AUS DEM ZFF
Schafft Kinderarmut endlich ab! Zur Verabschiedung des 6. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung im Bundeskabinett
Anlässlich der morgigen Verabschiedung des 6. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung im Kabinett fordert das Zukunftsforum Familie (ZFF) zum entschlossenen Handeln gegen Kinderarmut auf.
Seit 2001 legt die Bundesregierung in jeder Legislaturperiode einen Bericht zu Armut, Reichtum sowie den zentralen Lebenslagen in Deutschland vor. Der aktuelle sechste Bericht, der auch die Auswirkungen der Corona-Krise in den Blick nimmt, zeichnet ein erschreckendes Bild: Armut verfestigt sich zunehmend und die Ungleichheit im Hinblick auf Einkommen und Vermögen nimmt zu. Der Bericht zeigt darüber hinaus, dass die Corona-Krise und die zugehörigen Maßnahmen bestehende Ungleichheiten verschärft haben. Besonders gravierend ist die Situation für Familien sowie Kinder und Jugendliche, die schon vor der Pandemie in Armut gelebt haben oder ein erhöhtes Armutsrisiko aufweisen. So sind Alleinerziehende nach wie vor die Gruppe mit der größten Armutsgefährdung.
Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, zeigt sich besorgt: „Spätestens jetzt, mit der Vorlage des sechsten Armutsberichts, muss es doch jeder und jedem klar sein: Wir haben ein Umsetzungs-, aber längst kein Erkenntnisproblem mehr. Kinderarmut muss abgeschafft werden. Es ist unerträglich, dass noch immer etwa ein Fünftel aller Kinder und Jugendlichen unter den Bedingungen von Armut und sozialer Ausgrenzung aufwächst. Kinder- und Jugendarmut wirkt sich mit zum Teil langfristigen Folgen auf Bildungschancen, gesundheitliche Entwicklung sowie kulturelle und soziale Teilhabe aus. Wir fordern seit Langem in einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis, dass die die Familienförderung ‚vom Kopf auf die Füße‘ gestellt und vom Bedarf des Kindes aus gedacht wird in Form einer Kindergrundsicherung. Ebenso dürfen die Anstrengungen zum Ausbau und zur Verbesserung der Qualität in den Bildungsinstitutionen nicht nachlassen. Es ist schon schlimm genug, dass erst eine Pandemie kommen musste, um auch der bzw. dem letzten klar zu machen, wo in unserem Land die sozialen Schieflagen sind. Nun sind sie nicht mehr zu leugnen – also fordern wir von der Bundesregierung: Schafft diese Missstände endlich ab!“
Seit 2009 fordert ein breites Bündnis aus Verbänden und Einzelpersonen die Einführung einer Kindegrundsicherung. Weitere Informationen finden Sie hier.
Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 11.05.2021
„Vom Mütterchen die Frohnatur und Lust zu fabulieren“ Düstere Aussichten auf diesen und kommende Muttertage
Anlässlich des Muttertages am kommenden Sonntag zeigt sich das Zukunftsforum Familie (ZFF) entsetzt über die Rückwärtsbewegung bei der innerfamiliären Gleichstellung während der Corona-Pandemie, kritisiert fehlende politische Anreize für eine partnerschaftliche Arbeitsteilung in Familien und warnt vor einem „Weiter-so“.
Bereits vor der Corona-Krise lag der Gender Care Gap, d.h. der zeitliche Unterschied in der Übernahme privater und unbezahlter Fürsorgearbeit zwischen Müttern und Vätern, bei 52 Prozent bzw. 87 Minuten täglich, bei Kindern unter 18 Jahren im Haushalt sogar deutlich höher. Diese Lücke hat sich durch die Corona-Pandemie und die daraus folgenden Schließungen von Kitas und Schulen massiv verstärkt. Der Anteil der Frauen, die die Kinderbetreuung vollständig übernehmen, ist während der Pandemie deutlich angestiegen; insbesondere bei Paaren, die schon vor der Krise keine egalitäre Arbeitsteilung lebten, wie eine Erhebung des DIW Anfang 2021 zeigte.
Die bisher beschlossenen Unterstützungsinstrumente federn diese ungleiche Arbeitsteilung nicht ab: Schon vor der Krise wurden Kinderkrankentage überwiegend von Müttern in Anspruch genommen. Gleichzeitig profitieren Frauen weit weniger vom Kurzarbeitergeld bzw. dessen familienbedingter Aufstockung, da sie oftmals in Branchen arbeiten, in denen geringfügige Beschäftigungsverhältnisse vorherrschen. Hinzu kommen Nachteile für Frauen, die sich aufgrund des Ehegattensplittings in einer ungünstigen Steuerklasse befinden.
Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, blickt besorgt in die Zukunft: „Machen wir weiter wie bisher, dann wird der Muttertag 2022 noch düsterer, als es dieser bereits ist! Die Krisenpolitik mit Schulschließungen, Ausweitungen der Kinderkrankentage, die überwiegend von Müttern in Anspruch genommen werden, und gleichzeitig einer staatlichen Unterstützung, die sich weitgehend auf das Wirtschafts- und Arbeitsleben beschränkt, zwingen viele Mutter dazu, den Großteil der privaten Fürsorgearbeit zu übernehmen. Die eigene Erwerbstätigkeit muss in den Hintergrund treten – mit allen bekannten Folgen für die kurz- und langfristige Sicherung der eigenen Existenz. Staatlich etablierte Strukturen wie das Ehegattensplitting stabilisieren diesen Trend zusätzlich, erst recht in der Krise. So kann es nicht weitergehen!“
Altenkamp fordert: „Wir brauchen dringend Instrumente, die die partnerschaftliche Vereinbarkeit fördern, auch und gerade in die Krise. Dazu gehören eine Familienarbeitszeit, die auch auf längere Sicht Erwerbsarbeit und Fürsorge absichert und die Herausforderungen auf die Schultern aller Geschlechter verteilt, ein Bildungssystem mit ausgereiften didaktischen Konzepten zu digitalem Distanzlernen sowie niedrigschwellige Unterstützung der Familien bei der alltäglichen Organisation bspw. durch eine gut ausgestattete Familienbildung. Sonst setzt sich der gleichstellungspolitische Alptraum, den wir derzeit erleben, fort – weit über den Muttertag 2022 hinaus!“
Das ZFF-Positionspapier „Familien auch in Krisenzeiten gut absichern! Positionspapier des Zukunftsforums Familie e.V. (ZFF) zur Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien in der Corona-Pandemie“ finden Sie hier.
Das ZFF-Positionspapier „Fifty-Fifty?! Wie kann die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit gelingen?“ finden Sie hier.
Die Zahlen des DIW zur Verteilung von Sorgearbeit in Familien während der Pandemie finden Sie hier.
Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 07.05.2021
Vereinbarkeit und Sorge als gesamtgesellschaftliche Aufgabe: Fachtagung „Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ von ZFF und AWO Bundesverband
Heute findet die gemeinsame digitale Fachtagung „Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und des AWO Bundesverbandes e.V. (AWO) statt. Rund 100 Interessierte und Expert*innen aus Politik, Wissenschaft und Praxis nehmen teil.
Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist eine der zentralen familienpolitischen Herausforderungen unserer Zeit. Von derzeit ca. vier Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden etwa 3/4 zu Hause und überwiegend von Angehörigen versorgt. Die Situation hat sich unter den Bedingungen der Corona-Krise weiter verschärft. In der Folge sind viele pflegende Angehörige – überwiegend Frauen – enormen finanziellen, physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Mit dem Ziel einer Gesellschaft, die die Sorge um Pflegedürftige als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreift, sollen auf der Fachtagung Konzepte für eine gute Vereinbarkeit diskutiert und weitergedacht werden.
So betont Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, in ihrem Grußwort die gesellschaftliche Bedeutung der häuslichen Pflege durch Angehörige, deren Leistung bislang viel zu selten anerkannt werde und die besonders im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit einer Berufstätigkeit vor besonderen Herausforderungen stehen. Hier bestehe die Notwendigkeit, Bedürfnisse von Pflegenden stärker in den Blick zu nehmen. Vor allem Frauen stünden häufig vor der Aufgabe, Berufstätigkeit, Kindererziehung und Pflege miteinander zu vereinbaren.
Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes e.V., unterstreicht: „Die Bedeutung der Familie als Ort der Pflege wächst: 80% der 4,1 Millionen Pflegebedürftigen werden zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt. Die Gesellschaft ist ihnen für ihren Dienst zu Dank verpflichtet, weil sie einen Großteil der Betreuung pflegebedürftiger Personen stemmen. Dafür verdienen sie nicht nur deutlich mehr Anerkennung, sondern vor allem auch jede mögliche Unterstützung und Entlastung. Ihre finanzielle Absicherung z.B. über die Einführung einer Entgeltersatzleistung analog zum Elterngeld für bis zu 36 Monate sowie die Erhöhung der teilweisen Freistellungsmöglichkeiten sind hier bereits im 2019 veröffentlichten Abschlussbericht des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gefordert. Auch muss in der Gesundheitsvorsorge und Prävention auf die Zielgruppe der pflegenden Angehörigen besonderes Augenmerk gerichtet werden, damit sie nicht durch kontinuierliche Überlastung letztlich selbst krank werden.“
Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), resümiert: „Für unsere Gesellschaft ist die Pflege alter und kranker Menschen genauso wichtig wie die Betreuung und Erziehung von Kindern. Sie muss ebenfalls in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung abgesichert werden. Doch das Bedürfnis, füreinander Sorge zu tragen, trifft bislang nicht auf passende Rahmenbedingungen, die die Vereinbarkeit von familiärer Pflege und Erwerbstätigkeit nachhaltig unterstützen. Es ist dringend an der Zeit, eine moderne Familien- und Sozialpolitik auf den Weg zu bringen, die die Bedürfnisse von erwerbstätigen, pflegenden Angehörigen und ihren Familien in den Mittelpunkt von Reformen zu stellt!“
Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 06.05.2021
SCHWERPUNKT I: Corona-Aufholpaket
BMFSFJ: „Kinder und Jugendliche nach der Corona-Pandemie stärken“
Kabinett verabschiedet „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ über zwei Milliarden Euro
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ beschlossen. Es besteht aus einem Nachholprogramm für pandemiebedingte Lernrückstände und einem umfangreichen Maßnahmenpaket zur Unterstützung der sozialen Kompetenzen und der allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey:
„2.000 Millionen Euro für Kinder, Jugendliche und deren Familien – das ist ein klares Bekenntnis von uns als Bundesregierung: Wir unterstützen Kinder, Jugendliche und ihre Familien nach den harten Lockdown-Zeiten auf dem Weg zurück in einen geregelten Alltag und ein unbeschwerteres Aufwachsen. Unser Aktionsprogramm für dieses und nächstes Jahr investiert in der Krise gezielt in das Wertvollste und das Wichtigste, was wir haben: in unsere Kinder und Jugendlichen, in unsere Zukunft. Sie haben im vergangenen Jahr auf eine Menge verzichtet. Es sind Bildungs-, aber auch Bindungslücken entstanden. Wir können nicht erwarten, dass alles so weiter funktioniert wie vor der Krise. Kinder und Jugendliche brauchen Zeit, Begleitung und Unterstützung, um in den Alltag zurückzufinden und Versäumtes aufzuholen. Von den zwei Milliarden Euro setzt das Bundesfamilienministerium insgesamt eine Milliarde Euro für die frühkindliche Bildung, Ferienfreizeiten und Familienerholung, zusätzliche Sozialarbeit und Freiwilligendienstleistende ein.“
Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:
„Jedes Kind soll trotz und nach der Corona-Pandemie die bestmöglichen Chancen auf gute Bildung und persönliche Entwicklung erhalten. Mit dem ‚Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche‘ reagiert die Bundesregierung auf die eingetretenen Lernrückstände von Schülerinnen und Schülern wegen des Ausfalls von sehr vielen Stunden im Präsenzunterricht sowie die psychosozialen Belastungen von Kindern, Jugendlichen und deren Familien. Ich hatte schon vor Wochen ein solches Programm insbesondere zur Beseitigung von Lernrückständen angeregt und wir haben seitdem mit den Ländern darüber verhandelt. Ich freue mich sehr, dass wir das Programm nun beschlossen und sogar ausgeweitet haben. Die auf den Weg gebrachte Unterstützung des Bundes umfasst zwei Milliarden Euro. Die Hälfte davon steht für Fördermaßnahmen zum Abbau pandemiebedingter Lernrückstände in den Kernfächern – wie etwa Deutsch und Mathematik sowie Fremdsprache – zur Verfügung. Das ist ein wichtiges Signal vor dem Ende des Schuljahres. Ich erwarte, dass sich die Länder auch substanziell beteiligen, denn Bildung ist zuallererst Ländersache. Das Bundesbildungsministerium beteiligt sich außerdem bei der außerschulischen Förderung für die Persönlichkeitsentwicklung z.B. mit seinem Programm ‚Kultur macht stark‘ an dem Aktionsprogramm. Wichtig ist mir auch, dass das wichtige ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement für Kinder, Jugendliche und Familien unterstützt wird. Es ist ein umfassendes Unterstützungspaket, das wir geschnürt haben, um jungen Menschen auf ihrem Weg ins Leben nach der Pandemie zu helfen.“
Hintergrund:
Das vom Bund aufgelegte „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ hat vier Säulen:
- Abbau von Lernrückständen
Bund und Länder haben das gemeinsame Ziel, pandemiebedingte Lernrückstände durch zusätzliche Förderangebote für Schülerinnen und Schüler aufzuholen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der bestehenden Strukturen durch die Länder. Im Zentrum der Umsetzung soll dabei die Schule und ihre Vernetzung mit zusätzlichen Angeboten stehen. Mit den vom Bund zur Verfügung gestellten Mitteln sollen die Länder im Schwerpunkt in den Sommerferien Sommercamps und Lernwerkstätten durchführen und mit Beginn des neuen Schuljahres unterrichtsbegleitende Fördermaßnahmen in den Kernfächern.
Die finanzielle Unterstützung des Bundes erfolgt über das Finanzausgleichsgesetz. Der Bund wird hierfür 1 Milliarde Euro befristet auf die Jahre 2021/2022 zur Verfügung zu stellen.
- Maßnahmen zur Förderung der frühkindlichen Bildung
Die Bundesregierung wird sich auch im frühkindlichen Bildungsbereich zusätzlich engagieren. Im Rahmen des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ sollen bundesweit 1.000 zusätzliche Sprach-Kitas aufgenommen werden. Dafür stehen 100 Millionen Euro bereit.
Mit weiteren 50 Millionen Euro werden die Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen aufgestockt. Damit können mehr junge Familien mit der niedrigschwelligen Unterstützung erreicht und weitere Angebote wie Elternkurse zur Sprach- oder Ernährungsbildung für belastete Familien mit Kindern unter drei Jahren umgesetzt werden.
- Unterstützung für Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote
Kinder und Jugendliche sollen Unterstützung erhalten, damit sie Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäumtes nachholen können. Auch Familien brauchen Hilfe und Erholungsangebote, um wieder Kraft tanken zu können. Insgesamt stehen dafür 530 Millionen Euro zur Verfügung.
Darin enthalten ist unter anderem ein Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind aus bedürftigen Familien.
Außerdem werden die Mittel des Kinder- und Jugendplans für Ferienfreizeiten, die kulturelle, sportliche, politische und internationale Jugendarbeit sowie die Jugendverbände erhöht. Damit können Vereine, Verbände und Organisationen vermehrt günstige Ferien- und Wochenendfreizeiten sowie Jugendbegegnungen und Angebote zur Demokratiebildung ausgestalten und ihre Strukturen gezielt hierfür ertüchtigen. Zudem erhalten gemeinnützige Familienferienstätten einen Zuschuss für den Aufenthalt von Familien und geben diesen an Familien weiter.
Darüber hinaus erhalten die Länder Mittel, um günstige Ferien- und Wochenendfreizeiten sowie Jugendbegegnungen zu ermöglichen.
Und außerschulische Angebote werden unterstützt, die zusätzliche Anregungen geben und die Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen fördern. Hierzu zählt etwa das Programm „Kultur macht stark“ des BMBF. Weiterhin sollen über das Netzwerk der Schülerlabore in Deutschland und des Bundesverbands der Schülerlabore – Lernort Labor (LeLa) zusätzliche außerschulische Lernangebote z. B. in den Bereichen Naturwissenschaften und Technik, Sprachen, Wirtschafts- und Politikwissenschaften bereitgestellt werden. Hierzu wird die Projektförderung des BMBF insgesamt um 50 Mio. Euro für die Jahre 2021/2022 aufgestockt.
Das bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement für Kinder, Jugendliche und Familien wird gestärkt. Für die gezielte Förderung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt in diesem Bereich stehen 2021/2022 30 Mio. Euro zur Verfügung.
Auch die geförderten Mehrgenerationenhäuser (MGH) erhalten finanzielle Unterstützung, um Kinder und Jugendliche bei der Aufarbeitung von Entwicklungsdefiziten zu unterstützen.
- Kinder und Jugendliche im Alltag und in der Schule begleiten und unterstützen
Zur Bewältigung der Krisenfolgen ist es notwendig, Kinder und Jugendliche in ihren sozialen Kompetenzen zu stärken. Gerade Schülerinnen und Schüler dürfen nicht mit ihren Sorgen und dem Druck, verpassten Lehrstoff möglichst schnell aufholen zu müssen, alleine gelassen werden. Dafür unterstützt der Bund mehr Schulsozialarbeit. Auch Freiwilligendienstleistende können Kinder und Jugendliche gezielt in Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unterstützen. Für zusätzliche Sozialarbeit und Freiwilligendienstleistende stehen insgesamt 220 Millionen Euro zur Verfügung.
Zusätzlich erhält die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung 100 Millionen Euro zur Unterstützung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen vor Ort.
Den vollständigen Text des Aktionsprogramms finden Sie unter: www.bmbf.de/aufholpaket
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.05.2021
SPD-Bundestagsfraktion: Ein großes Aufholpaket für Kinder und Jugendliche
Lernwerkstätten und Feriencamps
Kinder und Jugendliche sind besonders betroffen von Kontaktbeschränkungen in der Corona-Pandemie. Es fehlen die Kontakte zu den Freund:innen in der Schule und in der Freizeit. Dazu kann auch der beste Distanzunterricht den täglichen Unterricht im Klassenraum nicht dauerhaft ersetzen. Klassenfahrten, Exkursionen, Urlaube und Sport im Verein sind weggefallen und nicht mehr nachzuholen. Umso mehr muss es jetzt darum gehen, dass Schüler:innen ihre Lernrückstände wieder aufholen können – und sie brauchen neue Angebote für Ferien, Freizeit und Sport.
„Kinder- und Jugendliche haben durch die notwendigen pandemiebedingten Einschränkungen zahlreiche Entbehrungen im Bereich des Lebens und Lernens hinnehmen müssen“, sagt der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Oliver Kaczmarek. Daraus dürften ihnen in ihrer Bildungslaufbahn und persönlichen Entwicklung sowie im Hinblick auf ihre beruflichen Wünsche keine Nachteile entstehen. Für ihn ist klar: „Mit dem nun beschlossenen Aufholprogramm geben wir Schüler:innen die Unterstützung bei der Bewältigung und Rückkehr in den Schulalltag, die sie dringend benötigen. Damit Lernwerkstätten und Sommercamps sowie unterrichtsbegleitende Fördermaßnahmen stattfinden können, gehört auch der verstärkte Einsatz von unterschiedlichem Personal an den Schulen für uns dazu.“
Deshalb hat sich die SPD-Bundestagsfraktion für das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ stark gemacht. Die Koalition stellt mit dem Programm zwei Milliarden Euro für die Jahre 2021 und 2022 zur Verfügung.
„Weil der Aufholbedarf vor Ort riesig ist, stellen wir mit dem zwei-Milliarden-Paket auch von Bundesseite schnelle und unbürokratische Unterstützungen für junge Menschen zur Verfügung“, sagt Sönke Rix, familienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Der Bund fördert über das Programm Maßnahmen in verschiedenen Bereichen. Dazu gehören neben dem Abbau von Lernrückständen auch die Förderung frühkindlicher Bildung, Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote sowie die Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im Schulalltag.
„Kinder- und Jugendliche sollen zusammen herumhängen und toben können. Das war und ist in Corona-Zeiten leider nicht selbstverständlich“ sagt Sönke Rix. „Deshalb fördern wir besonders belastete Familien mit vielseitigen Unterstützungsangeboten. Gerade für sie bauen wir das Bundesprogramm Sprach-Kitas, die Bundesinitiative Frühen Hilfen, den Kinder- und Jugendplan und gemeinnützige Familienferienangebote aus.“
Quelle: Pressemitteilung SPD–Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag vom 07.05.2021
SPD-Bundestagsfraktion: Corona-Aufholpaket: Jetzt sind junge Menschen dran
Kinder und Jugendliche profitieren vom Aufholpaket nach Corona, das die SPD-Fraktion im Bundestag gefordert hat. Mit dem Paket unterstützen wir junge Menschen mit insgesamt zwei Milliarden Euro – auch für außerschulische Maßnahmen. Das Bundeskabinett beschließt das Corona-Aufholpaket heute.
„Kinder- und Jugendliche sollen zusammen herumhängen und toben können. Das war und ist in Corona-Zeiten leider nicht selbstverständlich. Deshalb fördern wir besonders belastete Familien mit vielseitigen Unterstützungsangeboten. Gerade für sie bauen wir das Bundesprogramm Sprach-Kitas, die Bundesinitiative Frühen Hilfen, den Kinder- und Jugendplan und gemeinnützige Familienferienangebote aus.
Kinder und Jugendliche sollen sich engagieren und verwirklichen können. Deshalb stärken wir bundesweite Engagementstrukturen. Dazu gehören sowohl die Freiwilligendienste als auch die Deutsche Engagementstiftung.
Damit alle jungen Menschen eine Perspektive bekommen, sorgen wir für wichtige Impulse bei der Schulsozialarbeit und stellen der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung zusätzliche Gelder für die ‚Aktion Zukunft‘ zur Verfügung.
Weil der Aufholbedarf vor Ort riesig ist, stellen wir mit dem zwei-Milliarden-Paket auch von Bundesseite schnelle und unbürokratische Unterstützungen für junge Menschen zur Verfügung. Die SPD-Bundestagsfraktion packt an.“
Quelle: Pressemitteilung SPD–Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag vom 05.05.2021
SPD-Bundestagsfraktion: Das Corona-Aufholpaket kommt - gutes Lernen und Aufholen ist mehr als Nachhilfe
Das von der SPD-Bundestagsfraktion lange geforderte Aufholpaket wurde heute im Kabinett beschlossen. Damit unterstützen wir junge Menschen im Kindes- und Jugendalter mit insgesamt zwei Milliarden Euro in ihrer schulischen und sozial-emotionalen Entwicklung.
„Kinder- und Jugendliche haben durch die notwendigen pandemiebedingten Einschränkungen zahlreiche Entbehrungen im Bereich des Lernens hinnehmen müssen. Daraus dürfen ihnen in ihrer Bildungslaufbahn und im Hinblick auf ihre beruflichen Wünsche keine Nachteile entstehen. Deshalb fördern wir im Rahmen des Aufholpaketes Sommerferiencamps und Lernwerkstätten sowie mit Beginn des neuen Schuljahres unterrichtsbegleitende Fördermaßnahmen in den Kernfächern.
Schülerinnen und Schüler brauchen nach über einem Jahr in der Corona-Pandemie besondere Unterstützung bei der Rückkehr in den Schulalltag oder auch im Distanzmodell. Im Rahmen des Aufholpaketes sorgen wir deshalb für mehr Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, Studierende sowie Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen an den Schulen, die den Schülerinnen und Schülern als Mentorinnen und Mentoren zur Seite stehen.
