Kategorien
Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

DGB-Konzept Kindergrundsicherung: Ein gutes Aufwachsen für alle Kinder und Jugendliche möglich machen und Familien unterstützen – in der Krise und in Zukunft!

08.07.2020 – Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des Konzeptes des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DBG) für eine arbeitnehmerorientierte Kindergrundsicherung begrüßt das ZFF den Vorstoß als wichtigen Vorschlag, um Kinder und Jugendliche vor Armut zu schützen und ihnen Teilhabe zu ermöglichen.

Das heute veröffentlichte DGB-Konzept sieht eine arbeitnehmerorientierte Kindergrundsicherung vor, welche die bestehenden kindbezogenen Leistungen zusammenfasst. Die maximale Höhe der Kindergrundsicherung soll über dem aktuellen Hartz IV-Niveau liegen und mit steigendem Einkommen der Eltern bis zu einem einheitlichen Sockelbetrag abschmelzen. Dieser Betrag stellt ein neues, erhöhtes Kindergeld dar. Laut Forderung des DGB soll diese monetäre Leistung durch eine bedarfsgerechte soziale Infrastruktur ergänzt werden.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), erklärt dazu: „Die Corona-Pandemie wirkt wie ein Brennglas: sozial- und bildungspolitische Versäumnisse der letzten Jahre werden in der aktuellen Krise überdeutlich. Vor allem Kinder- und Jugendliche, die in armen und von Armut bedrohten Haushalten aufwachsen, sind die Leidtragenden. Ihnen fehlt es oft an gesunder Ernährung, an ausreichendem Platz in der Wohnung, an der nötigen technischen Ausstattung, um am digitalen Unterricht teilzunehmen und auch viele kostengünstige Ferienfreizeitangebote werden in diesem Sommer nicht stattfinden. Zwar wurde in der Corona-Pandemie an einzelnen Schräubchen gedreht, die beschlossenen Übergangsregelungen reichen aber nicht aus, um Kinder und Jugendliche aus der Armut zu holen.“

Christiane Reckmann fährt fort: „Es ist daher an der Zeit, die Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen und jetzt Weichen für eine Kindergrundsicherung zu stellen, um arme Kinder und ihre Familien zukünftig besser abzusichern. Familien tragen derzeit die Hauptlast der Pandemie und halten dadurch die Gesellschaft zusammen. Sie haben den Mut und die Weitsicht für eine umfassende Reform verdient. Das DGB-Konzept schlägt hier den richtigen Weg ein, auch wenn eine Kindergrundsicherung nur dann hält, was sie verspricht, wenn sie eine maximale Höhe bereithält, die wirkliche Absicherung und Teilhabe in unserer Gesellschaft ermöglicht.“

Als ZFF fordern wir gemeinsam mit vielen weiteren Verbänden seit nunmehr 11 Jahren eine Kindergrundsicherung, die das System der Familienförderung ‚vom Kopf auf die Füße‘ stellt, alle Kinder als gleichwertig anerkennt und ihnen ein Existenzminimum zugesteht, welches neben dem Grundbedarf auch gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Weitere Informationen zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Kategorien
Pressemitteilung Thema: Zeitpolitik

ZFF-Informationen zur Corona-Krise: Wo wird Familien geholfen, wo bleibt die Unterstützung lückenhaft? Update 06.07.2020

Wo wird Familien geholfen, wo bleibt die Unterstützung lückenhaft?
Update 06.07.2020

Die Corona-Krise ist leider noch nicht vorbei: Zwar haben die meisten Kitas und Schulen wieder geöffnet, sie sind jedoch vielerorts noch lange nicht in den Regelbetrieb zurückgekehrt. Die konkreten Regelungen zu Präsenzunterrichts- und Betreuungszeiten unterscheiden sich je nach Bundesland dabei erheblich.

Auch unsere Lebens- und Arbeitsrealitäten sind weiter nicht in der „Normalität“ angekommen: Teilweise bleibt das Homeoffice der aktuelle Arbeitsplatz, parallel zu Kinderbetreuung oder Pflegeaufgaben für Angehörige. Viele Menschen arbeiten in Kurzarbeit und / oder sind auf Sozialleistungen zur Existenzsicherung für sich und ihre Familien angewiesen.

Es wird immer deutlicher sichtbar, wie unterschiedlich sich die Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie auf verschiedene gesellschaftliche Gruppen auswirken: Nach wie vor übernehmen Frauen den Löwenanteil der anfallenden Sorgearbeit und sind von den wirtschaftlichen Krisenauswirkungen in deutlich größerem Umfang betroffen. Arme und von Armut bedrohte Familien sind bis heute unter keinen ausreichenden Rettungsschirm gestellt worden. Die Perspektive von Kindern und Jugendlichen wird kaum wahrgenommen und vielfach erleben Eltern, dass eine Rückkehr an den Arbeitsplatz im Betrieb erwartet wird, gleichzeitig die Kindertagesbetreuung aber noch nicht wieder vollständig geöffnet hat.

Seit Begin der Krise informiert das ZFF über aktuelle Unterstützungen für Familien und weist auf Lücken in den Hilfesystemen hin. Im Folgenden haben wir diese Informationen und Einschätzungen erneut angepasst und ergänzt.

Unterstützung von Familien und der familienbezogenen Arbeit in der Corona-Pandemie: Rückmeldungen der Mitglieder des ZFF

Mit Beginn der Corona-Krise sowie der Schließungen der sozialen Infrastruktur und Bildungseinrichtungen haben wir die Mitglieder des ZFF gebeten, uns ihre Erfahrungen in der aktuellen Arbeit mit und für Familien zu schildern, von Herausforderungen zu berichten und weiteren Unterstützungsbedarf zu benennen. Dabei wird klar: Familien und Menschen mit Sorgeverantwortung stehen angesichts der Corona-Pandemie vor zahlreichen Herausforderungen, die genau so vielfältig sind wie die Sorgekonstellationen und die Menschen selbst.

Uns haben zahlreiche Rückmeldungen erreicht, die wir im hier zusammenfassen. Diese Darstellung ist jedoch nicht abgeschlossen und wird laufend erweitert.

Kategorien
Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

Mehr als ein Minimum: Regelsätze endlich existenzsichernd ausgestalten – Kindergrundsicherung einführen!

23.06.2020 – Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des Positionspapiers der Grünen-Bundestagsfraktion „Grüne Garantiesicherung statt Hartz IV“ begrüßt das Zukunftsforum Familie e.V. den Vorstoß und fordert eine schnelle Umsetzung.

Schon lange bemängelt das ZFF die Methode zur Berechnung der Hartz IV Regelsätze, da u. a. einzelne Ausgabenpositionen willkürlich herausgestrichen und verdeckt arme Haushalte in die Berechnungen einbezogen werden. Die Bundestagsfraktion der Grünen hat diese Kritik nun aufgegriffen und ein methodisch konsistentes Modell vorgelegt, auf dessen Basis Regelsätze besser und nachvollziehbarer als bisher berechnet werden. Damit wird auch die Höhe der Grünen Kindergrundsicherung festgelegt.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Drei Millionen Kinder und ihre Familien erleben täglich was es heißt, arm zu sein: Geringere Bildungschancen, weniger soziale Teilhabe, schlechtere materielle Grundversorgung und beengte Wohnverhältnisse. Viele Kinder wachsen heute zudem in Haushalten auf, bei denen die Eltern trotz Erwerbsarbeit auf aufstockende Leistungen angewiesen sind. Die Corona-Pandemie hat diese Schieflage verstärkt. Erwachsene und Kinder, die SGB-II Leistungen erhalten, dürfen nicht weiter an den Rand gedrängt werden! Sie brauchen mehr als ein Minimum, das heißt existenzsichernde Leistungen, die Teilhabe sicherstellen. Sie brauchen aber auch existenzsichernde Löhne, die sie unabhängig von staatlichen Leistungen machen. Die Grünen greifen dieses in ihrem Konzept auf, das unterstützen wir!“

Reckmann ergänzt: „Wir begrüßen, dass mit dem Vorschlag zur Berechnung der Regelsätze zum ersten Mal eine echte Grundlage für die Höhe der Grünen-Kindergrundsicherung geschaffen wurde. Damit wird unsere langjährige Forderung nach einer Neuberechnung des Existenzminimums endlich aufgriffen. Um die Familienförderung langfristig vom Kopf auf die Füße zu stellen und armutssicher auszugestalten, fordern wir seit 2009 gemeinsam mit einem breiten Bündnis eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung in Höhe von derzeit 628 Euro. So sieht soziale Gerechtigkeit aus!“

Zum Bündnis KINDEGRUNDSICHERUNG finden Sie hier weitere Informationen.

Kategorien
Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

Corona-Steuerhilfegesetz: Ein Konjunkturprogramm für Familien ist genau richtig – aber nur, wenn es solidarisch ist!

19.06.2020 – Anlässlich der ersten Lesung des Corona-Konjunkturprogrammes im Deutschen Bundestag begrüßt das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF), dass viele Familien Unterstützungen erhalten sollen, mahnt jedoch Änderungen beim Kinderbonus an und fordert die bessere Unterstützung armer Familien.

Der Bundestag berät heute in erster Lesung über das Corona-Steuerhilfegesetz, den ersten Teil des geplanten Corona-Konjunkturpakets. Neben Instrumenten der Wirtschaftsförderung werden dabei auch Familien und ihre Fürsorgeleistungen bedacht, etwa durch einen einmaligen Kinderbonus zum Kindergeld in Höhe von insgesamt 300 Euro pro Kind. Dieser soll bei der Grundsicherung anrechnungsfrei bleiben, jedoch mit dem Kinderfreibetrag verrechnet werden. Daneben soll der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von aktuell 1.908 auf 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021 erhöht werden. Auch die befristete Senkung der Umsatzsteuer kommt Familien zu Gute.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Ein Konjunkturprogramm, das Familien in den Blick nimmt, ist genau richtig! Sie haben in den letzten Wochen die Mehrfachbelastung von Betreuung, Pflege, Home Schooling und Home Office gemeistert und wesentlich dazu beigetragen, dass unsere Gesellschaft durch diese Krise gekommen ist. Wir begrüßen, dass auch die weiteren geplanten Konjunkturmaßnahmen, wie die finanzielle Entlastung der Kommunen, die Senkung der Strompreise oder die zusätzlichen Gelder für Kita und Hort, schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden sollen. Auch der Kinderbonus in Höhe von einmalig 300 Euro pro Kind ist gut investiertes Geld, denn er ermöglicht besonders ärmeren Familien, dringende Anschaffungen zu tätigen. Deswegen ist es wichtig, dass dieses Geld nicht auf Sozialleistungen angerechnet wird und pfändungsfrei bleibt! Allerdings werden nicht alle Kinder und ihre Familien von dieser Maßnahme profitieren können. Haushalte von Alleinerziehenden erhalten weniger vom Bonus, da dieser zur Hälfte von der Unterhaltszahlung des anderen Elternteils abgezogen werden kann. Darüber hinaus werden Familien ausgeschlossen, die keine längerfristige Aufenthaltsgenehmigung haben wie zum Beispiel ausländischen Studierende oder viele Eltern mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung. Hier muss dringend nachgebessert werden!“

Reckmann mahnt an: „Die Corona-Pandemie hat bestehende soziale Ungleichheiten noch weiter verstärkt. Familien, die vor der Krise finanziell abgehängt waren, sind nun noch weiter von echter gesellschaftlicher Teilhabe entfernt. Die vorgesehenen Maßnahmen reichen nicht aus, um arme Kinder und ihre Familien nachhaltig zu unterstützen. Wir setzen uns für kurzfristige Aufstockungen der Regelsätze und krisenbedingte Erhöhungen sowie Auszahlungen von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepakt ein, um Schulcomputer zu kaufen oder Freizeitaktivitäten möglich zu machen. Darüber hinaus macht diese Krise aber deutlich, dass wir dringend nachhaltige Lösungen brauchen: Langfristig fordern wir die Einführung einer Kindergrundsicherung, die das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen sozial gerecht absichert. Das wäre ein wahres Konjunkturprogramm für alle Familien!“

Das ZFF fordert seit vielen Jahren gemeinsam mit vielen weiteren Organisationen die Einführung einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung. Zum Bündnis KINDEGRUNDSICHERUNG finden Sie hier weitere Informationen.

Kategorien
ZFF-Info

ZFF-Info 08/2020

SCHWERPUNKT I: Corona Krise

Anlässlich des gestern im Koalitionsausschuss verabredeten Konjunkturpakets begrüßt das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) die beschlossenen Maßnahmen, mahnt aber langfristig eine zielgenaue Unterstützung für arme Familien an.

Der Koalitionsausschuss hat sich im Rahmen eines Konjunkturprogramms auf mehrere Unterstützungsleistungen verständigt, die Familien in Zeiten der Corona-Pandemie helfen sollen. Dazu gehören ein Kinderbonus in Höhe von 300 Euro für jedes Kind, der bei der Grundsicherung anrechnungsfrei bleibt, jedoch mit dem Kinderfreibetrag verrechnet wird, zusätzliches Geld für den Kita-Aus- und Umbau, die Beschleunigung des Ausbaus der Ganztagsbetreuung in der Schule und die Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende von aktuell 1.908 auf 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, zeigt sich erfreut: „Familien haben in den vergangenen Monaten der Corona-Pandemie erheblich zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft beigetragen. Daher begrüßen wir, dass sie durch das nun vorgelegte Konjunkturpaket unterstützt und entlastet werden sollen. Das ist bitter nötig, denn viele Familien werden nach wie vor zwischen Job, Home-Schooling und Kinderbetreuung zerrieben und fallen teilweise in ein finanzielles Loch. Die Senkung der Mehrwertsteuer, die Stabilisierung von Stromkosten, die zusätzliche Unterstützung zum Ausbau von Kindertagesbetreuung und Ganztag in der Schule – das alles hilft Familien und ihren Kindern. Die Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende ist zudem ein überfälliger Schritt, der auch ohne Corona dringend notwendig gewesen wäre.“

Mit Blick auf den geplanten Kinderbonus fährt Reckmann fort: „Der Kinderbonus in Höhe von einmalig 300 Euro pro Kind kann Familien unbürokratisch helfen, um z. B. aufgeschobene Anschaffungen nachzuholen. Dabei ist es für das ZFF von enormer Bedeutung, dass diese Einmalzahlung nicht auf Leistungen der Grundsicherung angerechnet wird und damit armen Familien direkt zu Gute kommen kann. Allerdings geht es beim Kinderbonus um einen kurzfristigen Konsumanreiz. Eine langfristige sozial gerechte Verteilung sieht für uns anders aus! Arme und von Armut bedrohte Familien brauchen eine dauerhafte Lösung, die ihren Kindern ein Aufwachsen frei von Mangel und Entbehrung ermöglicht. Die stabile und breite Öffnung der Kindertagesbetreuung und Schulen auf der einen und die Einführung einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung auf der anderen Seite, die wir seit Jahren fordern, wäre angesichts der aktuellen Krise und ihrer langfristigen Folgen der richtige Weg!“

Anlässlich des Internationalen Kindertages forderte ein breites Bündnis unter Federführung der Nationalen Armutskonferenz (nak) und Koordination des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) Bund, Länder und Kommunen auf, nachhaltige Konzepte zur Bekämpfung von Armut von Kindern und Jugendlichen vorzulegen. Die gemeinsame Erklärung des Ratschlag Kinderarmut „Ein gutes Aufwachsen von allen Kindern und Jugendlichen muss in unserer Gesellschaft Priorität haben!“ finden Sie u>.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V.vom 04.06.2020

Ministerin Giffey: Familien profitieren vom Konjunkturprogramm mehrfach

Das Bundeskabinett hat heute Teile des Corona-Konjunkturpakets beschlossen – darunter den Kinderbonus: 300 Euro für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind. Damit wird gezielt ein kurzfristiger zusätzlicher Konjunkturimpuls gesetzt, indem die Kaufkraft von Familien gestärkt wird. Insbesondere Familien mit geringen und mittleren Einkommen kommt der Kinderbonus zugute.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Der Kinderbonus greift zusätzlich zum Kindergeld und Kinderzuschlag vielen Familien finanziell unter die Arme. Gerade da, wo es finanziell knapp ist, ist jeder Euro willkommen, um für die Kinder etwas zu kaufen oder gemeinsam etwas zu unternehmen. Für Familien steckt im Konjunkturpaket aber noch viel mehr drin: Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird mehr als verdoppelt und Familien mit Kindern können durch die Absenkung der Mehrwertsteuer insgesamt 15 Prozent mehr einsparen als Haushalte ohne Kinder, denn Familien sind überproportional am Konsum beteiligt. Eine geringere Mehrwertsteuer hilft also den Familien und der Konjunktur gleichermaßen. Für eine zusätzliche Entlastung sorgt die Absenkung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, denn Strompreise, die bezahlbar sind, nehmen Familien große Sorgen. In der nächsten Kabinettssitzung sollen auch die zusätzlichen Investitionen in den Ausbau der Kitaplatzkapazitäten inklusive Umbau und Sanierung und der Ganztagesbetreuung in der Grundschule beschlossen werden. Alle Maßnahmen zusammen genommen sind ein echter familienpolitischer Wumms, von dem Kinder und Eltern auf ganz unterschiedliche Weise profitieren werden.“

Der Kinderbonus wird im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz vom Bundesfinanzministerium geregelt: Der Kinderbonus wird für alle Kinder, für die im September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in zwei Raten in Höhe von 150 Euro im September und im Oktober 2020 ausgezahlt. In allen anderen Fällen, das heißt für Kinder, für die in einem anderen Monat im Jahr 2020 ein Kindergeldanspruch besteht, wird der Kinderbonus ebenfalls zeitnah, aber nicht zwingend im September und Oktober und nicht zwingend in zwei Raten gezahlt. Die weiteren Einzelheiten werden im Verwaltungswege entschieden. Der Kinderbonus wird nicht auf Leistungen nach dem SGB II oder auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet und beim Kinderzuschlag und dem Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt.Bei getrennten Eltern erhält der alleinerziehende Elternteil den Kinderbonus mit dem Kindergeld ausgezahlt. Der Barunterhaltspflichtige kann dann über das Unterhaltsrecht die Hälfte der Kinderbonuszahlungen von seiner Zahlung abziehen, wenn er Mindestunterhalt oder mehr leistet oder das Kind hälftig betreut. So profitieren beide Eltern vom Kinderbonus und Ungerechtigkeiten werden vermieden.

Zu den weiteren Maßnahmen im Einzelnen:Gezielte finanzielle Entlastung für Familien in der Krise

Mit dem Konjunkturpaket zahlt die Bundesregierung für mehr als 18 Mio. Kinder und Jugendliche 300 Euro Kinderbonus. Das heißt, für jedes Kind, für das in 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, gibt es den Bonus, der in zwei Raten zu jeweils 150 € ausgezahlt wird. Auch Familien im SGB II-Bezug und Alleinerziehende, die Unterhaltsvorschuss beziehen, profitieren davon, denn der Kinderbonus wird nicht auf diese Leistungen angerechnet. Er wird beim Kinderzuschlag und dem Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt. Der Kinderbonus führt auch nicht dazu, dass die Kita-Beiträge neu berechnet und möglicherweise erhöht werden und er kommt natürlich auch Pflegekindern und Kindern in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zugute.

Das ist sozial- und konjunkturpolitisch richtig. Gerade die Familien mit geringerem bis mittlerem Einkommen und mehreren Kindern profitieren davon und setzen einen starken Impuls zur Wiederbelebung der Konjunktur.

Schon zu Beginn der Corona-Krise haben wir mit dem „Notfall-KiZ“ und den Sonderregelungen im Elterngeld den Zugang zu den Familienleistungen erleichtert. Im April und Mai wurden mehr als 200.000 zusätzliche Kinder in den Kinderzuschlag aufgenommen.

Die Schließung von Kitas und Schulen hat alle Familien vor große Herausforderungen gestellt. Besonders getroffen hat sie aber die alleinerziehenden Mütter und Väter. Mit dem Konjunkturpaket haben wir den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bis Ende 2021 mehr als verdoppelt, von 1.908 € auf 4.000 €. Damit haben sie mehr Netto vom Brutto, eine Entlastung, die sie dringend benötigen und gut gebrauchen können. Und für den Steuervorteil müssen Alleinerziehende nicht bis zur Steuererklärung warten. Mit der Lohnsteuer können sie die Entlastung noch im nächsten halben Jahr direkt nutzen. Von der Entlastung profitieren fast eine Million erwerbstätige Alleinerziehende und ihre Kinder.

2. Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die Krise hat den Blick für die elementare Bedeutung von Vereinbarkeit geschärft: Ohne eine verlässliche Betreuungsinfrastruktur und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf funktioniert unsere Gesellschaft und unser Wirtschaftssystem nicht. Deshalb setzt das Konjunkturpaket auch hier wichtige Impulse:

Der Ausbau von Kinderbetreuung in der Kita und Kindertagespflege und der Ganztagsbetreuung in der Grundschule erleichtert die Vereinbarkeit für Eltern deutlich. Deshalb investiert die Bundesregierung 1 Milliarde Euro zusätzlich in den Ausbau von Kitas und 2 Milliarden zusätzlich in den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung. Verlässliche Kitas, Horte und Ganztagsschulen sind eine Voraussetzung dafür, dass Mütter erwerbstätig sein können und dass sie sich die Familienaufgaben partnerschaftlich mit den Vätern aufteilen können. Alleinerziehende profitieren besonders von einem gut ausgebauten Betreuungsangebot. Es wird ein zusätzliches Programm mit Überbrückungshilfen aufgelegt, das eine große Unterstützung auch für gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen ist. Dazu gehören beispielswiese Sozialunternehmen, Jugendherbergen, Einrichtungen der Jugendbildung, Familienferienstätten, Schullandheime und andere gemeinnützige Kinder- und Jugendunterkünfte sowie Träger des internationalen Jugendaustauschs. Zudem wird es in 2020 und 2021 ein Kredit-Sonderprogramm über die KfW geben, für das der Bund eine Milliarde Euro zur Verfügung stellt und Bund und Länder gemeinsam die Sicherheiten hinterlegen. Mit den Kuren in den Kliniken des Müttergenesungswerks und der Familienerholung haben wir gute Angebote, Familien zu unterstützen, insbesondere nach dieser Zeit der besonders starken Belastungen für Mütter, Väter und pflegende Angehörige. Auch Angebote der Familienbildung, vom Elterncafé bis zum Eltern-Kind-Kurs, fördern den familiären Zusammenhalt. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass diese Einrichtungen die nächsten Wochen und Monate überstehen.

3. Weitere Maßnahmen, die Familien unterstützen

Die Absenkung der Mehrwertsteuer führt dazu, dass Familien weniger für ihre Lebenshaltungskosten aufwenden müssen. Sie wirkt sofort und kommt unmittelbar bei den Familien an, wenn die Unternehmen ihre Preise entsprechend senken. Die Familien erhalten so mehr Spielraum für ihre Ausgaben. Familien haben einen überdurchschnittlich hohen Konsum und machen die Hälfte der Gesamtbevölkerung aus. Die Maßnahme hilft also den Familien und der Konjunktur gleichermaßen. Für zusätzliche Entlastung sorgt die Absenkung der EEG-Umlage. Bezahlbare Strompreise nehmen Familien große Sorgen.

Der kommunale Solidarpakt im Umfang von 6 Milliarden Euro ist gut angelegtes Geld. Denn ein gutes Umfeld vor Ort ist gerade für Familien zentral. Dafür brauchen die Kommunen Mittel, damit sie Spielplätze, Schwimmbäder, Sportplätze, öffentlichen Nahverkehr, Parks und vieles mehr für Familien vorhalten können. Hierbei unterstützen wir sie und damit ganz zentral auch die Familien mit dem Konjunktur- und Zukunftspaket.Auch die Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen oder die Unterstützung beim Neustart aus der Insolvenz sind für Familien von Bedeutung. Sie sichern Arbeitsplätze und machen es den Eltern möglich, ihre Familien zu versorgen. In zwei Dritteln aller Familienhaushalte sind beide Eltern erwerbstätig. Rund 70% der Alleinerziehenden sind erwerbstätig. Eltern brauchen sichere Arbeitsplätze. Generell kommt die Zahlung des Kurzarbeitergeldes Millionen Eltern zugute.

Jedes Jahr fangen mehr als eine halbe Million Jugendliche eine berufliche Ausbildung an und starten damit in ihre berufliche und finanzielle Selbstständigkeit. Die Mütter und Väter sind froh, wenn es für ihre Kinder mit einer Ausbildung vorangeht. Viele Familien werden erleichtert sein, wenn ihre Kinder trotz der Krise eine Ausbildung beginnen können. Dafür sorgen wir mit der Förderung von mehreren 100.000 Ausbildungsplätzen (eine halbe Milliarde Euro) bei Unternehmen. Wir investieren unmittelbar in die Jugendlichen und adressieren ein weiteres Zukunftsthema, das ganz besondere Bedeutung für Familien hat.

Hinweis: Einige Maßnahmen des Konjunkturpaketes, die hier aufgeführt sind, sind in einer nächsten Sitzung des Bundeskabinetts zu beschließen.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.06.2020

Die über Jahrzehnte gewachsenen Strukturen der Wohlfahrtspflege und der Kinder- und Jugendhilfe sind ein wichtiger Teil der Sozial- und Bildungslandschaft in Deutschland. Viele Einrichtungen leiden unter den Einschränkungen durch die Corona-Krise und haben in dieser Zeit Umsatzeinbußen.

Das Konjunkturpaket berücksichtigt die schwierige Lage und zeigt: Gemeinnützige Organisationen und Verbände können in der Corona-Krise auf die Unterstützung der Bundesregierung zählen. Sie sind maßgeblich, um die gesellschaftlichen Auswirkungen der Krise beherrschbar zu halten, und sie unterstützen den Zusammenhalt der Menschen. In der Pandemie kommen sie häufig in finanzielle Bedrängnis. Bislang blieb den Einrichtungen aufgrund fehlender Rücklagen und Ertragslage oft der Zugang zu Krediten verwehrt.

Die Koalitionsbeschlüsse der Bundesregierung vom 03. Juni 2020 sehen nun insbesondere vor, die Liquidität der gemeinnützigen Organisationen und deren Unternehmungen zu sichern. Dazu legt der Bund für die Jahre 2020 und 2021 ein Kredit-Sonderprogramm über die KfW auf und stellt hierfür eine Milliarde Euro zur Verfügung. Darüber hinaus haben soziale Träger die Möglichkeit, Mittel aus dem Programm für Überbrückungshilfen zu erhalten.

Kredite aus KfW-Sonderprogramm

Der Bund wird die Länder in deren Maßnahmen zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen unterstützen. Er wird sofort 1 Milliarde Euro als Globaldarlehen der KfW für entsprechende Programme der landeseigenen Förderinstitute (LFI) vergeben. Ziel ist eine schnelle Kreditvergabe an gemeinnützige Organisationen zu sehr günstigen Konditionen (1-1,5 % p.a.). Ermöglicht werden sollen auch tilgungsfreie Anfangsjahre, eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren und Stundungen, Vergleiche und Erlasse im Rahmen rechtlicher Vorgaben. Die Darlehen können bis zum 31.12.2020 vergeben werden. Der Höchstbetrag liegt bei 800.000€.

Der Bund übernimmt das Ausfallrisiko durch eine 80-prozentige Haftungsfreistellung. Die Länder können mit überschaubaren eigenen Mitteln eine Haftungsfreistellung bis zu insgesamt 100 % sicherstellen.

Zuschüsse aus Überbrückungshilfe-Programm

Ein Programm für Überbrückungshilfen in Form von Zuschüssen wird für die Monate Juni bis August für diejenigen gemeinnützigen Träger aufgelegt, denen auch mit einem Kredit noch nicht ausreichend geholfen werden kann. Dies ist eine weitere wichtige Unterstützung.

Diese Zuschüsse sollen helfen, die vielfältige Landschaft aus gemeinnützigen Trägern wie beispielsweise Jugendbildungsstätten, Jugendherbergen und Schullandheimen oder Familienferienstätten in Deutschland zu erhalten. Mit ihrer Kombination aus preiswerter Unterkunft und Verpflegung sowie pädagogischen Programmangeboten sind sie unverzichtbarer Bestandteil der außerschulischen Bildung.

Mit den beschlossenen Maßnahmen wollen wir diese Einrichtungen unterstützen, damit Kinder und Jugendliche auch in Zukunft Ferienfreizeiten, Klassenfahrten und zusammen mit ihren Familien günstige Urlaube erleben und internationale Erfahrungen machen können.

Von dem Programm profitieren nun auch Inklusionsbetriebe, die die bisherigen Förderprogramme nicht in Anspruch nehmen konnten. Das sind Betriebe, in denen bis zu 50 Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigt sind. Ebenfalls können jetzt Sozialkaufhäuser Hilfen bekommen.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.06.2020

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Einigung im Koalitionsausschuss auf ein milliardenschweres Konjunkturpaket. Wir haben uns dabei vor allem für die Unterstützung von Familien eingesetzt. Der Zweiklang aus finanzieller Unterstützung einerseits und weiterem Ausbau der Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur andererseits entspricht dabei der Grundidee unserer sozialdemokratischen Kindergrundsicherung.

„Familien mit kleinen Einkommen können den von uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten durchgesetzten Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind gut gebrauchen. Auf die Grundsicherung wird dieser nicht angerechnet, so dass auch Familien, die Hartz IV beziehen, den Kinderbonus bekommen. Vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren, denn für bessergestellte Familien wird die Einmalzahlung bei der Einkommensteuererklärung mit den für sie wirkenden zusätzlichen Entlastungen durch die steuerlichen Kinderfreibeträge verrechnet.

Weitere finanzielle Entlastungen für Familien ergeben sich durch steuerliche Erleichterungen. So wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 4.000 Euro angehoben und damit mehr als verdoppelt. Und auch die zeitlich befristete Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent werden Familien in ihrem Portemonnaie spüren.

Uns ist bewusst, dass Familien viel mehr brauchen, als eine einmalige Geldleistung. Deswegen setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass Kitas und Schulen dem Infektionsgeschehen entsprechend ihr Angebot weiter ausweiten. Kinder brauchen Kinder, mit denen sie gemeinsam spielen und lernen können.

Wie wichtig die Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur für unsere Gesellschaft und die Teilhabe von Kindern ist, wird in der Krise gerade besonders deutlich. Daher ist richtig, dass der Bund den Ländern im Rahmen des Konjunkturprogramms weitere finanzielle Mittel für den Ausbau und qualitative Verbesserungen für Kindertageseinrichtungen sowie Ganztagsschulen und -betreuung zur Verfügung stellen will. Damit gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung einer Infrastruktur, die allen Kindern Bildung und Teilhabe ermöglicht.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 04.06.2020

Mehr Geld für den Kita-Ausbau und für den schnelleren Ausbau der Nachmittagsbetreuung an Grundschulen

Gestern Nacht hat der Koalitionsausschuss ein Konjunkturpapier zur Belebung der Wirtschaft nach der Corona-Pandemie beschlossen. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dafür gesorgt, dass Eltern und Kinder, die durch die Corona-Krise besonders betroffen waren und immer noch sind, in starkem Maße von den geplanten Maßnahmen zur Stärkung der Konjunktur profitieren. Wir haben außerdem dafür gesorgt, dass das meiste Geld für Investitionen in die Zukunft aufgebracht wird: Für den Kita-Ausbau, für den schnelleren Ausbau der Nachmittagsbetreuung an Grundschulen und für die digitale Bildung an Schulen gibt es Zuschüsse. Durch Senkung der Mehrwertsteuer für ein halbes Jahr, durch die Verdoppelung des steuerlichen Freibetrages für Alleinerziehende für eineinhalb Jahre und den Kinderbonus für Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen wird die Konjunktur wieder angekurbelt.

Jugendherbergen, Schullandheime und andere gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen, die in der Corona-Krise ihre Angebote für Familien aussetzen mussten und in existentielle Nöte geraten sind, werden ebenfalls unterstützt.

Ein kraftvolles Programm für Familien und ein Schub für die Wirtschaft! Erfreulich ist, dass das Paket viele Maßnahmen enthält, die strukturell und langfristig wirken. Das ist ein echter Sprung ins nächste Jahrzehnt und echte Zukunftspolitik!“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 04.06.2020

Zur Debatte über den Kinderbonus erklärt der familienpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Grigorios Aggelidis:

„Der Kinderbonus ist gut gedacht, aber entweder nicht gut gemacht oder schlicht eine Mogelpackung. Denn er soll zwar nicht auf die Grundsicherung angerechnet, dafür aber mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet werden. Manche Eltern müssen ihn also über die Einkommensteuer quasi wieder zurückzahlen. Wenn der Familienbonus aber eine Anerkennung der besonderen Belastung von Familien durch die Corona-Krise sein soll, muss er gerade denjenigen zugutekommen, die Homeoffice, Kinderbetreuung und auch Beschulung unter einen Hut gebracht haben. Alles andere wäre unfair. Union und SPD sollten ihre Pläne daher nachbessern. Der Respekt für Eltern darf nicht selektiv sein. Und er darf auch nicht einmalig sein. Deshalb muss die Große Koalition die Perspektiven von Familien grundsätzlich verbessern, etwa bei Kinderbetreuung und digitaler Bildung.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten vom 05.06.2020

Als einen „Schritt in die richtige Richtung“ hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) das Konjunkturpaket des Koalitionsausschusses bewertet. „Der wirtschaftliche Einbruch durch die Pandemie belastet auch die Haushalte der Länder und vor allem der Kommunen. Damit die Kommunen, die weitestgehend für die frühkindliche Bildung und den Unterhalt der Schulen zuständig sind, ihre Aufgaben weiter stemmen können, ist ein Ausgleich für die wegbrechenden Gewerbesteuereinnahmen der richtige Weg. Zudem werden der weitere Ausbau der Krippen, Kitas und des Ganztags sowie Hygienemaßnahmen gefördert. Die Gelder müssen aber auch dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden: den armen Kommunen. Diese werden teilweise gestützt, aber die Steuerung reicht nicht aus. Eine Unterstützung nach Sozialindex ist notwendig“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Donnerstag in Frankfurt a.M.

„Trotzdem brauchen Länder und Kommunen auf Dauer wesentlich mehr Sicherheit und finanzielle Mittel, um ein gerechteres und besseres Bildungssystem aufzubauen und die notwendigen Investitionen in Gebäude und den Ausbau der Digitalisierung leisten zu können. Die Schwächen des Bildungssystems hat die Corona-Krise wie unter einer Lupe für alle sichtbar gemacht. Wir brauchen eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung, um wirksam gegen zu steuern“, betonte Tepe. Deshalb müsse insbesondere für hochverschuldete Kommunen mit großen sozialen Problemen sichergestellt werden, dass die bereitstehenden Gelder auch abgerufen werden können. Das sei Voraussetzung, um den Investitionsstau nicht zuletzt im Bildungssektor zu überwinden.

„Der Digitalpakt ist zu spät gekommen und wird zu langsam umgesetzt. Die Mittel müssen in den nächsten fünf Jahren auf 20 Milliarden Euro erhöht und die Ausgaben verstetigt werden. Gut, dass jetzt mit dem Konjunkturpaket die Ausbildung und Einstellung von Systemadministratoren in den Schulen vom Bund gefördert werden. Dafür müssen die Länder, die für die Lehrkräfte an Schulen zuständig sind, mehr Geld in die Weiterbildung der Pädagoginnen und Pädagogen investieren und für ein zielgerichteteres Angebot sorgen“, unterstrich die GEW-Vorsitzende. „Die Umsetzung darf nicht durch ein weiteres Hickhack mit Blick auf Zuständigkeiten und Vergaberichtlinien konterkariert werden.“

Tepe begrüßte, dass die jungen Menschen mit den Maßnahmen der Ausbildungsförderung in den Blick genommen würden: „Das ist ein wichtiges Signal.“

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hauptvorstand vom 04.06.2020

Die Bundesregierung hat ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzumildern. Dazu erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Mit dem Konjunkturpaket nimmt die Bundesregierung viel Geld in die Hand, um die Wirtschaft wieder anzukurbeln. Sie setzt ein starkes Signal für den Konsum und für eine Stärkung der Binnennachfrage. Leistungskürzungen erteilt sie damit eine klare Absage und das ist gut so!

Die geplante befristete Mehrwertsteuerabsenkung zielt auf die breite Bevölkerung ab und wird deshalb begrüßt. Damit die Mehrwertsteuerabsenkung bei den Betroffenen ankommt, muss sichergestellt sein, dass die Unternehmen die Erleichterungen an die Kunden weitergeben.

Einer der positiven Aspekte ist aus unserer Sicht der Kinderbonus. Er ist eine unbürokratische Einmalzahlung, der viele Familien entlasten wird. Grundsätzlich begrüßen wir daher, dass die Belange aller Familien und Kinder im vorliegenden Konjunkturpaket aufgegriffen wurden. Eine wichtige Stellschraube ist dabei auch, dass Menschen in der Grundsicherung profitieren, deren Bedarfe in der Corona-Krise noch zu wenig berücksichtigt wurden.

Gleichwohl würden wir eine Lösung bevorzugen, die sich zielgerichteter auf untere Einkommensgruppen konzentriert. Über diese kurzfristige Konjunkturmaßnahme hinaus muss die Prävention und Überwindung von Kinderarmut zudem Gegenstand des Zukunftspakets werden. Zur Zukunft gehört deshalb eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung.

Die AWO begrüßt die Absicht der Koalition, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen zu stärken. Die Kommunen müssen leistungsfähig bleiben, damit die soziale Infrastruktur vor Ort in ihrer Vielfalt und Qualität erhalten bleiben kann. Der finanzielle Handlungsdruck in den Kommunen darf nicht zu Abstrichen in der sozialen Daseinsvorsorge führen.

Das geplante KfW-Sonderprogramm für gemeinnützige Organisationen ist zudem ein überfälliger Schritt. Viele soziale Unternehmen fallen aktuell nicht über die bereits aufgespannten Rettungsschirme. Damit die soziale Infrastruktur die Corona-Krise unbeschadet übersteht, muss es auch für diese Unternehmen schnelle Hilfen geben.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 04.06.2020

  • Einkommensarme brauchen gezielte finanzielle Unterstützung
  • Negative Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Bildungsgerechtigkeit verhindern
  • digitale Innovationen und ökologische Nachhaltigkeit in sozialen Diensten ermöglichen

Berlin, den 14. Juni 2020 – Die Corona-Pandemie trifft sozial benachteiligte Menschen besonders hart. "Konjunkturelle Impulse, wie sie die Bundesregierung jetzt plant, sind für die Erholung der Wirtschaft wichtig. Einkommensarme Menschen dabei besonders zu berücksichtigen macht sozial und ökonomisch Sinn", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Es ist daher richtig, den vereinfachten Zugang zu Leistungen für Hartz IV- Empfängerinnen und Empfänger über den 30. September hinaus zu verlängern und den geplanten Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind nicht auf die Grundsicherung anzurechnen. Nur so stärkt der Kinderbonus die Kaufkraft armutsbetroffener Familien.

"Für Familien, die Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, muss jedoch mehr getan werden, um verminderte Notfallhilfen, fehlende Sonderangebote sowie Zusatzkosten, wie beispielsweise im Homeschooling auszugleichen. "Wir schlagen vor, für diese Familien zusätzlich pro Kind 80 Euro monatlich vorzusehen, denn die außergewöhnlichen Belastungen der Corona- Pandemie sind in keiner Regelsatzberechnung berücksichtigt", so Loheide. Auch müsse für jedes dieser Kinder ein Computer zur Verfügung stehen. "Nicht vergessen dürfen wir aber auch die erwachsenen Grundsicherungsbeziehenden. So werden gerade Alleinstehende hart von der Corona-Krise getroffen. Gemeinsam mit vielen anderen Verbänden schlagen wir vor, den besonderen Krisenbedarf mit monatlich 100 Euro auszugleichen", so Loheide weiter.

Die Corona-Krise verschärft in alarmierender Weise die in Deutschland ohnehin ausgeprägte Bildungsungerechtigkeit. Kinder und Jugendliche aus sozial und ökonomisch benachteiligten Familien sind auf eine gut ausgebaute Bildungsinfrastruktur angewiesen. "Wir begrüßen, dass die Bundesregierung zusätzliche Investitionen in den Ausbau der Kitas und der Ganztagsschulen stecken will. Die Investitionen in Gebäude laufen jedoch ins Leere, wenn der eklatante Mangel an pädagogischem Fachpersonal nicht ebenfalls politische Priorität bekommt.

Die geplante Überbrückungshilfe für kleinere und mittlere Unternehmen kann auch von Sozial- und Bildungseinrichtungen beantragt werden. "Die branchenoffenen Betriebskostenzuschüsse können einen Beitrag zur Existenzsicherung vieler sozialer Träger leisten, die große Umsatzeinbrüche aufgrund der Corona-Pandemie haben", so Loheide. Damit gemeinnützige Einrichtungen die Hilfen tatsächlich nutzen können, muss bei der Gestaltung der Programme sehr genau auf ihre Besonderheiten im Vergleich zur gewerblichen Wirtschaft geachtet werden.

Loheide: "Besonders freut uns auch die Öffnung von KfW-Krediten für gemeinnützige Organisationen. Damit wird eine wichtige Forderung der Freien Wohlfahrtspflege zur Sicherung der Liquidität ihrer Träger erfüllt. Aber auch hier ist es wichtig, bei der konkreten Ausgestaltung auf die Besonderheiten von gemeinnützigen Einrichtungen zu achten. So bestehen zum Beispiel Unterschiede bei den Anforderungen an Kreditsicherheiten. Auch die Förderung energieeffizienter Gebäude und Mobilität bei sozialen Trägern ist ein kluger Impuls. Aber auch die Förderung von Barrierefreiheit hätte gut in das Konjunkturprogramm einer inklusiven Gesellschaft gepasst."

Teil des Konjunkturprogramms ist auch ein "Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst", den die Diakonie Deutschland unterstützt. Die Corona- Pandemie zeigt die Notwendigkeit eines funktionierenden öffentlichen Gesundheitsdienstes, der für die gesamte Bevölkerung tätig ist. "Die Bundesinitiative führt hoffentlich dazu, dass Länder und Kommunen den Öffentlichen Gesundheitsdienst auch in Zeiten knapper Kassen arbeitsfähig machen", so Loheide.

Mehr Informationen: https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 14.06.2020

Die große Koalition hat sich als Antwort auf den Wirtschaftseinbruch wegen der Corona-Krise auf ein 130 Milliarden Euro schweres Konjunkturprogramm geeinigt. Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie:

"Dieses historisch einmalige Paket ist ein großer Wurf für unser Land. Es schiebt nicht nur spürbar die Wirtschaft an, sondern ist auch sozial ausgewogen, familienfreundlich, innovativ und weist auch ökologisch in die richtige Richtung. Dadurch wird es auch zu einer starken demokratischen Antwort auf die Populisten, die vergeblich versuchen, aus der Krise Kapital zu schlagen."

Das Konjunkturpaket sieht unter anderem eine befristete Mehrwertsteuersenkung, einen Kinderbonus und deutlich höhere Prämien für Elektroautos vor. Zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen legt der Bund ein Kredit- Sonderprogramm der KfW auf.

"Natürlich haben wir an einzelnen Punkten noch Fragen und Verbesserungsvorschläge", sagt Lilie. "Aber wir sollten diesen zukunftsweisenden Kompromiss jetzt nicht zerreden. Dieses insgesamt weitsichtige und mutige Paket sichert Teilhabe für alle und eine gute Zukunft für viele in unserem Land."

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 04.06.2020

Anlässlich der Diskussion über einen Familienbonus in Höhe von einmalig 300 Euro je Kind als Teil des Corona-Konjunkturprogramms spricht sich die Diakonie Deutschland dafür aus, Hilfen auf Familien mit einem niedrigen Einkommen zu konzentrieren. Dies sei nicht nur aus sozialpolitischen Gründen notwendig, sondern auch aus konjunkturpolitischen Gründen sinnvoll.

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: "Die Corona- Krise hat Familien mit niedrigen Einkommen besonders getroffen. Sie haben keine Rücklagen, um gestiegene Ausgaben aufgrund wegfallender Sonderangebote, verminderter Hilfeangebote wie Tafeln und zusätzlicher Kosten fürs Home- Schooling auszugleichen." Die Auszahlung solle an alle Familien erfolgen, die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz, den Kinderzuschlag oder Grundsicherungsleistungen erhalten, so Loheide.

Eine solche Fokussierung mache auch konjunkturpolitisch Sinn, erklärt Loheide:

"Familien mit geringem Einkommen werden die dringend benötigte Finanzhilfe direkt ausgeben. Dadurch stärken sie unmittelbar die private Nachfrage." Bei Familien, die trotz der Krise finanziell gut dastehen, dürfte der Bonus dagegen teilweise auf der hohen Kante landen.

Darüber hinaus fordert Loheide klare Regelungen für die digitale Teilhabe von Familien und Kindern, um die akute Benachteiligung von Kindern ohne digitale Ausstattung zu beheben. Loheide: "E-Learning und Home-Schooling werden noch über Monate andauern und sie funktionieren nicht ohne Hardware und Internetzugang.

Kinder brauchen jetzt Computer für ihre Hausaufgaben. Aus der Coronakrise darf keine Bildungskrise werden." Es sei in einigen Bundesländern völlig unklar, wie und wann aus den Mitteln aus dem Sofortprogramm für digitale Teilhabe in Höhe von 500 Millionen Euro schließlich Geräte bei den betroffenen Kindern ankommen.

"Auch reichen die bisher pro Kind vorgesehenen 150 Euro nicht. Um eine digitale Grundausstattung zu gewährleisten, sind 400 Euro nötig", so Loheide.

Die Diakonie Deutschland erwartet von der Politik, die Wirtschaftskraft von Familien mit kleinen Einkommen zu stärken. Familien- und Bildungsförderung ist die beste Wirtschaftsförderung. "Gesamtgesellschaftlich und sozialpolitisch wäre es ein großer Fehler, Familien und ihre Kinder jetzt im Abseits stehen zu lassen", warnt Loheide.

Mehr Infos: https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 27.05.2020

Der Familienbund der Katholiken begrüßt grundsätzlich dasvon der Bundesregierung beschlossene Konjunkturpaket. Die vorgesehene Unterstützung von Familien mit einer Einmalzahlung in Höhe von 300 Eurokritisiert der Verband jedoch als „völlig unzureichend angesichts der monatelangen enormen Belastungen von Kindern und Eltern in der Coronakrise“. Familienbund-Präsident Hoffmann wies darauf hin, dass Familien bereits seit einem Vierteljahr einen kaum zu bewältigenden Spagat zwischen Homeoffice, Homework und Homeschooling betrieben und inzwischen weit über ihre Belastungsgrenze eingespannt seien. „Kitas und Schulen arbeiten bislang überall bestenfalls im Krisenmodus. Ein Ende dieser Ausnahmesituation ist für Eltern nicht absehbar. Wie Schule und Kita nach den Sommerferien arbeiten werden, ist noch völlig unklar. Auch innerfamiliäre Betreuungsformen durch Großeltern ste-hen ja in vielen Fällen nicht mehr zur Verfügung.“ Für viele Familien komme nach Hoffmanns Worten auchfinanzielle Notüber Kurzarbeit und die deutlich gestiegene Arbeitslosigkeit hinzu. Eltern und Kinder bräuchten schnelle und unbürokratische Hilfe vom Staat durch eine regelmäßige monatliche finanzielle Unterstützung Die Politik trägt jetzt Verantwortung für Familien über die gesamte Zeit der Corona-Einschränkungen. Hoffmann bekräftigte seine Forderung nach einem Corona-Elterngeld: „Familiengerecht und angemessen wäre ein an das derzeitige Mindestelterngeld angelehntes zusätzliches Corona-Elterngeld in Höhe von 300 Euro monatlich, gezahlt über die gesamte Dauer der Krise. Das würde Familien helfen und die Eltern als große unsichtbare Leistungsträger in der Corona-Krise honorieren. “Darüber hin-aus fordert Hoffmann die Einführung einer Corona-Elternzeit.

„Familien werden mittelfristig auch weiter in besonders hohem Maße in ihren Lebensbedingungen unter der Corona-Krise leiden“, sagte Hoffmann weiter. „Ein Ende des Krisenmodus in Kitas und Schulen ist ebenso wenig absehbar, wie das deutlich erschwerte Arbeiten vieler Eltern im Homeoffice. Denn Homeoffice ist kein Betreuungsmodell. Da die Belastungen von Familien voraussichtlich bis weit ins nächste Jahr reichen werden, ist eine Einmalzahlung bestenfalls ein Tropfen auf einem heißen Stein. Familien brauchen in dieser Krise jedoch eine kontinuierliche Unterstützung. Andernfalls kommt der Staat seiner selbst erklärten Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie nicht nach. Familien sind für unsere Gesellschaft mindestens genauso wichtig wie Lufthansa, Deutsche Bahn und Co.“

„Es zeigt sich aber dieser Tage auch, wie unverzichtbar die kleinsten gesellschaftli-chen Einheiten wie Familien sind, wenn der Staat an seine Grenzen stößt“

„Genauso wichtig ist für Eltern aber auch die Einführung einer Corona-Elternzeit“, sagte Hoffmannweiter, „die ihnen gegenüber ihren Arbeitgebern das Recht gibt, ihre Arbeitszeit so weit zu reduzieren, wie es für die Bewältigung der stark gestiegenen familiären Anforderungen nötig ist. Denn Eltern, insbesondere Mütter, leisten derzeit nicht nur ihre Erwerbsarbeit, sondern einen kaum zu bewältigenden Spagat zwischen Home-Office, Home-Schooling und Home-Work.

“Der Staat sei zweifellos zur Bewältigung der Corona-Krise unverzichtbar, sagte Hoffmann. „Es zeigt sich aber dieser Tage auch, wie unverzichtbar die kleinsten gesellschaftlichen Einheiten wie Familien sind, wenn der Staat an seine Grenzen stößt und die Betreuung und Bildung für Kinder nicht mehr gewährleisten kann.“

Quelle: PressemitteilungFamilienbund der Katholiken – Bundesverbandvom 04.06.2020

In dem jetzt beschlossenen Konjunkturprogramm stehen nicht nur Wirtschaft und Sicherung von Arbeitsplätzen im Vordergrund. Mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung setzt Bundesfamilienministerin Giffey wichtige Impulse.

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften begrüßt die Unterstützung der Familien durch die Aufstockung und Beschleunigung der Investitionen in die Kindertagesbetreuung. „Familien sind in dieser Krise am Stärksten belastet. Ohne eine Entlastung der Eltern durch Kitas, Horte und Ganztagesschulen ist Bildungsgerechtigkeit und eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht machbar. Die Familien zerbrechen an der Belastung“, sagt Hiltrud Stöcker-Zafari, Geschäftsführerin Verband binationaler Familien und Partnerschaften. Diese Krise habe verdeutlicht wie wichtig eine umfassende und inklusive Kindertagesbetreuung sei. Denn diese Krise habe auch gezeigt wie verwundbar insbesondere Frauen und Familien mit sozial schwierigen Lebenssituationen seien. „Während der Krise sind es wieder überwiegend Frauen, die familiäre Care-Tätigkeiten übernehmen und beruflich zurückstecken. Mit entsprechenden Folgen für Lohn- und Rentenlücken. Und es sind diese Familien, deren Chancen auf soziale und gesellschaftliche Teilhabe sich enorm verschlechtern. Die Rückschläge können diese Familien nur schwer wieder aufholen,“ führt Stöcker-Zafari aus.

Die zusätzlichen Gelder bieten die Chance, in Strukturen zu investieren. Was allen Familien zugute käme. Es sollten hiervor alleminnovative, kreative und neue Aspekte in der Kinderbetreuung umgesetzt werden. „Die nun zur Verfügung gestellten Investitionenmüsstenauf jeden Fall auch inFörder- und begleitende Familienangebote fließen.Dabeisind interkulturelleund mehrsprachige Angeboteendlich bundesweitzuberücksichtigen. Nur so wird verhindert, dass die Schere in der Bildungsgerechtigkeit in der Zukunft nicht noch um ein Vielfaches weiter auseinandergeht,“ so Stöcker-Zafari.
Familien leisten in dieser Krisenzeit unglaublich viel, diese Leistung ist gar nicht genug zu würdigen.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 05.06.2020

Mit dem Kinderbonus von 300 Euro pro Kind setzt die Bundesregierung ein positives Signal für Familien, bei denen die Folgen des Lockdowns wie unter einem Brennglas konzentriert waren: Betreuung, Beschulung, Erwerbsarbeit und Haushaltsarbeit wurden von den Familien geschultert – häufig begleitet von Unsicherheiten angesichts der beruflichen Zukunft und der Einkünfte. Mit der Bindung des Bonus an die Kinder wird die Lebenswirklichkeit der Mehrkindfamilien berücksichtigt.

„Aus Krisen geht man mit Einsicht und Tatendrang hervor, sonst hat man von ihnen außer Ärger gar nichts“, so Dr. Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD). „Unter dem aktuellen Eindruck der Engpässe und Schwierigkeiten müssen wir jetzt die Weichen stellen für eine Bildungspolitik, die technisch und methodisch die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzt und die Kluft zwischen ärmeren und reicheren Elternhäusern nicht verstärkt“, so Müller.

„Jetzt ist die Zeit für nachhaltige Investitionen in Bildungsplattformen mit Zugang für alle, standardisierte technische Ausstattung für Lehrende und Schulen und für bedarfsgerechte, alltagstaugliche Lösungen, die für alle zugänglich sind“, führt sie aus. „Lehrende müssen während ihrer Ausbildung die digitalen Möglichkeiten für ihre Didaktik besser kennenlernen können und die notwendige technische Ausstattung erhalten“, erläutert sie. Die Schulen müssten intensiv beraten und begleitet werden bei der Einführung digitaler Formate, denn gerade für die Schulen gelte angesichts ihrer dünnen Personaldecke „Learning on the Job“.

Den aktuellen Eindruck der Krise müsse Deutschland nutzen, um zielgenau die Weichen zu stellen, damit das Bildungssystem dynamischer und flexibler reagieren kann. „Was Lehrer, Eltern und Schüler leisten können, wenn es hart auf hart kommt, das haben wir alle gesehen und darauf können wir stolz sein. Jetzt müssen wir diesen Schwung nutzen und uns zukunftstauglich machen“, fasst sie zusammen.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. vom 05.06.2020

Anlässlich der Verabschiedung eines Konjunkturpaketes im Umfang von 130 Milliarden Euro durch das Bundeskabinett kommentiert Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz:

„Die Bundesregierung hat ein beispiellos umfassendes Konjunktur- und Investitionspaket auf den Weg gebracht. Es enthält zahlreiche Maßnahmen, die die Wirtschaft, auch über die Krise hinaus, ankurbeln sollen. Die Maßnahmen werden im weiteren politischen Prozess im Einzelnen zu diskutieren sein, doch insgesamt ist das Konjunkturpaket eine kraftvolle Antwort auf die Corona-Krise, die wir begrüßen.

Wichtig ist auch, dass die wirtschaftspolitischen Fehler nach der Finanzkrise vor gut 10 Jahren nicht wiederholt wurden. Die Bundesregierung hat erkannt, dass es jetzt um die Stärkung der Nachfrage und Investitionen geht und nicht ums Kürzen und Sparen.

Gleichwohl möchte ich noch einmal ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass die sozialen Folgen der Corona-Krise insbesondere für die ärmsten Menschen in unserer Gesellschaft noch immer nicht ausreichend abgesichert sind. Wir fordern daher, die Einkommenssituation armer Haushalte und Menschen in der Grundsicherung bei den Maßnahmen stärker in den Blick zu nehmen und ihre Situation zielgerichtet zu verbessern. Neben einem Beitrag zur Existenzsicherung armer Menschen würde dies zur Binnennachfrage beitragen und steht damit im Einklang mit den Zielen des Konjunkturpaktes.“

Quelle: PressemitteilungFamilienbund der Katholiken – Bundesverbandvom 05.06.2020

Ein ungewöhnliches Bündnis aus den Bereichen Gesundheit, Soziales, Klima und Entwicklung sowie Kirchen hat weitergehende Vorschläge für ein Konjunkturpaket hin zu einer gesünderen, sozialen und klimagerechten Gesellschaft und Wirtschaft formuliert. Morgen befasst sich das Bundeskabinett mit dem Konjunkturpaket. Die Verbände fordern die Bundesregierung und den Bundestag mit einem gemeinsamen Programm auf, die drei Themen stärker zusammenzudenken und beim Corona-Konjunkturpaket in diesem Sinne deutlich nachzubessern.

Seit Jahren verfolgen die Verbände mit Sorge, wie die Kluft zwischen Arm und Reich wächst und eine zunehmende Klimakrise und Artensterben die Lebensgrundlagen der Menschheit zerstört. Die Corona-Krise wirft ein Schlaglicht auf diese Probleme: Sie zeigt, wie die Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen massive Gefahren für die menschliche Gesundheit provoziert. Arme Länder und auch sozial benachteiligte Menschen in aller Welt leiden stärker unter der so entstandenen Krise. Ein entschiedenes Umsteuern ist nötig, um diese Gefahren abzuwehren.

Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „Das Konjunkturpaket der Bundesregierung lässt Millionen Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen außen vor. Dabei ist die gezielte Unterstützung derjenigen, die das Geld am nötigsten brauchen und es auch umgehend ausgeben, aus konjunkturpolitischer, ökologischer und sozialer Perspektive dringend angezeigt. Hier müssen Bundesregierung und Bundestag unbedingt nachbessern, auch um den sozialen Zusammenhalt in und nach der Krise zu stärken.”

Die Verbände fordern, das Konjunkturpaket in allen Bereichen darauf auszurichten, die globale Erderwärmung auf möglichst 1,5 Grad zu begrenzen. So sollten Wirtschaftshilfen grundsätzlich an die Bedingung geknüpft werden, dass Unternehmen mit hohen Emissionen sich auf einen Transformationspfad hin zu Klimaneutralität spätestens bis 2050 verpflichten. Die EU-Taxonomie bietet sich als geeignetes Instrument zur Überprüfung dabei an, da sie etwa Kriterien für klimaverträgliche Investments festlegt. Die einfache Absenkung der Mehrwertsteuer ist hingegen problematisch, weil davon Wohlhabende stärker als Ärmere profitieren und sie keinerlei positive ökologische Lenkungswirkung entfaltet.

Dr. Christiane Averbeck, Geschäftsführerin der Klima-Allianz Deutschland: „Klimaschutz muss sich im Konjunkturprogramm durch alle Bereiche ziehen. An Unternehmen dürfen Gelder nur vergeben werden, wenn diese sich auf Klimaneutralität bis spätestens 2050 verpflichten. Verwundert und besorgt beobachten wir, dass Rüstungsprojekte vorgezogen werden sollen, um die Konjunktur zu stabilisieren. Mit Rüstung Impulse für die konjunkturelle Erholung zu setzen ist das Gegenteil einer zukunftsfähigen Entwicklung.”

Das vorgelegte Konjunkturpaket enthält nach Ansicht der Verbände durchaus richtige und wichtige Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung, für den Klimaschutz und zur Entlastung der Kommunen. So ermöglicht das Paket den Kommunen weiterhin investiv auch im Klimaschutzbereich tätig zu sein. Es stößt notwendige Schritte zur Transformation der Grundstoffindustrie an und lässt erstmals einen breiteren Blick auf die Mobilitätswende erkennen. Damit das Ziel der Förderung von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen konsequent greift, sollte die Förderung von Plug In Hybrid-Fahrzeugen von der tatsächlichen Nutzung des Elektroantriebs abhängig gemacht werden.

Dr. Eckart von Hirschhausen, Gesellschafter, Stiftung Gesunde Erde – Gesunde Menschen: „Der Klimawandel ist die größte Bedrohung der menschlichen Gesundheit im 21. Jahrhundert. Das Gesundheitswesen und seine Beschäftigten sind systemrelevant – das hat die Corona-Pandemie uns deutlich gezeigt. Ärzte und Pflegende sind angetreten, um Leben zu schützen. Aber gegen die Klimakrise und menschenfeindliche Temperaturen gibt es keine Impfung oder Immunität. Deshalb braucht es jetzt Investitionen, um beispielsweise auch in den Krankenhäusern, Pflegeheimen und sozialen Einrichtungen Mitarbeiter und Patienten vor Hitze zu schützen. Es freut mich, dass diese Idee erstmalig im Konjunkturpaket aufgegriffen wurde. Es braucht aber mehr davon!“

Bei den Maßnahmen im Gesundheitswesen konzentriert sich die Bundesregierung auf die Stärkung von Strukturen zur Begegnung der Pandemie. Hier sehen die Verbände die Gelegenheit verpasst, mit zukunftsorientierten Maßnahmen auch absehbaren Krisen in Folge des Klimawandels zu begegnen, etwa ausgelöst durch Hitze, Starkwetterereignisse oder Ausfall von Versorgungssystemen. Vor allem muss das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ auch darauf ausgerichtet werden, den ökologischen Fußabdruck der Krankenhäuser umfassend zu verringern.

Enttäuscht zeigt sich das Bündnis darüber, dass die Pflege in dem Konjunkturprogramm mit keinem Wort erwähnt wird. Menschen, die in der bezahlten und unbezahlten Versorgung und Pflege arbeiten, werden in der Pandemie über ihre Grenzen hinaus belastet. Ihre Berufe gilt es aufzuwerten sowie Bezahlung und Arbeitsbedingungen zu verbessern. Die Verbände fordern daher deutliche Mehrausgaben auch im Bereich Pflege.

Mit Blick auf Europa und global ist es von größter Bedeutung, dass Deutschland Solidarität mit Menschen in ärmeren und von der Coronapandemie besonders betroffenen Staaten zeigt. Im Vordergrund sollten dabei der Schutz und die Stärkung von besonders verletzlichen Menschen stehen. Dafür schlägt das Bündnis unter anderem eine Stärkung der multilateralen Zusammenarbeit, eine Entschuldungsinitiative und einen globalen „Grünen Marshallplan“ vor, der sich an der Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und der Agenda 2030 für globale Nachhaltigkeit ausrichtet.

Prof. Dr. h.c. Cornelia Füllkrug-Weitzel, Präsidentin von Brot für die Welt: „Es ist sehr zu begrüßen, dass die Bundesregierung zusätzliche drei Milliarden Euro für Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe bereitstellt. Doch die sozialen und wirtschaftlichen Probleme, die die Pandemie nach sich zieht, können nicht kurzfristig mit einer Einmal-Finanzspritze gelöst werden. Sie sind auch nicht eben erst entstanden. Die Corona-Folgen verstärken strukturelle Probleme, die auch strukturelle und längerfristige Antworten benötigen. Die Klima- und die Corona-Krise treiben Staaten im Globalen Süden weiter in die Schuldenfalle. Daher braucht es umfangreiche Entschuldungsinitiativen, für die sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene stark machen sollte.”

Über die Konjunkturpakete hinaus ist mittelfristig auch nötig, dass die Bundesregierung sich über die Einnahmenseite verständigt. Hierfür sollten umweltschädliche Subventionen abgebaut, Umwelt- und Gesundheitskosten internalisiert und ein fairer Lastenausgleich in der Gesellschaft angestrebt werden, etwa über die Besteuerung großer Vermögen oder eine Reform der Erbschaftssteuer.

Das Programm “Gesund, sozial, klimagerecht: Investitionen in eine zukunftssichere Gesellschaft” finden Sie hier: Gesund, sozial, klimagerecht – Investitionen in eine zukunftssichere Gesellschaft.pdf

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 09.06.2020

Das Kabinett hat heute zentrale Vorhaben des Konjunkturpakets verabschiedet. Es ist geplant, den Kinderbonus bei getrennten Eltern hälftig mit dem Kindesunterhalt zu verrechnen. Die Kinder von Alleinerziehenden erhalten damit unterm Strich statt 300 Euro nur 150 Euro Kinderbonus.

„Viele Alleinerziehende haben schon mit dem Geld gerechnet. Schließlich hatte das Familienministerium ankündigt, dass der Kinderbonus nicht mit Unterhaltsleistungen verrechnet wird. Die 300 Euro sollen laut Ministerium dabei helfen, die Belastungen der Corona-Pandemie etwas abzufedern und den Familien finanziellen Handlungsspielraum zurückgeben. Für Alleinerziehende haben sich Belastungen durch die Corona-Krise potenziert: Existenzsorgen in Folge der Kita- und Schulschließungen, Spagat zwischen Homeoffice und Homeschooling, wegen Social Distancing nicht auf das soziale Netzwerk zurückgreifen können. Der Kinderbonus wird dort gebraucht, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, da hier die Kosten für das Kind entstehen“, kritisiert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV).

