höchststand. Weder der wirtschaftliche Aufschwung noch die sinkende Arbeitslosenzahl hat die hohe Kinderarmut verringert. Es braucht neue politische Antworten zur Beseitigung der Kinderarmut. Die Große Koalition macht jedoch da weiter, wo sie 2017 aufgehört hat: statt gezielter Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut gibt sie Geld mit der Gießkanne aus. Die geplante Kindergelderhöhung geht an armen Familien vorbei, denn das Kindergeld wird auf Hartz IV angerechnet. Die Reform des Kinderzuschlags bleibt halbherzig.

Deutschland braucht eine Regierung, die die Bekämpfung von Kinderarmut endlich ernst nimmt und Kinderarmut beseitigt. Kinder und Jugendliche sind keine kleinen Erwerbslosen. Sie gehören nicht in das Hartz IV-Regime des Förderns und Forderns. Wir brauchen ein neues System der Existenzsicherung für Kinder und Jugendliche, welches ihre Rechte und Interessen in den Mittelpunkt stellt und Teilhabe für alle Kinder garantiert. Wir Grüne fordern daher die Einführung einer existenzsichernden Kindergrundsicherung, die Kinderarmut wirksam reduziert

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 04.04.2018

Seit einem halben Jahr dürfen Lesben und Schwule inDeutschland heiraten.Dazu erklären Ulle Schauws und Sven Lehmann, queerpolitische Sprecherin und Sprecher:

„Seit einem halben Jahr genießen lesbische und schwule Paare die Eheschließungsfreiheit, die ihnen vorher verwehrt war. Seit einem halben Jahr dürfen sie sich, wie heterosexuelle Paare auch, das gleichberechtigte Ja-Wort geben. Tausende haben es seitdem getan. Damit wurde die Verheißung des Grundgesetzes nach gleichen Rechten für alle wahr – 30 Jahre nach den ersten Forderungen seitens mutiger Aktivisten und den Grünen. Gleichwohl ist nichts davon eingetreten, wovor die Gegnerinnen und Gegner immer gewarnt haben: Niemandem wurde etwas weggenommen, die deutschen Ehen und Familien fallen nicht auseinander, die Geburtenrate ist nicht gesunken. Vielleicht ein guter Moment, sich für die jahrelange Verleumdungskampagne zu entschuldigen?“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.03.2018

"Wenn Franziska Giffey es ernst meint und Frauen bei selbstbestimmten Entscheidungen stärken will, dann sollte sie dafür sorgen, dass die SPD bei dieser Frage die Fraktionsdisziplin aufhebt und die Abstimmung freigibt. Wir stehen bereit, gemeinsam mit Abgeordneten von SPD, Linken und FDP, den Frauen ihr Recht auf Information zu ermöglichen und den Ärztinnen und Ärzten Rechtssicherheit zu verschaffen. Wenn die SPD ihre Glaubwürdigkeit zurückgewinnen will, muss sie auch im Parlament handeln. Sonst werden vor allem Frauen den schönen Worten keinen Glauben mehr schenken."

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 25.03.2018

Zur Konstituierung der interministeriellen Arbeitsgruppe am 12. März, die Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Kindern psychisch kranker Eltern erarbeiten soll, erklären Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik und Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik:

"Unsere Anstrengungen haben sich gelohnt. Die Einsetzung der Arbeitsgruppe resultiert aus einem interfraktionellen Antrag, der im vergangenen Juni einstimmig vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde und der aus einer Initiative der Grünen Bundestagsfraktion hervorging.

Wenn Eltern psychisch krank werden, hatdas Auswirkungen auf die ganze Familie. Kinderpsychisch kranker Eltern sind deswegen ganz besonders auf ein unterstützendes soziales Umfeld undqualifizierte Hilfe angewiesen.Bei der Behandlung der Eltern werden Kinder bislang zu oft nicht mitgedacht und bleiben mit ihren Sorgen und ihrer Belastung häufig alleine. Das erhöht ihr Risiko, später selbst an einer psychischen Störung zu erkranken. Es fehlt an speziell zugeschnittenen Hilfs- und Präventionsangeboten, die die Kinder und ihre gesamte Familie in den Blick nehmen. Experten gehen immerhin von drei bis vier Millionen betroffenen Kindern in Deutschland aus.

Deshalb ist es so wichtig, dass die interdisziplinär besetzte Arbeitsgruppe jetzt endlich substanzielle Vorschläge erarbeitet, um die Situation der betroffenen Kinder und Jugendlichen nachhaltig, effektiv und passgenau zu verbessern.

Seit dem Bundestagsbeschluss ist schon viel Zeit vergangen und der im Antrag genannte Stichtag zur Vorlage des Berichts am 1. Juli 2018 wird nicht mehr zu halten sein. Wir appellieren deshalb an die zuständigen Ministerien nun möglichst zügig einen Bericht vorzulegen und dem Bundestag zuzuleiten. Wir werden den Prozess auf jeden Fall aufmerksam begleiten."

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 09.03.2018

„Jedes Kind in Armut ist ein Kind in Armut zu viel. Zwei Millionen Kinder in Hartz IV sind beschämend. Der Kampf gegen Kinderarmut muss zur Chefsache werden, denn jedes Kind verdient es, die gleichen Chancen im Leben zu haben“, erklärt Dietmar Bartsch, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Bartsch weiter:

„Wir werden die neue Bundesfamilienministerin an den Ergebnissen bei der Bekämpfung von Kinderarmut messen. Wir können und dürfen es uns nicht leisten, systematisch Kinder von gesellschaftlicher Teilhabe auszuschließen und auf ihre Fähigkeiten in Zukunft zu verzichten. Hartz IV bleibt ein menschenunwürdiges System, welches die Bundesregierung dazu nutzt, Menschen in Armut zu parken und in Billigjobs zu bringen. Wir brauchen einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor mit sinnvollen und gut bezahlten Jobs."

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 04.04.2018

„Die Forderungen der Arbeitgeberverbände, den Acht-Stunden-Tag und die gesetzlichen Ruhezeiten aufzuweichen, stellen massive Angriffe auf die Rechte der Beschäftigten dar. Hierbei wird die Digitalisierung als Drohkulisse missbraucht, um auf die Politik Druck auszuüben“, erklärt Jessica Tatti, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Arbeit 4.0, zur Forderung der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände nach mehr Flexibilisierung der Arbeitszeitregeln. Tatti weiter:

„Die Behauptung, das heutige Arbeitszeitgesetz sei starr, ist schlicht unwahr und geht an der betrieblichen Praxis komplett vorbei: Zig Betriebsvereinbarungen zu Langzeitkonten, Vertrauensarbeitszeit, flexiblen Arbeitszeiten oder Schichtsystemen belegen, dass Flexibilität in den Betrieben bereits gelebt wird. Die Abschaffung des Acht-Stunden-Tags ist weder notwendig noch im Interesse der Beschäftigten. Sie birgt stattdessen das gravierende Risiko, dass Arbeitgeber immer stärker in die Freizeit der Beschäftigten eingreifen, gerade weil online jederzeit hier und da Arbeit erledigt werden kann, selbst von zu Hause aus. Eine zunehmende Entgrenzung der Arbeitszeit wäre die Folge. Beschäftigte müssen ein Recht auf Feierabend haben, damit ungestörte Zeit für sich, Erholung und die Familie bleibt.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 04.04.2018

Das Bundesjustizministerium hat den Bericht über die Evaluierung des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vorgelegt. In einer Unterrichtung des Bundestages (19/1450) heißt es, die Ergebnisse des dem Bericht zugrunde liegenden Forschungsprojekts zeigten zum einen, dass viele Befürchtungen, die mit der Einführung des vereinfachten Sorgeverfahrens verbunden waren und die Anlass zu dem Evaluierungsauftrag waren, nicht eingetreten sind. Zum anderen zeichne sich ab, dass die neuen Regelungen in der Praxis durchaus handhabbar sind. Aus dem Bericht ergebe sich daher zunächst kein unmittelbarer gesetzgeberischer Handlungsbedarf.

Nach Artikel 6 des Gesetzes hat das Bundesjustizministerium dem Bundestag einen solchen Bericht vorzulegen. Mit der Evaluierung sollte geprüft werden, ob sich die 2013 in Kraft getretene gesetzliche Neuregelung, die seinerzeit ein Kompromiss zwischen zwei intensiv diskutierten Regelungsmodellen war, bewährt hat. Mit dem Forschungsvorhaben zum Thema "Auswertung der Sondererhebung zu § 1626a BGB in Verbindung mit § 155a FamFG zur Evaluation des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern" hatte das Ministerium die Evangelische Hochschule Nürnberg beauftragt. Hintergrund der Neuregelung ist eine Rüge durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte von 2009 und der diesem folgende Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2010 (1 BVR 420/09).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 216 vom 06.04.2018

Mit dem Scheineheverdacht bei Familiennachzugsverfahren befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/1485). Viele binationale Paare begegneten dem Problem, dass Behörden die Schutzwürdigkeit ihrer Ehe anzweifelten. So werde bei Ehen zwischen Deutschen und Ausländern sowie zwischen zwei Ausländern unterschiedlicher Nationalität oft unterstellt, dass die Ehe nur zum Zweck des Erwerbs eines Aufenthaltstitels geschlossen worden sei.

Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung nun unter anderem, wie viele Visumsanträge zum Ehegattennachzug 2017 gestellt wurden und wie viele abgelehnt worden sind.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 215 vom 05.04.2018

Männer zahlen in Deutschland durchschnittlich 39,6 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung ein, die durchschnittliche Beitragszeit für Frauen lag 2016 bei 27,6 Jahren. Das geht aus der Antwort (19/1222) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/945) der Fraktion Die Linke hervor. Darin heißt es weiter, dass 2016 313.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von 60 Jahren und älter Regelleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), also Arbeitslosengeld II, erhielten. Das waren 7,3 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II. Die Armutsrisikoquote der Bevölkerung ab 65 Jahren ist demnach nach den Daten des Mikrozensus von elf Prozent im Jahr 2005 auf 14,8 Prozent im Jahr 2016 gestiegen. Frauen sind mit 16,4 Prozent stärker betroffen als Männer mit 12,7 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 188 vom 26.03.2018

Die Bundesregierung geht davon aus, dass 200.000 Familien mit rund 300.000 Kindern das geplante Baukindergeld in Anspruch nehmen können. Wie es in einer Antwort der Regierung (19/1276) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1022) heißt, entstehe damit ein direktes Fördervolumen von rund 400 Millionen Euro pro Jahr und Förderjahrgang. "Unter Berücksichtigung eines unterstellten Förderzeitraums von zehn Jahren wäre damit im Jahr der vollen Wirksamkeit von jährlichen Gesamtausgaben für den Bund von bis zu vier Milliarden Euro auszugehen", heißt es in der Antwort weiter. Auf die Frage, wie viele zusätzliche Wohnungen durch die Zahlung von Baukindergeld entstehen könnten, heißt es in der Antwort, mit dem Baukindergeld könne die Anzahl der Baugenehmigungen von selbstgenutztem Wohneigentum verstetigt und damit eine Trendumkehr bei den Baugenehmigungen für Ein- und Zweifamilienhäuser ermöglicht werden.
Welche Steuermindereinnahmen durch die Einführungen neuer Abschreibungsmöglichkeiten beim Wohnungsbau entstehen könnten, kann die Bundesregierung nicht angeben. Zu der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Reduzierung des Solidaritätszuschlages heißt es, bei einer Anhebung der Freigrenze auf 16.998 Euro würde es im Jahr 2021 bei unverändertem Steuertarif zu einer Entlastung von zehn Milliarden Euro kommen. 90 Prozent der bisherigen Zahler des Solidaritätszuschlages müssten diesen dann nicht mehr bezahlen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 187 vom 26.03.2018

Studie vergleicht Einkommen und Mieten in 77 Städten

In Deutschlands Großstädten fehlen fast zwei Millionen bezahlbare Wohnungen

In den 77 deutschen Großstädten fehlen gut 1,9 Millionen bezahlbare Wohnungen, darunter etwa 1,4 Millionen günstige Apartments unter 45 Quadratmetern für Einpersonenhaushalte. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.* Gemessen an den finanziellen Möglichkeiten der lokalen Bevölkerung besteht ein besonders großer Mangel an bezahlbarem Wohnraum einerseits in einwohnerstarken Städten mit vielen Niedrigverdienern (etwa Berlin, Leipzig, Dresden), andererseits in Großstädten mit hohem Mietniveau (z.B. München, Stuttgart, Düsseldorf). Konkret fehlen in Berlin mit rund 310.000 bundesweit die meisten bezahlbaren Wohnungen. Es folgen Hamburg mit einer Lücke von 150.000, Köln mit 86.000 und München mit 78.000 Wohnungen. Doch selbst in Großstädten mit relativ kleinen "Versorgungslücken" wie Moers, Wolfsburg, Koblenz oder Ulm überschreitet der Bedarf an günstigen Wohnungen das Angebot jeweils um mehrere tausend. Schaut man auf die Bundesländer, ist das Defizit im bevölkerungsstärksten Land Nordrhein-Westfalen mit knapp 550.000 Wohnungen am größten, gefolgt von Berlin, Bayern (rund 192.000), Baden-Württemberg (rund 156.000), Niedersachsen (110.000) und Sachsen (105.000) (Einzeldaten für alle Städte im Datenblatt zur PM sowie Daten für alle Bundesländer Karte 12 in der Studie; beides unten verlinkt).

In der Untersuchung gleichen Stadtsoziologen der Humboldt-Universität Berlin und der Goethe-Universität Frankfurt die jeweiligen Einkommen von Großstadthaushalten und das lokale Angebot an Mietwohnungen miteinander ab. Auf Basis der aktuellsten verfügbaren Daten aus dem Mikrozensus 2014 liefern sie detaillierte Zahlen für alle deutschen Großstädte. Trotz stärkerer Neubautätigkeit dürfte die Versorgungslücke derzeit weiter wachsen, warnen die Wissenschaftler. Denn die Angebotsmieten bei Neuvermietung sind in fast allen Großstädten höher als die Bestandsmieten "und bieten keinen Beitrag zur Verbesserung der sozialen Wohnungsversorgung in den Großstädten", konstatieren die Forscher Dr. Henrik Lebuhn, Dr. Andrej Holm, Stephan Junker und Kevin Neitzel. Um die Lücke bei bezahlbaren Wohnungen zu verkleinern, sei es sehr wichtig, das Angebot an Kleinwohnungen mit Nettokaltmieten von vier bis fünf Euro pro Quadratmeter stark auszubauen. "Das ist nur durch eine deutliche Stärkung des sozialen Wohnungsbau möglich", betonen die Wissenschaftler. "Dazu müssen einerseits weitaus mehr Sozialwohnungen als in den vergangenen Jahren neu entstehen. Andererseits muss auch die Sozial- und Mietpreisbindung im Wohnungsbestand wieder ausgeweitet werden." Dazu könnten beispielsweise öffentliche Träger Privatvermietern Wohnungen abkaufen.

Die Forscher hatten in einer ebenfalls von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Untersuchung vom September 2017 bereits ermittelt, dass vier von 10 Großstadt-Haushalten in Deutschland mindestens 30 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Bruttokaltmiete – das heißt, inklusive Nebenkosten, ohne Heizkosten – zahlen müssen. Bei Sozialwissenschaftlern wie bei Immobilienexperten gilt eine Mietbelastungsquote oberhalb von 30 Prozent des Haushaltseinkommens als problematisch. Auch viele Vermieter ziehen hier eine Grenze, weil sie zweifeln, dass Mieter sich ihre Wohnung dauerhaft leisten können.

In der neuen Studie widmen sich die Forscher nun dem "harten Kern" der aktuellen Wohnungsnot. Dazu leuchten sie die Lücke zwischen Nachfrage und Angebot aus, die sich im vorhandenen Wohnungsbestand auch theoretisch nicht schließen ließe – indem man etwa alle Haushalte in einer Stadt zu einem Stichtag in die in Puncto Größe und Miethöhe für sie am ehesten passende Wohnung umziehen ließe. Selbst unter diesen – faktisch unrealistischen – "Idealbedingungen" bleiben in den Großstädten 1,9 Millionen Haushalte mit etwas über zwei Millionen Personen übrig, die keine finanziell passende Unterkunft finden und auf Wohnungen ausweichen müssen, die eigentlich einen zu hohen Mietpreis pro Quadratmeter haben und/oder zu groß sind. Daher müssen diese Haushalte mehr als 30 Prozent ihres Haushaltseinkommens für die Bruttowarmmiete (inklusive Neben- und Heizkosten) ausgeben und sind dadurch überlastet. Sozialtransfers und Wohngeld sind bei der Berechnung bereits berücksichtigt.

Das etwas weiter gefasste Kriterium für finanzielle Überlastung legen die Forscher an, weil die betroffenen Haushalte meist ein verfügbares Einkommen von maximal 80 Prozent des deutschen Mittelwerts haben. Knapp 1,5 Millionen von ihnen verfügen sogar nur über maximal 60 Prozent des mittleren Einkommens und gelten deshalb als armutsgefährdet. Das entspricht inklusive aller Sozialtransfers weniger als 1.1187 Euro (unter 60%: 890 Euro) monatlich bei einem Single-Haushalt oder 2.374 Euro (1.781 Euro) bei einem Drei-Personenhaushalt. Haushalten mit so geringen Einkommen bleibt absolut nur wenig Geld für die tägliche Lebensführung, wenn sie 30 Prozent oder mehr ihres Einkommens für die Warmmiete ausgeben müssen.

Da sich die Zahl von 1,9 Millionen Haushalten, für die bezahlbare Wohnungen fehlen, aus dem Mikrozensus 2014 ergibt und die Mieten seitdem weiter deutlich gestiegen sind, gehen die Forscher davon aus, dass die Lücke mittlerweile sogar noch größer ist.

Die Studie gibt auch Aufschluss darüber, welche deutschen Großstädte sich Angehörige bestimmter Einkommensklassen noch "leisten" können und welche nicht. So haben maximal 40 Prozent unter den armutsgefährdeten Haushalten in sämtlichen Millionenstädten, aber auch in zahlreichen anderen Orten wie Freiburg, Stuttgart, Düsseldorf, Kiel, Bonn, Münster, Regensburg, Aachen oder Darmstadt eine für sie bezahlbare Wohnung. Relativ entspannt ist die Situation nach den Mikrozensus-Daten lediglich in wenigen Städten, darunter Bottrop oder Ulm.

Unter Haushalten mit Einkommen von 60 bis 80 Prozent des Mittelwerts ist die "Versorgungsquote" generell höher. Doch auch von ihnen leben in Städten wie Heidelberg, Bergisch-Gladbach, Wiesbaden, Münster, Hamburg, Darmstadt oder München maximal 75 Prozent in bezahlbaren Wohnungen.

Schaut man auf alle Haushalte mit Einkommen bis zum Mittelwert, ist es in gefragten Studentenstädten wie Freiburg, Regensburg, Münster oder Aachen am schwierigsten, eine bezahlbare Wohnung zu finden.

*Andrej Holm, Henrik Lebuhn, Stephan Junker, Kevin Neitzel: Wie viele und welche Wohnungen fehlen in deutschen Großstädten? Working Paper Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung, Nr. 63, April 2018. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_WP_063_2018.pdf

Datenblatt mit den zentralen Ergebnissen für alle 77 Großstädte: https://www.boeckler.de/pdf/pm_ta_2018_04_08.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 08.04.2018

Im Jahr 2016 lebten 81% der zehnjährigen Kinder in Deutschland mit Geschwistern zusammen in einem Haushalt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Tages der Geschwister am 10.April 2018 mitteilt, wächst damit ein Großteil der Kinder mit mindestens einer Schwester oder einem Bruder auf.

In einem Vergleich gegenüber 2006 blieb der Wert nahezu unverändert. Vor zehn Jahren lebten 82% der zehnjährigen Kinder mit Geschwistern zusammen.

Unterschiede zeigen sind hingegen zwischen Ost- und Westdeutschland. Während 2016 im Osten nur 75% der zehnjährigen Kinder mit Bruder oder Schwester zusammenlebten, betrug der Anteil der Kinder dieses Alters mit Geschwistern im Westen 82%.

Unterschiede gibt es auch zwischen großen und kleinen Gemeinden. Während in kleinen Gemeinden bis 5000 Einwohner 83% der zehnjährigen Kinder mit Geschwistern lebten, lag dieser Wert in Gemeinden ab 500000 Einwohnern bei 78%.

Die Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, für den jährlich 1% der Haushalte befragt wird. Hierbei werden ausschließlich in einem gemeinsamen Haushalt lebende Personen befragt, über den Haushalt hinaus bestehende familiäre Verbindungen werden dabei nicht betrachtet. Über das Aufwachsen mit Geschwistern liefern die Lebensumstände von zehnjährigen Kindern daher gute Hinweise, weil jüngere Geschwister in der Regel bereits geboren sind und auch ältere überwiegend noch im elterlichen Haushalt leben.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 09.04.2018

2016 wurden in Deutschland 792 131 Kinder geboren. Das waren 54 556 Babys oder 7 % mehr als 2015 (737 575). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Anzahl der Geborenen damit das fünfte Jahr in Folge und erreichte wieder das Niveau von 1996. In allen Bundesländern kamen 2016 mehr Kinder zur Welt als im Vorjahr. In den westdeutschen Flächenländern und in den Stadtstaaten stieg die Geborenenzahl durchschnittlich um 8 %, während sie in den ostdeutschen Flächenländern mit + 4 % etwas schwächer zunahm.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 28.03.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Mit dem Thema „Universal Health Coverage“ des diesjährigen Weltgesundheitstages am 07. April 2018 weist die Weltgesundheitsorganisation (WHO) darauf hin, wie wichtig eine flächendeckende Gesundheitsversorgung ist. „Als Verband der freien Wohlfahrtspflege tritt die AWO in anwaltschaftlicher Funktion für sozial benachteiligte Menschen ein. Der Zugang zum Gesundheitssystem muss allen Menschen unabhängig von ihrem sozialen und rechtlichen Status möglich sein“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker und fügt hinzu: „Die AWO fordert Leistungsverbesserungen, die insbesondere sozial benachteiligten Menschen eine bessere Gesundheitsversorgung ermöglichen. Gesundheit darf nicht vom sozialen Status abhängen.“

Rechtlich besteht zwar eine Absicherung im Krankheitsfall für alle Bürgerinnen und Bürger doch hat die Versorgungsforschung wiederholt nachgewiesen, dass soziale Faktoren wie Geschlecht, Alter, Behinderung sowie Einkommen und Bildungsstand Einfluss auf die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen haben. Das bleibt nicht ohne Folgen für die gesundheitliche Situation sozial ohnehin schon benachteiligter Bevölkerungsgruppen. Wie informiert ein Patient ist, in welchem Maße er seine Leistungsansprüche durchsetzt und was ihm durch den Arzt verordnet wird, hängt wesentlich vom sozialen Status des Patienten ab.

„Die AWO setzt sich ein für ein inklusives und interkulturelles Gesundheitssystem, dass sehr viel stärker als bisher die sozialen Lebenslagen berücksichtigt und gleichzeitig auf geschlechts- und altersbedingte Besonderheiten eingeht“, fordert Döcker. Dazu gehören für die AWO beispielsweise Maßnahmen wie das Gesundheitssystem für Menschen ohne Krankenversicherung zu öffnen, wovon Menschen ohne Papiere profitieren könnten. Zudem müssen Geflüchtete und Asylbewerberinnen und Asylbewerber einen diskriminierungsfreien und gleichberechtigten Zugang zur gesundheitlichen Versorgung erhalten. Auch für viele EU-Staatsbürger oder privat Versicherte ist das deutsche Gesundheitssystem zu schwer zugänglich. Weiterhin muss die gesundheitliche Versorgung von Straffälligen, z.B. durch eine freie Ärztewahl während der Haftzeit, verbessert werden. Für Menschen in besonderen Lebenslagen, vor allem ohne Papiere, fordert die AWO die Erweiterung der Möglichkeiten, Gesundheitsleistungen anonym in Anspruch nehmen zu können.

Die WHO befürwortet zum Weltgesundheitstag, dass überall auf der Welt jeder Mensch Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch nehmen können soll, ohne dabei in eine finanzielle Notlage zu geraten.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 05.04.2018

Die neue Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat eine Debatte um die Bezahlung von Kita-Erzieherinnen und Erziehern angestoßen. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Die AWO begrüßt den Vorstoß von Dr. Giffey für eine bessere Bezahlung von Erzieherinnen und Erziehern und hofft, dass hiervon mehr als nur eine Signalwirkung ausgeht. Diesen Beruf besser zu bezahlen ist mehr als überfällig. Im Bereich der Kleinkinderbetreuung klaffen gesellschaftlicher Anspruch und tatsächliche Rahmenbedingungen weit auseinander. Die Anforderungen an den Beruf sind in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen. Kita-Fachpersonal wird dringend gebraucht. Die Fachkraft ist die entscheidende Stellschraube für eine gute Betreuungsqualität und die hat einen Anspruch darauf, gut bezahlt zu werden.

Der Vorstoß der Ministerin betrifft somit gleich zwei zentrale Herausforderungen in Sachen guter Betreuung für Kleinkinder: Die Vergütung und den Fachkräftemangel. Vielerorts können bereits heute Krippengruppen nicht eröffnet und Einrichtungen nicht ausgebaut werden, weil es an qualifiziertem Personal fehlt. Der Bund muss in die Pflicht und mehr Gelder für diese gesellschaftlich so wichtige Aufgabe der Kinderbetreuung übernehmen. Kommunen, Länder, Kitaträger und Eltern darf man damit nicht alleine lassen.

Als Trägerin von über 2.500 Kitas kennt die AWO das Problem des Fachkräftemangels sehr gut. Die Gründe dafür sind vielfältig. Neben der wenig attraktiven Vergütung, ist die Ausbildung mit bis zu fünf Jahren deutlich zu lang und zu wenig praxisorientiert. Im Wettbewerb um Fachkräfte hat der Kinderbetreuungsbereich damit immense Nachteile.

Umso erfreulicher ist es, dass sich die neue Bundesfamilienministern unmittelbar nach Amtsantritt, die Bezahlung und Betreuungsqualität von Kleinkindern in den Fokus stellt. Gerade in ihrem Eintreten für bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen ist dieser Vorstoß ein wichtiges Signal über die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages hinaus. Die AWO engagiert sich schon lange für ein Bundesqualitätsgesetz, das eine gute Betreuung von Kindern in der Kita sicherstellt.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 26.03.2018

Armut endlich wirkungsvoll bekämpfen / Bedürftige nicht gegeneinander ausspielen

Die AWO NRW kritisiert die aktuelle Diskussion um die Tafeln. Sie fordert die Politik auf, endlich zu handeln und Armut zu bekämpfen. Ansonsten drohe eine Eskalation der Situation. „Es darf nicht sein, dass Menschen, die von Armut betroffen sind, gegeneinander ausgespielt werden und aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Nationalität von Hilfen ausgeschlossen werden“, so Uwe Hildebrandt, Geschäftsführer der AWO in NRW.

„Die Politik hat das Thema Armut verdrängt. Es ist lange bekannt, dass die Situation vieler Menschen vor allem im Ruhrgebiet alarmierend ist.“

„Deutschland ist eines der reichsten Länder der Welt. Es ist eine Schande, dass es hier überhaupt Menschen gibt, die nicht genug Geld haben, um sich und ihre Familien mit Nahrungsmitteln zu versorgen.“ Die AWO NRW fordert, die Regelsätze für Hartz 4‐Empfänger anzupassen. Diese sehen zurzeit für einen Ein‐Personenhaushalt und Alleinerziehende täglich 4,75 Euro für Essen und Getränke vor.

Der Wohlfahrtsverband fordert zudem eine Kindergrundsicherung in Höhe von 572 Euro. Leidtragende seien vor allem Kinder. Besonders betroffen seien Kinder von Alleinerziehenden. „Ein Fünftel aller Familien in NRW sind Ein‐Eltern‐Familien. 40 Prozent von ihnen leben von Hartz 4.“

Es werde höchste Zeit zu handeln, damit sich die Situation nicht weiter verschärfe. Mit Blick auf die große Koalition fordert die AWO, die steigende Armut nicht weiter zu ignorieren. „Wir brauchen eine Sozialpolitik, die Bedingungen schafft, dass Menschen in unserem Land nicht mehr um abgelaufene Lebensmittel streiten müssen!“

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBezirksverband Westliches Westfalen e.V.vom 07.03.2018

Zum Tag der älteren Generation, der in diesem Jahr am 4. April begangen wird, fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) eine mehrmonatige Pflegezeit nach dem Modell der Elternzeit.

Der Vorsitzende Franz Müntefering betont: „In Deutschland werden die meisten Pflegebedürftigen zuhause von ihren Angehörigen gepflegt. Viele der pflegenden Angehörigen sind berufstätig. Sie brauchen Unterstützung, um diese wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe leisten zu können. Was uns für Eltern heute als selbstverständlich erscheint, muss auch für pflegende Angehörige gelten. Sie brauchen eine staatlich finanzierte Lohnersatzleistung – mindestens für einige Monate."

Die aktuellen Regelungen des Pflegezeitgesetzes, die zur Vereinbarkeit von beruflichen und pflegerischen Aufgaben beitragen sollen, reichen nicht aus. Das zinslose Darlehen, das pflegenden Angehörigen seit 2015 angeboten wird, wurde nach Auskunft des Bundesfamilienministeriums im Jahr 2017 lediglich 181 Mal bewilligt und hat sich damit nicht bewährt.

Die BAGSO fordert, dass die Ansprüche von Beschäftigten, die einen Angehörigen pflegen, nach dem Vorbild der Regelungen für Eltern ausgestaltet werden. Deshalb sind gesetzliche Neuregelungen notwendig. Mehrmonatige berufliche Freistellungen sollten – wie beim Elterngeld – aus Steuergeldern finanziert werden. Vor allem aber brauchen die Pflegenden eine Rückkehrgarantie in ihren Betrieb.

Änderungen sind auch beim Anspruch auf zehn arbeitsfreie Tage bei kurzzeitiger Verhinderung durch Pflegeaufgaben notwendig. Beschäftigten mit Pflegeverantwortung sollten diese zehn Tage nicht nur einmalig, sondern jährlich zustehen, wie berufstätigen Eltern, deren Kinder erkranken. Zudem müssen die Tage flexibel eingesetzt werden können.

Alle Ansprüche müssen unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten gelten und auch kurzfristig in Anspruch genommen werden können.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) e.V. vom 03.04.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat heute im Labyrinth Kindermuseum in Berlin gemeinsam mit dem Schauspieler Dietmar Bär das neue PIXI-Buch „Nur mit Mama UND Papa!“ vorgestellt. Das Buch macht bereits Kinder im Kita-Alter und ihre Eltern auf die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte aufmerksam. Das neue PIXI-Buch befasst sich mit dem Thema „Recht auf beide Elternteile“. Es ist nach den PIXI-Büchern zu den Themen Mitbestimmung von Kindern, Schutz von Kindern vor Gewalt sowie Kinderarmut das vierte dieser Reihe und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

„Kinder haben eigene Rechte, und diese sollten immer und überall geachtet werden. Dafür setze ich mich seit Langem international ein, aber auch hier in Deutschland müssen wir uns um die Einhaltung der Kinderrechte kümmern. Deshalb freut es mich, dass das Deutsche Kinderhilfswerk mit seinen PIXI-Büchern schon Kindern im Kita-Alter ihre Rechte näher bringt. Die in der UN-Kinderrechtskonvention festlegten Kinderrechte müssen für alle Kinder gelten, und alle Kinder sollten darüber Bescheid wissen“, sagt Schauspieler Dietmar Bär bei der Vorstellung des neuen PIXI-Buches im Labyrinth Kindermuseum in Berlin.

„Kinder brauchen besonderen Schutz und Förderung. Leider sind die Kinderrechte auch mehr als 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland noch viel zu wenig bekannt. Das neue PIXI-Buch ist eine tolle Möglichkeit, um Kindern ihre Rechte näherzubringen. Eltern sind grundsätzlich gemeinsam für das Wohl ihrer Kinder verantwortlich und sollten sich auch nach einer Trennung oder Scheidung dieser Verantwortung bewusst sein“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Besonderheit dieser PIXI-Reihe ist es, dass vom Deutschen Kinderhilfswerk zu den kleinen Büchern ein Begleitmaterial zur Unterstützung von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe herausgegeben wird. Mit diesen „Methoden für die Kitapraxis 4“, die sich den Themen Inklusion und Vielfalt, beispielsweise in Hinblick auf unterschiedliche Familienmodelle, widmen, bekommen die Fachkräfte ein Handwerkszeug, um Kinderrechte sowohl alltagsnah als auch altersgerecht mit den Kindern zu erarbeiten.

Im Shop des Deutschen Kinderhilfswerkes können gegen Porto und Verpackungskosten ein Ansichtsexemplar oder Kita-Pakete (incl. Begleitheft für Erzieher/innen) à 30 oder 60 Stück bestellt werden: www.dkhw.de/shop

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 14.03.2018

Kindertageseinrichtungen sind nach eigener Auffassung auf gesellschaftliche Vielfalt gut vorbereitet und weitgehend in der Lage, alle Kinder unabhängig von Migrationshintergrund, Religion, Behinderung oder Familienform zu inkludieren. Dabei erschweren eng bemessene Personalschlüssel und Probleme bei der Gewinnung von Fachkräftenachwuchs die Umsetzung gewünschter pädagogischer Aktivitäten wie einer verbesserten und intensiveren Zusammenarbeit mit Eltern, individuellen pädagogischen Angeboten für Kinder und Teamentwicklung. Unter engen räumlichen Bedingungen und defizitärer personeller Ausstattung leiden insbesondere Kinder, die auch aus dem familiären Umfeld weniger Bildungsressourcen mitbringen. Kinderarmut wirkt sich so doppelt negativ aus. Das sind die zentralen Ergebnisses des Forschungsberichts "Herausforderungen von Kindertageseinrichtungen in einer vielfältigen Gesellschaft" der Hochschule Rosenheim im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Zuwanderung, demografische Veränderungen und familialer Wandel betreffen alle gesellschaftlichen Bereiche und Akteure. Kindertageseinrichtungen als erste und wichtigste Bildungs- und Sozialisationsinstanzen nach den Eltern sind davon nicht ausgenommen. Im Gegenteil: Kinderarmut, Zeitknappheit von Familien, Migration und soziale Ungleichheiten kommen hier zuallererst an und stellen die Einrichtungen vor neue Herausforderungen. Hinzu kommen gesellschaftliche Bewegungen, wie der neu erstarkte Rechtspopulismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Abwertung bis zu Rechtsextremismus. Hier muss mit verstärkter Demokratieförderung, Demokratiebildung und Partizipation entgegen gehalten werden", sagt Prof. Dr. Sabina Schutter von der Hochschule Rosenheim.

"Abstiegsängste und Ehrgeiz der Eltern bezogen auf ihre Kinder dringen direkt zu den Kitas durch, die Angst der Eltern vor dem Scheitern wächst und äußert sich als Druck auf die pädagogischen Fachkräfte. Zudem haben viele Einrichtungsleitungen Erfahrungen mit rechtsradikalen Familien. Da diese sich meist unauffällig verhalten gibt es insbesondere Unsicherheiten im pädagogischen Umgang mit deren Kindern. Mit den daraus resultierenden Anforderungen dürfen die Kitas nicht alleine gelassen werden", so Schutter weiter.

"Wir brauchen ein Kita-Programm der frühen Förderung von Demokratiebildung, Partizipation sowie eines wertschätzenden Umgangs mit Vielfalt. Dabei muss es insbesondere darum gehen, auf Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention partizipative Prozesse sowie ein vielfalts- und vorurteilsbewusstes Miteinander in Kindertageseinrichtungen zu verankern. Dazu werden wir als Kinderrechtsorganisationen mit unseren Partnern einen Beitrag leisten", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Der Forschungsbericht zeigt auch das mehrdimensionale Spannungsfeld auf, in dem sich die Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen befinden: Die Erwartungen von Eltern mit hohen Bildungsansprüchen stehen in Spannung zu den Bildungserfordernissen von Kindern mit weniger Ressourcen. Gleichzeitig stehen die Erwartungen der Grundschulen an die abrufbaren Bildungsleistungen von Kindern im Widerspruch zu einer offenen situationsorientierten Pädagogik. In diesem doppelten Spannungsverhältnis sind Einrichtungsleitungen gefordert, den Bedürfnissen gerecht zu werden und gleichzeitig ihren Konzepten treu zu bleiben. Zugleich äußern die Kita-Fachkräfte Fortbildungsbedarf im Bereich Kinderrechte, Partizipation und Umgang mit Vielfalt. Die Untersuchung hat darüber hinaus Fortbildungsbedarfe im Bereich der pädagogischen Qualität mit engen Ressourcen und im Bereich Umgang mit Rechtsextremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit identifiziert.

Der Forschungsbericht hat 94 Leitungen von Kindertageseinrichtungen in Sachsen und Thüringen nach ihren Umgangsweisen mit gesellschaftlicher Vielfalt gefragt. Hierzu wurde spezifisch der Umgang mit benachteiligten Gruppen und mit Diversität untersucht. 10 qualitative Experteninterviews mit Einrichtungsleitungen wurden ergänzend dazu durchgeführt, um spezifischen und sensiblen Fragestellungen auf den Grund zu gehen. Die Ergebnisse des Forschungsberichts "Herausforderungen von Kindertageseinrichtungen in einer vielfältigen Gesellschaft" sind in großen Teilen bundesweit übertragbar. Der Forschungsbericht und eine Zusammenfassung können unter www.dkhw.de/vielfalt-in-kitas heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.03.2018

pro familia fordert Sperrzonen, damit Frauen vor den Beratungsstellen von Demonstrierenden unbehelligt bleiben

Frauen haben das Recht auf eine ergebnisoffene und anonyme Beratung vor einem möglichen Schwangerschaftsabbruch. Es muss uneingeschränkt sichergestellt sein, dass sie diese Beratung aufsuchen können, ohne bevormundet und gedemütigt zu werden. Der pro familia Bundesverband unterstützt die pro familia Beratungsstellen Frankfurt, Pforzheim, München und Wiesbaden in ihrer Forderung, dass für Demonstrationen gegen den Schwangerschaftsabbruch vor Beratungsstellen eine Sperrzone gelten muss. Nur so können Frauen unbehelligt die gesetzlich vorgeschriebene Beratung wahrnehmen.

Seit Aschermittwoch demonstrieren Gegner*innen reproduktiver Selbstbestimmung von „40daysforlife“ vor den pro familia Beratungsstellen in Frankfurt, Pforzheim und Wiesbaden. In München stehen an jedem 24. oder 25. des Monats Verfechter*innen reproduktiver Dogmen vor der Beratungsstelle. Erklärtes Ziel aller Demonstrierenden ist es, Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland zu verhindern und die Mitarbeiter*innen der Beratungsstellen zu „bekehren“. Sie beeinflussen ratsuchende Frauen, Männer und Paare mit Parolen, großen Fotos von Embryos, lauten Gebeten und Gesängen und mit aufgestellten kleinen Kindersarg-Attrappen. Der Gang in die gesetzlich vorgeschriebene Beratung vor einem möglichen Schwangerschaftsabbruch wird auf diese Weise zu einem Spießrutenlauf. Diese Demonstrationen behindern Frauen, Männer und Paare in der Wahrnehmung ihres Rechts auf eine verantwortungsvolle und selbstbestimmte Familienplanung und auf Informationen und Beratung im Falle ungeplanter Schwangerschaften.

„Ungewollt schwangere Frauen werden gedemütigt und traumatisiert. Das können und wollen wir nicht hinnehmen“, betont Prof. Dr. Davina Höblich, Bundesvorsitzende von pro familia. „Unsere staatlich anerkannten Beratungsstellen haben den gesetzlichen Auftrag, die Beratung nach §219 StGB durchzuführen. Sie müssen dieser Aufgabe in Ruhe nachkommen können. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass es bei der Beratung keinerlei Beeinflussung von außen geben darf. Angesichts der massiven Eingriffe ist dies nicht möglich.“

Der Gesetzgeber ist aufgefordert, sicherzustellen, dass Schwangerschaftsberatungsstellen ihren gesetzliche Auftrag erfüllen können: Frauen zu helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen und dabei gemäß §5 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zu handeln: „Die Beratung ist ergebnisoffen zu führen und geht von der Verantwortung der Frau aus. Sie soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden“.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 15.03.2018

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert den vorliegenden Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums zur Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte scharf. Die Vorschläge stellten eine massive Verschärfung des ohnehin schon restriktiven Koalitionskompromisses zwischen Union und SPD dar, klagt der Verband. Die Hürden für den Familiennachzug drohten so hoch gelegt zu werden, dass es faktisch einer Abschaffung gleich komme. Darüber hinaus werde quasi „en passant“ der Familiennachzug für die Gruppe derjenigen, denen bei einer Abschiebung Gefahr für Leib und Leben drohen würde, komplett abgeschafft. Der Paritätische fordert Kabinett und Bundeskanzlerin auf, solchen Regelungen schnellstmöglich eine Absage zu erteilen.

„Schon die im Koalitionsvertrag vereinbarte Obergrenze von 1000 Menschen pro Monat war menschenrechtlich höchst fragwürdig. Es kann nicht angehen, dass nun die Hürden so hoch geschraubt werden, dass der Familiennachzug für Angehörige subsidiär Schutzberechtigter faktisch nahezu ausgeschlossen wird“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Ganz selbstverständlich könne nicht davon ausgegangen werden, dass zu uns kommende Familienangehörige in der Regel sofort von Sozialleistungen unabhängig seien und sogar Deutsch sprechen können. „Es ist ein wenig verschleierter Versuch, den Nachzugskompromiss zur Gänze auszuhebeln.“

Mit Blick auf die Begründung der Begrenzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte kritisiert der Verband, es sei irreführend jemandem vorgaukeln zu wollen, Menschen aus Bürgerkriegsländern wie Syrien oder Irak seien nur für kurze Zeit hier. Der Paritätische verweist darauf, dass er daher nach wie vor grundsätzlich eine Begrenzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte als inhuman ablehnt.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 05.04.2018

Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßt das Vorhaben von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, den Koalitionsvertrag beim Wort zu nehmen und einen Sozialen Arbeitsmarkt für bis zu 150.000 Langzeitarbeitslose zu schaffen und darüber hinaus zu einer generellen Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu gelangen. Der Paritätische reagiert damit auf einen Gastbeitrag von Hubertus Heil in der FAZ.

„Wir haben hunderttausende langzeitarbeitslose Menschen, die kaum noch auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelbar sind. Es ist höchste Zeit, dass Politik auch für diese Menschen Perspektiven schafft. Da wo der erste Arbeitsmarkt keinen Platz bereithält, braucht es passgenaue Hilfen und öffentlich geförderte gute Beschäftigung. Es ist gut, dass der Arbeitsminister das jetzt anpackt“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Die Pläne des Bundesarbeitsministers, bei der Schaffung eines Sozialen Arbeitsmarktes auf längerfristige sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bei unterschiedlichen Arbeitgebern – von privat-gewerblichen über gemeinnützigen bis hin zu kommunalen Arbeitgebern – zu setzen, markierten einen Meilenstein. Der Paritätische wirbt seit vielen Jahren für solche Beschäftigungsangebote. Die vorgesehenen vier Milliarden Euro zur Förderung entsprechender Angebote für zunächst 150.000 Langzeitarbeitslose könnten zwar nur ein Einstieg sein. Nichtsdestotrotz sei es ein ganz wichtiger Schritt nach vorn.

Positiv bewertet der Paritätische zudem die angekündigte grundsätzliche Neuausrichtung des Umgangs mit Menschen in Hartz IV. „Es wäre schön, wenn der Arbeitsminister mit dazu beiträgt dass das negative Menschenbild, das Hartz IV prägt, endlich revidiert wird“, so Schneider. Respekt und Teilhabe seien dabei grundsätzlich die richtige Richtschnur für Reformen. Konsequenterweise müssten die Regelsätze auf eine bedarfsgerechtes Niveau angehoben werden, das Teilhabe tatsächlich ermöglicht und die schikanösen Sanktionen abgeschafft werden.

Quelle: Pressemitteilung der Paritätische Gesamtverband vom 29.03.2018

Am Wochenende wird die Zeit um eine Stunde vorgestellt. Anlässlich der Amtsübernahme der neuen Bundesregierung in der vergangenen Woche fragt der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV): Plant auch die Große Koalition mit ihrer Familienpolitik eine Zeitumstellung? Der Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode greift wichtige Anliegen von Alleinerziehenden wie etwa Kinderbetreuung auf, die Vereinbarungen zwischen CDU/CSU und SPD sind aber nicht weitreichend genug. Insbesondere bei der Familienförderung ist weiterhin die Zeit stehen geblieben.

Hierzu erklärt Erika Biehn, VAMV-Bundesvorsitzende:
„Auch in der kommenden Legislatur gilt leider: Es hakt im Uhrwerk bei einer Förderung, die der Vielfalt der Familienformen gerecht wird. Für Alleinerziehende verpufft die Kindergelderhöhung, da diese vollständig auf den Unterhaltsvorschuss oder Hartz-IV angerechnet wird. Damit das Maßnahmenpaket gegen Kinderarmut für Einelternfamilien nicht zur Luftnummer wird, darf es beim Umgangsmehrbedarf im SGB II und einer besseren Abstimmung von Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss nicht bei einer Prüfung bleiben. Hier besteht dringender Reformbedarf. Auch bei der Kinderbetreuung muss endlich ein Angebot sichergestellt werden, das tatsächlich bedarfsgerecht ist und auch Randzeiten abdeckt. Die Politik bewegt sich weiterhin in Trippelschrittchen auf ein neues Zeitalter in der Familienpolitik zu.“

Die Bewertung des VAMV zum Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode finden Sie unter: www.vamv.de.

Quelle: PressemitteilungVerband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 23.03.2018

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt, dass die neue Regierung das Thema Kinderarmut auf die Agenda setzen will. „Allerdings müssen die Maßnahmen gegen Kinderarmut so gestrickt sein, dass sie bei Allein­erziehenden ankommen können. Sonst wird das Paket gegen Kinderarmut eine Luftnummer“, mahnt Erika Biehn, VAMV-Bundesvorsitzende.

Die geplanten höheren Leistungen für Familien verpuffen für viele Alleinerziehende, da sie verrechnet werden: Das Kindergeld soll um 25 Euro erhöht werden – aber im gleichen Zuge sinkt der Unterhalts­vorschuss oder das Hartz IV-Geld. Der Kinderzuschlag soll als Maß­nahme gegen Kinderarmut steigen – aber solange Unterhalts­vorschuss und Unterhalt diesen mindern, wird er nicht die Armut von Alleinerziehenden und ihrer Kinder senken. Der Ausbau des Unterhaltsvorschuss hatte dieses Problem sogar ausgeweitet. Familienförderung über höhere Steuervorteile kommt bei Familien mit kleinen Einkommen nicht an. Alleinerziehende haben mit 44 Prozent das höchste Armutsrisiko aller Familien. Nach neuen, realitätsge­rechteren Berechnungen liegt es sogar bei 68 Prozent.

„Unterm Strich fallen Alleinerziehende weiter durchs Raster“, bemän­gelt Erika Biehn. „Statt rechte Tasche – linke Tasche zu spielen, braucht es kurzfristig eine Reform des Kinderzuschlags. Allein­erziehende mit wenig Geld haben nur etwas von einem höheren Kin­derzuschlag, wenn Unterhaltsvorschuss oder Unterhalt nicht mehr angerechnet werden. Die neue Regierung muss dieses Problem lösen, ansonsten gehen die geplanten Maßnahmen gegen Kinde­rarmut wieder einmal an der Mehrheit der armutsbetroffenen Kinder vorbei“, unterstreicht Biehn.

„Wenn die Politik Alleinerziehende und ihre Kinder wirklich aus der Armut holen will, muss sie außerdem eine gebührenfreie und tat­sächlich bedarfsgerechte Infrastruktur für Bildung und Betreuung bereitstellen. Wir begrüßen, dass die neue Bundesregierung weitere Schritte in diese Richtung machen möchte“, so Biehn.

Eine aktuelle Umfrage zur Wirkung des erweiterten Unterhaltsvor­schuss als PDF finden Sie hier.

Quelle: PressemitteilungVerband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 13.03.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 20.April 2018

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V.

Ort: Bochum

Teilnahmegebühr: 15,00 €

Das Thema Fachkräftemangel ist inzwischen ein zentrales Thema in der Kinder- und Jugendhilfe.
Trotz Ausbau der Ausbildungskapazitäten wird die Situation immer drängender und das System der außerfamiliären BEB droht zu kollabieren. Viele Träger haben bereits Probleme, geeignete und qualifizierte Fachkräfte für die verantwortungsvolle Tätigkeit in den Einrichtungen zu gewinnen. So müssen teilweise aufgrund von fehlendem Personal bereits die Öffnungszeiten eingeschränkt und vereinzelt sogar Gruppen geschlossen werden. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, nicht nur für die Eltern, die verlässliche Öffnungszeiten benötigen, und die Fachkräfte vor Ort, die diesen Mangel täglich ausgleichen müssen, sondern auch für die Kinder, deren Recht auf einen Kitaplatz beschnitten wird.
Die zuständigen Bundesländer haben inzwischen verschiedene Maßnahmen ergriffen, die jedoch
teilweise unter dem Fokus von Qualitätserhalt und -ausbau fragwürdig erscheinen. In jedem Fall aber sind kreative Wege erforderlich, der aktuellen Situation wirkungsvoll zu begegnen. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir die aktuelle Situation in NRW und Bochum diskutieren.

  • Wie sieht die Situation in NRW und insbesondere in Bochum aus?
  • Welche Lösungsansätze und Unterstützungsmaßnahmen kommen von der Politik?
  • Wie stellt sich die Situation für die Träger dar und welche Lösungsansätze werden diskutiert?
  • Welchen Beitrag kann die Ausbildung (Fach- und Hochschulen) leisten?
  • Welche Erfahrungen und Perspektiven gibt es?

Diese und Ihre spezifischen Themen möchten wir nach einem kurzen Input mit Ihnen gemeinsam
diskutieren. Ihre Fragen und Erfahrungen sind uns wichtig und sollen in der Veranstaltung ausreichend Raum bekommen.
Die Dialogveranstaltung wird begleitet und moderiert von Magda Göller, der Leiterin der pfv-Geschäftsstelle, sowie von Mitgliedern des pfv-Vorstandes.

Um Anmeldung bis spätestens 13.04.2018 wird gebeten.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 24.April 2018

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Im öffentlichen Sektor gibt es Gleichstellungsgesetze, in der Privatwirtschaft seit Kurzen immerhin eine Quotenregelung für Aufsichtsräte. Doch wie sieht es im Non-Profit-Sektor aus? Welches Verständnis von Gleichstellung und welche Bemühungen zur Verwirklichung von Gleichstellung finden sich in unterschiedlichen Organisationen? Was sind Good-Practice Beispiele und welche Empfehlungen lassen sich daraus ableiten?

In Kooperation mit dem AWO Bundesverband lädt die Friedrich-Ebert-Stiftung Sie herzlich dazu ein, diese und andere Fragen am 24. April im Rahmen einer Fachtagung mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wohlfahrtsverbänden und Non-Profit-Organisationen zu diskutieren.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin:27. April 2018, 19:00 Uhr und28. April 2018, 10:00 – 17:30 Uhr

Veranstalter: Stiftung Frauen in Europa, Heinrich-Böll-Stiftung Hessen, Frauen macht Politik, Gender- und Frauenforschungszentrumder Hessischen Hochschulen und Cornelia Goethe Centrum

Ort: Frankfurt/Main

Tagungsbeitrag:20,– Euro, ermäßigt 10,– Euro, Freitagabend Eintritt frei

Die Geschlechter- und Gleichstellungspolitiken der Europäischen Union galten einige Jahrzehnte lang als Erfolgsgeschichte. Inzwischen entwickeln sich europaweit rechtspopulistische Bewegungen, die gegen Genderpolitiken und sexuelle Selbstbestimmung mobilisieren. Erkämpfte Rechte und Praktiken, etwa im Bereich der Sexualität und Fortpflanzung, werden wieder in Frage gestellt.

Zusammen mit europäischen Expertinnen aus Politik, Wissenschaft und Praxis wollen wir untersuchen, aus welchen historischen und ideologischen Quellen sich der gegenwärtige Antifeminismus speist und wie sich die Mobilmachung von RechtspopulistInnen auf Europa und die EU-Politik auswirkt.

Könnte in dieser Umbruchsituation nicht auch die Chance liegen, emanzipatorische Politik neu zu denken und zu begründen?

Die Tagung wird deutsch-englisch simultan übersetzt.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 17. Mai 2018

Veranstalter:Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ennepe-Ruhr (AWO EN)

Ort: Schwelm

Prävention im Fokus gegen Kinder- und Jugendkriminalität

Zu ihrem mittlerweile fünften Fachtag "Hinschauen, Gewalt verhindern & Opfer schützen" lädt die AWO EN am Donnerstag, 17. Mai, ins Schwelmer Ibach-Haus ein.

Hier können Sie den Flyer mit dem Programm des Fachtags als PDF herunterladen, hier das Anmeldeformular.

Termin: 05. Juli 2018

Veranstalter:Bertelsmann Stiftung

Ort: Berlin

Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf gutes Aufwachsen und Teilhabe – unabhängig von ihrer sozialen und ökonomischen Herkunft oder der Familienform, in der sie leben. In Deutschland ist aber jedes vierte Kind von Armut betroffen. Für die meisten von ihnen ist Armut ein Dauerzustand. Verzicht, Ausgrenzung und das Wissen um fehlende Chancen gehören für sie zum Alltag. Die Möglichkeit, ihre Situation aus eigener Kraft zu verändern, haben sie nicht.

Kinder- und Familienarmut muss endlich wirksam vermieden werden. Wir brauchen eine Abkehr vom bisherigen System der Existenzsicherung für Kinder und Jugendliche, denn das ist offensichtlich gescheitert! Es wird daher dazu eingeladen, neu zu denken, um allen Kindern und Jugendlichen Teilhabe zu sichern. Dazuwird am 5. Juli 2018 ein neues Konzept für eine Teilhabe gewährleistende Existenzsicherung für Kinder und Jugendliche vorgestellt, das gemeinsam mit einem interdisziplinären Expertenbeirat entwickelt wurde.

Das Konzept besteht aus drei Bausteinen, die erläutert und mit Ihnen diskutieren werden sollen:

  1. einer neuen und kontinuierlichen Bedarfserhebung mit und für Kinder und Jugendliche,
  2. dem Teilhabegeld für Kinder und Jugendliche sowie
  3. einem erreichbaren, kompetenten und unbürokratischen Unterstützungssystem für Kinder, Jugendliche und ihre Familien vor Ort.

Ein empirischer Blick auf die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen, neue Studienergebnisse zur Frage, ob Geldleistungen bei Kindern ankommen, Erfahrungen aus der kommunalen Arbeit und eine Podiumsdiskussion ergänzen die Vorstellung des Konzeptes.

Besonders gespannt können Sie auf die Ideen und Standpunkte des „JugendExpertenTeams“ sein, das das Konzept aus Sicht junger Menschen kritisch geprüft und kommentiert hat.

Tagungsort ist das Hotel Berlin, Berlin, Lützowplatz 17.

Die Einladung und das Programm zur Tagungfolgen Anfang Mai 2018.

Das „Konzept für eine Teilhabe gewährleistende Existenzsicherung" können Sie hier herunterladen.

Termin: 14. / 15.November 2018

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Berlin

Der diesjährige Paritätische Pflegekongress nimmt alle Schwerpunktthemen in den Fokus, die durch die Pflegestärkungsgesetze und das Pflegeberufereformgesetz angeschoben oder umgesetzt wurden. Der Kongress soll aufzeigen, was die Politik in der Dauerkrise tut bzw. tun muss und wie es weitergeht. Wie steht es um das Recht auf gute Pflege?

Anhand von Fachvorträgen und Workshops aus Praxis, Wissenschaft und Politik wird der Stand der Umsetzung der letzten Gesetzgebungen und Reformen und der weitere Handlungsbedarf in der Altenhilfe und Pflege insbesondere zu folgenden Schwerpunkten thematisiert:

  • Pflegekosten und die Gestaltung der Pflegeversicherung – Rationierung und Rationalisierung oder Evolution des Leistungsrechts?
  • Sozialraumgestaltung, Altenhilfe und Pflege – Die Rolle der Kommunen und der Wohlfahrtspflege.
  • Wie weiter mit dem Personal? Fachkraftquote, Personalmix, Personalbemessungsinstrument und Co.
  • Die neue Pflege: Stärkung der Fachlichkeit durch den neuen Pflegebegriff und durch die neue Ausbildung.
  • Satellitenthemen in der Pflege: Entsäulung und neue Wohnformen, Prävention, Digitalisierung.

Das Programm bietet daneben zwei exklusive Fachforen zu folgenden Themen an:

  • Qualitätsprüfung und -darstellung: Die Einführung des indikatorengestützten Verfahrens zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität und die Abschaffung der Pflegenoten im stationären Bereich in 2019.
  • Schnittstelle Eingliederungshilfe / Pflege: Das Verhältnis von Leistungen der Eingliederungshilfe zu Leistungen der Pflege.

Der Paritätische Pflegekongress richtet sich an Mitgliedsorganisationen, Paritätische Landesverbände, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Pflegekräfte, Betroffenenverbände und Politik. Die Veranstaltung wird im Tagungswerk Jerusalemkirche in der Lindenstraße 85 in 10969 Berlin-Kreuzberg stattfinden.

Das Programm und die konkrete Anmeldemöglichkeitfolgen im April. Für Fragen und Anregungen stehen Ihnen Frau Lisa Schmidt und Herr Thorsten Mittag unter altenhilfe@paritaet.org gerne zur Verfügung.

AUS DEM ZFF

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und das Zukunftsforum Familie (ZFF) fordern den Paragraphen §219a Strafgesetzbuch (StGB) ersatzlos zu streichen.

Paragraph §219a StGB stellt „die Werbung“ über Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe und wird zunehmend genutzt, um gegen Ärztinnen, Ärzte und Beratungsstellen vorzugehen. Wer öffentlich oder in Beratungsstellen über Schwangerschaftsabbrüche informiert, kann angezeigt und mit Bußgeldern belegt werden. Inzwischen hat die Debatte den Bundestag erreicht, einige Fraktionen haben Anträge zur Aufhebung von Paragraf 219a gestellt.

Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt:

„Auf Basis ihrer Grundsätze geht die AWO vom Recht auf Selbstbestimmung der Frau aus. Die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch gehört zu den persönlichsten Entscheidungen, die eine Frau treffen kann und muss als solche behandelt und respektiert werden. Dazu gehört neben dem Recht auf umfassende Informationen, das Recht auf eine freie Arztwahl. Die AWO sorgt in zahlreichen Schwangerschaftsberatungsstellen für eine Beratung, die den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Frau entspricht. Informationen über Schwangerschaftsabbrüche sind keinesfalls als Werbung sondern als eine sachliche und neutrale Informationsweitergabe zu verstehen. Nur diese ermöglicht es den Frauen, in einer solchen Krisensituation, aufgeklärt und eigenverantwortlich zu entscheiden. Deshalb fordern wir die Regierungskoalition zum Handeln im Sinne der betroffenen Frauen auf. Die aktuelle Situation ist unhaltbar.“

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Alle Frauen haben das Recht, frei und selbstbestimmt die Entscheidung für oder gegen die Gründung einer Familie zu treffen. Das Gesetz § 219a StGB eröffnet jedoch eine völlig widersprüchliche Rechtslage. Ärztinnen und Ärzte können zwar unter bestimmten Voraussetzungen Schwangerschaftsabbrüche straffrei vornehmen, sind jedoch weder befugt darauf hinzuweisen noch darüber zu informieren. Wir fordern die Abgeordneten im Bundestag dazu auf, klare Verhältnisse für Ärzt*innen, Beratungsstellen und Frauen in diesem Land zu schaffen und den veralteten Paragraphen 219a StGB endlich abzuschaffen. Nur eine umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche kann eine selbstbestimmte Entscheidung von Frauen gewährleisten!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 20.03.2018

AKTUELLES

Dein Ring tut Gutes

Scheidungsringe für Kinder ist eine Spendenkampagne, die Menschen dazu bewegen möchte, ihre abgelegten und in Schubladen schlummernden Eheringe, Verlobungsringe oder anderen Schmuck für Trennungskinder – oder wie wir lieber sagen für Kinder mit zwei Elternhäusern – zu spenden. Viele Kinder in Deutschland leben nach der Scheidung oder Trennung der Eltern oft hunderte Kilometer von einem Elternteil entfernt. Längst nicht jeder Vater und jede Mutter kann sich die Fahrt- und Übernachtungskosten leisten, die mit der räumlichen Distanz verbunden sind. Oft verfügen die Eltern auch nicht über ein unterstützendes Netzwerk von Familie und Freunden am Wohnort des Kindes. Genau hier setzt Deine Spende für Kinder an!

Der Erlös Deines gespendeten Rings oder Schmuckstücks kommt unserem von Bundeskanzlerin Angela Merkel ausgezeichneten Besuchsprogramm Mein Papa kommt zugute. Mit Mein Papa kommt bewahren wir die Eltern-Kind-Bindung, indem wir bundesweit getrennt lebenden Vätern und Müttern kostenfreie Übernachtungen und kinderfreundliche Umgangsorte am Wohnort des Kindes vermitteln. Und wir stärken in dieser herausfordernden Zeit die Eltern mit einer individuellen pädagogischen Elternbegleitung zu praktischen Themen rund um den Umgang aus der Ferne und vor Ort.

Mit Sicherheit verbunden

Mein Papa kommt ist eine Initiative der gemeinnützigen Flechtwerk 2+1 gGmbH. Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der alle Kinder eine für ihr Leben bedeutsame und innige Beziehung zu ihren beiden Eltern aufbauen können, unabhängig von der geografischen Distanz und vom Kontostand der Eltern. Denn eine gute Bindungserfahrung ist eine wichtige Grundlage für die Entwicklung anderer sozialer Kompetenzen im Laufe eines Lebens.

Wir geben Deinem abgelegten Schmuck eine neue Bestimmung damit noch mehr Scheidungskinder sagen können: „Weißt Du was? Mein Papa / Meine Mama kommt.“

Weitere Informationen findest du hier.

Im Rahmen des Forschungsprojektes „VielFam. Doing family und doing reproduction in vielfältigen Familen“ an der Humboldt-Universität zu Berlin werden vielfältige Familienkonstellationen untersucht. Was eine Familie ist und wie sie zustande kommt, sind zentrale Fragen, mit denen sichdas Projekt beschäftigt. Dazu sollen lesbisch, bi, schwul, trans*, queer Familien zum Thema Kinder, Elternschaft und Familienleben interviewt werden- egal, ob alleine, als Paar, Co-Parenting oder Mehrelternkonstellation, egal, ob bereits Kinder da sind oder (weitere) geplant sind.

Die Daten der Teilnehmenden werden streng vertraulich behandelt. Alle Hinweise auf persönliche Informationen werden so verändert, dass die Identität der Interviewten vollständig anonym bleibt.

Wenn Sie selbst Interesse an einem Interview haben oder Kontakte zu passenden Familien vermitteln können oder den Aufruf an entsprechende Personen weiterleiten, freuensich die Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiterüber Ihre Unterstützung.

Für weitere Informationen und Fragen steht man sehr gern zur Verfügung.

Kontakt:
Dr. Almut Peukert/Julia Teschlade, M.A.
Humboldt-Universität zu Berlin
Institut für Sozialwissenschaften
vielfamilie-sowi@hu-berlin.de
Tel: 0170 – 50 19 32 9
https://www.projekte.hu-berlin.de/de/ambivalente-anerkennung

Mittlerweile sind weitere Publikationen zum Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung verfügbar.

Wie es um die Gleichstellung in Deutschland steht, was erreicht wurde und was noch zu tun ist – eine neue Broschüre des BMFSFJ fasst die Erkenntnisse und Empfehlungen des Zweiten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung zusammen. Sie können sie hier herunterladen (PDF 2 MB). Diese Zusammenfassung ist auch in Englisch und Französisch verfügbar.

Das Veranstaltungsset zum Zweiten Gleichstellungsbericht ist jetzt online. Hier erhalten Sie Materialien für die einfache Planung und Durchführung von Veranstaltungen zu gleichstellungspolitischen Themen.

Strategien und Handlungsempfehlungen vom Vernetzungstreffen in Mannheim

Das LSVD-Projekt „Miteinander stärken – Rechtspopulismus entgegenwirken“ fördert die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). In regionalen Workshops und Konferenzen werden menschenfeindliche Parolen analysiert, effektive Gegenstrategien diskutiert und neue Kooperationen und Bündnisse geschlossen. Diezweite Broschüre des Projektsdokumentiert nun Strategien und Handlungsempfehlungen, die beim zweiten Vernetzungstreffen in Mannheim entwickelt wurden.

Mit

  • Eine europäische Herausforderung für Akzeptanz?“ (Nina Horaczek, Chefreporterin des Falter, Wien)
  • „Islamfeindlichkeit, Homophobie und Rechtspopulismus“ (Danijel Cubelic, Universität Heidelberg)
  • „Die Familie als sogenannte Keimzelle der Gesellschaft. Fundamental-christliche und neurechte Agitationen gegen sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ (Tanja Gäbelein, freie Referentin)

Ansprechpersonen für das LSVD-Projekt „Miteinander stärken“ sind:

Das Projekt „Miteinander stärken“ wird im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 09.03.2018

Die Studie "Kinderbetreuung über Nacht" wurde nun veröffentlicht.

Sie ist in der Study-Reihe bei der Hans-Böckler-Stiftung erschienen und unter folgendem Link als kostenloses E-Book zu finden: https://www.boeckler.de/5248.htm?produkt=HBS-006836&chunk=1&jahr=

Quelle: Information SowiTra – Institut für sozialwissenschaftlichen Transfer vom 04.04.2018

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2018 ist eine wichtige amtliche Statistik über die Lebens­verhältnisse in Deutschland. Sie liefert Informationen über die Einkommens-, Vermögens- und Schulden­situation, die Konsumausgaben, die Ausstattung mit Gebrauchsgütern sowie die Wohnsituation der privaten Haushalte.

Seit Januar 2018 führen bundesweit bereits viele tausend Haushalte für drei Monate ein Haushaltsbuch. Dadurch verschaffen sie sich einen guten Überblick über ihre persönliche Haushaltskasse und sind zugleich Teil einer unverzichtbaren Informationsquelle für Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Um ein realistisches Bild über die Lebenssituation der privaten Haushalte in Deutschland zu gewinnen, brauchen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder auch weiterhin Ihre Unterstützung.

Es wird insbesondere um die Mithilfe von weiteren

  • Paarhaushalten mit Kindern
  • Alleinerziehendenhaushalten
  • Mehrgenerationenhaushalten
  • Haushalten von Selbstständigen oder Landwirten
  • Haushalten von Arbeitern
  • Haushalten von Nichterwerbstätigen (ausgenommen Rentnern/Pensionären)
  • Haushalten mit einem Nettoeinkommen unter 1 700 Euro

gebeten.

Als Dankeschön für Ihre Teilnahme erhalten Sie eine Geldprämie.

Mitmachen!? So geht’s!

Sie möchten teilnehmen? Dann füllen Sie einfach das Teilnahmeformular Ihres Bundeslandes aus. Aus allen Anmeldungen wird eine repräsentative Stichprobe gezogenund somit die Teilnehmer­innen und Teilnehmer der EVS2018 ausgewählt. Ihr Statistisches Landesamt kontaktiert und informiert Sie zeitnah zu Einzelheiten und zum Ablauf der Erhebung. Muster der verschiedenen Erhebungsbogen stehen zur Ansicht zur Verfügung.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Statistischen Landesämter sind für Sie während der gesamten Erhebung stets per Telefon oder E-Mail ansprechbar und helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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ZFF-Info 5 2018

SCHWERPUNKT: Welttag für soziale Gerechtigkeit

Am Welttag für soziale Gerechtigkeit macht das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG auf das drängende Problem der Kinderarmut in Deutschland aufmerksam. Etwa 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche gelten derzeit als arm oder armutsgefährdet, das ist mehr als jedes fünfte Kind. Die Einführung einer Kindergrundsicherung würde damit Schluss machen. Neu angepasst hat das Bündnis seine Zahlen für 2018: 619 Euro braucht ein Kind im Monat für ein gutes Aufwachsen.

Ursachen und Folgen von Kinderarmut sind seit Jahren bekannt, die traurige Realität zeigt jedoch: Bei den von Armut betroffenen Familien kommt vom Flickenteppich staatlicher Fördermaßnahmen meist nicht genügend an. Zu kompliziert, zu bürokratisch und stigmatisierend ist die Familienförderung in Deutschland. Und Kinderarmut setzt sich fort: Wer als Kind finanziellen Mangel leidet, hat auch später im Leben oft die schlechteren Chancen.

„Kinderarmut gehört jeden Tag auf die Agenda“, fordert deshalb Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, anlässlich des Welttages der sozialen Gerechtigkeit. Aktuell sind über 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche von Armut betroffen, seit Jahren mit steigender Tendenz. Das sei für Kinder jeden Tag spürbar. „Zum Beispiel, wenn das Geld für die nötigsten Lernmaterialien in der Schule nicht reicht oder Kinder sich von gemeinsamen Aktivitäten mit Freunden zurückziehen, weil sie für vieles kein Geld haben. Das beschämt und entmutigt“, so Hilgers weiter.

Angesichts zuletzt ermutigender Signale aus der Politik, Kinderarmut zum Thema zu machen, fordert das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG die Verantwortlichen auf, das Problem endlich engagiert anzugehen. „Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung und unbürokratischere Auszahlung des Kinderzuschlags, der zusammen mit dem Kindergeld die Höhe des sächlichen Existenzminimums abdecken soll, ist ein Schritt in die richtige Richtung und sollte nun zügig umgesetzt werden“, so Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. und Sprecherin des Bündnisses.

Das Grundproblem in der Familienförderung bleibe jedoch unangetastet: der Dualismus aus Kindergeld und Kinderfreibetrag, der Kinder aus wohlhabenden Familien stärker fördert als arme Kinder. Gleichzeitig stünden sich das magere Bildungs- und Teilhabepaket und der großzügige Steuerfreibetrag für Bildung, Erziehung und Ausbildung gegenüber. „Wir müssen daher endlich die Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen! Wir brauchen eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung in Höhe von 619 Euro“, fordert Reckmann. Damit würde eine Vielzahl bisheriger Leistungen zusammengefasst und je nach Höhe des Einkommens der Eltern bis auf etwa 300 Euro im Monat abgeschmolzen.

Seit 2009 fordert das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG eine Reform der monetären Kinder- und Familienförderung.

Weitere Informationen zum Bündnis Kindergrundsicherung finden Sie hier.

Weitere Infos zum Thema Kinderarmut finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 20.02.2018

Stellungnahme des AWO Bundesverbandes zum Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 7. Februar 2018

Der AWO Bundesverband legt nach einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD eine fachliche Stellungnahme vor. Darin finden einige Aspekte durchaus eine positiv Bewertung, gleichwohl auch noch Nachholbedarf identifiziert wurde. „In einem Land mit derart viel Kapital und Reichtum darf es keine Armut, keine Benachteiligungen und keine Ausgrenzung geben. Wir begrüßen deshalb, dass es sich die Koalitionäre zum Ziel gesetzt haben, den Wohlstand bei allen Menschen ankommen zu lassen. Oberstes Ziel der neuen Bundesregierung muss der Kampf gegen die soziale Ungleichheit und Armut sein“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Erforderlich dafür sei ein weiterer Ausbau des Sozialstaates, insbesondere realitätsgerechte Grundsicherungs- und Sozialhilfeleistungen, sowie ausreichender und bezahlbarer Wohnraum und eine gerechte und transparente Förderung der Familien.

Trotz der erfolgreichen deutschen Wirtschaft sind gesellschaftliche Entwicklungen auszumachen, wie etwa der demografische Wandel, der Fachkräftemangel und die Digitalisierung, die zahlreiche, neue Verteilungsfragen aufwerfen. „Der zunehmenden Spaltung zwischen Arm und Reich muss auch durch eine höhere Besteuerung von Reichtum, Vermögen und Kapitalerträgen sowie durch eine Finanztransaktionssteuer begegnet werden“, erklärt Wolfgang Stadler.

Der Freien Wohlfahrtspflege kommt bei der Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der Überwindung der Spaltung in unserem Land eine zentrale Rolle zu. So hat die Freie Wohlfahrtspflege in der 18. Legislaturperiode mit über 2,5 Millionen Engagierten und über 1,6 Millionen Hauptamtlichen einen wesentlichen Beitrag für den Zusammenhalt in der Gesellschaft geleistet. Gemeinsam mit neu gegründeten Initiativen hat sie ein langfristiges Ankommen der über 1,6 Millionen Geflüchteten in dieser Zeit ermöglicht. „Die AWO begrüßt ausdrücklich das hervorgehobene Ziel der Koalitionspartner einen „neuen Zusammenhalt für unser Land“ zu organisieren. Klar ist aber auch, dass dabei wie in der Vergangenheit die Freie Wohlfahrtspflege mit ihren verlässlichen Strukturen, ihren Diensten und Engagierten ein verlässlicher Partner sein muss“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 20.02.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum Welttag der sozialen Gerechtigkeit, armen Familien und Kindern in Deutschland bestehende Leistungen der Armutsprävention besser zugänglich zu machen. Dafür sollte der Bundestag baldmöglichst ein Bundeskinderteilhabegesetz auf den Weg bringen, mit dem Kinder und Heranwachsende aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe erhalten. Ziel ist dabei insbesondere, Bildung und soziale Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld der Familien und Kinder zu garantieren.

„Wir brauchen beispielsweise bei den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes, die derzeit nur unzureichend bei den Kindern ankommen, eine wesentlich erleichterte Antragstellung, und die am besten dort, wo sich Kinder und Jugendliche ohnehin regelmäßig aufhalten, also in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Es wäre gut, wenn zukünftig nur noch ein Globalantrag gestellt werden müsste, und die Leistungen dann über die jeweiligen Institutionen abgerechnet werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Wünschenswert wäre auch eine automatische Auszahlung des Kinderzuschlags mit dem Kindergeld, um Kinderarmut gezielt zu bekämpfen. Bisher geht der Kinderzuschlag aufgrund seiner komplizierten Beantragungs- und Anrechnungsmechanismen an vielen Anspruchsberechtigten vorbei. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden“, so Hofmann weiter.

Um Kinder und Jugendliche als eigenständige Träger von Rechten und somit in der Wahrnehmung ihrer Rechte zu stärken, könnte mit einem Bundeskinderteilhabegesetz auch ein eigenständiges Antragsrecht für Kinder und Jugendliche eingeführt werden. Über dieses sollte sichergestellt werden, dass Leistungen bei den Kindern und Jugendlichen ankommen. Zudem könnte so die Subjektstellung von Kindern und Jugendlichen als Leistungsempfängerinnen und -empfänger gestärkt werden. Ein Bundeskinderteilhabegesetz sollte zudem in den Kommunen ein verbindliches Netzwerk nach dem Beispiel des Bundeskinderschutzgesetzes schaffen, in denen alle Akteure im Kontext der Förderung von Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, um die Bedarfe vor Ort zu ermitteln, die Angebote weiterzuentwickeln sowie die Information über existierende Leistungen zu verbreiten.

Zu den Möglichkeiten und Wirkungen eines Bundeskinderteilhabegesetzes hat das Deutsche Kinderhilfswerk im letzten Jahr gemeinsam mit der Heinrich-Böll-Stiftung die gemeinsame Studie „Wirksame Wege zur Verbesserung der Teilhabe- und Verwirklichungschancen von Kindern aus Familien in prekären Lebenslagen“ herausgegeben. Diese steht unter www.dkhw.de/teilhabechancen und www.boell.de/teilhabe zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.02.2018

An vielen Menschen geht der in Deutschland erwirtschaftete Reichtum vorbei. 16 Millionen Menschen sind von Armut bedroht, darunter viele Ältere: 350.000 Rentner müssen in Suppenküchen essen und sich bei den Tafeln kostenlos mit Lebensmitteln versorgen. Über zwei Millionen Kinder leben dauerhaft in armen Verhältnissen.

„Die deutsche Gesellschaft ist sozial gespalten“, sagt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland. „Wir brauchen eine Politik, die die soziale Spaltung im Land als Problem wahrnimmt und entschlossen dagegen vorgeht. Im Mittelpunkt der Politik und ihres Handelns muss wieder die soziale Gerechtigkeit stehen.“

Zu einer sozial gerechten Gesellschaft gehört, dass sich die Politik um die Bedarfe und Themen der Bürgerinnen und Bürger kümmert und ihr Handeln daran ausrichtet. Um verschiedenen sozialen Gruppen zu helfen, müssen unterschiedliche sozialpolitische Maßnahmen aufgelegt werden. „Um Arbeitnehmer zu unterstützen, sollte die Politik den Niedriglohnsektor eindämmen. Der VdK fordert die Einschränkung von Leiharbeit, von Befristungen und Minijobs sowie einen Mindestlohn von 12 Euro“, so Ulrike Mascher.

Um Altersarmut einzudämmen oder gar nicht erst entstehen zu lassen, ist im Koalitionsvertrag eine Grundrente geplant. Dabei dürfen die Einstiegshürden nicht zu hoch sein und Zeiten der Arbeitslosigkeiten sollten berücksichtigt werden. Wenn Menschen im Berufsleben krank werden und nicht mehr arbeiten können, sollten sie dennoch ein gutes Auskommen haben. „Erwerbsminderung darf nicht zur Armutsfalle werden“, sagt Ulrike Mascher. „Die Abschläge von bis zu 10,8 Prozent müssen bei Neu- und Bestandsrenten entfallen.“

Zum Thema soziale Gerechtigkeit gehört dem Sozialverband VdK nach aber auch, Fragen nach einer gerechten Verteilung von Reichtum und finanziellen Ressourcen zu stellen. Aktuell gehören den oberen zehn Prozent der Bevölkerung 60 Prozent des Vermögens. Um hier zu mehr sozialer Gerechtigkeit zu kommen, fordert der Sozialverband VdK, den Steuersatz für Spitzenverdiener anzuheben und die Vermögenssteuer in zeitgemäßer Form wieder einzuführen. „Die Politik sollte auch die Steuern auf Erbschaften und Schenkungen anheben“, sagt Ulrike Mascher.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 20.02.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Tag und Nacht im Einsatz für gewaltbetroffene Frauen – über 143.000 Beratungen zwischen 2013 und Ende 2017

Morgen (Dienstag, 6. März 2018) wird das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ fünf Jahre alt. Über 143.000-mal haben sich zwischen März 2013 und Ende 2017 Ratsuchende an das Hilfetelefon gewandt: Frauen, die von Gewalt betroffen sind, Personen aus dem sozialen Umfeld Betroffener, Fachkräfte, die Informationen benötigen.

Seit März 2013 sind qualifizierte Beraterinnen an 24 Stunden und 365 Tagen im Jahr unter der Rufnummer 08000 116 016 und über die Webseite www.hilfetelefon.de erreichbar – kostenlos, vertraulich und zu allen Formen von Gewalt. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist damit das einzige bundesweite und anonyme Angebot, das Betroffenen zu jeder Zeit zur Seite steht. Am häufigsten wurde in den vergangenen fünf Jahren zu Fällen häuslicher Gewalt/ Gewalt in Partnerschaften und sexualisierter Gewalt beraten.

„Das Hilfetelefon macht Mut und weist Wege aus der Gewalt. Es ist die Anlaufstelle, die bei Gewalt schnell, sensibel und kompetent Rat und Unterstützung anbietet. Die Bilanz nach fünf Jahren ist sehr positiv und zeigt, wie wichtig ein solches Angebot ist. Von Jahr zu Jahr melden sich mehr betroffene Frauen und ihnen nahestehende Personen, um Hilfe zu finden“, sagt Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley. „Das Hilfetelefon ist längst zu einem unverzichtbaren Bestandteil des Unterstützungssystems in Deutschland geworden.“

„Wir sind stolz darauf, dass wir mit dem Hilfetelefon Betroffenen und ihren Angehörigen auch in den Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden eine qualifizierte Erst- und Krisenberatung bieten können“, sagt die Präsidentin des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Helga Roesgen. 38 Prozent der Beratungsgespräche fanden zwischen 18 Uhr abends und 8 Uhr morgens statt.

Auch als zentrale Anlaufstelle für gewaltbetroffene Frauen, die nur wenig oder kein Deutsch sprechen, konnte sich das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ etablieren. Insgesamt wurden zwischen 2013 und Ende 2017 rund 5.500-mal Dolmetscherinnen für inzwischen 17 Fremdsprachen zu den Telefonaten hinzugeschaltet. Am häufigsten wurde auf Arabisch, Russisch und Türkisch beraten.

Im Zeitraum von März 2013 bis Ende 2017 wurden rund 69.000 hilfe- und schutzsuchende Personen an Unterstützungseinrichtungen vor Ort weitervermittelt, am häufigsten an Beratungsstellen für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen (über 37.000-mal) und Frauenhäuser (rund 18.000-mal).

Noch immer gibt es in Deutschland ein hohes Ausmaß an Gewalt gegen Frauen. Nach der Kriminalstatistischen Auswertung zu Gewalt in Partnerschaften des Bundeskriminalamtes für das Jahr 2016 nahm die Anzahl gemeldeter Fälle weiter zu: Knapp 109.000 Frauen waren laut polizeilicher Registrierung Opfer versuchter und vollendeter Delikte wie Mord, Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Bedrohung und Stalking durch ihre Partner. Das Dunkelfeld ist erheblich größer.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ nahm am 06. März 2013 seine Arbeit auf. Es ist deutschlandweit, rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr unter der Telefonnummer 08000 116 016 und online unter www.hilfetelefon.de über den Termin- und Sofort-Chat sowie per E-Mail erreichbar. Mehr als 60 qualifizierte Beraterinnen informieren und beraten von Gewalt betroffene Frauen, Personen aus ihrem sozialen Umfeld und Fachkräfte – kostenlos, anonym und vertraulich, in 17 Fremdsprachen sowie in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben angesiedelt.

Weitere Informationen unter www.hilfetelefon.de

Den Jahresbericht zum Bestellen oder Herunterladen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.03.2018

Zum heutigen Equal Care Day erklärt Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Pflegepolitik:

„Menschen, die in Care-Berufen wie Pflege oder Kinderbetreuung arbeiten, legen das Fundament für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die Verantwortung ist groß, das Gehalt dafür zu gering und die Arbeitsbedingungen sind oft schlecht. Das muss sich ändern. Die Bundesregierung muss endlich handeln und die Rahmenbedingungen für diese Berufsgruppen verbessern, damit Care-Berufe attraktiver werden.

Mit rund 80 Prozent Frauenanteil in diesen Berufen wird deutlich: Die Aufwertung von Care-Arbeit ist auch eine Frage von Gleichstellung. Das zeigt sich besonders im Pflegebereich: Nicht nur im privaten Bereich übernehmen viel mehr Frauen die pflegerische Betreuung ihrer Angehörigen. Auch im professionellen Bereich arbeiten über 80 Prozent Frauen, und das überwiegend in Teilzeit, oft schlecht bezahlt trotz großer Verantwortung. Hier stehen wir vor der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, den Pflegeberuf attraktiver zu machen, für jedes Alter und alle Geschlechter.

Dafür müssen wir zunächst den Personalmangel beheben, um die enorme Arbeitsbelastung der Pflegekräfte anzugehen und eine gute Versorgung sicherzustellen. Wir fordern mit unseren grünen Sofortprogrammen je 25.000 zusätzliche Pflegefachkraftstellen in der Altenpflege und im Krankenhaus. Zudem brauchen wir schnell ein Personalbemessungsinstrument, das die Zahl des Pflegepersonals bedarfsgerecht und verbindlich festlegt. Um die Arbeit der Pflegekräfte aufzuwerten, setzen wir uns auch für einen verbindlichen Tarifvertrag ein, für ein durchlässigeres Aus- und Weiterbildungssystem und mehr Mitspracherechte der Pflegekräfte im Pflege- und Gesundheitssystem. Damit sorgen wir für gute und attraktive Arbeitsbedingungen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 01.03.2018

Zum Mindestlohnbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung erklärt Beate Müller-Gemmeke MdB:

„Der Mindestlohn ist zu niedrig und muss deutlich steigen. Jetzt haben wir es schwarz auf weiß. In nahezu allen europäischen Ländern ist der Mindestlohn stärker gestiegen, als in Deutschland. Das ist bitter für die Beschäftigten, die davon betroffen sind. Der Bericht zeigt auch, dass der deutsche Mindestlohn gemessen am allgemeinen Lohnniveau in Deutschland niedrig ist und es deutliche Spielräume für Mindestlohnerhöhungen gibt. Und diese Spielräume müssen endlich genutzt werden.

Der Grund für das niedrige Niveau beim Mindestlohn liegt vor allem an der Festschreibung, dass sich die Erhöhung des Mindestlohns an der Tarifentwicklung orientieren soll. Das ist zu wenig. Der Mindestlohn muss deutlich stärker steigen. Nur dann kann der Mindestlohn gesellschaftliche Teilhabe und Schutz vor Armut garantieren.

Die nächste Bundesregierung darf diese Fakten nicht weiter ignorieren. Sie muss die Mindestlohnkommission stärken und die Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft aufwerten. Auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Mindestlohnkommission müssen endlich verändert werden, damit der Mindestlohn tatsächlich stärker und schneller steigen kann. Ziel muss sein, dass der Mindestlohn vor Armut schützt.“

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat dazu einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht. Den Antrag „Mindestlohn erhöhen und für alle konsequent durchsetzen“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 28.02.2018

Anlässlich der neuen Ergebnisse von Eurostat, wonach Deutschland die höchsten Armutszahlen bei Arbeitslosigkeit in der EU hat, erklären Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik und Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

„Erwerbslose Personen in Deutschland sind im europaweiten Vergleich die am stärksten von Armut bedrohte Bevölkerungsgruppe.

Laut neuer Zahlen von Eurostat beläuft sich die Armutsrisikoquote arbeitsloser Menschen bei über 70 Prozent – so hoch wie in keinem anderen Europäischen Land. Dies ist ein trauriger Beleg für die Unzulänglichkeiten unseres Sozialleistungssystems mit Blick auf den Schutz vor Armut.

Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II müssen armutsfest gestaltet sein, so dass sie bei Arbeitslosigkeit vor Armut schützen. Wir müssen den Zugang zur Arbeitslosenversicherung für alle Menschen verbessern, auch für Kurzzeitbeschäftigte, Selbstständige und anderweitig nicht Abgesicherte. Darüber hinaus muss der Regelsatz der Grundsicherung erhöht und die Sanktionen abgeschafft werden. Nur so kann das Recht auf eine menschenwürdige Existenzsicherung gewährleistet werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.02.2018

„Offenbar fehlt auch im Bundesrat der politische Wille, menschen- und flüchtlingsrechtliche Verpflichtungen ernst zu nehmen. Anders kann ich mir nicht erklären, dass die Länderkammer das flüchtlings- und familienfeindliche Gesetz der Großen Koalition in spe einfach durchgewinkt hat. Das ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der betroffenen Familien“, kommentiert Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, die heute erfolgte Zustimmung des Bundesrats zur Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte.

Jelpke weiter: „Die nun beschlossene Regelung verstößt besonders gegen die Rechte von Kindern. Zu diesem Ergebnis kommt im Übrigen auch ein vom deutschen Kinderhilfswerk in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Kinder dürfen nicht jahrelang von ihren Eltern getrennt werden – schon gar nicht, wenn dies allein dazu dient, den Forderungen rechter Hardliner nach einer Begrenzung der Einwanderung nachzukommen. Ich sage noch einmal deutlich: Flüchtlings- und Kinderrechte dürfen nicht einer willkürlich festgelegten Obergrenze geopfert werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 02.03.2018

„Es ist längst überfällig, den Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Er beschneidet das Informationsrecht von Frauen und ist nicht mehr zeitgemäß“, erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, im Vorfeld der ersten Lesung des Gesetzes zur Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche an diesem Donnerstag.

Möhring weiter: „Seit 1933 steht das ‚Werben‘ und damit auch jede öffentliche Information über Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Ärzte dürfen zwar unter gewissen Umständen inzwischen Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, aber sie dürfen nicht darüber informieren. Das ist absurd.

Alle Frauen müssen die Möglichkeit haben, sich so umfassend wie möglich über Schwangerschaftsabbrüche und über entsprechende Ärztinnen und Ärzte zu informieren. Diese dürfen für diesen Eingriff und für das Bereitstellen von Informationen nicht kriminalisiert werden. Diese Forderung stößt auch in der Bevölkerung auf breite Zustimmung. So hat die Gießener Ärztin Kristina Hänel innerhalb kürzester Zeit 160.000 Unterschriften für die Sicherstellung des Informationsrechts für Frauen gesammelt.

Auch wenn die SPD in der morgigen ersten Lesung keinen eigenen Gesetzesantrag einbringt, gehe ich davon aus, dass sie sich nicht der ablehnenden und rückwärtsgewandten Position von CDU/CSU und AfD anschließen, sondern sich für die Informationsfreiheit von Frauen stark machen wird. Ich hoffe, dass wir zusammen mit den Grünen und der FDP zu einer gemeinsamen Lösung kommen werden, an deren Ende die Abschaffung dieses überalterten Paragraphen steht.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 21.02.2018

„Ein Baukindergeld ist der falsche Weg. Es ist keine Familienförderung, sondern eine indirekte Subvention der Bauwirtschaft“, erklärt Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heutigen gemeinsamen Erklärung des Eigentümerverbands Haus und Grund und des Deutschen Mieterbunds (DMB) zum Baukindergeld.

Lay weiter: „Die Kritik des DMB und von Haus und Grund ist völlig berechtigt. Das von der Großen Koalition angekündigte Baukindergeld ist reine Symbolpolitik. Mit 1.200 Euro Förderung pro Jahr lassen sich weder rapide steigende Grundstückspreise kompensieren, noch ändert es etwas an der Tatsache, dass es den meisten Mittelschichtsfamilien angesichts der Mietenexplosion kaum möglich ist, Geld für den Eigenheimbau anzusparen.

Wer heute von Mieterhöhungen und Verdrängung bedroht ist, wird sich auch mit dem Baukindergeld keine Eigentumswohnung leisten können. Das Baukindergeld taugt bestenfalls als Subventionsprogramm für die Bauwirtschaft. Notwendig sind eine bessere Förderung von Familien, ein Stopp der Mietenexplosion und ein Neustart im sozialen, gemeinnützigen Wohnungsbau, damit es mehr bezahlbaren Wohnraum gibt. All das ist im Koalitionsvertrag von Union und SPD leider nicht vorgesehen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 20.02.2018

Bildinformationen öff„Verfassungsauftrag zu Gleichstellung erfüllen – Frauenanteil im Deutschen Bundestag erhöhen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (19/962), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Wie die Fraktion darin ausführt, sind Frauen „in politischen Ämtern und Mandaten noch immer dramatisch unterrepräsentiert“. Mit 30,9 Prozent ist der Anteil weiblicher Mandatsträgerinnen im aktuellen Bundestag so niedrig wie zuletzt 1998.

Zugleich verweist die Fraktion darauf, dass das Grundgesetz seit 1994 nicht mehr nur eine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts verbiete, sondern mit Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 „die reale Verwirklichung der Gleichstellung“ verlange. Damit erteile das Grundgesetz dem Staat und seinen Organen den Verfassungsauftrag, „die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken“. Auch stünden die Parteien in der Verantwortung, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um mehr Frauen für eine aktive Mitarbeit auf allen Ebenen zu gewinnen.

Dem Antrag zufolge soll der Bundestag seine Absicht bekunden, „im Rahmen der für die 19. Legislaturperiode geplanten Wahlrechtsreform die dringend erforderliche Umsetzung des Verfassungsauftrages aus Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz durch eine gesetzliche Regelung zur Steigerung des Frauenanteils in Wahlmandaten zu berücksichtigen“. Die Bundesregierung wird in der Vorlage aufgefordert, „auf eine Steigerung des Anteils von Frauen in Wahlämtern hinzuwirken“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 111 vom 28.02.2018

Der Anteil von Frauen in Führungspositionen von Unternehmen mit Bundesbeteiligung ist noch immer sehr niedrig. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/795) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. So lag der Anteil in den Vorständen und Geschäftsführungen von 65 Unternehmen mit unmittelbarer Bundesbeteiligung Ende 2017 bei lediglich 17,3 Prozent und damit sogar unter dem Wert von 18,2 Prozent im Jahr 2015. Leicht gestiegen ist hingegen der Frauenanteil in den Verwaltungs- beziehungsweise Aufsichtsräten dieser Unternehmen. Er stieg von 27,3 im Jahr 2015 auf 30,2 Prozent im Jahr 2017. Deutlich höher hingegen ist der Frauenanteil nach Regierungsangaben in den wesentlichen Gremien mit Bundesbeteiligung. Er lag Ende 2017 bei 42,4 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 101 vom 27.02.2018

Das zweijährige Modellprojekt „Bedarfsanalyse und Bedarfsplanung zur Weiterentwicklung des Hilfesystems zum Schutz von Frauen vor Gewalt und vor häuslicher Gewalt“ wird durch das Bundesfamilienministerium in den Jahren 2017 bis 2019 mit insgesamt 329.000 Euro gefördert. Die fünf teilnehmenden Bundesländer Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachen-Anhalt und Sachsen bringen die restliche Finanzierung auf. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/752) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/554) mit. Alle 16 Länder seien eingeladen gewesen, an der Projektkonzeption mitzuwirken und Projektanträge einzureichen. Entscheidend bei der Auswahl der Projektanträge sei es gewesen, welcher „innovativen Ansatz“ gewählt wurde. Zudem sei auf einen breiten Mix aus unterschiedlichen konzeptionellen Ansätzen und auf regional unterschiedlich geprägte Standorte geachtet worden. Ziel des Modellprojektes sei es, Instrumente zu entwickeln und zu erproben, mit denen die Länder ihr Hilfesystem besser an den Bedürfnissen der von Gewalt betroffenen Frauen ausrichten können.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 100 vom 27.02.2018

Studie des DIW Berlin untersucht Zusammenhang zwischen AfD-Zweitstimmenergebnis und verschiedenen ökonomischen und soziodemografischen Variablen auf Wahlkreisebene – In Westdeutschland war die AfD in Wahlkreisen stark, in denen die Einkommen niedrig sind und viele Beschäftigte in der Industrie arbeiten – Im Osten in Wahlkreisen mit hohem Anteil an Älteren und mit hoher Dichte von Handwerksbetrieben

DIW-Präsident Marcel Fratzscher und Ko-Autoren Christian Franz und Alexander Kritikos haben untersucht, wie das Wahlergebnis der Alternative für Deutschland (AfD) bei der letzten Bundestagswahl mit sieben ökonomischen und soziodemografischen Strukturvariablen der Wahlkreise im Zusammenhang steht. Bestimmte Merkmale, zum Beispiel die Arbeitslosenquote oder der Anteil an nichtdeutschen Bürgerinnen und Bürgern im Wahlkreis, scheinen hierbei kaum eine Rolle zu spielen. Für andere Faktoren ergeben sich positive Korrelationen, das heißt, dass in Wahlkreisen, in denen die AfD stark war, diese Merkmale besonders ausgeprägt sind. Die Muster unterscheiden sich dabei zwischen West- und Ostdeutschland.

„Im Westen ist die AfD in Wahlkreisen stark, in denen das verfügbare Haushaltseinkommen unter dem Bundesdurchschnitt liegt und der Anteil an Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe überproportional hoch ist. Im Osten schneidet die AfD in Regionen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an Menschen über 60 Jahren sowie in Regionen mit einer hohen Dichte an Handwerksbetrieben gut ab“, fasst Alexander Kritikos die Hauptergebnisse zusammen. Die Dichte der Handwerksbetriebe gibt Hinweise auf die Wirtschaftsstruktur eines Wahlkreises sowie auf seine Besiedlung: Landstriche mit anteilig überproportional vielen Handwerksbetrieben sind tendenziell dünner besiedelt. Demnach fährt die AfD besonders gute Ergebnisse in dünn besiedelten und überalterten Wahlkreisen ein.

Die Studie zeigt somit, dass monokausale Erklärungen für den Erfolg der AfD zu kurz greifen. „Die AfD ist eben nicht die Partei der Arbeitslosen, der Einkommensschwachen oder der Ostdeutschen, die Realität ist vielschichtiger“, so Christian Franz. „ Je nachdem, ob man West- oder Ostdeutschland betrachtet, scheinen andere Faktoren am Werk zu sein.“ Gleichzeitig betont er: „Unsere Untersuchung hat sich mit Strukturen und nicht mit individuellen Wahlentscheidungen und ihren Motivationen befasst.“

In einigen Wahlkreisen sind die untersuchten Faktoren weniger in der Lage, das AfD-Ergebnis abzubilden. Insbesondere in östlichen Grenzregionen in Sachsen und Bayern unterschätzt das Modell die Zustimmungsraten für die AfD. Die Autoren haben als zusätzliche Variable das Ergebnis der NPD bei der Bundestagswahl 2013 herangezogen, um diese Ausreißer in den AfD-Zweitstimmenergebnissen abzubilden. Tatsächlich besteht ein bedingt positiver Zusammenhang zwischen dem Zuspruch für die NPD vor vier Jahren und höheren Stimmanteilen für die AfD im Jahr 2017. Diese Korrelation ist für den Osten Deutschlands ausgeprägter als für den Westen.

„Wenn bestimmte strukturelle Merkmale besonders ausgeprägt sind, schwindet wohl der Rückhalt für etablierte Parteien und steigt offensichtlich der Zuspruch für die rechtspopulistische Partei AfD: niedrige Einkommen, ein starkes Gewicht der Industrie – hier könnte auch die Angst vor Jobverlusten durch Automatisierung und Digitalisierung eine Rolle spielen -, und eine überalterte Bevölkerung in dünn besiedelten Regionen“, schlussfolgert Marcel Fratzscher. „Gerade auf diese Landstriche im Osten der Republik, in denen viele Ältere leben und aus denen die Jüngeren wegziehen, muss die Politik ihr Augenmerk richten: Die soziale Teilhabe muss verbessert und mehr Gewicht auf öffentliche Investitionen gelegt werden, so dass die Grundversorgung aufrecht erhalten bleibt und diese Regionen wieder lebenswerter werden.“

Zu den Daten und zur Methode

Die Studie basiert auf einer multivariaten Regressionsanalyse. Herangezogen wurden sieben Variablen, die jeweils auf Ebene der einzelnen Wahlkreise verfügbar sind: (1) das durchschnittliche verfügbare Haushaltseinkommen, (2) die Arbeitslosenquote, (3) der Anteil der Beschäftigten, die im verarbeitenden Gewerbe tätig sind, (4) die Dichte an Handwerksbetrieben, gemessen an der Anzahl der Handwerksunternehmen pro 1.000 EinwohnerInnen, als Indikator für eine mehr oder weniger kleinteilige Wirtschaft und für die Besiedlungsdichte des Wahlkreises (5) der Anteil der über 60-Jährigen an der Gesamtbevölkerung, (6) der Anteil der Bevölkerung mit nicht-deutscher Staatsbürgerschaft (die Daten stammen allerdings hierbei aus dem Jahr 2015, und es haben in bestimmten Wahlkreisen seitdem erhebliche Änderungen stattgefunden), (7) die Abiturientenquote, als Indikator für den Bildungsgrad im Wahlkreis. Quelle für diese auf Wahlkreisebene aggregierten Daten ist der Bundeswahlleiter.

Berlin wurde aus der Analyse ausgeschlossen, da die Stadt aus 12 teils sehr unterschiedlichen Wahlkreisen besteht, die Daten aber nur für die ganze Stadt verfügbar waren.

DIW Wochenbericht 8/2018

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 21.02.2018

„Gleichstellung ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe“

Die Frauenquote für Aufsichtsräte greift. Allerdings ist sie nur für sehr wenige Unternehmen verpflichtend – dabei stellt die Gleichstellung von Frauen und Männern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar. Der Geltungsbereich könnte und sollte deshalb schrittweise ausgeweitet werden. Wie das gehen kann, zeigt Marion Weckes, Expertin für Unternehmensführung bei der Hans-Böckler-Stiftung: In zwei Schritten könnte die Quote von etwas über 100 auf rund 2250 Firmen ausgedehnt werden (siehe auch die Infografik im neuen Böckler Impuls 4/2018).

Seit 2016 gilt die Geschlechterquote: 30 Prozent der Aufsichtsratsmandate der Kapitalgesellschaften, die börsennotiert und zugleich paritätisch mitbestimmt sind, müssen weiblich besetzt sein. So sitzen nun fast 29 Prozent Frauen in den Kontrollorganen der 107 betroffenen Unternehmen. 2015 waren es erst knapp 23 Prozent. „Es war zu erwarten, dass alle die Quote erfüllen. Andernfalls hätten Stühle in Aufsichtsräten leer bleiben müssen“, sagt die Ökonomin Weckes. Das Erreichte genüge aber nicht: „Wir sind noch weit entfernt von einer hinreichenden, flächendeckenden Beteiligung von Frauen in Leitungsgremien“, so Weckes. Der Geltungsbereich der Quote sei viel zu eng gesteckt. Es sei nicht plausibel, warum sie nur für jene börsennotierten Unternehmen gelte, die „voll mitbestimmt“ sind, wo den Beschäftigten also die Hälfte der Aufsichtsratssitze zusteht. Die Geschlechtergleichstellung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht nur den börsennotierten Unternehmen mit paritätischer Mitbestimmung übertragen werden könne. Zudem gebe es viele Firmen mit mehr als 2000 Beschäftigten, die keinen paritätisch besetzten Aufsichtsrat hätten.

Weckes plädiert dafür, den Geltungsbereich der Quote auszudehnen und das Kriterium „voll mitbestimmt“ zu streichen. Denkbar wäre, dass in einem ersten Schritt alle deutschen „kapitalmarktorientierten“ Gesellschaften verpflichtet werden. Damit würde die Frauenquote für alle diejenigen Unternehmen gelten, die wegen ihrer Relevanz für den Kapitalmarkt ohnehin unter strengerer Aufsicht stehen. Im Jahr 2017 waren das 561 Unternehmen. Die Liste der „kapitalmarktorientierten“ Gesellschaften wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) geführt. Bei Firmen auf der Bafin-Liste wird die externe Berichterstattung in einem gesonderten Verfahren geprüft – eine Lehre aus Skandalen in den USA zu Beginn des Jahrtausends.

Langfristig fordert Weckes, die Aufgabe der Geschlechtergleichstellung allen großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuchs (ab 250 Beschäftigte) zu übertragen, unabhängig davon, ob eine Kapitalmarktorientierung vorliegt. Dann wären nicht nur börsennotierte Aktiengesellschaften, sondern auch inhabergeführte GmbHs mit gesetzlich vorgeschriebenem Aufsichtsrat verpflichtet, ihren Beitrag zur Geschlechtergleichstellung zu leisten. Insgesamt würde die Quote dann in rund 2250 Unternehmen gelten.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 05.03.2018

Studie: Viele Unternehmen nicht fit für die Arbeit 4.0

Für die Herausforderungen der Digitalisierung und des demografischen Wandels sind viele Unternehmen in Deutschland schlecht gerüstet. In jeweils rund 70 Prozent der größeren Betriebe werden großer Arbeitsdruck, damit verbundene psychische Belastungen und Defizite bei der Weiterqualifizierung als Probleme wahrgenommen, die Gesundheit und Zukunftsperspektiven der Beschäftigten gefährden können. Es hapert vor allem an einer ausreichenden Personalstärke, bei flexiblen Arbeitszeitmodellen, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen, und im Gesundheitsschutz. 76 Prozent der Betriebe führen die gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsabschätzungen nicht wie vorgesehen durch. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung. Basis ist eine Umfrage unter mehr als 2000 Betriebsräten.

Um einen Betrieb fit für die „Arbeit 4.0“ zu machen, müssen die Arbeitsbedingungen stimmen. Schließlich sind Motivation und Eigenverantwortung immer wichtiger, wenn die Arbeitsaufgaben komplexer werden. Und gesunde Beschäftigte sind doppelt wichtig, wenn das Fachkräfteangebot schrumpft. Doch große Teile der deutschen Wirtschaft sind in dieser Hinsicht noch nicht auf der Höhe der Zeit, zeigt die WSI-Betriebsrätebefragung.

Dabei stehen Beschäftigte den Daten zufolge, die auf Interviews mit mehr als 2000 Betriebsräten im Jahr 2016 beruhen, der Digitalisierung durchaus offen gegenüber: Zwei Fünftel der befragten Arbeitnehmervertreter verbinden die neuen Technologien mit positiven Auswirkungen. 38 Prozent sind der Meinung, dass Beschäftigte mehr Möglichkeiten haben, eigenverantwortlich zu arbeiten.

