Kategorien
Archiv Pressemitteilung

Elternschutz nach der Geburt: Partnerschaftlichkeit von Anfang an!

Berlin, 07.06.2021Anlässlich der heutigen Anhörung des Familienausschusses im Deutschen Bundestag begrüßt das Zukunftsforum Familie (ZFF) den Vorschlag zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Elternschutz für den zweiten Elternteil nach der Geburt und fordert dessen zügige Umsetzung.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. schlägt vor, das Mutterschutzgesetz zu einem Elternschutzgesetz weiterzuentwickeln. Zentral soll ein Rechtsanspruch auf Elternschutz, also eine bezahlte Freistellung von zehn Arbeitstagen für den zweiten Elternteil oder eine soziale Bezugsperson, unmittelbar nach der Geburt des Kindes eingeführt werden. Analog zum Mutterschaftsgeld soll dem zweiten Elternteil während der Freistellung ein Lohnersatz von 100 Prozent zustehen, um allen Familien den finanziellen Spielraum zu geben, den Elternschutz auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Daneben sieht der Antrag ein Rückkehrrecht auf den früheren Arbeitsplatz sowie ein Diskriminierungs- und Kündigungsverbot im Zusammenhang mit dem Elternschutz vor.

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des ZFF, erklärt dazu: „Junge Eltern wollen Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlicher aufteilen, sie brauchen von Anfang an entsprechende Rahmenbedingungen. Ein Elternschutz von zehn Arbeitstagen bei 100 Prozent Lohnausgleich ist ein wichtiger Baustein für Väter oder den zweiten Elternteil, um sich ab der ersten Lebenswoche in die familiäre Kinderbetreuung einzubringen und die Mutter in dieser besonderen Zeit zu unterstützen. Die Regelung hat aus Sicht des ZFF das Potential, auch längerfristige partnerschaftliche Wirkung zu entfalten und kann u.a. einen Anreiz für eine längere Elternzeit des zweiten Elternteils darstellen.“

Nöhring ergänzt: „Um Familien bei einer gleichberechtigten Aufteilung von Betreuung und Erziehung von Kindern zu unterstützen, braucht es nachhaltige Reformschritte, die an die Zeit des Mutter- bzw. Elternschutzes anschließen. Wir setzen uns daher für eine Ausdehnung der Partnermonate beim Elterngeld ein. Darüber hinaus müssen wir gerade einkommensschwache Eltern dabei unterstützen, ohne finanzielle Nöte in ihr Familienleben zu starten. Das ZFF fordert, das Basis-Elterngeld als Familienförderleistung nicht wie bislang auf Transferleistungen anzurechnen. Daneben muss die Lohnersatzrate, gerade bei kleinen Einkommen, erhöht werden. Nur so schaffen wir es, allen Eltern Angebote für eine partnerschaftliche Familienorganisation zu machen!“

Alexander Nöhring ist heute als Sachverständiger bei der Sitzung des Familienausschusses geladen. Die öffentliche Anhörung wird zeitversetzt am 08. Juni um 17 Uhr unter www.bundestag.de übertragen.

Die Stellungnahme des Zukunftsforum Familie e.V. anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 07. Juni 2021 zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Zehn Tage Elternschutz zusätzlich einführen“ (Drs. 19/26979) finden Sie hier.

Kategorien
Archiv Aktuelle Hinweise

Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 07. Juni 2021

zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Zehn Tage Elternschutz zusätzlich einführen“ (Drs. 19/26979).

Die Stellungnahme finden Sie hier.

Kategorien
Archiv Pressemitteilung

Echtes Unterstützungsprogramm statt Aufholpaket und Leistungsdruck!

31.05.2021 – Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung im Familienausschuss des Bundestages begrüßt das Zukunftsforum Familie (ZFF) die Anstrengungen zur Unterstützung von Familien im Rahmen des „Aufholpaketes“, mahnt jedoch Nachbesserungen für eine niedrigschwellige Begleitung nach der Krise an. 

Im Rahmen des „Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung weiterer Gesetze“ soll ein Teil des von der Bundesregierung angekündigten „Corona-Aufholpaketes“ für Kinder und Jugendliche umgesetzt werden. Konkret betrifft dies die Zahlung eines einmaligen Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro pro Kind/Jugendlichem sowie den Wegfall des einmaligen Antrags auf Lernförderung bis Ende 2023. Außerhalb dieses Gesetzesvorhabens ist, über Programmaufstockungen oder durch Erhöhungen des Umsatzsteueranteils der Länder u. a. geplant, die Bundesprogramme „Sprach-Kitas“ und „Frühe Hilfen“ auszubauen, Ferien- und Wochenendfreizeiten für Kinder, Jugendliche und Familien zu stärken und Mehrgenerationenhäuser besser auszustatten.

Darüber hinaus sollen mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf die pandemiebedingten Ausweitungen und Flexibilisierungen des Pflegezeitgesetzes verlängert werden. Ebenso wird im Bundeskindergeldgesetz klargestellt, dass der Kinderzuschlag eventuell bestehende Unterhaltspflichten gegenüber dem Kind nicht mindert. 

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Kinder und Jugendliche sind in einem hohen Ausmaß von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen. Viele sind psychisch und physisch belastet, Lernrückstände werden immer größer und insbesondere armutsbetroffene Kinder und Jugendliche fühlen sich zunehmend abgehängt. Es ist gut und richtig, dass das geplante ‚Aufholpaket‘ ein Stück mehr Unterstützung bringt. Der Kinderfreizeitbonus und die Ausweitung der Lernförderung sind wichtige Schritte und auch die Ausweitung der Schulsozialarbeit, der Bundesprogramme ‚Sprach-Kitas‘ sowie ‚Frühe Hilfen‘, der Jugend- und Familienfreizeiten und der Mehrgenerationenhäuser sind enorm wichtig. Zudem wird Familien endlich vertraut, indem sie den Freizeitbonus selbst in die Hand bekommen und damit für sich entscheiden können, wie dieser am sinnvollsten für ihre Kinder und Jugendlichen eingesetzt wird.“

Altenkamp mahnt an: „Eine Milliarde für die Bekämpfung der Lernrückstände und eine Milliarde für den Rest, auf zwei Jahre verteilt – angesichts der Gesamtkosten zur Bewältigung der Krise sind das nur die Brosamen. Zudem geben uns Kinder und Jugendliche deutlich zu verstehen, dass Lernunterstützung nötig, aber bei weitem nicht ausreichend ist. Es muss jetzt auch darum gehen, Druck und Zukunftsängste abzubauen, sodass Kinder wieder Kinder und Jugendliche wieder Jugendliche sein können. Mit freien Zeiten, Phasen der Entspannung, offener Kinder- und Jugendarbeit, Familienbildung und weiterer niedrigschwelliger Begleitung und Unterstützung. Das muss jetzt im Fokus stehen, auch finanziell.“

Kategorien
Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 09/2021

AUS DEM ZFF

Angesichts der Ungerechtigkeiten, die sich in der Corona-Krise immer deutlicher in Bezug auf Kinder und Jugendliche zeigen, fordert das Zukunftsforum Familie (ZFF) dringend eine Neuausrichtung der Pandemiepolitik und kritisiert die fehlende Nachbesetzung der Leitung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Mit dem Sinken der Inzidenzen beginnen die Bundesländer mit der Wiederöffnung zahlreicher gesellschaftlicher Bereiche. Vielfach davon ausgenommen sind die Schulen, in etwa der Hälfte aller Bundesländern gibt es noch keine Rückkehr zum Normalbetrieb. Gleichzeitig zeigen sich die Folgen des Lockdowns für die physische und psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen immer deutlicher.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Lockerungen im Bereich der Gastronomie, für den Sommerurlaub oder Kulturveranstaltungen – all das sind wichtige Schritte der Öffnung nach dem Lockdown. Doch angesichts der nach wie vor geltenden Einschränkungen beim Schulunterricht wirkt dies sozial vollkommen unausgeglichen. Es kann nicht sein, dass es in über einem Jahr der Pandemie nicht gelungen ist, Lehrpläne zu entwickeln, die auf Wechselunterricht und digital ausgerichtetes Lernen reagieren, genügend Luftfilter in die Schulen zu bekommen und alternative Formen des Unterrichts zu finden. So verharren gut die Hälfte aller Bundesländer im kleinteiligen Wechselunterricht. In der Folge erleben wir, wie Kinder und Jugendliche zunehmend psychisch belastet sind, Familien an den Rand der Erschöpfung gelangen und insbesondere arme und armutsgefährdete Familien den Anschluss verlieren. Auch viele der niedrigschwelligen familienunterstützenden Angebote wie die Familienbildung, die in den vergangenen Monaten Unterstützung geleistet und Halt gegeben haben, können nach wie vor nicht zum Normalbetrieb zurückkehren.“

Altenkamp fordert daher: „Bei all dem entsetzt zusätzlich, dass die Bundesregierung es nicht für nötig hält, das Kinder- und Familienministerium nach dem Rücktritt von Franziska Giffey eigenständig nachzubesetzen Wir brauchen dringend eine Neubesetzung des Postens, um gerade jetzt Kindern, Jugendlichen und Familien eine starke Stimme zu geben! Eine der ersten Aufgaben der neuen Ministerin bzw. des neuen Ministers muss es sein, in einem Familiengipfel die bestehenden Probleme zu benennen und Lösungen zügig auf den Weg zu bringen. Dazu gehören die Aufrechterhaltung des Regelunterrichts, die Vorbereitung der Impfung von Jugendlichen, ein sozial ausgerichtetes Aufholprogramm – und nicht nur ein auf den Bildungsstand ausgerichtetes Aufholpaket –, die Festlegung guter Bildungsstandards für digital ausgerichtetes Lernen und die psycho-soziale Begleitung der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien bei der Bewältigung und Aufarbeitung der Krise. Sie alle haben unsere Gesellschaft in den vergangenen Monaten zusammengehalten, wir sind es ihnen mehr als schuldig!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 27.05.2021

Anlässlich des Frauengesundheitstages am 28. Mai fordert das Bündnis „Sorgearbeit fair teilen“ die Politik auf, sich für eine gerechtere Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern über den ganzen Lebensverlauf hinweg einzusetzen.

Das Zukunftsforum Familie (ZFF) ist einer von 13 Mitgliedsverbänden des im Sommer 2020 gegründeten zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Sorgearbeit fair teilen“. Dieses engagiert sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit und hat es sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für das Thema und die Auswirkungen des so genannten Gender Care Gap zu sensibilisieren.

Die Presseerklärung des Bündnisses finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Bündnis „Sorgearbeit fair teilen“ unter: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 26.05.2021

SCHWERPUNKT I: Internationaler Tag der Familie

In der heutigen Anhörung des Familienausschusses im Deutschen Bundestag zum Neunten Familienbericht der Bundesregierung – zwei Tage nach dem Internationalen Tag der Familie – unterstützt das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) eine Vielzahl der Vorschläge der zuständigen Sachverständigenkommission und fordert den Bundestag auf, diese zügig umzusetzen. 

Der Neunte Familienbericht zeigt, dass Eltern heute unter enormem Druck stehen, da sie steigende gesellschaftliche und persönliche Erwartungen erfüllen müssen. Insbesondere ist die Zeit, die sich Eltern für die Fürsorge ihrer Kinder nehmen (müssen), stark angestiegen und dies obwohl Mütter heute deutlich umfangreicher erwerbstätig sind als noch vor einigen Jahren. Dieser Trend verstärkt u. a. die soziale Ungleichheit zwischen den Familien. Die von der Sachverständigenkommission formulierten Handlungsempfehlungen reichen daher von Instrumenten der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit, über Bildungsgerechtigkeit bis hin zur Stärkung der wirtschaftlichen Stabilität von Familien. Auch Anpassungen verschiedener Rechtsbereiche stehen angesichts vielfältig werdender Elternschaft im Fokus.

Lisa Sommer, Referentin des ZFF, erklärt dazu: „Es liegt in öffentlicher Verantwortung, gute Rahmenbedingungen für Menschen zu schaffen, die Verantwortung für Kinder und Jugendliche übernehmen. Aus Sicht des ZFF gehört dazu ein gleichberechtigter Zugang zu Erwerbs- und Sorgearbeit für alle Geschlechter. Dafür sollten partnerschaftlichen Ansätze im Elterngeld weiter gestärkt und endlich ‚der Einstieg in den Ausstieg‘ des Ehegattensplittings gewagt werden. Letzteres setzt, wie auch steuerfreie Minijobs und die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartner*innen in der gesetzlichen Krankenversicherung, Anreize für eine asymmetrische Arbeitsteilung zwischen den Elternteilen. Daneben unterstützen wir die Vorschläge für eine gebündelte Leistung zur Absicherung von Kindern ausdrücklich! Es ist an der Zeit, die Familienförderung ‚vom Kopf auf die Füße‘ zu stellen und endlich durch eine sozial gerechte und auskömmliche Kindergrundsicherung zu ersetzen.“

Sommer ergänzt: „Angesichts der gesellschaftlichen Anforderungen, die Eltern unter Druck setzen, hätten wir auf mehr zeitpolitische Impulse seitens der Sachverständigenkommission gehofft. Aus Sicht des ZFF ist die partnerschaftliche Weiterentwicklung des Elterngelds nur ein Einstieg in Arbeitszeitkonzepte, die den familiären Sorgeverpflichtungen im Lebensverlauf Rechnung tragen. Eine Familienarbeitszeit mit teilweisem Lohnersatz bei einer Reduzierung der Arbeitszeit im Anschluss an die Elterngeldphase oder auch für eine Pflegephase wäre ein wichtiger weiterer Schritt.“

Lisa Sommer, familienpolitische Referentin beim ZFF, nimmt heute als Sachverständige an der öffentlichen Anhörung teil. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Deutschen Bundestages.

Die Stellungnahme des Zukunftsforum Familie e.V. anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages zum Neunten Familienbericht „Eltern sein in Deutschland – Ansprüche, Anforderungen und Angebote bei wachsender Vielfalt“ (Drs. 19/27200) finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 17.05.2021

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages teilt mit:

„Seit 1993 wird jährlich am 15. Mai in vielen Ländern der Internationale Tag der Familie als Gedenk- und Aktionstag der Vereinten Nationen begangen. Der Tag soll hervorheben, wie wichtig Familien als Grundlage für Staat und Gesellschaft sind und wie Familien von sozialen, ökonomischen und demographischen Entwicklungen betroffen sind. Die Vereinten Nationen haben den Internationalen Tag der Familie im Jahr 2021 unter das Motto ‚families and new technologies‘ gestellt.“

Die Vorsitzende der Kinderkommission, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, erklärt anlässlich des Internationalen Tages der Familie:

„Familien in all ihren Formen und Ausprägungen sind die Grundlage jeder Gesellschaft, weil in ihnen Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen. Kinder werden in Familien groß und dort auf ihr eigenes Leben vorbereitet. Deshalb ist es eine der grundlegendsten Aufgaben der Politik, Familien in all ihrer Vielfalt zu unterstützen und dadurch Kindern ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen.

Dazu gehört heute mehr denn je auch der Zugang zu neuen Technologien und ein verantwortungsvoller Umgang mit digitalen Medien. Die Digitalisierung ist in der Bildung bei der Wissensaneignung, beim Diskurs und Austausch mit anderen und für den Kontakt zu Freunden und Familienangehörigen seit Langem nicht mehr wegzudenken.

Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, welche Bedeutung neuen Technologien in einer Zeit zukommt, in der Familien und Kinder durch Kontaktbeschränkungen, Einschränkungen bei Schulen und Kitas sowie fehlende Freizeit- und Vereinsangebote ganz besonders belastet sind.

Auch wenn neue Technologien und digitale Medien wichtig sind, ersetzen sie nicht die persönlichen Kontakte mit Familienangehörigen, in der Schule, im Freundeskreis und am Arbeitsplatz. Auch das zeigen die Erfahrungen in der Corona-Pandemie.

Deshalb ist es gerade im Sinne der Familien und Kinder wichtig, dass passgenaue Strategien zur Pandemiebekämpfung entwickelt und umgesetzt werden, um bald wieder mehr Normalität und Alltag in diesen Bereichen zu ermöglichen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 15.05.2021

Von der Covid-19-Epidemie und den Maßnahmen dagegen sind Familien besonders betroffen. Die Schließung von Kindertagesstätten, Schulen und Ausbildungsstätten, die Betreuung und Beschulung der Kinder in der eigenen Wohnung, Wegfall von Sport und Freizeitangeboten, Wegfall von privaten Kontakten zu Freundinnen und Freunden führte und führt zu enormen Belastungen der Kinder, Jugendlichen und deren Eltern. Die Folgen sind vielfältig und noch gar nicht in vollem Umfang abzusehen.

Gerade deshalb ist es wichtig schon jetzt Maßnahmen zu planen, die zu einer Erholung der Familien, zur Gesundung seelischer und psychischer Folgen beitragen können.

Die in der Landesarbeitsgemeinschaft zusammengeschlossenen Familienverbände fordern daher,

  • die Mittel für Ferienzuschüsse für Familien mit geringem Einkommen nicht zu kürzen, sondern sogar zu erhöhen. Jede Familie braucht Erholung. Insbesondere Familien mit geringem Einkommen waren und sind besonders belastet und benötigen Unterstützung , Entlastung und Erholung .
  • die Mittel aus dem Bundes-Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ umfänglich zu nutzen, damit Kinder, Jugendliche und Eltern davon profitieren können.

Der Internationale Tag der Familie wurde 1993 durch die Vereinten Nationen eingeführt. Er soll auf die Bedeutung der Familie für unsere Gesellschaft und für den Staat aufmerksam machen.

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände im Land Brandenburg (LAGF) setzt sich für die Interessen und Rechte von Brandenburger Familien in Politik und Gesellschaft ein.

Quelle: Pressemitteilung Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Brandenburg vom 14.05.2021

Zum Internationalen Tag der Familie fordert die AWO deutliche Entlastung für Familien. Seit Beginn der Pandemie seien Familien zu wenig im Fokus politischer Maßnahmen gewesen, obwohl gerade sie einen Großteil der Belastungen getragen hätten. Dazu erklärt Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Seit einem Jahr versuchen Eltern unter extremen Bedingungen weiter zu funktionieren – ihre Kinder gut zu betreuen oder zu beschulen, ihrer Arbeit nachzugehen und sich um Angehörige zu kümmern. Die Herausforderungen sind vor allem für Alleinerziehende, Familien mit pflegebedürftigen Kindern und berufstätige Paarfamilien mit Kindern enorm. Die Mehrbelastungen haben Mütter und Väter größtenteils durch Arbeitszeitreduzierungen getragen. Viele Familien haben deshalb mit der Verringerung ihres Haushaltseinkommens zu kämpfen und fürchten zusätzlich die mittel- bis langfristigen Auswirkungen der aktuellen Situation auf die Entwicklung ihrer Kinder.“

Die AWO fordert deshalb neue Rahmenbedingungen für Familien, die sie auch in Krisenzeiten stärken. „Dabei gibt es nicht die eine Maßnahme, die für alle Familien passt“, so Schubert, „Wir hören aus unseren Einrichtungen und Diensten vermehrt Berichte von zunehmender Verzweiflung und Angst vor Verarmung, weil die Familien am Ende ihrer Kräfte sind. Die Problemlagen sind zum Teil hochkomplex. Bereits vor der Pandemie war deutlich, dass Belastungen aus mangelnder Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Pflege von Angehörigen oder Kinderarmut in Familien zusammenlaufen und sich dort potenzieren. Die derzeitige Lage verschärft das. Es ist dringend geboten, dass die Politik ihre Energien verstärkt und zielgerichtet auf diese Herausforderungen und mögliche Lösungen richtet.“

Grundsätzlich fordert die AWO ein verständliches und am Lebensverlauf orientiertes Gesamtkonzept, das Menschen und Familien ermöglicht, ein Leben nach ihren Vorstellungen selbstbestimmt und ohne Angst zu leben und dabei Fürsorge erbringen und empfangen zu können. Dazu liegen bereits Vorschläge wie das Optionszeitmodell, das die Vereinbarkeit von Sorge- und Erwerbsarbeit im Lebensverlauf flexibler ermöglichen würde, auf dem Tisch. Diese müssen aus Sicht der AWO endlich einer gesamtgesellschaftlichen Debatte zugeführt und umgesetzt werden, damit Familien ihre Funktionen – auch für die Stabilität unserer Gesellschaft – wieder erfüllen können.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 15.05.2021

Caritas-Forderung zum Internationalen Tag der Familie

„Zum Internationalen Tag der Familie am kommenden Samstag denken wir insbesondere an die Familien, welche durch Flucht und Vertreibung getrennt sind,“ so Caritas-Präsident Peter Neher. „Wir fordern von der Politik menschliche, das heißt unbürokratische und pragmatische Lösungen für die Zusammenführung von Eltern und Kindern, Ehepartnern, Geschwistern. Migrantinnen und Migranten haben ein Recht auf Familiennachzug.“

Gesetzlich dürfen jeden Monat 1.000 enge Verwandte von Menschen, die hierzulande subsidiären Schutz genießen, nach Deutschland ziehen. Dieses Kontingent ist angesichts des Bedarfs viel zu knapp gemessen. Aktuell warten über 10.000 Familienangehörige auf einen Termin zur Antragsstellung. Dazu kommt: die tatsächlichen Familiennachzugszahlen bleiben schon seit Juli 2019 hinter den gesetzlichen Möglichkeiten zurück. Und seit dem Beginn der Pandemie sind die Zahlen regelrecht eingebrochen: Statt 12.000 sind im vergangenen Jahr nur 5.000 Menschen im Rahmen der Familienzusammenführung zu subsidiär Geschützten nach Deutschland gekommen.

Grundrecht auf Familie

„Hinter den Zahlen stehen Geschichten von Ehepartnern, die seit Jahren getrennt sind, von Kindern, die ohne ihre Eltern oder ihre Geschwister aufwachsen,“ so Neher. „Und jedes dieser Schicksale ist auch eine Geschichte der erschwerten Integration.“

Die Verfahren sind bereits in normalen Zeiten viel zu komplex, in der Pandemie hat sich das Problem noch verschärft. Der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse zum Beispiel, den viele Ehegatten liefern müssen, um zu ihrem Ehemann oder ihrer Ehefrau zu ziehen, stellt eine enorme Hürde dar, wenn die Sprachschulen pandemie-bedingt geschlossen sind oder nur ganz wenige Kurse anbieten.

„Die Politik hat für viele Probleme in der Pandemie pragmatische Lösungen gefunden, das sollte auch in Sachen Familiennachzug möglich sein,“ so der Caritas-Präsident. „Das Grundrecht auf Familie gilt auch für Migrantinnen und Migranten.“

Der Deutsche Caritasverband hat, zusammen mit über 200 anderen Organisationen – unter anderem Pro Asyl und der Diakonie Deutschland sowie zahlreiche Caritasverbände – den Aufruf „Familien gehören zusammen“ unterzeichnet. Gemeinsam fordern wir die Bundesregierung und den Bundestag auf, sich für Beschleunigung der Bearbeitung von Familiennachzugsverfahren einzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 11.05.2021

Zum Internationalen Tag der Familie am 15. Mai fordert die Diakonie, das Grundrecht auf Familieneinheit für Flüchtlingsfamilien in vollem Umfang zu garantieren und umzusetzen. Die Diakonie Deutschland unterstützt gemeinsam mit mehr als 200 Organisationen den Aufruf „Familien gehören zusammen“ (#familiengehörenzusammen).

Die Einheit der Familie ist verfassungsrechtlich im Grundgesetz verankert.

Geflüchtete Menschen, die einen Anspruch auf Schutz in Deutschland haben, weil sie zum Beispiel aus ihrem Heimatland vor politischer Verfolgung geflohen sind, haben grundsätzlich das Recht, ihre Ehegatten und minderjährigen Kinder nachzuholen. Allerdings bleiben viele Flüchtlingsfamilien trotzdem dauerhaft getrennt, weil das Grundrecht für geflüchtete Menschen gesetzlich stark eingeschränkt wurde. Auch langwierige und komplizierte Verwaltungsverfahren führen dazu, dass geflüchtete Menschen jahrelang ohne Kinder und Ehepartnerin oder -partner leben müssen. 

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Die Einheit der Familie ist ein besonders hohes Gut. Die engsten Familienangehörigen bei sich zu haben, ist ein elementares Bedürfnis von Menschen und ihr natürliches Recht. Menschen übernehmen füreinander Verantwortung und unterstützen sich gegenseitig. Sie schaffen füreinander einen Raum der Geborgenheit und des Vertrauens. Die Familienzusammenführung von geflüchteten Menschen in Deutschland wird jedoch an allen Ecken und Enden behindert. Das ist ein Armutszeugnis für unser reiches Land und verschwendet Chancen und Ressourcen.  Menschen sollten ohne Sorge um ihre Angehörigen hier leben können. Sie brauchen ihre Kraft, um in unserer Gesellschaft gut anzukommen. Flüchtlingsfamilien gehören zusammen!“

Hintergrund:

– Subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge haben keinen Rechtsanspruch auf Familiennachzug mehr, sondern müssen nunmehr warten, bis sie einen Platz im Kontingent von monatlich 1.000 Visa zum Familiennachzug bekommen. Aufgrund der unzureichenden personellen und räumlichen Ausstattung der Auslandsvertretungen und langer Abstimmungswege mit den Ausländerbehörden wurde dieses Kontingent in den vergangenen Monaten nicht einmal ausgeschöpft.

– Flüchtlingskinder, die ohne ihre Eltern in Deutschland leben und Schutz bekommen, können nur ihre Eltern, nicht aber ihre Geschwister nachholen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Eltern entscheiden müssen, ob sie ihr Kind in Deutschland oder die Kinder im Herkunftsland alleine lassen oder sich trennen.

Die Familieneinheit kann ohne das Recht, auch die Geschwister nachholen zu können, nicht hergestellt werden.

– Die Pandemie hat zusätzlich dazu geführt, dass Auslandsvertretungen geschlossen wurden bzw. nur eingeschränkt arbeiten. Die Zahl der Visa zur Familienzusammenführung geflüchteter Menschen hat sich daher halbiert. Digitale Wege, die vielfach im Zuge der Pandemie erprobt wurden, sollten auch im Visumsverfahren genutzt werden.

– Flüchtlinge haben zumeist auch nicht die Mittel, die hohen Kosten der Familienzusammenführung zum Beispiel für Pässe, Visa, notwendige Dokumente oder den Flug, zu tragen. Sozialrechtlich ist zur Umsetzung des Rechtes auf Familienzusammenführung weder ein Zuschuss noch Darlehen vorgesehen, sodass eine Zusammenführung am Geld scheitern kann.

Weitere Informationen:

Aufruf „Familien gehören zusammen“: https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/Aufruf-FamilienGehoerenZusammen-Stand-11.05.2021-1.pdf?vgo_ee=MimscPSRaAriQe69K1xuYg%3D%3D

Die Diakonie berät und unterstützt geflüchtete Familien in über tausend Beratungsstellen bundesweit. Damit die Zusammenführung nicht an den Kosten scheitert, unterstützt die Diakonie Deutschland jedes Jahr ca. 1.000 Flüchtlingsfamilien aus ihrem Fonds. Dies ist jedoch bei weitem nicht bedarfsdeckend und es werden dringend Spenden benötigt. Informationen zum Fonds

Familienzusammenführung: https://hilfe.diakonie.de/spenden-fuer-fluechtlingsfamilien

Näheres zu den gesetzlichen und administrativen Hürden der Familienzusammenführung von Flüchtlingen finden Sie in einem Wissen Kompakt zur Familienzusammenführung hier: https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/familienzusammenfuehrung

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 14.05.2021

Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) adressiert fünf Forderungen an die Politik im Bundestagswahlkampf 2021: „Steuergerechtigkeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Wohnraum, Bildung und Mobilität – da brauchen wir mutige Konzepte und politischen Willen“, sagt die Bundesvorsitzende Dr. Elisabeth Müller. „Die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft fängt in den Familien an. Wer die Folgen der Corona-Pandemie effektiv bearbeiten will, muss bei den Familien ansetzen“, so Müller.

„Als KRFD bringen wir die Lebenssituation von 1,4 Millionen Mehrkindfamilien und etwa 7 Millionen Menschen in die Politische Debatte. Die Parteien sollten bei der Bundestagswahl den Familien konkrete Angebote machen und den politischen Wettbewerb an diesen Themen ausrichten“, fordert sie.

Der KRFD fordert, dass Familien in der Phase der fürsorgeintensiven Betreuung der Kinder, in der erhöhter Finanzbedarf mit oft geringerem Erwerbseinkommen einhergeht, von den Rentenbeiträgen entlastet werden, ohne dass ihnen Einbußen in der Altersvorsorge entstehen. „Faktisch bedeutet die Entscheidung für mehrere Kinder das Risiko der Altersarmut, denn die Erziehung von Kindern gilt in unserer Gesellschaft noch immer nicht als Leistung, obgleich sie ein elementarer Beitrag zur Erhaltung unseres umlagefinanzierten Rentensystems selbst ist“, macht sie deutlich.

Die Corona-Zeit zeigte, wie flexibel Arbeit organisiert werden kann, wenn der Wille da ist. Anfänglich waren viele Fragen zu klären, rechtliche, versicherungstechnische und juristische, doch der Anfang ist gemacht. Deshalb fordert der KRFD, die Erfahrungen des HomeOffice im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familien und Beruf als auch Pflege und Beruf zu erhalten. Dabei können HomeOffice und Betreuung nicht einfach addiert werden, wie es die Politik leichtfertig annahm. Gute Betreuung und flexible Arbeitsformate müssen komplementär gedacht werden. Branchen, in denen „rund- um-die Uhr“ gearbeitet werde, müssten ihre Arbeitnehmer in familiären Bezügen denken und deshalb die Dienstpläne von Eltern familienvereinbar gestalten.

Mehrkindfamilien haben im Vergleich zu anderen Lebensformen eine geringere Wohnfläche zur Verfügung. Wohnungssuche oder Immobilienerwerb sind gerade für sie schwieriger als für andere. Deshalb fordert der KRFD die Konzeption von familientauglichem und bezahlbarem Wohnraum sowohl in Städten als auch in strukturschwachen und ländlichen Gebieten. Wie stabilisierend ein familienfreundliches Wohnumfeld sein kann, hat Corona klar vor Augen geführt.

„Spätestens als deutlich wurde, dass das Homeschooling kein kurzes Provisorium darstellt, sondern die Funktion einer eigenständigen Unterrichtsform annimmt, konnten die Versäumnisse im Bereich Schule und Bildung nicht mehr übersehen werden“, erklärt Müller. Der KRFD fordert deshalb stärkere Investitionen in Bildung und konkret bei den Themen Digitalität, Personal, Ausstattung und Gebäude. „Wir sind es unseren Kindern schuldig, sie für die kommenden Herausforderungen anständig auszurüsten“, heißt es in dem Forderungspapier.

Die Gestaltung von Mobilität setzt die zentralen Anreize für Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung. Gerade bei Mehrkindfamilien häuften sich die Kosten für Mobilität bei schulpflichtigen und in Ausbildung befindlichen Kindern. „Mobilität muss mit Teilhabe und Nachhaltigkeit zusammengedacht werden“, appelliert der KRFD und spricht sich für eine „klar erkennbare Weichenstellung und gezielte Förderung intelligenter Verkehrskonzepte für Stadt und Land, Jung und Alt“ aus.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 15.05.2021

SCHWERPUNKT II: 6. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung

Bericht zeigt, dass überwiegender Teil der Menschen in stabilen sozialen Lagen lebt – Problematisch ist die Verfestigung in den unteren sozialen Lagen.

Das Bundeskabinett hat heute den Sechsten Armuts- und Reichtumsbericht (6. ARB) beschlossen. Damit kommt die Bundesregierung dem Auftrag des Deutschen Bundestags nach, in jeder Legislaturperiode einen Bericht über die Entwicklung von Armut und Reichtum vorzulegen.“

Der Bericht zeigt, wo es Licht und Schatten gibt: Positiv ist, dass vor der COVID-19-Pandemie alle Einkommensbereiche von der damals günstigen Wirtschaftsentwicklung profitiert haben. Auch im unteren Bereich sind die Löhne gestiegen und die Erwerbstätigkeit hat zugenommen. Der gesetzliche Mindestlohn hat gewirkt: Die Stundenlöhne bei den Beschäftigten im untersten Zehntel der Einkommensverteilung sind in den letzten Jahren am stärksten gestiegen. Allerdings müssen wir feststellen, dass sich in den letzten Jahrzehnten eine Verfestigung von Armutslagen ergeben hat: Für Langzeitarbeitslose und Menschen, die in prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, existieren zu wenige Aufstiegsmöglichkeiten. Auch der Umstand, dass viele Menschen unsere Gesellschaft als sehr polarisiert wahrnehmen, zeigt, dass wir den sozialen Zusammenhalt stärken müssen.

Die Ergebnisse des Berichts bestärken mich daher in meinem Ziel, dass wir für mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt sorgen müssen: Wir brauchen schnellstmöglich einen gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro / Stunde, wir müssen die Tarifbindung stärken, und die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss reformiert werden.“ Bundessozialminister Hubertus Heil

Die Ergebnisse des Berichts zeigen, dass der überwiegende Teil der Menschen in stabilen sozialen Lagen lebt: Deutschland ist keine „Abstiegsgesellschaft“, weiterhin bestehen gute Aufstiegschancen aus der Mitte nach Oben. Problematisch ist die Verfestigung in den unteren sozialen Lagen, aus denen es im Zeitablauf immer weniger Personen gelungen ist, aufzusteigen.

Hinsichtlich der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie deuten die vorliegenden Befragungs- bzw. erste Forschungsergebnisse darauf hin, dass die Sozialschutzpakete bislang negative Verteilungseffekte weitgehend vermieden haben und durch die Regelungen des Kurzarbeitergeldes die Beschäftigung gesichert werden konnte. Langfristig gilt es aber, die Bereich Bildung und Betreuung besonders im Blick zu behalten, da sich hier in den Belastungen sozioökonomische Unterschiede gezeigt haben.

Der Bericht dient dazu, die Lebenslagen der Bürgerinnen und Bürger zu analysieren, die Wirksamkeit der bisherigen Politikansätze zu überprüfen und neue Maßnahmen anzuregen. Die soziale Lage in Deutschland wird dafür ausführlich beschrieben. Zugrunde liegen die vorliegenden Statistiken und eigens für den Bericht in Auftrag gegebene Forschungsvorhaben. Die aktuellen Daten bewertet der Bericht mit Blick auf die Entwicklung der sozialen Aufstiegschancen und Abstiegsrisiken innerhalb der Biographie und – soweit möglich – auch im Vergleich zu früheren Alterskohorten und Generationen.

Für diesen Sechsten Armuts- und Reichtumsbericht wurden erstmals Einzelinformationen aus verschiedenen Dimensionen (Einkommen, Vermögen, Erwerbsintegration und Wohnungsausstattung) miteinander verknüpft, um soziale Lagen auch in der Gesamtschau zu bewerten und im Zeitablauf zu vergleichen. Die ebenfalls erstmals durchgeführte Untersuchung zur Verfügbarkeit und Inanspruchnahme der sozialen Infrastruktur und von Angeboten der Daseinsvorsorge nimmt ergänzend die Bedeutung nicht-monetärer Leistungen für soziale und gesellschaftliche Teilhabe in den Blick. Verstärkt wurde auch die Analyse, wie Verteilungsergebnisse und soziale Mobilität individuell erfahren und bewertet werden. In Ergänzung zu einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung, die differenzierte Auswertungen ermöglicht hat, wurden Personen aus benachteiligten sozialen Lagen zu ihren Biografien, ihrer Lebenssituation und ihren Zukunftsaussichten persönlich interviewt.

Den Erstellungsprozess zum 6. ARB haben ein Beraterkreis, dem eine Vielzahl an Verbänden, Institutionen und Vertreter*innen der Bundestagsfraktionen angehören, und ein wissenschaftliches Gutachtergremium begleitet. In einer Reihe von Symposien hat das BMAS kontinuierlich über die Schwerpunkte und Ergebnisse der Begleitforschung berichtet, um Transparenz zu gewährleisten.

Der Bericht sowie die Begleitgutachten können unter www.armuts-und-reichtumsbericht.de abgerufen werden. Darüber hinaus sind dort umfangreiche Informationen zum Erstellungsprozess sowie eine Übersicht aller relevanten Indikatoren dargestellt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 12.05.2021

Die AWO warnt angesichts der heutigen Verabschiedung des 6. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung vor der im Bericht ausgewiesenen gesellschaftlichen Polarisierung und einer zunehmenden Verfestigung von Armutslagen. Corona habe die Ungleichheiten weiter verschärft. Es brauche jetzt und für die Zeit nach Corona eine entschlossene Stärkung des Sozialstaates und wirksame Investitionen in den sozialen Zusammenhalt. 

„Arbeit und eigene Anstrengung sollten ein Garant für ein Leben ohne Armut sein. Gleichzeitig sehen wir, dass Arbeit häufig nicht mehr vor Armut schützt – das Aufstiegs- und Sicherheitsversprechen hat Risse bekommen.“, so Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes. Der Regierungsbericht zeige insgesamt, dass Armut und Ungleichheit trotz einer günstigen wirtschaftlichen Entwicklung in den Vor-Corona-Jahren weiterhin auf einem hohen Niveau bleibt. Zudem manifestiert sich Armut in Teilen in einer zunehmenden Verfestigung und Kumulation sozialer Problemlagen, die gesellschaftliche Mitte schrumpft.

Auch Ungleichheiten und Risiken auf dem Arbeitsmarkt sind hoch: Im SGB II befinden sich über 1 Million Erwerbstätige. 8 bis 9 Prozent der Erwerbstätigen erzielt ein Einkommen unterhalb der Armutsschwelle. Mehr als jede*r fünfte Arbeitnehmer*in arbeitet im Niedriglohnsektor. Schubert: „Die Erfahrungen der Vor-Corona-Jahre haben uns dabei gezeigt: Aus der Armut können wir nicht einfach herauswachsen, sondern müssen sowohl bei Einkommens- als auch bei der Umverteilung nachsteuern. Wir fordern daher, die Tarifbindung zu erhöhen und prekäre Beschäftigung einzudämmen. Es gilt zudem, die Umverteilungswirkung des Steuer- und Transfersystems zu erhöhen – auch und gerade in Zeiten knapper Mittel.“

Hintergrund: 

Seit 2001 veröffentlicht die Bundesregierung auf der Grundlage von Beschlüssen des Deutschen Bundestages einmal in jeder Legislaturperiode einen Armuts- und Reichtumsbericht. Der Bericht wird von einem wissenschaftlichen Gutachtergremium und einem zivilgesellschaftlichen Beraterkreis begleiten. Letzterem gehörte auch für den vorliegenden sechsten Armuts- und Reichtumsbericht der AWO Bundesverband an.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 12.05.2021

Caritas fordert politische Konsequenzen aus dem 6. Armuts- und Reichtumsbericht

Der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, der heute im Kabinett verabschiedet wird, zeigt auf der Grundlage neuer Daten: Wer in Deutschland arm wird, bleibt es lange. Die Wahrscheinlichkeit, in der nächsten Fünfjahresperiode weiter der sozialen Lage „Armut“ zuzugehören, liegt für arme Menschen aktuell bei 70 Prozent. „Besonders ernüchternd ist die Situation für Kinder und Jugendliche aus einkommensarmen Familien. Der Bericht zeigt, dass ein hoher Anteil der Kinder, die in Armut aufwachsen, sich auch im jungen Erwachsenenalter aus der Armut nicht befreien kann. Wir müssen Konsequenzen aus dem Bericht ziehen; Politik und Gesellschaft müssen sich dieser Verfestigung von Armut zuwenden,“ so Caritas-Präsident Peter Neher. „Wie sollen Kinder und Jugendliche eine Lebensperspektive entwickeln, wenn die Armut ein ständiger Begleiter ist?“

Je früher geholfen wird, desto besser

Der Armuts- und Reichtumsbericht zeigt, dass der sozialen Daseinsvorsorge eine große Bedeutung bei der Prävention und Überwindung von Armut zukommt. Besonders Hilfsangebote, die früh einsetzen, wirken nachhaltig präventiv. Frühe Hilfen für junge Eltern – etwa Babylotsen, die junge Familien rund um die Geburt begleiten und beraten -, Angebote der Familienpflege und Kinderbetreuung im Vorschul- und Grundschulalter gehören zu den Leistungen, welche gestärkt und flächendeckend gesichert werden müssen.

„Gleichwertige Lebensverhältnisse dürfen nicht auf das Straßen- und Mobilfunknetz reduziert werden. Wichtig ist vor allem das Netz sozialer Dienste und Einrichtungen, das Armutsspiralen vermeidet und Teilhabechancen sichert,“ so Neher.

Armut als Corona-Folge

Der Armuts- und Reichtumsbericht richtet ausdrücklich auch das Augenmerk auf die sozialen Folgen der Corona-Pandemie. Die vorliegenden Zahlen bestätigen die Risiken für kleine Selbstständige, aber auch für Familien und verschuldete Haushalte, die durch die Folgen der Pandemie zusätzlichen Armutsgefahren ausgesetzt sind. Mit dem Programm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ hat die Bundesregierung nun gezielte Schritte getan, um die Folgen für junge Menschen abzufedern und besseren Zugang zu Sozialarbeit zu gewährleisten.

„Corona-Schutzschirme gegen sozialen Absturz sind wichtig, um die Gesellschaft gegen Entsolidarisierung zu impfen,“ so Neher. „Damit das Geld für Schulsozialarbeit und Frühe Hilfen an der richtigen Stelle ankommt, brauchen wir eine gute Zusammenarbeit zwischen Ländern, Kommunen und Wohlfahrtsverbänden,“ so Neher. „Wir brauchen deutlich mehr niedrigschwellige analoge und digitale Beratungsangebote für Familien, psychosoziale Angebote für Kinder und Jugendliche sowie Nachbarschaftshilfe und ehrenamtliches Engagement in den Quartieren.“

Ein erfolgreiches niederschwelliges Angebot der Caritas ist die [U25]-Online-Beratung für junge suizidgefährdete Menschen. Sie wurde in den vergangenen Monaten deutlich ausgebaut, denn in der Pandemie haben die psychischen Belastungen von Kindern und Jugendlichen zugenommen.

Kinder und Jugendliche beteiligen

Auch beim Übergang von der Schule in die berufliche Bildung sieht der Deutsche Caritasverband Handlungsbedarf. Junge Menschen brauchen eine verlässliche Infrastruktur von Beratungs- und Förderangeboten in allen Schularten. „Bund und Länder sind dringend gefordert, die Begleitung dieses wichtigen Schrittes der Auswahl eines Berufsweges bundesweit nach einheitlichen Standards zu flankieren,“ so der Caritas-Präsident.

Neher kritisiert, dass Kinder und Jugendliche in der Pandemie im öffentlichen Diskurs häufig auf ihr Schüler- oder Studierenden-Dasein reduziert werden und plädiert dafür, sie an der Erarbeitung von Lösungen als Expertinnen und Experten in eigener Sache zu beteiligen. „Wir brauchen Dialogformate, in denen Kinder und Jugendliche ihre Sorgen, aber auch Lösungsideen einbringen können.“

Hier geht es zur Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes zum 6. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 12.05.2021

Heute wird der sechste Armuts- und Reichtumsbericht im Bundeskabinett verabschiedet. Die Nationale Armutskonferenz (nak) sieht in den Befunden einen dringenden Handlungsauftrag an die Politik, die Lebenslagen armutserfahrener Menschen spürbar zu verbessern. Der Trend verfestigter Armut und sich verschärfender Ungleichheit muss gebrochen und eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Armutserfahrung organisiert werden.

Gerwin Stöcken, Sprecher der Nak kommentiert: „Die Befunde des vorliegenden Berichtes sprechen eine eindeutige Sprache: Der wachsende Wohlstand erreicht bei weitem nicht alle Menschen. Während sich Armut als strukturelles Problem herausgebildet hat und zunehmend verfestigt, entwickeln sich die Lebensverhältnisse der Menschen weiter auseinander. Das gefährdet den sozialen Zusammenhalt nachhaltig. Die nak fordert, dass die Sozialpolitik stärker auf das Ziel der Vermeidung und Überwindung von Armut ausgerichtet wird.“

Der Bericht zeigt, dass sich Armut in den letzten Jahren weiter verfestigt hat. Diese kommt zunehmend auch in einer deutlichen Kumulation sozialer Problemlagen in unserer Gesellschaft zum Ausdruck. Die materielle Lebenswirklichkeit der Menschen am unteren Ende der Einkommensverteilung hat sich in den vergangenen 15 Jahren kaum verbessert, während in mittleren und oberen Bereichen Zuwächse bei den Einkommen und insbesondere bei den Vermögen zu verzeichnen sind. Die Kluft zwischen Arm und Reich hat sich weiter vergrößert: Auf Kosten der Mitte der Gesellschaft hat die Polarisierung der Lebenslagen – Menschen, die in verfestigten Armutslagen ohne Aufstiegsmobilität leben sowie Menschen, die in Wohlhabenheit und Reichtum leben – zugenommen.