Flankiert wird das Programm durch zahlreiche Maßnahmen im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Dafür hat die SPD-Bundestagsfraktion hart gekämpft und sich schließlich durchgesetzt. Weil gutes Lernen und Aufholen für uns mehr ist als ein paar Stunden Nachhilfe. Wir sehen Kinder und Jugendliche als ganzheitliche Persönlichkeiten.“
Quelle: Pressemitteilung SPD–Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag vom 05.05.2021
CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Anwendungen mit einem echten Mehrwert in der digitalen Schulbildung fördern
Das Bundeskabinett hat heute das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die Jahre 2021 und 2022“ beschlossen: Mit zwei Milliarden Euro will die Bundesregierung die Folgen der Corona-Maßnahmen für Kinder und Jugendliche abmildern. Hierzu können Sie den digitalpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tankred Schipanski, gern wie folgt zitieren:
„Bei den anstehenden Bund-Länder-Verhandlungen müssen die Bundesmittel von den Ländern jetzt dafür genutzt werden, bestehende digitale Anwendungen von den vielen Digitalinitiativen und EdTech-Startups nutzbar zu machen und den Schulen sowie Lehrkräften zur Verfügung zu stellen. Die ‚Initiative deutscher digitaler Bildungsanbieter‘ unterstütze ich dabei ausdrücklich. Es gibt hervorragende digitale Module, zum Beispiel bei der Lernstandsermittlung und bei adaptiven Lernanwendungen. Die Mittel sollten jetzt nicht für eingescannte Aufgabenblätter ausgegeben werden, sondern für Anwendungen mit einem echten Mehrwert in der digitalen Schulbildung.“
Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag vom 05.05.2021
CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Mehr Unterstützung für Schüler in Corona-Pandemie
Bund bringt milliardenschweres Nachhilfeprogramm für 2021 und 2022 auf den Weg
Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ erklären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Albert Rupprecht, und die zuständige Berichterstatterin Dr. Dietlind Tiemann:
Albert Rupprecht: „Die Corona-Pandemie erfordert ein besonderes gesamtstaatliches Engagement. Noch nie waren die Schulen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland so lange und so massiv beeinträchtigt. Die Auswirkungen auf die Lernsituation der Kinder und Jugendlichen ist offensichtlich und begründet eine außerordentliche Kraftanstrengung des Bundes. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek hat frühzeitig ein Nachhilfeprogramm angeregt und die Gespräche mit den Ländern dazu gesucht. Als Union wollen wir, dass Schüler durch die Corona-Pandemie nicht den Anschluss verlieren. Daher begrüßen wir den heutigen Kabinettbeschluss ausdrücklich und haben die klare Erwartungshaltung an die Länder, dass diese einen substanziellen eigenen Beitrag leisten und die Umsetzung zügig und konstruktiv begleiten.“
Dr. Dietlind Tiemann: „Das BMBF bleibt seiner Linie seit Beginn der Pandemie treu und stellt proaktiv fachliche Hilfe und dringend erforderliche finanzielle Mittel zur Verfügung. Wichtig ist uns bei dem Programm, dass die Hilfen schnell zur Umsetzung kommen können, indem vorhandene Förder- und Hilfestrukturen genutzt und erweitert werden. Den Ländern und Kommunen wird somit ein schlagkräftiges Instrument an die Hand gegeben, welches passgenau und vor allem schnell die Lernrückstände beseitigen kann – wenn es auch von den Ländern als prioritär betrachtet und umgesetzt wird.“
Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag vom 05.05.2021
CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Zwei Milliarden zusätzlich, damit junge Menschen nicht den Anschluss verlieren
Aufholpaket stärkt Kinder und Jugendliche
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die Jahre 2021 und 2022 – 2 Mrd. Euro“ beschlossen. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der jugend- und familienpolitische Sprecher Marcus Weinberg:
Nadine Schön: „Mit dem 2 Milliarden Euro schweren Nachhilfe- und Sozialpaket wollen wir Lernrückstände sowie physische und seelische Belastungen bei Kindern und Jugendlichen auffangen. Schon jetzt ist klar: Die pandemiebedingten Folgen für Kinder und Jugendliche werden uns noch über Jahre beschäftigen. Deshalb ist es entscheidend, dass wir jetzt handeln und kein Kind zurücklassen: mit maßgeschneiderter und niedrigschwelliger Unterstützung zum Abbau von Lernrückständen, aber auch zur Förderung frühkindlicher Bildung, für Freizeit-, Ferien- und Sportaktivitäten sowie für die Begleitung von Kindern und Jugendlichen im Alltag und in der Schule. Mir war es ein besonderes Anliegen, dass auch das für unser gesellschaftliches Miteinander so unverzichtbare bürgerliche Engagement in Vereinen und Organisation vor Ort unmittelbar profitieren kann. Dazu haben wir 30 Millionen Euro für die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt eingeplant.“
Marcus Weinberg: „Mit dem 2-Milliarden-Aufholpaket starten wir durch: Wir unterstützen Kinder, Jugendliche und ihre Familien in einer schwierigen Zeit zielgenau und bedarfsorientiert.
Denn eines ist uns von CDU/CSU klar: Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie haben Spuren auf den Seelen unserer Kinder hinterlassen. Den Kindern fehlen nicht nur die Schulen und Kitas, sondern auch die Freizeit- und Sportangebote sowie Angebote der Kinder- und Jugendhilfe. Ein Großteil ihrer Lebensräume und ihrer sozialen Kontakte fallen aktuell weg.
Das wollen wir mit einem umfangreichen Aktionsprogramm ändern: Mit zusätzlichen finanziellen Mitteln auch für die Jugendarbeit im Sport werden wir niedrigschwellige Angebote für Bewegung, Spiel und Sport für Kinder und Jugendliche ermöglichen. Ziel ist es, wieder Spaß an Bewegung und Lebensfreude zu fördern und das Wir-Gefühl zu stärken, damit alle Kinder Zugang zu Bewegung und Gesundheit sowie sozialer und gesellschaftlicher Teilhabe bekommen. Mit zusätzlichen Freiwilligendienststellen in Schulen aber auch in der Sportorganisation soll ein wertvoller Beitrag zum zivilgesellschaftlichen Zusammenhalt erbracht werden.
Durch eine gezielte Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten in den Ländern und eine Erleichterung von Familienferienzeiten unterstützen wir Kinder, Jugendliche und Eltern darin, sich von den derzeitigen Strapazen zu erholen.“
Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag vom 05.05.2021
Bundestagsfraktion Bündis 90/Die Grünen: Junge Menschen in den Mittelpunkt - Pandemielasten für die Jüngsten verringern und Zukunftschancen eröffnen
Zu den Kabinettsbeschlüssen zum Aufholpaket für Kinder und Jugendliche und zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder erklären Margit Stumpp, Sprecherin für Bildungspolitik, und Ekin Deligöz, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:
Es war höchste Eisenbahn, dass über ein solches Paket endlich auch entschieden wird. Denn damit die Maßnahmen greifen können, bedarf es vielfältiger Vorbereitung. Es liegt nun an allen Verantwortlichen, dass schnellstmöglich eine gradlinige, verlässliche Umsetzung erfolgt. Bund und Ländern dürfen keine weitere Zeit vergeuden, denn die Angebote müssen in diesem Sommer, spätestens aber zum Schuljahresbeginn vor Ort starten. Auch wird mit der konkreten Planung zu sehen sein, ob die schulischen und außerschulischen Angebote auch ausreichend sind und genügend Kinder und Jugendliche erreichen.
Ein Programm für das Aufholen von Lernrückständen ist ebenso wichtig wie dringend. Damit dieses Lernlücken-Programm ein echter Startschuss für mehr Bildungsgerechtigkeit jetzt und in Zukunft sein kann, brauchen wir neue Formen der Zusammenarbeit der föderalen Ebenen und längerfristige Unterstützungsangebote, um die Ungleichheiten strukturiert zu verringern, indem wir etwa einen umfassenden Bildungsschutzschirm für Kinder und Jugendliche aufspannen. Die Folgen der pandemiebedingten Schulschließungen werden längere Aufmerksamkeit und Anstrengungen bedürfen als das eine Jahr, das von der Bundesregierung adressiert wird.
Es gibt nach dem Lockdown großen Bedarf an Unterstützung – gerade auch was die psychosozialen Folgen der Pandemie betrifft -, denn Kindern, Jugendlichen und Familien ist in der Pandemie Folgenschweres zugemutet worden. Für Kinder und Jugendliche im Sozialleistungsbezug ist dabei ein einmaliges Freizeitgeld von 100 Euro unzureichend. Schon längst wäre ein Corona-Zuschlag für sie von monatlich 60 Euro notwendig, um ihre Teilhabemöglichkeiten zu wahren. Die finanzielle Stärkung der Frühen Hilfen durch den Bund ist gut, sie war aber schon ohne die Pandemieauswirkungen längst überfällig. An dieser Stelle hat die Bundesregierung schlicht und ergreifend ihr Versäumtes nachgeholt.
Zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder: Besser spät als nie. Auf den letzten Metern legt die Koalition nach vier verlorenen Jahren endlich einen Gesetzentwurf zum Ganztagsausbau vor. Das wäre immerhin ein Schritt nach vorne. Die bittere Pille: Union und SPD lassen Grundschulkinder ein weiteres Jahr warten. Der Ausbau von Ganztagsschulen muss jetzt umgehend angegangen werden. Gute Ganztagsschulen und Horte sind entscheidend, damit Kinder stark aus der Krise kommen. Damit sich alle Kinder und Eltern auf gute Bildung und Betreuung verlassen können, braucht der Rechtsanspruch eine seriöse Finanzierung. Dazu gehört eine faire Kostenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Ein rein quantitativer Ganztagsausbau verbessert weder Bildungs- noch Chancengerechtigkeit. Entscheidend ist, dass die Angebote auch qualitativ abgesichert werden. Dazu ist eine Qualifizierungsoffensive für pädagogisches Personal in Schulen und Horten ebenso erforderlich wie eine bessere Vergütung und attraktivere Arbeitsbedingungen. Schulen brauchen professionelle Unterstützung bei Schulentwicklungsprozessen und langfristige Unterstützung bei der Digitalisierung. Hier bleibt die Regierung notwendige Vorschläge und substanzielle Unterstützung schuldig.
Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 05.05.2021
Bundestagsfraktion DIE LINKE.: Aufholpaket wird Bedarfen von Kindern und Familien nicht gerecht
„Das Aufholpaket ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber bei weitem nicht ausreichend, weil es nicht langfristig angelegt ist und mit zwei Milliarden Euro viel zu klein ausfällt. Während für große Unternehmen geklotzt wurde, wird für ärmere Familien nur gekleckert. Allein für die Lufthansa waren in Windeseile neun Milliarden Euro da. Am Armutssystem Hartz IV hält die Regierung hingegen auch in der Krise fest, die für alle Menschen eine enorme Mehrbelastung und durch Homeschooling und Infektionsschutz auch Mehrkosten bedeutet. Da ist ein einmaliger Bonus von 100 Euro für ärmere Familien blanker Hohn. Es ist Zeit für eine soziale Familienpolitik, die eine Kindergrundsicherung schafft, die soziale Infrastruktur für Kinder und Familien ausreichend finanziert und ein echtes Aufholpaket auf den Weg bringt“, erklärt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen sogenannten Aufholpaket für Kinder und Jugendliche aus ärmeren Familien.
Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, ergänzt: „Das Aufholpaket ist Schönfärberei mit Regierungsstempel. Über Monate hat die Bundesregierung es verpasst, Kinder und Jugendliche angemessen in ihrer Pandemie-Politik zu berücksichtigen. Wiederum ohne die geringste Beteiligung der Betroffenen selbst, hechelt sie nun den eigenen Versäumnissen hinterher. Dabei ist noch völlig unklar, wie genau sie das viel zu knapp bemessene Geld verteilen will.“
Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 05.05.2021
Diakonie: "Aufholprogramm" darf kein "Wahlgeschenk" werden, sondern muss Kinder und Jugendliche nachhaltig fördern
Das Bundesfamilienministerium plant ein Zwei- Milliarden-„Aufholprogramm“, um die negativen Folgen der Corona-Pandemie für junge Menschen und Familien auszugleichen. Das Programm ist heute vom Bundeskabinett beschlossen worden. Dazu sagt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:
„Das Aufholprogramm für Kinder und Jugendliche ist ein wichtiges und längst überfälliges Signal an hoch belastete Familien in Deutschland. Die Corona- Pandemie bringt viele Familien mit Kindern an den Rand ihrer Grenzen. Durch Homeschooling, geschlossene Kindertageseinrichtungen und fehlende soziale Kontakte sind Jugendliche und Kinder seit mehr als einem Jahr über die Maße belastet. Ihnen fehlen kontinuierliche Bildungsangebote, Entwicklungsförderungen und der Austausch mit Freunden. Viele Familien können ohne Unterstützung diese Lücken nicht kompensieren und aufholen. Die Einschränkungen, die junge Menschen erleben, werden ihre soziale Entwicklung, Bildungsbiographie, berufliche Chancen und Perspektiven langfristig beeinträchtigen.
Kinder und Jugendliche durch ein Bundesprogramm gezielt zu unterstützen und zu fördern, ist daher dringend notwendig; gerade, um Nachteile – insbesondere für Menschen in prekären Lebenssituationen – auszugleichen. Denn wer schon vor Corona benachteiligt war, den trifft auch die Pandemie härter. Laut einer aktuellen Studie des Deutschen Jugendinstituts fühlen sich in der Corona-Krise besonders viele Kinder aus finanziell belasteten Familien einsam. Etwa ein Drittel der Kinder hatte Schwierigkeiten, mit dem Lockdown zurechtzukommen – gab es häufiger Konflikte in der Familie, betraf dies sogar mehr als die Hälfte.
Umso wichtiger ist, dass es nicht nur um ‚Aufholung‘ von Bildungslücken geht, sondern auch um psychosoziale Entlastung, Freizeitaktivitäten für Kinder und spürbare ‚Erholung‘. Das ‚Aufholprogramm‘ darf kein einmaliges ‚Wahlgeschenk‘ sein, sondern wir brauchen Programme, die Familien, Kinder und Jugendliche unmittelbar und nachhaltig fördern, damit sie ‚aufholen‘ können.
Dazu sollten Fördermittel möglichst direkt bei den Betroffenen und in der sozialen Infrastruktur ankommen.“
Weitere Informationen:
Corona-Informationsseite der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos
DJI-Studie zu Kindsein in Zeiten von Corona: https://www.dji.de/themen/familie/kindsein-in-zeiten-von-corona-studienergebnisse.html
Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 05.05.2021
DKHW: Bei Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen UN-Kinderrechtskonvention konsequent umsetzen
Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt im Vorfeld der heutigen Bundestagsdebatte ausdrücklich den Gesetzentwurf zur Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Gleichzeitig appelliert die Kinderrechtsorganisation an Bund, Länder und Kommunen, den angestrebten Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen auch konsequent an den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention auszurichten. Wichtig ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zudem die dauerhafte Finanzierung und Einhaltung von Qualitätsstandards in diesem Bereich. Ein rein quantitativer Ausbau von Betreuungsplätzen ohne ausreichende Qualitätssicherung widerspricht der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls. Die wichtigsten Kriterien aller Anstrengungen müssen daher das psychische und physische Wohlergehen der betroffenen Kinder und eine demokratische Verfasstheit des Ganztagsangebotes sein. Hier braucht es klare, deutschlandweit einheitliche Rahmenvorgaben durch den Bund, um die Qualität dieser Plätze nachhaltig sicherzustellen.
„Der Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen muss sich konsequent an den in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Kinderrechten ausrichten. Dazu müssen klare Rahmenvorgaben durch den Bund im Kinder- und Jugendhilfegesetz festgeschrieben werden, um so eine Umsetzung unabhängig vom Wohnort der Kinder zu garantieren. Dafür braucht es qualifiziertes pädagogisches Personal durch eine entsprechende Ausbildung angehender pädagogischer Fachkräfte und die Fort- und Weiterbildung von bereits im Hort und Ganztag tätigen Fachkräften. Um den Bedarf an zusätzlichen Erzieherinnen und Erziehern an den Grundschulen zu decken, muss zudem bereits jetzt die Erhöhung der erforderlichen Ausbildungskapazitäten kurzfristig umgesetzt werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Die Qualitätsstandards müssen sicherstellen, dass die Ganztagsbetreuung nicht in mittelmäßigen Verwahranstalten am Nachmittag endet. Ganztagsbetreuung muss Ganztagsbildung ermöglichen, die sich an kindlichen Bedarfen und individuellen Entwicklungsschritten orientiert, die über den Tag verteilt Raum für formale und non-formale Bildung und für die persönliche Entwicklung der Kinder, aber auch für Spiel, Erholung und Bewegung bietet. Bei den Investitionen in Neu- und Umbauten müssen deshalb auch Räume für freies Spiel und Außengelände sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht mitgedacht und finanziert werden. Zudem ist die Öffnung von Schulen in den Sozialraum und die verpflichtende Zusammenarbeit mit außerschulischen Bildungspartnern voranzutreiben. Das gilt es ebenso zu beachten wie die Sicherstellung eines angemessenen Personalschlüssels, und eine qualitativ gute Mittagsverpflegung nach den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung“, so Hofmann weiter.
Bei der Erarbeitung von Ganztagskonzepten in den Schulen selbst ist es nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes wichtig, nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie die Eltern einzubeziehen, sondern vor allem die Rechte und Interessen der Schülerinnen und Schüler ausreichend zu berücksichtigen. Die Beteiligung von Kindern ist in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention normiert und darf nicht am Schultor enden.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 07.05.2021
DKHW kritisiert „Corona-Aufholpaket“ für Kinder als völlig unzureichend
Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert im Vorfeld der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts das von der Bundesregierung geplante „Corona-Aufholpaket“ für Kinder und Jugendliche als völlig unzureichend. „Natürlich hört sich ein Zwei-Milliarden-Programm erst einmal gut an, aber im Endeffekt werden damit weniger als 150 Euro pro Kind in die Hand genommen. Das wird bei Weitem nicht ausreichen, um auch nur annähernd die Bedarfe der Kinder und Jugendlichen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zu decken. Dafür sind die Befunde der Studien über die Auswirkungen der Pandemie auf die physische und psychische Verfassung unserer Kinder zu gravierend. Und wenn dann die Hälfte des Geldes unter Einbeziehung kommerzieller Nachhilfeeinrichtungen für die Kompensation der Versäumnisse der Schulen eingesetzt werden soll, ist das Paket in der Gesamtschau eher ein schlechter Witz. Denn von entscheidender Bedeutung sind langfristige und nachhaltige Investitionen in bereits bestehende Strukturen, die Krisenfestigkeit und die Digitalisierung von Schulen. Zudem braucht es jetzt außerschulische Angebote unter Einbezug erfahrener Akteure der Zivilgesellschaft und Jugendhilfe, die soziale Interaktion ermöglichen, Bewegungs- und Ernährungsangebote für Kinder und Jugendliche schaffen sowie eine Ansprechfunktion in schwierigen familiären Situationen bieten“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Das ‚Corona-Aufholpaket‘ ist im Endeffekt die Fortsetzung des leeren Versprechens ‚Schulen und Kitas zuerst‘, von dem nicht mehr viel übriggeblieben ist. Die vielerorts dramatischen Berichte aus Kinder- und Jugendarztpraxen, aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder aus Kinderhäusern zeigen ganz deutlich, dass sowohl Ängste, Vereinsamung, Unsicherheiten und Depressionen bei Kindern und Jugendlichen als auch innerfamiliäre Konflikte deutlich zugenommen haben. Mit warmen Worten und einem halbherzigen Programm ist den Kindern und Jugendlichen in Deutschland nicht geholfen, notwendig sind nachhaltige und effiziente Maßnahmen zur Stärkung des Bildungswesens und der Jugendhilfe“, so Krüger weiter.
„Es muss sichergestellt werden, dass das ‚Corona-Aufholpaket‘ nicht an den Bedarfen der Kinder und Jugendlichen vorbeigeplant wird. Das kann am besten gelingen, wenn die wesentlichen Akteure der Kinder- und Jugendhilfe ebenso wie die Kinder und Jugendlichen selbst auf einem ‚Corona-Kindergipfel‘ über die notwendigen Weichenstellungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie diskutieren und mitentscheiden. Bei allen Maßnahmen, die jetzt auf den Weg gebracht werden, muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes klar sein, dass Kinder und Jugendliche als ‚ganze Menschen‘ und als umfassende Persönlichkeiten betrachtet und nicht auf ihr Dasein als Schülerinnen und Schüler reduziert werden dürfen. Insgesamt müssen wir insbesondere die Kinder und Jugendlichen in den Blick nehmen, die egal aus welchen Gründen, vergleichsweise schlecht durch die Corona-Pandemie kommen. Fördermaßnahmen mit der Gießkanne sind hier der falsche Weg. Niedrigschwellige Beratung-, Hilfs und Unterstützungsangebote für junge Menschen in persönlichen Problemlagen müssen ausgebaut werden“, so Thomas Krüger.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 05.05.2021
iaf: Bildungspolitik im Lockdown – Aufholpaket muss stärker auf Bildungsgerechtigkeit abzielen
Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, ein „Aufholpaket“ über 2 Milliarden Euro zu schnüren. Damit will der Bund die Länder bei Nachhilfe und Förderung für Schüler:innen mit einer Milliarde sowie der Aufstockung sozialer Programme mit einer weiteren Milliarde unterstützen.
Das sei sehr begrüßenswert, so die Bundesgeschäftsführerin des Verbands binationaler Familien und Partnerschaften Chrysovalantou Vangeltziki. „Dabei kann es aber nicht bleiben. Die Kinder, die in der Pandemie besonders betroffen sind, sind die gleichen, die auch vorher schon unter Bildungsungerechtigkeit litten. Das sind besonders migrantische Kinder und hier braucht es eine größere Anstrengung seitens der Bildungspolitik, um diese Ungerechtigkeiten zu beheben.“, so Vangeltziki.
Alle Studien zeigten, dass einkommensschwache und Menschen mit Migrationsbezug am stärksten von der Pandemie betroffen sind. Sei es im sozialen, im ökonomischen, gesundheitlichen und eben auch im Bildungsbereich. Die Ifo-Studie vom April 2021 habe erneut festgestellt, dass Schüler:innen im Durchschnitt 3 Stunden weniger Schulunterricht hatten als vor Corona. Jedes vierte Kind habe sich sogar nur zwei Stunden täglich mit schulischen Aufgaben befasst. Förderunterricht, Nachhilfe oder Ferienschule hätten überproportional Akademikerkinder in Anspruch genommen und nicht die benachteiligten Kinder, die eine gezielte Förderung bräuchten.
„Das ist eine bildungspolitische Katastrophe. Ausgerechnet die Kinder und Jugendlichen, die es am meisten brauchen, haben seltener Online-Unterricht und auch weniger individuellen Kontakt zu ihren Lehrkräften wie es die Ifo-Studie zeigt! Wir haben bereits im März 2020 darauf hingewiesen, dass die sowieso schon benachteiligten Kinder und Jugendlichen ganz besondere Berücksichtigung brauchen. Es wird wieder einmal deutlich, dass es noch immer nicht gelungen ist, hier Konzepte zu erarbeiten, die an der Benachteiligung migrantischer Kinder im Bildungsbereich ansetzen, um mehr Bildungsgerechtigkeit zu verwirklichen“, so Vangeltziki
Die Quote der Schulabbrecher:innen habe sich in 2020 verdoppelt, in 2021 werde es nicht viel besser. Viele Kinder- und Jugendliche seien während der Schulschließungen regelrecht abgetaucht, nicht mehr erreichbar gewesen. In einer bundesweiten Befragung von Jugendämtern kommt das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz (ISM) auch zu dem Schluss, dass sich vor allem die Situation von Kindern mit Migrationsbezug und bildungsbenachteiligten Schülern noch weiter verschlechtern wird.
