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Offener Brief von AWO und ZFF an BM Lindner: Die Kindergrundsicherung ist unverzichtbar, das notwendige Geld für eine armutsfeste Höhe muss bereitgestellt werden!

Berlin, 24.03.2023In einem offenen Brief fordern AWO und Zukunftsforum Familie (ZFF) Bundesfinanzminister Lindner auf, seine Blockadehaltung aufzugeben und zusätzliches Geld für die Kindergrundsicherung bereitzustellen.

Michael Groß, Vorsitzender des Präsidiums des AWO Bundesverbandes, zeigt sich entsetzt: „Seit Jahrzehnten stagniert die Armut von Kindern und Jugendlichen in unserem Land auf hohem Niveau. Als Träger von Kitas, Familienzentren oder Beratungsstellen sehen wir jeden Tag, was es bedeutet, wenn Kinder und Jugendliche unter Armutsbedingungen aufwachsen. Ihr Selbstwertgefühl leidet, sie haben schlechtere Chancen auf ihrem Bildungsweg und ihr Risiko, krank zu sein, ist deutlich höher. Die Dauerkrisenjahre haben die Situation drastisch verschärft. Es reicht, Finanzminister Lindner muss seine Blockadehaltung aufgeben und Geld zur entschiedenen Armutsbekämpfung bereitstellen! Durch Geld für gute Kitas, Schulen und Sozialarbeit vor Ort und für eine ambitionierte Kindergrundsicherung, welche die Armut beendet.“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie, fügt hinzu: „Wir fordern von der Bundesregierung, die Kindergrundsicherung als zentralen Baustein zur Bekämpfung von Kinderarmut endlich umzusetzen. Aus unserer Sicht braucht eine wirksame neue Leistung neben einer armutsfesten Höhe auf Grundlage der Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums eine weitgehend automatische Auszahlung, die alle Anspruchsberechtigten erreicht. Darüber hinaus sollte eine Kindergrundsicherung eine sozial gerechte Familienförderung anstreben, die armutsbetroffene Familien mehr unterstützt als wohlhabende Familien. Damit die Kindergrundsicherung diese Wirkung entfalten kann, können die derzeit zur Diskussion stehenden 12 Mrd. Euro maximal ein Anfang sein. Im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG gehen wir von circa doppelt so hohen Kosten aus. Wir müssen jetzt in die Zukunft unserer Kinder investieren, das geht nur mit einer Kindergrundsicherung, die auch wirklich ihren Namen verdient!

Hintergrund: Die Bundesregierung plant die Einführung einer Kindergrundsicherung, in welcher die wesentlichen pauschalierbaren Leistungen der monetären Familienförderung wie Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderregelsätze nach SGB II/XII, Wohnkostenanteile, kindbedingte Anteile aus dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Teile aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zusammengefasst werden. Darüber hinaus soll die neue Leistung höher ausfallen als die aktuelle Unterstützung, da sie ein neu zu bemessendes Existenzminimum für Kinder und Jugendliche zu Grunde legt. AWO und ZFF unterstützen dies ausdrücklich, fordern jedoch zudem, dass von Anfang an die Kinderfreibeträge aus dem Steuerrecht systematisch in die Kindergrundsicherung mit einbezogen werden. Die Kindergrundsicherung soll in 2024 beschlossen und ab 2025 ausgezahlt werden. Im Zuge der Beratungen über die langfristige Finanzplanung wird die Kindergrundsicherung jedoch derzeit vor allem von Bundesfinanzminister Lindner öffentlich in Frage gestellt, denn diese neue Leistung kostet zusätzliches Geld.

Den offenen Brief an BM Lindner „Die Kindergrundsicherung ist unverzichtbar, das notwendige Geld für eine armutsfeste Höhe muss bereitgestellt werden!“ steht Ihnen auf unserer Website zur Verfügung.

AWO und ZFF sind seit der Gründung Mitglied im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Weitere Informationen zum Konzept des Bündnisses und seinen Forderungen finden Sie hier.

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Archiv Pressemitteilung

Familienbarometer: Eltern brauchen gute Rahmenbedingungen für mehr Partnerschaftlichkeit!

Berlin, 21.03.2023  – Anlässlich der gestern veröffentlichten Ergebnisse des Familienbarometers fordert das ZFF, Rahmenbedingungen für mehr Partnerschaftlichkeit weiterzuentwickeln.  

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Viele Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Aufteilung bei Kinderbetreuung und Hausarbeit, scheitern jedoch bei der Umsetzung. Die aktuellen Ergebnisse des Familienbarometers weisen erneut darauf hin, dass sich mit Geburt des ersten Kindes, trotz anders gelagerter Wünsche und persönlicher Leitbilder, bei den meisten Eltern eine (Re-)Traditionalisierung der Arbeitsteilung einschleicht. Danach übernehmen Mütter den Hauptteil der Sorgearbeit während Väter ihre Erwerbsvorstellungen nach Teilzeittätigkeit nur selten realisieren.“

Altenkamp ergänzt: „Es liegt in öffentlicher Verantwortung, politische Lösungen vorzulegen, die es allen Geschlechtern ermöglichen, Sorgeverpflichtungen zu übernehmen und am Erwerbsleben teilzuhaben. Es ist nun Aufgabe der Bundesregierung, ihre politischen Vorhaben endlich anzupacken: die Weiterentwicklung des Elterngelds, die Einführung einer Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt sowie die Abschaffung der Lohnsteuerklasse V. Langfristig müssen wir aber weiterdenken. Nur wenn wir Familienpolitik konsistent am Leitbild der Partnerschaftlichkeit ausrichten, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer (geschlechter-)gerechten Gesellschaft machen!“

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 04/2023

AUS DEM ZFF

Anlässlich des morgigen Equal Pay Day bekräftigt das Zukunftsforum Familie (ZFF) seine Forderung nach gleicher Bezahlung von Frauen und Männern und verlangt nachhaltige politische Schritte, um die Lohnlücke zu bekämpfen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Wir fordern, dass das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche bzw. gleichwertige Arbeit“ in Deutschland endlich umgesetzt wird. Denn geringere Entgeltunterschiede sind eine wichtige Voraussetzung für eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern.“

Britta Altenkamp ergänzt: „Es liegen gute Lösungsvorschläge auf dem Tisch, die uns in puncto Equal Pay einen großen Schritt voran bringen. Die Bundesregierung hat sich u. a. vorgenommen, die Familienbesteuerung im Sinne einer partnerschaftlichen Arbeitsteilung weiterzuentwickeln und die Steuerklassen III und V abzuschaffen. Wir begrüßen die Initiative und fordern, dass sie zeitnah umgesetzt wird. Langfristig gehört das längst aus der Zeit gefallene Ehegattensplitting aber vollständig abgeschafft. Es steht einer geschlechtergerechten Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit weiter im Weg. Das ZFF erwartet von der Politik, endlich den Mut aufzubringen, zeitgemäße Rahmenbedingungen für eine moderne Familienpolitik zu schaffen!“

Hintergrund:

Am 07. März 2023 macht der Aktionstag Equal Pay Day auf die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen aufmerksam. Unter dem Motto „Die Kunst der gleichen Bezahlung“ stellt die Kampagne dabei Lohngerechtigkeit in Kunst und Kultur in den Mittelpunkt. Auch im Jahr 2022 verdienten Frauen in Deutschland durchschnittlich 18 Prozent weniger je Stunde als Männer. Die Ursachen für die Lohnlücke sind vielfältig und strukturell verankert: Frauen haben z.B. schlechtere Zugangschancen zu unterschiedlichen Berufen, arbeiten häufiger in Teilzeit und Minijobs. Noch viel eklatanter sind die Lücken, wenn man die Absicherung im Alter bzw. das gesamte Lebenseinkommen betrachtet.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 06.03.2023

Anlässlich der Kabinettsklausur auf Schloss Meseberg fordert das ZFF die Bundesregierung auf, die Kindergrundsicherung nun endlich zielgerichtet und schnell umzusetzen. Darüber hinaus muss sie tatsächlich spürbare Verbesserungen insbesondere für von Armut und gesellschaftlicher Exklusion betroffene oder bedrohte Kinder, Jugendliche und Familien mit sich bringen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Armut macht krank und grenzt aus. Wir brauchen daher eine schnelle und gute Umsetzung der im Koalitionsvertrag beschlossenen Reform. Um dem Namen Kindergrundsicherung gerecht zu werden, erwarten wir allerdings mehr als eine Verwaltungsreform. Erste Überlegungen einer Leistungsbündelung mit vereinfachtem Zugang sind ein wichtiger Schritt, um verdeckte Armut zu verhindern. Eine zielgerichtete Kindergrundsicherung muss aber zusätzlich armutsvermeidend wirken und deshalb in ausreichender Höhe ausbezahlt werden. Zudem ist es zentral, dass endlich die Bevorteilung von Familien mit besonders hohen Einkommen ein Ende findet. Eine sozial gerechte und armutsvermeidende Ausgestaltung der Kindergrundsicherung funktioniert daher nur, wenn der Garantiebetrag der maximalen steuerlichen Entlastungswirkung (derzeit 354 Euro) entspricht. Der maximale Betrag der Kindergrundsicherung (Garantiebetrag und einkommensabhängiger Zusatzbetrag) muss bei 746 Euro liegen, was die derzeitige Höhe der steuerlichen Freibeträge widerspiegelt.“

Altenkamp ergänzt: „Damit auch in Zukunft mehr Geld bei den Kindern und ihren Familien ankommt, muss die Höhe der Kindergrundsicherung durch eine präzise und realitätsgerechte Neubemessung des soziokulturellen kindlichen Existenzminimums auf sichere Beine gestellt werden.

Den Namen Kindergrundsicherung hat nur eine Leistung verdient, die wirklich Armut vermeidet und soziale Gerechtigkeit herstellt. Das gibt es nicht zum Nulltarif. Dieser Einsatz wird sich lohnen, da die Kindergrundsicherung auch eine Investition in die Zukunft ist, mit der gesellschaftliche Folgekosten eines Lebens in Armut vermieden werden.“

Abschließend appelliert Britta Altenkamp an Finanzminister Lindner: „Uns ist bewusst, dass die Kindergrundsicherung in Konkurrenz zu anderen Projekten steht, die die Bundesregierung finanziell stemmen muss. Angesichts leerer Staatskassen scheint es schwierig, mutige finanzintensive Vorhaben anzugehen. Wir wollen diese auch nicht gegeneinander ausspielen, sondern erwarten stattdessen, dass finanzpolitische Lösungen gefunden werden, anstatt notwendige Reformen zu blockieren. Die Finanzierung der Kindergrundsicherung ist möglich. In Deutschland gibt es enorm viel Reichtum, Sie müssen ihn vernünftig verteilen und gerecht einsetzen. Ein Anfang wäre es ja bereits, bestehendes Recht durchzusetzen und Finanzkriminalität effektiv zu bekämpfen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 03.03.2023

Wir möchten Sie auf unsere Veranstaltung aufmerksam machen:

„Familie und Familienpolitik in Zeiten des Umbruchs! Wie muss eine zukunftsfähige Familienpolitik aufgestellt sein?“

Termin: 23. Mai 2023

Ort: Centre Monbijou, Oranienburger Straße 13-14, 10178 Berlin

– Eine Fachtagung des Zukunftsforum Familie e.V. –

Die andauernden Umbrüche haben unsere Gesellschaft und ihre Familien fest im Griff. Die Corona-Krise und damit einhergehende Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie haben Kinder, Jugendliche und ihre Familien herausgefordert: Angesichts (teil-)geschlossener Bildungs- und Betreuungseinrichtungen stieg die Belastung familiär zu erbringender Sorgearbeit und zeitgleich sank das Wohlbefinden von Familienmitgliedern. Aber auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur wie Kitas, Schulen, Angebote ambulanter Pflegedienste oder Tageseinrichtungen kamen immer wieder an ihre organisatorischen und personellen Grenzen. Zusätzlich erleben wir eine Energie- und Wirtschaftskrise, – ausgelöst durch den Krieg in der Ukraine – die viele Menschen, aber auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur um ihre Existenz bangen lässt. Damit geraten Familien weiterhin unter enormen Druck.

Ziel unserer Fachtagung ist es, ein umfassendes Bild der Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien der letzten Jahre zu zeichnen, Erkenntnisse zu sammeln, auf Veränderungen aufmerksam zu machen und Lösungsvorschläge, die auf die Zukunft und die Stärkung der Resilienz von Familien ausgerichtet sind, zu erarbeiten.

Gemeinsam mit u. a. Prof. Dr. Katharina Spieß (BiB) und Sabine Rennefanz (Journalistin und Autorin), wollen wir daher in unterschiedlichen Formaten der Frage nachgehen, wie eine zukunftsfähige Familienpolitik aufgestellt sein muss. Dabei werden wir auf wissenschaftliche Erkenntnisse, aber auch auf den Erfahrungen unserer Mitgliedsorganisationen aus der täglichen Arbeit mit und für Familien aufbauen.

Wir bitten Sie, sich den Termin vorzumerken und freuen uns, wenn Sie diese Vorankündigung an Interessierte weiterleiten. Die weiteren Details und Informationen, insbesondere zum Programm und zur Anmeldung, werden Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung zugehen.

Quelle: Zukunftsforum Familie e. V. vom 02.03.2023

Der familienpolitische Fachverband Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) sucht ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n neue*n:

Referent*in in Teilzeit

Für das ZFF ist Familie Vielfalt, und die Familienpolitik des ZFF soll diese Vielfalt unterstützen und stärken. Die Positionen des ZFF orientieren sich an demokratischen, solidarischen Werten und haben zum Ziel, allen Bevölkerungsgruppen und familialen Lebensformen gerecht zu werden. Das ZFF ist Mitglied in vielen Bündnissen und Netzwerken sowie kooperatives Mitglied im AWO Bundesverband.

Ihr Profil:

  • Sie haben ein abgeschlossenes Studium der Sozial-, Geistes- oder Rechtswissenschaft,
  • erste Erfahrungen in der politischen Verbandsarbeit und Kommunikation,
  • Kenntnisse in den Themenfeldern Familien- und Sozialpolitik, insbesondere in den Themenbereichen „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, „Vielfältige Familienformen“ und/oder „Familienrecht“.

Zu Ihren Aufgaben gehören:

  • die Aufbereitung aktueller Forschungsergebnisse und politischer Debatten für die Positionsbildung des ZFF, zu dem auch das Verfassen fachpolitischer Stellungnahmen sowie Positionspapieren gehört,
  • die Vertretung des Verbandes in Netzwerken und Arbeitsgruppen,
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit u.a. in den Sozialen Medien,
  • die inhaltliche Zuarbeit zum Vorstand und der Geschäftsführung,
  • die Konzeptionierung, Durchführung und Nachbearbeitung von Workshops und Fachveranstaltungen.

Darüber hinaus bringen Sie mit:

  • die Bereitschaft und Fähigkeit, sich schnell in neue Themenfelder einzuarbeiten,
  • die Fähigkeit, fachpolitische Sachverhalte schnell zu erfassen und diese mündlich sowie schriftlich präzise festzuhalten,
  • gute Kenntnisse relevanter Akteur*innen und Institutionen, bestenfalls Erfahrung im Bereich der Verbandsarbeit auf Bundesebene,
  • einen kreativen Kopf und Freude daran, Ideen einzubringen und zu konkreten Projekten konzeptionell auszuarbeiten,
  • hohe Empathie und Überzeugungsfähigkeit sowie ein sicheres und repräsentatives Auftreten,
  • Stressresistenz und die Gelassenheit, sich im manchmal hektischen Büroalltag nicht so schnell aus der Ruhe bringen zu lassen.

Unser Angebot:

  • Eine abwechslungsreiche, vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit.
  • Die Vergütung erfolgt analog TV-AWO Bundesverband, Entgeltgruppe 11.
  • Der Stellenanteil von 19,5 h/Woche ist unbefristet, eine Aufstockung um weitere 10 h/Woche ist mindestens bis zum 29.02.2024 befristet möglich.
  • Familienfreundlichkeit und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Möglichkeit mobil zu arbeiten.
  • Ein angenehmes und vertrauensvolles Arbeitsumfeld in einem kleinen Team.

Bewerber*innen mit Migrationshintergrund begrüßen wir ausdrücklich. Bewerber*innen mit Behinderungen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt.

Wenn Sie das Zukunftsforum Familie mit Ihrer Tatkraft und Kompetenz unterstützen möchten, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung, inkl. Lebenslauf und Zeugnissen. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Mo, 20.03.2023 per Mail in einem pdf-Dokument ein, an:

Zukunftsforum Familie e.V.

Frau Sophie Schwab – persönlich –

Michaelkirchstr. 17/18

10179 Berlin

personal@zukunftsforum-familie.de

Gespräche finden voraussichtlich am 30. und 31. März 2023 in Berlin statt.

Für Rückfragen stehen wir gerne unter der Telefonnummer 030 / 25 92 728 21 und per E-Mail zur Verfügung!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Quelle: Zukunftsforum Familie e. V. vom 01.03.2023

SCHWERPUNKT I: Bildungsgipfel

Zum heutigen Bildungsgipfel erklären Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, und Kai Gehring, Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Nina Stahr:

Der heutige Bildungsgipfel war ein Auftakt für einen dringend notwendigen Reformprozess. Angesichts der andauernden Krise des Bildungssystems brauchen wir grundlegende Reformen. Wir wollen weg vom Kooperationsverbot und hin zu einem neuen, kooperierenden Bildungsföderalismus.

Die Probleme sind allgegenwärtig: Lehrkräftemangel, zu wenige Kinder, die die Mindeststandards in der Grundschule erreichen und zu viele Jugendliche, die die Schule ohne Abschluss verlassen – und daneben noch die verschlafene Digitalisierung.

All diese Herausforderungen können wir nur mit mehr Kooperation aller Akteure bewältigen und nicht im Rahmen eines einmaligen Treffens. Deswegen ist die im Koalitionsvertrag vereinbarte gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen, die nun eingesetzt wird, so entscheidend. Alle Akteur*innen müssen sich hier auf Augenhöhe begegnen und unter Einbeziehung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft lösungsorientiert die konkrete Umsetzung der auf dem Gipfel angestoßenen Diskussionen angehen.

Kai Gehring:

Aus der Bildungskrise darf kein Bildungsnotstand werden, der künftigen Wohlstand aufs Spiel setzt. Es ist höchste Zeit, eine breite Allianz für eine zukunftsgerechte Reform-Agenda für unser Bildungssystem zu schmieden.

Auf dem Bildungsgipfel war ein gemeinsames Bewusstsein zu spüren, dass Lernrückstände aufgeholt, der Lehrkräftemangel abgemildert, die Schulabbruchquote deutlich gesenkt und Chancengerechtigkeit gesteigert werden müssen. Dieses Momentum des Gipfels gilt es beherzt für eine gesamtstaatliche und -gesellschaftliche Kraftanstrengung für mehr Durchlässigkeit, Qualität und Leistungsfähigkeit zu nutzen.

Die neue Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen muss schnellstmöglich ihre Arbeit aufnehmen und eng mit der Bildungsforschung und Stakeholdern der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten. Im Interesse der jungen Generation, ihrer Eltern, Lehrkräfte und den Tarifpartnern sind die Probleme im Bildungssystem mit einer „Bildungsagenda 2030“ anzugehen, die niemanden zurücklässt und mehr Chancen eröffnet. Wenn alle an einem Strang ziehen, können wir unser Bildungssystem mit diesen messbaren Zielen bis 2030 auf die Höhe der Zeit bringen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 14.03.2023

„Wir erwarten vom Bildungsgipfel ein ganz klares Bekenntnis zu einer dauerhaft geregelten verbindlichen Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Dazu muss das Kooperationsverbot vollständig weg und eine Gemeinschaftsaufgabe Bildung ins Grundgesetz“, sagt Nicole Gohlke, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE und Sprecherin für Bildung und Wissenschaft, mit Blick auf den Bildungsgipfel der Bundesregierung. Gohlke weiter:

„Der Bund muss sich an der dauerhaften Bildungsfinanzierung, gerade auch bei der baulichen Sanierung und Modernisierung, angemessen beteiligen und gesetzlich festlegen, dass die Bildungsmittel nach Sozialindex verteilt werden. Statt ‚Auftakt‘ brauchen wir einen Aufbruch für umfassende Reformen. Was wir nicht brauchen, sind schicke Ziele, um deren Umsetzung wieder ein ewiges Gezeter zwischen Bund und Ländern ausbricht. Die Zeit hat das Bildungssystem nicht mehr, wenn wir das Ruder noch herumreißen wollen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 13.03.2023

Gemeinsam mit weiteren 53 Organisationen unterstützt die AGF den von sechs Stiftungen initiierten Appell zur Einberufung eines Nationalen Bildungsgipfels. In dem von der Bertelsmann Stiftung, Deutsche Telekom Stiftung, Karg-Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Vodafone Stiftung Deutschland sowie der Wübben Stiftung initiierten Apell rufen die Stiftungen angesichts der großen Probleme im Bildungssystem zu dringendem politischem Handeln in gesamtstaatlicher Verantwortung auf und dazu, einen grundlegenden Reformprozess im Bildungswesen einzuleiten.

„Es ist höchste Zeit, dass Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierungschef:innen der Bundesländer einen echten Nationalen Bildungsgipfel einberufen. Dieser Gipfel sollte alle relevanten Akteur:innen in der Bildung an einen Tisch bringen und den Auftakt zu einem grundlegenden, gesamtgesellschaftlichen Reformprozess markieren, um einen Neustart in der Bildung einzuleiten“, appellieren die Unterstützer:innen.

Die Lösung der massiven Probleme im deutschen Bildungssystem duldet keinen weiteren Aufschub. Aus dieser Überzeugung heraus richtet ein breiter Kreis aus Stiftungen, Verbänden und Gewerkschaften einen gemeinsamen Appell an alle Verantwortlichen in der Politik. Anlass ist der heutige Bildungsgipfel am Rand der Bildungsforschungstagung des
Bundesbildungsministeriums, der mit Blick auf Format, Vorbereitung, Agenda und Teilnehmende der Dimension der Herausforderung nach Ansicht der Unterstützer:innen des Appells nicht gerecht wird. „Es ist höchste Zeit, dass Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierungschef:innen der Bundesländer einen echten Nationalen Bildungsgipfel einberufen. Dieser Gipfel sollte alle relevanten Akteur:innen in der Bildung an einen Tisch bringen und den Auftakt zu einem grundlegenden, gesamtgesellschaftlichen Reformprozess markieren, um einen Neustart in der Bildung einzuleiten“, appellieren die Unterstützer:innen.

Die Alarmsignale sind längst unverkennbar und zeigen sich  bereits in der frühen Bildungsphase: Bundesweit fehlen Hunderttausende Kita-Plätze, zudem können viele Kitas aufgrund einer nicht kindgerechten Personalausstattung ihren  Bildungsauftrag nicht mehr erfüllen. An den Grundschulen wiederum gehen die Leistungen seit Jahren zurück, vor allem  in den Basiskompetenzen Lesen, Schreiben, Zuhören und Rechnen. Auch an den weiterführenden Schulen sinkt das  Leistungsniveau auf allen Ebenen dramatisch. Der Anteil der Jugendlichen ohne Schulabschluss bleibt hoch. Zugleich wächst die Zahl junger Menschen, die im Berufsleben den Anschluss verlieren: Mehr als eine halbe Million junge Erwachsene zwischen 20 und 34 Jahren gehen weder einer Arbeit noch einer schulischen oder beruflichen Ausbildung
nach. Neben individuellen Risiken erwachsen daraus auch soziale und wirtschaftliche Belastungen für die Gesellschaft. Ein Kernproblem deutscher Bildungspolitik bleibt über alle Bildungsstufen hinweg ungelöst: Bildungserfolge hängen hierzulande noch immer zu stark von der sozialen Herkunft ab. Auf diese Weise werden die Chancen und Rechte von Kindern und Jugendlichen beschnitten und Begabungen vergeudet.

Strukturelle Probleme angehen: Fachkräftemangel, Finanzierung, Steuerung

Obwohl sich alle Beteiligten viel Mühe geben: Dem Bildungssystem gelingt es immer weniger, die Fehlentwicklungen zu korrigieren. Das liegt zum einen am massiven Mangel an Lehrer:innen und pädagogischen Fachkräften, der sich in den kommenden Jahren noch zu verschärfen droht. Darunter leiden nicht nur die Verfügbarkeit und Qualität der Bildungsangebote an Schulen und Kitas, sondern auch das vorhandene Personal. Die steigende Arbeitsbelastung, insbesondere durch nicht-pädagogische Aufgaben, mindert die Attraktivität der Berufsbilder und schreckt künftige Nachwuchskräfte ab. Die Engpässe haben auch Folgen für die Wirtschaft: Fehlende Plätze in Kitas und der Ganztagsförderung von Grundschüler:innen erschweren die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, während häufiger Unterrichtsausfall die Vermittlung grundlegender Kompetenzen für die Fachkräfte von morgen behindert.

Ein weiteres Problem stellt die Finanzierung des Bildungssystems dar. Sie ist häufig weder auskömmlich noch sozial gerecht. Gerade im Bereich der außerschulischen Angebote ist das Geld zu knapp und nicht langfristig zugesichert. Zudem werden Gelder noch immer zu oft nach dem Gießkannenprinzip verteilt, anstatt sie gezielt dort einzusetzen, wo sie am meisten bewirken können.

Schließlich behindert die Struktur des Bildungssystems selbst Anpassungen und Reformen. 
Die unsystematische Verflechtung der politischen Ebenen erfordert komplexe Abstimmungen, sowohl zwischen Bund, Ländern, Kommunen und den jeweils beteiligten Ressorts, als auch mit den Trägern. Wohin das führt, zeigen zum Beispiel die zähe Umsetzung des Digitalpakts, der schleppende Ausbau des Ganztagsangebots für Grundschulkinder, die stagnierende Inklusion oder das Fehlen bundesweiter Qualitätsstandards in vielen Bereichen. Gefragt ist eine neue Kultur der Bildungszusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen, wie sie der Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt hat.

Es braucht eine Initialzündung auf den höchsten politischen Ebenen

Allerdings lässt es die Dringlichkeit der Probleme nicht zu, auf eine Neuordnung der kommunalen und föderalen Zuständigkeiten zu warten. Die Missstände im Bildungswesen reichen weit über Kitas und Schulen hinaus. Sie gefährden sowohl die Chancen und Rechte jedes einzelnen jungen Menschen als auch die Zukunft unserer Wirtschaft, Gesellschaft und Demokratie. Bildung soll den jungen Menschen in ihrer persönlichen Entwicklung helfen und Orientierung bieten. Sie soll es ihnen ermöglichen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, an der Gesellschaft teilzuhaben und diese mitzugestalten. Sie soll ihnen die Kompetenzen vermitteln, um in der immer komplexeren Arbeitswelt ihren Platz zu finden. Bildung ist die Grundlage für wirtschaftlichen Wohlstand, Innovationskraft und die Zukunftsfähigkeit unserer demokratischen Gesellschaft. Daher ist es erforderlich, jetzt die Weichen für ein leistungsfähigeres, begabungs- und chancengerechteres Bildungssystem zu stellen.

Um den dringend benötigten Reformprozess herbeizuführen, braucht es eine Initialzündung auf den höchsten politischen Ebenen. Ein Nationaler Bildungsgipfel wäre das starke Signal, die Bildung endlich zur gemeinsamen Chef:innensache zu erklären. Der Bundeskanzler und die Regierungschef:innen der Länder haben das nötige Gewicht, um gemeinsam mit den Bildungs-, Wissenschafts- und Jugendminister:innen von Bund und Ländern, Vertreter:innen aus der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik, aus Wirtschaft, Wissenschaft, Bildungspraxis, Zivilgesellschaft sowie von Eltern und Schüler:innen zusammenzubringen. Der Nationale Bildungsgipfel sollte den Auftakt zu einem kontinuierlichen Dialog- und Reformprozess mit gemeinsamen Arbeitsstrukturen markieren. Dabei müssen sich alle relevanten Akteur:innen auf gemeinsame Ziele sowie geeignete Maßnahmen verbindlich einigen und darauf hinwirken, diese in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung pragmatisch, lösungsorientiert und entschlossen umzusetzen. Denn nur mit vereinten Kräften kann der Neustart in der Bildung als elementare Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands gelingen.

Den vollständigen Appell finden Sie hier: https://ag-familie.de/files/230314_Appell_Nationaler_Bildungsgipfel.pdf

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 14.03.2023

Vor dem morgigen Bildungsgipfel der Bundesregierung fordern der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände deutlich höhere Investitionen im Bildungsbereich. In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern sie zudem eine gemeinsame Strategie entlang der gesamten Bildungskette unter Einbindung der Sozialpartner.

Die Stellungnahme im Wortlaut:

Gemeinsame Stellungnahme zum “Bildungsgipfel” der Bundesregierung am 14. März 2023

Wir rufen Bund, Länder und Kommunen anlässlich des Bildungsgipfels 2023 auf, sich gemeinsam mehr Chancengleichheit und bessere Bildungsqualität als Ziele zu setzen und diese mit konkreten und verbindlichen Maßnahmen und Meilensteinen zu unterlegen. Dafür ist es notwendig, die Investitionen für Bildung insgesamt deutlich zu erhöhen. Es braucht eine gemeinsame Strategie entlang der gesamten Bildungskette unter Einbindung der Sozialpartner.

Es darf uns alle nicht ruhen lassen, dass noch immer zu viele junge Menschen die Schule ohne Abschluss verlassen und über 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler nicht  die notwendige Grundbildung erhalten, um in ein beruflich erfüllendes und selbstbestimmtes Leben mit gesellschaftlicher Teilhabe zu starten. Der Handlungsbedarf ist enorm: Empirische Studien belegen für Deutschland durchweg einen Mangel an Bildungsgerechtigkeit und Bildungsqualität, der durch den massiven Lehr- und Fachkräftemangel noch zunehmen wird.

Das Auseinanderklaffen zwischen den Chancen von begünstigten und benachteiligten Kindern und Jugendlichen hat sich weiter verfestigt. Von der „Bildungsrepublik Deutschland“, die bereits 2008 von der Bundeskanzlerin und den Ländern ausgerufen worden ist, sind wir 15 Jahre später immer noch meilenweit entfernt.

Wir fordern:

  1. Bund, Länder und Kommunen müssen den Handlungsbedarf ernst nehmen und sich gemeinsam auf eine wirksame Strategie verständigen. Ziel muss sein, die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die unter den schulischen Mindeststandards bleiben, erheblich zu reduzieren. Gleiches gilt für die Zahl junger Menschen ohne Schulabschluss. Wir erwarten ein deutliches Commitment aller Ebenen mit Blick auf dieses Ziel.
  2. Die Bedeutung der frühkindlichen Bildung ist unbestritten. Umso wichtiger ist es, dass sich Bund und Länder spätestens in einem „Qualitätsentwicklungsgesetz“ ab 2025 auf bundesweit verbindliche Standards zur Qualitätssicherung verständigen und den Ausbau der Betreuungsplätze weiter voranbringen. Flankiernd muss die „Gesamtstrategie Fachkräfte in Erziehungsberufen“ des Bundes konkrete Maßnahmen zur Gewinnung, Sicherung und Nachqualifizierung von Fachkräften enthalten.
  3. Der wachsende Mangel an pädagogischen Fachkräften fordert das Bildungssystem massiv heraus.  Der Ausbau der frühkindlichen Bildung, die Unterrichtsversorgung und die Qualität der formalen und nonformalen Bildungsangebote hängen wesentlich davon ab, ob es gelingt, diesen Fachkräftemangel zu bewältigen. Es braucht dringend eine gemeinsame Strategie von Bund und Ländern, wie dieser kurz,- mittel- und langfristig behoben werden soll. Ein Wettlauf zwischen den Bundesländern, Lehrkräfte und Personal in der frühkindlichen Bildung abzuwerben, führt nicht weiter.
  4. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ist ein wichtiger Schritt zur individuellen Förderung und für mehr Bildungs- und Entwicklungschancen. Damit der Ganztag für Eltern und Kinder attraktiv und fördernd ist, muss der Ausbau mit einer Qualitätsoffensive verbunden werden – es braucht verlässliche Qualitätsstandards sowie gute Rahmenbedingungen für die Fachkräfte im Ganztag.
  5. Das Startchancen-Programm der Bundesregierung für 4.000 Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler muss Teil der Strategie von Bund und Ländern sein. Die Mittel müssen genau da ankommen, wo sie gebraucht werden. Dies ist auch im wohl verstandenen Interesse aller Bundesländer. Die Auswahl und Finanzierung der Schulen sollte nach Sozialindizes vorgenommen werden. Eine wichtige Gelingensbedingung ist, dass das Programm insgesamt mit ausreichend finanziellen Ressourcen hinterlegt ist, damit vor Ort positive Effekte erwirkt werden können.
  6. Beim Digitalpakt 2.0 dürfen die Fehler des aktuellen DigitalPakt Schule nicht wiederholt werden: Die Mittel müssen unbürokratisch und schnell zu den Schulen kommen, um das Lehren und Lernen wirksam zu unterstützen.
  7. Wer die Schule ohne Abschluss verlässt, holt den Schulabschluss oft an der Berufsschule nach. Der Lehrkräftemangel ist auch im Berufsschulbereich eklatant. Die Bedeutung der beruflichen Bildung wird oft verkannt. In diesem Kontext, aber auch als Partner der Betriebe in der dualen Ausbildung brauchen die Beruflichen Schulen eine gute Ausstattung mit sächlichen Ressourcen (z. B. in der Digitalisierung) sowie im Personalbereich. Bund und Länder müssen dringend den Pakt für Berufliche Schulen starten und in Ausbildungskonzepte, Gebäude, Ausstattung und Lehrkräfte investieren.
  8. Bestehende und künftige gemeinsame Bildungsstandards müssen endlich Vergleichbarkeit und Mobilität zwischen den Bundesländern schaffen. Beschäftigte sollen mit ihrer Familie innerhalb Deutschlands ohne Probleme beim Schulwechsel mobil sein können.

Die Bildungspolitik muss auf allen Ebenen mit einer klaren Zielorientierung, mit Evidenzbasierung und begleitenden Evaluationen von Maßnahmen ansetzen und vorgehen. Strategien müssen über Legislaturperioden hinweg konzipiert sein und umgesetzt werden. Jedes von der Politik festgelegte Ziel muss verbindlich mit den benötigten Ressourcen hinterlegt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund und Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände vom 13.03.2023

Anstelle einer Kostendiskussion brauchen wir eine Investitionsentscheidung!

Wie? Mit einem Sondervermögen für Betreuung und Bildung!

Warum? Für unsere Kinder und für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft!

Für den 14.03. und 15.03.2023 hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger Vertreter:innen von Bund, Ländern, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zum Bildungsgipfel eingeladen, um gemeinsam über die Herausforderungen im Bildungssystem zu diskutieren. Der Bildungsgipfel 2023 soll als Auftakt für die Erneuerung des Aufstiegsversprechens verstanden werden, mit Bildung als Chance für alle – unabhängig der sozialen Herkunft, allerdings bleiben 14 Länderchef:innen dem Gipfel fern. Parallel zum Bildungsgipfel findet die Bildungsforschungskonferenz statt. Der aktuelle Bildungsgipfel selbst ist stark umstritten und erntet viel Kritik.

Der Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) unterstützt den Appell und Statement eines breiten Bündnisses an Bundeskanzler und Länderchef:innen mit der Forderung nach einem Nationalen Bildungsgipfel und nach einem grundlegenden Reformprozess im Bildungswesen: „Leistungsdefizite, Chancenungleichheit, Pädagog:innenmangel: Die massiven Probleme im deutschen Bildungssystem verletzen die Rechte jedes einzelnen Kindes und Jugendlichen auf bestmögliche Bildung und haben Folgeschäden für die gesamte Gesellschaft. Deshalb erfordern sie politisches Handeln in gesamtstaatlicher Verantwortung. Ein breiter Kreis aus Stiftungen, Verbänden und Gewerkschaften appelliert an den Bundeskanzler und die Regierungschef:innen der Länder, mit einem Nationalen Bildungsgipfel einen grundlegenden Reformprozess im Bildungswesen einzuleiten.“

„Der Bildungsgipfel ist ein Zeugnis des Versagens der Bildungspolitik seit Jahrzehnten auf ganzer Linie und aller Ebenen – setzen: sechs!“ kommentiert Cornelia Spachtholz, Vorsitzende des Verbandes berufstätiger Mütter e.V. (VBM) und Initiatorin des Equal Pension Day, den Bildungsgipfel und führt weiter aus:

„Warum? Bildungsministerin Stark-Watzinger muss ausbaden, was Jahrzehnte versäumt wurde und mit der Pandemie und der weiteren Zuflucht von Menschen aus Kriegsgebieten, bei gleichzeitigem Investitionsstau und weiterem Fachkräftemangel mehr als deutlich wird:

  • Fehlende Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen
  • Schlechte Ausstattung der Schulgebäude und Schulanlagen
  • Schlechte sanitäre Anlagen
  • schlechte Sportstätten
  • Versäumnisse in Digitalisierung – von technischer Ausstattung bis IT-Lehrinhalte und IT-Kompetenzen bzw. Mediennutzung der Lehrkräfte
  • Überladene Bürokratie, so dass weder Mittel aus dem Digitalisierungspakt noch aus dem Bildungs- und Teilhabepaket umfassend abgerufen werden
  • Versäumnisse in Überarbeitung der Lehrpläne: von Alltagskompetenzen bis Ökonomische Bildung
  • Fehlen multiprofessioneller Teams, von Sozialarbeiter:innen, Sozialpädagog:innen über Psycholog:innen und Traumapsychotherapeut:innen
  • Fachkräftemangel
  • Überfüllte Klassen
  • Unterrichtsausfall
  • Fehlende individuelle Lern- und Entwicklungsförderung
  • Fehlende Ganztagsschulen
  • Fehlende Rhythmisierte Ganztagsschulen
  • Fehlen konsequenter Rechtsansprüche und deren Durchsetzung auch im Schließungsfalle, durch z.B. Pandemie oder Streik, für Ganztagsbetreuung für 14+ Jahren
  • Fehlende Verzahnung und Integration außerschulischer Sport- und Kulturangebote in den Schulalltag
  • Schlechtes Übergangsmanagement von U3 zu Ü3 sowie Grundschulen und weiterführenden Schulen
  • Mangelnde Einbindung von Eltern im Sinne von Erziehungspartner:innenschaften
  • Bildungserfolg hängt massiv von der Herkunft des Elternhauses ab
  • Bildungslandschaft und -erfolg hängt auch vom jeweiligen Bundesland ab
  • Hohe Schulabbrecher:innenquote
  • Akademisierung anstelle Transparenz über Karrierewege im dualen System der Ausbildung
  • Fehlen von gendersensibler Unterrichtsgestaltung, auch in der Berufsorientierung
  • Elternwunsch und -notwendigkeiten im Kontext individueller Förderung der Kinder als auch besserer Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden konsequent ignoriert
  • Schule ist aktuell kein Lern- und Lebensort

„Wir brauchen tiefgreifende Reformen im Bildungs- und Schulsystem. Das geht nur gemeinsam, an einem Strang, in der Verzahnung von Bottom-Up- und Top-Down-Prozessen mit Change Management und auch dem Ansatz „Betroffene zu Beteiligten zu machen“, d.h. z.B. auch mit Einbindung der Schüler:innenvertretungen, Studierendenvertretungen und der Elternvertretungen! Wir können uns nicht erlauben, dass der jeweilige Bildungserfolg unserer Kinder und in der Folge ihrer Erwerbsbiografie und Karrierewege dem Prinzip der „Spermalotterie“ folgen und in Abhängigkeit des Elternhauses, der Herkunft oder des Wohnsitzes im jeweiligen Bundesland sind!“ so Cornelia Spachtholz, Vorsitzende des Verbandes berufstätiger Mütter e.V. (VBM) und Initiatorin des Equal Pension Day.

„Jedes Kind hat ein Anrecht auf ein armutsfreies und gesundes Aufwachsen sowie gleichberechtigte Teilhabe im Lebensverlauf, dazu gehört auch unbedingt die chancengleiche Teilhabe von Bildung von Anfang an.

Kinder zu erziehen, zu bilden und zu betreuen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zum einen da wir unsere Innovationskraft und Produktivität vor allem auf Human Resources stützen und zum anderen, da wir gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit guten Betreuungs- und Bildungsinfrastrukturen brauchen, auch als Chance dem Fachkräftemangel zu begegnen.

D.h. wir müssen an die Bildungsstrukturen ran, an die Bildungsinhalte, an die jeweilige Ausstattung mit Schule als Lern- und Lebensort und natürlich auch mit einer passgenauen Fachkräfteoffensive.

Hierbei müssen wir die Kostendiskussion ablösen hin zu einer Investitionsentscheidung ins Betreuungs- und Bildungssystem. Es ist an der Zeit für Change!“

positioniert sich die Vorsitzende auch anlässlich des Bildungsgipfel 2023 und unterstützt mit dem Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) den Appell des breiten Bündnisses mit der Forderung nach einem Nationalen Bildungsgipfel als auch grundlegenden Reformen im Bildungssektor und verweist auch auf das Positionspapier des VBM zum gebundenen rhythmisierten Ganztag aus 2009 mit breiter Unterstützer:innenschaft aus 2012.

Gemeinsamer Appell Nationaler Bildungsgipfel

VBM Positionspapier Ganztagsschule aus 2009

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 15.03.2023

SCHWERPUNKT II: Equal Pay Day

Der Equal Pay Day markiert die Lohnlücke zwischen Frauen und Männer. Diese liegt durchschnittlich bei 18 Prozent. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: echte Gleichstellung haben wir erst, wenn der Gender Pay Gap geschlossen ist – auch im Kulturbereich.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:
„Der Gender Pay Gap ist das Ergebnis gesetzlicher, tariflicher und betrieblicher Rahmenbedingungen, die auf einem veralteten Frauenbild aufbauen. Dieses Frauenbild feiert in rechten Kreisen fröhliche Urstände. Dagegen muss angegangen und die Bremsklötze überwunden werden.

Voraussetzung für die Schließung des Gender Pay Gaps ist auch die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit. Diese werden wir weiter fördern: unter anderem durch die Einführung einer zweiwöchigen vergüteten Partnerfreistellung nach der Geburt eines Kindes und verbesserter Elterngeldregelungen. Zudem werden wir die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege verbessern – indem wir die Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetze weiterentwickeln, pflegenden Angehörigen mehr Zeitsouveränität ermöglichen und eine Lohnersatzleistung im Falle pflegebedingter Auszeiten schaffen.

Mit dem Entgelttransparenzgesetz haben wir das Entgelt für Beschäftige transparent gemacht. Geschlechtsspezifische Lohnunterschiede können so aufgedeckt werden. Wir werden das Gesetz um eine Prozessstandschaft erweitern, damit Beschäftigte ihr Recht auf Lohngleichheit nicht mehr alleine geltend machen müssen, sondern sich auf Verbände stützen können.“

Helge Lindh, kultur- und medienpolitischer Sprecher:
„Der diesjährige Equal Pay Day unter dem Motto „Die Kunst der gleichen Bezahlung“ verweist auf den hohen Gender Pay Gap im Kulturbereich. Dieser lag im Jahr 2021 bei 30 Prozent und 2022 bei 20 Prozent. Besondere Aufmerksamkeit verdient auch die Lage von Frauen, die Mehrfachdiskriminierung erfahren, also zum Beispiel geschlechterspezifischer und rassistischer Benachteiligung ausgesetzt sind.

Um diese massive strukturelle Ungleichheit zu beseitigen, müssen Honoraruntergrenzen und Mindestlöhne zur Voraussetzung einer öffentlichen Förderung werden. Dort, wo öffentliche Gelder in die Kultur fließen, müssen Gremien und Jurys zur Vergabe von Preisen und Auszeichnungen geschlechtergerecht besetzt werden. Wir brauchen ein Gender-Monitoring zur Entwicklung von Instrumenten zur Erreichung von mehr Geschlechtergerechtigkeit. Lösungen für mehr Lohngerechtigkeit im Bereich Kunst und Kultur, wo ohnehin prekäre Beschäftigung herrscht, können Vorbildfunktion für die gesamte Arbeitswelt sein.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 06.03.2023

Zum morgigen Equal Pay Day erklärt die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Nicole Bauer:

„Auch im Jahr 2022 haben Frauen in Deutschland durchschnittlich 18 Prozent weniger verdient als Männer. Damit hat sich der Wert im Vergleich zum Vorjahr nicht verbessert. Frauen erwarten zu Recht gleiches Geld für gleiche Leistung. Gerade angesichts des Fachkräftemangels kann Deutschland nicht weiter auf das unausgeschöpfte Potenzial der weiblichen Fachkräfte verzichten. Noch dramatischer ist der Gender Pension Gap: In Deutschland erhalten Frauen durchschnittlich 31,8 Prozent weniger Rente als Männer. Grund dafür sind die ungleiche Bezahlung von Frauen in gleicher Position, die höhere Teilzeitquote und strukturelle Unterschiede in der Berufswahl. Gleichzeitig verwenden Frauen täglich im Durchschnitt 52,4 Prozent mehr Zeit für unbezahlte Sorgearbeit in der Familie als Männer. In einem Land, in dem Frauen 80 Prozent der familiären Care-Arbeit übernehmen, müssen wir dafür sorgen, dass Frauen Beruf und Familie besser miteinander vereinbaren können. Wir brauchen deshalb flexiblere Arbeitszeitmodelle, höhere Qualität in der Kinderbetreuung und bessere Ganztagsbetreuung, um Frauen in der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit zu stärken und Altersarmut vorzubeugen. Beim Vorankommen durch eigene Leistung darf das Geschlecht keine Rolle spielen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 06.03.2023

Die Einkommen von Frauen im Kultursektor sind im Vergleich zu anderen Branchen überdurchschnittlich niedriger. Dies war der einhellige Befund von Vertreterinnen der Kulturbranche in einem öffentlichen Fachgespräch des Kulturausschusses am Mittwoch. So liege der Gender Pay Gap im Kultursektor je nach Bereich bei bis zu über 30 Prozent gegenüber durchschnittlich 18 Prozent in allen Berufen.

Yvonne de Andrés vom Berufsnetzwerk Bücherfrauen wies darauf hin, dass die Buchbranche zwar einerseits hauptsächlich weiblich geprägt sei, die Führungsstrukturen hingegen jedoch immer noch männlich. Besonders dramatisch habe sich die Corona-Pandemie ausgewirkt, da viele Frauen ihren Versicherungsstatus in der Künstlersozialkasse verloren, da sie Tätigkeiten aufnehmen mussten, die nicht als künstlerisch gelten. Yvonne de Andrés fordert eine paritätische Besetzung von Jurys bei der Vergabe von Literaturpreisen und eine paritätische Vergabe von Fördergeldern des Bundes.

Dieser Forderung schloss sich die Schauspielerin Paula Essam vom Verein Pro Quote Film an. In der Filmbranche liege der Gender Pay Gap bei bis zu über 30 Prozent. Dies liege auch an der ungleichen Besetzung von weiblichen und männlichen Rollen in Film- und Serienproduktionen. Der Anteil von Frauenrollen liege bei etwa 30 Prozent. Zudem litten Frauen darunter, dass sie ab dem 34 Lebensjahr immer weniger Filmrollen angeboten bekommen. Essam forderte ebenso wie Barbara Rohm vom „culture change hub“, die anstehende Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) für eine paritätische Vergabe von Fördergeldern zu beschließen. Essam sprach sich zudem für eine Diversitäts-Quote von 30 Prozent aus, um nicht-weiße Minderheiten zu fördern.

Teresa Monfared vom Verein Bühnenmütter verwies darauf, dass Schauspielerinnen nicht nur unter dem Gender Pay Gap litten, sondern auch unter einem Gender Care Gap. So leisteten Frauen gut doppelt so viel Sorgearbeit wie Männer. Dies habe negative Auswirkungen auf die Karriere. Monfared führte aus, dass die zehn erfolgreichsten Bühnenschauspielerinnen in Deutschland nur drei Kinder hätten, die erfolgreichsten Schauspieler hingegen 32 Kinder. Dies zeige schon, dass Mütter mit unterschiedlichsten Benachteiligungen zu kämpfen hätten und Schauspielerinnen sich deshalb oftmals gegen Kinder entscheiden würden.

Gabriele Schulz vom Deutschen Kulturrat betonte, dass nur eine deutliche Steigerung der künstlerischen Präsens von Frauen die großen Einkommensunterschiede zu den Männern überwinden können. Die Werke von Frauen müssten „gezeigt und gespielt“ werden. Die Kulturförderung des Bundes müsse dies in allen Kultursparten unterstützen.

Die Aufzeichnung des öffentlichen Fachgespräches im Kulturausschuss ist ab Donnerstag, 2. März 2023, ab 13 Uhr auf bundestag.de verfügbar: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw09-pa-kultur-28-sitzung-935356

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 154 vom 01.03.2023

Frauen sind am Arbeitsmarkt weiterhin in vielerlei Hinsicht benachteiligt, insbesondere mit Blick auf Arbeitszeit und Einkommen. Das geht aus einer neuen Untersuchung hervor, die das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zu Equal-Pay-Day und Internationalem Frauentag vorlegt*. WSI-Expertin Dr. Yvonne Lott hat dafür gemeinsam mit einem Team von SowiTra in Berlin die neuesten verfügbaren Daten des Statistischen Bundesamts und der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet, die die Jahre 2021 und 2022 beschreiben. Der Überblick liefert detaillierte Informationen zu geschlechtsspezifischen Arbeitsbedingungen in zahlreichen Branchen, etwa erstmals zu branchenspezifischen Gender Pay Gaps 2022. Die Ergebnisse zeigen, dass Geschlechterungleichheit über fast alle Wirtschaftszweige hinweg besteht, allerdings teilweise unterschiedlich ausgeprägt.

Die Frauen-Erwerbsquote ist zwar in den vergangenen Jahrzehnten deutlich gestiegen. Viele Bereiche in der Wirtschaft sind aber nach wie vor Männerdomänen – vor allem in der Industrie. Dort beträgt der Frauenanteil in der Hälfte der für die Studie untersuchten Branchen weniger als 30 Prozent. Ganz hinten liegen der Maschinenbau, der Hoch- und Tiefbau sowie Bauinstallation und Ausbaugewerbe mit jeweils 17 Prozent, auf dem ersten Platz landet die Textilindustrie mit 56 Prozent. In den Dienstleistungen ist der Anteil der Arbeitnehmerinnen generell höher. Drei Branchen sind sogar klar frauendominiert: Im Gesundheitswesen sind 80 Prozent der Beschäftigten weiblich, im Sozialwesen 76 Prozent, in Erziehung und Unterricht 72 Prozent. Am geringsten ist hier die Quote im Personen- und Güterverkehr mit 21 Prozent und in Kfz-Handel und Reparatur mit 22 Prozent.

Bei der Arbeitszeit ergibt sich über alle Branchen hinweg ein identisches Muster: Männer arbeiten deutlich häufiger in Vollzeit. Der entsprechende Anteil reicht bei ihnen von 53 Prozent in der Gastronomie bis zu 87 Prozent unter anderem in der Energieversorgung und der Metallerzeugung. Bei den Frauen reicht das Spektrum von 21 Prozent im Bereich Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau bis zu 67 Prozent in der Automobilindustrie. Die Differenz zwischen den Vollzeit-Quoten von Männern und Frauen schwankt zwischen 15 und 46 Prozentpunkten.

In 45 von 46 Branchen liegen Frauen bei der Bezahlung hinten

Auch der Vergleich der Bruttostundenlöhne fällt meist zuungunsten der Frauen aus. In der Gesamtwirtschaft beträgt der Gender Pay Gap, Stand 2022, 18 Prozent – Männer verdienen branchenübergreifend im Durchschnitt 24,36 brutto pro Stunde, Frauen 20,05 Euro. In 45 der 46 Branchen, für die die WSI-Auswertung erstmals Daten aus dem Jahr 2022 liefern kann, verdienen Frauen weniger als Männer (siehe auch die Abbildungen in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Der Gender Pay Gap reicht dabei von 4 Prozent im Personen- und Güterverkehr (Männer: 17,15 Euro, Frauen: 16,49 Euro) über beispielsweise 5 Prozent im Sozialwesen (19,78 vs. 18,70 Euro), 7 Prozent in der Metallerzeugung (27,06 vs. 25,23 Euro), 19 Prozent in der Papierindustrie (23,87 vs. 19,37 Euro) bis zu 30 Prozent im Gesundheitswesen (31,29 vs. 22,05 Euro) und sogar 32 Prozent in der Rechts- und Steuerberatung (31,06 vs. 21,26 Euro). Einzige Ausnahme sind die Postdienste: Der Brutto-Stundenlohn der Frauen ist hier mit 16,26 Euro pro Stunde zwei Prozent höher als der von Männern mit 15,93 Euro – allerdings auf einem im Vergleich der Branchen insgesamt recht niedrigen Verdienstniveau.

Minijobs sind überwiegend Frauensache: In 26 von 35 Branchen, für die Daten ausgewertet wurden, sind Frauen häufiger ausschließlich geringfügig beschäftigt als Männer. Nur in zwei Branchen ist es umgekehrt, in den übrigen Bereichen fällt die Differenz nicht ins Gewicht. Besonders groß ist sie im Bereich Bauinstallation und Ausbaugewerbe, wo 23 Prozent der Frauen und 7 Prozent der Männer betroffen sind, sowie in der Land- und Forstwirtschaft, wo es 39 gegenüber 23 Prozent sind. Leichte Vorteile haben Frauen in verschiedenen Branchen bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen, die bei weiblichen Beschäftigten etwas seltener sind. Branchenübergreifend unterscheiden sich die Quoten bei Frauen und Männern allerdings nicht.

Chefs gibt es dagegen nach wie vor häufiger als Chefinnen. In 26 von 34 Branchen, für die dazu Daten vorliegen, arbeiten Frauen seltener in leitender Stellung als Männer. Besonders ausgeprägt ist die Ungleichheit in dieser Hinsicht im Bereich Erziehung und Unterricht, wo 50 Prozent der Männer, aber nur 28 Prozent der Frauen eine Leitungsposition inne haben. In sieben Branchen gibt es keine nennenswerten Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Der einzige Bereich, in dem Frauen die Nase vorn haben, ist der Personen- und Güterverkehr.

Die Forschenden stellen fest, dass noch viel zu tun ist, um die Geschlechtergleichheit durchzusetzen. Dazu beitragen könnte ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft, das Unternehmen verpflichtet, Gleichstellungsstrategien zu entwickeln und umzusetzen. Darüber hinaus empfehlenswert wären ein angemessener Mindestlohn – von dem Frauen besonders profitieren – sowie eine Stärkung der Mitbestimmung.

Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland in ausgewählten Branchen. WSI Report Nr. 80, Februar 2023

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung 03.03.2023

In Westdeutschland lag der Gender Pay Gap, der Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen, 2021 mit 20,6 Prozent mehr als dreimal so hoch wie in Ostdeutschland mit 6,3 Prozent. Im bundesweiten Durchschnitt erhielten 2021 vollzeitbeschäftigte Männer 18,9 Prozent mehr Lohn oder Gehalt. Das geht aus einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vom Montag hervor. Fünf Jahre zuvor lag der Gender Pay Gap noch 2,5 Prozentpunkte höher.

„Es hängt sehr stark von der konkreten Beschäftigungsstruktur vor Ort ab, ob und wie viel Frauen weniger verdienen als Männer“, berichtet Michaela Fuchs vom Regionalen Forschungsnetz des IAB. Im Bodenseekreis liegt der Gender Pay Gap bei 40 Prozent, und auch in Ingolstadt ist er mit 37 Prozent sehr hoch. Dagegen verdienen Frauen in vier Kreisen Ostdeutschlands sogar mehr als Männer. In Dessau-Roßlau liegt das Gehalt vollzeitbeschäftigter Frauen rund 2 Prozent über dem vollzeitbeschäftigter Männer. Auch in Frankfurt/Oder, Cottbus und im Landkreis Stendal liegen vollzeitbeschäftigte Frauen in puncto Gehalt im Schnitt vor den Männern.

Insbesondere Unterschiede in der Berufswahl spielen eine wesentliche Rolle für die Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern: Frauen arbeiten häufiger in Dienstleistungs-, Gesundheits- und Sozialberufen. „Tätigkeiten in diesen Bereichen sind meistens mit einem geringeren Verdienst verbunden als in von Männern häufig ausgeübten Tätigkeiten“, erklärt Anja Rossen vom Regionalen Forschungsnetz des IAB. Außerdem sind Frauen häufiger in kleinen Betrieben tätig. „Damit profitieren sie nicht im gleichen Ausmaß wie Männer von den im Durchschnitt höheren Löhnen in Großbetrieben“, so Antje Weyh vom Regionalen Forschungsnetz des IAB. 

Diese Faktoren sind je nach Region unterschiedlich stark ausgeprägt. So ist beispielsweise der Bodenseekreis stark vom Maschinenbau geprägt und dort arbeitet der Großteil der Männer in gut dotierten Berufen der Maschinenbau- und Betriebstechnik. In Dessau-Roßlau sind Männer dagegen überdurchschnittlich häufig in Berufen der Lagerwirtschaft, Post und Zustellung mit niedrigen Verdiensten tätig, Frauen arbeiten demgegenüber häufiger in Verwaltungs- und Büroberufen mit mittlerem Verdienstniveau. Im Bodenseekreis sind deutlich mehr Beschäftigte in Großbetrieben tätig als in Dessau-Roßlau: knapp 47 Prozent der Beschäftigten arbeiten in Betrieben mit mehr als 250 Mitarbeitern, in Dessau-Roßlau liegt dieser Anteil nur bei rund 28 Prozent.

Werden, soweit statistisch verfügbar, die Unterschiede zum Beispiel hinsichtlich Qualifikation, Beruf und Arbeitserfahrung berücksichtigt, beträgt der bereinigte Gender Pay Gap in Ostdeutschland 10,8 Prozent und in Westdeutschland 15,3 Prozent.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter https://iab.de/daten/regionale-unterschiede-im-gender-pay-gap-in-deutschland-2021/.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 06.03.2023

Am diesjährigen Equal Pay Day, dem 7. März, macht der Deutsche Gewerkschaftsbund auf die 18-prozentige Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen aufmerksam. Die Preissteigerungen der letzten Monate verschärften die Situation für viele Frauen zusätzlich. Vor allem sie arbeiten oft in Minijobs, in Teilzeit oder in befristeten Beschäftigungsverhältnissen und haben deswegen weniger Geld in der Tasche.

Bei einer Gewerkschaftsaktion vor dem Brandenburger Tor forderte die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi mehr Tempo für gleiche Bezahlung:

„Seit der Gender Pay Gap für Deutschland erstmals im Jahr 2006 berechnet wurde, ist die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen um magere 5 Prozent geschmolzen. Wenn es in dem Tempo weitergeht, dauert es noch 61 Jahre bis zur gleichen Bezahlung. So lange können und dürfen wir nicht warten. Gerade in der Debatte um Fachkräftesicherung geht zu oft unter, dass Entgeltgleichheit ein wichtiger Faktor ist, um die Frauenerwerbstätigkeit zu steigern. Die hohe Entgeltlücke in Deutschland ist ein echter Wettbewerbsnachteil, im europäischen Vergleich gehören wir zu den Schlusslichtern.

Es sind vor allem strukturelle Hürden, die die Politik beseitigen muss – etwa durch den flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten oder durch die Aufwertung personennaher Dienstleistungsberufe. Frauendominierte Berufe, gerade im Gesundheits-, im Erziehungs- und im Bildungsbereich müssen deutlich besser bezahlt werden. Darum geht es auch in der aktuellen Tarifrunde des öffentlichen Dienstes. Hier haben die Arbeitgeber jetzt die Gelegenheit, ein Signal zu setzen: Ein fairer Abschluss würde dazu beitragen, die Entgeltlücke zu überwinden und diese systemrelevanten Berufe somit attraktiver zu machen. Zudem muss die Bundesregierung endlich die im Koalitionsvertrag versprochene Stärkung der Tarifbindung auf den Weg bringen. Denn mit Tarifverträgen verdienen Frauen und Männer rund ein Viertel mehr als ohne Bezahlung nach Tarif.

Am Equal Pay Day geht es aber nicht nur um faire Löhne, sondern auch um die faire Verteilung von unbezahlter Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern. Frauen und Männer brauchen Arbeitszeiten, die zum Leben passen. Sie brauchen dafür mehr Mitspracherechte, um ihre Arbeitszeiten entsprechend ihren Bedürfnissen anzupassen. Nur so wird es möglich, Erwerbstätigkeit und Sorgeaufgaben für die Familie partnerschaftlich aufzuteilen. Neun Millionen Frauen stecken in Teilzeitjobs fest. Viele von ihnen würden gern mehr arbeiten, doch die Rahmenbedingungen stimmen nicht: Die 2019 eingeführte Brückenteilzeit mit ihrem Anspruch in Vollzeit zurückzukehren, gilt nur für größere Betriebe mit mehr als 45 Beschäftigten. Bis heute fehlt ein echtes Rückkehrrecht in die Vollzeit. Auch beim Thema steuerliche Fehlanreize, Stichwort Ehegattensplitting, wird seit Jahren diskutiert, aber es tut sich nichts.“

Hintergrund:
Der Equal Pay Day markiert das Datum, bis zu dem Frauen Arbeit müssen, um das Gehalt zu bekommen, das Männer bereits am 31. Dezember auf ihrem Konto hatten. In Deutschland liegt der Gehaltsunterschied bei 18 Prozent – ein Wert, der jedes Jahr vom Statistischen Bundesamt neu berechnet wird.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 07.03.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert den Unwillen, gegen die bestehenden Verdienstunterschiede zwischen den Geschlechtern konsequent anzugehen.

Am Equal Pay Day 2023 wird dasselbe geschehen wie all die Jahre davor: Der Entgeltunterschied zwischen Männern und Frauen von 18 % wird angeklagt. Es wird einige Aktionen geben, damit die Medien dem Problem etwas mehr Raum geben. Und dann? Nichts. Nichts bis zum Equal Pay Day 2024.

Das mag auch daran liegen, dass der angeklagte Missstand seinen bedrohlichen Umfang zu verlieren scheint, wenn die Verdienstlücke fein sortiert wird in „bereinigt“ und „unbereinigt“. Bereinigt blieben nur 7 %, die Frauen bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie pro Stunde weniger verdienten. An dem größeren Teil des Verdienstunterschieds hingegen seien Frauen selbst schuld. Denn sie wählten Berufe und Branchen, in denen schlechter bezahlt wird, setzten aus, gingen in Teilzeit und in Minijobs mit geringeren Verdiensten und machten seltener Karriere. Regelmäßig fehlt dann die Analyse, dass diese Tatsachen gleichfalls auf Diskriminierungsstrukturen und fatalen politischen Entscheidungen beruhen. Frauen wird der größte Teil der Sorgearbeit überbürdet. Das Ehegattensplitting sorgt für ein verlässliches Interesse von Frauen an Minijobs, was sie spätestens bei Scheidung und Alter in die Armut treibt. Frauen arbeiten nicht in Branchen und Berufen, in denen schlechter bezahlt wird, sondern in diesen wird schlechter bezahlt, weil Frauen dort arbeiten. Das Gesetz verbietet ungleiche Bezahlung für Teilzeitbeschäftigte, durchgesetzt wird das Verbot nicht. Die Benachteiligung von Frauen bei Personalentscheidungen, die mangelnde Anpassung von Arbeitsbedingungen an deren Bedürfnisse und Verpflichtungen werden hingenommen. Wenigstens greift die Rechtsprechung korrigierend ein, wie jüngst das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das die Rechtfertigung geringerer Bezahlung mit mangelndem Verhandlungsgeschick von Frauen klar zurückweist. Aber es sind immer nur Einzelfälle, die vor die Gerichte kommen.

„Entgeltungleichheit beruht auf diskriminierenden Strukturen. Die sind nicht einmal im Jahr zu beklagen, sondern können und müssen verändert werden. Dem Gesetzgeber stehen dafür durchaus legislative Instrumente zur Verfügung. Die auf Effektivität zielende Entgelttransparenz-Richtlinie der EU, die noch in diesem Jahr verabschiedet werden wird, weist die Richtung.“, so djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig. Der djb hat 2021 ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft vorgelegt, in dem ein aktivierender Staat Unternehmen verpflichtet, in selbstverantwortlichem Vorgehen diskriminierende Strukturen zu beseitigen – und zwar in einer Weise, die die Unternehmen nicht überfordert. Dabei können alle Ursachen in den Blick genommen und in absehbarer Zeit auch der Entgeltunterschied beseitigt werden, der bereinigte wie der unbereinigte. Der Equal Pay Day ist dann endlich ein Feiertag.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 06.03.2023

SCHWERPUNKT III: Kindergrundsicherung

Das Saarland setzt sich für ein rasches Gesetzgebungsverfahren zur so genannten Kindergrundsicherung ein. Am 3. März 2023 stellte Ministerpräsidentin Anke Rehlinger einen entsprechenden Entschließungsantrag ihres Landes im Bundesrat vor – er wurde im Anschluss zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.

Sorge um Kinderarmut

In der Entschließung soll der Bundesrat seine Sorge darüber ausdrücken, dass mehr als jedes fünfte Kind in Deutschland in Armut aufwächst. Dabei drücke sich Kinderarmut nicht nur durch einen Mangel an finanziellen Mitteln, sondern auch durch Benachteiligungen im Bildungs- und Gesundheitssystem, bei der Wohnsituation oder bei der gesellschaftlichen Teilhabe aus, heißt es im Landesantrag. Auch die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie und der deutliche Anstieg der Energie- und Lebensmittelpreise verschärften die Situation zusätzlich.

Aufforderung an die Bundesregierung

Der Bundesrat solle daher das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Vorhaben der Bundesregierung begrüßen, eine Kindergrundsicherung einzuführen, um Familien zu stärken, Kinderarmut zu bekämpfen und Chancengleichheit für alle Kinder zu gewährleisten.

Der Bundesrat möge die Bundesregierung auffordern, die vorliegenden Eckpunkte zur Ausgestaltung der Kindergrundsicherung schnellstmöglich zu einem Referentenentwurf zu konkretisieren und mit dem Gesetzgebungsverfahren dann umgehend zu beginnen.

Nächste Schritte

Die Fachausschüsse befassen sich Mitte April mit dem Entschließungsantrag. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Vorlage wieder auf die Tagesordnung des Bundesrates, damit das Plenum über die Frage abstimmen kann, ob es die Entschließung fassen und der Bundesregierung zuleiten will

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 03.03.2023

Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände fordern die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Kindergrundsicherung finanziell so auszustatten, dass sie einen dauerhaften Schutz der Kinder vor Armut sicherstellt. Die Bündelung von familienpolitischen Leistungen und der Abbau von Barrieren bei deren Inanspruchnahme sind wichtige Bestandteile der Kindergrundsicherung, aber bei weitem nicht ausreichend.

„Den Namen Kindergrundsicherung verdient nur eine Reform, die auch wirklich zu einer Verbesserung der Situation von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien führt. Versuche, die als Minimum bereits in der Diskussion stehenden Haushaltsmittel noch weiter zu reduzieren und sich auf eine Umetikettierung bereits existierender Leistungen zu beschränken, werden das Problem der Kinderarmut nicht ansatzweise lösen“ stellt Dr. Klaus Zeh, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) fest.

Zur Kindergrundsicherung gehört für die Familienverbände eine Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums, die auch den Bedarf für Bildung und Teilhabe einschließt und eine ausreichende gesellschaftliche Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen ermöglicht. Diese Neuberechnung müsse transparenter werden, einer empirisch fundierten und in sich schlüssigen Logik folgen und einen Dynamisierungsautomatismus beinhalten. Die bisherige unsystematische Kombination von statistischem Modell und Warenkorblogik mit den damit verbundenen und zum Teil willkürlichen Streichungen von als „nicht regelsatzrelevant“ eingestuften Kosten dürfe nicht in die Kindergrundsicherung übertragen werden. „Außerdem muss die Höhe des Garantiebetrags der Kindergrundsicherung der maximalen Wirkung des steuerlichen Kinderfreibetrages entsprechen“, so Dr. Zeh.

Die Verbände betonen, dass der Erfolg der Kindergrundsicherung sich an den durch das Familienministerium selbst aufgestellten Kriterien messen lassen muss. Dazu zählt neben der Neuberechnung des Kinderexistenzminimums, dass ein großer Teil der kinderbezogenen Familienleistungen zusammengeführt wird, dass die Familien mit Unterstützungsbedarf auch wirklich erreicht werden – und zwar sowohl unbürokratisch als auch verlässlich – und dass die Schnittstellen zum Sozial-, Steuer und Unterhaltsrecht gut ineinandergreifen, ohne dass Schlechterstellungen beispielsweise für Kinder von Alleinerziehenden eintreten.

Die Familienorganisationen betonen, dass eine den Notwendigkeiten entsprechend finanziell sehr gut ausgestaltete Kindergrundsicherung ein zentraler Baustein zur Bekämpfung von Familienarmut sein kann. Zusätzlich bedarf es aber einer familienpolitischen Gesamtstrategie um die Teilhabe von Kindern zu ermöglichen und Armutsspiralen zu durchbrechen. Dazu gehören unter anderem eine familiengerechte Infrastruktur und gleichberechtige Zugänge zu Bildung, Betreuung und Gesundheit.

„Die Bereitstellung der notwendigen Mittel dazu bedeutet eine Investition in die Zukunft unserer Kinder und unseres Landes. Deutschland ist reich genug, um mit einer starken Kindergrundsicherung – als Teil einer umfassenden Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Familienarmut – Kindern die Auswirkungen von früher Armut und Ausgrenzung zu ersparen“, erklärte Dr. Zeh.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 23.02.2023

Laut Medienberichten verzögert das Bundesfinanzministerium mit Zweifeln an der Finanzierbarkeit schon jetzt die Einführung der Kindergrundsicherung. Als Gründungsmitglied des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG setzt sich die AWO seit fast 15 Jahren für die Einführung einer echten Kindergrundsicherung ein, die alle Kinder und Jugendlichen erreicht und ein Aufwachsen ohne Armut ermöglicht. Zu der Blockadehaltung erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Wir möchten die beteiligten politischen Akteur*innen daran erinnern, dass sich die gesamte Ampel-Koalition für die Einführung der Kindergrundsicherung ausgesprochen und im Koalitionsvertrag eine Neuermittlung des Existenzminimums vereinbart hat und nicht bloß die Zusammenführung bereits bestehender Leistungen. Wenn die Zusammenführung der Leistungen und die dringend notwendige Neuermittlung des kindlichen Existenzminimums für Kinder zusätzliche Mittel erfordert, dann müssen diese Gelder bereitgestellt werden. Wenn dieses Geld im Bundeshaushalt fehlt, ist es ganz klar die Aufgabe des Finanzministeriums kluge Finanzierungskonzepte zu entwickeln, mit dem sich die neue Leistung in den Haushalt einpreisen lässt. Denkbar sind zum Beispiel höhere Steuern für Spitzenverdienende, die Wiedereinführung der Vermögenssteuer oder aber die Abschaffung des Ehegattensplittings.“

Bei der Rechnung des Finanzministeriums unberücksichtigt blieben zudem die hohen Folgekosten, die entstehen, um die Folgen eines Aufwachsens in Armut im späteren Lebenslauf zu korrigieren. „Früh in die Zukunft unserer Kinder zu investieren, erspart uns nicht nur massive Kosten zur kurativen Behandlung von Armutsfolgen“, so Groß weiter, „sondern ist in Zeiten des demographischen Wandels und sich verschärfenden Fachkräftemangels ein Garant für unsere wirtschaftliche Stabilität und unseren Wohlstand. Das sollte gerade der FDP und Bundesfinanzminister Lindner ein Anliegen sein.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 17.02.2023

Die Diakonie Deutschland appelliert an die Bundesregierung, die Kindergrundsicherung zügig auf den Weg zu bringen und interne Koalitionsstreitigkeiten nicht auf dem Rücken von Armut betroffener Kinder auszutragen. Nach drei Jahren Pandemie und angesichts steigender Preise und Inflation nach einem Jahr Ukraine-Krieg sei es nun von immenser Bedeutung, Kinder und Familien zielsicher und wirksam zu entlasten.

 

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Die Kindergrundsicherung ist das entscheidende Instrument, um Kinderarmut zu bekämpfen. Der Kinderzuschlag läuft bisher an zwei Dritteln der Anspruchsberechtigten vorbei. Kindergrundsicherung muss heißen: die kindbezogenen Leistungen zur Existenzsicherung werden gebündelt. Haushalte, bei denen durch Steuerdaten oder bisherigen Leistungsbezug Anhaltspunkte für einen Anspruch auf Zusatzleistungen bestehen, müssen direkt informiert und zur Antragstellung aufgefordert werden. Das Existenzminimum muss auf aktueller Datenbasis und ohne Abzüge ermittelt werden. Die Kindergrundsicherung hilft, Pseudodebatten über Armut und Lohnabstand zu überwinden. Gerade die Familien, in denen Eltern durch Erwerbsarbeit nicht genug für alle Familienmitglieder erwirtschaften können, profitieren davon, wenn alle Leistungen gebündelt werden. Ganz einfach: Wer zu wenig hat, bekommt problemlos und direkt, was nötig ist.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 23.02.2023

Zu den Äußerungen von Finanzminister Lindner gegenüber dem Nachrichtenportal t-online zur Frage eines fehlenden Konzepts der Kindergrundsicherung und anderen, erklärt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes:

„Die Äußerungen von Finanzminister Lindner sind ein Ausweis völliger Ahnungslosigkeit. Seit 14 Jahren liegt ein ausgereiftes Konzept für die Kindergrundsicherung vor, das mehrfach begutachtet und modifiziert wurde und an dem ich persönlich mitgewirkt habe.“

„Die Kinderarmut in Deutschland ist ausdrücklich nicht durch Zuwanderung gestiegen. Die Ursache für die gestiegene Kinderarmut liegt in dem stark gewachsenen working-poor-Bereich begründet. Arme Kinder leben in der Mehrzahl bei Eltern, die erwerbstätig sind und deren Erwerbseinkommen nicht ausreicht, um eine Familie zu ernähren.“

„Die Einführung einer Kindergrundsicherung ist kein Wunsch an den Weihnachtsmann, sondern eine notwendige Maßnahme, um würdevolles Aufwachsen und Chancengerechtigkeit von Kindern zu sichern. Die stark steigende Kinderarmut gefährdet den Wirtschaftsstandort Deutschland, denn arme Kinder haben im Bildungssystem kaum eine Chance. Das ist durch zahlreiche Studien belegt. Die Kinderarmut von gestern, ist der Fachkräftemangel von heute. Ich kann mir nicht erklären, wie ein Finanzminister der FDP vor diesen Tatsachen die Augen verschließen kann.“

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 22.02.2023

Zur Medienberichterstattung über die Finanzierung der Kindergrundsicherung und zum Finanzstreit innerhalb der Ampel-Regierung erklärt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes:

„Ich bin entsetzt über die Haltung des Bundesfinanzministers zur Finanzierung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Kindergrundsicherung. Es werden aktuell weitere zehn Milliarden Euro für die Bundeswehr und zehn Milliarden Euro für eine Aktienrente verplant. Aber für den Kampf gegen Kinderarmut sollen wieder nur die Krümel vom Kuchen übrigbleiben. Chancengerechtigkeit und würdevolles Aufwachsen von Kindern dürfen nicht der Schuldenbremse geopfert werden. Das wäre ein Tiefpunkt der Arbeit dieser Ampelkoalition. Die FDP und Bundesfinanzminister Lindner sind gut beraten, sich an den Koalitionsvertrag zu halten.“

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 16.02.2023

Vor der Klausur des Bundeskabinetts am kommenden Wochenende rufen der Familienbischof, Erzbischof Heiner Koch, und ein breites Bündnis katholischer Verbände die Bundesregierung dazu auf, die geplante Reform der Familienleistungen nicht am Geld scheitern zu lassen.                                       

Am kommenden Wochenende wird die Bundesregierung in der Kabinettsklausur über die geplante Kindergrundsicherung beraten. Bisher gibt es in der Koalition keine Einigung auf ein Budget für das zentrale familienpolitische Vorhaben der Legislaturperiode. „Es geht jetzt darum, angemessene Mittel für eine erfolgreiche Reform zugunsten von Kindern und Familien zur Verfügung zu stellen“, äußert sich Erzbischof Dr. Heiner Koch, Vorsitzender der Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz. Der Präsident des Familienbundes der Katholiken, Ulrich Hoffmann, erklärte, dass es sich bei der Bekämpfung von Kinderarmut und der Verbesserung der Chancen von Kindern und Jugendlichen um wichtige Zukunftsinvestitionen handele: „Wer bei den Kindern spart, zahlt später wesentlich höhere Folgekosten.“

Die katholischen Verbände betonen, dass sich die mit der Kindergrundsicherung verfolgten Ziele nicht ohne zusätzliche Finanzmittel erreichen lassen. Egal ob es um das mit der Leistungsbündelung verfolgte Ziel der verbesserten Inanspruchnahme von Familienleistungen oder um das Ziel der Armutsbekämpfung gehe: beides sei nicht zum Nulltarif zu haben.