„In einer wohlhabenden Gesellschaft auf Grund von Armut ausgegrenzt und abgewertet zu werden, ist eine bittere Erfahrung, die vielen Menschen nicht erspart bleibt. Zu sehen, dass sich der Lebensstandard der gesellschaftlichen Mitte immer weiter entfernt, während man selbst tagtäglich gegen Windmühlen ankämpfen muss, ist unerträglich. Die nak fordert Solidarität und Anerkennung für Menschen mit Armutserfahrung und eine Politik gegen Armut, die die Lebenslagen der Menschen wieder spürbar verbessert. Die nak ist der festen Überzeugung: Das Leistungsniveau in der Grundsicherung muss wieder steigen, um materiellen Mangel zu verhindern und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Erst die Abwesenheit von ständiger Knappheit schafft die Voraussetzung für eine Aufwärtsmobilität in andere Lebensbereiche und ein Aufbrechen verfestigter und kumulierter Armutslagen. Das erfordert Mut und entschiedene Schritte zur Umverteilung“, formuliert Gerwin Stöcken die zentrale politische Forderung im aufziehenden Bundestagswahlkampf.

Hintergrund:

Seit 2001 veröffentlicht die Bundesregierung einmal in jeder Legislaturperiode einen Armuts- und Reichtumsbericht. Die nak brachte ihre Expertise im Beraterkreis beim federführenden Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein. Die Stellungnahme der nak zum Entwurf des Berichtes kann hier abgerufen werden: https://www.nationale-armutskonferenz.de/wp-content/uploads/2021/04/NAK_2021-04-09_Stellungnahme_sechster_ARB_final.pdf

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz (nak) vom 12.05.2021

SCHWERPUNKT III: 150 Jahre §218

Zum 150-jährigen Bestehen des Paragrafen 218 StGB erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauen- und Queerpolitik:

Der 1871 eingeführte und bis heute geltende Paragraf 218 StGB führte zu einer grundsätzlichen Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Die Auswirkungen für Frauen waren verheerend. Dagegen haben sich Frauen und die Frauenbewegungen in allen Jahrzehnten aufgelehnt. Die Regelungen wurden verändert und verbessert, aber auch heute noch ist der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch verankert und nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei.

Aktuell tragen weiterhin Schwangere die negativen Folgen dieser Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen: Die Versorgungslage für ungewollt Schwangere ist nicht so gut, wie sie sein müsste. Immer weniger Ärzt*innen sind bereit, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Schwangere, die einen Abbruch brauchen, stehen vor unnötigen Hürden: lange Wege, keine Wahlfreiheit in der Methode des Abbruchs, die Pflicht zur Beratung und Einschränkungen der Information über Schwangerschaftsabbrüche. Dazu kommen gesellschaftliche Stigmatisierung und Tabuisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Auch die Kosten eines Abbruchs müssen ungewollt Schwangere in der Regel selbst zahlen.

Wir wollen die Versorgung beim Schwangerschaftsabbruch deutlich verbessern. Es braucht bundesweit ausreichend Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen, Versorgung sicherstellen und dabei durch die Gesetzeslage abgesichert werden. Informationen müssen leicht zugänglich sein, weshalb der Paragraf 219a StGB ersatzlos gestrichen werden muss. Wir wollen keine Kriminalisierung selbstbestimmter Schwangerschaftsabbrüche, sondern diese durch eine zeitgemäße Regelung ablösen, die eine bessere Gesundheitsversorgung ermöglicht. Darüber wollen wir eine Debatte anstoßen. Wir müssen dafür sorgen, dass sichere und legale Zugänge zu selbstbestimmten Schwangerschaftsabbrüchen und die beste Gesundheitsversorgung ermöglicht werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 14.05.2021

„Seit 150 Jahren gibt es den §218 im Strafgesetzbuch, 1871 wurde er in das Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches aufgenommen. Seit 150 Jahren sind Schwangerschaftsabbrüche verboten. Auch wenn Änderungen des Paragraphen Abbrüche zwar erleichtert haben, bleibt ein Schwangerschaftsabbruch – direkt hinter Mord und Totschlag geregelt – eine Straftat. Damit gibt es noch immer eine Austragungspflicht. Echte Wahlmöglichkeit ist aber nur ohne Zwang möglich. Wir wollen Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch streichen und stattdessen ein Recht auf selbstbestimmte Schwangerschaft. Das heißt nicht, dass Schwangerschaftsabbrüche und deren Nachsorge überhaupt nicht mehr gesetzlich geregelt werden sollen. Sie sollen aber als das geregelt werden, was sie sind: ein medizinischer Eingriff, der zur gesundheitlichen Versorgung gehört“, so Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, anlässlich des bundesweiten Aktionstages zu 150 Jahre §218 am 15. Mai. Möhring weiter:

„So lange wie es das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen gibt, gibt es Widerstand dagegen. Weg mit §218 – diese Losung muss endlich umgesetzt werden. Mit der Union in der Regierung wird das nicht möglich sein, die würde das Rad lieber zurückdrehen. Und auch mit der FDP wird es keine Selbstbestimmung geben, denn sie schert sich nicht um soziale Gerechtigkeit. Ohne Gerechtigkeit ist aber echte Selbstbestimmung nicht möglich, denn eine Entscheidung für oder gegen ein Kind muss frei von gesetzlichem Zwang, aber auch ohne materielle Zwänge und frei von Diskriminierung möglich sein. Deshalb fordern wir das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung, das Recht, selbst zu entscheiden, ob ein Mensch ein Kind bekommt oder nicht, sowie das Recht auf ein gutes und sicheres Leben mit Kindern.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 14.05.2021

Am 15. Mai 1871 wurde der §218 ins Strafgesetzbuch aufgenommen. 150 Jahre später ist das Recht auf selbstbestimmte Familienplanung immer noch nicht verwirklicht. Die AWO fordert vor diesem Hintergrund, den Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen und das so genannte „Werbeverbot“ zu kippen. Dazu erklärt Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Die AWO setzt sich seit ihrer Gründung für die umfassende Emanzipation und Selbstbestimmung von Frauen ein. Dazu gehört ausdrücklich auch das Recht, selbstbestimmt darüber zu entscheiden, ob, wann und wie viele Kinder eine Frau im Laufe ihres Lebens bekommen möchte. Frauen müssen vollständige, umfassende und aus einer Hand verfügbare medizinische Informationen erhalten, um eine für sie sinnvolle Entscheidung zu treffen zu können.“

Ein wichtiger Baustein dafür ist aus Sicht der AWO kostenfreie Verhütung. „Es kann nicht sein, dass Verhütung eine Frage des Geldbeutels ist und einkommensarme Paare sich zwischen den Kosten für Nahrungs- oder Verhütungsmittel entscheiden müssen“, so Schubert. „Weiterhin erreicht die mangelnde Verwirklichung reproduktiver Rechte in Deutschland ihren absurden Höhepunkt im 2019 reformierten §219a StGB, wonach Ärzt*innen zwar darüber informieren dürfen, dass sie Abbrüche durchführen, aber öffentlich nichts zu Methoden oder Kosten sagen dürfen. Das treibt die anhaltende Tabuisierung dieses Bereiches von Frauengesundheit auf die Spitze.“

In den bundesweit vorhandenen Schwangerschaftsberatungsstellen der AWO mehren sich die Fälle von Frauen, die wohnortnah keine Praxis oder Klinik finden, in denen sie einen Abbruch vornehmen lassen können. Die Zahl der Praxen und Kliniken, die Abbrüche durchführen, ist in den letzten Jahren um rund 40% gesunken. Frauen müssen teilweise 150 km weit fahren, um einen Schwangerschaftsabbruch zu erhalten. Zusätzlich schaffen die anhaltenden Anzeigen und Verurteilungen gegen Ärzt*innen wegen des Verstoßes gegen den §219a StGB – dem sogenannten Werbeverbot für Abtreibungen – auch nach der Reform des Paragraphen 2019 ein Klima der Angst.

Die AWO setzt sich gemeinsam mit ihren bundesweit vorhandenen Schwangerschaftsberatungsstellen für die Verwirklichung der sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen ein. Sie kämpft daher für umfassende sexuelle Bildung und Aufklärung und gute Beratung, eine bundesgesetzliche Regelung für die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für alle Geschlechter, die ersatzlose Streichung des §219a StGB sowie eine gesetzliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 14.05.2021

SCHWERPUNKT IV: Rücktritt von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey

Franziska Giffey hat am 19. Mai in der Sitzung des Bundeskabinetts die Bundeskanzlerin um Entlassung aus ihrem Amt als Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gebeten.

In der 142. Sitzung des Bundeskabinetts am 19. Mai hat Bundesfamilienministerin Franziska Giffey im Kreise ihrer Kolleginnen und Kollegen die Bundeskanzlerin um Entlassung aus ihrem Amt als Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gebeten. Sie äußert sich dazu wie folgt:

„In den letzten Tagen sind erneut Diskussionen um meine Dissertation aus dem Jahr 2010 aufgekommen. Nachdem die Freie Universität Berlin bereits im Jahr 2019 eine zweite Überprüfung der Arbeit vorgenommen und eine Entscheidung auf Nichtaberkennung des Titels getroffen hat, wurde das Verfahren im Jahr 2020 erneut aufgerollt. Dies geschah über ein Jahr nach dem abschließenden und rechtskräftigen Verwaltungsakt aus dem Jahr 2019.

Ich habe daraufhin erklärt, meinen Titel nicht mehr zu führen, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Das neu eingesetzte Gremium hat seinen Prüfbericht nun abgeschlossen. Die Freie Universität Berlin hat mir bis Anfang Juni Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, die ich wahrnehmen werde. Danach soll das noch laufende Verfahren abgeschlossen werden.

Die Mitglieder der Bundesregierung, meine Partei und die Öffentlichkeit haben aber schon jetzt Anspruch auf Klarheit und Verbindlichkeit. Daher habe ich mich entschieden, die Bundeskanzlerin um Entlassung durch den Bundespräsidenten aus meinem Amt als Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu bitten.

Ich stehe weiterhin zu meiner Aussage, dass ich meine Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben habe – so wie ich es vor zwölf Jahren für richtig gehalten und mit der wissenschaftlichen Begleitung meiner Arbeit durch eine Professur im Fachbereich Politikwissenschaft der Freien Universität Berlin abgestimmt habe. Ich bedauere, wenn mir dabei Fehler unterlaufen sind. Sollte die Freie Universität in ihrer nunmehr dritten Überprüfung meiner Arbeit zu dem Ergebnis kommen, mir den Titel abzuerkennen, werde ich diese Entscheidung akzeptieren. Bereits heute ziehe ich die Konsequenzen aus dem andauernden und belastenden Verfahren. Damit stehe ich zu meinem Wort.

Ich bin stolz darauf, was ich in über drei Jahren Regierungsarbeit im Bund erreichen konnte. Gemeinsam mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mit der Bundeskanzlerin, den Kolleginnen und Kollegen im Kabinett und mit den Bundestagsabgeordneten der Koalitionsfraktionen ist es mir gelungen, alle Aufträge aus dem Koalitionsvertrag in meinem Ressort durch die Kabinettsbeschlussfassung zu bringen.

Ich danke allen, die dabei mitgeholfen haben, für ihre Unterstützung und die gute Zusammenarbeit.“

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.05.2021

Bundeskanzlerin Merkel hat Familienministerin Giffey nach deren Bitte um Entlassung für eine „gute und vertrauensvolle“ Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren gedankt. Giffey habe in ihrem Amt “wichtige und bleibende Fortschritte erreicht“.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat am Donnerstag Franziska Giffey aus dem Amt der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend entlassen und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht zusätzlich zur Familienministerin ernannt. Kanzlerin Merkel hat an der Aushändigung der Entlassungs-und Ernennungsurkunde im Schloss Bellevue teilgenommen.

„Ich nehme die Entscheidung mit großem Respekt – aber ich sage auch – mit ebenso großem Bedauern entgegen“: Mit diesen Worten kommentiert Bundeskanzlerin Angela Merkel den Rücktritt von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey.

Giffey hatte in der Kabinettssitzung am 19. Mai die Bundeskanzlerin um Entlassung aus ihrem Amt gebeten. Hintergrund sind Diskussionen um ihre Dissertation von 2010.

Die Bundeskanzlerin äußerte sich bei einem virtuellen Forschungsgipfel zur Entlassungsbitte der Ministerin. „Ich habe mit Franziska Giffey in den vergangenen Jahren sehr gut und vertrauensvoll zusammengearbeitet, und dafür danke ich ihr von Herzen“, betonte Merkel.

Giffey habe sich „mit Leidenschaft und mit Geschick für ihre politischen Themen eingesetzt“, so die Kanzlerin. Sie sagte weiter: „Für die Familien, Senioren, Frauen und Kinder in Deutschland hat Franziska Giffey in den Jahren als Ministerin wichtige und bleibende Fortschritte erreicht. Und ich wünsche ihr für die kommende Zeit alles Gute“.

Die Familienministerin äußerte sich im Anschluss an die Kabinettssitzung am Mittwoch: „Ich bin stolz darauf, was ich in über drei Jahren Regierungsarbeit im Bund erreichen konnte. Gemeinsam mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mit der Bundeskanzlerin, den Kolleginnen und Kollegen im Kabinett und mit den Bundestagsabgeordneten der Koalitionsfraktionen ist es mir gelungen, alle Aufträge aus dem Koalitionsvertrag in meinem Ressort durch die Kabinettsbeschlussfassung zu bringen.“

Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 19.05.2021

Zum Rücktritt von Bundesfamilienministerin Giffey erklärt die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Katja Suding:

„Der Rücktritt von Familienministerin Giffey ist angesichts der bevorstehenden Aberkennung ihres Doktortitels und ihrer Ankündigung richtig und notwendig. Bei wissenschaftlichen Arbeiten darf es auch für Bundesminister keine doppelten Standards geben. Die Bundeskanzlerin muss nun schnell für klare Verhältnisse sorgen und die Spitze des Familienministeriums neu besetzen. Angesichts der immensen sozialen und psychischen Folgen der Corona-Pandemie für unsere Kinder muss das Familienministerium handlungsfähig sein.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 19.05.2021

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisiert, dass nach dem kurzfristigen Rücktritt von Familienministerin Franziska Giffey (SPD) die Leitung des Ministeriums kommissarisch an Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) übertragen wird. Gerade in Corona-Zeiten wäre es besser gewesen, für eine Nachbesetzung mit einer geeigneten Fachpolitikerin zu sorgen und damit Kontinuität in der Regierung sicher zu stellen. „Kinder, Jugendliche, Fachkräfte und Familien brauchen eine starke Stimme in der Regierung“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Donnerstag in Frankfurt a.M. „Wir hätten es begrüßt, die Aufgabe an jemanden aus der Führungsspitze des Familienministeriums zu übertragen. Durch die Doppelbelastung der Justizministerin besteht die Gefahr, dass bei den wichtigen, jetzt anstehenden Themen wie der Einführung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung oder der Bewältigung der Pandemiefolgen für junge Menschen und deren Familien ein Vakuum entsteht und wichtige Fürsprache fehlt“, betonte Tepe.

Die GEW sieht in der kommissarischen Besetzung eine Schwächung der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Familien- und Frauenpolitik. Die Zeit der kommissarischen Besetzung könne wegen der Bundestagswahl und sich möglicherweise ziehenden Koalitionsverhandlungen sehr lang werden. Deshalb sei eine Interimslösung nicht zu verantworten, sagte Tepe.

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 20.05.2021

SCHWERPUNKT V: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Der Deutsche Bundestag berät am heutigen Freitag in erster Lesung den Gesetzentwurf zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter. Dazu können Sie den familienpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, gerne wie folgt zitieren:

„Mit dem Gesetzentwurf zur Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter stehen wir zu unserem Wort, das wir im Wahlprogramm und im Koalitionsvertrag gegeben haben: Wir schaffen einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Denn was für Kindergartenkinder bereits gilt, muss auch für Grundschulkinder kommen. Eltern, die einen Betreuungsplatz für ihr Grundschulkind am Nachmittag benötigen, sollen einen Platz bekommen und damit entlastet werden. Mit diesem Rechtsanspruch erleichtern wir aber nicht nur Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir unterstützen mit guten und zuverlässigen Betreuungsangeboten gleichzeitig auch die Attraktivität von Wirtschaftsstandorten insbesondere im ländlichen Raum. Hinzu kommt: Der Anspruch auf Ganztagsbetreuung hat eine wichtige bildungs-, integrations- und sozialpolitische Wirkung und schafft mehr Chancengerechtigkeit für Kinder.  

Nun müssen die Bundesländer mitziehen. Der Bund nimmt seine gesamtgesellschaftliche Aufgabe an und investiert 3,5 Milliarden Euro in die Ganztagsförderung von Grundschulkindern und zusätzlich 960 Millionen Euro im Jahr für laufende Betriebskosten. Die Länder sind in der Verantwortung, die notwendigen Mittel an die Kommunen weiterzureichen. Nur so können wir dieses wichtige Vorhaben gemeinsam stemmen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag vom 21.05.2021

Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote sorgen für gleiche Startchancen und unterstützen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deshalb wollen wir, dass der angekündigte Rechtsanspruch auf gute Ganztagsbildung zügig umgesetzt wird. Die meisten Eltern wünschen sich ein Ganztagsangebot, doch bislang steht nicht einmal für die Hälfte der Kinder im Grundschulalter ein entsprechendes Angebot zur Verfügung.
Ein rein quantitativer Ganztagsausbau verbessert weder die Bildungs- noch die Chancengerechtigkeit. Entscheidend ist, dass die Angebote auch qualitativ abgesichert werden. Dafür nötig sind hochwertige Angebote, lernfördernde Räumlichkeiten, eine moderne Ausstattung und ein gutes Zusammenspiel aller Lehr- und Fachkräfte. Um das sicherzustellen, fordern wir eine faire Kostenteilung zwischen Bund, Länder und Kommunen und die Definition hoher Qualitätsstandards im SGB VIII. Erforderlich ist außerdem, gemeinsam mit den Ländern, eine Qualifizierungsoffensive, um ausreichend pädagogisches Fachpersonal an Schulen sicherzustellen.
Die bittere Pille des Gesetzesentwurfs: Die Regierung lässt Grundschulkinder noch ein weiteres Jahr warten, bevor die Umsetzung angegangen wird.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 19.05.2021

Der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter soll stufenweise ab dem 1. August 2026 in Kraft treten. Dies sieht der von den Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und der SPD vorgelegte Entwurf eines Ganztagsförderungsgesetzes (19/29764) vor. Der Rechtsanspruch soll mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 zunächst für Grundschüler der ersten Klasse gelten und dann jährlich um je eine weitere Klassenstufe ausgeweitet werden. Ab dem 1. August 2029 sollen somit alle Grundschulkinder der Klassenstufen eins bis vier über den Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung haben.

Der Bund stellt den Bundesländern zur Realisierung des Rechtsanspruch Investitionshilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Darüber hinaus soll er sich auch den laufenden Betriebskosten beteiligen. Finanziert werden soll dies über eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder. So sollen im Jahr 2026 rund 100 Millionen Euro, 2027 rund 340 Millionen Euro, 2028 rund 580 Millionen Euro und 2029 rund 820 Millionen Euro an die Länder fließen. In den Folgejahren rechnet der Bund mit rund 960 Millionen Euro, die an die Länder umverteilt werden sollen. Die Investitionskosten der Länder abzüglich der Bundesmittel beziffert der Bund je nach Betreuungsbedarf auf 1,38 bis 3,18 Milliarden Euro. Ab dem Jahr 2030 sollen sich die Betriebskosten der Länder auf 2,22 bis 3,42 Milliarden belaufen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 687 vom 21.05.2021

Der Bundestag berät am 21. Mai in erster Lesung das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz), mit dem ab Beginn des Schuljahres 2026/27 für alle Kinder, die eingeschult werden, ein Recht auf Ganztagsbetreuung bestehen soll.

Ab 2029 soll ein Rechtsanspruch für alle Kinder im Grundschulalter gelten.

„Es ist wichtig, dass dieses Gesetz noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht wird. Mit dem Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung und Betreuung erhalten alle Grundschulkinder und Familien gleichwertige Bildungschancen. Es ist enttäuschend, dass der Rechtsanspruch erst im Sommer 2026 in Kraft treten soll“, sagt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Die Bildungs- und Entwicklungsversäumnisse als Folge der Corona-Pandemie haben mehr als deutlich gemacht, dass Ganztagsangebote gerade für benachteiligte Kinder dringend notwendig sind, um ihre Bildungschancen deutlich zu verbessern.

„2026 ist definitiv zu spät. Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass die Lücke bei der Kinderbetreuung und in der Förderung geschlossen wird. Grundschulkinder brauchen für ihre individuelle Entwicklung ganz besonders das soziale Miteinander und ein förderliches Umfeld. Im vergangenen Jahr waren Ganztagsangebote wochenlang geschlossen oder standen nur begrenzt zur Verfügung.

Bildung und Förderung blieben komplett auf der Strecke“, so Loheide.

Aus Sicht der Diakonie reicht allerdings die Garantie von Plätzen allein nicht aus, damit Kinder von ganztägiger Bildung und Betreuung profitieren. Nur wenn auch die Qualität der Ganztagsangebote stimmt, können tatsächlich Teilhabechancen verbessert und für mehr Bildungsgerechtigkeit gesorgt werden.

„Neben der Garantie auf Ganztagsbetreuung muss vor allem die Förderung ausgebaut und aufgewertet werden. Dazu sind qualifiziertes Personal und Konzepte erforderlich, die auch Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder schaffen und kindgerechte Räumlichkeiten für verschiedene Bedürfnisse vorsehen“, so Loheide.

Weitere Informationen: BAGFW-Stellungnahme

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und  ntwicklung e.V. vom 20.05.2021

SCHWERPUNKT VI: Corona-Krise

„Die Prüfung von Impfstoffen für Kinder dauert so lange, wie sie dauern muss. Die Gründlichkeit der Prüfung ist grundlegend für das Vertrauen von Eltern und Kindern in die Impfstoffe. Gesundheitsminister Spahn sollte das selber wissen, statt willkürliche Zeitvorgaben festzusetzen und verantwortungslos Termine herauszuhauen. Er täte er besser daran, bei der Impfkampagne für Kinder und Jugendliche dieses eine Mal mit einem Plan vorzugehen“, erklärt Jan Korte, 1. Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE, zur Kritik aus der Stiko an Jens Spahn. Korte weiter:

„Kinder und Jugendliche sind in der Pandemie am meisten von schlechter staatlicher Infrastruktur und kurzsichtigem politischen Handeln betroffen. Spahn darf nicht mit der Hoffnung von Kindern und ihren Eltern spielen. Solange die notwendige, gründliche Prüfung andauert, bleibt seine Aufgabe, sich um neue Produktionsstrecken für immer noch knappe Impfstoffe zu kümmern und die Impfkampagne mit den Ländern zu planen. Zudem erledigt sich mit der Impfung für Kinder ab 12 weder die Pandemie an den Grundschulen noch gibt es dort damit guten Unterricht oder genügend Lehrpersonal.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 12.05.2021

Zur Studie der DAK-Gesundheit zur Belastung von Kindern und Jugendlichen erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion Katja Suding:

„Die Ergebnisse der DAK-Studie sind erneut ein erschütternder Beleg, wie sehr die Bundesregierung die Belange von Kindern und Jugendlichen während der Corona-Pandemie vernachlässigt hat. Über Monate fehlender Kontakt zu Freunden und ausgefallener Präsenzunterricht haben dramatische Folgen für die soziale Entwicklung und psychische Gesundheit unserer Kinder. Es ist ein klarer Ausdruck mangelnder Prioritätensetzung der Bundesregierung, dass in einer solch kritischen Lage eine Familienministerin in Teilzeit berufen wurde. Kinder und Jugendliche brauchen angesichts stetig sinkender Fallzahlen jetzt wieder mehr Normalität. Die sofortige und bundesweite Rückkehr zum Präsenzunterricht mit funktionierenden Hygienekonzepten ist dafür unerlässlich.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 21.05.2021

Zur Forderung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin nach schnellen Schulöffnungen erklärt die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Katja Suding:

„Dieser dringliche Appell der Kinder- und Jugendärzte muss endlich Gehör finden. Schulen und Kitas müssen jetzt flächendeckend und für alle wieder geöffnet werden. Zum wiederholten Male wird vor den dramatischen sozialen und psychischen Folgen der monatelangen Isolation von Kindern aufgrund geschlossener Schulen und Kitas gewarnt. Diese Warnungen muss die Bundesregierung endlich ernst nehmen. Kindern und Eltern hat die Politik versprochen, dass Bildungseinrichtungen als allererstes wieder öffnen, wenn die Fallzahlen sinken. Es ist unbegreiflich, dass Schulen nun weiter im Wechselunterricht bleiben. Luftfilter, kluge Hygienekonzepte und Impfungen für Lehrkräfte ermöglichen einen pandemiefesten Unterricht auch in Präsenz. Es gibt keinen Grund mehr, Kindern ihr Recht auf Bildung nur einen Tag länger zu verwehren.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 18.05.2021

Die Frist für Bewilligungen von Bundesmitteln aus dem 5. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021“ soll um ein Jahr bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf (19/29765) der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und der SPD zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und weiterer Gesetze vor. Bislang seien erst 311 Millionen Euro aus dem Investitionsprogramm bewilligt worden; abgerufen worden seien sogar erst 14 Millionen Euro (Stand März 2021), heißt es in der Gesetzesvorlage. Die Bundesländer hätten darauf hingewiesen, dass die für das Investitionsprogramm vorgesehenen Fristen insbesondere wegen der anhaltenden Anforderungen der Corona-Pandemie zu knapp bemessen seien, um die Errichtung von 90.000 zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt zu realisieren. Die aktuellen Fristen würden die notwendigen Zeitabläufe für die Planung und Umsetzung von Baumaßnahmen nicht ausreichend berücksichtigen.

Mit der Gesetzesvorlage soll zudem der generelle Nachrang des Kinderzuschlags für Familien mit kleinen Einkommen gegenüber dem Unterhaltsrecht geregelt werden. So soll sichergestellt werden, dass der Kinderzuschlag den jeweiligen aktuellen unterhaltsrechtlichen Bedarf des Kindes nicht mindert. Ebenso sieht die Gesetzesnovelle eine Verlängerung der Akuthilfen als Sonderregelungen für pflegende Angehörige, um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf während der Corona-Pandemie zu verbessern, bis Ende 2021 vor. Zudem soll mit dem Gesetz der im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ vorgesehene Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro je Kind als Unterstützung für bedürftige Familien und Familien mit kleinen Einkommen umgesetzt werden. Außerdem soll der gesonderte Antrag auf Übernahme der Kosten für Lernförderung bis Ende 2023 entfallen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 688 vom 21.05.2021

Die Schulschließungen in der Corona-Pandemie haben Ängste geweckt, dass gerade lernschwache Kinder oder Kinder von weniger gebildeten Eltern durch das Homeschooling abgehängt werden. Aktuelle Auswertung der SOEP-CoV-Studie zeigen nun, dass die Bildung der Eltern zwar kaum Auswirkung auf die Lernzeiten der SchülerInnen hatte, solange die Schulen geschlossen waren. Aber das änderte sich in der Zeit unmittelbar nach dem ersten Lockdown, als die Schulen teilweise wieder öffneten. Kinder von weniger gebildeten Eltern verbrachten damals zu Hause wesentlich weniger Zeit mit Schulaufgaben als ihre MitschülerInnen. Eine ähnliche Entwicklung ist auch aktuell zu erwarten, wenn an immer mehr Schulen wieder Präsenzunterricht stattfindet. Um die unterschiedlichen Leistungsrückstände der SchülerInnen aufzufangen, plant das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) groß angelegte Förderprogramme. Damit diese erfolgreich sind, muss der Leistungsstand der Kinder und Jugendlichen zeitnah, überall zur gleichen Zeit und konsistent zueinander erfasst werden.

Auch während der Corona-Pandemie ist es erklärtes politisches Ziel, dass alle Kinder den gleichen Zugang zu Bildung haben. Bereits im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 zeigte sich jedoch, dass dies nur bedingt der Fall ist. Damals erhielten Kinder, die auf private Schulen gingen, ihr Lern- und Schulmaterial eher über digitale Kanäle als Kinder, die öffentliche Schulen besuchten.info Die SOEP-CoV-Studieinfo zeigt, dass Kinder auf weiterführenden Schulen, die Lern- und Schulmaterial über digitale Kanäle erhielten, während der Schulschließungen im ersten Lockdown im Schnitt 70 Minuten länger pro Tag zu Hause lernten als andere. Außerdem verbrachten GymnasiastInnen im Schnitt eine knappe halbe Stunde mehr mit Lernen als Kinder auf anderen Schulen. Dieser Unterschied erklärt sich vermutlich aus den höheren Anforderungen der gymnasialen Schulform.

Während der Schulschließungen hatte die Bildung der Eltern keinen Einfluss auf die Lernzeiten der Kinder

Frühere Studien kamen immer wieder zum Ergebnis, dass die Bildung der Eltern einen Einfluss darauf hat, wie viel Zeit Kinder zu Hause mit Schulaufgaben und Lernen verbringen. Während der coronabedingten Schulschließungen im Frühjahr 2020 war das jedoch kaum der Fall, wie die SOEP-CoV-Studie zeigt (Abbildung 1).info Auch die Beschäftigungssituation der Eltern hatte keinen messbaren Einfluss auf die Lernzeiten der Kinder. Ob SchülerInnen vor der Corona-Pandemie eher gut (durchschnittliche Mathematik- und Deutschnote 1 oder 2) oder mittelmäßig bis schlecht (durchschnittliche Mathematik- und Deutschnote 3, 4, 5, oder 6) in der Schule waren, wirkte sich ebenfalls kaum auf die Schularbeits- und Lernzeiten aus. Nur in Bezug auf das Alter wird deutlich, dass ältere Kinder und Jugendliche (15-18 Jahre) etwas weniger Zeit für das Lernen und Schularbeiten zu Hause verwandten als jüngere Kinder (10-14 Jahre), im Schnitt 20 Minuten pro Tag.

Ein ähnliches Bild findet sich in der Zeit des zweiten Lockdowns im Winter 2021.info Auch in dieser Zeit bestanden keine Zusammenhänge zwischen den Lern- und Schularbeitszeiten von Kindern und dem Bildungsgrad ihrer Eltern.info Gleiches gilt für die Erwerbssituation der Eltern und das Notenniveau der Kinder. Wie schon beim ersten Lockdown verbrachten die GymnasiastInnen zu Hause etwas mehr Zeit mit Lernen als andere, im Schnitt arbeiteten sie täglich aber nur 15 Minuten länger. Auch verbrachten wiederum jüngere Kinder (10-14 Jahre) durchschnittlich etwas mehr Zeit zu Hause mit Lernen als ältere Kinder beziehungsweise Jugendliche (15-18 Jahre), im Schnitt ebenfalls 15 Minuten pro Tag.

Während der Schulschließungen im zweiten Lockdown lernten die SchülerInnen täglich länger als im ersten Lockdown

Während des zweiten Lockdowns im Winter 2021 arbeiteten die SchülerInnen durchschnittlich 25 Minuten länger für die Schule als während des ersten Lockdowns. Das lässt sich vermutlich darauf zurückführen, dass ab dem zweiten Lockdown die Schulmaterialien häufiger über digitale Kanäle übermittelt wurden und die SchülerInnen digitale Beschulungsplattformen nutzten. Auch die direkt vorangegangenen Weihnachtsferieninfo dürften eine Rolle gespielt haben. So waren Kinder, Eltern und Lehrkräfte während der zweiten Schulschließungen direkt nach den Ferieninfo nicht nur erholter, sondern die Schulen hatten auch mehr Zeit, um sich auf den Distanzunterricht vorzubereiten.

Nach Ende der Schulschließungen verbrachten Kinder weniger gebildeter Eltern viel weniger Zeit mit Lernen und Schularbeiten als andere

Für die Zeit unmittelbar nach dem ersten Lockdown ergibt sich ein anderes Bild als während der beiden Lockdowns: Kinder auf weiterführenden Schulen mit weniger gebildeten Eltern lernten zu Hause dann wesentlich weniger als andere: Im Schnitt verbrachten sie 50 Minuten weniger Zeit pro Tag mit Lernen und Schularbeiten als Kinder von höher gebildeten Eltern (Abbildung 2). Ob die Kinder in dieser Zeit regulären Unterricht oder Wechselunterricht hatten, spielte dabei keine Rolle.

Der Grund dafür könnte darin liegen, dass die Eltern sich in ihrer Beziehung zu den Schulen unterscheiden. Möglicherweise haben weniger gebildete Eltern die Aufgabe der Beschulung ihrer Kinder zum Zeitpunkt der Schulöffnungen sofort wieder an die Schule überantwortet, was sich auf die Lern- und Schularbeitszeiten der Kinder zu Hause ausgewirkt hat. Dabei können auch Gefühle von Überforderung und Erschöpfung eine Rolle gespielt haben.

Derzeit findet in Deutschland in fast allen Jahrgangsstufen Distanz- und Wechselunterricht statt. Nun stellt sich die Frage, ob auch jetzt die Kinder weniger gebildeter Eltern von zu Hause aus weniger für die Schule arbeiten als andere. Denkbar wäre eher, dass – wenn die aktuelle Situation weiter anhält – auch andere Kinder und ihre Eltern die zusätzliche Belastung nicht mehr erschöpfungsfrei auffangen können und die Kinder zu Hause entsprechend weniger Zeit mit Lernen verbringen.

Das Engagement einzelner Lehrkräfte und Schulen spielt vermutlich eine entscheidende Rolle

Auch unabhängig von der Schulart und vom Bildungshintergrund der Eltern bestehen große Unterschiede in den Zeiten, die Kinder zu Hause mit Lern- und Schulaufgaben verbringen (Abbildung 3). Da hierzu bisher keine Daten vorliegen, bleibt nur zu vermuten, dass hier die Arbeit der einzelnen Lehrkräfte und Schulen und deren Umgang mit der Pandemie eine entscheidende Rolle spielen.

Fazit: Damit Lernrückstände aufgeholt werden, braucht die Regierung eine einheitliche Strategie, die gleichzeitig jede einzelne Schule im Blick behält

Die Ergebnisse machen klar, dass auch nach dem zweiten Lockdown kein Grund zur Entwarnung besteht. Denn es ist zu vermuten, dass die Lernzeiten von Kindern in Familien mit niedrigem Bildungsniveau auch dann wieder ihre Lernzeiten reduzieren. Es sollten also dringend Vorkehrungen für diese Zeit getroffen werden, um Kinder davor zu bewahren, abgehängt zu werden.

Im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bestehen Pläne, große Summen für Förderprogramme für Kinder mit Leistungsrückstand auszuschütten.info Um den Nachhilfe- beziehungsweise Förderbedarf bemessen zu können, sollen Lernstandserhebungen in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und möglicherweise einer ersten Fremdsprache erfolgen. Doch bisher ist weitgehend unklar, wie solche Lernstandserhebungen durchzuführen sind. Ebenfalls nicht geklärt ist, wie die Nachhilfe und Förderung in den einzelnen Bundesländern aussehen wird und welche Institutionen genau sie umsetzen sollen. Das heißt: Bisher fehlt eine ausgereifte und nachhaltige Strategie, die von allen Bundesländern mitgetragen werden muss.

Vor allem müssten die Kompetenzmessungen zeitnah, überall zur gleichen Zeit und konsistent zueinander erfolgen, um valide Ergebnisse daraus ableiten zu können. Ob eine solche gemeinsame und abgestimmte Strategie überhaupt und zudem noch rechtzeitig entwickelt wird, um möglicherweise irreversible Rückstände benachteiligter SchülerInnen eingefangen zu könneninfo, ist in Anbetracht der Erfahrungen mit dem „Digitalpakt Schule“ eher zu bezweifeln. Eine solche Förderung müsste jedoch in jedem Fall auf der Ebene der Einzelschule ansetzen, da hier die stärksten Benachteiligungen der Kinder und Jugendlichen zu entstehen scheinen. Darüber hinaus sollte die Belastung der Lehrkräfte stärker als bisher in den Blick genommen werden und Bestandteil der anvisierten Förderungsstrategie werden.

Abstract

Die Schulschließungen in der Corona-Pandemie haben Ängste geweckt, dass gerade lernschwache Kinder oder Kinder von weniger gebildeten Eltern durch das Homeschooling abgehängt werden. Aktuelle Auswertung der SOEP-CoV-Studie zeigen nun, dass die Bildung der Eltern zwar kaum Auswirkung auf die Lernzeiten der SchülerInnen hatte, solange die Schulen geschlossen waren. Aber das änderte sich in der Zeit unmittelbar nach dem ersten Lockdown, als die Schulen teilweise wieder öffneten. Kinder von weniger gebildeten Eltern verbrachten damals zu Hause wesentlich weniger Zeit mit Schulaufgaben als ihre MitschülerInnen. Eine ähnliche Entwicklung ist auch aktuell zu erwarten, wenn an immer mehr Schulen wieder Präsenzunterricht stattfindet. Um die unterschiedlichen Leistungsrückstände der SchülerInnen aufzufangen, plant das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) groß angelegte Förderprogramme. Damit diese erfolgreich sind, muss der Leistungsstand der Kinder und Jugendlichen zeitnah, überall zur gleichen Zeit und konsistent zueinander erfasst werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 11.05.2021

Die wiederkehrende Schließung von Bildungseinrichtungen bedroht den Schulerfolg und die Entwicklung von jungen Menschen. Zum Internationalen Tag der Familie (15.05.2021) kritisieren der Deutsche Familienverband (DFV) und der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH), dass der schuli­schen und außerschulischen Bildung bei der Pandemiebewältigung insgesamt zu wenig Stellenwert gegeben wird – und fordern zugleich die nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit.

Durch die Corona-Pandemie ist der Bildungsort Familie ganz besonders in den Vordergrund gerückt. Das Zuhause ist für Schülerinnen und Schüler aller Altersstufen über Monate zum Lernort Nummer eins geworden. Noch immer ist ein Ende des Homeschoolings nicht in Sicht. Die Herausforderungen für Eltern sind seit Monaten extrem hoch, ihre Leistung enorm. Eltern stemmen den Beruf und sind gleichzeitig Lehrerinnen, Erzieher, Pflegekräfte und anderes mehr. Das zehrt an der Substanz.

„Der langanhaltende Wegfall des Präsenzunterrichts ist eine Zumutung für junge Menschen und Eltern. Familie kann Schule nicht dauerhaft ersetzen. Auf der einen Seite brauchen Kinder und Jugendliche Lehrer sowie das soziale Miteinander mit Gleichaltrigen. Auf der anderen Seite haben Eltern Verpflichtungen in der Arbeit, für die sie Zeit und Ruhe benötigen“, sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV.

Mit der Bundesnotbremse entsteht neuer Druck bei den Familien. Innerhalb weniger Tage schließen Schulen oder öffnen wieder, weil sich der Inzidenzwert an der Schwelle von 165 hin- und herbewegt. „Es ist nicht hinnehmbar, dass Familien die Leidtragenden der Bildungsmisere sind und die Entwicklung vieler Kinder und Jugendlicher massiv bedroht ist. Die Impfung des pädagogischen Personals, aus­reichend Tests und Luftfilter in den Klassenzimmern können den Präsenzunterricht weitgehend erhalten“, so Zeh. „Familien brauchen Gewissheit. Das gilt speziell für Eltern und junge Menschen in besonderen Lebenslagen wie zum Beispiel Migration.“

Bildungsangebote garantieren

DFV und DBSH fordern, dass sich Maßnahmen stärker an den unterschiedlichen Lebenswelten und Bedürfnissen von jungen Menschen und ihren Familien orien­tieren. Zusätzlich müssen die dauerhafte Öffnung von Schulen sichergestellt und außerschulische Bildungsangebote berücksichtigt werden. „Kein junger Mensch sollte wegen der Pandemie ins Hintertreffen geraten. Familien mit Schulkindern brauchen direkte Unterstützung. Vor allem Alleinerziehende müssen hier berücksichtigt werden“, sagt Melissa Manzel, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands des DBSH.

Laut Bildungsministerin Anja Karliczek haben 20 bis 25 Prozent der Schülerinnen und Schüler wegen der Corona-Pandemie Wissenslücken. Ein Aufholprogramm mit Mitteln des Bundes soll Abhilfe leisten. „Die Schwierigkeiten von Schulkindern und ihren Eltern bestehen längst. Fördernde Maßnahmen müssen schneller kommen und auf längere Sicht gedacht sein, sonst haben wir nicht nur eine Pandemiekrise, sondern auch noch eine Bildungskrise“, so Manzel.

Um junge Menschen und ihre Familien zu stärken und Schulabbrüche zu vermeiden, muss auch die Schulsozialarbeit nachhaltig gefördert werden. Nach Auffassung von DBSH und DFV zeigt die Pandemie besonders deutlich, wie wichtig der Beitrag von Sozialer Arbeit an Schulen – und damit die Persönlichkeitsförderung junger Menschen sowie die Realisierung von Chancengerechtigkeit – ist.

„Obwohl die positiven Wirkungen der Schulsozialarbeit seit langem bekannt sind, fehlen noch immer klare und auf Dauer angelegte Unterstützungsmaßnahmen. Vielfach ist die Schulsozialarbeit abhängig von kurzfristigen Projektfinanzierungen und Förderprogrammen, die keine dauerhafte und nachhaltige Planung und Arbeit zulassen. Schulsozialarbeit braucht Verlässlichkeit“, sagen Manzel und Zeh.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. und Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. vom 14.05.2021

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesjugendministerin eröffnet den
17. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag

Bundesjugendministerin Franziska Giffey hat heute den 17. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT) zusammen mit Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, und Thomas Kufen, Oberbürgermeister der Stadt Essen, eröffnet.

Unter dem Motto „Wir machen Zukunft – Jetzt!“, findet der DJHT vom 18. bis zum 20. Mai 2021 statt, diesmal rein digital. Mit mehr als 270 Online-Veranstaltungen und einer digitalen Fachmesse mit rund 260 Ausstellerinnen und Ausstellern, ist es der größte Jugendhilfegipfel in Europa. An drei Tagen stehen der Erfahrungsaustausch und Diskussionen zwischen Fachkräften und Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie Politik und Verwaltung im Mittelpunkt. Durchgeführt wird der Kongress von der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ.

In einer Grundsatzrede stellte Ministerin Giffey ihre Kinder- und Jugendpolitik dar.

Bundesjugendministerin Franziska Giffey: „Alle Kinder sollen gleiche Chancen haben – jederzeit. Mein Motto steht daher seit Anfang an fest: ‚Wir arbeiten dafür, dass es jedes Kind packt‘. Darin liegen für mich Anspruch und Ansporn zugleich. Ich bin stolz darauf, dass ich als Ministerin 100 Prozent aller großen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag durch die Kabinettsbeschlussfassung auf den Weg gebracht habe. Allen voran haben wir es geschafft, das Kinder- und Jugendhilferecht zu modernisieren und den Jugendschutz ins digitale Zeitalter zu führen. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz haben wir die Qualität in der Bildung, Erziehung und Betreuung für die Kleinsten gestärkt und auch der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter wurde im Kabinett beschlossen. Zudem haben wir einen Vorschlag für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz unterbreitet. Es ist wichtig, Kinder und Jugendliche ernst zu nehmen und einzubeziehen, denn ihre Sichtweisen und Meinungen lassen sich durch keine andere Perspektive ersetzen. Es geht immer darum, ihnen ein gesundes und sicheres Aufwachsen zu ermöglichen. Auch in Zeiten von Corona. Seit Beginn der Pandemie haben wir als Bundesregierung Milliarden zur Verfügung gestellt, um Familien in dieser schweren Zeit zu unterstützen. Insbesondere Eltern mit kleinen Einkommen haben wir finanziell geholfen. Jetzt geht es bei unserem Aufholprogramm für Kinder und Jugendliche darum, Perspektiven und Zuversicht für die Zeit nach Corona zu schaffen.“

Zwei Milliarden Euro für das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“

Junge Menschen waren und sind besonders stark von den Maßnahmen zur Virus-Eindämmung und den damit verbundenen Einschränkungen betroffen. Viele von ihnen haben Lernrückstände aufgebaut. Zudem fielen Kontakte und Aktivitäten weg, die junge Menschen für ihre Entwicklung brauchen. Darum investiert die Bundesregierung mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ zwei Milliarden Euro in den Jahren 2021 und 2022. Kinder und Jugendliche sollen Lernstoff aufholen, sich in Ferien- und Wochenendfreizeiten erholen und bei außerschulischen Angeboten Verpasstes nachholen können. Ebenso vorgesehen sind Mittel für mehr frühkindliche Bildung und für die Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei der Rückkehr in den normalen Schulalltag.