Die Chancen, die der digitale Wandel im Hinblick auf Flexibilität und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bietet, bleiben allerdings zum Teil ungenutzt: Nur 13 Prozent der Betriebe erlauben ihren Beschäftigten beispielsweise, zu Hause zu arbeiten. Allenfalls im IT-Sektor scheint sich das Homeoffice durchzusetzen, ein allgemeiner Trend in diese Richtung sei aber nicht zu erkennen, so Ahlers.

In manchen Branchen dominiert der Studie zufolge eine dezidiert kritische Sicht auf die Folgen der Digitalisierung. Bei den Banken und Versicherungen etwa befürchtet jeder dritte Betriebsrat negative Auswirkungen wie zunehmende Rationalisierung, Standardisierung und Leistungskontrolle. Tatsächlich seien weite Teile der digitalen Arbeitswelt bislang kaum reguliert und böten wenig Schutz vor Überwachung und Datenmissbrauch, warnt die Sozialwissenschaftlerin.

Arbeitsintensität weiter gestiegen, Zufriedenheit gesunken

Dass bei den betrieblichen Rahmenbedingungen noch erheblicher Verbesserungsbedarf besteht, zeigt sich auch daran, dass laut 78 Prozent der Befragten die Arbeitsintensität in den vergangenen fünf Jahren gestiegen ist. Besonders stressig sind die Dienstleistungen: Im Bereich Erziehung, Gesundheit und Schule sind 84 Prozent von Arbeitsintensivierung betroffen. Im Durchschnitt aller Branchen berichten 56 Prozent der Betriebsräte, dass die Arbeitszufriedenheit gleichzeitig gesunken ist. Was den aktuellen Zustand angeht, diagnostizieren 73 Prozent Personalmangel, 60 Prozent dauerhaften Zeitdruck. 76 Prozent geben an, dass es in ihrem Betrieb keine ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilungen gibt – obwohl beispielsweise die systematische Erfassung psychischer Belastungen seit Jahren gesetzlich vorgeschrieben ist.

In einem sehr großen Anteil der befragten Betriebe waren die Themen Arbeitsverdichtung und Leistungsdruck Themen auf Betriebsversammlungen oder bei Verhandlungen zwischen Betriebsräten und Arbeitgeber, so die Studie. „Die Betriebsräte sind aktiv, weil ihnen die Probleme unter den Nägeln brennen, trotzdem sehen sie offensichtlich oft nur langsame Fortschritte“, sagt WSI-Forscherin Ahlers. „Das ist auch ein Indiz dafür, dass es in Betrieben ohne Mitbestimmung, die wir mit unserer Befragung nicht untersuchen können, noch größere Probleme gibt.“

Wenn sie nach den wichtigsten Herausforderungen der nächsten Jahre gefragt werden, nennen fast drei Viertel der Arbeitnehmervertreter eine angemessene Personaldecke. 70 Prozent der Betriebsräte halten es für notwendig, den permanent hohen Arbeitsdruck zu verringern, der an vielen Arbeitsplätzen üblich ist. Die Belegschaft für die Digitalisierung zu qualifizieren, halten 69 Prozent für dringend geboten, eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben 63 Prozent. Dass der betriebliche Gesundheitsschutz an die neuen digitalen Bedingungen wie mobiles Arbeiten und ständige Erreichbarkeit angepasst werden muss, finden 58 Prozent.

Besonders gefragt: Mehr Personal, höhere Zeitsouveränität

Ahlers empfiehlt den Betrieben, ihr Personal so aufzustocken, dass die Beschäftigten ihre Arbeit ohne Risiken für die eigene Gesundheit bewältigen können. Besonders groß sei der Handlungsbedarf in Kitas und Krankenhäusern, wo zum Personalmangel oft noch widrige Arbeitsbedingungen und ungerechte Bezahlung hinzukämen. Zu mehr Zeitsouveränität könnten nach Einschätzung der Forscherin neben dem Homeoffice auch Arbeitszeitkonten beitragen. In der Gesundheitsprävention seien Ansätze gefragt, die dem Konflikt zwischen dem Wunsch nach mehr Arbeitsautonomie und der Gefahr von Selbstausbeutung Rechnung tragen und individuell stärkend Hilfestellung anbieten. Nötig wäre dabei mehr Mitsprache bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Gesetzliche Regeln für einen präventiven betrieblichen Gesundheitsschutz mit partizipativen Gefährdungsbeurteilungen gebe es bereits – mit der Umsetzung sei es allerdings noch nicht weit her.

Quelle: Elke Ahlers: Sind die Betriebe in Deutschland fit für die Arbeitswelt 4.0?, WSI Policy Brief Nr. 20, 02/2018. Der Policy Brief steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 26.02.2018

Neue Studie

Abstiegsängste sind in Deutschland bis weit hinein in die Mitte der Gesellschaft verbreitet. Menschen mit geringem Einkommen und Arbeitsplatzsorgen sind am stärksten belastet. Doch auch etliche Beschäftigte, die ihren Job für sicher halten, sorgen sich um ihren Lebensstandard oder die Alterssicherung und erleben zunehmenden Druck und Kontrolle bei der Arbeit. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.*

Nach dem starken Abschneiden der AfD bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr stellt sich die Frage: Wie lässt sich erklären, dass diese Partei so viele Stimmen gewinnen konnte? Eine Analyse der Soziologin Prof. Dr. Bettina Kohlrausch kommt zu dem Ergebnis: Die AfD profitiert von Verunsicherung in der Bevölkerung. Vor allem weit verbreitete Abstiegsängste spielen dabei eine wichtige Rolle. Sie reichen weit in die Mittelschicht bis hin zu Besserverdienern. Bei vielen Menschen kommt ein Gefühl des „Ausgeliefertseins“ hinzu, vor allem am Arbeitsplatz. Für ihre Untersuchung hat die Wissenschaftlerin der Universität Paderborn eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Umfrage ausgewertet, durchgeführt Anfang 2017 vom Meinungsforschungsinstitut Policy Matters. Dabei wurden knapp 5000 Personen ab 18 Jahren zu ihren politischen Einstellungen, Werten sowie Sichtweisen auf die Arbeitswelt befragt.

Viele Menschen in Deutschland fürchteten um ihren sozialen Status, konstatiert die Forscherin mit Blick auf die Ergebnisse der Umfrage. Knapp die Hälfte der Befragten stimmt beispielsweise der Aussage zu: „Ich befürchte, meinen Lebensstandard nicht dauerhaft halten zu können“. Ebenso groß ist der Anteil derer, die sich Sorgen um ihre finanzielle Situation im Alter machen. Nur etwa ein Viertel der Befragten macht sich jedoch Sorgen um den Arbeitsplatz. Das bedeutet, dass viele der Befragten um ihren sozialen Status fürchten, obwohl sie dauerhaft in den Arbeitsmarkt integriert sind.

Abstiegsängste sind der Analyse zufolge am stärksten ausgeprägt bei Menschen, die über ein geringes Einkommen verfügen und sich am unteren Rand der Gesellschaft verorten. Von ihnen sorgen sich 90 Prozent um ihre finanzielle Situation. Diese Ängste nehmen mit höherem sozialen Status zunächst ab, wobei sie auch noch bei Personen, die sich der unteren Mittelschicht zuordnen, weit verbreitet sind und dort immerhin gut die Hälfte der Befragten betreffen. Auffällig ist, dass finanzielle Sorgen am oberen Ende wieder stärker ausgeprägt sind. Fast die Hälfte derer, die sich „ganz oben“ in der Gesellschaft verorten, sind betroffen. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei einer anderen Frage: Die Sorge, den eigenen Lebensstandard nicht langfristig halten zu können, treibt mehr als 80 Prozent der Geringverdiener um, aber auch knapp 40 Prozent der Top-Verdiener. Abstiegsängste sind demnach nicht nur unter jenen verbreitet, die wenig haben, sondern auch unter jenen, die viel zu verlieren haben.

Die Verunsicherung in den unteren sozialen Schichten lasse sich mit der schwierigen materiellen Situation erklären, in der die Menschen stecken. In der Mittelschicht und insbesondere bei den Besserverdienern hat die Forscherin aber noch andere Ursachen beobachtet: Häufig entstehe Unsicherheit aufgrund bestimmter Erfahrungen am Arbeitsplatz, zum Beispiel bei Menschen, die ständigem Druck und zunehmender Arbeitsverdichtung ausgesetzt sind. Die Auswirkungen der Digitalisierung beschäftigten viele Arbeitnehmer insbesondere in den mittleren Gehaltsgruppen. Gleichzeitig seien Abstiegsängste unter Personen, die der Aussage „Durch die Digitalisierung wird die Kontrolle und Überwachung an meinem Arbeitsplatz immer größer“ zustimmen, besonders ausgeprägt.

„Abstiegsängste speisen sich auch aus dem Gefühl, den gesellschaftlichen Veränderungen, die Digitalisierung oder Globalisierung mit sich bringen, ausgeliefert zu sein. Sie sind nicht zuletzt Ausdruck des Gefühls, die Kontrolle über die Gestaltung des eigenen Lebens verloren zu haben“, schreibt die Soziologin. Diese Angst ziehe sich durch alle Gehaltsgruppen – und sei damit ein Stück weit von der finanziellen Situation entkoppelt. Dennoch habe sie einen realen Bezug, schließlich beruhe sie auf konkreten Erfahrungen am Arbeitsplatz. Dieses Ergebnis deckt sich mit einer früheren Untersuchung, in der Kohlrausch und die Experten von Policy Matters nachgewiesen hatten, dass Unzufriedenheit mit der eigenen Lebenslage Menschen dazu bringt, rechte Parteien zu wählen – und nicht allein „kulturelle Faktoren“ wie etwa die Ablehnung von Zuwanderung.

Die AfD mache sich „das eher diffuse Gefühl einer allgemeinen sozialen Verunsicherung“ zunutze, erklärt Kohlrausch. „Eine Politik, die dem etwas entgegensetzen möchte, sollte daher einerseits Angebote zu einer besseren sozialen Absicherung machen. Andererseits geht es aber auch darum, besser zu vermitteln, dass die zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen politisch gestaltbar sind.“

*Die Studie „Bettina Kohlrausch: Abstiegsängste in Deutschland – Ausmaß und Ursachen in Zeiten des erstarkenden Rechtspopulismus, Working Paper der Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 58, Februar 2018“ steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 23.02.2018

Für die Ausbildung einer Schülerin oder eines Schülers an öffentlichen Schulen gaben die öffentlichen Haushalte im Jahr 2015 durchschnittlich 200Euro mehr aus als im Jahr 2014. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, betrugen die Ausgaben je Schülerin beziehungsweise Schüler an öffentlichen Schulen im Jahr 2015 durchschnittlich 6900Euro.

Die Ausgaben variierten zwischen den einzelnen öffentlichen Schularten. An allgemeinbildenden Schulen wurden durchschnittlich 7500Euro ausgegeben und an beruflichen Schulen 4700Euro. Die Ausgaben je Schülerin beziehungsweise Schüler an Grundschulen betrugen 6000Euro und an Schulen mit mehreren Bildungsgängen sowie an Integrierten Gesamtschulen 8000Euro. Bei den Berufsschulen im dualen System lagen sie bedingt durch den Teilzeitunterricht bei 3000Euro.

Der größte Teil der Ausgaben für öffentliche Schulen wurde für das Personal aufgewendet. Im Bundesdurchschnitt entfielen hierauf 5600Euro je Schülerin und Schüler. Für die Unterhaltung der Schulgebäude, Lehrmittel und dergleichen wurden durchschnittlich 900Euro und für Baumaßnahmen sowie andere Sachinvestitionen durchschnittlich 400Euro je Schülerin beziehungsweise je Schüler ausgegeben.

Die höchsten Ausgaben je Schülerin und Schüler wurden für die Stadtstaaten Berlin (8900Euro) und Hamburg (8600Euro) ermittelt, die niedrigsten für Nordrhein-Westfalen (6000Euro) und Schleswig-Holstein (6200Euro). Bei einem Ausgabenvergleich zwischen den Bundesländern ist jedoch zu beachten, dass sich die Schulstruktur und das Unterrichtsangebot in den einzelnen Ländern unterscheiden, zum Beispiel in der Ganztagsbetreuung, den Schüler-Lehrer-Relationen, der Besoldungsstruktur oder im Gebäudemanagement.

Weitergehende Daten, insbesondere detaillierte Länderkennzahlen, stehen in der Publikation „Ausgaben je Schülerin und Schüler 2015“ zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 22.02.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich der aktuell veröffentlichten Daten zum Armutsrisiko bei Arbeitslosigkeit des EU-Statistikamtes Eurostat erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Es ist nicht hinnehmbar, dass in einem Land, in dem die Wirtschaft boomt und die Lage am Arbeitsmarkt so gut ist, die Gefahr bei Arbeitslosigkeit arm zu werden so groß ist, wie in keinem anderen EU-Land. Aus Sicht der AWO muss eine konsequente Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung erfolgen, zum Beispiel durch realitätsgerechte Grundsicherungs- und Sozialhilfeleistungen.

Die AWO fordert von der neuen Bundesregierung ein klares Bekenntnis, Armut und soziale Ausgrenzung konsequent bekämpfen zu wollen. Gefragt sind Taten. Hierzu gehört zum einen, der zunehmenden Spaltung zwischen arm und reich durch eine höhere Besteuerung von Reichtum, Vermögen und Kaitalerträgen sowie durch eine Finanztransaktionssteuer zu begegnen. Gleichzeitig müssen die sozialen Sicherungssysteme insgesamt gestärkt werden. Insbesondere der Zugang zum Arbeitslosengeld muss dringend erleichtert und die Bezugsdauer verlängert werden. Erforderlich sind außerdem ein weiterer Ausbau des Sozialstaates, insbesondere Grundsicherungs- und Sozialhilfeleistungen, die den tatsächlichen Bedarfen entsprechen. Die AWO setzt sich schon seit vielen Jahren für mehr Verteilungsgerechtigkeit und eine konsequentere Armutsbekämpfung ein.

Diese wachsende soziale Ungleichheit bedeutet eine Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land. Deshalb werden die zentralen Aufgaben in der neuen Legislaturperiode, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und die Spaltung zu überwinden. Die AWO kann hierbei auf ein langjähriges sozialpolitisches Engagement zurückblicken. In ihren Einrichtungen und Diensten vor Ort setzt sie sich jeden Tag dafür ein, dass soziale Ungleichheiten ausgeglichen werden und alle Menschen eine Chance auf Teilhabe haben.

Den Zahlen von Eurostat zufolge lag das Armutsrisiko unter Arbeitslosen in Deutschland im Jahr 2016 bei 70,8 Prozent und damit höher als in jedem anderen Land der Europäischen Union. In der gesamten EU betrug das Armutsrisiko für Arbeitslose zwischen 16 und 64 Jahren 48,7 Prozent. Im Jahr 2006 waren es noch 41,5 Prozent gewesen.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 27.02.2018

Vor genau einem Jahr veröffentlichte die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) das Leitbild für die Einwanderungsgesellschaft „Miteinander in Vielfalt“. Dieses Leitbild wurde in einer Kommission aus namhaften Mitgliedern* erarbeitet. Anlass genug für die FES heute zu einer Konferenz zu laden, um sich erneut mit diesem aktuellen gesellschaftspolitischen Thema auseinanderzusetzen. AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker vertritt die AWO dort auf einer Podiumsdiskussion.

Döcker erklärt dazu: „Die Arbeiterwohlfahrt ist überzeugt, dass es für die Entwicklung der Gesellschaft im 21. Jahrhundert eine gezielte Politik der Vielfalt braucht. Vielfalt soll nicht nur toleriert werden, sondern eine Gesellschaft muss sich dafür aktiv einsetzen. Das Leitbild der FES hat nicht im Geringsten an Wichtigkeit verloren, im Gegenteil, es muss endlich gelebte Praxis werden. So muss das Miteinander in einer Gesellschaft, immer wieder neu austariert werden und sich ändernden Lebensrealitäten anpassen. Dabei stehen die Fragen des respektvollen Umgangs und der Gemeinsamkeiten im Mittelpunkt.

Das Leitmotiv der AWO für ihre praktische Arbeit hat schon 1953 ihre langjährige Geschäftsführerin Lotte Lemke beschrieben, indem sie betonte, dass Hilfe, an keine anderen Voraussetzungen geknüpft sein dürfe, als an das Vorhandensein von Not. Die AWO unterstützt das Leitbild „Miteinander in Vielfalt“, denn wir sind der festen Überzeugung, dass Einwanderung viele Chancen mit sich bringt, wenn sie aktiv gestaltet wird.“

Die FES Agenda für die Einwanderungsgesellschaft macht Vorschläge, wie ein neues Wir in unserer Gesellschaft entstehen kann. Dabei soll es bewusst darum gehen, nicht auf die Verschiedenheit und deren vorgebliche Probleme zu fokussieren, sondern darauf, wie die gemeinsame Zukunft gestaltet werden kann.

*Die AWO war Mitglied in der Expert*innenkommission, die das Leitbild erarbeitete.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 27.02.2018

„Viele Menschen in unserem Land sehen eine wachsende soziale Ungleichheit“, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie anlässlich des Welttages für soziale Gerechtigkeit. Eine repräsentative Umfrage der Diakonie Deutschland im August 2017 ergab, dass 61,7 Prozent der Deutschen meinen, in Deutschland ginge es nicht sozial gerecht zu. Mit ihrer aktuellen Kampagne „Unerhört!“ lässt die Diakonie Menschen, die sozial ausgegrenzt sind, zu Worte kommen. „Viele Menschen fühlen sich in unserer Gesellschaft unerhört: Flüchtlinge und Obdachlose, Hartz-IV-Empfänger und Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, alte Menschen und leider noch viele mehr“, betont Lilie.

„Wir müssen wieder lernen, zuzuhören“, sagt Lilie. Und weiter: „Wir dürfen den Populisten, die mit Sündenbock-Theorien und plakativen Lösungen auf Wählerfang gehen, nicht das Feld überlassen. Wir wollen mit Betroffenen sachlich über ihre Probleme diskutieren und gemeinsam nach Lösungen suchen“, erklärt Lilie. Die derzeitigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen förderten einen zunehmend härteren Existenzkampf, der mit schwindender sozialer Absicherung und Abstiegsängsten einhergeht. „All diese Umwälzungen haben ein erhebliches Potential, Menschen in `unerhörte` Lebenssituationen zu stoßen. Je nach dem, ob man in München, Düsseldorf oder Gelsenkirchen oder in ländlichen Regionen von Mecklenburg-Vorpommern lebt, verschärfen sich diese Lebensumstände erheblich“, sagt Lilie.

Weitere Informationen zur Unerhört!-Kampagne der Diakonie finden Sie unter www.unerhört.de

Eine Meinungsumfrage zur Unerhört!-Kampagne finden Sie hier im Video.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 19.02.2018

Anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Reformbedarf der Regelung des § 219a StGB bekräftigt der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) die Forderung nach einer Abschaffung der Regelung. „Ärztinnen und Ärzte müssen über das Thema Schwangerschaftsabbruch öffentlich und sachlich informieren dürfen, ohne sich der Gefahr einer Strafverfolgung ausgesetzt zu sehen.“, so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. Nach einem im Dezember 2017 veröffentlichten Hintergrundpapier des djb ist die Abschaffung der Norm verfassungsrechtlich zulässig und bezogen auf sachliche Informationen durch Ärztinnen und Ärzte darüber hinaus verfassungsrechtlich geboten, weil die Kriminalisierung einen unverhältnismäßigen Eingriff in deren Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) darstellt.

Eine Streichung der Norm sollte flankiert werden durch die Schaffung eines Ordnungswidrigkeitentatbestands, welcher grob anstößige Werbung für Schwangerschaftsabbrüche durch Dritte sanktioniert. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz sollte explizit um Informationsbefugnisse für Ärztinnen bzw. Ärzte und Beratungsstellen ergänzt werden. Ein entsprechendes Informationsrecht von betroffenen Frauen gegenüber staatlichen Stellen wäre darüber hinaus ein wichtiger Schritt.

Sollte sich eine Mehrheit der Abgeordneten für eine Änderung statt Streichung des § 219a StGB aussprechen, sollte nach Auffassung des djb im Wortlaut der Norm explizit festgehalten werden, dass die öffentliche, sachliche Information über den Schwangerschaftsabbruch durch Ärztinnen und Ärzte, Beratungsstellen und staatliche Stellen von der Regelung nicht erfasst ist.

Hier finden Sie das Hintergrundpapier zur Zulässigkeit von Information und Werbung bei öffentlichen Hinweisen durch Ärzte und Ärztinnen auf die Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen und bestehende Reformoptionen vom 7.12.2017.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 22.02.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk bedauert die heutige Entscheidung des Bundesrates, beim „Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“ nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation verletzt das Gesetz mehrere Grund- und Menschenrechte. Ein dazu gestern vom Deutschen Kinderhilfswerk vorgelegtes Gutachten stellt fest, dass das Gesetz gegen Artikel 6 des Grundgesetzes, Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie Artikel 3 und 10 der UN-Kinderrechtskonvention verstößt. „Das Gesetz stellt Grund- und Menschenrechte zur Disposition und missachtet die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebene Vorrangstellung des Kindeswohls. Kinder haben das Recht, in ihren Familien aufzuwachsen. Das ist international anerkannt und durch zahlreiche Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigt“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Gutachten des Deutschen Kinderhilfswerkes legt dar, dass sowohl die Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten bis zum 31.07.2018 als auch die anschließende Begrenzung des Familiennachzugs auf 1.000 Personen im Monat mit Grund- und Menschenrechten, insbesondere dem Kindeswohl, nicht vereinbar ist. Daran ändert auch der Verweis auf die Härtefallklausel nach § 22 Aufenthaltsgesetz nichts. Denn auch diese ist nicht geeignet, das nötige behördliche Ermessen herbeizuführen, da sie von ihrer Konzeption her einen völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Grund voraussetzt.

Zudem hat die Praxis der vergangenen zwei Jahre gezeigt, dass die Härtefallklausel nur äußerst selten in besonderen Ausnahmefällen zum Zuge kommt, und damit den Kindern nicht hilft, ihre Familie nach Deutschland nachzuholen. Sobald Kinder von Entscheidungen zum Familiennachzug betroffen sind, muss aber das Kindeswohl eine wesentliche Leitlinie für Entscheidungsprozesse sein. Dabei ist das Kindeswohl bei der Abwägung im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung vorrangig zu berücksichtigen. Problematisch ist zudem, dass es Betroffene sehr schwer haben, bei Behörden und vor Gerichten angehört zu werden.

Das Gutachten „Kinderrechtliche Aspekte zum Thema Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten nach § 104 Abs. 13 AufenthG“ wurde im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes von der Menschenrechtsorganisation JUMEN e.V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland erstellt. Es kann unter www.dkhw.de/familiennachzug heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 02.03.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk warnt vor einem weiteren Bedeutungsverlust der Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland. Die neuen Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen, dass der Anteil der Aufwendungen für die Kinder- und Jugendarbeit an den Gesamtausgaben der Kinder- und Jugendhilfe mit gerade einmal 4,08 Prozent den niedrigsten Wert seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes erreicht hat. Dem Ausgabenanstieg für die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt um mehr als 4,4 Milliarden Euro steht für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit nur ein leichter Anstieg der Ausgaben um rund 71,6 Millionen Euro entgegen. Angesichts der wachsenden Herausforderungen für die Kinder- und Jugendarbeit ist diese Entwicklung aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sehr bedenklich.

„Der kräftige Zuwachs der Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt ist sehr zu begrüßen. Diese sind vor allem auf die gestiegenen Ausgaben für die Kindertagesbetreuung und die Hilfen zur Erziehung zurückzuführen. Gleichzeitig wird aber die Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland weiter marginalisiert. In den letzten Jahren mussten mehrere tausend Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, beispielsweise Jugendhäuser, Abenteuerspielplätze und Spielmobile, ihre Arbeit aufgrund finanzieller Probleme einstellen, die Zahl der Vollzeitstellen in diesem Bereich ist geradezu dramatisch zurückgegangen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Das ist insbesondere angesichts der Tatsache, dass jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut betroffen ist, ein großes Problem. Denn diese Kinder leiden aufgrund ihrer oftmals erhöhten Förderbedarfe besonders unter einer schlechten finanziellen Ausstattung der Kinder- und Jugendarbeit. Armut stellt für Kinder ein bedrohliches Entwicklungsrisiko dar. Deshalb ist es erforderlich, dass alle Beteiligten der Kinder- und Jugendarbeit eine besondere Empathie für diese Gruppe entwickeln. Das ist jedoch nur möglich, wenn entsprechende Personal- und Ausstattungsressourcen vorhanden sind – in Jugendzentren, Verbänden, Zirkusprojekten und Zeltlagern, auf dem Abenteuerspielplatz, auf der Straße, an Szenetreffpunkten oder im Spielmobil“, so Hofmann weiter.

Kinder- und Jugendarbeit ist eine wichtige Ergänzung zum leistungsbezogenen Lernen in der Schule. Denn hier können Kinder und Jugendliche eigene Akzente setzen, sich neue soziale Beziehungen erschließen, selbst Strukturen gestalten und eigenen, individuellen Vorlieben und Kompetenzen nachgehen, die oftmals im Schulkontext nicht zum Tragen kommen. Zudem entwickeln sie dort gesellschaftlich bedeutsame Schlüsselqualifikationen. Und: Kinder und Jugendliche brauchen offene, freie Räume zur Entfaltung eigenständigen Engagements, um eine aktive partizipationsorientierte Rolle in der Gesellschaft zu entwickeln.

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt seit vielen Jahren Projekte, Einrichtungen und Initiativen der Kinder- und Jugendarbeit, die die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, um Chancengerechtigkeit und faire Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunde Ernährung oder kinder- und jugendfreundliche Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, Kita-Außengeländen oder Spielplätzen. Die Schaffung sinnvoller Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität, zu kultureller Bildung und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte. Mit diesem finanziellen Engagement ermöglicht das Deutsche Kinderhilfswerk Maßnahmen und Projekte, die von der öffentlichen Förderung nicht unterstützt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.02.2018

Seit gestern herrscht endlich Klarheit: Es wird eine neue Große Koalition aus CDU/CSU und SPD geben. Damit tritt der zwischen diesen Parteien ausgehandelte Koalitionsvertrag in Kraft.

Zu begrüßen ist, dass die Koalition familienpolitisch einiges vorhat.

Welche Vorhaben geplant sind und an welchen Stellen aus Sicht der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf) noch Nachbesserungsbedarf besteht, lesen Sie hier:

Positionierung der eaf zum Koalitionsvertrag (PDF)

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 05.03.2018

Elterngeld Plus zeigt, Väter beteiligen sich stärker an Aufgaben in der Familie. Drei Jahre nach dem Start legt die Bundesregierung den ersten Zwischenstand zum Elterngeld Plus vor, über den der Bundestag morgen berät. Die Bilanz ist positiv und zeigt, dass junge Familien vom neuen Elterngeld, dem Partnerschaftsbonus und der Flexibilisierung der Elternzeit profitieren. Die große Mehrheit der befragten Eltern (77%) bewertetet Elterngeld Plus als „gute Sache“, wobei insgesamt 28% das Elterngeld tatsächlich in Anspruch nahmen. „Endlich Zeit füreinander“ ist eines der Hauptargumente für den Bezug von Elterngeld Plus. Insbesondere Väter treten signifikant länger beruflich kürzer und können so einen größeren Beitrag zu einer partnerschaftlichen Aufteilung von Familienaufgaben und Erwerbsarbeit leisten. Partnerschaftlichkeit bei der Erziehung der Kinder zu unterstützen, war ein Ziel dieser Leistung für junge Familien.

„Ein Beispiel intelligenter Familienpolitik, die die Verantwortungsübernahme beider Elternteile unterstützt“, so Christel Riemann-Hanewinckel, Präsidentin des Bundesverbands evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf). „Ebenso wie an der Inanspruchnahme des Elterngeldes überhaupt lässt sich daran erkennen, dass junge Väter sich mehr bei familiären Aufgaben engagieren wollen und auf entsprechende Anreize reagieren. Das sollte die Politik ermutigen, die Möglichkeiten vorübergehender Stundenreduzierungen sowohl für junge Eltern als auch für Angehörige von Pflegebedürftigen auszuweiten.“

Wichtig ist es, alle Familien im Blick zu behalten, nicht nur die einkommens- und bildungsstarken. So lag das durchschnittliche Nettoeinkommen der Elterngeld Plus-Beziehenden bei 3.120 Euro im Monat, doch nur 14 % hatten ein Einkommen unter 2.000 Euro. Dass Elternzeit auch noch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes beansprucht werden kann, wusste nur die Hälfte der Eltern mit einfachem Schulabschluss. Familien, die auf den Partnerbonus verzichten, tun dies aus Sorge vor Einkommensverlusten, beruflichen Nachteilen oder Unwägbarkeiten aufgrund der geforderten Stundenanzahl. Dies alles sind Faktoren, die einkommensschwächere Familien definitiv härter treffen. An diesen Stellen besteht somit weiterhin Handlungsbedarf.

Die „Forderungen der eaf für eine familienorientierte Politik der 19. Legislaturperiode“ stehen Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 22.02.2018

Angebote der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung auch 2017 stark nachgefragt

Die Müttergenesung ist in Deutschland nach wie vor eine wichtige Stütze der Gesundheitsversorgung. Im vergangenen Jahr haben allein in den Kliniken der Katholischen Arbeitsgemeinschaft (KAG) Müttergenesung 31.000 Mütter und Kinder die Chance auf einen gesundheitlichen Neuanfang genutzt. Die Auslastung im größten Trägerverband innerhalb des Müttergenesungswerks bleibt damit wie in den Vorjahren hoch. „Frauen müssen sich im Alltag komplexen Herausforderungen stellen. Darum suchen Sie nach speziellen Angeboten, die sie dauerhaft für ihre jeweilige Lebenssituation stärken“, sagt KAG-Geschäftsführerin Margot Jäger bei der Vorstellung des Jahresergebnisses in Freiburg.

Die 21 in der KAG zusammengeschlossenen Kliniken bieten verschiedene Schwerpunktmaßnahmen. Das Angebot ist breit gefächert: Stärkung der Erziehungskompetenz, Trauerarbeit, Ernährungsprobleme oder Familienberatung – all das gehört heute zu den Leistungen der Einrichtungen. „Die Frauen suchen weniger eine Universal-Maßnahme, sondern benötigen den passenden therapeutischen Schlüssel für ihre Situation“, beschreibt Margot Jäger die Lage der Frauen. Für sie ist die ungebrochen hohe Nachfrage ein Beleg dafür, dass die innerhalb der KAG aufgestellte Bandbreite richtig gewählt ist. Jüngstes Beispiel sind die Väterkuren nur für Männer, die 2017 weiter ausgebaut wurden.

Krankenkassen übernehmen Leistungen

Die therapeutischen Angebote für Mütter, Kinder und Väter sind schon seit vielen Jahren eine verlässliche Stütze für die Familiengesundheit in Deutschland. Als solche gehören sie zu den Regelleistungen aller gesetzlichen Krankenversicherungen. Liegt eine medizinische Indikation vor, stellen Mütter oder Väter einen entsprechenden Antrag bei ihrer Krankenkasse.

Insgesamt konnten im vergangenen Jahr 2.000 Mütter und Kinder weniger betreut werden, weil die Kapazitäten in einigen Einrichtungen nicht voll zu verfügen standen. Die Klinikträger haben das Jahr für Renovierungen und Ausbauten genutzt, damit überall zeitgemäße Therapieräume und Unterkünfte zur Verfügung stehen. Geschäftsführerin Margot Jäger lobt diese „Investition in die Zukunft“, um mit Spezialisierungen dauerhaft der richtige Partner der Mütter und Kinder zu sein.

Die KAG Müttergenesung geht 2018 von Wartezeiten aus. Sie empfiehlt, sich frühzeitig mit den Beratungsstellen vor Ort in Verbindung zu setzen. Die Mütterberaterinnen helfen bei akuten Notfällen und der Suche nach geeigneten Einrichtungen. Bei allgemeinen Fragen zu Mutter-Kind-Kuren, Mütterkuren und Angeboten für Väter hilft auch das Service-Telefon der Arbeitsgemeinschaft unter der Nummer 0180/140 0 140 (3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz) weiter.

Quelle: Pressemitteilung Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V. vom 23.02.2018

„Das Alarmsignal der Essener Tafel ist eindeutig: Die Tafeln dürfen nicht länger Ausputzer der Nation sein. Die staatlichen Transferleistungen für Menschen, die von Armut betroffen sind, müssen deren Existenz zuverlässig sichern.“ sagt Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Diakoniedirektorin in Berlin-Brandenburg.

Die Entscheidung der Essener Tafel, übergangsweise nur Menschen mit deutschem Pass neu in die Versorgung auf zunehmen, zeige überdeutlich, wie groß die Zahl derer ist, deren Existenzminimum nicht zum Leben reicht. „Es sind Wohnungslose, in Altersarmut Lebende, prekär Beschäftigte, Alleinerziehende, Erwerbslose und Geflüchtete, – viel zu viele, für die knappen sozialen Angebote und Hilfen.“

Es sei unerträglich, dass von Armut Betroffene Menschen jetzt je in Konkurrenz zueinander stehen. „Es kann nicht länger sein, dass staatliche Maßnahmen wie der Regelsatz das Auskommen nicht sichern und Ehrenamtliche einspringen sollen, die das an die Belastungsgrenze bringt.“

Die Nationale Armutskonferenz trete jeder Entsolidarisierung entgegen – alle in Armut lebenden Menschen litten unter einer ungerechten Politik, die Armut nicht bekämpft. Statt eine unsägliche Neiddebatte untereinander zu fördern, sei Solidarität der Wohlhabenden gefragt. „Daher fordern wir u.a. einen ausreichenden Regelsatz in der Grundsicherung und regelmäßige, angemessene Anpassung der Kosten der Unterkunft!“ so die Sprecherin der NAKund Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg. „Wir sehen in den nächsten Jahren einen eindeutigen zusätzlichen Bedarf im Bundeshaushalt in Milliardenhöhe pro Jahr, um die anstehenden Herausforderungen in den Bereichen Wohnen, Unterbringung, Bildung, Arbeit und Gesundheit bewältigen zu können.“

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 27.02.2018

Zu der Entscheidung der Essener Tafel erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands:

“Der von ehrenamtlichem Engagement getragene Verein ist angesichts einer großen Zahl an Bedürftigen ganz offensichtlich überfordert. Wie die Tafel in Essen dieses Problem jetzt aber lösen will, läuft auf eine ethnische Diskriminierung hinaus und ist völlig inakzeptabel. Es gibt genug andere Beispiele in der Praxis, wie man in einer solchen Situation auch anders agieren kann. Wir erwarten deshalb ganz klar von der Organisation, dass sie diese Diskriminierung sofort beendet. Hilfe für Menschen in Not von Herkunft und Ethnie abhängig zu machen – das geht gar nicht. Aber auch die Politik, kommunal und auf Bundesebene, ist in der Pflicht:Die Verantwortlichen vor Ort, Tafel, Kommune, nach Möglichkeit auch die Wohlfahrtsverbände, müssen sich umgehend an einen Tisch setzen und Maßnahmen erarbeiten, wie die Situation in Essen gelöst werden kann. Die künftige Bundesregierung muss endlich die Regelsätze auf ein bedarfsgerechtes Niveau anheben und auch die Leistungen für Asylbewerber entsprechend anpassen. Ziel muss es sein, Tafeln überflüssig zu machen.Die Tafeln sind lediglich die Antwort auf das armutspolitische Versagen in diesem reichen Land.”

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 23.02.2018

Erste deutschlandweite Kita-Bewertungsplattform in Hannover vorgestellt

Am Dienstag, den 20. Februar 2018 präsentierte sich zum ersten Mal TopKita – die Online-Plattform zur Qualitätssicherung und -entwicklung von Kitas auf der Bildungsmesse didacta in Hannover. TopKita ist die erste Kita-Bewertungswebsite, die Qualität in deutschen Kitas transparent und vergleichbar macht. Nach rund zwei Jahren Entwicklung haben Evaluations- und Pädagogik-Experten eine Plattform geschaffen, die einen echten Mehrwert für Kita-Mitarbeitende, Kita-Träger und Eltern darstellt. Dank verschiedener Unterstützer kann ein Großteil der Services auf topkita.de kostenfrei genutzt werden.

Dialogplattform für Transparenz und Austausch

TopKita ist eine Dialogplattform, die verschiedene Perspektiven mit einbezieht, um fundierte Aussagen zur Qualität in Kitas treffen zu können. Eltern geben per Online-Fragebogen direkt der Kita ihres Kindes Feedback. Sie helfen so dem Kita-Team, sich und ihre Arbeit besser einzuschätzen. Ein weiterer Service für Kitas: Auf der Plattform finden Pädagoginnen und Pädagogen eine umfangreiche Selbstevaluation, mit der sie ihre Arbeit analysieren können. Kita-Leitung sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten die Fragen und analysieren gemeinsam die Ergebnisse in der Online-Ansicht. In Kombination mit der Elternbefragung hat die Kita so bereits die ersten wichtigen Schritte in Richtung Qualitätssicherung und -steigerung gemacht. Für ein ausgewogenes Bild tritt neben die eigene Sicht und die der Eltern die Einschätzung externer Fachleute. Kitas buchen dafür TopKita Evaluationsexperten für ein Audit.

Instrumente wissenschaftlich fundiert

Auf die hohe Qualität der angebotenen Instrumente können sich die Nutzerinnen und Nutzer verlassen. TopKita arbeitet eng mit der Evaluationsexpertin Professorin Irene Dittrich zusammen, die an der Hochschule Düsseldorf zum Thema Qualitätsentwicklung in der Kita lehrt. „Die Instrumente Selbstevaluation, Elternbefragung und Audit sind aufeinander abgestimmt. Sie bieten Kitas die Chance, die pädagogische Qualität in ihrer Einrichtung gut zu erfassen. Denn erst, wenn sie wissen, wo sie stehen, können sie sinnvolle Maßnahmen ergreifen, um noch besser zu werden“, erklärt Waltraud Weegmann, Initiatorin von TopKita.

„Wir möchten nicht länger auf das Qualitätsentwicklungsgesetz warten“

Der Beweggrund für die Entwicklung des Portals ist im Wesentlichen der Wunsch nach Transparenz für die Qualitätsentwicklung in deutschen Kitas. „Wir möchten nicht länger auf das Qualitätsentwicklungsgesetz warten“, so Weegmann, „ich erwarte, dass wir über TopKita noch mehr Interesse für Qualität in Kindertagesstätten erreichen.“ Weegmann ist Geschäftsführerin des 2017 ins Leben gerufenen TopKita Institut für Qualität.

Umsetzung dank großzügiger Unterstützung

TopKita wurde mit der Unterstützung der Stiftung Bildung und Soziales der Sparda Bank Baden-Württemberg sowie der element-i Bildungsstiftung ins Leben gerufen. Daher kann ein Großteil der Angebote kostenfrei genutzt werden.

Weitere Infos zu TopKita sowie Bilder gibt es im Pressebereich auf www.topkita.de und auf Facebook unter www.facebook.com/TopKitaPortal

Quelle: Pressemitteilung TopKita Institut für Qualität gGmbH vom 20.02.2018

Seit dem Jahr 2000 wird der Internationale Tag der Muttersprache jährlich am 21. Februar begangen. Laut UNESCO werden heute rund 6.000 Sprachen gesprochen. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften erinnert an die große Bedeutung der (Familien-)Sprachen.

„Wir hören immer wieder von unseren Mitgliedern, dass ihre Kinder ganz selbstverständlich mehrere Sprachen als ihre „Muttersprache“ verstehen und diese sprechen. Meist ist es für diese Kinder ein AHA-Erlebnis, wenn sie in den Kindergarten gehen und „einsprachige“ Kinder kennenlernen“, erklärt Maria Ringler, Referentin für interkulturelle Bildung und Beratung im Verband.

Frau Ringler gibt einen konkreten Familieneinblick: „So kann es durchaus vorkommen, dass ein Kind aus einer deutsch-iranischen Familie mit seinem Vater nur Farsi spricht. Das andere Kind redet hingegen lieber Deutsch mit seinem Vater. Wenn alle zusammen sind, dann nutzt die bikulturelle Famile häufig zusammen Farsi, vor allem, wenn es um familiäre Themen geht, aber bei Gesprächen rund um die Arbeit oder die Schule wechselt sie ins Deutsche. Und mit der deutschen Oma können sie eloquent auf hessisch babbele – sie hatte viele Jahre zuverlässig die Kinderbetreuung übernommen und den Kleinen immer Geschichten in ihrer Mundart erzählt.“

Für mehrsprachige Familien ist ein solches „Translanguaging“ normal: je nach Situation, Gesprächspartner oder auch nach „Lust und Laune“ nutzen sie unterschiedliche Sprachen. Sie setzen ihr individuelles sprachliches Repertoire in der Regel so ein, um sich ganz pragmatisch in ihrem mehrsprachig organisierten Alltag zu verständigen.

Es gilt nun, eine Übertragung vergleichbarer Situationen auch in den pädagogischen Alltag einzubinden. Es wäre sinnvoll, um für mehrsprachig aufwachsende Kinder Lernwelten und Alltagssituationen zu schaffen, in denen sie ihre Ressourcen wiederfinden und einsetzen können.

„Ich folge da ganz der Sprachwissenschaftlerin Argyro Panagiotopoulou“, erläutert Maria Ringler. „Es braucht Konzepte, mit denen versucht wird, einen alternativen entspannten Umgang mit dem Potential gelebter Mehrsprachigkeit von Kindern und pädagogischen Fachkräften zu ermöglichen. Diese innovativen sprachpädagogischen Konzepte scheinen dann auch eher den Belangen einer globalisierten mehrsprachigen Welt zu entsprechen.“

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 20.02.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 15. März 2018

Veranstalter: Amadeu Antonio Stiftung

Ort: Berlin

Die rechtsextremen „Identitären“ gehören ohne Zweifel zu den wichtigsten Akteur*innen des außerparlamentarischen Rechtsextremismus in Österreich und Deutschland. Ihr „Erfolgsrezept“ liegt einerseits darin begründet, sich nach außen hin vom Nationalsozialismus abzugrenzen und so behördlicher Repression nach dem „Verbotsgesetz“ aus dem Weg zu gehen und andererseits gesellschaftlich anschlussfähige Konzepte eines modernisierten völkischen Nationalismus zu propagieren. Dabei bedienen sie sich eines Straßenaktivismus, der geschickt mit Social-Media-Tools inszeniert und verbreitet wird. Bisherige Auseinandersetzungen mit diesem relativ jungen Phänomen übernahmen nicht selten unkritisch Selbstbezeichnungen der „Identitären“ als „weder links noch rechts“ oder „Neue Rechte“ und ließen dahinter stehende ideologische Denkmuster meist zu kurz kommen.

Der Sammelband nimmt daher eine kritische Analyse dieser Selbstinszenierungen vor, indem die hinter dem „identitären“ Denken stehenden Vordenker und Ideologeme wie (Neo-)Rassismus, Antisemitismus und Nationalismus analytisch durchdrungen und mit anderen Formen des Rechtsextremismus in Verbindung gesetzt werden. Ergänzend werden bislang vernachlässigte Themen wie subkulturelle Bezüge der „Identitären“, propagierte Geschlechterbilder, Rhetoriken der Angst sowie ihr Verhältnis zu Islamismus und eurasischer Ideologie ins Zentrum der Analyse gerückt.

In der Buchpräsentation wird schwerpunktmäßig Fragen nach dem (modernisierten) rechtsextremen Charakter der „Identitären“ sowie den Geschlechterpolitiken, Antifeminismus und Homofeindlichkeit in ihrem Denken nachgegangen – diese spielen vor allem für die hierarchische Festigung bewegungsintern und für Anknüpfungspunkte an szeneexterne Diskurse eine große Bedeutung. Auch wird es einen Austausch zu Handlungsmöglichkeiten und -strategien dagegen geben.

Weitere Informationen – auch zur Anmeldung – finden Sie hier.

Termin: 16. März 2018

Veranstalter: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Duisburg

Thematisiert wird die Bedeutung der Kategorie Geschlecht für die Entlohnung am Arbeitsmarkt in ihrer Perspektivenvielfalt sowie aktuelle Forschungsergebnisse mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Politik diskutiert. Die Debatte wird geleitet von der Frage, inwieweit wissenschaftliche Erkenntnisse und politische Maßnahmen bislang ineinandergreifen und an welchen Stellen weitere Handlungspotentiale liegen.

Die Tagung bildet den Abschluss des Forschungsprojekts „Comparable Worth – der blinde Fleck in der Ursachenanalyse des Gender Pay Gap“. Mit Gewerkschafterinnen werden zudem politische Perspektiven zur Entgeltgleichheit nach dem Entgelttransparenzgesetz erörtert.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 21.03.2018 und 30.05.2018

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

Fachkräfte in Kindertagesstätten nehmen in ihrem beruflichen Alltag Eltern wahr, die sich ausgrenzend und abwertend gegenüber Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Religion oder Sprache äußern. Einige Eltern transportieren ihre politischen Botschaften über Kleidung und Symbolik in die KiTa. Auch Kinder übernehmen die Vorurteile der Erwachsenen und diskriminieren Kinder.

  • Wie lässt sich eine Kooperation mit Eltern zum Wohle des Kindes gestalten, ohne deren politische Positionen zu verharmlosen? Was bedeutet das für die unmittelbare Interaktion?
  • Was sind ethische Grundlagen für einen professionellen Umgang angesichts dieser Herausforderungen?
  • Welche Kinderrechte und welche Elternrechte geraten hier in Konflikt?
  • Was tun, wenn Kinder diskriminieren?
  • Was sind präventive Bildungsansätze und Methoden in der Arbeit mit Eltern?
  • Welche Beratungs- und Unterstützungsangebote gibt es?

Ziel ist es, im kollegialen Austauschdurch Inputs und praktische Übungen die eigene Haltung und Handlungsfähigkeit zu stärken.

Bitte melden Sie sich mit der Nummer 4863/18 direkt beim SFBB, www.sfbb.berlin-brandenburg.de, an. Dort erhalten Sie alle weiteren Informationen.

Termin: 28./29. September 2018

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V.

Ort: Bochum

Soziale Benachteiligung hat viele Gesichter und soziale Ungleichheit ist eine Schande in einer reichen Gesellschaft. Deshalb müssen alle Anstrengungen unternommen werden, diese zu beseitigen, gerechte Verhältnisse herzustellen und die Betroffenen in allen Lebenslagen zu unterstützen. Gerade sozialpädagogische Fachkräfte erfahren täglich in ihrer Arbeit, dass Unterstützung und Hilfe nur dann wirkungsvoll und nachhaltig ist, wenn sie der jeweils individuellen Situation entspricht.

In der Vergangenheit hat sich die Politik zwar immer wieder bemüht, das Missverhältnis in unserer Gesellschaft zu korrigieren. Der neue Armutsbericht zeigt jedoch, dass dies bisher noch nicht wirkungsvoll genug war. Politik braucht für eine gezielte Steuerung sowohl verlässliche Daten und vertiefende Studien der Wissenschaft als auch konkrete Rückmeldungen aus der sozialpädagogischen Praxis. Aus der Sicht des pfv kann deshalb eine Verbesserung der Situation nur dann wirkungsvoll gelingen, wenn Politik, Wissenschaft und Praxis eng zusammenarbeiten und die Veränderung der Verhältnisse als gemeinsame Arbeit begreifen.

Die Bundesfachtagung des pfv in Bochum wird eine Plattform bieten, sich mit verschiedenen Projekten, Programmen und Praxisansätzen sowie mit dem oben genannten Dreiecksverhältnis auseinanderzusetzen. Namhafte Referent*innen aus Wissenschaft, Politik und Praxis werden dazu ihre Expertise einbringen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

06.03.2018Entschlossene Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und eine sofortige Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung für alle hier lebenden bedürftigen Menschen fordern über 30 bundesweit aktive Organisationen von der neuen Bundesregierung heute in einer gemeinsamen Erklärung anlässlich der aktuellen Debatte um die Tafeln. Dass Menschen, egal welcher Herkunft, überhaupt Leistungen der Tafeln in Anspruch nehmen müssten, sei Ausdruck politischen und sozialstaatlichen Versagens in diesem reichen Land, heißt es in der Erklärung, die u.a. vom DGB, der Nationalen Armutskonferenz, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, dem Sozialverband VdK Deutschland, dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter, dem Deutschen Kinderschutzbund, der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, PRO ASYL und dem Zukunftsforum Familie e.V. unterzeichnet wurde.

Konkret gefordert wird die Anhebung der Regelsätze in Hartz IV, der Sozialhilfe und der Leistungen für Asylbewerber auf ein bedarfsgerechtes und existenzsicherndes Niveau. „Die Leistungen in der Altersgrundsicherung, bei Hartz IV oder im Asylbewerberleistungsgesetz sind ganz einfach zu gering bemessen und schützen nicht vor Armut. Die Regelsätze müssen sich am tatsächlichen Bedarf orientieren und ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe garantieren. Wir brauchen eine untere Haltelinie gegen die Spaltung in Arm und Reich und müssen den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken“, so Annelie Buntenbach, Mitglied im Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Es sei ein Skandal, dass die politisch Verantwortlichen das seit Jahren bestehende gravierende Armutsproblem verharmlosen und keine Maßnahmen zur Lösung einleiten, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. Kritik äußert in diesem Zusammenhang Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, auch am Koalitionsvertrag der künftigen Regierung: „Wir wollen den Kern des Problems in den Mittelpunkt der öffentlichen Debatte und das Thema Armutsbekämpfung auf die Agenda der Großen Koalition setzen. Die Sicherung des Existenzminimums ist Aufgabe des Sozialstaates und nicht privater Initiativen und ehrenamtlichen Engagements. Niemand dürfte in unserem Sozialstaat auf Lebensmittelspenden angewiesen sein. Der Koalitionsvertrag zeigt hierzu eine bemerkenswerte Leerstelle.“

Nachbesserungsbedarf wird dabei unter anderem beim Thema Kinderarmut gesehen. Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB): „Die Tafeln leisten großartige Arbeit. Aber dass in einem reichen Land wie Deutschland 360.000 Kinder und Jugendliche gezwungen sind, die Tafeln zu nutzen, um satt zu werden, ist eine Schande. Der Staat hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass jemand, der Kinder hat, ganz normal im Supermarkt einkaufen gehen kann, und nicht auf kostenlose und freiwillige Angebote Dritter ausweichen muss. Dafür müssen die Regelsätze ausreichen und entsprechend bemessen werden.“

Gemeinsam positionieren sich die Organisationen ganz klar für Integration und eine offensive Sozialpolitik für alle hier lebenden Menschen. Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL: „Deutschland ist reich, in Deutschland gibt es genug Geld und erst recht genug Nahrung für alle. Flüchtlinge und Migranten werden als Sündenböcke instrumentalisiert und für Fehlentwicklungen wie Armut und Wohnungsnot verantwortlich gemacht, die die Politik zu verantworten hat. Wir brauchen eine auf Gerechtigkeit und Integration abzielende Sozialpolitik, die Flüchtlinge und Migranten einschließt. Dazu gehört auch die Sicherstellung des Existenzminimums für alle Menschen in Deutschland. Hilfsbedürftige dürfen nicht nach Pass oder Nationalität gegeneinander ausgespielt werden.“

Auch Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Diakoniedirektorin in Berlin-Brandenburg, warnt vor einer gesellschaftlichen Entsolidarisierung und unterstreicht: „Alle in Armut lebenden Menschen leiden unter einer ungerechten Politik, die Armut nicht bekämpft. Es ist unerträglich, dass von Armut Betroffene Menschen jetzt in Konkurrenz zueinander stehen. Es kann nicht länger sein, dass staatliche Maßnahmen wie der Regelsatz das Auskommen nicht sichern und Ehrenamtliche einspringen sollen, die das an die Belastungsgrenze bringt. Die Tafeln dürfen nicht länger die Ausputzer der Nation sein!“

Die Erklärung wird getragen von über 30 bundesweit aktiven Organisationen. Weitere interessierte Organisationen und Initiativen, auch lokal und regional aktive, sind eingeladen, den Aufruf mit zu unterstützen.

Mehr Informationen unter: www.der-paritaetische.de/aufruf

Liste der Träger des Aufrufs auf Bundesebene:

Der Paritätische Gesamtverband
Alevitische Gemeinde Deutschland
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.
Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“
Deutsche Diabetes-Hilfe
Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie
Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V.
Deutscher Gewerkschaftsbund
Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V.
Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation
Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V.
Erwerbslosenforum Deutschland
Fachverband Drogen- und Suchthilfe
Föderation Demokratischer Arbeitervereine e.V.
Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners e.V.
Guttempler in Deutschland e.V.
Hilfswerk der Unitarier (Gesamtverband) e.V.
Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt
Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen
Nationale Armutskonferenz
NaturFreunde Deutschlands e.V.
PRO ASYL e.V.
Solidaritätsdienst International e.V.
SoVD – Sozialverband Deutschland e.V.
Sozialverband VdK Deutschland e.V.
Sozialwerk des Demokratischen Frauenbundes e.V.
Tafel Deutschland e.V.
Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V.
Verband binationaler Familien und Partnerschaften e.V.
Verband für sozial-kulturelle Arbeit e.V.
Volkssolidarität Bundesverband e.V.
Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 06.03.2018

Das Zukunftsforum Familie (ZFF) positioniert sich in einer umfangreichen Bewertung des Vertrags und weist darauf hin, dass die Vielfalt der Familien mehr Unterstützung braucht.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Das ZFF erwartet von einer künftigen Bundesregierung, die Vielfalt der Familien durch eine Vielzahl von Maßnahmen und strukturellen Veränderungen zu unterstützen, sodass diese gut leben und für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft sorgen können. Dies reicht von größeren Anstrengungen zur Bekämpfung der Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien über die Gleichstellung im Familienrecht sowie weiteren Schritten zur partnerschaftlichen Vereinbarkeit bis hin zu einem quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung.“

Die umfangreiche Bewertung des Koalitionsvertrags durch das ZFF steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 01.03.2018

Anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte zum Bericht der Bundesregierung zur Nutzung von Elterngeld Plus, Partnerschaftsbonus und Elternzeit freut sich das ZFF über die positive Entwicklung dieser Familienleistungen, bemängelt aber fehlende Impulse im Koalitionsvertrag für eine Weiterentwicklung einer partnerschaftlichen Zeitpolitik für Familien.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Immer mehr junge Eltern entscheiden sich für das Elterngeld Plus: Ende 2017 haben 28 Prozent der Elterngeld-Beziehenden Elterngeld Plus in Anspruch genommen und damit fast doppelt so viele wie noch 2015. Damit können sie von einer partnerschaftlichen Aufteilung von familiärer Sorge und Erwerbsarbeit profitieren.“

Allerdings, so Reckmann weiter: „Jetzt gilt es den familienpolitische Paradigmenwechsel hin zu mehr Partnerschaftlichkeit, der eine geschlechterechte Aufteilung von Sorge- und Erwerbstätigkeit unterstützt, konsequent weiterzuentwickeln. Trotz der wichtigen Fortschritte in der letzten Legislaturperiode weist der neue Koalitionsvertrag hier eine echte Lücke auf. Wir setzen uns weiter für eine partnerschaftliche und zeitbewusste Familienpolitik ein und fordern die Weiterentwicklung des guten Ansatzes des Elterngeld Plus hin zu einer Familienarbeitszeit mit dazugehörigem Familiengeld!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 23.02.2018

AKTUELLES

Das bundesweites Bündnis AufRecht bestehen fordert, die Wohnsituation von Arbeitslosengeld-
II- und Sozialhilfeberechtigten deutlich zu verbessern.

Dazu ist der Flyer „Wohnen ist Menschenrecht für alle!“ erschienen.

Der Flyer kann bei der Koordinierungsstelle Gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppe zu den folgenden Konditionen bestellt werden: Versandkostenpauschale von 5 Euro plus Porto, Mindestmenge 50 Stück.

Kontakt:

Heike Wagner
Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V.
(Träger der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen)
Alte Jakobstr. 149 (IG Metall Haus)
10969 Berlin
Tel. 030 / 86 87 67 0-0
Fax 030 / 86 87 67 0-21
Internet: info@erwerbslos.de

Quelle: Information Nationale Armutskonferenz vom 05.03.2018

Derzeit befinden sich über 2,5 Millionen syrische Kinder auf der Flucht. Sie erfahren Gewalt statt Bildung und Geborgenheit. 740.000 Kinder unter ihnen haben keinen Zugang zur Schule, obwohl sie im Schulalter sind.

Der World Vision Deutschland e.V. will am 15. März 2018, um 11:00 Uhr auf dem Gendarmenmarkt ein öffentliches Zeichen setzen!

Legen auch Sie einen Teddy auf die Stufen des Konzerthauses!

Zusammen mit Schülern, Jugendlichen, Unterstützern, Medienvertretern und anderen engagierten Politikern wird der World Vision Deutschland e.V. symbolisch für die 740.000 betroffenen Kinder 740 Teddys auf den Stufen des Konzerthauses am Gendarmenmarkt installieren und sich gegen die Gewalt engagieren, die der Krieg diesen hilflosen Kindern antut, ihnen ihr Recht auf Bildung verwehrt und ihre Kindheit zerstört.

Sie sind herzlich zu dieser Installation eingeladen! Seien auch Sie dabei und bringen Ihren Teddybären mit: Nach der Aktion freut sich ein Flüchtlingskind in Berlin oder in Azraq über Ihr Kuscheltier.

Vor Ort haben Sie die Möglichkeit, sich über die World Vision Kampagne zu informieren und diese zu unterstützen: Machen Sie ein Selfie mit Ihrem Teddybären und laden sie es in Ihren social media Kanälen oder Ihrer Website mit dem Hashtag #jedekindheitzählt hoch. Alternativ lassen Sie sich von World Vision fotografieren und das Foto in den sozialen Medien platzieren.

Quelle: Information World Vision Deutschland e.V. vom 01.03.2018

Die Arbeitswelt verändert sich, und das immer schneller. Das hat insbesondere Auswirkungen auf die konkreten Arbeitsbedingungen und die Gestaltung von Arbeit- und Gesundheitsschutz.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz §5 muss der/die Arbeitgeber*in bereits seit 1997 für alle Arbeitsplätze beurteilen, welche Gefährdungen für die Gesundheit bestehen können. Diese Gefährdungsbeurteilung ist so etwas wie der TÜV-Check für die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Betrieb. Hierbei spielt das Thema „Gender im Arbeits- und Gesundheitsschutz“ von Anfang an eine bedeutende Rolle, erlangte zunehmend mehr Aufmerksamkeit und hat sich weiterentwickelt.

Diese Handlungshilfe beruht in der ersten Fassung auf Ergebnissen eines Projekts „Gender-Stress. Geschlechterrollen und psychische Belastungen in der Arbeitswelt“, das im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung und ver.di und von Sujet Organisationsberatung durchgeführt wurde. Die Ergebnisse flossen in weitere Forschungs- und Praxisvorhaben ein und dienten u.a. als ein wesentliches Beispiel für die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in den Arbeits- und Gesundheitsschutz bei gemeinsamen Beschlüssen der Bundesländer zum Thema.

Nachdem die erste Auflage des Handlungsleitfadens vergriffen war, haben wir dies zum Anlass genommen, bei den damals beteiligten Projektteilnehmenden nachzufragen, was sich denn nach dem Abschluss des Projekts weiter getan hat. Die Ergebnisse dieser Gespräche und die Erfahrungen mit den verallgemeinerten Projektergebnissen in Beratungen sind nun in dieser überarbeiteten Broschüre aufgenommen worden. Damit hat dieser Handlungsleitfaden eine weitere Konkretisierungsstufe erreicht.

Die 3. Auflage des Handlungsleitfadens steht Ihnen hier als PDF zur Verfügung.

Quelle: Information ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesvorstand vom 20.02.2018

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 4 2018

SCHWERPUNKT I: Koalitionsvertrag

Berlin, 07.02.2018 – Anlässlich der heutigen Einigung von SPD und CDU/CSU auf einen Koalitionsvertrag weist das ZFF darauf hin, dass Anstrengungen hin zu einer sozial gerechten Familienpolitik weiterhin ausstehen.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „SPD und CDU/CSU sind steckengeblieben: Eine sozial gerechte und innovative Familienpolitik sieht anders aus. Das Festhalten am Dualismus von Kindergeld und Kinderfreibetrag ist fatal, ein Baukindergeld erreicht nur einen kleinen Teil gutverdienender Familien und Maßnahmen, um Partnerschaftlichkeit leben zu können, fehlen im Koalitionsvertrag komplett.

Zu einer sozial gerechten Familienpolitik gehört für uns, sich vom ungerechten System aus Kindergeld und Kinderfreibetrag zu verabschieden und stärker in Maßnahmen zu investieren, die prioritär Familien ohne oder mit geringem Einkommen entlasten. Zwar ist die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung, unbürokratischere Auszahlung und Zusammenlegung des Kinderzuschlags mit dem Kindergeld ein Schritt in die richtige Richtung, aber es fehlt der große Wurf: Gemeinsam mit einem Bündnis aus Wohlfahrts- und Familienverbänden fordert das ZFF seit langem das System mit einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung vom Kopf auf die Füße zu stellen. So könnte Armut bekämpft und Teilhabe für alle Kinder gewährleistet werden. Wie notwendig dies ist, zeigen die heute veröffentlichten Studienergebnisse der Bertelsmann Stiftung zur Einkommenssituation von armen Familienhaushalten.

Schwer enttäuscht sind wir von den geplanten Regelungen zum Familiennachzug: Diese werden dem Recht aller Menschen auf ein Familienleben nicht gerecht.“

Reckmann erklärt weiter: „Eine weitere Leerstelle im Koalitionsvertrag bleibt die Partnerschaftlichkeit: Es ist dringend geboten, die gleichberechtigte Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zu fördern, um ein partnerschaftliches Familienleben für alle zu ermöglichen. Wir halten an unserer Forderung nach einer Familienarbeitszeit mit einem Familiengeld und der Abschaffung des Ehegattensplittings fest und setzen uns auch zukünftig für soziale Gerechtigkeit in der Familienpolitik ein!"

Weitere Infos zum Thema Kinderarmut finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Bündnis Kindergrundsicherung finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 07.02.2018

Union und SPD haben sich im Rahmen der Koalitionsgespräche auf Änderungen in der Flüchtlingspolitik geeinigt. Auch wenn im Koalitionsvertrag Verbesserungen beim Bleiberecht und der Ausbildungsduldung vorgesehen sind, sieht der Bundesfachverband umF die Vereinbarungen zu minderjährigen Flüchtlingen mit großer Sorge.

Der gesetzliche Anspruch auf Familieneinheit für subsidiär Schutzberechtigte wird weiter ausgesetzt. Vielmehr ist ein Familiennachzug nur in Einzelfällen und im Rahmen von monatlichen Kontingenten vorgesehen. Dabei soll der Eltern- und Geschwisternachzug zu subsidiär geschützten, unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen offenbar von dem monatlichen Kontingent von bis zu 1000 Personen ausgenommen zu werden.

Die geplanten Anker-Zentren könnten zudem zu Türstehern des Kinderschutzes werden. Unbegleitete Minderjährige sollen bis zu ihrer Alterseinschätzung dort verbleiben und erst danach von den Jugendämtern in Obhut genommen werden. Das Verfahren der Identifizierung und Erstunterbringung unbegleiteter Minderjähriger soll dann nicht länger durch die kommunalen Jugendämter, sondern in Erstaufnahmeeinrichtungen für Erwachsene erfolgen. Damit würde der Vorrang der Kinder- und Jugendhilfe für junge Flüchtlinge faktisch abgeschafft.

Auch wenn der Wortlaut noch vieles offen lässt, ist die Richtung eindeutig: Mehr Härte beim Zugang zur Kinder- und Jugendhilfe für unbegleitete Minderjährige. Dies birgt die Gefahr, dass Minderjährige häufiger als bereits jetzt älter gemacht werden und damit ungeschützt in den Erwachsenensystemen verbleiben. Ein klares Bekenntnis zum Primat der Jugendhilfe und zum bestmöglichen Schutz von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen fehlt in dem Koalitionsvertrag.

Der Bundesfachverband umF befürchtet zudem, dass insbesondere Kinder und Jugendliche, die entweder mit ihren Eltern oder unerkannt als unbegleitete Minderjährige einreisen, über lange Zeiträume in nicht kindgerechten Anker-Einrichtungen leben müssen. Für Kinder und Jugendliche ist das Wohnen in Aufnahmeeinrichtungen mit erheblichen Nachteilen für ihr psychisches und physisches Wohl sowie mit zahlreichen rechtlichen Einschränkungen verbunden (Schule, Ausbildung, Wohnsituation, Ernährung, räumliche Beschränkung). Ein kindgerechtes Aufwachsen ist in solchen Einrichtungen nicht möglich.

Zahlreiche unbegleitete Kinder- und Jugendliche leiden bereits jetzt erheblich unter der Trennung von ihren Familien. 90,5 % der vom BumF befragten Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe geben an, dass die Minderjährigen oft bzw. sehr oft in ihrem Alltag durch die Trennungssituationen beeinträchtigt sind. Statt die belastenden Trennungssituationen ernst zu nehmen, werden die Minderjährigen im Koalitionsvertrag jedoch zur expliziten Zielgruppe von Verschärfungen.

Bis zum 31.7.2018 soll eine Neuregelung geschaffen werden, nach der monatlich lediglich bis zu 1000 Personen nachziehen können, wobei kein Rechtsanspruch formuliert wird. Zudem scheint der Eltern- und Geschwisternachzug hierbei von dem Kontingent ausgenommen zu werden, da die Koalitionspartner bei der Neuregelung Anreize ausschließen wollen, „die dadurch entstehen, dass Minderjährige von ihren Eltern unter Gefährdung des Kindeswohls zukünftig auf die gefährliche Reise vorgeschickt werden". Das Kindeswohl der in Deutschland lebenden unbegleiteten Minderjährigen und ihr Recht auf Familie wird mit keinem Wort erwähnt.

Kindern und Jugendlichen das Recht auf Familieneinheit zu versagen widerspricht der im Koalitionsvertrag begrüßenswerterweise vorgesehenen Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Den Familiennachzug zu Kindern und Jugendlichen nur bei Nachweis eines Härtefalls zu gewähren verlagert die rechtlich und bürokratisch aufwendige und langwierige Beweislast auf die Schultern Minderjähriger.

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (BumF) vom 09.02.2018

Nach langem Ringen haben sich Union und SPD auf einen Koalitionsvertrag für eine weitere große Koalition geeinigt. Aus Familiensicht hat der Deutsche Familienverband (DFV) die wichtigsten familienpolitischen Aussagen in dem 177 Seiten dicken Papier bereits jetzt auf den Prüfstand gestellt.

Soviel vorab: Die Parteien bekennen sich zur Stärkung der Familien und wollen sie in den Mittelpunkt stellen. Auch ein eigenes Kapitel ist Familien und Kindern weit vorne im Vertrag gewidmet. Aber nach dieser klaren Ansage wird es bei den konkreten Maßnahmen leider sehr dünn: Gute Ansätze gibt es vor allem beim Wohnen, dafür bleibt hier die Ausgestaltung vage.Bei Kindergeld und Kinderfreibetrag sind nur kleine Schritte geplant, Verbesserungen für Familien werden ans Ende der Legislaturperiode und darüber hinaus verschoben, und zu den wichtigen Themen Sozialbeitragsentlastung und Wahlfreiheit für Familien schweigt sich der Vertrag ganz aus.

In den kommenden Jahren ist also viel Nachbesserungsarbeit und politische Einmischung erforderlich, damit es für Familien wirklich mit einem Aufbruch klappt.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 13.02.2018

Die Diakonie Deutschland begrüßt, dass sich CDU/CSU und SPD in wichtigen Fragen zur Bildung einer Großen Koalition geeinigt haben. "Die getroffenen Vereinbarungen gehen in die richtige Richtung", sagt Diakonie- Präsident Ulrich Lilie am Mittwoch in Berlin. "Sie bleiben allerdings in vielen Punkten weit hinter unseren Erwartungen zurück."

In der Familienpolitik und beim Thema Pflege vermisst die Diakonie den Mut zu strukturellen Veränderungen. "Kein Feuer wurde richtig gelöscht, die Milliarden werden wieder nach dem Gießkannenprinzip verteilt", kritisiert Lilie.

In der Flüchtlingspolitik ist die Diakonie Deutschland enttäuscht von den Ergebnissen. "Die Beschränkung beim Familiennachzug auf 1.000 Personen im Monat ist kleinherzig", sagt Lilie.

Bei aller Kritik sieht die Diakonie in den Koalitionsvereinbarungen Gestaltungsoptionen. "Wir sind gern bereit, uns an der Entwicklung von Lösungen bei den drängenden Problemen der Gesellschaft zu beteiligen", sagt der Diakonie- Präsident. "Es ist höchste Zeit, dass Deutschland wieder eine stabile Regierung erhält."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 07.02.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht im bisher bekannt gewordenen Entwurf des Koalitionsvertrages von Union und SPD für Kinder und Familien in Deutschland Licht und Schatten. "Wir sehen im Koalitionsvertrag eine Reihe von Maßnahmen, die die Situation von Kindern und ihren Familien verbessern werden. Dazu zählen die Erhöhung und angestrebte Entbürokratisierung von Kinderzuschlag und Kindergeld, die Erhöhung des Schulstarterpakets und der Wegfall der Eigenanteile für arme Kinder beim Mittagessen in Schulen und Kitas und bei der Schülerbeförderung. Diese Einzelmaßnahmen sind richtig und wichtig, aber wir vermissen ein Gesamtkonzept, das Kinder nachhaltig aus der Armut herausführt", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Gleichzeitig ist es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein Unding, dass es bei den Hartz-IV-Regelsätzen für Kinder keine Verbesserungen geben soll, um diese auf ein armutsfestes Niveau anzuheben und längerfristig die Bedarfe von Kindern auf eine solide Berechnungsgrundlage zu stellen. Zudem hätten wir uns wirkungsvolle Schritte hin zu einer Kindergrundsicherung gewünscht. An dieser Stelle setzen wir jetzt auf die Arbeits- und Sozialministerkonferenz, die bis zum Ende dieses Jahres ein Konzept für eine Kindergrundsicherung vorlegen will", so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sind der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter und vor allem die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Investitionen im allgemeinen Bildungsbereich positiv zu vermerken. Dadurch steht endlich mehr Geld für unsere Schulen zur Verfügung. Wichtig ist es an dieser Stelle, dass die Fachkräfteausbildung deutlich ausgebaut und so der Personalbedarf beispielsweise an Erzieherinnen und Erziehern sowie sozialpädagogischen Fachkräften gedeckt werden kann. Hierzu gehört nicht zuletzt auch eine angemessene Bezahlung für diese Gruppe. Auch die vorgesehenen Maßnahmen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus sind aus Familiensicht zu begrüßen. Denn für Familien mit Kindern ist es immer schwieriger, gerade in Ballungsräumen bezahlbare Wohnungen zu finden.

"Und natürlich freuen wir uns als Kinderrechtsorganisation ganz besonders über die vereinbarte Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz. Wichtig ist es dabei, dass diese als Grundrechte im Grundgesetz verankert und die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz gemäß der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben werden", so Hofmann.

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt, dass der Diskussionsprozess über notwendige Reformen in der Kinder- und Jugendhilfe fortgesetzt werden soll. Dieser Prozess muss von Seiten der Bundesregierung transparent und offen gestaltet werden, insbesondere unter Beteiligung der Fachwelt, der Beschäftigten, der Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe, der Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe sowie von Ländern und Kommunen. Eine solche Reform muss die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland forcieren, das Kinder- und Jugendhilfegesetz zu einem modernen Gesetz weiterentwickeln und zugleich die Kinder- und Jugendarbeit insgesamt stärken.

Für Flüchtlingskinder ist das Ergebnis des Koalitionsvertrages aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine große Enttäuschung. Das Deutsche Kinderhilfswerk lehnt für Flüchtlingskinder das Konzept der sog. ANkER-Einrichtungen ab, da eine kindgerechte Unterbringung sowie der Zugang zu Bildung der geflüchteten Kinder von Anfang an sichergestellt werden muss. Die Primärzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für die Identifizierung, Alterseinschätzung, Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten Flüchtlingskindern muss erhalten bleiben. Auch die Regelungen zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten sieht das Deutsche Kinderhilfswerk kritisch. "Wir brauchen einen gesetzlichen Anspruch auf familiäres Zusammenleben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, auch für diejenigen mit subsidiärem Schutzstatus. Der Koalitionsvertrag missachtet an dieser Stelle das Recht auf familiäres Zusammenleben für diese Flüchtlingskinder und verletzt damit elementare Rechte, die im Grundgesetz, in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in der UN-Kinderrechtskonvention normiert sind", so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.02.2018

Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) begrüßt die Pläne von Union und SPD, Kinderrechte ausdrücklich als Kindergrundrecht in der Verfassung zu verankern. Auch bei der Bekämpfung von Kinderarmut sieht der DKSB substantielle Verbesserungen. Kritisch bewertet der Verband dagegen die Einigung zum Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus.

Seit mehr als 20 Jahren setzt sich der Deutsche Kinderschutzbund dafür ein, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. „Nun soll das, was wir so lange gefordert haben, endlich Wirklichkeit werden. Darüber freuen wir uns sehr“, sagt DKSB-Präsident Heinz Hilgers. „Es wäre ein Meilenstein für die Kinder in Deutschland und würde helfen, ihr Leben Schritt für Schritt zu verbessern.“ Laut Koalitionsvertrag soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe spätestens bis Ende 2019 einen konkreten Vorschlag für ein Kindergrundrecht vorlegen.

Fortschritte sieht der Verband auch bei der Bekämpfung von Kinderarmut. „Zum ersten Mal zeigt sich der Wille, systematisch an das Problem heranzugehen, indem man sich am Mindestbedarf des Kindes orientiert. Wenn die Pläne tatsächlich so umgesetzt werden, schafft das mehr Transparenz und baut Bürokratie ab“, so Hilgers. Zusammen mit den Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket wäre dies ein wichtiger Schritt gegen Kinderarmut – dieser dürfe allerdings nur ein Zwischenschritt bleiben. Dazu Heinz Hilgers: „Im Grundsatz drängen wir weiterhin auf die Einführung einer Kindergrundsicherung und lehnen das Bildungs- und Teilhabepaket als bürokratisch und stigmatisierend ab. Für viele Kinder und ihre Familien ist es mit großem Aufwand und dem Gefühl von Demütigung verbunden.“

Mehr als ein Wermutstropfen ist nach Ansicht des DKSB allerdings die Vereinbarung von Union und SPD zum Familiennachzug für subsidiär Geschützte. „Diese Regelung ist kleinlich und peinlich und stellt den Verfassern des Koalitionsvertrages angesichts der niedrigen Fallzahlen bei der Härtefallregelung kein gutes Zeugnis aus“, so Heinz Hilgers. Für Kinder sei der Familienzusammenhalt so wichtig, dass eine gewaltsame Trennung über einen längeren Zeitraum zu Bindungs- und Beziehungsstörungen führen könne.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 07.02.2018

„Die familienpolitischen Vorhaben für die Fortsetzung der großen Koalition setzen grundsätzlich richtige Akzente“, sagte Familienbund-Präsident Stefan Becker zum Ende der Koalitionsgespräche. „Bei der konkreten politischen Umsetzung in nächster Zukunft würden wir uns für Familien jedoch noch mehr Ehrgeiz wünschen.“

Nachdem sich Union und SPD auf einen Koalitionsvertrag verständigt haben, hat der Familienbund der Katholiken das mögliche künftige Regierungsprogramm einer kritischen familienpolitischen Bewertung unterzogen. Der Verband sieht zwar im Fall einer fortgesetzten großen Koalition die Familienpolitik grundsätzlich gestärkt. Er macht aber auch auf Korrekturbedarf und Fehlentwicklungen aufmerksam.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken (FDK) Bundesverband vom 07.02.2018

Stellungnahme der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs zum Ergebnis der Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs begrüßt es, dass die zukünftige Bundesregierung laut Koalitionsvertrag sich weiterhin aktiv gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen einsetzen will. Es ist für den Kinderschutz in unserer Gesellschaft ganz wichtig, die Stelle des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs zu verstetigen. Und die Kommission schätzt es sehr hoch ein, dass im Koalitionsvertrag die Anerkennung und Wertschätzung des Engagements von sexueller Gewalt betroffener Menschen durch die Absicht, auch den Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten zu verstetigen, deutlich zum Ausdruck gebracht wird. Wir hoffen, dass für beide Stellen auch eine gesetzliche Verankerung beabsichtigt ist.

Aber Prävention ist auch auf Aufarbeitung angewiesen und gesellschaftliche Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs zielt auf die Anerkennung erlittenen Unrechts und Respekt gegenüber betroffenen Menschen. Vor dem Hintergrund unserer nun seit zwei Jahren laufenden Arbeit haben wir uns gefragt, warum die Fortführung von Aufarbeitung und damit die Arbeit der Kommission explizit nicht im Koalitionsvertrag erwähnt wird. Wir hoffen sehr, dass die politisch Verantwortlichen auch an einer Weiterführung unabhängiger Aufarbeitung angesichts der großen Themen (z.B. Kindesmissbrauch in der Familie) und der Reichweite in die Gesellschaft hinein, interessiert sind und diese auch vorsehen.

Aufarbeitung ist wesentlich, um die Dimensionen und Folgen des Missbrauchs aufzuzeigen. Ohne Aufarbeitung der Fehler und Versäumnisse der Vergangenheit kann kein nachhaltiger Schutz von Kindern und Jugendlichen gelingen.

Bei der Aufarbeitungskommission haben sich bisher 1500 Betroffene sexueller Gewalt gemeldet. Viele von ihnen können während der jetzigen Laufzeit der Kommission bis März 2019 nicht mehr angehört werden. Die Hoffnung dieser Betroffenen auf Anerkennung des erlittenen Leids und Unrechts in ihrer Kindheit und Jugend sollte von der Politik nicht enttäuscht werden.

Von Beginn an war klar, dass Aufarbeitung einen langen Atem benötigt, wenn wir den vielen Betroffenen und den zahlreichen Tatkontexten gerecht werden wollen. Bislang haben wir vertiefte Einblicke in die Tatkontexte Familie und DDR und wir arbeiten aktuell zu Kirchen und ritueller Gewalt. Aber andere Zusammenhänge etwa das Versagen von Jugendämtern in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik, Missbrauch in Schulen, in der Jugendbewegung beispielsweise bei den Pfadfindern oder im Sport haben wir noch nicht untersuchen können.

Wir würden gerne mit den politisch Verantwortlichen ins Gespräch kommen, wie die Arbeit der Aufarbeitungskommission über März 2019 hinaus weitergeführt werden kann – auf einer gesetzlichen Grundlage und mit einer angemessenen finanziellen Ausstattung. Die Gesellschaft muss sich ihrer Verantwortung gegenüber Mädchen und Jungen aber auch gegenüber erwachsenen Betroffenen bewusst werden. Hier ist noch ein weiter Weg zu gehen. Die Erwartungen von Betroffenen und ihren Angehörigen an die begonnene gesamtgesellschaftliche Aufarbeitung sind sehr groß.

Wir rufen die zukünftige Bundesregierung auf, lassen Sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass Betroffene Anerkennung des erlittenen Leids und Unrechts erfahren, dass die Gesellschaft sich ihrer Verantwortung bewusst wird und dass Mädchen und Jungen in Zukunft besser vor sexuellem Missbrauch geschützt werden.

Betroffene und andere Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, die sich über die Arbeit der Kommission informieren oder einen schriftlichen Bericht einreichen möchten, können sich telefonisch (0800 4030040 – anonym und kostenfrei), per E-Mail oder Brief an die Kommission wenden. www.aufarbeitungskommission.de

Quelle: Stellungnahme Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 15.02.2018

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt, dass CDU/CSU und SPD sich im Koalitionsvertrag auf Maßnahmen gegen Kinderarmut geeinigt haben. Damit ein erhöhter Kinderzuschlag bei der Mehrheit der in Armut lebenden Kinder ankommt, braucht es weitere Reformen an der Schnittstelle zum Unterhaltsvorschuss. Denn obwohl Einelternfamilien überproportional armutsgefährdet sind, erhalten sie bisher häufig gar keinen Kinderzuschlag und profitieren kaum von höherem Kindergeld.

Wie dringend der Handlungsbedarf ist, unterstreichen die Ergebnisse einer heute veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung zur Einkommensentwicklung unterschiedlicher Familienformen. Demnach sind mit 68 Prozent deutlich mehr Alleinerziehende und ihre Kinder armutsgefährdet, als bislang angenommen. Dass ein Grund dafür im schlechten Zusammenwirken unterschiedlicher Leistungen liegt, zeigt auch eine aktuelle Umfrage des VAMV: Alleinerziehende mit kleinen Einkommen können mit dem erweiterten Unterhaltsvorschuss schlechter dastehen als zuvor, da sie keinen Kinderzuschlag, kein Wohngeld und damit auch keine Bildungs- und Teilhabeleistungen mehr erhalten.

Erika Biehn, Bundesvorsitzende des VAMV, sagt dazu: „SPD und CDU/CSU wollen laut Koalitionsvertrag prüfen, wie Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss bzw. Unterhalt besser auf-einander abgestimmt werden können. Es ist ein Fortschritt, dass die Politik das Problem erkannt hat. Denn Alleinerziehende mit wenig Geld haben nur etwas von einem höheren Kinderzuschlag, wenn der Unterhaltsvorschuss nicht mehr angerechnet wird. Eine neue Regierung muss dieses Problem lösen, ansonsten gehen die geplanten Maßnahmen wieder einmal an der Mehrheit der armutsbetroffenen Kinder vorbei.

Die Ergebnisse der Bertelsmann-Studie bestätigen uns in unserer Forderung, dass die Politik endlich den Mut zu einem grundlegenden Systemwechsel in der Familienförderung aufbringen muss. Wir brauchen eine Kindergrundsicherung als einheitliche existenzsichernde Geldleistung, die alle Kinder gleichermaßen erreicht, unabhängig von der Familienform und dem Einkommen der Eltern. Wenn die Politik Alleinerziehende und ihre Kinder wirklich aus der Armut holen will, muss sie außerdem eine kostenfreie und bedarfsgerechte Infrastruktur für Bildung und Betreuung bereitstellen. Wir begrüßen, dass eine mögliche neue Bundesregierung laut Koalitionsvertrag weitere Schritte in diese Richtung machen möchte.“

Die ausführliche Auswertung unserer kürzlich veröffentlichten Umfrage inklusive anschaulicher Fallbeispiele finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 07.02.2018

Die Koalitionsverhandlungen sind beendet, Ministerien verteilt und Entscheidungen getroffen. Der Verband binationaler Familien zieht ein erstes Resümee aus Sicht einer vielfältigen Gesellschaft.

CDU/CSU und SPD betiteln ihren Koalitionsvertrag unter anderem als einen „neuen Zusammenhalt für unser Land“. Die bange Frage ist, was bedeutet dabei „neu“? „Aus Sicht der Familien wurde einiges berücksichtigt, das Familienleben stärkt“, fasst Hiltrud Stöcker-Zafari, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes, zusammen. „Die Kinderrechte sollen gestärkt, Eltern entlastet, Schulen modernisiert, die Digitalisierung bewusst gestaltet werden – alles gute Ansätze für ein zukunftsfähiges Land.“

Die Frage bleibt jedoch, ob die GroKo (Große Koalition) auch die zum Teil spezifischen Herausforderungen von Familien und Menschen mit einer sogenannten Migrationsgeschichte in Deutschland wirklich in den Blick nimmt? Der Familiennachzug subsidiär Geschützter wurde erneut ausgesetzt und eine Obergrenze für Geflüchtete ist vorgesehen – somit Maßnahmen, die familienfeindlich wirken.

Das Innenministerium und der/die Staatsminister*in für Integration sind zwei wichtige Bereiche für die Gestaltung der Einwanderungsgesellschaft. Nur hierin liegt die Chance, die gesellschaftliche Teilhabe für alle Familien und Menschen in Deutschland zu ermöglichen. Irritiert sind wir daher sehr über den neuen Zuschnitt des Ministeriums, das zukünftig einen Bereich Heimat hinzubekommt. Heimat für wen? Was soll in diesem Namen geschehen? Die Assoziationen mit diesem Begriff lassen eher Vergangenes und Überholtes aufleben, wo ist das „neue“, was versprochen wird? Wir erwarten und fordern vielmehr, Populismus und Rassismus in all seinen Formen entschieden entgegen zu treten und Deutschland auch in der Sicherheitspolitik vielfältig, demokratisch und offen zu denken.

Der Verband erwartet von den Verantwortlichen in der Koalition, die vielfältige Gesellschaft und Familien als Chance und zu schützendes Gut zu verstehen und dem radikalisierenden Populismus und Separatismus den Kampf anzusagen.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 09.02.2018

SCHWERPUNKT II: Bertelsmann-Studie zu Familienarmut

Familien mit geringem Einkommen sind in den letzten 25 Jahren weiter abgehängt wor-den. Mit einer neuen Methodik haben Forscher im Auftrag der Bertelsmann Stiftung fest-gestellt, dass vor allem arme Familien bisher reicher gerechnet wurden als sie tatsächlich sind. Politisch gilt es nun, ein größeres Gewicht auf die Bekämpfung von Armut zu legen.

Die Einkommenssituation von vielen Familien und insbesondere Alleinerziehenden ist schlechter als bislang gedacht. In einer Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung haben Forscher der Ruhr-Universität Bochum jetzt erstmals für Deutschland ermittelt, welche zusätzlichen Kosten durch Kinder je nach Familientyp und Einkommensniveau entstehen. Dabei wird klar: je geringer das Familieneinkommen ist, desto schwerer wiegt die finanzielle Belastung durch jedes weitere Haushaltsmitglied.

Um die Einkommenssituation von verschiedenen Familientypen vergleichen zu können, wurden bisher die zusätzlichen Ausgaben für Kinder gemäß der OECD-Skala pauschal mit sogenannten Äquivalenzgewichten geschätzt. Bezugsgröße dabei sind die Ausgaben für einen alleinlebenden Erwachsenen. Ein zusätzliches Kind unter 14 Jahren erhält ein Gewicht von 0,3, eine zusätzliche Person über 14 Jahren von 0,5. Die jetzt vorliegenden Ergebnisse machen jedoch deutlich, dass starre Skalen nicht angemes-sen sind. In der Studie wurden deswegen einkommensabhängige Äquivalenzgewichte berechnet, die einen realistischeren Blick auf die Einkommenssituation von Familien ermöglichen. Sie zeigen, dass die Anwendung der OECD-Skala die Einkommen armer Haushalte systematisch über- und jene reicher Haushalte unterschätzt. Denn für ärmere Familien ist die finanzielle Belastung durch Kinder im Ver-hältnis größer als für wohlhabende Familien. Für Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung, ist deshalb klar: „Wir können Armut nur erfolgreich bekämpfen, wenn wir sie realistisch betrachten können.“

Kinderlose sind im Durchschnitt besser gestellt als Familien

Die Untersuchung zeigt ebenfalls, dass von 1992 bis 2015 Paare mit Kindern oder Alleinerziehende im Durchschnitt finanziell stets schlechter gestellt waren als kinderlose Paare. „Mit jedem zusätzlichen Kind wird die finanzielle Lage von Familien schwieriger. Kinder sind leider ein Armutsrisiko in Deutschland“, so Dräger. Zudem ist die Einkommensschere zwischen wohlhabenden und armen Familien in diesem Zeitraum weiter aufgegangen. Seit den 90er Jahren ist es nur jenen Familien gelungen, ihre Einkommenssituation zu halten oder zu verbessern, die ihren Erwerbsumfang ausweiten konnten – in der Regel durch eine umfänglichere Erwerbstätigkeit von Frauen. Entscheidend hierfür war der Ausbau der Kindertagesbetreuung. Kindergelderhöhungen hingegen haben die Einkommenssituation von Familien mit Kindern nicht nachhaltig verbessert. Diese Ergebnisse bestätigen frühere Untersuchungen, allerdings sind die Effekte – gemessen mit der neuen Methode – stärker als bislang gedacht. Darüber hinaus ergeben sich im Detail relevante Unterschiede.

Familien stärker von Armut betroffen als gedacht

So zeigt sich, dass die Armutsrisikoquote von Paarfamilien nach der neuen Berechnung knapp drei Prozentpunkte über den bisher ermittelten Werten liegt: nach neuer Berechnung sind 13 Prozent der Paare mit einem Kind armutsgefährdet, 16 Prozent jener mit zwei und 18 Prozent solcher mit drei Kindern. Besonders drastisch ist die Situation für Alleinerziehende. Lag deren Armutsrisikoquote nach früheren Berechnungen bei 46 Prozent – und damit schon sehr hoch –, sind es auf Basis der neuen Methode 68 Prozent. Gerade bei Alleinerziehenden führt die Anwendung der starren, einkommensunabhängigen OECD-Skala dazu, dass die zusätzlichen Ausgaben für ein Kind im Haushalt deutlich unterschätzt werden. Während beispielsweise ein Haushalt mit zwei Erwachsenen mit einem Schlaf- und einem Wohnzimmer auskommen kann, brauchen Alleinerziehende zusätzlich ein Kinderzimmer. Zudem fallen bei niedrigeren Einkommen die kinderspezifischen Ausgaben (etwa für Windeln, Schulsachen, neue und passende Kleidung) besonders ins Gewicht. Gleichzeitig ist es für Alleinerziehende aufgrund der aufwändigeren Betreuung und Fürsorge für die Kinder besonders schwer, ihren Erwerbsumfang zu vergrößern. Vergleichbar ist die Situation für kinderreiche Familien. Dräger fasst zusammen: „Von Armut sind vor allem die Familien betroffen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund besonders großer
Betreuungsverantwortung nicht steigern konnten.“

Armutsbekämpfung in den Mittelpunkt der Familienpolitik stellen

Politisch sollte deshalb ein größeres Gewicht auf die Bekämpfung von Armut gelegt werden. „Vor allem Alleinerziehende brauchen stärkere Unterstützung“, so Dräger. Zudem gilt es, die staatliche Existenzsicherung für Kinder neu aufzustellen. Dabei, so Dräger, sollte sich der Staat konsequent an den Bedürfnissen von Kindern orientieren. „Mit einem Teilhabegeld als neue familienpolitische Maßnahme können wir das Kindergeld, die SGB II-Regelsätze für Kinder und Jugendliche, den Kinderzuschlag und den größten Teil des Bildungs- und Teilhabepakets bündeln.“ Dieses neue Instrument soll gezielt arme Kinder und Jugendliche erreichen und mit steigendem Einkommen der Eltern abgeschmolzen werden. Darüber hinaus brauchen Kinder und Eltern in ihrer Umgebung gute Bildungs- und Freizeitangebote sowie eine passgenaue, unbürokratische Unterstützung. Zudem sollten die neuen methodischen Erkenntnisse
dieser Studie in der Armuts- und Sozialberichterstattung der Bundesregierung berücksichtigt
werden, damit die bisherigen Verzerrungen aufgrund der OECD-Skala zukünftig nicht weiter auftreten. „Ansonsten“, so Dräger, „verlieren wir genau die aus dem Blick, die am meisten auf Unterstützung angewiesen sind.“

Zusatzinformationen

In der Studie von Prof. Notburga Ott, Prof. Martin Werding und ihren Mitarbeitern an der Ruhr- Universität Bochum wird die Einkommenssituation von verschiedenen Familientypen seit Anfang der 90er Jahre differenziert nachgezeichnet und verglichen. Dazu werden in einem ersten Schritt sogenannte Äquivalenzskalen empirisch ermittelt, die man heranzieht, um Einkommen von Haushalten verschiedener Größe miteinander vergleichen zu können. Grundlage ist dabei die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes, die Daten zu den Ausgaben der betrachteten Haushaltstypen liefert. Im Unterschied zu bisher vorliegenden Untersuchungen für Deutschland wird dabei berücksichtigt, dass angemessene Äquivalenzskalen von der Wohlstandsposition der Haushalte abhängen können. In einem zweiten Schritt werden die neu ermittelten Äquivalenzskalen herangezogen, um die Einkommenssituation von Familienhaushalten zu untersuchen. Datengrundlage sind dafür
die Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), die in Deutschland regelmäßig für Analysen der Einkommensverteilung herangezogen werden. Dieses Vorgehen ermöglicht es, die Effekte der neu ermittelten Äquivalenzskalen im Vergleich zu bisher üblichen Methoden der Äquivalenzgewichtung aufzuzeigen.

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 07.02.2018

„Die Familienarmut ist seit Jahren zu gering berechnet worden. Besonders bei Familien mit geringem Einkommen und Alleinerziehenden ist das Armutsrisiko deutlich höher als bisher angenommen. Die Zahlen machen deutlich, dass der Kampf gegen Familienarmut endlich aufgenommen werden muss und die geplanten Maßnahmen der Groko zu dünn sind“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, mit Blick auf die aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung.

Werner weiter: „Familienarmut ist Elternarmut. Deswegen muss endlich etwas gegen unsichere und schlecht bezahlte Jobs getan werden. Ein Mindestlohn von zwölf Euro und ein Verbot von Leiharbeit wären ein Anfang. Wir brauchen eine Kindergrundsicherung, die alle Kinder vor Armut schützt und Teilhabe ermöglicht. Als Sofortmaßnahme muss das Kindergeld auf 328 Euro für alle Kinder angehoben werden. Die geplante Kindergeld-Erhöhung der Groko ist deutlich zu niedrig.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 07.02.2018

Überall auf der Welt, aber gerade auch bei uns in Deutschland, muss es das Ziel sein, Kinderarmut zu beseitigen. Kinderarmut bedeutet meist Armut ein Leben lang.

Katja Mast, stellvertretende Fraktionsvorsitzende: „Für die SPD-Bundestagsfraktion ist es zentral, die Bekämpfung von Kinderarmut konsequent anzugehen. Deshalb wollen wir ein großes Maßnahmenpaket auf den Weg bringen: Dazu gehört die Erhöhung und Verbesserung des Kinderzuschlags, und deutliche Verbesserungen der Leistungen für Kinder im Arbeitslosengeld II. Auch Verbesserungen der Erwerbssituation der Eltern durch die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Maßnahmen für die Erwerbsbeteiligung der Eltern, wie etwa einer Initiative zur Teilzeitausbildung, werden wir umsetzen. Und nicht zuletzt sorgen wir mit einem Milliardenpaket für Kitas dafür, dass Kinder gut betreut und Eltern von den Gebühren entlastet werden. Mit gezielten Geldleistungen, qualitativ hochwertigen Betreuungsangeboten aber auch mit der besseren Qualifizierung und Förderung von Langzeitarbeitslosen haben wir die notwendigen Schwerpunkte gesetzt damit Kinder in Deutschland gut aufwachsen können.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 07.02.2018

Zur heute veröffentlichten Bertelsmann-Studie mit dem Titel "Wie hat sich die Einkommenssituation von Familien entwickelt? Ein neues Messkonzept" sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Es ist ein Skandal, dass die Einkommensschere zwischen wohlhabenden und armen Familien in Deutschland in den letzten 25 Jahren immer weiter aufgegangen ist. Das Risiko in Armut zu leben, ist nach den Ergebnissen der Studie für kinderreiche Familien und Alleinerziehende noch größer als bisher gedacht.

Wir unterstützen den Appell der Studie, die bisherigen Instrumente der Familienpolitik neu zu denken. Um diese Ungerechtigkeit endlich auszugleichen, fordern wir einen Grundbetrag pro Kind. Wer daneben noch Wohngeld oder weitere ergänzende Hilfen, zum Beispiel für Schulmaterial, Mobilität oder Freizeit und Kultur braucht, soll diese bekommen – einfach, unbürokratisch und in Höhe der tatsächlichen Kosten. Dazu muss die Politik ihr Versprechen einlösen, die Rahmenbedingungen für familienfreundliche Erwerbstätigkeit zu verbessern."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 07.02.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine grundlegende Kraftanstrengung zur Bekämpfung der Familien- und Kinderarmut in Deutschland. Dazu braucht es aus Sicht des Verbandes ein Gesamtkonzept, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und ressortübergreifend ansetzt, um Kinder nachhaltig aus der Armut herauszuführen. "Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zeigt auf, wie dringend die Bekämpfung der Familien- und Kinderarmut in Deutschland ist. Sprudelnde Steuereinnahmen durch die positive wirtschaftliche Lage in Deutschland und die dadurch vorhandenen Verteilungsspielräume müssen konsequenter für eine grundlegende Reform der Familienförderung genutzt werden. Die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehenen Maßnahmen sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, reichen aber an vielen Stellen bei Weitem nicht aus", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung der Studie zur Entwicklung der Einkommenssituation von Familien der Bertelsmann Stiftung.

"Die Studie der Bertelsmann Stiftung belegt, was viele Familien mit Kindern seit Langem spüren, dass nämlich bei einem geringen Familieneinkommen die finanziellen Belastungen durch jedes weitere Haushaltsmitglied dramatisch steigen. Alleinerziehende sind hier vielfach in einer finanziell besonders prekären Situation. Deshalb brauchen wir eine zeitnahe Anhebung der Kinderregelsätze auf ein armutsfestes Niveau entlang der Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2010 zur Teilhabe von Kindern und Jugendlichen gemacht hat. Statt kleiner Reformschräubchen fordert das Deutsche Kinderhilfswerk eine grundsätzliche Lösung in Form einer Kindergrundsicherung, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet. Außerdem plädieren wir für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren", so Hofmann weiter.

In einem Land wie Deutschland zeichnet sich Kinderarmut nicht allein durch materielle Entbehrungen, sondern auch durch Ausgrenzung und damit fehlende Teilhabe an Aktivitäten aus, die für andere Kinder selbstverständlich sind. Deshalb brauchen wir nicht nur die Ausstattung von Kindern mit dem Allernötigsten, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein. "Kinderarmut darf nicht kleingeredet, sondern sie muss durch konkrete politische Maßnahmen beseitigt werden", so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.02.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Familienministerium baut Präventionsprogramm an Schulen aus

Um Jugendliche vor religiös begründeter Radikalisierung zu schützen, muss man sie dort erreichen und ansprechen, wo sich ihr Alltag abspielt – in der Schule. Um Schülerinnen und Schüler als mündige Bürgerinnen und Bürger zu stärken, bietet das Vorhaben „Jugendsozialarbeit an Schulen“ den Jugendlichen an 166 Standorten ab März bundesweit sozialpädagogische Begleitung, in der Schule und beim Übergang ins Berufsleben an. Der Halt und das Aufzeigen von Lebensperspektiven stabilisieren junge Menschen und sind damit ein wichtiger Schutz vor Radikalisierung. Hier setzt die Präventionsarbeit der Bundesregierung mit dem Nationalen Präventionsprogramm gegen islamistischen Extremismus an. Gemeinsam mit den Ländern wird mit diesem Vorhaben das Engagement an Schulen erheblich ausgebaut.

„Eine funktionierende Präventionsarbeit kann vor Ort nur in Zusammenarbeit von Schule, Jugendhilfe, Vereinen, Kommunen und weiteren relevanten Akteuren erfolgreich sein. Die Schule spielt dabei die zentrale Rolle. Mit dem Präventionsprogramm an Schulen unterbreiten wir allen Jugendlichen Angebote, mit denen sie lernen können, sich selbst in der Diskussion mit anderen zu positionieren und unterschiedliche Meinungen auszuhalten. So können sie gezielt stark gemacht und in die Lage versetzt werden, radikale Propaganda zu erkennen, ihr zu widerstehen und argumentativ zu entgegnen“, betont Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Umsetzungspartner des Vorhabens „Jugendsozialarbeit an Schulen“ sind neben den Ländern die Jugendmigrationsdienste, Schulen, Träger der Radikalisierungsprävention und der politischen Kinder- und Jugendbildung.

Ab 1. März 2018 werden in 15 Bundesländern rund 172,5 Vollzeitstellen finanziert, die neben individueller Begleitung auch Gruppenangebote und Veranstaltungen in Schulen gemeinsam mit Trägern der politischen Bildung und der Radikalisierungsprävention anbieten.

Das Vorhaben wird auch über 2018 hinaus fortgesetzt. Weitere Informationen finden sie unter https://www.bmfsfj.de/jugendsozialarbeit.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.02.2018

„Die 4. World Vision-Kinderstudie zeigt, was unter der Regierung von Union und SPD Realität geworden ist: die Rechte von Kindern werden durch die Politik ignoriert“, kommentiert Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die Ergebnisse der aktuellen Studie.

Norbert Müller weiter: „Die Zahlen zeigen: Etwa jedes fünfte Kind in Deutschland erlebt sich oder seine Familie als arm. Kinder können die aus Armut resultierende Ausgrenzung deutlich spüren. Das beginnt bei Ausgrenzungserfahrungen in der Schule und geht damit weiter, dass häufig kein Geld für Freizeitaktivitäten oder einen Urlaub da ist. Die Bundesregierung hat es in den letzten vier Jahren massiv versäumt, etwas gegen Kinderarmut zu unternehmen. Zwar definiert der Entwurf des Koalitionsvertrages die Bekämpfung von Kinderarmut endlich als Ziel. Die aufgezeigten Maßnahmen reichen aber bei weitem nicht aus, um das Problem ernsthaft anzugehen. Damit wird das Recht der Kinder auf Teilhabe und eine gute Entwicklung weiter gefährdet.

Erfreulich sind hingegen die Ergebnisse hinsichtlich der Empathie von Kindern für die Lage von Flüchtlingen. Die Pläne von CDU/CSU und SPD zur faktischen Kasernierung von Flüchtlingen sprechen leider eine andere Sprache. Abschottung ist wie World Vision richtigerweise kritisiert ‚Gift für die Integration‘.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 15.02.2018

Liveübertragung: Donnerstag, 22. Februar, 17.40 Uhr

Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und die FDP machen sich für eine Abschaffung beziehungsweise Einschränkung des Straftatbestands der „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“ stark. Die drei Gesetzentwürfe, welche die Fraktionen zu diesem Zweck vorgelegt haben, debattiert der Bundestag am Donnerstag, 22. Februar 2018, in erster 45-minütiger Lesung. Danach werden sie zur weiteren Beratung – voraussichtlich unter der Federführung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz – in die Ausschüsse überwiesen.

Linke will Paragrafen ersatzlos streichen

Während der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion eine „Einschränkung des Verbots der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche“ vorsieht, wollen Grüne und Die Linke den Straftatbestand aufheben. Laut dem von der Linksfraktion vorgelegten Gesetzentwurf (19/93) macht sich nach Paragraf 219a des Strafgesetzbuches strafbar, wer „des Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise“ die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs anbietet.

Aufgrund des Paragrafen sei jüngst eine Ärztin in Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, so die Fraktion. Nach ihrer Ansicht besteht seit der Reform des Abtreibungsparagrafen 218 im Jahr 1976 „die widersprüchliche Rechtslage, dass Ärztinnen und Ärzte zwar unter den in § 218 StGB geregelten Bedingungen Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, jedoch diese Leistung nicht öffentlich anbieten dürfen“. Um diesen Widerspruch aufzulösen, hat Die Linke die Initiative ergriffen, Paragraf 219a ersatzlos zu streichen.

Grüne wollen sachliche Information ermöglichen

Die Grünen wollen mit ihrem Gesetzentwurf (19/630) Ärztinnen und Ärzten ermöglichen, umfassende sachliche Informationen über legale Schwangerschaftsabbrüche öffentlich zugänglich zu machen und potenzielle Patientinnen darauf hinzuweisen, dass sie derartige Abbrüche vornehmen. Die Gesetzesänderung sei zwingend erforderlich, um Straffreiheit für Ärztinnen und Ärzte zu gewährleisten und Patientinnen Zugang zu Informationen und eine freie Arztwahl zu ermöglichen.

Die Fraktion will den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches daher aufheben und Werbung für Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren. Da das Berufsordnungsrecht der Ärzte anpreisende Werbung untersage, bleibe empfehlende oder lobende Werbung für Schwangerschaftsabbrüche durch Ärztinnen und Ärzte auch in Zukunft unzulässig, betonen die Abgeordneten

Quelle: Information des Deutschen Bundestags vom 12.02.2018

Bildinformationen öffneLiveübertragung: Freitag, 23. Februar, 9 Uhr

Zu Beginn der Sitzung am Freitag, 23. Februar 2018, debattiert der Bundestag eine Stunde lang über den Bericht der Bundesregierung „über die Auswirkungen der Regelungen zum Elterngeld Plus, zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit“. Der Bericht wird im Anschluss zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung soll voraussichtlich der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend übernehmen.

Vier zusätzliche Monate bei Teilzeitarbeit

Laut dem Bericht (19/400) nehmen Eltern immer häufiger das Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus in Anspruch. So stieg vom dritten Quartal 2015 bis zum dritten Quartal 2017 der Anteil jener Eltern, die Elterngeld Plus beantragt haben, von 13,8 auf 28 Prozent aller Elterngeldbezieher. In einigen Regionen Deutschlands stieg ihr Anteil sogar auf bis zu 38,5 Prozent. Rund 27 Prozent der Väter, die Elterngeld Plus beantragten, entschieden sich zugleich für den Partnerschaftsbonus.

