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Archiv Pressemitteilung

Familien zielgenau unterstützen – dauerhaften Kinderbonus in Höhe von 78 Euro einführen!

Berlin, 31.08.2022 – Mit Blick auf die weiter steigende Inflation und damit der Preise vor allem für Nahrungsmittel, Verkehr und Energie fordert das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) die Bundesregierung auf, in dem anstehenden dritten Entlastungspaket einen dauerhaften Kinderbonus in Höhe von 78 Euro pro Monat und Kind – dies entspricht der Höhe der derzeit willkürlich gekürzten Grundsicherungsbeträge – einzuführen, um Familien zielgenau zu unterstützen. Dieser Bonus muss gezahlt werden, bis eine angemessene Kindergrundsicherung umgesetzt ist.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die Preise vor allem für Nahrungsmittel, Energie und Verkehr steigen weiter und es ist kein Ende in Sicht. Im Gegenteil: Die höheren Kosten für Gas werden erst im Herbst in den Familien zu Buche schlagen, wenn horrende Nachzahlungen anfallen und monatliche Abschläge erhöht werden. Wir begrüßen es daher sehr, dass die Bundesregierung derzeit ein drittes Entlastungspaket schnürt. Allerdings darf dabei nicht aus dem Blick geraten, wer am stärksten unter den aktuellen Preisanstiegen zu leiden hat und wer daher am stärksten unterstützt werden muss. Es sind vor allem einkommensarme Familien und Haushalte knapp oberhalb der Sozialleistungsgrenze. Bereits jetzt wissen viele Eltern schon nicht mehr, wie sie morgen noch etwas zu Essen auf den Tisch bringen sollen. Dies gilt umso mehr für Alleinerziehenden-Haushalte und Familien mit mehreren Kindern. Und dies nach Jahren der Corona-Krise mit all ihren Einschränkungen und erhöhten Kosten. Es droht eine soziale Katastrophe!“

Altenkamp ergänzt: „Ein dauerhafter Kinderbonus wäre aus unserer Sicht ein geeignetes Mittel, um jetzt schnell zu unterstützen. Dieser muss für alle Kinder und Jugendliche ausgezahlt werden, die hier aufwachsen, mit den Kinderfreibeträgen in der Steuer verrechnet, in den Sozialleistungen anrechnungsfrei gestellt werden und vollständig auch bei Kindern in Alleinerziehenden-Haushalten ankommen. Die Höhe kann sich aus dem ableiten, was Kindern und Jugendlichen derzeit in den Sozialleistungen durch willkürliche Streichungen durch den Staat vorenthalten wird: 78 Euro pro Monat und Kind. Mittelfristig muss das sozioökonomische Existenzminimum für Kinder und Jugendliche neu und realistisch bemessen werden und in der Kindergrundsicherung aufgehen.“

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Pressemitteilung Thema: Zeitpolitik

Teilbericht des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf: Vereinbarkeit für pflegende Angehörige verbessern – Lohnersatzleistung jetzt einführen!

Berlin, 26.08.2022 Anlässlich der heutigen Übergabe des Teilberichts des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf an Bundesfamilienministerin Lisa Paus fordern AWO und  ZFF eine schnelle Umsetzung der Beiratsempfehlungen.

Von derzeit fast fünf Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden über dreiviertel zu Hause und überwiegend von Angehörigen versorgt. Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist damit eine der zentralen familienpolitischen Herausforderungen unserer Zeit und die Situation der pflegenden Angehörigen hat sich unter den Bedingungen der Corona-Pandemie weiter verschärft. In der Folge sind viele pflegende Angehörige – überwiegend Frauen – enormen finanziellen, physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Viele Angehörige stehen dabei vor der enormen Herausforderung, diese Verantwortungsübernahme mit einem Beruf zu vereinbaren.

Kathrin Sonnenholzner, Vorsitzende des Präsidiums der Arbeiterwohlfahrt, erklärt: „Für unsere Gesellschaft ist die Pflege alter Menschen genauso wichtig wie die Betreuung und Erziehung von Kindern. Deshalb muss sie genau so in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung abgesichert werden. Die enormen Leistungen der pflegenden Angehörigen müssen anerkannt werden. Bisher passiert das nicht, denn die bestehenden Instrumente aus Pflege- und Familienpflegezeit reichen bei Weitem nicht aus, um die Vereinbarkeit von informeller Pflege und Erwerbstätigkeit zu verbessern.“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V., ergänzt: „Die Ampelregierung hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, diese unhaltbare Situation für pflegende Angehörige anzugehen. Mit den Empfehlungen des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf liegen nun gute Vorschläge auf dem Tisch, wie die bestehenden Regelungen als steuerfinanzierte Lohnersatzleistung zusammengeführt und analog zum Elterngeld ausgestaltet werden können. Es ist dringend an der Zeit, die Reformvorschläge auf den Weg zu bringen, denn pflegende Angehörige verdienen nicht nur Anerkennung, sondern zügig zeitliche und finanzielle Entlastung.“

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 11/2022

AUS DEM ZFF

„Arbeitsmarkt und Familie: Wie können wir die Arbeitswelt familienfreundlich gestalten?“

Termin: 11. Oktober 2022

Ort: Hotel Aquino, Hannoversche Str. 5B, 10115 Berlin

– Eine Fachtagung des Zukunftsforum Familie e.V. –

Schon länger lässt sich die Erwerbsbeteiligung und die Übernahme von Sorgearbeit miteinander in Einklang bringen – zumindest, wenn wir der politischen Programmatik der vergangenen Jahre Glauben schenken. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler junger Eltern: Eine Mehrheit gibt an, Beruf und Familienarbeit partnerschaftlich vereinbaren zu wollen. Die Realität zeigt allerdings, wo das Modell an Grenzen stößt. Frauen übernehmen weiter den Großteil der Sorgearbeit und gehen vielfach einer nicht existenzsichernden Beschäftigung nach. Männer kehren nach einer kurzen Elternzeit häufig in eine überlange Vollzeittätigkeit zurück.

Verschiedene Trends und Strukturen auf dem Arbeitsmarkt verstärken die Herausforderungen für eine gute Vereinbarkeit. Hierzu zählen u. a. die zunehmende Flexibilisierung, die Verdichtung des Arbeitsaufkommens oder prekäre Beschäftigungsverhältnisse.

Aus Sicht des ZFF müssen gesellschaftliche Rahmenbedingungen, wie auch Arbeitsverhältnisse selbst, so gestaltet sein, dass Sorgearbeit als selbstverständlicher Teil von Erwerbsverläufen ermöglicht wird. Aber wie können diese Rahmenbedingungen mit Blick auf den Arbeitsmarkt ausgestaltet werden? Gemeinsam mit u. a. Prof. Dr. Bettina Kohlrausch und Teresa Bücker, wollen wir in unterschiedlichen Formaten diskutieren, wie der Weg zu einer familienfreundlichen Arbeitswelt aussehen kann.

Wir bitten Sie, sich den Termin vorzumerken und freuen uns, wenn Sie diese Vorankündigung an Interessierte weiterleiten. Die weiteren Details und Informationen, insbesondere zum Programm und zur Anmeldung, werden Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung zugehen.                                               

Gefördert vom

        

SCHWERPUNKT I: Selbstbestimmungsgesetz

Bundesfamilien- und Bundesjustizministerium bringen Ablösung des Transsexuellengesetzes auf den Weg

Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann haben heute gemeinsam die Eckpunkte für das Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt.  Das Gesetz soll das Transsexuellengesetz von 1980 ablösen, das in wesentlichen Teilen verfassungswidrig ist. Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen werden künftig die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen.

Dazu erklärt Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Selbstbestimmt leben zu können ist fundamental für alle Menschen. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und der Schutz vor Diskriminierung – das sind Rechte, die im Grundgesetz garantiert werden, und zwar für alle Menschen. Das Transsexuellengesetz stammt aus dem Jahr 1980 und ist für die Betroffenen entwürdigend. Wir werden es nun endlich abschaffen und durch ein modernes Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Heute ist daher ein guter Tag für die Freiheit und für die Vielfalt in unserem Land. Das Selbstbestimmungsgesetz wird das Leben für transgeschlechtliche Menschen verbessern und geschlechtliche Vielfalt anerkennen. Die Gesellschaft ist an vielen Stellen weiter als die Gesetzgebung. Wir sind als Regierung angetreten, den rechtlichen Rahmen für eine offene, vielfältige und moderne Gesellschaft zu schaffen.“

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt: „Das Selbstbestimmungsgesetz berührt eine grundlegende Frage unseres Zusammenlebens: Wie ernst meinen wir es mit dem Schutz der persönlichen Freiheit? Nicht alle Menschen identifizieren sich mit dem Geschlecht, das beim Standesamt für sie eingetragen ist. Das ist Teil der Vielfalt des Lebens. Das geltende Recht behandelt die betreffenden Personen wie Kranke. Dafür gibt es keine Rechtfertigung. Die Schaffung eines neuen Selbstbestimmungsgesetzes ist deshalb überfällig. Wir gehen dieses Vorhaben nun endlich an – so wie viele andere gesellschaftspolitische Reformen, die andere lange verschleppt haben. Uns geht es nicht darum, die sozialen Verhältnisse auf den Kopf zu stellen; uns geht es um die Einlösung eines zentralen Versprechens des Grundgesetzes: das Versprechen gleicher Freiheit und gleicher Würde aller Menschen.

Durch das Selbstbestimmungsgesetz soll es erstmals eine einheitliche Regelung für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen zur Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen geben. Durch eine Erklärung vor dem Standesamt soll eine Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen möglich sein. Die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren sollen nach dem Selbstbestimmungsgesetz nicht länger erforderlich sein. Das Selbstbestimmungsgesetz bezieht sich ausschließlich auf die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen. Wenn eine Person neben der Personenstandsänderung auch körperliche geschlechtsangleichende Maßnahmen anstrebt, wird dies wie bisher auf Grundlage fachmedizinischer Regelungen entschieden.

Weitere Informationen und das Eckpunktepapier finden Sie hier:  www.bmfsfj.de/selbstbestimmungsgesetz

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.06.2022

Zum Eckpunktepapier zum Selbstbestimmungsgesetz erklärt der Sprecher für LSBTI der FDP-Fraktion Jürgen Lenders:

„Mit dem Selbstbestimmungsgesetz überwinden wir das entwürdigende Transsexuellengesetz und verbessern die Rechtslage für transgeschlechtliche Menschen. Diese wichtige Gesetzesinitiative hat die Ampelkoalition bereits im ersten Regierungsjahr gestartet. Die Gutachten und das Amtsgerichtsverfahren werden endlich abgeschafft. Diese waren für die Betroffenen belastend und entwürdigend. Künftig werden Menschen die Möglichkeit haben, ihren Vornamen und Geschlechtseintrag im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Zudem werden die Möglichkeiten zur sachkundigen, ergebnisoffenen und kostenlosen Beratung ausgebaut. Ein guter Tag für die Selbstbestimmung.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 30.06.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung zur Überwindung des Transsexuellengesetzes und für die Etablierung eines modernen Selbstbestimmungsgesetzes. Dieses muss sich zuallererst am Wohl und besten Interesse des Kindes ausrichten. Die vergangenen Jahrzehnte haben vielfach gezeigt, welch körperliches Leid und seelische Schäden bei Kindern hervorgerufen werden können, wenn Entscheidungen zu ihrer geschlechtlichen Identität ohne sie und gegen ihren Willen getroffen werden.

„Die Entscheidung über die geschlechtliche wie sexuelle Identität kann keinem Menschen durch Eltern, Mediziner*innen oder Mitarbeiter*innen von Standesämtern abgenommen werden. Nur jeder Mensch selbst kann für sich wahrnehmen und feststellen, als welche Person man verortet werden möchte. Eine solche, zutiefst individuelle und persönliche Entscheidung benötigt Zeit, Geborgenheit und Unabhängigkeit. Niemand kommt als fertiger Mensch zur Welt. Und so, wie sich unser Charakter und unsere Vorstellungen von der Welt erst nach und nach entwickeln und ausprägen, benötigt auch die Erkenntnis über unsere geschlechtliche und sexuelle Zuordnung Zeit – mitunter ein Leben lang“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Vor diesem Hintergrund fordert das Deutsche Kinderhilfswerk die Bundesregierung auf, den gesellschaftlichen Dialog um das Selbstbestimmungsrecht zu forcieren und die Rechte der Kinder dabei in den Mittelpunkt zu stellen. „Viel zu lang wurden Menschen kategorisiert und in Schubladen gesteckt, ohne sie zu beteiligen und viel zu oft wurden Entscheidungen getroffen, unter den Menschen noch Jahrzehnte später litten. Deswegen sollte unstrittig sein, dass auf nicht notwendige Zuordnungen und medizinisch nicht erforderliche Eingriffe verzichten werden kann.“ Mit Blick auf die 1992 von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierte UN-Kinderrechtskonvention führt Thomas Krüger weiter aus: „Jedes Kind hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und ein Höchstmaß an erreichbarer Gesundheit. Die Entwicklung jedes Kindes ist in größtmöglichen Umfang zu gewährleisten, kein Kind darf wegen seines Geschlechts diskriminiert werden.“

„Um den notwendigen gesellschaftlichen Diskurs frei von Ängsten, Vorurteilen und Scham führen zu können, benötigt es Information, Beratungsangebote und Bildung“, meint der Präsident der Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger. „Neben der weiterhin zwingend notwendigen Aufklärung von medizinischem Personal und Mitarbeitenden in Behörden und Verwaltungen, ist es unerlässlich auch werdende Eltern und pädagogische Fachkräfte über die Vielfalt und Varianz geschlechtlicher und sexueller Ausprägungen zu informieren und ihnen Beratungsangebote zur Verfügung zu stellen. Im Fokus sollte dabei die Botschaft stehen, dass jeder Mensch einzigartig, wertvoll und liebenswert ist.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 30.06.2022

LSVD begrüßt Eckpunktepapier zum Selbstbestimmungsgesetz

Berlin. 30.06.2022. Heute haben Bundesministerin Lisa Paus und Bundesminister Dr. Marco Buschmann erste Eckpunkte für ein Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt. Künftig sollen trans*-, nicht-binäre und intergeschlechtliche Menschen ihren Personenstand beim Standesamt ändern können – ohne psychologische Gutachten, medizinische Atteste und teure Gerichtsverfahren. Dazu erklärt Henny Engels aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der LSVD begrüßt das heute vorgestellte Eckpunktepapier zum Selbstbestimmungsgesetz. Damit ist der erste Schritt getan, um die geschlechtliche Selbstbestimmung von trans*- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen zu gewährleisten und das grundrechtswidrige Transsexuellengesetz (TSG) endlich zu beerdigen. Faktenfreien Angstkampagnen, die trans*-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen als Feindbilder und Gefahr für die Gesellschaft phantasieren, muss mit einer sachlichen und unaufgeregten Berichterstattung begegnet werden.

Immer wieder hatte das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass die im TSG gestellten Anforderungen für eine Änderung des Personenstandes gegen die Grundrechte verstoßen. Noch immer müssen trans*- Menschen ein demütigendes und langwieriges gerichtliches Verfahren mit zwei Begutachtungen über sich ergehen lassen. Dieses Verfahren ist nicht nur teuer, sondern auch unwürdig für die Betroffenen. So mussten oft etwa auch Fragen zum Masturbationsverhalten oder zur Unterwäsche beantwortet werden. Trans*- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen wird die Selbstbestimmung immer noch massiv erschwert.

Die rechtliche Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags im Personenstand bei Volljährigen soll mit dem zukünftigen Selbstbestimmungsgesetz beim Standesamt möglich sein – ohne Gutachten, Atteste oder Gerichtsbeschlüsse. Die Selbstauskunft der Person soll künftig ausreichen. Die Rechte von trans*- und intergeschlechtlichen Menschen sollen durch ein sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot gestärkt werden.

Das angekündigte Gesetz sieht für Jugendliche ab 14 Jahren vor, dass sie für die Abgabe der Erklärung über den Geschlechtseintrag auf die Zustimmung der Eltern angewiesen sind. Wollen die Eltern diese Zustimmung nicht erteilen, kann diese durch das Familiengericht ersetzt werden. Diese Lösung entspricht nicht der zunehmenden Entscheidungs- und Verantwortungsfähigkeit, die Jugendlichen in anderen Rechtsbereichen, wie beispielsweise der Wahl der Religion oder der Wahl über einen Beruf zugetraut wird. Der Antrag beim Familiengericht stellt vor dem Hintergrund des familiären Zusammenlebens eine extrem hohe Hürde dar.

Den Ausbau von Beratungsangeboten begrüßt der LSVD – es ist zudem begrüßenswert, dass keine Beratungspflicht und damit Verfahrenserschwernis durch die Hintertür angedacht ist.

Auch möchte die Bundesregierung trans*- und intergeschlechtliche Menschen für erlittenes Leid durch Körperverletzungen, wie Zwangssterilisationen oder Zwangsscheidungen entschädigen. Dieser Schritt ist seit Jahrzehnten überfällig. Der Gesetzgeber sollte die Hürden für diese Entschädigungen niedrig halten.

Leider enthält das Eckpunktepapier keine abschließende Regelung zu trans* Elternschaft. Nach derzeitiger Rechtslage werden transgeschlechtliche Eltern im Geburtenregister mit ihrem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht eingetragen. Beispielsweise wird ein trans* Mann, der ein Kind geboren hat, in der Geburtsurkunde derzeit als Mutter eingetragen. Damit geht ein Zwangsouting einher; zudem entstehen massive Probleme im Alltag. Der Gesetzgeber kündigt hier immerhin eine Interimslösung an, verweist im Übrigen aber auf die anstehende Novelle des Abstammungsrechts. Diese Reform muss nun endlich kommen!

Hintergrund

In einer demokratischen Gesellschaft muss Grundlage staatlichen Handelns der Schutz der persönlichen Freiheit sein und nicht ideologisch aufgeladene Ordnungsvorstellungen über Geschlechtszugehörigkeit.

Der LSVD sieht im Kampf um Selbstbestimmung für nicht-binäre, trans*- und intergeschlechtliche Menschen die konsequente Fortsetzung feministischer, emanzipatorischer und der Freiheit verpflichteter bürgerrechtlicher Politik. Deshalb setzen wir uns mit Nachdruck für ein echtes Selbstbestimmungsgesetz ein. Das ist seit Jahrzehnten überfällig. Die Verwirklichung der Menschenrechte für nicht-binäre, trans*- und intergeschlechtliche Menschen duldet keinen Aufschub mehr.

12 Antworten auf Fragen zum Thema Selbstbestimmungsgesetz und Trans*geschlechtlichkeit – Die Broschüre informiert in kurzen Abschnitten und liefert konkrete Argumente gegen die kursierenden Falschinformationen und Vorurteile. Sie kann kostenfrei unter presse@lsvd.de bestellt werden bzw. steht als pdf zum Download bereit.

„Gegen trans*feindliche Berichterstattung, für einen respektvollen und sachlichen Umgang!“ – Für eine respektvolle und menschenwürdige Berichterstattung, die Diskriminierung entgegenwirkt

Das Selbstbestimmungsgesetz: Antworten zur Abschaffung des Transsexuellengesetz (TSG) – Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Menschenrechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.

Mit Ihrer Spende und / oder Mitgliedschaft können Sie uns und unsere Arbeit für „Menschenrechte, Vielfalt und Respekt“ unterstützen. Vielen Dank.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 30.06.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Sachverständigengremium soll Potenziale und Teilhabe älterer Menschen untersuchen

Mit dem Thema „Alt werden in Deutschland – Potenziale und Teilhabechancen“ wird sich die Neunte Altersberichtskommission der Bundesregierung befassen, die am 6. Juli von Bundesseniorenministerin Lisa Paus berufen wurde.

Lisa Paus: „Es gibt unzählige Aspekte des Älterwerdens. Die Erfahrungen und Herausforderungen sind unterschiedlich: Ob es um die große Gruppe der Babyboomer geht, um Menschen mit Migrationsgeschichte oder die queere Community. Mit dieser Vielfalt des Älterwerdens und den darin liegenden Potenzialen werden sich die Expertinnen und Experten der Neunten Altersberichtskommission in den nächsten zwei Jahren beschäftigen.“

Vielfalt und Teilhabe

Alt werden in Deutschland ist geprägt von großer Vielfalt. Die Sachverständigenkommission soll in ihrem Bericht die Unterschiedlichkeit der Lebenssituationen älterer Menschen aufzeigen. Bei der Beschreibung der Heterogenität des Alters und der Teilhabemöglichkeiten älterer Menschen sollen wesentliche Veränderungen der letzten Zeit sowie zu erwartende Entwicklungen in der nahen Zukunft aufgezeigt werden. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung der kommenden Jahre soll außerdem auf die Generation der Baby-Boomer geschaut und herausgearbeitet werden, welche gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen und Chancen mit deren Älterwerden in Zukunft voraussichtlich entstehen werden.

Der Expertenbericht soll bis Ende März 2024 vorliegen. Die Arbeit der Sachverständigenkommission wird begleitet von der Geschäftsstelle Altersberichte der Bundesregierung am Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA).

Die Mitglieder der Neunten Altersberichtskommission:

Prof. Dr. Martina Brandt (Vorsitzende), Technische Universität Dortmund

Prof. Dr. Antonio Brettschneider, Fachhochschule Köln

Prof. Dr. Eva-Marie Kessler, Medical School Berlin

Prof. Dr. Susanne Kümpers, Hochschule Fulda

Prof. Dr. Sonia Lippke, Jacobs University Bremen

Prof. Dr. Ralf Lottmann, Hochschule Magdeburg-Stendal

Prof. Dr. Klaus Rothermund, Universität Jena

Prof. Dr. Liane Schenk, Charité Berlin

Prof. Dr. Clemens Tesch-Römer, Direktor des DZA

Prof. Dr. Andrea Teti, Universität Vechta

Prof. Dr. Dr. Hürrem Tezcan-Güntekin, Alice Salomon Hochschule Berlin

Die Altersberichte

Die Altersberichte der Bundesregierung gehen zurück auf einen Beschluss des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 1994. Danach hat die Bundesregierung dem Bundestag in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Lebenssituation der älteren Menschen in der Bundesrepublik Deutschland vorzulegen. Die Berichte werden durch weisungsunabhängige Sachverständigenkommissionen erarbeitet, die mit Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachrichtungen besetzt sind.

Bislang erschienene Altersberichte:

  • 2020: Achter Altersbericht „Ältere Menschen und Digitalisierung“
  • 2016: Siebter Altenbericht „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“
  • 2010: Sechster Altenbericht „Altersbilder in der Gesellschaft“
  • 2006: Fünfter Altenbericht „Potenziale des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft – Der Beitrag älterer Menschen zum Zusammenhalt der Generationen“
  • 2002: Vierter Altenbericht „Risiken, Lebensqualität und Versorgung Hochaltriger – unter besonderer Berücksichtigung demenzieller Erkrankungen“
  • 2001: Dritter Altenbericht „Alter und Gesellschaft“
  • 1998: Zweiter Altenbericht „Wohnen im Alter“
  • 1993: Erster Altenbericht zur „Lebenssituation älterer Menschen“

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/aeltere-menschen/aktiv-im-alter/altersberichte-der-bundesregierung

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.07.2022

Bundesfamilienministerium verlängert Frauenförderprogramm „Stark im Beruf“

Das Bundesfamilienministerium setzt das Programm „Stark im Beruf“ zur Erwerbsförderung von Müttern mit Migrationsgeschichte bis zum Ende dieses Jahres fort. Damit können die bundesweit über 80 Kontaktstellen weiterhin Migrantinnen mit Familienverantwortung in Jobs und Ausbildung vermitteln. Aktuell profitieren davon insbesondere geflüchtete Mütter aus der Ukraine.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „‚Stark im Beruf‘ ist erfolgreich und hat schon vielen Frauen geholfen. Mit dem Programm eröffnen wir Müttern mit Migrationsgeschichte nicht nur einen Weg in gute Arbeit, sondern auch längerfristige Perspektiven in Deutschland. Deshalb freue ich mich, dass wir ‚Stark im Beruf‘ verlängern konnten. Die Nachfrage ist unverändert hoch und es gewinnen alle: die Frauen erhalten eine berufliche Perspektive, die Unternehmen bekommen hochmotivierte Arbeitskräfte.“

Das Programm „Stark im Beruf“ begleitet Migrantinnen mit einer Kombination aus mehrmonatigen Coachings und Frauenkursen individuell auf ihrem Weg in eine Beschäftigung. Da die Teilnehmerinnen Mütter sind, finden die Kurse in der Regel in Teilzeit statt. Der Mix aus sozialpädagogischer Begleitung bei Jobeinstieg, Sprachtraining für die Berufspraxis und Peer-to-Peer-Unterstützung in den Kursen hat sich bewährt, so dass es kaum Abbrecherinnen gibt. Die rund 80 Kontaktstellen in ganz Deutschland haben seit 2015 rund 17.500 Mütter mit gutem Erfolg in die Erwerbstätigkeit begleitet: Ein Drittel wechselte in eine Ausbildung oder hochwertige Beschäftigung, einem weiteren Drittel gelang durch Qualifizierungen erste Schritte auf dem Arbeitsmarkt.

Nach dem Auslaufen der Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zum 30. Juni 2022 setzt das Bundesfamilienministerium nun Bundesmittel ein, so dass „Stark im Beruf“ zumindest bis Ende 2022 und bis zum Beginn eines verwandten ESF Plus-Förderprogramms des Bundesarbeitsministeriums weiterlaufen wird.

Weitere Informationen finden Sie auf www.starkimberuf.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.06.2022

Neue Studienergebnisse des Alterssurvey veröffentlicht

Die Corona-Pandemie hat alle vor große Herausforderungen gestellt und viel Flexibilität erfordert. Gerade Menschen, die Angehörige, Nachbar*innen oder Freund*innen pflegen und zugleich erwerbstätig sind, mussten ihren Alltag umorganisieren. Neue Ergebnisse des Deutschen Alterssurveys zeigen, dass insbesondere zu Beginn der Pandemie 2020 mehr Menschen im erwerbsfähigen Alter Unterstützung und Pflege für andere übernommen haben als noch im Jahr 2017. Im Winter 2020/21 lag die Beteiligung an Unterstützung und Pflege wieder auf einem ähnlichen Niveau wie vor der Pandemie.

Dabei wird deutlich, dass Frauen nicht nur häufiger als Männer unterstützen und pflegen, sondern auch mit größerem Zeitaufwand: Im Winter 2020/21 brachten sie insgesamt 11,5 Stunden pro Woche im Vergleich zu 7,5 Stunden bei Männern auf. Gerade beim zeitlichen Umfang zeigt sich, dass Erwerbstätigkeit kaum mit zeitintensiver Pflege kombinierbar ist: Während Nicht-Erwerbstätige im Schnitt 17,2 Stunden pro Woche für Pflegeaufgaben aufbringen, sind es bei Erwerbstätigen 7,6 Stunden pro Woche.

Bundesseniorenministerin Lisa Paus: „Pflegende Angehörige leisten einen unschätzbaren Dienst für ihre Familien und für unsere Gesellschaft. Um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu verbessern, wurden gleich zu Beginn der Pandemie Sonderregelungen für akute Pflegesituationen, für die Pflegezeit und die Familienpflegezeit auf den Weg gebracht. Das reicht aber nicht. In Zeiten großer Krisen brauchen wir einander ganz besonders. Ich setze mich dafür ein, dass diejenigen, die ihre Arbeitszeit für die Pflege reduzieren, eine Lohnersatzleistung erhalten und damit finanziell abgesichert sind. So wie junge Eltern Elterngeld erhalten, muss auch pflegenden Angehörigen ein Familienpflegegeld zustehen.“

Schnelle Hilfe für Angehörige durch das Pflegetelefon

Pflegende Angehörige tragen viel Verantwortung. Um sie dabei zu unterstützen und schnelle Hilfe zu leisten, stehen Expert*innen des Pflegetelefons, als bundesweites Beratungs- und Informationsangebot des Bundesseniorenministeriums, für Fragen rund um die Pflege und insbesondere zur Familienpflegezeit zur Verfügung. Das Pflegetelefon ist von Montag bis Donnerstag zwischen 9.00 und 18.00 Uhr unter der Rufnummer 030 20179131 und per E-Mail an info@wege-zur-pflege.de zu erreichen.

Über die Befragung

Die erhobenen Daten des Alterssurveys stammen aus dem Sommer 2020, dem Beginn der Pandemie, sowie aus dem Winter 2020/21, der durch den zweiten Lockdown, aber auch durch den Impfstart für vulnerable Gruppen bestimmt war. Zum Vergleich wurde die Befragung aus dem Jahr 2017 herangezogen. Die ausgewerteten Angaben stammen von Personen im erwerbsfähigen Alter von 46 bis 65 Jahren.

Untersucht wurde der Zusammenhang von Unterstützungs- und Pflegeaufgaben mit der Erwerbsarbeit bei Personen im Alter von 46 bis 65 Jahren.

Die detaillierten Ergebnisse sind nachzulesen in: Ehrlich, U., Kelle, N., & Bünning, M. (2022). Pflege und Erwerbsarbeit: Was ändert sich für Frauen und Männer in der Corona-Pandemie [DZA Aktuell 02/2022]. Berlin: Deutsches Zentrum für Altersfragen.

Online finden Sie die Studie unter: https://www.dza.de/fileadmin/dza/Dokumente/DZA_Aktuell/DZA-Aktuell_02_2022_Pflege-und-Erwerbsarbeit_final.pdf

Der Deutsche Alterssurvey (DEAS)

Der Deutsche Alterssurvey (DEAS) ist eine repräsentative Quer- und Längsschnittbefragung von Personen in der zweiten Lebenshälfte. Im Rahmen der Studie werden seit mehr als zwei Jahrzehnten Menschen auf ihrem Weg ins höhere und hohe Alter regelmäßig befragt. Seit Beginn der Corona-Pandemie fanden zwei Erhebungen des Deutschen Alterssurveys statt, bei denen jeweils Personen befragt wurden, die zuvor schon mindestens einmal an der Studie teilgenommen hatten. An der Befragung im Sommer 2020 (8. Juni bis 22. Juli 2020) haben 4.823 Personen ab einem Alter von 46 Jahren teilgenommen, bei der Befragung im Winter 2020/21 (04. November 2020 bis 1. März 2021) waren es 5.402 Personen. Der Deutsche Alterssurvey wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.06.2022

Agenda bis 2023 auf jährlicher Sitzung festgelegt

Unter dem Vorsitz von Bundesfamilienministerin Lisa Paus und der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, ist heute der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Berlin zusammen gekommen. Die Mitglieder haben sich auf Grundlage ihrer „Gemeinsamen Verständigung“ von Juni 2021 auf eine Agenda verständigt, die weitere Schritte für einen verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung für die nächsten zwei Jahre festlegt.

So wird der Nationale Rat wichtiger Partner der vom Bundesfamilienministerium und der Unabhängigen Beauftragten entwickelten bundesweiten Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne werden, die im Herbst starten wird. Gemeinsames Ziel ist, das Thema Kinderschutz in die grundständige Ausbildung aller relevanten Berufe zu bringen. Für die Entwicklung und Umsetzung wiederkehrender Dunkelfelderhebungen soll ein Zentrum für Prävalenzforschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen eingerichtet werden. Darüber hinaus enthält die Agenda Maßnahmen für spezifische und bedarfsgerechte Hilfen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, für eine kindgerechtere Justiz, den Schutz vor sexueller Ausbeutung mittels digitaler Medien sowie spezifische Hilfen für minderjährige Betroffene des Menschenhandels.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Wir alle im Nationalen Rat sind davon überzeugt, dass wir mehr zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung erreichen müssen und können! Ich freue mich, dass wir uns heute auf eine Agenda für die nächsten beiden Jahre verständigt haben, die auch konkrete Maßnahmen vorsieht. Dieses Thema gerade in der Ausbildung der entsprechenden Berufe zu etablieren, finde ich äußerst wichtig. Genauso, wie den Schutz vor sexueller Ausbeutung durch digitale Medien zu verbessern – schließlich haben die allermeisten Kinder und Jugendlichen irgendwann ein Smartphone. Wir alle müssen uns weiterhin gemeinsam anstrengen, um Strukturen und Abläufe zu verbessern. Dafür werden wir viel Überzeugungsarbeit leisten und als Verantwortliche an unsere Grenzen gehen müssen. Mit weniger dürfen und wollen wir uns aber nicht zufriedengeben.“

Kerstin Claus, Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM):

„Ich freue mich, dass wir mit dem Nationalen Rat ein Gremium für den kontinuierlichen Austausch haben, damit wir voneinander lernen, welche Konzepte für Schutz und Hilfe in Institutionen, in Netzwerken und vor Ort funktionieren und diese zielgerichtet eingeführt, ausgebaut und umgesetzt werden. Indem wir das Thema sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen vielfältig besprechbar machen, schränken wir Räume für Täter und Täterinnen ein. Im Nationalen Rat sind Expertise und Entscheider:innen vertreten, die für die Verbesserung von Schutz und Hilfen auf verschiedenen Ebenen Verantwortung tragen. Als Unabhängige Beauftragte ist es mir wichtig, mich hierfür stark zu machen.

Über den Nationalen Rat

Der Nationale Rat setzt sich für ein dauerhaftes und entschlossenes Handeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung und für bessere Hilfestrukturen für Betroffene ein. Beteiligt sind Verantwortungsträgerinnen und -träger aus Politik, Wissenschaft, Fachpraxis, Zivilgesellschaft sowie Betroffene. Das Gremium auf Spitzenebene mitsamt fünf thematischer Arbeitsgruppen umfasst insgesamt über 300 Mitwirkende. Seit der Konstituierung im Dezember 2019 durch das Bundesfamilienministerium und dem damaligen Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs arbeitet der Nationale Rat zu den Schwerpunktthemen Schutz, Hilfen, kindgerechte Justiz, Schutz vor Ausbeutung, internationale Kooperation sowie Forschung und Wissenschaft. Im Koalitionsvertrag hat die Regierungskoalition vereinbart, den Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt zu verstetigen.

Weitere Informationen unter: www.nationaler-rat.de

Die „Agenda 2022-2023“ sowie die „Gemeinsame Verständigung“ des Nationalen Rates finden Sie unter:

www.nationaler-rat.de/Ergebnisse.de

www.bmfsfj.de

www.beauftragte-missbrauch.de

Quelle: Pressemitteilung Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 29.06.2022

„Mit der Streichung des Bundesprogramms Sprach-Kitas lässt der Bund 6.900 Kitas – und somit jede achte – im Regen stehen und mit ihnen 500.000 Kinder und 7.500 Fachkräfte. Betroffen sind hiervon vor allem Kitas in sozialen Brennpunkten, in denen Kinder ganz besonders auf Unterstützung angewiesen sind. Damit zeigt die Bundesregierung ihr wahres Gesicht“, kommentiert Heidi Reichinnek, Kinder- und Jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, das von der Bundesregierung verkündete Ende des Bundesprogrammes „Sprach-Kitas“. Reichinnek weiter:

„Die Corona-Krise schlägt immer noch voll durch mit erhöhten Förderbedarfen auch im sprachlichen Bereich. Hinzu kommen neue Bedarfe durch den Krieg in der Ukraine. Aber Familienministerin Lisa Paus fällt dazu nichts Besseres ein, als erst einmal die Sprach-Kitas zu kürzen und die Zukunft des Gute-Kita-Gesetzes vor einem angekündigtem Krisenwinter in Frage zu stellen. Das ist soziale Kälte, die wir nicht hinnehmen werden.

DIE LINKE wehrt sich gegen die angekündigten Kürzungen. Statt eines Abbaus im sozialen Bereich brauchen wir eine zukunfts- und krisenfeste Infrastruktur auch im Bereich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Förderung. Daher streiten wir für ein Kita-Qualitätsgesetz. Der Bund muss sich endlich dauerhaft und verlässlich an den steigenden Kitakosten beteiligen und soziale Maßstäbe formulieren. Frau Paus muss liefern.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 12.07.2022

Der Bundesrat hat am 8. Juli 2022 die ersatzlose Streichung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche in Paragraf 219a Strafgesetzbuch gebilligt. Der Bundestag hatte die Aufhebung am 24. Juni 2022 beschlossen.

Künftig können Ärztinnen und Ärzte ausführlich über Möglichkeiten zum Abbruch einer Schwangerschaft informieren, ohne mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen zu müssen. Schwangere sollen so einfacher als bisher Ärztinnen und Ärzte für eine Abtreibung finden können, heißt es in der amtlichen Gesetzesbegründung.

Irreführende Werbung bleibt verboten

Geändert wird auch das Heilmittelwerbesetz: Es erfasst künftig sowohl medizinisch indizierte als auch medizinisch nicht indizierte Schwangerschaftsabbrüche. Irreführende oder abstoßende Werbung für alle Arten von Schwangerschaftsabbrüchen bleibt damit weiter verboten. So werde sichergestellt, dass die Aufhebung des Werbeverbots nicht zu Lücken im grundrechtlich gebotenen Schutzkonzept für das ungeborene Leben führt, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Auch das Schwangerschaftskonfliktgesetz wird ergänzt. Demnach ist es Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen, Krankenhäusern sowie Ärztinnen und Ärzten gestattet, sachlich und berufsbezogen über die Durchführung einer Abtreibung zu informieren, die unter den Voraussetzungen von Paragraf 218a Absatz 1 bis 3 Strafgesetzbuch erfolgt.

Rehabilitation früherer Verurteilter

Durch eine neue Regelung im Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch sollen strafgerichtliche Urteile, die seit dem 3. Oktober 1990 wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch ergangen sind, aufgehoben und noch laufende Verfahren eingestellt werden, um die verurteilten Ärztinnen und Ärzte zu rehabilitieren.

Entschädigung für verurteilte Homosexuelle

Zudem verlängert das Gesetz die Frist zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen für Personen, die nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt worden waren, bis einschließlich 21. Juli 2027.

Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Quelle: Beschluss Plenarsitzung des Bundesrates am 08.07.2022

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (20/2688) weitere Erleichterungen für junge Eltern. Konkret geht es ihr darum, einen 28-tägigen Elternschutz für den zweiten Elternteil ab Geburt des Kindes einzuführen. Um frühzeitig den Aufbau einer engen Bindung zwischen dem zweiten Elternteil und dem neugeborenen Kind zu ermöglichen sowie eine partnerschaftliche Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit zu erreichen, seien weitere verbindliche Maßnahmen und Anreize notwendig, schreiben die Abgeordneten.

Sie verlangen von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (2019/1158) umzusetzen, das bestehende Mutterschutzgesetz zu einem Elternschutzgesetz weiterzuentwickeln und darin einen Rechtsanspruch auf Elternschutz festzuschreiben, der eine bezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung von 28 Kalendertagen für den zweiten Elternteil oder für eine von der leiblichen Mutter benannte soziale Bezugsperson ab Geburt des Kindes vorsieht. Dabei müsse darauf geachtet werden, dass erstens eine Entgeltfortzahlung von 100 Prozent geleistet werde. Zweitens müsse ein Rückkehrrecht auf den früheren Arbeitsplatz und drittens ein Diskriminierungs- und Kündigungsverbot im Zusammenhang mit dem Elternschutz geschaffen werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 364 vom 11.07.2022

Aus der Sicht von Sachverständigen für Kinder-, Jugend- und Familienpolitik wird das Aufstiegsversprechen, jedem Kind das Erklettern der Erfolgsleiter durch hochwertige Bildung zu ermöglichen, in Deutschland nicht eingelöst. Stattdessen sei zu erkennen, dass Armut das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen präge und sich dies auch auf das Bildungssystem auswirke, hieß es übereinstimmend während eines öffentlichen Fachgespräches des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung am Mittwochabend zum Thema „Hochwertige Bildung als nachhaltiges Mittel gegen Armut und soziale Ungleichheit im Sinne der SDGs“.

Seit 2005 sei in Deutschland der Zustand zu beklagen, dass konstant jedes fünfte Kind in Armut aufwächst, sagte Antje Funcke, Senior Expert für Familie und Bildung bei der Bertelsmann Stiftung. 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche seien davon betroffen. „Armut ist für diese Kinder häufig ein Dauerzustand, weil es sehr schwierig ist, dem SGB II-Bezug zu entkommen“, sagte Funke. Besonders betroffen seien Kinder in Alleinerziehenden- oder in Mehr-Kind-Familien.

Seit dem Pisa-Schock im Jahr 2001 sei es aber auch im Bildungssystem kaum gelungen, den engen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzulösen. Stattdessen habe der vor zwei Wochen veröffentlichte Nationale Bildungsbericht erneut konstatiert, „dass dieser Zusammenhang anhaltend stark ausgeprägt ist“. Die Kompetenzunterschiede bei Kindern aus dem höchsten und dem niedrigsten Sozialstatus seien größer geworden, sagte die Expertin der Bertelsmann-Stiftung. Viertklässler aus privilegierten Elternhäusern hätten in Mathematik und Deutsch etwa ein Jahr Leistungsvorsprung vor Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Haushalten. Corona werde diese Schere noch weiter aufgehen lassen, sagte Funcke. Das Sprichwort: „Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm“ gelte mit Blick auf das Bildungssystem in Deutschland leider eher als der Satz: „Jeder ist seines Glückes Schmied.“

Amir Sallachi, Jugendexperte beim Team Kinderarmut der Bertelsmann Stiftung und Mitglied im Jugendbeirat der Stadt Krefeld, nannte die Aufklärung der Kinder über ihre Rechte „fundamental“. Das sei eine Grundlage dafür, dass sich Kinder und Jugendliche großangelegt in kommunalen Strukturen engagieren können, befand er. Gerade in der Corona-Pandemie hätten sich bestehende Beteiligungsformate nicht als krisenfest erwiesen. Kinder- und Jugendparlamente, Jugendräte und andere Organisationen hätten keinen Kontakt zu denen gehabt, die sie vertreten sollen. „Gerade in solch einer Krise muss aber die Stimme der jungen Menschen dringend Gehör finden“, betonte Sallachi.

Michael Klundt, Professor für Kinderpolitik an der Hochschule Magdeburg-Stendal, verwies auf eine Studie von 2018, wonach die Einkommensungleichheit in den höchstentwickelten Industriestaaten seit den 1990er Jahren stetig zugenommen habe, während die „soziale Mobilität“ ins Stocken geraten sei. Im OECD-Durchschnitt benötigte der Studie zufolge ein Mensch für die Entwicklung „von unten in die Mitte der Gesellschaft“ fünf Generationen. Während es in den skandinavischen Staaten „nur“ zwei bis drei Generationen brauche, liege der Wert für Deutschland bei sechs Generationen, also 180 Jahren, sagte Klundt. „Es geht hier nicht darum, vom Tellerwäscher zum Millionär zu werden“, so der Wissenschaftler. Um im Bilde zu bleiben, gehe es eher darum, vom Tellerwäscher zum Koch zu werden.

Aus seiner Sicht beginnt das Problem schon bei der Kita. Zum einen gebe es nicht genug Plätze. Zum anderen würden aber auch Familien im unteren Einkommensbereich den höchsten Einkommensanteil von allen Einkommensgruppen für die Kitakosten aufwenden müssen. Weiter gehe es in der Schule, wo laut Klundt spätestens mit Beginn der Sekundarstufe die besten Schüler aus armen Haushalten mit geringem Bildungsniveau abrutschten. Aus ökonomischer Sicht sei das eine Vergeudung menschlicher Ressourcen, wenn qualifizierte Menschen entmutigt und nicht weiter gefördert würden. In Deutschland, so der Experte weiter, gebe es im OECD-Vergleich überproportional viele Abstiege im Verhältnis zum Bildungsabschluss der eigenen Eltern und unterproportional viele Aufstiege. Das Bildungssystem verstärke also die sozialen Unterschiede, sagte Klundt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 360 vom 07.07.2022

Nach Auswertungen der Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit sind im Dezember 2021 rund 43.000 Menschen durch das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“gefördert worden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2520) auf eine Kleine Anfrage (20/2071) der Fraktion Die Linke. Die durchschnittlichen Ausgaben je Förderung pro Monat lagen im Jahr 2020 (aktuellste Daten) demnach bei 1.356 Euro. Unter Berücksichtigung des Passiv-Aktiv-Transfers lagen sie bei 1.764 Euro. Zu dieser Berechnung schreibt die Regierung weiter: „Hierbei ist zu beachten, dass die Dauerermittlung in der Regel auf Basis der beendeten Förderungen stattfindet. Diese sind, da die Förderung bis zu fünf Jahre laufen kann, für das Instrument ‚Teilhabe am Arbeitsmarkt‘ noch nicht aussagekräftig. Erst wenn ein Mix aus vollständig absolvierten Förderungen und vorzeitig beendeten Förderungen besteht, kann damit verlässlich gerechnet werden.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 357 vom 06.07.2022

Wenn der Solidaritätszuschlag wegfallen würde, müsste nach Schätzung der Bundesregierung der Höchststeuersatz auf 55,5 Prozent angehoben werden, um den Aufkommenswegfall bei der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer zu kompensieren. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2408) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/1874) mit. Daraus geht weiter hervor, dass das Kassenaufkommen am Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer und zur veranlagten Einkommensteuer im Mai 2022 rund 495 Millionen Euro betragen hat.

Auf Fragen der Fraktion Die Linke teilt die Bundesregierung mit, dass sich das Realeinkommen je Einwohner im Zeitraum von 1991 bis 2021 in Deutschland von 12.566 Euro auf 14.528 Euro erhöht habe. Dies sei eine Gesamtsteigerung von 15,6 Prozent beziehungsweise eine jahresdurchschnittliche Erhöhung um knapp 0,5 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 342 vom 04.07.2022

Die Bundesländer sind sehr unterschiedlich darauf vorbereitet, den Rechtsanspruch zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter umzusetzen. Neue Berechnungen zeigen, dass die ostdeutschen Länder bis 2030 jedem Kind einen Ganztagsplatz bieten können und sich daher auf Qualitätsverbesserungen konzentrieren sollten. Im Westen müssen mehr als eine Million Plätze geschaffen werden, um den Rechtsanspruch flächendeckend zu erfüllen.

Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung in der Grundschule und im Hort erfordert deutlich mehr Fachkräfte, als bis 2030 zur Verfügung stehen. Im Westen sind 76.000 Fachkräfte zusätzlich erforderlich, wenn bis Ende des Jahrzehnts für jedes Kind ein Platz mit einer Förderung von 40 Wochenstunden vorhanden sein soll.

In den ostdeutschen Bundesländern steht zwar genügend Personal zur Verfügung, damit jedes Kind einen Platz erhalten kann. Wir empfehlen allerdings – über den Rechtsanspruch hinaus – die ostdeutschen Schulen und Horte mit so viel Personal auszustatten, dass sie die bessere Personalausstattung im Westen erreichen. Dafür wären zusätzlich 26.000 Fachkräfte erforderlich.

Für eine flächendeckende und personell gut ausgestattete Ganztagsförderung würden also bis 2030 insgesamt über 100.000 pädagogische Mitarbeiter:innen mehr benötigt werden, als voraussichtlich zur Verfügung stehen. Das zeigt unser neuer „Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2022“.

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 05.07.2022, gekürzt

Die starken Preissteigerungen bei Energie und Lebensmitteln belasten insbesondere Familien mit niedrigeren Einkommen stark. Zugleich bewirken aber auch die beiden von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungspakete für diese Haushalte einiges, vorausgesetzt beide Elternteile sind erwerbstätig. So summieren sich die Entlastungen bei einer Familie mit zwei erwerbstätigen Erwachsenen, zwei Kindern und einem unterdurchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen von 2000 bis 2600 Euro auf rund 64 Prozent der absehbaren zusätzlichen Belastungen, die in diesem Jahr durch stark verteuerte Energie und teurere Lebensmittel entstehen. Bei einer vergleichbaren Familie mit einem mittleren Einkommen von 3600 bis 5000 Euro netto sind es 54 Prozent, zeigen neue Berechnungen des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.* Spürbar niedriger fällt allerdings die Entlastung bei Familien aus, in denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist: Sie liegt bei einer vierköpfigen Familie mit 2600-3600 Euro Nettoeinkommen bei 44 Prozent und somit niedriger als bei einem Paar ohne Kinder, doppelter Erwerbstätigkeit und mittlerem Einkommen (51 Prozent). Bei Alleinerziehenden mit zwei Kindern und einem mittleren Einkommen für diesen Haushaltstyp von 2000-2600 Euro sind es 48 Prozent. Bei alleinlebenden Erwerbstägigen mit niedrigen Nettoeinkommen von bis zu 900 Euro werden die Mehrbelastungen durch die starken Preisanstiege bei Energie und Lebensmitteln zu rund 75 Prozent ausgeglichen, bei jenen mit sehr hohen Einkommen von mehr als 5000 Euro zu 38 Prozent (siehe auch die Tabelle in der pdf-Version dieser PM bzw. Tabelle 3 in der Studie; Links unten).

Auch Menschen in der Grundsicherung werden nach der neuen IMK-Analyse relativ stark entlastet: Die beschlossenen staatlichen Maßnahmen fangen bei ihnen rund 90 Prozent der zusätzlichen Kosten für stark verteuerte Energie und Nahrungsmittel auf – allerdings bei grundsätzlich sehr engen finanziellen Spielräumen, weshalb „auch eine geringe Belastung unmittelbar zu Konsumeinschränkungen führen dürfte“, schreiben Prof. Dr. Sebastian Dullien, Dr. Katja Rietzler und Dr. Silke Tober in ihrer Studie.

Während die aktuellen Entlastungspakete nach dem Urteil der Forschenden damit bei Erwerbstätigen und Empfängerinnen und Empfängern von Sozialleistungen „im Großen und Ganzen eine umfangreiche und sozial weitgehend ausgewogene Entlastung“ bewirkten, konstatieren sie bei Nichterwerbstätigen, vor allem Rentnerinnen und Rentnern, eine „soziale Schieflage.“ So beträgt die Entlastungswirkung bei Alleinlebenden, die im Ruhestand sind und ein niedriges Einkommen unter 900 Euro netto im Monat haben, gerade einmal 10 Prozent. 46 Prozent werden ausgeglichen, falls für diesen Haushalt ein Wohngeld-Anspruch besteht.

Mit Blick auf Nichterwerbstätige mit geringem Einkommen, beispielsweise Menschen im Ruhestand etwas oberhalb der Sozialleistungsgrenze, konstatieren Dullien, Rietzler und Tober daher einen akuten Nachholbedarf bei den Maßnahmen. Und auch wenn die Entlastungen für die meisten Haushalte mit Erwerbstätigen in diesem Jahr „spürbar“ ausfielen, müsse die Bundesregierung bereit sein, für das kommende Jahr noch einmal nachzulegen. Zwar prognostiziert das IMK aktuell einen Rückgang der Inflationsrate von knapp 7 Prozent in diesem Jahr auf knapp 3 Prozent 2023. Damit blieben die Preise insbesondere für Waren des Grundbedarfs aber hoch und es bestünde auch im kommenden Jahr eine erhebliche Zusatzbelastung durch erhöhte Energie- und Nahrungsmittelpreise.         

Die neue Studie aktualisiert und erweitert eine Untersuchung vom April. Nun konnten die Be- und Entlastungen für mehr – insgesamt 11 – Haushaltstypen errechnet werden, die sich in Personenzahl, Einkommen und Erwerbskonstellation unterscheiden. Zudem berücksichtigt das IMK neben den Energiekosten auch die Zusatzbelastungen durch die deutlich höheren Nahrungsmittelpreise. Schließlich lässt sich die Wirkung der staatlichen Maßnahmen mittlerweile noch genauer kalkulieren, weil anders als im April beispielsweise die Details der Regelungen für 9-Euro-Ticket oder Tankrabatt bekannt sind. Grundsätzlich hat sich das Gesamtbild gegenüber den früheren Berechnungen nur geringfügig verändert. Veränderungen gegenüber der ersten Analyse vom April ergeben sich vor allem daraus, dass die Preise für Energie und Nahrungsmittel noch stärker gestiegen sind als damals absehbar war und sich die April-Analyse auf Energiekosten konzentrierte.

Die Belastung für die unterschiedlichen Haushaltstypen haben die Forschenden ermittelt, indem sie die haushaltsspezifischen Ausgaben für verschiedene Kategorien, also die jeweils repräsentativen Warenkörbe, aus der amtlichen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 fortschrieben und für 2022 die Belastung durch jene Preissteigerung, die oberhalb der Zielinflationsrate der Europäischen Zentralbank von zwei Prozent lag, errechneten. Zugrunde gelegt ist dabei die IMK-Prognose für die Preisentwicklung, die Ende Juni veröffentlicht wurde.