Die Verbände verweisen darauf, dass es seit Jahren nicht gelinge, die Kinder- und Jugendarmut zu senken. Studien zeigten immer wieder: Jedes fünfte Kind in Deutschland ist armutsgefährdet. Insgesamt sind 2,9 Millionen Kinder betroffen. Die aktuellen Preissteigerungen infolge der sich überlagernden Krisen verschärfen die Situation der Familien und treffen arme Familien besonders. Nach den pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen und Schulschließungen haben viele Kinder und Jugendliche Bildungsrückstände, insbesondere solche aus einkommensschwächeren Familien. Noch immer hängen die Teilhabe- und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in Deutschland in hohem Maß von den Ressourcen der einzelnen Familien ab.

Vor diesem Hintergrund halten es die katholischen Verbände und Erzbischof Koch für dringend erforderlich, dass die geplante familienpolitische Reform zu höheren Leistungen für Kinder führt und insbesondere arme Familien und solche mit kleinen Einkommen besser unterstützt. „Dafür muss Geld in die Hand genommen werden“, erklärt Beate Schwittay, Bundesvorsitzende der Katholischen Arbeitnehmerbewegung. „Die Kindergrundsicherung darf nicht durch Kürzungen an anderer Stelle gegenfinanziert und zum Nullsummenspiel für Familien werden.“ Für bedenklich hält Renate Jachmann-Willmer, Vorstand des Sozialdienstes katholischer Frauen Gesamtverein e.V., dass ausgerechnet bei den Alleinerziehenden auf der Grundlage der aktuellen Pläne Verschlechterungen drohen, wenn zum Beispiel der Unterhaltsvorschuss mit dem Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung voll verrechnet werden soll.

Dass die Regelbedarfe nach dem bekannt gewordenen Eckpunkte-Entwurf des Bundesfamilienministeriums zukünftig stärker an den Haushaltsausgaben der gesellschaftlichen Mitte orientiert werden sollen,  entspricht langjährigen Forderungen der katholischen Verbände. Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, bekräftigt: „Kindergrundsicherung ist Kinderchancensicherung. Eine Regierung, die sich soziale Gerechtigkeit und Aufbruch auf die Fahnen geschrieben hat, muss vorrangig dafür Sorge tragen, dass Kinder und Jugendliche unabhängig vom Einkommen der Eltern mit gleichen Lebenschancen aufwachsen.“

Unterstützende Personen und Verbände:

Dr. Heiner Koch, Erzbischof von Berlin

Arbeitsgemeinschaft für katholische Familienbildung e.V. (AKF)

Deutscher Caritasverband e. V. (DCV)

Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e. V.

Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB Deutschlands e. V.)

Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)

Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V. (SkF)

SKM Bundesverband e.V.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 03.03.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Schwerpunktthema: Gleichstellung in der ökologischen Transformation

Bundesfrauenministerin Lisa Paus hat namhafte Expertinnen und Experten für den Vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung berufen. Die Sachverständigenkommission nimmt heute unter Leitung von Frau Prof. Dr. Silke Bothfeld von der Hochschule Bremen ihre Arbeit auf. Ihr Schwerpunktthema ist die Gleichstellung in der ökologischen Transformation.

Bundesministerin Lisa Paus: „Die ökologische Umstellung unseres Wirtschaftens und Handelns beeinflusst unsere Arbeitswelt, unsere Ernährung und Gesundheit ebenso wie unser Miteinander in der Gesellschaft. Viele Aspekte der Klimakrise treffen Frauen und Männer unterschiedlich und berühren deshalb Fragen der Gleichstellung. Ich freue mich, dass wir diese Sachverständigenkommission und Prof. Silke Bothfeld gewinnen konnten. Dank ihrer Expertise sollen Handlungsempfehlungen entstehen, mit denen wir die ökologische Transformation geschlechtergerecht gestalten können.“

Die Sachverständigenkommission erstellt bis 2025 ein Gutachten als Bestandteil des Vierten Gleichstellungsberichts. Sie arbeitet ehrenamtlich und unabhängig. Sie besteht aus elf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die sich in unterschiedlichen Fachbereichen (Wirtschaftswissenschaften, Jura, Sozialwissenschaften, Geografie, Ingenieurwesen) mit Aspekten der ökologischen Transformation befassen. Die Bundesstiftung Gleichstellung begleitet diese Arbeit.

Die Mitglieder der Vierten Gleichstellungsberichtskommission:

Prof. Dr. Silke Bothfeld, Hochschule Bremen

Dr. Peter Bleses, Institut für Arbeit und Wirtschaft der Universität und Arbeitnehmerkammer Bremen

Prof. Dr. Sigrid Boysen, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg

Prof. Dr. Gülay Çağlar, Freie Universität Berlin

Prof. Dr. Melanie Jaeger-Erben, Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg

Prof. Dr. Jakob Kapeller, Universität Duisburg-Essen

Ulrike Röhr, Leitstelle Gender, Umwelt, Nachhaltigkeit

Dr. Immanuel Stieß, Institut für sozial-ökologische Forschung, Frankfurt/Main

Dr. Johanna Wenckebach, Hugo Sinzheimer Institut, Frankfurt/Main

Prof. Dr. Carsten Wippermann, Katholische Stiftungshochschule München, Campus Benediktbeuern

Prof. Dr. Brigitte Wotha, Fachhochschule Kiel

 

Die Bundesregierung legt seit 2011 einmal in jeder Legislaturperiode einen Gleichstellungsbericht vor. Sein Ziel sind konkrete Handlungsempfehlungen an die Politik.

Die Berichte dokumentieren den Stand der Gleichstellung in Deutschland und geben Empfehlungen, wie Gleichstellung erreicht werden kann. Diese Empfehlungen fließen in politische Prozesse ein. 

Weitere Informationen finden Sie hier: www.gleichstellungsbericht.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.03.2023

Innovationsfonds des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ fördert Projekte mit bis zu 100.000 Euro

Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sind Anfang März deutschlandweit 100 Projekte gestartet, die aus dem zweiten Innovationsfonds des Bundesprogramms gefördert werden. Dabei handelt es sich um Projekte, die auf aktuelle demokratiefeindliche Entwicklungen wie zum Beispiel Desinformation und Hass im Netz reagieren. Durch die Förderung bis Ende 2024 erhalten lokale Initiativen, Vereine und Verbände, wissenschaftliche Einrichtungen und Bildungsträger die Gelegenheit, ihre neuen Ansätze und Ideen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention zu erproben und in die Tat umzusetzen. Die 100 deutschlandweiten Projekte wurden aus fast 400 Interessenbekundungen ausgewählt. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 100.000 Euro pro Projekt und Jahr.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Mit großer Sorge beobachten wir neue Phänomene wie zunehmenden Hass und Verschwörungstheorien im Netz. Sie können unseren demokratischen Zusammenhalt gefährden. Im Zuge des Ukrainekriegs hat sich diese Entwicklung noch einmal verschärft. Wir reagieren auf diese und andere Entwicklungen mit dem Innovationsfonds im Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ und fördern Initiativen und Projekte, die das Demokratievertrauen und die demokratische Diskussionskultur stärken.“

Förderung in vier Themenschwerpunkten

Der besondere Ansatz des Innovationsfonds ist es, dass neue Konzepte erprobt werden können. Dazu wurden Ideen zu folgenden Themenbereichen gesucht:

  • Aktive Auseinandersetzung mit Verschwörungsdenken /-narrative und Falschinformationen
  • Stärkung demokratischer Konfliktkompetenzen in der Auseinandersetzung mit gesellschaftlich und politisch kontroversen Themen
  • Unterstützung neuer Ansätze in ausgewählten Phänomenen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit
  • Entwicklung von pädagogischen Ansätzen zur Prävention von Rechtsextremismus und Ultranationalismus im Migrationskontext

In einem 2022 gestarteten bundesweiten öffentlichen Interessenbekundungsverfahren konnten sich zivilgesellschaftliche Akteure mit ihren Ideen und Konzepten bewerben.

Die 100 Projekte bilden den zweiten Innovationsfonds im Bundesprogramm „Demokratie leben!“, der in den Jahren 2023 und 2024 läuft. Bereits in den Jahren 2021 bis 2022 wurden 22 Projekte im ersten Innovationsfonds des Bundesprogramms gefördert.

Beispiele für geförderte Projekte

Gefördert werden im zweiten Innovationsfonds beispielsweise der Verein InterKultur e.V. und die Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Sie starten in einem Projekttandem gemeinsam ein digitales Schulungs- und Bildungsprogramm für Sozialarbeiter*innen, in dem es um Prävention von Rechtsextremismus und Ultranationalismus bei Jugendlichen mit Türkeibezug widmet. Die Historisch-Ökologische Bildungsstätte Emsland in Papenburg e.V. will mit dem Projekt „Streitet euch!“ neue Ansätze für die Stärkung demokratischer Konfliktkompetenzen unter bildungsbenachteiligten Jugendlichen im ländlichen Raum modellhaft erproben. CARE Deutschland entwickelt in den nächsten beiden Jahren das Planspiel „HURRA, die Welt geht unter!“, um jungen Menschen die Zusammenhänge von Klimakrise und Migration und den damit verbundenen sozialen und ökologischen Folgen noch besser zu vermitteln. Der Verein Helden e.V. entwickelt einen mobilen, App-gestützten Escape Room, der Jugendliche für das Thema Extremismus sensibilisieren und sie in ihrer Medienkompetenz stärken soll. Und im Projekt „Fake FACTory“ der Deutschen Gesellschaft e.V. entwickeln und dekonstruieren Jugendliche im Rahmen von Werkstätten Verschwörungserzählungen im peer-to-peer Verfahren.

Demokratie fördern, Vielfalt gestalten, Extremismus vorbeugen

Mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit 2015 zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander und die Arbeit gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft. Mit den Säulen Lokale Partnerschaften für Demokratie, den landesweiten Demokratiezentren, den bundeszentralen Kompetenzzentren und Kompetenznetzwerken sowie aktuell 160 Modellprojekten entlang der drei Handlungsfelder Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention ist es das größte Förderprogramm dieser Art in Europa. Im Bundeshaushalt 2023 sind hierfür 182 Millionen Euro vorgesehen.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm, dem Innovationsfonds und den einzelnen Projekten finden sich auf der Webseite www.demokratie-leben.de. Dort werden sukzessive weitere Informationen zu allen Projekten des Innovationsfonds eingestellt – z.B. zur Projektidee, der Laufzeit und dem Fördervolumen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.03.2023

Jetzt von Lehrkräften an Förderschulen und Schulen des Gemeinsamen Lernens bestellbar

Die Beratungsangebote von „Nummer gegen Kummer“ bieten hilfesuchenden Kindern und Jugendlichen Unterstützung in allen Lebenslagen. Um die Angebote auch bei jungen Menschen mit Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel Blindheit oder Sehbehinderungen, bekannter zu machen und ihnen zu vermitteln, dass es gut ist, sich bei Sorgen und Problemen Hilfe zu suchen, hat Nummer gegen Kummer e.V. zusammen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie Verbänden, Kompetenzzentren und Selbsthilfevereinigungen für blinde und sehbehinderte Menschen die Materialien der aktuellen Schulbox weiterentwickelt.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Ich freue mich sehr, dass wir nun auch eine inklusive Schulbox mit Informationsmaterialien für junge Menschen mit Beeinträchtigungen anbieten können. Die ersten Schulboxen sind schon auf dem Weg in die Klassenzimmer. Ich bin überzeugt: Miteinander reden hilft! Diese Botschaft soll bei allen Kindern und Jugendlichen ankommen.“

Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: „Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben ein Recht auf gleichberechtigten Zugang zu Hilfesystemen. Auch sie brauchen Unterstützung in Krisensituationen. Zuhören, wenn sie Sorgen haben, kann hier ein erster Schritt sein. Wichtig ist, dass es weitere Angebote für alle Kinder und Jugendlichen mit unterschiedlichen Bedarfen geben wird.“

Rainer Schütz, Geschäftsführer von Nummer gegen Kummer e.V.: „Uns ist es wichtig, dass alle Kinder und Jugendlichen unsere Beratungsangebote kennen und bei Bedarf nutzen können. Die inklusive Schulbox legt darauf noch einmal einen besonderen Fokus.“

Neben Infokarten und Flyern zu den Beratungsangeboten sind in jeder Box auch Stickerbögen und Armbänder mit Blindenschrift enthalten. Das beiliegende Kartenset mit Sorgenbeispielen ist Teil einer Unterrichtskonzeption zum Thema „Sorgen und Probleme“. Unter http://www.nummergegenkummer.de/materialien stehen die dazugehörige Handreichung mit zwei Unterrichtseinheiten sowie Arbeitsblätter für Lehrkräfte an Förderschulen und Schulen des Gemeinsamen Lernens zum kostenlosen Download zur Verfügung. Hier findet sich auch das Bestellformular für (Nach-)Bestellungen.

Die Schulbox wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Pressekontakt:

Anna Zacharias
Email: presse@nummergegenkummer.de
oder Telefon 0202 259 059 – 0

Die Nummer gegen Kummer:

Nummer gegen Kummer e.V. ist der Dachverband von derzeit 87 lokalen Trägern von Beratungstelefonen, zumeist örtlichen Verbänden des Deutschen Kinderschutzbundes und anderen Wohlfahrtsorganisationen. Das Netzwerk stellt das deutschlandweit größte kostenfreie, telefonische Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche und Eltern dar. Speziell ausgebildete und hauptsächlich ehrenamtlich engagierte Berater und Beraterinnen unterstützen die Anrufenden und leisten Hilfe zur Selbsthilfe bei Alltagsproblemen und in schwierigen Lebenssituationen. Der Dachverband ist Mitglied von Child Helpline International.

Nummer gegen Kummer e.V. wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und von der Deutschen Telekom unterstützt. Seit 1991 stellt die Deutsche Telekom als Kooperationspartner der Nummer gegen Kummer e.V. die technische Infrastruktur für das bundesweite Beratungsangebot kostenfrei zur Verfügung. Außerdem übernimmt sie die Verbindungsgebühren für die Anrufe an die Beratungstelefone.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.03.2023

Bündnis fokussiert mittelständische Unternehmen und besonders schutzbedürftige Menschen

Sexismus im Alltag bedeutet für die Betroffenen Herabwürdigung, Grenzverletzungen und Machtmissbrauch. Viele Menschen, meistens Frauen, erfahren Tag für Tag wegen ihres Geschlechts Belästigung oder Zurücksetzung – auf der Straße, in der Freizeit, aber auch am Arbeitsplatz.

Bundesministerin Paus startet deshalb heute das Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“, gemeinsam mit Vertreter:innen des Mittelstands, von DaMigra – Dachverband der Migrantinnenorganisationen und von Weibernetz – politische Interes­sen­ver­tre­tung behinderter Frauen, und übernimmt die Schirmherrschaft.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Übergriffige Anmache auf der Straße, anzügliche Witze, klischeehafte oder sexistische Werbung, Kränkung und Zurücksetzung am Arbeitsplatz – all das gilt es zu verhindern und zu beenden. Wir sind als Gesellschaft gefordert, Sexismus und sexuelle Belästigung in jeder Form zu bekämpfen.

Intersektionalität ist dabei eine spezifische Herausforderung: Mehrfach diskriminierte Menschen – etwa wegen ihrer Herkunft, ihrer sexuellen Identität oder einer Behinderung – sind Sexismus oft besonders stark und schutzlos ausgeliefert. Sie sollen besonderes Gewicht in unserem Bündnis haben.

Für Unternehmen lohnt sich das Engagement gegen Sexismus doppelt: Sie schützen ihre Beschäftigten und profitieren selbst. Denn ein gutes Arbeitsklima stärkt Mitarbeitende und Arbeitgeber gleichermaßen. Für alle Interessierten und Betroffenen starte ich heute unser Bündnis ‚‚Gemeinsam gegen Sexismus‘. Mit dem Bündnis informieren und unterstützen wir im Kampf gegen Sexismus. Rund 350 Unterzeichnende sind bereits aktiv. Ich rufe Unternehmen, Organisationen und Verbände auf: Schließen Sie sich dem Kampf gegen Sexismus an.“

Das Bündnis gegen Sexismus baut auf einem Netzwerk auf, das seit Oktober 2021 mit der Erklärung „Gemeinsam gegen Sexismus und sexuelle Belästigung“ entstanden ist. Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände und der Deutsche Städtetag gehörten zu den Initiatoren. Inzwischen haben sich Akteurinnen und Akteure aus Wirtschaft, Verwaltung, Kultur und Medien sowie der Zivilgesellschaft angeschlossen. Dazu gehören unter anderem die Bundesagentur für Arbeit, Unternehmen wie Microsoft, Siemens und Thyssen Krupp oder die Freie Hansestadt Bremen.

Das BMFSFJ baut das Bündnis gemeinsam mit der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin (EAF) auf. Bis Ende 2025 werden die Aktivitäten der Bündnisteilnehmenden mit Veranstaltungen, Materialien und Empfehlungen unterstützt. Ziel ist es, gegen Sexismus in Unternehmen, Organisationen und Öffentlichkeit vorzugehen und Betroffene zu unterstützen.

Das Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“ hat einen intersektionalen Ansatz: Menschen, die etwa wegen ihrer Herkunft, sexuellen Orientierung oder einer Behinderung von Sexismus betroffen sind, werden aktiv einbezogen. Wenn Unternehmen Bedarf äußern, werden sie vom Bündnis bei der Bekämpfung und Vermeidung von Sexismus unterstützt. Ein Schwerpunkt soll der Mittelstand sein, da bislang vor allem große Unternehmen Compliance Regelungen oder Diversity-Maßnahmen gegen Sexismus etabliert haben.

Links:

Erklärung „Gemeinsam gegen Sexismus und sexuelle Belästigung“: https://www.gemeinsam-gegen-sexismus.de/gemeinsame-erklaerung/

Liste der Bündnispartnerinnen und -partner: https://www.gemeinsam-gegen-sexismus.de/gemeinsame-erklaerung/unterzeichnerinnen/

Handreichung „Gemeinsam gegen Sexismus“ https://www.gemeinsam-gegen-sexismus.de/materialien/

Projekt Make it Work! Für einen Arbeitsplatz ohne sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt 

Die Bundesinitiative Klischeefrei – Nationale Kooperationen zur Berufs- und Studienwahl setzt sich für klischeefreie Berufs- und Studienwahl ein, frei von Rollenstereotypen.

Die Kampagne Schule gegen Sexismus von Pinkstinks Germany informiert niedrigschwellig und beantwortet Fragen zu den Themen Sexismus und Geschlechterstereotype.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.02.2023

Ampel sagt Nein zur Fristverlängerung beim Ganztagausbau

Die Ampel hat den Gesetzentwurf der Unionsfraktion zur Fristverlängerung beim Ganztagsausbau abgelehnt. Kommunen, die wegen Fachkräftemangel und Rohstoffknappheit ihre Schulmensen oder andere Bauten nicht fristgerecht fertigstellen konnten, müssen nun Fördermittel zurückzahlen. Dazu erklärt die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher:

„Die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP haben mit dem gestrigen Nein zum Gesetzentwurf der CDU/CSU- Bundestagsfraktion zur Fristverlängerung beim Ganztagsausbau auch Nein zum zügigen Infrastrukturausbau für Grundschulkinder gesagt.  

Einige Kommunen, die in den Ganztagsausbau investiert haben, stehen nunmehr vor einer finanziellen Katastrophe. Denn sie sollen laut Ampel die Gelder zuzüglich Zinsen zurückzahlen. Dies stellt nicht nur ein finanzielles Desaster für die klammen Kommunen dar, sondern vielmehr für den Ganztagsausbau für Grundschulkinder insgesamt. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf kommt so jedenfalls nicht voran.

Wir von der Union fordern die Ampel auf, noch einmal in sich zu gehen. Denn was wir jetzt brauchen, ist eine rechtsichere, transparente und bundeseinheitliche Lösung. Nur so senden wir auch das ehrliche Signal, dass wir in Krisen wie diesen an einem Strang ziehen und gemeinsam anpacken. Und nur so kann der Ganztagsausbau für Grundschulkinder mit der gebotenen Sorgfalt weiter vorangetrieben werden.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 03.03.2023

Ein umfassendes Netzwerk schaffen, Akteuren im Bereich der Gleichstellung Raum geben, Wissensknotenpunkt sein: Das möchte die neu geschaffene Bundesstiftung Gleichstellung, deren Aufbau, Arbeitsweise und aktuelle Projekte am Mittwochmittag Thema eines Fachgesprächs im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend war.

Als „wichtiges Instrument, um Gleichstellungsfragen wirksamer umzusetzen“, bezeichnete Lisi Maier, Direktorin der Bundesstiftung Gleichstellung, die neue Einrichtung, die im November 2021 ihre Arbeit aufgenommen hatte. Sie rief den im Einrichtungsgesetz festgeschriebenen Auftrag ihres Hauses in Erinnerung: „Stiftungszweck ist die Stärkung und Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.“

Den vom Grundgesetz abgeleiteten Arbeitsauftrag erfülle man insbesondere, indem man Informationen zum Thema zusammentrage, Beiträge zum öffentlichen Diskurs liefere, Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft berate, innovative Maßnahmen zur Verwirklichung von Gleichstellung entwickele und erprobe, zur Vernetzung von Bund, Ländern, Kommunen, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft beitrage sowie gleichstellungspolitische Initiativen unterstütze, erläuterte Arn Sauer, ebenfalls Direktor der Bundesstiftung Gleichstellung.

Als Schwerpunkte der Bundesstiftung hoben Maier und Sauer die Vernetzung von Akteuren, Experten und Fachwissen hervor, den Webauftritt mit beratendem Charakter für alle Interessierten und Betroffenen sowie das „Haus der Gleichstellung“ am Berliner Alexanderplatz, das neben den Büros für die Stiftungsarbeit auch Veranstaltungsräume für eigene und externe Veranstaltungen sowie Co-Working-Spaces umfasse.

Der zukünftigen inhaltlichen Ausrichtung der Stiftungsarbeit habe man sich in einem Mapping-Prozess angenähert, aus dem man die Bedarfe der unterschiedlichen Bereiche der Gleichstellungsarbeit ableiten werde, so Maier. Dabei sei es vor allem zunächst darum gegangen, sich Überblick zu verschaffen: Welche Organisationen arbeiten zu Gleichstellungsthemen? Was sind deren Themen? Was für Preise und Awards gibt es im Bereich Gleichstellung?

Zu den Aktivitäten, die sich die Stiftung für 2023 vorgenommen habe, gehörten die Weiterentwicklung der Webseite „als Wissensknotenpunkt zum Thema Gleichstellung“, eine Veranstaltungsreihe, in der „kontroverse Gleichstellungsthemen aus unterschiedlichen Perspektiven evidenzbasiert diskutiert“ werden sollen, die Entwicklung von Beratungskonzepten für kommunale Gleichstellungsbeauftragte, die „Erprobung innovativer Maßnahmen, die auf die Gleichstellungspraxis beispielsweise in Unternehmen übertragbar sind“, sowie die „Eröffnung des Hauses der Gleichstellung im zweiten Halbjahr 2023“, sagten Maier und Sauer.

Keinesfalls wolle die neue Bundeseinrichtung in Konkurrenz zu bestehenden Organisationen wie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes treten, sondern Mehrwert liefern und die Kooperation suchen, unterstrich Maier. Es gehe seinem Haus vor allem darum, die breite Öffentlichkeit zu erreichen und für das Thema Gleichstellung zu sensibilisieren, „nicht nur die bereits Überzeugten, sondern auch die Interessierten, die noch nicht wissen, wie man gleichstellungspolitisch mit welchen Instrumenten vorankommt“, so Sauer. Daher liege der Schwerpunkt der Stiftung darauf, Wissen zugänglich zu machen. Für weitere Aufmerksamkeit will die Stiftung mit dem Gleichstellungstag im Dezember sorgen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 194 vom 15.03.2023

Nach Auffassung der CDU/CSU-Fraktion soll das von der Bundesregierung angekündigte Startchancen-Programm bereits zum Schuljahr 2023/2024 und nicht erst im folgenden Jahr starten. Das fordert die Fraktion in einem Antrag (20/5985), der am Donnerstag erstmalig auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Darin wird die Bundesregierung zudem aufgefordert, „zeitnah ein konkretes, bedarfsgerechtes und mit den Ländern abgestimmtes inhaltliches Konzept vorzulegen“.

Laut Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sollen mit dem Startchancen-Programm „mehr als 4.000 allgemein- und berufsbildende Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler besonders“ gestärkt werden.

Die Unionsfraktion zitiert in ihrem Antrag ausführlich die SPD-Vorsitzende Saskia Esken, die sich demnach dafür ausgesprochen hat, mit dem Programm zumindest auf Grundschulebene schon zum kommenden Schuljahr zu beginnen. Die Bundesregierung hingegen habe auf Anfrage der CDU/CSU angegeben, den Start des Programms zum Schuljahr 2024/2025 „als ambitioniertes Ziel“ zu verfolgen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 193 vom 15.03.2023

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner Sitzung am Mittwoch einstimmig den von der Bundesregierung vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes“ (20/5162) beschlossen. Die abschließende Beratung der Vorlage im Bundestag ist am Donnerstag vorgesehen.

Mit der Neufassung des Gesetzes will die Bundesregierung die Fristen verlängern, innerhalb derer die Länder Bundesmittel zum Ausbau der Kitainfrastruktur abrufen können. Aktuell würden Investitionen im Rahmen des laufenden 5. Investitionsprogrammes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ in den quantitativen Kita-Ausbau der Länder gefördert, die bis zum 30. Juni 2022 bewilligt worden sind. Die Gesamtmittel seien nahezu vollständig gebunden. Für die Bauvorhaben seien bereits Mittel in Höhe von mehr als 382 Millionen Euro abgerufen worden (Stand Mitte August 2022). Das bedeute, dass fast 618 Millionen Euro noch nicht abgerufen worden seien, heißt es zur Erläuterung im Gesetzestext. Darin wird auch darauf verwiesen, dass die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Jugend- und Familienministerkonferenz deshalb die Bundesregierung gebeten haben, die Fristen für den Abschluss der Investitionen und für den Mittelabruf gemäß Paragrafen 29 und 30 des Gesetzes über die Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder im Wege einer Gesetzesänderung zu verlängern und die weiteren Fristen des Gesetzes anzupassen, um das Ziel des vollständigen Abrufs der Mittel zur Errichtung bedarfsgerechter Betreuungsplätze für Kinder zu erreichen.

Damit die Länder und Gemeinden die Aufgaben beim Ausbau der Kindertagesbetreuung weiter bewältigen können, wird das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (KitaFinHG) so geändert, dass der Abschluss der geförderten Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2023 sowie der Abruf der Bundesmittel durch die Länder bis zum 30. Juni 2024 durchgeführt werden können. Außerdem werden darauf aufbauende Fristenregelungen insbesondere für Verwendungsnachweise und für Berichte entsprechend angepasst.

Keine Mehrheit fand im Ausschuss ein Änderungsantrag der Unionsfraktion. Sie hatte vorgeschlagen, die im Gesetzentwurf festgelegten Fristen jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 190 vom 15.03.2023

Ab Mittwoch, 15. März 2023, können Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler die Energiepreispauschale beantragen. Dies antwortet die Bundesregierung (20/5856) auf eine Kleine Anfrage (20/5643) der CDU/CSU-Fraktion. Bereits in der neunten Kalenderwoche sei eine Pilotphase angelaufen, in der das Antragsverfahren mit ausgewählten Ausbildungsstätten getestet worden sei. Die 200-Euro-Einmalzahlung könne über eine eigens entwickelte Onlineplattform beantragt werden. Hierfür seien die von der Ausbildungsstätte versandten Zugangsdaten sowie ein BundID-Konto erforderlich.

Am 21. Dezember 2022 trat das „Studierenden-Energiepreispauschalengesetz“ in Kraft. Ziel sei es, Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler mit einer Einmalzahlung bei den gestiegenen Lebenshaltungskosten zu entlasten. Die rund 3,5 Millionen Berechtigten hätten nun 6,5 Monate Zeit, das Geld zu beantragen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 181 vom 14.03.2023

Sozialversicherungspflichtige Stellen statt Minijobs: Geht es nach der Fraktion die Linke, sollen die geltenden Minijob-Regelungen aufgehoben und die bereits existierenden Minijobs in sozialversicherungspflichtige Stellen überführt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf soll die Bundesregierung vorlegen, fordert die Fraktion in einem Antrag (20/5876).

Besonders Frauen seien von der Minijobregelung und der Arbeit im Niedriglohnsektor betroffen, heißt es in dem Antrag. Knapp 80 Prozent der erwerbstätigen Frauen in Deutschland könnten mit ihrem Einkommen langfristig nicht die Existenz für sich und ein Kind sichern. Bei 38 Prozente liege das Einkommen unter dem Existenzminimum, schreibt die Fraktion. Durch diesen „ökonomischen Missstand“ könnten Abhängigkeiten von „staatlichen Transferleistungen, Familienangehörigen“ und nicht zuletzt Partnerinnen beziehungsweise Partnern entstehen. Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen zu überführen, sei daher ein erster Schritt für „die ökonomische und gesellschaftliche Selbstständigkeit von Frauen“.

Aktuell sind Minijobs, bei denen die Beschäftigten unter 520 Euro monatlich verdienen, nicht sozialversicherungspflichtig und damit auch nicht automatisch kranken- und pflegeversichert. Außerdem zahlen Minijobber nicht in die Arbeitslosenversicherung ein und erhalten dadurch bei Jobverlust auch kein Arbeitslosengeld.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 179 vom 13.03.2023

Mit dem Demokratiefördergesetz will die Bundesregierung Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischer Bildung fördern und stärken. Dies geht aus dem Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung“ (20/5823) hervor. Kernstück des Entwurfes ist die Verankerung eines „gesetzlichen Auftrages es Bundes zur Förderung und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und des zivilgesellschaftlichen Engagements im gesamten Bundesgebiet im Bereich der Demokratieförderung“. Zur Begründung führt die Bundesregierung Beobachtungen, dass Verschwörungsideologien, Desinformation und Wissenschaftsleugnung ebenso wie die Radikalisierung einzelner Gruppen immer weiter zunehmen würden, an.

Durch das Gesetz sollen bundeseigene Projekte ebenso gefördert werden, wie Maßnahmen Dritter, sofern diese von überregionaler Bedeutung seien und mit den formulierten Zielen übereinstimmen. Als mögliche Beispiele nennt der Gesetzentwurf unter anderem das „Bereitstellen von Informationsangeboten und anderer Wissensformate, die Durchführung von Veranstaltungen sowie die Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Organisationen“. Das Demokratiefördergesetz soll dazu unter anderem Regeln erhalte, wer unter welchen Voraussetzungen Bundesmittel erhalten soll.

In einer Stellungnahme vom 10. Februar 2023 beanstandet der Bundesrat, dass der Gesetzentwurf keinen Bezug auf die Rolle der Länder nehmen würde. Da laut Bundesrat jedoch die Länder an der Umsetzung solcher Präventionsmaßnahmen beteiligt sind und „um Doppelstrukturen zu vermeiden“, müssen sie bei der geplanten Umsetzung des Gesetzes ebenso wie bei der Planung der Förderrichtlinien beteiligt werden. Einen entsprechenden Passus will die Länderkammer in dem Gesetz aufnehmen lassen.

Die Bundesregierung lehnt die Forderung des Bundesrates, eine Beteiligung der Länder gesetzlich zu verankern, ab. Das Demokratiefördergesetz solle lediglich den Rahmen vorgeben, in dem konkrete Maßnahmen erfolgen können. Zwar solle die „konstruktive Zusammenarbeit“ zwischen Bund und Ländern fortgeführt werden, inwieweit diese sich bei der Umsetzung von konkreten Projekte jedoch koordinieren müssten, sei abstrakt nicht feststellbar.

In seiner Stellungnahme kritisierte der Nationale Normenkontrollrat, dass die Darstellung der Kostenfolgen nicht in jeder Hinsicht methodengerecht sei. Das Gremium beanstandet, „dass der Kostenaufwand des Bundes für eigene Maßnahmen auf dem Gebiet der Demokratieförderung nicht ermittelt und dargestellt ist“.

Die Bundesregierung erwidert in ihrer Stellungnahme zu der Stellungnahme, dass die Maßnahmen, die aufgrund des Gesetzes ergriffen werden sollen, von zukünftigen Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers abhängen würden. „Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe zusätzlicher Erfüllungsaufwand entsteht, lässt sich daher, ohne dieser Entscheidung vorzugreifen, nicht ermitteln“, heißt es weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 167 vom 06.03.2023

Die Fraktion Die Linke fordert ein mit 100 Milliarden Euro ausgestattetes Sondervermögen für Bildung. In einem Antrag (20/5821), der am Donnerstag erstmalig im Bundestag beraten werden soll, argumentiert die Fraktion unter anderem mit dem „immensen Sanierungsstau in der Bildung“. Dieser habe seine Ursache in der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, nach der der Bund nicht in den Schul- und Hochschulbau investieren dürfe. Die Finanzierung der Bildung müsse daher endlich als Gemeinschaftsaufgabe verstanden und als solche im Grundgesetz verankert werden, fordern die Linken über die Einrichtung eines Sondervermögens hinaus. „Wer 100 Milliarden Euro Sondervermögen für die Bundeswehr aufgelegt hat, muss sich angesichts des Zustandes des Bildungssystems fragen lassen, warum nicht gleichermaßen 100 Milliarden Euro Sondervermögen für Bildung bereitgestellt werden“, heißt es weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 161 vom 02.03.2023

Mit der Situation von Frauen in ländlichen Räumen hat sich der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in seiner öffentlichen Sitzung am Mittwochmorgen befasst. Im Rahmen eines Fachgespräches plädierten Katrin Brüninghold und Alina Saak von der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Frauen.

„Gleichstellungspolitik ist ein Schlüssel zur regionalen Entwicklung“, betonte Saak. Ihre Organisation setze sich dafür ein, die Zahl der Gleichstellungsbeauftragten zu erhöhen, die finanzielle Ausstattung der Kommunen für diese Aufgabe zu verbessern sowie die Gender- und Frauenperspektive regelmäßig in Förderprogramme der regionalen Entwicklung einzubeziehen. Der Fokus auf die ländlichen Räume ergebe sich daraus, dass 91 Prozent der Fläche Deutschlands dazu zählten, wo 57 Prozent der Bevölkerung lebe. Von landesweit gleichwertigen Lebensverhältnissen, wie es die Bundesregierung als Ziel ausgegeben habe, sei man noch weit entfernt. Den Unterschied machten nicht nur Stadt und Land, sondern auch das Geschlecht. „Frauen haben zwar höhere Bildungsabschlüsse, verdienen aber weniger Geld.“

Deutlich werde die wirtschaftliche Benachteiligung von Frauen an deren viel größerem Anteil an der unbezahlten häuslichen Sorgearbeit. Dieser Anteil steige um so stärker, je dünner besiedelt eine Gegend sei, erläuterte Saak. „Auf dem Land ist das Gender Care Gap am größten.“ Dort kümmerten sich Männer durchschnittlich knapp über zwei Stunden, Frauen jedoch mehr als vier Stunden täglich um Haushalt, Kinder und alte Familienangehörige. Die meisten Familien funktionierten dort nach dem Modell, dass der Mann einer Erwerbstätigkeit in Vollzeit nachgehe, die Frau jedoch lediglich einer Teilzeitbeschäftigung.

Um diesen Hindernissen in der Lebensplanung von Frauen und auch deren Abwanderung aus ländlichen Gegenden entgegenzuwirken, gelte es die Gleichstellungspolitik dort als Instrument der regionalen Entwicklung zu stärken. Die Gleichstellung voranzutreiben sei Aufgabe des Staates und damit der kommunalen Verwaltungen. Sie müsse dort als Querschnittsaufgabe verankert, auf jeder Ebene mitgedacht und bereits während der Ausbildung vermittelt werden, führte die Sachverständige aus. Ab einer Bevölkerungszahl von 20.000 Einwohnern empfehle die Bundesarbeitsgemeinschaft eine Gleichstellungsbeauftragte im Umfang einer 50-Prozent-Stelle.

Brüninghold und Saak mahnten außerdem, dem Thema Gewalt gegen Frauen eine höhere Aufmerksamkeit zu schenken, die Finanzierung von Frauenhäusern als Zufluchtsort sicherzustellen, die Zahl der Plätze dort zu erhöhen und damit die Vereinbarungen der Istanbul Konvention umzusetzen. Lediglich Bremen und Sachsen-Anhalt erfüllten bislang die dort festgeschriebenen Mindestanforderungen.

Zu den Empfehlungen gehörte auch, dem Mangel an Geburtsstationen entgegenzuwirken, die Angebote der Ganztagskinderbetreuung auszubauen, flächendeckende Qualitätsstandards für Kita und Schule einzuführen sowie ein flächendeckendes Angebot an Ärzten, um es Frauen zu ermöglichen Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Um den Bedürfnissen von Frauen und Kindern gerecht zu werden müssten zudem deren Bedürfnisse bei der Verkehrsplanung berücksichtigt werden. Und schließlich müssten die Landkreise die Digitalisierung und die Versorgung mit Glasfaserkabel vorantreiben. Die seien für eine flexible Gestaltung von Erwerbs- und Sorgearbeit unabdingbar.

Die Aufzeichnung der öffentlichen Sitzung des Familienausschusses steht am Mittwoch ab 17.30 Uhr zum Abruf bereit: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw09-pa-familie-32-sitzung-935018

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 150 vom 01.03.2023

Aus Sicht der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände braucht es eine Verlängerung der Fristen des 5. Investitionsprogrammes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ um zwölf Monate, wie von der CDU/CSU-Fraktion in einem Gesetzentwurf (20/5544) gefordert, statt einer Verlängerung von sechs Monaten wie von der Bundesregierung (20/5162) geplant. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montagnachmittag deutlich.

Nur bei einer Fristverlängerung um zwölf Monate könnten die Kommunen in die Lage versetzt werden, den unstreitig weiter erforderlichen Platzausbau bedarfsgerecht gemeinsam mit Trägern realisieren zu können, und ihnen hierfür die notwendigen Zeiträume unter anderem für den Abschluss der Investitionen und für den Mittelabruf zur Verfügung zu stellen, sagte Ursula Krickl vom Deutschen Städte- und Gemeindebund. Mit Blick auf das im Koalitionsvertrag angekündigte 6. „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung“ forderte sie eine Finanzierung durch den Bund „mit originären Bundesmitteln“ statt mit Mitteln aus dem auf EU-Vorgaben aufsetzenden Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP).

Für eine solche Fristverlängerung plädierte auch Stefan Hahn, Beigeordneter beim Deutschen Städtetag. Diese erscheine auch mit den Vorgaben der Europäischen Union zum DARP vereinbar, befand er. Eine erneute Fristverlängerung dürfe jedoch nicht zu einer weiteren Verzögerung der Verwaltungsvereinbarung II zwischen Bund und Länder führen, fügte er hinzu. Ein zeitnaher Abschluss der Verwaltungsvereinbarung II und damit die Ausschüttung weiterer Investitionsmittel sei zwingend geboten.

Der Deutsche Landkreistag begrüßt nach Aussage von Bettina Dickes ausdrücklich das Vorhaben, die Fristen in den Förderprogrammen zum Ausbau der Infrastruktur zur Tagesbetreuung für Kinder sowie beim Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu verlängern. Die ablehnende Gegenäußerung der Bundesregierung zu einer entsprechenden Bundesratsinitiative, wonach mit Blick auf die Finanzierung des 5. Kita-Investitionsprogramms aus dem DARP und den dort vorgesehenen Fristen eine derartige Verlängerung nicht möglich sei, „trägt unseres Erachtens nicht“, befand sie.

Der Bürgermeister der Samtgemeinde Hesel (Niedersachsen), Uwe Themann, zeigte einen konkreten Fall auf, bei dem die Rückzahlung gewährter Zuwendungen zuzüglich Zinsen drohe. Weil die Fertigstellung einer geplanten Mensa für die Ganztagsschule im vorgegebenen Zeitraum bis Ende 2022 nicht möglich gewesen sei, habe die Gemeinde eine Fristverlängerung beantragt, die vom zuständigen Landesamt unter Verweis auf entsprechende Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern abgelehnt worden sei. „Das ist für eine finanzschwache Kommune wie unsere ein KO-Schlag“, sagte der Bürgermeister.

Maria-Theresia Münch vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge plädierte dafür, die Möglichkeit des Abschlusses der geförderten Maßnahmen bis zum 30. Juni 2024 sowie den Abruf der Bundesmittel durch die Länder bis zum 31. Dezember 2024 zu verlängern. Die Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie, des Krieges in der Ukraine wie auch der wieder anwachsenden Fluchtbewegungen hätten im aktuell laufenden 5. Investitionsprogramm des Bundes zu erheblichen Verzögerungen geführt. Insbesondere gelte es dafür Sorge zu tragen, dass die betreffenden Kommunen nicht in die Lage kommen, bereits abgerufene Mittel verzinst wieder zurückzahlen zu müssen, betonte sie.

Professor Thomas Rauschenbach von der Technischen Universität Dortmund verwies darauf, dass die Mehrheit der Länder zwischen 80 und 100 Prozent der Mittel abgerufen hätten. Dass der Freistaat Bayern bei der Abrufquote stark abfalle, habe eher damit zu tun, „dass der politische Wille fehlt, dieses voranzutreiben“, befand er. Es sei also weniger von einem kommunalen Problem als vielmehr von einem Problem auf Landesebene zu sprechen. Rauschenbach forderte ebenfalls, Härtefälle zu regeln. Es müsse aber auch der Wettbewerb gelten, „damit die Dinge vorangetrieben werden, sonst werden wir bis 2026 keinen Rechtsanspruch auf die Ganztagsgrundschule erreichen“.

Doreen Siebernik von der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) forderte einen bundeseinheitlichen Qualitätsrahmen. „Wir brauchen ein gemeinsames Verständnis darüber, was wir unter Ganztagsschule, unter Ganztagsbetreuung verstehen“, sagte sie. Gleichzeitig brauche es Klarheit darüber, wie man an Ganztagsschulen zu Arbeitsverhältnissen komme, „die tatsächlich erwerbssichernd und auskömmlich sind“. Siebernik sprach sich zudem dafür aus, auch die Kinder selber stärker an der Ausgestaltung der Ganztagsbetreuung zu beteiligen. „Kinder können sehr gut formulieren, wie sie sich eine gute Schule vorstellen“, sagte sie.

Eine europarechtliche Einordnung nahm Soultana Paschalidou, Senior Economic Advisor bei der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, vor. Werde ein mit der EU-Kommission vereinbarter Meilenstein oder ein Ziel, das bis Ende 2025 oder bis Anfang 2026 erreicht werden soll, nicht erreicht, „könnte es sich als schwierig erweisen, das Nicht-Erreichen innerhalb der Frist der Fazilität bis Ende 2026 zu korrigieren“, sagte sie. Paschalidou wies zugleich daraufhin, dass die EU-Kommission in ständigem Kontakt mit den deutschen Behörden stehe, um die erfolgreiche Umsetzung des DARP sicherzustellen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 132 vom 27.02.2023

Im Dezember 2022 hat es 308.420 Kinderzuschlagsberechtigte gegeben. Mit dem Kinderzuschlag wurden in demselben Monat 799.636 Kinder erreicht. Im Januar 2022 waren es 273.329 Kinderzuschlagsberechtigte beziehungsweise 696.320 damit erreichte Kinder. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/5673) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/5210) hervor. Die Antwort enthält ferner unter anderem erfragte tabellarische Daten zum Aufkommen der Anträge nach Bundesländern in den vergangene Jahren, zu Ablehnungsgründen und zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer. Kinderzuschlag erhalten Menschen, deren Einkommen ausreicht, um den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, aber nicht oder nur knapp, um für den Bedarf der Familie aufzukommen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 126 vom 22.02.2023

Die Bundesregierung macht noch keine konkreten Angaben zu Eckwerten des angekündigten Startchancen-Programms. Mit dem Programm sollen laut Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien mehr als 4.000 allgemein- und berufsbildende Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler besonders gestärkt werden. Wie die Bundesregierung in einer Antwort (20/5596) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/5374) schreibt, befinde sie sich aktuell im ständigen Austausch mit Ländern und Wissenschaft, um das Programm „evidenzbasiert und nachhaltig“ auszugestalten. „Sobald der fachliche Austausch einen hinreichenden Grad der Konkretisierung erreicht hat und die ressortübergreifenden Abstimmungen abgeschlossen sind, werden die konzeptionellen Überlegungen in geeigneter Weise kommuniziert“, heißt es weiter.

Auch zur finanziellen Ausstattung gibt die Bundesregierung keine Auskunft. Diese werde zunächst Gegenstand des anlaufenden Haushaltsaufstellungsverfahrens und der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung sein.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 125 vom 22.02.2023

Die Bundesregierung leistet nach eigener Aussage mit umfangreichen Entlastungspaketen und präventiven Leistungen wie dem Wohngeld Plus sowie dem Bürgergeld „einen aktiven Beitrag zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit“. Außerdem stelle der Bund den Ländern in den Jahren 2022 bis 2026 Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau in der Rekordhöhe von 14,5 Milliarden Euro zur Verfügung, heißt es in der Antwort der Regierung (20/5681) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/5204).

Die Länder könnten im Rahmen ihrer ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz auch einen zielgruppenspezifischen sozialen Wohnungsbau unter anderem für obdachlose Menschen betreiben, „soweit im Übrigen die Vorgaben zum Einsatz der Finanzhilfen erfüllt sind“, schreibt die Bundesregierung. Bereits jetzt bestehe darüber hinaus die Möglichkeit, barrierearme und niedrigschwellige Hilfe durch die Paragrafen 67ff des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) zu erhalten. Voraussetzungen der so genannten Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gemäß Paragraf 67 SGB XII seien besondere Lebensverhältnisse sowie soziale Schwierigkeiten und die mangelnde Fähigkeit zur Bewältigung aus eigener Kraft.

Gerade im Bereich der Obdachlosigkeit könnten hier beispielsweise Hilfen in Form des ambulant betreuten Wohnens angewendet werden, heißt es in der Vorlage. Ziel sei, die besonderen Lebensverhältnisse und die damit verbundenen sozialen Schwierigkeiten so zu verändern, „dass die selbstständige Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft menschenwürdig möglich ist“. Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wohnungslosigkeit, dessen Erarbeitung im Jahr 2023 erfolge, werde die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern und Kommunen sowie der Zivilgesellschaft prüfen, welche weiteren Maßnahmen realisiert werden sollten.

Zur Beantwortung der Nachfrage nach Bildungsangeboten, die auf den Abbau von Ressentiments und Vorurteilen gegenüber Obdachlosen zielen, verweist die Bundesregierung in der Antwort auf das im Europäischen Sozialfonds (ESF) angelegte EhAP Plus Programm. Im Rahmen dessen würden unter anderem Workshops zur Sensibilisierung und interkulturellen Schulung insbesondere von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern öffentlicher Verwaltungen, Einrichtungen des regulären Hilfesystems sowie Trägern der sozialen Arbeit vor Ort bezogen auf die Lebenslagen und den Abbau von Ressentiments und Vorurteilen gegenüber Obdachlosen gefördert. Die Bundesregierung werde gemeinsam mit ihren Partnern im Rahmen der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans Wohnungslosigkeit prüfen, „ob und wie weitere Angebote in diesem Bereich geschaffen werden können“.

Zur Nachfrage der Linksfraktion, wie viele Platzverweise die Firma DB Sicherheit seit 2017 an Bahnhöfen gegen wohnungslose Menschen ausgesprochen hat, heißt es in der Antwort: Die Deutsche Bahn AG (DB AG) könne aus Rechtsgründen keine „Platzverweise“ aussprechen. Dies könne nur die Bundes- oder Länderpolizei.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 124 vom 21.02.2023

Gender Care Gap und Gender Pay Gap nach wie vor groß – Lücken entstehen vor allem in Phase der Familiengründung – Deutliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland – Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld sowie Reform von Ehegattensplitting und Minijobs können für mehr Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt sorgen

Frauen erhalten in Deutschland noch immer einen im Durchschnitt um 18 Prozent geringeren Stundenlohn als Männer. Der Gender Pay Gap, also die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern, variiert jedoch stark mit dem Alter und nimmt ab der Phase der Familiengründung enorm zu. Wie eine aktuelle Analyse der Forschungsgruppe Gender Economics des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zeigt, gilt das auch mit Blick auf die Unterschiede zwischen Frauen und Männern bei der unbezahlten Sorgearbeit. Dazu zählen die Kinderbetreuung, Hausarbeit und Pflege von Angehörigen. Auch der Gender Care Gap schnellt im typischen Alter der Familiengründung nach oben und ist noch weitaus größer als beim Lohn. „Die Familiengründung ist sowohl für die Zeitverwendung als auch für die Lohnentwicklung vieler Frauen ein einschneidendes Ereignis“, resümiert Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin. Gemeinsam mit ihren Kolleginnen Clara Schäper und Annekatrin Schrenker hat Wrohlich anlässlich des heutigen Equal Care Days und des bevorstehenden Equal Pay Days Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) für die Jahre 2010 bis 2020 ausgewertet.

Demnach ist der Gender Gap in der Sorgearbeit bei den 20- bis 24-jährigen Erwerbstätigen mit 25 Prozent zwar auch schon beträchtlich, aber im Vergleich zu später noch klein. Bei den 35- bis 39-Jährigen steigt er dann sprunghaft an: Frauen leisten in dieser Altersspanne mehr als doppelt so viel unbezahlte Sorgearbeit wie Männer, in erster Linie Kinderbetreuung. Das entspricht einem Gender Care Gap von 106 Prozent. Betrachtet man nicht nur Erwerbstätige, sondern alle Frauen und Männer, beträgt der Gender Care Gap in dieser Altersgruppe im Durchschnitt sogar 170 Prozent. Das entspricht fast neun Stunden Sorgearbeit pro Tag bei Frauen im Vergleich zu etwa drei Stunden bei Männern.

„Die Familiengründung ist sowohl für die Zeitverwendung als auch für die Lohnentwicklung vieler Frauen ein einschneidendes Ereignis.“ Katharina Wrohlich

Ab dem Alter von 40 Jahren nimmt der Gender Care Gap dann sukzessive wieder ab – im Gegensatz zu den Verdienstunterschieden, die konstant hoch bleiben. „Dafür, dass Frauen im Beruf für die Familie zurückstecken, zahlen sie mit Blick auf ihr Gehalt also auch dann noch, wenn die Kinder längst aus dem Haus sind“, sagt Co-Autorin Clara Schäper. In der Analyse zeigen sich zudem deutliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland: Die grundsätzlichen Tendenzen über den Lebensverlauf sind zwar in beiden Landesteilen ähnlich, doch insbesondere bei der Sorgearbeit im Alter der Familiengründung sind die Unterschiede beträchtlich: Während der Gender Care Cap in Ostdeutschland in dieser Altersspanne etwa 60 Prozent nicht übersteigt, liegt er in Westdeutschland mit fast 120 Prozent ungefähr doppelt so hoch. „Frauen kehren in Ostdeutschland oft früher in den Beruf zurück und arbeiten zudem häufiger in Vollzeit“, erklärt Schäper.

Politik sollte mehr Anreize für gleichmäßige Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit setzen

Wenn die Politik das Ziel der Chancengleichheit für Frauen und Männer auf dem Arbeitsmarkt ernsthaft verfolgen wolle, müsse sie den Studienautorinnen zufolge vor allem mehr Anreize für eine gleichmäßigere Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit in Partnerschaften setzen. Eine Möglichkeit wäre, die Zahl der Partnermonate beim Elterngeld zu erhöhen. Bisher müssen Väter nur zwei Monate Elternzeit nehmen, damit Eltern das Maximum von 14 Monaten Elterngeld in Anspruch nehmen können. Die Zahl der Partnermonate könne schrittweise auf bis zu sieben Monate angehoben werden. Alternativ könne man die Lohnersatzrate so ausgestalten, dass der finanzielle Vorteil bei einer gleichmäßigen Aufteilung am größten ist. Auf die Agenda gehöre aber auch eine Reform des Ehegattensplittings und der Minijobs, so Wrohlich: „Beides sorgt bisher dafür, dass es sich für viele Frauen nicht lohnt, in größerem Umfang erwerbstätig zu sein. Entsprechende Reformen hätten nicht nur wichtige gleichstellungspolitische Wirkungen, sondern könnten auch den Arbeitskräftemangel lindern.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. 01.03.2023

KiBS-Studie des DJI beschreibt hohen Betreuungsbedarf sowie Differenz zwischen elterlichem Bedarf und tatsächlicher Nutzung eines Betreuungsplatzes

 

Wie viele Eltern haben Bedarf an Kinderbetreuung und welche Betreuungsform wünschen sie sich? Wie hat sich der Bedarf in den vergangenen Jahren entwickelt? Diese und weitere Fragen müssen geklärt werden, um den Status Quo und den Bedarf des quantitativen Ausbaus der Kindertagesbetreuung in Deutschland zu ermitteln und zu steuern.

Im Rahmen der DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS) des Deutschen Jugendinstituts (DJI) analysieren die Forschenden daher mittels einer jährlichen, länderrepräsentativen Elternbefragung Betreuungsbedarf und Betreuungssituation von Kindern ab der Geburt bis zum Ende der Grundschulzeit. Die Studie ermittelt seit mittlerweile elf Jahren auch Diskrepanzen zwischen dem Bedarf und der Verfügbarkeit von Kindertagesbetreuung.

Die jetzt vorliegende Studie 1 des DJI-Kinderbetreuungsreports 2022 befasst sich mit dem elterlichen Betreuungsbedarf bei unter dreijährigen Kindern (U3-Kinder) und Kindern zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt (U6-Kinder). Die zweite und dritte Welle der Corona-Pandemie, die in den Zeitraum der Erhebung fielen, sorgten immer wieder für Kita-Schließungen und unsichere Betreuungssituationen.

Laut dem jährlich erscheinenden Bericht „Kindertagesbetreuung Kompakt – Ausbaustand und Bedarf 2021“ des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ), in welchen auch die KiBS-Daten miteinfließen, betrug die Betreuungsquote im Jahr 2021 trotz des unsteten und unsicheren Betreuungsalltags bei unter Dreijährigen 34,4 Prozent. Stellt man die Quote den elterlichen Bedarfen gegenüber, lag die Differenz zwischen Betreuungsquote und Bedarf bei Eltern von U3-Kindern dennoch bei 12,4 Prozent (siehe Kindertagesbetreuung Kompakt 2022). „Diese Differenz ist gerade bei Kindern unter drei Jahren groß. Jährlich melden uns deutlich mehr Eltern einen Betreuungsbedarf als tatsächlich einen Platz zur Verfügung hatten. Um dem elterlichen Bedarf gerecht werden zu können, müsste das Angebot an Kindertagesbetreuung weiter ausgebaut werden und auch die zeitliche Passgenauigkeit müsste sich stärker an den Bedürfnissen der Eltern orientieren“, empfiehlt die DJI-Wissenschaftlerin Theresia Kayed.

Fast die Hälfte der Eltern mit einem U3-Kind hat einen Betreuungsbedarf

Fast die Hälfte der Eltern mit einem Kind unter drei Jahren wünschte sich einen Betreuungsplatz. Die Forschenden beobachteten mit zunehmendem Alter des Kindes steigende Bedarfe. Dabei haben Eltern in Westdeutschland einen etwas geringeren Bedarf als Eltern in Ostdeutschland.

Ein Großteil der Eltern von U3-Kindern in Westdeutschland bevorzugte Betreuungszeiten im Umfang von bis zu 35 Stunden wöchentlich. Eltern in Ostdeutschland wollten mehrheitlich eine Betreuung mit mehr als 35 Stunden wöchentlich. Ganztagsplätze mit mehr als 45 Stunden wöchentlich werden immer seltener gewünscht. Auch wenn ein Betreuungsplatz vorhanden war, war bei Eltern mit ein- oder zweijährigen Kindern eine Abdeckung der gewünschten Betreuungszeiten nicht immer möglich, in Westdeutschland dabei seltener als in Ostdeutschland.

In den Jahren 2020 und 2021 wünschten Eltern mit einem Kind unter drei Jahren etwas seltener eine Betreuung als noch vor der Corona-Pandemie. Dies ist vor allem bei Eltern von einjährigen Kindern der Fall. Wegen der nach wie vor bestehenden Lücke zwischen Betreuungsbedarf und -verfügbarkeit sollten die Plätze in der Kindertagesbetreuung trotzdem aufgestockt werden, empfehlen die Autorinnen und Autoren der Studie.

Fast alle Eltern eines Kindes zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt wünschten sich im Jahr 2021 eine Betreuung für ihr Kind. Die Nachfrage nach kürzeren Betreuungsumfängen war bei Eltern in Westdeutschland größer als bei Eltern in Ostdeutschland. Bei einem Großteil der Eltern von U6-Kindern ist der Bedarf zeitlich gedeckt. Trotzdem nutzten 8 Prozent der Eltern einen Betreuungsplatz in einem geringeren Umfang als eigentlich gewünscht.

DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS)

Seit sechs Jahren erarbeitet das KiBS-Team jährlich eine Reihe von vertieften Analysen, die im Format des DJI-Kinderbetreuungsreports als Serie thematisch fokussierter Studien verfügbar sind. Die Auswertungen beschäftigen sich etwa mit den Kosten der Kindertagesbetreuung, den Gründen für eine Nichtinanspruchnahme von Kindertagesbetreuung oder der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Im Report 2022 werden die zentralen Indikatoren der Erhebung aus dem Jahr 2021 vorgestellt.

Seit dem Jahr 2016 werden auch die elterlichen Bedarfe für Grundschulkinder erhoben und ausgewertet. Detaillierte Ergebnisse zu den Betreuungsbedarfen der Kinder im Grundschulalter sind in Studie 2 des Reports 2022 zu finden. Vor dem Hintergrund eines ab dem Jahr 2026 geltenden Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder gibt sie Einblicke in die Betreuungssituation.

KiBS wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Die Forschungsergebnisse werden unter anderem in der Broschüre „Kindertagesbetreuung Kompakt“ des BMFSFJ publiziert, dort vor allem zu den Themen des Betreuungsbedarfs sowie zu Häufigkeit und Umfang der tatsächlichen Nutzung der Kindertagesbetreuung.

 

Pressemitteilung
https://www.dji.de/veroeffentlichungen/aktuelles/news/article/angebote-der-kindertagesbetreuung-weiter-ausbauen.html

Der Betreuungsbedarf bei U3- und U6-Kindern, DJI-Kinderbetreuungsreport 2022, Studie 1 von 6, Theresia Kayed, Johannes Wieschke, Susanne Kuger, 49 Seiten, ISBN: 978-3-86379-454-5 (PDF)
https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/KiBS/Kinderbetreuungsreport_2022_Studie1_Bedarfe_U3U6.pdf

Allgemeine Informationen zur DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS)
https://www.dji.de/KiBS

„Kindertagesbetreuung Kompakt – Ausbaustand und Bedarf 2021“ des BMFSFJ
https://www.fruehe-chancen.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Kindertagesbetreuung-Kompakt-ausbaustand-und-bedarf-2021.pdf

Themenseite Kinderbetreuung
https://www.dji.de/themen/kinderbetreuung.html

Quelle: Pressemitteilung DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS) 02.03.2023

Die Inflationsrate in Deutschland ist mit 8,7 Prozent im Februar weiterhin sehr hoch und gegenüber Januar unverändert geblieben. Familien sowie Alleinlebende mit jeweils niedrigen Einkommen hatten im Februar mit je 9,9 Prozent die höchste Inflationsbelastung zu tragen, Alleinlebende mit sehr hohen Einkommen mit 7,4 Prozent die mit Abstand niedrigste. Die soziale Schere bei der haushaltsspezifischen Belastung durch die Teuerung ist somit bei einem Abstand von 2,5 Prozentpunkten weiter weit geöffnet, trotz eines minimalen Rückgangs gegenüber Januar, als es 2,6 Prozentpunkte waren. Das ergibt der neue IMK Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, der monatlich die spezifischen Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen berechnet.*

Ebenfalls etwas überdurchschnittliche Inflationsbelastungen trugen im Februar Alleinerziehende (9,2 Prozent) sowie Familien (9,0 Prozent) mit jeweils mittleren Einkommen. Alleinlebende sowie kinderlose Paarhaushalte mit jeweils mittleren Einkommen lagen mit Inflationsraten von 8,8 bzw. 8,7 Prozent nahe am oder im Durchschnitt aller Haushalte. Alleinlebende und Familien mit jeweils höheren Einkommen wiesen leicht unterdurchschnittliche Raten von 8,5 bzw. 8,4 Prozent auf (siehe auch die Informationen zur Methode unten und die Abbildung in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

Die leichte Verschiebung bei den größten Preistreibern – Energie hat im Februar etwas an Einfluss auf die Inflation verloren, höhere Kosten für Nahrungsmittel legten an Gewicht zu – habe am Muster bei den haushaltsspezifischen Teuerungsraten kaum etwas geändert, erklärt IMK-Inflationsexpertin Dr. Silke Tober: „Die stark gestiegenen Preise für Nahrungsmittel und Haushaltsenergie stellen insbesondere für einkommensschwächere Haushalte eine Belastung dar, weil dort der Anteil dieser Güter des Grundbedarfs an den Konsumausgaben überdurchschnittlich hoch ist.“ So machten diese beiden Komponenten bei ärmeren Alleinstehenden 7,1 Prozentpunkte von 9,9 Prozent haushaltsspezifischer Inflationsrate im Februar aus, bei Familien mit niedrigeren Einkommen summierten sie sich auf 6,6 Prozentpunkte. Bei Alleinlebenden mit hohen Einkommen trugen Nahrungsmittel und Haushaltsenergie hingegen lediglich 2,8 Prozentpunkte zur Inflationsrate von 7,4 Prozent bei.

Das Problem, dass Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen auch höhere Inflationsbelastungen tragen, wird dadurch verschärft, dass viele nur geringe finanzielle Rücklagen haben und vor allem Ärmere grundsätzlich besonders unter starker Teuerung leiden. Denn die Alltagsgüter, die sie vor allem kaufen, sind kaum zu ersetzen.

Gewinnsteigerungen haben die Inflation zunehmend angetrieben

Aktuell habe die soziale Schieflage bei der Inflationsbelastung noch eine zweite Komponente, analysiert der wissenschaftliche Direktor des IMK, Prof. Dr. Sebastian Dullien: In den Daten der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zeige sich, dass die Gewinne von Unternehmen zuletzt in vielen Wirtschaftsbereichen stärker gestiegen sind als die gesamtwirtschaftliche Teuerung. „Damit sind Gewinnsteigerungen zunehmend zum Inflationstreiber geworden. Auffällig ist das etwa in den Bereichen Transport, Handel und Gastgewerbe, Bau und Landwirtschaft“, sagt Dullien. Und betont gleichzeitig: „Ein steigender Inflationsdruck durch überhöhte Lohnabschlüsse ist bisher weder in Deutschland noch in den anderen großen Euro-Ländern zu beobachten.“

Mit Blick auf die kommenden Monate erwarten die Fachleute des IMK eine Abschwächung bei den Gewinnmargen und eine Entspannung bei der allgemeinen Preisentwicklung. Ab März dürfte die Inflationsrate allein schon aufgrund von so genannten Basiseffekten niedriger ausfallen. Das liegt daran, dass insbesondere die Energiepreise 2022 im Vergleichszeitraum, kurz nach dem russischen Angriff auf die Ukraine, geradezu explodiert waren. Hinzu komme die Deckelung der Preise für Gas, Strom und Fernwärme sowie bereits seit Oktober 2022 sinkende Marktpreise für Heizöl, analysiert Silke Tober.

Mit einer gewissen Sorge blickt die Inflationsexpertin allerdings auf den fortgesetzten Anstieg der Nahrungsmittelpreise – obwohl auf den internationalen Rohstoffmärkten der Trend seit Längerem nach unten geht. Es müsse sich erst noch zeigen, ob im Februar zu beobachtende Preissenkungen bei einzelnen Produkten wie Butter, Milch, Speiseöl oder Kaffee Vorboten sinkender Preise auf breiterer Front sind, oder nicht.   

Informationen zum Inflationsmonitor

Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich. Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung 15.03.2023

Weibliche Beschäftigte sind mit Blick auf die digitale Zukunft bei ihrer beruflichen Tätigkeit gegenüber männlichen spürbar im Nachteil. Frauen und Männer arbeiten heute zwar ähnlich häufig am Computer: Bei der Verwendung von fortgeschrittener und spezialisierter Software sowie bei der Nutzung vernetzter digitaler Technologien wie Cloud-Diensten zeigen sich aber erhebliche Unterschiede. Besonders groß ist der Rückstand bei Frauen, die Teilzeitstellen haben. Dementsprechend schätzen weibliche Beschäftigte im Durchschnitt ihre Berufschancen auf einem zunehmend digitalisierten Arbeitsmarkt als schlechter ein: Die Wahrscheinlichkeit, dass sich berufstätige Frauen gut auf den Umgang mit vernetzten digitalen Technologien vorbereitet fühlen, liegt bei 34 Prozent. Dagegen sind es unter männlichen Beschäftigten immerhin 49 Prozent. Frauen erwarten nur mit einer Wahrscheinlichkeit von rund 10 Prozent, dass sich durch Digitalisierung ihre Arbeitsmarktaussichten verbessern, gegenüber 18 Prozent bei Männern. Das ergibt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung im Vorfeld des Internationalen Frauentags am 8. März.*

Die Untersuchung basiert auf Befragungsdaten des repräsentativen Nationalen Bildungspanels (NEPS) unter rund 4000 Beschäftigten. Mögliche Unterschiede in höchstem Bildungsabschluss, Alter oder Migrationshintergrund wurden statistisch berücksichtigt, sie spielen also bei den geschlechtsspezifischen Differenzen keine Rolle. Wenn zusätzlich Faktoren wie der berufliche Status oder die Tätigkeit von weiblichen und männlichen Beschäftigten berücksichtigt werden, wird der Nachteil der Frauen zwar kleiner, er bleibt aber meist statistisch signifikant. Die Ausweisung der Ergebnisse als Wahrscheinlichkeiten statt als relative Häufigkeiten ergibt sich aus den dabei verwendeten statistischen Regressionsmodellen.

„Die digitale Transformation kann die Geschlechterungleichheit auf dem Arbeitsmarkt verstärken – und zwar aufgrund des bestehenden Gender Digital Gap“, analysiert WSI-Forscherin und Studienautorin Dr. Yvonne Lott die neuen Befunde. Zwar üben aktuell deutlich mehr Männer (7,1 Millionen) als Frauen (4,2 Millionen) Berufe aus, bei denen viele Tätigkeitsanteile auch von Computern übernommen werden können. Der Abstand beim so genannten „Substituierbarkeitspotenzial“ ist zwischen 2013 und 2019 aber spürbar kleiner geworden: Gemessen an allen Männern bzw. Frauen, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, von 19 auf 13 Prozentpunkte, zeigt eine ergänzende Analyse von Forscherinnen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Zudem ist die Spannbreite bei Berufen, die häufig von Frauen ausgeübt werden, besonders ausgeprägt: Während etwa bei Sozialberufen vergleichsweise wenig technisch substituiert werden kann, ist das Potenzial zum Beispiel bei Bürokauffrauen besonders groß. Und schließlich würden in frauendominierten Berufen solche Rationalisierungspotenziale häufiger auch tatsächlich umgesetzt als bei Berufen, in denen viele Männer arbeiten, schreiben die IAB-Expertinnen Dr. Carola Burkert, Dr. Katharina Dengler und Dr. Britta Matthes. Es gingen also bislang in Berufen mit vielen weiblichen Beschäftigten besonders häufig Jobs durch Automatisierung verloren.

Vor diesem Hintergrund nennt Studienautorin Lott zwei zentrale Punkte, an denen sich dringend etwas ändern muss:

– Erstens sei intensive und kontinuierliche Weiterbildung in digitalen Technologien angesichts der laufenden Transformation der Arbeitswelt natürlich für alle Beschäftigten notwendig, unabhängig vom Geschlecht. Allerdings dokumentiere die Forschung bei der Qualifizierung seit langem eine geschlechtsspezifische Schlagseite: Frauen erhalten seltener und kürzere Weiterbildungen als Männer, und diese erhöhten auch seltener die Chance auf Beförderung oder Lohnerhöhungen. Daher sei es zentral, dass der Staat, etwa bei der Förderung von Qualifizierungen, gleiche Chancen für weibliche Beschäftigte in den Vordergrund stelle. Zudem empfiehlt Lott, dass Digital-Kompetenzen verstärkt bereits in der frühkindlichen Bildung und an Schulen vermittelt werden müssten, bevor sich geschlechtsspezifische Segmentierungen und Diskriminierungen einstellten. Das mache auch Ausbildungen oder ein Studium im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) für Frauen attraktiver. Eine gendersensible Qualifizierungsstrategie gerade bei digitalen Techniken helfe dabei nicht nur den betroffenen Frauen, sondern sei angesichts des demografischen Wandels auch gesamtwirtschaftlich extrem sinnvoll.   

– Zweitens plädiert die WSI-Forscherin für eine neue Arbeitskultur weg von sehr langen Arbeitstagen, zeitlicher Entgrenzung und Stigmatisierung von Teilzeitarbeit, wie sie gerade in der IKT-Branche verbreitet sei. Solche Prägungen trügen dazu bei, dass selbst in Digital-Unternehmen beschäftigte qualifizierte Frauen eher am Rande blieben, zitiert Lott aus der Forschung. „Die Norm der idealen Arbeitskraft, die im Leben keine anderen Verpflichtungen außer der Erwerbsarbeit hat, muss durch eine neue Arbeitszeitnorm ersetzt werden, die den tatsächlichen diversen Lebensrealitäten der Beschäftigten Rechnung trägt“, erklärt Lott. Auch hier sei ein Fortschritt für weibliche Beschäftigte zwar besonders wichtig, weil sie durch solche Strukturen häufig ausgebremst würden, sobald sie Kinder haben. Die positive Wirkung beschränke sich aber keineswegs auf Frauen, betont, die Wissenschaftlerin. Denn andernfalls drohe generell, dass sich die Arbeitszeitanforderungen „ins Digitale verlagern und dort in einem digitalen Präsenzverhalten kulminieren, das keine räumlichen und zeitlichen Grenzen der Erwerbsarbeit mehr kennt.“ Wie real dieses Risiko ist, hat für Lott die Erfahrung vieler Beschäftigter im Corona-Homeoffice gezeigt, dass Arbeit und Freizeit zunehmend verschwimmen.        

Ergebnisse der Untersuchung im Detail (siehe auch die Grafiken in der pdf-Version dieser PM; Link unten):

Komplexere Technologie, größere Differenz. Lotts Auswertung des NEPS zeigt: Frauen und Männer nutzen Computer und Standardsoftware im Job annähernd gleich häufig: So liegt die Wahrscheinlichkeit, dass Frauen bzw. Männer mit Standardsoftware arbeiten bei 94 bzw. 95 Prozent. Doch darüber hinaus gilt: Je anspruchsvoller eine Softwareanwendung ist, desto weniger wahrscheinlich ist es, dass Frauen sie nutzen (siehe Abbildung 1 in der pdf-Version). Das zeigt sich schon bei der fortgeschrittenen Anwendung von Standardsoftware wie zum Beispiel dem Schreiben von Makros oder anderen Skripten. Diese verwenden Männer mit knapp 36 Prozent Wahrscheinlichkeit, Frauen nur mit 25 Prozent. Noch größer ist der Unterschied bei speziellerer Software wie CAD-Programmen, Programmen für Desktop-Publishing oder für statistische Analysen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Männer mit solchen speziellen Programmen arbeiten, liegt bei 50 Prozent, unter Frauen hingegen bei nur 34 Prozent.

Geschlechtsspezifische Unterschiede bestehen auch bei der Verwendung vernetzter digitaler Technologien wie Online-Plattformen, E-Mails, Tablets, Cloud-Diensten und sich selbst steuernden oder selbst-lernenden Computersystemen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Arbeit stark durch vernetzte digitale Technologien geprägt ist, liegt unter Männern bei 54 Prozent und bei Frauen bei 44 Prozent. Mit Programmiersprachen arbeitet insgesamt nur ein kleiner Teil der Beschäftigten. Zugleich ist der geschlechtsspezifische Unterschied aber besonders drastisch: Die Wahrscheinlichkeit der Nutzung beträgt für Männer fast 10 Prozent, für Frauen nur 2 Prozent.