Das Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus und des Partnerschaftsbonus trat zum 1. Juli 2015 in Kraft. Elterngeld Plus kann doppelt so lange bezogen werden wie das herkömmliche Elterngeld, es beträgt dann aber auch nur maximal 50 Prozent des Elterngeldes. Als Partnerschaftsbonus können Eltern jeweils vier zusätzliche Monate mit Elterngeld Plus bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass in dieser Zeit beide Elternteile mindestens 25 und höchstens 30 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten.

Quelle: Information des Deutschen Bundestags vom 07.02.2018

Im Zuge der Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) 2005 ist die Teilzeitberufsausbildung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt worden. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/683) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/412) hin. Auszubildende und Ausbildende können in einem gemeinsamen Antrag die Kürzung der Ausbildungszeit auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beantragen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Allerdings sei das gemäß Paragraph 8 Absatz 1 Satz 2 BBiG erforderliche "berechtigte Interesse" an einer Teilzeitausbildung beziehungsweise die genaue Adressatengruppe einer Teilzeitausbildung im BBiG nicht definiert.

Die Abgeordneten hatten in der Kleinen Anfrage von der Bundesregierung unter anderem wissen wollen, wie viele Ausbildungsstellen für Teilzeit seit 2005 ausgeschrieben wurden und wie viele Ausbildungsverträge in Voll- und Teilzeit seit 2005 abgeschlossen wurden. Laut Antwort sind im Jahr 2016 rund 0,4 Prozent der Ausbildungsverträge in der dualen Berufsausbildung in Teilzeit abgeschlossen worden, davon 0,06 Prozent für Männer und 0,95 Prozent für Frauen. 2008 waren insgesamt nur 0,1 Prozent aller Ausbildungsverträge solche mit Teilzeitregelung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 71 vom 15.02.2018

Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über das Modellprojekt "Bedarfsanalyse und -planung zur Weiterentwicklung des Hilfesystems zur Schutz von Frauen vor Gewalt und häuslicher Gewalt" des Bundesfamilienministeriums. In einer Kleinen Anfrage (19/554) will sie unter anderem wissen, welche Akteure an den Entwicklung des Projektes beteiligt waren und nach welchen Kriterien die fünf beteiligten Länder Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Sachsen ausgewählt wurden. Zudem will die Linksfraktion erfahren, auf welche Dauer das Projekt angelegt ist und mit welchen finanziellen Mitteln es gefördert wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 53 vom 07.02.2018

Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Belegrechte der Bundeswehr in Kinderbetreuungseinrichtungen. In einer Kleinen Anfrage (19/626) will sie unter anderem wissen, an welchen Standorten in den Jahren 2016 und 2017 Vereinbarungen zwischen der Bundeswehr und Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen über Belegrechte für die Kinder von Bundeswehrangehörigen bestanden, welche Kosten dadurch entstanden und an welchen Standorten weitere Vereinbarungen geplant sind. Zudem will die Fraktion erfahren, wo die Bundeswehr in eigene Kindertageseinrichtungen betreibt und welche Kosten dadurch entstehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 51 vom 06.02.2018

Die Fraktion Die Linken fordert von der Bundesregierung, Wohnungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu besseren Konditionen zu vermieten. Damit soll gegen steigende Mieten in Großstädten vorgegangen und Gering- und Durchschnittsverdienern bezahlbarer Wohnraum geboten werden. In einem Antrag (19/613) fordert die Fraktion, Mieterhöhungen zu begrenzen,Mieterräte einzurichten und Härtefallregelungen zu schaffen. Die Fraktion argumentiert, dass die BImA in den vergangenen Jahren Mieten deutlich erhöht und sich an den ortsüblichen Preisen orientiert habe. Stattdessen sollten nach Willen der Linken soziale Belange bei der Vermietung bundeseigener Immobilien im Mittelpunkt stehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 52 vom 06.02.2018

Dem Bundesfamilienministerium sind im Rahmen des Dialogforums "Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe" im vergangenen Jahr Kosten von insgesamt 60.434 Euro entstanden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/549) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/416) mit. Ziel des Dialogforums sei nicht gewesen, zu konkreten Ergebnissen zu kommen, sondern Meinungsbilder zu einzelnen Fragen und Problemfeldern in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe offenzulegen. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgte nach Angaben der Regierung durch das Bundesfamilienministerium und den Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. aufgrund fachlicher Kriterien. Das Hauptaugenmerk bei der Auswahl der Teilnehmer habe darauf gelegen, alle wesentlichen Akteure der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe und der freien Träger, sowie der Fachverbände, Bundesländer und der Wissenschaft zu berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 50 vom 06.02.2018

Eltern nehmen immer häufiger das Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus in Anspruch. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (19/400) hervor. So stieg vom dritten Quartal 2015 bis zum dritten Quartal 2017 der Anteil jener Eltern, die Elterngeld Plus beantragt haben, von 13,8 auf 28 Prozent aller Elterngeldbezieher. In einigen Regionen Deutschlands stieg ihr Anteil sogar auf bis zu 38,5 Prozent. Rund 27 Prozent der Väter, die Elterngeld Plus beantragten, entschieden sich zugleich für den Partnerschaftsbonus.

Das Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus und des Partnerschaftsbonus trat zum 1. Juli 2015 in Kraft. Elterngeld Plus kann doppelt so lange bezogen werden wie das herkömmliche Elterngeld, es beträgt dann aber auch nur maximal 50 Prozent des Elterngeldes. Als Partnerschaftsbonus können Eltern jeweils vier zusätzliche Monate mit Eltergeld Plus bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass in dieser Zeit beide Elternteile mindestens 25 und höchstens 30 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten.

Nach Angaben der Regierung bewerten 77 Prozent der befragten Bezieher des Elterngeld Plus dies als "gute Sache", 19 Prozent sagten "teils, teils" und nur ein Prozent bezeichnete es als "keine gute Sache". Die Zustimmungsrate falle bei den befragten Vätern mit 84 Prozent höher aus als bei den Müttern mit 75 Prozent. Bei der Entscheidung für das Elterngeld Plus sei es 65 Prozent der Mütter und 63 Prozent der Väter nach eigenen Angaben besonders wichtig, mehr Zeit mit ihrem Kind verbringen zu können. 55 Prozent der Bezieher des Elterngeld Plus verzichten nach Aussage der Regierung wegen Sorge vor Einkommensverlusten auf den Partnerschaftsbonus, 27 Prozent aus Angst vor beruflichen Nachteilen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 50 vom 06.02.2018

Das Risiko, durch Computer oder computergesteuerte Maschinen ersetzbar zu werden, steigt am schnellsten in Helferberufen. Viele neue Technologien sind marktreif geworden, die vor allem einfache Tätigkeiten ersetzen können. Das geht aus einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Insgesamt sind 25 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland dem Risiko ausgesetzt, dass innerhalb ihres Berufs mehr als 70 Prozent der Tätigkeiten durch Computer oder computergesteuerte Maschinen übernommen werden könnten. Der größte Teil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, gut 46 Prozent, arbeitet in Berufen mit einer mittleren Substituierbarkeit. Das heißt, dass zwischen 30 und 70 Prozent der Tätigkeiten eines Berufs potenziell durch Computer erledigt werden könnten. Bei gut 28 Prozent der Beschäftigten könnten der IAB-Studie zufolge weniger als 30 Prozent der Tätigkeiten innerhalb des jeweiligen Berufs automatisiert werden.

Es sei aber keineswegs anzunehmen, dass dies in vollem Umfang geschehen werde, betonen die IAB-Forscherinnen Katharina Dengler und Britta Matthes. So können beispielsweise Kostengründe oder rechtliche Hürden dazu führen, dass nur ein Teil des technisch möglichen Automatisierungspotenzials ausgeschöpft wird.

Bildung und Qualifikation wirken tendenziell dem Risiko entgegen, dass berufliche Tätigkeiten von Computern übernommen werden könnten. So weisen Helferberufe, für die typischerweise keine berufliche Ausbildung benötigt wird, mit 58 Prozent das höchste Substituierbarkeitspotenzial auf. Bei Berufen, für die in der Regel ein vierjähriges Hochschulstudium erforderlich ist, liegt das Substituierbarkeitspotenzial bei 24 Prozent. Ein Vergleich mit einer von den beiden IAB-Forscherinnen drei Jahre zuvor erstellten Analyse der Substituierbarkeitspotenziale ergibt zudem, dass der Anstieg bei den Helferberufen mit rund zwölf Prozentpunkten doppelt so hoch ausfällt wie bei den Expertenberufen mit plus sechs Prozentpunkten. Während sich für die IT- und naturwissenschaftlichen Dienstleistungsberufe kaum Veränderungen in den drei Jahren ergeben haben, sind die Substituierbarkeitspotenziale in den Verkehrs- und Logistikberufen am stärksten gestiegen.

Insgesamt sprächen die Ergebnisse dafür, dass die Befürchtungen eines massiven Beschäftigungsabbaus im Zuge der Digitalisierung dennoch derzeit unbegründet seien, erläutern Dengler und Matthes. Es würden keineswegs nur Tätigkeiten wegfallen, sondern auch neue entstehen.

Innerhalb der Berufe werde es aber große Umbrüche geben, erklären die Forscherinnen. Entscheidend sei daher, Ausbildungen so zu gestalten, dass alle Auszubildenden mit den neuesten technologischen Innovationen in ihrem Beruf vertraut gemacht werden. Die Möglichkeiten zur Weiterbildung, Höherqualifizierung und Umschulung müssten ausgebaut werden. Die Aus- und Weiterbildung sollte dabei nicht nur auf digitale Inhalte, sondern auch auf den Erwerb sozialer und fachübergreifender Kompetenzen gerichtet sein. Mit der Digitalisierung verändere sich auch die Art und Weise, wie gearbeitet wird – beispielsweise gewinne Arbeit in virtuellen Teams an Bedeutung. Deshalb werde es zukünftig noch wichtiger, über soziale Kompetenzen wie Kooperationsbereitschaft, Kommunikationsstärke, Selbstmanagement oder Empathie zu verfügen.

Die Studie steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 15.02.2018

52 % der volljährigen Personen in Deutschland lebten im Jahr 2016 mit ihrem Ehepartner oder ihrer Ehepartnerin in einem gemeinsamen Haushalt. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Valentinstages auf der Basis von Ergebnissen des Mikrozensus mit. Männer ab 18 Jahren lebten zu 53 % in einer Ehe, Frauen zu 51 %.

Je nach Alter ergeben sich dabei zum Teil deutliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen. In der Altersgruppe von 18 bis unter 35 Jahren waren Frauen bereits häufiger verheiratet: 26 % der Frauen gegenüber 16% der Männer lebten mit Ehepartner oder -partnerin zusammen. Im Alter von 35 bis unter 65 Jahren galt dies für 62% der Männer und 64% der Frauen. In dieser Altersspanne gab es also kaum Unterschiede zwischen Männern und Frauen. Anders bei Personen im höheren Alter: Ab dem 65. Lebensjahr lebten 47% der Frauen in einer Ehe, auf Männer trifft dies für 74% zu. Der wichtigste Grund hierfür ist die höhere Lebenserwartung der Frauen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 13.02.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Für die Interessen pflegebedürftiger und behinderter Menschen setzen sich bundesweit zahlreiche Verbände ein. Gemeinsam kritisieren diese Organisationen, dass sie die Rechte von Pflegebedürftigen, Behinderten und ihren Familien nicht ausreichend vertreten können, weil sie in den wichtigen Gremien der Pflege nur eine eingeschränkte Mitbestimmung haben. Die Verbände fordern Nachbesserungen von der Politik.

In Deutschland leben 7,5 Millionen Menschen mit schweren Behinderungen, 2,9 Millionen sind pflegebedürftig; mit der Lebenserwartung steigt ihre Zahl weiter. Es ist wichtig, aber bisher nicht hinreichend gewährleistet, dass deren Interessen zur Finanzierung und Gestaltung ihrer Pflege bedarfsgerecht gesichert werden.

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen – und weitere Interessensverbände dieses Bereichs fordern mehr Mitbestimmung im Qualitätsausschuss Pflege, dem wichtigsten diesbezüglichen Gremium.

Es ist dringend erforderlich – wie im Bereich Patientenvertretung im Gesundheitsbereich generell üblich –, auch für den Bereich Behinderung und Pflege angemessene Bedingungen für eine qualifizierte Interessenvertretung zu schaffen.

„Gesetzliche Verbesserungen waren und bleiben wichtig, sind aber nicht ausreichend. In der praktischen Umsetzung ergeben sich immer wieder Regelungsbedarfe, die erhebliche Auswirkungen für die betroffenen Menschen haben. Wir wollen, dass dabei die Interessen dieser Menschen vertreten werden können und beachtet werden. Administration ist nicht beliebig, ihre Ausgestaltung im Interesse der betroffenen Menschen muss möglich sein. Dafür wollen wir uns einsetzen können“, so Franz Müntefering, BAGSO-Vorsitzender.

Um pflegebedürftigen und behinderten Menschen mehr Mitbestimmung und Einfluss in den Gremien der Pflege zu geben, fordern die Interessenverbände:

  • eine Stabsstelle, um die Arbeit der Interessenverbände inhaltlich und organisatorisch zu unterstützen,
  • stärkere finanzielle Unterstützung von Verbandsvertretern bei ihrer Gremienarbeit,
  • ein Stimmrecht in Verfahrensfragen für Verbandsvertreter im Qualitätsausschuss Pflege, um die Beratung und die Verfahren in der Pflege mitzugestalten,
  • einen ständigen unparteiischen Vorsitzenden für den Qualitätsausschuss, den das Bundesministerium für Gesundheit benennt,
  • mehr Transparenz im Qualitätsausschuss durch öffentliche Sitzungen und öffentlich einsehbare Protokolle.

Zu den maßgeblichen Interessenverbänden, die die Kritik formulieren, gehören neben der BAGSO der Sozialverband VdK Deutschland, der SoVD Sozialverband Deutschland, die Verbraucherzentrale Bundesverband, die BAG SELBSTHILFE und die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland. Diese Interessenvertretung von pflegebedürftigen und behinderten Menschen ist rechtlich in § 118 SGB XI geregelt, der die Beteiligung von Interessensvertretungen definiert.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) e.V. vom 07.02.2018

Die nächste Bundesregierung steht nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes vor großen kinderpolitischen Baustellen. Dazu gehört vor allem die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Schwerpunkte sollten dabei die Themen Mitbestimmung und Beteiligung, Bekämpfung der Kinderarmut sowie die Integration von Flüchtlingskindern sein.

"Die heute vorgelegte 4. World Vision Kinderstudie zeigt deutlich auf, dass es mit der Partizipation von Kindern in Deutschland nicht voran geht. Dabei erleben wir derzeit ganz aktuell wie wichtig es ist, unsere Demokratie zu fördern und ein gesellschaftliches Miteinander zu ermöglichen. Dafür müssen wir Kindern Räume für echte Mitbestimmung eröffnen. Große Defizite gibt es vor allem bei der Beteiligung in Schule und Familie", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Es ist problematisch, dass die Kinderpolitik insgesamt immer noch ein Nischendasein fristet. Wir brauchen eine Kinderpolitik, die nicht nur Politik für Kinder macht, sondern auch Politik mit Kindern. Wir müssen unseren Kindern helfen, stark und gleichberechtigt zu sein, damit sie mit ihrer Kreativität und Kompetenz unsere Gesellschaft mitgestalten können. Hier brauchen wir Konzepte, die die Interessen der Kinder konkret benennen und ihre Rechte als einen vorrangigen Gesichtspunkt in den Blick nehmen. Nur so werden wir dem Anspruch gerecht, verantwortlich für die heranwachsenden und zukünftigen Generationen zu handeln."

"Die Ergebnisse der 4. World Vision Kinderstudie zum Thema Kinderarmut lassen an Deutlichkeit nichts vermissen. Kinderarmut prägt die betroffenen Kinder nachhaltig und raubt ihnen an vielen Stellen ihre Zukunftschancen. Deshalb brauchen wir eine umfassende Veränderung politischer Rahmenbedingungen in diesem Bereich und ein Gesamtkonzept gegen Kinderarmut, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und umfangreiche Reformen bündelt. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert für die Einführung eines Bundeskinderteilhabegesetzes, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren", so Hofmann weiter.

Dass schon die jüngsten Kinder sehr viel Empathie und Bereitschaft zum Teilen mitbringen, wenn es um geflüchtete Menschen geht, stimmt das Deutsche Kinderhilfswerk zuversichtlich. "Davon sollten sich die Erwachsenen eine Scheibe abschneiden. Die Ergebnisse der gerade abgeschlossenen Koalitionsverhandlungen gehen ja leider in eine andere Richtung. Das Deutsche Kinderhilfswerk lehnt für Flüchtlingskinder das darin festgelegte Konzept der sog. ANkER-Einrichtungen ab, da eine kindgerechte Unterbringung sowie der Zugang zu Bildung der geflüchteten Kinder von Anfang an sichergestellt werden muss. Die Primärzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für die Identifizierung, Alterseinschätzung, Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten Flüchtlingskindern muss erhalten bleiben. Auch die Regelungen zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten sieht das Deutsche Kinderhilfswerk kritisch. Wir brauchen einen gesetzlichen Anspruch auf familiäres Zusammenleben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, auch für diejenigen mit subsidiärem Schutzstatus. Der Koalitionsvertrag missachtet an dieser Stelle das Recht auf familiäres Zusammenleben für diese Flüchtlingskinder und verletzt damit elementare Rechte, die im Grundgesetz, in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in der UN-Kinderrechtskonvention normiert sind", so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.02.2018

Für Initiativen, Vereine und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit besteht noch bis zum 31. März 2018 die Möglichkeit, einen Antrag bei den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes zu stellen und bis zu 5.000 Euro zu erhalten. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Beteiligungsaspekt. Anträge können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen sowie Schülerinitiativen für noch nicht begonnene Projekte stellen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in den letzten fünf Jahren durch seine Förderfonds 2.010 Projekte mit insgesamt rund 6.063.000 Euro unterstützt. Durch die Fonds erhalten Projekte, Einrichtungen und Initiativen finanzielle Unterstützung, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, um Chancengerechtigkeit und faire Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunde Ernährung oder kinder- und jugendfreundliche Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, Kita-Außengeländen oder Spielplätzen. Die Schaffung sinnvoller Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität, zu kultureller Bildung und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte.

So werden zum Beispiel Projekte gefördert, die das demokratische und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen unterstützen, deren Mitbestimmung an Prozessen in Jugendeinrichtungen, Schule und Stadtteil ermöglichen, den Zugang zu Medien verbessern bzw. den kompetenten Umgang mit diesen befördern, oder Kinder und Jugendliche bei der kreativen Auseinandersetzung mit für sie relevanten Themen fördern. Ferner sollen Projekte Unterstützung erhalten, die bewegungsfördernde und interessante Spielorte im Wohnumfeld oder auf dem Schulgelände schaffen oder der Vernetzung, Sicherung bzw. Rückgewinnung von Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten dienen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist auch hier, dass die Kinder und Jugendlichen an der Planung und Durchführung des Projektes aktiv beteiligt werden.

Weitere Informationen zu den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/foerderfonds.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 14.02.2018

Das Motto des diesjährigen Weltkindertags am 20. September lautet „Kinder brauchen Freiräume“. Damit rufen UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk Bund, Länder und Kommunen dazu auf, mehr Möglichkeiten zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Die Kinderrechtsorganisationen appellieren an Politikerinnen und Politiker, die Meinung der nachwachsenden Generation ernst zu nehmen und ihre Belange bei Entscheidungen, die sie betreffen, durchgehend zu berücksichtigen.

„Kinder und Jugendliche wollen ihren Platz in unserer Gesellschaft einnehmen. Dafür ist es notwendig, dass wir ihnen Freiräume eröffnen, damit sie ihre Ideen und Wünsche einbringen und ihr persönliches Potenzial entfalten können“, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Es liegt in der Verantwortung der Politik, hierfür die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Nur eine Gesellschaft, in der Kinder und Jugendliche ernst genommen werden und mitgestalten können, wird wirklich kinderfreundlich und damit zukunftsfähig.“

„Städte und Gemeinden müssen Strukturen und Einrichtungen entwickeln, die sicherstellen, dass die Kinderinteressen mehr Gewicht bekommen“, sagt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Kinder und Jugendliche brauchen beispielsweise einen Platz am Verhandlungstisch, wenn es um die Planung von Spielplätzen oder von Jugendeinrichtungen geht. Die kommunale Politik muss Freiräume eröffnen, in denen echte Mitbestimmung und Entfaltung möglich wird.“

Kinder und Jugendliche brauchen aber auch in Schule und Freizeit mehr Freiräume. Ebenso sind Eltern dazu aufgerufen, ihren Kindern die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entwickeln. Dazu gehören vor allem Freiräume, in denen sie sich eigenständig ihr Umfeld erschließen und ihre eigene Persönlichkeit ausbilden können.

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Meinungsäußerung, Beteiligung und freie Entfaltung sind in der weltweit gültigen UN-Kinderrechtskonvention garantiert, die Deutschland 1992 ratifiziert hat. Zum Weltkindertag rufen UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam zum Einsatz für die Verwirklichung der Kinderrechte auf.

Anlässlich des Weltkindertags (20. September) entwickeln bundesweit zahlreiche Initiativen unter dem gemeinsamen Motto „Kinder brauchen Freiräume“ Aktionen und machen mit Informationsständen auf die Kinderrechte aufmerksam.

Am Sonntag, den 23. September 2018, finden in Berlin und in Köln unter demselben Motto die beiden größten Kinderfeste bundesweit statt. Dazu erwarten UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk jeweils 100.000 Besucherinnen und Besucher rund um den Potsdamer Platz in Berlin und im Kölner Rheingarten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und UNICEF Deutschland vom 09.02.2018

Steigende Verbraucherpreise, starre Mehrwertsteuer – wann werden Kinderprodukte endlich geringer besteuert?

„Nur wenn wir es wiederholen, besteht Aussicht auf Besserung.“ Mit diesen Worten kommentiert Elisabeth Müller, die Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) die Forderung des Verbandes, bei Kinderprodukten zumindest den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent einzuführen. Seit Erhebung der Mehrwertsteuer im Jahr 1967 werden Baby-Strampler, Kinderwagen und Schulranzen immer noch mit dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent veranschlagt. „Gerade für Familien mit vielen Kindern, die hohe Konsumausgaben haben, ist eine entsprechende Ermäßigung gerechtfertigt. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Hundefutter mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert wird, Windeln aber nicht“ erklärt Müller.

Auch der Gesamtvorstand des Verbandes hat auf seiner Sitzung im Januar noch einmal bekräftigt, dass viele Familien weiterhin auf eine Verbesserung dieser Situation warten. „Wir wissen,“ so der Bundesgeschäftsführer des KRFD, Florian Brich, „dass wir den Stand bei der Mehrwertsteuer nicht über Nacht verändern können. Dies bedeutet aber nicht, dass wir das Thema nicht weiter verfolgen. Gerade weil familien- und steuerpolitischen Maßnahmen in der Diskussion sind, weisen wir noch einmal auf den Handlungsbedarf bei der Besteuerung von Kinderprodukten hin“ so Brich. Um seine dauerhafte Unterstützung für reduzierte Mehrwertsteuersätze auf Kinderprodukte zu unterstreichen, wird der KRFD Bündnispartner bei der Kampagne „7% für Kinder“, die bereits vor einiger Zeit von der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) und der JAKO-O GmbH ins Leben gerufen wurde.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 15.02.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 01. März 2018

Veranstalter: Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg (ifb)

Ort: Würzburg

Familie befand sich seit jeher und befindet sich im Wandel. Dies zeigt auch die Zunahme an Familien, in denen die bio-genetische, rechtliche und/oder soziale Elternschaft auf mehr als 2 Personen verteilt ist. In der Folge wachsen Kinder immer häufiger in Familien auf, an deren Gründung mehr als zwei Elternteile beteiligt sind. Historisch bekannte Formen sogenannter multipler Elternschaft sind Adoptiv-, Pflege- und Stieffamilien. Durch eine Liberalisierung der Gesellschaft und Fortschritte in der Reproduktionsmedizin differenziert sich Familie weiter aus und es kommen neuere Formen wie Regenbogenfamilien und Familien nach Gametenspende hinzu.

Für alle diese Familienformen stellt sich die Frage, wie Familie und Elternschaft definiert, hergestellt und nach außen kenntlich gemacht werden, wenn Abstammung als begründendes Element zwischen einigen oder allen Familienmitgliedern fehlt. Wie wird Familienleben jenseits gängiger Familienleitbilder gestaltet und gelebt? Die Fachtagung „Familien mit multipler Elternschaft“ soll genau diese Familienformen in den Blick nehmen und deren Herausforderungen und Chancen diskutieren. Eingeladen sind Fachkräfte der Familienbildung, der Kinder und Jugendhilfe sowie in der Beratung.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 14. März 2018

Veranstalter: Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand, Projekt "Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten!" gemeinsam mit dem DGB Hamburg

Ort: Hamburg

Ein Workshop für Betriebs- und Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte und weitere familienpolitische Akteur*innen

Am 1. Juli 2015 wurden ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus eingeführt. Beide Regelungen ermöglichen berufstätigen Eltern, länger und flexibler Elterngeld zu beziehen und geben ihnen mehr Spielraum, um Betreuungsphasen nach ihren Bedürfnissen und Lebensrealitäten zu gestalten. ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus sollen partnerschaftliche Vereinbarkeitslösungen unterstützen: Indem Mütter früher wieder in die Erwerbsarbeit einsteigen und Väter ihre Arbeitszeit für die Kinderbetreuung reduzieren. Damit beides funktioniert, müssen Betriebe und Verwaltungen z.B. Teilzeit möglich machen – ganz praktisch und ohne Nachteile für die Beschäftigten. Doch es braucht noch mehr für eine gute Praxis!

Betriebs- und Personalräte spielen hierbei eine große Rolle: die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern gehört zu ihren Aufgaben, wie auch die Mitbestimmung bei Arbeitszeit und Gesundheitsschutz. Im Workshop werden die Regelungen zu ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus vorgestellt und es wird Resumee gezogen: wie nutzen Eltern die neuen Möglichkeiten seit der Einführung 2015? Welchen Hindernissen stehen sie in der Praxis gegenüber? Es wird diskutiert, wie Interessenvertretungen dabei unterstützen können und welche betrieblichen Lösungen sich gut umsetzen lassen.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 02. Juni 2018

Veranstalter: Bundestagsfraktion DIE LINKE gemeinsam mit der sächsischen Landtagsfraktion DIE LINKE und der Leipziger Stadtratsfraktion DIE LINKE

Ort: Leipzig

Kinderarmutskongress " Armut hat ein Gesicht: Augen – Nase – Mund " – eine Veranstaltung des 2016 durch Dietmar Bartsch initiierten "Netzwerkes gegen Kinderarmut"

Die Veranstalter freuen sich über die Zusagen der Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit,
Frauen und Familie des Freistaates Thüringen, Heike Werner; der Arbeits- und Sozialministerin des Landes Brandenburg, Diana Golze, dem Berliner Staatssekretär für Integration, Arbeit und Soziales, Alexander Fischer; des Präsidenten des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, und von Prof. Dr. Michael Klundt von der Hochschule Magdeburg-Stendal, Fachbereich Angewandte Kindheitswissenschaften.

Die Veranstalter bewegt zutiefst, dass die Zahl der in Armut lebenden Kinder und Jugendlichen in Deutschland seit langem stabil auf einem sehr hohen Niveau ist. Sie wissen, welche Folgen Armut hat. Traurige Wahrheit ist: Wer in Armut aufwächst, hat schlechtere Bildungschancen, schlechte Aussichten auf dem Arbeitsmarkt und stirbt früher. Armut ist kein Naturgesetz und gerade für Kinder und Jugendliche ist es wichtig, die Armutsspirale durchbrechen zu können, um nicht nur in eine glückliche Zukunft blicken, sondern sie auch erleben zu können. Wer als Kind schon ausgegrenzt wird, wird dieser Gesellschaft nicht viel abgewinnen können. Hier sind Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gefragt.

Der Kongress soll die Gelegenheit bieten, ins Gespräch kommen, um zum einen dem Thema "Kinderarmut" mehr gesellschaftliche Aufmerksamkeit zu geben und zum anderen herauszuarbeiten, was in der jeweiligen Rolle – in Regierung, Opposition und außerparlamentarisch – zur nachhaltigen Bekämpfung von Kinderarmut beigetragen werden kann.

Weitere Infos finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) kooperiert eng mit anderen familien- und sozialpolitischen Akteuren und ist Mitglied diverser Vereine, Verbände und Bündnisse. Diese werden nun auch auf der ZFF-Homepage dargestellt: unter ÜBER UNS / Kooperationen.

AKTUELLES

Seit mehreren Jahren ist der AWO Bundesverband als Teil eines Trägerkonsortiums erfolgreich an der Umsetzung der ESF-Bundesprogramme Elternchance I und II beteiligt.

Im nun vorliegenden Positionspapier „ Konsortium Elternchance – Zwischenfazit und Forderungen nach fünf Jahren Umsetzungserfahrung mit der Weiterqualifizierung zum_zur Elternbegleiter*in“ beschreiben die beteiligten Verbände sowohl Aufgaben und Auftrag von Elternbegleiter*innen als auch ihr Selbstverständnis als Konsortium und blicken auf Erreichtes. Abschließend werden fachpolitische Forderungen zur Stärkung des Arbeitsfeldes Familienbildung und zur Verstetigung von Elternbegleitung formuliert.

Das Positionspapier steht Ihnen hier als PDF zum Download bereit.

Quelle: Information Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 05.02.2018

Das ISS freut sich, Ihnen das Veranstaltungsset „Weichen stellen durch Gleichstellung“ zum Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung vorstellen zu dürfen.

Die Idee: Mithilfe des Veranstaltungssets möchte das ISS Sie dafür gewinnen, die Erkenntnisse und Empfehlungen des Zweiten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung zu verbreiten und zu nutzen. Mit den bereitgestellten Materialien des Veranstaltungssets wird Ihnen die Arbeit für die Organisation und Durchführung Ihrer Veranstaltung erleichtert.

Das Veranstaltungsset enthält die folgenden Materialien:

  • Sie erhalten einen ausführlichen Organisationsleitfaden, in dem zwei verschiedene Veranstaltungsformate (kurz und lang) ausgearbeitet sind.
  • Sie erhalten eine umfangreiche PowerPoint-Präsentation zu gleichstellungspolitischen Themen, die Sie nach Bedarf anpassen können.
  • Sie erhalten ein dazugehöriges Moderationsskript mit ausführlichen Notizen zu den einzelnen Folien der PowerPoint-Präsentation, das Sie bei Ihrem Vortrag unterstützt.
  • Sie erhalten Vorschläge für Einladungsschreiben, Handzettel- und Plakatvordrucke, die Sie ganz einfach individuell anpassen können.
  • Sie erhalten acht Kurzinfos, um einzelne Themen des Zweiten Gleichstellungsberichts vertiefen zu können.
  • Sie erhalten Zugang zu einem exklusiven Pool an externen Moderatorinnen und Moderatoren, die von uns speziell geschult worden sind und Sie bei Bedarf auf Ihrer Veranstaltung unterstützen können.

Das ISS würde sich freuen, wenn Sie mit dem Veranstaltungsset eine Veranstaltung organisieren, um den Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zu diskutieren und konkrete Schritte anzustoßen.

Zugang zum Veranstaltungsset erhalten Sie hier.

Nach Ihrer Registrierung erhalten Sie an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zunächst einen Aktivierungslink, um Ihr Passwort einzurichten. Nachdem Sie sich mit diesen Zugangsdaten angemeldet haben, können Sie die Materialien zum Veranstaltungsset "Weichen stellen durch Gleichstellung" herunterladen.

Sie finden im Download-Bereich auch in Kürze einen Evaluierungsbogen. Bitte vergessen Sie nicht, dem ISS Ihre Rückmeldung zu Ihrer Veranstaltung zukommen zu lassen.

Bei Fragen zum Veranstaltungsset erreichen Sie das ISS von Montag bis Donnerstag von 10 bis 12 Uhr telefonisch unter 030/616 717 9-16 oder per E-Mail unter gleichstellung@iss-ffm.de.

Quelle: Information Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. vom 08.02.2018

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 3 2018

SCHWERPUNKT I: Familiennachzug

Anlässlich der Einigung zum Familiennachzug in den Koalitionsverhandlungen kritisiert das Zukunftsforum Familie (ZFF) die geplanten Regelungen als unzureichend und fordert die Verhandlungspartner auf, das Recht auf Familie aller Geflüchteten endlich anzuerkennen.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Das ZFF kritisiert scharf, dass der heute erzielte Kompromiss beim Familiennachzug auf eine Fortsetzung der bestehenden Wartefrist beim Familiennachzug für Geflüchtete mit subsidiärem Schutz bis zum Sommer 2018 abzielt. Auch die anschließend geplante Regelung, die den Nachzug von Familienangehörigen von subsidiär Geschützten auf 1000 Personen pro Monat begrenzt, ergänzt durch eine Härtefallregelung, geht an der Realität vieler Geflüchteten vorbei. Bleibt es dabei, so leiden weiterhin viele minderjährige Geflüchtete oder auch Mütter und Väter, denen es versagt wird, als Familie sicher in Deutschland zusammenzuleben. Wir sprechen uns für ein Recht auf Familie für alle Geflüchtete aus, ohne Wenn und Aber!“

Das Positionspapier des ZFF zum Familiennachzug finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 30.01.2018

„Union und SPD bereiten die Umwandlung des Menschenrechts auf Familienleben in ein kontingentiertes Gnadenrecht vor“, kritisiert die Innenpolitikerin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, den heute von den Regierungsfraktionen vorgestellten Änderungsantrag zum Familiennachzug. Jelpke weiter:

„Der Änderungsantrag enthält für die Zeit ab August 2018 eine bloße Kann-Regelung. Die Zahl von 1000 ist nicht garantiert, es können auch wesentlich weniger sein. Jeglicher Rechtsanspruch auf Nachzug wird damit komplett abgeschafft. Vom Völkerrecht und dem Schutz der Familie haben sich die Koalitionäre verabschiedet, stattdessen fordern sie einen willkürlichen Umgang mit den Flüchtlingen. Das Trostpflaster Härtefallregelung ändert daran rein gar nichts: Als `Härtefälle´ konnten in den letzten zwei Jahren gerade einmal etwa 100 Personen nach Deutschland einreisen. Das ist reine Symbolpolitik, um die SPD-Basis für die Große Koalition einzunehmen.

Wir reden über etwa 60.000 Angehörige, meist Frauen und Kinder, die bereits seit zwei Jahren oder noch länger sehnsüchtig auf die Zusammenführung mit ihren in Deutschland lebenden Angehörigen warten. Nach der vorgesehenen Kontingentregelung würde es weitere fünf Jahre dauern, bis diese Familien endlich zusammenkommen können. Und wer in der Zwischenzeit volljährig wird, hat jeglichen Anspruch verwirkt. Diese Regelung ist unmenschlich, grausam und inakzeptabel.

Der Änderungsantrag enthält im Kern einen vollständig neuen Regelungsgehalt. Deswegen hat DIE LINKE für die Sitzung des Hauptausschusses heute Abend den Antrag auf eine erneute Sachverständigenanhörung gestellt. Ich hoffe auf die Zustimmung von Grünen und FDP.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 07.12.2017

Die künftige Ausgestaltung des Familiennachzugs zu subsidiär geschützten Flüchtlingen, also solchen mit eingeschränkten Schutzstatus, ist auch unter Sachverständigen umstritten. Dies wurde am Montag bei einer öffentlichen Anhörung des Hauptausschusses zu vier Gesetzentwürfen und einem Antrag zum Familiennachzug deutlich.

Nach einem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion (19/439) soll die zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen, die Mitte März ausläuft, verlängert werden. In der Vorlage verweist die Fraktion "auf die bis zum 31. Juli 2018 beabsichtigte Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, mit der ein geordneter und gestaffelter Familiennachzug nur aus humanitären Gründen ermöglicht werden soll". Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung soll die Aussetzung des Familiennachzugs dem Gesetzentwurf zufolge verlängert werden.

Die AfD-Fraktion will dagegen den Familiennachzug für subsidiär Geschützte auf Dauer ausschließen. Ihr Gesetzentwurf (19/182) sieht einen "völligen Wegfall des gesetzlichen Nachzugsanspruchs für Familienangehörige subsidiär Schutzberechtigter" vor.

Nach einem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (19/425) soll der Nachzug grundsätzlich für weitere zwei Jahre ausgesetzt, aber zugleich für verschiedene Ausnahmefälle wieder zugelassen werden.

Die Linke fordert demgegenüber in ihrem Gesetzentwurf (19/241), die derzeitige Warteregelung mit sofortiger Wirkung wieder aufzuheben. Bündnis 90/Die Grünen fordern in ihrem Antrag (19/454) die Bundesregierung auf, keine Initiativen zur Gesetzgebung mit dem Ziel der Verlängerung der Aussetzung zu ergreifen.

In der Anhörung argumentierte Helmut Dedy vom Deutschen Städtetag, dass man zur Integration "Wohnraum, Sprachkurse, soziale Teilhabe, Kitas, Jobs, Schulen" brauche, die "knappe Güter" seien. Andererseits seien auch "familiäre Rahmenbedingungen" für die Geflüchteten essentiell. Daraus folge, dass seine Organisation keiner Politik die Hand reiche, die allein auf die Aussetzung des Familiennachzugs oder aber auf dessen dessen gänzlichen Freigabe setze. Denkbar sei, den Familiennachzug grundsätzlich weiter auszusetzen und Ausnahmen in bestimmten Maß zuzulassen.

Uwe Lübking vom Deutschen Städte- und Gemeindebund unterstützte Überlegungen, "an der Aussetzung des Familiennachzugs zeitlich begrenzt mit dem Ziel festzuhalten, eine Anschlussregelung zu finden", die bestimmten Anforderungen entspreche. Seine Organisation lehne dagegen eine sofortige bedingungslose Aufhebung der Aussetzung ebenso ab wie deren unbegrenzte Festschreibung.

Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag verwies darauf, dass sein Verband die Aussetzung des Familliennachzugs im Jahr 2016 ausdrücklich begrüßt habe. Die dafür tragenden Gründe "gelten weitgehend fort", sagte Ruge. Die derzeit diskutierten Vorschläge sowohl für eine Fortführung der Aussetzung als auch eine Begrenzung des Familiennachzugs halte seine Organisation "für durchaus akzeptabel", lehne aber eine voraussetzungslose Ermöglichung des Nachzugs oder seine generelle Abschaffung ab.

Dieter Amann, Mitarbeiter der AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag, sagte, die Mehrheit der betroffenen Familienväter werde schon aufgrund ihres Alters "niemals die Sprache in einer Weise lernen, die ihnen einen eigenständigen Lebensunterhalt" in Deutschland ermöglichen würde. Dasselbe gelte für ihre nachziehenden Frauen und "abgestuft nach Alter" mehr oder minder ebenso für ihre Kinder. "Die übergroße Mehrheit der Nachziehenden wird sofort und meist für immer ins deutsche soziale Netz nachziehen", fügte Amann hinzu.

Roland Bank vom UNHCR Deutschland warb dafür, die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten zu beenden. Die Familienzusammenführung sei "zentral für einen sicheren und geregelten Zugang zu internationalem Schutz in den Aufnahmeländern". Auch seien negative Auswirkungen einer Familientrennung integrationshemmend. Dies gelte insbesondere für die dauernde Sorge um die Angehörigen.

Auch Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte verwies darauf, dass das Recht auf Familienleben im Grundgesetz sowie in zahlreichen Menschenrechtsverträgen verankert sei. Sein Institut empfehle, keine weitere Aussetzung des Familiennachzugs vorzunehmen. Vielmehr solle der Gesetzgeber den Familiennachzug ab dem 16. März wieder voraussetzungslos zu ermöglichen.

Prälat Karl Jüsten vom Kommissariat der Deutschen katholischen Bischöfe verwies darauf, dass sich die beiden großen Kirchen in Deutschland "mit großer Entschiedenheit gegen die Aussetzung des Familiennachzugs" gewandt hätten. Dies gelte nun auch für eine Verlängerung der Aussetzung oder gar den völligen Wegfall des gesetzlichen Nachzugsanspruchs. Bereits die Diskussion über eine weitere Aussetzung zeige negative Auswirkungen: "Die Betroffenen sind verunsichert und können mit der Ungewissheit nur schwer umgehen."

Professor Kay Hailbronner von der Universität Konstanz hob hervor, dass es "keine aus dem Verfassungsrecht, Unions- oder Völkerrecht ableitbaren Gründe" für ein generelles Recht auf Gewährung des Familiennachzugs gebe. Für die Regelung des Familiennachzugs könne "eine Fülle von unterschiedlichen Abwägungskriterien wie insbesondere Integrationsvoraussetzungen oder das öffentliche Interesse an der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs der Ausländer" herangezogen werden.

Professor Daniel Thym von der Universität Konstanz sagte, eine verlängerte Aussetzung des Familiennachzugs sei grundrechtskonform, solange für Härtefälle eine Ausnahme gelte. Thym verwies zugleich auf die Möglichkeit, unterschiedliche Regelungen zum Familiennachzug für bereits in Deutschland Lebende und für künftige Neuankömmlinge zu treffen.

Professor Andreas Zimmermann von der Universität Potsdam verwies in seiner Stellungnahme darauf, dass eine generelle Versagung des Nachzugs zu subsidiär Geschützten ohne die Möglichkeit einer Einzelfallprüfung völkerrechtlich problematisch scheine. Dies gelte insbesondere, wenn an den Fällen Kinder beteiligt seien.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 36 vom 29.01.2018

Laut Medienberichten haben sich Union und SPD auf einen Gesetzesvorschlag zum Familiennachzug bei Flüchtlingen mit subsidiärem Status geeinigt. Dieser soll schon diesen Donnerstag im Bundestag beschlossen werden. AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker kommentiert dies wie folgt:

„Die AWO lehnt die Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzuges entschieden ab. Eine weitere Aussetzung verweigert den Betroffenen das Recht auf ein Familienleben und ist damit grund- und menschenrechtswidrig. Zudem verstößt eine noch länger dauernde Trennung von Eltern und Kindern gegen das in der UN Kinderrechtskonvention geschützte Kindeswohl.

Zudem lehnt die AWO die geplante Regelung ab, ein monatliches Kontingent von Nachzügen einzuführen. Die Höchstzahl von 1.000 Nachzügen ab August 2018 bedeutet für den allergrößten Teil der Betroffenen faktisch einen Ausschluss des Familiennachzugs. Bei nur 12.000 zugelassenen Familienangehörigen pro Jahr wird es viele Jahre dauern bis die letzten Familienangehörigen einreisen können. Die damit verbundene langfristige Trennung von Familien bringt nicht endendes Leid und große Trauer für die betroffenen Menschen mit sich.

Auch die geplante Härtefallregelung halten wir nicht für eine geeignete Lösung, um der Vielzahl an Einzelschicksalen gerecht zu werden, insbesondere als die bisherige Härtefallregelung im vergangenen Jahr dazu geführt hat, dass nur wenige Dutzend Verwandte nachziehen konnten.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 30.01.2018

Zur heute bekanntgewordenen Einigung von Union und SPD zum Thema Familiennachzug von Flüchtlingen erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie:

"Die Diakonie Deutschland ist von dem Kompromiss von Unionsparteien und SPD zum Familiennachzug enttäuscht. Wir können keinen großen Fortschritt gegenüber dem Sondierungspapier erkennen.

Die Härtefallregelung war schon bisher unzureichend, sie wird auch künftig nicht ausreichen. Ein reiches Land wie Deutschland muss in der Lage sein, an dieser Stelle menschliche Not zu lindern. Insbesondere, wenn unbegleitete Minderjährige ohne ihre Familien aufwachsen müssen, ist das ein verheerendes integrationspolitisches Signal.

Aus Sicht der beiden Kirchen ist rechtlich, politisch und ethisch geboten, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten in demselben Maß zu ermöglichen wie zu anerkannten Flüchtlingen und damit die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten sofort zu beenden."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 30.01.2018

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die Einigung zwischen SPD und Union zum Familiennachzug bei den Koalitionsverhandlungen als inhuman. Der Verband appelliert an alle Bundestagsabgeordneten, dem Gesetzentwurf von SPD und Union zur Verlängerung der geltenden Aussetzung des Familiennachzugs bis zum 31. Juli am kommenden Donnerstag nicht zuzustimmen.

Der Verband lehnt darüber hinaus die Pläne der Koalitionsverhandler für eine weiterhin restriktive Familiennachzugsregelung und die geplante Obergrenze von 1000 Menschen pro Monat als inhuman ab. Auch in der angekündigten Weiterführung der existierenden Härtefallregelung sieht der Paritätische keine substantielle Verbesserung.

„Die festgelegte Zahl von 1000 Menschen pro Monat, die zu ihren Familienangehörigen nachziehen dürfen, ist willkürlich und moralisch fragwürdig. Im Klartext heißt diese Obergrenze, dass zehntausenden von Menschen der Familiennachzug verweigert wird“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Schneider weiter: „Familien gehören zusammen, ganz egal wo sie herkommen. Der Schutz der Familieneinheit ist Menschenrecht! Es ist schlicht unvorstellbar, dass jemand auf Basis einer Nachzugsobergrenze seine Verwandten einen Monat länger in Unsicherheit und schwierigsten Bedingungen lassen soll.“

Die bestehende Härtefallregelung ist aus Sicht des Verbandes völlig unzureichend, da sie nur für ganz wenige Ausnahmen gilt und an der Lebensrealität der Betroffenen vorbei geht. „Das Gesetz ist jetzt schon ein Rohrkrepierer. Faktisch ist die Zahl von Geflüchteten, die davon profitieren, bereits jetzt minimal. Trotzdem versucht uns die SPD dies als Verhandlungserfolg zu verkaufen“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 30.01.2018

Als Verband binationaler Familien und Partnerschaften kennen wir die Voraussetzungen und die Rahmenbedingungen, die für einen Familiennachzug maßgebend sind, aus unserer langjährigen Arbeit und leider auch aus eigener Erfahrung. Nicht selten müssen wir um eine Familienzusammenführung kämpfen. Dabei geht es eigentlich um ein Menschenrecht – das Recht auf Familienleben!

Seit 2015 wird der Familiennachzug vor allem mit den Geflüchteten und deren Wunsch nach Zusammenführung mit ihren Angehörigen verbunden – ein Umstand, der in Hinsicht auf die lebensbedrohlichen Situationen in den Herkunftsländern nur allzu nachvollziehbar ist. Geflüchtete haben einfach keine andere Möglichkeit des Zusammenlebens außer in dem Land, in dem sie Schutz gesucht und gefunden haben.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren am 17. März 2016 wurde der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigten für die Dauer von zwei Jahren ausgesetzt. Danach soll er wieder wie zuvor automatisch in Kraft treten, also am 17. März 2018.

Aktuell wird folglich subsidiär Schutzberechtigten das Recht auf Familiennachzug verwehrt – obwohl die Einschätzung, ob ein Geflüchteter vollen oder nur subsidiären Schutz erhält – sehr diskussionswürdig erscheint. Immer mehr Geflüchtete erhielten diesen Titel nachdem die Bestimmung der Aussetzung des Familiennachzugs in Kraft war – was den Eindruck nahelegt, dass hier eine Begrenzung der Zuwanderung praktiziert wird, die subtil und undurchsichtig ist und auf den Rücken der Familien ausgetragen wird.

Familiennachzug konkret

Familiennachzug hört sich groß und über mehrere Genrationen hinweg an, doch es betrifft tatsächlich nur die Kernfamilie. Das bedeutet beispielweise für einen geflüchteten Syrer, dass er seine Frau und seine minderjährigen Kinder nachholen darf. Dies ist ein Recht, das er hat und in Anspruch nehmen kann und das ihm gleichzeitig die Grundlage dafür bietet, in einem neuen, ihm fremden Land anzukommen. Die Familie ist eine starke Einheit, die trägt, unterstützt und steuert – und das macht sie mit allen Familienmitgliedern gleichermaßen. Menschlich und moralisch völlig absurd erscheint dabei die rechtliche Regelung, dass einem unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten zwar seine Mutter, nicht aber seine minderjährige Schwester folgen darf.

Allein an diesen beiden Beispielen sehen wir eine Schieflage in der Gleichstellung vor dem Gesetz und damit in dem Schutz der Familien – den sich ja so viele Parteien auf die Fahne geschrieben haben.

Familienleben ist ein Menschenrecht

Der Artikel 6 des Grundgesetzes stellt Ehe und Familie unter besonderen Schutz (Art 6. (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.). Aber was ist dieser Artikel wert, wenn die Familie in zwei, drei Klassen unterteilt wird und nicht als grundsätzliches Menschenrecht verstanden wird? In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 16, Abs.3 heißt es „Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.“ Und dies betrifft jede Familie. Familien sind die ersten Erfahrungen im sozialen Miteinander. Erziehung zu demokratischen, sozialen Wesen ist vor allem in sicheren, sorglosen, lebbaren Familiensituationen möglich und formt nicht nur Einzelne sondern eine Gesellschaft nachhaltig. Daher ist es eine Pflicht und eine strategische sinnvolle und zukunftsorientierte Entscheidung, auch Migrant*innen und Geflüchteten das Familienleben und ein gesichertes Zusammenleben zu ermöglichen.

Ende oder Verlängerung des Nachzugsstopps?

Am 16. März 2018 läuft der Nachzugsstopp für subsidiär Schutzberechtigte aus. Zahlreiche Menschen vertrauen darauf, dass sie danach ihre engsten Angehörigen nachholen können – so wie es bei der Gesetzesänderung in 2016 festgeschrieben wurde.

Nun plant die Union auf die Schnelle, diesen Nachzugsstopp erst einmal zu verlängern. Ihre Fokussierung liegt ausschließlich auf eine zahlenmäßige Begrenzung, von der man sich eine Sicherheit für Deutschland erhofft, die menschenrechtlich und moralisch nicht nachvollziehbar ist. Dabei bleiben sowohl die prekären Lebenssituationen (Flucht vor Tod, Folter und Verfolgung) und die Gründe für eine Flucht, sowie die deprimierenden, angstbesetzten und frustrierenden Lebenssituationen im Aufnahmeland Deutschland – ohne die Familienmitglieder als stärkende Einheit – außen vor.

Wer einer Verlängerung zustimmt muss sich den Vorwurf gefallen lassen, das Interesse an Familien und deren Schutz nicht wirklich im Sinn zu haben. Außerdem wird das Vertrauen der geflüchteten Menschen missbraucht, die davon ausgingen, dass sie ab Mitte März 2018 ihre Angehörigen nachziehen lassen können.

Der Verband binationaler Familien lehnt ein Nachzugsstopp ab, der eine Verletzung der Menschenrechte darstellt. Auch eine Härtefallregelung kann diese Schieflage nicht auffangen und ist daher ebenfalls abzulehnen.

Es gilt jetzt zu beweisen, dass Deutschland ein starkes Land ist, das in Europa und der Welt eine Verantwortung für den Schutz und die Verteidigung von Menschenrechten, Demokratie und einer gemeinsamen lebenswerten Zukunft übernimmt. Diese Kraft hat dieses Land und es kann ein starkes Zeichen gegen den Rechtpopulismus und gegen den Zerfall von humanistischen Werten sein, für die Menschen in diesem Land immer wieder leidenschaftlich eingetreten sind.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 22.01.2018

SCHWERPUNKT II: Koalitionsverhandlungen

Laut Medienberichten haben sich die Koalitionäre auf ein Sofortprogramm in der Pflege mit einer besseren Personalausstattung in der Altenpflege geeinigt. Dazu erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker:

„Die Arbeitsbedingungen in der Pflege müssen dringend verbessert werden. Die AWO begrüßt, dass die möglichen Koalitionäre beim Thema Pflege auf mehr Fachkräfte setzen wollen. Allerdings bedeuten 8.000 zusätzliche Stellen umgerechnet auf die Zahl der deutschen Pflegeheime einmalig nur 0,6 Stellen pro Einrichtung. Die Situation in der ambulanten Pflege wird dabei ganz außen vor gelassen. Die Effekte des Sofortprogramms sind damit weder nachhaltig noch geeignet, die Situation vor Ort spürbar zu verbessern. Nach Ansicht der AWO muss das Sofortprogramm vor allem darauf abzielen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, damit der Pflegeberuf insgesamt attraktiver wird.

Die AWO unterstützt daher die Forderung des Bündnisses für Gute Pflege mindestens den gegenwärtig höchsten Personalrichtwert in den Bundesländern für ganz Deutschland festzuschreiben, und auch für die ambulante Pflege ist eine adäquate Zwischenlösung zu finden.

Mehrkosten, die durch Personalverbesserungen entstehen, dürfen nicht allein zu Lasten der betroffenen Pflegebedürftigen gehen, sondern sie müssen und können stattdessen von der Pflegeversicherung getragen werden. Geld dafür wäre durchaus vorhanden. Allein durch die Übernahme der Kosten der medizinischen Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen aus der Krankenversicherung stünden für die Leistungen aus der Pflegeversicherung mindestens drei Milliarden Euro mehr zur Verfügung. Dieses wäre eine systemische Verbesserung mit langfristigem Effekt. Darüber hinaus könnten durch Umwidmung des Pflegevorsorgefonds weitere finanzielle Mittel für mehr Personal und bessere Löhne bereitgestellt werden. Im Pflegevorsorgefonds werden jährlich rund 1,2 Milliarden Euro bei der Bundesbank geparkt, um ab 2035 Beitragssteigerungen in der Pflegeversicherung abzufedern. Aufgrund der aktuellen Zinslage fallen für die Anlage aber Negativzinsen an, so dass hier Geld für dringend benötigte Leistungsverbesserungen vernichtet wird.

Mit diesem Betrag würde der personellen Unterausstattung durch Behebung eines Systemfehlers begegnet und eine dauerhafte Verbesserung von deutlich mehr als 8.000 Stellen – für ca. 25.000 stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen – erreicht.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 31.01.2018

Offener Brief der Berliner Erklärung 2017 vom 26.1.2018 an die Verhandlungsführer der Koalitionsgespräche: Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Horst Seehofer, Ministerpräsident des Freistaates Bayern, Vorsitzender der CSU Martin Schulz, Vorsitzender der SPD

* Exemplarisch wird der Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel versandt*

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

der kanadische Premierminister Justin Trudeau wird im Rahmen des G7-Vorsitzes von Kanada die Gleichstellung der Geschlechter in den Mittelpunkt der politischen Agenda rücken. Dies hat er bei seiner Rede auf dem Weltwirtschaftsforum 2018 in Davos nochmals bekräftigt.

Vor diesem Hintergrund ist es völlig unverständlich, dass bei den Sondierungen zur Bildung einer Bundesregierung die Gleichstellungspolitik bisher als Randthema behandelt wurde. Trudeaus Positionierung sollte für alle am Verhandlungstisch als Zielmarke dienen. Da wäre ein "we too" eine klare Botschaft. Lippenbekenntnisse und ein "Weiter so" reichen uns nicht!

Die in der Berliner Erklärung 2017 zusammengeschlossenen Frauenverbände akzeptieren keine gleichstellungspolitischen Lücken in den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD. Im bisherigen Sondierungspapier fehlen verbindliche Maßnahmen, über die in den wesentlichen Fragen der gleichberechtigten Teilhabe, der gleichen Bezahlung und dem Mo-nitoring von Gleichstellungspolitik konkrete Fortschritte erzielt werden können. Substanzielle Verbesserungen und eine Agenda für Gleichstellung sind der Gradmesser für die Ernsthaf-tigkeit der nächsten Regierung.

Als führende Frauenverbände, die die Interessen von 12,5 Millionen Frauen in Deutschland vertreten, fordern wir von den Koalitionsgesprächen in den drei zentralen Themenbereichen Frauen in Führungspositionen, Entgeltgleichheit sowie Verbindlichkeit, Transparenz und Monitoring von Gleichstellungspolitik verpflichtende Schritte und gesetzliche Maßnahmen.

[…]

Den vollständigen offenen Brief finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 26.01.2018

In wichtigen Bereichen wie Steuerpolitik, Bildung und Energie muss die zukünftige Große Koalition deutlich ambitionierter sein – Reformbedarf in Deutschland wird unzureichend angepackt.

Deutschlands nächste Regierung wird höchstwahrscheinlich erneut eine Große Koalition. Die Ergebnisse der Sondierungen zwischen Unionsparteien und SPD, die als Basis für die gegenwärtigen Verhandlungen dienen, adressieren den großen Reformbedarf in Deutschland aber nur unzureichend. Das ist das Fazit mehrerer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). „Es gibt bei den Sondierungsergebnissen gute Ansätze, aber zu Europa, in der Steuerpolitik, in der Bildung, bei den Investitionen und auch in anderen Bereichen fehlt es an Visionen und Ambitionen“, fasst DIW-Präsident Marcel Fratzscher zusammen. „Die Koalitionsverhandlungen sollten mehr als nur ein Absegnen der erreichten Einigung bringen. Sie sollten dafür genutzt werden, an vielen Stellen nachzubessern. Deutschland mag es wirtschaftlich gut gehen, aber das Land braucht dringend Reformen. Gerade jetzt ist die Zeit, sie anzustoßen, um nicht weitere vier Jahre zu verschenken.“

Zu einzelnen Handlungsfeldern äußern sich DIW-Forscherinnen und -Forscher wie folgt:

Steuern: „Um geringe Einkommen zu entlasten, müssen indirekte Steuern gesenkt werden“

„Die Steuerpolitik ist eines der wenigen Felder, in denen Union und SPD politisch weit auseinanderliegen. Dementsprechend wenig ambitioniert fallen in diesem Bereich die Sondierungsergebnisse aus. An Steuerentlastungen ist nur ein Abbau des Solidaritätszuschlags ab 2020/21 vorgesehen, was überwiegend Besserverdienenden zugutekommt. Für stärkere Entlastungen geringer und mittlerer Einkommen müsste man indirekte Steuern senken, beispielsweise die Mehrwertsteuer, oder die Sozialbeiträge gezielter reduzieren. Dazu fehlt das Geld, da man die Überschüsse vorrangig für Ausgabenprogramme verwenden will. Bei den Sozialbeiträgen werden die ArbeitnehmerInnen moderat entlastet, die Rückkehr zur Parität der Krankenversicherungsbeiträge belastet aber die Arbeitgeber. Der Groko 3.0 fehlt zudem eine klare Vision, die Staatsfinanzen langfristig zukunftsfähig zu machen. Sobald die Zinsen wieder steigen, werden sich die Überschüsse schnell zurückbilden“, sagt Steuerexperte Stefan Bach, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung Staat.

Rente: „Ohne Stärkung der privaten Vorsorge kann das Rentenniveau nicht glaubwürdig garantiert werden“

„Im Rentenbereich sehe ich bei den Sondierungsergebnissen an mehreren Stellen Nachbesserungsbedarf. Die Rolle der privaten Vorsorge, vor allem für Menschen mit geringen Einkommen, muss präzisiert werden. Damit diese Säule ihre Rolle bei der Alterssicherung angemessen spielt, muss die aktuell freiwillige private Vorsorge gestärkt und vielleicht sogar Pflicht werden. Ohne eine Neudefinition dieser Säule kann das Rentenniveau nicht glaubwürdig garantiert werden. Die Vorschläge zur Bekämpfung von Altersarmut sind nicht ausreichend. Die vorgeschlagene Grundrente schafft mit viel bürokratischem Aufwand eine neue Form von Sozialhilfe für eine kleine Gruppe älterer Menschen: Die wenigsten dürften die notwendigen 35 Beitragsjahre vorweisen können und trotzdem bedürftig sein. Stattdessen kann man mit weniger Aufwand die Freibetragsregelungen bei der Grundsicherung erweitern und die GRV gezielt für Geringverdienende stärken. Um Altersarmut langfristig vorzubeugen, muss auch an anderer Stelle angesetzt werden: Bei besseren Chancen während der Erwerbszeit“, sagt Rentenexperte Johannes Geyer, stellvertretender Leiter der Abteilung Staat.

Gleichstellung von Frauen und Männern: „Ehegattensplitting schafft die falschen Anreize und muss reformiert werden“

„Im Sondierungspapier wird das Ziel der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zwar erwähnt, aber ein zentraler Aspekt, das Steuersystem, bei dieser Frage außer Acht gelassen. Das Ehegattensplitting, vor allem in Kombination mit Mini-Job-Regelungen, schafft negative Anreize für Frauen, mehr und länger zu arbeiten, und sollte reformiert werden. Hier wäre eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag ein vielversprechender Ansatz. Ein weiterer Ansatzpunkt für mehr Gleichstellung zwischen Frauen und Männern ist eine Verstärkung der Partnerschaftskomponenten bei Familienleistungen, beispielsweise eine Verlängerung der Partner-Monate beim Elterngeld“, äußert sich Katharina Wrohlich, wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Forschungsgruppe Gender Studies.

Bildung und Familie: „Bundesbeteiligung und Qualität der Bildungseinrichtungen müssen noch stärker in den Vordergrund rücken“

„Begrüßenswert ist, dass die Koalitionäre Familien stärken und gleiche Bildungschancen für alle schaffen wollen. Die vereinbarte Kindergelderhöhung ist allerdings nicht zielführend: Sie ist teuer und bringt wenig. Die Beschlüsse enthalten auch gute Ansätze, zum Beispiel die Einführung eines Rechtanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Aber hier, genau wie beim Ausbau der frühkindlichen Bildung, reicht Quantität nicht aus, sondern muss die Qualität der Angebote noch stärker in den Vordergrund rücken. Alles in allem ist in diesem Bereich ein größeres Engagement des Bundes gefragt, sowohl im Bereich der Qualitätsregulierung, damit Deutschland in dieser Hinsicht kein Flickenteppich mehr ist, als auch bei der Finanzierung. Ich rate dringend davon ab, Kitas für alle Kinder flächendeckend gebührenfrei zu machen. Vielmehr könnte der Bund verbindlich regeln, dass die Gebührenstaffelung überall progressiver wird. Auch sollte das Kooperationsverbot in diesen Bereichen zumindest gelockert werden“, sagt C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie.

Energie: „Der Kohleausstieg muss jetzt eingeleitet werden und bis 2030 abgeschlossen sein“

„Die Koalitionäre bekennen sich zwar zu den Klimazielen und zum Ausbau der erneuerbaren Energien und wollen schrittweise den Kohleausstieg einleiten, die Beschlüsse zur Energiepolitik sind aber insgesamt zu halbherzig. Ich vermisse Anreize für einen gezielten Ausbau der Erneuerbaren, also für einen lastnahen Zubau samt optimiertem Lastmanagement und dezentraler Smart Grids sowie für zusätzliche Speicher. Zudem sind mir die Absprachen in Sachen Kohleausstieg zu zaghaft: Der Kohleausstieg muss jetzt eingeleitet und bis 2030 abgeschlossen sein. Energiesparmaßnahmen sollen forciert und die nachhaltige Verkehrswende inklusive Elektromobilitätsquote und Erhöhung der Dieselsteuer durchgeführt werden“, kommentiert Claudia Kemfert, Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt.

Digitalisierung: „Klug gestaltete regulatorische Rahmenbedingungen statt staatliche Finanzierung um jeden Preis“

„In Sachen Digitalisierung strotzen die Sondierungsergebnisse vor guten Absichten, vom Ausbau der Infrastruktur bis zur umfassenden Digitalisierung der Verwaltung. Das Ziel eines flächendeckenden Ausbaus von Gigabit-Netzen bis zum Jahr 2025 ist sicherlich wichtig, aber zu pauschal formuliert. Es sollte nur dort investiert werden, wo der künftige ökonomische Nutzen die Kosten übersteigt. Subventionen für den Netzausbau sollen zudem laut Sondierungspapier an die Glasfasertechnologie gebunden werden, womit das Prinzip der Technologieneutralität verletzt wird. So kann nicht sichergestellt werden, dass sich die beste Lösung durchsetzt. Staatliche Subventionen führen darüber hinaus in aller Regel zu Mitnahmeeffekten und damit zu Kosten, die bei klug gestalteten regulatorischen Rahmenbedingungen vermieden werden könnten. Die Vision eines Staates 4.0 ist ansprechend, leider fehlt aber ein konkreter Plan, wie man dahingelangen soll. Insbesondere sind die Kompetenzen zwischen Bund und Kommunen nicht klar definiert“, so Tomaso Duso, Leiter der Abteilung Unternehmen und Märkte.

Investitionen: „Investitionsschwäche in der Industrie und bei den Kommunen muss angegangen werden“

„Deutschland leidet seit Jahren an einer ausgeprägten Investitionsschwäche. Um dies zu adressieren, ist den Koalitionären nicht viel eingefallen. Eine investitionsorientierte Unternehmenssteuerreform kann aber bei den privaten Investitionen einen wichtigen Impuls liefern: Unternehmen, die in Deutschland investieren, sollen weniger Steuern zahlen als solche, die nicht investieren. Umsetzen lässt sich das durch Änderungen bei den Abschreibungsregeln. Es können entweder die steuerlich anzusetzende Nutzungsdauer verringert oder degressive Abschreibungssätze eingeführt werden. So würden vor allem für die Industrie Anreize geschaffen, in die Zukunft des Produktionsstandortes Deutschland zu investieren. Der Investitionsschwäche bei den Kommunen ließe sich durch die Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe ´Kommunale Investitionen´ entgegenwirken. Ähnlich der vorhandenen Gemeinschaftsaufgabe ´Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur´ könnten hier Bund und Ländern verfassungskonform gezielt Investitionsprojekte in klammen Gemeinden anstoßen“, sagt Martin Gornig, Forschungsdirektor Industriepolitik.

Wohnen: „Reform der Grundsteuer könnte mehr Bauland verfügbar machen und Not auf dem Wohnungsmarkt lindern“

„Die Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt werden für die nächste Bundesregierung nicht kleiner werden – ganz im Gegenteil: Nach wie vor steigen die Mieten in Ballungszentren und vielen großen Städten kräftig, weil Wohnraum immer knapper wird. Unsere jüngste Prognose zeigt, dass der Neubauboom auf dem Wohnungsmarkt in den nächsten Jahren zu Ende gehen wird, was die Lage noch verschärfen dürfte. Es greift viel zu kurz, den daraus resultierenden steigenden Mieten nur mit einer Mietpreisbremse begegnen zu wollen. Bestenfalls kann die Politik damit Zeit erkaufen, um das Problem endlich an der Wurzel zu packen. Dazu zählt, die Rahmenbedingungen für einen verstärkten Neubau von Wohnungen zu verbessern. Vor allem die Kommunen sind gefragt, mehr Flächen als Bauland auszuweisen und Brachen zu aktivieren. Ein möglicher Hebel dafür wäre eine durchdachte Reform der Grundsteuer: Würde statt des Gebäudewerts ein hypothetischer Bodenwert besteuert, errechnet aus den möglichen Nutzungserträgen einer Bebauung, entstünden daraus sehr wahrscheinlich Anreize für Investorinnen und Investoren, Grundstücke nicht mehr ungenutzt liegen zu lassen, sondern mehr Wohnungen zu bauen. Zudem muss der Fokus verstärkt auf bereits erschlossene Grundstücke gerichtet werden, wo man bestehende Gebäude aufstocken oder Hinterhöfe bebauen könnte. Dies könnte eine neue Bundesregierung mit einem Zuschussprogramm zur Stärkung des Eigenkapitals der Investorinnen und Investoren unterstützen“, so Immobilienökonom Claus Michelsen, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung Konjunkturpolitik.

Europa: „Die neue Bundesregierung muss schnell die Initiative ergreifen für eine umfassende Reform Europas“

„Die Sondierungsergebnisse räumen Europa einen großen Stellenwert ein. Das ist ein erfreuliches Zeichen, muss aber mehr als ein Lippenbekenntnis sein. Unmittelbar nach der Regierungsbildung muss Berlin die ausgestreckte Hand aus Paris ergreifen und sich aktiv und konstruktiv in einen Reformprozess des Euroraums und der EU einbringen, der sowohl dem Wunsch vieler Mitgliedsländer nach mehr Risikoteilung als auch den deutschen Bestrebungen nach mehr Marktdisziplin gerecht wird. Dafür ist es höchste Zeit, denn Europas Wirtschaft ist noch fragil und die Währungsunion anfällig für Krisen. Für eine umfassende Reform liegen Vorschläge auf dem Tisch, unter anderem für eine neue Ausgabenregel, die das Maastricht-Defizitkriterium ersetzen würde. Wichtig ist bei dem Reformprozess, dass die Bundesregierung anderen gegenüber nicht belehrend auftritt, anders als es in der Vergangenheit oft der Fall war“, sagt DIW-Präsident Marcel Fratzscher.

Wochenbericht 1+2/2018 "Bauwirtschaft: Ende des Neubaubooms"

Wochenbericht 48/2017 "Gesetzliche Rente"

Wochenbericht 41/2017 „Kindertageseinrichtungen: Ausgaben der Familien sind von 1996 bis 2015 mitunter deutlich gestiegen“

Wochenbericht 20/2017 "Wie können mittlere Einkommen beim Einkommensteuertarif entlastet werden?"

Wochenbericht 13/2017 „Ehegattenbesteuerung: Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag schafft fiskalische Spielräume“

Wochenbericht 11/2017: „Kommunale Investitionsschwäche: Engpässe bei Planungs- und Baukapazitäten bremsen Städte und Gemeinden aus“

Wochenbericht 47/2016: „Ganztagsschule und Hort erhöhen die Erwerbsbeteiligung von Müttern mit Grundschulkindern“

DIW aktuell Nr. 6: „Steuerpolitik zwischen Jamaika und GroKo 3.0: Untere und mittlere Einkommen gezielt entlasten“

DIW aktuell Nr. 4: „Umsteuern erforderlich: Klimaschutz im Verkehrssektor“

DIW aktuell Nr. 1: „Grundsicherung im Alter: Neuer Freibetrag macht private Vorsorge für GeringverdienerInnen attraktiver“

Wie Risikoteilung und Marktdisziplin in Einklang gebracht werden können: ein konstruktiver Vorschlag zur Reform des Euroraums (Kurzfassung, deutsch)

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 31.01.2018

Zweiter Teilschritt erst für 2021 geplant – Frühere Umsetzung nötig.

„So wichtig und begrüßenswert die in den GroKo-Koalitionsverhandlungen geplante Kindergelderhöhung um 25 Euro pro Kind und Monat ist, so verbesserungsbedürftig ist der hierfür geplante Zeitrahmen“, kommentiert Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) die Beschlusslage der auf der Zielgeraden befindlichen Verhandlungen. „Dass die zweite, höhere Tranche der Kindergelderhöhung erst 2021 greifen soll, bremst die unterstützende Wirkung für Familien“, so Müller.

Der KRFD fordert daher, dass die Kindergelderhöhung komplett im Juli 2019 umgesetzt wird. Nach derzeitigem Stand ist für Juli 2019 zunächst eine Erhöhung um zehn Euro und eine weitere um 15 EUR erst für Beginn 2021 vorgesehen. Gerade kinderreiche Familien sind von den derzeit stark steigenden Verbraucherpreisen – insbesondere bei Nahrungsmitteln und Energie – betroffen. Laut jüngsten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes erhöhten sich die Verbraucherpreise in Deutschland im Jahresdurchschnitt 2017 um 1,8 % gegenüber 2016 und damit stärker als in den letzten vier Jahren. Auch mit Blick auf diese Entwicklung spricht sich der Gesamtvorstand des KRFD für ein klares „Jetzt“ an Stelle eines „Klein anfangen und später durchstarten“ aus.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 05.02.2018

Anlässlich der Koalitionsverhandlungen fordert die Nationale Armutskonferenz (nak) CDU/CSU und SPD auf, den Interessen einkommensarmer Menschen bei der Gesundheitsversorgung Priorität einzuräumen.

"Gesundheit ist ein Menschenrecht. In den Koalitionsverhandlungen spielt das Thema ‚gerechte Gesundheitsversorgung‘ seit langem endlich wieder eine Rolle. Die Einführung der paritätischen Finanzierung der Krankenkassen ist ein wichtiger Schritt hin zu einem solidarischen Gesundheitssystem." sagt Barbara Eschen, Sprecherin der nak und Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Für sozial benachteiligte Menschen, die von Hartz IV ihre Existenz sichern müssen, sei dies jedoch keine ausreichende Lösung.

Das Gesundheitsbudget im Regelsatz von 15,80 Euro pro Monat ist viel zu gering. "Davon können sich die Menschen weder eine Brille noch Zahnersatz leisten", kritisiert Eschen. Auch das Ernährungsbudget – für ein 5-jähriges Kind werden beispielsweise 2,80 Euro pro Tag bemessen – lässt eine gesunde Ernährung nicht zu. "Gesundheit und gesunde Ernährung dürfen nicht vom Geldbeutel abhängen", sagt die nak-Sprecherin. Deshalb fordert die nak, für Hartz-IV-Empfänger und Geringverdiener die Eigenbeteiligungen wie beispielsweise bei Rezeptgebühren, Zuzahlungen bei physiotherapeutischen Maßnahmen und Krankenhausaufenthalten zu streichen.

Zudem müsse die Finanzierung einer Sehhilfe nach dem 18. Lebensjahr dringend wieder von den Krankenkassen als Regelleistung übernommen werden. "Es ist paradox, dass beispielsweise die Behandlungskosten eines Unfalls aufgrund einer Sehschwäche bezahlt werden, die Anschaffungskosten einer Brille jedoch nicht übernommen werden", kritisiert der Sprecher der AG Gesundheit in der nak, Prof. Gerhard Trabert. Auch die oft sehr hohe Eigenbeteiligung trotz Härtefallregelung bei Zahnbehandlungen müsse gesenkt werden. "Sozial benachteiligte Menschen müssen sich genau wie alle anderen auch gesunde Zähne leisten können. Soziale Herkunft darf nicht am Zahnstatus erkennbar sein", betont Trabert. Die Koalitionsverhandlungen seien ein guter Zeitpunkt für die Politik zu reagieren und die Gesundheitsversorgung sozial gerecht zu gestalten.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz c/o Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.01.2018

Als „Augenwischerei“ und „armutspolitisch wirkungslos“ kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband das rentenpolitische Gesamtkonzept, auf das sich Union und SPD im Rahmen der Koalitionsverhandlungen verständigt haben. Die geplante „Grundrente“ sei lediglich eine „Sozialhilfe plus“ für einige wenige, der Großteil der von Armut im Alter betroffenen Menschen gehe leer aus.

„Es sind keinerlei wesentliche Verbesserungen im Vergleich zum Sondierungspapier feststellbar. Union und SPD lassen jedes ernstzunehmende Engagement bei der Bekämpfung von Armut im Alter vermissen und bleiben die Antwort schuldig, wie sie der wachsenden Altersarmut in Deutschland entgegen wirken wollen“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Die geplante „Grundrente“ komme nur wenigen zu Gute und werde zu neuen Verwerfungen führen, warnt der Verband: Wer keine 35 Versicherungsjahre nachweisen könne oder eine Rente knapp über dem Grundsicherungsniveau habe, gehe leer aus. Auch die geplanten Verbesserungen bei der Mütterrente gingen ausgerechnet an den Ärmsten vorbei, da die Leistungen voll auf die Sozialhilfe angerechnet werden.

„Wer Altersarmut wirklich bekämpfen will, kommt um eine deutliche Erhöhung der Regelleistung für alle Altersgrundsicherungsbezieher nicht herum“, erklärt Schneider. Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müssten die Regelsätze in der Altersgrundsicherung um fast 40 Prozent angehoben werden, um das Existenzminimum im Alter abzudecken und Armut zu verhindern. Darüber hinaus fordert der Verband großzügige Freibeträge auf Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Schließlich fordert der Verband, das Rentenniveau von 48 Prozent wieder auf 53 Prozent anzuheben. „Was uns hier von Union und SPD als ausgewogenes Gesamtkonzept verkauft werden soll, geht an der Lebensrealität der wachsenden Zahl an Menschen, deren Rente im Alter nicht zum Leben reicht, einfach vorbei“, so Schneider.

Mit großer Skepsis sieht der Verband zudem die geplante Beitragsdeckelung bis zum Jahr 2025. „Wenn die Beiträge in der Rentenversicherung gedeckelt und keine weiteren Steuermittel fließen sollen, beraubt sich diese Koalition auf absehbare Zeit jedes rentenpolitischen Spielraums. Die Rücklagen würden aufgebraucht und ab 2025 wird es dann erst richtig hart. Die angekündigte Rentenkommission wird so letztlich nur noch Mangel moderieren können“, warnt Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. vom 01.02.2018

Aus Sicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbands sind die von Union und SPD vereinbarten Verbesserungen bei der Pflege nicht annähernd ausreichend, um den Pflegenotstand wirksam zu beheben. Die Verständigung auf die Einführung flächendeckender Tarifverträge sei unbedingt zu begrüßen, doch müsse dies konsequenterweise auch auf die Häusliche Krankenpflege ausgeweitet werden. Auf keinen Fall dürfe die Umsetzung mit einer finanziellen Mehrbelastung der Pflegebedürftigen einhergehen, warnt der Verband. Die angekündigten 8.000 neuen Stellen dürften, so der Paritätische, zudem nur ein Einstieg sein. Der Verband verlangt eine Vereinbarung auch dazu, wie und bis wann insgesamt 100.000 zusätzliche Pflegekräfte gewonnen und finanziert werden sollen.

Der Paritätische begrüßt die Pläne zur Einführung flächendeckender Tarifverträge in der Pflege, fordert jedoch eine Klarstellung von Union und SPD, dass es zu keiner zusätzlichen finanziellen Belastung der Pflegebedürftigen kommen darf. „Es ist gut und ein überfälliger Schritt, wenn Tarifverträge in der Pflege flächendeckend zur Anwendung kommen. Wenn die angehenden Koalitionäre dabei jedoch die Frage der Refinanzierung ausklammerten, wäre das ganze letztlich nicht mehr als ein ungedeckter Scheck. Es muss sichergestellt werden, dass es am Ende nicht die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen und die Sozialhilfeträger sind, die die Zeche zahlen. Eine weitere finanzielle Belastung ist den Betroffenen nicht zuzumuten“, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Paritätische fordert eine gesetzliche Regelung, dass die Pflegeversicherung künftig grundsätzlich mindestens 85 Prozent der Kosten übernimmt und der Eigenanteil der Pflegebedürftigen damit auf 15 Prozent gedeckelt wird.

Den Bedarf an zusätzlichem Pflegepersonal insgesamt schätzt der Paritätische mittelfristig auf rund 100.000 Pflegekräfte. Sollten dem Sofortprogramm für 8000 neue Stellen in der medizinischen Behandlungspflege keine weiteren verbindlichen Schritte folgen, sei das allenfalls ein „Trostpflaster“, das die Dauerkrise in der Pflege nicht heilen könne. „In der Pflege ist es mit Stückwerk nicht mehr getan. Gemessen an den Wahlkampfversprechungen von Schulz und Merkel ist es eigentlich ein schlechter Witz, was dem Publikum hier angeboten wird. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass den berechtigten Wahlkampfversprechen nun auch Taten folgen“, so Schneider.

Der Verband unterstreicht, dass deutlich umfassendere Maßnahmen und eine solidarische Strategie zur Refinanzierung der Kosten erforderlich sind, um den Pflegenotstand wirklich zu beenden. „Eine menschenwürdige gute Pflege für alle ist nicht zum Nulltarif zu haben. Wenn die künftige Bundesregierung den Pflegenotstand endlich stoppen will, muss sie zusätzliche Milliarden in die Hand nehmen“, so Schneider. Ohne Beitragserhöhungen oder zusätzliche Steuermittel sei die Krise nicht zu beheben.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. vom 31.01.2018

SCHWERPUNKT III: Kinderreport

Anlässlich des heute vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlichten Kinderreports 2018 mit dem Schwerpunkt Kinderarmut weist das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) zum wiederholten Mal darauf hin, dass die Kinderarmut nur über eine Umgestaltung des Systems der Kinder- und Familienförderung nachhaltig bekämpft werden kann.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu:„ Regelmäßig der gleiche Befund: Kinderarmut ist eines der größten sozialen Probleme in unserem Land, das sieht die Mehrheit der Bevölkerung so – und es ändert sich substanziell nichts. Die Ergebnisse des Kinderreports 2018 und damit die Ergebnisse der Befragung von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen zeigen das große Problembewusstsein innerhalb der Gesellschaft für die Thematik. Daraus lässt sich schließen: Armut von Kindern und Jugendlichen wird in einem reichen Land wie Deutschland immer sichtbarer.

Die Bekämpfung der Kinderarmut darf nicht bei leeren Versprechungen bleiben, sondern muss politisch endlich angegangen werden: Wir müssen weg von der Förderung über Steuer, weg von der Förderung der Ehe, hin zu einer Förderung der Kinder in Form einer Kindergrundsicherung. Eine Kindergrundsicherung, die das bisherige System vom Kopf auf die Füße stellt und damit die Ungerechtigkeiten endlich beseitigt.

Darüber hinaus fordern wir eine Gesamtstrategie gegen Kinder- und Familienarmut, die neben der Umgestaltung des Systems der Kinder- und Familienarmut, bessere Löhne und Arbeitsbedingungen für die Eltern schafft und Alleinerziehende stärker in den Blick nimmt. Zudem braucht es bessere Zugänge zu einem guten Bildungs- und Betreuungssystem für alle Kinder.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 02.02.2018

Zum Kinderreport 2018 des Deutschen Kinderhilfswerkes erklärt SvenLehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Wenn Kinder und Jugendliche in unserem reichen Land in Armut leben müssen, ist das ein unerträglicher Skandal. Wenn sie zudem den Eindruck haben, dass sich die Politik nicht für ihre Nöte interessiert und Abhilfe schafft, dann ist das unfassbar beschämend. Deswegen ist der Kinderarmutsreport ein unmissverständlicher Auftrag an die nächste Bundesregierung, beim Thema Kinderarmut nicht mehr zu kleckern, sondern endlich umfassende und wirksame Maßnahmen anzugehen.

Es ist ungerecht, wenn dem Staat Kinder unterschiedlich viel wert sind. Es kann nicht sein, dass bei Kindern, die im Sozialbezug leben, das Kindergeld auf diese Leistungen angerechnet wird, während andere Kinder durch Kinderfreibeträge und Ehegattensplitting in viel höherem Maße profitieren. Deshalb muss die Ehe- und Familienförderung vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Wir brauchen eine Familienförderung, die das Existenzminimum von Kindern sichert und Teilhabe für alle Kinder gewährleistet. Ziel muss sein, dass Familien mit Kindern, die jetzt wenig oder kein Einkommen haben, sich materiell deutlich besser stellen.

Kinderarmut und eingeschränkte Teilhabe zeigen sich im Alltag besonders, wenn Kinder sich beispielsweise das Mittagessen in Kitas und Schulen nicht leisten können und in ihren Freizeitmöglichkeiten deutlich eingeschränkt sind. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist ein Bürokratiemonster und hat sein Ziel weit verfehlt. Die meisten Familien, die den Kinderzuschlag benötigen, kommen gar nicht in den Genuss der Leistung. Deshalb fordern wir eine Abschaffung des BuT und stattdessen das kostenfreie Mittagessen in Schulen und Kitas sowie einen freien und unbürokratischen Zugang zu Bildungs-, Kultur- und Sportangeboten.

Kinder und Jugendliche brauchen zudem Begleitung und Unterstützung durch entsprechend ausgebildetes Personal in Kitas und Schulen. Deswegen muss der Bund wieder mehr Verantwortung übernehmen, um ausreichend Fachkräfte in Kitas und Sozialarbeit in Schulen flächendeckend sicherzustellen. Diese Aufgabe darf nicht alleine auf die Kommunen und Länder abgewälzt und der dortigen Kassenlage überlassen werden.

Am heutigen Freitag hat das Deutsche Kinderhilfswerk den Kinderreport 2018 vorgestellt. 90 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen und 70 Prozent der befragten Erwachsenen geben an, dass es Kinderarmut in Deutschland gibt, weil sich die Politik diesem Problem nur unzureichend widme.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 02.02.2018

„Der Kinderreport des Kinderhilfswerks mit dem Schwerpunkt Kinderarmut zeigt deutlich, dass die soziale Spaltung der Gesellschaft und der Abbau des Sozialstaats vielfach auf dem Rücken von Kindern ausgetragen wird“, sagt Dietmar Bartsch, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Bartsch weiter:

„Die Bekämpfung von Kinderarmut ist ein zentrales Zukunftsthema. Es ist gut, dass der Kinderreport 2018 das Thema so klar in den Vordergrund stellt. Kinder, die in Armut aufwachsen, haben weniger Chancen, ihr Potential zu entfalten. Sie sind im Alltag Scham und Ausgrenzung ausgesetzt. Sie haben weniger Möglichkeiten, an der Gesellschaft teilzuhaben. Kurz: Sie haben weniger Chancen auf ein gesundes und erfülltes Leben, so der Kinderreport 2018.

Es ist nicht hinnehmbar, dass in einem reichen Land wie Deutschland jedes 4. Kind armutsgefährdet ist oder bereits in Armut lebt. Seit Jahren müssen wir beobachten, dass Kinderarmut zunimmt und die Politik viel zu wenig tut. Kindergelderhöhungen oder die Erhöhung des Kinderfreibetrags helfen am Ende des Tages nur gut Verdienenden. Alleinerziehende werden weiterhin im Stich gelassen. Im Jahr 13 nach der Agenda 2010 wissen wir, wer die Zeche für Hartz IV zahlen muss: Kinder. Die Kinderarmut hat sich seitdem mehr als verdoppelt.

Der Bericht zeigt aber auch, dass die meisten Menschen in Deutschland Kinderarmut nicht hinnehmen wollen und sehr genau wissen, wer dafür verantwortlich ist: Herrschende Politik. 64 Prozent der Erwachsenen gaben an, dass sie Steuererhöhungen befürworten, wenn damit Kinderarmut bekämpft wird. Die deutliche Mehrheit gibt an, dass Deutschland die wirtschaftliche Möglichkeit hat, armen Kindern zu helfen. Das zeigt: Die Menschen in Deutschland sind für Umverteilung zu Gunsten armer Kinder. In der zu bildenden Bundesregierung muss die Bekämpfung der Kinderarmut endlich Chefsache werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 02.02.2018

Ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland stellt Staat und Gesellschaft ein schlechtes Zeugnis bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland aus. Rund drei Viertel sind der Ansicht, dass diese "eher wenig" oder "sehr wenig" tun, um Kinderarmut wirkungsvoll entgegenzutreten. Neben diesem unzureichenden Engagement sind zu geringe Einkommen der Eltern durch prekäre Arbeitsverhältnisse sowie die zu geringe Unterstützung für Alleinerziehende die wichtigsten Auslöser für Kinderarmut in Deutschland. Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Politikforschungsinstituts Kantar Public im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport 2018, den der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, und der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil heute in Berlin vorstellten.

"Der Kinderreport 2018 des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt klar und deutlich, dass die Menschen in Deutschland Staat und Gesellschaft in der Pflicht sehen, entschiedener als bisher die Kinderarmut in unserem Land zu bekämpfen. Hier braucht es ein Gesamtkonzept, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und umfangreiche Reformen bündelt. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil würdigte bei der Präsentation der Kinderreports 2018 den Einsatz des Deutschen Kinderhilfswerkes. Sorge bereite ihm insbesondere die anhaltend hohe Kinderarmut. Die im Sondierungspapier von Union und SPD vereinbarte Erhöhung des Kindergeldes von 25 Euro reiche nicht, um die bedrückende Kinderarmut zu verringern. "Wir müssen deshalb intensiv über die Einführung einer Kindergrundsicherung diskutieren", sagte Weil. Trotz der hohen Armutsquote sei er aber optimistisch, sagte der Ministerpräsident. Die Aufnahme von Kinderrechten in die Landesverfassung oder die Einsetzung einer Kinderkommission haben die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen gestärkt, "und auf Bundesebene rückt die Verankerung von Kinderrechten ins Grundgesetz in greifbare Nähe".

Bei der Frage, wie die Kinderarmut in Deutschland bekämpft werden sollte, fordert ein Großteil der Bevölkerung eine umfassende Veränderung politischer Rahmenbedingungen. Dazu gehören die Unterstützung von einkommensschwachen Familien mit Lehrmittelfreiheit, kostenfreie Beteiligungsmöglichkeiten an Bildung, Kultur und Sport, sowie kostenlose Ganztagsbetreuungen und kostenfreies Essen in Schulen und Kitas. Sehr stark verbreitet ist auch die Forderung, in Schulen und Kitas mehr Fachkräfte und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter einzusetzen. Ebenso wird mehr Beratung, zum Beispiel in staatlichen Einrichtungen, als wichtig erachtet. Von der Mehrheit der Bevölkerung werden außerdem eine Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und eine Erhöhung des Kindergeldes als notwendig bewertet.

Auch bei der Frage der Finanzierung der notwendigen Maßnahmen gibt es eine große Übereinstimmung: Knapp zwei Drittel der befragten Erwachsenen wären bereit, mehr Steuern zu bezahlen, wenn damit das Problem der Kinderarmut in Deutschland wirksam bekämpft würde. Gleichlautende Bekundungen finden sich in fast allen politischen Lagern.

"Wer Vollzeit arbeitet muss in der Lage sein, den Familienunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten. Deshalb brauchen wir armutsfeste Löhne in Deutschland. Wenn Eltern dies nicht aus eigener Kraft können, muss der Staat Kinder materiell absichern und ihre Teilhabe an der Gesellschaft gewährleisten. Die Zusammenführung von Kindergeld und Kinderzuschlag bei gleichzeitiger Anhebung der Kombileistung ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein sinnvoller erster Schritt zur Vereinfachung des Systems. Weiterhin gilt es, die Kinderregelsätze möglichst zügig auf ein armutsfestes Niveau anzuheben", so Thomas Krüger weiter. "Grundsätzlich setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet. Außerdem plädieren wir für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren."

Die Ergebnisse der repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2018 im Einzelnen:

Bewertung der Aktivitäten von Staat und Gesellschaft zur Bekämpfung der Kinderarmut – Ergebnisse Kinder und Jugendliche

Die befragten Kinder und Jugendlichen stellen Staat und Gesellschaft in dieser Frage ein eher schlechtes Zeugnis aus. Für 3 Prozent wird "sehr viel" und für 20 Prozent wird "eher viel" von Staat und Gesellschaft getan, um die Kinderarmut zu bekämpfen. Mit 66 Prozent ("eher wenig") bzw. 11 Prozent ("sehr wenig") überwiegt der Anteil derer deutlich, die die Maßnahmen als unzureichend sehen.

Bewertung der Aktivitäten von Staat und Gesellschaft zur Bekämpfung der Kinderarmut – Ergebnisse Erwachsene

Die befragten Erwachsenen kommen zu ähnlichen Einschätzungen wie die Kinder und Jugendlichen. Lediglich 5 Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass "sehr viel" getan wird, für 19 Prozent wird "eher viel" getan. Knapp drei Viertel beurteilen die Aktivitäten von Staat und Gesellschaft hingegen eher negativ. Für 58 Prozent wird "eher wenig" und für 14 Prozent sogar "sehr wenig" in dieser Hinsicht getan.

Gründe für Kinderarmut – Ergebnisse Kinder und Jugendliche

94 Prozent der Kinder und Jugendlichen ("trifft voll und ganz zu" und "trifft eher zu") erachten geringe Einkommen als Hauptgrund für Kinderarmut in Deutschland. Daneben wird Kinderarmut in Deutschland aus Sicht der Kinder und Jugendlichen außerdem dadurch begünstigt, dass das Thema von der Politik vernachlässigt wird: 90 Prozent sind der Ansicht, dass sich Politikerinnen und Politiker zu wenig um dieses Problem kümmern. Etwa ebenso viele Kinder und Jugendliche (89 Prozent) sehen eine zu geringe Unterstützung von Alleinerziehenden als ursächlichen Faktor für Kinderarmut in Deutschland an. Gut zwei Drittel (68 Prozent) sehen Kinderarmut darin begründet, dass arme Kinder zu wenig unterstützt werden, um einen guten Bildungsabschluss und damit einen Beruf zu bekommen. Dass wirtschaftliche Gründe eine zentrale Rolle spielen und sich Deutschland mehr Unterstützung für arme Kinder nicht leisten kann, glaubt lediglich ein Viertel (26 Prozent).

Gründe für Kinderarmut – Ergebnisse Erwachsene

Die Einschätzung der Erwachsenen ähnelt im Wesentlichen dem Meinungsbild der Kinder und Jugendlichen. Neben zu geringen Einkommen (84 Prozent) halten es gut vier Fünftel (81 Prozent) für zutreffend, dass eine unzureichende Unterstützung von Alleinerziehenden Kinderarmut begünstigt. Fehlende Bildungschancen für arme Kinder (78 Prozent) und ein unzureichendes Engagement der Politik (73 Prozent) beurteilen immer noch deutliche Mehrheiten als wichtige Einflussfaktoren für Kinderarmut hierzulande. Dass die wirtschaftliche Lage Deutschlands mehr Unterstützung nicht gestattet, glaubt hingegen nur eine Minderheit von 32 Prozent.

Bekämpfung von Kinderarmut – Ergebnisse Kinder und Jugendliche

Bei der Frage, wie die Kinderarmut in Deutschland bekämpft werden sollte, fordert ein Großteil der Kinder und Jugendlichen eine umfassende Veränderung politischer Rahmenbedingungen. Besonders favorisiert werden hier die Lehrmittelfreiheit ("sehr wichtig" und "wichtig" für 97 Prozent), mehr Fachkräfte und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die sich um benachteiligte Kinder kümmern (93 Prozent) sowie kostenfreies Essen in Schule und Kita (92 Prozent). Aber auch eine Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder (92 Prozent), kostenlose Ganztagsbetreuungen in Schulen und Kitas (91 Prozent) und eine Erhöhung des Kindergeldes (89 Prozent) werden überdurchschnittlich oft befürwortet. Daneben werden Gutscheine für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit (86 Prozent) bzw. kostenfreie Beteiligungsmöglichkeiten an Bildung, Kultur und Sport (85 Prozent) als wirksame mögliche Unterstützungen bewertet.

Bekämpfung von Kinderarmut – Ergebnisse Erwachsene

Auch bei den befragten Erwachsenen gibt es durchgehend sehr hohe Zustimmungswerte zu den einzelnen Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Als Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut werden vor allem gefordert, einkommensschwache Familien und deren Kinder mit Lehrmittelfreiheit (94 Prozent), kostenfreien Beteiligungsmöglichkeiten an Bildung, Kultur und Sport (87 Prozent) sowie kostenlosen Ganztagsbetreuungen in Schulen und Kitas (87 Prozent) und kostenfreiem Essen in Schule und Kita (84 Prozent) zu unterstützen. Sehr stark verbreitet ist auch die Forderung, in Schulen und Kitas mehr Fachkräfte und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter (93 Prozent) einzusetzen, die sich um benachteiligte Kinder kümmern, ebenso wird mehr Beratung, zum Beispiel durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter oder in staatlichen Einrichtungen (84 Prozent), als wichtig erachtet. Auch wenn sich noch eine große Mehrheit der Bevölkerung dafür ausspricht: Am geringsten sind die Zustimmungswerte hinsichtlich einer Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder (72 Prozent) und Erhöhungen des staatlichen Kindergeldes (72 Prozent) als wirksame Unterstützungen.

Erhöhung von Steuern zur Bekämpfung der Kinderarmut – Ergebnisse Kinder und Jugendliche

Entlang des Konzeptes für den Kinderreport 2018 wurde die Frage nach der Befürwortung oder Ablehnung möglicher Steuererhöhungen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland sprachlich angepasst und vereinfacht auch den Kindern und Jugendlichen gestellt. Das Ergebnis weicht deutlich von dem der Erwachsenen ab: Eine Steuererhöhung wird von einer Mehrheit der Kinder und Jugendlichen (27 Prozent dafür, 73 Prozent dagegen) abgelehnt. Diese stark gegenläufigen Befunde lassen jedoch vermuten, dass die Frage von den befragten Kindern und Jugendlichen anders interpretiert wurde als von den Erwachsenen. Ein inhaltlicher Vergleich dieses Ergebnisses wird daher nicht vorgenommen.

Erhöhung von Steuern zur Bekämpfung der Kinderarmut – Ergebnisse Erwachsene

Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Bereitschaft zu höheren Steuerzahlungen mit immerhin fast zwei Dritteln (64 Prozent) der befragten Erwachsenen durchaus ausgeprägt ist. Die deutlichsten Unterschiede gibt es hier bei den Zustimmungsraten entlang der politischen Lager. Dabei variiert die Zustimmung zwischen 81 Prozent bzw. 74 Prozent bei den Grünen- und Linken-Anhängerinnen und -Anhängern, 67 Prozent bzw. 64 Prozent bei denen der SPD und der Union bis hin zu 61 Prozent bei der FDP. Am geringsten ist die Zustimmung bei der AfD, bei ihr sind als einziger im Bundestag vertretener Partei die Anhängerinnen und Anhänger mehrheitlich gegen entsprechende Steuererhöhungen (46 zu 53 Prozent).

Bekanntheit von Kinderrechten – Ergebnisse Kinder und Jugendliche

Bei der Bekanntheit der Kinderrechte bestehen in Deutschland weiterhin erhebliche Defizite. Dass sie sich hier "ganz gut auskennen", sagen nur 16 Prozent der Kinder und Jugendlichen. 60 Prozent der Kinder und Jugendlichen kennen Kinderrechte nur vom Namen her. Etwa ein Viertel der Kinder und Jugendlichen (24 Prozent) haben vom Thema Kinderrechte noch nichts gehört oder gelesen.

Bekanntheit von Kinderrechten – Ergebnisse Erwachsene

Auch bei den Erwachsenen ist die UN-Kinderrechtskonvention weitgehend unbekannt. Nur 12 Prozent der Befragten kennen sich "ganz gut aus", 75 Prozent der Erwachsenen kennen Kinderrechte nur vom Namen her. Etwa ein Achtel (12 Prozent) haben vom Thema Kinderrechte noch nichts gehört oder gelesen.

Mehr Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen – Ergebnisse Kinder und Jugendliche

Wenn es um ihr unmittelbares Lebensumfeld geht, plädieren Kinder und Jugendliche vor allem für mehr Mitbestimmung in der Familie ("sehr wichtig" und "wichtig" für 96 Prozent) und in der Schule (96 Prozent). Eine sehr große Mehrheit von ihnen (86 Prozent) wünscht sich auch mehr Mitspracherechte im organisierten Sport-, Kultur- oder Freizeitbereich. Schlusslicht ist wie in den Vorjahren die Forderung nach mehr Mitbestimmungsrechten in Kitas mit lediglich 42 Prozent. Mehr Mitspracherechte in Deutschland insgesamt hält eine sehr große Mehrheit der Kinder und Jugendlichen (79 Prozent) für "sehr wichtig" bzw. "wichtig", für den kommunalen Bereich sehen das 70 Prozent so und mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten im Wohngebiet wünschen sich 60 Prozent.

Mehr Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen – Ergebnisse Erwachsene

Die Erwachsenen sehen das in der Tendenz genauso, allerdings teilweise auf niedrigerem Niveau. Die Befragten plädieren vor allem für mehr Mitbestimmung im organisierten Sport-, Kultur- oder Freizeitbereich ("sehr wichtig" und "wichtig" für 83 Prozent), in der Familie (81 Prozent) und in der Schule (79 Prozent). Mehr Mitbestimmung in Kitas wünschen sich 44 Prozent. Mehr Mitspracherechte in Deutschland insgesamt hält eine Mehrheit der Erwachsenen (70 Prozent) für "sehr wichtig" bzw. "wichtig", für den kommunalen Bereich sehen das 65 Prozent so und mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten im Wohngebiet wünschen sich 59 Prozent.

Erhebung und Untersuchungsdesign

Für den Kinderreport 2018 des Deutschen Kinderhilfswerkes führte das Politikforschungsinstitut Kantar Public zwei Umfragen, eine unter Kindern und Jugendlichen (10- bis 17-jährige) und eine unter Erwachsenen (ab 18-jährige), in Deutschland durch. Befragt wurden insgesamt 1.621 Personen, davon 620 Kinder und Jugendliche sowie 1.001 Erwachsene. Die Befragungen wurden online unter Nutzung eines Access-Panels (Kinder und Jugendliche) sowie mittels computergestützter Telefoninterviews (Erwachsene) durchgeführt. Die Fragen wurden Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen gleichermaßen gestellt, allerdings wurde den Kindern und Jugendlichen ein Fragebogen mit Formulierungen vorgelegt, die der Altersgruppe angepasst worden waren. Die Fehlertoleranz der Umfrage bei den Kindern und Jugendlichen liegt mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit bei unter 1,7 (bei einem Anteilswert von 5 Prozent) bzw. 4,0 Prozentpunkten (bei einem Anteilswert von 50 Prozent), die bei den Erwachsenen bei unter 1,4 (bei einem Anteilswert von 5 Prozent) bzw. 3,1 Prozentpunkten (bei einem Anteilswert von 50 Prozent).

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 02.02.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Frauen in Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden

In den obersten Bundesbehörden fehlen Frauen in Führungspositionen, auch wenn die Zahl weiblicher Führungskräfte wächst – wie der Gleichstellungsindex 2017 zeigt. Der Gleichstellungsindex misst jährlich die Geschlechteranteile von Führungspositionen in den Bundesbehörden und wird vom Statistischen Bundesamt heute (Montag) im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht.

Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley betont: „Wir haben viele engagierte und gute Frauen, das muss sich auch noch mehr in den Spitzenpositionen widerspiegeln. Dem öffentlichen Dienst kommt für die Gleichstellung von Frauen und Männern eine Vorbildfunktion zu. Das gilt für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen ebenso wie für die Übernahme von Führungsaufgaben in Teilzeit.“

Mittlerweile sind 35,3 Prozent Frauen in Leitungsfunktionen – gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 1,3 Prozentpunkte. In 19 von insgesamt 24 Behörden hat sich der Frauenanteil im vergangenen Jahr erhöht. Bei den beruflichen Aufstiegen kletterte der Frauenanteil sogar um 4 Prozentpunkte auf 58 Prozent.

„Von Jahr zu Jahr steigt die Zahl der Frauen in Führungsverantwortung. Der Bund geht in Sachen Gleichstellung mit gutem Beispiel voran“, betont Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley, „doch können wir auch hier noch besser werden.“

Seit 2015 ist der Anteil an Frauen in Führungsverantwortung in den obersten Bundesbehörden um 2,7 Prozentpunkte gestiegen.

Der Gleichstellungsindex wird im Auftrag des BMFSFJ erstellt und ist Teil des Gesetzespaketes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.

Eine interaktive Aufbereitung aller Daten aus dem Gleichstellungsindex finden Sie im Datentool auf www.bmfsfj.de/quote.

Der Gleichstellungsindex ist außerdem hier auf der Seite des Statistischen Bundesamts abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.01.2018

„Eine bessere finanzielle Unterstützung von Menschen mit Kinderwunsch unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung und Beziehungsstatus ist überfällig. Die Vorschläge der FDP gehen aber am Problem vorbei: Gesetzliche Krankenkassen zahlen nur für heterosexuelle Paare die verheiratet sind. Nichtverheiratete, gleichgeschlechtliche Paare und Alleinstehende erhalten keine Zuwendungen. Ihr Kinderwunsch scheitert häufig an den sehr hohen Kosten“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag.

Werner weiter: „Wer etwas an dieser ungerechten Situation ändern möchte, der muss sich für eine volle Kostenübernahme der Krankenkassen einsetzen. Dafür brauchen wir eine Krankenkasse, in die alle nach der Höhe ihres gesamten Einkommens einzahlen. Eine Versicherung in der alle die gleichen Leistungen erhalten und zwar ohne Zuzahlung: unabhängig von Geschlecht, der sexuellen Orientierung oder dem Beziehungsstatus.“

Quelle: Pressemitteilung Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag vom 01.02.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen thematisiert in einer Kleinen Anfrage (19/527) Kosten und Wirkungen wohnungspolitischer Instrumente. Die Fragesteller interessieren sich unter anderem für Auswirkungen des diskutierten Baukindergeldes. Auch erkundigen sich die Grünen nach möglichen Steuermindereinahmen bei der Einführung einer degressiven Abschreibung für den Wohnungsneubau.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 49 vom 05.02.2018

Die FDP-Fraktion setzt sich dafür ein, medizinische Kinderwunschbehandlungen unabhängig vom Wohnort zu fördern und dazu die betreffende Richtlinie des Bundesfamilienministeriums zur assistierten Reproduktion zu ändern. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernehme lediglich für Ehepaare die Hälfte der Kosten für die ersten drei Versuche bei einer künstlichen Befruchtung, heißt es in einem Antrag (19/585) der Fraktion.

Die Übernahme der anderen Hälfte der Kosten sei hingegen keine Regelleistung. Die nicht durch die GKV übernommenen Kosten beliefen sich für Ehepaare auf bis zu 6.000 Euro für die ersten drei Versuche und auf bis zu 10.000 Euro bei einem vierten Versuch, den die GKV grundsätzlich nicht unterstütze.