„Was wir jetzt brauchen ist nicht nur eine Aufstockung von Lehrpersonal. Das ist eine wichtige langfristige Maßnahme. Wir brauchen dringend eine bedarfsorientierte, individuelle Begleitung migrantischer und benachteiligter Kinder und ihrer Eltern. Wir brauchen diversitätssensible Teams in den Schulen, Mentoringprogramme und mehr Schulsozialarbeit. Wir brauchen vor Allem mehr Zuständigkeit auf der Bundesebene, um flächendeckend qualitative Standards zu setzen. Jedes Bundesland macht in der Bildungspolitik was es will – das kann auf Dauer nicht funktionieren. Die Bildungspolitik muss endlich begreifen, dass hier Potentiale verloren gehen und die Gesellschaft das in den nächsten Jahrzehnten dann zu tragen hat.“
Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 05.05.2021
VdK: Endlich die Bildung von Kindern und Jugendlichen priorisieren
- Bundesregierung bringt „Aktionsprogramm Aufholen“ auf den Weg
- Bentele: „Das Paket ist ein richtiger Schritt, kommt aber zu spät“
Die Bundesregierung schnürt ein Paket mit zwei Milliarden Euro, um Kinder und Jugendliche in der Corona-Pandemie zu unterstützen. Das „Aktionsprogramm Aufholen“ wurde am Mittwoch, 5. Mai vom Bundeskabinett beschlossen. Eine Milliarde Euro soll in Nachhilfe- und Förderprogramme für Schülerinnen und Schüler fließen, mit der zweiten Milliarde Euro sollen soziale Programme aufgestockt werden. VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Endlich wird die Bundesregierung aktiv. Es ist gut, dass das Paket kommt, aber es kommt reichlich spät. Die Corona-Pandemie hat schon ihre Spuren an der jungen Generation hinterlassen: Psychisch stark belastet und im Homeschooling oft auf sich allein gestellt, fühlen sich viele Kinder schon jetzt als Verlierer. Wenn wir nicht in Zukunft von der verlorenen Generation Corona sprechen wollen, muss die Politik mehr bieten: Schülerinnen und Schüler müssen Schulabschlüsse nachholen können. Und junge Menschen brauchen mehr Unterstützung, damit sie einen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag in der Tasche haben und ihnen der Start ins Berufsleben gelingen kann.“
Neben dem „Aktionsprogramm Aufholen“ müssen Bund und Länder auch das gemeinsame Lernen voranbringen. Der VdK fordert, dass Inklusion nicht zur leeren Worthülse verkommt, sondern in allen Kitas, Schulen und Hochschulen umgesetzt wird.
Das Paket ist ein erster Schritt, aber um Bildungsarmut zu bekämpfen, braucht es mehr als eine Einmalzahlung von 100 Euro an Kinder, deren Eltern Grundsicherung beziehen. Bentele weiter: „Der Kampf gegen Bildungsarmut muss endlich ganz oben auf die politische Agenda. Es kann nicht sein, dass vor allem das Elternhaus entscheidet, ob Jungen oder Mädchen Erfolg in der Schule haben. Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung und brauchen Unterstützung auf ihrem Bildungsweg.“
Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 05.05.2021
SCHWERPUNKT II: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
BMFSFJ: Bundesregierung bringt Gesetzentwurf zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder auf den Weg
Heute hat die Bundesregierung die Voraussetzungen geschaffen, um eines der Flaggschiffprojekte der Koalition in dieser Legislatur für mehr Vereinbarkeit und mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung umzusetzen. Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter kann endlich eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita für viele Familien wieder aufklafft, wenn die Kinder eingeschult werden.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder schafft perspektivisch dafür Abhilfe. Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1-4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.
Der Rechtsanspruch wird im SGB VIII geregelt und sieht einen Betreuungsumfang von 8 Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch soll – bis auf maximal 4 Wochen – auch in den Ferien gelten. Hier können die Länder eine entsprechende Schließzeit regeln. Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs wird der Freiwilligkeit der Inanspruchnahme ebenso Rechnung getragen wie der Vielfalt der Angebote vor Ort. Erfüllt werden kann der Rechtsanspruch sowohl in Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen.
Damit dies Wirklichkeit werden kann, müssen bis 2026 zusätzliche Plätze geschaffen werden. Den erforderlichen Ganztagsausbau unterstützt der Bund mit Finanzhilfen in Höhe von bis zu 3,5 Mrd. Euro für Investitionen in die Infrastruktur. Davon werden 750 Mio. Euro über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Ausbau der Bildungsinfrastruktur für Grundschulkinder bereits seit Ende 2020 bereitgestellt. Auch an den laufenden Kosten wird sich der Bund beteiligen und damit die Länder dauerhaft unterstützen. Die Mittel wachsen jährlich an und erreichen 2030 dann 960 Mio. Euro pro Jahr.
Nach dem Kabinettbeschluss ist ein zügiges Gesetzgebungsverfahren vorgesehen, um eine Realisierung in dieser Legislaturperiode zu ermöglichen. Mit dem heutigen Beschluss macht der Bund deutlich, dass er die bisherigen Bedenken der Länder und Kommunen bezüglich der Umsetzung des Rechtsanspruchs ernst nimmt, denn der jährliche Anteil des Bundes an den laufenden Kosten wird auf 960 Mio. Euro in der finalen Ausbaustufe erhöht. Zudem wird das stufenweise Inkrafttreten um ein Jahr verschoben auf das Schuljahr 2026/27.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: „Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder kann zum Gamechanger werden – für mehr Vereinbarkeit und Bildungsgerechtigkeit. Denn was vor der Pandemie wichtig war, ist nach den Erfahrungen des letzten Jahres noch dringlicher: Es braucht einen verbindlichen Rahmen dafür, dass alle Kinder gleich gut gefördert werden und ihre Chancen nutzen können. Und wir wollen Eltern ihr Leben erleichtern, in dem wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Mit dem Rechtanspruch auf Ganztagsbetreuung kommen wir beiden Zielen deutlich näher und stellen die Weichen für spürbare Verbesserungen für 2,8 Millionen Grundschulkinder und ihre Familien. Es geht aber nur mit den Ländern. Sie müssen dem Vorhaben zustimmen. Ich hoffe sehr, dass wir hier gemeinsam an einem Strang ziehen werden und eine Lösung im Interesse der Familien finden.“
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: „Der Rechtsanspruch auf Ganztag ist ein Meilenstein in der weiteren Modernisierung Deutschlands. Durch eine Ganztagsbetreuung schaffen wir die Grundlage, um Kinder in der Anfangszeit ihres Schulbesuchs individueller fördern zu können. Das ist auch ein Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung!
Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote bieten aber nicht nur enorme Chancen für die Grundschülerinnen und Grundschüler, sondern auch für Mütter und Väter, für die Arbeitgeber, für die Wirtschaft, für die Forschung. Das BMBF fördert auf vielfältige Weise Karriereentwicklungen, in der beruflichen Bildung ebenso wie im akademischen Bereich. Möglichkeiten der Qualifizierung und berufliche Aufstiege liegen mir daher in besonderer Weise am Herzen. Aber lebensbegleitendes Lernen erfordert Zeit. Und dies ist für Menschen mit familiären Aufgaben unmittelbar verknüpft mit einer guten und zuverlässigen Kinderbetreuung.
Nun ist es an den Ländern, mitzuziehen. Dadurch, dass der Rechtsanspruch gestaffelt eingeführt wird, gewinnen die Länder Zeit, um das erforderliche Personal auszubilden. Das Bundesbildungsministerium unterstützt bereits seit Langem bei der Qualifizierung und Weiterbildung pädagogischer Fachkräfte und bei der Qualitätsentwicklung der Angebote.
Die Menschen erwarten von uns, dass wir – Bund, Länder und Kommunen – gemeinsam anpacken, um Kindern und Familien die optimale Betreuung und Förderung zu ermöglichen.“
Hintergrund:
Mit dem Beschluss setzt die Bundesregierung ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrags zwischen CDU/CSU und SPD um und sendet ein wichtiges Signal: In Zeiten großer finanzieller Anspannung investiert Deutschland in die Zukunft und in die junge Generation. Die aktuelle Krise hat gezeigt, wie wichtig eine gute und verlässliche Kinderbetreuung ist.
Der geplante Rechtsanspruch stellt die Weichen für eine strukturelle Verbesserung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Chancengerechtigkeit. Mit dem Infrastrukturausbau wird zudem ein konjunktureller Impuls ausgelöst, auch um den Herausforderungen der Corona-Krise zu begegnen.
Hochwertige Betreuungs- und Bildungsangebote am Nachmittag unterstützen Kinder und Jugendliche in ihrer sozialen, emotionalen und körperlichen Entwicklung. Schülerinnen und Schüler können über die Unterrichtszeit hinaus individuell gefördert werden. So lassen sich ihre Motivation und ihr Selbstwertgefühl steigern.
Vom Ausbau der Ganztagsbetreuung profitieren auch Arbeitgeber und der Staat, wie ein Gutachten des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), das im Auftrag des Bundesfamilienministeriums erstellt wurde, belegt. Demnach steigt die Erwerbstätigkeit und das Erwerbsvolumen von Müttern je nach durchgerechnetem Szenario um zwei bis sechs Prozentpunkte. Familien haben dadurch ein höheres Einkommen und sind seltener auf staatliche Unterstützung angewiesen. Auch die Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen steigen deutlich.
Der Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ist auch ein Beitrag zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Der Bedarf an Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter wird trotz des bisherigen Ausbaus der Betreuungsinfrastruktur in den Ländern noch nicht gedeckt. Während in manchen Bundesländern die Betreuungsquote bei über 80 Prozent liegt, liegt sie in vielen Regionen deutlich darunter.
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.05.2021
SPD-Bundestagsfraktion: Mehr als nur Schule
Der Rechtsanspruch auf ganztägige Angebote für Bildung, Erziehung und Betreuung kommt. Das hat das Bundeskabinett heute beschlossen. Die SPD-Fraktion im Bundestag hat jetzt endlich in der Koalition erreicht, dass ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder in Tageseinrichtungen und Grundschulen ausgebaut werden.
„Mit dem heutigen Beschluss im Kabinett für einen Rechtsanspruch auf Ganztag gehen wir einen großen Schritt in Richtung Chancengleichheit für Kinder und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Gerade in der Nach-Corona-Zeit wird es darauf ankommen, allen Kindern beste Bildungs-, Entwicklungs- und Teilhabechancen zu eröffnen. Kein Kind darf zurückgelassen werden. Und eine Ganztagsbetreuung im Grundschulalter gibt Kindern mehr Zeit zum Lesen, Schreiben, Rechnen, Spielen und Sporttreiben.
Oliver Kaczmarek, bildungspolitischer Sprecher:
„Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig ein gut funktionierende Kinderbetreuung ist und wie sehr Bildungschancen von verlässlichen Angeboten und festen Strukturen abhängen. Deshalb führen wir den Anspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder zum 1. August 2026 ein. Damit bleibt mehr Zeit, um Strukturen und Personal in den Kommunen aufzubauen.
Der Bund beteiligt sich mit 3,5 Milliarden Euro an den Investitionskosten und langfristig mit rund einer Milliarde Euro jährlich auch an den Betriebskosten. Für die SPD-Fraktion im Bundestag ist wichtig, dass wir damit einen neuen Schub zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie besseren Bildungschancen für alle Kinder geben“.
Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 05.05.2021
AWO: Was wünschen sich Grundschulkinder vom Ganztag? Eine aktuelle Studie zu Kinderperspektiven gibt Antworten
Bis zum Schuljahr 2025/2026 soll bundesweit ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Grundschulkindern geschaffen werden. Viele Eltern wünschen sich das. Doch was wollen eigentlich die Kinder? Eine Studie rekonstruiert 14 Qualitätsdimensionen eines guten Ganztags aus Kindersicht.
Ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung muss pädagogisch wertvoll sein
Ab dem Schuljahr 2025/2026 soll bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung von Kindern im Grundschulalter geschaffen sein. Neben einer ausreichenden Anzahl an Plätzen sollen es qualitätsvolle, auswahlfähige und verlässliche Angebote werden.
Grundschulkinder wissen, was sie im Ganztag glücklich macht
Flankierend zum Gesetzesvorhaben hat sich 2018 eine Expert*innen-Runde „Rechtsanspruch guter Ganztag“ gebildet, in der Wissen und Diskursräume für die an der Umsetzung des Rechtsanspruchs Beteiligten zur Verfügung gestellt werden. Hierdurch sollen fundierte Erkenntnisse zur Umsetzung des Rechtsanspruchs für Kinder im Grundschulalter die pädagogische Qualität in Ganztagsangeboten sichern.
Die aktuellste Veröffentlichung aus ihrer fast dreijährigen Arbeit richtet mit der Studie „Ganztag aus der Perspektive von Kindern im Grundschulalter“ den Blick gezielt auf die Grundschulkinder, für die dieser Rechtsanspruch vorrangig gedacht ist: Wie blicken Kinder als Experten ihrer selbst auf ganztägige Bildungseinrichtungen? Welche Dinge sind ihnen wichtig? Was gefällt ihnen, was gefällt ihnen nicht? Was wünschen sie sich mit Blick auf Angebote, Zeitstruktur, Verbindlichkeit, Pädagogen, Räume, Essen, etc.? Kurz gesagt: Was brauchen Grundschulkinder, um glücklich aufzuwachsen? Und mit Blick auf das Ziel Chancengerechtigkeit: Inwiefern unterscheiden sich Kinder in ihren Bedürfnissen an ganztägiger Förderung und Bildung? Lassen sich diese Bedürfnisse bestimmten Sozialisationskontexten/ elterlichen Hintergründen/ sozioökonomischen Schichten zuordnen?
Diesen Fragen hat sich das Forschungsteam Bastian Walther, Iris Nentwig-Gesemann und Florian Fried in ihrer Studie gewidmet und Kindern dazu das Wort gegeben. Dabei wurden 14 Qualitätsdimensionen eines „guten“ Ganztags aus Kindersicht rekonstruiert, die noch einmal zu vier Qualitätsbereichen abstrahiert wurden: »Die Gestaltung positiver pädagogischer Beziehungen«, »die Gestaltung einer positiven Peer-Kultur«, »die produktive Bearbeitung von Themen und Aufgaben der mittleren und späten Kindheit« sowie »die Erweiterung des Bildungsraums Ganztag in die Natur und die Außenwelt«.
Die explorative Studie folgt den Kernprinzipien einer dokumentarischen Kindheitsforschung und erkennt Mädchen und Jungen als Subjekte von Forschung und Qualitätsentwicklung an. Die Autor*innen diskutieren im Kontext zunehmender Institutionalisierung von Kindheit, welche Potenziale mit dem Ganztag verbunden sein können und vor welchen Herausforderungen sein Ausbau steht, wenn das Wohlergehen, das Glück und die Rechte der Kinder ins Zentrum gestellt werden. Beauftragt von der Bertelsmann Stiftung, wurde diese Kinderperspektivenstudie realisiert mit Unterstützung des Arbeiterwohlfahrt Bundesverbands, der Robert Bosch Stiftung und der Stiftung Mercator als Initiatoren der Expert*innen-Runde.
Weitere Fachexpertisen für einen guten Ganztag
Im Verlauf der bislang acht Veranstaltungen der Expert*innen-Runde „Rechtsanspruch guter Ganztag“ wurden weitere Publikationen veröffentlicht:
- Bertelsmann Stiftung (Hrsg., 2018): Rechtliche Möglichkeiten zur Sicherung der Qualität bei der Förderung von Grundschulkindern. Rechtsgutachten von Prof. Johannes Münder. Gütersloh.
- Stiftung Mercator (Hrsg., 2019): Einheitliche Qualitätskriterien für den Ganztag im Grundschulalter – Möglichkeiten der bundesrechtlichen Umsetzung. Rechtsgutachten von Prof. Michael Wrase. Essen.
- AWO Bundesverband/Bertelsmann Stiftung/Robert Bosch Stiftung/Stiftung Mercator (Hrsg., 2020): Einen guten Ganztag auf der Grundlage eines integrierten Bildungsverständnisses schaffen! Ein Debattenbeitrag von Prof. Ludger Pesch in Zusammenarbeit mit Prof. Falk Radisch. Berlin, Gütersloh, Stuttgart, Essen.
- Bertelsmann Stiftung (Hrsg., 2020): Chancen guten Ganztags für Kinder im Grundschulalter: menschenrechtliche Perspektiven. Rechtsgutachten von Prof. Friederike Wapler. Gütersloh
Ganztag aus der Perspektive von Kindern im Grundschulalter- Studie
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 05.05.2021
DGB: Hannack: Mehr Fachkräfte für Ganztagsbetreuung notwendig
Die Bundesregierung hat heute den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter beschlossen. Der DGB setzt auf ein schnelles parlamentarisches Verfahren, damit das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode kommt. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack sagte am Mittwoch in Berlin:
„Es ist höchste Zeit, dass Bund und Länder dieses wichtige bildungs-, familien- und sozialpolitische Vorhaben auf den Weg bringen und gemeinsam mehr Ganztagsangebote für Grundschulkinder schaffen. Dafür war es wichtig, dass der Bund seinen finanziellen Anteil am Ausbau deutlich erhöht. So können Familien ab 2026 schrittweise besser planen und mehr Schülerinnen und Schüler an Förderangeboten teilnehmen. Beides ist gerade nach der Pandemie enorm wichtig.
Notwendig sind allerdings deutlich mehr gut qualifizierte pädagogische Fachkräfte, damit der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung nicht verpufft. Denn schließlich muss auch die Qualität der Betreuungsangebote überzeugen. Schon heute ist der Fachkräftemangel in der frühen Bildung und Betreuung eklatant. Dies wird sich in den nächsten Jahren weiter verschärfen, wenn Bund und Länder nicht zügig eine Fachkräfteoffensive für frühe Bildung starten. Bis 2030 brauchen wir mindestens 300.000 Erzieherinnen und Erzieher, bis 2025 über 10.000 Grundschullehrkräfte.“
Hintergrund:
Mit dem Ganztagsförderungsgesetz sollen Grundschulkinder von der ersten bis zur vierten Klasse einen Rechtsanspruch auf Betreuung von acht Stunden pro Tag bekommen. Ab dem Jahr 2025 soll dies zunächst für die Erstklässler gelten, in den Folgejahren sollen die weiteren Klassenstufen das Angebot erhalten.
Gute Ganztagsangebote fördern die Bildungschancen, insbesondere bildungsbenachteiligte Schülerinnen und Schüler profitieren davon. Jedes fünfte Kind in Deutschland ist von Armut bedroht. Ganztagsschulen und Horte sind für sie immens wichtige Lebens- und Erlebnisorte.
Auch familien- und gleichstellungspolitisch ist der Ganztagsausbau enorm wichtig. Denn nur, wenn die Kinderbetreuung funktioniert, lassen sich Beruf und Familie besser vereinbaren. Es sind meist Mütter, die ihre Berufstätigkeit unterbrechen oder die Arbeitszeit reduzieren, weil es für die Kinder im Grundschulalter keine Ganztagsangebote gibt. Diese Frauen werden beruflich ausgebremst. Der Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung fördert die Gleichstellung der Geschlechter und die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt.
DGB-Empfehlungen: Schulen während und nach der Corona-Krise: Ein Programm für mehr Chancengleichheit
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 05.05.2021
SCHWERPUNKT III: Pflege und Familie
Bundestagsfraktion DIE LINKE.: Pflegende Angehörige verdienen Rentenplus
„Pflegende Angehörige brauchen dringend Verbesserungen. Die Rentenansprüche müssen rauf und alle Angehörige, die pflegen, sollen Ansprüche erwerben können, auch Altersrentner und arbeitslose Menschen“, erklärt Pia Zimmermann, Sprecherin für Pflegepolitik der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heutigen Anhörung zum Antrag „Rentenplus für pflegende Angehörige“. Zimmermann weiter:
„Besonders optimistisch stimmen mich die Aussagen aus dem Sozialverband VdK, der unseren Antrag ausdrücklich und vollständig begrüßte. Es ist doch absurd: Sichern pflegende Angehörige gute Pflege durch zusätzliche professionelle Pflegedienste, werden Rentenleistungen auch noch gekürzt. Und wer bereits Altersrente bezieht, erwirbt gar keine Ansprüche. Die vielen Pflegestunden im Pflegegrad 1 werden bisher völlig ignoriert.
Wohin das führt, machte vor allem der Zusammenschluss pflegender Angehöriger „wir pflegen“ e.V. deutlich: in Altersarmut, vor allem von Frauen. In den Stellungnahmen unterstützten auch die Caritas, der BAG Selbsthilfe und der Pflegeexperte Prof. Heinz Rothgang Verbesserungen für pflegende Angehörige. Auch über die Rentenregelungen hinaus. Angesichts dessen erwarte ich, dass die Koalition in ihrer angekündigten Finanzierungsreform der Pflege unsere Vorschläge aufgreift.“
Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 05.05.2021
Bundestagsfraktion DIE LINKE.: Pflegende Angehörige: 44 Milliarden Euro Wertschöpfung, trotzdem arm - Anhörung morgen im Bundestag
„Das ist eine wichtige Unterstützung für unsere Forderungen“, sagt Pia Zimmermann, Sprecherin für Pflegepolitik der Fraktion DIE LINKE, über die heute vom Deutschen Institut für Altersvorsorge veröffentlichen Ergebnisse zu den Belastungen pflegender Angehöriger. Anlässlich der morgigen Anhörung zum Antrag „Rentenplus für pflegende Angehörige“ ergänzt sie:
„Angehörige, die pflegen, leisten Arbeit, die einer Wertschöpfung von mindestens 44 Milliarden Euro im Jahr entspricht – so viel wie die kompletten Rüstungsausgaben. Dennoch sind viele nicht nur während der Pflege arm. Denn die Lohnarbeit muss oft reduziert, häufig ganz aufgegeben werden. Und die bislang möglichen zusätzlichen Rentenansprüche sind lächerlich. Der anstrengenden und häufig mit Armut verbundenen Pflege folgt dann: Altersarmut. Diese unwürdigen Zustände müssen endlich beendet werden.
Hinzu kommen Demütigungen verschiedener Art im Pflegealltag. Nutzen pflegende Angehörige für Entlastung und Pflegequalität einen Pflegedienst, werden die Rentenansprüche noch gesenkt. Und obwohl sich häusliche Pflege West von der Pflege Ost nicht unterscheidet, fallen die Rentenansprüche für pflegende Angehörige in Ostdeutschland niedriger aus. Und leisten Angehörige im Rentenalter Pflege, wird dafür gar nichts mehr in die Rentenkasse eingezahlt. Das gilt auch für pflegende Angehörige, die mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Daher fordern wir: Rentenansprüche auch im Pflegegrad 1 und für Menschen, die schon Altersrente beziehen. Höhere Leistungsbeträge in allen Pflegegraden und endlich eine Gleichstellung von pflegenden Angehörigen in Ost und West. Mit Spannung erwarte ich die Einschätzungen der Sachverständigen in der Anhörung am 5. Mai 2021 dazu.“
Link zur Anhörung:
www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw18-pa-gesundheit-rente-836184 Anmerkung: Die 44 Mrd. Euro Wertschöpfung gehen zurück auf Angaben und Berechnungen von „wir pflegen e. V.“ (https://www.wir-pflegen.net/aktuelles/nachrichten/104-nachrichten/492-pandemie-wir-brauchen-groesstmoeglichen-schutz-von-pflegenden-angehoerigen-und-gesellschaftliche-teilhabe) sowie vom Sozialverband Deutschland e. V.: www.sovd.de/fileadmin/bundesverband/pdf/broschueren/pflege/SoVD_Gutachten_Altersarmut_Frauen2019.pdf (S. 40 – 42).
Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 04.05.2021
Bundestag: Besserstellung pflegender Angehöriger gefordert
Die Vorschläge von Linken und Grünen für eine praktische Entlastung und rentenrechtliche Besserstellung pflegender Angehöriger finden bei Betroffenen und Fachverbänden viel Zustimmung. Anlässlich einer Anhörung über Vorlagen der beiden Fraktionen am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages wiesen die Experten auf die enorme Arbeitsleistung hin, die von Angehörigen in der Pflege erbracht wird. Zugleich riskierten die ehrenamtlichen Pfleger, durch Gehaltseinbußen in die Altersarmut zu rutschen. Sachverständige forderten in ihren schriftlichen Stellungnahmen substanzielle Verbesserungen für pflegende Angehörige.
Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag (19/25349) höhere Rentenleistungen für pflegende Angehörige. Die Grünen-Fraktion schlägt in ihrem Antrag (19/28781) vor, das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz zu einem Gesetz für mehr Zeitsouveränität für pflegende Angehörige weiterzuentwickeln.
Der Sozialverband VdK mahnte, die langjährige Betreuung dürfe für pflegende Angehörige im Alter nicht zur Armutsfalle werden. Deshalb müssten die Pflegezeiten rentenrechtlich verbessert werden. Von den rund 4,1 Millionen Pflegebedürftigen würden 80 Prozent zu Hause versorgt. Nur 673.000 Personen seien 2018 als nichterwerbsmäßig Pflegende in der Rentenversicherung pflichtversichert gewesen. Somit werde die Pflegearbeit von einem Großteil der Angehörigen gar nicht rentenrechtlich anerkannt.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAG Selbsthilfe) erklärte, ohne pflegende Angehörige wäre die Corona-Pandemie kaum zu bewältigen. Schon vor der Pandemie seien viele pflegende Angehörige ausgebrannt gewesen, dieses Gefühl habe sich seither erheblich verstärkt. Die Übernahme der Pflege bedeute für viele Angehörige erhebliche finanzielle Einbußen bei der Rente. Die Betroffenen bräuchten eine bessere rentenrechtliche Absicherung.
Nach Einschätzung der Stiftung pflegender Angehöriger haben sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Pflege stark verändert und erfordern neue Lösungen. Die finanziell nicht dotierte Angehörigenpflege sei Basis für die Pflege. Es gebe aber weder eine Begriffsdefinition noch eine Tätigkeitsbeschreibung für die Sorge- und Pflegearbeit der Angehörigen. Es stelle sich die Frage, wie ohne Anspruch auf finanziellen Leistungsausgleich für die Pflegearbeit eine auskömmliche Altersversorgung zu erwirtschaften sei.
Der Arbeitgeberverband BDA hält die Unterstützung pflegender Angehöriger grundsätzlich für richtig. Die Pflegezeitgesetze kämen den Bedürfnissen pflegender Angehöriger schon heute weit entgegen und ermöglichten Freistellungen von der Arbeit. Darüber hinausgehende Freistellungsansprüche können zu einer übermäßigen Belastung insbesondere kleiner und mittelgroßer Firmen führen.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 610 vom 05.05.2021
AWO: AWO unterstützt #gemeinsamstark für Mütter und pflegende Angehörige
Anlässlich des Muttertages weist der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt auf Mehrfachbelastungen von Frauen hin und fordert eine gerechtere Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit in Familien. Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes:
„War es vorher schon schwierig, Erziehung, Beruf, Haushalt sowie die Pflege von Angehörigen unter einen Hut zu bringen, so hat die Corona-Pandemie die Situation nur weiter verschärft. Diese Fürsorgearbeit lastet nach wie vor vor allem auf den Schultern von Frauen. Insbesondere alleinerziehende Mütter sehen sich derzeit zahlreichen Belastungen ausgesetzt und stehen unter massivem Druck. Erschöpfung und Überforderung sind vielfach die Folgen dieser Mehrfachbelastungen unter aktuell extremen Bedingungen. Auch pflegende Angehörige haben aus Sorge vor Ansteckungen auf entlastende Angebote wie die Tagespflege vielfach verzichtet.“
Private Sorgearbeit führt gerade für Frauen aufgrund der strukturellen Rahmenbedingungen zu massiven ökonomischen und gesundheitlichen Benachteiligungen. In Haushalten mit kleinen Kindern liegt zum Beispiel der Gender Care Gap bei 83,8% – Väter übernehmen demnach weiterhin nur wenige Aufgaben in Haushalt und Familie. Zusammen mit dem bestehenden Gender Pay Gap von rund 19% führt das zu einer Überlastung von Frauen und einer hohen Armutsgefährdung. Ein wichtiger Bestandteil, diese Schieflage auszugleichen, sind Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen.
Unter dem Dach der gemeinnützigen Stiftung des Müttergenesungswerkes setzt sich die Arbeiterwohlfahrt deshalb für die Gesunderhaltung von Frauen und ihren Familien ein. „Als Verband der Freien Wohlfahrtspflege unterstützen wir mit Nachdruck die aktuelle Spendenkampagne des Müttergenesungswerks rund um den Muttertag unter dem Motto #gemeinsamstark“, so Döcker, „Gerade in diesen Zeiten werden Spenden zur Unterstützung erholungsbedürftiger Mütter und ihrer Kinder, für Beratung und Nachsorgeangebote sowie für Informations- und Aufklärungsarbeit mehr als dringend benötigt. Durch eine Spende können wir uns gemeinsam für Mütter stark machen – nicht nur an einem Tag im Jahr!
Die Elly Heuss-Knapp-Stiftung Deutsches Müttergenesungswerk (MGW) setzt sich seit über 70 Jahren im Rahmen der therapeutischen Kette mit einem Beratungsnetz, mit Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen sowie einem Nachsorgeangebot für die Gesundheit von Müttern und inzwischen auch von Vätern und pflegenden Angehörigen ein. Durch medizinische, physio- und psychotherapeutische sowie psychosoziale Therapien und durch den Austausch mit anderen Müttern im Rahmen der dreiwöchigen Kuren, entfliehen die Frauen dem Alltag, schöpfen neue Kraft und entwickeln veränderte Perspektiven auf ihr Zuhause
Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft, IBAN: DE13 7002 0500 0008 8555 04 oder online: www.muettergenesungswerk.de/spenden
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 07.05.2021
VdK: Politik darf pflegende Angehörige nicht länger im Stich lassen
- Anhörung im Gesundheitsausschuss
- Bentele: „Der größte Pflegedienst im Land braucht dringend Unterstützung“
Pflegende Angehörige müssen endlich entlastet werden. Das fordert der Sozialverband VdK anlässlich der Anhörung im Gesundheitsausschuss am 5. Mai zur rentenrechtlichen Absicherung pflegender Angehöriger sowie zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. 3,3 Millionen Menschen werden zu Hause von ihren Angehörigen versorgt. Viele der Pflegenden sind an der Belastungsgrenze angelangt. Durch die Corona-Pandemie und den Wegfall von Angeboten wie Tagespflege und Betreuungsdiensten können sie nicht mehr. VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Die Große Koalition hat in dieser Legislatur weitgehend versagt und die pflegenden Angehörigen im Stich gelassen. Viele fühlen sich nach über einem Jahr der Pandemie ausgebrannt. Der größte Pflegedienst im Land ist am Ende und braucht dringend mehr Unterstützung.“
Nach Ansicht des VdK wäre es ein wichtiger und richtiger Schritt, die Pflegearbeit auch über den Renteneintritt hinaus rentenrechtlich anzuerkennen. Solange die Pflegeversicherung die Rentenbeiträge zahlt, müssen als Ausgleich Steuerzuschüsse in die Pflegeversicherung fließen. Bentele weiter:
„Pflege ist in Deutschland oft eine Familienangelegenheit: Vor allem Frauen pflegen Mütter, Schwiegerväter oder Großeltern. Doch für viele von ihnen wird die Angehörigenpflege zur Armutsfalle: Wer zu Hause seine Angehörigen versorgt, reduziert oft die Arbeitszeit oder steigt aus. Finanzielle Probleme sind die Folge. Die Einkommensverluste schmälern später die Rente. Nur wenn Pflegende gut abgesichert werden, verhindert das Altersarmut und im schlimmsten Fall den Gang zum Sozialamt. Angehörigenpflege muss in der Rente den gleichen Stellenwert haben wie Kindererziehung.“
Für viele Pflegende ist es nahezu unmöglich, Pflege und Beruf miteinander zu vereinbaren. Eine Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld und eine Freistellung von der Arbeit analog zur Elternzeit wären für den VdK der richtige Weg, um pflegende Angehörige spürbar zu entlasten. Als größte Interessensvertretung all derer, die zu Hause pflegen oder gepflegt werden, fordert der VdK, dass diejenigen, die einen Angehörigen versorgen, sich unabhängig von der Betriebsgröße bis zu drei Jahre freistellen lassen können und ein sogenanntes Pflegepersonengeld in Höhe von 67 Prozent des letzten Gehalts bekommen. Bentele:
„Eine Lohnersatzleistung würde vielen Pflegenden etwas Luft zum Atmen verschaffen. Es wäre ein richtiges Signal an die pflegenden Angehörigen, aber auch an die Gesellschaft: Das, was die Angehörigen täglich zu Hause leisten, ist enorm. Ohne sie würde das System Pflege schlicht zusammenbrechen. Deshalb brauchen die, die es am Leben erhalten, endlich Anerkennung und eine echte Reform.“
Der Sozialverband VdK Deutschland führt derzeit gemeinsam mit der Hochschule Osnabrück die bisher größte Studie zum Thema häusliche Pflege durch. Pflegende Angehörige, Pflegebedürftige und alle anderen können sich noch bis zum 9. Mai beteiligen. Mehr Informationen zur Pflegestudie gibt es hier.
Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 05.05.2021
SCHWERPUNKT IV: Corona-Krise
BMFSFJ: Unternehmen bekennen sich beim Digitalen Forum zur Erklärung „Vereinbarkeit stärkt“
Bundesfamilienministerin Giffey: „Wir brauchen eine neue Qualität der Vereinbarkeit“
Beim Digitalen Forum „Vereinbarkeit stärkt – Familienbewusstsein in Unternehmen“ hat Bundesfamilienministerin Franziska Giffey heute mit Verantwortlichen aus kleinen, mittleren und großen Unternehmen aus verschiedenen Branchen und Regionen über das Thema Vereinbarkeit diskutiert. Es ging ganz konkret um die betrieblichen Erfahrungen im Umgang mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf während der Corona-Krise und die Lehren für eine familienbewusste Arbeitswelt der Zukunft.
Bundesfamilienministerin Giffey appellierte dabei an die Unternehmen in Deutschland, die Erfahrungen während der Pandemie als Impulse für eine moderne Unternehmenskultur nach der Krise zu nutzen: „Die Krise ist eine immense Belastung für Eltern und Arbeitgeber. Aber sie hat auch Raum geschaffen für unkonventionelle Lösungen und neue Ideen, wie Beschäftigte Familie und Beruf trotz allem vereinbaren können. Daraus müssen wir lernen! Wir dürfen nach der Krise nicht wieder in den alten Status quo zurückfallen, sondern weiterhin Vereinbarkeit partnerschaftlich aushandeln: zwischen Müttern und Vätern, zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten, zwischen Politik und Wirtschaft. Wir brauchen eine neue Qualität der Vereinbarkeit.“
Anlässlich der Veranstaltung haben die Unternehmen auf Initiative des Bundesministeriums die gemeinsame Erklärung „Vereinbarkeit stärkt“ veröffentlicht. Mit der Erklärung bekennen sich die Unternehmen dazu, dass Vereinbarkeit vor dem Hintergrund der Fachkräftesicherung und des gesellschaftlichen Wertewandels hin zu mehr Partnerschaftlichkeit ein wesentlicher Baustein einer nachhaltigen, innovativen Wirtschaft nach der Bewältigung der Krise sein muss. Zu den Teilnehmenden des Digitalen Forums und Unterzeichnern der Erklärung gehören unter anderem die Deutsche Bahn AG, Henkel AG, SAP Deutschland SE, Stihl AG und Vaude Sport GmbH.
Unternehmen, die sich der Erklärung „Vereinbarkeit stärkt“ anschließen wollen, können sich per Mail an das Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ wenden: info@erfolgsfaktor-familie.de.
Das Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ ist die zentrale Plattform zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit dem Unternehmensprogramm setzt sich das Bundesfamilienministerium zusammen mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft (BDA, DIHK, ZDH) und dem DGB dafür ein, Familienfreundlichkeit zu einem Markenzeichen der deutschen Wirtschaft zu machen.
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.04.2021
Bundestag: Folgen der Kontaktbeschränkungen für Kinder
Die Folgen der Kontaktbeschränkungen für Kinder und Jugendliche sind Thema einer Kleinen Anfrage (19/29183) der FDP-Fraktion. Die Abgeordneten erkundigen sich bei der Bundesregierung nach bekannten Auswirkungen der Kontaktbeschränkungen auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 616 vom 06.05.2021
Bertelsmann-Stiftung: Corona-Krise: Mehrheit der Jugend fürchtet um ihre berufliche Zukunft
Mehr als 70 Prozent der 14- bis 20-Jährigen in Deutschland beklagen, dass sich die Chancen auf dem Ausbildungsmarkt durch Corona verschlechtert haben. Die Hälfte ist der Auffassung, dass die Politik wenig bis gar nichts für junge Menschen tut, die einen Ausbildungsplatz suchen. Wer demnächst ein Studium anfangen möchte, sieht die Situation dagegen deutlich positiver. Das zeigt eine Befragung unserer Stiftung.
Die Corona-Krise führt zu einer wachsenden Verunsicherung junger Menschen im Hinblick auf die Situation am Ausbildungsmarkt. 71 Prozent aller Befragten – das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr – sind der Ansicht, dass sich die Chancen auf einen Ausbildungsplatz durch Corona verschlechtert haben. Bei Jugendlichen mit niedriger Schulbildung sind es sogar 78 Prozent. Für zukünftige Studierende sieht es deutlich besser aus: Weniger als ein Viertel (24 Prozent) aller Befragten glaubt, die Chancen auf einen Studienplatz seien durch Corona beeinträchtigt. Zu diesen Ergebnissen kommt die zweite Ausgabe einer repräsentativen Befragung von iconkids & youth im Auftrag unserer Stiftung von Februar/März 2021.
Die Unterschiede in der Beurteilung der Zukunft sind nachvollziehbar, sagt Jörg Dräger, Vorstandsmitglied: „Wer das Abitur hat, besitzt quasi eine Studiengarantie. Jugendliche mit niedrigeren Schulabschlüssen lassen wir in Krisenzeiten allein. Das ist nicht gerecht.“
53 Prozent der Jugendlichen haben den Eindruck, die Politik tue wenig oder gar nichts für Ausbildungsplatzsuchende. Das sind noch einmal drei Prozent mehr als bei der Befragung im August vergangenen Jahres. Weitere 20 Prozent sagen, dass die Politik zwar eher viel tue, aber noch immer nicht genug. „Wir müssen jedem jungen Menschen eine Ausbildungsperspektive geben, gerade in der Krise“, fordert Dräger. Das sei eine Frage der Chancengerechtigkeit und diene der Fachkräftesicherung. „Jede Krise vernichtet dauerhaft Ausbildungsplätze. Das war 2008 so und wird auch jetzt wieder so sein. Ausbildungsprämien für Betriebe reichen leider nicht, um diese Entwicklung aufzuhalten. Wir brauchen eine Ausbildungsgarantie.“
Ausbildung nach wie vor sehr attraktiv für junge Menschen
Das Interesse junger Menschen an einer Ausbildung ist auch im zweiten Corona-Jahr groß: 41 Prozent der 14- bis 20 -Jährigen, die noch Schüler:innen einer allgemeinbildenden Schule sind, möchten auf jeden Fall eine Ausbildung machen. Weitere 36 Prozent sind noch unentschieden. Das bedeutet, dass fast vier Fünftel der Schüler:innen eine Ausbildung zumindest als Möglichkeit in Betracht ziehen.
Jugendliche, die ihren Ausbildungsplatz schon angetreten oder bereits eine Zusage erhalten haben, sind mit ihrer Wahl höchst zufrieden: Mehr als 80 Prozent geben auf einer fünfstufigen Skala die beiden positivsten Bewertungen ab. Bemerkenswert ist, dass die Zufriedenheitsquote bei Jugendlichen mit niedriger Schulbildung mit 95 Prozent besonders hoch ist. „Das Potenzial der beruflichen Bildung ist nach wie vor sehr groß. Wir müssen alles daransetzen, dieses auch zu realisieren“, so Dräger.
Berufsorientierung: Im Dschungel der Wegweiser
Die große Mehrheit (79 Prozent) der Jugendlichen in Deutschland hält zwar das Informationsangebot zur Berufswahl insgesamt für ausreichend, allerdings beklagen 54 Prozent von ihnen, dass sie Schwierigkeiten haben, sich in der Fülle von Informationen zurechtzufinden. Was speziell das schulische Angebot zur Berufsorientierung betrifft, so schneiden Hauptschulen in den Einschätzungen der Schüler:innen besonders gut ab: 43 Prozent der Jugendlichen mit niedriger Schulbildung geben an, gut bis sehr gut über Berufe informiert zu sein. Umgekehrt zeigt sich die größte Unzufriedenheit bei den jungen Menschen mit hoher Schulbildung: Hier fühlen sich lediglich 23 Prozent gut bis sehr gut informiert und fast die Hälfte von ihnen (47 Prozent) hält sich für nicht so gut oder gar nicht gut informiert.
Mehr Infos unter www.ausbildungsgarantie.de.
Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 29.04.2021
KTK: Kinder, Familien und Kindertageseinrichtungen in der Pandemie stärken
Katholischer Kita-Verband setzt sich für eine nachhaltige Gesamtstrategie ein
Der Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband e. V., ein Fachverband der Caritas, sieht es als dringend erforderlich an, Kindertageseinrichtungen zu entlasten und einen höheren Schutz vor Corona-Infektionen durch eine politische Gesamtstrategie sicherzustellen. „Seit über einem Jahr arbeiten die pädagogischen Fachkräfte in unseren Kindertageseinrichtungen unter den belastenden Voraussetzungen einer Pandemie“, unterstreicht Clemens Bieber, Vorsitzender des KTK-Bundesverbandes. Durch die Angebote unserer Kitas in der Notbetreuung oder im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen sei es vielen Menschen erst möglich, ihren beruflichen Verpflichtungen nachzukommen und unser gesellschaftliches Leben aufrechtzuerhalten, so der Würzburger Domkapitular.
„Mit Sorge beobachten wir, dass das Engagement in unseren Kindertageseinrichtungen mit einer zunehmenden Überlastung des Systems verbunden ist“, betont Mirja Wolfs, stellvertretende Vorsitzende des Kita-Verbandes. Das erhöhte Arbeitsaufkommen durch krankheits- und quarantänebedingte Personalausfälle, zusätzliche Organisations- und Koordinationsaufgaben, sowie Ängste der pädagogischen Fachkräfte vor eigenen Infektionen würden im Arbeitsfeld einen enormen Druck erzeugen, so Wolfs.
Nach Auffassung des KTK-Bundesverbandes sind in einer politischen Gesamtstrategie verlässliche Regelungen zu Corona-Schutzimpfungen, zu Hygienemaßnahmen und der regelmäßigen Testung von Erwachsenen und Kindern ebenso auszuführen wie die Notwendigkeit reduzierter Gruppengrößen und die Möglichkeit, zusätzliche öffentliche Räume für die Betreuung der Kinder unbürokratisch nutzen zu können. Die einzelnen Regelungsbedarfe liegen in der vom Verband gerade veröffentlichten Position für eine nachhaltige Gesamtstrategie Kinder, Familien und Kindertageseinrichtungen in der Pandemie stärken vor.
Quelle: Pressemitteilung Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband e. V. vom 04.05.2021
DFV: Corona: Keine Pandemie-Bewältigung ohne die Familien
Noch immer prägt die Corona-Pandemie das Leben der rund 40 Millionen Mütter, Väter und Kinder in Deutschland. Der Deutsche Familienverband (DFV) fordert zum Muttertag, das Hauptaugenmerk auf die Familien zu legen und endlich mit ihnen in den Dialog zu treten. Ein Familiengipfel ist überfällig, so Verbandspräsident Klaus Zeh.
Die Corona-Pandemie macht sichtbar, wie systemrelevant Familien sind. Ohne die Mitwirkung von Müttern, Vätern und Kindern können Maßnahmen der Pandemiebekämpfung nicht greifen. Familien übernehmen Verantwortung, halten zusammen und kümmern sich nicht zuletzt um andere. Dem Staat fällt die Aufgabe zu, die Last von Familien zu mindern.
„Familien gehören in den Mittelpunkt des politischen Handelns. Das gilt grundsätzlich, aber besonders in dieser Krise. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Bildung, Gesundheitsschutz und Erholung sowie finanzielle Stabilität müssen für Familien gewährleistet werden. Hier hat es zu viele Versäumnisse gegeben“, sagt Zeh.
Seit März 2020 gibt es nur noch sehr wenig Normalität im Alltag von Familien. Eltern und Kinder leben unter Dauerbelastung, insbesondere seitdem im Dezember die Corona-Bestimmungen wieder verschärft worden sind. In vielen Familien sind die Kraftreserven erschöpft. Das Verständnis für die Corona-Politik des Bundes und der Landesregierungen schwindet zunehmend.
Neue Schwierigkeiten durch Bundesnotbremse
„Die bundesweite Corona-Notbremse hat die Hoffnungen von Familien auf baldige Entlastungen und Entwarnung in der Pandemie noch einmal enttäuscht. Wieder stehen Eltern unter enormem Druck, wenn die Inzidenzwerte in einem Kreis am Schwellenwert von 165 hin- und herpendeln und damit Schulen und Kindertagesstätten mal schließen und mal öffnen. Familien fühlen sich erneut von der Politik allein gelassen“, so Zeh.
Für Familien ist besonders schwer zu verstehen, dass ihre Wünsche und Bedürfnisse seit Beginn der Pandemie immer wieder nur wenig Beachtung finden, obwohl sie entscheidend zu deren Bewältigung beitragen. „Es wird ständig über Familien in der Krise gesprochen, aber nie mit ihnen. Es ist längst Zeit für einen Bundesfamiliengipfel“, sagt Zeh. „Mit Familien reden, statt nur über sie, muss das Credo lauten. Wer Akzeptanz für Regeln will, darf nicht an den Familien vorbei regieren.“
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 07.05.2021
eaf: Genug ist genug: Mehr als viereinhalb Monate Schulschließung für Kinder und Jugendliche nicht zumutbar
Die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen müssen bei der Planung von Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie deutlich stärker als bisher in den Blick genommen werden. Dies fordert die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) mit Blick auf die andauernde Ausnahmesituation in der Coronakrise. Besonders hart trifft es die 5,2 Millionen Kinder und Jugendlichen der Sekundarstufe: Viele von ihnen sind seit Dezember 2020 gar nicht oder nur wenige Tage in der Schule gewesen, je nach Bundesland. Da für sie auch die meisten Freizeitangebote geschlossen und ihre Möglichkeiten für soziale Kontakte stark eingeschränkt sind, kommt es inzwischen vermehrt zu starken psychischen Belastungen und zu gesundheitlichen Problemen bei den Heranwachsenden. Nach Analysen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung ist der Anteil der Jugendlichen mit depressiven Symptomen nach Selbsteinschätzung enorm angestiegen und betrifft über 400.000 junge Menschen mehr als vor der Pandemie.