Teilzeitbeschäftigte Frauen besonders weit zurück. Besonders ausgeprägt ist der digitale Rückstand unter berufstätigen Frauen in Teilzeitbeschäftigung. Er besteht gegenüber weiblichen Beschäftigten mit Vollzeitjob und noch stärker gegenüber Männern, und zwar auf allen vom NEPS abgefragten Feldern (Abbildung 2 in der pdf-Version). Beispielsweise wenden Frauen in Teilzeit fortgeschrittene Standardsoftware nur mit einer Wahrscheinlichkeit von 20 Prozent an gegenüber knapp 33 Prozent bei weiblichen Vollzeitbeschäftigten. Zwischen männlichen Voll- und Teilzeitbeschäftigten sind die Unterschiede hingegen meist deutlich kleiner. WSI-Forscherin Lott spricht von einem „Gender Part-Time Digital Gap“, einer besonders ausgeprägten Lücke, wenn Geschlecht und kürzere Arbeitszeit zusammenkommen. Damit ist das Problem insbesondere für Mütter groß, die sehr häufig in Teilzeit arbeiten, um Erwerbs- und Familienarbeit unter einen Hut zu bekommen.

Weibliche Beschäftigte sehen seltener Arbeitsmarktchancen. Insgesamt sind viele Beschäftigte in Deutschland eher skeptisch, was ihre beruflichen Aussichten auf einem digitalisierten Arbeitsmarkt angeht. So glauben etwa weniger als die Hälfte, aktuell gut auf den Umgang mit digitalen vernetzten Technologien vorbereitet zu sein. Zusätzlich zeigen sich auch an diesem Punkt signifikante Unterschiede nach Geschlecht und Arbeitsumfang (Abbildungen 3 und 4): Männer fühlen sich etwa mit 49 Prozent Wahrscheinlichkeit gut auf die digitalen vernetzen Technologien vorbereitet. Bei Frauen beträgt die Wahrscheinlichkeit nur 34 Prozent. Besonders gering ist der Anteil bei weiblichen Teilzeitkräften (32 Prozent), bei Frauen mit Vollzeitjob sind es 38 Prozent.

Noch unwahrscheinlicher ist es, dass Beschäftigte im Allgemeinen für sich gute Jobchancen in einem Arbeitsmarkt sehen, der durch die Digitalisierung verändert wird. Jedoch trifft dies eher auf Männer als Frauen zu (18 Prozent gegenüber
10 Prozent).

Die beobachteten Nachteile von weiblichen Beschäftigten werden zwar kleiner, wenn Faktoren wie der berufliche Status oder die Tätigkeit von weiblichen und männlichen Beschäftigten berücksichtigt werden, sie blieben aber zum größten Teil statistisch signifikant, betont die Soziologin Lott. „Diese geschlechterbezogenen Unterschiede – auch in Hinblick auf den Arbeitszeitumfang – scheinen also unabhängig von der Tatsache zu bestehen, dass Frauen und Männer in unterschiedlichen betrieblichen Positionen und Branchen arbeiten und unterschiedliche Tätigkeiten ausüben“, schreibt die Forscherin.

Der Gender Digital Gap in Transformation? WSI Report Nr. 81, Februar 2023

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung 28.02.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der Deutsche Kinder- und Jugendhilfepreis – Hermine-Albers-Preis – startet in eine neue Runde. Gesucht werden ab sofort beim Praxispreis innovative Praxisangebote zum Thema „Ökologische Nachhaltigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe“, die zeigen, wie sich die Einrichtungen selbst ökologisch nachhaltig ausrichten (z. B. beim Energiesparen oder verändertem Konsumverhalten) und/oder welche pädagogischen Angebote sie zum Thema haben. Der Medienpreis und der Theorie- und Wissenschaftspreis sind nicht themengebunden. Auch hier werden richtungsweisende und impulsgebende wissenschaftliche Arbeiten und journalistische Beiträge gesucht.
Aufgefordert sind alle Akteur*innen der Kinder- und Jugendhilfe, Journalist*innen und Wissenschaftler*innen, sich für den Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreis 2024 zu bewerben. Der Preis ist insgesamt mit 15.000 Euro dotiert. Pro Kategorie können ein Preisgeld in Höhe von 4.000 Euro sowie ein Anerkennungsbetrag von 1.000 Euro vergeben werden. Stifter des Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreises sind die Obersten Jugend- und Familienbehörden der Länder.
Bewerbungen sind ab sofort online unter www.agj.de/djhp/bewerbungsformular.html bis zum 10. Oktober 2023 möglich.

„Der Hermine-Albers-Preis ist ein Ausdruck der Anerkennung und Wertschätzung für Menschen, die sich mit ihrem Engagement dafür einsetzen, dass sich die Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickeln kann. Dafür stehen die Arbeiten der Preis- und Anerkennungsträger*innen in den Kategorien Praxispreis, Medienpreis sowie Theorie und Wissenschaftspreis der vergangenen Jahre“, sagte AGJ-Geschäftsführerin Franziska Porst zum Bewerbungsstart des Preises. Ihre Stellvertreterin Angela Smessaert ergänzte: „Mit der Themensetzung des Praxispreis 2024 greifen wir bewusst eine politische Forderung der jungen Generation auf: „Change the System! – Not the Climate! – Start right now!“

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 09.03.2023

Der Bundestag berät am heutigen Donnerstag erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts. Die Arbeiterwohlfahrt sieht Nachbesserungsbedarf.

 „Mehr Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung im Arbeitsmarkt zu beschäftigen, ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Um hier jedoch spürbar voranzukommen, bedarf es mehr als den nun im Bundestag vorgelegten Gesetzentwurf der Regierung“, so AWO Präsidentin Kathrin Sonnenholzner.

Zwar würden einige bestehende Regelungen nachjustiert. Das sei auch durchaus sinnvoll: „Die Ausgleichsabgabe, die private und öffentliche Arbeitgeber*innen zahlen müssen, wenn sie weniger als 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Beschäftigten besetzt haben, soll nun voll und ganz zur Unterstützung von behinderten Menschen im Arbeitsmarkt eingesetzt werden und nicht mehr auch zur Unterstützung von Werkstätten für behinderte Menschen dienen. Das ist genauso sachgerecht wie die vorgesehene Erhöhung der Ausgleichsabgabenzahlung für Arbeitgeber*innen, die bisher überhaupt niemanden mit Schwerbehinderung beschäftigen“, so Sonnenholzner. Sie erläutert weiter:

„Seit einigen Jahren gibt es das Budget für Arbeit für Beschäftigte in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen. Mithilfe dieses Budgets kann die Unterstützungsleistung der Werkstatt mitgenommen werden auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz in einem Betrieb. Zum Ausgleich eventueller Minderleistungen kann im Rahmen des Budgets für Arbeit außerdem ein Lohnkostenzuschuss gezahlt werden. Die Deckelung dieses Zuschusses nun aufzuheben, um auch bei der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro den vollen Lohnkostenzuschuss zahlen zu können, ist ein richtiger Schritt genauso wie die Schaffung von mehr Rechtssicherheit für schwerbehinderte Beschäftigte mit hohem Unterstützungsbedarf, die auf Arbeitsassistenz angewiesen sind.“

Aber all diese Maßnahmen führten in ihrer Gesamtheit nur zu kleineren Verbesserungen bei der Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung im Arbeitsmarkt. Sonnenholzner fährt fort: „Die Arbeiterwohlfahrt fordert zwei Dinge, um den Arbeitsmarkt wirklich inklusiv auszugestalten. Zum einen müssen Mittel bereitgestellt werden, um Arbeitsstätten grundlegend barrierefrei gestalten zu können. Bisher ist es erst nach Einstellung eines Menschen mit Schwerbehinderung möglich, finanzielle Leistungen zu beantragen, um die bauliche und technische Anpassung eines konkreten Arbeitsplatzes zu finanzieren. So bleibt die barrierefreie Gestaltung der Arbeitswelt zwangsweise ein nicht hinnehmbares Stückwerk. Und zum anderen braucht es sowohl für Arbeitgeber*innen als auch für schwerbehinderte Menschen, die Arbeit suchen, genau eine Stelle, um Unterstützungsleistungen aus einer Hand beantragen zu können und gewährt zu bekommen.“

Durch das stark gegliederte System der beruflichen Rehabilitation könnten heutzutage ganz unterschiedliche Stellen als Leistungsträger in Frage kommen: „Inklusionsamt, Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft – all diese Stellen können je nach ‚Fallkonstellation‘ für die Finanzierung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zuständig sein. Um hier wenigstens für Arbeitgeber*innen Orientierung zu ermöglichen, wurden in der letzten Legislaturperiode sogenannte Einheitliche Ansprechstellen geschaffen, um zu den jeweiligen Unterstützungsangeboten hinzulotsen und bei der Beantragung von Leistungen zu unterstützen. Diese Ansprechstellen müssen nun wie im Koalitionsvertrag verabredet weiterentwickelt werden, um Leistungsbeantragung und -gewährung aus einer Hand zu ermöglichen. Außerdem müssen die Einheitlichen Ansprechstellen auch für schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen tätig werden dürfen,“ fordert Sonnenholzner abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 02.03.2023

Anlässlich des heutigen Equal-Care-Day fordert der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt eine Anpassung der Rahmenbedingungen von Erwerbsarbeit an die Bedarfe privater und professioneller Sorgearbeit. Anderenfalls drohe eine Versorgungslücke mit Auswirkungen für die gesamte Gesellschaft. Der Verband kritisiert damit auch die jüngsten Äußerungen von Arbeitgeber-Präsident Steffen Kampeter. Dazu erklärt Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes:

 

„Work-Life-Balance mit einer 39-Stunden-Woche kann man nur dann problemlos organisieren, wenn man die nötige Sorgearbeit an andere delegiert – entweder an professionelle Dienstleister*innen oder ungenannte Familienmitglieder. Wer das nicht kann, muss unweigerlich und fast immer auf Kosten der eigenen Gesundheit mit zu vielen Verantwortungen jonglieren – Frauen in vielen Familien können ein Lied davon singen.

 

Große Teile von Politik und Wirtschaft scheinen diese Verpflichtungen als private Luxus-Themen anzusehen, die jede*r allein zu organisieren hat. Wir haben aber in den letzten drei Jahren überdeutlich gesehen, was passiert, wenn Sorgearbeit nicht mehr ausreichend geleistet werden kann: Die gesamte Gesellschaft und mit ihr die Wirtschaft geraten ins Stocken. Denn unsere Gesellschaft ist gar nicht überlebensfähig ohne Care-Arbeit: Früher oder später im Leben ist jeder Mensch auf die Fürsorge anderer existenziell angewiesen. Trotzdem wird die überwiegend von Frauen geleistete Fürsorgearbeit in Familien, Anlaufstellen und Einrichtungen gleichermaßen in unserer Gesellschaft skandalös missachtet.

 

Äußerungen wie die von Steffen Kampeter können vor diesem Hintergrund nur irritieren: Wir brauchen nicht „mehr Bock auf Arbeit“ von Einzelnen, wir brauchen, um in der Sprache des Arbeitgeberpräsidenten zu bleiben, mehr „Bock auf Fürsorge“ von den Entscheider*innen in Politik und Wirtschaft. Sie müssen die Rahmenbedingungen schaffen, damit Sorgearbeit anerkannt wird und nicht mehr nur überwiegend von Frauen abhängt.

 

Dazu bedarf es laut der AWO neben dem Ausbau guter Kindertagesbetreuung und der Aufwertung sozialer Arbeit vor allem eines gesellschaftlichen Bewusstseinswandels. „Fürsorgearbeit muss ein selbstverständlicher Teil des Lebens und der Erwerbsbiografie aller Geschlechter sein können!“, so Naidu. „Dazu gehören sozial abgesicherte Teilzeitoptionen, die partnerschaftliche Aufteilung von Elternzeit, bessere Absicherung für die Pflege von Angehörigen, Familienarbeitszeit, gute Vereinbarkeitsmöglichkeiten für Alleinerziehende und Optionszeiten, die Menschen über ihren gesamten Lebensverlauf hinweg einen kurzzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben ermöglichen. Klar ist aber auch: Die familiengerechte Gesellschaft ist, v.a. aus Sicht von Frauen, nur erreichbar, wenn sich neben dem Arbeitsmarkt auch das Steuersystem ändert und wir uns endlich vom Ehegattensplitting verabschieden!“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 01.03.2023

Im Koalitionsvertrag hatte die Ampelkoalition vereinbart, eine außerstrafrechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen sowie Möglichkeiten zur Legalisierung von Eizellspende und Leihmutterschaft zu prüfen. Nun verkündete das Bundesgesundheitsministerium den Arbeitsbeginn der dazu eingesetzten Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin.

„Wir sind froh, dass die Kommission nun endlich ihre Arbeit aufnimmt, und begrüßen das Vorhaben der Ampel sehr. Die sich immer weiter verschlechternde Versorgungslage mit Abbrüchen hierzulande, die internationalen Negativbeispiele Polen und USA sollten dazu führen, dass sich Deutschland mit einer menschenrechtskonformen und evidenzbasierten Regulierung in die Riege der Länder einreiht, die sexuelle und reproduktive Rechte als Kern einer geschlechtergerechten Gesellschaft ansehen und absichern“, erklärt dazu AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner.

Der Kampf um die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen hatte in Deutschland durch die Auseinandersetzung um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche – den Paragrafen 219a StGB – in den letzten fünf Jahren deutlich an Intensität gewonnen und ein Licht auf die völlig unzureichende Versorgungslage mit Abbrüchen in Deutschland geworfen.

„Wir erleben in unseren Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen tagtäglich, wie ungewollt Schwangere durch zahlreiche Hürden und die Kriminalisierung von Abtreibung durch den §218 StGB im Zugang zu medizinscher Versorgung behindert werden. Besonders beeinträchtigt sind durch diese Regelungen Menschen, die Mehrfachdiskriminierung erleben und über wenige bis keine Privilegien und Ressourcen verfügen. Daher begrüßen wir es sehr, dass in der Kommission auch Expert*innen für Schwangerschaftsberatung arbeiten werden. Diese Praxis-Perspektive ist für eine Neuregelung unverzichtbar“, ergänzt Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes.

Die Arbeiterwohlfahrt setzt sich seit ihrer Gründung 1919 für die Verwirklichung der sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen ein. Aus Sicht des Verbandes zählt zur körperlichen Selbstbestimmung auch selbstbestimmte Familienplanung, also die Freiheit, selbst darüber zu entscheiden, ob, wann und wie viele Kinder ein Mensch im Laufe des Lebens bekommen möchte.

„Ungewollt Schwangere haben ein Recht auf psychosoziale Beratung und Unterstützung, wenn sie sie brauchen und wollen. Unverzichtbar ist eine evidenzbasierte, qualitativ hochwertige und niedrigschwellig zugängliche medizinische Versorgung mit Abbrüchen bundesweit. Dies ist bislang nicht gegeben. Wir erwarten von der Kommission, zügig die schon vorhandenen Ideen für eine außerstrafrechtliche Regelung zu prüfen und einen eigenen Vorschlag zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen zu machen“, so Sonnenholzner. „Um reproduktive Rechte vollumfänglich umzusetzen, sind aus unserer Sicht außerdem gute Angebote der sexuellen Bildung, eine Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für einkommensarme Menschen und eine auskömmliche Absicherung der bundesweit vorhandenen Infrastruktur von Schwangerschaftsberatungsstellen nötig“, schließt Naidu.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 01.03.2023

Die Arbeiterwohlfahrt warnt vor einem Kollaps der Pflegefinanzierung in Deutschland. Die Situation sei so dramatisch wie nie zuvor. Der Verband fordert von der Bundesregierung nun umgehend eine grundlegende Finanzreform der Pflegeversicherung. 

„Man muss es ganz deutlich sagen: Das System ist am Ende“, erklärt dazu AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner. „Die letzte Regierung hat nach vielen einzelnen Reformen der Pflegeversicherung den großen Wurf versäumt und die Finanzierung der Pflege nicht sichern können. Die Ampelkoalition muss jetzt dringend handeln und die Pflegeversicherung von Grund auf reformieren. Tut sie es nicht, wird das Pflegesystem in Deutschland kollabieren.“

In Deutschland gibt es rund fünf Millionen pflegebedürftige Menschen und 780.000 Beschäftigte in der Altenpflege. Im Pflegeheim liegt der durchschnittlich zu leistende Eigenanteil für Pflegebedürftige inzwischen bei fast 2.500 Euro, die Sozialhilfequote liegt bei einem Drittel. Für 2022 beträgt das Defizit der sozialen Pflegeversicherung 2,25 Mrd. Euro, für 2023 wird ein Defizit in Höhe von 3 Mrd. Euro erwartet. Der Finanzierungsbedarf allein für die kurzfristige Stabilisierung in 2023 beträgt mindestens 4,5 Mrd. Euro.

Dazu Kathrin Sonnenholzner: „Immer weniger Menschen können sich ihre Pflege leisten oder finden überhaupt noch professionelle Unterstützung. Die Stimmung bei den Pflegekräften ist auf einem Tiefpunkt angelangt, das Vertrauen in die Politik tendiert inzwischen gegen Null, die Pflegekassen stehen vor der Zahlungsunfähigkeit.“

Die Arbeiterwohlfahrt hat deshalb in ihrem Bundesausschuss die Resolution „Rettet die Pflege!“ verabschiedet. Gefordert wird darin unter anderem eine Deckelung der Eigenanteile für Pflegebedürftige, eine solidarische und paritätische Finanzierung der Pflegeversicherung sowie Steuerzuschüsse für versicherungsfremde Leistungen.

Die vollständige Resolution gibt es hier zum Download.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.02.2023

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Paritätische Wohlfahrtsverband fordern gemeinsam in einem offenen Brief die Abgeordneten der Ampel-Koalition auf, eine laute Stimme dafür zu sein, endlich die Grundlagen für wichtige sozial-ökologische Zukunftsausgaben zu schaffen. Statt Milliardenentlastungen für Unternehmen einzuführen, wie vom Finanzminister angekündigt, muss jetzt in die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und eine ökologische Zukunft investiert werden. Beide Verbände fordern die Einführung einer Vermögenssteuer und den Abbau klimaschädlicher Subventionen, um wichtige Vorhaben wie die Kindergrundsicherung, die Energiewende und die Ökologisierung der Landwirtschaft sowie soziale Infrastruktur abzusichern. Das wäre ein dreifacher Gewinn: Es schafft Einnahmen für die öffentliche Hand, führt gleichzeitig zu mehr Klimaschutz und zu mehr sozialer Gerechtigkeit

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer Paritätischer Gesamtverband: “Mehr als 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland leben in Armut. Es ist ein Skandal, dass Bundesminister Lindner versucht, ausgerechnet die Kindergrundsicherung ausbremsen. Die Kindergrundsicherung ist im Koalitionsvertrag verankert, nachdem die Sozialverbände seit Jahren Druck gemacht haben.Es darf nicht sein, dass dieses wichtige Vorhaben, von dem Millionen junge Menschen in Deutschland konkret profitieren würden, nun im Zank der Ampel-Koalition geopfert werden soll.”

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: “Jeder weitere Tag, an dem klimaschädliches Verhalten belohnt wird, ist ein Tag zu viel. Wir verschwenden jedes Jahr mehr als 65 Milliarden Euro für klima- und umweltschädliche Subventionen. Das muss dringend beendet werden. Die Vergünstigungen im Verkehr, beispielsweise für Dienstwagen und Dieselkraftstoff, müssen endlich abgeschafft werden. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, klimaschädliche Subventionen abzubauen. Bei der Umsetzung duckt sie sich jedoch weg. Während die Regierung über die Eckwerte für den Bundeshaushalt debattiert, müssen die Abgeordneten der Ampel-Regierung jetzt laut werden und damit für eine schnelle Umsetzung sorgen.”

Dokument zum Download

Offener Brief von Paritätischem und BUND: Klimaschädliche Subventionen abbauen und Reichtum stärker besteuern (141 KB)

Quelle: Pressemitteilung BUND e. V und Der Paritätische Gesamtverband vom 22.02.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) mahnt eine weiterhin paritätische Besetzung im Bundesverfassungsgericht an. Im Juni 2020 ist das höchste deutsche Gericht mit der Ernennung von Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein als Nachfolgerin von Prof. Dr. Andreas Voßkuhle erstmals paritätisch besetzt worden. Als im Juli 2020 Prof. Dr. Ines Härtel die Nachfolge von Prof. Dr. Johannes Masing antrat, gab es ein weiteres erstes Mal: eine weibliche Mehrheit am Bundesverfassungsgericht! Nachdem Prof. Dr. Martin Eifert am 20. Februar 2023 die Nachfolge von Prof. Dr. Susanne Baer angetreten hat, ist nun die Parität – dieses Mal zu Gunsten der Männer – nach zweieinhalb Jahren wiederhergestellt.

„Es muss bei einer paritätischen Besetzung des Bundesverfassungsgerichts bleiben!“, mahnt Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb. Sie fordert deshalb den Bundesrat auf, sich bei der noch offenen Nachfolge für Prof. Dr. Gabriele Britz im Ersten Senat für eine Frau zu entscheiden.  Dem Ersten Senat gehören neben ihr und den beiden verbleibenden Richterinnen Prof. Dr. Ines Härtel und Dr. Yvonne Ott weitere fünf Richter an, während im Zweiten Senat neben den Richterinnen Dr. Rhona Fetzer, Dr. Sibylle Kessal-Wulf, Prof. Dr. Doris König, Prof. Dr. Christine Langenfeld und Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein drei Richterkollegen tätig sind. Die Nachbesetzung der Stelle von Richterin Prof. Dr. Gabriele Britz ist also die Gelegenheit, die bisherige Sitzverteilung in den Senaten aufrecht zu erhalten und den Ersten Senat erneut mit einer dritten Richterin zu besetzen.

„Sonst wäre die Zeit der Parität schon nach weniger als drei Jahren wieder vorbei.“, erklärte Wersig. „Das wäre im Jahr 2023 ein fatales Zeichen für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen in juristischen Spitzenpositionen!“, so Wersig.

Der djb engagiert sich seit Jahren im Rahmen der Initiative ‚Frauen in die Roten Roben‘ für mehr Richterinnen an den obersten Bundesgerichten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 28.02.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat eine Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Konsultation zur Transformation des Vergaberechts („Vergabetransformationspaket“) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlicht.

„Die Transformation des Vergaberechts sollte Geschlechtergerechtigkeit mitdenken“, so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig.

Der djb unterstützt das Ziel, die öffentlichen Vergabeverfahren zu reformieren und weist darauf hin, dass es nicht nur auf die im Koalitionsvertrag genannten Ziele der „Vereinfachung, Professionalisierung, Digitalisierung und Beschleunigung“ ankommen darf. Vielmehr ist bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auch in den Blick zu nehmen, dass der Staat bei Marktteilnahme seiner Verantwortung zur Förderung eines gemeinwohlorientierten Wirtschaftens nachkommt. Dass das BMWK die Aspekte „sozial“ und „ökologisch“ schon explizit und ergänzend zum Koalitionsvertrag als reformbegründend nennt, ist vor diesem Hintergrund zu begrüßen.

Zur Transformation des Vergaberechts muss aber auch die lang überfällige und verfassungsrechtlich zwingende Förderung einer geschlechtergerechten Unternehmenskultur gehören. Dies entspricht auch dem im aktuellen Koalitionsvertrag ebenfalls gesetzten Ziel, sich für die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern einzusetzen und für Geschlechtergerechtigkeit einzutreten. Der djb fordert daher, bei der Vergaberechtsreform umfassend den Aspekt Geschlechtergerechtigkeit mitzudenken und die entsprechende Genderkompetenz sicherzustellen. Er regt an, dass ein eigenes Aktionsfeld dafür geschaffen wird.

In seiner Stellungnahme setzt sich der djb mit verschiedenen Aktionsfeldern auseinander und macht konkrete Vorschläge zu geschlechtergerechten Verbesserungen, die sich unter anderem auf die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen des Dritten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung stützen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 17.02.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zum heutigen Welttag der sozialen Gerechtigkeit mehr Teilhabechancen für von Armut betroffene Kinder und Jugendliche in Deutschland an. Dafür ist es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation wichtig, in allen Bereichen von Politik, Verwaltung, Rechtsprechung und Gesellschaft das Thema Armutssensibilität stärker als bisher in den Blick zu nehmen. Die Auswirkungen von Armut insbesondere auf Kinder und Jugendliche sollten in ihrer gesamten Komplexität thematisiert werden, um darauf aufbauend Strategien für Bildungs-, Beteiligungs- und Hilfeprozesse sowie Arbeits- und Aktionsbündnisse zu initiieren und zu gestalten. Diese müssen sich an den Bedarfen der Kinder und Jugendlichen orientieren und dazu beitragen, den Kreislauf der Armut zu durchbrechen. Dazu gehört es auch, die stetige Ausgrenzung von Menschen aufgrund ihrer sozialen und ökonomischen Lage sichtbar zu machen und diese strukturelle Diskriminierung anzuerkennen.

 

„Der Alltag von Kindern, die in Armut leben, ist von Verzicht und vielfach von Scham geprägt. Meistens ist kein Geld da, um mal ins Kino oder Schwimmbad gehen zu können, die Kinder werden in der Schule gemobbt, weil sie abgetragene Kleidung anhaben, sie gehen nicht auf Kindergeburtstage, weil kein Geld für ein Geschenk da ist. Armut wirkt sich auch negativ im Bildungsbereich und auf die Gesundheit der Kinder aus. Arme Kinder haben vermehrt Karies, Infektionen, Asthma, Kopf- und Rückenschmerzen und eine höhere Anfälligkeit für chronische Erkrankungen, sie leiden aber auch häufiger unter Stress und geringem Selbstbewusstsein. Deshalb brauchen wir armutssensible und klassismuskritische Fachkräfte nicht nur in der Kinder- und Jugendhilfe, sondern darüber hinaus auch in allen Bereichen von Politik, Verwaltung, Rechtsprechung und Gesellschaft. Notwendig ist auch eine armutssensible Arbeitsweise aller Institutionen und Einrichtungen, die Teil der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen sind oder Entscheidungen für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen treffen. Gerade das frühkindliche und auch das schulische Bildungssystem muss in die Lage versetzt werden, seine tragende Rolle bei der Durchbrechung des Kreislaufes von Armut zu erfüllen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Armut ist ein strukturelles Problem, und in der Regel kein persönliches Versagen Einzelner. Wir müssen mehr als bisher die Herausforderungen anerkennen, die mit der Armut einhergehen, und Armut in Deutschland entstigmatisieren. Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, vor allem von Armut betroffenen jungen Menschen Selbstwirksamkeitserfahrungen zu ermöglichen. Der Schlüssel zur Selbstwirksamkeit und Persönlichkeitsstärkung ist die Beteiligung durch Mitwirkung und Mitbestimmung am gesellschaftlichen Leben. Der Kinderreport des Deutschen Kinderhilfswerkes hat schon vor vielen Jahren dargelegt, dass die frühe Beteiligung von Kindern den Kreislauf der Vererbung von Armut durchbricht. Durch Mitbestimmung entwickeln Kinder schon in jungem Alter soziale Kompetenzen, die sie stark machen. Dadurch können die Kinder erfolgreich mit aversiven Reizen umgehen und die Folgen von sozialer Benachteiligung besser kompensieren“, so Hofmann weiter.

 

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes braucht es zur nachhaltigen Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland eine Gesamtstrategie, deren Grundbestandteil eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung sein muss. Eine solche Gesamtstrategie muss neben monetären Leistungen auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern legen. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. So wie die Ursachen und Folgen von Kinderarmut mehrdimensional sind, müssen dabei alle politischen, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure armutssensibel bei der umfassenden Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Exklusion, beim Aufbrechen von klassistischen Strukturen zusammenarbeiten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.02.2023

Der diesjährige Weltkindertag am 20. September steht unter dem Motto „Jedes Kind braucht eine Zukunft!“. UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk fordern mit diesem Motto ein stärkeres politisches Engagement für eine gerechte und lebenswerte Zukunft junger Menschen. Zur Halbzeit bei der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung appellieren die beiden Organisationen, das globale Versprechen einzuhalten, kein Kind zurückzulassen.

 

Das Erreichen der 17 nachhaltigen Entwicklungsziele („Sustainable Development Goals“, SDGs) ist in Gefahr – und damit auch die Verwirklichung der Kinderrechte, denn jedes der in der Agenda 2030 verankerten Ziele hat eine zentrale Bedeutung für Kinder und ihr Wohl. Bereits vor der COVID-19-Pandemie zeichnete sich ab, dass die bisherigen Fortschritte nicht ausreichen, um die Agenda 2030 zu verwirklichen. Die Folgen von Konflikten – insbesondere die gravierenden Auswirkungen des Ukraine-Krieges –, von Klimawandel, Pandemie sowie der Wirtschafts- und Energiekrise gefährden das Erreichen der SDGs nun zusätzlich und bedrohen die Entwicklungschancen zahlreicher Kinder und Jugendlicher weltweit und in Deutschland.

 

„Wie weit die Welt bei der Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele bisher gekommen ist, lässt sich daran ablesen, wie es Kindern heute geht. Mehr Kinder als je zuvor leiden an Hunger oder wachsen in Armut auf. Gleichzeitig haben weniger junge Menschen Zugang zu guter Bildung oder medizinischer Versorgung. Die Zeit drängt. Wir müssen jetzt deutlich mehr Anstrengungen und Investitionen in ihre Bildung, Entwicklung und ihren Schutz geben – in Deutschland und jeder Region der Erde“, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland.

 

„Als Kinderrechtsorganisation müssen wir insbesondere in der politischen Debatte in Deutschland eine geradezu sträfliche Vernachlässigung der Belange junger Menschen wahrnehmen. Kinderinteressen werden systematisch ausgeblendet, obwohl sie als ein vorrangiger Gesichtspunkt ins Zentrum politischen Handelns gehören. Dafür braucht es dringend die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, eine aktive Politik zur Überwindung der Kinderarmut in Deutschland sowie eine deutliche Stärkung der demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen“, sagt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

Zum Weltkindertag am 20. September 2023 werden bundesweit zahlreiche Initiativen mit lokalen Demonstrationen, Festen und anderen Veranstaltungen auf die Situation der Kinder und ihre Zukunft aufmerksam machen. Parallel zum Weltkindertag ziehen die Vereinten Nationen am 19. und 20. September 2023 beim zweiten SDG-Gipfel in New York eine Halbzeitbilanz der bisherigen Umsetzung der Agenda 2030. Dabei wird es auch darum gehen, wie die Umsetzung der SDGs in der zweiten Halbzeit beschleunigt werden kann.

 

UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk ermutigen die Bundesregierung, sich weiter für die Umsetzung der SDGs stark zu machen. Aus Sicht der Organisationen muss die Politik Kinder sowie ihre Rechte dabei mehr als bisher in den Mittelpunkt stellen und vor allem Mädchen und Jungen stärken, die strukturell benachteiligt sind, wie Kinder in ärmeren Haushalten, geflüchtete und migrierte Kinder oder auch Kinder mit Behinderung. Einen wichtigen Beitrag dazu können unter anderem die Einführung der geplanten Kindergrundsicherung, der Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ und die Umsetzung der feministischen Entwicklungs- und Außenpolitik leisten. Um langfristig stabile und zukunftsfähige Gesellschaften zu entwickeln, sollten zudem alle Kinder von klein auf beteiligt und darin bestärkt werden, ihre Meinung zu Gehör zu bringen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und UNICEF Deutschland vom 21.02.2023

Der Berliner Beirat für Familienfragen bekräftigt seine Empfehlungen an den neuen Senat vom 15.09.2021 zum Beginn der Wahlperiode und sieht verstärkt Handlungsbedarf bei der Unterstützung von Familien.

Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen:

„Wir müssen feststellen, dass die Herausforderungen für Familien in Berlin weiterhin sehr groß sind. Die Situation bei der Suche nach einer passenden Wohnung oder einem Kitaplatz hat sich in der Stadt verschlechtert. Viele Familien konnten sich noch nicht von der Pandemiezeit, wo sie Mehrfachbelastungen ausgesetzt waren, erholen. Der neue Senat muss in seinem Koalitionsvertrag Maßnahmen festschreiben, die das Familienleben in Berlin erleichtern.“

Der Berliner Beirat für Familienfragen stellt daher seine Empfehlungen vom 15.09.2021 erneut an die Koalitionspartner des neuen Senats. 

Empfehlungen des Berliner Beirats für Familienfragen an den neuen Senat finden Sie hier.             

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 02.03.2023

LSVD fordert Ernennung einer/s Sonderbotschafters/in für LSBTIQ*-Menschenrechte

Heute haben das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Leitlinien zu feministischer Außenpolitik bzw. Entwicklungspolitik vorgestellt. Dazu erklärt Alva Träbert aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Deutschland hat zusammen mit Mexiko aktuell den Co-Vorsitz der Equal Rights Coalition (ERC) für den Zeitraum 2022-24 inne. Als LSVD freuen wir uns sehr, die zivilgesellschaftliche Seite in Deutschland in diesem internationalen und multilateralen Gremium vertreten zu können. Die ERC arbeitet daran, die Rechte von LSBTIQ* durch internationale Beziehungen, Förderung, Diplomatie und Austausch zu verbessern. Auswärtiges Amt und BMZ müssen sich jetzt im Rahmen der feministischen Außenpolitik klar zur Stärkung von LSBTIQ* und ihren Menschenrechten in aller Welt bekennen. Das Thema ERC-Vorsitz darf nicht nur Anhang oder Fußnote der feministischen Außenpolitik und Entwicklungspolitik sein, sondern muss ein integrierter Bestandteil dieser Politik werden.

Dem kommt das Auswärtige Amt in seinen Leitlinien mit der Förderung queerer Kulturveranstaltungen und der Förderung des Vorsitzes nach. Der LSVD begrüßt, dass das Auswärtige Amt und das BMZ Menschenrechte und Mehrfachdiskriminierungen in ihrer Arbeit noch mehr in den Fokus rücken wollen. Dies ist ein wichtiger Schritt nach Anerkennung der Yogyakarta-Prinzipien plus zehn und den Selbstverpflichtungen im „LSBTI-Inklusionskonzept der Bundesregierung für die Auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit”. Denn Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ*) sind in vielen Ländern, nicht nur im Globalen Süden, sondern auch in EU-Mitgliedsstaaten wie Ungarn und Polen staatlicher Verfolgung, Gewalt und gesellschaftlicher Diskriminierung ausgesetzt.

Wir fordern die Bundesregierung auf, dem Beispiel anderer europäischer Staaten, Kanadas und der USA zu folgen und die Position einer/s Sonderbotschafters/in für LSBTIQ*-Menschenrechte zu schaffen. Im engen Austausch mit den Kolleg*innen der anderen ERC-Mitgliedsstaaten, mit dem Europäischen Rat und der Europäischen Kommission muss der Einsatz der Bundesregierung für die Menschenrechte von LSBTIQ* gezielt gesteuert und abgestimmt werden. Eine solche auf die Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit fokussierte Position und Arbeit wäre eine notwendige Ergänzung zum Engagement des Queerbeauftragten, welcher die nationale LSBTIQ*-Politik begleitet.

Mehr zum Thema:
Die Equal Rights Coalition – eine multinationale Plattform für LSBTI-Rechte
Equal Rights Coalition: Deutschland und Mexiko übernehmen erstmals den Vorsitz
Website der Equal Rights Coalition
LSBTI-Inklusionskonzept der Bundesregierung für die Auswärtige Politik und Entwicklungszusammenarbeit veröffentlicht

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 01.03.2023

Nicht 16,6 Prozent, sondern 16,9 Prozent betrug die Armutsquote in Deutschland im Jahr 2021. Der Paritätische korrigiert damit seinen im letzten Juni veröffentlichten Armutsbericht. Von Armut betroffen waren damit nicht 13,8 Millionen Menschen, sondern 14,1 Millionen Menschen.

Unter Rückgriff auf Daten des Statistischen Bundesamtes legte der Paritätische Wohlfahrtsverband heute eine aktualisierte Neuauflage seines Armutsberichts 2022 (Berichtsjahr 2021) vor. Notwendig geworden war die Überarbeitung, da das Bundesamt nach bereits im letzten Jahr veröffentlichten Erstergebnissen zu den Armutsquoten jetzt Endergebnisse für das Berichtsjahr 2021 mit zum Teil gravierenden Abweichungen vorlegte. So betrug die Kinderarmut nicht, wie zuerst berechnet, 20,8 Prozent, sondern sogar 21,3 Prozent. Die Armutsquote von Alleinerziehenden stieg auf 42,3 statt auf 41,6 Prozent.

Deutliche Sprünge zeigen sich in den Endberechnungen auch bei den Armutsquoten für Berlin und Nordrhein-Westfalen, die beide um 0,5 Prozentpunkte höher als gedacht liegen und tatsächlich Quoten von 20,1 und 19,2 Prozent aufweisen.

“Die Armutsquoten waren bereits nach den vom Statistischen Bundesamt in 2022 vorgestellten Daten auf einem traurigen Rekordhoch”, kommentiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, den neuen Armutsbericht, “in unseren schlechtesten Träumen hätten wir nicht daran gedacht, dass es nun noch einmal nach oben geht. Unser aktualisierter Armutsbericht 2022 ist ein bitteres Armutszeugnis für die Politik der Großen Koalition. Sie hat die Armut einfach billigend in Kauf genommen.”

Der Verband fordert die Ampel-Koalition zu rigiden und wirkungsvollen Maßnahmen gegen die rapide steigende Armut in Deutschland auf. Schneider: “Angesichts der Entwicklungen des vergangenen Jahres ist erst recht keine Zeit zu verlieren, um die wachsende Not zu lindern. Die Armut wird nicht nur immer größer, sondern mit den explodierenden Preisen auch immer tiefer. Von zentraler Bedeutung sind eine spürbare Anhebung der Regelsätze in Hartz IV und Altersgrundsicherung von jetzt 502 auf 725 Euro, eine existenzsichernde Anhebung des BAföG  und die zügige Einführung der Kindergrundsicherung.”

Den Armutsbericht können Sie auf www.der-paritaetische.de/armutsbericht kostenlos herunterladen.

Terminhinweis: Der Paritätische Gesamtverband lädt am 4. und 5. Mai zum Aktionskongress gegen Armut. Informationen zu Programm und Anmeldung auf www.aktionskongress.de

Dokumente zum Download

Der Paritätische Armutsbericht (1 MB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 10.03.2023

Alle pflegerischen Leistungen müssten künftig bedarfsgerecht übernommen werden.

Angesichts explodierender Eigenanteile ist inzwischen fast ein Drittel aller Pflegebedürftigen in Heimen auf Sozialhilfe angewiesen, weil sie die Kosten nicht alleine bewältigen können. Experten warnen vor einem weiteren Anstieg. Der Paritätische Wohlfahrtsverband mahnt umgehende Reformen an und fordert einen Ausbau der Pflegeversicherung zu einer Pflegevollversicherung. Diese soll nach den Vorstellungen des Verbands künftig für alle pflegebedingten Kosten aufkommen, Pflegebedürftigen dürften ausschließlich Unterkunft und Verpflegung in Rechnung gestellt werden.

“Wir sind an einem Punkt angekommen, wo gilt: Wer pflegebedürftig wird, muss Armut fürchten. Wo jeder dritte in Armut und Sozialhilfe fällt, sobald er oder sie auf Pflege angewiesen ist, hat die Pflegeversicherung in ihrer jetzigen Form ihre Legitimation verloren”, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Verband, unter dessen Dach 1800 Pflegeeinrichtungen sind, spricht sich für eine Pflegevollversicherung aus. “Wir müssen die Absicherung des individuellen Pflegerisikos neu denken, wir brauchen eine Pflegevollversicherung, die bedarfsgerecht alle pflegerischen Leistungen abdeckt”, so Schneider. Pflegebedürftige sollen demnach künftig nur noch für Unterkunft und Verpflegung aufkommen, Kosten für Pflege und Betreuung, Ausbildung oder Investitionen jedoch dürften ihnen nicht in Rechnung gestellt werden. Eine solche Pflegevollversicherung müsse dabei auch den ambulanten Bereich umfassen, fordert der Verband. Sämtliche durch einen unabhängigen medizinischen pflegerischen Dienst als bedarfsgerecht erachteten pflegerischen Leistungen müssten durch die Pflegeversicherung übernommen werden.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 21.02.2023

Wir fordern anstelle Kostendebatte eine Investitionsentscheidung mit einem Sondervermögen für die Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur!

„Das Streikrecht ist eine wesentliche Errungenschaft und Säule unserer Demokratie! Unser Betreuungs- und Bildungssystem kollabiert mit zunehmendem Fachkräftemangel, schlechten Arbeitsbedingungen in struktureller und personeller Ausstattung und ungenügender Bezahlung mit Kindern, die auch vor dem Hintergrund der Pandemie als auch dem Zuwachs an aus Kriegsgebieten geflüchteten Kindern, nochmals mehr individuelle Zuwendung und Unterstützung der Fachkräfte multipler Professionen brauchen! Es geht um das Wohl unserer Kinder, die ein Recht auf gute Betreuung, gute Bildung und gesundes Aufwachsen haben! Hierfür brauchen Beschäftigte dringend bessere Arbeitsbedingungen und eine höhere Bezahlung, weil sie es a) verdient haben und b) wir uns nicht leisten können, Beschäftigte in diesem systemrelevanten für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft so wichtigem Arbeitsfeld aufzugeben und an andere Berufszweige zu verlieren. Deshalb werbe ich auch unter den vom Streik betroffenen Eltern, insbesondere den berufstätigen, um Verständnis für die Streikenden als auch um die Solidarität mit ihnen. Darüber hinaus müssen wir das Berufsfeld „Erzieher:in“ attraktiv machen, um eine dringend erforderliche Fachkräfteoffensive in diesem Sektor erfolgreich zu gestalten! D.h. wir brauchen ein Sondervermögen für den Betreuungs- und Bildungssektor!“ positioniert sich Cornelia Spachtholz, Vorsitzende des Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) anlässlich des aktuellen Streiks der Beschäftigten in Kita & Co.

„Das Problem berufstätiger Eltern, insbesondere berufstätiger Mütter ist, dass es grundsätzlich zwar den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz gibt, er sich aber de facto in solch akuten Situationen nicht direkt durchsetzen lässt, maximal im Nachgang mit dem Klageweg, was in der akuten Situation von geschlossener Kita nicht hilfreich ist und berufstätige Eltern in der Regel keinerlei Ressourcen für so etwas on top des herausfordernden Vereinbarkeitsalltags haben. Für berufstätige Mütter und Väter verschärft sich das Vereinbarkeitsdilemma, wenn Kita & Co wegen Läusen, Pandemie oder Streik geschlossen sind. Wieder wird eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe trotz Rechtsansprüchen zum Privatproblem! Aber das ist nicht mehr hinnehmbar, das Private ist Politisch! Deshalb müssen wir uns von der Kostendiskussion lösen hin zur Investitionsentscheidung im Betreuungs- und Bildungssektor mit dem Ausbau an Qualität und Quantität sowie einer Fachkräfteoffensive!“ verfechtet Cornelia Spachtholz die Bedürfnisse berufstätiger Eltern, insbesondere berufstätiger Mütter und der Kinder.

Was aber tun in konkreter Streiksituation mit geschlossener Kita? Hier ein Auszug an Tipps:

  • Arbeitgeber:in melden, dass Betroffenheit vom Streik vorliegt und nicht ohne Meldung vom Arbeitsplatz fernbleiben.
  • Mit Arbeitgeber:in und im Arbeitsvertrag klären, ob Urlaub eingereicht werden muss oder eine Klausel zur bezahlten Freistellung oder der Möglichkeit einer Arbeitsverweigerung besteht.
  • In Abhängigkeit der Branche, des Unternehmens, der Tätigkeit und des Arbeitsvertrags prüfen, ob die Arbeitszeit flexibilisiert werden kann durch Verlegung der Arbeitszeit, oder/und ob der Arbeitsort z.B. mit Mobilem Arbeiten flexibilisiert werden kann.
  • In Abhängigkeit der Branche, des Unternehmens, der Tätigkeit und des Arbeitsvertrags und der Bedürfnisse des Kindes prüfen, ob das Kind zur Arbeit mitgenommen werden kann, z.B. bei Vorhandensein eines Eltern-Kind-Zimmers.
  • Bündnis mit den anderen vom Streik betroffenen Eltern suchen, da sich die Kinder und Eltern in der Regel kennen und es jeweils unterschiedliche Arbeitsverpflichtungen oder Ressourcen gibt. Aus diesem Bündnis der Kitaeltern kann vielleicht jemand eine Vormittagsschicht und ein anderer eine Nachmittagsschicht der Betreuung übernehmen.
  • Grundsätzlich sind beide Eltern verantwortlich. Daher ist es nicht nur Angelegenheit der berufstätigen Mütter, sondern auch die des anderen Elternteils, z.B. des Vaters. Daher nicht nur selbst die Möglichkeiten prüfen, sondern der Expartner bzw. Partner bzw. andere Elternteil sollte die gleiche Prüfung vornehmen – für seine Arbeitszusammenhänge.
  • Ist Betreuung kurzfristig innerhalb des Familien- und Freundesnetzwerk leistbar?
  • Ist eine Notfallbetreuung durch Babysitter:in, Tagesmutter, Tagesvater oder über die Kommune möglich?

„Familien sind in der Krise. Berufstätige Eltern und insbesondere berufstätige Mütter sind am Limit ebenso, wie die Fachkräfte die in Kita & Co sich um unsere Kinder kümmern! Nur wenn unsere Kinder bestmöglich betreut und versorgt sind, haben wir den Kopf frei für Erwerbstätigkeit und eine Grundvoraussetzung für eine gute work-life-balance geschaffen! Grundsätzlich sollten sich Eltern immer ein back-up-System für ihre Kinderbetreuungsbedarfe sichern, um in akuten Betreuungsausfällen vorbereitet zu sein!“ konstatiert Spachtholz und fordert: „Hier sind aber vor allem auch die politischen Entscheidungsträger:innen gefordert, endlich konsequent zu handeln mit einer konsistenten, gleichstellungsorientierten und zeitgemäßen Familienpolitik, die im Betreuungs- und Bildungssektor mit der notwendigen finanziellen Ausstattung ankommt!“

Die Vorsitzende des Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM), Cornelia Spachtholz, wurde hierzu auch am 26.02.2023 vom WDR interviewt, was in Auszügen des Vorgesprächs und des Interviews im Beitrag der Aktuellen Stunde am 26.02.2023 und im MoMa am 27.02.2023 ausgestrahlt wurde, Link hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 27.02.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 15. Mai 2023

Veranstalter: DJI Deutsches Jungendinstitut

Ort: Berlin

Die aktuell steigenden Kosten für Wohnen und Energie belasten Familien, trotz einer Reihe von entlastenden Maßnahmen, bis in die Mittelschicht hinein in einem außergewöhnlich hohem Maß. Dies liegt unter anderem daran, dass die akute Krise bereits länger existierende Probleme des Wohnungs- und Energiemarktes verstärkt. Die Bezahlbarkeit, die Verfügbarkeit und der diskriminierungsfreie Zugang zu Wohnraum für alle Familienformen ist bereits seit längerer Zeit nicht mehr selbstverständlich gegeben. Auch Energiearmut ist ein Thema, das bereits vor dem Anstieg der Energiepreise im letzten Jahr für viele Familien ein Problem darstellte.

Die AGF-Veranstaltung soll eine Bestandsaufnahme der Belastungen von Familien durch die steigenden Wohn- und Energiekosten vornehmen sowie kurz- und langfristige Handlungsoptionen für die Politik diskutieren.

Das Programm finden Sie im hier.

Sie können sich online für die Veranstaltung anmelden unter https://ag-familie.de/de/150523-veranstaltung-wohnen/.

 

WEITERE INFORMATIONEN

Das Fachkräfteportal www.sicher-aufwachsen.de ist ein Projekt von Frauenhauskoordinierung e.V. und bietet Impulse, Praxisbeispiele und Methoden, um Fachkräfte zu unterstützen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, die von Partnerschaftsgewalt mitbetroffen sind.

Wer an Familienfreundlichkeit denkt, hat zuerst Erfahrungen aus dem Alltag vor Augen: ein Kellner im Restaurant, der ungefragt den Kinderhochstuhl bringt, die Unterstützung mit dem Kinderwagen an der Rolltreppe oder Verständnis für Kinder, die laut und fröhlich spielen oder laut und eindringlich jammern. Dies sind sehr situative Erfahrungen. Die vorliegende Studie zeigt darüber hinaus auf, dass die Menschen mit Familienfreundlichkeit konkrete Erwartungen an die Politik verbinden.

Mit der vorliegenden Studie des SINUS-Instituts wurde erstmals erhoben, was die Bevölkerung unter Familienfreundlichkeit versteht und was nötig ist, um Deutschland zu einem familienfreundlicheren Land zu machen. Die Ergebnisse zeigen: Familien wünschen sich Respekt und Anerkennung – und zwar im gesellschaftlichen Miteinander ebenso wie in der politischen Gestaltung. Unsere Aufgabe als Bundesregierung ist es, die Bedürfnisse der Bevölkerung ernst zu nehmen, unseren Beitrag zu mehr Familienfreundlichkeit zu leisten und entsprechende Voraussetzungen zu schaffen.

Die Studie bestätigt bisherige Erfolge der Familienpolitik: Mit der Einführung und Weiterentwicklung familienpolitischer Leistungen wie des Elterngelds, dem Ausbau der Kinderbetreuung, einer familienfreundlicheren Arbeitswelt oder dem sozialen Sicherheitsnetz zum Beispiel mit dem Kinderzuschlag ist Deutschland in den vergangenen Jahren zu einem familienfreundlicheren Land geworden. Die Menschen erwarten aber auch, dass die Belange von Familien ernst genommen werden – und in Krisenzeiten nicht beiseitegefegt werden.

Für die Bevölkerung sind die drei dringendsten Themen, die wir als Bundesregierung und Gesellschaft angehen müssen: (1) familienfreundliches Wohnen, (2) soziale Sicherung und (3) Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hier gilt es, Familien stärker zu unterstützen und Nachteile noch besser aufzufangen.

Denn jedes Kind soll unabhängig von der finanziellen Situation seiner Eltern mit guten Chancen ins Leben starten. Eine der dringendsten Aufgaben für uns ist es daher, Armutsrisiken zu verringern und mehr Entwicklungs- und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Wir arbeiten daher an der Kindergrundsicherung – um so ein wirksames Sicherheitsnetz für alle Kinder und ihre Familien zu knüpfen.

Trotz Verbesserungen ist die Balance zwischen Familie und Beruf einer der größten Stressfaktoren für Eltern und Kinder in Deutschland. Hier unterstützen wir Familien mit dem quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung, mit der Fortführung des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ für eine familienfreundliche Arbeitswelt und mit guten Rahmenbedingungen für eine partnerschaftliche Aufgabenteilung.

Von Familien in allen Einkommens- und Bildungsschichten wird die Frage nach ausreichend Wohnraum als dringlichster und wichtigster Bedarf benannt. Das macht deutlich: Familienfreundlichkeit ist ein Thema, das das Familienministerium nicht allein gestaltet, sondern von allen politischen Akteurinnen und Akteuren stärker mitgedacht werden muss. Die hier vorgelegte Studie macht deutlich: Familienfreundlichkeit ist eine gemeinschaftliche Aufgabe, an der wir alle arbeiten müssen.

Was heißt hier familienfreundlich? Vorstellungen und Erwartungen von (potenziellen) Eltern

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ZFF-Info 03/2023

SCHWERPUNKT: Belastungen durch Corona von Kindern und Jugendlichen

Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass Kinder und Jugendliche durch die Corona-Pandemie besonders belastet wurden. Viele von ihnen haben weiterhin dringenden Unterstützungsbedarf. Eine interministerielle Arbeitsgruppe hat darüber beraten, wie Kinder und Jugendliche besser unterstützt werden können. Ihren Bericht beschloss nun das Kabinett. 

Die Corona-Pandemie ist wahrscheinlich an keinem Kind oder Jugendlichen spurlos vorüber gegangen: geschlossene Kitas und Schulen, fehlende soziale Kontakte, Lernlücken, mangelnde Bewegung, ausgefallene Klassenfahrten oder Abifeiern. Das macht sich unter anderem bemerkbar in Lernrückständen oder einer Zunahme von psychischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen.

Es ist eine zentrale gesellschaftspolitische Aufgabe, die immer noch fortbestehenden Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche in den Blick zu nehmen und Angebote der Unterstützung zu erarbeiten. Deshalb hat eine interministerielle Arbeitsgruppe beraten, wie Kinder und Jugendliche in ihrer Widerstandsfähigkeit gegenüber Krisen gestärkt werden können und welche Maßnahmen dabei helfen könnten. Den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe hat nun das Kabinett beschlossen.

Den Abschlussbericht finden Sie beim Bundesfamilienministerium: „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“

Psychische Belastungen im Fokus

Im Fokus des IMA standen psychische Belastungen als indirekte Folgen von Corona. „73 Prozent der jungen Menschen sind auch durch die Einschränkungen während der Pandemie bis heute enorm gestresst“, erläuterte Bundesjungendministerin Lisa Paus bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Hinzu kämen aktuelle Belastungen durch Krieg, Inflation und Klimakrise. „Wir sind als gesamte Gesellschaft gefordert, die Belastungen für junge Menschen abzumildern.“

Gesundheitsminister Lauterbach unterstrich, dass es richtig gewesen sei, „einen besonderen Fokus auf sozial benachteiligte junge Menschen“ zu legen. Verschiedene Untersuchungen haben nämlich gezeigt, dass soziale Benachteiligung – zum Beispiel durch niedrigen Bildungsstand der Eltern, beengte Wohnverhältnisse, psychische Belastungen der Eltern, oder Migrationshintergrund – ein zentraler Risikofaktor für gesundheitliche Belastungen bei Kindern und Jugendlichen ist.

Paus betonte, wie gut Kinder und Jugendliche die pandemiebedingten Herausforderungen meistern, dürfe aber weder von ihren persönlichen Ressourcen abhängen, noch davon, ob das private Umfeld Stabilität und Unterstützung bereitstellen könne.

Die interministerielle Arbeitsgruppe (IMA) „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ tagte bereits 2021. Auf Anraten des Corona-ExpertInnenrates der Bundesregierung setzte diese die IMA 2022 wieder ein. Unterstützt wurde die IMA von zahlreichen Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und den Ländern. 

Weiterhin großer Unterstützungsbedarf

Die Arbeitsgruppe fordert alle Beteiligten – Bund, Länder, Kommunen, das Gesundheitswesen und die Wissenschaft – auf, in ihren Zuständigkeiten das ihnen Mögliche beizutragen, um Kindern und Jugendlichen ein gutes, gesundes Aufwachsen auch unter krisenhaften Bedingungen zu ermöglichen.

Der Bericht rät, mögliche Maßnahmen an die bestehenden Regelsysteme wie Kitas und Schulen oder die Jugend- und Familienhilfe anzubinden, damit sie für alle leicht zugänglich sind. Ziel der Maßnahmen müsse es sein, Kinder und Jugendliche in ihrer Gesundheit nachhaltig zu stärken und sie resilient auch für künftige Krisen zu machen.

Zudem sei es wichtig, dass sich die Beteiligten über fachliche und föderale Grenzen hinweg vernetzten und besser zusammenarbeiten, um die vorhandenen finanziellen Ressourcen möglichst gewinnbringend einsetzen zu können.

Welche Maßnahmen zur Unterstützung gibt es konkret?

Die interministerielle Arbeitsgruppe sieht fünf sogenannte Handlungsfelder und hat für jeden Bereich Empfehlungen erarbeitet. Viele sinnvolle Maßnahmen sind schon auf den Weg gebracht worden. Hier einige Maßnahmen, für die der Bund Verantwortung trägt:

  • Im Handlungsfeld Frühe Hilfen erweitert der Bund in diesem Jahr die Angebote. Insgesamt stehen dafür 56 Millionen Euro zur Verfügung, unter anderem, um Familien mit Belastungen direkt nach der Geburt über Willkommensbesuche oder Lotsendienste zu erreichen und zum Beispiel durch Familienhebammen zu unterstützen.
  • Im Handlungsfeld Kindertagesbetreuung sieht zum Beispiel das Kita-Qualitätsgesetz auch Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit, Ernährung und Bewegung vor.
  • Im Handlungsfeld Schule unterstützen ab dem Schuljahr 2023/24 Mental Health Coaches an Schulen in einem Modellprogramm des BMFSFJ bei Fragen zur mentalen Gesundheit und bei akuten psychischen Krisen.
  • Im Handlungsfeld Gesundheitswesen setzt sich der Bund für eine bessere medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Auch Prävention und Gesundheitsförderung sollen gestärkt und für Kinder und Jugendliche mit stärkeren psychischen Belastungen und psychischen Erkrankungen mehr Therapieplätze geschaffen werden. Somit sollen Wartezeiten vor allem im ländlichen Raum reduziert werden.
  • Im Handlungsfeld Jugend- und Familienhilfe geht es unter anderem darum, vom Bund mit dem Jugendstärkungsgesetz geschaffene neue Rechtsansprüche für Kinder, Jugendliche und Familien auf Beratung und Unterstützung umzusetzen. Kinder können nun beim Jugendamt psychosoziale Beratung in Anspruch nehmen, ohne dass ihre Eltern darüber informiert werden.

Quelle: Pressemitteilung Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 08.02.2023

Zur heutigen Veröffentlichung des Berichts der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA) zu „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona” erklären Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, und Johannes Wagner, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit:

Nina Stahr:
Es ist unsere Verantwortung, mit einem ganzheitlichen Ansatz alle Hebel in Bewegung zu setzen, damit Kinder und Jugendliche gar nicht erst erkranken. Die Handlungsempfehlungen der IMA zeigen: Es braucht mehr Qualität in Kitas und Schulen und folglich auch mehr pädagogische Fachkräfte. Wir müssen Lehrkräfte und Kitaleitungen durch den Einsatz multiprofessioneller Teams entlasten, damit sie Zeit für Beziehungsarbeit haben. Wir wollen den Leistungsdruck vermindern und Schüler*innen mitbestimmen lassen, damit sie Selbstwirksamkeit erfahren. Als Ampelkoalition haben wir mit dem Kitaqualitätsgesetz, dem Startchancenprogramm und der ressortübergreifenden Fachkräftestrategie schon mehrere Initiativen für Bildungsgerechtigkeit auf den Weg gebracht und das ist gut so.

Besonders wichtig ist, dass wir jungen Menschen zuhören und ihre Meinung ernst nehmen: Wir sind überzeugt, dass wir für die Lösungen der multiplen Krisen die Perspektive junger Menschen brauchen. Für dieses Ziel ist das von Bundesfamilienministerin Lisa Paus gegründete Bündnis für die junge Generation ein zentraler Baustein.

Johannes Wagner:
Die Pandemie hat dramatische Auswirkungen auf die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gehabt. Unsere Aufgabe ist es jetzt, die Folgen zu mildern und gleichzeitig gesundheitsförderliche Strukturen zu schaffen. Dafür muss Gesundheit im Alltag noch mehr als Thema in der Gesellschaft verankert werden – insbesondere in Einrichtungen, in denen sich Kinder regelmäßig aufhalten, wie in Kitas und Schulen. Erzieher*innen und Lehrer*innen sollten noch mehr dafür sensibilisiert werden und dieses Wissen an die Kinder weitergeben. Auch eine gesunde Verpflegung und Bewegungsangebote gehören dazu. Auf Bundesebene fördern wir das bereits über das Präventionsgesetz. Zusätzlich setzen wir gerade eine Nationale Ernährungsstrategie auf, die insbesondere auch die Verpflegung in Gemeinschaftseinrichtungen in den Blick nimmt.

Auch in Bezug auf die psychischen Folgen der Pandemie müssen wir handeln. Im Koalitionsvertrag haben wir uns vorgenommen, die psychotherapeutische Bedarfsplanung zu reformieren, insbesondere um für Kinder- und Jugendliche die Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz deutlich zu reduzieren. Das muss jetzt auch umgesetzt werden. Bei alldem gilt: Auch die Länder müssen mitziehen, damit die Gesundheit der Kinder noch mehr in den Fokus rückt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 08.02.2023

Zum Entwurf des Abschlussberichts der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ erklärt die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Gyde Jensen:

„Die Kosten und Konsequenzen der Corona-Maßnahmen bei den Jüngsten waren viel zu hoch und tiefgreifend. Das zeigen auch die Ergebnisse der interministeriellen Arbeitsgruppe. Debatten über verpasste Mathestunden als Chancenbremser greifen deutlich zu kurz. Kinder und Jugendliche müssen den Kopf freihaben, um zu lernen. Um Entwicklungsschritte nachzuholen, brauchen Kinder und Jugendliche auch außerhalb des Elternhauses vertrauensvolle und einfühlsame Ansprechpartner, mit denen sie offen über Schwierigkeiten, Sorgen und Ängste reden können. Die von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach und Bundesfamilienministerin Lisa Paus vorgestellten Ansatzpunkte geben wichtige Impulse. Allerdings fehlt es uns hier, wie überall, an Fachkräften. Deshalb sind auch schnell unkonventionelle Lösungen gefragt. Dazu gehören beispielsweise Psychologie- und Pädagogik-Studierende, die Schulpsychologen unterstützen. Viele ältere Menschen sind ehrenamtlich engagiert, sie könnten als Mentoren und Ersatz-Großeltern auch niedrigschwellig junge Menschen an die Hand nehmen. Zu dieser Ideenfindung sollten Kommunen, Länder und Bund in einem Mental-Health-Gipfel zusammenkommen, gerade auch um Best Practices auszutauschen und im Idealfall flächendeckend auszurollen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 08.02.2023

Bericht macht Defizite bei Kindern und Jugendlichen infolge Corona-Pandemie deutlich

Die Bundesregierung hat am heutigen Mittwoch den Abschlussbericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ beschlossen. Dazu erklären die jugendpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher, sowie der gesundheitspolitische Sprecher Tino Sorge: 

Silvia Breher: „Als Handlungsbedarfe wurden im Bericht der Arbeitsgruppe ‚Kindergesundheit‘ insbesondere der Ausbau der Frühen Hilfen sowie Maßnahmen im Bereich der frühkindlichen Bildung identifiziert. Umso mehr verwundert es, dass die Ampel in diesen Bereichen einen Rückwärtsgang eingelegt und wichtige Programme wie das Bundesprogramm Sprach-Kitas oder die Fachkräfteoffensive gestrichen hat. Ende vergangenen Jahres wurde die Forderung der CDU/CSU-Fraktion auf Ausbau der Frühen Hilfen als nicht notwendig abgebügelt. Im Sinne unserer Kinder endlich handeln statt permanent reden: das ist das Gebot der Stunde!“ 

Tino Sorge: „Schulschließungen und Lockdowns haben tiefe Spuren in der gesundheitlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen hinterlassen. Depressions- und Adipositaserkrankungen haben in dieser Zeit deutlich zugenommen. Es ist daher wichtig, dass zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung als Empfehlungen in den Bericht aufgenommen wurden. Weitere Lehren für die Zukunft sind aber unverzichtbar. Bei der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen müssen künftig die Folgen für die Betroffenen noch stärker Maßstab bei der Abwägung sein.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 08.02.2023

eaf fordert frühere Einbindung der Familienverbände als Lobby der Betroffenen

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) sieht sich durch die Ergebnisse des Abschlussberichts der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ in ihrer Forderung bestärkt, dass die Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in Krisen sehr viel früher beachtet und sehr viel konstanter berücksichtigt werden müssen.

„Welche schwerwiegenden Auswirkungen teils monatelange Schulschließungen auf die psy­chische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen und damit auf das Leben der Familien haben, darauf hat die eaf bereits 2020 und 2021 hingewiesen“, betont eaf-Präsident Professor Martin Bujard. „Wir unterstützen deshalb die von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Handlungs­empfehlungen ausdrücklich. Diese sollten zeitnah umgesetzt werden. Mit Blick auf zukünftige Krisen gehen wir aber noch darüber hinaus: In Entscheidungen von so großer Tragweite, wie es die Schulschließungen waren, müssen Familienverbände als Lobby der Betroffenen von Anfang an mit eingebunden werden. Denn sie sind es, die die Sicht der Familien kompetent in politischen Überlegungen und Abstimmungsprozesse einbringen können.“

Um den Herausforderungen und Bedürfnissen von Familien über akute Krisen hinaus Gehör zu verschaffen, wiederholt die eaf ihren Ruf nach einem Familiengipfel im Kanzleramt. „Ein regelmäßiger Austausch auf dieser Ebene wäre ein deutliches Signal an die Familien: Ihr seid Chefsache. Wir sehen eure Leistungen und wir möchten über eure Bedarfe direkt mit euch sprechen“, so Bujard.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. eaf vom 09.02.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

„Während Arbeitgeber in vielen Engpassberufen händeringend nach Arbeitskräften suchen, leistet sich die Ampel eine anwachsende ‚Stille Reserve‘ von mittlerweile rund zwei Millionen Menschen, deren Alter zwischen 25 bis 59 Jahren liegt. Dabei handelt es sich um Menschen mit Arbeitswunsch und überwiegend guten Qualifikationen, die aber nicht als arbeitsuchend registriert sind. Sie sind damit unsichtbar für die Behörden. Für die Gesamtwirtschaft und die Unternehmen ist das ein großes Problem. Minister Heil hat dieses Problem weder erkannt noch einen Plan, diese Menschen anzusprechen. Stattdessen dreht sich die Diskussion immer noch einseitig um billige und fertig ausgebildete Fachkräfte aus dem Ausland. Ich fordere die Bundesregierung auf, die Stille Reserve in den Blick zu nehmen“, kommentiert Jessica Tatti, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, die heute von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Arbeitslosenzahlen. Tatti weiter:

„Oft liegt es an den Rahmenbedingungen wie einer verlässlichen Kinderbetreuung, die eine Arbeitsaufnahme verhindern. Mehr als jede dritte Frau in der Stillen Reserve gibt an, aufgrund ihrer Betreuungsaufgaben keine Arbeit aufnehmen zu können. Zudem braucht es hochwertige Beratung und niederschwellige Angebote wie kostenlose Bewerbungstrainings. Am wichtigsten sind aber gute Löhne und bessere Arbeitsbedingungen, gerade im Dienstleistungsbereich. Dann wären wieder mehr Menschen bereit, ihre Arbeitskraft einzubringen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 31.01.2023

Das Modellvorhaben zum Einsatz von sogenannten Mental Health Coaches im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ (in der Nachfolge des Corona-Aufholpaketes für Kinder und Jugendliche) befindet sich noch in der Phase der Konzeptionierung. Das führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/5469) auf eine Kleine Anfrage (20/5206) der Unionsfraktion aus. In welchen Regionen und an welchen Standorten Mental Health Coaches gefördert werden können, stehe aktuell noch nicht fest. Die Auswahl erfolge in enger Abstimmung mit den Ländern, heißt es in der Antwort weiter.

Zur Unterstützung besonders belasteter Schulen sollen demnach im Rahmen dieses Modellvorhabens Mental Health Coaches eingesetzt werden, die sich in Gruppenangeboten präventiv um die Stärkung der Resilienz und weiterer Gesundheitsaspekte kümmern. Bei den Mental Health Coaches soll es sich um Fachkräfte (Sozialpädagoginnen/-pädagogen oder vergleichbare pädagogische oder psychologische Ausbildung) handeln, die entsprechend fortgebildet werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 101 vom 08.02.2023

Ein Antrag (20/678) der Fraktion die Linke zur Ausbildungsoffensive für mehr Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher wurde von der Mehrheit des Bildungsausschusses abgelehnt, nur die Linke stimmte für die Vorlage.

In dem Antrag hatten die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, in Absprache mit den Ländern ein Programm zur Finanzierung zusätzlicher Lehramtsstudienplätze sowie ein Sonderprogramm für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern auf den Weg zu bringen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 96 vom 08.02.2023

Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Gesetzentwurf (20/5544) zur weiteren Fristverlängerung für den beschleunigten Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder vorgelegt. Darin bezieht sie sich auf das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter„ (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) vom 2. Oktober 2021, mit dem ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab dem 1. August 2026 stufenweise eingeführt und gleichzeitig der dafür erforderliche Infrastrukturausbau finanziell unterstützt wurde. Dieser Ausbau komme jedoch durch erschwerte Bedingungen infolge der Corona-Pandemie, der Hochwasserkatastrophe in einigen Regionen Deutschlands und des russischen Angriffskrieges in der Ukraine nur stockend voran, weshalb die Länder mehr Zeit bräuchten, um die Fördermittel abzurufen, schreibt die Unionsfraktion. Die Laufzeit des Investitionsprogramms müsse deshalb um ein weiteres Jahr, bis Ende 2023, verlängert werden, fordert die Fraktion in ihrem Gesetzentwurf.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 94 vom 08.02.2023

Über eine der weltweit bisher wenigen Studien zum Zusammenhang zwischen dem sozioökonomischem Status und dem Risiko für eine Krankenhauseinweisung (Hospitalisierung) mit Covid-19 bei Kindern und Jugendlichen berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/5392) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/5083). Danach ist die Auswertung von Versichertendaten der AOK Rheinland/Hamburg in Kooperation mit der Medizinischen Fakultät der Universität Düsseldorf die einzige für Deutschland vorliegende Studie zum genannten Thema.

Insgesamt ist eine Hospitalisierung mit Covid-19 im Untersuchungszeitraum der Studie zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 13. Juli 2021 bei Kindern und Jugendlichen ein seltenes Ereignis gewesen, wie die Bundesregierung darlegt. Analysen nach dem Erwerbsstatus der Eltern zeigten dabei den Angaben zufolge unter anderem ein erhöhtes Risiko für Kinder von Eltern, die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen waren.

Wie es zu dieser Ungleichverteilung kam, könne anhand dieser Studie nicht abschließend geklärt werden, schreibt die Bundesregierung weiter. Eine ungleiche Verteilung von Vorerkrankungen, die Risikofaktoren für einen schweren klinischen Verlauf von Covid-19 sind, habe diese Assoziation nicht erklären können.

Die Studie ist laut Bundesregierung auf die Population von Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg zwischen 0 und 18 Jahren mit Aufenthalt in Deutschland beschränkt. Die Ergebnisse der Studie könnten somit nicht ohne weiteres auf die gesamte bundesdeutsche Bevölkerung im Kindes- und Jugendalter übertragen werden.

Wie genau es zu dem erhöhten Hospitalisierungsrisiko für Kinder von langzeitarbeitslosen Eltern kommt, sei auch in der internationalen Literatur bisher nicht genau untersucht worden, heißt es in der Antwort ferner. Eine mögliche Erklärung, die auch die Autorinnen und Autoren der Studie anführten, sei das erhöhte Infektionsrisiko mit Sars-CoV-2 für Kinder mit sozialer Benachteiligung, das international beschrieben wurde. „Dieses erhöhte Infektionsrisiko könnte konsekutiv zu einem erhöhten Risiko für Krankenhauseinweisungen mit Covid-19 in dieser Gruppe geführt haben“, führt die Bundesregierung weiter aus. Diese mögliche Erklärung könne allerdings durch die Studie nicht empirisch belegt werden und sei für Deutschland bisher nicht untersucht worden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 78 vom 01.02.2023

Im Jahr 2023 werden voraussichtlich rund 200.000 Haushalte, die bisher Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten, in das Wohngeld wechseln. Das geht laut Bundesregierung aus Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hervor, wie sie in einer Antwort (20/5253) auf eine Kleine Anfrage (20/5019) der Fraktion Die Linke erklärt. Die Abgeordneten erkundigen sich darin nach der am 1. Januar in Kraft getretenen Wohngeldreform und deren Folgen für Empfänger von Grundsicherung beziehungsweise Bürgergeld.

Die Bundesregierung spricht in ihrer Antwort von „komplexen Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Sozialleistungen“. Zugleich betont sie, dass ein Anspruch auf Wohngeld gegenüber einem Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II vorrangig sei, „wenn dadurch die Hilfebedürftigkeit der Leistungsbeziehenden vermieden wird“. Bei Bezug von Wohngeld sei daher grundsätzlich davon auszugehen, „dass die betreffenden Personen im Sinne des SGB II nicht oder nicht mehr hilfebedürftig sind“.

Die Wirkung der Wohngeldreform sei vom IW auf Basis von Mikrosimulationen geschätzt worden, führt die Bundesregierung aus. Den Berechnungen zufolge profitierten von der Wohngelderhöhung unter anderem rund 1,04 Millionen sogenannte Hereinwachserhaushalte, deren Einkommen bislang die Grenzen für einen Wohngeldanspruch überschritten habe. Auch rund 380.000 sogenannte Wechslerhaushalte, die zuvor Leistungen nach dem SGB II oder nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezogen hätten, hätten nun Anspruch auf Wohngeld.

Perspektivisch geht die Bundesregierung davon aus, dass sich mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz der Verwaltungsaufwand im SGB II vermindern wird, da Bedarfsgemeinschaften in den Wohngeldbezug wechseln würden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 76 vom 31.01.2023

6,2 Millionen Menschen profitieren von der neuen Midijob-Regelung seit 1. Januar 2023 – Viele Frauen, Alleinerziehende und Teilzeiterwerbstätige sind unter den Entlasteten – Midijobber*innen zahlen weniger in Rentenversicherung ein, haben aber keine geminderten Rentenansprüche – Rentenkasse kostet diese Umverteilung eine Milliarde Euro, die besser in der Grundrente angelegt wäre

Frauen, Alleinerziehende und Teilzeitbeschäftigte profitieren besonders von der Reform der Midijobs seit Anfang des Jahres. Bis zu einem Arbeitslohn von 2 000 Euro zahlen Midijobber*innen verminderte Beiträge zur Rente und anderen Zweigen der Sozialversicherung. Die Midijob-Regelung kann zur Vermeidung von Altersarmut beitragen. Allerdings entlastet sie auch Personen mit mittleren und hohen Einkommen oder Stundenlöhnen, deren Altersarmutsrisiko deutlich geringer sein dürfte. Das zeigt eine Studie von Wissenschaftlern des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die anhand von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) die Wirkungen der Reform untersucht haben.

„Die Ausweitung der Midijobs soll vor Altersarmut schützen, die Reform ist aber nicht zielgenau“, sagt Hermann Buslei, wissenschaftlicher Mitarbeiter im DIW Berlin und Co-Autor der Studie. „Die eine Milliarde Euro teure Reform entfaltet nicht ihr volles Potenzial, weil das Geld auch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein ist und nicht zum Ziel der Armutsvermeidung beiträgt – dafür profitieren auch Besserverdienende“, sagt Buslei. Die Sozialversicherungsbeiträge von Midijob-Beschäftigten sind von 520 Euro bis zu 2 000 Euro monatlichem Bruttolohn vermindert. Die reduzierten Sozialabgaben für die Rente werden durch eine Umverteilung innerhalb der Rentenversicherung ausgeglichen. Das bedeutet: Midijobber*innen zahlen weniger Beiträge, erhalten aber dieselben Rentenansprüche als wenn sie den vollen Beitrag gezahlt hätten.