Die Restkosten werden teilweise durch eine Bund-Länder-Förderung getragen. Durch die geänderte Richtlinie des Familienministeriums profitieren seit 2016 auch unverheiratete Paare von der Förderung des Bundes und der Länder.

Die Förderung des Bundes könnten Paare jedoch nur dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Heimatbundesland über eine entsprechende Förderrichtlinie verfüge, heißt es weiter. In dem Fall übernähmen Bund und Land zu gleichen Teilen ein Viertel der Kosten. Ein Großteil der Bundesländer habe jedoch bisher keine oder eine unzureichende Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Bundesförderung voll greife.

Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag konkret, die Richtlinie so zu ändern, dass der Bund unabhängig von einer Kofinanzierung durch die Länder 25 Prozent der Kosten für die ersten vier Versuche übernimmt. Die Förderung müsse auf Alleinstehende ausgedehnt werden. Zudem sollte auch die Nutzung von Samenzellspenden gefördert werden sowie die Nutzung von kryokonservierten (eingefrorenen) Ei- und Samenzellen. Ferner sollte geprüft werden, inwiefern die für eine Förderung geltenden Altersgrenzen bei Frauen (vom 25. bis zum 40. Lebensjahr) noch der Lebenswirklichkeit entsprächen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 44 vom 31.01.2018

Sabine Zimmermann (Linke) übernimmt in der 19. Wahlperiode den Vorsitz im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. In seiner konstituierenden Sitzung unter der Leitung von Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) bestimmte der Ausschuss am Mittwoch gemäß einer interfraktionellen Einigung die Linken-Parlamentarierin zu seiner Vorsitzenden. Die CDU/CSU-Fraktion entsendet 14 Abgeordnete in den insgesamt 40 Mitglieder umfassenden Ausschuss, die SPD neun und die AfD fünf Abgeordnete. Die FDP, die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sind mit jeweils vier Mitgliedern vertreten.

Die Unionsfraktion ist mit Maik Beermann, Melanie Bernstein, Silvia Breher, Ursula Groden-Kranich, Torbjörn Kartes, Michael Kießling, Silke Launert, Sylvia Pantel, Martin Patzelt, Stephan Pilsinger, Josef Rief, Felix Schreiner, Marcus Weiberg und Bettina Wiesmann im Ausschuss vertreten. Die SPD entsendet Ulrike Bahr, Leni Breymaier, Josephine Ortleb, Sönke Rix, Susann Rüthrich, Ursula Schulte, Stefan Schwartze, Svenja Stadler und Gülistan Yüksel. Für die AfD sitzen Thomas Ehrhorn, Mariana Iris Harder-Kühnel, Nicole Höchst, Frank Pasemann und Martin Reichardt im Ausschuss. Die FDP vertreten Grigorios Aggelidis, Nicole Bauer, Daniel Först und Matthias Seestern-Pauly. Die Linke entsendet neben Sabine Zimmermann zudem Doris Achelwilm, Norbert Müller und Katrin Werner. Für die Grünen sitzen Annalena Baerbock, Katja Dörner, Ulle Schauws und Beate Walter-Rosenheimer im Familienausschuss.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 42 vom 31.01.2018

Das Grundgesetz verpflichtet die Bundesregierung trotz des Gebots zur "Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet" nicht zu einem umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsplan im Bildungswesen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/523) auf die Kleine Anfrage der Linken (19/364).

Die Fraktion Die Linke hatte in ihrer Kleinen Anfrage einen umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsplan im Bildungswesen gefordert, wodurch gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland hergestellt werden sollen. Nach Auffassung der Linken müsse der Bildungsplan auf Bundesebene gestaltet werden und nicht auf Grundlage "isolierter Förderprogramme oder gesetzlicher Interpretationsspielräume".

Die Bundesregierung tritt der Auffassung entgegen, dass das sogenannte Kooperationsverbot mitursächlich für viele der im Bildungsbereich bestehenden Herausforderungen und regionalen Disparitäten sei. Tatsächlich handele es sich bei der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse nicht um ein eigenständiges Verfassungspostulat, schreibt die Bundesregierung. Sie unterstreicht, dass sich für das föderative Staatsprinzip der Parlamentarische Rat 1949 in bewusster Abkehr vom nationalsozialistischen Zentralstaat entschieden habe. Denn es biete zusätzlich zur klassischen Gewaltenteilung eine Aufteilung der staatlichen Macht zwischen Bund und Ländern und ermögliche damit orts- und bürgernahe Entscheidungen.

Nach Auffassung der Bundesregierung sollen also nicht überall identische Bedingungen hergestellt werden, Leitbild sei vielmehr Vielfalt in der Ausgestaltung und Wettbewerb der Länder untereinander mit dem Ziel des föderalen Erfolgs. Das Grundgesetz ordne den staatlichen Ebenen (Bund und Ländern) Aufgabenbereiche zu und bestimmt, welche Ebene für die Gesetzgebung, den Vollzug und die Finanzierung der Aufgaben verantwortlich sei. Dies gelte für sämtliche Politikfelder.

Der Bildungsbereich sei ganz überwiegend den Ländern zugeordnet (Artikel 30, 70, 104a Absatz 1 GG). Das Bundesverfassungsgericht bezeichne die Kultushoheit der Länder dabei als Kernbereich ihrer Eigenstaatlichkeit. Es sei Bund und Ländern unbenommen, inhaltlich – im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten – zusammenzuarbeiten.

Grundsätzlich unterstreicht die Bundesregierung, dass der Bund die Länder und Kommunen in den letzten Jahren finanziell erheblich entlastet habe. Allein 2016 hätte der Bund den Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten mit insgesamt 9,34 Milliarden Euro unterstützt. Daneben seien weitere Hilfen im Bereich der Sozialausgaben erfolgt, sowie in der Unterstützung der kommunalen Investitionstätigkeit. Ab dem Jahr 2018 würden die Kommunen darüber hinaus jährlich um 5 Milliarden Euro entlastet.

Im Sommer 2017 sei zudem der bundesstaatliche Finanzausgleich im Einvernehmen von Bund und Ländern neu geregelt worden; durch die Neuordnung würden die Länder ab 2020 weiter um rund 10 Milliarden Euro jährlich durch den Bund unterstützt. Den Ländern stünden somit ausreichende Finanzmittel zur Deckung der zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Ausgaben zur Verfügung. Dabei könnten sie bildungspolitische Prioritäten setzen.

Um Bildung als nachhaltige Entwicklung ganzheitlich im deutschen Bildungswesen zu verankern, habe die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) 2015 einen partizipativen Multi-Akteur-Prozess angelegt. Mitglieder in der Plattform seien ebenfalls Vertreter der Kultusministerkonferenz (KMK), der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) und der Umweltministerkonferenz (UMK) der Länder. Die Umsetzung erfolge entsprechend der jeweiligen Zuständigkeit. Hinweise auf etwaige Hindernisse lägen der Bundesregierung nicht vor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 39 vom 30.01.2018

Der Plan, Bargeld-Auszahlungen beim Arbeitslosengeld II (zum Beispiel für Vorschüsse und in akuten Notlagen) künftig über Supermarktkassen abzuwickeln, gewährleistet den Sozialdatenschutz in vollem Umfang. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/507) auf eine Kleine Anfrage (19/371) der Fraktion Die Linke.

Die Bundesagentur für Arbeit beginnt in diesem Frühjahr die Testphase für dieses Auszahlungssystem, das ab Ende 2018 dann die Auszahlungsautomaten in den Jobcentern ersetzen soll. Über den Zahlungsdienstleister Cash Payment Solutions (CPS) sollen solche Auszahlungen überall dort möglich sein, wo der Einzelhandel bereits mit CPS zusammenarbeitet. "Weder die CPS noch die Einzelhandelsgeschäfte unterliegen dem Sozialdatenschutz. Allerdings erhalten weder der Dienstleister noch der Einzelhandel personenbezogene Daten, da der Auszahlungsschein keine personenbezogenen Daten enthält", schreibt die Bundesregierung. Den Auszahlungsschein sollen Arbeitslosengeld-II-Bezieher nach wie vor vom Jobcenter erhalten und mit diesem dann an den Kassen des Einzelhandels Geld abheben können.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 38 vom 30.01.2018

Mehr als die Hälfte der Beschäftigten arbeiten in Betrieben mit Regelungen zu Arbeitszeitkonten. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/506) auf eine Kleine Anfrage (19/369) der Fraktion Die Linke. Demnach profitierten 56 Prozent der Beschäftigten im Jahr 2016 von flexiblen Arbeitszeitmodellen. In der öffentlichen Verwaltung verfügten 78 Prozent der Beschäftigten über flexible Arbeitszeitregelungen, in der Branche Bergbau, Energie, Wasser waren es 77 Prozent, im Gastgewerbe waren es dagegen nur 34 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 38 vom 30.01.2018

Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Arbeit des vom Bundesfamilienministerium 2017 einberufenen Dialogforums "Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe". In einer Kleinen Anfrage (19/416) will sie unter anderem wissen, welche Vereine, Verbände und Träger der Jugendhilfe teilgenommen haben und nach welchen Kriterien die Teilnehmer ausgewählt wurden. Zudem will die Linksfraktion erfahren, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus dem Dialogforum zieht und welche Ergebnisse in welcher Form in dieser Legislaturperiode politisch berücksichtigt werden sollen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 33 vom 25.01.2018

Nach den "Abschiebungen und Ausreisen im Jahr 2017" erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/485). Unter anderem möchte sie von der Bundesregierung wissen, wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg im vergangenen Jahr von deutschen Flughäfen aus vorgenommen wurden und wie viele Abschiebungen 2017 auf dem Land- beziehungsweise Seeweg erfolgten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 31 vom 24.01.2018

Studie: Lohnuntergrenze wirkt trotz Umgehungen positiv gegen Armut

In Betrieben mit Betriebsrat und Tarifvertrag wird das Mindestlohngesetz weitaus konsequenter eingehalten als in Firmen, in denen beides fehlt. Umgehungen des Mindestlohns kommen in mitbestimmten und tarifgebundenen Betrieben etwa fünf Mal seltener vor. Gesamtwirtschaftlich sind Verstöße gegen den Mindestlohn aber weiterhin ein Problem: 2016 bekamen rund 2,7 Millionen Beschäftigte in Deutschland weniger als den Mindestlohn, obwohl er ihnen zustand. Damit erhielten 9,8 Prozent aller Arbeitnehmer, die Anspruch auf den Mindestlohn hatten, weniger als die damals vorgeschriebenen 8,50 Euro pro Stunde. Legale Ausnahmen vom Mindestlohn sind dabei bereits herausgerechnet. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP).*

Nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist die Armut unter Beschäftigten im Niedriglohnbereich (unter 10 Euro Stundenlohn) zurückgegangen, zeigen die Berechnungen des WSI-Arbeitsmarktexperten Dr. Toralf Pusch: 2014 hatten noch 20 Prozent von ihnen ein so geringes Einkommen, dass ein – realisierter oder nicht realisierter – Anspruch auf aufstockende Hartz-IV-Leistungen bestand. Bis 2016 sank die Aufstocker-Quote auf 17 Prozent, weil extrem niedrige Stundenlöhne erhöht wurden. Die Erwerbsarmut könnte aber noch deutlich stärker reduziert werden, wenn sich alle Arbeitgeber auch an das Mindestlohngesetz halten würden, betont der Forscher: „Die insgesamt sehr positive Bilanz des Mindestlohns wird getrübt, weil nach den neuesten verfügbaren Daten auch mehr als ein Jahr nach der Einführung noch zahlreiche Arbeitgeber gegen das Mindestlohngesetz verstoßen haben. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass sich das Problem seitdem erledigt hat.“ Denn nach wie vor sei die Kontrolldichte relativ gering, die zuständige Einheit des Zolls unterbesetzt.

Die SOEP-Auswertung zeigt auch, welche Unternehmens-internen Faktoren verhindern können, dass Beschäftigte um den Mindestlohn geprellt werden. So können sich Betriebsräte und Tarifbindung positiv auswirken, macht die Analyse deutlich. In Betrieben mit Arbeitnehmervertretung und Tarifvertrag lag die Quote der Mindestlohn-Umgehungen 2016 bei nur 3,2 Prozent. Fehlte beides, erhielten hingegen 18,6 Prozent der Beschäftigten nicht den Mindestlohn, also mehr als fünfmal so viele. Eine Stärkung von Mitbestimmung und Tarifbindung kann zu faireren Arbeitsbedingungen beitragen, betont Pusch. […]

*Die vollständige Untersuchung "Toralf Pusch: Bilanz des Mindestlohns: deutliche Lohnerhöhungen, verringerte Armut, aber auch viele Umgehungen. WSI Policy Brief Nr. 19, Januar 2018" steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 29.01.2018, gekürzt

Durch die Zuwanderung wächst auch das Angebot an Haushaltsdienstleistungen, beispielsweise im Bereich der Hauswirtschaft, der Kinderbetreuung oder der häuslichen Altenpflege. Eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt: Ein Anstieg des Anteils der Migrantinnen an der Bevölkerung in einer Region erhöht bei den einheimischen Frauen die Wahrscheinlichkeit, mehr Stunden erwerbstätig zu sein. Gleichzeitig wenden die einheimischen Frauen dann im Schnitt weniger Zeit für Kinderbetreuung und Hausarbeit wie Waschen, Kochen und Putzen auf.

Ein Anstieg im Anteil der Migrantinnen an der Bevölkerung in einer Region um zehn Prozent, zum Beispiel von drei Prozent auf 3,3 Prozent, führt laut der Studie zu einer Erhöhung des Angebots von Haushaltsdienstleistungen um 18 Prozent. „Eine bessere Verfügbarkeit von Haushaltsdienstleistungen kann einheimische Frauen entlasten und damit einen möglichen Konflikt bei der Entscheidung zwischen Familie und Beruf entschärfen“, heißt es in der Studie.

Ein Anstieg im Anteil der Migrantinnen an der Bevölkerung um zehn Prozent erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass einheimische Frauen länger als 30 Stunden erwerbstätig sind, um 0,9 Prozentpunkte. Die Wahrscheinlichkeit steigt dann von durchschnittlich 53 auf 53,9 Prozent. Die Wahrscheinlichkeit, dass einheimische Frauen mehr als 35 Stunden arbeiten, steigt um einen ganzen Prozentpunkt von 46 auf 47 Prozent.

Bei den einheimischen Frauen mit mittlerer Qualifikation ist der Effekt am stärksten. Hier beträgt er 1,2 Prozentpunkte bei einem Ausgangsniveau von 52 Prozent bei der 30-Stunden-Schwelle. Bei der 35-Stunden-Schwelle beträgt der Zuwachs 1,3 Prozentpunkte ausgehend von einem Niveau von 45 Prozent.

Zudem steigt bei den einheimischen Frauen mit mittlerer Qualifikation bei einem höheren Anteil der Migrantinnen an der Bevölkerung auch die Wahrscheinlichkeit, ein Kind zu bekommen. So erhöht ein Anstieg im Anteil der Migrantinnen an der Gesamtbevölkerung einer Region um zehn Prozent die Wahrscheinlichkeit, ein Kind unter einem Jahr zu haben, im Durchschnitt für einheimische Frauen mittlerer Qualifikation um 0,3 Prozentpunkte. Da diese Wahrscheinlichkeit im Durchschnitt bei 4,4 Prozent liegt, bedeutet das einen Anstieg auf 4,7 Prozent.

Dass der Effekt bei den Frauen mit mittlerer Qualifikation wie einer Berufsausbildung am stärksten ist, wird in der Studie damit erklärt, dass Akademikerinnen häufig finanziell besser gestellt seien und sich damit Haushaltsdienstleistungen oft selbst dann noch leisten können, wenn das Angebot knapper ist. Geringqualifizierte Frauen, also Frauen ohne Berufsabschluss, würden dagegen häufig so starken finanziellen Einschränkungen unterliegen, dass sie auch bei einer Ausweitung des Angebots an Haushaltsdienstleistungen diese kaum in Anspruch nehmen.

„Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass einheimische Frauen, insbesondere diejenigen mit mittlerem Qualifikationsniveau, mithilfe der Zuwanderung sowohl Erwerbstätigkeit und Hausarbeit als auch Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung leichter vereinbaren können“, lautet das Fazit der Studie.

Die IAB-Studie bezieht sich in ihren Ergebnissen auf einheimische Frauen im Alter von 22 bis 45 Jahren. Der Untersuchungszeitraum sind die Jahre 1999 bis 2012. Die Studie ist online hier abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 06.02.2018

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, äußert sich anlässlich des „Safer Internet Day“ besorgt über den fehlenden Kinder- und Jugendschutz im Netz: "Der Schutz in der analogen Welt muss auch für den digitalen Raum gelten.“

Rörig begrüßt den Vorstoß der Koalitionäre, das Jugendmedienschutzrecht zu reformieren und mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket den Kinder- und Jugendschutz zu stärken. Dieses müsse auch den digitalen Raum berücksichtigen. 0,5 % des für den Digitalpakt vorgesehen Budgets sollte laut Rörig in den digitalen Kinder- und Jugendschutz investiert werden.

Rörig: „Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche verändert sich durch die digitalen Medien fundamental. Immer mehr Minderjährige erleiden sexuelle Übergriffe durch Cybergrooming, durch die Erpressung und Bloßstellung im Zusammenhang mit Sexting und durch die ungewollte Konfrontation mit Pornografie und Exhibitionismus. Bereits 95 Prozent der Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren besitzen ein Smartphone. Täter und Täterinnen haben dadurch nahezu ungestörte Kontaktmöglichkeiten zu Minderjährigen. Dennoch findet Kinder- und Jugendschutz im Netz nicht statt. Politik muss beim digitalen Kinder- und Jugendschutz endlich eine deutliche Schlüsselposition einnehmen. Ich erwarte von der künftigen Bundesregierung, dass sie den Kinder- und Jugendschutz im Netz zügig auf die Agenda ihres politischen Handelns hebt. Mindestens 0,5 Prozent des für den Digitalpakt angedachten Budgets sollte jetzt für eine „Agenda digitaler Kinder- und Jugendschutz“ zur Verfügung gestellt werden. Kinderschutz ist keine Wohltat, Kinderschutz ist eine staatliche Pflichtaufgabe. Auch die großen Internet-Unternehmen müssen sich stärker für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum engagieren. Mädchen und Jungen haben ein Recht darauf, sicher mit digitalen Medien aufzuwachsen.“

Rörig: „Von den Internet-Unternehmen erwarte ich, dass sie ihrer Verantwortung künftig stärker nachkommen und ihre wichtigste Zielgruppe, die „Digital Natives“, viel besser vor sexueller Gewalt schützen. Ich fordere zum Beispiel wirksame Zugangsbeschränkungen und Identifikationsverfahren, realistische Alterskennzeichnungen, leicht sichtbare und niedrigschwellige Beschwerde-möglichkeiten für Kinder und Jugendliche sowie kinder- und jugendschutzgerechte Grundkonfigurationen. Es ist nicht hinnehmbar, dass sich beispielsweise ein Jugendlicher, der ungewollt mit Pornografie konfrontiert wird und diese melden möchte, keine oder nur sehr versteckte Hinweise zu Hilfe- und Meldeangeboten findet. Ein zeitgemäßer Kinder- und Jugendschutz im Internet bedeutet, dass junge Userinnen und User die Möglichkeiten der modernen Mediengesellschaft unbeschwert, sicher und selbstbestimmt nutzen können.“

Rörig verweist in Bezug auf den Digitalpakt und eine „Agenda digitaler Kinder- und Jugendschutz“ auf sein Programm JETZT HANDELN zur konsequenten Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Folgen für die 19. Legislaturperiode. Darin fordert er auch eine zeitgemäße Medienbildung im vorschulischen und schulischen Alltag sowie eine umfassende und über mehrere Jahre angelegte Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne. Diese soll Bürgerinnen und Bürgern vermitteln, was sexueller Missbrauch ist, wie Täter und Täterinnen vorgehen, was man bei Verdacht oder Vermutung tun und an welche Hilfeangebote man sich wenden kann.

Weitere Informationen zum Programm JETZT HANDELN finden Sie hier.

Informationen zum Safer Internet Day:

Der jährliche internationale Safer Internet Day (SID) findet am 6. Februar 2018 statt. Unter dem Motto "Safer Internet Day 2018 – Create, connect and share respect: A better internet starts with you" ruft die Initiative der Europäischen Kommission weltweit zu Veranstaltungen und Aktionen rund um das Thema Internetsicherheit auf. Das Motto soll ein Aufruf an alle Stakeholder sein, ihren Teil der Verantwortung zur Schaffung eines besseren Internets für alle, insbesondere für die jüngsten Nutzerinnen und Nutzer, zu übernehmen. Jedes Jahr richtet der SID die Aufmerksamkeit auf ein aktuelles Online-Problem. Klicksafe initiiert und koordiniert die Aktivitäten in Deutschland mit dem Ziel, möglichst viele Akteure und Institutionen für den weltweiten Aktionstag zu gewinnen. Zum deutschen Safer Internet Center gehören klicksafe, die Internet-Hotlines von eco, FSM und jugendschutz.net sowie die Nummer gegen Kummer.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten www.saferinternet.de und www.saferinternetday.org.

Quelle: Pressemitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 04.02.2018

Altersverteilung der Beschäftigten nähert sich dem Gesamtarbeitsmarkt an

Im Jahr 2017 waren bundesweit knapp 173.000 Kita-Beschäftigte 50 Jahre und älter. Ihre Zahl hat sich von knapp 69.000 im Jahr 2006mehr als verdoppelt. Damit hat im ehemals jungen Arbeitsfeld Frühe Bildung im Zuge der Personalexpansion ein Alterungsprozess stattgefunden: Der Anteil älterer Beschäftigter am pädagogischen und leitenden Personal ist um 10 Prozentpunkte auf 29% gestiegen. Der längere Verbleib von Beschäftigten im Beruf sowie die Gewinnung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern haben dazu geführt, dass sich das Altersgefüge in der Frühen Bildung dem des Gesamtarbeitsmarkts angleicht. Dort waren 2014 etwa 35% der Beschäftigten mindestens 50 Jahre alt. Dies zeigen Auswertungen des Fachkräftebarometers Frühe Bildung.

Mehr ältere Fachkräfte im Osten

Während im Bundesschnitt das Verhältnis von jüngeren und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgewogen ist, zeigen sich starke regionale Unterschiede. So ist in Ostdeutschland die Gruppe der 50-Jährigen und Älteren mit 36% deutlich größer als in Westdeutschland (27%). Bei den Bundesländern verzeichnen Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern mit 41% und 40% Kita-Fachkräften der Generation 50plus die im Schnitt ältesten Beschäftigten, wohingegen in Bayern und Baden-Württemberg nur 23% und 26% des Kita-Personals 50 Jahre erreicht hat. Zurückzuführen ist diese Entwicklung auf unterschiedliche Ausbaudynamiken: Bis 2002 waren die Beschäftigtenzahlen in ostdeutschen Kitas rückläufig, was mit niedrigen Ausbildungszahlen und wenigen offenen Stellen einherging.

Die allgemein ausgewogene Altersverteilung der Beschäftigten darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auf Einrichtungsebene durchaus überalternde Teams gibt. „In mehr als jeder fünften Kita besteht die Belegschaft mindestens zur Hälfte aus Personen, die das fünfzigste Lebensjahr erreicht haben“, sagt Karin Beher von der Autorengruppe Fachkräftebarometer. „Angesichts der niedrigen Arbeitslosigkeit und des steigenden Personalbedarfs in der Frühen Bildung, können Generationswechsel dort nur schwer durch Neueinstellungen kompensiert werden.“

Fachkräftebarometer Frühe Bildung

Das Fachkräftebarometer Frühe Bildung liefert auf Basis amtlicher Daten ausführliche Informationen über Personal, Arbeitsmarkt, Erwerbssituation sowie Ausbildung und Qualifizierung in der Frühpädagogik. Das Beobachtungs- und Analyseinstrument erscheint etwa alle zwei Jahre. Die letzte Ausgabe wurde im Juni 2017 veröffentlicht. fachkraeftebarometer.de präsentiert einen Überblick über Bundestrends und Entwicklungen in den Ländern. Darüber hinaus wird jeden Monat eine aktuelle Zahl vorgestellt, die die Analysen des Fachkräftebarometers Frühe Bildung fortschreibt.

Downloads:

Grafik "Pädagogisches Personal und Leitungen nach Altersgruppen 2016 bis 2017" (PNG)

Weitere Daten zum Alter der Kita-Fachkräfte

Quelle: Pressemitteilung Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) vom 31.01.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Neu in Deutschland angekommene Menschen müssen ihre Rechte und Möglichkeiten der Teilhabe kennen und bei deren Inanspruchnahme unterstützt werden. „Der AWO Bundesverband möchte geflüchtete Menschen darüber informieren, welche Rechte ihnen zustehen. Sie sollen über die Information hinaus erfahren, wo sie bei Bedarf Beistand für die Durchsetzung ihrer Rechte bekommen“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker. Um möglichst viele Menschen zu erreichen, geht heute www.einfachmeinrecht.awo.org an den Start.

In vier Sprachen wird dort grundlegend informiert und hilfreicheInformationsmaterialien für Geflüchtete, aber auch Migrantinnen und Migranten zur Verfügung gestellt. So klären beispielsweise Flyer in acht Sprachen, verschiedene Plakate sowie drei Erklärfilme über das Recht auf Schutz, das Recht auf Teilhabe und das Recht auf Bleiben auf. Zudem können Beratungsstellen zu verschiedenen Themen, wie Gesundheit und Arbeit, gesucht werden, die zu diesen Themen weiterführend beraten und unterstützen.

„Grundsätzlich geht es darum, den Menschen zu verdeutlichen, dass sie einen Anspruch auf Unterstützung haben und ihnen, falls es notwendig sein sollte, die Möglichkeit offen steht, sich beraten und unterstützen zu lassen“, erklärt Brigitte Döcker. Genau hier setzt das Projekt „Einfach mein Recht“ an. Dank der Förderung durch Aktion Deutschland hilft sowie der Begleitung und Unterstützung durch Schutzsuchende aus Berliner Flüchtlingsunterkünften ist dies gelungen. Ab dem heutigen Tag werden die Materialien online zur Verfügung gestellt.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 05.02.2018

Mit ihrem heute veröffentlichen Positionspapier „Gute Orte für Kinder – Anforderungen und Herausforderungen für eine gelingende Bildung von Schulkindern“ fordert die AWO ein gemeinsam von Schule und Jugendhilfe verantwortetes und qualitativ gut ausgestattetes Angebot an Ganztagsschulen. „Die Kooperation von Jugendhilfe und Schule ist ein guter Weg, soziale Benachteiligungen abzubauen“, zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler überzeugt und ergänzt: „Das Potenzial von Ganztagsschulen bleibt viel zu häufig ungenutzt. Gute Ganztagsschulen sind mehr als Schule, sie sind ein Lern- und Lebensort, um das Sozialverhalten, die Motivation und die Schulleistungen ihrer Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Gute Ganztagsschulen können wirksame Beiträge zur Chancengerechtigkeit und zum Bildungserfolg unabhängig von der Herkunft leisten.“

Die AWO zeigt in dem Positionspapier ganz klar die Mängel des bisherigen Ganztagsschulsystems auf. „Der Ausbau der Ganztagsschule ist bis heute nicht an bundesweite vergleichbare Mindestqualitätsstandards gebunden. Die Rahmenbedingungen unterscheiden sich deshalb stark in den Bundesländern und in den einzelnen Schulformen. Es existiert kein einheitliches Profil, kein vergleichbares pädagogisches Konzept und keine vergleichbare auskömmliche Finanzierung“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende. Hier setzt die AWO mit ihrem Positionspapier an und stellt für die Bereiche: Warum brauchen Schulkinder eine ganzheitliche Bildung?, Schule braucht Jugendhilfe!, und Ganztägige Bildung ist mehr als Betreuung! ihre Forderungen auf.

Zu ihren Forderungen gehören u.a.:

  • Richtlinien der Bundesländer für Standards für den Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Ausstattung, die Räumlichkeiten, die Inhalte der Angebote, sowie den Ausbau der Jugendhilfeangebote an einer Ganztagsschule;
  • die Beteiligung von Schule und Jugendhilfe an der Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung;
  • Qualifiziertes Fachpersonal von Jugendhilfeträgern arbeitsrechtlich abzusichern und tariflich zu entlohnen sowie
  • die kostenfreie Teilnahme von Kindern an allen Betreuungsangeboten in der Schule sowie ein gesundes Mittagessen.

Der derzeit von den Koalitionären geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter gelingt nur, wenn neben dem quantitativen Ausbau insbesondere auch qualitative Regelungen wie etwa gemeinsame Qualitätsstandards für alle Ganztagsschulen verbindlich vorgegeben werden“, schließt Wolfgang Stadler. Hier wird auch die Fachkräftesituation zentraler Faktor für den Ausbau erfolgreicher Ganztagsschulen sein. Die aktuelle Studie „Lehrkräfte dringend gesucht. Bedarf und Angebot für die Primarstufe“ zeigt was getan werden muss, um einem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 31.01.2018

Die AWO hat die Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD vom 12. Januar 2018 eingehend geprüft und im Hinblick auf die nun anstehenden Koalitionsverhandlungen eine Stellungnahme erarbeitet.

Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Das Sondierungspapier enthält viele richtige Vorschläge, aber auch Lücken und Unklarheiten. Vor den potentiellen Koalitionspartnern liegt noch ein langer Verhandlungsweg. Die AWO steht mit Anregungen und Hinweisen unterstützend zur Seite. Sie kann auf langes sozialpolitisches Engagement zurückblicken und hat sich dabei stets für die Überwindung von sozialen Problemen stark gemacht.

Die AWO begrüßt das klare Bekenntnis, die Europäische Union stärken zu wollen. Das Soziale Europa muss in den Mittelpunkt des europäischen Integrationsprozesses rücken. Es braucht eine klare Formulierung, was die potentiellen Koalitionspartner unter dem Begriff „Sozialpakt“ verstehen und wie das „Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit am gleichen Ort in der EU“ verwirklicht werden soll. Ziel muss mehr Verteilungsgerechtigkeit in unserer Gesellschaft sein. Viele der Vorschläge auf dem Gebiet der Arbeitsmarktpolitik sowie in den Bereichen Familie und Soziales weisen in eine richtige Richtung. Bei so essentiellen Vorhaben wie der Bekämpfung von Kinderarmut dürfen wir uns aber nicht in Einzellösungen wie der Anhebung des Kindergeldes oder der Ausweitung des Kinderzuschlags verlieren. Hier braucht es den Mut für eine Gesamtlösung. Die AWO setzt sich deshalb schon seit vielen Jahren für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein.

Zu den großen Herausforderungen der neuen Legislatur werden auch die Bereiche Rente, Gesundheit und Pflege zählen. Aus Sicht der AWO muss das Rentenniveau dauerhaft verbessert werden. Zudem bedarf es einer besseren Absicherung von Geringverdienenden und Erwerbsgeminderten. Die AWO unterstützt ausdrücklich die Vereinbarung, die gesetzliche Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu finanzieren. Auch in Sachen Pflege begrüßt die AWO, insbesondere die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung des Pflegepersonals verbessern zu wollen. Es muss aber sichergestellt werden, dass die Verbesserungen vollständig und dauerhaft aus Mitteln der Pflegeversicherung refinanziert werden und nicht zu Lasten des Eigenanteils der Pflegebedürftigen gehen. In den Bereichen Migration und Integration fordert die AWO, in den Koalitionsverhandlungen jegliche Begrenzung im Asylrecht zu unterlassen. Es muss das individuelle Recht auf Asyl gelten. Eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte würde diesen Menschen das Recht auf ein Familienleben absprechen.

Als soziale Dienstleisterin vermisst die AWO in einigen Bereichen des Sondierungspapiers ein klareres Bekenntnis zur Freien Wohlfahrtspflege, denn diese leistet einen unersetzlichen Beitrag für soziale Gerechtigkeit und Teilhabe. Wir fordern wieder verstärkte Investitionen in den Sozialstaat, seine Infrastruktur sowie die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips.“

Die Stellungnahme der AWO steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 25.01.2018

Der Bundesfachverband umF hat eine Online-Umfrage unter Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge durchgeführt. Ein Großteil der Jugendlichen ist demnach durch das Erleben von Gewalt und Missbrauch im Herkunftsland sowie während der Flucht belastet. Laut 57,7% der Befragten berichten die Jugendlichen oft bzw. immer von Gewalt- und Missbrauchserfahrungen. Jugendämter, Träger und zuständige Ministerien müssen sich darauf einstellen, dass der Anteil (schwer) traumatisierter Minderjähriger weiter ansteigt, da die Fluchtrouten gefährlicher geworden sind.

Die Gesamtzahl junger Flüchtlinge in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit ist in 2017 um ca. 9.000 Personen auf 54.962 junge Menschen gesunken (Stand: 8.12.2017). 44% von ihnen sind junge Volljährige. Der BumF appelliert an Politik und Jugendämter diese jungen Menschen weiterhin zu unterstützen, abrupte Hilfebeendigungen zu vermeiden und Zukunftsperspektiven abzusichern. Die, in vielen Bundesländern oft als schlecht oder sehr schlecht bewertete, Bildungssituation älterer Jugendlicher muss dringend verbessert werden.

Der BumF fordert zudem, den Familiennachzug aus dem Ausland und Zusammenführungen innerhalb Deutschlands zu erleichtern. Besonders schlecht bewerten die Fachkräfte zurzeit die Verfahren zum Eltern- und Geschwisternachzug. Doch auch bei der Zusammenführung von Minderjährigen mit ihren Angehörigen und Bezugspersonen innerhalb Deutschlands wird von 44% angegeben, dass diese (sehr) schlecht funktionieren. Als häufigsten Grund (59,5% der Befragten) für Abgänge aus Einrichtungen wird daher angegeben, dass Jugendliche sich auf eigene Faust zu Angehörige bzw. Freunde begeben, die an anderen Orten leben. Sie gelten in der Folge vielfach als „vermisst“.

Am besten wurde die Unterbringungs- und Betreuungsqualität im Bereich der Hilfen zur Erziehung mit zu 56,1% guten oder sehr guten Einschätzungen bewertet, am schlechtesten bei der vorläufigen Inobhutnahme mit nur 32,2% und den Hilfen für junge Volljährige mit 45,1% (sehr)guten Bewertungen. Trotz der gesunkenen Einreisezahlen und Verbesserungen gegenüber 2016 ist eine flächendeckend gute Unterbringungs- und Betreuungsqualität danach noch nicht überall hergestellt worden. Hier besteht weiterhin Handlungsbedarf – insbesondere im Bereich der (vorläufigen) Inobhutnahme sowie bei den Hilfen für junge Volljährige.

Während die Gesundheitsversorgung bei physischen Erkrankungen überwiegend positiv bewertet wird, ist sie bei psychischen Erkrankungen von 53,7% der Befragten als schlecht bzw. sehr schlecht eingeschätzt worden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Dazu gehören u.a. der Ausbau der Strukturen der Psychosozialen Zentren durch Bundes- und Landesmittel sowie eine gesetzliche Sicherstellung der Erstattung von Sprachmittlungskosten.

Methodik

Insgesamt haben sich vom 19. Oktober bis 3. November 2017 2.211 Personen an der Online-Umfrage beteiligt. Der Auswertung wurden jedoch nur die Antworten von insgesamt 1.347 Personen zugrunde gelegt, die den Fragebogen vollständig beantwortet haben. Obwohl keine repräsentative Zufallsstichprobe unter den Fachkräften gezogen wurde, kann aufgrund der großen Zahl der Teilnehmenden davon ausgegangen werden, dass die Ergebnisse eine hohe Aussagekraft besitzen.

Die Auswertung der Online-Umfrage als PDF steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (BumF) vom 27.01.2018

Istanbul-Konvention muss vorbehaltlos umgesetzt werden

Nach über drei Jahren tritt am 01.02.2018 die Istanbul- Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Deutschland in Kraft. Damit verpflichtet sich Deutschland zu umfassenden Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter. "Der Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht. Darauf hat jede Frau einen Anspruch, unabhängig von Einkommen und Vermögen, Herkunftsort, Aufenthaltsstatus gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Fakt ist jedoch, dass in Deutschland nach wie vor nicht ausreichend Hilfsangebote für betroffene Frauen und ihre Kinder zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus haben nicht alle Frauen gleichermaßen Zugang dazu. Für Frauen mit körperlichen Beeinträchtigungen ist es beispielsweise sehr schwierig, einen Platz im Frauenhaus zu bekommen, da etwa 90 Prozent der Schutzeinrichtungen nicht oder nur teilweise barrierefrei sind. Auch Migrantinnen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus und geflüchtete Frauen haben durch das derzeitige Aufenthalts- und Asylgesetz nur eingeschränkt Zugang zu den Hilfen.

"Das muss sich dringend ändern. Die Diakonie fordert deshalb seit langen ein Bundesgesetz mit einem Rechtsanspruch für alle Frauen und ihre Kinder auf Schutz und Hilfe bei Gewalt sowie eine vorbehaltlose Umsetzung der Istanbul- Konvention", sagt Loheide. Die von der Bundesregierung eingelegten Vorbehalte müssten aufgehoben werden. Geflüchtete oder Frauen und Mädchen in der Migration benötigten für ihren Schutz oder wenn sie als Zeuginnen in Strafverfahren aussagen wollen, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht.

"Wir begrüßen sehr, dass CDU/CSU und SPD in ihren Sondierungsgesprächen vereinbart haben, ein Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung von Gewalt betroffener Frauen und Kindern aufzulegen und die Hilfestrukturen zu verbessern. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Diesen Absichtserklärungen müssen rasch Taten folgen, um sexualisierter und häuslicher Gewalt konsequent entgegenzuwirken", betont Loheide.

Zum Hintergrund:

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Auf seiner Grundlage sollen sie verhütet und bekämpft werden. Es trat am 1. August 2014 in Kraft. Bis November 2017 wurde das Übereinkommen von 45 Staaten unterzeichnet und von 27 ratifiziert. Deutschland hat am 12. Oktober 2017 ratifiziert. Am 01. Februar 2018 tritt das Übereinkommen des Europarts zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Deutschland in Kraft.

Die Istanbul-Konvention ist die erste international rechtsverbindliche Übereinkunft, die potenziell allen Staaten der Welt offensteht und die ein umfassendes Paket an Maßnahmen bereitstellt, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern und zu bekämpfen.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 31.01.2018

Am 25. und 26. Januar 2018 treffen sich die EU-Justiz- und Innenminister zu einem informellen Treffen in Sofia. Aus diesem Anlass appelliert Diakonie-Präsident Ulrich Lilie an die Teilnehmer des Treffens:

"Die geltenden völkerrechtlichen, menschenrechtlichen und europarechtlichen Standards für Flüchtlinge müssen erhalten bleiben. Menschen, die vor Krieg, Terror und Verfolgung fliehen, brauchen Schutz – auch in Europa. Die aktuellen Bemühungen zur Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems dürfen nicht zu einer Auslagerung des Flüchtlingsschutzes in die ohnehin stärker belasteten Krisen- und Transitstaaten führen. In der EU muss weiterhin um eine faire Verteilung der Schutzsuchenden gerungen werden. Nur wenn hier eine gute Lösung gefunden wird, kann Europa seiner weltweiten Verantwortung gerecht werden."

Die Diakonie Deutschland veröffentlicht heute gemeinsam mit elf weiteren Verbänden und Flüchtlingsorganisation das Positionspapier "Für den Fortbestand des Zugangs zum individuellen Asylrecht in Europa – zu den aktuellen Reformvorschlägen für das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS)". Darin fordern sie einen weiterhin unbeschränkten Zugang zum Asylverfahren mit einer inhaltlichen Prüfung des Asylgesuchs in Europa. Sie lehnen insbesondere eine verpflichtende Drittstaatenregelung ab, die gleichzeitig mit der Absenkung von Standards für die Sicherheit der Flüchtlinge in diesen Staaten verbunden werden soll.

Das gemeinsame Positionspapier finden hier.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 25.01.2018

Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes erstelltes Rechtsgutachten spricht sich für die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz aus. Die Gutachter kommen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert ist. So besteht ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen.

"Wir müssen endlich mit der Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem stärken und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland setzen. Breite Mehrheiten dafür gibt es derzeit in Bundestag und Bundesrat. Diese müssen jetzt genutzt werden. Mehr als 25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden. Bislang fehlt dort der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte. Deshalb sollten die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz festgeschrieben werden. Dies würde sich bei der Planung und Gestaltung in allen Politikfeldern positiv auswirken", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Gutachten analysiert Gerichtsentscheidungen in verschiedenen Rechtsgebieten und kommt zu dem Schluss, dass eindeutige Formulierungen im Grundgesetz zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen würden, so dass eine angemessenere Berücksichtigung von Kinderrechten durch Gerichte, die Verwaltung und den Gesetzgeber zu erwarten sei. Es stellt fest, dass ausdrückliche Kindergrundrechte ein deutlicher und rechtsstaatlich hinreichend bestimmter Bestandteil der Werteordnung des Grundgesetzes wären und damit die Anwendung sämtlichen Rechts prägen könnten. Dies würde sich vor allem auf die Auslegung der Kinderrechte durch Gerichte positiv auswirken. Es geht bei den Kinderrechten somit nicht nur um die symbolische Funktion einer Verfassungsänderung, sondern um eine mit tatsächlichen rechtlichen Auswirkungen. Die explizite Normierung von Kinderrechten im Grundgesetz würde also die Realisierung ihrer Rechte quer durch die Rechtsgebiete stärken. Das Gutachten bezieht sich auch auf die Feststellungen des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes, dass die Gewährung von Rechten, die für alle Menschen gelten, nicht genügt, um die Beachtung von Kinderrechten sicherzustellen.

Kinderrechte im Grundgesetz sollten laut Gutachten den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit beinhalten. "Kinderrechte können in das Grundgesetz aufgenommen werden, ohne das grundsätzliche Verhältnis von Kindern, Eltern und Staat anzutasten. Eine Stärkung der Rechte von Kindern führt nicht automatisch zu einer Schwächung der Rechte von Eltern. Im Gegenteil erhalten Eltern dadurch bessere Möglichkeiten, die Rechte ihrer Kinder gegenüber staatlichen Einrichtungen durchzusetzen", so Thomas Krüger.

Das "Gutachten bezüglich der Aufnahme eines ausdrücklichen Kindergrundrechts in das Grundgesetz vor dem Hintergrund der Maßgaben der Kernprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention" wurde im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes von Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann und Dr. Philipp B. Donath von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main erstellt. Es kann unter www.dkhw.de/kinderrechte-ins-grundgesetz heruntergeladen werden. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte beim Deutschen Kinderhilfswerk begleitet die Umsetzung der aktuellen Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (Sofia-Strategie 2016-2021) und wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 25.01.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 17. Februar 2018

Veranstalter: Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in Kooperation mit dem Referent_innenRat der Humboldt-Universität zu Berlin

Ort: Berlin

In jahrzehntelangen Kämpfen konnten wesentliche Fortschritte bei der rechtlichen Anerkennung und gesellschaftlichen Akzeptanz von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI*) erreicht werden. Aber auch nach der Öffnung der Ehe und dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Dritten Geschlecht bleibt noch viel zu tun. Homophobie, Transfeindlichkeit und weitere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit sind in vielen gesellschaftlichen Bereichen allgegenwärtig. Zusätzlich machen Gleichstellungsgegner*innen flankiert von religiös-fundamentalistischen Gruppen und völkischen Initiativen Stimmung gegen die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in unserer Gesellschaft.

Im Rahmen des bundesweit ersten Regenbogenparlaments soll gemeinsam darüber diskutiert werden, wie „Regenbogenkompetenz“ in der Sozialen Arbeit, im Sport, in Religionsgemeinschaften, bei der Versorgung und Integration von Geflüchteten, in den Medien und auch in der auswärtigen Kultur- und Sprachpolitik erhöht werden kann. Für den Bereich Soziale Arbeit wird ein Fachforum mit Fortbildungscharakter speziell für Fachkräfte der Sozialen Arbeit angeboten. In den Fachforen sollen Strategien und Anforderungen zur Umsetzung formuliert und ein Forum zum fachlich qualifizierten Austausch und zur Vernetzung angeboten werden.

Die Veranstaltung richtet sich an LSBTI*-Aktivist*innen und Fachkräfte aus den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Medien, Politik, Sport, Kultur, Religion, Soziale Arbeit, Antidiskriminierungs- und Antirassismusarbeit, aus der Jugendarbeit und aus migrantischen Organisationen. Darüber hinaus versteht sich das Format als Schnittstelle zwischen der Bundespolitik und den Ländern bzw. den Kommunen.

Um Anmeldung bis spätestens 09.02.2018 wird gebeten.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 22. Februar 2018

Veranstalter: Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.

Ort: Berlin

Moderne Gleichstellungspolitik muss darauf zielen, Frauen und Männern gleichermaßen zu ermöglichen, ihre Lebensentwürfe ohne Rollenzwänge und Benachteiligungen zu gestalten. Dazu ist es notwendig, sowohl strukturelle Rahmenbedingungen zu hinterfragen, als auch die spezifischen Belange, Bedarfe und Benachteiligungen von Frauen wie von Männern in den Blick zu nehmen. Um Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen, muss Gleichstellungspolitik die Perspektiven von Jungen, Vätern und Männern systematisch mit einbeziehen.

Im Rahmen der Fachveranstaltung zu männerpolitischen Perspektiven in der neuen Legislaturperiode wird mit Vertreter_innen aus Politik und Verbänden über Impulse für eine gleichstellungsorientierte Jungen-, Väter- und Männerpolitik diskutiert werden.

Neben zwei Inputs zu Bedarfen bei der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit sowie zur Einordnung und Positionsbestimmung gleichstellungsorientierter Männerpolitik wird es eine Podiumsdiskussion mit Vertreter_innen des Deutschen Frauenrats, der IG Metall, des Zukunftsforums Familie (Geschäftsführer Alexander Nöhring) und Mitgliedern des Deutschen Bundestags aus verschiedenen Parteien geben. Abschließend wird bei einem Empfang Gelegenheit zur Vernetzung und zu persönlichem Austausch sein.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 03. März 2018

Veranstalter: Lesben- und Schwulenverband (LSVD)

Ort: Magdeburg

Das LSVD-Projekt „Miteinander stärken – Rechtspopulismus entgegenwirken“ fördert die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). In regionalen Workshops und Konferenzen werden menschenfeindliche Parolen analysiert, effektive Gegenstrategien diskutiert und neue Kooperationen und Bündnisse geschlossen.

Das nächste regionale Vernetzungstreffen findet am 03. März im Familienhaus Magdeburg statt. Mit ihren Angriffen und Diffamierungen wollen die Gegner*innen von Akzeptanz und Vielfalt einschüchtern und LSBTI aus der gesellschaftlichen Sichtbarkeit drängen. Was kann dieser Entwicklung entgegengesetzt werden und welche Rolle spielen Religion, Rassismus und völkische Ideologien dabei?

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 05.-07. März 2018

Veranstalter: Die Armutskonferenz – Österreichisches Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung

Ort: Salzburg

Armut ist nicht nur ein Verlust an Einkommen. Armut ist stets verbunden mit einem Verlust an sozialem Status. In der Geschichte der Armutsdiskurse werden seit jeher die jeweiligen Verlierer*innengruppen eines grundlegenden sozialenWandels für ihre verschlechterte ökonomische Lage selbst verantwortlich gemacht, beschimpft und abgewertet. In dieser Arena des Kampfs um Anerkennungkommen die Begleitfolgen sozialen Abstiegs zum Vorschein: soziale Disqualifizierung, verletzte Gerechtigkeitsgefühle, Ohnmachtserfahrungen.

Die 11. Österreichische Armutskonferenz macht die Abwertungsspirale und das Ringen nach Anerkennung, Wertschätzung und Würde zum Thema. Sie nimmt dabei Bezug auf eine langjährige Tradition an theoretischen Beiträgen und Debatten in Armuts- und Verteilungsforschung und bezieht sich auf die unmittelbaren Erfahrungen von Menschen mit Armuts- und Ausgrenzungserfahrungen. In den Blick genommen werden auch die Zusammenhänge zwischen mangelnder Anerkennung, gesellschaftlichen Abstiegsängsten und dem Anstieg an gesellschaftlich wahrnehmbaren Aggressionen, die vor allem gegenüber so genannten Randgruppen zum Ausdruck gebracht werden. Wie können wir eine Politik der Umverteilung mit einer Politik der sozialen Anerkennung verbinden?

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 22. Juni 2018

Veranstalter: Deutscher Frauenrat Lobby der Frauen in Deutschland e.V.

Ort: Berlin

Nachrichten bekommen wir auf unser Smartphone, Technologien verändern Berufe, unsere Netzwerke sind die Soziale Medien – die Digitalisierung spielt eine immer größere Rolle in unserem Leben. Deshalb geht es bei der diesjährigen DF-Fachveranstaltung um das Thema „Frauen und Digitalisierung“. Es wird gezeigt, wie vielfältig die Auswirkungen der Digitalisierung sind – Chancen und Herausforderungen werden unter einem gendersensiblen Blick diskutiert.

Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Am Ort der Verhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD macht heute das Bündnis "Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!" seine Erwartungen an die Politik der neuen Koalition deutlich. Die Aktion steht unter dem Motto: Ein gerechtes Land für alle! Reiche besteuern statt beschenken! Statt Steuergeschenke für Reiche zu planen, die bereits in den vergangenen Jahrzehnten massiv entlastet worden sind, seien für einen leistungsfähigen Sozialstaat höhere Einnahmen erforderlich, so das breite Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen.

Das Bündnis fordert, dass sich die Politik in den kommenden Jahren darauf konzentriert, die Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern und mehr soziale Gerechtigkeit durchzusetzen. Die Bündnispartner sehen dringenden Investitionsbedarf sowohl in die Infrastruktur als auch in die Bildung – von Kitas bis zur Erwachsenenbildung, in das Gesundheitswesen und die Pflege sowie für mehr bezahlbare Wohnungen. Nötig seien darüber hinaus bessere gesetzliche Renten und größere Anstrengungen in der Bekämpfung von Langzeiterwerbslosigkeit und Armut sowie für die Integration von Flüchtlingen und Eingewanderten. Angesichts der großen ungedeckten Bedarfe ist es aus Sicht des Bündnisses unvertretbar, den Solidaritätszuschlag wie geplant ersatzlos abzuschmelzen. Die einkommensärmere Hälfte der Bevölkerung hätte davon gar nichts. Zwar sollen im ersten Schritt die Hochverdiener noch nicht entlastet werden, doch der Wegfall des Zuschlags käme letztlich hauptsächlich den reichsten zehn Prozent der Bevölkerung zugute. Das Bündnis "Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!" fordert stattdessen, sehr hohe Einkommen stärker als bisher zu besteuern, etwa durch eine spürbare Erhöhung des Spitzensteuersatzes der Einkommenssteuer.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, sagt: "Ohne den Mut zur Umverteilung bleiben alle Pläne für eine anspruchsvolle Sozial-, Bildungs- und Pflegepolitik letztlich Makulatur. Steuerliche Mehreinnahmen sind das Gebot der Stunde. Gerecht und vernünftig ist eine stärkere Besteuerung großer Vermögen und sehr hoher Einkommen."

Dazu erklärt Uwe Hiksch, Mitglied im Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands: "Der ökologische Umbau der Infrastruktur ist eine Grundvoraussetzung für eine zukunftsfähige Entwicklung. Die neue Bundesregierung muss die Energiewende, eine ökologische Verkehrswende und einen ökologischen Umbau der Industriegesellschaft beschleunigen. Deshalb fordern die NaturFreunde die Einführung einer Reichensteuer und einer Vermögensabgabe zur Finanzierung dieser notwendigen Investitionen. Die Reichen und Spitzenverdienenden müssen endlich ihren angemessenen Beitrag zur Finanzierung des Staates leisten."

Sophie Schwab, stellvertretende Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz, ergänzt: "Insbesondere die wachsende Anzahl von Kindern, die in Armut aufwachsen müssen, gibt Anlass zu großer Sorge. Wir brauchen einen finanzstarken Sozialstaat, der all die wichtigen Investitionen in Bildung leisten kann, die wir dringend brauchen. Um das Problem der Kinderarmut endlich wirksam zu bekämpfen, muss Geld in die Hand genommen werden und sowohl die monetären Leistungen für alle Kinder – auch die im SGB II-Bezug – verbessert, als auch die Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur ausgebaut werden."

Das reichste Zehntel der Bevölkerung in Deutschland verfügt über etwa 40 Prozent der Einkommen und zwei Drittel des gesamten Privatvermögens, allein das reichste ein Prozent über etwa 13 Prozent der Einkommen und ein Drittel des Vermögens. Das Bündnis bekräftigt daher seine Forderungen unter anderem nach der Wiedereinführung einer Vermögensteuer und einer Reform der Erbschaftsteuer, um Millionäre und Milliardäre gerechter an der Finanzierung des Gemeinwesens zu beteiligen und die zunehmende Ungleichheit einzudämmen.

Dem Bündnis "Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!" gehören über 30 bundesweite Organisationen an, darunter die Gewerkschaften ver.di, GEW und NGG, der Paritätische Gesamtverband sowie AWO, Sozialverband Deutschland, Volkssolidarität, der Deutsche Kinderschutzbund und die nationale Armutskonferenz, der Deutsche Mieterbund, Attac, BUND, Naturfreunde und OXFAM.

Mehr Infos auch zu weiteren Unterstützern unter: www.reichtum-umverteilen.de

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 02.02.2018

Anlässlich der erneuten Verhandlungsrunde begrüßt das ZFF die IG-Metall Tarifforderung nach einer Wahloption auf Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden, unterstützt durch einen Entgeltzuschuss für Beschäftige mit Sorgeaufgaben für Kinder oder ältere Angehörige.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Die Tarifforderung der IG Metall kommt genau zum richtigen Zeitpunkt! Seit vielen Jahren sind steigende Arbeitsanforderungen von Seiten der Arbeitgeber*innen zu beobachten, die der Verantwortungsübernahme von Betreuungs- und Pflegeaufgaben für Kinder und ältere Angehörige zum Teil komplett zuwiderlaufen. Dabei ist die familiäre Sorgearbeit für die Beschäftigten zentral: Männer und Frauen wollen Arbeitszeiten, die zu ihrem Leben passen! Auch die Seite der Arbeitgeber*innen muss endlich verstehen, dass diese Forderungen nicht im Gegensatz zu ihren Unternehmensinteressen stehen. Im Gegenteil: Ohne eine gute Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist keine gute Arbeit möglich!“

Reckmann erklärt weiter: „Vor diesem Hintergrund können wir die IG-Metall Tarifforderung nur unterstützen: Ein individueller Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden für bis zu 24 Monate mit dazugehörigem Rückkehrrecht schafft mehr Zeit für das Familienleben. Wir begrüßen überdies die Forderung nach einem Entgeltzuschuss für Beschäftigte in besonders belastenden Arbeitszeitmodellen sowie für Arbeitnehmer*innen mit Betreuungsaufgaben für Kinder bis zu 14 Jahren oder ältere Angehörige. Neben den Tarifparteien ist aber auch die künftige Bundespolitik aufgefordert, Zeitpolitik für Familien ernst zu nehmen, die modernen Lebensrealitäten endlich anzuerkennen und das Arbeitsleben familienfreundlicher zu gestalten!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 24.01.2018

AKTUELLES

Die Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA) hat die fachliche und gesellschaftspolitische Diskussion um das sogenannte Wechselmodell für Kinder nach elterlicher Trennung aufgegriffen und kommt zu dem Schluss: Das Wechselmodell ist nichts für jede*n und taugt nicht als Leitmodell für den Regelfall.

Das AGIA Positionspapier zum Wechselmodell steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Information Fachbereiche Häusliche Gewalt/Gewaltschutz/AGIA – Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. vom 29.01.2018

Der Deutsche Bundestag hat im vergangenen Juni sein Schweigen über eines der bestgehüteten Tabus unserer Gesellschaft beendet: In einem fraktionsübergreifenden Antrag erkannte das Parlament erstmals an, dass in Deutschland drei bis vier Millionen Kinder mit psychisch kranken und 2,65 Millionen Kinder mit suchtkranken Eltern aufwachsen. Der Antrag benennt das erhöhte Risiko dieser Kinder, selber psychische oder Suchterkrankungen zu entwickeln und anerkennt ihren Anspruch auf Hilfe.

Der Bundestag greift in dem Antrag die seit Jahren von uns im Rahmen der Aktionswoche erhobene Forderung auf, dass die bislang nur spärlich vorhandenen Hilfen für die Kinder „personell und finanziell zu einem strukturellen und flächendeckenden Unterstützungssystem ausgebaut werden“ müssen. Dafür sollen „erprobte Modelle in die sozialen Regelsysteme überführt und verstetigt werden“. Als ersten Schritt fordert der Antrag die Bundesregierung auf, eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe einzurichten, die die Vorschläge zur Verbesserung der Situation betroffener Kindern und Jugendlicher erarbeitet und diese der neuen Bundesregierung vorlegt. Darüber hinaus fordert der Antrag Aufklärungsmaßnahmen zur Enttabuisierung von Sucht und psychischer Erkrankung in der deutschen Gesellschaft und die Verankerung dieser Themen in der Aus- und Weiterbildung aller Berufsgruppen, die an der Versorgung von Kindern und d eren psychisch kranken Eltern beteiligt sind.

Die Initiatoren der Aktionswoche für Kinder aus Suchtfamilien begrüßen diese Entwicklung. Wir fordern die künftige Bundesregierung dazu auf, den Arbeitsauftrag ernst zu nehmen, den der 18. Deutsche Bundestag ihr gegeben hat. Sie möge die interdisziplinäre Arbeitsgruppe nun rasch einrichten und deren Arbeitsergebnisse umsetzen. Insbesondere die auskömmliche Finanzierung eines flächendeckenden Unterstützungssystems für Kinder aus sucht- oder psychisch kranken Familien muss zwischen Bund, Ländern und Kommunen geregelt werden, damit sich entsprechende Netzwerkstrukturen bilden und nachhaltig entwickelt werden können. Diese Investitionen würden sich durch enorme Einsparungen in der Kranken- und Rentenversicherung innerhalb weniger Jahre auszahlen. Die günstige Finanzlage sollte unbedingt für diesen überfälligen Schritt genutzt werden.

Wie in jedem Jahr wird die bundesweite Aktionswoche für Kinder aus Suchtfamilien die politischen Forderungen mit zahlreichen Veranstaltungen und Aktionen unterstreichen. Alle Einrichtungen, Initiativen, Projekte und die Verbände der Sucht-Selbsthilfe sind eingeladen, ihre Stimme für die vergessenen Kinder zu erheben. Die Veranstaltungen sorgen dafür, dem Thema Kinder aus Suchtfamilien mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen, Wissen zu vermitteln, Hoffnung zu verbreiten und betroffenen Familien und den Kindern Wege zu Hilfe und Genesung zu weisen.

Die Fort- und Weiterbildungsangebote im Rahmen der Aktionswoche zielen insbesondere auf Kindergärten, Schulen, Jugendeinrichtungen, Gesundheitssystem, Jugendhilfe und Suchthilfe. Denn diese Einrichtungen sind in besonderer Weise geeignet, die Kinder so zu unterstützen, dass sie sich trotz Widrigkeiten relativ gesund entwickeln können.

Alle Informationen zu den Veranstaltungen und Tipps, wie jedermann und jedefrau an der Aktionswoche teilnehmen kann, finden sich auf der Website www.coa-aktionswoche.de. Die Aktionswoche läuft parallel zur Children of Alcoholics Week in den USA und in Großbritannien. Sie steht in Deutschland unter der Schirmherrschaft der Schauspielerin Katrin Sass. Die Aktionswoche wird unterstützt von der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH).

Quelle: Presseinformation der NACOA Deutschland vom 22.1.2018

Quelle: Newsletter der Deutschen Liga fuer das Kind Nr. 694 vom 25. Januar 2018

Gegensteuern – Rechtspopulismus und Gleichstellungsgegner*innen die Stirn bieten

Das LSVD-Projekt „Miteinander stärken – Rechtspopulismus entgegenwirken“ fördert die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). In regionalen Workshops und Konferenzen werden menschenfeindliche Parolen analysiert, effektive Gegenstrategien diskutiert und neue Kooperationen und Bündnisse geschlossen. Die erste Broschüre des Projekts dokumentiert die beim ersten Vernetzungstreffen in Leipzig entwickelten Strategien und Handlungsempfehlungen zu Themen wie Pädagogik der Vielfalt, Rechtspopulismus sowie Religion und Fundamentalismus.

Ansprechpersonen für das LSVD-Projekt „Miteinander stärken“ sind:

Das Projekt „Miteinander stärken“ wird im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 30.01.2018

Armut hat viele Facetten. Geld hat entscheidenden Einfluss auf die Qualität wichtiger Lebensbereiche wie Wohnen, Ernährung, Gesundheit und Bildung. Geldknappheit kann Mobilität und Freizeitverhalten und somit auch die soziale Teilhabe einschränken. Für einige Bevölkerungsgruppen in Deutschland ist das Armutsrisiko besonders hoch. Wer hierzulande zu den Betroffenen zählt, zeigt die neue Ausgabe von STATISTIKBRIEF:

Februar 2018: Armut in Deutschland: Wer ist gefährdet?

Quelle: Mitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 02.02.2018

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 2 2018

SCHWERPUNKT I: Familiennachzug

Anlässlich der morgigen Beratungen im Bundestag zum Familiennachzug fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, das Recht auf Familie von Geflüchteten anzuerkennen und auf eine weitere Verlängerung der derzeitigen Wartefrist beim Familiennachzug für subsidiär Geschützte zu verzichten.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Das ZFF kritisiert scharf, dass die morgigen Beratungen auf eine Fortsetzung der bestehenden Wartefrist beim Familiennachzug für Geflüchtete mit subsidiärem Schutz abzielen. Das Recht auf ein Familienleben wird damit für eine Gruppe Geflüchteter weiterhin massiv beschnitten. Die Restriktion beim Familiennachzug behindert nicht nur die gesellschaftliche Integration, sondern sendet weiterhin ein fatales Signal an Frauen und Kinder in den Herkunftsländern, sich selbst auf gefährliche Fluchtwege zu begeben. Als Familie füreinander Verantwortung zu übernehmen ist ein humanitäres Gebot und nicht weiter verhandelbar!“

Das ZFF-Positionspapier zum Thema Familiennachzug „Jeder Mensch hat ein Recht auf Familie“ kann hier heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 18.01.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt darauf, den Familiennachzug auch zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen zu ermöglichen. In einem Antrag (19/454), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages steht, fordert sie die Bundesregierung auf, keine Initiativen zur Gesetzgebung mit dem Ziel der Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs für solche Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus zu ergreifen. Vielmehr soll die Regierung dem Antrag zufolge das Personal bei den deutschen Auslandsvertretungen in den Anrainerstaaten Syriens aufstocken, "um die höhere Nachfrage nach Visa zum Familiennachzug bearbeiten zu können".

In der Vorlage verweist die Fraktion darauf, dass das Recht auf Wahrung der Familieneinheit grundrechtlich geschützt sei. Eine Verlängerung der derzeitigen Wartefrist beim Familiennachzug für die subsidiär Geschützten bis zum 16. März 2018 widerspreche der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts.

Die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte vor rund zwei Jahren habe "fatale Folgen für alle Beteiligten", schreiben die Abgeordneten in der Begründung. Die Angehörigen im Herkunfts- oder Drittstaat seien teils lebensgefährlichen Umständen ausgesetzt; das Familienmitglied in Deutschland habe Angst um die eigene Familie und vermisse sie. Oft könnten sich die Betroffenen in Deutschland kaum auf weitere Integrationsschritte konzentrieren, wenn sie in ständiger Sorge um die Familie seien. Subsidiär Schutzberechtigte dürften zwar in Deutschland bleiben, weil ihnen im Herkunftsland zum Beispiel Folter oder Krieg drohen würden. Ihren ebenso schutzbedürftigen Kernfamilien – Ehegatten und minderjährige Kinder – werde jedoch zwei Jahre lang der Nachzug verwehrt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 23 vom 18.01.2018

Die zum 16. März dieses Jahres auslaufende Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen soll nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion verlängert werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktion (19/439) hervor, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Parlaments steht.

Darin verweisen die Abgeordneten "auf die bis zum 31. Juli 2018 beabsichtigte Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, mit der ein geordneter und gestaffelter Familiennachzug nur aus humanitären Gründen ermöglicht werden soll". Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung soll die Aussetzung des Familiennachzugs der Vorlage zufolge verlängert werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 21 vom 17.01.2018

Der Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen in Deutschland soll nach den Willen der FDP-Fraktion grundsätzlich für weitere zwei Jahre ausgesetzt, aber zugleich für verschiedene Ausnahmefälle wieder zugelassen werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Fraktion (19/425) zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes vor, der in dieser Woche erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Darin verweist die Fraktion darauf, dass der Familiennachzug für subsidiär Geschützte im Jahr 2016 mit dem sogenannten "Asylpaket II" bis zum 16. März dieses Jahres ausgesetzt wurde. Während die Kapazitäten zur Integration weiterhin angespannt seien und durch einen Familiennachzug der Angehörigen subsidiär Schutzbedürftiger zusätzlich stark belastet würden, stelle für die Betroffenen die Wartezeit bis zu einer Zusammenführung der Familie bereits jetzt eine große Härte dar.

Wie die Fraktion ausführt, bringt die Einschränkung der allgemeinen Regelungen zum Familiennachzug für weitere zwei Jahre für die Betroffenen eine "erhebliche Belastung" mit sich, "da sie nun in der Regel mindestens vier Jahre warten müssen, bis die familiäre Lebensgemeinschaft wiederhergestellt werden kann". Dies sei "gerade im Verhältnis zwischen Eltern und ihren minderjährigen Kindern ein langer Zeitraum".

Die vorgesehenen Ausnahmefälle sollen laut Vorlage unter anderem Konstellationen erfassen, "in denen es den betroffenen Personen nicht mehr zumutbar ist, länger auf den Familiennachzug zu warten". Dies könne "aufgrund eines individuellen Härtefalls für die Person, zu welcher der Zuzug nach Deutschland erfolgen soll, oder für die nachzugsberechtigten Personen oder aufgrund einer Verschlechterung der humanitären Lage im Aufenthaltsstaat und einer daraus folgenden Gefahr von Leib, Leben und Freiheit der nachzugsberechtigen Personen der Fall sein".

Da der Familiennachzug "aufgrund der großen integrationspolitischen Herausforderungen in Deutschland beschränkt wird", ist es der Fraktion zufolge "nur konsequent", einen Familiennachzug ferner in den Fällen zu erlauben, in denen der Integrationsaufwand voraussichtlich gering sein wird. "Dies ist zum einen in den Fällen anzunehmen, in denen die Person, zu welcher der Nachzug erfolgt, den Lebensunterhalt sowohl für sich als auch die nachzugsberechtigten Personen sichern kann. Darüber hinaus sollte ein Nachzug aber auch erlaubt werden, wenn die Person, zu welcher der Nachzug erfolgt, sich in die Lebensverhältnisse in Deutschland integriert hat".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 19 vom 16.01.2018

Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes, kommentiert den heutigen Gesetzesentwurf der Fraktion CDU/CSU zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten.

„Eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte, wie es der Gesetzesentwurf der CDU/CSU vorsieht, spricht diesen Menschen das Recht auf ein Familienleben ab und ist somit grund- und menschenrechtswidrig. Diese Geflüchteten haben darauf gehofft, dass die Aussetzung am 17. März 2018 endet. Durch jegliche Neuänderungen wird ihr Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat geschwächt. Wir fordern deshalb mit Nachdruck, die Aussetzung im März dieses Jahres auslaufen zu lassen. Eine monatliche Höchstzahl von 1000 Nachzügen ab August 2018 lehnen wir zudem ab. Der Familiennachzug für subsidiär Geschützte muss unter den gleichen Bedingungen ermöglicht werden wie für Geflüchtete mit Schutzstatus nach die Genfer Flüchtlingskonvention. Familiennachzug trägt zu einer guten Integration bei und ermöglicht den Geflüchteten ein echtes Ankommen in der Bundesrepublik. Und das muss das Ziel der Politik sein.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 19.01.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert angesichts der heutigen Bundestagsdebatte zum Familiennachzug nachdrücklich an die Bundestagsabgeordneten, die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus zu beenden. "Die seit dem Asylpaket II geltenden Verschärfungen im Aufenthaltsgesetz schränken die Rechte von Flüchtlingskindern in Deutschland unzulässig ein. Die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus widerspricht geltendem internationalem Recht und trifft Kinder besonders hart. Die derzeitige Rechtslage bedeutet für Familien subsidiär Geschützter eine Trennung auf viele Jahre", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Für fast alle unbegleiteten Flüchtlingskinder ist es derzeit unmöglich, ihre Eltern in die Bundesrepublik Deutschland nachzuholen. Die Aussetzung des Familiennachzugs ist für diese Kinder verbunden mit der ständigen Sorge um die zurückgebliebenen Eltern und Geschwister und hat somit sehr negative Auswirkungen auf das Einleben in ihrem Umfeld und ihre Integration. Deshalb appellieren wir eindringlich an alle Bundestagsabgeordneten, das international und grundgesetzlich geschützte Recht auf familiäres Zusammenleben auch für diese Flüchtlingskinder zu respektieren", so Lütkes weiter.

In der Verwaltungspraxis kommt der nach dem Aufenthaltsgesetz in Härtefällen mögliche Familiennachzug bei Flüchtlingskinder mit subsidiärem Schutzstatus praktisch nicht zur Anwendung. Wenn Kinder aber mehrere Jahre zwangsweise ohne ihre Eltern aufwachsen müssen, ist das eine menschenrechtliche Katastrophe und widerspricht der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls und dem Recht, nicht von den Eltern getrennt zu werden. Kinder, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, sind für ihr Wohl und ihre Integration auf einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Familienleben angewiesen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk wird zu den kinderrechtlichen Aspekten des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten in Kürze ein neues Rechtsgutachten veröffentlichen. Der Schwerpunkt dieses Gutachtens liegt auf den menschenrechtlichen Verpflichtungen, die sich aus dem Völkerrecht ergeben, vor allem aus der UN-Kinderrechtskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.01.2018

Vor den am morgigen Freitag im Bundestag stattfindenden Beratungen zum Familiennachzug fordert der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB), dass die Aussetzung des Familiennachzuges für subsidiär Geschützte nicht verlängert wird.

Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V. kritisiert die Aussetzung des Familiennachzuges für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus scharf. Sie widerspreche Geist und Inhalt der UN-Kinderrechtskonvention, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Artikel 6 des Deutschen Grundgesetzes, so der DKSB. „Menschenrechte sind nicht nur eine Schönwetterangelegenheit“, mahnt DKSB-Präsident Heinz Hilgers. „Gerade in schwierigen Zeiten und bei besonders Schutzbedürftigen müssen sie eingehalten werden.“

Für Kinder sei der Familienzusammenhalt während des Krieges, auf der Flucht und nach ihrer Ankunft in einem anderen Land das Wichtigste, so der DKSB. Eine gewaltsame Trennung über einen langen Zeitraum führe oft zu gravierenden Bindungs- und Beziehungsstörungen, die irreparable Entwicklungsverzögerungen und Traumatisierungen verursachen können. Zudem sei eine Aussetzung des Familiennachzuges nicht integrationsfördernd.

Der Deutsche Kinderschutzbund lehnt deshalb eine Verlängerung des ursprünglich bis zum 16. März 2018 geltenden Gesetzes bis Ende Juli strikt ab. „Wir hoffen, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dem nicht zustimmen werden“, erklärt Heinz Hilgers. „Die Menschenrechte dürfen nicht ausgehebelt werden. Dieser Tatsache muss auch eine künftige Regelung einer neuen Regierung Rechnung tragen. Die betroffenen Menschen hoffen oft seit Jahren darauf, wieder mit ihren Familien vereint zu werden.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 18.01.2018

Heute wird über das Recht auf Familiennachzug für Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus im Bundestag debattiert. „Wir fordern die Abgeordneten des Bundestages nachdrücklich auf, dieses Recht wieder in Kraft zu setzen“, sagt Christel Riemann-Hanewinckel. „Familie ist ein grundrechtlich geschütztes Gut und nicht verhandelbar. Kinder haben ein Recht auf ihre Eltern,“ so die Präsidentin der eaf weiter.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf) vom 19.01.2018

Zur Debatte um den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte

Im Februar 2016 hat der Bundestag die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte bis zum 16. März 2018 beschlossen (Asylpaket II). Gegenwärtig wird darüber debattiert, ob der Familiennachzug auch über dieses Datum hinaus eingeschränkt werden soll.
Warum sind geflüchtete Familien überhaupt getrennt? Welche Flüchtlinge können gegenwärtig welche Familienmitglieder nach Deutschland nachholen? Wo finden sich die wesentlichen grund- und menschenrechtlichen Grundlagen für den Familiennachzug? Wie wäre eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs zu bewerten? Wie wäre eine Regelung zu bewerten, die eine Kontingentierung vorsehen würde, etwa 1000 Menschen pro Monat?

Antworten auf diese und weitere, häufig gestellte Fragen zum Thema Familiennachzug hat das Institut in einem FAQ zusammengestellt:

Oft gestellte Fragen zum Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte

Quelle: Information Deutsches Institut für Menschenrechte e.V. vom 12.01.2018

Mit Blick auf die am Freitag stattfindenden Beratungen zum Familiennachzug appelliert der Paritätische Wohlfahrtsverband an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, keiner weiteren Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte zuzustimmen.

Es sei ein Gebot humanitärer Verantwortung, die Regelung zur Beschränkung des Familiennachzugs nicht zu verlängern, mahnt der Paritätische. Der Schutz der Familieneinheit sei ein Menschenrecht, das es zu achten gilt. Die Aussetzung des Rechtes auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte stelle eine erhebliche Belastung der Betroffenen dar, behindere ihre Integration und dürfe auf keinen Fall über März 2018 hinaus verlängert werden.

„Hier wird der unverfrorene Versuch unternommen, noch vor einer Regierungsbildung im Sinne einer Fortsetzung der GroKo Fakten zu schaffen. Es kann nicht sein, dass parteitaktische Spielchen auf dem Rücken der hier lebenden Flüchtlinge und ihrer Familien ausgetragen und Grundrechte mit Füßen getreten werden“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Paritätische appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, einer Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs nicht zuzustimmen. „Es gibt ein Gesetz, das regelt, dass diese unsägliche Beschränkung des Familiennachzugs am 16. März ein Ende hat. Und daran sollten sich nun auch alle halten“, so Schneider. Viele Familien warteten seit mittlerweile über zwei Jahren darauf, ihre Angehörigen wiederzusehen und hätten auf die Verlässlichkeit des deutschen Rechts vertraut.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 18.01.2018

SCHWERPUNKT II: Sondierungsergebnisse / Koalitionsverhandlungen

Anlässlich der Sondierungsergebnisse von CDU, CSU und SPD sieht das ZFF gute Ansatzpunkte für die weitere Familienförderung, vermisst jedoch innovative und nachhaltige Maßnahmen. Kritisch beurteilen wir die Vereinbarungen zum Familiennachzug.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Das Ergebnis der Sondierungen ist aus familienpolitischer Sicht unzureichend. Mit der vorgesehenen deutlichen Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages wird an dem ungerechten System der Familienförderung festgehalten. Um Kinder und deren Familien vor Armut zu schützen, begrüßen wir aber die angestrebte Zusammenführung von Kindergeld und Kinderzuschlag auf dem Niveau des sächlichen Existenzminimums und die Erhöhung der Bildungs- und Teilhabeleistungen. Diese sollten aber so rasch wie möglich umgesetzt und perspektivisch zu einer Kindergrundsicherung ausgebaut werden.

Positiv sehen wir die geplante Einführung eines Anspruchs auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder. Dadurch wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt und die soziale Integration der Kinder gefördert.

Allerdings ist es aus Sicht des ZFF enttäuschend, dass sich die SPD offensichtlich nicht damit durchsetzen konnte, die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte wieder zurückzunehmen! Dabei ist es gerade das Wissen um die Sicherheit und Absicherung der eigenen Familie, die eine Integration erst möglich macht.

Als ZFF hoffen wir darauf, dass diese bisherigen Sondierungsergebnisse stabilisiert und im Rahmen von Koalitionsverhandlungen ausgebaut werden. Familien sind ein zentraler Bestandteil unserer Gesellschaft und sie haben es verdient, gut und gemeinsam leben zu können“.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 12.01.2018

Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler kommentiert das heute veröffentlichte Ergebnis der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD.

„In dem heute veröffentlichten Sondierungspapier sehen wir Licht und Schatten. Wir hätten uns mehr sozialpolitische Akzente erwartet. Es fehlt ein Maßnahmenpaket für die Bekämpfung der wachsenden Armut und sozialen Ungleichheit in der Gesellschaft. Eine schrittweise Erhöhung des Spitzensteuersatzes oder aber auch eine stärkere Besteuerung von Vermögen bleibt aus. Insgesamt enthält das Sondierungspapier viele richtige Vorschläge, aber auch viele Lücken und fragliche Weichenstellungen. Vor den potentiellen Koalitionspartnern liegt noch ein langer Verhandlungsweg. Dabei müssen insbesondere auch die folgenden Problempunkte aus Sicht der AWO Schwerpunkte der Koalitionsverhandlungen bilden:

Positiv ist, dass die Sondierer in der Rentenversicherung weitere Leistungsverbesserungen einführen wollen, das gilt auch für die angekündigte Mütterrente II, die für die Betroffenen eine weitere Leistungsverbesserung bedeuten würde. Aber nur wenn die Mütterrente vollständig aus Steuermitteln finanziert wird, kann auch ein verlässlicher Generationenvertrag sichergestellt werden.

Die AWO unterstützt zwar die Forderung, dass die gesetzliche Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert werden soll und die Zusatzbeiträge abgeschafft werden sollen, dennoch können wir nicht nachvollziehen, warum die Bürgerversicherung mit keinem Wort erwähnt wird. Für die Koalitionsverhandlungen fordern wir, sich auf eine gerechte und zukunftsfähige Ausgestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer Bürgerversicherung zu verständigen.

In Sachen Pflege begrüßt die AWO die geplanten Verbesserungen. Es muss aber sichergestellt werden, dass diese Verbesserungen vollständig refinanziert werden. Die Leistungsverbesserungen dürfen nicht auf die Pflegebedürftigen oder Einrichtungen abgewälzt werden. Die bessere Bezahlung und die flächendeckende Erstreckung von Tarifverträgen sind überfällige Schritte. Die Blockadehaltung von privaten Anbietern muss unterbunden werden.

Ein Gesetz zur bundesweiten Sicherstellung von Qualität in der Kinderbetreuung fehlt im Sondierungspapier. Im Gegenteil soll der Länderflickenteppich in Sachen Kitaqualität und Finanzierung sogar verstärkt werden, indem die Länderkompetenzen garantiert werden. Wie gut ein Kleinkind betreut wird, ist so weiterhin vom Wohnort abhängig. Auch der Rechtsanspruch auf Hilfe für von Gewalt betroffenen Frauen fehlt.

Widersprüchlich ist zudem, dass das Grundrecht auf Asyl nicht angetastet werden, de facto aber eine Obergrenze eingeführt werden soll. Die AWO fordert in den Koalitionsverhandlungen jegliche Begrenzung zu unterlassen und stattdessen den Familiennachzug auch für subsidiäre Schutzbedürftige zu ermöglichen.

Die AWO begrüßt die Stärkung der Zivilgesellschaft zum Beispiel durch den Ausbau der Freiwilligendienste. Viele Punkte bleiben aber noch offen und müssen in Koalitionsverhandlungen konkretisiert werden, zum Beispiel auch der Engagementbereich. Hier erwarten wir konkrete Vorschläge für die Entbürokratisierung des Engagements und den Ausbau der Freiwilligendienste.

Selten waren die Ausgangsbedingungen für Koalitionsverhandlungen so günstig wie aktuell: eine gute Konjunktur, hohe Steuereinnahmen und eine niedrige Arbeitslosigkeit. Ein Grund sich auszuruhen, ist das allerdings nicht, weil die Herausforderungen vor denen die Bundesrepublik steht keineswegs kleiner geworden sind.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 12.01.2018

Union und SPD haben sich im Rahmen der Sondierungsgespräche auf Änderungen in der Flüchtlingspolitik geeinigt. Der Bundesfachverband umF begrüßt, dass Verbesserungen beim Bleiberecht geplant sind. Besorgniserregend sind jedoch die Einigungen zum Familiennachzug, zu den Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (ANkER-Einrichtungen) sowie den sicheren Herkunftsstaaten. Geflüchtete Kinder und Jugendliche drohen damit zu den Leidtragenden der Beschlüsse zu werden. Der Bundesfachverband umF warnt insbesondere vor einem Systembruch im Kinderschutz.

Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen

Bundesweit sollen in zentralen ANkER-Einrichtungen Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung bzw. Abschiebung stattfinden. Auf die Kommunen verteilt werden sollen nur noch diejenigen, bei denen eine „positive Bleibeprognose“ besteht.

Auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen vor ihrer Inobhutnahme durch die Jugendämter in den ANkER-Einrichtungen registriert und ihr Alter soll dort festgestellt werden. Damit wird die Primärzuständigkeit der Jugendhilfe für die Feststellung, ob eine Person unbegleitet und minderjährig, und damit besonders schutzbedürftig ist, in Frage gestellt. Ein klares Bekenntnis zum Primat der Jugendhilfe und zum bestmöglichen Schutz von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen fehlt in dem Sondierungsergebnis.

Der Bundesfachverband umF befürchtet, dass insbesondere Kinder und Jugendliche, die entweder mit ihren Eltern oder unerkannt als unbegleitete Minderjährige einreisen, über lange Zeiträume in nicht kindgerechten Einrichtungen leben müssen. Für Kinder und Jugendliche ist das Wohnen in Aufnahmeeinrichtungen mit erheblichen Nachteilen für ihr psychisches und physisches Wohl sowie zahlreichen rechtlichen Einschränkungen verbunden (Schule, Ausbildung, Wohnsituation, Ernährung, räumliche Beschränkung). Ein kindgerechtes Aufwachsen ist in solchen Einrichtungen nicht möglich.

Der Bundesfachverband umF lehnt das Konzept der ANkER-Einrichtungen ab. Die Verteilung auf die Kommunen und der Anschluss an die kommunale Versorgung müssen so schnell wie möglich erfolgen. Nur so kann ein zügiger Zugang zu Schule, Kita und Betreuung sichergestellt werden. Eine kind- und jugendgerechte Unterbringung muss ab dem ersten Tag sichergestellt werden. Die Primärzuständigkeit für die Identifizierung, Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten Minderjährigen liegt bei der Kinder- und Jugendhilfe. Neuregelungen, die dieses Primat umgehen, lehnt der Bundesfachverband umF ab.

Familiennachzug

Der Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten soll ausgesetzt bleiben. Bis zum 31.7.2018 soll eine Neuregelung geschaffen werden, nach der monatlich bis zu 1000 Personen nachziehen können, sofern hierdurch nicht die Obergrenze von 180.000–220.000 Zuwandernden (ohne Erwerbsmigration) insgesamt überschritten wird und bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Der Eltern- und Geschwisternachzug zu unbegleiteten Minderjährigen scheint hierbei ausgeschlossen werden zu sollen.

Die Familie ist Grundvoraussetzung für ein kind- und jugendgerechtes Aufwachsen. Mit einer erneuten Aussetzung würden Minderjährige dazu gezwungen ohne (beide) Eltern aufzuwachsen. Dies gilt auch und insbesondere für unbegleitete Minderjährige. Für ihr Wohl ist der Nachzugsanspruch entscheidend, hierzu gehört auch die Zusammenführung mit Geschwistern.

Der Bundesfachverband umF fordert, die belastenden Trennungssituationen ernst zu nehmen, den Familiennachzug zu ermöglichen und einen Anspruch auf Eltern- und Geschwisternachzug sicherzustellen. Einer erneuten Aussetzung ohne zeitliche Beschränkung stehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken entgegen.

Sichere Herkunftsstaaten

Algerien, Tunesien und Marokko sollen zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden, ebenso Länder, deren Anerkennungsquote unter 5 Prozent liegt. Das bedeutet insbesondere eine höhere Darlegungs- und Beweislast der Schutzsuchenden sowie erhebliche Einschränkungen im Rechtschutzverfahren – auch für Minderjährige.

Die Einstufung eines Landes als sicher darf nur erfolgen, wenn in diesem Land keine Verfolgung herrscht. Dies muss der Gesetzgeber prüfen. Die Anerkennungsquote sagt nichts darüber aus, ob ein Staat als sicher eingestuft werden darf oder nicht. Wie aus Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervorgeht, lag zudem die bereinigte Schutzquote zuletzt für Marokko bei zwölf Prozent, für Algerien bei zehn Prozent.

Der Bundesfachverband umF lehnt das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten ab. Die Einschränkungen, die hiermit einhergehen, sind u.a. mit dem Kindeswohl und der Garantie fairer Asylverfahren nicht vereinbar.

Bleiberecht und Ausbildungsduldung

Das Sondierungsergebnis sieht Verbesserungen bei den Bleiberechtsregelungen sowie eine einheitliche Anwendung der Ausbildungsduldung vor.

Junge Menschen, die Integrationsleistungen erzielt haben, können nach vier Jahren ein Bleiberecht erhalten. Allerdings bestehen Altersgrenzen bei der Beantragung, die insbesondere unbegleitete minderjährige Flüchtlinge trotz gelungener Integration von der Regelung ausschließen. Zudem führen die uneinheitliche Anwendung der Ausbildungsduldung sowie der breite Auslegungsspielraum im Gesetzestext momentan dazu, dass das Gesetzgebungsziel verfehlt wird und Ausbildungen nicht begonnen werden können.

Der Bundesfachverband umF begrüßt, dass Verbesserungen beim Bleiberecht angestrebt werden. Insbesondere die Altersgrenzen der Bleiberechtsregelung sollten gestrichen werden. Auch bei der Ausbildungsduldung muss gesetzlich nachgebessert werden. Der Bundesfachverband umF fordert, Ausbildungen umfänglich zu ermöglichen, bestehende Ausschlussgründe zu streichen und einen Anspruch auf die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis einzuführen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. 12.01.2018

Das Bundesforum Männer, Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V., fordert zum Start der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD von der zukünftigen Bundesregierung, Männer als gleichstellungspolitische Akteure in allen Politikfeldern stärker einzubeziehen.

„Gleichstellungspolitik ist Gesellschaftspolitik und gehört auf die Agenda der Koalitionsverhandlungen“, so Martin Rosowski, Vorsitzender des Bundesforum Männer. „Um erfolgreich zu sein, muss moderne Gleichstellungspolitik auch Männer stärker in den Fokus nehmen“, erklärt Rosowski weiter.

Das Bundesforum Männer erwartet von der zukünftigen Bundesregierung gerade bei den Themen Vereinbarkeit, Familienpolitik, Gesundheit sowie Gewalt gleichstellungsorientierte männerpolitische Maßnahmen:

Bessere Rahmenbedingungen für Vereinbarkeit, Familien und Väter

Sorge- und Erwerbsarbeit sind zwischen Frauen und Männern nach wie vor ungleich verteilt. Nötig ist eine Gleichstellungspolitik, die strukturelle Benachteiligungen und Geschlechterstereotype abbaut und die Männern mehr Zeit für Familie, Hausarbeit und Pflege verschafft. Dazu gehören eine 2-wöchige Vaterschaftsfreistellung nach der Geburt mit Lohnfortzahlung, eine bedarfsorientierte Familienarbeitszeit mit Rückkehrrecht auf Vollzeit, Abbau der steuer- und sozialrechtlichen Anreize für das traditionelle Ernährermodell sowie verbesserte Rahmenbedingungen für pflegende Angehörige.

Die Voraussetzungen dafür müssen verbessert werden, dass Eltern in Nachtrennungsfamilien weiterhin gemeinsam Verantwortung für ihre Kinder übernehmen können. Dazu sollte die Position von getrennten Vätern mehr in den Blick genommen und das Wechselmodell als eine mögliche Umgangs- und Betreuungsform neben anderen gestärkt werden. Insgesamt braucht es eine größere Anerkennung und Unterstützung aller Formen von Familie, in denen langfristige Verantwortung für Kinder übernommen wird.

Regelmäßiges Berichtswesen zu Männergesundheit

Männer haben ein anderes Gesundheitsverhalten und einen anderen Bedarf an Gesundheitsangeboten als Frauen. Die wissenschaftliche Datenlage und -qualität zu Ursachen und Hintergründen ist unzureichend. Das Bundesforum Männer fordert eine regelmäßige Männergesundheitsberichterstattung und den Ausbau gendersensibler Präventions-, Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für Jungen und Männer.

Schutz für männliche Opfer von Gewalt

Männer müssen beim Thema Gewalt nicht nur als Täter, sondern auch als Betroffene verstanden werden. Nötig ist beides: Der Gewaltschutz für Frauen muss gestärkt werden. Zugleich braucht es Hilfestrukturen für Männer, die nicht mehr Täter sein wollen oder die selbst Opfer von Gewalt geworden sind. Das Bundesforum Männer fordert eine Studie über Gewaltbetroffenheit von Männern und die Schaffung flächendeckender Schutz- und Beratungsangebote für beispielsweise von Partnerschaftsgewalt betroffene Männer.

Quelle: Pressemitteilung Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V. vom 22.01.2018

Der Deutsche Frauenrat (DF) erwartet von den VerhandlerInnen der CDU/CSU und SPD starke gleichstellungspolitische Fortschritte. Die Sondierungsergebnisse zeigen, dass es für die Gleichstellungspolitik in die richtige Richtung geht. Aber beispielsweise beim Ehegattensplitting, Familiennachzug sowie beim Gewaltschutz besteht ein erheblicher Verbesserungsbedarf.

Zu den Sondierungsergebnissen sagt Mona Küppers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats:
„Zum Ehegattensplitting können wir in den Sondierungsergebnissen nichts finden. Das ist schier unverständlich. Der DF fordert seit Langem das Ziel einer Reform des Ehegattensplittings. Nachdem die Jamaika-Sondiererenden mit der Abschaffung der Steuerklasse V bereits einen Schritt nach vorne gegangen sind, erwarten wir von CDU/CSU und SPD mehr.

Mit dem geplanten Familiennachzug von 1.000 Menschen pro Monat liegt der Kompromiss weit hinter dem Anfang der Woche geäußerten Vorschlag der SPD von 40.000 Menschen im Jahr. Stellen Sie sich vor, Sie warten seit drei Jahren darauf, Ihrem Ehemann nach Deutschland folgen zu können. Bei einer Quote von nur 1.000 Personen pro Monat können sich Familien ausrechnen, dass das Wiedersehen noch eine Weile dauern wird.“

Der Deutsche Frauenrat fordert von der zukünftigen Bundesregierung ein klares Bekenntnis zu Gewaltfreiheit und Antisexismus in Deutschland. Deshalb sollten die Verhandlungsführenden die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention vereinbaren. „Das geplante Investitions- und Sanierungsprogramm zur Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen und Kindern ist ausdrücklich zu begrüßen. Doch wir brauchen nach wie vor die Einrichtung einer Koordinierungs- und unabhängigen Monitoringstelle, so wie es in der am 1.2.2018 in Kraft tretenden Istanbul-Konvention steht“ so Dr. Anja Nordmann, Geschäftsführerin der Frauenlobby.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 12.01.2018

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie fordert von Union und SPD Nachbesserungen bei Koalitionsverhandlungen.

Nach den Sondierungen von CDU/CSU und SPD für eine Große Koalition befürchtet die Diakonie Deutschland eine Wende in der Flüchtlingspolitik zu Lasten der Schutzbedürftigen.

"SPD und Unionsparteien verfolgen offenbar mit Vorrang, dass möglichst viele Geflüchtete rasch wieder ausreisen", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. Dies sei ein Rückschritt zu den bisherigen Zielen und Erfolgen zur Integration.

Lilie ist enttäuscht darüber, dass die Hürden für den Familiennachzug zu Geflüchteten mit subsidiärem Schutz nicht abgeräumt werden. "Die Diakonie appelliert an die Parteien, in den anstehenden Koalitionsverhandlungen noch einmal deutlich nachzubessern", sagt Lilie. "Eine Begrenzung auf 1.000 Personen im Monat ist für das wirtschaftlich prosperierende Deutschland kleinherzig." Vor allem unbegleitete Minderjährige bräuchten den Anschluss an ihre Angehörigen.

Die Diakonie sieht besonders die geplanten zentralen Aufnahmezentren kritisch.

In diesen Zentren sollen Flüchtlinge so lange bleiben, bis über Verbleib oder Rückführung entschieden ist. Vor allem die Beratungsarbeit der Wohlfahrtsverbände für die Geflüchteten werde dadurch erschwert. "CDU/CSU und SPD sagen nichts über eine flächendeckende und unabhängige Asylverfahrensberatung", bemängelt Diakonie-Präsident Lilie. "Die Jamaika- Sondierungen waren an dieser Stelle weiter gekommen."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 13.01.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU/CSU und SPD als gute Grundlage für eine zukunftsweisende Kinder- und Jugendpolitik in Deutschland. "Insbesondere das vereinbarte Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland mit einer Erhöhung von Kinderzuschlag und Kindergeld ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das gilt auch für die angestrebte Verbesserung der Bedarfe für Bildung und Teilhabe, die Erhöhung des Schulstarterpakets und den Wegfall der Eigenanteile beim Mittagessen in Schulen und Kitas. Wichtig ist es aber auch, die Hartz-IV-Regelsätze auf ein armutsfestes Niveau anzuheben. Hier muss noch nachgebessert werden", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Auch der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter und vor allem der Wegfall des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern im allgemeinen Bildungsbereich sind positiv zu vermerken. Jetzt kann endlich mehr Geld in unsere Schulen investiert werden. Und natürlich freuen wir uns als Kinderrechtsorganisation ganz besonders über die vereinbarte Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz. Wichtig ist es dabei, dass diese als Grundrechte im Grundgesetz verankert werden und dem in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Kernprinzip des Kindeswohls entsprechen", so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes besteht allerdings erheblicher Verbesserungsbedarf im Bereich der Flüchtlingspolitik. "Wir brauchen einen gesetzlichen Anspruch auf familiäres Zusammenleben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, auch für diejenigen mit subsidiärem Schutzstatus. Hier hoffen wir auf ein Einlenken und spürbare Verbesserungen für diese besonders schutzbedürftige Gruppe", so Hofmann.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 12.01.2018

DGB und Mitgliedsgewerkschaften zu den Sondierungsergebnissen von CDU, CSU und SPD

Nach einer ersten Analyse der Sondierungsergebnisse kommen der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften zu der Einschätzung:

Im Vergleich zu den Jamaika-Verhandlungen enthält dieses Ergebnis weit mehr Substanz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dazu gehören die Stabilisierung der Rente, die Wiederherstellung der Parität in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Stärkung von Bildung und die Verbesserung der Pflege. Auch die Vorschläge für ein solidarisches und soziales Europa sind ein wichtiger Schritt.

Im Rahmen von Koalitionsverhandlungen muss es bei erkennbaren Schwachpunkten Verbesserungen geben, um die Herausforderungen der digitalen Transformation zu gestalten. Das betrifft insbesondere eine stärkere Akzentuierung von Zukunftsinvestitionen mit einer soliden Finanzierung und die Förderung von sicherer Arbeit und Tarifbindung.

Mit den Sondierungsergebnissen im Einzelnen wird sich der DGB-Bundesvorstand in der kommenden Woche beschäftigen.

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 12.01.2018

„Mutige Ziele“ sehen anders aus

Anlässlich der Veröffentlichung des Sondierungspapiers von Union und SPD erklärt Axel Hochrein, Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Das bisherige Sondierungspapier verspricht „mutige Ziele“ und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts, ignoriert Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen aber weitgehend. Das ist enttäuschend. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert bei möglichen Koalitionsverhandlungen deutliche Nachbesserungen. Denn die Erfahrung zeigt, was nicht explizit im Koalitionsvertrag vereinbart wird, wird in der Regel auch nicht gemacht. Diskriminierung und Ausgrenzung sind eine Gefahr für die Demokratie und schaden auch dem gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Das Versprechen auf eines modernes Familien- und Abstammungsrecht muss ausdrücklich auch die Vielfalt der Familienformen ansprechen und alle Familien stärken. Auch Kinder in Regenbogenfamilien müssen rechtlich abgesichert und anerkannt werden. Die Vereinbarung für ein modernes Recht im Bereich Gleichberechtigung / Vielfalt muss explizit auch eine menschenrechtsbasierte Gesetzgebung zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und die Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 im Grundgesetz um die Merkmale der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität erwähnen.

Besonders enttäuschend ist auch das Fehlen eines in die Zukunft gerichteten Aktionsplans gegen Homo- und Transphobie bzw. eines Bund-Länder-Programms zur Prävention und Bekämpfung vorurteilsmotivierter Kriminalität bzw. Hasskriminalität. Das ist angesichts des Anstiegs homo- und transphober Hasskriminalität skandalös. Alle Menschen müssen in Sicherheit leben können.

Das Vorhaben die Verfolgerstaaten Algerien, Tunesien und Marokko zu sogenannten sicheren Herkunftsstaaten zu erklären verstößt wissentlich gegen die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. In allen drei Staaten werden Homosexuelle als soziale Gruppe verfolgt, ist einvernehmliche Sexualität unter Erwachsenen gleichen Geschlechts mit hohen Gefängnisstrafen bedroht. Menschen werden eingesperrt und misshandelt, nur weil sie anders lieben. Ein glaubwürdiges weltweites Eintreten für Entkriminalisierung und Akzeptanzförderung von LSBTI sieht anders aus, selbst wenn Union und SPD beteuern „sich für die unteilbaren und universellen Menschenrechte einzusetzen“.

Link zum Sondierungspapier

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 12.01.2018

Als "dreisten Etikettenschwindel" und "armutspolitisch wirkungslos" kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die Pläne der Sondierenden aus Union und SPD zur Einführung einer sogenannten "Grundrente". "Die Voraussetzungen sind zu hoch, die Umsetzung zu kompliziert und die Leistungen zu niedrig", kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Nach einer Expertise der Paritätischen Forschungsstelle, die der Verband heute vorlegte, kann gerade einmal ein Fünftel der Altersgrundsicherungsbezieher 35 Jahre und mehr beitragspflichtige Erwerbsarbeit als Voraussetzung für die so genannte Grundrente vorweisen. Hinzu käme, dass nach den Plänen der Sondierenden die gleichen Kriterien wie bei der Sozialhilfe angelegt werden: Erst müsse angespartes Vermögen eingesetzt werden und auch falls weitere ausreichende Einkommen, etwa von Ehepartnern vorhanden sind, entfalle der Anspruch auf die Leistung. "Hier von Rente zu sprechen, ist schon ein dreister Etikettenschwindel. Eine Rente ist ein Anspruch, der ganz unabhängig von weiteren Einkommen oder Vermögen erworben wird. Das hier ist keine Rente, sondern eine Sozialhilfe Plus für lediglich einen kleinen Teil der von Armut bedrohten Menschen", so Schneider.

"Armutspolitisch verpufft das Ganze im Nichts, da die Regelsätze in der Altersgrundsicherung eklatant kleingerechnet sind und damit nicht vor Armut schützen", so Schneider. Der Verband weist darauf hin, dass nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle die Regelsätze in der Altersgrundsicherung um fast 40 Prozent angehoben werden müssten, um das Existenzminimum im Alter abzudecken und Armut zu verhindern. "Ein zehnprozentiges Trostpflästerchen hilft vor diesem Hintergrund armutspolitisch überhaupt nicht weiter", so Schneider. "Wer Altersarmut wirklich bekämpfen will, kommt um eine deutliche Erhöhung der Regelleistung für alle Altersgrundsicherungsbezieher nicht herum. Doch dazu findet sich in dem Sondierungspapier kein Wort."

Statt der komplizierten und armutspolitisch wirkungslosen Neuregelung plädiert der Paritätische für die einfache Erhöhung der Grundsicherungssätze für alle Altersarmen sowie die Einführung von großzügigen Freibeträgen auf Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. "Der Vorteil wäre, dass hierbei alle erreicht würden, deren Rente nicht zum Leben reicht und nicht nur die wenigen mit 35 und mehr Versicherungsjahren", so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. vom 19.01.2018

Als sozialpolitisch unambitioniert und flüchtlingspolitisch inakzeptabel bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband die Ergebnisse der Sondierungen zwischen Union und SPD. Viele wichtige Themen würden zwar angesprochen, seien aber genau wie im letzten Koalitionsvertrag der Großen Koalition entweder nur unter Finanzierungsvorbehalt oder von vorneherein unterfinanziert. Das Versprechen der Verhandlungspartner, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, werde nicht eingelöst, vielmehr sei zu erwarten, dass sich die Spaltung durch die skizzierten Maßnahmen noch verschärfe.

„Das Sondierungsergebnis verspricht nicht mehr als ein konservatives Weiter so. Wirklich Neues lässt sich nicht erkennen. Es gibt keine großen Würfe, weder bei der Bekämpfung der Kinderarmut, noch bei der Rente“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. So gebe es zwar beispielsweise leichte Nachbesserungen und einen neuen Namen für die Grundrente, die bereits im letzten Koalitionsvertrag stand. Keine der vorgeschlagenen Renten-Maßnahmen sei jedoch geeignet, Altersarmut wirksam zu vermeiden und bekämpfen. Viele gute Themen – vom BAföG, neuen Angeboten für Arbeitslose bis zum Wohngeld – würden angesprochen, blieben jedoch wie schon beim letzten Koalitionsvertrag unverbindlich. Angekündigte Verbesserungen bei dem Bildungs- und Teilhabepaket oder zu der Pflege finden sich im Finanzierungsplan nicht wieder. „Es gibt zu viele ungedeckte Schecks.“

„Das Hauptmanko ist und bleibt die Unterfinanzierung all dessen, was nötig wäre“, bilanziert Schneider. „Wenn Union und SPD weder Beiträge noch Steuern erhöhen wollen, wird es keinen Spielraum für große Würfe geben. Wenn eine neue Große Koalition weiter darauf verzichtet sehr große Einkommen, Vermögen und Erbschaften endlich stärker als bisher zur solidarischen Finanzierung unseres Gemeinwesens heranzuziehen, bleibt das Sondierungspapier zum größten Teil heiße Luft.“

Scharf kritisiert der Paritätische insbesondere die Kompromisse zur Flüchtlingspolitik. „Die doppelte Obergrenze beim Familiennachzug ist unter humanitären Gesichtspunkten völlig inakzeptabel genau wie die geplanten Sammellager für Asylbewerber und die massive Ausweitung der vermeintlich sicheren Herkunftsländer. Es geht hier ganz faktisch um die Exklusion geflüchteter Menschen. Wesentliche für den gesellschaftlichen Zusammenhalt notwendige Prinzipien wie Solidarität oder auch humanitäre Hinwendung werden mit diesen Plänen schleichend aufgegeben“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. vom 12.01.2018

Damit der erweiterte Unterhaltsvorschuss gegen Kinderarmut in allen Einelternfamilien wirkt, muss die Schnittstelle zum Kinderzuschlag reformiert werden. Eine aktuelle Umfrage des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) zeigt: Alleinerziehende mit kleinen Einkommen können durch den Ausbau des Unterhaltsvorschuss schlechter gestellt werden. Finanziell profitieren Einelternfamilien ohne An­sprüche auf andere Sozialleistungen.

Viele Alleinerziehende mit kleinem Gehalt erhielten bisher Kinderzuschlag, Wohngeld und Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Dort wirkt der Unterhaltsvorschuss anspruchsmindernd. Betroffene rechneten uns vor, dass der Unterhaltsvorschuss die Kürzung oder gar den Verlust anderer Leistungen nicht ausgleichen kann. Außerdem gibt es in manchen Kommunen zu Beginn des Jahres 2018 immer noch Einelternfamilien, welche auf die Bearbeitung ihres Antrags auf Unterhaltsvorschuss warten.

Erika Biehn, Bundesvorsitzende des VAMV, sagt dazu:

„Nachdem sich CDU/CSU und SPD bei den Sondierungsgesprächen auf die Bekämpfung von Kinderarmut verständigt haben, sollten sie im Koalitionsvertrag dringend Verbesserungen für Einelternfamilien bei diesen Sozialleistungen vereinbaren. Der VAMV fordert seit der Einführung des Kinderzuschlags in 2005, den Unterhaltsvorschuss nicht mehr als Einkommen des Kindes bei der Leistung anzurechnen. Nun kann dieses Problem nicht länger ignoriert werden. Bis zu einer gesetzlichen Änderung sollten Alleinerziehende zwischen Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss wählen können. Zudem ist unverständlich, dass immer noch nicht alle Anträge vom Sommer letzten Jahres bearbeitet sind. Das gilt insbesondere, nachdem die Kommunen ein zusätzliches halbes Jahr erhalten haben, um sich personell und organisatorisch auf die Reform des Unterhaltsvor­schussgesetzes vorzubereiten.“

Zwischen September und Dezember 2017 forderte der VAMV Alleinerzie­hende auf, von ihren Erfahrungen mit den Behörden und ihrer finanziellen Situation vor und nach der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes zu berichten. Die Antworten von 38 Alleinerziehenden aus dem gesamten Bundesgebiet zeigen exemplarisch, auf welche Probleme Einelternfamilien stoßen, die Anspruch auf erweiterten Unterhaltsvorschuss haben. Mit der Begrenzung des Anspruchs bis zum 12. Lebensjahr des Kindes und der maximalen Bezugsdauer von 72 Monaten wurden zum 1. Juli 2017 endlich zwei lebensferne Regelungen aus dem Unterhaltsvorschussgesetz gestrichen.