„Die Größenordnung der gesundheitlichen, seelischen Belastung der Kinder und Jugendlichen wird völlig unterschätzt. Wir erleben eine stille „Pandemie“ im Kinderzimmer mit depressiven Symptomatiken und Angststörungen. Da die Diagnostik für psychische Erkrankungen aufwändiger ist, fehlen genaue Zahlen. Trotzdem ist die Situation alarmierend. Jede Woche Schulschließung verschärft diese Situation. Die Jugendlichen benötigen dringend eine Perspektive. Es darf nicht sein, dass sie weiterhin die stärksten Einschränkungen von allen tragen, weil es an tragfähigen Hygienekonzepten mangelt und die Schulen in vielen Bundesländern weiterhin geschlossen bleiben. In einem Alter, in dem Jugendliche sich schrittweise aus ihrem Elternhaus lösen und soziales Lernen vorrangig mit Gleichaltrigen stattfindet, haben viele derzeit fast nur Eltern und Geschwister als Ansprechpartner“, stellt eaf-Präsident Dr. Martin Bujard fest. „Das birgt großes Konfliktpotenzial, führt zu psychischen Belastungen und kann von den ebenfalls belasteten Eltern kaum aufgefangen werden.“
Befragungen aus den letzten Monaten (JuCo I und II der Universitäten Hildesheim und Frankfurt) zeigen, dass sich die jungen Menschen mit ihren Sorgen und Ängsten, mit ihren Bedürfnissen und Ideen nicht gesehen fühlen. Sie haben den Eindruck, dass über ihre Köpfe hinweg entschieden wird. „Wenn Familien ihre Kinder gut durch die schwere Zeit der Beschränkungen bringen sollen, müssen wir deren Bedürfnisse weit stärker als bisher in den Fokus rücken. Mit Schulen, die zumindest Wechselunterricht anbieten, und Angeboten für die Freizeit an der frischen Luft sollte den Heranwachsenden nicht nur schulisches Lernen, sondern insbesondere soziale Interaktion mit Gleichaltrigen ermöglicht werden – und damit wieder mehr Lebensfreude“, so Bujard weiter.
Darüber hinaus müssten für junge Menschen gerade jetzt verstärkt echte Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen und wegweisende Entscheidungen mit ihnen gemeinsam getroffen werden. Denn wenn Kinder und Jugendliche sich in einer schwierigen und herausfordernden Situation als aktiv handelnde Personen erleben, können sie gestärkt daraus hervorgehen und tragen weniger psychische Folgeschäden davon.
Die eaf schlägt in ihrem Policy Paper „Kinderrechte und Grundgesetz“ vor, ein Kinder-Mainstreaming als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern. Martin Bujard ist überzeugt: „Wenn ein solches Kinder-Mainstreaming den Staat bereits im vergangenen Jahr zu einer aktiven und wirkungsvollen Kinderrechtspolitik verpflichtet hätte, wären Familien weit besser durch die Corona-Pandemie gekommen!“
Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 30.04.2021
NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT
BMFSFJ: Familienministerin Giffey stellt „Agenda für smarte Gesellschaftspolitik“ vor
Handlungsfelder einer Digitalstrategie, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt
Die Covid-19-Pandemie hat zu einem großen Digitalisierungsschub in Deutschland geführt, aber auch aufgezeigt, wo es Potenzial für Verbesserungen gibt. Mit der „Agenda für smarte Gesellschaftspolitik“ stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor, wie es an den digitalen Fortschritt anknüpften will und die Menschen dabei in den Mittelpunkt stellt.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: „Ob Home-Office, Video-Konferenzen oder papierlose Anträge – für viele Menschen gehören diese digitalen Hilfsmittel inzwischen zur alltäglichen Normalität, ohne sie wäre die Pandemie nicht zu bewältigen gewesen. Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass diese Möglichkeiten nicht nur ein besseres Leben für wenige, sondern für alle Menschen in unserem Land bedeuten. Ich sehe den digitalen Wandel vor allem als Chance, das Leben einfacher, sicherer und unbürokratischer zu machen, aber es muss sozial verträglich und zugänglich gestaltet sein.“
In seiner „Agenda für smarte Gesellschaftspolitik“ beschreibt das Familienministerium in fünf Handlungsfeldern, wie die Menschen von einer smarten Gesellschaftspolitik profitieren können: Zum Beispiel können digitale Tools älteren Menschen helfen, länger eigenständig zu Hause zu leben. Mobiles Arbeiten kann zu mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen, wenn gute Kinderbetreuung gesichert ist. Intelligente Assistenten und Bots können helfen, Bürokratie abzubauen.
Die fünf Handlungsfelder im Überblick:
- Smarte Lebensführung: Digitale Innovationen sollen den Alltag der Menschen einfacher, sicher und sozialer machen.
- Digitale Souveränität: Alle Menschen sollen digitale Technologien informell selbstbestimmt, reflektiert und sicher nutzen können. Niemand wird abgehängt.
- Digitale Teilhabe und Beteiligung: Alle Menschen sollen mitmachen können: für ein demokratisches Zusammenleben in der digitalen Gesellschaft.
- Intelligente Services: Alle Menschen bekommen den Service, den sie brauchen.
- Innovative Datennutzung: Zusammen mit der Zivilgesellschaft etablieren wir ein Innovationsnetz in Deutschland, in dem Daten gemeinsam, innovativ, verantwortungsvoll und gemeinwohlorientiert genutzt werden.
Um diese von uns gesteckten Ziele zu erreichen, fördert das Familienministerium bereits viele verschiedene Projekte, von denen wir ausgewählte auch in unserer Agenda als Leuchttürme vorstellen. Beispielsweise Mehrgenerationshäuser die zeigen, wie auch Digitalität Zwischenmenschlichkeit fördern kann. Ein digitaler Computerkurs für ältere Mitbewohner, Eltern-Kind-Treffs vor dem Monitor oder auch ein neuer Podcast stärken das Miteinander der Generationen. Für mehr Frauen in IT-Berufen setzt sich das Projekt „YouCodeGirls“ ein. Ziel ist es, eine digitale Lern- und Lehrplattform zu entwickeln, auf der sich Mädchen und junge Frauen weiterbilden können. YouCodeGirls wird sie mit den entsprechenden Programmierfähigkeiten ausstatten.
Die „Agenda für smarte Gesellschaftspolitik“ präsentiert eine Vision für die digitale Gesellschaft von morgen: Digitale Innovationen können gesellschaftliche Herausforderungen auf neue Weise inklusiv und nachhaltig lösen, wenn der technologische Fortschritt in den Dienst der Allgemeinheit gestellt wird.
Denn die Digitalisierung umfasst vielmehr als den Ausbau des Glasfasernetzes oder die Modernisierung der Industrie. Smartphones und Tablets, Videocalls und digitale Plattformen verändern die Lebensgewohnheiten der Menschen, die Art und Weise, wie sie kommunizieren oder arbeiten. In der neuen Digitalstrategie stellt das Bundesfamilienministerium vor, wie eine Digitalisierung aussehen kann, die konsequent von den Menschen für die Menschen gedacht ist. Die „Agenda für smarte Gesellschaftspolitik“ ist der Kompass für eine innovative und intelligente Digitalpolitik, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Unsere neue Digitalstrategie richtet sich an eine digitalpolitisch interessierte Fachöffentlichkeit, die organisierte Zivilgesellschaft, die Politik, die Digitalwirtschaft und Bürgerinnen und Bürger.
Hier der Link zur Agenda für smarte Gesellschaftspolitik:
www.bmfsfj.de/smarte-gesellschaftspolitik
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.05.2021
BMFSFJ: 134 Millionen Euro für digitalen Zugang zu Familienleistungen
Bund und Bremen starten bundesweite Umsetzung
Durch eine umfassende Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen im Bereich Familie und Kind werden antragstellende Bürgerinnen und Bürger in Zukunft entlastet. Das Bundesfamilienministerium und – stellvertretend für den Bremer Senat – Bremens Finanzsenator Dietmar Strehl haben heute eine Vereinbarung zur Umsetzung digitaler Leistungen im Bereich Familie und Kind unterzeichnet, die sich aus dem Onlinezugangsgesetz ergibt.
Das bundesweit geltende Onlinezugangsgesetz (OZG) schreibt vor, dass bis Ende 2022 alle Verwaltungsdienstleistungen online zur Verfügung stehen müssen. Für die Digitalisierung der wichtigsten Familienleistungen ist das Themenfeld „Familie und Kind“ unter gemeinsamer Federführung des Bundesfamilienministeriums und der Freien Hansestadt Bremen zuständig. Dem Land kommt dabei die wichtige Rolle zu, die digitalen Angebote zu konzipieren, die notwendige technische Infrastruktur aufzubauen und schließlich die innovativen Angebote bundesweit verfügbar zu machen. Dafür werden nun 134 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket des Bundes bereitgestellt.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: „Bremen und das Bundesfamilienministerium arbeiten schon seit Jahren erfolgreich daran, Familienleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu digitalisieren. Jetzt schalten wir noch einen Gang höher. Die heutige Vereinbarung ermöglicht, dass wir ab sofort die Digitalisierung aller Familienleistungen in den Bundesländern weiter beschleunigen können. 134 Millionen Euro stehen bereit. Eltern sollen spätestens Ende 2022 die für sie besonders wichtigen Verwaltungsleistungen – von der Schwangerschaft bis zur Geburt und darüber hinaus – bundesweit komplett papierlos beantragen können. Das heißt: Weniger Papierkram und mehr Zeit für die Familie.“
„Schneller und einfacher lautet das Ziel. Wir wollen das Leben der Bürger:innen erleichtern. Die Vereinbarung mit dem zur Verfügung gestellten Geld sorgt für einen Schub bei der Entwicklung barrierefreier Onlineangebote. Die Sicht der Nutzer:innen steht im Mittelpunkt,“ erklärt Finanzsenator Dietmar Strehl und fügt hinzu: „Behördengänge werden durch die Digitalisierung auf ein Minimum beschränkt. Ich freue mich ganz besonders, dass wir mit zeitsparenden Online-Dienstleistungen den besonders stressigen Alltag von Alleinerziehenden erleichtern werden.“
Im Themenfeld „Familie und Kind“ werden 21 verschiedene Verwaltungsleistungen digitalisiert, die für Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel bei einer gewünschten Schwangerschaft, bei der Geburt oder Adoption eines Kindes, im Kontext der Eheschließung oder im Bereich Vaterschaft, Unterhalt und Sorgeerklärung wichtig sind.
Beispiele für die Online-Dienste im Themenfeld sind:
- Antrag auf Eheschließung
- Antrag auf Unterhaltsvorschuss
- Antrag auf Kindergeld
- Antrag auf Elterngeld
- Antrag zur Namensfestlegung und Namensänderung
- Kita-Anmeldung
- Antrag für Leistungen im Rahmen eines Schwangerschaftsabbruchs
- Antrag für die Inanspruchnahme von Sachleistungen für die Herbeiführung einer Schwangerschaft
- Antrag auf Pflegekindergeld
Die Leistungen des Themenfelds sowie weitere Informationen finden Sie hier: https://www.onlinezugangsgesetz.de/Webs/OZG/DE/umsetzung/themenfelder/familie-und-kind/familie-und-kind-node.html
Bei der Umsetzung profitieren die Freie Hansestadt Bremen und das Bundesfamilienministerium als Themenfeld-Federführer von den gemeinsamen Erfahrungen aus bereits gestarteten Digitalisierungsprojekten, wie ElterngeldDigital oder dem Pilotprojekt „Einfach Leistungen für Eltern“ (ELFE). Bei ELFE haben in der Freien Hansestadt Bremen auch die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, der Senator für Inneres und der Senator für Finanzen bereits erfolgreich zusammengearbeitet. Im Rahmen der Bearbeitung des Themenfeldes wird nun die Zusammenarbeit auf die Senatorin für Kinder und Bildung, die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz und den Senator für Kultur ausgedehnt.
Zum Hintergrund:
Im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ hat die Bundesregierung für die beschleunigte Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes Finanzmittel in Höhe von insgesamt 3 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.
575 Verwaltungsdienstleistungen wurden in 14 Themenfelder unterteilt, die insgesamt 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen abbilden. Das Bremer Themenfeld kümmert sich um digitale Verwaltungsleistungen rund um Familie und Kind. Die einzelnen Themenfelder bilden die Grundlage für die arbeitsteilige Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Die 14 Themenfelder wurden verschiedenen Federführenden zugeteilt: Mindestens ein Bundesland und ein zuständiges Bundesressort haben als Vertragspartner die Federführung einzelner Themenfelder inne, an denen auch kommunale Partner und gegebenenfalls weitere Länder beteiligt sind.
Federführend für das Themenfeld Familie und Kind sind das Bundesfamilienministerium und das Land Bremen, außerdem sind als Projektpartner beteiligt: das Bundesministerium der Finanzen, die Länder, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen: www.finanzen.bremen.de/ozg
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.05.2021
BMFSFJ: Ministerin Giffey: „Mit dem neuen Jugendschutzgesetz geben wir nun Antworten auf die zentralen Herausforderungen des Kinder- und Jugendmedienschutzes.“
Gutes Aufwachsen mit Medien – auch im 21. Jahrhundert
Mit der Reform des Jugendschutzgesetzes treten zum 1. Mai 2021 neue Regelungen für den Kinder- und Jugendmedienschutz in Kraft.
Das Gesetz packt mit moderner und zukunftsoffener Regulierung die zentralen Herausforderungen für ein gutes Aufwachsen mit Medien von Kindern und Jugendlichen an. Langjährige Forderungen der Fachwelt, Einigungen zwischen Bund und Ländern, der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien für die 19. Legislaturperiode sowie Forderungen der Kinderkommission des Deutschen Bundestages und des Kinderrechtsausschusses der Vereinten Nationen werden damit umgesetzt.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: „Mit dem neuen Jugendschutzgesetz geben wir zeitgemäße Antworten auf die drängenden Herausforderungen des Kinder- und Jugendmedienschutzes: Bisher ging es vor allem um den Schutz vor der Konfrontation mit Inhalten und es gab Unterschiede zwischen den Regelungen on- und offline. Aber das entspricht nicht mehr der Realität, wie Kinder und Jugendliche Medien nutzen. Aktuelle Risiken wie beispielsweise eine sexuell motivierte Ansprache, also das sogenannte Cybergrooming, oder Kostenfallen und Mobbing waren noch nicht geregelt.
Kinder und Jugendliche sind einen großen Teil des Tages online – häufig schon im Grundschulalter mit dem eigenen Smartphone und ohne elterliche Begleitung. Das ist wichtig für die digitale Teilhabe, birgt aber eben auch neue Gefahren. Kinder und Jugendliche sollen gut und unbeschwert aufwachsen. Dazu gehört, dass sie sich in altersgerechten Interaktionsräumen bewegen können. Ganz bewusst haben wir die neuen Regelungen deshalb auch aus der Perspektive von Kindern und Jugendlichen gedacht und haben uns weniger an Verbreitungswegen und Mediensparten orientiert.“
Das Gesetz hat mehrere neue Regelungsansätze, die den Dreiklang aus Schutz, Orientierung und Durchsetzung umfassen und die Schaffung einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz regeln.
Die neuen Regelungssätze im Überblick:
- Verpflichtung zu strukturellen Vorsorgemaßnahmen
Für Kinder und Jugendliche relevante Internetdienste werden verpflichtet, angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der persönlichen Integrität von Kindern und Jugendlichen zu treffen. Vorsorge kann beispielsweise in sicheren Voreinstellungen, leicht erreichbaren Melde- und Hilfesystemen oder Systemen zur Altersverifikation getroffen werden. Die konkret erforderlichen Vorsorgemaßnahmen können mit Blick auf Eigenheiten und Nutzungsanwendungsbestimmungen eines Angebots variieren. Die gesetzliche Regelung lässt den notwendigen Spielraum sowohl für eine passgenaue Anwendung als auch für die Berücksichtigung künftiger Entwicklungen.
- Modernisierung von Alterskennzeichen
Die Regelungen zu Alterskennzeichnungen für Computerspiele und Filme werden modernisiert und bieten künftig wieder verlässliche und nachvollziehbare Orientierung für Eltern, Fachkräfte sowie Kinder und Jugendliche selbst: Auch Online-Film- und Spieleplattformen müssen ihre Angebote künftig mit Alterskennzeichen versehen, die auf einer transparenten Grundlage zustande gekommen sind. Interaktionsrisiken finden Eingang in die Altersbewertung, wenn und soweit sie die Alterseignung des Mediums wesentlich prägen. Dies bedeutet, dass beispielsweise offene Chats, die eine Kontaktanbahnung ermöglichen und damit Einfallstor für Mobbing, sexuelle Belästigung u.a. sein können, nun bei der Frage der Alterseignung berücksichtigt werden können. Gleiches gilt für Kaufanreize und glücksspielähnliche Elemente wie Lootboxen. Durch eine Einbeziehung in das Alterskennzeichen selbst werden zum Beispiel Eltern auf einen Blick befähigt, eine Entscheidung zu treffen.
- Konsequente Rechtsdurchsetzung
Das Jugendschutzgesetz ermöglicht eine konsequente Rechtsdurchsetzung auch gegenüber Anbietern, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben. In einem ersten Schritt wird Anbietern in einem dialogischen Verfahren ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben. Verläuft dieses Verfahren jedoch fruchtlos, drohen als letzte Konsequenz Bußgelder in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro.
- Weiterentwicklung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien mit Sitz in Bonn wird zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weiterentwickelt. Sie wird die Aufsicht über die Einhaltung der neuen Anbieterpflichten führen. Ebenso wird sie alle im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteure vernetzen, die auch weiterhin notwendige Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes vorantreiben und Orientierung ermöglichen. Für die Erfüllung dieser neuen Aufgabe wird die Behörde sukzessive auch personell ausgestattet; schon für 2021 sind 37 zusätzliche Stellen vorgesehen. Bei der Bundeszentrale wird ein Beirat eingerichtet, der nicht nur konsequent die Interessen von Kindern und Jugendlichen einbringt, sondern in dem Kinder und Jugendliche auch – erstmals bei einer Behörde – selbst vertreten sind.
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.04.2021
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: Schwangere brauchen Hebammen, Hebammen brauchen gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen
Zum Internationalen Hebammentag erklärt Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Sprecherin für Gesundheitsförderung:
Auf den guten Anfang kommt es an. Deshalb brauchen wir eine Geburtshilfe, die Eltern und Kinder in den Mittelpunkt stellt. Wir wollen, dass Schwangere vor, während und nach der Geburt umfassend unterstützt werden. Dafür brauchen wir Hebammen, die ihren Beruf gut und gerne ausüben. Unsere Gesellschaft kann es sich nicht leisten, weiterhin gut ausgebildete und erfahrene Kräfte wegen Überlastung und zu geringer Vergütung zu verlieren. Wir müssen sicherstellen, dass Hebammen nicht wegen hoher Hürden bei der Anerkennung der Gleichwertigkeit ihrer nicht-akademischen Ausbildungen schlechter gestellt werden.
Die Bilanz der Bundesregierung zum Ende der Wahlperiode ist ernüchternd: In der Corona-Pandemie wurden die Belange von Hebammen bei der Versorgung mit Schutzausrüstungen und beim Impfen übersehen oder zweitrangig bedacht. Die verschleppte Akademisierung der Hebammenausbildung nimmt die Benachteiligung altrechtlich qualifizierter Hebammen billigend in Kauf. Für eine Eins-zu-Eins-Betreuung in den wesentlichen Phasen der Geburt und gute Arbeitsbedingungen in der Geburtshilfe braucht es mehr als ein minimales Stellenförderprogramm über nur drei Jahre.
Neben der besseren Bezahlung von Hebammen müssen die gute Zusammenarbeit von Ärzt*innen, Hebammen und anderen Gesundheitsberufen gezielt gefördert werden. Dazu gehören eine adäquate Personalausstattung, gemeinsame Aus- und Weiterbildungen, mehr Kooperation in Gesundheitsregionen und der Ausbau der Hebammenwissenschaft. Hebammen mit altrechtlicher Berufsausbildung und Berufserfahrung muss niedrigschwellig der nachträgliche Erwerb des Bachelor-Titels ermöglicht werden. Mit einem Sicherstellungszuschlag können freiberufliche Hebammen Schwangere auch in unterversorgten Regionen unterstützen. Diese und weitere Maßnahmen gehören auf den Tisch bei einem Geburtshilfegipfel, wo alle relevanten Akteur*innen den notwendigen Kulturwandel in der Geburtshilfe konzipieren und umsetzen
Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 04.05.2021
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: Gewaltfreie Erziehung in Deutschland ist noch lange keine Selbstverständlichkeit
Zum Tag der gewaltfreien Erziehung erklärt Ekin Deligöz, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:
Vor 20 Jahren hat der Bundestag mit dem Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung einen gesellschaftspolitischen Meilenstein beschlossen. Nachdem innerhalb der ersten zehn Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes die Akzeptanz gegenüber körperlicher Gewalt in der Erziehung deutlich zurückging, verdeutlicht eine neue Studie („Aktuelle Einstellungen zu Körperstrafen und elterliches Erziehungsverhalten in Deutschland“ von Prof. Dr. Jörg M. Fegert), dass sich diese positive Entwicklung im vergangenen Jahrzehnt nicht fortgesetzt hat.
Leider ist die eigene Familie nicht immer der sicherste Ort für Kinder. Die Zunahme häuslicher Gewalt während der Corona-Pandemie hat diesen traurigen Umstand noch einmal verdeutlicht: Gewaltfreie Erziehung ist in Deutschland noch immer keine Selbstverständlichkeit.
Deshalb darf Kinderschutz nicht nur am Tag der gewaltfreien Erziehung im Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit stehen, sondern wir müssen konsequentere Maßnahmen ergreifen, um den Schutz unserer Kinder zu fördern. Neben körperlicher Gewalt muss auch psychische Gewalt wie Demütigung, Missachtung und Entzug von Liebe stärker als eine Form der häuslichen Gewalt anerkannt werden. Es braucht außerdem eine bessere Datenerfassung, auf dessen Grundlage Präventions- und Interventionsstrategien verbessert werden können. Schließlich müssen die Kinderrechte in Deutschland gestärkt werden, um die Rahmenbedingungen für einen wirksamen Kinderschutz zu verbessern.
Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.04.2021
Bundestag: Übereinkommen zum Mutterschutz
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag einem Gesetzentwurf (19/28115) der Bundesregierung für ein Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über den Mutterschutz zugestimmt. Gegen den Entwurf stimmte nur die AfD-Fraktion, während alle anderen Fraktionen dafür votierten.