Das Kindergeld als Teil des steuerlichen Familienleistungsausgleichs trägt dazu bei, das Existenzminimum von Kindern nicht zu besteuern. Hier ist es bei getrennten Eltern folgerichtig, das hälftige Kindergeld mit dem Kindesunterhalt zu verrechnen. Da der Kinderbonus als einmalige Erhöhung des Kindesgelds umgesetzt ist, greift auch hier die hälftige Aufteilung. Der Kinderbonus hat aber einen anderen Zweck als das Kindergeld: Belastungen aufzufangen und so die Konjunktur anzukurbeln. „Nur wenige Alleinerziehende sind in der glücklichen Situation, dass der andere Elternteil die fehlende Kinderbetreuung mit ausgleicht. Hinzu kommt, dass sich für Familien mit kleinen Einkommen und somit für viele Alleinerziehende die Kosten erhöht haben: Trotz Kitagebühren kein Mittagessen, ein Rechner reicht nicht fürs Homeoffice und Homeschooling, billige Lebensmittel als Mangelware. 300 Euro sind ein Tropfen auf dem heißen Stein. Diese auch noch zu halbieren, wird viele Alleinziehende vor den Kopf stoßen! Positiv zu verbuchen ist, dass der Kinderbonus nicht auf den Unterhaltsvorschuss und auf Sozialleistungen wie Hartz IV angerechnet werden soll. Diese Ausnahmeregelung muss auf den Kindesunterhalt ausgeweitet werden“, fordert Jaspers.

Alleinerziehende, die einen vollen Kinderbonus für angemessen halten, finden unter www.vamv.de einen Musterbrief an die Politik.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 12.06.2020

Die Große Koalition hat sich mit dem Konjunk­turpaket darauf verständigt, Alleinerziehende durch höhere Steuer­entlastungen zu unterstützen. Für zwei Jahre soll der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.908 auf 4.000 Euro an­gehoben werden. Hierzu erklärt die Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), Daniela Jaspers:

„Wir begrüßen, dass die Regierung durch die Steuererleichterungen anerkennt, was Alleinerziehende Tag für Tag leisten: Kinder erziehen und betreuen, das Familieneinkommen verdienen und den Haushalt stemmen. Die Coronakrise hat diese höhere Belastung allerdings nicht verursacht, sondern sie wie in einem Brennglas deutlich ge­macht. Da wir mit einer dauerhaften Mehrbelastung von Alleinerzie­henden zu tun haben, sollte auch der Entlastungsbetrag für Allein-erziehende dauerhaft erhöht werden!

Insgesamt brauchen wir den Mut für grundlegende Reformen in der Familienbesteuerung, um für Steuergerechtigkeit für Alleinziehende zu sorgen. Der VAMV plädiert für einen Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung in Kombination mit einer Individualbesteue­rung, statt der bestehenden Besteuerung nach Familienform.“

Denn um Alleinerziehende vergleichbar wie Ehepaare zu entlasten, muss der Entlastungsbetrag noch weiter angehoben werden. Mit dem Entlastungsbetrag haben Alleinerziehende am Jahresende ma­ximal 860 Euro mehr im Portmonee. Ehepaare haben durchs Split­ting bis zu 17.000 Euro im Jahr mehr zur Verfügung, das finden Alleinerziehende ungerecht.

Der VAMV fordert, solange es das Ehegattensplitting gibt, den Ent­lastungsbetrag für Alleinerziehende an den steuerlichen Grundfrei­betrag zu koppeln und regelmäßig anzupassen. Und langfristig eine Individualbesteuerung für alle Hand in Hand mit einer Kindergrundsi­cherung.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 04.06.2020

Anlässlich des heutigen Beschlusses des Deutschen Bundestages den Entschädigungsanspruch für Eltern in der Phase der Corona-Pandemie zu verlängern, begrüßt das ZFF das Vorhaben ausdrücklich, fordert aber weitere Schritte für eine familienfreundliche Krisenpolitik.

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Folgen der Corona-Pandemie hat der Bundestag die Verlängerung des Entschädigungsanspruchs für Eltern beschlossen, die ihre Kinder aufgrund von Kita- und Schulschließungen privat betreuen müssen. Der Anspruch wird von derzeit zwölf Wochen (sechs Wochen pro Elternteil) auf zukünftig 20 Wochen (10 Wochen pro Elternteil) verlängert. Alleinerziehende haben Anspruch auf die kompletten 20 Wochen. Die Inanspruchnahme der Leistung ist auch weiterhin an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft: Das Kind darf nicht älter als zwölf Jahre alt sein, die Einrichtung darf aufgrund von z. B. Schulferien nicht ohnehin geschlossen sein, es steht keine anderweitige Betreuung zur Verfügung, Überstunden sind bereits abgebaut und aus dem Vorjahr übertragener Resturlaub wurde verbraucht. Der Verdienstausfall wird in Höhe von 67 Prozent des Nettoverdiensts erstattet, bis zu einer Höhe von 2.016 Euro.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Die Corona-Pandemie stellt Familien mit Kindern vor ein enormes Vereinbarkeitsproblem. Arbeitgeber*innen erwarten zunehmend die Rückkehr in den regulären Büroalltag, obwohl Kitas und Schulen den Regelbetrieb noch längst nicht aufgenommen haben. Zwar öffnen die Einrichtungen derzeit schrittweise ihre Türen, Bildungs- und Betreuungsangebote stehen, wenn überhaupt, aber oft nur stunden- oder tageweise zur Verfügung. Angesichts dieser anhaltenden Herausforderung begrüßen wir die Verlängerung des Entschädigungsanspruchs, denn sie ist für Familien bitter nötig!“

Reckmann weiter: „Allerdings stellen die zahlreichen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Leistung eine enorme Hürde für viele Familien dar. Eltern benötigen in ihrer Vielfalt längerfristige und partnerschaftliche Maßnahmen, um in dieser Krisenphase Betreuungsaufgaben bewältigen zu können. Dies gilt insbesondere für Frauen, denn sie sind in dieser Situation in viel größerem Umfang für die privat erbrachte Sorgearbeit zuständig. Es ist an der Zeit, endlich geschlechterechte Familienleistungen auf die Agenda zu setzen. Neben der zügigen Öffnung von Bildungs- und Betreuungsangeboten, sprechen wir uns daher für eine Familienleistung aus, die eine Kombination von Elterngeldbezug und Teilzeittätigkeit für beide Elternteile unterstützt. Das Modell der Familienarbeitszeit mit Familiengeld bietet hier einen guten Ansatz für mehr Partnerschaftlichkeit.“

Mehr Informationen zur Positionierung des ZFF finden Sie u>.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.05.2020

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag in 2. und 3. Lesung die Verlängerung des Entschädigungsanspruchs für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, beschlossen. Die gesetzliche Umsetzung der Regelung erfolgt im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz). Dazu können Sie die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön,gerne wie folgt zitieren:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat für die Verlängerung der Lohnersatzleistung gekämpft, Ministerpräsidenten und Bundesregierung überzeugt – und sich durchgesetzt. Eltern können sich auch in Krisenzeiten auf uns verlassen. Dass die Leistung künftig flexibler in Anspruch genommen werden kann, ist eine zusätzliche Erleichterung für erwerbstätige Mütter und Väter. Kitas und Schulen weiten ihr Angebot zwar aus, allerdings oft nur an einigen Tagen in der Woche. So kommt es Eltern zugute, dass der Maximalzeitraum von zehn Wochen pro Elternteil nicht an einem Stück ausgeschöpft werden muss. Eine Aufteilung auf Wochen und einzelne Tage ist grundsätzlich möglich. So können Familien leichter auf die Öffnungszeiten von Kita und Schule reagieren und Familie und Erwerbsarbeit besser vereinbaren. Diese Verlängerung ist wichtig und notwendig, aber dennoch nur eine Notlösung. Eltern brauchen jetzt eine Perspektive, wann Kitas und Schulen ihren Regelbetrieb wieder aufnehmen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 28.05.2020

Zur Debatte über Schulöffnungen erklärt die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Katja Suding:

„Die Debatte über regulären Unterricht nach den Sommerferien darf sich nicht um das ‚ob‘ sondern muss sich um das ‚wie‘ drehen. Alle Schüler müssen schnellstmöglich wieder am Unterricht in der Schule teilnehmen können. Denn jeder verpasste Unterrichtstag wird, vor allem für benachteiligte Schüler, unwiderrufliche Folgen für die Zukunft haben. Die Kultusminister der Länder müssen jetzt geschlossen für Schulöffnungen eintreten. Um für eine mögliche zweiteCorona-Welle und erneute Schließungen gewappnet zu sein, muss die digitale Infrastruktur an den Schulen weiter ausgebaut werden. Bundesbildungsministerin Karliczek muss sich daher schnell für die Umsetzung des Digitalpakts einsetzen. Dieser braucht zudem eine Erweiterung, denn neben der Technik dürfen auch digitale Lerninhalte nicht zu kurz kommen. Das Konzept für einen solchen Digitalpakt 2.0 liegt schon seit einem Jahr vor. Es darf jetzt keine Ausreden und Verzögerungen mehr geben.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten vom 29.05.2020

Digitales Lernen ist in der Corona-Krise auch nach der schrittweisen Wiedereröffnung der Schulen und Hochschulen gefragter denn je. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler sowie Studierenden ab 16 Jahren, die digitales Lernmaterial nutzen, in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Im 1.Quartal 2019 nutzten mehr als die Hälfte (54%) digitale Lernmedien. Im Jahr2015 hatte der Anteil noch bei 41% gelegen. Zu digitalen Lernmaterialien zählen zum Beispiel audiovisuelle Medien, Online-Lernsoftware und elektronische Lehrbücher.

Ein gutes Drittel (35%) der Lernenden ab 16 Jahren in Deutschland kommunizierte im 1.Quartal 2019 mit Lehrkräften oder anderen Lernenden über Lernplattformen oder -portale (2015:27%). 11% absolvierten in diesem Zeitraum einen Online-Kurs (2015:6%). Von den Schülerinnen und Schülern im Alter von 10 bis 15 Jahren nutzten 32% digitales Lernmaterial. 8% tauschten sich mit Lehrkräften oder anderen Lernenden über entsprechende Plattformen oder Portale aus.

Weitere Ergebnisse der Erhebung über die private Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) 2019 sind auf der Themenseite des Statistischen Bundesamtes verfügbar, hier insbesondere in der aktuellen Fachserie 15, Reihe 4 "Private Haushalte in der Informationsgesellschaft – Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien 2019" sowie in den Tabellen 63931 der Datenbank GENESIS-Online.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 26.05.2020

Aufgrund der Corona-Pandemie wird der Unterricht auf absehbare Zeit aus einer Verzahnung von Präsenzunterricht und digitalem Lernen von zu Hause aus bestehen. Ein Problem sind allerdings die teils großen Unterschiede in der häuslichen Ausstattung der Schüler*innen mit digitalen Lerngeräten wie Tablet oder Computer. Geschätzt wird, dass in Schulen zum Teil bis zu 30 % aller Kinder über keine digitale Ausstattung und Internetzugang verfügen.

Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender AWO Bundesverband, mahnt an: „Der ungleiche Zugang zu digitaler Bildung ist ein Einfallstor für eine sich weiter verschärfende Bildungsbenachteiligung in Deutschland. Die soziale Kluft droht sich zu vergrößern! Dabei ist die angemessene Ausstattung jeder Schülerin und jedes Schülers mit den notwendigen digitalen Lernmitteln kein Luxus, noch nicht einmal eine Frage des Bildungsbudgets, sondern im 21. Jahrhundert eine Selbstverständlichkeit der sozialen Teilhabe“.

Dies hatte die Bunderegierung wohl im Blick, als sie am 15. Mai 2020 ein „Sofortprogramm für digitale Lernmittel“ beschlossen hat. 500 Millionen Euro Bundesmittel werden über eine Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule den Bundesländern nach dem Königsteiner Schlüssel zur Verfügung gestellt, die noch einen Eigenanteil von 10% dazugeben. Das Geld wird also nicht – wie ursprünglich angedacht – direkt an die anspruchsberechtigten Familien ausbezahlt, sondern die Schulbehörden, Schulträger und Schulen sind für die Beschaffung der Geräte einschließlich der Inbetriebnahme sowie für den Einsatz des erforderlichen Zubehörs zuständig. So sollen primär Schülerinnen und Schüler ein Leihgerät bekommen, die zu Hause nicht auf eine entsprechende Ausstattung zurückgreifen können.

Wolfgang Stadler begrüßt dieses Sofortprogramm, weist aber darauf hin, „dass bei der Verteilung der Leihgeräte an in Frage kommende Schüler*innen diese nicht diskriminiert werden dürfen“. In Hinblick auf die dringende Sofortbeschaffung fordert er die Schulen auf, „jetzt schnell zu handeln, über Großkundenrabatte qualitativ gute Geräte zügig anzuschaffen und den betroffenen Schüler*innen unmittelbar zur Verfügung zu stellen. Wir begrüßen, dass der Bund in seinem aktuell verabschiedeten Corona-Konjunkturpaket sich jetzt an den wichtigen Kosten der Ausbildung der Administratoren beteiligt und diese Förderzusage zugleich an die verpflichtende Finanzierung der digitalen Weiterbildung der Lehrkräfte durch die Bundesländer koppelt. Nur in diesem Tandem kann es hier gut weitergehen und soziale Bildungsbenachteiligung im digitalen Lernen abgebaut werden. Diese Regelung kommt der Umsetzung des neuen Sofortprogramms für digitale Endgeräte zugute.

Wie richtig die Entscheidung der Bundesregierung ist, hat auch ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts NRW vom 25. Mai 2020 verdeutlicht, welches die Anschaffung eines internetfähigen Computers zur Teilnahme am pandemiebedingten Fernunterricht zu Hause als einen „grundsicherungsrechtlich relevanten Bedarf für Bildung und Teilhabe“ ansieht. Wolfgang Stadler begrüßt diese Entscheidung, „denn sie zeigt, dass der PC zu den Bildungsbedarfen gehört, die im Rahmen des menschenwürdigen Existenzminimums abgedeckt werden müssen. Das Sofortprogramm Endgeräteausstattung weist hier den richtigen Weg!“

Gliederungen der AWO engagieren sich in diesen Zeiten besonders flexibel und aktiv. So hat die AWO Mittelrhein zur Verbesserung der digitalen Bildungsgerechtigkeit die Initiative „Schulcomputer für alle!“ gestartet.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 03.06.2020

In vielen Bundesländern soll der Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen bald wieder anlaufen. Der Deutsche Kitaverband kritisiert jedoch, dass klare Kriterien fehlen, wie ein solcher Betrieb unter Corona-Bedingungen sicher zu gewährleisten ist.

Der Bundesverband, in dem sozialunternehmerische Kita-Träger organisiert sind, schlägt vor, die Schutzmaßnahmen vom lokalen Infektionsgeschehen abhängig zu machen. Der Verband entwickelte einen Stufenplan, der drei Stufen mit unterschiedlich strengen Gesundheitsschutzauflagen vorsieht. Je nachdem, wie sich die lokale Infektionszahlen entwickeln, kommen strengere oder weniger strenge Vorgaben zum Einsatz.

Solche eindeutigen Regelungen, die sich gleichzeitig flexibel an den weiteren Verlauf des Infektionsgeschehens anpassen, wären für Träger, Beschäftigte und Eltern sicher, transparent und eröffneten eine längerfristige Perspektive.

Details können Sie Positionspapier entnehmen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kitaverband. Bundesverband freier unabhängiger Träger von Kindertagesstätten e.V. vom 27.05.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk und die Bundesschülerkonferenz mahnen dringend die Intensivierung einer umfassenden Beteiligung der Schülerinnen und Schüler an der Konzeptausarbeitung zur Öffnung der Schulen und dem Schulbetrieb an. Diese Beteiligung muss nach Ansicht der beiden Organisationen sowohl auf Landesebene über die jeweiligen Landesschülervertretungen als auch direkt in den Schulen durch die bereits gegebenen Strukturen sichergestellt werden.

Evaluation – Schülerinnen und Schüler mit einbeziehen Außerdem fordern die Bundesschülerkonferenz und das Deutsche Kinderhilfswerk eine umfassende Vor-Ort Evaluation der während der Schulschließungen erarbeiteten Unterrichtsinhalte, damit die Schülerinnen und Schüler, die aus verschiedensten Gründen nicht in der Lage waren, diese zu bearbeiten, durch geeignete Fördermaßnahmen wieder den Anschluss an den Lernstoff schaffen. Zudem ist eine Evaluation der Vermittlung und Erarbeitung von Schulinhalten mittels digitaler Medien dringend geboten. So sollen Leerstellen und Mängel aus Sicht von Schülerinnen und Schülern identifiziert werden, damit sowohl finanziell als auch medienpädagogisch an gelungene Konzepte angeknüpft werden kann. Die technischen und medienpädagogischen Herausforderungen und Potenziale müssen besonders in den Blick genommen werden, da das Lernen mittels digitaler Medien absehbar eine zentrale Rolle im Schulalltag spielen wird.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes und der Bundesschülerkonferenz funktioniert in der jetzigen Krisensituation die Beteiligung von Schülerinnen und Schülern meist schlechter als sonst. „Dabei brauchen wir gerade jetzt die Expertise der Schülerinnen und Schüler bei der sie betreffenden Öffnung der Schulen und sollten als Erwachsene nicht so tun, als wären wir stets allwissend”, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Kreative Konzepte und Förderprogramme

Es braucht in der Corona-Krise kreative Konzepte für unsere Schulen, auch wenn es darum geht, das selbständige und digitale Lernen der Schülerinnen und Schüler sowie ihre Kapazitäten mit der Krisensituation umzugehen, zu stärken. Alle hier notwendigen Förderprogramme müssen weiterhin an der Perspektive der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet sein, danach haben sich die Planungen und Aktivitäten sowohl der Kultusministerien und Schulverwaltungen als auch der Schulen selbst auszurichten. „Als direkt Betroffene der Maßnahmen bekommen wir die Auswirkungen im Schulalltag deutlich zu spüren. Evaluationen und Verbesserungen der Konzepte gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern durchzuführen und abzustimmen ist daher wichtiger denn je”, so Jan Zinal, Ideenkoordinator der Bundesschülerkonferenz.

Bildungsgerechtigkeit in Gefahr

Das Deutsche Kinderhilfswerk und die Bundesschülerkonferenz plädieren dafür, dass sich der Blick der Bildungsverwaltungen und der Schulen aktuell insbesondere auf Kinder mit besonderen Förderbedarfen richtet. Die bestehende Bildungsungerechtigkeit in Deutschland darf sich durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Schulschließungen nicht noch weiter verschärfen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Bundesschülerkonferenz vom 02.06.2020

„Die Bundesregierung muss verhindern, dass Erwerbstätige zum Sozialfall werden. Wenn sie jetzt nicht energisch Gegenmaßnahmen ergreift, droht eine arbeitsmarkt- und sozialpolitische Katastrophe", erklärt Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum aktuellen Monatsbericht der Bundesagentur für Arbeit. Zimmermann weiter:

„Durch Corona werden viele Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter und Selbständige zu Hartz-IV-Aufstockern, da das Kurzarbeitergeld grundsätzlich zu niedrig ist und die Bundesregierung hilfebedürftigen Selbständigen keine ausreichenden Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt. Das Kurzarbeitergeld muss sofort auf 90 Prozent des Nettoentgelts erhöht werden, für Beschäftigte, die nur den gesetzlichen Mindestlohn bekommen, auf 100 Prozent. Selbständigen müssen nicht nur Hilfen zu ihren Betriebsausgaben gewährt werden, sondern auch zum Lebensunterhalt.

Der Zugang zum Arbeitslosengeld muss erleichtert werden, da viele die hohen Hürden nicht erfüllen und gleich in Hartz IV fallen. Es muss sofort eine Neuregelung eingeführt werden, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits nach vier Monaten Beitragszeit entsteht, in einer Rahmenfrist von 36 Monaten. Für Hartz-IV-Bezieher fordert DIE LINKE zur Abfederung der Corona-bedingten Mehrkosten einen Pandemie-Zuschlag von 200 Euro.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 03.06.2020

Sie haben selten eine große Wohnung, geschweige denn ein Haus mit Garten, nicht immer ein Auto oder einen PC mit Internetanschluss und leben häufig allein. Menschen, die auf die Grundsicherung angewiesen sind, fehlt es vielfach an Dingen, die für andere selbstverständlich sind. Die Einschränkungen durch den Corona-Shutdown haben sie daher besonders betroffen.

April 2020: Die Corona-Maßnahmen treffen die gesamte Gesellschaft. Öffentliche Räume sind nur noch sehr eingeschränkt zugänglich, Schulen und Kindertagesstätten geschlossen, Treffen mit Freunden und Bekannten finden kaum mehr statt. Gleichwohl haben diese Maßnahmen nicht alle gesellschaftlichen Gruppen gleich stark getroffen. Manche sind verwundbarer als andere. Experten sprechen in diesem Zusammenhang von unterschiedlicher „Vulnerabilität“. Haushalte, die sich in der sozialen Grundsicherung befinden, wurden von den Einschränkungen in vieler Hinsicht besonders stark getroffen. Denn sie verfügen häufig nicht über die notwendigen Ressourcen, um die Auswirkungen der Krise gut abfedern zu können. Dies legen Befunde auf Basis der Längsschnittstudie Panel Arbeitsmarkt und soziale Sicherung (PASS) aus den Jahren 2017 und 2018 nahe, die im Folgenden vorgestellt werden.

Soziale Unterstützung, IT-Ausstattung und angemessener Wohnraum sind wichtige Ressourcen im Lockdown

Generell gehen sozialpsychologische Theorien davon aus, dass Menschen unterschiedlich gut mit Stress umgehen können. Auch eine Krise wie die Corona-Pandemie wirkt als sogenannter Stressor auf Individuen und Haushalte. Diesen Theorien zufolge können die Betroffenen Krisen bewältigen, indem sie bestimmte Ressourcen aktivieren. Diese Ressourcen haben einen Einfluss darauf, wie stark der Stressor wirkt und inwieweit er tatsächlich Stress auslöst. Ob die Corona-Krise beispielsweise zu sozialer Isolation oder Konflikten im Haushalt führt, hängt maßgeblich davon ab, ob den Betroffenen Ressourcen zur Verfügung stehen, die ihnen bei der Bewältigung der Krise helfen.

Für die Bewältigung der alltäglichen Herausforderungen während der Corona-Krise sind neben ökonomischen Ressourcen besonders diejenigen Ressourcen entscheidend, die sich aus sozialen Netzwerken, der Wohnsituation und dem Wohnumfeld ergeben. Damit Freunde, Verwandte und Bekannte trotz sozialer Distanzierung miteinander in Kontakt bleiben können, ist zudem die Ausstattung mit Informationstechnologie wichtig, zumal sich die Betroffenen dadurch auch mit krisenrelevanten Informationen versorgen können.

Besonders betroffen: Familien mit Kindern und ältere Menschen in der Grundsicherung

Wer sich in der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder in der Grundsicherung im Alter befindet, ist in all diesen Bereichen im Schnitt deutlich schlechter ausgestattet. Dabei handelt es sich nicht selten um Menschen, die ohnehin in mehrfacher Hinsicht benachteiligt sind, etwa weil sie alleinerziehend oder gesundheitlich beeinträchtigt sind. Wie die Betroffenen mit der Krise umgehen, hängt neben den verfügbaren Ressourcen auch von ihrer Lebenssituation ab. Wenn Schulen, Kitas und Spielplätze geschlossen sind, haben es insbesondere Familien mit Kindern, circa ein Drittel aller Personen im Grundsicherungsbezug, sehr schwer.

Auch Ältere sind überproportional betroffen. Zählt man die Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Grundsicherung im Alter zusammen, so sind etwa ein Fünftel der Personen im Grundsicherungsbezug 60 Jahre oder älter. Für sie ist die Gefahr eines schwereren Verlaufs von Covid-19 größer, die Einhaltung des Abstandsgebots mithin umso wichtiger. Daher ist gerade für sie die Gefahr sozialer Isolation besonders groß.

Lebensform: Fast die Hälfte der Personen in der Grundsicherung lebt ohne Partnerin oder Partner im Haushalt

In Zeiten, in denen das soziale Leben weitgehend auf die eigenen vier Wände beschränkt ist, kann ein Partner oder eine Partnerin im Haushalt eine wichtige Stütze sein. Wie aus Tabelle 1 hervorgeht, lebt mit 48 Prozent fast die Hälfte der Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger in Haushalten ohne einen weiteren Erwachsenen. In Haushalten ohne Grundsicherungsbezug ist es nur knapp jeder Vierte.

Besonders schwierig ist die Situation von Alleinerziehenden, die acht Prozent aller Grundsicherungsbeziehenden ausmachen (außerhalb der Grundsicherung sind es knapp zwei Prozent). Etwa ein Drittel davon ist zugleich erwerbstätig. Schulschließungen dürften für diese Gruppe die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit sehr häufig erschweren oder gar unmöglich machen.

Soziale Netzwerke: Grundsicherungsbeziehende sind häufiger sozial isoliert

Auch enge Beziehungen zu Personen außerhalb des eigenen Haushalts sind eine wichtige Ressource zur Bewältigung der Krise. Das trifft umso mehr auf Personen zu, die nicht mit einer Partnerin oder einem Partner zusammenleben. Selbst wer Teil eines großen sozialen Netzwerks ist, kann derzeit nur eingeschränkt persönlichen Kontakt mit engen Freundinnen und Freunden oder Verwandten pflegen. Dennoch ist die emotionale Unterstützung durch solche engen Kontakte und die Möglichkeit, sich über seine Sorgen und Nöte auszutauschen, gerade in Krisenzeiten wichtig. Außerdem bieten solche Netzwerke praktische Hilfen wie finanzielle Unterstützung oder Hilfe beim Einkaufen. Von Letzterem profitieren vor allem ältere Menschen und Risikogruppen, die wegen der Gefahr der Ansteckung das Haus seltener verlassen sollten.

Erfreulicherweise gibt es in Deutschland nur sehr wenige Menschen, die sich selbst als völlig sozial isoliert bezeichnen, also angeben, gar keine engen Bezugspersonen zu haben (siehe Tabelle 2). Dementsprechend ist auch unter Grundsicherungsbeziehenden der Anteil absolut gesehen nicht sehr hoch. Allerdings tritt der relative Nachteil hier besonders deutlich hervor, denn Grundsicherungsbeziehende sind mit neun Prozent dreimal so häufig sozial isoliert wie Personen ohne Grundsicherungsbezug mit drei Prozent. Für Eltern im Grundsicherungsbezug zeigt sich ein ähnliches Bild: Hier sind es acht Prozent gegenüber zwei Prozent bei Eltern ohne Grundsicherungsbezug.

IT-Ausstattung: Viele haben keinen Computer mit Internetanschluss

In Zeiten von Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverboten sind ein Computer mit Internetanschluss und ein Smartphone sprichwörtlich das Fenster zur Welt und wichtige Medien für sozialen Austausch. Digitale Kommunikation kann die soziale Isolation abmildern und den Menschen das Gefühl geben, in der aktuellen Situation nicht alleine zu sein. Sie ist aber auch eine wichtige Voraussetzung, um zum Beispiel im Homeoffice tätig sein zu können oder an Home Schooling teilzunehmen.

Personen in der Grundsicherung besitzen allerdings seltener einen Computer mit Internetanschluss als der Rest der Bevölkerung (siehe Tabelle 2). Während 87 Prozent aller Personen ohne Grundsicherungsbezug über einen solchen verfügen, berichten dies nur knapp 70 Prozent aller Personen in der Grundsicherung. Bei den Grundsicherungsbeziehenden mit Kindern, bei denen der Computer nicht zuletzt eine wesentliche Voraussetzung für die Teilnahme der Kinder an Home Schooling ist, liegt der Anteil mit knapp 78 Prozent etwas höher. Er fällt jedoch im Vergleich zu Eltern ohne Leistungsbezug, wo er 97 Prozent beträgt, noch etwas stärker ab. Bei den älteren Personen unterscheiden sich diejenigen, die keine Grundsicherungsleistungen beziehen, nicht signifikant von Grundsicherungsbeziehenden.

Bei der Verfügbarkeit von Smartphones zeigt sich kein Unterschied

Ein Smartphone besitzen etwa 76 Prozent der Personen ohne Leistungsbezug. Hier besteht kaum ein Unterschied zu den Personen in der Grundsicherung. Erwartungsgemäß ist der Besitz eines Smartphones insbesondere eine Frage des Alters. Entsprechend sind Eltern überdurchschnittlich gut ausgestattet, während Ältere mehrheitlich nicht über ein Gerät verfügen. Einschränkend ist aber anzumerken, dass praktisch unterschiedslos fast alle Haushalte in Deutschland über ein Telefon verfügen.

Wohnen: 40 Prozent der Grundsicherungsbeziehenden in Haushalten mit Kindern leben beengt

Die verhängten Ausgangsbeschränkungen haben für die meisten Menschen das tägliche Leben von der Öffentlichkeit in das Private verschoben. Viele öffentlichen Plätze und Räume, Spielplätze oder Parks waren über längere Zeit geschlossen oder konnten beziehungsweise können nur eingeschränkt genutzt werden. Zudem arbeiten viele Menschen von zu Hause aus oder betreuen dort ihre Kinder, da Schulen oder Kitas geschlossen wurden. Lange Zeit verbrachten die Menschen erheblich mehr Zeit in ihren Wohnungen oder Häusern und ihrer direkten Wohnumgebung als vor der Krise.

Wohnung und Wohnumgebung können als sozial-räumliche Ressourcen verstanden werden. Denn diese Ressourcen – also die Größe, Ausstattung und Lage einer Wohnung – haben einen Einfluss darauf, wie gut Menschen mit den Zumutungen der aktuellen Krise umgehen können. So dürften die Ausgangsbeschränkungen beispielsweise eine fünfköpfige Familie weniger hart treffen, wenn diese in einem großen Haus mit Garten wohnt und nicht in einer beengten Drei-Zimmer-Wohnung ohne Balkon.

Haushalte in der Grundsicherung verfügen meist über eine schlechtere Ressourcenausstattung in ihrem Wohnumfeld (siehe Tabelle 3). Sie haben – und dies trifft auf alle hier untersuchten Teilgruppen gleichermaßen zu – nur etwa zwei Drittel der Wohnfläche zur Verfügung, die Personen außerhalb der Grundsicherung nutzen können. In immerhin 40 Prozent der Grundsicherungshaushalte mit Kindern müssen sich diese ein (oder mehrere) Zimmer miteinander teilen. Dies lässt sich zumindest tendenziell aus der Tatsache schließen, dass die Wohnung in diesen Fällen weniger Zimmer als Personen hat. Bei Haushalten außerhalb der Grundsicherung trifft dies nur in knapp drei Prozent der Fälle zu.

Zudem hat fast jede vierte Person in der Grundsicherung keinen Garten, keinen Balkon und keine Terrasse. Außerhalb der Grundsicherung ist es nicht einmal jede zwölfte. Ferner schätzen sie die Qualität ihrer Wohngegend weniger günstig ein als Personen außerhalb der Grundsicherung. Der Vergleich innerhalb der drei Gruppen bestätigt dies nochmals: Grundsicherungsempfänger sind in jeder der betrachteten Dimensionen des Wohnumfelds schlechter ausgestattet. Die räumliche Enge und die eingeschränkteren Ausweichmöglichkeiten könnten das Stresspotenzial und die Gefahr häuslicher Konflikte erhöhen. Daher sind die Ausgangsbeschränkungen gerade für Grundsicherungsbeziehende mit kleinen Kindern besonders schwierig.

Nur gut jeder dritte Grundsicherungsbeziehende verfügt über ein Auto

Gerade in Zeiten von Corona kann auch der Besitz eines Autos einen Unterschied machen. Wer ein Auto hat, kann es für den täglichen Weg zur Arbeit oder zum Einkaufen nutzen und ist nicht auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen. Dies verringert die Gefahr einer Ansteckung. Auch in diesem Punkt sind Menschen in der Grundsicherung im Nachteil: Nur 36 Prozent von ihnen besitzen ein Auto, außerhalb der Grundsicherung sind es 86 Prozent. Besonders drastisch trifft dies in der Gruppe der Älteren zu: Hier hat nur jeder Vierte, der Grundsicherungsleistungen bezieht, Zugang zu einem Automobil. Dagegen verfügen fünf von sechs Nichtleistungsbeziehern über ein Auto.

Fazit

Neben den direkten gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen werden auch die sozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie unsere Gesellschaft längere Zeit beschäftigen. Auch die sozialen Folgen zunehmender Arbeitslosigkeit sind noch nicht absehbar. Dies wiederum wird stark vom Ausmaß und der Dauer der verhängten Kontaktbeschränkungen abhängen.

Für Haushalte in der Grundsicherung waren die Folgen der Krise schon bislang besonders schwer zu bewältigen. Zum einen sind sie häufiger alleinlebend oder alleinerziehend, wodurch das Risiko sozialer Isolation steigt. Zum anderen fehlen ihnen häufiger andere wichtige Ressourcen für den Umgang mit der Krise. So besitzen sie seltener einen Computer mit Internetanschluss oder ein Auto, leben häufiger in beengten Wohnverhältnissen und bewerten auch ihre Wohnumgebung schlechter als Menschen, die nicht auf die Grundsicherung angewiesen sind.

Die Corona-Krise trifft also die ökonomisch ohnehin schwächeren Gruppen in besonderer Weise. Das kann langfristig auch mit gesamtgesellschaftlich problematischen Folgen verbunden sein. Der Sozialforschung kommt die Aufgabe zu, möglichst frühzeitig Daten zu den sozialen Folgen der Corona-Krise und damit empirische Entscheidungshilfen für die Politik bereitzustellen.

Quelle: PressemitteilungInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 10.06.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft angesichts der weiterhin vorhandenen Einschränkungen für Kinder in der Corona-Pandemie zu Spenden für seinen Kindernothilfefonds auf. Mit dem Fonds wird Kindern und Jugendlichen aus sozial und finanziell benachteiligten Familien geholfen, die in der Corona-Krise unter besonderen Einschränkungen leiden. Ganzheitlich und unbürokratisch werden darüber Kindern Zugänge zu digitaler Bildung vermittelt. In den letzten Wochen wurden bereits mehr als 1.000 Hilfspakete bewilligt.

"Das Digitalpaket der Bundesregierung ist eine gute Initiative, aber sie greift zu kurz und kommt noch lange nicht bei den Kindern an. Wichtig ist neben den Geräten, dass die Kinder auch beim Umgang mit ihnen begleitet werden und einen Internetzugang erhalten, der in vielen armen Familien nicht vorhanden ist. Inzwischen sind die finanziellen Mittel unseres Kindernothilfefonds aber erschöpft. Deshalb können wir die Hilfe für Kinder an dieser Stelle nur fortsetzen, wenn wir weitere Spendenmittel bekommen. Darum bitten wir Firmen und Unternehmen, Geschäftsleute und Privatpersonen sehr herzlich", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Hilfspakete des Kindernothilfefonds des Deutschen Kinderhilfswerkes im Einzelnen:

  • Paket Digitales Lernen, 250 Euro: Vielen Familien fehlt es an einem Computer, Internetzugang oder Drucker. Den Kindern droht dadurch eine digitale Zwei-Klassen-Gesellschaft, in der sie noch weiter abgehängt werden. Das Paket "Digitales Lernen" beinhaltet eine einmalige Unterstützung für eine (digitale) Lernausstattung für eine Familie.
  • Paket Nachhilfe, 100 Euro: Viele Kinder brauchen beim Umgang mit Bildungssoftware und ihren Schulaufgaben Hilfe. Ihre Eltern können ihnen jedoch die erforderliche Unterstützung oft nicht geben. Das Paket "Nachhilfe" beinhaltet Nachhilfeunterricht von einer externen Person, die sich einen Monat lang zwei Mal pro Woche persönlich mit dem Kind trifft – entweder digital oder unter strenger Beachtung der bestehenden gesundheitlichen Sicherheitsvorkehrungen.
  • Paket Beschulung in Flüchtlingsunterkünften, 500 Euro: Es ist ein wichtiges Anliegen des Deutschen Kinderhilfswerkes, geflüchtete Mädchen und Jungen bei ihrer Integration zu unterstützen. Denn Kinder und Jugendliche, die eine neue Heimat bei uns suchen, stehen vor besonderen schulischen Herausforderungen. Das Paket "Beschulung in Flüchtlingsunterkünften" ermöglicht für ein Homeschooling die Anschaffung von PC, Drucker und Papier sowie Schreibmaterialien in Flüchtlingsunterkünften.

Der Kindernothilfefonds des Deutschen Kinderhilfswerkes hat mit seiner Einzelfallhilfe seit seiner Gründung in Not geratenen Familien mit mehr als zwei Millionen Euro geholfen. Zur Koordinierung der Hilfen steht das Deutsche Kinderhilfswerk in regelmäßigem Austausch mit seinen deutschlandweiten Kontaktstellen und Kinderhäusern.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 03.06.2020

Die Unterstützung von Familien mit chronisch kranken Kindern während der Coronakrise ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/19346) der FDP-Fraktion. Die Abgeordneten wollen wissen, wie die Bundesregierung die Lage dieser Familien einschätzt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.566 vom 02.06.2020

Die Mietrückstände oder -ausfälle sind in Folge der Corona-Pandemie geringfügig angestiegen. Dies berichtet die Bundesregierung in der Antwort (19/19414) auf eine Kleine Anfrage (19/19176) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und beruft sich auf Umfragen von Mieter- und Vermieterverbänden. So habe der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW im April ermittelt, dass bei knapp einem Prozent der Wohnmietverhältnisse Mietrückstände oder -ausfälle aufgetreten sind.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.566 vom 02.06.2020

In den ersten zwei Wochen nach dem Corona-Shutdown Mitte März kam es noch nicht zu größeren Entlassungswellen. Stattdessen ging zuerst die Zahl der offenen Stellen zurück. Allerdings führte die abgeflaute Konjunktur schon vor der Corona-Krise zu einer sinkenden Personalnachfrage. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Sie beruht auf der IAB-Stellenerhebung, einer regelmäßigen Befragung von Betrieben in allen Wirtschaftsbereichen.

Die so genannte Vakanzrate, der Anteil offener Stellen an allen besetzten und unbesetzten Stellen eines Betriebs, war im ersten Quartal 2020 gegenüber dem vierten Quartal 2019 von 3,2 auf 2,6 Prozent gesunken. Deutlich stärker fällt der Rückgang jedoch aus, wenn man die letzten zwei Märzwochen betrachtet, als der Corona-bedingte Shutdown wirksam wurde. In diesen zwei Wochen lag die Vakanzrate bei knapp zwei Prozent. In den ersten elf Wochen des ersten Quartals 2020 betrug die Vakanzrate 2,7 Prozent.

In den letzten zwei Märzwochen zeigte sich in den Befragungsergebnissen der IAB-Stellenerhebung noch kein größerer Personalabbau. „Kündigungsfristen, Kurzarbeitergeld und die Ankündigung vielfältiger Stützungsmaßnahmen bremsen zunächst drohende Beschäftigungsverluste. Sie können sie aber natürlich weder vollständig noch dauerhaft aufhalten“, erklären die IAB-Forscher.

Die in den letzten zwei Märzwochen befragten Arbeitgeber erwarteten für die kommenden zwölf Monate einen Beschäftigungsrückgang von 2,4 Prozent. Da die im Januar und Februar befragten Betriebe noch von einem Beschäftigungswachstum von 2,2 Prozent ausgingen, bedeutet dies einen Einbruch der Beschäftigungserwartungen um 4,6 Prozentpunkte. „Ob sich diese negative Erwartung im Zeitverlauf weiter verstärkt hat oder inwiefern politische Maßnahmen sie abmildern können, ist aus heutiger Sicht offen“, so die IAB-Forscher.

Zudem zeigte sich in der Betriebsbefragung bereits zu Beginn des Shutdowns ein erhöhter Anteil von Arbeitgebern, der eine Betriebsschließung erwartet. „Doch auch hier hängt das tatsächliche Ausmaß solcher Schließungen nicht zuletzt von der Effektivität der Gegenmaßnahmen seitens der Politik ab“, betonen die IAB-Forscher.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2020/kb1220.pdf. Das IAB untersucht mit der IAB-Stellenerhebung viermal jährlich das gesamte Stellenangebot, also auch jene Stellen, die den Arbeitsagenturen nicht gemeldet werden. Im ersten Quartal 2020 wurden Antworten von rund 9.000 Arbeitgebern aller Wirtschaftsbereiche ausgewertet. Rund 1.500 der rund 9.000 Betriebe wurden in den letzten zwei Märzwochen kontaktiert.

Quelle: PressemitteilungInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 26.05.2020

Die Eindämmungsmaßnahmen im Zuge der Corona-Ausbreitung haben das Leben vieler Menschen in Deutschland grundlegend geändert. Welche Konsequenzen dies neben ökonomischen Folgen auch für die psychische Gesundheit der Bevölkerung hat, darüber wurde in den vergangenen Wochen viel spekuliert. Die ökonomische Unsicherheit, die Mehrbelastung durch Homeoffice oder Kinderbetreuung und die fehlenden sozialen Kontakte – all dies könnte zu einem wesentlichen Anstieg der psychischen Belastung in der deutschen Bevölkerung führen. Aktuelle Ergebnisse der SOEP-CoV-Studie zeigen nun, dass die Menschen hierzulande den ersten Monat des Lockdowns besser verkraftet haben als erwartet. Zwar steigt die subjektive Einsamkeit im Vergleich zu den Vorjahren erheblich an, andere Indikatoren für psychische Belastungen (Lebenszufriedenheit, emotionales Wohlbefinden und Depressions- und Angstsymptomatik) sind jedoch bisher unverändert. Dies deutet auf eine starke Resilienz der Bevölkerung hin. Einigen Bevölkerungsgruppen sollte dennoch besondere Aufmerksamkeit zuteil werden.

Der April 2020 war der erste volle Monat, in dem in Deutschland die Eindämmungsmaßnahmen im Zuge der Corona-Krise galten. Aus ersten Daten der SOEP-CoV-Studie[1] auf Basis der Langzeitbefragung Sozio-oekonomisches Panel (SOEP)[2] lassen sich nun erste Ergebnisse ablesen, wie der Lockdown das Niveau der selbstberichteten psychischen Gesundheit und des Wohlbefindens der in Deutschland lebenden Menschen im Vergleich zum Niveau der Vorjahre beeinflusst hat.

Auffälliger Anstieg der Einsamkeit

Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens sowie die Kontaktbeschränkungen, die im April 2020 galten, haben der Umfrage zufolge zu einem auffälligen Anstieg der subjektiven Einsamkeit der Menschen in Deutschland geführt[3]. Dabei beschreibt der Begriff „Einsamkeit“ die Diskrepanz zwischen gewünschten und tatsächlich vorhandenen sozialen Beziehungen. Chronische Einsamkeit ist gefährlich, da sie Ursache vieler weiterer psychischer (wie Depressionen und Angststörungen) und physischer Erkrankungen (wie Diabetes, Übergewicht, Herz- und Kreislauferkrankungen) sein kann.

Während die in Deutschland lebenden Menschen im Jahr 2017 im Mittel relativ wenig einsam waren (Durchschnittswert = 3,0 im Wertebereich von 0 bis 12, niedrige Werte geben niedrige Einsamkeitsgefühle an), zeigt sich während der Corona-Krise ein deutlicher Anstieg der Einsamkeit (Durchschnittswert = 5,4). Bei diesem Anstieg handelt es sich um einen Anstieg um fast eine Standardabweichung – was in etwa bedeutet, dass eine Person, die im April 2020 durchschnittlich einsam ist, vor Corona im Jahr 2017 zu den 15 Prozent der einsamsten Menschen in Deutschland gezählt hätte.

Frauen und junge Menschen besonders betroffen

Eine Analyse der Verteilung der Einsamkeit über unterschiedliche Bevölkerungsgruppen zeigt, dass fast alle Gruppen einen vergleichbar starken Anstieg der Einsamkeit angeben. Zwei Gruppen sind jedoch besonders betroffen: Frauen und junge Menschen.

Zwar sind sowohl Frauen als auch Männer während des Lockdowns im April 2020 einsamer als in den Vorjahren, bei Frauen nimmt die Einsamkeit jedoch deutlich stärker zu als bei Männern. Betrachtet man die unterschiedlichen Altersgruppen, zeigt sich: Fast alle sind während des Lockdowns einsamer als in den Vorjahren. Aber besonders einsam sind die jüngsten, also die Menschen unter 30 Jahren (Abbildungen 1a und 1b).

Lebenszufriedenheit, emotionales Wohlbefinden und Depressions- und Angstsymptome weitestgehend unverändert

Interessanterweise zeigt sich, dass andere Kennzeichen des Wohlbefindens und der psychischen Gesundheit trotz des starken Anstiegs der Einsamkeit der in Deutschland lebenden Menschen bisher unverändert sind. Das gilt beispielsweise für die Lebenszufriedenheit, das emotionale Wohlbefinden sowie die Depressions- und Angstsymptome in der Bevölkerung.

So zeigten die Befragten im April 2020 im Durchschnitt eine allgemeine Lebenszufriedenheit von 7,4 auf einer Skala von 0 bis 10. Dieser Wert ist unverändert zum Wert des Vorjahrs von 7,4. Insgesamt waren die durchschnittlichen Angaben in den letzten fünf Jahren sehr stabil und variierten zwischen 7,3 in 2015 und 7,4 in 2019.

Ähnlich verhält es sich mit dem emotionalen Wohlbefinden. Auch hier ist der Wert im April 2020 (14,7, Wertebereich von 4 bis 20) identisch zu dem Wert, den die Befragten im Vorjahr berichtet haben (14,7). Insgesamt waren die durchschnittlichen Angaben auch für das emotionale Wohlbefinden in den letzten fünf Jahren sehr stabil und variierten zwischen 14,5 in 2016 und 14,7 in 2019.

Gestiegen ist jedoch die durchschnittliche Depressions- und Angstsymptomatik. Sie lag im April 2020 bei 2,4 (Wertebereich 0 bis 12) und ist damit deutlich höher als noch 2019, als der Wert bei 1,9 lag. Allerdings ist das aktuelle Niveau nicht außergewöhnlich hoch, sondern mit der Depressions- und Angstsymptomatik im Jahre 2016 vergleichbar. Damals lag der Wert mit 2,3 nur knapp unter dem Wert, der im April 2020 gemessen wurde.

Lebenszufriedenheit steigt bei Personen mit niedrigem Einkommen und sinkt bei Personen mit hohem Einkommen

Im Gegensatz zu der nahezu stabilen Lebenszufriedenheit in der Gesamtbevölkerung lässt sich beim Blick auf Einkommensgruppen[4] eine interessante Veränderung im Vergleich zu der Zeit vor der Krise feststellen. In den vergangenen Jahren wiesen Personen mit einem niedrigen Einkommen regelmäßig eine niedrigere Lebenszufriedenheit auf und Menschen mit hohem Einkommen eine höhere. Dieser Unterschied zwischen den Einkommensgruppen war über die Zeit sehr stabil. Im April 2020 gleichen sich diese Unterschiede an: Über alle Einkommensgruppen hinweg wird im April 2020 eine ähnliche Lebenszufriedenheit berichtet. Personen aus Haushalten mit niedrigerem Einkommen haben eine höhere Lebenszufriedenheit, während bei Personen aus Haushalten mit hohem Einkommen die Lebenszufriedenheit leicht sinkt.

Weniger Sorgen um die Gesundheit

Überraschenderweise zeigt sich außerdem, dass sich die in Deutschland lebenden Menschen während des Lockdowns seltener große Sorgen um ihre Gesundheit machen und insgesamt zufriedener mit ihrer Gesundheit sind als in den Jahren zuvor. Der Anteil der Personen, der angibt, sich große Sorgen um seine Gesundheit zu machen, ist während des Lockdowns deutlich um neun Prozentpunkte – von 19 Prozent 2019 auf zehn Prozent im April 2020 – gesunken (in den vergangenen fünf Jahren machten sich stets 16 bis 19 Prozent der in Deutschland lebenden Menschen große Sorgen um ihre Gesundheit). Die durchschnittliche Zufriedenheit mit der Gesundheit ist messbar gestiegen, von durchschnittlich 6,6 auf 7,3 Punkte im April 2020 (die Werte variierten in den vergangenen fünf Jahren zwischen 6,5 und 6,6 Punkte). Bei diesen Effekten handelt es sich möglicherweise um Kontrasteffekte. Das bedeutet, dass die Menschen ihre eigene Lage nun im Kontext der Pandemie und einer möglichen eigenen Erkrankung besser bewerten und damit relativ gesehen zufriedener sind beziehungsweise sich weniger Sorgen um ihre Gesundheit machen.

Fazit: Trotz hoher Resilienz engmaschige Beobachtung der Situation wichtig

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich die Corona-Krise im April 2020 (bis 26.4.2020) nicht so negativ auf das Wohlbefinden und die psychische Gesundheit der in Deutschland lebenden Menschen ausgewirkt hat wie bisher angenommen. Die in Deutschland lebenden Menschen zeigen eine beachtliche Resilienz gegenüber dem Lockdown: Ihre Lebenszufriedenheit und ihr Wohlbefinden ändern sich kaum. Ob dies auch bei langanhaltenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der Freiheitsrechte weiter so sein wird, kann aktuell noch nicht abgesehen werden. Das SOEP bietet durch seine Panelstruktur aber die Möglichkeit, in den kommenden Jahren zu beobachten, ob diese Effekte nach Ende der Pandemie abklingen und sich wieder auf dem Niveau der Vorjahre einpendeln werden.

Die vorliegenden Analysen zeigen darüber hinaus, dass die Einsamkeit bereits heute erheblich angestiegen ist. Anhaltende Einsamkeit ist eine Ursache vieler psychischer Erkrankungen. Es ist also denkbar, dass sich die gestiegene Einsamkeit – sollte sie nicht wieder zurückgehen – langfristig auf das Wohlergehen und die psychische Gesundheit auswirken wird. Es muss im Verlauf der nächsten Monate beobachtet werden, ob die subjektive Einsamkeit unter der Bevölkerung weiter ansteigt und man darauf reagieren muss, oder ob sie nach einer Lockerung der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wieder sinkt.

Obwohl es also im April 2020 weniger Grund zur Sorge gibt als bisher angenommen, sollten Wohlbefinden und psychische Gesundheit der in Deutschland lebenden Menschen aufgrund der unklaren zukünftigen Entwicklung der Krise und ihrer unsicheren Auswirkungen auf die soziale und wirtschaftliche Situation der in Deutschland lebenden Menschen weiter beobachtet werden. Es ist möglich, dass sich die Folgen der Krise für das Wohlbefinden und die psychische Gesundheit erst verzögert in der Bevölkerung zeigen werden. Im April 2020 sind viele Arbeitsplätze durch Kurzarbeit und Hilfspakete des Bundes und der Länder gesichert, sodass viele Menschen nicht akut von einem Arbeitsplatzverlust bedroht sind. Sollten zukünftig trotz der verschiedenen Maßnahmenpakete viele Arbeitsplätze durch die Krise verloren gehen, könnten auch die wirtschaftlichen Sorgen und Ängste in der Bevölkerung steigen – und mit ihnen möglicherweise auch die psychischen Belastungen, das Wohlbefinden und die Lebenszufriedenheit. Dass das passieren kann, hat sich zum Beispiel bereits Mitte der 2000er Jahre während der wirtschaftlichen Rezession gezeigt: Damals ging die Lebenszufriedenheit der in Deutschland lebenden Menschen messbar zurück.

Außerdem gilt es zu beachten, dass offensichtlich einzelne Bevölkerungsgruppen psychisch stärker auf die Umstände der Krise reagieren, darunter Frauen und jüngere Menschen. Es bedarf weiterer Aufmerksamkeit, ob dies trotz der Lockerungen im Mai und der anstehenden Lockerungen Sommer so bleibt und ob gegebenenfalls spezifische Hilfsangebote und Unterstützungen für solche Gruppen angezeigt und möglich sind. Insbesondere müssen die Perspektiven für junge Menschen in und nach der Krise im Auge behalten werden. Die vorliegenden Ergebnisse zeigen deutlich, dass es sich bei ihnen zwar nicht in Bezug auf die Krankheit Covid-19, sehr wohl aber in Bezug auf die sozialen Folgen der Pandemie um eine Risikogruppe handelt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 09.06.2020

Seit März hat die Corona-Pandemie Deutschland fest im Griff. Weitreichende Beschränkungen des sozialen Lebens wurden vor allem zum Schutz älterer und weiterer besonders gefährdeter Menschen erlassen. Seit Mai werden diese Maßnahmen schrittweise gelockert. Dabei stellt sich verstärkt die Frage, wie trotz der Lockerungen vulnerable Teile der Bevölkerung geschützt werden können. In vielen Ländern wird eine Umkehrisolation diskutiert: So sollen die Jungen und Gesunden das soziale Leben allmählich wiederaufnehmen, während die Älteren und weitere besonders gefährdete Gruppen isoliert bleiben. In diesem Zusammenhang ist es aber wichtig, die soziale Situation der älteren Menschen nicht aus dem Blick zu verlieren. Die vorliegende Studie beschreibt daher die soziale Situation älterer Menschen in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung ihrer mentalen Gesundheit und möglicher Risikofaktoren sozialer Vereinsamung.[1]

Zahlreiche Staaten diskutieren Varianten von Umkehrisolation beziehungsweise haben diese bereits angewendet. So verhängte die türkische Regierung über mehrere Wochen eine Ausgangssperre ausschließlich für über 65-Jährige sowie chronisch Kranke.[2] Ein Vorschlag britischer Forscher,[3] dass sich über 70-Jährige und ihre Kontaktpersonen in eine Art Quarantäne begeben, während die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen für die übrige Bevölkerung gelockert werden, sorgte für große mediale Aufmerksamkeit.[4] In Deutschland brachte unter anderem Kanzleramtsminister Helge Braun eine Umkehrisolation für Ältere und Vorerkrankte ins Spiel.[5] Und auch wenn dies nicht offizielle Politik wird, ist doch davon auszugehen, dass viele Ältere und Vorerkrankte aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus in Isolation bleiben.

Vor diesem Hintergrund beschreibt dieses DIW aktuell die soziale Situation älterer, in Deutschland lebender Personen. Die Untersuchung basiert auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP)[6] und nimmt ausschließlich die Situation von Personen in Privathaushalten in den Blick. Personen, die in Seniorenheimen, Hospizen oder ähnlichen Einrichtungen leben, sind somit nicht Gegenstand der Untersuchung.

Zwei Drittel der über 85-Jährigen leben alleine

In Deutschland leben etwa 38,7 Prozent der über 65-Jährigen in Einpersonenhaushalten. Dies entspricht ungefähr sieben Millionen Personen. Der Anteil alleinlebender Menschen steigt zudem mit dem Alter stark an (Abbildung 1). Sind es im Alter von 65 bis 69 Jahren noch ein Viertel der Menschen, steigt im Alter von 75 bis 79 der Anteil der Alleinlebenden auf circa 38 Prozent. Im Alter von 85 oder älter leben sogar zwei Drittel der Menschen in einem Einpersonenhaushalt.

Während etwa die Hälfte der älteren Menschen, die mit anderen Personen in einem Haushalt lebt, auch noch (zumeist erwachsene) Kinder am selben Ort hat, ist gerade bei den Alleinlebenden dieser Anteil besonders niedrig (Abbildung 2). Er beträgt bei den 65 bis 74-Jährigen nur 35 Prozent. Auch bei den über 80-Jährigen haben weniger als 50 Prozent der Alleinlebenden Kinder am selben Ort.

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, ältere Menschen von entfernt liegenden Orten aus zu besuchen. Allerdings ist für Kinder der Aufwand im Hinblick auf Zeit und andere Kosten umso höher, je weiter entfernt sie von ihren Eltern wohnen. Zudem werden Besuche aus weiter entfernten Orten in Zeiten von „sozialer Distanzierung“ und Infektionsangst erschwert. Es besteht daher gerade bei den Alleinlebenden die Gefahr, dass ein Mangel an sozialen Kontakten zu Vereinsamung führt.

Internet kann direkte persönliche Kontakte bei Älteren kaum ersetzen

Das Potential, direkte persönliche Kontakte wenigstens durch virtuelle Kontakte über das Internet auszugleichen, ist bei den besonders von Vereinsamung bedrohten alleinlebenden Menschen im hohen Alter sehr begrenzt. Über alle Altersgruppen hinweg liegt der Anteil der Menschen, die einen Internetanschluss im Haushalt haben, bei den Alleinlebenden etwa 20 Prozentpunkte niedriger als bei denen, die mit mehreren Personen in einem Haushalt leben (Abbildung 3). Zudem sinkt dieser Anteil mit dem Alter stark ab. Sind es im Alter von 65 bis 69 Jahren noch mehr als drei Viertel der alleinlebenden Menschen, die einen Internetanschluss haben, fällt dieser Anteil bei den 75- bis 79-Jährigen auf circa die Hälfte und liegt bei den über 85-Jährigen nur noch bei 20 Prozent.

Alleinlebende haben häufiger niedrigen mentalen Gesundheitszustand

Das mit Vereinsamung verbundene Leid ist insbesondere dann groß, wenn es mit niedrigen Werten auf der Skala für mentale Gesundheit einhergeht. Der Anteil der Menschen mit weniger ausgeprägter mentaler Gesundheit[7] liegt bei älteren alleinlebenden Menschen mit 16 Prozent knapp eineinhalbmal so hoch wie bei älteren Menschen, die mit anderen Personen in einem Haushalt zusammenleben (Abbildung 4). Dieser Zusammenhang ist sogar noch stärker ausgebildet als die Unterschiede nach dem Bildungsniveau.[8] Zudem werden gerade bei Personen ohne Internetanschluss häufiger niedrige Werte für mentale Gesundheit verzeichnet. Diese Befunde weisen darauf hin, dass Vereinsamungsrisiken oftmals mit Defiziten bei der mentalen Gesundheit zusammenfallen. Für beide Haushaltstypen gibt es keinen Zusammenhang zwischen der mentalen Gesundheit und dem Vorhandensein von Kindern am selben Ort. Der Anteil von älteren Menschen mit geringer mentaler Gesundheit in Städten ist leicht niedriger ist als in ländlichen Gebieten (jedoch ist in Städten auch der Anteil der Älteren höher, die alleine leben).

Fazit: Telefonseelsorge, Besuchsservice und Internetangebote könnten einer Vereinsamung entgegenwirken

Viele ältere Menschen in Deutschland sind bei anhaltender sozialer Isolation aufgrund der Corona-Pandemie von Vereinsamung bedroht. So steigt mit zunehmendem Alter der Anteil der Personen, die alleine leben. Viele Ältere haben zudem keine in der Nähe lebenden Kinder und verfügen nicht über einen Internetanschluss, um direkte persönliche Kontakte wenigstens virtuell zu erleben. Diese Risikofaktoren sozialer Vereinsamung hängen zudem miteinander zusammen: So verfügen Alleinlebende seltener über einen Internetanschluss und haben auch seltener Kinder, die in der Nähe leben. Darüber hinaus gehen diese Risikofaktoren häufig mit niedrigen Werten auf der Skala für mentale Gesundheit einher. Es ist insofern davon auszugehen, dass gerade die Menschen, deren Schutz vor einer Infektion besonders wichtig ist, auch unter den sozialen Beschränkungen besonders leiden. So weisen andere Studien auf einen starken Zusammenhang zwischen dem Gefühl von Einsamkeit und dem Sterberisiko älterer Menschen hin.[9] Zudem geht das Alleinleben mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit einher, einen Suizidversuch zu unternehmen.[10]

Unabhängig davon, ob soziale Beschränkungen für ältere Menschen im Zuge einer Umkehrisolation (möglicherweise aus Angst) auf freiwilliger Basis erfolgen oder gar gesetzlich verordnet werden, sind die Älteren von Vereinsamung bedroht. Das bedeutet zwar nicht, dass Umkehrisolation zwangsläufig der falsche politische Weg ist; es bedeutet aber schon, dass ein solcher Weg mit zusätzlichen Maßnahmen begleitet werden sollte, die auf eine Linderung der Vereinsamung älterer Menschen gerichtet sind: Beispielsweise kommen dafür eine verstärkte und proaktive Telefonseelsorge oder auch Besuchsservice von Personen mit nachgewiesener Immunität gegen COVID-19 in Betracht. Für die Zukunft wäre es auch hilfreich, wenn mehr ältere Menschen an das Internet angeschlossen werden würden und man ihnen Angebote für die altersgemäße Vermittlung grundlegender digitaler Kompetenzen machen würde. Außerdem sollte über spezielle Maßnahmen der Suizidprävention für von Vereinsamung bedrohte Menschen nachgedacht werden. Letzteres erfordert vor allem ein Augenmerk auf die wirksame Depressionsbehandlung auch und gerade in Pandemie-Zeiten.[11]

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 15.05.2020

Eine bundesweite Studie zu Covid-19-Sterbefällen in stationären Pflegeeinrichtungen von der Universität Bremen belegt das erhöhte Risiko für die Bewohner*innen. Knapp die Hälfte aller an Covid-19-Verstorbenen in Deutschland lebte danach in stationären Einrichtungen. Der Anteil dieser Menschen an der Gesamtbevölkerung betrage jedoch gerade einmal ein Prozent. Daraus ergebe sich eine mehr als fünfzig Mal so hohe Sterblichkeit bei den Menschen in stationären Einrichtungen.

„Bei allen Lockerungs- und Öffnungsdiskussionen bezüglich der stationären Pflegeeinrichtungen hatten wir das besondere Risiko für Bewohner*innen und Pflegekräfte stets vor Augen. Die Einrichtungen unternahmen und unternehmen derzeit große Anstrengungen, um Schutz- und Hygienekonzepte umzusetzen, damit soziale Kontakte zu Angehörigen und Freunden möglich sind. Dies ist eine enorme Herausforderung, gerade auch weil das Verständnis für die Maßnahmen bei den Betroffenen nicht immer gegeben ist oder die Einrichtungen teilweise mit dieser Verantwortung allein gelassen werden“, sagt Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO-Bundesverbandes.

Geradezu parallel zur Bremer Studie trat die Testverordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn diese Woche in Kraft. Diese weitet die Möglichkeiten von CoV-2-Testungen deutlich aus. So können beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen auch asymptomatische Personen getestet werden. Leider blieben dabei die erhofften und von der AWO und der BAGFW geforderten Reihentestungen in stationären Pflegeeinrichtungen aus, stattdessen soll eine stichprobenartige Testung erfolgen, insofern kein Ausbruchsgeschehen herrscht.

„Regelmäßige und flächendeckende Reihentests sowie eine schnelle Auswertung und Übermittlung der Testergebnisse sind ein wesentlicher Baustein zur Beherrschung des Ansteckungsrisikos in Pflegeeinrichtungen. Hier leben die Menschen, die am höchsten gefährdet sind. Stichprobentestungen reichen nicht aus, um hier die dringend notwendige Sicherheit zu bieten. Vielmehr erzeugen diese eine Scheinsicherheit, die in Anbetracht des erhöhten Risikos und mit Blick auf weitere Lockerungsbestrebungen gefährlich für die Bewohner*innen werden könnte“, sagt Brigitte Döcker. „Darüber hinaus zeigen die Studienergebnisse, dass die Versorgung mit Schutzkleidung nicht abschließend bewältigt ist und dauerhaft der Anstrengung aller Beteiligten bedarf. Hier soll über die Bewohnerinnen von Pflegeeinrichtungen ein besonderes Augenmerk auf die Zielgruppe der Menschen mit Behinderung und deren Einrichtungen und Dienste gerichtet werden.“

Link Grundsatzposition: https://www.awo.org/grundsatzposition-der-awo-zur-lockerung-der-besuchsbeschraenkungen-stationaeren-einrichtungen

Link Testung: https://www.awo.org/aufhebung-der-kontaktsperren-erhoeht-ansteckungsrisiko-regelmaessige-und-systematische-tests-retten

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 15.06.2020

Die Pandemie trifft auch das Miteinander schwer: Gerade soziales Engagement hängt oft vom persönlichen Kontakt ab und ist derzeit kaum möglich. Der AWO Bundesverband führt deshalb vom 13. bis 20. Juni 2020 erstmals eine digitale Aktionswoche mit unterschiedlichen Veranstaltungen und Angeboten durch. Damit will der Verband Engagement und Miteinander stärken, das durch die Pandemie eingeschränkt ist.