Über die Deutschen Kinder und Jugendhilfetage

Alle drei bis vier Jahre veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe seit 1964 die Deutschen Kinder und Jugendhilfetage. Sie richten sich an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Träger, Politik und Verwaltung. Die Teilnahme ist kostenlos. Gefördert werden diese vom Bund, dem ausrichtenden Land und der ausrichtenden Stadt.  

Allgemein: www.jugendhilfetag.de

Hier finden Sie den digitalen Messestand des BMFSFJ auf dem 17. DJHT: https://messe.jugendhilfetag.de/s/bmfsfj-5e7b (Freischaltung ab 13:30 Uhr)

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.05.2021

Zu den heute vorgestellten Zahlen zur sexuellen Gewalt an Kindern erklären Ekin Deligöz, familienpolitische Sprecherin und Katja Keul, rechtspolitische Sprecherin:

Die aktuellen Zahlen sind ein weiteres Alarmzeichen, dass noch immer viel zu wenig für den Kinderschutz getan wird. Durch die Pandemie wird die Dunkelziffer der Kinder, die unvorstellbares Leid erfahren, noch größer geworden sein. Gerade deshalb müssen die Anstrengungen bei Prävention, Intervention und Hilfen weiter erhöht werden. Auch wenn in den letzten Jahren einiges erreicht wurde, sind der Bund und auch die Bundesländer angehalten, ihre Maßnahmen zu intensivieren und strategisch besser abzustimmen.

Es gibt zahlreiche Ansatzpunkte für Verbesserungen. Die Bundesregierung hat bislang versäumt, die Netzwerkarbeit im Kinderschutz endlich über gesetzliche Kooperationsgebote in diversen Berufsfeldern zu verankern. Diese Arbeit muss zudem ausreichend finanziert werden. Das Nationale Zentrum frühe Hilfen muss dauerhaft auskömmlich finanziert sein. Es braucht systematisch Qualifizierungen in Behörden, einschlägigen Berufsfeldern und Vereinen. Von Jugendämtern bis zu Polizei und Justiz muss eine ehrliche Bestandsaufnahme gemacht werden, welche behördliche Personalausstattung tatsächlich notwendig ist, um Gewalt an Kindern effektiv bekämpfen zu können.

Bei der extremen Zunahme von Delikten im Internet zeigt sich besonders deutlich der Bedarf an qualifizierten Ermittlern, Staatsanwälten und Richtern und an geeigneter technischer Ausrüstung. Hier fordern wir, dass der Bund die Ländern über eine Verlängerung und Erweiterung des ‚Pakts für den Rechtsstaat‘ unterstützt. Und es fehlt das ebenfalls von uns seit Langem geforderte Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeitende in Fachberatungsstellen. Dies würde die Zugangshürden zu den Angeboten nochmals senken. Schließlich müssen die Durchsuchungsmöglichkeiten zur Nachtzeit verbessert werden – auch hier hinkt die Koalition hinterher.

Auf Landesebene sollten Kinderschutz-Fachberatungsstellen ausgebaut und finanziell abgesichert werden. Zu empfehlen ist zudem die Schaffung von Landes-Beauftragtenstellen analog zum Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs im Bund. Sicherzustellen ist ferner die verbindliche Schaffung von Kinder-und Traumaambulanzen in den Ländern. Die heute vorgeschlagene Einrichtung einer Enquete Kommission kann mit Blick auf künftige strategische Ausrichtung des Kinderschutzes einen wertvollen Beitrag leisten. Ebenso ist intensivere Forschung unabdingbar, gerade vor dem Hintergrund des erheblichen Dunkelfeldes in diesem Tatbereich. Es bleiben aber genügend Ansatzpunkte, die schon jetzt anzugehen sind. Ein deutlicher Beitrag zur Stärkung und zum Schutz von Kindern bestünde nicht zuletzt darin , Kinderrechte endlich mit einer starken Formulierung ins Grundgesetz aufzunehmen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.05.2021

Zum Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit (IDAHOBIT) am 17. Mai erklären Ulle Schauws und Sven Lehmann, Sprecherin und Sprecher für Queerpolitik:

Dieser Tag mahnt uns, beim Kampf für Akzeptanz und gleiche Rechte nicht nachzulassen. Nichts ist gut, wenn Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen nicht gleichberechtigt und in Sicherheit und Freiheit leben können, weltweit und in Deutschland.

Queere Menschen werden in ihrem Alltag gesellschaftlich noch immer nicht als gleichwertig angesehen, erleben Diskriminierung, Bevormundung und Gewalt. Ihre gesundheitliche und soziale Situation ist besorgniserregend. Das zeigen alle internationalen und nationalen Studien. Diskriminierung macht krank und grenzt sozial aus. Die Corona-Krise hat zudem sichere Orte wie Kneipen, Clubs oder Beratungsstellen verschwinden lassen oder ihre Arbeit zumindest erschwert.

Leider ist die Bundesregierung queerpolitisch ein Totalausfall. Die wenigen Fortschritte, die es in dieser Legislaturperiode gab, wurden entweder durch Petitionen erzwungen oder durch Gerichte angeschoben. Das ist unambitioniert. Das können und müssen wir ändern, am besten noch vor der Sommerpause. Wir fordern die Gleichstellung lesbischer Mütter im Abstammungsrecht, die Überwindung des Transsexuellengesetzes und die Ergänzung des Schutzauftrags in Artikel 3 unserer Verfassung um das Merkmal der „sexuellen Identität“. Vor allem brauchen wir einen bundesweiten Aktionsplan gegen Homo- und Transfeindlichkeit und für die Akzeptanz von Vielfalt.

Wir haben in dieser Legislaturperiode zahlreiche Anträge und Gesetzesentwürfe dazu vorgelegt. Viele davon waren Gegenstand der öffentlichen Anhörungen in den Ausschüssen. Am 19. Mai werden wir sie im Bundestag zur Abstimmung bringen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.05.2021

„Die aktuellen Krisen und der parlamentarische und gesellschaftliche Rechtsruck der letzten Jahre verschärfen existierende Ungleichheiten, auch für alle queeren Menschen. In der Pandemie berichten besonders jüngere und ältere queere Menschen von Einsamkeit und Abbruch wichtiger sozialer Kontakte. Queere Infrastrukturen, die über Jahre und Jahrzehnte unter hohem Einsatz aufgebaut wurden, seien es Clubs oder Beratungsangebote, stehen nach erkämpfter Anerkennung jetzt ökonomisch unter Druck. Gleichzeitig nimmt queerfeindliche Gewalt zu. Die Politik muss diese Zusammenhänge mit starken Gegenmaßnahmen beantworten. Es braucht einen Rettungsschirm für die Landschaft queerer Einrichtungen und Bedarfe und Gesetzgebungen, die klar machen: Besonders diskriminierte und verletzliche Menschen stehen bei uns unter besonderem Schutz. Die Erweiterung des Artikels 3 Absatz 3 im Grundgesetz um entsprechende Merkmale wäre da ein wichtiges Signal“, so Doris Achelwilm, queerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Internationalen Tages gegen Homo-, Bi- Inter- und Transfeindlichkeit am 17. Mai 2021. Achelwilm weiter:

„Der Tag rückt in den Fokus der Aufmerksamkeit, was zum Alltag vieler queerer Menschen dazugehört: Diskriminierung auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt, im Gesundheitsbereich oder auch in der eigenen Familie sowie queerfeindliche Gewalt. Erst kürzlich wurden die aktuellen Zahlen zur politisch motivierten Kriminalität für 2020 veröffentlicht. Bei Straftaten, die sich gegen die sexuelle oder geschlechtliche Orientierung richteten, wurde ein Anstieg von 36 Prozent gegenüber 2019 verzeichnet. Diese Gewalt ist nicht hinnehmbar. Die Bundesregierung muss endlich den Gewaltschutz von queeren Menschen stärken. Es braucht den Ausbau unabhängiger (Anti-)Gewaltberatung und eine systematische Erfassung queerfeindlicher Straftaten in der Polizeistatistik, mehr Mittel für Opferschutz und Gewaltprävention gegen Hasskriminalität.“

Die queeren Errungenschaften der letzten Jahre sind nicht selbstverständlich, sondern wurden hart erkämpft. Nach der ‚Ehe für alle‘ 2017 wurde 2019 der dritte Geschlechtseintrag (‚divers‘) eingeführt, sogenannte ‚Konversionsbehandlungen‘ wurden 2020 an unter 18-Jährigen formal verboten sowie fremdbestimmte Operationen an trans- und intergeschlechtlichen Menschen. Diese Gesetze sind wichtig, aber ihre Wirksamkeit muss in der nächsten Legislatur überprüft werden.

Diese Fortschritte dürfen nicht davon ablenken, dass der Emanzipations- und Gleichstellungsprozess nicht annähernd abgeschlossen ist und die GroKo weiter lang bekannte Dringlichkeiten verschleppt hat: Die Abschaffung des entmündigenden und pathologisierenden ‚Transsexuellengesetzes‘, aber auch die Entschädigung der von Zwangsoperationen betroffenen Menschen muss dringend angegangen werden. Schwule Männer und trans Menschen dürfen bei der Blutspende nicht länger diskriminiert werden und dass Regenbogenfamilien, insbesondere lesbische Mütter und ihre Kinder, noch immer vom Familien- und Abstammungsrecht benachteiligt werden, kann genau genommen keine Woche länger so bleiben. DIE LINKE steht an der Seite queerer Menschen. Es gibt viel zu tun, um ihre Rechte zu stärken. Heute und an jedem Tag!“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 14.05.2021

Was erwarten junge Menschen von der Politik? Wie kann eine Politik aussehen, die auch jungen Menschen gerecht wird? Und wie kann es gelingen, dass junge Menschen auch in Krisen mehr Gehör finden? Diese und andere Fragen diskutierte Bundeskanzlerin Merkel mit jungen Menschen zum Abschluss des Kinder- und Jugendhilfetages.

Kanzlerin Merkel bei der virtuellen Diskussionsrunde zum Abschluss des Kinder- und Jugendhilfetages. Leitfrage des Austauschs: „Was können wir gemeinsam tun, damit junge Menschen gut aufwachsen?“

Drei Tage lang ging es beim 17. Kinder- und Jugendhilfetag um die Perspektiven der jungen Generation und ihrer Familien. Sowohl heute als auch zum Beispiel mit Blick auf die Corona-Folgen. Wie können Politik und Gesellschaft bereits jetzt im Sinne der heutigen Jugend und zukünftiger Generationen tätig werden? Darüber diskutierten Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe.

Zum Abschluss der Veranstaltung diskutierte auch Bundeskanzlerin Merkel in einer Online-Diskussion mit vier jungen Leuten über diese Frage. Merkel sagte, dass die Regierung genau aus diesem Grund eine eigene Jugendstrategie entwickelt habe. Alle Ministerien müssten nun überlegen, wie man besser auf die Ideen und Bedürfnisse der jungen Leute eingehen kann. Das sei nicht länger nur eine Aufgabe des Jugendministeriums. Die Beteiligung von Jugendlichen sei dabei ein wichtiges Vorhaben. „Wir versuchen, möglichst viel von jungen Menschen mit aufzunehmen in unsere Regierungsarbeit“, so Merkel.

Man arbeite beispielsweise darauf hin, die Jugendfreiwilligendienste finanziell so auszugestalten, dass alle die wollen, auch einen Freiwilligendienst machen könnten.

Alle drei bis vier Jahre veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe seit 1964 die Deutschen Kinder und Jugendhilfetage. Sie richten sich an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Träger, Politik und Verwaltung. Dieses Jahr fand die Veranstaltung unter dem Motto „Wir machen Zukunft – Jetzt!“ vom 18. bis zum 20. Mai statt, zum ersten mal rein digital. Mit mehr als 270 Online-Veranstaltungen und einer digitalen Fachmesse mit rund 260 Ausstellerinnen und Ausstellern, ist es der größte Jugendhilfegipfel in Europa.

Jugendliche wollen besser gehört werden

Bei den jugendlichen Teilnehmern der Diskussion wurde schnell eine Gemeinsamkeit deutlich: Sie alle wünschen sich mehr Beteiligung. Der 15-jährige Levi aus Essen betonte, Jugendliche wollten über ihre Zukunft mitentscheiden.  Er sprach sich dafür aus, dass das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt werden sollte. 

Die Kanzlerin zeigte sich diesbezüglich „nicht so aufgeschlossen“: Für sie gehörten Volljährigkeit und Wahlalter zusammen, erläuterte Merkel. Ein Argument, was hingegen für ein früheres Wahlalter spreche sei der Altersaufbau der Gesellschaft. Der sei so, „dass die Stimme der Jungen zu wenig gehört wird, weil wir einfach sehr viele Ältere haben“, gab sie zu.

Den Vorschlag, dass die Jugend – zumindest ab und zu – eine Stimme am Tisch des Corona-Kabinetts haben solle, nannte die Bundeskanzlerin hingegen „einen sehr interessanten Gedanken“, den sie einmal mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus dem Kabinett besprechen wolle.

Mehr politische Bildung gewünscht

Ein weiteres Thema, das von den Jugendlichen immer wieder angesprochen wurde, war die politische Bildung. Ana (18) aus Bayern, beklagte, dass politische Bildung im deutschen Schulsystem nicht ausreichend verankert sei. Jugendliche bräuchten aber mehr Informationen, um sich einbringen zu können. Auch Karolina (16) aus Deggendorf betonte, diese Informationen müssten verständlich und leicht zugänglich sein. „Wenn man nicht weiß, wo man sich informieren und wie man sich beteiligen kann, dann wird es schwierig mit der Beteiligung.“

Kanzlerin Merkel betonte, dass sie – wie viele andere Abgeordnete – auch in Schulklassen gehe, um dort über ihre Arbeit zu berichten und Rede und Antwort zu stehen. Auch die Bundeszentrale für politische Bildung mache sehr viele Angebote. Vielleicht kämen diese nicht ausreichend in den Schulen an.

Die Bundeskanzlerin machte dafür auch unterschiedlicher Kommunikationskanäle verantwortlich: „Die Informationskanäle, die junge Menschen benutzen, und die, die wir in der Politik benutzen, sind in den letzten Jahren noch mehr auseinandergefallen als früher.“ Man erreiche offensichtlich die jungen Leute nicht mehr so wie man sich das wünsche, trotz Angeboten auf Facebook, Instagram und Co. Daher müsse man eine vertiefte Diskussion darüber führen, wie man zueinander käme.

In der Krise ins Hintertreffen geraten

Levi sprach auch die Situation der letzten Monate an. Es dürfe nicht wieder passieren, dass die Jugend an die zweite Stelle gerückt werde. So vieles, was jungen Menschen wichtig sei, sei zurückgefahren worden. Das dürfe sich nicht wiederholen.  Wenn die Politik betone, dass die Jugend wichtig sei, dann müssten auch Taten folgen.

Die Bundeskanzlerin gab zu Bedenken, dass es die letzten Monate viele Einschränkungen gegeben habe, nicht nur für die Jugend. Aber sie betonte, dass nun in der Tat die Aufmerksamkeit der Jugend gehöre. Die Politik müsse jetzt sicherstellen, dass Schulabschlüsse gemacht, Ausbildungsplätze angeboten, Freizeitaktivitäten wieder genutzt werden könnten.

Kanzlerin Merkel nehme vor allen zwei Punkte aus der Diskussion mit: Wie man sicherstellen kann, dass Politik und Jugend besser in Kontakt kämen und die Mahnung, die Perspektiven der jungen Leute nicht aus dem Blick zu verlieren.

Auftaktveranstaltung mit Jugendministerin Giffey

Am Dienstag hatte – die damalige – Bundesjugendministerin Giffey den Kinder- und Jugendhilfetag mit eröffnet. Dabei betonte sie, wie wichtig es sei, „Kinder und Jugendliche ernst zu nehmen und einzubeziehen“.

Auch in Zeiten von Corona gehe es darum, ihnen ein gesundes und sicheres Aufwachsen zu ermöglichen. Daher habe die Bundesregierung gerade ein Aktionsprogramm beschlossen, dessen Ziel es ist, Lernrückstände abzubauen, die frühkindliche Bildung zu stärken sowie Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote zu fördern. Es liege in der Verantwortung der Erwachsenen, „der jungen Generation das Selbstbewusstsein zu geben, dass sie eine starke Generation ist“, so Giffey. 

Die Kinder- und Jugendhilfe fördert Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und hilft jungen Erwachsenen in besonders schwierigen Situationen. Sie berät und unterstützt Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung ihrer Kinder.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 21.05.2021

Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Entwicklung des Vermögens von Kindern und Jugendlichen vor. Das schreibt sie in der Antwort (19/29334) auf eine Kleine Anfrage (19/28283) der FDP-Fraktion.

Auf die Frage nach der finanziellen und wirtschaftlichen Situation von Kindern und Jugendlichen verweist die Bundesregierung auf Studien des Deutschen Jugendinstituts, des Instituts für Jugendforschung und auf die „MetallRente Studie ‚Jugend, Vorsorge, Finanzen 2019′“. Außerdem gibt sie eine tabellarische Übersicht über verschiedene Projekte der Bundeszentrale für politische Bildung zur Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkompetenz von Kindern und Jugendlichen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 699 vom 26.05.2021

Die FDP-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Das Familienrecht an die Lebenswirklichkeiten anpassen“ vorgelegt (19/29741). Danach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf zur Reform des Familienrechts vorzulegen, der unter anderem ein gemeinsames Sorgerecht für unverheiratete Väter vorsieht, mehr Gestaltungsfreiheit der Eltern bei der Sorgeerklärung ermöglicht, das Wechselmodell der Kindesbetreuung als Leitbild implementiert, das Unterhaltsrecht reformiert und ein zeitgemäßes Adoptionsrecht schafft. Der Antrag steht am Donnerstag im Rahmen der Beratung über mehrere FDP-Anträge zur Familienpolitik erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages und soll anschließend in den Rechtsausschuss überwiesen werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 679 vom 20.05.2021

Die Fraktion Die Linke fordert einen Umgangsmehrbedarf in der Grundsicherung für getrennt lebende Eltern. In einem Antrag (19/29749) verweist sie auf die sozialen und ökonomischen Belastungen, denen Trennungsfamilien ausgesetzt seien. Dies gelte vor allem für Eltern in der Grundsicherung, die sich die Erziehungsverantwortung für die Kinder aufteilen. „In dieser Situation sieht das geltende Recht eine tageweise Aufteilung des Regelbedarfs des Kindes zwischen den Elternteilen vor. Bei vielen Kosten ist die Vorstellung, dass eine genaue Zurechnung auf ein Elternteil möglich ist, jedoch höchst praxisfremd. Bestimmte Ausgaben fallen zudem doppelt an“, erläutern die Abgeordneten.

Sie fordern deshalb von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, um in den Regelungen im SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch) das Konstrukt der „temporären Bedarfsgemeinschaft“ aufzulösen. Stattdessen soll übergangsweise bis zur Ermittlung der tatsächlich durchschnittlich entstehenden Mehrkosten dem Elternteil im SGB-II-Leistungsbezug, bei dem sich das Kind vorwiegend, also mehr als die Hälfte des Monats, aufhält, der volle Regelsatz für das Kind zugesprochen werden. Dem anderen Elternteil im Grundsicherungsbezug soll ein pauschaler Umgangsmehrbedarf in Höhe des hälftigen Regelbedarfs zuerkannt werden. Im Falle einer paritätischen oder fast paritätischen Teilung des Umgangs mit dem Kind soll beiden Elternteilen jeweils der hälftige Regelsatz für das Kind und ein pauschaler Umgangsmehrbedarf in Höhe von einem Viertel des Regelsatzes für das Kind zugesprochen werden. Außerdem müsse festgelegt werden, dass bei der Berechnung der Kosten der Unterkunft und Heizung das Kind als Mitglied beider Haushalte zu betrachten ist und die entsprechenden Angemessenheitsgrenzen anzuwenden sind, fordern die Abgeordneten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 672 vom 19.05.2021

Zeit, Geld und Infrastruktur sind die entscheidenden Stellschrauben für eine erfolgreiche Familienpolitik. Dies war der einhellige Tenor in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag über den Neunten Familienbericht (19/27200).

Sabine Walper, Forschungsdirektorin beim Deutschen Jugendinstitut und Vorsitzende der Sachverständigenkommission des Neunten Familienberichts, führte aus, dass Familienpolitik als Querschnittsaufgabe aller Ressorts in Bund, Ländern und Kommunen verstanden werden müsse. Sie verwies auf die gravierenden Folgen der Corona-Pandemie auf die Familien. Der sich abzeichnenden verstärkten sozialen Spaltung müsse durch den Ausbau der Bildungsinfrastruktur, vor allem von Ganztagsangeboten, begegnet werden. Die Zusammenarbeit von Schulen und Eltern müsse durch ein Bundesprogramm gefördert werden, forderte Walper. Zudem sprach sie sich für eine Ausweitung des Programms „Elternchancen“ auf den Grundschulbereich und für die Etablierung von Elternzentren an allen Schulen und den Ausbau digitaler Angebote aus.

Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, wies darauf hin, dass in vielen Fällen gegen Kinderarmut auch keine „harte Arbeit“ der Eltern helfe. All zu oft seien die Löhne der berufstätigen Eltern zu gering oder allenfalls auf der Höhe des Existenzminimums. Ein Stundenlohn von zehn Euro reiche vielleicht für einen Single zum Leben, bei einem Kind werde aber bereits ein Stundenlohn von mindestens 13 Euro und beim zweiten Kind von mindestens 16 Euro benötigt. Der Kinderschutzbund plädiert für einen Umbau der existierenden monetären Leistungen für Kinder zu einer Kindergrundsicherung. Dazu gehöre die Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums, die Bündelung von Leistungen, eine sozial gerechte Ausgestaltung und die automatische Auszahlung.

Axel Plünnecke vom Institut der deutschen Wirtschaft verwies darauf, dass die Erwerbstätigkeit beider Elternteile ein wirksamer Schutz vor Verarmung und ökonomischen Risiken darstelle – vor allem angesichts der gestiegenen Scheidungsrate und drohendem Arbeitsplatzverlust des Alleinverdieners. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, sei deshalb ein weiterer Ausbau der Ganztagsbetreuung unverzichtbar, vor allem für Kinder unter drei Jahren und im Grundschulalter. So fehlten noch immer mehr als 340.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren.

Für den konsequenten Ausbau der Kinderbetreuung plädierten übereinstimmend auch Oliver Schmitz von der Beruf und Familie Service GmbH, Insa Schöningh von der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie und Lisa Sommer vom Zukunftsforum Familie. Schmitz sprach sich zudem für eine Flexibilisierung von Arbeitszeiten aus. In Deutschland müsse man weg von der Präsenzkultur zu einer familienorientierten Unternehmenskultur. Er räumte zugleich aber ein, dass diese Flexibilität ein schwer zu regelnder Bereich sei. Es werde Zeit erfordern, damit sich eine Kultur in allen Unternehmen entwickeln könne. Schöningh und Sommer monierten, dass der Familienbericht dem Thema Zeit für Familien zu wenig Raum eingeräumt habe, es fehle an neuen Impulsen. Übereinstimmend plädierten die Sachverständigen für eine Weiterentwicklung von Elternzeit und Elterngeld. Vor allem müsse der Aspekt der Partnerschaftlichkeit bei der Elternzeit stärker berücksichtigt werden.

Regina Offer von der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände bestätigte, dass der Ausbau einer familienfreundlichen Infrastruktur und der Kinderbetreuung weiterhin zu den wichtigsten und größten Herausforderungen für die Kommunen gehöre. Aber die Vereinbarkeit von Familie und Beruf habe sich deutlich verbessert. So sei die Erwerbsquote bei Frauen auf 73 Prozent gestiegen. Die Kommunen würden derzeit rund 37 Millionen Euro jährlich für die Kindertagesbetreuung aufbringen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 660 vom 18.05.2021

Der politischen Bildung von Kindern und Jugendlichen muss deutlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Dies war das einhellige Votum in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über den 16. Kinder- und Jugendbericht (19/24200) am Montag. Die geladenen Sachverständigen mahnten zudem, dass politische Bildung nicht neutral sein könne, sondern sich an der demokratischen Ordnung und ihren Werten orientieren müsse.

Die Sozial- und Erziehungswissenschaftlerin Anja Besand von der TU Dresden – sie gehörte selbst der Sachverständigenkommission des Kinder- und Jugendberichts an – mahnte, in Sachsen können man gut erkennen, wohin es führe, wenn der politischen Bildung ein zu geringer Stellenwert beigemessen werde. So sei an Sachsens Schulen sehr lange politische Bildung erst ab der 9. Klasse in den Schulen verankert gewesen, seit kurzer Zeit sei dies ab der 7. Klasse der Fall. Die Familie sei zwar ein wichtiger Ort der Sozialisation für die politische Bildung, dies könne die institutionelle politische Bildung aber nicht ersetzen. Besand wies zudem darauf hin, dass politische Bildung zwar einerseits „keine Bevormundung“ darstellen dürfe. Anderseits sei sie aber „nicht neutral“, sondern orientiere sich an der demokratischen Ordnung.

In diesem Sinne argumentierte auch der Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung, Thomas Krüger, der ebenfalls Mitglied der Sachverständigenkommission war. Politische Bildung verstehe sich normativ als aktives Eintreten für demokratische und menschenrechtsbasierte Werte. Im Gegensatz zur Extremismusprävention, die einer „Verhinderungslogik“ folge und die demokratische Ordnung vor demokratiefeindlichen Bestrebungen zu schützen versuche, folge die politische Bildung einer „Ermöglichungslogik“, die dazu ermutige, sich aktiv an der Gestaltung der Demokratie zu beteiligen.

Auch Lisi Maier vom Deutschen Bundesjugendring begrüßte ausdrücklich, dass politische Bildung „nicht neutral“ sein dürfe, sondern mit einem Bekenntnis zu den demokratischen Prinzipien einhergehen müsse. Zugleich warnte sie davor, politische Bildung nur als einen „Brandlöscher“ im Fall von rechtsextremistischen Übergriffen oder bei einem Anwachsen rechtsextremistischer Übergriffe zu begreifen. Politische Bildung sei nicht nur ein gesetzlich verbrieftes Recht, sondern eine Daueraufgabe. Kinder und Jugendliche müssten in die Lage versetzt werden, sich als politische Subjekte zu begreifen und zu handeln. Diese Erkenntnis müsse auf die Ebene der Länder und Kommunen transportiert werden, da diese maßgeblich für die politische Bildung zuständig seien. Um so mehr verwundere es, dass der Bundesrat den Kinder- und Jugendbericht lediglich „kommentarlos zur Kenntnis genommen“ habe, sagte Maier.

Der Bildungswissenschaftler Christian Palentien von der Universität Bremen, er leitete als Vorsitzender die Sachverständigenkommission des Kinder- und Jugendberichts, mahnte, dass der politischen Bildung mehr Gewicht während der gesamten Lebensspanne junger Menschen von der frühen Kindheit bis ins späte Jugendalter verliehen werden müsse. Der Bericht fordere beispielsweise konkret ein Minimum von zwei Stunden Politikunterricht in der Woche für alle Schulformen. Zudem forderte Palentien mehr konkrete Mitbestimmungsmöglichkeiten junger Menschen zum Erlernen demokratischer Spielregeln. Teilhabe dürfe nicht nur simuliert werden.

Dieser Forderung schlossen sich Volker Rohde von der Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen und der Sozialpädagoge Moritz Schwerthelm von der Universität Hamburg an. Aus dem Recht auf politische Bildung müsse ein Recht auf demokratisches Handeln abgeleitet werden, mahnten sie übereinstimmend. Zugleich forderten sie eine ausreichende finanzielle Absicherung der politischen Bildung auf allen Ebenen. Vor allem in der Kinder- und Jugendarbeit in den Kommunen vor Ort müsse die Finanzierung weniger projektbezogen, sondern langfristig und strukturell sichergestellt werden, sagte Rohde. Schwerthelm mahnte, dass soziale Ungleichheit sehr oft auch zu politischer Ungleichheit führe und dass Partizipationsversuche benachteiligter junger Menschen nicht anerkannt würden.

Regina Offer von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände begrüßte die Ergebnisse und Empfehlungen des Kinder- und Jugendberichts ausdrücklich. Dieser gebe eine gute Darstellung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen. Sie mahnte, dass die Sozialarbeit und die politische Bildung stärker im Corona-Aufholprogramm des Bundes für Kinder und Jugendliche berücksichtigt werden müssten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 656 vom 18.05.2021

Um die Aufnahme expliziter Kinderrechte in das Grundgesetz ging es in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Montag. In der vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Heribert Hirte (CDU) geleiteten Sitzung wurde die Zielsetzung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs (19/28138) überwiegend begrüßt, gleichzeitig machten die Sachverständigen in ihren schriftlichen Stellungnahmen auf eine Reihe ihrer Meinung nach vorhandener Mängel aufmerksam. Neben dem Regierungsentwurf lagen den sieben Experten und einer Expertin Gesetzentwürfe der Fraktionen FDP, Die Linke Bündnis 90/Die Grünen zu dem Thema vor (19/28440, 19/10622, 19/10552).

Florian Becker von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) ausdrücklich festgestellt habe, dass diese als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte und rechtsstaatlichen Grundsätze des Grundgesetzes herangezogen werden kann. Allerdings werde die völkerrechtskonforme Auslegung der Verfassung und des einfachen Rechts der Bedeutung der Kinderrechte bisweilen nicht gerecht. Einzelne besonders wichtige Aspekte der KRK könne man daher auch in den Rang von Verfassungsrecht heben.

Auch nach Ansicht von Philipp Donath von der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main werden die Kernprinzipien der KRK in Deutschland nicht in allen Rechtsbereichen umgesetzt. Daher sollten die Kinderrechte im Grundgesetz sichtbar gemacht werden, die entsprechende Zielsetzung der Bundesregierung sei daher sinnvoll. Der vorgelegte Gesetzentwurf werde dem allerdings nicht gerecht und sei aus völkerrechtlicher und verfassungsrechtlicher Perspektive teilweise bedenklich. So könnte durch die Aufnahme des ausdrücklichen Kindergrundrechts in das staatliche Wächteramt ein rechtssystematischer Fehler begangen werden.

Gregor Kirchhof vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht der Universität Augsburg verwies auf die Entwurfsbegründung, wonach das „bestehende wohl austarierte Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat“ nicht zu verändern und die „Elternverantwortung nicht zu beschränken“ sei. Der Reformvorschlag diene so dem Kindeswohl. Er sei deshalb der beste Gesetzentwurf zu den Kinderrechten, der bisher in den Bundestag eingebracht worden sei. Er erfülle den heiklen verfassungspolitischen Auftrag, die Kinderrechte des Grundgesetzes „besser sichtbar“ zu machen, ohne dabei das Verhältnis zwischen Kindern, Eltern und Staat zu verändern.

Der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks, Thomas Krüger, begrüßte, dass die Bundesregierung kurz vor Ende der Legislaturperiode in Umsetzung des Koalitionsvertrags einen Gesetzentwurf zur verfassungsrechtlichen Verankerung von Kinderrechten vorgelegt hat. Auch Krüger kritisierte die gewählte Verortung der Kinderrechte im Regierungsentwurf inmitten des staatlichen Wächteramts und der Elternrechte. Dies sei „misslungen und gefährlich“ und könnte ein argumentativer Anknüpfungspunkt dafür sein, die Kinderrechte in unangemessener und gar nicht beabsichtigter Weise gegen die Eltern zu richten. Insgesamt sei der Regierungsentwurf ungeeignet, die Stellung von Kindern in der Praxis zu verbessern.

Thomas Mayen, Vorsitzender des Verfassungsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins, befürwortete ausdrücklich die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz, jedoch nicht in der von der Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf vorgesehenen Formulierung. Diese bleibe deutlich hinter den völkerrechtlich und europarechtlich verbürgten Rechten Minderjähriger zurück. Der Entwurf suggeriere zudem durch die Verwendung des Begriffs der elterlichen „Erstverantwortung“ einen Vorrang der Elternrechte nicht nur gegenüber dem staatlichen Wächteramt, sondern auch gegenüber dem Kindeswohl, was hinter der bestehenden Verfassungsrechtslage zurückbliebe.

Sebastian Sedlmayr vom Deutschen Komitee für UNICEF erklärte, der Regierungsentwurf sei in seinen Grundzügen geeignet, die Kinderrechte zu stärken, sollte aber insgesamt prägnanter und kompakter sein. Unverzichtbar sei eine Formulierung zum Kindeswohl beziehungsweise den Interessen des Kindes, welche nicht hinter die Maßgaben und den Geist der KRK zurückfalle. Die Verortung der Kinderrechte in den Grundrechtsartikeln des Grundgesetzes sollte nochmals eingehend geprüft werden. Offensichtlich sei, dass eine Engführung der Kinderrechte auf das Verhältnis zu den Eltern dem kinderrechtlichen Rahmen nicht gerecht wird. Das Wesen der Kinderrechte gehe über das innerfamiliäre Verhältnis hinaus.

Robert Seegmüller, Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin, urteilte in seiner Stellungnahme, der Regierungsentwurf sei darum bemüht, lediglich die bisherige verfassungsgerichtliche Rechtsprechung betreffend der Kinderrechte sichtbar zu machen. Größere inhaltliche Änderungen strebe er nicht an. Die Vorlagen der Fraktionen seien hier substantieller. Es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass die gewählten Formulierungen Ausgangspunkt für einen zukünftigen Verfassungswandel sein können, der das Verhältnis von Elternrecht und staatlichem Wächteramt aus seiner derzeitigen Balance bringt.

Friederike Wapler vom Lehrstuhl für Rechtsphilosophie und Öffentliches Recht der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vertrat die Meinung, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung in der vorliegenden Fassung nicht verabschiedet werden sollte. Er sei der schlechteste Vorschlag von allen. Er löse die selbst gesetzten Regelungsziele nicht ein, werfe mehr Fragen auf, als er beantworte, und bleibe hinter dem Stand der Diskussion zurück. Er scheine das bewährte verfassungsrechtliche Verhältnis von Eltern, Kindern und Staat zwar vordergründig zu bewahren, gefährde es in der Sache aber stärker als jede der alternativ vorgeschlagenen Formulierungen. Es könne durchaus auch eine Lösung sein, auf eine Verfassungsänderung zu verzichten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 647 vom 17.05.2021

Die Bundesregierung hat in einer Unterrichtung (19/29640) über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften (19/28681) informiert. Danach schlägt der Bundesrat eine Änderung vor, die von der Bundesregierung abgelehnt wird. Die vorgeschlagene Änderung sei rein redaktionell und nicht erforderlich, so die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 646 vom 17.05.2021

Die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie hängt stark vom betrieblichen Umfeld ab. Nur wenn Beschäftigte an einem Strang ziehen, können sie bessere Arbeitszeiten durchsetzen.

Wie lassen sich Beruf und Privates so vereinbaren, dass Menschen gut damit leben können? Das hängt oft vom betrieblichen Umfeld ab. Die besten Möglichkeiten haben Beschäftigte in Unternehmen mit Tarifbindung und Betriebsrat. Das ist das Ergebnis einer Studie von Doris Holtmann und Wenzel Matiaske vom Institut für Personal und Arbeit der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg.

In ihrer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie haben die Forscher untersucht, welche arbeitszeitpolitischen Instrumente in verschiedenen Unternehmen zum Einsatz kommen. Basis der Untersuchung waren einerseits eine breit angelegte Befragung von Personalmanagern, andererseits acht Fallstudien in ausgewählten Betrieben. Für die Fallstudien haben die Forscher Groß- und Kleinbetriebe, Betriebe aus Ost- und Westdeutschland sowie aus frauen- und männerdominierten Branchen ausgesucht. So war es möglich, die Arbeitszeitpolitik vor dem Hintergrund sehr unterschiedlicher Rahmenbedingungen zu beleuchten – etwa in einer großen Klinik in Westdeutschland, in der überwiegend Frauen arbeiten, oder bei einem kleinen Automobilzulieferer im Osten, der fast ausschließlich Männer beschäftigt. Voraussetzung war, dass das Personalmanagement zu einer Kooperation bereit war – dadurch kamen nur solche Unternehmen infrage, in denen ein Problembewusstsein für Arbeitszeitfragen vorhanden ist. 

Je nach Branche, Betriebsgröße oder Standort unterscheiden sich die Voraussetzungen: Bei Tätigkeiten in der Produktion oder bei Dienstleistungen, die kontinuierlich erbracht werden müssen, sind Schicht- und Wochenendarbeit der Regelfall. Gleitzeit lässt sich schwer verwirklichen, wenn Aufgaben zu festen Zeitpunkten anfallen, Prozesse nicht unbeaufsichtigt laufen können oder Fließbandarbeit dominiert. Telearbeit ist nur dann möglich, wenn die Arbeiten ortsungebunden erledigt werden können. „Allerdings verbleiben erhebliche Gestaltungsspielräume“, schreiben die Forscher. Selbst im Gesundheitswesen oder der Metallindustrie, wo Tag für Tag in mehreren Schichten gearbeitet wird, fänden sich Möglichkeiten, die Vereinbarkeit zu verbessern. 

Arbeitgeber müssen etwas bieten

In vielen Interviews klingt durch, dass eine bessere Vereinbarkeit auch im Interesse der Arbeitgeber liegt. Wer Fachkräfte gewinnen oder halten will, kommt nicht umhin, attraktive Arbeitsbedingungen zu bieten. So betont der Leiter eines Altenpflegedienstes aus Westdeutschland: „Wir müssen unseren Fachkräften was bieten, damit wir die für uns gewinnen können.“ Schon bei Einstellungsgesprächen sei Teilzeit ein großes Thema: „Ich möchte 20, 50, 75 oder 88 Prozent. Damit kommen alle hierher“, sagt der Einrichtungsleiter. Auch die Geschäftsführung einer bundesweit agierenden Akademie für berufliche Weiterbildung erklärt: „Die größte Herausforderung ist, Personal überhaupt zu finden. Wir brauchen einen hohen Anteil sozialpädagogischen Personals und stehen vor der Herausforderung, dass der Arbeitsmarkt auf diesem Gebiet leergefegt ist.“ Teilweise räumen die Arbeitgeber aber auch Nachholbedarf ein. So erklärt etwa der Personalchef eines Stahlherstellers aus Niedersachsen, dass das Stahlwerk im Hinblick auf die individuellen Interessen noch „unterbelichtet“ sei. „Es ist halt ein klassischer Männerbetrieb, muss man auch ganz ehrlich sagen.“ 

Tarif und Mitbestimmung erleichtern Arbeitszeitgestaltung

Die Fallstudien machen deutlich, dass es Beschäftigte leichter haben, Arbeitszeitwünsche durchzusetzen, wenn sie sich zusammentun. Der Betriebsratsvorsitzende einer Gießerei in Ostdeutschland sagt im Interview, als er im Jahr 2000 angefangen habe, hätten 24 Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb gearbeitet. Jetzt seien es über 200. Als Signal an den Chef habe immer die Streikweste in seinem Büro gehangen. Gleichzeitig hebt der Betriebsrat hervor, dass das Verhältnis zur Geschäftsführung, trotz mancher Konflikte, generell gut sei. In einem Ergänzungstarifvertrag wurde „Flexibilität gegen kürzere Arbeitszeiten“ eingetauscht: „Denn wir haben ja sogar noch Verbesserungsregelungen reingekriegt, wir haben jetzt eine bezahlte Pause und bezahlte Schichtübergabezeiten, sodass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit bloß noch 36 Stunden beträgt.“

Ein zentrales Ergebnis der Studie: Letztlich kommt es weniger darauf an, ob es sich um einen Groß- oder Kleinbetrieb, einen Betrieb im Westen oder Osten oder eine von Frauen oder Männern dominierte Branche handelt. Viel entscheidender wirkt sich der Einfluss der betrieblichen Mitbestimmung und von Gewerkschaften aus. Wo Beschäftigte mitbestimmen und Tarifverträge gelten, sind Gleitzeit, Homeoffice, kürzere Wochenarbeitszeit oder besser vergütete Wochenendarbeit weiter verbreitet. „Tarifbindung und aktive Mitbestimmung erleichtern Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung“, halten Holtmann und Matiaske fest. Zudem seien Fluktuation und Fehlzeiten unter den Beschäftigten in diesen Betrieben meist geringer.

Doris Holtmann, Wenzel Matiaske: Betriebliche Arbeitszeitpolitiken, Exploration in ausgewählten Frauen- und Männerbranchen Ost- und Westdeutschlands, Working Papers des Forschungsclusters OPAL der Helmut-Schmidt-Universität Nr. 7, März 2021

Impuls-Beitrag als PDF

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 14.05.2021

Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode hat das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) die letzte Hürde genommen. Zuvor hatte der Familienausschuss des Bundestages sich umfangreiche Änderungen des Regierungsentwurfes (Bundestagsdrucksache 19/26107) verständigt. Das Gesetz tritt in der Fassung in Kraft, die dieser Entwurf durch die Beschlussempfehlung des Ausschusses (Bundestagsdrucksache 19/28870) erlangt hat. Die Dokumente des parlamentarischen Verfahrens sind hier zu finden. Auf einige wenige Aspekte der Reform möchte Roland Rosenow besonders hinweisen: https://t1p.de/6tg0

Quelle: Pressemitteilung Harald Thomé / Referent für Sozialrecht vom 16.05.2021

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Am heutigen Tag der Pflege fordert der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt bessere Arbeitsbedingungen für beruflich Pflegende und mehr Unterstützung für pflegende Angehörige. Nach inzwischen über einem Jahr unter pandemischen Bedingungen sei ihre gesellschaftliche Bedeutung weiter gestiegen, aber nach wie vor nicht ausreichend anerkannt. Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes:

„Wir sind denen, die beruflich oder privat in der Pflege tätig sind, zu großem Dank verpflichtet. Sei es in der ambulanten Pflege, in stationären Einrichtungen oder als Angehörige zu Hause. Das letzte Jahr hat uns mehr als deutlich vor Augen geführt, wie sehr wir als Gesellschaft uns auf sie stützen. Es darf aber nicht bei symbolischem Dank bleiben. Die Arbeitsbedingungen in der Pflege müssen jetzt verbessert werden, das darf nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden. Zu geringe Personalschlüssel, hohe Arbeitsbelastung und keine flächendeckende tarifliche Bezahlung höhlen das System Pflege aus, weil uns langfristig die Fachkräfte wegbrechen. Um die Gesundheitsversorgung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zu sichern, sind spätestens jetzt Lehren aus der Pandemie zu ziehen: die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung in der Pflege müssen deutlich und dauerhaft verbessert werden. Und auch die Situation pflegender Angehörige dürfen wir nicht vergessen: 80% der 4,1 Millionen Pflegebedürftigen werden zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt. Viel zu häufig passiert das zusätzlich zu den herkömmlichen Belastungen des Alltags und führt die Pflegenden an den Rand körperlicher und psychischer Überlastung oder darüber hinaus. Sie müssen unterstützt und entlastet werden; z.B. über die  Einführung einer Entgeltersatzleistung analog zum Elterngeld für bis zu 36 Monate sowie die Erhöhung der teilweisen Freistellungsmöglichkeiten.

Die Art und Weise, wie wir Pflege institutionell und privat organisiert haben, ist schlicht nicht nachhaltig. Das System funktioniert nur deshalb, weil Menschen beruflich und privat mit großem Engagement mehr geben, als sie müssten oder langfristig leisten können. Das ist nicht nur ein Armutszeugnis für unseren Umgang mit Pflegebedürftigen und denen, die für sie da sind, sondern führt uns mit Ansage in eine Krise der Pflege, die sich jetzt schon deutlich abzuzeichnen beginnt. Mit Dank und Klatschen ist es bei Weitem nicht getan. Wir brauchen eine grundsätzliche Neujustierung des Systems.“

Zum 201. Mal jährt sich am 12. Juni der Geburtstag von Florence Nightingale, der Begründerin der modernen Pflege. Seit den 1970er Jahren wird dieses Datum als internationaler Tag der Pflege begangen. Gerade im letzten Jahr hat die SARS-CoV-2-Pandemie gezeigt, welchen wesentlichen Beitrag die Pflege für die Gesundheitsversorgung, z. T. unter Gefahr für die eigene Gesundheit und  das eigene Leben, leistet. 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 12.05.2021

Der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) betonen die Bedeutung des Klima-Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) für die im Generationenvertrag finanzierte Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Verbände halten eine Beitragsentlastung von Familien nicht nur aus Gründen der gleichwertigen Bewertung monetärer und generativer Beiträge, sondern insbesondere mit Blick auf die Generationengerechtigkeit für erforderlich.