Die ausführliche Auswertung unserer Umfrage inklusive anschaulicher Fall­beispiele finden Sie unter www.vamv.de

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 22.01.2018

Guter Schritt in Richtung Verbandsforderungen – eigenständige Familienpolitik für Kinderreiche bleibt Ziel des KRFD.

Mönchengladbach, den 19.01.2018: Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) begrüßt die im Rahmen der GroKo-Sondierungsgespräche geplante Erhöhung des Kindergeldes um 25 EUR pro Kind. „Für eine Familie mit drei Kindern sind 75 EUR im Monat eine spürbare Unterstützung und Wertschätzung“, kommentiert Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbandes. Verständnis hat Müller für die vom bayerischen Landesverband angemahnte raschere Einführung der Kindergelderhöhung: „Die zweite Stufe der schrittweisen Erhöhung ist erst für 2021 vorgesehen, während beständig steigende Lebenshaltungskosten gerade Familien mit vielen Kindern treffen.“ Mit Blick auf das Gesamtpaket wird die Lockerung der harten Abbruchkante beim Kinderzuschlag einkommensschwache kinderreiche Familien entlasten. Die Ergebnisse der Sondierungsgespräche stellen ferner bei vielen weiteren Themen relevante Verbesserungen in Aussicht. „Von der flexibel ausgestalteten Ganztagsbetreuung über die Mütterrente II bis hin zu den vorgesehenen Erleichterungen bei Wohnungsbau und Miete sind viele Einzelmaßnahmen vorgesehen, die für Mehrkindfamilien in ihrer jeweiligen Lebenslage wertvoll sind“, so Müller. Florian Brich, Bundesgeschäftsführer des KRFD, ergänzt: „Die Ergebnisse der Sondierungskommission in ihrer Gesamtheit stellen einen wichtigen Schritt in Richtung auf die Forderungen unseres Verbandes dar. Gleichzeitig vermissen wir eine eigenständige Familienpolitik für die Bedarfe kinderreicher Familien.“ Daher tritt der KRFD weiterhin für eine ergänzende Erhöhung des Kindergeldes ab dem dritten Kind ein.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 19.01.2018

SCHWERPUNKT III: Elterngeld

Anlässlich der heutigen Kabinettsbefassung mit einem Bericht des Bundesfamilienministeriums zur Nutzung von Elterngeld Plus freut sich das ZFF über die positive Entwicklung dieser Familienleistung und fordert die Weiterentwicklung zu einer Familienarbeitszeit.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Elterngeld Plus erweist sich als Erfolgsmodell für junge Eltern! Mittlerweile entscheiden sich 28 Prozent der Elterngeld-Beziehenden für ein Elterngeld Plus und können von einer partnerschaftlichen Aufteilung von familiärer Sorge und Erwerbsarbeit profitieren. Konkret erweitert die Familienleistung die Optionen nach der Geburt eines Kindes und beendet die finanzielle Benachteiligung einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit. Eltern können flexibler entscheiden, wie sie die Sorge für ihr Kind und ihren Beruf verbinden – und zwar auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus.“

Allerdings, so Reckmann weiter: „Der familienpolitische Paradigmenwechsel hin zu mehr Partnerschaftlichkeit, die den Sorgeverpflichtungen von Frauen und Männern im Lebensverlauf Rechnung trägt, muss unbedingt weiterentwickelt werden. Eine Familienarbeitszeit mit teilweisem Lohnersatz bei einer Reduzierung der Arbeitszeit im Anschluss an die Elterngeldphase oder auch für eine Pflegephase wäre hier ein sinnvoller nächster Schritt!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 10.01.2018

Die Bundesregierung hat heute den von Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley vorgelegten Bericht über die Auswirkungen der Regelungen zum Elterngeld Plus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit beschlossen.

Vor knapp zweieinhalb Jahren wurde das Elterngeld weiterentwickelt, um junge Eltern in ihrem Wunsch nach Familie und Beruf für beide Partner besser zu unterstützen. Mit dem Elterngeld Plus können Eltern, die in Teilzeit erwerbstätig sind, das Elterngeld seither länger beziehen.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley zieht eine positive Bilanz: „Das Elterngeld Plus ist ein voller Erfolg. Es unterstützt Eltern genau dann verlässlich und gut, wenn sie es am meisten brauchen. Das Elterngeld Plus hat dazu geführt, dass Frauen wieder stärker in den Beruf einsteigen können und dass sich Väter mehr Zeit für ihre Kinder nehmen: Der Partnerschaftsbonus ermutigt Eltern, die sich die Zeit für Familie und Beruf gleichmäßig aufteilen möchten, diesen Wunsch umzusetzen. Der Bericht zeigt: Die neuen Familienleistungen kommen gut bei den Eltern an und sie wirken.“

Elterngeld Plus kommt gut an

Die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus ist seit Einführung der Leistung stetig angestiegen und hat sich bis 2017 verdoppelt: Im 3. Quartal 2017 haben sich 28 Prozent – in einigen Regionen sogar bis 38,5 Prozent – der Eltern, die Elterngeld beantragt haben, für das Elterngeld Plus entschieden. Mehr als drei Viertel der Nutzerinnen und Nutzern (77 Prozent) bewertet das Elterngeld Plus als „gute Sache“.

Der Wunsch nach mehr Zeit mit dem Kind ist für Mütter und für Väter wichtigster Beweggrund, die Leistung zu beantragen. Die Väter sehen zudem den Vorteil, einen größeren Anteil der Kinderbetreuung zu übernehmen und die Kinder partnerschaftlich zu erziehen. 41 Prozent der Elterngeld Plus beziehenden Väter hätten sich ohne das Elterngeld Plus weniger Zeit für die Betreuung des eigenen Kindes genommen.

Partnerschaftsbonus stärkt Väter in der Kinderbetreuung

Bei den Vätern ist der Partnerschaftsbonus, der eine partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung zwischen den Eltern stärkt, besonders beliebt: In einzelnen Bundesländern entscheiden sich bis zu 40 Prozent der Väter, die Elterngeld Plus beantragen, zugleich für den Partnerschaftsbonus, im Bundesdurchschnitt sind es gut 27 Prozent.

Mit dem Elterngeld Plus, vor allem aber mit dem Partnerschaftsbonus, erfüllt sich für Eltern der Wunsch danach, sich die Betreuung des Kindes gleichmäßig aufzuteilen: während des Bezugs von Elterngeld Plus betreuen 24 Prozent der Mütter und Väter ihr Kind etwa gleich viel, während der Partnerbonusmonate trifft dies auf die große Mehrheit der Eltern zu (82 Prozent).

Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus erreichen ihre Ziele

Mit dem Elterngeld Plus und dem Partnerschaftsbonus unterstützt die Familienpolitik Eltern wirksam dabei, sich Zeit für ihre kleinen Kinder zu nehmen, dabei weiter im Beruf engagiert zu bleiben und sich auch gegenseitig zu unterstützen – so wie sie es sich wünschen und ohne dass die wirtschaftliche Stabilität der Familie gefährdet wird. Denn im Bezug von Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus sind deutlich mehr Eltern erwerbstätig als während des Bezugs von Basiselterngeld.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley fordert: „Wir müssen die Wünsche der Mütter und Väter weiterhin im Blick behalten. Es wird darauf ankommen, Müttern und verstärkt auch Vätern Zeit für Familie und Beruf und eine partnerschaftliche Aufgabenteilung zu geben – frühzeitig nach der Geburt und auch über die Kleinkindphase hinaus. Dann könnten auch mehr Kinder ihre Eltern als gleichermaßen enge Bezugspersonen im Alltag erleben und davon profitieren.“

Mit dem Bericht erfüllt die Bundesregierung die im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gesetzlich vorgegebene Berichtspflicht. Grundlage des Berichts sind Daten des Statistischen Bundesamtes zur Elterngeldnutzung sowie Ergebnisse einer Befragung von Bezieherinnen und Beziehern von Elterngeld Plus durch das Institut für Demoskopie Allensbach.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10.01.2018

„Vom Elterngeld und Elterngeld Plus profitieren vor allem Familien mit mittlerem und hohem Einkommen. Familien mit geringem Einkommen oder Hartz IV-Bezug werden diskriminiert, da die Leistungen sich nach der Höhe des vorherigen Einkommens richten und auf ALG-II-Bezüge angerechnet werden. Elterngeld und Elterngeld Plus sind damit keine geeigneten Instrumente, um Kinder- und Familienarmut zu bekämpfen“, sagt Katrin Werner, Fraktion DIE LINKE, Expertin für Familienpolitik, mit Blick auf einen Bericht des Bundesfamilienministeriums, nach dem sich der Bezug von Elterngeld Plus seit Einführung des Instruments verdoppelt hat.

Werner weiter: „Die Anrechnung von Elterngeld und Elterngeld Plus auf Hartz-IV-Leistungen muss abgeschafft werden, denn sie führt dazu, dass Eltern nach der Geburt des Kindes häufig in Armut leben. Solange das nicht geändert wird, gehen die Leistungen an denen vorbei, die sie am dringendsten brauchen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 10.01.2018

Bericht des Familienministeriums zeigt, dass gesteckte Ziele erreicht wurden

Am heutigen Mittwoch wird das Bundeskabinett den Bericht des Familienministeriums über die Wirkung der Neuregelung zum Elterngeld Plus und zum Partnerschaftsbonus beschließen. Dazu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Nadine Schön, und der familienpolitische Sprecher, Marcus Weinberg:

Nadine Schön:

„Der Bericht zeigt, dass die neuen Familienleistungen wirken und wir den Eltern bei der Verwirklichung ihrer Lebensentwürfe noch besser entgegenkommen konnten. Wir wollten Eltern mehr Zeit und Flexibilität bei der Gestaltung ihres Familienlebens geben. Das ist uns gelungen. Seit der Einführung des Elterngeld Plus hat sich die Inanspruchnahme verdoppelt. Väter nutzen die Partnerschaftsbonusmonate gerne, um sich mehr Zeit für die Familien zu nehmen. Die Folge ist, dass sich die Eltern gegenseitig unterstützen und die Kinderbetreuung partnerschaftlich teilen: Geben dies lediglich 17 Prozent der Eltern an, die das Basiselterngeld beziehen, erhöht sich die Zahl beim Elterngeld Plus auf 24 Prozent und beim Bezug des Partnerschaftsbonus auf 82 Prozent.“

Marcus Weinberg:

„Die ersten Ergebnisse des Berichts machen deutlich, dass insbesondere auch Väter durch die Inanspruchnahme von Elterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus davon profitieren, mehr Zeit mit dem Kind verbringen zu können. Sie zeigen aber auch, dass wir bei den familienpolitischen Maßnahmen die unterschiedlichen Lebensmodelle der Familien weiterhin im Blick haben müssen. Alle Familien müssen uns gleich viel wert sein – unabhängig davon, ob sich ein Elternteil in den ersten Lebensjahren ganz der Kinderbetreuung widmet, oder ob sich die Eltern die Kinderbetreuung partnerschaftlich teilen. Eine abschließende Bewertung über die Auswirkungen der Leistungen werden wir erst dann vornehmen, wenn uns eine vollständige Auswertung der Gesamtdaten zu den Auswirkungen der Leistungen Mitte 2019 vorliegt.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 10.01.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bedarf besteht insbesondere bei der Bewältigung des demographischen Wandels

Langfristige Planungs- und Finanzierungssicherheit für ihre Investitionen in soziale Infrastrukturprojekte erfahren die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege durch die heutige Unterzeichnung des neuen Revolvingertrages zwischen Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek und dem Vorstandsvorsitzenden der Bank für Sozialwirtschaft AG, Herrn Prof. Dr. Harald Schmitz.

Der Vertrag sichert ab 2020 für weitere 30 Jahre das diesem zugrundeliegende Bundesvermögen von 176 Mio. €, mit dem die Wohlfahrtsverbände ihre Projekte von bundesweiter Bedeutung mit bis zu 50 Prozent durch ein zinsloses Darlehen finanzieren können. Die Bank für Sozialwirtschaft AG verwaltet den Fonds und trägt für eine ordnungsgemäße Einhaltung der Finanzierungsregelungen gewähr.

Investitionsbedarf besteht in den kommenden Jahren insbesondere bei der infrastrukturellen Bewältigung des demographischen Wandels. Dabei handelt es sich um eine gesamtdeutsche Herausforderung, die viele wirtschaftlich schwächere und periphere Regionen, aber auch strukturschwache Städte betrifft. Wachsende wie auch schrumpfende Regionen stehen vor der Herausforderung, ihre sozialen und technischen Infrastrukturen an die Veränderungen der Bevölkerung anzupassen.

Daher werden mit der neuen Vertragslaufzeit auch wieder Projekte in der alten Bundesrepublik förderfähig sein. Derzeit sind auf Grund einer Regelung aus dem Jahr 1991 ausschließlich Vorhaben im Beitrittsgebiet der damals neuen Bundesländer förderfähig. Das war damals ein wichtiger Schritt, um zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Ost und West beizutragen.

Anlässlich der Unterzeichnung des Vertrags erklärt der Staatsekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ralf Kleindiek:

„Ich bin froh, dass es gelungen ist, den Vertrag für die nächsten Jahrzehnte als Finanzierungsinstrument zu sichern. Ich danke der Bank für Sozialwirtschaft sowie den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für ihr Engagement, mit nachhaltigen sozialen Investitionen die soziale Infrastruktur der Bundesrepublik auszubauen und zu gestalten. In der Neuausrichtung des Revolvingvertrages sehe ich eine Chance, den aktuellen Herausforderungen, insbesondere denen des demographischen Wandels, erfolgreich zu begegnen. So tragen wir dazu bei, den Zusammenhalt der Gesellschaft in Ost und West zu stärken.“

Der Vorsitzende der BAGFW-Finanzkommission, Hans Jörg Millies, Finanz und Personalvorstand des Deutschen Caritasverbandes, ergänzt:

„Für die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege mit ihren Mitgliedern stellt der neue Revolvingvertrag und die damit verbundenen, verbesserten Rahmenbedingungen bei der Finanzierung von sozialer Infrastruktur einen echten Meilenstein dar. Wir sind dem Familienministerium für diese Unterstützung unserer Arbeit sehr dankbar. Mit diesem Finanzierungsinstrument werden wir zukünftig bundesweit noch intensiver den Herausforderungen des demographischen Wandels begegnen können“.

Der Revolvingvertrag hat eine nicht nur sozialpolitische, sondern auch volkswirtschaftlich beeindruckende Wirkung. Da die ausgeliehenen Darlehen mit Rückzahlung durch die Darlehensnehmer in den Fonds zurückfließen, stehen die Mittel für immer neue Projekte („revolvierend“) zur Verfügung, ohne dass dies die öffentlichen oder Verbandskassen neu belastet. Seit dem Bestehen des Fonds sind nach einer Erhebung der Bank für Sozialwirtschaft AG weit über 1500 Projekte teilfinanziert worden. Bisher konnten im Schnitt jährlich etwa 38 Darlehen vergeben werden, die ein Investitionsvolumen von rund 80 Mio. € mobilisierten.

„Wir freuen uns, dass wir mit der Fortführung des Revolvingfondsvertrages die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege auch in den nächsten Jahrzehnten bei ihren gesellschaftlich wichtigen Investitionsvorhaben tatkräftig unterstützen können“, sagt Prof. Dr. Harald Schmitz, Vorstandsvorsitzender der Bank für Sozialwirtschaft AG. „Die Konstruktion des Revolvingfonds sorgt dafür, dass die Wirkung der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereitgestellten Gelder vervielfältigt wird.“

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.01.2018

Ministerien fördern neues Programm "Jugendmigrationsdienste im Quartier"

Seit 2017 fördern das Bundesbau- und Bundesfamilienministerium gemeinsam Maßnahmen zur Stärkung von Jugendlichen in sozial benachteiligten Quartieren. Ab 2018 bauen beide Ressorts mit dem Modellprogramm „Jugendmigrationsdienste im Quartier“ ihr Engagement an weiteren Standorten aus. Ab sofort wird jedes Bundesland mit einem Modellprojekt unterstützt, um das gemeinsame Miteinander von Jugendmigrationsdienst und Nachbarschaft zu stärken und das Wohnumfeld junger Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zu verbessern.

In den Jugendmigrationsdiensten, die bisher vornehmlich individuelle Begleitung für junge Menschen mit Migrationshintergrund anbieten, werden zukünftig auch gemeinschaftliche Aktivitäten in ihrem Wohnumfeld unter Einbeziehung der Nachbarschaft erprobt.

Das Vorhaben wird in sozial benachteiligten und strukturschwachen Stadt- und Ortsteilen umgesetzt und dient dem Ziel, das Miteinander in den Ortteilen zu verbessern und die gegenseitige Akzeptanz der unterschiedlichen Menschen in den Wohnvierteln zu erhöhen. Es sollen lebendige Nachbarschaften befördert und der soziale Zusammenhalt gestärkt werden.

Die Maßnahmen reichen von kreativen Workshops für Jung und Alt bis hin zu gemeinsamen Exkursionen zwischen der einheimischen und der zugewanderten Bevölkerung. Vorhandene Angebote und Akteure im Quartier werden in Planung und Durchführung der Vorhaben so weit wie möglich einbezogen. Für das Programm stellen die beiden Ressorts in den nächsten Jahren knapp 7 Millionen Euro zur Verfügung. 2018 werden die 16 Modellvorhaben umgesetzt.

„Mit der Öffnung der Jugendmigrationsdienste für das Wohnumfeld erhoffen wir uns positive Impulse für den Zusammenhalt in strukturschwachen Wohnquartieren , da die Angebote nicht nur den jungen Menschen, sondern dem sozialen Umfeld als Lebensraum zu Gute kommen“, betont Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Gunther Adler, Staatssekretär im Bundesbauministerium: „Deutschlandweit können junge Menschen von den gemeinsamen Projekten profitieren. Die Mittel werden gezielt in sozialen Brennpunkten und benachteiligten Stadtgebieten einsetzt.“

Das Modellprogramm „Jugendmigrationsdienste im Quartier“ wird an folgenden Standorten umgesetzt: Stuttgart, Berlin, Potsdam, Hamburg, Frankfurt, Neubrandenburg, Peine/Salzgitter, Wuppertal, Trier, Völklingen und Wernigerode, Bremen, Ingolstadt, Dresden, Flensburg und Gotha.

Das Förderprogramm ist ein weiterer Baustein der ressortübergreifenden Zusammenarbeit für benachteiligte Quartiere. Seit 2017 stellt der Bund jährlich insgesamt 10 Mio. Euro für die modellhafte Förderung ressortübergreifender Maßnahmen zur Verfügung, die in sozial benachteiligten Quartieren einen Beitrag für mehr Integration und gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten. Die Maßnahmen ergänzen die baulich-investiven Maßnahmen des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt.

Mit dem Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt unterstützt die Bundesregierung bereits seit 1999 gemeinsam mit den Ländern die Stabilisierung und Aufwertung benachteiligter Stadtteile. 2017 stellte der Bund 190 Mio. Euro zur Verfügung, um Quartiere und Nachbarschaften für alle Menschen lebenswert zu gestalten und Integration und das nachbarschaftliche Zusammenleben zu fördern.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.01.2018

„Die neue Bundesregierung muss deutlich mehr für pflegende Angehörige tun. Diese Menschen tragen eine ungeheure Verantwortung, mit der sie finanziell und organisatorisch meist allein gelassen werden. Zudem belasten sie ihre eigene Gesundheit und werden nicht selten selbst krank und frühzeitig pflegebedürftig“, erklärt Pia Zimmermann, Pflegeexpertin der Fraktion DIE LINKE, angesichts einer heute veröffentlichten Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege, die belegt, dass pflegende Angehörige unzureichend über ihren eigenen Gesundheitsschutz informiert und kaum auf passende Angebote hingewiesen werden.

Zimmermann weiter: „Die Hauptlast der Pflege in Deutschland liegt auf den Schultern der pflegenden Angehörigen. Das war das Credo der bisherigen Regierungspolitik und wurde durch die Pflegegesetze der letzten Jahre noch verschärft. Es ist längst überfällig, die betroffenen Angehörigen zu entlasten, zu unterstützen und sie vor gesundheitlichen Schäden als Folge ihrer freiwilligen Arbeit zu bewahren. Der Pflegenotstand beschränkt sich nicht auf Krankenhäuser und Pflegeheime, er betrifft alle, die mit Pflege beschäftigt sind. Die Folgen einer verfehlten Pflegepolitik dürfen nicht auf dem Rücken der Familien mit Pflegebedarf ausgetragen werden. Wir brauchen dringend mehr Prävention, Personal und Fachkompetenz, insbesondere in der häuslichen Pflege. Hier muss eine neue Regierung ansetzen.“

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE vom 10.01.2018

Die Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/412). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Ausbildungsstellen für Teilzeit seit 2005 ausgeschrieben wurden, wie viele in welchen Berufsgruppen unbesetzt blieben und wie viele Ausbildungsverträge in Voll- und Teilzeit seit 2005 abgeschlossen wurden. Zudem fragt die Fraktion, welche Kenntnisse die Bundesregierung über Beweg- und Hinderungsgründe von Arbeitgebern hat, eine Teilzeit-Ausbildung aktiv anzubieten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 22 vom 17.01.2018

Über die Zahl der seit 2015 "im Wege des Familiennachzugs zu allen Drittstaatsangehörigen eingereisten Personen" berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/388) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/295). Danach lag diese Zahl im Jahr 2015 bei insgesamt 89.724 und im Jahr 2016 bei insgesamt 114.511. Im vergangenen Jahr belief sie sich mit Stand vom 30. November 2017 auf insgesamt 84.961.

Die Zahl der vom Auswärtigen Amt weltweit bearbeiteten Anträge auf Erteilung eines Visums zum Familiennachzug betrug im Jahr 2015 laut Bundesregierung 81.052 und im Folgejahr 115.095 sowie im Zeitraum von Anfang Januar bis Ende September vergangenen Jahres 103.915.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 16 vom 12.01.2018

Für die Auswirkungen flexibler Arbeitszeiten auf die Beschäftigten interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/369). Aus ihrer Sicht gehen durch flexible Arbeitsmodelle Grenzen verloren und festgelegte Zeiten werden überschritten. Die Fraktion will von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Arbeitnehmer zurzeit in einem flexiblen Arbeitszeitmodell oder im Home Office arbeiten und ob solche Möglichkeiten gesundheitliche Folgen haben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 14 vom 10.01.2018

Die Auszahlungspraxis der Jobcenter beim Arbeitslosengeld II steht im Zentrum einer Kleinen Anfrage (19/371) der Fraktion Die Linke. Darin geht es um den Plan, Auszahlungen von Bargeld (zum Beispiel für Vorschüsse) künftig nicht mehr über einen Auszahlungsautomaten im Jobcenter, sondern über Supermarktkassen abzuwickeln. Dies solle laut Bundesagentur für Arbeit Behördengänge ersparen. Die Linke befürchtet dagegen eine Stigmatisierung der Erwerbslosen und ein Risiko für den Datenschutz. Die Fraktion will von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie der Sozialdatenschutz gewährleistet wird, wie eine Diskriminierung verhindert werden kann und inwieweit Kassenpersonal speziell geschult werden soll.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 14 vom 10.01.2018

Im Rahmen der Initiative „Ein Netz für Kinder“ fördert die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, die Modernisierung qualitativ hochwertiger Internetseiten für Kinder.

Kindgerechte Angebote sollen verstärkt auch auf Mobilgeräten genutzt und mehrsprachig angeboten werden können.

Monika Grütters betonte: „Die mediale Welt der Kinder hat sich in den letzten Jahren enorm weiter entwickelt. Es ist daher wichtig, hochwertige Kinderangebote im Netz auf den neuesten Stand der Technik zu bringen. Mit dem Förderprogramm wollen wir dazu beitragen, die hohe Qualität und Vielfalt kindgerechter Internetangebote zu erhalten und zu sichern.“

Die Sitzung der Jury, die für dieses Förderprogramm berufen wurde, fand im Dezember 2017 statt. Den Empfehlungen der unabhängigen Jury folgend unterstützt die Staatsministerin die Modernisierung der acht nachfolgend genannten Internetseiten für Kinder mit insgesamt rund 230.000 Euro:

  • www.audiyou.de ist eine Online-Audiothek, in der Kinder kostenlos Geräusche, Musikstücke und andere Audiodateien für die Produktion eigener Hörspiele herunterladen und ihre eigenen Aufnahmen mit anderen teilen können.
  • Die kostenlose und werbefreie Seite www.ohrka.de bietet Kindern von professionellen Sprechern vertonte Hörbücher, Hörspiele und Reportagen.
  • www.klexikon.de ist ein Online-Lexikon für Kinder.
  • Mit www.kinderzeitmaschine.de können Kinder virtuell durch die verschiedenen geschichtlichen Epochen reisen und Wissenswertes dazu erfahren.
  • www.frieden-fragen.de beantwortet kindgerecht Fragen rund um Krieg, Frieden, Streit und Leben in Vielfalt • www.junge-klassik.de führt Kinder durch Videos, interaktive Spiele und kurze Wissenstexte in die Welt der klassischen Musik ein und regt sie an, selbst zu musizieren. • www.kwerx.de vermittelt Kindern interaktiv und multimedial Wissen von der altägyptischen Kunst über die Kunst der Antike, des Barock und der Renaissance bis hin zur Kunst des Impressionismus und Expressionismus.
  • In der pädagogisch betreuten Videoplattform www.juki.de finden Kinder ausschließlich altersgerechte Videos und lernen, wie sie eigene Trickfilme und Videos erstellen und mit anderen teilen können.

Der Jury gehörten an:

Mechthild Appelhoff, Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen Andrea Kallweit, jugendschutz.net Marek Matysek, Deutsche Welle Anke Meinders, fragFINN e.V Jörg Risken, Egmont Ehapa Media GmbH

Das Förderprogramm „Ein Netz für Kinder“ ist eine Säule der gleichnamigen Initiative, die im Jahr 2007 gemeinsam von Politik, Wirtschaft und Institutionen des Jugendmedienschutzes ins Leben gerufen wurde. Die andere Säule ist die von der Wirtschaft getragene Kindersuchmaschine fragFINN.de.

Nähere Informationen zur Förderung „Ein Netz für Kinder“ sind im Internet unter www.enfk.de abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Presse- und Informationsamt der Bundesregierung "Chef vom Dienst" vom 10.01.2018

ZQP-Bevölkerungsbefragung: Prävention kommt in der häuslichen Pflege offenbar oft zu kurz. Es fehlt unter anderem an wirksamer Beratung und Zeit zur Umsetzung.

Menschen ab 50 Jahren sind für die Themen Gesundheitsförderung und Prävention – gerade auch im Kontext Pflege – eine besonders wichtige Zielgruppe. Sie sind häufiger selbst von gesundheitlichen Belastungen und chronischen Erkrankungen betroffen als jüngere Menschen. Zugleich sind pflegende Angehörige am stärksten in der Altersgruppe zwischen 50 und 69 Jahren vertreten. Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) wollte daher wissen, welche Erfahrungen Menschen ab 50 Jahren in Deutschland mit Prävention, insbesondere im Kontext Pflege haben.

Die Studie mit über 1.000 Befragten zeigt: 72 Prozent der über 50-Jährigen haben großes Interesse an Informationen zur Prävention von Gesundheitsproblemen.

Bei den Personen, die selbst einen pflegebedürftigen Menschen zuhause versorgen oder dies getan haben, zeigt sich indes, wie schwierig es sein kann, die Gesundheit des Pflegebedürftigen zu schützen und zu fördern. Weniger als die Hälfte (46 Prozent) von den Befragten mit einer solchen Pflegeerfahrung war nach eigener Aussage von einem Pflegeberater oder Pflegedienst darüber informiert worden, wie man gesundheitlichen Problemen des Pflegebedürftigen vorbeugen kann. Von diesen 46 Prozent setzte knapp ein Drittel (32 Prozent) die empfohlenen Maßnahmen nur teilweise oder gar nicht um. Gründe hierfür waren Zeitmangel (22 Prozent) oder Unsicherheit, wie die Maßnahmen richtig durchgeführt werden sollten (18Prozent).

Aus Sicht des ZQP zeichnet sich hier ein relevantes Problem ab: „Es ist sehr bedeutsam, pflegebedürftige Menschen so zu pflegen, dass ihre Fähigkeiten gestärkt werden. Das fördert die noch vorhandene Selbstständigkeit und kann den Verlauf von Pflegebedürftigkeit positiv beeinflussen“, erklärt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP. „Gesundheitsförderung und Prävention sind zugleich auch für pflegende Angehörige selbst wichtig. Pflege sollte nicht krank machen – aber viele Angehörige sind erschöpft und überlastet. Da müssen heute schon vorhandenen Leistungen der Pflegeversicherung besser genutzt werden, wie zum Beispiel die kostenlosen Beratungs- und Schulungsangebote“, so Suhr weiter.

Tatsächlich geben die Zahlen Hinweise darauf, dass es um Gesundheitsschutz und -förderung von pflegenden Angehörigen oft nicht gut bestellt sein dürfte. So gaben 73 Prozent der Befragten mit Pflegerfahrung an, keine Beratung zur Prävention in Fragen der eigenen Gesundheit von einem Pflegedienst oder Pflegeberater erhalten zu haben. Von den 23 Prozent, die sagten eine solche Beratung erhalten zu haben, wurden wichtige Präventionsthemen aus den Gesprächen häufig nicht erinnert. So sah sich von diesem knappen Viertel nur die Hälfte (50 Prozent) auf Unterstützungsangebote wie Pflegekurse und Pflegeschulungen hingewiesen. Zudem empfanden wiederum 53 Prozent in dieser Gruppe es als teilweise schwierig oder gar nicht möglich, genannte Präventionshinweise zur ihrer eigenen Gesundheit im Alltag umzusetzen. Als wichtigster Grund hierfür wurde fehlende Zeit genannt (34 Prozent).

Daniela Sulmann, Pflegeexpertin des ZQP, kennt diese Probleme: „Um Zeit zu sparen oder weil Techniken nicht gelernt sind, wird der Körper oft stärker beansprucht als nötig wäre. Aktivierend zu pflegen, kann zum Beispiel zur Schonung des Rückens des Pflegenden und gleichzeitig zur Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen beitragen.“ Denn bei der aktivierenden Pflege nimmt man dem Pflegebedürftigen nach Möglichkeit nicht einfach alles ab, sondern nutzt seine Fähigkeiten soweit wie möglich. In Kinästhetik-Kursen kann man lernen, den eigenen Körper zum Beispiel beim Transfer des Pflegebedürftigen vom Bett in den Sessel kraftschonend einzusetzen und gleichzeitig die Fähigkeiten des Pflegebedürftigen zu nutzen. Um einer Überlastung vorzubeugen, sollten pflegende Angehörige vor allem einen Satz möglichst selten sagen: „Ich schaff‘ das schon alleine.“ Stattdessen sucht man sich besser Hilfe von anderen Familienangehörigen, Nachbarn, Ehrenamtlichen oder einem Pflegedienst.

Informationen zum Thema Prävention in der Pflege bietet das ZQP auf seiner Internetseite bestellung@zqp.de kostenlos bestellen.

Methoden und Vorgehensweise der Untersuchung

Diese Analyse beleuchtet das Thema Prävention von Gesundheitsproblemen aus Bevölkerungssicht. Hierfür wurden 1.042 zufällig ausgewählte Personen über 50 Jahre anonym zu ihrer Einstellung aus den Themenbereichen „Prävention von Gesundheitsproblemen“ und „Prävention in der Pflege“ befragt. Die Stichprobe ist repräsentativ für die deutschsprachige Bevölkerung ab 50 Jahren in Deutschland. Die Befragung wurde vom 02.bis13.November2017 durchgeführt. Als Erhebungsmethode kam das computergestützte Telefoninterview (CATI) anhand eines strukturierten Fragebogens zum Einsatz. Anschließend wurde die Stichprobe nach Geschlecht, Alter und Region gewichtet. Die statistische Fehlertoleranz der Untersuchung in der Gesamtstichprobe liegt bei +/-drei Prozentpunkten.

Quelle: Pressemitteilung Zentrum für Qualität in der Pflege vom 10.01.2018

Männer und Frauen werden in Deutschland tendenziell immer später Eltern. Dies bedeutet jedoch keinen generell abnehmenden Trend zur Familiengründung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand eines Vergleichs von zusammengefassten Geburtsjahrgängen mitteilt, ist es bei Frauen zu Beginn des fünften Lebensjahrzehnts nach wie vor die Regel, als Mutter in einer Familie zu leben. Der Anteil der 40-jährigen Frauen der zusammengefassten Geburtsjahrgänge 1970 – 1974, welche als Mutter in einer Familie leben, ist mit 75% ähnlich hoch wie rund 15 Jahre zuvor. Damals hatte der Wert bei 78% (Geburtsjahrgänge 1955 – 1959) gelegen.

Die Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, welcher ausschließlich Personen als Eltern erfasst, die im gemeinsamen Haushalt mit ihren ledigen Kindern leben. Verlässt ein Elternteil (in der Regel der Vater) nach einer Trennung den gemeinsamen Haushalt, wird er nicht länger als Elternteil erfasst. Dies führt dazu, dass es bei den Männern eine andere Entwicklung gibt als bei den Frauen: 66% der 40-jährigen Männer der zusammengefassten Geburtsjahrgänge 1955 – 1959 hatten als Väter in einer Familie gelebt. Mit dem gestiegenen Anteil der alleinerziehenden Mütter ist dieser Wert in den vergangenen Jahren auf 55% gesunken (Geburtsjahrgänge 1970 – 1974).

Detaillierte Analysen zur Partnerschaft, Elternschaft und Familiengröße finden sich im Beitrag „Familiengründung und -erweiterung im Kohortenvergleich“, der in der Zeitschrift Wirtschaft und Statistik (Heft 6/2017) erschienen ist.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 10.01.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

AWO veröffentlicht ihren 1. Gleichstellungsbericht

Der Bundesverband der AWO veröffentlicht heute den 1. Gleichstellungsbericht der Arbeiterwohlfahrt. Damit setzt der Verband ein klares Zeichen, denn: „Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt sind Themen, mit denen sich die AWO auseinandersetzen muss, wenn sie langfristig als zukunftsfähiger Wohlfahrtsverband bestehen möchte“, zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler überzeugt. Stadler sieht den Gleichstellungsbericht als Grundlage für einen nachhaltigen Veränderungsprozess: „Das Ziel ist mehr Geschlechtergerechtigkeit in der AWO.“

Der 1. Gleichstellungsbericht belegt statistisch, dass es zu wenige Frauen in haupt- und ehrenamtlichen Führungspositionen gibt sowie Arbeitszeiten und Einkommen ungleich bzw. geschlechtsspezifisch verteilt sind. „Wir sehen uns in der Verantwortung, diese geschlechterstereotype Arbeitsverteilung zu überwinden und gleiche Verwirklichungschancen für alle Geschlechter innerhalb des Verbandes zu ermöglichen“, erklärt Wolfgang Stadler. In diesem Sinne beinhaltet der Bericht weitreichende Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen.

Dazu gehören u.a.:

  • Etablierung von klaren Verantwortlichkeitsstrukturen, um Geschlechtergerechtigkeit innerhalb des Verbandes umzusetzen,
  • Entwicklung einer AWO spezifischen geschlechtergerechten Organisationskultur für Haupt- und Ehrenamt, z.B. die inhaltliche und strukturelle Verankerung von Gleichstellung in den Einrichtungen und Diensten der AWO,
  • Geschlechtergerechte Personalentwicklung und -planung im Hauptamt mit dem Ziel der Heterogenisierung der Belegschaft,
  • Mehr Geschlechtergerechtigkeit im Ehrenamt durch die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung des unterrepräsentierten Geschlechts, z.B. Mentoring- oder Pat*innen-Programmen für ehrenamtliche Funktionen,
  • Etablierung einer kontinuierlichen Evaluation mit einheitlichen Standards zur Überprüfung der Erfolge und Misserfolge umgesetzter Maßnahmen sowie die Erhebung zusätzlicher Daten.

Die Handlungsempfehlungen bilden den Auftakt zur Entwicklung einer konsistenten verbandlichen Gleichstellungsstrategie. „Noch lebt die AWO nicht alles, was sie gleichstellungspolitisch fordert. Um weiterhin glaubwürdig zu bleiben, müssen wir in unseren Reihen umsetzen, was wir von Politik und Wirtschaft verlangen“, merkt Wolfang Stadler selbstkritisch an. Helga Kühn-Mengel, Vorsitzende der neu eingerichteten Kommission „Geschlechtergerechtigkeit in der AWO“ und ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der AWO erklärt: „Alle Verbandsgliederungen der AWO sind nun aufgefordert, die Handlungsempfehlungen umzusetzen. Gleichstellung geht weder von selbst, noch darf es zur Frauensache deklariert werden.“

Mit dem vorliegenden Bericht macht sich die AWO auf den Weg, tradierte Arbeitsteilungen, gewohnte Normalitätsstandards und das gewachsene Selbstbild in den eigenen Strukturen kritisch unter die Lupe zu nehmen und im Sinne ihrer Gründerin Marie Juchacz geschlechtergerecht weiter zu wachsen, Neues aufzubauen und Bestehendes weiter zu entwickeln. Mit der Veröffentlichung des Berichtes wird nach einem fast dreijährigen Prozess der Datenerhebung und intensiven innerverbandlichen Auseinandersetzung eine langjährige Forderung nach einer Gleichstellungsberichterstattung und der Implementierung von Maßnahmen zu mehr innerverbandlicher Geschlechtergerechtigkeit endlich erfüllt.

Der Bericht besteht aus zwei Teilen: Teil I bilden die Stellungnahme und Handlungsempfehlungen des AWO Bundesverbandes. Teil II ist der 1. Gleichstellungsbericht der Arbeiterwohlfahrt, der von SowiTra, einem sozialwissenschaftlichen Forschungs- und Beratungsinstitut, erstellt wurde.

Für Rückfragen ist Dr. Petra Rostock unter petra.rostock@awo.org zu erreichen.

Den Gleichstellungsbericht der AWO können sie hier als PDF herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 22.01.2018

Gastrede von Sozialwissenschaftler Prof. Dr. Stefan Sell

Am gestrigen Abend fand der Neujahrsempfang der AWO in Berlin statt. Der Präsident der AWO Wilhelm Schmidt begrüßte die mehr als 150 Gäste: „Das Jahr 2018 beginnt mit einer ungewohnten politischen Situation – es verspricht spannend zu werden. Doch ganz gleich welche Regierungskonstellation wir bekommen – die AWO hat Visionen und die werden wir versuchen, durchzusetzen.“ Der feierliche Empfang ließ Gelegenheit die Ergebnisse und Erfolge des zurückliegenden Jahres Revue passieren zu lassen und zugleich einen Ausblick auf die Herausforderungen des Jahres 2018 zu geben. In politischer Hinsicht, so stellte AWO Präsident Schmidt klar, gelten für die AWO klare Grundsätze: ,,Als Arbeiterwohlfahrt akzeptieren wir keine Einschränkung des individuellen Rechts auf Asyl“, und ergänzte: ,,Wir stehen für Vielfalt. Deshalb kämpfen wir für eine gerechte Gesellschaft und gegen jede Form von Rechtsextremismus.“

Einen interessanten Gastvortrag hielt der Sozialwissenschaftler Prof. Dr. Stefan Sell. Er setzte sich vor allem mit den Ergebnisse der Sondierung von SPD, CDU und CSU auseinander und kritisierte: „Es fehlt der große Wurf und der Wille zu grundlegenden Reformen. Wir werden einen massiven Anstieg von Altersarmut erleben, wenn wir nicht entscheidend etwas ändern.“

Für Unterhaltung sorgte das Bühnenprogramm „FLÜCHTLINGEN EIN GESICHT GEBEN" der AWO Hochsauerland/Soest von Flüchtlingen für Flüchtlinge. Im Anschluss bat Wilhelm Schmidt die Gäste zum Abendessen. Bei musikalischer Begleitung konnten sich die Gäste in entspannter Atmosphäre über die vor allen liegenden Herausforderungen des Jahres 2018 austauschen.

Zum Neujahrsempfang geladen, waren sowohl haupt- als auch ehrenamtliche Vertreter*innen der AWO, sowie hochrangige Vertreter*innen aus Politik, Gesellschaft und anderen Verbänden.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 17.01.2018

Den Unerhörten in dieser Gesellschaft eine Stimme und ein Gesicht geben, will die neue Diakonie-Kampagne "Unerhört!". Ab Januar schafft die Diakonie Deutschland damit eine Plattform für eine öffentliche Debatte gegen Ausgrenzung und für mehr soziale Teilhabe.

"Mit unserer neuen Kampagne geben wir Menschen eine Stimme, die sich an den Rand der Gesellschaft gedrängt fühlen: den Obdachlosen, Flüchtlingen, Homosexuellen, Hartz-IV-Empfängern, Alten und vielen anderen Gruppen. Wir treten damit ein für eine offene, lebendige und vielfältige Gesellschaft", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie heute in Berlin. "Dabei spielen wir ganz bewusst mit der Doppeldeutigkeit des Begriffs, Unerhört!‘. Er soll provozieren und den Blick auf Menschen am Rande der Gesellschaft lenken, die sich unerhört fühlen", betont Lilie. "Unsere eindeutige Antwort heißt:

Zuhören! Der Anfang aller diakonischen Arbeit ist das Zuhören, die vorbehaltlose Zuwendung." Mit der Kampagne wolle die Diakonie aufrütteln und eine Diskussion anstoßen über soziale Teilhabe und das Miteinander in der Gesellschaft.

Der Diakonie-Präsident sieht in der ganzen Gesellschaft einen Bedarf, stärker einander zuzuhören. "Und das bedeutet ausdrücklich nicht immer nur Zustimmung, sondern auch, den Weg eines strittigen Diskurses zu gehen", so Lilie weiter.

Die auf drei Jahre angelegte Kampagne "Unerhört!" ist eine integrierte Kommunikationskampagne, die nicht nur über Außenwerbung verbreitet wird, sondern auch über Dialogveranstaltungen, Aktionen, Social Media und im Internet. Im Rahmen der Kampagne, die mit den Plakaten "Unerhört! Diese Obdachlosen!" und "Unerhört! Diese Flüchtlinge!" startet, erzählen Unerhörte ihre Geschichte auf www.unerhört.de.

In seinem Blog schreibt Diakonie-Präsident Lilie, warum die Kampagne gerade jetzt notwendig ist.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 10.01.2018

„Lasst uns draußen spielen!“ ist das Motto des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Weltspieltag am 28. Mai 2018. Damit will das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ darauf aufmerksam machen, dass die Bedingungen für das Draußenspiel von Kindern verbessert werden müssen. Gleichzeitig ist das Motto ein Aufruf an die Eltern, ihren Kindern den nötigen Freiraum dafür zu geben. Kommunen, Vereine, Initiativen und Bildungseinrichtungen sind aufgerufen, mit einer Aufmerksamkeit erregenden Aktion am Weltspieltag 2018 teilzunehmen.

„Kinder sollen möglichst viel draußen spielen. So können sie am besten ihren natürlichen Bewegungsdrang ausleben, wichtige Naturerfahrungen machen und sich ihren eigenen Sozialraum aneignen. Aber die Bedingungen dafür haben sich in den letzten Jahren drastisch verschlechtert, auch durch die zunehmende Verdichtung und Versiegelung unserer Städte, durch die immer mehr Freiflächen und Spielmöglichkeiten für Kinder verloren gehen. Zudem fahren gerade in Wohngebieten viele Autos zu schnell oder nehmen parkend den Kindern den Platz zum Spielen. Das führt zusammen mit maroden Spielplätzen und meckernden Erwachsenen dazu, dass unsere Kinder zu wenig draußen spielen. Auch den Jugendlichen fehlen wohnortnahe Aufenthaltsräume im Freien, an denen sie sich treffen können, ohne in Konflikt mit anderen Nutzern zu geraten. Durch die zunehmende Ökonomisierung der Agrarwirtschaft lädt selbst der ländliche Raum nicht mehr selbstverständlich zum Draußenspiel ein, zumal hier vielfach der öffentliche Spielplatz als Treffpunkt für alle fehlt. Wir brauchen dringend eine kinderfreundlichere Gestaltung des öffentlichen Raums und mehr Toleranz und Akzeptanz für spielende Kinder“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Studien des Deutschen Kinderhilfswerkes belegen eindeutig, dass sich eine kinderfreundliche Stadtplanung und die Möglichkeiten zum selbstbestimmten Spielen maßgeblich auf die Lebensqualität und Entwicklungschancen von Kindern auswirken. Gleichzeitig verbessert sich das soziale Klima in dem Maße, wie die Qualität des Wohnumfeldes steigt“, so Hofmann weiter.

Der Weltspieltag 2018 wird deutschlandweit zum elften Mal ausgerichtet. Zum Weltspieltag sind Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine witzige, beispielgebende und öffentlichkeitswirksame Spielaktion durchzuführen. Die Partner der im letzten Jahr rund 300 Aktionen sind vor Ort für die Durchführung ihrer Veranstaltung selbst verantwortlich. Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt umfangreiche Aktionsmaterialien zum Weltspieltag zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 09.01.2018

In einem Offenen Brief an die Vorsitzenden von CDU, CSU und SPD fordert der Deutsche Kinderschutzbund die Parteien aus aktuellem Anlass auf, ihr eigenes Wahlprogramm ernst zu nehmen und die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern:

An die Vorsitzende der Christlich Demokratischen Union Deutschlands, Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, MdB
An den Vorsitzenden der Christlich Sozialen Union, Herrn Ministerpräsidenten Horst Seehofer
An den Vorsitzenden der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Herrn Martin Schulz, MdB

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel, sehr geehrter Herr Seehofer, sehr geehrter Herr Schulz,

mit Verwunderung und Unverständnis haben wir die Äußerungen des gerade gewählten Ministerpräsidenten von Sachsen, Michael Kretschmer, über die Verankerung von Kinderrechten ins Grundgesetz gelesen. Dass er diesen längst überfälligen Schritt für unnötig hält, finden wir – 25 Jahre, nachdem Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention zwar ratifiziert, aber noch nicht vollständig umgesetzt hat – für die Interessen von Kindern in Deutschland verheerend.

Darüber hinaus ist es in unseren Augen nur schwer nachvollziehbar, dass ein Ministerpräsident eines deutschen Bundeslandes und einflussreiches Mitglied der Christlich Demokratischen Union sich in der Öffentlichkeit gegen eine Forderung ausspricht, die explizit im Wahlprogramm der CDU/CSU steht. Wir zitieren: „Schon jetzt stellt das Grundgesetz Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates. Auch Kinder brauchen einen besonderen Schutz. Der Schutz der Kinder hat für uns Verfassungsrang. Deshalb werden wir ihre Rechte in das Grundgesetz aufnehmen.“

In diesen Tagen führen Sie erste Gespräche über eine mögliche neue Große Koalition. Verhandelt wird dabei auch über die Kinder- und Familienpolitik der nächsten Jahre – und dabei explizit über die Kinderrechte. Ministerpräsident Kretschmer allerdings äußert sich zum Start der Gespräche mit der Situation in Deutschland zufrieden und zweifelt daran, dass Probleme durch Rechte im Grundgesetz gelöst werden können.

Wir vom Kinderschutzbund sagen dagegen: Natürlich sind auch Kinder Menschen. Überflüssig sind Kinderrechte im Grundgesetz dadurch aber noch lange nicht, im Gegenteil. Gerade weil Kinder besonderen Schutz vor Gewalt, eine Förderung ihrer Entwicklung und eine altersangemessene Beteiligung brauchen, müssen für sie eigene Kinderrechte gelten. Darüber hinaus darf man nicht vergessen: Auch für Eltern sind Kinderrechte wichtig, denn dann können sie diese für ihre Kinder auch endlich einklagen.

Bei vielen wichtigen Entscheidungen in Politik, Verwaltung oder in der Rechtsprechung werden die Rechte von Kindern bislang zu wenig berücksichtigt. Durch die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz müssten die Interessen von Kindern stärker berücksichtigt werden, etwa bei Städtebauprojekten oder wenn es um die Unterbringung bei Pflegeeltern geht.

Im Aktionsbündnis Kinderrechte fordern deshalb UNICEF, der Deutsche Kinderschutzbund und das Deutsche Kinderhilfswerk in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind seit langem, die Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen. Auch die Aufnahme einer reinen Staatszielbestimmung anstelle konkreter Kinderrechte wird dem Anliegen nicht gerecht. Eine solche Staatszielbestimmung hätte lediglich deklaratorische Bedeutung und würde, wie der sächsische Ministerpräsident dann zu Recht bemerken würde, keine Probleme lösen. Vielmehr würde sie das wichtige Thema Kinderrechte in der Verfassung für Jahre blockieren und damit dem Anliegen schaden.

Wir als Aktionsbündnis Kinderrechte haben einen konkreten Vorschlag zur Einfügung eines Artikels 2a in das Grundgesetz gemacht, der Ihnen bekannt ist. Er orientiert sich auch an Artikel 24 der Grundrechtecharta der Europäischen Union, der bei der Anwendung von Europarecht bereits unmittelbar geltendes Verfassungsrecht in Deutschland ist. Hinter dieser Bestimmung darf eine entsprechende Regelung im deutschen Grundgesetz keinesfalls zurückbleiben.

Wir fordern von Ihren Parteien, dass Sie in den laufenden Gesprächen Ihr eigenes Wahlprogramm ernst nehmen und sich an die Ankündigungen halten, die Sie darin gemacht haben.

Zu einem Austausch über dieses Thema stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Herzlichst,
Heinz Hilgers, Präsident Deutscher Kinderschutzbund

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 10.01.2018

Mit Blick auf die am Freitag stattfindenden Beratungen zum Familiennachzug appelliert der Paritätische Wohlfahrtsverband an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, keiner weiteren Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte zuzustimmen.

Es sei ein Gebot humanitärer Verantwortung, die Regelung zur Beschränkung des Familiennachzugs nicht zu verlängern, mahnt der Paritätische. Der Schutz der Familieneinheit sei ein Menschenrecht, das es zu achten gilt. Die Aussetzung des Rechtes auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte stelle eine erhebliche Belastung der Betroffenen dar, behindere ihre Integration und dürfe auf keinen Fall über März 2018 hinaus verlängert werden.

„Hier wird der unverfrorene Versuch unternommen, noch vor einer Regierungsbildung im Sinne einer Fortsetzung der GroKo Fakten zu schaffen. Es kann nicht sein, dass parteitaktische Spielchen auf dem Rücken der hier lebenden Flüchtlinge und ihrer Familien ausgetragen und Grundrechte mit Füßen getreten werden“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Paritätische appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, einer Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs nicht zuzustimmen. „Es gibt ein Gesetz, das regelt, dass diese unsägliche Beschränkung des Familiennachzugs am 16. März ein Ende hat. Und daran sollten sich nun auch alle halten“, so Schneider. Viele Familien warteten seit mittlerweile über zwei Jahren darauf, ihre Angehörigen wiederzusehen und hätten auf die Verlässlichkeit des deutschen Rechts vertraut.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 18.01.2018

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die Zunahme der Sanktionen für Bezieherinnen und Bezieher von Hartz IV und fordert eine Abschaffung des Instruments, das Betroffene häufig in existenzielle Notlagen zwinge.

„Hinter jeder dieser Strafmaßnahmen steckt ein Einzelschicksal. Menschen, die ohnehin am Existenzminimum leben, werden dadurch noch weiter in die Not gedrängt. Sanktionen sind keine pädagogischen Antworten, sondern lediglich Drangsalierung und häufig Ausdruck sozialer Ignoranz“ erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert die ersatzlose Streichung von Hartz IV-Sanktionen und verweist auf deren Folgen, bis hin zu Obdachlosigkeit. Das Instrument der Sanktionen sei verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft und in keiner Weise zielführend.

Nach aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit gab es in den ersten neun Monaten des letzten Jahres 718.803 ausgesprochene Kürzungen oder gleich Streichungen der Regelleistungen, was ein Plus von zwei Prozent oder 14.410 Sanktionen mehr bedeutet. Einen starken Anstieg gab es im September 2017 zu verzeichnen. Die durchschnittliche Leistungskürzung betrug 108 Euro.

Ulrich Schneider warnt vor Pauschalurteilen gegen Menschen, die Transfer-Leistungen erhalten: „Der überwiegende Teil der Sanktionen geht auf Banalitäten wie Terminversäumnisse zurück. Das ist überzogen und absolut unverhältnismäßig.“

Programmhinweis: Über das Thema Sanktionen berichtet MDR "exakt – die Story" heute Abend um 20:45 Uhr. Im Gespräch dort auch Tina Hoffmann, Arbeitsmarktexpertin beim Paritätischen Gesamtverband.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 17.01.2018

Scharfe Kritik übt der Paritätische Wohlfahrtsverband an der restriktiven Anerkennungspraxis des BAMF, nach der hunderttausende Asylbewerber voreilig und zu Unrecht abgelehnt werden oder ihnen voller Schutz vorenthalten wird. Nach aktuellen Angaben der Bundesregierung erhalten 44 Prozent der Asylbewerber im Falle einer Klage gegen ihren Asylbescheid nachträglich vor Gericht Recht. Es sei ein Skandal, dass das Grund- und Menschenrecht auf Asyl Schutzbedürftigen offenbar systematisch vorenthalten werde. Auch die Pläne von Union und SPD, Asylbewerber künftig für die gesamte Verfahrensdauer in zentralen Lagern festzuhalten, verurteilt der Verband.

„Es kann nicht sein, dass das Recht auf Schutz, Zuflucht und Hilfe aus migrationspolitischen Abwägungen oder parteipolitischen Interessen ausgehöhlt und nur nach Gutdünken gewährt wird. Das Recht auf Asyl ist ein universelles Menschenrecht. Es ist eines Rechtsstaates wie Deutschland unwürdig, wenn sich die Anerkennungspraxis des BAMF trotz der eindeutigen Entscheidungen der Gerichte nicht ändert“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Angesichts der hohen Zahl der bei den Gerichten anhängigen Klageverfahren und den guten Erfolgsaussichten für die Kläger seien die Pläne von Union und SPD für eine weitere Asylrechtsverschärfung und insbesondere die weitere Beschränkung des Familiennachzugs und die dauerhafte Unterbringung in Sammellagern inakzeptabel. „Integration muss vom ersten Tag an erfolgen. Insbesondere wenn Kinder und Jugendliche sich bis zu zwei Jahren in Lagern aufhalten müssen, um dann doch anerkannt zu werden, ist dies unter humanitären und Gründen der Vernunft völlig kontraproduktiv“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 15.01.2018

In Deutschland sind knapp acht Millionen Menschen, darunter viele Alleinerziehende, Erwerbstätige mit Niedriglöhnen, Erwerbsminderungsrentner und in Altersarmut lebende Menschen auf Grundsicherungsleistungen angewiesen. Das ist mehr als ein Zehntel der Bevölkerung. „Eine Neuauflage der großen Koalition kann nur erfolgreich sein, wenn sie die sozialen Probleme im Land endlich anpackt und den Betroffenen ein menschenwürdiges Leben gewährleistet“. Das fordert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, für das „Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum“ anlässlich der Sondierungsgespräche zwischen CDU/CSU und SPD. Das Bündnis setzt sich für eine existenzsichernde Mindestsicherung ein und ist ein Zusammenschluss aus Erwerbsloseninitiativen, Gewerkschaften, Wohlfahrts- und Sozialverbänden.

Hartz IV und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zählen zu den Mindestsicherungsleistungen. „Die dort geltenden Regelsätze reichen aber nicht zum Leben, denn sie sind künstlich kleingerechnet“, so Mascher. Die VdK-Präsidentin verweist darauf, dass einem alleinstehenden Grundsicherungs-Empfänger nur 4,69 Euro pro Tag für Essen und Trinken zur Verfügung stehen. Einem zehnjährigen Kind aus einem Haushalt im Hartz IV-Bezug werden im Monat rechnerisch nur 2,71 Euro für Bücher zugestanden.

„Deshalb fordert das ‚Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum‘ von einer neuen Regierung eine grundsätzliche Neuberechnung und deutliche Erhöhung der Regelsätze“, so Ulrike Mascher. „Außerdem muss die künftige Regierung Sofortmaßnahmen umsetzen, damit sich die Situation der Betroffenen schnell und spürbar verbessert.“

So müssen für die Anschaffung langlebiger Gebrauchsgegenstände wie Waschmaschinen, Kühlschränke und Brillen wieder zusätzliche Einmalleistungen gezahlt werden. „Es ist unmöglich, solche Gegenstände aus dem Regelsatz zu finanzieren“, betont Mascher. Heute müssen immer mehr Hartz-IV-Bezieher für den Kauf solcher Gegenstände Darlehen bei den Jobcentern beantragen, die ihnen vom Regelsatz abgezogen werden.

„Unverzüglich verbessern muss sich die Situation der knapp zwei Millionen Kinder und Jugendlichen, die meist dauerhaft im Hartz-IV-Bezug leben“, fordert die VdK-Präsidentin. Sie erneuert die Forderungen des „Bündnisses“ nach einer Erhöhung des Schulbedarfspaketes und der Streichung des Eigenanteils bei der Mittagsverpflegung. Diese Forderungen hatten schon Eingang bei den Sondierungsgesprächen von Union, FDP und Grünen gefunden. Dahinter dürfen zukünftige Verhandlungen nicht zurückfallen.

Im Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum arbeiten u.a. mit: Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Diakonie Deutschland, Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen, Sozialverband Deutschland, Sozialverband VdK Deutschland, Ver.di Erwerbslosenbundesausschuss

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 10.01.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 02. Februar 2018

Veranstalter: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Ort: Berlin

Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt am 02.02.2018 gemeinsam mit dem Niedersächsischen Ministerpräsidenten, Stephan Weil, den Kinderreport 2018 vor. Der Kinderreport greift in jährlichem Rhythmus Fragen zu kinderrechtlichen Kernthemen auf, um sowohl einen aktuellen Zustand abzubilden als auch eine Entwicklung in kinderrechtlich relevanten Gesellschaftsbereichen sichtbar zu machen. Dabei bilden Fragen zur Bekanntheit der UN-Kinderrechtskonvention und den darin festgeschriebenen Kinderrechten, zu Gründen für die Kinderarmut in Deutschland und zur Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft die drei stetigen Säulen unserer Befragung.

Als thematischen Schwerpunkt behandelt der Kinderreport 2018 vertiefend Fragen zur Kinderarmut in Deutschland. Derzeit ist jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut betroffen, eine erschreckend hohe Zahl für eine der reichsten Industrienationen der Welt. In einem Land wie Deutschland zeichnet sich Kinderarmut nicht allein durch materielle Entbehrungen, sondern auch durch Ausgrenzung und damit fehlende Teilhabe an Aktivitäten aus, die für andere Kinder selbstverständlich sind.

Dabei liefert der Kinderreport mit einer repräsentativen Umfrage unter Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen aktuelle Daten zu Einstellungen und Meinungen der Bevölkerung in Deutschland zum Thema Kinderarmut, zudem werden ausführlich einzelne Aspekte des Schwerpunktthemas Kinderarmut beleuchtet und diskutiert.

Die repräsentative Umfrage durch das Politikforschungsinstitut Kantar Public beantwortet folgende Fragen:

  • Wie bewerten die Menschen in Deutschland die Aktivitäten von Staat und Gesellschaft, um Kinderarmut hierzulande zu bekämpfen?
  • Was sind die Ursachen für die hohe Kinderarmutsquote in Deutschland?
  • Welche Maßnahmen werden präferiert, um Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen?
  • Wären die Menschen dazu bereit, mehr Steuern zu zahlen, wenn damit das Problem der Kinderarmut in Deutschland wirkungsvoll bekämpft werden könnte?
  • Wie bekannt sind die Kinderrechte und die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland?
  • Wo sollten Kindern und Jugendlichen mehr Rechte auf Mitbestimmung eingeräumt werden?

Die ausführlichen Ergebnisse der repräsentativen Umfrage wollen wir Ihnen ebenso vorstellen wie eine politische Einschätzung, was getan werden sollte, um die Ursachen der Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen.

Weitere Infos zur Vorstellung des Kinderreports 2018 und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 20. Februar 2018

Veranstalter: SOS-Kinderdorf e.V.

Ort: Berlin

Fast 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche sind hierzulande armutsgefährdet. Diese jungen Menschen haben oft schlechtere Bildungschancen, stehen häufiger im gesellschaftlichen Abseits und sind vielfach in ihrer gesundheitlichen Entwicklung beeinträchtigt. Das schränkt ihre Zukunftschancen von Anfang an ein. Wir sind der Überzeugung, dass sich unsere Gesellschaft diese Missstände nicht leisten darf.

Welche Lösungsansätze bietet die Politik, um dem anhaltenden Problem der Kinderarmut in Deutschland entgegenzusteuern? Welche Weichenstellungen müssen unternommen werden, um Kindern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft möglichst gerechte Teilhabechancen zu bieten? Wie kann der Armutskreislauf junger Menschen mit konkreten Reformen im Bereich der Sozial-, Bildungs- und Familienpolitik durchbrochen werden?

Diese und weitere Fragen sollen gemeinsam mit politischen Entscheidungsträger/-innen sowie Vertreter/-innen aus Wissenschaft und sozialen Organisationen am Welttag der sozialen Gerechtigkeit diskutieret werden – bei der:

Abendveranstaltung von SOS-Kinderdorf e.V.
„Reiches Land, arme Kinder – ist das gerecht? Kinderarmut in Deutschland“
am 20. Februar 2018, ab 18:30 Uhr
in der Botschaft für Kinder, Lehrter Str. 66, 10557 Berlin

Die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, Frau Professorin Jutta Allmendinger, wird mit einem Impulsvortrag in das Thema einführen. Anschließend wird in einer Paneldiskussion debattiert, welche Lösungsansätze Politik, soziale Organisationen und Wissenschaft bereitstellen, um Kinderarmut entschlossen zu bekämpfen.

Das vollständige Programm als PDF finden Sie hier.

Anmeldungen sind bis zum 2. Februar 2018 unter botschaft@sos-kinderdorf.de möglich. Geben Sie bei Ihrer Rückmeldung bitte an, falls Sie eine Kinderbetreuung während der Veranstaltung in Anspruch nehmen möchten. Für Rückfragen zur Veranstaltung steht Ihnen Herr Christoph Leisering telefonisch unter 030 / 288765 963 zur Verfügung.

Termin: 22. Februar 2018

Veranstalter: Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.

Ort: Berlin

Moderne Gleichstellungspolitik muss darauf zielen, Frauen und Männern gleichermaßen zu ermöglichen, ihre Lebensentwürfe ohne Rollenzwänge und Benachteiligungen zu gestalten. Dazu ist es notwendig, sowohl strukturelle Rahmenbedingungen zu hinterfragen, als auch die spezifischen Belange, Bedarfe und Benachteiligungen von Frauen wie von Männern in den Blick zu nehmen. Um Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen, muss Gleichstellungspolitik die Perspektiven von Jungen, Vätern und Männern systematisch mit einbeziehen.

Im Rahmen der Fachveranstaltung zu männerpolitischen Perspektiven in der neuen Legislaturperiode wird mit Vertreter_innen aus Politik und Verbänden über Impulse für eine gleichstellungsorientierte Jungen-, Väter- und Männerpolitik diskutiert werden.

Neben zwei Inputs zu Bedarfen bei der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit sowie zur Einordnung und Positionsbestimmung gleichstellungsorientierter Männerpolitik wird es eine Podiumsdiskussion mit Vertreter_innen des Deutschen Frauenrats, der IG Metall, des Zukunftsforums Familie und Mitgliedern des Deutschen Bundestags aus verschiedenen Parteien geben. Abschließend wird bei einem Empfang Gelegenheit zur Vernetzung und zu persönlichem Austausch sein.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 28. Februar 2018

Veranstalter: Deutscher Caritasverband e.V., Referat Kinder, Jugend, Familie, Generationen in Kooperation mit Referat Sozialraum, Engagement, Besondere Lebenslagen

Ort: Erfurt

Der Fachtag "Endlich angekommen – aber noch nicht Zuhause! Wie kann die Integration von jungen Geflüchteten und ihren Familien im Sozialraum gelingen?" des Deutschen Caritasverbandes wird sich den Themen Sozialraumorientierung und Partizipation in einer von Vielfalt geprägten Gesellschaft widmen und sich dabei mit folgenden Fragen auseinander setzen:

  • Wie können Geflüchtete beim Ankommen und bei der Orientierung in ihrem neuen Quartier bestmöglich unterstützt werden?
  • Wie können sie von den sozialen Diensten der Caritas erreicht, wie beteiligt werden? Und was sind mögliche Zugangsbarrieren?
  • Welchen Beitrag können Kinder-, Jugend- und Familienhilfe für die erfolgreiche Integration der jungen Geflüchteten im Sozialraum und damit auch in unsere Gesellschaft leisten?

Herr Prälat Dr. Peter Neher, Präsident des Deutschen Caritasverbandes wird die Fachveranstaltung eröffnen. Des Weiteren wird Frau Prof. Dr. Gaby Straßburger von der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin als Gastrednerin erwartet. Sie wird die aktuellen Erkenntnisse aus der Wissenschaft vorstellen. Anhand von Praxisbeispielen soll die Erreichbarkeit von geflüchteten Familien im Sozialraum sowie die Möglichkeiten für eine gelingende Integration diskutiert und ein Transfer in die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe ermöglicht werden. Der Austausch über konkrete Fragen in den einzelnen Handlungsfeldern der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe soll dabei zentraler Bestandteil der Veranstaltung sein.

Der Fachtag richtet sich an Leitungs- und Fachkräfte in der Kinderhilfe, Erziehungshilfe, Jugendsozialarbeit, Familienpflege/Dorfhilfe, Schwangerschaftsberatung sowie an alle an der Sozialraumorientierung Interessierten in den Diözesen/Verbänden.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 07. März 2018

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Leipzig

Familienbildung mit ihren unterschiedlichen Facetten – Herausforderungen und Gelingensbedingungen für eine gute familienbezogene Arbeit

In komplexer werdenden Gesellschaften sind Familien für ein gelingendes Familienleben und ein erfolgreiches Ausfüllen ihrer Rolle als Sozialisationsinstanz in zunehmendem Maß auf Unterstützung angewiesen. Angebote der Familienbildung bieten hier eine wichtige Hilfestellung.

Familienbildung versteht sich dabei als präventive und informative soziale Dienstleistung, die einzelne Familienmitglieder wie die Familie als Ganzes in ihrem Familienleben stärkt.

Was ist nötig, damit die Angebote der Familienbildung die Familien erreichen und auch eine Wirkung entfalten können? Welches sind die Herausforderungen, die den Mitarbeitenden im Arbeitsfeld begegnen? Das sind die Fragen, um die es hier gehen wird. Dabei werden auch zahlreiche Beispiele aus der Praxis der Familienbildung einfließen.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

AKTUELLES

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts tritt zum 1. Januar 2018 ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft. Die Broschüre „Leitfaden zum Mutterschutz“ informiert Sie ausführlich über wesentliche Aspekte rund um den Mutterschutz. Es werden wichtige Regelungen zu Ihren Rechten und Pflichten, zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz während Schwangerschaft und Stillzeit (insbesondere Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen), zum Kündigungsschutz sowie zu etwaigen Mutterschaftsleistungen erklärt. Im Anhang finden Sie den Gesetzestext zum neuen Mutterschutzgesetz, einzelne Vorschriften zu Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft aus dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) sowie des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Die Broschüre ist aktualisiert und berücksichtigt alle Änderungen im Bereich des Mutterschutzes, die mit dem neuen Mutterschutzgesetz 2018 in Kraft treten. Außerdem enthält sie eine Checkliste mit wichtigen Terminen, Fristen und Hinweisen zum Heraustrennen.

Die Broschüre „Leitfaden zum Mutterschutz“ können Sie hier bestellen oder als PDF herunterladen.

Quelle: Information des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 12.01.2018

Die Dokumentation der Veranstaltung 2. Zukunftsgespräch „GEMEINSAM GETRENNT ERZIEHEN“ am 20. September 2017 in Berlin kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Weitere Informationen rund um die Veranstaltung finden Sie hier.

Quelle: Information des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 12.01.2018

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 1 2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Das Bundesfamilienministerium und das Bundesbildungsministerium unterstützen mit einer gemeinsamen Initiative die Förderung von Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen bei Erwachsenen. Rund 170 der vom Bundesfamilienministerium geförderten Mehrgenerationenhäuser erhalten dafür seit Jahresbeginn zusätzlich zwischen 5.000 und 15.000 Euro im Jahr. Das Bundesbildungsministerium stellt hierfür im Rahmen der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung (AlphaDekade) bis zum Jahr 2020 Mittel in Höhe von rund zwei Millionen Euro jährlich zur Verfügung.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley betont: „Wer als Erwachsener nicht richtig lesen, schreiben oder rechnen kann, versucht dies meistens aus Scham zu verbergen. Diese Menschen sind mit herkömmlichen Angeboten oft nur schwer zu erreichen. Eine Chance bieten die Mehrgenerationenhäuser mit ihren niedrigschwelligen Angeboten für Freizeit, Bildung und Unterstützung. Deshalb ist es wichtig, dass wir diese gut vernetzten Orte der Begegnung für unsere Initiative nutzen.“

Bundesbildungsministerin Johanna Wanka unterstreicht: „Lesen und Schreiben sind wichtige Voraussetzung, um am gesellschaftlichen Leben so gut wie möglich teilhaben zu können. Um Menschen mit nur geringen Lese- und Schreibkompetenzen an neuen Orten des Lernens zu erreichen, nutzt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Dekade für Alphabetisierung nun auch den Lernort Mehrgenerationenhaus. Das verbessert flächendeckend die Angebote, Lesen und Schreiben zu lernen.“

In Deutschland gelten rund 7,5 Millionen erwachsene Menschen im erwerbsfähigen Alter als funktionale Analphabeten: Sie können zwar einfache Sätze lesen und schreiben, nicht aber zusammenhängende Texte wie Arbeitsanweisungen, Handyverträge oder Behördenpost verstehen. Funktionaler Analphabetismus geht zudem oft mit unzureichenden Kompetenzen in anderen Grundbildungsbereichen einher. Dazu zählen Rechnen, digitale und finanzielle Grundbildung oder auch soziale Kompetenzen.

Zwar gibt es mittlerweile nahezu flächendeckend Angebote der Alphabetisierung und Grundbildung, beispielsweise an Volkshochschulen. Allerdings nehmen weniger als ein Prozent der Betroffenen diese Angebote wahr. Das soll sich im Rahmen der Nationalen Dekade bis 2026 ändern. Teil des Arbeitsprogrammes der Dekade ist auch das Erproben neuer Lehrmethoden und Lernorte, um auch Menschen mit negativen Schulerfahrungen für späteres Lernen zu motivieren.

Die Mehrgenerationenhäuser haben sich mit ganz unterschiedlichen Ansätzen als solche Lernorte beworben: Sie bieten Beratung und Unterstützung beim Lesen und Verstehen von behördlichen Schreiben an, richten Lerncafés und Vorleserunden ein oder stellen Lehrmaterialien zur Verfügung. Andere bieten begleitete Lernformate für die digitale Plattform ich-will-lernen.de an, die bereits über eine halbe Million angemeldete Nutzerinnen und Nutzer hat. Der Ausbau von Kooperationen zu lokalen Unternehmen und Bildungsträgern soll ebenso gefördert werden, wie die Einbindung von Bibliotheken.

Über die Nationale AlphaDekade

Die Nationale Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung ist eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern und gesellschaftspolitischen Partnern. Ziel ist es, im Zeitraum von 2016 bis 2026 den funktionalen Analphabetismus bei Erwachsenen spürbar zu verringern und das Grundbildungsniveau zu erhöhen.

Mehr Informationen: www.alphadekade.de

Mehrgenerationenhäuser in Deutschland

Das Bundesfamilienministerium fördert bundesweit rund 550 Mehrgenerationenhäuser als nachbarschaftliche Orte der Begegnung. Sie unterstützen mit vielfältigen niedrigschwelligen Informations-, Bildungs- und Beratungsangeboten, Freizeitaktivitäten sowie Betreuungs- und Unterstützungsformaten bedarfsgerecht das generationenübergreifende Miteinander und freiwillige Engagement und fördern so den sozialen Zusammenhalt.

Mehr Informationen: www.mehrgenerationenhaeuser.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.01.2018

Start des Beratungsprojekts „Pausentaste – Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe“

Nicht nur Erwachsene kümmern sich um chronisch kranke, behinderte oder pflegebedürftige Angehörige. Nach einer Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) versorgen und pflegen rund 230.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland regelmäßig beispielsweise ihre Eltern oder Geschwister.

Um diese jungen Menschen zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) das Projekt „Pausentaste – Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe. Das Angebot für Kinder und Jugendliche, die sich um ihre Familie kümmern“ ins Leben gerufen.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley betont: „Mit der ‚Pausentaste‘ starten wir in Kooperation mit der ‚Nummer gegen Kummer‘ ein anonymes Hotline- und E-Mail-Angebot. Auch ist die Website www.pausentaste.de jetzt online gestellt. Damit geht das erste Unterstützungsangebot auf Bundesebene für pflegende Kinder und Jugendliche ans Netz, das Fragen rund um die Pflege beantwortet und Hilfestellung in belastenden Situationen bietet. Denn: Wer anderen hilft, braucht eben manchmal auch selber Hilfe“, so die Bundesministerin.

Junge Leute mit Pflegeverantwortung verrichten häufig wie selbstverständlich den Haushalt der Familie und kümmern sich um jüngere Geschwister. Sie leisten auch Pflegetätigkeiten wie z.B. Mobilisation und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Oft sind diese Kinder und Jugendlichen körperlich überanstrengt und haben weniger Freizeit als ihre Freundinnen und Freunde. Nicht selten verschlechtern sich ihre Leistungen in der Schule. Mit ihren Sorgen und Ängsten stehen sie häufig ganz allein da.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley dazu: „Über www.pausentaste.de wollen wir in erster Linie die Kinder und Jugendlichen erreichen. Wir wollen aber auch Lehrerinnen und Lehrer, ambulante Pflegedienste, Sozialdienste an Schulen und Kliniken sowie Jugendorganisationen und die Öffentlichkeit für die Situation sensibilisieren.“

Online sind Erfahrungsberichte und Interviews mit jungen Pflegenden, Videos und Hinweise auf Beratungsangebote vor Ort. Auch Informationen zu Erkrankungen und Leseempfehlungen werden zur Verfügung gestellt, alles optimiert für mobile Endgeräte.

Darüber hinaus können Kinder und Jugendliche sich kostenlos – auch anonym – an die Hotline des Kinder- und Jugendtelefons der „Nummer gegen Kummer“ wenden – unter der kostenlosen Nummer 116 111 oder per E-Mail über www.nummergegenkummer.de.

Hintergrundinformation:

Nummer gegen Kummer e.V. ist ein Verein mit 109 Mitgliedern. Dies sind lokale Vereine, die einen Standort des Kinder- und Jugendtelefons und/oder einen Standort des Elterntelefons unterhalten. Diese Standorte sind in ganz Deutschland verteilt. Die lokalen Träger der Beratungstelefone sind überwiegend örtliche Verbände des Deutschen Kinderschutzbundes, Vereine, die extra zu diesem Zweck gegründet wurden oder weitere örtliche Träger der Freien Jugendhilfe wie der Arbeiter-Samariter-Bund, die Arbeiterwohlfahrt, die Diakonie oder die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz. Dieses Netzwerk stellt das deutschlandweit größte kostenfreie, telefonische Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche und Eltern dar.

Die Hotline ist erreichbar von Montag bis Samstag jeweils von 14 bis 20 Uhr. An Samstagen gibt es zudem eine „Peer-to-Peer“–Beratung durch speziell ausgebildete Beraterinnen und Berater im Alter von 16 bis 21 Jahren. Die ebenfalls anonyme E-Mail-Beratung über www.nummergegenkummer.de ist rund um die Uhr erreichbar (weitere Informationen unter www.nummergegenkummer.de).

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.01.2018

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat eine überplanmäßige Ausgabe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Höhe von 78,824 Millionen Euro für Zahlungen im Bereich des Unterhaltsvorschusses genehmigt. Wie es in einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/318) weiter heißt, konnte das BMF von bereits angefallenen Mehrausgaben in Höhe von 20,2 Millionen Euro "nur noch Kenntnis nehmen, hätte aber bei rechtzeitiger Antragstellung seine Einwilligung nach Artikel 112 GG erteilt". Bereits am 6. November 2017 sei eine erste Einwilligung nach Artikel 112 GG über eine überplanmäßige Ausgabe bis zu 50 Millionen Euro erteilt worden, schreibt die Bundesregierung.

Die Regelung zum Unterhaltsvorschuss waren im Zuge der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen im vergangenen Jahr reformiert worden. Untere anderem beteiligt sich der Bund nun stärker an der Finanzierung des Vorschusses.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 3 vom 03.01.2018

Die FDP-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, wie viele Menschen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 jeweils im Zuge des Familiennachzugs nach Deutschland eingereist sind. Ferner erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/295) unter anderem danach, wie viele Anträge auf Familiennachzug in diesen drei Jahren jeweils gestellt wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1 vom 02.01.2018

Die Fraktion Die Linke will die finanzielle Situation von in der DDR geschiedenen Frauen verbessern. Dazu hat sie einen Antrag (19/220) vorgelegt, in dem sie von der Bundesregierung verlangt, ein Entschädigungssystem zur Ergänzung der Renten dieser Frauen vorzulegen. In der DDR existierte nicht, wie in der Bundesrepublik, ein Versorgungsausgleich bei Scheidungen, weshalb in der DDR geschiedenen Frauen ihre Renten damit nicht aufbessern können und vielfach unter Altersarmut leiden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 595 vom 18.12.2017

Die geltende Warteregelung beim Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen soll nach den Willen der Fraktion Die Linke "mit sofortiger Wirkung wieder aufgehoben" werden. Zur Begründung verweist die Fraktion in einem entsprechenden Gesetzentwurf (19/241) auf "verfassungsrechtliche, humanitäre und integrationspolitische" Aspekte. Angesichts "aktueller Überlegungen einzelner Parteien, den Familiennachzug weiter auszusetzen", benötigten die Betroffenen "ein schnelles positives Signal des Bundestages".

Wie die Fraktion ausführt, wurde mit dem am 17. März 2016 in Kraft getretenen "Asylpaket II" eine zweijährige Wartefrist beim Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten eingeführt. Dabei seien "vor allem Geflüchtete aus Syrien von der Aussetzung des Familiennachzugs betroffen". Die Familientrennung führe im Einzelfall "regelmäßig zu unerträglichen Härten". Ehegatten, Eltern und Kinder würden "gegen ihren Willen mitunter viele Jahre voneinander getrennt", da zur gesetzlichen zweijährigen Wartefrist "noch die Zeit der langen Asylbearbeitung in Deutschland und des Visumverfahrens" hinzukomme.

Die noch nicht in Deutschland lebenden Angehörigen befänden sich "regelmäßig in höchst prekären Lebensverhältnissen in Drittstaaten oder gar in Lebensgefahr, etwa in Syrien", heißt es in der Vorlage weiter. Eine gelingende Integration der bereits hier lebenden Angehörigen mit Schutzstatus sei kaum möglich, "wenn ihr Leben und ihre Gedanken bestimmt sind von der Sorge um ihre engsten Familienangehörigen". Auch handele es sich beim Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen "um einen der wenigen legalen und sicheren Einreisewege für schutzbedürftige Menschen".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 592 vom 13.12.2017

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass alle Frauen gleichberechtigt Zugang zu Verhütungsmitteln haben. Er hat am 15. Dezember 2017 eine Entschließung gefasst, nach der die Kosten für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen unbürokratisch übernommen werden sollen.

Ungewollte Schwangerschaften vermeiden

Studien belegten, dass einkommensschwache Frauen zunehmend aus finanziellen Gründen auf billigere und weniger sichere Verhütungsmittel umsteigen oder ganz auf Verhütung verzichten und dadurch das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft in Kauf nehmen, heißt es zur Begründung der Initiative. Einige Bundesländer und Kommunen versuchten, dem über Fonds und Härtefallregelungen entgegenzuwirken. Erforderlich sei jedoch eine bundeseinheitliche Lösung, um für alle Frauen unabhängig vom Wohnort die gleichen Bedingungen zu schaffen.

Dabei sollten die Ergebnisse eines vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Modellprojekts "Zugang zu verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln, Kostenübernahme, Information und Beratung für Frauen mit Anspruch auf Sozialleistungen" berücksichtigt werden. Zu prüfen sei auch, ob die Finanzierung – wie im Modellprojekt – aus Bundesmitteln erfolgen kann.

Derzeit eine Pauschale für alle Arzneimittel

Die Möglichkeit der Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen im Sozialleistungsbezug entfiel 2004 mit dem GKV-Modernisierungsgesetz. Einkommensschwache Frauen erhalten seitdem eine Pauschale von 15 Euro zur Gesundheitspflege, mit der auch Arzneimittel finanziert werden müssen.

Wie es mit der Entschließung weitergeht

Die Entschließung wird nun der geschäftsführenden Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der amtierenden Bundesregierung gibt es nicht.

Quelle: Newsletter Bundesrat vom 15.12.2017

Kinder mit nichtdeutscher Familiensprache sind häufig mit anderen solchen Kindern in einer Kita – Politik sollte Anreize für Mindestanteile von Kindern mit Migrationshintergrund abschaffen – Andere Studie zeigt, dass Kita-Qualität das soziale Verhalten von Kindern stark beeinflusst – Bei Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien ist der Effekt am stärksten

Mehr und mehr Kinder besuchen in Deutschland eine Kindertageseinrichtung – im Jahr 2016 waren es fast 33 Prozent der Kinder unter drei Jahren und mit rund 94 Prozent bereits nahezu alle Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren. Die Qualität der Kitas und die Zusammensetzung der Kita-Gruppen spielen eine bedeutende Rolle für die Entwicklung des Verhaltens und der Sprachkompetenzen der Kinder. Eine neue Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zeigt aber, dass Kinder, deren Familiensprache nicht Deutsch ist, häufig eine Kita besuchen, in der das auch auf viele andere Kinder zutrifft.

So besuchten im Jahr 2016 über 45 Prozent der Kinder mit deutscher Familiensprache eine Kita, in der weniger als zehn Prozent der Kinder zu Hause eine andere Sprache hören und sprechen. Rund ein Drittel der Kinder mit nichtdeutscher Familiensprache dagegen sind in einer Kita, in der über 50 Prozent der Kinder in einer ähnlichen Situation sind. Das geht aus der Analyse eines umfassenden Datensatzes aus Westdeutschland (inklusive Berlin) für die Jahre 2007 bis 2016 hervor. Die ostdeutschen Bundesländer wurden ausgelassen, weil der niedrige Anteil an Kindern mit fremder Familiensprache in Kitas (rund vier Prozent) dort keine zuverlässigen Rückschlüsse zulässt.

„Im Hinblick auf Integration nicht sehr förderlich“

„Für Kinder, die zu Hause eine andere Sprache hören und sprechen als Deutsch, ist die Interaktion mit deutschsprachigen Kindern in der Kita von herausragender Bedeutung“, so Studienautorin Ludovica Gambaro. „Leider stellen wir fest, dass in Deutschland eine gewisse Segregation herrscht: Diese Kinder finden sich oft in Kitas wieder, in denen die meisten anderen Kinder auch eher eine andere Familiensprache haben als Deutsch. Das kann im Hinblick auf den Erwerb der deutschen Sprache und auf die Integration in die Gesellschaft nicht sehr förderlich sein.“ […]

Kita-Qualität fördert prosoziales Verhalten der Kinder

Neben der Zusammensetzung der Gruppen, die auch ein wichtiges Qualitätsmerkmal ist, sind auch andere Merkmale der Kita-Qualität wichtig für die Entwicklung der Kinder, so eine zweite DIW-Studie. Georg Camehl und Frauke Peter haben darin den Zusammenhang zwischen der Qualität der Einrichtungen – gemessen an den fünf Indikatoren Gruppengröße, Personalschlüssel, Schulabschluss der ErzieherInnen, verfügbares Spiel- und Lernmaterial und Anzahl der Gruppenaktivitäten – und dem prosozialen Verhalten der Kinder untersucht. Prosoziales Verhalten beschreibt, wie rücksichtsvoll Kinder miteinander umgehen, mit anderen teilen oder lieb zu jüngeren Kindern sind. Diese Eigenschaften sind für das spätere Arbeitsleben hoch relevant, weil sie beispielsweise eng mit der Fähigkeit zusammenhängen, in Teams zu arbeiten.

Die Analyse der Daten von Vier- und Fünfjährigen aus fast 200 Kitas zeigt, dass die Kita-Qualität in positivem Zusammenhang mit dem prosozialen Verhalten der Kinder steht. Insbesondere die Verfügbarkeit von Spiel- und Lernmaterial und die in der Gruppe unternommenen Aktivitäten fördern prosoziales Verhalten, so ein wichtiges Ergebnis. Das gilt besonders für Kinder aus benachteiligten Haushalten – gemessen am Haushaltseinkommen und am Bildungsstand der Mutter. […]

Studien im DIW Wochenbericht 51+52/2017

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 19.12.2017, gekürzt

Bei der Altersversorgung haben Frauen das Nachsehen: Der „Gender Pension Gap“ liegt bei 53 Prozent, zeigt ein neuer Report des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Die aktuelle Auswertung des WSI-Gender-Daten-Portals macht deutlich, wie es um die Geschlechtergerechtigkeit im Ruhestand steht. WSI-Forscherin Dr. Christina Klenner hat gemeinsam mit Dr. Alexandra Wagner und Dr. Peter Sopp vom Forschungsteam Internationaler Arbeitsmarkt in Berlin die Einkommen von Rentnern und Rentnerinnen verglichen. Ihrer Analyse zufolge schneiden Frauen bei allen drei Säulen der Alterssicherung schlechter ab als Männer.

Wenn man die Einkünfte aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente und privater Altersvorsorge zusammenrechnet, ergibt sich für das Jahr 2015 ein „Gender Pension Gap“ von 53 Prozent. Das heißt: Männer verfügen im Schnitt über mehr als doppelt so hohe Alterssicherungseinkommen wie Frauen. Im Westen fällt die Lücke mit 58 Prozent deutlich größer aus als im Osten mit 28 Prozent. Im europäischen Vergleich hat Deutschland damit einen der höchsten Gender Pension Gaps – nur in Luxemburg ist die Differenz noch geringfügig größer.

Zwar sind auch in der gesetzlichen Rente – der mit Abstand wichtigsten Säule der Altersversorgung – die eigenen Ansprüche von Frauen weit niedriger als die von Männern, doch bietet die gesetzliche Rentenversicherung Mechanismen des sozialen Ausgleichs zugunsten von Frauen. So werden hier beispielsweise Phasen der Kindererziehung anerkannt. Die Höhe der gesetzlichen Rente betrug 2015 bei den Männern durchschnittlich 1.154 Euro, bei den Frauen 634 Euro pro Monat – eine Differenz von 45 Prozent.

Deutlich größer ist laut Studie die Kluft bei der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft: Hier liegen die Frauen mit 240 Euro knapp 60 Prozent gegenüber den Männern zurück, die auf 593 Euro kommen. Zudem haben nur 7 Prozent der Rentnerinnen überhaupt eigene Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung, von den männlichen Ruheständlern immerhin 26 Prozent. Günstiger stellt sich die Situation im öffentlichen Dienst dar. Von der Zusatzversorgung profitieren 12 Prozent der weiblichen und 10 Prozent der männlichen Rentner. Aber auch hier erhalten die Männer mit im Schnitt 369 Euro deutlich mehr als die Frauen mit 234 Euro. Laufende Leistungen aus der privaten Altersvorsorge beziehen 5 Prozent der Männer und 2 Prozent der Frauen, wobei Letztere mit durchschnittlich 311 Euro deutlich weniger ausgezahlt bekommen als die Männer mit 485 Euro.

Besser als die männlichen schneiden die weiblichen Ruheständler nur bei den Hinterbliebenenrenten ab: Bei den Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung kommen Witwen im Schnitt auf 660 Euro, Witwer auf 303 Euro.

Für Frauen sei es besonders wichtig die gesetzliche Rente zu stärken, schreiben die Forscherinnen. Viele Frauen hätten keine oder nur niedrige Einkünfte aus der betrieblichen und privaten Alternsversorgung (zweite und dritte Säule). „Gerade für Frauen gilt, dass sie Rentenverluste bei der ersten Säule, der gesetzlichen Rente, kaum anderweitig kompensieren könnten“, sagt WSI-Expertin Christina Klenner.

Als Erklärung für die Rentenlücke verweisen die Autoren auf die traditionelle Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern: Berufstätige Frauen nehmen häufiger Auszeiten für die Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen, arbeiten öfter in Teilzeit, werden im Schnitt schlechter bezahlt – und erwerben dementsprechend weniger Rentenansprüche. Während 85 Prozent der männlichen Rentner in den alten Bundesländern auf mindestens 30 Versicherungsjahre kommen, sind es bei den Rentnerinnen nur 45 Prozent. Pro Versicherungsjahr sammeln Frauen im Schnitt nur drei Viertel der Entgeltpunkte der Männer.

Im Zeitverlauf sind der Analyse zufolge immerhin Fortschritte erkennbar: Der Abstand zu den Alterseinkommen der Männer nimmt von Jahr zu Jahr etwas ab, weil immer mehr Frauen erwerbstätig sind und Sorgearbeit mittlerweile zum Teil bei der Rente honoriert wird. Allerdings wird die Differenz auch deshalb kleiner, weil die Alterseinkünfte der Männer tendenziell sinken. Bis zur wirklichen Gleichstellung ist es zudem noch ein weiter Weg: Aus den Anwartschaften der aktuell Erwerbstätigen zwischen 25 und 65 Jahren ergibt sich bei der gesetzlichen Rente immer noch eine Lücke von 24 Prozent.

Alexandra Wagner, Christina Klenner, Peter Sopp: Alterseinkommen von Frauen und Männern, WSI Report Nr. 38, Dezember 2017

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 14.12.2017

Missbrauchsbeauftragter Rörig mahnt CDU, CSU und SPD, die Forderungen aus ihren Wahlprüfsteinen für einen besseren Schutz Minderjähriger vor sexueller Gewalt bei den Verhandlungen nicht unter den Tisch fallen zu lassen.

Anlässlich der aktuellen Sondierungsgespräche zu einer Neuauflage der Großen Koalition appelliert der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, an Parteivorsitzende und Unterhändler:

„Alle drei Parteien, die aktuell Sondierungsgespräche führen, haben sich im Bundestagswahlkampf explizit zu einem besseren Kinder- und Jugendschutz, gerade vor sexueller Gewalt, bekannt. Sowohl CDU, CSU als auch SPD äußerten im August 2017, unmittelbar vor der Bundestagswahl, ihren politischen Willen, Prävention, Aufarbeitung und Hilfen für Betroffene sexualisierter Gewalt zu stärken und das Amt einer/eines Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs zu sichern. Dies sollte jetzt nicht vergessen werden. Aktuell besteht eine große Diskrepanz zwischen der Dimension von Missbrauch und dem, was dagegen getan wird. Wir haben jährlich mehr 12.000 angezeigte Fälle von Kindesmissbrauch. Das ist mindestens so erschreckend wie die Gewissheit, dass das Dunkelfeld um ein Vielfaches größer ist. Wir müssen davon ausgehen, dass in jeder Schulklasse mindestens ein bis zwei Kinder betroffenen sind. Dennoch wird von Politik und Gesellschaft noch immer viel zu wenig getan, um Kinder und Jugendliche wirksam vor sexueller Gewalt – auch durch die digitalen Medien – zu schützen. Dazu braucht es dauerhafte Prävention sowie personelle und finanzielle Ressourcen. Ich fordere CDU, CSU und SPD auf, den Schutz von Minderjährigen endlich ins Zentrum politischer Entscheidungen zu rücken. Die Zeit befristeter Minimallösungen im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen muss vorbei sein. Die künftige Koalition bitte ich, sich auf das von mir vorgeschlagene „Kindesmissbrauchsbekämpfungsgesetz“ in meinem Programm „Jetzt handeln“ von Oktober 2017 zu verständigen, Prävention, Betroffenenbeteiligung und die unabhängige Aufarbeitung zu stärken und auch der Reform des Opferentschädigungsgesetzes höchste politische Priorität einräumen.“

„JETZT HANDELN. Programm zur konsequenten Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Folgen“ des Unabhängigen Beauftragten für die 19. Legislaturperiode

Quelle: Pressemitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 09.01.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Zum Tag der wohnungslosen Frauen am 21.12.

Vermehrt wird vor dem Weihnachtsfest auf Armut und Wohnungslosigkeit in den Medien hingewiesen – diese Schieflage in einem reichen Land findest aber das ganze Jahr über statt und das schon jahrelang und der Trend ist leider steigend.

Es gibt durchaus viele Angebote für und mit wohnungslosen Frauen und Männern, z.B. das 2. Wohnungslosencamp vom 23. bis zum 30. Juli 2017 in Freistatt (Niedersachsen) – dieses Camp wurde von 120 Teilnehmenden aus mehr als vierzig Orten in Deutschland, Finnland, Portugal, Österreich und Irland besucht.

Unter ihnen auch 25 wohnungslose Teilnehmerinnen aus Wilhelmshaven, Lüneburg, Berlin, Hannover, Köln, Bergisch Gladbach, Gumersbach, Göttingen, Frankfurt, Marburg, Pforzheim, Lissabon und Wien. Sie berichteten in einem Workshop, dass Frauen und Kinder ganz besonders betroffen sind von Not, Elend und Gewalt. Frauen, die ohne Wohnung leben müssen, werden oft angemacht und unfreundlich angesprochen, meist schlafen sie am Tag und in der Nacht sind sie unterwegs. Gerade für Frauen mit Gewalterfahrungen ist das schwer auszuhalten. Trotzdem schlüpfen Frauen bei Männern unter, die sie ausnutzen. Ein Schlafplatz im Tausch gegen Hausarbeit usw.. Frauen sind meist Einzelgängerinnen, sie neigen dazu, ihre Not zu vertuschen, und leben meist in "verdeckter Wohnungslosigkeit". Die Dunkelziffer ist sehr hoch und eine bundesweite Wohnungslosenstatistik gibt es nicht.

In der Tat haben es z.B. Frauen mit Kind und Familie sehr viel schwerer, mit den Vorurteilen zu leben. Sie haben eine große Scham wegen ihrer Situation und eine noch größere Angst, erkannt zu werden. Das betrifft ebenso sehr viele ältere wohnungslose Frauen.

In einem reichen Deutschland verlieren Familien z.B. wegen Mietschulden viel zu schnell ihre Wohnung. Die Einstiegshilfen können nicht geleistet werden: keine Adresse – kein Job, bürokratische Hürden, Schufa, Hartz IV usw., obwohl es einen hochen Wohnungsleerstand gibt (z.B. in Hamburg 1.500 Wohnungen), ist es nicht möglich, dass dort wohnungslose Frauen einziehen können.

Dieses "reiche Deutschland" lässt Menschen, die in Armut leben, im Stich. Um den Zusammenhalt der Gesellschaft zu gewährleisten, sind intelligente Lösungen und vertrauensvolle Maßnehmen gefragt.

Beim Wohnungslosentreffen 2017 in Freistatt haben sich jüngere und ältere wohnungslose Frauen gefunden und sich mithilfe des Armutsnetzes und den Frauenbüros in einigen Städten auf den Weg gemacht, dieser schon lange vorhandenen Situation entgegenzutreten – nicht nur für sich, sondern auch für die vielen Frauen, die dies nicht schaffen, und ebenso für die nachkommenden. Jede Unterstützung dieser Arbeit ist wichtig! U.a. kann unter dem Stichwort "Wohnungslose Frauen" an das Armutsnetzwerk gespendet werden.

www.armutsnetzwerk.de

Quelle: Pressemitteilung Armutsnetzwerk e.V. vom 21.12.2017

Studie zu Gewalt und Jugendlichen

Zu der Diskussion um die Studie: Zur Entwicklung der Gewalt in Deutschland mit dem Schwerpunkt auf Jugendlichen und Flüchtlingen erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker:

„Die Studie zeigt ganz klar, worin der größte Handlungsbedarf besteht: Junge Menschen egal welcher Herkunft, benötigen eine Perspektive für ihre Zukunft. Sie müssen ihre Möglichkeiten kennen, um sich als gleichberechtigtes Mitglied unserer Gesellschaft erleben zu können. Zum Zweiten unterstützen die Ergebnisse der Studie die AWO Forderung, die Einschränkungen des Rechts auf Familiennachzug umgehend aufzuheben, da gerade die jungen Männer ohne Familienangehörige drohen besonders schnell in die Kriminalität abzurutschen. So kann auch subsidiär geschützten Menschen die Integration ermöglicht und der besondere Schutz der Familien, wie er im Grundgesetz verankert ist, gewährleistet werden.

Im Rahmen der Jugendhilfe wird eine umfassende Betreuung – unabhängig vom Herkunftsland und der jeweiligen Aufenthaltsperspektive – für unbegleitete minderjährige Geflüchtete gewährleistet. Doch diese Betreuung fällt bei einer Mehrzahl der Kommunen ab dem 18. Geburtstag weg, so dass viele junge Volljährige plötzlich ohne Unterstützung und Perspektive sind – obwohl bei individuellem Bedarf ein rechtlicher Anspruch bis zum 21. Lebensjahr bestünde. Die AWO fordert die bundesweite Gewährleistung des Schulbesuchs und die Schulpflicht für alle Geflüchteten beginnend am ersten Tag ihres Aufenthaltes. Geflüchteten muss es ermöglicht werden, auch über das 18. Lebensjahr hinaus die Schule zu besuchen.

Ferner muss neben dem Asylrecht und dem Integrationsrecht ein zukunftsorientiertes Einwanderungsgesetz geschaffen werden, das über eine reine Fachkräftesicherung hinausgeht und die Rahmenbedingungen für das Zusammenleben Aller in unserer Gesellschaft regelt.

Die Autoren der Studie fordern verbesserte Rückkehrmöglichkeiten. Eine diesbezügliche Debatte, kann nur im direkten Zusammenhang mit einem qualitativ hochwertigen und humanen Asylverfahren diskutiert werden, welches den grund-, europa- und völkerrechtlichen Vorgaben verpflichtet ist. Dabei verbieten sich eine willkürliche, pauschalisierte Einteilung der geflüchteten Menschen in diejenigen mit oder ohne Bleibeperspektive, sowie der Ausschluss von Menschen aus bestimmten Herkunftsländern von grundlegenden Rechten. Nur ein faires Asylverfahren kann zusammen mit einer echten Informiertheit der Betroffenen die Grundlage für eine freiwillige und zwangsweise Rückkehr, Weiterwanderung oder Abschiebung bieten.

Die Verfasser der Studie sehen die Flüchtlingseinwanderung als eine wesentliche Ursache für den Anstieg der Gewalt. Sie legen aber Wert darauf, dass diese Ergebnisse differenziert zu betrachten sind und das unterstützt die AWO. Erschreckend ist, wie nun einige Politiker versuchen, diese Ergebnisse sozialwissenschaftlicher Forschung zu instrumentalisieren.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 04.01.2018

Verschiedene Unionspolitiker/innen fordern die „medizinische Altersfeststellung“ bei unbegleiteten jungen Flüchtlingen gesetzlich vorzuschreiben. (1) Der Bundesverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, das Deutsche Kinderhilfswerk und die IPPNW lehnen diese Vorschläge als Symbolpolitik und gefährliche Stimmungsmache ab.

Die Medizin ist nicht in der Lage, das Alter „festzustellen“. Expert/innen sind sich einig, dass nur eine grobe Schätzung mit einer Streubreite von mehreren Jahren möglich ist. Der Beweis, dass eine Person volljährig ist, lässt sich auch durch bildgebende Verfahren nicht mit der geforderten „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“ erbringen. In der Praxis besteht daher ein erhebliches Risiko, dass Minderjährige durch die fehleranfällige Altersdiagnostik fälschlich zu Erwachsenen erklärt werden.

Der Gesetzgeber hat vor zwei Jahren ein Gesetz beschlossen, welches das Verfahren zur Alterseinschätzung im Rahmen der Jugendhilfe in § 42f SGB VIII abschließend regelt (Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher, BGBl. I. 2015, S. 1802). Die ärztliche Untersuchung zur Einschätzung des Alters ist hier als ultima ratio gesetzlich festgeschrieben. Vorrang haben die Auswertung vorliegender Identitätsdokumente und die professionelle Inaugenscheinnahme pädagogisch geschulter Fachkräfte des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Dies entspricht kinderrechtlichen sowie europäischen und völkerrechtlichen Vorgaben, zumal medizinische Verfahren in die körperliche und seelische Integrität des Betroffenen eingreifen und kein verlässliches Ergebnis gewährleisten.

Die Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer hat im September 2016 empfohlen, bis auf weiteres Röntgen- und Genitaluntersuchungen zum Zwecke der Altersschätzung abzulehnen (2), ebenso die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (3). Die European Academy of Pediatrics empfiehlt seit 2015 allen Kinder- und Jugendärzten dringend, „nicht am Prozess der Alters­festsetzung von Asylbewerbern teilzunehmen, die angeben minderjährig zu sein“, und „diese Auffassung an alle anderen Ärzte weiterzugeben.“ (4)

Auch auf europäischer sowie internationaler Ebene werden medizinische Verfahren zur Einschätzung des Alters wie u.a. die Untersuchung von Knochen und Zähnen aufgrund ihrer Ungenauigkeit und ihres Eingriffscharakters abgelehnt bzw. als alleinige Entscheidungsgrundlage ausgeschlossen und der Grundsatz „Im Zweifel für die Minderjährigkeit“ betont. Gerade aktuell hat sich der Europarat sowie der UN Ausschuss für die Rechte des Kindes gemeinsam mit dem UN-Ausschuss zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen mit dieser Frage beschäftigt und dies erneut bekräftigt. (5) Vorrangig ist deshalb bei der Ermittlung des Alters ein „interdisziplinärer und ganzheitlicher Ansatz“. (6)

Daher lehnen wir jede weitere gesetzliche Festschreibung der medizinischen Altersdiagnostik ab. Diese kann nichts zur Klärung des tatsächlichen Alters junger Flüchtlinge beitragen, geschweige denn zur Prävention von Gewaltverbrechen, wenn auch die Forderung in diesem Kontext immer wieder reflexartig erhoben wird.

Herausgeber:
Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (BumF), Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW), Deutsches Kinderhilfswerk (DKHW)

Verweise:
(1) https://www.welt.de/politik/deutschland/article171425092/Medizinische-Altersfeststellung-gesetzlich-vorschreiben.html
(2) Stellungnahme der Zentralen Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten (Zentrale Ethikkommission) bei der Bundesärztekammer „Medizinische Altersschätzung bei unbegleiteten jungen Flüchtlingen“. Deutsches Ärzteblatt, 30.09.2016, DOI: 10.3238/arztbl.2016.zeko_baek_SN_altersschaetzung2016_01
(3) Berliner Erklärung – „Grundrechte und Hilfebedarf minderjähriger Flüchtlinge in den Mittelpunkt stellen“ (Abschluss-Fazit der Fachtagung „Best Practice for young Refugees) 1.7.2015, https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Soziale_Verantwortung/Best_Practice_Refugees_2016.pdf
(4) Pieter J. J. Sauer, Alf Nicholson, David Neubauer (on behalf of the Advocacy and Ethics Group of the European Academy of Paediatrics): Age determination in asylum seekers: physicians should not be implicated. Eur J Pediatr 18.09.2015, DOI 10.1007/s00431-015-2628-z
(5) Council of Europe – Children’s Rights Division. (2017). Age Assessment: Council of Europe member states‘ policies, procdures and practices respectful of children’s rights in the context of migration, 09/2017; Committee on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families/Committee on the Rights of the Child. (2017) Joint general comment No. 4 (2017) of the Committee on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families and No. 23 (2017) of the Committee on the Rights of the Child on State obligations regarding the human rights of children in the context of international migration in countries of origin, transit, destination and return*, CMW/C/GC/4-CRC/C/GC/23
(6) European Asylum Support Office (EASO). (2013). Age assessment practice in Europe

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (BumF) vom 18.12.2017

Die unterzeichnenden Verbände, darunter die Jugendinitiativen Careleaver e.V. und Jugendliche ohne Grenzen (JoG), appellieren an Politik und Verwaltung, unbegleitete Minderjährige auf dem Weg in die Volljährigkeit nicht alleine zu lassen. Systembedingt werden zum Jahreswechsel jugendliche Geflüchtete regelmäßig volljährig (gemacht). Werden sie dann sich selbst überlassen, drohen Destabilisierung, Schul- und Ausbildungsabbrüche und im schlimmsten Fall die Obdachlosigkeit. Die Weichen für gute Übergänge und funktionierende Anschlussversorgung müssen daher jetzt von Politik und den zuständigen Trägern gestellt werden.