„Die Maßnahmen, die unserem Schutz dienen, sind wichtig und richtig. Gleichzeitig erschweren sie Engagement für Menschen zum Teil empfindlich: Eltern-Kind-Angebote, Spielenachmittage, Verbandsarbeit oder Repair-Cafés und mehr – das vielfältige Engagement bei der AWO ist vielerorts im Moment unmöglich geworden“, erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, „Mit unserer digitalen Aktionswoche wollen wir den Corona-bedingten Einschränkungen aktiv begegnen, neue Lösungen finden und erproben. Damit möchten wir Menschen in der AWO auf neue Weise und über große Distanzen hinweg in Kontakt bringen und demonstrieren, dass die AWO mit ihren vielen Engagierten auch in Corona-Zeiten aktiv bleibt. Denn gerade in schwierigen Zeiten ist es wichtig, dass wir uns stärker umeinander kümmern. Die nötige physische Distanz darf nicht in sozialer Distanzierung münden!

Im Rahmen der Aktionswoche organisieren die lokalen und regionalen AWO-Verbände vielfältige Angebote im Netz: Von virtuellen Diskussionsforen bis hin zum geselligen und spielerischen Austausch per Videokonferenz ist alles dabei. Wer an einem oder mehreren Formaten teilnehmen will, dem werden nach einmaliger Anmeldung alle Zugangsdaten und Informationen zugeschickt. In den sozialen Netzwerken werden die Aktivitäten unter dem Hashtag #echtawo begleitet.

Der Verband versteht die Aktionswoche dabei auch als Zeichen gegen digitale Chancenungleichheit.

„Wer mit dem Laptop ganz selbstverständlich aus dem Homeoffice heraus arbeiten und mit Freunden in Kontakt bleiben kann, ist privilegiert. Nicht für alle Menschen in unserer Gesellschaft ist digitale Teilhabe selbstverständlich möglich: Vielen fehlen die finanziellen Mittel oder Zugänge“, erklärt Stadler dazu. „Wir fühlen uns verpflichtet, das anzugehen. Denn im Augenblick bieten digitale Formate für viele Menschen die einzige Möglichkeit, auf sicherem Wege mit anderen in Kontakt zu treten. Mit der Aktionswoche wollen wir auch dafür eintreten, möglichst vielen Menschen einen Zugang zu digitaler Kommunikation zu ermöglichen und Wege zu finden, verbandliche und ehrenamtliche Arbeit zu digitalisieren. Viele der Debatten und Formate in der Aktionswoche werden uns deshalb auch über die aktuelle Krise hinaus neue Perspektiven eröffnen.“

Zum Programm: https://www.echt-awo.org/programm/

Die AWO Aktionswoche findet seit 2015 jährlich unter dem Motto „Echtes Engagement. Echte Vielfalt. Echt AWO.“ statt. Es beteiligen sich Einrichtungen, Haupt- und Ehrenamtliche der AWO deutschlandweit mit unterschiedlichen Veranstaltungen, um Engagement zu würdigen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 08.06.2020

SCHWERPUNKT II: Adoptionshilfe-Gesetz

Gesetz von Bundesministerin Giffey verbessert die Unterstützung von Adoptionen und stärkt Adoptivkinder

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beschlossen. Das Gesetz zielt darauf ab, Adoptiv- wie Herkunftsfamilien besser zu begleiten, Adoptivkinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen und die Adoptionsvermittlungsstellen zu stärken.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Eine Adoption ist eine Lebensentscheidung, die die abgebenden Eltern, die Adoptivfamilien, vor allem aber die Kinder betrifft. Mit dem Adoptionshilfe-Gesetz stellen wir das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt. Wir wollen, dass sie gut und geborgen aufwachsen. Dafür reichen wir Herkunfts- und Adoptivfamilien die Hand und stärken sie gleichermaßen. Sie erhalten einen Rechtsanspruch auf Beratung und Begleitung durch die rund 400 Adoptionsvermittlungsstellen in Deutschland. Damit sie die Hilfe bekommen, die sie brauchen – im Adoptionsverfahren und jetzt auch danach. Dabei geht es genauso um einen selbstverständlichen Umgang mit der Adoption innerhalb der Adoptivfamilie wie auch um den Austausch und Kontakt zwischen Adoptiv- und Herkunftsfamilie. Die Adoptionsvermittlungsstellen sollen unter anderem darauf hinwirken, dass die Kinder altersgerecht über ihre Herkunft aufgeklärt werden. Das schafft Vertrauen zwischen allen Beteiligten. Und Vertrauen ist eine gute Basis für eine gute kindliche Entwicklung. Außerdem setzt das Gesetz ein starkes Signal gegen Kinderhandel, denn künftig müssen alle Auslandsadoptionen durch offizielle Adoptionsvermittlungsstellen begleitet sein.“

Das Adoptionshilfe-Gesetz besteht im Wesentlichen aus vier Bausteinen:

1. Bessere Beratung aller an einer Adoption Beteiligten

Ein Rechtsanspruch auf eine Begleitung auch nach der Adoption soll die gute Beratung und Unterstützung aller Menschen sichern, die an einer Adoption durch die Adoptionsvermittlungsstellen beteiligt sind. Die unterschiedlichen Phasen der Adoption werden so als Ganzes betrachtet und begleitet. Zudem wird eine verpflichtende Beratung vor einer Stiefkindadoption eingeführt. Sie soll sicherstellen, dass eine Adoption tatsächlich das Beste für das Kind ist. Außerdem werden die Adoptionsvermittlungsstellen in ihrer Lotsenfunktion gestärkt, damit die Familien die Hilfen bekommen, die sie brauchen.

2. Aufklärung und Förderung eines offenen Umgangs mit Adoption

Das Gesetz soll zu einem offenen Umgang mit dem Thema Adoption beitragen: Zum einen sollen Adoptiveltern durch die Adoptionsvermittlungsstellen ermutigt und dabei unterstützt werden, ihr Kind altersgerecht über die Tatsache ihrer Adoption aufzuklären. Zum anderen soll die Vermittlungsstelle vor Beginn der Adoptionspflege mit den Herkunftseltern und den Adoptionsbewerbern erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt zum Wohl des Kindes gestaltet werden kann. Die Herkunftseltern sollen in ihrer Rolle gestärkt werden, indem sie gegenüber der Adoptionsvermittlungsstelle einen Anspruch auf allgemeine Informationen über das Kind bekommen. Die Adoptivfamilie entscheidet, ob und welche Informationen zur Verfügung gestellt werden. Informationen, deren Weitergabe nicht gewünscht ist, bleiben geschützt.

3. Stärkung der Adoptionsvermittlungsstellen mit einem Aufgabenkatalog und einem Kooperationsgebot

Die Adoptionsvermittlungsstellen erhalten einen konkreten Aufgabenkatalog, der Klarheit über ihre Aufgaben schafft. Ein an die Adoptionsvermittlungsstellen gerichtetes Kooperationsgebot soll den fachlichen Austausch und die Vernetzung mit den verschiedenen Beratungsstellen fördern – etwa mit der Schwangerschaftsberatung, der Erziehungsberatung und dem Allgemeinen Sozialen Dienst – damit auf die Bedürfnisse der Familien sensibel reagiert werden kann.

4. Verbot von unbegleiteten Auslandsadoptionen und Einführung eines Anerkennungsverfahrens, um Kinder zu schützen

Auslandsadoptionen sollen künftig in jedem Fall durch eine Adoptionsvermittlungsstelle begleitet werden, damit die zukünftigen Eltern auf die Herausforderungen einer Auslandsadoption vorbereitet und die Interessen der Kinder ausreichend berücksichtigt werden können. International vereinbarte Schutzstandards sollen zukünftig bei allen Auslandsadoptionen eingehalten werden. Auslandsadoptionen ohne Begleitung einer Vermittlungsstelle werden untersagt. Für mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit wird ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse eingeführt.

Weiteres Verfahren

Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens bedarf das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates. Das Gesetz soll zum 1.Oktober 2020 in Kraft treten.

Adoptionswesen in Zahlen

Zahl der Adoptionen im Jahr: 3.733 (2018), 3.888 (2017), 3.976 (2016),3.812 (2015); 3.805 (2014)

Zahl der Adoptionen im Inland : 3.562 (2018), 3.662 (2017), 3.719 (2016), 3.548 (2015); 3.506 (2014)

Zahl der Adoptionen aus dem Ausland: 176 (2018), 238 (2017), 294 (2016), 314 (2015); 344 (2014)

Quelle: PressemitteilungBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugendvom 28.05.2020

Heute beschließt der Deutsche Bundestag ein modernes Adoptionshilfegesetz. Ein offenerer Umgang und mehr Begleitung bei und nach der Adoption zum Wohle der Kinder ist nun gewährleistet.

„Mit dem Adoptionshilfegesetz intensivieren wir die Beratung der Familien. Wir fördern einen offeneren Umgang mit Adoptionen. Gleichzeitig stärken wir die Adoptionsvermittlungsstellen und sorgen dafür, dass Auslandsadoptionen an intensive Beratung und Begleitung durch die hiesigen Jugendämter gebunden sind.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind froh, dass die Neuregelungen das Wohl und die Rechte der Kinder in den Mittelpunkt stellen. Dafür ist es wichtig, den Herkunfts- wie auch den Adoptiveltern kontinuierlich beratend und begleitend zur Seite zu stehen.

Alle Familien sollen gut beraten und vollumfänglich informiert im Adoptionsverfahren agieren können. Dem dient die Beratungsverpflichtung. Was diese aber nicht bezwecken soll: dass lesbischen Paaren der Weg zur Anerkennung der gemeinsamen Elternschaft noch schwerer gemacht wird. Denn hier wird das Kind in eine bestehende Familie hineingeboren. Leider sind diese Familien immer noch auf den Weg der in diesem Falle diskriminierenden Stiefkindadoption angewiesen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich in den Verhandlungen mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion intensiv dafür eingesetzt, die Zwei-Mütter-Familien von der Beratungspflicht auszunehmen. Wir bedauern sehr, dass unser Koalitionspartner dies vehement abgelehnt hat. Damit wächst nun der Druck, das Abstammungsrecht im Sinne dieser Familien zu verändern. Dafür werden wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Druck machen. Denn Zwei-Mütter-Familien, in die ein Kind hineingeboren wird, sind keine Adoptions- sondern Herkunftsfamilien.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 28.05.2020

Hierzu kommentiert das ZFF:

Diskriminierung von Regenbogenfamilien endlich beenden! Am 28.05. hat der Deutsche Bundestag die Reform des Adoptionshilfegesetzes beschlossen und mit ihr eine weitere Benachteiligung von Frauen-Elternpaaren. Da die Modernisierung des Abstammungsrechts auf sich warten lässt, sind diese Familien weiter auf eine Stiefkind-Adoption angewiesen, damit beide Mütter nach Geburt des Kindes auch rechtliche Elternteile werden können. Die im Rahmen des neuen Adoptionshilfegesetzes beschlossene Beratungspflicht bei Stiefkind-Adoptionen verschlechtert ihre Situation deutlich. Das ZFF fordert das Abstammungsrecht so bald wie möglich anzugehen und die Vielfalt von Familienformen endlich zu unterstützen!

„Mit der Einführung einer verpflichtenden Beratung bei Stiefkindadoptionen durch das neue Adoptionshilfegesetz wird ein schwerwiegendes Problem geschaffen, das unbedingt verhindert werden muss. Die Diskriminierung von lesbischen und bisexuellen Frauenpaaren wird durch diese neue Regel verschärft. Bekommen verheiratete oder unverheiratete Frauenpaare ein Kind, gilt lediglich die gebärende Mutter automatisch als rechtliche Mutter. Die Co-Mutter muss das aufwändige und langwierige Stiefkindadoptionsverfahren durchlaufen. Diese rechtliche Diskriminierung wurde nach der Einführung der Ehe für alle nicht abgeschafft. Nun wird mit dem neuen Adoptionshilfegesetz eine weitere Hürde für Frauenpaare eingezogen. Wir wollten die Verschärfung der Diskriminierung verhindern und haben dazu einen Änderungsantrag eingebracht, der gestern im Familienausschuss von der Großen Koalition und mit den Stimmen der AfD abgelehnt wurde.“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.

Doris Achelwilm, gleichstellungs- und queerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, kritisiert: „Es ist unbegreiflich, dass die gesetzliche Benachteiligung von Regenbogenfamilien beim Adoptionshilfegesetz einfach ignoriert wird und sich die Situation für lesbische und bisexuelle Frauen-Elternpaare damit sogar noch verschlechtern wird. In Ausschuss-Anhörungen zum Thema haben mehrere Sachverständige dieses Problem sehr deutlich benannt. Die Beratungspflicht für queere Ehepaare in Bezug auf ihre gemeinsamen Wunschkinder gehört aus dem Adoptionshilfe-Gesetz gestrichen. Darüber hinaus muss noch in dieser Legislaturperiode die dringende Reform des Abstammungsrechts angegangen werden. Drei Jahre nach Einführung der Ehe für alle ist es nicht zu viel verlangt, die rechtliche Diskriminierung von Regenbogen- bzw. Zwei-Mütter-Familien abzustellen. Es kann nicht sein, dass es durch unverändert heteronormative Gesetzentwürfe der Bundesregierung immer wieder Lücken für queere Lebensrealitäten zu schließen gilt. Die Ungleichbehandlung von Hetero- und queeren Familien, die gleichermaßen Verantwortung übernehmen, gehört endlich vom Tisch.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 28.05.2020

Bei der Adoption von Kindern soll zukünftig ein Rechtsanspruch auf Beratung und Begleitung durch Adoptionsvermittlungsstellen für alle Beteiligten gelten. Bei Stiefkindadoptionen soll hingegen eine Beratungspflicht gelten. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/16718) nahm der Familienausschuss am Mittwoch in leicht geänderter Fassung ohne Gegenstimmen an. Die Oppositionsfraktionen, die die Gesetzesvorlage prinzipiell begrüßten, enthielten sich der Stimme. Ebenfalls ohne Gegenstimmen wurde ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD angenommen, mit dem redaktionelle Änderungen , Verfahrensvereinfachungen und Klarstellungen im Gesetz vorgenommen werden. Über die Gesetzesvorlage wird der Bundestag am Donnerstag abschließend beraten und abstimmen.

Das Gesetz sieht vor, dass die Adoptionsvermittlungsstellen eine altersgerechte Aufklärung des Kindes über die Adoption leisten und mit den Herkunftseltern und den Adoptiveltern erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt zwischen ihnen im Sinne des Kindeswohls stattfinden kann. Diese Gespräche sollen mit dem Einverständnis aller Beteiligten in angemessenen Zeitabständen wiederholt werden. Zudem ist vorgesehen, dass den Herkunftseltern ein Recht zu jenen Informationen über das Kind gewährt wird, welche die Adoptiveltern zum Zweck der Weitergabe an die Herkunftseltern freiwillig an die Adoptionsvermittlungsstelle geben. Die Einrichtung der Adoptionsvermittlungsstellen soll in der Verantwortung der Jugendämter liegen. Zur Adoptionsvermittlung sollen aber auch die Diakonie, der Deutsche Caritasverband, die Arbeiterwohlfahrt und deren Fachverbände befugt sein.

Verschärft werden sollen mit dem Gesetz die Auflagen bei Auslandsadoptionen. Sie sollen zukünftig immer durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vermittelt werden. Zudem soll für Adoptionsbeschlüsse im Ausland ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren im Inland eingeführt werden. Die Anerkennung einer unbegleiteten Adoption soll nur dann möglich sein, wenn dies für das Kindeswohl erforderlich ist.

Die Koalitionsfraktionen argumentierten in der Ausschusssitzung, mit dem Gesetz würden adoptionswillige Eltern besser unterstützt und dem Wohl und dem Recht des Kindes auf Informationen über seine Herkunft vermehrt Rechnung getragen. Die Fraktionen der FDP, Linken und Bündnis 90/Die Grünen kritisierten übereinstimmend die Beratungspflicht bei Stiefkindadoptionen für gleichgeschlechtliche Paare. Kinder, die in einer lesbischen Ehe oder eingetragenen Partnerschaft geboren werden, könnten gemäß des Abstammungsrechtes von der nichtleiblichen Mutter nur auf dem Weg der Stiefkindadoption adoptiert werden. Eine Beratungspflicht für gleichgeschlechtliche Paare würde aber eine Ungleichbehandlung und Diskriminierung gegenüber heterosexuellen Paaren darstellen, monierten die drei Oppositionsfraktionen übereinstimmend. Letztlich müsse deshalb das Abstammungsrecht geändert werden. Auch die SPD-Fraktion betonte, dass sie auf die Beratungspflicht für gleichgeschlechtliche Paare bei Stiefkindadoptionen lieber verzichtet hätte. Die Änderungsanträge der Linken und Grünen, in denen sie einen Verzicht auf die Pflichtberatung forderten, wurde jedoch mit den Stimmen der Koalition und der AfD abgelehnt. Die Beratungspflicht bei Stiefkindadoptionen in heterosexuellen Ehen wurde von der AfD moniert. Dies stelle einen unverhältnismäßigen staatlichen Eingriff in die Familien dar.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.547 vom 27.05.2020

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert die Verschärfung der Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien durch das am 28. Mai 2020 im Bundestag beschlossene Adoptionshilfegesetz.

"Drei Jahre nach Öffnung der Ehe für alle, gründen Frauen immer noch in enormer Rechtsunsicherheit Familien. Lesbische Mütter und ihre Familien werden durch die fehlende Möglichkeit originärer rechtlicher Elternschaft massiver Diskriminierung ausgesetzt. Die Überprüfung der Familie durch das Jugendamt im Rahmen der Adoption ist stigmatisierend, die lange Dauer der Verfahren extrem belastend und ganz und gar nicht im Sinne des Kindeswohls. Die nun eingeführte Beratungspflicht im Adoptionshilfegesetz verschärft die Diskriminierung lesbischer Eltern zusätzlich.", so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.

Auch drei Jahre nach der Öffnung der Ehe für Alle hat ein Kind, das in eine bestehende Ehe von zwei Frauen geboren wird, nur einen Elternteil. Während der Ehemann der Gebärenden gemäß § 1592 Nr. 1 BGB mit der Geburt des Kindes automatisch zweiter rechtlicher Elternteil wird, ist die Ehefrau mangels abstammungsrechtlicher Regelung auf die Stiefkindadoption verwiesen, um in die zweite Elternstelle einrücken zu können. Gleiches gilt im Übrigen, wenn der zweite Elternteil personenstandsrechtlich als "divers" eingetragen ist.

Auch eine Anerkennung gemäß § 1592 Nr. 2 BGB ist nur für einen "Mann" möglich. Beides kritisiert der djb und fordert ein diskriminierungsfreies Abstammungsrecht. Dies lässt aber auf sich warten. Stattdessen wurde gestern eine Verschärfung der Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien beschlossen und eine verpflichtende Beratung vor der Stiefkindadoption eingeführt. Die Zielsetzung des § 9a AdVermiG erscheint insbesondere im Fall lesbischer Familien völlig überzogen, da eine Adoption ausscheidet, wenn eine Beratung nicht stattgefunden hat. Der djb kritisiert mit Nachdruck, dass Änderungsanträge, die eine Ausnahme vorgesehen haben, wenn das Kind in eine bestehende Ehe geboren wird, in der gestrigen Abstimmung im Bundestag abgelehnt wurden.

Mittlerweile erfolgen 23 Prozent der Stiefkindadoptionen durch lesbische Paare, obwohl es sich nicht um Stief- sondern um Ursprungsfamilien handelt. Der aufgezeigte Weg wird nun noch zusätzlich erschwert: Denn § 9a AdVermiG zwingt gleichsam on top noch in eine Beratung.

Bei der Stiefkindadoption müssen grundsätzlich alle Verfahrensschritte einer Fremdkindadoption durchlaufen werden. So werden beide Mütter amtlich auf ihre Elterneignung geprüft, müssen ihre Vermögensverhältnisse und ihren Gesundheitszustand offenlegen. Die lange Dauer der Verfahren birgt zudem große Unsicherheiten für die Familie und widerspricht dem Kindeswohl: Wenn gar die Geburtsmutter stirbt, bleiben die zweite Mutter und das Kind rechtlich im schlimmsten Fall ungesichert zurück. Aber auch wenn sich die zweite Mutter plötzlich gegen eine Adoption des Kindes entscheidet, sind Erbansprüche des Kindes gegen sie und auch Unterhaltsansprüche ungewiss.

Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der familienrechtlichen Kommission im djb, mahnt: "Das Problem ist seit nunmehr drei Jahren bekannt, es liegen gleich mehrere Gesetzentwürfe und ein Diskussionsteilentwurf aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vor. Es ist an der Zeit, zu handeln, auch und vor allem zum Wohl der betroffenen Kinder."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 29.05.2020

Dramatische Verschärfung der Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien könnte über Jahre bestehen bleiben!

Mit der Verabschiedung des Adoptionshilfe-Gesetzes durch den Bundestag droht zum 01. Oktober 2020 eine Verschärfung der Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien im Verfahren der Stiefkindadoption. Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Daher hat der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) alle Landesregierungen angeschrieben mit der Bitte, das Adoptionshilfe-Gesetz so nicht passieren zu lassen. Anlässlich dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert alle Landesregierungen dazu auf, die dramatische Verschärfung der Ungleichbehandlung von Zwei-Mütter-Familien und ihrer Kinder zu verhindern. Diese Familien dürfen nicht zu Leidtragenden einer verschleppten Abstammungsrechtsreform werden! Der Bundesrat sollte das Adoptionshilfe-Gesetz so nicht passieren lassen, sondern den Vermittlungsausschuss anrufen.

Der Verweis auf eine bevorstehende Reform des Abstammungsrechts ist unzureichend. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht scheint das Thema nicht auf ihrer Agenda zu haben. Nach wie vor gibt es dazu noch nicht einmal einen Zeitplan. Der LSVD befürchtet inzwischen sehr stark, dass es in dieser Legislaturperiode keine Reform mehr geben wird. Aufgrund der Bundestagswahl im kommenden Jahr ist dann kaum vor 2022/2023 mit einer Reform zu rechnen. Die Verschlechterung der Situation von Zwei-Mütter-Familien durch das Adoptionshilfe-Gesetz würde also über Jahre bestehen bleiben! Daher muss der Bundesrat auf den Vermittlungsausschuss zum Adoptionshilfegesetz bestehen, um diesen Punkt des Gesetzes zu ändern.

Anlässlich des Muttertags am 10.05. hat der LSVD zusammen mit All Out 53.500 Stimmen an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht für eine sofortige Reform des Abstammungsrechts übergeben. Die Petition hat inzwischen über 61.000 Unterschriften. Ministerin Lambrecht hat auch diese bislang ignoriert. Die Zeit drängt!

Hintergrund
Zwei-Mütter-Familien erfahren bereits aktuell eine erhebliche Diskriminierung durch den Zwang zur Durchführung eines förmlichen Adoptionsverfahrens als einziger rechtlicher Möglichkeit zur Erlangung der gemeinsamen Elternschaft. Sie sind die einzigen Eltern, in deren Partnerschaften und Ehen Kinder hineingeboren werden, die gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht ihre Eignung als Eltern nachweisen müssen. Diese Diskriminierung wird durch das verabschiedete Adoptionshilfe-Gesetz weiter massiv verschärft. Sie sollen nun zusätzlich auch eine verpflichtende Beratung absolvieren. Der Nachweis dieser Beratung wird zwingende Antragvoraussetzung für die Adoption sein. So drohen noch längere Wartezeiten bis zur rechtlichen Absicherung ihrer Kinder.

Weiterlesen
Warum wird das Adoptionshilfe-Gesetz die Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien verschärfen?
Was fordert der LSVD für Regenbogenfamilien? LSVD-Positionspapier "Regenbogenfamilien im Recht"
Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden. Engagement für Reform im Abstammungsrecht zur Absicherung von Regenbogenfamilien

Quelle: PressemitteilungLesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 09.06.2020

Bundesrat soll Vermittlungsausschuss anrufen

Heute hat der Bundestag das Adoptionshilfe-Gesetz verabschiedet. Das Gesetz hat einen schweren Webfehler: Es verschärft die Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien im Verfahren der Stiefkindadoption. Die Stiefkindadoption ist für Zwei-Mütter-Familien mangels Alternativen nach wie vor die einzige Möglichkeit, die gemeinsame rechtliche Elternschaft und die damit verbundene Absicherung zu erreichen. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Statt der versprochenen Verbesserung der rechtlichen Absicherung von Regenbogenfamilien durch die Reform des Abstammungsrechts verschärft die Große Koalition die Bevormundung und Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) kritisiert aufs Schärfste die bewusste Ignoranz von SPD und Union gegenüber einem konkreten Formulierungsvorschlag, der diese Verschlechterung zumindest verhindert hätte. Auch Bundesfamilienministerin Giffey hat es als zuständige Ministerin versäumt, ihrer oft erklärten Unterstützung von Regenbogenfamilien hier einmal Taten folgen zu lassen. Sehenden Auges werden Zwei-Mütter-Familien nun zu Leidtragenden einer seit Jahren verschleppten Reform des Abstammungsrechts gemacht.

Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Wir fordern die Landesregierungen unter Beteiligung von FDP, Grüne und Linke dazu auf, das Adoptionshilfe-Gesetz so nicht passieren zu lassen, sondern den Vermittlungsausschuss anzurufen, um diesen Punkt des Gesetzes zu ändern. Es darf keine Verschärfung der Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien geben. Statt der seit mehr als einem Jahr andauernden Untätigkeit sollte Bundesjustizministerin Lambrecht zudem endlich einen Zeitplan für die versprochene Reform des Abstammungsrechts vorlegen

Zwei-Mütter-Familien sind die einzigen Eltern, in deren Partnerschaften und Ehen Kinder hineingeboren werden, die gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht ihre Eignung als Eltern nachweisen müssen. Mit dem Adoptionshilfe-Gesetz müssen sie nun eine verpflichtende Beratung absolvieren. Außerdem drohen noch längere Wartezeiten bis zur rechtlichen Absicherung ihrer Kinder.

Die jetzige Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Abstammungs- und Familienrecht geht zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen. Kein Kind sollte bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden. Der LSVD fordert die gesellschaftliche Anerkennung und rechtliche Absicherung der Vielfalt an gelebten Familienformen wie Zwei-Mütter-Familien, Zwei-Väter-Familien, Mehrelternfamilien oder Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern.

Hintergrund

Warum wird das Adoptionshilfe-Gesetz die Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien verschärfen?

Petition: Gleiche Rechte für Regenbogenfamilien

Was fordert der LSVD für Regenbogenfamilien? LSVD-Positionspapier "Regenbogenfamilien im Recht"

Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden. Engagement für Reform im Abstammungsrecht zur Absicherung von Regenbogenfamilien

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz). Schriftliche Stellungnahme zur Vorbereitung der Anhörung am 02.03.2020.

Quelle: PressemitteilungLesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 28.05.2020

SCHWERPUNKT III: Erklärung Ratschlag Kinderarmut zum Internationalen Kindertag

Gemeinsame Erklärung des Ratschlags Kinderarmut – unterzeichnet von 59 Organisationen und Einzelpersonen, darunter Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Kinderrechtsorganisationen, Familienverbände, Selbsthilfeorganisationen, Wissenschaftler*innen.

Anlässlich des Internationalen Kindertages fordert ein breites Bündnis unter Federführung der Nationalen Armutskonferenz (nak) und Koordination des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) Bund, Länder und Kommunen auf, der Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen in Deutschland die Aufmerksamkeit zu geben, die sie verdient. Dazu appelliert das Bündnis an die politisch Verantwortlichen endlich konkrete Konzepte mit notwendigen Umsetzungsschritten vorzulegen, die allen Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen ermöglichen.

Jedes fünfte Kind und jede*r fünfte Jugendliche wächst in einem Haushalt auf, in dem Mangel zum Alltag gehört: Mangel an Geld sowie an sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Chancen. Das muss sich ändern: Wir können nicht länger hinnehmen, dass Kindern und Jugendlichen Startchancen genommen werden und ihnen bestimmte gesellschaftliche Erfahrungen und Aktivitäten oft dauerhaft verschlossen bleiben. Folgende Grundsätze sind hierbei für die unterzeichnenden Sozial- und Familienverbände, Gewerkschaften, Stiftungen, Kinderrechtsorganisationen und Einzelpersonen von zentraler Bedeutung:&nb

  1. Armut ist kein Versagen der*des Einzelnen!

  2. Alle Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse!

  3. Jedes Kind ist gleich viel wert!
  4. Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird!

Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak), erklärt dazu: „Armut grenzt aus und macht krank. Armut schränkt Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung ein und gibt ihnen damit nicht die Chance, auf ein Aufwachsen in Wohlergehen. Die unterzeichnenden Verbände, Organisationen und Gewerkschaften sind sich einig, dass alles getan werden muss, damit alle Kinder gesellschaftliche Teilhabe erfahren können und ein gutes Aufwachsen gesichert ist. Dazu gehören der Ausbau der sozialen Sicherungssysteme, aktuell auch durch krisenbedingte Aufschläge und vereinfachten Zugang zu Leistungen, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur sowie die intensive Begleitung von Kindern und Jugendlichen zurück in ihren Kita- und Schulalltag!“

Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V., ergänzt: „Bund, Länder und Kommunen waren in den letzten Jahren nicht untätig. Die bisherigen Maßnahmen reichen aber bei weitem nicht aus, um Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien nachhaltig zu überwinden. Die Corona-Pandemie verstärkt die bestehenden Missstände, denn ein echter Rettungsschirm für arme Kinder und Familien lässt auf sich warten. Kinder sind unsere Zukunft, sie müssen lachen, spielen und lernen können und dafür ausreichend Ressourcen in ihrer Familie und der Gesellschaft vorfinden. Dafür müssen wir heute gemeinsam die Weichen für morgen stellen. Wir setzen uns für ein Gesamtkonzept für einen kommunalen Infrastrukturausbau ein und fordern existenzsichernde finanzielle Leistungen für Familien, die unbürokratisch und automatisch an Anspruchsberechtigte ausbezahlt werden.“

Die gemeinsame Erklärung des Ratschlags Kinderarmut vom 01.06.2020 „Ein gutes Aufwachsen von allen Kindern und Jugendlichen muss in unserer Gesellschaft Priorität haben!“ finden Sie u>

Zum Ratschlag Kinderarmut:

Auf Initiative der Nationalen Armutskonferenz (nak) trafen sich 2016 zahlreiche bundesweit agierende Organisationen, um gemeinsam Perspektiven der Bekämpfung von Kinderarmut zu diskutieren. Die erste gemeinsame Erklärung „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen!“ wurde im Juni 2017 als Forderungen zur Bundestagswahl von 46 Organisationen und Einzelpersonen unterstützt und unter breiter medialer Beachtung veröffentlicht. Diese Erklärung wurde in gekürzter Form auch auf die Kampagnen-Plattform „we act“ zur Mitzeichnung gestellt und erreichte fast 40.000 Unterschriften. Anlässlich des 13. Treffens der Menschen mit Armutserfahrung bekräftigte der Ratschlag seine Forderungen mit der Erklärung „Bekämpfung von Kinderarmut muss Priorität haben! – Gemeinsame Erklärung von Nationaler Armutskonferenz, Kinder-, Familien- und Wohlfahrtsverbänden“ im November 2018.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V.vom 29.05.2020

Am 1. Juni ist Internationaler Kindertag. An dem Tag macht auch die SPD-Bundestagsfraktion auf die Rechte und Bedürfnisse von Kindern aufmerksam.

„Der Internationale Kindertag am 1. Juni findet in diesem Jahr unter den aller Orten zu spürenden Auswirkungen des Corona-Virus statt. Kinder und ihre Familien stehen derzeit oft unter noch mehr Druck als es ohne die Pandemie schon der Fall war. Insbesondere auch in finanzieller Hinsicht. Die SPD-Bundestagsfraktion hat maßgeblich dazu beigetragen, dass Kurzarbeit und Kinderzuschlag ausgeweitet, Elterngeldregelungen angepasst, die Lohnfortzahlungen verlängert sowie der Zugang zur Grundsicherung erleichtert wurde. Wir setzen uns darüber hinaus für einen Kinderbonus von wenigstens 300 Euro für jedes Kind ein, der nicht auf Sozialleistungen angerechnet wird. All diese Maßnahmen helfen Familien unmittelbar in dieser schwierigen Zeit.

Der Wegfall von Unterstützungsangeboten kann sich auf Kinder, deren Familien arm oder von Armut bedroht sind, besonders fatal auswirken, wie die gemeinsame Erklärung des Ratschlags Kinderarmut anlässlich des Internationalen Kindertages 2020 deutlich macht. Diese Familien und deren Kinder drohen aus den Unterstützungssystemen herauszufallen. Damit wächst die Gefahr, dass die Chancen auf ein gesundes und selbstbestimmtes Aufwachsen noch ungleicher verteilt sein werden.

Um genau das zu verhindern, hat die SPD ihr Konzept der Sozialdemokratischen Kindergrundsicherung entwickelt, welches sowohl materielle Unterstützung bedarfsgerecht und unbürokratisch für die Familien zugänglich macht, wie auch als zweite Säule eine verlässliche und perspektivisch kostenfreie Infrastruktur für die Kinder und ihre Familien garantiert – und zwar für alle Kinder. Denn jedes Kind ist uns gleich viel wert.

Wir setzen uns für einen weiteren Ausbau der Infrastruktur für Kinder ein wie etwa Angebote an Ganztagsplätzen in Schulen und Kitas, in der Kinder- und Jugendhilfe und von Verbänden ein.

In Zeiten von Corona wird aus unserem Anspruch, kein Kind zurück zu lassen zunächst der Anspruch, alle Kinder wieder abzuholen und mitzunehmen. Was dafür nötig ist, darüber bleiben wir weiterhin im intensiven Dialog mit den Familien und mit den Engagierten für die Kinder.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 29.05.2020

Zur heutigen Veröffentlichung der von einem großen Bündnis getragenen Erklärung des Ratschlags Kinderarmut erklären KatjaDörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinderpolitik, und SvenLehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Die Bundesregierung muss jetzt reagieren, Angela Merkel muss die Bekämpfung der Kinderarmut zur Chefinnensache machen. Die breit getragene Erklärung von über 50 Verbänden und Gewerkschaften ist ein Weckruf an die Regierungskoalition, die seit Jahren stagnierend hohe Zahl von Armut betroffenen Kindern nicht länger auf die leichte Schulter zu nehmen.

In Deutschland wächst eines von fünf Kindern in einem von Armut betroffenen Haushalt auf. Es ist offensichtlich, dass die heutigen Maßnahmen gegen Kinderarmut in Deutschland nicht ausreichend sind und zu oft an den Familien vorbeigehen. Der Großen Koalition fehlt aber der politische Wille, direkte Hilfen an Familien zu geben. Sie setzt bei der Bekämpfung von Kinderarmut weitgehend auf hoch bürokratische Sachleistungen, die oftmals gar nicht bei den Familien ankommen. Das kürzlich vom Bundestag verabschiedete Mittagessen per Lieferdienst ist symptomatisch für diese Politik.

Es ist unerträglich, dass sich Union und SPD eisern gegen eine direkte Unterstützung wie einem Zuschlag auf die Grundsicherung wehren. Die Politik der Großen Koalition ist geprägt von Misstrauen und Ignoranz gegenüber Familien in Armut. Die Konsequenzen tragen die betroffenen Kinder und Jugendlichen. Mangel gehört für sie oft zum Alltag: Mangel an Geld, aber auch an sozialer, kultureller und gesundheitlicher Teilhabe. Armut schließt Kinder von den Unternehmungen und den Hobbys anderer Kinder aus, von Nachhilfe, von Kinobesuchen und auch davon, mal ein Eis essen zu gehen. Armut schränkt Kinder in ihrem Aufwachsen ein, sie beschränkt Kinder in ihren Bildungs- und Lebenschancen.

Anstatt die Kinderarmut weiterhin bloß zu verwalten, braucht es eine Gesamtstrategie, die allen Kindern ein Aufwachsen ohne Armut ermöglicht und ihre Bedürfnisse endlich in den Mittelpunkt stellt. Wir fordern deshalb die Einführung einer Kindergrundsicherung, die sich an den realen Bedarfen von Kindern orientiert und automatisch, ohne kompliziertes Antragsverfahren ausgezahlt wird.

Die Coronakrise hat die Situation von Kindern, die von Armut betroffen sind, weiter verschärft. Wir fordern als Sofortmaßnahme einen Aufschlag von monatlich 60 Euro auf die Regelleistungen für Kinder. Und die tatsächliche Förderung von Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder in Zeiten des Homeschoolings – durch eine dem Lernen angemessene digitale Ausstattung und Förderangebote. Denn alle Kinder haben ein Recht auf Teilhabe und gutes Aufwachsen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 29.05.2020

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfrauenministerin Giffey und Bundesjustizministerin Lambrecht legen Dritte und Vierte Jährliche Information zu Frauen- und Männeranteilen an Führungsebenen vor

Freiwillig tut sich wenig, nur die feste Quote wirkt – das belegen erneut die aktuellsten Berichte zur Entwicklung des Frauenanteils in Führungspositionen, die Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht gemeinsam vorgelegt haben. Die „Dritte und Vierte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes“ wurden heute vom Bundeskabinett beschlossen und anschließend dem Deutschen Bundestag zugeleitet.

Im Bereich der Privatwirtschaft ist demnach der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der Unternehmen, die unter die feste Quote fallen, weiter gewachsen. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes 2015 stieg er von 25 Prozent auf 32,5 Prozent im Jahr 2017 und in diesem Jahr sogar auf 35,2 Prozent. Im Vergleich dazu sind es bei Unternehmen, die nicht unter die feste Quote fallen, allerdings nur magere 19,9 Prozent.

Ernüchternd ist der Blick auf die Entwicklung in den Vorständen deutscher Unternehmen. Hier sind Frauen nach wie vor stark unterrepräsentiert. Ihr Anteil erhöhte sich seit 2015 lediglich von 6,3 Prozent auf 7,7 Prozent im Geschäftsjahr 2017. 80 Prozent der Unternehmen haben keine Frau im Vorstand. Etwa 70 Prozent der Unternehmen, die sich Zielgrößen für den Vorstand setzten, meldeten Zielgröße 0 Prozent.

Bundesfrauenministerin Giffey betont: „Die Zahlen zeigen erneut das seit Jahren bekannte Dilemma: Mit Freiwilligkeit kommen wir einfach nicht weiter, ohne politischen Druck bewegt sich gar nichts. Umso wichtiger ist, dass wir endlich die Reform des Gesetzes für mehr Frauen in Führungspositionen angehen. Unsere Vorschläge liegen seit langem auf dem Tisch. Gerade in der Zeit der Corona-Pandemie wird überdeutlich: Frauen stehen in vorderster Reihe, um die aktuelle Krise zu bewältigen, allen voran in den sozialen Berufen. Aber in den Führungspositionen sind sie systematisch unterrepräsentiert. Dabei wissen wir aus vielen Studien: Die besten Entscheidungen treffen Führungsteams, in denen Männer UND Frauen vertreten sind. Und das gilt besonders dann, wenn Unternehmen in Krisensituationen stecken. Frauen in Führungspositionen sind also keine Belastung der Wirtschaft in schwierigen Zeiten, sondern fördern den wirtschaftlichen Erfolg und stehen für eine moderne Unternehmenskultur“, so Ministerin Giffey.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt: "Die in der vergangenen Legislaturperiode eingeführte Aufsichtsratsquote hat Wirkung gezeigt: Im Vergleich zu Unternehmen, die noch nicht einer fixen Quote unterliegen, hat sich der Frauenanteil hier deutlich gesteigert.

Diesen Erfolg wollen wir fortschreiben: Wir wollen die Aufsichtsratsquote flächendeckend auf alle paritätisch mitbestimmten Unternehmen in Deutschland ausweiten. Das Erfordernis der Börsennotierung soll künftig wegfallen.

Zudem sollte bei großen Unternehmen ab vier Vorstandsmitgliedern mindestens eine Frau im Vorstand sein. In unserem Land gibt es ausreichend exzellent ausgebildete Frauen, die Leitungsverantwortung übernehmen wollen und vor allem auch können."

Das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG)“ beinhaltet folgende Regelungen für die Privatwirtschaft:

Das Gesetz sieht vor, dass seit dem 1. Januar 2016 für Aufsichtsräte von Unternehmen, die sowohl börsennotiert sind als auch der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, ein fester Mindestanteil an Frauen und Männern von 30 Prozent zu erzielen ist. Bei Nichterfüllung des Mindestanteils ist die quotenwidrige Wahl nichtig. Es folgt die Sanktion des leeren Stuhls. Unternehmen, die entweder börsennotiert sind oder in irgendeiner Form der unternehmerischen Mitbestimmung unterliegen, müssen Zielgrößen für die Zusammensetzung des geschäftsführenden Organs, des Aufsichtsrats sowie der beiden obersten Führungsebenen unterhalb des geschäftsführenden Organs festlegen. Zugleich sind die Unternehmen verpflichtet, sich Fristen für die angestrebte Erreichung der Zielgrößen zu setzen, die bei der erstmaligen Festlegung (zum 30. September 2015) nicht länger als bis zum 30. Juni 2017 dauern durften. Die darauffolgenden Fristen dürfen fünf Jahre nicht überschreiten.

Im Bereich des öffentlichen Dienstes ist die Entwicklung weiterhin positiv. Dennoch sind Frauen in Führungspositionen in der Bundesverwaltung nach wie vor unterrepräsentiert.

Hier gibt der Gleichstellungsindex, den das Statistische Bundesamt im Auftrag des BMFSFJ erstellt hat, Aufschluss über die Geschlechteranteile an Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden:34 Prozent der mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben Beschäftigten in den obersten Bundesbehörden waren 2018 Frauen. Im Verhältnis dazu lag der Frauenanteil an der Gesamtbeschäftigung 2018 bei 53 Prozent. Einen Rückschritt zeigt der Vorjahresvergleich mit Blick auf den Frauenanteil im höheren Dienst in den obersten Bundesbehörden. Er verringerte sich im Vorjahresvergleich um einen Prozentpunkt auf 45 Prozent, nachdem er zuvor seit 2015 jährlich um jeweils einen Prozentpunkt gestiegen war

Weitere Informationen zum aktuellen Gleichstellungsindex 2019 finden Sie unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentlicher-Dienst/Publikationen/_publikationen-innen-gleichstellungsindex.html%20

Für die Gremienbesetzung hat sich der Bund selbst strengere Regeln als der Privatwirtschaft gegeben. Seit dem 1. Januar 2016 ist die Bundesregierung verpflichtet, bei der Bestimmung von Mitgliedern für Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, sukzessive für diese Sitze eine Geschlechterquote von 30 Prozent zu erreichen bzw. eine solche beizubehalten und seit 1. Januar 2018 sollen diese Mindestanteile von 30 Prozent auf 50 Prozent erhöht werden. Die Institutionen des Bundes haben zum Stichtag 31. Dezember 2018 insgesamt 540 Gremien mit dazugehörigen vom Bund bestimmten Mitgliedern gemeldet. In 239 der Gremien kann der Bund drei oder mehr Mitglieder bestimmen. Der Frauenanteil betrug bei den Mitgliedern, die der Bund bestimmen kann, 45,4 Prozent.

Die „Dritte und Vierte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes“ finden Sie hier: www.bmfsfj.de/fraueninfuehrung

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10.06.2020

Bundesfrauenministerin Giffey wirbt für bundesgesetzliche Rechtsgrundlage für Schutz und Beratung bei Gewalt

Im Fokus der heutigen Sitzung des Runden Tisches „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund, Ländern und Kommunen stand eine Bestandsaufnahme des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen in der Corona-Zeit. Zudem bildete die Sitzung den Auftakt für Beratungen über die Frage, wie das Hilfesystem zukünftig stabiler und auskömmlicher finanziert werden kann.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey: „Kein Mensch, keine Frau, kein Kind in unserem Land soll Gewalt ertragen müssen. Und wenn es zu Gewalt kommt, müssen sich die Betroffenen, insbesondere Frauen mit ihren Kindern, darauf verlassen können, dass sie schnell Schutz finden, dass sie fachlich gut beraten werden und Unterstützung bekommen, die ihnen in ihrer konkreten Lebenssituation weiterhilft. Die Coronakrise hat die Aufmerksamkeit für die Herausforderungen, vor denen wir gerade im Gewaltschutz stehen, noch einmal erhöht. Sie macht mit Nachdruck deutlich, warum wir unsere Unterstützungsangebote auf ein starkes Fundament stellen und sie finanziell langfristig absichern müssen. Nachdem wir in den letzten Beratungen bereits Übereinkünfte über Arbeitsschwerpunkte des Runden Tisches und über die Zusammenarbeit im Rahmen des Bundesförderprogramms erzielt haben, gehen wir heute mit dem vierten Runden Tisch den nächsten Schritt und machen uns an die Arbeit, um diese Ziele zu erreichen und praktisch umzusetzen. Denn Bund, Länder und Kommunen sind hier gemeinsam in der Verantwortung.“

Das Bundesfrauenministerium vertritt die Auffassung, dass für das verlässliche Vorhalten von Unterstützungsangeboten ein bundesgesetzlicher Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei Gewalt am besten geeignet ist. Damit könnte ein bundesweit einheitlicher Rahmen für einen gleichmäßigen Zugang zu Unterstützung für alle von Gewalt betroffenen Personen geschaffen werden. Bis zur nächsten Sitzung des Runden Tisches im Frühjahr 2021 sollen hierzu Eckpunkte erarbeitet werden.

In der Sitzung konnte auch ein positives Zwischen-Fazit für das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ gezogen werden, das Anfang des Jahres gestartet ist.

Franziska Giffey dazu: „Mit unserem Bundesförderprogramm stellen wir in vier Jahren über 120 Millionen Euro für bauliche Maßnahmen sowie innovative Projekte bereit. Ein solches Programm ist auf Bundesebene in dieser Höhe einmalig in der Geschichte unseres Landes und wird dazu beitragen, Frauenhäuser und andere Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen zu stärken und weiterzuentwickeln.“

Der Bauförderteil des Programms wird in enger Kooperation mit den Ländern umgesetzt. Über die Hälfte der Länder haben bereits die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund gezeichnet. Die anderen sind kurz davor. Das ist die Grundvoraussetzung, damit Fördermittel fließen können, zum Beispiel für den Um-, Aus- und Neubau von Frauenhäusern oder zur Erprobung neuer Schutzmodelle.

Anträge können noch bis zum 15. September 2020 an die zuständige Bundesservicestelle „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bafza.de/programme-und-foerderungen/bundesservicestelle-gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen/?sword_list%5B0%5D=Kinderwunschbehandlung&no_cache=1

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.06.2020

Im Kampf gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ist es von zentraler Bedeutung, dass die Belange von Betroffenen auf Bundesebene Gehör finden und öffentlich gemacht werden. Deshalb wurde 2015 beim Amt des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) ein ehrenamtlich tätiger Betroffenenrat eingerichtet, der 2018 durch Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey verstetigt wurde.

In dieser Woche hat Ministerin Giffey nun die 18 Mitglieder des zweiten Betroffenenrates für die Dauer von fünf Jahren berufen. Dem zweiten Betroffenenrat gehören elf Mitglieder an, die bereits im ersten Rat tätig waren und ihr Engagement nun fortsetzen. Außerdem hat sich das Auswahlgremium einstimmig auf sieben neue Mitglieder verständigt. Die konstituierende Sitzung des zweiten Betroffenenrates findet Ende Juni statt.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Um Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt zu schützen und Betroffene besser zu unterstützen, ist ein Schulterschluss auf vielen verschiedenen Ebenen notwendig. Unverzichtbar bei allen Überlegungen und Maßnahmen ist dabei, die Perspektive von Betroffenen zu berücksichtigen. Das war nicht immer selbstverständlich. Mit dem ersten Betroffenenrat wurde beim Unabhängigen Beauftragten in den letzten Jahren ein sehr gutes Format der Beteiligung entwickelt, das wir weiterführen wollen. Ich danke all denjenigen, die ihre Bereitschaft erklärt haben, in diesem Gremium mitzuarbeiten und sich stellvertretend für so viele andere Betroffene einzusetzen. Durch das Amt des Unabhängigen Beauftragten und seinen etwa 20-köpfigen Arbeitsstab, den Betroffenenrat, den „Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ und die Aufarbeitungskommission haben wir inzwischen starke Strukturen, die sich mit großem Engagement für den Kampf gegen Kindesmissbrauch einsetzen. Und die Zahlen sind nach wie vor erschreckend hoch: Experten der WHO gehen davon aus, dass eine Million Kinder in Deutschland Missbrauch erlebt haben oder erleben – das sind pro Schulklasse ein bis zwei betroffene Kinder. Wir dürfen und werden im Kampf gegen Missbrauch nicht nachlassen.“

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, würdigt die starke Betroffenenbeteiligung auf Bundesebene: „Ich freue mich sehr, mit den 18 Mitgliedern des neuen Betroffenenrates für die kommenden Jahre ein starkes Gremium an meiner Seite zu haben. Die Arbeit des Betroffenenrates ist unerlässlich und wertvoll, um das komplexe Thema des sexuellen Kindesmissbrauchs mit all seinen Facetten zu verstehen und Politik und Gesellschaft zum Handeln zu bewegen. Alle Mitglieder des Betroffenenrats sind Expert*innen in eigener Sache und verfügen über ein enormes Erfahrungs- und Detailwissen zu vielen Aspekten der sexuellen Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Es ist wichtig, dass dieses Wissen in die vielfältigen politischen Entscheidungen einfließen kann.“

Rörig bedankte sich zudem bei den weiteren Mitgliedern des Auswahlgremiums, mit denen in den letzten Monaten aus mehr als 200 Bewerbungen die Zusammensetzung des neuen Betroffenenrates vorgenommen wurde.

Weitere Informationen zum Betroffenenrat

Der Betroffenenrat ist ein ehrenamtlich tätiges Gremium, das erstmals im März 2015 konstituiert wurde und das den UBSKM und seinen Arbeitsstab berät. Durch die strukturierte Beteiligung von Betroffenen sollen die Belange von Betroffenen sexuellen Kindesmissbrauchs auf Bundesebene Gehör finden und in laufende Prozesse zum breiten Themenfeld des sexuellen Kindesmissbrauchs einfließen. Die Mitglieder des Betroffenenrates arbeiten seit Jahren beruflich und/oder ehrenamtlich zu diesem Thema und verfügen neben individuellem Erfahrungswissen auch über spezifisches Expertinnen- und Expertenwissen. Sie tragen die Anliegen der Betroffenen in den politischen Diskurs und die Öffentlichkeit und geben dem Thema ein Gesicht und eine Stimme. Mitglieder des Betroffenenrates gehören auch dem „Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ an, den Ministerin Giffey und der Beauftragte Rörig Ende 2019 ins Leben gerufen haben.

Die Auswahl der sieben neuen Mitglieder für den zweiten Betroffenenrat wurde aus mehr als 200 Bewerbungen getroffen. Dabei wurden die im Kabinettsbeschluss von Dezember 2018 benannten Kriterien von Gendergerechtigkeit, Altersdiversität und unterschiedlichen Missbrauchskontexten berücksichtigt. Den Auswahlgremium gehörten der Unabhängige Beauftragte, eine Vertreterin seines Arbeitsstabes, eine Vertreterin des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie zwei Betroffene an, die selbst nicht Mitglieder des Betroffenenrates sind, aber von ihm benannt wurden.

Weitere Informationen unter: https://beauftragter-missbrauch.de/betroffenenrat/der-betroffenenrat-2

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.06.2020

Das Bundeskabinett hat sich heute mit Frauen in Führungspositionen befasst. Noch immer ist der Anteil von Frauen in Führungspositionen deutlich niedriger als der von Männern. Nur in Unternehmen, für die eine feste Quote gilt, sind echte Fortschritte in Richtung Geschlechtergerechtigkeit erkennbar. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich daher dafür ein, dass die Quote auf weitere Unternehmen ausgeweitet wird.

„Die Corona-Krise macht bestehende Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern besonders deutlich. Frauen stehen in der Krisenbewältigung in vorderster Reihe. Dies ist allerdings viel zu selten der Fall, wenn es um Führungsverantwortung in der Wirtschaft geht. Das müssen wir ändern.

Das Bundeskabinett hat heute die Dritte und Vierte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils an Führungspositionen in Wirtschaft und Verwaltung beschlossen. Die Zahlen zeigen erneut, wie wichtig verbindliche Vorgaben sind. Nur in Unternehmen, für die eine feste Quote gilt, sind Fortschritte in Richtung Geschlechtergerechtigkeit zu erkennen. Und nur dort kann auch ein Kulturwandel stattfinden.

Mit Freiwilligkeit kommen wir nicht weiter. Weiterhin sind Frauen in Vorständen stark unterrepräsentiert. Die bisherige Verpflichtung von Unternehmen, selbst eine Zielgröße zur Erhöhung des Frauenanteils in ihrem Vorstand festzulegen, funktioniert nicht. Viele Unternehmen setzen sich keine oder die Zielgröße Null. Dies zeigt: Wir müssen das Quotengesetz überarbeiten.

Wir unterstützen deshalb unsere Ministerinnen Franziska Giffey und Christine Lambrecht in ihrer Forderung, die Quote auf alle Unternehmen, die mehr als 2.000 Beschäftige haben, auszuweiten. Außerdem sollen große Unternehmen künftig mindestens eine Frau in den Vorstand berufen, wenn dieser größer als drei Personen ist. Geschlechtergerechtigkeit in Führungspositionen sollte auch im eigenen Interesse der Unternehmen sein. Denn gemischte Führungsteams stärken nachweislich den Unternehmenserfolg.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 10.06.2020

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu § 17 VersAusglG erklärt KatjaKeul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Das Verfassungsgericht hat heute den § 17 VersAusglG zum Versorgungsausgleich bei betrieblicher Altersvorsorge für verfassungsgemäß erklärt und den Familiengerichten die verfassungsgemäße Auslegung und Anwendung der Norm auferlegt. Dazu müssen die Familienrichterinnen und Familienrichter künftig Alternativberechnungen für verschiedene Versorgungsträger anstellen und bei einer relevanten Abweichung vom Halbteilungsgrundsatz dem Arbeitgeber beziehungsweise dem Träger der betrieblichen Altersvorsorge zusätzliche Ausgleichszahlungen aufgeben. Das stellt die Familiengerichte vor enorme Herausforderungen, die in der Praxis nur schwer zu bewältigen sein werden – was zu weiterer Rechtsunsi cherheit im Versorgungsausgleichsverfahren führen wird. Es ist auch davon auszugehen, dass die arbeitgeberseitigen Versorgungsträger gegen solche erhöhten Ausgleichszahlungspflichten regelmäßig Rechtsmittel einlegen werden.

Ein Weg, diese Unsicherheiten zu vermeiden, wäre stattdessen die Verschiebung der Berechnung des Ausgleichswertes auf den Zeitpunkt des Renteneintritts. Damit würden die Verwerfungen durch die Zinsentwicklung zwischen Scheidung und Renteneintritt deutlich verringert. Wir haben die Bundesregierung bereits aufgefordert, diesen Weg näher zu prüfen, um den Versorgungsausgleich insgesamt weniger fehleranfällig und rechtssicherer zu machen.

Dem Gesetzgeber bleibt es im Übrigen unbenommen, den § 17 VersAusglG abzuschaffen, auch wenn er nicht verfassungswidrig ist. Das halten wir nach wie vor für sinnvoll und geboten, auch gerade im Hinblick auf die drohende Benachteiligung von Frauen bei der Altersvorsorge.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.05.2020

„Der Niedergang des Sozialen Wohnungsbaus geht weiter. Es werden zu wenige Sozialwohnungen neu gebaut und deutlich mehr fallen aus der Sozialbindung. Der Bund muss endlich ein Rettungsprogramm für den Sozialen Wohnungsbau auflegen, sonst gehören Sozialwohnungen bald der Vergangenheit an. Das darf angesichts von Mietenkrise und Corona-Krise nicht passieren“, fordert Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der Beratung im Bundeskabinett zum Bericht zur Verwendung der Kompensationsmittel für den sozialen Wohnungsbau. Lay weiter:

„Die Bundesregierung schaut dem Niedergang des Sozialen Wohnungsbaus tatenlos zu. Erst bei den letzten Haushaltsverhandlungen hat die Koalition die Ausgaben für die soziale Wohnraumförderung um ein Drittel reduziert. Das ist wirklich skandalös. Es gibt also keinen Grund, mit dem Finger auf die Länder zu zeigen. Statt der Absenkung der Großen Koalition auf nur 1 Milliarde Euro braucht es ein öffentliches Wohnungsbauprogramm in Höhe von 10 Milliarden Euro für 250.000 neue Sozialwohnungen pro Jahr, bei der es neben Neubau auch um die Verlängerung der Sozialbindungen geht. Einmal geförderte Sozialwohnungen müssen künftig immer Sozialwohnungen bleiben. Das ließe sich durch eine neue Wohngemeinnützigkeit für Durchschnitts- und Geringverdiener gewährleisten.“

Hintergrundinfo: Im vergangenen Jahr sank mit nur 25.565 die Zahl der neu gebauten Sozialwohnungen gegenüber 2018. Dem steht außerdem gegenüber, dass vermutlich wie im Vorjahr ca. 70.000 Wohnungen aus der Bindung fallen werden. So ist erneut ein riesiger Verlust von unterm Strich 40 000 bis 50.000 Sozialwohnungen zu erwarten.1990 gab es noch 3 Millionen Sozialwohnungen in Deutschland, 2018 gab es nur noch unter 1,2 Millionen. Der Abwärtstrend setzt sich ungebremst fort.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 03.06.2020

Ob das Baukindergeld über 2020 hinaus verlängert werden soll, erfragt die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/19766). Die Abgeordneten möchten auch wissen, welche Gründe für eine Verlängerung und welche dagegen sprechen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.597 vom 10.06.2020

Mit der Ermittlung von Regelbedarfen nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch" befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/19431) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/19082). Wie die Bundesregierung darin ausführt, ist ein Inkrafttreten der neu ermittelten Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2021 vorgesehen. Dies entspreche der gesetzlichen Vorgabe des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Danach werde die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt, wenn die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen.

Grundlage für die Ermittlung von Regelbedarfen sind die Verbrauchsausgaben unterer Einkommensgruppen, wie die Bundesregierung weiter schreibt. Dementsprechend werde sie auch im Rahmen der anstehenden Neuermittlung der Regelbedarfe die statistisch nachgewiesenen tatsächlichen Verbrauchsausgaben einkommensschwacher Haushalte berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.582 vom 05.06.2020

Im Sommer übernimmt die Bundesrepublik Deutschland in einer gesellschaftlichen und politischen Ausnahmesituation die EU-Ratspräsidentschaft. Eine besondere Herausforderung wird darin bestehen, zentrale jugendpolitische Vereinbarungen, wie geplant, auf den Weg zu bringen und dabei gleichsam auf die, durch die Corona-Krise entstandenen, neuen oder veränderten Situationen zu reagieren. So ist etwa die transnationale Jugendmobilität nahezu vollständig zum Erliegen gekommen, die Situation junger Menschen auf der Flucht hat sich noch mal verschärft und demokratische Grundrechte junger Menschen werden in einigen Ländern beschnitten. Zudem sind junge Menschen besonders stark von den ökonomischen Folgen der Krise betroffen, da ihnen wichtige Übergänge der Bildung, der Ausbildung oder des Berufs versperrt sind.

Aus Sicht des Bundesjugendkuratoriums ist es gerade jetzt wichtig, dass junge Menschen mehr Gehör finden, sie stärker an den europäischen und bundespolitischen Beratungen zum Weg aus der Krise beteiligt werden und die Möglichkeit erhalten, ihre Zukunft aktiv mitzugestalten.

Der gesamte Zwischenruf steht auf www.bundesjugendkuratorium.de/stellungnahmen zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Bundesjugendkuratorium (BJK) vom 10.06.2020

Einführung und Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns haben seit 2015 die Einkommenssituation von Millionen Menschen in Deutschland verbessert, von denen nicht wenige in „systemrelevanten“, aber niedrig bezahlten Berufen arbeiten. Gleichzeitig hat sich der starke Zuwachs der Erwerbstätigkeit über Jahre fortgesetzt (siehe auch die Grafiken 1 und 2 in derr pdf-Version dieser PM; Link unten). Der Mindestlohn hat dadurch die private Konsumnachfrage spürbar unterstützt, die in den vergangenen Jahren wesentlich zum Wirtschaftswachstum in Deutschland beigetragen hat. Solche positiven Impulse sind zur Bewältigung der aktuellen Corona-Krise besonders wichtig. Deshalb ist eine schrittweise Anhebung des Mindestlohns auf ein Niveau von 12 Euro ökonomisch und sozial weiterhin absolut vernünftig. Zu diesem Ergebnis kommen Wissenschaftler des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) und des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung in einer neuen Stellungnahme für die Mindestlohn-Kommission.*

„Politik und Ökonomen sind sich einig, dass die Nachfrage in Deutschland nach den Einschränkungen zur Corona-Bekämpfung dringend angekurbelt werden muss“, sagt Prof. Dr. Thorsten Schulten, Tarifexperte des WSI. „Dabei werden Unternehmen direkt oder indirekt mit vielen Milliarden Euro unterstützt. Eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohns wäre ein weiterer wichtiger Baustein, ebenso wie die Stärkung der Tarifbindung in Deutschland. Ein deutlich höherer Mindestlohn kommt Beschäftigten zu Gute, die sehr wenig verdienen und zusätzliches Einkommen umgehend ausgeben werden. Forderungen nach einer zurückhaltenden Anpassung oder gar Nullrunde beim Mindestlohn mit Hinweis auf die Corona-Krise sind dagegen fehl am Platze.“

„Es ist in der aktuellen Situation besonders wichtig, die Erwartungen auf Einkommenssteigerungen der privaten Haushalte zu stabilisieren“, erklärt Prof. Dr. Sebastian Dullien, wissenschaftlicher Direktor des IMK. „Eine Anhebung des Mindestlohns kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten, da von ihm eine Signalwirkung für die gesamte Lohnentwicklung ausgeht.“

Ein Konzept für eine weitere schrittweise Anhebung des Mindestlohns ist nach Analyse der Wissenschaftler umso drängender, weil sich bislang die mit dem Mindestlohn verbundenen Hoffnungen auf eine nachhaltige Reduzierung des Niedriglohnsektors und die Etablierung existenzsichernder Löhne kaum erfüllt haben. Wenn mit dem Mindestlohn beispielsweise auch das Ziel erreicht werden soll, nach langjähriger Beschäftigung eine Rente oberhalb der Grundsicherungsschwelle zu erreichen, hätte er bereits im vergangenen Jahr bei mindestens 11,51 Euro liegen müssen, zeigen Berechnungen der Experten.

Gemessen am mittleren (Median-)Lohn von Vollzeitbeschäftigten lag der deutsche Mindestlohn nach den aktuellsten verfügbaren Daten mit 45,6 Prozent deutlich niedriger als im EU-Durchschnitt (50,7 Prozent). Und anders als in vielen anderen Ländern sank die Quote in den vergangenen Jahren (Grafik 4). Ein Mindestlohn bei 60 Prozent des Medians und damit oberhalb der Schwelle, bei der nach verbreiteter wissenschaftlicher Definition von „Armutslöhnen“ gesprochen wird, müsste in Deutschland aktuell 12,21 Euro betragen. In Großbritannien soll diese 60-Prozent-Schwelle nach fünf aufeinanderfolgenden kräftigen Erhöhungsschritten in diesem Jahr erreicht werden, berichten die Forscher von WSI und IMK. 60 Prozent des Medians sind auch die Zielmarke, die derzeit in der Europäischen Union im Hinblick auf eine mögliche europäische Mindestlohninitiative diskutiert werden.

Würde der deutsche Mindestlohn analog auf 12 Euro angehoben, könnten davon schätzungsweise rund 10 Millionen Beschäftigte profitieren und damit mehr als doppelt so viele wie bei der Einführung 2015. Nach Simulationsrechnungen mit dem IMK-Konjunkturmodell hätte die Anhebung positive gesamtwirtschaftliche Auswirkungen. So fiele langfristig der private Konsum preisbereinigt um 1,4 bis 2,2 Prozent höher aus als ohne Erhöhung. Die Wirtschaftsleistung läge um 0,5 bis 1,3 Prozent höher.