Grundrente ausbauen bringt mehr als Midijob-Regelung

Allerdings entlastet die Midijob-Regel auch Personen in den höchsten Einkommensgruppen, ohne zu prüfen, wie hoch der Stundenlohn liegt oder wie die finanzielle Situation der staatlich geförderten Person ist. Zwar profitieren auch potenziell von Altersarmut betroffene Menschen, allerdings werden auch Beschäftigte entlastet, deren Altersarmutsrisiko eher niedrig ist. Um Altersarmut effektiver zu bekämpfen, könnte direkt bei den Rentenanwartschaften der Betroffenen angesetzt werden. „Man könnte die Förderung anhand der Grundrente ausbauen. Die hat den Vorteil, dass sie nur Haushalte mit niedrigem Einkommen erreicht und dass die Betroffenen keine Anträge für die Unterstützung benötigen“, sagt Hermann Buslei. Die Autoren weisen zudem darauf hin, dass die Förderung der Midijobs nicht gegenfinanziert ist und in Zukunft Kostensteigerungen zu erwarten sind. Johannes Geyer, stellvertretender Leiter der Abteilung Staat am DIW Berlin und Co-Autor der Studie rät: „Man sollte den Bundeszuschuss entsprechend anpassen und die zusätzlichen Kosten transparent finanzieren.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 15.02.2023

 

Abends an den Schreibtisch, um Erwerbstätigkeit und Familienleben besser unter einen Hut zu bringen? Das ist für die überwältigende Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Option, zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Wenn Beschäftigte die Wahl hätten, bis wann sie täglich arbeiten, würden sich nur gut drei Prozent für einen Feierabend nach 18 Uhr entscheiden.*

In der politischen Arena werden immer wieder Forderungen nach einer Aufweichung der gesetzlichen Arbeitszeitregeln laut. Eines der Argumente, die unter anderem Arbeitgeberverbände oder CSU-Politikerinnen nennen: Beruf und Privatleben unter einen Hut zu bringen, falle leichter, wenn Beschäftigte sich bei Bedarf auch abends an den Schreibtisch setzen können – etwa, wenn die Kinder schlafen. Mit realen Arbeitszeitwünschen hat das aber kaum etwas zu tun, ergibt die Untersuchung von WSI-Forscherin Dr. Yvonne Lott. Sie hat Daten von über 2300 sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten analysiert, die im November 2022 an der Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung teilgenommen haben. Das Ergebnis: Knapp 97 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möchten spätestens um 18 Uhr mit der Erwerbsarbeit abschließen. Nur ein Bruchteil würde gern von diesem Zeitrahmen abweichen. Das gilt für Eltern genauso wie für andere Beschäftigte.

Die aktuellen Befragungsergebnisse stehen im Einklang mit dem Stand der Forschung, betont die Soziologin. Lott referiert zahlreiche empirische Studien, die festgestellt haben, dass Arbeit am Abend die Work-Life-Balance beeinträchtigen kann. Sie sei nicht vereinbar mit dem Rhythmus des sozialen Lebens. Schließlich sei die moderne Erwerbsgesellschaft als „Abend- und Wochenendgesellschaft“ strukturiert, „in der die Zeit am Abend und am Wochenende als sozial besonders wertvoll eingeschätzt wird“.

Arbeit am Abend begünstige Stress, Schlafprobleme und emotionale Erschöpfung bei betroffenen Beschäftigten, so die Forschungslage. Wenn die Grenzen zwischen Beruflichem und Privatem verschwimmen, könne es zu Konflikten kommen, die unter anderem das Wohlbefinden von Kindern gefährden. Auch Partnerinnen und Partner litten dann vermehrt unter Stress und Depressionen und seien weniger zufrieden mit dem Zusammenleben. Negativ könne sich nicht nur stundenlange Arbeit am Abend auswirken, sondern bereits gelegentliche Mails oder die Erreichbarkeit für Anrufe.

Für ihre eigene Analyse hat Lott Antworten auf die Frage ausgewertet, wann Beschäftigte ihren Arbeitstag am liebsten beginnen und beenden würden, wenn sie selbst entscheiden könnten. Demnach möchte der größte Teil je nach Arbeitsbeginn zwischen 14 und 17 Uhr Feierabend machen. Frauen wollen im Schnitt rund eine Stunde früher aufhören als Männer, ansonsten finden sich ähnliche Muster, auch bei Eltern und Kinderlosen. Den Wunsch, bis nach 18 Uhr zu arbeiten, äußern lediglich 3,4 Prozent aller Befragten. Dass Abendarbeit in der Realität deutlich häufiger vorkommt, habe also nichts mit den Interessen von Beschäftigten zu tun, sondern verschärfe in vielen Fällen Vereinbarkeitskonflikte.

„Beschäftigte, und das gilt auch für Eltern, wollen nicht bis 22 Uhr oder 23 Uhr am Abend arbeiten. Was sie wollen, ist ein Feierabend spätestens um 17 Uhr beziehungsweise 16 Uhr“, schreibt die WSI-Expertin. Wenn es darum geht, Vereinbarkeitsprobleme zu lösen, liege eine andere Lösung auf der Hand: Die Einführung der Viertagewoche würde Spielraum für private Verpflichtungen schaffen. Weil dadurch die Produktivität nachweislich steigt, könnten Beschäftigte und Unternehmen gleichermaßen profitieren.

Wann Eltern Feierabend machen wollen, WSI Policy Brief Nr. 74, Februar 2023

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 08.02.2023

 

Die staatlichen Entlastungsmaßnahmen zur Abfederung der Energie- und Inflationskrise kommen bei der Bevölkerung stärker an als noch vor einigen Monaten und dürften aktuell und in nächster Zeit die Konsumnachfrage in Deutschland stabilisieren. Das ergibt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung auf Basis der repräsentativen IMK-Energiepreisbefragung.* Vor allem Paare und Familien schätzen ihre konkrete Entlastung durch die Pakete der Bundesregierung mittlerweile höher ein als noch im vergangenen Sommer. Zugleich ist zwischen August und Dezember der Anteil der Menschen etwas gesunken, die Ausgaben für Energie als erhebliche oder sogar sehr schwere finanzielle Belastung für sich wahrnehmen und deshalb andere Ausgaben kürzen wollen. Trotzdem ist sowohl die wahrgenommene Belastung als auch der Spardruck für viele weiter enorm, insbesondere bei Haushalten mit niedrigeren oder mittleren Einkommen.

Eine gewisse Entspannung zeigt sich insbesondere bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Gas beziehen: Im August bewerteten fast zwei Drittel von ihnen die Kosten dafür als „eher schwere“ oder „sehr schwere“ finanzielle Belastung. Im Dezember taten das 56 Prozent, obwohl der Gaspreis zwischenzeitlich weiter angezogen hatte. Auch unter Haushalten, die mit Fernwärme oder Öl heizen, gingen die Belastungsquoten etwas zurück, ebenso bei den Treibstoffkosten, mit Blick auf die Stromkosten stagnierten sie (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Gleichzeitig ist der Anteil der Menschen etwas gesunken, die wegen der hohen Energiepreise etwa für Nahrungsmittel, Bekleidung, Wohnungseinrichtung, Verkehr, Freizeit, Gaststättenbesuche oder Urlaub weniger Geld ausgeben wollen. In den meisten Bereichen sahen sich aber auch im Dezember zwischen 51 und 61 Prozent der Befragten unter dem Druck, ihre Ausgaben 2023 etwas oder sogar erheblich einzuschränken. Und nach wie vor beabsichtigt rund ein Viertel der Befragten, selbst bei Ausgaben für Nahrungs- und Genussmittel kürzer zu treten (siehe auch Abbildung 2 in der pdf-Version; die Daten zu allen Abbildungen schicken wir Ihnen gerne).

Für die Untersuchung ließ das IMK zwischen dem 6. und dem 21. Dezember 2022 rund 1600 repräsentativ ausgewählte Personen zwischen 18 und 75 Jahren befragen. Diese Personen hatten bereits im August und im Mai an der Umfrage teilgenommen. Während der Befragungswelle im Dezember wurden die Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom verabschiedet. Ein Teil der Umfrage fiel in den Zeitraum, in dem die Übernahme der Dezember-Abschläge für Haushalte mit Gas- und Fernwärmebezug wirksam wurde.      

„Die neuen Ergebnisse zeigen, dass die Politik der Bundesregierung der für Herbst und Winter befürchteten Belastungswelle etwas die Spitze nehmen konnte. Obwohl die Inflationsrate zum Jahresende noch einmal spürbar höher war als im Sommer, kommt der Teuerungsdruck bei vielen Menschen mit etwas weniger Wucht an“, ordnet Prof. Dr. Sebastian Dullien die neuen Befunde ein. „Ganz offenbar nehmen viele Verbraucherinnen und Verbraucher die Preisbremsen als wirksame Maßnahmen wahr“, sagt der wissenschaftliche Direktor des IMK, der die Studie zusammen mit dem IMK-Verteilungsexperten Dr. Jan Behringer verfasst hat.  

Auffällig ist zudem nach Analyse der Wissenschaftler, dass die Wirkung der Entlastungspakete I und II im Dezember von den Befragten als deutlich höher eingeschätzt wurde als noch im August, obwohl beispielsweise die darin enthaltenen Steuervergünstigungen im August schon in Kraft und weitere Leistungen bereits beschlossen waren. Das gilt vor allem für Paare ohne Kinder und für Familien. So hatten kinderlose Paarhaushalte ihre Entlastung durch die ersten beiden Pakete im August durchschnittlich bei lediglich 368 Euro angesetzt und damit um mehr als 50 Prozent unterschätzt. Im Dezember lag die wahrgenommene Entlastung hingegen rund 130 Euro höher, sie wurde somit noch um etwa 40 Prozent unterschätzt. Bei Paaren mit Kindern stieg der wahrgenommene Entlastungsbetrag von knapp 580 Euro auf nun 770 Euro und näherte sich damit deutlich an die tatsächliche Entlastung an (siehe Abbildung 3). „Diese Beobachtungen deuten darauf hin, dass vielen Haushalten das volle Ausmaß der ersten beiden Entlastungspakete erst mit der Auszahlung der Energiepreispauschale bewusst geworden ist“, schreiben Dullien und Behringer.

Unter dem Strich lasse sich aus den Befragungsdaten schließen, dass die Entlastungspakete und Preisbremsen der Bundesregierung derzeit einen spürbaren Beitrag zur Stabilisierung des Privatkonsums in Deutschland leisten. Das helfe auch der Konjunktur, konstatieren die Ökonomen. Sie warnen gleichwohl davor, den positiven Trend zu überschätzen. „Die Situation hat sich etwas entspannt und ist besser als noch vor einigen Monaten erwartet. Weitere Impulse werden in nächster Zeit von den Tariferhöhungen in verschiedenen Branchen kommen, die 2022 ausgehandelt wurden und in diesem Jahr wirksam werden“, erklärt IMK-Experte Behringer. „Für sehr viele Menschen ist die finanzielle Situation aber nach wie vor fragil. Deutliche Einkommensverbesserungen sind für sie, aber auch gesamtwirtschaftlich, sinnvoll und notwendig.“

Entlastungspakete und Energiepreisbremse stabilisieren Konsum in Deutschland. Ergebnisse aus der IMK-Energiepreisbefragung. IMK Policy Brief Nr. 145, Februar 2023

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 02.02.2023

 

Sechs Prozent aller Mieterhaushalte in Metropolen wohnen beengt, zeigt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Vor allem Familien und Menschen mit Migrationshintergrund sind betroffen. Dabei leben in etwa genauso viele in besonders großen Wohnungen.

In Deutschland herrscht seit Jahren ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Das hat Folgen: Neueste IW-Zahlen zeigen, dass etwa sechs Prozent der Mieterhaushalte in Großstädten in beengten Verhältnissen leben, also weniger Räume zur Verfügung haben als es Bewohner gibt.  Gleichzeitig wohnen ebenfalls sechs Prozent der Mieterhaushalte in großzügigen Wohnungen. Als großzügig gilt eine Wohnung, wenn die Zahl der Räume die der Bewohner um drei übertrifft – also etwa bei einem Single in einer Vier-Zimmer-Wohnung. 

Familien und Menschen mit Migrationshintergrund stark betroffen

Neben Familien sind vor allem Haushalte mit Migrationshintergrund betroffen: Ein Fünftel von ihnen wohnen zu klein. Wegen der hohen Mieten können sich viele Familien einen Umzug in eine größere Wohnung nicht leisten. Hinzu kommt, dass Studierende immer später von zu Hause ausziehen. 

In großzügigen Wohnungen leben dagegen vor allem ältere Bestandsmieter. Viele ziehen auch dann nicht in kleinere Wohnungen, wenn die Kinder das Haus verlassen oder der Partner verstirbt. Weil das Verhältnis von beengt und großzügig wohnenden Haushalten ausgeglichen ist, zeigt sich hier ein Tauschpotenzial – zunächst aber nur in der Theorie. Denn für viele Bestandsmieter mit Altverträgen ist es günstiger, in einer größeren Wohnung zu bleiben, als in eine kleinere Wohnung mit teurerem Neuvertrag umzuziehen. 

Hohe Energiepreise setzen Anreize für Umzug

„Die gestiegenen Energiepreise setzen Anreize, von größeren in kleinere Wohnungen umzuziehen“, sagt IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer. „Die Bereitschaft sich zu verkleinern könnte durch Umzugshilfen und Unterstützungen bei der Wohnungssuche weiter gesteigert werden. Mit Maßnahmen, die Dachausbauten, Aufstockungen oder die Schaffung von Einliegerwohnungen erleichtern, kann die Politik ihren Teil dazu beitragen, den Wohnungsbestand in Deutschland besser zu nutzen.“

Quelle: Pressemitteilung Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
vom 25.01.2023

  • Insgesamt befinden sich mehr Frauen als Männer in der Stillen Reserve
  • Über ein Drittel der 25- bis 59-jährigen Frauen in Stiller Reserve geben Betreuungspflichten als Hauptgrund für Nichtverfügbarkeit am Arbeitsmarkt an
  • Mehr als 60 % der Menschen in Stiller Reserve verfügen über ein mittleres oder hohes Qualifikationsniveau

Im Jahr 2021 wünschten sich in Deutschland gut 3,1 Millionen Nichterwerbspersonen im Alter von 15 bis 74 Jahren Arbeit. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf der Grundlage des Mikrozensus und der Arbeitskräfteerhebung mitteilt, waren das rund 17 % aller Nichterwerbspersonen. Diese sogenannte „Stille Reserve“ umfasst Personen ohne Arbeit, die zwar kurzfristig nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar sind oder momentan nicht aktiv nach Arbeit suchen, sich aber trotzdem Arbeit wünschen. Sie gelten deshalb nicht als erwerbslos, sondern als Stille Reserve am Arbeitsmarkt.

Die Personen, die trotz Arbeitswunsch nicht auf dem Arbeitsmarkt aktiv sind, lassen sich in drei Gruppen einteilen. Zur ersten Gruppe gehören Personen, die zum Beispiel aufgrund von Betreuungspflichten kurzfristig (innerhalb von zwei Wochen) keine Arbeit aufnehmen können (Stille Reserve A). Personen der zweiten Gruppe würden gerne arbeiten und wären auch verfügbar, suchen aber aktuell keine Arbeit, weil sie zum Beispiel glauben, keine passende Tätigkeit finden zu können (Stille Reserve B). Die dritte Gruppe ist die arbeitsmarktfernste. Sie umfasst Nichterwerbspersonen, die zwar weder eine Arbeit suchen noch kurzfristig verfügbar sind, aber dennoch einen generellen Arbeitswunsch äußern (Stille Reserve C). Im Jahr 2021 setzte sich die gesamte Stille Reserve aus knapp 1,4 Millionen Personen in Stiller Reserve A und B und weiteren fast 1,8 Millionen Personen in Stiller Reserve C zusammen.

Geschlechtsspezifische Unterschiede: Knapp 56 % der Stillen Reserve sind Frauen

Frauen stellten im Jahr 2021 55,9 % der Stillen Reserve. Im Geschlechterverhältnis zeigen sich jedoch Unterschiede innerhalb der Gruppen der Stillen Reserve. So lag der Frauenanteil in den Gruppen A und B nur bei 50,8 %. In der Gruppe C überwogen dagegen die Frauen mit 59,9 %.

Deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern zeigten sich bei den Hauptgründen für die Nichtverfügbarkeit am Arbeitsmarkt in der Altersgruppe der 25- bis 59-Jährigen: So gaben 37,0 % der Frauen zwischen 25 und 59 Jahren in der Stillen Reserve A an, dass sie aufgrund von Betreuungspflichten derzeit keine Arbeit aufnehmen können. Bei Frauen dieser Altersgruppe in der Stillen Reserve C lag dieser Anteil bei 38,4 %. Von den 25- bis 59-jährigen Männern in der Stillen Reserve A sowie C nannten dagegen nur 5,0 % beziehungsweise 4,7 % Betreuungspflichten als Hauptgrund für ihre Nichtverfügbarkeit.

Ein Großteil der Stillen Reserve hat mindestens mittleres Qualifikationsniveau

60 % der Personen in der Stillen Reserve hatten 2021 ein mittleres oder hohes Qualifikationsniveau, das heißt mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung oder die Hoch-/Fachhochschulreife. Bei den Frauen hatten gut 61 % eine mittlere oder hohe Qualifikation.

38,1 % der Stillen Reserve A und B und 49,0 % der Stillen Reserve C wiesen 2021 ein niedriges Qualifikationsniveau auf, die Hochqualifizierten machten dagegen einen Anteil von 18,5 % bei der Stillen Reserve A und B und 15,8 % bei der Stillen Reserve C aus.

Weitere Informationen:

Diese und weitere Ergebnisse zur Stillen Reserve sind auf der Themenseite „Erwerbstätigkeit“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar. Abgebildet werden aus dem Mikrozensus 2021 Ergebnisse zur Stillen Reserve nach Altersklassen, Geschlecht, Qualifikationsniveau, Lebensform, Alter des jüngsten Kindes sowie nach Gründen für die Inaktivität am Arbeitsmarkt.

In einem Aufsatz von Rengers/Fuchs (2022) werden darüber hinaus Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Stillen Reserve des Statistischen Bundesamtes und derjenigen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ausführlich erörtert. Der Beitrag enthält auch eine Übersicht zu den verschiedenen definitorischen Abgrenzungen sowie eine Chronik der Definitionen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, Eurostat und Destatis. Weiterhin stellt er umfangreiche Ergebnisse zur Struktur der Stillen Reserve aus dem Mikrozensus 2019 vor.

Podcast Demografie, Arbeitsmarkt und Fachkräftemangel

Über die Potenziale einer alternden Gesellschaft für den Arbeitsmarkt sowie den Mangel an Fach- und Arbeitskräften sprechen wir auch in der aktuellen Folge von „StatGespräch“, dem Podcast des Statistischen Bundesamtes. Gäste sind Prof. Norbert Schneider, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Demografie, und Frank Schüller, Leiter des Referats „Arbeitsmarkt“ im Statistischen Bundesamt.

Methodische Hinweise:

Im Vergleich zu früheren Jahren wurden ab dem Berichtsjahr 2021 einzelne Subgruppen der Stillen Reserve den Kategorien A und B neu zugeordnet, um einer veränderten europäischen Berichterstattung Rechnung zu tragen. Die Gesamtsumme der Stillen Reserve A und B bleibt jedoch unverändert. Darüber hinaus werden Nichterwerbspersonen, die keine Arbeit suchen und auch nicht kurzfristig verfügbar sind, aber dennoch einen generellen Arbeitswunsch äußern, hier erstmalig als Stille Reserve C bezeichnet.

Der Mikrozensus mit der integrierten Arbeitskräfteerhebung wurde 2020 methodisch neugestaltet. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus sind auf einer Sonderseite verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 27.01.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Nach Ansicht der AWO ist die Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt noch immer nur mangelhaft umgesetzt. „Seit fünf Jahren ist die Istanbul-Konvention geltendes Recht in Deutschland. Das nehmen wir zum Anlass, um nachdrücklich Taten und Ergebnisse zu fordern, die zeigen, dass die Konvention voll umfänglich umgesetzt wird – dies ist bislang leider nicht der Fall“ so Selvi Naidu, Mitglied im AWO-Bundesvorstand. „Der Gewaltschutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt muss oberste Priorität haben“.

 

Die Istanbul-Konvention fordert von den Vertragsstaaten eine Vielzahl an staatlichen Maßnahmen zu Prävention, Intervention, Schutz und Sanktion. Eine Expert*innengruppe des Europarats hat in ihrem Evaluationsbericht 2022 zum Umsetzungsstand der Konvention in Deutschland – dem Grevio-Bericht – noch immer zahlreiche Lücken offenbart, um den Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Mädchen wirklich wirksam auszubauen und zu stärken. Es fehlen unter anderem ein nationaler strategischer Rahmen sowie bundesweite Ziele zur Umsetzung der Konvention, die die Rechte der Opfer in den Mittelpunkt stellen. Eine verbindliche standardisierte Risikoabschätzung für gewaltbetroffene Frauen, landesweite Qualitätsstandards für Schutz und Beratung und eine solide öffentliche Finanzierung müssen endlich umgesetzt werden.

 

Die AWO fordert, dass in dieser Legislatur zügig eine bundesgesetzliche Grundlage geschaffen wird, um das Recht auf Schutz, Beratung und Hilfe bei geschlechtsspezifischer bzw. häuslicher Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu garantieren. Bislang gibt es zur Umsetzung dieses Versprechens aus dem Koalitionsvertrag keine Ergebnisse. Es braucht ebenfalls eine bundesgesetzliche Finanzierungsregelung, um die bedarfsgerechte Infrastruktur mit Fachberatungsstellen, Notrufen, Frauenhäusern und weiteren notwendigen Angeboten vorzuhalten und entsprechend den Anforderungen aus der Istanbul-Konvention auszubauen. Nach wie vor fehlen bundesweit rund 15.000 Familienplätze in Frauenhäusern, um gewaltbetroffene Frauen und Kinder sofort aufnehmen zu können, zu schützen und auf ihrem Weg in ein gewaltfreies Leben zu unterstützen. Der Ausbau mit spezifischen Angeboten für Frauen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, wohnungslose Frauen und/oder Asylsuchende muss ermöglicht werden, um niedrigschwellige, professionelle und diskriminierungsfreie Zugänge zu Schutz und Hilfe zu gewährleisten.

 

Am 01.02.20218 trat in Deutschland die Istanbul-Konvention in Kraft. Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ ist der umfassendste Menschenrechtsvertrag gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Frauen sind von sexualisierter und häuslicher Gewalt nach wie vor in einem besonders hohen Maße betroffen. Diese findet durch zumeist männliche Partner vor allem in den eigenen vier Wänden statt.

Mehr zur AWO-Position zu geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 31.01.2023

Der Deutsche Bundestag debattiert heute anlässlich eines Antrags der Fraktion DIE LINKE über die zukünftige Ausrichtung der Wohnungslosenpolitik. In dem Antrag spricht sich DIE LINKE dafür aus, den erfolgreich erprobten „Housing-First“-Ansatz zu etablieren, bei dem wohnungslose Menschen als Grundlage für weitere Hilfen zuerst in eine eigene Wohnung vermittelt werden. Die Diakonie begrüßt diesen Ansatz, fordert aber weitere Maßnahmen, um das von der Bundesregierung selbst gesteckte Ziel zu erreichen, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden.

Dazu erklärt Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland:

„Wohnungslosigkeit ist ein vielschichtiges soziales Problem. Housing First ist deshalb kein Allheilmittel für alle wohnungslosen Menschen, aber ein sinnvoller und in vielen Bundesländern erfolgreich erprobter Ansatz innerhalb des Hilfesystems. Denn er ermöglicht eine schnelle Unterbringung in eigenem Wohnraum auch für Menschen, die schon sehr lange ohne eigene Wohnung leben und einen besonders hohen Hilfebedarf haben. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass dieser Wohnraum auch zur Verfügung steht. Als Diakonie beobachten wir mit großer Sorge, dass immer mehr Menschen um zu wenige bezahlbare Wohnungen konkurrieren. Wohnungslose Menschen haben auf diesem hart umkämpften Markt praktisch keine Chance. Umso wichtiger ist es deshalb, dass wir neue Wege zur Unterstützung ausprobieren und auch finanzieren. Wenn die Ampelkoalition wie angekündigt Wohnungslosigkeit bis 2030 überwinden will, muss sie noch deutlich nachlegen und weitere Maßnahmen auf den Weg bringen.“

Laut dem aktuellen Wohnungslosenbericht der Bundesregierung gibt es in Deutschland mehr als eine Viertelmillion Menschen, die ohne eigenen Mietvertrag sind und folglich als wohnungslos gelten. Gleichzeitig finden auf dem freien Wohnungsmarkt, vor allem in den Metropolregionen, auch Menschen mit mittleren Einkommen kaum noch eine bezahlbare Wohnung.

„Wenn wir eine flächendeckende Versorgung mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum erreichen möchten, brauchen wir eine neue, an sozialen und ökologischen Kriterien ausgerichtete Wohnungspolitik“, sagt Loheide. „Es gilt, den sozialen Wohnungsbau zu stärken, das Mietrecht zu reformieren und gute Rahmenbedingungen für eine gemeinwohlorientierte und gemeinnützige Wohnungswirtschaft zu schaffen. In einem solchen Mix kann auch Housing First ein wichtiger Baustein zur Überwindung der Wohnungslosigkeit sein.“

Hintergrund:

Housing First ist ein sozialpolitisches Konzept zur Überwindung von Wohnungslosigkeit. Es wurde in den USA entwickelt und mittlerweile auch in mehreren europäischen Ländern erprobt. Auch in Deutschland spielt dieser Hilfeansatz eine immer größere Rolle in Wohnungsnotfällen. Housing First ist vor allem für Menschen konzipiert, die multiple Problemlagen aufweisen und besonders stark vom freien Wohnungsmarkt ausgegrenzt sind. Ihnen wird ein eigener, mietvertraglich abgesicherter Wohnraum zur Verfügung gestellt, der zu einer Stabilisierung ihrer Lebenssituation beitragen und so die Grundlage für die freiwillige Annahme weiterer Hilfen darstellen soll. Housing First zielt somit auf eine unmittelbare und nicht auf eine schrittweise Integration in Wohnraum ab.

In Deutschland wird Housing First vor allem in Form von Projekten angeboten. Solche Housing-First-Projekte gab bzw. gibt es in Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Gießen, Hamburg, Hannover, Leipzig, Stuttgart sowie vielen weiteren Städten. In Berlin konnten im Rahmen einer Modellphase 40 Personen mit eigenem Wohnraum versorgt werden. In der Folge wurden die Housing-First-Projekte dort mittlerweile verstetigt und Housing First dient als Leitmotiv in Wohnungsnotfällen. Aufgrund der bisher insgesamt sehr positiven Ergebnisse der umgesetzten Housing-First-Angebote wird von fachlicher Seite empfohlen, sie nicht mehr nur als zeitliche befristete Projekte durchzuführen, sondern sie in die lokalen Hilfestrukturen einzubetten und in eine sozialrechtlich abgesicherte Regelfinanzierung zu überführen. Andere Formen der Versorgung und Unterstützung im Gesamtsystem der Wohnungsnotfallhilfe bleiben gleichwohl weiterhin unbedingt notwendig.

Weitere Informationen:

Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Housing First-Ansatz in den Wohnungsnotfallhilfen – Konzept und Umsetzungshinweise https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2022/dv-1-22_housing-first.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 10.02.2023

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) mahnt die Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) an. Vor mehr als einem Jahr hat der BGH Elternteilen, die nach einer Trennung weiterhin die gemeinsamen Kinder betreuen, mehr Unterhalt zugesprochen (BGH, Beschluss vom 29.9.2021 – XII ZB 474/20). Mit dieser Rechtsprechung erkennt der BGH den Naturalunterhalt für Kinder an, der vom betreuenden Elternteil – und das sind in Deutschland weiterhin ganz überwiegend Frauen – geleistet wird. Die Rechtsprechung wurde inzwischen bestätigt und gilt damit als gefestigt (BGH, Beschluss vom 18.05.2022 – XII ZB 325/20).

„Leider ist diese Rechtsprechung in der Praxis noch nicht angekommen, insbesondere haben die meisten Oberlandesgerichte sie auch zum Jahreswechsel 2022/2023 nicht in ihren Unterhaltsleitlinien umgesetzt“, sagt die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. „Das widerspricht jedoch dem Grundgedanken solcher Leitlinien“, so Wersig weiter.

Der BGH hält ausdrücklich fest, dass der finanzielle Aufwand eines betreuenden Elternteils für ein Kind im eigenen Haushalt gerade nicht vollständig durch den von dem anderen Elternteil gezahlten Barunterhalt abgedeckt wird. Deswegen ist für die Berechnung des Unterhalts für ehemalige Partner*innen, die zugleich betreuender Elternteil sind, der nicht vom barunterhaltspflichtigen Elternteil abgegoltene Aufwand zu berücksichtigen.

Obwohl durchaus zu erwarten wäre, dass sich die betreuenden Elternteile im Unterhaltsprozess auf diese Rechtsprechung berufen, berechnen Gerichte wie Rechtsanwält*innen weiterhin zu oft den Unterhalt für Ex-Partner*innen ohne Berücksichtigung des Naturalunterhalts. Diesen leisten betreuende Elternteile, indem sie höhere Beträge für Verpflegung und Unterkunft, Spiel- und Schulsachen oder Taschengeld aufwenden, als ihnen aus den als Barunterhalt überlassenen Mitteln möglich wäre. Auch wenn die Berechnung des Naturalunterhalts für die Kinder selbst nicht sehr schwierig ist, nimmt die Praxis die Umsetzung in die Berechnung des Unterhalts für Ex-Partner*innen wohl wegen des notwendigen weiteren Rechenschritts aktuell als Erschwerung wahr. Das darf jedoch nicht zulasten der Unterhaltsberechtigten gehen. Deshalb appelliert der djb an die Oberlandesgerichte, die Rechtsprechung zum Naturalunterhalt baldmöglichst in alle Unterhaltsleitlinien einzuarbeiten, wie es bei dem Oberlandesgericht Celle und Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht bereits der Fall ist. Nur so werden die betreuenden Elternteile den ihnen zustehenden Unterhalt realisieren können.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 13.02.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) hat heute eine ausführliche Stellungnahme zum Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission zur „Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ veröffentlicht.

„Die Europäische Union ist Vorreiterin für die Rechte der Frauen, sie muss geschlossen und entschlossen gegen geschlechtsspezifische Gewalt vorgehen. Die wichtige Gesetzesinitiative der EU-Kommission wird zusammen mit dem Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention zu erheblichen Verbesserungen beim Gewaltschutz in allen EU-Mitgliedstaaten führen“, betont djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig.

Der djb begrüßt das EU-Gesetzesvorhaben und hebt positiv hervor, dass der Richtlinienentwurf das Phänomen Gewalt gegen Frauen ausdrücklich in den Kontext von Menschenrechtsverletzungen und struktureller Diskriminierung stellt. Der Entwurf erkennt an, dass Gewalt gegen Frauen aus historisch gewachsenen ungleichen Machtverhältnissen zwischen Frauen und Männern hervorgeht und ihre Wurzeln in gesellschaftlich geprägten Rollenzuschreibungen für die Geschlechter zu finden sind. Mit dem Richtlinienentwurf wird sichergestellt, dass zentrale Vorgaben der Istanbul-Konvention (IK) auf dem Gebiet des Straf- und Strafverfahrensrecht ambitioniert im gesamten Unionsraum umgesetzt werden.

Dennoch kann die Richtlinie einen Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention nicht ersetzen. Der djb fordert aufgrund dessen weiterhin mit Nachdruck den Beitritt der EU zur IK, um ein vollumfängliches Schutzniveau in allen Mitgliedstaaten umzusetzen. Auch in Deutschland besteht trotz der Ratifizierung der IK im Jahre 2018 noch erheblicher Handlungsbedarf im Bereich Gewaltschutz von Frauen. 

In der Stellungnahme setzt sich der djb detailliert mit der EU-Rechtsgrundlage und wesentlichen Artikeln des Richtlinienentwurfs auseinander. Begrüßt wird unter anderem das Bekenntnis zum „Ja-heißt-Ja“-Modell beim Vergewaltigungstatbestand und die Aktualität des Richtlinienentwurfs hinsichtlich des Themas der digitalen Gewalt. Bei einzelnen Regelungen des Richtlinienentwurfs sieht der djb noch Verbesserungsbedarf. So sollten u.a. der Schutzumfang bei einzelnen Vorschriften erweitert und intersektionale Aspekte des Gewaltschutzes stärker einbezogen werden.

Der djb fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, die Verhandlungen zum Richtlinienentwurf einerseits und zum EU-Beitritt zur IK andererseits zügig fortzusetzen und abzuschließen, wobei ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten ist.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 10.02.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert einen wirksamen Mutterschutz für schwangere und frisch entbundene Selbstständige. „Existenzsorgen bis hin zum Risiko einer Insolvenz dürfen nicht der Preis sein, den Selbstständige zahlen müssen, wenn sie schwanger werden,“ so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.

Seit 13 Jahren fordert Art. 8 der EU-Richtlinie 2010/41 zur Verwirklichung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben, von der Politik eine Lösung für die Sicherstellung der materiellen Existenzgrundlage schwangerer Selbstständiger – ohne dass die Politik bislang tätig geworden wäre. Eine politische Lösung ist überfällig. Der djb hat dazu das Policy Paper „Mutterschutz für schwangere Selbstständige“ veröffentlicht. Es knüpft an Forderungen aus den Kreisen selbstständiger Handwerksmeisterinnen an, die 2022 mit einer Petition die öffentliche und politische Debatte wieder eröffnet haben.  

Der Kreis der Betroffenen geht jedoch weit über die selbstständigen Handwerksmeisterinnen hinaus, bei denen die physisch belastende Arbeit eine Rolle spielt. Anspruch auf gleichwertigen Mutterschutz müssen, um aus der großen Vielfalt nur wenige zu nennen, auch niedergelassene Ärztinnen, Physiotherapeutinnen, Rechtsanwältinnen, solo-selbstständige Übersetzerinnen oder Änderungsschneiderinnen haben. Bei ihnen könnten eher überlange Arbeitszeiten, Stress und psychische Belastungen die Gesundheit der Schwangeren und ihres Kindes gefährden. Für alle betroffenen Selbstständigen muss der Mutterschutz in Form des finanziell abgesicherten Beschäftigungsverbotes für die Zeit nach der Geburt gelten –  unabhängig von der Art der gesundheitlichen Risikofaktoren am Arbeitsplatz.

Der djb fordert, den Fokus nicht nur auf Mutterschaftsgeld und Elterngeld als vollen Einkommensersatz mit möglichst wenig Bürokratie zu legen, sondern zusätzliche Hilfen für das Fortbestehen des Betriebes einzubeziehen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 08.02.2023

Anlässlich des diesjährigen Aktionstages Safer Internet Day (SID) fordert der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb), die digitale Selbstbestimmung bei Kindern und Jugendlichen durch die Vermittlung digitalisierungsbezogener Kompetenzen im Bildungsbereich zu fördern.

Unter dem Motto „Together for a better Internet“ wird jedes Jahr der SID begangen, um die Sicherheit im Internet für Kinder und Jugendliche zu verbessern. Das diesjährige Thema „Online am Limit – Digitale Grenzen erkennen und selbst abstecken“ benennt ausdrücklich die Gefahren der digitalen Welt, die in hohem Maß digitale Kompetenz und Souveränität erfordern. Die aktuelle Digitalpolitik der Bundesregierung will sich in einer kurzfristigen Perspektive allein an technikzentrierten Erfolgen messen lassen. Dies übersieht Bildung als langfristiges Investment in einer digitalisierten Gesellschaft. „Das Internet ist kein sicherer Ort – schon gar nicht für Kinder und Jugendliche. Die Förderung von Wissen und Bildung über den digitalen Raum muss deshalb in den Fokus der Digitalpolitik gerückt werden“, fordert djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig.

Der dritte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung (3.GLB) „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“ hat aufgezeigt, dass Kinder und Jugendliche nicht ausreichend lernen, sich im digitalen Raum zu bewegen. Der djb befürchtet, dass sich diese Bildunglücke noch vergrößert, da sich mit neuen und immer komplexeren KI-Anwendungen fortlaufend zusätzliche digitale Herausforderungen stellen. Bildung ist der Schlüssel, um im Lebensalltag digitale Grenzen zu erkennen und selbst abstecken zu können. Die unter dem Stichwort „digitalisierungsbezogene Kompetenz“ im 3. GLB eingeforderten Maßnahmen verlangen deshalb ein Umdenken im Bildungsbereich. Digitalisierung verändere gemäß dem 3.GLB die gesamte Art und Weise von Kompetenzerwerb und erfordere entsprechende Qualifizierung von Lehrkräften über die Vermittlung reiner digitaler Bedienkompetenzen hinaus. Der Digital Gender Gap (Initiative D21), also die faktisch bestehende strukturelle Barriere für Mädchen und Frauen, verlange darüber hinaus Genderkompetenz sowohl im Hinblick auf Mädchen als auch im Hinblick auf das Lehrpersonal. Die aktuelle Digitalstrategie der Bundesregierung übergeht diese bildungspolitischen Analysen.

Der djb verweist dazu auf seine Stellungnahme 22-22 zur Digitalstrategie der Bundesregierung.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 07.02.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zum heutigen Safer Internet Day in der Diskussion über die digitale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im Internet eine Abkehr von bisherigen Denk- und Debattenmustern an. „Wir müssen damit aufhören, Freiheit im Netz und Schutz von Kindern gegeneinander auszuspielen – gute Netzpolitik muss beides gleichermaßen absichern, will sie nicht hinter Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention zurückfallen, die selbstverständlich auch im digitalen Raum Gültigkeit hat. Das bisherige Schwarz-Weiß-Denken wird uns an vielen Stellen kaum einen Schritt weiterbringen. Freiheit im Netz ist für Kinder und Jugendliche nur dann möglich, wenn sie diese auch altersgemäß geschützt nutzen können“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Gleichzeitig müssen wir feststellen, dass die Diskussionen um kindliche und jugendliche Mediennutzung, sei es in Bezug auf das Aufwachsen mit Medien, in Bildungs- oder Gesundheitsfragen, vor allem Risiken fokussieren, und damit allzu oft einseitig eine Schutzperspektive einnehmen. Weniger benannt und diskutiert werden dadurch die Bedeutung digitaler Technologien für Chancengerechtigkeit, Bildung, Mitbestimmung, Inklusion, Zugehörigkeit und Wohlbefinden, für die Bewältigung von Entwicklungsaufgaben und die Stärkung von Resilienz. Durch die Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention hat sich Deutschland aber einem ganzheitlichen Ansatz verschrieben, der neben Schutzrechten den Einbezug von Förder- und Beteiligungsrechten von Kindern einfordert“, so Krüger weiter.

 

„Damit Kinder und Jugendliche auch digital umfassend teilhaben können, braucht es Investitionen in die Entwicklung und Weiterentwicklung kindgerechter Räume im Internet. Für uns ist dabei klar, dass diese nur mit Kindern zu machen sind. Gerade die digitale Medien- und Spielelandschaft muss zusammen mit Kindern und Jugendlichen weiterentwickelt werden. Hier kann der Ansatz ,Kinderrechte by design‘ Unternehmen darin unterstützen, Kinderrechte ganzheitlich in die Entwicklung digitaler Räume zu implementieren und damit neben Schutz und Förderung auch die Teilhabe junger Menschen in ihnen zu erleichtern. Wichtig für die Teilhabe und Sicherheit von jungen Menschen im digitalen Raum ist auch die konsequente Umsetzung des Kinder- und Jugendmedienschutzes. Zugleich sollten Erziehungsberechtige und alle am Familiensystem beteiligten Menschen Unterstützung erfahren, Kindern und Jugendlichen altersgerechte Teilhabeoptionen anzubieten. Auch alle Fachkräfte, die mit Kindern arbeiten, sollten systematisch über das Recht auf Gehör und auf Berücksichtigung derer Meinungen geschult werden“, sagt Thomas Krüger.

 

Zum Safer Internet Day 2023 hat das Deutsche Kinderhilfswerk im Rahmen des Online-Dossiers „Teilhaben! Kinderrechtliche Potenziale der Digitalisierung“ unter https://dossier.kinderrechte.de/unsere-handlungsempfehlungen ein neues Positionspapier veröffentlicht. Die darin dargelegten Handlungsempfehlungen für eine Stärkung der digitalen Teilhabe und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen basieren auf Beiträgen verschiedener Expertinnen und Experten im Online-Dossier sowie auf den Empfehlungen des UN-Kinderrechteausschusses zu den Rechten von Kindern im digitalen Umfeld und den Abschließenden Bemerkungen des Ausschusses zum kombinierten fünften und sechsten Staatenbericht Deutschlands.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 07.02.2023

29 Stadtoberhäupter aus ganz Deutschland warnen angesichts des Drucks auf die kommunalen Haushalte vor den negativen Folgen möglicher Einsparungen auf Kinder und Jugendliche insbesondere bei nicht ausreichend gesetzlich abgesicherten Leistungen. Dazu zählten beispielsweise Beratungsstellen, Jugendclubs oder Bibliotheken. Solche sozialen und kulturellen Angebote seien insbesondere für benachteiligte Kinder Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe und einem gleichberechtigten Aufwachsen.

In einem gemeinsamen Appell rufen die (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister gemeinsam dazu auf, die Kinderrechte trotz Inflation und Energiekrise jederzeit zu gewährleisten. Die Unterzeichnenden vertreten Kommunen, die sich das Ziel gesetzt haben, den Kinderrechten auf allen Ebenen Nachdruck zu verleihen.

Sie weisen darauf hin, dass bereits während der Corona-Pandemie die spezifischen Interessen von Kindern und Jugendlichen wenig berücksichtigt wurden: „Kinder und Jugendliche mussten deutlich weiterreichende Einschnitte in ihre Rechte und ihre Lebenswelt hinnehmen als die Mehrheit der Erwachsenen. Familien waren durch die Schließungen der Schulen, Kitas sowie Angebote der Kinder- und Jugendhilfe auf sich allein gestellt und teilweise sehr hohen Belastungen ausgesetzt. Das betraf insbesondere ärmere Familien. Neben der aktuellen finanziellen Notlage für viele Familien beobachten wir, dass Kinder und Jugendlichen auch heute noch unter den Folgen dieser Maßnahmen leiden.“

  • Die Stadtoberhäupter appellieren an Bund und Länder die Pflicht aller politischen Ebenen zur Umsetzung der Kinderrechte durch deren Aufnahme ins Grundgesetz klarzustellen.
  • Kommunen müssen unterstützt werden auch in schwierigen Zeiten die Umsetzung der Kinderrechte und die Berücksichtigung des Kindeswohls zu gewährleisten. Insbesondere die für Kinder wichtigen sogenannten „freiwilligen Leistungen“ müssen verbindlich geregelt werden.
  • Schließlich muss eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung schnell vorangebracht und das Existenzminimum für Familien neu berechneten werden.

Den Aufruf unterstützen die Oberbürgermeister_innen und Bürgermeister_innen von Algermissen, Bad Pyrmont, Beeskow, Berlin-Marzahn-Hellersdorf und -Pankow, Bernau, Brühl, Eltville, Hanau, Harsum, Hemmoor, Hohenhameln, Köln, Landshut, Maintal, Nauen, Nordhausen, Oestrich-Winkel, Papenburg, Puchheim, Regensburg, Remchingen, Senftenberg, Taunusstein, Weilerswist, Witzenhausen, Wolfsburg und Zeven.

Diese Städte und Gemeinden sind Teil des Programms „Kinderfreundliche Kommunen“, das von UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderhilfswerk getragen wird. Dieses wurde 2012 in Deutschland ins Leben gerufen und basiert auf den internationalen Erfahrungen aus der Child Friendly Cities Initiative (CFCI). Diese setzt sich seit 1996 international dafür ein, die Kinderrechte auf kommunaler Ebene zu verwirklichen. In Deutschland haben sich bereits fast 50 Kommunen der Initiative angeschlossen.

Die Initiative wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

www.kinderfreundliche-kommunen.de

www.childfriendlycities.org

Der Appell kann hier runtergeladen werden: https://www.kinderfreundliche-kommunen.de/aufruf-energiepreiskrise-kfk/

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V., Kinderfreundliche Kommunen e.V.und UNICEF Deutschland vom 01.02.2023

eaf: Fokus auf armutsbetroffene Jugendliche richten!

 

Das neue Factsheet der Bertelsmann-Stiftung bestätigt, was die eaf seit 2020 beobachtet: „Erwachsenwerden in Krisenzeiten ist eine besondere Herausforderung und eine Erfahrung, auf die Jugendliche gern verzichtet hätten“, so Svenja Kraus, Geschäftsführerin der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf).

Die neusten Daten der Stiftung zeigen, dass 18- bis 25-Jährige von allen Altersgruppen das höchste Armutsrisiko haben und die staatlichen Unterstützungssysteme nicht gut aufeinander abgestimmt sind. „Junge Menschen brauchen die Sicherheit, dass der Staat unkompliziert zur Hilfe kommt, wenn es in der Familie finanziell eng ist“, so Kraus. „Ein vorsorgender Sozialstaat muss Armut vermeiden. Heute ist es leider immer noch so, dass Kinder Armut als Dauerzustand erleben, der sie begrenzt, stigmatisiert und beschämt. Diese Erfahrung prägt sie ein Leben lang.“

 

Jedes fünfte Kind und sogar jede:r vierte junge Erwachsene unter 25 Jahren ist armutsgefährdet. Vor dem Hintergrund dieser starken Armutsverbreitung ist der Appell des evangelischen Familienverbandes deutlich: „Nachdem die Bedürfnisse von jungen Menschen in der Corona-Pandemie zur Nebensache erklärt wurden und der russische Angriffskrieg nun wieder andere existenzielle Fragen in den Vordergrund rückt, müssen wir als Gesellschaft den Tatsachen ins Auge blicken: Jugendliche und junge Erwachsene bleiben zu oft auf der Strecke. Wir aber müssen alles in unserer Macht Stehende tun, um jungen Menschen eine Perspektive zu bieten und sie mit Zuversicht in die Welt der Erwachsenen zu entlassen. Deshalb bleibt – zumindest was die Bekämpfung von Armut angeht – die Forderung nach einer Kindergrundsicherung aktuell, bis Ministerin Paus auch für junge Erwachsene eine spürbare Verbesserung ihrer Situation herbeigeführt hat.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. eaf vom 26.01.2023

Die Bundesregierung hält weiterhin an den Visavorgaben zur Einreise nach Deutschland für Familienangehörige aus Syrien und der Türkei fest.

„Angesichts der Katastrophe in Teilen von Syrien und der Türkei ist es völlig unverständlich, warum die Bundesregierung an Vor-Ort-Terminen und Visumsantrag mit langen Wartezeiten in nicht erreichbaren Botschaften festhält,“ sagt Chrysovalantou Vangeltziki vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften. So müssten Syrer:innen bis nach Beirut, Jordanien oder Istanbul, die Botschaft in
Damaskus ist geschlossen. Die nächste zuständige Stelle für T:urkinnen ist in Gaziantep, ein Honorarkonsulat in einer zerstörten Stadt.

Zahlreiche in Deutschland lebende Familienangehörige suchen beim Verband um Rat, wie sie ihre Eltern, Großeltern, Geschwister nach Deutschland holen können. Sie sind bereit Erklärungen zu unterzeichnen, die Kosten zu übernehmen, sich um Alles zu kümmern.

„Anstatt in Zelten oder unter freiem Himmel zu erfrieren, könnten diese Menschen bei ihren Familien in Deutschland wohnen. Obdach und Hilfe zu leisten, ist für die Familien selbstverständlich. Es ist immer wieder das gleiche Spiel: Familienzusammenführung – und sei sie auch nur zeitlich begrenzt – scheitert an unflexiblen, bürokratischen Vorgaben. Humanitäre Hilfe könnte eigentlich in diesem Bereich einfacher sein“, so Vangeltziki

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 10.02.2023

Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. begrüßt die Corona-bedingte Anpassung der Regelstudienzeit beim BAföG, die sich positiv für die Empfänger auswirkt. „Wir freuen uns, dass die Regelung für BAföG-Empfänger eine Entlastung in dieser herausfordernden Zeit ist und den (Leistungs-)Druck im Studium etwas herausnimmt. Wir weisen jedoch darauf hin, dass eine finanzielle Unterstützung für alle Familien, die studierende Kinder haben, wichtig und richtig wäre“, so Dr. Elisabeth Müller, Vorsitzende im Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. „Wir schlagen deshalb vor, die drei anrechnungsfreien Semester auch beim Kindergeld abzubilden und den Auszahlungszeitraum für Betroffene zu verlängern.“ Des Weiteren macht es einen Unterschied, in welchem Bundesland man studiert. Der Verband fordert hier eine rückwirkende Anpassung für das gesamte Bundesgebiet.

Die Regelstudienzeitverlängerung aufgrund der Corona-Pandemie führt dazu, dass Semester wie „Null-Semester“ wirken und nicht in die Anrechnung der Regelstudienzeit fallen. Dies wirkt sich wiederum auch auf das BAföG aus, weil dadurch der Anspruch „mitverlängert“ wurde. „Das Kindergeld blieb jedoch unangetastet. Ein ‚Corona-Faktor‘ wurde hier nicht eingeführt. Es endet mit dem Ablauf des Tages vor dem 25. Geburtstag“, erklärt Müller. „Das BAföG ist hier positiv vorangegangen und berücksichtigt dies bei der finanziellen Unterstützung. Dies zum Vorbild sollte auch beim Kindergeld nachjustiert werden.“

Alle Bundesländer haben für das Wintersemester 2020/21, das Sommersemester 2021 und das Wintersemester 2021/22 die individuelle Regelstudienzeit verlängert. Gleiches gilt – außer im Saarland und in Thüringen – auch für das Sommersemester 2020. Wichtig ist die Regelstudienzeit für das BAföG (der Leistungsnachweis entscheidet über die Förderungsdauer). „Durch die Pandemie sind die Ausbildungs- und Studienzeiten bei vielem jungen Menschen aufgrund sich ändernder Lebenssituationen und herausfordernder Umstände länger geworden. Pläne und Lebensläufe haben sich verändert bzw. mussten sich auf oftmals ändern. Nicht jeder Studierende konnte so vor dem 25. Geburtstag sein Studium abschließen, als wenn es Corona nicht gegeben hätte“, so die Vorsitzende.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 14.02.2023

„(…)Mehr als jedes fünfte Kind und jede:r vierte junge Erwachsene gelten in Deutschland als armutsgefährdet. Alleinerziehende sowie  Familien mit drei und mehr Kindern sind besonders betroffen. Die  Daten zeigen, dass sich die Lage nicht gebessert hat.(…)“ 

Zu diesem Auszug aus der am 26. Januar 2023 veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung im Zusammenhang mit der Kinderarmut in  Deutschland und der daraus resultierenden Forderung, die  Kindergrundsicherung zu etablieren, nimmt der Landesfamilienverband Selbstbestimmte Handlungsstrategien und  Initiativen für Alleinerziehende (SHIA) e.V. LV Sachsen wie folgt  Stellung:

Ob Kinder von Soloeltern mit der geplanten Ausgestaltung der  Kindergrundsicherung chancengerecht profitieren würden, ist der  aktuellen Debatte in keiner Weise zu entnehmen, so Brunhild Fischer,  ehrenamtliche Geschäftsführerin des Landesfamilienverband SHIA e.  V. LV Sachsen und weist deshalb darauf hin, dass die seitens der  bundespolitischen Ebene diskutierte Kindergrundsicherung in Bezug  auf ihre finanzielle Gerechtigkeit für Kinder aus Einelternfamilien noch  dringender Diskussionen bedürfen.

Für die Überwindung der lt. Bertelsmannstiftung bei 20,3% liegenden  Kinderarmut im Freistaat Sachsen, sieht Brunhild Fischer neben der  Staatsregierung insbesondere aber auch die Kommunen und  Landkreise in der Verantwortung.

Dieser seit Jahren für alleinerziehende Familien defizitären Bundespolitik ist hier dringend mit einer familien- und  sozialpolitischen Strukturreform zu begegnen, die u.a. die Schaffung  kostenfreier Infrastruktur/Angebote zur Überwindung der Kinderarmut beinhaltet. Denn diese ist vor allem in alleinerziehenden Familien  präsent, obgleich der Landesfamilienverband SHIA e.V. in den letzten  Jahrzehnten immer wieder fundierte Maßnahmen und Vorschläge zu  deren Überwindung erarbeitet und der Politik übergeben hat.

Eine dringende und lange schon kommunizierte Forderung des SHIA  e.V. ist beispielsweise kostenloses Essen an Kitas und Schulen, die  Abschaffung der Betreuungsgebühren in den Kindertagesstätten bzw.  das kostenlose Vorschuljahr und der kostenfreie öffentliche Nahverkehr allen Kindern und Jugendlichen Teilhabe an diesen zu ermöglichen. 

In diesem Zusammenhang konferierte Brunhild Fischer, die auch dem LANDESKOMPETENZZENTRUM FÜR ALLEINERZIEHENDE UND  SOLOELTERN des SHIA e.V. LV Sachsens vorsteht, bereits Anfang  Januar 2023 mit der sächsischen Kinderund Jugendbeauftragten  Susann Rühtrich. Der Verband wünscht, dass die Kinder- und Jugendbeauftragte sich unter Einbeziehung der verantwortlichen  Akteur_innen aus der Landes- und Kommunalpolitik für die  Überwindung der Kinderarmut als ursächliche Folge der Armut  insbesondere der alleinerziehenden Elternteile einsetzt und zum  Mittelpunkt ihrer familienpolitischen Arbeit macht.

Verbandsgeschäftsführerin Fischer verweist zudem auf den seitens der  Landesregierung zu erstellenden Landesaktionsplan für  Alleinerziehende zur chancengerechten Teilhabe am Arbeitsmarkt wie  am öffentlich- gesellschaftlichen Leben hin, sowie auf rasch umsetzbare Maßnahmen, die Einelternfamilien in Sachen Teilhabe sofort entlasten.  So müsse u.a. der Sächsische Familienpass unverzüglich für  Alleinerziehende ab dem ersten Kind gelten.

Die aktuelle Situation von sächsischen Alleinerziehenden beleuchtet  auch die in Zusammenarbeit mit dem Landesfamilienverband SHIA e.  V. LV Sachsen, mit Frau Prof. Heike Förster von der HTWK Leipzig  erstellte aktuelle Studie, die zudem auf die stressbesetzte  Mehrfachbelastung Alleinerziehender im Alltag fokussiert und die fehlende Teilhabe der Kinder von Soloeltern an Freizeit- und Sport- Aktivitäten herausstellt.

Quelle: Pressemitteilung LANDESKOMPETENZZENTRUM FÜR ALLEINERZIEHENDE UND SOLOELTERN (LKAS) vom 01.02.2023

Die ExpertInnen-Kommission Gas- und Wärme gab vor 100 Tagen ihre Empfehlungen ab, die teilweise von der Ampel-Koalition umgesetzt wurden. Der Paritätische Wohlfahrtsverband sieht die Gas- und Strompreisbremsen der Bundesregierung kritisch und fordert weitergehende Maßnahmen für ärmere Haushalte.

“Statt Pauschalhilfen für alle hätten wir uns gezielte Hilfen für diejenigen gewünscht, für die steigende Energiepreise existenzbedrohlich sind”, meint Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Die Deckelung auf 80 Prozent des Vorjahresverbauchs hält er für nicht zielführend: “Der Gutverdiener, der dieses Jahr lediglich weniger seine Heimsauna nutzt, kommt mit der Gaspreisbremse gut zurecht. Die alleinerziehende Mutter, die in ihrer schlecht isolierten Wohnung schon lange auf kleiner Flamme lebt, kann kaum 20 Prozent einsparen. Das ist sozialpolitisch unfair.”

Schneider kritisierte ebenfalls, dass die Gaspreisbremse erst ab März, also gegen Ende der kalten Jahreszeit, gültig ist. Für sozial unausgewogen hält er die Einmalzahlungen im Dezember: “Eine schöne Ersparnis für Durchschnittsverdienende, für ärmere Menschen nur ein Tropfen auf den heißen Stein.” Stattdessen fordert der Verbandschef gezielte Hilfen für Ärmere, die sowieso schon unter der Inflation leiden. “Wir brauchen zunächst eine deutliche Erhöhung des Regelsatzes. Dieser muss auf 725 Euro erhöht werden, damit er armutsfest ist. Darüber hinaus müssen wir über eine Energiekostenkomponente im Wohngeld nachdenken, von denen alle ärmeren Menschen profitieren könnten und die volle Kostenübernahme der Stromkosten. Die wäre sozial deutlich gerechter.”

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 08.02.2023

Der PEV NRW (Progressiver Eltern- und Erzieher*innen-Verband) startet das Projekt „K/WIR in Köln – Queere Familienmitglieder erfahren Unterstützung“ als ein erweitertes Familien- und Elternbildungsangebot für lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter*, nicht-binär und queer (LGBTIQ*) lebende Eltern und Sorgeverantwortliche mit Kindern im Kindergarten- und Schulalter aus dem Kölner Stadtgebiet sowie für Kölner Eltern, deren Kinder und Jugendliche sich als LGBTIQ* identifizieren.
Das Projekt versteht sich als beteiligungsorientiertes und lebensweltnahes Bildungsangebot mit niederschwelligen Zugangs- und Mitwirkungsmöglichkeiten und hat sich zum Ziel gesetzt, Regenbogenfamilien sowie Familien mit queeren Familienmitgliedern in Köln gleichermaßen zu unterstützen und zu empowern.

Mehr über das Projekt und die Stellenausschreibung (pädagogische Projektkoordination 50%) findet ihr/ finden Sie unter PEVNW.de / Aktuelles.

Wir würden uns freuen, wenn ihr/ Sie die Info in eure Arbeit und eure Netzwerke aufnehmt und die Ausschreibung an geeignete interessierte Menschen weitergebt.

Wir freuen uns darauf, spannende Menschen kennenzulernen und im Projekt mit euch/ Ihnen .zusammenzuarbeiten.

Das Projekt wird vom Jugendamt der Stadt Köln unterstützt und gefördert.

Quelle: Pressemitteilung Progressiver Eltern- und Erzieher*innen-Verband NRW e.V. vom 27.01.2023

pro familia begrüßt Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch und die schon jetzt angekündigte Weiterentwicklung

Heute hat die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) die neue Leitlinie Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon veröffentlicht. Dazu erklärt der pro familia Bundesverband:

pro familia begrüßt die neue S2k-Leitlinie Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon. Endlich ist die Durchführung und Überwachung eines Schwangerschaftsabbruchs sowie die Methodenwahl zumindest im ersten Schwangerschaftsdrittel in einer Leitlinie geregelt. Die Leitlinie wird Ärzt*innen sowie Berater*innen und Ratsuchenden mehr Sicherheit geben, dass das Prozedere eines Schwangerschaftsabbruchs nach evidenzbasierten Erkenntnissen verläuft. pro familia hat zusammen mit anderen Organisationen an der Leitlinie mitgearbeitet und konnte wichtige Akzente setzen.

Besonders wichtig ist an der Leitlinie, dass beide Methoden des Schwangerschaftsabbruchs, der instrumentelle und der medikamentöse, ausführlich behandelt werden. Es hat sich immer wieder gezeigt, dass der Anteil der medikamentösen Methode in Deutschland viel niedriger ist als im internationalen Vergleich und nicht alle Klient*innen, die es wünschen, diese Methode wählen können. Die Leitlinie kann dazu beitragen, dass sich das künftig ändert.

pro familia lobt, dass die Leitlinie die Empfehlung enthält, dass Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, frühzeitig evidenzbasierte Informationen und Unterstützung angeboten bekommen sollen. Diese sollen sie befähigen, eine informierte, selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Zudem wird in der Leitlinie ein respektvoller Umgang mit den Bedürfnissen der schwangeren Frau angemahnt, ebenso wie die Sicherstellung von Vertraulichkeit, ausreichend Zeit sowie eine wertneutrale, nicht bewertende Haltung der Professionellen gegenüber der Entscheidung der Betroffenen.

Bedauerlicherweise konnten in den Leitlinien nicht mehr die neuen WHO-Richtlinien zum Schwangerschaftsabbruch („Abortion care guideline“) berücksichtigt werden. Dies muss in der der geplanten S3-Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch nachgeholt werden, denn die WHO-Richtlinie stellt auf der Basis internationaler wissenschaftlicher Evidenz zu klinischen Aspekten die zurzeit maßgeblichen Empfehlungen und Erklärungen zur Best Practice beim Schwangerschaftsabbruch zusammen.

pro familia hebt hervor, dass für eine Versorgung zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland nach den Richtlinien der WHO die Rahmenbedingungen für die Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen im Gesundheitssystem und die gesetzlichen Regelungen reformiert werden müssen. Im Sinne einer menschenrechtsbasierten Gesundheitsversorgung spricht sich die WHO für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruch und gegen Zugangsbeschränkungen durch Indikationen, Fristen, verpflichtenden Wartezeiten und Pflichtberatung aus.

pro familia mahnt an dieser Stelle an, dass die ebenfalls dringend benötigte Leitlinie für Schwangerschaftsabbrüche im zweiten und dritten Trimenon nach wie vor fehlt.

Link zur S2k-Leitlinie Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon

Link zur neuen WHO-Richtlinie „Abortion care guideline“

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 26.01.2023

Netzwerk für Energiesolidarität organisiert finanzielle Krisenhilfe für Alleinerziehende

Die bundesweite Aktion Energie-Soli für Solo-Eltern stellt auf die Beine,
was die Politik in Energiekrise und rasanter Inflation nicht schafft: Sie verteilt auf freiwilliger Basis die Krisenhilfen um von jenen, die sie nicht benötigen an jene, die sie dringend brauchen:
Alleinerziehende Familien. Möglich wird die Aktion durch Spenden der Zivilgesellschaft und Unternehmenspartnern. Wer die  Energieentlastungen der Bundesregierung nicht benötigt, wandelt sie in den Energie-Soli für Solo-Eltern um.

Kurz vor Weihnachten haben die  Stiftung Alltagsheld:innen und der Verein Fair für Kinder e.V. den Energie-Soli gestartet. Für die Aktion gründeten die Initiatorinnen ein  Netzwerk für Energiesolidarität, deren Partnerorganisationen vor Ort  eng mit Alleinerziehenden arbeiten und ihre Bedarfe kennen. Denn: Ein-Eltern-Familien sind in besonderem Maße von der aktuellen Energiekrise und Inflation betroffen.

„Mit dem Energiesoli für Solo-Eltern können und wollen wir nicht den Arbeitsauftrag der Bundesregierung ersetzen. Angesichts der großen  tatsächlichen Bedarfe ist der Energiesoli nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, sagt Heidi Thiemann, geschäftsführende Vorständin der Stiftung Alltagheld:innen. „Genau deshalb ist der Energiesoli aber auch ein  deutliches Signal an die Politik, endlich alleinerziehende Familien und  ihre besonders herausfordernden Rahmenbedingungen konsequent  mitzudenken. Immerhin machen sie ein Fünftel aller Familien aus“, so  Thiemann. Bisher werden sie bei Maßnahmen der Bundespolitik  regelmäßig vergessen bzw. die Maßnahmenwirkung auf sie nicht zu  Ende gedacht – so geschehen während Corona oder aktuell in der  Energiekrise und hohen Inflation.

Grösstes Armutsrisiko: Alleinerziehend

Alleinerziehend zu sein bedeutet in Deutschland das größte Armutsrisiko – in der gegenwärtigen Krise erst recht. Viele Hilfen  kommen jedoch bei Alleinerziehenden zu wenig oder gar nicht an. So erreicht z.B. die inflationsbedingte Kindergelderhöhung Ein-Eltern-Familien, die Unterhaltsvorschuss erhalten, ebenso wenig wie  alleinerziehende SGB II-Bezieher:innen, die häufig aufstocken müssen.  In beiden Fällen wird das Kindergeld in vollständiger Höhe mit den  Leistungen verrechnet. Die Erhöhung geht an ihnen vorbei, und damit  dringend benötigte finanzielle Hilfe.

Zusammenhalt, der Ankommt

Esther Konieczny vom Verein Fair für Kinder e.V. erklärt: „Unsere  Netzwerkpartner:innen aus zivilgesellschaftlichen Organisationen  arbeiten jeden Tag mit alleinerziehenden Eltern und kennen deshalb  ihre Bedarfe gut. Dieses Netzwerk stellt sicher, dass die Spenden des  Energie-Soli direkt bei Betroffenen ankommen. Jede Spende kann die  Situation einer alleinerziehenden Familie verbessern.“ Zusätzlich wird  der Energie-Soli von zahlreichen Unternehmens-Partner:innen  unterstützt. Seit Weihnachten sind bereits Spenden im hohen  fünfstelligen Bereich zusammengekommen. „Unser Ziel sind 150.000  Soli-Euro für Solo-Eltern“, benennt Thiemann als Spendenziel. Ab Ende Januar sollen bereits die ersten Energie-Soli an Alleinerziehende über  die Netzwerkpartner vor Ort ausgegeben werden, „damit die Hilfen  rasch ankommen“, sagt Thiemann. Gespendet werden kann der  Energie-Soli bis zum 31. März 2023 unter www.energie-soli.org. Denn  die monatlichen Abschläge für Energie bleiben weiterhin hoch, trotz  Strom- und Gaspreispreisbremse. 

Quelle: Pressemitteilung Stiftung Alltagsheld:innen: vom 13.01.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 23. Februar 2023

Veranstalter: MitWirkung – Perspektiven für Familien des Vereins Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V. 

Ort: Online via Zoom

„Es ist so viel leichter für Träume auch zu kämpfen, wenn du unterwegs Menschen triffst, die dich verstehen und an dich glauben, wenn du selbst noch an Dir zweifelst.“

Undine Zimmer weiß, wovon sie spricht, wenn sie vom Kämpfen redet. Sie ist mit einer liebevollen, von Armut betroffenen alleinerziehenden Mutter in Kreuzberg und Spandau aufgewachsen. Von ihrem Aufwachsen als Hartz IV-Empfängerin, vom nicht immer leichten Umgang mit den Behörden, von Abwertungserfahrungen, aber auch von Unterstützung und dem Verfolgen ihrer Träume schrieb sie schon 2013 in ihrem autobiografischen Buch „Nicht von schlechten Eltern“.

Seither sind zehn Jahre vergangen, inzwischen erscheinen immer mehr Bücher über Armutserfahrungen, das Thema ist kein Tabu mehr. Vieles ist aber gleichgeblieben. Immer noch haben arme Kinder schlechtere Chancen auf Bildungserfolge, Gesundheitsversorgung und kulturelle Teilhabe. Woran das liegt und was wir persönlich daran ändern können, darüber möchten wir ins Gespräch kommen.

Heute arbeitet Undine Zimmer als Vermittlerin beim Jobcenter und bereitet ihre Doktorarbeit vor, für die sie Abiturient*innen befragt, die auf Transferleistungen angewiesen sind.

Mehr über Undine Zimmer: https://undinezimmer.de/

Mit dieser Veranstaltung beginnen wir ein neues Kapitel der Reihe „Räume öffnen“. Unter dem Titel „Let’s talk privilege“ geht es nun darum, was Armut eigentlich bedeutet. Wer ist betroffen, wer nicht? Was haben wir persönlich mit dem Thema zu tun? Wo sind unsere Handlungsspielräume?

In dieser neuen Veranstaltungsreihe möchten wir Menschen zu Wort kommen lassen, die sich aus unterschiedlichen Perspektiven mit Armut auseinandersetzen. Sensibel für Armutslagen und ihre strukturellen Ursachen werden, sich einbringen und Veränderung gestalten: dazu möchten wir mit unseren Veranstaltungen beitragen. Wenn Armut und ihre Folgen Sie beschäftigen, wenn Sie sich gemeinsam mit uns für die Chancengleichheit aller Kinder einsetzen wollen, dann freuen wir uns über Ihre Teilnahme!

Hier können Sie sich anmelden: Räume Öffnen: Nicht von schlechten Eltern (cleverreach.com)

Termin: 01. März 2023

Veranstalter: Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Nds. e. V. (LVG & AFS Nds. e. V.)

Ort: Online via Zoom

Unter welchen Rahmenbedingungen leben Alleinerziehende in Deutschland? Welche Hilfen bekommen sie? Wie hat sich ihre soziale  und gesundheitliche Situation in den letzten Jahren entwickelt? Was  muss Politik tun, um das Armutsrisiko von Alleinerziehenden spürbar  zu senken? Was können Betriebe tun, damit Alleinerziehende nicht  überfordert werden? Wie kann ihre Gesundheit gefördert werden?

Mit diesen Fragen befasst sich die Veranstaltung, die in Kooperation  mit den Frauen im Deutschen Gewerkschaftsbund und dem Nationalen  Netzwerk Frauen und Gesundheit stattfindet. Die Veranstaltung richtet  sich an ein breites Publikum wie Forschende zum Thema Gender und  Gesundheit, Verbandsvertreter*innen, Betriebs- und Personalrät*innen, Alleinerziehende. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, mit uns zu diskutieren.

Im Rahmen der Veranstaltung nutzen wir digitale Interaktionsmöglichkeiten. Bitte halten Sie, falls vorhanden, Ihr Smartphone oder ein ähnliches digitales Endgerät bereit. 

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 16. März 2023

Veranstalter: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Ort: Berlin

Die Corona-Pandemie hat es gezeigt: Deutschland hält sich zwar für ein familien­freundliches Land, ist es aber nur bedingt. Wenn es ernst wird, stehen Eltern oft auf verlorenem Posten. Und Rücksicht auf Kinder will niemand so richtig nehmen. Was wir brauchen, ist eine bessere Vereinbarkeit, und zwar nicht nur von Beruf und Erziehung, sondern von Familie und öffentlichem Leben allgemein.

Die Journalistin und Bloggerin Nathalie Klüver zeigt in ihrem neuen Buch, was uns andere Länder, allen voran die skandinavischen, voraushaben und in welchen Bereichen Deutschland dringend Nachholbedarf hat. Eine kinder­­freundlichere Gesellschaft wäre nicht nur besser für Vereinbarkeit und Gleich­berechtigung, sondern letztendlich auch für mehr Chancen­gleichheit, Klimaschutz und Nachhaltigkeit.

Wie das zusammenhängt, was sich ändern muss und was jeder Einzelne tun kann, darüber spricht Nathalie Klüver mit Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes und Prof.in Dr.in Sabina Schutter, Vorstandsvorsitzende von SOS-Kinderdorf e.V.

Es wird um Anmeldung gebeten bis Montag, 27.02.2023 unter dem Link: www.dkhw.de/Buchvorstellung

Termin: 24. März 2023

Veranstalter: in Kooperation: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration BW, Landesfamilienrat BW, FamilienForschung BW im Statistischen Landesamt, Evang. Bildungszentrum Hospitalhof Stuttgart

Ort: Online

Die anhaltende Teuerung der Energie- und Lebensmittelpreise stellt  insbesondere Familien mit geringem Einkommen und überschuldete  Familien vor große Herausforderungen. In dieser Veranstaltung in der  Reihe der familienpolitischen Gespräche Extra richtet sich der Fokus  auf die Situation überschuldeter Familien in Baden-Württemberg. Welche Gründe gibt es für die Überschuldung von Familien und welche  Folgen hat sie für die betroffenen Kinder, Jugendlichen und Eltern?  Wie können verschuldete Familien möglichst früh erreicht werden,  damit sich die Folgen einer Überschuldung nicht nachteilig auf die  Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auswirken? Welche  Ansatzpunkte gibt es für eine bessere Unterstützung betroffener  Familien in der Schuldnerberatung?

Ein digitales Forum für  pädagogisches Fachpersonal, Fachkräfte in Beratungsstellen und  familienorientierten Angeboten, familienpolitisch Engagierte und  Interessierte.

Anmeldung bis 21. März 2023: https://eveeno.com/154840044

Termin: 18. April 2023

Veranstalter: VPK-Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Der VPK blickt auf eine lange Tradition zurück. Im Frühjahr 1953 in Wyk auf Föhr auf Initiative von dreißig Kureinrichtungen für Kinder gegründet, bekam der Verband mit der Entstehung des Landesverbandes Baden-Württemberg im Jahr 1955 über das Gründungsland Schleswig-Holstein hinaus bundesweite
Zuständigkeit und erweiterte seine fachliche Kompetenz schrittweise von der Vorsorge und Rehabilitation hin zu den verschiedenen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe.

Sein 70-jähriges Bestehen im Jahr 2023 möchte der Verband nutzen, um den Blick auf 70 Jahre VPK, 70 Jahre Kinder- und Jugendhilfe und 70 Jahre Kindheit und Pädagogik zurück- und gleichzeitig in die Zukunft zu werfen: Wie haben sich die Aufwachsensbedingungen von Kindern und Jugendlichen in den vergangenen sieben Jahrzehnten verändert? Inwiefern hat sich die Kinder- und Jugendhilfe in dieser Zeit gewandelt, und ist es ihr gelungen, Antworten auf diese Veränderungen und neue Herausforderungen zu finden, die untrennbar mit einem grundsätzlichen Wandel gesellschaftlicher Rahmenbedingungen verknüpft sind? Wie hat sich die Trägerlandschaft insgesamt verändert und welche Rolle spielten private Träger der Kinder- und Jugendhilfe? Und nicht zuletzt: Wie gestalten wir die Kinder- und Jugendhilfe der Zukunft?

In seinem Eröffnungsvortrag mit dem Titel „Die Würde des Kindes ist unantastbar | Warum wir junge Menschen noch stärker schützen und unterstützen sollten“ wird der Philosoph und  Erziehungswissenschaftler Dr. Michael Schmidt-Salomon insbesondere  auf das Kernthema „70 Jahre Pädagogik und Kindheit in der offenen  Gesellschaft“ eingehen, gleichzeitig aber auch einen grundsätzlichen  Blick auf das Erziehungsverständnis und die Jugendhilfelandschaft in  Deutschland werfen. Dabei wird er vor allem auch die Notwendigkeit  der Beteiligung aller Trägerformen intensiver beleuchten. In den  folgenden Diskussionen mit hochkarätigen Expert*innen und  langjährigen Gestalter*innen der Kinder- und Jugendhilfe,  Praktiker*innen, ehemaligen und aktuell in VPK-Einrichtungen der  Kinder- und Jugendhilfe lebenden Kindern und Jugendlichen soll es  darum gehen, gemeinsam Antworten auf die eingangs gestellten Fragen  zu finden und über Perspektiven für die Zukunft der Kinder-  und Jugendhilfe zu sprechen.

Wir laden Sie herzlich zu diesem generationenübergreifenden  Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis ein und freuen uns auf  spannende Diskussionen, hoffentlich zukunftsweisende Erkenntnisse,  authentische Schilderungen und Einschätzungen aus der Praxis der  Kinder- und Jugendhilfe und nicht zuletzt ein feierliches  Rahmenprogramm, das u. a. durch ein von Kindern und Jugendlichen  aufgeführtes Improvisationstheater gestaltet wird.