„Das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts setzt neue Maßstäbe. Belastungen müssen über Generationen hinweg gerecht verteilt sein“, sagt Siegfried Stresing, DFV-Vizepräsident. „Generationengerechtigkeit ist nicht auf den Umweltschutz beschränkt. Diese Entscheidung verlangt eine analoge Antwort für die seit Jahrzehnten bestehende Familienblindheit der Sozialversicherung.“

Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbunds, erläutert: „Eine Sozialversicherung, die durch eine strukturelle Benachteiligung von Familien ökonomische Anreize gegen Kinder setzt und zeitgleich Familien in der Erziehungsphase dringend benötigte Mittel entzieht, führt zur Überlastung der gegenwärtigen und nächsten Generation. Der demografische Wandel verstärkt die Situation. Weniger Kinder müssen in Zukunft höhere Beiträge stemmen. Das führt zwangsläufig zur Einschränkung der persönlichen Freiheit. Gegen eine solche einseitige Belastung der jungen Generation wendet sich das Bundesverfassungsgericht.“

Vor diesem Hintergrund fordern der DFV und der Familienbund eine Beitragsentlastung für Familien durch einen Kinderfreibetrag analog zum Steuerrecht. Derzeit klagen 2.000 Familien mit Unterstützung der beiden Verbände auf Generationengerechtigkeit in der Sozialversicherung. Zwei Verfassungsbeschwerden und eine Richtervorlage liegen beim BVerfG. Auf dem Weg nach Karlsruhe mussten die Kläger mehrere unsägliche Urteile von Sozialgerichten hinnehmen, die dem wegweisenden Pflegeversicherungsurteil des BVerfG widersprachen oder es gar ins Gegenteil verkehrten.

Heutige Versäumnisse in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zerstören die sozialen Ressourcen der Nachwuchsgeneration und damit deren Freiheitsspielräume in exponentiell zunehmendem Maße. Besonders deutlich wird dies an der beharrlichen Weigerung des Bundesgesetzgebers, den Auftrag aus dem Beitragskinderurteil des BVerfG zur Pflegeversicherung (03.04.2001) sachgerecht umzusetzen. In diesem hatten die Karlsruher Richter entschieden, es sei mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren, dass Versicherte mit Kindern einen gleich hohen Beitragssatz wie Mitglieder ohne Kinder leisten müssen.

„Wenn Rechte derzeitiger und künftiger Generationen durch eine unfaire Lastenverteilung in der gesetzlichen Sozialversicherung unzumutbar eingeschränkt werden, muss das Grundgesetz Schranken setzen“, so Hoffmann. „Die Sozialversicherung muss auf die Leistungsfähigkeit von Familien Rücksicht nehmen. Einkommen, das zur Existenzsicherung des Kindes benötigt wird, darf nicht mit Abgaben belastet werden.“

„Familien lassen sich nicht leicht unterkriegen. Es wäre nicht das erste Mal, dass sich Familienverbände durch die Instanzen klagen, um dann vor dem Bundesverfassungsgericht weitreichende Familienurteile zu erstreiten“, sagt Stresing und verweist auf die Urteile zum steuerfreien Existenzminimum (29.05.1990) und das Trümmerfrauenurteil (07.07.1992).

Selbst der oberste Sozialrichter, der Präsident des Bundessozialgerichts Rainer Schlegel, sieht in der Entscheidung eine „epochale“ Neuausrichtung des Verfassungsrechts mit weitreichenden Folgen – auch für die Zukunft des Sozialstaats.

Stresing äußert sich zurückhaltender: „Das Wesen des Generationenvertrages bleibt vielen, auch wegen irreführender öffentlicher Darstellungen, verborgen. Realitäten werden geleugnet, Beiträge aus der Vergangenheit werden als Substanz der individuellen Altersversorgung betrachtet. Solange dieser fundamentale Irrtum und die daraus abgeleitete Anspruchshaltung genährt werden, sind keine Veränderungen zu erwarten.“

Hoffmann fügt hinzu: „Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung muss die wirtschaftliche Realität transparent zum Ausdruck bringen: Die monetären Beiträge dienen der Finanzierung der heutigen Renten, die eigene Altersvorsorge wird ausschließlich durch die Beiträge der nächsten Generation gesichert. Investitionen in Kinder sind eine Investition in die Altersvorsorge von allen.“

Die Bundesregierung verneint in einem Gutachten vor dem Bundesverfassungsgericht die Notwendigkeit von Änderungen im System der gesetzlichen Sozialversicherungen. Eine aktuelle Verbände-Antwort hierauf liegt dem Bundesverfassungsgericht inzwischen vor.

Weitere Informationen:

Webseite mit Verfassungsbeschwerden zur Benachteiligung von Familien in der Sozialversicherung: www.elternklagen.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 18.05.2021

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert nachdrücklich, dass der Bundestag mit der heute beabsichtigen Ablehnung der Anträge zur Absenkung des Wahlalters bei Bundestags- und Europawahlen auf 16 Jahre eine wichtige Chance zum Ausbau der Partizipationsrechte von Jugendlichen vergibt. Das gilt auch für die Ablehnung der Absenkung des Mindestalters für die Unterstützung einer Europäischen Bürgerinitiative. Beides würde nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation dem veränderten Altersaufbau der Gesellschaft Rechnung tragen, da es seit einigen Jahren mehr Rentnerinnen und Rentner als Kinder und Jugendliche gibt. Mit dieser veränderten Struktur sind die Möglichkeiten der jungen Bevölkerung gesunken, ihre Interessen wahrzunehmen und durchzusetzen.

„Die Absenkung des Wahlalters bei Bundestags- und Europawahlen ist mehr als überfällig. Kinder und Jugendliche verfolgen gesellschaftliche Prozesse sehr aufmerksam, fühlen sich jedoch zu einem großen Teil von den politischen Parteien nicht vertreten. Dabei sind sie diejenigen, die am längsten von heute getroffenen politischen Entscheidungen betroffen sein werden. Die Absenkung des Wahlalters bei Landtags- und Kommunalwahlen in zahlreichen Bundesländern hat gezeigt, dass unsere Demokratie von der politischen Partizipation von Jugendlichen durch das Wahlrecht profitiert, und eine Koppelung der Wahlaltersgrenze an die Volljährigkeit auch auf der Bundes- und Europaebene der Vergangenheit angehören sollte. Um die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker in politische Entscheidungsprozesse einzubinden, tritt das Deutsche Kinderhilfswerk dafür ein, die Wahlaltersgrenze auf allen Ebenen, also von der Europa- bis zu den Kommunalwahlen, zunächst auf 16 Jahre und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre abzusenken“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Neben einer Absenkung des Wahlalters braucht es nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine Stärkung der Beteiligungsstrukturen in Kita, Schule und Jugendhilfe, und zudem den Ausbau kommunalpolitischer Instrumente, etwa durch Kinder- und Jugendparlamente mit verbindlichen Beteiligungskonzepten und Mitwirkungsrechten. So wie Mitwirkungsinitiativen vor allem dort funktionieren, wo es eine Begleitung durch Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe gibt, sollte ein Wahlrecht für Jugendliche zu einer Kultur der Demokratieerziehung führen, durch die die Legitimation unseres demokratischen Systems nachhaltig gestärkt wird.

Zum Thema Wahlalter hat das Deutsche Kinderhilfswerk die Broschüre „Absenkung des Wahlalters – Eine Auseinandersetzung mit Argumenten gegen eine Absenkung der Altersgrenzen bei politischen Wahlen“ veröffentlicht. Die Publikation fasst die gängigen Argumente gegen eine Absenkung des Wahlalters aus den zahlreichen Debatten zusammen und stellt entsprechende Fachbeiträge zur Seite, welche die Gegenargumente entkräften. Dabei wird beispielsweise dem Argument begegnet, dass die Absenkung des Wahlalters negative Folgen für die Demokratie habe und zu einer Stärkung der Parteien an den extremen politischen Rändern führe. Ein weiterer Beitrag tritt der Behauptung entgegen, dass Jugendliche aufgrund von noch nicht voll entwickelten kognitiven Fähigkeiten, die Verantwortung, die mit einer Teilnahme an Wahlen einhergeht, nur unzureichend wahrnehmen könnten. Die Broschüre kann beim Deutschen Kinderhilfswerk im Online-Shop bestellt werden oder steht unter www.dkhw.de/Argumentationshilfe-Wahlalterabsenkung zum kostenlosen Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 21.05.2021

Anlässlich der heutigen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags ruft das Aktionsbündnis Kinderrechte Bund und Länder dazu auf, tragfähige Lösungen für die bestehenden Kritikpunkte am aktuellen Regierungsentwurf zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu finden.

In ihren Stellungnahmen vor dem Rechtsausschuss begrüßten die geladenen Vertreter vom Deutschen Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland die konstruktive Debatte um den endgültigen Verfassungstext. Gleichzeitig appellierten sie an das Gremium, sich für einen Gesetzentwurf auszusprechen, in dem bestehende Unklarheiten und Defizite bereinigt sind.

„Bei der Formulierung der Kinderrechte im Grundgesetz muss es darum gehen, eine nachhaltige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sicherzustellen. Reine Symbolpolitik bringt uns hier keinen Schritt weiter. Deshalb braucht es einen eigenen Absatz für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten gegen den Staat gelten. Dabei müssen die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Kindeswohlvorrang Grundlage der Normierung sein. Nur so werden wir es schaffen, kindgerechte Lebensverhältnisse und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder zu schaffen, ihre Rechtsposition deutlich zu stärken, und Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Denn die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Mit der Aufnahme der Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht die große Chance, langfristig eine wichtige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land zu schaffen. Diese Chance dürfen wir nicht verspielen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Kinderrechte brauchen ein großes Ausrufezeichen im Grundgesetz, damit Kinder und Jugendliche gehört und ihre Belange ernst genommen werden. Die Covid-19-Krise zeigt uns deutlich, dass sie bisher zu häufig hintangestellt werden. Mit der Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz können Bund und Länder klarstellen, dass die Rechte von Kindern in Deutschland umfassend und verbindlich gelten. Dazu braucht es jedoch eine unmissverständliche und prägnante Formulierung, die nicht hinter die UN-Kinderrechtskonvention und die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zurückfallen darf. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung sollte nun rasch überarbeitet werden, um diesen Anforderungen zu entsprechen,“ ergänzt Dr. Sebastian Sedlmayr, Leiter der Abteilung Politik und Advocacy, UNICEF Deutschland.

Hintergrund

Das Aktionsbündnis Kinderrechte (Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) setzt sich für die vollständige Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland und die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein.

Anfang des Jahres hat sich die Bundesregierung nach jahrelangen Diskussionen auf einen Gesetzentwurf zur Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz geeinigt. Das Aktionsbündnis Kinderrechte hat den vorliegenden Regierungsentwurf inhaltlich als unzureichend kritisiert und entscheidende Nachbesserungen gefordert. Der vom Aktionsbündnis Kinderrechte initiierte Appell „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“ wird von mehr als 100 Organisationen aus der Kinder- und Jugendhilfe, Medizin, Pädagogik und anderen Bereichen unterstützt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland und Deutsche Liga für das Kind vom 17.05.2021

Rechtsausschuss tagt heute zur Verankerung der Kinderrechte

Heute beschäftigt sich der Rechtsausschuss damit, ob es in dieser Legislaturperiode noch zu einer Grundgesetzänderung und damit zu einem politischen Signal für eine bessere Durchsetzung von Kinderrechten kommt. Dazu werden zahlreiche Sachverständige öffentlich angehört. Für die erforderlichen Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat müssten dazu einige Kompromisse gefunden werden: Neben dem Gesetzesentwurf der Regierung haben BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE eigene Gesetzesentwürfe vorgelegt.

In einer Stellungnahme zu den aktuellen Gesetzesvorhaben weist die eaf erneut auf ihren Alternativvorschlag hin, der die umstrittene Klippe der Wiederholung einzelner Kinderrechte aus der UN-Kinderrechtskonvention umschifft und damit geeignet ist, die gegensätzlichen Po­sitionen zu vereinen. „Kinder werden bei unserem Vorschlag unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung gestellt. Das verleiht ihren Interessen bei verfassungsrechtlichen Ab­wägungen künftig mehr Gewicht und geht so über den Gesetzesentwurf der Regierung hinaus. Das bedeutet aber nicht, dass es einen generellen Vorrang der Kinderinteressen gäbe, der sich stets durchsetzt“, erläutert Dr. Insa Schöningh, Geschäftsführerin der eaf. „Denn das sieht auch die UN-Kinderrechtskonvention nicht vor.“

Zudem enthält der Vorschlag der eaf ein Staatsziel, das die tatsächliche Durchsetzung aller Kinderrechte aus der UN-Kinderrechtskonvention normiert. „Staatsziele werden vielfach unter­schätzt, weil sie keine direkt einklagbaren Rechte darstellen“, führt Schöningh aus „aber die Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz waren auch deshalb erfolgreich, weil das Staatsziel des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen seine Wirkung entfaltet hat.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 17.05.2021

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 02. Juni 2021

Veranstalter: HAW Hamburg

Der Weiterbildungs-Master „Angewandte Familienwissenschaften“ (M.A.) an der HAW Hamburg wird zum Sommersemester 2022 erneut Studierende aufnehmen. Bis zum 31.08.2021 können Sie sich für einen Studienplatz bewerben. Auch Personen ohne ersten Hochschulabschluss können Zugang zum Studium erhalten. Weitere Informationen zum Studiengang finden Sie auf unserer Internetseite: https://familienwissenschaftenhamburg.wordpress.com/

Am 02.06.2021 um 18.00 Uhr findet eine Informationsveranstaltung über ZOOM statt. Bei Interesse an einer Teilnahme oder anderen Fragen nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf: familienwissenschaften@haw-hamburg.de

Termin: 16. / 17. September 2021

Veranstalter: OUTLAW.die Stiftung in Kooperation mit Hessischem Ministerium für Soziales und Integration, Karl Kübel Stiftung, Institut für Soziale Arbeit und Kinderrechte Institut

Der diesjährige Kinderrechtekongress widmet sich dem Thema:

aufwachsen – gerecht – gestalten

Kinderrechte in Alltag und Politik

Kinder sind einerseits vollwertige Akteure ihres eigenen Lebens vom ersten Tag an, also Träger aller Grundrechte aus unserer Verfassung, wie andererseits in besonderer Weise schutzbedürftig – je jünger, desto mehr.

Daher gibt es die Kinderrechtskonvention als Konkretisierung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte für eine besonders schutzbedürftige Gruppe.

Eine von den Kinderrechten ausgehende Politik muss daher auch beides sein:   

  • Politik mit und von Kindern als vollwertige Akteure ihrer Interessen, mit Formaten und Konzepten, die dieses Versprechen auch real einlösen: Kindern die Formulierung, Vertretung und Durchsetzung ihrer Interessen tatsächlich ermöglichen – in diesem Sinne eine Politik von Kindern.
  • und eine Politik für Kinder, eine Politik also, die in generationaler Verantwortung Erwachsener dafür sorgt, fundamentale Interessen der nachwachsenden Generationen zu vertreten; dieses betrifft „gelingendes Aufwachsen“, aber auch Handeln und Denken im Sinne von Nachhaltigkeit für in Zukunft lebende Kinder und junge Menschen.

Beide Politikperspektiven müssen die Tatsachen sozialer Ungleichheit zur Kenntnis nehmen, unter anderem wie gerade Armut in ihren vielfältigen Ausprägungen für das „Nichtgelingen“ von Aufwachsen ursächlich sein kann.

Der Kongress will online Raum und Rahmen bieten, über Bedeutung und Praxis der Kinderrechte zu debattieren, und er will kritisch danach fragen, was und wie Kinderrechte konkret dazu beitragen, allen Kindern ein gelingendes Aufwachsen zu ermöglichen.

Mit Vorträgen, Fachforen, Workshops und Podiumsdiskussionen bietet der Online-Kongress allen Interessierten die Möglichkeit, aktiv am Kongress teilzunehmen und sich zu beteiligen. Eine Vielzahl an Expert*innen aus Praxis, Wissenschaft, Politik und Forschung unterstützen den Kongress mit Ihren Inputs.

Der Kinderrechte-Kongress findet statt im Rahmen des Hessischen Jahres der Rechte für alle Kinder und Jugendlichen „KinderRechte! ‘20/‘21“ und wird moderiert von Miriam Zeleke, Hessische Landesbeauftragte für Kinder- und Jugendrechte.

Details zu den einzelnen Inhalten und Angeboten finden Sie auf derHomepage www.kinderrechte-kongress.de .

WEITERE INFORMATIONEN

…neue Ausgabe frühe Kindheit erschienen.

Zu dem Thema „Folgen der Corona-Pandemie: neue Belastungen und neue Solidarität“ ist ab sofort die neue Ausgabe der Zeitschrift frühe Kindheit erhältlich: Die Zeitschrift enthält unter anderem folgende Beiträge: Kind sein in Zeiten von Corona, Wie Eltern und Kinder die Situation im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 erlebten (Alexandra Langmeyer, Ursula Winklhofer, Thorsten Naab, Angelika Guglhör-Rudan und Sophia Chabursky, München); Familienleben als Seismograph sozialer Folgen der Pandemie (Sabine Andresen, Frankfurt am Main, Anna Lips, Hildesheim, Tanja Rusack, Hildesheim, Wolfgang Schröer, Hildesheim, Severine Thomas, Hildesheim und Johanna Wilmes, Frankfurt am Main); Kinderbetreuung in Zeiten der Pandemie zwischen Gesundheitsschutz und Förderauftrag (Bärbel Barbarino, Hanna Lena Maly-Motta, Mariana Grgic, Florian Spensberger, Bernhard Kalicki, Susanne Kuger und Thomas Rauschenbach, München); Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen während der ersten und zweiten Welle der COVID-19-Pandemie, Ergebnisse der COPSY-Längsschnittstudie (Anne Kaman, Christiane Otto, Michael Erhart, Teresa Seum und Ulrike Ravens-Sieberer, Hamburg); Kinder unter der Corona-Politik: Opfer von System, Wellen und Peaks. Ein Diskussionsbeitrag (Christoph Schickhardt, Heidelberg); Kinderschutz in Zeiten der Pandemie (Bernd Kasper, Nörten-Hardenberg); Kinder als Akteure in der Randzeitenbetreuung (Dana Harring und Sabina Schutter, Rosenheim); Spielt nicht mit unserer Zukunft! Vorstellungen von Kindern und Jugendlichen über ihre Zugangsrechte in Umweltfragen (Frederike Lindau, Potsdam); Wie den familiären Umgang mit Krisen untersuchen? Forschungspraktische Erfahrungen mit Einzel- und Familieninterviews am Beispiel der Knochenmarktransplantation zwischen Geschwisterkindern (Martina Jürgensen, Madeleine Herzog, Christoph Rehmann-Sutter, Lübeck, und Christina Schües, Lüneburg); Interview mit Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte und Mitglied im Vorstand der Deutschen Liga für das Kind, und Sabine Walper, Forschungsdirektorin des Deutschen Jugendinstituts und Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind zum Thema:  COVID-19-Pandemie: die Folgen für die Kinder sowie folgenden Praxisartikel: Kindergarten plus: Den Neubeginn im Herbst im Blick: Lions Clubs für Kita-Kinder (Stella Valentien, Berlin).

Das Heft kann zum Preis von 9,- Euro (zzgl. Versandkosten) bestellt werden unter: www.fruehe-kindheit-online.de oder als E-Magazin unter: https://zeitschrift.liga-kind.de

Zu jung für Politik? Von wegen! Politische Bildung in Kindheit und Jugend ist Thema der aktuellen Ausgabe des Forschungsmagazins DJI Impulse.

Die Demokratie steht vor großen Herausforderungen: Krisen wie die aktuelle Corona-Pandemie oder der Klimawandel, aber auch Globalisierung, Migration und Digitalisierung verlangen der demokratischen Lebens- und Gesellschaftsform vieles ab. „In diesem Kontext bekommt die politische Bildung, die jahrzehntelang ein Schattendasein führte, neue Relevanz“, betont Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Direktor des Deutschen Jugendinstituts (DJI), anlässlich der neu erschienenen Ausgabe des Forschungsmagazins DJI Impulse.

Unter dem Titel „Politische Bildung von Anfang an: Wie Kinder und Jugendliche Demokratie lernen und erfahren können“ analysieren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Herausforderungen in der politischen Bildung. Entscheidende Weichen für demokratisches Handeln und kritische Urteilskraft werden demnach in der Familie gestellt. Doch auch weil Kinder und Jugendliche immer mehr Zeit in schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen verbringen, steigt deren Bedeutung in der politischen Bildung. 

Der These des aktuellen 16. Kinder- und Jugendberichts folgend, dass politische Bildung auf ganz unterschiedliche Weise in der gesamten Kindheit und Jugend stattfindet, zeigen die Autorinnen und Autoren des Forschungsmagazins Potenziale auf, die in Kindertageseinrichtungen, Schulen und der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit bislang nicht ausreichend genutzt werden. So spielt die politische Bildung in Kitas und Grundschulen noch immer ein eher untergeordnetes Thema. Nachholbedarf identifizieren die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aber auch in weiterführenden Schulen und der Kinder- und Jugendarbeit.

Durch den geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter sowie den generellen Ausbau der Ganztagsbetreuung in Kitas und Schulen entsteht nicht nur die Chance, sondern auch die Notwendigkeit politische Bildung in den Institutionen stärker zu verankern, lautet ein zentrales Fazit der Autorinnen und Autoren. Zudem fordert der Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), Thomas Krüger, im Interview, politische Bildung zur „kritischen politischen Medienbildung“ weiterzuentwickeln, da demokratiegefährdende Inhalte durch soziale Medien früh auf Kinder zukommen. 

Das Forschungsmagazin DJI Impulse berichtet allgemein verständlich über die wissenschaftliche Arbeit am DJI, einem der größten sozialwissenschaftlichen Forschungsinstitute in Deutschland. Regelmäßig informieren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über relevante Themen aus den Bereichen Kindheit, Jugend, Familie und Bildung. 

Die aktuelle Ausgabe von DJI Impulse kann kostenlos bestellt und heruntergeladen werden, auch ein Abonnement des Forschungsmagazins ist möglich: www.dji.de/impulse

Mehr Angebote zum aktuellen Impulse-Schwerpunkt: www.dji.de/politischeBildung

Based on panel data from 1997 to 2018, we investigate the socioeconomic preconditions and economic consequences of ‘shared parenting (SP)’ forms in Germany. Referring to the post-separation year, we build SP groups from information on child residence and fathers’ childcare hours during a regular weekday. We explore the short-term gender and SP group associations with economic well-being as well as, for mothers only, its medium-term associations in the five years after separation. Our findings indicate that around separation, intense SP is a superior strategy in terms of equivalized household income. This also holds true for mothers in the medium-term, but their earnings barely improve during that time. Mothers stay highly involved in childcare even in shared parenting settings and/or fail to redirect released childcare time to the labor market. Our data support the notion that even high resources do not shield mothers against remaining trapped in economic dependence post-separation.

SOEPpapers 1131, 37 S., Christina Boll, Simone Schüller 2021 get_appDownload (PDF  1.58 MB)

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert dafür, kinderrechtliche Aspekte von Digitalisierungsprozessen mehr als bisher aus einer ganzheitlichen Perspektive in den Blick zu nehmen. Dazu hat die Kinderrechtsorganisation heute gemeinsam mit dem Institut für Medienforschung und Medienpädagogik der TH Köln ein Online-Dossier veröffentlicht, das aufzeigt, wie Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit digitalen Medien gelingt. In diesem Dossier wird nicht nur der Stand der Kinderrechte im digitalen Raum erfasst, sondern werden auch Impulse und Perspektiven für eine Stärkung der Teilhabemöglichkeiten junger Menschen an unserer Gesellschaft gegeben. Das Dossier „Teilhaben! Kinderrechtliche Potenziale der Digitalisierung“ wird schrittweise erweitert und kann unter https://dossier.kinderrechte.de/ gelesen werden.

„Gerade die Corona-Pandemie hat uns an vielen Stellen gezeigt, dass es gleichermaßen Schutz und Teilhabe bedarf, um Kindern in digital geprägten Gesellschaften ein gesundes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Mit dem reformierten Jugendschutzgesetz ist jetzt ein moderner Kinder- und Jugendmedienschutz in Kraft getreten. Parallel dazu und gleichberechtigt mit der Förderung von Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen muss es ein Ziel sein, die Chancen, die digitale Medien mit sich bringen, zu nutzen. Wir müssen in diesem Bereich wesentlich ganzheitlicher denken als bisher. Gerade Schulen, Kitas sowie die Kinder- und Jugendarbeit müssen dabei eine ebenso große Rolle spielen wie die Familie, die Peergroup oder das kommunale Wohnumfeld. Hier gilt es nachhaltig bildungs- und sozialpolitische Konsequenzen aus den Erfahrungen der letzten Monate zu ziehen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Kindheit und Jugend sind aufgrund radikal fortschreitender Digitalisierungsprozesse in unserer Gesellschaft mehr denn je durchdrungen und geprägt von digitalen Medien. In nahezu allen Lebensbereichen und Altersgruppen spielen digitale Medien eine bedeutende Rolle. In diesem Sinne leistet das Dossier einen Beitrag zur Identifizierung von Entwicklungsbedarfen für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in digital geprägten Gesellschaften. Es richtet die Aufmerksamkeit darauf, was ein solches gutes Aufwachsen ausmacht. Vor allem aber betont es, an welchen Stellen die in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegten Rechte von Kindern aktuell begünstigt oder gefährdet sein können“, sagt Prof. Dr. Friederike Siller, Leiterin des Instituts für Medienforschung und Medienpädagogik der TH Köln.

Wie selbstverständlich Kinder bereits an digitalen Welten teilhaben und dafür Medien nutzen, zeigt auch eine explorative Untersuchung, die im Rahmen des Dossiers erstmals veröffentlicht wird. In der Untersuchung sprechen Kinder zwischen 10 und 13 Jahren über ihr Medienhandeln und ihre Online-Erfahrungen mit Blick auf soziale und digitale Teilhabe. So wird auch deutlich, dass viele Angebote, die Kinder nutzen, nicht für sie entwickelt wurden. Kinder geraten dann in Interessenkonflikte zwischen Teilhabewunsch und Schutzbedürfnis.

Die Erstellung des Dossiers erfolgte im Rahmen eines Projekts der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der aktuellen Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (Sofia-Strategie 2016–2021) und wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Während beim Deutschen Kita-Preis 2021 noch alle gespannt auf die Bekanntgabe der Preisträger warten, fällt auch schon der Startschuss für die nächste Runde: Nachdem bereits eine Registrierung möglich war, können sich Kitas und lokale Bündnisse für frühe Bildung ab sofort um den Deutschen Kita-Preis 2022 bewerben. Für eine Bewerbung sind nur drei Schritte notwendig: Interessierte registrieren sich – soweit nicht schon erfolgt – im Online-Portal unter www.deutscher-kita-preis.de/bewerbung, beantworten die Fragen zu ihrer Motivation und senden ihre Bewerbung online ab. Bewerbungsschluss ist der 15. Juli 2021. Wer eine Auszeichnung mit nach Hause nehmen darf, entscheidet sich dann nach einem mehrstufigen Auswahlverfahren im Frühjahr 2022.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie nach dem Registrierungsaufruf auch die Ankündigung des Bewerbungsstarts in ihren Netzwerken und Sozialen Medien verbreiten könnten. Anbei übersenden wir Ihnen ein Toolkit sowie ein Anschreiben zur Vorlage.

Darüber hinaus wollen wir Sie ganz herzlich einladen zur feierlichen

Preisverleihung des Deutschen Kita-Preises 2021

am 9. Juni 2021, ab 18:00 Uhr per Livestream unter:  www.deutscher-kita-preis.de.

Im Rahmen der digitalen Preisverleihung präsentieren wir unsere diesjährigen 20 Finalist:innen. In einer Live-Show wird Barbara Schöneberger durch das spannende Programm voller Überraschungen, prominenter Gäste und natürlich Einblicken in die Arbeit der Finalisten führen. Seien Sie dabei, wenn wir die Preisträger in den beiden Kategorien digital verkünden. Gerne dürfen Sie die Einladung ebenfalls weitergeben.

Die Beobachtungsstelle für gesellschaftspolitische Entwicklungen in Europa hat in einem neu veröffentlichten Arbeitspapier das Thema „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bei pflegebedürftigen Kindern in Dänemark, Finnland und Schweden untersucht.

Eltern, die Verantwortung für ein Kind mit Pflegebedarf und/oder Behinderungen haben, stehen trotz Fortschritten durch die Einführung vereinbarkeitspolitischer Maßnahmen weiterhin vor großen Herausforderungen. Das Arbeitspapier geht der Frage nach, mit welchen Modellen und Maßnahmen – insbesondere die Flexibilisierung und Freistellung betreffend – Staaten bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf unterstützen.

Aufgrund der vielfältigen Investitionen in eine gute Work-Life-Balance in den nordischen Staaten, werden gute Praxisbeispiele aus Dänemark, Finnland und Schweden vorgestellt.

Weitere neue Veröffentlichungen der Beobachtungsstelle, auf die wir Sie gerne hinweisen möchten:

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre. Alle unsere Veröffentlichungen können Sie auf unserer Webseite hier einsehen.

Eigentlich sind sich fast alle einig. Eine zweiwöchige Vaterschaftsfreistellung nach Geburt des Kindes mit Lohnersatz ist ein wichtiger und vor allem auch geeigneter Schritt, eine frühe Vater-Kind-Bindung und eine stärkere Beteiligung von Vätern an der Sorgearbeit in der Familie zu fördern. Das Bundesforum Männer fordert seit langem eine solche Freistellung als eigenständige familien- und gleichstellungspolitische Leistung und hat anlässlich des Vatertages 2021 ein Positionspapier zum Thema veröffentlicht.

Hier geht’s zum Positionspapier „Aktive Vaterschaft von Anfang an!“

Kategorien
Archiv Pressemitteilung

Kinder brauchen endlich eine Stimme! Zur aktuellen Kinder- und Familienpolitik in der Pandemie

27.05.2021 – Angesichts der Ungerechtigkeiten, die sich in der Corona-Krise immer deutlicher in Bezug auf Kinder und Jugendliche zeigen, fordert das Zukunftsforum Familie (ZFF) dringend eine Neuausrichtung der Pandemiepolitik und kritisiert die fehlende Nachbesetzung der Leitung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Mit dem Sinken der Inzidenzen beginnen die Bundesländer mit der Wiederöffnung zahlreicher gesellschaftlicher Bereiche. Vielfach davon ausgenommen sind die Schulen, in etwa der Hälfte aller Bundesländern gibt es noch keine Rückkehr zum Normalbetrieb. Gleichzeitig zeigen sich die Folgen des Lockdowns für die physische und psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen immer deutlicher.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Lockerungen im Bereich der Gastronomie, für den Sommerurlaub oder Kulturveranstaltungen – all das sind wichtige Schritte der Öffnung nach dem Lockdown. Doch angesichts der nach wie vor geltenden Einschränkungen beim Schulunterricht wirkt dies sozial vollkommen unausgeglichen. Es kann nicht sein, dass es in über einem Jahr der Pandemie nicht gelungen ist, Lehrpläne zu entwickeln, die auf Wechselunterricht und digital ausgerichtetes Lernen reagieren, genügend Luftfilter in die Schulen zu bekommen und alternative Formen des Unterrichts zu finden. So verharren gut die Hälfte aller Bundesländer im kleinteiligen Wechselunterricht. In der Folge erleben wir, wie Kinder und Jugendliche zunehmend psychisch belastet sind, Familien an den Rand der Erschöpfung gelangen und insbesondere arme und armutsgefährdete Familien den Anschluss verlieren. Auch viele der niedrigschwelligen familienunterstützenden Angebote wie die Familienbildung, die in den vergangenen Monaten Unterstützung geleistet und Halt gegeben haben, können nach wie vor nicht zum Normalbetrieb zurückkehren.“

Altenkamp fordert daher: „Bei all dem entsetzt zusätzlich, dass die Bundesregierung es nicht für nötig hält, das Kinder- und Familienministerium nach dem Rücktritt von Franziska Giffey eigenständig nachzubesetzen Wir brauchen dringend eine Neubesetzung des Postens, um gerade jetzt Kindern, Jugendlichen und Familien eine starke Stimme zu geben! Eine der ersten Aufgaben der neuen Ministerin bzw. des neuen Ministers muss es sein, in einem Familiengipfel die bestehenden Probleme zu benennen und Lösungen zügig auf den Weg zu bringen. Dazu gehören die Aufrechterhaltung des Regelunterrichts, die Vorbereitung der Impfung von Jugendlichen, ein sozial ausgerichtetes Aufholprogramm – und nicht nur ein auf den Bildungsstand ausgerichtetes Aufholpaket –, die Festlegung guter Bildungsstandards für digital ausgerichtetes Lernen und die psycho-soziale Begleitung der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien bei der Bewältigung und Aufarbeitung der Krise. Sie alle haben unsere Gesellschaft in den vergangenen Monaten zusammengehalten, wir sind es ihnen mehr als schuldig!“

Kategorien
Archiv Pressemitteilung

Corona-Krise: Wir brauchen einen Aufbruch zu mehr Geschlechtergerechtigkeit!

26.05.2021 Anlässlich des Frauengesundheitstages am 28. Mai fordert das Bündnis „Sorgearbeit fair teilen“ die Politik auf, sich für eine gerechtere Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern über den ganzen Lebensverlauf hinweg einzusetzen.

Das Zukunftsforum Familie (ZFF) ist einer von 13 Mitgliedsverbänden des im Sommer 2020 gegründeten zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Sorgearbeit fair teilen“. Dieses engagiert sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit und hat es sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für das Thema und die Auswirkungen des so genannten Gender Care Gap zu sensibilisieren.

Die Presseerklärung des Bündnisses finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Bündnis „Sorgearbeit fair teilen“ unter: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

Kategorien
Archiv Pressemitteilung

Pünktlich zum Internationalen Tag der Familie: Der Neunte Familienbericht skizziert gute Rahmenbedingungen für Eltern!

17.05.2021 In der heutigen Anhörung des Familienausschusses im Deutschen Bundestag zum Neunten Familienbericht der Bundesregierung – zwei Tage nach dem Internationalen Tag der Familie – unterstützt das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) eine Vielzahl der Vorschläge der zuständigen Sachverständigenkommission und fordert den Bundestag auf, diese zügig umzusetzen. 

Der Neunte Familienbericht zeigt, dass Eltern heute unter enormem Druck stehen, da sie steigende gesellschaftliche und persönliche Erwartungen erfüllen müssen. Insbesondere ist die Zeit, die sich Eltern für die Fürsorge ihrer Kinder nehmen (müssen), stark angestiegen und dies obwohl Mütter heute deutlich umfangreicher erwerbstätig sind als noch vor einigen Jahren. Dieser Trend verstärkt u. a. die soziale Ungleichheit zwischen den Familien. Die von der Sachverständigenkommission formulierten Handlungsempfehlungen reichen daher von Instrumenten der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit, über Bildungsgerechtigkeit bis hin zur Stärkung der wirtschaftlichen Stabilität von Familien. Auch Anpassungen verschiedener Rechtsbereiche stehen angesichts vielfältig werdender Elternschaft im Fokus.

Lisa Sommer, Referentin des ZFF, erklärt dazu: „Es liegt in öffentlicher Verantwortung, gute Rahmenbedingungen für Menschen zu schaffen, die Verantwortung für Kinder und Jugendliche übernehmen. Aus Sicht des ZFF gehört dazu ein gleichberechtigter Zugang zu Erwerbs- und Sorgearbeit für alle Geschlechter. Dafür sollten partnerschaftlichen Ansätze im Elterngeld weiter gestärkt und endlich ‚der Einstieg in den Ausstieg‘ des Ehegattensplittings gewagt werden. Letzteres setzt, wie auch steuerfreie Minijobs und die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartner*innen in der gesetzlichen Krankenversicherung, Anreize für eine asymmetrische Arbeitsteilung zwischen den Elternteilen. Daneben unterstützen wir die Vorschläge für eine gebündelte Leistung zur Absicherung von Kindern ausdrücklich! Es ist an der Zeit, die Familienförderung ‚vom Kopf auf die Füße‘ zu stellen und endlich durch eine sozial gerechte und auskömmliche Kindergrundsicherung zu ersetzen.“

Sommer ergänzt: „Angesichts der gesellschaftlichen Anforderungen, die Eltern unter Druck setzen, hätten wir auf mehr zeitpolitische Impulse seitens der Sachverständigenkommission gehofft. Aus Sicht des ZFF ist die partnerschaftliche Weiterentwicklung des Elterngelds nur ein Einstieg in Arbeitszeitkonzepte, die den familiären Sorgeverpflichtungen im Lebensverlauf Rechnung tragen. Eine Familienarbeitszeit mit teilweisem Lohnersatz bei einer Reduzierung der Arbeitszeit im Anschluss an die Elterngeldphase oder auch für eine Pflegephase wäre ein wichtiger weiterer Schritt.“

Lisa Sommer, familienpolitische Referentin beim ZFF, nimmt heute als Sachverständige an der öffentlichen Anhörung teil. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Deutschen Bundestages.

Die Stellungnahme des Zukunftsforum Familie e.V. anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages zum Neunten Familienbericht „Eltern sein in Deutschland – Ansprüche, Anforderungen und Angebote bei wachsender Vielfalt“ (Drs. 19/27200) finden Sie hier.

Kategorien
Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 08/2021

AUS DEM ZFF

Anlässlich der morgigen Verabschiedung des 6. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung im Kabinett fordert das Zukunftsforum Familie (ZFF) zum entschlossenen Handeln gegen Kinderarmut auf.

Seit 2001 legt die Bundesregierung in jeder Legislaturperiode einen Bericht zu Armut, Reichtum sowie den zentralen Lebenslagen in Deutschland vor. Der aktuelle sechste Bericht, der auch die Auswirkungen der Corona-Krise in den Blick nimmt, zeichnet ein erschreckendes Bild: Armut verfestigt sich zunehmend und die Ungleichheit im Hinblick auf Einkommen und Vermögen nimmt zu. Der Bericht zeigt darüber hinaus, dass die Corona-Krise und die zugehörigen Maßnahmen bestehende Ungleichheiten verschärft haben. Besonders gravierend ist die Situation für Familien sowie Kinder und Jugendliche, die schon vor der Pandemie in Armut gelebt haben oder ein erhöhtes Armutsrisiko aufweisen. So sind Alleinerziehende nach wie vor die Gruppe mit der größten Armutsgefährdung.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, zeigt sich besorgt: „Spätestens jetzt, mit der Vorlage des sechsten Armutsberichts, muss es doch jeder und jedem klar sein: Wir haben ein Umsetzungs-, aber längst kein Erkenntnisproblem mehr. Kinderarmut muss abgeschafft werden. Es ist unerträglich, dass noch immer etwa ein Fünftel aller Kinder und Jugendlichen unter den Bedingungen von Armut und sozialer Ausgrenzung aufwächst. Kinder- und Jugendarmut wirkt sich mit zum Teil langfristigen Folgen auf Bildungschancen, gesundheitliche Entwicklung sowie kulturelle und soziale Teilhabe aus. Wir fordern seit Langem in einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis, dass die die Familienförderung ‚vom Kopf auf die Füße‘ gestellt und vom Bedarf des Kindes aus gedacht wird in Form einer Kindergrundsicherung. Ebenso dürfen die Anstrengungen zum Ausbau und zur Verbesserung der Qualität in den Bildungsinstitutionen nicht nachlassen. Es ist schon schlimm genug, dass erst eine Pandemie kommen musste, um auch der bzw. dem letzten klar zu machen, wo in unserem Land die sozialen Schieflagen sind. Nun sind sie nicht mehr zu leugnen – also fordern wir von der Bundesregierung: Schafft diese Missstände endlich ab!“

Seit 2009 fordert ein breites Bündnis aus Verbänden und Einzelpersonen die Einführung einer Kindegrundsicherung. Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 11.05.2021

Anlässlich des Muttertages am kommenden Sonntag zeigt sich das Zukunftsforum Familie (ZFF) entsetzt über die Rückwärtsbewegung bei der innerfamiliären Gleichstellung während der Corona-Pandemie, kritisiert fehlende politische Anreize für eine partnerschaftliche Arbeitsteilung in Familien und warnt vor einem „Weiter-so“.

Bereits vor der Corona-Krise lag der Gender Care Gap, d.h. der zeitliche Unterschied in der Übernahme privater und unbezahlter Fürsorgearbeit zwischen Müttern und Vätern, bei 52 Prozent bzw. 87 Minuten täglich, bei Kindern unter 18 Jahren im Haushalt sogar deutlich höher. Diese Lücke hat sich durch die Corona-Pandemie und die daraus folgenden Schließungen von Kitas und Schulen massiv verstärkt. Der Anteil der Frauen, die die Kinderbetreuung vollständig übernehmen, ist während der Pandemie deutlich angestiegen; insbesondere bei Paaren, die schon vor der Krise keine egalitäre Arbeitsteilung lebten, wie eine Erhebung des DIW Anfang 2021 zeigte.

Die bisher beschlossenen Unterstützungsinstrumente federn diese ungleiche Arbeitsteilung nicht ab: Schon vor der Krise wurden Kinderkrankentage überwiegend von Müttern in Anspruch genommen. Gleichzeitig profitieren Frauen weit weniger vom Kurzarbeitergeld bzw. dessen familienbedingter Aufstockung, da sie oftmals in Branchen arbeiten, in denen geringfügige Beschäftigungsverhältnisse vorherrschen. Hinzu kommen Nachteile für Frauen, die sich aufgrund des Ehegattensplittings in einer ungünstigen Steuerklasse befinden.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, blickt besorgt in die Zukunft: „Machen wir weiter wie bisher, dann wird der Muttertag 2022 noch düsterer, als es dieser bereits ist! Die Krisenpolitik mit Schulschließungen, Ausweitungen der Kinderkrankentage, die überwiegend von Müttern in Anspruch genommen werden, und gleichzeitig einer staatlichen Unterstützung, die sich weitgehend auf das Wirtschafts- und Arbeitsleben beschränkt, zwingen viele Mutter dazu, den Großteil der privaten Fürsorgearbeit zu übernehmen. Die eigene Erwerbstätigkeit muss in den Hintergrund treten – mit allen bekannten Folgen für die kurz- und langfristige Sicherung der eigenen Existenz. Staatlich etablierte Strukturen wie das Ehegattensplitting stabilisieren diesen Trend zusätzlich, erst recht in der Krise. So kann es nicht weitergehen!“

Altenkamp fordert: „Wir brauchen dringend Instrumente, die die partnerschaftliche Vereinbarkeit fördern, auch und gerade in die Krise. Dazu gehören eine Familienarbeitszeit, die auch auf längere Sicht Erwerbsarbeit und Fürsorge absichert und die Herausforderungen auf die Schultern aller Geschlechter verteilt, ein Bildungssystem mit ausgereiften didaktischen Konzepten zu digitalem Distanzlernen sowie niedrigschwellige Unterstützung der Familien bei der alltäglichen Organisation bspw. durch eine gut ausgestattete Familienbildung. Sonst setzt sich der gleichstellungspolitische Alptraum, den wir derzeit erleben, fort – weit über den Muttertag 2022 hinaus!“

Das ZFF-Positionspapier „Familien auch in Krisenzeiten gut absichern! Positionspapier des Zukunftsforums Familie e.V. (ZFF) zur Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien in der Corona-Pandemie“ finden Sie hier.

Das ZFF-Positionspapier „Fifty-Fifty?! Wie kann die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit gelingen?“ finden Sie hier.

Die Zahlen des DIW zur Verteilung von Sorgearbeit in Familien während der Pandemie finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 07.05.2021

Heute findet die gemeinsame digitale Fachtagung „Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und des AWO Bundesverbandes e.V. (AWO) statt. Rund 100 Interessierte und Expert*innen aus Politik, Wissenschaft und Praxis nehmen teil.

Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist eine der zentralen familienpolitischen Herausforderungen unserer Zeit. Von derzeit ca. vier Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden etwa 3/4 zu Hause und überwiegend von Angehörigen versorgt. Die Situation hat sich unter den Bedingungen der Corona-Krise weiter verschärft. In der Folge sind viele pflegende Angehörige – überwiegend Frauen – enormen finanziellen, physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Mit dem Ziel einer Gesellschaft, die die Sorge um Pflegedürftige als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreift, sollen auf der Fachtagung Konzepte für eine gute Vereinbarkeit diskutiert und weitergedacht werden.

So betont Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, in ihrem Grußwort die gesellschaftliche Bedeutung der häuslichen Pflege durch Angehörige, deren Leistung bislang viel zu selten anerkannt werde und die besonders im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit einer Berufstätigkeit vor besonderen Herausforderungen stehen. Hier bestehe die Notwendigkeit, Bedürfnisse von Pflegenden stärker in den Blick zu nehmen. Vor allem Frauen stünden häufig vor der Aufgabe, Berufstätigkeit, Kindererziehung und Pflege miteinander zu vereinbaren.

Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes e.V., unterstreicht: „Die Bedeutung der Familie als Ort der Pflege wächst: 80% der 4,1 Millionen Pflegebedürftigen werden zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt. Die Gesellschaft ist ihnen für ihren Dienst zu Dank verpflichtet, weil sie einen Großteil der Betreuung pflegebedürftiger Personen stemmen. Dafür verdienen sie nicht nur deutlich mehr Anerkennung, sondern vor allem auch jede mögliche Unterstützung und Entlastung. Ihre finanzielle Absicherung z.B. über die Einführung einer Entgeltersatzleistung analog zum Elterngeld für bis zu 36 Monate sowie die Erhöhung der teilweisen Freistellungsmöglichkeiten sind hier bereits im 2019 veröffentlichten Abschlussbericht des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gefordert. Auch muss in der Gesundheitsvorsorge und Prävention auf die Zielgruppe der pflegenden Angehörigen besonderes Augenmerk gerichtet werden, damit sie nicht durch kontinuierliche Überlastung letztlich selbst krank werden.“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), resümiert: „Für unsere Gesellschaft ist die Pflege alter und kranker Menschen genauso wichtig wie die Betreuung und Erziehung von Kindern. Sie muss ebenfalls in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung abgesichert werden. Doch das Bedürfnis, füreinander Sorge zu tragen, trifft bislang nicht auf passende Rahmenbedingungen, die die Vereinbarkeit von familiärer Pflege und Erwerbstätigkeit nachhaltig unterstützen. Es ist dringend an der Zeit, eine moderne Familien- und Sozialpolitik auf den Weg zu bringen, die die Bedürfnisse von erwerbstätigen, pflegenden Angehörigen und ihren Familien in den Mittelpunkt von Reformen zu stellt!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 06.05.2021

SCHWERPUNKT I: Corona-Aufholpaket

Kabinett verabschiedet „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ über zwei Milliarden Euro

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ beschlossen. Es besteht aus einem Nachholprogramm für pandemiebedingte Lernrückstände und einem umfangreichen Maßnahmenpaket zur Unterstützung der sozialen Kompetenzen und der allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey:

„2.000 Millionen Euro für Kinder, Jugendliche und deren Familien – das ist ein klares Bekenntnis von uns als Bundesregierung: Wir unterstützen Kinder, Jugendliche und ihre Familien nach den harten Lockdown-Zeiten auf dem Weg zurück in einen geregelten Alltag und ein unbeschwerteres Aufwachsen. Unser Aktionsprogramm für dieses und nächstes Jahr investiert in der Krise gezielt in das Wertvollste und das Wichtigste, was wir haben: in unsere Kinder und Jugendlichen, in unsere Zukunft. Sie haben im vergangenen Jahr auf eine Menge verzichtet. Es sind Bildungs-, aber auch Bindungslücken entstanden. Wir können nicht erwarten, dass alles so weiter funktioniert wie vor der Krise. Kinder und Jugendliche brauchen Zeit, Begleitung und Unterstützung, um in den Alltag zurückzufinden und Versäumtes aufzuholen. Von den zwei Milliarden Euro setzt das Bundesfamilienministerium insgesamt eine Milliarde Euro für die frühkindliche Bildung, Ferienfreizeiten und Familienerholung, zusätzliche Sozialarbeit und Freiwilligendienstleistende ein.“

Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:

„Jedes Kind soll trotz und nach der Corona-Pandemie die bestmöglichen Chancen auf gute Bildung und persönliche Entwicklung erhalten. Mit dem ‚Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche‘ reagiert die Bundesregierung auf die eingetretenen Lernrückstände von Schülerinnen und Schülern wegen des Ausfalls von sehr vielen Stunden im Präsenzunterricht sowie die psychosozialen Belastungen von Kindern, Jugendlichen und deren Familien. Ich hatte schon vor Wochen ein solches Programm insbesondere zur Beseitigung von Lernrückständen angeregt und wir haben seitdem mit den Ländern darüber verhandelt. Ich freue mich sehr, dass wir das Programm nun beschlossen und sogar ausgeweitet haben. Die auf den Weg gebrachte Unterstützung des Bundes umfasst zwei Milliarden Euro. Die Hälfte davon steht für Fördermaßnahmen zum Abbau pandemiebedingter Lernrückstände in den Kernfächern – wie etwa Deutsch und Mathematik sowie Fremdsprache – zur Verfügung. Das ist ein wichtiges Signal vor dem Ende des Schuljahres. Ich erwarte, dass sich die Länder auch substanziell beteiligen, denn Bildung ist zuallererst Ländersache. Das Bundesbildungsministerium beteiligt sich außerdem bei der außerschulischen Förderung für die Persönlichkeitsentwicklung z.B. mit seinem Programm ‚Kultur macht stark‘ an dem Aktionsprogramm. Wichtig ist mir auch, dass das wichtige ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement für Kinder, Jugendliche und Familien unterstützt wird. Es ist ein umfassendes Unterstützungspaket, das wir geschnürt haben, um jungen Menschen auf ihrem Weg ins Leben nach der Pandemie zu helfen.“

Hintergrund:

Das vom Bund aufgelegte „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ hat vier Säulen:

  1. Abbau von Lernrückständen

Bund und Länder haben das gemeinsame Ziel, pandemiebedingte Lernrückstände durch zusätzliche Förderangebote für Schülerinnen und Schüler aufzuholen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der bestehenden Strukturen durch die Länder. Im Zentrum der Umsetzung soll dabei die Schule und ihre Vernetzung mit zusätzlichen Angeboten stehen. Mit den vom Bund zur Verfügung gestellten Mitteln sollen die Länder im Schwerpunkt in den Sommerferien Sommercamps und Lernwerkstätten durchführen und mit Beginn des neuen Schuljahres unterrichtsbegleitende Fördermaßnahmen in den Kernfächern.

Die finanzielle Unterstützung des Bundes erfolgt über das Finanzausgleichsgesetz. Der Bund wird hierfür 1 Milliarde Euro befristet auf die Jahre 2021/2022 zur Verfügung zu stellen.

  1. Maßnahmen zur Förderung der frühkindlichen Bildung

Die Bundesregierung wird sich auch im frühkindlichen Bildungsbereich zusätzlich engagieren. Im Rahmen des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ sollen bundesweit 1.000 zusätzliche Sprach-Kitas aufgenommen werden. Dafür stehen 100 Millionen Euro bereit.

Mit weiteren 50 Millionen Euro werden die Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen aufgestockt. Damit können mehr junge Familien mit der niedrigschwelligen Unterstützung erreicht und weitere Angebote wie Elternkurse zur Sprach- oder Ernährungsbildung für belastete Familien mit Kindern unter drei Jahren umgesetzt werden.

  1. Unterstützung für Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote

Kinder und Jugendliche sollen Unterstützung erhalten, damit sie Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäumtes nachholen können. Auch Familien brauchen Hilfe und Erholungsangebote, um wieder Kraft tanken zu können. Insgesamt stehen dafür 530 Millionen Euro zur Verfügung.

Darin enthalten ist unter anderem ein Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind aus bedürftigen Familien.

Außerdem werden die Mittel des Kinder- und Jugendplans für Ferienfreizeiten, die kulturelle, sportliche, politische und internationale Jugendarbeit sowie die Jugendverbände erhöht. Damit können Vereine, Verbände und Organisationen vermehrt günstige Ferien- und Wochenendfreizeiten sowie Jugendbegegnungen und Angebote zur Demokratiebildung ausgestalten und ihre Strukturen gezielt hierfür ertüchtigen. Zudem erhalten gemeinnützige Familienferienstätten einen Zuschuss für den Aufenthalt von Familien und geben diesen an Familien weiter.

Darüber hinaus erhalten die Länder Mittel, um günstige Ferien- und Wochenendfreizeiten sowie Jugendbegegnungen zu ermöglichen.

Und außerschulische Angebote werden unterstützt, die zusätzliche Anregungen geben und die Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen fördern. Hierzu zählt etwa das Programm „Kultur macht stark“ des BMBF. Weiterhin sollen über das Netzwerk der Schülerlabore in Deutschland und des Bundesverbands der Schülerlabore – Lernort Labor (LeLa) zusätzliche außerschulische Lernangebote z. B. in den Bereichen Naturwissenschaften und Technik, Sprachen, Wirtschafts- und Politikwissenschaften bereitgestellt werden. Hierzu wird die Projektförderung des BMBF insgesamt um 50 Mio. Euro für die Jahre 2021/2022 aufgestockt.

Das bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement für Kinder, Jugendliche und Familien wird gestärkt. Für die gezielte Förderung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt in diesem Bereich stehen 2021/2022 30 Mio. Euro zur Verfügung.

Auch die geförderten Mehrgenerationenhäuser (MGH) erhalten finanzielle Unterstützung, um Kinder und Jugendliche bei der Aufarbeitung von Entwicklungsdefiziten zu unterstützen.

  1. Kinder und Jugendliche im Alltag und in der Schule begleiten und unterstützen

Zur Bewältigung der Krisenfolgen ist es notwendig, Kinder und Jugendliche in ihren sozialen Kompetenzen zu stärken. Gerade Schülerinnen und Schüler dürfen nicht mit ihren Sorgen und dem Druck, verpassten Lehrstoff möglichst schnell aufholen zu müssen, alleine gelassen werden. Dafür unterstützt der Bund mehr Schulsozialarbeit. Auch Freiwilligendienstleistende können Kinder und Jugendliche gezielt in Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unterstützen. Für zusätzliche Sozialarbeit und Freiwilligendienstleistende stehen insgesamt 220 Millionen Euro zur Verfügung.

Zusätzlich erhält die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung 100 Millionen Euro zur Unterstützung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen vor Ort.

Den vollständigen Text des Aktionsprogramms finden Sie unter: www.bmbf.de/aufholpaket

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.05.2021

Lernwerkstätten und Feriencamps

Mit einem großen Aktionsprogramm will die Koalition Kinder und Jugendliche unterstützen, pandemiebedingte Lernrückstände wieder aufzuholen. Dafür stellt sie insgesamt zwei Milliarden Euro bereit.

Kinder und Jugendliche sind besonders betroffen von Kontaktbeschränkungen in der Corona-Pandemie. Es fehlen die Kontakte zu den Freund:innen in der Schule und in der Freizeit. Dazu kann auch der beste Distanzunterricht den täglichen Unterricht im Klassenraum nicht dauerhaft ersetzen. Klassenfahrten, Exkursionen, Urlaube und Sport im Verein sind weggefallen und nicht mehr nachzuholen. Umso mehr muss es jetzt darum gehen, dass Schüler:innen ihre Lernrückstände wieder aufholen können – und sie brauchen neue Angebote für Ferien, Freizeit und Sport.

„Kinder- und Jugendliche haben durch die notwendigen pandemiebedingten Einschränkungen zahlreiche Entbehrungen im Bereich des Lebens und Lernens hinnehmen müssen“, sagt der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Oliver Kaczmarek. Daraus dürften ihnen in ihrer Bildungslaufbahn und persönlichen Entwicklung sowie im Hinblick auf ihre beruflichen Wünsche keine Nachteile entstehen. Für ihn ist klar: „Mit dem nun beschlossenen Aufholprogramm geben wir Schüler:innen die Unterstützung bei der Bewältigung und Rückkehr in den Schulalltag, die sie dringend benötigen. Damit Lernwerkstätten und Sommercamps sowie unterrichtsbegleitende Fördermaßnahmen stattfinden können, gehört auch der verstärkte Einsatz von unterschiedlichem Personal an den Schulen für uns dazu.“

Deshalb hat sich die SPD-Bundestagsfraktion für das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ stark gemacht. Die Koalition stellt mit dem Programm zwei Milliarden Euro für die Jahre 2021 und 2022 zur Verfügung.

„Weil der Aufholbedarf vor Ort riesig ist, stellen wir mit dem zwei-Milliarden-Paket auch von Bundesseite schnelle und unbürokratische Unterstützungen für junge Menschen zur Verfügung“, sagt Sönke Rix, familienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Der Bund fördert über das Programm Maßnahmen in verschiedenen Bereichen. Dazu gehören neben dem Abbau von Lernrückständen auch die Förderung frühkindlicher Bildung, Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote sowie die Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im Schulalltag.

„Kinder- und Jugendliche sollen zusammen herumhängen und toben können. Das war und ist in Corona-Zeiten leider nicht selbstverständlich“ sagt Sönke Rix. „Deshalb fördern wir besonders belastete Familien mit vielseitigen Unterstützungsangeboten. Gerade für sie bauen wir das Bundesprogramm Sprach-Kitas, die Bundesinitiative Frühen Hilfen, den Kinder- und Jugendplan und gemeinnützige Familienferienangebote aus.“

Quelle: Pressemitteilung SPD–Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag vom 07.05.2021

Kinder und Jugendliche profitieren vom Aufholpaket nach Corona, das die SPD-Fraktion im Bundestag gefordert hat. Mit dem Paket unterstützen wir junge Menschen mit insgesamt zwei Milliarden Euro – auch für außerschulische Maßnahmen. Das Bundeskabinett beschließt das Corona-Aufholpaket heute.

„Kinder- und Jugendliche sollen zusammen herumhängen und toben können. Das war und ist in Corona-Zeiten leider nicht selbstverständlich. Deshalb fördern wir besonders belastete Familien mit vielseitigen Unterstützungsangeboten. Gerade für sie bauen wir das Bundesprogramm Sprach-Kitas, die Bundesinitiative Frühen Hilfen, den Kinder- und Jugendplan und gemeinnützige Familienferienangebote aus.

Kinder und Jugendliche sollen sich engagieren und verwirklichen können. Deshalb stärken wir bundesweite Engagementstrukturen. Dazu gehören sowohl die Freiwilligendienste als auch die Deutsche Engagementstiftung.

Damit alle jungen Menschen eine Perspektive bekommen, sorgen wir für wichtige Impulse bei der Schulsozialarbeit und stellen der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung zusätzliche Gelder für die ‚Aktion Zukunft‘ zur Verfügung.

Weil der Aufholbedarf vor Ort riesig ist, stellen wir mit dem zwei-Milliarden-Paket auch von Bundesseite schnelle und unbürokratische Unterstützungen für junge Menschen zur Verfügung. Die SPD-Bundestagsfraktion packt an.“

Quelle: Pressemitteilung SPD–Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag vom 05.05.2021

Das von der SPD-Bundestagsfraktion lange geforderte Aufholpaket wurde heute im Kabinett beschlossen. Damit unterstützen wir junge Menschen im Kindes- und Jugendalter mit insgesamt zwei Milliarden Euro in ihrer schulischen und sozial-emotionalen Entwicklung.

„Kinder- und Jugendliche haben durch die notwendigen pandemiebedingten Einschränkungen zahlreiche Entbehrungen im Bereich des Lernens hinnehmen müssen. Daraus dürfen ihnen in ihrer Bildungslaufbahn und im Hinblick auf ihre beruflichen Wünsche keine Nachteile entstehen. Deshalb fördern wir im Rahmen des Aufholpaketes Sommerferiencamps und Lernwerkstätten sowie mit Beginn des neuen Schuljahres unterrichtsbegleitende Fördermaßnahmen in den Kernfächern.

Schülerinnen und Schüler brauchen nach über einem Jahr in der Corona-Pandemie besondere Unterstützung bei der Rückkehr in den Schulalltag oder auch im Distanzmodell. Im Rahmen des Aufholpaketes sorgen wir deshalb für mehr Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, Studierende sowie Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen an den Schulen, die den Schülerinnen und Schülern als Mentorinnen und Mentoren zur Seite stehen.

Flankiert wird das Programm durch zahlreiche Maßnahmen im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Dafür hat die SPD-Bundestagsfraktion hart gekämpft und sich schließlich durchgesetzt. Weil gutes Lernen und Aufholen für uns mehr ist als ein paar Stunden Nachhilfe. Wir sehen Kinder und Jugendliche als ganzheitliche Persönlichkeiten.“

Quelle: Pressemitteilung SPD–Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag vom 05.05.2021

Das Bundeskabinett hat heute das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die Jahre 2021 und 2022“ beschlossen: Mit zwei Milliarden Euro will die Bundesregierung die Folgen der Corona-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche abmildern. Hierzu können Sie den digitalpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tankred Schipanski, gern wie folgt zitieren:

„Bei den anstehenden Bund-Länder-Verhandlungen müssen die Bundesmittel von den Ländern jetzt dafür genutzt werden, bestehende digitale Anwendungen von den vielen Digitalinitiativen und EdTech-Startups nutzbar zu machen und den Schulen sowie Lehrkräften zur Verfügung zu stellen. Die ‚Initiative deutscher digitaler Bildungsanbieter‘ unterstütze ich dabei ausdrücklich. Es gibt hervorragende digitale Module, zum Beispiel bei der Lernstandsermittlung und bei adaptiven Lernanwendungen. Die Mittel sollten jetzt nicht für eingescannte Aufgabenblätter ausgegeben werden, sondern für Anwendungen mit einem echten Mehrwert in der digitalen Schulbildung.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag vom 05.05.2021

Bund bringt milliardenschweres Nachhilfeprogramm für 2021 und 2022 auf den Weg

Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ erklären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Albert Rupprecht, und die zuständige Berichterstatterin Dr. Dietlind Tiemann:

Albert Rupprecht: „Die Corona-Pandemie erfordert ein besonderes gesamtstaatliches Engagement. Noch nie waren die Schulen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland so lange und so massiv beeinträchtigt. Die Auswirkungen auf die Lernsituation der Kinder und Jugendlichen ist offensichtlich und begründet eine außerordentliche Kraftanstrengung des Bundes. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek hat frühzeitig ein Nachhilfeprogramm angeregt und die Gespräche mit den Ländern dazu gesucht. Als Union wollen wir, dass Schüler durch die Corona-Pandemie nicht den Anschluss verlieren. Daher begrüßen wir den heutigen Kabinettbeschluss ausdrücklich und haben die klare Erwartungshaltung an die Länder, dass diese einen substanziellen eigenen Beitrag leisten und die Umsetzung zügig und konstruktiv begleiten.“

Dr. Dietlind Tiemann: „Das BMBF bleibt seiner Linie seit Beginn der Pandemie treu und stellt proaktiv fachliche Hilfe und dringend erforderliche finanzielle Mittel zur Verfügung. Wichtig ist uns bei dem Programm, dass die Hilfen schnell zur Umsetzung kommen können, indem vorhandene Förder- und Hilfestrukturen genutzt und erweitert werden. Den Ländern und Kommunen wird somit ein schlagkräftiges Instrument an die Hand gegeben, welches passgenau und vor allem schnell die Lernrückstände beseitigen kann – wenn es auch von den Ländern als prioritär betrachtet und umgesetzt wird.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag vom 05.05.2021

Aufholpaket stärkt Kinder und Jugendliche

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die Jahre 2021 und 2022 – 2 Mrd. Euro“ beschlossen. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der jugend- und familienpolitische Sprecher Marcus Weinberg:

Nadine Schön: „Mit dem 2 Milliarden Euro schweren Nachhilfe- und Sozialpaket wollen wir Lernrückstände sowie physische und seelische Belastungen bei Kindern und Jugendlichen auffangen. Schon jetzt ist klar: Die pandemiebedingten Folgen für Kinder und Jugendliche werden uns noch über Jahre beschäftigen. Deshalb ist es entscheidend, dass wir jetzt handeln und kein Kind zurücklassen: mit maßgeschneiderter und niedrigschwelliger Unterstützung zum Abbau von Lernrückständen, aber auch zur Förderung frühkindlicher Bildung, für Freizeit-, Ferien- und Sportaktivitäten sowie für die Begleitung von Kindern und Jugendlichen im Alltag und in der Schule. Mir war es ein besonderes Anliegen, dass auch das für unser gesellschaftliches Miteinander so unverzichtbare bürgerliche Engagement in Vereinen und Organisation vor Ort unmittelbar profitieren kann. Dazu haben wir 30 Millionen Euro für die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt eingeplant.“

Marcus Weinberg: „Mit dem 2-Milliarden-Aufholpaket starten wir durch: Wir unterstützen Kinder, Jugendliche und ihre Familien in einer schwierigen Zeit zielgenau und bedarfsorientiert.

Denn eines ist uns von CDU/CSU klar: Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie haben Spuren auf den Seelen unserer Kinder hinterlassen. Den Kindern fehlen nicht nur die Schulen und Kitas, sondern auch die Freizeit- und Sportangebote sowie Angebote der Kinder- und Jugendhilfe. Ein Großteil ihrer Lebensräume und ihrer sozialen Kontakte fallen aktuell weg.

Das wollen wir mit einem umfangreichen Aktionsprogramm ändern: Mit zusätzlichen finanziellen Mitteln auch für die Jugendarbeit im Sport werden wir niedrigschwellige Angebote für Bewegung, Spiel und Sport für Kinder und Jugendliche ermöglichen. Ziel ist es, wieder Spaß an Bewegung und Lebensfreude zu fördern und das Wir-Gefühl zu stärken, damit alle Kinder Zugang zu Bewegung und Gesundheit sowie sozialer und gesellschaftlicher Teilhabe bekommen. Mit zusätzlichen Freiwilligendienststellen in Schulen aber auch in der Sportorganisation soll ein wertvoller Beitrag zum zivilgesellschaftlichen Zusammenhalt erbracht werden.

Durch eine gezielte Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten in den Ländern und eine Erleichterung von Familienferienzeiten unterstützen wir Kinder, Jugendliche und Eltern darin, sich von den derzeitigen Strapazen zu erholen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag vom 05.05.2021

Zu den Kabinettsbeschlüssen zum Aufholpaket für Kinder und Jugendliche und zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder erklären Margit Stumpp, Sprecherin für Bildungspolitik, und Ekin Deligöz, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Es war höchste Eisenbahn, dass über ein solches Paket endlich auch entschieden wird. Denn damit die Maßnahmen greifen können, bedarf es vielfältiger Vorbereitung. Es liegt nun an allen Verantwortlichen, dass schnellstmöglich eine gradlinige, verlässliche Umsetzung erfolgt. Bund und Ländern dürfen keine weitere Zeit vergeuden, denn die Angebote müssen in diesem Sommer, spätestens aber zum Schuljahresbeginn vor Ort starten. Auch wird mit der konkreten Planung zu sehen sein, ob die schulischen und außerschulischen Angebote auch ausreichend sind und genügend Kinder und Jugendliche erreichen.

Ein Programm für das Aufholen von Lernrückständen ist ebenso wichtig wie dringend. Damit dieses Lernlücken-Programm ein echter Startschuss für mehr Bildungsgerechtigkeit jetzt und in Zukunft sein kann, brauchen wir neue Formen der Zusammenarbeit der föderalen Ebenen und längerfristige Unterstützungsangebote, um die Ungleichheiten strukturiert zu verringern, indem wir etwa einen umfassenden Bildungsschutzschirm für Kinder und Jugendliche aufspannen. Die Folgen der pandemiebedingten Schulschließungen werden längere Aufmerksamkeit und Anstrengungen bedürfen als das eine Jahr, das von der Bundesregierung adressiert wird.

Es gibt nach dem Lockdown großen Bedarf an Unterstützung – gerade auch was die psychosozialen Folgen der Pandemie betrifft -, denn Kindern, Jugendlichen und Familien ist in der Pandemie Folgenschweres zugemutet worden. Für Kinder und Jugendliche im Sozialleistungsbezug ist dabei ein einmaliges Freizeitgeld von 100 Euro unzureichend. Schon längst wäre ein Corona-Zuschlag für sie von monatlich 60 Euro notwendig, um ihre Teilhabemöglichkeiten zu wahren. Die finanzielle Stärkung der Frühen Hilfen durch den Bund ist gut, sie war aber schon ohne die Pandemieauswirkungen längst überfällig. An dieser Stelle hat die Bundesregierung schlicht und ergreifend ihr Versäumtes nachgeholt.

Zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder: Besser spät als nie. Auf den letzten Metern legt die Koalition nach vier verlorenen Jahren endlich einen  Gesetzentwurf zum Ganztagsausbau vor. Das wäre immerhin ein Schritt nach vorne. Die bittere Pille: Union und SPD lassen Grundschulkinder ein weiteres Jahr warten. Der Ausbau von Ganztagsschulen muss jetzt umgehend angegangen werden. Gute Ganztagsschulen und Horte sind entscheidend, damit Kinder stark aus der Krise kommen. Damit sich alle Kinder und Eltern auf gute Bildung und Betreuung verlassen können, braucht der Rechtsanspruch eine seriöse Finanzierung. Dazu gehört eine faire Kostenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen.

Ein rein quantitativer Ganztagsausbau verbessert weder Bildungs- noch Chancengerechtigkeit. Entscheidend ist, dass die Angebote auch qualitativ abgesichert werden. Dazu ist eine Qualifizierungsoffensive für pädagogisches Personal in Schulen und Horten ebenso erforderlich wie eine bessere Vergütung und attraktivere Arbeitsbedingungen. Schulen brauchen professionelle Unterstützung bei Schulentwicklungsprozessen und langfristige Unterstützung bei der Digitalisierung. Hier bleibt die Regierung notwendige Vorschläge und substanzielle Unterstützung schuldig.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 05.05.2021

„Das Aufholpaket ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber bei weitem nicht ausreichend, weil es nicht langfristig angelegt ist und mit zwei Milliarden Euro viel zu klein ausfällt. Während für große Unternehmen geklotzt wurde, wird für ärmere Familien nur gekleckert. Allein für die Lufthansa waren in Windeseile neun Milliarden Euro da. Am Armutssystem Hartz IV hält die Regierung hingegen auch in der Krise fest, die für alle Menschen eine enorme Mehrbelastung und durch Homeschooling und Infektionsschutz auch Mehrkosten bedeutet. Da ist ein einmaliger Bonus von 100 Euro für ärmere Familien blanker Hohn. Es ist Zeit für eine soziale Familienpolitik, die eine Kindergrundsicherung schafft, die soziale Infrastruktur für Kinder und Familien ausreichend finanziert und ein echtes Aufholpaket auf den Weg bringt“, erklärt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen sogenannten Aufholpaket für Kinder und Jugendliche aus ärmeren Familien.

Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, ergänzt: „Das Aufholpaket ist Schönfärberei mit Regierungsstempel. Über Monate hat die Bundesregierung es verpasst, Kinder und Jugendliche angemessen in ihrer Pandemie-Politik zu berücksichtigen. Wiederum ohne die geringste Beteiligung der Betroffenen selbst, hechelt sie nun den eigenen Versäumnissen hinterher. Dabei ist noch völlig unklar, wie genau sie das viel zu knapp bemessene Geld verteilen will.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 05.05.2021

Das Bundesfamilienministerium plant ein Zwei- Milliarden-„Aufholprogramm“, um die negativen Folgen der Corona-Pandemie für junge Menschen und Familien auszugleichen. Das Programm ist heute vom Bundeskabinett beschlossen worden. Dazu sagt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Das Aufholprogramm für Kinder und Jugendliche ist ein wichtiges und längst überfälliges Signal an hoch belastete Familien in Deutschland. Die Corona- Pandemie bringt viele Familien mit Kindern an den Rand ihrer Grenzen. Durch Homeschooling, geschlossene Kindertageseinrichtungen und fehlende soziale Kontakte sind Jugendliche und Kinder seit mehr als einem Jahr über die Maße belastet. Ihnen fehlen kontinuierliche Bildungsangebote, Entwicklungsförderungen und der Austausch mit Freunden. Viele Familien können ohne Unterstützung diese Lücken nicht kompensieren und aufholen. Die Einschränkungen, die junge Menschen erleben, werden ihre soziale Entwicklung, Bildungsbiographie, berufliche Chancen und Perspektiven langfristig beeinträchtigen.

Kinder und Jugendliche durch ein Bundesprogramm gezielt zu unterstützen und zu fördern, ist daher dringend notwendig; gerade, um Nachteile – insbesondere für Menschen in prekären Lebenssituationen – auszugleichen. Denn wer schon vor Corona benachteiligt war, den trifft auch die Pandemie härter. Laut einer aktuellen Studie des Deutschen Jugendinstituts fühlen sich in der Corona-Krise besonders viele Kinder aus finanziell belasteten Familien einsam. Etwa ein Drittel der Kinder hatte Schwierigkeiten, mit dem Lockdown zurechtzukommen – gab es häufiger Konflikte in der Familie, betraf dies sogar mehr als die Hälfte.

Umso wichtiger ist, dass es nicht nur um ‚Aufholung‘ von Bildungslücken geht, sondern auch um psychosoziale Entlastung, Freizeitaktivitäten für Kinder und spürbare ‚Erholung‘. Das ‚Aufholprogramm‘ darf kein einmaliges ‚Wahlgeschenk‘ sein, sondern wir brauchen Programme, die Familien, Kinder und Jugendliche unmittelbar und nachhaltig fördern, damit sie ‚aufholen‘ können.

Dazu sollten Fördermittel möglichst direkt bei den Betroffenen und in der sozialen Infrastruktur ankommen.“

Weitere Informationen:

Corona-Informationsseite der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

DJI-Studie zu Kindsein in Zeiten von Corona: https://www.dji.de/themen/familie/kindsein-in-zeiten-von-corona-studienergebnisse.html

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 05.05.2021

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt im Vorfeld der heutigen Bundestagsdebatte ausdrücklich den Gesetzentwurf zur Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Gleichzeitig appelliert die Kinderrechtsorganisation an Bund, Länder und Kommunen, den angestrebten Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen auch konsequent an den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention auszurichten. Wichtig ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zudem die dauerhafte Finanzierung und Einhaltung von Qualitätsstandards in diesem Bereich. Ein rein quantitativer Ausbau von Betreuungsplätzen ohne ausreichende Qualitätssicherung widerspricht der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls. Die wichtigsten Kriterien aller Anstrengungen müssen daher das psychische und physische Wohlergehen der betroffenen Kinder und eine demokratische Verfasstheit des Ganztagsangebotes sein. Hier braucht es klare, deutschlandweit einheitliche Rahmenvorgaben durch den Bund, um die Qualität dieser Plätze nachhaltig sicherzustellen.

„Der Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen muss sich konsequent an den in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Kinderrechten ausrichten. Dazu müssen klare Rahmenvorgaben durch den Bund im Kinder- und Jugendhilfegesetz festgeschrieben werden, um so eine Umsetzung unabhängig vom Wohnort der Kinder zu garantieren. Dafür braucht es qualifiziertes pädagogisches Personal durch eine entsprechende Ausbildung angehender pädagogischer Fachkräfte und die Fort- und Weiterbildung von bereits im Hort und Ganztag tätigen Fachkräften. Um den Bedarf an zusätzlichen Erzieherinnen und Erziehern an den Grundschulen zu decken, muss zudem bereits jetzt die Erhöhung der erforderlichen Ausbildungskapazitäten kurzfristig umgesetzt werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die Qualitätsstandards müssen sicherstellen, dass die Ganztagsbetreuung nicht in mittelmäßigen Verwahranstalten am Nachmittag endet. Ganztagsbetreuung muss Ganztagsbildung ermöglichen, die sich an kindlichen Bedarfen und individuellen Entwicklungsschritten orientiert, die über den Tag verteilt Raum für formale und non-formale Bildung und für die persönliche Entwicklung der Kinder, aber auch für Spiel, Erholung und Bewegung bietet. Bei den Investitionen in Neu- und Umbauten müssen deshalb auch Räume für freies Spiel und Außengelände sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht mitgedacht und finanziert werden. Zudem ist die Öffnung von Schulen in den Sozialraum und die verpflichtende Zusammenarbeit mit außerschulischen Bildungspartnern voranzutreiben. Das gilt es ebenso zu beachten wie die Sicherstellung eines angemessenen Personalschlüssels, und eine qualitativ gute Mittagsverpflegung nach den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung“, so Hofmann weiter.

Bei der Erarbeitung von Ganztagskonzepten in den Schulen selbst ist es nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes wichtig, nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie die Eltern einzubeziehen, sondern vor allem die Rechte und Interessen der Schülerinnen und Schüler ausreichend zu berücksichtigen. Die Beteiligung von Kindern ist in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention normiert und darf nicht am Schultor enden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 07.05.2021

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert im Vorfeld der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts das von der Bundesregierung geplante „Corona-Aufholpaket“ für Kinder und Jugendliche als völlig unzureichend. „Natürlich hört sich ein Zwei-Milliarden-Programm erst einmal gut an, aber im Endeffekt werden damit weniger als 150 Euro pro Kind in die Hand genommen. Das wird bei Weitem nicht ausreichen, um auch nur annähernd die Bedarfe der Kinder und Jugendlichen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zu decken. Dafür sind die Befunde der Studien über die Auswirkungen der Pandemie auf die physische und psychische Verfassung unserer Kinder zu gravierend. Und wenn dann die Hälfte des Geldes unter Einbeziehung kommerzieller Nachhilfeeinrichtungen für die Kompensation der Versäumnisse der Schulen eingesetzt werden soll, ist das Paket in der Gesamtschau eher ein schlechter Witz. Denn von entscheidender Bedeutung sind langfristige und nachhaltige Investitionen in bereits bestehende Strukturen, die Krisenfestigkeit und die Digitalisierung von Schulen. Zudem braucht es jetzt außerschulische Angebote unter Einbezug erfahrener Akteure der Zivilgesellschaft und Jugendhilfe, die soziale Interaktion ermöglichen, Bewegungs- und Ernährungsangebote für Kinder und Jugendliche schaffen sowie eine Ansprechfunktion in schwierigen familiären Situationen bieten“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Das ‚Corona-Aufholpaket‘ ist im Endeffekt die Fortsetzung des leeren Versprechens ‚Schulen und Kitas zuerst‘, von dem nicht mehr viel übriggeblieben ist. Die vielerorts dramatischen Berichte aus Kinder- und Jugendarztpraxen, aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder aus Kinderhäusern zeigen ganz deutlich, dass sowohl Ängste, Vereinsamung, Unsicherheiten und Depressionen bei Kindern und Jugendlichen als auch innerfamiliäre Konflikte deutlich zugenommen haben. Mit warmen Worten und einem halbherzigen Programm ist den Kindern und Jugendlichen in Deutschland nicht geholfen, notwendig sind nachhaltige und effiziente Maßnahmen zur Stärkung des Bildungswesens und der Jugendhilfe“, so Krüger weiter.

„Es muss sichergestellt werden, dass das ‚Corona-Aufholpaket‘ nicht an den Bedarfen der Kinder und Jugendlichen vorbeigeplant wird. Das kann am besten gelingen, wenn die wesentlichen Akteure der Kinder- und Jugendhilfe ebenso wie die Kinder und Jugendlichen selbst auf einem ‚Corona-Kindergipfel‘ über die notwendigen Weichenstellungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie diskutieren und mitentscheiden. Bei allen Maßnahmen, die jetzt auf den Weg gebracht werden, muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes klar sein, dass Kinder und Jugendliche als ‚ganze Menschen‘ und als umfassende Persönlichkeiten betrachtet und nicht auf ihr Dasein als Schülerinnen und Schüler reduziert werden dürfen. Insgesamt müssen wir insbesondere die Kinder und Jugendlichen in den Blick nehmen, die egal aus welchen Gründen, vergleichsweise schlecht durch die Corona-Pandemie kommen. Fördermaßnahmen mit der Gießkanne sind hier der falsche Weg. Niedrigschwellige Beratung-, Hilfs und Unterstützungsangebote für junge Menschen in persönlichen Problemlagen müssen ausgebaut werden“, so Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 05.05.2021

Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, ein „Aufholpaket“ über 2 Milliarden Euro zu schnüren. Damit will der Bund die Länder bei Nachhilfe und Förderung für Schüler:innen  mit einer Milliarde sowie der Aufstockung sozialer Programme mit einer weiteren Milliarde unterstützen.

Das sei sehr begrüßenswert, so die Bundesgeschäftsführerin des Verbands binationaler Familien und Partnerschaften Chrysovalantou Vangeltziki. „Dabei kann es aber nicht bleiben. Die Kinder, die in der Pandemie besonders betroffen sind, sind die gleichen, die auch vorher schon unter Bildungsungerechtigkeit litten. Das sind besonders migrantische Kinder und hier braucht es eine größere Anstrengung seitens der Bildungspolitik, um diese Ungerechtigkeiten zu beheben.“, so Vangeltziki.

Alle Studien zeigten, dass einkommensschwache und Menschen mit Migrationsbezug am stärksten von der Pandemie betroffen sind. Sei es im sozialen, im ökonomischen, gesundheitlichen und eben auch im Bildungsbereich. Die Ifo-Studie vom April 2021 habe erneut festgestellt, dass Schüler:innen im Durchschnitt 3 Stunden weniger Schulunterricht hatten als vor Corona. Jedes vierte Kind habe sich sogar nur zwei Stunden täglich mit schulischen Aufgaben befasst. Förderunterricht, Nachhilfe oder Ferienschule hätten überproportional Akademikerkinder in Anspruch genommen und nicht die benachteiligten Kinder, die eine gezielte Förderung bräuchten.

„Das ist eine bildungspolitische Katastrophe. Ausgerechnet die Kinder und Jugendlichen, die es am meisten brauchen, haben seltener Online-Unterricht und auch weniger individuellen Kontakt zu ihren Lehrkräften wie es die Ifo-Studie zeigt! Wir haben bereits im März 2020 darauf hingewiesen, dass die sowieso schon benachteiligten Kinder und Jugendlichen ganz besondere Berücksichtigung brauchen. Es wird wieder einmal deutlich, dass es noch immer nicht gelungen ist, hier Konzepte zu erarbeiten, die an der Benachteiligung migrantischer Kinder im Bildungsbereich ansetzen, um mehr Bildungsgerechtigkeit zu verwirklichen“, so Vangeltziki

Die Quote der Schulabbrecher:innen habe sich in 2020 verdoppelt, in 2021 werde es nicht viel besser. Viele Kinder- und Jugendliche seien während der Schulschließungen regelrecht abgetaucht, nicht mehr erreichbar gewesen. In einer bundesweiten Befragung von Jugendämtern kommt das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz (ISM) auch zu dem Schluss, dass sich vor allem die Situation von Kindern mit Migrationsbezug und bildungsbenachteiligten Schülern noch weiter verschlechtern wird.

„Was wir jetzt brauchen ist nicht nur eine Aufstockung von Lehrpersonal. Das ist eine wichtige langfristige Maßnahme. Wir brauchen dringend eine bedarfsorientierte, individuelle Begleitung migrantischer und benachteiligter Kinder und ihrer Eltern. Wir brauchen diversitätssensible Teams in den Schulen, Mentoringprogramme und mehr Schulsozialarbeit. Wir brauchen vor Allem mehr Zuständigkeit auf der Bundesebene, um flächendeckend qualitative Standards zu setzen. Jedes Bundesland macht in der Bildungspolitik was es will – das kann auf Dauer nicht funktionieren. Die Bildungspolitik muss endlich begreifen, dass hier Potentiale verloren gehen und die Gesellschaft das in den nächsten Jahrzehnten dann zu tragen hat.“

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 05.05.2021

  • Bundesregierung bringt „Aktionsprogramm Aufholen“ auf den Weg
  • Bentele: „Das Paket ist ein richtiger Schritt, kommt aber zu spät“

Die Bundesregierung schnürt ein Paket mit zwei Milliarden Euro, um Kinder und Jugendliche in der Corona-Pandemie zu unterstützen. Das „Aktionsprogramm Aufholen“ wurde am Mittwoch, 5. Mai vom Bundeskabinett beschlossen. Eine Milliarde Euro soll in Nachhilfe- und Förderprogramme für Schülerinnen und Schüler fließen, mit der zweiten Milliarde Euro sollen soziale Programme aufgestockt werden. VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Endlich wird die Bundesregierung aktiv. Es ist gut, dass das Paket kommt, aber es kommt reichlich spät. Die Corona-Pandemie hat schon ihre Spuren an der jungen Generation hinterlassen: Psychisch stark belastet und im Homeschooling oft auf sich allein gestellt, fühlen sich viele Kinder schon jetzt als Verlierer. Wenn wir nicht in Zukunft von der verlorenen Generation Corona sprechen wollen, muss die Politik mehr bieten: Schülerinnen und Schüler müssen Schulabschlüsse nachholen können. Und junge Menschen brauchen mehr Unterstützung, damit sie einen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag in der Tasche haben und ihnen der Start ins Berufsleben gelingen kann.“

Neben dem „Aktionsprogramm Aufholen“ müssen Bund und Länder auch das gemeinsame Lernen voranbringen. Der VdK fordert, dass Inklusion nicht zur leeren Worthülse verkommt, sondern in allen Kitas, Schulen und Hochschulen umgesetzt wird.

Das Paket ist ein erster Schritt, aber um Bildungsarmut zu bekämpfen, braucht es mehr als eine Einmalzahlung von 100 Euro an Kinder, deren Eltern Grundsicherung beziehen. Bentele weiter: „Der Kampf gegen Bildungsarmut muss endlich ganz oben auf die politische Agenda. Es kann nicht sein, dass vor allem das Elternhaus entscheidet, ob Jungen oder Mädchen Erfolg in der Schule haben. Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung und brauchen Unterstützung auf ihrem Bildungsweg.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 05.05.2021

SCHWERPUNKT II: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Heute hat die Bundesregierung die Voraussetzungen geschaffen, um eines der Flaggschiffprojekte der Koalition in dieser Legislatur für mehr Vereinbarkeit und mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung umzusetzen. Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter kann endlich eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita für viele Familien wieder aufklafft, wenn die Kinder eingeschult werden.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder schafft perspektivisch dafür Abhilfe. Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1-4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

Der Rechtsanspruch wird im SGB VIII geregelt und sieht einen Betreuungsumfang von 8 Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch soll – bis auf maximal 4 Wochen – auch in den Ferien gelten. Hier können die Länder eine entsprechende Schließzeit regeln. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs wird der Freiwilligkeit der Inanspruchnahme ebenso Rechnung getragen wie der Vielfalt der Angebote vor Ort. Erfüllt werden kann der Rechtsanspruch sowohl in Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen.

Damit dies Wirklichkeit werden kann, müssen bis 2026 zusätzliche Plätze geschaffen werden. Den erforderlichen Ganztagsausbau unterstützt der Bund mit Finanzhilfen in Höhe von bis zu 3,5 Mrd. Euro für Investitionen in die Infrastruktur. Davon werden 750 Mio. Euro über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Ausbau der Bildungsinfrastruktur für Grundschulkinder bereits seit Ende 2020 bereitgestellt. Auch an den laufenden Kosten wird sich der Bund beteiligen und damit die Länder dauerhaft unterstützen. Die Mittel wachsen jährlich an und erreichen 2030 dann 960 Mio. Euro pro Jahr.

Nach dem Kabinettbeschluss ist ein zügiges Gesetzgebungsverfahren vorgesehen, um eine Realisierung in dieser Legislaturperiode zu ermöglichen. Mit dem heutigen Beschluss macht der Bund deutlich, dass er die bisherigen Bedenken der Länder und Kommunen bezüglich der Umsetzung des Rechtsanspruchs ernst nimmt, denn der jährliche Anteil des Bundes an den laufenden Kosten wird auf 960 Mio. Euro in der finalen Ausbaustufe erhöht. Zudem wird das stufenweise Inkrafttreten um ein Jahr verschoben auf das Schuljahr 2026/27.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: „Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder kann zum Gamechanger werden – für mehr Vereinbarkeit und Bildungsgerechtigkeit. Denn was vor der Pandemie wichtig war, ist nach den Erfahrungen des letzten Jahres noch dringlicher: Es braucht einen verbindlichen Rahmen dafür, dass alle Kinder gleich gut gefördert werden und ihre Chancen nutzen können. Und wir wollen Eltern ihr Leben erleichtern, in dem wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Mit dem Rechtanspruch auf Ganztagsbetreuung kommen wir beiden Zielen deutlich näher und stellen die Weichen für spürbare Verbesserungen für 2,8 Millionen Grundschulkinder und ihre Familien. Es geht aber nur mit den Ländern. Sie müssen dem Vorhaben zustimmen. Ich hoffe sehr, dass wir hier gemeinsam an einem Strang ziehen werden und eine Lösung im Interesse der Familien finden.“

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: „Der Rechtsanspruch auf Ganztag ist ein Meilenstein in der weiteren Modernisierung Deutschlands. Durch eine Ganztagsbetreuung schaffen wir die Grundlage, um Kinder in der Anfangszeit ihres Schulbesuchs individueller fördern zu können. Das ist auch ein Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung!

Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote bieten aber nicht nur enorme Chancen für die Grundschülerinnen und Grundschüler, sondern auch für Mütter und Väter, für die Arbeitgeber, für die Wirtschaft, für die Forschung. Das BMBF fördert auf vielfältige Weise Karriereentwicklungen, in der beruflichen Bildung ebenso wie im akademischen Bereich. Möglichkeiten der Qualifizierung und berufliche Aufstiege liegen mir daher in besonderer Weise am Herzen. Aber lebensbegleitendes Lernen erfordert Zeit. Und dies ist für Menschen mit familiären Aufgaben unmittelbar verknüpft mit einer guten und zuverlässigen Kinderbetreuung.

Nun ist es an den Ländern, mitzuziehen. Dadurch, dass der Rechtsanspruch gestaffelt eingeführt wird, gewinnen die Länder Zeit, um das erforderliche Personal auszubilden. Das Bundesbildungsministerium unterstützt bereits seit Langem bei der Qualifizierung und Weiterbildung pädagogischer Fachkräfte und bei der Qualitätsentwicklung der Angebote.