Empirische Erfahrungen mit vergleichbar hohen Mindestlohnzuwächsen sind bislang zwar beschränkt, aber in der Tendenz positiv, zeigen die Forscher. Neben der mehrjährigen Anhebung in Großbritannien und zuletzt kräftigen Erhöhungen in Spanien, die von den Unternehmen gut verkraftet worden seien, stammen empirische Beispiele vor allem aus den Vereinigten Staaten, wo lokale und regionale Mindestlöhne in letzter Zeit zum Teil weit über das landesweite Niveau erhöht wurden. Die vorliegenden Studien aus den USA hätten „gezeigt, dass eine Erhöhung des Mindestlohns auf 60 bis 66 Prozent des Medianlohns ohne negative Auswirkungen auf die Beschäftigung möglich ist“, schreiben die Wissenschaftler. „Allerdings sind in den meisten Fällen größere Mindestlohnerhöhungen nicht in einem, sondern in mehreren Schritten durchgeführt worden.“

Um den Unternehmen genügend Anpassungsmöglichkeiten an ein höheres Lohnniveau einzuräumen, wäre es nach der Analyse von WSI und IMK auch in Deutschland sinnvoll, die Erhöhung des Mindestlohns in einem mehrjährigen Stufenplan durchzuführen. Als Beispiel für solch ein Konzept nennen die Experten den im März 2020 abgeschlossenen Tarifvertrag in der Systemgastronomie, der vor allem die großen Fast-Food-Ketten wie McDonald‘s, Burger King usw. umfasst. Die unteren Tariflöhne in dieser traditionellen Niedriglohn-Branche, in die ein hoher Anteil der Beschäftigten eingruppiert ist, haben sich bislang sehr nahe am gesetzlichen Mindestlohn bewegt. Mit dem Tarifabschluss sei nun eine grundlegende Aufwertung gelungen, bei der in mehreren jährlichen Schritten die untersten Tariflöhne bis 2024 auf 11,80 bis 12,00 Euro pro Stunde angehoben werden (siehe auch Abbildung 11 in der Studie; Link unten).

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 05.06.2020

Im 1. Quartal 2020 wurden rund 26500 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im 1. Quartal 2020 gegenüber dem 1. Quartal 2019 um 2,0% ab.

Aufgrund der Corona-Pandemie haben allerdings nicht alle Auskunftspflichtigen ihre Daten fristgerecht gemeldet. Diese Daten fehlen daher in den nachgewiesenen Ergebnissen des 1.Quartals 2020. Bezogen auf die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche insgesamt liegt die geschätzte Untererfassung bei knapp 1%. Berücksichtigt man diesen Antwortausfall, beträgt der Rückgang der Schwangerschaftsabbrüche gegenüber dem Vorjahresquartal gut 1%.

Knapp drei Viertel (71%) der Frauen, die im 1. Quartal 2020 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 18% zwischen 35 und 39 Jahre. Gut 8% der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3% waren jünger als 18 Jahre. Rund 41% der Frauen hatten vor dem Schwangerschafts­abbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

96% der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen 4% der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (55%) wurden mit der Absaugmethode (Vakuumaspiration) durchgeführt, bei 27% wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 81% in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 16% ambulant in Krankenhäusern.

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen, auch zu den Quartalsergebnissen, sind in den Tabellen Schwangerschaftsabbrüche (23311) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 04.06.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt, dass der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei Gewalt gegen Frauen kommen soll. Der Verband mahnt, die Umsetzung dürfe nun nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Bundesfrauenministerin Franziska Giffey sprach sich gestern im Rahmen der vierten Sitzung des Runden Tisches „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ für einen bundesgesetzlichen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei Gewalt gegen Frauen aus. Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt diese Zusage, den Schutz von Frauen vor Gewalt endlich auskömmlich finanziell und infrastrukturell abzusichern. Für die Ministerin ist ein Rechtsanspruch am besten für das verlässliche Vorhalten von Unterstützungsangeboten geeignet. Damit könnte ein bundesweit einheitlicher Rahmen für einen niedrigschwelligen Zugang zu Unterstützung für alle von Gewalt betroffenen Frauen geschaffen werden.

Mit der Perspektive, bis zur nächsten Sitzung des Runden Tisches im Frühjahr 2021 Eckpunkte zu erarbeiten, wird eine bundesweite einheitliche Lösung allerdings erneut verschoben. „Die Arbeiterwohlfahrt fordert seit vielen Jahren einen bundesgesetzlichen Rechtsanspruch und sieht die Gefahr, dass auch in dieser Legislaturperiode keine grundsätzliche Absicherung des Gewaltschutzes für Frauen umgesetzt wird.“ sagt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt. „Die Corona-Krise hat die Lage für viele Frauen dramatisch verschärft, der Handlungsbedarf besteht jetzt“, so der Vorstandsvorsitzende.

Häusliche Gewalt ist für viele Frauen in Deutschland noch immer tägliche gefährliche Wirklichkeit. Seit Jahren steigen die Zahlen. 2018 wurden durch das Bundeskriminalamt 114.393 Fälle erfasst, in denen Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt wurden. Die AWO als Teil des bundesweiten Gewaltschutznetzes bietet in 42 Frauenhäusern und Schutzwohnungen sowie in mehr als 35 Frauenberatungsstellen Unterkunft, Notfallhilfe, telefonische und digitale Beratung und Begleitung an.

Bisher sind auf Bundesebene in die Gespräche des Runden Tisches Verbände und Bundesvernetzungsstellen aus dem Frauengewaltschutz mit ihrer Expertise nicht eingebunden. „Gerade wenn es um die Erarbeitung der Eckpunkte für eine bundesgesetzliche Ausgestaltung des Rechtsanspruchs geht, sollten sie mit ihrer Expertise unbedingt einbezogen werden“, so Wolfgang Stadler.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V., Paritätischen Gesamtverband und pro familia Bundesverband vom 10.06.2020

Ein mangelnder Zugang zu Verhütung bedroht die Frauengesundheit und das Menschenrecht auf Familienplanung. Dies stellt der pro familia Bundesverband zusammen mit der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und dem Paritätischen Gesamtverband anlässlich des Internationalen Tages der Frauengesundheit fest. In Deutschland ist noch immer keine bundesweite Lösung in Sicht, die zumindest Frauen mit wenig Einkommen einen kostenfreien und damit niedrigschwelligen Zugang zu Verhütung sichert. Stattdessen hängt es von der Postleitzahl ab, ob eine Frau eine Kostenübernahme für Spirale oder Pille über einen kommunalen Verhütungsmitteltopf erhält. Politiker*innen haben gegenüber den Verbänden Verständnis für das Problem signalisiert. Nun müssen den Worten endlich Taten folgen.

Die Verbände erinnern anlässlich des Internationalen Tages der Frauengesundheit daran, dass für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Gesundheit mehr ist als die Abwesenheit von Krankheit, sie umfasst auch das körperliche, psychische und soziale Wohlbefinden. Gemäß diesem Gesundheitsverständnis zählt die WHO Verhütung zu den „unentbehrlichen Arzneimitteln“, die für alle Menschen unentgeltlich zugänglich sein sollten.

„Der Zugang zu Verhütung und der Familienplanung steht für pro familia im Rang eines Menschenrechts“, sagt Dörte Frank-Boegner, Bundesvorsitzende von pro familia. „pro familia setzt sich für eine gesetzlich geregelte bundesweite Kostenübernahme ein, um allen Menschen – unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität – einen selbstbestimmten Zugang zu Verhütung und Familienplanung zu ermöglichen.“

„Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper und damit die eigene Gesundheit und das eigene Leben gehören aus der Perspektive der Arbeiterwohlfahrt zu den Grundvoraussetzungen für Frauen, ihr Leben frei und eigenverantwortlich gestalten zu können“ erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt. „Verhütung darf keine Frage des Einkommens sein.“

„Die Corona-Krise trifft Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, besonders hart. Die Preise für Nahrungsmittel steigen rapide. Wie sollen die, die sowieso wenig haben, auch noch für Verhütungsmittel aufkommen? Vielen war das aufgrund der niedrigen Regelsätze schon ohne Pandemie nicht möglich. In der Corona-Krise spitzt sich diese Problematik nun deutlich zu“, betont Professor Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands.

Verhütungsmittel spielen eine elementare Rolle bei der Vermeidung ungewollter Schwangerschaften. Deshalb ist es wichtig, dass sie sich alle leisten können. Eine Spirale, die bis zu 400,- Euro kostet, können Frauen mit wenig Geld häufig nicht bezahlen. Auch Mehrmonatspackungen der Pille bleiben für viele unerschwinglich. Das betrifft zum Beispiel Frauen, die auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe angewiesen sind, und auch Studentinnen, die BAföG beziehen. Aus finanziellen Gründen müssen sie auf die für sie individuell passende Verhütungsmethode verzichten und auf ein günstigeres, häufig unsicheres oder gesundheitlich weniger verträgliches Verhütungsmittel ausweichen.

Es gibt in Deutschland einen hohen Bedarf an kostenlosen Verhütungsmitteln. Die Auswertung des pro familia Modellprojekts biko, das im letzten Jahr ersatzlos auslief, hat deutlich gezeigt, dass Frauen, die über wenig Geld verfügen, für eine sichere Verhütung eine Kostenübernahme benötigen. Ohne eine Kostenübernahme verhüten viele nicht oder weniger sicher, belegte das Projekt. Denn ist das Geld knapp, werden akut nötige Anschaffungen getätigt und die Verhütung aufgeschoben. Es braucht endlich eine bundeseinheitliche Regelung, damit Verhütung für alle zugänglich ist.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V., Paritätischen Gesamtverband und pro familia Bundesverband vom 27.05.2020

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek möchte die aktuelle Investitionsbereitschaft der Bundesregierung dafür nutzen, „erheblich mehr“ in den Ganztagsausbau an den Grundschulen zu investieren. In der Bild am Sonntag sprach sie sich am 24. Mai 2020 dafür aus, „die bisher vorgesehenen Mittel des Bundes zu verdoppeln“. Anlass für sie seien die sichtbar gewordenen nachteiligen Auswirkungen der Coronakrise auf Familien, insbesondere wohl auf die mit dem Homeschooling einhergehenden Einschränkungen und Ungleichbehandlungen hinsichtlich einer chancengerechten Bildungsbeteiligung für alle Grundschüler*innen.

Hierzu erklärt Wolfgang Stadler, Bundesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt: „Wir begrüßen die Bereitschaft der Bundesbildungsministerin, die Mittel aus dem Sondervermögen zum investiven Ausbau der Plätze zur Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder von derzeit 2 Milliarden Euro auf 4 Milliarden Euro aufzustocken. Wir wissen zugleich, dass ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung nicht nur ausreichend Betreuungsplätze an Schulen oder in Horten und der Kindertagespflege voraussetzt, sondern insbesondere qualifiziertes Personal benötigt. Nach unserer Auffassung kann dieses Personal nur bei guten Rahmenbedingungen eine kindgerechte und lebensweltorientierte pädagogische Arbeit leisten und dadurch einen wirksamen Beitrag für eine chancengerechte Bildung realisieren. Derzeit haken die Verhandlungen zwischen dem Bund und den Bundesländern insbesondere an der Frage, inwiefern der Bund ab 2025 bereit ist, sich dauerhaft an den laufenden Betriebskosten für Personal und Overhead zu beteiligen. Nur wenn der Bund sich dieser Frage positiv nähert, kann diese große Herausforderung in eine erfolgreiche Realisierung gehen. Auf dieses wichtige Signal warten wir im Interesse von knapp 2,6 Mio. Grundschulkindern, für die ab 2025 eine gute Ganztagsbetreuung zum Alltag gehören sollte.“

Wolfgang Stadler weiter: „Die Botschaft von Frau Karliczek ist für uns ein Zwischenruf, dem weitere verbindliche finanzielle Zusagen des Bundes zur ernsthaften und langfristigen Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf eine gute Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter folgen müssen“.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 26.05.2020

  • Bekämpfung von rassistischer Diskriminierung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
  • Ersatz des Begriffs "Rasse" beim Gleichheitsgebot im Grundgesetz
  • Aufruf zum #unteilbar-Aktionstag am Sonntag

Der gewaltsame Tod von George Floyd bei einem Polizeieinsatz bringt nicht nur in den USA, sondern auch weltweit Menschen dazu, gegen Rassismus auf die Straße zu gehen. Auch in Deutschland ist Rassismus in gesellschaftlichen Strukturen verankert. Die Diakonie Deutschland und Brot für die Welt sprechen sich gemeinsam gegen Rassismus aus und unterstützen den Aufruf zum #unteilbar- Aktionstag am Sonntag.

"Menschen erleben aufgrund ihrer kulturellen Identität auch in Deutschland täglich Ausgrenzung und Diskriminierung: Sei es auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt, in der Schule oder im öffentlichen Leben. Oftmals werden ihre Beschwerden darüber nicht ernst genommen oder als Einzelfälle abgetan", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. "Wir als Diakonie stehen auf der der Grundlage unseres christlichen Menschenbildes für eine Gesellschaft, in der sich alle Menschen zugehörig fühlen können und gleiche Rechte und Chancen genießen."

Brot für die Welt und die Diakonie Deutschland setzen sich in Deutschland und weltweit gegen jede Form von Rassismus und Diskriminierung ein. "Es geht nicht bloß um die USA. Es geht um die Ungerechtigkeit und Unmenschlichkeit des Rassismus, dem wir überall begegnen. Es geht um die Anmaßung, zwischen ‚wichtigem‘ und ‚unwichtigem‘ Leben unterscheiden zu wollen. Jedes Leben zählt – jeder Mensch ist gleich geschaffen und geliebt von Gott", sagt Cornelia Füllkrug-Weitzel, die Präsidentin von Brot für die Welt. Der Aktionstag von #unteilbar am 14. Juni setzt deshalb ein starkes Zeichen der Solidarität mit Menschen ohne sichere Arbeit und Wohnung, mit Geflüchteten, mit Menschen, die von Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung betroffen sind, Angehörigen von Risikogruppen, Betroffenen von häuslicher Gewalt und Kindern, die in ihrer Bildung abgehängt werden. Füllkrug-Weitzel: "Sie alle dürfen nicht zurückgelassen werden. Wir brauchen eine Kultur des Respekts und der Toleranz, bei uns in Europa, in den USA und weltweit. Die Würde jedes einzelnen Menschen zählt."

Die Bekämpfung von rassistischer Diskriminierung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dafür braucht es Solidarität mit den Betroffenen, Sensibilisierungs-, Empowerment- und Präventionsarbeit und die Schaffung von Teilhabe. Hier spielen Förderprogramme wie "Demokratie leben!" und "Zusammenhalt durch Teilhabe" eine wichtige Rolle, die mit entsprechenden Mitteln ausgestattet werden müssen.

Für Brot für die Welt ist eine starke Zivilgesellschaft der Schlüssel zur Überwindung von Rassismus und Diskriminierung. Partnerorganisationen des evangelischen Hilfswerks setzen sich weltweit dafür ein, dass Menschen aus den verletzlichsten Bevölkerungsgruppen ihre Rechte wahrnehmen können.

Um die gesetzlich verbrieften gleichen Rechte mit Leben zu füllen, führt die Diakonie unter dem Titel "Demokratie gewinnt!" Projekte zur Demokratieförderung und zur Prävention von Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit durch. In Fortbildungsveranstaltungen werden Mitarbeitende qualifiziert, selbstbewusst gegen Rassismus und andere Formen der Diskriminierung einzutreten.

Mit dem 2018 gegründeten Zentrum Engagement, Demokratie und Zivilgesellschaft ist das Thema auch strukturell im Bundesverband verankert.

Gleichzeitig gilt es aber auch, gesellschaftliche Sensibilität bei der Sprache beginnend zum Ausdruck zu bringen. So fordern Diakonie und Brot für die Welt vom Gesetzgeber die Streichung des überholten und irreführenden Begriffs "Rasse" aus dem Diskriminierungsverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes. Zeitgemäß wäre es, ihn durch das Verbot "rassistischer Diskriminierung" zu ersetzen.

"Gesellschaftlicher Solidarität bedarf es derzeit an vielen Stellen. Die Corona- Pandemie stellt viele Menschen vor existenzielle Herausforderungen. Um die berechtigten Forderungen aus Gesundheits-, Familien- und Bildungspolitik gemeinsam voran zu bringen und ein Zeichen gegen rassistische Diskriminierung zu setzen, unterstützen wir den Aufruf zum #unteilbar-Aktionstag am Sonntag", so Füllkrug-Weitzel und Lilie.

Diakonie Deutschland und Brot für die Welt arbeiten gemeinsam mit der Diakonie Katastrophenhilfe unter dem Dach des Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung. Damit sind nationale diakonische Arbeit, internationale Entwicklungsarbeit und Humanitäre Hilfe der evangelischen Kirchen und Freikirchen eng miteinander verzahnt.

Verantwortungsbewusst und mit Abstand demonstrieren. #Sogehtsolidarisch.

Mehr Informationen:

https://www.diakonie.de/journal/modellprojekt-vielfalt-gestalten-ausgrenzung-widerstehen

https://www.diakonie.de/journal/demokratie-gewinnt

https://www.forum-menschenrechte.de/positionspapier-forum-menschenrechte-der-begriff-der-rasse-im-grundgesetz/

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.06.2020

  • Integration statt Abschreckung
  • Nachbesserungen am Fachkräfteeinwanderungsgesetz nötig
  • Sieben Schritte für eine zukunftsfähige Flüchtlingspolitik

Ein Jahr nach Beschluss des Migrationspaketes durch den Bundestag am 7. Juni 2019 ist Deutschland von einer einwanderungs- und flüchtlingsfreundlichen Republik noch weit entfernt, so die Bilanz der Diakonie Deutschland. Von den insgesamt beschlossenen acht Gesetzen, die von einer erleichterten Fachkräfteeinwanderung bis zur Beschleunigung der Ausreise von ausreisepflichtigen Personen reichen, hat keines die geplanten Ziele erreicht.

"Im Gegenteil. Jetzt zeigt sich, dass die darin enthaltenen Maßnahmen oft eine verheerende Wirkung auf die Betroffenen haben. Durch eine reine Symbolpolitik der Abschreckung und Abschottung wurde die Situation der Schutzsuchenden in Deutschland drastisch verschlechtert. Statt die Menschen nach schneller Prüfung des Rechtsanspruches möglichst schnell zu integrieren, werden sie von Anfang an mit dem Druck zur Rückkehr konfrontiert. Bereits traumatisierte Menschen müssen in unserem Land, in welchem sie Schutz suchen, Abschiebungen mit Polizeigewalt mitansehen. Sie müssen nun noch länger in Massenunterkünften leben – und von Arbeitsverboten belegt – wird ihnen teilweise das Existenzminimum entzogen", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie.

Sogar anerkannte Flüchtlinge unterliegen weiterhin einer Wohnsitzauflage und dürfen nicht ohne Genehmigung der beteiligten Kommunen umziehen. Dabei sollten diese Menschen genau dieselben Rechte wie deutsche Staatsangehörige genießen, wie es auch die Flüchtlingskonvention vorgibt. Um ein angebliches Vollzugsdefizit zu beheben, welches sich auf zweifelhafte Zahlen stützt, wird versucht, so viele Menschen wie möglich schnell und einfach außer Land zu schaffen.

"Bei Abschiebungen und Inhaftierungen zum Zwecke der Abschiebung werden Familien auseinandergerissen und Kinder in Länder geschickt, in denen diese noch nie gelebt haben. Es gab sogar Abschiebungen aus Krankenhäusern. Wissentlich werden europarechtliche Vorgaben wie das Trennungsgebot verletzt", so Lilie weiter. Das Trennungsgebot besagt, dass Abschiebehäftlinge getrennt von Strafhäftlingen und nicht in Gefängnissen untergebracht werden dürfen.

Demgegenüber verfolgt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz als eines der wenigen aus dem Migrationspaket ein erfreuliches Ziel: dem Fachkräftebedarf in Deutschland zu entsprechen und die Einwanderung zu diesem Zwecke zu erleichtern.

"Doch auch diese Regelungen sind wenig vielversprechend. Vielmehr bräuchte es konkrete Partnerschaften mit anderen Ländern, bei denen eine "Triple Win"- Perspektive für Deutschland, das beteiligte Herkunftsland und die internationalen Erwerbspersonen geschaffen wird", so Lilie.

Für eine zukunftsfähige und integrierende Flüchtlingspolitik müssten aus Sicht der Diakonie nun dringend folgende sieben Schritte erfolgen:

1. Die Flüchtlingsaufnahme muss vom sogenannten Rückkehrmanagement entkoppelt und Integration von Anfang an gefördert werden. Das bedeutet: Möglichst kurze Zeiten in Aufnahmeeinrichtungen, schneller Zugang zu Arbeit, Schule und Wohnung.

2. Die Beschränkung auf reine Sachleistungen müssen aufgehoben und das Existenzminimum sichergestellt werden.

3. Die flächendeckende, unabhängige Asylverfahrensberatung im Sinne einer Rechtsberatung durch freie, (staatlich) unabhängige Träger muss wieder sichergestellt werden.

4. Die Wohnsitzauflagen sollten weitestgehend aufgehoben werden.

5. Anstelle einer Duldung zur Ausbildung und Beschäftigung sollte eine Aufenthaltserlaubnis verliehen werden. Das würde falsche öffentliche Bilder korrigieren und die rein statistische Zahl Ausreisepflichtiger verringern.

6. Bei Abschiebungen und damit verbundenen Inhaftierungen muss der Schutz der Menschen- und Kinderrechte sichergestellt sein und die Familieneinheit gewahrt werden, Alternativen zur Abschiebehaft müssen bevorzugt werden.

7. Damit das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wirkt, braucht es einen zusätzlichen Baustein: Migrationspartnerschaften mit Herkunftsländern zur Gewinnung von internationalen Fachpersonen wie auch deren Ausbildung.

Mehr Infos:

Sieben Schritte hin zu einer zukunftsfähigen Zukunftspolitik: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Stellungnahmen_PDF/7-Schritte-zur-Verbesserung-der-Fluechtlingspolitik.pdf

Wissen kompakt Fachkräfteeinwanderungesetz: https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/fachkraefteeinwanderungsgesetz

Diakonie-Text Einwanderungspolitik: https://www.diakonie.de/diakonie-texte/072019-einwanderungspolitik-und-einwanderungsgesetzgebung

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.06.2020

"Jetzt ist die Zeit für verbindliche Maßnahmen für mehr Frauen in den Führungspositionen der Privatwirtschaft. Nur verbindliche Regelungen wirken – mit Freiwilligkeit kommen wir nicht weiter. Dieses Wissen ist durch diverse Studien, Evaluationen und Berichte belegt und muss endlich in gesetzgeberisches Handeln umgesetzt werden.", kommentiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig, die heutige Kabinettsbefassung mit der Dritten und Vierten Jährlichen Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes.

Diese Einschätzung wird durch den Blick auf die Entwicklung in den Vorständen deutscher Unternehmen im aktuellen Kabinettsbericht gestützt. In Vorständen sind Frauen nach wie vor stark unterrepräsentiert. Ihr Anteil erhöhte sich seit 2015 lediglich von 6,3 Prozent auf 7,7 Prozent im Geschäftsjahr 2017. 80 Prozent der Unternehmen haben keine Frau im Vorstand. Etwa 70 Prozent der Unternehmen, die sich Zielgrößen für den Vorstand setzten, haben von der Zielgröße null Prozent Gebrauch gemacht.

Dazu Wersig: "Gerade die unsägliche Zielgröße Null ist ein Schrei nach Regulierung. Mit der selbstgesetzten Zielgröße Null oder gar keiner Zielgröße haben die Vorstände deutlich gemacht, dass sie einfach keine einzige Frau unter sich dulden wollen, dass kein einziger Mann aus ihren Old-Boys-Netzwerken auf seinen Sitz oder seine Chancen verzichten muss."

Der Gesetzgeber ist durch Artikel 3 Abs. 2 GG dazu verpflichtet, für tatsächliche Gleichstellung zu sorgen. Quoten sind hierfür ein rechtmäßiges Mittel, weil sie helfen strukturelle Diskriminierung zu überwinden – in Vorständen, aber auch auf dem Weg dahin, um die gläserne Decke tatsächlich zu durchbrechen.

Quelle: PressemitteilungDeutscher Juristinnenbund e.V. vom 10.06.2020

"Der Gesetzesentwurf ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Schutzes von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt.", kommentiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig, das Gesetzesvorhaben. "Es muss allerdings an einigen Stellen noch nachgebessert werden, damit der Tatbestand in der Praxis auch wirksam wird und die Reform einen wirksamen Schutz von Frauen im öffentlichen Leben erreicht."

Bei der morgen stattfindenden Anhörung im Rechtausschuss des Deutsches Bundestages wird die Vorsitzende der Strafrechtskommission, Dr. Leonie Steinl, den djb als Sachverständige vertreten. Bislang war das unbefugte Fotografieren unter den Rock (sogenanntes "Upskirting") nur durch § 118 OWiG (Belästigung der Allgemeinheit) sanktioniert. Dieser erfasst das Tatunrecht nur unzureichend.

Das unbefugte Fotografieren intimer Bereiche des Körpers greift in die sexuelle Selbstbestimmung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person ein und stellt damit strafwürdiges Unrecht dar.

Der djb wird die Gelegenheit in der morgigen Anhörung nutzen, den bestehenden Anpassungsbedarf in den Fokus der Aufmerksamkeit zu rücken. Der djb fordert die teilweise Umformulierung des Tatbestandes. Der Wortlaut des Entwurfs lässt insbesondere die Frage offen, wann ein körperlicher Bereich gegen Anblick geschützt ist und wie umfassend dieser Schutz sein muss. Damit steht zu befürchten, dass opferbeschuldigende und von Sexualitäts-mythen geprägte Argumente ("Wenn sie sich so anzieht, will sie das doch bzw. ist sie selbst

schuld") sowie stereotype Narrative von "anständiger" Bekleidung in die Auslegung des Tatbestands einfließen. Der Wortlaut des Entwurfs erfasst zudem nicht alle Teile des strafwürdigen Unrechts. Auch ein Täter, der sich beim unbefugten Fotografieren das Verrutschen von Kleidung oder ungünstige Winkel zunutze macht, wäre nicht erfasst. Der Wille, besonders schützenswerte Körperregionen vor dem Anblick Außenstehender zu schützen, besteht jedoch auch unter diesen Umständen und ist als solcher erkennbar. Dasselbe gilt, wenn sich das Opfer in einem vor Einblick geschützten Raum teilweise entkleidet. Der Tatbestand sollte daher umformuliert werden, um auch diese Fälle erfassen zu können.

Des Weiteren hält es der djb für dringend erforderlich, § 201a Abs. 1 Nummer 4 StGB n. F. nicht in den Katalog der Privatklagedelikte aufzunehmen, da dies den Gedanken des Opferschutzes widersprechen würde.

Zur kompletten djb-Stellungnahme (20-19 vom 25.5.2020): https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K3/st20-19/

Quelle: PressemitteilungDeutscher Juristinnenbund e.V. vom 26.05.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine Erhöhung des Fahndungsdrucks zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation müssen Kinder hier mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln geschützt werden. Dazu braucht es zum einen eine Debatte darüber, ob und wie eine Verschärfung des Strafrahmens bei Kinderpornografie Kinder tatsächlich wirksam schützen kann. Die zu erwartende Strafe muss eine generalpräventive Wirkung entfalten, um potentielle Täterinnen und Täter von der Begehung einer Tat abzuhalten, aber auch um die Verbreitung kinderpornografischen Materials effektiv zu bekämpfen. Wichtig ist zudem, dass die Zahl der Ermittlerinnen und Ermittler bei Polizei und Staatsanwaltschaften im Bereich des Kinderschutzes aufgestockt wird. Denn der Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt erfordert kompromisslos Aufklärung und Strafverfolgung. Und schließlich brauchen wir eine finanziell abgesicherte, funktionierende Kinder- und Jugendhilfe, die im Bereich der Prävention und als Vertrauensinstitution für Kinder und Jugendliche tätig sein muss.

"Die vor kurzem beschlossenen Änderungen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung zur Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings und zur Zulassung der sogenannten Keuschheitsprobe zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet waren ein guter erster Schritt zu mehr Kinderschutz. Gerade die Zulassung der sogenannten Keuschheitsprobe gibt Ermittlerinnen und Ermittlern zukünftig mehr Möglichkeiten zur Ermittlung und Überführung von Sexualstraftäterinnen und Sexualstraftätern im Internet. Jetzt müssen die Strafverfolgungsbehörden personell und technisch so ausgestattet werden, dass potentiellen Täterinnen und Tätern klar sein muss, dass sie quasi minütlich entdeckt und verfolgt werden können", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte in Strafverfahren generell das Kindeswohl stärker in den Blick genommen werden. Dafür braucht es ein eigenständiges Vorrang- und Beschleunigungsgebot in Strafverfahren mit minderjährigen Opferzeuginnen und -zeugen in der Strafprozessordnung, um dem Kindeswohlvorrang gemäß der UN-Kinderrechtskonvention in Strafverfahren Rechnung zu tragen. Zudem sollten richterliche Videovernehmungen bei minderjährigen Opfern von Sexualdelikten und anderen schweren Gewalttatbeständen in Ermittlungsverfahren mit ersetzender Wirkung für das Hauptverfahren zum bundesdeutschen Standard werden, damit Kinder nicht öfter als nötig zu traumatischen Erlebnissen befragt werden müssen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 11.06.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des heutigen Weltspieltages Bund, Länder und Kommunen dazu auf, die Rahmenbedingungen, unter denen Kinder aufwachsen, so zu verändern, dass ihnen wieder mehr Raum für eigenständige Naturerfahrungen zur Verfügung steht. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation wird gerade in der derzeitigen Corona-Pandemie das Fehlen geeigneter, wohnortnaher Grünflächen zum Spielen besonders deutlich. Das betrifft insbesondere verdichtete Innenstadtquartiere, aber auch im ländlichen Raum mangelt es zunehmend an Flächen, die Kinder eigenständig und gefahrlos aufsuchen können. Der Weltspieltag steht in diesem Jahr unter dem Motto "Raus in die Natur!".

Um hier Abhilfe zu schaffen, sollten Mittel aus der Städtebauförderung nur gewährt werden, wenn bei entsprechend vorliegenden Flächendefiziten im Antrag konkrete Aussagen zur beteiligungsorientierten Schaffung von ausreichend Grün- und Erholungsflächen in den Quartieren getroffen werden. Außerdem sollten Naturerfahrungsräume als elementare öffentliche Freiräume für Kinder im Sinne der Daseinsvorsorge anerkannt und die rechtliche Verankerung von Naturerfahrungsräumen im Baugesetzbuch konsequent verfolgt werden. Wichtig ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zudem, dass analog zu den Regelungen im Naturschutz Ausgleichsflächen bestimmt und gesichert werden, wenn naturnahe Spielräume durch Baumaßnahmen beschnitten werden. Hierfür braucht es einen klaren gesetzlichen Rahmen. Kommunen sind dazu aufgerufen, eine Flächenbevorratung vorzunehmen und wichtige, zum naturnahen Draußenspiel geeignete Brachflächen nicht als Bauland an den Höchstbietenden zu veräußern. Außerdem sollten alle Kommunen ein umfassendes, beteiligungsorientiertes Freiflächenkonzept entwickeln und mit entsprechender Vehemenz umsetzen, damit in jeder Kommune ausreichend ausgewiesene Spielflächen, darüber hinaus aber auch grüne Wegverbindungen, bespielbare Grünflächen sowie naturbelassene Streifräume wie Wälder und Wiesen zur Verfügung stehen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft anlässlich des Weltspieltages 2020 Kinder und ihre Familien nicht nur zum Mitmachen, sondern auch zu einem Foto-Wettbewerb auf. In drei Kategorien können Fotos aus der Natur auf Instagram gepostet werden: phantasievolle Konstruktionen, interessante Kunstwerke, tolle Ausflüge, spannende Entdeckungen oder kuriose Naturphänomene. Das Foto mit den meisten "Gefällt-mir"-Angaben in der jeweiligen Kategorie wird mit einem attraktiven Familien-Draußenspiel-Set prämiert. Weitere Infos dazu unter https://www.recht-auf-spiel.de/weltspieltag/weltspieltag-fotocontest-2020. Unterstützt wird die Aktion von KiKA: Bereits gestern Abend gab es bei "KIKA LIVE" Tipps von Jess und Ben, was man alles in der Natur erleben kann. Und auf "KiKA für Erwachsene" finden Eltern Informationen zum Recht auf Spiel mit vielen interessanten Anregungen.

"Zeit in der Natur trägt zur Erholung bei, sie fördert zudem die mentale und soziale Entwicklung von Kindern, ihre Kreativität, ihre Entdeckerfreude sowie ihre Konzentration. Am besten lässt man Kinder eigenständig mit Freundinnen und Freunden, ohne die dauernde Aufsicht der Erwachsenen, in der Natur spielen. Während der Corona-Pandemie geht das natürlich nur unter Einhaltung der gebotenen Abstandsregeln. Viele Erwachsene sind heutzutage übervorsichtig, obwohl sie in ihrer Kindheit draußen viele Dinge machen konnten, die sie heute ihren Kindern verwehren: auf Bäume klettern, einen Staudamm bauen, eine Schnitzeljagd im Stadtwald machen. Die allermeisten Kinder haben eine natürliche Neugierde und Begeisterungsfähigkeit, die sie von allein nach draußen ziehen. Das sollten die Erwachsenen unterstützen und hier nicht auf der Bremse stehen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

In einer repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2020 des Deutschen Kinderhilfswerkes, die am Montag in Berlin vorgestellt wurde, fordert ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland grundlegende Maßnahmen, um das Draußenspielen von Kindern zu erleichtern. So plädieren fast alle Befragten für eine bessere Erreichbarkeit von Orten zum Draußenspielen beispielsweise durch kostenlose Busse und Bahnen, sichere Radwege oder grüne Wegeverbindungen. Die Einrichtung von naturbelassenen Flächen im Wohnumfeld, sogenannte Naturerfahrungsräume, wird ebenfalls als sinnvolle Maßnahme angesehen, 86 Prozent der Kinder und Jugendlichen und sogar 88 Prozent der Erwachsenen sehen das so.

Der Weltspieltag 2020 wird im deutschsprachigen Raum zum 13. Mal ausgerichtet. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie soll der diesjährige Weltspieltag vor allem für zwei Dinge genutzt werden: Zum einem ruft das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit seinen Partnern im "Bündnis Recht auf Spiel" insbesondere Familien dazu auf, diesen Tag für ein Spiel in der Natur zu nutzen. Zum anderen sind die Weltspieltagsakteure dazu aufgerufen, in diesem Jahr noch stärker mit der Lobbyarbeit zum Recht auf Spiel in Erscheinung zu treten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.05.2020

Gemeinsame Presse-Erklärung vom Lesben- und Schwulenverband (LSVD), der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti), dem Bundesverband Trans* (BVT*)und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)

Das Bundesverfassungsgericht ist angerufen, die selbstbestimmte Geschlechtsidentität zu schützen: Am gestrigen Abend reichten die Professorin Dr. Anna Katharina Mangold und die Rechtsanwältinnen Friederike Boll und Katrin Niedenthal mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. April 2020 (Az.XII ZB 383/19) ein. Mit diesem Beschluss versagt der Bundesgerichtshof einer Person, ihren Geschlechtseintrag nach dem Personenstandsgesetz zu streichen (§§22 Abs.3, 45b PStG).

Der Bundesgerichtshof geht in seiner Entscheidung ausdrücklich davon aus, dass der Geschlechtsbegriff im Personenstandsgesetz an das biologische Geschlecht einer Person gekoppelt sei und schränkt deshalb den Anwendungsbereich für Änderungen des Geschlechtseintrages auf bestimmte intergeschlechtliche Personen ein. Der Beschluss widerspricht damit der langjährigen gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, welches wiederholt das subjektive Selbstverständnis von Geschlecht geschützt hat. Der Bundesgerichtshofs-Beschluss verstößt gegen Grund- und Menschenrechte und darf keinen Bestand haben.

Wir stellen fest:

  • Alle Personen haben aufgrund ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag.
  • Entscheidend für das Geschlecht einer Person und damit auch für den Eintrag im Personenstandsregister ist allein die Geschlechtsidentität, also das Wissen um das eigene Verständnis von Geschlecht und wie die Person sich selbst begreift. Nicht entscheidend ist die biologische Beschaffenheit des Körpers.
  • Das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot verbürgen barriere- und diskriminierungsfreien Zugang zu einem selbstbestimmten Geschlechtseintrag. Es dürfen keine unzumutbaren und unverhältnismäßigen Hürden errichtet werden. Eine Fremdbegutachtung der Geschlechtsidentität ist damit unvereinbar.
  • Der Versuch des Bundesgerichtshofes, den Zugang zu einem selbstbestimmten Geschlechtseintrag für Menschen zu erschweren und körperliche Merkmale für ausschlaggebend zu erklären, verletzt Grundrechte und widerspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Beschluss darf deshalb keinen Bestand haben.

Weiterlesen

Bundesgerichtshof beschränkt die Anwendung des § 45b Personenstandsgesetz auf inter* Personen. LSVD hält den anhaltenden Verweis von trans* Personen auf das diskriminierende Gerichtsverfahren nach dem TSG für verfassungswidrig

Der dritte Geschlechtseintrag im Personenstandsrecht. Dokumentation des Gesetzesverfahren.

Erfahrungen von trans* Menschen in Deutschland: Coming-out, Transition, Offenheit und Diskriminierung im Alltag, Erfahrungen mit Hasskriminalität.

Quelle: PressemitteilungLesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 16.06.2020

Pflegefamilien sind eine wichtige Ressource der Kinder- und Jugendhilfe. Ihr Einsatz für belastete und vorgeschädigte Kinder und Jugendliche eröffnet diesen die Chance, in der Geborgenheit und Verlässlichkeit einer anderen Familie aufwachsen zu können. Der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. setzt sich dafür ein, dass dieser wertvolle Dienst an unserer Gesellschaft durch einen reellen Beitrag zur Rentenversicherung gesichert und gewürdigt wird. Die meisten Pflegeeltern – überwiegend Pflegemütter – unterbrechen ihre Berufstätigkeit zeitweise und nicht selten auch für lange Zeit zugunsten der Erziehung betreuungsintensiver Kinder. Deshalb ist die Bereitschaft Pflegefamilie zu werden unmittelbar mit der Altersvorsorge der Pflegeeltern verbunden.

Rente muss Leistung würdigen
Seit seiner Gründung 1976 mahnt PFAD die Notwendigkeit an, dass Pflegeeltern rentenrechtlich abgesichert sein müssen. Schon 2002 forderte der Verband eine Alterssicherung für Pflegepersonen, die sich an den Leistungen zur Versicherung für pflegende Angehörige orientiert.
2005 wurde mit dem Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) erstmals eine Alterssicherung für Pflegeeltern eingeführt. § 39 SGB VIII Absatz 4 schreibt seither die „hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Pflegeperson“ vor. Diese Regelung ermöglicht einen gesetzlichen Rentenanspruch und verpflichtet die öffentlichen Träger der Jugendhilfe, finanzielle Verantwortung zu übernehmen. Die schon damals umstrittene Orientierung am hälftigen Mindestbeitrag zur Rentenversicherung bedeutete eine monatliche Rente von zwei Euro und liegt jetzt bei ca. vier Euro. Bereits im Rechtsgutachten des DIJuF vom 16.01.2006
(J 3.310 Rei) wurde dies als zu gering kritisiert und angemerkt, dass eine Alterssicherung die Unabhängigkeit von der Grundsicherung im Alter ermöglichen sollte. Das erfordert aktuell mindestens 26 Rentenpunkte (pro alleinstehende Person). Zahlreiche Pflegemütter erreichen diese Werte nicht, auch nicht mit einer Aufstockung durch die Riesterrente oder die Anrechnung von Kindererziehungszeiten.
Bei der Anerkennung von Altersvorsorgeverträgen hat jedes Amt seine eigene Auslegungspraxis. Eine Umfrage des PFAD Verbandes brachte zu Tage, dass viele Pflegeeltern die gesetzlich festgelegten Zuschüsse deshalb gar nicht in Anspruch nehmen können.

Bereitschaftspflege ohne Rentenanspruch
Ein weiteres Problem sieht der Verband im Bereich der Bereitschaftspflege. Diese immer wichtiger werdende Tätigkeit wird in der Rentenversicherung grundsätzlich nicht als Erziehungszeit anerkannt. Für Pflegemütter, die Bereitschaftsbetreuung anbieten und deshalb keine außerhäusliche Erwerbstätigkeit ausüben können, ist das Problem der fehlenden Alterssicherung besonders gravierend.

Pflegeeltern vor Altersarmut schützen!
80.000 Kinder und Jugendliche haben ihren Lebensort in einer Pflegefamilie. Der PFAD Bundesverband fordert Rentenversicherungsbeiträge für alle Pflegeeltern analog zur Pflegeversicherung für pflegende Angehörige. Soll die verantwortungsvolle Sorge für Pflegekinder nicht in die Altersarmut führen und wollen Jugendämter künftig noch eine ausreichende Anzahl an geeigneten Pflegepersonen für familienbedürftige Kinder und Jugendliche finden, muss hier gesetzlich nachgebessert werden.

Quelle: Pressemitteilung PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. vom 19.05.2020

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 12.Oktober 2020

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

https://www.fes.de/whatsleft

https://twitter.com/FESonline

Im Livestream diskutieren die SPD-Vorsitzende Saskia Esken und der Philosophieprofessor Robin Celikates von der FU Berlin. Klickt Euch rein und diskutiert mit über unsere Website und über Twitter.

Hier geht’s zum Trailerfilm. Den Einladungsflyer findet Ihr hier.

Termin: 23. Juni 2020

Veranstalter: Deutscher Gewerkschaftsbund

Wie nutzen Eltern die neuen Möglichkeiten seit der Einführung 2015? Welchen Hindernissen stehen sie in der betrieblichen Praxis gegenüber? Wir informieren, wie Interessenvertretungen Eltern unterstützen können und diskutieren, welche betrieblichen Möglichkeiten es gibt.

Während des Webinars könnt ihr im Chat eure Fragen stellen.

Betriebs- und Personalräte können durch Entsendungsbeschluss gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG oder § 46 Abs. 6 BPersVG (bzw. gemäß der entsprechenden Landesregelung) am Webinar teilnehmen.

Hier geht’s zur Anmeldung

Termin: 07. und 08. Juli 2020

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Das stark ausdifferenzierte Spektrum familienpolitischer Leistungen ist der Bevölkerung nicht vollständig bekannt. Leistungen werden nicht in Anspruch genommen, weil Familien für ihre Ansprüche nicht sensibilisiert sind oder Zugangshürden nicht überwinden können.

Im Webinar stellen sich verschiedene best practice Modelle vor, die Information über Leistungsberechtigung oder den Zugang zu Leistungen vereinfachen möchten. Dabei geht es sowohl um Formen der persönlichen Beratung oder den Aufbau von Netzwerken als auch um digitale Lösungen oder eine Kombination dieser Vorgehensweisen.

Das Webinar findet am 7. und 8. Juli 2020 jeweils von 10.30–12.30 Uhr statt. Ab 10.00 Uhr besteht Gelegenheit für Anmeldung und Technik-Check-In.

Die Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus der Verwaltung und der Beratungspraxis sowie an familien- und sozialpolitische Expert/innen und Interessierte aus Verbänden und Politik.

Die Teilnahmekosten betragen 35 € für Mitglieder und Mitarbeitenden bei Mitgliedern des Deutschen Vereins bzw. 44 € für Nichtmitglieder.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

www.deutscher-verein.de/de/va-20-familienleistungen

Anmeldeschluss ist der 30. Juni 2020

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des „Factsheet Kinderarmut“ der Bertelsmann Stiftung mahnt das ZFF an, die Bekämpfung von Kinderarmut politisch endlich prioritär zu behandeln.

Drei Millionen Kinder und Jugendliche wachsen in Armut auf oder sind armutsgefährdet. Armut hat ein Kindergesicht und zeigt sich vor allem in geringeren Bildungschancen, einer schlechteren materiellen Grundversorgung und beengten Wohnverhältnissen. Was Armut für Kinder, Jugendliche und ihre Familien bedeutet und wie die Corona-Krise Dimensionen von Familien- und Kinderarmut verstärkt, listet der „Factsheet Kinderarmut“ der Bertelsmann Stiftung auf. Auf Basis dieser Erkenntnisse schlägt die Stiftung Lösungsansätze zur Armutsüberwindung vor – konkret eine Kindergrundsicherung oder ein Teilhabegeld.Das ZFF begrüßt die Forderung nach einer Kindergrundsicherung, denn schon seit über zehn Jahren setzen wir uns im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG für eine gerechtere Familienförderung ein.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Wir dürfen die Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinnehmen! Armut macht krank, Armut grenzt aus und sie beeinflusst nicht erst seit der Corona-Pandemie die Bildungschancen der heranwachsenden Generation. Die nun vorgelegten Zahlen, Daten und Fakten der Bertelsmann Stiftung zeigen, wie dringend wir handeln müssen. Wir brauchen endlich gute Kitas und gute Schulen, aber auch mehr Geld in den Familien.“

Reckmann fährt fort: „Zeitgleich lässt die Bundesregierung arme Kinder und ihre Familien im Regen stehen: Mit der aktuellen Vorlage der Neuermittlung der Regelsätze wird zum wiederholten Male ein mangelhaftes Verfahren angewendet mit dem die existenziellen Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nicht abgebildet werden können. Das ZFF möchte, dass Kinder raus aus dem stigmatisierenden Hartz IV-System kommen und setzt sich daher seit 2009 mit vielen weiteren Akteur*innen für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein. Nur so kann ein ausreichendes Existenzminimum aller Kinder und Jugendlichen gesichert und unbürokratisch ausbezahlt werden.“

Die Stellungnahem des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) vom 21.07.2020 zum Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetz“ finden Sie hier.

Zum Bündnis KINDEGRUNDSICHERUNG finden Sie hierweitere Informationen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 27.07.2020

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des Konzeptes des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DBG) für eine arbeitnehmerorientierte Kindergrundsicherung begrüßt das ZFF den Vorstoß als wichtigen Vorschlag, um Kinder und Jugendliche vor Armut zu schützen und ihnen Teilhabe zu ermöglichen.

Das heute veröffentlichte DGB-Konzept sieht eine arbeitnehmerorientierte Kindergrundsicherung vor, welche die bestehenden kindbezogenen Leistungen zusammenfasst. Die maximale Höhe der Kindergrundsicherung soll über dem aktuellen Hartz IV-Niveau liegen und mit steigendem Einkommen der Eltern bis zu einem einheitlichen Sockelbetrag abschmelzen. Dieser Betrag stellt ein neues, erhöhtes Kindergeld dar. Laut Forderung des DGB soll diese monetäre Leistung durch eine bedarfsgerechte soziale Infrastruktur ergänzt werden.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), erklärt dazu: „Die Corona-Pandemie wirkt wie ein Brennglas: sozial- und bildungspolitische Versäumnisse der letzten Jahre werden in der aktuellen Krise überdeutlich. Vor allem Kinder- und Jugendliche, die in armen und von Armut bedrohten Haushalten aufwachsen, sind die Leidtragenden. Ihnen fehlt es oft an gesunder Ernährung, an ausreichendem Platz in der Wohnung, an der nötigen technischen Ausstattung, um am digitalen Unterricht teilzunehmen und auch viele kostengünstige Ferienfreizeitangebote werden in diesem Sommer nicht stattfinden. Zwar wurde in der Corona-Pandemie an einzelnen Schräubchen gedreht, die beschlossenen Übergangsregelungen reichen aber nicht aus, um Kinder und Jugendliche aus der Armut zu holen.“

Christiane Reckmann fährt fort: „Es ist daher an der Zeit, die Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen und jetzt Weichen für eine Kindergrundsicherung zu stellen, um arme Kinder und ihre Familien zukünftig besser abzusichern. Familien tragen derzeit die Hauptlast der Pandemie und halten dadurch die Gesellschaft zusammen. Sie haben den Mut und die Weitsicht für eine umfassende Reform verdient. Das DGB-Konzept schlägt hier den richtigen Weg ein, auch wenn eine Kindergrundsicherung nur dann hält, was sie verspricht, wenn sie eine maximale Höhe bereithält, die wirkliche Absicherung und Teilhabe in unserer Gesellschaft ermöglicht.“

Als ZFF fordern wir gemeinsam mit vielen weiteren Verbänden seit nunmehr 11 Jahren eine Kindergrundsicherung, die das System der Familienförderung ‚vom Kopf auf die Füße‘ stellt, alle Kinder als gleichwertig anerkennt und ihnen ein Existenzminimum zugesteht, welches neben dem Grundbedarf auch gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Weitere Informationen zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 08.07.2020

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des Positionspapiers der Grünen-Bundestagsfraktion „Grüne Garantiesicherung statt Hartz IV“ begrüßt das Zukunftsforum Familie e.V. den Vorstoß und fordert eine schnelle Umsetzung.

Schon lange bemängelt das ZFF die Methode zur Berechnung der Hartz IV Regelsätze, da u. a. einzelne Ausgabenpositionen willkürlich herausgestrichen und verdeckt arme Haushalte in die Berechnungen einbezogen werden. Die Bundestagsfraktion der Grünen hat diese Kritik nun aufgegriffen und ein methodisch konsistentes Modell vorgelegt, auf dessen Basis Regelsätze besser und nachvollziehbarer als bisher berechnet werden. Damit wird auch die Höhe der Grünen Kindergrundsicherung festgelegt.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Drei Millionen Kinder und ihre Familien erleben täglich was es heißt, arm zu sein: Geringere Bildungschancen, weniger soziale Teilhabe, schlechtere materielle Grundversorgung und beengte Wohnverhältnisse. Viele Kinder wachsen heute zudem in Haushalten auf, bei denen die Eltern trotz Erwerbsarbeit auf aufstockende Leistungen angewiesen sind. Die Corona-Pandemie hat diese Schieflage verstärkt. Erwachsene und Kinder, die SGB-II Leistungen erhalten, dürfen nicht weiter an den Rand gedrängt werden! Sie brauchen mehr als ein Minimum, das heißt existenzsichernde Leistungen, die Teilhabe sicherstellen. Sie brauchen aber auch existenzsichernde Löhne, die sie unabhängig von staatlichen Leistungen machen. Die Grünen greifen dieses in ihrem Konzept auf, das unterstützen wir!“

Reckmann ergänzt: „Wir begrüßen, dass mit dem Vorschlag zur Berechnung der Regelsätze zum ersten Mal eine echte Grundlage für die Höhe der Grünen-Kindergrundsicherung geschaffen wurde. Damit wird unsere langjährige Forderung nach einer Neuberechnung des Existenzminimums endlich aufgriffen. Um die Familienförderung langfristig vom Kopf auf die Füße zu stellen und armutssicher auszugestalten, fordern wir seit 2009 gemeinsam mit einem breiten Bündnis eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung in Höhe von derzeit 628 Euro. So sieht soziale Gerechtigkeit aus!“

Zum Bündnis KINDEGRUNDSICHERUNG finden Sie hier weitere Informationen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 23.06.2020

AKTUELLES

Vor gut einem halben Jahr haben wir das neue Grundsatzprogramm „Gemeinsam für soziale Gerechtigkeit“ verabschiedet.

Bereits mit der Verabschiedung haben wir darauf hingewiesen, dass wir dieses Programm auch in Leichte Sprache übersetzen wollen. Heute können wir diese Ankündigung einlösen.

Grundlage für diese Übersetzung ist die Kurzfassung des verabschiedeten Grundsatzprogramms vom 14.12.2019. Die dort gefassten Formulierungen sind verbindlich. Diese Übersetzung des Programms verstehen wir als Lesehilfe und wurde in enger Zusammenarbeit mit einer Expertin für Übersetzungen in Leichte Sprache erarbeitet. Bitte leitet sie an Eure Gliederungen weiter.

Hier findet Ihr die Übersetzung in Leichte Sprache.

Bereits vor der Coronakrise sind Blogs zu einer wichtigen Plattform des Austauschs und der Solidarisierung von Familien geworden. Dies hat sich durch die Coronakrise noch verstärkt.

In der vorliegenden Studie untersucht Frau Professor Helen Knauf erstmals die Familienblogs in Deutschland und gibt einen interessanten Einblick in die wachsende Mediatisierung von Familie.

Hier geht es zur PDF.

Einladung zur Teilnahme an einer Online-Befragung des Unabhängigen Beauftragten und des Universitätsklinikums Ulm zu belastenden Erfahrungen in Kindheit und Jugend (im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitforschung des „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie einladen, an einer Betroffenen-Befragung teilzunehmen und/oder diese an Interessierte weiterzuleiten. Die Befragung richtet sich an Personen, die sexuellen Missbrauch in Kindheit oder Jugend erfahren haben. Auf der Webseite https://ace.hilfetelefon-missbrauch.de/ finden Sie hierzu einen anonymen Online-Fragebogen und weitere Informationen.

Mit der Teilnahme an der Online-Befragung können Sie uns helfen, die Dynamiken sexuellen Missbrauchs und der Folgen besser zu verstehen und diese wichtigen Erkenntnisse in den weiteren fachpolitischen Prozess einfließen zu lassen. Wir würden uns deshalb sehr freuen, wenn Sie an der Befragung teilnehmen.

Die Teilnahme ist freiwillig und anonym, es werden keinerlei personenbe-zogene Daten erhoben. Die Befragung dauert ungefähr zehn Minuten. Sie können die Befragung jederzeit beenden.

Was wird gefragt?

In dem Fragebogen namens „Adverse Childhood Experiences Questionnaire“ – kurz ACE – werden zehn Fragen zu belastenden Erfah-rungen während der Kindheit und Jugend gestellt. Vorab werden wenige allgemeine Daten wie Alter und Geschlecht erhoben. Die Teilnahme an der Befragung kann bei Bedarf durch die Berater*innen des „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ begleitet werden (Kontaktdaten und Telefonzeiten sind in der Fußzeile der Fragebogenseite zu finden).

Was passiert mit den Ergebnissen?

Das Begleitforschungsteam um Prof. Dr. Jörg M. Fegert vom Universitäts-klinikum Ulm wertet die Daten aus. Alle ausgefüllten ACE-Bögen werden am Ende der Befragungszeit zusammen mit den Ergebnissen aus einer Hilfetelefon-Datenerhebung und einer repräsentativen Bevölkerungsbe-fragung ausgewertet.

Ziel ist es, mögliche Zusammenhänge zwischen verschiedenen belasten-den Kindheitserfahrungen abzuleiten und deren Einfluss zu untersuchen.

Die gewonnenen Erkenntnisse leisten einen wichtigen Beitrag zu gesell-schaftlichen Diskussionen und politischen Prozessen, insbesondere zur Weiterentwicklung und Umsetzung entsprechender Präventions- und Interventionsmaßnahmen.

Die Online-Befragung ist eine Ergänzung zu den Gesprächen, die an unse-rem „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ geführt werden. Das Hilfetelefon ist ein beim Amt des UBSKM angesiedeltes bundesweites Beratungsan-gebot. Alle Menschen, die sexuellen Missbrauch erfahren haben, Fragen zum Thema haben oder in Sorge um ein Kind sind, können sich kostenfrei und anonym an das Hilfetelefon wenden. Die Fachkräfte am Hilfetelefon hören zu und helfen weiter. Nähere Informationen finden Sie unter www.hilfetelefon-missbrauch.de

Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) sucht für ihr bundesweit wirkendes Projekt, eine Projektmitarbeiterin für das Thema „Ländliche Räume“

Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 26. Juni 2020 und ausschließlich per Mail an die Bundesgeschäftsstelle: bag@frauenbeauftragte.de.

Es werden nur Bewerbungen per Mail berücksichtigt.

Für Rückfragen zur Stelle wenden Sie sich bitte an die Sprecherin Roswitha Bocklage, Gleichstellungsstelle für Frau und Mann Wuppertal, Telefon 0202 563 53 70.

Weitere Informationen über die BAG kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.frauenbeauftragte.de.

Wie erleben Mütter ihr Berufsleben während der Elternzeit?

Für unsere Masterarbeiten am Institut für Psychologie der RWTH Aachen suchen wir Mütter, die aktuell in Elternzeit sind oder diese vor dem 31.07.2020 beginnen, und Interesse daran haben, an einer Online-Fragebogenstudie teilzunehmen.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.soscisurvey.de/MEZ2020/

Projektteam: Helena Stettner, Kyra A. Thelen & Dr. Anna M. Stertz

E-Mail: helena.stettner@rwth-aachen.de, kyra.anna.thelen@rwth-aachen.de

Rechtspolitische Arbeit ist ein Markenzeichen des LSVD. Unser Verband identifiziert relevante gesellschaftspolitische und rechtspolitische Themen, entwickelt Strategien und bildet Allianzen für die wirksame Interessenvertretung von LSBTI. Für diese Tätigkeit suchen wir zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine*n

Volljurist*in als LSVD-Grundsatzreferent*in (w-m-d-) (30 Stunden/Woche)

Die Stelle ist unbefristet zu besetzen. Dienstort ist Berlin.

Aufgaben

Ihre Aufgabe ist die Entwicklung rechtspolitischer Strategien zusammen mit dem Bundesvorstand, der Entwurf von Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzesvorhaben sowie die Teilnahme an Anhörungen im Gesetzgebungsverfahren. Darüber hinaus werten Sie die nationale und europäische Rechtsprechung zu LSBTI-Themen aus. Schließlich pflegen Sie bestehende Netzwerke innerhalb der Community und im rechtspolitischen Kontext und bauen diese weiter aus.

Anforderungen

Wir wünschen uns eine Persönlichkeit mit sicherem Judiz und die Freude daran hat, kreative Wege in der Rechtsanwendung zu finden. Sie identifizieren sich mit unseren Zielen und hegen den Wunsch, Dinge zu bewegen. Dafür bringen Sie ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften (2. Staatsexamen) mit überdurchschnittlichem Ergebnis und nachgewiesene Erfahrung in der Verbandsarbeit mit. Praktische Erfahrung in der Rechtsberatung ist wünschenswert.

Sie verfügen über die Fähigkeit, sich neue Rechtsgebiete schnell zu erschließen, haben ein hohes Maß an Organisationsfähigkeit und sind eigenverantwortliches und auch teamorientiertes Arbeiten gewöhnt. Sie treten gegenüber politischen Akteur*innen sicher auf und haben Kommunikationskompetenz.

Angebot

Wir bieten Ihnen eine spannende, anspruchsvolle und krisensichere Tätigkeit in einem wachsenden Verband und ein Umfeld, in dem Sie Ihre Ideen einbringen können. Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an TVöD E13.

Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen senden Sie bitte digital bis zum 30.06.2020 an LSVD-Geschäftsführer Klaus Jetz, klaus.jetz@lsvd.de. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Stelle.

www.lsvd.de

Kategorien
Archiv Pressemitteilung

Kurzfristig Konjunkturpaket, langfristig Kindergrundsicherung!

04.06.2020Anlässlich des gestern im Koalitionsausschuss verabredeten Konjunkturpakets begrüßt das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) die beschlossenen Maßnahmen, mahnt aber langfristig eine zielgenaue Unterstützung für arme Familien an.

Der Koalitionsausschuss hat sich im Rahmen eines Konjunkturprogramms auf mehrere Unterstützungsleistungen verständigt, die Familien in Zeiten der Corona-Pandemie helfen sollen. Dazu gehören ein Kinderbonus in Höhe von 300 Euro für jedes Kind, der bei der Grundsicherung anrechnungsfrei bleibt, jedoch mit dem Kinderfreibetrag verrechnet wird, zusätzliches Geld für den Kita-Aus- und Umbau, die Beschleunigung des Ausbaus der Ganztagsbetreuung in der Schule und die Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende von aktuell 1.908 auf 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, zeigt sich erfreut: „Familien haben in den vergangenen Monaten der Corona-Pandemie erheblich zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft beigetragen. Daher begrüßen wir, dass sie durch das nun vorgelegte Konjunkturpaket unterstützt und entlastet werden sollen. Das ist bitter nötig, denn viele Familien werden nach wie vor zwischen Job, Home-Schooling und Kinderbetreuung zerrieben und fallen teilweise in ein finanzielles Loch. Die Senkung der Mehrwertsteuer, die Stabilisierung von Stromkosten, die zusätzliche Unterstützung zum Ausbau von Kindertagesbetreuung und Ganztag in der Schule – das alles hilft Familien und ihren Kindern. Die Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende ist zudem ein überfälliger Schritt, der auch ohne Corona dringend notwendig gewesen wäre.“

Mit Blick auf den geplanten Kinderbonus fährt Reckmann fort: „Der Kinderbonus in Höhe von einmalig 300 Euro pro Kind kann Familien unbürokratisch helfen, um z. B. aufgeschobene Anschaffungen nachzuholen. Dabei ist es für das ZFF von enormer Bedeutung, dass diese Einmalzahlung nicht auf Leistungen der Grundsicherung angerechnet wird und damit armen Familien direkt zu Gute kommen kann. Allerdings geht es beim Kinderbonus um einen kurzfristigen Konsumanreiz. Eine langfristige sozial gerechte Verteilung sieht für uns anders aus! Arme und von Armut bedrohte Familien brauchen eine dauerhafte Lösung, die ihren Kindern ein Aufwachsen frei von Mangel und Entbehrung ermöglicht. Die stabile und breite Öffnung der Kindertagesbetreuung und Schulen auf der einen und die Einführung einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung auf der anderen Seite, die wir seit Jahren fordern, wäre angesichts der aktuellen Krise und ihrer langfristigen Folgen der richtige Weg!“

Anlässlich des Internationalen Kindertages forderte ein breites Bündnis unter Federführung der Nationalen Armutskonferenz (nak) und Koordination des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) Bund, Länder und Kommunen auf, nachhaltige Konzepte zur Bekämpfung von Armut von Kindern und Jugendlichen vorzulegen. Die gemeinsame Erklärung des Ratschlag Kinderarmut „Ein gutes Aufwachsen von allen Kindern und Jugendlichen muss in unserer Gesellschaft Priorität haben!“ finden Sie u>.

Kategorien
Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

Schluss mit den Ausreden: Ein gutes Aufwachsen von allen Kindern und Jugendlichen muss in unserer Gesellschaft Priorität haben!

Gemeinsame Erklärung des Ratschlags Kinderarmut – unterzeichnet von 59 Organisationen und Einzelpersonen, darunter Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Kinderrechtsorganisationen, Familienverbände, Selbsthilfeorganisationen, Wissenschaftler*innen.

29.05.2020 – Anlässlich des Internationalen Kindertages fordert ein breites Bündnis unter Federführung der Nationalen Armutskonferenz (nak) und Koordination des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) Bund, Länder und Kommunen auf, der Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen in Deutschland die Aufmerksamkeit zu geben, die sie verdient. Dazu appelliert das Bündnis an die politisch Verantwortlichen endlich konkrete Konzepte mit notwendigen Umsetzungsschritten vorzulegen, die allen Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen ermöglichen.

Jedes fünfte Kind und jede*r fünfte Jugendliche wächst in einem Haushalt auf, in dem Mangel zum Alltag gehört: Mangel an Geld sowie an sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Chancen. Das muss sich ändern: Wir können nicht länger hinnehmen, dass Kindern und Jugendlichen Startchancen genommen werden und ihnen bestimmte gesellschaftliche Erfahrungen und Aktivitäten oft dauerhaft verschlossen bleiben. Folgende Grundsätze sind hierbei für die unterzeichnenden Sozial- und Familienverbände, Gewerkschaften, Stiftungen, Kinderrechtsorganisationen und Einzelpersonen von zentraler Bedeutung:

  1. Armut ist kein Versagen der*des Einzelnen!
  2. Alle Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse!
  3. Jedes Kind ist gleich viel wert!
  4. Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird!

Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak), erklärt dazu: „Armut grenzt aus und macht krank. Armut schränkt Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung ein und gibt ihnen damit nicht die Chance, auf ein Aufwachsen in Wohlergehen. Die unterzeichnenden Verbände, Organisationen und Gewerkschaften sind sich einig, dass alles getan werden muss, damit alle Kinder gesellschaftliche Teilhabe erfahren können und ein gutes Aufwachsen gesichert ist. Dazu gehören der Ausbau der sozialen Sicherungssysteme, aktuell auch durch krisenbedingte Aufschläge und vereinfachten Zugang zu Leistungen, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur sowie die intensive Begleitung von Kindern und Jugendlichen zurück in ihren Kita- und Schulalltag!“

Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V., ergänzt: „Bund, Länder und Kommunen waren in den letzten Jahren nicht untätig. Die bisherigen Maßnahmen reichen aber bei weitem nicht aus, um Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien nachhaltig zu überwinden. Die Corona-Pandemie verstärkt die bestehenden Missstände, denn ein echter Rettungsschirm für arme Kinder und Familien lässt auf sich warten. Kinder sind unsere Zukunft, sie müssen lachen, spielen und lernen können und dafür ausreichend Ressourcen in ihrer Familie und der Gesellschaft vorfinden. Dafür müssen wir heute gemeinsam die Weichen für morgen stellen. Wir setzen uns für ein Gesamtkonzept für einen kommunalen Infrastrukturausbau ein und fordern existenzsichernde finanzielle Leistungen für Familien, die unbürokratisch und automatisch an Anspruchsberechtigte ausbezahlt werden.“

Die gemeinsame Erklärung des Ratschlags Kinderarmut vom 01.06.2020 „Ein gutes Aufwachsen von allen Kindern und Jugendlichen muss in unserer Gesellschaft Priorität haben!“ finden Sie u>

Zum Ratschlag Kinderarmut:

Auf Initiative der Nationalen Armutskonferenz (nak) trafen sich 2016 zahlreiche bundesweit agierende Organisationen, um gemeinsam Perspektiven der Bekämpfung von Kinderarmut zu diskutieren. Die erste gemeinsame Erklärung „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen!“ wurde im Juni 2017 als Forderungen zur Bundestagswahl von 46 Organisationen und Einzelpersonen unterstützt und unter breiter medialer Beachtung veröffentlicht. Diese Erklärung wurde in gekürzter Form auch auf die Kampagnen-Plattform „we act“ zur Mitzeichnung gestellt und erreichte fast 40.000 Unterschriften. Anlässlich des 13. Treffens der Menschen mit Armutserfahrung bekräftigte der Ratschlag seine Forderungen mit der Erklärung „Bekämpfung von Kinderarmut muss Priorität haben! – Gemeinsame Erklärung von Nationaler Armutskonferenz, Kinder-, Familien- und Wohlfahrtsverbänden“ im November 2018.

Folgende Organisationen haben die Erklärung unterzeichnet:

Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie u. Gesellschaft e.V.

Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Brandenburg e.V.

Armutsnetzwerk e.V.

Armut und Gesundheit in Deutschland e.V.

Arbeiter Samariter Bund Deutschland e.V.

Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.

BAG Wohnungslosenhilfe e.V.

Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.

Bundesverband der Mütterzentren e.V.

Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

Deutscher Bundesjugendring

Deutscher Caritasverband e.V.

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Der Kinderschutzbund e.V.

Der Kinderschutzbund LV Rheinland-Pfalz e.V.

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.

Deutscher Gewerkschaftsbund

DGSF – Deutsche Gesellschaft f. Systemische Therapie, Beratung u. Familientherapie e.V.

Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

Diakonie Hessen – Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.V.

Diakonisches Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e. V.

Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche der Pfalz

evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)

Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen in Bayern e.V. (eaf bayern)

Evangelischer Bundesfachverband Existenzsicherung u. Teilhabe e.V. (EBET)

Familienbund der Katholiken (FDK) Bundesverband e.V.

Flingern mobil e.V.

Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V.

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)

Humanistischer Verband Deutschlands – Bundesverband e.V.

Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.

Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. (ISS)

Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschland e.V.

Kindervereinigung e.V.

Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW

Landesfamilienrat Baden-Württemberg

Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e.V.

LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e.V.

Nationale Armutskonferenz (nak)

National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.

NaturFreunde Thüringen e.V.

Präventionsketten in Niedersachsen – Gesund aufwachsen für alle Kinder

Selbsthilfeinitiative Alleinerziehender (SHIA) e.V. Bundesverband

SKM Bundesverband e.V.

SOS-Kinderdorf e.V.

Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)

Sozialverband VdK Deutschland e. V.

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) Bundesverband e.V.

ver.di-Erwerbslose Mittelbaden-Nordschwarzwald

Volkssolidarität e.V.

Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V.

Zukunftsforum Familie e.V.

Darüber hinaus wird die Erklärung mitgetragen von:

Dr. Lars Anken

Dr. Irene Becker

Prof. Dr. Ernst-Ulrich Huster

Dr. Maksim Hübenthal

Dr. Gisela Notz

Prof. Dr. Margherita Zander

Kategorien
Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie

Entschädigungsanspruch für Eltern: Die Verlängerung ist nur ein erster Schritt für Familien!

28.05.2020Anlässlich des heutigen Beschlusses des Deutschen Bundestages den Entschädigungsanspruch für Eltern in der Phase der Corona-Pandemie zu verlängern, begrüßt das ZFF das Vorhaben ausdrücklich, fordert aber weitere Schritte für eine familienfreundliche Krisenpolitik.

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Folgen der Corona-Pandemie hat der Bundestag die Verlängerung des Entschädigungsanspruchs für Eltern beschlossen, die ihre Kinder aufgrund von Kita- und Schulschließungen privat betreuen müssen. Der Anspruch wird von derzeit zwölf Wochen (sechs Wochen pro Elternteil) auf zukünftig 20 Wochen (10 Wochen pro Elternteil) verlängert. Alleinerziehende haben Anspruch auf die kompletten 20 Wochen. Die Inanspruchnahme der Leistung ist auch weiterhin an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft: Das Kind darf nicht älter als zwölf Jahre alt sein, die Einrichtung darf aufgrund von z. B. Schulferien nicht ohnehin geschlossen sein, es steht keine anderweitige Betreuung zur Verfügung, Überstunden sind bereits abgebaut und aus dem Vorjahr übertragener Resturlaub wurde verbraucht. Der Verdienstausfall wird in Höhe von 67 Prozent des Nettoverdiensts erstattet, bis zu einer Höhe von 2.016 Euro.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Die Corona-Pandemie stellt Familien mit Kindern vor ein enormes Vereinbarkeitsproblem. Arbeitgeber*innen erwarten zunehmend die Rückkehr in den regulären Büroalltag, obwohl Kitas und Schulen den Regelbetrieb noch längst nicht aufgenommen haben. Zwar öffnen die Einrichtungen derzeit schrittweise ihre Türen, Bildungs- und Betreuungsangebote stehen, wenn überhaupt, aber oft nur stunden- oder tageweise zur Verfügung. Angesichts dieser anhaltenden Herausforderung begrüßen wir die Verlängerung des Entschädigungsanspruchs, denn sie ist für Familien bitter nötig!“

Reckmann weiter: „Allerdings stellen die zahlreichen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Leistung eine enorme Hürde für viele Familien dar. Eltern benötigen in ihrer Vielfalt längerfristige und partnerschaftliche Maßnahmen, um in dieser Krisenphase Betreuungsaufgaben bewältigen zu können. Dies gilt insbesondere für Frauen, denn sie sind in dieser Situation in viel größerem Umfang für die privat erbrachte Sorgearbeit zuständig. Es ist an der Zeit, endlich geschlechterechte Familienleistungen auf die Agenda zu setzen. Neben der zügigen Öffnung von Bildungs- und Betreuungsangeboten, sprechen wir uns daher für eine Familienleistung aus, die eine Kombination von Elterngeldbezug und Teilzeittätigkeit für beide Elternteile unterstützt. Das Modell der Familienarbeitszeit mit Familiengeld bietet hier einen guten Ansatz für mehr Partnerschaftlichkeit.“

Mehr Informationen zur Positionierung des ZFF finden Sie hier.

Kategorien
Aktuelle Hinweise

#StopptKinderarmut

2,8 Millionen Kinder und Jugendliche wachsen in Armut auf oder sind armutsgefährdet. Armut hat ein Kindergesicht und zeigt sich vor allem in geringeren Bildungschancen, einer schlechteren materiellen Grundversorgung und beengten Wohnverhältnissen. Das muss sich ändern! Wir unterstützen die Initiative der Bertelsmann Stiftung betroffenen Kindern und Jugendlichen endlich Gehör zu verschaffen. Gemeinsam fordern wir: #StopptKinderarmut

Kategorien
ZFF-Info

ZFF-Info 07/2020

SCHWERPUNKT I: Corona Krise

Die Corona-Krise hat uns alle fest im Griff: Kitas und Schulen sind weiterhin nicht im Regelbetrieb und Familienbildung sowie weitere Angebote der Kinder- und Jugendhilfe finden nur unter erschwerten Bedingungen statt. Angebote ambulanter Pflegedienste oder Tageseinrichtungen stehen derzeit nur eingeschränkt zur Verfügung. Viele Eltern und pflegende Angehörige arbeiten im Home-Office, erhalten ggf. Kurzarbeitergeld und/oder sind zunehmend auf Sozialleistungen angewiesen. Dabei übernehmen Frauen den Löwenanteil der anfallenden Sorgearbeit und sind von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie in deutlich größerem Umfang betroffen.

Die derzeitigen Auflagen und Beschränkungen sind wichtig, stellen uns alle jedoch vor große Herausforderungen und verstärken zahlreiche gesellschaftliche Ungleichheiten. In besonderem Maße trifft dies auf Menschen zu, die Fürsorge leisten und verlässlich für andere da sind.

u>

Mit Beginn der Corona-Krise sowie der Schließungen der sozialen Infrastruktur und Bildungseinrichtungen haben wir die Mitglieder des ZFF gebeten, uns ihre Erfahrungen in der aktuellen Arbeit mit und für Familien zu schildern, von Herausforderungen zu berichten und weiteren Unterstützungsbedarf zu benennen. Dabei wird klar: Familien und Menschen mit Sorgeverantwortung stehen angesichts der Corona-Pandemie vor zahlreichen Herausforderungen, die genau so vielfältig sind wie die Sorgekonstellationen und die Menschen selbst.

Uns haben zahlreiche Rückmeldungen erreicht, die wir im hier zusammenfassen. Diese Darstellung ist jedoch nicht abgeschlossen und wird laufend erweitert.

u>

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung der Studie „Wie erleben Jugendliche die Coronakrise?" der Universität Hildesheim und der Goethe-Universität Frankfurt erklärt Beate-Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik:

Jugendliche sind eine besonders vulnerable Gruppe und schon seit langem wissen wir, dass gerade sie oft nicht beachtet werden. Ihre Themen fallen allzu oft politisch unter den Tisch. Jugendliche sind in Deutschland nicht im Fokus.

Die Studie bestätigt, was wir wissen: Die meisten Jugendlichen fühlen sich zuhause gut aufgehoben. Für fast 13 Prozent der Jugendlichen aber gilt das nicht. Sie sagen, dass sie in der Familie niemanden haben, der sich ausreichend um sie kümmert. Das wird durch die Krise und die soziale Distanzierung noch stärker. Auch bestätigt wird: Die Schule ist für Menschen zwischen 15 und 21 Jahren kein demokratischer Ort. Sie fühlen sich nicht wahrgenommen. Auch beim Corona-Krisenmanagement sind Jugendliche kaum bedacht worden. Schule, Jugendhilfe und Sozialarbeit sind planlos alleingelassen worden. Viele Jugendliche, die darauf angewiesen sind, wurden abgehängt.

Das ist skandalös in einem doch so reichen Land.

Wir fordern deshalb, die Perspektiven von jungen Menschen auch in der Coronakrise zu berücksichtigen. Kinder und Jugendliche müssen mit am Tisch sitzen, wenn es um ihren Alltag und ihre Zukunft geht. Ihre Beteiligungsrechte dürfen auch in Zeiten der Pandemie nicht übergangen werden. Jetzt gilt es, gemeinsam mit allen Ebenen Konzepte zu erarbeiten, die die spezifischen Bedürfnisse von Heranwachsenden vorrangig in den Blick nehmen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 14.05.2020

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages mahnt, die Bedürfnisse und die in der UN-Kinderrechtskonvention verbrieften Rechte von Kindern in der Corona-Pandemie nicht aus dem Blick zu verlieren, und erklärt hierzu:

„Jede politische Entscheidung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie muss letztlich mit einem Zielkonflikt zwischen Schutz der Gesundheit, Wahrung persönlicher Freiheiten und Folgen für die ökonomische Entwicklung umgehen. Dabei muss der Blick auch auf die Kinder gerichtet werden.

Kinder haben einen Anspruch auf soziale Kontakte, frühkindliche und schulische Bildung. Von Mitte März bis Anfang Mai waren Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen sowie Spiel- und Sportplätze weitestgehend geschlossen und Vereinsangebote gestrichen. Kinder konnten kaum persönliche Beziehungen zu Freunden und engen Verwandten unterhalten. Diese Situation kann nur in einem absoluten Ausnahmezustand gerechtfertigt werden.

Familien mit Kindern sind angesichts der Corona-bedingten Einschränkungen besonders belastet. Eltern müssen neben der Arbeit in Beruf und Haushalt das fehlende Betreuungs-, Bildungs- und Freizeitangebot ersetzen und sind angesichts der Krise nicht selten mit wirtschaftlichen Unsicherheiten konfrontiert. Gerade für Alleinerziehende bedeutet diese Situation eine gewaltige Belastung.

Für Kinder aus sozial schwachen und bildungsfernen Familien wirken sich die fehlenden Bildungschancen bei einer länger andauernden Schließung von Schulen und Kindergärten langfristig besonders negativ aus. Familien mit Kindern, die aufgrund von körperlichen oder geistigen Behinderungen im Alltag besondere Unterstützung benötigen, sind auf funktionierende Strukturen sowohl bei Behörden als auch im Gesundheits- und Sozialsektor angewiesen.

Die Folgen des Shutdowns für Kinder, die in einem häuslichen Umfeld aufwachsen, in dem Alkoholismus, Gewalt oder Missbrauch eine Rolle spielen, sind sehr besorgniserregend. Hier fehlen Ausweich- und Fluchtmöglichkeiten. Gleichzeitig sind Hilfsangebote angesichts der Corona-Maßnahmen vielerorts nur eingeschränkt zugänglich.

Die Kinderkommission begrüßt grundsätzlich die Maßnahmen, die unter anderem die Jugend- und Familienministerkonferenz und die Kultusministerkonferenz sowie die Konferenz der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin mit Blick auf die schrittweise Öffnung von Bildungs- und Betreuungsangeboten in die Wege geleitet haben.

Die Kinderkommission unterstreicht, dass es nach einer begrenzten Übergangszeit einer echten Perspektive für Kinder und Familien bedarf, wann und wie Betreuungseinrichtungen, Schulen, außerschulische und sonstige Angebote einen regel-mäßigen Betrieb wieder aufnehmen können. Dabei muss um-sichtig, schrittweise, differenziert und kreativ vorgegangen werden. Es muss akzeptiert werden, dass gerade kleine Kinder – bei aller Bereitschaft – oft nicht in der Lage sind, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 07.05.2020

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf einen erhöhten Schutz der Kinderrechte während der Corona-Pandemie. In einem Antrag (19/19146) fordert sie die Bundesregierung auf, den Schutz, die Bedürfnisse und die besondere Perspektive von Kindern in den bundesweiten Pandemieplan aufzunehmen. Zudem sprechen sich die Grünen dafür aus, einen monatlichen Zuschuss von 60 Euro als Kompensation für den Wegfall verschiedener Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie gestiegene Lebensmittelpreise an Kinder und Jugendliche zu zahlen. Gemeinsam mit den Bundesländern soll ein "Gerechtigkeitspaket für Bildungschancen" auf den Weg gebracht werden, um Kindern aus finanziell benachteiligten Familien zusätzliche Lernförderung, Schulsozialarbeit und Freizeit- und Ferienangebote zu gewährleisten. Ebenso soll sichergestellt werden, dass kein Kind vom digitalen Lernen ausgeschlossen wird.

Nach dem Willen der Grünen soll die im Infektionsschutzgesetz verankerte Lohnentschädigung für Eltern, die wegen einer behördlichen Schließung von Betreuungseinrichtungen ihre Kinder zuhause betreuen müssen, verlängert und zu einem "Corona-Elterngeld" weiterentwickelt und die umfassende Versorgung mit Gesundheits- und Vorsorgediensten für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf aufrecht erhalten werden. Zusätzlich soll die Novellierung des Jugendschutzgesetzes prioritär vorangetrieben werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.505 vom 14.05.2020

Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung auf, im Bundeskanzleramt einen Kindergipfel zur Gewährleistung der Rechte und gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen während der Corona-Pandemie einzuberufen. In ihrem entsprechenden Antrag (19/19145) spricht sie sich dafür aus, dass zu diesem Gipfel neben den Fachministern von Bund und Ländern auch Vertreter aus Jugendhilfeausschüssen, Kinder- und Jugendparlamenten, Schülervertretungen und Jugendverbänden sowie der Wohlfahrtsverbände, dem Deutschen Kinderhilfswerk, der Kinder- und Jugendhilfe und der Wissenschaft geladen werden. Zudem soll die Bundesregierung finanzielle Hilfen für die Kinder- und Jugendhilfe bereitstellen, um die Öffnung und Ausstattung deren Einrichtungen und Angebote zu gewährleisten.

Nach Ansicht der Linksfraktion wurden die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bei den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nicht ausreichend berücksichtigt. Grundlegende Rechte der UN-Kinderrechtskonvention seien missachtet worden. Durch die Kontaktsperren und Ausgangsbeschränkungen sowie die Schließung von Kitas, Schulen und anderen Einrichtungen seien Kinder und Jugendliche vielfach Zuhause eingesperrt worden, die Beziehungen zu Gleichaltrigen und Verwandten massiv beschränkt worden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.504 vom 14.05.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert im Vorfeld der heutigen Bundestagsdebatte über die Rechte von Kindern in der Corona-Krise von allen Beteiligten eine ehrliche Debatte darüber, wie insbesondere die vollständige Öffnung von Kitas und Schulen mittelfristig gesichert werden kann. "In vielen Grundschulen kann das aktuell bis zu den Sommerferien ausgegebene Unterrichtsprogramm keinen relevanten Beitrag zur Bildung der Kinder geschweige denn Entlastung der Eltern leisten. Und so wie sich die Corona-Pandemie entwickelt, wird sich daran ohne Anpassung der Konzepte und geordneten Maßnahmen zum Gesundheitsschutz für Kinder und Fachkräfte auch nach den Sommerferien nichts ändern. Wir brauchen also jetzt eine offene, ehrliche und vor allem vorausschauende Debatte darüber, wie wir es mit dem Kinderrecht auf Bildung halten wollen. Das gilt auch für Kindertageseinrichtungen, die ja längst zu Bildungsinstitutionen geworden sind. Hier ist keinem Kind, und auch nicht Eltern und Fachkräften mit kinderrechtlichen Lippenbekenntnissen geholfen", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Wir sehen an vielen Stellen, dass sich Politik und Verwaltungen bemühen, in der Corona-Pandemie den Kinderinteressen gerecht zu werden. Gleichzeitig erleben wir aber auch eine grundlegende Geringschätzung gegenüber den Bedürfnissen von Kindern. Sie sind oftmals einfach nur Regelungsgegenstand von Politik. Hier zeigt sich ein bekanntes Muster: Wenn es um Entscheidungen mit Tragweite geht, wird die Meinung der Kinder und Jugendlichen nicht berücksichtigt. Ihr Beteiligungsrecht an den politischen Entscheidungen wird derzeit schlichtweg übergangen", so Krüger weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes braucht es für Schulen und Kitas konkrete, aufeinander abgestimmte Konzepte auf allen föderalen Ebenen, die neben dem Gesundheitsschutz auch soziale und kindheitspädagogische Aspekte berücksichtigen. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation ist es dazu zwingend erforderlich, bei allen Maßnahmen das Kindeswohl entsprechend der Festschreibung in Artikel 3 UN-Kinderrechtskonvention vorrangig mit abzuwägen. Dazu braucht es auch politische Zugänge für die Interessen von Kindern und Jugendlichen: Ihre Perspektive und die von anderen Expertinnen und Experten, wie etwa Kinder- und Jugendärzten, Pädagoginnen, Entwicklungspsychologen oder Bildungsforscherinnen, sollten in Beratungskreisen stärker als bisher mit einbezogen werden. Hier ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes für die Vorbereitung der Entscheidungen von Bundesregierung und Bundesländern ein entsprechend zugeschnittenes Gremium notwendig.

"Insbesondere Kinder mit besonderen Förderbedarfen dürfen jetzt nicht aus dem Blick verloren werden. Das betrifft etwa Kinder aus armen Familien, die oftmals nicht über die technische Ausstattung oder andere Lernunterstützungsmöglichkeiten verfügen. Das Problem könnte sich noch verschärfen, wenn es nach Wiederöffnung der Schulen in einem höheren Lerntempo weitergeht. Daher brauchen wir einen Sonderfonds für Kommunen, der Bildungsbegleitung für Kinder, die diese brauchen, finanziert. Die ohnehin schon ungleich verteilten Bildungschancen erst in den Blick zu nehmen, wenn die Krise ausgestanden ist, riskiert Kinder wissentlich abzuhängen", so Krüger abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 14.05.2020

Anlässlich der heutigen Beratung im Bundeskabinett über die häusliche Belieferung mit zubereitetem Mittagessen anspruchsberechtigter Kinder und Jugendlicher während der Kita- und Schulschließungen kritisiert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) diese Regelung scharf und fordert die Auszahlung des Essensgeldes als Soforthilfe.

Das Bundeskabinett will heute einen Gesetzesentwurf beraten, der u. a. vorsieht, den Wegfall des gemeinschaftlichen Mittagessens in Schule oder Kita mit einer häuslichen Essenslieferung zu kompensieren. Dieses soll Kindern und Jugendlichen zustehen, die zuvor Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erhalten haben. Geplant ist, dass Kommunen die Lieferung mit den Caterern abstimmen und koordinieren, wobei die bisherigen Kostensätze nicht überstiegen werden dürfen. Die geplante Regelung soll rückwirkend ab März und bis Ende Juni gelten.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, zeigt sich entsetzt: „Dieser Regelungsentwurf ist an Misstrauen, Realitätsferne und Absurdität kaum zu überbieten! Es wird vor Ort kaum möglich sein, die Regelungen flächendeckend und zeitnah umzusetzen, denn es fehlt an Ressourcen und sicherlich auch an Anbietern, die unter diese Bedingungen ein warmes Mittagessen ausliefen. Kinder und Jugendliche, die in armutsgefährdeten Haushalten aufwachsen, brauchen aber gemeinsam mit ihren Familien dringend schnelle Unterstützung. Das Essensgeld, welches der Staat im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung pro Kind zur Verfügung stellt, muss daher schnell und unbürokratisch an die Familien ausbezahlt werden. Das letzte, was arme Familien brauchen, ist ein weiterer bürokratischer Aufwand in der Organisation des Mittagessens für ihre Kinder sowie ein Outing ihrer sozialen Situation gegenüber dem Caterer!“

Am 23.04.2020 hat sich das ZFF gemeinsam mit einem Bündnis aus Wohlfahrts- und Familienverbänden in einer gemeinsamen Erklärung angesichts der Corona-Krise für eine unbürokratische Aufstockung des Hartz-Regelsatzes für Kinder ausgesprochen. Den Wortlaut der gemeinsamen Erklärung finden Sie u>.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V.vom 29.04.2020

Anlässlich der heutigen Pressekonferenz von Bundesminister Heil zum Sozialschutzpaket II erklärt Dr.WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Die von der Bundesregierung geplante Anhebung des Kurzarbeitergeldes kommt für viele zu spät und für Geringverdienende reichen 80% nicht aus. Die Alternative zu dem Vorschlag der Bunderegierung ist eine zielgenaue Anhebung des Kurzarbeitergeldes für untere und mittlere Einkommen, und zwar sofort.

Vorrangiges Ziel einer Anhebung des Kurzarbeitergeldes sollte sein, vor Armut zu schützen und ein Abrutschen in die Grundsicherung zu verhindern. So würden auch die Jobcenter entlastet. Das wird durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht erreicht. Mit dem grünen Kurzarbeitergeld Plus werden zielgenau kleine und mittlere Einkommen erhöht. Den Höchstsatz von 90 Prozent erhalten Beschäftigte mit einem Nettoentgelt von bis zu 1.300 Euro. Wie beim jetzigen Kurzarbeitergeld erhalten Beschäftigte mit Kindern jeweils 7 Prozentpunkte mehr.

Die im Gesetzentwurf geplante Verlängerung des Arbeitslosengeld I ist sinnvoll.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 29.04.2020

Regelungen zum Elterngeld werden angepasst

Am morgigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag voraussichtlich Corona-bedingte Anpassungen der Elterngeldregelungen beschließen. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Nadine Schön:

„Die Corona-Pandemie hat das Leben aller grundlegend verändert, insbesondere das Leben von Familien mit Kindern. Durch die Schließung von Kitas und Schulen sind ihre gewohnten Tagesabläufe durcheinandergewirbelt. Für viele Mütter und Väter ist die Dreifach-Aufgabe von Betreuen, Beschulen und Arbeiten eine enorme Herausforderung. Den Kindern fehlen Kontakte zu ihren Mitschülerinnen und Mitschülern und Freunden und sie vermissen ihre Großeltern. Gut, dass in dieser Woche die Spielplätze wieder öffnen und die Schulen damit begonnen haben, einzelne Klassen wieder zu unterrichten.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat Familien in dieser Situation unterstützt. Nach der Verabschiedung des ersten Rettungsschirms und den Verbesserungen beim Kinderzuschlag wollen wir den Eltern und werdenden Eltern jetzt eine weitere finanzielle Sorge nehmen. Daher schließt der Deutschen Bundestag diese Woche die gesetzlichen Änderungen beim Elterngeld ab: Zeiten der Kurzarbeit wegen der Corona-Krise werden nicht dazu führen, dass das Elterngeld niedriger ausfällt, als von den werdenden Eltern kalkuliert. Dazu kommt eine größere Flexibilität bei der Inanspruchnahme der Elterngeld- und der Partnerschaftsmonate für Eltern in systemrelevanten Berufen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 14.05.2020

Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/18966) für das Sozialschutz-Paket-II geplante Erhöhung des Kurzarbeitergeldes wird von Experten grundsätzlich begrüßt. Während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag wurde aber auch Kritik an der konkreten Ausgestaltung der Regelungen laut.

Für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, soll der Betrag ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht werden, sieht der Regierungsentwurf vor. Diese Regelung soll bis Ende 2020 gelten. Außerdem sollen für Beschäftigte in Kurzarbeit ab dem 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 die Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet werden.

Aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ist es "ausnahmsweise gerechtfertigt, das Kurzarbeitergeld anzuheben", wie DGB-Vertreter Johannes Jakob sagte. Allerdings habe sich der Gesetzgeber für eine relativ komplizierte Regelung entschieden, die durch die Bundesanstalt für Arbeit (BA) sehr aufwendig geprüft werden müsse. Vor allem mit Blick auf die derzeit stark betroffene Dienstleistungsbranche wie etwa das Gastgewerbe seien die Kurzarbeitergeldsätze zu niedrig, befand Jakob. Auch mit der geplanten Aufstockung kämen viele nicht über den Hilfebedarf der Grundsicherung.

Eva Strobel von der BA bestätigte, dass der Aufwand für die Kurzarbeitergeld-Abrechnung steigen werde. Es müsse "arbeitnehmerbezogen für jeden Monat und für jeden Kurzarbeiter nachträglich in den Abrechnungslisten der Abgleich mit den Arbeitszeit- und den Arbeitsentgeltunterlagen bei den Arbeitgeber geprüft werden". Bei potenziell bis zu zehn Millionen Kurzarbeitern sehe die BA trotz aller Bemühungen um eine Verschlankung des Verfahrens erhebliche Mehraufwendungen, sagte Strobel.

Jürgen Wuttke von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bezeichnete die Regelung als "sozialpolitisch fragwürdig". Die pauschalen Anhebungen des Kurzarbeitergeldes dienten nicht der gezielten Bekämpfung von Notlagen im Einzelfall, "sondern befeuern Erwartungshaltungen an den Sozialstaat, die ihn langfristig finanziell völlig überfordern werden", sagte Wuttke. Seiner Ansicht nach werden unerfüllbare Ansprüche an den Sozialstaat geweckt, wenn selbst besonders gut verdienende Facharbeiter bei 50 Prozent Arbeitsausfall auf Niveaus von mehr als 90 Prozent ihres normalen Nettoeinkommens abgesichert werden. Zudem werde die Liquidität der Arbeitgeber gefährdet, weil sie das Kurzarbeitergeld vorfinanzieren müssten.

Der Einzelsachverständige Stefan Sell forderte Verbesserungen insbesondere für kleine bis mittlere Einkommensbereiche. Ziel sollte sein, so schnell wie möglich die finanzielle Lage vor allem der überdurchschnittlich von Kurzarbeit betroffenen Niedriglöhner zu verbessern, "und eben nicht eine schrittweise Anhebung für alle, die aber erst nach einigen Monaten Wartezeit kommt", sagte er.

Bernd Fitzenberger vom Institut für Arbeits- und Berufsforschung hätte nach eigener Aussage "sehr viel Sympathie dafür gehabt, dass bei Betrieben, die jetzt in den Lockdown kommen und Kurzarbeit Null machen, kurzfristig die Einkommenssicherung stattfindet". Ein einheitlich höherer Kurzarbeitergeldsatz sei auch von der Administration her einfacher, sagte er.

Werner Hesse vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband forderte die Politik auf, sicherzustellen, dass sich Unternehmen nicht auf Kosten der Beitragszahler durch das Kurzarbeitergeld entlasten und gleichzeitig Dividenden und Vorstands-Boni weiter in gewohnter Größenordnung auszahlen. "Da muss eine Bremse eingezogen werden", sagte Hesse. Die geplante Unterstützung für bedürftige Familien mit 150 Euro für den Kauf eines Laptops bewertete er als zu niedrig. Sinnvoll seien 450 Euro, die über das Bildungs- und Teilhabepaket im SGB II finanziert werden könnten.

Auch aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes ist der Betrag zu gering. "Wir brauchen auf jeden Fall noch ergänzend einen Zuschuss", sagte Caritas-Vertreterin Birgit Fix. Wichtig sei auch eine schnell kommende Regelung. Bildungsungleichheit verschärfte die Situation der Familien immens, gab sie zu bedenken.

Rainer Schlegel, Präsident des Bundesarbeitsgerichts, ging auf die im Gesetz enthaltenen Regelungen ein, die die Arbeitsfähigkeit von Arbeits- und Sozialgerichten in der Corona-Pandemie sicherstellen sollen. Bezüglich des Vorhabens, in der mündlichen Verhandlung leichter mit Videokonferenzen arbeiten zu können, urteilte er: Es gehe jetzt nicht allgemein um die Förderung von Videotechnik, sondern um die Vermeidung von Infektionsgefahren. Die Gerichte hätten aktuell anderes zu tun, als sich mit der Beschaffung von Videotechnik zu befassen.

Eine ähnliche Bewertung kam von Christian Mecke, Richter am Bundessozialgericht. Die vorgesehenen Regelungen seien unnötig und würden die Arbeit der Gerichte sogar noch erschweren, befand er.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.488 vom 11.05.2020

Die Koalitionsfraktionen wollen die sozialen Folgewirkungen der Corona-Pandemie erneut mit weiteren sozialpolitischen Maßnahmen abfedern und haben dazu einen Gesetzentwurf (19/18966) für ein Sozialschutz-Paket-II vorgelegt.

Das Paket enthält unter anderem eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes: Es wird für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht. Diese Regelung gilt bis Ende 2020. Außerdem werden für Beschäftigte in Kurzarbeit ab dem 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 die Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.

Ferner soll das Arbeitslosengeld für diejenigen um drei Monate verlängert werden, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde.

Arbeits- und Sozialgerichte sollen in der mündlichen Verhandlung leichter mit Videokonferenzen arbeiten können. Zudem werden die Voraussetzungen für das schriftliche Verfahren beim Bundesarbeitsgericht und beim Bundessozialgericht modifiziert. Gleiches gilt für Sitzungen der Mindestlohnkommission, der Heimarbeitsausschüsse und des Tarifausschusses im Zusammenhang mit Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen.

Schüler sowie Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird, sollen auch bei pandemiebedingten Schließungen dieser Einrichtungen mit Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets versorgt werden können. Dies soll entsprechend auch für Leistungsberechtigte in Werkstätten für behinderte Menschen und bei vergleichbaren Angeboten gelten.

Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) soll nachgebessert werden. Dies betrifft unter anderem die Verpflichtung der Leistungsträger zur Gewährleistung des Bestandes der Interdisziplinären Frühförderstellen.

Mit Sonderregelungen im Sechsten und Siebten Buch Sozialgesetzbuch sowie im Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte soll sichergestellt werden, dass Waisenrenten auch dann (weiter-)gezahlt werden, wenn bedingt durch die Corona-Pandemie Ausbildungen und Freiwilligendienste später als üblich beginnen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.470 vom 06.05.2020

Der Bundesrat hat am heutigen Freitag dem Sozialschutzpaket II zugestimmt. Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverband erklärt:

„Mit dem Sozialschutzpaket II wurden weitere wichtige Maßnahmen verabschiedet, um den wirtschaftlichen und sozialen Härten durch die Corona-Pandemie zu begegnen. Die schrittweise Anhebung des Kurzarbeitergeldes, die Ausweitung der Hinzuverdienstgrenzen und die Verlängerung des Arbeitslosengeld I sind insgesamt begrüßenswerte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Wir begrüßen außerdem Verbesserungen im Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG): Das Gesetz sieht nun auch den Schutz für soziale Dienstleister im Bereich der Frühförderung und Früherkennung vor.“

Weiter führt Wolfgang Stadler aus: „Aufgegriffen wurde außerdem die Kritik der AWO und vieler anderer Organisationen: Mehrkosten für das warme Mittagessen für bedürftige Kinder und Jugendliche werden nun übernommen. Gleichwohl sehen wir weiteren Handlungsbedarf. Insbesondere müssen die existenzsichernden und familienpolitischen Leistungen erhöht werden. Neben einem Corona-bedingten Zuschlag auf den Regelbedarf sollte die Möglichkeit geschaffen werden, die Aufwendungen für die Mittagsverpflegung als Geldleistung direkt an die Familien auszuzahlen. Auch für den Erhalt der sozialen Infrastruktur in ihrer Vielfalt müssen weitere Schritte folgen.“

Zur Stellungnahme: https://www.awo.org/stellungnahme-zum-sozialschutzpaket-ii

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 15.05.2020

Je länger die Krise dauert, desto offensichtlicher werden die existenziellen Sorgen von Familien sichtbar. Angesichts der heutigen Bundestagsdebatte über soziale Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronakrise fordert der Deutsche Familienverband ein Betreuungsbudget von 800 Euro pro Monat.

Kriselt die Wirtschaft, werden Rettungsschirme aufgespannt. Kommen Familien in enorme finanzielle Bedrängnisse, werden sie im Stich gelassen. „Dass viele Familien vergessen werden, können und wollen wir nicht akzeptieren“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV).

Der Deutsche Familienverband fordert ein Betreuungsbudget von 800 Euro pro Monat. Gerade in der Coronakrise zeigt sich, wie wichtig diese Unterstützung wäre. Familien sind derzeit am Rande ihrer Kraft und finanziellen Möglichkeiten. Existenzen stehen auf dem Spiel.

Der Ruf nach direkter Familienunterstützung wird in der Öffentlichkeit immer lauter. Die Not von Familien immer drängender. Mehrere Vorschläge zur finanziellen Unterstützung stehen derzeit in der Diskussion. „Es ist jetzt ganz besonders wichtig, Eltern und Kindern eine Perspektive zu geben. Andernfalls wird riskiert, dass Eltern aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten und einer beruflichen Überlastung anderweitige Möglichkeiten für die Kinder suchen. In solch selbstorganisierten Alternativen wären sicher auch Risikogruppen wie Großeltern vermehrt eingebunden. Das Corona-Kindergeld oder das im Thüringer Landtag eingebrachte Familiengeld sind daher Ideen, die in die richtige Richtung gehen“, sagt Franziska Schmidt, Landesvorsitzende des Deutschen Familienverbandes in Thüringen. „Eine gute, verlässliche Familienpolitik muss Eltern bei der Betreuung helfen. Das gelingt am besten mit einem Betreuungsbudget von 800 Euro. Es soll unbürokratisch und bedingungslos an alle Familien ausgezahlt werden.“

Der DFV macht sich dafür stark, dass das Betreuungsbudget nach der Coronakrise weitergeführt werden soll. Eltern können dann frei entscheiden, in welcher Form sie ihre Kinder während der dreijährigen Elternzeit betreuen wollen: Ob zuhause oder in einer anderen Betreuungsform. Mit dem Betreuungsbudget können sich Eltern die Art der Kinderbetreuung selbst aussuchen und zeitlich genau auf die Bedürfnisse ihres Kindes und der ganzen Familie zuschneiden.

„Die Coronakrise ist der absolute Lackmus-Test der Familienpolitik“, sagt Verbandspräsident Klaus Zeh. „Die Politik muss Eltern und Kinder mit einem Betreuungsbudget unterstützen. Familien sind das Rückgrat der Gesellschaft, ohne sie ist kein Staat zu machen. Vernachlässigen die Parteien auf Landes- und Bundesebene die Familienförderung, lässt man Familien in der Coronakrise ungeniert in die Armut abgleiten.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 14.05.2020

Hierzu kommentiert das ZFF:

Auch das ZFF sieht in der Corona-Krise eine nie dagewesene Herausforderung für Familien. Mal wieder übernehmen in dieser Situation Frauen den Löwenanteil der Sorgearbeit, die durch Kita- und Schulschließungen sowie die eingeschränkte Verfügbarkeit ambulanter Pflegedienste oder Tageseinrichtungen deutlich zunimmt. Aus unserer Sicht müssen bei Entscheidungen über anstehenden Maßnahmen, neben den zweifellos zentralen gesundheitspolitischen Erwägungen, aber sehr viel stärker die Auswirkungen auf Geschlechterverhältnisse und die Bedürfnisse von Familien und Kindern in ihrer Vielfalt in den Blick genommen werden, ansonsten tragen weiterhin Frauen und Mütter die Doppelbelastung aus Sorge- und Erwerbsarbeit. Wir setzen uns vor diesem Hintergrund für eine Familienleistung ein, die insbesondere eine Kombination von(parallelem) Elterngeldbezug und Teilzeittätigkeit unterstützt. Das Modell der Familienarbeitszeit mit Familiengeld bietet hier einen guten Ansatz für mehr Partnerschaftlichkeit.

Zur ausführlichen ZFF-Positionierung: https://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/pressemitteilungen/ZFF_Familien_entlasten_Gleichstellung_nicht_vergessen_29.04.2020.pdf

Heute wird das Sozialschutzpaket II vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Die Diakonie Deutschland fordert einen Krisenzuschlag für Menschen, die in Armut leben. Er ist im Sozialschutzpaket nicht vorgesehen.

Hierzu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"In der Corona-Krise gibt es Soforthilfen für die Wirtschaft und für Beschäftigte. Für arme Menschen und ihre Familien gibt es nur wenige Verfahrenserleichterungen und schwer umsetzbare wenig hilfreiche Sachleistungen.

So ist der Ersatz von Schul- oder Kitaessen durch Essen auf Rädern viel zu kompliziert. Lösungen zeichnen sich erst ab, wenn die ersten Kinder schon wieder in die Schule und in die Kita gehen. Familien, die staatliche Unterstützung (Hartz IV) erhalten, brauchen einen zeitlich begrenzten finanziellen Zuschuss anstelle von Sachleistungen", so Loheide.

Die Diakonie fordert gemeinsam mit anderen Verbänden einen Krisenzuschlag von 100 Euro für Alleinstehende, 90 Euro für zusammenlebende Erwachsene und 80 Euro pro Kind. Daneben braucht es ein ausreichendes EDV-Paket für Schülerinnen und Schüler.

Einkommensarme Menschen geraten in der Krise in existenzielle Notlagen – und werden von der Politik übersehen. Hilfsangebote (z.B. der Tafeln) und Sonderangebote in Supermärkten stehen kaum zur Verfügung und Zusatzkosten für Kinder im Homeschooling sind nicht zu schultern. Bildungsbenachteiligung verfestigt sich jetzt und ist kaum wieder aufzuholen.

Loheide weiter: "Unser Sozialsystem ist nicht krisenfest. Es muss jetzt sozialpolitisch nachgesteuert werden, damit unvorhersehbare Belastungen und Kosten für Menschen in Armut schnell, direkt und unkompliziert abgefedert werden können. Solche Regelungen müssen dauerhaft gesetzlich verankert werden, damit sie im Bedarfsfall kurzfristig wirken können. Schnelle Krisenhilfen für Arme gehören genauso auf die politische Agenda wie die Rettung der Wirtschaft."

Mehr Informationen:

Corona-Informationsseite der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 14.05.2020

Am vergangenen Freitag wurde das Sozialschutz-Paket II im Bundesrat verabschiedet. Gerwin Stöcken, Sprecher der nak kommentiert:

„Das Sozialschutz-Paket II enthält wichtige Maßnahmen wie die schrittweise Erhöhung des Kurzarbeitergeldes oder die Verlängerung des Arbeitslosengeldes I, um die Situation vieler Menschen zu verbessern, deren wirtschaftliche und soziale Existenz durch die Corona-Pandemie erschüttert wurde. Aus Sicht der Nationalen Armutskonferenz sehen wir jedoch die Regelung zur Mittagsverpflegung für bedürftige Kinder und Jugendliche kritisch. Durch die Schließung von Schulen und KiTas fällt das gemeinsame Mittagessen weg, was im Gesetz durch eine Belieferung oder Abholung mit einem zubereiteten Mittagessen kompensiert werden soll. Wir warnen eindringlich vor dem stigmatisierenden Effekt, wenn die ganze Nachbarschaft Zeuge der Belieferung wird. Statt dieser zudem sehr bürokratisch und logistisch komplizierten Lösung sollte die Möglichkeit geschaffen werden, die Aufwendungen als Geldleistungen direkt an die Familien auszuzahlen.

Zudem möchte ich auf die allgemeine Situation von Menschen mit Armutserfahrung aufmerksam machen. Viele arme Menschen trifft die Pandemie in gesundheitlicher und sozialer Hinsicht besonders hart. Wir brauchen daher dringend weitergehende Maßnahmen im Bereich der Grundsicherung, damit sich die Situation der Ärmsten nicht weiter verschärft. Bei aller Befürwortung von Maßnahmen, die im Moment verhindern, dass noch mehr Armut entsteht, dürfen wir auch diejenigen nicht aus Blick verlieren, die in verfestigter Armut leben.“

Quelle: PressemitteilungNationale Armutskonferenz (nak)vom 18.05.2020

,Anlässlich der anhaltenden Corona-Krise fordern der DF, der djb und das ZFF, Familien und Kinder nachhaltiger zu unterstützen und bei anstehenden Entscheidungen die Geschlechtergerechtigkeit im Blick zu behalten.

Die Bekämpfung der Corona-Pandemie stellt unsere Gesellschaft vor zunehmende Herausforderungen und verstärkt bestehende Ungleichheiten auch innerhalb von Familien. Frauen sind in dieser Krise weiter fast selbstverständlich für die Sorgearbeit zuständig und übernehmen die durch Kita- und Schulschließungen anfallende Betreuungs- und Erziehungsarbeit in deutlich größerem Umfang als Männer. Vor diesem Hintergrund fordern der Deutsche Frauenrat (DF), der Deutsche Juristinnenbund (djb) und das Zukunftsforum Familie (ZFF) Maßnahmen für eine nachhaltige Unterstützung von Familien mit Kindern, welche der ungleichen Arbeitsteilung von Männern und Frauen in Familie und Arbeitswelt entgegensteuern. Die Organisationen haben Handlungsempfehlungen zur Bewältigung der beschriebenen Herausforderung vorgelegt.

Mona Küppers, Vorsitzende des DF, erklärt: „Wegen der Kitaschließungen stecken vor allem Mütter beruflich zurück, um den Betreuungsbedarf aufzufangen. Frauen werden so in traditionelle Geschlechterrollen gedrängt. Dies kann zu langfristigen Nachteilen im Erwerbsleben für sie führen. Der Deutsche Frauenrat begrüßt die aktuellen Empfehlungen der Familienminister*innen von Bund und Ländern für einen Wiedereinstieg in die Kindertagesbetreuung. So lange bedarf es großzügigerer Regelungen bei der Notfallbetreuung in Kitas. Das gilt insbesondere für die 1,5 Millionen Alleinerziehenden, davon rund 90 Prozent Frauen.“

Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb, fährt fort: „Da wir mit der Pandemie noch eine ganze Weile leben werden, müssen wir darauf achten, dass die Rechte von Kindern und Eltern bei der Gestaltung aller Maßnahmen bestmöglich umgesetzt werden. Familien sind vielfältig, es braucht deshalb ein Maßnahmenpaket für die kommende Zeit, das einer Retraditionalisierung der Geschlechterrollen entgegenwirkt, Alleinerziehende besonders stärkt, Bildung und Teilhabe für alle Kinder, unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Situation, möglich macht und die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Betreuung sichert.“

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, ergänzt: „Die Corona-Pandemie setzt Familien und Kinder in diesem Land enorm unter Druck. Angesichts fortdauernder Kita- und Schulschließungen fehlen den Jüngsten zentrale Lern- und Sozialisationsorte. Gleichzeitig stehen insbesondere Frauen vor enormen Herausforderungen, denn sie übernehmen den Löwenanteil der anfallenden Sorgearbeit: Kleinkinder müssen betreut, Schulkinder bei Hausaufgaben begleitet werden und die Hausarbeit steht auch weiter an. Neben einer schrittweisen Öffnung von Kitas und Schulen, fordern wir die Politik auf, nachhaltige Maßnahmen für eine geschlechtergerechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Phase der Corona-Pandemie vorzulegen“.

Die Positionierungen der Organisationen finden Sie hier:

Deutscher Frauenrat (DF): „Frauen in der Corona Krise“ vom 06.04.2020 / Pressemitteilung „Erste Corona-Lockerungen: Rolle rückwärts ins Alleinernährer-Modell abwenden“ vom 17.04.2020.

Deutscher Juristinnenbund (djb): „Stellungnahme: Maßnahmen zur Unterstützung von Familien in der COVID-19-Pandemie“ vom 27.04.2020.

Zukunftsforum Familie (ZFF): Familien schnell entlasten – Kinder fördern – Gleichstellung nicht vergessen. Anmerkungen des ZFF zu den Debatten um ein Corona-Elterngeld und Kita-Öffnungen vom 29.04.2020.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V., Deutscher Frauenrat und Deutscher Juristinnenbund e.V.vom 29.04.2020

Der Deutsche Bundestag hat am 7. Mai 2020 beschlossen, das Elterngeld krisenfest zu machen. Mit den Änderungen wird sichergestellt, dass Eltern durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus keine Nachteile entstehen.

„Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben maßgeblich dafür gesorgt, dass Eltern jetzt im Hinblick auf das Elterngeld Planungssicherheit haben.

Die Zeit vor und nach der Geburt eines Kindes ist für Eltern eine ganz besondere. Für viele wird diese aktuell allerdings von der Corona-Pandemie überschattet. Neben der Unsicherheit, inwiefern die Pandemie Auswirkungen auf Schwangerschaft und Geburt hat, kommen finanzielle Sorgen dazu. Pläne, die bereits vor der Krise gemacht wurden, lassen sich unter den neuen Vorzeichen nicht mehr umsetzen.

Wenn Eltern durch die Corona-Krise bedingt weniger Einkommen haben, zum Beispiel durch den Bezug von Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I, verringert sich das Elterngeld nicht. Auch für werdende Eltern ergeben sich dadurch keine Nachteile. Bei der späteren Berechnung des Elterngeldes werden Monate mit Einkommenseinbußen ausgeklammert.

Pläne, wer wann und wie lange in Elternzeit geht, müssen vor dem Hintergrund der aktuellen Situation gegebenenfalls angepasst werden. Wer in einem systemrelevanten Beruf arbeitet und im Job dringend gebraucht wird, kann seine Elterngeldmonate verschieben. Eltern, die während des Elterngeldbezugs parallel in Teilzeit arbeiten und den sogenannten Partnerschaftsbonus beziehen, verlieren diesen nicht, auch wenn sie in der Krise weniger oder mehr als vorgegeben arbeiten.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat die aktuell schwierigen Lebenslagen von Familien im Blick. Deshalb sind die maßgeblich von uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten initiierten Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld, Kinderzuschlag und beim Elterngeld wichtige Bausteine zur Unterstützung von Familien. Weitere Hilfen werden folgen. Dabei werden wir darauf achten, dass die Unterstützungsleistungen von Kommunen, Ländern und dem Bund sinnvoll aufeinander abgestimmt und die zuständigen Verwaltungsstellen nicht überfordert werden.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 07.05.2020

Familienpolitiker der Union können Ministerpräsidenten von Fortsetzung der Lohnfortzahlung für Eltern überzeugen

Bislang können Eltern eine Lohnfortzahlung für sechs Wochen erhalten, wenn sie nicht arbeiten können, weil ihre Kinder wegen der Schließungen von Kitas und Schulen nicht betreut werden. Diese Regelung gilt seit dem 30. März dieses Jahres. Zu einer möglichen Verlängerung dieser Entschädigungsregelung erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:

„Für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist die Verlängerung der Entschädigungszahlung für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, unverzichtbar. Die Verlängerung der sechswöchigen Entschädigungsregelung für betroffene Eltern ist kein Gnadenakt, sondern eine absolute familienpolitische Notwendigkeit. Deshalb ist es ein ganz wichtiger Erfolg, dass wir als Familienpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in den letzten Tagen Ministerpräsidenten der Union davon überzeugen konnten, diese Regelung fortzusetzen. Eltern erwarten in dieser besonderen Situation die klare Botschaft, dass die Politik sie nicht im Stich lässt. Alles andere wäre realitätsfremd.

Jeder Politiker, der sich gegen eine Verlängerung einer Entschädigungszahlung stellt, muss sich dann auch die Frage gefallen lassen, ob er überhaupt noch einen Überblick über die tatsächlichen Bedarfe und Notwendigkeiten unserer Familien unmittelbar vor Ort hat. Denn eines ist klar: Auch wenn die Kitas schrittweise ihren Notbetrieb erweitern, so sind sie doch aufgrund der Einhaltung notwendiger Sicherheitsstandards und Auslastung des Fachpersonals von einem Regelbetrieb weit entfernt. Hinzu kommt, dass ein Teil des Fachpersonals zu den Risikogruppen gehört. Das bedeutet, die Betreuung kann nur für einen Teil der Kinder sichergestellt werden.

Ich bin sehr erfreut, dass sich der Bundessozialminister Hubertus Heil entgegen erster Äußerungen in der letzten Woche, die Entschädigungszahlung für Eltern nicht verlängern zu wollen, nun doch anders entschieden hat. Dieses Durcheinander verunsichert Eltern unnötigerweise. Wir arbeiten jetzt mit den Ländern konstruktiv an einer gemeinsamen Lösung und wollen die Entschädigungszahlung für die betroffenen Eltern je Elternteil zügig verlängern.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 19.05.2020

Zu einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung, wonach die Corona-Krise die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern vergrößert, können Sie die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, gerne wie folgt zitieren:

„Ein Blick in Online-Foren zeigt es deutlich: In der Corona-Krise werden in vielen Familien klassische Aufgabenteilungen gelebt. Natürlich gibt es auch Familien, in denen der Mann mehr Sorgearbeit übernimmt oder beide Partner sich Fürsorgeaufgaben teilen. Aber die Kita- und Schulschließungen haben dazu geführt, dass mehr Frauen als Männer bereit waren, die Kinderbetreuung zu übernehmen und ihre Arbeitszeit zu reduzieren. In manchen Familien natürlich auch deshalb, weil die Frauen weniger verdienen als der Mann. Frauen sind nach wie vor häufig in Berufen beschäftigt, die in der Bezahlung unterbewertet sind: in der Pflege, im Supermarkt, in der Dienstleistung. Wir müssen die Anerkennung, die diese Berufe in der Corona-Krise genießen, nutzen, um eine bessere Bezahlung der Frauen zu erreichen. Ich hoffe, dass Frauen jetzt Druck machen und in den kommenden Tarifverhandlungen höhere Löhne durchsetzen. Das ermöglicht auch in Krisenzeiten eine fairere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit und dient der Gleichberechtigung. Und der Bund kann mit gutem Beispiel vorangehen: Führen in Teilzeit muss stärker möglich sein und gelebte Praxis werden. Das wäre ein großer Schritt zu mehr Gleichberechtigung und zur Senkung der Lohnlücke.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 15.05.2020

Regelungen zum Elterngeld werden angepasst

Am morgigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag voraussichtlich Corona-bedingte Anpassungen der Elterngeldregelungen beschließen. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Nadine Schön:

„Die Corona-Pandemie hat das Leben aller grundlegend verändert, insbesondere das Leben von Familien mit Kindern. Durch die Schließung von Kitas und Schulen sind ihre gewohnten Tagesabläufe durcheinandergewirbelt. Für viele Mütter und Väter ist die Dreifach-Aufgabe von Betreuen, Beschulen und Arbeiten eine enorme Herausforderung. Den Kindern fehlen Kontakte zu ihren Mitschülerinnen und Mitschülern und Freunden und sie vermissen ihre Großeltern. Gut, dass in dieser Woche die Spielplätze wieder öffnen und die Schulen damit begonnen haben, einzelne Klassen wieder zu unterrichten.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat Familien in dieser Situation unterstützt. Nach der Verabschiedung des ersten Rettungsschirms und den Verbesserungen beim Kinderzuschlag wollen wir den Eltern und werdenden Eltern jetzt eine weitere finanzielle Sorge nehmen. Daher schließt der Deutschen Bundestag diese Woche die gesetzlichen Änderungen beim Elterngeld ab: Zeiten der Kurzarbeit wegen der Corona-Krise werden nicht dazu führen, dass das Elterngeld niedriger ausfällt, als von den werdenden Eltern kalkuliert. Dazu kommt eine größere Flexibilität bei der Inanspruchnahme der Elterngeld- und der Partnerschaftsmonate für Eltern in systemrelevanten Berufen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 06.05.2020

Die Kindertagesbetreuung soll in vier Stufen wieder geöffnet werden. Das haben die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder und das Bundesfamilienministerium jetzt in einem gemeinsamen Beschluss empfohlen. Dabei soll das Infektionsgeschehen kontinuierlich beobachtet werden. Hierzu können Sie den familienpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, gerne wie folgt zitieren:

„Der konkrete Termin der Kita-Öffnung ist derzeit eine der drängendsten Fragen vieler Kinder und Eltern. Viele Familien haben durch die Corona-bedingten Kita-Schließungen schwierige Wochen hinter sich, die sie toll gemeistert haben. Doch mehr und mehr Familien hängen am seidenen Faden zwischen Kinderbetreuung, Homeschooling und Homeoffice. Kochlöffel, Mathebuch und Exceltabelle sind nicht dauerhaft vereinbar. Grundsätzliche Absichtserklärungen müssen, soweit gesundheitspolitisch vertretbar, jetzt durch klare und konkrete Ablaufprozesse unterlegt werden. Familien und Kinder brauchen keinen Konjunktiv bei der Frage der Terminplanung, sondern Planungssicherheit.

Deshalb ist es richtig, dass jetzt ein Plan für den strukturierten stufenweisen Einstieg in die Kita-Öffnung vorliegt. Familien sind systemrelevant. Wichtig ist auch, dass wir uns beim Wiedereinstieg in die Kita-Betreuung von der Frage leiten lassen: Wer hat den dringendsten Bedarf? Für die Zukunft müssen wir unsere politischen Entscheidungen bei der Kita-Betreuung in Zeiten der Corona-Pandemie unbedingt auf eine verlässliche wissenschaftliche Basis stellen: Es ist bislang nicht abschließend geklärt, welche Rolle Kitas im aktuellen Pandemiegeschehen für Krankheits-Übertragungen spielen. Deshalb begrüße ich die Initiative der Bundesregierung mit den Familienministerinnen und Familienministern der Länder, hier endlich konkret für Klarheit zu sorgen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 29.04.2020

Nach dem Willen der FDP-Fraktion soll die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern die Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie ausweiten. Neben Kindern von Eltern in systemrelevanten Berufen sollen auch Eingewöhnungskinder und deren Geschwister, Kinder von Alleinerziehenden und von Eltern, die beide berufstätig sind, in die Notbetreuung aufgenommen werden, fordern die Liberalen in ihrem Antrag (19/18954).

Als Vorbedingung für eine Öffnung von Kindertageseinrichtungen sollen umfangreiche Schnelltests von allen Kita-Mitarbeitern und der Kinder in den Einrichtungen eingeführt werden. Diese Schnelltests sollen bei Bedarf oder bei Anzeichen für eine Covid-19-Erkrankung wiederholt werden. Fachkräfte und auch Kinder, die nach Einschätzung von Experten gemeinhin als Risikogruppen zählen, sollen hingegen bis auf Weiteres nicht wieder in den Kita-Betrieb eingegliedert werden.

Die Fraktion tritt ferner für einen Infektionsschutz durch Kinderbetreuung in zeitlich versetzten Kleinstgruppen aus Kindern und Erziehern sowie Zugangsbeschränkungen von betriebsfremden Personen vor. Auch will sie einen Infektionsschutz durch Rahmenhygienepläne bei Kindern, Fachkräften und Elternkontakt. Für die Kita-Mitarbeitender müsse Schutzkleidung für den Umgang mit den Eltern und für Dienstbesprechungen bereitgestellt werden.

Zudem fordert die FDP für die Zeit der Pandemie befristet eine sogenannte Corona-Elternzeit, die einen Rechtsanspruch auf Arbeitszeitreduzierung mit entsprechendem Kündigungsschutz umfasst. Sofern in der genommenen Elternzeit oder Corona-Elternzeit keine anderweitigen Ansprüche auf Entgeltersatzleistungen bestehen, müsse eine Verdienstausfallentschädigung nach den bestehenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes auch über den bisher geltenden Maximalzeitraum von sechs Wochen hinaus gezahlt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.473 vom 06.05.2020

Auf dem ersten Treffen des Fachkräfte-Forums im Projekt FachkräfteZOOM sagte eine Teilnehmerin: "Wir brauchen eine Stimme, die uns eint!"

Ihre Expertise fände bislang wenig Gehör in den fachpolitischen Diskursen.

Das möchten die pädagogischen Fachkräfte, KiTa-Leitungen und Fachberatungen aus dem Fachkräfte-Forum nun ändern.

Mit zwei Stellungnahmen meldet sich das Fachkräfte-Forum aktuell zu Wort. Gerne möchten wir Sie auf beide Dokumente aufmerksam machen:

„Corona und KiTa: Stellungnahme der KiTa-Experten!“

„Wir mischen uns ein! Forderungen des Fachkräfte-Forums“

Bildung und Betreuung in KiTas unter den aktuell notwendigen – aber auch teilweise ungeklärten – Hygieneanforderungen durchzuführen, ist eine große Herausforderung. Die Situation verschärft sich durch – auch im Normalbetrieb – mangelnde Kapazitäten für pädagogisches Personal oder Leitungsaufgaben. Dass ein Teil der pädagogischen Fachkräfte selbst zu den gefährdeten Gruppen zählt, erschwert die Situation zusätzlich.

Das Fachkräfte-Forum ruft zu mehr Besonnenheit und ausgewogenem Handeln auf.

Die Stimme der KiTa-Praxis verdient es, wahrgenommen zu werden im Konzert der Expert*innen-Stimmen. Ihre fundierte Expertise zu KiTa-Themen ist in der aktuellen Situation gefragter denn je.

„Kommen Sie auf uns zu und suchen Sie das Gespräch mit uns!“ lautet daher das Angebot der Fachberater*innen, KiTa-Leitungen und pädagogischen Fachkräfte.

Quelle:Pressemitteilung Bertelsmann Stiftungvom 07.05.2020

Die Corona-Pandemie löst eine verheerende Wirtschaftskrise aus, die auch am deutschen Arbeitsmarkt gravierende Spuren in Form von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit hinterlässt. Im Gegensatz zur Finanzkrise 2008/2009, in der Männer stärker vom Beschäftigungsrückgang betroffen waren, trifft es in der aktuellen Krise Wirtschaftssektoren wie das Gastgewerbe, in denen Frauen stärker repräsentiert sind. Außerdem zeigen erste Zahlen zu den Zugängen zur Arbeitslosigkeit allgemein und zum Beschäftigungsrückgang bei MinijoberInnen, dass Frauen momentan stärker von Arbeitsplatzverlust betroffen sind als Männer.

Durch die Corona-Pandemie zeichnet sich eine gewaltige Rezession[1] ab, deren Auswirkungen auch am Arbeitsmarkt deutlich zu spüren sind. Die aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen, dass bereits für bis zu 10,1 Millionen ArbeitnehmerInnnen im Zeitraum März und April 2020 Kurzarbeit angezeigt wurde.[2]

Der wirtschaftliche Einbruch trifft die Wirtschaftssektoren unterschiedlich stark, je nachdem, wie sehr die Tätigkeiten beispielsweise von den Eindämmungsmaßnahmen eingeschränkt werden. Da sich die Geschlechterverteilung über die Wirtschaftssektoren unterscheidet, können Männer und Frauen in unterschiedlichem Ausmaß von der Krise und deren Folgen am Arbeitsmarkt betroffen sein.[3] Dieser Bericht zeigt anhand offizieller Arbeitsmarktzahlen für Deutschland auf, welche Sektoren besonders viele Anzeigen zu Kurzarbeit und hohe Zugänge in Arbeitslosigkeit im März und April 2020 aufweisen.[4] In Kombination mit Daten über Frauen- und Männeranteile in den einzelnen Sektoren können die geschlechtsspezifischen Auswirkungen auf die Arbeitsnachfrage in Deutschland abgeschätzt werden.

Gastgewerbe hat für 96 Prozent aller Beschäftigten Kurzarbeit angezeigt

Insgesamt beläuft sich der Anteil der Beschäftigten, für die seit Anfang März 2020 in Deutschland Kurzarbeit angemeldet wurde, auf 30 Prozent. Wichtig ist hierbei, dass eine Anzeige über Kurzarbeit von Seiten der ArbeitgeberInnen nicht automatisch einer tatsächlichen Inanspruchnahme von Kurzarbeit gleichkommt.[5] Dennoch erlaubt die Anzahl der Anzeigen bereits eine Einschätzung, wie stark und unmittelbar die Wirtschaft und ihre einzelnen Sektoren von der Krise betroffen sind.

Das Gastgewerbe ist der Sektor, in dem mit 96 Prozent anteilsmäßig die meisten Beschäftigten seit März 2020 von Anzeigen über Kurzarbeit betroffen sind (Abbildung 1). Erheblich ist der Anteil mit 71 Prozent auch im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung. Diese Bereiche des öffentlichen Lebens leiden vermutlich mit am stärksten unter Kontaktbeschränkungen und vorübergehenden Schließungen. Daher ist es nicht überraschend, dass hier besonders viele Kurzarbeitsanzeigen registriert werden. Die Anteile in den weiteren stark von Kurzarbeit betroffenen Sektoren sind mit zwischen knapp 20 bis 40 Prozent deutlich niedriger, wenn auch immer noch erheblich.

Im Vergleich zum gesamten Krisenjahr 2009 ist bereits jetzt ein mehr als doppelt so großer Teil der Beschäftigten von Anzeigen zur Kurzarbeit betroffen.[6] Zudem waren damals die Auswirkungen zwischen den Wirtschaftssektoren anders verteilt. Während aktuell das Gastgewerbe, die Bereiche Kunst, Unterhaltung und Erholung im Fokus stehen, fielen im Jahr 2009 in diesen Sektoren nur sehr wenige Beschäftigte unter die Anzeigen von Kurzarbeit. Am stärksten reagierten im Jahr 2009 das verarbeitende Gewerbe und die Baubranche.

Abbildung 1: Von Anzeigen zu Kurzarbeit betroffene Personen nach Wirtschaftsbereichen in den Jahren 2009 und 2020
Anteil an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Prozent
Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen (WZ 2008), Zeitreihe Quartalszahlen (online verfügbar) und Angezeigte Kurzarbeit, Dezember 2009 (online verfügbar) und April 2020 (online verfügbar).