Während junge Flüchtlinge als „jugendlich, männlich, Ausländer“ medial insbesondere im Kontext von Kriminalität thematisiert werden, ist wenig bekannt über die zahlreichen Hürden, mit denen junge Geflüchtete tagtäglich zu kämpfen haben. Unbegleitete Minderjährige gehören zu den besonders Schutzbedürftigen unter den Geflüchteten. Trotzdem werden ihnen, insbesondere seit dem Jahr des großen Flüchtlingszugangs 2015/2016, fundamentale Rechte vorenthalten: So wurde ihr Recht auf Elternnachzug massiv eingeschränkt und ihre Unterbringung und Versorgung in vielen Kommunen unterhalb geltender Standards der Jugendhilfe vielfach hingenommen.

Viele der damals als Jugendliche im Alter von 15 oder 16 Jahren eingereisten Geflüchteten werden nun volljährig, ein Großteil von ihnen zum 31.12. oder 1.1. – ein fiktives Geburtsdatum, das bei ungeklärtem oder nicht nachweisbarem Geburtstag behördlich festgelegt wird, ohne dass sich die jungen Menschen effektiv dagegen wehren könnten.

Mit diesem festgelegten Datum wird in zahlreichen Kommunen die Jugendhilfe beendet, obwohl es einen rechtlichen Anspruch auf Weitergewährung der Hilfe bis zum 21. Lebensjahr gibt, wenn ein individueller Bedarf vorliegt. Damit stellt sich insbesondere die Frage nach Unterbringung und Lebensunterhaltssicherung neu. Eine Anschlussversorgung ist nicht immer unmittelbar gewährleistet. Mit den hier entstehenden Versorgungslücken bei Beendigung der Jugendhilfe haben auch junge Menschen ohne Fluchthintergrund, die die Jugendhilfe verlassen, zu kämpfen. Bei jungen Geflüchteten kommt hinzu, dass ihr Aufenthalt oftmals noch nicht gesichert ist, die Anschlussversorgung aber hiervon abhängt und sie zum Teil gezwungen werden, ihren Wohnort zu wechseln. Ohne Unterstützung führt dies zu Schul- und Ausbildungsabbrüchen, Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften oder gar Obdachlosigkeit.

Fehlende Übergangsmechanismen, unzureichende Hilfe-Koordination, mangelnde Beratungsstrukturen und nicht aufeinander abgestimmte Gesetze sowie Behördenpraxis sorgen hier für Perspektivlosigkeit: „Für meine Freunde ist der 18. Geburtstag ein Freudentag. Ich habe große Angst davor 18 zu werden. Durch die Jugendhilfe bin ich dabei meine Ziele im Leben zu erreichen und plötzlich soll damit Schluss sein.“ sagt ein Jugendlicher der Initiative Jugendliche ohne Grenzen (JoG) befragt zu seinem bevorstehenden „Geburtstag.“ Belastend hinzu kommt die Angst vor Abschiebung, denn bei geduldeten Jugendlichen endet mit dem 18. Geburtstag der Schutz vor der Abschiebung.

Die Jugendhilfe ist deshalb in besonderem Maße gefordert, damit die erforderliche Unterstützung gewährt wird und der Übergang in die vorgesehenen Unterstützungssysteme gelingen kann. Sie darf aber mit dieser Aufgabe nicht alleine gelassen werden. Auch die Träger von Sozialhilfe und Jobcenter müssen endlich Verantwortung für die jungen Menschen übernehmen. Dafür ist allerdings zentral, dass Politik zu den jungen Menschen sowie zu ihrer Integration in die deutsche Gesellschaft auch tatsächlich steht und ihnen (Aus)Bildung und Perspektivschaffung ermöglicht, statt diese durch fortwährende gesetzliche Verschärfungen zu torpedieren und zu verhindern.

„Bildungserfolge, Integration und Erfolge der Jugendhilfe dürfen an der Schwelle zur Volljährigkeit nicht riskiert werden“, erklärt Nerea González Méndez de Vigo vom Bundesfachverband umF. „Geschaffene Perspektiven müssen aufrechterhalten und verfolgt werden können, wenn Integration gelingen soll. Das Primat der Kinder- und Jugendhilfe muss nachhaltig umgesetzt werden. Gerade junge volljährige Geflüchtete benötigen vielfältige Unterstützung, um ihre Zukunft in die Hand nehmen zu können.“

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (BumF) vom 14.12.2017

Der Deutsche Familienverband (DFV) kritisiert scharf die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund Gundula Roßbach, die mit Blick auf die Sondierungsverhandlungen vor einer besseren Mütterrente gewarnt hat.

„Die Mütterrente ist keine milde Gabe. Die Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung sollen die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern und damit die eigentliche Zukunftsinvestition in die Stabilität der Rentenversicherung anerkennen. Die Rente hat ohne Kinder keine Zukunft. Wenn Rentenversicherungspräsidentin Roßbach ausgerechnet die Leistungen der Familien kleinredet, die das ganze Rentensystem überhaupt am Leben halten, dann ist das auf gut Deutsch gesagt ein Stück aus dem rentenpolitischen Tollhaus“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1992 in dem vom DFV erstrittenen Trümmerfrauenurteil die bestandssichernde Bedeutung der Erziehungsleistung für die gesetzliche Rente bestätigt. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, mit jedem weiteren Reformschritt die Benachteiligung von Familien im Rentenrecht spürbar zu verringern. 2001 hat das Verfassungsgericht klargestellt, dass Eltern nicht nur bei den Rentenleistungen, sondern auch bei den Rentenbeiträgen verfassungswidrig gegenüber Versicherten ohne Kinder benachteiligt werden, die zwar Beiträge gezahlt, aber zum Erhalt des Beitragszahlerbestandes nichts beigetragen haben.

„Die Politik missachtet die verfassungsrechtlichen Vorgaben seit über 25 Jahren. Für die Erziehung eines Kindes bekommt eine Mutter im Rentenalter über die angeblich so großzügige Mütterrente gerade einmal 60 Euro Rente. Und auf der Beitragsseite werden Eltern über Geldbeiträge und die generative Beitragsleistung Kindererziehung weiterhin doppelt zur Kasse gebeten. Gegen diese Ungerechtigkeit ziehen zur Zeit Tausende Familien mit derElternklagen-Kampagnevor das Bundesverfassungsgericht. Anstatt ein ungerecht austariertes Rentensystem auf dem Rücken von Müttern und Vätern noch ungerechter zu gestalten, ist eine familienorientierte Rentenreform gefordert, die das Rentensystem vom Kopf auf die Füße stellt“, so Heimann.

Dafür fordert der Deutsche Familienverband die Ausweitung der rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten von jetzt zwei bzw. drei Jahren auf sechs Jahre pro Kind für alle Eltern und die Einführung eines Kinderfreibetrags in die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Heimann warnt davor, Elternrente und Beitragsgerechtigkeit für Familien auf die lange Bank zu schieben oder in die Steuer auszulagern: „Die Erziehungsleistung der Familien sichert die Zukunft des Generationenvertrages. Deshalb muss sie auch innerhalb dieses Systems anerkannt und berücksichtigt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1992 klargestellt, dass eine maßvolle Umverteilung der Rentenansprüche hin zu Familien mit mehreren Kindern mit dem Eigentumsschutz vereinbar ist. Auch eine Verbreiterung der Finanzierungsgrundlagen der Rentenversicherung kann Spielräume für dringend notwendige Verbesserungen schaffen. Es gibt gute Wege hin zu einer familiengerechten und verfassungskonformen Rentenreform – man muss nur den Mut haben, sie zu gehen“, fordert Verbandsgeschäftsführer Sebastian Heimann.

Quelle: Newsletter Deutscher Familienverband e.V. vom 08.01.2018

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die Tarifforderung der Industriegewerkschaft Metall nach einer Option auf befristete Arbeitszeitreduzierung, in bestimmten Fällen bezuschusst durch den Arbeitgeber.

Das Bedürfnis von Frauen und Männern, die Erwerbsarbeitszeit flexibel den wechselnden Erfordernissen im Lebensverlauf anzupassen, ist durch vielfältige Studien und Befragungen belegt. Unternehmen ist es gelungen, ihre Bedürfnisse nach Flexibilität in Beschäftigungsverhältnissen und Arbeitszeiten mehr und mehr durchzusetzen. Hingegen haben in den meisten Unternehmen Arbeitnehmer_innen nur die Möglichkeit, sich auf die angebotenen Teilzeit-Arbeitsplätze zu bewerben oder im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Teilzeit in Anspruch zu nehmen. Damit sind aber nicht nur Nachteile bei Gehalt, Karriere und Rente verbunden, sondern auch erhebliche Zukunftsrisiken, denn ein Recht auf Aufstockung oder Rückkehr zur Vollzeit besteht nicht. Die »Teilzeitfalle« ist auch gleichstellungspolitisch fatal.

Es ist daher zu befürworten, dass sich die IG Metall in ihrer Tarifforderung dieses Problems annimmt. Sie fordert eine garantierte Wahloption für jede Beschäftigte und jeden Beschäftigten, die Arbeitszeit befristet für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten auf bis zu 28 Stunden/Woche zu reduzieren. Es soll einen Entgeltzuschuss geben, wenn die Arbeitszeit wegen Kindererziehung oder Pflege (in Höhe von 200 EUR monatlich) oder bei belastenden Arbeitszeiten wie Schichtarbeit (750 EUR im Jahr) verringert wird.

Die Einführung solcher Regelungen ist dringend erforderlich. Das gilt auch und gerade für eine Regelung, die den Entgeltausfall bei Arbeitszeitreduzierung zumindest teilweise kompensiert. Schon heute ist es nicht akzeptabel, dass sich nur diejenigen eine Anpassung ihrer Arbeitszeit an die Anforderungen in Familie und Pflege leisten können, die selbst oder deren Partner_in gut verdienen. Möglichkeiten für individuelles Ansparen von Geld und Zeit in Langzeitarbeitskonten sowie steuerliche Vergünstigungen für gesellschaftlich erwünschte Erwerbseinschränkungen können zwar hilfreich sein, wirken aber in der Praxis gleichermaßen selektiv.

Der Widerstand gegen diese Tarifforderung der IG Metall ist heftig. Eine Reduzierung von Arbeitszeit, so ein Gegenargument, würde den Fachkräftemangel verstärken. Dieser ist aber nicht nur eine Folge mangelnder Ausbildungsbereitschaft in der Vergangenheit, sondern auch der Tatsache geschuldet, dass die Unternehmen – gerade im Metallbereich – nicht ausreichend vorhandenes Erwerbspotenzial erschließen, nämlich das der Frauen. Wenn arbeitszeitpolitisch vernünftige Tarifregelungen Eltern das Vertrauen geben würden, dass die Vereinbarkeit von Familie mit Erwerbsarbeit rechtlich durchsetzbar und auch finanzierbar ist, könnten Metallbetriebe sehr viel mehr als jetzt auch weibliche Fachkräfte gewinnen und halten.

Im Widerstand gegen die Tarifforderung wird auch behauptet, das Gleichbehandlungsgebot werde verletzt, sodass die angestrebte Tarifregelung rechtswidrig sei. Das überzeugt nicht. Beschäftigte mit und ohne Schichtarbeit haben ungleich belastende Arbeitsbedingungen. Auch Beschäftigte, die erziehen oder pflegen, befinden sich nicht in der gleichen Lage wie Beschäftigte ohne diese Aufgaben. Daher ist es rechtlich durchaus zulässig, diese Arbeitnehmergruppen unterschiedlich zu behandeln. Dies gilt selbst dann, wenn es dadurch zu geschlechterdifferenten Ergebnissen kommen sollte. Denn neben die sozialpolitische Rechtfertigung tritt die gleichstellungspolitische: Die vielen Männer, die sich mehr Zeit mit ihren Kindern oder auch für ihre pflegebedürftigen Eltern wünschen, können sich bei Durchsetzung der gewerkschaftlichen Forderung dann endlich trauen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, ohne die aktuell bestehende »Teilzeitfalle« befürchten und ohne allzu große finanzielle Einbußen in den unteren Entgeltgruppen in Kauf nehmen zu müssen. Es ist eine für die Betroffenen unangenehme, aber durchaus rechtmäßige Folge sozialpolitischen Fortschritts, dass jene nicht profitieren können, die zuvor Entscheidungen wie den Abschluss eines Teilzeitarbeitsvertrags getroffen haben, aufgrund derer sie nicht in den Genuss der Neuregelung kommen können. Einen etwaigen Unmut bereits Teilzeitbeschäftigter im Tarifgebiet können die Unternehmen auffangen, indem sie auch ihnen freiwillig einen Entgeltzuschuss zahlen.

"Die IG Metall ist eine männerdominierte Gewerkschaft. Umso mehr ist zu begrüßen, dass die Gewerkschaft eine Forderung erhebt, die nicht nur dem Gesundheitsschutz für Schichtarbeit dient, sondern auch die Gleichstellung fördert, indem Männern und Frauen in gleicher Weise die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Sorgearbeit ermöglicht wird", so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. "Ein Recht auf flexible Anpassung der Arbeitszeit mit finanzieller Unterstützung für diejenigen, die Sorgearbeit leisten, sollte gängige Praxis in den Unternehmen werden." Der IG Metall ist Erfolg zu wünschen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 09.01.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zu Jahresbeginn nachdrücklich an die nächste Bundesregierung, wirksame Maßnahmen für ein kinderfreundliches Deutschland auf den Weg zu bringen. Dazu spricht sich der Verband für Änderungen des Grundgesetzes, eine aktive Politik zur Überwindung der Kinderarmut, eine konsequente Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auch für geflüchtete Kinder sowie eine deutliche Stärkung des Bildungssektors in Deutschland aus.

"Wirksame Maßnahmen für ein kinderfreundliches Deutschland gehören auf der politischen Agenda ganz nach oben, sonst riskieren wir nichts weniger als die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Obwohl Kinderfreundlichkeit in Sonntagsreden immer wieder beschworen wird, kommt der Kinder- und Jugendpolitik nicht der Stellenwert zu, den dieses Zukunftsthema verdient. Kinderfreundlichkeit muss in der kommenden Legislaturperiode zu einer Leitlinie von Politik werden, um unsere Gesellschaft zukunftsweisend und nachhaltig zu gestalten. Die Politik hat entscheidenden Anteil und Verantwortung für die Gestaltung einer kinderfreundlichen, und damit zukunftsfähigen Gesellschaft, denn sie setzt die Rahmenbedingungen für das Aufwachsen von Kindern. Deshalb erwarten wir von der nächsten Bundesregierung deutliche Akzente zur vollständigen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert, baldmöglichst das Grundgesetz entsprechend dem in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Kernprinzip des Kindeswohls zu ändern. Dazu gehört die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, eine Absenkung des Wahlalters bei Bundestags- und Europawahlen auf 16 Jahre und die Abschaffung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern im allgemeinen Bildungsbereich. Zur Überwindung der Kinderarmut in Deutschland spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk für einen Bundesweiten Aktionsplan aus, der mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und ressortübergreifend an allen gesellschaftlichen Handlungsfeldern ansetzt. Um die Situation von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Deutschland zu verbessern, fordert das Deutsche Kinderhilfswerk, den Vorrang des Kindeswohls auch für Flüchtlingskinder konsequent umzusetzen. Dazu sollte nicht zuletzt ein gesetzlicher Anspruch auf familiäres Zusammenleben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge anerkannt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 01.01.2018

Bildungsgerechtigkeit – In Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gibt es immer mehr professionelle Elternbegleiter*innen. Sie unterstützen das Selbstwertgefühl von Eltern, stehen für eine optimale Kindesentwicklung und leisten insbesondere wertvolle Integrationsarbeit von Familien mit Flucht- und Migrationserfahrung.

So wie Duygu Özbisikletci:

„Als ich selbst vor 15 Jahren nach Deutschland kam, war für mich alles fremd. Die Eltern-Kind-Gruppe, in der ich gelandet bin, war für mich wie eine Offenbarung, ein wertvoller Anker, wo ich viele Informationen bekam, die ich vorher nicht hatte.“ Duygu Özbisikletci, 37, ist eine von über 8000 Elternbegleiter*innen, die derzeit bundesweit mit Fördergeldern des Bundesfamilienministeriums und des europäischen Sozialfonds weitergebildet werden und wurden. Im Stadtteilhaus SalinO leitet Özbisikletci mittlerweile selbst mehrere Kleinkind-, Vorlese- und Kindergruppen mit Begleitperson, die so gefragt sind, dass das Angebot demnächst aufgestockt werden soll.

„Es ist in allen Kulturen gleich: Eltern wollen, dass es ihren Kindern gut geht“, sagt Özbisikletci. Beim Singen, Malen, Basteln und Spielen in den Gruppenstunden erfahren sie mehr über Kindesentwicklung, unterschiedliche Erziehungsansichten und das deutsche Bildungswesen. „Hier haben Eltern einen geschützten Raum, Fragen zu stellen, sich zu öffnen“, erklärt die türkischstämmige ehemalige Radiologin. Die Weiterbildung zur Elternbegleiterin hat sie im vergangenen Jahr abgeschlossen.

„Sich öffnen ist nicht für jeden leicht“, sagt Özbisikletci, „oft hindern uns Vorurteile, dem anderen offen zu begegnen. Das wird häufig später in der Schule zum Problem.“ Ein zentrales Element der vom Konsortium Elternchance entwickelten (kostenlosen) Weiterbildung ist deshalb die „dialogische Haltung“. Sie beruht auf einer Begegnung auf Augenhöhe, Achtsamkeit und Wertschätzung. Özbisikletci: „Die Weiterbildung hat mir gezeigt, wie man Menschen erreicht und dass „Zuhören“ ein großes Wort ist. Ich kann sie nur jedem empfehlen.“

Die Weiterqualifizierung wird seit Kurzem auch in zwei Tagungshäusern im Raum Lüneburg/Hannover/Hamburg angeboten. Sie ist neben der Bearbeitungsgebühr und den Reisekosten mit keinen weiteren Kosten verbunden. Interessent*innen können sich hier über Kurse in ihrer Nähe informieren und sich für die Weiterqualifizierung anmelden.

Weitere Informationen und die Pressemappe finden Sie unter www.konsortium-elternchance.de/presse

  1. Stimmen zum ESF-Bundesprogramm Elternchance II
  2. Inhaltlicher und zeitlicher Aufbau der Weiterqualifizierung
  3. Was ist das Besondere an Elternchance II? – Interview mit Andreas Zieske, Sprecher des Konsortiums
  4. Das sagen zertifizierte Elternbegleiter*innen
  5. Das Konsortium – Wer steckt hinter Elternchance II
  6. Standorte der Kurse

Quelle: Pressemitteilung Konsortium Elternchance Zentralstelle vom 21.12.2017

Offene und vielfältige Gesellschaft stärken

Anlässlich des Beginns der Sondierungsgespräche zwischen Union und SPD erklärt Axel Hochrein, Bundesvorstand im Lesben- und Schwulenverband (LSVD):

Eine freie Gesellschaft muss es allen Menschen garantieren, jederzeit, an jedem Ort, ohne Angst und Anfeindung verschieden zu sein. Diskriminierung und Ausgrenzung sind eine Gefahr für die Demokratie und schaden auch dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Deswegen fordert der Lesben- und Schwulenverband (LSVD), dass bei den anstehenden Sondierungsgesprächen auch die Rechte von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) eine wichtige Rolle spielen.

In den kommenden Jahren gilt es, eine offene und demokratische Gesellschaft zu verteidigen und zu stärken. Union und SPD sollten sich daher auch auf folgende Punkte verständigen

  • einen Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von LSBTI-Feindlichkeit
  • die Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 im Grundgesetz um die Merkmale der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität
  • eine menschenrechtsbasierte Gesetzgebung zur Anerkennung der Geschlechtsidentität
  • die rechtliche Anerkennung und Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien
  • eine menschenrechtskonforme LSBTI-inklusive Flüchtlings- und Integrationspolitik
  • ein glaubwürdiges weltweites Eintreten für Entkriminalisierung und Akzeptanzförderung von LSBTI.

Neben diesen Anliegen äußerte der LSVD in einem Schreiben an die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD seine große Besorgnis über rechtspopulistische Ausgrenzungsideologien und religiös-fundamentalistische Bewegungen.

Zu den eigentlichen Koalitionsverhandlungen wird der LSVD noch einen detaillierten Katalog vorlegen.

Hier finden Sie das Schreiben an CDU, CSU und SPD.

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 07.01.2018

Assistierte Reproduktion muss allen Menschen unabhängig von Familienstand und sexueller Orientierung bzw. geschlechtlicher Identität offenstehen

Anlässlich der beiden am 03.01.2018 bekannt gewordenen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs, erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Die Kosten einer unfruchtbaren Frau für eine heterologe künstliche Befruchtung sind als außergewöhnliche Belastung auch dann zu berücksichtigen, wenn die Frau in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt diese beiden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs als einen wichtigen Schritt hin zu einer vollständigen Gleichstellung von verheirateten, verpartnerten und auf Dauer in einer Lebensgemeinschaft lebenden Paare bei der Erstattung der Kosten für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung.

Der LSVD fordert, dass durch Bundesgesetz endlich klargestellt wird, dass die assistierte Reproduktion allen Menschen unabhängig von Familienstand und sexueller Orientierung bzw. geschlechtlicher Identität offensteht. Wann Ärztinnen und Ärzte die Mitwirkung bei künstlichen Befruchtungen erlaubt ist, wird bisher nur in den Berufsordnungen der Landesärztekammern angesprochen. Da diese Regelungen sehr unterschiedlich sind, ist die Rechtsunsicherheit groß. Deshalb fordert auch die Bundesärztekammer ein solches Bundesgesetz.

Zudem darf die Kostenerstattung für Kinderwunschbehandlungen nicht länger auf empfängnisunfähige Ehefrauen und die Verwendung von Spermien ihrer Ehegatten beschränkt bleiben, sondern muss auch die Kinderwunschbehandlung von Frauen mit Fremdspermien unabhängig von ihrem Familienstand und ihrer sexuellen Orientierung bzw. Identität umfassen.

Hintergrund

Regenbogenfamilien im Recht. LSVD-Positionspapier

Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5.10.2017, VI R 2/17

Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5.10.2017, VI R 47/15

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 04.01.2018

Beschluss des Bundesgerichtshofs zeigt Reformbedarf im Abstammungs- und Familienrecht

Anlässlich des heute bekannt gewordenen Beschlusses des Bundesgerichtshofs, dass transgeschlechtliche Frauen rechtlich nicht als Mütter anerkannt werden können, erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) kritisiert, dass die bestehenden Regelungen transgeschlechtlichen Personen die Begründung der Elternschaft entsprechend ihrer Geschlechtsidentität oder ihres personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags verbietet. Rechtunsicherheit gibt es auch bei der Elternschaft von Personen ohne Geschlechtseintrag. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs zeigt deutlich den Reformbedarf. Die Reform des Abstammungsrechts muss Bestandteil eines modernisierten Familienrechts sein, dass eine rechtliche Anerkennung von Regenbogenfamilien in ihren vielfältigen Konstellationen gewährleistet. Das stärkt auch das Kindeswohl in diesen Familien.

Eltern, deren Vorname oder deren Geschlechtseintrag geändert worden ist, sollten wählen können, ob sie mit ihren früheren Vornamen und ihrem früheren Geschlechtseintrag oder mit ihrem geänderten Vornamen und ihrem geänderten Geschlecht in das Geburtenregister eingetragen werden. Der LSVD schlägt zudem vor, in Zukunft in Urkunden geschlechtsneutrale Leittexte zu verwenden. Das empfiehlt sich auch aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Personenstandsrecht, das eine dritte positive Option zu den bisherigen Einträgen „männlich“ und „weiblich“ oder die Streichung des Geschlechtseintrags einfordert.

Der LSVD erwartet außerdem, dass der Gesetzgeber endlich eine menschenrechtsbasierte Gesetzgebung zur Anerkennung der Geschlechtsidentität auf den Weg bringt. Dabei muss die Gewährleistung des Selbstbestimmungsrechts die oberste Leitlinie der Reform der rechtlichen Regelungen für trans*- und intergeschlechtliche Menschen sein.

Hintergrund

Das Abstammungsrecht sieht geschlechtsspezifische Voraussetzungen und Bezeichnungen vor. Abstammung wird vor allem als biologische Herkunft verstanden, die eine durch die Geburt vermittelte abstammungsmäßige Zugehörigkeit eines Kindes zu einer bestimmten Frau als Mutter und zu einem bestimmten Mann als Vater vorsieht.

Die geschlechtsbezogenen Verknüpfungen und Zwänge führen zu Rechtsunsicherheiten bei der Elternschaft von Personen ohne einen Geschlechtseintrag im Sinne des inzwischen als verfassungswidrig eingestuften § 22 Absatz 3 PStG und bei der Elternschaft von Personen, deren Geschlechtseintrag nicht mit dem gelebten Geschlecht übereinstimmt. Trans*Personen wird aktuell die Begründung der Elternschaft entsprechend ihrer Geschlechtsidentität oder ihres personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags versagt: eine zeugende Trans*Frau wird vielmehr als Vater, ein gebärender Trans*Mann als Mutter erfasst.

Regenbogenfamilien im Recht. LSVD-Positionspapier

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 04.01.2018

Als alarmierend bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband Ausmaß und Dynamik der wachsenden Altersarmut in Deutschland. Zwingend notwendig sei ein sofortiger Kurswechsel in der Alterssicherungspolitik, insbesondere eine durchgreifende Reform der Altersgrundsicherung.

„Die Armut von Rentnerinnen und Rentnern ist in den vergangenen Jahren so stark gestiegen wie bei keiner anderen Bevölkerungsgruppe. Armut ist ein Schicksal, von dem Menschen im Rentenalter mittlerweile überdurchschnittlich und besonders hart betroffen sind“, so Dr. Joachim Rock, Rentenexperte des Paritätischen Gesamtverbands. Diese Entwicklung sei kein Zufall, sondern auch eine Konsequenz aus den rentenpolitischen Reformen der letzten Jahrzehnte, mit denen beispielsweise das Ziel der Lebensstandardsicherung in der Rente dem Ziel der Beitragssatzstabilität geopfert worden sei, kritisiert der Paritätische. „Die Altersarmut wird mit hoher Dynamik in den kommenden Jahren weiter zunehmen, wenn nicht heute die politischen Weichen neu gestellt werden“, warnt Rock.

Der Paritätische fordert eine durchgreifende Reform der Altersgrundsicherung und eine deutliche Erhöhung des Leistungsniveaus. „Wenn wir Altersarmut wirksam bekämpfen und allen Menschen im Alter ein Einkommen garantieren wollen, das ihnen ein Leben ermöglicht, das der Menschenwürde entspricht, müssen wir das gesamte Alterssicherungssystem neu aufstellen. Es wäre fatal, wenn sich die Politik jetzt alleine auf die Rentenpolitik konzentriert und den großen Reformbedarf bei der Altersgrundsicherung völlig ignoriert“, so Joachim Rock mit Blick auf die anstehenden Sondierungen von Union und SPD. Erforderlich sei unter anderem eine bedarfsgerechte Erhöhung der Regelsätze auf mindestens 530 Euro plus einen altersspezifischen Mehrbedarf. „Gerade für ältere Menschen, die nicht mehr im Erwerbsleben integriert sind, geht der Mangel an Geld meist auch mit einem besonderen Mangel an sozialer Teilhabe einher. Da die Regelleistungen nur für vorübergehende Notlagen konzipiert sind, ältere Menschen aber in aller Regel dauerhaft darauf angewiesen sind, fordern wir einen Zuschlag für ältere Menschen um 10 Prozent“, so Rock.

Details zu den alterssicherungspolitischen Vorschlägen des Paritätischen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 21.12.2017

Eine Reform der Kita-Finanzierung mahnt der Paritätische Wohlfahrtsverband an, um regionale Ungleichheiten zu beenden und in allen Regionen die Realisierung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für jedes Kind und eine gute Qualität der Angebote sicherzustellen. Sowohl was die quantitative Versorgung, insbesondere aber was die Qualität der Kinderbetreuung angeht, gleiche Deutschland einem Flickenteppich. Der Paritätische fordert daher ein Bundesgesetz, das die Länder verpflichtet, in Landesrahmenverträgen einheitliche und transparente Finanzierungsregelungen einzuführen. Über das System der Entgeltfinanzierung soll dabei – analog zur Pflegefinanzierung – eine auskömmliche Finanzierung der Leistungen besser als bisher sichergestellt werden.

„Obwohl es einen individuellen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung gibt und der Staat in der Pflicht ist, entsprechende Angebote zu schaffen und zu finanzieren, ist die Kita-Finanzierung vielerorts nicht auskömmlich. Das muss sich ändern. Es kann nicht sein, dass Rechtsansprüche unterlaufen oder Angebote der Kindertagesbetreuung vielerorts nur nach Kassenlage, nicht aber nach Bedarfslage finanziert werden“, so Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. In der Praxis würden so die intensiven Bemühungen zum Ausbau und zur Steigerung der Qualität in der Kindertagesbetreuung der vergangenen Jahre konterkariert. „Die Vielfalt regional unterschiedlicher Finanzierungsbedingungen führt dazu, dass es letztlich von der Postleitzahl abhängt, ob Kinder ein gutes Bildungs- und Betreuungsangebot erhalten oder nicht. Diese Willkür muss ein Ende haben“, so Hesse.

Von einer einheitlichen Umstellung auf das System der Entgeltfinanzierung seien neben mehr Planungssicherheit für die Träger auch positive Impulse für die Qualität der Angebote zu erwarten. „Statt Zuwendungen nach einem relativ willkürlichen und obrigkeitsstaatlichen Kostenerstattungsprinzip müssen die Leistungen durch kalkulierbare und planbare Entgelte finanziert werden. Verbindliche Qualitätsvereinbarungen wären die Basis für die Finanzierung von Leistungen“, so Stefan Spieker, Vorstandsvorsitzender des gemeinnützigen Kita-Trägers FRÖBEL e.V.. In den meisten Bundesländern seien die Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen bisher nicht kostendeckend. Praktisch seien es vielfach Elterninitiativen oder Vereine, die die fehlenden Mittel aufwenden müssen. „Ein staatlicher Rechtsanspruch muss auch zur Gänze vom Staat getragen werden. Trägeranteile sind bei Rechtsansprüchen systemwidrig und gehören abgeschafft“, so Spieker.

Das ausführliche „Konzept für ein gerechtes und transparentes Finanzierungssystem für Kindertageseinrichtungen“ finden Sie hier.

Das ausführliche Pressestatement von Werner Hesse sowie einige Zahlen zum Hintergrund finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 12.12.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 17. Januar 2018

Veranstalter: Jusos Friedrichshain-Kreuzberg

Ort: Berlin

In Berlin lebt jedes 3. Kind in Armut. Gründe dafür sind vielfältig: Arbeitslosigkeit und/oder niedriger Bildungstand der Eltern oder auch Folgen von Trennung. Viele Alleinerziehende leben mit ihren Kindern an der Armutsgrenze. Ansätze zur Bekämpfung von Kinderarmut liegen im Ausbau von Bildungs- und Sozialinfrastruktur einerseits und Stärkung der Familieneinkommen andererseits. Berlin hat viel für die Infrastruktur getan: gebührenfreie Kita-Plätze, Berufscoaching für Alleinerziehende, niedrigschwellige Familienzentren. Ressortübergreifende Maßnahmen erarbeitet seit 2017 die „Landeskommission zur Bekämpfung von Kinderarmut“, der Senatsverwaltungen, Wohlfahrtsverbände, Arbeitsagentur, u.v.m. angehören.

Zur Stärkung der Familieneinkommen wird bundesweit eine Kindergrundsicherung gefordert. Sie wurde vor fast 10 Jahren von einem Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft entwickelt: kinderarmut-hat-folgen.de

Die Kindergrundsicherung wird von SPD, Grünen und Linken unterstützt — viele Länder, auch Berlin, setzen sich für Reformen auf Bundesebene ein. Ein Durchbruch gelang auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) im Dezember 2017: eine Arbeitsgruppe wird bis Ende 2018 einen Stufenplan inklusive Kostenschätzung zur Umsetzung einer Kindergrundsicherung entwickeln. Berlin wird sich auch hier beteiligen.

Gemeinsam mit Staatssekretärin Barbara König wollen die Jusos Friedrichshain-Kreuzberg über aktuelle Ansätze im Kampf gegen Kinderarmut sprechen. Dazu sind alle herzlich eingeladen, die sich für das Thema interessieren. Ob Jusos, Neumitglied oder einfach nur interessierte, alle sind herzlich willkommen.

Barbara König, Staatssekretärin in der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung wird über aktuelle Strategien und Konzepte berichten. Sie ist Mitglied der „Landeskommission zur Bekämpfung von Kinderarmut“ und hat 2009 als Geschäftsführerin des awo-nahen „Zukunftsforum Familie“ das Bündnis Kindergrundsicherung mit gegründet.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 17. Februar 2018

Veranstalter: Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in Kooperation mit dem Referent_innen Rat der Humboldt-Universität zu Berlin

Ort: Berlin

Die Veranstaltung richtet sich an LSBTI*-Aktivist*innen und Fachkräfte aus den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Medien, Politik, Sport, Kultur, Religion, Soziale Arbeit, Antidiskriminierungs- und Antirassismusarbeit, aus der Jugendarbeit und aus migrantischen Organisationen.

Hier können Sie die Vorankündigung als PDF herunterladen.

Hier finden Sie die entsprechende Facebook-Veranstaltung.

Das LSVD-Projekt „Miteinander stärken. Rechtspopulismus entgegenwirken“ fördert die Akzeptanz von LSBTI* in der Gesellschaft. Im Vordergrund steht, LSBTI* ebenso zu stärken wie die Fachkräfte, die sie unterstützen und die Verbündeten, die mit ihnen zusammenarbeiten. Wichtig sind hierbei, die Entwicklung nachhaltiger Strategien und der Aufbau zivilgesellschaftlicher Allianzen gegen Homophobie, Transfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus sowie gegen jede weitere Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.

Ansprechpersonen für das Projekt „Miteinander stärken“ sind Jürgen Rausch (juergen.rausch@lsvd.de), telefonisch erreichbar unter 0221-92596113 und René Mertens (rene.mertens@lsvd.de), telefonisch erreichbar unter 030-78954778.

Termin: 22./23. Februar 2018

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

„Junge volljährige Geflüchtete, ein Fall für die Jugendhilfe? Jugendhilfe zwischen Arbeitsförderung und Abschiebungsbescheid“

Die Fachveranstaltung reflektiert integrationspolitische Handlungskonzepte für junge volljährige Flüchtlinge im Spannungsfeld von Jugendhilfe, Aufenthaltsrecht und Arbeitsförderung, bietet Gelegenheit zum Austausch und stellt Beispiele gelungener Praxis vor.

Zielgruppe sind Fach- und Leitungskräfte der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe sowie aus Jobcentern und Arbeitsagenturen, Vormünder, Flüchtlingskoordinatoren in Jugend- und Sozialämtern, Sozialplaner/innen, politische Entscheidungsträger/innen sowie Vertreter/innen aus Wissenschaft und Fachverbänden.

Anmeldeschluss ist am 4.1.2018.

Die Seminarkosten betragen 120 Euro für Mitglieder und Mitarbeiter/innen bei Mitgliedern des Deutschen Vereins bzw. 150 Euro für Nichtmitglieder zzgl. Tagungsstättenkosten.

Weitere Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 28. Februar 2018

Veranstalter: Deutscher Caritasverband e.V., Referat Kinder, Jugend, Familie, Generationen in Kooperation mit Referat Sozialraum, Engagement, Besondere Lebenslagen

Ort: Erfurt

Der Fachtag "Endlich angekommen – aber noch nicht Zuhause! Wie kann die Integration von jungen Geflüchteten und ihren Familien im Sozialraum gelingen?" des Deutschen Caritasverbandes wird sich den Themen Sozialraumorientierung und Partizipation in einer von Vielfalt geprägten Gesellschaft widmen und sich dabei mit folgenden Fragen auseinander setzen:

  • Wie können Geflüchtete beim Ankommen und bei der Orientierung in ihrem neuen Quartier bestmöglich unterstützt werden?
  • Wie können sie von den sozialen Diensten der Caritas erreicht, wie beteiligt werden? Und was sind mögliche Zugangsbarrieren?
  • Welchen Beitrag können Kinder-, Jugend- und Familienhilfe für die erfolgreiche Integration der jungen Geflüchteten im Sozialraum und damit auch in unsere Gesellschaft leisten?

Herr Prälat Dr. Peter Neher, Präsident des Deutschen Caritasverbandes wird die Fachveranstaltung eröffnen. Des Weiteren wird Frau Prof. Dr. Gaby Straßburger von der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin als Gastrednerin erwartet. Sie wird die aktuellen Erkenntnisse aus der Wissenschaft vorstellen. Anhand von Praxisbeispielen soll die Erreichbarkeit von geflüchteten Familien im Sozialraum sowie die Möglichkeiten für eine gelingende Integration diskutiert und ein Transfer in die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe ermöglicht werden. Der Austausch über konkrete Fragen in den einzelnen Handlungsfeldern der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe soll dabei zentraler Bestandteil der Veranstaltung sein.

Der Fachtag richtet sich an Leitungs- und Fachkräfte in der Kinderhilfe, Erziehungshilfe, Jugendsozialarbeit, Familienpflege/Dorfhilfe, Schwangerschaftsberatung sowie an alle an der Sozialraumorientierung Interessierten in den Diözesen/Verbänden.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Das ZFF positioniert sich zu der Frage, wie das Wohl der Kinder in ihrem Aufwachsen nach einer Trennung der Eltern gesichert werden kann. Wir betrachten die rechtliche, gesellschaftliche und wissenschaftliche Debatte rund um das Thema und sprechen uns für eine bessere Unterstützung von Alleinerziehenden und gemeinsam getrennt erziehenden Eltern aus. Gleichzeitig stellen wir uns gegen eine rechtliche Vorrangstellung des Wechselmodells.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Immer mehr Eltern wollen nach einer Trennung gemeinsam für ihre Kinder Verantwortung übernehmen. Aus Sicht des ZFF verdient dies Respekt sowie eine deutlich bessere Anerkennung und Unterstützung. Jede Umgangsregelung muss allerdings das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen. Aus diesem Grund lehnen wir es ab, das Wechselmodell als vorherrschende Norm zu verankern und es gegen den Willen eines Elternteils anzuordnen. Aus Sicht des ZFF braucht es mehr als eine bestimmte Umgangsregelung, um nach einer Trennung wirklich gemeinsam für Kinder Sorge zu tragen. Die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit von Anfang an wäre ein guter Weg, ebenso wie die bessere Anerkennung der finanziellen Lasten, wenn ein Kind in zwei Haushalten lebt.“

Unser Positionspapier „Vielfalt Familie – vielfältige Trennungsfamilie“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 05.01.2018

AKTUELLES

Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. ist seit September mit seinem Modellprojekt „VIEL MEHR – Vielfalt in Mehrkindfamilien“ Programmpartner im Bundesprogramm „Demokratie leben!“, welches vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert wird. Das Projekt richtet sich gleichermaßen an Mehrkindfamilien mit Migrationshintergrund sowie an Angehörige der Mehrheitsbevölkerung an den Standorten Köln und Mönchengladbach sowie aus ganz Deutschland. Neben regelmäßigen Angeboten für die Teilnehmenden an den Standorten und aus weiteren Bundesländern sind Beratung für Familien mit Migrationshintergrund, Familienkongresse, mehrtägige Fahrten sowie ein eigenes Programm für ältere Kinder und Jugendliche aus Mehrkindfamilien Teil des Modellprojekts.

Auftakt, Austausch und Planung in Köln

Am 4. November 2017 fand in Köln mit dem ersten VIEL MEHR – Familienkongress die Auftaktveranstaltung statt, über die Familien aus ganz Deutschland erreicht konnten. Gemeinsam wurden Bedarfe von Mehrkindfamilien besprochen und ein Veranstaltungsplan für 2018 entwickelt. Der Projektmitarbeiter Nol Shala berichtete über seine Erfahrungen in der Beratung von Familien mit Migrationshintergrund und Lösungsansätze für häufig geschilderte Probleme und auftretende Fragen. Im Jugendprogramm erarbeiteten die Mädchen und Jungen gemeinsam mit Workshopleiter Oleksii Kysliak Möglichkeiten zur aktiven gesellschaftlichen Teilhabe für Kinder und Jugendliche.

Der nächste VIEL MEHR – Familienkongress findet am 17.3.2018 in Jena statt. Interessierte Mehrkindfamilien und Kooperationspartner finden auf der Projekthomepage weitere Informationen und aktuelle Nachrichten. Über die E-Mail-Adresseviel.mehr@kinderreiche-familien.dekann direkt Kontakt aufgenommen werden.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 11.12.2017

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 21/2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley eröffnet den zweiten Deutschen EngagementTag in Berlin und übergibt den Deutschen Engagementpreis 2017

Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) richtet gemeinsam mit dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) den zweiten „Deutschen EngagementTag“ aus, der in diesem Jahr unter dem Motto „Engagement.Vielfalt.Demokratie“ steht und am 5. und 6. Dezember 2017 in Berlin stattfindet. Heute, am Internationalen Tag des Ehrenamtes, wird am Abend zudem feierlich der „ Deutsche Engagementpreis 2017“ verliehen.

In ihrer Eröffnungsrede zum „Deutschen EngagementTag“ sagte Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley am Morgen: „Eine engagierte und selbstständige Zivilgesellschaft ist eine wichtige Säule für unsere Demokratie. Wir brauchen das Engagement in unserem Land in seiner gesamten Vielfalt. Darum verdient Engagement nachhaltige Strukturen, eine gesicherte Finanzierung und große Anerkennung, dafür setze ich mich weiterhin ein.“

Dr. Thomas Röbke, Vorsitzender des SprecherInnenrats des BBE: „Engagement gestaltet unsere Gesellschaft. Engagementpolitik ist Gesellschaftspolitik, das ist unsere Überzeugung im BBE. Das heißt für uns: Engagementpolitik muss bei den großen Themen, die jetzt anstehen wie demografischer Wandel, soziale Gerechtigkeit, Klima, Städtebau usw. als unverzichtbares Element immer mitgedacht werden. Wir freuen uns, die Vielfalt des Engagements aber auch der Akteure im Rahmen des EngagementTags sichtbar zu machen. Eine lebendige Zivilgesellschaft braucht eine sektoren- und ressortübergreifende Zusammenarbeit aller Akteure.“

Der Deutsche EngagementTag

Der Deutsche EngagementTag findet zum zweiten Mal statt. Mit dem EngagementTag wollen BBE und das Bundesfamilienministerium als federführendes Bundesressort für Engagementpolitik den Stellenwert von bürgerschaftlichem Engagement als zentralem Faktor für eine lebendige und demokratische Gesellschaft sichtbar machen. Die Fachveranstaltung bietet eine Plattform für Diskussionen, Wissenstransfer und für die Vernetzung der vielfältigen Akteure aus dem Engagementbereich. Schwerpunktthemen sind unter anderem die Zusammenarbeit zwischen Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft für eine nachhaltige Engagementlandschaft, nachhaltige Infrastrukturen zur Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements und die Demokratieförderung und Extremismusprävention.

Der Deutsche Engagementpreis 2017

Der Deutsche Engagementpreis stärkt die Anerkennung von freiwilligem Engagement in Deutschland. Initiator und Träger des seit 2009 vergebenen Deutschen Engagementpreises ist das Bündnis für Gemeinnützigkeit. Förderer des Deutschen Engagementpreises sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Generali Deutschland AG und die Deutsche Fernsehlotterie. Sechs Preisträgerinnen und Preisträger werden für ihr freiwilliges Engagement ausgezeichnet:

In der Kategorie Demokratie stärken gewinnt die Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg, die für eine öffentliche Auseinandersetzung mit dem Thema Rechtsextremismus kämpft.

In der Kategorie Leben bewahren wurden die engagierten Mitglieder der Bürgerwerke eG aus Baden-Württemberg ausgewählt, die Gemeinschaft aus 71 Energiegenossenschaften versorgt Haushalte mit Bürgerstrom aus Solar-, Wind- und Wasserkraft aus der Region.

Die Datteltäter aus Berlin gewinnen mit ihrem Satirekanal auf YouTube, der die Zuschauer mit viel Humor zum Nachdenken über gesellschaftskritische Themen wie Rassismus, Sexismus, Radikalisierung, Hass, Stereotype und Ausgrenzung bringt, in der Kategorie Grenzen überwinden.

Das ElKiS-Projekt des Friedenskreis Halle e. V. aus Sachsen-Anhalt, das freiwillige Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Kitas ausbildet, die kulturell sensibel zwischen Eltern und Erziehern vermitteln, kann sich in der Kategorie Chancen schaffen über den Sieg freuen.

In der Kategorie Generationen verbinden gewinnt die niedersächsische Jugendhilfe Göttingen e. V. mit ihrem Projekt der Leinefischer im Netz, das Computerkurse für ältere Menschen anbietet. Die Besonderheit: Jugendliche aus dem offenen Vollzug Göttingens fungieren als Mentoren für die Senioren, so werden gegenseitige Vorbehalte abgebaut und der Dialog der Generationen gestärkt. Sie erhalten den Preis aus den Händen von Familienministerin Barley.

Der mit 10.000 Euro dotierte Publikumspreis, für den 120.000 Menschen online abgestimmt haben, geht an DEIN STERNENKIND. In der bundesweiten Initiative aus Hessen haben sich rund 600 Fotografen zusammengeschlossen, die ehrenamtlich Erinnerungsfotos von Neugeborenen anfertigen, denen der Tod unausweichlich bevorsteht oder die bereits verstorben sind. Die Aufnahmen der Sternenkinder halten die kurze gemeinsame Zeit bildlich fest und helfen den Eltern, mit dem schweren Verlust umzugehen.

Ausgewählt wurden die Preisträgerinnen und Preisträger von einer zwölfköpfigen Fachjury. 685 Preisträgerinnen und Preisträger anderer Wettbewerbe für freiwilliges Engagement waren für den Deutschen Engagementpreis 2017 nominiert.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley sagte bei der Preisverleihung im TIPI am Kanzleramt: „Die Preisträgerinnen und Preisträger des Deutschen Engagementpreises 2017 sind wichtige Vorbilder für eine tolerante, gerechte und solidarische Gesellschaft. Dafür danke ich Ihnen herzlich und gratuliere zur Auszeichnung!“

Moderiert wurde die Preisverleihung von Pinar Atalay, weitere prominente Gäste wie DFB-Integrationsbeauftragter Cacau, Kolumnist Harald Martenstein, die Schauspielerin Marie-Luise Marjan und der Schauspieler Richy Müller sowie die ARD-Generalsekretärin Dr. Susanne Pfab würdigten die Engagierten.

Außerdem kündigte die Bundesfamilienministerin den Start einer Wertschätzungskampagne mit einem Kinospot an. Unter dem Titel „Du bist unersetzlich! Danke sagen für ehrenamtliches Engagement!“ möchte das BMFSFJ gegenüber den mehr als 30 Millionen Engagierten in unserem Land noch einmal ein besonderes Zeichen der Wertschätzung setzen. Der Spot läuft ab Donnerstag bundesweit in vielen Kinos und ist bei Youtube abrufbar unter: https://youtu.be/Jvr7H73KkCQ

Weitere Informationen

Bildmaterial zu den Preisträgerinnen und Preisträger und der Preisverleihung ab 18 Uhr unter:https://www.deutscher-engagementpreis.de/presse/mediathek/

Weitere Informationen zum Deutschen Engagementpreis unter:www.deutscher-engagementpreis.de/presse

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.12.2017

„Das Ehegattensplitting begünstigt verheiratete Paare unabhängig davon, ob sie Kinder haben oder nicht. Es ist daher zur Unterstützung von Familien völlig ungeeignet. Nichteheliche Lebensgemeinschaften und alternative Familienformen kommen in dieser Logik gar nicht vor und werden steuerlich benachteiligt. Eine moderne Familienpolitik muss sich nach den Lebensweisen richten, die in einer Gesellschaft gelebt werden, und nicht nach einer verstaubten konservativen Idealvorstellung“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Katrin Werner (DIE LINKE) mit Blick auf einen Gastbeitrag der ehemaligen Familienministerin Kristina Schröder (CDU) in der heutigen Ausgabe der Tageszeitung „Die Welt“. Werner weiter:

„DIE LINKE will das Ehegattensplitting abschaffen und durch ein familienfreundliches Steuermodell ersetzen, bei dem ein nicht ausgeschöpfter Grundfreibetrag zwischen verheirateten steuerlich übertragbar ist. Die Mehreinnahmen durch die Abschaffung des Ehegattensplittings wollen wir für eine Anhebung des Kindergelds auf 328 Euro verwenden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 07.12.2017

„Ein Grund zur Freude ist dieser Rekord nicht: Die hohe Zahl der Arbeitsstunden verteilt sich immer ungleicher. Während die einen bis zum Umfallen arbeiten, müssen sich die anderen mit Teilzeitstellen und Minijobs begnügen. Nie zuvor wurde so viel in prekären Beschäftigungsverhältnissen gearbeitet“, kommentiert Jutta Krellmann, Expertin der Fraktion DIE LINKE für Arbeit und Mitbestimmung, die vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) veröffentlichten Zahlen zu Arbeitsvolumen und Überstunden. Krellmann weiter:

„Unbezahlte Überstunden sind Lohnraub. Die Arbeitgeber nutzen die Unsicherheit prekärer Beschäftigung und gleichzeitig die Angst derer, die noch einen Arbeitsplatz haben, aus. Hier sieht man, wie prekäre Beschäftigung Menschen diszipliniert und immer mehr Druck auf die Beschäftigten ausübt. Dieser Entwicklung müssen wir endlich einen Riegel vorschieben und gute Arbeit reorganisieren. Wir brauchen sichere Arbeitsverhältnisse für alle: mit einer kürzeren Vollzeit bei vollem Lohnausgleich – kurz: ein neues Normalarbeitsverhältnis.

DIE LINKE fordert, die zulässige wöchentliche Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz von 48 auf 40 Stunden pro Woche zu senken. Die 35-Stundenwoche und weitere tarifliche Arbeitszeitverkürzungen wollen wir gemeinsam mit den Gewerkschaften durchsetzen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 05.12.2017

„Wer seine Arbeitszeit vorrübergehend reduziert, um Kinder zu erziehen oder Angehörige zu pflegen, darf nicht in der Teilzeitfalle hängenbleiben. Es ist höchste Zeit, dass ein Rückkehrrecht in Vollzeit gesetzlich verankert wird“, erklärt Jutta Krellmann, Expertin der Fraktion DIE LINKE für Arbeit und Mitbestimmung, zu den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Teilzeitbeschäftigung in Deutschland. Krellmann weiter:

„Ausreichend Vollzeitstellen – nicht nur für die Rückkehrer aus vorrübergehender Teilzeitbeschäftigung – fallen nicht vom Himmel. Sie entstehen nur, wenn die vorhandene Arbeit mit einem Entgeltausgleich umverteilt wird. Wir brauchen daher ein neues Normalarbeitsverhältnis mit einer kürzeren Vollzeit.

DIE LINKE setzt sich für ein neues Normalarbeitsverhältnis ein. Es beruht auf einer kurzen Vollzeit für alle. Die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit soll von 48 auf 40 Stunden gesenkt werden. Zudem ist ein Rechtsanspruch auf eine arbeitsvertragliche Mindeststundenzahl von 22 Stunden pro Woche notwendig, um unfreiwillige Teilzeit mit nur wenigen Wochenstunden einzudämmen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 28.11.2017

Das Bundesfinanzministerium hat eine überplanmäßige Ausgabe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Bereich Arbeitslosengeld II in Höhe von bis zu 600 Millionen Euro genehmigt. Der zusätzliche Bedarf resultiere "insbesondere daraus, dass sich die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ungünstiger entwickelt hat als bei den Ansätzen zum Bundeshaushalt 2017 angenommen". Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/131) zur Haushaltsführung 2017 hervor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 579 vom 04.12.2017

Das Bundesfinanzministerium hat eine überplanmäßige Ausgabe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für die "Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung" in Höhe von bis zu 300 Millionen Euro genehmigt. Der zusätzliche Bedarf resultiere "insbesondere daraus, dass sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ungünstiger entwickelt hat als bei den Ansätzen zum Bundeshaushalt 2017 angenommen". Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/130) zur Haushaltsführung 2017 hervor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 579 vom 04.12.2017

Das Bundesfinanzministerium hat eine überplanmäßige Ausgabe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Bereich Elterngeld in Höhe von bis zu 140 Millionen Euro genehmigt. Der zusätzliche Bedarf resultiere "insbesondere aus der aufgrund der Geburtenentwicklung verstärkten Nutzung des Elterngeldes". Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/58) zur Haushaltsführung 2017 hervor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 579 vom 04.12.2017

Zum Jahresende2016 erhielten in Deutschland knapp 7,9Millionen Menschen soziale Mindestsicherungsleistungen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 1,6% weniger Empfängerinnen und Empfänger als Ende 2015. Damals hatten knapp 8,0Millionen Menschen soziale Mindestsicherungsleistungen erhalten.

Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen:

  • Knapp 6,0Millionen Menschen erhielten Ende 2016 Gesamtregelleistungen (ArbeitslosengeldII/Sozialgeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII„Grundsicherung für Arbeitsuchende“; so genanntes Hartz IV). Gegenüber dem Vorjahr stieg damit die Anzahl der Regelleistungsberechtigten um 2,3%.
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGBXII„Sozialhilfe“ erhielten gut 1,0Millionen Menschen. Die Anzahl ging damit gegenüber dem Vorjahr um 1,2% zurück.
  • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bekamen rund 728000 Menschen. Dies entspricht einem Rückgang von 25,3%. Der Rückgang beruht insbesondere auf der hohen Zahl abgeschlossener beziehungsweise entschiedener Asylverfahren. Die betroffenen Personen erfüllen nicht mehr die Leistungsvoraussetzungen des AsylbLG.
  • Rund 133000 Menschen bezogen Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGBXII„Sozialhilfe“. Gegenüber dem Vorjahr sank deren Anzahl um 2,7%.

Tabellen und Informationen zu den Mindestsicherungsleistungen in Deutschland – unter anderem nach Leistungssystemen – für die Berichtsjahre2006 bis2016 sowie Daten zu weiteren Armuts- und Sozialindikatoren stehen im Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 29.11.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Auf dem SPD-Parteitag fordert heute das Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“ die Parteispitze auf, die soziale Handlungsfähigkeit des Staates auch in Zukunft sicherzustellen, indem eine Neuausrichtung der Steuer- und Finanzpolitik zur solidarischen Finanzierung des Gemeinwesens und der Einhaltung sozialstaatlicher Verpflichtungen fest in den Blick genommen wird.

Falls die SPD an einer Regierung beteiligt sein wird, sieht das Bündnis darin eine Chance, zurück zu einer sozialen Umverteilung zu gelangen. „Wir brauchen eine stärkere Besteuerung sehr hoher Einkommen, Vermögen und Erbschaften“ heißt es in dem Brief, der heute stellvertretend für die gesamte SPD von MdB Daniela Kolbe, MdB Dagmar Schmidt und weiteren Unterstützer*innen übergeben wurde.

Seit Jahrzehnten nehmen in Deutschland soziale Ungleichheit und Unsicherheit zu. Zu beobachten ist eine soziale Spaltung in der Gesellschaft, die nicht zuletzt zum Erstarken der rechtsnationalistischen Kräfte bei der Bundestagswahl 2017 geführt hat. Als Bündnis von mehr als 30 zivilgesellschaftlichen Organisationen betrachten wir diese Entwicklung mit großer Sorge.

Millionen Menschen in Deutschland sind von Erwerbslosigkeit oder Armut trotz Arbeit betroffen. Die Einkommen der Beschäftigten sind weit hinter der Entwicklung der Gewinne zurückgeblieben, viele Alleinerziehende, Kinder, Menschen mit Behinderung, Zugewanderte und andere Gruppen geraten immer mehr ins Abseits.

Wir brauchen dringend öffentliche Investitionen in Infrastruktur, Bildung, Gesundheitswesen und Pflege, Kultur, Arbeitsmarktintegration. Die Rechte der Beschäftigten müssen gestärkt, bezahlbare Wohnungen geschaffen, eine nachhaltige und preiswerte Energieversorgung gesichert sowie die soziale Absicherung aller Menschen in Deutschland gewährleistet werden.

Der Gradmesser für die Zukunft dieses Sozialstaates ist jedoch die Steuer- und Haushaltspolitik. Die soziale Handlungsfähigkeit des Staates entscheidet sich letztlich auf der Einnahmenseite. Wenn der Staat seinen sozialstaatlichen Verpflichtungen nachkommen soll und insbesondere in vielen Kommunen nicht weiter auf Verschleiß fahren will, braucht es zusätzliche Einnahmen.

Wir halten daher eine Neuausrichtung der Steuer- und Finanzpolitik zur solidarischen Finanzierung unseres Gemeinwesens für unumgänglich. Was wir dringend benötigen, ist eine Vermögensteuer und eine Reform der Erbschaftsteuer, die diesen Namen verdient. Sehr hohe Einkommen müssen wieder stärker besteuert und Kapitalerträge dürfen nicht privilegiert werden. Zudem müssen Steuerbetrug schärfer bekämpft und Steuerschlupflöcher geschlossen werden.

Wir appellieren an die Parteien einer möglichen Koalition, der Frage einer auskömmlichen und solidarischen Finanzierung unseres Sozialstaats in den laufenden Verhandlungen angemessen Rechnung zu tragen.

Fotos der Aktion: www.awo.org/buendnis-reichtum-umverteilen-fordert-notwendige-standfestigkeit-von-der-spd

Bündnis Umverteilen: www.reichtum-umverteilen.de/buendnis

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 07.12.2017

Heute stellt das Deutsche Institut für Menschenrechte seinen 2. Bericht zur Lage der Menschenrechte in Deutschland vor. Der Bericht beschäftigt sich auch mit der Versorgungs- und Unterbringungssituation von im Jahr 2016 nach Deutschland geflüchteten Menschen mit Behinderungen.

AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker erklärt: „Der Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte belegt: Asylsuchende Menschen mit Behinderungen erhalten oft keine bedarfsgerechte Versorgung und ihre Teilhabe- und Integrationschancen sind schlecht. Jetzt muss es darum gehen, die Situation der betroffenen Asylsuchenden mit Behinderung schnellstmöglich zu verbessern. Dazu muss Deutschland seiner Verantwortung nachkommen und die EU-Aufnahmerichtlinie umsetzen, um Schutzsuchende mit Behinderung mittels eines qualifizierten Verfahrens systematisch zu erfassen, um so ihre Bedarfe und Schutzrechte erkennen und sicherstellen zu können.“

Grundsätzlich muss nach Überzeugung der AWO der Leitsatz gelten, dass alle geflüchteten Menschen den Anspruch auf einen gleichberechtigen Zugang zu kulturellen, sozialen, ökonomischen und ökologischen Ressourcen haben. Daher fordert die AWO den ins Bundesteilhabegesetz neu aufgenommenen §100 SGB IX ersatzlos zu streichen.Die AWO fordert ebenfalls, die familiäre Situation der geflüchteten Menschen mit Behinderungen, insbesondere die von Frauen und Mädchen,besonders zu berücksichtigen und beispielsweise durch beschleunigten Familiennachzug die Gewährung schneller und unbürokratischer Unterstützungsleistungen sowie die bevorzugte Vermittlung eines bedarfsgerechten, barrierefreien Wohnraumes zu stärken.

Damit Menschenrechte auch in Zusammenhang mit der Unterbringung besonders schutzbedürftiger Menschen beachtet und geschützt werden können, müssen inklusive Teilhabeangebot für Menschen mit Behinderungen vor Ort geschaffen und ausgebaut werden. Menschen mit und ohne Behinderungen sollen sich vor Ort einbringen können, sich engagieren und an lokalen Angeboten teilhaben. Die Menschen, die hier Schutz finden, sollen Gelegenheit bekommen, sich einzubringen und der Gesellschaft, die sie aufgenommen hat, etwas geben zu können. Die AWO setzt sich daher für die interkulturelle Öffnung kommunaler Angebote und für die Schaffung eines inklusiven Sozialraumes ein. Aus Sicht der AWO sind daher Bund, Länder und Kommunen angehalten, inklusive Menschenrechtsarbeit und zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rassismus und Rechtsextremismus zu fördern.

Nach Angaben des 2. Berichts zur Lage der Menschenrechte in Deutschland haben nach Deutschland geflüchtete Menschen mit Behinderungen oft einen schlechten und einen zeitlich stark verzögerten Zugang zu einer bedarfsgerechten medizinischen und psychosozialen Versorgung. Außerdem sind viele Beratungsstellen undGemeinschaftsunterkünfte nicht barrierefrei. Ebenfalls ist der Zugang zu Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten erschwert.

Der AWO Bundesverband hatte sich an der bundesweiten Konsultation des Deutschen Institutes für Menschenrechte beteiligt, eine eigene Stellungnahme veröffentlicht und wurde im Rahmen der öffentlichen Anhörung als Sachverständiger angehört.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 06.12.2017

Angesichts der am 7./8. Dezember tagenden Innenministerkonferenz, plädiert AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker: „Unter den aktuellen Umständen darf die Bundesrepublik keine weiteren Abschiebungen nach Afghanistan oder Rückführungen nach Syrien durchführen. Die AWO fordert einen verantwortungsvolleren Umgang mit den schutzsuchenden Menschen bis sich die Lage in deren Heimatländern gebessert hat und damit sicherer ist.“ Eine Abschiebung nach Afghanistan geht im Hinblick auf die landesweit zunehmend eskalierende Gewalt mit unkalkulierbaren Risiken* für die Betroffenen einher.

In Deutschland sind afghanische Geflüchtete gegenüber Geflüchteten aus anderen Ländern deutlich schlechter gestellt. Zwar wurden ihnen seit Sommer 2017 Integrationsmaßnahmen des SGB III zugestanden, doch ab 01. Januar 2018 dürfen afghanische Geflüchtete in keinerlei Maßnahmen zu ausbildungsbegleitenden Hilfen, zur assistierten Ausbildung und zu berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen vermittelt werden. Eine Förderung von asylsuchenden Afghaninnen und Afghanen mit vermittlungsunterstützenden Leistungen der Arbeitsförderung (§§ 44 und 45 SGB III) ist dann erst nach einer dreimonatigen Wartezeit möglich, soweit die Erwerbstätigkeit nicht sowieso generell untersagt ist.

Brigitte Döcker kritisiert dies und fordert: „Integrationsfördernde Instrumente sollten unterschiedslos für alle Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, zugänglich sein.“ So setzt sich die AWO mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Einrichtungen und Diensten und insbesondere mit ihren ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern dafür ein, dass diese Menschen hier bleiben und aktive Mitglieder unserer Gesellschaft werden können. „Für viele ehrenamtlich Engagierte ist eine Abschiebung der von ihnen betreuten Personen in das derzeit lebensgefährliche Afghanistan absolut nicht nachvollziehbar“, betont Brigitte Döcker abschließend.

*Die UN-Agentur zur Koordinierung humanitärer Hilfe (OCHA) erklärte erst am 26.11.2017: „Der verschärfte Krieg in Afghanistan lässt die Anzahl der Verwundeten nach oben steigen. Bis Mitte November meldeten Kliniken und Organisationen im Gesundheitssektor schon 69.000 Fälle, 21 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 05.12.2017

#freiefahrtfuerfreiwillige – die Zentralstellen des FSJ, FÖJ und BFD unterstützen die Forderung von Freiwilligen nach kostenfreien oder kostengünstigen ÖPNV-Tickets für alle Freiwilligen in Deutschland in ihrem jeweiligen Bundesland. Rund 100.000 Freiwillige in ganz Deutschland engagieren sich pro Jahr in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD). Sie nehmen dabei Wege zur Einsatzstelle in Kauf, für die sie auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen sind. Busse und Bahnen sind die Verkehrsmittel Nr. 1 für viele Freiwillige.

Am 05.12. werden Freiwillige mit der Kampagne #freiefahrtfuerfreiwillige in den Sozialen Medien auf sich und ihre Forderungen aufmerksam machen. Dominik Evcimen, Bundessprecher der Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst 2016/2017, weiß, wie groß der Unmut auf Seiten der Freiwilligen bei teuren Nahverkehrstickets ist. Er hat daher die Aktion initiiert. „Es geht uns hierbei um Gerechtigkeit und Anerkennung unseres Engagements. Freiwilliges Engagement sollte gewürdigt werden und nicht noch durch Hürden wie teure Ticketpreise bei der Anreise zum Freiwilligendienst behindert werden“, erklärt Evcimen.

Busse und Bahnen sollten so günstig wie möglich für die Freiwilligen nutzbar sein. Das ist längst nicht überall der Fall. Deshalb unterstützen die Zentralstellen die Forderung, denn:

  1. Freiwillige müssen ihre Dienststelle erreichen,
  2. Freiwillige sollen sich einfach und schnell mit Gleichgesinnten treffen können,
  3. Freiwillige sollen ohne großen finanziellen Aufwand ihre Region erkunden können,
  4. Freiwilliges Engagement erhält so mehr Wertschätzung in der Öffentlichkeit.

„Die Freiwilligen schenken anderen Menschen ihre Zeit und Tatkraft und erleben ihren Dienst als eine wertvolle Zeit der Orientierung und der Bildung – persönlich wie sozial. Ein Freiwilligenticket wäre eine sehr konkrete und nachhaltige Wertschätzung dieses besonderen Engagements“, unterstützt Dr. Petra Bahr, Beauftragte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für Freiwilligendienste, die Forderungen.

„Durch Freiwillige wird unheimlich viel für die Gesellschaft geleistet. Die Politik ist gefragt, wenn es darum geht, die Rahmenbedingungen für Engagement zu verbessern. Die AWO hat auf ihrer Bundeskonferenz 2016 beschlossen, sich aktiv für die Möglichkeit der vergünstigten Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs einzusetzen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler warum die AWO die Aktion #freiefahrtfuerfreiwillige unterstützt.

Zum Hintergrund: Als Anerkennung erhalten Freiwillige kein Gehalt sondern unter anderem ein Taschengeld (zurzeit maximal 381 €, teilweise aber unter 200 € pro Monat), von dem oft auch noch das Fahrtgeld zur Dienststelle aufgebracht werden muss. Lasse (22, Freiwilliger in Schleswig-Holstein) findet es nicht gerecht, dass er von seinem Taschengeld auch noch 46,20 € für ein Monatsticket in Kiel bezahlen muss. Seiner Meinung nach müsse eine kostenfreie Nutzung des ÖPNVs im Bundesland für Freiwillige das Ziel sein. Wilma (17, Freiwillige in Thüringen) pendelt für ihren Freiwilligendienst zwischen Jena und Weimar. Das kostet sie monatlich sogar 101,30 €. Ihr bleiben am Ende noch 98,70 €, weil der Rest des Taschengeldes auf das Sozialgeld ihrer Familie angerechnet wird.

Die verbandlichen Zentralstellen und Bundestutorate der Freiwilligendienste in Deutschland (BFD, FÖJ, FSJ) unterstützen die Initiative der Freiwilligen sich für kostenfreie bzw. kostengünstige Nahverkehrstickets in jedem Bundesland einzusetzen. Die Freiwilligendienste sind wichtige Bildungsjahre und Orientierungszeiten und eine besondere Form des Bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland.

Die Aktion wird unterstützt durch die verbandlichen Zentralstellen und Träger im BFD, FSJ und FÖJ.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 30.11.2017

Anlässlich der heute veröffentlichten Zahl der Mindestsicherungsempfangenden 2016 erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Es ist erfreulich, dass die Zahl der Beziehenden von sozialen Mindestsicherungsleistungen zurückgegangen ist. Trotzdem sind 7,9 Millionen Betroffene immer noch viel zu viel. Die gute konjunkturelle Lage und der Aufschwung am Arbeitsmarkt gehen an zu vielen Menschen vorbei. Auch wenn die Zahl leicht gesunken ist, ist es völlig inakzeptabel, dass in Deutschland trotz der außergewöhnlich guten Ausgangslage noch immer rund 7,9 Millionen Menschen auf staatlicheUnterstützung angewiesen sind.

Der sicherste Weg nicht von staatlicher Unterstützung abhängig zu sein, ist eine auskömmliche Arbeit zu haben. Doch die unverändert hohe Zahl von Menschen, die langzeitarbeitslos und dauerhaft ohne Arbeit ist, ist ein schrillendes Alarmsignal. Es muss mehr für die Integration von langzeitarbeitslosen Menschen in den Arbeitsmarkt getan werden. Prosperierende Zeiten mit gefüllten Kassen müssen dafür genutzt werden, Menschen, die ansonsten nur schwer vermittelbar sind, an den Arbeitsmarkt heranzuführen und zu integrieren. Wir brauchen einen sozialen Arbeitsmarkt, der langzeitarbeitslosen Menschen eine dauerhafte und möglichst marktnahe Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht.“

Dem Statistischen Bundesamt zufolge erhielten zum Jahresende2016 in Deutschland knapp 7,9 Mio. Menschen soziale Mindestsicherungsleistungen. Diese Transferleistungen sind finanzielle Hilfen des Staates, die den grundlegenden Lebensunterhalt sichern sollen. Dazu zählen Leistungen wie ArbeitslosengeldII/Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGBXIIund Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 29.11.2017

Die aktuelle Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums (BJK) zeigt auf, mit welchen, zum Teil widersprüchlichen Entwicklungen das Feld der Kinder- und Jugendfarbeit angesichts gesellschaftlicher Wandlungsprozesse konfrontiert ist. Die Stellungnahme benennt zentrale Spannungsfelder und Herausforderungen, denen sich Verbände, Einrichtungen und Träger sowie politische und administrative Verantwortliche stärker als bisher stellen müssen.

Die Kinder- und Jugendarbeit ist neben Schule, Familie und Ausbildung ein wichtiger eigener Sozialisationsort für junge Menschen. Hier finden junge Menschen auf Freiwilligkeit basierende, altersgerechte, nichtkommerzielle Angebote und Gelegenheiten, mit Gleichaltrigen Lebenswelten zu gestalten, sich selbst zu erproben und Verantwortung zu übernehmen. Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sind in ihren Strukturen, Formen und Einrichtungen ausgesprochen heterogen. Diese Vielfalt nimmt angesichts gesellschaftlicher Veränderungen noch weiter zu.

Durch die Ausweitung von Schule, die Pluralisierung sozialer Milieus und Lebensformen sowie die Digitalisierung und Kommerzialisierung der Lebens- und Freizeitwelten steigen die Erwartungen an die Kinder- und Jugendarbeit. Das sind zum Beispiel präventive Aufträge, die Inklusion von benachteiligten jungen Menschen, Betreuungsaufgaben und unterstützende Aufgaben im Kontext von (Ganztags-)Schule. Gleichzeitig deuten aktuelle Daten auf schleichende Rückgänge und strukturelle Veränderungen bei Personal und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit hin.

Insgesamt ist die Kinder- und Jugendarbeit somit erheblichen Veränderungen unterworfen. Anlässlich des 15. Kinder- und Jugendberichts sowie der neu konzipierten amtlichen Statistik der öffentlich geförderten Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, beleuchtet die Stellungnahme die grundlegenden Entwicklungen und Veränderungen im Feld der Kinder- und Jugendarbeit und benennt zentrale Spannungsfelder und Herausforderungen. Neben besseren Rahmenbedingungen für vielfältige Angebote sowie für die Qualifizierung von Fachkräften und jungen Ehrenamtlichen, spricht sich das BJK für eine bessere Sichtbarkeit der Kinder- und Jugendarbeit aus. Die stärkere wissenschaftliche Dauerbeobachtung des Feldes sowie ein bundesweites Netzwerk zur Stärkung der fachpolitischen Interessensvertretung seien hierfür dringend notwendig.

Die Stellungnahme steht auf www.bundesjugendkuratorium.de zum Download bereit und kann dort auch bestellt werden.

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesjugenkuratorium, Deutsches Jugendinstitut e.V. vom 30.11.2017

Minderjährige Flüchtlinge, die alleine in Deutschland ankommen, bringen Konflikt-und Fluchterfahrungen mit und brauchen viel Unterstützung. "Der private Raum in einer Gastfamilie kann den jungen Menschen genau die Geborgenheit und den Schutz vermitteln, die sie benötigen, um gut in Deutschland anzukommen und ihre Fluchterlebnisse zu verarbeiten", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland am Freitag in Berlin anlässlich der Abschlusstagung des Projekts "Für junge Geflüchtete: Gastfamilien, Vormundschaften, Patenschaften", das die Diakonie Deutschland in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Pflegekinder durchgeführt hat.

Der Aufenthalt in einer Gastfamilie könne die Chancen der jungen Menschen auf Integration in die deutsche Gesellschaft deutlich verbessern. Die Förderung des Spracherwerbs und die Begleitung der Schul- und Ausbildung durch die sehr persönliche Unterstützung beeinflussten ihre Biographie positiv, betont Loheide. So wie Abdul, der mit 16 Jahren nach Deutschland kam und in einer Pflegefamilie lebt. In dem Video "Ich bin Abdul" schildern er und seine Gastfamilie ihr Zusammenleben: https://hilfe.diakonie.de/aus-dem-leben-eines-jungen-gefluechteten-in-einer-gastfamilie/

"Dennoch sind Gastfamilien kein Selbstläufer und brauchen professionelle und kontinuierliche Unterstützung durch die Jugendhilfe", erklärt Loheide. Dies gelte ebenso für weitere ehrenamtliche Unterstützungsstrukturen mit Vormündern und Paten, die sich engagiert für die Belange der jungen Geflüchteten einsetzten.

In knapp zweijähriger Arbeit haben die Diakonie Deutschland und das Kompetenzzentrum Pflegekinder gemeinsam mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe an der Entwicklung und Umsetzung von Konzeptionen zur Unterstützung von Gastfamilien, Patenschaften und Vormundschaften für junge Flüchtlinge
gearbeitet. Erfahrungen und Empfehlungen, insbesondere zur Vermittlung von jungen Flüchtlingen in Gastfamilien und zur Qualifizierung von Gasteltern für junge Geflüchtete werden auf der Abschlusstagung diskutiert. Das Projekt wurde gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, dankte den Mitarbeitern des Diakonie-Projekts und den vielen ehrenamtlich Engagierten: "Sie bauen Brücken und geben jungen Menschen wieder eine Perspektive. Dieser anspruchsvolle Prozess braucht gute Rahmenbedingungen: die Flexibilität und das Know-How der Träger der Kinder- und Jugendhilfe und die enorme Hilfsbereitschaft von Initiativen, Vereinen und einzelnen Personen vor Ort. Wir stärken und unterstützen dabei gerne und werden auch zukünftig eng mit Ihnen für einen guten Schutz und eine gelingende Integration der geflüchteten unbegleiteten Minderjährigen zusammenarbeiten."

Informationen darüber, welche Voraussetzungen man als Gastfamilie für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling mitbringen muss, finden Sie hier.

Informationen über unbegleitete minderjährige Flüchtlinge finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 08.12.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt anlässlich des heutigen Internationalen Tages des Ehrenamtes eine bessere Absicherung des Engagements und der Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen an. "Unser demokratisches System lebt auch vom ehrenamtlichen Engagement von Kindern und Jugendlichen. Und für den Fortbestand unserer Demokratie ist das ehrenamtliche Engagement schon im Kindesalter eine der wesentlichen Voraussetzungen. Eine Studie des Deutschen Kinderhilfswerkes hat gezeigt, dass Kinder und Jugendliche, die selbst aktiv gestalten, sich auch als Erwachsene eher an der Gestaltung des Gemeinwesens beteiligen. Bisher ist der öffentliche Fokus aber zu stark auf das ehrenamtliche Engagement von Erwachsenen gerichtet. Hier gilt es, das kulturelle, soziale und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen stärker anzuregen und auszuzeichnen, eben nicht nur durch die lokalen Einrichtungen selbst, sondern auch durch die Kommunen, die Länder und den Bund", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Wir sehen nach wie vor die grundsätzliche Bereitschaft und ein großes Interesse von Kindern und Jugendlichen am ehrenamtlichen Engagement in Deutschland. Leider werden ihre Fähigkeiten aber noch immer stark unterschätzt. Das liegt auch daran, dass die Mitarbeit und das Engagement in Kinder- und Jugendparlamenten, Kinder- und Jugendverbänden oder Kinder- und Jugendforen von Erwachsenen nicht ausreichend ernst genommen werden. Hier brauchen wir ein Umdenken hin zu mehr Akzeptanz und letztlich auch zur Bereitschaft der Erwachsenen, ihre Entscheidungsmacht mit den Kindern und Jugendlichen zu teilen. Kinder brauchen aber auch Zeit für gesellschaftliches Engagement. Die fehlt an vielen Stellen. So ist die Engagementquote bei Schülerinnen und Schülern im Ganztag niedriger als bei denen im Halbtag, und auch bei G8-Schülerinnen und Schülern ist diese Quote unterproportional. Hier müssen freiwilliges Engagement und Schule besser als bisher verzahnt werden", so Hofmann weiter.

Um das ehrenamtliche Engagement von Kindern und Jugendlichen zu würdigen, verleiht das Deutsche Kinderhilfswerk auch im nächsten Jahr wieder die Goldene Göre. Mit der Goldenen Göre werden Projekte ausgezeichnet, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Die Goldene Göre ist mit insgesamt 12.000 Euro dotiert und der renommierteste Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 05.12.2017

Krankenkassen sollten Kosten für PReP übernehmen

Anlässlich des Welt-AIDS-Tages am 01. Dezember erklärt Axel Hochrein, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Anlässlich des Welt-AIDS-Tages erinnert der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) an die vielen Millionen Menschen, die den Kampf gegen die Immunschwächekrankheit verloren haben. In Deutschland können heute die meisten Menschen mit einer HIV-Infektion, dank der medizinischen Fortschritte und Versorgung, inzwischen ein selbstbestimmtes Leben führen. Sie sollten auch ein angst- und diskriminierungsfreies Leben führen können.

Selbstbewusst, offen und diskriminierungsfrei leben zu können ist auch eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Prävention und Therapie. Statt Sexualität zu tabuisieren muss zielgruppengerecht über Übertragungswege und Safer Sex aufgeklärt werden.

Als Safer Sex gelten neben der Verwendung von Kondomen auch die HIV-Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP) sowie Schutz durch Therapie. PrEP kann bei dauerhafter oder anlassbezogener Anwendung vor Risikosituationen eine HIV-Infektion verhindern. Der LSVD fordert den kostengünstigen Zugang und die Kostenübernahme durch die Krankenkassen.

Zur Prävention gehört auch eine sensible und altersgerechte Sexualaufklärung an Schulen, die als Teil des schulischen Bildungsauftrags die elterliche Sexualerziehung ergänzt. Ziel der Sexualaufklärung sollte die positive Einstellung zur eigenen Körperlichkeit und Sexualität sowie die Entwicklung von Verantwortungsbewusstsein für sich und andere sein. Für den LSVD ist es unverzichtbar, grundlegendes Wissen über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in die Sexualerziehung einzubinden, so wie es aktuell in den Lehrplänen einiger Bundesländer auch ausdrücklich vorgegeben ist.

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 01.12.2017

Familien-, Bildungs- und Gleichstellungspolitik der AfD ist Frontalangriff auf Emanzipationserfolge

Anlässlich des Bundesparteitags der AfD am kommenden Wochenende in Hannover erklärt Jenny Renner, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Eine freie Gesellschaft muss allen Menschen garantieren, jederzeit, an jedem Ort, ohne Angst und Anfeindung verschieden zu sein. Diskriminierung und Ausgrenzung schaden dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die AfD ist eine Partei, die unberechenbar, radikal und homo- und transphob auftritt. Da dürfen wir uns auch nicht von einer lesbischen Vorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion täuschen lassen.

Die Abgeordneten dieser Partei wollen eine autoritäre, antiliberale und völkisch-homogene Gesellschaft zur Leitkultur erheben. Die Familien-, Bildungs- und Gleichstellungspolitik der AfD ist ein kaum verhüllter Frontalangriff auf Emanzipationserfolge und gesellschaftliche Liberalisierung.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) wird gemeinsam mit vielen anderen weiter eintreten für eine vielfältige Gesellschaft, in der die Individualität jedes Menschen geachtet und respektiert wird. Davon haben wir alle was. Daher unterstützt der LSVD die Demonstration des Bündnisses „Aufstehen gegen Rassismus.“

Demonstration am 02.12. in Hannover

Hintergrund

LSVD-Dossier „Die AfD – eine unberechenbare Alternative.“

LSVD-Projekt "Miteinander stärken. Rechtspopulismus entgegentreten."

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 30.11.2017

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert mangelnde Rechtssicherheit für ausbildungsbereite Betriebe und junge Geflüchtete, die in Deutschland einen Ausbildungsplatz in Aussicht haben. Die 2016 geschaffene Duldungsregelung sei unzureichend und werde in der Praxis zu restriktiv gehandhabt. Nach wie vor komme es häufig zu Ablehnungen und sogar Abschiebungen während bereits begonnener Ausbildungen. Der Paritätische fordert von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, die heute und morgen in Potsdam tagt, umfassende Korrekturen der gesetzlichen Regelung sowie der Erteilungspraxis.

"Es kann nicht sein, dass ausgerechnet den jungen Menschen, die sich selbst um einen Ausbildungsplatz bemüht haben und die hier bleiben wollen, durch restriktives Vorgehen der Behörden Perspektiven verbaut und immer wieder neue Steine in den Weg gelegt werden", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Engagierte junge Menschen werden zum Nichtstun verdammt, auf die Wartebank oder schlimmstenfalls sogar in ihre Herkunftsländer abgeschoben, wo nach wie vor Bürgerkrieg herrscht, während Betriebe händeringend nach Nachwuchsfachkräften suchen. Wir schaffen uns hausgemachte Integrationsprobleme“, so Schneider.

Der Paritätische fordert Rechtssicherheit und Bleibeperspektiven für junge Geflüchtete. In einem offenen Brief an die Vorsitzende der ASMK fasst der Verband Problemanzeigen aus der Praxis und Korrekturvorschläge zusammen. Unter anderem brauche es einen unmissverständlichen Arbeitsauftrag an die Ausländerbehörden, die Potenziale junger geflüchteter Menschen zu nutzen und bei Vorliegen der Voraussetzungen einer Ausbildungsduldung folgerichtig die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis vorzunehmen. Die Ausbildungsduldung müsse zudem bereits bei Abschluss eines Ausbildungsvertrags und nicht erst zum Ausbildungsbeginn erfolgen. „Wer es mit der Integration junger Geflüchteter ernst meint, muss sich den rechtlichen Regelungen für die Aufnahme einer Ausbildung dieser Zielgruppe annehmen und zeitnah Lösungen entwickeln. Ein weiteres Abwarten wäre aus jugend-, integrations- arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischer Sicht fatal“, so Schneider.

Unabhängig von dem Korrekturbedarf der Duldungsregelung verurteilt der Paritätische die für heute geplanten Abschiebungen nach Afghanistan aufs Schärfste.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 06.12.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 12. Dezember 2017

Veranstalter: GRIPS Theater

Ort: Berlin

Eintritt: kostenlos – um Anmeldung wird gebeten

Recherchiert – Expert*innen der Wirklichkeit im Gespräch über Kinderarmut und Chancengleichheit

Jedes vierte Kind in Deutschland ist laut aktuellen Studien von Armut betroffen. Doch was bedeutet „Armut“ in Deutschland? Welche sozialen, gesundheitlichen oder kulturellen Folgen hat es für Kinder, wenn das Geld der Eltern knapp ist? Wie wirkt sich das auf die Chancengleichheit aus? Was können Schule, Zivilgesellschaft und Politik tun, um dieser gesellschaftlichen Herausforderung sensibel und zielorientiert entgegenzutreten? Das GRIPS Theater lädt Sie ein, diese und ähnliche Fragen gemeinsam mit den geladenen Gästen und dem Inszenierungsteam von „Anton macht´s klar“ im Vorfeld der Premiere zu diskutieren.

Zur Auseinandersetzung mit einer alltagstauglichen „Philosophie des Geldes“ empfiehlt das GRIPS Theater außerdem den Besuch folgender Vorstellung:
Anton macht´s klar – Für Menschen ab 8 Jahren | Premiere 18. Januar 2018
Anton hat eine blühende Fantasie, manchmal eine ganz schön große Klappe und oft gute Ideen. Nur Heelys hat er keine – und das wurmt ihn. Denn alle in der Klasse haben diese schnellen Superrollschuhe! Von seinen Eltern aber bekommt er das Geld dafür nicht, schließlich ist gerade erst die Waschmaschine kaputt gegangen und sie sind pleite. Was tun? Ideen hat Anton genug. Doch ganz so einfach ist das mit dem Geld beschaffen nicht. Anton begreift, wie stark Geld das Leben beeinflusst, besonders wenn es fehlt.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Termin: 20. Januar 2018

Veranstalter: Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in Kooperation mit der Stadt Dortmund, Koordinierungsstelle für Lesben, Schwule und Transidente

Ort: Dortmund

Bitte merken Sie sich den Termin vor. Für die Teilnahme ist eine persönliche Anmeldung erforderlich. Eine Einladung folgt.

Rechtspopulismus ist längst in Deutschland angekommen. Mit diffamierenden Kampfbegriffen und faktenfreien Kampagnen machen Gleichstellungsgegner*innen flankiert von religiös-fundamentalistischen Gruppen und völkischen Initiativen Stimmung gegen die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI*). Mit ihren Angriffen und Diffamierungen wollen die Gegner*innen von Akzeptanz und Vielfalt einschüchtern und LSBTI* aus der gesellschaftlichen Sichtbarkeit drängen. Was kann dieser Entwicklung entgegengesetzt werden und welche Rolle spielen Religion, Rassismus und völkische Ideologien dabei?

Auf dem regionalen Vernetzungstreffen in Dortmund wollen wir menschenfeindliche Parolen analysieren, effektive Gegenstrategien diskutieren und neue Kooperationen und Bündnisse schmieden. Darüber hinaus wollen wir konkrete Anforderungen an Politik und Gesellschaft zur Umsetzung von Maßnahmen formulieren und ein Forum zum fachlich-qualifizierten Austausch und zur Vernetzung bieten.

Wann: Samstag, 20. Januar 2018, 09:30 Uhr – 17:00 Uhr

Wo: Rathaus Dortmund, Friedensplatz 1 in 44135 Dortmund

Das LSVD-Projekt „Miteinander stärken. Rechtspopulismus entgegenwirken“ fördert die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI*). Die Stärkung von LSBTI*, ihren Verbündeten und Fachkräften steht dabei ebenso im Vordergrund wie die Entwicklung nachhaltiger Strategien und der Aufbau zivilgesellschaftlicher Allianzen gegen Homo- und Transphobie, Rassismus, Antisemitismus, sowie gegen jede weitere Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.

Das Projekt richtet sich an alle, die sich für demokratische Grundwerte und gesellschaftlichen Zusammenhalt engagieren.

Vorankündigung als pdf / Facebook-Veranstaltung

Ansprechpersonen für das LSVD-Projekt „Miteinander stärken“ sind: Jürgen Rausch (juergen.rausch@lsvd.de), telefonisch erreichbar unter 0221-92596113 und René Mertens (rene.mertens@lsvd.de), telefonisch erreichbar unter 030-78954778

Termin: 27. Februar 2018

Veranstalter: SHIA e.V. / LSVD Regenbogenfamilienzentrum Berlin / Konsultationsangebot zum Themenfeld Regenbogenfamilien in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG), der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBJW) und dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 20. Februar 2018

Wie Familienvielfalt gelebt und welche Unterstützung benötigt wird: Die Fachveranstaltung bietet ein Diskussionsforum für Vertreter*innen verschiedener Familienformen. Im anschließenden Dialog mit dem Publikum sollen die vom Podium dargestellten Sachverhalte diskutiert, politische und strukturelle Voraussetzungen für die gelebte Vielfalt sowie mögliche Leerstellen und Handlungsoptionen für Politik, Betriebe und die Gesellschaft identifiziert werden.

Eine Anmeldung per Telefon (030 / 42 80 09 01), Mail (margaretha.mueller@shia-berlin.de) oder Fax (030 / 4 25 11 86) ist erforderlich. Anmeldeschluss ist der 20. Februar 2018.

Den Flyer zur Fachtagung finden Sie hier.

Der Deutsche Verein gestaltet mit den Fürsorgetagen Foren des fachlichen und fachpolitischen Diskurses. Fürsorgetage zeigen bedeutsame gesellschaftliche Entwicklungen auf und sind Seismographen sozialer Veränderungen und gesellschaftlicher Tiefenströmungen. Sie reflektieren soziale Veränderungen in ihrer Bedeutung für das gewachsene System sozialer Sicherung und sozialer Leistungen ebenso wie die sich daraus ergebenden Folgerungen für die Soziale Arbeit und das soziale Leben insgesamt.

Mit dem Motto des 81. Deutschen Fürsorgetages „Zusammenhalt stärken – Vielfalt gestalten“ knüpft der Deutsche Verein an die momentan stürmischen Zeiten globaler Krisen und ihrer Folgen, aber auch an die gesellschaftlichen Veränderungen in Deutschland an. Die Vielgestaltigkeit einer offenen, in schneller Veränderung begriffenen und weniger verbindlich erscheinenden Gesellschaft braucht und fordert den sozialen Zusammenhalt und fordert ihn gleichzeitig heraus. Dieses Spannungsfeld zwischen sozialen Fliehkräften und sozialem Zusammenhalt in einer Gesellschaft mit vielen Gesichtern ist zu beleuchten.

Wie soll und muss es mit der Integration und Inklusion weitergehen? Wie müssen wir unsere sozialen Sicherungssysteme ausgestalten? Wie begegnen wir Familien in ihrer Vielfalt? Aber auch: Wie gelingt eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe? Wie wirkt das neue Bundesteilhabegesetz? Wie schaffen wir es, Langzeitarbeitslosigkeit nachhaltig abzubauen? Was bringt die Digitalisierung für Änderungen mit sich? Dieses und vieles mehr steht im Fokus des kommenden Fürsorgetages.

Erwartet werden rund 2.000 Akteure aus Sozialpolitik, Sozialrecht und der Sozialen Arbeit, die drei Tage lang – über die Tagesaktualität hinaus – aktuelle Entwicklungen und Auswirkungen sozialer Veränderungen reflektieren und diskutieren. Mit dem Ziel, wichtige Impulse zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen zu setzen. Denn vor allem die im sozialen Bereich Tätigen übernehmen viel Verantwortung bei der Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der gelebten Vielfalt.

Den Raum dafür bieten die auf dem Programm des Fürsorgetages stehenden drei Symposien und die über 40 Fachforen.

Informationen und Anmeldung zum 81. Deutschen Fürsorgetag unter www.deutscher-fuersorgetag.de

AKTUELLES

Ob Tandem, Mentoring oder Patenschaft genannt: Eins-zu-Eins-Beziehungen zwischen Ehrenamtlichen und Geflüchteten boomen. Die Filmemacherin Julia Oelkers hat im Rahmen des Projektes „Koordinierung, Qualifizierung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements für Flüchtlinge“ bei Tandempaaren nachgefragt: Was macht diese Art des freiwilligen Engagements so besonders?

Der Film steht auf der folgenden Website zur Verfügung:
https://fluechtlingshelfer.info/tandem/

Die Seite fluechtlingshelfer.info entstand im Rahmen des Programms „Koordinierung, Qualifizierung und Förderung der ehrenamtlichen Unterstützung von Flüchtlingen“. Im Rahmen dieses Programms werden ehrenamtliche Unterstützerinnen und Unterstützer qualifiziert und Projekte für Asylsuchende und Flüchtlinge gefördert. Die Anschubfinanzierung für das Programm wurde von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz, zur Verfügung gestellt. Koordiniert werden die Projekte von den folgenden Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege:

  • AWO Bundesverband
  • Deutscher Caritasverband
  • Deutsches Rotes Kreuz
  • Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband
  • Der Paritätische – Gesamtverband

Im Auftrag dieser Verbände hat der Informationsverbund Asyl und Migration den Aufbau und die Pflege der Webseite "fluechtlingshelfer.info" übernommen. Auf der Seite finden Sie insbesondere Informationen für Koordinatorinnen und Koordinatoren der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit, darüber hinaus aber auch Materialien für die ehrenamtliche Arbeit vor Ort. Weitere Informationen zum Informationsverbund Asyl und Migration finden Sie unter www.asyl.net.

Das LSVD-Projekt „Queer Refugees Deutschland“ vernetzt, unterstützt und berät deutschlandweit geflüchtete LSBTI und Anlaufstellen für geflüchtete LSBTI. Wer flieht, hat dafür gute Gründe. Dies gilt besonders für Lesben, Schwule, bisexuelle, trans*- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI), die in ihren Herkunftsländern Verfolgung und Gewalt seitens des Staates, der Familie oder der Gesellschaft erfahren mussten. In über 90 Staaten der Erde droht LSBTI Gefahr für Freiheit, Leib und Leben. In Deutschland angekommen, ist für viele LSBTI die Flucht noch nicht vorbei. Zu der existentiellen Unsicherheit, die mit den oft langwierigen und schwierigen Asylverfahren verbunden ist, kommen Erfahrungen von Rassismus, aber auch von LSBTI-Feindlichkeit hinzu. Besonders in Flüchtlingsunterkünften und Integrationskursen scheinen Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen von LSBTI eher die Regel als die Ausnahme zu sein. Zur Unterstützung der geflüchteten LSBTI haben sich aus der queeren Szene, aber auch seitens anderer gesellschaftlicher Akteur*innen, in ganz Deutschland eine ganze Reihe von Initiativen gegründet, die psycho-soziale Beratung leisten, Raum zur Begegnung bieten und geflüchtete LSBTI während des Asylverfahrens begleiten. Hierbei werden auch immer mehr geflüchtete LSBTI Teil dieser Initiativen oder bilden erste eigene Strukturen der Geflüchtetenselbsthilfe.

Ziel des neuen LSVD-Projektes „Queer Refugees Deutschland“ ist es, die deutschlandweit bestehenden Strukturen zu vernetzen und bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Ganz konkret heißt dies, dass die Internetseite www.queer-refugees.de relauncht werden soll, so dass auf ihr per Online-Mapping Geflüchteten und Hilfeleistenden alle Informationen und Anlaufstellen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung stehen. Weiter besteht für Flüchtlingsunterkünfte und Beratungsstellen die Möglichkeit, im Rahmen des Projektes in Bezug auf ihre Arbeit mit geflüchteten LSBTI geschult oder beraten zu werden. In Zusammenarbeit mit den LSVD-Strukturen auf Landesebene wollen wir geflüchtete LSBTI bei der Selbstorganisation und beim Aufbau eigener Netzwerke unterstützen. Schließlich beinhaltet das Projekt auch eine eigene Rechts- und Sozialberatung für geflüchtete LSBTI. Das Projekt versteht sich auch als Lotsenstelle, über die Hilfesuchende Unterstützung erhalten und schnell und unbürokratisch an die nächstgelegene Anlaufstelle verwiesen werden können.

Ansprechpersonen für das LSVD-Projekt „Queer Refugees Deutschland“ sind

Das Projekt wird gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands vom 08.12.2017

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 20/2017

SCHWERPUNKT: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Bundesfamilienministerin Dr. Barley ruft zur Aktion „Wir brechen das Schweigen“ auf

Jahr für Jahr erinnert der weltweite Aktionstag am 25. November an das hohe Ausmaß von Gewalt gegen Frauen. Ein Tabuthema nach wie vor auch in Deutschland: Jede dritte Frau ist betroffen. Viele schweigen aus Angst und Scham, aber auch das Umfeld schaut oftmals weg.

Daher rufen Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley und das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ die Öffentlichkeit dazu auf, sich an der Mitmachaktion „Wir brechen das Schweigen“ zu beteiligen. Unter dem Motto "WEG AUS DER GEWALT" zeigen sich viele Menschen solidarisch mit Betroffenen und bestärken sie darin, einen ersten Schritt zu wagen – weg aus der Gewalt, in ein neues Leben.

„Betroffene sollen wissen, dass sie auf dem Weg aus der Gewalt nicht allein sind und dass es Unterstützungsangebote wie das bundesweite Hilfetelefon gibt“, erklärt Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley. „Als Schirmherrin lade ich jede und jeden dazu ein mitzumachen. Lassen Sie uns gemeinsam das Schweigen brechen und die Hilfetelefonnummer 08000 116 016 weiter bekannt machen.“

Der Hashtag für die Aktion in den Sozialen Netzwerken lautet #schweigenbrechen. Doch auch Personen, die keine sozialen Medien nutzen, können teilnehmen. Auf der Internetseite www.aktion.hilfetelefon.de sind sämtliche Aktionsideen und Materialien zu finden.

Viele Unterstützerinnen und Unterstützer sowie Prominente haben sich bereits an der Aktion beteiligt. „Ich bedanke mich bei allen, die an der Mitmachaktion teilnehmen. Die Beraterinnen des Hilfetelefons können nur dann helfen, wenn unser Unterstützungsangebot auch bekannt ist. Bislang wendet sich nur jede fünfte Betroffene an eine Beratungseinrichtung“, sagt Helga Roesgen, die Präsidentin des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, auch zuständig für das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen".

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr erreichbar. Unter der Rufnummer 08000 116 016 und über die Online-Beratung unter www.hilfetelefon.de können sich Betroffene, aber auch Menschen aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen und Fachkräfte beraten lassen – anonym, kostenlos, barrierefrei und in 17 Fremdsprachen. Von März 2013 bis Dezember 2016 verzeichnet das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ rund 105.000 Beratungskontakte per Telefon, Chat und E-Mail. Über 61.500 von Gewalt betroffene Personen haben das niedrigschwellige Angebot genutzt und sich individuell beraten lassen.

Weitere Informationen zum Beratungsangebot erhalten Sie auf: www.hilfetelefon.de

Weitere Informationen zur Mitmachaktion finden Sie unter: www.aktion.hilfetelefon.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.11.2017

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen veröffentlicht das Bundeskriminalamt heute die zweite jährliche „Kriminalstatistische Auswertung zu Gewalt in Partnerschaften“. Die Zahlen zeigen, in welchem Umfang und mit welchen Ausprägungen versuchte und vollendete Gewalt in Paarbeziehungen bei der Polizei in 2016 bekannt geworden sind. Deutlich wird, in welcher Beziehung Täter und Opfer zueinander stehen und welche Delikte passiert sind.

Die Auswertung zeigt: Es sind zu über 80% Frauen, die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Mehr als 51% von ihnen lebten in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Tatverdächtigen. Seit 2012 lässt sich ein kontinuierlicher Anstieg der Opferzahlen von Partnerschaftsgewalt feststellen.

Dazu Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley: „Wir müssen dem Schutz vor Gewalt höchste Priorität einräumen. Die aktuellen Zahlen bestätigen, dass Gewalt gegen Frauen im eigenen Zuhause und in der Partnerschaft ein drängendes Problem ist. Die bei der Polizei registrierten Fälle reichen von Beleidigungen, Einschüchterungen und Bedrohungen zu physischen und sexuellen Misshandlungen bis hin zu Vergewaltigung sowie Mord und Totschlag. Jede Tat von häuslicher Gewalt, ob gegen Frauen, Männer oder die häufig mitbetroffenen Kinder gerichtet, ist eine Straftat und muss entsprechend verfolgt werden. Gleichzeitig müssen wir vorhandene Hilfestrukturen wie Frauenhäuser und Beratungsangebote weiter stärken.“

Zu den Zahlen:

Im Jahr 2016 wurden durch ihre Partner oder Ex-Partner insgesamt 133.080 Personen Opfer versuchter und vollendeter Delikte wie Mord und Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Bedrohung und Stalking, davon knapp 82% Frauen. Gegenüber 2015 ist die Anzahl der Opfer partnerschaftlicher Gewaltdelikte damit um 4,4% angestiegen, eine Entwicklung, die seit 2012 festzustellen ist.

Insgesamt waren 108.956 Frauen von Partnerschaftsgewalt betroffen. Dies entspricht einem Anteil von 35% gemessen an allen unter den relevanten Straftatengruppen erfassten weiblichen Opfern.

In 2016 wurden in Deutschland Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt (versuchte und vollendete Delikte)

  • von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung: über 69.700
  • von Bedrohung: über 16.700
  • von gefährlicher Körperverletzung: rund 11.900
  • von Stalking: über 7.600
  • von Mord und Totschlag: 357

Bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Partnerschaften sind die Opfer zu fast 99% weiblich, bei Stalking und Bedrohung in der Partnerschaft sind es fast 90%. Bei vorsätzlicher, einfacher Körperverletzung sowie bei Mord und Totschlag in Paarbeziehungen sind 81% der Opfer Frauen.

In den einzelnen Straftatbereichen entfiel der größte Anteil der Opfer partnerschaftlicher Gewalt an der Gesamtopferzahl im Jahr 2016 auf Nachstellung (Stalking) (Anteil von Partnerschaftsgewalt bei den weiblichen Opfern 48%, bei den männlichen 23%), gefolgt von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung (Anteil bei den weiblichen Opfern 39,1%, bei den männlichen 6,1%) sowie Vergewaltigung und sexuelle Nötigung (Anteil bei den weiblichen Opfern 18,2%, bei den männlichen 3,5%). Der Anteil von Partnerschaftsgewalt bei Mord und Totschlag lag bei den weiblichen Opfern hoch (Anteil an den weiblichen Opfern 35,8%, bei den männlichen 4,2%).

Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley erklärt: „Die Zahlen sind erschreckend – insbesondere mit Blick auf die vermutete Dunkelziffer. Die ansteigenden Zahlen der bekannt gewordenen Delikte sind aber auch ein Zeichen dafür, dass mehr Opfer Hilfe bei der Polizei suchen und erlittene Gewalttaten zur Anzeige bringen. Eine solche Entwicklung wird auch durch den veränderten gesellschaftlichen Umgang mit sexuellen Übergriffen und Diskriminierung, wie etwa aktuell durch die metoo-Debatte, befördert. Einen wichtigen Beitrag hat hier auch die Verankerung des Grundsatzes „Nein heißt Nein“ im Strafrecht geleistet. Ich wünsche mir, dass die Sensibilität für geschlechtsspezifische Gewalt weiterhin steigt, ebenso wie der Mut, das Tabu der Auseinandersetzung mit dem Thema und das Schweigen darüber zu brechen, damit möglichst viele einen Weg aus der Gewalt finden!“

Mit dem Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter 08000 116 016 wird betroffenen Frauen seit 2013 eine bundesweite 24 Stunden-Beratung angeboten, die kostenlos eine anonyme und niedrigschwellige Erstberatung in insgesamt 18 Sprachen ermöglicht.

Weitere Informationen erhalten Sie hier und unter www.hilfetelefon.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.11.2017

Anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt an Frauen am 25. November fordert der Deutsche Frauenrat die zukünftige Bundesregierung auf, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) vollständig umzusetzen.

Dazu sagt die Vorsitzende Mona Küppers: „Gut, dass die Istanbul-Konvention nun endlich auch in Deutschland zu geltendem Recht wird. Sie muss jedoch vollständig umgesetzt werden, um Betroffene von Gewalt wirksam zu schützen. Dafür brauchen wir einen Nationalen Aktionsplan. Außerdem muss der Vorbehalt der Bundesregierung zum Artikel 59, durch den zahlreichen Frauen der Zugang zu Schutz verweigert wird, schleunigst zurückgenommen werden.“

Mit seinem Vorbehalt zu Artikel 59 entzieht sich Deutschland der Vorschrift, geflüchteten oder migrierten Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind oder als Zeuginnen in Strafverfahren aussagen, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu ermöglichen. Durch die dreijährige Ehebestandszeit bis zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltstitels können gewaltbetroffene Frauen erneut massiver bis lebensbedrohender Gewalt ausgesetzt werden.

Das Gesetz zur Ratifizierung der Istanbul-Konvention tritt zum 1. Februar 2018 in Kraft.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 23.11.2017

djb zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen

"Gewalt gegen Frauen ist weiterhin ein massives gesellschaftliches Problem", stellt die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig, anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt gegen Frauen am 25. November fest. "Der Staat darf nicht nachlassen, diese in allen Formen zu bekämpfen und ihr vorzubeugen. Ein wesentlicher Schritt hierzu ist die Umsetzung aller Verpflichtungen aus der inzwischen ratifizierten Istanbul-Konvention."