Die Menschen erwarten von uns, dass wir – Bund, Länder und Kommunen – gemeinsam anpacken, um Kindern und Familien die optimale Betreuung und Förderung zu ermöglichen.“

Hintergrund:

Mit dem Beschluss setzt die Bundesregierung ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrags zwischen CDU/CSU und SPD um und sendet ein wichtiges Signal: In Zeiten großer finanzieller Anspannung investiert Deutschland in die Zukunft und in die junge Generation. Die aktuelle Krise hat gezeigt, wie wichtig eine gute und verlässliche Kinderbetreuung ist.

Der geplante Rechtsanspruch stellt die Weichen für eine strukturelle Verbesserung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Chancengerechtigkeit. Mit dem Infrastrukturausbau wird zudem ein konjunktureller Impuls ausgelöst, auch um den Herausforderungen der Corona-Krise zu begegnen.

Hochwertige Betreuungs- und Bildungsangebote am Nachmittag unterstützen Kinder und Jugendliche in ihrer sozialen, emotionalen und körperlichen Entwicklung. Schülerinnen und Schüler können über die Unterrichtszeit hinaus individuell gefördert werden. So lassen sich ihre Motivation und ihr Selbstwertgefühl steigern.

Vom Ausbau der Ganztagsbetreuung profitieren auch Arbeitgeber und der Staat, wie ein Gutachten des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), das im Auftrag des Bundesfamilienministeriums erstellt wurde, belegt. Demnach steigt die Erwerbstätigkeit und das Erwerbsvolumen von Müttern je nach durchgerechnetem Szenario um zwei bis sechs Prozentpunkte. Familien haben dadurch ein höheres Einkommen und sind seltener auf staatliche Unterstützung angewiesen. Auch die Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen steigen deutlich.

Der Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ist auch ein Beitrag zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Der Bedarf an Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter wird trotz des bisherigen Ausbaus der Betreuungsinfrastruktur in den Ländern noch nicht gedeckt. Während in manchen Bundesländern die Betreuungsquote bei über 80 Prozent liegt, liegt sie in vielen Regionen deutlich darunter.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.05.2021

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Angebote für Bildung, Erziehung und Betreuung kommt. Das hat das Bundeskabinett heute beschlossen. Die SPD-Fraktion im Bundestag hat jetzt endlich in der Koalition erreicht, dass ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder in Tageseinrichtungen und Grundschulen ausgebaut werden.

„Mit dem heutigen Beschluss im Kabinett für einen Rechtsanspruch auf Ganztag gehen wir einen großen Schritt in Richtung Chancengleichheit für Kinder und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Gerade in der Nach-Corona-Zeit wird es darauf ankommen, allen Kindern beste Bildungs-, Entwicklungs- und Teilhabechancen zu eröffnen. Kein Kind darf zurückgelassen werden. Und eine Ganztagsbetreuung im Grundschulalter gibt Kindern mehr Zeit zum Lesen, Schreiben, Rechnen, Spielen und Sporttreiben.

Oliver Kaczmarek, bildungspolitischer Sprecher:

„Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig ein gut funktionierende Kinderbetreuung ist und wie sehr Bildungschancen von verlässlichen Angeboten und festen Strukturen abhängen. Deshalb führen wir den Anspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder zum 1. August 2026 ein. Damit bleibt mehr Zeit, um Strukturen und Personal in den Kommunen aufzubauen.

Der Bund beteiligt sich mit 3,5 Milliarden Euro an den Investitionskosten und langfristig mit rund einer Milliarde Euro jährlich auch an den Betriebskosten. Für die SPD-Fraktion im Bundestag ist wichtig, dass wir damit einen neuen Schub zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie besseren Bildungschancen für alle Kinder geben“.

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 05.05.2021

Bis zum Schuljahr 2025/2026 soll bundesweit ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Grundschulkindern geschaffen werden. Viele Eltern wünschen sich das. Doch was wollen eigentlich die Kinder? Eine Studie rekonstruiert 14 Qualitätsdimensionen eines guten Ganztags aus Kindersicht.

Ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung muss pädagogisch wertvoll sein

Ab dem Schuljahr 2025/2026 soll bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung von Kindern im Grundschulalter geschaffen sein. Neben einer ausreichenden Anzahl an Plätzen sollen es qualitätsvolle, auswahlfähige und verlässliche Angebote werden.

Grundschulkinder wissen, was sie im Ganztag glücklich macht

Flankierend zum Gesetzesvorhaben hat sich 2018 eine Expert*innen-Runde „Rechtsanspruch guter Ganztag“ gebildet, in der Wissen und Diskursräume für die an der Umsetzung des Rechtsanspruchs Beteiligten zur Verfügung gestellt werden. Hierdurch sollen fundierte Erkenntnisse zur Umsetzung des Rechtsanspruchs für Kinder im Grundschulalter die pädagogische Qualität in Ganztagsangeboten sichern.

Die aktuellste Veröffentlichung aus ihrer fast dreijährigen Arbeit richtet mit der Studie „Ganztag aus der Perspektive von Kindern im Grundschulalter“ den Blick gezielt auf die Grundschulkinder, für die dieser Rechtsanspruch vorrangig gedacht ist: Wie blicken Kinder als Experten ihrer selbst auf ganztägige Bildungseinrichtungen? Welche Dinge sind ihnen wichtig? Was gefällt ihnen, was gefällt ihnen nicht? Was wünschen sie sich mit Blick auf Angebote, Zeitstruktur, Verbindlichkeit, Pädagogen, Räume, Essen, etc.? Kurz gesagt: Was brauchen Grundschulkinder, um glücklich aufzuwachsen? Und mit Blick auf das Ziel Chancengerechtigkeit: Inwiefern unterscheiden sich Kinder in ihren Bedürfnissen an ganztägiger Förderung und Bildung? Lassen sich diese Bedürfnisse bestimmten Sozialisationskontexten/ elterlichen Hintergründen/ sozioökonomischen Schichten zuordnen?

Diesen Fragen hat sich das Forschungsteam Bastian Walther, Iris Nentwig-Gesemann und Florian Fried in ihrer Studie gewidmet und Kindern dazu das Wort gegeben. Dabei wurden 14 Qualitätsdimensionen eines „guten“ Ganztags aus Kindersicht rekonstruiert, die noch einmal zu vier Qualitätsbereichen abstrahiert wurden: »Die Gestaltung positiver pädagogischer Beziehungen«, »die Gestaltung einer positiven Peer-Kultur«, »die produktive Bearbeitung von Themen und Aufgaben der mittleren und späten Kindheit« sowie »die Erweiterung des Bildungsraums Ganztag in die Natur und die Außenwelt«.

Die explorative Studie folgt den Kernprinzipien einer dokumentarischen Kindheitsforschung und erkennt Mädchen und Jungen als Subjekte von Forschung und Qualitätsentwicklung an. Die Autor*innen diskutieren im Kontext zunehmender Institutionalisierung von Kindheit, welche Potenziale mit dem Ganztag verbunden sein können und vor welchen Herausforderungen sein Ausbau steht, wenn das Wohlergehen, das Glück und die Rechte der Kinder ins Zentrum gestellt werden. Beauftragt von der Bertelsmann Stiftung, wurde diese Kinderperspektivenstudie realisiert mit Unterstützung des Arbeiterwohlfahrt Bundesverbands, der Robert Bosch Stiftung und der Stiftung Mercator als Initiatoren der Expert*innen-Runde.

Weitere Fachexpertisen für einen guten Ganztag

Im Verlauf der bislang acht Veranstaltungen der Expert*innen-Runde „Rechtsanspruch guter Ganztag“ wurden weitere Publikationen veröffentlicht:

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 05.05.2021

Die Bundesregierung hat heute den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter beschlossen. Der DGB setzt auf ein schnelles parlamentarisches Verfahren, damit das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode kommt. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack sagte am Mittwoch in Berlin:

„Es ist höchste Zeit, dass Bund und Länder dieses wichtige bildungs-, familien- und sozialpolitische Vorhaben auf den Weg bringen und gemeinsam mehr Ganztagsangebote für Grundschulkinder schaffen. Dafür war es wichtig, dass der Bund seinen finanziellen Anteil am Ausbau deutlich erhöht. So können Familien ab 2026 schrittweise besser planen und mehr Schülerinnen und Schüler an Förderangeboten teilnehmen. Beides ist gerade nach der Pandemie enorm wichtig.

Notwendig sind allerdings deutlich mehr gut qualifizierte pädagogische Fachkräfte, damit der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung nicht verpufft. Denn schließlich muss auch die Qualität der Betreuungsangebote überzeugen. Schon heute ist der Fachkräftemangel in der frühen Bildung und Betreuung eklatant. Dies wird sich in den nächsten Jahren weiter verschärfen, wenn Bund und Länder nicht zügig eine Fachkräfteoffensive für frühe Bildung starten. Bis 2030 brauchen wir mindestens 300.000 Erzieherinnen und Erzieher, bis 2025 über 10.000 Grundschullehrkräfte.“

Hintergrund:

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz sollen Grundschulkinder von der ersten bis zur vierten Klasse einen Rechtsanspruch auf Betreuung von acht Stunden pro Tag bekommen. Ab dem Jahr 2025 soll dies zunächst für die Erstklässler gelten, in den Folgejahren sollen die weiteren Klassenstufen das Angebot erhalten.

Gute Ganztagsangebote fördern die Bildungschancen, insbesondere bildungsbenachteiligte Schülerinnen und Schüler profitieren davon. Jedes fünfte Kind in Deutschland ist von Armut bedroht. Ganztagsschulen und Horte sind für sie immens wichtige Lebens- und Erlebnisorte.

Auch familien- und gleichstellungspolitisch ist der Ganztagsausbau enorm wichtig. Denn nur, wenn die Kinderbetreuung funktioniert, lassen sich Beruf und Familie besser vereinbaren. Es sind meist Mütter, die ihre Berufstätigkeit unterbrechen oder die Arbeitszeit reduzieren, weil es für die Kinder im Grundschulalter keine Ganztagsangebote gibt. Diese Frauen werden beruflich ausgebremst. Der Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung fördert die Gleichstellung der Geschlechter und die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt.

DGB-Empfehlungen: Gewinnung und Sicherung von Fachkräften (Erzieher*innen) in der Kindertagesbetreuung 

DGB-Empfehlungen: Schulen während und nach der Corona-Krise: Ein Programm für mehr Chancengleichheit

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 05.05.2021

SCHWERPUNKT III: Pflege und Familie

„Pflegende Angehörige brauchen dringend Verbesserungen. Die Rentenansprüche müssen rauf und alle Angehörige, die pflegen, sollen Ansprüche erwerben können, auch Altersrentner und arbeitslose Menschen“, erklärt Pia Zimmermann, Sprecherin für Pflegepolitik der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heutigen Anhörung zum Antrag „Rentenplus für pflegende Angehörige“. Zimmermann weiter:

„Besonders optimistisch stimmen mich die Aussagen aus dem Sozialverband VdK, der unseren Antrag ausdrücklich und vollständig begrüßte. Es ist doch absurd: Sichern pflegende Angehörige gute Pflege durch zusätzliche professionelle Pflegedienste, werden Rentenleistungen auch noch gekürzt. Und wer bereits Altersrente bezieht, erwirbt gar keine Ansprüche. Die vielen Pflegestunden im Pflegegrad 1 werden bisher völlig ignoriert.

Wohin das führt, machte vor allem der Zusammenschluss pflegender Angehöriger „wir pflegen“ e.V. deutlich: in Altersarmut, vor allem von Frauen. In den Stellungnahmen unterstützten auch die Caritas, der BAG Selbsthilfe und der Pflegeexperte Prof. Heinz Rothgang Verbesserungen für pflegende Angehörige. Auch über die Rentenregelungen hinaus. Angesichts dessen erwarte ich, dass die Koalition in ihrer angekündigten Finanzierungsreform der Pflege unsere Vorschläge aufgreift.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 05.05.2021

„Das ist eine wichtige Unterstützung für unsere Forderungen“, sagt Pia Zimmermann, Sprecherin für Pflegepolitik der Fraktion DIE LINKE, über die heute vom Deutschen Institut für Altersvorsorge veröffentlichen Ergebnisse zu den Belastungen pflegender Angehöriger. Anlässlich der morgigen Anhörung zum Antrag „Rentenplus für pflegende Angehörige“ ergänzt sie:

„Angehörige, die pflegen, leisten Arbeit, die einer Wertschöpfung von mindestens 44 Milliarden Euro im Jahr entspricht – so viel wie die kompletten Rüstungsausgaben. Dennoch sind viele nicht nur während der Pflege arm. Denn die Lohnarbeit muss oft reduziert, häufig ganz aufgegeben werden. Und die bislang möglichen zusätzlichen Rentenansprüche sind lächerlich. Der anstrengenden und häufig mit Armut verbundenen Pflege folgt dann: Altersarmut. Diese unwürdigen Zustände müssen endlich beendet werden.

Hinzu kommen Demütigungen verschiedener Art im Pflegealltag. Nutzen pflegende Angehörige für Entlastung und Pflegequalität einen Pflegedienst, werden die Rentenansprüche noch gesenkt. Und obwohl sich häusliche Pflege West von der Pflege Ost nicht unterscheidet, fallen die Rentenansprüche für pflegende Angehörige in Ostdeutschland niedriger aus. Und leisten Angehörige im Rentenalter Pflege, wird dafür gar nichts mehr in die Rentenkasse eingezahlt. Das gilt auch für pflegende Angehörige, die mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Daher fordern wir: Rentenansprüche auch im Pflegegrad 1 und für Menschen, die schon Altersrente beziehen. Höhere Leistungsbeträge in allen Pflegegraden und endlich eine Gleichstellung von pflegenden Angehörigen in Ost und West. Mit Spannung erwarte ich die Einschätzungen der Sachverständigen in der Anhörung am 5. Mai 2021 dazu.“

Link zur Anhörung:

www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw18-pa-gesundheit-rente-836184 Anmerkung: Die 44 Mrd. Euro Wertschöpfung gehen zurück auf Angaben und Berechnungen von „wir pflegen e. V.“ (https://www.wir-pflegen.net/aktuelles/nachrichten/104-nachrichten/492-pandemie-wir-brauchen-groesstmoeglichen-schutz-von-pflegenden-angehoerigen-und-gesellschaftliche-teilhabe) sowie vom Sozialverband Deutschland e. V.: www.sovd.de/fileadmin/bundesverband/pdf/broschueren/pflege/SoVD_Gutachten_Altersarmut_Frauen2019.pdf (S. 40 – 42).

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 04.05.2021

Die Vorschläge von Linken und Grünen für eine praktische Entlastung und rentenrechtliche Besserstellung pflegender Angehöriger finden bei Betroffenen und Fachverbänden viel Zustimmung. Anlässlich einer Anhörung über Vorlagen der beiden Fraktionen am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages wiesen die Experten auf die enorme Arbeitsleistung hin, die von Angehörigen in der Pflege erbracht wird. Zugleich riskierten die ehrenamtlichen Pfleger, durch Gehaltseinbußen in die Altersarmut zu rutschen. Sachverständige forderten in ihren schriftlichen Stellungnahmen substanzielle Verbesserungen für pflegende Angehörige.

Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag (19/25349) höhere Rentenleistungen für pflegende Angehörige. Die Grünen-Fraktion schlägt in ihrem Antrag (19/28781) vor, das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz zu einem Gesetz für mehr Zeitsouveränität für pflegende Angehörige weiterzuentwickeln.

Der Sozialverband VdK mahnte, die langjährige Betreuung dürfe für pflegende Angehörige im Alter nicht zur Armutsfalle werden. Deshalb müssten die Pflegezeiten rentenrechtlich verbessert werden. Von den rund 4,1 Millionen Pflegebedürftigen würden 80 Prozent zu Hause versorgt. Nur 673.000 Personen seien 2018 als nichterwerbsmäßig Pflegende in der Rentenversicherung pflichtversichert gewesen. Somit werde die Pflegearbeit von einem Großteil der Angehörigen gar nicht rentenrechtlich anerkannt.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAG Selbsthilfe) erklärte, ohne pflegende Angehörige wäre die Corona-Pandemie kaum zu bewältigen. Schon vor der Pandemie seien viele pflegende Angehörige ausgebrannt gewesen, dieses Gefühl habe sich seither erheblich verstärkt. Die Übernahme der Pflege bedeute für viele Angehörige erhebliche finanzielle Einbußen bei der Rente. Die Betroffenen bräuchten eine bessere rentenrechtliche Absicherung.

Nach Einschätzung der Stiftung pflegender Angehöriger haben sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Pflege stark verändert und erfordern neue Lösungen. Die finanziell nicht dotierte Angehörigenpflege sei Basis für die Pflege. Es gebe aber weder eine Begriffsdefinition noch eine Tätigkeitsbeschreibung für die Sorge- und Pflegearbeit der Angehörigen. Es stelle sich die Frage, wie ohne Anspruch auf finanziellen Leistungsausgleich für die Pflegearbeit eine auskömmliche Altersversorgung zu erwirtschaften sei.

Der Arbeitgeberverband BDA hält die Unterstützung pflegender Angehöriger grundsätzlich für richtig. Die Pflegezeitgesetze kämen den Bedürfnissen pflegender Angehöriger schon heute weit entgegen und ermöglichten Freistellungen von der Arbeit. Darüber hinausgehende Freistellungsansprüche können zu einer übermäßigen Belastung insbesondere kleiner und mittelgroßer Firmen führen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 610 vom 05.05.2021

Anlässlich des Muttertages weist der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt auf Mehrfachbelastungen von Frauen hin und fordert eine gerechtere Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit in Familien. Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes:

„War es vorher schon schwierig, Erziehung, Beruf, Haushalt sowie die Pflege von Angehörigen unter einen Hut zu bringen, so hat die Corona-Pandemie die Situation nur weiter verschärft. Diese Fürsorgearbeit lastet nach wie vor vor allem auf den Schultern von Frauen. Insbesondere alleinerziehende Mütter sehen sich derzeit zahlreichen Belastungen ausgesetzt und stehen unter massivem Druck. Erschöpfung und Überforderung sind vielfach die Folgen dieser Mehrfachbelastungen unter aktuell extremen Bedingungen. Auch pflegende Angehörige haben aus Sorge vor Ansteckungen auf entlastende Angebote wie die Tagespflege vielfach verzichtet.“

Private Sorgearbeit führt gerade für Frauen aufgrund der strukturellen Rahmenbedingungen zu massiven ökonomischen und gesundheitlichen Benachteiligungen. In Haushalten mit kleinen Kindern liegt zum Beispiel der Gender Care Gap bei 83,8% – Väter übernehmen demnach weiterhin nur wenige Aufgaben in Haushalt und Familie. Zusammen mit dem bestehenden Gender Pay Gap von rund 19% führt das zu einer Überlastung von Frauen und einer hohen Armutsgefährdung. Ein wichtiger Bestandteil, diese Schieflage auszugleichen, sind Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen.

Unter dem Dach der gemeinnützigen Stiftung des Müttergenesungswerkes setzt sich die Arbeiterwohlfahrt deshalb für die Gesunderhaltung von Frauen und ihren Familien ein. „Als Verband der Freien Wohlfahrtspflege unterstützen wir mit Nachdruck die aktuelle Spendenkampagne des Müttergenesungswerks rund um den Muttertag unter dem Motto #gemeinsamstark“, so Döcker, „Gerade in diesen Zeiten werden Spenden zur Unterstützung erholungsbedürftiger Mütter und ihrer Kinder, für Beratung und Nachsorgeangebote sowie für Informations- und Aufklärungsarbeit mehr als dringend benötigt. Durch eine Spende können wir uns gemeinsam für Mütter stark machen – nicht nur an einem Tag im Jahr!

Die Elly Heuss-Knapp-Stiftung Deutsches Müttergenesungswerk (MGW) setzt sich seit über 70 Jahren im Rahmen der therapeutischen Kette mit einem Beratungsnetz, mit Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen sowie einem Nachsorgeangebot für die Gesundheit von Müttern und inzwischen auch von Vätern und pflegenden Angehörigen ein. Durch medizinische, physio- und psychotherapeutische sowie psychosoziale Therapien und durch den Austausch mit anderen Müttern im Rahmen der dreiwöchigen Kuren, entfliehen die Frauen dem Alltag, schöpfen neue Kraft und entwickeln veränderte Perspektiven auf ihr Zuhause

Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft, IBAN: DE13 7002 0500 0008 8555 04 oder online: www.muettergenesungswerk.de/spenden 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 07.05.2021

  • Anhörung im Gesundheitsausschuss
  • Bentele: „Der größte Pflegedienst im Land braucht dringend Unterstützung“

Pflegende Angehörige müssen endlich entlastet werden. Das fordert der Sozialverband VdK anlässlich der Anhörung im Gesundheitsausschuss am 5. Mai zur rentenrechtlichen Absicherung pflegender Angehöriger sowie zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. 3,3 Millionen Menschen werden zu Hause von ihren Angehörigen versorgt. Viele der Pflegenden sind an der Belastungsgrenze angelangt. Durch die Corona-Pandemie und den Wegfall von Angeboten wie Tagespflege und Betreuungsdiensten können sie nicht mehr. VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Die Große Koalition hat in dieser Legislatur weitgehend versagt und die pflegenden Angehörigen im Stich gelassen. Viele fühlen sich nach über einem Jahr der Pandemie ausgebrannt. Der größte Pflegedienst im Land ist am Ende und braucht dringend mehr Unterstützung.“

Nach Ansicht des VdK wäre es ein wichtiger und richtiger Schritt, die Pflegearbeit auch über den Renteneintritt hinaus rentenrechtlich anzuerkennen. Solange die Pflegeversicherung die Rentenbeiträge zahlt, müssen als Ausgleich Steuerzuschüsse in die Pflegeversicherung fließen. Bentele weiter:

„Pflege ist in Deutschland oft eine Familienangelegenheit: Vor allem Frauen pflegen Mütter, Schwiegerväter oder Großeltern. Doch für viele von ihnen wird die Angehörigenpflege zur Armutsfalle: Wer zu Hause seine Angehörigen versorgt, reduziert oft die Arbeitszeit oder steigt aus. Finanzielle Probleme sind die Folge. Die Einkommensverluste schmälern später die Rente. Nur wenn Pflegende gut abgesichert werden, verhindert das Altersarmut und im schlimmsten Fall den Gang zum Sozialamt. Angehörigenpflege muss in der Rente den gleichen Stellenwert haben wie Kindererziehung.“

Für viele Pflegende ist es nahezu unmöglich, Pflege und Beruf miteinander zu vereinbaren. Eine Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld und eine Freistellung von der Arbeit analog zur Elternzeit wären für den VdK der richtige Weg, um pflegende Angehörige spürbar zu entlasten. Als größte Interessensvertretung all derer, die zu Hause pflegen oder gepflegt werden, fordert der VdK, dass diejenigen, die einen Angehörigen versorgen, sich unabhängig von der Betriebsgröße bis zu drei Jahre freistellen lassen können und ein sogenanntes Pflegepersonengeld in Höhe von 67 Prozent des letzten Gehalts bekommen. Bentele:

„Eine Lohnersatzleistung würde vielen Pflegenden etwas Luft zum Atmen verschaffen. Es wäre ein richtiges Signal an die pflegenden Angehörigen, aber auch an die Gesellschaft: Das, was die Angehörigen täglich zu Hause leisten, ist enorm. Ohne sie würde das System Pflege schlicht zusammenbrechen. Deshalb brauchen die, die es am Leben erhalten, endlich Anerkennung und eine echte Reform.“

Der Sozialverband VdK Deutschland führt derzeit gemeinsam mit der Hochschule Osnabrück die bisher größte Studie zum Thema häusliche Pflege durch. Pflegende Angehörige, Pflegebedürftige und alle anderen können sich noch bis zum 9. Mai beteiligen. Mehr Informationen zur Pflegestudie gibt es hier.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 05.05.2021

SCHWERPUNKT IV: Corona-Krise

Bundesfamilienministerin Giffey: „Wir brauchen eine neue Qualität der Vereinbarkeit“

Beim Digitalen Forum „Vereinbarkeit stärkt – Familienbewusstsein in Unternehmen“ hat Bundesfamilienministerin Franziska Giffey heute mit Verantwortlichen aus kleinen, mittleren und großen Unternehmen aus verschiedenen Branchen und Regionen über das Thema Vereinbarkeit diskutiert. Es ging ganz konkret um die betrieblichen Erfahrungen im Umgang mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf während der Corona-Krise und die Lehren für eine familienbewusste Arbeitswelt der Zukunft.

Bundesfamilienministerin Giffey appellierte dabei an die Unternehmen in Deutschland, die Erfahrungen während der Pandemie als Impulse für eine moderne Unternehmenskultur nach der Krise zu nutzen: „Die Krise ist eine immense Belastung für Eltern und Arbeitgeber. Aber sie hat auch Raum geschaffen für unkonventionelle Lösungen und neue Ideen, wie Beschäftigte Familie und Beruf trotz allem vereinbaren können. Daraus müssen wir lernen! Wir dürfen nach der Krise nicht wieder in den alten Status quo zurückfallen, sondern weiterhin Vereinbarkeit partnerschaftlich aushandeln: zwischen Müttern und Vätern, zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten, zwischen Politik und Wirtschaft. Wir brauchen eine neue Qualität der Vereinbarkeit.“

Anlässlich der Veranstaltung haben die Unternehmen auf Initiative des Bundesministeriums die gemeinsame Erklärung „Vereinbarkeit stärkt“ veröffentlicht. Mit der Erklärung bekennen sich die Unternehmen dazu, dass Vereinbarkeit vor dem Hintergrund der Fachkräftesicherung und des gesellschaftlichen Wertewandels hin zu mehr Partnerschaftlichkeit ein wesentlicher Baustein einer nachhaltigen, innovativen Wirtschaft nach der Bewältigung der Krise sein muss. Zu den Teilnehmenden des Digitalen Forums und Unterzeichnern der Erklärung gehören unter anderem die Deutsche Bahn AG, Henkel AG, SAP Deutschland SE, Stihl AG und Vaude Sport GmbH.

Unternehmen, die sich der Erklärung „Vereinbarkeit stärkt“ anschließen wollen, können sich per Mail an das Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ wenden: info@erfolgsfaktor-familie.de.

Das Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ ist die zentrale Plattform zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit dem Unternehmensprogramm setzt sich das Bundesfamilienministerium zusammen mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft (BDA, DIHK, ZDH) und dem DGB dafür ein, Familienfreundlichkeit zu einem Markenzeichen der deutschen Wirtschaft zu machen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.04.2021

Die Folgen der Kontaktbeschränkungen für Kinder und Jugendliche sind Thema einer Kleinen Anfrage (19/29183) der FDP-Fraktion. Die Abgeordneten erkundigen sich bei der Bundesregierung nach bekannten Auswirkungen der Kontaktbeschränkungen auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 616 vom 06.05.2021

Mehr als 70 Prozent der 14- bis 20-Jährigen in Deutschland beklagen, dass sich die Chancen auf dem Ausbildungsmarkt durch Corona verschlechtert haben. Die Hälfte ist der Auffassung, dass die Politik wenig bis gar nichts für junge Menschen tut, die einen Ausbildungsplatz suchen. Wer demnächst ein Studium anfangen möchte, sieht die Situation dagegen deutlich positiver. Das zeigt eine Befragung unserer Stiftung.

Die Corona-Krise führt zu einer wachsenden Verunsicherung junger Menschen im Hinblick auf die Situation am Ausbildungsmarkt. 71 Prozent aller Befragten – das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr – sind der Ansicht, dass sich die Chancen auf einen Ausbildungsplatz durch Corona verschlechtert haben. Bei Jugendlichen mit niedriger Schulbildung sind es sogar 78 Prozent. Für zukünftige Studierende sieht es deutlich besser aus: Weniger als ein Viertel (24 Prozent) aller Befragten glaubt, die Chancen auf einen Studienplatz seien durch Corona beeinträchtigt. Zu diesen Ergebnissen kommt die zweite Ausgabe einer repräsentativen Befragung von iconkids & youth im Auftrag unserer Stiftung von Februar/März 2021.

Die Unterschiede in der Beurteilung der Zukunft sind nachvollziehbar, sagt Jörg Dräger, Vorstandsmitglied: „Wer das Abitur hat, besitzt quasi eine Studiengarantie. Jugendliche mit niedrigeren Schulabschlüssen lassen wir in Krisenzeiten allein. Das ist nicht gerecht.“

53 Prozent der Jugendlichen haben den Eindruck, die Politik tue wenig oder gar nichts für Ausbildungsplatzsuchende. Das sind noch einmal drei Prozent mehr als bei der Befragung im August vergangenen Jahres. Weitere 20 Prozent sagen, dass die Politik zwar eher viel tue, aber noch immer nicht genug. „Wir müssen jedem jungen Menschen eine Ausbildungsperspektive geben, gerade in der Krise“, fordert Dräger. Das sei eine Frage der Chancengerechtigkeit und diene der Fachkräftesicherung. „Jede Krise vernichtet dauerhaft Ausbildungsplätze. Das war 2008 so und wird auch jetzt wieder so sein. Ausbildungsprämien für Betriebe reichen leider nicht, um diese Entwicklung aufzuhalten. Wir brauchen eine Ausbildungsgarantie.“

Ausbildung nach wie vor sehr attraktiv für junge Menschen

Das Interesse junger Menschen an einer Ausbildung ist auch im zweiten Corona-Jahr groß: 41 Prozent der 14- bis 20 -Jährigen, die noch Schüler:innen einer allgemeinbildenden Schule sind, möchten auf jeden Fall eine Ausbildung machen. Weitere 36 Prozent sind noch unentschieden. Das bedeutet, dass fast vier Fünftel der Schüler:innen eine Ausbildung zumindest als Möglichkeit in Betracht ziehen.

Jugendliche, die ihren Ausbildungsplatz schon angetreten oder bereits eine Zusage erhalten haben, sind mit ihrer Wahl höchst zufrieden: Mehr als 80 Prozent geben auf einer fünfstufigen Skala die beiden positivsten Bewertungen ab. Bemerkenswert ist, dass die Zufriedenheitsquote bei Jugendlichen mit niedriger Schulbildung mit 95 Prozent besonders hoch ist. „Das Potenzial der beruflichen Bildung ist nach wie vor sehr groß. Wir müssen alles daransetzen, dieses auch zu realisieren“, so Dräger.

Berufsorientierung: Im Dschungel der Wegweiser

Die große Mehrheit (79 Prozent) der Jugendlichen in Deutschland hält zwar das Informationsangebot zur Berufswahl insgesamt für ausreichend, allerdings beklagen 54 Prozent von ihnen, dass sie Schwierigkeiten haben, sich in der Fülle von Informationen zurechtzufinden. Was speziell das schulische Angebot zur Berufsorientierung betrifft, so schneiden Hauptschulen in den Einschätzungen der Schüler:innen besonders gut ab: 43 Prozent der Jugendlichen mit niedriger Schulbildung geben an, gut bis sehr gut über Berufe informiert zu sein. Umgekehrt zeigt sich die größte Unzufriedenheit bei den jungen Menschen mit hoher Schulbildung: Hier fühlen sich lediglich 23 Prozent gut bis sehr gut informiert und fast die Hälfte von ihnen (47 Prozent) hält sich für nicht so gut oder gar nicht gut informiert.

Mehr Infos unter www.ausbildungsgarantie.de.

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 29.04.2021

Katholischer Kita-Verband setzt sich für eine nachhaltige Gesamtstrategie ein

Der Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband e. V., ein Fachverband der Caritas, sieht es als dringend erforderlich an, Kindertageseinrichtungen zu entlasten und einen höheren Schutz vor Corona-Infektionen durch eine politische Gesamtstrategie sicherzustellen. „Seit über einem Jahr arbeiten die pädagogischen Fachkräfte in unseren Kindertageseinrichtungen unter den belastenden Voraussetzungen einer Pandemie“, unterstreicht Clemens Bieber, Vorsitzender des KTK-Bundesverbandes.  Durch die Angebote unserer Kitas in der Notbetreuung oder im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen sei es vielen Menschen erst möglich, ihren beruflichen Verpflichtungen nachzukommen und unser gesellschaftliches Leben aufrechtzuerhalten, so der Würzburger Domkapitular.

„Mit Sorge beobachten wir, dass das Engagement in unseren Kindertageseinrichtungen mit einer zunehmenden Überlastung des Systems verbunden ist“, betont Mirja Wolfs, stellvertretende Vorsitzende des Kita-Verbandes. Das erhöhte Arbeitsaufkommen durch krankheits- und quarantänebedingte Personalausfälle, zusätzliche Organisations- und Koordinationsaufgaben, sowie Ängste der pädagogischen Fachkräfte vor eigenen Infektionen würden im Arbeitsfeld einen enormen Druck erzeugen, so Wolfs.

Nach Auffassung des KTK-Bundesverbandes sind in einer politischen Gesamtstrategie verlässliche Regelungen zu Corona-Schutzimpfungen, zu Hygienemaßnahmen und der regelmäßigen Testung von Erwachsenen und Kindern ebenso auszuführen wie die Notwendigkeit reduzierter Gruppengrößen und die Möglichkeit, zusätzliche öffentliche Räume für die Betreuung der Kinder unbürokratisch nutzen zu können. Die einzelnen Regelungsbedarfe liegen in der vom Verband gerade veröffentlichten Position für eine nachhaltige Gesamtstrategie Kinder, Familien und Kindertageseinrichtungen in der Pandemie stärken vor.

Quelle: Pressemitteilung Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband e. V. vom 04.05.2021

Noch immer prägt die Corona-Pandemie das Leben der rund 40 Millionen Mütter, Väter und Kinder in Deutschland. Der Deutsche Familienverband (DFV) fordert zum Muttertag, das Hauptaugenmerk auf die Familien zu legen und endlich mit ihnen in den Dialog zu treten. Ein Familiengipfel ist überfällig, so Verbandspräsident Klaus Zeh.

Die Corona-Pandemie macht sichtbar, wie systemrelevant Familien sind. Ohne die Mitwirkung von Müttern, Vätern und Kindern können Maßnahmen der Pandemiebekämpfung nicht greifen. Familien übernehmen Verantwortung, halten zusammen und kümmern sich nicht zuletzt um andere. Dem Staat fällt die Aufgabe zu, die Last von Familien zu mindern.

„Familien gehören in den Mittelpunkt des politischen Handelns. Das gilt grundsätzlich, aber besonders in dieser Krise. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Bildung, Gesundheitsschutz und Erholung sowie finanzielle Stabilität müssen für Familien gewährleistet werden. Hier hat es zu viele Versäumnisse gegeben“, sagt Zeh.

Seit März 2020 gibt es nur noch sehr wenig Normalität im Alltag von Familien. Eltern und Kinder leben unter Dauerbelastung, insbesondere seitdem im Dezember die Corona-Bestimmungen wieder verschärft worden sind. In vielen Familien sind die Kraftreserven erschöpft. Das Verständnis für die Corona-Politik des Bundes und der Landesregierungen schwindet zunehmend.

Neue Schwierigkeiten durch Bundesnotbremse

„Die bundesweite Corona-Notbremse hat die Hoffnungen von Familien auf baldige Entlastungen und Entwarnung in der Pandemie noch einmal enttäuscht. Wieder stehen Eltern unter enormem Druck, wenn die Inzidenzwerte in einem Kreis am Schwellenwert von 165 hin- und herpendeln und damit Schulen und Kindertagesstätten mal schließen und mal öffnen. Familien fühlen sich erneut von der Politik allein gelassen“, so Zeh.

Für Familien ist besonders schwer zu verstehen, dass ihre Wünsche und Bedürfnisse seit Beginn der Pandemie immer wieder nur wenig Beachtung finden, obwohl sie entscheidend zu deren Bewältigung beitragen. „Es wird ständig über Familien in der Krise gesprochen, aber nie mit ihnen. Es ist längst Zeit für einen Bundesfamiliengipfel“, sagt Zeh. „Mit Familien reden, statt nur über sie, muss das Credo lauten. Wer Akzeptanz für Regeln will, darf nicht an den Familien vorbei regieren.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 07.05.2021

Die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen müssen bei der Planung von Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie deutlich stärker als bisher in den Blick genommen werden. Dies fordert die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) mit Blick auf die andauernde Ausnahmesituation in der Coronakrise. Besonders hart trifft es die 5,2 Millionen Kinder und Jugendlichen der Sekundarstufe: Viele von ihnen sind seit Dezember 2020 gar nicht oder nur wenige Tage in der Schule gewesen, je nach Bundesland. Da für sie auch die meisten Freizeitangebote geschlossen und ihre Möglichkeiten für soziale Kontakte stark eingeschränkt sind, kommt es inzwischen vermehrt zu starken psychischen Belastungen und zu gesundheit­lichen Problemen bei den Heranwachsenden. Nach Analysen des Bundesinstituts für Be­völkerungsforschung ist der Anteil der Jugendlichen mit depressiven Symptomen nach Selbsteinschätzung enorm angestiegen und betrifft über 400.000 junge Menschen mehr als vor der Pandemie.

„Die Größenordnung der gesundheitlichen, seelischen Belastung der Kinder und Jugendlichen wird völlig unterschätzt. Wir erleben eine stille „Pandemie“ im Kinderzimmer mit depressiven Symptomatiken und Angststörungen. Da die Diagnostik für psychische Erkrankungen auf­wändiger ist, fehlen genaue Zahlen. Trotzdem ist die Situation alarmierend. Jede Woche Schulschließung verschärft diese Situation. Die Jugendlichen benötigen dringend eine Perspektive. Es darf nicht sein, dass sie weiterhin die stärksten Einschränkungen von allen tragen, weil es an tragfähigen Hygienekonzepten mangelt und die Schulen in vielen Bundesländern weiterhin geschlossen bleiben. In einem Alter, in dem Jugendliche sich schrittweise aus ihrem Elternhaus lösen und soziales Lernen vorrangig mit Gleichaltrigen stattfindet, haben viele derzeit fast nur Eltern und Geschwister als Ansprechpartner“, stellt eaf-Präsident Dr. Martin Bujard fest. „Das birgt großes Konfliktpotenzial, führt zu psychischen Belastungen und kann von den ebenfalls belasteten Eltern kaum aufgefangen werden.“

Befragungen aus den letzten Monaten (JuCo I und II der Universitäten Hildesheim und Frankfurt) zeigen, dass sich die jungen Menschen mit ihren Sorgen und Ängsten, mit ihren Bedürfnissen und Ideen nicht gesehen fühlen. Sie haben den Eindruck, dass über ihre Köpfe hinweg entschieden wird. „Wenn Familien ihre Kinder gut durch die schwere Zeit der Beschränkungen bringen sollen, müssen wir deren Bedürfnisse weit stärker als bisher in den Fokus rücken. Mit Schulen, die zumindest Wechselunterricht anbieten, und Angeboten für die Freizeit an der frischen Luft sollte den Heranwachsenden nicht nur schulisches Lernen, sondern insbesondere soziale Interaktion mit Gleichaltrigen ermöglicht werden – und damit wieder mehr Lebensfreude“, so Bujard weiter.

Darüber hinaus müssten für junge Menschen gerade jetzt verstärkt echte Beteiligungs­möglichkeiten geschaffen und wegweisende Entscheidungen mit ihnen gemeinsam getroffen werden. Denn wenn Kinder und Jugendliche sich in einer schwierigen und herausfordernden Situation als aktiv handelnde Personen erleben, können sie gestärkt daraus hervorgehen und tragen weniger psychische Folgeschäden davon.

Die eaf schlägt in ihrem Policy Paper „Kinderrechte und Grundgesetz“ vor, ein Kinder-Mainstreaming als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern. Martin Bujard ist überzeugt: „Wenn ein solches Kinder-Mainstreaming den Staat bereits im vergangenen Jahr zu einer aktiven und wirkungsvollen Kinderrechtspolitik verpflichtet hätte, wären Familien weit besser durch die Corona-Pandemie gekommen!“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 30.04.2021

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Handlungsfelder einer Digitalstrategie, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt

Die Covid-19-Pandemie hat zu einem großen Digitalisierungsschub in Deutschland geführt, aber auch aufgezeigt, wo es Potenzial für Verbesserungen gibt. Mit der „Agenda für smarte Gesellschaftspolitik“ stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor, wie es an den digitalen Fortschritt anknüpften will und die Menschen dabei in den Mittelpunkt stellt.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: „Ob Home-Office, Video-Konferenzen oder papierlose Anträge – für viele Menschen gehören diese digitalen Hilfsmittel inzwischen zur alltäglichen Normalität, ohne sie wäre die Pandemie nicht zu bewältigen gewesen. Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass diese Möglichkeiten nicht nur ein besseres Leben für wenige, sondern für alle Menschen in unserem Land bedeuten. Ich sehe den digitalen Wandel vor allem als Chance, das Leben einfacher, sicherer und unbürokratischer zu machen, aber es muss sozial verträglich und zugänglich gestaltet sein.“

In seiner „Agenda für smarte Gesellschaftspolitik“ beschreibt das Familienministerium in fünf Handlungsfeldern, wie die Menschen von einer smarten Gesellschaftspolitik profitieren können: Zum Beispiel können digitale Tools älteren Menschen helfen, länger eigenständig zu Hause zu leben. Mobiles Arbeiten kann zu mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen, wenn gute Kinderbetreuung gesichert ist. Intelligente Assistenten und Bots können helfen, Bürokratie abzubauen.

Die fünf Handlungsfelder im Überblick:

  1. Smarte Lebensführung: Digitale Innovationen sollen den Alltag der Menschen einfacher, sicher und sozialer machen.
  2. Digitale Souveränität:  Alle Menschen sollen digitale Technologien informell selbstbestimmt, reflektiert und sicher nutzen können. Niemand wird abgehängt.
  3. Digitale Teilhabe und Beteiligung: Alle Menschen sollen mitmachen können: für ein demokratisches Zusammenleben in der digitalen Gesellschaft.
  4. Intelligente Services: Alle Menschen bekommen den Service, den sie brauchen.
  5. Innovative Datennutzung: Zusammen mit der Zivilgesellschaft etablieren wir ein Innovationsnetz in Deutschland, in dem Daten gemeinsam, innovativ, verantwortungsvoll und gemeinwohlorientiert genutzt werden.

Um diese von uns gesteckten Ziele zu erreichen, fördert das Familienministerium bereits viele verschiedene Projekte, von denen wir ausgewählte auch in unserer Agenda als Leuchttürme vorstellen. Beispielsweise Mehrgenerationshäuser die zeigen, wie auch Digitalität Zwischenmenschlichkeit fördern kann. Ein digitaler Computerkurs für ältere Mitbewohner, Eltern-Kind-Treffs vor dem Monitor oder auch ein neuer Podcast stärken das Miteinander der Generationen. Für mehr Frauen in IT-Berufen setzt sich das Projekt „YouCodeGirls“ ein. Ziel ist es, eine digitale Lern- und Lehrplattform zu entwickeln, auf der sich Mädchen und junge Frauen weiterbilden können. YouCodeGirls wird sie mit den entsprechenden Programmierfähigkeiten ausstatten.

Die „Agenda für smarte Gesellschaftspolitik“ präsentiert eine Vision für die digitale Gesellschaft von morgen: Digitale Innovationen können gesellschaftliche Herausforderungen auf neue Weise inklusiv und nachhaltig lösen, wenn der technologische Fortschritt in den Dienst der Allgemeinheit gestellt wird.

Denn die Digitalisierung umfasst vielmehr als den Ausbau des Glasfasernetzes oder die Modernisierung der Industrie. Smartphones und Tablets, Videocalls und digitale Plattformen verändern die Lebensgewohnheiten der Menschen, die Art und Weise, wie sie kommunizieren oder arbeiten. In der neuen Digitalstrategie stellt das Bundesfamilienministerium vor, wie eine Digitalisierung aussehen kann, die konsequent von den Menschen für die Menschen gedacht ist. Die „Agenda für smarte Gesellschaftspolitik“ ist der Kompass für eine innovative und intelligente Digitalpolitik, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Unsere neue Digitalstrategie richtet sich an eine digitalpolitisch interessierte Fachöffentlichkeit, die organisierte Zivilgesellschaft, die Politik, die Digitalwirtschaft und Bürgerinnen und Bürger.

Hier der Link zur Agenda für smarte Gesellschaftspolitik:

www.bmfsfj.de/smarte-gesellschaftspolitik

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.05.2021

Bund und Bremen starten bundesweite Umsetzung

Durch eine umfassende Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen im Bereich Familie und Kind werden antragstellende Bürgerinnen und Bürger in Zukunft entlastet. Das Bundesfamilienministerium und – stellvertretend für den Bremer Senat – Bremens Finanzsenator Dietmar Strehl haben heute eine Vereinbarung zur Umsetzung digitaler Leistungen im Bereich Familie und Kind unterzeichnet, die sich aus dem Onlinezugangsgesetz ergibt.