Mehr Wirtschaftsbereiche mit hohem Frauenanteil betroffen als im Jahr 2009

Üblicherweise sind die kurzfristigen negativen Arbeitsmarktauswirkungen von Wirtschaftskrisen für Männer ausgeprägter als für Frauen. Die Corona-Krise hebt sich davon mit einer vergleichsweise größeren Betroffenheit von Bereichen mit hohem Frauenanteil unter den Beschäftigten ab.[7]

Dieser Kontrast spiegelt sich auch in den Anzeigen zur Kurzarbeit wider: In fünf der zehn Wirtschaftsbereiche, für die im März und April 2020 besonders viele Personen zur Kurzarbeit angezeigt wurden, sind überdurchschnittlich viele Frauen beschäftigt (Abbildung 2). In den besonders betroffenen Bereichen Gastgewerbe sowie Kunst, Kultur und Erholung liegt der Frauenanteil unter den Beschäftigten mit 54 beziehungsweise 51 Prozent über dem Anteil von 46 Prozent unter allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Dies steht in deutlichem Kontrast zum Krisenjahr 2009, in dem mehrheitlich Wirtschaftsbereiche von Kurzarbeit betroffen waren, in denen unterdurchschnittlich viele Frauen arbeiteten. Im verarbeitenden Gewerbe und im Baugewerbe, in denen 2009 relativ zur Beschäftigung besonders häufig Kurzarbeit angemeldet wurde, waren im Vorjahr nur 25 beziehungsweise 13 Prozent Frauen unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Abbildung 2: Kurzarbeit und Frauenanteile in den Jahren 2009 und 2020
Anteil an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Prozent

Geringfügig Beschäftigte nicht durch Kurzarbeit geschützt und mehrheitlich weiblich

Kurzarbeit soll die Effekte der Krise am Arbeitsmarkt abfedern, indem sie für viele Menschen die unmittelbare Arbeitslosigkeit verhindert. Es gibt jedoch, neben den Selbstständigen, auch abhängig Beschäftigte, deren drohender Arbeitsplatzverlust nicht durch Kurzarbeit abgefedert werden kann. Für ausschließlich geringfügig Beschäftigte können Unternehmen kein Kurzarbeitergeld beantragen. Weiterhin haben geringfügig Beschäftigte keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, da sie von deren Beiträgen befreit sind.

Unter den geringfügig Beschäftigten beträgt der Frauenanteil insgesamt etwa 61 Prozent und liegt damit 15 Prozentpunkte über dem Frauenanteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.[8] In den zwei im März und April 2020 am stärksten von Kurzarbeit betroffenen Wirtschaftssektoren, Gastgewerbe sowie Kunst, Kultur und Erholung, sind besonders viele Personen geringfügig angestellt. Auf etwa zwei sozialversicherungspflichtig Beschäftigte kommt in diesen beiden Bereichen etwa eine ausschließlich geringfügig beschäftigte Person.[9]

Nach Angaben der Minijob-Zentrale hat bereits zum Stichtag 31. März 2020 die Anzahl der geringfügigen Beschäftigten im gewerblichen Bereich im Vergleich zum Vorjahr stark abgenommen. Besonders betroffen war dabei das Gastgewerbe, in dem Ende März 2020 um 11,1 Prozent weniger MinijobberInnen beschäftigt waren als zur selben Zeit des Vorjahres. Über alle Sektoren hinweg war der Rückgang bei den Frauen in geringfügiger Beschäftigung mit vier Prozent fast doppelt so hoch wie bei den Männern (2,3 Prozent).[10]

Auch Zuwachs an Arbeitslosen aus dem Gastgewerbe besonders hoch

Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Zugang an Arbeitslosen im April 2020 um 81.000 beziehungsweise 14 Prozent erhöht. Gleichzeitig konnten 300.000 beziehungsweise 46 Prozent weniger Personen als im Vorjahr ihre Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer Beschäftigung oder durch die Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme beenden. Der Anstieg im Zugang zur Arbeitslosigkeit ist für Frauen mit 16 Prozent höher als für Männer mit zwölf Prozent, während der Rückgang in der Beendigung der Arbeitslosigkeit zwischen den Geschlechtern sehr ähnlich ist. Im gesamten Krisenjahr 2009 lag die Zunahme in den Zugängen zur Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vorjahr für Männer (15 Prozent) deutlich über der für Frauen (sechs Prozent).[11]

Der Anstieg in den Zugängen zur Arbeitslosigkeit kommt insbesondere durch Personen zustande, die sich im April 2020 arbeitslos meldeten und zuvor einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind. Trotz der Maßnahme Kurzarbeit beträgt die prozentuale Veränderung für diese Gruppe 53 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Anstieg der Anzahl derer, die ihre Beschäftigung im Gastgewerbe verloren und daher arbeitslos wurden, war besonders groß (Abbildung 3). Der Übergang von Beschäftigten in die Arbeitslosigkeit war hier mehr als doppelt so hoch wie im Vorjahr. Auch der Bereich Kunst, Kultur und Erholung liegt mit einer Vorjahresveränderung von 85 Prozent deutlich über dem Durchschnitt aller Wirtschaftsbereiche.

Abbildung 3: Zugang von Arbeitslosen aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im April 2020
Veränderung im Vergleich zum Vorjahr in Prozent
Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Auswirkungen der Coronakrise auf den Arbeitsmarkt, Deutschland, Monatszahlen, April 2020 (online verfügbar)

Fazit: Konjunkturprogramme müssen Gender-Budgeting unterworfen werden

Im Unterschied zu vergangenen Krisen, die häufig männerdominierte Wirtschaftssektoren besonders getroffen haben, drohen infolge der Corona-Pandemie auch Sektoren mit einem hohen Frauenanteil unter den Beschäftigten Einschnitte. Im besonders stark von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit betroffenen Bereich Gastgewerbe sind beispielsweise mehr als die Hälfte aller Beschäftigten Frauen. Hinzu kommt, dass Frauen häufig ein niedrigeres Kurzarbeitergeld erhalten als Männer. Dies liegt daran, dass sich das Kurzarbeitergeld einerseits am Nettogehalt orientiert, das für viele verheiratete Frauen aufgrund der Lohnsteuerklasse V sehr niedrig ist.[12] Andererseits erhalten Frauen seltener eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch die Arbeitgeber.[13] Unter den geringfügig Beschäftigten, die keine Ansprüche auf Kurzarbeitergeld haben und damit dem Risiko des Arbeitsplatzverlustes noch stärker ausgesetzt sind, sind ebenfalls mehrheitlich Frauen vertreten.

Im Zusammenspiel mit der Tatsache, dass Frauen auch die Hauptlast der zusätzlichen Sorgearbeit aufgrund des eingeschränkten Kita- und Schulbetriebes tragen[14], lässt sich folgern, dass Frauen von der Corona-bedingten Wirtschaftskrise in besonderem Maße betroffen sind. Deswegen sollten sämtliche staatliche Maßnahmen wie Rettungspakete, Konjunkturprogramme und Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung nach der Wirtschaftskrise einem Gender-Budgeting unterworfen werden. Damit sollten die sich abzeichnenden langfristigen Auswirkungen der Corona-Krise auf die Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern abgefedert werden.

Quelle: Publikation DIW aktuell -Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 15.05.2020

Studie auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) – Auswertungen zur Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit sowie zum Home-Office-Potential vor Beginn der Corona-Pandemie erlauben Rückschlüsse für aktuelle Situation – Millionen Familien umso stärker belastet, je länger Kitas und Schulen nicht zu Normalbetrieb zurückkehren – Corona-Elternzeit und -Elterngeld können erwerbstätige Eltern entlasten

Seit Wochen weitgehend geschlossene Kitas und Schulen, eine Rückkehr zum Normalbetrieb nicht in Sicht: Die Folgen der Corona-Pandemie stellen in Deutschland mehr als vier Millionen Familien mit erwerbstätigen Eltern und Kindern im Alter von bis zu zwölf Jahren vor große Probleme, was die Vereinbarkeit von Beruf und Familie angeht. Wie eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zeigt, dürften von den Mehrbelastungen in Sachen Kinderbetreuung und Hausarbeit in erster Linie die Mütter betroffen sein. Den Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zufolge hat zudem ein großer Teil der Haushalte nicht einmal theoretisch die Möglichkeit, im Home-Office zu arbeiten. Und selbst wenn diese Möglichkeit besteht, sind die Vereinbarkeitsprobleme noch nicht dauerhaft gelöst. Viele Familien benötigten dringend unmittelbar eine Entlastung und mittelfristig eine Perspektive, schlussfolgern Kai-Uwe Müller, Claire Samtleben, Julia Schmieder und Katharina Wrohlich aus der Abteilung Staat und der Forschungsgruppe Gender Economics des DIW Berlin. Helfen könnte die Einführung einer Corona-Elternzeit verbunden mit einem Corona-Elterngeld.

Erwerbs- und Sorgearbeit schon vor Beginn der Corona-Pandemie sehr ungleich verteilt

Repräsentative Informationen zur Frage, wie viele erwerbstätige Eltern derzeit von zu Hause arbeiten können und wie sie sich die Erwerbs- und Sorgearbeit aufteilen, liegen bisher kaum vor. Die StudienautorInnen haben daher SOEP-Daten aus Vorkrisenzeiten analysiert und daraus Erkenntnisse mit Blick auf die gegenwärtige Situation abgeleitet. Demnach sind in zwei Drittel aller Paarhaushalte mit Kindern im Alter von bis zu zwölf Jahren beide Elternteile erwerbstätig. Allerdings hat nur in etwas mehr als der Hälfte dieser Haushalte zumindest eine Person theoretisch die Möglichkeit, im Home-Office zu arbeiten. Unter den besonders betroffenen Alleinerziehenden, von denen ebenfalls etwa zwei Drittel erwerbstätig sind, gilt das sogar nur für rund 35 Prozent.

„Das vielfach als Vereinbarkeitswunder gepriesene Arbeiten im Home-Office ist also für einen Großteil der betroffenen Eltern schlicht keine Option – ganz abgesehen davon, dass wirklich produktives Arbeiten parallel zur Kinderbetreuung oftmals auch nicht möglich ist“, sagt Studienautorin Claire Samtleben. Erschwerend kommt hinzu, dass aufgrund der Kontaktbeschränkungen – und weil sie durch das Corona-Virus besonders gefährdet wären – Großeltern bei der Betreuung nicht wie gewohnt helfen können. In normalen Zeiten nehmen rund 30 Prozent der Haushalte mit Kindern im Alter von bis zwölf Jahren regelmäßig Betreuung durch Verwandte in Anspruch, unter den Alleinerziehenden sind es sogar 40 Prozent.

Den Hauptteil der zusätzlichen Last tragen vermutlich die Mütter. Schon in normalen Zeiten leisten sie den größten Teil der Kinderbetreuung, selbst wenn sie wie ihr Partner in Vollzeit erwerbstätig sind und noch umso mehr, wenn sie teilzeitbeschäftigt sind. Auch andere Haushaltstätigkeiten wie Einkaufen, Kochen und Putzen, die in Corona-Zeiten verstärkt anfallen, dürften wie zuvor allen voran Mütter übernehmen. „Wenn in einer Familie jemand die Arbeitszeit reduzieren oder den Job zumindest zeitweise ganz aufgeben muss, um Zeit freizuschaufeln, dann dürften es am ehesten die Mütter sein“, so Studienautorin Julia Schmieder, „denn sie sind oft teilzeitbeschäftigt und haben mehrheitlich ein geringeres Gehalt als ihre Partner. Die Gefahr eines gleichstellungspolitischen Backlashs ist daher nicht abwegig, sondern sogar sehr real.“

Corona-Elternzeit könnte auch gleichstellungspolitischen Impuls geben

Nach Ansicht der StudienautorInnen sollte die Politik das Vereinbarkeitsproblem von Beruf und Familie dringend adressieren – zumal es umso größer wird, je länger der gegenwertige Zustand anhält. „Jahresurlaub und Überstunden sind nach einer Weile abgebaut, Einkommensersatzleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz laufen nach sechs Wochen aus und sind zudem an die Bedingung geknüpft, dass Eltern ihrem Beruf nicht im Home-Office nachgehen können“, erklärt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin. „Die Erfahrung vieler Eltern nach zwei Monaten Heimarbeit verdeutlicht jedoch die Grenzen der Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und produktivem Arbeiten zu Hause. Deshalb müssen erwerbstätige Eltern schnell entlastet werden, etwa mit einer Corona-Elternzeit und einem Corona-Elterngeld“, so Wrohlich.

Dieser Vorschlag sieht vor, dass erwerbstätige Alleinerziehende sowie Familien, in denen beide Eltern gemeinsam mehr als 40 Stunden arbeiten, jeweils eine Reduzierung der individuellen Arbeitszeit beantragen können, um ihre Kinder zu betreuen. Dafür gäbe es dann eine staatliche Einkommensersatzleistung, ähnlich wie im Falle des Elterngeldes. Sofern die Eltern nicht in systemrelevanten Berufen arbeiten, sollte die Leistung bei Paaren an die Bedingung geknüpft werden, dass beide Elternteile ihre Arbeitszeit reduzieren. „So könnte vermieden werden, dass bestehende Geschlechterungleichheiten bei der Aufteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit im Zuge der Corona-Krise noch verschärft werden“, sagt Wrohlich. „Damit würde auch ein gleichstellungspolitischer Impuls gesetzt.“

Links

Quelle: Publikation DIW aktuell -Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 05.05.2020

92 ÖkonomInnen aus dem Bereich der Bildungsforschung in Deutschland unterzeichnen bildungsökonomischen Aufruf – Gravierende Folgen der Kita- und Schulschließungen, Bildungsungleichheiten könnten steigen – Maßnahmen nötig, um auch zu Hause alle Kinder und Jugendlichen zu erreichen – Kita- und Schulbesuch sollte für alle Gruppen zumindest zeitweise wieder möglich sein – Klare Kommunikation erforderlich, um Unsicherheit zu reduzieren

Mit einem Appell unter dem Motto „Bildung ermöglichen!“ wenden sich namhafte deutsche ÖkonomInnen aus dem Bereich der Bildungsforschung im Vorfeld des morgigen Bund-Länder-Treffens an die Politik. C. Katharina Spieß vom DIW Berlin, Ludger Wößmann vom Münchener ifo Institut und vier weitere ProfessorInnen von der FU Berlin, KU Eichstätt-Ingolstadt und JMU Würzburg fordern „umfassende Maßnahmen, um frühkindliche und schulische Bildung in Deutschland sofort in angepasstem Format für alle Altersgruppen anzubieten“. Vor dem Hintergrund des auch in den kommenden Wochen allenfalls eingeschränkt möglichen Kita- und Schulbetriebs wird in dem sechsseitigen Papier auch dargelegt, wie konkrete Maßnahmen aussehen könnten – von der Optimierung des Distanzlernens bis zur Überarbeitung von Bildungs- und Lehrplänen.

„Geschlossene Schulen und Kitas haben gravierende Folgen: Es wird nicht nur weniger neues Wissen vermittelt. Der Verlust bereits erworbener Fähigkeiten fällt auch umso größer aus, je länger ein normaler Schul- und Kitabetrieb nicht möglich ist. Dies hat langfristig deutliche negative Effekte auf die Gesamtwirtschaft“, sagt Ludger Wößmann, Leiter des Zentrums für Bildungsökonomik am ifo Institut.

C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), sagt: „Sozial benachteiligte Kinder und solche mit Lernschwierigkeiten sind von den Schließungen besonders betroffen – ihnen werden Orte der Fürsorge, Förderung und Verpflegung mit ausgewogenen Mahlzeiten entzogen, zudem fallen sie beispielsweise beim Erlernen der deutschen Sprache zurück, wenn zu Hause kein Deutsch gesprochen wird. Auf diese Weise vergrößern Kita- und Schulschließungen die Unterschiede in Lerngruppen und darüber hinaus werden soziale Ungleichheiten in der Gesellschaft verstärkt. Das Humankapital von morgen kann sich nicht optimal entwickeln.“

Maßnahmen erstrecken sich über drei Phasen

Deshalb muss dem Aufruf zufolge schnell gegengesteuert werden. In einem ersten Schritt komme es darauf an, allen SchülerInnen das Lernen zu Hause mit entsprechender technischer Ausstattung und fachlicher Unterstützung zu ermöglichen. Gleichzeitig müssten pädagogische Fachkräfte inklusive der LehrerInnen mit Blick auf die Konzeption digitalen Unterrichts und Lernens schnellstmöglich geschult werden. Sollte Distanzlernen in einzelnen Haushalten nicht möglich sein, müssen die Kinder in eine Notbeschulung aufgenommen werden. Auch in Kitas ist es angezeigt, altersgerechtes Fördermaterial zum Vorlesen, Malen und Spielen zur Verfügung zu stellen und über Videoanrufe oder Telefonate regelmäßig Kontakt zwischen Fachkräften sowie Kindern und Eltern herzustellen.

Im zweiten Schritt müsse umgehend der Besuch von Kitas und Schulen allen Kindern und Jugendlichen, also unabhängig etwa von der Altersgruppe oder dem Beruf der Eltern, zumindest zeitweise wieder ermöglicht werden. Kleingruppen, die sich tage- oder wochenweise abwechseln, seien dafür geeignet. Zudem brauche es Konzepte für Zusatzförderungen, die es vor allem leistungsschwächeren Kindern und Jugendlichen erlaubten, Boden gut zu machen. Schließlich sollten im dritten Schritt die Bildungs- und Lehrpläne von Kitas und Schulen für das kommende Jahr angepasst werden, auch auf Basis erster wissenschaftlicher Evaluierungen des Lernens von zu Hause.

In jedem Fall, so die InitiatorInnen des Aufrufs, müsse schnell und umfassend gehandelt und zudem klar zu Strategien und Konzepten kommuniziert werden, um Kindern, Jugendlichen, Eltern und PädagogInnen eine klare Perspektive zu geben und sie nicht länger zu verunsichern.

Links

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 05.05.2020

Die Coronakrise stellt eine enorme Belastung dar für das Gesundheitswesen, die Volkswirtschaft, den Sozialstaat – und für die Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern. Bestehende Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern nehmen momentan zu, Fortschritte bei der Aufteilung von Erwerbs- und unbezahlter Sorgearbeit werden in vielen Familien zumindest zeitweilig zurückgenommen. Diese Tendenz ist in Haushalten mit niedrigeren oder mittleren Einkommen stärker ausgeprägt als bei höheren Einkommen, auch weil Personen mit höheren Einkommen generell während der Pandemie seltener ihre Erwerbsarbeit einschränken müssen. Das zeigen Ergebnisse einer aktuellen Online-Befragung, für die im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung 7677 Erwerbstätige interviewt wurden.* Die Anfang bis Mitte April von Kantar Deutschland durchgeführte Befragung bildet die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab. „Die Pandemie legt nicht nur problematische Ungleichheiten in den wirtschaftlichen und sozialen Möglichkeiten offen, sie verschärft sie oft noch“, warnt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Neben Beschäftigten mit niedrigeren Einkommen, in Betrieben ohne Tarifvertrag oder Betriebsrat seien Frauen derzeit überproportional belastet. Kohlrausch hat die Befragung gemeinsam mit WSI-Forscherin Dr. Aline Zucco ausgewertet.

Generell erleben Erwerbstätige ihre Lage angesichts der Pandemie noch deutlich häufiger als belastend, wenn sie Kinder unter 14 Jahren haben. 48 Prozent der Eltern in Paarbeziehungen bewerten ihre Gesamtsituation als „äußerst“ oder „sehr belastend“. Unter den Alleinerziehenden sind es knapp 52 Prozent – gegenüber knapp 39 Prozent unter den Befragten ohne Kinder bis maximal 14 Jahre (siehe auch Grafik 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Wenn Eltern in Zeiten geschlossener Kitas und Schulen einspringen müssen, tragen Mütter die Hauptlast: Der Auswertung zufolge haben in Haushalten mit mindestens einem Kind unter 14 Jahren 27 Prozent der Frauen, aber nur 16 Prozent der Männer ihre Arbeitszeit reduziert, um die Kinderbetreuung zu gewährleisten – also ein Unterschied von 11 Prozentpunkten. Bei Haushalten mit geringerem oder mittlerem Einkommen fällt die Diskrepanz größer aus (rund 12 bzw. 14 Prozentpunkte; siehe Grafik 2 in der pdf-Version). Das spreche dafür, dass finanzielle Überlegungen bei der Entscheidung, wer von den Eltern Arbeitszeit reduziert, eine wesentliche Rolle spielen, so Kohlrausch und Zucco. Familien mit wenig Geld könnten es sich häufig nicht leisten, auf das – meist höhere – Gehalt des Mannes zu verzichten.

„Paare, die sich so verhalten, handeln individuell unter dem Druck der Krisensituation kurzfristig oft rational. Sie sehen ja derzeit keine Alternative“, sagt Soziologin Kohlrausch. Die Forscherinnen warnen aber vor langfristigen Gefahren für die Erwerbsverläufe von Frauen. Da die ökonomischen Folgen der Krise noch länger spürbar sein werden, könnte eine Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit unter Umständen nicht möglich sein. Somit drohten auf längere Sicht drastische Folgen für das Erwerbseinkommen von Frauen: Die bestehende Lohnlücke zwischen den Geschlechtern dürfte sich dann durch die Coronakrise noch weiter vergrößern.

Aus den Daten lasse sich ableiten, dass Eltern mit geringerem Einkommen von der Krise noch stärker betroffen sind. Denn erstens müssen sie ihre Arbeitszeit häufiger reduzieren, um sich um ihre Kinder zu kümmern (Grafik 2, Werte jeweils für Frauen und Männer zusammengenommen). Die Forscherinnen führen das unter anderem darauf zurück, dass Geringverdienende seltener die Gelegenheit haben dürften, im Homeoffice zu arbeiten. Zweitens ist bei Beschäftigten mit kleineren oder mittleren Einkommen Kurzarbeit häufiger (z.B. gut 17 Prozent in Kurzarbeit bei Befragten mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen unter 1300 Euro) als bei jenen, die relativ viel verdienen (knapp zehn Prozent bei einem Haushaltsnetto von mindestens 4500 Euro Prozent). Damit müssten insbesondere jene Haushalte finanzielle Einbußen hinnehmen, die davor schon am unteren Ende der Einkommensverteilung lagen. Das heißt: Die Ausfälle von Schulen und Kitas könnten bestehende Einkommensungleichheiten weiter verstärken.

Nicht selten Rückkehr zu traditioneller Arbeitsteilung

Bei der Arbeitsteilung innerhalb von Partnerschaften komme es oft tendenziell zu einer „Retraditionalisierung“, stellen Kohlrausch und Zucco fest. Auch wenn sich die Angaben von Männern und Frauen geringfügig unterscheiden, werde deutlich, dass die zusätzlich anfallende Sorgearbeit auch in Familien mit einer vormals gleichberechtigten Verteilung unbezahlter Arbeit nun vor allem die Frauen übernehmen (siehe Grafik 3). Nur rund 60 Prozent derjenigen Paare mit Kindern unter 14 Jahren, die sich die Sorgearbeit vor der Coronakrise fair geteilt haben, tun dies auch während der Krise. Bei den übrigen übernehmen in knapp 30 Prozent der Fälle die Frauen und in gut 10 Prozent der Fälle die Männer den Hauptteil der Sorgearbeit. Bei Paaren mit einem Haushaltsnettoeinkommen unter 2000 Euro und zuvor ausgeglichener Arbeitsteilung praktizieren aktuell sogar nur 48 Prozent weiterhin dieses Modell. Das zeige, dass Eltern, die finanziell stark unter Druck stehen, weniger Spielräume für eine faire Arbeitsteilung bleiben.

Dieser Befund sei auch insofern besorgniserregend, als viele Beschäftigte ihre finanzielle Situation zurzeit als prekär wahrnehmen, erklären die WSI-Forscherinnen. Das gelte insbesondere bei Kurzarbeit, die zwar Beschäftigung sichert aber für die Betroffenen oft mit harten finanziellen Einbußen verbunden ist. Unabhängig von ihrer aktuellen Arbeitssituation schätzen etwa 32 Prozent aller Befragten, bei Kurzarbeit Null mit dem zum Zeitpunkt der Befragung gesetzlich vorgesehenen Kurzarbeitergeld von maximal 67 Prozent ohne Aufstockung höchstens drei Monate auskommen zu können. „Das zeigt, dass die von der Bundesregierung beschlossene Aufstockung des Kurzarbeitergeldes bei längerem Bezug ein Fortschritt ist“, sagt Kohlrausch. „Allerdings ist fraglich, ob dieser Schritt insbesondere im Niedriglohnbereich ausreicht.“

Frauen erhalten seltener Aufstockung beim Kurzarbeitergeld

Besser stünden Beschäftigte da, deren Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld aufstocken, so Kohlrausch und Zucco. Hier hätten Tarifbeschäftigte einen klaren Vorteil: Befragte, die in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, erhalten zu 45 Prozent eine Aufstockung, die übrigen Befragten nur zu 19 Prozent. Auch hier beobachten die Forscherinnen Unterschiede zwischen den Geschlechtern: Frauen (28 Prozent) erhalten seltener eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes als Männer (36 Prozent). Ein möglicher Faktor dabei: Frauen arbeiten häufiger in kleinen Betrieben und werden seltener nach Tarif bezahlt als Männer.

Als Fazit halten die Sozialwissenschaftlerinnen fest, dass die zusätzlich anfallende Sorgearbeit durch die Schließung von Kitas und Schulen Familien enorm unter Druck setzt und dabei Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern verfestigen kann. Um dem entgegenzuwirken, brauche es zumindest für die unteren Einkommensgruppen mehr finanzielle Unterstützung, wenn wegen Kinderbetreuung Arbeitszeit reduziert werden muss, und eine generelle Entlastung bei der Sorgearbeit. Deshalb sollte aus Sicht der Familien – insbesondere der Kinder und der Frauen – eine schrittweise Öffnung der Kitas Priorität haben. Zudem gelte es, die Möglichkeiten für digitalen Unterricht auszubauen, wozu gehöre, auch ärmere Haushalte mit der nötigen Technik auszustatten, und über innovative Betreuungsmodelle nachzudenken.

Hier finden Sie die PDF: https://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_pb_40_2020.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 14.05.2020

  • 78 % der Mütter in Paarfamilien mit Schulkindern waren 2018 erwerbstätig
  • In Ostdeutschland arbeiteten Mütter häufiger in Vollzeit als in Westdeutschland
  • In Sachsen-Anhalt arbeiteten 50% der Mütter in Paarfamilien mit Kindern ab 6 bis unter 18 Jahren in Vollzeit – mehr als in jedem anderen Bundesland
  • Bis auf Mecklenburg-Vorpommern sind die Anteile vollzeiterwerbstätiger Müttern zwischen 2008 und 2018 in allen Bundesländern gestiegen

Wegen des stark eingeschränkten Schulbetriebs aufgrund der Corona-Pandemie müssen die meisten Eltern schulpflichtiger Kinder weiterhin einen Spagat zwischen Kinderbetreuung und Berufsalltag vollführen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Muttertag am 10.Mai 2020 mitteilt, ist der Anteil der Mütter, die in einer Partnerschaft und mindestens einem Kind ab 6bis unter 18 Jahren zusammenleben und zugleich erwerbstätig sind, zwischen 2008 und 2018 von gut zwei Dritteln (69%) auf mehr als drei Viertel (78%) gestiegen.

Knapp ein Viertel (23%) der Mütter in Paarfamilien mit Kindern von 6 bis unter 18 Jahren waren im Jahr 2018 vollzeiterwerbstätig (2008: 18%). Die Tendenz zur höheren Erwerbsbeteiligung von Müttern in Paarfamilien ist nicht in allen Bundesländern gleich: In Sachsen-Anhalt arbeitet mittlerweile die Hälfte der Mütter in Vollzeit (2018:50%, 2008: 40%), während der Anteil in Bremen bei 15% liegt. Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Bundesland, in dem die Vollzeit-Erwerbsbeteiligung zwischen 2008 und 2018 gesunken ist (von 41% auf 39%), wenngleich der Anteil der vollzeiterwerbstätigen Mütter dort noch immer wesentlich höher ist als in den westdeutschen Bundesländern.

Erwerbstätige Mütter arbeiten überwiegend in Teilzeit

Mehr als die Hälfte (55%) der Mütter in Paarfamilien mit Kindern ab 6 bis unter 18 Jahren arbeitete 2018 allerdings in Teilzeit (2008: 51%). In Baden-Württemberg (62%), Bayern (61%) und Rheinland-Pfalz (59%) waren die Anteile der teilzeiterwerbstätigen Mütter am höchsten, während die Anteile in Sachsen-Anhalt (35%), Berlin (37%) und Brandenburg (39%) am geringsten ausfielen. Nur in Sachsen-Anhalt und Brandenburg lagen die Anteile der vollzeiterwerbstätigen Mütter höher als die Anteile der Mütter in Teilzeiterwerbstätigkeit.

Methodischer Hinweis:

In dieser Pressemitteilung ist zum Teil verkürzt von „erwerbstätigen Müttern“ die Rede. Wichtig ist: Für diese Auswertung wurden ausschließlich Mütter betrachtet, die in einer Partnerschaft und mindestens einem Kind ab 6 bis unter 18 Jahren zusammenleben.

Weitere Informationen:

Fast 700 000 Alleinerziehende mit Kindern unter 13 Jahren im Jahr 2018 erwerbstätig
Im Jahr 2018 waren verheiratete Mütter bei der Geburt des ersten Kindes im Schnitt 31,3 Jahre alt
Realisierte Erwerbstätigkeit zur Messung des Vereinbarkeitsarrangements von Familie und Beruf
Daten zu Kinderlosigkeit, Geburten und Familien – Ergebnisse des Mikrozensus 2018 – Ausgabe 20197

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 07.05.2020

Bei Kita-Öffnungen darf nicht nur auf Sicht gefahren werden

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Bezirk Thüringen, und der Familienverband NaturFreunde Thüringen e.V. begrüßen die ersten Schritte der stufenweisen Kita-Öffnung in Thüringen. Nach dem Beschluss des Landeskabinetts vom 6. Mai 2020 ist es ein notwendiger Beitrag, sowohl zur frühkindlichen Bildung, als auch zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf unzähliger Beschäftigter.

Gleichzeitig fordern sie, bei der Weiterentwicklung der Maßnahmen, Vertreter*innen von Gewerkschaften, Familienverbänden, Elternbeiräten und Jugendverbänden in die Planungen einzubeziehen.

„Niemand weiß, wie sich die Infektionsraten entwickeln und welche erneuten Einschränkungen potentiell notwendig sind. Vor diesem Hintergrund braucht es ein tragfähiges Konzept zur Kinderbetreuung, insbesondere für berufstätige Eltern und Kita-Beschäftigte, das Planungssicherheit nicht nur für einige Tage und Wochen ermöglicht. Sowohl die Interessen und die besondere Schutzwürdigkeit von Kindern, als auch der Schutz der Beschäftigten in diesem Bereich, müssen Berücksichtigung finden", so Corinna Hersel, Geschäftsführerin von ver.di Thüringen.

Kristine Müller, Geschäftsführerin der NaturFreunde Thüringen e.V., unterstreicht die Priorität der Kinderbetreuung: „Mit der Corona-Krise hat sich das Leben aller Familien schlagartig und in nie geahnter Weise verändert. Familie, Beruf und neu auch Bildung zu vereinbaren, gelang Familien bisher mehr oder weniger erfolgreich. Dass im Mai Biergärten, Autohäuser, Frisöre und Co. wieder öffnen dürfen, stellt für die angestellten Eltern eine neue Unsicherheit dar. Denn auf Betreuung ihrer Kinder dürfen sie erst im Juni wieder hoffen. Diese zeitliche Lücke verdeutlicht, dass Bedarfe nicht systematisch angegangen werden, sondern Wirtschaftsinteressen unabhängig von sozialen Notwendigkeiten diskutiert werden und zudem die Bedürfnisse von Kindern nicht ausreichend in Betracht gezogen werden."

„Eltern, Kinder und Erzieher*innen brauchen Planungssicherheit", so Corinna Hersel weiter. „Schon vor der Corona-Pandemie sahen wir uns mit einer problematischen Fachkräftesituation im Bereich der Kitas konfrontiert. Corona verschärft diese Situation, u.a. mit Blick auf das Alter und gesundheitliche Vorbelastungen vieler Beschäftigter. Bei den Kita-Öffnungen muss der infektions- und arbeitsrechtliche Schutz der Erzieher*innen, die zur Risikogruppegehören, ebenso oberste Priorität genießen, wie derjenigen Kolleg*innen, die Sorge haben, die zusätzlichen Belastungen stemmen zu müssen. Vordiesem Hintergrund sind Bestrebungen zur Kurzarbeit für Kindertageseinrichtungen und Jugendeinrichtungen absurd. Diese müssen im Interesse der Sicherheit und der gestiegenen Anforderungen der Beschäftigten ausgeschlossen werden."

Familienverband und Gewerkschaft fordern, die stufenweise Öffnung aller Bereiche des öffentlichen Lebens nach sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten gut aufeinander abzustimmen.

Zum Hintergrund:

Ende April 2020 hatte ver.di ein Positionspapier veröffentlicht, in dem Kriterien für die Ausweitung der Betreuung in Kindertagesstätten während der Corona-Pandemie dargelegt werden. Dabei geht es vornehmlich um Maßnahmen, die notwendig sind, um den Arbeits- und Gesundheitsschutzder Beschäftigten zu gewährleisten und die Gesundheit der Kinder und Familien nicht zu gefährden.

Dieses ist nachzulesen unter: https://mehr-brauchtmehr.verdi.de/++co++3f5203bc-8ae2-11ea-8ff0-525400940f89

Quelle: Pressemitteilung Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Bezirk Thüringen, und Familienverband NaturFreunde Thüringen e.V. vom 12.05.2020

Symptomfreiheit aller Haushaltsmitglieder als erweitertes Konzept zum Gesundheitsschutz

Die Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg werden ab dem 18. Mai über die erweiterte Notbetreuung hinaus geöffnet. Doch nach wie vor gelten Einschränkungen – lediglich maximal 50 Prozent der Kinder dürfen gleichzeitig anwesend sein. „Welche Kinder in den Genuss der Förderung kommen, darf nicht allein vom Bedarf der Eltern abhängen. Kinder haben ein Recht auf den Besuch in ihrer Kita, um sich die Welt kindgemäß aneignen und ihre Persönlichkeit entwickeln zu können“, betont das Bildungsträger-Netzwerk Konzept-e. Der Träger mit Einrichtungen in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen führt ein Wechselsystem ein, dass es allen Kindern er-möglichen soll, stunden- bzw. tagesweise wieder in die Kita zu gehen. Ein erweitertes Hygienekonzept, das den Gesundheitszustand aller Haushaltsmit-glieder einbezieht, gewährleistet den Gesundheitsschutz.

„Kinder haben ein Recht auf gute Bildung und eine gesunde persönliche Entwicklung“, betont Carola Kammerlander, pädagogische Geschäfts-führerin des Bildungsträgernetzwerks Konzept-e aus Stuttgart. „Unabdingbar dafür ist das Spiel mit anderen Kindern ähnlichen Alters, indem sie Ideen austauschen, Regeln aushandeln, Erlebnisse verarbeiten und sich gegenseitig Orientierung geben.“

Der Besuch einer Kita als kindgerechtem, freudigem Sozialisations- und Lernort, der ihnen dies in einem anregungsreichen Umfeld ermöglicht, sei aus diesem Grund von zentraler Bedeutung für die Entwicklung der Mädchen und Jungen. „Das Recht auf den Besuch einer Kindertagesstätte darf nicht nur vom Bedarf der Eltern abhängen. Es ist das ureigene Recht jedes Kindes selbst.“

Kita-Zeiten für jedes Kind

Das Konzept-e Netzwerk, zu dem rund 40 element-i Kinderhäuser in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen gehören, entwickelt daher ein Wechselkonzept. Es ermöglicht allen Kindern jeweils in reduziertem zeitlichen Umfang (zum Beispiel in einem rollierenden System oder einem „Schichtbetrieb“) den Zugang zur Kita-Betreuung. Und: Das Konzept verschafft ihren Rechten auf Bildung und Gesundheit gleichermaßen Geltung. Folgende Gesundheitsschutzmaßnahmen stellen das sicher:

Betreuung in festen Kleingruppen (Kohorten)

In den element-i Kinderhäusern betreuen künftig zwei pädagogische Fachkräfte fünf bis maximal zehn alters- und entwicklungsähnliche Kinder. Sie bilden eine sogenannte Kohorte und bleiben von anderen im Haus streng räumlich getrennt. Ihnen stehen Räume zur Verfügung, die doppelt so groß sind, wie es die Vorgaben in der Vor-Corona-Zeit vorsahen. Die regelmäßig gereinigten Gemeinschaftsflächen nutzen sie abwechselnd mit den anderen Gruppen.

Voraussetzung: Symptomfreiheit

Um die Sicherheit der Kleingruppen zu gewährleisten, dürfen nur Kinder und Fachkräfte in die Kita kommen, die möglichst sicher Corona-frei sind. „Da die Unterscheidung zu anderen grippalen Erkrankungen nur schwer zu treffen ist und Corona-Tests nicht immer erhältlich sind, schließen wir die Haushalte, in denen die Kinder leben, in die Betrachtung ein“, erklärt Konzept-e Geschäftsführerin Waltraud Weegmann. Das bedeutet: Die Kinder selbst und auch alle Mitglieder ihres Haushaltes dürfen seit mindestens 48 Stunden keine über 37 Grad erhöhte Köpertemperatur haben oder an Husten bzw. Atemnot leiden. Eltern müssen dies schriftlich zusichern und sich verpflichten, bei auftretenden Symptomen ihr Kind zuhause zu behalten und die Kita sofort zu informieren.

Dokumentation der Anwesenheitszeiten

Das Kita-Team dokumentiert nicht nur die Anwesenheit der Kinder in der Einrichtung genau. Personen, die die Kinder bringen und abholen, werden einbezogen. So lässt sich in einem Corona-Verdachtsfall nachvollziehen, welche Kontakte stattgefunden haben.

Spagat zwischen kindgerechter Gemeinschaft und Sicherheit

„Wir sind überzeugt, dass wir möglichst vielen Kinder wieder die Möglichkeit geben müssen, ihre Freunde in ihrer Kitaumgebung treffen zu können“, sagen Waltraud Weegmann und Carola Kammerlander. „Dafür ist ein Spagat zwischen Freiheit, erweiterten Sozialkontakten und Sicherheit nötig. Mit unserem Konzept, denken wir, ist er in verantwortbarer Weise gelungen.“

Weitere Informationen und das Positionspapier finden Sie hier: www.element-i.de/corona.

Quelle: Pressemitteilung Konzept-e für Bildung und Betreuung gGmbH vom 11.05.2020

Die Arbeiterwohlfahrt fordert zum heutigen Tag der Kinderbetreuung sichere Arbeitsplätze für Erzieherinnen und Erzieher, die ihnen verlässliche Rahmenbedingungen bieten.

Dazu erklärt AWO-Vorstandsvorsitzender Wolfgang Stadler: „Angesichts der aktuellen Situation zeigt sich, wie wichtig gute Arbeitsbedingungen und eine gerechte und faire Entlohnung und Wertschätzung sind. Gerade jetzt möchten wir den Erzieher*innen in den Einrichtungen und ihren Leitungen einen großen Dank aussprechen. Dabei darf es aber nicht bleiben: In der Diskussion im Umgang mit dem Virus wurden Kitas lange kaum berücksichtigt, die besondere Situation kaum beachtet. Dabei leisten die Fachkräfte eine gesellschaftlich über alle Maßen relevante Aufgabe und helfen, die Daseinsversorgung, Pflege und kritische Infrastruktur aufrecht zu erhalten. Zeitgleich zeigt sich die immense Bedeutung von Kindertageseinrichtungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Es darf nicht vergessen werden, dass in Kindertageseinrichtungen keine absoluten Schutzvorkehrungen getroffen werden können. Deshalb muss es für die Öffnung vernünftige Schutzkonzepte für die Mitarbeitenden in Kindertagesstätten geben. Es darf nicht sein, dass Menschen, die für uns alle ihre Gesundheit auf’s Spiel setzen, nicht nach bestem Wissen und Gewissen geschützt und unterstützt werden. Wir müssen uns auch in der Zeit nach Corona an die jetzige Situation erinnern und dafür sorgen, dass dieser Beruf auch finanziell die Anerkennung bekommt, die er verdient.“

Die Arbeiterwohlfahrt hat Voraussetzungen und konkrete Forderungen zu Schutzstandards und Arbeitsorganisation der Kita-Mitarbeitenden formuliert. Zum Forderungspapier (PDF).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 11.05.2020

In der Corona-Krise drohen erhebliche Rückschritte in der Gleichstellung von Frauen und Männern. Denn die politischen Maßnahmen zum Umgang mit dem Virus vernachlässigen die Lebenswirklichkeiten von Frauen und Mädchen und setzen auf längst überholt geglaubte Geschlechterrollen. Damit unsere Gesellschaft aus dieser Krise gerechter und sensibilisierter hervorgeht, als sie hineingeraten ist, fordert der DF tiefgreifende wirtschafts-, finanz- und sozialpolitische Veränderungen. Ziel ist ein gesellschaftlicher Paradigmenwechsel, der Menschen und nicht Märkte in den Mittelpunkt politischen Handelns stellt.

Was aus Sicht der größten Frauenlobby dafür getan werden muss, beschreibt eine neue Textreihe unter dem Titel „Geschlechtergerecht aus der Krise“. Teil1startet heutemit grundsätzlichen Überlegungen und Forderungen für eine geschlechtergerechte Krisenpolitik: gerechte Verteilung von Finanzhilfen, gleichberechtigte Teilhabe an politischen Entscheidungen und eine zukunftsweisende Gleichstellungsstrategie.

Konkret fordert der DF:

  • Überprüfung jeder Finanzausgabe auf ihre unterschiedlichen Auswirkungen auf das Leben von Frauen und Männern und ob sie zur tatsächlichen Gleichstellung beiträgt.
  • Geschlechtergerechte Besetzung aller entscheidungsgebenden wissenschaftlichen und politischen Gremien der Krisenbewältigung.
  • Berufung von Bundesfrauenministerin Giffey als festes Mitglied in das Corona-Kabinett.
  • Umsetzung aller gleichstellungspolitischen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag: z.B. Abstimmung einer verbindlichen ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie, Gründung eines Bundesinstituts für Gleichstellung und Reform des Führungspositionengesetzes.

Dazu Mona Küppers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats: „Ohne konsequente Gleichstellungspolitik gibt es keine dauerhafte Lösung für diese Krise. Sie ist eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung und gehört als Aufgabe und Ziel in den Mittelpunkt der Krisenbewältigung. Aus Corona lernen, heißt, die herrschende Ungerechtigkeit zwischen den Geschlechtern abzubauen. Damit die Krisenzeit nicht zur neuen Männerzeit wird.“

Die Textreihe „Geschlechtergerecht aus der Krise“ können Sie ab sofort auf unserer Website www.frauenrat.de/corona verfolgen. Unser Newsletter hält sie über neu erschienene Beiträge informiert.

Quelle: PressemitteilungDeutscher Frauenratvom 14.05.2020

Zwanzig bundesweit aktive Frauenverbände und Gewerkschaften haben sich heute mit gleichstellungspolitischen Forderungen in einem gemeinsamen Aufruf an die Bundesregierung und Arbeitgeber gewendet.

Corona hat das Leben in Deutschland und in der Welt grundlegend verändert. Deutlich wird, dass die wirtschaftlichen und sozialen Kosten Frauen wesentlich stärker treffen. Die Pandemie vergrößert alle gleichstellungs- und frauenpolitischen Probleme/Schieflagen, auf die wir bereits seit Jahrzehnten hinweisen. Angesichts der existenziellen Krise wird deutlich, wie lebensbedrohlich sich die über Jahre privatisierte und eingesparte öffentliche soziale Infrastruktur und die falschen Arbeitsbewertungen jetzt auf unseren Lebensalltag auswirken.

Wann, wenn nicht jetzt werden unsere frauen- und gleichstellungspolitischen Forderungen anerkannt und umgesetzt. Wir erwarten von Politik, Arbeitgeber*innen und allen Verantwortungsträger*innen ein ebenso mutiges, sachbezogenes und schnelles Handeln wie jetzt in der Zeit von Corona.

Deshalb fordern wir u.a.:

  • finanzielle Aufwertung und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege, im Gesundheitswesen, der Erziehung und im Einzelhandel,
  • Abschaffung der Sonderregelungen für Minijobs,
  • Rahmenbedingungen und Arbeitszeiten, die es Eltern ermöglichen, sich die Care-Arbeit gereicht zu teilen,
  • eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung mit Beratungsstellen und Gewaltschutzeinrichtungen.

Quelle: PressemitteilungDeutscher Frauenratvom 29.04.2020

Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten beraten heute über Lockerungen der Corona-Auflagen. Diskutiert wird auch der Beschluss der Familienministerkonferenz, die sich auf einen gemeinsamen Rahmen für eine stufenweise Öffnung der Kindertagesbetreuung in Deutschland verständigt hat. Danach soll in den kommenden Wochen und Monaten unter Berücksichtigung der jeweiligen Corana-Situation ein behutsamer Wiedereinstieg in die Kindertagesbetreuung in vier Phasen ermöglicht werden – von der aktuell bestehenden Notbetreuung (1), über eine erweiterte Notbetreuung (2), einen eingeschränkten Regelbetrieb (3) bis zurück zum vollständigen Regelbetrieb

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: "Es ist enorm wichtig, dass Schritt für Schritt wieder mehr Kinder und ihre Familien die gewohnte Erziehung, Bildung und Betreuung in Tageseinrichtungen wahrnehmen können. Leider sorgen die Vorschläge nicht für eine klare Perspektive für Familen. Es bleibt in der Hand der Länder, die Maßnahmen der vier Phasen konkret umzusetzen. Damit droht ein bundesweiter Flickenteppich. Wann und welche Kinder wieder in die Tagesbetreuung gehen können steht noch in den Sternen.

Hier muss deutlich nachgebessert werden. Für Familien muss transparent und nachvollziehbar sein, wie die nächsten Schritte aussehen. Länder und Kommunen sollten sehr schnell, in engem Austausch mit den örtlichen Trägern und Einrichtungen Festlegungen zu treffen."

Maria Loheide begrüßt, die Öffnung von Spielplätzen: "Kinder brauchen dringend wieder Spiel- und Bewegungsräume und Familien Entlastung. Viele sind im Spagat zwischen Homeoffice und Kinderbetreuung mit ihren Kräften am Ende.

Selbstverständlich müssen auch auf den Spielplätzen Abstands- und Hygieneregeln gelten, die insbesondere die Erwachsenen, aber auch die Kinder selbst beachten."

Die nächsten konkreten politischen Maßnahmen müssen insbesondere den Bedarf von Kindern und Familien, die im Pandemie-Alltag stark belastet sind, berücksichtigen. Die Diakonie Deutschland fordert ein Corona-Familienpaket: ein Rettungsschirm für Familien, dass neben der Ausweitung der Kindertagesbetreuung die besondere Situation von Familien in Armutslagen berücksichtigt. Dazu zählt mehr finanzielle und soziale Unterstützung in der aktuellen Situation.

Mehr Infos:

Corona-Informationsseite der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Blog von Diakonie-Präsident Ulrich Lilie "Die Würde der Kinder": https://praesident.diakonie.de/2020/04/30/die-wuerde-der-kinder/

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 30.04.2020

Das DJI veröffentlicht erste Ergebnisse einer Online-Befragung von Eltern

Die Coronavirus-Pandemie hat insbesondere den Alltag von Familien und Kindern vollkommen verändert. Zwar scheinen viele Kinder die damit einhergehenden Herausforderungen eher gut oder sehr gut zu bewältigen, jedoch berichtet ein Drittel der vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) befragten Eltern, dass ihr Kind Schwierigkeiten hat, mit der aktuellen Situation zurechtzukommen. Das zeigen erste Ergebnisse einer Online-Befragung, an der sich zwischen dem 22. April und dem 4. Mai 2020 deutschlandweit mehr als 8.000 Eltern von Kindern im Alter von drei bis 15 Jahren beteiligt haben.

Familien mit einer angespannten finanziellen Situation schätzen die Belastung ihrer Kinder deutlich höher ein als diejenigen, die ihre finanzielle Lage positiver beurteilen (51 Prozent vs. 30 Prozent). Auch Eltern mit maximal mittlerem formalem Bildungsabschluss geben zu einem höheren Anteil an, dass ihre Kinder nicht gut mit der Situation zurechtkommen (41 Prozent vs. 29 Prozent der Kinder von Eltern mit hohem Bildungsabschluss). „Die Daten zeigen, dass Eltern, die selbst unter der aktuellen Situation leiden, auch eher Belastungen bei ihren Kindern wahrnehmen“, sagt Dr. Alexandra Langmeyer, die die Studie zusammen mit vier weiteren Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern am DJI durchgeführt hat. „Das macht deutlich, wie wichtig es für das Wohlbefinden der Kinder ist, dass es auch den Eltern gut geht“. Außerdem deuten die Studienergebnisse darauf hin, dass Eltern die Belastung ihres Kindes höher einschätzen, wenn sie ihr Kind in der aktuellen Situation als einsam beschreiben, und wenn es häufiger zu Konflikten und chaotischen Situationen in der Familie kommt.

Ein konflikthaltiges Klima herrscht in jeder fünften befragten Familie (22 Prozent) zur Zeit der Krise häufig oder sehr häufig. Gleichzeitig gelingt mehr als Dreiviertel der Familien das ungewohnte ständige Zusammensein überwiegend gut. Langmeyer gibt zu bedenken: „In unserer Stichprobe sind überdurchschnittlich viele Familien mit formal hohem Bildungsgrad und ohne finanzielle Sorgen. Das lässt vermuten, wie schwierig die Situation für Familien in schwierigeren Lebenslagen ist, die mit dieser Studie bislang nicht erreicht werden konnten“.

Trotz digitaler Technik bricht der Kontakt zu Kita-Fachkräften erst einmal ab
Viele Kinder erleben während der Kontaktbeschränkungen offenbar Gefühle der Einsamkeit: Mehr als ein Viertel (27 Prozent) der befragten Eltern stimmen der Aussage eher oder ganz zu, dass sich ihr Kind zurzeit einsam fühlt. Fachkräfte und Lehrkräfte aus Kitas und Schulen tragen der Befragung zufolge nur wenig zur Abmilderung dieser Situation bei. Denn obwohl in nahezu allen befragten Haushalten zahlreiche Kommunikationskanäle zur Verfügung stehen, werden diese nach Einschätzung der Eltern nur in geringem Umfang durch die pädagogischen Fachkräfte und Lehrkräfte genutzt. Dies betrifft vor allem die Kindergartenkinder in den befragten Familien, von denen mehr als ein Viertel während der Krise gar nichts von ihren Bezugspersonen in der Kita gehört haben. Zwischen Lehrkräften und Schulkindern gibt es offenbar wesentlich mehr Austausch und hauptsächlich über E-Mails, Video-Chats und Textnachrichten; dieser bleibt jedoch in den meisten Fällen sporadisch.

Einige Familien beziehen die Großeltern weiterhin in die Betreuung der Kinder ein
Der Studie zufolge werden nahezu alle Kinder aufgrund der Schul- und Kitaschließungen in erster Linie von ihren Eltern betreut (98 Prozent) und verbringen mehr Zeit mit ihnen und ihren Geschwistern. Die Daten weisen darauf hin, dass Mütter häufiger als Väter die Kinderbetreuung übernehmen. Deutlich weniger sehen alle Altersgruppen ihre Freundinnen und Freunde, wobei die befragten Eltern glauben, dass das am stärksten auf die Jüngsten zutrifft. Auch der Austausch mit den Großeltern ist nach Auskunft der Eltern für einen Großteil (89 Prozent) deutlich weniger geworden. Besonders bei kleineren Kindern helfen Oma und Opa allerdings trotz anderslautender Empfehlung bei der Betreuung aus (18 Prozent der Kita-Kinder, 13 Prozent der Grundschulkinder, 7 Prozent der Kinder der Sekundarstufe I). „Unter dem Druck, Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung gleichzeitig nachkommen zu müssen, sahen sich möglicherweise einige Eltern dazu gezwungen, auf die Unterstützung der Großeltern zurückzugreifen“, erklärt Langmeyer.

Weitere Studien-Ergebnisse

Studienbericht "Erste Ergebnisse zum veränderten Alltag und Wohlbefinden von Kindern" (PDF)

Zur Online-Befragung (noch bis 20.Mai 2020)

Bericht in der Süddeutschen Zeitung, 18.05.2020

Interview mit Dr. Alexandra Langmeyer im Deutschlandfunk, 18.05.2020

Bericht auf ZEIT-Online, 18.05.2020

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut e.V.vom 18.05.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert angesichts der Corona-Pandemie, insbesondere in Großstädten alternative Spielflächen für Kinder zu schaffen. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation fehlen in verdichteten Innenstadtquartieren, in Gebieten mit sozialen Problemlagen und städtebaulichen Missständen häufig große, grüne Freiflächen und damit Möglichkeiten zur Kompensation von derzeit nur eingeschränkt zugänglichen Spiel- und Sportstätten. Gerade in diesen Gebieten muss eine weitere Öffnung dieser Anlagen und Ergänzung der bisherigen Angebote vorrangig vorangetrieben und begleitet werden.

In einer Stellungnahme, die das Deutsche Kinderhilfswerk zusammen mit Expertinnen und Experten des Bündnisses "Recht auf Spiel" erarbeitet hat, werden dazu Kommunalpolitik und Verwaltung zahlreiche Vorschläge unterbreitet. So braucht es vor allem ein kommunales Gesamtkonzept, das neben den eingeschränkt zugänglichen Spielplätzen ebenso Sportplätze und Bolzplätze, die Außengelände von Schulen, Kitas und Freizeiteinrichtungen, verkehrsberuhigte Bereiche und Spielstraßen, Abenteuerspielplätze, Kinder- und Jugendfarmen, Naturstationen und Naturerfahrungsräume, Parkanlagen, öffentliche Grünflächen, Zoos, Botanische Gärten sowie Fußgängerzonen in das bespielbare Angebot aktiv einbezieht und zu ganzheitlichen Spiel- und Bewegungskonzepten zusammenzuführt.

"Politik und Verwaltung in den Kommunen sind dazu angehalten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das vielfältige Spielen von Kindern wieder zu ermöglichen, Spielplatzöffnungen und Vereinssport allein genügen aufgrund der nur eingeschränkten zahlenmäßigen Nutzungsmöglichkeiten auf Dauer nicht. Es sollte geprüft werden, wo auch Sporthallen und andere Vereinsflächen geöffnet und in Kooperation mit Schulen, Kitas und Vereinen genutzt werden können. Hier braucht es kreative und mutige Lösungen, bei deren Entwicklung professionelle Hilfe aus der Spielraumszene eingeholt werden sollte", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Bereits vor der Corona-Pandemie mussten wir bei vielen Kindern und Jugendlichen einen erheblichen Bewegungsmangel konstatieren. Diese Defizite haben sich aktuell vielfach verschärft. Besonders Benachteiligungen in den Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten in Stadtquartieren mit städtebaulichen Missständen kommen nun verstärkt zum Tragen. Hier braucht es schnelle Abhilfe. Zudem sollten Eltern über die Bedeutung von Bewegung, Spiel und Sport für Kinder auch in Zeiten von Kontaktbeschränkungen informiert und mit entsprechenden Angeboten, zum Beispiel seitens der Kommunen in Zusammenarbeit mit den Sportvereinen, aktiv unterstützt werden", so Hofmann weiter.

Als konkrete Möglichkeiten fordert das Deutsche Kinderhilfswerk beispielsweise die Öffnung von Sporthallen, wo durch Absperrung von kleineren Bewegungsräumen die Nutzung nur von einer festen Gruppe oder einer Familie möglich wäre. Als flexible Lösung bietet sich auch an, temporäre Spielstraßen auszuweisen, also regelmäßige Sperrungen von ruhigen Wohnstraßen zu bestimmten Tageszeiten, um Kindern Gelegenheit zum Spiel trotz Abstandsgebot zu bieten. Grundsätzlich braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes in jeder Kommune eine ämterübergreifende Steuerungsrunde aus Grünflächenamt, Jugendamt, Straßenverkehrsbehörde, Ordnungsamt und Polizei, die gemeinschaftlich an einer Lösungsstrategie für mehr Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten für Kinder arbeitet. Einzubeziehen sind dabei auch die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, wie beispielsweise die von pädagogisch betreuten Spielplätzen oder Jugendfreizeiteinrichtungen sowie die Sportvereine.

Die Stellungnahme "Das Recht auf Spiel in Zeiten der Pandemie" kann unter www.dkhw.de/Spiel-Corona heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 13.05.2020

Zur Verlängerung der Lohnfortzahlung für Eltern, die derzeit von Schul- und Kitaschließungen betroffen sind, erklärt Dr. Insa Schöningh, Bundesgeschäftsführerin der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf):

"Die Verlängerung der Lohnfortzahlung ist eine gute Nachricht für Familien.Auch die Verdoppelung des Anspruchs für Alleinerziehende war dringend notwendig.Noch besser wäre es, den Anspruch auf den gesamten Zeitraum auszudehnen, in dem der Regelbetrieb in Kitas und Schulen noch nicht wieder aufgenommen ist. Sonst muss die Bundesregierung in einigen Wochen womöglich erneut nachbessern. Zudem muss es einen Kündigungsschutz für Eltern geben, die von der Regelung Gebrauch machen.Viele Kinder können weiterhin nicht regelmäßig Kita und Schule besuchen und müssen zuhause betreut werden. Solange dies so bleibt, solltenbetroffeneEltern keine Angstum ihren Arbeitsplatz oder Lohn haben müssen."

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) vom 20.05.2020

Zur Ankündigung der Bundesregierung, die Lohnfortzahlung für von Schul- und Kitaschließungen betroffene Eltern nicht fortsetzen zu wollen, erklärt Dr. Martin Bujard, Präsident der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf):

"Die Beendigung der Lohnfortzahlung für Eltern ist ein verheerendes Signal für Familien – und das ausgerechnet am Tag der Familie. Viele Eltern können ihre Kinder weiterhin nicht oder nur 1-2 Tage die Woche zur Schule und in die Kita schicken. Ihnen eine Lohnfortzahlung zu verweigern, während man Wirtschaftsunternehmen mit Steuergeldern in Milliardenhöhe unterstützt, zeigt den geringen Stellenwert, den Familien bei der Politik in der Corona-Krise haben. Der Hinweis, dass die Verlängerung nicht nötig sei, weil beide Elternteile ja nacheinander sechs Wochen pausieren könnten, geht an der Realität vorbei: Alleinerziehende und Familien, in denen ein Partner in einem systemrelevanten Beruf, wie beispielsweise der Pflege arbeitet, haben diese Möglichkeit nicht. Viele Mütter und Väter sind überlastet, am Limit und haben existenzielle Sorgen. Eine Beendigung der Lohnfortzahlung ist für sie ein Schlag ins Gesicht.

Die bisherige Regelung muss verlängert werden oder, noch besser, durch eine Corona-Familienarbeitszeit ersetzt werden, die die eaf schon länger fordert. Diese Corona-Familienarbeitszeit beinhaltet einen Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung mit teilweisem Lohnausgleich für Mütter und Väter von Kindern unter 12 Jahren, der gerade für niedrige und mittlere Einkommen essenziell ist. Diese hilft nicht nur denen, die derzeit die Lohnfortzahlung in Anspruch nehmen, sondern wäre auch ein Rettungsanker für die Millionen Mütter und Väter, die zurzeit auf dem Zahnfleisch gehen. Oft würde eine temporäre Arbeitszeitreduzierung beider Elternteile eine entscheidende Entlastung für die Familien darstellen."

Näheres im Positionspapier: www.eaf-bund.de/gallery/news/news_298/200430_corona_familienpolit_vorschlaege.pdf

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) vom 15.05.2020

Die Verbreitung des Coronavirus hat unser Alltagsleben grundlegend verändert. Das gilt insbesondere für Familien mit Kindern. Ihre Tagesabläufe wurden völlig durcheinandergeworfen. Viele Eltern betreuen und beschulen ihre Kinder ganztags zusätzlich zum Beruf und sind schon seit Wochen an der Belastungsgrenze. Zudem fehlt ihnen gegenwärtig jegliche Perspektive, wann es wie besser gehen wird. Bei Kindern betreffen die Auswirkungen eine für das Leben grundsätzliche Dimension: Kontakte zu Gleichaltrigen sind nahezu unmöglich, was für Einzelkinder faktisch eine Isolierung von anderen Kindern bedeutet. Auch viele vertraute Erwachsene sind für sie nicht mehr greifbar. Gerade für kleinere Kinder ist das schwer zu verkraften.

„Es verwundert, dass Öffnungen von Baumärkten oder Profifußball eine höhere Priorität eingeräumt bekommen als die Bildung und Betreuung kleiner Kinder. Die eaf fordert die Politik dazu auf, stärker als bisher die Interessen von Familien bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen“, sagt Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf. Die frühzeitig eingerichteten finanziellen Nothilfen für Familien sind hilfreich, helfen aber nicht gegen die derzeit drohenden Entwicklungs- und Bildungsnachteile von Kindern und gegen die Dauerüberlastung von Eltern.

Die eaf macht vier Vorschläge zu den offenbar doch länger dauernden Einschränkungen:

  1. Digitaler Unterricht muss mit einer persönlichen Ansprache von Lehrkräften an Schülerinnen und Schüler verknüpft werden
  2. Tageweise Betreuung für Kita-Kinder sukzessive wieder einführen
  3. Corona-Familienarbeitszeit für Mütter und Väter von Kindern unter 12 Jahren
  4. Wirtschaftlich benachteiligte Familien durch BuT-Aufschlag unterstützen.

Näheres im Positionspapier: www.eaf-bund.de/gallery/news/news_298/200430_corona_familienpolit_vorschlaege.pdf

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) vom 30.04.2020

Der Familienbund der Katholiken begrüßt die von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey vorgeschlagene finanzielle Unterstützung aller Eltern in der CoronaKrise. „Es sindalle Eltern, die in der Corona-Krise ganz besonderen finanziellen, körperlichen und mentalen Belastungen ausgesetzt sind", erklärte Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann heute in Berlin. „Es ist deshalb dringend geboten, auchalle Eltern schnell finanziellangemessen zu unterstützen." Die von der Bundesfamilienministerin ins Gespräch gebrachte Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro pro Kind hält Hoffmann jedoch mit Hinweis auf die monatelangen zusätzlichen Ausgaben von Familien für unzureichend. Hoffmann bekräftigte stattdessen seine Forderung nach einem Corona-Elterngeld: „Familiengerecht und angemessen wäre ein an das derzeitige Mindestelterngeld angelehntes zusätzliches Corona-Elterngeld in Höhe von 300 Euro monatlich, gezahlt über die gesamte Dauer der Krise." Darüber hinaus fordert Hoffmann die Einführungeiner Corona-Elternzeit.

„Familien werden mittelfristig auch weiter in besonders hohem Maße in ihren Lebensbedingungen unter der Corona-Krise leiden", sagte Hoffmann weiter. „Ein Ende des Krisenmodus in Kitas und Schulen ist ebenso wenig absehbar, wie das deutlich erschwerte Arbeiten vieler Eltern im Homeoffice. Denn Homeoffice ist kein Betreuungsmodell. Da die Belastungen von Familien voraussichtlich bis weit ins nächste Jahr reichen werden,ist eine Einmalzahlung bestenfalls ein Tropfen auf einem heißen Stein. Familien brauchen in dieser Krise jedoch eine kontinuierliche Unterstützung. Andernfalls kommt der Staat seiner selbst erklärten Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie nicht nach. Familien sind für unsere Gesellschaft mindestens genauso wichtig wie Lufthansa, Deutsche Bahn und Co."

„Eszeigt sich aber dieser Tage auch, wie unverzichtbar die kleinsten gesellschaftlichen Einheiten wie Familiensind, wenn der Staat an seine Grenzen stößt"

„Genauso wichtig ist für Eltern aber auch die Einführung einer Corona-Elternzeit", sagte Hoffmann weiter, „die ihnen gegenüber ihren Arbeitgebern das Recht gibt, ihre Arbeitszeit so weit zu reduzieren, wie es für die Bewältigung der stark gestiegenen familiären Anforderungen nötig ist. Denn Eltern, insbesondere Mütter, leisten derzeit nicht nur ihre Erwerbsarbeit, sondern einen kaum zu bewältigenden Spagat zwischen Home-Office, Home-Schooling und Home-Work." 

Der Staat sei zweifellos zur Bewältigung der Corona-Krise unverzichtbar, sagte Hoffmann. „Es zeigt sich aber dieser Tage auch, wie unverzichtbar die kleinsten gesellschaftlichen Einheiten wie Familien sind, wenn der Staat an seine Grenzen stößt und die Betreuung und Bildung für Kinder nicht mehr gewährleisten kann."