Die Anmeldung zur Teilnahme am PODIUM 2023 sowie weitere  Informationen zum VPK finden Sie unter www.vpk.de

Termin: 14. bis 16. Mai 2023

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Ort: Leipzig

27. Bundeskonferenz steht unter dem Motto GRETCHENFRAGEN – feministische Perspektiven für die Zukunft. Gretchenfragen sind als unbequem empfundene Gewissensfragen, die eine Positionierung zu Kernthemen verlangen.

Solche Gretchenfragen wollen wir stellen und gemeinsam diskutieren.  Vor dem Hintergrund aktueller Krisen steht die Gesellschaft vor großen  Herausforderungen. Wir wollen zusammen Antworten auf  „Gretchenfragen“ finden, und unsere Inhalte, Strategien und Strukturen kommunaler Gleichstellungspolitik weiterentwickeln. In insgesamt 16  Foren geht es unter anderem um die Themen Geschlechtergerechtigkeit in der Medizin, in Sprache und Bildern und im Strukturwandel, um  Frauen, Krieg und Forderungen an eine feministische Außenpolitik, um  die Auswirkungen des Klimawandels auf Frauen, die Umsetzung der  Istanbul Konvention, um Täterarbeit, Geschlechtervielfalt,  Alleinerziehende und intersektionale Ansätze in der Praxis.

Mit einer Demonstration in der Leipziger Innenstadt werden wir  gleichstellungspolitische Forderungen öffentlich und laut aussprechen. 

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Mütter nehmen nach einer Elternzeit schneller wieder eine Arbeit auf, wenn der Ehemann auch Elternzeit nimmt. Das gilt besonders dann, wenn diese länger als 2 Monate dauert.  Das geht aus einer Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor, die am 07.02.2023 veröffentlicht wurde.

Die Forschenden haben in der Studie untersucht, nach wie vielen Monaten ein Großteil der Mütter wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, abhängig von der Elternzeit der Ehemänner. Drei Viertel der Mütter, deren Ehemann mehr als 6 Monate Elternzeit nimmt, nehmen nach spätestens 9 Monaten wieder eine Arbeit auf. Wenn der Ehemann für 4 bis 6 Monate in Elternzeit geht, ist dies nach spätestens 10 Monaten der Fall. Unterbricht der Ehemann seine Erwerbstätigkeit für 2 bis 4 Monate, sind drei Viertel der Frauen nach spätestens 13 Monaten wieder berufstätig. Drei Viertel der Frauen, deren Partner maximal 2 Monate Elternzeit nimmt, sind nach 20 Monaten wieder erwerbstätig. Nimmt der Ehemann keine Elternzeit, sind erst nach 24 Monaten drei Viertel der Frauen wieder in den Arbeitsmarkt zurückgekehrt. Aber es sind auch ein Viertel der Mütter, deren Ehemann keine Elternzeit nimmt, früher zurückgekehrt als die Mütter, deren Ehemann 2 Monate Elternzeit nimmt. Bei der Mehrzahl der verheirateten Paare nimmt der Vater keine Elternzeit.  Wenn der Vater ebenfalls die Erwerbstätigkeit unterbricht, dann vorrangig für maximal 2 Monate.

Insgesamt stiegen nach der Elterngeldreform im Jahr 2007 sowohl die Erwerbsbeteiligung von Müttern als auch die familienbedingten Erwerbsunterbrechungen bei Vätern. „Nichtsdestotrotz dürften Mütter nach der Geburt eines Kindes weiterhin den Hauptteil der Betreuungsarbeit übernehmen“, stellt IAB-Forscher Andreas Filser fest.  Die ungleiche Verteilung der Dauern familienbedingter Erwerbsunterbrechungen bei Paaren ist vor allem vor dem Hintergrund längerfristiger Karrierenachteile problematisch, so die Forschenden. IAB-Forscherin Corinna Frodermann erklärt: „Längere Elternzeiten von Vätern, vor allem, wenn sie über 2 Monate hinausgehen, könnten dazu beitragen, etwaige negative Karrierefolgen für Frauen von familienbedingten Erwerbsunterbrechungen abzumildern.“

Die Studie basiert auf administrativen Daten der Bundesagentur für Arbeit und den Erwerbsverläufen von verheirateten Paaren, deren erstes Kind zwischen 2007 und 2013 geboren ist. Die Studie ist abrufbar unter: https://iab.de/publikationen/publikation/?id=13157951.

Ein begleitendes Interview finden Sie unter: https://www.iab-forum.de/die-aufteilung-von-care-und-erwerbsarbeit-ist-eine-richtungsentscheidung-fuer-die-erwerbsverlaeufe-beider-eltern.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 02/2023

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heute veröffentlichten aktuellen Zahlen zur Kinderarmut der Bertelsmann Stiftung mahnt das ZFF zum wiederholten Male an, die Kindergrundsicherung zügig umzusetzen und die Infrastruktur für Kinder und Jugendliche umfangreich auszubauen.

Fast drei Millionen Kinder und Jugendliche wachsen in Armut auf oder sind armutsgefährdet. Wie Armut junge Menschen begrenzt, sie beschämt und ihr weiteres Leben bestimmt, listet das Factsheet Kinderarmut der Bertelsmann Stiftung auf. Damit verbunden ist ein deutlicher Appell an die Regierungskoalition, die Kindergrundsicherung zeitnah auf den Weg zu bringen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Armut macht krank, Armut grenzt aus und sie beeinträchtigt die Bildungschancen von Millionen Kindern und Jugendlichen. Die Auswirkungen von Armut müssen endlich ernst genommen werden! Die vorgelegten Zahlen, Daten und Fakten der Bertelsmann Stiftung zeigen erneut den dringenden Handlungsbedarf auf. Immer mehr Familien müssen um ihre Existenz bangen. Die aktuelle Situation verschärft ihre Lage dramatisch. Die Leidtragenden sind vor allem Kinder und Jugendliche.“

Britta Altenkamp fährt fort: „Wir brauchen die Kindergrundsicherung jetzt und sie muss existenzsichernd ausgestaltet sein. Dafür fordern wir eine Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums, die die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen für ein gutes und gesundes Aufwachsen abbildet sowie sich an der gesellschaftlichen Mitte orientiert. Um alle Kinder aus der Armut zu holen, muss ebenso dringend die Infrastruktur vor Ort gestärkt werden. Nur mit einem starken Zweiklang – auskömmliche Kindergrundsicherung und gute Infrastruktur – kann allen Kindern soziale Teilhabe ermöglicht und echte Chancengleichheit hergestellt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 26.01.2023

Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) ist mit Veränderungen in das neue Jahr gestartet: In den Jahren 2023 und 2024 übernimmt der Deutsche Familienverband (DFV) turnusmäßig die Federführung vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf. Neuer Vorsitzender ist Dr. Klaus Zeh, Präsident des DFV. Die bisherige Vorsitzende, Sidonie Fernau, wird seine Stellvertreterin.

Zudem erweitert sich die AGF um einen Verband: Das Zukunftsforum Familie wird Mitglied der AGF.

„Wir freuen uns sehr über das Zukunftsforum Familie als neues Mitglied in der AGF“, betont der neue Vorsitzende, Dr. Klaus Zeh. „Insbesondere vor dem Hintergrund der Belastungen, die in den letzten Jahren auf den Familien lagen, braucht es die Zusammenarbeit der Organisationen, die sich für die Familien einsetzen. Bereits seit vielen Jahren hat sich das Zukunftsforum mit hervorragender Arbeit und Expertise für Familien etabliert. Mit der Mitgliedschaft setzen wir den Kurs der intensiven Zusammenarbeit mit dem Zukunftsforum Familie weiter fort, sodass die Aufnahme in die AGF nunmehr folgerichtig ist.“

Dass die Zusammenarbeit insbesondere vor dem Hintergrund der Belastungen in den letzten Jahren wichtig ist, betont auch die Vorsitzende des Zukunftsforums Familie, Britta Altenkamp: „Die Herausforderungen für die Familien sind derzeit enorm: Die Folgen der Corona-Krise sind noch nicht überwunden, eine hohe Inflation, weiterhin eine viel zu starke, eher sogar noch steigende Armut von Kindern und Familien sind nur einige davon. Wir freuen uns, nun auch als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen, die Familien noch stärker gemeinsam in den Mittelpunkt der Politik zu rücken.“

Durch die Aufnahme des Zukunftsforums Familie wächst die AGF auf nunmehr sechs Mitglieder:

  • Deutscher Familienverband (DFV) – aktuelle Federführung, Vorsitz: Dr. Klaus Zeh
  • evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf)
  • Familienbund der Katholiken (FDK)
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)
  • Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf) – zweite Vorsitzende: Sidonie Fernau
  • Zukunftsforum Familie (ZFF).

Ebenfalls zu Beginn des neuen Jahres hat die AGF ihren Webauftritt aktualisiert. Mit einem frischen Design und leichterem Auffinden der Inhalte und Themen präsentiert sich die AGF weiterhin unter https://ag-familie.de.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 24.01.2023

Heute wurden die ersten Eckpunkte des BMFSFJ zur Ausgestaltung der Kindergrundsicherung bekannt. Das ZFF begrüßt das Vorhaben des Ministeriums, wird jedoch weiterhin genau auf die Details der Ausgestaltung achten.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Bei der Kindergrundsicherung steht das ZFF im Schulterschluss mit dem BMFSFJ. Diese neue Leistung eröffnet die Chance, den Dschungel der bisherigen Familienleistungen zu lichten, Kinderarmut zu reduzieren und endlich alle Familien unbürokratisch zu erreichen. Wir appellieren an die Bundesregierung, den Entwurf des BMFSFJ vollumfänglich zu unterstützen und dieses wichtige Vorhaben schnell umzusetzen. 

Die Kindergrundsicherung muss der zentrale Baustein beim Kampf gegen Armut von Kindern und Jugendlichen sein. Dieses Ziel kann nur mit einer ausreichenden Höhe der Kindergrundsicherung erreicht werden. Hierzu muss als Grundlage eine Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums herangezogen werden. Erfolgreich ist die Kindergrundsicherung auch erst, wenn sie Stigmatisierung und verdeckte Armut abbaut durch eine weitgehend automatische Auszahlung. Bei diesem Projekt steckt der Teufel im Detail, weshalb es für uns unabdingbar ist, bei der weiteren Ausgestaltung auf die Feinheiten zu achten!“  

Das ZFF beruft sich auf Informationen zum Eckpunktepapier des BMFSJ aus dem Artikel der Wirtschaftswoche „Staatliche Hilfen für Kinder sollen steigen und mehr Familien erreichen“ vom 19.01.2023. Demnach soll die Kindergrundsicherung als Anspruch des Kindes ausgestaltet werden und wie im Koalitionsvertrag angekündigt aus zwei Komponenten bestehen: einem Garantiebetrag für alle Kinder mindestens in Höhe des derzeitigen Kindergeldes und einem einkommensabhängigen Zusatzbeitrag. Die Kindergrundsicherung soll unbürokratisch sein und weitgehend digital ausbezahlt werden sowie viele der heutigen Leistungen, wie etwa das Kindergeld, Kinderzuschlag, die steuerlichen Kinderfreibeträge, SGB II- und die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes für Kinder zusammenfassen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 19.01.2023

SCHWERPUNKT: Factsheet Kinderarmut Bertelsmann Stiftung

Mehr als jedes fünfte Kind und jede:r vierte junge Erwachsene gelten in Deutschland als armutsgefährdet. Alleinerziehende sowie Familien mit drei und mehr Kindern sind besonders betroffen. Die Daten zeigen, dass sich die Lage nicht gebessert hat. Damit sich an dem strukturellen Problem der Kinder- und Jugendarmut endlich etwas ändert, sollte die Bundesregierung die angekündigte Kindergrundsicherung jetzt schnell und entschlossen auf den Weg bringen.

Kinder- und Jugendarmut bleibt ein ungelöstes Problem in Deutschland. Mehr als jedes fünfte Kind und jede:r vierte junge Erwachsene ist von Armut bedroht. In absoluten Zahlen bedeutet das: Knapp 2,9 Millionen Kinder und Jugendliche sowie 1,55 Millionen junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren galten 2021 als armutsgefährdet. Das geht aus unserem neuen Factsheet „Kinder- und Jugendarmut in Deutschland“ hervor.

„Wer als junger Mensch in Armut aufwächst, leidet täglich unter Mangel, Verzicht und Scham und hat zugleich deutlich schlechtere Zukunftsaussichten. Das ist sowohl für die Betroffenen selbst als auch für die Gesellschaft als Ganzes untragbar“, sagt Anette Stein. 

Vertiefende Erkenntnisse zur Armutsgefährdung liefern die amtlichen Daten zu Kindern und Jugendlichen, die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II erhalten. Demnach lebten im Sommer 2022 rund 1,9 Millionen junge Menschen unter 18 Jahren in Haushalten, die Sozialleistungen beziehen. Die Quote von Kindern und Jugendlichen im SGB II-Bezug betrug in Westdeutschland 13,4 Prozent und in Ostdeutschland 16 Prozent. Ein Blick auf die kommunale Ebene zeigt gravierende Unterschiede: Die Spannbreite lag zwischen 3 Prozent im bayerischen Roth und 42 Prozent in Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen. Sowohl die Anzahl als auch der Anteil von Kindern in SGB II-Haushalten sind erstmals seit fünf Jahren deutlich gestiegen. Die Zunahme ist vor allem auf die aus der Ukraine geflüchteten Kinder und Jugendlichen zurückzuführen. Diese haben gemäß der UN-Kinderrechtskonvention allerdings einen ebenso großen Anspruch auf gutes Aufwachsen und Teilhabe an der Gesellschaft. Überdurchschnittlich von Armut betroffen sind junge Menschen in alleinerziehenden Familien sowie in Familien mit drei und mehr Kindern. Die in diesen Fällen sehr aufwändige Sorge- und Betreuungsverantwortung macht es den Eltern oftmals unmöglich, einer umfänglichen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Zudem wirken sich hier fehlende Angebote zur Kinderbetreuung besonders negativ aus. Das größte Armutsrisiko haben Kinder in Mehrkindfamilien mit einem alleinerziehenden Elternteil (86 Prozent). 

Junge Erwachsene weisen höchstes Armutsrisiko aller Altersgruppen auf

Auch viele junge Erwachsene sind mit Armut konfrontiert. Laut Factsheet weisen 18- bis 25-Jährige mit 25,5 Prozent sogar das höchste Armutsrisiko aller Altersgruppen auf. Frauen sind dabei stärker betroffen als Männer, junge Menschen in Ostdeutschland häufiger als die in Westdeutschland. SGB II-Leistungen beziehen allerdings nur 7 Prozent dieser Altersgruppe, was auf den ersten Blick überrascht. Das liegt hauptsächlich daran, dass junge Erwachsene für gewöhnlich eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren und viele zum ersten Mal in eine eigene Wohnung ziehen. Hier greifen andere sozialstaatliche Maßnahmen, wie BAföG oder Wohngeld. „Die hohe Armutsbetroffenheit junger Erwachsener weist jedoch darauf hin, dass die verschiedenen Systeme nicht gut zusammenwirken. Ohne Unterstützung durch ihre Eltern wäre es vielen nicht möglich, ihre Existenz zu sichern. Damit hängen die Chancen junger Menschen weiterhin zu stark vom Elternhaus ab“, mahnt Stein. 

Kindergrundsicherung wirksam gestalten

Aus unserer Sicht unterstreichen die Daten die Notwendigkeit, die Bekämpfung der Kinder- und Jugendarmut zur politischen Priorität zu machen. Die angekündigte Kindergrundsicherung wäre dafür ein zentrales Instrument. Doch diese müsse laut Stein so gestaltet sein, dass sie Armut wirksam vermeidet und sich an den tatsächlichen Bedarfen junger Menschen für gutes Aufwachsen, Bildung und Teilhabe orientiert. Die Kindergrundsicherung sollte ihnen eine weitgehend normale Kindheit und Jugend ermöglichen. Dazu ist es erforderlich, junge Menschen zu beteiligen und sie regelmäßig zu ihren Bedarfen zu befragen. 

An der Stellschraube Kindergeld zu drehen, helfe laut Stein hingegen nicht weiter, im Gegenteil: „Eine Erhöhung des Kindergeldes ist teuer, vermeidet aber keine Armut, denn es kommt bei Familien im SGBII-Bezug nicht an. Die Kindergrundsicherung muss die Verteilung mit der Gießkanne beenden und gezielt denjenigen helfen, die besonders darauf angewiesen sind.“ Um die Lage speziell der jungen Erwachsenen zu verbessern, sind eine – auch von uns empfohlene – Ausbildungsgarantie sowie eine BAföG-Reform unerlässlich. Beide Vorhaben sind ebenfalls im Koalitionsvertrag angekündigt. Zudem ist es wichtig, diese ergänzenden Instrumente mit der Kindergrundsicherung zu einem Leistungspaket zu verzahnen, das Kinder- und Jugendarmut wirksam bekämpft.

FACTSHEET UND POLICY BRIEF

Factsheet Kinder- und Jugendarmut in Deutschland

Policy Brief Existenzsicherung für Kinder neu bestimmen

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 26.01.2023

„Dass inzwischen mehr als jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut bedroht ist und deutlich mehr Kinder Hartz IV bekommen, ist einfach nicht hinnehmbar. Die Bundesregierung muss endlich umsteuern“, kommentiert Heidi Reichinnek, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, die heute veröffentlichten Daten der Bertelsmann-Stiftung zu Kinder- und Jugendarmut. Reichinnek weiter:

„2021 war mehr als jedes fünfte Kind in Deutschland arm bzw. armutsgefährdet, bei jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 25 Jahren war sogar jede vierte Person betroffen. Und 2022 war ein deutlicher Anstieg der sogenannten Hartz-IV-Bezugsquoten zu verzeichnen. Diese Entwicklung ist äußerst bedenklich und die Armut verteilt sich ungleich. Besonders häufig leiden Kinder von Alleinerziehenden und aus großen Familien sowie junge Frauen unter Armut, und das deutlich häufiger im Osten und in den großen Ballungsgebieten.

Wir reden hier nicht nur über Zahlen, wir reden über Menschen, die ausgegrenzt werden und Tag für Tag ums Überleben kämpfen. Denn Armut heißt gerade in Kombination mit der aktuellen Inflation, am Ende des Monats kein Essen mehr zu haben, die Heizung nicht anstellen zu können und von sozialer Teilhabe wie z.B. Freizeitaktivitäten ausgeschlossen zu sein. Die physische Gesundheit leidet, die medizinische Versorgung ist schlechter und die Zukunftsaussichten sind trist. In wenigen anderen Ländern sind Aufstiegschancen so stark von der sozioökonomischen Lage im Elternhaus abhängig wie in Deutschland.

Es ist gut, dass die Bundesregierung endlich über die Einführung einer Kindergrundsicherung diskutiert. Entscheidend ist hierbei die Höhe, um Kinderarmut nicht nur zu reduzieren, sondern zu verhindern. Aber das alleine reicht nicht, denn Kinderarmut ist immer Armut der Eltern. Wir brauchen daher gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen sowie eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Und die Bundesregierung muss endlich die Lebensbedingungen junger Erwachsener in den Blick nehmen und verbessern.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 26.01.2023

Die Bertelsmann-Stiftung hat heute neue Zahlen zur Armutsgefährdung von Kindern und Jugendlichen veröffentlicht. Demnach sind fast 3 Millionen Kinder unter 18 Jahren und zusätzlich mehr als 1,5 Millionen junge Erwachsene im Alter von unter 25 Jahren armutsgefährdet. Junge Menschen sind damit die am stärksten von Armut bedrohte Altersgruppe in Deutschland. Als Gründungsmitglied des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG setzt sich die AWO schon seit Jahren für eine Verbesserung der materiellen Ausgangsbedingungen für Kinder und für mehr Verteilungsgerechtigkeit ein. Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, kommentiert:

„Die heute veröffentlichten Zahlen zeigen erneut den dringenden Handlungsbedarf in der sozialstaatlichen Absicherung von jungen Menschen. Kinder, die in Armutslagen aufwachsen, schaffen selten den Aufstieg aus der Armut, das ist empirisch gut belegt. Die Gründe hierfür sind vielfältig, besonders bedeutend ist aber der Mangel an finanziellen Mitteln. Wenn zum Beispiel das nötige Geld für den Schwimmkurs, die Musikschule oder den Mitgliedsbeitrag im Sportverein fehlt, dann fühlen Kinder sich ausgegrenzt und werden davon abgehalten, ihre Potenziale zu entfalten. Das können wir als Gesellschaft nicht länger hinnehmen. Daher begrüßen wir es sehr, dass die Einführung einer armutsvermeidenden Kindergrundsicherung noch in dieser Legislatur umgesetzt werden soll.“

Allerdings muss aus Sicht der AWO mit der Ausgestaltung der neuen Leistung auch mehr Verteilungsgerechtigkeit hergestellt werden. Aktuell profitieren Familien mit hohen Einkommen viel stärker beim sogenannten Familienlastenausgleich, da bei der steuerlichen Freistellung des kindlichen Existenzminimums die Entlastung durch die Kinderfreibeträge mit steigenden Einkommen zunimmt. „Damit endlich Schluss mit der ungleichen Förderung armer und reicher Kinder ist, fordern wir, dass die Kinderfreibeträge vollständig in die Kindergrundsicherung überführt werden – und zwar nicht nur perspektivisch, sondern von Anfang an“, so Groß abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 26.01.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bund, Länder und Kommunen auf, bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland weitere Maßnahmen zur Förderung armer Kinder und ihrer Familien auf den Weg zu bringen. „Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegten Zahlen zur Kinder- und Jugendarmut in Deutschland zeigen den weiterhin hohen Bedarf an armutsbeseitigenden Maßnahmen und unterstreichen die Notwendigkeit einer Kindergrundsicherung. Diese muss so ausgestaltet sein, dass sie die Armutszahlen spürbar senkt und sich damit an den tatsächlichen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen orientiert. Dazu gehört einerseits die materielle Absicherung von Kindern und ihren Familien in den Blick zu nehmen, andererseits aber auch ihre Versorgung in den Bereichen Gesundheit, Mobilität, Freizeit und soziale Teilhabe. Das ist nicht zum Nulltarif zu haben, die notwendigen finanziellen Mittel müssen schon jetzt in den Finanzplanungen des Bundes berücksichtigt werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich der Veröffentlichung des Factsheets „Kinder- und Jugendarmut in Deutschland“ der Bertelsmann Stiftung.

Bis zum Inkrafttreten der Kindergrundsicherung fordert das Deutsche Kinderhilfswerk deutliche Nachbesserungen bei den seit Januar geltenden Bürgergeld-Regelsätzen für Kinder und Jugendliche. „Mehr als jedes fünfte Kind lebt in Armut, das sind fast drei Millionen Kinder, denen gleichwertige Entwicklungschancen vorenthalten werden. Bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland können wir deshalb nicht auf die Kindergrundsicherung, die im Jahr 2025 kommen soll, warten. Wir brauchen jetzt eine signifikante Erhöhung der Transferleistungen, ohne die es bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland weitere Rückschläge geben wird. Trotz der seit Januar geltenden Verbesserungen bei den Regelsätzen reicht das Geld in vielen Familien vorne und hinten nicht. An dieser Stelle sollten mehr finanzielle Mittel in die Hand genommen werden, um allen Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Dabei müssen soziale Infrastruktur und monetäre Leistungen ineinandergreifen. Nur so kann das strukturelle Problem der Kinderarmut in Deutschland umfassend beseitigt werden. Notwendig ist jetzt ein Schulterschluss zwischen Bund, den Ländern und Kommunen“, so Hofmann weiter.

Wichtig ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes daher die Erstellung einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland, die mit einer umfassenden Kinder- und Jugendbeteiligung an diesem Prozess einhergehen muss und einen ressortübergreifenden Ansatz braucht. Dieser muss neben monetären Leistungen auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern legen. Die Kinderarmut in Deutschland kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nur dann effizient und nachhaltig bekämpft werden, wenn alle Maßnahmen zu diesem Zweck in einem Gesamtkonzept verknüpft und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Die Erarbeitung des Nationales Aktionsplans im Rahmen der von Deutschland mitbeschlossenen EU-Kindergarantie kann hierfür einen guten Ansatz bieten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 26.01.2023

Die weiterhin hohen Zahlen der Kinder- und Jugendarmut, sowie unter jungen Erwachsenen sind in Anbetracht der multiplen Krisen nicht verwunderlich, erhöhen aber die Dringlichkeit für ein zeitnahes politisches Handeln auf vielen Ebenen.

„Finanzielle Armut ist nicht nur ein materielles Problem, sie bedeutet für Familien und Kinder großen Stress. Der finanzielle Druck der Eltern kann sich auch auf die Kinder übertragen. Schlechtere Teilhabe, Ausgrenzung und möglicherweise sogar Diskriminierung gehen nicht spurlos vorbei und hinterlassen lebenslange Spuren“ erklärte Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken.

Das Factsheet „Kinder- und Jugendarmut in Deutschland“ der Bertelsmann Stiftung legt aktuelle Zahlen dar und betont die Dringlichkeit des Themas. Die Zahlen verdeutlichen, so Hoffmann: „Jedes fünfte Kind bzw. jeder vierte junge Erwachsene ist mindestens zeitweise in seinem Leben vom Erhalt von Sozialleistungen abhängig. Leider hat sich diese Datenlage seit vielen Jahren kaum verändert.“

Aus Sicht des Familienbundes sind die mit der geplanten Kindergrundsicherung verfolgten Ziele der Bündelung und Erhöhung von Leistungen, der vereinfachten, digitalen Beantragung und der Entbürokratisierung richtig. Jetzt kommt es laut Ulrich Hoffmann auf die konkrete Ausgestaltung an: „Eine gut gemachte Kindergrundsicherung, die Eltern bei der Erfüllung ihrer Unterhaltspflicht hilft, ist ein wichtiges Instrument auf dem Weg, armutsbetroffene Kinder- und Jugendliche besser zu unterstützen. Dabei ist die Höhe der Kindergrundsicherung so zu bestimmen, dass es jeder Familie möglich ist, ihre Existenz zu sichern und den Kindern hinreichende soziale Teilhabe zu ermöglichen. Es richtig, dass die kürzlich bekannt gewordenen Eckpunkte zur Kindergrundsicherung vorsehen, die Regelbedarfe für Kinder zukünftig stärker als bisher an den Haushaltsausgaben der gesellschaftlichen Mitte auszurichten. Zugleich muss sichergestellt sein, dass sich Arbeit für Familien lohnt.“

Ulrich Hoffmann betont, dass die verfassungsrechtlich garantierten Kinderfreibeträge auch mit Einführung einer Kindergrundsicherung in vollem Umfang erhalten bleiben müssen: „Es geht bei den Freibeträgen um Steuergerechtigkeit. Zudem ist es für die Selbstwirksamkeit, Unabhängigkeit und freie Lebensgestaltung der Familien ein großer Unterschied, ob sie ihre Existenz durch eigenes Einkommen sichern können oder staatliche Leistungen beantragen müssen.“

Das größte Armutsrisiko haben weiterhin Alleinerziehende und Mehrkindfamilien. „Gerade die hohe Armutsquote unter Alleinerziehenden und Familien mit drei oder mehr Kindern ist erschreckend. Wenn die Unterstützung nicht ausreicht, schwindet auch das Vertrauen und diese langfristigen Folgen spüren wir dann auch in einem Vertrauensverlust in unsere Demokratie“ führt Hoffmann aus.

Für mehr soziale und kulturelle Teilhabe, für eine nachhaltig wirksame Armutsbekämpfung braucht es eine Vielzahl an Unterstützungen. Der Familienbund fordert, den sozialen Wohnungsbau auszubauen, die Bildungsmöglichkeiten für Kinder zu stärken und eine Reform des BAföG. Daneben können niedrigschwellige Möglichkeiten der Beratung durch multiprofessionelle Teams direkt in Kindertageseinrichtungen und Schulen helfen, damit aus Unterstützung Perspektiven und Chancen entstehen.

Ulrich Hoffmann setzt fort: „Unsere gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe ist es auch, stigmatisierende Bilder von Armut zu überwinden, denn die ganz überwiegende Anzahl von Eltern unterstützt und fördert ihre Kinder bestmöglich und spart lieber bei eigenen Ausgaben.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 26.01.2023

Nach aktuelle Zahlen der Bertelsmann-Stiftung lebt mehr als jedes fünfte Kind ud jede*r vierte junge Erwachsene in Deutschland in Armut.

In Reaktion auf die heute von der Bertelsmann Stiftung veröffentlichten Zahlen zur Kinder- und Jugendarmut in Deutschland bekräftigt der Paritätische Wohlfahrtsverband seine Forderung nach einer sofortigen Anhebung der Grundsicherungsleistungen um mindestens 200 Euro im Monat. Es sei ein Skandal, dass in einem Land mit der weltweit viertstärksten Wirtschaftskraft mehr als jedes fünfte Kind in Armut lebe, kritisiert der Verband.

“Kinderarmut ist kein Schicksal, sondern Resultat jahrzehntelanger politischer Unterlassungen”, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. “Durch armutspolitische Ignoranz und Tatenlosigkeit werden Millionen Kinder einer unbeschwerten Kindheit beraubt und die Zukunft  dieser Gesellschaft als guter Wirtschafts- und Lebensstandort gefährdet.” Die fast drei Millionen Kinder und jungen Erwachsenen, die heute in Armut leben, hätten keine Zeit, auf politische Taten der Zukunft zu warten. Die von der Koalition aktuell vorangetriebene Kindergrundsicherung sei zur Bekämpfung der Kinderarmut von herausragender Bedeutung. Auch seien erhebliche Investitionen in Bildung und Jugendhilfe auf den Weg zu bringen. Doch bräuchte es davon unabhängig  bereits heute wirksame Hilfen und die Möglichkeit aller Kinder und Jugendlichen an all dem teilzuhaben, was für ihre Mitschüler*innen und Freund*innen aus wohlhabenderen Familien eine Selbstverständlichkeit ist.

Der Paritätische bekräftigt vor diesem Hintergrund seine Forderung nach einer sofortigen Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung (neu: “Bürgergeld”) um mindestens 200 Euro pro Person und Monat. “Man kann es drehen und wenden wie man will: Es gibt keine armen Kinder, es gibt nur arme Familien und gegen Armut hilft vor allem Geld”, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 26.01.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) lädt zur Teilnahme am Fotowettbewerb „VielfALT“ ein. Gesucht werden Fotografien, die die Vielfalt und Potenziale älterer Menschen in der heutigen Gesellschaft dokumentieren und stereotype Altersbilder hinterfragen.

Der Fotowettbewerb findet im Rahmen des „Programms Altersbilder“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) statt und begleitet zugleich die Erarbeitung des Neunten Altersberichts zum Thema „Alt werden in Deutschland – Potenziale und Teilhabechancen“.

Der Fotowettbewerb wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Fotos können in den folgenden vier Kategorien eingereicht werden: 
•    Das bin ich. Individuell im Alter.
•    Mittendrin. Aktiv und engagiert bis ins hohe Alter.
•    Licht und Schatten. Herausforderungen im Alter.
•    Gemeinsam geht was. Jung und Alt im Austausch.

Teilnahmeschluss ist der 21. Mai 2023. 

Eine unabhängige Jury u. a. aus Mitgliedern der Neunten Altersberichtskommission, des Deutschen Zentrums für Integration und Migration, der Zeitschrift PHOTONEWS, des Berufsverbands FREELENS, des Deutschen Verbands für Fotografie e. V. sowie der BAGSO und des BMFSFJ vergibt Preise in den oben genannten Kategorien im Wert von insgesamt 19.000 Euro. 
Die Erstplatzierten der Kategorien erhalten jeweils 2.000 Euro, die Zweitplatzierten jeweils 1.500 Euro und die Drittplatzierten jeweils 1.000 Euro. Hinzu kommt ein Publikumspreis in Höhe von 1.000 Euro. Er wird im Zuge einer Online-Abstimmung im Anschluss an die Einreichungsphase vergeben. 

Die Preisverleihung findet am 12. September 2023 in Berlin statt. Bundesseniorenministerin Lisa Paus wird die Preisträgerinnen und Preisträger persönlich auszeichnen. Die prämierten und alle weiteren 

eingereichten Fotos werden auf der Wettbewerbsseite und der Webseite zum „Programm Altersbilder“ sichtbar gemacht. Die prämierten Fotos werden zudem im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zum Programm Altersbilder und zum Neunten Altersbericht eingesetzt.

Alle Informationen und Materialien zum Wettbewerb unter:
www.bagso.de/fotowettbewerb 

Weitere Informationen:
https://www.programm-altersbilder.de/ 
https://www.neunter-altersbericht.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.01.2023

Die CDU/CSU-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (20/5206) zum „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ der Bundesregierung gestellt. Dieses Paket ist als Anschlussprogramm für die sogenannten Corona-Aufholpakete gedacht, mit denen Kinder und Jugendliche durch verschiedene Unterstützungsangebote besonders gefördert werden sollen. Die Unionsfraktion fragt die Bundesregierung unter anderem nach Förderschwerpunkten, Fördermitteln und Auswahl der Projekte.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 45 vom 23.01.2023

Der Frauenanteil in Führungsebenen der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst und in den Gremien des Bundes ist seit Inkrafttreten des FüPoG (Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst) zwar gestiegen. Er ist aber insgesamt noch immer sehr niedrig. Das geht aus der „Sechsten Jährlichen Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes“ hervor, der nun als Unterrichtung (20/5340) durch die Bundesregierung vorliegt.

Demnach ist im Bereich der Privatwirtschaft bei den Aufsichtsräten aller in diesem Bericht betrachteten Unternehmen eine kontinuierliche Steigerung seit 2015 bis 2019 um fünf Prozentpunkte auf 23,6 Prozent zu beobachten. Der Frauenanteil in den Vorständen der Unternehmen stieg kontinuierlich um insgesamt 2,6 Prozentpunkte auf insgesamt niedrigem Niveau und lag 2019 bei 8,7 Prozent.

„Im Bereich des öffentlichen Dienstes des Bundes bestand vier Jahre nach Inkrafttreten des FüPoG noch deutlicher Verbesserungsbedarf. Frauen waren in den meisten Dienststellen nach wie vor in Führungspositionen unterrepräsentiert“, schreibt die Regierung. Der Anteil von Frauen an allen Leitungsfunktionen in der gesamten Bundesverwaltung lag demnach 2015 bei 33 Prozent und stieg nach Inkrafttreten des FüPoG 2015 bis 2019 auf 36 Prozent. „Gemessen daran, dass 52 Prozent aller Beschäftigten in der Bundesverwaltung Frauen waren, war diese Entwicklung nicht zufriedenstellend“, urteilt die Regierung weiter. Für die Bundesverwaltung sei daher im FüPoG II das Ziel vereinbart worden, bis zum Ende des Jahres 2025 die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen zu erreichen. In jeder Dienststelle, auf jeder Führungsebene und in jeder Besoldungs- und Entgeltgruppe sollen Frauen dann nicht mehr unterrepräsentiert sein.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 55 vom 25.01.2023

Nach der Inanspruchnahme des Kinderzuschlags fragt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/5210). Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, wie viele Anträge in den vergangenen Jahren gestellt wurden, wie viele Anspruchsberechtigte es gibt und ob es eine Ausweitung der Beratungstätigkeit geben soll.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 45 vom 23.01.2023

Die Bundesregierung bekräftigt ihr Ziel, die zweiwöchige Partnerfreistellung nach der Geburt eines Kindes zügig umsetzen zu wollen. In einer Antwort (20/5036) auf eine Kleine Anfrage (20/4777) der Unionsfraktion schreibt sie, es sei ihr ein Anliegen, sowohl die Bezugsdauer als auch die Väterbeteiligung an der Elternzeit und am Elterngeld zu steigern. Gerade die frühe Familienphase könne eine weichenstellende Wirkung entfalten und die zweiwöchige Partnerfreistellung einen neuen Anreiz dafür schaffen, dass sich Väter gleich zu Beginn Zeit für die Familie nehmen können und damit Familien in ihrem Wunsch nach einer partnerschaftlichen Aufgabenteilung unterstützen. „Für die weitere Nutzung von Elternzeit und Elterngeld durch Väter ist auch die Unterstützung auf betrieblicher Ebene eine notwendige Voraussetzung. Daher arbeitet die Bundesregierung mit dem Unternehmensprogramm ‚Erfolgsfaktor Familie‘ gemeinsam mit Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft an einer familienfreundlichen Arbeitswelt und einer Steigerung der Akzeptanz von Elternzeit und Elterngeld“, heißt es in der Antwort.

Die Bundesregierung bekräftigt ferner, auch an der Höhe des Elterngeldes zu arbeiten. Unter Verweis auf den Koalitionsvertrag schreibt sie, die Dynamisierung von Mindest- und Höchstbetrag werde derzeit beraten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 44 vom 23.01.2023

Die Bundesregierung will die Fristen verlängern, innerhalb derer die Länder Bundesmittel zum Ausbau der Kitainfrastruktur abrufen können. Das sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes (20/5162) vor.

Aktuell würden Investitionen im Rahmen des laufenden 5. Investitionsprogrammes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ in den quantitativen Kita-Ausbau der Länder gefördert, die bis zum 30. Juni 2022 bewilligt worden sind. Die Gesamtmittel seien nahezu vollständig gebunden. Für die Bauvorhaben seien bereits Mittel in Höhe von mehr als 382 Millionen Euro abgerufen worden (Stand Mitte August 2022). Das bedeute, dass fast 618 Millionen Euro noch nicht abgerufen worden seien, heißt es zur Erläuterung im Gesetzestext. Darin wird auch darauf verwiesen, dass die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Jugend- und Familienministerkonferenz deshalb die Bundesregierung gebeten haben, die Fristen für den Abschluss der Investitionen und für den Mittelabruf gemäß Paragrafen 29 und 30 des Gesetzes über die Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder im Wege einer Gesetzesänderung zu verlängern und die weiteren Fristen des Gesetzes anzupassen, um das Ziel des vollständigen Abrufs der Mittel zur Errichtung bedarfsgerechter Betreuungsplätze für Kinder zu erreichen.

Damit die Länder und Gemeinden die Aufgaben beim Ausbau der Kindertagesbetreuung weiter bewältigen können, wird das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (KitaFinHG) so geändert, dass der Abschluss der geförderten Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2023 sowie der Abruf der Bundesmittel durch die Länder bis zum 30. Juni 2024 durchgeführt werden können. Außerdem werden darauf aufbauende Fristenregelungen insbesondere für Verwendungsnachweise und für Berichte entsprechend angepasst.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 27 vom 17.01.2023

Erst die Pandemie, dann die wirtschaftlichen Folgen des Ukrainekriegs – zahlreiche Menschen haben das Gefühl, in einer Dauerkrise zu stecken. Das gilt besonders für Mütter. Sie fühlen sich gerade finanziell deutlich stärker belastet als andere Bevölkerungsgruppen, gleichzeitig ist ihr Vertrauen in den Staat auf einen Tiefpunkt gesunken. Das ist ein Ergebnis der aktuellen Welle der Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung – und ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Situation von Familien und insbesondere von Müttern dringend einen höheren Stellenwert in der Politik braucht. Die von der Bundesregierung angekündigte Kindergrundsicherung ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung, analysiert Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

„Die befragten erwerbstätigen oder arbeitsuchenden Mütter sind deutlich unzufriedener mit dem Krisenmanagement als der Rest der Bevölkerung“, sagt Kohlrausch. Die Politik habe lange ignoriert, dass in der Gesellschaft nicht nur Erwerbsarbeit, sondern auch Sorgearbeit geleistet werden muss – und die bleibe hauptsächlich Sache der Frauen. Für die neue Welle der Befragung, die Kohlrausch zusammen mit den WSI-Forschern Dr. Andreas Hövermann und Dr. Helge Emmler auswertet, wurden im vergangenen November rund 5100 Erwerbstätige und Arbeitsuchende zu ihrer Lebenssituation befragt. Dieselben Personen waren seit Frühjahr 2020 mehrmals interviewt worden, wodurch Veränderungen im Zeitverlauf ersichtlich werden.

Zwar ist der Anteil der Mütter, die sich insgesamt stark belastet fühlen, im Vergleich zum Beginn der Coronakrise gesunken, als Lockdowns und die Schließung von Kitas und Schulen den Alltag prägten. Er lag im November 2022 aber immer noch bei knapp 30 Prozent – und damit höher als bei allen anderen Gruppen. Im Durchschnitt aller Befragten waren es zum gleichen Zeitpunkt rund 22 Prozent (siehe auch die Abbildung in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

Auch in den Bereichen Familie, Arbeit und Finanzen hatten Mütter zuletzt höhere Belastungen als andere Gruppen. Besonders auffällig: 40 Prozent der Mütter berichteten von starken finanziellen Belastungen, im Durchschnitt aller Befragten taten dies 27 Prozent. „Das ist ein Alarmzeichen, denn finanzielle Probleme und Armut insbesondere von Müttern sind ja besonders eng verbunden mit der Armut von Kindern und Jugendlichen“, sagt die Soziologin Kohlrausch. „Es würde zwei wichtige Verbesserungen darstellen, wenn die geplante Kindergrundsicherung erstens bessere Leistungen ermöglicht und zweitens Hürden abräumt, damit Ansprüche auch wirklich wahrgenommen werden können. Bislang scheitern allzu viele Eltern an der Bürokratie. Eine schnelle Umsetzung eines überzeugenden Konzepts könnte auch helfen, das zuletzt erodierte Vertrauen zurückzugewinnen.“

Denn im Laufe des letzten Jahres ist der Anteil der Mütter gestiegen, die der Regierungspolitik misstrauen, zeigt die Erwerbspersonenbefragung: Während im Oktober 2021 gut 16 Prozent von ihnen sagten, sie hätten „überhaupt kein Vertrauen“ in die Bundesregierung, waren es gut ein Jahr später 34 Prozent.

Die aktuellen Daten zeigen auch: Betreuungsausfälle zu kompensieren und die psychosozialen Folgen der Pandemie aufzufangen, bleibt bislang überwiegend eine Aufgabe der Mütter. Mehr Unterstützung durch die Männer erhalten sie offenbar nicht: Die Aufteilung der Sorgearbeit zwischen Müttern und Vätern hat sich in etwa wieder auf dem Niveau von vor der Corona-Pandemie eingependelt. 63 Prozent der Mütter gaben an, den überwiegenden Teil der Kinderbetreuung zu leisten, während es bei den Vätern 6 Prozent waren. „Hier lässt sich also eine Verstetigung der schon vor der Krise sehr ungleichen Verteilung der Sorgearbeit feststellen. Damit wird deutlich, dass die von einigen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen vermutete Egalisierung der Geschlechterverhältnisse während der Pandemie nicht stattgefunden hat“, so Kohlrausch.

Der traditionelle Status Quo in vielen Familien behindere die Erwerbschancen von Frauen ganz erheblich, warnt die WSI-Direktorin. „Daran etwas zu ändern, ist nicht nur Sache der Väter und Mütter. Unternehmen und auch die Politik müssen bessere Voraussetzungen dafür schaffen, dass eine fairere Aufteilung der Sorgearbeit gelingt“, sagt Kohlrausch. „Hierzu gehört auch, in den Betrieben Maßnahmen für mehr Arbeitszeitsouveränität und Arbeitszeitverkürzung durchzusetzen und einer zunehmenden Verdichtung von Arbeit entgegenzuwirken. Wir müssen bei der Organisation der Erwerbsarbeit die Sorgearbeit mitdenken und nicht umgekehrt.“

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 25.01.2023

Ärmere Familien hatten im Dezember mit weiterhin fast 10 Prozent die höchste Inflationsbelastung zu tragen, einkommensreiche Singles die niedrigste. Das gleiche Muster zeigt sich auch für das gesamte Jahr 2022, für das nun ebenfalls vollständige Daten vorliegen. Mit dem Rückgang der Inflation für den Durchschnitt aller Haushalte von 10 Prozent im November auf 8,6 Prozent im Dezember hat sich immerhin die soziale Schere, also der Abstand zwischen den höchsten und den niedrigsten haushaltsspezifischen Inflationsraten, wieder etwas verkleinert. Gemessen an den für sie jeweils repräsentativen Warenkörben lag die Teuerungsrate bei Familien mit niedrigen Einkommen im Dezember bei 9,8 Prozent gegenüber 7,1 Prozent bei Alleinlebenden mit sehr hohen Einkommen. Die Differenz betrug damit 2,7 Prozentpunkte, nach 3,5 Prozentpunkten im November. Am Rückgang der Spreizung hatte die staatliche Übernahme der Abschlagszahlung für Erdgas und Fernwärme einen erheblichen Anteil. Zudem wirkten sich sinkende Rohölpreise und eine etwas abgeschwächte Teuerung bei den Kosten für Lebensmitteln aus. Denn Haushaltsenergie und Nahrungsmittel als Güter des Grundbedarfs machen bei den Einkäufen von Haushalten mit niedrigen bis mittleren Einkommen einen größeren Anteil aus als bei wohlhabenden, die Preisentwicklung dort trieb auch im Dezember die Teuerungsraten je nach Einkommen auseinander, aber weniger stark als zuvor. Das ergibt der neue IMK Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, der monatlich die spezifischen Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen liefert.*

Die zweithöchste Inflationsbelastung trugen im Dezember mit 9,5 Prozent wie in den Vormonaten Alleinlebende mit niedrigen Einkommen. Auch Alleinerziehende und Familien mit jeweils mittleren Einkommen hatten mit 9,1 Prozent bzw. 9,0 Prozent überdurchschnittliche Teuerungsraten zu verkraften, während Paarhaushalte ohne Kinder sowie Alleinlebende mit jeweils mittleren Einkommen mit 8,7 bzw. 8,6 Prozent nahe am bzw. im allgemeinen Durchschnitt lagen. Alleinlebende und Familien mit jeweils höheren Einkommen wiesen eine leicht unterdurchschnittliche Rate von 8,4 bzw. 8,5 Prozent auf (siehe auch die Informationen zur Methode unten und Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

„Die Entwicklung im Dezember zeigt, dass die von der Bundesregierung umgesetzten Preisbremsen wirksam sind und bislang auch sozial positive Effekte zeigen. Allerdings haben sie die soziale Schere bei der Teuerung nur etwas verkleinern können, beileibe nicht schließen“, analysieren Dr. Silke Tober und Prof. Dr. Sebastian Dullien, Autorin und Autor des Inflationsmonitors. Das zeige sich auch beim Blick auf die Teuerungsraten im Gesamtjahr: Die preislichen Entlastungsmaßnahmen verringerten die Inflation 2022 durchschnittlich durchaus spürbar um 1,0 Prozentpunkte. Dabei fiel die Entlastung für einkommensstarke Alleinlebende und einkommensstarke Familien mit 0,6 Prozentpunkten geringer aus als für einkommensschwache Familien (1,0 Prozentpunkte) und einkommensschwache Singles (1,1 Prozentpunkte). Trotzdem hatten wohlhabende Haushalte auch im Gesamtjahr eine merklich geringere Teuerungsrate zu verzeichnen als ärmere.

So waren es mit Blick auf 2022 insgesamt wiederum Familien mit geringem Einkommen, die mit 8,8 Prozent die höchste Teuerungsrate verzeichneten – ein knapper Prozentpunkt mehr als die allgemeine Inflation von 7,9 Prozent. Dagegen war die Inflation für einkommensstarke Alleinlebende mit 6,6 Prozent unter allen Haushalten am geringsten. Überdurchschnittlich fiel 2022 auch die Inflationsrate für Alleinerziehende mit mittlerem Einkommen aus (8,2 Prozent) sowie für Familien mit mittleren und für Alleinlebende mit niedrigen Einkommen (jeweils 8,1 Prozent) aus und geringfügig auch für kinderlose Paarhaushalte und mittleren Einkommen (8,0 Prozent; siehe auch Abbildung 2 in der pdf-Version).

Das Problem, dass Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen aktuell auch besonders hohe Inflationsbelastungen tragen, wird dadurch verschärft, dass vor allem Ärmere grundsätzlich besonders unter starker Teuerung leiden, unterstreichen Dullien und Tober: Die Alltagsgüter, die sie vor allem kaufen, sind kaum zu ersetzen. Zudem besitzen diese Haushalte kaum Spielräume, ihr Konsumniveau durch Rückgriff auf Erspartes aufrecht zu erhalten.

Informationen zum Inflationsmonitor

Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich. Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

IMK Inflationsmonitor – Deutliche Inflationsunterschiede zwischen Arm und Reich im Jahr 2022. IMK Policy Brief Nr. 144, Januar 2023.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 19.01.2023

Von der Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro dürften über sechs Millionen Beschäftigte profitiert haben. Beim Großteil von ihnen hat sich dadurch nicht nur der Stundenlohn verbessert, auch ihre monatlichen Gehälter sind im Schnitt deutlich gestiegen, zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Die Arbeitgeber haben also überwiegend auf die Erhöhung nicht etwa mit Arbeitszeitreduzierungen reagiert, wovor im Vorfeld manche Gegner gewarnt hatten. „Es ist daher damit zu rechnen, dass Millionen Beschäftigte durch die Mindestlohnerhöhung mehr Geld zur Verfügung haben“, schreibt Studienautor Dr. Toralf Pusch. Das stelle für die Betroffenen gerade in Zeiten hoher Inflation eine wichtige Hilfe dar und dürfte auch zur Stabilisierung des gesamtwirtschaftlichen Konsums in der Krise beitragen. Die Untersuchung erscheint heute in der Fachzeitschrift „Wirtschaftsdienst“.*

Der Mindestlohn wurde zum 1. Oktober auf zwölf Euro erhöht. Laut Pusch hat sich das direkt auf – je nach Datenbasis – 6,2 bis 6,6 Millionen Beschäftigte ausgewirkt. Den mitunter geäußerten Einwand, die positiven Auswirkungen auf die Stundenlöhne würden durch Arbeitszeitverkürzungen konterkariert, hält der WSI-Arbeitsmarktexperte auf Basis neuer Befragungsdaten für unbegründet. Sie zeigen, dass der höhere Mindestlohn den betroffenen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten ein Plus von durchschnittlich über 100 Euro pro Monat beschert hat. Bei Minijobbenden mit vergleichsweise geringer Stundenzahl war der Zuwachs niedriger.

Pusch hat für seine Untersuchung Daten der jüngsten Welle der Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung ausgewertet, an der im November 2022 über 5100 Personen teilgenommen haben. Die Befragten bilden die Erwerbstätigen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab.

Diejenigen Befragten, deren Stundenlohn infolge der neuen gesetzlichen Untergrenze gestiegen ist, sollten angeben, ob das auch auf ihr Monatsgehalt zutrifft. Bei rund vier Fünfteln war das der Fall. Diese gut 300 Personen wurden zusätzlich nach der Spanne der monatlichen Gehaltserhöhung gefragt. Das Ergebnis: Bei 19 Prozent von ihnen waren es mehr als 200 Euro, bei 21 Prozent zwischen 100 und 200 Euro, bei 38 Prozent zwischen 50 und 100 Euro und bei 22 Prozent weniger als 50 Euro (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

Aus diesen und weiteren Angaben hat der WSI-Forscher näherungsweise die durchschnittlichen Gehaltssteigerungen für verschiedene Beschäftigungsformen berechnet. Demnach haben sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte infolge der Mindestlohnerhöhung im Schnitt monatlich 155 Euro mehr verdient, sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigte 104 Euro und geringfügig Beschäftigte immerhin noch 59 Euro (Abbildung 2 in der pdf-Version).

Die Teilnehmenden der Erwerbspersonenbefragung wurden auch gefragt, ob ihnen im persönlichen Umfeld Fälle bekannt sind, in denen der Mindestlohn nicht gezahlt wird, was immerhin acht Prozent bejahten. „Mindestlohnumgehungen sind also offensichtlich weiterhin ein Problem, dem die Behörden durch bessere Kontrollen nachgehen müssen“, sagt Pusch. Die Größenordnung der Verstöße lasse sich daraus aber nicht abschätzen, so der Ökonom. Als Annäherung an die Frage nach dem Umfang der Umgehungen hat der Experte die Entwicklung der Monatsgehälter im Mindestlohnbereich zwischen 2013 und 2018 rekonstruiert, da für diesen Zeitraum Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen. Den Berechnungen zufolge sind diese Gehälter in nur fünf Jahren preisbereinigt um durchschnittlich 18,7 Prozent gestiegen – ein weiteres Indiz dafür, dass der Mindestlohn bei den meisten betroffenen Beschäftigten ankommt. Mit weit verbreiteten Arbeitszeitverkürzungen und umfangreichen Umgehungen sei dieses deutliche Plus jedenfalls nicht vereinbar, erklärt der WSI-Wissenschaftler.

Puschs Fazit: Alles in allem sei davon auszugehen, dass Millionen Geringverdienende dank der Mindestlohnanhebung mehr Geld zur Verfügung haben. „Der Mindestlohn kann daher neben den positiven Einkommenseffekten auch einen Beitrag zur Stabilisierung des Konsums in einer wirtschaftlich fragilen Zeit leisten.“

12 Euro Mindestlohn: Millionen Beschäftigte bekommen mehr Geld. Wirtschaftsdienst, Ausgabe 1, Januar 2023.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 18.01.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der AWO Bundesverband hat zum Jahresbeginn den Vorsitz in der Frauenhauskoordinierung für die Jahre 2023 und 2024 übernommen und verstärkt damit seine Aktivitäten zum Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt und im häuslichen Umfeld. Mit besonderem Nachdruck setzt sich die AWO für das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder ein. Eine gut erreichbare, zugängliche und bedarfsgerechte Infrastruktur mit Fachberatungsstellen bei geschlechtsspezifischer Gewalt, Frauenhäusern, Notrufen und Interventionsstellen ist dafür eine grundsätzliche Voraussetzung.

Dazu erklärt Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes: „Der Gewaltschutz für Frauen darf auch in Krisenzeiten nicht von der politischen Agenda verschwinden und es gibt einige Baustellen. Ob eine Betroffene im Ernstfall Schutz und Unterbringung bekommen kann, hängt nach wie vor davon ab, wo in Deutschland sie sich befindet – die Infrastruktur als löchrig zu bezeichnen, ist noch wohlwollend ausgedrückt. Dabei ist die so genannte Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen und Kindern in Deutschland seit fünf Jahren geltendes Recht. Hier werden wir gemeinsam mit den Partner-Verbänden die Politik weiter in die Pflicht nehmen.“

In 2021 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik 143.016 Fälle von Partnerschaftsgewalt erfasst. Die Opfer sind zu fast 80% weiblich. Die Gewalttaten werden von Partnern, Ehepartnern oder Ex-Partnern verübt. Für viele Frauen ist das eigene Zuhause weiterhin der gefährlichste Ort und insbesondere Schwangerschaft und Geburt eines Kindes oder die Trennung vom Partner können Bedrohungen, Stalking, Körperverletzung bis zum Mord verstärken. 2021 wurden 113 Femizide nachweislich durch (Ex-)Partner begangen.

Die Frauenhauskoordinierung setzt sich für den Abbau von Gewalt gegen Frauen und für die Verbesserung der Hilfen für misshandelte Frauen und deren Kinder ein. Die Information und Aufklärung der Öffentlichkeit über geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und die besonderen Gewaltdynamiken in (Ex-)Partnerschaften ist dabei ein wichtiger Auftrag. Die AWO hat ihre Forderungen an die Politik zu geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen konkretisiert, um sich in die Debatte einzubringen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.01.2023

Die weltweit größte Nothilfe- und Entwicklungshilfeorganisation Oxfam testiert in ihrem Ungleichheits-Bericht die zunehmenden globalen Verwerfungen und ungerechten Entwicklungen zwischen arm und reich: Reichtum und Einkommen sind in Deutschland und weltweit immer ungleicher verteilt. Die AWO sieht sich angesichts der anhaltenden Polarisierung unserer Gesellschaft in ihrer Forderung bestätigt, Umverteilung zu organisieren und dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes gerecht zu werden. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Corona-Pandemie und Energiepreiskrise haben gezeigt, dass viele Unternehmen in sehr starkem Maße von plötzlich auftretenden Krisen profitieren. Wenn ganze Gesellschaften durch solche Krisen vor Zerreißproben gestellt werden, aber Unternehmen durch sie ohne eigene Leistung Milliardengewinne einfahren, dann ist es nur gerecht, dass auch alle von diesen Zufallsgewinnen profitieren: Unsere Solidargemeinschaft muss in angemessener Weise an diesen Gewinnen beteiligt werden. So könnten zum Beispiel notwendige Investitionen in die soziale Infrastruktur finanziert werden, ohne dass zusätzliche Schulden aufgenommen werden müssen, deren Last zukünftige Generationen tragen.“

Zudem fordert die AWO, dass endlich eine gesellschaftliche Debatte über die Weitergabe von Privilegien geführt werden müsse, bei der auch die Themen Vermögensteuer und Erbschaften keine Tabus mehr sein dürfen. „Denn“, so Michael Groß abschließend, „nur wenn wir endlich die Ausnahmen vom Leistungsprinzip in unserer Gesellschaft erkennen und systematisch abbauen, können wir das Versprechen der sozialen Marktwirtschaft vom Wohlstand für alle einlösen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 16.01.2023

Beim gestrigen AWO-Neujahrsempfang nahm die Arbeiterwohlfahrt nicht nur das kommende Jahr in den Blick, sondern warf mit der Verleihung des Lotte-Lemke-Engagementpreises 2023 auch ein Scheinwerferlicht auf die Bedeutung der Engagementlandschaft insbesondere in Krisenzeiten. Gleich drei Projekte wurden in diesem Jahr mit dem Ehrenamtspreis der AWO geehrt.

„Es ist heute wieder wichtiger denn je, sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt einzusetzen“, kommentiert AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner. „Die Gewinner*innen des Lotte-Lemke-Engagementpreis stellen eindrücklich unter Beweis, dass genau das auf unterschiedlichste Art und Weise möglich ist.“ „Unser Dank gilt ausdrücklich allen Menschen, die sich tagtäglich für andere engagieren – egal ob weltweit, im ganzen Land, regional oder direkt vor Ort“, ergänzt AWO-Präsident Michael Groß.

In der Kategorie „Engagement unterstützt Wirksamkeit“ gewann das „Café Courage“ der AWO Saarland, das an zwei Standorten in Wandern und Dillingen Menschen mit Beeinträchtigungen beim Übergang ins selbstbestimmte Wohnen begleitet. In der Kategorie „Engagement fördert Innovation“ wurden die „Mo.Ki-Patenschaften“ der AWO Niederrhein ausgezeichnet. Das Projekt wurde nominiert für sein innovatives Konzept zur frühkindlichen Betreuung von Familien mit Unterstützungsbedarf. Die Kategorie „Engagement stärkt Demokratie“ konnte schließlich der Bürgerpark Kopernikus in Rudolstadt für sich entscheiden. Rund 20 Ehrenamtliche schaffen hier gemeinschaftlich einen öffentlichen Raum, an dem alle willkommen sind und der das soziale Miteinander stärkt.

Alle Gewinner*innen erhalten ein Preisgeld von je 2.000€ zur Weiterentwicklung ihres Projekts. Weitere Informationen zu den Gewinner*innen und Bildmaterial finden Sie ab sofort unter https://awo.org/lotte-lemke-engagementpreis-2023.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.01.2023

Der Deutsche Familienverband (DFV) bewertet das von Bundesbauministerin Geywitz angekündigte Vorhaben kritisch und fordert ein Baukindergeld II.

Die im Raum stehende Nachfolgeregelung für das Baukindergeld ist nach Auffassung des Deutschen Familienverbandes wenig förderlich. „Zinsgünstige Kredite sind eine annehmbare Hilfe, doch im Vergleich zum Baukindergeld-Programm der Vorgängerregierung ist die neue Wohneigentumsförderung nur spärlich ausgestaltet“, sagt Verbandspräsident Klaus Zeh.

Mit einem Fördervolumen von 350 Millionen Euro pro Jahr liegt die geplante Bauförderung weit unter den rund 10 Milliarden Euro des Baukindergeldes. Unterstützt werden soll außerdem nur der Neubau, nicht der Erwerb von Bestandsimmobilien. Von der neuen Wohneigentumsförderung würden vergleichsweise wenige Familien profitieren.

„Eigener Wohnraum sollte für so viele Familien wie möglich realisierbar sein. Die eigenen vier Wände sind oft die einzige Möglichkeit, familiengerecht zu wohnen und gleichzeitig für das Alter vorzusorgen“, so Klaus Zeh. „Da mit der Familiengröße der ‚Platzverbrauch’ pro Kopf sinkt, sind Häuser zudem vergleichsweise effizient genutzte Wohnfläche.“

Erfolgsgeschichte Baukindergeld

Laut Evaluierung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat das Baukindergeld allein in den ersten zwei Jahren rund 175.000 Familien unterstützt. Etwa 3,7 Milliarden Euro Fördergelder gingen damit einher. Der Anteil an Familien mit einem Haushaltseinkommen bis zu 60.000 Euro betrug 75 Prozent. Das Baukindergeld wirkte außerdem positiv über den eigentlichen Eigentumserwerb hinaus wie z.B. durch die Aufwertung von Immobilien auf dem Land oder das Freimachen von günstigerem Mietwohnraum.

„Bei einer neuen Bauförderung muss die Bundesregierung an die Erfolgsgeschichte des Baukindergeldes anknüpfen. Der Deutsche Familienverband plädiert für ein Baukindergeld II mit Direktzahlungen gestaffelt pro Kind und zinsvergünstigten Krediten“, sagt der Verbandspräsident. Zu einer echten Wohneigentumsförderung gehöre außerdem die Senkung der Grunderwerbsteuer, die den Erwerb von Wohneigentum unnötig verteuert.

Eine Reform der Grunderwerbsteuer wurde bereits in der letzten Legislaturperiode versprochen, aber nie umgesetzt.

Weitere Informationen

Für einen Familien-Freibetrag in der Grunderwerbsteuer

Familienwohnen: Eine drängende soziale Herausforderung

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 20.01.2023

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) unterstützt die Forderung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) nach der Regelung eines Wiederaufnahmeverfahrens zum Ausgleich von unberücksichtigten Rentenanrechten nach Scheidung.

Frauen leiden besonders oft unter Altersarmut. Der gender pension gap – die geschlechtsspezifische Rentenlücke bei den eigenen Alterssicherungseinkommen zwischen Frauen und Männern – beträgt in Deutschland schätzungsweise rund 40 Prozent und betrifft auch geschiedene Frauen. Eigentlich soll der Versorgungsausgleich Frauen, die während der Ehe nicht oder nur teilerwerbstätig waren, vor Altersarmut im Fall einer Scheidung schützen. Denn beim Versorgungsausgleich werden die Renten- und Versorgungsansprüche aus der Ehezeit zwischen beiden Partner*innen gleichmäßig aufgeteilt. Soweit die Theorie – die Praxis sieht dann anders aus, wenn die Anrechte des erwerbstätigen Partners versehentlich oder absichtlich im Versorgungsausgleichsverfahren nicht ausgeglichen werden. Ein nachträglicher Ausgleich ist nicht möglich. Die seit Inkrafttreten des Versorgungsausgleichsgesetzes im Jahr 2009 fehlende Möglichkeit, vergessene Anrechte nachträglich zum Ausgleich zu bringen, trifft vor allem Frauen, denn sie sind infolge einer herkömmlichen Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit während der Ehe ganz überwiegend die Empfängerinnen von Versorgungsanrechten im Versorgungsausgleich.

Der djb unterstützt daher die Initiative des DAV zur gesetzlichen Regelung eines besonderen Wiederaufnahmeverfahrens bei vergessenen Anrechten. „Wer die gerechte Aufteilung der – letztlich durch gemeinsame, aber eben arbeitsteilige Anstrengungen – während der Ehe erworbenen Rentenanrechte ernst nimmt, kann nicht damit einverstanden sein, dass ein fehlendes Restitutionsrecht sich derart zu Lasten geschiedener Frauen auswirkt“, so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb. Der Gesetzgeber hat sich aus fiskalischen Gründen dafür entschieden, dass im Verfahren über den Versorgungsausgleich nicht zwingend Rechtsanwält*innen eingeschaltet werden müssen, die auf die sorgfältige Klärung der Anrechte achten könnten. Er sollte deshalb jetzt zur Fehlerbeseitigung ein gut funktionierendes Instrumentarium zur Verfügung stellen. Das kann dazu beitragen, dass geschiedene Ehefrauen zur Sicherung ihrer Existenz nicht auf steuerfinanzierte Transferleistungen angewiesen sind, während der nicht bedürftige Ex-Partner, der von der einstigen Arbeitsteilung auch mit Blick auf die erworbenen Anrechte profitiert, diese dauerhaft zu Unrecht für sich behalten kann.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 18.01.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über die „EU-Verordnung zur Festlegung von Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ die geplanten Maßnahmen als wichtigen Schritt für mehr Kinderschutz im Internet. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation müssen Anbietende digitaler Dienste stärker in die Verantwortung genommen werden, um für Kinder sichere digitale Umgebungen zu schaffen. Die allermeisten Meldungen über sexuelle Gewalt gegen Kinder im Internet stammen von einigen wenigen Anbietenden, während etliche Anbietende gar keine Maßnahmen ergreifen. Dieser Befund und das gleichzeitig exponentiell wachsende Ausmaß der sexuellen Ausbeutung und der sexuellen Gewalt gegen Kinder im Internet zeigen, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen und es deshalb einen soliden Rechtsrahmen braucht.

„Alle Plattformbetreibenden und Anbietenden von Apps stehen in der Verantwortung, ihre Strategien, Produkte und Voreinstellungen auch im Sinne eines effektiven Kinderschutzes auszurichten und so einen Beitrag für sichere digitale Umgebungen für Kinder zu befördern. Sexueller Gewalt und ihre Anbahnung gegenüber Kindern muss umfassend Einhalt geboten werden. Alle Anbietenden sollten ausnahmslos ihren Beitrag dazu leisten, dass sexuelle Gewalt nicht in ihren Angeboten befördert wird. Neben einer umfassenden Vorsorge kann dazu auch gehören, dabei mitzuwirken, dass Missbrauchsmaterial aufgedeckt und gemeldet sowie der Zugang dazu unterbunden wird. Damit diese wichtige und auch sehr sensible Arbeit nachvollziehbar und mit möglichst geringen Eingriffen in Grund- und Menschenrechte stattfinden kann, bedarf es einer rechtlichen Grundlage der Europäischen Union. Wir müssen endlich aufhören, Freiheit im Netz und Schutz von Kindern gegeneinander auszuspielen – gute Netzpolitik muss beides gleichermaßen absichern, will sie nicht hinter Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention zurückfallen, die selbstverständlich auch im digitalen Raum Gültigkeit hat“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die virale Verbreitung von Material über sexuelle Gewalt gegen Kinder hat sich enorm weiterentwickelt. So wurden bereits im Jahr 2019 in Europa etwa drei Millionen Bilder und Videos von sexueller Gewalt an Kindern gemeldet. Der Missbrauch und dessen Fortsetzung durch die Existenz der Bild- und Videomaterialien erschwert es diesen Kindern, die Taten zu verarbeiten sowie möglichst unbeschwert und so gesund wie möglich weiter aufzuwachsen.

Bereits im November letzten Jahres hatte ein breites Bündnis von 77 nationalen und internationalen Verbänden und Organisationen die Europäische Union dazu aufgerufen, ihr Versprechen einzuhalten, das Internet zu einem sicheren Ort für Kinder zu machen. Der Offene Brief „Civil Society and Child Rights Organisations Call to Action: We must make the Internet a Safe Place for Children“ mit allen unterzeichnenden Verbänden und Organisationen kann unter www.dkhw.de/OffenerBriefEU-EN in der englischen und unter www.dkhw.de/OffenerBriefEU-DE in der deutschen Version heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.01.2023

„Schluss mit der Einfalt – es lebe die Vielfalt!” ist das Motto des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Weltspieltag am 28. Mai 2023. Damit will das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ auf die besondere Bedeutung des Themas „Spiel und Inklusion“ aufmerksam machen. Dabei wird Inklusion als das Recht auf Teilhabe aller Menschen und insbesondere aller Kinder unabhängig von körperlichen und geistigen Fähigkeiten sowie kulturellen oder sozioökonomischen Hintergründen angesehen. Kommunen, Vereine, Initiativen und Bildungseinrichtungen sind aufgerufen, mit einer Aktion am Weltspieltag 2023 teilzunehmen und darüber hinaus für eine grundsätzliche Verbesserung der Rahmenbedingungen insbesondere für die gesellschaftliche Inklusion von Kindern einzutreten. 15 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention ist dies aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes mehr als überfällig.

 

„Für Kinder ist gemeinsames Spielen die natürlichste Sache der Welt – und sie haben nach den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention auch ein Recht darauf. Inklusion zu gestalten, bedeutet für uns, Räume und Spielgelegenheiten zu schaffen, in denen die Teilhabe aller Kinder unabhängig von sozioökonomischen Hintergründen, Nationalität, Kultur, Alter, Geschlecht und persönlichen körperlichen und geistigen Fähigkeiten stattfindet. Wir müssen also auch beim Spielen die Voraussetzungen dafür schaffen, jedem Kind gerecht zu werden. Barrieren können räumlicher, sprachlicher, informativer und finanzieller Natur sein. Um inklusives Spiel zu ermöglichen, sollten Spielräume so gestaltet sein, dass sie auf vielfältige Art und Weise von möglichst allen Kindern entsprechend ihrer Fähigkeiten und Bedürfnisse erreicht und genutzt werden können. Insbesondere für Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen sind klassische Spielplätze häufig nicht oder nur sehr eingeschränkt nutzbar – hier bedarf es eines generellen Umdenkens in der Planung und deutlich mehr Investitionen als bisher, sowohl bei Neubau als auch im Bestand“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Darüber hinaus dürfen ältere Kinder und Jugendliche bei der Planung von Spielräumen nicht länger ausgegrenzt werden – Kommunen müssen sich mehr Gedanken um jugendgerechte Aufenthaltsorte machen. Und auch die Konzentration vieler ärmerer Kinder in einem Stadtteil ist für die Kommunen eine Herausforderung und muss beachtet werden. Wichtig ist zudem, dass Kinder Aspekte ihrer Identität und die Vielfalt der Menschen im Spielzeug wiederfinden, wie zum Beispiel bei verschiedenen Hautfarbentönen zum Malen, Puppen mit Hilfsmitteln wie Brillen, Hör- und Gehhilfen oder der Darstellung von Personen, die nicht eindeutig dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zuzuordnen sind“, so Hofmann weiter.

 

Der Weltspieltag 2023 wird deutschlandweit zum 16. Mal ausgerichtet. Zum Weltspieltag sind Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine beispielgebende oder öffentlichkeitswirksame Aktion durchzuführen – egal ob Spiel-, Beteiligungs- oder Protestaktion. Denn der Aktionstag dient ebenso der Lobbyarbeit für das Recht auf Spiel gemäß UN-Kinderrechtskonvention. Die Partner sind vor Ort für die Durchführung ihrer Aktion selbst verantwortlich. Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt umfangreiche Aktionsmaterialien zum Bewerben des Weltspieltages zur Verfügung. Weitere Informationen unter www.weltspieltag.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 17.01.2023

Nach fast drei Jahren Pandemie sieht der Berliner Beirat für Familienfragen noch Handlungsbedarf bei der Unterstützung von Familien und hat auf seiner letzten Sitzung eine Stellungnahme mit Anregungen für Politik und Verwaltung beschlossen.

Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen:

„Wir müssen feststellen, dass wir weiterhin in krisenhaften Zeiten leben und sich die Gesellschaft besser darauf einstellen muss. Viele Familien konnten sich noch nicht von der Pandemiezeit, wo sie Mehrfachbelastungen ausgesetzt waren, erholen. Unterstützung muss zum Beispiel gezielter bei den Familien ankommen, Familienangebote müssen in den Wohngebieten gestärkt und der Austausch untereinander verbessert werden.

Der Familienbeirat hat nun eine Stellungnahme beschlossen: Er will Familien stärken und in Krisenzeiten besser absichern.“

Stellungnahme des Berliner Beirats für Familienfragen

Lehren aus der Corona-Pandemie ziehen: Familien stärken und in Krisenzeiten gut absichern

Die Pandemie hat besonders Familien viel abverlangt. Sie wurden in der Pandemie größtenteils allein gelassen. Durch die Schließungen bzw. Einschränkungen der Kindertagesbetreuungen, Schulen, Freizeiteinrichtungen sowie der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe und ambulanter Pflegedienste, usw. waren sie großen Mehrfachbelastungen ausgesetzt. Homeoffice mit zeitgleicher Kinderbetreuung und Homeschooling, finanzielle Sorgen aufgrund von Verdienstausfall, weitreichender Verzicht auf soziale Kontakte (kein Besuch der Großeltern sowie der Freundinnen und Freunde, keine Geburtstagsfeiern, kein Training in Sportvereinen usw.) und Sorgen vor Ansteckungen überforderte die Familien, Kinder und Jugendlichen.

Viele Probleme zeigten sich verstärkt wie unter einem Brennglas: beengte Wohnverhältnisse, knapp bemessene Personaldecken in Kitas und Schulen, ungleiche Bildungschancen in Abhängigkeit vom Elternhaus, fehlende Digitalisierung vor allem in den Schulen, wenig Flexibilität der Verwaltung, Schutz des Kindeswohls vor körperlicher und psychischer Gewalt, mangelnde Unterstützung pflegender Angehöriger sowie von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen usw.

Die Pandemie hinterlässt bis heute weitreichende Spuren. Sie hat strukturelle Ungerechtigkeiten in unserer Gesellschaft verschärft. Die Wirkungen der staatlichen Rettungsschirme sind ungleich verteilt, die Hilfesysteme erreichen die Betroffenen oft nicht und Unterstützungsprogramme laufen aus. Bis heute fehlen valide Daten für Deutschland wie groß die Belastungen für Kinder, Jugendliche und Familien tatsächlich waren bzw. wie sich ihre Auswirkungen nun zeigen. Es gilt, aus dieser Zeit Lehren zu ziehen, Verbesserungen anzustreben und umzusetzen.