Das bundesweit geltende Onlinezugangsgesetz (OZG) schreibt vor, dass bis Ende 2022 alle Verwaltungsdienstleistungen online zur Verfügung stehen müssen. Für die Digitalisierung der wichtigsten Familienleistungen ist das Themenfeld „Familie und Kind“ unter gemeinsamer Federführung des Bundesfamilienministeriums und der Freien Hansestadt Bremen zuständig. Dem Land kommt dabei die wichtige Rolle zu, die digitalen Angebote zu konzipieren, die notwendige technische Infrastruktur aufzubauen und schließlich die innovativen Angebote bundesweit verfügbar zu machen. Dafür werden nun 134 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket des Bundes bereitgestellt.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: „Bremen und das Bundesfamilienministerium arbeiten schon seit Jahren erfolgreich daran, Familienleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu digitalisieren. Jetzt schalten wir noch einen Gang höher. Die heutige Vereinbarung ermöglicht, dass wir ab sofort die Digitalisierung aller Familienleistungen in den Bundesländern weiter beschleunigen können. 134 Millionen Euro stehen bereit. Eltern sollen spätestens Ende 2022 die für sie besonders wichtigen Verwaltungsleistungen – von der Schwangerschaft bis zur Geburt und darüber hinaus – bundesweit komplett papierlos beantragen können. Das heißt: Weniger Papierkram und mehr Zeit für die Familie.“

„Schneller und einfacher lautet das Ziel. Wir wollen das Leben der Bürger:innen erleichtern. Die Vereinbarung mit dem zur Verfügung gestellten Geld sorgt für einen Schub bei der Entwicklung barrierefreier Onlineangebote. Die Sicht der Nutzer:innen steht im Mittelpunkt,“ erklärt Finanzsenator Dietmar Strehl und fügt hinzu: „Behördengänge werden durch die Digitalisierung auf ein Minimum beschränkt. Ich freue mich ganz besonders, dass wir mit zeitsparenden Online-Dienstleistungen den besonders stressigen Alltag von Alleinerziehenden erleichtern werden.“

Im Themenfeld „Familie und Kind“ werden 21 verschiedene Verwaltungsleistungen digitalisiert, die für Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel bei einer gewünschten Schwangerschaft, bei der Geburt oder Adoption eines Kindes, im Kontext der Eheschließung oder im Bereich Vaterschaft, Unterhalt und Sorgeerklärung wichtig sind.

Beispiele für die Online-Dienste im Themenfeld sind:

  • Antrag auf Eheschließung
  • Antrag auf Unterhaltsvorschuss
  • Antrag auf Kindergeld
  • Antrag auf Elterngeld
  • Antrag zur Namensfestlegung und Namensänderung
  • Kita-Anmeldung
  • Antrag für Leistungen im Rahmen eines Schwangerschaftsabbruchs
  • Antrag für die Inanspruchnahme von Sachleistungen für die Herbeiführung einer Schwangerschaft
  • Antrag auf Pflegekindergeld

Die Leistungen des Themenfelds sowie weitere Informationen finden Sie hier: https://www.onlinezugangsgesetz.de/Webs/OZG/DE/umsetzung/themenfelder/familie-und-kind/familie-und-kind-node.html

Bei der Umsetzung profitieren die Freie Hansestadt Bremen und das Bundesfamilienministerium als Themenfeld-Federführer von den gemeinsamen Erfahrungen aus bereits gestarteten Digitalisierungsprojekten, wie ElterngeldDigital oder dem Pilotprojekt „Einfach Leistungen für Eltern“ (ELFE).  Bei ELFE haben in der Freien Hansestadt Bremen auch die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, der Senator für Inneres und der Senator für Finanzen bereits erfolgreich zusammengearbeitet. Im Rahmen der Bearbeitung des Themenfeldes wird nun die Zusammenarbeit auf die Senatorin für Kinder und Bildung, die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz und den Senator für Kultur ausgedehnt.

Zum Hintergrund:

Im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ hat die Bundesregierung für die beschleunigte Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes Finanzmittel in Höhe von insgesamt 3 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.

575 Verwaltungsdienstleistungen wurden in 14 Themenfelder unterteilt, die insgesamt 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen abbilden. Das Bremer Themenfeld kümmert sich um digitale Verwaltungsleistungen rund um Familie und Kind. Die einzelnen Themenfelder bilden die Grundlage für die arbeitsteilige Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Die 14 Themenfelder wurden verschiedenen Federführenden zugeteilt: Mindestens ein Bundesland und ein zuständiges Bundesressort haben als Vertragspartner die Federführung einzelner Themenfelder inne, an denen auch kommunale Partner und gegebenenfalls weitere Länder beteiligt sind.

Federführend für das Themenfeld Familie und Kind sind das Bundesfamilienministerium und das Land Bremen, außerdem sind als Projektpartner beteiligt: das Bundesministerium der Finanzen, die Länder, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen: www.finanzen.bremen.de/ozg

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.05.2021

Gutes Aufwachsen mit Medien – auch im 21. Jahrhundert

Mit der Reform des Jugendschutzgesetzes treten zum 1. Mai 2021 neue Regelungen für den Kinder- und Jugendmedienschutz in Kraft.

Das Gesetz packt mit moderner und zukunftsoffener Regulierung die zentralen Herausforderungen für ein gutes Aufwachsen mit Medien von Kindern und Jugendlichen an. Langjährige Forderungen der Fachwelt, Einigungen zwischen Bund und Ländern, der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien für die 19. Legislaturperiode sowie Forderungen der Kinderkommission des Deutschen Bundestages und des Kinderrechtsausschusses der Vereinten Nationen werden damit umgesetzt.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: „Mit dem neuen Jugendschutzgesetz geben wir zeitgemäße Antworten auf die drängenden Herausforderungen des Kinder- und Jugendmedienschutzes: Bisher ging es vor allem um den Schutz vor der Konfrontation mit Inhalten und es gab Unterschiede zwischen den Regelungen on- und offline. Aber das entspricht nicht mehr der Realität, wie Kinder und Jugendliche Medien nutzen. Aktuelle Risiken wie beispielsweise eine sexuell motivierte Ansprache, also das sogenannte Cybergrooming, oder Kostenfallen und Mobbing waren noch nicht geregelt.

Kinder und Jugendliche sind einen großen Teil des Tages online – häufig schon im Grundschulalter mit dem eigenen Smartphone und ohne elterliche Begleitung. Das ist wichtig für die digitale Teilhabe, birgt aber eben auch neue Gefahren. Kinder und Jugendliche sollen gut und unbeschwert aufwachsen. Dazu gehört, dass sie sich in altersgerechten Interaktionsräumen bewegen können. Ganz bewusst haben wir die neuen Regelungen deshalb auch aus der Perspektive von Kindern und Jugendlichen gedacht und haben uns weniger an Verbreitungswegen und Mediensparten orientiert.“

Das Gesetz hat mehrere neue Regelungsansätze, die den Dreiklang aus Schutz, Orientierung und Durchsetzung umfassen und die Schaffung einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz regeln.

Die neuen Regelungssätze im Überblick:

  1. Verpflichtung zu strukturellen Vorsorgemaßnahmen

Für Kinder und Jugendliche relevante Internetdienste werden verpflichtet, angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der persönlichen Integrität von Kindern und Jugendlichen zu treffen. Vorsorge kann beispielsweise in sicheren Voreinstellungen, leicht erreichbaren Melde- und Hilfesystemen oder Systemen zur Altersverifikation getroffen werden. Die konkret erforderlichen Vorsorgemaßnahmen können mit Blick auf Eigenheiten und Nutzungsanwendungsbestimmungen eines Angebots variieren. Die gesetzliche Regelung lässt den notwendigen Spielraum sowohl für eine passgenaue Anwendung als auch für die Berücksichtigung künftiger Entwicklungen.

  1. Modernisierung von Alterskennzeichen

Die Regelungen zu Alterskennzeichnungen für Computerspiele und Filme werden modernisiert und bieten künftig wieder verlässliche und nachvollziehbare Orientierung für Eltern, Fachkräfte sowie Kinder und Jugendliche selbst: Auch Online-Film- und Spieleplattformen müssen ihre Angebote künftig mit Alterskennzeichen versehen, die auf einer transparenten Grundlage zustande gekommen sind. Interaktionsrisiken finden Eingang in die Altersbewertung, wenn und soweit sie die Alterseignung des Mediums wesentlich prägen. Dies bedeutet, dass beispielsweise offene Chats, die eine Kontaktanbahnung ermöglichen und damit Einfallstor für Mobbing, sexuelle Belästigung u.a. sein können, nun bei der Frage der Alterseignung berücksichtigt werden können. Gleiches gilt für Kaufanreize und glücksspielähnliche Elemente wie Lootboxen. Durch eine Einbeziehung in das Alterskennzeichen selbst werden zum Beispiel Eltern auf einen Blick befähigt, eine Entscheidung zu treffen.

  1. Konsequente Rechtsdurchsetzung

Das Jugendschutzgesetz ermöglicht eine konsequente Rechtsdurchsetzung auch gegenüber Anbietern, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben. In einem ersten Schritt wird Anbietern in einem dialogischen Verfahren ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben. Verläuft dieses Verfahren jedoch fruchtlos, drohen als letzte Konsequenz Bußgelder in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro.

  1. Weiterentwicklung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

Die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien mit Sitz in Bonn wird zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weiterentwickelt. Sie wird die Aufsicht über die Einhaltung der neuen Anbieterpflichten führen. Ebenso wird sie alle im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteure vernetzen, die auch weiterhin notwendige Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes vorantreiben und Orientierung ermöglichen. Für die Erfüllung dieser neuen Aufgabe wird die Behörde sukzessive auch personell ausgestattet; schon für 2021 sind 37 zusätzliche Stellen vorgesehen. Bei der Bundeszentrale wird ein Beirat eingerichtet, der nicht nur konsequent die Interessen von Kindern und Jugendlichen einbringt, sondern in dem Kinder und Jugendliche auch – erstmals bei einer Behörde – selbst vertreten sind.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.04.2021

Zum Internationalen Hebammentag erklärt Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Sprecherin für Gesundheitsförderung:

Auf den guten Anfang kommt es an. Deshalb brauchen wir eine Geburtshilfe, die Eltern und Kinder in den Mittelpunkt stellt. Wir wollen, dass Schwangere vor, während und nach der Geburt umfassend unterstützt werden. Dafür brauchen wir Hebammen, die ihren Beruf gut und gerne ausüben. Unsere Gesellschaft kann es sich nicht leisten, weiterhin gut ausgebildete und erfahrene Kräfte wegen Überlastung und zu geringer Vergütung zu verlieren. Wir müssen sicherstellen, dass Hebammen nicht wegen hoher Hürden bei der Anerkennung der Gleichwertigkeit ihrer nicht-akademischen Ausbildungen schlechter gestellt werden.

Die Bilanz der Bundesregierung zum Ende der Wahlperiode ist ernüchternd: In der Corona-Pandemie wurden die Belange von Hebammen bei der Versorgung mit Schutzausrüstungen und beim Impfen übersehen oder zweitrangig bedacht. Die verschleppte Akademisierung der Hebammenausbildung nimmt die Benachteiligung altrechtlich qualifizierter Hebammen billigend in Kauf. Für eine Eins-zu-Eins-Betreuung in den wesentlichen Phasen der Geburt und gute Arbeitsbedingungen in der Geburtshilfe braucht es mehr als ein minimales Stellenförderprogramm über nur drei Jahre.

Neben der besseren Bezahlung von Hebammen müssen die gute Zusammenarbeit von Ärzt*innen, Hebammen und anderen Gesundheitsberufen gezielt gefördert werden. Dazu gehören eine adäquate Personalausstattung, gemeinsame Aus- und Weiterbildungen, mehr Kooperation in Gesundheitsregionen und der Ausbau der Hebammenwissenschaft. Hebammen mit altrechtlicher Berufsausbildung und Berufserfahrung muss niedrigschwellig der nachträgliche Erwerb des Bachelor-Titels ermöglicht werden. Mit einem Sicherstellungszuschlag können freiberufliche Hebammen Schwangere auch in unterversorgten Regionen unterstützen. Diese und weitere Maßnahmen gehören auf den Tisch bei einem Geburtshilfegipfel, wo alle relevanten Akteur*innen den notwendigen Kulturwandel in der Geburtshilfe konzipieren und umsetzen

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 04.05.2021

Zum Tag der gewaltfreien Erziehung erklärt Ekin Deligöz, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Vor 20 Jahren hat der Bundestag mit dem Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung einen gesellschaftspolitischen Meilenstein beschlossen. Nachdem innerhalb der ersten zehn Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes die Akzeptanz gegenüber körperlicher Gewalt in der Erziehung deutlich zurückging, verdeutlicht eine neue Studie („Aktuelle Einstellungen zu Körperstrafen und elterliches Erziehungsverhalten in Deutschland“ von Prof. Dr. Jörg M. Fegert), dass sich diese positive Entwicklung im vergangenen Jahrzehnt nicht fortgesetzt hat.

Leider ist die eigene Familie nicht immer der sicherste Ort für Kinder. Die Zunahme häuslicher Gewalt während der Corona-Pandemie hat diesen traurigen Umstand noch einmal verdeutlicht: Gewaltfreie Erziehung ist in Deutschland noch immer keine Selbstverständlichkeit.

Deshalb darf Kinderschutz nicht nur am Tag der gewaltfreien Erziehung im Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit stehen, sondern wir müssen konsequentere Maßnahmen ergreifen, um den Schutz unserer Kinder zu fördern. Neben körperlicher Gewalt muss auch psychische Gewalt wie Demütigung, Missachtung und Entzug von Liebe stärker als eine Form der häuslichen Gewalt anerkannt werden. Es braucht außerdem eine bessere Datenerfassung, auf dessen Grundlage Präventions- und Interventionsstrategien verbessert werden können. Schließlich müssen die Kinderrechte in Deutschland gestärkt werden, um die Rahmenbedingungen für einen wirksamen Kinderschutz zu verbessern.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.04.2021

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag einem Gesetzentwurf (19/28115) der Bundesregierung für ein Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über den Mutterschutz zugestimmt. Gegen den Entwurf stimmte nur die AfD-Fraktion, während alle anderen Fraktionen dafür votierten.

Das Übereinkommen Nr. 183 vom 15. Juni 2000 ist eine Überarbeitung des Mutterschutz-Übereinkommens von 1952, das wegen seiner zu detaillierten Regelungen nur von wenigen Mitgliedstaaten der IAO unterzeichnet worden war. Das Übereinkommen Nr. 183 vermeide durch flexiblere Regelungen diese Hindernisse, schreibt die Regierung in dem Entwurf. Ziel des Übereinkommens ist es demnach, die Gleichstellung aller erwerbstätigen Frauen sowie die Gesundheit und Sicherheit von Mutter und Kind weiter zu fördern. Mit dem Gesetz werden die Voraussetzungen für eine Ratifizierung des Übereinkommens durch Deutschland geschaffen. Im Rahmen der Ratifizierung seien Änderungen oder Ergänzungen der innerstaatlichen gesetzlichen Vorschriften nicht erforderlich, so die Bundesregierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 603 vom 05.05.2021

Im März hat die EU-Kommission ihre Empfehlung für die Europäische Kindergarantie vorgestellt und die EU-Kinderrechtsstrategie beschlossen (s. EuropaNews 03/21). Eurochild hat nun die Kampagne #CanWeBelieveInYou? gestartet, mit der sie auf Fragen der Umsetzung aufmerksam machen will. Die Organisation verweist darauf, dass die Empfehlung „Investitionen in Kinder“ bereits im Jahr 2013 angenommen wurde und seitdem wenig Fortschritt in der Bekämpfung von Kinderarmut und in der Investition in die frühen Lebensjahre erzielt wurde.

Quelle: EuropaNews April 2021 Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 30.04.2021

Die Organisation Eurocities unterstützt Städte im Rahmen der Initiative „Inclusive Cities for All“ dabei, die Europäische Säule sozialer Rechte auf lokaler Ebene umzusetzen. In diesem Rahmen hat Eurocities eine Untersuchung zu Kinderarmut in europäischen Städten durchgeführt. Es ist die vierte Umfrage dieser Art, bei denen sich jeweils an einem der Prinzipien aus der Säule orientiert wird. Der Fokus dieser Untersuchung lag auf Prinzip 11, das die Betreuung und Unterstützung von Kindern festschreibt. Untersucht wurde, welche Maßnahmen Städte speziell zur Bekämpfung von Kinderarmut ergreifen, wie sie die Chancengleichheit von Kindern fördern und welche Problemlagen in diesem Bereich noch bestehen. Der Bericht bezieht Daten aus 35 europäischen Städten in 18 Staaten ein, die bei zuständigen Behörden der Städte erhoben wurden. Der Bericht stellt Best Practices vor, weist aber auch auf bestehende Herausforderungen hin: Insbesondere für einkommensschwache Familien sei die Versorgung mit Wohnraum ein sich verschärfendes Problem. Weitere Probleme waren die pandemiebedingten Schulschließungen, da der Zugang zum Home Schooling für arme Familien erschwert sei, sowie die fehlende Finanzierung und Schwierigkeiten im Bereich der politischen Steuerung.

Quelle: EuropaNews April 2021 Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 30.04.2021

EU-Parlament hat eine Studie zur rechtlichen Situation von Regenbogenfamilien veröffentlicht. Damit gemeint sind gleichgeschlechtliche Paare mit oder ohne Kinder. Die Studie untersucht vor allem die Umsetzung ihres Rechts auf Bewegungsfreiheit und die Behandlung von gleichgeschlechtlichen Ehen und Lebenspartnerschaften bei der Überschreitung von Grenzen innerhalb der EU. Für Regenbogenfamilien besteht das Problem, dass ihre Partnerschaften und ggf. das Sorgerecht beider Eltern nicht in allen EU-Mitgliedstaaten gleichermaßen anerkennt werden. Das kann dazu führen, dass Familien nach einem Umzug in einen entsprechenden Mitgliedstaat rechtlich anders behandelt werden. Ggf. verlieren sie damit den Zugang zu Familienleistungen der sozialen Sicherung und weitere Rechte, die im Herkunftsstaat selbstverständlich waren. Abschließend gibt die Studie Empfehlungen zu rechtlichen Änderungen, allen voran die Angleichung der Anerkennung von Regenbogenfamilien EU-weit.

Quelle: EuropaNews April 2021 Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 30.04.2021

Männer arbeiten im Durchschnitt neun Stunden pro Woche mehr als Frauen. Dabei möchten mehr Männer als Frauen ihre Arbeitszeit reduzieren und andererseits mehr Frauen als Männer ihre Arbeitszeit ausweiten. Damit besteht Potenzial zur Angleichung der Arbeitszeiten zwischen den Geschlechtern.  

In Deutschland arbeiten erwerbstätige Männer im Durchschnitt 41 Stunden und erwerbstätige Frauen 32 Stunden pro Woche. Allerdings wünschen sich Männer mit 37 und Frauen mit 30 Stunden pro Woche eine kürzere Arbeitszeit. Insgesamt arbeiten 50 Prozent der männlichen und 41 Prozent der weiblichen Beschäftigten mehr, als sie gerne würden, und sind damit überbeschäftigt. Dieses Bild dreht sich beim Blick auf jene Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit gerne ausweiten würden, die also unterbeschäftigt sind: Mehr Frauen als Männer möchten ihre Stundenzahl ausweiten. So ist der Anteil unterbeschäftigter Frauen mit 17 Prozent fast doppelt so hoch wie bei Männern – von ihnen arbeiten nur neun Prozent weniger als gewünscht.

„Unterschiedliche Arbeitszeiten sind einer der Hauptgründe für die unterschiedlichen Erwerbseinkommen von Männern und Frauen. Unsere Analysen zeigen: Das Potenzial für die Angleichung von Arbeitszeiten ist da. Und es ist auch gesellschaftlich geboten“, kommentiert Jörg Dräger, Vorstand unserer Stiftung. Im Mittelpunkt der neuen Studie, die ein Forscher:innen-Team um Andreas Peichl vom ifo Institut im Auftrag der Stiftung erstellt hat, stehen die Entwicklung der tatsächlichen und gewünschten Arbeitszeiten seit 1985 sowie die Gründe für die Kluft zwischen Wunsch und Wirklichkeit.

Müttern fällt es schwerer als Vätern, ihre Arbeitszeitwünsche umzusetzen

Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte können ihre Arbeitszeitwünsche nicht gleich gut umsetzen. Während Vollzeitbeschäftigte im Durchschnitt gerne rund sechs Stunden weniger pro Woche arbeiten würden, besteht bei in Teilzeit beschäftigten Frauen und Männern zwischen gewünschter und tatsächlicher Arbeitszeit nahezu kein Unterschied.  

Insbesondere Müttern fällt es schwer, ihre Arbeitszeitwünsche zu realisieren. Die Berechnungen zeigen, dass dies nicht auf Kinder an sich, sondern auf den Mangel an Betreuungsmöglichkeiten oder die zu hohen Kosten dafür zurückzuführen ist. Lassen sich Familie und Beruf gut miteinander vereinbaren, können auch Arbeitszeitwünsche besser verwirklicht werden.

Auf die Arbeitszeitwünsche von Männern haben Kinder und die Betreuungssituation hingegen so gut wie keinen Einfluss. Dies deutet darauf hin, dass die traditionelle Rollenaufteilung nach wie vor dominiert. „Fehlende oder zu teure Kinderbetreuung führt immer noch dazu, dass insbesondere Mütter ihre Arbeitszeitwünsche nicht realisieren können“, kommentiert Dräger. „Auch acht Jahre nach Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz müssen die Angebote ausgeweitet werden.“

Verfügbarkeit von Betreuungsmöglichkeiten ist ein zentraler Hebel

Die Corona-Pandemie verschärft die Situation – erste Untersuchungen zeigen, dass sich die Kita- und Schulschließungen negativ auf die Arbeitszeitwünsche von Müttern auswirken. Ohne funktionierende Kinderbetreuung ziehen sie sich weiter aus der Erwerbsarbeit zurück. „Die Pandemie verdeutlicht: Gute Kitas und ein gutes Ganztagsangebot in den Schulen sind zentral, damit Mütter ihre Arbeitszeitwünsche umsetzen können“, sagt Dräger.

Darüber hinaus müssten Fehlanreize im Steuer-, Abgaben- und Transfersystem abgebaut werden, weil sie die Mehrarbeit für Frauen und Mütter häufig unattraktiv machen. Die Kombination aus Ehegattensplitting und Minijobs führt beispielsweise dazu, dass es sich für Zweitverdiener:innen häufig nicht lohnt, eine substanzielle Beschäftigung aufzunehmen. Die Verwirklichung von Arbeitszeitwünschen von Männern und Frauen ist aber eine wesentliche Voraussetzung für eine gleichere Aufteilung der Erwerbs- und Fürsorgearbeit.

Zwischen Wunsch und Wirklichkeit weiterlesen

Quelle: Newsletter Bertelsmann Stiftung vom 30.04.2021

Windeln wechseln statt Job – zumindest eine Zeit lang? Was für viele Väter früherer Generationen noch undenkbar war, haben hierzulande 462 300 Väter im Jahr 2020 bewusst gewählt – und Elterngeld bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Vatertags mitteilt, war jeder vierte Elterngeldbeziehende (25 %) im vergangenen Jahr männlich – im Jahr 2015 war es noch jeder fünfte (21 %).

Eltern können das klassische Elterngeld ab 2 bis zu 14 Monaten beziehen. Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, können für bis zu insgesamt 36 Monate das sogenannte Elterngeld Plus beantragen.

Die meisten Väter haben 2020 jedoch nur eine vergleichsweise kurze Auszeit vom Beruf geplant: Knapp drei von vier Vätern (72 %) planten 2020 mit der minimalen Elterngeldbezugsdauer von 2 Monaten. Zum Vergleich: Die meisten Mütter (62 %) beantragten das Elterngeld für einen Zeitraum von 10 bis 12 Monaten. Männer planten beim Elterngeldbezug mit einer durchschnittlichen Dauer von 3,7 Monaten, Frauen mit 14,5 Monaten. Die wenigsten Väter entschieden sich 2020 dafür, das Elterngeld länger als ein Jahr für eine berufliche Pause zu nutzen. Allerdings hat sich ihr Anteil seit 2015 verdoppelt. 

Väter aus Sachsen erhielten am häufigsten Elterngeld

Ein Vergleich der Bundesländer zeigte im Jahr 2020 deutliche Unterschiede, jedoch keine übergreifenden Muster wie etwa ein Nord-Süd- oder Ost-West-Gefälle: Väter aus Sachsen bezogen mit einem Anteil von 30,0 % am häufigsten Elterngeld, gefolgt von jenen in Bayern und in Berlin mit jeweils 27,2 %. Dagegen beantragten im Saarland (19,1 %) und Bremen (20,7 %) die wenigsten Väter Elterngeld.

Bremer Väter beabsichtigten 2020 durchschnittlich 5,4 Monate Elterngeld zu beziehen – der bundesweite Spitzenwert. Auf den Plätzen zwei und drei folgten die Väter aus Berlin (4,9 Monate) und Nordrhein-Westfalen (4,3 Monate). Am wenigsten Zeit kalkulierten Väter aus Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen mit jeweils 3,1 Monaten ein. 

Quelle: Pressemitteilung DESTATIS Statistisches Bundesamt vom 11.05.2021

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Heute hat der Bundesrat dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz zugestimmt. Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt die Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes als „überfällig“. Nun müssten Träger und Ämter für eine zügige Umsetzung unterstützt werden. Dazu erklärt Jens M. Schubert:

„Mit der Verabschiedung des Gesetzes ist die Grundlage für eine inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe gelegt worden – über 10 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland wurde es Zeit! Es verbessert den Zugang von Kindern, Jugendlichen und Familien zu Hilfen. Insbesondere die schon längst überfällige Gesamtzuständigkeit der Jugendhilfe ist damit auf den Weg gebracht.“

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz regelt zum einen, dass Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zukünftig allen Kindern und Jugendlichen zugänglich werden. Bis 2028 werden die Unterstützungsangebote zur Teilhabe für Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung in die Zuständigkeit der Jugendämter überführt.

„Die gesetzlichen Regelungen alleine reichen aber nicht aus, um die Kinder und Jugendlichen nachhaltig zu stärken. Sie müssen in der Praxis auch personell und finanziell umgesetzt werden können“, ergänzt Schubert, „Die Jugendhilfe vor Ort bedarf deshalb einer angemessenen finanziellen Ausstattung. Um verlässlichere Strukturen für die Familien zu schaffen, müssen die Jugendämter und Leistungserbringer in den neuen, komplexeren Aufgaben erheblich unterstützt werden. Da dürfen Bund, Länder und Kommunen nicht bremsen, wenn es ihnen Ernst ist mit der Stärkung der Kinder und Jugendlichen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 07.05.2021

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG legt sein erweitertes Konzept vor und bekräftigt damit im Bundestagswahljahr die Forderung nach einer bedarfs- und sozial gerechten sowie unbürokratischen Kindergrundsicherung. Die Kinderarmut ist unverändert auf einem zu hohen Niveau, gleichzeitig steht zu befürchten, dass die Pandemie die Lage verschärft. Deshalb macht das Bündnis klar: Ein durchdachtes Konzept einer Kindergrundsicherung ist Maßstab für jedes Wahlprogramm.

„Wir haben unser Konzept noch einmal überarbeitet und bringen dieses in die Diskussion ein. Wir gehen von einem realistisch und juristisch einwandfrei berechneten kindlichen Existenzminimum aus, bündeln neben dem Kinderregelsatz, Kindergeld und Kinderzuschlag auch den Kinderfreibetrag, um unbürokratisch jedem Kind Leistungen unmittelbar zur Verfügung zu stellen; verbunden mit einem Sozialfaktor, der mit steigendem Einkommen den Kindergrundsicherungsbetrag linear abschmelzen lässt. Damit ist offengelegt, wie eine Kindergrundsicherung sozial gerecht funktionieren kann“, erklärt dazu Professor Jens M. Schubert, Sprecher des Bündnisses und Vorsitzender der Arbeiterwohlfahrt (AWO).

Bisher haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Linke konkrete Konzepte für eine Kindergrundsicherung vorgelegt, die FDP fordert ein Kinderchancengeld. „Für uns ist der Hintergrund und Auftrag glasklar: Die hohe Kinderarmut in Deutschland muss beendet werden. Deshalb gehört eine sozial gerechte Kindergrundsicherung in jedes Wahlprogramm“, so Schubert.

Das Bündnis befürchtet durch die pandemische Situation eine weitere Verschärfung der Kinderarmut. „Kinder und Jugendliche sind die großen Verlierer dieser Pandemie. Alle mussten auf so viel verzichten, was sonst zu einem unbeschwerten Aufwachsen dazugehört: Vom Kindergeburtstag bis zum Trainieren im Sportverein. Wenn in Deutschland bald wieder mehr Normalität einkehrt, werden aber viele arme Kinder weiterhin auf vieles verzichten müssen, was auch für sie normal sein sollte. Nur weil ihnen das Geld zur Teilhabe fehlt“, so Heinz Hilgers, Bündnis-Koordinator und Präsident des Kinderschutzbundes. „Um Teilhabe für alle Kinder zu gewährleisten, brauchen wir eine Kindergrundsicherung, die ihren Namen auch wirklich verdient. Denn nur so können wir wirklich einen Beitrag zur Verminderung der Kinderarmut leisten“, so Hilgers weiter.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG setzt sich seit 2009 mit einer wachsenden Zahl von Mitgliedsverbänden für einen Systemwechsel in der Kinder- und Familienförderung und für eine monatliche Kindergrundsicherung ein, die die bisherigen Leistungen bündelt und das kindliche Existenzminimum einfach und direkt sichert.

Weitere Informationen zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG sowie unser aktualisiertes Konzept finden Sie auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 06.05.2021

Zum Tag der Arbeit warnt der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt vor den Folgen der Pandemie für Berufsanfänger*innen. Auf Grund der sicherlich notwendigen Schutzmaßnahmen fehlten Ausbildungsplätze, vor allem von Armut betroffenen jungen Menschen würde der Einstieg in das Arbeitsleben erschwert. Es drohten langfristige Folgen für die Sozialsysteme und die Armutsentwicklung in Deutschland. Dazu erklärt Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

 

„Junge Menschen, die kurz vor Ende ihrer Schullaufbahn stehen, haben es derzeit besonders schwer. So wichtig die Schutzmaßnahmen sind, erschweren sie faktisch vielen jungen Menschen den Start in ihren beruflichen Werdegang und damit möglicherweise langfristig den Lebensweg. Es wird nicht nur weniger ausgebildet, auch die besondere Situation in Jobcentern und Arbeitsagenturen geht zu Lasten junger Menschen, denen wichtige Beratungen zur Berufsorientierung und -vermittlung nicht angeboten werden können. Insbesondere Jugendliche, die über geringere Unterstützungsleistungen im privaten Umfeld verfügen, drohen, in dieser Zeit noch einmal zusätzlich abgehängt zu werden.“

 

Bereits im Herbst 2020 zeigten sich konkrete Auswirkungen der Pandemie. Es blieben deutlich mehr Bewerber*innen für Ausbildungsstellen unversorgt als im Vorjahr. Vielfach fehlten im letzten Jahr technische Mittel und Kompetenzen, um am Unterricht oder an anderen Maßnahmen des digitalen Unterrichts oder Distanzlernens teilzunehmen, Praktika und berufliche Orientierungen fielen aus oder fanden digital statt, so dass sie nicht für alle Zielgruppen verfügbar waren. Auch eine Beantragung von Leistungen war trotz vereinfachter Antragstellung für viele junge Menschen ohne begleitende Unterstützung erschwert.

 

„Eine Ausbildung stellt eine wesentliche Grundlage für ein Leben in sozialer und gesellschaftlicher Teilhabe dar“, erklärt dazu Jens M. Schubert, „Die Armutsforschung und im Übrigen auch der aktuelle Armutsbericht der Bundesregierung zeigen ganz deutlich, dass Armutskarrieren in der Kindheit beginnen und vererbt werden. Beim Übergang von der Schule in den Beruf passiert dabei eine wichtige Weichenstellung, die positiven wie negativen Einfluss auf die weitere Biografie junger Menschen nehmen kann. Wenn wir jetzt nicht gegensteuern, laufen wir Gefahr, dass es tatsächlich zu einer abgehängten so genannten „Generation Corona“ kommt. Das wäre nicht nur eine individuelle Tragödie, sondern wird mit Blick auf den Fachkräftemangel und drohende steigende Altersarmut ein gesamtgesellschaftliches Problem werden.“

 

Die AWO fordert deshalb Unterstützung für Betriebe, die Ausbildungsverträge anbieten. Darüber hinaus müssten Auszubildende mit Unterstützungsbedarf durch die assistierte Ausbildung und ausbildungsbegleitende Angebote zuverlässig unterstützt werden können. Hierzu müssten die Bedingungen für die Durchführung der Angebote so gestaltet sein, dass Träger diese möglichst unbürokratisch umsetzen können. Träger der Jugendsozialarbeit und Jugendberufshilfe stünden darüber hinaus bereit, im Rahmen von Auftragsausbildung, Verbundausbildungsmodellen und außerbetrieblicher Berufsausbildung Angebote aufrechtzuerhalten. In diesem Zusammenhang hält die AWO in den nächsten Jahren eine Stärkung und Ausweitung der öffentlich geförderten Ausbildung für durch die Krise abgehängte Zielgruppen für notwendig und erneuert ihre Forderungen nach der im Koalitionsvertrag angekündigten Ausbildungsgarantie.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 30.04.2021

Unter dem Motto „Solidarität ist Zukunft!“ begeht der Deutsche Gewerkschaftsbund im zweiten Corona-Jahr den Tag der Arbeit mit Kundgebungen vor Ort und einem Live-Stream im Netz.

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann betonte bei der zentralen 1. Mai-Veranstaltung auf dem Hamburger Fischmarkt, wie wichtig der solidarische Zusammenhalt nach über einem Jahr Pandemie sei. Zwar seien die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Krise enorm. Durch solidarisches Handeln sei es aber gelungen, das Schlimmste zu verhindern: „In den vergangenen Monaten haben Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte dafür gekämpft, dass soziale Härten abgefedert und viele Jobs gesichert wurden“, so Hoffmann. Die Gewerkschaften hätten sich erfolgreich für mehr Arbeits- und Gesundheitsschutz eingesetzt und dafür gesorgt, dass verbindliche Regeln fürs Homeoffice gelten. Auch die Unterstützung für Familien wurde verbessert und das Kurzarbeitergeld auf Druck der Gewerkschaften verlängert und erhöht.

Mit Blick auf die Zeit nach der Pandemie mahnte Hoffmann, ein Zurück zur Politik vor der Pandemie sei keine Option: „Wir machen uns auf den Weg in eine bessere Zukunft, mit guter Arbeit in einer gesunden Umwelt. Wir wollen und werden den Umbau zu einer digitalen und klimaneutralen Wirtschaft erfolgreich gestalten.“ Zukunftsgestaltung bedeute eben nicht eisern zu sparen, sondern zu investieren und nochmals zu investieren. „Nur dann werden wir Arbeitsplätze für morgen sichern, für eine leistungsfähige Infrastruktur sorgen und verhindern, dass ganze Branchen und Regionen den Bach runter gehen“, so der DGB-Chef.

Auch in Hinblick auf die Kosten der Krise sei Solidarität das oberste Gebot: „Wir lassen nicht zu, dass Arbeitgeber die Pandemie als Vorwand für Jobabbau, Betriebsverlagerungen und Lohn-Dumping missbrauchen. Wir lassen nicht zu, dass die Pandemie als Ausrede für fehlende Investitionen genutzt wird. Jeder Euro, der jetzt nicht ausgegeben wird, belastet die nachfolgenden Generationen doppelt und dreifach!“

Solidarität hieße viel mehr, den Sozialstaat zu stärken, gleiche Bildungschancen für alle sicherzustellen, für mehr Gerechtigkeit in unserem Steuersystem zu sorgen und die Mitbestimmung der Beschäftigten auszubauen.

Vor einem Corona-Crash auf dem Ausbildungsmarkt warnte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack auf einer DGB-Veranstaltung in Magdeburg. „Wir brauchen eine Ausbildungsgarantie für jede und jeden, der die Schule verlässt“, betonte die Gewerkschafterin. Schon heute gebe es mehr als zwei Millionen Jugendliche ohne Berufsabschluss. „Ihnen drohen schlecht bezahlte Kurzfristjobs und immer wieder lange Phasen der Arbeitslosigkeit. Das kann und das darf sich unsere Demokratie nicht leisten – so geht Vertrauen in Politik verloren“, sagte Hannack. Auch von den Arbeitgebern forderte sie mehr Engagement: „Die Jugendlichen, die sie heute nicht ausbilden, fehlen ihnen später als Fachkräfte.“

„Corona schleudert Familien zurück in alte Rollenbilder“, sagte Hannack. „Die gleichstellungspolitische Rolle rückwärts muss unbedingt ausgebremst werden. Wir brauchen bessere Arbeitszeitmodelle im Sinne der Beschäftigten und bessere Betreuungsangebote für Kinder, um die Sorgearbeit zu Hause gerechter zwischen den Geschlechtern zu verteilen. „Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, dass Bund und Länder noch immer um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter streiten. Wir erwarten hier einen Beschluss noch in dieser Legislaturperiode.“ 

Generell sollten künftig alle politischen Vorhaben daraufhin geprüft werden, „ob sie die Gleichstellung von Männern und Frauen vorantreiben. Die Ziele sind klar: Wir brauchen bessere Löhne in frauendominierten Berufen und mehr Frauen in Führungspositionen. Denn wo Frauen fehlen, fehlen auch ihre Perspektiven, ihre Lösungsvorschläge und Ideen.“

Für den öffentlichen Dienst verlangte Hannack massive Investitionen in Bildung, Gesundheit und Pflege und in die Infrastruktur. „In vielen Bereichen der Daseinsfürsorge fehlen Fachkräfte und Ausstattung. Der jahrelange Sparkurs in den Schulen, im Polizeidienst, bei der Feuerwehr oder bei den Gesundheitsämtern fällt uns aktuell schmerzlich auf die Füße. Wer einen handlungsfähigen Staat will, darf ihn nicht kaputtsparen“, sagte Hannack.

Gleiche Arbeitsbedingungen in Ost und West forderte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell auf einer Mai-Kundgebung in Hennigsdorf bei Berlin. „Es ist asozial, dass die Arbeitgeber in der Metall- und Elektroindustrie ihre Beschäftigten im Osten im 31. Jahr nach der deutschen Einheit noch immer drei Stunden pro Woche unbezahlt mehr arbeiten lassen“, sagte Körzell zur laufenden Tarifauseinandersetzung in Berlin, Brandenburg und Sachsen, wo noch immer 38 Stunden je Woche gearbeitet werden muss. „Wir fordern ein tarifliches Angleichungsgeld, um diese Benachteiligung zu beenden.“ Überdies verlangte der Gewerkschafter „Tariftreueklauseln überall dort, wo öffentliche Aufträge vergeben werden“. Die Tarifbindung gehöre gestärkt, indem Tarifverträge leichter „allgemeinverbindlich“ für gesamte Branchen erklärt werden können.

Angesichts der gestiegenen Staatsausgaben sagte Körzell: „Einer Krise lässt sich nicht hinterhersparen, die Schuldenbremse ist und bleibt eine Zukunftsbremse.“ Wichtig seien massive Investitionen in die Infrastruktur, damit die Wirtschaft aus der Krise „herauswachsen“ könne. Dafür müsse der Staat auch seine Einnahmebasis erweitern. „Die nächste Bundesregierung muss eine gerechte Steuerreform beschließen, die kleine und mittlere Einkommen entlastet und Reiche und Spitzenverdiener mehr zum Gemeinwesen beitragen lässt. Denn die Lasten der Corona-Krise dürfen nicht bei den Beschäftigten hängen bleiben“, betonte Körzell.

Mit Blick auf die Zukunftsthemen Digitalisierung und Energiewende sagte Körzell: „Gute Arbeit, Tarifbindung und Mitbestimmung sind ein Muss – für bestehende wie für neue Arbeitsplätze und Branchen.“ Um den Strukturwandel sozialverträglich abzufedern, „brauchen wir einen aktiven Staat, der in Weiterbildung, Infrastruktur und Zukunftstechnologen investiert. Und wir brauchen Transformationsbeiräte mit allen regionalen Akteuren: Gewerkschaften, Arbeitgebern, Politik, Hochschulen und den Arbeitsagenturen, die ihre Erfahrungen in die Prozesse einbringen.“

Der Sozialstaat habe Menschen im vergangenen Jahr durch die Krise gebracht, erinnerte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel bei ihrer Rede in Hannover: „Egal ob Kurzarbeitergeld, längeres Arbeitslosengeld, Kinderkrankentage, Rente, Krankenversicherung – soziale Sicherheit ist wirksamer Impfstoff gegen Massenarbeitslosigkeit, den Absturz ins Nichts für viele Menschen und gegen das Auseinanderdriften der Gesellschaft.“ Die nächste Bundesregierung müsse aus der Krise lernen. „Wir brauchen für soziale Sicherheit eine neue, umfassende Solidarität – mit einer Verteilung der Lasten auf mehr Schultern. Die Reichen und Superreichen müssen stärker in Verantwortung“, forderte Piel. Das gelte auch für die Verteilung der Krisenkosten: „Wir werden nicht zulassen, dass am Ende hauptsächlich die Beschäftigten zu Kasse gebeten werden“. Mehr Solidarität sei ein Schutzprogramm für Demokratie. „Die Folgen sozialer Spaltung sind Hass, Hetze und Rassismus. Wir müssen unsere Demokratie aktiv verteidigen“, forderte Piel.

Neben einem starken, solidarischen Sozialstaat gehöre die Abschaffung prekärer Beschäftigung ganz oben auf die politische Agenda. „Prekär Beschäftigte waren die ersten, die auf der Straße landeten. Die Zahl der Befristungen ist seit Jahren unverändert hoch, besonders bei Jüngeren. Mit der Befristung können sie nicht planen, keine Familie gründen oder eine Mietwohnung finden. Die sachgrundlose Befristung gehört abgeschafft“, forderte Piel. Prekär Beschäftigte seien in der Pandemie einem besonders hohen Infektionsrisiko ausgesetzt. „Das betrifft besonders Beschäftigte in der Fleischwirtschaft oder Erntehilfe. Diese Ausbeutung muss ein Ende haben. In der Fleischwirtschaft haben wir mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz zwar Verbesserungen erreicht, aber nun muss ein Tarifvertrag folgen“, so die Gewerkschafterin.

Die Forderung nach einem flächendeckenden, Tarifvertrag erhob Piel auch für die Pflege: „Wir brauchen bessere Bedingungen, bessere Bezahlung und mehr Personal. Die Pflegereform und ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag sind überfällig.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 01.05.2021

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt im Vorfeld der heutigen Sitzung des Bundesrates eine massive Aufstockung der Zahl der Ermittlerinnen und Ermittler bei Polizei und Staatsanwaltschaften im Bereich des Kinderschutzes an. „Wenn der Bundesrat das Gesetz zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder heute durch Verzicht auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses wie geplant billigt, dürfen wir uns nicht zurücklehnen. Natürlich sind die Verschärfungen des Strafrechts zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt wichtig, um Kinder effektiver zu schützen. Auch die Prävention in diesem Bereich ist ein weiterer wichtiger Baustein. Gleichzeitig muss aber auch der Fahndungsdruck zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt steigen, alle zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mittel müssen hier ausgeschöpft werden“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die Zerschlagung der Darknet-Plattform ,Boystown‘ zu Beginn dieser Woche lässt erahnen, welches Ausmaß die Kriminalität in diesem Bereich inzwischen angenommen hat. Hier braucht es kompromisslose Aufklärung und Strafverfolgung. Bei sexueller Gewalt gegen Kinder ist ein Markt entstanden, auf dem Anbieterinnen und Anbieter sowie Kundinnen und Kunden unnachgiebig bekämpft werden müssen“, so Lütkes weiter.

„Wir brauchen aber auch eine besser abgesicherte und funktionierende Kinder- und Jugendhilfe, die im Bereich der Prävention und als Vertrauensinstitution für Kinder und Jugendliche tätig sein muss. Zudem sollte in Strafverfahren und familiengerichtlichen Kinderschutzverfahren das Kindeswohl stärker in den Blick genommen werden. Anhörungsrechte von Kindern in gerichtlichen und behördlichen Verfahren sowie eine kindgerechte Begleitung in jedem Verfahrensstadium sind kein pädagogisches Beiwerk, sondern ein Recht der Kinder, das es einzuhalten gilt. Werden die Belastungen durch das Verfahren möglichst geringgehalten, können sich die betroffenen Kinder ruhiger und konzentrierter äußern, was auch einer besseren Sachverhaltsaufklärung dient. Dafür braucht es insbesondere zum Thema Kinderrechte und im Umgang mit Kindern geschulte und qualifizierte Richterinnen und Richter, Strafverfolgungsbeamtinnen und -beamte, sowie flächendeckend Fachberatungsstellen, die für Kinder und Jugendliche problemlos erreichbar sind“, so Anne Lütkes.