Den Belastungen gegenüber gestellt wurden die Entlastungen aus den beiden Paketen der Bundesregierung. Diese bestehen aus Änderungen am Einkommensteuerrecht (wie der Erhöhung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags), den Entlastungen bei Energiepreisen (durch Abschaffung der EEG-Umlage sowie die vorübergehende Senkung von Energiesteuern auf Kraftstoffe), der vorübergehenden Verbilligung von ÖPNV-Tickets sowie Direktzahlungen wie Energiepreispauschale und Kinderbonus.

Der größte Teil der Entlastungen ergibt sich laut den IMK-Berechnungen aus Änderungen des Einkommensteuerrechts sowie aus Energiepreispauschale und Kinderbonus. Haushalte mit geringen Einkommen profitieren dabei vor allem von den Pauschalzahlungen, Haushalte mit höheren Einkommen vor allem von den Erhöhungen von Freibeträgen und Pauschalen im Steuerrecht.

Die Entlastungspakete der Bundesregierung – ein Update. IMK Policy Brief Nr. 126, Juli 2022

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 07.07.2022

Wer weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung hat, ist arm oder armutsgefährdet. Wer mindestens doppelt so viel verdient wie die Person genau in der Mitte der Verteilung, ist reich. Auf dieser in Statistik und Wissenschaft weit verbreiteten Konvention beruhen die meisten Aussagen darüber, wie der gesellschaftliche Wohlstand verteilt ist. Aber könnte es nicht sein, dass 60 Prozent immer noch nicht für einen erträglichen Lebensstandard reichen? Und was ist mit den Vermögen: Warum sollte jemand arm sein, der oder die zwar nur ein geringes Einkommen, aber dafür ein eigenes Haus hat? Sind, andererseits, Beschäftigte mit hohem Lohn, aber ohne nennenswertes Vermögen, wirklich schon reich?

Die Sozialforscherin Dr. Irene Becker und Dr. Tanja Schmidt und Dr. Verena Tobsch vom Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung (INES) in Berlin haben Begriffe wie „arm“, „prekär“, „knappe Teilhabe“ und „reich“ neu definiert und stellen sie auf den empirischen Prüfstand. In ihrer Studie haben sie mehr Daten einbezogen als üblich: nämlich auch Vermögen, Spar- und Ausgabeverhalten. Auf dieser Basis lassen sich – anhand von in den Daten vorgefundener Muster – Gruppen bilden. Beispiel: Die Ausgaben für Nahrungsmittel steigen im unteren Bereich der Verteilung mit zunehmendem Einkommen stark an. Zusätzliches Einkommen wird in Haushalten mit wenig Geld überwiegend zur Befriedigung der elementaren Grundbedürfnisse aufgewendet, der Rückstand gegenüber Haushalten mit mittlerem Einkommen zuerst auf diesem Gebiet verringert. Ab einem gewissen Punkt wird die Kurve jedoch flacher. Bis zu dieser „Sättigungsgrenze“ besteht nach der Interpretation der Forscherinnen ein „ungedeckter Bedarf“. Vermögen und Vermögensbildung durch Sparen spielen in diesem Bereich der Verteilung keine Rolle – im Schnitt wird „entspart“: Ersparnisse werden aufgelöst oder Geld wird geliehen.

Nach den Berechnungen der Forscherinnen mit Daten der repräsentativen Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS) des Statistischen Bundesamts endet dieser als Armut klassifizierte Abschnitt der Verteilung bei einem Einkommen von rund 65 Prozent des mittleren Einkommens, sofern ein allenfalls geringes Vermögen vorhanden ist. Die Armutsgrenze ist also nicht sehr weit von den üblicherweise verwendeten 60 Prozent entfernt ist. Mit Einkommen ist hier das sogenannte Nettoäquivalenzeinkommen gemeint, das heißt: Abgaben an Staat und Sozialversicherung sind bereits abgezogen, Sozialtransfers berücksichtigt, und durch Gewichtungsfaktoren werden Unterschiede in der Haushaltsgröße berücksichtigt, sodass sich etwa Ein- und Vierpersonenhaushalte sinnvoll vergleichen lassen.
 
Oberhalb der Armut sehen Becker, Schmidt und Tobsch einen Prekaritätsbereich. Sie meinen damit eine finanzielle Ausstattung, die für die Befriedigung grundlegender physischer Bedürfnisse ausreicht, mit der eine Teilnahme am „normalen“ gesellschaftlichen Leben aber aus materiellen Gründen erschwert ist. Als Indikator dienen hier die Ausgaben für Bekleidung und soziokulturelle Teilhabe. Das können zum Beispiel die Kosten für Handy, Internet oder einen Cafébesuch sein. Ähnlich wie bei den Nahrungsmitteln am unteren Ende der Verteilung zeigt sich hier ein großer ungedeckter Bedarf, der erst „an der Schwelle zum Übergang in den breiten Teilhabebereich“ eine „vorläufige Sättigung“ findet. Diese Schwelle verläuft bei etwa 80 Prozent des mittleren Einkommens.

Finanzielle Sicherheit und entsprechende gesellschaftliche Teilhabe können sich statt aus laufendem Einkommen auch aus Rücklagen speisen. So wird bei der Berechnung der Zahl der Haushalte in prekärer Lage eine sehr kleine Gruppe ausgeklammert, die über Vermögen von mehr als dem Dreifachen des mittleren Jahreseinkommens verfügt. In ihrem Fall griffe der bloße Blick aufs Einkommen also zu kurz. Mit gerade einmal zwei Prozent aller Haushalte im Prekaritätsbereich fällt diese Konstellation allerdings gesamtgesellschaftlich kaum ins Gewicht.
 
Die Mittelschicht lässt sich anhand von Einkommen, Vermögen, Ersparnisbildung und Ausgabeverhalten in drei Gruppen aufteilen. Die Wissenschaftlerinnen sprechen von knapper, guter und sehr guter Teilhabe. Dafür gelten die folgenden Einkommensgrenzen, wobei wie bei allen Berechnungen das mittlere (Median) Nettoäquivalenzeinkommen den Bezugspunkt bildet:

Knappe Teilhabe: 80 bis 105 Prozent (falls erhebliche Ersparnisse/Vermögenswerte – konkret: von mehr als dem Dreifachen des mittleren Jahreseinkommens – vorliegen: 70 bis 95 Prozent),

Gute Teilhabe: 105 bis 150 Prozent (95 bis 150 Prozent im Falle erheblicher Vermögen),

Sehr gute Teilhabe: 150 bis 200 Prozent (150 bis 175 Prozent im Falle erheblicher Vermögen).

Politisch wie wissenschaftlich relevanter – und umstrittener – ist jedoch die Frage, wo der letzte Abschnitt der Verteilung beginnt: der Reichtum. In den Worten der Forscherinnen: eine „reiche Ressourcenausstattung“, die durch Einkommen und Vermögen „einen weit überdurchschnittlichen Lebensstandard“ bei gleichzeitig weiterem Vermögensaufbau ermöglicht.

Ausgaben für bestimmte Produktgruppen oder Aktivitäten taugen wenig zur Bestimmung von Reichtum. Denn „hohe Einkommen und Vermögen bieten die Möglichkeit, Individualisierung und Differenzierung je nach Präferenzen ohne Einschränkungen auszuleben, was sich in der Ausgabenstruktur widerspiegelt“. Lediglich die Höhe der Konsumausgaben insgesamt kommt als Indikator infrage. Bei Menschen, die das Doppelte bis Zweieinhalbfache des mittleren Einkommens verdienen, lagen sie 2018 im Schnitt um 76 Prozent über dem in der gesellschaftlichen Mitte Üblichen. Bei noch höheren Einkommen betrug der Wert 101 Prozent, wobei Personen mit höherem Vermögen mehr konsumieren. Auch die laufende Ersparnis ist im obersten Einkommenssegment beträchtlich. So legen beispielsweise Alleinstehende mit dem Doppelten bis Zweieinhalbfachen des mittleren Einkommens im Schnitt gut 1300 Euro im Monat zurück.
 
Konsumausgaben und Ersparnis steigen nach den Auswertungen der Forscherinnen im Einkommensbereich um das Doppelte des Mittelwerts sehr dynamisch an. Insofern liegt eine Grenzziehung zwischen „sehr guter Teilhabe“ und „Reichtum“ in diesem Abschnitt nahe – was wiederum für die gewöhnlich benutzte 200-Prozent-Schwelle als Reichtumsgrenze spricht. Letztlich erscheint Becker, Schmidt und Tobsch der Wert von 175 Prozent als angemessen, sofern der entsprechende Haushalt zusätzlich wenigstens drei mittlere Jahreseinkommen auf der hohen Kante hat. Denn bereits Haushalte, die beim Einkommen unter der 200-Prozent-Marke liegen, ähneln in vieler Hinsicht den reicheren, sofern sie über größeres Vermögen verfügen.

Die Wissenschaftlerinnen ziehen das Fazit: Angesichts ihrer „theoretisch-empirisch fundiert“ abgeleiteten Ergebnisse könnten die Aussagen der Armuts- und Reichtumsforschung sowie der „etablierten Sozialbericherstattung“ nicht mehr als „statistische Konstrukte auf der Basis willkürlicher Setzungen gedeutet und damit abgetan werden“. Eher seien die bisher üblichen Grenzziehungen für Deutschland zu vorsichtig: „zu niedrig hinsichtlich der Armut und zu hoch bei der Erfassung von Reichtum“.

Wohlstand, Armut und Reichtum neu ermittelt, Study der HBS-Forschungsförderung Nr. 472, Juli 2022

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 06.07.2022

Beim Treffen der so genannten „konzertierten Aktion“ wollen sich am Montag Bundesregierung und Sozialpartner über die aktuelle Entwicklung von Konjunktur und Inflation austauschen. Eine Forderung ist, dabei über weitere finanzpolitische Entlastungsmaßnahmen für Privathaushalte zu sprechen. Das ist richtig, da die Rekordinflation Haushalte bis in die Mitte der Einkommensverteilung hinein unter Druck setzt. Dieser Druck führt zu einer tiefen Verunsicherung der Gesellschaft, die durch die Corona-Pandemie bereits erschöpft ist. Vermieden werden sollten aber teure Entlastungen mit verteilungspolitisch fragwürdigen Folgen wie etwa eine allgemeine Absenkung der Einkommensteuer. Zu diesen Ergebnissen kommen Prof. Dr. Bettina Kohlrausch und Prof. Dr. Sebastian Dullien in einer neuen Kurzstudie. Darin skizzieren die wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) und der wissenschaftliche Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung auf Basis repräsentativer Befragungsdaten die aktuelle wirtschaftliche und gesellschaftliche Situation. Und sie beleuchten verschiedene Entlastungsvorschläge, die in letzter Zeit gemacht wurden.*  

Die Belastung durch die starke Teuerung ist für Haushalte bis in die breite Mitte der Gesellschaft hoch. Das zeigt unter anderem die aktuelle Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung. Rund ein Viertel der befragten gut 6200 Erwerbstätigen und Arbeitsuchenden gab dabei Ende April an, die eigene finanzielle Situation „äußerst stark“ oder „stark“ belastend zu finden und sich „große Sorgen“ um die eigene wirtschaftliche Situation zu machen. Damit sind die Sorgen und Belastungen in Folge von Ukraine-Krieg und Inflation verbreiteter als auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie, macht der Vergleich mit vorhergegangenen Befragungswellen deutlich. „Die aktuelle Krise ist somit unmittelbar in den Haushalten spürbar“, betonen die Soziologin und der Ökonom (detaillierte Ergebnisse der Erwerbspersonenbefragung und Abbildungen dazu finden Sie am Ende der PM verlinkt).

Die Belastungen sind ungleich verteilt, wobei sich stark verteuerte Lebensmittel und gestiegene Energiepreise unterschiedlich auswirken: Während die Energiepreise Haushalte mit niedrigen bis mittleren Einkommen beinahe gleich stark treffen, belasten die teureren Lebensmittel die unteren Einkommen deutlich stärker als die mittleren und oberen Einkommen. So berichteten von den Befragten mit niedrigeren Haushaltseinkommen bis maximal 2000 Euro netto monatlich 65 bis 75 Prozent von „äußersten“ oder „starken“ Belastungen durch die gestiegenen Lebensmittelpreise (siehe auch Abbildung 1 in der Kurzstudie; Link unten). „Besonders problematisch ist, dass dieser finanzielle Stress vor allem jene Haushalte mit oft ohnehin niedrigen Einkommen trifft, die bereits während der Corona-Pandemie überdurchschnittlich häufig Einkommenseinbußen hinnehmen mussten“, sagt WSI-Direktorin Kohlrausch.

Die großen finanziellen Belastungen der unteren Einkommensgruppen „schlagen als gesamtgesellschaftliche Vertrauenskrise auf“, warnen die Forschenden. Das Vertrauen in die Fähigkeit von Staat und Gesellschaft, die dargestellten finanziellen Belastungen aufzufangen und gerecht zu kompensieren, sei gering. So stehen Sorgen um eine Zunahme der sozialen Ungleichheit und um den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft nach Ängsten vor einer Eskalation des Ukraine-Krieges und Sorgen um die Inflation recht weit vorne im Ranking der Befragten. Knapp ein Drittel stimmte der Aussage zu, dass „sie sich vom Staat nicht ausreichend unterstützt fühlen“ und ein ebenso großer Anteil ist überzeugt, dass die Einkommensverteilung in Deutschland durch den Ukraine-Krieg noch ungleicher wird. Ein Viertel der Befragten teilte die Befürchtung, „dass die Gesellschaft so weit auseinanderdriftet, dass sie Gefahr läuft daran zu zerbrechen“.

Nur ein knappes Viertel der befragten Erwerbspersonen äußerte sich im April „zufrieden” oder „sehr zufrieden” mit dem Krisenmanagement der Bundesregierung seit Beginn des Ukraine-Kriegs, wobei deutlich wird, dass vor allem soziale und finanzielle Aspekte mit der Unzufriedenheit korrelieren. „Die aktuell weit verbreitete Unzufriedenheit mit dem Management der Kriegsfolgen ist somit offenbar vor allem von Sorgen um soziale und finanzielle Fragen getrieben“, konstatieren Kohlrausch und Dullien. „Es geht bei der Umsetzung zielgenauer Entlastung somit nicht nur um schnelle und dringend notwendige Hilfen für untere und mittlere Einkommen, sondern auch um den Beweis der Handlungsfähigkeit des Staates beziehungsweise der Bundesregierung sowie den Nachweis, dass es gelingt diese Krise gerecht und mit Respekt vor den Schwächsten der Gesellschaft zu bewältigen“, lautet ihr Fazit zum aktuellen gesellschaftlichen Klima.

Damit müssten sich auch potenzielle Maßnahmen zur weiteren Entlastung der Privathaushalte daran messen lassen, ob sie geeignet sind, die besonders belasteten unteren und mittleren Einkommen zu unterstützen, und gleichzeitig als „sozial gerecht” wahrgenommen werden, schreiben Kohlrausch und Dullien. Exemplarisch beleuchten sie sechs aktuelle Vorschläge.

Steuer- und Beitragsfreiheit von Einmalzahlungen des Arbeitgebers

Dieser Ansatz wurde bereits mit dem Corona-Bonus in der Pandemie praktiziert. Durch eine solche Maßnahme würde der Staat bei solchen Einmalzahlungen netto quasi „etwas drauflegen“. Dies dürfte für die Tarifparteien solche Zahlungen relativ zu Tabellensteigerungen attraktiver machen.

Wenn dadurch pauschale Einmalzahlungen gewährt werden, profitierten prozentual Geringverdiener von den Zahlungen der Arbeitgeber stärker als jene mit hohen Einkommen. Fiskalpolitisch, also aus Sicht des Staates, ist allerdings die Entlastung bei Bezieherinnen und Bezieher höherer Einkommen tendenziell größer, weil diese einen höheren Grenzsteuersatz zahlen und deshalb die Mindereinnahmen durch die Steuerbefreiung bei Ihnen entsprechend höher sind, analysiert Ökonom Dullien. „Ein Problem ist auch, dass den Sozialversicherungen Einnahmen entgehen und deshalb – etwa bei der gesetzlichen Krankenversicherung – höhere Beitragssteigerungen notwendig werden könnten.“ Zuletzt bestehe das Risiko, dass durch den Anreiz zu Einmalzahlungen statt dauerhafter, tabellenwirksamer Lohnerhöhungen die Tabellenanstiege zu gering ausfallen und so deutlich hinter den Preissteigerungen zurückbleiben. „Dies könnte eine Bugwelle an Nachholbedarf erzeugen, der sich in der Notwendigkeit sehr hoher Lohnsteigerungen in künftigen Jahren entlädt“, schreiben Kohlrausch und Dullien.

Staatliche Einmalzahlungen

Schon in den ersten beiden Entlastungspaketen hat die Regierung solche Zahlungen in Form der Energiepauschale (eine steuerpflichtige Zahlung an alle Erwerbstätigen) und des Kinderbonus´ (eine Zahlung an Empfängerinnen und Empfänger von Kindergeld, die mit dem Kinderfreibetrag verrechnet wird) eingesetzt. „Ein Vorteil dieser Zahlungen ist, dass Erwerbstätige mit geringem Verdienst sowohl relativ als auch in Euro gerechnet stärker profitieren als Besserverdienende“, heben die Forschenden hervor. Zudem würden diese Zahlungen nicht nur jene Beschäftigten erreichen, bei denen der Arbeitgeber eine Einmalzahlung gewährt beziehungsweise diese tariflich vereinbart wird. Auch Kleinselbständige würden profitieren. Auf jeden Fall sollten solche Einmalzahlungen noch einmal für jene Haushalte auf den Weg gebracht werden, die entweder bisher noch gar nicht von diesen Zahlungen profitiert haben (Rentnerinnen und Rentner, Studierende) oder rein auf Transfers angewiesen sind, empfehlen Kohlrausch und Dullien.

Anpassung des Regelsatzes zur Grundsicherung (Hartz IV)

Auch die Preise der Waren im Warenkorb von Menschen in der Grundsicherung haben deutlich angezogen und sind stärker gestiegen als der Regelsatz. Dessen turnusgemäße Anpassung findet erst wieder im Januar 2023 statt. „Da ohnehin die Regelsätze schon heute nicht armutsfest sind, bedeutet dies, dass viele Menschen de facto durch die hohe Inflation in die Armut gedrückt werden“, warnen die Forschenden. Ein Vorziehen der Anpassung würde diese Menschen im zweiten Halbjahr 2022 kurzfristig entlasten.

Abbau der „kalten Progression“ bei der Einkommensteuer

Diskutiert wird auch, den Einkommensteuertarif im Umfang der Inflation zu verschieben. Während der Grundfreibetrag seit 2010 deutlich stärker angehoben wurde, als die Preise gestiegen sind, gilt dies nicht für die übrigen Eckpunkte des Steuertarifs. Allerdings sei es eine politische Entscheidung, wer wie stark besteuert werden soll. „Die Verschiebung aller Tarifeckpunkte im Umfang der Inflation würde primär Besserverdienenden zugutekommen Diese würden sowohl in absoluten Euro-Beträgen wie auch relativ zu ihren Einkommen stärker entlastet als Geringverdienerinnen und -verdiener“, so Kohlrausch und Dullien. Außerdem würden all jene Haushalte leer ausgehen, die keine Einkommensteuer bezahlen. Schließlich wären die fiskalischen Kosten einer solchen Maßnahme sehr hoch, und sie wären nicht nur auf das Jahr 2022/2023 beschränkt, sondern würden auch in künftigen Jahren anfallen.

Mehrwertsteuersenkung

Denkbar wäre auch, die Mehrwertsteuer entweder für alle Umsätze oder speziell für Lebensmittel dauerhaft oder vorübergehend zu senken. Ein Vorteil wäre, dass prinzipiell eine niedrigere Mehrwertsteuer den Inflationsdruck dämpfen würde und so die Privathaushalte entlastet würden. Ein Problem an dem Vorschlag sei allerdings, dass nicht klar ist, in welchem Umfang tatsächlich der Handel die Mehrwertsteuersenkung auch an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben würde, analysieren Kohlrausch und Dullien. „Auch wäre die Entlastung nicht sehr zielgenau: In Euro gerechnet würden Hocheinkommenshaushalte stärker profitieren, da diese üblicherweise teurere Produkte kaufen und mehr konsumieren“, schreiben sie. Eine dauerhafte Mehrwertsteuersenkung wäre für die öffentlichen Haushalte zudem sehr teuer, bei einer vorübergehenden Senkung käme es bei Auslaufen der Steuersenkung zu einem Preissprung und damit wieder höheren Inflationsraten.

Ein Gaspreisdeckel für den Grundverbrauch

Wie von Sebastian Dullien und Prof. Dr. Isabella Weber von der University of Massachusetts vorgeschlagen, könnte ein Grundverbrauch von Gas im Preis gedeckelt und entsprechend staatlich subventioniert werden. Ein solcher Schritt würde die Haushalte mit Gasheizung entlasten, die gemessene Inflationsrate senken, aber gleichzeitig den Anreiz zum Energiesparen intakt lassen, weil der Verbrauch über dem Grundsockel weiter zum vollen Preis abgerechnet würde. Ein solcher Gaspreisdeckel könnte insbesondere bei einer Lieferunterbrechung russischen Gases und der daran anknüpfenden Weiterreichung gestiegener Gaspreise an die Privathaushalte ein wichtiges Element sein, Privatinsolvenzen und soziale Verwerfungen zu vermeiden, so Kohlrausch und Dullien.

Konzertierte Aktion: Weitere Entlastungen für Privathaushalte nötig. IMK Kommentar Nr. 7, Juli 2022

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 01.07.2022

  • Gesamtförderbetrag um 21 % höher als im Vorjahr
  • 77 % der in Vollzeit geförderten Personen hatten kein Einkommen
  • Erzieherinnen und Erzieher wurden am häufigsten gefördert

Im Jahr 2021 haben insgesamt 192 000 Personen Förderleistungen im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (Aufstiegs-BAföG) erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das knapp 8 % mehr als im Vorjahr (178 200). Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell unterstützt.

Fördersumme insgesamt um 21 % gestiegen

Im Jahr 2021 standen insgesamt 952 Millionen Euro an Förderleistungen im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) zur Verfügung. Das waren 168 Millionen Euro oder 21 % mehr als 2020. Der Anstieg ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass seit der vierten Änderung des AFBG der Unterhalt bei einer Aufstiegsmaßnahme in Vollzeit mit einem Vollzuschuss gefördert wird. Zudem wurden im Rahmen der Gesetzesänderung der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wie auch die Zuschüsse bei Maßnahme- und Prüfungsgebühren angehoben.

Rund 788 Millionen Euro der Förderleistungen entfielen 2021 auf Zuschüsse und rund 164 Millionen Euro auf bewilligte Darlehen, von denen 122 Millionen Euro von den Förderungsberechtigten in Anspruch genommen wurden.

Die Zuschüsse wurden insbesondere zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (150 Millionen Euro), für den Lebensunterhalt (606 Millionen Euro), für den Kindererhöhungsbetrag (29 Millionen Euro) und zur Kinderbetreuung (3 Million Euro) ausgezahlt.

Die Darlehen wurden insbesondere für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (112 Millionen Euro), für den Lebensunterhalt (3 Millionen Euro) und für den Kindererhöhungsbetrag (8 Millionen Euro) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau an die Geförderten überwiesen. Der Rest der Darlehen wurde bewilligt, aber nicht in Anspruch genommen.

Frauenanteil an geförderten Personen auf 43 % gestiegen

78 400 geförderte Personen machten 2021 eine Fortbildung in Teilzeit und 113 500 in Vollzeit. 77 % der Geförderten in Vollzeitfortbildung (87 600) bezogen kein Einkommen, bei weiteren 17 % lag das Jahreseinkommen unter 5 000 Euro.

82 000 der im Jahr 2021 geförderten Personen waren Frauen und 110 000 Männer. Der Frauenanteil lag somit bei 43 %, das waren 3 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr.

Der nach wie vor niedrige Frauenanteil an den geförderten Personen hängt auch damit zusammen, dass viele der geförderten Fortbildungsberufe einen niedrigen Frauenanteil haben, zum Beispiel die Berufe Industriemeister/-in Metall, Maschinenbautechniker/-in und Elektro-Techniker/-in.

Erzieherinnen und Erzieher profitieren am stärksten vom Aufstiegs-BAföG

Auf Platz 1 der am meisten geförderten Berufe mit einer Fortbildungsmaßnahme nach dem Aufstiegs-BAföG standen 2021 wie im Vorjahr die staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erzieher. Ihre Zahl ist gegenüber dem Vorjahr um 26 % gestiegen, von 39 600 auf 50 100. Die Geförderten profitierten von der vierten Änderung des AFBG im Jahr 2020, durch welche beim Besuch einer Fachschule bessere Förderkonditionen im AFBG als früher im Schüler-BAföG ermöglicht wurden. Auf den Plätzen 2 und 3 folgten 2021 die Berufe Wirtschaftsfachwirt/-in mit 10 500 Geförderten und Industriemeister/-in Metall mit 10 300 Geförderten. Bei den Männern war der am häufigsten geförderte Fortbildungsberuf der Industriemeister Metall (9 800), bei den Frauen die staatlich anerkannte Erzieherin (41 500).

Weitere Informationen:

Detaillierte Daten und lange Zeitreihen zur Statistik der Aufstiegsfortbildungsförderung können in der Datenbank GENESIS-Online (21421) abgerufen werden.

Weitere Daten und Fakten zum gesamten Bereich der formalen Bildung von der Schule bis zur Berufsbildung und zum Studium finden Sie multimedial aufbereitet in unserem Digitalen Magazin. Thematisiert werden darin auch Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Bildungsbereich.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 08.07.2022

Mehr Eheschließungen zwischen Frauen als zwischen Männern

Seit Einführung der “Ehe für alle” im Jahr 2017 wurden 65 600 Ehen zwischen Menschen gleichen Geschlechts geschlossen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, gab es bis Ende 2021 gut 32 300 Eheschließungen zwischen zwei Männern und knapp 33 300 Ehen zwischen zwei Frauen. Vor fünf Jahren, am 30. Juni 2017, stimmte der Deutsche Bundestag einem Gesetzentwurf zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts zu. Das Gesetz trat dann am 1. Oktober 2017 in Kraft. Zuvor hatten gleichgeschlechtlichen Paare die Möglichkeit zur Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Ein Teil dieser eingetragenen Lebenspartnerschaften wurde seitdem in Ehen umgewandelt. Ohne Umwandlungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften waren es bis Ende 2021 insgesamt 36 800 gleichgeschlechtliche Eheschließungen.

Zahl der gleichgeschlechtlichen Eheschließungen geht zurück 

Allein im Jahr 2021 wurden in ganz Deutschland 8 700 Ehen zwischen Personen gleichen Geschlechts geschlossen – 12,4 % weniger als 2020, als es gut 9 900 gleichgeschlechtliche Eheschließungen gab. Ohne Umwandlungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften in Ehen waren es knapp 7 800 gleichgeschlechtliche Eheschließungen im Jahr 2021, das waren 7,3 % weniger als 2020 (8 400). Der Rückgang fiel damit stärker aus als bei Eheschließungen zwischen Männern und Frauen: Deren Zahl ging um 3,9 % zurück von 363 400 im Jahr 2020 auf 349 100 im vergangenen Jahr. 

Gleichgeschlechtliche Ehen werden häufiger von Frauen geschlossen 

2021 wurden knapp 4 100 Ehen zwischen Männern geschlossen, 4 600 Ehen zwischen Frauen. Der Frauenanteil hat über die Jahre zugenommen: 2017 wurden 45 % der gleichgeschlechtlichen Ehen zwischen Frauen geschlossen, 2021 waren es 53 %. 

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zu Eheschließungen finden Sie auf unserer Themenseite.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 05.07.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

„Der vorliegende Haushaltsentwurf 2023 ist eine schlechte Perspektive für arbeitslose Menschen!“, kommentiert der Präsident der Arbeiterwohlfahrt, Michael Groß, den Entwurf von Finanzminister Christian Lindner. Der Bundesfinanzminister plant einen Rückgang der Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik von 4,8 Mrd. Euro auf 4,2 Mrd. Euro, obwohl schon diese Mittel nicht ausreichend waren, um dem Bedarf gerecht zu werden. „Aktive Arbeitsmarktpolitik ist wirksam und vor allem in Krisenzeiten ein wichtiges Instrument. Gerade diejenigen, die besonders auf Unterstützung angewiesen sind, dürfen mit den geplanten Einsparungen von 600 Millionen Euro in der aktiven Arbeitsmarktpolitik nicht einfach fallengelassen werden“, so Groß weiter. „Wir fordern den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil dazu auf, Wege für eine Weiterführung und Verbesserung der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu finden. Auch wenn die Bundesregierung angesichts der aktuellen Entwicklungen vor großen Herausforderungen steht und natürlich Maßnahmen ergreifen muss, ist es ein fatales Signal, ausgerechnet bei den Ärmsten zu sparen. Das wird das Gefühl sozialer Ungerechtigkeit in der Bevölkerung verstärken und kann zu Sprengstoff für den sozialen Zusammenhalt werden!“

Langzeitarbeitslose und gesellschaftliche Teilhabe besonders betroffen

Neben der Kürzung bei Maßnahmen der Förderung und Qualifizierung arbeitsloser Menschen wäre ein Rückgang der Förderung beim Teilhabechanceninstrument dramatisch. Dieses fördert unter anderem eine längerfristige, öffentlich geförderte Beschäftigung langzeitarbeitsloser Menschen. Viele Jahre hat die freie Wohlfahrtspflege für ein Instrument gekämpft, das ihnen die soziale Teilhabe ermöglicht und damit Brücken in die Erwerbstätigkeit baut. „Das Programm bietet vielen Menschen und ihren Familien Perspektiven und Teilhabechancen. Diese Einsparmaßnahme bedroht von Armut betroffene Menschen, die eine Begleitstruktur benötigen, um wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und die Vielfalt der Trägerlandschaft. Das Programm ist erfolgreich und kann auch dem Arbeitskräftemangel entgegenwirken. Das ist insbesondere in der Pflege und der Kinderbetreuung ein wichtiger Faktor“, ergänzt Brigitte Döcker, Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbands. „Wir brauchen mehr solche Programme und nicht weniger, um mehr Menschen Teilhabe zu ermöglichen und den Arbeitsmarkt zu entlasten.“

In der AWO gibt es viele gute Erfahrungen mit dem Programm, das seit 2019 läuft und auch in der Pandemie erfolgreich durchgeführt wurde. Besonders wichtig ist dabei, dass die Förderzeiträume über einen längeren Zeitraum gehen und eine gute Begleitung für die Menschen sichergestellt ist.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.07.2022

Freiwilliges Engagement hat viele Formen. Ob digital, in der eigenen Nachbarschaft, der Kommune oder für ein globales Vorhaben. Mit dem Lotte-Lemke-Engagementpreis würdigt der AWO Bundesverband wieder kreatives und herausragendes Engagement in der AWO. Wesentliche Idee ist es, AWO-Projekte auszuzeichnen, die auf besondere und nachhaltige Weise einen Beitrag zum gelingenden Zusammenleben – lokal bis global – und zur Demokratiestärkung leisten. Das Engagement soll beispielhaft zeigen, wie die AWO-Grundwerte Solidarität, Toleranz, Gleichheit, Freiheit und Gerechtigkeit zeitgemäß gelebt werden können. Bis zum 30. September 2022 besteht die Möglichkeit, sich mit eigenen Projekten zu bewerben, oder andere für den Ehrenamtspreis zu nominieren.

 

Der Lotte-Lemke-Engagementpreis 2023 wird in drei Kategorien vergeben. Die Kategorie „Engagement unterstützt Wirksamkeit“ richtet sich an Projekte, die bereits seit Jahren erfolgreich umgesetzt werden. „Engagement fördert Innovationen“ sucht nach neuen Ideen und Projekten am Beginn der Umsetzung und in der Kategorie „Engagement stärkt Demokratie“ sucht die AWO nach Projekten, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Gesellschaft auf besondere Weise stärken. Bewerben werden können sich alle, die bei der AWO oder beim Jugendwerk der AWO ein ehrenamtliches Projekt begleiten oder leiten. Es können sich auch hauptamtlich initiierte oder begleitete Projekte bewerben, solange die Arbeit im Kern ehrenamtlich getragen wird. Auch Nominierungen für AWO-Projekte können eingereicht werden.

 

Die Gewinner*innen werden am 12. Januar 2023 auf dem AWO Neujahrsempfang prämiert. Der Preis ist mit 2.000,00 € dotiert und die ausgezeichneten Projekte erhalten die Möglichkeit, außerdem Hilfe bei der Projektentwicklung in Anspruch zu nehmen. Eine Bewerbung ist ab sofort über das Bewerbungsformular unter https://awo.org/llep-bewerbung, per Post an den AWO Bundesverband sowie per E-Mail an engagementpreis@awo.org möglich (Anhänge max. 10 MB, Formate PDF, JPG und PPTX). Alle Informationen zum Wettbewerb gibt es auf https://awo.org/lotte-lemke-engagementpreis.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 01.07.2022

Schon seit Wochen steigt die Zahl der Corona-Neuinfektionen dramatisch. In einem gemeinsamen Treffen mit den Träger*innen von Pflegeeinrichtungen schwor Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach diese nun auf eine schwere Corona-Welle mit vielen Todesopfern im Herbst ein. Ein neues Infektionsschutzgesetz wird von der Bundesregierung für Herbst angekündigt ohne inhaltlich konkret zu werden. Da der Minister Schutzmaßnahmen aber jetzt für notwendig hält, appellierte er am Dienstag an die Pflegeeinrichtungen, Corona-Schutzmaßnahmen künftig ohne gesetzliche oder behördliche Grundlagen per Hausrecht umzusetzen.

 

„Es ist absolut unverständlich, warum der Minister angesichts steigender Infektionszahlen im Sommer und erschreckender Prognosen für den Herbst nicht gesetzgeberisch tätig wird und dabei die Länder einbezieht“, kommentiert AWO Bundesvorsitzende Brigitte Döcker. „Stattdessen wird die Verantwortung auf die Pflegeeinrichtungen zu Lasten der Mitarbeitenden, Bewohner*innen und Besucher*innen abgewälzt.“ Diese seien nach zweieinhalb Jahren Pandemie schon genug gebeutelt und bräuchten dringend mehr politische Unterstützung, so der AWO Bundesverband. Erwiesenermaßen korrelieren die Corona-Inzidenzen in Pflegeheimen mit denen in der Allgemeinbevölkerung. Der beste Schutz besonders gefährdeter Personengruppen vor Corona ist daher die Umsetzung entsprechender Schutzmaßnahmen für die Allgemeinheit, um so ein Überschwappen der Corona-Welle im Herbst auf Pflegeheime zu verhindern. „Stattdessen sollen Pflegeeinrichtungen künftig selbst schärfere Maßnahmen durchsetzen, die außerhalb von Pflegeinrichtungen nicht für notwendig erachtet werden, ohne dabei rechtliche Rückendeckung zu erhalten,“ so Döcker weiter. „Diese Art von Politik ist den Menschen in den Einrichtungen nicht mehr zu vermitteln und erschüttert das Vertrauen in die Politik.“

 

Die AWO fordert die Bundesregierung und den Bundesgesundheitsminister dazu auf, wieder zu einem angemessenen und vorausschauenden Umgang mit der Pandemie zurückzukehren, die nicht nur die Freiheit des/der Einzelnen im Blick hat, sondern auch das Wohl der Gesellschaft als Ganzes. Dabei gilt es, Solidarität mit besonders gefährdeten Menschen wieder stärker in den Blick zu nehmen, um sie zu schützen und nicht weiter zu isolieren.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 30.06.2022

Die Diakonie Deutschland und die Bundesvereinigung evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder (BETA) appellieren an die Ampel-Koalition, den Rotstift nicht beim Gute-Kita-Gesetz anzusetzen. Mit dem Gute-Kita-Gesetz unterstützt der Bund seit 2019 die Länder im Umfang von 5,5 Milliarden Euro bei der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Heute will das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2023 und den neuen Finanzplan bis 2026 beschließen. Nach Informationen von Diakonie und BETA sind im Bundeshaushalt 2023 keine Mittel eingeplant, um die Länder weiter mit dem Gute-Kita-Gesetz zu unterstützen.

 

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Insbesondere Kinder und Familien haben in der Corona-Pandemie unter Einschränkungen gelitten. Die dürfen jetzt nicht im Regen stehen gelassen werden. Die Ampel-Parteien haben im Koalitionsvertrag versprochen, die Länder bei der Qualitätsentwicklung  im Bereich der frühkindlichen Bildung weiterhin zu unterstützen. Dieses Versprechen jetzt zu brechen, bedeutet weniger Förderung für die Kinder und zusätzliche Belastungen für die Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung. Ohne die weitere Beteiligung des Bundes droht bei knappen Kassen die Qualität der Angebote deutlich zu sinken. Dies wäre ein fatales Zeichen und ein echter  Rückschritt.“

 

Dr. Carsten Schlepper, Vorsitzender der Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder (BETA): „Jeder investierte Euro in die Qualität der frühen Bildung ist eine Investition in eine stabile demokratische Gesellschaft und entlastet die sozialen Sicherungssysteme durch Prävention. Die Unterstützung der Länder durch den Bund mit dem Gute-Kita-Gesetz war und bleibt ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer chancengerechten Gesellschaft für alle Kinder von Anfang an. Statt den Rotstift anzusetzen, müssen die Gute-Kita-Gelder des Bundes langfristig im Etat verankert werden.“

 

Seit der Einführung des Gute-Kita-Gesetzes konnte die Qualität der frühen Bildung mit Unterstützung des Bundes deutlich erhöht werden. Kindertageseinrichtungen sind lange schon viel mehr als nur Orte der Betreuung. Sie sind zentrale Räume der Bildung und tragen maßgeblich zur Förderung der gesunden Entwicklung aller Kinder sowie zum Abbau von Bildungsungleichheiten bei.

 

„Gute Bildung von Anfang an fördert die körperliche, soziale und emotionale Entwicklung der kommenden Generationen. Sie ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe, reduziert auf lange Sicht die Risiken brüchiger Lebensverläufe und beugt vor, dass junge Menschen später in Armut geraten“, so Loheide und Schlepper weiter.

 

Die Ampel-Koalition hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die Beteiligung des Bundes zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesförderung dauerhaft zu sichern. Dass die Fortführung des Gesetzes nun bei den Planungen zum Bundeshaushalt 2023 zur Disposition zu stehen scheint, ist aus Sicht der Verbände nicht nachvollziehbar. Trotz steigender gesamtgesellschaftlicher Kosten durch Pandemie, Krieg und Klimawandel darf nicht ausgerechnet bei der frühen Bildung gespart werden.

 

Fehlen im kommenden Jahr die Mittel zur Fortführung des Gute-Kita-Gesetz, könnten einige der mühsam aufgebauten neuen Strukturen nicht mehr aufrechterhalten werden. Zum Beispiel müssten viele Kita-Leitungen verstärkt zurück in den Gruppendienst, weil weniger Zeit für Leitungsaufgaben finanziert wäre. Wichtige Verwaltungsaufgaben und die Arbeit an pädagogischen Konzepten für die Einrichtungen könnten nicht mehr mit der gebotenen Aufmerksamkeit während der Arbeitszeit erledigt werden. Damit würden sich auch die Rahmenbedingungen der pädagogischen Arbeit verschlechtern. Im Ergebnis würde die Arbeitsbelastung der wegen der Pandemie stark erschöpften Fachkräften steigen; zu befürchten wäre ein Anstieg von Kündigungen des dringend benötigten Personals.

Quelle: Pressemitteilung Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder (BETA) und Diakonie Deutschland Evangelisches  Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom  01.07.2022

Vor 30 Jahren gab das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber mit dem „Trümmerfrauenurteil“ einen umfassenden Reformauftrag für die gesetzliche Rentenversicherung. Bis heute warten Familien auf die Umsetzung dieser – besonders für Kinderreiche – wesentlichen Vorgaben.

Es ist paradox: Wer Kinder erzieht und damit einen bestanderhaltenden Beitrag für den Generationenvertrag Rente leistet, muss im Alter selbst mit einer niedrigen Rente auskommen. „Die Erziehung eines Kindes wird heute mit kaum mehr als 100 Euro in der Rente berücksichtigt. Ein gerechter Ausgleich für mindestens 18 Jahre Kindererziehung ist das keinesfalls. Die Konsequenzen sehen wir nicht nur in der Altersarmut von vielen Eltern – insbesondere kinderreichen Müttern. Je weniger Kinder geboren werden, desto schwieriger wird es sein, das Rentensystem am Leben zu halten“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV). „Die Rente aus den Kindererziehungszeiten ist für Mütter kein Dank, keine Anerkennung, sondern eine Armutsleistung.“

Verfassungsgericht: Familien benachteiligt

Der DFV-Präsident ist überzeugt, dass die Situation heute besser aussehen würde, wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.1992 (Trümmerfrauenurteil) ernst genommen worden wäre. Das Gericht stellte die bestandssichernde Bedeutung der Kindererziehung für das Rentensystem fest und sah Familien – speziell solche mit mehreren Kindern – durch geringe Renten benachteiligt. Es trug dem Gesetzgeber auf, mit jedem Reformschritt die Benachteiligung von Eltern in der Rente zu verringern.

„30 Jahre nach dem Trümmerfrauenurteil werden Eltern für das Kinderkriegen immer noch mit Mindestrenten abgestraft. Anstatt der Kinderarmut und dem Verschwinden der kinderreichen Familien familienpolitisch entgegenzuwirken, zementiert man mit der gegenwärtigen Ausgestaltung der Rentenversicherung Kinderarmut. Immer weniger Paare entscheiden sich für mehrere Kinder“, so Zeh.

Besonders bestürzend ist für den DFV das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Erziehungsaufwand von Eltern im Beitragsrecht der Sozialversicherung. „In den letzten Jahrzehnten war Karlsruhe immer ein wichtiger Garant der Verfassungsrechte von Familien. Jetzt verabschiedet sich das Bundesverfassungsgericht von der eigenen Rechtsprechung zum Trümmerfrauenurteil und zementiert die Altersarmut von kinderreichen Familien. Anstatt den Generationenvertrag zukunftsfest zu machen, haben sich die Karlsruher Richter in einer abenteuerlichen Weise dafür entschieden, Eltern in der gesetzlichen Sozialversicherung benachteiligt zu lassen“, sagt Zeh und verweist auf die erste kritische Literatur von Wissenschaftlern und Juristen zum Urteil vom 7. April 2022.

Elternrente einführen

Nach wie vor hängt die Höhe der Rente vor allem von der Erwerbstätigkeit und dem Rentenpunktekonto ab. Eine bruchlose Erwerbsbiografie in Vollzeit ist für Eltern jedoch nicht machbar. Kurze Kindererziehungszeiten belasten Familien außerdem. „Zeit ist für Eltern zu einer Währung geworden. Auch die immer noch gesetzlich geschützte Elternzeit von drei Jahren steht stark unter Druck. Familien benötigen Erleichterung! Ein wesentlicher Schritt ist, die rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten neu zu gestalten. Der Deutsche Familienverband schlägt dafür eine eigenständige Elternrente vor“, sagt Zeh.

Bei der Elternrente bekommen Familien für die gesamte Dauer der Unterhaltspflicht – unabhängig vom Geburtsdatum des Kindes – pro Kind und Jahr jeweils ein Drittel Entgeltpunkt für die Rente gutgeschrieben. Statt der aktuellen 2,5 bzw. 3 Jahre Kindererziehungszeit würden Familien so 6 Jahre pro Kind zugerechnet werden. „Mit der Elternrente wird bei der Erziehung von drei Kindern über die Dauer von mindestens 18 Jahren ein Rentenanspruch entstehen, der dem aus einer durchschnittlich entlohnten sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstelle entspricht. Die besondere Leistung von Familien mit vielen Kindern würde mit der Elternrente endlich konsequent anerkannt“, so der Verbandspräsident.

Weitere Informationen

Zur aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rente für Familien:

BVerfG-Urteil vom 07.04.2022: Erziehungsaufwand im Beitragsrecht der Sozialversicherung

DFV-Positionen für eine familiengerechte Rente und einen verlässlichen Generationenvertrag

Anmerkung: Die Forderungen sind weiterhin aktuell. Bei den Elternklagen haben Familien einen Teilerfolg in der Pflegeversicherung vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 07.07.2022

Diakonie verstärkt ihre Bemühungen, eine größere Repräsentanz von Frauen in den Führungsebenen zu erreichen. Das 9. Netzwerktreffen von FiF (Frauen in Führung in Kirche und Diakonie) beschäftigte sich mit dem Thema „Damit sich (endlich) was bewegt – wie Frauen in Führung kommen und bleiben!“. Vertreterinnen des Deutschen Juristinnenbundes (djb) und des Verbandes deutscher Unternehmerinnen (VDU) berichteten vom alternativlosen Weg einer verbindlichen Quote, ohne die eine angemessene Repräsentanz von Frauen in Gremien und Führungspositionen nicht erreicht wird.

Die Schirmfrau des Netzwerks, Maria Loheide, Aufsichtsratsvorsitzende der Führungsakademie und zugleich Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland erklärt: „Die Debatte um Frauen in Führungspositionen hat in den vergangenen Jahren erfreulicherweise gesamtgesellschaftlich deutlich an Fahrt aufgenommen.

Auch in Kirche und Diakonie ist allzu deutlich geworden, dass Appelle und unverbindliche Empfehlungen nicht zielführend waren, um die Repräsentanz von Frauen zu erhöhen. Es sind verbindliche Regelungen erforderlich.“

Zu dieser deutlichen Bewertung kommen die Teilnehmen des 9. Treffen des Netzwerkes Frauen in Führung in Kirche und Diakonie, das aus mehr als 100 Frauen der obersten Leitungsebenen besteht. 

Mehr Infos:

https://www.fa-kd.de/programm/frauen-in-fuehrung-fif/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 08.07.2022

Bundesfinanzminister Christian Lindner plant nach Medienberichten eine drastische Kürzung bei Leistungen für Langzeitarbeitslose. Danach sollen im Bundeshaushalt 2023 „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ um über 600 Millionen Euro gekürzt werden. Betroffen wären insbesondere Langzeitarbeitslose mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zum ersten Arbeitsmarkt.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik Diakonie Deutschland: „Den Rotstift gerade bei der Förderung von Arbeit und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen und Geringqualifizierten anzusetzen, ist unanständig. Herr Lindner sollte sich darauf besinnen, dass er Verantwortung trägt für alle in der Gesellschaft, nicht nur für Wohlhabende und gut Qualifizierte.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.07.2022

Zu den Beratungen der „Konzertieren Aktion“ heute mit Bundeskanzler Olaf Scholz erklärt Diakoniepräsident Ulrich Lilie:

 

„Jetzt müssen vor allem die Menschen entlastet werden, die wegen der galoppierenden Inflation in existenzielle Nöte geraten. Dies sind Haushalte mit geringen Arbeitseinkommen, Grundsicherung oder kleinen Renten. Denn wer bereits jeden Euro in den täglichen Bedarf stecken muss, kann nichts mehr abknapsen oder auf Erspartes zurückgreifen. Außerdem brauchen wir statt gelegentlicher Einmalzahlungen, die wie Almosen daherkommen, eine würdevolle und berechenbare Unterstützung. Die Diakonie schlägt deshalb als Notfallinstrument einen Sofortzuschlag von 100 Euro im Monat für ein halbes Jahr vor. Dieser soll gezahlt werden, wenn ein Haushalt Wohngeld, Kinderzuschlag, ALG II, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe erhält. Allein acht Millionen Menschen in Deutschland leben von existenzsichernden Leistungen. Und das sind nur die Allerärmsten. In einem Sozialstaat wie unserem gehören sie in der Not zuallererst in den Blick.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 04.07.2022

Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes erstelltes Rechtsgutachten sichert die Einrichtung von kommunalen Kinder- und Jugendparlamenten in Deutschland ausdrücklich ab. Die Gutachter kommen zu der Einschätzung, dass Kinder- und Jugendparlamente aus verfassungsrechtlicher Perspektive von Gemeinden eingerichtet werden können, und dass Städte und Gemeinden Kinder- und Jugendparlamenten eigenständige Rede- und Antragsrechte zuweisen können, solange dabei die Arbeitsfähigkeit der Gemeindevertretung gewährleistet ist. Außerdem dürfen die Gemeindevertretungen einem Kinder- und Jugendparlament ein festes Budget zuweisen. Hintergrund des Rechtsgutachtens ist das Vorgehen einiger Kommunalaufsichten in verschiedenen Bundesländern, die Kommunen untersagten, in ihren Satzungen bestimmte institutionalisierte Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche bzw. für Angehörige von Kinder- und Jugendparlamenten einzuräumen. Das Gutachten legt nahe, dass einige dieser Entscheidungen nicht haltbar sind und die Kommunalaufsichten die Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen stärker berücksichtigen müssen.

„Durch das Rechtsgutachten wird die Stellung der Kinder- und Jugendparlamente in Deutschland deutlich gestärkt. Sie haben ein allgemeinpolitisches Mandat für die Vertretung der Interessen von Gleichaltrigen und tragen dazu bei, dass die Anliegen von Kindern und Jugendlichen gegenüber Erwachsenen verstärkt Gehör finden. Idealerweise sind Kinder- und Jugendparlamente Teil einer vielfältigen Beteiligungslandschaft in den Kommunen, mit denen Kinder und Jugendliche gleichberechtigte Teilhabe und Einfluss auf Entscheidungen vor Ort einfordern können“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Gutachten stellt zudem fest, dass Mitgliedern von Kinder- und Jugendparlamenten von der Gemeinde in eigener Verantwortung generelle oder einzelfallbezogene Rede- und Antragsrechte auch im Plenum und den Ausschüssen der Gemeindevertretung eingeräumt werden können, wobei Landesgesetze dies beschränken können.

Bindende Entscheidungsrechte im Plenum der Gemeindevertretung müssen hingegen bei den von allen Bürgerinnen und Bürgern gewählten Vertreterinnen und Vertretern verbleiben und können für Kinder und Jugendliche ohne passives Wahlrecht nicht eingeräumt werden. Gleichwohl können bestimmte Entscheidungen im Einzelfall auf die Kinder- und Jugendparlamente übertragen werden, solange die Gemeindevertretung das Letztentscheidungsrecht behält.

Nach Ansicht der Gutachter bedarf die Entscheidung, ob Kinder und Jugendliche in kommunalen Ausschüssen ein Stimmrecht erhalten, einer gesetzgeberischen Entscheidung im jeweiligen Bundesland. Liegt eine solche nicht vor, haben auch in den Ausschüssen der Gemeindevertretung Kinder und Jugendliche kein Stimmrecht. Zudem wurde festgestellt, dass sich Jugendhilfeausschüsse mit ihrer spezifischen Struktur und Funktion von demokratisch vollständig legitimierungsbedürftigen Ausschüssen kommunaler Selbstverwaltungskörperschaften unterscheiden. Die Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen, die nicht von den Kommunalparlamenten entsandt werden, können aus bundesrechtlicher Perspektive auch jünger als 18 Jahre sein. Das jeweilige Landesrecht kann jedoch etwas anderes bestimmen.