Quelle: PressemitteilungFamilienbund der Katholiken – Bundesverbandvom 19.05.2020

Der Familienbund der Katholiken appelliert eindringlich an die Bundesregierung, die Lohnfortzahlung für Eltern, die wegen geschlossener Kitas und Schulen nicht arbeiten können, zuverlängern. Die Unterstützung läuft dieser Tage aus.

„Solange der Schul- und Kitabetrieb aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen nur im eingeschränkten Krisenmodus arbeiten, muss es einebegleitende Lohnfortzahlung für berufstätige Eltern geben, die ihre Kinder zu Hause betreuen müssen", sagte Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann heutein Berlin. „Nebender nach wie vor ausstehenden Einführung eines Corona-Elterngeldes ist dieLohnfortzahlung für Eltern eine der wichtigsten Leistungen, um Familiennicht in eine dramatische finanzielle Schieflage geratenzu lassen. Die Politik ist aufgerufen, unter Beweis zu stellen,wie ernst sie die Unterstützung von Familiennimmt, die in dieser Zeit außerordentlichen familiären Belastungen ausgesetzt sind."

Die Bundesregierung zögertderzeit, die auslaufende Regelung fortzusetzen. Eltern können bislang bis zu 67 Prozent ihres Lohns vom Staat erhalten,wenn sieKinder unter zwölf Jahren während der Pandemie wegen geschlossener Kitas und Schulen zu Hause betreuen müssen und deshalbEinkommensverluste haben. Die Leistung ist aber begrenzt auf 2016 Euro für einen vollen Monat und wird bisher höchstens sechs Wochen lang gezahlt. Zeiten, in denen die Kita oder Schule ohnehin wegen Ferien geschlossen wäre, werden nicht mitgerechnet.

Quelle: PressemitteilungFamilienbund der Katholiken – Bundesverbandvom 15.05.2020

Die Selbsthilfeinitiative SHIA e. V. – Bundesverband – unterstützt die Forderungen vom Deutschen Kinderschutzbund und vom Deutschen Kinderhilfswerk nachGeldzahlungen an Familien.

Die aufgrund von Schul- und Kita-Schließungen nicht genutzten Mittel des Bildungs- und Teilhabepaketes sollen unbürokratisch in Höhe von 90 Europro Monat und Kind an alle Familien ausgezahlt werden, deren Kinder Ansprüche auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben. Und zwar rückwirkend ab dem 1.4.2020.

Ebenso fordern wir mit dem Deutschen Kinderhilfswerk die Erhöhung des Regelsatzes für Kinder und Jugendliche nach dem SGB II um 100 Euro, solange Kitas und Schulengeschlossen sind. Die Sanktionen für Familien im Grundsicherungsbezug sind ebenfalls für 6 Monate auszusetzen und ganz zu streichen.

Birgit Uhlworm, SHIA-Bundesvorstandsvorsitzende: "Familien brauchen einen Dreiklang aus Geld, Zeit und Infrastruktur. Gerade Alleinerziehende leistenmomentan Herausragendes. Sie verdienen Respekt und Wertschätzung, auch durch finanzielle Unterstützung.

Im Rahmen des Konjunkturpaketes wurde 2009 auch an die Familien gedacht- das sollte heute ebenfalls möglich sein.

Der Notfall-Kinderzuschlag ist zwar ein Weg, aber leider viel zu bürokratisch ist, wenn die Bearbeitungsdauer über 6 Wochen liegt.

Familien brauchen das Geld jetzt."

Quelle: Pressemitteilung SHIA e. V – Landesverband Brandenburg vom 30.04.2020

Angesichts der Debatte um die Verlängerung der Entschädigungszahlungen für Eltern, die ohne Kinderbetreuung in der Corona-Krise nicht arbeiten können, fordert der VAMV die Politik auf, schnellstmöglich eine Perspektive für die finanzielle Absicherung von Alleinerziehenden zu schaffen.

Die Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), Daniela Jaspers, erklärt hierzu: „In Paarfamilien haben zwar zwei die Möglichkeit, Entschädigungszahlungen je sechs Wochen und damit für die doppelte Zeit zu erhalten. Für Alleinerziehende laufen die sechs Wochen jetzt aber ersatzlos aus.
Einelternfamilien, die keine erweiterte Notbetreuung nutzen können oder deren Vereinbarkeitsprobleme trotz Notbetreuung nicht gelöst sind, wissen damit nicht, wie sie in den kommenden Wochen über die Runden kommen sollen. Fehlende Kinderbetreuung, Homeoffice, Homeschooling und Einkommenseinbußen sind schon jetzt für Alleinerziehende die ultimative Zerreißprobe.“

„Angesichts der nur schrittweisen Wiedereröffnung von Kitas und Schulen appelliere ich an die Politik, umgehend eine Anschlusslösung für Alleinerziehende zu schaffen, damit Einelternfamilien nicht in Armut abrutschen. Besonders wichtig ist dabei, wenigstens Geringverdiener*innen mit 100 Prozent des bisherigen Entgelts abzusichern. Unterstützungsleistungen sollten außerdem so flexibel ausgestaltet sein, dass sie auch Eltern erreichen, die im Spagat zwischen Homeoffice und Kinderbetreuung/Homeschooling vorübergehend auf Teilzeit gehen wollen. Es gibt bereits gute Vorschläge, wie beispielsweise ein Corona-Elterngeld. Ich appelliere an die Politik, hier schnell zu einer Lösung zu kommen“, fordert Daniela Jaspers.

Seit Ende März können Mütter und Väter, bei denen wegen der Kita- und Schulschließungen in der Corona-Pandemie das Einkommen wegfällt, eine Entschädigung in Höhe von 67 Prozent ihres Nettoverdienstes erhalten. Der Entschädigungsanspruch ist allerdings für jeden auf sechs Wochen begrenzt und schließt Eltern im Home Office sowie Ferienzeiten a

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 15.05.2020

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt die Empfehlung der Familienminister*innenkonferenz, stufenweise und behutsam die Kindertagesbetreuung wieder zu öffnen. Anlässlich der morgigen Bund-Länder-Beratungen zur Eindämmung des Coronavirus bekräftigt der VAMV seine Forderung nach einem bundesweiten Anspruch auf Notbetreuung für Alleinerziehende. Eine vom VAMV dazu gestartete Petition unterstützen inzwischen mehr als 42.000 Menschen.

Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV, erklärt dazu:

„Es ist richtig, bei der stufenweisen Öffnung die Belange der Eltern und der Kinder zu berücksichtigen wie auch den Infektionsschutz. Die hohe Resonanz auf unsere Petition zeigt jedoch, wie existenziell wichtig die Notbetreuung für berufstätige Alleinerziehende ist. Wir begrüßen die Initiativen vieler Bundesländer, die Notbetreuung für Kinder aus Einelternfamilien zu öffnen. Es darf jedoch nicht vom Wohnort abhängen, ob Alleinerziehende ihre Arbeit wieder aufnehmen können oder ob die Haushaltskasse angesichts auslaufender Entschädigungszahlungen bald leer bleibt. Wir fordern deshalb in allen Bundesländern einen Anspruch auf Notbetreuung für berufstätige Alleinerziehende, auch wenn sie nicht in einem unmittelbar systemrelevanten Beruf arbeiten. Wichtig ist auch: Im Homeoffice die volle Arbeitsleistung zu bringen und gleichzeitig Kinder zu betreuen oder zu beschulen, ist für Alleinerziehende eine ultimative Zerreißprobe. Der Zugang zur Notfallbetreuung muss auch im Homeoffice und unabhängig von der Sorgerechtsform bestehen.“

Die Petition des VAMV Bundesverbandes läuft seit Mitte März auf der Petitionsplattform „WeAct“ von Campact. Die Vielzahl der Unterzeichnenden zeigt, wie groß die Sorge um die eigene finanzielle und berufliche Zukunft bei Alleinerziehenden in Folge der Corona-Maßnahmen ist:
https://weact.campact.de/petitions/berufstatige-alleinerziehende-in-der-corona-krise-nicht-vergessen.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) vom 29.04.2020

Bundesseniorenministerin Giffey hat sich erfolgreich für bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf eingesetzt

Die Corona-Krise belastet die Familien von Pflegebedürftigen schwer. In dieser Situation benötigen pflegende Angehörige akute Hilfe und flexible Unterstützungsangebote. Daher wird die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bis Ende September vereinfacht. Angehörige, die Pflegebedürftige in der Corona-Krise zu Hause betreuen und zugleich erwerbstätig sind, werden so besser unterstützt.

Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey: „Angehörige sind der größte Pflegedienst unseres Landes. Rund 2,5 Millionen Berufstätige pflegen und betreuen Familienmitglieder zu Hause. Ihre Leistung wird zu selten gesehen – obwohl sie das Funktionieren der Pflege sichern. Denn sie leisten Enormes: Sie leben zwischenmenschliche Solidarität und stärken unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dafür gebührt ihnen unser Dank, unsere Anerkennung und in der Corona-Krise zusätzliche Hilfe. Besonders dann, wenn sie Beruf und Pflege in Einklang bringen müssen.“

Die notwendigen gesetzlichen Anpassungen hat der Deutsche Bundestag mit dem „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ heute verabschiedet. Das BMFSFJ hat sich intensiv und in Zusammenarbeit mit BMG und BMAS für die Aufnahme von Erleichterungen für pflegende Angehörige eingesetzt.

Dazu erklärt Franziska Giffey: „Mit dem heute verabschiedeten Gesetz verbessern wir die Unterstützung in akuten Pflegesituationen: Wer coronabedingt Angehörige pflegt oder die Pflege neu organisieren muss, kann bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Das Pflegeunterstützungsgeld kann ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege aufgrund von coronabedingten Versorgungsengpässen zu Hause erfolgt. Außerdem gestalten wir Pflegezeit und Familienpflegezeit flexibler. Pflegende Angehörige sollen leichter eine Freistellung von 6 Monaten (Pflegezeit) beziehungsweise 24 Monaten (Familienpflegezeit) in Anspruch nehmen oder nach einer Unterbrechung wieder aufnehmen können, sei es vollständig oder wenn sie in Teilzeit arbeiten. Mit diesen Regelungen reichen wir pflegenden Angehörigen die Hand und helfen ihnen dabei, durch diese schwere Zeit zu kommen.“

Der Gesetzentwurf regelt im Einzelnen:

1. Bessere Unterstützung zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in einer akuten Pflegesituation

a)Pflegeunterstützungsgeld

Bisher erhalten Beschäftigte für bis zu 10 Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung, wenn sie vor einer akuten Pflegesituation stehen, in der sie die Pflege sicherstellen oder organisieren müssen. Die Neuregelung sieht einen vereinfachten Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld vor. Es wird bis zum 30. September 2020 auch gewährt, wenn ein Engpass in der pflegerischen Versorgung entstanden ist, den die Angehörigen im Zuge der COVID-19-Pandemie nur selbst auffangen können. Bis zum 30. September 2020 sollen Beschäftigte darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, das Pflegeunterstützungsgeld insgesamt für bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch zu nehmen. Bereits genutzte Tage mit Pflegeunterstützungsgeld werden angerechnet.

b) Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Bisher haben Beschäftigte in einer akut auftretenden Pflegesituation die Möglichkeit, bis zu 10 Arbeitstage von der Arbeit fernzubleiben. Die Neuregelung sieht eine Inanspruchnahme von bis zu 20 Tagen vor. Voraussetzung ist, dass eine pandemiebedingte akute Pflegesituation besteht, die bewältigt werden muss. So wird pflegenden Angehörigen mehr Zeit eingeräumt, um die Pflege zu Hause sicherzustellen oder neu zu organisieren, wenn z. B. wegen der COVID-19-Pandemie Tagespflegeeinrichtungen geschlossen wurden oder ambulante Pflegedienste nicht mehr in dem gewohnten Umfang arbeiten. Die Regelung ist bis 30. September 2020 befristet.

2. Flexibilisierungen bei Familienpflegezeit und PflegezeitBeschäftigte, die gleichzeitig Pflegeaufgaben übernehmen, werden befristet bis zum 30. September die Möglichkeit erhalten, mit Zustimmung des Arbeitgebers Familienpflegezeit und Pflegezeit flexibler zu nutzen. Wer den gesetzlichen Rahmen für die Auszeiten (6 Monate Pflegezeit, 24 Monate Familienpflegezeit) bisher nicht ausgeschöpft hat, soll kurzfristig Restzeiten der Freistellungen in Anspruch nehmen können, sofern sie die Gesamtdauer von 24 Monaten nicht überschreiten. Die Ankündigungsfrist gegenüber dem Arbeitgeber wird bei der Familienpflegezeit vorübergehend nur 10 Tage (statt 8 Wochen) betragen. Die Mindestarbeitszeit der Familienpflegezeit von 15 Wochenstunden kann vorübergehend unterschritten werden. Die Ankündigung in Textform genügt. Auch wird der unmittelbare Anschluss zwischen Pflegezeit und Familienpflegezeit befristet entfallen.

3. Berücksichtigung von Einkommenseinbußen bei der finanziellen Förderung durch zinslose Darlehen nach dem Familienpflegezeitgesetz

Auch das Darlehen nach dem Familienpflegezeitgesetz wird den aktuellen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt angepasst. Monate mit pandemiebedingten Einkommensausfällen können bei der Ermittlung der Darlehenshöhe auf Antrag unberücksichtigt bleiben. Die Rückzahlung der Darlehen wird für die Betroffenen im Verwaltungsverfahren erleichtert.

Zahlen zu pflegenden Angehörigen

Gut 3,4 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig, drei Viertel davon werden zu Hause versorgt. Wegen der Krise haben die rund 4.500 Tagespflegeeinrichtungen in Deutschland geschlossen. Insgesamt übernehmen etwa 2,5 Millionen Angehörige in Deutschland die Pflege und Betreuung ihrer pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause. Zu 70% sind es Frauen, die diese Aufgabe schultern.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.05.2020

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Einigung der Koalitionsfraktionen zugunsten von pflegenden Angehörigen. Sie bekommen in Zukunft doppelt so lange Pflegeunterstützungsgeld und können leichter Pflegezeit und Familienpflegezeit in Anspruch nehmen.

„Drei von vier Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt. Ihre Angehörigen leisten Herausragendes für die Pflegebedürftigen und unsere Gesellschaft insgesamt. Von den Auswirkungen der aktuellen Corona-Pandemie sind sie besonders betroffen. Um pflegende Angehörige in dieser Zeit zu unterstützen, haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wichtige Verbesserungen bereits bestehender Instrumente erreicht.

Das Pflegeunterstützungsgeld soll befristet für bis zu zwanzig Arbeitstage pro Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden können.

Für die Ankündigung von Pflegezeit und Familienpflegezeit soll eine einheitliche Ankündigungsfrist von zehn Arbeitstagen gelten. Wird oder wurde eine Freistellung in der Vergangenheit für einen kürzeren Zeitraum in Anspruch genommen, soll der verbleibende Zeitraum auch zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen werden können. Ein vorübergehendes Unterschreiten der wöchentlichen Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden soll bei der Familienpflegezeit möglich sein.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben die schwierigen Lebenslagen der mehr als 2,5 Millionen pflegenden Angehörigen fest im Blick. Weil ohne sie Pflege in Deutschland undenkbar wäre, arbeiten wir langfristig an weiteren Lösungen, zum Beispiel an einem Familienpflegegeld, als Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 13.05.2020

Spätestens mit der vom SARS-CoV-2-Virus verursachten Pandemie ist klar geworden, wie wichtig die Arbeit der Pflege für unsere gesamte Gesellschaft ist – sie ist systemrelevant. Während andere Branchen in den Lockdown gingen, machten die Pflegenden unter hohem persönlichem Risiko für sich und ihre Angehörigen weiter.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes:

„Die AWO dankt am heutigen Tag all ihren Mitarbeiter*innen und allen in der Pflege tätigen Menschen, die nach wie vor tagtäglich, ob im ambulanten Dienst, in der stationären Einrichtung oder als Angehörige zu Hause, mit vollem Einsatz und kreativen Lösungen für die Menschen da sind, die auf Hilfe und Fürsorge angewiesen sind. Ohne diese Menschen sind die Herausforderungen, vor die uns diese Pandemie stellt, nicht zu bewältigen.

Die nächste große Herausforderung steht uns bevor. Die Lockerungen in stationären Pflegeheimen sind nur mit großer Umsicht und Sachverstand der Pflegenden vor Ort umzusetzen. Um den Menschen, die das höchste Risiko der Pandemie tragen, weiterhin größtmöglichen Schutz zukommen lassen zu können, bedarf es mit Sorgfalt durchdachter, fundierter Konzepte, aber auch aller notwendigen Ressourcen unter Hinzuziehung der Akteure vor Ort.

Die Anerkennung der Öffentlichkeit mit Applaus von Balkons und einer schwer abgerungenen einmaligen Pflegeprämie muss über die Krise hinaus Bestand haben. Die AWO fordert daher für die Mitarbeiter*innen der professionellen Pflege angemessene und damit ihre Systemrelevanz anerkennende Löhne, die nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen. Die hoffentlich nach Corona anstehende Reform der Pflegeversicherung muss dies berücksichtigen und die Eigenanteile deckeln, damit Pflegende und Pflegebedürftige nicht gegeneinander ausgespielt werden.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 12.05.2020

Dringende Empfehlungen der BAGSO an die Politik

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen appelliert an Bund, Länder und Kommunen, pflegende Angehörige in der aktuellen Corona-Situation besser zu unterstützen. Rund drei Viertel der Pflegebedürftigen und zwei Drittel der demenziell Erkrankten leben zu Hause. Die meisten von ihnen werden allein durch Angehörige versorgt. Die bisher ergriffenen Maßnahmen zum Schutz der Pflegebedürftigen in der häuslichen Pflege und zur Entlastung pflegender Angehöriger reichen nicht aus.

„Viele Millionen Menschen sind von der Situation in der häuslichen Pflege betroffen“, so BAGSO-Vorsitzender Franz Müntefering. „Wie sie besser unterstützt werden können, muss auf dem anstehenden Bund-Länder-Treffen behandelt werden – ebenso wie die Situation der Menschen in Pflegeeinrichtungen.“

In ihren dringenden Empfehlungen an die Politik fordert die BAGSO unter anderem, dass alle an der häuslichen Pflege Beteiligten in ausreichendem Umfang mit Desinfektionsmitteln und Schutzkleidung ausgestattet werden. In den Kommunen muss eine Notbetreuung sichergestellt sein, um die pflegerische Versorgung auch beim Ausfall der Pflegeperson sicherzustellen. Pflegende Angehörige benötigen zudem ein frei verfügbares Budget, um flexibel Unterstützung organisieren zu können. Vor dem Hintergrund der außergewöhnlichen Belastungssituation müssen psychosoziale Beratungsangebot sieben Tage die Woche erreichbar sein.

Stellungnahme: Pflegende Angehörige in Corona-Situation besser unterstützen!

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 05.05.2020

Jahresbericht 2019: Zahl der Beratungen stieg im Jahresvergleich um 6,5 Prozent

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist in Zeiten von Corona besonders gefragt – aber auch schon vor der Pandemie sind Nachfrage und Bekanntheit weiter gestiegen. Das geht aus dem Jahresbericht 2019 hervor, der heute veröffentlicht worden ist. Demnach wurden seit dem Start des Hilfetelefons im März 2013 insgesamt fast 230.000 Beratungen, sowohl telefonisch als auch online, durchgeführt. 44.700 davon fanden 2019 statt. Damit verzeichnete das bundesweite Beratungsangebot auch im siebten Jahr einen weiteren Anstieg der Beratungen um 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Rund 24.700 von Gewalt betroffene Personen nutzten das niedrigschwellige Angebot – per Telefon, Chat und E-Mail. Mehr als 9.400 Personen aus dem sozialen Umfeld Betroffener und Fachkräfte wurden beraten.

„Das Hilfetelefon kann ein Rettungsanker sein, es ist für viele betroffene Frauen buchstäblich die erste Hilfe, um der Gewalt zu entgehen“, betont Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey. „Die Zahlen für 2019 zeigen aufs Neue, wie wichtig diese erste Anlaufstelle für die Betroffenen ist und dass das Hilfetelefon in seiner Rolle als Vermittler zwischen Ratsuchenden und Beratungseinrichtungen vor Ort ankommt. In der aktuellen Corona-Krise ist die Bedeutung dieses europaweit einzigartigen Beratungsangebots sogar noch gewachsen. Umso wichtiger ist es, dass die Erreichbarkeit des Hilfetelefons rund um die Uhr auch in diesen schwierigen Zeiten aufrechterhalten werden kann.“

Mit rund 3.500 Beratungen stieg auch die Nachfrage nach fremdsprachiger Beratung deutlich: um mehr als 29 Prozent. Am häufigsten wurde 2019 in Arabisch, Farsi/Dari und Russisch beraten.

„Der deutliche Zuwachs bei den Beratungen in einer Fremdsprache zeigt, wie wichtig gerade auch für Migrantinnen ein niedrigschwelliges anonymes Beratungsangebot wie das Hilfetelefon ist“, so Edith Kürten, die Präsidentin des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. „In der eigenen Sprache mit einer Beraterin vertrauensvoll über das Erlebte reden zu können, ist für viele Betroffene oftmals der erste Schritt aus der Gewalt.“

Häusliche Gewalt bleibt häufigster Grund für Beratung

Fast 20.000 Beratungen drehten sich 2019 um das Thema häusliche Gewalt. Zweithäufigstes Thema war sexualisierte Gewalt mit rund 4.400 Beratungen. In mehr als 60 Prozent aller Beratungen konnten Ratsuchende an Beratungsstellen vor Ort und in rund 22 Prozent an Frauenhäuser weitervermittelt werden.

Den vollständigen Jahresbericht 2019 des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ zum Herunterladen finden Sie hier: www.hilfetelefon.de/presse

Die Infografik „Sieben Jahre Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“. Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick“ finden Sie hier.

Zum Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ steht betroffenen Frauen rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr zu allen Formen von Gewalt zur Seite – ob Gewalt in der Partnerschaft, Mobbing, Stalking, Zwangsheirat, Vergewaltigung oder Menschenhandel. Unter der Rufnummer 08000 116 016 und über die Online-Beratung unter www.hilfetelefon.de können sich Betroffene, aber auch Menschen aus dem sozialen Umfeld sowie Fachkräfte, beraten lassen – anonym, kostenlos, barrierefrei und in 17 Fremdsprachen. Auf Wunsch vermitteln die Beraterinnen an eine Unterstützungseinrichtung vor Ort. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben angesiedelt.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.05.2020

Rund 26.000 Märkte informieren über Hilfsangebote im Rahmen der Initiative „Stärker als Gewalt“

Das eigene Zuhause ist in der Corona-Krise nicht für alle ein sicherer Ort. Kontaktbeschränkungen und Existenzängste belasten Familien und Partnerschaften – in dieser Ausnahmesituation können Konflikte und häusliche Gewalt zunehmen. Zugleich wird es für Betroffene schwieriger, sich zu informieren, wo es Hilfe gibt und diese Unterstützung auch in Anspruch zu nehmen. Auch Familien, Freunde oder Nachbarn sind in dieser herausfordernden Zeit unsicher, an wen sie sich wenden können. Umso wichtiger ist es, dass Betroffene und ihr Umfeld gerade jetzt auf alternativen Wegen außerhalb der eigenen vier Wände erreicht werden und aufgezeigt bekommen, wo sie Hilfsangebote finden und was sie gegen Gewaltsituationen tun können.

Aus diesem Grund startet Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey heute die bundesweite Aktion „Zuhause nicht sicher?“: Gemeinsam mit Deutschlands großen Einzelhandelsketten Aldi Nord und Aldi Süd, Edeka, Lidl, Netto Marken-Discount, Penny, Real und Rewe will die Initiative „Stärker als Gewalt“ des Bundesfrauenministeriums Menschen unterstützen, die in der aktuellen Corona-Situation von häuslicher Gewalt betroffen sind oder die Betroffenen helfen wollen. Bundesweit werden in etwa 26.000 Supermärkten Plakate im Kassenbereich, an den Ein- und Ausgängen und an den Schwarzen Brettern aufgehängt, die über die Initiative und Hilfsangebote informieren. Auch auf der Rückseite vieler Kassenzettel finden sich Informationen über „Stärker als Gewalt“.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey: „In der Corona-Zeit spielt sich bei den meisten Menschen fast das gesamte Leben zu Hause ab. Im eigenen Zuhause nicht sicher zu sein ist ein unerträglicher Zustand, den wir nicht hinnehmen dürfen. Es gibt Wege aus der Gewalt, es gibt Hilfe – und ich ermutige alle Frauen und auch Männer, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, sich Unterstützung zu holen. Bei der Information über diese Hilfsangebote spielen Supermärkte eine wichtige Rolle, denn sie gehören zu den wenigen öffentlichen Orten, die zurzeit regelmäßig aufgesucht werden. Im Rahmen unserer Initiative „Stärker als Gewalt“ haben wir daher eine starke Allianz mit acht großen Einzelhandelsketten geschmiedet. Ab sofort werden in etwa 26.000 Supermärkten in ganz Deutschland Plakate der Aktion „Zuhause nicht sicher?“ über Hilfsangebote informieren. Auch auf Displays, Kassenzetteln oder auf Eigenmarken der Unternehmen finden die Kundinnen und Kunden Informationen über die Aktion. Ich bedanke mich bei den Märkten, die mitmachen, bei deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und auch bei allen Partnerinnen und Partnern der Initiative. Außerdem rufe ich jede und jeden dazu auf, die Aktion zu unterstützen und sich aktiv gegen Gewalt einsetzen. Wir dürfen die Betroffenen nicht allein lassen. Alle interessierten Unternehmen, Verwaltungen, Vereine oder Besitzerinnen und Besitzer kleinerer Läden können sich beteiligen. Menschen, die in Mehrfamilienhäusern wohnen, können die Plakate beispielsweise im Hausflur aushängen. Jede und jeder kann etwas tun, damit Gewalt beendet wird. Die ganze Gesellschaft ist jetzt mehr denn je gefragt. Denn gemeinsam sind wir stärker als Gewalt.“

Unterstützer können Poster und Infoblätter runterladen

Alle, die die Aktion „Zuhause nicht sicher?“ unterstützen wollen, finden die Postervorlage und ein Infoblatt mit allem Wissenswerten rund um „Stärker als Gewalt“ direkt zum Download auf der Internetseite der Initiative:https://staerker-als-gewalt.de/initiative/poster-aktion-haeusliche-gewalt

Die Aktion soll auch Nachbarinnen und Nachbarn erreichen, die in dieser Zeit besonders aufgefordert sind, auf Alarmsignale für häusliche Gewalt zu achten und dagegen aktiv zu werden. Über die Initiativen-Website können sie sich darüber informieren, wie sie Anzeichen von häuslicher Gewalt erkennen, wie sie selbst helfen und wo sie Unterstützung erhalten können. Außerdem gibt es Aushänge für den Hausflur, über die Betroffene und ihre Nachbarschaft direkt über die Hilfsangebote informiert werden können.

Beratung beim Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

Eine wichtige Anlaufstelle für Betroffene von häuslicher Gewalt und Menschen, die helfen wollen, ist das vom BMFSFJ geförderte Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen". Das Hilfetelefon ist unter der kostenlosen Nummer 08000 116 016 rund um die Uhr zu erreichen – anonym und barrierefrei – und bietet in deutscher Sprache und in 17 Fremdsprachen telefonische Beratung für gewaltbetroffene Frauen, für Menschen aus dem sozialen Umfeld und für Fachkräfte an. Über www.hilfetelefon.de ist außerdem eine Onlineberatung möglich.

Über die Initiative „Stärker als Gewalt“

Bundesfrauenministerin Giffey hat die bundesweite Initiative „Stärker als Gewalt“ im November 2019 gestartet. Die Initiative ist Teil des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“. Bislang haben sich 13 Partnerinnen und Partner zusammengeschlossen, die im Bereich Hilfe und Unterstützung aktiv sind. Ziel der Initiative ist es, von Gewalt betroffene Frauen und Männer zu ermutigen, sich Unterstützung zu holen und die Hilfsangebote besser bekannt machen. Gemeinsam mit den beteiligten Organisationen setzt sich „Stärker als Gewalt“ außerdem dafür ein, ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, das Gewalt an Frauen und Männern verurteilt und Menschen, die eingreifen und helfen wollen, unterstützt.

Bürgerinnen und Bürger sollen dadurch motiviert werden, sich gegen Gewalt einzusetzen.

Die Internetseite www.staerker-als-gewalt.de bündelt eine Vielzahl an Hilfs- und Beratungsangeboten.

Die Partnerorganisationen der Initiative sind: Das „Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“, die Frauenhauskoordinierung e.V., der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe e.V., die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser, Weibernetz e.V., das Bundesforum Männer e.V., die Landesfachstelle Männerarbeit Sachsen, der Sozialdienst Katholischer Männer e.V., die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V., der Dachverband der Migrantinnenorganisationen, die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. und die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.04.2020

Zu dem von der bundesweiten Kinderschutzhotline gemeldeten deutlichen Anstieg der Beratungsgespräche in den ersten zwei Maiwochen erklärt Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Der Anstieg der Beratungsgespräche bei der bundesweiten Kinderschutzhotline ist Anlass zu großer Besorgnis. An diese Hotline wendet sich medizinisches Personal bei Verdacht auf Kindesmisshandlung, um mögliche weitere Schritte zu besprechen. Dabei geht es in der Regel um Kinder, die oft massive Verletzungen aufweisen und etwa bei Arzt- oder Krankenhausbesuchen aufgefallen sind. Betroffene Kinder und Jugendliche benötigen dringend Hilfe und Unterstützung. Der sprunghafte Anstieg der Beratungsgespräche weist darauf hin, dass die Dunkelziffer misshandelter Kinder und Jugendlicher deutlich höher liegt.

Gerade jetzt muss deshalb dringend Vorsorge getroffen werden, um von Gewalt und Missbrauch betroffene Kinder und Jugendliche auch in der Coronakrise effektiv zu schützen. Beratungsstellen und digitale oder telefonische Beratungsangebote müssen auch für Kinder und Jugendlichen weiter ausgebaut und aufgestockt werden. Und die Kinder- und Jugendhilfe benötigt bundesweit eine dem Pandemieschutz angemessene Ausstattung und Vorbereitung.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 15.05.2020

Zum morgigen Tag der gewaltfreien Erziehung erklärt Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Gewalt gegen Kinder hat viele Gesichter. Und oftmals geschieht sie zuhause im Verborgenen. Von häuslicher Gewalt betroffene Kinder benötigen Hilfe und Unterstützung. Das galt schon vor der Coronakrise. Es ist zu befürchten, dass mit den Mehrfachbelastungen und Sorgen des Corona-Alltags vieler Familien auch die Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ansteigt. Ohne regelmäßigen Kontakt zu Lehrerinnen und Lehrern, Schulfreundinnen und -freunden, Betreuerinnen und Betreuern, die Gewaltanzeichen erkennen und denen sich Kinder anvertrauen können, ist es momentan besonders schwierig, Kinder vor häuslicher Gewalt zu schützen. Hier muss aktiv mit Beratungs- und Hilfsangeboten gegengesteuert werden, digital und vor Ort.

Es gilt, Kinderrechte stark zu machen. Kinder haben seit dem Jahr 2000 auch in Deutschland Recht auf eine gewaltfreie Erziehung, auf eine Erziehung ohne physische Strafen, ohne seelische Verletzungen, ohne Vernachlässigung. Die damalige Gesetzesänderung war ein immens wichtiger Schritt. Die schwierige Situation der Jüngsten in der Coronakrise macht deutlich, dass wir die Rechte von Kindern politisch ernst nehmen müssen. Bei allen staatlichen Entscheidungen muss das Kindeswohl eine maßgebliche Rolle spielen. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie haben ein besonderes Recht auf Schutz, auf Förderung und auf Beteiligung. Auch deshalb gehören die Rechte von Kindern mit einer starken Formulierung ins Grundgesetz.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 29.04.2020

Bundesweit große Beteiligung bei der Aktion #keinkindalleinelassen

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs(UBSKM) der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, warnt davor, die schrittweise Öffnung der Schulen ab heute als Rückkehr in eine behütete Normalität für Kinder und Jugendliche misszuverstehen:

„Wir dürfen nicht den Fehler machen und glauben, dass Missbrauch und andere Gewalt in Familien beendet ist, nur weil jetzt die Schulen langsam wieder öffnen," sagt Rörig. „Gewalt in der Familie hat auch schon vor Corona zur gesellschaftlichen Realität gehört. Aber jetzt werden die Bedrohung von Kindern und Jugendlichen durch familiäre Gewalt und ihre Hilflosigkeit sehr deutlich. Die aktuelle Krise wirkt hier wie ein Brennglas."

Der Missbrauchsbeauftragte rief dazu auf, gerade jetzt auf Kinder zu achten, die in den vergangenen sechs Wochen aufgrund der Ausgangsbeschränkungen wenig sichtbar waren:

„Zumindest einige Kinder und Jugendliche haben nun wieder die Chance im sozialen Umfeld ‚Schule‘ unmittelbaren Kontakt zu Lehrkräften zu haben, wenn auch weiterhin sehr eingeschränkt. Ich appelliere an alle Lehrerinnen und Lehrer gerade jetzt bei ihren Schülerinnen und Schülern auf Verhaltensänderungen zu achten. Ich weiß, dass alle stark gefordert sind, um den Lehrbetrieb unter widrigen Bedingungen wieder anlaufen zu lassen. Die Mithilfe aller wird jedoch gebraucht, um Kinder zu schützen und ihnen Hilfe zu ermöglichen."

Der Missbrauchsbeauftragte zeigt sich beeindruckt von der großen Resonanz auf die Aktion „Kein Kindalleine lassen", die er vor knapp drei Wochen mit dem Portal www.kein-kind-alleine-lassen.de und einerdamit verbundenen Plakat- und Flyer-Aktion gestartet hat. Über 60.000 Menschen haben bisher dieSeite besucht, 30.000 Unterstützer*innen haben Plakate und Flyer heruntergeladen.

Der Unabhängige Beauftragte und sein Team reagieren mit der Aktion auf die zunehmenden Sorgen und Berichte über Gewalt in der Familie während der Ausgangsbeschränkungen:

„Wir haben innerhalb kurzer Zeit eine starke Verbreitung erreicht und wichtige Hilfsangebote für Menschen, die von Missbrauch und anderer familiärer Gewalt betroffen sind, bekannt gemacht", sagt der Unabhängige Beauftragte. „Ich bin besonders beeindruckt vom großen Engagement vieler Einzelner und vieler Initiativen, Organisationen und Einrichtungen die bei unserer Aktion #keinkindalleinelassen mitmachen und trotz der restriktiven Corona-Regeln Wege suchen und finden, wie sie "ihre" Kinder erreichen können."

Gerade auch hinsichtlich der noch nicht schulpflichtigen Kinder besteht weiterhin dringenderHandlungsbedarf. Auf der Website www.kein-kind-alleine-lassen.de finden sich im Bereich#keinkindalleinelassen Ideen und Projekte von A wie „Arche Berlin" bis Z wie „Zuper-Q", die zeigen, wie der Kontakt mit Kinder trotz Ausgangsbeschränkungen aufrechterhalten werden kann.

Bundesweite Organisationen unterstützen die Aktion #keinkindalleinelassen ebenfalls. So bringt bspw. der Deutsche Städtetag die Aktion in 3.400 Städte, die 6.500 Mitglieder des Jugendrotkreuzes Rheinland-Pfalz plakatieren in ihrem Bundesland und Wohnungsbaugesellschaften verteilen die Flyer in Mietshäusern. Lehrerinnen und Lehrer werden digital angesprochen, #keinkindalleinelassen ist zentral auf einem Portalserver, der momentan an rund 3.500 Schulen zur Kommunikation eingesetzt wird und ca. 1,6 Millionen Benutzer erreicht. Auch auf Twitter, Instagram und anderen Social Media Kanälen findet die Aktion breite Unterstützung und wird von hunderten Bürgerinnen und Bürgern, Kinderschutzorganisationen und -verbänden geteilt und verlinkt. Prominente wie der Pianist Igor Levit oder Influencer*innen wie Barbara Sophie retweeten oder weisen auf die Aktion hin. Auch der Deutsche Olympische Sportbund, der über seine Social Media Kanäle 90.000 örtliche Sportvereine erreicht, unterstützt die Aktion, ebenso die Caritas, die Diakonie oder die Polizei.

Seit Ausbruch der Corona-Pandemie ist die Zahl der Hilfegesuche bei einigen Beratungshotlines angestiegen. Andere Hilfsangebote dagegen melden keinerlei Veränderungen in der Nutzung. Kinderschutzexpert*innen wie Silke Noack vom „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch" befürchten, dass gerade das ein Indiz für die Zunahme familiärer Gewalt in der Corona-Krise sein könnte: Täter und Täterinnen sind ganztägig zuhause, Kinder können so nicht heimlich telefonieren.

Berater*innen von Hilfetelefonen kennen das als den sogenannten „Feiertags-Effekt": Immer nachZeiten des „verordneten Familienlebens" wie zum Beispiel Weihnachten, steigt die Zahl der Kinder, die anrufen und Hilfe suchen, stark an.

Corona wird vermutlich ähnlich wirken: Im Kinder- und Jugendschutz Engagierte gehen davon aus, dass nach Lockerung der Ausgangsbeschränkungen, wenn Kinder und Jugendliche wieder einfacher Zugang zu Hilfsangeboten haben und in den Institutionen erlebt werden, die Nutzung – auch von Fachkräften – stark zunehmen wird.

Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung bittet deshalb darum, bei der Aktion „Kein Kindalleine lassen" mitzuwirken und die Materialien von der Seite www.kein-kind-alleine-lassen.de zuverbreiten, damit Kinder und auch Erwachsene erfahren, wie sie Hilfe finden können.

Quelle: Pressemitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 04.05.2020

Aufgrund der Kontaktbeschränkungen müssen die Menschen während der Corona-Krise überwiegend zuhause bleiben. Das erhöht das Risiko für häusliche Gewalt. Die Diakonie Deutschland begrüßt daher die neue bundesweite Aktion "Zuhause nicht sicher?" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Kooperation mit Einzelhandelsketten, die in Supermärkten auf Beratungsangebote und Hilfen bei häuslicher Gewalt aufmerksam macht. Zwingend notwendig sei allerdings im Moment, dass zügig ausreichend Beratungsangebote und Schutzplätze geschaffen und langfristig die öffentliche Aufmerksamkeit für häusliche Gewalt und die Finanzierung der Hilfsangebote gesichert werden, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie-Deutschland:

"Häusliche Gewalt ist und war in Deutschland schon vor der Corona-Pandemie ein großes und in allen Gesellschaftsschichten verbreitetes Problem. Wie durch ein Brennglas werden jetzt die Lücken im Hilfesystem sichtbar. Personell und räumlich sind die Hilfen für betroffene Frauen und deren Kinder viel zu schlecht ausgestattet. Die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und die Schutzangebote für Frauen bekannt zu machen ist in der aktuellen gesellschaftlichen Stresssituation, die sich oft im häuslichen Umfeld entlädt, enorm wichtig. Ohne das Personal aufzustocken und die Beratungsangebote sowie Schutzplätze auszubauen geht es allerdings nicht. Derzeit gibt es 6.800 Plätze in Deutschland. Nötig wären mindestens mehr als doppelt so viele Frauenhausplätze.

Wir brauchen dringend einen bundesweit verbindlichen Rechtsrahmen und eine einheitlich geregelte Finanzierung durch Länder und Kommunen. Betroffene Frauen müssen jederzeit – in und nach der Corona Krise – Zugang zu Schutz und Beratung haben. Durch die Anforderungen des Infektionsschutzes und Quarantänebestimmungen arbeiten die Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser unter erschwerten Bedingungen. Was vorher schon knapp war, wird – bei zunehmendem Risiko für häusliche Gewalt -augenscheinlich. Wir brauchen eine nachhaltige Verbesserung der Versorgungsstrukturen für betroffene Frauen und deren Kinder, damit häusliche Gewalt auch als das anerkannt wird, was es ist – eine Menschenrechtsverletzung und ein gesellschaftliches Problem."

Zum Hintergrund:

Die Frauenhäuser und Fachberatungsstellen setzen alles daran, Schutz und Beratung suchende Frauen auch jetzt zu unterstützen. Das tun sie derzeit unter erschwerten Bedingungen: Quarantäne-Maßnahmen und Anforderungen an den Infektionsschutz gelten auch für Frauenhäuser. Das ist wichtig zum Schutz von Bewohnerinnen, ihrer Kinder und der Mitarbeiterinnen. Das führt in einigen Frauenhäusern zu Aufnahmestopps oder Verringerung der Belegung, um so social distance zu ermöglichen. Hier ist ein hohes Maß an Organisation und Krisenmanagement erforderlich. Es fehlt an Schutzausrüstungen, Desinfektionsmaterial und technischer Ausstattung für eine datensichere Beratung, aber auch an Räume und Personal.

Vielerorts werden alternative Schutzunterkünfte eingerichtet. Unterkünfte in Ferienwohnungen, Hotels und Gemeinschaftsunterkünften werden auch mit Unterstützung von Ländern und Kommunen gefunden. Für die Beratung und Betreuung der Frauen und Kinder sind aber zusätzliche personelle Ressourcen erforderlich.

Mit der bereits vorher zu dünnen Personaldecke in Frauenhäusern und Fachberatungsstellen und zusätzlichen Ausfällen bei Mitarbeitenden durch fehlende Kinderbetreuung, Erkrankungen, Quarantäne ist das nicht zu realisieren.

Die mit dem derzeitigen Gebot des Daheimbleibens einhergehenden Belastungen wie Kinderbetreuung zu Hause, Homeoffice, fehlende soziale Kontakte und Ausweichmöglichkeiten sind verstärkende Faktoren für Konflikte und häusliche Gewalt, keine ursächlichen Faktoren. Häusliche Gewalt ist und war in Deutschland auch vor der Corona-Pandemie ein großes und in allen Gesellschaftsteilen verbreitetes Problem.

Mehr Informationen:

– Nachgefragt: Mehr häusliche Gewalt in der Corona-Krise? https://www.diakonie.de/journal/nachgefragt-mehr-haeusliche-gewalt-in-der-corona-krise

– Ratgeber der Diakonie zu Gewalt gegen Frauen: https://hilfe.diakonie.de/gewalt-gegen-frauen

– Initiative "Stärker als Gewalt": https://staerker-als-gewalt.de/

– Corona-Informationsseite der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 29.04.2020

Bund und Länder haben heute eine Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt Schule auf den Weg gebracht: Es gibt zusätzlich 500 Millionen Euro für die digitale Ausstattung von Schülerinnen und Schülern. Digitaler Unterricht zu Hause wird den Präsenzunterricht noch länger ergänzen müssen. Der Bund unterstützt jetzt Kinder und Jugendliche, bei denen Online-Unterricht aus Mangel an Geräten bislang keine Option war. Sie sollen mit Tablets oder Laptops ausgestattet werden.

„Es darf nicht der Geldbeutel der Eltern darüber entscheiden, ob Schülerinnen und Schüler am digitalen Fernunterricht teilhaben können. Das ist eine entscheidende soziale Frage. Für dieses Programm hat die SPD-Fraktion hart gekämpft und es ist gut, dass es jetzt an den Start geht. Schulträger können jetzt flexibel auf die besonderen Herausforderungen vor Ort reagieren.

Wir wissen, dass das alles nur wirklich helfen kann, wenn im Haushalt auch ein notwendiger Internetanschluss vorhanden ist. Der Bund sucht hierfür zurzeit mit den Mobilfunkanbietern nach guten Lösungen. Die SPD-Bundestagsfraktion erwartet, dass das Bildungsministerium dies engagiert vorantreibt. Es ist wichtig, dass die Hilfen jetzt schnell dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Kein Kind darf zurückgelassen werden.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 15.05.2020

Auch angesichts der Coronavirus-Pandemie gelte, dass Kinder selbstverständlich Kontakt zu beiden Eltern behalten sollen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/19046) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zum Umgangsrecht angesichts von COVID-19 (19/18569). Erkenntnisse über diesbezügliche Probleme lägen der Bundesregierung nicht vor. Die Empfehlung, soziale Kontakte möglichst zu vermeiden, beziehe sich nicht auf die Kernfamilie, auch wenn die Eltern nach einer Trennung in zwei getrennten Haushalten leben, heißt es in der Antwort. Die bisherigen Vereinbarungen, Regelungen oder gerichtlichen Entscheidungen zum Umgang gälten weiterhin. Bei der Frage, wie man die persönliche Begegnung zwischen Eltern und Kind in Zeiten der Coronavirus-Pandemie am besten organisiert, sollten die Eltern sich, wie sonst auch, immer am Kindeswohl orientieren und beachten, dass grundsätzlich eine gute emotionale Bindung und der Kontakt zu beiden Eltern dem Kindeswohl dient.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.515 vom 19.05.2020

„Die Corona-Krise deckt die Schwächen des Bildungssystems in Deutschland gnadenlos auf. Sie macht deutlich, welche Probleme die Globalisierung mit sich bringt und wie tief gespalten die Gesellschaften sind“, sagte Marlis Tepe, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), am „Tag der Arbeit“ in Frankfurt a.M. „Solidarisch ist man nicht alleine“, lautet das Motto am 1. Mai. „Gesundheit first – solidarisch zu sein, heißt in Corona-Zeiten, Abstand zu halten“, betonte Tepe. Weltweit feiere die Gewerkschaftsbewegung diesen „Tag der Arbeit“ zum ersten Mal digital. In Deutschland verzichteten die DGB-Gewerkschaften auf Demonstration. Tepe stellte fest, dass 2020 eine Ausnahme sei und bleiben werde.

„Bildung wird seit mindestens 20 Jahren sträflich vernachlässigt. Jetzt holen uns die Versäumnisse der Vergangenheit ein. Probleme, Hygiene und Infektionsschutz sicherzustellen, hängen auch mit den 43 Milliarden Euro Investitionsstau allein an den Schulen zusammen. Die Reinigung der Bildungseinrichtungen wurde outgesourced. Bildung für das digitale Zeitalter fit zu machen, ist zu spät und zu zögerlich angegangen worden. Zudem sind wir sehenden Auges in einen dramatischen Lehrkräfte- und Fachkräftemangel in den Kitas hineingesteuert“, betonte die GEW-Vorsitzende. Platzmangel führe zu überfüllten Kitas, Schulklassen und Hörsälen an den Hochschulen.

Der Mangel an Erzieherinnen, Erziehern und Lehrkräften stelle die Kitas und Schulen auf dem Weg einer schrittweisen Öffnung vor große Probleme. Auch weil der Altersschnitt hoch sei und viele Lehrende zu den Risikogruppen zählten und deshalb nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden dürften. „Die soziale Spaltung in Deutschland verschärft sich durch den Fernunterricht. Kinder aus armen Familien sind schlechter mit digitalen Medien ausgestattet, sie müssen in beengten Wohnverhältnissen lernen. Dieses Problem muss unverzüglich gelöst werden. Wir brauchen weitere zusätzliche Ressourcen, die nach Sozial-Index vergeben werden“, unterstrich Tepe.

Die Gewerkschaften kämpften gemeinsam für einen besseren Schutzschirm der Beschäftigten gegen die Folgen der Wirtschaftskrise. Die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 80 Prozent (87 Prozent für Familien) sei ein richtiger Schritt, auch wenn er spät gekommen sei. „Sorgen bereiten die prekär Beschäftigten in der Weiterbildung und der Hochschule sowie die Studierenden. Ihre Existenz ist bedroht, sie dürfen nicht ins Bodenlose fallen. Hier muss die Politik kräftig nacharbeiten“, verlangte die GEW-Vorsitzende. „Auffällig ist, dass viele Frauen zwar auf wichtigen Arbeitsplätzen tätig sind, aber schlecht bezahlt werden. Ihre Arbeit muss dringend aufgewertet werden.“

Info: Die Gewerkschaften verzichten in diesem Jahr zum ersten Mal seit der Gründung des DGB 1949 auf die traditionellen „Tag der Arbeit“-Demonstrationen und -Feiern auf den Straßen und Marktplätzen der Republik. Der DGB bietet einen Livestream mit einem bunten Mix aus Politik und Kultur an.

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hauptvorstandvom 01.05.2020

Sehr geehrter Herr Bundesinnenminister Seehofer,

am 9. Mai wird der Europatag gefeiert. Dieser Tag steht für ein gemeinsames Europa in Frieden und Freiheit. Die Grundrechtscharta der Europäischen Union mit dem Vertrag von Lissabon ist das Herzstück der Europäischen Union und mit ihr die Freizügigkeit und die damit einhergehenden offenen Grenzen. Diese Freizügigkeit dient nicht nur dem freien Warenverkehr. Sie gibt den Menschen in Europa die Möglichkeit, in andere Mitgliedstaaten zu reisen, sich niederzulassen, zu studieren und zu arbeiten. Die europäischen Staaten wuchsen zusammen, die Grenzen fielen, ein gemeinsames europäisches Zusammenleben entstand und mit ihnen vielfältige europäische familiäre Konstellationen. Diese Paare und Familien leben den europäischen Gedanken und für sie war bisher die Freizügigkeit ein selbstverständlicher Teil ihrer Lebensplanung. Die Corona Pandemie stellt nun diesen Gedanken der Freiheit vor eine Zerreißprobe. Um das Infektionsgeschehen einzudämmen, fielen als erstes die Schlagbäume.

In Europa leben Millionen binationaler Paare. Allein in Deutschland ermittelte der Mikrozensus 2017 eine Zahl von 1,5 Millionen. Viele Paare kommen zahlenmäßig hinzu, da sie nicht miteinander verheiratet sind. Sie konnten bislang ihre Beziehung innerhalb Europas auch ohne Trauschein gut leben, wie tausende andere Paare auch.

Die Wiedereinführung nationaler Grenzen, die uns zurückwerfen in eine schon fast vergessene Zeit, führte für unverheiratete binationale Paare zu einer plötzlichen Trennung. Das Fallen der Schlagbäume ging durch die Paare hindurch, unterbrach unvermittelt ihre Beziehung, beendete abrupt über Wochen ihre gemeinsame Lebensplanung. Gerade in Krisenzeiten sind Menschen auf Nähe und Unterstützung angewiesen. Die Grenzschließungen verwehren diesen Paaren den emotionalen Rückhalt, den eine Liebesbeziehung geben kann. Und sie sind in einem Europa der offenen Grenzen für diese Paare extrem belastend und nicht nachvollziehbar.

„Ich bin im Badischen aufgewachsen – verbunden im Dreiländereck Deutschland-Schweiz-Frankreich. Für uns hier gibt es keine Grenzen mehr. Mein Partner ist Schweizer, wohnhaft in Basel. Uns trennen 15 Minuten S-Bahnfahrt. Wir sind nicht verheiratet, bisher war das kein Thema. Dies ist uns nun zum Verhängnis geworden. Wir dürfen uns seit Wochen nicht sehen. Und auch wenn wir nun kurzfristig heiraten wollten, wäre dies nicht möglich, denn laut Bundesgrenzschutz-Seite, darf ein Ausländer nicht einmal zur eigenen Hochzeit einreisen, da eine Hochzeit keinen triftigen Grund darstellt. Wie uns geht es vielen: Deutsche mit Partnern in der Schweiz oder Frankreich. Aus der Traum.

Hunderttausende Grenzgänger können tagtäglich pendeln. Dass einerseits Einreisen aus beruflichen Gründen möglich sein sollen, während elementare soziale Strukturen mit Füßen getreten werden, ist ein Schlag ins Gesicht, nicht nur für Personen in der Grenzregion. Dahinter stehen Menschen, die zutiefst verzweifelt sind. Grenzen die kaum mehr existierten ziehen sich nun quer durch das Leben der Betroffenen und trennen sie ausgerechnet in dieser schwierigen Zeit von ihren wichtigsten Bezugspersonen. Die psychischen Folgen sind immens. In Frankreich gab es schon Suizide und auch hier ist spürbar, dass Depressionen und Angstzustände zunehmen. Geben Sie diesen Menschen wieder ihren Halt zurück, den sie jetzt mehr denn je brauchen. Bitte ignorieren Sie diese Menschen nicht und vertrösten sie auf Juni oder gar noch länger.“ Gudrun F.

Sehr geehrter Herr Minister Seehofer, dieses Beispiel steht stellvertretend für zahlreiche andere, die unseren Verband seit März erreichen. Je länger die Corona Pandemie anhält, je länger die innereuropäischen Grenzen geschlossen sind, desto schwieriger gestaltet sich die Situation für diese Paare. Selbstverständlich gilt es, das Infektionsgeschehen einzudämmen, das versteht auch jedes Paar. Keines dieser Paare will zur Ausbreitung des Virus beitragen. Sie wollen verantwortlich und unter Berücksichtigung bestehender Schutzmaßnahmen mit ihren Partner*innen zusammen sein. In der gesamten Debatte um die Bekämpfung des Virus Covid 19 werden leider Paare und Familien viel zu wenig in den Blick genommen. Ihre Belastungen werden kaum thematisiert.

Wir möchten betonen, dass es sich bei den hier angesprochenen Paaren um langfristige Beziehungen handelt, die füreinander einstehen und gegenseitig Verantwortung übernehmen. Ebenso wie verheiratete Paare. Eine junge Frau beispielsweise hat ihre Wohnung und ihre Arbeitsstelle gekündigt, um zu ihrem Partner in die Schweiz zu ziehen. Dann kam die Corona Pandemie und schloss die Grenzen. Diese junge Frau hat ihre Lebensgrundlage in Deutschland aufgegeben, sie steht ohne Arbeit und ohne Wohnung in Deutschland da, kann aber ihr “neues Leben” in der Schweiz nicht realisieren.

Herr Minister Seehofer, es sind viele einzelne Schicksale, die hinter der großen Anzahl der europäischen Paare stehen, auf die an dieser Stelle nicht vertieft eingegangen werden kann.

In einem vereinten Europa sollte es aber doch möglich sein, trotz der Krise, diesen Paaren die Möglichkeit zu geben, zusammen zu kommen.

So könnten nach dem Beispiel Schweiz und Österreich Passierscheine ausgestellt werden, die auf einer Selbstauskunft basieren. Mit einer entsprechenden Anweisung an die Grenzbeamten. Dies wäre eine unbürokratische, sofort umsetzbare Möglichkeit auch für Deutschland – unabhängig von einer allgemeinen Grenzöffnung.

Wir bitten Sie daher im Interesse zahlreicher europäischer Paare und als Zeichen für den Europatag, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Herr Minister Seehofer: Bitte lassen Sie binationale unverheiratete Paare innerhalb Europas wieder zusammenkommen!

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 08.05.2020

Anlässlich des 1. Mai, dem Tag der Arbeit, erklärt Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz:

„Die Corona-Pandemie macht aktuell vor dem 1. Mai nicht halt. Auch wenn wir morgen nicht auf den Straßen sein können, geht unser Engagement für eine solidarische Gesellschaft ohne Armut weiter. Untersuchungen zeigen immer wieder, wie wichtig Arbeit für die meisten Menschen ist. Gesellschaftliche Teilhabe in unserer Gesellschaft muss daher bedeuten, Zugang zu guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit zu haben, verlässliche soziale Sicherheit bei Arbeitslosigkeit zu erfahren und eine fördernde und unterstützende Arbeitsmarktpolitik vorzufinden, die immer wieder Brücken baut.

Mit diesem Anspruch auf Teilhabe und einen solidarischen Sozialstaat blicken wir auf die Gesellschaft, erleben jedoch eine andere Realität: Der Anteil prekärer Beschäftigungsverhältnisse bleibt hoch. Neun Millionen Menschen arbeiten zu Niedriglöhnen, über eine Million Menschen müssen ihren Lohn mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken. Ein Jahrzehnt des Aufschwungs, steigender Ungleichheit und Vermögenskonzentration ist an armutsbetroffenen Menschen und unteren Einkommensgruppen vorbei gegangen. Besonders bitter ist die Situation der Millionen Beschäftigten in den systemrelevanten Berufen, die verlässlich und verantwortungsvoll für andere Menschen da sind und die Gesellschaft nicht nur während der Corona-Pandemie zusammenhalten. Diese systemrelevanten Berufe in den Branchen Gesundheit, Pflege, Erziehung und Einzelhandel vereint, dass sie mehrheitlich schlecht bezahlt und unter schwierigen Bedingungen ausgeübt werden.

Wir treten daher gemeinsam für eine andere Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik ein – für höhere Mindestlöhne und Regelbedarfe, für eine Stärkung der Tarifbindung, für Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur und für einen wirksamen Ausgleich zwischen Arm und Reich. Die Pandemie ist noch nicht vorbei, aber unsere Solidarität bleibt!“

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz (nak)vom 30.04.2020

Angesichts der Kosten für eine sozial gerechte Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie bei gleichzeitigem Einbruch der Steuereinnahmen fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband eine Vermögensabgabe zur solidarischen Krisenbewältigung. Der Verband warnt vor einer gefährlichen Verschärfung der sozialen Spaltung, sollte die Große Koalition jetzt nicht zu einem sozial ausgewogenen, solidarischen Krisenmanagement finden. Dazu gehöre zwingend ein sofortiges armutspolitisches Notprogramm sowie die Heranziehung sehr großer Vermögen zur Finanzierung der Krisenbewältigung.

„Es steht völlig außer Frage, dass die Folgen dieser Krise nur bewältigt werden können, wenn diejenigen, die über sehr großen Reichtum verfügen, zur solidarischen Finanzierung der Kosten herangezogen werden“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Angesichts der aktuellen Steuerschätzung, die von Mindereinnahmen in dreistelliger Milliardenhöhe ausgeht, seien entschlossene steuerpolitische Maßnahmen zwingend. „Es darf auch in dieser Koalition keine steuerpolitischen Tabus mehr geben. Auf den Kabinettstisch gehören genauso gut Konzepte für eine Vermögensabgabe wie für eine Reichensteuer. Wenn jetzt die falschen Maßnahmen ergriffen werden, droht unsere Gesellschaft auseinanderzubrechen“, warnt Schneider.

Corona wirke wie ein „Brennglas“, das soziale Schieflagen verschärfe. Überhaupt kein Verständnis zeigt der Verband daher für die bisherige Weigerung der Großen Koalition, armen Menschen in der Krise eine finanzielle Soforthilfe zu gewähren. Der Paritätische kritisiert vor diesem Hintergrund das so genannte Sozialschutzpaket II, das heute im Bundestag beraten wird, als „armutspolitische Enttäuschung“. Der Verband bekräftigt seine Forderung nach finanzieller Soforthilfe für alle Menschen, die existenzsichernde Sozialleistungen wie Hartz IV, Altersgrundsicherung oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Konkret fordert der Paritätische einen monatlichen Zuschlag in Höhe von 100 Euro sowie eine Einmalzahlung für krisenbedingte Zusatzausgaben von 200 Euro.

Gemeinsam mit Vertreter*innen aus DGB, Wohlfahrts- und Sozialverbänden, Verbraucherschutzorganisationen, dem Deutschen Kinderschutzbund und dem Deutschen Kinderhilfswerk hat der Paritätische unter dem Motto #100EuroMehrSofort einen Aufruf für die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und für Solidarität gerade auch mit den Ärmsten vorgelegt. Zwischenzeitig haben sich weitere Bundesorganisationen und auch Bündnisse auf Landesebene hinter die Forderung gestellt.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 14.05.2020

SCHWERPUNKT II: Internationaler Tag der Familie

Zum internationalen Tag der Familie (15. Mai) betonen Familienministerin Ur-sula Nonnemacher und die Landesarbeitsgemeinschaft der Familienver-bände in Brandenburg (LAGF) Bedeutung und zentrale Funktion der Familie. „Als Rückgrat der Gesellschaft leisten Familien in diesen besonderen Zeiten Herausragendes: Mütter und Väter betreuen ihre Kinder, unterstützen sie bei den Schulaufgaben und arbeiten von zu Hause aus. Es zeigt sich einmal mehr: die Gesellschaft kann sich auf die Familien verlassen, dafür mein herzlicher Dank!“, so Ministerin Nonnemacher.

Mit der frühen Erweiterung der Notfallbetreuung hat Brandenburg die in der Corona-Pandemie besonders geforderten Alleinerziehenden entlastet.

Die 32 vom Land geförderten Familienzentren stehen weiterhin beratend zur Seite, wenn auch vorübergehend telefonisch oder digital.

Die Landesregierung will Familien aber auch langfristig finanziell entlasten und das System familienbezogener Leistungen bündeln. Daher wird die bundesweite Ein-führung einer Kindergrundsicherung unterstützt, denn nur hierüber kann es zu-friedenstellend gelingen, Familien die ihnen zustehenden Leistungen zukommen zu lassen.

Ursula Nonnemacher: „Familien verdienen nicht nur während der derzeitigen Pandemie unsere Anerkennung und Wertschätzung. Sie sorgen dafür, dass die Gesellschaft funktioniert! Ich freue mich, dass wir am Tag der Familie im Bundesrat die Sonderregelungen bei der Inanspruchnahme von Elterngeld beschließen, die für viele Eltern Corona-bedingte finanzielle Härten verhindern.“ Birgit Uhlworm von der LAGF: „Familien brauchen keine Almosen, sondern ge-zielte Unterstützung sowie Anerkennung und Wertschätzung. Die vom Land Brandenburg finanzierten Einrichtungen und Verbände sind in diesen Zeiten ver-lässliche Ansprechstellen und stehen den Familien zur Seite.

Diese Infrastruktur für Familien muss erhalten und ausgebaut werden.“

Quelle: PressemitteilungMinisterium für Soziales, Gesundheit, Integration undVerbraucherschutzvom 14.05.2020

Viele Familien erleben durch die Pandemie große Belastungen. Zum Internationalen Tag der Familie betont die Arbeiterwohlfahrt, dass viele davon nicht neu seien – sondern die Krise nur das Brennglas auf bestehende Probleme hält. Familien müssten endlich besser unterstützt werden, fordert der Verband.

„In diesen Krisenzeiten zeigt sich besonders deutlich, dass wir Familien wieder in die Lage versetzen müssen, Raum für Entwicklung und Geborgenheit geben zu können“, so Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, „Viele Familien hatten schon vor der Krise zu kämpfen, weil sie von Armut bedroht waren, Beruf und Familie vereinen mussten oder die Pflege von Angehörigen organisierten. Die jetzige Belastungssituation zeigt nur, wie sträflich wir als Gesellschaft Familien mit diesen Herausforderungen allein gelassen haben. Das muss sich ändern! Damit Familien Schutz und Fürsorge für alle Familienangehörigen bieten und Teilhabe organisieren können, brauchen sie deutlich bessere Rahmenbedingungen und eine stärkere Beachtung, als das derzeit der Fall ist.

Durch die Schließung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege steht nur ausgewählten Familien eine eingeschränkte Kinderbetreuung zur Verfügung. Viele Eltern müssen im Moment nicht nur die Lernwege ihrer Kinder begleiten, sondern ihnen schulrelevanten Lernstoff selbst vermitteln – oft genug neben der Erwerbsarbeit im Homeoffice und weiteren Pflichten. Homeschooling und Homeoffice als neue Realität in den Familien sind das Einfallstor für neue Bildungsungerechtigkeiten. Insbesondere in armutsbetroffenen Haushalten und für Alleinerziehende droht die Corona-Krise zu einer fundamentalen Chancen-Krise zu werden!“

Grundsätzlich fordert die AWO daher ein verständliches und am Lebensverlauf orientiertes Gesamtkonzept, das Menschen und Familien ermöglicht, ein Leben nach ihren Vorstellungen selbstbestimmt und ohne Angst zu leben und dabei Fürsorge erbringen und empfangen zu können. Wissenschaftler*innen haben hierfür schon Vorschläge, wie zum Beispiel das Optionszeitenmodell für atmende Lebensläufe, erarbeitet. Diese müssen aus Sicht der AWO endlich einer gesamtgesellschaftlichen Debatte zugeführt und umgesetzt werden, damit Familien ihre Funktionen – auch für die Stabilität unserer Gesellschaft – wieder erfüllen können.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 15.05.2020

Durch Kurzarbeit und Lohnausfälle wegen der Corona-Pandemie hat sich die finanzielle Situation von Familien verschärft. „Eine Senkung der Mehrwertsteuer für Kinderprodukte würde Familien schnell helfen und ist einfach umzusetzen“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV). Alleinerziehende, Familien mit mehreren Kindern und Familien mit geringem Einkommen würden besonders profitieren.