Zum Thema „Kindgerechte Justiz – Zugang zum Recht für Kinder“ hat das Deutsche Kinderhilfswerk einen Sammelband herausgegeben, in dem über Beiträge von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis verschiedene Perspektiven zu der Frage in den Blick genommenen werden, wie die Justiz in Deutschland im Familien-, Straf- und Öffentlichen Recht kindgerechter gestaltet werden kann. Der Sammelband liefert dazu konkrete Handlungsschritte und Empfehlungen für Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.05.2021

Ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland fordert umfangreiche Maßnahmen, um Mediensucht und zu viel Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen in der Freizeit entgegenzuwirken. So halten es sowohl Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene nach einer repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2021 des Deutschen Kinderhilfswerkes für sinnvoll, deshalb das Thema Mediensucht an Schulen zu behandeln. Eine große Mehrheit der Kinder und Jugendlichen und auch der Erwachsenen plädiert zudem dafür, dass Medien, die süchtig machen können, entsprechend gekennzeichnet werden sollten. Auch müssten Eltern stärker über das Thema Mediensucht informiert und Therapie- sowie Beratungsangebote ausgebaut werden.

Fast alle befragten Kinder und Jugendlichen sowie Erwachsenen sehen Familien und Eltern in der Verantwortung, um Mediensucht entgegenzuwirken. Eine sehr große Mehrheit sieht hier auch die Nutzerinnen und Nutzer selbst verantwortlich, ebenso die entsprechenden Medienanbieter, wie z.B. Facebook, Instagram oder Onlinespiele-Anbieter. Das sind die zentralen Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Politikforschungsinstituts Kantar Public im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport 2021, den der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, und die Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium Juliane Seifert heute in Berlin vorstellten.

„So wie die Mediennutzungszeiten von Kindern und Jugendlichen steigen, nehmen auch die Debattenbeiträge und Warnungen vor Mediensucht bei Kindern zu. Statt Panikmache ist Kindern und Jugendlichen aber mehr durch eine kinderrechtlich ausgewogene Debatte darüber geholfen, wann eine Mediennutzung nicht mehr als gesund gelten kann und welche Hilfestellungen für junge Menschen und Familien notwendig sind. Die Ergebnisse des Kinderreports 2021 zeigen sehr deutlich, dass professionelle Beratung und Hilfe zum Thema Mediensucht dringend benötigt werden. Dafür ist ein bundesweit flächendeckendes Netz an Einrichtungen unabdingbar, die Präventionsarbeit leisten und Fälle pathologischer Mediennutzung in professionelle Therapien vermitteln können. Damit es aber gar nicht erst zum Therapiebedarf kommt, sollte in der Schule allen Kindern der Umgang mit Medien vermittelt werden. Aus kinderrechtlicher Sicht müssen dabei Chancen und Risiken der Mediennutzung gleichberechtigt thematisiert werden. Damit dies gelingt, brauchen wir Lehrkräfte, die selbst fit im Umgang mit Medien sind, und Schulen, die über funktionierende und leistungsfähige Ausstattungen verfügen und ihren Lehrkräften Weiterbildungen ermöglichen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium Juliane Seifert: „Es kann nicht allein Aufgabe der Eltern sein, ihre Kinder vor exzessiver Mediennutzung zu schützen. Anbietern kommt hier eine besondere Verantwortung zu. Mit dem neuen Jugendschutzgesetz sind sie erstmals zu wirksamen Vorsorgemaßnahmen verpflichtet. Konkret können das beispielsweise Altersbeschränkungen bei Angeboten mit Suchtrisiken, der Verzicht auf Lootboxen oder technische Voreinstellungen für begrenzte Nutzungszeiten sein. Die neue Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz wird dazu gemeinsam mit der Wissenschaft, Fachstellen und Unternehmen neue verbindliche Standards entwickeln und Orientierung ermöglichen. Mit den neuen Regelungen sorgen wir sowohl für Teilhabe von Kindern und Jugendlichen am digitalen Zeitalter als auch für ihr gesundes Aufwachsen mit modernen Medien.“

Ausgewählte Ergebnisse der repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2021 im Einzelnen

Verständnis von Mediensucht

Für 88 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen besteht eine sogenannte Mediensucht, wenn die betroffene Person nicht mit der Mediennutzung aufhören kann, obwohl sie das gerne möchte, und für 86 Prozent auch dann, wenn andere Lebensbereiche, wie z.B. Arbeit oder Schule, wegen der Mediennutzung vernachlässigt werden. Als problematisch sieht es eine sehr große Mehrheit der Kinder und Jugendlichen (83 Prozent) zudem an, wenn Freunde und Familie wegen der Mediennutzung vernachlässigt werden oder sich die betroffene Person von ihnen zurückzieht. Für 81 Prozent besteht eine sogenannte Mediensucht, wenn die betroffene Person sich unwohl fühlt, nervös oder unzufrieden ist, sollte die gewohnte Mediennutzung nicht möglich sein, und für 70 Prozent, wenn die betroffene Person wegen ihrer Mediennutzung wiederholt Konflikte und Stress mit Freunden, Eltern und Bekannten hat. Und nach Meinung von knapp zwei Drittel der Kinder und Jugendlichen (64 Prozent) besteht eine sogenannte Mediensucht, wenn die betroffene Person ein bestimmtes Medium in ihrer Freizeit eine sehr lange Zeit bzw. mehrere Stunden am Tag nutzt.

Wenn die betroffene Person nicht mit der Mediennutzung aufhören kann, obwohl sie das gerne möchte, konstatieren 92 Prozent der Erwachsenen eine sogenannte Mediensucht, und 91 Prozent dann, wenn andere Lebensbereiche, wie z.B. Arbeit oder Schule, wegen der Mediennutzung vernachlässigt werden. Als problematisch sieht es eine sehr große Mehrheit der Erwachsenen (89 Prozent) zudem an, wenn Freunde und Familie wegen der Mediennutzung vernachlässigt werden oder sich die betroffene Person von ihnen zurückzieht. Für 76 Prozent besteht eine sogenannte Mediensucht, wenn die betroffene Person gestresst oder unzufrieden ist, wenn die gewohnte Mediennutzung nicht möglich ist, und für 72 Prozent, wenn die betroffene Person wegen ihrer Mediennutzung wiederholt Konflikte und Stress mit Freunden, Eltern und Bekannten hat. Und nach Meinung von 57 Prozent der Erwachsenen besteht eine sogenannte Mediensucht, wenn die betroffene Person ein bestimmtes Medium in ihrer Freizeit eine sehr lange Zeit bzw. mehrere Stunden am Tag nutzt.

Erfahrungen mit Mediensucht im persönlichen Umfeld Insgesamt 12 Prozent der Kinder und Jugendlichen geben an, dass sie bei sich selbst bereits Erfahrungen mit Mediensucht gemacht haben. Die Frage, ob es im Freundes- oder Familienkreis bei Kindern unter 14 Jahren Erfahrung mit Mediensucht gibt oder gab, bejahen 15 Prozent, weitere 14 Prozent geben an, dies bei Jugendlichen ab 14 Jahren festgestellt zu haben.

Bei den erwachsenen Befragten sind es insgesamt 6 Prozent, die bei sich selbst bereits Erfahrungen mit Mediensucht festgestellt haben. Die Frage, ob es im persönlichen Umfeld bei Kindern unter 14 Jahren Erfahrung mit Mediensucht gibt oder gab, bejahen 10 Prozent, weitere 15 Prozent geben an, dies bei Jugendlichen ab 14 Jahren festgestellt zu haben.

Maßnahmen zur Eindämmung von Mediensucht und zu viel Mediennutzung in der Freizeit

90 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen halten es für sinnvoll, das Thema Mediensucht an Schulen zu behandeln, um Mediensucht und zu viel Mediennutzung in der Freizeit entgegenzuwirken. Zudem sprechen sich 84 Prozent dafür aus, dass Medien, die süchtig machen können, entsprechend gekennzeichnet werden sollten. Eine sehr große Mehrheit plädiert auch dafür, dass Eltern stärker über das Thema Mediensucht informiert werden sollten, um Mediensucht und zu viel Mediennutzung in der Freizeit entgegenzuwirken. Insgesamt 83 Prozent sehen das so. Außerdem sind die Kinder und Jugendlichen mit sehr großer Mehrheit (78 Prozent) dafür, dass es für Medien, die süchtig machen können, Altersgrenzen geben sollte. Große Zustimmung findet auch der Vorschlag, Medien, die süchtig machen können, dahingehend zu beschränken, wie lange am Stück sie genutzt werden können. 77 Prozent unterstützen eine solche Maßnahme. Für mehr kostenfreie Beratungs- und Behandlungsangebote zum Thema Mediensucht plädieren ebenfalls 77 Prozent der Kinder und Jugendlichen. Keine Mehrheiten finden zwei mögliche Maßnahmen, um Mediensucht und zu viel Mediennutzung in der Freizeit entgegenzuwirken. So lehnen die meisten die Forderung nach einem Verbot von Medien, die süchtig machen können, ab. Lediglich 38 Prozent sehen darin eine sinnvolle Maßnahme. Die zweite Maßnahme, die keine Mehrheit bei den Kindern und Jugendlichen findet, ist ein Verbot der Handynutzung für Jugendliche unter 14 Jahren. Eine solche Maßnahme befürworten nur 17 Prozent.

Auch die befragten Erwachsenen halten es für sinnvoll (insgesamt 95 Prozent), das Thema Mediensucht an Schulen zu behandeln, um Mediensucht und zu viel Mediennutzung in der Freizeit entgegenzuwirken. Eine sehr große Mehrheit plädiert auch dafür, dass Eltern stärker über das Thema Mediensucht informiert werden sollten, um Mediensucht und zu viel Mediennutzung in der Freizeit entgegenzuwirken. Insgesamt 91 Prozent sehen das so. 82 Prozent spricht sich für mehr kostenfreie Beratungs- und Behandlungsangebote zum Thema Mediensucht aus. Eine Kennzeichnungspflicht von Medien, die süchtig machen können, befürworten auch sehr viele Erwachsene. Insgesamt 74 Prozent sehen das als sinnvolle Maßnahme an. Außerdem sind die Erwachsenen mit großer Mehrheit (72 Prozent) dafür, dass es für Medien, die süchtig machen können, Altersgrenzen geben sollte. 60 Prozent unterstützenden Vorschlag, Medien, die süchtig machen können, dahingehend zu beschränken, wie lange am Stück sie genutzt werden können. Ein Verbot von Medien, die süchtig machen können, lehnen die Erwachsenen mehrheitlich ab. Nur 27 Prozent sehen darin eine sinnvolle Maßnahme. Ein Verbot der Handynutzung für Jugendliche unter 14 Jahren lehnen die Erwachsenen ebenfalls ab. Lediglich 20 Prozent befürworten eine solche Maßnahme, um Mediensucht und zu viel Mediennutzung in der Freizeit entgegenzuwirken.

Verantwortlichkeiten bei der Bekämpfung von Mediensucht

94 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen sehen Familien und Eltern bei der Frage, wer sich vor allem darum kümmern sollte, Mediensucht entgegenzuwirken, in der Verantwortung, eine sehr große Mehrheit (90 Prozent) auch die Nutzerinnen und Nutzer selbst. 80 Prozent der Kinder und Jugendlichen sehen die entsprechenden Medienanbieter, wie z.B. Facebook, Instagram oder Onlinespiele-Anbieter in der Pflicht, Mediensucht entgegenzuwirken. 74 Prozent der Kinder und Jugendlichen meinen, dass auch die Schulen in der Verantwortung stehen, eine Mehrheit (62 Prozent) sieht das auch für Jugend- und Freizeiteinrichtungen so. 61 Prozent der Kinder und Jugendlichen schreiben auch der Politik Verantwortung zu, Mediensucht entgegenzuwirken. 44 Prozent sehen diese bei medizinischen Einrichtungen sowie Ärztinnen und Ärzten.

93 Prozent der befragten Erwachsenen sehen Familien und Eltern bei der Frage, wer sich vor allem darum kümmern sollte, Mediensucht entgegenzuwirken, in der Verantwortung, eine sehr große Mehrheit (90 Prozent) auch die Nutzerinnen und Nutzer selbst. 81 Prozent der Erwachsenen sehen die entsprechenden Medienanbieter, wie z.B. Facebook, Instagram oder Onlinespiele-Anbieter in der Pflicht, Mediensucht entgegenzuwirken. 79 Prozent der Erwachsenen meinen, dass auch die Schulen in der Verantwortung stehen, eine Mehrheit (73 Prozent) sieht das auch für Jugend- und Freizeiteinrichtungen. 66 Prozent der Erwachsenen sehen auch eine Verantwortung der Politik, Mediensucht entgegenzuwirken. 43 Prozent sehen diese bei medizinischen Einrichtungen sowie Ärztinnen und Ärzten.

Für den Kinderreport 2021 des Deutschen Kinderhilfswerkes führte das Politikforschungsinstitut Kantar Public zwei Umfragen, eine unter Kindern und Jugendlichen (10- bis 17-Jährige) und eine unter Erwachsenen (ab 18-Jährige), in Deutschland durch. Befragt wurden insgesamt 1.692 Personen, davon 669 Kinder und Jugendliche sowie 1.023 Erwachsene. Die Befragungen wurden online unter Nutzung eines Access-Panels (Kinder und Jugendliche) sowie mittels computergestützter Telefoninterviews (Erwachsene) durchgeführt. Die Fragen wurden Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen gleichermaßen gestellt, allerdings wurde den Kindern und Jugendlichen ein Fragebogen mit Formulierungen vorgelegt, die der Altersgruppe angepasst worden waren. Die Fehlertoleranz der Umfrage bei den Kindern und Jugendlichen liegt mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit bei unter 1,7 (bei einem Anteilswert von 5 Prozent) bzw. 4,0 Prozentpunkten (bei einem Anteilswert von 50 Prozent), die bei den Erwachsenen bei unter 1,4 (bei einem Anteilswert von 5 Prozent) bzw. 3,1 Prozentpunkten (bei einem Anteilswert von 50 Prozent).

Der Kinderreport 2021 des Deutschen Kinderhilfswerkes, die Ergebnisse der repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2021 und eine Zusammenfassung des Kinderreports 2021 können unter www.dkhw.de/Kinderreport2021 heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 06.05.2021

Kinder und Eltern im Abstammungs- und Familienrecht nicht länger diskriminieren

An diesem Sonntag, den 02. Mai, ist der 10. Internationale Regenbogenfamilientag. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Tausende Kinder wachsen derzeit in Deutschland mit lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Eltern auf. Ziel des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) ist eine Gesellschaft, in der Regenbogenfamilien in ihren vielfältigen Konstellationen als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität respektiert und anerkannt werden. Weder die Kinder noch die Eltern in Regenbogenfamilien sollten aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität diskriminiert werden. Dazu bedarf es der rechtlichen Gleichstellung und Weiterentwicklung des Abstammungs- und Familienrechts. Regenbogenfamilien warten seit vielen Jahren auf eine rechtliche Gleichstellung und Verbesserung. Fast vier Jahre nach der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare und über zwei Jahre nach Einführung des Dritten Geschlechtseintrags „divers“ fehlt es nun aber noch immer an den erforderlichen rechtlichen Reformen im Familien- und Abstammungsrecht.

Leider ist zu befürchten, dass es in dieser Legislatur durch die Bundesregierung keine Verbesserung für Regenbogenfamilien mehr geben wird. Der LSVD hat daher eine E-Mail-Aktion an die Abgeordneten von Union und SPD gestartet. Die Bundestagsabgeordneten der Regierungsfraktionen könnten mit einem eigenen Gesetzentwurf die lang versprochene und notwendige Reform im Abstammungsrecht noch in dieser Legislatur auf den Weg bringen. Denn im Koalitionsvertrag finden sich Vereinbarungen, die zu einer Verbesserung der rechtlichen Situation von Regenbogenfamilien in dieser Legislatur hätten führen müssen.

In seiner Sitzung am kommenden Freitag entscheidet der Bundesrat auch über den Entschließungsantrag „Reform des Abstammungsrechts: Alle Familien stärken – Gleichstellung voranbringen“ der Bundesländer Berlin und Thüringen. Der LSVD hat alle Ministerpräsident*innen aufgefordert, den Antrag zu unterstützen. Mit der Zustimmung würde die Länderkammer deutlich machen, dass ihr alle Familien am Herzen liegen und Kinder nicht aufgrund der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität der Eltern diskriminiert werden.

Der LSVD fordert die gesellschaftliche Anerkennung und rechtliche Absicherung der Vielfalt an gelebten Familienformen wie Zwei-Mütter-Familien, Zwei-Väter-Familien, Mehrelternfamilien oder Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern.

In den vergangenen Jahren konnte zunehmende gesellschaftliche Anerkennung von Regenbogenfamilien erkämpft werden. Doch noch immer stoßen sie im Alltag auf Ignoranz oder Vorbehalte – bei einzelnen Behörden, im Schulbuch, wenn sie als Familienkonstellation ausgespart bleiben, oder wenn ihnen Familienvergünstigungen verweigert werden. Um die gleichberechtigte Teilhabe aller zu gewährleisten, stehen Behörden, Kindertagesstätten, Schulen und soziale Einrichtungen, kurzum alle Institutionen, die mit Kindern, Jugendlichen und Familien zu tun haben, in der Verantwortung, Regenbogenkompetenz zu erwerben.

Hintergrund

Veranstaltungen zum Internationalen Regenbogenfamilientag: Fotoaktion vom Regenbogenfamilienzentrum des LSVD Berlin-Brandenburg und Onlinetalkrunde „Was brauchen Regenbogenfamilien?“ mit dem neugegründeten LSVD-Beratungszentrum BerTa, dem Netzwerk LSBTTIQ, ILSE Rhein-Neckar und PLUS-Rhein-Neckar

Gleichgeschlechtliche Eltern: Studien über Kinder in Regenbogenfamilien. Internationale Studien belegen: Weder Kindeswohlgefährdung noch andere Nachteile für die Kinder
 
Reform im Abstammungsrecht: Regenbogenfamilien endlich rechtlich absichern. Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden
 
Was fordert der LSVD für Regenbogenfamilien? LSVD-Positionspapier „Regenbogenfamilien im Recht“

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 30.04.2021

„Schenk mir keine Blumen, schenk mir eine Lobby“, so wurde die Vorstandsvorsitzende des Verbands berufstätiger Mütter e. V. (VBM), Cornelia Spachtholz, bereits 2017 in einem Spiegel-Artikel zum Muttertag zitiert. Vier Jahre später, davon über ein Jahr Corona-Pandemie, ist dieser Leitsatz aktueller denn je. Von den langjährigen Forderungen des VBM sind bisher nur zwei Forderungen gesetzlich umgesetzt worden. Deshalb fordern wir, insbesondere am Muttertag, weiterhin:

Betreuung & Bildung

Die Vision: eine Betreuungswelt, die Raum und Zeit lässt für Beruf und Karriere:

  • Qualitativ hochwertige, personell, zeitlich sowie räumlich und technisch bedarfsgerechte und zudem gebührenfreie Ganztagsbetreuung in Krippen, Kindertagesstätten und Schulen von 0 bis 14+ Jahren, verbunden mit einem Rechtsanspruch
  • Bundeseinheitliche Standards in Betreuung und Bildung für Unterdreijährige, Überdreijährige sowie für Schüler*innen Grund- und weiterführender Schulen mit bundeseinheitlichen Lehr-plänen und Abschlüssen der weiterführenden Schulen
  • Flächendeckende Einführung der „gebundenen, rhythmisierten Ganztagsschule“
  • Bedarfsgerechter Ausbau der Notfall- und Ferienbetreuung

Arbeit & Karriere

Die Vision: eine Arbeitswelt, die Raum und Zeit lässt für Familie und individuelle Existenzsicherung bis ins Alter ermöglicht:

  • Verbreitung flexibilisierter Arbeitszeit-Modelle
  • Wertschätzung von Teilzeit-Arbeitnehmer*innen
  • Möglichkeit, Führungspositionen in Teilzeit auszuüben (Top-Sharing)
  • Quote Gender-Top-Sharing
  • Möglichkeit, in Teilzeit fachlich Karriere zu machen, z. B. in kooperativen Teams (Job-Sharing)
  • Entlohnung und Anerkennung nach Ergebnissen, nicht nach Anwesenheit am Arbeitsplatz (Effizienz statt Präsenz)
  • Entgeltgleichheit von Frauen und Männern für vergleichbare Arbeit bei vergleichbarer Qualifikation (Equal Pay)
  • Finanzielle Aufwertung und gesellschaftliche Wertschätzung von Berufen, die zurzeit eher von Frauen als von Männern ausgeübt werden
  • Männerquote in sozialen Berufen
  • Abschaffung der Minijobs bei gleichzeitiger vollständiger Sozialversicherungspflicht unabhängig von der Höhe des Einkommens
  • Beschäftigungsverhältnisse mit adäquaten Laufzeiten und existenzsichernden Einkommen auch in Hinblick auf die Altersvorsoge
  • Verpflichtende geplante Budgets in Unternehmen, Organisationen und Verwaltung, für definierte Gleichstellungsziele und um Frauen und Mütter zu fördern (Gender-Budgeting)
  • Anerkennung von Familienzeit als Karrierebaustein im Lebens-(ver-)lauf

Familie & Rollenbilder

Die Vision: eine Familienwelt, in der moderne Gleichberechtigung gelebt werden kann:

  • Änderung von stereotypen Rollendarstellungen in pädagogischen Materialien und Erziehungs-, Betreuungs- und Bildungseinrichtungen
  • Gerechte, partnerschaftliche Verteilung der Familien-, Haus- und Erwerbsarbeit
  • Ersetzen des „Rabenmutterbildes“ durch ein modernes Bild einer berufstätigen Mutter und angemessene Wertschätzung ihrer Leistungen
  • Ersetzen des Bildes eines „Wochenend- und Zahlpapas“ durch ein modernes Bild eines berufstätigen Vaters, der fest in den Familienalltag eingebunden ist – unabhängig der Paarbeziehung
  • Männliches pädagogisches Personal als Vorbilder in Krippen, Kindertagesstätten und Grundschulen
  • Verpflichtende Berufspraktika im sozialen Bereich für Jungen und im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik) für Mädchen
  • Gleichwertigkeit aller Familienmodelle (z. B. Klassisch, Regenbogen, Patchwork, Alleinerziehend, Getrennterziehend)

Recht & Steuern

Die Vision: eine politische Welt, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer konsequent fördert:

  • Abschaffung des Ehegattensplittings und der an Einkommen anstelle Betreuungs-, Bildungs- oder Pflegeverantwortung gekoppelten kostenlosen Krankenkassen-Mitversicherung für Ehepartner*innen, da diese traditionelle Rollenmodelle zementieren und Fehlanreize bieten zur ungleichen Verteilung der Erwerbsarbeit zwischen Ehepaaren und zudem nicht alle Familienmodelle gleichwertig fördern
  • Individualbesteuerung mit Rücksichtnahme auf zu betreuende Kinder, zu pflegende Angehörige oder besondere Fürsorgeaufgaben
  • Kündigungsschutz für werdende Väter, z. B. nach 3. Monat der Schwangerschaft der Partnerin
  • Elternzeitmodelle, die die egalitäre Aufteilung der Elternzeit fördern
  • Jeweils hälftige Elternzeit zur vollen Ausschöpfung des Elterngeldes
  • Nach der Trennung der Eltern als Paar ersetzen Wechselmodell/Doppelresidenz das Leitbild des Residenzmodells
  • Statistische Erhebung bzw. Kommunikation in der Differenzierung Allein – oder Getrennterziehende Elternteile
  • Jungen- und Männerpolitik, die neue Rollenbilder fördert für eine gleichberechtigte Teilung der Haus- und Familien- und Erwerbspflichten
  • für alle Familien niederschwellige und finanziell leistbare haushaltsnahe/familienunterstützende Dienstleistungen, z.B. durch Gutscheinmodelle
  • Familienarbeitszeit, d. h. vollzeitnahe Teilzeit, im Anschluss an die Elternzeit zur partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs-, Familien- und Hausarbeit
  • Einheitliche, vom Einkommen der Eltern unabhängige Kindergrundsicherung
  • Möglichkeiten zum Aufbau eigenständiger Altersvorsorge für Frauen und Männer durch konsequente Abschaffung geschlechtsspezifischer, ungleicher Tarife
  • Öffentliche Mittelvergabe von Gender-Budgeting abhängig machen (d. h. geplante Budgets für definierte Gleichstellungsziele und um Frauen und Mütter zu fördern)
  • Gesetzlich festgeschriebene Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft

„Seit nunmehr 30 Jahren engagieren wir uns als Lobby berufstätiger Mütter und solcher, die es (wieder) werden möchten zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer in der Lebensverlaufsperspektive. Manche unserer Forderungen bestehen seit Gründung des VBM, wie z. B. die Abschaffung des Ehegattensplittings hin zur Individualbesteuerung. Corona zeigt uns wie ein Brennglas, wo bereits vor der Pandemie die Herausforderungen in unserer Gesellschaft und zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie lagen. Ich habe größtes Verständnis, dass nicht nur alle Bürger*innen und das Wahlvolk mit dieser lebensbedrohenden Krise überfordert waren, sondern auch unsere verantwortlichen Entscheidungsträger*innen in Bund, Ländern und Kommunen. Aber dass Kinder, Jugendliche und deren (berufstätigen) Eltern erst nach über einem Jahr der Pandemie in den Fokus genommen werden, wenngleich wir als VBM bereits mit der ersten Schließung von Kita & Co einen offenen Brandbrief an die Bundesregierung gesandt haben, um auf die besondere Notlage der Familien mit den kurz-, mittel- und langfristigen dramatischen Folgen hinzuweisen und von Anfang an kreative Ideen und Forderungen eingebracht haben, um hier Linderung zu schaffen, dann kann ich mich des Eindrucks nicht verwehren, dass die verantwortlichen Entscheidungsträger*innen in Bund, Ländern und Kommunen entweder keine Kinder haben, oder aber finanziell gut gebettet mit einem sicheren Einkommen und ausreichend großem Wohn- bzw. Lebensraum private (ergänzende) Betreuungs- und Bildungslandschaft einbinden können.“ so Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende des Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) und fordert „Das Aufholpaket für Kinder, Jugend und Familien darf keine Eintagsfliege sein, sondern muss ständig optimiert an die Umstände der Pandemie angepasst werden, damit wir kein Kind, keine Jugendlichen und keine Familien zurücklassen – als verlorene Coronageneration.“

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 08.05.2021

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 18. – 20. Mai 2021

Der 17. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag öffnet vom 18. – 20. Mai 2021 digital seine Türen! Der größte Jugendhilfegipfel in Europa findet in diesem Jahr rein digital statt. Entdecken Sie die vielfältigen Angebote, die für alle Besucher*innen komplett kostenfrei sind.

Der AWO Bundesverband e. V. ist Ausrichter von zehn Fachveranstaltungen beim DJHT-Fachkongress.

Das ZFF ist auch dabei:

Fachforum: Sorge, Umgang, Unterhalt: Die Quadratur des Kreises oder nur eine Frage der Perspektive?

18. Mai 2021, 15:45 – 17:15 Uhr

In Debatten zur Reform des Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht bleiben Perspektiven und Erfahrungen von Kindern, Jugendlichen und der in diesem Feld tätigen Fachkräfte oft unsichtbar. Wir wollen zu diesem Themenfeld informieren und sensibilisieren.

Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht stehen nicht grundlos in der politischen Debatte und einige Reformen, wie sie aktuell auf der gesetzlichen Ebene angegangen werden sollen, sind überfällig. Auch wenn diese Rechtsgebiete dringend den gesellschaftlichen Realitäten angepasst werden müssen, rückt dabei, so scheint es, die herausragende Verantwortung, die Eltern für das Aufwachsen ihrer Kinder in Wohlergehen haben, manchmal in den Hintergrund. In der gegenwärtigen Diskussion um eine Reform des Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrechts stehen sich manche Positionen der unterschiedlichen gesellschaftlichen und politischen Akteure beinahe unvereinbar gegenüber; die Konflikthaftigkeit in den Familien bei Trennung und Scheidung findet sich möglicherweise in den (fach)politischen Diskursen wieder.

Die bisher unbeantwortete und eigentlich unstrittige Grundfrage lautet: Wie können die Rechtsgebiete so ineinandergreifen und weiterentwickelt werden, dass sie für alle Beteiligten – und insbesondere für die betroffenen Kinder und Jugendlichen – und für die meisten Fälle eine gute Lösung bereithalten und inwiefern können sie helfen, die Konflikthaftigkeit von Umgangsstreitigkeiten zu verringern?

In den Debatten bisher weitgehend unsichtbar (u. a. weil empirisch kaum beforscht) bleiben die Perspektiven und Erfahrungen der von Trennung und Scheidung betroffenen Kindern und Jugendlichen selbst; unsichtbar bleiben aber auch die fachlichen Konzepte und praktischen Erfahrungen derjenigen Fachkräfte, die direkt mit diesen Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern arbeiten.

Die Veranstalter wollen mit diesem Forum die Reformdebatte aufgreifen, Fach- und Leitungskräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe informieren und sensibilisieren und ggf. die bis dahin tatsächlich erfolgte Reform diskutieren. Vor allem aber wollen wir der Frage nachgehen, ob und wie die Fachpraxis dem Anspruch gerecht werden kann, die Perspektive der Kinder und Jugendlichen in das Zentrum einer jeden Regelung zu Sorge, Umgang und Unterhalt zu stellen und welcher weiterführender Anstrengungen es bedarf, der Vielgestaltigkeit von familiären Lebenslagen im Kontext von Trennung und Scheidung gerechter zu werden.

Weitere Informationen zum Ablauf sowie zur Registrierung finden Sie hier.

Fachforum: Auf dem Weg zur Kindergrundsicherung

19. Mai 2021, 10:45 – 12:15 Uhr

Die Kindergrundsicherung wird seit längerem als wichtiges Instrument gegen Kinderarmut diskutiert.

  1. Das Nds. Sozialministerium stellt gemeinsam mit wichtigen NGOs die zentralen Inhalte und Positionen für die Einführung einer Kindergrundsicherung vor.
  2. Jeweils 15 Minuten Vortrag mit anschließender Möglichkeit zur Nachfrage und moderierten Diskussion
  • Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
  • Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge
  • Bündnis Kindergrundsicherung
  • Bertelsmann-Stiftung

Weitere Informationen sowie die Registrierung finden Sie hier.

Digitaler Messestand: Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) – Für die Vielfalt der Familie

19. Mai 2021, 14:00 – 17:00 Uhr

Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) wurde 2002 auf Initiative der Arbeiterwohlfahrt als familienpolitischer Fachverband gegründet. Wir setzen uns für eine zukunftsorientierte Familienpolitik ein: Für uns ist Familie überall dort, wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken. An unserem Messestand stellen wir unsere Arbeit vor und diskutieren zentrale familienpolitische Themen des Wahlkampfjahres 2021 rund um Fürsorge, Vereinbarkeitsfragen, Bekämpfung von Kinderarmut und vielfältige Familienformen.

Mit Britta Altenkamp (ZFF-Vorsitzende), Alexander Nöhring (ZFF-Geschäftsführer) und den Referentinnen Ulrike Mewald und Lisa Sommer.

  • 15:00 Uhr Gespräch mit der Vorsitzenden Britta Altenkamp zur Arbeit des ZFF
  • 16:15 Uhr Gespräch mit dem Geschäftsführer Alexander Nöhring zu familienpolitischen Schwerpunkten im Bundestagswahlkampf

Besuchen Sie uns gern über Zoom am Messestand: https://us02web.zoom.us/j/82573291299

AKTUELLES

Migration ist oft eine „Familienangelegenheit“. Das bestätigt auch der erst kürzlich veröffentlichte Neunte Familienbericht der Bundesregierung. Vielfach reisen Partnerinnen und Partner von Zugewanderten mit ein oder ziehen nach. Partnerschaftlicher Familiennachzug ist ein Hauptmotiv für Zuwanderung nach Deutschland. Der aktuelle Monitor Familienforschung beleuchtet die Situation nachreisender Familienangehöriger im Kontext der Fachkräftegewinnung. Diese mitreisenden Partner – es sind ganz überwiegend Frauen – bieten ein erhebliches Potenzial für den deutschen Arbeitsmarkt. Die Pandemie dämpft aktuell auch den Zuzug aus dem Ausland, doch die demografische Entwicklung und die Fachkräftebedarfe bleiben bestehen.

Mehrere hunderttausend Partnerinnen und Partner von Zugewanderten aus EU- und Drittstaaten leben bereits in Deutschland. Obwohl oft qualifiziert für den deutschen Arbeitsmarkt, ist der Anteil der aktiv Erwerbstätigen unter ihnen gering. Es gilt, die Familien von neu einreisenden Arbeits- und Fachkräften in den deutschen Regelangeboten mitzudenken, sei es bei der Erstorientierung in Deutschland, bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bei der Förderung der Erwerbstätigkeit. Gerade nachreisende Frauen werden in der Phase der Einwanderung von den beratenden Stellen oft nicht mit ihren Bedarfen und Potenzialen, sondern nur als „im Schatten des Mannes stehend“ betrachtet.

Darum ist es besonders wichtig, auch die mit- und nachreisenden Partnerinnen für eine Erwerbsperspektive in Deutschland zu gewinnen. Ein auskömmliches Erwerbseinkommen fördert die wirtschaftliche Stabilität der Familie, schützt vor Armutsrisiken und fördert eigene Lebensperspektiven für die Frauen. Hier setzt unser ESF-Bundesprogramm „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ an. Diesen Weg müssen wir weitergehen: Machen wir die Integration zu einer Familienangelegenheit. So gewinnen wir Fachkräfte und geben Familien sichere Perspektiven in Deutschland. Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre!

Fachkräfte im Inland gewinnen – Erwerbspotenziale aus dem Familiennachzug

Der Gleichstellungsbericht 2021 der Europäischen Kommission wurde veröffentlicht.

2021 Report on gender equality in the EU (engl.)

Der Global Gender Gap Report 2021 ist erschienen.

Global Gender Gap Report 2021 (engl.)

Zwar wurde die Ganztagsbetreuung für Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren in den vergangenen Jahren ausgebaut, die regionalen Unterschiede nach Bundesländern aber auch auf Ebene der Kreise und Städte sind aber weiterhin groß. Zudem ist die Passung zwischen Bedarf und Angebot nicht immer gegeben. Hinzu kommt außerdem, dass ein Ganztagsbetreuungsplatz allein noch kein Garant für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist, sondern die konkreten Betreuungszeiten von hoher Bedeutung sind. 

Mehr…

Der vorliegende Entwurf des Sechsten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung vom 22. März 2021 (6. ARB) ist ein umfassendes Werk statistischer Daten aus unterschiedlichen Studien und Indikatoren. Die Daten werden in dem Bericht miteinander in Verbindung gesetzt, um eine umfassende sozialpolitische Interpretation der Lebensverhältnisse in Deutschland und der Maßnahmen der Bundesregierung unter dem Aspekt der Armutsprävention und der Förderung von Wohlstand und sozialer Mobilität zu ermöglichen. Der aktuelle Bericht entwickelt die Berichterstattung des Fünften Armuts- und Reichtumsberichts methodisch und inhaltlich weiter und bietet eine Vielzahl an unterschiedlichen Daten, Informationen und Interpretationen zu Themenbereichen wie Arbeit, Familie, Gesundheit, Bürgerschaftliches Engagement etc. Die Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie auf unterschiedliche Lebenslagen wurden dabei so weit wie möglich einbezogen bzw. es wurden Einschätzungen hierzu vorgenommen.

  mehr Informationen

Mit dem vorgelegten Referentenentwurf plant die Bundesregierung die Einführung eines Rechtsanspruchs für ganztägige Erziehung, Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter. Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich. Bereits 2015 hatte sich der Deutsche Verein für die Prüfung, einen solchen Rechtsanspruch einzuführen, ausgesprochen. 2019 formulierte er Empfehlungen zur Implementierung und Ausgestaltung desselben. Diesen folgt der vorgelegte Referentenentwurf zu weiten Teilen. Angesichts der durch die COVID-19-Pandemie noch stärker offenbar gewordenen Notwendigkeit, der Bildungsbenachteiligung von Kindern entgegenzuwirken und die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit zu stärken, ist nach Auffassung der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins ein individueller Rechtsanspruch auf ganztägige Erziehung, Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter dringend erforderlich.

  mehr Informationen

Die Debatte um die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz war lange festgefahren. Auf der einen Seite wird eine juristische Notwendigkeit für eine Verfassungsänderung nicht gesehen und im Gegenteil vor unbeabsichtigten und unerwünschten Folgewirkungen gewarnt. Insbesondere wird befürchtet, die Formulierung von ausdrücklichen Kinderrechten im Grundgesetz könne zur Schwächung der Elternverantwortung beitragen und dem Staat stärkere Eingriffsmöglichkeiten als bisher geben. Auf der anderen Seite wird eine Änderung der Verfassung dringend angemahnt und um die Einführung eines umfassenden Kinderrechtekatalogs in das Grundgesetz gerungen.

Anfang Januar 2021 haben sich nun die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD auf eine Formulierung geeinigt (BR-Drs.54/21). Schnell wurde diese jedoch von den Oppositionsparteien scharf kritisiert. Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) befürchtet deshalb, dass der Vorschlag der Regierung den jahrzehntelangen Streit nicht beenden wird. Dazu sind – jeweils unterschiedliche – Zweidrittelmehrheiten im Bundestag und im Bundesrat erforderlich, ohne zusätzliche Stimmen aus den anderen Parteien geht es also nicht. Die Zeit läuft bereits davon: Das parlamentarische Verfahren ist so knapp geplant, dass für die Anrufung des Vermittlungsausschusses, der üblicherweise bei verschiedenen Positionen von Bundestag und Bundesrat in Bezug auf ein Gesetzesvorhaben in Aktion tritt, vor Ende der Legislaturperiode kein Raum mehr ist. Dass sich im Bundesrat nach einer ersten Beratung des Gesetzesvorhabens Ende März weder eine Mehrheit für ein positives Votum noch für konkrete Änderungswünsche gefunden hat, stimmt diesbezüglich nicht zuversichtlicher. Und auch die Mitte April im Bundestag geführte Debatte hat erneut die Bandbreite der verschiedenen Positionen vor Augen geführt, die eine Verabschiedung des Regierungsentwurfs in der vorgeschlagenen Form nicht erwarten lässt. Deshalb hat die eaf einen Alternativvorschlag erarbeitet, der geeignet sein könnte, in der noch verbleibenden Zeit die erforderlichen Zweidrittelmehrheiten zu erreichen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Kategorien
Archiv Pressemitteilung

Schafft Kinderarmut endlich ab! Zur Verabschiedung des 6. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung im Bundeskabinett

11.05.2021 – Anlässlich der morgigen Verabschiedung des 6. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung im Kabinett fordert das Zukunftsforum Familie (ZFF) zum entschlossenen Handeln gegen Kinderarmut auf.

Seit 2001 legt die Bundesregierung in jeder Legislaturperiode einen Bericht zu Armut, Reichtum sowie den zentralen Lebenslagen in Deutschland vor. Der aktuelle sechste Bericht, der auch die Auswirkungen der Corona-Krise in den Blick nimmt, zeichnet ein erschreckendes Bild: Armut verfestigt sich zunehmend und die Ungleichheit im Hinblick auf Einkommen und Vermögen nimmt zu. Der Bericht zeigt darüber hinaus, dass die Corona-Krise und die zugehörigen Maßnahmen bestehende Ungleichheiten verschärft haben. Besonders gravierend ist die Situation für Familien sowie Kinder und Jugendliche, die schon vor der Pandemie in Armut gelebt haben oder ein erhöhtes Armutsrisiko aufweisen. So sind Alleinerziehende nach wie vor die Gruppe mit der größten Armutsgefährdung.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, zeigt sich besorgt: „Spätestens jetzt, mit der Vorlage des sechsten Armutsberichts, muss es doch jeder und jedem klar sein: Wir haben ein Umsetzungs-, aber längst kein Erkenntnisproblem mehr. Kinderarmut muss abgeschafft werden. Es ist unerträglich, dass noch immer etwa ein Fünftel aller Kinder und Jugendlichen unter den Bedingungen von Armut und sozialer Ausgrenzung aufwächst. Kinder- und Jugendarmut wirkt sich mit zum Teil langfristigen Folgen auf Bildungschancen, gesundheitliche Entwicklung sowie kulturelle und soziale Teilhabe aus. Wir fordern seit Langem in einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis, dass die die Familienförderung ‚vom Kopf auf die Füße‘ gestellt und vom Bedarf des Kindes aus gedacht wird in Form einer Kindergrundsicherung. Ebenso dürfen die Anstrengungen zum Ausbau und zur Verbesserung der Qualität in den Bildungsinstitutionen nicht nachlassen. Es ist schon schlimm genug, dass erst eine Pandemie kommen musste, um auch der bzw. dem letzten klar zu machen, wo in unserem Land die sozialen Schieflagen sind. Nun sind sie nicht mehr zu leugnen – also fordern wir von der Bundesregierung: Schafft diese Missstände endlich ab!“

Seit 2009 fordert ein breites Bündnis aus Verbänden und Einzelpersonen die Einführung einer Kindegrundsicherung. Weitere Informationen finden Sie hier.

Kategorien
Archiv Pressemitteilung

„Vom Mütterchen die Frohnatur und Lust zu fabulieren“ Düstere Aussichten auf diesen und kommende Muttertage

07.05.2021 Anlässlich des Muttertages am kommenden Sonntag zeigt sich das Zukunftsforum Familie (ZFF) entsetzt über die Rückwärtsbewegung bei der innerfamiliären Gleichstellung während der Corona-Pandemie, kritisiert fehlende politische Anreize für eine partnerschaftliche Arbeitsteilung in Familien und warnt vor einem „Weiter-so“.

Bereits vor der Corona-Krise lag der Gender Care Gap, d.h. der zeitliche Unterschied in der Übernahme privater und unbezahlter Fürsorgearbeit zwischen Müttern und Vätern, bei 52 Prozent bzw. 87 Minuten täglich, bei Kindern unter 18 Jahren im Haushalt sogar deutlich höher. Diese Lücke hat sich durch die Corona-Pandemie und die daraus folgenden Schließungen von Kitas und Schulen massiv verstärkt. Der Anteil der Frauen, die die Kinderbetreuung vollständig übernehmen, ist während der Pandemie deutlich angestiegen; insbesondere bei Paaren, die schon vor der Krise keine egalitäre Arbeitsteilung lebten, wie eine Erhebung des DIW Anfang 2021 zeigte.

Die bisher beschlossenen Unterstützungsinstrumente federn diese ungleiche Arbeitsteilung nicht ab: Schon vor der Krise wurden Kinderkrankentage überwiegend von Müttern in Anspruch genommen. Gleichzeitig profitieren Frauen weit weniger vom Kurzarbeitergeld bzw. dessen familienbedingter Aufstockung, da sie oftmals in Branchen arbeiten, in denen geringfügige Beschäftigungsverhältnisse vorherrschen. Hinzu kommen Nachteile für Frauen, die sich aufgrund des Ehegattensplittings in einer ungünstigen Steuerklasse befinden.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, blickt besorgt in die Zukunft: „Machen wir weiter wie bisher, dann wird der Muttertag 2022 noch düsterer, als es dieser bereits ist! Die Krisenpolitik mit Schulschließungen, Ausweitungen der Kinderkrankentage, die überwiegend von Müttern in Anspruch genommen werden, und gleichzeitig einer staatlichen Unterstützung, die sich weitgehend auf das Wirtschafts- und Arbeitsleben beschränkt, zwingen viele Mutter dazu, den Großteil der privaten Fürsorgearbeit zu übernehmen. Die eigene Erwerbstätigkeit muss in den Hintergrund treten – mit allen bekannten Folgen für die kurz- und langfristige Sicherung der eigenen Existenz. Staatlich etablierte Strukturen wie das Ehegattensplitting stabilisieren diesen Trend zusätzlich, erst recht in der Krise. So kann es nicht weitergehen!“

Altenkamp fordert: „Wir brauchen dringend Instrumente, die die partnerschaftliche Vereinbarkeit fördern, auch und gerade in die Krise. Dazu gehören eine Familienarbeitszeit, die auch auf längere Sicht Erwerbsarbeit und Fürsorge absichert und die Herausforderungen auf die Schultern aller Geschlechter verteilt, ein Bildungssystem mit ausgereiften didaktischen Konzepten zu digitalem Distanzlernen sowie niedrigschwellige Unterstützung der Familien bei der alltäglichen Organisation bspw. durch eine gut ausgestattete Familienbildung. Sonst setzt sich der gleichstellungspolitische Alptraum, den wir derzeit erleben, fort – weit über den Muttertag 2022 hinaus!“

Das ZFF-Positionspapier „Familien auch in Krisenzeiten gut absichern! Positionspapier des Zukunftsforums Familie e.V. (ZFF) zur Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien in der Corona-Pandemie“ finden Sie hier.

Das ZFF-Positionspapier „Fifty-Fifty?! Wie kann die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit gelingen?“ finden Sie hier.

Die Zahlen des DIW zur Verteilung von Sorgearbeit in Familien während der Pandemie finden Sie hier.