Das Rechtsgutachten „Rechtliche Rahmenbedingungen der institutionellen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in kommunalen Kinder- und Jugendparlamenten in Deutschland“ wurde im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes von Prof. Dr. Philipp B. Donath (University of Labour – Europäische Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt) sowie von Dipl.-Jur. Alexander Heger und Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann (Goethe-Universität Frankfurt am Main) erstellt. Es kann unter www.dkhw.de/shop-rechtsgutachten, eine jugendgerechte Version unter www.dkhw.de/shop-rechtsgutachten-jugendliche heruntergeladen werden. Das Gutachten ist ein Produkt der Initiative Starke Kinder- und Jugendparlamente. Diese wird getragen von der Akademie für Kinder- und Jugendparlamente in Trägerschaft des Arbeitskreises deutscher Bildungsstätten e. V, dem für die „Jugendstrategie und eigenständige Jugendpolitik“ zuständigen Fachreferat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie aus der Servicestelle Starke Kinder- und Jugendparlamente beim Deutschen Kinderhilfswerk. Das Gutachten wurde gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 06.07.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des heute vorgestellten „Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2022“ von Bund, Ländern und Kommunen größere Kraftanstrengungen, damit bis zum Jahr 2030 jedem Grundschulkind ein qualitativ hochwertiger Platz in der Ganztagsbetreuung zur Verfügung steht. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation muss sich der Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen konsequent an den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention ausrichten. Ein rein quantitativer Ausbau von Betreuungsplätzen ohne ausreichende Qualitätssicherung widerspricht der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls. Alle Anstrengungen in der Qualitätsentwicklung für Kita und Hort müssen sich daher vorrangig am  psychischen und physischen Wohlergehen der Kinder messen lassen und das Ganztagsangebot explizit an demokratischen Grundprinzipien ausrichten. Hierfür braucht es klare, deutschlandweit einheitliche Rahmenvorgaben durch den Bund, um die Qualität dieser Betreuungsplätze nachhaltig sicherzustellen.

 

„Gute Bildung im Ganztag muss kindgerecht gestaltet und konsequent an den in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Kinderrechten ausgerichtet sein. Dazu braucht es gesetzliche Qualitätsstandards, um eine Umsetzung dieser Prämissen unabhängig vom Wohnort der Kinder zu garantieren. Ganztagsbetreuung muss Ganztagsbildung ermöglichen, die sich an kindlichen Bedarfen, individuellen Entwicklungsschritten und an den vielfältigen Lebenswelten der Kinder und ihrer Familien orientiert. Diese sollte über den Tag verteilt Raum für formale und non-formale Bildung und für die persönliche Entwicklung der Kinder, aber auch für Spiel, Erholung und Bewegung bieten. Bei den Investitionen in Neu- und Umbauten müssen deshalb auch Räume für freies Spiel und Außengelände sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht mitgedacht und finanziert werden. Zudem ist die Öffnung von Schulen in den Sozialraum und die verpflichtende Zusammenarbeit mit außerschulischen Bildungspartnern voranzutreiben. Ganztägige Bildung darf nicht nur am Standort Schule stattfinden und eine Verlängerung des Unterrichts in den Nachmittag bedeuten. Wir brauchen stattdessen eine Bildungslandschaft für Kinder und Jugendliche an unterschiedlichen Orten, etwa auch in Vereinen oder Jugendeinrichtungen. Dabei ist die Sicherstellung eines angemessenen Personalschlüssels ebenso zu beachten wie eine qualitativ gute Mittagsverpflegung nach den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung des aktuellen „Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2022“ der Bertelsmann Stiftung.

 

„Wir brauchen qualifiziertes pädagogisches Personal, das abgesichert durch Fachkräfteausbildung und Weiterbildungen bestehender Fachkräfte insbesondere dem Grundsatz der kinderrechtebasierten Demokratiebildung mehr Raum und Bedeutung zumisst. Um den Bedarf an zusätzlichen Erzieherinnen und Erziehern an den Grundschulen zu decken, muss bereits jetzt die Erhöhung der erforderlichen Ausbildungskapazitäten kurzfristig umgesetzt werden. Die Arbeitsbedingungen von Fachkräften gehören endlich leistungsgerecht ausgestaltet. Wichtig ist zudem, bei der Erarbeitung von Ganztagskonzepten in den Schulen nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie die Eltern einzubeziehen, sondern vor allem die Rechte und Interessen der Schülerinnen und Schüler ausreichend zu berücksichtigen und diese an Entwicklungen von Ganztagskonzepten aktiv zu beteiligen. Diese Beteiligung von Kindern ist in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention normiert und darf nicht am Schultor enden“, so Hofmann weiter.

 

Zur Unterstützung der Demokratiebildung in Kita, Hort und Ganztag hat das Deutsche Kinderhilfswerk die Website www.kompetenznetzwerk-deki.de gelauncht. Auf dieser Seite präsentiert das im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderte Kompetenznetzwerk „Demokratiebildung im Kindesalter“ sich und seine Arbeit im Online-Bereich. Auf der Website finden die Besucherinnen und Besucher umfangreiche Informationen, Empfehlungen und praxisbezogene Tipps rund um das Thema Demokratiebildung im frühkindlichen und Primarbildungsbereich. Verantwortlich für die Website sind das Deutsche Kinderhilfswerk und das Institut für den Situationsansatz (ISTA) als Träger des Kompetenznetzwerkes. Dieses wird unter dem offiziellen Fördertitel „Kompetenznetzwerk Frühkindliche Bildung und Bildung in der Primarstufe“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 05.07.2022

eaf bringt Familiengipfel im Kanzleramt erneut aufs Tapet

 

Für Familien stehen beim Start in die Ferien die Erholung vom eng getakteten Schulalltag, Freibad, Urlaub und Entspannung im Mittelpunkt. Allerdings sollten Politik und Verwaltung nicht ausruhen, sondern mit Hochdruck an tragfähigen Konzepten für den Start in das neue Schuljahr arbeiten, die Infektionen einschränken und soziales sowie schulisches Lernen gleichermaßen ermöglichen. Bei den Planungen muss der Fokus auf die Situation von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern gelenkt werden, fordert die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) in einem Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz. Sie erinnert an ihre Initiative, zu einem Familiengipfel in das Bundeskanzleramt einzuladen.

 

„Wir befürchten, dass die Familien wieder einmal aus dem Blick geraten“, so eaf-Präsident Dr. Martin Bujard. „Kinder, Jugendliche und ihre Familien haben im Verlauf der Pandemie bereits vielfältige Belastungen geschultert. Ihre Belange dürfen nicht abermals hintenanstehen, sondern sie müssen zur Chefsache gemacht werden. Ein Familiengipfel im Bundeskanzleramt wäre ein deutliches Signal an die Familien: Wir sehen eure Leistungen und wir möchten über eure Bedarfe direkt mit euch sprechen.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 11.07.2022

Freizeitangebote im Veranstaltungskalender des Berliner Familienportals. 

 

Zeugnis in der Tasche und endlich Freizeit! Kids und ihre Familien können sich auf viele Sommeraktivitäten in den Ferien freuen. Ob kreative Workshops, erlebnisreiche Feriencamps oder coole Ausflüge: Der Veranstaltungskalender des Berliner Familienportals hat viele kostengünstige Tipps für die Sommerferien parat. Einfach nach Bezirk, Tag oder Zeit filtern und aus rund 1.800 Ferienevents das passende raussuchen. 

Umsonst ins Freibad, in den Zoo oder Tierpark gehen und über 200 Preisvorteile bei vielen Sommerferienangeboten genießen: So richtig günstig wird es für Familien mit dem SuperFerien-Pass 2022/23! Erworben werden kann er direkt beim JugendKulturService oder in vielen anderen Verkaufsstellen. Der Lernstoff des Schuljahres soll in den Ferien aufgefrischt werden? Das können Berliner Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassenstufen bei der Sommerschule 2022 des Programms „Aufholen nach Corona“.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 06.07.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 05. August 2022

Veranstalter: Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V.

Ort: Köln

Liebe Expert*innen in eigener Sache (Menschen mit geringem Einkommen und/oder Armutserfahrung), macht mit und diskutiert mit  uns den Koalitionsvertrag im Hinblick auf die  Vermeidung von Armut und sozialer Ausgrenzung.

Das fünfte Treffen von Menschen mit Armutserfahrung wird wieder mit Expertinnen und Experten in eigener Sache geplant und durchgeführt. Denn die Freie Wohlfahrtspflege sieht es als selbstverständlich an, Menschen mit geringem Einkommen eine Plattform für Informationen, Vernetzung und politische Teilhabe zu bieten. 

Thema
NRW hat am 15. Mai 2022 einen neuen Landtag gewählt. Die CDU und die Grünen stellen die neue Landesregierung und haben einen Koalitionsvertrag abgeschlossen. Dieser ist für die kommenden fünf Jahre für die Politik in NRW handlungsleitend.
Armut und damit ein Mangel an Teilhabemöglichkeiten in vielen Bereichen des Lebens trifft in NRW viele Menschen und insbesondere Kinder und Jugendliche. Die steigenden Mieten, Energie- und Lebensmittelkosten sowie die zunehmende Digitalisierung in allen Bereichen des Alltags sind große Herausforderungen für viele Menschen und insbesondere für diejenigen mit geringem Einkommen.
Beim fünften Treffen für Menschen mit Armutserfahrung fragen wir, inwieweit Armut und soziale Ausgrenzung im Koalitionsvertrag vorkommen und welche Strategien zur Armutsvermeidung und Armutsbekämpfung erkennbar sind. Wir erarbeiten Maßnahmen und Forderungen, die wir in die politische Diskussion einbringen möchten.
In einem zweiten Schritt werden diese dann mit Landtagsabgeordneten bei einem gesonderten Termin diskutiert.
Dieses Treffen möchte zur politischen Diskussion und zum politischen Mitmischen einladen, damit deutlich wird, dass sozial (lebens-)relevant ist!

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

Die Veranstaltung ist kostenlos – Fahrtkosten werden erstattet.

Termin: 7. September 2022

Veranstalter: Friedrich Ebert Stiftung

Ort: Berlin

Gleiche Arbeit, gleicher Lohn: In vielen Staaten gelingt die geschlechtergerechte Entlohnung nicht. Gleichzeitig wird unbezahlte Sorgearbeit zu einem ungleich höheren Anteil von Frauen und Mädchen geschultert.

Diese strukturellen Ungleichheiten bestehen nicht erst seit der Pandemie. Seit der Pandemie erleben wir sogar Rückschritte. Die Schließung der Lohnlücke ist ohne die Schließung der Sorgearbeitslücke nicht denkbar und umgekehrt. Es braucht gemeinsame und solidarische Anstrengungen für Geschlechtergerechtigkeit weltweit! Eine Grundlage ist die UN Women Solidaritätsbewegung HeForShe – nur gemeinsam können wir unsere Ziele erreichen.

Ein Blick nach Skandinavien zeigt, wie es besser geht. Wir schauen in unserer internationalen Konferenz in Kooperation mit UN Women Deutschland e.V. und der International Labour Organization (ILO) am 7. September 2022 also vor allem Richtung Norden und erarbeiten konkrete Forderungen.

Anmeldung bis zum 24. August 2022 möglich.

Das aktuelle Programm finden Sie auf der Konferenzwebsite: https://www.fes.de/equalpayequalcare 

Termin: 21. bis 22. September 2022

Veranstalter: Evangelische Akademie Loccum in Kooperation mit der Gesellschaft für Sozialen Fortschritt e.V.

Ort: Rehburg-Loccum

Die Wechselbeziehungen zwischen ökologischer Transformation und Sozialpolitik werden seit einiger Zeit intensiver diskutiert. Häufig stehen dabei die Belastungswirkungen der Klimapolitik und Möglichkeiten ihres sozialpolitischen Ausgleichs im Vordergrund. Dabei gibt es auch Synergiepotenziale zwischen beiden Politikfeldern. Durch den Krieg in der Ukraine stellt sich die Situation mittlerweile noch komplexer dar: Wurde mit der Sicherheit eine Dimension der sozialen Nachhaltigkeit vernachlässigt? Gibt es neue Zielkonflikte und Synergiepotenziale, insb. im Hinblick auf den Ausbau der erneuerbaren Energien?

Das Programm der Veranstaltung finden Sie unter www.loccum.de/tagungen/2258. Dort können Sie sich auch anmelden.

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Archiv Pressemitteilung

ZFF-Sonderinfo: Save the Date: Fachtagung „Arbeitsmarkt und Familie: Wie können wir die Arbeitswelt familienfreundlich gestalten?“ am 11. Oktober 2022 in Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg*innen,

wir möchten Sie heute auf unsere Veranstaltung aufmerksam machen:

„Arbeitsmarkt und Familie: Wie können wir die Arbeitswelt familienfreundlich gestalten?“

Termin: 11. Oktober 2022

Ort: Hotel Aquino, Hannoversche Str. 5B, 10115 Berlin

– Eine Fachtagung des Zukunftsforum Familie e.V. –

Schon länger lässt sich die Erwerbsbeteiligung und die Übernahme von Sorgearbeit miteinander in Einklang bringen – zumindest, wenn wir der politischen Programmatik der vergangenen Jahre Glauben schenken. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler junger Eltern: Eine Mehrheit gibt an, Beruf und Familienarbeit partnerschaftlich vereinbaren zu wollen. Die Realität zeigt allerdings, wo das Modell an Grenzen stößt. Frauen übernehmen weiter den Großteil der Sorgearbeit und gehen vielfach einer nicht existenzsichernden Beschäftigung nach. Männer kehren nach einer kurzen Elternzeit häufig in eine überlange Vollzeittätigkeit zurück.

Verschiedene Trends und Strukturen auf dem Arbeitsmarkt verstärken die Herausforderungen für eine gute Vereinbarkeit. Hierzu zählen u. a. die zunehmende Flexibilisierung, die Verdichtung des Arbeitsaufkommens oder prekäre Beschäftigungsverhältnisse.

Aus Sicht des ZFF müssen gesellschaftliche Rahmenbedingungen, wie auch Arbeitsverhältnisse selbst, so gestaltet sein, dass Sorgearbeit als selbstverständlicher Teil von Erwerbsverläufen ermöglicht wird. Aber wie können diese Rahmenbedingungen mit Blick auf den Arbeitsmarkt ausgestaltet werden? Gemeinsam mit u. a. Prof. Dr. Bettina Kohlrausch und Teresa Bücker, wollen wir in unterschiedlichen Formaten diskutieren, wie der Weg zu einer familienfreundlichen Arbeitswelt aussehen kann.

Wir bitten Sie, sich den Termin vorzumerken und freuen uns, wenn Sie diese Vorankündigung an Interessierte weiterleiten. Die weiteren Details und Informationen, insbesondere zum Programm und zur Anmeldung, werden Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung zugehen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Nöhring                                             

Geschäftsführer, ZFF                                               

 

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 10/2022

AUS DEM ZFF

Anlässlich der Konferenz der Gleichstellungsminister*innen 2022 fordert das Bündnis „Sorgearbeit fair teilen“ die Landesminister*innen und Senator*innen auf, die Folgen, die sich für viele Frauen aus der Corona-Pandemie ergeben, ernst zu nehmen und sich für die faire Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern stark zu machen.

Das ZFF ist einer von 13 Mitgliedsverbänden des im Sommer 2020 gegründeten zivilgesellschaftlichen Bündnisses Sorgearbeit fair teilen. Das Bündnis setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Die Pressemitteilung des Bündnisses finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Bündnis „Sorgearbeit fair teilen“ unter: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 29.06.2022

In Nordrhein Westfalen, als erstes Bundesland in diesem Jahr, haben die Sommerferien begonnen. Dies ist für viele Familien und ihre Kinder aber nicht gleichbedeutend mit einer unbeschwerten Zeit, sondern vielfach wird soziale Ausgrenzung umso deutlicher: Während die einen die nächste Flugreise planen, können sich andere Familien nicht mal einen Wochenendausflug mit Übernachtung leisten. In der Reisezeit werden soziale und Umweltfragen gleichermaßen deutlich.

Das ZFF möchte auf diese Zusammenhänge hinweisen und sie auf die politische Tagesordnung setzen. Gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus sozial- und umweltpolitischen Verbänden und Organisationen haben wir zehn Thesen für einen sozialen und ökologischen Neustart formuliert, um auf die Problematik aufmerksam zu machen und zum Handeln aufzufordern!

Die „Zehn Thesen für einen sozial und ökologischen Neustart“ mit einer Liste aller unterzeichnenden Organisationen und Verbände finden Sie hier.  

Quelle: Pressehinweis Zukunftsforum Familie e. V. vom 23.06.2022

In der heutigen Anhörung des Familienausschusses im Deutschen Bundestag begrüßt das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) die darin geforderten Sofortmaßnahmen für Alleinerziehende. Allerdings gehen uns die geforderten Maßnahmen zur Unterstützung Alleinerziehender nicht weit genug.  

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des ZFF, erklärt dazu: „Die Corona-Krise, aber auch die anhaltend hohe Inflation stellen Familien und insbesondere Alleinerziehende vor besondere Herausforderungen. Fehlende Kinderbetreuung, Homeoffice, steigende Lebensmittelpreise und kaum oder keine Unterstützung durch einen zweiten Elternteil bringen Alleinerziehende vielfach an ihre Belastungsgrenze. Um diesen Belastungen entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung in der letzten, aber auch in der aktuellen Legislaturperiode einige Maßnahmen zur Unterstützung von Familien auf den Weg gebracht. Diese gehen aber teilweise an Alleinerziehenden vorbei oder erreichen sie nur unzureichend, weil z.B. durch Verrechnungen mit dem Kindesunterhalt Leistungen nur zur Hälfte beim alleinerziehenden Elternteil ankommen (Kinderbonus) oder das Einkommen so gering ist, dass Steuerentlastungen gar nicht spürbar sind.“

Nöhring ergänzt: „Um Alleinerziehende zu stärken und ihnen und ihren Kindern mehr Zeit, Chancen und gute Lebensbedingungen zu schaffen, muss die Politik endlich gute und existenzsichernde Erwerbsarbeit, mehr Unterstützung bei der Rückkehr ins Berufsleben und eine armutsfeste Kinder- und Familienförderung bereitstellen. Wir brauchen daher dringend eine geschlechtergerechte Verteilung und Gestaltung von Erwerbs- und Sorgearbeit vom Beginn des Familienlebens an. Damit könnte die eigene Existenzsicherung für Alleinerziehende – weit überwiegend Frauen – nach einer Trennung wahrscheinlicher werden. Darüber hinaus brauchen Alleinerziehende dringend eine Kindergrundsicherung in ausreichender Höhe. Auch der geplante einfache Zugang zu der Leistung kann dafür Sorge tragen, dass alle Kinder und Jugendlichen die Leistungen auch wirklich erhalten, die ihnen zustehen.“  

Alexander Nöhring nimmt heute als Sachverständiger an der öffentlichen Anhörung teil. Diese wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet unter www.bundestag.de übertragen.

Die Stellungnahme des Zukunftsforum Familie e.V. anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages zum Antrag der CDU/CSU-Bundestagfraktion “Alleinerziehende in der aktuellen hohen Inflation nicht allein lassen” finden Sie hier

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 20.06.2022

SCHWERPUNKT I: Streichung §219a StGB

Morgen wird der Deutsche Bundestag die Streichung von § 219a aus dem Strafgesetzbuch in 2./3. Lesung voraussichtlich beschließen. Das ist ein wichtiger Schritt für die Selbstbestimmung von Frauen und ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen Strafrechts.

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:

„Die Streichung von § 219a Strafgesetzbuch stärkt die sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung von Frauen und verbessert die Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte. Denn § 219a schränkt den Zugang zu medizinisch sachlichen Informationen ein und ist mit unserem heutigen Verständnis von Selbstbestimmung nicht vereinbar. Ärztinnen und Ärzte müssen befürchten, für die öffentliche Verbreitung sachlicher Informationen über rechtmäßige Schwangerschaftsabbrüche verfolgt zu werden.

Die selbstbestimmte Entscheidung einer Frau über Fortführung oder Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft ist auch eine ihre Gesundheit betreffende Entscheidung. Zu einer guten und zeitgemäßen medizinischen Versorgung gehört der öffentliche Zugang zu verlässlichen sachlichen Informationen. Es ist überfällig, dass sich ungewollt schwangere Frauen gerade bei Ärztinnen und Ärzte informieren können, die selbst Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Dies setzt auch unlauteren Informationsquellen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner etwas entgegen.“

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:

„Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen in einer Gesellschaft leben, in der Frauen nicht mehr für ihre Selbstbestimmung kämpfen müssen. Die Streichung des § 219a ist hierfür ein wichtiger und längst überfälliger Schritt.

Um das reproduktive Selbstbestimmungsrecht von Frauen weiter zu stärken, werden wir noch weiter gehen. Sogenannte Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Arztpraxen setzen schwangere Frauen psychisch unter Druck. Sie erschweren zudem die Arbeit der Beratungsstellen und Arztpraxen. Höchste Zeit, dass wir sogenannten Gehsteigbelästigungen einen gesetzlichen Riegel vorschieben.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion  vom 23.06.2022

Zur Streichung von § 219a StGB erklärt die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Katrin Helling-Plahr:

„Mit der Streichung von § 219a STGB ermöglichen wir Frauen endlich den umfassenden Zugang zu sachlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche und schaffen Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte. Frauen in der Notsituation einer ungewollten Schwangerschaft brauchen umfassende Informationen, um die für sich richtige Entscheidung treffen zu können. Ärztinnen und Ärzte, die selbst Abtreibungen vornehmen, müssen ihrerseits über Abtreibungen informieren dürfen – auch öffentlich im Internet. Jenen, die sich wie Kristina Hähnel in der Vergangenheit entschlossen haben, trotz drohender strafrechtlicher Sanktionen Frauen zu informieren, gebührt unser Dank und unsere Anerkennung. Die Fortschrittskoalition hat diesen Missstand nun beendet. Der haltlose Anwurf aus dem konservativen Lager, durch die Abschaffung würde der Lebensschutz aufgeweicht, zeigt, wer sich ernsthaft mit dem Thema auseinandergesetzt hat und wer eben nicht. Das ungeborene Leben ist in Deutschland unverändert stark geschützt. Anpreisende Werbung bleibt selbstverständlich verboten.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 24.06.2022

Der Rechtsausschuss hat am Mittwochmorgen die Streichung des sogenannten Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch beschlossen. Zudem soll das Recht von Ärztinnen und Ärzten und anderer Einrichtungen, sachlich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, nunmehr auch im Schwangerschaftskonfliktgesetz festgeschrieben werden. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/1635) in geänderter Fassung stimmten die Vertreter der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Gegenstimmen von CDU/CSU und AfD. Anträge von Union (20/1017) und AfD (20/1505, 20/1866), die sich jeweils gegen das Vorhaben gerichtet hatten, sowie der Linken (20/1736), die weitergehende Forderungen gestellt hatte, fanden keine Mehrheit. Die Vorlagen will der Bundestag am Freitag abschließend beraten.

Der Regierungsentwurf sieht vor, den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches („ Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“) zu streichen. Urteile, die aufgrund dieser Norm erlassen worden sind, sollen aufgehoben werden. Zudem sollen Regelungen des Heilmittelwerbegesetzes so angepasst werden, dass sowohl medizinisch indizierte als auch medizinisch nicht indizierte Schwangerschaftsabbrüche erfasst werden.

Der Ausschuss beschloss auf Antrag der Koalition Änderungen an dem Gesetzentwurf. Vorgesehen ist neben einer redaktionellen Änderung nunmehr auch eine Ergänzung im Schwangerschaftskonfliktgesetz. In Paragraf 13a soll ein neuer Absatz 3 ergänzt werden. Nach diesem soll es „Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen, Krankenhäusern sowie Ärztinnen und Ärzten“ gestattet sein, „sachlich und berufsbezogen über die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs, der unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches vorgenommen werden soll, zu informieren“.

Zudem soll durch eine weitere Änderung – ohne direkten Bezug zum Werbeverbot – das „Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen“ angepasst werden. Die Frist zur Anmeldung von Ansprüchen auf Entschädigung soll um fünf Jahre bis zum 21. Juli 2027 verlängert werden. Dieser Änderung stimmte in getrennter Abstimmung bei Enthaltung der AfD auch die Union zu.

Die hib-Meldung zum Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-892626

Die hib-Meldung zum Unionsantrag: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-885932

Die hib-Meldung zum ersten AfD-Antrag: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-896194

Die hib-Meldung zum zweiten AfD-Antrag: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-891538

Die hib-Meldung zum Linken-Antrag: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-894188

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 314 vom 22.06.2022

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt uneingeschränkt die heute im Deutschen Bundestag beschlossene Abschaffung des § 219a StGB, der Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellte.

Der Verband setzte sich seit 2017 für die ersatzlose Streichung der Norm ein. In insgesamt sieben Stellungnahmen hat der djb die Abschaffung gefordert und Reformvorschläge im Bereich der reproduktiven Rechte angemahnt. Der Bundeskongress des djb im September 2017, wenige Wochen vor der ersten Gerichtsverhandlung im Verfahren gegen die Ärztin Kristina Hänel, fand zu diesem Thema statt und diskutierte die Notwendigkeit einer Abschaffung der Norm.

Die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig, die auf der Tribüne des Bundestages die historische Debatte gemeinsam mit vielen Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und betroffenen Ärztinnen und Ärzten verfolgt hat, kommentiert: „Die Streichung des § 219a StGB war lange überfällig. Ein breites Bündnis hat diese gesellschaftspolitische Diskussion vorangebracht und auch der djb hat mit seiner Expertise einen Beitrag zum heutigen Ergebnis geleistet. Dank gilt den betroffenen Ärztinnen und Ärzten, die sich gegen die Kriminalisierung gewehrt haben. Der Deutsche Juristinnenbund wird sich weiterhin engagiert in die rechtspolitische Diskussion über reproduktive Rechte einbringen, denn es gibt weiterhin viel zu tun. Ein Beispiel ist der in Deutschland noch nicht umgesetzte und im Koalitionsvertrag verankerte kostenlose Zugang zu Verhütungsmitteln, der zeitnah umgesetzt werden sollte und aktuellen Sparzwängen schon aus menschenrechtlichen Gründen nicht geopfert werden darf.“

Die Vorsitzende der Strafrechtskommission Dr. Leonie Steinl ergänzt: „Für eine vollständige Gewährleistung reproduktiver Selbstbestimmung und reproduktiver Gesundheit sind weitere Maßnahmen erforderlich. Insbesondere muss der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen verbessert werden. Bestehende Barrieren müssen durch eine verbesserte Informations- und Versorgungslage abgebaut werden.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 24.06.2022

SCHWERPUNKT II: Bundestagsanhörung zur Entlastung Alleinerziehender

Alleinerziehende müssen angesichts der aktuellen Preissteigerungen stärker entlastet werden. Darin waren sich die geladenen Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag einig. Anlass der Anhörung war ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/1334), in dem unter anderem gefordert wird, den 2020 auf 4.008 Euro angehobenen steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 5.000 Euro aufzustocken und zu prüfen, ob der Entlastungsbetrag in einen Abzug von der Steuerschuld umgewandelt werden könnte. Romy Ahner vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge wies im Zusammenhang mit steuerlichen Entlastungen darauf hin, dass dabei auf etwaige unerwünschte Wechselwirkungen mit anderen Geldleistungen geachtet werden müsse. Mit Blick auf die von der Ampelkoalition geplante Einführung einer Kindergrundsicherung komme es darauf an, wie die Schnittstelle zum Steuerrecht und zum Unterhaltsrecht ausgestaltet wird.

Die Schnittstellenproblematik sah auch Alexander Nöhring vom Zukunftsforum Familie. Zwar würde ein steuerlicher Abzugsbetrag steuerzahlende Alleinerziehende deutlich besser entlasten. Viele Alleinerziehende seien aufgrund ihrer Armutsbetroffenheit aber überhaupt nicht oder nur in geringem Umfang steuerpflichtig. Nöhring plädierte für die im Koalitionsvertrag vorgeschlagene Einführung einer Steuergutschrift, um geringverdienende Alleinerziehende in Form einer „negativen Einkommensteuer“ zu unterstützen. Anne Lenze von der Hochschule Darmstadt befürwortete einen höheren Entlastungsbetrag, wobei man diskutieren müsse, ob die im Unionsantrag vorgeschlagenen 5.000 Euro ausreichen.

Für Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken muss die Umwandlung des Entlastungsbetrags in eine Steuergutschrift gut überlegt werden. Ob sie befürwortet werden könnte, hänge von ihrer Höhe ab. Laut Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine gibt es keine Definition, welche Belastungen der Entlastungsbetrag abgelten soll. Der Entlastungsbetrag sei ein Nachteilsausgleich für Alleinerziehende, die das steuerliche Ehegattensplitting nicht nutzen können. Er könne den Splittingvorteil der Ehepaare aber nicht kompensieren. Rauhöft machte zudem auf das Problem aufmerksam, dass der Entlastungsbetrag für ein jüngeres Kind entfällt, wenn bei einem älteren Alleinerziehenden-Kind altersbedingt das Kindergeld gestrichen wird, obwohl das ältere Kind weiterhin im Haushalt verbleibt.

Einhellig begrüßten die Sachverständigen den Vorschlag im Unionsantrag, das Kindergeld nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen.

Bis Ende 2007 war das Kindergeld nur zur Hälfte von der Höhe der Unterhaltsvorschussleistung abgezogen worden, seit 2008 gilt die volle Anrechnung des Kindergeldes – eine damalige „Sparmaßnahme“, die rückgängig gemacht werden sollte, so der Tenor. Regina Offer von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände unterstützte die Forderung ebenfalls, erinnerte aber zugleich an den Finanzierungskonflikt zwischen Bund und Ländern im Zusammenhang mit der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes 2017.

Auch weitere Forderungen der Unionsfraktion, den Freibetrag für den Wohngeldbezug von Alleinerziehenden von derzeit 1.320 Euro jährlich um 20 Prozent zu erhöhen und kurzfristig den im Juni beschlossenen Kinderbonus für Alleinerziehende von 100 auf 150 Euro anzuheben, stießen auf Zustimmung. Für Daniela Jaspers vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter wäre die Anhebung des Freibetrags beim Wohngeld ein richtiger und zielgenauer Ansatz, weil sie dazu beitragen könnte, Nachteile von Alleinerziehenden auf dem Wohnungsmarkt abzumildern.

Ein höherer Kinderbonus lässt sich für Ulrike Spangenberg vom Deutschen Juristinnenbund gleichheitsrechtlich mit den besonderen inflationsbedingten Belastungen von Alleinerziehenden begründen, die im Verhältnis zum Haushaltseinkommen etwas höher seien als die von Paarfamilien. Anne Lenze von der Hochschule Darmstadt meinte, der Kinderbonus sei im Antrag etwas „nebulös“ gehalten, aber: „Geld hilft immer.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 310 vom 21.06.2022

Heute wird im Familienausschuss des Bundestages über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion debattiert, der das Ziel verfolgt angesichts der aktuellen Inflation Alleinerziehende stärker zu entlasten. Die Position des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb) wird vertreten von Dr. Ulrike Spangenberg, Mitglied der Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich.

Der djb unterstützt in seiner Stellungnahme ausdrücklich das Ziel des Antrags. Denn Alleinerziehende sind besonders häufig von Armut und somit auch von den Auswirkungen der Inflation betroffen. Einige der vorgeschlagenen Maßnahmen entsprechen langjährigen djb-Forderungen. Sie könnten nicht nur dazu dienen, die aktuellen inflationsbedingten Belastungen zu verringern, sondern darüber hinaus die finanziellen Rahmenbedingungen für Alleinerziehende grundsätzlich verbessern. Dazu gehört insbesondere der Vorschlag, das Kindergeld nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen.

Die von der CDU/CSU-Fraktion vorgeschlagene Erhöhung des Steuerentlastungsbetrags von derzeit 4.008 auf 5.000 Euro ist angesichts der Einkommensrealitäten von Alleinerziehenden jedoch wenig zielführend beziehungsweise nicht ausreichend. „Mit dieser Maßnahme würden Alleinerziehende mit hohem Einkommen ohne erkennbaren sachlichen Grund stärker entlastet als Alleinerziehende mit geringem Einkommen. Dies ist mit Blick auf das Gleichheitsgebot aus dem Grundgesetz nicht zu rechtfertigen und widerspricht darüber hinaus dem Ziel des Antrags, inflationsbedingte Belastungen auszugleichen. Der richtige Weg wäre hier die Einführung einer Steuergutschrift, wie sie bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen ist.“, fordert die Präsidentin des djb Professorin Dr. Maria Wersig. „Damit würden Alleinerziehende in allen Einkommensgruppen unterstützt. Derzeit fallen Alleinerziehende, die kaum oder keine Steuern zahlen und nicht im SGB II-Bezug sind, aus dem Raster.“

Zudem ist darauf zu achten, dass unerwünschte Neben- oder Wechselwirkungen zu bewährten Sozialleistungen wie Wohngeld, zum Bildungs- und Teilhabepaket oder zum Kinderzuschlag vermieden werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 20.06.2022

Die heute im Familienausschuss diskutierte Änderung in der Berechnung des Unterhaltsvorschusses ist für die  Kinderarmutsprävention dringend notwendig und  ein wichtiger Baustein im Rahmen einer  notwendigen Reform der kinderbezogenen  Sozialleistungen.

In der heutigen öffentlichen Anhörung im Familienausschuss des Bundestages diskutieren der Familienbund der Katholiken und andere Sachverständige unter anderem über Änderungen  beim Unterhaltsvorschuss, über die Anhebung des  Entlastungsbetrages für Alleinerziehende und einen  Kinderbonus.
„Diese Punkte versprechen Alleinerziehenden mehr  Geld, gerade in Zeiten von 7 % dauerhafter Inflation sind sie dringend notwendig, denn steigende Preise  für Nahrungsmittel, Strom und Mieten bedeuten  besonders für Ein-Eltern-Familien erhebliche  Belastungen und ein großes Armutsrisiko“ sagte  Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes  der Katholiken heute vor der Anhörung.

Der Familienbund der Katholiken hält die im  Antrag der Unionsfraktion vorgesehenen  Maßnahmen grundsätzlich für gut und sachgerecht. Es gilt jedoch Alleinerziehende insbesondere auch  im Rahmen einer allgemeinen Reform der  Familienförderung zu unterstützen, die einerseits  alle Familien im Blick hat und andererseits einen  besonderen Schwerpunkt auf den unteren und  mittleren Einkommensbereich legt, in dem auch die Einkommen der meisten Alleinerziehenden liegen.

Zum Unterhaltsvorschuss erklärt Hoffmann: „Bei der Berechnung wird derzeit das volle Kindergeld gegengerechnet. Hier ist die Idee, das Kindergeld nur hälftig anzurechnen, ein echter Leistungsgewinn und ein Schritt zu mehr Gerechtigkeit zwischen Alleinerziehenden mit und ohne Unterhaltsvorschuss.“
Der Familienbund unterstützt diesen Punkt. Die derzeitige Praxis der Berechnung von Kindergeld und Unterhaltsvorschuss widerspricht der beim Unterhalt bereits vorgenommenen hälftigen Anrechnung und ist systematisch nicht begründbar. Durch eine nur hälftige Anrechnung des  Kindergeldes hätten Alleinerziehende im Unterhaltsvorschussbezug monatlich 109,50 € mehr zur Verfügung. Diese finanziell deutliche Verbesserung würde vielen helfen, unabhängig von der Grundsicherung zu werden.

Hoffmann äußerte sich auch zum steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: „Sie tragen die Hauptverantwortung für die Erziehung ihrer Kinder und finanzielle Mehrbelastungen. Das sollte dementsprechend auch berücksichtigt werden“. Die Erhöhung des Entlastungsbetrages auf 5.000 Euro ist grundsätzlich ein positiver Ansatz, wird jedoch nur bei wenigen Haushalten aufgrund ihrer zu geringen Einkommen ankommen. Grundsätzlich würde es der Familienbund für richtig halten, den Entlastungsbetrag exakt zu berechnen. Denn er ist vor allem als steuerliche Berücksichtigung einer tatsächlichen Mehrbelastung von Alleinerziehenden überzeugend. Soweit es um eine Förderung von Alleinerziehenden gehen soll, wären die familienpolitischen Leistungen der richtige  Ansatzpunkt.

„Der angedachte Kinderbonus in Höhe von 150 Euro ist ein weiterer wichtiger Punkt, jedoch sollte er allen Familien zur Verfügung stehen, um niemanden zu benachteiligen“ fügte Hoffmann hinzu.
Obwohl die Berücksichtigung besonderer  Belastungen von Alleinerziehenden richtig ist, bleibt folgender Grundsatz wichtig: Die  Familienförderung sollte nicht in erster Linie nach  Familienform differenzieren, sondern vor allem  nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und  Kinderzahl. Gerade davon würden viele  Alleinerziehende besonders profitieren. 

Weiterführende Informationen
Stellungnahme des Familienbundes der Katholiken zum Antrag der Fraktion CDU/CSU:
Alleinerziehende in der aktuellen hohen Inflation nicht allein lassen.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 20.06.2022

Die aktuelle Inflation trifft viele Alleinerziehende so hart, da sie vielfach aufgrund ihres überproportional hohen Armutsrisikos keine finanziellen Puffer haben, um Preissteigerungen aufzufangen. Heute befasst sich der Familienausschuss des Bundestages in einer Anhörung mit der Frage, wie Alleinerziehende besser unterstützt werden können. Grundlage ist ein Antrag der Union.

„Wo das Geld kaum die laufenden Ausgaben deckt, wird jede Extraausgabe zu einer Herausforderung: das Taschengeld für den anstehenden Wandertag, die Brille, die kaputte Schultasche. Das bedeutet für noch mehr Kinder, oft nicht dabei sein zu können – nicht mit zur Eisdiele, ins Kino gehen zu können“, unterstreicht Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), die den VAMV als Sachverständige bei der Anhörung vertritt.

„Der Antrag gibt insbesondere mit der Forderung nach einer nur noch hälftigen Anrechnung des Kindesgeldes auf den Unterhaltsvorschuss, einer Erhöhung des Alleinerziehenden-Freibetrags beim Wohngeld sowie der Weiterentwicklung des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende zu einem Steuerabzugsbetrag gute Ansätze, akut Alleinerziehende zu unterstützen, auch wenn hier jeweils noch weitergehende Reformbedarfe bestehen“, erklärt Jaspers.

„Gleichzeitig ist jedoch ein umfassender Politikansatz notwendig, um von vornherein das Armutsrisiko von Alleinerziehenden zu senken, so dass diese besser gegen Krisen gewappnet sind“, dringt Jaspers. „Gute Politik für Alleinerziehende muss hierfür Rahmenbedingungen schaffen: durch tatsächlich bedarfsdeckende Kinderbetreuung, eine familienfreundliche und geschlechtergerechte Arbeitswelt, bezahlbaren Wohnraum, Steuergerechtigkeit und eine Kindergrundsicherung. Eine gute Ausgestaltung der Kindergrundsicherung für Ein-Elternfamilien ist Voraussetzung, um Kinderarmut zu bekämpfen. Denn jedes zweite Kind in Armut wächst bei einem alleinerziehenden Elternteil auf.“

Die ausführliche Stellungnahme zur Anhörung finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 20.06.2022

SCHWERPUNKT III: Weltflüchtlingstag

„Die unbürokratische Aufnahme von Millionen Geflüchteten aus der Ukraine in der EU hat gezeigt, dass eine solidarische Asylpolitik, die die Rechte und Würde von Schutzsuchenden wahrt, grundsätzlich möglich ist. Dennoch setzt die EU bei anderen, vor allem nicht-europäischen Geflüchteten, auf Abschreckung, Entrechtung und Abschottung: Rechtswidrige Zurückweisungen durch Pushbacks und Misshandlungen von Schutzsuchenden an den Außengrenzen, Internierungslager für Geflüchtete in Polen, menschenunwürdige Hot-Spot-Lager auf den griechischen Inseln und fast 50.000 Tote infolge der EU-Abschottungspolitik. Die unerträgliche Liste der zum Teil schon seit Jahren hingenommenen Menschenrechtsverletzungen im Namen der EU ließe sich noch lange fortsetzen. Hier braucht es ein radikales Umdenken, ein klares Bekenntnis zu Humanität und Menschenrechten, wenn die EU nicht jegliche Glaubwürdigkeit beim Thema Flüchtlingsschutz verlieren will“, erklärt Clara Bünger, fluchtpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20. Juni. Laut aktuellen Zahlen des UNHCR befinden sich im Jahr 2022 weltweit über 100 Millionen Menschen auf der Flucht. Das entspricht mehr als einem Prozent der Weltbevölkerung. Bünger weiter:

„Die Grundhaltung bei der Aufnahme der Geflüchteten aus der Ukraine stimmt: Die Menschen werden solidarisch aufgenommen. Sie können zunächst selbst entscheiden, in welchem Land sie um Schutz nachsuchen wollen, vor allem bei der Unterbringung können zivilgesellschaftliche Ressourcen und die Aufnahmebereitschaft in der Bevölkerung so genutzt werden. Ukrainerinnen und Ukrainer erhalten einen sicheren Status und können von Beginn an arbeiten und Sprachkurse besuchen. Sozialrechtlich und bei der Gesundheitsversorgung werden sie der übrigen Bevölkerung weitgehend gleichgestellt. Das müsste Vorbild für die Aufnahme bei Schutzsuchenden aus anderen Ländern wie Syrien, Afghanistan, Eritrea, dem Jemen sein, die ebenso vor Krieg, Gewalt, Unfreiheit, Terror und Folter fliehen müssen. Sie gelangen zumeist nur auf äußerst gefährlichen Fluchtrouten in die EU, häufig über das Mittelmeer. Darauf folgt für viele ein Leben unter menschenunwürdigen Bedingungen in Lagern auf den griechischen Inseln oder gar eine Inhaftierung.

Auch in Deutschland sind viele Schutzsuchende gezwungen, sich in Massenunterkünften aufzuhalten. Dort leben sie ohne jegliche Privatsphäre in engen Räumen, stigmatisiert und ausgegrenzt. Das ist sogar der Fall, wenn sie bei Verwandten unterkommen könnten. Es gibt Bewegungseinschränkungen und Arbeitsverbote, eine gesundheitliche Versorgung erfolgt nur eingeschränkt, etwa bei akuten Schmerzzuständen. Das alles dient der gezielten Abschreckung. Sozialleistungen für Asylsuchende sind deutlich gekürzt, oft gibt es nur unzureichende Sachleistungen, die ein Leben in Menschenwürde nicht ermöglichen. Die EU-Innenministerinnen und -minister haben sich auf ihrem vergangenen Gipfel mehrheitlich darauf verständigt, dass es künftig sogenannte Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen geben soll. Das bedeutet für viele Schutzsuchende unzumutbare und unfaire Schnellverfahren an den Grenzen, oft verbunden mit monatelanger Haft. Ein weiterer Rückschritt mit Blick auf die ohnehin schon prekären Zustände an den Außengrenzen. Das steht in eklatantem Widerspruch zu einer menschenrechtsbasierten Asylpolitik.

Wir müssen eine Antwort auf die damit zusammenhängenden Aufgaben und Probleme finden, die nicht auf Abschottung und Abschreckung setzt und die stattdessen die Rechte der Menschen und ihre Würde in den Mittelpunkt stellt.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 17.06.2022

  • 2,3 Millionen Menschen sind aus Gründen von Flucht und Vertreibung seit 1950 nach Deutschland zugewandert
  • Knapp eine Million noch lebende Vertriebene des Zweiten Weltkrieges

Der Krieg in der Ukraine hat auch die Erfahrungen von Geflüchteten während und nach früheren Fluchtbewegungen in den Fokus gerückt. Bereits vor Ausbruch des Krieges haben in Deutschland im Jahr 2021 mindestens 3,3 Millionen Menschen gelebt, die aus Gründen von Flucht, Vertreibung oder auf der Suche nach internationalem Schutz auf das heutige Gebiet Deutschlands zugewandert sind. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Weltflüchtlingstages sowie des Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung am 20. Juni auf Basis von Daten des Mikrozensus 2021 mitteilt, sind seit 1950 2,3 Millionen Menschen aus Gründen von Flucht und Vertreibung zugewandert. Bei weiteren 962 000 Menschen handelt es sich um Vertriebene des Zweiten Weltkrieges. Für 2022 liegen noch keine Daten vor, die Zahl dürfte aufgrund des Krieges in Ukraine und der damit einhergehenden Fluchtzuwanderung deutlich höher liegen.

1,2 Millionen Personen zwischen 2014 und 2021 nach Deutschland geflohen

Von den 2,3 Millionen Menschen, die nach 1950 aus Gründen von Flucht und Vertreibung nach Deutschland kamen, ist allein gut die Hälfte (1,2 Millionen Menschen) in den Jahren 2014 bis 2021 nach Deutschland zugewandert. Weitere 487 000 Personen sind zwischen 1990 und 2000 nach Deutschland geflohen, unter anderem aufgrund der Kriege auf dem Gebiet des früheren Jugoslawiens. Die geflüchteten Zugewanderten sind durchschnittlich 40 Jahre alt, 41 % sind Frauen und 59 % Männer.

Von den 2,3 Millionen Zugewanderten mit Migrationshintergrund, die hauptsächlich aus Gründen von Flucht und Vertreibung nach Deutschland gekommen sind, wurde knapp jede dritte Person (29 % beziehungsweise 670 000 Menschen) in Syrien geboren. Weitere 221 000 Menschen stammen aus Afghanistan und 191 000 aus dem Irak. Danach folgen Polen (141 000), der Iran (115 000) und die Türkei (102 000) als wichtigste Herkunftsstaaten. 38 000 aus der Ukraine stammende Personen gaben 2021 an, aus Gründen von Flucht und Asylsuche nach Deutschland zugewandert zu sein.

Vertriebene des Zweiten Weltkrieges heute durchschnittlich 82 Jahre alt

Vertriebene des Zweiten Weltkrieges sind Personen, die in ehemaligen deutschen Gebieten als deutsche Staatsangehörige geboren und vor 1950 auf das heutige Staatsgebiet Deutschlands zugewandert sind. Sie haben ihre Heimat im Zusammenhang mit den Ereignissen des Zweiten Weltkrieges infolge Vertreibung, Flucht und Ausweisung verlassen müssen. Die in Deutschland lebenden 962 000 Vertriebenen des Zweiten Weltkrieges sind durchschnittlich 82 Jahre alt, 58 % sind Frauen und 42 % Männer.

Mehr als die Hälfte aller Vertriebenen des Zweiten Weltkrieges leben in den vier Bundesländern Nordrhein-Westfalen (17 %), Bayern (14 %), Niedersachsen (13 %) und Baden-Württemberg (12 %).

Methodische Hinweise:

Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet.

Die Frage nach dem Hauptgrund der Zuwanderung wird subjektiv von den Befragten beantwortet und hängt nicht zwingend mit einem offiziellen Aufenthaltstitel zusammen. Dadurch können sich Abweichungen zur Statistik der Schutzsuchenden auf Basis des Ausländerzentralregisters ergeben. Da nur das Hauptmotiv der Zuwanderung im Mikrozensus erfragt wird, können manche Geflüchteten ggf. auch andere Motive (z.B. Familienzusammenführung) als Grund ihrer Zuwanderung angeben.

Die aktuelle Fluchtbewegung aus der Ukraine kann mit den Mikrozensusdaten des Berichtsjahres 2021 nicht abgebildet werden.

Dargestellt ist die Bevölkerung in Privathaushalten am Hauptwohnsitz.

Der Mikrozensus ist die einzige derzeit verfügbare amtliche Datenquelle zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Die Basis der hier gemachten Angaben bildet der vom Statistischen Bundesamt entwickelte Begriff des Migrationshintergrunds „im weiteren Sinn“, der alle verfügbaren Informationen zur Bestimmung des Migrationshintergrundes einer Person berücksichtigt. Demnach hat eine Person einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Weitere Definitionen zu den hier verwendeten Begriffen bietet ein Glossar im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Hinweise zur Mikrozensus-Erhebung ab Berichtsjahr 2020:

Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Damit zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung möglichst wenig Zeit vergeht, werden ab dem Jahr 2020 zunächst Erstergebnisse und mit einigem zeitlichen Abstand Endergebnisse veröffentlicht. Bei den in dieser Pressemitteilung veröffentlichten Zahlen handelt es sich um Erstergebnisse des Berichtsjahres 2021.

Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus sind auf einer eigens eingerichteten Sonderseite verfügbar.

Weitere Informationen:

Der Angriff Russlands auf die Ukraine und die damit verbundenen Sanktionen wirken sich auf viele Bereiche in Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auf einer Sonderseite haben wir Daten und Informationen dazu für Sie zusammengestellt.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 20.06.2022

Mehr als 100 Millionen Menschen sind derzeit weltweit auf der Flucht. Nie zuvor hat das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) eine größere Zahl an Vertriebenen registriert. Angesichts dessen ruft die AWO zu mehr Solidarität mit allen geflüchteten Menschen auf.

„Die Willkommenskultur nach Ausbruch des Kriegs in der Ukraine hat gezeigt, was möglich ist, wenn wir uns als Gesellschaft für Geflüchtete einsetzen“, so Brigitte Döcker, Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbands. „Leider erleben wir jedoch auch eine enorme Ungleichbehandlung von geflüchteten Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihrer Identität. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Anlässlich des Weltflüchtlingstags appellieren wir daher wiederholt an die AWO-Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit und fordern dazu auf, für alle geflüchteten und schutzsuchenden Menschen gleichermaßen einzustehen.“

Jeder Mensch hat das Recht, Schutz und Sicherheit zu suchen – egal wer, woher und wann. Daran soll der Weltflüchtlingstag erinnern, ein von den Vereinten Nationen eingerichteter Aktionstag, der erstmals weltweit am 20. Juni 2001 begangen wurde. Die Zahl der Menschen, die vor Krieg, Konflikten und Verfolgung fliehen müssen, war noch nie so hoch wie heute.

„Wir dürfen nicht aus den Augen verlieren, dass hinter diesen unfassbaren Zahlen Millionen von individuellen Schicksalen und tragischen Geschichten stehen“, so Döcker weiter. „Geflüchteten Menschen mit Würde und Respekt zu begegnen – dafür setzt sich die AWO tagtäglich ein.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V.  vom 20.06.2022

LSVD kritisiert menschenverachtende Praxis des BAMF

Zum heutigen Weltflüchtlingstag mahnt der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), endlich seine diskriminierende und menschenverachtende Bescheidungspraxis zu beenden. Die Bundesregierung muss ihr Versprechen, besonders vulnerable Flüchtlinge zu schützen und für faire und rechtssichere Asylverfahren sorgen zu wollen, endlich umsetzen. Dazu erklärt Patrick Dörr aus dem LSVD-Bundesvorstand:

Wenn Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans* und intergeschlechtliche Menschen in Deutschland Asyl beantragen, müssen sie in den Anhörungen dem BAMF glaubhaft machen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland Verfolgung droht, um einen Schutzstatus zu erhalten. Dabei dreht sich zum einen meist alles um die Frage, ob das BAMF ihre sexuelle Orientierung und/oder die geschlechtliche Identität für glaubhaft befindet, aber auch wie es die konkrete Gefährdungslage bei Rückkehr beurteilt. Dabei stellt das BAMF allerdings auch windige Prognosen an, ob die Person bei Rückkehr ein Doppelleben führen würde und sich so vor Verfolgung schützen könnte. Diese europarechtswidrigen Verhaltensprognosen führten in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass besonders schwule, lesbische und bisexuelle Asylsuchende in die schlimmsten Verfolgerstaaten, wie den Iran und Pakistan, abgeschoben werden konnten.

Der LSVD hat hierzu dem BAMF über 70 Fälle zur Überprüfung vorgelegt. In einem halben Dutzend Fällen aus Algerien, Iran, Jamaika, Pakistan und Tunesien hat das BAMF diese rechtswidrige Praxis sogar angewandt, obwohl die schwulen und lesbischen Asylsuchenden heiraten wollten und dazu offizielle Dokumente vorlagen oder sie sogar schon verheiratet waren. Darüber hinaus hat das BAMF in zwei Fällen verheirateten gleichgeschlechtlichen Paaren das Familienasyl verweigert und darauf verwiesen, dass die Ehe z. B. im Verfolgerstaat Iran hätte gelebt werden müssen. Diese Beispiele zeigen auf, wie dringend die internen Maßstäbe des BAMF angepasst werden müssen.

Prognoseentscheidungen über das Verhalten queerer Schutzsuchender im Heimatland oder die Aufforderung, sich dort „diskret“ zu verhalten, sind unzulässig und verstoßen gegen die bereits seit 2013 bestehende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Trotzdem findet das sogenannte „Diskretionsgebot“ weiterhin Anwendung in der Bescheidungspraxis des BAMF. Die Richtlinien des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) müssen entsprechend und zügig angepasst werden, damit die offensichtlich rechtswidrigen Verhaltensprognosen bei queeren Geflüchteten endlich ein Ende haben.