Das Übereinkommen Nr. 183 vom 15. Juni 2000 ist eine Überarbeitung des Mutterschutz-Übereinkommens von 1952, das wegen seiner zu detaillierten Regelungen nur von wenigen Mitgliedstaaten der IAO unterzeichnet worden war. Das Übereinkommen Nr. 183 vermeide durch flexiblere Regelungen diese Hindernisse, schreibt die Regierung in dem Entwurf. Ziel des Übereinkommens ist es demnach, die Gleichstellung aller erwerbstätigen Frauen sowie die Gesundheit und Sicherheit von Mutter und Kind weiter zu fördern. Mit dem Gesetz werden die Voraussetzungen für eine Ratifizierung des Übereinkommens durch Deutschland geschaffen. Im Rahmen der Ratifizierung seien Änderungen oder Ergänzungen der innerstaatlichen gesetzlichen Vorschriften nicht erforderlich, so die Bundesregierung.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 603 vom 05.05.2021
AGF: Eurochild: Kampagne anlässlich der EU-Kindergarantie und der EU-Kinderrechtstrategie
Im März hat die EU-Kommission ihre Empfehlung für die Europäische Kindergarantie vorgestellt und die EU-Kinderrechtsstrategie beschlossen (s. EuropaNews 03/21). Eurochild hat nun die Kampagne #CanWeBelieveInYou? gestartet, mit der sie auf Fragen der Umsetzung aufmerksam machen will. Die Organisation verweist darauf, dass die Empfehlung „Investitionen in Kinder“ bereits im Jahr 2013 angenommen wurde und seitdem wenig Fortschritt in der Bekämpfung von Kinderarmut und in der Investition in die frühen Lebensjahre erzielt wurde.
Quelle: EuropaNews April 2021 Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 30.04.2021
AGF: Eurocities: Bericht zu Kinderarmut in Europäischen Städten
Die Organisation Eurocities unterstützt Städte im Rahmen der Initiative „Inclusive Cities for All“ dabei, die Europäische Säule sozialer Rechte auf lokaler Ebene umzusetzen. In diesem Rahmen hat Eurocities eine Untersuchung zu Kinderarmut in europäischen Städten durchgeführt. Es ist die vierte Umfrage dieser Art, bei denen sich jeweils an einem der Prinzipien aus der Säule orientiert wird. Der Fokus dieser Untersuchung lag auf Prinzip 11, das die Betreuung und Unterstützung von Kindern festschreibt. Untersucht wurde, welche Maßnahmen Städte speziell zur Bekämpfung von Kinderarmut ergreifen, wie sie die Chancengleichheit von Kindern fördern und welche Problemlagen in diesem Bereich noch bestehen. Der Bericht bezieht Daten aus 35 europäischen Städten in 18 Staaten ein, die bei zuständigen Behörden der Städte erhoben wurden. Der Bericht stellt Best Practices vor, weist aber auch auf bestehende Herausforderungen hin: Insbesondere für einkommensschwache Familien sei die Versorgung mit Wohnraum ein sich verschärfendes Problem. Weitere Probleme waren die pandemiebedingten Schulschließungen, da der Zugang zum Home Schooling für arme Familien erschwert sei, sowie die fehlende Finanzierung und Schwierigkeiten im Bereich der politischen Steuerung.
Quelle: EuropaNews April 2021 Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 30.04.2021
AGF: EU-Parlament: Studie zur Situation gleichgeschlechtlicher Paare und Eltern in der EU
EU-Parlament hat eine Studie zur rechtlichen Situation von Regenbogenfamilien veröffentlicht. Damit gemeint sind gleichgeschlechtliche Paare mit oder ohne Kinder. Die Studie untersucht vor allem die Umsetzung ihres Rechts auf Bewegungsfreiheit und die Behandlung von gleichgeschlechtlichen Ehen und Lebenspartnerschaften bei der Überschreitung von Grenzen innerhalb der EU. Für Regenbogenfamilien besteht das Problem, dass ihre Partnerschaften und ggf. das Sorgerecht beider Eltern nicht in allen EU-Mitgliedstaaten gleichermaßen anerkennt werden. Das kann dazu führen, dass Familien nach einem Umzug in einen entsprechenden Mitgliedstaat rechtlich anders behandelt werden. Ggf. verlieren sie damit den Zugang zu Familienleistungen der sozialen Sicherung und weitere Rechte, die im Herkunftsstaat selbstverständlich waren. Abschließend gibt die Studie Empfehlungen zu rechtlichen Änderungen, allen voran die Angleichung der Anerkennung von Regenbogenfamilien EU-weit.
Quelle: EuropaNews April 2021 Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 30.04.2021
Bertelsmann-Stiftung: Arbeitszeit von Männern und Frauen: Wunsch und Wirklichkeit klaffen auseinander
Männer arbeiten im Durchschnitt neun Stunden pro Woche mehr als Frauen. Dabei möchten mehr Männer als Frauen ihre Arbeitszeit reduzieren und andererseits mehr Frauen als Männer ihre Arbeitszeit ausweiten. Damit besteht Potenzial zur Angleichung der Arbeitszeiten zwischen den Geschlechtern.
In Deutschland arbeiten erwerbstätige Männer im Durchschnitt 41 Stunden und erwerbstätige Frauen 32 Stunden pro Woche. Allerdings wünschen sich Männer mit 37 und Frauen mit 30 Stunden pro Woche eine kürzere Arbeitszeit. Insgesamt arbeiten 50 Prozent der männlichen und 41 Prozent der weiblichen Beschäftigten mehr, als sie gerne würden, und sind damit überbeschäftigt. Dieses Bild dreht sich beim Blick auf jene Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit gerne ausweiten würden, die also unterbeschäftigt sind: Mehr Frauen als Männer möchten ihre Stundenzahl ausweiten. So ist der Anteil unterbeschäftigter Frauen mit 17 Prozent fast doppelt so hoch wie bei Männern – von ihnen arbeiten nur neun Prozent weniger als gewünscht.
„Unterschiedliche Arbeitszeiten sind einer der Hauptgründe für die unterschiedlichen Erwerbseinkommen von Männern und Frauen. Unsere Analysen zeigen: Das Potenzial für die Angleichung von Arbeitszeiten ist da. Und es ist auch gesellschaftlich geboten“, kommentiert Jörg Dräger, Vorstand unserer Stiftung. Im Mittelpunkt der neuen Studie, die ein Forscher:innen-Team um Andreas Peichl vom ifo Institut im Auftrag der Stiftung erstellt hat, stehen die Entwicklung der tatsächlichen und gewünschten Arbeitszeiten seit 1985 sowie die Gründe für die Kluft zwischen Wunsch und Wirklichkeit.
Müttern fällt es schwerer als Vätern, ihre Arbeitszeitwünsche umzusetzen
Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte können ihre Arbeitszeitwünsche nicht gleich gut umsetzen. Während Vollzeitbeschäftigte im Durchschnitt gerne rund sechs Stunden weniger pro Woche arbeiten würden, besteht bei in Teilzeit beschäftigten Frauen und Männern zwischen gewünschter und tatsächlicher Arbeitszeit nahezu kein Unterschied.
Insbesondere Müttern fällt es schwer, ihre Arbeitszeitwünsche zu realisieren. Die Berechnungen zeigen, dass dies nicht auf Kinder an sich, sondern auf den Mangel an Betreuungsmöglichkeiten oder die zu hohen Kosten dafür zurückzuführen ist. Lassen sich Familie und Beruf gut miteinander vereinbaren, können auch Arbeitszeitwünsche besser verwirklicht werden.
Auf die Arbeitszeitwünsche von Männern haben Kinder und die Betreuungssituation hingegen so gut wie keinen Einfluss. Dies deutet darauf hin, dass die traditionelle Rollenaufteilung nach wie vor dominiert. „Fehlende oder zu teure Kinderbetreuung führt immer noch dazu, dass insbesondere Mütter ihre Arbeitszeitwünsche nicht realisieren können“, kommentiert Dräger. „Auch acht Jahre nach Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz müssen die Angebote ausgeweitet werden.“
Verfügbarkeit von Betreuungsmöglichkeiten ist ein zentraler Hebel
Die Corona-Pandemie verschärft die Situation – erste Untersuchungen zeigen, dass sich die Kita- und Schulschließungen negativ auf die Arbeitszeitwünsche von Müttern auswirken. Ohne funktionierende Kinderbetreuung ziehen sie sich weiter aus der Erwerbsarbeit zurück. „Die Pandemie verdeutlicht: Gute Kitas und ein gutes Ganztagsangebot in den Schulen sind zentral, damit Mütter ihre Arbeitszeitwünsche umsetzen können“, sagt Dräger.
Darüber hinaus müssten Fehlanreize im Steuer-, Abgaben- und Transfersystem abgebaut werden, weil sie die Mehrarbeit für Frauen und Mütter häufig unattraktiv machen. Die Kombination aus Ehegattensplitting und Minijobs führt beispielsweise dazu, dass es sich für Zweitverdiener:innen häufig nicht lohnt, eine substanzielle Beschäftigung aufzunehmen. Die Verwirklichung von Arbeitszeitwünschen von Männern und Frauen ist aber eine wesentliche Voraussetzung für eine gleichere Aufteilung der Erwerbs- und Fürsorgearbeit.
Quelle: Newsletter Bertelsmann Stiftung vom 30.04.2021
Statistisches Bundesamt: Zwei Monate Elterngeld: Drei von vier Vätern planten 2020 mit der Mindestdauer
Windeln wechseln statt Job – zumindest eine Zeit lang? Was für viele Väter früherer Generationen noch undenkbar war, haben hierzulande 462 300 Väter im Jahr 2020 bewusst gewählt – und Elterngeld bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Vatertags mitteilt, war jeder vierte Elterngeldbeziehende (25 %) im vergangenen Jahr männlich – im Jahr 2015 war es noch jeder fünfte (21 %).
Eltern können das klassische Elterngeld ab 2 bis zu 14 Monaten beziehen. Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, können für bis zu insgesamt 36 Monate das sogenannte Elterngeld Plus beantragen.
Die meisten Väter haben 2020 jedoch nur eine vergleichsweise kurze Auszeit vom Beruf geplant: Knapp drei von vier Vätern (72 %) planten 2020 mit der minimalen Elterngeldbezugsdauer von 2 Monaten. Zum Vergleich: Die meisten Mütter (62 %) beantragten das Elterngeld für einen Zeitraum von 10 bis 12 Monaten. Männer planten beim Elterngeldbezug mit einer durchschnittlichen Dauer von 3,7 Monaten, Frauen mit 14,5 Monaten. Die wenigsten Väter entschieden sich 2020 dafür, das Elterngeld länger als ein Jahr für eine berufliche Pause zu nutzen. Allerdings hat sich ihr Anteil seit 2015 verdoppelt.
Väter aus Sachsen erhielten am häufigsten Elterngeld
Ein Vergleich der Bundesländer zeigte im Jahr 2020 deutliche Unterschiede, jedoch keine übergreifenden Muster wie etwa ein Nord-Süd- oder Ost-West-Gefälle: Väter aus Sachsen bezogen mit einem Anteil von 30,0 % am häufigsten Elterngeld, gefolgt von jenen in Bayern und in Berlin mit jeweils 27,2 %. Dagegen beantragten im Saarland (19,1 %) und Bremen (20,7 %) die wenigsten Väter Elterngeld.
Bremer Väter beabsichtigten 2020 durchschnittlich 5,4 Monate Elterngeld zu beziehen – der bundesweite Spitzenwert. Auf den Plätzen zwei und drei folgten die Väter aus Berlin (4,9 Monate) und Nordrhein-Westfalen (4,3 Monate). Am wenigsten Zeit kalkulierten Väter aus Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen mit jeweils 3,1 Monaten ein.
Quelle: Pressemitteilung DESTATIS Statistisches Bundesamt vom 11.05.2021
INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN
AWO: Kinder- und Jugendstärkungsgesetz verabschiedet: AWO fordert schnelle Umsetzung
Heute hat der Bundesrat dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz zugestimmt. Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt die Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes als „überfällig“. Nun müssten Träger und Ämter für eine zügige Umsetzung unterstützt werden. Dazu erklärt Jens M. Schubert:
„Mit der Verabschiedung des Gesetzes ist die Grundlage für eine inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe gelegt worden – über 10 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland wurde es Zeit! Es verbessert den Zugang von Kindern, Jugendlichen und Familien zu Hilfen. Insbesondere die schon längst überfällige Gesamtzuständigkeit der Jugendhilfe ist damit auf den Weg gebracht.“
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz regelt zum einen, dass Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zukünftig allen Kindern und Jugendlichen zugänglich werden. Bis 2028 werden die Unterstützungsangebote zur Teilhabe für Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung in die Zuständigkeit der Jugendämter überführt.
„Die gesetzlichen Regelungen alleine reichen aber nicht aus, um die Kinder und Jugendlichen nachhaltig zu stärken. Sie müssen in der Praxis auch personell und finanziell umgesetzt werden können“, ergänzt Schubert, „Die Jugendhilfe vor Ort bedarf deshalb einer angemessenen finanziellen Ausstattung. Um verlässlichere Strukturen für die Familien zu schaffen, müssen die Jugendämter und Leistungserbringer in den neuen, komplexeren Aufgaben erheblich unterstützt werden. Da dürfen Bund, Länder und Kommunen nicht bremsen, wenn es ihnen Ernst ist mit der Stärkung der Kinder und Jugendlichen.“
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 07.05.2021
AWO: Kindergrundsicherung gehört in jedes Bundestagswahlprogramm
Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG legt sein erweitertes Konzept vor und bekräftigt damit im Bundestagswahljahr die Forderung nach einer bedarfs- und sozial gerechten sowie unbürokratischen Kindergrundsicherung. Die Kinderarmut ist unverändert auf einem zu hohen Niveau, gleichzeitig steht zu befürchten, dass die Pandemie die Lage verschärft. Deshalb macht das Bündnis klar: Ein durchdachtes Konzept einer Kindergrundsicherung ist Maßstab für jedes Wahlprogramm.
„Wir haben unser Konzept noch einmal überarbeitet und bringen dieses in die Diskussion ein. Wir gehen von einem realistisch und juristisch einwandfrei berechneten kindlichen Existenzminimum aus, bündeln neben dem Kinderregelsatz, Kindergeld und Kinderzuschlag auch den Kinderfreibetrag, um unbürokratisch jedem Kind Leistungen unmittelbar zur Verfügung zu stellen; verbunden mit einem Sozialfaktor, der mit steigendem Einkommen den Kindergrundsicherungsbetrag linear abschmelzen lässt. Damit ist offengelegt, wie eine Kindergrundsicherung sozial gerecht funktionieren kann“, erklärt dazu Professor Jens M. Schubert, Sprecher des Bündnisses und Vorsitzender der Arbeiterwohlfahrt (AWO).
Bisher haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Linke konkrete Konzepte für eine Kindergrundsicherung vorgelegt, die FDP fordert ein Kinderchancengeld. „Für uns ist der Hintergrund und Auftrag glasklar: Die hohe Kinderarmut in Deutschland muss beendet werden. Deshalb gehört eine sozial gerechte Kindergrundsicherung in jedes Wahlprogramm“, so Schubert.
Das Bündnis befürchtet durch die pandemische Situation eine weitere Verschärfung der Kinderarmut. „Kinder und Jugendliche sind die großen Verlierer dieser Pandemie. Alle mussten auf so viel verzichten, was sonst zu einem unbeschwerten Aufwachsen dazugehört: Vom Kindergeburtstag bis zum Trainieren im Sportverein. Wenn in Deutschland bald wieder mehr Normalität einkehrt, werden aber viele arme Kinder weiterhin auf vieles verzichten müssen, was auch für sie normal sein sollte. Nur weil ihnen das Geld zur Teilhabe fehlt“, so Heinz Hilgers, Bündnis-Koordinator und Präsident des Kinderschutzbundes. „Um Teilhabe für alle Kinder zu gewährleisten, brauchen wir eine Kindergrundsicherung, die ihren Namen auch wirklich verdient. Denn nur so können wir wirklich einen Beitrag zur Verminderung der Kinderarmut leisten“, so Hilgers weiter.
Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG setzt sich seit 2009 mit einer wachsenden Zahl von Mitgliedsverbänden für einen Systemwechsel in der Kinder- und Familienförderung und für eine monatliche Kindergrundsicherung ein, die die bisherigen Leistungen bündelt und das kindliche Existenzminimum einfach und direkt sichert.
Weitere Informationen zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG sowie unser aktualisiertes Konzept finden Sie auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 06.05.2021
AWO: Zum Tag der Arbeit: AWO warnt vor abgehängter Jugend
Zum Tag der Arbeit warnt der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt vor den Folgen der Pandemie für Berufsanfänger*innen. Auf Grund der sicherlich notwendigen Schutzmaßnahmen fehlten Ausbildungsplätze, vor allem von Armut betroffenen jungen Menschen würde der Einstieg in das Arbeitsleben erschwert. Es drohten langfristige Folgen für die Sozialsysteme und die Armutsentwicklung in Deutschland. Dazu erklärt Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:
„Junge Menschen, die kurz vor Ende ihrer Schullaufbahn stehen, haben es derzeit besonders schwer. So wichtig die Schutzmaßnahmen sind, erschweren sie faktisch vielen jungen Menschen den Start in ihren beruflichen Werdegang und damit möglicherweise langfristig den Lebensweg. Es wird nicht nur weniger ausgebildet, auch die besondere Situation in Jobcentern und Arbeitsagenturen geht zu Lasten junger Menschen, denen wichtige Beratungen zur Berufsorientierung und -vermittlung nicht angeboten werden können. Insbesondere Jugendliche, die über geringere Unterstützungsleistungen im privaten Umfeld verfügen, drohen, in dieser Zeit noch einmal zusätzlich abgehängt zu werden.“
Bereits im Herbst 2020 zeigten sich konkrete Auswirkungen der Pandemie. Es blieben deutlich mehr Bewerber*innen für Ausbildungsstellen unversorgt als im Vorjahr. Vielfach fehlten im letzten Jahr technische Mittel und Kompetenzen, um am Unterricht oder an anderen Maßnahmen des digitalen Unterrichts oder Distanzlernens teilzunehmen, Praktika und berufliche Orientierungen fielen aus oder fanden digital statt, so dass sie nicht für alle Zielgruppen verfügbar waren. Auch eine Beantragung von Leistungen war trotz vereinfachter Antragstellung für viele junge Menschen ohne begleitende Unterstützung erschwert.
„Eine Ausbildung stellt eine wesentliche Grundlage für ein Leben in sozialer und gesellschaftlicher Teilhabe dar“, erklärt dazu Jens M. Schubert, „Die Armutsforschung und im Übrigen auch der aktuelle Armutsbericht der Bundesregierung zeigen ganz deutlich, dass Armutskarrieren in der Kindheit beginnen und vererbt werden. Beim Übergang von der Schule in den Beruf passiert dabei eine wichtige Weichenstellung, die positiven wie negativen Einfluss auf die weitere Biografie junger Menschen nehmen kann. Wenn wir jetzt nicht gegensteuern, laufen wir Gefahr, dass es tatsächlich zu einer abgehängten so genannten „Generation Corona“ kommt. Das wäre nicht nur eine individuelle Tragödie, sondern wird mit Blick auf den Fachkräftemangel und drohende steigende Altersarmut ein gesamtgesellschaftliches Problem werden.“
Die AWO fordert deshalb Unterstützung für Betriebe, die Ausbildungsverträge anbieten. Darüber hinaus müssten Auszubildende mit Unterstützungsbedarf durch die assistierte Ausbildung und ausbildungsbegleitende Angebote zuverlässig unterstützt werden können. Hierzu müssten die Bedingungen für die Durchführung der Angebote so gestaltet sein, dass Träger diese möglichst unbürokratisch umsetzen können. Träger der Jugendsozialarbeit und Jugendberufshilfe stünden darüber hinaus bereit, im Rahmen von Auftragsausbildung, Verbundausbildungsmodellen und außerbetrieblicher Berufsausbildung Angebote aufrechtzuerhalten. In diesem Zusammenhang hält die AWO in den nächsten Jahren eine Stärkung und Ausweitung der öffentlich geförderten Ausbildung für durch die Krise abgehängte Zielgruppen für notwendig und erneuert ihre Forderungen nach der im Koalitionsvertrag angekündigten Ausbildungsgarantie.
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 30.04.2021
DGB: „Solidarität ist Zukunft“! DGB feiert 1. Mai 2021 vor Ort und im Netz
Unter dem Motto „Solidarität ist Zukunft!“ begeht der Deutsche Gewerkschaftsbund im zweiten Corona-Jahr den Tag der Arbeit mit Kundgebungen vor Ort und einem Live-Stream im Netz.
Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann betonte bei der zentralen 1. Mai-Veranstaltung auf dem Hamburger Fischmarkt, wie wichtig der solidarische Zusammenhalt nach über einem Jahr Pandemie sei. Zwar seien die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Krise enorm. Durch solidarisches Handeln sei es aber gelungen, das Schlimmste zu verhindern: „In den vergangenen Monaten haben Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte dafür gekämpft, dass soziale Härten abgefedert und viele Jobs gesichert wurden“, so Hoffmann. Die Gewerkschaften hätten sich erfolgreich für mehr Arbeits- und Gesundheitsschutz eingesetzt und dafür gesorgt, dass verbindliche Regeln fürs Homeoffice gelten. Auch die Unterstützung für Familien wurde verbessert und das Kurzarbeitergeld auf Druck der Gewerkschaften verlängert und erhöht.
Mit Blick auf die Zeit nach der Pandemie mahnte Hoffmann, ein Zurück zur Politik vor der Pandemie sei keine Option: „Wir machen uns auf den Weg in eine bessere Zukunft, mit guter Arbeit in einer gesunden Umwelt. Wir wollen und werden den Umbau zu einer digitalen und klimaneutralen Wirtschaft erfolgreich gestalten.“ Zukunftsgestaltung bedeute eben nicht eisern zu sparen, sondern zu investieren und nochmals zu investieren. „Nur dann werden wir Arbeitsplätze für morgen sichern, für eine leistungsfähige Infrastruktur sorgen und verhindern, dass ganze Branchen und Regionen den Bach runter gehen“, so der DGB-Chef.
Auch in Hinblick auf die Kosten der Krise sei Solidarität das oberste Gebot: „Wir lassen nicht zu, dass Arbeitgeber die Pandemie als Vorwand für Jobabbau, Betriebsverlagerungen und Lohn-Dumping missbrauchen. Wir lassen nicht zu, dass die Pandemie als Ausrede für fehlende Investitionen genutzt wird. Jeder Euro, der jetzt nicht ausgegeben wird, belastet die nachfolgenden Generationen doppelt und dreifach!“
Solidarität hieße viel mehr, den Sozialstaat zu stärken, gleiche Bildungschancen für alle sicherzustellen, für mehr Gerechtigkeit in unserem Steuersystem zu sorgen und die Mitbestimmung der Beschäftigten auszubauen.
Vor einem Corona-Crash auf dem Ausbildungsmarkt warnte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack auf einer DGB-Veranstaltung in Magdeburg. „Wir brauchen eine Ausbildungsgarantie für jede und jeden, der die Schule verlässt“, betonte die Gewerkschafterin. Schon heute gebe es mehr als zwei Millionen Jugendliche ohne Berufsabschluss. „Ihnen drohen schlecht bezahlte Kurzfristjobs und immer wieder lange Phasen der Arbeitslosigkeit. Das kann und das darf sich unsere Demokratie nicht leisten – so geht Vertrauen in Politik verloren“, sagte Hannack. Auch von den Arbeitgebern forderte sie mehr Engagement: „Die Jugendlichen, die sie heute nicht ausbilden, fehlen ihnen später als Fachkräfte.“
„Corona schleudert Familien zurück in alte Rollenbilder“, sagte Hannack. „Die gleichstellungspolitische Rolle rückwärts muss unbedingt ausgebremst werden. Wir brauchen bessere Arbeitszeitmodelle im Sinne der Beschäftigten und bessere Betreuungsangebote für Kinder, um die Sorgearbeit zu Hause gerechter zwischen den Geschlechtern zu verteilen. „Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, dass Bund und Länder noch immer um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter streiten. Wir erwarten hier einen Beschluss noch in dieser Legislaturperiode.“
Generell sollten künftig alle politischen Vorhaben daraufhin geprüft werden, „ob sie die Gleichstellung von Männern und Frauen vorantreiben. Die Ziele sind klar: Wir brauchen bessere Löhne in frauendominierten Berufen und mehr Frauen in Führungspositionen. Denn wo Frauen fehlen, fehlen auch ihre Perspektiven, ihre Lösungsvorschläge und Ideen.“
Für den öffentlichen Dienst verlangte Hannack massive Investitionen in Bildung, Gesundheit und Pflege und in die Infrastruktur. „In vielen Bereichen der Daseinsfürsorge fehlen Fachkräfte und Ausstattung. Der jahrelange Sparkurs in den Schulen, im Polizeidienst, bei der Feuerwehr oder bei den Gesundheitsämtern fällt uns aktuell schmerzlich auf die Füße. Wer einen handlungsfähigen Staat will, darf ihn nicht kaputtsparen“, sagte Hannack.