Nach fast drei Jahren Pandemie sieht der Berliner Beirat für Familienfragen vor allem in folgenden Bereichen Handlungsbedarf:

  • Datenlage verbessern: Für Deutschland gibt es keine Kompetenzmessungen bei Schülerinnen und Schülern, die herangezogen werden hätten können, um die Auswirkungen der Schulschließungen auf Bildungschancen abzuschätzen. Hier musste die Wissenschaft überwiegend auf Daten aus dem Ausland zurückgreifen. Es müssen auch in Deutschland verlässliche und aussagekräftige Daten erfasst werden. Nur so können Ausgleichsprogramme und -maßnahmen zielgerichtet und effektiv ausgestaltet werden.
  • Zielgerichtete, niedrigschwellige Unterstützung: Unterstützungsmaßnahmen waren und sind nicht immer zielgerichtet. Oft sind sie zudem mit einem zu hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Die komplizierten Regelungen und Antragsverfahren belasten die Betroffenen und die Verwaltung zusätzlich. Die Unterstützungen kommen daher oft nicht bei denen an, die sie am dringendsten benötigen. Maßnahmen müssen zielgerichtet, niedrigschwellig, kurzfristig umsetzbar und ohne langwierige Beantragung und Bürokratie gestaltet sein. Die Angebote des Programms „Stark trotz Corona“ sind weiterhin notwendig. Grundsätzlich sollte jede Maßnahme evaluiert werden, um ihre Wirkung anpassen und erhöhen zu können. Familien brauchen längerfristige Unterstützung. Die Beseitigung der Familienarmut bleibt drängendes Thema.
  • Verwaltung krisenfest machen: Die Verwaltung muss krisenfest organisiert und entsprechend strukturell verändert werden. Sie muss in die Lage versetzt werden kurzfristig reagieren zu können und Hilfeleistungen auch in Krisenzeiten zeitnah und kontinuierlich zu gewähren. Ämter müssen vor allem in Krisenzeiten leicht erreichbar sein und dürfen nicht geschlossen werden.
  • keine Schließungen und Personaldecken aufstocken: Kitas und Schulen, Sport-, Jugendfreizeit- und Familieneinrichtungen dürfen nicht wieder geschlossen werden. Auch dafür braucht es strukturelle Änderungen. Schon jenseits des Krisenmodus zeigt sich, dass die personelle Ausstattung oftmals keine verlässliche Betreuung ermöglicht. Notbetreuung und Gruppenschließungen, z. B. aufgrund von Erkrankungen der Erziehungskräfte, stellen Eltern, Kinder und das Personal in Kitas und Betreuungseinrichtungen vor erhebliche Herausforderungen.
  • Familienangebote weiterentwickeln: Niedrigschwellige Angebote zur Beratung und Begleitung von Familien sollten ausgebaut, gestärkt, dauerhaft gesichert und besser bekannt gemacht werden. Familien benötigen mehr Vertrauens- und Ansprechpersonen. Es fehlen z. B. Anlaufstellen für Familien mit Migrationshintergrund. Soziale Kontakte im Sozialraum, insbesondere für Familien in prekären Lebenslagen, sollten gefördert werden. Dies muss bei der Erarbeitung der Qualitätsanforderungen für die Angebote der Berliner Familienförderung im Rahmen des Berliner Familienfördergesetzes bedacht werden.
  • Familien besser erreichen: Der Kontakt zu Familien muss verbessert werden, um zielgerichtet unterstützen zu können. Die Jugend- und Gesundheitsdienste sollten daher nicht nur Erstbesuche, sondern Regelbesuche durchführen. Diese Ämter müssen dafür besser ausgestattet werden.
  • Kinder- und Jugendhilfe stärken: Die Kinder- und Jugendhilfe, die Erziehungs- und Familienberatungen sowie psychosoziale Angebote bieten wichtige Unterstützung. Sie sollten daher gestärkt und ihre Angebote ausgebaut werden. Bei den Regionalen Sozialen Diensten (RSD) und den Erziehungs- und Familienberatungen sollte die Coronasituation bei den anamnestischen Erhebungen regelhaft erfragt werden.
  • Kinder- und jugendpsychiatrische Angebote ausbauen: Die Versorgungslücken und Wartezeiten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sind noch größer bzw. länger geworden. Dieses Defizit muss dringend behoben werden. Der gewachsene Bedarf an therapeutischen Einrichtungen und Fachkräften muss berücksichtigt werden.
  • Schulen digitalisieren: Die Digitalisierung der Schulen muss zügig umgesetzt werden. Alle Schulen müssen mit WLAN und die Lehrkräfte entsprechend mit PCs, Laptops oder Tablets ausgestattet und geschult werden. Alle Schulkinder müssen auch von zu Hause Zugang zum Internet sowie einen PC, Laptop oder Tablet für eine gleiche Bildungsteilhabe nutzen können.
  • Aufholen nach Corona: Es sind weitere gezielte Angebote vor allem für Kinder und Jugendliche nötig, um die negativen Folgen und Verluste aus der Lockdown-Zeit auszugleichen und aufzuholen. Dies betrifft vor allem den Ausfall von Schul- und Schwimmunterricht, Schuleingangsuntersuchungen, Praktika und Ausbildungen, Lernangebote für benachteiligte Kinder, Angebote in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der vorhandene Bewegungsmangel. Den Kindern und Jugendlichen muss mehr Zeit gegeben werden, um die Lernrückstände nachzuholen. Die Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen sollten für die gezielte Unterstützung der Kinder aufbereitet werden.

Der Austausch mit den Familien muss gefördert werden. Der Berliner Beirat für Familienfragen führt daher Familienforen durch. Er kommt dadurch niedrigschwellig mit Familien zu unterschiedlichen Themen ins Gespräch, bereitet die Ergebnisse auf, veröffentlicht sie und gibt sie an Politik und Verwaltung weiter.

Informationen zu den im letzten Jahr durchgeführten Familienforen des Berliner Beirats für Familienfragen sind auf der Webseite eingestellt.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 20.01.2023

Der Vorsitzende des Familienbeirats, Kazım Erdoğan, findet die Stigmatisierung bestimmter Gruppen im Rahmen der  Diskussion zu den Randalen einiger Jugendlicher in der  Silvesternacht in Berlin-Neukölln nicht angebracht und will  das Wir-Gefühl stärken.

Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für  Familienfragen:

„Wir müssen bei der Auswertung der Krawalle nach vorne schauen und dürfen dabei nicht bestimmte Gruppen  stigmatisieren. Fast alle der beteiligten jungen Menschen sind schließlich in Berlin geboren, haben hier die Schule besucht  und sind in dieser Stadt sozialisiert. Der Beirat unterstützt die  Einleitung präventiver Maßnahmen gegen Jugendgewalt. Konkret schlage ich Folgendes vor:

  • Ausbau von Beratungsangeboten für Familien, insbesondere für Familien, die sich in prekären sozialen  Situationen befinden (bei Bedarf mehrsprachig und auch speziell für Männer)
  • Ausweitung von Beratungsangeboten an Orten, wo sich Familien aufhalten: z. B. aufsuchende Arbeit in den Wohngebieten, in den Familienzentren und Unterkünften für Geflüchtete
  • mehr Väterarbeit in den Berliner Familienzentren
  • mehr Angebote für Jugendliche
  • Ausbau und Unterstützung von gemeinschaftsbildenden und identitätsstiftenden Maßnahmen innerhalb verschiedener Communitys, die der Verbesserung der Kommunikation und dem  Verständnis füreinander sowie der Hilfe zur Selbsthilfe dienen.

Der Familienbeirat ist bereit an dem Prozess mitzuwirken. Wir wollen dabei mit den Eltern mehr ins Gespräch kommen.“

Der Berliner Beirat für Familienfragen hat im letzten Jahr seine Reihe der Familienforen wieder aufgenommen und führt Gesprächsrunden mit Familien durch. Er möchte von den Familien in Berlin wissen: Wo drückt der Schuh? Welche  Unterstützung benötigen Familien? Was hilft ihnen? Was  wünschen sich Berliner Familien? Und was erwarten sie von  der Berliner Politik?

Informationen zu den im letzten Jahr durchgeführten  Familienforen des Berliner Beirats für Familienfragen sind auf  der Webseite eingestellt. 

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 13.01.2023

Die Verbände kritisieren das derzeitige Ernährungssystem als ungesund, unsozial und umweltschädlich.

Um eine gesunde und ökologische Ernährung für alle Menschen sicherzustellen, fordern der Paritätische Gesamtverband und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) weniger Pestizideinsätze bei der Lebensmittelproduktion, mehr Geld für arme Menschen für eine gesunde Ernährung und den Umbau der Tierhaltung. Anlässlich der Internationalen Grünen Woche betonen beide Verbände, dass das derzeitige Ernährungssystem ungesund, unsozial und umweltschädlich sei. “Es braucht eine Ernährungswende, die sich an der Gesundheit, sozialer Gerechtigkeit und dem Schutz der Umwelt orientiert”, so die Verbände.

Konkret fordern die Organisationen die Bundesregierung auf, den Pestizideinsatz zu halbieren und die Sozialleistung wie das Bürgergeld deutlich zu erhöhen. Zusätzlich muss die Regierung durch eine angemessene Finanzierung sicherstellen, dass Bäuer*innen ihre Tierbestände reduzieren können. In Gemeinschaftseinrichtungen, wie in Kitas, Schulen und Pflegeheimen muss eine gesundheitsfördernde und nachhaltige Ernährung zum Standard werden und durch Sozialkassen und Steuermittel refinanziert werden.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands: “Während Lebensmittelkonzerne unverschämt hohe Gewinne einstreichen, haben Millionen Menschen in Deutschland nicht die Möglichkeit, sich gesund und umweltfreundlich zu ernähren. Eine gesunde und nachhaltige Ernährung darf jedoch nicht vom Geldbeutel abhängen. Gerade in der aktuellen Krise brauchen arme Menschen deshalb dringend mehr Unterstützung. Das Bürgergeld muss auf einen armutsfesten Regelsatz von 725 Euro angehoben und die Stromkosten müssen vollständig übernommen werden.”

Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND: “Eine umwelt- und klimagerechte Landwirtschaft und die derzeitige Überproduktion von tierischen Lebensmitteln sind unvereinbar. So kann es nicht weitergehen. Langfristig muss die Bundesregierung dafür sorgen, dass insbesondere die Schweine- und Geflügelmast in Deutschland halbiert wird und eine Flächenbindung gilt. Um den Umbau der Landwirtschaft stemmen zu können, brauchen Bäuer*innen Unterstützung und Honorierung. Für die Umwelt und unsere Gesundheit müssen die Menge und die giftige Wirkung der eingesetzten Pestizide halbiert und der Einsatz besonders giftiger Stoffe schnell beendet werden.”

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 19.01.2023

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Archiv Pressemitteilung

Factsheet Bertelsmann Stiftung: Aktuelle Zahlen zur Kinderarmut bestätigen dringenden Handlungsbedarf – Kindergrundsicherung existenzsichernd ausgestalten!  

Berlin, 26.01.2023 – Anlässlich der heute veröffentlichten aktuellen Zahlen zur Kinderarmut der Bertelsmann Stiftung mahnt das ZFF zum wiederholten Male an, die Kindergrundsicherung zügig umzusetzen und die Infrastruktur für Kinder und Jugendliche umfangreich auszubauen.

Fast drei Millionen Kinder und Jugendliche wachsen in Armut auf oder sind armutsgefährdet. Wie Armut junge Menschen begrenzt, sie beschämt und ihr weiteres Leben bestimmt, listet das Factsheet Kinderarmut der Bertelsmann Stiftung auf. Damit verbunden ist ein deutlicher Appell an die Regierungskoalition, die Kindergrundsicherung zeitnah auf den Weg zu bringen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Armut macht krank, Armut grenzt aus und sie beeinträchtigt die Bildungschancen von Millionen Kindern und Jugendlichen. Die Auswirkungen von Armut müssen endlich ernst genommen werden! Die vorgelegten Zahlen, Daten und Fakten der Bertelsmann Stiftung zeigen erneut den dringenden Handlungsbedarf auf. Immer mehr Familien müssen um ihre Existenz bangen. Die aktuelle Situation verschärft ihre Lage dramatisch. Die Leidtragenden sind vor allem Kinder und Jugendliche.“

Britta Altenkamp fährt fort: „Wir brauchen die Kindergrundsicherung jetzt und sie muss existenzsichernd ausgestaltet sein. Dafür fordern wir eine Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums, die die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen für ein gutes und gesundes Aufwachsen abbildet sowie sich an der gesellschaftlichen Mitte orientiert. Um alle Kinder aus der Armut zu holen, muss ebenso dringend die Infrastruktur vor Ort gestärkt werden. Nur mit einem starken Zweiklang – auskömmliche Kindergrundsicherung und gute Infrastruktur – kann allen Kindern soziale Teilhabe ermöglicht und echte Chancengleichheit hergestellt werden.“

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Archiv Pressemitteilung

Eckpunktepapier Kindergrundsicherung: Schulterschluss mit dem BMFSFJ

Berlin, 19.01.2023 Heute wurden die ersten Eckpunkte des BMFSFJ zur Ausgestaltung der Kindergrundsicherung bekannt. Das ZFF begrüßt das Vorhaben des Ministeriums, wird jedoch weiterhin genau auf die Details der Ausgestaltung achten.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Bei der Kindergrundsicherung steht das ZFF im Schulterschluss mit dem BMFSFJ. Diese neue Leistung eröffnet die Chance, den Dschungel der bisherigen Familienleistungen zu lichten, Kinderarmut zu reduzieren und endlich alle Familien unbürokratisch zu erreichen. Wir appellieren an die Bundesregierung, den Entwurf des BMFSFJ vollumfänglich zu unterstützen und dieses wichtige Vorhaben schnell umzusetzen. 

Die Kindergrundsicherung muss der zentrale Baustein beim Kampf gegen Armut von Kindern und Jugendlichen sein. Dieses Ziel kann nur mit einer ausreichenden Höhe der Kindergrundsicherung erreicht werden. Hierzu muss als Grundlage eine Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums herangezogen werden. Erfolgreich ist die Kindergrundsicherung auch erst, wenn sie Stigmatisierung und verdeckte Armut abbaut durch eine weitgehend automatische Auszahlung. Bei diesem Projekt steckt der Teufel im Detail, weshalb es für uns unabdingbar ist, bei der weiteren Ausgestaltung auf die Feinheiten zu achten!“  

Das ZFF beruft sich auf Informationen zum Eckpunktepapier des BMFSJ aus dem Artikel der Wirtschaftswoche „Staatliche Hilfen für Kinder sollen steigen und mehr Familien erreichen“ vom 19.01.2023. Demnach soll die Kindergrundsicherung als Anspruch des Kindes ausgestaltet werden und wie im Koalitionsvertrag angekündigt aus zwei Komponenten bestehen: einem Garantiebetrag für alle Kinder mindestens in Höhe des derzeitigen Kindergeldes und einem einkommensabhängigen Zusatzbeitrag. Die Kindergrundsicherung soll unbürokratisch sein und weitgehend digital ausbezahlt werden sowie viele der heutigen Leistungen, wie etwa das Kindergeld, Kinderzuschlag, die steuerlichen Kinderfreibeträge, SGB II- und die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes für Kinder zusammenfassen.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 01/2023

AUS DEM ZFF

Zum 1. Januar 2023 übernimmt Sophie Schwab den Staffelstab im ZFF und startet als neue Geschäftsführerin.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Wir freuen uns sehr, mit Sophie Schwab eine kompetente neue Geschäftsführerin für das ZFF gefunden zu haben und sagen „Herzlich Willkommen“! Gleichzeitig danken wir unserem langjährigen Geschäftsführer Alexander Nöhring für sein Engagement und seine Arbeit und wünschen ihm alles Gute für seine neuen beruflichen Aufgaben beim AWO Bundesverband e.V.

Als studierte Sozialarbeiterin und Sozialwissenschaftlerin ist Sophie Schwab mit den Themen des ZFF sehr vertraut: Nach ihrem Job in der offenen Jugendarbeit, wurde sie stellv. Frauenbeauftragte der ASH Berlin. Danach ging sie als Referentin für Sozialpolitik zum AWO Bundesverband. Ins ZFF wechselt sie nun nach einigen Jahren als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Team von Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, MdB (Bündnis 90/ Die Grünen).

Wir freuen uns auf die gemeinsame Zeit mit Sophie Schwab und wünschen Ihr einen guten Start!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 10.01.2023

Erwerbsarbeit ist für Familien enorm wichtig: sie ist zentral für die ökonomische Absicherung und sie ist wichtiger Taktgeber für die zeitliche Gestaltung des Familienalltags. Vor diesem Hintergrund wurde bei der ZFF-Fachtagung diskutiert, wie eine familienfreundliche Arbeitswelt aussieht, so dass die Übernahme von Sorgearbeit selbstverständlich in Erwerbsverläufe integriert werden kann.

Die Dokumentation der Fachtagung steht nun auf der Hompage des ZFF zum download bereit. 

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Das ungeborene Kind völlig auszublenden ist ethisch unvertretbar

Familienministerin Lisa Paus hat die komplette Abschaffung des Abtreibungs-Paragrafen 218 vorgeschlagen. Dazu können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, wie folgt zitieren:

„Der Vorstoß von Frau Paus ist ein Dammbruch im Verständnis vom menschlichen Leben. Eine Familienministerin, die gegen Kinder ist, ist wie ein Umweltminister, der den Fluss vergiftet. Es ist eine Politik ohne Zukunft. Denn es geht eben nicht nur einseitig um die reproduktive Selbstbestimmung und das Recht der Frauen auf Abtreibung, das wir als Union übrigens nicht in Frage stellen. Auch das ungeborene Kind hat ein grundrechtlich geschütztes Lebensrecht. Diese Kinder und damit auch unser Grundgesetz scheinen aber für die Familienministerin keine Rolle zu spielen. Damit stellt sie auch das Bundesverfassungsgericht in Frage.

Der Abbruch einer Schwangerschaft beendet Leben. Aufgrund dieses Unrechtscharakters hat ihn der Gesetzgeber grundsätzlich unter Strafe gestellt. Einen gesellschaftlich jahrzehntelang austarierten Kompromiss in der Abwägung der Grundrechtspositionen der Frau und des ungeborenen Kindes gibt es längst, die Regelungen des § 218 StGB sind gängige Praxis und funktionieren. Das Kind nun völlig auszublenden ist ethisch unvertretbar. Es bestätigt sich leider, was wir bereits mit der Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche durch die Ampel haben kommen sehen. Das Gespür für das Lebensrecht des Ungeborenen im allgemeinen Bewusstsein soll weg. Das ist Unrecht!“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 05.01.2023

Der Zusammenhang zwischen Armut und dem Risiko einer Covid-19 Infektion ist Thema einer Kleinen Anfrage (20/5083) der Linksfraktion. Die Abgeordneten wollen wissen, wie die Bundesregierung das Ergebnis einer Studie über soziale Unterschiede in der Pandemie bewertet, wonach Kinder von Langzeitarbeitslosen ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben und welche Konsequenzen sie daraus zieht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1 vom 02.01.2023

Mit dem Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder befasst sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/5018). Mit dem Ganztagsförderungsgesetz vom 2. Oktober 2021 werde ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab dem 1. August 2026 stufenweise eingeführt und der hierfür erforderliche Infrastrukturausbau unterstützt, heißt es in der Anfrage. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, in welcher Höhe bereits Mittel aus dem Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau abgerufen und verausgabt wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 776 vom 28.12.2022

Die Fraktion Die Linke thematisiert in einer Kleinen Anfrage (20/5019) die zum 1. Januar 2023 in Kraft tretende Wohngeld-Reform „im Kontext der Grundsicherung für Arbeitssuchende“. Von der Bundesregierung will die Fraktion unter anderem erfahren, mit wie vielen Wohngeldanträgen und mit welcher Bearbeitungsdauer sie rechnet. Mit Verweis auf die möglicherweise lange Bearbeitungsdauer neuer Anträge will die Fraktion wissen, mit wie vielen Anträgen auf Leistungen nach dem SGB II und mit wie vielen Anträgen auf Leistungen nach dem SGB XII sie rechnet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 774 vom 28.12.2022

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) dringt in seinem aktuellen Bericht zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland auf mehr Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der Schaffung eines inklusiven Schulsystems. Im Schwerpunktthema des nun als Unterrichtung vorliegenden Berichts (20/4984), der sich auf den Zeitraum Juli 2021 bis Juni 2022 bezieht, hat sich das Institut mit der Umsetzung des Rechts auf Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen befasst.

Dabei beschäftigte die Menschenrechtsexperten vor allem die Frage, wie Deutschland ein inklusives Schulsystem für alle schaffen kann – etwas, zu dem die UN-Behindertenrechtskonvention Deutschland verpflichtet.

Denn trotz der Unterzeichnung und Ratifizierung der Konvention bleibe noch immer vielen Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen der Zugang zu einem inklusiven Schulsystem „de facto verwehrt“. In der Folge seien selbstbestimmte Lebensgestaltung und zukünftige gesellschaftliche Teilhabe „wesentlich beeinträchtigt“.

Die Experten plädieren daher für eine stärkere Zusammenarbeit von Bund und Ländern: Deutschland brauche eine „Gesamtstrategie für inklusive Bildung, deren Kernelement eine stärkere Kooperation von Bund und Ländern im Bildungsföderalismus sein sollte“, heißt es im Bericht. Der Bund könne sich seiner „Gesamtverantwortung zur Umsetzung eines inklusiven Schulsystems nicht durch Verweis auf die Länderzuständigkeit im Bildungsbereich entziehen“, mahnen zudem die Menschenrechtsexperten.

Weitere Themen, denen sich das Institut als unabhängige Stelle in staatlichem Auftrag gewidmet hat, waren unter anderem die menschenrechtlichen Schutzpflichten im Rahmen der Klimapolitik, der Umgang mit Schutzsuchenden an den EU-Außengrenzen zu Belarus, fehlende Regelungen zum Schutz älterer Menschen, Belange von Menschen mit Behinderungen im Gesundheitswesen und in der Gesundheitspolitik sowie eine kindgerechte Justiz zur Gewährleistung von Kinderrechten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 771 vom 22.12.2022

Der Bundesregierung liegen nach eigenem Bekunden keine Erkenntnisse vor, dass häusliche Gewalt in familiengerichtlichen Verfahren systematisch nicht angemessen berücksichtigt würde. Das schreibt sie in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/4836). Die Abgeordneten hatten unter anderem gefragt, welche Maßnahmen die Bundesregierung plant, „um die Missstände über die Verharmlosung häuslicher Gewalt in familiengerichtlichen Verfahren, die in engem Zusammenhang stehen mit der zunehmenden Verwendung des Konzepts der ‚elterlichen Entfremdung‘ […] aufzuklären und ggf. gegenzusteuern“.

In diesem Zusammenhang verweist die Bundesregierung auf den Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, der zur Stärkung des Schutzes von Betroffenen häuslicher Gewalt folgenden Auftrag vorsehe: „Wenn häusliche Gewalt festgestellt wird, ist dies in einem Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen.“ Wie genau dieser Auftrag gesetzlich umgesetzt werden kann, prüft die Regierung laut Antwort aktuell. „Konkrete Aussagen zur gesetzlichen Ausgestaltung und zum weiteren Gesetzgebungsverfahren sind derzeit noch nicht möglich“, heißt es weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 766 vom 20.12.2022

Studie untersucht, welche Rolle geografische Verteilung von Privatschulen für Besuch selbiger spielt – Privatschulen im Osten Deutschlands breiter verteilt als im Westen – Bei Nähe zum Wohnort schicken privilegierte Haushalte ihre Kinder eher auf Privatschulen, einkommensschwache und bildungsferne Haushalte jedoch nicht

Immer mehr Schüler*innen in Deutschland gehen auf Privatschulen – aber längst nicht aus allen Familien: Vor allem Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen und bildungsfernen Haushalten und solchen mit Migrationshintergrund sind dort deutlich unterrepräsentiert. Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) unter Beteiligung des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) geht der Frage nach, welche Rolle die Entfernung vom Wohnort zur Privatschule für die Zusammensetzung der Schüler*innenschaft an dieser spielt. Das Ergebnis in Kürze: eine untergeordnete Rolle. Zwar sind einige Gruppen „entfernungssensibler“ als andere – so wählen beispielsweise Haushalte mit hohem Einkommen und einem Hochschulabschluss der Eltern insbesondere in Ostdeutschland deutlich eher eine private Schule für ihre Kinder, wenn sie in deren Nähe wohnen. Bei einkommensschwächeren Haushalten mit niedrigem Bildungsniveau ist das allerdings nicht der Fall. Wie die Analysen außerdem zeigen, liegt das zwar teilweise, aber nicht allein am Schulgeld für Privatschulen.

„Haushalte mit niedrigem Einkommen und ohne Hochschulbildung scheinen private Schulen oft gar nicht als Option wahrzunehmen, selbst wenn sie in direkter Nähe wohnen“, sagt Felix Weinhardt, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung Bildung und Familie im DIW Berlin und Professor an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder). „Womöglich liegt das auch an den pädagogischen Konzepten oder mangelnder Kenntnis von diesen. Da das Schulgeld allein jedenfalls keine Erklärung ist, braucht es unter anderem ein zugänglicheres Informationsangebot über Privatschulen, um diese für alle interessant zu machen.“

Öffentliche Schulen sollten sich verstärktem Wettbewerb mit Privatschulen stellen

Für die Studie hat Weinhardt gemeinsam mit Laura Schmitz aus der Abteilung Bildung und Familie des DIW Berlin und Marcel Helbig vom WZB Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) und amtliche Schuldaten ausgewertet. Insgesamt umfasst der Datensatz mehr als 7.000 Schüler*innen in den Jahren 2002 bis 2019. Um die Bedeutung der Entfernung zwischen Wohnort und Privatschule untersuchen zu können, wurden die Informationen anonymisiert mit geografischen Daten bis hin zu den Koordinaten von Straßenblöcken verknüpft.

Die Analyse ergibt, dass Privatschulen im Osten Deutschlands breiter und zufälliger verteilt sind. „Es gibt sie also nicht nur dort, wo in erster Linie einkommensstarke und Akademiker*innenhaushalte wohnen“, erklärt Co-Autorin Laura Schmitz. In Westdeutschland hingegen siedeln sich Privatschulen vorwiegend in Großstädten an. Dort leben zwar auch einkommensschwächere Haushalte und solche mit Migrationshintergrund in der Nähe – dennoch bleiben sie an Privatschulen unterrepräsentiert.

„Politisch sollte Priorität haben, das öffentliche Bildungssystem für Akademiker*innenhaushalte wieder attraktiver zu machen, damit diese sich nicht zunehmend für Privatschulen entscheiden.“ Felix Weinhardt

Auch in den Bundesländern, in denen eine rechtliche (Rheinland-Pfalz) oder faktische Schulgeldfreiheit an Privatschulen (Nordrhein-Westfalen und Saarland) herrscht, gibt es soziale Ungleichheiten beim Privatschulbesuch. „Abgesehen davon, dass das Schulgeld laut Grundgesetz ohnehin niemanden an einem Privatschulbesuch hindern dürfte: Wenn sozial benachteiligte Haushalte Privatschulen gar nicht als Alternative zu staatlichen Schulen wahrnehmen, würden auch restriktivere Schulgeldmodelle die bestehenden Ungleichheiten kaum verändern“, so Marcel Helbig vom WZB.

Neben zugänglicheren Informationen über Privatschulen und deren Angebote könnte auch eine stärkere öffentliche Förderung ein Weg sein. „Letztlich sollte politisch aber Priorität haben, das öffentliche Bildungssystem für Akademiker*innenhaushalte wieder attraktiver zu machen, damit diese sich nicht zunehmend für Privatschulen entscheiden“, so Weinhardt. „Diesem Wettbewerb sollten sich die staatlichen Schulen stellen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 21.12.2022

Deutschlandweite Befragung von fast 2.700 Jugendlichen mit Behinderung zeigt Vielfalt ihrer Lebenswelten

Aktuelle Forschungsergebnisse zeigen, dass Jugendliche mit geistiger Behinderung von der digitalen Transformation der Gesellschaft ausgeschlossen werden könnten. Und inklusiv beschulte Jugendliche häufiger Ausgrenzung oder Diskriminierung in der Schule erleben als diejenigen in Förderschulen. Dies sind zwei Ergebnisse der breit angelegten Studie „Aufwachsen und Alltags­erfahrungen von Jugendlichen mit Behinderung“, die das Deutsche Jugendinstitut (DJI) im Auftrag der Baden-Württemberg Stiftung durch­geführt hat. Fast 2.700 Jugendliche mit Behinderung der siebten bis zehnten Klasse wurden hierfür deutschlandweit zu den Themenbereichen Freizeit, Freundschaften und soziale Beziehungen sowie Autonomie und Verselbst­ständigung befragt.

Als Hinweis auf die Form der Beeinträchtigung wurde der sonderpäda­gogische Förderbedarf herangezogen. Dieser gliedert sich in die Kategorien Sehen, Hören, Sprache, Lernen, körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale sowie geistige Entwicklung. Etwa ein Drittel der Teilnehmenden hat zwei oder mehr Förderbedarfe.

„Unsere Ergebnisse zeigen, dass Jugendliche mit Behinderung eine heterogene Gruppe darstellen, deren Lebenssituationen sehr vielfältig sind“, betont Dr. Shih-cheng Lien, die gemeinsam mit George Austin-Cliff und Johann Hartl die Studie am DJI leitete.  „Wir sehen schon an vielen Stellen einen Zusammenhang zwischen den Erfahrungen der jungen Menschen einerseits und der Form und dem Grad der Beeinträchtigung andererseits; aber auch andere Faktoren wie zum Beispiel die Wohn­situation können eine erhebliche Rolle spielen. Jugendliche, die in einem Wohnheim oder Internat wohnen, berichten häufiger als diejenigen, die mit ihrer Familie leben, dass sie zu viel Freizeit alleine verbringen; die gleiche Tendenz zeigt sich auch bei Jugendlichen mit emotionalen und sozialen Schwierigkeiten im Vergleich zu Jugendlichen mit anderen Formen von Beeinträchtigung.“ Um Barrieren zu erkennen und anschließend abzu­bauen, ist daher immer eine differenzierte Betrachtung der konkreten Lebenslagen erforderlich.

Die Baden-Württemberg Stiftung hatte die Studie in Auftrag gegeben, um Jugendliche mit Behinderung stärker in den Fokus zu rücken und erstmals eine überregionale Beschreibung von deren Lebenssituation zu erhalten. „Die Studie liefert wichtige Erkenntnisse, um die Alltags-, Bildungs- und Freizeiterfahrungen junger Menschen mit Behinderung zu verbessern“, sagt Christoph Dahl, Geschäftsführer der Baden-Württemberg Stiftung. „Wir werden uns die Ergebnisse ganz genau anschauen und überlegen, wo wir programmatisch anknüpfen können.“

 

Jugendliche mit geistiger Behinderung sind häufig von digitaler Teilhabe ausgeschlossen

93 Prozent der Befragten sagen, dass sie ein eigenes Smartphone haben. Andere, allgemeine Jugendstudien kommen auf einen vergleichbar hohen Anteil, was nahelegt, dass dieses für soziale Teilhabe unverzichtbare Gerät genauso wie bei allen anderen auch zu einem Bestandteil des Alltags von Jugendlichen mit Behinderung geworden ist. Dennoch zeichnen sich Hürden bei der digitalen Teilhabe vor allem bei Jugendlichen mit geistiger Behinderung sowie bei Jugendlichen mit mehreren Formen von Beein­träch­tigung ab. Zum einen besitzen sie seltener als der Durchschnitt der Befragten ein eigenes Smartphone und sind im Internet weniger aktiv. Zum anderen wird ihr Internetverhalten häufiger von Erwachsenen überwacht. „Heutzutage setzt soziale Teilhabe digitale Teilhabe voraus, weswegen eine stärkere und differenzierte Förderung der Medienkompetenzen der Jugendlichen notwendig ist“, meint George Austin-Cliff. Um technische Benachteiligungen abzubauen, sollte zudem bei der Entwicklung neuer Hard- und Software Barrierefreiheit konsequenter mitgedacht werden, etwa durch alternative Darstellungs- und Steuermöglichkeiten.

 

Ausgrenzung oder Diskriminierung erfolgen häufig in der Schule

Wichtige soziale Orte Jugendlicher sind Schulen. Wenn Jugendliche mit Behinderung Ausgrenzung oder Diskriminierung erfahren, erleben sie diese meist dort. Davon sind Jugendliche in inklusiven Regelschulen häufiger betroffen als Jugendliche in Förderschulen. „Vor allem in den Regelschulen müssen Lehr- und Fachkräfte unterstützt werden, um Ausgrenzung frühzeitig zu erkennen und dem entgegenzuwirken. Auch braucht es tragfähige Schutzkonzepte, damit etwa Schülerinnen und Schüler, mit und ohne Behinderung, lernen, mit Vielfalt und Differenz umzugehen“, erklärt Johann Hartl. Zentral hierfür ist ebenfalls die Förderung einer allgemeinen Haltung, die gesellschaftliche Vielfalt wertschätzt und Menschen mit Behinderung in ihrer Gleichberechtigung anerkennt.

An Kolleginnen und Kollegen richten die DJI-Forschenden die Empfehlung, Inklusivität als Gütekriterium für das eigene Forschungshandeln anzuer­kennen und bisher nicht berücksichtigte Gruppen junger Menschen künftig systematisch einzubeziehen. Sozialwissenschaftliche Jugendforschung, die den Anspruch erhebt, soziale Wirklichkeit empirisch zu beschreiben, kann davon nur profitieren. Bisher galt es beispielsweise als schwer umsetzbar, Jugendliche mit unterschiedlichen Formen von Beeinträchtigungen in großer Zahl direkt zu befragen. Die Forschenden des DJI entwickelten des­halb einen Fragebogen, der in unterschiedlichen Modi angeboten und in Umfang und Komplexität angepasst werden konnte.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut e.V. vom 15.12.2022

Neue Studie belegt hohe Wechselbereitschaft von Vätern für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Für Väter ist eine gelingende Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein sehr wichtiges Anliegen. Deutlich wird dies durch die Bereitschaft der Väter, ihre Arbeitsstelle zu wechseln. Das zeigt die Studie „Wie väterfreundlich ist die deutsche Wirtschaft?“ der Prognos AG im Auftrag des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“: Rund 450.000 Väter in Deutschland haben schon einmal den Arbeitgeber zugunsten einer besseren Vereinbarkeit gewechselt. Und mehr als 1,7 Millionen Väter denken darüber häufig oder zumindest manchmal nach. Diese hohe Wechsel­bereitschaft ist gerade in den aktuellen Zeiten des Fachkräftemangels ein großes Unternehmensrisiko.

Bundesfamilienministerin Paus: „Wer sich nicht um die Wünsche der Väter kümmert, geht das Risiko ein, sie zu verlieren. Die Studie zeigt eindrücklich, dass Arbeitgeber*innen Väter im eigenen Interesse mehr unterstützen müssen, wenn sie sie im Betrieb halten wollen. Von einer väterfreundlichen Personalpolitik profitieren alle: die Mutter, die mit dem Kind entlastet wird, die Partnerschaft, weil Aufgaben zu Hause geteilt werden, die Kinder, die mehr Zeit mit ihren Vätern haben – und die Wirtschaft, denn Mütter können mehr arbeiten, wenn Väter mehr Verantwortung in der Familie übernehmen. Auch die Politik wird ihren Beitrag leisten: Wir planen im kommenden Jahr die Weichen dafür stellen, dass Partner*innen künftig nach der Geburt ihres Kindes eine zweiwöchige vergütete Partnerfreistellung bekommen können.“

Ein weiteres Ergebnis der Studie ist die unterschiedliche Einschätzung der Väterfreundlichkeit von Unternehmen und berufstätigen Vätern: Väter bewerten ihre Unternehmen deutlich seltener als sehr väterfreundlich als dies die Unternehmensverantwortlichen tun (38% vs. 63%). Das entsprechende Angebot ist zwar gut aufgestellt, jedoch ist betriebliche Väterfreundlichkeit nur wirksam, wenn Personalmaßnahmen in eine väterbewusste Unternehmenskultur eingebettet werden und die Anliegen der Väter von Führungskräften thematisiert und ernst genommen werden.

Entsprechend lautet die Empfehlung an die Unternehmen in Deutschland, ihre Väterfreundlichkeit im eigenen Interesse zu stärken, um ihre Zukunftsfähigkeit mit Blick auf den gesellschaftlichen und demografi­schen Wandel zu sichern und um Wettbewerbsvorteile auf dem Arbeitsmarkt zu realisieren.

Die Studie basiert auf zwei repräsentativen Befragungen von 600 Personalverantwortlichen bzw. Geschäftsführungen sowie von 1.000 erwerbstätigen Vätern mit minderjährigen Kindern. Sie können die Studie hier herunterladen.

Mehr Info auf prognos.com

Einen Leitfaden für väterorientierte Personalpolitik sowie weitere Informationen und gute Beispiele väterfreundlicher Unternehmen finden Sie hier.

Mit dem Fortschrittsindex Vereinbarkeit können Sie die Familienfreundlichkeit Ihrer Unternehmenskultur messen. Den Fortschrittsindex finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Erfolgsfaktor Familie vom 19.12.2022

  • Rund 399 000 Personen bezogen Ende 2021 Asylbewerberregelleistungen
  • Ein Drittel der Leistungsempfängerinnen und -empfänger waren minderjährig
  • Häufigste Herkunftsländer der Leistungsberechtigten waren Afghanistan, Irak und Syrien

Rund 399 000 Personen in Deutschland haben am Jahresende 2021 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die Zahl der Leistungsbezieherinnen und -bezieher damit gegenüber 2020 um 4,3 % oder 17 000 Personen. Das war der erste Anstieg der Zahl der Regelleistungsbezieherinnen und -bezieher seit dem Jahr 2015.

Leistungsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich im Bundesgebiet aufhalten und eine der Voraussetzungen nach § 1 AsylbLG (Stand: 31.12.2021) erfüllen. Dabei wird unterschieden zwischen Regelleistungen und besonderen Leistungen. Zu den Regelleistungen zählen Grundleistungen zur Deckung des (persönlichen) notwendigen Bedarfs nach § 3 AsylbLG und Leistungen in besonderen Fällen nach § 2 AsylbLG. Leistungen in besonderen Fällen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und Teil II des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erhalten Personen, die sich seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung in Deutschland aufhalten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben, etwa durch die Angabe einer falschen Identität. 

61 % der Regelleistungsempfängerinnen und -empfänger am Jahresende 2021 waren männlich und 39 % weiblich. 34 % waren minderjährig, 65 % zwischen 18 und 64 Jahren alt und etwa 1 % waren 65 Jahre und älter. Die meisten Leistungsberechtigten stammten aus Asien (56 %), 20 % stammten jeweils aus Afrika und Europa. Die drei häufigsten Herkunftsländer waren Afghanistan und Irak mit jeweils 13 % und Syrien (12 %) aller Leistungsberechtigten. 

171 050 Empfängerinnen und Empfänger besonderer Asylbewerberleistungen

Neben den Regelleistungen können nach dem AsylbLG auch besondere Leistungen in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden. Hierzu zählen Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt nach § 4 AsylbLG, Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten (§ 5 AsylbLG), sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG sowie nach § 2 AsylbLG Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII und Teil II des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch. Ende 2021 erhielten 171 050 Personen besondere Leistungen. Darunter waren 2 985 Leistungsberechtigte, die ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen hatten. 

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zu den Empfängerinnen und Empfängern von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bieten die Tabellen auf der Themenseite „Asylbewerberleistungen“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Detaillierte Informationen zu den Bruttoausgaben nach dem AsylbLG (Tabelle 22211), zu den besonderen Asylbewerberleistungen (22231) und Leistungen für Bildung und Teilhabe (22251) sind zudem in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar. 

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 21.12.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Caritas fordert praxisgerechtere Methode zur Berechnung der Grundsicherungsleistungen

Der 1. Januar 2023 ist der Tag, an dem verschiedene wichtige Gesetze in Kraft treten – namentlich das Bürgergeldgesetz. Damit hat die Bundesregierung allen Krisen und Streitigkeiten zum Trotz ein wichtiges Reformvorhaben im Zeitplan umgesetzt. „Gerade in der aktuellen Phase allgemeiner Unsicherheit und Krisenerfahrung ist es ein starkes Signal, dass der Vermittlungsvorrang wegfällt und die Zwangsverrentung ausgesetzt wird,“ betont Caritas-Präsidentin Eva M. Welskop-Deffaa.

Inflation frisst höhere Leistungen im Bürgergeld

Die seit Monaten ungewohnt hohen Inflationsraten führen allerdings dazu, dass die mit dem Bürgergeldgesetz beschlossenen Erhöhungen der Regelbedarfsleistungen von den Preissteigerungen sofort aufgefressen werden. „Faktisch haben die Menschen im SGB-II-Leistungsbezug jetzt nicht mehr, sondern weniger Kaufkraft zur Verfügung. Die politisch Verantwortlichen müssen genau hinschauen, wie sich die Teuerungsraten in den kommenden Wochen entwickeln und schnell nachbessern“, fordert Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. Die Verfassungskonformität der Grundsicherungsleistungen bemesse sich daran, dass sie nachvollziehbar so berechnet sind, dass das Existenzminimum tatsächlich abgesichert ist.

„Wir müssen endlich an die Methodik der Kalkulation ran. Das fordert der Deutsche Caritasverband seit langem. Und die Forderung ist durch die galoppierende Preisentwicklung nur umso dringlicher geworden“, so Welskop-Deffaa. Die zeitliche Verzögerung der Anpassung, aber auch die unzureichende Berücksichtigung der Stromkosten sind zwei Punkte, die dem Verband besonders am Herzen liegen.

Bessere Chancen im Arbeitsmarkt

Das neue Bürgergeld wird den Menschen helfen, Wege aus Hilfsjobs und Langzeitarbeitslosigkeit zu finden und eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu befördern, weil es bessere Beratung, weniger Bürokratie sowie mehr Aus- und Weiterbildung geben soll. „Das Weiterbildungsgeld und die Weiterbildungsprämie können ein entscheidender Anreiz für Menschen sein, sich auch nach einer längeren Phase der Erwerbslosigkeit neu für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren“, unterstreicht Welskop-Deffaa. „Wir hoffen sehr, dass die Jobcenter mit ausreichend Ressourcen ausgestattet werden, um die Reformen dem Geist des neuen Bürgergeldes entsprechend für die Menschen praktisch umzusetzen.“

Hintergrund
Das Bürgergeld kommt 2023 in zwei Stufen: Zum ersten Januar werden die Regelleistungen erhöht. Die Angemessenheit der Wohnung wird erst nach zwölf Monaten geprüft. Vermögen bleibt bis zu 40.000 Euro ebenfalls ein Jahr geschützt. Zum ersten Juli greift die zweite Stufe, in der die Eingliederungsvereinbarung durch den Kooperationsplan ersetzt und die Weiterbildungsförderung ausgebaut wird.

Stellungnahme zur Einführung eines Bürgergeldes (caritas.de)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 30.12.2022

Die weiter gestiegene Zahl vermisster Flüchtlingskinder in Deutschland gibt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes Anlass zu großer Beunruhigung. Nach aktuellen Angaben des Bundeskriminalamtes sind derzeit 2.009 Kinder und Jugendliche, die als unbegleitete Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, im Informationssystem der Polizei (INPOL) als vermisst eingetragen. Seit Beginn des letzten Jahres ist diese Zahl damit um 10 Prozent gestiegen und auf dem höchsten Stand seit drei Jahren. Deshalb müssen aus Sicht der Kinderrechtsorganisation die Aufklärungsmaßnahmen zum Schutz dieser Kinder verstärkt werden.

„Die gestiegenen Zahlen bei den vermissten Flüchtlingskindern zeigen, dass grenzübergreifende und nationale Kinderschutzsysteme sowie die damit verbundenen Erfassungssysteme verbessert werden müssen. Nur so können Kinder und Jugendliche, die nach Europa flüchten, von Anfang an besser unterstützt und geschützt werden. Bisher wissen wir zu wenig über die Situation der vermissten Kinder. Deshalb gilt es dringend, die Gründe besser zu erforschen, warum die Kinder vermisst werden und in welchen Lebenssituationen sie sich befinden. Nur wenn die Ursachen für das Verschwinden klarer sind, kann zielgerichtet in Präventionsmaßnahmen investiert werden. Zudem sind gut ausgestattete Kinder- und Jugendhilfesysteme, zeitnah gesicherte Aufenthaltsperspektiven und Möglichkeiten des Familiennachzugs von besonderer Bedeutung“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Gleichzeitig sehen wir, dass die Kinder- und Jugendhilfesysteme in vielen Kommunen nur unzureichend mit der gestiegenen Zahl unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter Schritt halten. Standards bei der Betreuung und Unterbringung sind teils außer Kraft gesetzt. Auch das ist kinderrechtlich höchst problematisch. Natürlich ist nicht auszuschließen, dass Flüchtlingskinder zu Verwandten weitergereist sind oder es bei ihrer Umverteilung Fehler in der Datenerfassung gibt. Aber dazu gibt es nach unserem Kenntnisstand überhaupt keine belastbaren Zahlen, nicht einmal Näherungswerte, die es erlauben würden, auch nur annähernd einzuschätzen, wie viele Kinder und Jugendlichen betroffen sind. Außerdem müssen wir davon ausgehen, dass es auch Flüchtlingskinder gibt, die nach ihrer Einreise in Deutschland gar nicht erfasst worden sind. Insofern gibt es auch noch eine gewisse Dunkelziffer, aber auch hier gibt es keinerlei verlässliche Zahlen. Wir müssen also im Interesse der betroffenen Kinder die möglichen Risikolagen ernst nehmen. Schließlich weist das Bundeskriminalamt selbst darauf hin, dass bei vermissten Kindern grundsätzlich von einer Gefahr für Leib oder Leben ausgegangen werden muss, solange die Ermittlungen nichts anderes ergeben“, so Hofmann weiter.

In einigen europäischen Ländern erfolgt eine Einschätzung der Schutzbedürftigkeit, wenn unbegleitete Minderjährige vermisst werden. Dies sollte aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch in Deutschland Standard werden. Hier ist die Bundesregierung gefordert, entsprechend tätig zu werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 06.01.2023

Es wird ernst, jetzt läuft der Endspurt: Noch knapp zwei Wochen besteht die Möglichkeit, sich um den Deutschen Kinder- und Jugendpreis des Deutschen Kinderhilfswerkes zu bewerben. Mit der Auszeichnung werden Projekte gewürdigt, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Der Deutsche Kinder- und Jugendpreis ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert und damit der höchstdotierte bundesweite Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland. Langjähriger Partner ist der Europa-Park in Rust. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Januar 2023. Die Preisverleihung findet am 03. Juli 2023 im Europa-Park statt. Neben der Bekanntgabe der Gewinnerprojekte erwartet die Teilnehmenden dort ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm mit Musik-Acts und Prominenten, die das Engagement der Kinder und Jugendlichen wertschätzen.

„Die Beteiligung von Kindern ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis zeichnen wir das Engagement von Kindern und Jugendlichen für ihre eigenen Rechte oder die Rechte anderer aus. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, wie wichtig der Beitrag von Kindern und Jugendlichen für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft ist. Kinder und Jugendliche, die sich aktiv bei der Entwicklung und Umsetzung von Projekten einbringen, engagieren sich auch als Erwachsene eher an der Gestaltung des Gemeinwesens. Mit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird somit ein wesentlicher Grundpfeiler unserer Demokratie gestärkt. Wir sind dieses Jahr wieder auf die Einsendung von einfallsreichen Angeboten, die mit viel Kreativität der Kinder und Jugendlichen umgesetzt werden, sehr gespannt“, sagt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis wirbt das Deutsche Kinderhilfswerk im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention für eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Fragen und Belangen. Um ihre aktive Teilnahme zu sichern, stellt das Deutsche Kinderhilfswerk Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt des gesellschaftlichen Interesses. Nur so fühlen sie sich wertgeschätzt und lernen Demokratie. Zudem werden die Projekte der Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Preisverleihung in besonderer Weise öffentlich gewürdigt.

Vergeben wird der Preis in den Kategorien Solidarisches Miteinander, Politisches Engagement und Kinder- und Jugendkultur. Die Gewinner des 1. Platzes jeder Kategorie erhalten ein Preisgeld in Höhe von 6.000 Euro. Außerdem wird es in jeder Kategorie eine lobende Erwähnung geben, die mit 3.000 Euro dotiert ist. Zusätzlich wird ein Projekt mit dem Europa-Park JUNIOR CLUB Award ausgezeichnet, der mit einem Preisgeld von 3.000 Euro gewürdigt wird.

Die Bewerbung erfolgt online unter www.dkhw.de/dkjp. Dort sind weitere Informationen sowie Hinweise zum Ausfüllen der Bewerbung aufgeführt. Die Vorhaben sollen bereits begonnen haben oder im letzten halben Jahr abgeschlossen worden sein. Für die Endauswahl werden je Kategorie sechs Projekte durch eine Fachjury nominiert. Danach wird der Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes als Kinderjury die Preisträgerinnen und Preisträger ermitteln. Kinder und Jugendliche der Gewinnerprojekte für den Deutschen Kinder- und Jugendpreis werden zur Preisverleihung in den Europa-Park in Rust eingeladen und erhalten während der Veranstaltung die Möglichkeit, ihr Projekt direkt auf der Bühne vorzustellen. Zusätzlich wird von jedem Gewinnerprojekt sowie von den lobenden Erwähnungen ein Kurzfilm gedreht, der zur Vorstellung des Engagements dient.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 03.01.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zum Jahresbeginn an Bund, Länder und Kommunen, in diesem Jahr die Kinderrechte endlich umfassend zu einer Leitlinie von Politik, Rechtsprechung und Verwaltungshandeln zu machen. „Derzeit brennt es an allen Ecken und Enden. In den Kitas, in den Schulen, bei der Versorgung von Kindern in Krankenhäusern und mit Medikamenten. Das alles ist das Ergebnis einer Politik, die Kinderinteressen über Jahre systematisch ausgeblendet hat und es vielfach noch immer tut. Deshalb gehören die Interessen und Rechte von Kindern und Jugendlichen endlich als ein vorrangiger Gesichtspunkt ins Zentrum politischen Handelns. Dafür braucht es zuvorderst eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, eine aktive Politik zur Überwindung der Kinderarmut in Deutschland sowie eine deutliche Stärkung der demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen. Wirksame Maßnahmen für ein kinderfreundliches Deutschland gehören auf der politischen Agenda ganz nach oben, nicht allein im besten Interesse der Kinder und Jugendlichen selbst, sondern letztlich für nichts weniger als die Sicherung der Zukunftsfähigkeit unserer gesamten Gesellschaft. Obwohl Kinderfreundlichkeit in Sonntagsreden immer wieder beschworen wird, kommt der Kinder- und Jugendpolitik nach wie vor nicht der Stellenwert zu, den dieses Zukunftsthema verdient“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

Der Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz kommt aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes besondere Bedeutung zu. „Deshalb brauchen wir zügig einen neuen Anlauf zur verfassungsmäßigen Verankerung der Kinderrechte, um eine nachhaltige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sicherzustellen. Dabei müssen die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Kindeswohlvorrang Grundlage der Normierung sein. Es braucht im Grundgesetz einen eigenen Artikel für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Kinderrechte im Grundgesetz könnten sich mit eindeutigen Formulierungen für Kinder und Jugendliche positiv bei der Planung und Gestaltung in allen Politikfeldern auswirken und auch zu einem Umdenken in der Verwaltung führen“, so Krüger weiter.

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung nachdrücklich dazu auf, neben der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz weitere wirksame Maßnahmen für ein kinderfreundliches Deutschland auf den Weg zu bringen. „Wir müssen endlich das strukturelle Problem der Kinderarmut nachhaltig beseitigen. Viele Familien trifft die Inflation und die Energiekrise mit beispielloser Wucht. Sie geraten über die Grenzen ihrer finanziellen Möglichkeiten, sind finanziell schlicht am Ende. Wir brauchen deshalb schnellstmöglich eine Kindergrundsicherung, die ihren Namen verdient. Gerade Familien mit wenig Einkommen kann die Kindergrundsicherung dazu verhelfen ihre Kinder zu versorgen, ohne auf weitergehende staatliche Unterstützung angewiesen zu sein. Bis zu ihrer Einführung muss es deutlichere Aufschläge auf die Transfersysteme geben als bisher geplant“, so Krüger weiter.

 

„Zudem sollte die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen endlich zu einer Selbstverständlichkeit werden. Verbindliche Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen müssen systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden, zuvorderst im Grundgesetz. Kinder und Jugendliche werden durch frühe Beteiligungserfahrungen in ihren sozialen Kompetenzen gefördert, gleichzeitig leistet frühe Beteiligung von Kindern einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie. Hier kann das geplante Demokratiefördergesetz eine gute Grundlage bilden. Kinder dürfen nicht als eine Altersgruppe begriffen werden, die auf demokratische Mitwirkung im Erwachsenenalter vorbereitet wird, sondern die bereits als Kinder konstitutiver Teil der gesamtgesellschaftlichen demokratischen Praxis sind. Daher ist es im Feld der Demokratiearbeit unverzichtbar, demokratische Kompetenzen sowie ein Miteinander zu fördern, in dem Vielfalt wertgeschätzt wird sowie alle Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit erhalten, dieses aktiv mitzugestalten“, sagt Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 01.01.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert deutliche Nachbesserungen bei den ab Januar geltenden Bürgergeld-Regelsätzen für Kinder und Jugendliche. „Bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland können wir nicht auf die Kindergrundsicherung, die im Jahr 2025 kommen soll, warten. Wir brauchen jetzt eine signifikante Erhöhung der Transferleistungen, ohne die es bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland einen drastischen Rückschlag geben wird. Trotz der ab Januar vorgesehenen Verbesserungen bei den Regelsätzen wird das Geld in vielen Familien vorne und hinten nicht reichen. An dieser Stelle sollten mehr finanzielle Mittel in die Hand genommen werden, um allen Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Dabei müssen soziale Infrastruktur und monetäre Leistungen ineinandergreifen. Nur so kann das strukturelle Problem der Kinderarmut in Deutschland umfassend beseitigt werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Das wichtigste Instrument dafür ist eine Kindergrundsicherung. Wir freuen uns, dass dieses Projekt ganz oben auf der Agenda von Bundesfamilienministerin Paus steht und sind gespannt auf die für nächsten Monat angekündigten Eckpunkte. Das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben muss Referenz der Eckpunkte sein. Wir sehen derzeit, dass viele Familien die Inflation und die Energiekrise mit unfassbarer Wucht treffen. Dadurch geraten Familien mit geringem Einkommen an oder sogar über die Grenzen ihrer finanziellen Möglichkeiten, viele sind finanziell am Ende. Deshalb braucht es eine gezielte Förderung armer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische Zugänge zu armutsvermeidenden Leistungen“, so Hofmann weiter.

 

Wichtig ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes die Erstellung einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland, die mit einer umfassenden Kinder- und Jugendbeteiligung an diesem Prozess einhergehen muss und einen ressortübergreifenden Ansatz braucht. Dieser muss neben monetären Leistungen auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern legen. Die Kinderarmut in Deutschland kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nur dann effizient und nachhaltig bekämpft werden, wenn alle Maßnahmen zu diesem Zweck in einem Gesamtkonzept verknüpft und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Die Erarbeitung des Nationales Aktionsplans im Rahmen der von Deutschland mitbeschlossenen EU-Kindergarantie kann hierfür einen guten Ansatz bieten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 27.12.2022

In der Politik gibt es derzeit ein wachsendes Missverhältnis zwischen den Äußerungen zur Bedeutsamkeit von Kindern und Jugendlichen einerseits und dem praktischen Handeln andererseits. Während im politischen Betrieb immer häufiger von mehr Aufmerksamkeit und Gehör für die Belange von Kindern gesprochen wird, fehlt es zunehmend an grundlegenden Voraussetzungen für ihr gutes Aufwachsen und gerechte Zukunftschancen. Besonders augenfällig ist hier die Baustelle der Bildung und Betreuung und das nicht erst seit der Pandemie.

Öffentlichkeitswirksame Bündnisse für die junge Generation allein helfen hier nicht weiter. Den hehren Worten müssen endlich Taten folgen. Angesichts der vielfältigen Herausforderungen ruft der Familienbund die politischen Entscheidungsträger:innen in Bund und Ländern zu einer aktiven Kinder-, Jugend- und Familienpolitik auf. 

 

Der Familienbund unterstützt die Absicht, Kindern und Jugendlichen mehr Aufmerksamkeit zu schenken sowie sie in gesellschaftlichen Fragen stärker zu berücksichtigen und zu beteiligen. Allerdings entsteht häufig der Eindruck, dass es sich bei entsprechenden Äußerungen eher um Sonntagsreden als um ernstgemeinte Programmatik handelt. Denn obwohl Kinder in der politischen Kommunikation durchaus an Bedeutung gewinnen, erleben viele Familien allen Bekundungen zum Trotz seit Jahren das genaue Gegenteil: ihre Interessen und die ihrer Kinder spielen kaum eine Rolle bei politischen Entscheidungen. An der Infrastruktur für Kinder und Jugendliche wird trotz marodem Zustand stetig weiter gespart, die finanzielle Unterstützung bleibt oft auf das Nötigste beschränkt und erreicht viele Familien nicht, obwohl sie dringend darauf angewiesen sind. Gerade in der aktuellen Inflations- und Energiekrise. Auch beim Wohnen zeigt sich seit langem eine erschreckende Ignoranz gegenüber den Bedürfnissen von Familien. Zusätzlich droht aktuell eine katastrophale Unterversorgung von Kindern und Jugendlichen im Gesundheitsbereich. Damit jedoch sind grundlegende Aufgaben der alltäglichen Daseinsvorsorge, der Entwicklungsförderung und der angemahnten Teilhabe von Kindern und Jugendlichen eben gerade nicht (mehr) erfüllt. Man kann es nicht anders sagen, als dass Staat und Politik gegenwärtig gegenüber den Kindern bei ihren Kernaufgaben versagen. Diese Lücke lässt sich allein mit Zuhören nicht schließen. 

Den vollständigen Wortlaut des Plädoyers finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 21.12.2022

LSVD begrüßt geplante Gesetzesänderung durch Gesundheitsminister Lauterbach

Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtete, kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach an, das Transfusionsgesetz für die Blutspende ändern zu wollen. Mit der Änderung soll die Bundesärztekammer verpflichtet werden, die Blutspenderichtlinien anzupassen und die Diskriminierung von Männern, die Sex mit anderen Männern haben (MSM), bei der Blutspende zu beseitigen. Dazu erklärt Alfonso Pantisano, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD):Der LSVD begrüßt die geplante Änderung des Transfusionsgesetztes.

Die Abschaffung dieser Diskriminierung war ein langer Weg und ein harter Kampf – und es ist jetzt die langersehnte Einlösung des Versprechens an die queere Community: Es wird besser!

Die Gesetzesänderung und die Reformierung der Blutspenderichtlinie sind längst überfällig. Damit würde die Ampelkoalition ein weiteres Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen. Zukünftig soll nur noch das sogenannte Risikoverhalten darüber entscheiden, wer bei der Blutspende zugelassen wird. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität sollen mit dem Änderungsantrag keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien mehr sein. Mit der Gesetzesänderung würde auch eine langjährige Forderung des LSVD umgesetzt werden.

Die bisherige Regelung, MSM und trans* Personen per se als Risikogruppe zu betrachten, baut auf Stigmatisierungen von MSM auf, verstärkt diese und reproduziert damit aktiv Diskriminierungen. Es ist falsch, Sexualkontakte zwischen Männern grundsätzlich als Risikoverhalten zu definieren: Die Zahlen der Ansteckung mit HIV zeigen, dass auch bei heterosexuellem Sex eine Übertragung stattfindet. Männer, die Sex mit Männern haben, dürfen nicht länger von der Blutspende ausgeschlossen werden, wenn sie nur geschützte Sexualkontakte mit anderen Männern hatten und HIV-negativ sind!

Dass das individuelle Risikoverhalten maßgeblich zur Auswahl von Spender*innen sein muss, hat der LSVD seit Jahren gefordert. Eine Sexualanamnese, die sich am individuellen Risiko der Spender*innen orientiert, ist sogar geeignet, eine höhere Sicherheit der Blutspenden zu gewährleisten als der bisherige pauschale Ausschluss bzw. Rückstellung bestimmter „Hochrisikogruppen“. Dabei ist es allerdings entscheidend, wie das Risikoverhalten in Zukunft genau definiert ist.

Die Änderung des Transfusionsgesetzes muss sicherstellen, dass Spender*innen auch nicht versteckt nach sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität unterschieden und damit ausgeschlossen werden. Nur so lässt sich Sicherheit von Blutkonserven auch ohne Diskriminierung gewährleisten.

Mehr erfahren:
Diskriminierendes Blutspendeverbot: Dürfen schwule und bisexuelle Männer Blut spenden?

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 10.01.2023

Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linken zu „Forschung und Aufklärung – Studienergebnisse zu Ideologie statt Kindeswohlorientierung in der Praxis von Familiengerichten und Jugendämtern“ geht hervor, dass die Bundesregierung keine Erkenntnisse über solche problematischen Entwicklungen hat und auch keinen Anlass sieht, durch statistische Erhebungen oder Forschungsprojekte die Situation genauer in den Blick zu nehmen. Auch liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, inwiefern häusliche Gewalt in familiengerichtlichen Verfahren systematisch angemessen berücksichtigt wird.

„Dies ist höchstbedenklich, appelliert das Expertengremium des Europarats, GREVIO, in seinem aktuellen Bericht doch nachdrücklich an den deutschen Staat, genau hinzuschauen: die Auswirkungen von gerichtlichen Entscheidungen über das Sorge- und Umgangsrecht auf die Sicherheit von weiblichen Opfern häuslicher Gewalt und ihrer Kinder zu bewerten. Hierzu soll Deutschland die einschlägige Rechtsprechung analysieren und Daten erheben, wie Richter*innen das elterliche Sorge- oder Umgangsrecht im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt einschränken oder entziehen“, konstatiert Daniela Jaspers, Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). „Damit bleibt die Bundesregierung nicht nur die Antwort auf die Kleine Anfrage schuldig, sondern auch die Umsetzung der Istanbul-Konvention“

Auch benennt GREVIO in dem Bericht seine Besorgnis über die in Deutschland weit verbreitete Verwendung des nachweislich unwissenschaftlichen Konzepts der „elterlichen Entfremdung“. Dies werde sogar in der Ausbildung von Jugendamtsmitarbeiter*innen verwendet. „Auch auf diesem Auge scheint die Bundesregierung blind zu sein“, mahnt Jaspers. „So bleiben die Fragen zu problematischen Inobhutnahmen im Zusammenhang mit der Anwendung des Konzepts der elterlichen Entfremdung offen. Die Bundesregierung muss die Verantwortung annehmen, hier genau hinsehen zu müssen. Die Erhebung statistischer Daten ist hier ebenso wenig geplant wie entsprechende Forschungen, aber dringend notwendig.“ GREVIO überwacht in Europa die Umsetzung der Istanbul-Konvention, das Abkommen zum Schutz von Frauen vor Gewalt.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter,
Bundesverband e.V. (VAMV) vom 11.01.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 17. Januar 2023

Veranstalter: Einstein Stiftung Berlin, Förderfonds Wissenschaft in Berlin, Population Europe und  Stifter­verband

Ort. Berlin

Scheidungs- und Trennungsraten liegen in vielen Länder der westlichen Welt seit Jahrzehnten auf einem hohen Niveau. In den letzten Jahren hat sich jedoch ein grundlegender Wandel vollzogen. Die Scheidungsraten vor allem im späteren Erwerbsalter sind sprunghaft in die Höhe geschnellt. In den USA hat diese Entwicklung ein derartiges Niveau erreicht, dass dort mittlerweile von einer „Gray Divorce Revolution“ gesprochen wird. Inwiefern gilt dieser Befund auch für Deutschland? Welche Rückwirkungen hat eine Scheidung im höheren Alter auf die Gesundheit, auf die Erwerbstätigkeit oder das Risiko einer Frühverrentung? Und wie unterscheiden sich die Scheidungsfolgen für Frauen und Männer? Diese sozialpolitisch wichtigen Fragen werden anhand neuester Forschungen diskutiert.

Anmeldung: Unter https://survey.demogr.mpg.de/index.php/956831?lang=de können Sie sich zu diesem Termin anmelden. Sollten Sie persönlich verhindert sein, können Sie diese Einladung gern an eine interessierte Person in Ihrem Hause weitergeben.

Streaming: Da die Themen von großer gesellschaftlicher Relevanz sind, wird der Vortrag im ersten Teil der Veranstaltung live ins Internet übertragen. Im zweiten Teil haben Sie dann Gelegenheit, mit den Vortragenden in nicht-öffentlicher Runde zu diskutieren. Dabei wird ein Imbiss gereicht.

WEITERE INFORMATIONEN

Das Themenblatt Vielfalt – Individualitäten, Sichtbarkeiten und Abwehrmechanismen lädt ein, sich damit zu beschäftigen Vielfalt wahrzunehmen und ein Bewusstsein dafür zu entwickeln, welche Vielfaltsaspekte es gibt, welche mehr Beachtung erfahren, welche als Norm verstanden und privilegiert werden und welche Vielfaltsdimensionen wiederum unterrepräsentiert oder gar unsichtbar. Außerdem beschäftigt sich das Themenblatt mit verschiedenen Vielfaltdimensionen und Mehrfachzugehörigkeiten im Bereich der frühkindlichen Bildung und der Bedeutung der Vielfaltskompetenz von Fach- und Führungskräften. Die Publikation ist mit der Artikelnummer 12129 am Lager und kann über Verlag & Vertrieb (werbung@awo.org ) bestellt werden. Eine Onlineversion folgt.

Darüber hinaus sind auf der Projekthomepage des Projekts DEVI – „Demokratie stärken. Vielfalt gestalten.“ alle derzeitigen Publikationen & Podcastfolgen aus dem Projekt zusammengetragen und entsprechende Bestell- und Downloadmöglichkeiten verlinkt.

Im Februar haben wir Ihnen den Wegweiser AmkA.Info Online vorgestellt und viel positive Rückmeldung erhalten. Deshalb freuen wir uns sehr darüber, dass unser Online-Portal jetzt auch auf Bulgarisch, Englisch, Rumänisch sowie Ukrainisch verfügbar ist.

Im Wegweiser haben wir eine Vielzahl an Infos zusammengestellt – insbesondere für Menschen, die neu in Frankfurt sind und sich schnell und leicht orientieren möchten. Daher arbeiten wir aktuell an weiteren Übersetzungen. Als nächste Sprachen folgen: Arabisch, Dari, Farsi, Hindi, Italienisch, Koreanisch, Kroatisch, Polnisch, Russisch, Spanisch, Tigrinya und Türkisch.

Zu Themen wie Anmeldung und Aufenthalt, Arbeiten und Studieren in Frankfurt, Gesundheit oder rechtliche Beratung und vielem mehr bietet der Wegweiser eine umfangreiche Übersicht zu Angeboten, Beratungsstellen und Ansprechpersonen in Frankfurt am Main.

Das Portal steht natürlich auch allen Fachkräften von Beratungsstellen, Einrichtungen sowie sonstigen Vereinen und Institutionen zur Verfügung.

Wie Sie bereits wissen, haben wir Sie in unser Portal aufgenommen: In der Kategorie „Anmeldung und Aufenthalt“ und „Einbürgerung und Eheschließung“ sowie „Rechtliche Beratung“ finden Ratsuchende den Kontakt zu Ihrem Angebot.

https://amka.de/wegweiser/anmeldung-aufenthalt

https://amka.de/wegweiser/einbuergerung-eheschliessung 

https://amka.de/wegweiser/rechtliche-beratung 

Die finanzielle Situation pflegender Angehöriger in Deutschland ist zunehmend in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt, dabei wird insbesondere das erhöhte Armutsrisiko informell Pflegender kritisch diskutiert. Gleichzeitig zeichnet sich ab, dass die Bedeutung informeller Pflege weiter steigen wird. Der demographische Wandel erhöht die Nachfrage nach informeller Pflege, während durch eine höhere Frauenerwerbstätigkeit und Anhebungen des Renteneintrittsalters immer mehr Menschen Beruf und Pflegetätigkeit vereinen müssen. Oft ist diese Vereinbarkeit schwierig und geht mit einem reduzierten Erwerbseinkommen einher. Bislang gibt es noch keine geregelte monetäre Entschädigung informell Pflegender, Diskussionen über mögliche Lohnersatzleistungen stehen aber seit einigen Jahren auf der politischen Agenda. […]

Das Gutachten können Sie hier herunterladen: Verteilungswirkungen von finanziellen Unterstützungsmodellen für pflegende Angehörige (diw.de)

Mit dem „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) wird ab dem 1. August 2026 stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter eingeführt und der hierfür erforderliche Infrastrukturausbau unterstützt. Das GaFöG ist demnach Grundlage für den quantitativen wie auch qualitativen Ausbau von ganztägigen Bildungsangeboten.

Die AWO möchte vor dem Hintergrund des im Koalitionsvertrag benannten Ziels zur Entwicklung eines Qualitätsrahmens zur Diskussion um die Ausrichtung des gelingenden Ausbaus von Angeboten zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter beitragen, indem die Perspektive der Kinder als ein maßgebliches Kriterium für einen guten Ganztag fokussiert wird.

Im Anschluss an das ausdrückliche Ziel der Bundesregierung, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern und die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention als Orientierungsrahmen zu verstehen, argumentiert die AWO für verbindliche Qualitätsdimensionen beim Ausbau von Angeboten der Ganztagsförderung für Grundschulkinder. Das Ziel des GaFöG, mehr Chancengerechtigkeit und eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wird nur erreicht, wenn alle Kinder in diesem Land gleichermaßen die Chance zur Teilhabe an qualitativ hochwertigen Angeboten ganztägiger Förderung erhalten.  

Die Forderung ist auf AWO.org erreich- und teilbar.

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Zum Jahreswechsel: ZFF hat neue Geschäftsführerin

Berlin, 10.01.2023 – Zum 1. Januar 2023 übernimmt Sophie Schwab den Staffelstab im ZFF und startet als neue Geschäftsführerin.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Wir freuen uns sehr, mit Sophie Schwab eine kompetente neue Geschäftsführerin für das ZFF gefunden zu haben und sagen „Herzlich Willkommen“! Gleichzeitig danken wir unserem langjährigen Geschäftsführer Alexander Nöhring für sein Engagement und seine Arbeit und wünschen ihm alles Gute für seine neuen beruflichen Aufgaben beim AWO Bundesverband e.V.

Als studierte Sozialarbeiterin und Sozialwissenschaftlerin ist Sophie Schwab mit den Themen des ZFF sehr vertraut: Nach ihrem Job in der offenen Jugendarbeit, wurde sie stellv. Frauenbeauftragte der ASH Berlin. Danach ging sie als Referentin für Sozialpolitik zum AWO Bundesverband. Ins ZFF wechselt sie nun nach einigen Jahren als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Team von Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, MdB (Bündnis 90/ Die Grünen).

Wir freuen uns auf die gemeinsame Zeit mit Sophie Schwab und wünschen Ihr einen guten Start!“

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ZFF-Info 16/2022

AUS DEM ZFF

In diesen Tagen wird der Koalitionsvertrag der Ampelparteien ein Jahr alt. Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) hat von Anfang an die familien- und gleichstellungspolitischen Pläne der Ampelparteien begrüßt. Nach einem Jahr ziehen wir aber eine ernüchternde Bilanz: Viele der angekündigten Vorhaben sind auf Grund von Finanzierungsvorbehalten steckengeblieben oder verschoben worden. Der erhoffte Aufbruch lässt daher noch auf sich warten.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Kinder, Jugendliche und ihre Familien brauchen gerade jetzt Unterstützung: Neben der andauernden Coronakrise hat sich – ausgehend vom Krieg Russlands gegen die Ukraine – eine Wirtschaftskrise entwickelt, die mit enorm hohen Energiekosten Familien zusätzlich belastet. Zwar wurde der Kinder-Sofortzuschlag eingeführt sowie eine Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderzuschlags beschlossen. Diese Leistungen reichen aber bei Weitem nicht, denn sie gleichen noch nicht einmal die Inflation aus. Es ist daher an der Zeit, Familien, Kinder und Jugendliche mit ihren Sorgen und Ängsten ernst zu nehmen und die angekündigten Vorhaben umfassend und zügig umzusetzen.“

Altenkamp ergänzt: „Familien warten derzeit aber vergebens auf die Umsetzung vieler familien- und gleichstellungspolitischen Impulse der Ampelkoalition: Die Kindergrundsicherung, eigentlich für 2023 geplant, verzögert sich aus Gründen des Finanzierungsvorbehaltes und wird voraussichtlich nicht existenzsichernd ausgestaltet. Hier vermissen wir zusätzlich den politischen Willen, das kindliche Existenzminimum bedarfsgerecht auszugestalten. Ebenfalls werden gute und sinnvolle Maßnahmen wie das Startchancenprogramm zu langsam angegangen. Auch Vorhaben, die zu einer gerechten Absicherung der Sorgearbeit im Lebensverlauf beitragen – von der Freistellung des zweiten Elternteils nach der Geburt bis hin zu Instrumenten zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf –  lassen auf sich warten.

Das entspricht nicht den selbst gesteckten Zielen der Ampelkoalition, Familien  vermehrt aus der Armut zu holen, Partnerschaftlichkeit zu stärken und der Vielfalt der Familie mehr Zeit und Anerkennung zu ermöglichen. Wir fordern daher ein zügiges Umdenken und eine Prioritätensetzung hin zu mehr Umverteilung und sozialer Gerechtigkeit!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 07.12.2022

Die Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen fordern, die im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen zur Verringerung der Sorgelücke zügig umzusetzen und die Finanzierung hierfür sicherzustellen. 

Das ZFF ist einer von 26 Mitgliedsverbänden des zivilgesellschaftlichen Bündnisses Sorgearbeit fair teilen. Das Bündnis setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Die Pressemitteilung des Bündnisses finden Sie hier.

Den Offenen Brief des Bündnisses finden Sie unter: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2022/12/BSFT-Offener-Brief-Partnerschaftlichkeitspaket.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 06.12.2022

Der Monitor #Jugendarmut 2022 ist erschienen: Über 4 Millionen Kinder und Jugendliche sind derzeit von bedroht und erleben täglich, was es heißt, abgehängt zu sein vom Rest der Gesellschaft. Das Interview mit dem ZFF-Geschäftsführer Alexander Nöhring finden Sie hier: Interview Noehring – Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V.

SCHWERPUNKT I: Kompromiss Bürger*innengeld

Der Vermittlungsausschuss hat am Mittwochabend über den Beschlussvorschlag zum Bürgergeld entschieden. Der gefundene Kompromiss erhält den Kern der Reform. Denn Bürgergeld heißt: Respekt vor Lebensleistung und ein Umgang auf Augenhöhe.

„Dem Vermittlungsausschuss wurde am Mittwoch ein Kompromiss zur Bürgergeldreform vorgelegt, den die Ampel und Unionsparteien erarbeitet haben. Diese Einigung ebnet den Weg für die Zustimmung im Bundesrat. Das ist ein Erfolg, denn der Kern unseres Gesetzentwurfes bleibt dabei erhalten. Die Kompromisse bei Karenzzeit und Schonvermögen, die für die Einigung nötig waren, beschneiden nicht den grundlegenden Kulturwandel, den das Bürgergeld bedeutet.