Auch das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, eine „besondere Rechtsberatung“ für „queere Verfolgte“ einzurichten, muss zügig umgesetzt werden. Zwischen der Ankunft in Deutschland und der Asylanhörung vergehen oft nur wenige Tage. Damit queere Geflüchtete die oft lebenslang erlernte Scham und Angst überwinden, brauchen sie Beratung durch queere Organisationen, wo sie sich sicher fühlen können. Die Bundesregierung muss hier Wort halten und eine flächendeckende Rechtsberatung in queerer Trägerschaft fördern.

Die Aufnahme queerer Menschen aus Afghanistan muss energisch vorangetrieben werden. Die Zusagen der Bundesregierung bezüglich der Aufnahme gefährdeter Afghan*innen dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Außenministerin Baerbock und Innenministerin Faeser müssen endlich ihre Blockadehaltung aufgeben und eine klare Zusage zur Aufnahme gefährdeter LSBTI aus Afghanistan geben. Jeder Tag des Wartens bringt die betroffenen Personen weiter in Gefahr.

Hintergrund

Asylrecht: Bei homo- und bisexuellen Geflüchteten darf nicht von diskretem Leben ausgegangen werden – Für Einschätzung der Verfolgungsgefahr im Herkunftsland ist ein geoutetes Leben der Maßstab

Nach hanebüchener Verhaltensprognose droht schwulem Pakistaner die Abschiebung – Fall zeigt beispielhaft auf, wie das BAMF weiterhin gegen höchstrichterliche Asylrechtsprechung zum „Diskretionsgebot“ verstößt

Welche queerpolitischen Vorhaben stehen im Koalitionsvertrag der Ampel? Mehr Fortschritt wagen: Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit

Humanitäres Aufnahmeprogramm: LSBTI aus Afghanistan berücksichtigen – Aufruf von 41 Organisationen an Ministerinnen Baerbock und Faeser

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 20.06.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Staats- und Regierungschefs einigen sich auf jährliches Monitoring um Gleichstellung voranzutreiben

Der G7-Gipfel in Elmau stellt den Höhepunkt der deutschen Präsidentschaft dar. Beim Treffen der Staats- und Regierungschefs spielt auch die Geschlechtergleichstellung eine wichtige Rolle. Mit dem heutigen Beschluss verpflichtet sich die Gruppe erstmals, Fortschritte bei der Gleichstellung in den G7-Staaten und der Europäischen Union jährlich durch ein „G7 Dashboard on Gender Gaps“ zu überprüfen. So werden Handlungsbedarfe und Erfolge der G7-Gleichstellungspolitik künftig transparent dargestellt.

Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus: „Gleichberechtigung ist ein Menschenrecht. Doch Frauen und Mädchen erfahren aufgrund ihres Geschlechts Diskriminierung. Frauen sind öfter als Männer von Armut betroffen und müssen vielfach körperliche oder sexuelle Gewalt ertragen. Um Geschlechtergerechtigkeit effektiv voranzutreiben, brauchen wir strukturelle Änderungen und gemeinsames Handeln. Es ist ein großer Erfolg, dass wir im Kreis der G7 das „Dashboard on Gender Gaps“ beschlossen haben. So wird der dringende Handlungsbedarf für mehr Gleichstellung schwarz auf weiß transparent. Nun kommt es darauf an, dass wir als G7 unsere Gleichstellungspolitik daran ausrichten und unsere Erfolge daran messen lassen. Das Monitoring macht deutlich, dass wir nicht nachlassen dürfen Frauen in Führungspositionen zu stärken, die Entgeltgleichheit voranzutreiben und den Schutz von Frauen vor Gewalt zu verbessern.“

Umfassendes Monitoring vielfältiger Gleichstellungsbereiche

Das „G7 Dashboard on Gender Gaps“ misst anhand von 12 Indikatoren die Fortschritte in verschiedenen gleichstellungspolitischen Bereichen: unter anderem in Bildung, Beschäftigung, unternehmerischer Tätigkeit, Frauen in Führungspositionen, politischer Teilhabe, Partnerschaftsgewalt und Entwicklungszusammenarbeit. Das Dashboard wird jährlich in Zusammenarbeit mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) aktualisiert.

Ergebnisse des ersten Monitorings

Der Bericht 2022 des „G7 Dashboards on Gender Gaps“ zeigt beispielsweise, dass der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern in Deutschland (13,9%) höher ist als in der Europäischen Union (EU) (10,8%). Dies trägt dazu bei, dass der Gender Pension Gap in Deutschland deutlich höher ist als in der EU. So erhalten Frauen in Deutschland 39,2 Prozent weniger Rente als Männer, während der Rentenunterschied zwischen den Geschlechtern in der EU bei 24,3 Prozent liegt.

Gleichzeitig zeigt sich einmal mehr, dass feste Geschlechterquoten bei der Besetzung von Entscheidungspositionen wirken: Der Anteil von Frauen in Aufsichtsräten liegt 2021 laut Monitoring in Deutschland bei 36,0 Prozent, während es in den OECD-Mitgliedstaaten 28,4 Prozent und auf Ebene der G7-Gemeinschaft 33,3 Prozent sind. 

Meilenstein der G7-Gleichstellungspolitik

Aufbauend auf den Ergebnissen des „G7 Dashboards on Gender Gaps“ werden die G7 gezieltere Vereinbarungen, aber auch Maßnahmen in den jeweiligen Staaten umsetzen können. Die Verabschiedung des Monitorings ist ein politisches Signal dafür, dass die Wertegemeinschaft Geschlechtergerechtigkeit voranbringen will. Die G7-Gemeinschaft verdeutlicht damit, Gleichstellung als Grundwert demokratischer Gesellschaften zu verteidigen und als wichtigen Fortschrittsfaktor voranzutreiben.

Details online abrufbar

Das G7 Dashboard on Gender Gaps finden Sie online unter: https://www.bmfsfj.de/g7-dashboard

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.06.2022

BZgA überreicht Lizenz zur eigenständigen Weiterführung der Initiative an den Senat für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin

Kinderrechte, körperliche Selbstbestimmung und sexueller Kindesmissbrauch sind die Themen des Theaterstücks „Trau dich! Ein starkes Stück über Gefühle, Grenzen und Vertrauen“. Das Stück ist das zentrale Element der bundesweiten Initiative „Trau dich!“ zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Im November 2017 startete die Kooperation zwischen „Trau dich!“ und dem Land Berlin. Als sechstes Bundesland erhält Berlin heute die Lizenz zur eigenständigen Weiterführung der Initiative von BMFSFJ und BZgA. Dies ist der Startschuss für die dauerhafte Etablierung der Initiative in Berlin. Die Schirmherrschaft hat Astrid-Sabine Busse, Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie übernommen.

Vom Start der Initiative im November 2017 bis zur Lizenzübergabe an das Land Berlin werden im Rahmen der bundesweiten Initiative über 7.100 Kinder von mehr als 85 Schulen das Theaterstück in Berlin gesehen haben.

Ziel von „Trau dich!“ ist es, Mädchen und Jungen zwischen acht und zwölf Jahren ihre Rechte zu erklären, ihr Selbstbewusstsein zu stärken und sie zu informieren, wo sie im Falle eines Übergriffs Hilfe finden. Zusätzlich werden Lehrkräfte und Eltern zu Unterstützungsangeboten in der Region informiert und dazu ermutigt, sich mit dem Thema sexualisierter Gewalt auseinanderzusetzen und es zum Inhalt in ihrem Unterricht zu machen.

Ekin Deligöz, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, betont: „Starke Kinderrechte sind das Fundament für einen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung. Die Initiative ‚Trau dich!‘ zeigt, wie gute Prävention gelingen kann: Kinder stärken, Fachkräfte weiterbilden, Eltern informieren und vor allem Schulen und Fachberatungsstellen besser vernetzen. Seit 2017 kooperiert Berlin mit ‚Trau dich!‘. Viele Kinder haben das Theaterstück gesehen. Aber noch viel wichtiger ist, dass die Erwachsenen, als Eltern und Fachkräfte, sensibilisiert

und fortgebildet wurden. Denn eines ist klar: die Erwachsenen – nicht die Kinder selbst – sind für Schutz und Hilfen verantwortlich. Es ist gut, dass das Land Berlin Verantwortung für den Kinderschutz übernimmt und die Initiative des Bundes weiterführt. Nur gemeinsam können wir ein Klima schaffen, in dem Kinder vor sexualisierter Gewalt geschützt werden.“

Astrid-Sabine Busse, Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, erklärt: „Mit ‚Trau dich!‘ richten wir uns in Berlin vornehmlich an Mädchen und Jungen der fünften und sechsten Klasse, klären sie über ihre Rechte auf und informieren sie über sexuellen Missbrauch. Darüber hinaus werden auch die Bezugspersonen wie Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeitende der Schule und deren Eltern im Vorfeld über das Thema sexueller Missbrauch informiert und sensibilisiert. Als Bildungssenatorin des Landes Berlin freue ich mich, dass wir mit der Übernahme der Initiative ‚Trau dich!‘ die bestehenden Präventionsangebote zum sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen im Land Berlin um einen weiteren Baustein erweitern. Mit der Schulgesetzänderung im September 2021 wurde das Thema Schutz von Kindern und Jugendlichen im Schulgesetz fest verankert. Das heißt: Schulen erarbeiten im Rahmen des Schulprogramms ein Kinder- und Jugendschutzkonzept, welches der Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen, insbesondere durch sexuellen Missbrauch, Gewalt und Mobbing dient.“

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, erläutert anlässlich der Lizenzübergabe: „Im vergangenen Jahr mussten wir erneut eine Zunahme der gemeldeten Vorfälle von sexuellem Kindesmissbrauch verzeichnen. 17.498 Kinder wurden 2021 in Deutschland Opfer sexualisierter Gewalt. Das bedeutet, dass jeden Tag durchschnittlich 48 minderjährige Mädchen und Jungen Übergriffe durch Erwachsene erleiden mussten. Die Dunkelziffer liegt weitaus höher. Deshalb ist es unser Ziel, mit ‚Trau dich!‘ Eltern und Lehrkräfte für dieses Thema zu sensibilisieren und vor allem die Kinder zu stärken. Ich freue mich sehr, dass es im Rahmen der Kooperation zu der Verstetigung unserer Präventionsinitiative in Berlin kommt.“

Bis heute kooperieren elf Bundesländer mit der Bundesinitiative „Trau dich!“: Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg, Berlin und Sachsen-Anhalt. Nach Hessen, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt ist Berlin das sechste Bundesland, das die Umsetzung der Initiative verstetigt hat.

Mit der Verstetigung der Initiative in Berlin wird die Strategie von „Trau dich!“ weiterverfolgt, Eltern und pädagogische Fachkräfte sprach- und handlungsfähig zu machen, um sich aktiv gegen sexualisierte Gewalt einzubringen. Im direkten Zusammenhang mit den Aufführungen werden dafür Lehrkräfteworkshops und Elternabende angeboten sowie das Hilfesystem vor Ort eingebunden.

Alle Eltern erhalten vor den Aufführungen Informationen über das Theaterstück und Hinweise für das Gespräch mit ihren Kindern. Für sie bietet die Initiative „Trau dich!“ einen Elternratgeber an.

Die Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte der Schulen nehmen an begleitenden Fortbildungen teil. Ein Methodenheft bietet Anregungen zur Vor- und Nachbereitung des Theaterstücks im Unterricht.

Eltern und pädagogische Fachkräfte finden auch online Informationen unter www.trau-dich.de/multiplikatoren Kinder spricht das Online-Portal www.trau-dich.de mit altersgerechten Informationen direkt an.

Für die niedrigschwellige Beratung und Hilfe kooperiert die BZgA mit der kostenfreien, bundesweiten „Nummer gegen Kummer“ unter 116 111, einem Beratungstelefon für Kinder und Jugendliche.

Hintergrundinformation:

Im Jahr 2021 verzeichnet die polizeiliche Kriminalstatistik für Berlin 917 aktenkundig gewordene Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Weitere Informationen zur Initiative „Trau dich!“ unter:

www.trau-dich.de 

www.trau-dich.de/multiplikatoren

www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/praevention-des-sexuellen-kindesmissbrauchs/

Pressemotive stehen zur Verfügung unter: www.bzga.de/presse/pressemotive/praevention-des-sexuellen-kindesmissbrauchs

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.06.2022

Bundesfamilienministerium eröffnet Verstetigungskonferenz „Kita-Einstieg“ am 24.06.2022 in Berlin.

Gute Kindertagesbetreuung ermöglicht gleiche Chancen für alle Kinder. Bisher profitieren jedoch nicht alle Familien gleichermaßen von Kindertagesbetreuung als Form der frühen Bildung. 2017 hat das Bundesfamilienministerium deshalb das Programm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ ins Leben gerufen. Es fördert niedrigschwellige Angebote, die den Zugang zur Kindertagesbetreuung vorbereiten und unterstützend begleiten. Das Programm ist so erfolgreich, dass nun über eine langfristige Verstetigung vor Ort diskutiert wird. Dazu lädt das Bundesministerium heute alle beteiligen Kommunen zu einer Verstetigungskonferenz nach Berlin ein.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Es liegt mir am Herzen, dass alle Kinder gute Startchancen erhalten. Dazu gehört gute Kindertagesbetreuung. Gute Kinderbetreuung bedeutet frühe Bildung. Und frühe Bildung ist ein Schlüssel zur Chancengerechtigkeit – gerade auch für Kinder, die in Armut aufwachsen. Deshalb fördert mein Ministerium das Programm „Kita-Einstieg“. Es ist ein großer Erfolg: Mehr als 13.000 Kinder haben, Dank der engagierten Arbeit der Fachkräfte und der vielfältigen Angebote, den Weg in die Kindertagesbetreuung gefunden. Wir haben mit unserem Programm den Anschub geleistet. Die einzelnen Standorte sind mit ihrem Erfahrungsschatz und ihrer Vernetzung vor Ort für die Fortführung und Verstetigung der Angebote gut aufgestellt.“

Zu Beginn des Jahres 2022 startete „Kita-Einstieg“ in die letzte Programmphase. Seit 2017 wurden rund 83.000 Menschen – Kinder, Eltern, weitere Familienangehörige – durch Angebote aus dem Bundesprogramm erreicht. Gegenwärtig bieten 125 Vorhaben ihr umfangreiches und vielseitiges Programmangebot für die Kinder und Familien an.

In Zeiten der Covid-19-Pandemie und aktuell während des Ukrainekrieges entwickelten die Programmbeteiligten kreative Ideen und Angebote, um Familien zu erreichen. Dabei sammelten sie wichtige Erfahrungen, wie der Zugang zu Bildungsangeboten für Familien erleichtert werden kann und was Fachkräfte für eine erfolgreiche Integration von schutzsuchenden Familien tun können.

In den nächsten Monaten richtet sich der Fokus darauf, die entwickelten Angebote und die aufgebauten Strukturen in den Kommunen nachhaltig zu verstetigen, damit sie auch über die Programmlaufzeit hinaus erhalten bleiben.

Weitere Informationen zur Veranstaltung, zum Programm, zu Fragen der Verstetigung sowie gute Beispiele aus der Praxis finden sich unter:

https://kita-einstieg.fruehe-chancen.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.06.2022

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ verzeichnet erneut Anstieg des Beratungsaufkommens

Auch im zweiten Jahr der Corona-Pandemie ist das Beratungsaufkommen beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ angestiegen. Im Jahr 2021 verzeichnete das Hilfetelefon mit mehr als 54.000 Beratungen ein Plus von fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bereits 2020 hatte es einen Anstieg um 15 Prozent gegeben. Die Mehrzahl der Beratungen (60 Prozent) betraf häusliche Gewalt.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Alle 20 Minuten eine Anfrage, bei der es um Gewalt durch den Partner oder Ex-Partner geht – das ist eine erschreckende Dimension, die unterstreicht, wie wichtig Hilfe für die betroffenen Frauen ist. Das Hilfetelefon steht dafür, dass sie nicht allein sind und dass es Wege aus der Gewalt gibt. Die Zahlen zeigen auch, welche Bedeutung das Hilfetelefon gerade in Krisenzeiten hat. Das gilt für die Pandemie genauso wie für die vielen tausend geflüchteten Frauen aus der Ukraine, die bei uns Schutz suchen. Das Hilfetelefon hat sich mit seinem mehrsprachigen Beratungsangebot zu einem wichtigen Baustein im Hilfesystem entwickelt. Wesentlich dabei ist, dass die betroffenen Frauen das Hilfetelefon rund um die Uhr verlässlich erreichen können. Die Beraterinnen sind 365 Tage im Jahr 24 Stunden im Einsatz. Für dieses enorme Engagement sage ich herzlich Danke.“

Martina Hannak, Vizepräsidentin des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, bei dem das Hilfetelefon angesiedelt ist: „Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, trotz der Pandemie-Einschränkungen die Beratung für die betroffenen Frauen, ihr soziales Umfeld und die Fachkräfte uneingeschränkt aufrecht zu erhalten. Gerade weil es Frauen oftmals so schwerfällt, sich nach außen zu wenden, um Hilfe und Unterstützung zu bekommen, wenn sie Gewalt erlebt haben. Im aktuellen Jahresbericht ist hinterlegt, welche besonderen fachlichen und organisatorischen Strukturen erforderlich sind, damit unsere Beraterinnen den verschiedenen Anforderungen auf den unterschiedlichen Ebenen nachkommen können.“

Petra Söchting, Leiterin des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“: „Der anhaltend hohe Anteil von Beratungen zu häuslicher Gewalt unterstreicht die Bedeutung dieses Themenfeldes in unserer täglichen Arbeit. In den Gesprächen zeigt sich, dass Corona-bedingte Beschränkungen und Belastungen nicht die Ursache für häusliche Gewalt sind. Aber sie erhöhen das Risiko, dass konflikthafte Situationen eskalieren, Gewalt zunimmt und Übergriffe häufiger und massiver werden Unser Ziel ist es, dass gewaltbetroffene Frauen unser Beratungsangebot kennen und wissen, dass sie sich jederzeit anonym, vertraulich und kostenfrei an uns wenden können.“

Mehr als 1.000 Beratungen pro Woche

Die Beraterinnen am Hilfetelefon führten im Jahr 2021 pro Woche mehr als 1.000 Beratungen durch. Laut dem Jahresbericht war dabei häusliche Gewalt wie bereits in den Vorjahren das Hauptthema mit rund 60 Prozent der Beratungen. Im Schnitt alle 20 Minuten erreichte das Hilfetelefon eine Anfrage, bei der Gewalt durch den (Ex-)Partner eine Rolle spielte.

Ratsuchende nehmen meist telefonisch und abends Kontakt auf

Wie in den Vorjahren, wandten sich rund neun von zehn Ratsuchenden (89%) telefonisch an das Hilfetelefon. Elf Prozent nutzten die Online-Beratung, die meisten davon per Sofort-Chat. Etwa zwei Drittel der Kontakte wurden abends und nachts (zwischen 18 und 8 Uhr) sowie an Wochenenden und Feiertagen aufgenommen.

Über das Hilfetelefon

Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ richtet sich an gewaltbetroffene Frauen, an Menschen aus ihrem Umfeld sowie an Fachkräfte. Es berät kostenfrei, anonym und vertraulich zu allen Formen der Gewalt, darunter Partnerschaftsgewalt, Mobbing, Stalking, Zwangsverheiratung, Vergewaltigung und Menschenhandel. Mehr als 80 qualifizierte Beraterinnen sind unter der Telefonnummer 08000/116 016 sowie per E-Mail, Sofort- oder Terminchat auf www.hilfetelefon.de an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar. Die Beratungen finden in 18 Fremdsprachen statt, darunter Englisch, Polnisch und Russisch. Seit Mai 2022 können Beratungen auch auf Ukrainisch angeboten werden.

Den vollständigen Jahresbericht 2021 des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ sowie die Infografik „Neun Jahre Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ finden Sie hier: www.hilfetelefon.de/presse.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.06.2022

Lisa Paus bei Konferenz der Seniorenminister*innen in Rom

Bundesministerin Lisa Paus nimmt heute an der Konferenz der Seniorenminister*innen in Rom teil und unterstreicht das Engagement Deutschlands für die Belange älterer Menschen. Die Konferenz der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) mit 56 teilnehmenden Staaten findet unter dem Motto „Kräfte für Solidarität und Chancengleichheit für den gesamten Lebensverlauf bündeln“ statt. Der Fokus der Konferenz liegt auf dem Weltaltenplan der Vereinten Nationen.

Bundesseniorenministerin Lisa Paus: „Weltweit gibt es immer mehr ältere Menschen mit immer besserer Gesundheit. Viele sind auch im höheren Alter aktiv und engagieren sich für andere und unsere Gesellschaft. Aber auch wenn die Kräfte nachlassen, möchten Ältere selbst entscheiden, wie sie leben. Wir wollen dem Recht auf Selbstbestimmung älterer Menschen gerecht werden und pflegende Angehörige entlasten. In Deutschland wollen wir die Pflege- und Familienpflegezeit weiterentwickeln und um eine Lohnersatzleistung ergänzen.

Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die Rechte und Wünsche Älterer nicht immer so respektiert werden, wie geboten. Es geht jetzt darum, die internationalen Bemühungen zur Stärkung der Rechte älterer Menschen zu bündeln und international wirksamen Maßnahmen anzustoßen. Daher setze ich mich im internationalen Rahmen für eine menschenrechtsbasierte Politik für ältere Menschen ein.“ 

20 Jahre Weltaltenplan: Bilanz und Ausblick
2002 wurde der Zweite Weltaltenplan der Vereinten Nationen in Madrid verabschiedet, im gleichen Jahr in Berlin die Umsetzungsstrategie für die UNECE Region. Auf der Konferenz in Rom ziehen die Seniorenminister*innen nach 20 Jahren Bilanz und blicken nach vorne. So soll durch die gemeinsame Erklärung ein Fahrplan mit Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre verabschiedet werden.

Folgende Schwerpunkte stehen bei der Konferenz im Fokus:

  • Förderung des aktiven und gesunden Alterns im Lebensverlauf
  • Sicherung der Langzeitpflege und Entlastung pflegender
    Angehöriger
  • Mainstreaming Ageing für eine Gesellschaft aller Lebensalter

Weiter Informationen unter:

Offizielle Website zur Konferenz: https://mipaa20rome.it/

Über die Standing Working Group on Ageing (SWGA): https://unece.org/population/standing-working-group-ageing/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.06.2022

„Die Inflation belastet besonders Familien mit niedrigem Einkommen – deshalb fordert DIE LINKE eine gezielte finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende und eine Kindergrundsicherung. Der von der Bundesregierung eingebrachte Kindersofortzuschlag von 20 Euro reicht nicht, um Kinder vor Armut zu schützen. Ein Sofortzuschlag in Höhe von 78 Euro wäre das Mindeste gewesen“, kommentiert Gökay Akbulut, Sprecherin für Familienpolitik der Fraktion DIE LINKE, die neueste Studie des Inflationsmonitors des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. Akbulut weiter:

„Es ist Zeit zu handeln: Vor allem Alleinerziehende müssen vor der Armut geschützt werden. Alleinerziehende sind nicht nur wegen der aktuell steigenden Inflation massiv von Armut bedroht. Das Armutsrisiko bei Alleinerziehenden lag schon vor der hohen Inflation bei über 40 Prozent. Die Bundesregierung muss jetzt handeln und verhindern, dass noch mehr Familien in die Armut abrutschen. Es wäre schon hilfreich, wenn das Kindergeld nur zu Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird. Ebenso darf der Unterhaltsvorschuss und das Kindergeld nicht mehr voll auf Transferleistungen angerechnet werden, denn sonst bringen Erhöhungen von beispielsweise dem Kindergeld die Familien nicht weiter.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 27.06.2022

„Statt sich dreist in freie Tarifverhandlungen einzumischen, sollte sich Olaf Scholz lieber darum kümmern, dass die Bundesregierung ihre bisher offenkundig unzureichenden Entlastungspakete kräftig nachbessert“, kommentiert Pascal Meiser, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, den Vorschlag von Bundeskanzler Scholz im Rahmen einer von ihm vorgeschlagenen konzertierten Aktion bei Tarifabschlüssen auf Einmalzahlungen zu setzen. Meiser weiter:

„Wir haben es in vielen Bereichen mit anhaltenden Preissteigerungen zu tun, die einen nachhaltigen Ausgleich brauchen, der nicht wie Einmalzahlungen übermorgen schon wieder verpufft ist. Die Gewerkschaften haben deshalb völlig Recht, wenn sie sagen, dass es jetzt dringend kräftige und tabellenwirksame Lohnerhöhungen geben muss.

Der Bundeskanzler und seine Bundesregierung sollten sich darauf konzentrieren, ihre eigenen Hausaufgaben zu machen und die kurzfristigen kriegsbedingten Preisspitzen insbesondere für kleinere und mittlere Einkommen schnell aus Steuermitteln abzufedern. Dabei dürfen auch Rentner, Hartz-IV-Beziehende und Studierende nicht länger durchs Raster fallen. Zur Gegenfinanzierung müssen endlich auch in Deutschland die Extragewinne derjenigen Unternehmen abgeschöpft werden, die in der aktuellen Krise massive Extraprofite einfahren.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 27.06.2022

Die Bundesregierung will in einem ersten Gesetzgebungsvorhaben noch in diesem Jahr ein sogenanntes Paket für mehr Partnerschaftlichkeit auf den Weg bringen. Damit soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessert werden, kündigt die Regierung in einer Antwort (20/2302) auf eine Kleine Anfrage (20/2093) der Fraktion Die Linke an.

Das Paket soll demnach die Einführung einer zweiwöchigen vergüteten Freistellung für den Partner oder die Partnerin direkt nach der Geburt des Kindes im Mutterschutzgesetz enthalten, die Erweiterung der Partnermonate im Elterngeld und die Verlängerung des elternzeitbedingten Kündigungsschutzes nach einer längeren Elternzeit, um die Rückkehr in den Beruf abzusichern. Details zu allen weiteren Inhalten bleiben den Gesetzesentwürfen vorbehalten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 331 vom 28.06.2022

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert die neu eingerichtete Melde- und Koordinierungsstelle zur Aufnahme ukrainischer Waisen- und Heimkinder mit 445.000 Euro zur Unterstützung der Telefonhotline und mit 460.000 Euro für die Austauschplattform. Das erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2318) auf eine Kleine Anfrage (20/2069) der CDU/CSU-Fraktion. Die Förderung habe im April 2022 begonnen und laufe bis Dezember 2023.

Um jungen Geflüchteten aus der Ukraine Sprachförderung Richtung Hochschule zu ermöglichen, seien die Garantiefonds Richtlinien (RL-GF-H) im April 2022 für Personen mit einem Aufenthaltstitel gemäß Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes geöffnet worden, schreibt die Regierung.

„Das BMFSFJ fördert eine Vielzahl von Maßnahmen, die auch der Unterstützung von Personen dienen, die seit dem 24. Februar 2022 aus der Ukraine geflüchtete sind. Dazu gehören insbesondere die Jugendmigrationsdienste, das Patenschaftsprogramm “Menschen helfen Menschen„, die Hilfetelefone “Gewalt gegen Frauen„ und “Schwangere in Not„, deren Angebote jetzt auch in ukrainischer Sprache zur Verfügung stehen“, heißt es in der Antwort weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 331 vom 28.06.2022

Die Bundesregierung plant eine ressortübergreifende politische Strategie zur Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die Gewaltprävention und die Rechte der Betroffenen in den Mittelpunkt stellt. Die Details der Umsetzung und die zeitliche Planung werden derzeit noch abgestimmt, schreibt die Regierung in einer Antwort (20/2306) auf eine Kleine Anfrage (20/1955) der Fraktion Die Linke.

Auch zur Einrichtung einer staatlichen Koordinierungsstelle sind die Überlegungen demnach noch nicht abgeschlossen. Erste Aufgabe der Koordinierungsstelle soll die Entwicklung der ressortübergreifenden Gesamtstrategie sein.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 330 vom 28.06.2022

An der Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für den Bereich „Alle Generationen im Blick – Eigenständige Jugendpolitik“ hat sich durch den personellen Wechsel an der Spitze des Ministeriums nichts geändert. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2310) auf eine Kleine Anfrage (20/2092) der Fraktion Die Linke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 330 vom 28.06.2022

Zusammen mit der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) startet das Familienministerium noch in diesem Jahr eine bundesweite Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung. Das kündigt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2270) auf eine Kleine Anfrage (20/1618) der Fraktion Die Linke an.

Ziel der Kampagne ist demnach die Sensibilisierung von Erwachsenen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Sie sollen dazu aktiviert werden, sich mit dem Schutz von Kindern gegen sexualisierte Gewalt und mit Hilfeangeboten auseinanderzusetzen und bei Verdachtsfällen zu reagieren. Die Kampagne soll von einem Bündnis aus Partnerinnen und Partnern aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen mitgetragen werden. Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen wird wichtiger Partner einer Mobilisierungswelle, die aus bundesweiten und lokalen Aktivierungsmaßnahmen besteht. „Gemeinsam zeigen wir, dass Jede und Jeder in der Gesellschaft etwas zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung tun kann“, betont die Regierung.

Ein zentrales Vorhaben ist laut Aussagen der Regierung ferner die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Amt der UBSKM, um damit deren Arbeit verbindlicher zu gestalten. Eine entsprechende gesetzliche Regelung soll ebenfalls 2022 erarbeitet werden. Diese soll auch eine regelmäßige Berichterstattung gegenüber Bundestag und Bundesrat enthalten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 325 vom 24.06.2022

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (20/2335), mehr Ausbildungsplätze zur schaffen und die Qualität der Berufsausbildung zu verbessern. Die duale Ausbildung stehe nicht erst seit der Coronakrise unter Druck. Schon lange vor der Coronapandemie hätten weniger als 20 Prozent der Betriebe ausgebildet. 2020 sei die Zahl nochmals um 1,4 Prozent auf 419.700 gesunken, erläutern die Abgeordneten in dem Antrag. Es sei zu befürchten, dass dieser Trend dauerhaft dramatische Auswirkungen auf die Fachkräftesicherung haben werde, heißt es darin weiter,

Die Linke fordert von der Bundesregierung unter anderem einen Gesetzentwurf, der einen Rechtsanspruch auf Ausbildung verankert und allen Menschen die Aufnahme einer vollqualifizierenden, mindestens dreijährigen Ausbildung garantiert. Mit einem weiteren Gesetzentwurf soll eine solidarische Umlagefinanzierung eingeführt werden, die alle Betriebe für die Finanzierung der Ausbildung junger Menschen in die Pflicht nimmt und die Ausbildungskapazitäten krisensicher macht. Gemeinsam mit den Ländern, Kammern, der Bundesagentur für Arbeit und den Gewerkschaften soll die Bundesregierung dafür sorgen, dass die überbetriebliche Ausbildung verstärkt gemäß Paragraf 10 Berufsbildungsgesetz genutzt wird, um die Ausbildungsbeteiligung kleinerer Unternehmen zu erhöhen. Ferner verlangt die Fraktion, die Berufseinstiegsbegleitung stärker flächendeckend zu etablieren und finanziell abzusichern sowie die Assistierte Ausbildung insbesondere für KMU (kleine und mittlere Unternehmen) und auch schulische Ausbildungen als Regelangebot umzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 324 vom 23.06.2022

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat am Mittwochmittag in seiner Sitzung die Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) beschlossen. Mit der Zustimmung der Fraktionen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke wurde der Gesetzentwurf zum 27. BAföG-Änderungsgesetz (20/1631) in geänderter Fassung angenommen. Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD lehnten den Gesetzentwurf ab.

Unter anderem sieht der Gesetzentwurf in geänderter Fassung vor, dass die Bedarfssätze aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten um 5,75 Prozent steigen sollen – ursprünglich war eine Steigerung um fünf Prozent vorgesehen. Auch die Freibeträge von BAföG-Empfängern sollen nun um 20,75 Prozent statt um 20 Prozent steigen. Geplant ist, dass die neuen Regelungen mit Beginn des Wintersemesters beziehungsweise zum neuen Schuljahr in Kraft treten.

Außerdem soll die Altersgrenze für BAföG-Empfänger in Zukunft auf 45 Jahre angehoben werden. Die Erlassmöglichkeit der Darlehensrestschulden nach 20 Jahren solle mit dem 27. BAföG auch für die Rückzahlungsverpflichteten gelten, die es versäumt hatten, innerhalb der gesetzten Frist des 26. BAföGs den Erlass der Darlehensrestschulden zu beantragen.

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Beantragung zukünftig nicht mehr zwingend die Schriftform bedarf, sondern auch digital erfolgen kann.

Die Opposition kritisierte den Gesetzentwurf. Mehrere Änderungsanträge der AfD-Fraktion sowie ein Änderungs- und Entschließungsantrag der Union wurden von den restlichen Fraktionen abgelehnt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 318 vom 22.06.2022

Die Bundesregierung verteidigt ihre inhaltliche Schwerpunktsetzung für den Arbeitsbereich des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Unter anderem verweist sie auf das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und erläutert in einer Antwort (20/2177) auf eine Kleine Anfrage (20/1877) der Fraktion Die Linke auch das weitere Vorgehen für die „Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Extremismus und zur Stärkung der Demokratie“. Auf diese Weise sollten die im Koalitionsvertrag vereinbarten Strategien gegen Extremismus auf nationaler und europäischer Ebene sowie für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Demokratieförderung und Extremismusprävention zusammengeführt und ressortübergreifend gebündelt werden. In diesem Rahmen würden auch die Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus angepasst und weiterentwickelt, schreibt die Regierung. Den Angaben zufolge soll dafür ein Ausschuss auf Staatssekretärinnen- und Staatssekretärsebene eingerichtet werden, um die Ansätze strategisch zu bündeln. Die Federführung für diesen Prozess liegt beim Bundesinnenministerium. Eine ressortübergreifende Strategie soll Ende 2023 vorgelegt werden.

Zu den Planungen des Ministeriums gehört auch, in den Freiwilligendiensten die Teilzeitmöglichkeiten weiter zu verbessern. Bisher ist dafür ein Nachweis eines berechtigten Interesses nötig. Details zum Inhalt des Gesetzes liegen demnach noch nicht vor, es soll aber im Laufe des Jahres 2023 in Kraft treten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 304 vom 17.06.2022

52 Prozent der Erwerbspersonen in Deutschland mit einem relativ niedrigen Haushaltseinkommen bis 2000 Euro netto monatlich sehen sich genötigt, weniger Lebensmittel zu kaufen, weil die Preise so stark gestiegen sind, insbesondere für Energie. Darunter wollen rund 18 Prozent den Konsum von Nahrungsmitteln, Getränken, Tabakwaren und Ähnlichem sogar „bedeutend“ zurückfahren. 63 Prozent geben zudem an, beim Kauf von Kleidung und Schuhen inflationsbedingt kürzer treten zu wollen, darunter 28 Prozent „bedeutend“ (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Das ergibt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung auf Basis einer repräsentativen Befragung von Erwerbstätigen und Arbeitsuchenden.*

Der akute Druck, den Konsum solcher Alltagsgüter zu reduzieren, nimmt zwar mit wachsendem Einkommen ab. Gleichwohl wirkt er weit in die Gesellschaft hinein: Über alle Einkommensgruppen hinweg wollen 39 Prozent der Erwerbspersonen künftig weniger Nahrungs- und Genussmittel kaufen, darunter zehn Prozent „bedeutend weniger“. Bei Bekleidung und Schuhen wollen sich 53 Prozent einschränken, davon 18 Prozent „bedeutend“ (siehe auch Abbildung 2 in der pdf-Version). Je nach Energieart geben überdies 62 (Warmwasser) bis 73 Prozent (Strom) aller Befragten an, ihren Verbrauch reduzieren zu wollen. Haushalte mit niedrigen Einkommen liegen bei der Haushaltsenergie wiederum deutlich höher (Abbildungen 3 und 4).

Die Befragungsdaten zeigen auch, wie groß die Lücken sind, die vor allem die Explosion der Energiepreise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine in viele Haushaltsbudgets reißt: Knapp 36 Prozent der befragten Erwerbspersonen geben an, sie bräuchten aktuell monatlich 100 bis 250 Euro zusätzlich, um ihren bisherigen Lebensstandard halten zu können, weitere 25 Prozent beziffern den Bedarf auf 50 bis 100 Euro. 16 Prozent nennen sogar 250 bis 500 Euro (Abbildung 5).

Die Studie beruht auf der neuesten Panel-Welle der repräsentativen Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung. Dafür wurden Ende April und Anfang Mai 2022 gut 6.200 Erwerbstätige und Arbeitsuchende von Kantar Deutschland online zu ihrer Lebenssituation befragt. Die Befragten bilden die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab.

Die Ergebnisse zeigten erstens, wie die hohe Inflation soziale Ungleichheiten verschärft, analysieren die Studienautoren Prof. Dr. Sebastian Dullien und Dr. Jan Behringer. Den hohen Spardruck bei Erwerbspersonen mit niedrigeren Einkommen – und deren Familien –
nennen der wissenschaftliche Direktor und der Verteilungsexperte des IMK „umso bedenklicher, als dass diese Haushalte in besonderem Maße Einsparungen bei Grundbedürfnissen wie Lebensmittel, Kleidung und Schuhe planen, für die nach den Daten der amtlichen Statistik in dieser Gruppe ohnehin nur begrenzte Mittel aufgewendet werden“ Zweitens drohe die sich abzeichnende Konsumzurückhaltung „die Erholung des privaten Verbrauchs nach der Corona-Pandemie zu verzögern“. Das könne die Konjunktur deutlich schwächen.         

Die Forscher konstatieren, dass die Hilfspakete der Bundesregierung zwar viele Erwerbstätige spürbar vom ersten akuten Preisschock entlasteten und bei ihnen – anders als bei Rentnern und Studierenden – auch eine gewisse soziale Balance aufwiesen. Allerdings trage die Aufsplitterung auf eine „Vielzahl von Einzelmaßnahmen“ wahrscheinlich dazu bei, dass die Entlastungspolitik, für die die Regierung bislang rund 30 Milliarden Euro aufwenden will, im Alltag weniger wahrgenommen werde, so Dullien. Zudem unterstreichen die aktuellen Umfrageergebnisse für die Wissenschaftler, dass die Entlastungen für viele Haushalte mit geringeren und mittleren Einkommen nicht ausreichend seien und noch stärker sozial fokussiert werden müssten.

„Die Politik sollte dies beim Design weiterer Entlastungspakete berücksichtigen und weitere Maßnahmen so konzipieren, dass Haushalte mit geringen Einkommen spürbar stärker entlastet werden als jene mit höheren Einkommen“, schreiben Dullien und Behringer. Entsprechende Maßnahmen hätten, ähnlich wie Kinderbonus oder Energiepreispauschale, dann auch das Potenzial, die Wirtschaftsentwicklung zu stabilisieren, argumentieren die Ökonomen auf Basis weiterer Ergebnisse aus der aktuellen Umfrage: So gaben die befragten Erwerbstätigen an, im Schnitt 48 Prozent der für den September zur Auszahlung vorgesehenen Energiepauschale unmittelbar innerhalb der kommenden 12 Monate ausgeben zu wollen. „Dies deutet darauf hin, dass die Zahlungen einen spürbaren Beitrag zur Stützung der Konsumnachfrage geben könnten“, so die IMK-Experten, „zumal frühere Befragungen nahelegen, dass bei vergleichbaren Einmalzahlungen am Ende weniger der zusätzlich erhaltenen Mittel gespart werden als ursprünglich geplant“.

Energiepreisschock: Besonders Geringverdiener wollen Konsum deutlich einschränken. Ergebnisse aus der HBS-Erwerbspersonenbefragung. IMK Policy Brief Nr. 125, Juni 2022

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 29.06.2022

Familien mit niedrigem Einkommen tragen aktuell die höchste Inflationsbelastung, Alleinlebende mit hohem Einkommen die geringste – und die Schere bei den Belastungen hat sich noch einmal deutlich geöffnet: Gemessen an den für diese Haushaltstypen repräsentativen Warenkörben sind die Preise im Mai 2022 um 8,9 Prozent bzw. um 6,5 Prozent gestiegen, während der Wert über alle Haushalte hinweg bei 7,9 Prozent lag. Auch für Alleinlebende mit höheren und mit mittleren Einkommen lagen die Raten mit 7,6 und 7,7 Prozent im Mai leicht unterhalb der allgemeinen Preissteigerung. Die Preissteigerung bei Alleinlebenden mit niedrigem Einkommen lag mit 7,8 Prozent nahe am Durchschnitt. Dagegen sind auch Alleinerziehende und Familien mit zwei Kindern und jeweils mittleren Einkommen etwas überdurchschnittlich von der Teuerung belastet: Für diese Haushalte betrug die Inflationsrate im Mai 8,2 Prozent. Bei Familien mit höherem Einkommen verteuerte sich der haushaltsspezifische Warenkorb weniger stark – um 7,6 Prozent. Die haushaltsspezifische Inflationsrate für kinderlose Paare mit mittlerem Einkommen liegt aktuell bei 7,9 Prozent (siehe auch die Abbildung in der pdf-Version dieser PM und die Informationen zur Methode unten). Das ergibt der IMK Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, der monatlich die spezifischen Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen liefert.*

In Folge des Ukrainekriegs und von weiterhin durch die Corona-Pandemie angespannten Lieferketten stiegen die Verbraucherpreise für alle Haushalte im Mai so stark wie seit der Ölkrise der 1970er Jahre nicht mehr. Dabei sind die Unterschiede je nach Haushaltskonstellation und Einkommen erheblich und sozial hoch problematisch, zeigt der IMK Inflationsmonitor: Mit 2,4 Prozentpunkten zwischen ärmeren Familien und wohlhabenden Alleinlebenden war die Differenz im Mai deutlich größer als in den Vormonaten und dreimal so hoch wie im Februar. Das liegt daran, dass die stärksten Preistreiber – Haushaltsenergie, Kraftstoffe und zunehmend Lebensmittel – unterschiedlich stark durchschlagen: Bei Familien mit zwei Kindern und niedrigem Einkommen machen diese drei Komponenten 6,6 Prozentpunkte der haushaltsspezifischen Inflationsrate von 8,9 Prozent aus. Bei Alleinstehenden mit hohem Einkommen entfallen darauf hingegen 3,5 Prozentpunkte von insgesamt 6,5 Prozent haushaltsspezifischer Teuerung.

„Der Preisanstieg bei Wohnenergie belastet Haushalte mit geringeren Einkommen überproportional und auch die Verteuerung der Nahrungsmittel schlägt sich stärker nieder“, schreiben IMK-Direktor Prof. Dr. Sebastian Dullien und Inflationsexpertin Dr. Silke Tober. Dieser Trend könnte sich nach Analyse des IMK in den kommenden Monaten weiter verschärfen, da bisher noch nicht alle Preissteigerungen von Haushaltsenergie im Großhandel an die Privathaushalte weitergegeben wurden. Bei Nahrungsmitteln kletterte der Preisanstieg im Mai auf den höchsten Wert seit 1991, als das Statistische Bundesamt die aktuelle Datenreihe begann. Und der rasant gestiegene Börsenpreis für Erdgas dürfte sich in den kommenden Monaten noch einmal deutlich stärker auf die Verbraucherpreise auswirken, so Dullien und Tober.

Besonders stark dürfte dieser Anstieg ausfallen, falls die Bundesnetzagentur im Rahmen des „Notfallplans Gas“ tatsächlich eine Knappheit bei den Gasimporten feststellen muss und den Versorgern erlaubt, die gestiegenen Bezugspreise unmittelbar an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterzugeben. „In diesem Fall könnten kurzfristig sogar Inflationsraten im zweistelligen Bereich erreicht werden“, schreiben Dullien und Tober.

Besonders drastisch würde das wiederum Haushalte mit niedrigeren Einkommen treffen, weil Gas, Strom, Heizöl und Nahrungsmittel als Waren des Grundbedarfs bei ihren Ausgaben sehr stark ins Gewicht fallen, während sie bei Haushalten mit hohem Einkommen und insbesondere bei wohlhabenden Alleinlebenden einen deutlich kleineren Anteil des Warenkorbs ausmachen. Das ist auch der Grund dafür, dass die Inflationsrate für Alleinlebende mit niedrigen Einkommen in den vergangenen zwei Monaten recht schnell gestiegen ist und nun mit 7,8 Prozent nahe am Durchschnitt aller Haushalte liegt. Am Jahresanfang war sie noch spürbar niedriger, weil ärmere Haushalte kaum Geld für Güterarten wie Kraftstoffe, Fahrzeugkauf oder Reisen ausgeben können, die sich im ersten Teil der Inflationswelle stark verteuert hatten. Bei Familien mit Kindern und niedrigem bis mittlerem Einkommen schlagen aktuell zusätzlich zum hohen Stellenwert von Nahrungsmitteln und Haushaltsenergie auch die hohen Preise für Kraftstoffe relativ stark zu Buche.

Grundsätzlich haben Haushalte mit niedrigem Einkommen ein besonderes Problem mit starker Teuerung, betonen Dullien und Tober. Denn die Alltagsgüter, die sie vor allem kaufen, sind kaum zu ersetzen. Schon gar nicht, wenn, wie aktuell, beispielsweise für fast alle Grundnahrungsmittel die Preise kräftig steigen. Zudem besitzen diese Haushalte kaum Spielräume, ihr Konsumniveau durch Rückgriff auf Erspartes aufrecht zu erhalten.
       
– Informationen zum Inflationsmonitor –

Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich.
         
Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

IMK Inflationsmonitor – Belastungsschere geht im Mai 2022 weiter auf. IMK Policy Brief Nr. 124, Juni 2022

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 27.06.2022

  • Zwei Drittel aller Adoptivkinder werden von einem Stiefelternteil angenommen
  • Anteil unter 3-jähriger Stiefkinder an allen Adoptivkindern steigt auf 27 %
  • Stiefkindadoptionen sind im Westen deutlich häufiger als im Osten
  • Fremdadoptionen sinken im Zehnjahresvergleich um 30 % 

Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 3 843 Kinder adoptiert. Das waren 2 % mehr als im Vorjahr (+69 Fälle). Zwei Drittel davon wurden von ihren Stiefvätern oder Stiefmüttern angenommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden die Stiefkinder dabei immer häufiger im Säuglings- oder Kleinkindalter von unter 3 Jahren adoptiert: So stieg der Anteil unter 3-jähriger Stiefkinder an allen Adoptivkindern in den letzten zehn Jahren von 6 % auf 27 %. Damit hat er sich binnen zehn Jahren mehr als vervierfacht. Im Vergleich zu 2020 lag das Plus bei zwei Prozentpunkten. Die Zahl aller Adoptionen ging dagegen im Zehnjahresvergleich um 5 % zurück (-217 Fälle).

Als Folge dieser Entwicklungen erhöhte sich altersunabhängig auch der gesamte Anteil der Stiefkindadoptionen an allen Adoptionen:  Von 2011 bis 2021 hatte er um zehn Prozentpunkte auf 66 % zugenommen, gegenüber 2020 betrug das Plus einen Prozentpunkt. Im April 2020 hat der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Stiefkindadoption auf feste Lebensgemeinschaften ausgeweitet. Zuvor konnten Stiefkinder in Deutschland nur im Rahmen einer Ehe adoptiert werden. 

Anteil der Stiefkindadoptionen: Zunahme bei starkem Ost-West-Gefälle 

Die Bedeutung von Stiefkindadoptionen nimmt sowohl in den westlichen als auch in den östlichen Bundesländern zu, im Niveau besteht dabei jedoch noch immer ein starkes Ost-West-Gefälle: Im Westen werden Stiefkinder weitaus häufiger adoptiert als im Osten. So stieg der Anteil der westdeutschen Stiefkindadoptionen in den letzten zehn Jahren von 60 % auf 69 % und überschritt dabei durchgängig den bundesweiten Durchschnittswert. Anders verlief die Entwicklung des Anteils der Stiefkindadoptionen im Osten: Hier lag er im Jahr 2011 mit 39 % weit unter dem Anteil im Westen, nahm in der Folge jedoch stärker zu und erreichte 2021 – nach gewissen Schwankungen – einen Wert von 57 %. Der Anteil der Stiefkindadoption ist im Osten somit stärker gewachsen als im Westen. Dennoch ist das Niveau dort aber weiterhin deutlich niedriger als im Westen.

30 % weniger Fremdadoptionen innerhalb von zehn Jahren 

Trotz der Entwicklungen rund um die Stiefkindadoptionen verbleiben die Adoptionszahlen seit Jahren relativ stabil auf niedrigem Niveau beziehungsweise sind leicht rückläufig. Ein Grund dafür ist der Rückgang der „klassischen“ Fremdadoptionen, also der Adoptionen durch Nichtverwandte: Im Vergleich zum Jahr 2011 sind die Fremdadoptionen um 30 % auf 1 176 Fälle zurückgegangen (-514 Fälle). Auch die Kennzahlen rund um die Adoptionsvermittlung sind im Zehnjahresvergleich rückläufig und verweisen auf die sinkende Bedeutung der Fremdadoptionen: So nahm etwa die Zahl der Adoptionsbewerbungen um 31 % auf 4 140 (-1 817 Fälle) und die der für eine Adoption vorgemerkten Kinder um 2 % auf 839 ab (-20 Fälle). Rechnerisch standen damit 2021 jedem vorgemerkten Adoptivkind fünf potenzielle Adoptivfamilien gegenüber. Zehn Jahre zuvor hatte das Verhältnis noch bei eins zu sieben gelegen.

Methodische Hinweise: 

Die Statistik erfasst die Zahl der im Berichtsjahr neu hinzugekommenen Adoptionen von unter 18-jährigen Kindern oder Jugendlichen.

Die Angaben zu West- und zu Ostdeutschland schließen Berlin jeweils nicht ein, in den Ergebnissen für Gesamtdeutschland ist Berlin enthalten.  

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse der Adoptionsstatistik 2021 sind der Publikation „Adoptionen“ zu entnehmen und erscheinen in Kürze in der Datenbank GENESIS-Online unter „Adoptierte Kinder und Jugendliche“ (22521)

Weiterführende Angaben zu den Themen „Adoptionen und Sorgerecht“ befinden sich auf der gleichnamigen Themenseite.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 23.06.2022

  • Nach Rückgang 2020 erreicht Nettozuwanderung wieder annähernd das Niveau vor der Corona-Pandemie
  • Weiterer steigender Überschuss der Sterbefälle über die Zahl der Geburten
  • Ausländeranteil und Durchschnittsalter gestiegen

Nachdem die Bevölkerungszahl in Deutschland im Vorjahr nahezu unverändert blieb (-12 000 Personen), ist sie im Jahr 2021 um 0,1 % beziehungsweise 82 000 Personen gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung mitteilt, lebten zum Jahresende 2021 gut 83,2 Millionen Personen in Deutschland und damit mehr als vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie im Jahr 2019. Diese Entwicklung ist vor allem auf einen Anstieg der Nettozuwanderung zurückzuführen. Diese ist im Jahr 2021 nach vorläufigen Ergebnissen auf 317 000 gewachsen (2020: 220 000) und hat sich dem Niveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie angenähert (2019: 327 000). Gleichzeitig stieg der Überschuss der Sterbefälle über die Zahl der Geburten weiter auf 228 000 (2020: 212 000).

Ausländeranteil und Durchschnittsalter der Bevölkerung nehmen zu

Ende 2021 lebten 72,3 Millionen Menschen mit deutscher und 10,9 Millionen mit ausländischer Staatsbürgerschaft in Deutschland. Demnach stieg die Anzahl von Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft im Vergleich zu 2020 um 308 000 Personen. Die Anzahl der Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft sank um 226 000 Personen. Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung nahm gegenüber dem Vorjahr von 12,7 % auf 13,1 % zu.

Wie im Vorjahr stieg die Zahl der älteren Menschen im Jahr 2021 weiter an. So verzeichnete die Gruppe der Personen ab 60 Jahren einen Anstieg um 341 000 Personen auf 24,4 Millionen (+1,4 %). Dabei ist vor allem die Gruppe der Hochbetagten ab 80 Jahren auf 6,1 Millionen stark gestiegen (+175 000 bzw. +3,0 %).

Die Zahl der Seniorinnen und Senioren zwischen 60 und 79 Jahren betrug Ende 2021 18,3 Millionen (+166 000 Personen bzw. +0,9 %). Gleichzeitig sank die Zahl der Personen im Alter von 20 bis 59 Jahren auf 43,4 Millionen (-358 000 Personen bzw. -0,8 %). Die Zahl der Kinder und Jugendlichen unter 20 Jahren ist hingegen um 99 000 Personen oder 0,6 % auf 15,4 Millionen gestiegen.