In Deutschland ist weiterhin jeden Tag eine Frau von einem versuchten Tötungsdelikt durch den eigenen Ehemann, Partner oder Ex-Partner betroffen. Jede Woche sterben dabei drei Frauen. 35 Prozent der Frauen in Deutschland haben seit dem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexualisierte Gewalt erfahren, weit überwiegend ebenfalls durch den eigenen Partner. Nur 5 bis 10 Prozent aller strafrechtlich relevanten sexuellen Übergriffe werden angezeigt. Rund 18.000 Frauen mit fast ebenso vielen Kindern werden jährlich in Frauenhäusern
aufgenommen. Zugleich müssen die Frauenhäuser jährlich aus Platzmangel rund 18.000 Abweisungen aussprechen. Unterstützungseinrichtungen sind nicht barrierefrei erreichbar, unterfinanziert und personell unterbesetzt. Dieser Befund widerspricht geltendem Recht, insbesondere Deutschlands Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention.

Die sogenannte Istanbul-Konvention – das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – wurde 2011 erarbeitet. Sie enthält diverse Verpflichtungen zur strafrechtlichen Verfolgung verschiedener Formen geschlechtsspezifischer Gewalt, aber auch zur Prävention sowie zur umfassenden Unterstützung und zum Schutz von Betroffenen. Deutschland ratifizierte die Konvention erst 2017, nachdem zuvor das Sexualstrafrecht entsprechend angepasst worden war. Innerstaatlich werden die
Regelungen daher ab Februar 2018 wirksam.

Der djb fordert, dass Deutschland Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpft und unverzüglich seine Verpflichtungen aus der Konvention umsetzt. Dazu gehört unter anderem ein flächendeckendes, zugängliches und finanziell ausreichend ausgestattetes Unterstützungssystem für Betroffene von Gewalt inklusive Sprachmittlung, Kinderbetreuung, Beratung und sicherer Unterkunft. Ferner sind verpflichtende Fortbildungen zu geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt für Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz vorzusehen. Jede Betroffene
von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt soll einen Anspruch auf kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung erhalten. Die Misshandlung oder gar Tötung der Partnerin ist mit der Härte des Rechtsstaats zu verfolgen, und es sind effektive Präventionskonzepte gegen diese Gewaltformen zu entwickeln.

"Der Staat muss häusliche und sexualisierte Gewalt sowie Tötungsdelikte durch (Ex-)Partner endlich als ernsthafte Sicherheitsprobleme begreifen", so Wersig. "Ein Leben frei von Gewalt ist die Basis für alle anderen Menschenrechte."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 24.11.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) sehen die Arbeitgeber und die künftige Bundesregierung in der Pflicht, die Situation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley sagte auf einer DGB-Fachtagung am Donnerstag in Berlin: „Noch immer verdienen Frauen fast ein Viertel weniger als Männer. Das können wir nicht hinnehmen. Die faire Bezahlung von Frauen und Männern ist eine Frage der Gerechtigkeit. Viele junge Frauen wollen wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen, sie verdienen jedoch schlicht zu wenig, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz war ein wichtiger Schritt hin zu mehr Lohngerechtigkeit. Er reicht jedoch bei weitem noch nicht aus.“

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack sagte: „Viele Frauen arbeiten unfreiwillig in Teilzeit, haben geringere Aufstiegschancen und werden schlechter bezahlt als ihre männlichen Kollegen. In vielen Unternehmen herrschen familienunfreundliche Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten. Wir müssen alles daran setzen, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Hürden für Frauen einzureißen. Frauen müssen künftig die gleichen Chancen haben, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Dazu gehört ein Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit.“

Die Fachtagung steht unter dem Motto „Den Wandel gestalten – Wir machen uns stark für die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen!“. Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley und die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack diskutieren mit 250 Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Gewerkschaften, Betrieben und Verwaltungen darüber, was nötig ist, damit Frauen – privat und im Beruf – ein selbstbestimmtes Leben führen können. Das gemeinsame Projekt von DGB und BMFSFJ "Was verdient die Frau? Wirtschaftliche Unabhängigkeit!" organisiert die Fachtagung.

Das Projekt hat eine neue Beratungsplattform gestartet: Unter www.dein-sprungbrett.info bietet es jungen Fragen in Webinaren qualifizierte Beratung – ob für den Sprung auf der Karriereleiter oder für den Balanceakt zwischen Arbeit und Privatleben –, eine Plattform mit nützlichen Infos und nicht zuletzt eine Community mit Gleichgesinnten.

Weitere Informationen zum Projekt und zur Fachtagung unter: www.was-verdient-die-frau.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.11.2017

Anlässlich des morgigen (Samstag) Europäischen Tags zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch fordert Bundesjugendministerin Dr. Katarina Barley:

„Sexualisierte Gewalt an Jungen und Mädchen kann Leben zerstören. Sie verursacht extremes Leid und häufig lebenslange Belastungen für die Betroffenen. Deshalb müssen wir alles daran setzen, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung offline wie online weiter konsequent zu verbessern. Betroffene brauchen nicht nur unsere Anerkennung, sondern auch konkrete Hilfen und Unterstützung.“

Der Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch findet auf Initiative des Europarats bereits zum dritten Mal statt und richtet in diesem Jahr ein besonderes Augenmerk auf den Kinder- und Jugendschutz im digitalen Umfeld. Mit der Einsetzung dieses Tages will der Europarat auch die Umsetzung der Lanzarote-Konvention unterstützen, die seine Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, alle Formen sexualisierter Gewalt an Kindern zu verurteilen und dagegen anzukämpfen. Deutschland hat das Übereinkommen am 18. November 2015 ratifiziert.

Ein wichtiges Instrument zur Unterstützung Betroffener in Deutschland ist das Netz spezialisierter Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend, das sich in den letzten vierzig Jahren entwickelt hat. Es bietet Betroffenen unbürokratische und fachlich fundierte Unterstützung und Beratung. Darüber hinaus beraten spezialisierte Fachberatungsstellen Angehörige, Fachkräfte und Institutionen wie Kitas oder Schulen zum Thema sexualisierte Gewalt und sind damit auch wichtige Kompetenzzentren in der Prävention.

Mit dem Ziel, die Versorgung von Betroffenen zu verbessern, fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die „Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend“ (BKSF) als bundesweite Vernetzungsstelle und politische Interessenvertretung der spezialisierten Fachberatung. Am 16. und 17. November hat die BKSF zu einer Konferenz nach Berlin eingeladen. Hier wurden neue Strategien und Ideen für eine stabile und bedarfsgerechte Versorgung von Betroffenen diskutiert. An beiden Tagen fanden sich etwa 150 Fachleute zusammen, um gemeinsam Zukunftsmodelle zu entwickeln. Unter dem Motto „Auf dem Weg zu einer bedarfsgerechten Unterstützung von Betroffenen“ standen rechtliche und finanzielle Aspekte, aber auch transkulturelle Perspektiven im Mittelpunkt. Hier wurde etwa diskutiert, was die Fachpraxis tun kann, um bislang unterversorgte Gruppen besser zu erreichen. (www.bundeskoordinierung.de)

Einen niedrigschwelligen Zugang zu Beratung bietet auch das vom Bundesjugendministerium geförderte Kinder- und Jugendtelefon sowie das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer. Hier erhalten betroffene Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungspersonen kostenlos und anonym per E-Mail oder Telefon Rat, Hilfe und Unterstützung (www.nummergegenkummer.de).

Speziell zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im digitalen Raum weisen die vom Bundesjugendministerium geförderten Beschwerdestellen der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) und des eco – Verband Internetwirtschaft sowie jugendschutz.net auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Fotos von Kindern und ein Bewusstsein für mögliche Risiken hin. Zur Aufklärung engagieren sich die Organisationen im Rahmen des Aktionstages mit verschiedenen Informationsaktivitäten in sozialen Netzwerken und geben fachliche Hinweise zum Thema (www.internet-beschwerdestellen.de).

Auch das Deutsche Kinderhilfswerk sensibilisiert in einer aktuellen, vom Bundesjugendministerium finanziell unterstützen Kampagne für den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Kindern und Jugendlichen in digitalen Medien (www.dkhw.de/kinderfotos-im-netz).

Das Bundesjugendministerium engagiert sich beim Schutz vor sexualisierter Gewalt weiter in der Behindertenhilfe. Das Bundesmodellprojekt „BeSt – Beraten und Stärken“ zum Schutz von Mädchen und Jungen mit Behinderungen vor sexualisierter Gewalt in Institutionen wird bis 20120 verlängert. Es wird in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung e.V. (DGfPI) und bundesweit zehn spezialisierten Fachberatungsstellen durchgeführt wird.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.11.2017

Weitere 3,65 Mio. Euro für Betroffene sexueller Gewalt im familiären Bereich

Das Bundesland Hessen hat als drittes Bundesland eine Beitrittsvereinbarung zur Beteiligung am Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich (FSM) unterzeichnet. Damit stehen 3,65 Mio. Euro mehr zur Finanzierung von Hilfeleistungen für Betroffene zur Verfügung, die ihre Anträge bis zur ursprünglichen Antragsfrist 30. April 2016 an den FSM gerichtet haben. Diese Frist hat der Bund aufgrund des fortwährend hohen Bedarfs an Hilfeleistungen ausgesetzt und stellt zunächst die Finanzierung für weiterhin eingehende Anträge alleine sicher.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Die Übernahme von Hilfen für Betroffene, die sexuelle Gewalt innerhalb ihres eigentlichen Schutzumfeldes – der Familie – erleiden mussten, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es freut mich daher sehr, dass sich auch nach mehrjährigem Bestehen des für Betroffene so wichtigen Fonds mit Hessen ein weiteres Bundesland dem FSM anschließt. Die Zahl der täglich in der Geschäftsstelle eingehenden Anträge zeigt uns auf erschreckende Weise, wie hoch der Bedarf ist. Wir können nicht verantworten, dass die dringend benötigten Hilfen abbrechen.“

Der FSM wurde im Mai 2013 in Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch (RTKM) durch den Bund zunächst mit einem Volumen von 50 Mio. Euro errichtet. Ende 2013 beteiligte sich als erstes Bundesland Mecklenburg-Vorpommern mit einer Summe von 1,03 Mio. Euro, im Juli 2014 folgte der Freistaat Bayern und zahlte 7,61 Mio. Euro in den Fonds ein. Durch die Beteiligung Hessens erhöht sich das Gesamtvolumen des FSM auf rd. 62,3 Mio. Euro. Mit diesen Mitteln werden Hilfeleistungen für Betroffene sexuellen Missbrauchs im familiären Bereich finanziert, die dazu beitragen sollen, das Erlittene zu verarbeiten. Bei der Geschäftsstelle des FSM können Sachleistungen wie Therapien (Psychotherapien, Komplementär-und Fachtherapien), Weiterbildungsmaßnahmen und individuelle Hilfeleistungen zur Aufarbeitung des widerfahrenen Leids beantragt werden. Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen bis zu einer maximalen Höhe von 10.000 Euro pro Antragsteller/in sind, dass diese nicht oder nicht mehr durch die gesetzlichen Leistungsträger finanziert werden und zudem geeignet sind, zur Auf- und Verarbeitung des Erlebten beizutragen. Neben der antragsbearbeitenden Geschäftsstelle befasst sich die unabhängige Clearingstelle, bestehend aus mittlerweile neun Gremien mit je vier Mitgliedern, intensiv mit den Einzelfällen. Die Fachleute aus dem medizinischen, psychotherapeutischen und juristischen Bereich sowie Vertreter/innen aus dem Kreis der Betroffenen begutachten mit hohem Einfühlungsvermögen und Sachverstand die Anträge und sprechen Empfehlungen zur Entscheidung aus.

Die Organisationsstrukturen, die für den FSM im familiären Bereich seinerzeit geschaffen wurden, nutzen auch institutionelle Vereinbarungspartner zur Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen. Viele Institutionen und Länder haben sich seit 2013 dem System angeschlossen und übernehmen Arbeitgeber-verantwortung. Auf Basis der Empfehlung der Clearingstelle treffen die Institutionen die Entscheidung zu Anträgen und finanzieren Hilfeleistungen eigenständig und unabhängig vom für den familiären Bereich bestehenden Fonds.

Auch im institutionellen Bereich sind weitere Vereinbarungspartner hinzugekommen. So haben sich im August dieses Jahres der Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) e.V. und der Internationale Bund (IB): Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. entschieden, künftig im Rahmen ihrer Arbeitgeberverantwortung Hilfeleistungen für Betroffene sexuellen Missbrauchs zu finanzieren.

Insgesamt wurden seit Mai 2013 bisher rund 9.500 Anträge an die Geschäftsstelle des Fonds Sexueller Missbrauch gerichtet; 95% dieser Anträge betreffen den familiären Bereich.

Umfassende Informationen zur Antragstellung, Details zum familiären und institutionellen Bereich sowie zu Beteiligungen sind auf der Webseite des FSM zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.11.2017

Die Fraktion DIE LINKE fordert in einem Antrag (BT-Drs. 19/101) ein Weihnachtsgeld für Kinder und Jugendliche in Höhe des halben Kindergelds. Dazu erklärt die Initiatorin des Antrags, Katja Kipping, MdB:

„Zu Weihnachten gehört es auch, sich einmal im Jahr weniger Sorgen als im Alltag machen zu müssen. Für Eltern ist dabei wichtig, ihren Kindern ein schönes Fest zu ermöglichen. Für Kinder wiederum gehört es dazu, ihre Eltern sorgenfrei zu erleben. Um gleiche Teilhabe- und Entwicklungsmöglichkeiten für alle Kinder zu gewährleisten und um Kinderarmut zu vermeiden, empfehlen Verbände eigenständige Leistungen an Kinder. Dementsprechend halten wir eine weihnachtliche Unterstützung in Höhe des halben Kindergelds zusätzlich zum ausgezahlten Kindergeld für wichtig. Diese darf nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden. Auch Kinder von Geflüchteten und Asylbewerberinnen und -bewerber haben selbstverständlich einen Anspruch auf diese Leistung.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 28.11.2017

„Wer Frauen wirtschaftlich unabhängiger machen will, sollte keine Reden schwingen, sondern im Kampf gegen Lohnlücken, Teilzeitfallen und Befristungen loslegen“, kommentiert die Bundestagsabgeordnete Susanne Ferschl (DIE LINKE) die heute in Berlin stattfindende DGB-Fachtagung zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen.

Ferschl weiter: „Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt führen dazu, dass sie häufiger in Teilzeit arbeiten, schlechter bezahlt werden, kaum Aufstiegsperspektiven haben und häufiger in Erwerbs- und Altersarmut landen. Nun gilt es, die Probleme endlich anzugehen und die Rahmenbedingungen zu verbessern, denn Arbeitgeberverbände haben offensichtlich immer noch ein großes Interesse daran, Frauen als billige und flexible Arbeitskräfte auszunutzen. Wenn wir arbeitende Frauen wirklich ernst nehmen wollen, müssen wir ihre Anliegen gesetzlich unterstützen. Die vergangenen Streiks im Einzelhandel oder im Sozial- und Erziehungsbereich haben aber auch gezeigt, dass sich immer mehr Frauen in einer Gewerkschaft organisieren, um entschlossen für bessere Entlohnung und Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Dies ist ein unverzichtbarer Schritt in Richtung Entgeltgleichheit.

DIE LINKE fordert ein gleichstellungspolitisches Gesamtpaket für gute Arbeit besonders für Frauen. Ein Rückkehrrecht auf Vollzeit muss eingeführt, die sachgrundlose Befristung endlich abgeschafft werden. Das Schließen der Lohnlücke zwischen Männern und Frauen muss ebenso Realität werden wie ein flächendeckender armutsfester Mindestlohn von zwölf Euro und die Gleichstellung von Minijobs mit sozialversicherungspflichtiger Arbeit.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 23.11.2017

„Die Rechte von Kindern müssen endlich im Grundgesetz verankert werden“, kommentiert Norbert Müller, Kinder- und Jugendpolitiker der LINKEN im Bundestag, zum Jahrestag der Verabschiedung der UN- Kinderrechtskonvention. Müller weiter:

„Die besonderen Bedürfnisse und Interessen von Kindern und Jugendlichen, aus denen sich kinderspezifische Rechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung ableiten, finden im Grundgesetz bisher keine Erwähnung. So wundert es kaum, dass die Interessen und Rechte der Kinder und Jugendlichen im Gesetzgebungsprozess viel zu oft vernachlässigt werden. Zwar gibt es seit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention immer wieder kleinere Verbesserungen, eine umfassende Strategie zum Schutz der Rechte von Kindern fehlt aber. Augenfälliges Beispiel ist das Thema Kinderarmut. Keine Bundesregierung der letzten Jahre hat etwas unternommen, um an der Situation der etwa 2,5 Millionen Kinder, die in Armut leben etwas zu ändern. Ich freue mich daher sehr über den erneuten Vorstoß der Brandenburger Landesregierung Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufzunehmen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 19.11.2017

Die Fraktion DIE LINKE hat eine Kleine Anfrage (19/54) zum Arbeitszeitvolumen in Deutschland gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie sich das gesamtwirtschaftliche Arbeitszeitvolumen seit 2000 pro Jahr entwickelt hat. Diese Daten soll die Regierung differenziert nach verschiedenen Beschäftigungsformen (Teilzeit, Vollzeit, Minijob etc.) liefern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 568 vom 22.11.2017

Zum Thema Überstunden in Deutschland hat die Fraktion Die Linke eine Kleine Anfrage (19/70) gestellt. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem erfahren, wie viel bezahlte und unbezahlte Überstunden seit 2017 geleistet wurden und wie sich diese auf verschiedene Arbeitsverhältnisse verteilen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 568 vom 22.11.2017

Die Fraktion DIE LINKE fordert in einem Antrag (19/29) die vollständige Gleichstellung aller Kindererziehungszeiten bei der Mütterrente. Bisher werden die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder mit zwei Entgeltpunkten bei der Rente berücksichtigt. Für nach 1992 geborene Kinder gibt es drei Entgeltpunkte. Die Linke fordert nun drei Entgeltpunkte für alle Erziehungszeiten. Außerdem verlangt sie, dass die sogenannte Mütterrente aus Steuermitteln finanziert wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 561 vom 15.11.2017

Vor den Sozialgerichten wird immer wieder darum gestritten, ob im Rahmen des Bezugs von Arbeitslosengeld II die Kosten für die Wohnung nicht nur in „angemessener“, sondern in tatsächlicher Höhe übernommen werden. Das Sozialgesetzbuch beschränkt die Erstattung auf „angemessene“ Aufwendungen. Die 2.Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat in einem heute veröffentlichten Beschluss entschieden, dass diese Begrenzung mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Der Gesetzgeber muss keinen Anspruch auf unbegrenzte Übernahme der Wohnungskosten vorsehen. Die Regelung ist auch ausreichend klar und verständlich. Damit hat der Gesetzgeber seiner aus der Verfassung herzuleitenden Pflicht genügt, einen konkreten gesetzlichen Anspruch zur Erfüllung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu schaffen.

Sachverhalt:

Die Beschwerdeführerin bezieht Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Sie bewohnt alleine eine 77 qm große Wohnung, für die das Jobcenter die Miet- und Heizkosten zunächst vollständig und seit 2008 nur teilweise übernahm. Ihre Klage auf vollständige Kostenübernahme wies das Sozialgericht ab; Berufung und Revision blieben erfolglos. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde trägt sie vor, in ihrem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verletzt zu sein. Daneben hat das Sozialgericht Mainz dem Bundesverfassungsgericht zwei Verfahren vorgelegt, weil es die Regelung in §22 Abs.1 Satz1Sozialgesetzbuch (SGB)II zu den Kosten der Unterkunft und Heizung für verfassungswidrig hält.

Wesentliche Erwägungen der Kammer:

1. Die mit der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen einer Verfassungswidrigkeit des §22 Abs.1 Satz1SGBII greifen nicht durch. Die Regelung genügt der Pflicht des Gesetzgebers, einen konkreten gesetzlichen Anspruch zur Erfüllung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum zu schaffen.

a) Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gewährleistet das gesamte menschenwürdige Existenzminimum, zu dessen Sicherung auch die Bedarfe für Unterkunft und Heizung zu decken sind. Das Grundgesetz gibt keinen exakt bezifferten Anspruch auf Sozialleistungen vor. Die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums muss aber durch ein Gesetz gesichert sein, das einen konkreten Leistungsanspruch enthält.

b) Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber keinen Anspruch auf unbegrenzte Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung normiert hat. Zwar betrifft diese Bedarfsposition die grundlegende Lebenssituation eines Menschen. Doch ergibt sich daraus nicht, dass auch jedwede Unterkunft im Falle einer Bedürftigkeit staatlich zu finanzieren und Mietkosten unbegrenzt zu erstatten wären.

c) Der Gesetzgeber durfte den unbestimmten Rechtsbegriff der Angemessenheit verwenden, um die Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung zu begrenzen. Was hier als „angemessen“ zu verstehen ist, lässt sich durch Auslegung und insbesondere unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte und der weiteren Regelungen des Sozialgesetzbuches ausreichend bestimmen. Danach ist der konkrete Bedarf der Leistungsberechtigten einzelfallbezogen zu ermitteln. Dabei gehen die Fachgerichte davon aus, dass anhand der im unteren Preissegment für vergleichbare Wohnungen am Wohnort der Leistungsberechtigten marktüblichen Wohnungsmieten ermittelt werden kann, welche Kosten konkret angemessen sind und übernommen werden müssen.

2. Mit separatem Beschluss hat die Kammer festgestellt, dass die Vorlagen des Sozialgerichts Mainz unzulässig sind. Es fehlte eine hinreichende Darlegung durch das vorlegende Gericht, dass und wie die Anspruchsgrundlage ausgelegt werden kann, um den verfassungsrechtlichen Anforderungen zu entsprechen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 14.11.2017

Frauen sind nach wie vor bei den Führungskräften deutscher Betriebe unterrepräsentiert. Im Jahr 2016 waren 26 Prozent der Führungskräfte der obersten Leitungsebene in der Privatwirtschaft Frauen. Auf der zweiten Führungsebene lag ihr Anteil bei 40 Prozent. Während sich der Anteil auf der ersten Führungsebene seit 2004 mit einem Plus von zwei Prozentpunkten nur wenig verändert hat, stieg er auf der zweiten Führungsebene um sieben Prozentpunkte. Das zeigen Daten des IAB-Betriebspanels, einer repräsentativen Befragung von rund 16.000 Betrieben in Deutschland durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

In Ostdeutschland ist der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft höher als in Westdeutschland. Auf der ersten und zweiten Ebene liegt er bei 30 bzw. 47 Prozent, im Westen bei 25 bzw. 39 Prozent. Auf der zweiten Führungsebene ist er damit in Ostdeutschland nur einen Prozentpunkt unterhalb des Beschäftigtenanteils von Frauen. Dieser beträgt in Ostdeutschland 48 Prozent, in Westdeutschland 43 Prozent, in Deutschland insgesamt 44 Prozent.

Kleine Betriebe werden häufiger von Frauen geführt als große: In Großbetrieben mit mindestens 500 Beschäftigten sind 13 Prozent der Führungspositionen auf der ersten Ebene mit Frauen besetzt. In Betrieben mit zehn bis 49 Beschäftigten sind es 24 Prozent, in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten 28 Prozent.

Chefinnen sind am häufigsten in Dienstleistungsbereichen wie Gesundheit, Erziehung und Unterricht zu finden. Aber auch hier bleibt ihr Anteil hinter dem Beschäftigtenanteil von Frauen in der Branche zurück: Auf der ersten Führungsebene beträgt der Frauenanteil 46 Prozent, auf der zweiten Führungsebene 71 Prozent und bei den Beschäftigten insgesamt 75 Prozent.

Verglichen mit der Privatwirtschaft liegt der Frauenanteil im öffentlichen Sektor auf der ersten und zweiten Leitungsebene mit 34 bzw. 44 Prozent um acht bzw. vier Prozentpunkte höher. Gemessen an ihrem Beschäftigtenanteil von 61 Prozent sind Frauen jedoch im öffentlichen Sektor in Führungspositionen noch stärker unterrepräsentiert als in der Privatwirtschaft.

Der Aufstieg in Führungspositionen hängt auch von betrieblichen Rahmenbedingungen ab. „Betriebe engagieren sich zwar zunehmend im Bereich personalpolitischer Maßnahmen zur Gleichstellung von Männern und Frauen. Die gezielte Förderung von Frauen, insbesondere zur Vorbereitung auf Führungsaufgaben, ist aber nach wie vor selten zu finden“, so die IAB-Studie. Fünf Prozent der Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten verfügen beispielsweise über Mentoringprogramme, Frauenförderpläne oder Zielvereinbarungen zur Erhöhung des Frauenanteils.

Die IAB-Studie ist hier abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 14.11.2017

Für 53300 Kinder oder Jugendliche in Deutschland haben die Jugendämter im Jahr 2016 eine Erziehung in einem Heim oder in einer anderen betreuten Wohnform eingeleitet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum heutigen Internationalen Tag der Kinderrechte mitteilt, waren das 20% mehr neue Heimerziehungen als im Vorjahr. Im Vergleich zu 2014 betrug der Zuwachs sogar 50%.

Besonders stark war der Anstieg in der Altersgruppe der männlichen 16- und 17-Jährigen: Hier hat sich die Zahl der begonnenen Heimerziehungen von 7000 im Jahr 2014 über 14400 im Jahr 2015 auf 21600 mehr als verdreifacht. Damit stellten diese Altersjahrgänge mehr als die Hälfte (57%) aller begonnenen Hilfen für Jungen und junge Männer. Ein Grund für das Plus dürfte die hohe Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge der letzten Jahre sein.

Kinder, die zu ihrem eigenen Schutz oder aufgrund widriger Umstände nicht mehr in der Familie versorgt werden können, haben nach Artikel 20 der UN-Kinderrechtskonvention einen Anspruch auf staatlichen Schutz und Beistand. Dazu zählt auch die Sicherstellung ihrer Betreuung in Heimen oder anderen Wohnformen. Nach Artikel 22 der Konvention gilt dies gleichermaßen für Flüchtlingskinder, die von der Familie getrennt leben.

Weitere Ergebnisse zur Inanspruchnahme von Heimerziehungen oder anderen Hilfen zur Erziehung und damit auch zur Umsetzung diverser UN-Kinderrechte in Deutschland stehen im Bereich Publikationen zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 20.11.2017

Am 18. November 2017 findet zum dritten Mal der „Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ statt, in diesem Jahr mit dem Fokus „Schutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch mittels digitaler Medien“. Anlässlich des Tages fordert der Unabhängige Beauftrage für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, die künftige Bundesregierung und die Internet-Unternehmen auf, jetzt konsequent gegen sexuelle Übergriffe in der digitalen Welt einzuschreiten.

Rörig: „Der Kinder- und Jugendschutz muss dringend an die digitale Welt angepasst werden. 95 Prozent der Mädchen und Jungen ab 12 Jahre besitzen ein internetfähiges Smartphone. Sie bewegen sich permanent und selbstverständlich im digitalen Raum. Hierbei erleiden immer mehr Minderjährige sexuelle Übergriffe durch Cybergrooming, durch die Erpressung und Bloßstellung im Zusammenhang mit Sexting oder durch die ungewollte Konfrontation mit Pornografie. Sie sind oftmals zu jung und unerfahren, um heikle oder gar gefährliche Situationen richtig einzuschätzen. Kinderschutz ist keine Wohltat, Kinderschutz ist eine staatliche Pflichtaufgabe. Politik und Gesellschaft können nicht einerseits den Kinderrechten Verfassungsrang einräumen wollen, beim Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum aber so zögerlich bis untätig sein. Der Kampf gegen sexuelle Cyberkriminalität muss jetzt genauso konsequent geführt werden wie gegen jede andere Form von Kriminalität im Netz!“

Die Bundesregierung sollte auch bei den großen Internet-Unternehmen nachdrücklich darauf hinwirken, dass für den digitalen Raum Konzepte und weitere Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger vor sexueller Gewalt entwickelt werden. Gleichzeitig seien aber auch die Unternehmen selbst in der Verantwortung. Rörig: „Kinderschutz muss vor Gewinnmaximierung stehen. Ich erwarte, dass die Internet-Unternehmen eine ihrer wichtigsten Zielgruppen, die minderjährigen „Digital Natives“, ausreichend vor sexueller Gewalt im Netz schützt. Das technische Knowhow und die finanziellen Ressourcen sind vorhanden, diesen Schutz zu gewährleisten. Ich fordere zum Beispiel wirksamere Zugangsbeschränkungen, realistische Alterskennzeichnungen, leicht sichtbare und auch barrierefreie Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, wirksamere Identifikationsverfahren und kinderschutzgerechte Grundkonfigurationen.“

Rörig: „Ich appelliere an die künftige Bundesregierung, das Ausmaß sexueller Gewalt nicht länger hinzunehmen. Missbrauch ist bekämpfbar, aber nicht mit Minimallösungen. Es muss jetzt konsequent, dauerhaft und systematisch gehandelt werden. Alle sollten wissen, was sexuelle Gewalt ist, wie Täter und Täterinnen in der analogen und digitalen Welt vorgehen und an wen man sich bei sexuellen Übergriffen und Vermutung und Verdacht wenden kann.“

Rörig verweist hierbei auch auf sein „Programm zur konsequenten Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Folgen“ für die 19. Legislaturperiode". Darin fordert er unter anderem eine umfassende und über mehrere Jahre angelegte Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne. Sie soll Bürgerinnen und Bürger über alle relevanten Kanäle erreichen, Wissen vermitteln, Handlungskompetenz schaffen und Hilfeangebote bekannt machen.

Die Videobotschaft des Unabhängigen Beauftragten zum 3. Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch steht hier zur freien Verfügung.

Weitere Informationen und Statements des Betroffenenrates, Fachgremium beim Unabhängigen Beauftragten, ab 18.11.2017 auf Twitter unter: ubskm_de

Informationen zum Europäischen Tag:

Der „Europäische Tag zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt“ ist eine Initiative des Europarates und findet seit 2015 jährlich am 18. November statt. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, Lösungen zu finden, wie Kinder besser vor sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung geschützt werden können. Ziel ist es, das Problembewusstsein in der Gesellschaft zu schärfen, der Stigmatisierung von Betroffenen entgegenwirken, gegen alle Formen sexueller Gewalt an Kindern anzukämpfen und nationale wie europaweite Aktivitäten besser zu vernetzen und bekannt zu machen. Der 3. Europäische Tag steht unter dem Motto: „Der Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch mittels digitaler Medien“

https://www.coe.int/en/web/human-rights-channel/end-online-child-sex-abuse

#EndChildSexAbuseDay

Quelle: Pressemitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 16.11.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Bundesausschuss beschließt 1. Gleichstellungsbericht

Heute beschloss der AWO Bundesausschuss den 1. Gleichstellungsbericht der AWO. „Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt sind Themen, mit denen sich die AWO auseinandersetzen muss, wenn sie langfristig als zukunftsfähiger Wohlfahrtsverband bestehen möchte“, zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler überzeugt. Stadler sieht den Gleichstellungsbericht als Grundlage für einen nachhaltigen Veränderungsprozess: „Das Ziel ist mehr Geschlechtergerechtigkeit in der AWO.“

Der 1. Gleichstellungsbericht belegt statistisch, dass es zu wenige Frauen in haupt- und ehrenamtlichen Führungspositionen gibt sowie Arbeitszeiten und Einkommen ungleich bzw. geschlechtsspezifisch verteilt sind. „Wir sehen uns in der Verantwortung, diese geschlechterstereotype Arbeitsverteilung zu überwinden und gleiche Verwirklichungschancen für alle Geschlechter innerhalb des Verbandes zu ermöglichen“, erklärt Wolfgang Stadler. In diesem Sinne beinhaltet der Bericht weitreichende Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen.

Dazu gehören u.a.:

  • Etablierung von klaren Verantwortlichkeitsstrukturen, um Geschlechtergerechtigkeit innerhalb des Verbandes umzusetzen,
  • Entwicklung einer AWO spezifischen geschlechtergerechten Organisationskultur für Haupt- und Ehrenamt, z.B. die inhaltliche und strukturelle Verankerung von Gleichstellung in den Einrichtungen und Diensten der AWO,
  • Geschlechtergerechte Personalentwicklung und -planung im Hauptamt mit dem Ziel der Heterogenisierung der Belegschaft,
  • Mehr Geschlechtergerechtigkeit im Ehrenamt durch die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung des unterrepräsentierten Geschlechts, z.B. Mentoring- oder Pat*innen-Programmen für ehrenamtliche Funktionen,
  • Etablierung einer kontinuierlichen Evaluation mit einheitlichen Standards zur Überprüfung der Erfolge und Misserfolge umgesetzter Maßnahmen sowie die Erhebung zusätzlicher Daten.

Die genannten Handlungsempfehlungen bilden den Auftakt zur Entwicklung einer konsistenten verbandlichen Gleichstellungsstrategie. „Noch lebt die AWO nicht alles, was sie gleichstellungspolitisch fordert. Um weiterhin glaubwürdig zu bleiben, müssen wir in unseren Reihen umsetzen, was wir von Politik und Wirtschaft verlangen“, merkt Wolfang Stadler selbstkritisch an. Helga Kühn-Mengel, Vorsitzende der neu eingerichteten Kommission „Geschlechtergerechtigkeit in der AWO“ und ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der AWO erklärt: „Alle Verbandsgliederungen der AWO sind nun aufgefordert, die Handlungsempfehlungen umzusetzen. Gleichstellung geht weder von selbst, noch darf es zur Frauensache deklariert werden.“

Mit dem vorliegenden Bericht macht sich die AWO nun auf den Weg, tradierte Arbeitsteilungen, gewohnte Normalitätsstandards und das gewachsene Selbstbild in den eigenen Strukturen kritisch unter die Lupe zu nehmen und im Sinne ihrer Gründerin Marie Juchacz geschlechtergerecht weiter zu wachsen, Neues aufzubauen und Bestehendes weiter zu entwickeln. Der Bericht wurde mit Hilfe vonSowiTra, einem sozialwissenschaftlichen Forschungs- und Beratungsinstitut erarbeitet.

Mit dem Beschluss des Bundesausschusses ist der Weg frei für eine Veröffentlichung des 1. Gleichstellungsberichtes der Arbeiterwohlfahrt, die im März 2018 erfolgen wird. Für Rückfragen ist Dr. Petra Rostock unter petra.rostock@awo.org zu erreichen.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 24.11.2017

Nach eingehender Prüfung möchte sich die AWO zu dem Vorschlag der Bundesagentur für Arbeit (BA) äußern, im kommenden Jahr Arbeitslosengeld II auch an Supermarktkassen auszahlen zu lassen. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Haben Menschen Ansprüche auf Sozialleistungen, ist es die Pflicht des Staates, diese Mittel in einem geschützten Bereich auszuzahlen. Eine Kasse in einem Supermarkt ist dazu in keinster Weise geeignet. Leistungsbeziehenden im SGB II dürfen grundsätzlich nicht stigmatisiert werden.

Die neue Form der Auszahlung von Barmitteln darf nicht dazu führen, dass sich die Betroffenen vor den Augen von Kunden und Kassierern als Erwerbslose outen müssen. Es ist stark zu bezweifeln, dass Auszahlungsberechtigungen so neutral gestaltet werden können, dass niemand in der dicht gedrängten Schlange des Supermarkts bemerkt, dass hier eine Sozialleistung ausgezahlt wird. Selbst wenn das Logo der Behörde auf dem Barcode-Zettel zur Geldabholung nicht vorgesehen ist, bleibt die Befürchtung, dass Betroffene allein durch das Procedere und die Situation in der Öffentlichkeit bloßgestellt werden könnten.

Sozialleistungsbeziehende haben wie alle anderen Verbraucherinnen und Verbraucher auch, ein Recht auf Diskretion. Für die Auszahlung von Sozialleistungen muss eine besondere Sensibilität gelten, nicht nur in datenschutzrechtlicher Hinsicht, sondern auch aus unserer sozialen Verantwortung heraus. Deshalb lehnt die AWO die Vorschläge der Bundesagentur für Arbeit in dieser Form ab.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 24.11.2017

Schulsozialarbeit als Angebot der Jugendhilfe ist für viele Schulen unverzichtbar geworden. Deshalb veranstaltet der AWO Bundesverband heute die Fachtagung „Schulsozialarbeit als sozialräumlich ausgerichtetes Jugendhilfeangebot an der Schule.“ Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Schulsozialarbeit kann eine wichtige pädagogische Unterstützung bieten und eine Vernetzung der Schule mit dem sozialen Umfeld und den Eltern positiv befördern. Die hohen Anforderungen an die Schule lassen eine ganzheitliche Bildung notwendig werden, die das Individuum mit seinen Bedürfnissen und Fähigkeiten ebenso ernst nimmt wie das soziale Lernen in der Gemeinschaft der Schulkinder.“

Schulsozialarbeiter verfügen über eine hohe Kompetenz darin, zwischen den Interessen von Schule und Jugendhilfe zu vermitteln und damit die Persönlichkeitsbildung von Kindern und Jugendlichen in der Schule zu fördern. In diesem Sinne wurde an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt der neue Masterstudiengang Schulsozialarbeit eingerichtet. Somit können sich auch interessierte sozialpädagogisch ausgebildete Hochschulabsolventen für das Arbeitsfeld Schulsozialarbeit qualifizieren. „Die AWO begrüßt es, dass die bisherige Praxis der Schulsozialarbeit als ein originäres Professionsfeld der Jugendhilfe jetzt wissenschaftlich unterstützt wird.“

Der neue Masterstudiengang Schulsozialarbeit ist der erste Masterstudiengang im deutschsprachigen Raum, in dem Studierende der Sozialen Arbeit und des Lehramts gemeinsam in drei Semestern Schulsozialarbeit studieren. „Dieses innovative Studiengangangebot ist geeignet und in der Lage, die Kooperation der Erziehungs- und Bildungssysteme Jugendhilfe und Schule förderlich zu beeinflussen und zu bewegen“, zeigt sich Prof. Herbert Bassarak, Gründungsvater und Dozent im Masterstudiengang Schulsozialarbeit überzeugt.

Zurzeit ist Prof. Herbert Bassarak mit 23 Studierenden des ersten und zweiten Ausbildungsstudiengangs auf Praxisexkursion in Berlin. Heute nehmen die Studierenden an der AWO Fachtagung „Schulsozialarbeit als sozialräumlich ausgerichtetes Jugendhilfeangebot an der Schule“ teil. Sie hospitieren im Neuköllner Kiez Droryplatz an der Löwenzahn-Schule und der AWO Schulstation Pusteblume. Am Nachmittag diskutieren sie mit Verbandsvertretern und der Programmagentur „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ über die Entwicklungen und Herausforderungen einer zeitgemäßen Schulsozialarbeit.

Zeitgemäße Schulsozialarbeit bedeutet im Verständnis der AWO, wenn es gelingt die Schulsozialarbeit in eine verlässliche Kooperation mit der Schule zu bringen. Zudem erklärt der AWO Bundesvorsitzende: „Bund, Länder und Kommunen sollten ihre gemeinsame Verpflichtung anerkennen und verinnerlichen, dass eine eigenständige Jugendhilfe an Schulen einen systematischen Ausbau und eine professionelle Etablierung von Schulsozialarbeit erfordert. Dafür muss die Bundesregierung einen Rechtsrahmen und einen Finanzierungsweg schaffen, der auch Mindestqualitätsstandards für die Jugendhilfearbeit in der Schule festschreibt“.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 22.11.2017

Wie das Statistische Bundesamt heute mitteilte, ist die Zahl der von den Jugendämtern eingeleiteten Hilfen in Heimen oder anderen betreuten Wohnformen wieder gestiegen. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler fordert mehr Aufmerksamkeit für diese Betreuungsform: „Kinder und Jugendliche, die nicht bei ihren Eltern leben können, brauchen erheblich mehr gesellschaftliche Aufmerksamkeit als dies bisher der Fall ist. Die nun erneut gestiegene Zahl der Hilfeeinleitungen in solche Wohnformen belegen, dass vieleEltern und Alleinerziehende sehr oft mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind.Zum anderen wird deutlich, dass die zu uns geflüchteten unbegleiteten Minderjährigen eine sichere stationäre Betreuung benötigen.

Die AWO fordert dringend mehr Fachpersonal, um dem staatlichen Auftrag zum Schutz und der Betreuung der Kinder nachkommen zu können. Dies bleibt eine erhebliche Herausforderung für die Verbände und Kommunen gleichermaßen. Zudem fordert die AWO eine kontinuierlich bessere Finanzierung und Qualifizierung der stationären Erziehungshilfen. Über dieses wichtige Thema sollte nicht immer erst dann gesprochen werden, wenn Medien von einer schlagzeilenträchtigen und tragischen Kindeswohlgefährdung oder von Heimskandalen berichten.“

Das Statistische Bundesamt teilte mit, dass für 53.300 Kinder oder Jugendliche die Jugendämter in Deutschland im Jahr 2016 eine Erziehung im Heim oder einer anderen betreuten Wohnform eingeleitet haben – das sind 20 Prozent mehr als 2015 und sogar 50 Prozent mehr als im Jahr 2014.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 20.11.2017

Mit großer Sorge betrachtet der AWO Bundesverband die Aktivitäten mehrerer Bundesländer Geflüchtete dauerhaft in Großeinrichtungen unterbringen zu wollen. Auch wenn dies gesetzlich bis zu 24 Monaten erlaubt ist, kritisiert AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker diese Möglichkeit: „Die betroffenen Geflüchteten werden dadurch dauerhaft ausgegrenzt und sozial isoliert, eine Integration ist so unmöglich. Zudem kann so kaum ein menschenwürdiges Leben geführt werden.“ Darüber hinaus befürchtet die AWO, dass durch Großunterkünfte die Ressentiments in der Bevölkerung vor Ort deutlich ansteigen könnten.

Besonders für Kinder und Minderjährige ist das dauerhafte Wohnen in großen Erstaufnahmeeinrichtungen mit erheblichen Nachteilen für ihr psychisches und physisches Wohl verbunden. So erhalten Minderjährige oftmals keinen oder nur einen sehr geringen Zugang zu Bildung während der Unterbringung in der Erstaufnahme, da die Mehrzahl der Bundesländer die Schulpflicht an das Verlassen der Aufnahmeeinrichtung bzw. die landesinternen Zuweisung knüpft. „Das Kindeswohl wird außer Acht gelassen“, kritisiert Brigitte Döcker vor allem die Folgen für die jüngsten Geflüchteten und erklärt: „Die AWO fordert die Verantwortlichen in Bund und Ländern auf, von der Dauerunterbringung abzusehen. Schutzsuchende müssen menschenwürdig untergebracht werden. Nur so ist es möglich, vorhandene Berührungsängste abzubauen und Integration voranzubringen. Von der neuen Bundesregierung erwarten wir, die Kommunen bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Alle viel stärker zu unterstützen.“

Nach Meinung der AWO haben auch Personen deren Asylverfahren bereits beendet ist, Anspruch auf eine menschenwürdige Unterbringung. Mit einer Dauerunterbringung bspw. in einer Erstaufnahmeeinrichtung können Selbsthilfefähigkeiten, Produktivität und seelische Gesundheit stark beeinträchtigt werden. Geflüchteten wird über eine zu lange Zeit der Zugang zu Bildung, Schule, Arbeit, Nachbarschaft und Gemeinschaft aber auch zur deutschen Sprache versperrt.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 14.11.2017

Anlässlich der heutigen gemeinsamen Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung und des AWO Bundesverbandes „Alterssicherung von Geringverdienenden: Herausforderungen und Optionen für eine zukunftsfeste Altersvorsorge – Aufgabe für die 19. Legislaturperiode erklärt der Präsident der AWO Wilhelm Schmidt:

"In der letzten Legislaturperiode wurde rentenpolitisch einiges auf den Weg gebracht. Trotzdem besteht die Gefahr von Altersarmut fort, vor allem für Geringverdienende. Hier hat die große Koalition trotz der Ankündigungen im Koalitionsvertrag nicht geliefert. Dabei steht schon heute fest, dass vor allem Geringverdienende von Altersarmut betroffen sein werden. Sie leisten niedrige Beiträge und erhalten dafür niedrige Renten. Hinzu kommt, dass das Rentenniveau schrittweise sinken und damit die Lage der Geringverdienenden im Alter weiter verschlechtern wird. Schon heute muss ein Durchschnittsverdiener rund 29 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten, um im Alter eine Rente auf Grundsicherungsniveau zu bekommen. Geringverdienende müssen entsprechen länger Beiträge entrichten. Da ist Altersarmut programmiert.

Die Vorschläge, wie Altersarmut von Geringverdienenden verhindert werden kann, liegen seit langem auf dem Tisch. Es gibt gute Modelle für Ausgleichsleistungen für Geringverdienende in der Rente und in der Grundsicherung. Beide Wege wurden heute sehr eingehend auf einer gemeinsamen Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung und des AWO Bundesverbandes diskutiert. Jetzt ist der neue Bundestag am Zug. Denn unabhängig von einer neuen Regierungskonstellation darf der neu gewählte Bundestag nicht länger abwarten. Er muss seine ureigenste Aufgabe wahrnehmen und umgehend per Gesetz sicherstellen, dass Geringverdienende nicht in Altersarmut rutschen.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 22.11.2017

Wer arm ist, soll zuhause bleiben!?!

Die AWO NRW protestiert gegen den Beschluss der Landesregierung, das 2011 eingeführte Sozialticket wieder abzuschaffen. Damit werde die ohnehin schon stark eingeschränkte Teilhabe von Menschen mit geringem Einkommen noch stärker beschnitten. Die Landesmittel für das Sozialticket, dürfen – nach Auffassung der AWO – nicht gestrichen, sondern müssen – im Gegenteil – aufgestockt werden, damit arme Menschen den öffentlichen Nahverkehr zukünftig kostenfrei nutzen können.

"Ich will nicht unterstellen, dass diese Kürzung gezielt dazu dient, arme Menschen in ihre vier Wände zu verbannen: Aber, dass man es gerne in Kauf nimmt, in der Öffentlichkeit nicht so oft mit Armut konfrontiert zu werden, das kann ich mir durchaus vorstellen", sagt Landesgeschäftsführer Jürgen Otto von der AWO NRW. "Wenn man Armut nicht zu sehen kriegt, gibt’s auch keine Armut! – Problem scheinbar gelöst!"

Die AWO weist darauf hin, dass selbst mit dem Sozialticket die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs für arme Menschen kaum bezahlbar ist: Im Arbeitslosengeld II Regelsatz sind pro Monat 27,40 Euro für Fahrten mit dem ÖPNV vorgesehen. Weitere 6,50 Euro stehen für Fahrrad, Ersatzteile, Radreparaturen und Fernreisen (!) zur Verfügung. Ein VRR-Sozialticket kostet 37,80 Euro! Bei Einzeltickets – ca. 2,80 Euro – lassen sich im VRR wie im VRS aus dem Regelsatz pro Monat gerade einmal fünf Fahrten hin und zurück finanzieren. Das allerdings nur dann, wenn man die Stadtgrenze nicht über­schreitet.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Niederrhein e.V. vom 23.11.2017

Immer häufiger finden Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, keinen Schutz mehr in einem Frauenhaus. "Es gibt nicht genügend Plätze in Frauenhäusern, um Frauen und Kinder, die vor Gewalt, vor körperlicher, seelischer oder sexueller Misshandlung fliehen, zu schützen", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November.

Nicht nur in Ballungsgebieten sei die Suche nach einem freien Platz in einem Frauenhaus geradezu aussichtslos. Auch im ländlichen Raum habe sich die Versorgungssituation drastisch verschlechtert, betont Loheide. "Viele Frauenhäuser müssen Frauen abweisen. Das Hilfesystem ist weder flächendeckend vorhanden noch ist es mit den erforderlichen personellen und sächlichen Ressourcen ausgestattet. Das ist nicht neu, dass zeigte bereits der Bericht der Bundesregierung über die Versorgungslandschaft von 2012", kritisiert Loheide. Die steigende Mieten sowie der Wohnraummangel verschärften das Problem. Hinzu käme, dass viele Frauen zur Bewältigung ihrer unterschiedlichen Problemlagen intensive Unterstützung brauchen.

"Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind, müssen jederzeit unbürokratisch Schutz und Hilfe in einem Frauenhaus erhalten. Das geht nur, wenn Frauenhäuser in ausreichender Zahl vorhanden und überregional zugänglich sind", sagt Loheide. "Der Bund muss endlich die Initiative ergreifen und mit einem klaren Steuerungsauftrag die Länder und Kommunen für tragfähige Lösungen mit ins Boot holen. Hilfe bei Gewalt ist keine freiwillige Leistung. Häusliche Gewalt ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte: Der Staat ist zum Schutz der Grund- und Menschenrechte verpflichtet." Die bestehenden Probleme ließen sich durch einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt lösen. Erforderlich sei außerdem eine bundesweit verbindliche Rechtsgrundlage, die eine einzelfallunabhängige, kostendeckende und verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern gewährleistet.

Hintergrundinformation

Mehr als jede dritte Frau in Deutschland (35 Prozent) hat körperliche und/oder sexuelle Gewalt in der Partnerschaft oder durch andere Personen erlebt in unterschiedlich schweren Formen und in unterschiedlicher Häufigkeit. Der europäische Durchschnitt liegt bei 33 Prozent (Quelle: European Union Agency for Fundamental Rights (FRA): Violence against women: an EU-wide survey. Main results. March 2014) Laut einer Auswertung des Bundeskriminalamtes sind in Deutschland 2015 ca. 130.000 Menschen Opfer häuslicher Gewalt geworden. Über 80 Prozent davon waren Frauen. Etwa 17.000 Frauen sind derzeit in den 350 Frauenhäusern untergebracht, davon gehören 33 zur Diakonie.

Mehr Informationen zu Frauenhäusern finden Sie hier.

Fragen und Antworten zum Schutz vor Gewalt für Frauen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 23.11.2017

Mit Sorge sieht die Diakonie die Diskussionen um die Reform des gemeinsamen Europäischen Asylsystems. "Die Kooperation mit Drittstaaten und ein verstärkter Grenzschutz dürfen nicht dazu führen, dass nationale Asylstandards aufgeweicht und die individuellen Rechte von Schutzsuchenden eingeschränkt werden", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie am Dienstag vor der EKD-Synode in Bonn. Für Deutschland erwarte er von der neuen Bundesregierung, dass sie die Weichen für effiziente und rechtsstaatliche Asylverfahren stelle. Der Diakonie-Präsident bezeichnet es zudem als kurzsichtig, dass vielerorts die Anstrengungen für eine erfolgreiche Integration der Geflüchteten aus Kostengründen wieder zurückgefahren würden. "Die Geflüchteten brauchen mehr als Schutz und Versorgung", betont Lilie. "Sie brauchen Perspektiven!"

Grundsätzlich müsse das physische und soziokulturelle Existenzminimum für alle in Deutschland lebenden Menschen in gleicher Weise gewährleistet werden, sagt Lilie: "Dies ist eine Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe." Was passiere, wenn Menschen sich nicht gehört und beteiligt fühlten, habe die Bundestagswahl gezeigt.

Die Diakonie appelliert an die Politik, sich für gleichwertige Lebensbedingungen in ganz Deutschland einzusetzen. Es dürfe nicht zu einer dauerhaften Abwanderung aus strukturschwachen in wirtschaftlich attraktive Regionen kommen. "Woher man kommt, darf kein Hemmnis für Bildungschancen, Teilhabe am Erwerbsleben oder eine menschenwürdige Pflege im Alter sein", betont Lilie.

Lilie kritisiert die nach wie vor hohe Kinderarmut in Deutschland. Rund drei Millionen Kindern seien von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen. Das schränke die Bildungschancen dieser Kinder ein, aber auch ihre gesundheitliche Entwicklung sowie ihre Möglichkeiten zur kulturellen und sozialen Beteiligung. Die wirtschaftliche Situation der Eltern dürfe nicht länger in so hohem Maße über die Chancen ihrer Kinder entscheiden. "Wir erwarten von der nächsten Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Schaffung von Bildungsgerechtigkeit und zur gesundheitlichen Prävention. Dabei geht es unter anderem um ein flächendeckendes Netz qualitativ guter Kindertageseinrichtungen, Frühförderung, Gesundheitserziehung und gesunde Ernährung für alle Kinder", sagt der Diakonie- Chef.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 14.11.2017

"Die juristische Ausbildung muss endlich verbessert werden. Der Beschluss der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) zur Juristenausbildung vom 9. November 2017 weist in Teilen in die richtige Richtung, darf aber in der Analyse nicht hier stehen bleiben. Die anschließenden Reformdiskussionen müssen sich nun darauf konzentrieren, wie die Ausbildung insgesamt so gestaltet werden kann, dass sie die gesellschaftliche Verantwortung von Juristinnen und Juristen reflektiert, wie der djb schon seit langem fordert", kommentiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig.

Aktuell bietet hauptsächlich das Schwerpunktstudium Raum für vertiefte inhaltliche Auseinandersetzung und kritische Reflexion. Es ist daher erfreulich, dass die JuMiKo von dem Vorhaben Abstand genommen hat, zugunsten einer Harmonisierung die Gewichtung der Schwerpunktleistung herabzusenken. Es ist der JuMiKo auch insoweit beizupflichten, dass die Probleme im Verhältnis von Pflichtfachstudium und Schwerpunktbereichsstudium, die in der Diskussion zu Tage getreten sind, damit noch nicht befriedigend gelöst sind. Der Bericht des Koordinierungsausschusses der JuMiKo bringt das Problem auf den Punkt, wenn dort beispielsweise kritisch bewertet wird, dass erst im Schwerpunktbereich der "erste und teilweise einzige unmittelbare Diskurs mit den Lehrenden" stattfindet.

"Der djb fordert schon lange, dass die juristische Ausbildung reflexive Kompetenzen für den kritischen Umgang mit Recht vermittelt sowie für Rechtsfragen von Diskriminierung, Hierarchien und Ungleichheiten sensibilisiert. Es entspricht zwar diesen Zielen, wenn künftig auch, wie von der JuMiKo beschlossen, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zum arbeitsrechtlichen Pflichtstoff gehören soll. Damit ist aber längst nicht alles getan. Pflichtfachstudium und Pflichtfachprüfung müssen systematisch daraufhin überprüft werden, wie sie diesen Zielen besser genügen können", betont Wersig.

In diesem Zusammenhang hält der djb an seiner Forderung fest, Gender- und Diversity-Kompetenz als juristische Kernkompetenz in den Fächerkanon aufzunehmen. Darüber hinaus braucht es nach wie vor eine umfassende Untersuchung, welchen Einfluss bestimmte Vorannahmen über Geschlecht, Herkunft und Behinderung auf die Examensergebnisse haben. (Vgl. u.a. Towfigh, Emanuel/Traxler, Christian/Glöckner, Andreas, Zur Benotung in der Examensvorbereitung und im ersten Examen – Eine empirische Analyse, in:Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft 2014, S. 8-27.)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 21.11.2017

Die Berliner Erklärung 2017 stellt fest: unsere Kernforderungen zur Gleichstellungspolitik sind im aktuellen Sondierungsstand nicht berücksichtigt.

Die Verhandlungsergebnisse zum Kinderbetreuungsausbau oder zum Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit sind wichtig, uns fehlen aber progressive Schritte in der Gleichstellungspolitik. Zwei Zeilen ist nach den Ergebnissen der Sondierung alles, was die beteiligten Parteien gemeinsam an Handlungsbedarf in der Gleichstellungspolitik ausmachen können. Das ist zu wenig. Als weibliche Zivilgesellschaft erwarten wir, dass unsere Kernforderungen in den Sondierungsverhandlungen berücksichtigt werden: gleichberechtigte Teilhabe, gleiche Bezahlung sowie Verbindlichkeit, Transparenz und Monitoring von Gleichstellungspolitik. Der Zwischenstand von Donnerstagabend berücksichtigt diese Forderungen nicht und es steht zu befürchten, dass was nicht verhandelt und festgeschrieben, später auch nicht umgesetzt wird.

Weiter mit der Quote! Die bestehende Quoten-Regelung war nur ein erster kleiner Schritt. Wir fordern die Ausweitung der bisher nur für rund 100 Unternehmen geltenden Frauenquote von mindestens 30 Prozent bei Neubesetzung der Aufsichtsräte der ca. 3.500 mitbestimmten oder börsennotierten Unternehmen. Sie unterliegen bislang nur der Festlegung von Zielgrößen für Aufsichtsrat, Vorstand und den zwei obersten Managementebenen. Für die operativen Führungsebenen (Vorstand und die beiden darunterliegenden Managementebenen) fordern wir deutlich ambitioniertere Zielgrößen als bisher, sowie die Einführung wirksamer Sanktionen.

Entsprechende Regelungen fordern wir in gleichem Maße für die Bereiche Medien, Kultur, Medizin und Wissenschaft: die paritätische Besetzung der jeweiligen Aufsichts-, Beratungs- und Vergabegremien, sowie die Vergabe öffentlicher Aufträge und Fördermittel an mindestens 40 Prozent Frauen, sowie verbindliche Zielgrößen von mindestens 30 Prozent Frauen in den jeweiligen Führungspositionen.

Kein Stillstand bei der Entgeltgleichheit! Wir fordern eine Überarbeitung des Entgelttransparenzgesetzes. Wir brauchen umfassende Prüfverfahren und eine gerechte Bezahlung in den sozialen Berufen. Eine weitere zentrale Forderung ist die Reform des Ehegattensplittings mit Übergangsregelungen. Denn eine aktive Gleichstellungspolitik muss auch auf die Steuerpolitik einwirken. Das Ehegattensplitting in seiner jetzigen Form geht an den Lebensrealitäten der Menschen völlig vorbei.

Über Gleichstellungspolitik wird in den Sondierungsrunden offensichtlich weder ausreichend gesprochen noch verhandelt. Insbesondere vermissen wir in den bisherigen Ausführungen zur Gleichstellungspolitik die Kernforderungen, die die Berliner Erklärung 2017 den Parteispitzen überreicht und intensive Gespräche dazu geführt hat. Jetzt setzen wir auf die handelnden AkteurInnen, die im Vorfeld der Bundestagswahl mehr Gleichstellung eingefordert hatten. Sie müssen Gleichstellung nun auch nach der Bundestagswahl im Sondierungsvertrag verankern.

Detaillierte Forderungen der Berliner Erklärung können Sie der Website http://www.berlinererklaerung.de/ entnehmen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 17.11.2017

Laut Presseberichten über die Sondierungsgespräche ist die Lohnsteuerklasse V vielleicht bald Geschichte. Die bisher kaum genutzte Steuerklassenkombination IV/IV mit dem sogenannten "Faktorverfahren" soll nach Vorstellungen der CDU zum Regelfall werden. Da sich die Forderung nach Abschaffung der Steuerklasse V auch im Wahlprogramm der FDP findet und den Zielen der Grünen nach mehr Geschlechtergerechtigkeit im Steuerrecht entspricht, stehen die Chancen auf eine entsprechende Reform gut. "Die Reform des Lohnsteuerverfahrens allein reicht aber nicht!", so die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig. "Nach über 50 Jahren brauchen wir endlich eine zeitgemäße und gleichstellungsgerechte individuelle Besteuerung von Ehe und Lebenspartnerschaft. Daher muss in den Sondierungsgesprächen auch die Reform des Ehegattensplittings auf den Tisch!", fordert Wersig.

Das Faktorverfahren wurde bereits 2010 als gleichstellungsgerechtere Option zu den Lohnsteuerklassen III/V und IV/IV eingeführt. Beide Ehe- oder Lebenspartner/innen werden danach nur in Höhe ihrer tatsächlich individuell geschuldeten Lohnsteuer belastet. Über den Faktor wird zudem anteilig der Vorteil aus dem Splittingverfahren berücksichtigt (ausführlicher dazu die Pressemitteilung des djb 16-02 vom 11. Januar 2016).

Der djb setzt sich, ebenso wie zahlreiche andere Frauen- und Familienverbände, seit vielen Jahren für die Abschaffung der Lohnsteuerklasse V ein. "Von einer solchen Änderung", so die djb-Präsidentin Prof. Dr. Wersig, "würden vor allem Frauen profitieren, die derzeit in Lohnsteuerklasse V einen Teil der Steuern ihrer Männer mittragen. Dies führt bei ohnehin schon geringerem Bruttoeinkommen zu unverhältnismäßig niedrigen Nettoeinkommen und Lohnersatzleistungen. Der Netto Pay Gap ist also noch größer als der Gender Pay Gap." Die Reform des Lohnsteuerverfahrens kann daher nur ein erster Schritt sein. Auch das Faktorverfahren beseitigt nämlich keineswegs die negativen Effekte des Ehegattensplittings. Es regelt lediglich die monatliche Aufteilung der Lohnsteuer zwischen Eheleuten, die über den Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt wird. Am Ehegattensplitting selbst ändert sich nichts.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 15.11.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des morgigen Tages der Kinderrechte eine deutschlandweite Bildungsoffensive in Sachen Kinderrechte. Eine solche Offensive sollte vor allem Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene erreichen. "Kinderrechte im Sinne der UN- Kinderrechtskonvention gehören in schulische Lehrpläne ebenso wie in Bildungspläne von Kindertageseinrichtungen. Sie sind ein Querschnittsthema für das gesamte Handeln von Staat und Zivilgesellschaft und dürfen eben nicht nur dann ein Thema sein, wenn es um Kinderarbeit in Entwicklungsländern geht. Alle Kinder haben laut UN-Kinderrechtskonvention die gleichen Rechte, die auch in Deutschland nicht hinreichend umgesetzt werden, das gilt für den Bereich der Mitbestimmung genauso wie für soziale Sicherheit. Nur wer seine Rechte kennt, kann ihre Umsetzung vorantreiben. Kinderrechte haben eine besondere Bedeutung sowohl für die Lebensrealität als auch für die Wertevermittlung, für das Selbstwertgefühl und das Selbstbewusstsein von Kindern und Jugendlichen. Wir brauchen selbstbewusste Menschen für die demokratische Gestaltung unseres Landes, insofern ist Kinderrechte-Bildung immer auch eine Investition in die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich des morgigen Jahrestages der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention.

Das Deutsche Kinderhilfswerk tritt dafür ein, Kinderrechte in den Bildungseinrichtungen nicht nur als eines von vielen Projekten zu behandeln, sondern sie von Anfang an so zu thematisieren, dass sie gemeinsam von Erwachsenen und Kindern gelebt werden. Die Kultusminister der Länder sind aufgefordert, die Kinderrechte-Bildung durch eine Änderung der Lehrpläne flächendeckend verbindlich festzulegen. Um die herausgehobene Stellung der Kinderrechte deutlich zu machen, sollten die Bundesländer zudem die Bedeutung der Kinderrechte in den Schulgesetzen festschreiben. Das gilt analog auch für die Kita-Gesetze der Länder.

"Viele Kitas haben sich bereits auf den Weg gemacht, Kinderrechte schon in der vorschulischen Bildung altersgerecht und lebensnah zu vermitteln. Modellprojekte wie die ,Kinderstube der Demokratie‘ können hier Vorbild für alle Kitas in Deutschland sein. Zudem gibt es bereits eine Reihe von Kinderrechteschulen, in denen die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte mit den Schülerinnen und Schülern nicht nur abstrakt diskutiert werden, sondern ein konkreter Alltagsbezug aufgezeigt wird. Die Vermittlung und Umsetzung von Kinderrechten wird hier in den schulischen Leitbildern und Konzepten verankert und zu einem Leitgedanken der Einrichtungen gemacht. Dieses Modellprojekt des Deutschen Kinderhilfswerkes, das auch von der Kultusministerkonferenz und dem Bundesfamilienministerium unterstützt wird, sollte Vorbild für alle Schulen in Deutschland sein", so Krüger weiter.

In Deutschland bestehen erhebliche Defizite bei der Bekanntheit der Kinderrechte, obwohl sich aus der UN-Kinderrechtskonvention die Verpflichtung für die Vertragsstaaten ergibt, den Stand der Umsetzung einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Diese Defizite zeigt auch eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport 2017 auf. Dass sie sich hier "ganz gut auskennen und einzelne Kinderrechte nennen könnten", sagen nur 18 Prozent der Kinder und Jugendlichen und 15 Prozent der Erwachsenen. 60 Prozent der Kinder und Jugendlichen sowie 73 Prozent der Erwachsenen kennen Kinderrechte nur vom Namen her und wissen über Einzelheiten nicht so gut Bescheid. Etwa ein Fünftel der Kinder und Jugendlichen (22 Prozent und ein Achtel der Erwachsenen (12 Prozent) haben vom Thema Kinderrechte noch nichts gehört oder gelesen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.11.2017

CDU, CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben in ihren Sondierungsgesprächen erste Einigungen in der Kinder- und Familienpolitik erzielt. Nach Einschätzung des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) greifen diese zu kurz. Deshalb appelliert er an die Verhandlungsführerinnen und Verhandlungsführer Maßnahmen voranzustellen, die Kinderarmut tatsächlich verringern.

Noch bis heute Abend laufen die Sondierungsgespräche zwischen CDU, CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Aktuell stehen erste Einigungen in der Kinder- und Familienpolitik fest. So sollen Kindergeld und Kinderfreibetrag angehoben werden. Diese Maßnahme sei allerdings eine „Förderung mit der Gießkanne“, so Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes.
„Durch die geplante Anhebung von Kindergeld und Kinderfreibetrag vergrößert sich die Schere zwischen Arm und Reich weiter. Denn Familien mit sehr hohen Einkommen erhalten über den Freibetrag bis zu 100 Euro mehr als Familien, die Kindergeld beziehen.“ Insbesondere für Familien, die Hartz IV beziehen, ergeben sich also keine Verbesserungen, da das Kindergeld auf den Hartz IV-Satz angerechnet wird.

Vor allem hier müsste aber mit politischen Maßnahmen angesetzt werden, um Kinderarmut zu verhindern. „Denn“, so Heinz Hilgers weiter, „wer als Kind Armut erfährt, hat kaum Chancen auf echte gesellschaftliche Teilhabe.“ Der Deutsche Kinderschutzbund hält daher Veränderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket für dringend geboten, denn jedes Kind hat ein Recht auf die Gewährleistung des soziokulturellen Existenzminimums, wozu auch Bildung und Teilhabe gehören. „Doch diese Anhebung darf nicht willkürlich erfolgen, sondern muss den Bedarf transparent und nachvollziehbar abdecken“, erklärt Heinz Hilgers und verweist dabei auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2010.

Da die geplanten Maßnahmen allerdings unter Finanzierungsvorbehalt stünden, appelliert der Deutsche Kinderschutzbund an die verhandelnden Parteien, denjenigen Maßnahmen Priorität einzuräumen, die Kinderarmut wirklich verringern. Daher ist die Reform des Kinderzuschlags richtig, auch wenn die konkreten Vorschläge erst im Detail geprüft werden müssen.

Insgesamt hat sich der Deutsche Kinderschutzbund mehr von den Sondierungsgesprächen erhofft. Um Kinderarmut nachhaltig zu verringern, wird sich der DKSB weiter im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG für eine sozial gerechte Grundsicherung für alle Kinder einsetzen, die das aktuelle System vom Kopf auf die Füße stellt und allen Kindern das garantiert, was sie tatsächlich für ein gutes Aufwachsen benötigen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 16.11.2017

Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) hat auf seiner diesjährigen Hauptversammlung in Köln seine Forderungen an die Politik, die Rahmenbedingungen für Familien mit vielen Kindern wertschätzend zu verbessern, bekräftigt. Der bundesweit tätige Verband steht geschlossen für die Weiterentwicklung des Ehegattensplittings zum Familiensplitting und dafür, dass die Zahl der Kinder bei der Berechnung der Sozialabgaben stärker berücksichtigt wird. „Von Köln senden wir ein klares Signal an die Verhandlungspartner der Jamaika-Koalition: Die Kinderreichen leben ein wichtiges Familienmodell, das konkret berücksichtigt sein muss“, kommentiert die Bundesvorsitzende des KRFD, Dr. Elisabeth Müller.

Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. fordert in seinem Positionspapier „Deutschland – familienfreundlich und kinderreich“, den Kinderfreibetrag bzw. das damit zusammenhängende Kindergeld gestaffelt nach der Zahl der Kinder, ab dem zweiten Kind in Höhe von 350€ Kindergeld (8000€ Freibetrag) und ab dem dritten Kind in Höhe von 500 € Kindergeld (10.000 € Freibetrag) zu gewähren. „Kinder sind unsere Zukunft – Familien mit vielen Kindern brauchen eine gesicherte Zukunft“, betont Dr. Müller, die deutlich macht, „dass das Konzept des Verbandes nicht auf die gänzliche Abschaffung des Ehegattensplittings zielt." Der Bundesgeschäftsführer des KRFD, Florian Brich, weist darauf hin, dass die Forderungen des Verbandes zu steuerlicher Entlastung, Rente, Wohnraum, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Bildung, „bereits durch intensive Vorarbeiten des Bundesvorstandes unter Beteiligung der Landesverbände und des wissenschaftlichen Beirates erarbeitet wurden.“ „Die Bekräftigung durch die Hauptversammlung honoriert diese Arbeit und gibt den Forderungen die höchste Legitimation“, kommentiert Brich.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 16.11.2017

Die Nationale Armutskonferenz kritisiert Pläne der Bundesagentur für Arbeit, Sozialleistungen zukünftig in Supermärkten auszuzahlen.

Erwerbslose, die über kein eigenes Konto verfügen, sollen künftig ihre Sozialleistungen an der Supermarkt-Kasse erhalten. Die über 300 Bargeld-Automaten in Jobcentern werden laut der Bundesagentur aus Kostengründen abgeschafft. Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz, erklärt hierzu: "Ein solches Verfahren trägt zur weiteren Stigmatisierung von Leistungsberechtigten bei, die sich vor den Augen von Kundinnen und Kassierern als Erwerbslose outen müssten. Sie haben aber ein Recht auf Diskretion. Diese zu gewährleiten ist eine staatliche Aufgabe – und nicht die von Drogeriemärkten oder Discountern".

Die Pläne der Bundesagentur sehen vor, dass Leistungsberechtigte zukünftig an der Supermarktkasse einen Barcode-Zettel vorlegen müssen. "Auch wenn diese Barcode-Zettel nicht mit dem Logo der Arbeitsagentur versehen sind, werden Leistungsberechtigte hiermit bloßgestellt", kritisiert Eschen.

Entgegen der Darstellung der Bundesagentur stellt das neue Verfahren, das bereits im zweiten Quartal 2018 beginnen soll, für die Betroffenen keine Vereinfachung dar. Den Barcode-Zettel müssten sie voraussichtlich weiterhin persönlich beim Jobcenter abholen.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 15.11.2017

Ausmaß und Dynamik der wachsenden Altersarmut in Deutschland werden nach Angaben des Paritätischen Wohlfahrtsverbands erheblich unterschätzt. Nach aktuellen Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle steigt das Risiko, im Alter in Armut zu leben, mit jedem neuen Rentenjahrgang dramatisch. Innerhalb von zehn Jahren habe sich der Anteil der älteren Menschen unter 70, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, verdoppelt. Zwingend notwendig sei ein sofortiger Kurswechsel in der Alterssicherungspolitik, insbesondere eine Anhebung des Rentenniveaus und eine Reform der Altersgrundsicherung.

„Lange Zeit war das Armutsrisiko älterer Menschen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung unterdurchschnittlich. Die Menschen konnten darauf hoffen, dass sie im Alter in der Regel einigermaßen abgesichert sind. Dies hat sich in den vergangenen zehn Jahren drastisch verändert: Die Armut von Rentnerinnen und Rentnern ist so stark gestiegen wie bei keiner anderen Bevölkerungsgruppe. Altersarmut ist kein drohendes Problem am Horizont, sondern heute bereits bittere Realität“, so Dr. Joachim Rock, Rentenexperte des Paritätischen Gesamtverbands. Die Armutsquote bei Rentnerinnen und Rentnern stieg zwischen 2005 und 2016 von 10,7 auf 15,9 Prozent und damit um 49 Prozent. Besonders stark ist der Anstieg der Armut bei Männern über 65 in Ostdeutschland.

Die noch immer vergleichsweise moderat erscheinende Grundsicherungsquote älterer Menschen verschleiere dabei die Dynamik der Entwicklung: Wie eine aktuelle Analyse der Paritätischen Forschungsstelle zeigt, sind die neu ins Rentenalter eintretenden Jahrgänge sehr viel häufiger auf Grundsicherung angewiesen als noch vor zehn Jahren. Der Anteil der Grundsicherungsbeziehenden unter 70 Jahren hat sich von 2,4 Prozent (2005) auf 4,6 Prozent (2015) nahezu verdoppelt. Darüber hinaus sei gerade bei älteren Menschen die verdeckte Armut besonders hoch.

„Die rentenpolitischen Reformen der vergangenen Legislaturperioden haben erdrutschartige Verwerfungen ausgelöst. Wenn wir Armut und Bedürftigkeit im Alter heute bekämpfen und für die Zukunft verhindern wollen, müssen die politischen Weichen umgehend neu gestellt werden“, so Joachim Rock. Mit Blick auf den aktuellen Rentenversicherungsbericht appelliert der Paritätische an die Politik, nicht auf Beitragssenkungen zu setzen, sondern stattdessen die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zu verbessern. Der Verband fordert insbesondere eine Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent und darüber hinaus gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut. In einem Konzept hat der Paritätische dazu konkrete Vorschläge formuliert.

Die Kurzexpertise der Paritätischen Forschungsstelle finden Sie hier.

Das Konzept "Mut zur Korrektur: ein alterssicherungspolitischer Auftrag" mit detaillierten Reformvorschlägen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 22.11.2017

Nach Ansicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes unterstreichen die heute von der BAG Wohnungslosenhilfe vorgelegten Befunde den dringenden Handlungsbedarf am Wohnungsmarkt. Neben der schnellstmöglichen Schaffung preiswerten Wohnraums und Maßnahmen zur Prävention von Wohnungsverlust fordert der Paritätische eine grundlegende Reform des Wohnungsmarktes.

„Die schnellstmögliche Schaffung preiswerten Wohnraums ist das A und O, aber Bauen reicht dafür sicher nicht aus. Der Staat muss auch Belegrechte sichern, Wohnraum zurück kaufen und konsequent vorgehen gegen Leerstände, die nur Spekulationszwecken dienen“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Für eine nachhaltige Lösung des Problems brauche es dringend eine Entfristung der Sozialbindung im öffentlich geförderten Wohnungsbau und dort, wo die Sozialbindung bereits ausgelaufen sei, müsse der Staat aktiv Belegrechte zurückkaufen.

Die Anstrengungen zum Schutz vor Wohnungsverlust müssen nach Ansicht des Paritätischen deutlich verstärkt werden, u.a. durch Regelungen zur Mietschuldenübernahme im SGB II, einen Ausbau von Beratungsangeboten und eine effektivere Kooperation und Vernetzung von Kommunen, freien Trägern und Wohnungsunternehmen vor Ort. Räumungsklagen und Zwangsräumungen gelte es konsequent zu verhindern.

Mittelfristig sei eine Strategie zur Reform des Wohnungsmarktes notwendig. Die Wiedereinführung des 1990 abgeschafften gemeinnützigen Wohnungsbaus ist nach Ansicht des Paritätischen das Gebot der Stunde: „Wir müssen strategisch Weichen stellen, wie wir den Wohnungsmarkt bedarfsgerecht weiter entwickeln können. Für den Paritätischen sind gemeinnütziger Wohnungsbau und eine gemeinnützige Wohnungswirtschaft als Alternative zum gewinnorientierten Wohnungsmarkt unabdingbar. Wir müssen den Wohnungsmarkt langfristig gemeinwohlorientiert gestalten und dürfen ihn nicht allein den Profitinteressen weniger überlassen“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 14.11.2017

pro familia zum Prozess gegen Kristina Hänel am 24. November 2017

Der Ärztin Kristina Hänel wird vorgeworfen, gegen den §219a StGB zu verstoßen: Angeblich betreibe sie „Werbung“ für den Schwangerschaftsabbruch. Kristina Hänel führt Schwangerschaftsabbrüche durch. Aus diesem Grund hält sie auf ihrer Webseite Informationen zu einem straflosen Schwangerschaftsabbruch vor.

Dazu erklärt der pro familia Bundesverband:

Die reine Information darüber, wie, wo und durch wen straflose Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, darf nicht als Werbung angesehen werden. Der Strafrechtler Prof. Dr. Cornelius Nestler kam bereits 2005 in seiner Stellungnahme für pro familia zu dem Schluss, ein Gesetz, das derartige Informationen unter Strafe stelle, könne nicht verfassungsgemäß sein. Das Bundesverfassungsgericht hat 2006 erklärt: „Wenn die Rechtsordnung Wege zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen durch Ärzte eröffnet, muss es dem Arzt auch ohne negative Folgen für ihn möglich sein, darauf hinzuweisen, dass Patientinnen seine Dienste in Anspruch nehmen können.“*

Der §219a StGB wird zunehmend von Abtreibungsgegner*innen dazu benutzt, Ärzt*innen anzuzeigen und einzuschüchtern. In der Folge nehmen viele Ärzt*innen und Praxen aus Angst vor Strafverfolgung sachliche Informationen von ihren Webseiten herunter.

Nach §21 Schwangerschaftskonfliktgesetz haben Frauen jedoch das Recht auf eine „freie Wahl unter den Ärzten, Ärztinnen und Einrichtungen, die sich zur Vornahme des Eingriffs bereit erklären“. Der §219a StGB und seine juristische Auslegung führen leider dazu, dass es Frauen schwer gemacht wird, ihr Recht auf Information wahrzunehmen. Sie können sich nicht niedrigschwellig darüber informieren, wo sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen können. Der §219a StGB behindert zudem das Recht auf Wahlfreiheit der Methode für den Eingriff, denn es wird nicht veröffentlicht, welche Gesundheitseinrichtungen welche Schwangerschaftsabbruchmethoden anbieten.

Aus Sicht von pro familia ist es dringend notwendig, umfassende, unabhängige Informationen zum Schwangerschaftsabbruch, über die regionale Versorgung und über die verwendeten Methoden zur Verfügung zu stellen. In Frankreich beispielsweise informiert eine vom Gesundheitsministerium betriebene Homepage ausführlich zum Schwangerschaftsabbruch (www.ivg.social-sante.gouv.fr). In der Schweiz, in der analog zu Deutschland der Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig, aber straflos ist, sind die Kantone per Gesetz verpflichtet, lokale Praxen und Spitäler zu benennen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

pro familia fordert vom Gesetzgeber, zeitnah das Defizit bei der Information zum Schwangerschaftsabbruch zu beheben. „Ärzt*innen, die einen straflosen und sicheren Schwangerschaftsabbruch durchführen, dürfen nicht kriminalisiert werden. Frauen und Männer müssen Ärzt*innen frei wählen und sich medizinisch und sachlich richtig zum Schwangerschaftsabbruch informieren können.“ betont Davina Höblich, Vorsitzende des profamilia Bundesverbands.

*BVerfG, 1BvR 1060/02 vom 24.5.2006, http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20060524_1bvr106002.html

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 20.11.2017

„Korrigieren Sie die Düsseldorfer Tabelle 2018!“ Mit dieser Forderung wendet sich der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) an die Urheber der „Düsseldorfer Tabelle 2018“.

Dies sind die Familienrichter der Senate der Oberlandesgerichte und die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags. Sie haben in der Tabelle, die ab dem 01.01.2018 faktisch die Unterhaltssätze für Tren­nungskinder vorgeben wird, eine Verschiebung der Einkommensgruppen vorgenommen.

Die Wirkung: Die Gruppe der Kinder, die künftig von Mindestunterhalt leben muss, wurde massiv vergrößert und umfasst nun alle Kinder, deren unterhaltspflichtiger Elternteil bis zu 1.900 Euro netto verdient (zuvor: 1.500 Euro). Der Mindestunterhalt entspricht dem bloßen Existenzmini­mum. Dieses wird von Kritikern bereits als nicht ausreichend für die Ver­sorgung von Kindern angesehen.

Dieses Existenzminimum wurde durch den Gesetzgeber für 2018 geringfügig erhöht: 6 bzw. 7 Euro bekommen die Kinder in der neuen Ein­kommensgruppe 1 damit im nächsten Jahr monatlich mehr Mindest-unterhalt. Üblicherweise wird diese Erhöhung auf die Unterhaltssätze für Kinder, deren Eltern mehr verdienen, hochgerechnet. Doch diese Kinder sollen nächstes Jahr nicht nur leer ausgehen, sondern werden pauschal um eine ganze Einkommensgruppe herabgestuft und erhalten damit künftig zusätzlich zwischen 10 und 43 Euro im Monat weniger zum Leben. Durch die Um-Definition der Einkommensgruppen werden Unterhaltsverpflichtete so ab 2018 Geld auf dem Rücken ihrer Kinder sparen können, das diese dringend brauchen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

„Das werden wir nicht einfach so hinnehmen“ sagt Erika Biehn, Bundesvor­sitzende des Verbandes. „Wir werden laut! In Zeiten, in denen die Armut in den Haushalten Alleinerziehender groß ist und die Bekämpfung von Kin­derarmut ganz vorne auf die politischen Agenda gehört, ist diese Entschei­dung der Familienrichter nicht nachvollziehbar. Das ist ganz entschieden ein falsches Signal. Hier muss die Frage nach der Legitimation der Richter­schaft als Urheber solcher Entscheidungen möglicherweise aufs Neue ge­stellt werden.“

Der Offene Brief und die Düsseldorfer Tabelle im Vergleich 2017 und 2018 unter: https://www.vamv.de/presse/pressemitteilungen/

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. vom 21.11.2017

Seit 1995 wird der Internationale Tag der Toleranz gefeiert. 2017 ist dieser Internationale Tag in Deutschland, Europa, der Welt so wichtig wie schon lange nicht mehr. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften erinnert an die Kraft des Zusammenhaltens.

Tolerieren heißt Andere, auch bislang Fremde anzuerkennen und ihnen einen Bedeutungsraum zuzugestehen. Konkret heißt das, sich auf einen anderen/fremden Menschen einzulassen, – etwas, was binationale Familien nur allzu gut kennen, lernen und einüben (müssen). Die Bereitschaft hierfür brauchen wir gerade JETZT, angesichts der separierenden Strömungen in Europa so dringend für Deutschland. Das Zusammenleben wird immer öfter in seiner Vielfalt in Frage gestellt und Andersartigkeit, andere Sitten oder Rituale als bedrohlich dargestellt.

Der Internationale Tag der Toleranz ist eine gute Gelegenheit, innezuhalten und sich der Kraft des Zusammenhaltens durch das Achten universeller Menschenrechte bewusst zu machen, das Verbindende zu betonen. Schafft man es, über seinen eigenen Tellerrand zu schauen und sich auch auf bislang Fremdes einzulassen, kann so viel Verbundenheit und gemeinsames Neues entstehen. So erhält jeder einen Platz und Herausforderungen können leichter und nachhaltig gemeistert werden.

Wie dies gelingen kann, kann man auf der Toleranzseite des Verbandes lesen: http://www.verband-binationaler.de/der-verband/toleranz-akzeptanzerfolgreiche-vielfalt/

Der internationale Tag für Toleranz findet 2017 am 16. November statt. Der Gedenktag geht zurück auf den 16. November 1995: damals unterzeichneten 185 Mitgliedsstaaten der UNESCO feierlich die Erklärung der Prinzipien zur Toleranz. Seitdem erinnert die UNESCO mit dem Tag für Toleranz jährlich an jene Regeln, die ein menschenwürdiges Zusammenleben der unterschiedlichen Kulturen und Religionen auf unserem Planeten ermöglichen.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 16.11.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 07. Dezember 2017

Veranstalter: Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.

Ort: Berlin

Ein Tagungsbeitrag wird nicht erhoben.

Die Diakonie hat nach über zehn Jahren Erfahrungen mit dem SGB II Vorschläge für eine sanktionsfreie Mindestsicherung und Grundlagen für eine andere Institutionalisierung der sozio-kulturellen Mindestsicherung, der sozialen Beratung und der Arbeitsförderung erarbeitet. In diesem Kontext sollen neuere Ergebnisse über die Beratungspraxis in Jobcentern zur Kenntnis genommen und diskutiert werden. Es wird danach gefragt, wie sich Beratungs- und Steuerungspraxis entwickelt haben und welche Erkenntnisse aus der Praxis der Arbeitslosenberatung einen Beitrag zu einer Veränderten Form der Beratung in den Jobcentern leisten können. Es soll diskutiert werden, wie materielle Grundsicherung und personenbezogene Hilfen organisiert werden können. Dabei wird einen Blick über Deutschland hinaus geworfen.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 12. Dezember 2017

Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. und Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hauptvorstand

Ort: Berlin

PIA, OptiPrax, duale (orientierte) Ausbildung, Fachkraft für Kindertageseinrichtungen u.v.m. Die zahlreichen Debatten zur Reform der Erzieher*innenausbildung sind so vielfältig wie unübersichtlich und vielfach entsteht der Eindruck babylonischer Sprachverwirrung. Einigkeit scheint darin zu bestehen, dass es dringend mehr Fachkräfte für die Kindertagesbetreuung bedarf.Aber auch für den Anspruch auf Ganztagsbetreuung an Schulen, für Horte, die Hilfen zur Erziehung und anderen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe zeichnet sich eine Versorgungslücke an Erzieher*innen ab. Zur Gewinnung neuer Fachkräfte scheint die Ausbildung dabei als eine der zentralen Stellschrauben. Unser Workshop soll über die aktuellen Entwicklungen informieren und Akteur*innen aus Wissenschaft, Verbänden, Politik, Gewerkschaften, Landes- und Bundesministerinen die Gelegenheit zur Kommentierung und Einordnung der gegenwärtigen Entwicklungen geben.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.

Anmeldungen sind bis zum 06.12.2017 möglich. Das Anmeldeformular finden sie hier.

Termin: 13. Dezember 2017

Veranstalter: Gunda-Werner-Institut in der Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Wie funktioniert die "Dominanzkultur" in Deutschland? Wie kommt es, dass unsere Lebensweisen, Selbstinterpretationen sowie die Bilder, die wir vom Anderen entwerfen, in Kategorien der Über- und Unterordnung gefasst sind?

Sabine Hark und Paula-Irene Villa haben gemeinsam einen Essay verfasst, der aktueller nicht sein könnte.

Es werden gegenwärtige Funktionsweisen und Verschränkungen von Rassismus und Heteronormativität diskutiert und feministische Exitstrategien skizziert.

Information und Anmeldung hier

AUS DEM ZFF

Anlässlich der Einigung der Jamaika Unterhändler zu den Familienleistungen bedauert das ZFF das Festhalten am dualen System aus Kindergeld und Kinderfreibeträgen. Die Förderung mit der Gießkanne muss beendet und eine Konzentration auf Maßnahmen gelegt werden, die zielgerichtet Familien mit geringem Einkommen helfen.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Eine Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag ist für uns nicht der richtige Weg. Dieser Ausbau ist eine Förderung mit der Gießkanne und Familien, die in Armut leben, werden davon kaum erreicht. Wir hoffen jedoch auf einen verstärkten Einsatz für eine neue und existenzsichernde Leistung: Kindergeld und Kinderzuschlag sollten zusammengeführt und einkommensabhängig mindestens in der Höhe des sächlichen Existenzminimums ausbezahlt werden. Diese Maßnahme würde zielgerichtet Familien mit geringem Einkommen helfen und sie vor Armut schützen. Um den Bedarf aller Kinder gleichermaßen zu decken und Kinderarmut langfristig zu bekämpfen, ist eine weitreichende Reform der Familienförderung in Form einer Kindergrundsicherung notwendig. Der Koalitionsvertrag ist noch nicht geschrieben. Wir hoffen daher auf den Mut für weitreichende und zielgerichtete Reformen.“

Weitere Informationen:

Zum Thema Kinderarmut: http://www.zukunftsforum-familie.de/themen/kinderarmut/

Zum Bündnis Kindergrundsicherung: http://www.kinderarmut-hat-folgen.de/

Zur aktuell laufenden Kampagne #stopkinderarmut! auf „we act“, die bereits von mehr als 37.000 Einzelpersonen unterzeichnet wurde: https://weact.campact.de/p/kinderarmutbekaempfen

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 15.11.2017

AKTUELLES

„Demokratieferne Räume? Wahlkreisanalyse zur Bundestagswahl 2017“ vorgestellt

Die NPD hat der AfD den Weg geebnet: Sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland profitiert die AfD von einer lokalen politischen Kultur, in der sich Demokratieverdrossenheit und Rechtsextremismus normalisieren konnten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft im Auftrag der Amadeu Antonio Stiftung, die diese heute vorstellte. Bislang wurde der hohe Wahlerfolg der AfD überwiegend als Protestwahl gedeutet. Daher konzentrierte sich die Analyse vornehmlich auf sozioökonomische Ursachen wie Arbeitslosenquoteund Einkommen. Auf dieser Grundlage wird der AfD-Erfolg häufig als Protest von Modernisierungsverlierern in abgehängten Regionen gedeutet.

Die ergänzende Untersuchung von politisch-kulturellen Aspekten ermöglicht eine weitergehende Analyse des Wahlverhaltens. Für die bundesweite Wahlkreisanalyse zur Bundestagswahl 2017 wurde neben sozioökonomischen Rahmendaten ergänzend auf den Nichtwähleranteil sowie den Zweistimmenanteil der NPD zur Bundestagwahl 2013 zurückgegriffen. Diese Merkmale sind Ausdruck von Demokratieverdrossenheit und politischer Entfremdung. Die Studie konnte einen eindeutigen Zusammenhang zwischen demokratischer Entkoppelung und Abschneiden der AfD bei der diesjährigen Bundestagswahl zeigen. Dort wo die NPD 2013 einen hohen Stimmanteil verzeichnen konnte, hat auch die AfD signifikante Wahlergebnisse erreicht. […]

Die zweitstärkste Korrelation ergibt sich mit Blick auf den Nichtwähleranteil. Wo dieser 2013 höher ausfiel, konnte die AfD in diesem Jahr ebenfalls mehr Wähler an die Urnen mobilisieren, als dort, wo es zuvor eine höhere Wahlbeteiligung gab.[…]

Wolfgang Thierse, Bundestagspräsident a.D., kommentiert die Ergebnisse der Studie: „Der Wahlerfolg der AfD ist nicht allein aus politisch-ideologischen und sozial-ökonomischen Ursachen zu erklären. Ohnehin sind diese Konfliktlinien kaum voneinander zu trennen. Die politische und gesellschaftliche Aufgabe lautet daher, die Anstrengungen sowohl für kulturelle Gleichwertigkeit als auch für soziale Gerechtigkeit zu steigern. Man muss über reale und wahrgenommene Bedrohungen ebenso offen diskutieren wie über latent vorhandenen Rassismus in allen gesellschaftlichen Kreisen.“

Der Anteil der Nichtwähler ist nach wie vor viel größer als die Zahl der AfD-Wähler. Es ist zubefürchten, dass die Rechtspopulisten hier zukünftig weitere Wählerschichten erschließen. Die demokratischen Parteien sollten ihre Anstrengungen auf diese Gruppe lenken und sind gefordert, zukunftsfähige Konzepte und Programme zur Stärkung der demokratischen Kultur und rechtspopulistischen Ausgrenzung vorzulegen.

Über die Studie:

Für die Studie wurden in einer multivariablen Analyse zehn Mehrebenenmodelle hinsichtlich des Einflusses von 16 Variablen im sozioökonomischen und politisch-kulturellen Kontext in allen 299 Wahlkreisen untersucht. Die Datengrundlagen sind Angaben des Bundeswahlleiters sowie öffentlich einsehbare Daten der regionalen Statistikbehörden.

Die Studie steht hier zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Amadeu Antonio Stiftung und Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft vom 09.11.2011, gekürzt

Alleinerziehende und deren Kinder sind in NRW besonders armutsgefährdet. Rund ein Fünftel aller Familien sind Ein-Eltern-Familien – 40 Prozent von ihnen leben von Hartz IV. „Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, müssen wir Alleinerziehende stärken“, so Jürgen Otto, Geschäftsführer der AWO NRW.

Ein unter Mitarbeit des ZFF entstandenes Positionspapier "Solidarität ist unsere Stärke: Alleinerziehende nicht alleine lassen!" der AWO NRW verdeutlicht die Probleme und formuliert konkrete Forderungen an die Politik.

Das Positionspapier als PDF steht Ihnen hier zur Verfügung.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 18/2017

SCHWERPUNKT I: Bertelsmann Studie Kinderarmut

Anlässlich der heute veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung „Armutsmuster in Kindheit und Jugend“ fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die Politik auf, endlich die notwendigen Schritte zu unternehmen, um Kinder- und Familienarmut zu bekämpfen.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Armut grenzt aus, Armut macht krank, Armut vermindert die Teilhabechancen von Millionen Kindern und Jugendlichen. Dazu kommt: Je länger die Armutserfahrung anhält, desto gravierender sind die Auswirkungen für die Kinder. Damit zeigen die Ergebnisse der Bertelsmann Studie zum wiederholten Male, mit welchen Belastungsfaktoren Kinder und Jugendliche in ihrem Aufwachsen konfrontiert sind und stärkt mit ihren Lösungsvorschlägen die langjährigen Forderungen von ZFF und dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG: Um Kinder- und Familienarmut wirksam zu bekämpfen und allen Kindern und Jugendlichen ein Aufwachsen in Wohlergehen zu garantieren, muss neben dem Ausbau einer armutssensiblen Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur auch die derzeitige Familienförderung aufgebrochen und kinderorientiert, armutsfest und endlich gerecht gemacht werden. Seit 2009 fordert das ZFF gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Wohlfahrts- und Familienverbänden die Einführung einer neuen Leistung in Form einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro. Darüber hinaus möchten wir in einem ersten Schritt das kindliche und soziokulturelle Existenzminimum im Hinblick auf die Frage, was ein Kind wirklich braucht, realitäts- und bedarfsgerecht ermitteln.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 23.10.2017

Anlässlich der heute veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung zur Kinderarmut erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, Dietmar Bartsch:

„Die Bekämpfung von Kinderarmut muss ein zentraler Punkt des Koalitionsvertrages werden."

Der Studie zur Folge haben von Armut betroffene Kinder oft keine Chance, dieser Situation zu entkommen. 21 Prozent aller Mädchen und Jungen in Deutschland lebten dauerhaft oder wiederkehrend in einer Notlage.

„Diese Fakten sind endlich ernst zu nehmen“, so Bartsch weiter. „Seit Langem ist klar, dass dauerhafte Armutserfahrung im Kindesalter sich verheerend auf die Zukunftsperspektiven junger Menschen auswirkt. Kinderarmut ist das größte Zukunftsrisiko für unsere Gesellschaft.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 23.10.2017

Anlässlich der heute veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung „Armutsmuster in Kindheit und Jugend“ fordert der AWO Bundesverband e.V. die zukünftige Regierung auf, Kinderarmut endlich ernst zu nehmen und zu bekämpfen.

Wolfgang Stadler, Bundesvorsitzender der AWO, erklärt dazu:

„Wenn jedes fünfte Kind in Deutschland in Armut aufwachsen muss, dann stimmt etwas nicht in unserem reichen Land. In Armut aufzuwachsen bedeutet nicht nur, wenig Geld zu haben: Kinderarmut zeigt sich in geringeren Bildungschancen, schlechterer Gesundheit und weniger sozialer Teilhabe. Also kein Fußball, Tanzen oder Schwimmen, weil eine Mitgliedschaft im Sportverein keine Selbstverständlichkeit ist.

Wir dürfen es nicht länger hinnehmen, dass hier – in einem Land, in dem es der Wirtschaft äußerst gut geht – über 2,7 Mio. unserer Kleinsten nicht die gleichen Chancen in der Schule, in der Gesellschaft und später am Arbeitsmarkt erhalten.Die neue Studie bekräftigt alte Erkenntnisse. Wirksames Handeln gegen Kinderarmut ist also längst überfällig. Die AWO ist schon lange Expertin in Sachen Kinderarmut: Gemeinsam mit dem ISS Frankfurt e.V. forschen wir seit Mitte der 90er Jahre zum Thema. Die AWO fordert deshalb, dass die Politik dieses Thema endlich ernst nimmt.

Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, braucht es neben Geldleistungen für Familien, Kinder und Jugendliche auch dauerhaft finanzierte Infrastrukturangebote und Unterstützungsmöglichkeiten im Einzelfall. Möchte man Kinder und Jugendliche bestmöglich fördern, müssen Kinder- und Jugendeinrichtungen wie Kitas, Jugendzentren und Familienberatungen gestärkt werden. Das zeigte auch die Studie von ISS und AWO ganz deutlich. Starke Institutionen können Kindern das bieten, was sie zu Hause eventuell nicht bekommen können.

Geldleistungen, Infrastrukturangebote und Unterstützungsangebote dürfen dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden. Kommunen, Länder und der Bund müssen gemeinsam ihre Verantwortung für die Ausgestaltung der Daseinsvorsorge für Familien wahrnehmen.“

Die AWO ist Mitglied im Bündnis Kindergrundsicherung.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 23.10.2017

Die Studie „Armutsmuster in Kindheit und Jugend“, die das Institut für Arbeitsmarktforschung (IAB) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung durchgeführt hat, zeigt, dass Kinderarmut weiterhin ein ungelöstes Problem in Deutschland ist.

Die Studienergebnisse führen auf, dass sich zwei Drittel der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen dauerhaft oder wiederkehrend in einer Armutslage befinden. Bei Mehrkindfamilien ist die Lage besonders kritisch. Nur 16,5 % der Eltern mit drei und mehr Kindern leben überhaupt in dauerhaft gesicherten Verhältnissen. Die IAB stellt fest, dass weder der wirtschaftliche Aufschwung und die damit verbundene sinkende Arbeitslosigkeit noch zurückliegende Reformen in der Familienpolitik an der hohen Armutsquote von Kindern etwas ändern konnten.

„Kinderarmut ist gleichzeitig immer Familienarmut. Abermals zeigt eine Studie, wie dringend es ist, die politischen Weichen endlich auf den richtigen familienpolitischen Kurs zu stellen“, sagt Siegfried Stresing, Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes. „Dass ein Land wie Deutschland seit vielen Jahren ein erhebliches Problem mit Kinderarmut hat, ist in erster Linie einer familienblinden Sozialversicherung geschuldet, die Familien millionenfach in die Armut treibt. Bis heute findet die Politik nicht den Mut, diesbezügliche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts konsequent umzusetzen, um Familienarmut zu verhindern.“

Bereits 2001 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass es mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren ist, dass diejenigen, die Kinder erziehen und betreuen mit demselben Geldbeitrag in der Sozialversicherung belastet werden, wie diejenigen, die keine aktive Verantwortung für Kinder tragen.

„Der fehlende Kinderfreibetrag in den Sozialversicherungszweigen der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ist einer der wesentlichen Gründe dafür, warum wir bei der Lösung der Kinder- und Familienarmut nicht vorankommen“, sagt Stresing.

Nach Berechnungen des Deutschen Familienverbandes („Horizontaler Vergleich“) ist bereits für ein Ehepaar mit zwei Kindern die Steuer- und Abgabenlast so hoch, dass die Familie trotz Kindergeld unter das von der Verfassung vorgesehene Existenzminimum fällt. Je mehr Kinder Eltern zu versorgen haben, desto dramatischer wirken sich familienblinde Sozialversicherungsabgaben auf das Familieneinkommen aus. Eine fünfköpfige Familie mit einem Jahreseinkommen von 35.000 Euro liegt beispielsweise 7.000 Euro unter dem gesetzlichen Existenzminimum.

„Trotz harter Arbeit sehen sich die meisten Eltern nicht in der Lage, ihre Kinder mindestens oberhalb der Grenze des existenzminimalen Lebensstandards zu erziehen, weil der Gesetzgeber Verfassungsvorgaben kontinuierlich ignoriert. Dieses Problem zu lösen, muss eine der wichtigsten Aufgaben der künftigen Bundesregierung sein“, so Vizepräsident Stresing.

Der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) klagen derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht eine familiengerechte Sozialversicherung ein. Drei Verfassungsbeschwerden stehen zur Annahme an.

Weitere Informationen:

Kampagne für eine familiengerechte Sozialversicherung „Wir jammern nicht, wir klagen“

Horizontaler Vergleich 2017

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 23.10.2017

Zu den Ergebnissen der neuen Bertelsmann-Studie über die Lebensumstände von Kindern im unteren Einkommensbereich sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Drei Millionen Kinder in Deutschland müssen auf vieles verzichten, was für andere zu einem normalen Leben dazu gehört: ein eigenes Zimmer, ein Internetzugang, Kicken im Fußballverein, Kinobesuche oder Urlaub mit der Familie. Wer als Kind von vielen gesellschaftlichen Bereichen ausgeschlossen bleibt, hat weniger Bildungschancen und auch im späteren Leben erhebliche Benachteiligungen. Nötig sind gezielte Hilfen insbesondere für Alleinerziehende, Familien von Langzeit-Erwerbslosen und für kinderreiche Familien. Dazu brauchen wir eine einheitliche Sockelförderung als Kindergrundsicherung, die durch weitere Unterstützungen und Maßnahmen wie kostenlose Verpflegung in Kita und Schule, Bildungsförderung, Beratungs- und Freizeitangebote ergänzt wird. Über 37.000 Einzelpersonen und mehr als 30 Verbände haben im Wahljahr unsere Kampagne #stopkinderarmut! unterstützt. Nun muss die Politik endlich handeln und konkrete Maßnahmen gegen Kinderarmut im Koalitionsvertrag aufnehmen."

Hintergrund:

Die Diakonie Deutschland, die Nationale Armutskonferenz, der Deutsche Kinderschutzbund und das Kinderhilfswerk haben 37.000 Unterschriften für die Kampagne "Keine Ausreden mehr! Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen! #stopkinderarmut" gesammelt und den Parteispitzen von Union, SPD, Grünen, Linken und FDP übergeben:

https://weact.campact.de/petitions/keine-ausreden-mehr-armut-von-kindern-und-jugendlichen-endlich-bekampfen

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 23.10.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt eine grundlegende Kraftanstrengung zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland an. Dazu muss es aus Sicht des Verbandes einen Bundesweiten Aktionsplan, der mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und ressortübergreifend an allen gesellschaftlichen Handlungsfeldern ansetzt, sowie grundlegende föderale Reformen für eine bessere Teilhabe von Kindern geben. "Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zeigt deutlich auf, dass das Aufwachsen von Kindern in Armut weitreichende Langzeitfolgen für ihre Entwicklung hat. Deshalb brauchen wir eine zeitnahe Anhebung der Kinderregelsätze auf ein armutsfestes Niveau, eine Reform des Kinderzuschlags hin zu einer Kindergrundsicherung sowie ein Bundeskinderteilhabegesetz, mit dem Kinder und Heranwachsende aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe bekommen. Um die nachhaltige Förderung der Infrastruktur sozial benachteiligter junger Menschen zu ermöglichen, führt kein Weg an der Mitfinanzierung der Leistungen für Teilhabeförderung und Armutsprävention für junge Menschen durch den Bund vorbei. Dafür muss das Grundgesetz entsprechend geändert werden", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung der Studie "Armutsmuster in Kindheit und Jugend" der Bertelsmann Stiftung.

Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt der letzten Bundesregierung in der Gesamtschau ein schlechtes Zeugnis bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland aus. Die wenigen Lichtblicke der letzten Legislaturperiode wie die Anhebung des Kinderzuschlags oder die Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss reichen bei weitem nicht aus. "In einem Land wie Deutschland zeichnet sich Kinderarmut nicht allein durch materielle Entbehrungen, sondern auch durch Ausgrenzung und damit fehlende Teilhabe an Aktivitäten aus, die für andere Kinder selbstverständlich sind. Deshalb brauchen wir nicht nur die Ausstattung von Kindern mit dem Allernötigsten, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein. Nur so werden wir den Vorgaben, die uns das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Urteil im Jahre 2010 gemacht hat, und den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention zur sozialen Sicherheit gerecht. Kinderarmut darf nicht kleingeredet, sondern sie muss durch konkrete politische Maßnahmen beseitigt werden", so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte im Rahmen eines Bundesweiten Aktionsplans gegen Kinderarmut ein besonderer Schwerpunkt auf den Bildungsbereich gelegt werden. Hier vermisst die Kinderrechtsorganisation an vielen Stellen den politischen Willen, sich dem drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen der von Armut betroffenen Kinder in Deutschland anzunehmen. "Das bittere Problem der Bildungsbenachteiligung hängt Deutschland schon seit zu vielen Jahren nach. Wir brauchen endlich eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern, um wirksame Konzepte gegen die zu große Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft auf den Weg zu bringen", so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 23.10.2017

Anlässlich der heute veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung „Armutsmuster in Kindheit und Jugend“ fordert der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V. (DKSB) die Politik auf, Kinderarmut endlich wirksam zu bekämpfen.

Heinz Hilgers (Präsident des DKSB) erklärt dazu:

„Kinderarmut wächst sich nicht aus, sondern wird von Generation zu Generation weitervererbt. Die Ergebnisse der Bertelsmann Stiftung bestätigen das nun erneut. Aktuell wachsen 2,7 Millionen Kinder und Jugendliche in Armut auf – mit weitreichenden Folgen. Wer als Kind Armut erfährt, hat kaum Chancen auf echte gesellschaftliche Teilhabe. Vor allem, wenn Armut zu einem Dauerzustand wird. Wir fordern das aktuelle System der Kinder- und Familienförderung mit einer Kindergrundsicherung vom Kopf auf die Füße zu stellen, um so die soziale Schieflage zu beseitigen und gerade Kinder von Alleinerziehenden und Familien mit mehreren Kindern wirksam und unbürokratisch aus der Armut zu holen. Zusammen mit dem Ausbau der Infrastruktur vor Ort für Kinder und Familien kann so endlich ein Beitrag geleistet werden, echte Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland zu verwirklichen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 23.10.2017

Erst die Ergebnisse des IQB-Bildungstrends, dann die der Bertelsmann-Stiftung zu Kinderarmut. Zwei erschütternde Studien innerhalb weniger Tage.