Es bleibt dabei: Das Bürgergeld ist die größte Sozialreform seit Jahrzehnten. Diese wichtigen, zentralen Säulen des Bürgergelds werden ab dem 1. Januar zum Tragen kommen:

Mehr Fördern und Fordern: Wer von Beginn an mitwirkt, wird nicht mit Sanktionen bedroht. Gleichzeitig bauen wir die individuelle und passgenaue Unterstützung aus, zum Beispiel durch das Entfristen des sozialen Arbeitsmarkts, aufsuchende Beratungsangebote, Weiterbildungsgeld, Coaching und Bürgergeldbonus.

Mehr Nachhaltigkeit: Der Vermittlungsvorrang wird abgeschafft – für eine nachhaltige Vermittlung in passende Jobs, statt eine schnelle Vermittlung in irgendeinen Job.

Mehr Leistungsgerechtigkeit: Die Zuverdienstmöglichkeiten für junge Leute werden verbessert, sodass sie früh die Erfahrung machen können, dass sich Arbeit lohnt.

Mehr Geld: Der Regelsatz wird um 53 Euro im Monat erhöht.

Weniger Bürokratie: Wir entlasten die Jobcenter von Rückforderungen und Kontrollen, stattdessen gibt es mehr Kapazitäten für Vermittlung und Betreuung.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 24.11.2022

Das Bürgergeld-Gesetz (20/3873) der Bundesregierung, das der Bundestag am 10. November beschlossen hat, ist durch den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat in einigen Punkten geändert worden.

Die nun vorliegende Beschlussempfehlung (20/4600) des Vermittlungsausschusses sieht unter anderem folgende Änderungen beim Bürgergeld vor: Die sechsmonatige, weitgehend sanktionsfreie Vertrauenszeit zu Beginn des Bürgergeld-Bezugs fällt weg. Statt nur um zehn Prozent sollen die Regelleistungen von Beginn an in Stufen um bis zu 30 Prozent gekürzt werden können. Die bisherige Karenzzeit von zwei Jahren wird auf ein Jahr verkürzt. In dieser Zeit soll die Angemessenheit der Wohnung und des Vermögens nicht geprüft werden. Das Schonvermögen bleibt künftig nur noch bis zu 40.000 Euro (statt 60.000 Euro) vor Anrechnung geschützt. Alle weiteren Haushaltsmitglieder dürfen mit 15.000 Euro nur noch halb so viel behalten wie ursprünglich geplant.

Die Anrufung des Vermittlungsausschusses war nötig geworden, nachdem das zustimmungspflichtige Gesetz am Widerstand der unionsgeführten Bundesländer im Bundesrat gescheitert war.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 685 vom 24.11.2022

Die Nationale Armutskonferenz (nak) stellt fest, dass mit der Blockade des Bürgergeldes im Bundesrat und dem anschließenden Kompromiss zum Bürgergeld wieder Kontrolle von Armen statt Bekämpfung von Armut ins Zentrum der Sozialpolitik gerückt wurden.

„Im Bürgergeld-Entwurf gab es erste zarte Ansätze, Sanktionen deutlich abzumildern, Beratung menschenfreundlicher zu gestalten und umfassendere Hilfen zu verwirklichen“, fasst Carmen Mauerer vom Koordinierungskreis der Nationalen Armutskonferenz zusammen. „Diese Ansätze sind noch zarter geworden. Die harte Diskriminierung und Brandmarkung von sozial Ausgegrenzten, die besonders unter der gegenwärtigen Krise leiden, ist dagegen in den Vordergrund geraten“. Darüber hinaus lägen die Regelsätze weiterhin deutlich unter dem tatsächlichen Existenzminimum und die Erhöhung zum 1. Januar gleiche nicht einmal die Inflation voll aus.

Starke Kritik an dieser Entwicklung gibt es von den Teilnehmenden des „Treffens der Menschen mit Armutserfahrung“, das die nak regelmäßig ausrichtet: „Es entsetzt uns Menschen mit Armutserfahrung, wie mit einer menschenfeindlichen Desinformationskampagne der Opposition mögliche Fortschritte innerhalb des Bürgergeldes verhindert werden sollten. Stattdessen muss die personelle und fachliche Überlastung, sowie die schlechte Erreichbarkeit der Jobcenter endlich als gesellschaftliches Problem wahrgenommen und gelöst werden“, so Kay Raasch aus Freiburg.

Er betont: „Jetzt muss die Debatte darüber geführt werden, wie die Jobcenter die kommenden Aufgaben menschengerecht und lebensnah erfüllen sollen und die Menschen das Lebensnotwendige bekommen, statt auf die Warteschlangen vor den Tafeln verwiesen zu werden.“ Auch die Finanzierung hierfür müsse sichergestellt werden.

Antonie Krause aus Kiel kritisiert: „Die Konzentration auf Sanktionen soll einen substantiellen Wandel verhindern. Es droht ein Etikettenwechsel statt des angekündigten Kulturwandels. Dieses Anprangern von in Armut Lebenden statt von Armut ist respektlos. Wir vermissen einen kritischen Umgang der Medien mit diesen Kampagnen. Regelmäßig wurden und werden bewusst Falschinformationen über in bitterer Armut Lebende verbreitet, die mit der Realität von Menschen, welche um ihre Existenz kämpfen, nichts zu tun haben.“

Monja Ben Messaoud aus dem Bundesland Baden-Württemberg, fasst diese Entwicklung wie folgt zusammen: „Bevormundung und Paternalismus werden mit dem Bürgergeld nicht überwunden. Diese Haltung verhindert, dass Leistungsberechtigte eigenständig eine Perspektive für ein Heraustreten aus der Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung entwickeln können. Die Politik muss sich endlich ernsthaft mit der Überwindung von Armut auseinandersetzen, statt ideologische Debatten auf dem Rücken der Betroffenen zu führen.“

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz (nak) vom 24.11.2022

SCHWERPUNKT II: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Bundesministerinnen Lisa Paus und Nancy Faeser stellen Auswertung der Polizei-Statistik für 2021 vor

Während die Anzahl der Opfer von Gewalt in Partnerschaften von 2020 auf 2021 um drei Prozent gesunken ist, stieg sie in den vergangenen fünf Jahren insgesamt um 3,4 Prozent, von 138.893 in 2017 auf 143.604 im vergangenen Jahr. Ganz überwiegend trifft diese Gewalt Frauen, während die Täter meist Männer sind: 2021 waren 80,3 Prozent der Opfer weiblich, 78,8 Prozent der Tatverdächtigen waren männlich. Das zeigt die Kriminalistische Auswertung Partnerschaftsgewalt 2021, die Bundesfrauenministerin Lisa Paus und Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, heute in Berlin vorgestellt haben.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Jede Stunde erleiden durchschnittlich 13 Frauen Gewalt in der Partnerschaft. Beinahe jeden Tag versucht ein Partner oder Expartner eine Frau zu töten. Fast jeden dritten Tag stirbt eine Frau durch ihren derzeitigen oder vorherigen Partner. Das ist die Realität. Realität ist auch, dass viele Gewaltopfer Angst haben, sich Hilfe zu holen. Deshalb brauchen wir ein flächendeckendes, niedrigschwelliges Unterstützungsangebot, in der Stadt genauso wie auf dem Land. Ich kämpfe dafür, die Lücken im Netz der Frauenhäuser und Beratungsstellen zu schließen. Wir werden eine einheitliche Rechtsgrundlage schaffen, um die Hilfeeinrichtungen verlässlich finanziell absichern zu können. Damit Frauen in Zukunft überall in Deutschland einen sicheren Zufluchtsort und kompetente Beratung und Hilfe finden.“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir dürfen Gewalt gegen Frauen niemals akzeptieren. Sondern wir müssen ihr entschlossen entgegentreten! Für uns als offenes und demokratisches Land ist die Gleichstellung von Männern und Frauen ein unabdingbarer Teil unseres gesellschaftlichen Wertefundamentes. Wir müssen Gewalt gegen Frauen noch klarer als solche benennen und noch besser erfassen, um sie wirksam bekämpfen zu können. Es darf keinerlei Verharmlosung von Gewalt gegen Frauen geben. Wenn Männer Frauen töten, weil sie Frauen sind, dann ist es angemessen und auch notwendig, von „Femizid“ zu sprechen. Männer, die Gewalt gegen Frauen ausüben, egal ob psychische oder physische, sind Straftäter. Straftäter, die wir mit aller Härte verfolgen. Denn was sie tun, ist abscheulich und steht unseren gesellschaftlichen Grundwerten fundamental entgegen.“

Der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch: „Der Begriff Partnerschaftsgewalt umfasst sowohl psychische als auch physische Gewalttaten – bis hin zu Tötungsdelikten. Auch wenn wir mit -2,5% der Fälle in 2021 einen leichten Rückgang verzeichnen, zeigt die Tendenz bei den registrierten Fallzahlen in diesem Kriminalitätsbereich in den vergangenen Jahren kontinuierlich nach oben. Zudem werden viele dieser Taten, denen inmitten unserer Gesellschaft tagtäglich weit überwiegend Frauen zum Opfer fallen, nach wie vor nicht bei der Polizei gemeldet. Für das BKA ist es daher eine Kernaufgabe, das Dunkelfeld weiter auszuleuchten und mit entsprechender Forschung Informationen zur Verbreitung, Risikofaktoren, dem Anzeigeverhalten sowie der Nutzung von Hilfs- und Unterstützungsangeboten zu generieren. Denn nur auf Grundlage einer soliden Datenbasis lassen sich wirkungsvolle Bekämpfungs- und Präventionskonzepte erarbeiten. Darüber hinaus gilt: Hinsehen statt wegschauen! Sowohl die Beratungsstellen als auch die Polizei sind für Sie da. Jede Anzeige eines solchen Delikts – durch Betroffene selbst, aber auch durch Zeuginnen und Zeugen – trägt dazu bei, die Täter zur Verantwortung zu ziehen.“

Kernaussagen zur Partnerschaftsgewalt 2021:

(in Klammern die Angaben für 2020;)

  • 143.016 Fälle von Gewalt in Partnerschaften (146.655)
  • 143.604 Opfer (148.031), davon 80,3 % weiblich (115.342), 19,7 % männlich (28.262)

Art der Delikte:

  • 59,6 % vorsätzliche einfache Körperverletzung
  • 24,2 % Bedrohung, Stalking, Nötigung
  • 12,2 % gefährliche Körperverletzung
  • 2,5 % Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Übergriffe
  • 0,3 % Mord und Totschlag
  • 1,3 % andere Delikte

Die Polizeiliche Kriminalstatistik registriert die Straftaten nicht nach der Tatzeit, sondern zum Zeitpunkt der Abgabe an die Staatsanwaltschaft.

2021 wurden insgesamt 369 Personen als Opfer von versuchtem und vollendeten Mord und Totschlag (0,3 %) erfasst. Die Anzahl der Opfer bei vollendetem Mord und Totschlag lag bei 121, davon 109 weibliche und 12 männliche. Hinzu kommen vier Fälle von Körperverletzung mit Todesfolge durch Partnerschaftsgewalt bei Frauen und zwei Fälle bei Männern. Damit sind 113 Frauen und 14 Männer Opfer von Partnerschaftsgewalt mit tödlichem Ausgang geworden.

Trotz Pandemie und Corona-Schutzmaßnahmen ergab sich auch 2021 kein signifikanter Anstieg der Fälle von Partnerschaftsgewalt: Insgesamt wurden 139.327 Fälle von Partnerschaftsgewalt mit Tatzeit innerhalb des Jahres 2021 registriert. Das entspricht einem Anstieg von 0,6 % verglichen mit dem Vorjahr. Möglicherweise hat die Situation während der Pandemie das Anzeigeverhalten von Opfern und die Möglichkeiten zur Aufdeckung durch Dritte beeinflusst. Daher könnte sich das tatsächliche Ausmaß von Partnerschaftsgewalt vergrößert haben, ohne von der Polizei registriert zu werden. Darauf deuten die Auswertungen des bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ hin. Diese zeigen, dass die Zahl der Beratungskontakte in den Corona-Lockdowns zugenommen hat: 2021 wurden mehr als 54.000 Beratungen dokumentiert, rund fünf Prozent mehr als im Vorjahr.

Um einen besseren Einblick in das sogenannte Dunkelfeld zu erhalten, führen das Bundesinnenministerium und das Bundesfrauenministerium gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt eine repräsentative Befragung zu Gewalterfahrungen durch, die nicht der Polizei gemeldet wurden. Die Studie soll helfen, Kenntnisse über das Dunkelfeld bei häuslicher Gewalt und sexualisierter Gewalt zu sammeln, um Hilfsangebote und Opferschutzangebote zielgenau ausbauen zu können.

Weitere Informationen unter: www.bka.de/lesubia  

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet Frauen unter der Nummer 08000 116 016 rund um die Uhr kostenlose und anonyme Beratung in 18 Sprachen an. Weitere Informationen unter www.hilfetelefon.de  

Die Kriminalistische Auswertung Partnerschaftsgewalt 2021 des Bundeskriminalamtes finden Sie hier: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Partnerschaftsgewalt/partnerschaftsgewalt_node.html

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25.11.2022

Am 25. November ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Auch im 21. Jahrhundert gehört geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen zur bitteren Realität. Weltweit, auch in Deutschland. Die SPD-Bundestagsfraktion macht sich dafür stark, dass sich das ändert – für ein gewaltfreies Leben für Frauen.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:

„Seit Wochen gehen Frauen und Männer im Iran auf die Straße, um für Freiheit und Frauenrechte zu kämpfen. Das brutale Vorgehen des iranischen Regimes gegen Demonstrierende verurteilen wir aufs Schärfste und stehen solidarisch an der Seite derjenigen, die mit ihrem unfassbaren Mut für eine freie Gesellschaft kämpfen.

Für die SPD-Fraktion hat der Kampf gegen Gewalt an Frauen höchste Priorität. Wir setzen uns für eine ressortübergreifende Strategie gegen Gewalt ein. Dabei wollen wir besonders die Gewaltprävention und Rechte der Betroffenen in den Fokus nehmen. Als wichtigstes völkerrechtliches Instrument im Kampf gegen Gewalt an Frauen werden wir die Istanbul-Konvention mit einer staatlichen Koordinierungsstelle vollständig umsetzen. Gewalt gegen Frauen ist menschenverachtend. Daher werden wir das Strafrecht konkretisieren und geschlechtsspezifische Tatmotive ausdrücklich in die Liste menschenverachtender Tatmotive aufnehmen. Ist eine Straftat durch das Geschlecht des Opfers motiviert, soll dies zu einer Verschärfung der Strafe führen.“

Ariane Fäscher, zuständige Berichterstatterin:

„Gewaltbetroffene Frauen brauchen verlässlichen Schutz. Das Recht darauf werden wir für jede Frau und ihre Kinder absichern. Mit dem Bundesförderprogramm ‚Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen‘ fördern wir bereits erfolgreich den bundesweiten Ausbau von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen. Wir werden einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen und das Hilfesystem bedarfsgerecht ausbauen. Künftig ist eine Bundesbeteiligung an der Regelfinanzierung vorgesehen.

Unser Koalitionsvertrag ist auch ein Vertrag für ein gewaltfreies Leben für Frauen. Die Beseitigung geschlechtsspezifischer Gewalt sowie der Schutz und die Unterstützung der Betroffenen müssen immer ganz oben auf der politischen Agenda stehen. Dafür machen wir uns stark.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 24.11.2022

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Denise Loop, Obfrau im Familienausschuss:

Gewalt gegen Frauen ist Alltag, auch in Deutschland. Als Ampelregierung gehen wir deshalb Gewalt gegen Frauen gezielt und vorrangig an: Wir setzen die Istanbul-Konvention vorbehaltlos um, richten dafür eine Koordinierungsstelle im Ministerium ein und stärken effektiv die Programme gegen Gewaltschutz. Damit endlich alle Frauen und Mädchen in Deutschland ein Leben frei von Gewalt führen können.

Das heißt konkret, dass wir als Ampelregierung die unabhängige Berichterstattungsstelle zu geschlechtsspezifischer Gewalt am Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) eingerichtet haben. Sie dient zur langfristigen Beobachtung, Datenerfassung und Bewertung des Umsetzungsstands der Istanbul-Konvention in Deutschland. Weiterhin wird die Koordinierungsstelle im Bundesfamilienministerium eingerichtet, um den Umsetzungsprozess der Istanbul-Konvention effektiv und ressortübergreifend zu koordinieren.

Dass geschlechtsspezifische Gewalt ein strukturelles Problem ist, zeigt auch die aktuelle Kriminalstatistik zu Partnerschaftsgewalt: Frauen erfahren Gewalt, weil sie Frauen sind. Geschlechtsspezifische Gewalt betrifft Frauen aus allen gesellschaftlichen Schichten und kann viele unterschiedliche Formen annehmen – es gibt digitale, psychische, sexualisierte und körperliche Gewalt, die separat oder gleichzeitig auftreten können.

Besonders gefährlich ist für Frauen das eigene Zuhause. Mehr als die Hälfte der gewaltbetroffenen Frauen lebt mit der gewaltausübenden Person, meist dem männlichen Partner, in einem Haushalt. Gewalterfahrungen werden häufig aus Scham verschwiegen, aber auch deswegen, weil Frauen von den Tätern finanziell oder anderweitig abhängig sind.

Die Vorgängerregierung hatte vor vier Jahren Vorbehalte gegen Artikel 44 und Artikel 59 der Istanbul-Konvention eingelegt, die u.a. die Situation von Frauen und Mädchen ohne eigenen Aufenthaltstitel betreffen. Diese Vorbehalte haben wir aufgehoben, damit gilt die Istanbul-Konvention ab Februar 2023 in Deutschland uneingeschränkt. Denn jede Frau und jedes Mädchen hat ein Recht auf ein Leben frei von Gewalt, unabhängig von Aufenthaltsstatus, Einkommen, sexueller Orientierung oder Religion.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im deutschen Bundestag vom 25.11.2022

Anlässlich der Vorstellung der Kriminalstatistischen Auswertung von Partnerschaftsgewalt im Jahr 2021 erklären Dr. Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Dr. Irene Mihalic:
Fast ein Fünftel der in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik erfassten Opfer sind Opfer von Gewalt in Partnerschaften. Ganz überwiegend sind Frauen von dieser Gewalt betroffen. Erschreckend ist, dass 60 Prozent der festgestellten Gewalttaten in bestehenden Ehe- und Lebenspartnerschaften stattfindet. Das eigene Zuhause ist für die betroffenen Personen damit kein sicherer Ort.

Auch wenn sich auf Grundlage dieser Daten kein eindeutiger Zusammenhang zwischen der Pandemie und der Entwicklung der Fallzahlen feststellen lässt, ist zu vermuten, dass sich die Situation für viele Frauen und von Partnerschaftsgewalt betroffene Menschen weiter verschärft hat. Die Möglichkeiten für Betroffene, der Gewalt im eigenen Hause zu entgehen und sie zu melden, waren womöglich stark eingeschränkt. Dunkelfeldforschung spielt daher eine wichtige Rolle und muss noch weiter ausgebaut werden. Der im Koalitionsvertrag verankerte Periodische Sicherheitsbericht ist daher ein wichtiger Schritt, um das Dunkelfeld im Bereich der Partnerschaftsgewalt weiter aufzuhellen.“

Ulle Schauws:
„Gewalt gegen Frauen ist noch immer Alltagsrealität in Deutschland. Innerhalb einer Partnerschaft erfahren jede Stunde im Durchschnitt 13 Frauen Gewalt, alle drei Tage stirbt eine Frau durch die Hand ihres gewalttätigen, meist männlichen (Ex-)Partners. Laut der aktuellen Kriminalstatistik sind die Gewaltausübungen in über 39 Prozent der polizeilich registrierten Fälle ehemalige Partner oder Partnerinnen, gut ein Drittel erfährt Gewalt in bestehenden Eheverhältnissen. In sehr geringerem Maße findet in nichtehelichen Lebensgemeinschaften Gewalt statt.

Die aktuelle Kriminalstatistik bestätigt, dass dabei immer noch knapp 80 Prozent der Gewaltausübenden Männer sind. Das zeigt: Wir haben immer noch ein extremes und strukturelles Problem in Bezug auf geschlechtsspezifische Gewalt, was endlich effektiv bekämpft werden muss. Gewaltprävention und Schutz vor Gewalt für alle Betroffenen muss umfangreich abgesichert werden. Im Koalitionsvertrag haben wir festgeschrieben, dass die Finanzierung von Frauenhäusern auch unter Beteiligung des Bundes sichergestellt werden soll. Das Recht auf Schutz vor Gewalt gilt für jede Betroffene und ihre Kinder.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 24.11.2022

Zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen erklärt die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Nicole Bauer:

 „Häusliche Gewalt und jegliche Form geschlechterspezifischer Gewalt haben in unserer Gesellschaft keinen Platz und dürfen niemals toleriert werden. Menschen, die Gewalt erleben, müssen sich unserer Unterstützung sicher sein. Wir fordern daher, die Istanbul-Konvention in Deutschland so schnell wie möglich umfassend umzusetzen. Dazu gehören eine bessere Finanzierung der Frauenhäuser, verstärkte Präventions- und Täterarbeit, die bessere Koordination der verschiedenen Akteure in Bund und Ländern und mehr Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 24.11.2022

Am morgigen Freitag ist der Internationale Tag gegen Gewalt gegen Frauen. Dazu können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, wie folgt zitieren:

Mehr Respekt für Frauen
Gewalt gegen Frauen passiert nicht nur in fernen Ländern. Sie passiert Frauen in Deutschland jeden Tag. Die neuesten Zahlen zu Partnerschaftsgewalt in Deutschland erschrecken. Die Bundesinnenministerin und die Bundesfamilienministerin konstatieren dazu aber leider nicht viel mehr als Selbstverständlichkeiten. Mehr Unterstützungsangebote, sichere Zufluchtsorte und Beratung sind nötig. Wo all dies fehlt, gerade in ländlichen Regionen, muss nachgesteuert werden. Absichtserklärungen reichen nicht, Frau Paus muss endlich handeln.

Hintergrund:
Die neuen BKA-Zahlen zu Partnerschaftsgewalt in Deutschland  finden Sie hier:
https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Partnerschaftsgewalt/partnerschaftsgewalt_node.html

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 24.11.2022

„Viel zu lange hat die Regierung beim Gewaltschutz von Frauen und Mädchen einfach nur weggeschaut. Und noch immer gibt es keine ausreichenden Daten und auch keine umfassende Gewaltschutzstrategie, die alle Formen von Gewalt und die unterschiedlichen Lebensbedingungen von Frauen umfasst, wie z. B.  von Frauen mit Behinderungen“, erklärt Heidi Reichinnek, frauenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE, anlässlich des Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November. Reichinnek weiter:

„Frauen mit Behinderungen erfahren zwei- bis dreimal häufiger Gewalt, doppelt so häufig psychische und körperliche Gewalt und bis zu dreimal häufiger sexualisierte Gewalt. Und was unternimmt die Bundesregierung? Anstatt das Gewaltschutzsystem barrierefrei auszubauen, kürzt sie die Mittel zum Aus- und Umbau barrierefreier Frauenhäuser radikal um über 30 Prozent. Gewaltschutz sieht anders aus!

Ein Bericht von GREVIO, einer Expertinnen-Kommission des Europarates zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt) hat kürzlich einmal mehr deutlich gemacht: Die Gewaltbetroffenheit von Frauen in Deutschland ist verheerend und das Fehlen einer Gesamtstrategie, um Gewalt gegen Frauen wirksam zu bekämpfen, katastrophal.

Auch deshalb haben wir diese Woche den Antrag „Istanbul-Konvention vorbehaltlos umsetzen“ in den Bundestag eingebracht, in dem wir fordern, dass die Bundesregierung unverzüglich einen Gesetzentwurf vorlegt, der entsprechend der Istanbul-Konvention die Anzahl der Beratungsstellen und Frauenhausplätze erhöht und deren bundesweit einheitlich Finanzierung garantiert.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 24.11.2022

Den heutigen internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen nimmt der AWO Bundesverband zum Anlass, um Leerstellen bei Schutz und Hilfe in Deutschland anzuprangern und Lösungen einzufordern. Dazu erklärt Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes: „Es gibt nach wie vor keine bundesweite Gesamtstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention mit beispielsweise zentralen Definitionen von Gewalt gegen Frauen, häuslicher Gewalt und Zielen z .B. von Prävention, es gibt keine systematische und geschlechtersensible Risikobewertung plus standardisiertem Sicherheitsmanagement, es fehlen auch Datenerfassungen und Statistiken zum Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt und Vieles mehr. Die Bundesrepublik hat sich dazu aber mit Ratifizierung der Istanbul-Konvention verpflichtet. Es ist ein Skandal, dass die Umsetzung derart stagniert.“

Im kürzlich veröffentlichten Bericht des unabhängigen Menschenrechtsüberwachungsgremiums GREVIO, dass die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (die sogenannte Istanbul-Konvention) überwacht, werden weitere gravierende Lücken im Gewaltschutz identifiziert und deren Beseitigung angemahnt. So wird gefordert, die Zahl verfügbarer, erreichbarer und barrierefreier spezialisierter Schutzräume für Frauen und Kinder zu erhöhen.

„Für Frauen mit vielen Kindern oder älteren jugendlichen Söhnen, für Frauen mit Behinderungen oder Frauen mit unsicherem Aufenthaltsstatus gibt es nach wie vor große Zugangsbarrieren. Komplexe Finanzierungsanforderungen für den Aufenthalt in einem Frauenhaus oder Wohnsitzauflagen sind weitere Hürden, die den Zugang zu Schutz und Hilfe erschweren und teils ganz versperren“, so Selvi Naidu, „Für gewaltbetroffene Frauen bedeutet dies oft, entweder beim gewaltausübenden Partner zu bleiben, in provisorischen Unterkünften unterzukommen oder obdachlos zu werden. Jeder Tag, an dem die Politik tatenlos bleibt, bringt Frauen und Kinder in Lebensgefahr. Der GREVIO-Bericht befeuert hoffentlich die Umsetzungsanstrengungen zur Istanbul-Konvention auf Bundesebene.“

Der AWO als Trägerin von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen gegen häusliche Gewalt und Interventionsstellen ist die bundesweite finanzielle Absicherung der Hilfeinfrastruktur ein prioritäres Anliegen, damit gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder genau den Schutz und die Hilfe und Beratung erhalten, die sie brauchen. Naidu: „Wenn der Runde Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund, Ländern und Kommunen am 29.11.2022 zusammenkommt, dann erwarten wir, dass sehr zügig ein Entwurf für einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für die verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsangeboten für gewaltbetroffene Frauen vorgelegt wird. Es dürfen hier keine weiteren Jahre ungenutzt verstreichen.“

Die AWO als Teil des bundesweiten Gewaltschutznetzes für Frauen und deren mitbetroffene Kinder bietet in mehr als 40 Frauenhäusern und Schutzwohnungen sowie in Fachberatungs- und Interventionsstellen Beratung, Notfallhilfe und Schutz an.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.11.2022

Orangefarbene Bank und schwarze Kleidung: Brot für die Welt und Diakonie Deutschland demonstrieren gegen geschlechtsspezifische Gewalt

An einem „Thursday in Black“ greifen Brot für die Welt und Diakonie Deutschland heute das Thema geschlechterspezifischer Gewalt auf. Anlässlich des morgigen Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, der europaweit seit 1991 mit dem Anstrahlen zentraler Gebäude in der Farbe orange begangen wird, setzen Dagmar Pruin, Präsidentin Brot für die Welt, und Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik Diakonie Deutschland, in schwarz gekleidet auf einer orangefarbenen Bank ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen. Dabei blicken beide in diesem Jahr besonders in Richtung Iran: „Mit unserer Arbeit leisten wir einen wichtigen Beitrag beim Kampf gegen Gewalt gegen Frauen. Mit der orangen Bank setzen wir auch optisch ein Zeichen, Gewalt gegen Frauen nicht zu tolerieren,“ erklären Pruin und Loheide.

In diesen drei Bereichen tritt Gewalt gegen Frauen besonders stark auf: sexualisierte Gewalt in Kriegssituationen, sexualisierte Gewalt im Netz und Gewalt in den eigenen vier Wänden. „Gewalt gegen Frauen ist leider nach wie vor ein großes Thema. Vor allem in autoritären Regimen, aber auch im Nahen und Mittleren Osten oder in Nordafrika gibt es kaum Rechtsnormen, die Frauen vor Gewalt schützen“, sagt Brot für die Welt-Präsidentin Pruin. Die Hilfsorganisation unterstützt Frauen weltweit in ihrem Kampf und fördert Projekte, die mit Aufklärung gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen vorbeugen. „Die Rechte von Frauen und Mädchen dürfen nicht durch so ein brutales Vorgehen gegen die eigene Bevölkerung wie in Iran beschnitten werden. Aber auch der alltäglichen Unterdrückung von Frauen durch Kleidervorschriften sowie die Ahndung von Verstößen schauen wir nicht tatenlos zu. Wir unterstützen beispielsweise im Stipendienprogramm für geflüchtete Frauen derzeit zwei Stipendiatinnen, die schon vor einger Zeit aus dem Iran geflohen sind, weil sie sich für mehr Frauenrechte eingesetzt haben“, erklärt Pruin. Sie fordert die Bundesregierung auf, weltweit – und derzeit besonders in Iran – die politischen und gesellschaftlichen Anstrengungen zur Gleichberechtigung zu fördern. Denn Gewalt gegen Frauen sei Ausdruck historisch verwurzelter patriarchalischer Geschlechter- und Machtverhältnisse, untergrabe die Autonomie von Frauen und verhindere ihre gesellschaftliche Teilhabe.

Auslöser für die Massenproteste in Iran war der Tod der 22-jährigen Mahsa Amini im September. Die Proteste halten an und das Mullah-Regime bringt nach wie vor Demonstrant:innen vor Gericht.

Geschlechtsspezifische Gewalt ist in allen Kulturen und Gesellschaftsschichten präsent. Auch hierzulande gehört Gewalt für viele Frauen zum Alltag. Allein 2021 waren laut der heute vorgestellten Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes über 80 Prozent der Opfer von häuslicher Gewalt in Deutschland Frauen. In den Deliktsbereichen Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, bei der Freiheitsberaubung oder im Bereich Bedrohung, Stalking, Nötigung ist der prozentuale Anteil weiblicher Opfer an allen Opfern von Partnerschaftsgewalt besonders hoch. „Wir wollen mit der Bank Frauen ermutigen, Gewalt nicht hinzunehmen und zu tolerieren, sich ihr zu widersetzen und die zahlreichen Hilfsangebote wie Frauenhäuser oder Hilfetelefone zu nutzen“, erklärt Diakonie-Vorständin Maria Loheide. „Wir wünschen uns, dass viele – Frauen wie Männer, Organisationen und Initiativen – es uns gleichtun und ein deutliches, öffentliches Statement gegen Gewalt gegen Frauen setzen“, sagt Loheide und ruft dazu auf, ein Foto auf der orangen Bank gegen Gewalt an Frauen in den sozialen Medien zu posten, Brot für die Welt und Diakonie Deutschland zu markieren sowie die Hashtags #Stopp Gewalt und #OrangeTheWorld zu nutzen.

Die orange Bank steht ab dem 25.11.2022 in der Caroline-Michaelis-Straße 1.

Kostenfreies Pressefoto zum Download: Dagmar Pruin (links) und Maria Loheide https://diakonie.canto.global/b/J9PLV

Hintergrund:

Der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen ist ein jährlich am 25. November stattfindender Gedenk- und Aktionstag zur Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt jeder Form gegenüber Frauen und Mädchen. Er wird am Todestag der drei Schwestern Mirabal begangen, die sich in der Dominikanischen Republik gegen die Diktatur unter Rafael Trujillo wehrten und deshalb am 25. November 1960 brutal ermordet wurden.

Die Kampagne „Orange the World“ wurde von UN Women 1991 ins Leben gerufen. Seitdem werden europaweit am 25. November Gebäude in orange angestrahlt oder es finden Aktionen unter diesem Motto statt, bei denen die Farbe orange im Fokus steht. Denn: Gewalt gegen Frauen ist eine der am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen. In diesem Jahr wird aufgrund der steigenden Energiekosten vom Anstrahlen der Gebäude Abstand genommen. Alternative Ideen, wie die orangene Bank vor unserem Haus, stehen im Fokus.

Die globale ökumenische Kampagne „Thursdays in Black“ des Weltkirchenrates, die gegen Vergewaltigung und Gewalt mobilisieren will, entstand aus der Dekade der Kirchen in Solidarität mit den Frauen (1988-1998). Bis heute tragen Leute donnerstags weltweit schwarze Kleidung, um regelmäßig auf geschlechtsspezifische Gewalt aufmerksam zu machen. Das Tragen von Schwarz soll symbolisieren, das Thema aus der Dunkelheit ans Licht zu bringen.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.11.2022

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) pocht anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt an Frauen am 25.11.2022 auf Verbesserung des Gewaltschutzes. Gewalt an Frauen kommt in unserer Gesellschaft in verschiedenen Situationen und Formen zum Ausdruck: Ob in der Arbeitswelt, in Paarbeziehungen oder im digitalen Raum. Nährboden hierfür ist ein misogynes Rollenverständnis mit einem Machtgefälle zuungunsten der Frauen. Zuletzt hat der GREVIO-Bericht für Deutschland einmal mehr deutlich gemacht, dass der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt nicht ausreichend ist. An einer gänzlichen Umsetzung der Istanbul-Konvention, die zur Beseitigung von Gewalt an Frauen wesentlich ist, fehlt es noch immer.  Dabei steht für die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes (djb) e.V., Prof. Dr. Maria Wersig, fest: „Wir dürfen uns nicht auf dem ausruhen, was wir bisher erreicht haben, sondern müssen weiterhin die Bedürfnisse aller Frauen beim Schutz vor Gewalt im Blick behalten und dabei insbesondere auch marginalisierte Personengruppen in den Blick nehmen.“

Wesentliche Forderungen des djb in diesem Bereich sind präventive Maßnahmen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt sowie entsprechende Fortbildungen der Strafverfolgungsbehörden. Ein zentraler Bestandteil einer Strategie zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen ist zudem mehr Forschung zu diesem Thema. Denn nur auf Grundlage gesicherter empirischer und rechtswissenschaftlicher Erkenntnisse lassen sich die vielfältigen Ausdrucksformen von geschlechtsspezifischer Gewalt vollständig erfassen und effektiv bekämpfen. Der djb veranstaltet daher heute und morgen gemeinsam mit dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen die Tagung „Gender and Crime – sexuelle Selbstbestimmung und geschlechtsspezifische Gewalt“ um Forschung zum Thema geschlechtsspezifische und sexualisierte Gewalt in Deutschland und international sichtbar zu machen und einen Austausch zwischen Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen auch unter Einbeziehung einer interessierten Öffentlichkeit zu ermöglichen. Eine Anmeldung ist weiterhin möglich und die kostenfreie Teilnahme steht allen Interessierten offen.

Wie die Vorsitzende der Strafrechtskommission, Dr. Leonie Steinl, in ihrer Eröffnungsrede zu der Gender and Crime-Tagung heute Morgen festhielt: „Wir müssen die gesellschaftlichen Strukturen, die geschlechtsspezifische Gewalt begünstigen, genau erfassen können, um sie abbauen zu können.“ Für den Abbau dieser Strukturen setzt sich der djb am 25.11 und an jedem anderen Tag des Jahres ein.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 24.11.2022

eaf weist zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen auf Defizite bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention hin

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) macht sich stark für den Schutz und die Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern. „Deshalb haben wir aktiv an den Handlungsempfehlungen des Deutschen Vereins zu diesem Themenfeld mitgearbeitet. Diese verstehen wir als Aufforderung an den Gesetzgeber“, betont Svenja Kraus, Bundesgeschäfts­führerin der eaf und erläutert: „Der Umgang mit beiden Eltern dient in der Regel dem Wohl des Kindes, das ist richtig und steht so im Gesetz. Das Miterleben häuslicher Gewalt aber hat erhebliche negative Auswirkungen auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und ist ein gewichtiger Anhaltspunkt für Kindeswohlgefährdung. Wir wollen Richter:innen darin stärken, sehr kritisch zu prüfen, ob Kinder nach einer Trennung mit einem Vater Umgang haben sollten, der gegenüber der Mutter des Kindes Gewalt ausgeübt hat.“ Kraus‘ Forderung ist deutlich: „Der Schutz des Kindes muss im Vordergrund stehen und nicht die Rechte des Täters. Das wird in der Praxis viel zu oft übersehen.“

Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention (IK) hat Deutschland sich verpflichtet, Vorfälle häuslicher Gewalt bei sorge- und umgangsrechtlichen Entscheidungen zu berücksichtigen. Die Ausübung des Sorge- und Umgangsrechts darf Rechte und Sicherheit des Opfers oder des Kindes laut Artikel 31 der Konvention nicht gefährden. Das ist aus Sicht von GREVIO, einem Exper­tengremium des Europarates, in der deutschen Praxis allerdings nicht ausreichend der Fall.

„Die Antwort der Bundesregierung auf den GREVIO-Report geht auf die angemahnten Defizite bei der Umsetzung von Artikel 31 Istanbul-Konvention aber gar nicht ein“, bemängelt Kraus. „Die in dieser Legislaturperiode anstehende Reform des Kindschaftsrechts muss dringend zur Stärkung des Gewaltschutzes nach Trennung und Scheidung genutzt werden!“

Quelle Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 24.11.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

130 Erstunterzeichnende setzen mit persönlichen Projekten Zeichen der Solidarität mit jungen Menschen in Krisenzeiten

Die rund 22 Millionen Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen in Deutschland wachsen in einer von Krisen geprägten Zeit auf. Viele fühlen sich durch die Inflation, den Krieg in der Ukraine, die Folgen der Pandemie und den Klimawandel verunsichert. Zusätzlich verstärkt sich bei jungen Menschen der Eindruck, ihre Bedürfnisse und Anliegen würden von Politik und Gesellschaft nicht ausreichend wahrgenommen.

Bundesjugendministerin Lisa Paus hat deshalb zu einem breiten gesellschaftlichen „Bündnis für die junge Generation“ aufgerufen. Ziel ist es, die Anliegen junger Menschen stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Mehr als 130 Persönlichkeiten aus Medien, Kultur, Wissenschaft und Politik sind der Einladung bereits gefolgt und haben die Gemeinsame Erklärung des Bündnisses unterzeichnet. Heute stellt Lisa Paus gemeinsam mit acht Bündnispartner*innen das Bündnis auf einer Auftaktveranstaltung in Berlin vor.

Bundesministerin Lisa Paus: „Kinder und Jugendliche haben in den vergangenen Jahren zurückgesteckt und große Solidarität mit den Älteren gezeigt. Jetzt ist es an der Zeit, mit den jungen Menschen solidarisch zu sein. Mit dem Bündnis für die junge Generation verschaffen wir Kindern und Jugendlichen Stimme und Gehör. Diese Stimme wird in den kommenden Jahren weiter hörbar sein, damit junge Menschen endlich die Aufmerksamkeit bekommen, die ihnen zusteht. Unsere Gesellschaft braucht die Jugend – ihre Ideen, ihr Engagement und ihre Potenziale. Es ist Zeit, das den jungen Menschen zu zeigen.“

Durch die Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung verpflichten sich die Bündnispartner*innen, mit eigenen Projekten dazu beizutragen, das Lebensgefühl und die Situation junger Menschen zu verbessern. Acht der Erstunterzeichnenden sind heute bei der Pressekonferenz dabei: Fiete Aleksander vom Instagram-Kanal „jung genug“, die Musikerin Balbina, der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin, Marcel Fratzscher, der Arzt Mazda Adli (Fliedner Klinik Berlin; Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Charité Berlin), Baro Vicenta Ra Gabbert von Climate Clinic e. V., Emilia Fester (Mitglied des Deutschen Bundestages), die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, Jutta Allmendinger, sowie die Direktorin des Alfred-Wegener-Instituts für Polar- und Meeresforschung, Antje Boetius.

Wie alle Bündnispartner*innen hat auch Bundesjugendministerin Lisa Paus eine Selbstverpflichtung formuliert: „Junge Menschen brauchen Zuversicht. Als ihre Anwältin in der Bundespolitik fechte ich ihre Rechte durch. Der Kinderarmut sage ich den Kampf an. Ich lasse die junge Generation mitreden – bei allen Entscheidungen, die sie betreffen.“

Das Bündnis – mehr als eine Kampagne

Nach dem Auftakt werden Gespräche und Veranstaltungen des Bündnisses folgen, die sich über die gesamte Legislaturperiode erstrecken. Dabei wird es um Themen wie Jugend und Medien, Jugend und Wirtschaft sowie Jugend und Gesundheit gehen.

So wird der Abschlussbericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA) Kindergesundheit im Februar 2023 dem Bundeskabinett vorgelegt. Die IMA beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Pandemie auf die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Bündnispartner*innen werden noch am gleichen Tag besprechen, wie sie die Umsetzung der Empfehlungen unterstützen können.

Auch an bereits bestehende Formate wie die JugendPolitikTage beim Bundestreffen der Kinder- und Jugendparlamente im Mai 2023 in Berlin will das Bündnis anknüpfen. Dort werden rund tausend junge Menschen Maßnahmen und Ideen für eine jugendgerechte Politik entwickeln und mit Bündnispartner*innen diskutieren.

Auf einer gemeinsamen Konferenz des Bündnisses soll nach einem Jahr eine Zwischenbilanz gezogen werden.

Die Erstunterzeichnenden der gemeinsamen Erklärung, ihre Statements und weitere Informationen finden Sie auf www.buendnis-junge-generation.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.12.2022

Die Homeoffice-Pauschale wird erhöht und mit dem Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zusammengeführt. Es entfällt außerdem die Voraussetzung des abgeschlossenen Arbeitszimmers.

„Das Jahressteuergesetz sieht wesentliche Erleichterungen für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler vor, indem insbesondere die Homeoffice-Pauschale erhöht, entfristet und mit dem Abzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer zu einer Tagespauschale zusammengeführt wird. Das erleichtert den Zugang, vereinfacht das Steuerrecht und baut bürokratische Hürden ab.

Der Finanzausschuss hat heute mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt, der Bundestag wird es zum Ende der Woche abschließend beraten. Das Gesetz hält dabei wichtige Entlastungen durch gezielte Anpassungsmaßnahmen an die Arbeits- und Lebensrealitäten vieler Arbeitnehmenden bereit.

Vor allem beim Thema ‚Arbeiten von zu Hause‘ werden steuerliche Verbesserungen ausgebaut: Neben der Entfristung der Homeoffice-Pauschale wird der steuerlich absetzbare Maximalbetrag auf insgesamt 1.260 Euro (im Regierungsentwurf 1.000 Euro) – das heißt auf sechs Euro bei maximal 210 Tagen – angehoben. Dazu wird eine wesentliche Vereinfachung durch die Zusammenlegung mit dem Abzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer erreicht. Von nun an muss kein abgeschlossenes Arbeitszimmer mehr vorgehalten werden, wenn dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesen Fällen kommt direkt die Tagespauschale (Homeoffice-Pauschale) zum Tragen. Bei Mittelpunktfällen werden die Aufwendungen – wie bisher – weiterhin in voller Höhe abziehbar bleiben.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird außerdem auf 1.230 Euro angehoben.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 30.11.2022

Zum Gutachten „Basale Kompetenzen vermitteln – Bildungschancen sichern. Perspektiven für die Grundschule“ der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK) erklärt Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Das SWK-Gutachten zeigt den immensen Handlungsbedarf in der Bildungspolitik. Alle Ebenen – vom Bund über die Länder bis hin zu den Schulverwaltungen – müssen gemeinsam die Voraussetzungen schaffen, dass grundlegende Kompetenzen erfolgreich vermittelt werden und Chancengerechtigkeit gewährleistet wird.

Die Empfehlung einer Konzentration auf den Erwerb basaler sprachlicher und mathematischer Kompetenzen und einer verstärkten Implementierung evidenzbasierter Konzepte sind richtige Schritte, dürfen jedoch nicht langfristig dazu führen, dass vermeintlich unwichtigere Schulfächer hinten runter fallen – denn beispielsweise der Sportunterricht ist für viele Kinder die einzige Möglichkeit zur Bewegung und damit wichtig für ihre Gesundheit.

Seitens des Bundes werden wir mit dem Startchancenprogramm Schulen in benachteiligten Quartieren und Regionen gezielt unterstützen, unter anderem auch mit zusätzlichen Stellen für Schulsozialarbeit. Eine Einigung auf konkrete Ausgestaltung und Finanzierung muss hier zeitnah erfolgen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass die zusätzlichen Mittel dort ankommen, wo sie benötigt werden. Das SWK-Gutachten zeigt erneut den großen Handlungsbedarf.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 09.12.2022

Zur Vorstellung des ersten Wohnungslosenberichts erklären Wolfgang Strengmann-Kuhn, Obmann im Ausschuss für Arbeit und Soziales, und Hanna Steinmüller, Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen:

Wir begrüßen, dass mit der Vorlage des ersten Wohnungslosenberichts der Bundesregierung erstmals belastbare Daten über Menschen in verdeckter Wohnungslosigkeit vorliegen. Nun müssen den Worten Taten folgen und der im Koalitionsvertrag vereinbarte nationale Aktionsplan zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 schnell umgesetzt werden. Die Zeit drängt. Dabei müssen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam an einem Strang ziehen.

Der größte Anteil der Wohnungslosen ohne deutsche Staatsangehörigkeit stammt laut Bericht aus EU-Ländern (56 Prozent). Deswegen muss ein eigener Fokus auf die Bekämpfung der zunehmenden Obdachlosigkeit von EU-Bürger*innen gelegt werden. Auch hier gibt es die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, diese Problematik gemeinsam mit den Ländern, Kommunen, Sozialverbänden und mit Beteiligung Betroffener stärker in den Blick zu nehmen.

Zentral ist auch, dass Bund und Länder gemeinsam einen Fokus auf die Prävention von Wohnungslosigkeit legen. Wir arbeiten deshalb an einem besseren Mieter*innenschutz – beispielsweise über die Regelung der Schonfristzahlungen. Außerdem müssen wir gerade in den angespannten Wohnungsmärkten für mehr bezahlbaren Wohnraum sorgen. Wir haben dazu die Mittel für den sozialen Wohnungsbau für 2023 erhöht und werden die „Neue Wohngemeinnützigkeit“ einführen.

Ein wichtiges Mittel zur Überwindung von Obdachlosigkeit ist der flächendeckende Ausbau von Housing First als Ergänzung zum bestehenden Hilfesystem. Unter anderem das Modellprojekt Housing First Berlin hat verdeutlicht, dass obdachlosen Menschen mit diesem Ansatz wirksam geholfen werden kann. Wohnungslosigkeit hat viele Gesichter und bedarf verschiedener wirkungsvoller Maßnahmen, um den Betroffenen zu helfen und ihnen eine Perspektive zu geben. Extreme Armut geht uns alle an.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 08.12.2022

Ampel sorgt für Rückwärtsgang bei frühkindlicher Bildung

Am heutigen Freitag wird im Deutschen Bundestag das sogenannte „KiTa-Qualitätsgesetz“ in 2./3. Lesung debattiert. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und die familienpolitische Sprecherin Silvia Breher:

Dorothee Bär:
„Einmal mehr beweist diese Bundesregierung, welchen geringen Stellenwert unsere Kinder für sie haben. Wenn es der Familienministerin wirklich um die besten Chancen für unsere Jüngsten ginge, dann würde sie kein Gesetz vorlegen, in dem es vor allem um Beitragsfreiheit geht. Das schafft keine bessere Qualität in unseren Kitas. Für uns als Union ist das unehrlich und eine Politik mit falschem Schwerpunkt. Eine weitere Mogelpackung eben, die die Ampel als vermeintlichen Erfolg vermarktet.“

Silvia Breher:
„Statt mit einem echten KiTa-Qualitätsgesetz zu glänzen, legt die Ampel ein „Verpasste-Chancen-Gesetz“ vor. Qualität steht drauf, steckt aber nicht drin. Sämtliche erfolgreichen Bundesprogramme für die frühkindliche Bildung wie beispielsweise das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ oder die Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher haben die Koalitionsfraktionen gestoppt. Es bleibt dagegen weiterhin möglich, Bundesmittel für bereits vereinbarte Beitragsreduzierungen fortzuführen. Davon ausgeschlossen sind aber die Bundesländer, die bislang die Bundesmittel ausschließlich für Qualitätsmaßnahmen eingesetzt haben. Schon allein dieser Widerspruch zeigt, mit welcher heißen Nadel dieses Gesetz gestrickt ist.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 02.12.2022

„Insbesondere arme Menschen in Deutschland verlieren das Vertrauen in die Politik und demokratische Institutionen. Dieser Befund ist nicht neu, aber er ist gerade jetzt umso alarmierender. Denn die Realitätsverweigerung seitens der Ampel-Parteien ist aktuell auf einem Höchststand angekommen. Das Bürgergeld ist eben gerade kein Erfolg, sondern die Fortsetzung des Hartz IV-Regimes mit milderen Mitteln. Das Gegenteil zu behaupten, leistet der Entfremdung weiter Bevölkerungsteile von der Politik Vorschub und gefährdet die Demokratie“, erklärt Susanne Ferschl. Stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, zum heute veröffentlichten Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung. Ferschl weiter:

„Nichts ist gut, solange so viele Menschen vom gesellschaftlichen Reichtum abgeschnitten sind. Beherztes Handeln ist jetzt notwendig, um zu verhindern, dass sich die Schere zwischen arm und reich noch weiter öffnet. Eine echte Abkehr vom Hartz IV-System bedeutet auch, den Arbeitsmarkt zu regulieren, denn Minijobs, Leiharbeit und sachgrundlose Beschäftigung bieten Beschäftigten kaum soziale Sicherheit oder ein planbares, abgesichertes Leben. Die Koalition geht leider keine Schritte in diese Richtung, sondern weitet prekäre Beschäftigungsformen wie Mini- und Midijobs sogar aus. Statt, wie in den vergangenen Wochen geschehen, Niedriglohnempfänger und Sozialleistungsbeziehende gegeneinander auszuspielen, müssen endlich die Superreichen und Vermögenden in die Pflicht genommen werden. DIE LINKE fordert, Dividendenauszahlungen zu verbieten, wenn staatliche Hilfen in Anspruch genommen wurden. Auch eine Vermögenssteuer ist überfällig. Es muss endlich das klare Zeichen gesetzt werden, dass Politik für die Menschen gemacht wird und nicht diejenigen mit dem dicksten Geldbeutel die Politik dirigieren.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 24.11.2022

Öffentliche Leistungen sollen in Zukunft unbürokratisch und schnell direkt an die Bürger unbar ausgezahlt werden können. Für Kinder unter 18 Jahren soll die Familienkasse dem Bundeszentralamt für Steuern die IBAN (International Bank Account Number) übermitteln, auf die das Kindergeld zuletzt ausgezahlt worden sei, heißt es in der Antwort der Regierung (20/4753) auf eine Kleine Anfrage CDU/CSU-Fraktion (20/4459). Erwachsene könnten verschiedene Konten unterhalten. Sie sollten daher selbst entscheiden, auf welches Konto eine künftige öffentliche Leistung überwiesen werden soll. Man setze darauf, dass diejenigen, die öffentliche Leistungen in Anspruch nehmen wollen, eigenverantwortlich ihre Kontoverbindungen an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln lassen würden. Die Banken sollen dafür geeignete Meldewege bereitstellen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 728 vom 08.12.2022

Das im Koalitionsvertrag verankerte Startchancen-Programm befindet sich in der Konzeptionsphase. Diese beinhalte Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung sowie den fachlichen Austausch mit den Ländern und solle bis voraussichtlich 2023 andauern, heißt es in der Antwort (20/4598) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/4279) der Fraktion Die Linke.

Im Zuge des Startchancen-Programms sollen 4.000 Schulen in Deutschland speziell gefördert werden. Laut der Antwort besteht das Programm aus drei Säulen: So sei ein „Investitionsprogramm für moderne, klimagerechte, barrierefreie Schulen mit einer zeitgemäßen Lernumgebung und Kreativlaboren“ geplant. Außerdem beinhalte es ein Chancenbudget für geförderte Schulen und die Stärkung der schulischen Sozialarbeit.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 722 vom 05.12.2022

Um Queerfeindlichkeit entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung einen bundesweiten Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt verabschiedet, der nun als Unterrichtung (20/4573) durch die Bundesregierung vorliegt. Das 16-seitige Dokument enthält Empfehlungen für Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern (Rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen, Internationales).

Die Regierung betont darin: „Alle Menschen sollen gleichberechtigt, frei, sicher und selbstbestimmt an der Gesellschaft teilhaben. Damit dies auch für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie andere queere Menschen (LSBTIQ*) möglich ist, sieht sich die Bundesregierung in der Verantwortung für eine aktive Politik gegen Diskriminierung und für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 706 vom 30.11.2022

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwochmittag dem Gesetzentwurf (20/3880) der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) in geänderter Fassung zugestimmt. Damit stellt der Bund in den kommenden zwei Jahren jeweils zwei Milliarden Euro für den Ausbau der Qualität der frühkindlichen Bildung zur Verfügung. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP und die AfD-Fraktion. Die CDU/CSU-Fraktion stimmte dagegen und Die Linke enthielt sich.

Die Regierung verweist in dem Entwurf auf den Evaluationsbericht zum 2018 beschlossenen KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz („Gute-KiTa-Gesetz“). Dieser habe im Herbst 2021 gezeigt, dass an unterschiedlichen Stellen des Gesetzes sowie in Bezug auf die Pflicht zur Staffelung der Kostenbeiträge nach dem SGB VIII (Achtes Sozialgesetzbuch) Reformbedarf bestehe, um die Ziele dieses Gesetzes zu erreichen. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das „Gute-KiTa-Gesetz“ auf Grundlage der Empfehlungen der Evaluation weiterentwickelt werden. Demnach sollen bereits begonnene Maßnahmen der Länder zur Qualitätsentwicklung und zur Entlastung der Eltern bei den Beiträgen zwar fortgeführt werden können. Neue Maßnahmen ab dem 1. Januar 2023 sollen aber ausschließlich zur Weiterentwicklung der qualitativen „Handlungsfelder von vorrangiger Bedeutung“ dienen. Künftig sollen also keine neuen länderspezifischen Maßnahmen zur Beitragsentlastung mehr umgesetzt werden können. Zusätzlich sollen die „Handlungsfelder von vorrangiger Bedeutung“ um das Handlungsfeld 6 (Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung), das Handlungsfeld 7 (Förderung der sprachlichen Bildung) und das Handlungsfeld 8 (Stärkung der Kindertagespflege) ergänzt und stärker priorisiert werden. Durch die Änderung werden die Länder verpflichtet, Maßnahmen überwiegend in den Handlungsfeldern von vorrangiger Bedeutung zu ergreifen. Um die beabsichtigte Wirkung der im SGB VIII geregelten Pflicht zur Staffelung der Kostenbeiträge für die Kindertagesbetreuung zu stärken, sollte es ursprünglich eine verbindliche Vorgabe sozialer Staffelungskriterien geben, mit einer stärkeren Ausrichtung der Beiträge an der finanziellen Situation der Familien. Dies hatten die Bundesländer allerdings abgelehnt und konnten dies durchsetzen, weil der Bundesrat dem Gesetz zustimmen muss. Durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ebenfalls geändert wurde die Dauer des Bundesprogramms für die Sprach-Kitas, das eigentlich Ende dieses Jahres auslaufen sollte. Nun wird es um sechs Monate verlängert und damit den Ländern mehr Zeit gegeben, eine Anschlusslösung zu finden.

Die Koalitionsfraktionen betonten, dass das Gesetz, anders als das Gute-KiTa-Gesetz, endlich einen Schwerpunkt auf die Qualität der Kinderbetreuung setze. Wenn die Länder die Beitragsfreiheit wollten, hindere sie niemand, diese auch umzusetzen. Aber der Bund wolle vor allem mehr Qualität, hieß es. SPD, Grüne und FDP lobten auch den Kompromiss zu den Sprach-Kitas, man sei auf die Länder zugegangen, nun seien diese in der Pflicht.

Die CDU/CSU-Fraktion hielt an ihrer Kritik bezogen auf die Sprach-Kitas fest. Es wäre gut gewesen, die Bundesförderung bis Ende 2023 weiterlaufen zu lassen. Die AfD-Fraktion verwies auf die negativen Folgen der Corona-Maßnahmen auf die frühkindliche Entwicklung, deshalb sei das Gesetz der richtige Ansatz. Es kuriere aber nur die Fehlentwicklungen der vergangenen zwei Jahre. Die Linke betonte, das Gesetz habe seinen Namen nicht verdient, sondern sei ein typisches Besser-als-nichts-Gesetz der Ampel. Tatsächlich würden die Mittel von zwei Milliarden Euro gekürzt, weil die Ausgaben nicht an die Inflation angepasst worden seien. Wer wirklich mehr Qualität wolle, müsse deutlich mehr Geld in die Hand nehmen, so Die Linke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 703 vom 30.11.2022

Gute Noten für das geplante Chancen-Aufenthaltsrecht und klare Ablehnung des Vorhabens haben sich bei einer Sachverständigen-Anhörung heute im Ausschuss für Inneres und Heimat unter der Leitung von Prof. Lars Castellucci (SPD) gegenüber gestanden. Bewertet wurde der von der Bundesregierung dazu eingebrachte Gesetzentwurf (20/3717). Danach sollen unter anderem Ausländer, deren Aufenthalt in Deutschland am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren geduldet wurde, ein einjähriges Chancen-Aufenthaltsrecht erwerben können. Zudem ging es um zwei Gesetzentwürfe und einen Antrag der Fraktion Die Linke zum Familiennachzug und zum Bleiberecht. (20/1850, 20/1851, 20/3973).

Kerstin Becker, Der Paritätische Gesamtverband, begrüßte die Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrecht als Brücke in eine der bereits bestehenden Bleiberechtsregelungen. Es bedürfe jedoch noch wesentlicher Korrekturen, damit nicht das Ziel verfehlt werde, Kettenduldungen zu beenden sowie die Integrationen der betroffenen Menschen zu fördern. So müsse der Stichtag 1. Januar 2022 gestrichen werden, damit auch in Zukunft Menschen, die sich länger als fünf Jahre in Deutschland aufhalten, die Regelungen in Anspruch nehmen können.

Anne Courbois vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) wies auf das Risiko für Unternehmen hin, geduldete Ausländer einzustellen. Es bestehe das Risiko, dass sie von einem Tag auf den anderen abgeschoben würden. Auch weil hier das Gesetzesvorhaben Verbesserungen verspreche, sei es grundsätzlich zu begrüßen. Mit Blick auf die Praxis gebe es Verbesserungsbedarf.

Prof. Andreas Dietz, Verwaltungsgericht Augsburg, Vorsitzender Richter der 6. Kammer, machte migrationsrechtliche Einwände gegen den Gesetzentwurf geltend, da er die von einer Chancen-Aufenthaltserlaubnis Begünstigten gegenüber vergleichbaren Gruppen von Ausländern zu Unrecht deutlich bevorzuge. Die Begünstigten beschrieb er als Gruppe unerlaubt im Bundesgebiet Aufhältiger, die die Kernvoraussetzungen jedes Aufenthaltstitels – Identitätsklärung, Passbesitz – nicht erfüllten. Sie würden bevorzugt gegenüber jenen Ausländern, die ordnungsgemäß einreisen und sich erlaubt in Deutschland aufhalten.

Sophia Eckert, terre des hommes Deutschland, befand bei grundsätzlicher Zustimmung zum Gesetzentwurf, dass insbesondere beim Chancen-Aufenthaltsrecht Anpassungen notwendig seien. So sei ein Flickenteppich in der bundesdeutschen Erteilungspraxis zu befürchten, da Ausländerbehörden weiterhin teils große Entscheidungsspielräume hätten.

Kristian Garthus-Niegel vom Sächsischen Flüchtlingsrat empfahl, dem Antrag der Fraktion Die Linke stattzugeben. Danach sollten Kettenduldungen wirksam beendet werden durch die Einführung einer stichtagsunabhängigen Regelung, durch Erleichterungen beim Übergang in ein dauerhaftes Bleiberecht und durch Abmilderung der im aktuellen Gesetz bestehenden sowie im Regierungsentwurf vorgesehenen Ausschlussgründe der Bleiberechtsregelungen.

Holger Kolb, Sachverständigenrat für Integration und Migration, strich heraus, dass zum einen der Tatsache Rechnung getragen werde, dass eine Vielzahl von Flüchtlingen, die im Rahmen der Flüchtlingskrise 2015/2016 eingereist waren, längerfristig in Deutschland aufhältig bleiben werde und für sie ein aufenthaltsrechtlicher Umgang gefunden werden müsse. Durch das vorgesehene Ablaufdatum am 1. Februar 2026 werde deutlich, dass keine dauerhafte Relativierung des Ergebnisses eines Asylverfahrens erfolgen werde.

Klaus Ritgen meinte, der Deutsche Landkreistag lehne die Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts in der vorgeschlagenen Ausgestaltung ab. Es gebe keinen Bedarf für weitere Bleiberechtsregelungen. Darüber hinaus würden Ausländer ermutigt, illegal und ohne Aussicht auf ein Aufenthaltsrecht nach Deutschland einzureisen oder ihrer Ausreisepflicht nicht nachzukommen. Die vorgeschlagenen Regelungen würden auch nicht zu einer Entlastung der Ausländerbehörden führen. Vielmehr sei das Gegenteil der Fall.

Für den Deutschen Städtetag erklärte Daniela Schneckenburger, die kommunalen Ausländerbehörden müssten dringend in den Blick genommen werden. Sie arbeiteten seit Jahren im Krisenmodus und seien zusätzlich durch die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine in einer Art und Weise belastet wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Sie regte an, das Gesetz nicht unmittelbar in Kraft treten zu lassen, damit sich die Behörden darauf vorbereiten können.

Axel Ströhlein, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Asyl und Rückführungen, strich heraus, das angepeilte Chancen-Aufenthaltsrecht beziehe sich auf einen Personenkreis, bei dem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Gerichte zu dem Ergebnis gekommen seien, dass diesen weder Asyl noch Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz oder Abschiebungsschutz zustehe. Mit der geplanten Neuregelung werde der Sinn und Zweck des Asylrechts ausgehöhlt. Es könne das Signal gesendet werden, dass sich eine fehlende Mitwirkung bei der Identitätsregelung lohne und zu einem Aufenthaltstitel führe.

Prof. Daniel Thym von der Universität Konstanz lenkte den Blick darauf, dass beim Umgang mit ausreisepflichtigen Personen der Gesetzgeber mit einem Zielkonflikt zwischen Integrationsförderung und Migrationssteuerung konfrontiert sei. Dieser Zielkonflikt werde durch eine vergangenheitsbezogene Stichtagsregelung nach dem Modell des Chancen-Aufenthaltsrechts besser austariert als durch dauerhafte Legalisierungsmöglichkeiten.

Barbara Weiser, Caritasverband für die Diözese Osnabrück, begrüßte die vorgeschlagene Schaffung eines Chancen-Aufenthaltsrecht, die Erleichterungen beim Übergang von einer Duldung in eine Aufenthaltserlaubnis sowie die Eröffnung des Zugangs zu Integrations- und Berufssprachkursen für alle Asylsuchenden mit einer Aufenthaltsgestattung. Um die Praxis der Kettenduldungen in einem relevanten Umfang zu beenden und den Betroffenen eine realistische Chance auf einen dauerhaften Aufenthalt zu geben, seien verschiedene Änderungen nötig. Zentral sei dabei die Schaffung einer stichtagsfreien Regelung.

Philipp Wittmann, Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, meinte, der Gesetzgeber gehe mit dem Thema der Kettenduldung und der Beschleunigung von Asylverfahren zwei Großthemen an. Er äußerte Bedenken, ob durch die Änderung von Rahmenbedingungen deutliche Verbesserungen zu erreichen seien.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 690 vom 28.11.2022

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (20/4589), die Istanbul-Konvention vorbehaltlos umzusetzen. „Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat Deutschland anerkannt, dass Gewalt an Frauen und Mädchen auch in der Bundesrepublik ein tiefgreifendes Problem ist, dem mit umfassenden Maßnahmen im Bereich Prävention, Intervention, dem Schutz von Frauen und Mädchen und rechtlichen Sanktionen begegnet werden muss“, schreiben die Abgeordneten. Sie kritisieren, dass bisher weder ein politisches Dokument noch eine nationale Strategie erarbeitet wurde, die die Rechte der Opfer in den Mittelpunkt stellten. Auch verweisen sie auf die je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausgestalteten Hilfesysteme.

Die Linke verlangt von der Bundesregierung deshalb unter anderem, einen wirksamen nationalen Aktionsplan zu erarbeiten, der eine allgemein gültige Definition von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt enthält und bundesweite Ziele zur Umsetzung der Konvention setzt, die die Rechte der Opfer in den Mittelpunkt stellen und alle Formen von Gewalt gegen Frauen beachtet. Ferner soll eine nationale Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention mit angemessenen finanziellen und personellen Ressourcen etabliert werden, die die Anstrengungen der einzelnen Ministerien und die der Länder koordiniert. Auch müsse unverzüglich ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, der entsprechend der Istanbul-Konvention die Anzahl der Beratungsstellen und Frauenhausplätze erhöht und eine bundesweit einheitliche Finanzierung der Frauenhäuser garantiert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 688 vom 25.11.2022

Studie untersucht Effekte des Ausbaus von Ganztagsangeboten in Westdeutschland seit 2003 – Freiwillige Inanspruchnahme verbessert Sozialverhalten und mentale Gesundheit, Effekt auf Schulnoten aber nicht feststellbar – Weitere Investitionen in höhere Qualitätsstandards nötig

Kinder, die im Grundschulalter eine Ganztagsschule besuchen, haben bessere soziale Fähigkeiten und sind mental gesünder als andere Kinder – zumindest, wenn der Besuch freiwillig ist. Mit Blick auf die Schulnoten hingegen sind bisher überwiegend keine statistisch signifikanten Effekte eines Ganztagsschulbesuchs feststellbar. Lediglich Kinder mit alleinerziehenden Elternteilen profitieren auch in Form einer besseren Deutschnote vom Besuch einer Ganztagsschule. Das sind die zentralen Ergebnisse einer Studie von Laura Schmitz aus der Abteilung Bildung und Familie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Demnach nutzen insbesondere Kinder von Alleinerziehenden, Kinder mit Migrationshintergrund und sozioökonomisch benachteiligte Kinder, die beispielsweise in einem Haushalt mit geringem Einkommen aufwachsen oder Eltern mit niedrigem Bildungsstand haben, besonders häufig Ganztagsangebote. Und: Sie profitieren tendenziell auch eher von diesen Angeboten. „Ganztagsschulen helfen dabei, Ungleichheiten im Bildungssystem abzubauen“, so Schmitz. „Das zeigt, dass der Ausbau hin zu einem flächendeckenden Ganztagsangebot für Grundschüler*innen seit dem Jahr 2003 offenbar der richtige Weg ist.“

Für die Studie hat Schmitz Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) für die Jahre 2002 bis 2018 ausgewertet. Insgesamt nahm sie mehr als 4 000 Schüler*innen aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern unter die Lupe. Damit sind die Ergebnisse repräsentativ für große Teile Westdeutschlands. Ostdeutschland wurde in der Analyse ausgespart, da der Anteil von Kindern in Ganztagsschulen dort bereits vor Beginn des Untersuchungszeitraums sehr hoch war. Die Ergebnisse sind insbesondere vor dem Hintergrund des im vergangenen Jahr beschlossenen Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz im Grundschulalter relevant. Dieser soll ab dem Jahr 2026 gelten. Im Schuljahr 2020/2021 boten in Westdeutschland knapp drei Viertel aller Grundschulen Ganztagsangebote an.

Kinder aus benachteiligten Familien sollten in Ganztagsangeboten nicht unter sich bleiben

Ein entscheidender Faktor für den Erfolg von Ganztagsangeboten ist der Studie zufolge, ob Kinder freiwillig oder unfreiwillig Ganztagsangebote wahrnehmen. Möchten sie die Nachmittage eigentlich nicht in der Schule verbringen, profitieren sie in der Regel auch nicht davon. Im Jahr 2020 waren 74 Prozent aller Ganztagsschulen in Westdeutschland offen organisiert, die Teilnahme also freiwillig. Gebundene und teilgebundene Ganztagsschulen, an denen das Nachmittagsprogramm zumindest teilweise verpflichtend ist, sind klar in der Minderheit. Angesichts der Studienergebnisse sollte dies auch so bleiben, so Schmitz.

„Für die Entwicklung sozialer Kompetenzen mag der bloße Kontakt mit Gleichaltrigen und Betreuungspersonal in der Nachmittagsbetreuung ausreichend sein – für die Entwicklung schulischer Kompetenzen ist er es jedoch nicht.“ Laura Schmitz

Vor dem Hintergrund der bisher ausbleibenden Effekte auf die Schulleistungen müsste Schmitz zufolge die pädagogische Qualität der Hausaufgabenbetreuung an Ganztagsschulen noch deutlich verbessert werden. „Für die Entwicklung sozialer Kompetenzen mag der bloße Kontakt mit Gleichaltrigen und Betreuungspersonal in der Nachmittagsbetreuung ausreichend sein – für die Entwicklung schulischer Kompetenzen ist er es jedoch nicht“, sagt Schmitz. Deshalb brauche es bessere und einheitlichere Qualitätsstandards. „Angesicht des ohnehin schon bestehenden Mangels an pädagogischem Personal ist das natürlich eine große Herausforderung und nicht von heute auf morgen umsetzbar, aber langfristig steht und fällt der Erfolg von Ganztagsschulen vor allem auch damit“, so Schmitz. Wichtig sei zudem, dass Ganztagsangebote für alle Kinder interessant seien, also auch für solche aus besser gestellten Familien. „Wenn am Ende in der Ganztagsbetreuung Kinder aus benachteiligten Familien unter sich blieben, wäre das keine gute Entwicklung“, sagt Schmitz.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 30.11.2022

Die Armut in Deutschland ist über die vergangene Dekade deutlich angestiegen – eine denkbar schlechte Ausgangsposition für die fortgesetzten sozialen Stresstests durch Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg und Rekordinflation. Der finanzielle Rückstand von Haushalten unter der Armutsgrenze gegenüber dem Einkommensmedian ist schon vor Beginn der Corona-Krise um ein Drittel gegenüber dem Jahr 2010 gewachsen. Auch die Ungleichheit der Einkommen insgesamt in Deutschland hatte, gemessen am Gini-Koeffizienten, 2019 einen neuen Höchststand erreicht. Zu diesen Ergebnissen kommt der neue Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* Die Studie zeigt zudem, wie stark dauerhafte Armut in Deutschland die gesellschaftliche Teilhabe schon in wirtschaftlich stabilen Zeiten einschränkt: Arme müssen etwa deutlich häufiger auf Güter des alltäglichen Lebens wie eine Grundausstattung mit Kleidung oder Schuhen verzichten, sie können seltener angemessen heizen, leben auf kleinerem Wohnraum. Sie haben einen schlechteren Gesundheitszustand, geringere Bildungschancen und sind mit ihrem Leben unzufriedener. Das führt bei vielen Betroffenen zu einer erhöhten Distanz gegenüber dem politischen System: Lediglich 68 Prozent der Menschen, die unter der Armutsgrenze leben, halten die Demokratie für die beste Staatsform, nur 59 Prozent finden, die Demokratie in Deutschland funktioniere gut. „Armut und soziale Polarisierung können die Grundfesten unseres demokratischen Miteinanders ins Wanken bringen, vor allem dann, wenn sie sich verfestigen“, sagt WSI-Direktorin Prof. Dr. Bettina Kohlrausch. „Mehr und wirksameres politisches Engagement gegen Armut ist also nicht nur notwendig, um den direkt Betroffenen zu helfen, sondern auch, um die Gesellschaft zusammenzuhalten. Das gilt umso mehr, da in Zeiten von hoher Inflation sozialer Abstieg auch Menschen droht, die sich während des vergangenen Jahrzehnts darum wenig Sorgen machen mussten. Es ist deshalb gut, dass das Bürgergeld jetzt schnell kommt. Es ist allerdings bedauerlich, dass sich der Vorschlag einer Vertrauenszeit, die das Vertrauen in staatliche Institutionen vermutlich gestärkt hätte, nicht durchsetzen konnte.“

Im neuen Verteilungsbericht werten die WSI-Expertinnen Dr. Dorothee Spannagel und Dr. Aline Zucco die aktuellsten vorliegenden Daten aus zwei repräsentativen Befragungen aus: Erstens aus dem sozio-oekonomischen-Panel (SOEP), für das rund 16000 Haushalte jedes Jahr interviewt werden, und das aktuell bis 2019 reicht. Zweitens der Lebenslagenuntersuchung der Hans-Böckler-Stiftung, für die 2020 und 2021 gut 4000 Menschen befragt wurden. Hinzu kommen Daten aus einer Repräsentativbefragung, die das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Stiftung im August 2022 zur Inflationsbelastung durchgeführt hat. Als arm definieren die Forscherinnen gemäß der üblichen wissenschaftlichen Definition Menschen, deren bedarfsgewichtetes Nettoeinkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens in Deutschland beträgt.

Die Kernergebnisse:

Armut schon vor Beginn der Corona-Krise deutlich gewachsen: „Armut ist in der letzten Dekade deutlich angestiegen. Im Jahr 2019 waren so viele Menschen in Deutschland von Armut betroffen wie nie zuvor“, konstatieren Spannagel und Zucco zur Entwicklung während der 2010er Jahre – einem Zeitraum mit generell guter Wirtschaftsentwicklung und sinkender Arbeitslosigkeit, in dem auch die mittleren Einkommen spürbar zunahmen. Mit einigen zwischenzeitlichen Schwankungen stieg die Armutsquote laut SOEP zwischen 2010 und 2019 von 14,3 Prozent auf 16,8 Prozent – eine relative Zunahme um 17,5 Prozent. Die Quote der sehr armen Menschen, die weniger als 50 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung hatten, ging im gleichen Zeitraum sogar um gut 40 Prozent in die Höhe: Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung wuchs von 7,9 auf 11,1 Prozent. Deutlich größer wurde auch die Armutslücke – sie bezeichnet den Betrag, der einem durchschnittlichen armen Haushalt fehlt, um rechnerisch über die Armutsgrenze von 60 Prozent zu kommen. Im Jahr 2010 betrug der Rückstand 2968 Euro und sank bis 2013 leicht, um dann sehr schnell auf 3912 Euro im Jahr 2019 anzuwachsen, dem letzten vor dem wirtschaftlichen Einbruch durch die Corona-Pandemie. „Hier zeigt sich, dass die armen Haushalte von diesem Aufschwung nicht profitieren konnten, sondern den Anschluss daran verlieren“, schreiben Spannagel und Zucco (siehe auch die Abbildungen 1 und 2 in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

Ungleichheit der Einkommen ebenfalls auf Höchststand: Das spiegelt sich auch im so genannten Gini-Koeffizienten wider, der ausweist, wie gleich oder ungleich die Einkommen verteilt sind. Auch die Gini-Kurve zeigte im Laufe der 2010er Jahre einige Schwankungen. Sie ging in der zweiten Hälfte des Jahrzehnts moderat nach unten, um 2019 mit 0,296 einen neuen Höchststand zu erreichen. 2010 hatte der Wert noch bei 0,283 gelegen. Der vermeintlich kleine Anstieg ist durchaus signifikant. Und „selbst in den Jahren der Massenarbeitslosigkeit Anfang der 2000er Jahre“ war der Gini nicht höher, betonen die Wissenschaftlerinnen (Abbildung 3).