Das Durchschnittsalter der Bevölkerung erhöhte sich geringfügig um 0,1 Jahre auf 44,7 Jahre.

Bevölkerungszahl Westdeutschlands gewachsen, im Osten weiter rückläufig

Die Bevölkerungsentwicklung verlief 2021 regional unterschiedlich: Absolut stieg die Bevölkerungszahl in Bayern mit +37 000 Personen am stärksten, gefolgt von Niedersachsen (+24 000) und Baden-Württemberg (+22 000). Prozentual hatten Schleswig-Holstein und Berlin (jeweils +0,4 %) die höchsten Zuwächse. Bevölkerungsverluste gab es zudem in Bremen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen.

Insgesamt verzeichneten die westdeutschen Bundesländer (ohne Berlin) einen Bevölkerungszuwachs um 98 000 Personen auf 67,1 Millionen. Dieser Zuwachs fiel zwar deutlich höher aus als im Jahr 2020 (+ 24 000), lag jedoch weiterhin unter dem Niveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie im Jahr 2019 (+ 144 000).

In Ostdeutschland (ohne Berlin) nahm die Bevölkerungszahl weiter um 30 000 ab und betrug am Jahresende 12,5 Millionen.

Methodische Hinweise:

Die Entwicklung der Bevölkerungszahlen in einem Jahr ergibt sich zum einen aus den Geburten und Sterbefällen, zum anderen aus den Zu- und Fortzügen, die die Standesämter beziehungsweise Meldebehörden den Statistischen Ämtern mitteilen. Zudem fließen Korrekturen in die Berechnung ein. Korrekturen entstehen, wenn Meldebehörden oder Standesämter zuvor mitgeteilte Datensätze vervollständigen oder berichtigen.

Die Bevölkerungsfortschreibung basiert auf den Ergebnissen des Zensus 2011, aktuell finden die Erhebungen für den Zensus 2022 statt. Nach der Veröffentlichung der neuen Zensusergebnisse ab November 2023 wird die Grundlage der Bevölkerungsberechnung aktualisiert.

Die Bevölkerungszahlen auf Basis des Zensus 2011 sind endgültig. Der angegebene Wanderungsüberschuss und das Geburtendefizit für 2021 stellen aber vorläufige Ergebnisse dar. In den endgültigen Ergebnissen kann es noch zu leichten Verschiebungen kommen, die jedoch keinen Einfluss auf die Bevölkerungszahlen haben. Die endgültige Wanderungsstatistik wird Ende Juni veröffentlicht, die Geburten- und Sterbefallstatistik Mitte Juli.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 20.06.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der AKF hat im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen, und Jugend (BMFSFJ) einen Bericht mit dem Titel „Gewalt unter der Geburt – wie werden Betroffene und die Öffentlichkeit dazu sinnvoll informiert?“ erstellt. Der Bericht basiert auf den Gutachten von Professor:innen der Gesundheits- und Hebammenwissenschaften, einer Expertin für  Migrationsgesundheit, einer Medizinjournalistin und last but not least den Vertreterinnen von Betroffeneninitiativen. Sie erörtern ausführlich die Möglichkeiten und Wege einer sinnvollen Information zu Gewalt unter der Geburt, mit Schwerpunkten im Bereich der Information für besondere Zielgruppen wie Migrantinnen und Flüchtlinge, Bildungsferne, Väter sowie zu Best Practice-Beispielen aus dem Ausland.

Der Bericht kann auf der Website des AKF eingesehen werden.
Die Veröffentlichung der Gutachten wird folgen.

Die unterschiedlichen und weit gefächerten Empfehlungen der Gutachterinnen zeigen, dass wir in Deutschland strukturierte und planvolle Maßnahmen zur Aufklärung über respektlose und traumatisierende Geburten ergreifen sollten. Möglichst im Rahmen von größeren Aktionen sollten sensible und zielgruppengerechte Informationen breit zugänglich gemacht werden. 

Diese Gutachten samt den Empfehlungen des AKF können als ein erster hoffnungsvoller Schritt gesehen werden, das Thema gesundheitspolitisch in den Fokus zu rücken und endlich konkrete Maßnahmen zur Sensibilisierung und Beseitigung von Respektlosigkeit und Gewalt unter der Geburt zu ergreifen.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF) vom 24.06.2022

Das Bündnis Bundesqualitätsgesetz aus Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und dem Bundesverband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) mahnt an, das Gute-Kita-Gesetz weiterhin durch Bundesgelder finanziell abzusichern und dringend weiterzuentwickeln. Es begründet seine Forderung damit, dass die Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung verbessert werden müssten.

Mit dem Gute-Kita-Gesetz (KiQuTG) unterstützt der Bund die Länder seit 2019 mit 5,5 Milliarden Euro bei der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Obwohl im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien das Ziel verankert ist, die Länder in der frühkindlichen Bildung zu unterstützen, sei eine Verstetigung der Bundesmittel noch nicht gesichert, stellt das Bündnis fest.

„Am 1. Juli soll der neue Haushalt durch das Bundeskabinett beschlossen werden. Ein Auslaufen des Gesetzes hätte folgenschwere Konsequenzen für das gesamte Arbeitsfeld, gerade in einer für viele Einrichtungen ohnehin schon angespannten Situation“, so Brigitte Döcker, Vorstandsvorsitzende des AWO-Bundesverbands. „Im Mittelpunkt stehen die Schaffung von mehr Chancengerechtigkeit durch gute Bildung und gleichwertige Lebensverhältnisse. Hier steht der Bund in einer Verantwortung.“

Clemens Bieber, Vorsitzender des KTK-Bundesverbandes ergänzt: „Die Koalition hatte sich darauf geeinigt, das Gute-Kita-Gesetz fortzusetzen und bis Ende der Legislaturperiode in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards zu überführen. Nun räumt die Familienministerin ein, dass die Finanzierung nicht geklärt sei. Würden tatsächlich keine Mittel in den Haushalt 2023 eingeplant, wäre das ein fatales Zeichen für Familien und Fachkräfte gleichermaßen und gefährde das Vorhaben, ein dauerhaftes Gesetz mit einheitlichen Standards auf den Weg zu bringen.“

Doreen Siebernik, GEW-Vorstandsmitglied für Jugendhilfe und Sozialarbeit, fügt hinzu: „Der Personalmangel hat sich weiter verschärft, viele Fachkräfte verlassen das Berufsfeld. Nur durch echte Qualitätsverbesserungen werden auch die Arbeitsbedingungen attraktiver. Die Finanzierung und Unterstützung durch den Bund muss dauerhaft gesichert werden, damit die Länder die Rahmenbedingungen langfristig verbessern können. Im ersten Schritt aber muss das Gute-Kita-Gesetz in die Verlängerung gehen.“

Das Bündnis Bundesqualitätsgesetz fordert die Bundesregierung auf, dem Koalitionsvertrag zu entsprechen und die Mittel für eine Fortführung und Weiterentwicklung des Gute-KiTa-Gesetzes im Bundeshaushalt ab 2023 zu berücksichtigen.

Info: Das Bündnis Bundesqualitätsgesetz setzt sich aus dem Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und dem Bundesverband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) zusammen. Gemeinsam engagiert sich es sich für verbindliche Qualitätsverbesserungen in der frühkindlichen Bildung.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 29.06.2022

Der Rat der europäischen Union hat in den letzten Wochen mehrere Gesetzesvorhaben im Bereich Asyl und Migration angenommen. Der AWO Bundesverband hatte diesen Prozess kritisch begleitet. Am 22.06.2022 einigten sich die Mitgliedstaaten nun zuletzt zur sog. Screening-Verordnung.

Der gestrige Beschluss bezieht sich auf Vorschläge der Kommission im Rahmen des Migrations- und Asylpakets vom 23.09.20 und sieht vor, dass Personen, die in der Europäischen Union Schutz suchen, zunächst in Transiteinrichtungen in Grenznähe das Screening-Verfahren durchlaufen müssen. Während dieses Screening-Verfahrens, welches bis zu zehn Tagen dauern kann, gilt die Person als nicht eingereist. Die Fiktion der Nicht-Einreise bedeutet, dass ein Schutzsuchende*r noch nicht als eingereist gilt, obwohl er tatsächlich bereits die physische Grenze eines Staates passiert hat. Dies ist besonders für die Frage entscheidend, ob ein Schutzsuchende*r an der Grenze zurückgewiesen werden kann, oder eine Rückführung erforderlich ist. Damit wird den Mitgliedstaaten ermöglicht, Schutzsuchende auch weit hinter der Grenze zurückzuweisen.

„Es ist zu befürchten, dass die Fiktion der Nicht-Einreise nur mittels einer Aufnahme in Grenzlagern stattfinden kann“, kommentiert AWO Bundesvorsitzende Brigitte Döcker das Vorhaben. „Ohne die Möglichkeit, die Lager zu verlassen käme dies einer Inhaftnahme von schutzsuchenden Menschen gleich.“ Nur Schutzsuchende aus einem Herkunftsland mit einer europaweiten Schutzquote von über 20 Prozent, welche sich zuvor nicht in einem sicheren Drittstaat aufgehalten haben, können offiziell in die EU einreisen, um hier das reguläre Asylverfahren zu durchlaufen. Ein Großteil der Schutzsuchenden wird in Grenznähe verbleiben müssen. Damit werden Lager an den EU-Außengrenzen verstetigt und weiterhin tragen Mitgliedstaaten mit einer Außengrenze die Hauptlast im gemeinsamen europäischen Asylsystem.

„Mit diesen Beschlüssen sind bestehende europäische Werte und Menschenrechte, wie der Zugang zu einem fairen Asylverfahren und das Prinzip der Nicht-Zurückweisung in Gefahr“, so Döcker weiter. Die AWO fordert, dass es an den europäischen Außengrenzen nicht zur gewaltsamen Zurückdrängung von Schutzsuchenden, sogenannten Push-Backs, oder anderen Menschenrechtsverletzungen kommen darf. „Der Zugang zum Asyl ist ein Grundpfeiler der Genfer Flüchtlingskonvention und muss jederzeit gewährleistet sein. Dabei muss die eigenständige Einreise gewahrt bleiben und auch tatsächlich ermöglicht werden“, so Döcker abschließend. „Wir lehnen die Fiktion der Nicht Einreise ab, engagieren uns für einen tragfähigen, solidarischen Verteilmechanismus und fordern die Verantwortlichen dazu auf, Grenzverfahren nicht verpflichtend einzuführen. Lager und Inhaftierungen an Europas Grenzen für schutzsuchende Menschen dürfen wir niemals akzeptieren.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 24.06.2022

BAGSO fordert Ausweitung der Nationalen Bildungsberichterstattung auf Bildung im Alter

In einer Gesellschaft des langen Lebens kommt Bildung im Alter eine zentrale Bedeutung zu. Sie ist ein Schlüssel zu gleichberechtigter Teilhabe und ermöglicht es, gesellschaftliche und individuelle Herausforderungen zu meistern. Der Nationale Bildungsbericht 2022, der heute in Berlin vorgestellt wurde, befasst sich im Wesentlichen nur mit der Bildung von Menschen im erwerbfähigen Alter. Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen kritisiert diese Nichtbeachtung der älteren Generationen – zumal der Bericht für sich in Anspruch nimmt, eine systematische Bestandsaufnahme des gesamten Bildungssystems in Deutschland zu sein. „Diese kolossale Fehleinschätzung ist Ausdruck dafür, dass Bildung im Alter bisher nicht als bildungs- und gesellschaftspolitisch relevante Aufgabe erkannt und ernst genommen wird“, so die BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner.

Weil der Bericht die Bildung im Alter nicht thematisiert, bietet er auch keine Grundlage für politisches Handeln. Dieses ist nach Ansicht der BAGSO allerdings dringend erforderlich. Ziel müsse es sein, in allen Kommunen Bildungsangebote zu schaffen, die die vielfältigen Lebenslagen und Interessen älterer Menschen berücksichtigen. In ihrem aktuellen Positionspapier „Bildung im Alter – für alle ermöglichen“ ruft die BAGSO Bund, Länder und Kommunen dazu auf, eine Nationale Strategie für Bildung im Alter zu entwickeln und umzusetzen.

„Wer möchte, dass ältere Menschen sich gesundheitsbewusst verhalten, die digitale Transformation mitgehen, sich gesellschaftlich engagieren und als Bürgerinnen und Bürger gut informiert an der Gesellschaft und Politik partizipieren, muss dafür nachhaltige, gut finanzierte und qualifizierte Bildungsstrukturen schaffen“, so Regina Görner.

Damit der Nationale Bildungsbericht zukünftig auch Bildung im Alter angemessen darstellen kann, fordert die BAGSO, dass die Bundesregierung in einem ersten Schritt einen eigenen regelmäßigen bundesweiten Survey zu Bildung im Alter auflegt. Betrachtet werden müssen dabei nicht nur formale, sondern auch non-formale und informelle Bildungsaktivitäten bis ins höchste Alter. Um in Zukunft möglichst vielen älteren Menschen Bildungschancen zu eröffnen, sollte ein besonderer Schwerpunkt eines Surveys auf den Bildungsungleichheiten im Alter liegen.

Zum BAGSO-Positionspapier „Bildung im Alter – für alle ermöglichen“

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 23.06.2022

Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt die Reform des Bundesausbildungs­förderungs­gesetzes (BAföG). Gleichzeitig mahnt der DFV an, die Altersgrenze beim Kindergeld anzuheben.

„Das BAföG ist ein bewährtes Instrument der Chancengleichheit im Bildungssektor – jetzt gab es eine ‚Rundumerneuerung‘. Für Familien ist es eine wichtige finanzielle Unterstützung ihrer Kinder in der schulischen und akademischen Ausbildung“, sagt Eileen Salzmann, Vizepräsidentin des DFV. „Besonders in kinderreichen Familien wird das Familienbudget durch die Ausbildungshilfe für ihre Kinder entlastet. Es war längst an der Zeit, die Fördersätze und Förderbedingungen anzupassen – wie auch die Antragswege weiter zu entstauben.“

Das BAföG ermöglicht seit über 50 Jahren einen unterstützenden Zugang zur qualifizierten Ausbildung und stärkt die beruflichen Chancen junger Menschen. Die Änderungen, die der Bundestag beim BAföG beschlossen hat, umfassen u.a.:

  • Der Förderhöchstbetrag steigt von 861 auf 934 Euro
  • Der Grundbedarfssatz wird zum kommenden Wintersemester auf 452 Euro pro Monat erhöht
  • Die Einkommensfreibeträge von verheirateten Eltern der BAföG-Empfänger werden um 20 Prozent von 2.000 auf 2.400 Euro angehoben
  • Der Grundfreibetrag für alleinstehende Elternteile und den Ehegatten des Auszubildenden steigt von 1.330 auf 1.600 Euro
  • Der Freibetrag für Kinder und weitere Unterhaltsberechtigte wird auf 730 Euro erhöht (Zunahme von 20,7 %)
  • Der Betreuungszuschlag für Studenten mit Kindern steigt auf 160 Euro
  • Der BAföG-Antrag wird digital
  • Der Wohnkostenzuschlag für außerhalb des Elternhauses lebende Studenten steigt um 11 Prozent von 325 auf 360 Euro
  • Der Krankenversicherungszuschlag erhöht sich um 13 Euro auf 168 Euro

„Erfreulich ist, dass die Änderungen direkt an der Lebensrealität von Studierenden ansetzen – von Krankenkassenbeiträgen bis steigenden Wohnkosten, die die größte Belastung in der Ausbildung sind“, beurteilt Eileen Salzmann.

Des Weiteren unterstützt der DFV das Vorhaben der Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger, eine Studienstarthilfe für junge Menschen aus Familien einzuführen, die beispielsweise den finanziellen Aufwand für einen Umzug, die Immatrikulation und IT-Ausstattung zum Beginn eines Studiums nicht stemmen können.

Kritik: BAföG-Reform ohne Kindergeld gedacht

Allerdings: Für den Deutschen Familienverband muss die zukünftige BAföG-Reform endlich im Kontext einer Verlängerung des Kindergeldes gedacht werden. Das Kindergeld wird für Kinder, die sich in Ausbildung befinden, nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt.

„Durch die Pandemie ist es zu Verzögerungen bei der Berufsausbildung und im Studium gekommen. Ohne die finanzielle Unterstützung durch die Eltern würden viele berufliche Ausbildungen auf der Kippe stehen. Die finanziellen Belastungen sind für Familien schmerzhaft, wenn das Kindergeld und davon abhängige Erleichterungen, wie automatische Freibeträge im Steuerrecht, plötzlich wegfallen“, sagt Salzmann. „Der Deutsche Familienverband fordert die Wiedereinführung eines verlängerten Kindergeldes bis 27, um die kostenintensive Ausbildung von Kindern auch wirklich bis zum Ende der Erstausbildung unterstützen zu können. Die Ausbildung der nächsten Generation muss konsequent als eine Aufgabe der Gesellschaft und nicht am Ende doch der Eltern gesehen werden.“

Weitere Informationen

Kindergeld: DFV fordert dauerhafte Ausweitung bis zum 27. Lebensjahr

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 27.06.2022

Der Deutsche Familienverband wurde am 25. Juni 1922 in Weimar gegründet. Zum 100. Jubiläum dankt der Verband dem Engagement seiner Mitglieder und Förderer.

Vor 100 Jahren schlossen sich mehrere Ortsverbände der Kinderreichen aus dem gesamten Gebiet der Weimarer Republik zusammen und gründeten einen Gesamtverband. Mit dem Reichsbund der Kinderreichen Deutschlands zum Schutze der Familie – der Vorgängerorganisation des heutigen Deutschen Familienverbandes (DFV) – entstand die erste deutschlandweite Lobbyorganisation von Familien.

Ziel war, die Interessen von Familien mit mehr als vier Kindern gegenüber der Öffentlichkeit zu vertreten und Einfluss auf eine familiengerechte Gesetzgebung zu nehmen. „Nach dem Ersten Weltkrieg litten kinderreiche Familien unter akuter Not. Die Situation der Familien war unter heutigen Maßstäben unerträglich: Armut, katastrophale hygienische Zustände und Wohnungsnot bedrohten sie. Die Kinderreichen-Ortsverbände schlossen sich zur Selbsthilfe zusammen, sorgten sich aber gleichzeitig um den Schutz der Familien im gesamten Land“, sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV.

Nach dem Zweiten Weltkrieg organisierten sich kinderreiche Familien unter dem Namen Bund kinderreicher und junger Familien Deutschlands (BKD) neu und erweiterten den Mitgliederkreis. Die Anzahl der Kinder war nicht mehr ausschlaggebend. Alle Familien waren im Verband willkommen. Seinen heutigen Namen verdankt der Verband schließlich der Fusion mit dem Deutschen Familienverband im Jahr 1969.

Vielfalt als Alleinstellungsmerkmal

Zuletzt erweiterte die Deutsche Wiedervereinigung den Kreis der DFV-Familien. Schnell entstanden in den ostdeutschen Bundesländern Landesvertretungen des Deutschen Familienverbandes.

„Wir sind stolz auf unseren über Jahre gewachsenen, vielfältigen Verband und das tatkräftige Engagement unserer Mitglieder. Es ist ein Alleinstellungsmerkmal des DFV, dass seine Mitglieder über konfessionelle und politische Grenzen hinweg miteinander diskutieren, Hilfe zur Selbsthilfe leisten und gemeinsame familienpolitische Forderungen aufstellen. Im Mittelpunkt unserer gemeinnützigen Arbeit stehen die Bedürfnisse von Familien und das Streben nach Anerkennung ihrer Leistungen“, sagt Zeh.

Heute ist der DFV so bunt wie die Familien selbst. Neben kinderreichen Familien gehören Alleinerziehende, Patchworkfamilien, binationale Familien sowie Eltern und Kinder verschiedenster kultureller Prägungen dem Deutschen Familienverband an. Der DFV ist die größte bundesweite, politisch und konfessionell unabhängige, Vertretung von Familien. Ihr Engagement gilt vor allem den Bereichen, die den Alltag von Familien und die Entscheidung für ein Leben mit Kindern am meisten beeinflussen: die wirtschaftliche Situation, das Wohnen, die Altersabsicherung, die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben u.a.m.

Für viele familienpolitische Leistungen wie beispielsweise das Erziehungsgeld, den Erziehungsurlaub mit Beschäftigungsgarantie (Vorläufer der Elternzeit), die Anrechnung von Erziehungsjahren in der Rente, die Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung sowie das Baukindergeld hat sich der DFV erfolgreich eingesetzt. Zuletzt erzielte der Verband einen Teilerfolg für die familiengerechte Gestaltung der Sozialversicherungsbeiträge vor dem Bundesverfassungsgericht.

„Familien sind die Basis unserer Gemeinschaft. Durch die Erziehung der nächsten Generation sorgen sie für Stabilität und Erneuerung zugleich. In Krisenzeiten sind besonders Familien wesentliche Stützen der Gesellschaft. Das hat die Pandemie sehr gut gezeigt“, sagt Verbandspräsident Zeh. „Familienpolitik ist Zukunftspolitik. Nur mit Familien ist ein Staat zu machen. Wer die Zukunft des Gemeinwesens im Blick hat, muss familienpolitisch dafür Sorge tragen, dass Familien wieder mehr Mut zu Kindern haben und in der Lage sind, nach ihren eigenen Vorstellungen zu leben. Das ist die Kernaufgabe jeder guten Familienpolitik.“

Weitere Informationen

Website des Deutschen Familienverbandes:
www.deutscher-familienverband.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 24.06.2022

40 Organisationen aus dem Sozial- und Umweltbereich fordern in einer gemeinsamen Erklärung einen sozialen und ökologischen Neustart. In einem Zehn-Thesen-Papier sprechen sich die Diakonie Deutschland, der NABU, die Nationale Armutskonferenz gemeinsam in einem breiten Bündnis unter anderem für eine naturverträgliche und sozial gerechte Energiewende, Maßnahmen gegen Naturzerstörung und für den Erhalt der Biodiversität, eine Teilhabe aller an umweltschonender Mobilität, eine klimaschonende Landwirtschaft und nachhaltige Arbeitsformen aus.

 

„Klima- und Sozialpolitik müssen endlich sinnvoll miteinander verzahnt ineinandergreifen. Die Menschen werden von den steigenden Energie- und Lebensmittelpreisen überrannt. Gleichzeitig zeigen die extremen Hitzetage, wie sich unsere Umwelt mit der Klimakrise verändern wird. Beide Probleme sind existenziell und treffen Menschen mit geringem Einkommen besonders hart. Deshalb freue ich mich, dass wir uns erstmalig mit einem Bündnis aus 40 Organisationen aus dem Umwelt- und Sozialbereich zusammengetan haben, um einen sozialen und ökologischen Neustart von der Politik zu fordern. Wir wollen und werden als Diakonie unseren Teil dazu beitragen, dass die Idee von einer sozial gerechten und ökologisch nachhaltigen Gesellschaft mit Leben gefüllt wird“, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie.

 

In Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, beginnen die Ferien. Die Sommerzeit ist klima-und sozialpolitisch von großer Bedeutung. Familien mit geringem Einkommen bleiben mit Sorgen um Strom- und Gasnachzahlungen zuhause. Sie sind in schlecht isolierten Wohnungen der Sommerhitze ausgesetzt. Jürgen Schneider, mit eigener Armutserfahrung im Koordinierungskreis der Nationalen Armutskonferenz engagiert, weist auf die großen sozialen Auswirkungen des Klimawandels hin: „Schon längst stellt sich in Deutschland für in Armut Lebende und Wohnungslose nicht nur im Sommer die Existenzfrage. Sommer im Klimawandel heißt: Es fehlt an Wasser, gekühlten Aufenthaltsmöglichkeiten und Geld fürs Schwimmbad.“ Nicht einmal öffentliche Toiletten seien für in Armut Lebende kostenfrei, die es in ihren überhitzten Wohnungen nicht aushalten oder sowieso auf der Straße leben.

 

Aus Sicht des NABU, mit dem die Diakonie Deutschland kooperiert, können Menschen mit geringem Einkommen von klug umgesetzten umweltpolitischen Maßnahmen profitieren. „Wir können mehrere Ziele gemeinsam erreichen, einerseits Einkommensschwachen Haushalten unmittelbar Entlastung anbieten und gleichzeitig den klimatechnischen Nutzen erhöhen. Dazu braucht es gut ausgebauten Nahverkehr, attraktive Radwegenetze, schattenspendendes Stadtgrün, gezielte sozialpolitisch ausgerichtete Unterstützung bei der energetischen Sanierung von Wohnraum im Bestand und gezielte Förderung bei der Anschaffung von Energiespargeräten“, so NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. „Auch die Lieferketten können soziale und ökologische Kriterien besser erfüllen, wenn die Marktmacht von acht Millionen Sozialleistungsbeziehenden sich nicht nur an Billigprodukten mit schlechter sozial- und Ökobilanz orientieren muss. Gesunde Ernährung und verantwortungsvoller Konsum sollen allen Bürgerinnen und Bürgern möglich sein.“

 

Soziale und ökologische Fragen seien nicht zu trennen, betonen Diakonie, NABU und Armutskonferenz: „Wir wollen mit insgesamt 40 Unterzeichnenden der ‚Zehn Thesen für einen sozialen und ökologischen Neustart‘ als breites Bündnis von zivilgesellschaftlichen Organisationen deutlich machen: soziale und ökologische Fragen gehören zusammen und brauchen gemeinsame Antworten. Auch Menschen mit geringem Einkommen müssen die Möglichkeit bekommen, ökologisch verantwortungsvoll zu konsumieren und sich gesund zu ernähren“. Darum seien Steuerungs- und Fördermechanismen nötig, die arme Haushalte entlasten und das Klima schützen. „Die ökologische Transformation kann nur gelingen, wenn sie den sozialen Frieden wahrt“, so Diakonie, NABU und nak. 

 

Zehn Thesen für einen sozialen und ökologischen Neustart:

https://www.diakonie.de/journal/zehn-thesen-fuer-einen-sozialen-und-oekologischen-neustart

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und  Entwicklung e.V., Nationale Armutskonferenz und NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. vom 23.06.2022

Für den Bericht „Bildung in Deutschland 2022“ analysiert das DJI die Situation von Früher Bildung, Ganztagsbetreuung und non-formalen Lernwelten neben der Schule

Obwohl in den vergangenen 15 Jahren über 800.000 neue Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen in Deutschland geschaffen wurden, kann der vorhandene Bedarf aktuell immer noch nicht gedeckt werden. Das größte Hemmnis beim Ausbau ist neben den Plätzen das fehlende Fachpersonal, vor allem in Westdeutschland. Dies ist eines der Ergebnisse der Auswertungen des Deutschen Jugendinstituts (DJI) im Rahmen des Berichts „Bildung in Deutschland 2022“.

Dieser Bericht, der zum neunten Mal erscheint, bietet alle zwei Jahre eine systematische Bestandsaufnahme des gesamten deutschen Bildungswesens. Darin fließen Daten der amtlichen Statistik sowie groß angelegter, repräsentativer sozialwissenschaftlicher Surveys ein. Das DJI ist seit Beginn der nationalen Bildungsberichterstattung im Jahr 2006 mit umfangreichen Analysen beteiligt. Der aktuelle Bericht widmet sich im diesjährigen Schwerpunkt der Entwicklung des Bildungspersonals und damit zusammenhängenden aktuellen Herausforderungen. Das DJI verantwortet seit jeher die Themen Frühe Bildung, Ganztagsbildung und -betreuung im Schulalter und non-formale Lernwelten neben der Schule.

Personallücke Mitte des Jahrzehnts am größten

„Der Personalnotstand wird in den kommenden Jahren zu einer Schlüsselfrage der Zukunftsfähigkeit der Frühen Bildung“, betont Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Leiter der Nationalen Bildungsberichterstattung am DJI. „Die größte Lücke zwischen Angebot und Bedarf werden wir voraussichtlich Mitte des Jahrzehnts erreichen“, erläutert der ehemaliger DJI-Direktor. Aktuellen Berechnungen zufolge werden in den Kitas im Jahr 2025 bis zu 73.000 Fachkräfte insbesondere in Westdeutschland fehlen, auch wenn weiterhin eine große Zahl an neuen Fachkräften jährlich auf den Arbeitsmarkt strömt. Aber dennoch wird sich die Kindertagesbetreuung in diesem Jahrzehnt vermutlich einem Ende ihres lang anhaltenden Wachstums nähern. Dies eröffnet die Chance einer neuen Qualitätsoffensive.

Corona-Pandemie hat Bildungsungleichheit in der frühen Kindheit verstärkt

„Ich denke, wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Corona-Pandemie Bildungsunterschiede noch verstärkt hat“, erläutert Rauschenbach einen weiteren Befund des aktuellen Berichts. Corona hat dazu geführt, dass für viele Kinder in dieser Zeit Bildungsimpulse und spezifische Förderungen in der Kita sowie die Anregungsqualität durch Gleichaltrige entfallen sind. Zusätzlich haben sich zwischen 2019 und 2021 die Unterschiede in der Unterstützung der Kinder in den Familien vergrößert. Zwar kam es bei vielen Aktivitäten, die Mütter mit ihren Kindern ausübten, in diesem Zeitraum zu einer durchschnittlichen Zunahme, jedoch war die Ausübung von expliziten Bildungsaktivitäten wie Vorlesen noch stärker als bislang vom elterlichen Bildungsstand abhängig. So wurde Kindern von Eltern mit niedrigem Bildungsabschluss im Jahr 2021 mit 19 Tagen im Monat deutlich seltener vorgelesen als bei höheren Abschlüssen; hier lag dieser Wert bei 26 Tagen pro Monat.

Pandemiebedingte Kita-Schließungen treffen besonders Kinder mit nichtdeutscher Familiensprache

Zusätzliche Nachteile brachten pandemiebedingte Kita-Schließungen für Kinder mit vorwiegend nichtdeutscher Familiensprache mit sich. Etwa jedes fünfte Kita-Kind, im Westen fast jedes vierte, zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt spricht zu Hause überwiegend eine nichtdeutsche Familiensprache. Für diese Kinder sind Kitas der Schlüssel, um die deutsche Sprache im Spiel mit Gleichaltrigen fast nebenher zu erlernen. Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen der Angebote in den Kitas wurden Bildungsaktivitäten und Möglichkeiten des Spracherwerbs erschwert.

Betreuungs- und Datenlücke im Ganztag

Im Bereich der ganztägigen Bildung und Betreuung von Grundschulkindern zeigen die aktuellsten Daten der DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS) derzeit eine Lücke zwischen der Beteiligung der Kinder (54 Prozent) und dem Bedarf der Eltern (63 Prozent) von etwa 10 Prozentpunkten. „Unverständlich ist, warum für ganztägige Angebote bislang keinerlei belastbare Daten zum Personal erfasst werden“, bekräftigt Rauschenbach. Aufgrund dessen ist die Anzahl und die Art der Qualifikation der dort Tätigen sowie der Personalschlüssel unbekannt. Nicht systematisch verankert ist zudem das Thema der ganztägigen Bildung und Betreuung im Grundschulalter in den pädagogischen Ausbildungen und Studiengängen. Der Bedarf an Fachkräften für zusätzliche Ganztagsangebote im Grundschulalter kann sich durch den Rechtsanspruch bis zum Schuljahr 2029/30 auf 65.600 Personen belaufen.

Förderung und beteiligte wissenschaftliche Einrichtungen

Der Bildungsbericht wird von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Die Autorinnen und Autoren des Bildungsberichts gehören an verantwortlicher Stelle neben dem DJI den folgenden wissenschaftlichen Einrichtungen und Statistischen Ämtern an: dem Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation (DIPF), dem Deutschen Institut für Erwachsenenbildung – Leibniz-Zentrum für lebenslanges Lernen e. V. (DIE), dem Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW), dem Leibniz-Institut für Bildungsverläufe (LIfBi), dem Soziologischen Forschungsinstitut an der Universität Göttingen (SOFI) sowie den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder (Destatis und StLÄ).

Pressemitteilung mit weiteren Links zum Bildungsbericht 2022, Interview mit Prof. Thomas Rauschenbach sowie Grafiken und weiteren Informationen

https://www.dji.de/veroeffentlichungen/aktuelles/news/article/1149-bildungsbericht-2022-fachkraeftemangel-draengendstes-problem-der-fruehen-bildung.html

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut e.V. vom 23.06.2022

Die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e.V. (GMK), das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. (DKHW), die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) und die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF) haben heute in Berlin den medius 2022 verliehen. Der Preis ist mit insgesamt 2.500 Euro dotiert und würdigt wissenschaftliche und praxisorientierte Abschlussarbeiten aus dem deutschsprachigen Raum, die sich mit aktuellen, innovativen Aspekten aus dem Medienbereich, der Medienpädagogik und Pädagogik oder Themen des Jugendmedienschutzes auseinandersetzen. In diesem Jahr wurden vier Arbeiten ausgezeichnet, wobei zweimal der 3. Platz vergeben wurde.

 

Den 1. Preis (dotiert mit 1.000 Euro) verlieh die Jury Ronja Bachofer für ihre Masterarbeit „Gendergerechte Sprache im Kinderfernsehen – Verwendung in nonfiktionalen Formaten und Wirkung auf die Zielgruppe“, eingereicht an der Universität Erfurt. Im Fokus steht dabei die empirische Untersuchung der Wirkung gendergerechter Sprache in audiovisuellen Medien auf Kinder und Jugendliche, speziell in nonfiktionalen Fernsehformaten des öffentlich-rechtlichen Kinderkanals von ARD und ZDF (KiKA). Darauf aufbauend werden wissenschaftlich fundierte Empfehlungen für die Arbeit von Kinderfernsehredaktionen erarbeitet.

 

Der 2. Preis (dotiert mit 700 Euro) ging an Elena Theresia Pohl für ihre Masterarbeit „Es ist leichter, sich nicht damit zu befassen“ Extremismusbezogene Medienkompetenzen Jugendlicher angesichts islamistischer Propaganda auf Instagram“. Die Absolventin der Ludwig-Maximilians-Universität München widmet sich mit einem qualitativen Forschungsdesign explorativ der Frage, welchen Einfluss kommunikative Strategien von Islamisten auf Jugendliche auf Instagram haben und auf welcher Basis Jugendliche diese erkennen und bewerten. Auf dieser Grundlage werden Handlungsempfehlungen für die Praxis entwickelt.

 

Einen von zwei 3. Preisen (dotiert mit 400 Euro) verlieh die Jury Jana Dieckmann und Lara Große-Hellmann für ihre Masterarbeit „Die Praxis medienerzieherischen Handelns in Bezug auf die Nutzung sozialer Medien über mobile Endgeräte bei Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen der körperlichen und motorischen Entwicklung – eine Interviewstudie zur Perspektive von Erziehungsberechtigten“. Die an der Universität zu Köln eingereichte Arbeit liefert qualitativ-empirisch fundierte, grundlegende Erkenntnisse zur elterlichen Medienerziehung beeinträchtigter Kinder in Bezug auf soziale Medien. Gleichzeitig zeigt sie auf, welche Rolle die Medienerziehung für die Teilhabe der Kinder spielt.

 

Auch die Masterarbeit „Familienalltag in der Krise: Herausforderungen des DistancE-Learnings während der COVID-19 Pandemie“ von Maren Reitler wurde mit dem 3. Platz und einem Preisgeld von 400 Euro ausgezeichnet. Eingereicht an der Universität Leipzig, untersucht die Arbeit anhand qualitativer Familieninterviews, wie sich der Alltag von Familien mit Grundschulkindern durch medienvermitteltes Distanzlernen verändert. Dabei nimmt sie besonders Faktoren gesellschaftlicher Ungleichheit in den Blick und liefert auf dieser Basis medienpädagogische, gesellschaftliche und familienpolitische Impulse.

 

„Die Auswahl der vier mit dem medius 2022 ausgezeichneten Arbeiten spiegelt die Breite der Handlungs- und Forschungsfelder der Medienpädagogik wider und zeigt deutlich: Um gesellschaftlichen Auswirkungen von Medienentwicklungen und den Rechten und Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen in allen ihren Lebensräumen gerecht zu werden, muss Medienpädagogik interdisziplinär verstanden werden“, betont Kai Hanke, stellvertretender Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Preisverleihung in Berlin.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.06.2022

Laut Paritätischem Armutsbericht 2022 hat die Armut in Deutschland mit einer Armutsquote von 16,6 Prozent im zweiten Pandemie-Jahr (2021) einen traurigen neuen Höchststand erreicht.

13,8 Millionen Menschen müssen demnach hierzulande derzeit zu den Armen gerechnet werden, 600.000 mehr als vor der Pandemie. Der Paritätische Wohlfahrtsverband rechnet angesichts der aktuellen Inflation mit einer weiteren Verschärfung der Lage und appelliert an die Bundesregierung, umgehend ein weiteres Entlastungspaket auf den Weg zu bringen, das bei den fürsorgerischen Maßnahmen ansetzt: Grundsicherung, Wohngeld und BAföG seien bedarfsgerecht anzuheben und deutlich auszuweiten, um zielgerichtet und wirksam Hilfe für einkommensarme Haushalte zu gewährleisten.

“Die Befunde sind erschütternd, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie schlagen inzwischen voll durch. Noch nie wurde auf der Basis des amtlichen Mikrozensus ein höherer Wert gemessen und noch nie hat sich die Armut in jüngerer Zeit so rasant ausgebreitet wie während der Pandemie”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Während 2020 noch die verschiedenen Schutzschilde und Sofortmaßnahmen der Bundesregierung und der Länder dafür sorgten, dass die Armut trotz des wirtschaftlichen Einbruchs und des rapiden Anstiegs der Arbeitslosigkeit nur relativ moderat anstieg, seien die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie 2021 offenbar voll auf die Armutsentwicklung durchgeschlagen, so die Ergebnisse der Studie.

Auffallend sei ein ungewöhnlicher Zuwachs der Armut unter Erwerbstätigen, insbesondere Selbständiger (von 9 auf 13,1 Prozent), die während der Pandemie in großer Zahl finanzielle Einbußen zu erleiden hatten. Armutshöchststände verzeichnen auch Rentner*innen (17,9 Prozent) sowie Kinder und Jugendliche (20,8 Prozent).

Bezüglich der regionalen Armutsentwicklung zeigt sich Deutschland nach dem aktuellen Armutsbericht tief gespalten: Während sich Schleswig-Holstein, Brandenburg, Baden-Württemberg und vor allem Bayern positiv absetzen, weisen fünf Bundesländer überdurchschnittlich hohe Armutsquoten auf: Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Berlin und das Schlusslicht Bremen, weit abgeschlagen mit einer Armutsquote von 28 Prozent. Armutspolitische Problemregion Nr. 1 bleibt dabei das Ruhrgebiet, mit 5,8 Millionen Einwohner*innen der größte Ballungsraum Deutschlands. Mehr als jede*r Fünfte dort lebt in Armut. In einem Länderranking würde das Ruhrgebiet mit einer Armutsquote von 21,1 Prozent gerade noch vor Bremen auf dem vorletzten Platz liegen.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert insbesondere das jüngste Entlastungspaket als ungerecht und unzureichend. Die seit Herbst 2021 steigenden Lebenshaltungskosten führten zu einer dramatischen Vertiefung der Armut und verlangten entschlossene Hilfsmaßnahmen. “Pandemie und Inflation treffen eben nicht alle gleich. Wir haben keinerlei Verständnis dafür, wenn die Bundesregierung wie mit der Gießkanne übers Land zieht, Unterstützung dort leistet, wo sie überhaupt nicht gebraucht wird und Hilfe dort nur völlig unzulänglich gestaltet, wo sie dringend erforderlich wäre”, so Schneider. Nur zwei Milliarden Euro des insgesamt 29 Milliarden-Euro-schweren Entlastungspaket seien als gezielte Hilfen ausschließlich einkommensarmen Menschen zugekommen, kritisiert der Verband. Dazu würden die Einmalzahlungen durch die Inflation “aufgefressen”, noch bevor sie überhaupt ausgezahlt sind.

Der Paritätische fordert umgehend ein neues Maßnahmenpaket, das bei den fürsorgerischen Leistungen ansetzen müsse, konkret den Regelsätzen in der Grundsicherung, bei Wohngeld und BAföG. “Wir brauchen dringend ein weiteres Entlastungspaket, eines das zielgerichtet ist, wirksam und nachhaltig”, fordert Ulrich Schneider. “Grundsicherung, Wohngeld und BAföG sind nach unserer Auffassung die wirksamsten Hebel um schnell zu einer Entlastung unterer Einkommen zu gelangen, die nachhaltig wirkt und nicht nach kurzer Zeit wieder verpufft. Es geht darum unsere letzten Netze sozialer Sicherung wieder höher zu hängen.”

 Paritätischer Armutsbericht 2022

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 28.06.2022

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine Ernährungsstrategie bis 2023 angekündigt. Das Bündnis #ErnährungswendeAnpacken aus 22 Verbänden hat jetzt ein Positionspapier für eine zukunftsweisende Ernährungsstrategie erarbeitet, die es im Vorfeld der Auftaktveranstaltung des Bundesernährungsministeriums zur Erarbeitung der Ernährungsstrategie am 29. Juni vorlegt. Darin werden konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, um allen Menschen eine gesundheitsförderliche und nachhaltige Ernährung zu ermöglichen.

Die Initiative #ErnährungswendeAnpacken begrüßt, dass die Ampelkoalition bis 2023 eine Ernährungsstrategie für Deutschland erarbeiten will, um eine „gesunde Umgebung für Ernährung und Bewegung zu schaffen”. Jetzt muss die Bundesregierung zügig ambitionierte Ziele und einen klaren Zeitplan für die Umsetzung der wichtigsten Maßnahmen vorlegen.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: “Eine gesunde und nachhaltige Ernährung darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Zu einer erfolgreichen Ernährungsstrategie gehören daher auch die Erhöhung der Hartz IV Regelsätze und die Ermöglichung von gutem Essen in Gemeinschaftseinrichtungen – von der Kita bis zum Krankenhaus.”

Grundlage, Leitbild und Vision bei der Entwicklung der Ernährungsstrategie sollte eine sozial gerechte, gesundheitsfördernde, umweltverträgliche und dem Tierschutz zuträgliche Ernährungspolitik für Deutschland sein. Die Ernährungsstrategie und die darin definierten Maßnahmen sollten mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet sein. Ohne Investitionen wird eine Ernährungswende nicht zu erreichen sein. Um eine verbindliche Umsetzung der Maßnahmen sicherzustellen, sollten konkrete Erfolgsindikatoren entwickelt werden.

Transparenz und Beteiligung

Eine Ernährungswende kann nur gelingen, wenn sie breiten Rückhalt in der Bevölkerung hat. Vor diesem Hintergrund fordert das Bündnis eine transparente Planung und Beteiligung der relevanten Wissenschaftler*innen und Berufsgruppen sowie der zivilgesellschaftlichen Verbände bei der Erstellung der Ernährungsstrategie bis 2023 sowie bei deren Umsetzung.

Eine Strategie für alle

Ziele und Maßnahmen der Ernährungsstrategie müssen mit Blick auf soziale Gerechtigkeit gestaltet werden. Dies gilt insbesondere für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen. Eine Ernährungswende muss dazu führen, dass allen Menschen eine gesundheitsfördernde und nachhaltige Ernährung ermöglicht wird. Gesundes, nachhaltiges Essen darf kein Privileg für einkommensstarke Haushalte sein, sondern ist ein Grundrecht für alle.

Folgende konkrete Maßnahmen hält das Bündnis für essenziell:

  • Finanzierung einer flächendeckenden, gesundheitsförderlichen und nachhaltigen Gemeinschaftsverpflegung und eine Weiterentwicklung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung.
  • Überprüfung der Lebensmittelbesteuerung mit dem Ziel einer sozial gerechten, gesundheitsfördernden, umweltverträglichen und dem Tierschutz zuträglichen Ausrichtung.
  • Förderung einer pflanzenbasierten Ernährung mit dem Ziel, den Konsum tierischer Produkte zu reduzieren.
  • Stärkung einer sozial gerechten, gesundheitsförderlichen und umweltfreundlichen Ernährungskompetenz in Schule und Beruf.
  • Verbesserung der Qualifizierung und Verankerung von Ernährungsbildung und Ernährungstherapie im Gesundheitswesen.
  • Verbindliche Regulierung von an Kinder gerichteter Lebensmittelwerbung.
  • Erhöhung der Leistungen in der sozialen Mindestsicherung im Kampf gegen Ernährungsarmut.  

Um die Ziele der Vereinten Nationen für eine Nachhaltige Entwicklung sowie die im Pariser Klimaabkommen verankerten Ziele zu erreichen, ist ein „Weiter so“ keine Option. Darüber besteht ein breiter Konsens. Nun hat der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine nicht nur zu einer leidvollen humanitären Krise geführt, sondern er bedroht auch die globale Ernährungssicherung und erschwert das Erreichen von Klima-, Biodiversitäts- und Nachhaltigkeitszielen in der Weltgemeinschaft.

Gerade jetzt ist es deshalb wichtiger denn je, dass wir für eine nachhaltige und gesunde Ernährung ein langfristig resilientes Ernährungssystem schaffen. Aktuellen und künftigen Herausforderungen und Krisen werden wir nur standhalten, wenn wir Gesundheit, soziale Gerechtigkeit und Umweltverträglichkeit zusammendenken.

Das Positionspapier wird getragen von: Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ), BerufsVerband Oecotrophologie e. V. (VDOE), Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (BÄK), Bundesvertretung der Medizinstudierenden, Deutschland e. V. (bvmd), Bundeszahnärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK), Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e. V. (BÖLW), Der Paritätische Gesamtverband, Deutsche Adipositas Gesellschaft e. V. (DAG) Arbeitsgemeinschaft Adipositas im Kindes- und Jugendalter (AGA) der DAG, Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG), Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e. V. (DGEM), Deutsches Netzwerk Schulverpflegung (DNSV), Ecologic Institute, Netzwerk der Ernährungsräte, Institut für Welternährung, iSuN – Institut für Nachhaltige Ernährung, Fachhochschule Münster, Physicians Association for Nutrition (PAN), ProVeg, RAL Gütegemeinschaft Ernährungs-Kompetenz e.V., Slow Food Deutschland e. V., Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e. V. (VDD), Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), WWF Deutschland.

Dokumente zum Download

Empfehlungen Ernährungsstrategie (367 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 24.06.2022

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die von der Bundesregierung geplante BAföG-Reform als viel zu niedrig angesetzt.

Zum kommenden Wintersemester soll der BAföG-Satz um 5,75 Prozent angehoben werden. Darüber hinaus sollen Zuschläge etwa für Miete und Versicherungen sowie Freibeträge etwas erhöht werden. Der Paritätische verweist auf seine im Mai veröffentlichte Studie, nach welcher jede*r dritte Student*in arm ist und fordert weiterhin grundlegende Reformen.

„Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein“, kommentiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes die geplante Erhöhung der BAföG-Sätze. Angesichts der Inflationsentwicklung würde die sowieso schon bestehende Armutsspirale bei Studierenden sich noch schneller drehen. “Die Armutsquote bei Studierenden ist schon jetzt doppelt so hoch wie im Bevölkerungsdurchschnitt. Das ist dramatisch. Junge Menschen an der Uni müssen sich auf ihr Studium konzentrieren können. Ständige Existenzängste machen keine guten Akademiker*innen”, so Schneider weiter.

Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle liegt fast jeder zweite Studierende mit BAföG-Bezug unter der allgemeinen Armutsschwelle. Demnach sind deutlich höhere als die jetzt geplanten Steigerungen nötig, um Studierendenarmut zu vermeiden. Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle bräuchte es deutlich über 600 Euro, um das Existenzminimum zu sichern.

Dokumente zum Download

Expertise „Armut von Studierenden in Deutschland.“ (365 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 23.06.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 30. Juni 2022

Veranstalter: Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Ort: Berlin

Zeugnisse der Vergangenheit sind elementar für die individuelle und gesellschaftliche Aufarbeitung sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend. In einer demokratischen Gesellschaft spielen Archive bei der Sicherung und Überlieferung von Quellen und Dokumenten eine wichtige Rolle.

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs möchte mit der Tagung ein Bewusstsein für den Umgang mit sensiblen Dokumenten zu sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche schaffen. Gleichzeitig wollen wir Perspektiven zur Sicherung von Quellen diskutieren. Welche Strukturen und Prozesse in Archiven können Aufarbeitung unterstützen? Welche Herausforderungen gibt es bei der Übernahme von Akten in die Archive? Welche Rolle spielen Machtverhältnisse beim Zugang zum Archivgut? Wie könnten konkrete Lösungen aussehen?

Über diese Fragen wollen wir gemeinsam mit Betroffenen sowie weiteren Expertinnen und Experten aus den Bereichen Archivwissenschaft, Forschung und Politik sprechen. Eine Teilnahme ist sowohl vor Ort wie auch online möglich.

Zur Veranstaltungsseite

Termin: 21. und 22. September 2022

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V., eaf

Ort: Ludwigshafen

Auf der Tagung sollen die Eckpunkte für eine dynamische Familienarbeitszeit vorgestellt werden. Denn auch nach der Elternzeit stellt sich ganz konkret und alltäglich die Frage, wie Familien jenseits von beruflichem Druck und privaten Organisationsaufgaben genügend Ruhe und Muße für ihr gemeinsames Leben finden. Es soll mit Ihnen und Expert:innen aus Forschung, Politik und Wirtschaft diskutiert werden, ob und unter welchen Bedingungen das Instrument einer dynamischen Familienarbeitszeit Eltern tatsächlich entlasten kann. Das Programm der Fachtagung finden Sie hier.

Am Rande der Tagung findet am Mittwochabend ein Empfang der Evangelischen Kirche der Pfalz statt, zu dem Sie ebenfalls herzlich eingeladen sind.

Die Anmeldung ist nur digital möglich. Das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Website unter diesem Link: https://www.eaf-bund.de/service/veranstaltungen/2022-09-21-jahrestagung-und-mitgliederversammlung

Termin: 13. und 14. Oktober 2022

Veranstalter: Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V.

Ort: Frankfurt am Main

Studien verdeutlichen, die negativen Auswirkungen der langanhaltenden Belastungssituation für Kinder und Familien im Zusammenhang mit der Coronapandemie. Gleichzeitig bieten Krisen auch immer Chancen zur Weiterentwicklung und Neuausrichtung. Bei der diesjährigen Tagung zur Eltern- und Familienbildung laden wir Sie dazu ein, gemeinsam mit Expert_innen und Kolleg_innen Ihre Erfahrungen in der Pandemie zu reflektieren. Gemeinsam tauschen wir uns zu den Bedarfen von Familien, den sich aus der Pandemie ergebenden Chancen sowie zur optimalen Nutzung von Ressourcen aus. Die Veranstaltung setzt sich aus Fachvorträgen ausgewählter Referent_innen, Workshops und kollegialem Austausch zusammen. Innerhalb der zwei Tage erhalten Sie die Möglichkeit, aktuelle Forschungsergebnisse und themenspezifische Theorien sowie gelungene Beispiele aus der fachlichen Praxis kennenzulernen und sich in Arbeitsgruppen damit auseinanderzusetzen.
Es besteht die Möglichkeit, sich alternativ online für die Fachvorträge und das Podiumsgespräch einzuwählen. Die Online-Teilnahme beinhaltet zusätzlich die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Online-Workshop am Freitag.

Teilnahmebeitrag:
EUR 90,- bei Teilnahme vor Ort inkl. Pausengetränke, Mittagsimbiss und Abendessen
EUR 59,- bei Teilnahme am Online-Programm

Wir bitten Sie, Übernachtungen selbst zu buchen. Dies ist auch in den hoffmanns höfen möglich.

Teilnahmebedingungen:
Sollten Sie an der gebuchten Veranstaltung nicht teilnehmen können, muss eine schriftliche Absage erfolgen. Bei einem Rücktritt bis 2 Wochen vor Beginn entstehen keine Kosten. Bei später eingehenden Absagen oder bei Nichtteilnahme am Veranstaltungstag, bzw. nicht stornierter Buchung, wird der volle Teilnahmebeitrag fällig. Sie haben jedoch die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu stellen.

Das Programm und weitere Informationenn finden Sie hier.