Gleiche Arbeitsbedingungen in Ost und West forderte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell auf einer Mai-Kundgebung in Hennigsdorf bei Berlin. „Es ist asozial, dass die Arbeitgeber in der Metall- und Elektroindustrie ihre Beschäftigten im Osten im 31. Jahr nach der deutschen Einheit noch immer drei Stunden pro Woche unbezahlt mehr arbeiten lassen“, sagte Körzell zur laufenden Tarifauseinandersetzung in Berlin, Brandenburg und Sachsen, wo noch immer 38 Stunden je Woche gearbeitet werden muss. „Wir fordern ein tarifliches Angleichungsgeld, um diese Benachteiligung zu beenden.“ Überdies verlangte der Gewerkschafter „Tariftreueklauseln überall dort, wo öffentliche Aufträge vergeben werden“. Die Tarifbindung gehöre gestärkt, indem Tarifverträge leichter „allgemeinverbindlich“ für gesamte Branchen erklärt werden können.
Angesichts der gestiegenen Staatsausgaben sagte Körzell: „Einer Krise lässt sich nicht hinterhersparen, die Schuldenbremse ist und bleibt eine Zukunftsbremse.“ Wichtig seien massive Investitionen in die Infrastruktur, damit die Wirtschaft aus der Krise „herauswachsen“ könne. Dafür müsse der Staat auch seine Einnahmebasis erweitern. „Die nächste Bundesregierung muss eine gerechte Steuerreform beschließen, die kleine und mittlere Einkommen entlastet und Reiche und Spitzenverdiener mehr zum Gemeinwesen beitragen lässt. Denn die Lasten der Corona-Krise dürfen nicht bei den Beschäftigten hängen bleiben“, betonte Körzell.
Mit Blick auf die Zukunftsthemen Digitalisierung und Energiewende sagte Körzell: „Gute Arbeit, Tarifbindung und Mitbestimmung sind ein Muss – für bestehende wie für neue Arbeitsplätze und Branchen.“ Um den Strukturwandel sozialverträglich abzufedern, „brauchen wir einen aktiven Staat, der in Weiterbildung, Infrastruktur und Zukunftstechnologen investiert. Und wir brauchen Transformationsbeiräte mit allen regionalen Akteuren: Gewerkschaften, Arbeitgebern, Politik, Hochschulen und den Arbeitsagenturen, die ihre Erfahrungen in die Prozesse einbringen.“
Der Sozialstaat habe Menschen im vergangenen Jahr durch die Krise gebracht, erinnerte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel bei ihrer Rede in Hannover: „Egal ob Kurzarbeitergeld, längeres Arbeitslosengeld, Kinderkrankentage, Rente, Krankenversicherung – soziale Sicherheit ist wirksamer Impfstoff gegen Massenarbeitslosigkeit, den Absturz ins Nichts für viele Menschen und gegen das Auseinanderdriften der Gesellschaft.“ Die nächste Bundesregierung müsse aus der Krise lernen. „Wir brauchen für soziale Sicherheit eine neue, umfassende Solidarität – mit einer Verteilung der Lasten auf mehr Schultern. Die Reichen und Superreichen müssen stärker in Verantwortung“, forderte Piel. Das gelte auch für die Verteilung der Krisenkosten: „Wir werden nicht zulassen, dass am Ende hauptsächlich die Beschäftigten zu Kasse gebeten werden“. Mehr Solidarität sei ein Schutzprogramm für Demokratie. „Die Folgen sozialer Spaltung sind Hass, Hetze und Rassismus. Wir müssen unsere Demokratie aktiv verteidigen“, forderte Piel.
Neben einem starken, solidarischen Sozialstaat gehöre die Abschaffung prekärer Beschäftigung ganz oben auf die politische Agenda. „Prekär Beschäftigte waren die ersten, die auf der Straße landeten. Die Zahl der Befristungen ist seit Jahren unverändert hoch, besonders bei Jüngeren. Mit der Befristung können sie nicht planen, keine Familie gründen oder eine Mietwohnung finden. Die sachgrundlose Befristung gehört abgeschafft“, forderte Piel. Prekär Beschäftigte seien in der Pandemie einem besonders hohen Infektionsrisiko ausgesetzt. „Das betrifft besonders Beschäftigte in der Fleischwirtschaft oder Erntehilfe. Diese Ausbeutung muss ein Ende haben. In der Fleischwirtschaft haben wir mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz zwar Verbesserungen erreicht, aber nun muss ein Tarifvertrag folgen“, so die Gewerkschafterin.
Die Forderung nach einem flächendeckenden, Tarifvertrag erhob Piel auch für die Pflege: „Wir brauchen bessere Bedingungen, bessere Bezahlung und mehr Personal. Die Pflegereform und ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag sind überfällig.“
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 01.05.2021
DKHW mahnt massive Personalaufstockung im Bereich des Kinderschutzes an
Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt im Vorfeld der heutigen Sitzung des Bundesrates eine massive Aufstockung der Zahl der Ermittlerinnen und Ermittler bei Polizei und Staatsanwaltschaften im Bereich des Kinderschutzes an. „Wenn der Bundesrat das Gesetz zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder heute durch Verzicht auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses wie geplant billigt, dürfen wir uns nicht zurücklehnen. Natürlich sind die Verschärfungen des Strafrechts zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt wichtig, um Kinder effektiver zu schützen. Auch die Prävention in diesem Bereich ist ein weiterer wichtiger Baustein. Gleichzeitig muss aber auch der Fahndungsdruck zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt steigen, alle zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mittel müssen hier ausgeschöpft werden“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Die Zerschlagung der Darknet-Plattform ,Boystown‘ zu Beginn dieser Woche lässt erahnen, welches Ausmaß die Kriminalität in diesem Bereich inzwischen angenommen hat. Hier braucht es kompromisslose Aufklärung und Strafverfolgung. Bei sexueller Gewalt gegen Kinder ist ein Markt entstanden, auf dem Anbieterinnen und Anbieter sowie Kundinnen und Kunden unnachgiebig bekämpft werden müssen“, so Lütkes weiter.
„Wir brauchen aber auch eine besser abgesicherte und funktionierende Kinder- und Jugendhilfe, die im Bereich der Prävention und als Vertrauensinstitution für Kinder und Jugendliche tätig sein muss. Zudem sollte in Strafverfahren und familiengerichtlichen Kinderschutzverfahren das Kindeswohl stärker in den Blick genommen werden. Anhörungsrechte von Kindern in gerichtlichen und behördlichen Verfahren sowie eine kindgerechte Begleitung in jedem Verfahrensstadium sind kein pädagogisches Beiwerk, sondern ein Recht der Kinder, das es einzuhalten gilt. Werden die Belastungen durch das Verfahren möglichst geringgehalten, können sich die betroffenen Kinder ruhiger und konzentrierter äußern, was auch einer besseren Sachverhaltsaufklärung dient. Dafür braucht es insbesondere zum Thema Kinderrechte und im Umgang mit Kindern geschulte und qualifizierte Richterinnen und Richter, Strafverfolgungsbeamtinnen und -beamte, sowie flächendeckend Fachberatungsstellen, die für Kinder und Jugendliche problemlos erreichbar sind“, so Anne Lütkes.
Zum Thema „Kindgerechte Justiz – Zugang zum Recht für Kinder“ hat das Deutsche Kinderhilfswerk einen Sammelband herausgegeben, in dem über Beiträge von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis verschiedene Perspektiven zu der Frage in den Blick genommenen werden, wie die Justiz in Deutschland im Familien-, Straf- und Öffentlichen Recht kindgerechter gestaltet werden kann. Der Sammelband liefert dazu konkrete Handlungsschritte und Empfehlungen für Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.05.2021
DKHW Kinderreport 2021: Mediensucht und exzessive Mediennutzung im Spannungsfeld von gesundem Aufwachsen und medialer Teilhabe von Kindern
Ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland fordert umfangreiche Maßnahmen, um Mediensucht und zu viel Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen in der Freizeit entgegenzuwirken. So halten es sowohl Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene nach einer repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2021 des Deutschen Kinderhilfswerkes für sinnvoll, deshalb das Thema Mediensucht an Schulen zu behandeln. Eine große Mehrheit der Kinder und Jugendlichen und auch der Erwachsenen plädiert zudem dafür, dass Medien, die süchtig machen können, entsprechend gekennzeichnet werden sollten. Auch müssten Eltern stärker über das Thema Mediensucht informiert und Therapie- sowie Beratungsangebote ausgebaut werden.
Fast alle befragten Kinder und Jugendlichen sowie Erwachsenen sehen Familien und Eltern in der Verantwortung, um Mediensucht entgegenzuwirken. Eine sehr große Mehrheit sieht hier auch die Nutzerinnen und Nutzer selbst verantwortlich, ebenso die entsprechenden Medienanbieter, wie z.B. Facebook, Instagram oder Onlinespiele-Anbieter. Das sind die zentralen Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Politikforschungsinstituts Kantar Public im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport 2021, den der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, und die Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium Juliane Seifert heute in Berlin vorstellten.
„So wie die Mediennutzungszeiten von Kindern und Jugendlichen steigen, nehmen auch die Debattenbeiträge und Warnungen vor Mediensucht bei Kindern zu. Statt Panikmache ist Kindern und Jugendlichen aber mehr durch eine kinderrechtlich ausgewogene Debatte darüber geholfen, wann eine Mediennutzung nicht mehr als gesund gelten kann und welche Hilfestellungen für junge Menschen und Familien notwendig sind. Die Ergebnisse des Kinderreports 2021 zeigen sehr deutlich, dass professionelle Beratung und Hilfe zum Thema Mediensucht dringend benötigt werden. Dafür ist ein bundesweit flächendeckendes Netz an Einrichtungen unabdingbar, die Präventionsarbeit leisten und Fälle pathologischer Mediennutzung in professionelle Therapien vermitteln können. Damit es aber gar nicht erst zum Therapiebedarf kommt, sollte in der Schule allen Kindern der Umgang mit Medien vermittelt werden. Aus kinderrechtlicher Sicht müssen dabei Chancen und Risiken der Mediennutzung gleichberechtigt thematisiert werden. Damit dies gelingt, brauchen wir Lehrkräfte, die selbst fit im Umgang mit Medien sind, und Schulen, die über funktionierende und leistungsfähige Ausstattungen verfügen und ihren Lehrkräften Weiterbildungen ermöglichen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium Juliane Seifert: „Es kann nicht allein Aufgabe der Eltern sein, ihre Kinder vor exzessiver Mediennutzung zu schützen. Anbietern kommt hier eine besondere Verantwortung zu. Mit dem neuen Jugendschutzgesetz sind sie erstmals zu wirksamen Vorsorgemaßnahmen verpflichtet. Konkret können das beispielsweise Altersbeschränkungen bei Angeboten mit Suchtrisiken, der Verzicht auf Lootboxen oder technische Voreinstellungen für begrenzte Nutzungszeiten sein. Die neue Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz wird dazu gemeinsam mit der Wissenschaft, Fachstellen und Unternehmen neue verbindliche Standards entwickeln und Orientierung ermöglichen. Mit den neuen Regelungen sorgen wir sowohl für Teilhabe von Kindern und Jugendlichen am digitalen Zeitalter als auch für ihr gesundes Aufwachsen mit modernen Medien.“
Ausgewählte Ergebnisse der repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2021 im Einzelnen
Verständnis von Mediensucht
Für 88 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen besteht eine sogenannte Mediensucht, wenn die betroffene Person nicht mit der Mediennutzung aufhören kann, obwohl sie das gerne möchte, und für 86 Prozent auch dann, wenn andere Lebensbereiche, wie z.B. Arbeit oder Schule, wegen der Mediennutzung vernachlässigt werden. Als problematisch sieht es eine sehr große Mehrheit der Kinder und Jugendlichen (83 Prozent) zudem an, wenn Freunde und Familie wegen der Mediennutzung vernachlässigt werden oder sich die betroffene Person von ihnen zurückzieht. Für 81 Prozent besteht eine sogenannte Mediensucht, wenn die betroffene Person sich unwohl fühlt, nervös oder unzufrieden ist, sollte die gewohnte Mediennutzung nicht möglich sein, und für 70 Prozent, wenn die betroffene Person wegen ihrer Mediennutzung wiederholt Konflikte und Stress mit Freunden, Eltern und Bekannten hat. Und nach Meinung von knapp zwei Drittel der Kinder und Jugendlichen (64 Prozent) besteht eine sogenannte Mediensucht, wenn die betroffene Person ein bestimmtes Medium in ihrer Freizeit eine sehr lange Zeit bzw. mehrere Stunden am Tag nutzt.
Wenn die betroffene Person nicht mit der Mediennutzung aufhören kann, obwohl sie das gerne möchte, konstatieren 92 Prozent der Erwachsenen eine sogenannte Mediensucht, und 91 Prozent dann, wenn andere Lebensbereiche, wie z.B. Arbeit oder Schule, wegen der Mediennutzung vernachlässigt werden. Als problematisch sieht es eine sehr große Mehrheit der Erwachsenen (89 Prozent) zudem an, wenn Freunde und Familie wegen der Mediennutzung vernachlässigt werden oder sich die betroffene Person von ihnen zurückzieht. Für 76 Prozent besteht eine sogenannte Mediensucht, wenn die betroffene Person gestresst oder unzufrieden ist, wenn die gewohnte Mediennutzung nicht möglich ist, und für 72 Prozent, wenn die betroffene Person wegen ihrer Mediennutzung wiederholt Konflikte und Stress mit Freunden, Eltern und Bekannten hat. Und nach Meinung von 57 Prozent der Erwachsenen besteht eine sogenannte Mediensucht, wenn die betroffene Person ein bestimmtes Medium in ihrer Freizeit eine sehr lange Zeit bzw. mehrere Stunden am Tag nutzt.
Erfahrungen mit Mediensucht im persönlichen Umfeld Insgesamt 12 Prozent der Kinder und Jugendlichen geben an, dass sie bei sich selbst bereits Erfahrungen mit Mediensucht gemacht haben. Die Frage, ob es im Freundes- oder Familienkreis bei Kindern unter 14 Jahren Erfahrung mit Mediensucht gibt oder gab, bejahen 15 Prozent, weitere 14 Prozent geben an, dies bei Jugendlichen ab 14 Jahren festgestellt zu haben.
Bei den erwachsenen Befragten sind es insgesamt 6 Prozent, die bei sich selbst bereits Erfahrungen mit Mediensucht festgestellt haben. Die Frage, ob es im persönlichen Umfeld bei Kindern unter 14 Jahren Erfahrung mit Mediensucht gibt oder gab, bejahen 10 Prozent, weitere 15 Prozent geben an, dies bei Jugendlichen ab 14 Jahren festgestellt zu haben.
Maßnahmen zur Eindämmung von Mediensucht und zu viel Mediennutzung in der Freizeit
90 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen halten es für sinnvoll, das Thema Mediensucht an Schulen zu behandeln, um Mediensucht und zu viel Mediennutzung in der Freizeit entgegenzuwirken. Zudem sprechen sich 84 Prozent dafür aus, dass Medien, die süchtig machen können, entsprechend gekennzeichnet werden sollten. Eine sehr große Mehrheit plädiert auch dafür, dass Eltern stärker über das Thema Mediensucht informiert werden sollten, um Mediensucht und zu viel Mediennutzung in der Freizeit entgegenzuwirken. Insgesamt 83 Prozent sehen das so. Außerdem sind die Kinder und Jugendlichen mit sehr großer Mehrheit (78 Prozent) dafür, dass es für Medien, die süchtig machen können, Altersgrenzen geben sollte. Große Zustimmung findet auch der Vorschlag, Medien, die süchtig machen können, dahingehend zu beschränken, wie lange am Stück sie genutzt werden können. 77 Prozent unterstützen eine solche Maßnahme. Für mehr kostenfreie Beratungs- und Behandlungsangebote zum Thema Mediensucht plädieren ebenfalls 77 Prozent der Kinder und Jugendlichen. Keine Mehrheiten finden zwei mögliche Maßnahmen, um Mediensucht und zu viel Mediennutzung in der Freizeit entgegenzuwirken. So lehnen die meisten die Forderung nach einem Verbot von Medien, die süchtig machen können, ab. Lediglich 38 Prozent sehen darin eine sinnvolle Maßnahme. Die zweite Maßnahme, die keine Mehrheit bei den Kindern und Jugendlichen findet, ist ein Verbot der Handynutzung für Jugendliche unter 14 Jahren. Eine solche Maßnahme befürworten nur 17 Prozent.
Auch die befragten Erwachsenen halten es für sinnvoll (insgesamt 95 Prozent), das Thema Mediensucht an Schulen zu behandeln, um Mediensucht und zu viel Mediennutzung in der Freizeit entgegenzuwirken. Eine sehr große Mehrheit plädiert auch dafür, dass Eltern stärker über das Thema Mediensucht informiert werden sollten, um Mediensucht und zu viel Mediennutzung in der Freizeit entgegenzuwirken. Insgesamt 91 Prozent sehen das so. 82 Prozent spricht sich für mehr kostenfreie Beratungs- und Behandlungsangebote zum Thema Mediensucht aus. Eine Kennzeichnungspflicht von Medien, die süchtig machen können, befürworten auch sehr viele Erwachsene. Insgesamt 74 Prozent sehen das als sinnvolle Maßnahme an. Außerdem sind die Erwachsenen mit großer Mehrheit (72 Prozent) dafür, dass es für Medien, die süchtig machen können, Altersgrenzen geben sollte. 60 Prozent unterstützenden Vorschlag, Medien, die süchtig machen können, dahingehend zu beschränken, wie lange am Stück sie genutzt werden können. Ein Verbot von Medien, die süchtig machen können, lehnen die Erwachsenen mehrheitlich ab. Nur 27 Prozent sehen darin eine sinnvolle Maßnahme. Ein Verbot der Handynutzung für Jugendliche unter 14 Jahren lehnen die Erwachsenen ebenfalls ab. Lediglich 20 Prozent befürworten eine solche Maßnahme, um Mediensucht und zu viel Mediennutzung in der Freizeit entgegenzuwirken.
Verantwortlichkeiten bei der Bekämpfung von Mediensucht
94 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen sehen Familien und Eltern bei der Frage, wer sich vor allem darum kümmern sollte, Mediensucht entgegenzuwirken, in der Verantwortung, eine sehr große Mehrheit (90 Prozent) auch die Nutzerinnen und Nutzer selbst. 80 Prozent der Kinder und Jugendlichen sehen die entsprechenden Medienanbieter, wie z.B. Facebook, Instagram oder Onlinespiele-Anbieter in der Pflicht, Mediensucht entgegenzuwirken. 74 Prozent der Kinder und Jugendlichen meinen, dass auch die Schulen in der Verantwortung stehen, eine Mehrheit (62 Prozent) sieht das auch für Jugend- und Freizeiteinrichtungen so. 61 Prozent der Kinder und Jugendlichen schreiben auch der Politik Verantwortung zu, Mediensucht entgegenzuwirken. 44 Prozent sehen diese bei medizinischen Einrichtungen sowie Ärztinnen und Ärzten.
93 Prozent der befragten Erwachsenen sehen Familien und Eltern bei der Frage, wer sich vor allem darum kümmern sollte, Mediensucht entgegenzuwirken, in der Verantwortung, eine sehr große Mehrheit (90 Prozent) auch die Nutzerinnen und Nutzer selbst. 81 Prozent der Erwachsenen sehen die entsprechenden Medienanbieter, wie z.B. Facebook, Instagram oder Onlinespiele-Anbieter in der Pflicht, Mediensucht entgegenzuwirken. 79 Prozent der Erwachsenen meinen, dass auch die Schulen in der Verantwortung stehen, eine Mehrheit (73 Prozent) sieht das auch für Jugend- und Freizeiteinrichtungen. 66 Prozent der Erwachsenen sehen auch eine Verantwortung der Politik, Mediensucht entgegenzuwirken. 43 Prozent sehen diese bei medizinischen Einrichtungen sowie Ärztinnen und Ärzten.
Für den Kinderreport 2021 des Deutschen Kinderhilfswerkes führte das Politikforschungsinstitut Kantar Public zwei Umfragen, eine unter Kindern und Jugendlichen (10- bis 17-Jährige) und eine unter Erwachsenen (ab 18-Jährige), in Deutschland durch. Befragt wurden insgesamt 1.692 Personen, davon 669 Kinder und Jugendliche sowie 1.023 Erwachsene. Die Befragungen wurden online unter Nutzung eines Access-Panels (Kinder und Jugendliche) sowie mittels computergestützter Telefoninterviews (Erwachsene) durchgeführt. Die Fragen wurden Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen gleichermaßen gestellt, allerdings wurde den Kindern und Jugendlichen ein Fragebogen mit Formulierungen vorgelegt, die der Altersgruppe angepasst worden waren. Die Fehlertoleranz der Umfrage bei den Kindern und Jugendlichen liegt mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit bei unter 1,7 (bei einem Anteilswert von 5 Prozent) bzw. 4,0 Prozentpunkten (bei einem Anteilswert von 50 Prozent), die bei den Erwachsenen bei unter 1,4 (bei einem Anteilswert von 5 Prozent) bzw. 3,1 Prozentpunkten (bei einem Anteilswert von 50 Prozent).
Der Kinderreport 2021 des Deutschen Kinderhilfswerkes, die Ergebnisse der repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2021 und eine Zusammenfassung des Kinderreports 2021 können unter www.dkhw.de/Kinderreport2021 heruntergeladen werden.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 06.05.2021
LSVD: Regenbogenfamilientag: Verbesserungen für Regenbogenfamilien noch in dieser Legislatur
Kinder und Eltern im Abstammungs- und Familienrecht nicht länger diskriminieren
An diesem Sonntag, den 02. Mai, ist der 10. Internationale Regenbogenfamilientag. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Tausende Kinder wachsen derzeit in Deutschland mit lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Eltern auf. Ziel des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) ist eine Gesellschaft, in der Regenbogenfamilien in ihren vielfältigen Konstellationen als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität respektiert und anerkannt werden. Weder die Kinder noch die Eltern in Regenbogenfamilien sollten aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität diskriminiert werden. Dazu bedarf es der rechtlichen Gleichstellung und Weiterentwicklung des Abstammungs- und Familienrechts. Regenbogenfamilien warten seit vielen Jahren auf eine rechtliche Gleichstellung und Verbesserung. Fast vier Jahre nach der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare und über zwei Jahre nach Einführung des Dritten Geschlechtseintrags „divers“ fehlt es nun aber noch immer an den erforderlichen rechtlichen Reformen im Familien- und Abstammungsrecht.
Leider ist zu befürchten, dass es in dieser Legislatur durch die Bundesregierung keine Verbesserung für Regenbogenfamilien mehr geben wird. Der LSVD hat daher eine E-Mail-Aktion an die Abgeordneten von Union und SPD gestartet. Die Bundestagsabgeordneten der Regierungsfraktionen könnten mit einem eigenen Gesetzentwurf die lang versprochene und notwendige Reform im Abstammungsrecht noch in dieser Legislatur auf den Weg bringen. Denn im Koalitionsvertrag finden sich Vereinbarungen, die zu einer Verbesserung der rechtlichen Situation von Regenbogenfamilien in dieser Legislatur hätten führen müssen.