Die dramatischen Ergebnisse müssen wachrütteln. In fast allen Bundesländern schnitten die Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen schlecht ab, schlechter noch als 5 Jahre zuvor. Es wird nicht leichter: Die Zahl der Kinder mit Flucht- und Migrationserfahrung nimmt zu; Kinder sind zunehmend von Armut bedroht; immer mehr Kinder wachsen in Ein-Eltern-Familien auf. Zudem herrscht an unseren Grundschulen erhöhter Fachkräftemangel; Lehrkräfte sind überfordert. Diese Umstände wirken sich nicht nur erheblich auf die Unterrichtsqualität aus, sondern auch auf die Lern- und damit Zukunftschancen unserer Kinder.

Was über alle Landesgrenzen hinaus gilt: Kinder aus armen Familien bleiben in der Regel hinter ihren schulischen und beruflichen Möglichkeiten zurück, weil sie unzureichend gefördert werden. Das schadet Mädchen und Jungen persönlich, weil sie heute nicht die Möglichkeiten bekommen, später ausreichend Geld für ein angenehmes und gesundes Leben zu verdienen. Volkswirtschaftlich bedeutet es, dass sie als Erwachsene mehr Sozialleistungen beziehen statt Steuern und Sozialabgaben zu bezahlen.

Je früher und je wirkungsvoller wir in die Bildung eines Kindes investieren, desto mehr legen wir die Grundlagen für ein Leben in persönlicher Lebenszufriedenheit und wirtschaftlicher Eigenständigkeit. Die Investition in Frühe Bildung lohnt sich also auch langfristig: Kinder, die sehr früh unterstützt werden, haben größere Entwicklungschancen, ihr Armutsrisiko ist geringer und sie werden später seltener delinquent.

Deutschland eilt – was Bildungschancen für Kinder angeht – ein schlechter Ruf voraus. Das gilt es, schnellstmöglich zu korrigieren. Als eine der reichsten Nationen der Welt sind wir es vor allem unseren Kindern schuldig. Doch bis tragfähige Lösungen entwickelt und Gesetze verabschiedet, ausreichend Fachkräfte ausgebildet und an den Grundschulen eingestellt werden, können Jahre vergehen. Diese Zeit muss verantwortungsvoll, gezielt und wirksam genutzt werden.

IMPULS Deutschland Stiftung e.V. fordert die Kommunen, Landesregierungen sowie die neue Bundesregierung auf, folgende kurzfristige Maßnahmen zu ermöglichen, um faire Bildungs- und damit spätere Beschäftigungschancen zu schaffen:

  1. Familienförderung ausbauen: Frühkindliche Bildung funktioniert am besten dort, wo Eltern mitwirken.
  1. Mütter und Väter ermutigen, sich an dem Heranwachsen ihrer Kinder zu beteiligen; sie in ihren Erziehungskompetenzen unterstützen.
  2. Kinder, die besondere Aufmerksamkeit benötigen, frühestmöglich stärken. Schon vor der Einschulung.
  3. Lehrkräfte an Grundschulen entlasten – mit bestehenden Konzepten und erprobtem Material.
  4. Präventiv denken: Lieber früh investieren als spät reparieren.

Quelle: Stellungnahme IMPULS Deutschland Stiftung e.V. vom 27.10.2017

Als einen „Beleg des armutspolitischen Scheiterns“ bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband die aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung zur Kinderarmut in Deutschland, nach der 13 Prozent der Kinder in Deutschland dauerhaft seit fünf und mehr Jahren in Armut leben. Der Verband appelliert an die künftigen Koalitionäre, dem Thema Armutsbekämpfung endlich Priorität einzuräumen und fordert ein umfassendes Maßnahmenpaket.

„Es ist einfach beschämend, wie viele Kinder in diesem reichen Land in Armut aufwachsen. Wir reden hier von Millionen Kindern, die Ausgrenzung und Mangel Tag für Tag als Normalität erfahren, statt eine unbeschwerte Kindheit genießen zu dürfen. Es ist ein unglaubliches armuts- und gesellschaftspolitisches Versagen, das sich in diesen Zahlen ausdrückt“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Paritätische fordert von der künftigen Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket, das nicht nur die Kinder, sondern die ganze Familie in den Blick nimmt. „Wir werden die Kinder auch mit noch so vielen Bildungsprogrammen niemals aus der Armut herausbekommen, wenn wir nicht die finanzielle Situation für die ganze Familie verbessern. Es gibt keine armen Kinder ohne arme Familien“, so Schneider.

Konkret fordert der Verband die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro, einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Angebote der Jugendarbeit, eine bedarfsgerechte Erhöhung der Regelsätze auch für die Eltern in Hartz IV, einen Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung und weitere passgenaue Hilfen für Langzeitarbeitslose sowie gezielte Angebote zur Unterstützung Alleinerziehender.

„Die künftigen Koalitionäre sind aufgefordert, diesen ungeheuren kinder- und armutspolitischen Skandal des Nichtstuns endlich zu beenden, einen Masterplan zur Armutsbekämpfung auf den Weg zu bringen und insbesondere die Leistungen für Familien bedarfsgerecht zu gestalten“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 23.10.2017

SCHWERPUNKT II: Sondierungsgespräche

Anlässlich der heutigen Fortsetzung der Sondierungsgespräche u.a. zu den Themen Arbeit und Soziales unterstützt das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die aktuelle IG-Metall Forderung nach einem individuellen Anspruch auf Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden und fordert mehr Zeitsouveränität für Familien.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Seit Jahren steigen die Anforderungen in der Arbeitswelt und gleichzeitig nehmen die Aufgaben zu, die Menschen in der Betreuung und Pflege von Angehörigen übernehmen. Die familiäre Verantwortungsübernahme ist den meisten Beschäftigten wichtig. Für das ZFF ist Familie überall dort, wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken. Aus diesem Grund unterstützen wir die Forderung der IG Metall nach einer temporären Verkürzung der Arbeitszeit auf 28 Stunden bei teilweisem Lohnausgleich durch die Arbeitgeber*innen. Doch dieses ist für uns nicht nur eine Aufgabe der Tarifparteien: Höhere Zeitsouveränität und zeitliche Entlastung für Familien müssen auf den Tisch der Verhandlungspartner*innen in der Bundespolitik, wenn sie eine familienfreundliche Politik gestalten möchten. Temporäre Arbeitszeitverkürzungen mit Lohnausgleich, Instrumente der Partnerschaftlichkeit sowie ein Rückkehrrecht aus der Teilzeit gehören untrennbar dazu.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 30.10.2017

Das ZFF fordert gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG die Verhandlungsführer*innen von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen auf, in der kommenden Legislaturperiode eine Gesamtstrategie gegen Kinder- und Familienarmut vorzulegen.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Die derzeitige Familienförderung muss neu gedacht werden! Seit 2009 arbeitet das ZFF gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG daher an einem Konzept, das das kindliche Existenzminimum langfristig durch eine einfache und unbürokratische Leistung für alle Kinder und Jugendlichen garantiert. Auf dem Weg zu einer umfassenden Kindergrundsicherung könnte aber auch ein erster und wirkungsvoller Schritt sein, das Kindergeld und den Kinderzuschlag zusammenzuführen und in der Höhe des sächlichen Existenzminimums einkommensabhängig auszubezahlen. Wir hoffen daher auf den politischen Mut und die politische Durchsetzungskraft von Vorschlägen, die die Kinderarmut nachweislich verringern können. Erheben Sie Ihre Stimme für eine sozial gerechte Familienförderung!“

Der Offenen Brief des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG steht hier zum Download bereit.

Weitere Informationen:

Zum Thema Kinderarmut: http://www.zukunftsforum-familie.de/themen/kinderarmut/

Zum Bündnis Kindergrundsicherung: http://www.kinderarmut-hat-folgen.de/

Zur aktuell laufenden Kampagne #stopkinderarmut! auf „we act“, die bereits von 37.000 Einzelpersonen unterzeichnet wurde: https://weact.campact.de/p/kinderarmutbekaempfen

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 27.10.2017

Nach der Bundestagswahl und mit Blick auf die bevorstehenden Koalitionsverhandlungen fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) einen verstärkten Einsatz für die Vielfalt des Familienlebens.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Jeden Tag übernehmen Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung, tragen Sorge für andere und schenken sich Zuwendung. Dieses geschieht in ganz unterschiedlicher Form, denn Familien sind heute so bunt, wie unsere Gesellschaft selbst. In Fachveranstaltungen, politischen Diskussionsrunden und Analysen vor der Bundestagswahl haben wir uns intensiv mit dem Geschlechter- und Familienbild der Parteien auseinandergesetzt. Wir fordern wir für die nun folgende 19. Legislaturperiode den verstärkten Einsatz für die Vielfalt des Familienlebens in Deutschland!

Dazu gehören für uns u.a. eine Politik, die auf Gleichstellung und Partnerschaftlichkeit setzt, mehr Zeit für das Familienleben einräumt, sich der Bekämpfung der Kinderarmut endlich annimmt, die Alleinerziehenden konsequent unterstützt und den Nachzug von Familienangehörigen uneingeschränkt ermöglicht.

Darüber hinaus fordern wir alle demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag auf, sich konsequent allen rückwärtsgewandten und diskriminierenden Familienbildern entgegenzustellen, indem sie die Vielfalt unserer Gesellschaft betonen und wertschätzen.“

Unsere „10 Forderungen für die Vielfalt der Familie“ stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen:

Zum Thema Vielfalt Familie: www.zukunftsforum-familie.de/themen/vielfalt-familie/

Zum Bündnis Kindergrundsicherung: http://www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 26.10.2017

Anlässlich der ersten Sondierungsrunde CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen zu den Themen „Haushalt, Finanzen und Steuern“ fordert ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen eine stärkere Besteuerung sehr hoher Einkommen, Vermögen und Erbschaften, um die soziale Handlungsfähigkeit des Staates auch in Zukunft sicherzustellen. Eine Neuausrichtung der Steuer- und Finanzpolitik sei zur solidarischen Finanzierung des Gemeinwesens und der Einhaltung sozialstaatlicher Verpflichtungen unumgänglich, heißt es in einem offenen Brief des Bündnisses „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“ an die Parteivorsitzenden.

Die über 30 Bündnisorganisationen schlagen ein Bündel an Maßnahmen vor, um die Steuereinnahmen zu erhöhen und damit den Handlungsspielraum des Staates zu erweitern: „Was wir dringend benötigen ist eine Vermögensteuer und eine Reform der Erbschaftsteuer, die diesen Namen verdient. Sehr hohe Einkommen müssen wieder stärker besteuert und Kapitalerträge dürfen nicht privilegiert werden. Zudem müssen Steuerbetrug schärfer bekämpft und Steuerschlupflöcher geschlossen werden“, heißt es.

Dringenden Investitionsbedarf sehen die Bündnispartner in der Infrastruktur, der Bildung von der Kita bis zur Weiterbildung, dem Gesundheitswesen und der Pflege sowie der Kultur, Jugend und im Sport, aber auch in der Arbeitsmarktintegration und der Armutsbekämpfung. Die Rechte der Beschäftigten müssten gestärkt, bezahlbare Wohnungen geschaffen, eine nachhaltige und preiswerte Energieversorgung gesichert sowie die soziale Absicherungen aller Menschen in Deutschland gewährleistet werden, fordert das Bündnis.

Unabhängig von den sozialpolitischen Vorstellungen der verhandelnden Parteien im Detail, sei der Gradmesser für die Zukunft dieses Sozialstaates die Steuer- und Haushaltspolitik. „Die soziale Handlungsfähigkeit des Staates entscheidet sich letztlich auf der Einnahmenseite. Wenn der Staat seinen sozialstaatlichen Verpflichtungen nachkommen soll und insbesondere in vielen Kommunen nicht weiter auf Verschleiß fahren will, braucht es zusätzliche Einnahmen“, so das Bündnis.

Dem parteipolitisch unabhängigen Bündnis "Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!" gehören auf Bundesebene 33 Organisationen an: Von Gewerkschaften wie ver.di und GEW über den Deutschen Mieterbund und Sozialverbände wie Arbeiterwohlfahrt (AWO), Paritätischer Wohlfahrtsverband und Volkssolidarität bis zu Attac und Oxfam Deutschland, der Katholischen Arbeitnehmerbewegung, Migrantenverbänden, Jugend- und Studierendenorganisationen, den Naturfreunden Deutschlands, dem BUND und dem Zukunftsforum Familie e.V..

Mehr Informationen und Zitate aller Bündnispartner finden Sie unter: https://www.reichtum-umverteilen.de/presse

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 24.10.2017

Bei den Sondierungsgesprächen der Parteien wird heute unter anderem über das Thema Bildung diskutiert. Das Dogma eines ausgeglichenen Haushaltes wird auch diese Verhandlungen beeinflussen. Der staatliche Sparzwang schadet einer gerechten Bildung. Die AWO fordert stattdessen deutlich mehr Investitionen in Bildung.

Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, erklärt dazu:

„Angesichts einer nach wie vor steigenden Anzahl von in Armut lebenden Kindern und maroden Schulen in Deutschland muss umso dringlicher in Bildung und die zum Teil desaströse bauliche und personelle Infrastruktur im Bildungswesen investiert werden. Das in den Sondierungsgesprächen angestrebte Ziel eines ausgeglichenen Haushalts ist sicher zu begrüßen, darf aber nie Selbstzweck sein. Umso mehr, wenn er auf Kosten von Bildungschancen unserer Kinder und Jugendlichen geht. Das kann und darf nicht das Ziel der künftigen Bundesregierung sein.

Gleichzeitig müssen Finanzierungsbarrieren zwischen Bund, Ländern und Kommunen weiter abgebaut werden. Seit der Grundgesetzänderung Mitte dieses Jahres darf sich der Bund an der Sanierung von Schulen beteiligen. Das war ein Schritt in die richtige Richtung, ist aber noch lange nicht ausreichend.

Kurzum: Für die Finanzierung unaufschiebbarer Investitionen in die Zukunft unseres Landes und die Ausbildung seiner jungen Menschen benötigen wir einen sozial- und steuerpolitischen Kurswechsel. Steuerlasten und Vermögen in Deutschland müssen schlicht wieder gerechter verteilt und obere Einkommensklassen stärker zur Finanzierung des solidarischen Gemeinwesens herangezogen werden. Denn klar muss sein: Herkunft darf nie über den Bildungserfolg bestimmen und Kinder müssen sehr viel stärker individuell gefördert werden. Dazu erwarten wir von den Parteien substantielle Lösungen“.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 30.10.2017

Die AWO positioniert sich klar für den Schutz der Familie und das uneingeschränkte Recht auf Familienleben.

Die AWO fordert anlässlich der heutigen Sondierungsgespräche zu den Themen Migration, Integration und Flucht, dass die Aussetzung des Familiennachzugs abgeschafft wird.

Nur so kann die nach völker- und europarechtlichen Vorgaben und aus Sicht der AWO notwendige rechtliche Gleichstellung der Flüchtlinge beim Familiennachzug und bei gesellschaftlicher Teilhabe sowie das zentrale Recht auf ein Zusammenleben von Familienangehörigen verwirklicht werden.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied im AWO Bundesvorstand: „Die AWO tritt dafür ein, dass Familien zusammenleben können. Denn wir wissen um die Bedeutung der Familie für den einzelnen Menschen. Deshalb muss der Familiennachzug unabhängig vom Aufenthaltsstatus gelten. Er ist aus humanitären Gesichtspunkten heraus nicht verhandelbar.“

Gegen den Familiennachzug wird häufig ins Feld geführt, dass so eine zu große Anzahl an Menschen unkontrolliert nach Deutschland einreisen könnte. Diese Befürchtung ist längst widerlegt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat bereits seine Prognosen nach unten korrigiert. Und das Forschungsinstitut der Bundesanstalt für Arbeit legte nach einer repräsentativen Umfrage unter Geflüchteten Zahlen vor, nach denen für subsidiär Schutzbedürftige nur etwa 50.000 bis 60.000 Nachzüge zu erwarten wären.

„Es wird zu Unrecht das Schreckensbild eines unkontrollierten Flüchtlingsstroms durch den Familiennachwuchs gemalt. Diese Angstmache wird auf Kosten von Menschen betrieben, die jeden Tag Angst, Gewalt und Todesgefahr ausgesetzt sind. So darf nicht länger Politik gemacht werden!“, erklärt Döcker.

Der Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen ist eine der wenigen legalen und ungefährlichen Einreisemöglichkeiten für schutzbedürftige Menschen. Auch subsidiär Schutzberechtigte werden genauso wie Genfer Konventionsflüchtlinge auf unabsehbare Zeit in Deutschland bleiben, weil oft unklar ist, wie lange der Krieg in ihrer Heimat dauern wird. Die zurzeit für subsidiär Schutzberechtigte geltende 2-jährige Aussetzung des Familiennachzugs ist seit dem 17. 3. 2016 mit dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren („Asylpaket II“) in Kraft.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V vom 26.10.2017

Dringende Sozialreformen mahnt der Paritätische Wohlfahrtsverband in einem offenen Brief an die Parteispitzen von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen anlässlich der laufenden Sondierungen zu einer möglichen Jamaika-Koalition an. Notwendig seien Investitionen in den
Sozialstaat und ein umfassendes und konsequentes Reformpaket, um der wachsenden sozialen Unsicherheit entgegenzuwirken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

"Die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes muss in den nächsten vier Jahren zentrales Ziel für eine jede Bundesregierung sein. Keine Partei kann es sich erlauben, über die sozialen Schieflagen in Deutschland und die Nöte der vielen auf Hilfe und Unterstützung angewiesenen Menschen einfach hinwegzusehen", so Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands. Unterschiedliche Gruppen dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden. "Ganz unabhängig von Weltanschauungen ist es jetzt ein Gebot
der Vernunft, Sozialpolitik so zu gestalten, dass keiner zurückgelassen und alle mitgenommen werden – Kinder, Alte, alle Menschen", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen.

In einem gemeinsamen Brief mahnen Rosenbrock und Schneider konkrete Maßnahmen und Reformen an, insbesondere im Kampf gegen Kinder- und Altersarmut. Die Forderungen reichen von der Einführung einer einkommensorientierten und bedarfsdeckenden Kindergrundsicherung bis zur Stärkung der gesetzlichen Rente unter anderem durch die Anhebung und Stabilisierung des Rentenniveaus. Besonders dringlich seien darüber hinaus Maßnahmen gegen die anhaltend hohe
Langzeitarbeitslosigkeit und Reformen in den Bereichen Bildung, Pflege, Wohnen und in der Asyl- und Integrationspolitik.

Den gemeinsamen Brief finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 27.10.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bei ihrem Besuch in der Fachstelle für pflegende Angehörige der Diakonie Berlin-Stadtmitte e.V. informierte sich Familienministerin Dr. Katarina Barley im Gespräch mit Kindern und Jugendlichen, die Pflegeverantwortung in der Familie übernommen haben, über die Probleme und Wünsche der jungen Menschen.

„Es ist beeindruckend zu sehen, mit welcher Energie und Kompetenz sich die jungen Menschen für ihre Großeltern, Eltern oder Geschwister einsetzen. Dafür verdienen sie unseren Respekt, aber sie benötigen auch unsere Hilfe. Die Angebote der Fachstelle für pflegende Angehörige leisten einen wichtigen Beitrag für die Region. Von der hier angebotenen Online-Beratung können auch andere Einrichtungen profitieren“, erklärte Familienministerin Dr. Katarina Barley.

Im Gespräch mit den Jugendlichen wurde deutlich, welche große Verantwortung, aber auch Nähe und Vertrauen mit dem Einsatz für hilfebedürftige Familienmitglieder verbunden ist. Um daraus erwachsende positive Wirkungen zu verstärken, ist das Angebot von passenden Entlastungsangeboten und Auszeiten für die Jugendlichen von besonderer Bedeutung. Um pflegende Kinder und Jugendliche bundesweit zu unterstützen, wurde vom Bundesfamilienministerium deshalb das Projekt „Pausentaste – Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe“ ins Leben gerufen.

Ab dem 1. Januar 2018 bekommen Kinder und Jugendliche Hilfe und Rat beim Kinder- und Jugendtelefon der „Nummer gegen Kummer“ – unter der kostenlosen Nummer 116 111. Die Beratung ist anonym und wird von Montag bis Samstag jeweils von 14 bis 20 Uhr angeboten. An Samstagen findet zudem eine „Peer-to-Peer“–Beratung durch speziell ausgebildete Beraterinnen und Berater im Alter von 16 bis 21 Jahren statt. Auch online können sich Betroffene unter www.nummergegenkummer.de Rat und Hilfe holen.

Die Fachstelle für pflegende Angehörige ist Standort einer Lokalen Allianz für Menschen mit Demenz. Im gleichnamigen Bundesmodellprogramm sind 500 Lokale Allianzen mit Fördermitteln des BMFSFJ seit 2012 entstanden. Sie vernetzen Akteure und Angebote vor Ort und sorgen für Verständnis und Akzeptanz im sozialen Umfeld Betroffener.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.10.2017

„Wir brauchen dringend höhere Löhne und mehr Personal im öffentlichen Dienst. Wer die Logik der Privatwirtschaft auf den öffentlichen Dienst gerade im sozialen Bereich überträgt, hat nichts verstanden. Arbeit am und mit Menschen kann und darf nicht in Kategorien von Produktivität und Wettbewerb gedacht werden. Produktivitätsfortschritt würde bedeuten, dass Lehrkräfte Klassen von 40 Kindern unterrichten oder auf einen Krankenpfleger 30 Patienten und mehr kommen. Das können wir nicht wollen“, erklärt Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heute veröffentlichten Kurz-Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft zur Lohnentwicklung.

Krellmann weiter:

„Wenn sich die künftigen Koalitionäre im Bund auf eine schwarze Null verständigen, sehe ich schwarz für die Beschäftigen. Erste Aufgabe wäre es, sich um die soziale Sicherheit und eine gerechte Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums zu kümmern. Damit ist es die Aufgabe des Sozialstaates und somit auch Aufgabe der nächsten Bundesregierung, soziale Dienstleistungen mit guter Arbeit allen Menschen zur Verfügung zu stellen. Gesellschaftlich unverzichtbare Arbeit, die mehrheitlich hierzulande von Frauen geleistet wird, muss entsprechend anerkannt und bezahlt werden. DIE LINKE will jährlich über 120 Milliarden Euro in die öffentliche Daseinsvorsorge und Infrastruktur investieren. Durch höhere Einnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen können diese Ausgaben mindestens zur Hälfte refinanziert werden. Durch mehr öffentliche Investitionen auf kommunaler Ebene, Bundes- und Länderebene und durch eine gerechte Verteilung der Arbeit können Millionen neue Arbeitsplätze in kurzer Vollzeit geschaffen werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 25.10.2017

Die Bundesregierung soll eine Aushöhlung des Mindestlohngesetzes verhindern. Insbesondere soll eine Aufweichung der Dokumentationspflicht der Arbeitszeit verhindern werden. Die Dokumentationspflicht sei "eine notwendige Voraussetzung für eine wirksame Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns", verlangt die SPD-Fraktion in einem Antrag (19/17). Die Bundesregierung wird außerdem aufgefordert, sich für eine Erhöhung der Zahl der Mitarbeiter in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit einzusetzen und damit eine wirksame Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns zu ermöglichen.

In ihrem Antrag ziehen die Abgeordneten auch eine Bilanz des seit dem 1. Januar 2015 in Deutschland geltenden Mindestlohns. Rund vier Millionen Menschen hätten durch den Mindestlohn zum Teil deutliche Lohnerhöhungen erhalten. Kaufkraft und Binnennachfrage seien durch den Mindestlohn gestärkt worden. Auch die Betriebe würden den Mindestlohn reibungslos umsetzen. Die im Vorfeld der Mindestlohneinführung verbreiteten Horrorszenarien über Beschäftigungsverluste hätten sich als gegenstandslos erwiesen: "Die aktuellen Daten der Arbeitsmarktstatistik weisen vielmehr einen ungebrochenen Trend zu mehr Erwerbstätigkeit und einem höheren Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung aus", schreibt die SPD-Fraktion.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 551 vom 25.10.2017

Frauen erzielen in Deutschland nur die Hälfte des Gesamteinkommens der Männer und verdienen bei den Stundenlöhnen rund ein Fünftel weniger – Bei Erwerbseinkommen gibt es Gender Pay Gap zwischen „Männer-“ und „Frauenberufen“, aber auch innerhalb vieler Berufe – Deutschland weist eine im internationalen Vergleich hohe Lücke von rund 53 Prozent bei den Renteneinkommen aus – Handlungsbedarf der Politik an mehreren Fronten

Drei neue Studien des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) befassen sich mit Einkommensungleichheiten zwischen Frauen und Männern. Die AutorInnen schließen auf einen Handlungsbedarf der Politik an gleich mehreren Fronten. Deswegen müsse die Gleichstellung von Frauen einen hohen Stellenwert haben in den aktuell stattfindenden Gesprächen zur Bildung einer Koalition.

DIW-Steuerexperte Stefan Bach hat die aktuellsten verfügbaren Daten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik des Jahres 2010 ausgewertet. Demnach erreichen Frauen beim gesamten Bruttoeinkommen insgesamt nur 51 Prozent des Einkommens der Männer.Bei den Arbeitseinkommen erreichen sie 52 Prozent des Einkommens der Männer.Bei Vermietungseinkünften oder Kapitalerträgen sind die Unterschiede zwischen den Geschlechtern weniger ausgeprägt.

Ein wesentlicher Grund für die Ungleichheit bei den Arbeitseinkommen ist die Lohnlücke, der sogenannte Gender Pay Gap. Dieser lag in Deutschland bezogen auf die Stundenlöhne zuletzt bei 21 Prozent und nimmt nur langsam ab.

Schon seit langem ist bekannt, dass ein Teil des Gender Pay Gaps mit der Berufswahl zusammenhängt, denn Berufe mit einem hohen Anteil an Frauen werden niedriger entlohnt als sogenannte „Männerberufe“, also solche, wo der Männeranteil bei mehr als 70 Prozent liegt. „Unsere Analysen zeigen aber, dass es auch innerhalb von Berufen mitunter sehr hohe Gender Pay Gaps gibt“, so Katharina Wrohlich, Autorin einer der Studien, die im aktuellen DIW Wochenbericht erschienen sind. So ist die Lohnlücke bei VerkäuferInnen (29 Prozent), Bankfachleuten (25 Prozent) und BuchhalterInnen (24 Prozent) noch höher als der durchschnittliche Gender Pay Gap. Entscheidet sich ein Mann für den typischen Frauenberuf der Sprechstundenhilfe, so verdient er im Durchschnitt sogar 43 Prozent mehr als seine Kolleginnen (siehe Grafik). Übt eine Frau als Dreherin oder Metallarbeiterin aber einen typischen Männerberuf aus, liegt ihr Gehalt auch unter dem ihrer männlichen Kollegen, und zwar um 28 Prozent.

„Andererseits gibt es auch Berufe, zum Beispiel KindergärtnerIn, bei denen wir keinen Gender Pay Gap beobachten“, so Studienautorin Aline Zucco. Es liegt nahe, dass Berufe, in denen der Anteil der Beschäftigten im öffentlichen Dienst besonders hoch ist, geringere Gender Pay Gaps aufweisen. Dies lässt sich mutmaßlich auf die tarifvertraglichen Regelungen im öffentlichen Dienst zurückführen, die weniger Spielraum für Verhandlungen lassen als in der Privatwirtschaft. Eine konsequente Implementierung des Entgelttransparenzgesetzes könnte auch im privaten Sektor zu geringeren Gender Pay Gaps führen, vermuten die StudienautorInnen.

Deutschland weist großen Gender Pension Gap auf

Der Gender Pay Gap, aber auch weitere Faktoren wie Unterbrechungen in der Erwerbsbiographie durch Kindererziehung haben Folgenfür das Renteneinkommen von Frauen. So betrug der sogenannte Gender Pension Gap, also die Lücke bei den Renteneinkommen zwischen Frauen und Männern, in Deutschland im Jahr 2012 rund 53 Prozent. Das ist ein im internationalenVergleichhoherWert, in Dänemark lag der Unterschied im selben Jahr bei lediglich 24 Prozent.

Zusätzlich zu den Unterschieden bei den Gender Pension Gaps haben die DIW-ForscherInnen AnnaHammerschmid, CarlaRowold und Peter Haan Unterschiede bei der Gesundheit von älteren Menschen in Deutschland, Dänemark undFrankreich untersucht und festgestellt, dass es bei derAnfälligkeit für Depressionen ähnliche Muster zu den Pension Gaps gibt: Deutschland hat im Vergleich zu Dänemark nicht nur eine höhere Rentenlücke, sondern ältere Frauen sind hierzulande im Vergleich zu Männern noch häufiger von depressiven Symptomen betroffen.

„Wir können aus unseren Ergebnissen nicht ableiten, dass dasEine mit dem Anderen kausal zusammenhängt“, so Studienautorin AnnaHammerschmid, „aber dieHypothese liegt nahe, dass die geringeren Einkommen von Frauen erhebliche negative Effekte haben können, die über das reine Einkommen hinausgehen.“

Um dem entgegenzuwirken ist nach Ansicht der AutorInnen aller drei Berichte ein Kulturwandel in der Gesellschaft undvor allem in der Arbeitswelt nötig – aber auch die Politik ist am Zug. „Die Verdienstlücke zu schließen ist eine zentrale Voraussetzung für mehr Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern“, so Wrohlich. „Bessere Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf – mehr und bessere Betreuung für kleine Kinder, mehr und qualitativ bessere Ganztagsschulen – sind hierbei wichtige Aufgaben für die Politik.“ Ebenso bedarf es stärkerer Anreize für eine ausgeglichene Aufteilung von Erwerb- und Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen. Verheiratete Frauen tragen als Zweitverdienerinnen häufig einen geringeren Teil zum Familieneinkommen bei. „Durch das Ehegattensplitting zahlen sie deutlich mehr Einkommensteuern als Ledige mit gleichen Einkommen, das ist einer der Gründe für den geringeren Erwerbsumfang vieler Frauen“, so Bach. „Das Ehegattensplitting muss auf den Prüfstand, denn es setzt in Kombination mit der Steuerbegünstigung von Mini-Jobs negative Erwerbsanreize für verheiratete Frauen.“ Auch könnte eine Verlängerung der sogenannten „Vätermonate“ beim Elterngeld bewirken, dass sich Männer mehr einbringen und die Sorgearbeit gleicher verteilt wird, so die DIW-ÖkonomInnen.

DIW Wochenbericht 43/2017

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 25.10.2017

Wenn Menschen finanziell absteigen und nur noch ein Einkommen unter der Armutsgrenze zur Verfügung haben, führt das dazu, dass sich ihre sozialen Beziehungen verschlechtern. Das belegt nun erstmals eine für Deutschland repräsentative Studie auf Basis der Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am DIW Berlin. Demnach treffen sich in Armut geratene Menschen seltener als zuvor mit Bekannten, Kollegen und Kolleginnen oder Menschen in ihrer Nachbarschaft. Außerdem verändert sich ihr Freundeskreis. Dort finden sich immer weniger Menschen mit einem festen Job. Die Studie wurde kürzlich in der Fachzeitschrift „European Sociological Review“ veröffentlicht.

Als armutsgefährdet gilt hierzulande, wer weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens zur Verfügung hat. Um herauszufinden, wie sich Armut auf die sozialen Beziehungen auswirkt, analysierten die Hamburger SoziologInnen Petra Böhnke und Sebastian Link die Angaben von mehr als 50.000 Menschen, die zwischen 1992 und 2013 im Rahmen der Langzeitstudie SOEP in West- und Ostdeutschland immer wieder befragt wurden. Diese hatten unter anderem Fragen zu ihrem Einkommen und zur Häufigkeit ihrer sozialen Kontakte beantwortet.

Die Analyse der SOEP-Daten zeigt: In Armut geratene Menschen treffen sich weniger als zuvor mit anderen Menschen. Sie machen auch seltener Besuche oder empfangen Gäste. „Darüber hinaus ändert sich ihr Freundeskreis“, sagt Petra Böhnke. Zwar zählten in Armut geratene Menschen genauso viele Menschen zu ihrem Freundeskreis wie zuvor. Aber nach drei Jahren in Armut gehörten dazu beispielsweise weniger Menschen mit einem festen Arbeitsplatz. „Dadurch verringern sich die Möglichkeiten, wieder einen Weg aus der Armut heraus zu finden. Zum Beispiel, weil informelle Informationen zu Jobangeboten fehlen“, gibt Böhnke zu bedenken.

Die Beziehungen, die arme Menschen zu ihrer Familie pflegen, sind stabiler: Die SOEP-Daten zeigen, dass sich die Betroffenen im Durchschnitt genauso häufig mit Familienmitgliedern treffen wie zuvor. „Diese Beziehungen bilden ein starkes soziales Netz, das auch dafür sorgt, dass arme Menschen in der Regel nicht völlig sozial isoliert sind“, sagt Sebastian Link, Co-Autor der Studie.

Nichtsdestoweniger sei aus anderen Studien bekannt, dass sich arme Menschen sozial ausgegrenzt fühlten. Das sei ein Hinweis darauf, dass die Häufigkeit der Zusammentreffen nichts über die Qualität der Beziehungen in der Familie aussage. Zwar könnten Familien Notlagen auffangen, aber das würde auch zu Konflikten führen.

In ihrer Studie konnten die AutorInnen erstmals belegen, dass die eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten ein wichtiger Grund dafür sind, dass sich die sozialen Beziehungen von armen Menschen zu deren Nachteil verändern. Darüber hinaus sei Armut oft mit Lebensumständen verbunden, die das soziale Gefüge aus FreundInnen und Bekannten ebenfalls belasten – etwa ein schlechter Gesundheitszustand.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 23.10.2017

14,6 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland beziehen Leistungen nach dem SGB II. Damit hat der Anteil der Kinder, die auf "Hartz IV" angewiesen sind, einen neuen Höchststand erreicht. Insgesamt leben rund 1,95 Millionen Kinder und Jugendliche in Familien, die SGB II beziehen – über 110.000 Kinder oder 0,8 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Das zeigt eine neue Auswertung der aktuellsten verfügbaren Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (Stand Juni 2017) durch das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* Im Webangebot der Stiftung sind detaillierte Daten für alle Landkreise und kreisfreien Städte in Deutschland verfügbar (Link unten).

Nach Analyse von WSI-Sozialexperten Dr. Eric Seils ist der Anstieg eine Folge der Zuwanderung, vor allem von Flüchtlingen, seit dem Jahr 2012. Zunächst hatte sie sich in einem Anstieg der Fallzahlen beim Asylbewerberleistungsgesetz bemerkbar gemacht, da Flüchtlinge in der Regel in den ersten 15 Monaten keinen Anspruch auf Hartz IV haben. Mit einer Verzögerung kam es dann zu einer starken Zunahme der Zahl ausländischer Kinder im SGB II-System. Diese hat sich seit Dezember 2011 von 291.373 auf 583.639 ziemlich genau verdoppelt. Der sukzessive Übergang in SGB II stellt für Flüchtlingsfamilien trotz des niedrigen Niveaus eine Leistungsverbesserung dar. Die Zahl der Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit – ohne und mit Migrationshintergrund – in SGB-II-Haushalten ist dagegen seit Dezember 2011 um über 120.000 gesunken.

Regional konzentriert sich die Zunahme der Kinder, die auf Hartz IV angewiesen sind, auf Westdeutschland. Im Osten war nur im vergangenen Jahr ein kleiner Anstieg festzustellen. In den vergangenen Jahren habe dies zu einer gewissen Angleichung in beiden Teilen Deutschlands beigetragen, schreibt Seils. Es gibt aber weiterhin große regionale Unterschiede, vor allem auf der Ebene der Städte und Kreise: Die höchsten SGB II-Quoten unter Minderjährigen weisen Gelsenkirchen (41,0 Prozent), Bremerhaven (36,1 Prozent) und Halle an der Saale (34,3 Prozent) auf. Die Kreise mit den niedrigsten SGB II-Quoten liegen alle in Bayern: Pfaffenhofen an der Illm (2,2 Prozent), Eichstätt (2,3 Prozent) und Donau-Ries (2,5 Prozent).

Für Seils zeigen die neuen Daten die Notwendigkeit, noch mehr für die soziale Inklusion zu tun: "Sicherlich ist es erfreulich, dass die verbesserte wirtschaftliche Entwicklung die Zahl der deutschen Kinder auf Hartz IV senkt. Aber dieser Rückgang vollzieht sich auf einem nach wie vor hohen Niveau und ist kein Selbstläufer", resümiert er. Auch die starke Zunahme der ausländischen Kinder im SGB-II-Bezug unterstreiche die Bedeutung von besserer Arbeitsmarktintegration der Eltern und von Bildungsinvestitionen – für Einwanderer, aber auch für die bereits länger in Deutschland lebende Bevölkerung. Die hohen Hartz-IV-Quoten in vielen ostdeutschen Regionen zeigten, dass die Masse der bedürftigen Kinder deutsche Staatsbürger seien. "Unabhängig von Herkunft und Wohnort profitieren alle Kinder von einer starken, kostenlosen Bildungsinfrastruktur und einer fairen Ordnung am Arbeitsmarkt, die es ihren Eltern möglich macht, die Familie aus eigener Kraft zu finanzieren", so Seils.

*Die Auswertung im WSI-Verteilungsmonitor mit allen Daten für die Städte und Kreise finden Sie hier: https://www.boeckler.de/wsi_111283.htm

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 25.10.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Thomas Krüger ist auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Kinderhilfswerkes als Präsident der Kinderrechtsorganisation im Amt bestätigt worden. Der 58-jährige steht seit 1995 an der Spitze des Deutschen Kinderhilfswerkes. Als Vizepräsidentinnen wurden Anne Lütkes und Birgit Schmitz wiedergewählt. Den Vorstand komplettieren Volker Fentz, Harald Geywitz, Haimo Liebich und Nathalie Schulze-Oben.

"Das Deutsche Kinderhilfswerk wird sich weiterhin konsequent für die Kinderrechte in Deutschland einsetzen. Wir müssen in der Gesamtschau feststellen, dass die deutsche Gesellschaft Kinderinteressen anhaltend ausblendet und verdrängt. Deshalb werden wir gerade auch im Hinblick auf die neue Bundesregierung unsere Anstrengungen intensivieren, damit Deutschland zukünftig seinen kinderrechtlichen Verpflichtungen nach der UN-Kinderrechtskonvention nachkommt. Beispielsweise bei der Bekämpfung der Kinderarmut in unserem Land, bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen, bei der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz oder bei der Etablierung von gleichen Rechten für alle Kinder ohne Diskriminierung beispielsweise aufgrund von Herkunft oder Aufenthaltsstatus", betont Thomas Krüger anlässlich seiner Wiederwahl.

Weitere zentrale Themen des Deutschen Kinderhilfswerkes werden Fragen des Jugendmedienschutzes, der kinderfreundlichen Stadtentwicklung und die kulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sein. Zudem sollen bei der Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen wichtige Akzente in der kinderpolitischen Auseinandersetzung gesetzt werden. "Wir sind als Kinderrechtsorganisation insgesamt, und vor allem in unseren Schwerpunktthemen Bekämpfung der Kinderarmut, Beteiligung und Mitbestimmung, Bildungsgerechtigkeit sowie Integration von Flüchtlingskindern sehr gut aufgestellt und einer der zentralen kinderpolitischen Ansprechpartner in Deutschland. Auch aufgrund unserer finanziellen Unabhängigkeit durch private Mittel können wir eine konsequente Lobbyarbeit für Kinderrechte leisten und lokale Initiativen und Vereine in der Breite zu fördern", so Krüger weiter.

In der politischen Lobbyarbeit steht weiterhin die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ganz oben auf der Prioritätenliste des Deutschen Kinderhilfswerkes. Damit würde die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem gestärkt und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland gegeben. Mehr als 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland ist es an der Zeit, dass sich die Prinzipien dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.10.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 13. November 2017

Veranstalter: Deutsches Instituts für Wirtschaftsforschung und OECD Berlin Centre

Ort: Berlin

Bis zur Gleichstellung von Mann und Frau im OECD-Raum ist es noch ein weiter Weg. Junge Frauen sind im Schnitt besser gebildet als gleichaltrige Männer und auch die Erwerbsquote unter Frauen nähert sich immer mehr der von Männern an. Trotzdem verdienen sie nach wie vor durchschnittlich 15 Prozent weniger als Männer, sind seltener in Führungspositionen vertreten und erfahren häufiger Diskriminierung.

Welchen gläsernen Decken erschweren Frauen ihren beruflichen und wirtschaftlichen Werdegang? Wie können Regierungen sie dabei unterstützen, diese zu durchbrechen? Welche Auswirkung haben Familie und unbezahlte Arbeit auf das Einkommen und die Absicherung von Frauen?

Monika Queisser geht diesen und vielen anderen Fragen in ihrer Präsentation nach und stellt dabei die neuesten Zahlen aus der OECD-Studie „The Pursuit of Gender Equality – An Uphill Battle“ vor.

Nähere Informationen, auch zur Anmeldung, finden Sie hier.

Termin: 13. November 2017

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung – Bundesstiftung Berlin

Ort: Berlin

Der gesellschaftliche Wandel sowie Migration und Integration verändern unsere Gesellschaft, in der Werte, Normen und Handlungsweisen stets neu ausgehandelt werden. Das Leben in pluralen Gesellschaften fordert von den Menschen Offenheit, sich in neuen Kontexten zu orientieren, andere Lebensweisen kennenzulernen und über seine eigenen Grenzen hinaus zu denken.

Jugendhilfe und Schule haben die Aufgabe junge Menschen auf ein Leben als mündige Bürger in der Demokratie vorzubereiten. Um dem gerecht zu werden müssen sie Erfahrungsräume zur Verfügung zu stellen, in denen junge Menschen soziale und demokratische Handlungskompetenz entwickeln und füreinander und im Umgang miteinander Verantwortung übernehmen

Ich, du, anders, normal?!: Was bedeutet eigentlich „normal“ in einer Gesellschaft, die durch Pluralität gekennzeichnet ist und wie kann das friedliche Zusammenleben in der Gemeinschaft gestaltet werden? Wie kann Demokratie für die jüngere Generation erlebbar gestaltet sein, in den Zusammenhängen, in denen sie sich tagtäglich bewegen? Im Rahmen des dritten bundesweiten Demokratietages soll darüber nachgedacht werden, welchen Beitrag Schule leisten kann zur Lösung der großen Herausforderungen, vor denen wir im Hinblick auf ein demokratisches Zusammenleben im 21. Jahrhundert noch immer (und wieder verstärkt) stehen.

Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 20. November 2017

Veranstalter: SelbstHilfeInitiative Alleinerziehender (SHIA) e.V. / LSVD Regenbogenfamilienzentrum Berlin

Ort: Berlin

Einelternfamilien, Regenbogenfamilien, Pflegefamilien, Patchworkfamilien und viele weitere Familienmodelle gehören neben der Vater, Mutter, Kind(er)-Familie zu der real existierenden und gelebten Familienvielfalt. In allen diesen Familienmodellen übernehmen Menschen Verantwortung für Kinder und pflegebedürftige Personen.

Die Fachveranstaltung bietet ein Diskussionsforum für Vertreter*innen verschiedenster Familienformen. Im anschließenden Dialog mit dem Publikum solen die vom Podium dargestellten Sachverhalte diskutiert, politische und strukturelle Voraussetzungen für die gelebte Vielfalt sowie mögliche Leerstellen und Handlungsoptionen für Politik, Betriebe und Gesellschaft identifiziert werden.

Information und Anmeldung: margaretha.mueller@shia-berlin.de oder constanze.koerner@lsvd.de

Termin: 29. November 2017

Veranstalter: Konrad-Adenauer-Stiftung

Ort: Berlin

Kind und/oder Karriere? Zwischen Wunsch und Wirklichkeit – Vortrag mit anschließender Diskussion

Viele Paare leben heute in egalitären Partnerschaften, in denen Erwerbs- und Hausarbeit fair zwischen den Partnern aufgeteilt wird, v.a. wenn beide über einen ähnlichen sozioökonomischen Hintergrund verfügen: so schön, so gut. Sobald jedoch das erste Kind geboren wird, ändert sich dies häufig – in vielen Partnerschaften kommt es zu einem sogenannten Re-Traditionalisierungsschub. Geschlechterrollen müssen neu verhandelt werden und das Thema Vereinbarkeit beruflicher und familiärer Interessen wird lebensbestimmend/-entscheidend. Häufig stehen dabei Mütter im Fokus des Interesses (gender pay gap, gender care gap, motherhood penalty). Das Vereinbarkeitsproblem stellt sich jedoch auch für Väter, v.a. für jene, die eine aktive Vaterrolle anstreben (Partnermonate). Aktuelle Studien belegen, dass Mütter und Väter durch den Spagat zwischen Büro und Kinderzimmer in gleicherweise betroffen sind. Der Versuch, allen Ansprüchen gerecht zu werden, belastet beide Geschlechter, wobei es für Mütter in erster Linie um mehr Teilhabe am Erwerbsleben geht, während bei Vätern mehr Teilhabe am Familienleben im Fokus steht.

Im Rahmen des Vortrages werden beide Seiten der Vereinbarkeitsproblematik beleuchtet: Neben aktuellen familienpolitischen Gegebenheiten werden die Wünsche von Vätern und Müttern dargelegt und in einem weiteren Schritt mit der tatsächlichen Situation abgeglichen, um so mögliche Diskrepanzen aufzudecken. Dabei werden außerdem Ost-West-Unterschiede berücksichtigt, die nach wie vor erheblich sind: Die Mehrheit der Elternpaare in Ostdeutschland lebt ein Doppelverdienermodell (beide Vollzeit) während in Westdeutschland das sogenannte Hinzuverdienermodell (Mann Vollzeit/ Frau Teilzeit) dominiert. In einem Ausblick werden ferner Vereinbarkeitspotenziale diskutiert.

Weitere Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 05. Dezember 2017

Veranstalter: Frauen helfen Frauen e.V. Rostock, gefördert durch das Bundesministerium für Gesundheit

Ort: Rostock / Warnemünde

Teilnehmerbeitrag: 50 Euro

Aus fachlicher Perspektive ist die komplexe Wechselwirkung zwischen Sucht und Gewalt unumstritten, Auswirkungen auf die Kooperation zuständiger Hilfesysteme hatte dies bislang dennoch kaum. Besonders Frauen tragen schwer an dieser Situation, erfahren als gewaltbetroffen und suchtbelastet eine doppelte Stigmatisierung und erleben auf Seiten der professionellen Helfer*innen nicht selten dieselbe Überforderung und Hilflosigkeit, die sie selbst nur allzu gut kennen.

Das Bundesmodellprojekt GeSA hat sich die Entwicklung eines Kooperationsmodells unter Beteiligung der verschiedenen, an der Unterstützung und Versorgung betroffener Frauen beteiligten Hilfesysteme zum Ziel gesetzt. Anliegen war es, Schnittstellenprobleme zu reduzieren, eine Strategie für eine effiziente Zusammenarbeit unterschiedlichster Professionen sowie konkrete Formen und Möglichkeiten der Kooperation im Einzelfall zu entwickeln und zu erproben.

Gemeinsam mit Ihnen als Expert*innen aus Praxis, Politik und Wissenschaft sollen Erfahrungen und Ergebnisse diskutiert und Überlegungen zur Verstetigung und Nachhaltigkeit vorgestellt werden.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 07. Dezember 2017

Veranstalter: Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.

Ort: Berlin

Ein Tagungsbeitrag wird nicht erhoben.

Die Diakonie hat nach über zehn Jahren Erfahrungen mit dem SGB II Vorschläge für eine sanktionsfreie Mindestsicherung und Grundlagen für eine andere Institutionalisierung der sozio-kulturellen Mindestsicherung, der sozialen Beratung und der Arbeitsförderung erarbeitet. In diesem Kontext sollen neuere Ergebnisse über die Beratungspraxis in Jobcentern zur Kenntnis genommen und diskutiert werden. Es wird danach gefragt, wie sich Beratungs- und Steuerungspraxis entwickelt haben und welche Erkenntnisse aus der Praxis der Arbeitslosenberatung einen Beitrag zu einer Veränderten Form der Beratung in den Jobcentern leisten können. Es soll diskutiert werden, wie materielle Grundsicherung und personenbezogene Hilfen organisiert werden können. Dabei wird einen Blick über Deutschland hinaus geworfen.

Der Veranstaltungsort ist barrierearm. Bitte teilen Sie eventuellen Unterstützungsbedarf möglichst bald mit.

Es wird um Anmeldung per E-Mail gebeten bis zum 22.11.2017 an arbeit-soziales@diakonie.de unter Angabe von Name, Institution, Funktion und Kontaktdaten. Eine Abmeldung (bei vorheriger Anmeldung) wird aus organisatorischen Gründen ebenfalls erbeten.

AKTUELLES

"Düsseldorfer Erklärung" verabschiedet

Auf der 8. Sozialkonferenz der AWO zur Kinder- und Jugendhilfe am 4.3.2017 trafen und diskutierten über 250 Ehren- und Hauptamtliche aus der AWO über aktuelle Entwicklungen, verbandliche Positionen und Forderungen an die Politik.

Die Dokumentation der Tagung mit der "Düsseldorfer Erklärung" ist jetzt erschienen und kann hier auf der AWO-Homepage heruntergeladen werden.

Quelle: Information AWO Bundesverband e. V. vom 26.10.2017

Auch in diesem Jahr führt der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) eine Online-Umfrage durch, die sich an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Pflegeeltern, Beratende und weitere Personen richtet, die mit unbegleiteten minderjährigen und jungen erwachsenen Geflüchteten in Kontakt stehen.

Mit dieser Befragung möchte sich der BumF einen Überblick über die Situation der Jugendlichen verschaffen, die sich in Deutschland aufhalten und im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe versorgt werden bzw. wurden.

Der BumF lädt Sie alle ganz herzlich ein, bis zum 03.11.2017 unter dem folgenden Link an der Umfrage teilzunehmen:

https://www.soscisurvey.de/Umfrage_BumF_2017/

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vom 26.10.2017

Panini unterstützt LSVD

Am 12. Juni 2016 wurden bei einem Anschlag auf den Nachtclub Pulse in Orlando 49 Menschen brutal ermordet. Ein gezielter Gewaltakt gegen LSBTI und ihre Freund*innen, wie man ihn sich bis dahin nicht hatte vorstellen können. In der Comic-Anthologie „Love is Love“ von Panini reagieren die unterschiedlichsten Comic-Künstler*innen auf diese unfassbare Tat. In ihren Geschichten drücken sie Mitgefühl, Trauer und Sorge angesichts des Angriffs auf die homosexuelle Community aus, machen aber auch Hoffnung und setzen sich für Akzeptanz, Gleichberechtigung und Frieden ein.

In den USA wurde Love is Love zu einem großen Erfolg und der Gewinn der Veröffentlichung wurde an die Hinterbliebenen der Opfer gespendet. Vom Erlös des deutschen Bandes werden ebenfalls je drei Euro pro Band gespendet, zugunsten der LSBTI-Verbände in den USA und des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD).

Die Anthologie Love is Love ist eine Zusammenstellung kurzer Comic-Episoden, in denen einige der bekanntesten Comic-Schaffenden aus der ganzen Welt ihre Gefühle nach dem Attentat auf den überwiegend von Homosexuellen besuchten Club Pulse in Orlando zum Ausdruck bringen, sich gegen Gewalt und für die Akzeptanz und die Gleichberechtigung von Homosexuellen aussprechen.

Der LSVD bedankt sich sehr bei Panini für die Zusammenarbeit.

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands vom 24.10.2017

LSVD-Projekt startet mit ersten Vernetzungstreffen in Leipzig

Rechtspopulismus ist längst in Deutschland angekommen. Mit diffamierenden Kampfbegriffen und faktenfreien Kampagnen wird auch Stimmung gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI*) gemacht. Das neue bundesweit agierende Projekt „Miteinander stärken. Rechtspopulismus entgegenwirken“ des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) möchte Aktivist*innen und Fachkräfte aus der Community und Bündnispartner*innen stärken und mit ihnen gemeinsam Strategien und Bündnisse für gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt entwickeln. Hierzu findet heute der Auftakt mit einem regionalen Vernetzungstreffen im Neuen Rathaus Leipzig statt.

Das Projekt „Miteinander stärken“ trägt dazu bei, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*- und intergeschlechtliche Menschen als gleichberechtigt und gleichwertig akzeptiert und anerkannt werden. Gleichzeitig möchte es zusammen mit Partner*innen aus der Antirassismusarbeit, aus migrantischen Organisationen und aus vielen weiteren zivilgesellschaftlichen Initiativen Gegenstrategien entwickeln und Vernetzungsprozesse anstoßen. Denn von einer demokratischen und offenen Gesellschaft profitieren alle. Sie schafft die Voraussetzung dafür, jederzeit, an jedem Ort, ohne Angst und Anfeindung verschieden sein zu können.

In regionalen Workshops, Konferenzen und bundesweiten Foren werden menschenfeindliche Parolen analysiert, effektive Gegenstrategien diskutiert und neue Kooperationen und Bündnisse geschlossen. Das Projekt richtet sich an alle, die sich für demokratische Grundwerte und gesellschaftlichen Zusammenhalt engagieren: Vereine und Verbände, Gewerkschaften und Unternehmen, Medien, Wissenschaft, Kultur und Sport, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, migrantische und antirassistische Initiativen, Fachkräfte aus der Jugend-, Familien- und Bildungsarbeit und die LSBTI*-Community.

Das Projekt „Miteinander stärken“ wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.

Vorankündigung: 09.12 in Mannheim: „Miteinander stärken. Rechtspopulismus entgegenwirken“ – Regionales Vernetzungstreffen. Mehr auf www.miteinander-staerken.de

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands vom 21.10.2017

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 17/2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Orientieren sich die Angebote der örtlichen Infrastruktur an den typischen Alltagsabläufen und Zeitbedarfen von Familien, zahlt sich das für Familien aus – und lohnt sich auch gesamtfiskalisch. Das zeigt eine neue Studie im Auftrag des BMFSFJ.

In ihrer Studie „Kosten und Nutzen lokaler Familienzeitpolitik“ sind das Institut der deutschen Wirtschaft Köln und das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universität Köln der Frage nachgegangen, welche Akteure an Wohnorten von Familien dazu beitragen können, dass den Zeitbedürfnissen von Familien Rechnung getragen wird. Für die Studie wurden mehr als 1.200 Mütter und Väter mit Kindern unter 15 Jahren befragt.

Hierzu erklärt Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Die Studie zeigt: Für Familien lohnt es sich, wenn ihre Zeitbedürfnisse vor Ort berücksichtigt werden. Sie gewinnen Zeit für den Beruf und die Familie. Damit sich Zeitpolitik nicht nur für die Gesellschaft lohnt, sondern auch für die Kommunen rechnet, wird sich das Bundesfamilienministerium für eine lokale Familienzeitpolitik mit finanzieller Unterstützung für die Kommunen stark machen.“

Die Studie zeigt erstens, dass Eltern pro Woche rund sieben Stunden mehr arbeiten würden, wenn zum Beispiel die Betreuungszeiten ihrer Kinder statt bis mittags bis abends gesichert wären. Mehr als dreieinhalb Stunden gewonnene Zeit würde im Schnitt der Familie zu Gute kommen. Das zweite wichtige Ergebnis der Studie ist, dass sich die Investitionen in Familienzeitpolitik durch Steuermehreinnahmen mehr als rechnen. Problematisch ist drittens jedoch, dass die Kosten der lokalen Familienzeitpolitik vor allem bei den Kommunen anfallen, während die Steuermehreinnahmen zum großen Teil bei Bund und Ländern eingehen. Daher rechne sich die Investition zwar für die Gesellschaft, aber nicht für die Kommunen. Die Autoren empfehlen eine stärkere Beteiligung von Bund und Ländern bei der Etablierung lokaler Familienzeitpolitik.

Für die Studie haben die Autoren eine Reihe typischer Ansatzpunkte in den Blick genommen, die Familien zeitlich entlasten können: die Ausweitung von Betreuungszeiten in Kitas, Kindergärten und Ganztagsschulen, eine Koordinierung von Betreuungsangeboten zu Randzeiten, die Sicherung von Schulwegen, der Ausbau des ÖPNV-Angebots zu typischen Arbeitszeiten sowie eine Flexibilisierung von Arbeitszeit und -ort. Die Berechnungen zeigen, in allen Fällen gewinnen Familien Zeit und der Staat höhere Einnahmen, die die Kosten mehr als decken.

Eine Kurzfassung der Studie ist auf www.bmfsfj.de nachzulesen, die Langfassung findet sich auf https://www.iwkoeln.de/familienzeitpolitik.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.10.2017

„Vor einem guten Jahr noch ging man im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) davon aus, dass rein rechnerisch pro anerkanntem syrischen Flüchtling etwa ein Familienangehöriger nachziehen würde. Die tatsächliche Entwicklung der letzten Jahre zeigt jedoch, dass der sogenannte Nachzugsfaktor eher bei 0,5 als bei 1 anzusetzen ist. Der Umfang des Familiennachzugs zu Flüchtlingen ist mithin viel geringer als ursprünglich angenommen – das ist eine wichtige Information angesichts der schäbigen Versuche der sich christlich nennenden Unionsparteien, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten weiter auszusetzen“, erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur aktuellen Debatte über den zu erwartenden Familiennachzug zu syrischen und irakischen Schutzsuchenden.

Jelpke weiter: „Die Rechnung ist relativ einfach: Im Zeitraum 2015 bis Mitte 2017 haben etwa 360.000 syrische und irakische Asylsuchende einen Asyl- oder Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten, der zum Familiennachzug berechtigt. Im gleichen Zeitraum wurden jedoch nur gut 100.000 Visa für den Familiennachzug zu diesen Schutzberechtigten erteilt bzw. warten derzeit noch etwa 70.000 Familienangehörige darauf, ein entsprechendes Visum beantragen zu können. Daraus ergibt sich ein rechnerischer ‚Nachzugsfaktor‘ von 0,5 – im BAMF wurde dieser zuvor auf 0,9 bis 1,2 geschätzt. Der Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen ist damit nur etwa halb so groß wie vom BAMF vermutet.

Viel zu häufig wird mit unhaltbaren Prognosen schlechte Politik gemacht. Zur Rechtfertigung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten hatte der Bundesinnenminister beispielsweise von einer Verdopplung oder gar Verdreifachung der Flüchtlingszahlen durch den Familiennachzug gesprochen. Die AfD warnte zuletzt im Wahlkampf sogar vor angeblich ‚zwei Millionen Migranten ab 2018‘ infolge des Familiennachzugs zu Flüchtlingen. Sekundiert wird solche Hetze durch Falschdarstellungen in Medien wie der Bild-Zeitung, die im Oktober 2015 von bis zu 7,4 Millionen Asylberechtigten infolge des Familiennachzugs fabuliert hatte. Diese grotesk falschen Zahlen setzen sich dann leider in vielen Köpfen fest.

Unabhängig von den konkreten Zahlen gilt: Das Recht auf Familienleben muss uneingeschränkt gelten. Es ist ein Menschenrecht, das keiner zahlenmäßigen Beschränkung unterworfen werden darf. Die dauerhafte Aussetzung des Familiennachzugs zu schutzbedürftigen Flüchtlingen wäre eindeutig verfassungswidrig und ein Verstoß gegen die Menschenrechte.“

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE vom 11.10.2017

Unter den 20 wichtigsten Herkunftsländern sind im Jahr 2016 insgesamt 46.455 Visa zum Ehegattennachzug erteilt worden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13600) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13324) schreibt, seien in dieser Zahl auch Visa zum Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen enthalten.

Die Abgeordneten hatten unter anderem die Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EugH) vom 9. Juli 2015 thematisiert. Das Gericht hatte entschieden, dass die im Jahr 2007 ins deutschen Aufenthaltsrecht eingeführte Regelung, die den Nachweis bestimmter Deutschkenntnisse bereits im Ausland als Bedingung des Ehegattennachzugs vorsieht, wegen einer fehlenden Härtefallregelung im Einzelfall gegen EU-Recht verstößt. Eine solche Härtefallregelung wurde Mitte 2015 im Aufenthaltsgesetz verankert.

Die Fragesteller stellen die Verhältnismäßigkeit, Erforderlichkeit und Geeignetheit der deutschen Regelung "grundsätzlich in Frage". Mehr als 12.000 Ehegatten im Jahr werde der Nachzug zu ihren Ehegatten in Deutschland (zunächst) verweigert, weil sie den Deutsch-Test im Ausland nicht bestehen. Der deutsche Sprachtest sei "strenger als die vom EuGH verworfene niederländische Regelung, weil das Sprachniveau A1 nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich nachgewiesen werden muss, was für viele Betroffene eine hohe Hürde darstellt", betonen die Linken-Abgeordneten.

Die Bundesregierung beziffert in ihrer Antwort die Zahl der "Start Deutsch 1-Prüfungen" im Rahmen des Ehegattennachzugs weltweit für 2016 auf insgesamt 37.840 wovon 25.874 bestanden worden seien. Die Bestehensquote liege somit bei 68 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 540 vom 09.10.2017

Mehr als drei Millionen Erwerbstätige in Deutschland haben zusätzlich zu ihrer Hauptbeschäftigung einen Nebenjob. Oft sind Mehrfachbeschäftigte in ihrer Hauptbeschäftigung in Teilzeit tätig. Häufiger als bei den Einfachbeschäftigten sind unter den Nebenjobbern Frauen, ausländische Staatsangehörige und Personen mittleren Alters vertreten. Meistens wird eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit einem Minijob kombiniert. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Die Hauptbeschäftigungen von Mehrfachbeschäftigten sind meistens weniger gut bezahlt als die Beschäftigungsverhältnisse von Personen ohne Nebenjob. Der Einkommensunterschied liegt bei rund 570 Euro pro Monat. Zu einem kleinen Teil lässt sich diese Differenz durch eine geringere Wochenstundenzahl bei den Beschäftigungsverhältnissen erklären. Ein weiterer Faktor sei jedoch, dass es sich bei der Hauptbeschäftigung von Mehrfachbeschäftigten oft um Berufe handelt, in denen weniger verdient wird, erklären die Studienautoren Sabine Klinger und Enzo Weber. So haben Mehrfachbeschäftigte beispielsweise häufig Berufe in den Bereichen Verwaltung und Büro oder Gesundheits- und Sozialwesen. Dabei übt ein Drittel im Haupt- und Nebenjob denselben Beruf aus.

Seit 2003 hat sich die Anzahl der Mehrfachbeschäftigten mehr als verdoppelt. Begünstigt wurde dies durch die sehr gute Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes, die über viele Jahre hinweg schwache Lohnentwicklung sowie die starke Zunahme der Teilzeitbeschäftigung, so die Studie. Einen wesentlichen Impuls setzten zudem gesetzliche Änderungen, die geringfügige Beschäftigungen für die Arbeitnehmer von Steuern und Sozialabgaben freistellen.

Diese Bevorzugung geringfügiger Zweitbeschäftigungen sehen Klinger und Weber kritisch. Eine Ausweitung der Erwerbstätigkeit durch Anreize zu belohnen sei zwar mit Blick auf die finanzielle Situation der Arbeitnehmer wie auch mit Blick auf Fachkräfteengpässe grundsätzlich richtig. Zudem sei gerade für Geringverdiener, die überdurchschnittlich häufig Nebenjobs ausüben, die Abgabenbelastung in Deutschland im internationalen Vergleich recht hoch. „Die Begünstigung einer zweiten Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ist aber nicht das richtige Instrument, um hier gegenzusteuern. Erstens profitieren von der Regelung auch viele Gutverdiener. Zweitens leisten kleine Nebenjobs gerade für die Personen, für die es besonders wichtig wäre, kaum einen Beitrag für eine nachhaltige berufliche Entwicklung und Alterssicherung“, argumentieren Klinger und Weber. Sinnvoller sei es, die Arbeit in der Hauptbeschäftigung zu stärken, beispielsweise durch eine Entlastung niedriger Verdienste bei den Sozialabgaben.

Die IAB-Studie können Sie hier abrufen.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit vom 17.10.2017

Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat schaffen Voraussetzungen für gute Arbeit. Denn in mitbestimmten Unternehmen hat die Personalpolitik einen höheren Stellenwert. Das zeigen Ergebnisse aus einem von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Forschungsprojekt am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB).*

Ob es nur irgendein Job, dauernde Quälerei oder gute Arbeit ist, hängt maßgeblich von der Personalpolitik des Arbeitgebers ab. Werden die Belange der Beschäftigten im Vorstand ernst genommen? Wird Nachwuchs ausgebildet und haben auch ältere Arbeitnehmer noch Perspektiven? Kommen bei der Besetzung von Chefposten auch Frauen zum Zug? All dies ist nicht nur wichtig, wenn es um Innovationskraft, internen Wissenstransfer oder die Bewältigung demografischer Herausforderungen geht. Auch für die Arbeitsbedingungen ist entscheidend, ob Unternehmen Energie in die Personalentwicklung stecken, so Dr. Robert Scholz vom Wissenschaftszentrum Berlin (WZB). Und natürlich spielt die Personalstrategie auch in Umbruchsituationen, also etwa bei Fusionen von Unternehmen, eine herausragende Rolle.

Was den Forscher besonders interessiert, ist die Frage, wie die Mitbestimmung der Arbeitnehmer auf die Personalstrategie wirkt. Daher hat er den Grad der Unternehmensmitbestimmung, gemessen durch den Mitbestimmungsindex MB-ix, ins Verhältnis zu verschiedenen Unternehmenskennzahlen gesetzt. Sein Datensatz enthält Informationen zu insgesamt 262 börsennotierten Unternehmen für die Jahre 2006 bis 2013. Es zeigt sich:

  • Einen Extra-Vorstandsposten für Personalangelegenheiten haben die großen mitbestimmten Unternehmen so gut wie immer. Von zehn Unternehmen ohne Mitbestimmung haben dagegen acht kein eigenständiges Personalressort.
  • Mitbestimmte Unternehmen hatten in den vergangenen Jahren eine Ausbildungsquote – Anteil der Azubis an allen Beschäftigten in Deutschland – von etwa 4,5 Prozent. Ohne Mitbestimmung lag der Wert nur bei 3,6 Prozent. Dieses Ergebnis ist nach Scholz‘ Analyse im Übrigen nicht darauf zurückzuführen, dass mitbestimmte Unternehmen in anderen Branchen tätig oder im Schnitt größer sind als andere. Solche Faktoren haben dem Forscher zufolge keinen messbaren Einfluss auf die Ausbildungsquote.
  • Mitbestimmte Unternehmen beschäftigen mehr Ältere. Der durchschnittliche Arbeitnehmer ist hier 43 Jahre alt, in Firmen ohne Mitbestimmung dagegen drei Jahre jünger. Dies sei keineswegs als Anzeichen für "Überalterung" zu interpretieren, betont der Wissenschaftler. Schließlich stünden den älteren Belegschaften die höheren Ausbildungsquoten gegenüber.
  • Wenn Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat vertreten sind, gibt es häufiger Frauen im Vorstand. Das gilt, obwohl der Frauenanteil in den Belegschaften mitbestimmter Unternehmen unterdurchschnittlich ist.

"Ein Unternehmen sorgt für gute Arbeit, wenn es für die Gestaltung von Arbeitsbedingungen angemessene Ressourcen zur Verfügung stellt und eine grundlegend höhere Diversität hinsichtlich der Geschlechter und der Altersproportionen gewährleistet", resümiert Scholz. Offenbar ist Mitbestimmung eine wichtige Voraussetzung dafür.

*Robert Scholz: Der MB-ix und ‚Gute Arbeit‘ – Was wir messen können, Wirkungen der Mitbestimmung auf Personalstruktur und Arbeitsbedingungen (pdf), MBF-Report Nr. 32. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_mbf_report_2017_32.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 11.10.2017

Ob ein Kind eine gute oder schlechte Kita besucht, hängt nicht nur davon ab, in welchem Bundesland es betreut wird, sondern sogar in welchem Kreis. Es ist also der Wohnort, der innerhalb Deutschlands über die Bildungschancen von Kindern entscheidet – das zeigt unser Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme. Zusätzlich droht eine weitere Verschärfung des Fachkräftemangels in Kitas.

Die Qualität der Kitas in Deutschland steigt. Wie gut eine Kita ist, zeigt zum Beispiel der Personalschlüssel, der sich in den letzten Jahren positiv entwickelt hat. Während am 1. März 2012 eine Fachkraft rein rechnerisch noch 4,8 Krippenkinder betreut hat, waren es im März 2016 nur noch 4,3 Kinder. In Kindergartengruppen verbesserte sich der Personalschlüssel von 9,8 auf 9,2 Kinder pro Fachkraft.

Dennoch gibt es in Deutschlands Kitas vor allem wegen der regionalen Unterschiede noch Nachholbedarf. Schon im Nachbarort kann die Kita-Qualität erheblich besser oder schlechter sein – das zeigt unser Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme. Denn erstmals haben wir auch die Kita-Personalschlüssel der 402 Kreise und kreisfreien Städte ausgewertet. Die Unterschiede innerhalb der Bundesländer sind enorm. In Bayern liegt der Personalschlüssel in Krippengruppen mancherorts bei 1 zu 2,7, andernorts bei 1 zu 5,0. Eine landesweit relativ einheitliche – wenngleich ungünstige – Betreuungsrelation bei den unter Dreijährigen erreicht Sachsen. Besser steht dagegen das Saarland da: Auch hier gibt es kaum Unterschiede zwischen den Kreisen – allerdings bei einer deutlich besseren Betreuungsrelation. In Kindergartengruppen unterscheiden sich die Personalschlüssel ebenfalls zwischen den Kreisen in Deutschland erheblich. Während in einigen Kreisen Baden-Württembergs eine Fachkraft 6,1 Kinder betreut, sind es in Mecklenburg-Vorpommern teilweise bis zu 14,3 Kinder. Auch die Gefälle innerhalb der einzelnen Bundesländer sind enorm. In Hessen kümmert sich je nach Kreis eine Fachkraft um 7,6 bis zu 11,9 Kinder. In Sachsen geht es deutlich einheitlicher zu: Dort betreut eine Fachkraft mindestens 12,9 und maximal 14,0 Kinder. Unser Vorstand Jörg Dräger sieht die große Spannweite innerhalb der Bundesländer kritisch: „Die Bildungschancen von Kindern hängen heute erheblich von ihrem Wohnort ab. Wir brauchen verlässliche Kita-Qualität in ganz Deutschland."

Auch wenn die Kita-Qualität bundesweit steigt, sind die Unterschiede zwischen den Bundesländern nach wie vor gravierend. In westdeutschen Krippengruppen kümmert sich eine Fachkraft um deutlich weniger Kinder (1 zu 3,6) als in ostdeutschen (1 zu 6,0). Allerdings besucht im Osten gut die Hälfte der unter Dreijährigen eine Kita, während es im Westen lediglich 28 Prozent sind.

Bundesweit sind fast alle Kinder ab dem dritten Lebensjahr in Kindertagesbetreuung. Im Westen kommen dabei 8,5, im Osten 12,2 Kinder auf eine Fachkraft. Damit überall die Qualität der Kitas sichergestellt werden kann, empfehlen wir einen einheitlichen Personalschlüssel von 1 zu 3,0 in Krippengruppen und 1 zu 7,5 in Kindergartengruppen. Der Ländervergleich zeigt: Baden-Württemberg erreicht diese Werte bereits jetzt schon – bundesweite Schlusslichter sind dagegen Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen.

„Bund und Länder müssen einheitliche Qualitätsstandards umsetzen", fordert Dräger. Für einen kindgerechten Personalschlüssel müssen die Bundesländer unseren Berechnungen nach zusätzlich 107.200 vollzeitbeschäftigte Fachkräfte einstellen und weitere 4,9 Milliarden Euro jährlich bereitstellen. Der hohe Bedarf kommt auch zustande, weil die Geburtenzahlen wieder steigen und mehr Kinder aus anderen Ländern einwandern. Ohne attraktivere Rahmenbedingungen für das Kita-Personal wird es allerdings schwer, dem steigenden Fachkräftebedarf nachzukommen. Der Ausbau in Qualität und Quantität erfordert einen Kraftakt von Bund, Ländern, Kommunen und auch Eltern. Deshalb rät Dräger davon ab, kurzfristig auf die Elternbeiträge zu verzichten: „Erst wenn die Qualität stimmt und genügend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen, können wir die Beitragsfreiheit angehen!" Trotzdem darf es nicht dazu kommen, dass manche Kinder die Kita nicht besuchen können, weil sich ihre Eltern die Gebühren nicht leisten können. Deshalb sollten Kita-Beiträge einkommensabhängig gestaffelt und Familien mit besonders niedrigen Einkommen komplett entlastet werden.

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 04.10.2017

DIW-Forscherinnen untersuchen erstmals für einen längeren Zeitraum, wie sich die Kita-Ausgaben in Deutschland entwickelt haben – Starke Ausgabenanstiege vor allem für Kita-Nutzung unter drei Jahre alter Kinder – Verbesserung der Qualität sollte Priorität vor Beitragsbefreiung für alle haben

Eltern, deren Kinder eine Kindertageseinrichtung besuchen, mussten dafür in den vergangenen Jahren im Durchschnitt immer tiefer in die Tasche greifen. Gaben sie im Jahr 2005 für ihre unter drei Jahre alten Kinder noch monatlich 98 Euro aus, waren es zehn Jahre später schon 171 Euro – jeweils berechnet in Preisen des Jahres 2010, um die allgemeine Inflation auszuklammern. Die Betreuung von Kindern im Kindergartenalter, also ab drei Jahren, kostete im Jahr 1996 im Durchschnitt 71 Euro monatlich und im Jahr 2015 98 Euro. Gleichzeitig wurden immer mehr Haushalte vollständig von Beiträgen befreit – insbesondere im Kindergartenbereich. Allerdings müssen armutsgefährdete Haushalte, sofern sie für die Kita zahlen, mit rund acht Prozent nahezu den gleichen Anteil ihres Einkommens aufbringen wie andere Haushalte. Das sind zentrale Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), für die die Bildungsökonomin C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie, gemeinsam mit Sophia Schmitz und Juliane Stahl die Entwicklung der Kita-Ausgaben erstmals für einen längeren Zeitraum untersucht hat. Datengrundlage sind das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) im DIW Berlin und die Spezialstudie Familien in Deutschland (FiD).

Weitere Informationen: Studie im DIW Wochenbericht 41/2017

Quelle: Pressemiteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung vom 11.10.2017, gekürzt

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Eines der größten Armutsrisiken ist es, eine Frau zu sein. Als Mitglied der Nationalen Armutskonferenz (nak) möchte die AWO dies nicht länger stillschweigend hinnehmen. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die Hälfte unserer Bevölkerung hat schlechtere Chancen, sich selbst zu verwirklichen und auf eigenen Beinen zu stehen. Um das zu ändern, muss erstens der sogenannte Gender-Pay-Gap geschlossen werden. Das bedeutet den gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit und auch mehr Vollzeitjobs für Frauen. Zweitens fordern wir, dass Berufe, in denen vorwiegend Frauen tätig sind, wie im Sozial- bzw. Gesundheitswesen, dringend gesellschaftlich wie finanziell besser gestellt werden. Und drittens darf die Verantwortung zu tragen, für ein Kind oder einen zu pflegenden Angehörigen, nicht länger ein Armutsrisiko bedeuten.“

Die AWO hat maßgeblich an der Broschüre der Nationalen Armutskonferenz „Armutsrisiko Geschlecht. Armutslagen von Frauen in Deutschland“ mitgewirkt. Diese wird anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Armut vorgestellt.

Fakt ist, Frauen sind von einem höheren Armutsrisiko betroffen als Männer. Das gilt bereits für junge Frauen, trifft aber die Frauen umso härter je älter sie sind. Die Ursachen dafür sind vielfältig. So zum Beispiel leisten sie über die Hälfte mehr unentgeltliche Sorgearbeit (plus 52,4 Prozent), d.h. sie kümmern sich um Haushalt, Kinder und pflegebedürftige Angehörige. Wollen sie nach einer Betreuungs- oder Pflegezeit wieder in ihren Beruf einsteigen, sind ihre Chancen auf Wiedereinstieg schlecht. Frauen müssen häufiger in prekären Beschäftigungsverhältnissen tätig sein. Daraus resultieren deutlich geringere Renten und damit ein deutlich erhöhtes Risiko von Altersarmut betroffen zu sein. Besonders armutsgefährdet sind alleinerziehende Frauen. Fast die Hälfte (44 Prozent) von ihnen ist von Armut betroffen.

Die nak-Broschüre „Armutsrisiko Geschlecht. Armutslagen von Frauen in Deutschland“ fasst die verschiedenen Aspekte der Armut von Frauen zusammen und stellt politische Forderungen auf, mit denen die Armutsrisiken für Frauen abgebaut werden sollen.

Die Broschüre "Armutsrisiko Geschlecht. Armutslagen von Frauen in Deutschland" steht hier zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband vom 16.10.2017

Job weg, Geld weg, Wohnung weg, Freunde weg – so beschreibt die Hamburgerin Almut Hische ihren "Sinkflug ins soziale Abseits". Als alleinerziehende Mutter sitzt sie in der Armutsfalle – wie viele Frauen in Deutschland. Denn eines der größten Armutsrisiken in Deutschland ist, eine Frau zu sein. Die verschiedenen Aspekte der Armut von Frauen hat die Nationale Armutskonferenz jetzt in der Broschüre "Armutsrisiko Geschlecht. Armutslagen von Frauen in Deutschland" zusammengefasst und gemeinsam mit dem Aufruf "Armut von Frauen in Deutschland nicht länger hinnehmen" veröffentlicht. Anlass ist der morgige Internationale Tag zur Beseitigung von Armut.

Sowohl in jungen Jahren als auch im Alter sind Frauen deutlich stärker armutsgefährdet als Männer. "Die Gründe dafür sind vielfältig: Frauen sind aktiv und engagiert. Sie kümmern sich um die Kinder, sie pflegen altgewordene Angehörige, sie wirken ehrenamtlich mit in der Kita oder Schule, im Sport oder in sozialen Initiativen. Sie bringen über die Hälfte mehr Zeit unentgeltlich in die Sorgearbeit ein als Männer (plus 52,4%). Als Dank ernten sie schlechte Rückkehrchancen in den Beruf, prekäre Arbeitsverhältnisse und deutlich geringere Renten", erklärt Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz.

Dr. Gisela Notz, Sozialwissenschaftlerin und Historikerin, kritisiert, dass sich das Recht auf eigenständige Existenzsicherung für Frauen in Deutschland, egal in welchen Zusammenhängen sie leben, noch nicht durchgesetzt habe. "Die Tatsache, dass Arbeitsmarkt-, Familien-, Wohnungsbau- und Sozialpolitik immer noch an einem Familienmodell orientiert sind, das einen Haupternährer und eine Zuverdienerin vorsieht, verdrängt Frauen aus dem regulären Arbeitsmarkt in prekäre oder unbezahlte Beschäftigungsverhältnisse."

Sophie Schwab, stellvertretende Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz, weist auf drei zentrale politische Forderungen hin: "Es gilt erstens den Gender-Pay- Gap zu schließen, das heißt mehr Vollzeitjobs für Frauen und gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Zweitens müssen Berufe, in denen vorwiegend Frauen tätig sind, wie im Einzelhandel oder im Sozial- bzw. Gesundheitswesens, dringend monetär aufgewertet werden. Und drittens darf die Sorgearbeit für Kinder oder zu pflegende Angehörige nicht länger die Ursache dafür sein, in Armut zu geraten."

Dafür brauche es im Steuer-, Sozial- und Familienrecht einen angemessenen Familienlastenausgleich. Das Ehegattensplitting müsse durch eine Individualbesteuerung mit einem übertragbaren Grundfreibetrag ersetzt und eine neue bedarfsdeckende einheitliche Geldleistung für alle Kinder geschaffen werden.

Die Broschüre "Armutsrisiko Geschlecht. Armutslagen von Frauen in Deutschland" steht hier zum Downlaod bereit.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 16.10.2017

Beim AWO Bundesverband führten zwei Mitarbeiterinnen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft einen Kompaktkurs zum Thema Demenz durch, der auf großes Interesse bei den Beschäftigten der AWO stieß.

Dazu erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker:

„Wir wollten an der Aktion Demenz Partner teilnehmen, da wir als inklusiver Verband, zu einem besseren Verständnis des Krankheitsbildes Demenz beitragen möchten. Dafür ist es wichtig, darüber nachzudenken, wie ein gesellschaftliches Miteinander gestaltet sein muss, damit es Menschen mit Demenz in unserer Gesellschaft besser geht. Die Aktion Demenz Partner möchte allen Menschen Sicherheit im Umgang mit Demenzkranken geben. Sie reiht sich ein in die Aktivitäten der AWO zum Thema Inklusion. Wir sehen uns als ein Teil einer inklusiven Gesellschaft, an deren Realisierung wir uns tagtäglich aktiv beteiligen möchten. Dafür stellen wir uns der Verantwortung alle aktiv teilhaben zu lassen – auch Menschen mit Demenz. Doch das funktioniert nicht allein über Bereitschaft, dafür braucht es Wissen.“

Wieso Demenz Partner? Saskia Weiß von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft erläutert dazu:

„Demenz Partner wird man, indem man einen Kurs zum Thema Demenz besucht oder einen solchen anbietet. Das bedeutet, dass jeder Demenz Partner werden kann – egal ob jung oder alt, berufstätig oder im Ruhestand, egal ob man einen Mensch mit Demenz persönlich kennt oder nicht. Demenz Partner verbindet ihr Interesse, etwas über Demenzerkrankungen erfahren zu wollen.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 12.10.2017

Angesichts einer älter werdenden Gesellschaft appelliert die Diakonie an die neue Bundesregierung, die palliative Versorgung in den stationären Pflegeeinrichtungen schnellstmöglich weiterzuentwickeln. "Die neue Regierung wird sich an ihrem Engagement für die Pflege messen lassen müssen", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie anlässlich des Welthospiztages am 14. Oktober. Dazu gehöre vor allem die Versorgung hochbetagter sterbender Menschen und die Zukunft der Pflegeberufe angesichts eines akuten Fachkräftemangels.

Der Gesetzgeber habe zwar die Rahmenbedingungen für die Versorgung sterbender Menschen in Hospizen und in der eigenen Häuslichkeit in den letzten Jahren verbessert. "Es sterben aber weitaus mehr Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen als in Hospizen. Auch in der eigenen Wohnung können sie oft nicht ausreichend versorgt werden. Daher kommt den stationären Altenpflegeeinrichtungen als Sterbeort eine hohe Bedeutung zu", betont Lilie.

Menschen bräuchten am Ende ihres Lebens neben einer an ihren Wünschen ausgerichteten und sensiblen medizinischen Begleitung, vor allem andere Menschen, die für sie sorgen und ihnen beistehen. "Ältere Menschen müssen sich darauf verlassen können, in der Sterbephase fachlich kompetent versorgt, liebevoll umsorgt und menschlich gut begleitet zu sein. Sie müssen spüren, dass sie nicht alleine sind und dass sich Menschen um sie kümmern" sagt Lilie. Hierfür jetzt die Rahmenbedingungen zu schaffen, ist eine vorrangige Aufgabe der Politik in dieser Legislaturperiode.

Mehr Informationen zu den Themen Hospiz und Palliative Care finden Sie im Themenschwerpunkt "Hospizarbeit und Palliativversorgung".

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 13.10.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert angesichts der erneut gestiegenen Zahl von vermissten Flüchtlingskindern bis 13 Jahren eine Intensivierung der Aufklärungsmaßnahmen zum Schutz dieser Kinder. Nach aktuellen Angaben des Bundeskriminalamtes sind derzeit 966 Kinder (bis 13 Jahre) und 4.994 Jugendliche (von 14 bis 17 Jahren) im Informationssystem der Polizei (INPOL) als vermisst eingetragen. "Die erneut gestiegene Zahl der vermissten Flüchtlingskinder bis 13 Jahre gibt Anlass zu größter Sorge. Während die Zahl der vermissten geflüchteten Jugendlichen kontinuierlich zurückgeht, ist die Zahl der vermissten Flüchtlingskinder bis 13 Jahre in den letzten Monaten weiter angewachsen. Gerade nach diesen Kindern muss intensiv gesucht werden. Bei ihnen besteht die große Gefahr, dass sie Kriminellen in die Hände fallen. Bei der Aufklärung der Schicksale dieser Kinder müssen die Polizeibehörden mehr Ressourcen mobilisieren. Wir dürfen uns nicht auf die Hoffnung verlassen, dass die Zahl der Vermissten lediglich auf Fehler bei der Datenerfassung zurückgeht. Das Bundeskriminalamt weist auf seiner Homepage selbst darauf hin, dass bei vermissten Kindern grundsätzlich von einer Gefahr für Leib oder Leben ausgegangen wird. Hier muss also nachdrücklicher als bisher nach diesen Kindern gefahndet werden", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Grenzübergreifende und nationale Kinderschutzsysteme müssen verbessert werden, um Kinder, die nach Europa flüchten, von Anfang an besser zu unterstützen. Bisher wissen wir jedoch zu wenig über die Situation der vermissten Kinder. Es gilt verstärkt die Erforschung der Gründe dafür zu fördern, warum die Kinder vermisst werden und in welchen Lebenssituationen sie sich befinden. Nur wenn die Ursachen für das Verschwinden klarer sind, kann an der entscheidenden Stelle in Präventionsmaßnahmen investiert werden.

"Eines ist aber jetzt schon deutlich: Internationale Studien zeigen, je unsicherer die Situation für die Kinder ist, je schlechter sie geschützt werden, desto höher ist das Risiko, dass sie verschwinden. Deshalb sind gute ausgestattete Kinder- und Jugendhilfesysteme, zeitnahe gesicherte Aufenthaltsperspektiven und Möglichkeiten des Familiennachzugs von besonderer Bedeutung", so Hofmann weiter.

Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet Staaten nicht nur zum Schutz aller Kinder unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus, sondern auch zur Kooperation mit anderen Staaten zur Umsetzung der Kinderrechte. Das mit dem bundesdeutschen Datenaustauschverbesserungsgesetz im Februar letzten Jahres geschaffene einheitliche Registrierungssystem im Ausländerzentralregister, mit dem auch Informationen zu den zuständigen Jugendbehörden für alle unbegleiteten Flüchtlingskinder erfasst werden, sollte hier als Vorbild für ein zentrales europäisches Erfassungssystem zum Schutz von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen dienen. Dieses könnte bei der europäischen Polizeibehörde Europol in Den Haag angesiedelt sein und eng mit der EU-Beauftragten für Kinderrechte zusammenarbeiten. Denkbar wäre aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch ein EU-Sonderbeauftragter für vermisste Flüchtlingskinder, der als Anlaufstelle für die nationalen Behörden dient und europaweite Aktivitäten koordiniert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk (DKHW) vom 05.10.2017

Mit einer Jubiläumstagung unter dem Titel „Kinder schützen, fördern, beteiligen. Was ist erreicht, was bleibt zu tun?“ begeht die Deutsche Liga für das Kind am 13./14. Oktober im Berliner Abgeordnetenhaus ihr 40-jähriges Bestehen. Seit vier Jahrzehnten setzt sich die Liga für das Wohl und die Rechte von Kindern ein, vor allem in den ersten sechs Lebensjahren. Aktuelle politische Anliegen des Verbandes sind die Verbesserung der Chancengerechtigkeit in der frühen Bildung, die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz und eine Herabsetzung der Wahlaltersgrenze, um auf diese Weise der nachwachsenden Generation mehr politisches Gewicht zu verleihen. Die Tagung steht unter der Schirmherrschaft von Dr. Katarina Barley, Bundes-ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die zur Eröffnung ein Grußwort spricht.

Die Deutsche Liga für das Kind wurde 1977 unter dem Eindruck einer Gewalttat von Jugendlichen auf Initiative engagierter Lions Clubs gegründet. Heute gehören dem bundesweiten Netzwerk rund 250 Mitgliedsorganisationen an, darunter wissenschaftliche Gesellschaften, kinderärztliche und psychologische Vereinigungen, Familien- und Jugendverbände sowie zahlreiche Lions Clubs. Zu den Erfolgen, an denen die Liga seit ihrer Gründung beteiligt war, gehören die Einführung des Rooming-in auf Entbindungsstationen, die Förderung des Stillens, die Abschaffung von Säuglingsheimen, die rentenrechtliche Anerkennung von Erziehungszeiten, die Einführung von Elterngeld und Elternzeit, die gesetzliche Verankerung des Rechts jedes Kindes auf gewaltfreie Erziehung, der Ausbau der frühen Tagesbetreuung und die schrittweise Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.

„Wie ein roter Faden zieht sich durch die Arbeit der Liga der Einsatz für die Rechte jedes Kindes auf Schutz, Förderung und Beteiligung“, sagt Prof’in Dr. Sabine Walper, Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München und Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind. „Diese drei kinderrechtlichen Säulen hängen eng miteinander zusammen. Kinder, die ihre Rechte kennen und erfahren haben, dass ihre Meinung gehört wird, sind dadurch besser vor Gefahren geschützt. Und umgekehrt gilt: Ein wirksamer Kinderschutz ist auf frühe Bildung und Beteiligung der Kinder dringend angewiesen.“ „Wir alle stehen in der Verantwortung, gute Rahmenbedingungen für das Aufwachsen aller Kinder zu schaffen“, betont Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley. „Mit Kinderrechten im Grundgesetz wäre endlich klar, dass die Interessen von Kindern bei allem staatlichen Handeln besonders zu beachten sind. Ich danke der Liga, dass sie für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz eintritt und sich seit 40 Jahren konsequent für die jüngsten Mitglieder der Gesellschaft einsetzt.“

In der Deutschen Liga für das Kind arbeiten Fachleute aus den Bereichen Gesundheit, Erziehung, Sozialwissenschaften und Recht zusammen. Sie ermöglichen einen intensiven Kontakt zu Wissenschaft, Praxis und Politik. Mit zahlreichen Filmen und Broschüren informiert die Liga Eltern und die Öffentlichkeit über die Bedeutung der frühen Kindheit. Sie ist Herausgeberin der Fachzeitschrift frühe Kindheit und Träger von Kindergarten plus, dem bundesweiten Programm zur Stärkung der kindlichen Persönlichkeit in Kitas. Als Sachverständige wird die Liga von politischen Entscheidungsträgern angehört. Sie ist unter anderem Mitglied in der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und in der World Association for Infant Mental Health (WAIMH).

Zu den Vortragenden der Jubiläumstagung gehören unter anderem die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, Prof’in Jutta Allmendinger Ph.D., und das ehemalige Mitglied im UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, Prof. Dr. Lothar Krappmann. Am Abend des 13. Oktober findet im Medizinhistorischen Museum der Charité eine Festveranstaltung „40 Jahre Deutsche Liga für das Kind“ statt. Den Festvortrag hält die Politikwissenschaftlerin Prof’in Dr. Gesine Schwan.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind vom 13.10.2017

Als Obergrenze auf Kosten von Familien kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband den Kompromiss von CDU und CSU zu einer Begrenzung der Aufnahme von Flüchtlingen. Faktisch werde eine Obergrenze von 200.000 Menschen definiert. Durch die geplante Begrenzung des Familiennachzugs seien dabei in erster Linie Familienangehörige von Schutzberechtigten von Verschärfungen betroffen.

„Vorschläge wie die Verhinderung des Familiennachzugs oder die dauerhafte Kasernierung in Aufnahmelagern sind mit den Menschenrechten kaum vereinbar und schlicht inhuman“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Auch die Absicht, durch weitere Abkommen nach dem Vorbild des umstrittenen EU-Türkei-Deals den Flüchtlingsschutz dauerhaft vor Europas Grenzen auszulagern und sich so aus der Verantwortung freizukaufen, sei perfide.

Der Verband appelliert an die politische und moralische Verantwortung der Politik: „Wir fordern alle demokratischen Parteien auf, sich deutlich von AFD und anderen Rechtspopulisten abzugrenzen und auch und gerade in der Asylpolitik den Menschenrechten zur Durchsetzung zu verhelfen. Humanität hatte in der Bundesrepublik noch nie eine Obergrenze und darf eine solche auch nie haben“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 09.10.2017

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, hat heute in Berlin sein „Programm zur konsequenten Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Folgen“ für die 19. Legislaturperiode vorgestellt.

Rörig appellierte heute an die künftigen Koalitionspartner, jetzt ein neues Kapitel im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch aufzuschlagen und sich deutlich hinter den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexueller Gewalt zu stellen. Er fordert den Deutschen Bundestag auf, noch im Jahr 2018 ein „Kindesmissbrauchsbekämpfungsgesetz“ zu verabschieden.

Rörig: „Sexuelle Gewalt ist ein permanentes und besonders tabuisiertes Problem unserer Gesellschaft. Noch immer wird viel zu oft weggeschaut und geschwiegen, aus Angst, Scham und Unsicherheit. Wir verzeichnen etwa 12.000 Straf- und Ermittlungsverfahren allein wegen sexuellen Kindesmissbrauchs jährlich. Das ist mindestens so erschreckend wie die Gewissheit, dass das Dunkelfeld um ein Vielfaches größer ist. Viele Menschen könnten helfen, wissen aber nicht, was sie bei Vermutung oder Verdacht tun können. Die künftigen Koalitionspartner können jetzt die richtigen Weichen stellen. Wenn der politische Wille vorhanden ist, können wir große Fortschritte im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch erreichen. Die Zeit befristeter Minimallösungen im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen muss vorbei sein.“

Hintergrundinformationen sowie Teilbericht 3 des Monitorings unter: www.beauftragter-missbrauch.de (Presse & Service)

Quelle: Pressemitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) vom 05.10.2017, gekürzt

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 19. Oktober 2017

Veranstalter: Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe (bbt)

Ort: Berlin

Die Tagung dient als Auftaktveranstaltung des am Tag zuvor gegründeten Vereins bbt und richtet sich an ein breites Publikum von Akteuren aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft, die sich mit Bildungsthemen von der Kita bis zu Hochschule beschäftigen.

Nach der Vorstellung des neu gewählten Vorstands von bbt wird die Tagung durch Grußworte aus dem Arbeitsstab der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesfamilienministerium eröffnet.

Frau Prof. em. Dr. Ursula Boos-Nünning leitet mit ihrem Vortrag inhaltlich in das Tagungsthema ein.

Im anschließenden Podiumsgespräch diskutieren Vertreter_innen des bbt mit ihr und Vertreter_innen aus Politik und Praxis über Zugänge, Barrieren und Herausforderungen der Beteiligung und des Engagements von Eltern mit Einwanderungsgeschichte im deutschen Bildungssystem.

Am Nachmittag werden die Teilnehmenden eingeladen, im Rahmen eines World Cafés Themen und Anliegen von bbt kennenzulernen, sich mit den bbt-Gründungsmitgliedern auszutauschen und Kooperationsperspektiven mit bbt zu erörtern.

Hier können Sie sich zur Fachtagung anmelden.

Hier finden Sie das Tagungsprogramm.

Termin: 09. November 2017

Veranstalter: Nationale Armutskonferenz, Deutsches Institut für Menschenrechte, Diakonie Deutschland und Arbeitslosen-Selbsthilfe-Oldenburg

Ort: Berlin

Auf dem Fachtag sollen die grundlegenden Problematiken mit dem Ansatz „Schlüssiges Konzept“ zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung / Hartz IV aufgearbeitet und diskutiert werden.

Es sollen mit Akteur*innen aus der Sozialgerichtsbarkeit, der Wohnungsnotfallhilfe, aus Selbsthilfe und Beratungsprojekten, aus dem Bereich Menschenrechte sowie Fachexpert*innen aus Sozialverbänden und dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge diskutiert werden.

Kernfragen der Veranstaltung sind:

  1. Vernünftige Alternativen zum Chaos von „Methodenvielfalt und Methodenfreiheit“
  2. Forderungen für eine gesetzliche Neuregelung
  3. Die Vermittlung von Kompetenzen und Möglichkeiten zum direkten Eingreifen vor Ort

Das genaue Veranstaltungsprogramm wird zeitnah veröffentlicht.

Anmeldungen sind bereits unter dem folgenden Link möglich: https://eveeno.com/RechtaufWohnen

Termin: 09. November 2017

Veranstalter: PAT – Mit Eltern Lernen gGmbH

Ort: Nürnberg

Kosten: 80 Euro inkl. Fortbildungsunterlagen, Snacks und Getränken

Zielgruppe: Pädagogische oder medizinische Fachkräfte der aufsuchenden Familienarbeit, die Familien im Rahmen von regelmäßigen und längerfristig angelegten Hausbesuchen begleiten (werden)

Das Assessment-Instrument „Life Skills Progression“ (LSP) unterstützt Sie bei der systematischen Erfassung familialer Kompetenzen, sowohl als Erfahrene/r als auch als Neueinsteiger/in in der aufsuchenden Arbeit mit Familien. In der praxisnahen Fortbildung werden Sie mit der Durchführung und Auswertung des LSP vertraut gemacht und erfahren, wie Sie die Ergebnisse optimal für Ihre Arbeit mit Familien nutzen können.

Anmeldung: bis zum 20.10.201

Nähere Informationen zu den Inhalten und den Anmeldemodalitäten der Fortbildung finden Sie unter http://www.pat-mitelternlernen.org/veranstaltungen/fortbildungen/

Termin: 13. November 2017

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Frauen darin zu bestärken, ihre Interessen und Anliegen kompetent und wirkmächtig zu vertreten, ist eine Aufgabe der Friedrich-Ebert-Stiftung. Das Kompetenz-Training „Listen to me!“ unterstützt die Teilnehmerinnen dabei, eine für sie stimmige Form der Präsentation zu finden, kommunikative Machthierarchien zu erkennen und sie zu durchbrechen. Rund 700 Frauen haben in den letzten fünf Jahren an diesen Seminaren teilgenommen und viel Wissen, Kraft und Ermutigung daraus in ihr berufliches und/oder ehrenamtliches Umfeld mitgenommen. Dieses kleine Jubiläum ist für uns Anlass, Zwischenbilanz zu ziehen und die Vernetzung dieser vielen engagierten Frauen voran zu treiben.

Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 20. November 2017

Veranstalter: Grund-Bildungs-Zentrum Berlin

Ort: Berlin

Die Fachtagung richtet sich sowohl an Betroffene als auch an Entscheidungsträger, Fachkräfte, Kursleitende, und Multiplikatoren aus allen Handlungsfeldern der Alphabetisierung und Grundbildung.

Mit der Veranstaltung sollen Möglichkeiten geschaffen werden, Impulse zu geben, Erfahrungen auszutauschen und Gemeinsamkeiten zu nutzen.

Anmeldung: bis zum 07.11.2017

Informationen zu Programm, Anfahrt und Anmeldung finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Armut fordert das ZFF – auch mit Blick auf den Beginn der Sondierungsgespräche – eine sozial gerechte Familienpolitik. Hierzu gehören u.a. eine ausreichende Bildungsinfrastruktur, die Schaffung guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit und ein monetäre Familienförderung, die das heutige System vom Kopf auf die Füße stellt.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Gute Politik für Familien muss Armut von Kindern, Jugendlichen und Familien verhindern, denn Armut bedeutet ein Mangel an Ressourcen und Lebensperspektiven. Die Folgen sind gravierend: Die Kinder und Jugendlichen haben keinen gleichberechtigten Zugang zu Bildung und können damit nicht chancengerecht in unsere Gesellschaft hineinwachsen. Sie können nicht teilhaben am normalen Leben ihrer Altersgenossen und erfahren häufig schon in jungen Jahren Diskriminierung und Ausgrenzung. Viele arme Eltern sind erschöpft, denn sie versuchen mit aller Kraft, dass ihre Kinder möglichst wenig unter ihrer Geldnot leiden. Familien müssen daher mit Investition in eine gute und ausreichende Infrastruktur vor Ort und der Schaffung von guter und existenzsichernder Arbeit für die Eltern unterstützt werden. Darüber hinaus braucht es dringend eine Reform der monetären Familienleistungen, die das heutige System vom Kopf auf die Füße stellt. Das ZFF fordert hierzu seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Die Bekämpfung der Kinder- und Familienarmut ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Das ZFF appelliert daher an die Parteien, die morgen erstmals zu Sondierungsgesprächen zusammen kommen, sich für die Schaffung einer sozial gerechten Familienpolitik einzusetzen, die Armut verhindert und Familien unterstützt!

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 17.10.2017

AKTUELLES

Wo wachsen Kinder in Deutschland heute auf? Wo leben Familien in Zukunft? Eine neue Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung zeigt: Kinder in Deutschland sind immer häufiger „Stadtkinder“. Städte werden damit zunehmend zum zentralen Lebensraum für Familien.

Im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung hat die Prognos AG eine Sonderauswertung der aktuellen Bevölkerungsdaten mit dem Fokus auf Kindern unter 6 Jahren durchgeführt. Damit wird der aktuellste Trend abgebildet. Die Auswertung belegt: Zwischen 2005 und 2015 hat sich der Anteil von Kindern dieser Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung in unterschiedlichen Regionen stark verschoben. Lebten Kinder unter 6 Jahren 2005 eher in den ländlichen Regionen Westdeutschlands, sind es mittlerweile die Städte – viele davon im Osten der Bundesrepublik – die deutlich über dem Durchschnitt liegen.

Spitzenreiter in punkto Steigerung des Kinderzahlen ist die Stadt Leipzig mit einer Zunahme der unter 6-Jährigen von 49,6 Prozent im Vergleich zu 2005. Kein Wunder also, dass kürzlich erst Hunderte von Leipziger Eltern für einen Kitaplatz anstanden.

Aber auch die Städte Dresden, Potsdam, Jena, Berlin, Frankfurt a.M. und München können bei dieser Altersgruppe Zunahmen von nahezu 25 bis sogar 37 Prozent verzeichnen und gehören damit zu den Top-10 „Boom-Regionen“ für Familien in Deutschland.

Vor diesem Hintergrund ergibt sich eine Reihe zentraler Gestaltungsaufträge an die Politik: Wie und wo werden diese Kinder und ihre Familien zukünftig wohnen? Miet- und Immobilienpreise explodieren in vielen Städten regelrecht. Familien stellt das vor besondere Schwierigkeiten, wie auch die letzte Auswertung des Berliner Mietspiegels gezeigt hat. Aber auch in die Geburtshilfe, den Kita- und den Schulausbau muss dringend mehr investiert werden.

Die vollständige Studie "Stadtkinder. Städte in Deutschland werden immer mehr zum Lebensraum für Familien" finden Sie hier.

Quelle: Information der Friedrich-Ebert-Stiftung vom 09.10.2017

Wie können Eltern mit Migrationshintergrund besser dabei unterstützt werden, ihre Arbeitswünsche zu verwirklichen? Und was kann beim Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie für sie getan werden? Um diese und andere Fragen ging es bei einem Zukunftsgespräch im Bundesfamilienministerium. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen wurden nun in einem "Monitor Familienforschung" veröffentlicht.

Die Analyse mit dem Titel "Perspektiven für Familien mit Migrationshintergrund in der Arbeitswelt" zeigt: Mütter mit Migrationshintergrund sind deutlich seltener und in geringerem Stundenumfang erwerbstätig als Mütter ohne Migrationshintergrund (52 Prozent gegenüber 73 Prozent). Dabei sind viele Mütter mit Migrationshintergrund sehr motiviert und verfügen über die notwendigen Qualifikationen, um eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen: 370.000 Mütter wollen sofort in den Beruf (wieder-)einsteigen.

Beim Thema Vereinbarkeit zeigt sich, dass das klassische Einverdiener-Modell mit erwerbstätigem Vater unter Familien mit Migrationshintergrund verbreiteter ist als bei Familien ohne Migrationshintergrund (38 Prozent gegenüber 24 Prozent). Gleichzeitig besuchen Kinder aus Zuwandererfamilien nach wie vor seltener Angebote der frühkindlichen Bildung.

Die Ausgabe Nr. 39 des Newsletters Monitor Familienforschung finden Sie hier.

Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit, Zeit für Weiterbildung – das heißt für Betriebe auch: Vertretungen regeln, Arbeit neu organisieren. Wie können Arbeitszeitoptionen für moderne Lebensläufe betrieblich umgesetzt werden? Wie gehen Führungskräfte mit diesen neuen Herausforderungen um? Interviews in Polizeidienststellen, Krankenhäusern und Großbetrieben haben diese Fragen in den Mittelpunkt gestellt. Der Policy Brief diskutiert verschiedene Strategien.

Der komplette Policy Brief steht hier zum Download bereit.

Quelle: WSI Newsletter 14/2017