Termin: 17. Oktober 2022

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Wer gleichwertige Lebensverhältnisse will, muss Gleichstellung stärken – erfolgreiche Gleichstellungarbeit erhöht die Lebensqualität und die Wettbewerbsfähigkeit ländlicher Räume. Das ist das Ergebnis der BAG Studie „Gleichstellung als Regionalentwicklung – zur Situation der kommunalen Gleichstellungsarbeit in ländlichen Räumen Deutschlands“. Im Anschluss an die Studie hat die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) in Zusammenarbeit mit kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Politikempfehlungen für „gleichwertige und geschlechtergerechte Lebensverhältnisse“ entwickelt. Diese werden wir im Oktober 2022 veröffentlichen.

Zur Veröffentlichung richten wir am 17. Oktober 2022 eine digitale Veranstaltung zur Vorstellung unserer Politikempfehlungen aus, zu der wir Sie herzlich einladen. Wir stellen unsere Politikempfehlungen vor und diskutieren mit den frauenpolitischen Sprecherinnen der Fraktionen SPD, FDP, GRÜNE, CDU und Linke über die Verbesserung der Situation von Gleichstellungsarbeit in ländlichen Räumen.

Die Veranstaltung mit dem Titel „Gleichwertige und geschlechtergerechte Lebensverhältnisse“ findet am 17. Oktober 2022 von 10:00 Uhr – 12:00 Uhr, via Zoom, statt.

Die Studie sowie die Veranstaltung wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die offizielle Einladung mit Anmeldelink erhalten Sie Anfang September. Wir freuen uns sehr, wenn Sie sich den Termin bereits vormerken.

WEITERE INFORMATIONEN

Die Familien im geeinten Deutschland haben seit 1989 Erhebliches geleistet und die gesellschaftlichen Veränderungen und Entwicklungen maßgeblich mitgeprägt. Dabei konnten das Familienleben und auch die Bedingungen für Familien in Ost und West zum Zeitpunkt der deutschen Wiedervereinigung kaum unterschiedlicher sein, wie ein Blick auf große politische Wegmarken der Familienpolitik und die unterschiedlichen Aspekte der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wie Erwerbstätigkeit, Kinderbetreuung, Aufgabenteilung zwischen den Eltern zeigt.

Seitdem sind nicht nur Ost und West stärker zusammengewachsen, sondern auch die Vorstellungen und Wünsche zum Familienleben. Das zeigt diese Publikation, die sich auf historische Quellen aus Ost und West stützt und für die Väter und Mütter aus beiden Landesteilen und aus unterschiedlichen Generationen zu ihren Familienstrukturen befragt wurden. Indem globale Prozesse der Modernisierung auf unterschiedliche kulturelle, strukturelle und ökonomische Bedingungen in Ost und West treffen und die beiden Landesteile sich zudem wechselseitig beeinflussen, wächst die Vielfalt des Familienlebens.

Familienpolitik muss diesem stetigen Wandel gerecht werden. Gegenseitige Akzeptanz für gesellschaftlich unterschiedlich geprägte Lebensbedingungen und Wertvorstellungen von Familien sind Voraussetzung dafür, dass Menschen ihr Familienleben nach den eigenen Vorstellungen gestalten können, und dass Verständnis füreinander das gesellschaftliche Miteinader ermöglicht. Vor diesem Hintergrund liefert diese Publikation einen differenzierten Überblick über das Familienleben in der ehemaligen DDR, der früheren BRD und im wiedervereinten Deutschland. Dieser Ost-West-Vergleich, begleitet durch Zitate dreier Generationen von Eltern, soll verständlich machen, woher wir familienpolitisch kommen und was wir brauchen, damit unsere Familienpolitik heute und in Zukunft auf das Leben und die Wünsche von Familien passt. Sie soll einen Rahmen schaffen, damit sich Familien in ganz Deutschland – in aller Gemeinsamkeit und Unterschiedlichkeit – bestmöglich entwickeln können.

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Familienleben und Familienpolitik in Ost- und Westdeutschland

Die aktuelle Podcast-Folge 20 zum Thema „Erziehungshilfe“ ist online: https://awo.org/awo-podcast

Kurz zum Folgeninhalt:

Laut Gesetz haben Eltern oder Vormund „bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.“ (§ 27 Sozialgesetzbuch VIII). Zu den Erziehungshilfen gehören stationäre (Wohngruppen/Heimunterbringung), teilstationäre (Tagesgruppen) und ambulante (etwa Sozialpädagogische Familienhilfe) Leistungen aber auch die Erziehungsberatung.

In den vergangenen Jahren ist der Bedarf an Hilfen zur Erziehung erheblich gestiegen, die Anforderungen an die Arbeit in der Erziehungshilfe ebenfalls. Besonders während der Pandemie hat sich gezeigt, dass die öffentliche Wahrnehmung der Leistungen in der Erziehungshilfe kaum vorhanden ist. „Das Thema Hilfen zur Erziehung wird in einem Land wie Deutschland gerne auch ausgeblendet“, so Ina Reitzner-Ruppert vom AWO Jugendhilfeverbund Westthüringen. Warum das so ist, wie die tägliche Arbeit mit den Eltern, Kinder und Jugendlichen aussieht und weshalb die Jugendhilfe an sich größere Anerkennung erfahren sollte, darüber spricht Reitzner-Ruppert mit dem Moderator Holger Klein in der aktuellen Podcast-Folge „Erziehungshilfe“ im „#DuKannstDas!“-Podcast des AWO Bundesverbandes.

Viele Spaß beim Hören.

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Archiv Pressemitteilung

Bündnis Sorgearbeit fair teilen: Krisenfeste Gleichstellungspolitik muss die faire Verteilung von Sorgearbeit voranbringen!

Berlin, 29.06.2022Anlässlich der Konferenz der Gleichstellungsminister*innen 2022 fordert das Bündnis „Sorgearbeit fair teilen“ die Landesminister*innen und Senator*innen auf, die Folgen, die sich für viele Frauen aus der Corona-Pandemie ergeben, ernst zu nehmen und sich für die faire Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern stark zu machen.

Das ZFF ist einer von 13 Mitgliedsverbänden des im Sommer 2020 gegründeten zivilgesellschaftlichen Bündnisses Sorgearbeit fair teilen. Das Bündnis setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Die Pressemitteilung des Bündnisses finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Bündnis „Sorgearbeit fair teilen“ unter: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

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Archiv Aktuelle Hinweise

Zehn Thesen für einen sozialen und ökologischen Neustart

  1. Ökologie und Soziales gehören zusammen
    Ökologische und soziale Fragen lassen sich nicht trennen, sie sind Überlebens- und Gerechtigkeitsfragen.
    Die Überwindung der Umwelt- und Klimakrise verlangt immense politische, gesellschaftliche,
    soziale und wirtschaftliche Anstrengungen auf der ganzen Welt. Das Pariser Klimaabkommen
    muss umgesetzt und der globale Temperaturanstieg auf maximal 1,5 Grad begrenzt,
    die Naturzerstörung muss beendet und Artenvielfalt erhalten werden. Politik, Wirtschaft,
    Produktion und Konsum müssen eine zukunftsfähige Umgestaltung erfahren und die planetaren
    Belastungsgrenzen anerkannt sein. Der Ressourcenverbrauch reicher Länder und Personen
    ist weit überzogen. Auf der anderen Seite sind Armut und fehlender Zugang zu Ressourcen
    bittere Realität. Klimakrise, Naturzerstörung und soziale Ungerechtigkeit sind eng verbunden.
    Der Ressourcenverbrauch muss zugleich begrenzt und sozial gerecht gestaltet werden.

  2. Klimawandel, Naturzerstörung und Verlust der Biodiversität sind Existenzkrisen für die Menschheit
    Der Klimawandel sowie der rasante und irreversible Verlust an natürlichen Lebensräumen und
    Arten gefährden das Überleben der Menschen. Technologien allein können diese Krisen nicht
    lösen. Ein achtsamer Umgang mit der Natur ist notwendig und reduziert diese nicht auf die
    Rolle eines Ressourcenlagers. Sie hat einen eigenen Wert. Der umfassende Erhalt und Schutz
    von vielfältigen Landschaften, Wäldern, Böden, Grundwasser, Gebirgen, Feuchtgebieten, Flüssen,
    Meeren und ihrer nicht-menschlichen Bewohner sind Voraussetzung für wirksamen Klimaschutz
    und den Schutz der Lebensgrundlagen.
    Dies ist zugleich Grundvoraussetzung für nachhaltiges Wirtschaften und das Einhalten der planetaren
    Grenzen. Die 17 Ziele der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung (SDGs)
    sind dabei ein wichtiger Kompass.

  3. Wirtschaft ökologisch gestalten
    Der ordnungspolitische Rahmen muss Anreize für soziale und ökologische Innovationen und
    Finanzmärkte setzen, Fehlanreize abschaffen und die Überwindung klima- wie umweltschädlicher
    Produkte oder Verhaltensweisen gewährleisten. Ein Umsteuern auf allen Ebenen initiiert
    und unterstützt wirksam die nötige Veränderung der Produktion, Dienstleistungen und Waren in
    der Wirtschaft sowie der Konsumgewohnheiten der öffentlichen Hand und der Privathaushalte.
    Investitionsströme sind von grauer Infrastruktur (u. a. Straßen, Schienen, Energieversorgung,
    Abfallentsorgung) in grüne Infrastruktur (vernetzte Ökosysteme und ihre Leistungen) umzulenken
    und klima- und umweltschädliche Subventionen abzubauen.

  4. Energiewende: sozial gerecht und naturverträglich
    Die drastische Reduzierung des Energieverbrauchs, der schnellstmögliche Ausstieg aus den
    fossilen Energieträgern Kohle, Öl und Gas sowie der massive naturverträgliche Ausbau der erneuerbaren
    Energien sind das Herzstück der Energiewende.
    Die CO2-Bepreisung muss mit einer sozialen Umverteilung verbunden sein, wie mit dem Klimageld
    diskutiert. Zukunftsfähiges Konsumieren und Wohnen muss für alle Menschen möglich
    sein. So sind Förderprogramme nötig, beispielsweise für energiesparende Geräte, ökologisch
    wirksame Reparaturen sowie eine bessere Energie- und Wärmeeffizienz von Wohnraum, die
    besonders Haushalten und Personen mit geringem Einkommen zugutekommen. Hilfen für Familien
    und Sozialleistungen müssen bedarfsdeckend sein und die Kosten des Klimaschutzes
    berücksichtigen.

  5. Teilhabe für alle an umweltschonender Mobilität
    Die Verkehrswende bietet die Chance, soziale und ökologische Ziele zu verbinden. Mobilität
    muss allen zugänglich und zugleich klima- und umweltschonend gestaltet sein. Staus, hohe
    CO2-Emissionen und Flächenversiegelung sollen der Vergangenheit angehören. In Städten,
    aber auch auf dem Land braucht es weniger Autos, mehr ÖPNV und mehr Sharing-Angebote:
    zugänglich, barrierefrei und ohne finanzielle Hürden. Dazu kommt ein umfangreiches und sicheres
    Netz von Rad- und Fußwegen.

  6. Ernährungs- und Landwirtschaftswende
    Die Art, wie Lebensmittel überwiegend erzeugt, gehandelt und konsumiert werden, ist nicht zukunftsfähig.
    Der Wandel hin zu einer ökologischen, umweltfreundlichen und klimaschonenden
    Landwirtschaft mit artgerechter Tierhaltung und vielfältigen bäuerlichen Strukturen ist notwendig.
    Sie muss für die Produzent:innen auskömmlich sein. Fischereien und Fischzuchten sind
    umweltverträglich zu gestalten.
    Lebensmittel, deren Erzeugung mit Naturschädigung wie Wasserverschwendung und Entwaldung
    sowie mit Menschenrechtsverletzungen verbunden ist, gehören aus Handel und Konsum
    verdrängt. Hochwertige, nachhaltig, wassersparend und regional erzeugte gesunde Lebensmittel
    müssen ihren angemessenen Preis haben und zugleich allen Menschen zugänglich sein.
    Ziel der staatlichen Steuerung und von Subventionen ist naturverträgliche Ernährungssicherheit
    und –souveränität.

  7. Soziale Gerechtigkeit erfordert Umverteilung
    Eine sozial-ökologische Transformation erfordert eine faire Aufteilung der Lasten. Umweltschäden
    werden insbesondere durch Personen mit hohem Einkommen und Ressourcenverbrauch
    verursacht. Dem muss steuer- und ordnungspolitisch entgegengewirkt werden.
    Menschen mit sozialen Benachteiligungen und in strukturschwachen Regionen benötigen bedarfsgerechte
    Unterstützungsleistungen bei den anstehenden Veränderungen. Das
    Existenzminimum für Kinder, Jugendliche und Erwachsene muss so gestaltet sein, dass es
    ökologisch nachhaltige Teilhabe ermöglicht.

  8. Nachhaltige Arbeitsformen
    Die Interessen von Beschäftigten an guten Arbeitsbedingungen, ausreichendem Einkommen,
    beruflichen Perspektiven und Sicherheit im Wandel müssen berücksichtigt werden. Erwerbsarbeit
    soll durch private wie öffentliche Investitionen in ökologisch nachhaltige Produkte, Prozesse
    und Dienstleistungen langfristig und mit aktiver Beteiligung der Beschäftigten gesichert
    werden.
    Erwerbsarbeitsformen müssen vielfältig weiterentwickelt und die Arbeitszeit neu verteilt werden.
    Arbeitsformen wie Familienarbeit, Care- und Sorgearbeit oder zivilgesellschaftliches Engagement
    sowie gemeinwohlorientierte Arbeit müssen gesellschaftlich anerkannt und wertgeschätzt
    sein.
    Die Arbeitsförderung der Bundesagentur für Arbeit soll Nachhaltigkeitskriterien einbeziehen.

  9. Globale Verantwortung
    Viele soziale, ökologische und ökonomische Probleme in anderen Teilen der Welt werden
    durch die Wirtschaftsweise, Produktionsformen und Konsumgewohnheiten in Ländern mit hoher
    Wirtschaftskraft verursacht oder verstärkt.
    Es ist eine Frage der globalen Gerechtigkeit, dass alle Menschen ein gesundes und selbstbestimmtes
    Leben führen können, ihre Lebensgrundlagen erhalten bleiben und ihre Menschenrechte
    sowie die Rechte und Territorien indigener Bevölkerung geachtet werden. Dazu gehören
    eine faire Handelspolitik sowie die Erweiterung und Einhaltung internationaler Umwelt- und Sozialverträge.

  10. In Krisenzeiten Veränderungen umsetzen
    Die Bewältigung der großen ökologischen Krisen unserer Zeit – Klimawandel, Verlust von Arten
    und Lebensräumen und die Verschmutzung der Umwelt – muss dafür genutzt werden, eine
    neue, nachhaltige und sozial gerechte Wirtschaft und Gesellschaft zu schaffen. Die Folgen des
    russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine zeigen einmal mehr, wie problematisch die Abhängigkeit
    von fossilen Energien ist. Der Schutz des Klimas, der Biodiversität, aber auch von
    Frieden, Demokratie und sozialem Zusammenhalt erfordert die schnellstmögliche Abkehr von
    Kohle, Öl und Gas sowie der naturschädigenden Gewinnung und Nutzung anderer Rohstoffe.

Berlin, 23. Juni 2022

1.  Diakonie Deutschland
2.  Zukunftsforum Familie e.V.
3.  Institut für Kirche und Gesellschaft
4.  Forum Ökologie & Papier
5.  BUND Naturschutz in Bayern e.V.
6.  Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen
7.  AWO Bundesverband e.V.
8.  Internationaler Bund
9.  350.org
10. Slow Food Deutschland e.V.
11. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) – Friends of the Earth Germany
12. Brot für die Welt
13. Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe
14. Evangelische Akademie im Rheinland
15. Dachverband der Migrant*innenorganisationen in Ostdeutschland – DaMOst e.V.
16. Deutscher Caritasverband
17. AGU – Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in den Gliedkirchen der EKD
18. Heinz-Sielmann-Stiftung
19. Klima-Allianz Deutschland
20. Deutscher Naturschutz-Ring
21. Evangelische Kirche im Rheinland
22. Evangelische Kirche von Westfalen
23. Konzeptwerk Neue Ökonomie
24. SoVD Sozialverband Deutschland
25. WWF
26. NABU
27. BAG Soziale Stadtentwicklung und Gemeinwesenarbeit
28. Armutsnetzwerk e.V.
29. Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V. (ASB)
30. Gemeinwohl-Ökonomie Deutschland e.V.
31. Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V.
32. Lippische Landeskirche
33. Nationale Armutskonferenz
34. Greenpeace
35. Werkstatt Ökonomie
36. Forum Umwelt und Entwicklung
37. Netzwerk Grundeinkommen
38. German Zero e.V.
39. Diakonie Hessen

Das Bündnis der unterzeichnenden Verbände wird wissenschaftlich unterstützt durch das
Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) im Rahmen von Projektförderungen
durch die Open Society Foundations und die Robert Bosch Stiftung.

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Archiv Pressemitteilung

Alleinerziehende stärken: mehr Zeit, Chancen und gute Lebensbedingungen!

Berlin, 20.06.2022 – In der heutigen Anhörung des Familienausschusses im Deutschen Bundestag begrüßt das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) die darin geforderten Sofortmaßnahmen für Alleinerziehende. Allerdings gehen uns die geforderten Maßnahmen zur Unterstützung Alleinerziehender nicht weit genug.  

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des ZFF, erklärt dazu: „Die Corona-Krise, aber auch die anhaltend hohe Inflation stellen Familien und insbesondere Alleinerziehende vor besondere Herausforderungen. Fehlende Kinderbetreuung, Homeoffice, steigende Lebensmittelpreise und kaum oder keine Unterstützung durch einen zweiten Elternteil bringen Alleinerziehende vielfach an ihre Belastungsgrenze. Um diesen Belastungen entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung in der letzten, aber auch in der aktuellen Legislaturperiode einige Maßnahmen zur Unterstützung von Familien auf den Weg gebracht. Diese gehen aber teilweise an Alleinerziehenden vorbei oder erreichen sie nur unzureichend, weil z.B. durch Verrechnungen mit dem Kindesunterhalt Leistungen nur zur Hälfte beim alleinerziehenden Elternteil ankommen (Kinderbonus) oder das Einkommen so gering ist, dass Steuerentlastungen gar nicht spürbar sind.“

Nöhring ergänzt: „Um Alleinerziehende zu stärken und ihnen und ihren Kindern mehr Zeit, Chancen und gute Lebensbedingungen zu schaffen, muss die Politik endlich gute und existenzsichernde Erwerbsarbeit, mehr Unterstützung bei der Rückkehr ins Berufsleben und eine armutsfeste Kinder- und Familienförderung bereitstellen. Wir brauchen daher dringend eine geschlechtergerechte Verteilung und Gestaltung von Erwerbs- und Sorgearbeit vom Beginn des Familienlebens an. Damit könnte die eigene Existenzsicherung für Alleinerziehende – weit überwiegend Frauen – nach einer Trennung wahrscheinlicher werden. Darüber hinaus brauchen Alleinerziehende dringend eine Kindergrundsicherung in ausreichender Höhe. Auch der geplante einfache Zugang zu der Leistung kann dafür Sorge tragen, dass alle Kinder und Jugendlichen die Leistungen auch wirklich erhalten, die ihnen zustehen.“  

Alexander Nöhring nimmt heute als Sachverständiger an der öffentlichen Anhörung teil. Diese wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet unter www.bundestag.de übertragen.

Die Stellungnahme des Zukunftsforum Familie e.V. anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages zum Antrag der CDU/CSU-Bundestagfraktion „Alleinerziehende in der aktuellen hohen Inflation nicht allein lassen“ finden Sie hier

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 09/2022

AUS DEM ZFF

Der ZFF-Geschäftsführer, Alexander Nöhring, wird an der Anhörung als Sachverständiger teilnehmen. Die Stellungnahme des ZFF zur Anhörung finden Sie hier: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/20220613_Stellungnahme-Antrag-Alleinerziehende_ZFF.pdf

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und  Jugend befasst sich am Montag, 20. Juni 2022, mit  der Unterstützung Alleinerziehender. Die Sitzung  beginnt um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus im Sitzungssaal E 2.200 und dauert zwei Stunden.  Grundlage der Anhörung ist ein Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Alleinerziehende in der aktuellen hohen Inflation nicht allein lassen“ (20/1334).

Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Antrag von CDU/CSU
In ihrem Antrag fordert die Unionsfraktion, den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 5.000 Euro anzuheben. „Perspektivisch“ solle aber geprüft werden, den Entlastungsbetrag in einen Steuerabzugsbetrag, also einen Abzug von der Steuerschuld, umzuwandeln, schreiben die Abgeordneten. Zudem solle die Bundesregierung das Kindergeld nur zu Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss anrechnen und „kurzfristig und unbürokratisch“ einen Kinderbonus von 150 Euro einführen, heißt es im Antrag weiter. Darüber hinaus schlägt die Unionsfraktion vor, den Freibetrag beim Wohngeld für Alleinerziehende um 20 Prozent nochmals anzuheben.
Alleinerziehende seien von den aktuell stark gestiegenen Verbraucherpreisen besonders betroffen, heißt es zur Begründung in der Vorlage. Studien zufolge gelte beinahe die Hälfte der Eltern, die sich allein um ihre Kinderkümmern, als „einkommensarm“ und lebe in „prekären  Verhältnissen“. (sas/irs/07.06.2022)

Zeit: Montag, 20. Juni 2022, 14 Uhr bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200

Quelle: Deutscher Bundestag

Das BVerfG hat für morgen einen Senatsbeschluss angekündigt, der die Verfassungsbeschwerden über eine beitragsseitige Entlastung von Familien in der Sozialversicherung beinhaltet. Das ZFF und der AWO Bundesverband haben sich die letzten Jahre intensiv mit dem Problem des generativen Beitrags in der Sozialversicherung auseinandergesetzt. Sie kommen jedoch zum Schluss, dass eine Entlastung auf der Beitragsseite der falsche Weg ist.

Eltern übernehmen für die Sozialversicherung eine doppelte Rolle: Sie entrichten Sozialversicherungsbeiträge und erbringen mit ihren Erziehungsleistungen einen „generativen Beitrag“, indem sie die künftige Generation der Beitragszahler*innen großziehen. Gleichzeitig kommt es für sie aber zu einer spezifischen Benachteiligung im lohn- und beitragsorientierten Sozialversicherungssystem: Viele Eltern müssen ihre Erwerbstätigkeit wegen der Kindererziehung einschränken, so dass die Höhe der abgeführten Beiträge niedriger ist, als bei kinderlosen Versicherten. Aus niedrigen Beiträgen resultieren im lohn- und beitragsorientierten System der Sozialversicherung allerdings geringere zukünftige Leistungen.   

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Familien leisten durch die Erziehung von Kindern einen enormen Beitrag zum Funktionieren der sozialen Sicherungssysteme. Wir sehen aber auch, dass eine Entlastung auf der Beitragsseite der falsche Weg ist, um Familien gerecht zu werden. Unserer Ansicht nach ist das System der Sozialversicherung nicht alleine dazu da, Beiträge zu erheben, sondern Leistungen für die Versicherten bereitzustellen. Diese Leistungen gilt es zu erhalten und an einigen Stellen auszubauen. Und nicht durch massive Beitragseinbußen, die ein Absenken von Beitragspflichten vermutlich zur Folge hätte, zu gefährden.“

Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, ergänzt: „Den besonderen Belastungen und Benachteiligungen von Versicherten mit Kindern auf der Leistungsseite müssen wir besser als bisher gerecht werden. Dazu gehören für uns eine bessere Anerkennung der Kindererziehungszeiten oder der Pflege von Angehörigen in der gesetzlichen Rentenversicherung durch eine Finanzierung aus Steuermitteln – außerdem muss der Familienlastenausgleich außerhalb der Sozialversicherung in Form einer Kindergrundsicherung endlich „vom Kopf auf die Füße“ gestellt werden. Der Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und FDP macht hier die richtigen Vorschläge. Setzen wir diese so schnell wie möglich um!“

Der AWO Bundesverband und das ZFF haben im Sommer 2019 eine Erklärung unter dem Titel „Für einen Ausbau der Leistungen zur Kinderziehung“ veröffentlicht. Darin gehen wir intensiv darauf ein, warum eine Entlastung auf der Beitragsseite zu neuen Gerechtigkeitsproblemen führen würde und welche Lösungswege sich aus unserer Sicht anbieten.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. und AWO Bundesverband e. V. vom 24.05.2022

SCHWERPUNKT I: Mindestlohn

Heute wurde im Deutschen Bundestag beschlossen, dass der Mindestlohn ab dem 1. Oktober auf 12 Euro steigt. Dieser Verhandlungserfolg der SPD-Bundestagsfraktion bedeutet eine spürbare Lohnerhöhung für mehr als sechs Millionen Beschäftigte.

„Zum 1. Oktober steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro. Damit löst die SPD-Fraktion ein zentrales Versprechen ein. Mit der deutlichen Erhöhung des Mindestlohns steigt der Lohn von etwa 6,2 Millionen Arbeitnehmenden – darunter überdurchschnittlich viele Frauen und Ostdeutsche. Für 1,5 Millionen Beschäftigte, die lediglich den Mindestlohn erhalten, bedeutet die Erhöhung über 20 Prozent mehr. Die Mindestlohnerhöhung bedeutet zusätzlich zu den bereits beschlossenen Entlastungspaketen einen weiteren Beitrag, um die Preissteigerungen bewältigen zu können.

Die Erhöhung erfolgt ohne Ausnahmen und Übergangsfristen. Sie ist nicht nur ein Schritt zur Schließung des Gender Pay Gaps, sondern auch wichtig, um Menschen mit geringem Einkommen vor Altersarmut zu schützen. Gerade für die vielen Beschäftigten in Branchen mit geringer Tarifbindung, wie Gastronomie, Reinigung und Einzelhandel, ist die Erhöhung des Mindestlohns auch ein Zeichen des Respekts der Gesellschaft gegenüber diesen systemrelevanten Berufen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 03.06.2022

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (20/2058), den Mindestlohn von 12 Euro durch verstärkte Kontrollen sicherzustellen. Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen, der unter anderem eine tagesaktuelle, elektronische Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit festschreibt. Außerdem soll eine Beweislastumkehr im Mindestlohngesetz eingeführt werden, wonach nicht die Beschäftigten, sondern künftig die Arbeitgeber nachweisen müssen, wie lange die Beschäftigten tatsächlich gearbeitet haben. Ferner soll der Bund darauf hinwirken, dass die Länder durch Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften und besondere Zuständigkeiten der Gerichte bei Verstößen gegen Mindestarbeitsbedingungen und gegen Schwarzarbeit dafür sorgen, dass die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nicht ins Leere laufen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 284 vom 03.06.2022

Ab Oktober dieses Jahres beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12 Euro je Arbeitsstunde. Das hat der Deutsche Bundestag heute beschlossen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßt die Entscheidung, die mit dem Gesetz verbundene Erhöhung der Minijob-Grenze wird jedoch weiterhin abgelehnt.

Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied, sagte am Freitag in Berlin: „Wir begrüßen diesen Schritt des Gesetzgebers außerordentlich, denn der Mindestlohn war bei seiner Einführung im Niveau zu niedrig angesetzt. Mit der Erhöhung auf 12 Euro erhalten rund 6,2 Millionen Beschäftigte mehr Anerkennung für ihre Arbeit. Das ist auch ein wichtiger Schritt, um später im Rentenalter Armut zu mindern. Vor allem Beschäftigte im Gastgewerbe, im Handel und im Gesundheits- und Sozialwesen hilft der höhere Mindestlohn. Auch auf die Konjunktur wird sich die Erhöhung positiv auswirken, denn ein Großteil der zusätzlichen Einkommen wird unmittelbar in den Wirtschaftskreislauf zurückfließen.

Die Gewerkschaften setzen sich auch künftig in der Mindestlohnkommission dafür ein, den Mindestlohn weiterzuentwickeln und ihn armutsfest zu gestalten. Der Fokus der Gewerkschaften liegt jedoch nach wie vor auf Tarifverhandlungen. Wir wollen mit den Arbeitgebern mehr Tarifverträge mit guten Löhne abschließen. Wo das nicht geht, ist eben der Mindestlohn als unterste Haltelinie wichtig. Für weniger Geld darf in Deutschland niemand arbeiten.“

Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, sagte: „In der Pandemie wurden Hunderttausenden Menschen in Deutschland innerhalb kürzester Zeit ihre Minijobs gekündigt  – ohne Anspruch auf Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld. Haben sich Beschäftigte mit Minijob gegen die optionale Rentenversicherungspflicht entschieden, drohen auch bei der Rente Nachteile: Gerade für diejenigen, die in ihrer Erwerbsbiographie nahezu ausschließlich im Minijob arbeiten, ist das ein sicheres Ticket in die Altersarmut – überwiegend trifft das Frauen. In einer Umfrage des DGB fordern deshalb zurecht zwei Drittel der Befragten Sozialversicherungsschutz ab dem ersten Euro. Mit der Erhöhung der Einkommensgrenze ignoriert die Koalition Armutsrisiken.

Mit Blick auf den akuten Fachkräftemangel, soziale Absicherung und Gleichstellung sind noch mehr Minijobs ein Irrweg: Falsche Anreize, Arbeitszeit zu begrenzen, entwerten auch den Wert von Qualifikation und Weiterbildung und halten unzählige Frauen von einer eigenständigen existenzsichernden Beschäftigung ab. Minijobs sind eben kein taugliches Sprungbrett in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sondern für zu viele eine berufliche Sackgasse.

Die Koalition muss auch bei der Arbeitszeiterfassung liefern: Es braucht eine lückenlose verlässliche und manipulationssichere Erfassung in sämtlichen Branchen. Fehlende Arbeitszeiterfassung führt am Ende zu nichts anderem als Lohndiebstahl.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 03.06.2022

SCHWERPUNKT II: Internationaler Kindertag

Die Vorsitzende der Kinderkommission im Deutschen Bundestag, Sarah Lahrkamp, MdB, erklärt anlässlich des Internationalen Kindertags:

„Der Internationale Kindertag ist ein Tag der Freude und Anlass zum Feiern für die Kinder in unserem Land. Gleichzeitig bietet dieser Tag aber auch die Gelegenheit, daran zu erinnern, dass Kinder eigene Rechte haben und das diese in der Politik immer mitgedacht werden müssen. Gerade das Kindeswohl ist bei staatlichen Entscheidungen vorrangig zu berücksichtigen. Deshalb müssen wir die Rechte und Bedürfnisse von Kindern nicht nur an bestimmten Tagen im Jahr in den Mittelpunkt stellen, sondern in unseren Alltag. Auch bei Entscheidungen von Politik und Verwaltungen müssen diese eine wichtige Rolle spielen. Deshalb freut sich die Kinderkommission, dass Initiativen und Aktionen rund um den 1. Juni nicht nur Spaß und Unterhaltung bieten, sondern das auch über die Kinderrechte informiert wird.“

Deutschland ist weltweit wahrscheinlich das einzige Land das zwei Kindertage im Jahr begeht. Der „Internationale Kindertag“ am 1. Juni wurde in der ehemaligen DDR gefeiert, während seit 1954 in der Bundesrepublik der 20. September als von der UN ins Leben gerufene „Weltkindertag“ begangen wird. Seit der Wiedervereinigung werden in Deutschland deshalb zweimal im Jahr die Anliegen der Kinder besonders in den Blick genommen. Beide Tage sollen die Rechte und Bedürfnisse von Kindern ins öffentliche Bewusstsein und Handeln rücken.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 31.05.2022

Der Anteil der Kinder an der Bevölkerung in Deutschland nimmt wieder leicht zu. Von den 83,2 Millionen Menschen, die Anfang 2021 in Deutschland lebten, waren 10,7 Millionen Kinder im Alter bis einschließlich 13 Jahre. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) aus Anlass des Internationalen Kindertages am 1. Juni mitteilt, machten Kinder einen Anteil von 12,9 % der Bevölkerung Deutschlands aus. Damit ist der Anteil seit dem Tiefststand Anfang 2015 (12,2 %) in den vergangenen Jahren wieder leicht gestiegen.

Ein Grund für diese Entwicklung sind höhere Geburtenzahlen. Von 2010 bis 2014 wurden durchschnittlich rund 682 200 Kinder pro Jahr geboren. Von 2015 bis 2020 waren es im Durchschnitt gut 775 600 jährlich. Nach vorläufigen Ergebnissen erreichte die Geburtenzahl für 2021 mit 795 500 Neugeborenen sogar den höchsten Stand seit 1997.

Kinderanteil in Deutschland unter EU-Durchschnitt, Italien mit niedrigstem Anteil

In den Staaten der Europäischen Union (EU) war der durchschnittliche Anteil von Kindern an der Bevölkerung höher als hierzulande: Zum Jahresbeginn 2021 betrug dieser laut EU-Statistikbehörde Eurostat 14,0 %. Niedriger als in Deutschland war der Kinderanteil nur in Italien (11,9 %), Portugal (12,4 %) und Malta (12,6 %). Den höchsten Anteil von Kindern wiesen hingegen Irland (18,6 %), Schweden (16,5 %) und Frankreich (16,4 %) auf.

Methodischer Hinweis:

Die genannten Bevölkerungszahlen zum Anfang des jeweiligen Jahres beruhen auf dem Stichtag 31.12. des Vorjahres.

Weitere Informationen:

Detaillierte Daten und lange Zeitreihen zur Zahl der Kinder und Zahl der gesamten Bevölkerung in Deutschland sind auch über die Tabelle 12411-0005 in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 31.05.2022

Zum Internationalen Kindertag 1. Juni 2022 erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Der Internationale Kindertag ist für viele Familien Anlass für besondere Aktivitäten und kleine Überraschungen. Für Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Verhältnissen ist der Kindertag meist ein Tag wie jeder andere. Sie erleben wieder einmal, nicht dabei sein zu können. Wegen des enormen Anstiegs der Lebensmittel- und Energiepreise sind besondere Tage in diesem Jahr für viele Eltern schlicht nicht bezahlbar. In Armut lebende Kinder brauchen – nicht nur am Kindertag – dringend mehr Unterstützung. Sie dürfen nicht zu den Verlierern der Krise werden.“ Zum Internationalen Kindertag am 1. Juni plädiert die Diakonie dafür, endlich mit den ewigen Einmal- und Bonuszahlungen aufzuhören und stattdessen zeitnah eine angemessene Kindergrundsicherung umzusetzen und eine Notlagenregelung zu beschließen. Die Notlagenregelung sollte fest in den Sozialgesetzbüchern verankert werden und in einer nationalen Krisensituation eine Unterstützung von Betroffenen – mit mindestens derzeit 100 Euro monatlich für ein halbes Jahr – garantieren. „Schluss mit den Almosen! Kinder und Jugendliche brauchen einen fairen Start ins Leben, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern.“

Hintergrund:

Für eine gesetzlich verankerte Notfallregelung müsste der Bundestag eine soziale Notlage feststellen. Damit entfiele die Notwendigkeit, in jeder Krise aufs Neue über eine gesetzliche Regelung für eine Notlösung für die Ärmsten zu beraten. Weiter schlägt die Diakonie vor, Hartz-IV-Regelsätze entsprechend der Inflationsrate automatisch anzuheben, damit die Grundsicherung wirklich existenzsichernd ist. Die letzte Erhöhung betrug 0,7 Prozent, die Inflation hingegen liegt bei mehr als sieben Prozent. Im Regelsatz sind pro Monat 155 Euro für Lebensmittel vorgesehen, 36 Euro für Strom. Die Preise laufen davon. Es ist klar, dass das nicht reicht.

Weitere Informationen:

Link zur Stellungnahme: https://www.diakonie.de/stellungnahmen/stellungnahme-der-diakonie-deutschland-zum-entwurf-des-sofortzuschlags-und-einmalzahlungsgesetzes

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 31.05.2022

SCHWERPUNKT III: Familien in der Sozialversicherung

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts auf die Vorlage eines Sozialgerichts und zwei Verfassungsbeschwerden entschieden, dass § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie § 57 Abs. 1 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sind, als beitragspflichtige Eltern in der sozialen Pflegeversicherung unabhängig von der Zahl der von ihnen betreuten und erzogenen Kinder mit gleichen Beiträgen belastet werden. Weitergehende Verfassungsbeschwerden wurden zurückgewiesen, soweit sie die Frage der Berücksichtigung der Betreuung und Erziehung von Kindern bei der Bemessung des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur gesetzlichen Krankenversicherung betrafen.

Im gegenwärtigen System der sozialen Pflegeversicherung werden Eltern mit mehr Kindern gegenüber solchen mit weniger Kindern in spezifischer Weise benachteiligt, weil der mit steigender Kinderzahl anwachsende Erziehungsmehraufwand im geltenden Beitragsrecht keine Berücksichtigung findet. Die gleiche Beitragsbelastung der Eltern unabhängig von der Zahl ihrer Kinder ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31. Juli 2023 eine Neuregelung zu treffen.

Das Beitragsrecht der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung verletzt Art. 3 Abs. 1 GG hingegen nicht dadurch, dass Mitglieder mit Kindern mit einem gleich hohen Versicherungsbeitrag wie Mitglieder ohne Kinder belastet werden. Insoweit fehlt es an einer Benachteiligung der Eltern, weil der wirtschaftliche Erziehungsaufwand im System der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung jeweils hinreichend kompensiert wird.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 25.05.2022

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Berücksichtigung der Kinderanzahl in der Pflegeversicherung erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion Dr. Lukas Köhler:

„Die FDP-Fraktion begrüßt die differenzierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung der Kinderanzahl bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Schon heute wird die Erziehungsleistung sowohl in der Kranken- als auch in der Rentenversicherung durch einen höheren Leistungsanspruch abgegolten. Demgegenüber hätten zusätzlich reduzierte Beitragssätze für Eltern eine unverhältnismäßige Mehrbelastung der übrigen Versicherten oder der Steuerzahler zur Folge. Im Bereich der Pflegeversicherung werden wir nun mit unseren Partnern in der Ampelkoalition beraten, wie wir die Anzahl der Kinder in der Beitragsgestaltung der Pflegeversicherung künftig am sinnvollsten berücksichtigen können. Klar ist: Mit der Umsetzung der Forderungen des Bundesverfassungsgerichts wird die lediglich holzschnittartige Unterscheidung zwischen Menschen mit und ohne Kinder spätestens im Sommer nächsten Jahres einem System weichen, in dem die reale Erziehungsleistung in der Pflegeversicherung besser berücksichtigt wird.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 25.05.2022

Kinderreiche Familien werden gestärkt, nun ist die Politik am Zug

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Mittwoch entschieden, dass die Benachteiligung kinderreicher Familien bei der gesetzlichen Pflegeversicherung gegenüber Familien mit weniger Kindern und Kinderlosen bis Juli 2023 beseitigt werden muss. Dazu erklärt die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Silvia Breher:

„Wir als Union begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung kinderreicher Familien bei der gesetzlichen Pflegeversicherung ausdrücklich. Familien mit mehr als zwei Kindern sind in Deutschland an vielen Stellen mit besonderen Herausforderungen konfrontiert – sei es bei der Wohnungssuche, beim Autokauf oder bei der Freizeitgestaltung. Die Beitragsanpassung bei der Pflegeversicherung ist ein weiterer Schritt, ihre Stellung zu stärken und ihnen die verdiente Unterstützung zukommen zu lassen.

Bei den Anpassungen der Sozialversicherungsbeiträge ist nun ebenfalls die Politik am Zug. Diese Anpassungen sind aus Sicht der Union mit Blick auf das noch immer erhöhte Armutsrisiko kinderreicher Familien ebenso notwendig. 

Nun ist es an daher der Bundesregierung, unverzüglich einen Vorschlag für diese Anpassung und die darüber hinausgehende notwendige Änderung der Sozialversicherungsbeiträge zu erarbeiten und dem Bundestag vorzulegen. Wir als Opposition sichern ihr im parlamentarischen Verfahren unsere positive Mitarbeit zu.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 25.05.2022

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Entlastung kinderreicher Familien in der Pflegeversicherung erklärt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes:

„Ich begrüße das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter tragen der Tatsache Rechnung, dass Familien mit mehreren Kindern im jetzigen überbürokratisierten System auch finanziell stärker belastet sind. Zur Wahrheit gehört aber auch: Im Dschungel der Familienleistungen und Entlastungen für Familien wird mit großem Instrumentenkasten an kleinen Stellschrauben gedreht. Die Einführung einer existenzsichernden Kindergrundsicherung bleibt notwendig. Mit ihr würden die meisten ausdifferenzierten Familienleistungen überflüssig und das Armutsrisiko von Familien mit Kindern deutlich verringert.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 25.05.2022

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Verfassungsbeschwerden des Deutschen Familienverbandes (DFV) und des Familienbundes der Katholiken (FDK) haben die Familien einen Erfolg bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung erzielt. In der Renten- und Krankenversicherung ist der Einsatz für eine familiengerechte Sozialversicherung trotz der abweisenden Entscheidung politisch umso mehr geboten.

16 Jahre lang haben sich Familien durch die Instanzen geklagt und gegen eine ungerechte Ausgestaltung der Sozialversicherungsbeiträge in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung argumentiert. Nach Auffassung der Familienverbände verstößt die doppelte Beitragsbelastung aus Geldbeiträgen und dem generativen Beitrag – also der Kindererziehung – gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute dem Klagebegehren dreier Freiburger Familien nur in der Pflegeversicherung stattgegeben. Es sieht eine spezifische Benachteiligung von Familien mit mehreren Kindern, die bei den Pflegeversicherungsbeiträgen gestaffelt nach der Kinderzahl entlastet werden müssten. In der Renten- und Krankenversicherung sieht es das Bundesverfassungsgericht anders. Familien erbrächten zwar einen generativen Beitrag für die Sozialversicherung, die derzeitige Ausgestaltung der Beitragserhebung sei allerdings noch im Rahmen des gesetzgeberischen Spielraums und nicht verfassungswidrig. Die Karlsruher Richter bestätigten hier die Entscheidungen der Vorinstanzen.

„Wir freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht unserer Argumentation in der Pflegeversicherung größtenteils gefolgt ist. In der Renten- und Krankenversicherung bringt die Abweisung der Verfassungsbeschwerden Klarheit, dass familiengerechte Sozialversicherungsbeiträge nur auf dem politischen Wege zu erreichen sind“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes. Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken, betont: „Familien sorgen durch die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder überhaupt erst für die Zukunftsfähigkeit unseres solidarischen Generationenvertrages. Die Einführung eines Kinderfreibetrages in allen Zweigen der Sozialversicherung ist weiterhin ein wichtiges Ziel der Familienverbände.“

2001 hatte das Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil entschieden, dass es mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist, wenn Eltern in der gesetzlichen Sozialversicherung genau so stark belastet werden wie Menschen ohne Kindesunterhaltspflichten. Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung dieses Grundsatzes auf die Pflegeversicherung beschränkt. Hier verpflichtet das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber, bis zum 31. Juli 2023 eine Beitragsentlastung gestaffelt nach der Kinderzahl einzuführen.

„So erfreulich die heutige Entscheidung zur sozialen Pflegeversicherung auch für Familien ist, sie betrifft leider nur den ökonomisch unbedeutendsten der drei Sozialversicherungszweige“, betont Ulrich Hoffmann. „So kann es nicht gelingen, Familien aus der strukturellen Benachteiligung und der Armut zu holen. In den für Familien finanziell entscheidenderen Zweigen der Renten- und Krankenversicherung bedeutet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Verlagerung von der juristischen auf die politische Ebene. Die Hoffnung der Klagefamilien lag beim Bundesverfassungsgericht, das sich bereits in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder als Garant eines familiengerechten Steuer- und Sozialsystems hervorgetan hat. Die Karlsruher Richter weisen uns nun einen neuen Weg: Nicht über Klagen, sondern über den politischen Diskurs ist Beitragsgerechtigkeit zu erreichen. Nicht nur im Interesse der Familien, sondern in erster Linie der Gesellschaft, brauchen wir eine strukturelle Reform der gesetzlichen Sozialversicherung, die die Erziehung von Kindern gerecht bewertet.“

Das politische Anliegen der Familien habe Bedeutung für die gesamte Sozialversicherung, wie Klaus Zeh erläutert: „Die auf die sozialen Sicherungssysteme zukommenden Herausforderungen lassen sich nur bewältigen, wenn die Sozialversicherung bei der Beitragserhebung auf die Leistungsfähigkeit Rücksicht nimmt. Daher ist der heutige Tag auch ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Sozialversicherung, die ihren Auftrag eines gerechten sozialen Ausgleichs erfüllt, anstatt durch übermäßige Beitragsbelastungen selbst Armut zu erzeugen.“

Die Familienverbände sind der Auffassung, die Sozialversicherung dürfe aus Gründen der Generationengerechtigkeit keine ökonomischen Anreize gegen Kinder setzen und gleichzeitig den Familien in der Erziehungsphase dringend benötigte Mittel entziehen. Die gegenwärtige und die nächste Generation würden dadurch übermäßig belastet. Durch die doppelte Belastung von Familien in der Sozialversicherung – durch Geldbeiträge und den generativen Beitrag der Kindererziehung – rutschen Familien mit zwei Kindern mit knapp 2.500 Euro unter das Existenzminimum. Das zeigten Berechnungen im Horizontalen Vergleich 2022. Durch die Einführung eines Kinderfreibetrages bei der Beitragserhebung zur Sozialversicherung könnten Familien während der aktiven Familienphase deutlich entlastet werden. Dadurch könnten Armutsrisiken und eine Verstetigung von Armut bis in Folgegenerationen hinein verhindert werden.

Politisch geht es auch um eine Berücksichtigung des Klima-Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Dazu führt Ulrich Hoffmann aus: „Lasten müssen innerhalb und zwischen den Generationen fair verteilt werden. Eine Sozialversicherung, die die in die Zukunft gerichteten generativen Beiträge vernachlässigt, verteilt die Freiheitschancen zu Lasten der nächsten Generation, der im demografischen Wandel immer weniger Spielräume bleiben. Eine strukturelle Benachteiligung von Familien ist weder generationengerecht noch nachhaltig.“

Weitere Informationen

Kampagnen-Webseite „Wir jammern nicht, wir klagen“

Horizontaler Vergleich 2022 (PDF)

FAQs der Familienverbände zu den Elternklagen:

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 25.05.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Neue E-Learning-Module für Akteure in den Frühen Hilfen

Gesunde Ernährung ist bereits in der frühen Kindheit wichtig. Junge Familien in belasteten Lebenslagen in gesundem Essverhalten zu unterstützen, ist das Ziel einer Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Zentrale Maßnahmen sind die Entwicklung und Verbreitung neuer zielgruppenspezifischer E-Learning-Module für die Lernplattform „Frühe Hilfen“ des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH). Das NZFH in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) kooperiert dabei mit den Referaten Netzwerk Gesund ins Leben und Ernährungsbildung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zunächst bis Ende 2023.

Durch qualitätsgesicherte Angebote zur Ernährungsbildung und zum Zusammenspiel von Ernährung und Eltern-Kind-Bindung werden Fachkräfte in den Frühen Hilfen in die Lage versetzt, belasteten Familien wichtige Kompetenzen für ihren Ernährungsalltag zu vermitteln. Das E-Learning-Angebot wird aus einem Basismodul zur Ernährungskompetenz und einem Spezialmodul zur Ernährung von Säuglingen bestehen. Ergänzend werden Präsenzveranstaltungen angeboten.

Ekin Deligöz, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): „Es ist wichtig, dass Kinder von klein auf lernen, gesund zu essen, denn einmal eingeübtes Verhalten zu ändern, fällt später immer schwer. Wir wollen daher Ernährungskompetenz dort vermitteln, wo sie besonders wirksam sein kann: in der Beratung und Unterstützung junger Familien mit kleinen Kindern.“

Dr. Manuela Rottmann, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): „Eine ausgewogene und nachhaltige Ernährung ist wichtig für den Start in ein gesundes Leben. Mit den neuen Fortbildungsangeboten und Medien investieren wir in die Ernährungsbildung der Fachkräfte und stärken damit auch die Ernährungskompetenz junger Familien. Im Fokus stehen dabei vor allem sozial benachteiligte Familien und ihre Bedürfnisse.“

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): „Eine gesunde Ernährung ist ein wichtiger Baustein einer gesunden Kindheit und zentral für die weitere körperliche Entwicklung. Die neuen E-Learning-Module zur Ernährung ergänzen die Lernplattform des NZFH um diesen Bereich. Dadurch erweitern wir die Angebote zur Online-Qualifizierung von Fachkräften und Freiwilligen in den Frühen Hilfen, unterstützen Fortbildungen und geben neue didaktische Impulse.“

Dr. Hanns-Christoph Eiden, Präsident der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE): „Mit unseren Aktivitäten wollen wir besonders die Familien erreichen, die bezogen auf die Ernährungskompetenz den größten Unterstützungsbedarf haben. Dafür ist die neue Kooperation wegweisend. Über unser Netzwerk, das aus Fachgesellschaften, Berufsverbänden und Institutionen besteht, werden wir die Fortbildungsangebote in die Breite tragen.“

Mit der neuen Kooperation wird Fachwissen zum Wohl junger Familien gebündelt: Die BLE bringt fachliche Kompetenz zur Ernährungsbildung sowie ein breites Akteursnetzwerk ein und das NZFH seine Strukturen mit etablierten Zugangswegen zur Zielgruppe der jungen Familien. Gefördert wird die Kooperation durch das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ der Bundesregierung durch die Bundesstiftung Frühe Hilfen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf:

www.fruehehilfen.de

www.gesund-ins-leben.de

www.elternsein.info

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.06.2022

Das Vorhaben soll bis Ende der Legislaturperiode erarbeitet und umgesetzt werden. Dazu ist ein breiter Beteiligungsprozess geplant.

Einsamkeit ist ein negatives Gefühl, das nicht erst seit der Corona-Pandemie im Leben vieler Menschen eine Rolle spielt. Das Bundesfamilienministerium möchte das Thema politisch und wissenschaftlich genauer betrachten: Wie kann Einsamkeit vorgebeugt, wie kann sie bekämpft werden? Mit einer Konferenz gemeinsam mit Fachkräften aus der Sozialen Arbeit, aus Forschung sowie Wohlfahrtsverbänden startet Bundesministerin Lisa Paus am heutigen Dienstag die Erarbeitung einer Strategie gegen Einsamkeit. Sie soll bis Ende der Legislaturperiode in einem breiten Beteiligungsprozess entstehen und gemeinsam mit dem Kompetenznetz Einsamkeit umgesetzt werden.

Dazu erklärt Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Einsamkeit betrifft viele Menschen. Häufig sind es die Älteren unter uns, deren Partner oder Partnerin gestorben ist, deren Freundeskreis kleiner wird oder die nicht mehr mobil genug sind, um das Haus zu verlassen. Und die sich jemanden wünschen, um zu reden und um Sorgen und Freude zu teilen.  Aber auch viele jüngere Menschen kennen das Gefühl der Einsamkeit und leiden darunter, wie sich gerade während der Corona-Pandemie gezeigt hat. Für eine erfolgreiche Strategie gegen Einsamkeit sind unterschiedliche Perspektiven notwendig, weil Einsamkeit ein vielfältiges gesellschaftliches Phänomen ist. Dafür legen wir heute den Grundstein.“

Benjamin Landes, Direktor des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik und Leiter des Projekts Kompetenznetz Einsamkeit (KNE): „Wir möchten mit dieser Konferenz einerseits zur Sensibilisierung für das Thema Einsamkeit beitragen und andererseits die Debatte in Deutschland mit vielfältigen Impulsen bereichern. Dazu wird das Thema aus internationaler, wissenschaftlicher, zivilgesellschaftlicher, sowie politischer Perspektive betrachtet. Dabei legen wir den Fokus besonders auf die Praxis der Aktiven im Engagement sowie der Sozialen Arbeit und wollen damit einen Beitrag zur Verbesserung der Vorbeugung und Bekämpfung von Einsamkeit leisten. Gleichzeitig möchten wir mit vielfältigen Beiträgen von Forschenden das bestehende Wissen zum Thema weiterverbreiten. Das KNE möchte mit qualitativen und quantitativen Forschungsprojekten zur weiteren Erforschung von Einsamkeit beitragen.“

Bereits jetzt setzt sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Belange einsamer Menschen ein.