Schon vor der Energiepreisexplosion konnten fünf Prozent der Armen nicht richtig heizen. Die SOEP-Daten für 2019, die Spannagel und Zucco analysieren, machen deutlich, dass Armut selbst in einem reichen Land wie der Bundesrepublik und in wirtschaftlich recht stabilen Zeiten nicht selten mit alltäglichen Entbehrungen verbunden ist: Schon vor Corona-Krise und Rekordinflation konnten es sich gut 14 Prozent der Menschen unter der Armutsgrenze nicht leisten, neue Kleidung zu kaufen. Immerhin fünf Prozent fehlten die Mittel, um ihre Wohnung angemessen zu heizen, gut drei Prozent verfügten nicht einmal über zwei Paar Straßenschuhe (Abbildung 4).

Messbar sind auch andere Folgen von Armut: Lebenszufriedenheit, Qualität der Gesundheit, Bildung und Qualifikationen sind niedriger als im Bevölkerungsdurchschnitt, ebenso das Vertrauen in staatliche Institutionen von der Bundesregierung bis zu Polizei und Gerichten. In der Böckler-Lebenslagenbefragung stimmten lediglich 59 Prozent der Armen der Einschätzung zu, dass die Demokratie in Deutschland im Großen und Ganzen gut funktioniere, lediglich 68 Prozent hielten sie für die beste Staatsform – elf bzw.14 Prozentpunkte weniger als in der Gesamtbevölkerung.

Aktuelle Zahlen: Spardruck für Ärmere hoch – zunehmend auch mittlere Einkommen betroffen: Mit SOEP-Daten lässt sich aktuell die Frage nicht beantworten, ob Armut und Ungleichheit nach 2019 weiter zugenommen haben, oder nicht. Bei der Armut kommen einzelne Studien auf Basis anderer Datenquellen zu unterschiedlichen Trendaussagen für die beiden von der Corona-Pandemie geprägten Jahre bis 2021. So zeigen vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Daten einen leichten Rückgang der Armutsquote zwischen 2020 und 2021 an. Dagegen weist der Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbands für 2021 einen neuen Höchststand aus.

Aktuell ist angesichts von enormen Preissteigerungen bei den Basisgütern Energie und Nahrungsmitteln, die Haushalte mit niedrigeren Einkommen stärker treffen als Haushalte mit hohen Einkommen, eine weitere wirtschaftliche Polarisierung sehr plausibel, analysieren die WSI-Expertinnen. Das legen auch aktuelle Befunde aus der Erwerbspersonen- und der IMK-Inflationsumfrage nahe. Im August gaben beispielsweise mehr als zwei Drittel der Befragten mit niedrigeren Haushaltseinkommen unter 2000 Euro netto im Monat an, sich bei Ausgaben für Bekleidung oder Schuhe etwas oder bedeutend einschränken zu wollen – wohlgemerkt gegenüber einem schon vorher relativ geringen Niveau. Knapp 35 Prozent wollten sogar beim Kauf von Lebensmitteln kürzertreten. In der nächsthöheren Einkommensgruppe bis 3500 Euro Haushaltsnettoeinkommen lagen die Anteile mit gut 61 bzw. knapp 32 Prozent auch nicht viel niedriger und auch darüber war die Neigung zu Einschränkungen erheblich. Der Spardruck reicht also deutlich in die Mittelschicht hinein.

Politik zur Reduzierung von Armut senkt auch soziale Kosten und Risiken. Die Befunde unterstrichen, dass Armut nicht nur die direkt Betroffenen schwer belaste, sondern auch die Gesellschaft insgesamt, so Spannagel und Zucco – sei es durch erhöhte Gesundheitskosten, mit Blick auf Fachkräftemangel oder schwindenden Rückhalt für die Demokratie. Um Armut nachhaltig zu bekämpfen, heben sie – jenseits von wirksamen und sozial gerechten Entlastungsmaßnahmen in der akuten Krise – fünf Maßnahmen hervor:

  1. Höhere Löhne für Geringverdienende durch Stärkung der Tarifbindung und Rückbau des Niedriglohnsektors: In tarifgebundenen Betrieben sind die Löhne höher, auch und gerade am unteren Ende der Einkommenshierarchie. Daher profitierten Geringverdienende direkt von einer Bezahlung nach Tarif, so die WSI-Forscherinnen. Um die seit Jahren fortschreitende Erosion der Tarifbindung umzukehren, sollten das Instrument der Allgemeinverbindlicherklärung erleichtert und Tariftreuevorgaben bei öffentlichen Aufträgen gestärkt werden. Zudem sollte sich der Mindestlohn langfristig an relativen Größen orientieren, um immer Anschluss an die allgemeine Entwicklung zu halten. Die Europäische Kommission etwa empfiehlt, den Mindestlohn bei mindestens 60 Prozent des mittleren Lohns anzusetzen.
  2. Anhebung der Grundsicherung auf ein armutsfestes Niveau: Egal, ob sie ALG II heißt oder Bürgergeld: Die Regelsätze der sozialen Grundsicherung müssen nach Analyse der Verteilungsexpertinnen so weit angehoben werden, dass sie Einkommensarmut tatsächlich verhindern. Ebenso wichtig sei eine verlässliche öffentliche Daseinsvorsorge, also etwa ein gutes, bezahlbares Angebot bei öffentlichem Personennahverkehr und in der Energie- und Wasserversorgung, zudem flächendeckend gute Bildungseinrichtungen.
  3. Förderung von sozialem Wohnraum und gut durchdachtes Quartiersmanagement: Bereits im Jahr 2018 gaben über 10 Prozent der Haushalte, die in Deutschlands Großstädten zur Miete lebten, mehr als die Hälfte ihres Einkommens für die Warmmiete aus. Fast die Hälfte musste dafür mindestens 30 Prozent aufwenden – ein Wert, der in Sozialforschung und Immobilienwirtschaft oft als Belastungsgrenze genannt wird. Aktuell dürfte die Zahl noch deutlich höher liegen. Es bestehe daher ein großer Bedarf an der Förderung von bezahlbarem Wohnraum, so Spannagel und Zucco. Gleichzeitig sollten Wohnquartiere so gestaltet sein, dass sie gezielt eine heterogene Sozialstruktur fördern. „Auch das ist ein wichtiger Baustein, um einer weiteren sozialen Spaltung der Gesellschaft entgegenzuwirken“, betonen die Expertinnen.
  4. Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Wenn Familie und Beruf besser miteinander vereinbar sind, profitieren zwei Bevölkerungsgruppen ganz besonders davon: Familien mit nur einem (Vollzeit-)Erwerbseinkommen sowie Alleinerziehende – beides Haushaltstypen, die überdurchschnittlich von Armut betroffen sind. Flexiblere Arbeitszeitmodelle sowie leichterer Zugang zu verlässlicher, idealerweise kostenfreier, Kinderbetreuung sind hierzu wichtige Schritte. Auch egalitäre Sorgemodelle wie der Ausbau der Partnermonate und mehr Teilzeitmöglichkeiten für Väter könnten den Weg hin zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf ebnen.

5. Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Qualifizierung: Gerade Personen im unteren Einkommensbereich arbeiten oft in atypischer Beschäftigung, haben befristete Stellen oder lediglich Minijobs. Hier müsse gezielt der Übergang in sichere und angemessen bezahlte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gefördert werden, fordern die WSI-Expertinnen. Eine passgenaue Weiterqualifizierung von Menschen an den Rändern des Arbeitsmarktes sei ein weiterer wichtiger Baustein. Auch in dieser Frage setze das Bürgergeld-System der Bundesregierung die richtigen Schwerpunkte. Bei der Qualifizierung müssten ganz besonders Migrantinnen und Migranten in den Fokus genommen werden. So können das Missmatch auf dem Arbeitsmarkt verbessert, Fachkräftemangel gemildert und Menschen ihren Qualifikationen entsprechend vermittelt werden.

WSI-Verteilungsbericht 2022. WSI Report Nr. 79, November 2022

PM mit Abbildungen

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 24.11.2022

Coaching ist ein wichtiger Bestandteil des Sozialen Arbeitsmarkts. Damit soll das geförderte Beschäftigungsverhältnis stabilisiert werden. Die Geförderten sind überwiegend mit dem Coaching zufrieden, sie wünschen sich aber zum Teil eine weitergehende Unterstützung. Dies könnte auf spezifische Verbesserungspotenziale hinweisen. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor, die am Dienstag veröffentlicht wurde.

Durchschnittlich erhielten die Geförderten der beiden neuen Förderinstrumente des Teilhabechancengesetzes Coaching zu drei Betreuungsbereichen. Etwa die Hälfte der Geförderten wurde – laut Befragungsdaten – beim Umgang mit Behörden, bei der Bewältigung persönlicher Probleme oder bei Problemen im Betrieb, zum Beispiel mit Kolleginnen und Kollegen, von einer Coachin oder einem Coach unterstützt. Zwei Fünftel der Geförderten wurden bei Gesundheitsfragen oder der Organisation des Arbeitsalltags und der Anpassung von Arbeitsbedingungen gecoacht. Von den Geförderten mit Betreuungsaufgaben wurde etwa ein Viertel bei der Organisation der Pflege von Angehörigen beziehungsweise der Kinderbetreuung unterstützt. Zwei Fünftel der Geförderten wünschten sich Coaching in weiteren Bereichen.

Befragungsergebnissen zufolge hat die überwiegende Mehrheit der Geförderten bereits ein Coaching erhalten und es fanden im Schnitt fünf bis sechs Coaching-Gespräche pro Quartal statt. 43 Prozent der Geförderten wurden von Mitarbeitenden des Jobcenters und 57 Prozent durch externe Coaches betreut. Mit Blick auf mögliche Verbesserungen ihrer persönlichen Situation empfanden die Gecoachten eine Coachin oder einen Coach aus dem Jobcenter hilfreicher. Dies könnte, so die IAB-Forschenden, an der größeren Erfahrung im Umgang mit Behörden oder mit Problemlagen von Grundsicherungsbeziehenden bei der Integration in Erwerbsarbeit liegen. Konkrete Hilfen in diesen Bereichen könnten schon kurzfristig zu einer wahrgenommenen Verbesserung der persönlichen Situation führen. „Allerdings wünschten sich Befragte mit einer Coachin oder einem Coach aus dem Jobcenter öfter zusätzliche Beratungsinhalte und ein umfangreicheres Coaching als bei einer externen Coachin oder einem externen Coach“, fügt Mit-Autorin Zein Kasrin hinzu.

Mit der Bürgergeldreform plant die Bundesregierung, ein Coaching unabhängig von der Teilnahme an Fördermaßnahmen zu ermöglichen. Dadurch können erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit vielfältigen Problemlagen unterstützt werden. „Angesichts unserer Befunde sollte bei der Umsetzung darauf geachtet werden, dass die unterschiedlichen Bedarfe der Leistungsberechtigten breit abgedeckt werden können“, so IAB-Forschungsbereichsleiter Joachim Wolff.

Die Studie basiert auf der Panelbefragung „Lebensqualität und Teilhabe“, in deren ersten Welle insgesamt 5.444 Geförderte der beiden 2019 neu eingeführten Förderinstrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ befragt wurden. Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2022/kb2022-23.pdf. Ein begleitendes Interview dazu finden Sie unter: https://www.iab-forum.de/die-gefoerderten-erteilen-dem-coaching-eine-gute-note.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 13.12.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich der Verhandlungen zur sog. „Instrumentalisierungsverordnung“ im europäischen Rat am 08.12.2022 stellen sich über 30 Organisationen aus dem Fluchtbereich gegen die Einführung des Konzepts der Instrumentalisierung und seine Kodifizierung im EU-Recht. Die AWO ist Mitglied des Bündnisses.

Derzeit steht ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission im europäischen Rat zur Verhandlung, der es Mitgliedstaaten erlauben soll, von geltendem EU-Asylrecht substanziell abzuweichen und die Rechte von Schutzsuchenden erheblich einzuschränken.

Die Instrumentalisierungsverordnung droht an den Außengrenzen den schon bestehenden Ausnahmezustand rechtlich zu zementieren. Das können und wollen wir nicht hinnehmen. Europäisches Recht muss wieder angewendet werden – die vorgelegte Verordnung verbiegt es aber und gibt so denen Recht, die es derzeit an den Außengrenzen brechen.

Sollte der Gesetzesvorschlag angenommen werden, würde das für Geflüchtete zukünftig bedeuten, dass es durch die Schließung von Grenzübergängen für sie nahezu unmöglich wird, an den Außengrenzen einen Asylantrag zu stellen. Wenn es doch jemand schafft, einen Asylantrag zu stellen, erlaubt es die Verordnung, die Menschen bis zu fünf Monate zu inhaftieren. Dies beträfe auch Traumatisierte, Menschen mit Behinderung, Familien und allein fliehende Kinder. An den Grenzen würde dies faktisch zu menschenunwürdigen Bedingungen führen, wie auf den griechischen Inseln und anderswo häufig genug gesehen.

Die Einschränkung der Grundrechte der von dem Vorschlag betroffenen Menschen ist so weitreichend, dass das Recht auf Asyl, ein faires Verfahren und angemessene, menschenwürdige Aufnahme insgesamt zur Disposition gestellt wird. „Wenn Regierungen von Drittstaaten oder nichtstaatliche Akteur*innen zu politischen Zwecken Schutzsuchende benutzen, darf die EU diese nicht „instrumentalisieren“. Ihre Rechte einzuschränken ist geradezu zynisch“, so Brigitte Döcker, Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbandes. „Die Absenkung der Asylstandards und die Erschwerung des Zugangs zu internationalem Schutz lehnen wir entschieden ab.“

Unter den zeichnenden Organisationen sind neben der AWO u.a. Diakonie, Pro Asyl, Amnesty International und Brot für die Welt.

Die gesamte Stellungnahme hier zum Download (PDF): https://awo.org/sites/default/files/2022-12/Gemeinsamens-Statement-gegen-die-Instrumentalisierungsverordnung_5.12.2022_0.pdf

Hintergrund:

Das Gesetzesvorhaben sieht unter gewissen Umständen erhebliche Verschlechterungen für Schutzsuchende vor: Es gälte in  Situationen, in denen ein Drittstaat oder ein nichtstaatlicher Akteur Reisen von Drittstaatsangehörigen “instrumentalisiert“, um die Union oder einen Mitgliedstaat zu destabilisieren, auch dann, wenn mit dieser Handlung ein solche Destabilisierung nur drohen könnte. Träte ein solcher Fall ein, hätte der Mitgliedsstaat vier Wochen Zeit, einen Asylantrag zu registrieren, alle Asylanträge im Grenzverfahren zu bearbeiten und materielle Leistungen laut Aufnahmebedingungen‐Richtlinie auszusetzen. Stattdessen würden nur noch die „Grundbedürfnisse“ der Schutzsuchenden gewährt. Anlass dafür sind die Geschehnisse an der Polnisch-Belarussischen Grenze, wo die belarussischen Grenzbehörden versuchten, rund 4.000 Schutzsuchende, v.a. aus dem Irak, Syrien und Afghanistan, gewaltsam  über die Grenze nach Polen zu ‚pushen‘.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 06.12.2022

30 Initiator*innen, überwiegend aus der Gesundheitsversorgung, haben ein Positionspapier veröffentlicht mit der Forderung der schnellen Umsetzung des Koalitionsvorhabens, Sprachmittlung in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen bzw. als Leistung des SGB V aufzunehmen. Auch die AWO hat das Positionspapier des Bündnisses Sprachmittlung mitunterzeichnet.

Die Aufnahme von Sprachmittlungsleistungen in den Katalog der Gesetzlichen Krankenkassen bzw. in das SGB V wurde bereits in den letzten Jahren von verschiedenen Fachverbänden und Gremien gefordert. Das jetzt veröffentlichte Positionspapier konkretisiert diese Forderung. Dazu erklärt Brigitte Döcker, Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbandes: „Die AWO begrüßt ausdrücklich, dass es zukünftig einen gesetzlichen Anspruch auf Übernahme von Dolmetscher*innen-Kosten im SGB V geben wird. Das ist ein wichtiges Signal und wird auch vielen psychisch kranken Menschen mit geringen deutschen Sprachkenntnissen den Weg zu einer Behandlung erleichtern, weil die Sprache nun einmal ein zentraler Bestandteil bei der Behandlung von psychischen Erkrankungen ist.“

Empirisch sind die negativen Auswirkungen von Sprachbarrieren in der Gesundheitsversorgung sowie auch umgekehrt der positive Einfluss von Sprachmittlung längst belegt. Der jedoch fehlende rechtliche Anspruch auf Sprachmittlung im Gesundheitswesen und die aktuelle Kostenübernahme-Regelung verfestigen die strukturelle Benachteiligung von Menschen mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen und sind damit unter dem Gesichtspunkt des strukturellen Rassismus zu betrachten. Der Behebung des Problems der Sprachbarrieren widmen sich bundesweit bereits verschiedene Anbieter*innen und Sprachmittlungsnetzwerke, doch die fehlende Finanzierung führt nach wie vor dazu, dass in der Gesundheitsversorgung Kompromisslösungen gefunden werden, die weder für Mitarbeitende noch Patient*innen sinnvoll sind und zahlreiche negative Folgen mit sich bringen. Das Bündnis fordert daher in elf Punkten die umfangreiche Finanzierung von Sprachmittlung sowie u. a. konkrete Regelungen zur Umsetzung im medizinischen Alltag.

Zur Kurzversion des Positionspapiers:

https://awo.org/sites/default/files/2022-12/Positionspapier-Buendnis-Sprachmittlung_Kurzversion_finalisiert_30112022…_0.pdf

Zur Langversion des Positionspapiers:

https://awo.org/sites/default/files/2022-12/Positionspapier-Buendnis-Sprachmittlung_Langversion_finalisiert_30112022…_0.pdf

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.12.2022

Anlässlich der Sonder-Verkehrsminister*innenkonferenz (VMK) am 29.11. fordert das Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende ein bundesweit gültiges Sozialticket für maximal 29 Euro. Dieses soll das Deutschlandticket ergänzen und sich speziell an einkommensschwache Haushalte richten. „Ohne eine zusätzliche soziale Lösung verspielen Bund und Länder die Chance, mit dem Deutschlandticket einen echten Beitrag für nachhaltige Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe zu leisten“, so die Bündnisvertreter*innen einstimmig. „Die Verkehrs- und Sozialressorts der Länder sind in der Pflicht, für mehr soziale Gerechtigkeit durch Mobilität zu sorgen.“

Das Deutschlandticket ist grundsätzlich ein wichtiger Schritt für die dringend notwendige Mobilitätswende. Der geplante Standardpreis für 49 Euro liegt aber weit über dem, was für viele bezahlbar ist. „Gerade Menschen mit geringem Einkommen brauchen jedoch angesichts der beispiellosen Inflation gezielte finanzielle Entlastung“, so das Bündnis. Das 9-Euro-Ticket hat gezeigt, dass ein einfaches und günstiges ÖPNV-Ticket einen wichtigen Beitrag leistet, Mobilitätsarmut zu beseitigen – denn nachhaltige Mobilität darf keine Frage des Einkommens sein und nicht an Stadt-, Kreis- oder Ländergrenzen enden. Regionale Angebote, wie das Berliner Sozialticket für 9 Euro, werden als zusätzliche Entlastung begrüßt.

Um dem Anspruch der Barrierefreiheit gerecht zu werden und somit Teilhabe insbesondere für Senior*innen, Menschen mit Behinderungen und Armutsbetroffene zu ermöglichen, müssen die Tickets sowohl digital als auch analog am Automaten oder Schalter zu kaufen sein – und zwar jederzeit, monatlich und nicht nur im Abonnement.

Das Bündnis kritisiert, dass Bund und Länder noch nicht genug Geld für das Deutschlandticket bereitgestellt haben, damit keine Linien gestrichen, keine Ticketpreise erhöht und keine Löhne gekürzt werden. Abschließend erklärt das Bündnis: „Eine sozialverträgliche Mobilitätswende erfordert massive und dauerhafte Investitionen in Personal und Infrastruktur. Nur so kann das Deutschlandticket gleichermaßen zu einem Erfolgsprojekt in städtischen und bislang schlecht angebundenen ländlichen Gegenden werden.“

Das Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende bündelt die Expertise aus Gewerkschaften, Sozial-, Wohlfahrts- und Umweltverbänden sowie der Evangelischen Kirche, um zusammen die Transformation der Mobilität in Deutschland zu unterstützen. Gemeinsam vertritt das Bündnis viele Millionen Mitglieder und bietet eine Plattform für die Fragestellungen rund um eine soziale und ökologische Mobilitätswende. Das Bündnis wird gefördert und unterstützt durch die Stiftung Mercator

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.11.2022

Die digitale Transformation der Arbeitswelt bedeutet für viele Beschäftigte stärkere Belastungen. Das hat die repräsentative Beschäftigtenbefragung Index Gute Arbeit 2022 des Deutschen Gewerkschaftsbundes ergeben, die heute in Berlin vorgestellt wurde.

40 Prozent der Beschäftigten fühlen sich durch die Digitalisierung ihrer Tätigkeit stärker belastet. 46 Prozent gaben an, dass durch Multitasking Anforderungen gewachsen sind; mehr als ein Drittel (33 Prozent) sehen sich bei der Arbeit stärker überwacht. Zudem steigen für zwei Drittel der Beschäftigten die Anforderungen an ihre Qualifikation. Über bessere Arbeitsbedingungen durch Digitalisierung berichtet hingegen nur ein kleinerer Anteil der Beschäftigten. So hat sich zum Beispiel für knapp ein Viertel (23 Prozent) der Befragten durch digitale Arbeitsmittel der Entscheidungsspielraum bei der eigenen Tätigkeit vergrößert.

„Die Ergebnisse der Befragung sind ein Alarmsignal. Die Potenziale der Digitalisierung werden viel zu wenig genutzt“, schlussfolgerte die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi. „Digitalisierung soll Unterstützung und Erleichterung sein, statt Beschäftigte zu belasten, Stress zu erzeugen und so das Risiko für psychische Erkrankungen zu erhöhen.“ Insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels könne sich Deutschland das nicht leisten. Lösung für das Problem sei mehr Mitbestimmung: „Die starke Beteiligung von Arbeitnehmer*innen ist der Schlüssel, um die Arbeitswelt nachhaltig, gesund und transparent zu digitalisieren. Die Beschäftigten sind schließlich Expert*innen für ihre tägliche Arbeit und auch ihr Wohlbefinden,“ sagte Fahimi.

Die Digitalisierung ist laut der DGB-Umfrage inzwischen selbstverständlich im Arbeitsleben angekommen. 83 Prozent der Beschäftigten nutzen bei ihrer Arbeit digitale Arbeitsmittel – am häufigsten verbreitet ist die digitale Kommunikation (79 Prozent). Immerhin ein Fünftel (21 Prozent) arbeitet mit Künstlicher Intelligenz.

„Corona hatte einen regelrechten Digitalisierungsschub zur Folge“, erklärte Fahimi weitere Ergebnisse der Studie. Eng verbunden sei dies mit der Ausbreitung mobiler Arbeit: Die Mehrheit der Beschäftigten (56 Prozent) nutzen inzwischen regelmäßig Videokonferenzen. Dabei zeigt sich, dass die neuen Kommunikationsmöglichkeiten im Homeoffice oder bei mobiler Arbeit zwar effizient sind, aber für viele Beschäftigte mit Arbeitsverdichtung einhergehen: Wenn Videokonferenzen intensiv genutzt werden, berichten drei Viertel (74 Prozent) von einer wachsenden Zahl an Besprechungen, 26 Prozent sind (sehr) häufig mit mehreren pausenlos aufeinanderfolgenden Videokonferenzen konfrontiert.

Die Ergebnisse des DGB-Index Gute Arbeit zeigen auch den großen Stellenwert von Mitbestimmung und Beteiligung für bessere Arbeitsbedingungen. „Wo es einen Betriebsrat gibt, gibt es viel seltener Überwachung der Beschäftigten durch digitale Technik“, erläuterte Fahimi. Trotzdem sei die direkte Beteiligung der Arbeitnehmer*innen an der digitalen Transformation ihrer Arbeit gering ausgeprägt. Lediglich ein Viertel (26 Prozent) kann die Veränderungen am eigenen Arbeitsplatz nachhaltig beeinflussen. Sind Beteiligungsmöglichkeit vorhanden, wird Digitalisierung deutlich positiver bewertet: Beschäftigte mit Einfluss berichten über größere Entscheidungsspielräume, weniger digitale Überwachung und Kontrolle und über eine bessere Steuerung der Arbeitsbelastung.

Zum DGB-Index Gute Arbeit

Mit der repräsentativen Befragung „DGB-Index Gute Arbeit“ werden seit 2007 einmal im Jahr abhängig Beschäftigte telefonisch zur Qualität ihrer Arbeitsbedingungen interviewt. Die Ergebnisse spiegeln die Sicht der Beschäftigten auf ihre Arbeitsbedingungen wider. 2022 wurden bundesweit 6.689 zufällig ausgewählte Arbeitnehmer*innen aller Branchen, Berufe, Einkommens- und Altersgruppen, Regionen und Betriebsgrößen befragt.

Die Befragung fand im Zeitraum von Januar bis Juni 2022 statt. Schwerpunktthema war die Digitale Transformation der Arbeitswelt.

Weitere Informationen: www.dgb-index-gute-arbeit.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 01.12.2022

Zur aktuellen Debatte über die Erleichterung der Einbürgerung erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie:

„Angesichts des dramatischen Arbeitskräftemangels sollten wir jetzt die Chance nutzen und die Einbürgerung endlich erleichtern. Rückwärtsgewandte Debatten führen nur zu Verunsicherung bei den Menschen, die wir als Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen möchten. Es geht aber um viel mehr als um potenzielle Arbeitskräfte: Menschen, die schon viele Jahre hier leben und zu wirtschaftlicher Prosperität und zur Finanzierung des Sozialstaats längst beitragen, haben die staatsbürgerschaftlichen Rechte verdient. Einbürgerung stärkt die Demokratie, ermöglicht bessere gesellschaftliche Teilhabemöglichkeiten und damit die Identifikation mit diesem Land. Nun muss es darum gehen, dass Deutschland ein modernes Einwanderungsland wird und Vielfalt als Chance nutzt. Wichtige Schritte sind dabei der Abbau bürokratischer Hürden bei der Einbürgerung wie bei der Arbeitserlaubnis und eine erheblich beschleunigte Bearbeitung von Anträgen. Deutschland ist im europäischen Vergleich bereits jetzt schon Nachzügler bei der Einbürgerung.“

Hintergrund

Rund fünf Millionen Menschen leben dauerhaft und schon viele Jahre ohne deutschen Pass in Deutschland und damit ohne volle Teilhabemöglichkeiten. Deutschlands Einbürgerungsquote ist im europäischen Vergleich niedrig. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht gilt als modernisierungsbedürftig, der Wechsel vom Abstammungs- zum Geburtsortsprinzip ist bislang nur ansatzweise vollzogen. Viele Kinder werden in Deutschland als Ausländer:innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit geboren und wachsen mit eingeschränkten Rechten und Aufenthaltsunsicherheit auf.

Im Koalitionsvertrag von 2021 nimmt unter den migrationspolitischen Vorhaben die Einbürgerungspolitik eine prominente Stellung ein. Die Diakonie hat dieses Vorhaben begrüßt. Die Migrationsfachdienste der Diakonie sind in ihrer Praxis täglich mit Einbürgerungsfragen konfrontiert und kriegen die Enttäuschung vieler Einbürgerungswilliger über lange Wartezeiten sowie bürokratische Hemmnisse bei ihren Anträgen mit. Ohne deutschen Pass gibt es keine Aufenthaltssicherheit und damit ist keine vollständige soziale und politische Teilhabe möglich.

Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht war 2000 nach großem Streit und einer fragwürdigen Unterschriftenkampagne nur unzureichend reformiert worden.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 28.11.2022

Inflation, wachsende Armut, die Versorgung von Geflüchteten – das deutsche Gesundheitssystem ist den aktuellen Herausforderungen nicht gewachsen. Davor warnt eine zivilgesellschaftliche Allianz anlässlich des heutigen Welttags der allgemeinen Gesundheitsversorgung.

Die Bundesregierung muss zügig Maßnahmen ergreifen, um Gesundheitsversorgung für alle Menschen in Deutschland zu gewährleisten und diskriminierende Hürden abzubauen. Das fordern die NGO Ärzte der Welt, die Diakonie Deutschland und die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe gemeinsam mit der neu gegründeten Bundesarbeitsgemeinschaft Anonymer Krankenschein- und Clearingstellen (BACK).

„Deutschland stellt sich als Musterbeispiel dar, aber immer noch können Hunderttausende notwendige medizinische Leistungen nicht in Anspruch nehmen“, kritisiert Robert Limmer von der Clearingstelle München.

Mitarbeitende in Anlaufstellen für Menschen ohne Krankenversicherung erleben täglich die Auswirkungen der zahlreichen Barrieren: „Ich habe zum Beispiel schwangere Frauen beraten, die erst kurz vor der Geburt das erste Mal von einer Gynäkologin untersucht wurden. Diese Situation birgt eine große Gefahr für Mutter und Kind“, sagt Nele Wilk von der Clearingstelle Rheinland-Pfalz.

Häufig suchen Geflüchtete, Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus sowie erwerbslose oder prekär beschäftigte Menschen aus andern EU-Ländern Unterstützung bei den Anlaufstellen. Aber auch zahlreiche deutsche Staatsbürger*innen, die sich vor allem die Beiträge der privaten Krankenversicherung nicht mehr leisten können, sind darunter.

Offizielle Daten, wer in Deutschland nicht krankenversichert ist, sind unzureichend. Zum besseren Verständnis des Problems will Ärzte der Welt mit seinem heute erscheinenden Gesundheitsreport beitragen. „60 Prozent der Patient*innen haben angegeben, dass sie in den vergangenen zwölf Monaten darauf verzichtet haben, eine Arztpraxis oder Klinik aufzusuchen, obwohl sie krank waren. Bei obdachlosen Patient*innen waren das über 80 Prozent“, sagt Ärzte der Welt-Referentin Janina Gach.

Zahlreiche ehrenamtlich getragene medizinische Versorgungsprojekte sowie von Kommunen und Ländern eingerichtete Clearingstellen versuchen, die klaffende Lücke im deutschen Gesundheitssystem notdürftig zu schließen. Doch sie arbeiten am Rande ihrer Kapazitäten.

„Jeder Mensch muss sich darauf verlassen können, dass er Zugang zu medizinischer Versorgung bekommt. Gesundheit ist ein Menschenrecht und das muss in Deutschland für alle hier lebenden Menschen gelten – ohne Einschränkungen“, sagt Maike Grube, Referentin für gesundheitliche Versorgung der Diakonie Deutschland.

Angesichts der sich zuspitzenden Lage fordern die Organisationen und Verbände die Bundesregierung auf, endlich zu handeln, und folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Trennung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung abschaffen, Einführung einer gesetzlichen Krankenversicherung für alle
  • Mindestbeitragssatz zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung für einkommensschwache Personengruppen senken
  • Übermittlungspflicht nach § 87 Aufenthaltsgesetz abschaffen
  • EU-Bürger*innen im Bezug von Sozialleistungen gleichbehandeln und Leistungsausschluss abschaffen
  • Umfassende, barrierearme Gesundheitsversorgung für Geflüchtete
  • Bürokratische Hürden beim Zugang zu gesundheitlicher Versorgung abschaffen, barrierearme Informationen bereitstellen
  • Recht auf professionelle Sprachmittlung im Gesundheitssystem und Finanzierung dieser
  • Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierung im Gesundheitswesen und bei Behörden
  • Solange der diskriminierungsfreie Zugang nicht für alle gesichert ist:
  • Clearingstellen einrichten und finanzieren
  • Finanzierungsmöglichkeiten medizinischer Versorgung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz einrichten

Hintergrund:

Seit Jahrzehnten bemühen sich zivilgesellschaftliche Organisationen, Menschen ohne Krankenversicherung zu versorgen. Zum großen Teil wird diese Leistung durch ehrenamtlich tätiges medizinisches Personal erbracht. In den vergangenen Jahren haben zudem einige Länder und Kommunen Clearingstellen eingerichtet. Diese unterstützen Menschen dabei, in eine Krankenversicherung aufgenommen zu werden oder zu klären, wie die Kosten für eine Behandlung gedeckt werden können. Indem die Clearingstellen anonymisierte Behandlungsscheine ausstellen, können sie kurzfristig Zugang zum Gesundheitssystem ermöglichen. Clearingstellen sind bisher aber noch nicht flächendeckend eingerichtet worden und sind nicht für alle Ratsuchenden in erreichbarer Nähe. Zudem existieren weder einheitliche Standards noch eine ausreichende und langfristige Finanzierung.

Weiterführende Links:

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., Ärzte der Welt e. V., Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe und Bundesarbeitsgemeinschaft Anonymer Krankenschein- und Clearingstellen (BACK) vom 12.12.2022

Mehr als eine Viertelmillion Menschen in Deutschland haben keinen Mietvertrag und kein eigenes Zuhause. Das geht aus dem heute vom Bundessozialministerium veröffentlichten ersten Wohnungslosenbericht hervor. Sie sind wohnungslos untergebracht, sie leben verdeckt wohnungslos bei Freundinnen und Bekannten oder ohne jede Unterkunft auf der Straße. Die Diakonie Deutschland und der Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET) fordern die Bundesregierung angesichts der großen Wohnungsnot auf, endlich wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung und Prävention von Wohnungslosigkeit auf den Weg zu bringen.

„Wenn die Ampelkoalition jetzt nicht schnell handelt, wird sie an ihren eigenen Ansprüchen, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu beenden, garantiert scheitern“, sagt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Der Wohnungslosenbericht liefere wichtige Erkenntnisse zu Umfang und Lebensumständen wohnungsloser Menschen. Allerdings sei die Dunkelziffer tatsächlich wohnungsloser Menschen noch um einiges höher. „Es werden nicht alle Wohnungslose aus den genannten Gruppen erfasst und andere werden nicht als wohnungslos gezählt, die es aber sind: Frauen in Frauenhäusern, Menschen in Haftanstalten oder geflüchtete Menschen mit anerkanntem Bleiberecht, die in Asylbewerberunterkünften wohnen müssen, weil sie keine eigene Wohnung finden“, so Loheide.

Die akute Wohnungsnot – insbesondere in Großstädten – sei bekannt. „Es fehlen vor allem kleine und günstige Wohnungen sowie bezahlbare Wohnungen für Familien bzw. Alleinstehende mit einem mehreren Kindern. Erst mit einer eigenen Wohnung können Menschen ein Zuhause finden. Der Staat muss diejenigen unterstützen, die auf dem freien Wohnungsmarkt kaum eine Chance haben“, so Dr. Jens Rannenberg, Vorsitzender des EBET. Der von der Bundesregierung angekündigte „Nationale Aktionsplan zur Überwindung der Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030″ müsse nun schnell entwickelt und umgesetzt werden. „Damit der Plan Wirkung zeigt, müssen alle wichtigen Akteurinnen und Akteure in die Entwicklung und Ausgestaltung einbezogen werden: Wohnungslose und ehemals wohnungslose Menschen als Expertinnen und Experten in eigener Sache wie auch Länder und Kommunen, die vor Ort verpflichtet sind, bezahlbaren und angemessenen Wohnraum zu schaffen und Wohnungsverluste zu verhindern. Um das Grundrecht auf Wohnen zu verwirklichen, ist ein Neustart für eine soziale Wohnungspolitik nötig“, betont Diakonie-Vorständin Loheide.

Hintergrund:

Mit dem Wohnungslosenbericht wird der Auftrag des Wohnungslosenberichterstattungsgesetzes (WoBerichtsG) umgesetzt, Informationen und Analysen über Umfang und Struktur von Wohnungslosigkeit vorzulegen. Im Mittelpunkt stehen drei Gruppen wohnungsloser Personen: Die untergebrachten wohnungslosen Menschen, über die das Statistische Bundesamt erstmals zum Stichtag des 31. Januar 2022 eine Statistik erhoben hat, sowie die Gruppen der verdeckt Wohnungslosen und die der Straßenobdachlosen, zu denen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Forschungsauftrag an das Konsortium GISS/Kantar vergeben hat, um mittels einer Stichprobe entsprechende Informationen zu gewinnen.

Laut GISS/Kantar leben in Deutschland etwa 37.400 Menschen ohne jede Unterkunft auf der Straße. 49.300 Menschen sind verdeckt wohnungslos, haben also vorübergehend Zuflucht bei Bekannten oder Familienangehörigen gesucht. 178.100 Menschen waren zum Stichtag 31.01.2022 institutionell untergebracht. Damit sind also etwa doppelt so viele wohnungslose Menschen institutionell untergebracht wie auf der Straße lebend oder verdeckt wohnungslos (rund 86.700). Die Gesamtzahl der 262.600 wohnungslosen Menschen ergibt sich aus der Summe der institutionell untergebrachten Menschen, der verdeckt wohnungslosen Menschen, der auf der Straße lebenden Menschen sowie rund 6.600 Kinder, die nicht selbst befragt wurden, aber mit ihren Eltern zusammen auf der Straße oder in verdeckter Wohnungslosigkeit leben. Hiervon müssen 8.800 Personen abgezogen werden, die sonst doppelt gezählt würden.

Wohnungslosenbericht 2022 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2022/bundesregierung-legt-ersten-wohnungslosenbericht-vor.html

Wissen Kompakt Obdachlosigkeit: https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/obdachlosigkeit

Themenschwerpunkt zu Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit: https://www.diakonie.de/wohnungslosigkeit 

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., Evangelischer Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. vom 08.12.2022

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) setzt sich in seinem Policy Paper für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches (StGB) ein, das sich am reproduktiven Selbstbestimmungsrecht und der körperlichen Integrität schwangerer Personen orientiert.

Der djb kritisiert die defizitäre Versorgungslage ungewollt schwangerer Personen in Deutschland und veranschaulicht, wie restriktiv das deutsche Recht im europäischen Vergleich ausfällt. Anlass für das Policy Paper ist die derzeitige internationale Diskussion um die Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen, die durch das Urteil des US-Amerikanischen Supreme Courts Dobbs v. Jackson Women’s Health Organization ausgelöst wurde. Auf nationaler Ebene zeigt sich zudem der Wille der Bundesregierung über eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs mit Blick auf eine Stärkung reproduktiver Rechte nachzudenken, wie der Ampel-Koalitionsvertrag zeigt. So ist die Einrichtung einer Kommission geplant, die sich mit einer Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches befassen soll.

Derzeit stellt das deutsche Recht den Schwangerschaftsabbruch in § 218 StGB grundsätzlich unter Strafe, bleibt jedoch unter bestimmten Bedingungen straffrei. Eine Regelung des selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruchs mit Mitteln des Strafrechts stößt aus heutiger Perspektive auf erhebliche Bedenken. Der djb setzt sich für eine Regelung des selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches ein und plädiert dafür, die §§ 218 ff. aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Stattdessen sieht er eine Fristenlösung im Schwangerschaftsabbruch (SchkG) vor, nach der selbstbestimme Schwangerschaftsabbrüche ausnahmslos bis zur Überlebensfähigkeit des Fötus erlaubt sein sollten. Der djb schlägt für Schwangerschaftsabbrüche, die gegen oder ohne den Willen der schwangeren Person vorgenommen werden, einen eigenen Tatbestand im StGB vor (etwa in § 226b StGB). Außerdem macht sich der djb für die Verbesserung der Versorgungslage ungewollt schwangerer Personen stark, darunter die Verankerung eines Rechts auf Beratung statt der momentanen Beratungspflicht und die Übernahme der Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch von der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Schwangerschaftsabbruch sollte zum verpflichtenden Programm der medizinischen Ausbildung im Studium sowie der Weiterbildung für die gynäkologische Facharztausbildung werden.

Eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ist für den djb auch unter Berücksichtigung der neueren verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung angezeigt. Die strafrechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs gegen oder ohne den Willen der schwangeren Person ist dagegen weiterhin geboten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 08.12.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an Bund, Länder und Kommunen, ihre Bemühungen zur Bekanntmachung der Kinderrechte in Deutschland voranzutreiben. Dafür braucht es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation eine Bildungsoffensive in Sachen Kinderrechte, die Kinder und Erwachsene erreicht. Zentrale Rollen sollten dabei sowohl die Familien als auch die Schulen spielen.

Eine Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes unter Eltern von Grundschulkindern hat ergeben, dass nur 7 Prozent der Befragten durch die Schule ihres Kindes über Kinderrechte und deren Umsetzung im Schulalltag informiert werden. Gleichzeitig äußerten 83 Prozent den Wunsch, mehr über die Umsetzungsmöglichkeiten der Kinderrechte sowohl in der Schule als auch zu Hause zu erfahren. Nach möglichen Informationsmaterialien für Eltern zu Kinderrechten befragt, wünschen sich 59 Prozent der Eltern ein Kinderbuch zum gemeinsamen Lesen mit ihrem Kind und 53 Prozent kurze Informationsbroschüren mit Infos zu Kinderrechten. 30 Prozent sprechen sich für Schulveranstaltungen für Eltern, beispielsweise Elternabende zu Kinderrechten aus. Ebenfalls 30 Prozent wünschen sich kurze Videos zu Kinderrechten zum Beispiel auf YouTube, und 27 Prozent digitale Veranstaltungsangebote der Schulen für Eltern.

Die Eltern wurden auch gefragt, welche Angebote zu Kinderrechten sie sich für die Schule ihres Kindes wünschen. 73 Prozent plädieren hier für Projekttage oder Projektwochen zu Kinderrechten innerhalb des Unterrichts, 40 Prozent für Beteiligungsprojekte der Schülerinnen und Schüler. 87 Prozent der Eltern (46 Prozent ja, 41 Prozent vielleicht) könnten sich vorstellen, sich an solchen Angeboten auch aktiv zu beteiligen, beispielsweise durch ehrenamtliche Begleitung. Die Erhebung erfolgte als Pilotbefragung über Kooperationsschulen des Deutschen Kinderhilfswerkes und hatte zum Ziel, Bedarfe von Eltern hinsichtlich kinderrechtebezogener Bildungsarbeit aufzuzeigen. Auch wenn die Befragung unter Eltern nicht repräsentativ ist, zeigt sie doch ein Stimmungsbild, was sich Eltern von Grundschulkindern in Sachen Kinderrechte wünschen.

„Wir müssen das Wissen über Kinderrechte und ihre Bedeutung bei den Eltern und Erziehungspersonen deutlich erhöhen. Kinderrechte dürfen nicht nur dann ein Thema im Unterricht sein, wenn es um Kinderarbeit in Entwicklungsländern geht. Alle Kinder in Deutschland haben Rechte, die nicht umgesetzt werden, das gilt für den Bereich der Mitbestimmung genauso wie für soziale Sicherheit. Deshalb sollte die Kinderrechtevermittlung an Schulen deutlich ausgebaut werden. Nur, wer seine Rechte kennt, kann diese auch einfordern. Deshalb gilt es, Schulteams und Fachkräften konkrete Praxismaterialien und Handlungsempfehlungen zur Verfügung zu stellen. Zudem ist es wichtig, Eltern bei der Gestaltung eines kinderrechtlich orientierten Schulalltags auch im Sinne einer Verantwortungsübernahme mehr als bisher einzubeziehen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Erst vor wenigen Wochen hatte sich der UN-Kinderrechtsausschuss bei der Frage der Bekanntmachung der Kinderrechte in Deutschland besorgt darüber gezeigt, dass der Kenntnisstand der Kinder über die UN-Kinderrechtskonvention relativ gering ist. Deshalb hat der UN-Ausschuss der Bundesrepublik Deutschland empfohlen, die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Rechte der Kinder fortzusetzen und die aktive Beteiligung von Kindern an öffentlichen Aktivitäten zu fördern.

Anregungen und Praxismaterialien für schulische Projekttage und Projektwochen zu Kinderrechten finden sich auf der Webseite www.schulsache.de des Deutschen Kinderhilfswerkes. Für Eltern und Erziehungspersonen, die sich individuell mit dem Thema Kinderrechte beschäftigen möchten, stellt das Deutsche Kinderhilfswerk Materialien auf www.dkhw.de bereit. Kindgerechte Informationen sind auf www.kindersache.de erhältlich.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 13.12.2022

Ein Bündnis von 12 Verbänden und Organisationen hat in einem Offenen Brief an Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder einen Schutz vor Energiesperren und vor Wohnungsverlust gefordert. In dem Brief begrüßen die Unterzeichnenden die Maßnahmen der Bundesregierung zur Abfederung sozialer Härten. Gleichzeitig schreiben sie: „Allerdings haben wir Sorge, dass die verschiedenen auf den Weg gebrachten Maßnahmen nicht ausreichen oder administrativ zu spät kommen können, um Mieter*innen vielerorts vor einer Überlastung durch die Energiekosten zu schützen und ihnen Sicherheit zu geben. Wir halten ein gesetzliches Kündigungsmoratorium für Mietverträge und ein Verbot von Energiesperren als Sofortmaßnahme für dringend erforderlich, um Sicherheit für die Menschen zu schaffen. Es geht sozusagen um ein letztes Auffangnetz für den Fall, dass vorgelagerte Maßnahmen nicht oder noch nicht greifen werden.“

„Viele Familien und ihre Kinder haben Angst vor der nächsten Heizkosten- und Stromrechnung. Die Ampelkoalition hat hier einiges auf den Weg gebracht hat, aber das reicht einfach nicht. Es muss klar sein, dass kein Kind wegen der Inflation obdachlos werden darf oder im Dunkeln sitzen muss. Viele Familien trifft jetzt die Inflation und die Energiekrise mit unfassbarer Wucht. Dadurch geraten Familien mit geringem Einkommen an oder sogar über die Grenzen ihrer finanziellen Möglichkeiten, viele sind finanziell schlicht am Ende. Die Förderung armer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische Zugänge zu armutsvermeidenden Leistungen gehören auf der Prioritätenliste ganz nach oben“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Gerade in der kalten Jahreszeit, in der viele Menschen daheim bleiben, sind Energiesperren grausam“, gibt Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes zu bedenken. „Man stelle sich nur eine kalte Wohnung ohne Elektrizität vor, in der man sich nicht einmal einen Tee kochen kann. Das droht gerade mehr Bürgerinnen und Bürgern als jemals zuvor“, so Rosenbrock weiter. Noch schlimmer ist nur der Wohnungsverlust, meint Rosenbrock: „Seit Jahren steigen die Mieten und die Zahl der Wohnungslosen. Die sowieso schon angespannte Situation wird sich weiter verschlechtern. Der Verlust der Wohnung muss auf jeden Fall verhindert werden!“

Neben dem Paritätischen Gesamtverband haben das Deutsche Kinderhilfswerk, der Kinderschutzbund, die BAG Wohnungslosenhilfe, der Deutsche Mieterbund, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Volkssolidarität, die Verbraucherzentrale Bundesverband, Tafel Deutschland, Sanktionsfrei, der SoVD und der VdK den Offenen Brief unterzeichnet. Der Offene Brief zum Schutz vor Energiesperren und Wohnungskündigungen kann unter www.dkhw.de/Offener-Brief-Energiepreiskrise heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 07.12.2022

Mit einem Appell für eine Kindergrundsicherung zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz hat heute in Berlin die Online-Fachtagung „Kinderrechte für Alle?! Klassismuskritische Arbeit in Kita und Grundschule“ begonnen. Dabei wurde insbesondere betont, dass es neben einer besseren finanziellen Unterstützung von Armut betroffener Kinder und ihrer Familien auch darauf ankomme, die kulturelle Teilhabe dieser Kinder zu verbessern und ihnen mehr Chancengerechtigkeit im Zugang zu Bildungsangeboten zu garantieren. Denn Armut bedeute nicht nur, ökonomisch benachteiligt zu sein, sie führe damit einhergehend zu schlechteren Chancen auf Erfolg im Schulsystem und auf dem weiteren Bildungsweg von Kindern. Entsprechend müssen auch für das Bildungssystem längst überfällige Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine Benachteiligung von Armut betroffener Kinder und Jugendlicher abbaut. Ausgerichtet wird die Tagung vom Deutschen Kinderhilfswerk im Projekt „Kompetenznetzwerk Demokratiebildung im Kindesalter“, das im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert wird.

„Mein Herzensprojekt ist die Kindergrundsicherung, denn es ist schwer zu ertragen, dass in unserem Land ein Fünftel der Kinder in Armut lebt. Aber mit finanzieller Unterstützung allein lässt sich Ausgrenzung nicht beseitigen. Auch kulturelle Ausgrenzung ist ein wichtiger Faktor und vereitelt oft den sozialen Aufstieg. Deshalb ist diese Fachtagung so wichtig, die sich mit Klassismus und Ausschlussmechanismen gerade in Kitas und Grundschulen befasst. Wichtig ist zudem, dass Kinder ihre Rechte kennen und den Raum haben sie wahrzunehmen. Das ist auch in diesem Jahr, in dem wir 30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland feiern, nach wie vor nötig. Deshalb gehören die Kinderrechte ins Grundgesetz“, sagte Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einem Grußwort zu Beginn der Fachtagung.

„Die Corona-Krise hat zu einer weiteren Verschärfung der Kinderarmut in Deutschland beigetragen. Viele Unterstützungsangebote für arme Kinder und ihre Familien fielen weg, wodurch Bildungsungleichheiten umso offensichtlicher hervortraten. Aktuell treiben der Krieg in der Ukraine sowie eine steigende Inflationsrate die Preise für Energie und Lebensmittel in ungeahnte Höhen, wodurch sich die ohnehin schon prekäre Lage der Betroffenen noch einmal verschlechtert. Doch Armut bedeutet nicht nur, ökonomisch benachteiligt zu sein, sie erschwert auch den Zugang zum kulturellen Leben und zu digitalen Teilhabemöglichkeiten, und sie führt zu schlechteren Chancen auf Erfolg im Schulsystem und auf dem weiteren Bildungsweg von Kindern. Dies stellt einen deutlichen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot der UN-Kinderrechtskonvention dar, das besagt, dass alle Kinder unabhängig ihres Geschlechts, ihrer Herkunft oder ihres sozialen Status die gleichen Rechte besitzen“, betonte Kai Hanke, stellvertretender Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Online-Fachtagung „Kinderrechte für Alle?! Klassismuskritische Arbeit in Kita und Grundschule“ widmet sich der Frage, welche Auswirkungen die oft fest verankerten klassistischen Strukturen sowie Diskriminierungen auf die kinderrechtebasierte Demokratiebildung in Kita, Hort und Ganztag haben und wie man dem in der pädagogischen Praxis begegnen kann: Auf welche Barrieren im Bildungssystem stoßen von sozioökonomischer Benachteiligung betroffene Kinder und ihre Familien? Wie können klassistische Diskriminierungen erkannt und Kinder gezielt geschützt werden? Welche staatlichen Hilfen gibt es und wie gerecht sind diese? Welche Rolle können digitale Medien dabei spielen? Wie können Angebote so gestaltet werden, dass sie alle Kinder erreichen? Im Rahmen der Veranstaltung werden aktuelle wissenschaftliche Ergebnisse sowie Konzepte, Methoden und Erfahrungen aus der Praxis vorgestellt und vor dem Hintergrund gesellschaftlicher und bildungspolitischer Entwicklungen gemeinsam mit den Teilnehmenden diskutiert.

Zur Unterstützung der Demokratiebildung in Kita, Hort und Ganztag betreibt das Deutsche Kinderhilfswerk die Website www.kompetenznetzwerk-deki.de. Auf dieser Seite präsentiert das im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderte Kompetenznetzwerk „Demokratiebildung im Kindesalter“ sich und seine Arbeit und bietet vielfältige Informationsangebote für Fachkräfte der frühkindlichen Bildung und Erziehung. Auf der Website finden die Besucherinnen und Besucher umfangreiche Informationen, Empfehlungen und praxisbezogene Tipps rund um das Thema Demokratiebildung im frühkindlichen und Primarbildungsbereich. Verantwortlich für die Website sind das Deutsche Kinderhilfswerk und das Institut für den Situationsansatz (ISTA) als Träger des Kompetenznetzwerkes. Dieses wird unter dem offiziellen Fördertitel „Kompetenznetzwerk Frühkindliche Bildung und Bildung in der Primarstufe“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 24.11.2022

So lautete die Kernforderung zweier Familienforen mit queeren Familien, die der Familienbeirat im Herbst 2022 durchführte. Queere Eltern berichteten von ihren diskriminierenden Erfahrungen und forderten rechtliche Gleichstellung mit Hetero-Eltern – auch um ihre Kinder besser zu schützen.

Der Familienbeirat geht mit Berliner Familien in Austausch und möchte wissen: Wo drückt der Schuh? Welche Unterstützung benötigen Familien? Was hilft ihnen? Was wünschen sich Berliner Familien? Und was erwarten sie von der Berliner Politik?

Die beiden im September und Oktober dieses Jahres durchgeführten Familienforen fanden in Kooperation mit dem Regenbogenfamilienzentrum in Schöneberg und LesLeFam in Lichtenberg statt.

In beiden Gesprächsrunden waren vor allem soziale und strukturelle Benachteiligungen in Form von Unverständnis bis hin zu offener Diskriminierung ihrer Familienform bzw. ihres Geschlechts auf gesellschaftlicher Ebene, die Ungleichbehandlung beim Abstammungsrecht sowie demütigende Erfahrungen mit Ämtern und Behörden Thema. Nach Ansicht der anwesenden Familien kann allein die queere Community einen geschützten Raum zur freien Entfaltung von Eltern und Kindern bieten. Angebote speziell für Regenbogenfamilien sind daher in der Stadt stark nachgefragt.

Die queeren Familien wünschen sich, dass Berlin seinen Ruf als „offene Stadt“ mehr entsprechen und bei Bundesratsinitiativen zur Verbesserung der rechtlichen Situation von queeren Familien eine Vorreiter*innenrolle übernehmen sollte.

Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen: „Der Familienbeirat möchte durch aufsuchende Arbeit in Erfahrung bringen, wie Familien besser geholfen werden kann. Wir gehen dafür an Orte, wo sich die Familien aufhalten: in Schulen, Kitas, Familienzentren, Elterncafés usw. Die Anregungen der Familien werden dokumentiert und an die Politik weitergegeben. Sie fließen auch in den nächsten Berliner Familienbericht ein, den der Beirat erstellt.

Auch wenn Berlin mit drei Regenbogenfamilienzentren im Bundesvergleich sehr gut ausgestattest ist, müssen viele queere Familien oft lange Fahrwege in Kauf nehmen, um ein Angebot für speziell queere Familien wahrnehmen zu können. Wir danken allen Teilnehmenden der Familienforen für den regen Austausch und den Regenbogenfamilienzentren für ihre wichtige Arbeit.“

Die einzelnen Ergebnisse der beiden Familienforen mit queeren Familien finden Sie auf der Webseite des Familienbeirats (www.familienbeirat-berlin.de):

Weitere Informationen zu den Familienforen des Berliner Beirats für Familienfragen sind auf der Webseite eingestellt.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 01.12.2022

Die ärztliche Versorgung ist eine grundlegende Daseinsvorsorge und muss flächendeckend auch für Kinder gewährleistet sein.

Angesichts der aktuellen Überlastung in den Kinderkliniken ruft der Familienbund der Katholiken die Politik zu schnellem Handeln auf. „Wenn Kinder wegen einer Krankheit mit unmittelbarem Handlungsbedarf nicht unmittelbar behandelt werden können, dann ist ein grundlegendes Recht nicht gewährleistet. Dass so etwas elementar zum Leben Gehörendes gerade nicht gesichert ist, erschüttert mich, und ich frage mich, warum ich keinen gesellschaftlichen und politischen Aufschrei höre“, erklärte heute Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken. „Als aufgrund von Coronainfektionen eine Überlastung der Erwachsenenstationen drohte, sah das ganz anders aus.“

 

Der Familienbund fordert neben Notfallmaßnahmen grundlegende Vorsorgemaßnahmen, um das Problem der Gesundheitsversorgung in und außerhalb der Krankenhäuser anzugehen. In den letzten 30 Jahren wurden über 30 % der Kinderintensivbetten in Deutschland und damit eine grundlegende Gesundheitsversorgung abgebaut. Zusätzlich stehen entsprechende Betten wegen Personalmangels nicht zur Verfügung. „Es ist eine gesellschaftliche Pflicht, hier hinreichende Behandlungskapazitäten vorzuhalten“, führte Hoffmann weiter aus. „Es ist ein Skandal, dass die Kindermedizin schon seit langer Zeit unterfinanziert ist.“

 

Schlechte Abrechnungssysteme mit zu niedrigen Fallpauschalen, fehlendes Personal nicht nur in der Pflege, fehlende niedergelassene Kinderärzte, fehlende Intensivbetten, der Notstand der gesundheitlichen Versorgung von Kindern und ihren Familien zeigt die Auswirkungen eines Gesundheitssystems, das nur nach wirtschaftlichen Kriterien ausgerichtet ist. Das derzeitig akute Problem wirft die Frage auf, wie viel katastrophaler es in den weiteren Wintermonaten noch kommen mag.

 

„Wir haben hier ein Problem, das sowohl erwartbar als auch prophezeit war, und dennoch gab es keinerlei Vorkehrungen. Es lässt mich fragend zurück, wie wir mit unseren Kindern und unserer Zukunft umgehen“, ergänzte Hoffmann.

 

Der Familienbund fordert hier unverzügliches Handeln, denn es muss ein gemeinsames Anliegen aller sein, dass Gesundheitsvorsorge nicht nur für Erwachsene prioritär ist. Dazu gehört auch die finanzielle Aufwertung der Pflegeberufe und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Damit die Quantität und Intensität der Arbeitsbelastung abnehmen, fordert der Familienbund zudem bessere Personalschlüssel. „Die Politik muss verhindern, dass Pflegekräfte in der aktuellen Überlastungssituation den Beruf verlassen und sich die Situation weiter verschlimmert“, so Ulrich Hoffmann. Er appellierte auch an die Allgemeinheit: „Ich möchte auch zur Solidarität von uns allen aufrufen, damit Infektionsketten gebrochen werden“.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 13.12.2022

Wir warten seit einem Jahr auf die Einlösung der Versprechen aus dem Koalitionsvertrag!

Die Ampelregierung ist heute seit einem Jahr im Amt. Aber der angekündigte queerpolitische Aufbruch lässt noch auf sich warten. Dazu erklärt Henny Engels, Mitglied des Bundesvorstands des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Ein Viertel der Legislatur der Ampelregierung ist vergangen. Mit dem Koalitionsvertrag haben die Koalitionsparteien SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP einen queerpolitischen Aufbruch versprochen und zahlreiche Vorhaben zur Verbesserung der Situation queerer Menschen in Aussicht gestellt. Mit der Vorstellung des Eckpunktepapiers für ein neues Selbstbestimmungsgesetz und dem Kick-off zur Umsetzung des Aktionsplans „Queer leben“ der Bundesregierung sind die ersten Schritte getan. Außerdem hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Dienstanweisung Asyl aktualisiert und hiermit der Anwendung des sogenannten Diskretionsgebots konsequent einen Riegel vorgeschoben. Das ist erfreulich. Trotzdem ist bis heute kein einziges Gesetzesvorhaben aus dem queerpolitischen Aufbruch verabschiedet worden.

Noch immer durchlaufen trans* Menschen in Deutschland tagtäglich den pathologisierenden, diskriminierenden und teuren Prozess der Personenstandsänderung wegen des sogenannten Transsexuellengesetzes (TSG). In einer demokratischen Gesellschaft muss die Grundlage staatlichen Handelns der Schutz der persönlichen Freiheit sein und nicht eine ideologisch aufgeladene Ordnungsvorstellung über Geschlechtszugehörigkeit.

Regenbogenfamilien warten seit vielen Jahren auf eine rechtliche Gleichstellung. Fast fünf Jahre nach der #EheFürAlle und über zwei Jahre nach Einführung des dritten Geschlechtseintrags „divers“ fehlt es nun aber noch immer an den erforderlichen rechtlichen Reformen im Familien- und Abstammungsrecht. Die gesellschaftliche Anerkennung und rechtliche Absicherung der Vielfalt an gelebten Familienformen wie Zwei-Mütter-Familien, Zwei-Väter-Familien, Mehrelternfamilien oder Familien mit trans* und intergeschlechtlichen Eltern müssen angegangen werden.

Durch die aktuelle Gesetzeslage entgehen der medizinischen Infrastruktur immer noch Blutspenden von Männern, die Sex mit Männern haben! Außerdem stehen bis heute längst überfällige Reformen im Antidiskriminierungsrecht aus, wie beispielsweise der flächendeckende Ausbau und die nachhaltige Finanzierung eines Netzwerkes zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen gegen Diskriminierung.

Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ*) warten seit einem Jahr darauf, dass die Bundesregierung ihre Versprechen umsetzt! Der Aktionsplan „Queer leben“ ist hier ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings wurden dort überwiegend Punkte erneut bekräftigt, die bereits im Koalitionsvertrag angekündigt waren. Damit der Aktionsplan auch wirklich Leben verändert, müssen die angekündigten Maßnahmen nun umgesetzt und das heißt natürlich auch finanziert werden. Dafür schlägt der LSVD die Einrichtung eines Sonderfonds vor. Denn die LSBTIQ* Community braucht nicht noch mehr Worte der Hoffnung, sondern Taten und Gesetze, die das Leben in Deutschland für alle freier und damit demokratischer gestalten.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 08.12.2022

pro familia fordert Bundesregierung zum Handeln auf und bietet Unterstützung an

Die Bundesregierung hat die Einsetzung einer Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin für diesen Herbst angekündigt. Nun ist das Jahr fast vorbei und die Kommission wurde noch nicht eingesetzt. pro familia fordert die Bundesregierung auf, die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung umgehend einzusetzen. Gleichzeitig weist der Verband auf die vorhandene nationale und internationale Expertise hin und bietet seine Unterstützung an.

„Die Arbeit der Regierungskommission zur reproduktiven Selbstbestimmung darf kein Selbstzweck sein“, erklärt Monika Börding, Vorsitzende des pro familia Bundesverbands. „Ihr Ziel muss sein, eine solide Grundlage für Gesetzesänderungen in dieser Wahlperiode zu erarbeiten. Wenn die Regierung Gesetzesänderungen zum Schwangerschaftsabbruch in dieser Wahlperiode erreichen will, darf sie keine Zeit verlieren, sondern muss die Kommission zügig einsetzen und ihre Arbeit umfassend unterstützen.“

Die Regierung kann dabei auf die Fachkenntnisse und Unterstützung von Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen zu den verschiedenen Aspekten der Regelung des Schwangerschaftsabbruchs zählen. Institutionen der Zivilgesellschaft haben sich in den letzten Jahren intensiv mit den Problemstellungen und mit Lösungsansätzen auseinandergesetzt. Mit seinem heute veröffentlichten Policy-Paper zu einem neuen Regelungsmodell zum Schwangerschaftsabbruch leistet der Deutsche Juristinnenbund einen wichtigen Beitrag zu dieser Auseinandersetzung. Aufbauend auf seine Empfehlungen von 2012 erarbeitet der pro familia Bundesverband ebenfalls eine umfassende Positionierung. Dem Beispiel anderer Regierungen folgend sollte die Bundesregierung die Weltgesundheitsorganisation bitten, den deutschen Gesetzesreformprozess durch ihre wissenschaftliche Expertise zu unterstützen.

Der §218 StGB steht aus guten Gründen auf dem Prüfstand. Die Versorgungslage zum Schwangerschaftsabbruch verschlechtert sich. Die Stigmatisierung und Kriminalisierung Schwangerer und derjenigen, die sie bei einem sicheren Schwangerschaftsabbruch unterstützen, ist nicht länger haltbar.

Es ist geplant, dass sich die Kommission auch mit der Fortpflanzungsmedizin befassen wird. Dies ist ein wichtiger Schritt, denn auf diesem Gebiet besteht erhebliche Rechtsunsicherheit und Bedarf nach einer gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung zu Regelungsoptionen.

Link zum pro familia Positionspapier zum Schwangerschaftsabbruch

Link zum pro familia Positionspapier zu Reproduktionsmedizin

Link zur Richtlinie der WHO „Abortion care guideline“ (2022)

Quelle: Pressemitteilung pro familia vom 08.12.2022

Der Bundestag hat heute beschlossen, dass der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ab 2023 auf 4.260 Euro steigt. Der Finanzausschuss hatte diese Verbesse-rung für Alleinerziehende noch in das Jahressteuergesetz 2022 auf-genommen. „Ein gutes politisches Signal für Alleinerziehende, dass Politik auch ihre besondere Belastung in der Inflationskrise sieht und sie entlasten will“, betont Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). „Auch wenn die Erhöhung besonders für Alleinziehende mit kleinen Ein-kommen eher ein Trostpflaster als ein Kühlschrankfüller ist.“
„Umso wichtiger ist, dass Familienministerin Lisa Paus heute zudem bei Twitter angekündigt hat, dass der nächste Schritt eine Umwand-lung in eine Steuergutschrift für Alleinerziehende sein soll“, unter-streicht Jaspers. „Eine Steuergutschrift wäre ein echter Fortschritt für Alleinerziehende! Denn ein Abzugsbetrag von der Steuerschuld bis hin zu einer Auszahlung würde auch Alleinerziehende mit kleinen und mittleren Einkommen gezielt unterstützen. Damit es zu keiner Schlechterstellung kommt, müsste diese an die maximale Wirkung des jetzigen Entlastungsbetrags anknüpfen und bei ca. 1.900 Euro liegen.“
„Familien mit kleinem Einkommen und somit viele Alleinerziehende und ihre Kinder treffen die steigenden Lebenshaltungspreise und Energiekosten besonders hart“, erläutert Jaspers. „Schnelle Abhilfe durch eine Steuergutschrift ist deshalb wichtig! Auch, weil das höhere Kindergeld ab 2023 im Zusammenspiel mit Unterhaltsvorschuss für viele Alleinerziehende verpufft.“

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 02.12.2022

Kooperationsauftakt von der Familienkasse der BA und dem Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) zum Internationalen Tag der Menschenrechte

Familien stehen täglich vor den unterschiedlichsten komplexen Herausforderungen. Gerade in Zeiten finanzieller Unsicherheit durch Pandemie, Energiekrise und auch Inflation sind Familien von hohen sozialen und finanziellen Risiken betroffen – nicht nur im unteren Bereich der Einkommensverteilung. Sorgen und Nöte sind inzwischen bis weit in die Mittelschicht vorgedrungen und treffen nicht zuletzt insbesondere berufstätige Eltern und, in noch höherem Maße, allein- und getrennterziehende Berufstätige.

Mit der Kooperation zwischen der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) und dem Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) sollen alle Familien und Familienformen im Hinblick auf familienpolitische Leistungen sowie Teilhabe aktiv unterstützt und beraten werden. Ziel ist somit ein serviceorientierter, zielgruppengerechter, niederschwelliger Zugang zu den jeweiligen Leistungen durch enge Zusammenarbeit der beteiligten Akteurinnen und Akteuren und damit die Erhöhung der Inanspruchnahme der verschiedensten Familienleistungen.

Damit dies künftig gut gelingen kann, soll im Rahmen des Netzwerks an möglichst vielen Standorten und vor allem aber auch online das breite Spektrum an Hilfen für Familien und die jeweilige Expertise nach Bedarf kombiniert werden, um betroffene berufstätige Eltern zu unterstützen.

Information, zielgruppengerechte Beratung und Reduzierung von Hilfsbedürftigkeit ratsuchender Familien und Eltern unter besonderer Berücksichtigung der Belange berufstätiger Sorgeberechtigter – das ist also der Anspruch, dem sowohl die Familienkasse der BA als auch der Verband berufstätiger Mütter mit dieser Kooperation gerecht werden möchten. Die notwendige Expertise bringen beide im gegenseitigen Schulterschluss – auf Augenhöhe von Hauptamt und Ehrenamt – ein.

Um dem sozialen Bewusstsein aller Beteiligten Nachdruck zu verleihen, hat man sich für die Unterzeichnung am 09.12.2022 nicht irgendein Datum, sondern den Vortag des Internationalen Tags der Menschenrechte ausgesucht. Kinder haben ein Recht gewaltfrei und armutsfrei gesund aufwachsen zu dürfen. Kinderrechte sind Menschenrechte, das ist auch Anspruch dieser Kooperation.

Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld und Kinderzuschlag finden Familien online unter www.familienkasse.de.

Gemeinsames Statement von Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) und Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende des Verbands berufstätiger Mütter e.V. (VBM) und Initiatorin Equal Pension Day:

„Wir helfen Familien! Für die Familienkasse der BA ist das mehr als nur ein werbewirksamer Ausspruch. In vielen Bereichen geht das nur in einem stetig wachsenden Netzwerk von lokalen Akteurinnen und Akteuren, die das gleiche Ziel vor Augen haben. Mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung mit dem VBM legen wir den hierfür bereits gesetzten Grundsteinen gemeinschaftlich einen weiteren wichtigen Baustein hinzu.

Damit sind wir fachlich nicht nur deutlich breiter aufgestellt – der gegenseitige Blick über den jeweiligen Tellerrand eröffnet uns zudem viele weitere Themen und ermöglicht uns nachhaltig, voneinander und miteinander zu lernen.

Berufstätige Eltern brauchen eine gute Vereinbarkeit von Privatleben und Arbeit, Familien brauchen Infrastruktur, Zeit und Geld. Familien über ihre Ansprüche an Familienleistungen niederschwellig und barrierefrei zu informieren, ist unser gemeinsames Ziel.

Durch Kooperationen wie diese und der daraus resultierenden übergreifenden Zusammenarbeit können wir ein Zeichen setzen, wie es gelingen kann, familienrelevante Dienstleistungen zu kombinieren, zu modernisieren und weiterzuentwickeln, um auch in Zukunft in punkto Familienleistungen in Deutschland noch besser aufgestellt zu sein.“

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. vom 09.12.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 12. Januar 2023

Veranstalter: Netzwerk Familien | eaf Landesverband in der Nordkirche

Ort: Berlin und Livestream

die Transformation stellt den auf Erwerbsarbeit ruhenden Sozialstaat auf die Probe und lässt immer wieder den Ruf nach einem Grundeinkommen aufkommen. Auch in der jüngsten Debatte um das Bürgergeld spielte es eine Rolle.

Welche Lücken und Probleme im bestehenden Sozialsystem, welche Sehnsüchte werden durch das Grundeinkommen angesprochen? Welche Probleme und Fallstricke birgt es? Welche anderen Möglichkeiten haben wir, gute Arbeit und verlässliche soziale Sicherheit im Wandel zu gestalten?

Diese Fragen wollen wir mit Expert*innen aus Wissenschaft und IG Metall diskutieren.

Nähere Informationen und eine Möglichkeit zur Anmeldung für eine Teilnahme vor Ort finden Sie hier: https://www.igmetall.de/download/20221125_einladung_arbeit_einkommen_grundeinkommen_final_ac96ba259fd61327c5a919122be886265ba7aba7.pdf

ANMELDUNG (nur nötig für eine Teilnahme vor Ort (kostenfrei)) bitte bis 06.01.2023 unter https://GesellschaftspolitischeReihe.igmetall.events

Termin: 16. Januar 2023

Veranstalter: SOS-Kinderdorf e.V.

Ort: Berlin

obwohl Deutschland zu den reichsten Ländern der Welt gehört, lebt hierzulande jedes fünfte Kind in Armut. Die Bundesregierung will mit der Einführung der Kindergrundsicherung einen wichtigen Schritt im Kampf gegen Kinderarmut gehen. Die Eckpunkte dieses entscheidenden familienpolitischen Vorhabens sollen Anfang 2023 vorgestellt werden. Wir wollen mit Ihnen diskutieren, ob und wie die Kindergrundsicherung die wirklichen Bedarfe aller Kinder abdecken und dabei z.B. auch auf die Situation von Kindern und Jugendlichen eingehen kann, die in Angeboten der Jugendhilfe leben.

Wie kann die Kindergrundsicherung die Übergänge aus der stationären Unterbringung absichern? Wie kommen die BuT-Leistungen, die in die Kindergrundsicherung einfließen sollen, den Kindern und Jugendlichen einfach und unbürokratisch zugute? Wir laden Sie herzlich dazu ein, diese und weitere Fragen gemeinsam mit unseren Redner*innen zu diskutieren.

Anmelden können Sie sich hier.

Termin: 26. Januar 2023

Veranstalter: Konsortium Elternchance

Die Lebens- und Arbeitswelten von Familien und Fachkräften in der Familienbildung haben sich in den letzten Jahren rasant verändert und  vermehrt zu neuen Herausforderungen im Alltag geführt. Die  andauernden Krisen beschleunigen den Wandel und verschärfen  Alltagssorgen zusätzlich. Während sich viele Familien überlastet fühlen, richten sich andere in einer Art Krisenmodus ein. Zertifizierte  Elternbegleiter:innen sind im kommunalen Kontext zu einer wichtigen  Unterstützungsressource für besonders belastete Familien geworden.  Professionell stehen sie Familien bei. Sie reagieren gezielt auf die  aktuellen Bedarfslagen von Eltern und Kindern und können sie flexibel  unterstützen, ihre Alltagsherausforderungen zu bewältigen.

Wir wollen an dem Tag miteinander ins Gespräch kommen,  Fachimpulse diskutieren und gemeinsam überlegen, welche Chance die  aktuellen Krisen für die Familienbildung darstellt und welche Möglichkeiten insbesondere Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter  haben, um Familien zu entlasten. Was brauchen die Familien und wir  als Fachkräfte in sozial-, bildungs- und fachpolitischer Hinsicht?
Hier eine Auswahl unserer Workshop-Themen:

  • Krisensituationen als Wachstums- und Entwicklungsfaktoren
  • Digitale Elternbegleitung: Mediale und neue Formate als Unterstützung von Familien
  • Arme und benachteiligte Familien in der Krise
  • Bildungschancen: Durch die Krise vermiest?
  • Umgang mit politischen Haltungen und Diskursen in der Krise
  • Ressourcen von Familien in Krisenzeiten

Unser digitales Dialogformat bietet die Gelegenheit, mit viele Adressatengruppen in den Austausch zu kommen. Eingeladen sind  Fachkräfte, Trägervertreter:innen, kommunal und politisch Verantwortliche sowie interessierte Familien. Gemeinsam wollen wir in  schwierigen Zeiten neue Wege der Familienbildungsarbeit ausloten und  entwickeln. 

Anmeldung hier.
Die Teilnahme ist kostenfrei.