In seiner Sitzung am kommenden Freitag entscheidet der Bundesrat auch über den Entschließungsantrag „Reform des Abstammungsrechts: Alle Familien stärken – Gleichstellung voranbringen“ der Bundesländer Berlin und Thüringen. Der LSVD hat alle Ministerpräsident*innen aufgefordert, den Antrag zu unterstützen. Mit der Zustimmung würde die Länderkammer deutlich machen, dass ihr alle Familien am Herzen liegen und Kinder nicht aufgrund der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität der Eltern diskriminiert werden.
Der LSVD fordert die gesellschaftliche Anerkennung und rechtliche Absicherung der Vielfalt an gelebten Familienformen wie Zwei-Mütter-Familien, Zwei-Väter-Familien, Mehrelternfamilien oder Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern.
In den vergangenen Jahren konnte zunehmende gesellschaftliche Anerkennung von Regenbogenfamilien erkämpft werden. Doch noch immer stoßen sie im Alltag auf Ignoranz oder Vorbehalte – bei einzelnen Behörden, im Schulbuch, wenn sie als Familienkonstellation ausgespart bleiben, oder wenn ihnen Familienvergünstigungen verweigert werden. Um die gleichberechtigte Teilhabe aller zu gewährleisten, stehen Behörden, Kindertagesstätten, Schulen und soziale Einrichtungen, kurzum alle Institutionen, die mit Kindern, Jugendlichen und Familien zu tun haben, in der Verantwortung, Regenbogenkompetenz zu erwerben.
Hintergrund
Veranstaltungen zum Internationalen Regenbogenfamilientag: Fotoaktion vom Regenbogenfamilienzentrum des LSVD Berlin-Brandenburg und Onlinetalkrunde „Was brauchen Regenbogenfamilien?“ mit dem neugegründeten LSVD-Beratungszentrum BerTa, dem Netzwerk LSBTTIQ, ILSE Rhein-Neckar und PLUS-Rhein-Neckar
Gleichgeschlechtliche Eltern: Studien über Kinder in Regenbogenfamilien. Internationale Studien belegen: Weder Kindeswohlgefährdung noch andere Nachteile für die Kinder
Reform im Abstammungsrecht: Regenbogenfamilien endlich rechtlich absichern. Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden
Was fordert der LSVD für Regenbogenfamilien? LSVD-Positionspapier „Regenbogenfamilien im Recht“
Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 30.04.2021
VBM: Schenk mir keine Blumen, schenk mir eine Lobby
„Schenk mir keine Blumen, schenk mir eine Lobby“, so wurde die Vorstandsvorsitzende des Verbands berufstätiger Mütter e. V. (VBM), Cornelia Spachtholz, bereits 2017 in einem Spiegel-Artikel zum Muttertag zitiert. Vier Jahre später, davon über ein Jahr Corona-Pandemie, ist dieser Leitsatz aktueller denn je. Von den langjährigen Forderungen des VBM sind bisher nur zwei Forderungen gesetzlich umgesetzt worden. Deshalb fordern wir, insbesondere am Muttertag, weiterhin:
Betreuung & Bildung
Die Vision: eine Betreuungswelt, die Raum und Zeit lässt für Beruf und Karriere:
- Qualitativ hochwertige, personell, zeitlich sowie räumlich und technisch bedarfsgerechte und zudem gebührenfreie Ganztagsbetreuung in Krippen, Kindertagesstätten und Schulen von 0 bis 14+ Jahren, verbunden mit einem Rechtsanspruch
- Bundeseinheitliche Standards in Betreuung und Bildung für Unterdreijährige, Überdreijährige sowie für Schüler*innen Grund- und weiterführender Schulen mit bundeseinheitlichen Lehr-plänen und Abschlüssen der weiterführenden Schulen
- Flächendeckende Einführung der „gebundenen, rhythmisierten Ganztagsschule“
- Bedarfsgerechter Ausbau der Notfall- und Ferienbetreuung
Arbeit & Karriere
Die Vision: eine Arbeitswelt, die Raum und Zeit lässt für Familie und individuelle Existenzsicherung bis ins Alter ermöglicht:
- Verbreitung flexibilisierter Arbeitszeit-Modelle
- Wertschätzung von Teilzeit-Arbeitnehmer*innen
- Möglichkeit, Führungspositionen in Teilzeit auszuüben (Top-Sharing)
- Quote Gender-Top-Sharing
- Möglichkeit, in Teilzeit fachlich Karriere zu machen, z. B. in kooperativen Teams (Job-Sharing)
- Entlohnung und Anerkennung nach Ergebnissen, nicht nach Anwesenheit am Arbeitsplatz (Effizienz statt Präsenz)
- Entgeltgleichheit von Frauen und Männern für vergleichbare Arbeit bei vergleichbarer Qualifikation (Equal Pay)
- Finanzielle Aufwertung und gesellschaftliche Wertschätzung von Berufen, die zurzeit eher von Frauen als von Männern ausgeübt werden
- Männerquote in sozialen Berufen
- Abschaffung der Minijobs bei gleichzeitiger vollständiger Sozialversicherungspflicht unabhängig von der Höhe des Einkommens
- Beschäftigungsverhältnisse mit adäquaten Laufzeiten und existenzsichernden Einkommen auch in Hinblick auf die Altersvorsoge
- Verpflichtende geplante Budgets in Unternehmen, Organisationen und Verwaltung, für definierte Gleichstellungsziele und um Frauen und Mütter zu fördern (Gender-Budgeting)
- Anerkennung von Familienzeit als Karrierebaustein im Lebens-(ver-)lauf
Familie & Rollenbilder
Die Vision: eine Familienwelt, in der moderne Gleichberechtigung gelebt werden kann:
- Änderung von stereotypen Rollendarstellungen in pädagogischen Materialien und Erziehungs-, Betreuungs- und Bildungseinrichtungen
- Gerechte, partnerschaftliche Verteilung der Familien-, Haus- und Erwerbsarbeit
- Ersetzen des „Rabenmutterbildes“ durch ein modernes Bild einer berufstätigen Mutter und angemessene Wertschätzung ihrer Leistungen
- Ersetzen des Bildes eines „Wochenend- und Zahlpapas“ durch ein modernes Bild eines berufstätigen Vaters, der fest in den Familienalltag eingebunden ist – unabhängig der Paarbeziehung
- Männliches pädagogisches Personal als Vorbilder in Krippen, Kindertagesstätten und Grundschulen
- Verpflichtende Berufspraktika im sozialen Bereich für Jungen und im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik) für Mädchen
- Gleichwertigkeit aller Familienmodelle (z. B. Klassisch, Regenbogen, Patchwork, Alleinerziehend, Getrennterziehend)
Recht & Steuern
Die Vision: eine politische Welt, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer konsequent fördert:
- Abschaffung des Ehegattensplittings und der an Einkommen anstelle Betreuungs-, Bildungs- oder Pflegeverantwortung gekoppelten kostenlosen Krankenkassen-Mitversicherung für Ehepartner*innen, da diese traditionelle Rollenmodelle zementieren und Fehlanreize bieten zur ungleichen Verteilung der Erwerbsarbeit zwischen Ehepaaren und zudem nicht alle Familienmodelle gleichwertig fördern
- Individualbesteuerung mit Rücksichtnahme auf zu betreuende Kinder, zu pflegende Angehörige oder besondere Fürsorgeaufgaben
- Kündigungsschutz für werdende Väter, z. B. nach 3. Monat der Schwangerschaft der Partnerin
- Elternzeitmodelle, die die egalitäre Aufteilung der Elternzeit fördern
- Jeweils hälftige Elternzeit zur vollen Ausschöpfung des Elterngeldes
- Nach der Trennung der Eltern als Paar ersetzen Wechselmodell/Doppelresidenz das Leitbild des Residenzmodells
- Statistische Erhebung bzw. Kommunikation in der Differenzierung Allein – oder Getrennterziehende Elternteile
- Jungen- und Männerpolitik, die neue Rollenbilder fördert für eine gleichberechtigte Teilung der Haus- und Familien- und Erwerbspflichten
- für alle Familien niederschwellige und finanziell leistbare haushaltsnahe/familienunterstützende Dienstleistungen, z.B. durch Gutscheinmodelle
- Familienarbeitszeit, d. h. vollzeitnahe Teilzeit, im Anschluss an die Elternzeit zur partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs-, Familien- und Hausarbeit
- Einheitliche, vom Einkommen der Eltern unabhängige Kindergrundsicherung
- Möglichkeiten zum Aufbau eigenständiger Altersvorsorge für Frauen und Männer durch konsequente Abschaffung geschlechtsspezifischer, ungleicher Tarife
- Öffentliche Mittelvergabe von Gender-Budgeting abhängig machen (d. h. geplante Budgets für definierte Gleichstellungsziele und um Frauen und Mütter zu fördern)
- Gesetzlich festgeschriebene Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft
„Seit nunmehr 30 Jahren engagieren wir uns als Lobby berufstätiger Mütter und solcher, die es (wieder) werden möchten zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer in der Lebensverlaufsperspektive. Manche unserer Forderungen bestehen seit Gründung des VBM, wie z. B. die Abschaffung des Ehegattensplittings hin zur Individualbesteuerung. Corona zeigt uns wie ein Brennglas, wo bereits vor der Pandemie die Herausforderungen in unserer Gesellschaft und zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie lagen. Ich habe größtes Verständnis, dass nicht nur alle Bürger*innen und das Wahlvolk mit dieser lebensbedrohenden Krise überfordert waren, sondern auch unsere verantwortlichen Entscheidungsträger*innen in Bund, Ländern und Kommunen. Aber dass Kinder, Jugendliche und deren (berufstätigen) Eltern erst nach über einem Jahr der Pandemie in den Fokus genommen werden, wenngleich wir als VBM bereits mit der ersten Schließung von Kita & Co einen offenen Brandbrief an die Bundesregierung gesandt haben, um auf die besondere Notlage der Familien mit den kurz-, mittel- und langfristigen dramatischen Folgen hinzuweisen und von Anfang an kreative Ideen und Forderungen eingebracht haben, um hier Linderung zu schaffen, dann kann ich mich des Eindrucks nicht verwehren, dass die verantwortlichen Entscheidungsträger*innen in Bund, Ländern und Kommunen entweder keine Kinder haben, oder aber finanziell gut gebettet mit einem sicheren Einkommen und ausreichend großem Wohn- bzw. Lebensraum private (ergänzende) Betreuungs- und Bildungslandschaft einbinden können.“ so Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende des Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) und fordert „Das Aufholpaket für Kinder, Jugend und Familien darf keine Eintagsfliege sein, sondern muss ständig optimiert an die Umstände der Pandemie angepasst werden, damit wir kein Kind, keine Jugendlichen und keine Familien zurücklassen – als verlorene Coronageneration.“
Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 08.05.2021
TERMINE UND VERANSTALTUNGEN
Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag: Das ZFF ist auch dabei!
Termin: 18. – 20. Mai 2021
Der 17. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag öffnet vom 18. – 20. Mai 2021 digital seine Türen! Der größte Jugendhilfegipfel in Europa findet in diesem Jahr rein digital statt. Entdecken Sie die vielfältigen Angebote, die für alle Besucher*innen komplett kostenfrei sind.
Der AWO Bundesverband e. V. ist Ausrichter von zehn Fachveranstaltungen beim DJHT-Fachkongress.
Das ZFF ist auch dabei:
Fachforum: Sorge, Umgang, Unterhalt: Die Quadratur des Kreises oder nur eine Frage der Perspektive?
18. Mai 2021, 15:45 – 17:15 Uhr
In Debatten zur Reform des Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht bleiben Perspektiven und Erfahrungen von Kindern, Jugendlichen und der in diesem Feld tätigen Fachkräfte oft unsichtbar. Wir wollen zu diesem Themenfeld informieren und sensibilisieren.
Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht stehen nicht grundlos in der politischen Debatte und einige Reformen, wie sie aktuell auf der gesetzlichen Ebene angegangen werden sollen, sind überfällig. Auch wenn diese Rechtsgebiete dringend den gesellschaftlichen Realitäten angepasst werden müssen, rückt dabei, so scheint es, die herausragende Verantwortung, die Eltern für das Aufwachsen ihrer Kinder in Wohlergehen haben, manchmal in den Hintergrund. In der gegenwärtigen Diskussion um eine Reform des Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrechts stehen sich manche Positionen der unterschiedlichen gesellschaftlichen und politischen Akteure beinahe unvereinbar gegenüber; die Konflikthaftigkeit in den Familien bei Trennung und Scheidung findet sich möglicherweise in den (fach)politischen Diskursen wieder.
Die bisher unbeantwortete und eigentlich unstrittige Grundfrage lautet: Wie können die Rechtsgebiete so ineinandergreifen und weiterentwickelt werden, dass sie für alle Beteiligten – und insbesondere für die betroffenen Kinder und Jugendlichen – und für die meisten Fälle eine gute Lösung bereithalten und inwiefern können sie helfen, die Konflikthaftigkeit von Umgangsstreitigkeiten zu verringern?
In den Debatten bisher weitgehend unsichtbar (u. a. weil empirisch kaum beforscht) bleiben die Perspektiven und Erfahrungen der von Trennung und Scheidung betroffenen Kindern und Jugendlichen selbst; unsichtbar bleiben aber auch die fachlichen Konzepte und praktischen Erfahrungen derjenigen Fachkräfte, die direkt mit diesen Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern arbeiten.
Die Veranstalter wollen mit diesem Forum die Reformdebatte aufgreifen, Fach- und Leitungskräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe informieren und sensibilisieren und ggf. die bis dahin tatsächlich erfolgte Reform diskutieren. Vor allem aber wollen wir der Frage nachgehen, ob und wie die Fachpraxis dem Anspruch gerecht werden kann, die Perspektive der Kinder und Jugendlichen in das Zentrum einer jeden Regelung zu Sorge, Umgang und Unterhalt zu stellen und welcher weiterführender Anstrengungen es bedarf, der Vielgestaltigkeit von familiären Lebenslagen im Kontext von Trennung und Scheidung gerechter zu werden.
Weitere Informationen zum Ablauf sowie zur Registrierung finden Sie hier.
Fachforum: Auf dem Weg zur Kindergrundsicherung
19. Mai 2021, 10:45 – 12:15 Uhr
Die Kindergrundsicherung wird seit längerem als wichtiges Instrument gegen Kinderarmut diskutiert.
- Das Nds. Sozialministerium stellt gemeinsam mit wichtigen NGOs die zentralen Inhalte und Positionen für die Einführung einer Kindergrundsicherung vor.
- Jeweils 15 Minuten Vortrag mit anschließender Möglichkeit zur Nachfrage und moderierten Diskussion
- Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge
- Bündnis Kindergrundsicherung
- Bertelsmann-Stiftung
Weitere Informationen sowie die Registrierung finden Sie hier.
Digitaler Messestand: Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) – Für die Vielfalt der Familie
19. Mai 2021, 14:00 – 17:00 Uhr
Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) wurde 2002 auf Initiative der Arbeiterwohlfahrt als familienpolitischer Fachverband gegründet. Wir setzen uns für eine zukunftsorientierte Familienpolitik ein: Für uns ist Familie überall dort, wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken. An unserem Messestand stellen wir unsere Arbeit vor und diskutieren zentrale familienpolitische Themen des Wahlkampfjahres 2021 rund um Fürsorge, Vereinbarkeitsfragen, Bekämpfung von Kinderarmut und vielfältige Familienformen.
Mit Britta Altenkamp (ZFF-Vorsitzende), Alexander Nöhring (ZFF-Geschäftsführer) und den Referentinnen Ulrike Mewald und Lisa Sommer.
- 15:00 Uhr Gespräch mit der Vorsitzenden Britta Altenkamp zur Arbeit des ZFF
- 16:15 Uhr Gespräch mit dem Geschäftsführer Alexander Nöhring zu familienpolitischen Schwerpunkten im Bundestagswahlkampf
Besuchen Sie uns gern über Zoom am Messestand: https://us02web.zoom.us/j/82573291299
AKTUELLES
BMFSFJ: Monitor Familienforschung Nr. 42 / Fachkräfte im Inland gewinnen - Erwerbspotenziale aus dem Familiennachzug
Migration ist oft eine „Familienangelegenheit“. Das bestätigt auch der erst kürzlich veröffentlichte Neunte Familienbericht der Bundesregierung. Vielfach reisen Partnerinnen und Partner von Zugewanderten mit ein oder ziehen nach. Partnerschaftlicher Familiennachzug ist ein Hauptmotiv für Zuwanderung nach Deutschland. Der aktuelle Monitor Familienforschung beleuchtet die Situation nachreisender Familienangehöriger im Kontext der Fachkräftegewinnung. Diese mitreisenden Partner – es sind ganz überwiegend Frauen – bieten ein erhebliches Potenzial für den deutschen Arbeitsmarkt. Die Pandemie dämpft aktuell auch den Zuzug aus dem Ausland, doch die demografische Entwicklung und die Fachkräftebedarfe bleiben bestehen.
Mehrere hunderttausend Partnerinnen und Partner von Zugewanderten aus EU- und Drittstaaten leben bereits in Deutschland. Obwohl oft qualifiziert für den deutschen Arbeitsmarkt, ist der Anteil der aktiv Erwerbstätigen unter ihnen gering. Es gilt, die Familien von neu einreisenden Arbeits- und Fachkräften in den deutschen Regelangeboten mitzudenken, sei es bei der Erstorientierung in Deutschland, bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bei der Förderung der Erwerbstätigkeit. Gerade nachreisende Frauen werden in der Phase der Einwanderung von den beratenden Stellen oft nicht mit ihren Bedarfen und Potenzialen, sondern nur als „im Schatten des Mannes stehend“ betrachtet.
Darum ist es besonders wichtig, auch die mit- und nachreisenden Partnerinnen für eine Erwerbsperspektive in Deutschland zu gewinnen. Ein auskömmliches Erwerbseinkommen fördert die wirtschaftliche Stabilität der Familie, schützt vor Armutsrisiken und fördert eigene Lebensperspektiven für die Frauen. Hier setzt unser ESF-Bundesprogramm „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ an. Diesen Weg müssen wir weitergehen: Machen wir die Integration zu einer Familienangelegenheit. So gewinnen wir Fachkräfte und geben Familien sichere Perspektiven in Deutschland. Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre!
Fachkräfte im Inland gewinnen – Erwerbspotenziale aus dem Familiennachzug
EU-Gleichstellungsbericht 2021
Der Gleichstellungsbericht 2021 der Europäischen Kommission wurde veröffentlicht.
Global Gender Gap Report 2021
Der Global Gender Gap Report 2021 ist erschienen.
Sozialpolitik aktuell: Thema des Monats 5/2021: Ganztagsbetreuung 3- bis 6-Jähriger: Trotz Ausbaus immer noch unzureichend für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Zwar wurde die Ganztagsbetreuung für Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren in den vergangenen Jahren ausgebaut, die regionalen Unterschiede nach Bundesländern aber auch auf Ebene der Kreise und Städte sind aber weiterhin groß. Zudem ist die Passung zwischen Bedarf und Angebot nicht immer gegeben. Hinzu kommt außerdem, dass ein Ganztagsbetreuungsplatz allein noch kein Garant für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist, sondern die konkreten Betreuungszeiten von hoher Bedeutung sind.
DV: Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Entwurf des Sechsten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung vom 22. März 2021
Der vorliegende Entwurf des Sechsten Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung vom 22. März 2021 (6. ARB) ist ein umfassendes Werk statistischer Daten aus unterschiedlichen Studien und Indikatoren. Die Daten werden in dem Bericht miteinander in Verbindung gesetzt, um eine umfassende sozialpolitische Interpretation der Lebensverhältnisse in Deutschland und der Maßnahmen der Bundesregierung unter dem Aspekt der Armutsprävention und der Förderung von Wohlstand und sozialer Mobilität zu ermöglichen. Der aktuelle Bericht entwickelt die Berichterstattung des Fünften Armuts- und Reichtumsberichts methodisch und inhaltlich weiter und bietet eine Vielzahl an unterschiedlichen Daten, Informationen und Interpretationen zu Themenbereichen wie Arbeit, Familie, Gesundheit, Bürgerschaftliches Engagement etc. Die Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie auf unterschiedliche Lebenslagen wurden dabei so weit wie möglich einbezogen bzw. es wurden Einschätzungen hierzu vorgenommen.
DV: Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG)
Mit dem vorgelegten Referentenentwurf plant die Bundesregierung die Einführung eines Rechtsanspruchs für ganztägige Erziehung, Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter. Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich. Bereits 2015 hatte sich der Deutsche Verein für die Prüfung, einen solchen Rechtsanspruch einzuführen, ausgesprochen. 2019 formulierte er Empfehlungen zur Implementierung und Ausgestaltung desselben. Diesen folgt der vorgelegte Referentenentwurf zu weiten Teilen. Angesichts der durch die COVID-19-Pandemie noch stärker offenbar gewordenen Notwendigkeit, der Bildungsbenachteiligung von Kindern entgegenzuwirken und die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit zu stärken, ist nach Auffassung der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins ein individueller Rechtsanspruch auf ganztägige Erziehung, Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter dringend erforderlich.
eaf: Kinderrechte und Grundgesetz: Happy End in dieser Legislaturperiode oder Never Ending Story?
Die Debatte um die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz war lange festgefahren. Auf der einen Seite wird eine juristische Notwendigkeit für eine Verfassungsänderung nicht gesehen und im Gegenteil vor unbeabsichtigten und unerwünschten Folgewirkungen gewarnt. Insbesondere wird befürchtet, die Formulierung von ausdrücklichen Kinderrechten im Grundgesetz könne zur Schwächung der Elternverantwortung beitragen und dem Staat stärkere Eingriffsmöglichkeiten als bisher geben. Auf der anderen Seite wird eine Änderung der Verfassung dringend angemahnt und um die Einführung eines umfassenden Kinderrechtekatalogs in das Grundgesetz gerungen.
Anfang Januar 2021 haben sich nun die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD auf eine Formulierung geeinigt (BR-Drs.54/21). Schnell wurde diese jedoch von den Oppositionsparteien scharf kritisiert. Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) befürchtet deshalb, dass der Vorschlag der Regierung den jahrzehntelangen Streit nicht beenden wird. Dazu sind – jeweils unterschiedliche – Zweidrittelmehrheiten im Bundestag und im Bundesrat erforderlich, ohne zusätzliche Stimmen aus den anderen Parteien geht es also nicht. Die Zeit läuft bereits davon: Das parlamentarische Verfahren ist so knapp geplant, dass für die Anrufung des Vermittlungsausschusses, der üblicherweise bei verschiedenen Positionen von Bundestag und Bundesrat in Bezug auf ein Gesetzesvorhaben in Aktion tritt, vor Ende der Legislaturperiode kein Raum mehr ist. Dass sich im Bundesrat nach einer ersten Beratung des Gesetzesvorhabens Ende März weder eine Mehrheit für ein positives Votum noch für konkrete Änderungswünsche gefunden hat, stimmt diesbezüglich nicht zuversichtlicher. Und auch die Mitte April im Bundestag geführte Debatte hat erneut die Bandbreite der verschiedenen Positionen vor Augen geführt, die eine Verabschiedung des Regierungsentwurfs in der vorgeschlagenen Form nicht erwarten lässt. Deshalb hat die eaf einen Alternativvorschlag erarbeitet, der geeignet sein könnte, in der noch verbleibenden Zeit die erforderlichen Zweidrittelmehrheiten zu erreichen.
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