  • Über das Programm des Malteser Hilfsdienstes “Miteinander Füreinander“ sollen an rund 110 Malteser-Standorten besonders hochbetagte Seniorinnen und Senioren erreicht werden.
  • Mit dem Programm Stärkung der Teilhabe Älterer – Wege aus der Einsamkeit und sozialen Isolation im Alter aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) werden bis Oktober 2022 29 Modellprojekte gefördert, die ungewollter Einsamkeit und zugleich Altersarmut entgegenwirken.
  • Ab Oktober 2022 schließt sich ein weiteres ESF Plus Programm zur Stärkung der Teilhabe älterer Menschen Bis zum September 2027 können rund 80 Projekte mit sozial neuartigen Angeboten gefördert werden.
  • Zudem helfen die bundesweit von uns geförderten 530 Mehrgenerationenhäuser, Isolation sowie Einsamkeit zu verhindern.
  • Mit dem Projekt Zukunftswerkstatt Kommunen werden Kommunen unterstützt, die Folgen des demografischen Wandels zu gestalten. Dabei geht es unter anderem um die Einrichtung von Orten der Begegnung wie z.B. den Jugendladen im sächsischen Riesa oder die Erzählsalons in plattdeutscher Sprache im Emsland.

Über das Kompetenznetz Einsamkeit

Kernaufgaben des Kompetenznetzes sind, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das solidarische Miteinander zu stärken. Dazu werden Faktoren der aktiven Vorbeugung und Bekämpfung von Einsamkeit erforscht, Strategien gegen Einsamkeit weiterentwickelt sowie Wissen zum Thema weiterverbreitet. Zudem soll die Sensibilisierung in der Gesellschaft für einsame Menschen erhöht werden.

Das Projekt wird durch das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. umgesetzt und vom Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Weitere Informationen finden Sie auf kompetenznetz-einsamkeit.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.06.2022

Attraktives Ausbildungsangebot erreicht neue Zielgruppen / Länder übernehmen Vorgaben des Bundesprogramms

Nach drei Jahren Ausbildung im Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen, Profis binden“ erhalten rund 2.500 Auszubildende nun ihren Abschluss. Bundesfamilienministerin Lisa Paus überreichte heute den zukünftigen Erzieherinnen und Erziehern bei einem Besuch in der Fröbel Kita „Kleine Füße – Naseweis“ in Berlin eine Urkunde und zog ein positives Fazit der Fachkräfteoffensive, die in diesem Sommer ausläuft.

Bundesministerin Lisa Paus: „Die Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas sorgen für frühe Bildung, Betreuung und Erziehung unserer Kinder und leisten damit eine Arbeit, die zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben in Deutschland gehört. Der Beruf setzt eine hohe Fachkompetenz voraus, eine gute Ausbildung und positive Motivation der pädagogischen Fachkräfte sind enorm wichtig. Mit der ‚Fachkräfteoffensive‘ ist es uns gelungen, die praxisintegrierte Ausbildung PiA als bundesweit attraktives Ausbildungsmodell zu etablieren und neue Zielgruppen für das Berufsfeld Erzieher*in zu gewinnen, darunter viele Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Das zeigt: Mit attraktiven, passenden Angeboten können wir dem Fachkräftemangel in den Kitas entgegenwirken.“

Mit der „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen, Profis binden“ unterstützt das Bundesfamilienministerium Länder und Träger dabei, pädagogische Fachkräfte zu gewinnen und bereits ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher im Beruf zu halten und ihre Kompetenzen zu stärken. Dafür hat das Ministerium von 2019 bis 2022 rund 160 Mio. Euro bereitgestellt. Im Februar 2021 wurde das Programm um zusätzliche Fördermodule erweitert, um den gestiegenen Anforderungen in der Kindertagesbetreuung unter den Bedingungen der Corona-Pandemie zu begegnen. Besonders nachgefragt war die Förderung von so genannten „Kitahelferinnen“ und „Kitahelfern“, die unterstützende, nicht-pädagogische Aufgaben übernehmen und so zur Entlastung der Fachkräfte beitrugen und zugleich ein neues Fachkräftepotenzial erschließen.

Mit der „Fachkräfteoffensive“ ist es dem Bundesfamilienministerium gelungen eine Dynamik anzustoßen, die über das Programm hinauswirkt:

  • Das Modell der praxisintegrierten Ausbildung (PiA)wurde bundesweit als Vorbild etabliert. Inzwischen haben einige Bundesländer mit eigenen Mitteln das Programm aufgestockt und/oder das Modell erstmalig eingeführt und fortgeführt und dabei die vom Bund gesetzten Standards übernommen.
  • Die vom Bundesprogramm gesetzten Bundesstandards wie die Anrechnung auf den Personalschlüssel, die Praxisanleitung oder die Höhe der Vergütung wurden von den Ländern, die das Modell neu eingeführt haben, zum großen Teil übernommen.
  • Die praxisintegrierte Ausbildungsform hat sich als Instrument zur Gewinnung zusätzlicher Zielgruppen erwiesen. Die Evaluation zeigt, dass fast 60 % der Auszubildenden über ein (Fach)Abitur verfügen und 35 % berufliche Vorqualifikationen jenseits der Sozialpädagogik mitbringen.
  • Die Programmevaluation zeigt, dass die Teilnehmer und Teilnehmerinnen (Fachkräfte, Auszubildende, Träger) mit dem Bundesprogramm sehr zufrieden sind. Die Auszubildenden bewerten ihre Lern- und Arbeitsbedingungen sehr positiv, insbesondere die Vergütung nach TVöD und die geförderte Praxisbegleitung durch qualifizierte Fachkräfte.
  • Auch geförderte Kita-Helferinnen und -helfer entlasten das pädagogische Personal und stellen ein erhebliches Fachkräftepotenzial dar: zwei Drittel (64 %) können sich eine Weiterbildung in der frühkindlichen Bildung vorstellen, 23 % haben sogar schon ein Angebot seitens des Trägers, eine Fachschulplatzzusage oder beides.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.06.2022

Fotoausstellung im Bundesseniorenministerium in Berlin zeigt aktive Seniorinnen und Senioren.

Bundesministerin Lisa Paus hat heute die Fotoausstellung „Wer rastet, der rostet!“ eröffnet. Zu sehen sind Menschen ab 60, die im Rahmen der gleichnamigen Aktion der Marie-Luise und Ernst Becker Stiftung ausgewählt und von dem bekannten Fotografen Karsten Thormaehlen bei ihren Aktivitäten porträtiert wurden. Die Ausstellung ist im Foyer des Ministeriums in Berlin zu sehen und werktags von 11.30 bis 17.30 Uhr geöffnet.

Dazu erklärt Bundesministerin Lisa Paus: „Mein Ministerium möchte die Vielfalt des Alters sichtbar machen. Ältere Menschen sind häufig sehr aktive und engagierte Mitglieder unserer Gesellschaft. Bewegung bedeutet für viele Seniorinnen und Senioren vor allem Spaß und Lebensfreude, aber auch soziale Kontakte und Gesundheit. Mir ist es wichtig, dass ältere Menschen gut und selbstbestimmt leben und in unserer Gesellschaft mitwirken können. Dafür setze ich mich ein.“

Das Projekt zeigt, wie aktiv Seniorinnen und Senioren selbst während der Pandemie noch waren. Im Herbst 2020 hat die Stiftung Menschen ab 60 gesucht, die eine Sportart oder ein Hobby mit ganzem Körpereinsatz betreiben. Aus über 200 Teilnehmenden wurden zwölf Seniorinnen und Senioren ausgewählt, die es schaffen, auch im fortgeschrittenen Alter in Bewegung zu bleiben und auch andere zu körperlicher Aktivität zu motivieren.

Unter den Porträtierten sind Heidrun Beck-Schulz (64) und Ralf Brünig (77). Heidrun Beck-Schulz brennt für Sport und Bewegung. Sie leitet gleich mehrere Senioren-Gymnastikgruppen im Raum Heilbronn. „Und wenn ich irgendwann nur noch den kleinen Finger bewegen kann, werde ich das tun, weil ich an mir die positive Kraft der Bewegung spüre.“ Ralf Brünig aus dem schwäbischen Affalterbach trägt den 6. Dan im Karate und bekleidet die Funktion des Schulsportreferenten im Karateverband Baden-Württemberg als auch im Deutschen Karate Verband (DKV). Er hat eine spezielle Trainingsform für Kinder entwickelt, Sound-Karate.

Angebote für Seniorinnen und Senioren:

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert verschiedene Angebote, die älteren Menschen helfen, aktiv, sozial vernetzt und am Puls der Zeit zu bleiben. Diese reichen von den Mehrgenerationenhäusern, den Seniorenbüros, über Projekte gegen Einsamkeit des Malteser Hilfsdienstes und anderen Wohlfahrtsverbänden bis zum DigitalPakt Alter und „Digitalen Engel“.

Weitere Informationen finden Sie auf:

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.06.2022

Lisa Paus: „Es kommt auf Investitionen in Zusammenhalt und soziale Gerechtigkeit an“

Der Bundestag hat heute den Bundeshaushalt 2022 beschlossen. Dem Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) stehen in diesem Jahr rund 12,6 Milliarden Euro zur Verfügung.

Bereits mit dem 2. Regierungsentwurf 2022 im März konnte eine Erhöhung des Gesamtetats um 147 Millionen Euro erreicht werden. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen wurden die Mittel für die Aufgaben in den Bereichen Familie, Jugend, Senioren, Frauen und Zivilgesellschaft, zum Teil mit Gegenfinanzierung, um über weitere 52 Millionen Euro verstärkt.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Ich bin davon überzeugt, angesichts der enormen aktuellen Herausforderungen, müssen wir mehr denn je in den Zusammenhalt und soziale Gerechtigkeit investieren. Dafür stehen meinem Haus in diesem Jahr rund 12,6 Mrd. Euro zur Verfügung.

Konkret heißt das, dass alle Kinder in Familien mit wenig oder keinem Einkommen ab Juli den Sofortzuschlag von 20 Euro im Monat bekommen. Das ist der erste Schritt auf dem Weg zur Kindergrundsicherung. Und wir unterstützen weiterhin alle Kinder und Jugendliche, die es in der Pandemie besonders schwer hatten. 272 Millionen stehen dafür mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ in diesem Jahr zur Verfügung. Mit dem Elterngeld, der beliebtesten Familienleistung, helfen wir Müttern und Vätern, Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen. Jeden einzelnen Euro der 7,7 Milliarden ist es dafür wert. Zudem setzen wir rund 31 Millionen Euro für humanitäre Maßnahmen zur Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine ein.

Starke Investitionen in die Zukunft, darauf kommt es jetzt an. Denn wie robust und widerstandsfähig unsere Gesellschaft gegenüber äußeren Krisen ist, misst sich an ihrer Stärke im Innern. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen Haushältern.“

Wichtige Einzelposten im Haushalt für das Bundesfamilienministerium sind:

Mittel für humanitäre Maßnahmen infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine
Zusätzlich werden dem BMFSFJ rund 31 Millionen Euro zur Finanzierung humanitärer Maßnahmen infolge des Ukraine-Krieges zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln sollen u.a. folgende Maßnahmen finanziert werden:

  • Integrationskursbegleitende Kinderbetreuung;
  • Zusätzliche Finanzierung des Bundesprogramms für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge. Derzeit werden 56 Psychosoziale Zentren zur Betreuung der Opfer von Verfolgung, Folter und Menschenrechtsverletzungen u. a. in der Trägerschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege gefördert;
  • Patenschaftsprogramm „Menschen stärken Menschen“;
  • Stiftung Mutter und Kind – finanzielle Hilfen für schwangere Frauen in Not.

Gesetzliche Leistungen für die Familien
Für das Elterngeld stehen insgesamt 7,73 Milliarden Euro zur Verfügung.

Der Kinderzuschlag wird zum 1. Juli 2022 durch die geplante Einführung eines Sofortzuschlags ergänzt. Es stehen für den Kinderzuschlag damit insgesamt 1,365 Milliarden Euro zur Verfügung.

Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“
Für das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Jugendliche und Kinder“ werden auch in 2022 erhebliche Mittel in Höhe von rund 272 Millionen Euro im Haushalt des Familienministeriums zur Überwindung der pandemiebedingten Einschränkungen im familiären Bereich und zur Stärkung sozialen Lernens und sozialer Kompetenzen zur Verfügung gestellt. Von den Erhöhungen profitieren insbesondere die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (mit rund 81 Millionen Euro), die Qualifizierungsoffensive (mit 60 Millionen Euro) und die Stiftung Frühe Hilfen (35 Millionen Euro). Für zahlreiche weitere Maßnahmen werden insgesamt rund 96 Millionen Euro bereitgestellt.

Aufgaben der freien Jugendhilfe
Bereits im 2. Regierungsentwurf für den Haushalt 2022 waren Mittel für die Aufgaben der freien Jugendhilfe mit einem Rekordwert von 267,8 Millionen Euro vorgesehen. Diese Mittel konnten um weitere 28,1 Millionen Euro durch die Entscheidungen im Haushaltsausschuss auf nunmehr über 296 Millionen Euro erhöht werden. Mit diesen zusätzlichen Mitteln können wichtige Maßnahmen finanziert werden (u. a.):

  • Das Programm Respekt Coaches (+15 Millionen Euro);
  • Mittel für den Kinderschutzbund (+150.000 Euro);
  • Die Arbeit der Jugendmigrationsdienste, die bundesweit junge Menschen mit Migrationshintergrund mit individuellen Förderplänen bei der sozialen und beruflichen Integration unterstützen (+ 8 Millionen Euro);
  • Stärkung der Jugendverbandsarbeit damit der Bundesjugendring und seine Mitgliedsverbände in ihrer wichtigen Arbeit der Unterstützung von demokratischer Selbstorganisation von Kindern und Jugendlichen bedarfsgerecht gestärkt werden (+ 3 Millionen Euro).

Beauftragter der Bundesregierung gegen Antiziganismus
Für den am 1. Mai neu ernannten Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland werden erstmals Mittel in Höhe von 400.000 Euro im Einzelplan 17 ausgebracht.

Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM)
Zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus werden dem Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) zusätzliche Mittel von 4,825 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln soll der Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor gefördert (+3,6 Millionen Euro) und die institutionelle Förderung des DeZIM (1,225 Millionen Euro) unterstützt werden. Insgesamt stehen für Maßnahmen der Integrations- und Migrationsforschung in 2022 rund 14,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Demokratie Leben! und Menschen stärken Menschen
Das Programm Demokratie Leben! wird gegenüber 2021 um weitere 15 Millionen Euro verstärkt. Damit werden in 2022 165,5 Millionen Euro bereitgestellt. Für das Programm „Menschen stärken Menschen“ sind in 2022 18 Millionen Euro eingeplant (eine weitere Verstärkung aus den Mitteln für die „humanitäre Hilfe Ukraine“ ist vorgesehen, s.o.). Beide Programme werden in einem Haushaltstitel zusammengefasst der entsprechend der Finanzplanung ein Volumen von 183,5 Millionen Euro umfasst.

Mehrgenerationenhäuser
Für die Mehrgenerationenhäuser werden die zusätzlichen 5,45 Millionen Euro aus dem Jahr 2021 auch für 2022 zur Verfügung gestellt, sodass auch in 2022 weiterhin jedes Mehrgenerationenhaus mit 40.000 Euro gefördert werden kann. Zusätzlich stehen den Mehrgenerationenhäusern in 2022 insgesamt 6,5 Millionen Euro aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ zur Verfügung. Damit stehen für die Mehrgenerationenhäuser rund 29,5 Millionen Euro im Jahr 2022 zur Verfügung.

Stärkung der Familienpolitik
Für Unterstützungsmaßnahmen zur Einführung der Kindergrundsicherung, sowie für die Einrichtung des Nationalen Aktionsplans Neue Chancen für Kinder in Deutschland und des Nationalen Aktionsplans für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt waren bereits im 2. Regierungsentwurf zusätzliche Mittel von 2,6 Millionen Euro vorgesehen. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen wurden diese Mittel um weitere 7,6 Millionen Euro für familienpolitisch prioritäre Vorhaben aufgestockt, so dass nunmehr über 35,1 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Wohlfahrtsverbände
Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und andere zentrale Organisationen führen die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge durch. Sie sind Träger von derzeit 56 Psychosozialen Zentren zur Betreuung der Opfer von Verfolgung, Folter und Menschenrechtsverletzungen. Die notwendige und wichtige Arbeit der Wohlfahrtsverbände wird mit zusätzlichen Mitteln zur Finanzierung humanitärer Maßnahmen infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine unterstützt. Insgesamt werden die Mittel für die Wohlfahrtsverbände das Niveau von 2021 von rund 39 Millionen Euro somit überschreiten.

Freiwilligendienste

Für die Freiwilligendienste werden 2022 Mittel in Höhe von rund 328 Millionen Euro (Bundesfreiwilligendienst 207,2 Millionen Euro, Freiwilligendienste 120,6 Millionen Euro) zur Verfügung gestellt. Damit kann das bisherige Niveau gehalten werden.

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt sowie Bundesstiftung Gleichstellung

Die Finanzierung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (10 Millionen Euro jährlich) sowie die Bundesstiftung Gleichstellung (5 Millionen Euro jährlich) ist dauerhaft gesichert.

Erneut erhält die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt in 2022 Mittel aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ (10 Millionen Euro). Damit werden der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt in diesem Jahr 20 Millionen Euro aus dem Einzelplan 17 zur Verfügung gestellt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.06.2022

Telefonberatung in ukrainischer und russischer Sprache nimmt Arbeit auf – kostenfrei und vertraulich

Mehr als 700.000 Menschen sind bislang vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland geflohen, vor allem Frauen, Kinder und Jugendliche. Seit heute bietet ihnen die Helpline Ukraine kostenlose Telefonberatung bei allen Sorgen, Problemen und Themen, die sie bewegen. Unter der Tel.-Nr. 0800-500 225 0 ist die Helpline montags bis freitags zwischen 14 und 17 Uhr zu erreichen; die Beratung erfolgt in ukrainischer und russischer Sprache und ist vertraulich. Helpline Ukraine ist ein Projekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinsam mit Nummer gegen Kummer e.V. und mit Unterstützung der Deutschen Telekom.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Viele Geflüchtete aus der Ukraine brauchen Zuwendung, Unterstützung und Entlastung. Sie sind in Deutschland zwar in Sicherheit, leiden aber unter den Eindrücken des Krieges und der Flucht. Mit der Helpline Ukraine zeigen wir diesen Menschen, dass wir sie in ihrer Not nicht allein lassen. Hier finden sie offene Ohren für ihre Sorgen und Probleme und kompetente Beratung in ihrer Muttersprache.“

„Wir freuen uns, diese wichtige und anspruchsvolle Aufgabe anzugehen und damit einen Beitrag in dieser Krise leisten zu können“, so Rainer Schütz, Geschäftsführer von Nummer gegen Kummer e.V. „Geflüchtete Eltern, Kinder und Jugendliche benötigen verlässliche Ansprechpartner*innen, um über das Erlebte, ihre Sorgen und Ängste sprechen zu können.“

„Bei unseren Hilfsmaßnahmen für die Ukraine konzentrieren wir uns darauf, was wir am besten können: Menschen verbinden“, sagt Melanie Kubin-Hardewig, Vice President Group Sustainability Management bei der Telekom. „Als langjähriger Partner der Nummer gegen Kummer unterstützen wir deshalb das erweiterte Hilfsangebot sehr gerne, indem wir die Leitungskapazitäten für das zusätzliche Gesprächsaufkommen bereitstellen.“

Der Dachverband Nummer gegen Kummer e.V. übernimmt die Planung, Organisation und Umsetzung der Sonderrufnummer und bewirbt sie in ukrainischer und russischer Sprache.

Weitere Informationen finden Sie auf www.nummergegenkummer.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.06.2022

Die aktuellen Ermittlungen der Kölner Polizei und Staatsanwaltschaft gegen einen Mann aus Wermelskirchen zeigen einmal mehr die schreckliche Dimension von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und die unbedingte Notwendigkeit, mit aller Kraft dagegen vorzugehen. Dass es sich dabei nicht um Einzelfälle handelt, zeigt schon die gestern vorgestellte Zahl kindlicher Gewaltopfer im Jahr 2021: Im Jahresdurchschnitt wurden 49 Kinder jeden Tag Opfer sexualisierter Gewalt.

„Wir müssen den Strafverfolgungsbehörden passende Ermittlungsinstrumente sowie genug Personal an die Hand geben, damit die riesigen Datenmengen von Missbrauchsdarstellungen ausgewertet und alle Tatverdächtigen effektiv und schnell ermittelt werden können. Das Dunkelfeld ist bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder immer noch zu groß. Deswegen werden wir zudem für eine Erhebung verlässlicher Zahlen zum Ausmaß sexualisierter Gewalt gegen Kinder sorgen.

Gleichzeitig wollen wir das Bewusstsein in der Gesellschaft dafür schärfen, dass sexualisierte Gewalt gegen Kinder allgegenwärtig ist. Wir müssen sicherstellen, dass Schutzkonzepte in allen Einrichtungen, in denen sich Kinder aufhalten, auch tatsächlich etabliert werden und Hilfsangebote überall verfügbar sind. Das bedeutet zum Beispiel, dass Lehrkräfte darin geschult werden, typische Täterstrategien zu erkennen und ein Handlungsplan zum Umgang mit einem Verdacht entwickelt wird.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 31.05.2022

Am 28. Mai ist der Internationale Tag der Menstruationshygiene. Noch immer unterliegt die Menstruation einer gesellschaftlichen Tabuisierung. Das muss sich ändern.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:

„Mädchen und Frauen werden weltweit noch immer wegen ihrer Menstruation stigmatisiert und ausgegrenzt – mit gravierenden Folgen für Bildungs- und Berufschancen und eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe. Auch in Deutschland wird die Menstruation, die zum Leben jeder Frau gehört, nach wie vor gesellschaftlich tabuisiert. Das wollen wir ändern. Denn das ist ein Überbleibsel eines längst überholten Frauenbildes. Es passt nicht in unsere offene und freie Gesellschaft. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden uns auch weiterhin mit aller Kraft für die Gleichstellung der Geschlechter stark machen.“

Josephine Ortleb, zuständige Berichterstatterin:

„Es ist leider auch heute noch kein selbstverständlicher weltweiter Standard, dass Menschen uneingeschränkten Zugang zu Wasser, Sanitär- und Hygieneversorgung haben. Das führt zu Problemen und Ausgrenzung: Menstruierende bleiben Zuhause und sind regelmäßig vom Schulbesuch und gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen, sie sind außerdem erheblichen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Auch deshalb werden wir unsere internationale Entwicklungszusammenarbeit ausweiten.

In Deutschland gehören Menstruationsartikel zum alltäglichen Hygienebedarf. Unsere 2020 umgesetzte Mehrwertsteuersenkung darauf war richtig. Aber es bleibt noch Handlungsbedarf. So sollte geprüft werden, wie und wo in Deutschland kostenfreie Menstruationshygieneprodukte zur Verfügung gestellt werden können.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 27.05.2022

Zum aktuellen Vorschlag von Bundespräsidenten Steinmeier, ein Pflichtjahr für junge Menschen einzuführen, erklären Denise Loop und Emilia Fester, Mitglieder im Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement:

Als grüne Bundestagsfraktion setzen wir uns für die die Selbstbestimmung von jungen Menschen ein. Die Freiwilligkeit ist für junge Menschen bei der Entscheidung für einen sozialen, ökologischen, kulturellen, politischen oder internationalen Dienst in der Orientierungsphase nach der Schule ein wichtiger Punkt. Anstatt einen Pflichtdienst einzuführen, welcher derzeit weder staatlicherseits noch trägerseitig umsetzbar wäre, wollen wir die freiwilligen Angebote ausbauen. Alle jungen Menschen, die einen Freiwilligendienst leisten wollen, müssen die Möglichkeit dazu bekommen.

Laut dem dritten Engagementbericht der Bundesregierung engagieren sich bereits gut zwei Drittel aller jungen Menschen für einen gesellschaftlichen Zweck. Junge Menschen müssen nicht für soziale Aufgaben verpflichtet werden. Es ist notwendig, die Struktur der Freiwilligendienste so zu stärken, dass alle jungen Menschen daran teilnehmen können und von dieser Möglichkeit wissen.

Die Ampel hat sich hierfür ambitionierte Reformen vorgenommen: Das Taschengeld für die Freiwilligen soll angehoben und das Angebot für unterschiedliche Bedürfnisse erweitert werden, indem wir digitale- und Teilzeitdienste schaffen und auch den internationalen Freiwilligendienst stärken. Durch die Erhöhung des Taschengeldes sollen unabhängig von der sozialen Herkunft noch wesentlich mehr jungen Menschen ein freiwilliger Dienst ermöglicht werden. Wir setzen uns dafür ein, die Wertschätzung für die jungen Freiwilligen zu erhöhen und die Beantragung von staatlicher Unterstützung für laufende Kosten während des Freiwilligendienstes zu vereinfachen.

Eine deutliche Mittelerhöhung für die Freiwilligendienste wäre nötig, um all die Vorhaben umzusetzen und allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, einen Freiwilligendienst zu absolvieren. Denkbar wäre beispielsweise die Öffnung des BAföG und die Fortsetzung des 9€-Tickets für Freiwillige. Ein Pflichtdienst ist keine Option.

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 13.06.2022

Die Ampel-Koalition scheitert auch im Bereich des BMFSFJ weiterhin an den eigenen Ansprüchen und vollmundigen Ankündigungen

Im Deutschen Bundestag wurde am heutigen Dienstag der Einzelplan 17 für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Dazu erklären die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Silvia Breher, und der zuständige Berichterstatter, Hermann-Josef Tebroke:

Silvia Breher: „Auch zwei Monate nach der Vorlage des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2022 zeigt sich die Ampel-Koalition unfähig, auf die aktuellen Herausforderungen ausreichend zu reagieren und ihren eigenen Ansprüchen und Ankündigungen der letzten Jahre gerecht zu werden. Trotz der massiven Anpassungsbedarfe durch die Unterbringung, Versorgung und Integration geflüchteter Frauen, Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine ist der Haushalt des BMFSFJ im Vergleich zum Gesamthaushalt nur marginal angewachsen. Insbesondere für den Ausbau der Sprach-Kitas, für eine Aufstockung der Frühen Hilfen, für die Fortsetzung der Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher und für ein weiteres Investitionsprogramm zum Kinderbetreuungsausbau hat es im Haushaltsentwurf der Ampel erneut nicht gereicht. Dies ist umso verwunderlicher, da die Union zu all den genannten Themen entsprechende Änderungsanträge eingebracht hat und gleichzeitig auch Vorschläge für eine Gegenfinanzierung unterbreitet hat. Hier hätten wir uns von der Ampel mehr Bereitschaft zu bedarfsorientiertem Handeln gewünscht.“

Hermann-Josef Tebroke: „Die Familien in der Bundesrepublik leisten Großartiges, zumal in der aktuell überaus herausfordernden Lage. Zuerst die anhaltende Corona-Pandemie, jetzt der Krieg in der Ukraine, die damit verbundenen steigenden Preise und eine unsichere gesamtwirtschaftliche Perspektive stellen vor allem für Familien mit Kindern große Herausforderungen dar. Auf diese Herausforderungen geben der Haushaltsplan und insbesondere das Budget des Familienministeriums keine Antwort. Dazu kommt, dass der Haushalt nicht nachhaltig finanziert wird. Die Rekordschulden belasten insbesondere die nachfolgende Generation. Einem solchen Haushaltsplan können wir nicht zustimmen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 31.05.2022

Zu den Klimageld-Plänen von Bundesarbeitsminister Heil können Sie den arbeitsmarktpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke, mit folgenden Worten zitieren:

„Bundesarbeitsminister Heil will ein Klimageld für alle einführen, die 4.000 Euro und weniger verdienen. Die Ampel erkennt damit an, dass ihre bisherigen Entlastungspakete völlig unzureichend sind. Bereits jetzt ist absehbar, dass das Klimageld ein Bürokratiemonster sein wird und nicht schnell genug umsetzbar ist, um die Menschen sofort und spürbar zu entlasten. 

Aus gutem Grund scheiterte das von Heil vorgeschlagene Mobilitätsgeld in der Ampel. Jetzt nimmt er einen neuen Anlauf unter neuem Namen. Über die Höhe der geplanten Entlastungen bleibt Heil jegliche Antwort schuldig. Das ist nichts anderes als Schaufensterpolitik. Außerdem ist vollkommen unklar, ob auch Rentnerinnen und Rentner und Studierende entlastet werden sollen. Es darf nicht sein, dass – wie bei der Energiepreispauschale – Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende und andere Gruppen ohne Arbeitseinkommen wieder leer ausgehen. Sonst würde die Ampel ein weiteres Mal die soziale Spaltung des Landes vertiefen. 
 
Was wir jetzt dringend brauchen ist kein weiteres Stückwerk an Reförmchen. Wir brauchen schnell wirksame Entlastungen, die tatsächlich bei den Menschen ankommen. Dazu gehören vor allem eine Inflationsbremse bei der Einkommenssteuer, eine soziale Steuerreform für kleinere und mittlere Einkommen und ein höherer Pauschbetrag, um coronabedingte Mehrausgaben steuerlich zu berücksichtigen. Außerdem muss der Steuerfreibetrag für Kinder erhöht werden, um Familien stärker zu entlasten.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 28.05.2022

Auch in diesem Jahr übernimmt die Kinderkommission im Deut-schen Bundestag die Schirmherrschaft für die Weltspieltagsaktion des Deutschen Kinderhilfswerks, die unter dem Motto „Wir brauchen Spiel und Bewegung – draußen und gemeinsam“ stattfindet.

Damit will das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ und „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ darauf aufmerksam machen, dass Bewegung und Spiel im Freien eine zentrale Rolle bei einer Persönlichkeitsentwicklung und dem gesunden Aufwachsen von Kindern spielen.

Die Vorsitzende der Kinderkommission, Sarah Lahrkamp, MdB, erklärt hierzu:

„Kindliche Entwicklung und Spielen gehen Hand in Hand. Im Spiel entdecken Kinder ihre Kreativität, lernen eigene Kräfte und Grenzen kennen, machen wichtige Erfahrungen im sozialen Miteinander und stärken ihre kognitiven Kompetenzen. Deshalb haben Kinder ein Recht auf Spiel- und Freizeit. Daran muss immer wieder erinnert werden, gerade weil dieses Kinderrecht im Alltag der Erwachsenenwelt manchmal zu kurz kommt. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, diesem Recht im alltäglichen Leben Geltung zu verschaffen. Gefragt sind hier nicht nur Familien, Kitas, Schulen und Vereine. Auch Politik und Verwaltung müssen den Kinderrechten bei ihren Entscheidungen Raum geben, zum Beispiel wenn es darum geht, Freiflächen, Grünanlagen oder Spiel- und Sportplätze zu planen und zu bauen.“

Der 28. Mai gilt seit mehr als 10 Jahren als „Weltspieltag“. Anlässlich des Weltspieltags rufen das Deutsche Kinderhilfswerk und seine Partner regelmäßig zu Aktionen auf, um in Erinnerung zu rufen, dass freies Spielen ein Grundbedürfnis aller Kinder ist. Auch die UN-Kinderrechtskonvention sagt Kindern ein Recht auf Ruhe und Freizeit sowie auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung zu.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 25.05.2022

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/2093) zur Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Bereich der Familienpolitik gestellt. Unter anderem fragen die Abgeordneten nach Plänen zur Erweiterung von Partnermonaten nach der Geburt eines Kindes und nach der „Corona-Auszeit für Familien“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 294 vom 14.06.2022

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/2071) zum Förderinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gestellt. Im Kern geht es darin um die Entwicklung des sozialen Arbeitsmarktes im Jahr 2021 und einen Ausblick auf dieses Jahr. So möchte die Fraktion von der Bundesregierung unter anderem Informationen über die Anzahl der Teilnehmer erhalten und über konkrete Details wie Finanzierung, Förderdauer und Prognosen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 288 vom 08.06.2022

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/2092) zur Vorhabenplanung des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Bereich der Jugendpolitik gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach der konkreten Umsetzung des Projektes „Europäische und internationale Jugendpolitik und Jugendarbeit“ und nach dem Projekt „Jugendstrategie, Nationaler Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 288 vom 08.06.2022

Die Unionsfraktion hat eine Kleine Anfrage (20/2069) zu den Folgen des Ukraine-Krieges auf den Bereich Familie, Senioren, Frauen und Jugend gestellt. Dabei steht die frühkindliche Bildung und die Kinderbetreuung im Fokus. Die Fraktion möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele geflüchtete Kinder bereits in Kitas betreut werden und wie hoch die Kosten für die Integration dieser Kinder in den Jahren 2022 und 2023 sein werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 286 vom 07.06.2022

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/1618) zur Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Bereich „Alle Generationen im Blick – Kinder nach vorn“ gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach der Umsetzung der Kindergrundsicherung und des „Gute-Kita-Gesetzes“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 274 vom 31.05.2022

Der Stand der Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („IstanbulKonvention“) ist Thema einer Kleinen Anfrage (20/1955) der Fraktion Die Linke. Unter anderem möchten die Abgeordneten wissen, welche Gesamtstrategie dafür vorgesehen ist und bis wann die Bundesregierung einen entsprechenden Aktionsplan vorlegen will.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 272 vom 31.05.2022

Der Bundesrat hat auf eine Stellungnahme zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Streichung des Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch (20/1635) verzichtet. Das geht aus einer Unterrichtung (20/1980).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 269 vom 27.05.2022

Für die Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Bereich „Vielfalt leben, Demokratie stärken“ interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/1877). Sie fragt die Bundesregierung unter anderem nach der Umsetzung des „Demokratiefördergesetzes“ und anderen Projekten in diesem Zusammenhang.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 261 vom 23.05.2022

Angesichts des Kriegs in der Ukraine und der stark gestiegenen Inflation machen sich mehr Erwerbspersonen in Deutschland große Sorgen um ihre eigene wirtschaftliche Situation als zu irgendeinem Zeitpunkt während der Corona-Krise. Aktuell empfindet rund ein Viertel aller Erwerbstätigen und Arbeitsuchenden die eigene finanzielle Lage als „äußerst stark“ oder „stark“ belastend (24 Prozent) und hat große Sorgen um die eigene wirtschaftliche Zukunft (26 Prozent). Das zeigen neue Ergebnisse aus der repräsentativen Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung, für die regelmäßig ein Panel aus Erwerbstätigen und Arbeitsuchenden befragt wird (siehe auch die Abbildungen 1 und 2 in der pdf-Version dieser PM; Link unten).* Unter Erwerbspersonen mit niedrigem Haushaltseinkommen unter 1.300 Euro netto im Monat äußert sogar mehr als die Hälfte große Sorgen um die eigene wirtschaftliche Lage, in der nächsthöheren Einkommensgruppe zwischen 1.301 und 2.000 Euro netto tun das noch fast 40 Prozent. Auch die Belastung durch steigende Preise ist bei Erwerbspersonen mit niedrigem Einkommen sehr weit verbreitet (79 Prozent; siehe Abbildung 5 in der pdf-Version; Link unten), sie reicht aber auch weit in mittlere Einkommensgruppen, wo 54 bis 59 Prozent sich große Sorgen um die Inflation machen.

Die Sorge um die soziale Ungleichheit in Deutschland ist derzeit ebenfalls ausgeprägter als jemals während der Pandemie: Zwei Drittel aller Befragten fürchten, dass die Gesellschaft so weit auseinanderdriftet, „dass sie Gefahr läuft, daran zu zerbrechen“. Drei Viertel glauben, dass die Einkommensverteilung durch den Ukraine-Krieg ungleicher wird. Dagegen sind die sozio-emotionalen Belastungen, von denen die Befragten berichten, etwa mit Blick auf die familiäre oder die Arbeitssituation zwar zuletzt auf das niedrigste Niveau seit Pandemiebeginn gesunken, offenbar, weil Schul-, Kita- und Betriebsschließungen im Moment kein großes Thema sind. Unter dem Strich überwiegen aber Verunsicherung und Unzufriedenheit: Lediglich rund ein Viertel der befragten Erwerbspersonen ist aktuell zufrieden mit dem Krisenmanagement der Bundesregierung in der Russland-Ukraine-Krise, rund ein Drittel äußert sich zufrieden mit Blick auf die Bewältigung der Pandemie.

„Insgesamt zeigt sich das Bild einer stark verunsicherten Gesellschaft, die mit wenig Zuversicht in die Zukunft blickt. Die Frustration, dass auf die Pandemie nun gleich die nächste schwere Krise durch den russischen Angriffskrieg folgt, zehrt an vielen Menschen, die entweder gar nicht mehr über die Runden kommen oder befürchten, dass ihre individuellen Reserven und die des Landes schwinden“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch. „Die Ängste speisen sich dabei nicht nur aus der sicherheitspolitischen Weltlage, sondern in sehr starkem Ausmaß aus materiellen Belastungen und Sorgen. Die sind in den unteren Einkommensgruppen deutlich stärker ausgeprägt. Besonders beunruhigend ist hier, dass dies Gruppen sind, die schon während der Pandemie deutlich öfter Einkommenseinbußen hinnehmen mussten“, hebt die wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hervor.

„Sehr viele Befragte haben kein Vertrauen, dass die Lasten der Ukraine-Krise fair verteilt werden und fühlen sich schon jetzt nicht ausreichend unterstützt. Das schwächt auch ihr Vertrauen in die Bundesregierung und demokratische Institutionen insgesamt“, so Kohlrausch. „Es ist daher dringend notwendig, bei kommenden Verteilungsauseinandersetzungen diejenigen, die schon finanziell stark unter der Corona-Pandemie gelitten haben, besonders im Blick zu behalten. Das ist nicht nur eine Frage der sozialen Gerechtigkeit für die betroffenen Gruppen, sondern auch der Stabilisierung der Gesellschaft als Ganzem“, sagt die Soziologin.

Kohlrausch hat zusammen mit WSI-Sozialforscher Dr. Andreas Hövermann die neueste Panel-Welle der repräsentativen Erwerbspersonenbefragung ausgewertet, die die Hans-Böckler-Stiftung seit Frühjahr 2020 durchführt. Dafür wurden Ende April 6.234 Erwerbstätige und Arbeitsuchende von Kantar Deutschland online zu ihrer Lebenssituation während der Pandemie befragt. Dieselben Personen waren bereits im April, Juni und November 2020 sowie im Januar, Juli und Oktober 2021 und im Januar 2022 interviewt worden, allerdings teilweise nicht mit dem vollständigen Fragebogen. Die Befragten bilden die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab. Durch die Panelstruktur lassen sich Veränderungen im Zeitverlauf herausarbeiten.

Die vollständige PM finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 27.05.2022

Im 1. Quartal 2022 wurden rund 25 800 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im 1. Quartal 2022 gegenüber dem 1. Quartal 2021 um 4,8 % zu. Zuvor war die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche seit dem 2. Quartal 2020 zurückgegangen. Insgesamt war die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2021 um 5,4 % niedriger als im Vorjahr und im Jahr 2020 um 0,9 % niedriger als 2019. Ob und wie diese Entwicklung mit dem Verlauf der Corona-Pandemie zusammenhängt, ist anhand der Daten nicht eindeutig bewertbar.

70 % der Frauen, die im 1. Quartal 2022 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 19 % zwischen 35 und 39 Jahre. 8 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 41 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

96 % der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (51 %) wurden mit der Absaugmethode durchgeführt, bei 35 % wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 83 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 15 % ambulant in Krankenhäusern.

Weitere Informationen:

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen sind in den Tabellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik (23311) in der Datenbank GENESISOnline und im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter www.gbe-bund.de abrufbar, sowie auf der Themenseite Schwangerschaftsabbrüche. Dort gibt es auch eine Übersicht über die Zahl der Meldestellen, also Kliniken und Arztpraxen, in denen grundsätzlich Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 15.06.2022

Im IT-Dienstleistungsbereich arbeiteten 75,9 % der abhängig Beschäftigten von zu Hause aus, im Gesundheitswesen nur 5,4 %.

Im vergangenen Jahr haben so viele Menschen wie noch nie von zu Hause gearbeitet. 24,8 % aller Erwerbstätigen in Deutschland waren im Jahr 2021 zumindest gelegentlich im sogenannten Homeoffice, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Für 10,0 % der Berufstätigen waren die eigenen vier Wände sogar an jedem Arbeitstag das Büro. Corona-Maßnahmen wie die im Früh- und Spätjahr 2021 geltende Homeoffice-Pflicht haben dazu geführt, dass sich der Anteil gegenüber dem Vor-Corona-Niveau fast verdoppelt hat: Im Jahr 2019 hatten noch 12,8 % der Erwerbstätigen im Homeoffice gearbeitet, im ersten Corona-Jahr 2020 waren es 21,0 %.

In den vergangenen Wochen und Monaten sind Berufstätige in vielen Unternehmen derweil wieder vermehrt aus dem Homeoffice an ihren eigentlichen Arbeitsplatz zurückgekehrt. Die gesetzliche Pflicht zum Angebot von Homeoffice durch den Arbeitgeber war Ende März 2022 ausgelaufen.

Ob und in welchem Maße Erwerbstätige Homeoffice machen, sprich mobil oder flexibel von zu Hause arbeiten können, hängt auch davon ab, ob sie abhängig beschäftigt oder als Selbstständige tätig sind. Der entsprechende Anteil bei den abhängig Beschäftigten liegt mit 23,1 % etwas niedriger als der bei allen Erwerbstätigen.

Homeoffice-Anteil im IT-Dienstleitungsbereich am größten, im Bau- und Gesundheitswesen am geringsten

Noch deutlicher variiert die Nutzung von Homeoffice nach Branchen. In der Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie arbeiteten im Jahr 2021 gut drei Viertel der abhängig Beschäftigten von zu Hause aus (75,9 %). In der Verwaltung und Führung von Unternehmen sowie in der Unternehmensberatung nahmen 71,3 % Homeoffice in Anspruch, bei Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen waren es etwa zwei Drittel der Beschäftigten (66,2 %). In anderen Wirtschaftsbereichen blieb die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten, dagegen auch zu Corona-Zeiten vielmehr die Ausnahme als die Regel. Im Gesundheitswesen konnten 2021 mit 5,4 % anteilig die wenigsten Beschäftigten ihre Arbeit auch zu Hause ausüben. Auch eine Tätigkeit im Bau- und Ausbaugewerbe (8,1 %) oder etwa im Einzelhandel (8,3 %, ohne den Handel mit Kraftfahrzeugen) war in den seltensten Fällen mit Homeoffice vereinbar.

Homeoffice-Anteil in Deutschland leicht über EU-Durchschnitt

Im internationalen Vergleich lag Deutschland 2021 leicht über dem EU-weiten Durchschnitt. In den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union arbeiteten durchschnittlich 24,2 % aller Erwerbstätigen ab 15 Jahren von zu Hause aus. In den Niederlanden (54,0 %), in Schweden (46,5 %) und in Luxemburg (45,4 %) war der Homeoffice-Anteil im vergangenen Jahr EU-weit am höchsten. In Bulgarien (6,5 %), Rumänien (6,6 %) und Zypern (12,6 %) arbeiteten anteilig die wenigsten Berufstätigen von zu Hause aus.

Methodische Hinweise:

Die Daten zum Anteil der Erwerbstätigen in Deutschland, die 2021 von zu Hause aus arbeiteten, basieren auf den Erstergebnissen des Mikrozensus. Der Anteil umfasst jeweils die Erwerbstätigen, die angaben, zum Zeitpunkt der Befragung in den vergangenen 4 Wochen mindestens einmal oder häufiger von zu Hause aus gearbeitet zu haben. Hierzu gehören beispielsweise auch Lehrerinnen und Lehrer, die zu Hause Unterrichtsstunden vorbereiten oder Klassenarbeiten korrigieren. Beim Homeoffice-Anteil der abhängig Erwerbstätigen in Deutschland sowie bei der Betrachtung nach unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen (WZ 2008) sind die Auszubildenden nicht eingeflossen.

Für den EU-Vergleich wurden alle Erwerbstätigen ab 15 Jahren zusammengefasst, die manchmal oder gewöhnlich von zu Hause aus arbeiteten. Daher kann es vereinzelt zu geringfügigen Abweichungen der aufsummierten Anteile durch Rundungen kommen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 14.06.2022

  • Zahl neuer Wohnungen im Jahr 2021 wieder unter 300 000 Wohnungen gesunken
  • Zahl neuer Einfamilienhäuser um 10,4 % gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen
  • Bauüberhang mit knapp 847 000 genehmigten, aber nicht fertiggestellten Wohnungen auf höchstem Stand seit 1996

Die Bundesregierung hat sich das Ziel von jährlich 400 000 neuen Wohnungen in Deutschland gesetzt. Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 293 393 Wohnungen fertiggestellt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 4,2 % oder 12 983 weniger als im Vorjahr. Nachdem im Jahr 2020 erstmals mehr als 300 000 neue Wohnungen entstanden waren, fiel die Zahl im Jahr 2021 wieder auf das Niveau des Jahres 2019 (2020: 306 376 neue Wohnungen; 2019: 293 002). Der 2011 begonnene jährliche Anstieg der Zahl fertiggestellter Wohnungen setzte sich damit 2021 nicht weiter fort. In den Zahlen sind sowohl die Baufertigstellungen für neue Gebäude als auch für Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden enthalten.

Überhang von genehmigten, noch nicht fertiggestellten Wohnungen weiter gestiegen

Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen stieg im Jahr 2021 mit 380 736 um 3,3 % gegenüber dem Vorjahr und war damit weiter deutlich höher als die Zahl der Baufertigstellungen. Dies führte nunmehr zu einem Überhang von genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Wohnungen von insgesamt 846 467 Wohnungen (+67 035 gegenüber 2020). Der seit 2008 anhaltende Anstieg des Bauüberhangs beschleunigte sich somit im Jahr 2021 und erreichte den höchsten Stand seit 1996 (922 343).

Wohnungsbau stockt wegen Materialknappheit, hoher Preise und Personalmangel

Der Rückgang der Baufertigstellungen bei gleichzeitiger starker Zunahme des Bauüberhangs deuten auf angebotsseitige Störungen hin, die Unternehmen und Bauherren daran hindern, ihre Vorhaben zeitnah zu realisieren. Hier dürften Lieferengpässe und Rohstoffknappheit, deutliche Preissteigerungen als Folge einer erhöhten Nachfrage nach Baustoffen wie Holz und Stahl im In- und Ausland sowie die hohe Auslastung beziehungsweise Personalknappheit im Baugewerbe eine maßgebliche Rolle spielen (Ergebnisse zur Preisentwicklung für Baumaterialien bietet die Pressemitteilung Nr. N 006 vom 10. Februar 2022).

Zahl neuer Wohnungen sowohl in Ein-, Zwei und Mehrfamilienhäusern gesunken

Von den insgesamt 293 393 im Jahr 2021 fertig gestellten Wohnungen waren 256 352 Neubauwohnungen in Wohngebäuden, das waren 4,6 % weniger als im Jahr 2020. Auf neue Einfamilienhäuser entfielen davon 78 209 Wohnungen, was einem Rückgang um 10,4 % entspricht. In Mehrfamilienhäusern wurden 147 925 und damit 3,6 % weniger Neubauwohnungen fertiggestellt. In Zweifamilienhäusern sank die Zahl um 1,7 % auf 20 118 Wohnungen. In neu gebauten Wohnheimen stieg die Zahl fertiggestellter Wohnungen, und zwar um 32,0 % auf 10 100. Die Zahl fertiggestellter Wohnungen in neuen Nichtwohngebäuden stieg gegenüber dem Vorjahr um 6,4 % auf 5 317. Durch Baumaßnahmen an bereits bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden entstanden 31 724 Wohnungen, das waren 2,7 % weniger als im Jahr 2021.

Bei den im Jahr 2021 fertiggestellten Nichtwohngebäuden erhöhte sich der umbaute Raum gegenüber dem Jahr 2020 um 2,8 % auf 190,2 Millionen Kubikmeter. Diese Zunahme ist auf einen Anstieg bei den nichtöffentlichen Bauherren (+3,9 %) zurückzuführen.

Weitere Informationen:

Detaillierte Daten und lange Zeitreihen zu den Baufertigstellungen können über die Tabellen 31121 in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden. Weitere Ergebnisse der Baustatistiken bieten auch die Themenseite „Bauen“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 23.05.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Derzeit wird erneut eine soziale Pflichtzeit für junge Menschen gefordert. Dazu Brigitte Döcker, Vorsitzende des AWO-Bundesverbandes: „Als AWO lehnen wir eine Dienstpflicht ab und setzen klar auf Freiwilligkeit. Wir stehen für ein selbstbestimmtes freiwilliges Engagement und sind überzeugt, dass die Freiwilligendienste (FSJ und BFD) dafür einen ausgezeichneten Rahmen bieten. Was wir wirklich benötigen, ist mehr Wertschätzung und Anerkennung für junge Menschen, die einen Freiwilligendienst leisten. Dieses freiwillige Engagement noch viel ernster zu nehmen, würde den Gemeinsinn stärken. Das ist aus unserer Sicht auch der richtige Weg, Menschen für soziale Berufsfelder zu interessieren.“ Es gibt ein strukturelles Fachkräfteproblem im sozialen Bereich, das lässt sich aber nicht mit zwangsverpflichteten jungen Erwachsenen lösen, so die AWO weiter. Im Gegenteil führt ein Pflichtdienst dazu, dass die häufig ohnehin schon überlasteten Fachkräfte sich zusätzlich um im schlechten Fall unfreiwillige Helfer*innen kümmern müssen. Was der soziale Bereich stattdessen benötigt, sind mehr Fachkräfte, die gut ausgebildet und motiviert sind.

Diejenigen, die die Pflichtzeit befürworten, führen an, wie prägend und erhellend die Erfahrungen in einem sozialen Dienst sind. Das ist zweifellos richtig, aber Solidarität und Gemeinsinn können nicht mit einem Pflichtdienst erzwungen werden. Der Ruf nach einem Pflichtdienst unterstellt, dass sich junge Menschen aus eigenem Antrieb nicht für das Gemeinwohl interessieren. Weder die Shell-Jugendstudien noch die Freiwilligensurveys geben Anhaltspunkte für einen solchen Befund. Sie zeigen im Gegenteil, dass junge Menschen zu den hoch engagierten Gruppen der Bevölkerung gehören. Jugendliche und junge Erwachsene kommen aus zwei Jahren Pandemie, in denen der Staat große Versäumnisse darin gezeigt hat, die Bedürfnisse junger Menschen angemessen zu berücksichtigen, den Schulbetrieb vernünftig zu organisieren und vieles mehr. Nun eine Pflichtdienstdebatte anzustoßen, ist das absolut falsche Signal. Wenn Menschen dazu gezwungen werden in Bereichen zu arbeiten, die ihnen nicht liegen, wird der Effekt vielleicht sogar abschreckend sein.

Die Freiwilligendienste zeigen, wie es stattdessen geht: Jedes Jahr absolvieren rund 100.000 junge Menschen bundesweit ein FSJ / BFD / FÖJ und engagieren sich für das Gemeinwohl, für andere Menschen und auch für sich selbst, indem sie Erfahrungen sammeln, berufliche Orientierung gewinnen usw. In den begleitenden Seminaren reflektieren die Freiwilligen ihre Erfahrungen und befassen sich intensiv mit der Frage, in welcher Gesellschaft sie leben wollen und was für das Gemeinwohl zu tun ist. Viele können sich nach dem Freiwilligendienst eine berufliche Zukunft im sozialen Bereich vorstellen – bei der AWO sind das über 60 Prozent, wie unsere regelmäßigen Freiwilligenbefragungen zeigen.

Mit Sicherheit lassen sich noch mehr Menschen für ein FSJ oder eine BFD gewinnen. Dafür braucht es allerdings eine Verbesserung der Rahmenbedingungen sowie eine deutliche Steigerung der Bekanntheit und Wertschätzung. Sehr entscheidend ist, dass jede*r, die*der es möchte, sich einen Freiwilligendienst auch leisten kann. Das sei bisher nicht der Fall, so die AWO. Zum Beispiel bleiben Freiwillige, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, vom Taschengeld lediglich 250 Euro. Der „Rest“ wird auf das Haushaltseinkommen angerechnet. Zudem sind Freiwillige auf den ÖPNV angewiesen. Trotzdem müssen sie in der Regel selbst für ihr Ticket zahlen – während Angehörige der Bundeswehr kostenfrei fahren. Dies sind nur zwei Beispiele, die zeigen, dass es Nachholbedarf in Bezug auf die Anerkennung und Wertschätzung für Freiwilligendienstleistende gibt. „Es geht darum, den Freiwilligendienst attraktiver zu gestalten und mehr Menschen die Möglichkeit zu geben, sich für ein freiwilliges soziales Engagement zu entscheiden. Hier muss die Debatte ansetzen,“ so Döcker abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V.  vom 14.06.2022

Ministerinnen und Minister aus 30 UNECE-Ländern tagen in Rom

Zwanzig Jahre nach der Verabschiedung des Zweiten Weltaltenplans in Madrid tagen mehr als 300 Vertreterinnen und Vertreter von Regierungen, Zivilgesellschaft und Wissenschaft zur Situation älterer Menschen in Europa, Nordamerika und Eurasien. Auf der „UNECE-Ministerkonferenz über das Altern“ am 16. und 17. Juni 2022 in Rom wird über Fortschritte der Seniorenpolitik sowie Herausforderungen der kommenden Jahre diskutiert. Ministerinnen und Minister aus 30 Ländern werden erwartet, darunter auch die deutsche Seniorenministerin Lisa Paus. Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen vertritt auf der Konferenz die Interessen der älteren Generationen in Deutschland und weltweit. Bereits heute (15.6.2022) treffen sich Organisationen der Zivilgesellschaft und Wissenschaft und appellieren in einer gemeinsamen Erklärung an die Staaten, die Rechte älterer Menschen endlich besser zu schützen.

Auf der Ministerkonferenz in Rom fordert die BAGSO, die Umsetzung des Zweiten Weltaltenplans durch die Ausarbeitung einer UN-Altenrechtskonvention zu untermauern. Nach Ansicht der BAGSO würde eine Weltaltenrechtskonvention Lücken in Bereichen schließen, in denen der Schutz älterer Menschen rechtlich noch nicht ausreichend gesichert ist. Staaten würden verpflichtet, die Rechte Älterer zu wahren. Außerdem würde eine Konvention älteren Menschen eine Grundlage bieten, um ihre Rechte einzufordern und zum Beispiel gegen Altersdiskriminierung vorzugehen. Auf diese Weise könnte eine Konvention die Weiterentwicklung der Seniorenpolitik der Staaten im Rahmen des Zweiten Weltaltenplans ergänzen und verstärken.

Mit der UNECE-Ministerkonferenz über das Altern in Rom wird die Überprüfung und Bewertung der Umsetzung des Zweiten Weltaltenplans (Madrid International Plan of Action on Ageing, kurz: MIPAA) für die Jahre 2017 bis 2022 abgeschlossen. Im Rahmen der Überprüfung hat die Bundesregierung bei der UNECE einen Bericht zur Umsetzung in Deutschland eingereicht. Auch die BAGSO hat die Umsetzung aus Sicht der Zivilgesellschaft in einer Stellungnahme beurteilt. Die Ministerkonferenz über das Altern wird von der UNECE in Zusammenarbeit mit der Ständigen Arbeitsgruppe für das Altern der UNECE und der italienischen Regierung veranstaltet. Die Konferenz wird live übertragen.

Live-Übertragung der UNECE-Ministerkonferenz

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 15.06.2022

BAGSO warnt vor erneuter Isolation der Bewohnerinnen und Bewohner

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen fordert, dass Besuche in Pflegeheimen auch dann weiter täglich möglich sein müssen, wenn die Corona-Testverordnung ausläuft. Die Verordnung, die die Finanzierung der kostenlosen Bürgertests regelt, ist bis zum 30. Juni 2022 befristet. In einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder hat die BAGSO die Politik dazu aufgefordert, im Falle des Auslaufens der Verordnung dafür Sorge zu tragen, dass Besuche in Pflege-heimen und in Krankenhäusern ungehindert möglich sind.

Während in fast allen Bereichen die Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben wurden, gilt in Pflegeheimen und Krankenhäusern weiter eine Corona-Testpflicht zum Schutz der besonders verletzlichen Menschen in diesen Einrichtungen. In Pflegeeinrichtungen werden Testmöglichkeiten häufig nur an bestimmten Wochentagen und in engen Zeitfenstern angeboten. „Wird an einer Testpflicht festgehalten, dann muss sichergestellt werden, dass solche Tests entweder in den Einrichtungen oder zumindest in der unmittelbaren Nähe der Einrichtungen jederzeit und kostenfrei gemacht werden können“, heißt es in dem Schreiben. Dies müsse „mit höchster Dringlichkeit“ geregelt werden. Sonst drohe erneut eine soziale Isolation von Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen. Das enorme Leid, das hier-durch verursacht wurde, dürfe sich nicht wiederholen.

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 10.06.2022

BAGSO-Umfrage zu Erfahrungen von Seniorinnen und Senioren

Die BAGSO setzt sie sich für ein Recht auf ein Leben ohne Internet ein: Niemand soll im Alltag ausgeschlossen werden, nur weil er kein Internet nutzt. Doch wo genau drückt der Schuh? Mit welchen Problemen haben Menschen ohne Internet konkret zu kämpfen? Das ist Thema der Umfrage „Leben ohne Internet – geht’s noch?“ der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen.

In einigen wenigen Fragen geht es darum, in welchen Bereichen Menschen ohne Internet auf Schwierigkeiten stoßen und welche Schwierigkeiten dies konkret sind. Auch nach guten Lösungen für alternative Angebote zum Internet wird gefragt. Ziel ist es, sich auf der Grundlage der Erfahrungen von Seniorinnen und Senioren gemeinsam für gute Lösungen einzusetzen.

Die Umfrage kann handschriftlich oder im Internet ausgefüllt werden. Der gedruckte Fragebogen kann – bei Bedarf auch in größerer Stückzahl – per Mail unter umfrage@bagso.de oder telefonisch unter 0228 – 24 99 93 55 bestellt werden. Alle Informationen zur Umfrage finden Sie unter www.bagso.de/umfrage. Einsendeschluss ist der 15. Juli 2022.

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 07.06.2022

BAGSO fordert Entwicklung einer Nationalen Bildungsstrategie

Der Wunsch, Neues zu erfahren und dazuzulernen, ist unabhängig vom Lebensalter. Bildung im Alter trägt zu gesellschaftlicher Teilhabe, Wohlbefinden und Gesundheit bei. In einer Gesellschaft des langen Lebens wird sie immer wichtiger. In ihrem Positionspapier „Bildung im Alter – für alle ermöglichen“ ruft die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen dazu auf, in allen Kommunen Bildungsangebote zu schaffen, die die vielfältigen Lebenslagen und Interessen älterer Menschen berücksichtigen. „Bildung ist ein Menschenrecht und daher allen Menschen unabhängig von ihrem Lebensalter zu ermöglichen“, heißt es in dem Positionspapier.

Die BAGSO fordert, das Thema Bildung im Alter als politische Aufgabe in Bund, Ländern und Kommunen zu verankern und benennt konkrete Schritte zu einer Nationalen Strategie für Bildung im Alter. So müssten leicht zugängliche, quartiersbezogene Lernorte und Bildungsangebote im direkten Wohnumfeld älterer Menschen sowie zugehende Formate geschaffen werden. Diese sollten zusammen mit älteren Menschen entwickelt werden und kostenfrei oder kostengünstig sein, um niemanden auszuschließen. Auch thematische Vielfalt muss nach Ansicht der BAGSO gefördert werden. Benötigt würden zum Beispiel Angebote in den Bereichen Digitalisierung, Gesundheitskompetenz und politische Bildung.

Im Rahmen einer Nationalen Strategie für Bildung im Alter gelte es auch, die Qualität der Bildungsangebote zu verbessern, heißt es in dem Positionspapier. Dazu sei es notwendig, das Berufsfeld der Geragogik und der Bildungsarbeit mit älteren Menschen insgesamt zu stärken.

Zum Positionspapier

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 25.05.2022

Das Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende, bestehend aus Gewerkschaften, Umwelt-, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie der Evangelischen Kirche in Deutschland fordert in einem gemeinsamen Papier die Umwandlung der Entfernungspauschale in ein Mobilitätsgeld sowie grundsätzliche Verbesserungen für den ÖPNV

Berlin – Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende, ein Zusammenschluss von DGB, IG Metall, ver.di, SoVD, VdK, AWO, NABU; BUND, VCD der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bewertet die im Zuge des Entlastungspakets vom Bundestag verabschiedeten Maßnahmen zur Mobilität kritisch. Neben kurzfristig wirksamen Instrumenten fehlen auch langfristige Impulse für sozial- und umweltverträgliche Mobilität.

„Die dreimonatige Entlastung durch das 9-Euro-Ticket kann lediglich kurzzeitige, finanzielle Effekte erzielen“, heißt es in der Erklärung des Bündnisses, „was es aber braucht, sind grundsätzliche und langfristig angelegte Verbesserungen insbesondere für einen barrierefreien ÖPNV, um allen Bevölkerungsgruppen, im Besonderen auch auf dem Land, gleichen Zugang zu Mobilität zu ermöglichen und zu einer fairen Lastenverteilung zu kommen. Hier muss die Bundesregierung jetzt nachlegen.“

Zudem fordert das Bündnis eine Reform der Pendlerpauschale: „Das Bündnis sozialverträgliche Mobilitätswende erwartet von der Bundesregierung die Umwandlung in ein Mobilitätsgeld. Von der derzeit geltenden und in der vergangenen Woche noch erhöhten Pendlerpauschale profitieren Personen mit hohem Einkommen deutlich stärker als solche, die mit niedrigem Einkommen den Eingangssteuersatz zahlen. Mit der Einführung eines Mobilitätsgeldes hingegen würde pro Pendel-Kilometer ein bestimmter Betrag direkt mit der Steuer verrechnet bzw. ausgezahlt. Es wäre unabhängig sowohl vom Einkommen als auch von den benutzen Verkehrsmitteln. Zudem sollte geprüft werden, ob auch nicht berufsbedingte Wege geltend gemacht werden können, um das Mobilitätsgeld nicht ausschließlich auf erwerbstätige Personen zu beschränken.“

Des Weiteren erklärt das Bündnis auch die beschlossene dreimonatige Senkung der Energiesteuern für Kraftstoffe im Straßenverkehr als weder sozial ausgewogen noch als dienlich für den Klimaschutz. „Einkommensstarke Haushalte profitieren auch hier deutlich stärker, da diese statistisch mehr Kraftstoff verbrauchen. Statt den Verbrauch fossiler Energien weiter zu fördern, braucht es Anreize zum Sparen und zur Reduzierung von Abhängigkeiten“. Über eine gezielte Entlastung von Härtefällen hätten die veranschlagten Milliarden eine sowohl ökologisch als auch sozial und sogar wirtschaftlich sinnvolle Wirkung erzielen können, so das Bündnis weiter.

Mehr dazu in der ausführlichen Positionierung

Das Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende hat sich gegründet, um solch einen gesamtgesellschaftlichen Dialog über die Ausrichtung der Verkehrspolitik konstruktiv zu begleiten und einer Spaltung der Gesellschaft darüber entgegenzuwirken. Durch seine Arbeit strebt das Bündnis an, die fortwährenden Auseinandersetzungen über die Zukunft der Mobilität zu entschärfen und versteht sich als Dialogplattform, auf der Zielkonflikte ausgehandelt werden können. Die Vorschläge des Bündnisses sollen dazu dienen, eine gemeinsame Vorstellung der künftigen Mobilitätswelt zu entwickeln und daraus Handlungsschritte abzuleiten.

Die Arbeit des Bündnisses wird gefördert und unterstützt durch die Stiftung Mercator.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 19.05.2022

Zu den Vorschlägen von Bundesminister Heil für ein soziales Klimageld erklärt Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland:

„Der soziale Ausgleich für Klimaschutzmaßnahmen ist eine zentrale sozialpolitische Aufgabe der nächsten Jahre. Es ist gut, dass das Bewusstsein dafür in der Politik angekommen ist. Ohne einen zielgenauen sozialen Ausgleich droht der Klimaschutz die Akzeptanz in der Bevölkerung zu verlieren. Für Haushalte mit kleinem Einkommen ist die Energieversorgung schon jetzt unsicher. Damit niemandem das Licht ausgeht, müssen soziale Härten abgefedert werden. Und zwar schnell, einfach und unbürokratisch. Für die Zukunft setzt sich die Diakonie für eine zusätzliche Klimaprämie ein. Diese sollte die Menschen bei Maßnahmen zum Klimaschutz und zur CO2-Reduzierung ebenso spürbar wie direkt und sozial entlasten. Dafür müssen jetzt die Grundlagen gelegt werden.“

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/diakonie-zitate/klima-sozial-gerecht-und-wirksam-schuetzen-klimapraemiejetzt

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 30.05.2022

Ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland fordert laut einer repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2022 des Deutschen Kinderhilfswerkes die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, um die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Zukunft besser zu berücksichtigen. Im Sinne einer generationengerechteren Gesellschaft werden zudem mehr Kinder- und Jugendbeauftragte in Bund, Ländern und Kommunen sowie die Prüfung aller neuen gesetzlichen Maßnahmen auf ihre Kinder- und Jugendfreundlichkeit als sinnvoll angesehen. Auch die Schaffung eines Ständigen Beirats für Kinder- und Jugendbeteiligung bei der Bundesregierung, in dem auch Kinder und Jugendliche selbst vertreten sind, wird von einer großen Mehrheit favorisiert. Mehr als zwei Drittel der Befragten wünschen sich außerdem, dass alle bestehenden Gesetze daraufhin überprüft werden, ob sie kinderfreundlich sind. Eine deutliche Mehrheit unter den Kindern und Jugendlichen spricht sich zudem für eine Wahlaltersabsenkung und den Ausbau von Kinder- und Jugendparlamenten aus.

Nur eine kleine Minderheit ist der Ansicht, dass in Deutschland von der öffentlichen Hand genug investiert wird, damit Kinder und Jugendliche eine gute Zukunft haben. Investitionsbedarf wird im Bereich der öffentlichen Infrastruktur, im Bildungsbereich, bei der Digitalisierung, im Umwelt- und Klimaschutz sowie bei der Bekämpfung der Kinderarmut gesehen. Zur Finanzierung dieser Aufgaben wird vor allem eine zusätzliche Besteuerung sehr hoher Einkommen favorisiert. Das sind die zentralen Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Politikforschungsinstituts Kantar Public im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport 2022, den der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, und der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann, heute in Berlin vorstellten.

„Wir brauchen dringend mehr Maßnahmen für eine generationengerechte Gesellschaft, in der Kinder gleichwertige Lebenschancen, soziale Absicherung sowie ein nachhaltig sicheres und gesundes Umfeld vorfinden. Dabei lassen sich unterschiedliche Aspekte von Generationengerechtigkeit identifizieren, beispielsweise die gleichberechtigte Berücksichtigung der Interessen aktueller und zukünftiger Generationen oder auch ein fairer Ausgleich der Interessen aktuell älterer und jüngerer Menschen. Als Kinderrechtsorganisation nehmen wir in diesem Zuge, insbesondere aber in der politischen Debatte, eine geradezu systematische Vernachlässigung der Belange junger Menschen in Deutschland wahr. Einerseits werden die Anliegen von Kindern und Jugendlichen oftmals schlichtweg ignoriert, andererseits werden ihre Interessen – selbst, wenn sie wahrgenommen werden – nur nachrangig berücksichtigt. Sollte sich dieser Trend nachhaltig bestätigen, steht unsere Gesellschaft vor einer Zerreißprobe. Denn unsere Demokratie ist abhängig davon, dass es gelingt, sowohl den Interessen aktueller Generationen als auch zukünftiger Generationen gleichermaßen gerecht zu werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Kinder und Jugendliche haben ganz konkrete Vorstellungen von der Welt, in der sie leben wollen. Diese Welt soll nachhaltiger, inklusiver und sozialer und die Chancen für alle sollen gerechter verteilt sein. Nicht zuletzt in der Pandemie haben gerade junge Menschen ihren Beitrag für die Gemeinschaft und den Schutz vulnerabler Gruppen geleistet. Sie haben gleichzeitig kreative Wege gefunden, für ihre Themen – beispielsweise den Klimaschutz – Gehör zu finden“, erklärt Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Als Entscheidungsträgerinnen und -träger in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft stehen wir hier und heute in der Pflicht, die junge Generation in ihrer gesellschaftlichen Partizipation zu stärken und ihre Anliegen in unsere Entscheidungen einfließen zu lassen. Das macht der Kinderreport 2022 deutlich.“ Es beginne mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz, die in der Verfassung von Rheinland-Pfalz bereits seit 2000 festgeschrieben sind, und reiche bis zur Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahren, um die Teilhabe junger Menschen an der politischen Willensbildung zu stärken. Es gelte aber auch für die Umsetzung der Kinderrechte in der Praxis. „Wir setzen uns in Rheinland-Pfalz für Chancengleichheit durch beitragsfreie Bildung von der Kita bis zur Hochschule ein und unterstützen Familien durch frühe Hilfen, ein Netzwerk an Familieninstitutionen und die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Pandemie und die Inflation belasten Familien, Kinder und Jugendliche zusätzlich. Um die Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen, brauchen wir eine Kindergrundsicherung. Ich begrüße es sehr, dass die Bundesregierung diese nun einführen will“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Es braucht eine Vielzahl politischer Initiativen und Entscheidungen für eine generationengerechte Politik für Kinder und mit Kindern. Etwa die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, mehr Kinder- und Jugendbeauftragte in Bund, Ländern und Kommunen oder eine Prüfung aller neuen gesetzlichen Maßnahmen auf ihre Kinder- und Jugendfreundlichkeit. Wir müssen mehr finanzielle Mittel als bisher für die öffentliche Infrastruktur, für die Bildung, für Klima und Umweltschutz oder die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland aufbringen. Finanziert werden sollten diese Ausgaben vor allem durch eine zusätzliche Besteuerung sehr hoher Einkommen und durch Einsparungen an anderer Stelle wie Straßenbau oder Wirtschaftsförderung. Bei der Frage der Aufnahme neuer Schulden mit Blick auf die Erfordernisse zusätzlicher Staatsausgaben für eine gute Zukunft der Kinder und Jugendlichen sollte eine Haushaltsaufstellung unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohlvorrangs die Regel werden“, so Thomas Krüger weiter.

Der Kinderreport 2022 des Deutschen Kinderhilfswerkes, die Ergebnisse der repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2022 und eine Zusammenfassung des Kinderreports 2022 können unter www.dkhw.de/Kinderreport2022 heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 03.06.2022, gekürzt

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der Verein Kinderfreundliche Kommunen fordern zum heutigen Weltspieltag die Verbesserung der kommunalen Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen. Alle Kommunen in Deutschland sind nach Ansicht der beiden Organisationen aufgerufen, ihren planerischen und finanziellen Handlungsspielraum zu nutzen, um die Gegebenheiten vor Ort konkret zu verbessern. Möglichkeiten dazu sind beispielsweise kommunale Spielflächenkonzepte, der Ausbau von Naturerfahrungsräumen und eine bessere Kooperation von Kitas und Schulen mit den Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit vor Ort. Bei allen Maßnahmen müssen die Kinder und Jugendlichen bereits in die Planungen einbezogen werden und echte Mitsprachrechterechte erhalten. Da ohne weitere finanzielle Unterstützung der Kommunen diese vielfältigen Aufgaben kaum zu bewältigen sind, fordern das Deutsche Kinderhilfswerk und der Verein Kinderfreundliche Kommunen an dieser Stelle deutlich stärkere Anstrengungen von Bund und Ländern.

„Grüne Spiel- und Freiräume sind für ein gesundes Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen in den Kommunen besonders wichtig. Gleichzeitig können zum Kinderspiel geeignete Flächen wie Naturerfahrungsräume einen wichtigen Beitrag für das Stadtklima und den Erhalt der Biodiversität leisten. Die Bedeutung der sozialen Stadtnatur ist daher stärker als bisher zu berücksichtigen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Bund und Länder sind hier aufgerufen, die Kommunen durch umfangreiche Beratungsmöglichkeiten und entsprechende finanzielle Hilfen dazu zu befähigen, innerstädtische Naturerfahrungsräume einzurichten und dauerhaft zu betreiben.“

„Für eine bessere Qualität von Spielräumen braucht es in jeder Kommune beteiligungsorientierte Spielflächenkonzepte, die sowohl klassische Spielplätze als auch alle anderen Spiel- und Freiflächen, Wegeverbindungen wie Rad- und Schulwege, Stadtplätze, Sportanlagen sowie Spielstraßen in den Blick nehmen. Ein hierfür geeignetes Instrument ist die Spielleitplanung, welche die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen partizipativ herausarbeitet und in die Stadtentwicklung integriert. Dabei sind auch die Länder in der Pflicht, ihre Kommunen finanziell zu unterstützen sagt Dominik Bär, Geschäftsführer des Vereins Kinderfreundliche Kommunen e.V. „Zudem sollten über die Städtebauförderung die Kinderrechte noch stärkeren Einzug in Bauvorhaben erhalten. Elemente der bespielbaren Stadt oder die Sicherung von Freizeitwegen der Kinder sind daher beim Stadtumbau konsequent zu berücksichtigen. Außerdem sollten die Bundesländer Spielraumgesetze erlassen, die eine kommunale Flächenbevorratung für Spielflächen vorschreiben.“

Der Weltspieltag 2022 wird deutschlandweit zum 15. Mal ausgerichtet. Zum Weltspieltag sind Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine beispielgebende oder öffentlichkeitswirksame Aktion durchzuführen – egal ob Spiel-, Beteiligungs- oder Protestaktion. Das Deutsche Kinderhilfswerk selbst schickt die Kinder zum Weltspieltag auf eine Entdeckungstour durch ihre Kommune, um ein Bild von ihrem Lieblingsort auf eine Postkarte zu malen oder ein Foto des Ortes zu machen. Diese Postkarte oder das Foto können die Kinder anschließend an einen Freund oder eine Freundin schicken oder überreichen, und damit zum gemeinsamen Entdecken und Spielen einladen. Zudem sollen die Postkarten und Fotos in den sozialen Medien unter dem #WSTLieblingsort gepostet oder direkt ans Deutsche Kinderhilfswerk geschickt werden. Die besten Veröffentlichungen und Einsendungen werden mit kleinen Preisen belohnt. Unterstützt wird der Weltspieltag vom Kinder- und Familienradio Radio TEDDY. Botschafter des Weltspieltags 2022 ist der Fernsehmoderator und Autor Ralph Caspers. Die Schirmherrschaft über den Weltspieltag hat die Kinderkommission des Deutschen Bundestages übernommen. Weitere Informationen unter www.weltspieltag.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 28.05.2022

Die Erwachsenen in Deutschland messen dem Draußenspielen und dem Draußensein von Kindern weiterhin sehr große Bedeutung bei. Rund zwei Drittel (65 Prozent) der Erwachsenen geben an, dies äußerst wichtig zu finden, weitere 30 Prozent halten es für sehr wichtig, 3 Prozent für wichtig. Die Kinder und Jugendlichen sehen das anders: Nur 11 Prozent finden dies äußerst wichtig. 29 Prozent ist das Draußensein sehr wichtig, 32 Prozent ist dies wichtig. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle repräsentative Umfrage des Politik- und Sozialforschungsinstituts Forsa unter Kindern und Jugendlichen im Alter von 10 bis 17 Jahren und Erwachsenen im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich des Weltspieltages am 28. Mai. Der Weltspieltag steht in diesem Jahr unter dem Motto „Wir brauchen Spiel und Bewegung – draußen und gemeinsam“.

Während der Corona-Pandemie konnten zeitweise viele Freizeitaktivitäten draußen nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, zum Beispiel das Spielen auf Spielplätzen, der Sport im Verein oder das Treffen von Freunden draußen. Vor diesem Hintergrund wurden die Kinder und Jugendlichen gefragt, inwieweit sich für sie der Stellenwert des Draußenseins seit Beginn der Pandemie verändert hat. Für 24 Prozent der Befragten ist es seit der Corona-Pandemie wichtiger geworden, sich draußen aufzuhalten. Für 13 Prozent ist dies unwichtiger geworden. 62 Prozent konstatieren hier keinen Unterschied. Gleichzeitig meints knapp ein Drittel der Erwachsenen, dass Kinder und Jugendliche wegen der Corona-Pandemie gar nicht mehr so oft draußen sind (32 Prozent). Seltener wird das von den Kindern und Jugendlichen selbst so gesehen (14 Prozent).

„Seit der Corona-Pandemie ist es für Kinder und Jugendliche wichtiger geworden, sich draußen aufzuhalten. Das unterstreicht die Wichtigkeit von schnell und eigenständig erreichbaren Frei- und Außenräumen für Kinder und Jugendliche, damit sie hier nicht ausgebremst werden. Insbesondere in der Stadt- und Raumplanung und ebenso in der Bau- und Verkehrsplanung müssen die Belange von Kindern und Jugendlichen besser berücksichtigt werden. Das gilt auch für entsprechende Freiräume im immer stärker institutionalisierten und organisierten Alltag von Kindern. Es braucht vor allem in den Schulalltag integrierte Angebote, die das Spielen bzw. den Aufenthalt im Freien ermöglichen, vor allem im Rahmen von Ganztagsschulen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Ansonsten laufen wir Gefahr, dass eine Generation von Stubenhockern heranwächst. Am besten ist es natürlich, wenn Kinder ihre Zeit draußen in der Natur verbringen. Zahlreiche Studien stellen fest, dass die Distanz zur Natur auch bei Kindern immer größer wird. Wir wissen aber gleichzeitig, dass der Aufenthalt in der Natur zum Wohlbefinden beiträgt. Kinder brauchen deshalb eine naturnahe Gestaltung von für sie ausgewiesenen Spielflächen, darüber hinaus aber auch grüne Wegeverbindungen, bespielbare Grünflächen sowie naturbelassene Streifräume wie Wälder und Bachläufe. Es sollte für Kinder von klein auf selbstverständlich sein, Zeit in der Natur zu verbringen. Und dies nicht nur beim Wochenendausflug ins Grüne, wenn ausreichend Zeit besteht, entsprechende Wege gemeinsam mit der Familie zurückzulegen. Sondern auch im städtischen Alltag, also im unmittelbaren, eigenständig erreichbaren Aktionsraum der Kinder und Jugendlichen“, so Hofmann weiter.

Rund die Hälfte der Erwachsenen (54 Prozent) meint, dass Kinder und Jugendliche manchmal nicht draußen spielen bzw. sich nicht draußen aufhalten können, weil es dafür nicht genug Möglichkeiten in ihren Wohnumgebungen gibt. 37 Prozent sehen den Grund dafür im zu gefährlichen Straßenverkehr, 36 Prozent meinen, dass Kinder und Jugendliche häufig nicht genug Zeit haben, um draußen zu spielen.

34 Prozent der Kinder und Jugendlichen sagen, dass sie häufig keine Zeit haben, um draußen zu spielen bzw. Zeit zu verbringen. 26 Prozent meinen, dass es in ihrer Nachbarschaft keine anderen Kinder bzw. Jugendlichen zum Spielen oder Zeit verbringen draußen gibt.

Auf die Frage, welche Maßnahmen es Kinder und Jugendlichen am ehesten erleichtern würden, draußen zu spielen bzw. Zeit zu verbringen, nennen knapp drei Viertel der Erwachsenen (71 Prozent) mehr Spiel- bzw. Aufenthaltsorte, die sich in Wohnnähe befinden (z.B. ein Spielplatz oder eine Wiese). Zwei Drittel meinen, dass die Einrichtung von naturbelassenen Flächen im Wohnumfeld, sogenannte Naturerfahrungsräume (66 Prozent) sowie in den Schulalltag integrierte Angebote, die das Spielen bzw. den Aufenthalt im Freien ermöglichen (64 Prozent), zu einer Verbesserung der Situation der Kinder und Jugendlichen führen würden. 54 Prozent halten kürzere und schnellere Wege zu Orten, wo man gut draußen spielen bzw. draußen sein kann (z.B. kostenloser öffentlicher Nahverkehr oder sichere Radwege) als geeignete Maßnahme, 45 Prozent meinen dies von mehr verkehrsberuhigten Bereichen.

Danach gefragt, welche Dinge ihnen das Spielen bzw. das Zeitverbringen draußen erleichtern würden, nennen 32 Prozent der Kinder und Jugendlichen kürzere und schnellere Wege zu Orten, wo man gut draußen spielen bzw. draußen sein kann (z.B. kostenloser öffentlicher Nahverkehr oder sichere Radwege). Jeweils 27 Prozent wünschen sich mehr naturbelassene Flächen im Wohnumfeld, wo man spielen oder sich aufhalten kann sowie mehr Spiel- bzw. Aufenthaltsorte, die sich in Wohnnähe befinden (z.B. ein Spielplatz oder eine Wiese). 21 Prozent sagen, dass mehr Angebote in der Schule, die das Spielen bzw. den Aufenthalt im Freien ermöglichen, vor allem im Rahmen von Ganztagsschulen, ihnen das Draußensein erleichtern würden.

Für die repräsentative Umfrage zum Weltspieltag 2022 wurden vom Politik- und Sozialforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes deutschlandweit 1.017 Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 17 Jahren und 1.031 Erwachsene befragt. Die statistische Fehlertoleranz liegt bei +/- drei Prozentpunkten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 27.05.2022

LSVD fordert Ende der Diskriminierung schwuler und bisexueller Männer und trans* Personen

Heute ist Weltblutspendetag. Noch immer werden schwule und bisexuelle Männer in Deutschland bei der Blutspende diskriminiert. Sie dürfen in Deutschland nur Blut spenden, wenn sie in den letzten vier Monaten keinen neuen und nicht mehr als einen Sexualpartner hatten. Transgeschlechtliche Menschen werden grundlos gesondert als sexuelle Risikogruppe aufgeführt. Dazu erklärt Alfonso Pantisano aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Homo- und bisexuelle Männer dürfen bei der Blutspende nicht länger diskriminiert werden. Noch immer wird in der Hämotherapierichtlinie Sex unter Männern als per se riskanter definiert als heterosexueller Sexualverkehr. Das Risiko einer Infektion bemisst sich jedoch nicht nach dem Geschlecht der Sexualpartner*innen, sondern danach, ob das Sexualverhalten riskant ist. HIV-Neuinfektionen bei homo- und bisexuellen Männern gehen seit Jahren deutlich zurück, während die Zahlen bei heterosexuellen Männern kontinuierlich steigen. Wenn man die diskriminierende Logik der gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Bundesärztekammer, Robert Koch-Institut, Paul-Ehrlich-Institut und Bundesgesundheitsministerium konsequent weiterdenkt, müssten eigentlich heterosexuelle Männer als Risikogruppe definiert und von der Blutspende zurückgestellt werden. Unverständlich ist auch, dass die Richtlinie trans* Personen grundlos als eigene Risikogruppe nennt. Wir erwarten von der Ampelregierung, dass sie die im Koalitionsvertrag versprochene Abschaffung der Diskriminierung nun zügig umsetzt.

Die Änderungen der Hämotherapierichtlinie im letzten Herbst haben zwar endlich die willkürliche zwölfmonatige Enthaltsamkeitsregelung für homo- und bisexuelle Männer gestrichen. Die Ungleichbehandlung jedoch bleibt: Während heterosexuelle Männer, die mehrere Sexualpartnerinnen haben, Blut spenden dürfen, gilt für schwule und bisexuelle Männer vier Monate vor der Spende eine Pflicht zur Enthaltsamkeit bzw. Monogamie: Sex mit einem neuen oder mit mehr als einem Sexualpartner führt zum Ausschluss von der Blutspende.

Zielführender als eine am Geschlecht der Sexualpartner*innen orientierte Risikogruppenbildung wäre die Beurteilung des individuellen sexuellen Risikoverhaltens. Die hierfür erforderlichen Fragebögen sind längst entwickelt und liegen in den Schubladen der oben zitierten Arbeitsgruppe. Studien dieser Arbeitsgruppe haben ergeben, dass diese Fragebögen sogar eine höhere Sicherheit der Blutspenden gewährleisten als die bisherige Risikogruppenbildung. Ihr Einsatz scheitert jedoch an der Befürchtung, dass Spendenwillige durch zu intime Fragen von der Blutspende abgeschreckt werden könnten. Diese Befürchtung kann jedoch nicht die fortdauernde Diskriminierung und Stigmatisierung schwuler und bisexueller Männer zur Folge haben! Erforderlich und nachweislich wirksam sind dagegen Aufklärung und Information der Spendenden über sexuelles Risikoverhalten.

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Ein Blick in andere Länder, die Schwule und bisexuelle Männer bei der Blutspende nicht mehr diskriminieren, lohnt sich, denn in Bulgarien, Italien, Portugal, Brasilien, England, Ungarn, Argentinien, Bhutan, Bolivien, Chile, Costa Rica, Kolumbien, Lettland, Mexiko, Peru, Polen, Russland, San Marino und Südafrika gibt es bei der Blutspende keinen generellen Ausschluss aufgrund der sexuellen Orientierung.

LSVD-Dossier „Diskriminierung bei der Blutspende“

Blutspendeverbot abschaffen – Stellungnahme des LSVD zu den Fraktionsanträgen von FDP und Bündnis 90/ Die Grünen

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 14.06.2022

Auf ihrer halbjährlichen Delegiertenversammlung in Köln hat die Nationale Armutskonferenz (nak) einen konsequenten und beteiligungsorientierten Neustart mit dem Bürgergeld eingefordert. In der Nationalen Armutskonferenz vernetzen sich Wohlfahrts-, Sozial- und Fachverbände der Sozialen Arbeit, Gewerkschaften und Initiativen aus der Selbstorganisation von Menschen mit Armutserfahrung.

„Das Bürgergeld muss einen konsequenten Bruch mit dem autoritären Hartz-IV-System vollziehen“, so Jürgen Schneider, Mitglied des Koordinierungskreises der nak und selbst leistungsberechtigt in der Grundsicherung. „Im Koalitionsvertrag stehen sanfte Worte wie ‚Soft Skills‘ und ‚Augenhöhe‘. Es ist völlig unklar, was das bedeuten soll. Nötig sind klare Neuregelungen, die das Machtgefälle in den Jobcentern auflösen.“

Für die Leistungsbeziehenden sei Ohnmacht im Umgang mit den Behörden eine alltägliche Erfahrung. „Hier die sogenannten Hilfebedürftigen – dort die Helfenden, die angeblich genau wissen, was die Leute brauchen. Diese Entmündigung steht weiter in den politischen Papieren.“ Zwar solle es jetzt Kompetenzermittlungsverfahren geben, Sanktionen würden abgemildert und Vereinbarungen länger mit den Leistungsberechtigten diskutiert. „Aber letztlich bleibt es dabei: die Leistungsberechtigten bleiben Objekte der Sozialleistung und werden nicht als Subjekte ihres eigenen Handelns und ihres eigenen Lebensweges respektiert.“

Wie schwer es den politischen Entscheider:innen falle, umzudenken, sehe man an der Weigerung, Regelsätze endlich realistisch zu ermitteln oder Sanktionen ganz aufzugeben. „Die Perspektive der Leistungsberechtigten kommt überhaupt nicht vor“, erklärt Heike Wagner, die mit der „AG Grundsicherung“ der nak ein Positionspapier zur Stärkung der Selbstorganisation erarbeitet hat. „Im Krankenversicherungssystem zum Beispiel sind ganz selbstverständlich Mittel für die Selbsthilfe vorgesehen. Für Arme und Erwerbslose gibt es keine gesetzlich abgesicherte und finanzierte Form von Selbsthilfe und Selbstorganisation. Strukturen der Selbstorganisation ermöglichen es von Armut Betroffenen, nicht vereinzelt, sondern gemeinsam mit anderen ihre Interessen wahrzunehmen.“

Daher fordere die nak, einen gewissen Prozentsatz des Budgets der Jobcenter für die Förderung der Selbstorganisation zur Verfügung zu stellen. Auch auf die Ankündigung der Ampelkoalition, in der Armuts- und Reichtumsberichterstattung die Sichtweise von Betroffenen zu berücksichtigen, müsse ein konkreter und selbstbestimmter Einbezug von Menschen mit Armutserfahrung folgen. „Hierzu ist die Nationale Armutskonferenz die richtige Ansprechpartnerin. Auf unserem „Treffen der Menschen mit Armutserfahrung“ am 21. und 22. September dieses Jahres werden wir gezielt politische Akteur:innen aufsuchen, um unsere Sichtweise darzustellen und die Berücksichtigung unserer Interessen einzufordern.“

Wagner: „Die Vorbereitungen für das ‚Treffen der Menschen mit Armutserfahrung‘ starten Ende Juni mit verschiedenen Workshops. Gerade in Zeiten von Energiepreissteigerungen und Klimakatastrophe muss ein sozialer und ökologischer Neustart gelingen. Dabei wollen wir die Interessen einkommensarmer Menschen aktiv vertreten. Alle, die beim ‚Treffen der Menschen mit Armutserfahrung‘ mitwirken und sich an der Vorbereitung beteiligen wollen, sind herzlich zur digitalen Auftaktveranstaltung am 30. Juni von 14 bis 15:30 Uhr eingeladen.“

Die Positionen der nak, den Einladungslink für die Auftaktveranstaltung und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der nak:

https://www.nationale-armutskonferenz.de/

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz c/o Diakonie Deutschland vom 15.06.2022

Neue Studie illustriert die höchst angespannte Situation in Deutschlands Kitas.

Der aktuelle Kita-Bericht des Paritätischen Gesamtverbandes, der auf einer Befragung von über 1000 Kindertageseinrichtungen aus dem gesamten Bundesgebiet basiert, illustriert die höchst angespannte Situation in Deutschlands Kitas: Arbeitsbelastung und Rahmenbedingungen während der Pandemie sowie vielerorts unzureichende Personalschlüssel und teilweise mangelhafte Ausstattung erschweren es, den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden und führen zu einer hohen Unzufriedenheit bei den pädagogischen Fachkräften. Nach der Studie verhindert der anhaltend hohe Fachkräftemangel bundesweit in jeder zweiten Kindertageseinrichtung, dass Kapazitäten vollständig ausgeschöpft werden. Der Paritätische fordert angesichts der alarmierenden Befunde konzertierte Anstrengungen aller politischen Ebenen zur Qualitätsentwicklung und Fachkräftegewinnung.

Erstmals untersucht wurde mit der Studie auch der Zusammenhang mit der sozialräumlichen Lage der Kindertageseinrichtungen. Der Befund: Unabhängig von der Pandemie fehlt es insbesondere für Kitas in benachteiligten Sozialräumen an gezielter Unterstützung. “Die Fachkräfte vor Ort leisten Tag für Tag Enormes unter vielerorts wirklich schweren Bedingungen. Gerade dort, wo viele Kinder in Armut aufwachsen oder auf besondere Unterstützung angewiesen sind, klagen auch die Kitas über schlechtere Ausstattung. Hier braucht es dringend gezielte und bessere Unterstützung”, fordert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Insgesamt gehen 60 Prozent der Teilnehmenden an der Befragung davon aus, dass sie mit dem gegenwärtigen Personalschlüssel den Bedürfnissen der Kinder nicht gerecht werden können. Kindertageseinrichtungen in benachteiligten Sozialräumen sind davon besonders betroffen. Defizite belegt der Bericht dabei unter anderem im Bereich der Sprachförderung: Je höher die sozialräumliche Benachteiligung, desto größer ist die Zahl der Kinder mit Unterstützungsbedarf bei der sprachlichen Bildung. Gleichzeitig könne dieser Bedarf mit dem gegenwärtigen Personalschlüssel überwiegend nicht gedeckt werden.

Strukturelle Defizite werden nicht nur bei den Personal-Schlüsseln, sondern u.a. auch im Bereich der Kita-Finanzierung ausgemacht. Neu- und Ersatzanschaffungen seien kaum selbstverständlich. Mehr als ein Drittel der Teilnehmenden gibt zudem an, dass die vorgesehenen Finanzmittel nicht ausreichen, um die Kinder mit einer ausgewogenen Ernährung zu versorgen. “Die Befunde des Kita-Berichts sind erschütternd. Es ist schon ein Armutszeugnis, wenn es uns in diesem reichen Land nicht gelingt, jedem Kind eine gesunde Mahlzeit, bestmögliche Förderung in der individuellen Entwicklung und eine möglichst unbeschwerte Kindheit zu ermöglichen”, so Schneider.

Zur Studie:
Der Kita-Bericht des Paritätischen erscheint inzwischen zum zweiten Mal. Die Studie gibt detaillierte Einblicke zum Stand der Qualitätsentwicklung und der praktischen Umsetzung des so genannten Gute-Kita-Gesetzes. Die Umfrage wurde gemeinsam mit Wissenschaftler*innen der Universität Osnabrück ausgewertet. Defizite wurden in allen Handlungsfeldern der frühen Bildung, Erziehung und Betreuung festgestellt. Insgesamt haben 1.171 Personen aus unterschiedlichen Kindertageseinrichtungen vollständig teilgenommen. Damit erfasst die Umfrage ein Fünftel aller Paritätischen Kindertageseinrichtungen in Deutschland. Die Teilnehmenden an der Umfrage kommen aus dem gesamten Bundesgebiet.

Dokumente zum Download

Paritätischer Kita-Bericht 2022 (4 MB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 12.06.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 28. Juni 2022

Veranstalter: Organisiert von INKOTA, FIAN, Agrar Koordination und Forum Umwelt und Entwicklung

Ernährungsarmut stellt in Deutschland ein großes Problem dar. Millionen von Menschen fehlen die finanziellen Mittel oder Fähigkeiten, um sich gesund und ausgewogen zu ernähren. Derzeit rapide steigende Kosten für Energie und Lebensmittel verschärfen die Situation besonders für  einkommensschwache Haushalte weiter. Eine öffentliche Debatte findet hingegen bislang unzureichend statt.

Was sind die Auswirkungen der aktuellen Preisentwicklungen? Wie kann die Ernährungsstrategie der Ampelkoalition ein gesundes sowie sozial und ökologisch gerechtes Ernährungssystem fördern? Welche politische Maßnahmen brauchen wir, um insbesondere gefährdete oder betroffene Personen in den Fokus zu nehmen?

Wir diskutieren gemeinsam mit:

  • Martin Rücker – freier Journalist und Autor des Buches „Ihr macht uns krank“
  • Renate Künast, MdB – Sprecherin für Ernährungspolitik, Bündnis 90/Die Grünen
  • Helena Kilian-Steinhaus – Gründerin, Sanktionsfrei e.V.
  • Georg Janßen (angefragt) – Bundesgeschäftsführer, AbL e.V.

Moderation: Tanja Busse

Anmelden können Sie sich hier.

Termin: 30. Juni 2022

Veranstalter: AWO Bundesverband e. V.

Ort: Berlin

Die AWO verfolgt das Ziel, mehr Geschlechtergerechtigkeit in den eigenen  Strukturen zu erreichen und Vielfalt im AWO  Haupt- und Ehrenamt zu stärken. Das ESF-Gleichstellungsprojekt „Vielfaltsbewusst in  Führung. Mit Diversity Management Potentiale  erkennen, Strukturen verändern, Personal  gewinnen und binden“ (ViF) liefert konkrete  Anknüpfungspunkte, wie das gelingen kann. An den beiden Modellstandorten Westliches Westfalen und Schwaben wurden in einem intensiven  partizipativen Arbeitsprozess AWO-spezifische  Diversity-Konzepte entwickelt. Dazu gehören  Leitbilder vielfaltsbewusster Führung sowie  Standards vielfaltsbewusster Personalgewinnung  und -entwicklung mit konkreten Maßnahmen für  die Umsetzung. Führungskräften kommt dabei als  Entscheidungsträger*innen und  Personalverantwortlichen eine besondere  Verantwortung zu. Die Abschlusstagung bietet  Interessierten aus der AWO und anderen Verbänden der Sozialwirtschaft sowie der  Fachöffentlichkeit insgesamt Gelegenheit:

  • Einblicke in die Ergebnisse und  Erfahrungswerte aus dem ViF-Projekt zu  gewinnen,
  • sich mit Schwerpunktthemen im Bereich  vielfaltsbewusster Führung,  Personalgewinnung und -entwicklung auseinanderzusetzen,
  • Kenntnisse und Bewusstsein für Aspekte  gesellschaftlicher Vielfalt zu erweitern,
  • die eigene Vielfaltskompetenz zu stärken und
  • Impulse für den eigenen Verbands- und Arbeitskontext mitzunehmen.

Das Programm, weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Die AGF begleitet mit Expertengesprächen und Empfehlungspapieren den Prozess der Umsetzung der „Europäischen Garantie für Kinder“. Zu dem sich in Erarbeitung befindlichen Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ hat die AGF Empfehlungen zu zwei weiteren Themenbereichen vorgelegt.

Die aktuellen Empfehlungen befassen sich mit den Themen „Frühkindliche Betreuung, Bildung, Erziehung und Inklusion“ sowie „Angemessener Wohnraum“. Sie finden sich in einem integrierten Papier (Seiten 3ff und 21ff), das auch die bereits erschienenen Themen „Gesunde Ernährung“ und „Gesundheitsversorgung“ umfasst.

Zum Hintergrund: Am 14. Juni 2021 haben die EU-Mitgliedstaaten eine „Europäische Garantie für Kinder“ (Child Guarantee) beschlossen. Ziel der Child Guarantee ist es, „soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen, indem der Zugang bedürftiger Kinder zu einer Reihe wichtiger Dienste garantiert wird, und dadurch auch einen Beitrag zum Schutz der Kinderrechte durch die Bekämpfung von Kinderarmut und die Förderung von Chancengleichheit zu leisten.“

Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen begrüßt die Initiative und sieht in ihr eine Chance, den Kampf gegen Kinder- und Familienarmut in Deutschland und Europa zu verstärken. Von der Bundesregierung erwartet die AGF, dass der zu erstellende Nationale Aktionsplan substanzielle Fortschritte in den einzelnen Themenbereichen für die Teilhabemöglichkeiten von benachteiligten Kindern anstößt. Grundlage müssen die Zielstellungen der Child Guarantee vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in Deutschland sein. Dies bedeutet, dass der Aktionsplan gegebenenfalls über die in der Kindergarantie genannten Einzelforderungen hinausgehen muss, um deren Grundziele zu erreichen.

Die Empfehlungen der AGF liegen in deutscher und englischer Sprache vor.

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  • Leiter:in Verwaltung (w/m/d) im Bundesforum Männer e.V. (80 %)
  • Referent:in (w/m/d) Verbandsinterne Kommunikation im Bundesforum Männer e.V. (75 %)
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  • Praktikant:in (w/m/d) im Bundesforum Männer e.V. (Bewerbungen sind nicht fristgebunden und können laufend eingesendet werden)

Das Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V. ist ein 2010 gegründeter bundesweiter Dachverband von Akteur:innen im Feld der Jungen-, Väter- und Männerarbeit. Unsere Kernaufgaben als Nichtregierungsorganisation sind politische Interessenvertretung und fachliche Vernetzung. Wir gestalten Gleichstellungspolitik auf Bundesebene. Dabei richten wir das Augenmerk auf die Anliegen von Jungen, Männern und (Groß-)Vätern und die Konflikte, die sich aus den eigenen und den gesellschaftlich verankerten Männlichkeits- und Geschlechterbildern ergeben.

Auch wenn wir ein Interessenverband für Jungen, Männer und Väter sind, liegt uns viel an einem diversen Team. Wir freuen uns deshalb ausdrücklich über Bewerbungen von Menschen jeglichen Geschlechts, Alters, kulturellen Hintergrundes und sexueller Orientierung. Auch Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sind uns willkommen.

Zu den Stellenangeboten des Bundesforum Männer e.V.

Nutzen Sie Ihre Vergangenheit als Ausrede? Oder sehen Sie es als Stärke, dass Sie immer wieder  aufgestanden sind und weitergemacht haben? 

In den vergangenen zwei Jahren hat die ganze Welt  den Atem angehalten. Jeder Mensch auf der Erde  hat die Pandemie auf unterschiedliche Art und  Weise erlebt. Egal welche Erfahrungen wir mit der  Pandemie gemacht haben, sie bleibt ein Stück unserer aller Leben. Wie können wir unsere  Vergangenheit reflektieren, daraus nützliche  Schlüsse ziehen, um gestärkt daraus  hervorzugehen? Wir möchten Ihnen in diesem  Workshop Werkzeuge an die Hand geben, damit Sie genau diese wertvollen persönlichen Erfahrungen  bei sich freilegen und mit anderen teilen können.  Außerdem tauschen wir mit Ihnen nützliche Tipps  und Tricks aus, wie Sie Ihre Erfahrungen als Stärke  einsetzen können. Darüber hinaus teilen wir mit  Ihnen das japanische Geheimnis über dem Umgang mit Ihrer Vergangenheit.

In diesem Online-Workshop werden wir zusammen mit Ihnen u.a. folgende Themen beleuchten:
Wie kommuniziere ich mit anderen? Wie spreche  ich mit mir selbst? Erlaube ich mir selbst Ruhepausen? Was ist Stress und wie gehe ich effizient damit um? Wie nutze ich meine Vergangenheit um andere Menschen zu stärken? Wie werde ich zu einem Menschen, der positiv in die Zukunft blickt? Wie nutze ich Krisen als  Chancen für mein persönliches Wachstum?

Den Flyer und weitre Informationen finden sie hier.

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Familien in der Sozialversicherung: keine neuen Gerechtigkeitsprobleme schaffen!

Berlin, 24.05.2022 – Das BVerfG hat für morgen einen Senatsbeschluss angekündigt, der die Verfassungsbeschwerden über eine beitragsseitige Entlastung von Familien in der Sozialversicherung beinhaltet. Das ZFF und der AWO Bundesverband haben sich die letzten Jahre intensiv mit dem Problem des generativen Beitrags in der Sozialversicherung auseinandergesetzt. Sie kommen jedoch zum Schluss, dass eine Entlastung auf der Beitragsseite der falsche Weg ist.

Eltern übernehmen für die Sozialversicherung eine doppelte Rolle: Sie entrichten Sozialversicherungsbeiträge und erbringen mit ihren Erziehungsleistungen einen „generativen Beitrag“, indem sie die künftige Generation der Beitragszahler*innen großziehen. Gleichzeitig kommt es für sie aber zu einer spezifischen Benachteiligung im lohn- und beitragsorientierten Sozialversicherungssystem: Viele Eltern müssen ihre Erwerbstätigkeit wegen der Kindererziehung einschränken, so dass die Höhe der abgeführten Beiträge niedriger ist, als bei kinderlosen Versicherten. Aus niedrigen Beiträgen resultieren im lohn- und beitragsorientierten System der Sozialversicherung allerdings geringere zukünftige Leistungen.   

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Familien leisten durch die Erziehung von Kindern einen enormen Beitrag zum Funktionieren der sozialen Sicherungssysteme. Wir sehen aber auch, dass eine Entlastung auf der Beitragsseite der falsche Weg ist, um Familien gerecht zu werden. Unserer Ansicht nach ist das System der Sozialversicherung nicht alleine dazu da, Beiträge zu erheben, sondern Leistungen für die Versicherten bereitzustellen. Diese Leistungen gilt es zu erhalten und an einigen Stellen auszubauen. Und nicht durch massive Beitragseinbußen, die ein Absenken von Beitragspflichten vermutlich zur Folge hätte, zu gefährden.“

Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, ergänzt: „Den besonderen Belastungen und Benachteiligungen von Versicherten mit Kindern auf der Leistungsseite müssen wir besser als bisher gerecht werden. Dazu gehören für uns eine bessere Anerkennung der Kindererziehungszeiten oder der Pflege von Angehörigen in der gesetzlichen Rentenversicherung durch eine Finanzierung aus Steuermitteln – außerdem muss der Familienlastenausgleich außerhalb der Sozialversicherung in Form einer Kindergrundsicherung endlich „vom Kopf auf die Füße“ gestellt werden. Der Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und FDP macht hier die richtigen Vorschläge. Setzen wir diese so schnell wie möglich um!“

 

Der AWO Bundesverband und das ZFF haben im Sommer 2019 eine Erklärung unter dem Titel „Für einen Ausbau der Leistungen zur Kinderziehung“ veröffentlicht. Darin gehen wir intensiv darauf ein, warum eine Entlastung auf der Beitragsseite zu neuen Gerechtigkeitsproblemen führen würde und welche Lösungswege sich aus unserer Sicht anbieten.