Der DFV fordert, dass die Mehrwertsteuer für Produkte wie Babynahrung, Windeln und Kinderkleidung von 19 auf sieben Prozent gesenkt wird. Anstoß ist der Gesetzentwurf zur Senkung der Umsatzsteuer für die angegriffene Gastronomie, der heute im Bundestag beraten werden soll. „Was für Restaurants möglich ist, muss auch für Familien zu machen sein. Kinderprodukte gehören zum familiären Grundbedarf und sollten wie Milch, Mehl und Tee günstiger zu konsumieren sein“, so Zeh.

Schon in gewöhnlichen Zeiten haben Familien hohe Ausgaben beim Verbrauch. Allein aufgrund ihres Wachstums benötigen Kinder in manchen Lebensphasen mehrmals im Jahr neue Kleidung und Schuhe. „Die Entlastung von Familien über den ermäßigten Mehrwertsteuersatz ist ein längst überfälliger, notwendiger Schritt“, sagt der DFV-Präsident. Perspektivisch müsse es für Familien eine Rückerstattung aller Verbrauchsteuern geben, die auf den Kindesunterhalt bzw. das Existenzminimum des Kindes entfallen.

Die Senkung der Mehrwertsteuer für Kinderprodukte ist eine jahrelange Forderung des DFV. „Der Deutsche Familienverband hat die Bedürfnisse von Familien im Blick. Kinder und ihre Eltern müssen bei allen Gesetzen und Verordnungen berücksichtigt werden, bei den Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie besonders“, so Zeh. „Familien tragen wesentlich zur Überwindung dieser Krise bei. Sie sollten in erster Linie ermutigt und unterstützt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 15.05.2020

Jedes Jahr am 15. Mai findet der Internationale Tag der Familie statt. Mit diesem Gedenktag erinnert die UN an die Bedeutung und den Wert von Familie. In diesem Jahr erinnert die UN in ihrem Aufruf daran, dass die Reaktion auf die Corona-Krise eine echte Gelegenheit bietet, die Art und Weise, wie Volkswirtschaften und Gesellschaften funktionieren, zu überdenken und zu verändern, um eine größere Gleichheit für alle zu fördern.

Dazu sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: "Hinter den Familien liegt ein Marathon an Zumutungen wegen der Corona-Pandemie: Geschlossene Schulen und Kitas, Home-Office und Home-Schooling, kein direkter Kontakt mit Großeltern oder Freunden – all das sind enorme Belastungen für alle, die mit Kindern leben.

Zugleich zeigt die Krise eindrucksvoll: Familien sind der Anker, der unsere Gesellschaft nach wie vor stabilisiert. Deshalb brauchen Familien dringend mehr politisches Gehör: für eine familiengerechte Arbeitswelt mit fairen und gleichen Löhnen für Frauen und Männer, für beste Kinderbetreuung, bezahlbaren Wohnraum und wirksame Hilfe, wenn es Probleme gibt.

Auch jetzt in der Krise stimmen die Prioritäten wieder nicht: Viele Eltern und noch mehr Kinder würden sich freuen, wenn sich die Politik genauso viele kreative Gedanken über die Öffnung weiterer Schulen und Kitas machte wie über den Spielbetrieb des Milliardengeschäfts Bundesliga."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 14.05.2020

In der Corona-Pandemie wird deutlich wie nie, dass die Rechte von Kindern keine Priorität besitzen.

„Die Kinderrechte werden in der Pandemie zur Privatsache der Familien erklärt. Es bleibt den Eltern, vor allem den Müttern, überlassen, für die Gewährleistung etwa des Rechts auf Bildung zu sorgen. Ich bin überzeugt: Stünden die Kinderrechte schon heute im Grundgesetz, die Pandemiepläne hätten eine andere Prioritätensetzung – zugunsten der Kinder und ihren Familien. Nie wurde deutlicher, dass Kinderrechte Rechte gegen den Staat sind, nicht gegen die eigenen Eltern“, erklärt Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers.

Kinder haben ein Recht auf Bildung, sie haben ein Recht auf Spielen und ein Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Diese Rechte spielen in der öffentlichen Debatte kaum eine Rolle.

„Lange Zeit gab es keinen Plan dafür, wie eine schrittweise Öffnung von Kitas und Schulen aussehen könnte. Stattdessen wurde viel Energie und Kreativität für die Entwicklung von Hygieneplänen für den Spielbetrieb der Fußballbundesliga aufgewendet. Erst nach heftigem Protest von Eltern und Kinderschutzorganisationen gibt es nun etwas Bewegung,“ so Heinz Hilgers weiter.

Die Große Koalition hatte sich im Koalitionsvertrag auf die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz verständigt. Sowohl Union als auch SPD hatten diese Forderung in ihren Wahlprogrammen formuliert. Die Parteien brechen damit nicht nur den Koalitionsvertrag, sondern auch ihre Wahlversprechen.

„Das ist ein enttäuschendes Signal an die Familien und Kinder in unserem Land“, ergänzt Hilgers.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverbande.V.(DKSB) vom 15.05.2020

Der 15. Mai ist der Internationale Tag der Familie.

Aus diesem Grund hat sich der Verband binationaler Familien und Partnerschaften in einem Offenen Brief an die Minister Maas und Seehofer gewandt.

Der Internationale Tag der Familie bekräftigt die Bedeutung von Familie auch und gerade in Krisenzeiten. Ihr gebührt Anerkennung und Zuspruch.

In diesem Offenen Brief wird auf die prekäre Lage binationaler Paare in der Corona-Zeit hingewiesen und um eine unbürokratische Erleichterung der Einreise der Partner*innen gebeten.

Offener Brief

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 15.05.2020

Im Corona-Jahr 2020 zeigen Familien täglich, was sie leisten. Sie synchronisieren die Erfordernisse von Beruf und Schule, Hobby und Alltag. Alles, was sonst wohlgeordnet nebeneinander funktioniert, wird nun von einer Einheit getragen und treuhänderisch weitergeführt. „Die Gesellschaft hat sich stillschweigend auf die Familien verlassen, wohl in der unerschütterlichen Annahme, dass sie verlässlich sind“, erklärt Dr. Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD).

„Wenn wir jetzt beginnen, unsere Gesellschaft wieder zu aktivieren, dürfen wir die Familien nicht bloß mitdenken, sondern alle Pläne müssen von der Familie ausgehen. Sie muss wieder ein relevanter Maßstab gesellschaftlichen Denkens werden“, so Müller. „Mütter und Väter haben ihre Qualitäten gezeigt und jetzt ist es eine Frage der Verantwortung und wirtschaftlichen Weitsicht, Müttern und Vätern auf dem Arbeitsmarkt mit Flexibilität, Kulanz und Wertschätzung entgegen zu kommen.“
Familie bedeutet auch Zusammenhalt über Generationen hinweg, Sorge und Fürsorge, geteilte Freude und schmerzliches Vermissen – besonders zwischen ganz Jungen und Älteren. Für Familien stellt sich deshalb gar nicht die Frage, ob sie eine Generation „unbequem“ finden. Sie würden sich nie in eine Konkurrenz von Jung und Alt treiben lassen, denn sie sind verbunden als Enkel, Töchter, Söhne, Väter, Mütter und Großeltern.

Die von manchem als „spießig und einengend“ beargwöhnte Familie zeigt sich als verlässliches Sprungtuch für so viele Menschen, die innerhalb kürzester Zeit aus beruflichen und sozialen Bezügen gerissen wurden. „Dass es die in Familien gelebten Softskills sind, die eine Gesellschaft in der Krise stabil halten, dürfte nun jedem klar geworden sein“, so Müller.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. vom 15.05.2020

SCHWERPUNKT III: Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie/ Regenbogenfamilientag

Zum diesjährigen Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie am 17.05., kurz IDAHOT, werden die meisten geplanten Aktionen auf Grund der aktuellen Vorsichtsmaßnahmen nicht oder nur eingeschränkt stattfinden können. Umso wichtiger ist es daher aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt, an diesem Tag Solidarität mit allen Opfern von Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie zu zeigen.

In Deutschland identifizieren sich rund 7,5 % der Menschen ab 14 Jahren als LGBTI*. Nach wie vor erleben viele von ihnen ein diskriminierungsfreies und anerkennendes Umfeld eher im Freundeskreis sowie in Szene- und Gruppenzusammenhängen, statt in der Herkunftsfamilie.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes: „Durch den fast kompletten Wegfall vieler sozialer Angebote auf Grund der aktuellen Kontaktbeschränkungen sind beispielsweise ältere allein lebende LGBTI* stärker isoliert. Auch für Jugendliche in ihrer Outing-Phase kann eine besondere Belastung entstehen, wenn sie sich nicht mit anderen austauschen können. Benachteiligte Gruppen, wie trans*- und inter Personen, die sowieso schon in höherem Maße sozialer Ablehnung ausgesetzt sind, könnten durch die weitere Abnahme sozialer Kontakte von zusätzlicher Einsamkeit und Isolation betroffen sein. Daher rufen wir dazu auf, Beratungsstellen und Begegnungsorte für LGBTI* bei den gegenwärtigen Diskussionen um Wiedereröffnungen nicht zu übersehen und die Bereitstellung ihrer wichtigen Angebote auch während der Corona-Krise weiterhin zu gewährleisten.“

Nach wie vor werden auch in Deutschland Menschen aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität diskriminiert oder werden Opfer physischer oder psychischer Gewalt. So ist in den vergangenen Jahren nicht nur die Zahl direkter Angriffe auf Lesben, Schwulen, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen deutlich gestiegen. Ebenfalls häufen sich die Fälle bewusster Provokationen im öffentlichen Raum, unter anderem wird das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in Berlin regelmäßig beschmiert und beschädigt.

Brigitte Döcker: „Wir lassen es nicht zu, dass queere Menschen in Deutschland an vielen Orten weiterhin einem Klima der Angst und Ablehnung oder absichtlichen Anfeindungen ausgesetzt sind. Die Arbeiterwohlfahrt setzt sich insbesondere in ihren Einrichtungen mit gezielten Projekten, Maßnahmen, Angeboten und Schulungen für eine Willkommenskultur der Vielfalt ein.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 14.05.2020

Am internationalen Tag gegen Homosexuellen-, Bisexuellen-, Inter- und Trans*feindlichkeit am 17. Mai 2020 mahnen weltweit Organisationen, Institutionen, Netzwerke und Initiativen der LSBTIQ*-Communities durch verschiedenste Aktionen, um darauf aufmerksam zu machen, dass Diskriminierungen, Gewalt und Ablehnung gegenüber Lesben, Schwulen, Trans*personen, Bisexuellen, Interpersonen und Queers beendet werden müssen.

Nach wie vor werden weltweit Menschenrechte verletzt, wenn Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität verfolg, eingesperrt und getötet werden. Auch in Deutschland werden jährlich viele LSBTIQ*-Menschen nach wie vor angepöbelt, geschlagen, gedemütigt. Ebenso strukturelle Benachteiligungen und das Ignorieren der Lebensrealitäten von gleichgeschlechtlich liebenden Menschen und Trans*personen widerspricht den Grundrechten auf ein selbstbestimmtes Leben und Gleichstellung.

Constanze Körner, Leiterin und Projektkoordinatorin von Lesben Leben Familie (LesLeFam) e.V. sagt dazu:

„Gerade in diesen Zeiten der Kontakteinschränkungen und fehlender öffentlicher Bilder von Vielfalt müssen wir mit Kreativität und Stolz sichtbar und verbunden bleiben und solidarisch miteinander sein. Denn egal ob im Coming-out, wartend im Stiefkindadoptionsverfahren oder einsam zu Hause, wir müssen füreinander da sein, weiter für unsere Rechte kämpfen und sichtbare Zeichen für eine vielfältige Gesellschaft setzen.“

Hissen der Regenbogenfahne zum IDAHOBIT

Am Dienstag, den 12. Mai 2020 um 12 Uhr wird vor dem Rathaus Hellersdorf, Alice-Salomon-Platz 3, 12627 Berlin, die Bezirksbürgermeisterin von Marzahn-Hellersdorf Dagmar Pohle zusammen mit der Gleichstellungsbeauftragten des Bezirkes Maja Loeffler und Vertreter*innen von Lesben Leben Familie (LesLeFam) e.V. als Trägerin des neuen Projektes im Bezirk „Lesben* in Marzahn-Hellersdorf stärken!“ die Regenbogenfahne hissen.

Am Freitag, den 15. Mai 2020 um 12 Uhr wird vor dem Rathaus Lichtenberg, Möllendorfstr. 6, 10367 Berlin, der Bezirksbürgermeister von Lichtenberg Michael Grunst zusammen mit Vertreter*innen von Lesben Leben Familien (LesLeFam) e.V. als Trägerin verschiedener Projekte für Lesben*, Regenbogenfamilien und die queere Community im Bezirk die Regenbogenfahne hissen.

Bei beiden Fahnenhissungen werden die Kontakt- und Hygienevorschriften beachtet.

Informationen zum IDAHOT

Immer am 17. Mai wird seit 2005 der internationale Tag gegen Homophobie und Transphobie (englisch: International Day Against Homophobia and Transphobia, IDAHOT, später IDAHOBIT) mit verschiedensten Aktionen weltweit begangen, um an den 17. Mai 1990 zu erinnern. An diesem Tag hat die Weltgesundheitsorganisation WHO Homosexualität aus dem Diagnoseschlüssel der Krankheiten gestrichen. Für Transsexualität folgte die Streichung erst 2018.

Informationen zu Lesben Leben Familie (LesleFam) e.V.

Lesben Leben Familie (LesLeFam) e.V. wurde im Februar 2018 in Berlin gegründet und unterstützt lesbische* Frauen* und Regenbogenfamilien in unterschiedlichen Lebensmodellen und Lebenslagen und vertritt ihre Interessen in Gesellschaft und Politik. Durch Vernetzung, konkrete Maßnahmen und Angebote will LesLeFam die gesellschaftliche Sichtbarkeit und Akzeptanz von lesbischen* Frauen* und ihren Familien verbessern – über Generationen hinweg und unabhängig von Identitäts- und Lebensentwürfen sowie Familienformen.
Alle weiteren Informationen: www.leslefam.de

Quelle: PressemitteilungLesben Leben Familie (LesLeFam) e.V.vom 11.05.2020

Am 3. Mai 2020 begehen Regenbogenfamilien aus vielen Ländern und Städten auf der ganzen Welt den International Familiy Equality Day (IFED), um sich als Familien stolz zu zeigen und auf die Vielfalt von Familien hinzuweisen. Sie stehen zusammen für gleiche Rechte, mehr Teilhabe und Sichtbarkeit.

In diesem Jahr lautet das Motto des IFED „Family Diversity in Education“, um darauf aufmerksam zu machen, dass Kinder zum Beispiel in Kindertagesstätten und Schulen diese Familienvielfalt erleben und entdecken können und Regenbogenfamilien in Materialien, Büchern und Aufgabenstellungen berücksichtigt werden müssen.

Dazu sagt Constanze Körner, Leiterin von Lesben Leben Familie (LesLeFam) e.V.:

„Immer mehr Menschen, die sich der LSBTIQ*-Community zugehörig fühlen, gründen überall auf der Welt Familien. Doch längst werden sie nicht überall als gleichwertige Familien anerkannt. Auch in Deutschland haben Regenbogenfamilien noch immer nicht die Rechte, die sie brauchen, um von Anfang an als Familien abgesichert zu sein und diskriminierungsfrei zu leben. Diese Rechte fordern wir jeden Tag – nicht nur am IFED! Kinder mit zwei Müttern oder zwei Vätern kommen zudem nur selten in Kinderbüchern vor und in Schulbüchern fehlen sie ganz. Das muss sich ändern!“

Malaktion von Lesben Leben Familie e.V. zum IFED

Aufgrund der weltweiten Covid-19-Pandemie fallen zum IFED 2020 viele Aktionen von Organisationen und Gruppen für Regenbogenfamilien aus oder werden ins Internet verlegt. So hat LesLeFam alle Regenbogenfamilien aufgerufen an einer Malaktion teilzunehmen. Eltern, Kinder, Verwandte und Freund*innen sind eingeladen Bilder von ihrer Regenbogenfamilie zu gestalten und dem, was sie sich für die Zukunft wünschen.
Die Bilder können direkt an info@leslefam.de geschickt werden oder direkt am 3. Mai 2020 auf der Facebookseite Lesben Leben Familie hochgeladen werden.

Informationen zum International Family Equality Day (IFED)

Der International Family Equality Day (IFED) wurde zum ersten Mal im Jahr 2012 ausgerufen und immer auf den ersten Sonntag im Mai festgelegt. Die Tatsache, dass weltweit immer mehr Regenbogenfamilien geründet werden und sich Organisationen und Netzwerke für ihre Interessen einsetzen, hat dazu geführt, dass es den Wunsch nach einem Zusammenschluss gab, um die Anliegen und Sichtbarkeit von Regenbogenfamilien hervorzuheben.
Alle weiteren Informationen unter: https://internationalfamilyequalityday.org/

Quelle: PressemitteilungLesben Leben Familie (LesLeFam) e.V.vom 30.04.2020

Bundesregierung muss Nationalen Aktionsplan und LSBTI-Inklusionskonzept vorlegen

Am Sonntag, den 17.05. ist der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT). An diesem Tag erinnern Menschen weltweit an den 17. Mai 1990, der Tag, seit dem die Weltgesundheitsorganisation Homosexualität nicht länger als Krankheit einstuft. Anlässlich des IDAHOBIT erklärt Alfonso Pantisano, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

In Polen rufen Städte LSBTI-freie Zonen aus. Ungarn möchte transgeschlechtlichen Personen faktisch die Existenz absprechen und in Uganda diskutiert die Regierung immer wieder über die Einführung der Todesstrafe für Homosexuelle. Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) wird weltweit die Existenz und das Recht auf ein offenes und selbstbestimmtes Leben verweigert. In vielen Ländern drohen ihnen Gefängnisstrafen, Folter und mitunter sogar die Todesstrafe. Ihr Recht auf persönliche Sicherheit, auf Privatsphäre, auf Meinungs-, Presse-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ist oftmals nicht einmal ansatzweise gewährleistet. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert einen glaubwürdigen und konsequenten Kampf gegen Kriminalisierung und Diskriminierung. Deutschland hat aus seiner Geschichte heraus eine besondere Verantwortung, Menschenrechtsverletzungen an LSBTI entschieden entgegenzutreten.

Die Bundesregierung bekennt sich zur Achtung und Förderung der Menschenrechte und zum Kampf gegen die Diskriminierung von LSBTI. Den hehren Worten müssen noch stärker Taten folgen und das längst versprochene LSBTI-Inklusionskonzept für die Entwicklungszusammenarbeit und Auswärtigen Beziehungen verabschiedet werden. Viele mutige Aktivist*innen riskieren tagtäglich ihr Leben und ihre Sicherheit für die Anerkennung und den Schutz ihrer Communities. Sie brauchen Unterstützung.

Auch in Deutschland werden Grundrechte von LSBTI eingeschränkt oder nicht vollständig garantiert. Ohne Frage: In jahrzehntelangen Kämpfen wurden Fortschritte bei der rechtlichen Anerkennung und gesellschaftlichen Akzeptanz von LSBTI erkämpft und gewonnen. Aber: Gleichzeitig werden sie im Alltag auch heute noch benachteiligt, verleugnet, beleidigt oder angegriffen. Diese Fälle alltäglicher LSBTI-Feindlichkeit werden auch unterstützt durch gesellschaftliche Autoritäten und staatliche Politik. Daher fordert der LSVD einen wirksamen und auf die Zukunft gerichteten Nationalen Aktionsplan gegen LSBTI-Feindlichkeit. Das wäre ein staatliches Bekenntnis, dass LSBTI als gleichwertiger Teil zu Deutschland gehören und ein Recht darauf haben, angst- und diskriminierungsfrei zu leben.

#MutigGegenHass: Anlässlich des Internationalen Tages gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) am 17. Mai, ab 18:00 Uhr spricht LSVD-Bundesvorstand Alfonso Pantisano mit LSBTI-Aktivist*innen aus dem In- und Ausland. Die Konferenz streamen wir live auf unserer Facebook-Seite

Auf der LSVD-Homepage haben wir hier auch einen Überblick über Veranstaltungen der LSVD-Landesverbände zum IDAHOBIT2020 zusammengestellt.

Hintergrund

Nachhaltigen Schutz für die Menschenrechte von LSBTI umsetzen! Bundesregierung muss LSBTI-Inklusionskonzept in den internationalen Beziehungen endlich verabschieden

Menschenrechte schützen, Diskriminierungen beseitigen. Zivilgesellschaftliche Anforderungen an den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus, Homophobie und Transfeindlichkeit der Bundesregierung

Quelle: PressemitteilungLesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 15.05.2020

Verheiratete Zwei-Mütter-Familien sollten aus Anwendungsbereich des geplanten Adoptionshilfegesetzes ausgeklammert werden

Am Sonntag, den 03. Mai 2020, ist der Internationale Regenbogenfamilientag. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden. Die jetzige Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Abstammungs- und Familienrecht geht zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert die gesellschaftliche Anerkennung und rechtliche Absicherung der Vielfalt an gelebten Familienformen wie Zwei-Mütter-Familien, Zwei-Väter-Familien, Mehrelternfamilien oder Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern. Eine dramatische Verschärfung der Situation durch das geplante Adoptionshilfegesetz muss zudem unbedingt verhindert werden.

Mit dem Adoptionshilfegesetz soll das Verfahren der Stiefkindadoption erschwert werden. Der LSVD hat den Familien- und den Rechtsausschuss des Bundestages gebeten, Zwei-Mütter-Familien vom Anwendungsbereich des Adoptionshilfegesetzes auszuklammern und einen konkreten Formulierungsvorschlag unterbreitet. Sie würden damit von der geplanten Beratungspflicht und Erfordernis einer fachlichen Äußerung ausgenommen.

Die Stiefkindadoption ist für Zwei-Mütter-Familien mangels Alternativen die einzige Möglichkeit, die gemeinsame rechtliche Elternschaft und die damit verbundene Absicherung zu erreichen. Sie sind die einzigen Eltern, in deren Partnerschaften und Ehen Kinder hineingeboren werden, die gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht ihre Eignung als Eltern nachweisen müssen.

In ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung, Anpassungen des Abstammungsrechts versprochen. Vor knapp einem Jahr gab es aus dem Bundesjustizministerium einen ersten Diskussionsentwurf zum Abstammungsrecht. Doch bislang gibt es laut Bundesjustizministerium weder einen Zeitplan, noch hat sich Justizministerin Christine Lambrecht zu diesem Thema jemals geäußert. Die Zeit drängt aber.

53.000 Menschen fordern: Gleiche Rechte für Regenbogenfamilien. Petition des LSVD gemeinsam mit allout.

Was fordert der LSVD für Regenbogenfamilien? LSVD-Positionspapier "Regenbogenfamilien im Recht"

Stellungnahme des LSVD zum geplanten Adoptionspflegegesetz

Quelle: PressemitteilungLesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 02.05.2020

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundeskabinett beschließt Stellungnahme der Bundesregierung zum Dritten Engagementbericht

Das Bundeskabinett hat sich heute mit dem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgelegten Dritten Engagementbericht befasst. Der Bericht besteht aus dem Gutachten einer unabhängigen Sachverständigenkommission und der Stellungnahme der Bundesregierung. Der Dritte Engagementbericht trägt den Titel „Zukunft Zivilgesellschaft: Junges Engagement im digitalen Zeitalter“. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie sich gesellschaftliche Teilhabe und freiwilliges Engagement durch die Digitalisierung verändern und welche Folgerungen sich daraus für die Engagementpolitik ergeben. Untersucht wurde, wie sich junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren auch digital freiwillig einbringen.

„Wie wertvoll und bereichernd digitales Engagement ist, sehen wir gerade in der gegenwärtigen Corona-Krise“, betont Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey. „Digitale Möglichkeiten helfen dabei, dass sich – vor allem auch junge – Menschen trotzdem für andere und den gesellschaftlichen Zusammenhalt einsetzen können, indem sie zum Beispiel Nachbarschaftsinitiativen oder Einkaufshilfen digital organisieren oder aber Vereine verstärkt Online-Beratungen anbieten. Der Bericht zeigt, wie groß das Potential ist und dass es noch besser ausgeschöpft werden kann. Das digitale Engagement ersetzt die traditionellen Formen nicht, aber es kann sie wirksam ergänzen. Es geht deshalb auch darum, analoges und digitales Engagement besser miteinander zu verknüpfen. Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt, die wir in diesem Jahr gründen ist dafür wie geschaffen. Auch in Zukunft wird es auf das Engagement ankommen, denn es macht unsere Gesellschaft stärker und lebenswerter“, so Franziska Giffey.

Der Dritte Engagementbericht bildet den Auftakt einer Reihe von fünf Berichten, mit denen das BMFSFJ bis zum Ende der Legislaturperiode ein umfassendes Bild der Gesellschaft zeichnen wird: Im Sommer folgt der Altersbericht, im Herbst werden der Familienbericht und der Kinder- und Jugendbericht vorgestellt und im Frühjahr 2021 der Gleichstellungsbericht.

Der heute vorgelegte Engagementbericht macht deutlich, welche Rolle die Digitalisierung im Engagement junger Menschen einnimmt und analysiert neue Themen, Praktiken und Typen des Engagements, die durch die Digitalisierung entstehen. Formuliert werden zudem konkrete Handlungsempfehlungen für Politik und Zivilgesellschaft.

"Junge Menschen nutzen zunehmend digitale Medien für ihr Engagement, unabhängig davon, in welchen Organisationsformen sie sich einbringen. Viele junge Engagierte betrachten die Digitalisierung als eine gesellschaftliche Gestaltungsaufgabe. Laut der Jugendbefragung des Dritten Engagementberichts verfolgen heute rund 30 Prozent der jungen Engagierten das Ziel, die digitale Welt zu einem besseren Ort zu machen,“ erklärt die Vorsitzende der Sachverständigenkommission, Prof. Dr. Jeanette Hofmann.

Der Dritte Engagementbericht bietet eine gute Wissensbasis zum Thema „Engagement und Digitalisierung“ sowie Anregungen für die Engagementpolitik.

Die Sachverständigenkommission empfiehlt unter anderem:Bessere Verbindung etablierter und digitaler Engagementformen und Wertschätzung des (jungen) digitalen Engagements,Förderprogramme zur Entwicklung digitaler Beteiligungstools, damit Organisationen leichtere Einstiegswege für junge Menschen anbieten können,Vermeidung von neuen Bildungsunterschieden und Abbau bestehender Spaltungen,Verbindung von politischer Bildung mit Medienbildung und entsprechende Förderung der Akteure und Einrichtungen,Beratungs- und Vernetzungsangebote für Organisationen bei Digitalisierungsprozessen.

Das BMFSFJ wird die Empfehlungen der Sachverständigenkommission bei der Planung künftiger engagementpolitischer Maßnahmen mit bedenken.

Bereits jetzt fördert das BMFSFJ eine Reihe von Maßnahmen und Projekten, die sich mit der Digitalisierung befassen, z.B. das Programm „Zukunftssicherung der freien Wohlfahrtspflege – Digitalisierung“ und mehrere Modellprojekte mit digitalem Schwerpunkt im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ).

Zusätzlich wird sich die von der Bundesregierung dieses Jahr errichtete Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt dieses Themas annehmen. Neben eigenen Angeboten wie etwa der Beratung und Qualifizierung im Bereich der Digitalisierung für freiwillig Engagierte oder Unterstützung im Kontext der Digitalisierung von Engagement-Organisationen kann die Stiftung Innovationen im Bereich des freiwilligen digitalen Engagements auch finanziell fördern.

Die Bundesregierung ist durch Bundestagsbeschluss vom 19. März 2009 aufgefordert, in jeder Legislaturperiode dem Deutschen Bundestag einen wissenschaftlichen Bericht einer unabhängigen Sachverständigenkommission mit Stellungnahme der Bundesregierung vorzulegen, der auf einen Schwerpunkt konzentriert die Entwicklung des Engagements in Deutschland darstellt.

Mitglieder der Sachverständigenkommission Dritter Engagementbericht sind:Prof. Dr. Jeanette Hofmann (Vorsitzende), Leiterin der Forschungsgruppe „Politik der Digitalisierung“ am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Forschungsdirektorin am Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft und Professorin für Internetpolitik an der Freien Universität BerlinProf. Dr. Christoph Bieber, Universität Duisburg-EssenJun.-Prof. Dr. Sascha Dickel, Johannes Gutenberg-Universität MainzProf. Dr. Martin Emmer, Freie Universität BerlinProf. Dr. Cathleen Grunert, FernUniversität in HagenProf. Dr. Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft KölnProf. Dr. Gesche Joost, Universität der Künste BerlinProf. Dr. Heinz Reinders, Julius-Maximilians-Universität WürzburgProf. Dr. Wibke Riekmann, MSH Medical School Hamburg

Der Dritte Engagementbericht inklusive der Stellungnahme der Bundesregierung ist dem Deutschen Bundestag zugeleitet worden. Interessierten steht eine Kurzfassung des Berichts auf der Internetseite des BMFSFJ zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.05.2020

Die Sendung „Männerwelten“ setzt ein Ausrufezeichen hinter die alltägliche und dadurch umso erschütternde Situation vieler Frauen in unserem Land. Sexueller Missbrauch, Beleidigungen und Gewalt sind kein Randproblem, sondern tief in unserer Gesellschaft verankert. Dem stellen wir uns mit aller Kraft entgegen.

„Joko Winterscheidt und Klaas Heufer-Umlauf haben die mediale Reichweite ihrer Sendung genutzt, um sexistische Belästigung und sexuelle Gewalt schonungslos zu thematisieren. Wer schon einmal Opfer von Gewalt oder Beleidigungen geworden ist, kann nachempfinden wie schwer es ist, diese Erfahrungen öffentlich anzusprechen. Gerade deshalb möchten wir Frauen weiter Mut machen, sich zu wehren und unterstützen sie mit der Stärkung ihrer Rechte. So gilt unter anderem seit 2016 der Grundsatz ‚Nein heißt Nein‘.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen uns für die Gleichstellung der Geschlechter ein. Grundvoraussetzung dafür ist ein Zusammenleben ohne Angst und Gewalt. Deshalb gilt: Null Toleranz gegenüber Sexismus und physischen und psychische Angriffen.

Am 25. November vergangenen Jahres – dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen – hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Kampagne www.staerker-als-gewalt.de ins Leben gerufen. Die Seite soll Opfern und Dritten erleichtern, Gewalt zu erkennen, gegebenenfalls einzuschreiten und Hilfe zu finden. Darüber hinaus erreicht man unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 116 016 das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen. Seit 2013 werden Frauen dort vertraulich und anonym in über 17 Sprachen beraten und weitervermittelt. Wir haben auch in dieser Legislaturperiode zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um Frauen und auch ihre Kinder zu schützen. Aktuell machen wir mit der Initiative ‚Zuhause nicht sicher?‘ Opfer von Gewalt niedrigschwellig auf das Hilfsangebot des Bundes aufmerksam. Bereits vergangene Woche haben wir das sogenannte ‚Upskirting‘, die unbefugte Bildaufnahme des Intimbereichs, endlich unter Strafe gestellt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 15.05.2020

Zu den Ergebnissen der zweiten Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) zur Lage von LGBTI in Europa erklären SvenLehmann und UlleSchauws, Sprecher und Sprecherin für Queerpolitik:

Die Ergebnisse der aktuellen Studie sind mehr als alarmierend. In Europa, aber auch hier in Deutschland. Die Diskriminierung im Alltag besteht fort – am Arbeitsplatz und in der Schule; in Cafés, Restaurants, Bars und Diskotheken; bei der Wohnungssuche; beim Zugang zu Gesundheits- oder Sozialdienstleistungen; und in Geschäften. Die Folge davon: Über 40 Prozent der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen und Intersexuellen (LGBTI) in Deutschland leben ihre sexuelle Orientierung aus Angst vor Diskriminierung nicht offen aus, für Europa insgesamt sehen die Umfragewerte noch schlechter aus.

Versteckt zu leben bringt eine ständige psychische Anspannung mit sich, kann zu Depressionen führen und macht krank. Das Ringen um Akzeptanz in der Familie, am Arbeitsplatz, im Sportverein kostet Kraft.

Auch der heute von der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA) veröffentlichte Rainbow Index zeigt den politischen Handlungsbedarf auf: Laut dem Index der Rainbow Map erfüllt Deutschland aktuell 51 Prozent der von ILGA aufgestellten Kriterien für eine komplette Gleichstellung von LSBTI+ Personen.Die Ergebnisse der FRA zeigen auch, dass LGBTI-Personen in der gesamten EU – und darüber hinaus – glauben, dass Recht und Politik sowie das Verhalten von Politikern, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, von Führern der Gemeinschaft und der Zivilgesellschaft ihr Leben stark beeinflussen.

Dieser Verantwortung müssen wir uns stellen und deutlich stärker als bisher gegen Diskriminierung vorgehen. Nicht nur mit Lippenbekenntnissen am Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) oder auf den CSD-Bühnen. Wir haben immer wieder einen bundesweiten Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt gefordert.

Wir werden mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft weiterhin dafür kämpfen. Denn unsere Gesellschaft braucht eine politische Antwort auf anhaltende LSBTI-Feindlichkeit, auf den zunehmenden Hass und die Hetze – im Netz und auf der Straße – auf die Worte, aus denen immer wieder auch Taten folgen. Nicht nur sicherheitspolitisch und strafrechtlich, sondern gerade im Bereich Prävention und Demokratieförderung.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 14.05.2020

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/19082) zur Ermittlung der Regelbedarfe im Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, ob sie die Einsetzung einer Sachverständigenkommission zur Regelbedarfsermittlung plant, bestehend aus Wissenschaftlern, Vertretern von Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie Gewerkschaften und Betroffenenorganisationen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.518 vom 19.05.2020

Männer haben ein erheblich höheres Vermögen als Frauen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18921) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/18127) unter Verweis auf Berechnungen eines Wirtschaftsforschungsinstituts mitteilt, soll das durchschnittliche Nettogesamtvermögen von Männern im Jahr 2017 124.000 Euro betragen haben. Das Nettogesamtvermögen von Frauen habe bei 90.000 Euro gelegen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.510 vom 18.05.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Familien in Deutschland sind von Armut bedroht. Der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) legen dar, dass das selbst erwirtschaftete Einkommen durch Sozialabgaben bereits beim Durchschnittseinkommen nicht mehr zum Leben reicht.

Der Staat muss seinen Bürgern das nötige Mindesteinkommen zur Bestreitung ihrer Existenz belassen. Das wurde 1990 vom Bundesverfassungsgericht festgestellt. Mit dem Existenzminimum wird für jeden Menschen die gesellschaftliche Teilhabe gesichert. Einer Familie mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 35.000 Euro fehlen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben bereits 270 Euro pro Monat am Existenzminimum. Mit jedem zusätzlichen Kind vergrößert sich die finanzielle Lücke. „Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Lage für Familien 2020 erneut verschlechtert“, sagt DFV-Präsident Klaus Zeh. „Durch eine familienblinde Abgabenregelung verschärfen die Sozialabgaben das Armutsrisiko von Eltern und ihren Kindern.“

Die seit Jahren enorme finanzielle Belastung von Familien durch Sozialabgaben zeigen der DFV und der FDK im Horizontalen Vergleich. Ihre Berechnungen gehen vom jährlichen Durchschnittsentgelt in Deutschland aus. Zusätzlich untersucht der Horizontale Vergleich Jahreseinkommen von 30.000 und 50.000 Euro sowie die Entwicklung über mehrere Jahre. „Der Horizontale Vergleich deckt die dramatische Ungerechtigkeit bei Sozialabgaben auf, mit der Familien zu kämpfen haben. Die Sozialversicherung muss endlich sozial werden“, so Zeh.

DFV und FDK treten dafür ein, dass Familien in Abhängigkeit der Kinderanzahl bei den Beiträgen zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung entlastet werden. Wie beim Einkommensteuerrecht muss ein Kinderfreibetrag – in Höhe des steuerlichen Existenzminimums von Erwachsenen – bei den Sozialversicherungen eingeführt werden. „Der Kinderfreibetrag muss während der aktiven Familienphase greifen und ist auf die Dauer der Unterhaltspflicht für Kinder beschränkt“, sagt der DFV-Präsident. Dies stelle klar, dass der Kinderfreibetrag keine Belohnung für das Kinderhaben ist, sondern die wirtschaftliche Bedeutung der Kindererziehung für das gesamte System der Sozialversicherungen widerspiegelt.

Auf der Website des DFV ist der Horizontale Vergleich 2020 frei verfügbar.

DFV und FDK unterstützen Familien, die gegen familienblinde Sozialversicherungen den Rechtsweg beschritten haben. Hintergründe dazu liefert die gemeinsame Kampagnen-Webseite: www.elternklagen.de

Weiterführende Informationen

Verbändepositionierung zu den Beratungsergebnissen der Rentenkommission der Bundesregierung

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 09.05.2020

Heute begrüßte der DGB-Bundesvorstand sein neues Mitglied, Anja Piel. Damit übernimmt Piel nach ihrer Wahl im März jetzt formal die Amtsgeschäfte für die Themen Arbeitsmarkt, Soziales, Recht sowie Antirassismus und Migration in der DGB-Spitze. Piel folgt auf Annelie Buntenbach, die 14 Jahre lang Mitglied des geschäftsführenden Bundesvorstands gewesen ist und das Amt aus Altersgründen niedergelegt hat. Vor ihrem Wechsel zum DGB war Piel Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag. Zu ihrem Dienstantritt sagte sie am Dienstag in Berlin:

„Die Welt nach der Corona-Pandemie wird eine andere sein als bisher. Die Krise hat Wirtschaft und Arbeitsmarkt unter enormen Druck gesetzt. Wir müssen uns daher darauf vorbereiten, im Herbst zahlreiche harte Debatten über soziale Fragen zu führen. Dabei ist klar: Das gegebene Versprechen solidarischen Handelns müssen wir einlösen – denn die Krise wird mit den ersten Lockerungen der Verhaltensregeln nicht vorbei sein.

Obwohl sich die Bundesregierung nach viel zu langem Zögern dazu durchgerungen hat, das Kurzarbeitergeld zu erhöhen, bleiben soziale Verwerfungen. Das gilt ganz besonders für die Familien, da muss noch etwas passieren. Gleichzeitig müssen wir die Weiterbildung ausbauen, damit sich die zu erwartende Arbeitslosigkeit nicht verfestigt. Mit einem breiten Investitionsprogramm für die öffentliche Infrastruktur müssen wir die Konjunktur stützen, denn der Umbau unserer Wirtschaft für eine sozial-ökologische Zukunft wartet nicht.

Die Krise hat nicht nur gezeigt, wie wichtig unsere sozialen Sicherungssysteme sind. Sie hat auch deutlich gemacht, wer in diesem Land unverzichtbare Arbeit leistet. All den Pflegerinnen, den Müllwerkern, Reinigungskräften, Paketboten und LKW-Fahrern sind wir endlich mehr Lohn und bessere Arbeitsbedingungen schuldig. Dazu gehört zuallererst, dass die verkürzten Ruhe- und die verlängerten Arbeitszeiten in diesen Bereichen schnell wieder rückgängig gemacht werden.“

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann begrüßte Anja Piel herzlich: „Es ist keine einfache Zeit, in der Anja Piel ihr Amt im DGB antritt. Aber in den kommenden Wochen und Monaten kommt es auf die Gewerkschaften an. Wir werden uns im Epizentrum dieses Bebens stark machen für Solidarität und Gerechtigkeit. Wir werden ein Auge darauf haben, dass die Kosten und Lasten der Krise gerecht verteilt werden. Deshalb freuen wir uns sehr, mit Anja Piel einer versierte Sozialpolitikerin für den geschäftsführenden Bundesvorstand gewonnen zu haben. Unser besonderer Dank und unsere große Anerkennung gilt Annelie Buntenbach und ihrer hervorragenden langjährigen Arbeit – für die sozialen Fragen, für die Beschäftigten und für den DGB.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 05.05.2020

"Mehr als 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts und angesichts des fehlenden politischen Willens zu vieler Parteien, ausreichende Chancen für Teilhabe von Frauen an politischen Ämtern zu ermöglichen, war die Entscheidung des demokratischen Gesetzgebers für ein Thüringer Paritätsgesetz ein immens wichtiger Schritt. Das Ziel war und ist, die gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen und Männern voran zu bringen. Dem Thüringer Verfassungsgerichtshof kommt die wichtige Aufgabe zu, die Entscheidung des demokratisch-legitimierten Gesetzgebers gegen den Angriff der AfD zu verteidigen und das Frauenfördergebot des Art. 3 Abs. 2 GG geschichtsbewusst zu interpretieren.", kommentiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig die anstehende mündliche Verhandlung vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof.

Durch eine Änderung des Thüringer Wahlgesetzes war (mit Wirkung ab 2020) die Anforderung eingeführt worden, die Landeslisten für die Wahlen zum Thüringer Landtag abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen. Hiergegen hat die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag ein Normenkontrollverfahren vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof beantragt. Am 13. Mai 2020 wird hierüber mündlich verhandelt.

"Der Landesgesetzgeber hat zu Recht Handlungsbedarf gesehen.", so Wersig. Der djb hat in mehreren Veröffentlichungen die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen von Paritätsgesetzen beleuchtet und setzt sich seit Jahren für wirksame Maßnahmen zur Durchsetzung von Parität in den Parlamenten ein.

In Thüringen – wie in anderen Ländern – geht es darum, die Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Politik endlich auch bei der Listenaufstellung zu den Landtagswahlen umzusetzen. Die Notwendigkeit des neuen Thüringer Wahlrechts hat die letzte Landtagswahl auf der Grundlage des früheren Rechtszustandes gezeigt: Von den 90 Abgeordneten im Thüringer Landtag sind nur noch 28 Frauen. Dies entspricht einem Anteil von nur 31 Prozent der Abgeordneten. Wersig: "Eine Aufhebung des Gesetzes durch den Verfassungsgerichtshof wäre ein großer Rückschritt. Und zugleich ein trauriges Signal in Hinblick auf das bemerkenswerte Engagement vieler Parlamentarierinnen und den entsprechenden Teilen der Zivilgesellschaft im gesamten Bundesgebiet. In mehr als 100 Staaten dieser Welt gibt es frauenfördernde Quoten im Wahlrecht. Thüringen hätte die Chance, die Geschichte in diesem Sinne fortzuschreiben."

Quelle: PressemitteilungDeutscher Juristinnenbund e.V. vom 12.05.2020

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) weist anlässlich der derzeitigen Koalitionsverhandlungen in Hamburg auf den dringenden Reformbedarf des Gleichstellungsrechts hin. Das Hamburgische Gremienbesetzungsgesetz und das Gleichstellungsgesetz leiden unter einem grundlegenden Konstruktionsfehler. Die Regelungen sehen bei Stellenbesetzungen (im Falle des Leistungspatts) sowie bei der Zusammensetzung von Gremien eine vorrangige Berücksichtigung des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts vor. Dies führt in der Praxis auch zu Männerquoten und Männerbevorzugungsklauseln, die sich z.B. in den Stellenausschreibungen der Justiz finden. Die Männerquote steht nicht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 33 Abs. 2 und Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG. Danach ist es im Grundsatz verboten, Einstellungs- und Beförderungsentscheidungen von dem Geschlecht der Bewerber*innen abhängig zu machen.

"Förderquoten zugunsten von Frauen können zur Verwirklichung des Gleichberechtigungsgebots aus Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG zulässig sein, Männerquoten hingegen nicht", erklärt die Vorsitzende des djb-Landesverbandes Hamburg Dana-Sophia Valentiner. "Soweit im Falle eines Leistungspatts Frauen bevorzugt berücksichtigt werden, entspricht dies dem staatlichen Auftrag aus Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG, auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken."

Fördermaßnahmen zum Ausgleich einer bloßen Unterrepräsentanz, die nicht aus struktureller Benachteiligung resultiert, sind aber von Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG nicht gedeckt.

Auch bei der Einteilung der Ressorts und der Aufgabenverteilung besteht Nachholbedarf, um die Gleichstellung in Hamburg zu stärken. Die Zuständigkeit für das Gleichstellungsrecht liegt seit der letzten Legislaturperiode in der Freien und Hansestadt nicht mehr im Ressort Gleichstellung, sondern bei dem Personalamt. Diese eigentümliche Stellung steht der Fortentwicklung der Gleichstellungsgesetze entgegen. Der djb fordert daher, diese Hamburgensie aufzugeben und die Kompetenz für das Gleichstellungsrecht wieder im Gleichstellungsressort zu verankern. Um die Strategie des Gender Mainstreaming erfolgreich zu implementieren, ist es zudem erforderlich, Gleichstellung nicht nur in einem eigenen Ressort, sondern als Querschnittsthema auch in allen Fachressorts zu berücksichtigen. Dies kann durch die Einsetzung von Spiegelreferaten in den Fachressorts sichergestellt werden.

"Die Parteien haben jetzt in den Koalitionsgesprächen die Möglichkeit, die Grundlagen für eine erfolgreiche Gleichstellungspolitik in den nächsten Jahren zu schaffen", so Dana-Sophia Valentiner. "Auch in Krisenzeiten ist die Gleichberechtigung der Geschlechter kein Luxus, sondern gerade für ein Bundesland wie Hamburg, das sich in seiner Verfassung der politischen, sozialen und wirtschaftlichen Gleichberechtigung in der Demokratie verpflichtet, besonders bedeutsam."

Quelle: PressemitteilungDeutscher Juristinnenbund e.V. vom 05.05.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über die Qualität der familiengerichtlichen Verfahren und Fortbildung der Familienrichterinnen und -richter eine Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Justizverfahren an. Dazu gehört aus Sicht der Kinderrechtsorganisation eine bundesweite Verpflichtung zur Fortbildung für alle Richterinnen und Richter, die in ihren Verfahren mit Kindern zu tun haben. Bisher gibt es eine Fortbildungspflicht lediglich in vier Bundesländern (Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und seit Kurzem Hamburg). Gerade das Kinderrecht auf Beteiligung durch kindgerechte Anhörungen sowie Berücksichtigung der Kindesinteressen kommt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes in vielen Verfahren viel zu kurz. Hier braucht es kompetente Familienrichterinnen und -richter, um ein Verständnis für die Wichtigkeit der Kinderrechte im Verfahren zu stärken.

"Die Anhörung von Kindern vor Gericht muss vor allem kindgerecht sein. Dafür brauchen Familienrichterinnen und -richter Einfühlungsvermögen, Freundlichkeit und Respekt den Kindern gegenüber, oder auch einen Blick auf eine Zeiteinteilung in Verfahren adäquat für das Alter des Kindes. Richterinnen und Richter müssen in der Lage sein, einen altersgerechten Einstieg in das Gespräch zu finden und eine Vertrauensbasis mit dem Kind aufzubauen. Auch der richtige Abschluss des Verfahrens ist enorm wichtig. Es muss sichergestellt sein, dass dem Kind die Entscheidung kindgerecht erklärt wird. Deshalb sollten das Familienrecht und die Kinderrechte viel stärker bereits in der juristischen Ausbildung eine Rolle spielen, und das Recht und die Pflicht zu Fortbildungen für alle Familienrichterinnen und -richter gesetzlich verankert werden", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Richterinnen und Richter müssen auch in der Lage sein, mit involvierten Akteuren anderer Fachrichtungen wie Jugendämtern, Verfahrensbeiständen und Sachverständigen zusammenzuarbeiten, um das Kindeswohl zu ermitteln und die Aussagen des Kindes richtig zu bewerten. Hierzu braucht es beispielsweise Kenntnisse zur Entwicklungspsychologie. Psychiatrische und medizinische Grundkenntnisse sind ebenfalls wünschenswert. Dies ist erforderlich, um Verhaltensweisen des Kindes richtig deuten und beispielsweise durch Sachverständige festgestellte Verletzungen eines Kindes richtig einordnen zu können", so Lütkes weiter.

Neben den familiengerichtlichen Verfahren sollte aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch das Kindeswohl in Strafverfahren stärker in den Blick genommen werden. Dafür sollte ein eigenständiges Vorrang- und Beschleunigungsgebot in Strafverfahren mit minderjährigen Opferzeuginnen und -zeugen in der Strafprozessordnung festgeschrieben werden, um dem Kindeswohlvorrang gemäß der UN-Kinderrechtskonvention in Strafverfahren Rechnung zu tragen. Zudem sollten richterliche Videovernehmungen bei minderjährigen Opfern von Sexualdelikten und anderen schweren Gewalttatbeständen in Ermittlungsverfahren mit ersetzender Wirkung für das Hauptverfahren zum bundesdeutschen Standard werden, damit Kinder nicht öfter als nötig zu traumatischen Erlebnissen befragt werden müssen.

Neben der bundesweiten Verpflichtung zur und Ermöglichung von Fortbildungen für alle Richterinnen und Richter, die in ihren Verfahren mit Kindern zu tun haben, tritt das Deutsche Kinderhilfswerk dafür ein, Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Schwerpunktgerichte für Jugendschutzverfahren bei der Strafjustiz zu schaffen. Denn bei mehr als 750 Amts- und Landgerichten kann nicht jede Richterin oder jeder Richter in allen Spezialgebieten zu Hause sein. Durch die Spezialisierung bestimmter Gerichte muss nicht jedes einzelne Amts- und Landgericht die Ressourcen für die Videovernehmung und die Schulungen der Richterinnen und Richter zur Vernehmung von Kindern aufbringen. Daher wäre es ratsam, diese Verfahren über Gerichtsbezirksgrenzen hinweg zu konzentrieren – wie man es aus dem Wirtschaftsstrafrecht oder bei Staatsschutzsachen kennt.

Weitergehende Informationen zum Thema "Kindgerechte Justiz" können unter https://www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/kindgerechte-justiz/ heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.05.2020

Heute startet die Anmeldephase für die Aktionstage "Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten", die im September bundesweit stattfinden. VCD und Deutsches Kinderhilfswerk wollen gemeinsam mit dem Verband Bildung und Erziehung (VBE) Kinder ermutigen, zu Fuß, mit dem Rad oder dem Roller zur Grundschule oder in die Kita zu kommen.

Nachdem wegen der Corona-Krise bundesweit sämtliche Bildungseinrichtungen wochenlang schließen mussten, läuft der Schul- und Kitabetrieb nun schrittweise wieder an. In dem Papier, das die Kultusministerkonferenz als Rahmenbeschluss für die Schulöffnungen verabschiedet hat, wird explizit empfohlen, "nach Möglichkeit verstärkt zu Fuß zu gehen oder mit dem Fahrrad zu fahren." Die Mobilität zu Fuß, mit dem Rad oder dem Roller ist daher unbedingt zu fördern.

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der ökologische Verkehrsclub VCD rufen gemeinsam mit dem Verband Bildung und Erziehung (VBE) Grundschulen und Kitas in ganz Deutschland auf, sich zu den Aktionstagen "Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten" anzumelden. Los geht es dann im Herbst. Vom 21. September bis 2. Oktober können Kinder zwei Wochen ausprobieren wie es ist, selbstständig zur Schule oder in die Kita zu kommen: egal ob zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Roller.

Kerstin Haarmann, VCD-Bundesvorsitzende: "Gerade Corona hat uns die Wichtigkeit einer krisenfesten Mobilität vor Augen geführt. Das empfohlene Verkehrsmittel erster Wahl: das Fahrrad oder die eigenen Füße. Aber auch unabhängig von der Krise hat diese Art der Fortbewegung viele Vorteile: Besonders für Kinder ist Bewegung an der frischen Luft gesund, außerdem lernen sie, sich gut und sicher im Verkehr zu bewegen und tun der Umwelt etwas Gutes."

Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes: "Die Aktionstage bieten Kindern die Chance, die vielen positiven Effekte zu entdecken, die es mit sich bringt, wenn sie den Schulweg eigenständig bewerkstelligen. Die Bewegung tut ihrer Gesundheit gut, außerdem können sie gemeinsam mit Mitschülerinnen und Mitschülern, mit Freundinnen und Freunden zur Schule oder Kita gehen. Das macht Spaß und nebenbei gewinnen sie langfristig Sicherheit im Straßenverkehr."

Udo Beckmann, VBE-Bundesvorsitzender: "Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher und die Schulleitungen können im Rahmen der Aktionstage gemeinsam mit den Eltern und Schülerinnen und Schülern erproben, welche Auswirkungen es hat, wenn die Kinder selbstständig zu Fuß, mit dem Roller oder dem Rad zur Schule kommen. Gleich morgens körperlich aktiv zu sein, hilft ihnen dabei, im Unterricht konzentriert zu bleiben, sie werden ausgeglichener und aufnahmefähiger. Außerdem können so gefährliche Situationen, die immer wieder durch das Bringen der Kinder mit dem Auto entstehen, vermieden werden."

Im Rahmen der Aktionstage "Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten" vom 21. September bis 2. Oktober 2020 können Kinder mit ihren Lehrkräften und Erzieherinnen und Erziehern eigene Projekte rund um das Thema zu Fuß zur Schule und zur Kita entwickeln. Die Aktionstage richten sich gezielt an Grundschulen und Kindertageseinrichtungen. Viele Materialien wie kostenlose Aktionsposter, Infoflyer und Projektideen gibt es unter: www.zu-fuss-zur-schule.de.

Quelle: Pressemitteilungökologischer Verkehrsclub VCD, Deutsches Kinderhilfswerk e.V.und Verband Bildung und Erziehung (VBE)vom 18.05.2020

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 27.Mai 2020

Veranstalter: DIE LINKE.im Bundestag und im Abgeordnetenhaus von Berlin

Die Linksfraktionen im Bundestag und im Abgeordnetenhaus von Berlin laden Sie und Euchherzlich zum Queer-Livestream aus dem Berliner aquarium (Südblock) ein.

Vor Ort muss in diesem Jahr leider auf Publikum verzichtet werden, Ihr könnt Euch aber online an der Diskussion beteiligen.

Doris Achelwilm und Carsten Schatz

https://www.facebook.com/events/694928311309020

Termin: 28.Mai 2020 / 18.00 – 19.30 Uhr

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Die Corona-Krise betrifft uns alle, wenn auch nicht alle in gleichem Ausmaß. Die gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Pandemie werden uns nach Beendigung der Krise begleiten und auch lange nachwirken. Viele Menschen sind unsicher und möchten stetig transparente Informationen über die Entwicklungen in der Krise und über Möglichkeiten der Bewältigung. Die aktuelle Situation bietet aber auch Chancen, vorhandene Missstände in unserer Gesellschaft zu hinterfragen. Wir wollen online mit Expert_innen den folgenden Fragen nachgehen: Wie sind die Bundesregierung und die Länder mit ihren Kommunen auf die Krise vorbereitet? Welche Weichen müssen in gesundheitlichen und sozialen Bereichen gestellt werden, um besser auf künftige Krisen vorbereitet zu sein? Welche Lehren können Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft aus der Krise ziehen?

Sie sind herzlich eingeladen, sich an der Debatte zu beteiligen.Bitte melden Sie sich bis zum 27.05. an. Am Morgen des 28.05. erhalten Sie den Link, um sich ins zoom-Meeting einzuloggen.

Hier geht es direkt zur Anmeldung
Hier geht es zum Einladungsflyer

Bedingt durch die aktuellen Corona-Beschränkungen haben wir uns mit Bedauern entschieden, die Bundeskonferenz Forum Familienbildung am 8./9. Juni 2020 in Magdeburg abzusagen.

In der Hoffnung, dass sich im kommenden Jahr die Situation entspannt haben wird und Tagungen wieder möglich sein werden, möchten wir den Fachtag „Familienbildung für ALLE?! Zwischen Anspruch und Wirklichkeit“ mit leicht verändertem Programm auf den 14./15. Juni 2021 verschieben. Bitte merken Sie sich dieses Datum bereits jetzt vor.

Ausschließlich für die Mitgliedseinrichtungen des Forums Familienbildung werden wir am 8. und am 9. Juni 2020 zwei unterschiedliche Veranstaltungsformate online anbieten. Insbesondere am 9. Juni werden wir als Alternative zur Mitgliederversammlung die Möglichkeit bieten, sich zur gegenwärtigen Situation in einer Videokonferenz auszutauschen. Am 8. Juni wird es ein Fortbildungsangebot für die Fachkräfte in den Mitgliedseinrichtungen geben.

Nähere Informationen folgen für die Mitglieder des Forums Familienbildung in den nächsten Tagen.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und freuen uns, Sie im kommenden Jahr zur Fachtagung in Magdeburg begrüßen zu dürfen.

VERSCHIEBUNG des Bundesfachkongresses 2020 „Kita im System der Kinder- und Jugendhilfe – eine kritische Standortbestimmung" im Tagungszentrum des ZDF in Mainz

nach sehr sorgfältiger Abwägung aller möglichen und letztlich nicht vorhersehbaren Entwicklungen in diesen herausfordernden Zeiten der Corona-Epidemie haben der PestalozziFröbel-Verband e.V., der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. und das Institut für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit | Rheinland-Pfalz beschlossen, den für den 25./26. September 2020 geplanten

Bundesfachkongress

„Kita im System der Kinder- und Jugendhilfe – eine kritische Standortbestimmung"

auf den

24./25. September 2021

zu verschieben.

Der Tagungsort konnte bereits gesichert werden und wir gehen heute davon aus, das Programm unter Berücksichtigung der dann aktuellen Situation im nächsten Jahr durchführen zu können.

Das Thema des Bundesfachkongresses büßt durch die Verschiebung unserer Ansicht nach nicht an Aktualität ein. Im Gegenteil – z. B. die Befassung mit den Ergebnissen der Reichsschulkonferenz 1920, dieser wegweisenden historischen Situation, an die wir mit dem Bundesfachkongress inhaltlich anknüpfen, bleibt auch im Jahr 2021 relevant.  

Auch im nächsten Jahr soll nach der gemeinsamen Vergewisserung mit Ihnen aus historischer, gesellschaftlicher, rechtlich-struktureller und fachlicher Perspektive am zweiten Tag der Blick in die Zukunft gerichtet werden.  

Die aktuelle Situation zeigt mit großer Wucht und Deutlichkeit die herausragende Bedeutung des Systems der öffentlichen Erziehung, Bildung und Betreuung. Gleichzeitig zeichnen sich diverse Entwicklungenab, die 2021 in den Blick zu nehmen sind. Dies gilt nicht nur für die Kindertageseinrichtungen, sondern auch für das gesamte System, in das sie eingebettet sind. Dies wollen wir gemeinsam mit Ihnen tun!

Wir würden uns freuen, Sie alle am 24./25. September 2021 zum Bundesfachkongress„Kita im System der Kinder- und Jugendhilfe – eine kritische Standortbestimmung" in Mainz begrüßen zu dürfen.

Bitte notieren Sie sich den Termin für den Bundesfachkongress schon heute in Ihrem Kalender.

AUS DEM ZFF

Das ZFF unterstützt zusammen mit zahlreichen Privatpersonen, Organisationen, Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen das EQUAL CARE Manifest, das gestern veröffentlicht wurde. Care-Arbeit istfundamental für unsere Gesellschaft und gemeinsam setzen wir uns für eine „faire Verteilung von Sorgearbeit, Einkommen und Vermögen und entsprechende Rahmenbedingungen“ ein.

https://equalcareday.de/manifest/

Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wollen Bund und Länder die Vereinfachung der Antrags- und Bearbeitungsprozesse von Familienleistungen durch die Nutzung des einwilligungsbasierten Datenaustausches schaffen. Es hat sich gezeigt, dass für eine weitere Verknüpfung und Digitalisierung von Familienleistungen die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden müssten. Der Referentenentwurf sieht deshalb vor, Rechtsgrundlagen zum Datenabruf zwischen Behörden im Bereich der Familienleistungen zu schaffen.

Die Stellungnahme des ZFF bezieht sich weniger auf die in dem Gesetzesentwurf intensiv diskutierten Fragen der Verwaltungsvereinfachung. Allerdings war es uns ein Anliegen v.a. auf zwei Punkte aufmerksam zu machen:

  • Nicht die Verwaltungsvereinfachung an sich sollte Ziel einer Digitalisierung von Leistungen sein, sondern die Erhöhung der Inanspruchnahme, die dadurch gelingen kann.
  • Neben Kindergeld und Elterngeld sollte auch der Kinderzuschlag in die Digitalisierungsverfahren stärker als bisher einbezogen werden.

Die Stellungnahme des ZFF finden Sie hier.

AKTUELLES

Der 15. Mai ist der Internationale Tag der Familie. Dazu passend hat der Berliner Beirat für Familienfragen heute den Familienbericht 2020 an die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Sandra Scheeres, stellvertretend für den Senat von Berlin übergeben. Im Mittelpunkt des mehr als 200 Seiten umfassenden Berichts steht die Frage, wie Familienleben in der wachsenden Stadt gelingen kann und welche Unterstützung Familien in Berlin benötigen.

Bei der Übergabe des Berichts, die aufgrund der Corona-Maßnahmen nur in einem kleineren Rahmen stattfinden konnte, dankte Senatorin Scheeres dem Beiratsvorsitzenden Karlheinz Nolte sowie allen 30 Mitgliedern des überparteilichen und unabhängigen Gremiums für ihre Arbeit. „Der Bericht stellt die Situation von Familien in Berlin sehr kenntnisreich dar und gibt dem Senat wertvolle Impulse, um Berlin weiter zu einer familiengerechten Metropole zu entwickeln“, so die Senatorin.

Senatorin Sandra Scheeres betonte weiter: „Der Familienbericht 2020 zeigt, dass Berlin für Familien sehr attraktiv ist. Viele junge Paare entscheiden sich bewusst für die Stadt und gründen hier eine Familie. Sie schätzen die Möglichkeiten zur Vereinbarung von Familie und Beruf, dass es in der fast jeder Nachbarschaft zahlreiche Angebote für sie gibt und dass sich das Familienleben individuell gestalten lässt. Es leben in Berlin aber auch viele Familien in schwierigen Lebenslagen, die wir stärken und in unserem politischen Handeln besonders im Blick haben müssen. Der rot-rot-grüne Berliner Senat steht für eine moderne, familienfreundliche und solidarische Politik. Der Mietendeckel, beitragsfreie Kitas, flächendeckende Ganztagsschulen und das kostenfreie Schulmittagessen sind hierfür konkrete Beispiele.“

Karlheinz Nolte, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen, unterstrich: „Berlin wächst und wird als europäische Metropole immer vielfältiger. Die große Herausforderung besteht für den Senat und alle familienpolitischen Akteure darin, diesen Prozess weiter familienfreundlich zu gestalten. Das Zusammenleben und die Teilhabe von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Großeltern muss immer wieder neu unterstützt werden. Der Familienbericht 2020 zeigt an vielen guten Beispielen auf, wo in gemeinsamer Anstrengung von Senatsverwaltungen, Bezirken und freien Trägern die Angebote für Familien ausgebaut und weiterentwickelt wurden. Er benennt aber auch die Themen, bei denen Familien sich wünschen, dass sie künftig noch stärker in den Fokus der politischen Entscheidungen rücken. Die Schaffung von familiengerechtem und bezahlbarem Wohnraum, verbunden mit dem Angebot an wohnortnaher Infrastruktur für Kinder und Familien steht bei den Wünschen ganz vorne an. Ebenso der Ausbau der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die in den zurückliegenden Jahren große Fortschritte gemacht hat, auch dank des Zusammenwirkens von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern.“

Der Berliner Familienbericht 2020 „Familien in der wachsenden, vielfältigen Stadt“ ist in fünf thematischen Kapitel gegliedert: die familienfreundliche Stadt, Infrastruktur für Familien, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Familie und Bildung sowie Gesundheit und Pflege. Er enthält Daten, Analysen und Handlungsempfehlungen sowie Aussagen von Familien in Berlin. Jedes Kapitel schließt mit guten Beispielen aus der Praxis. Die Kernforderungen des Berichts sind die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Familien, der Ausbau der Infrastruktur für Familien, Chancengleichheit und Teilhabe stärken sowie die Familienpolitik noch stärker in den Blick zu nehmen.

Der Berliner Beirat für Familienfragen ist ein von der Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie berufenes, unabhängiges, ehrenamtliches, gesellschaftlich repräsentatives Gremium mit 30 Mitgliedern, das sich aus den verschiedenen Akteuren der Gesellschaft zusammensetzt. Der Familienbericht erscheint alle fünf Jahre.

Zahlreiche Anregungen aus dem vorherigen Bericht von 2015 wurden vom Senat umgesetzt. Dazu zählen unter anderem der Beschluss der gesamtstädtischen Strategie zur Armutsprävention, die digitale Kita-Suche, der erleichterte Zugang zu Leistungen, ein höheres Budget für die Jugendarbeit und die Etablierung von Babylotsen und Stadtteilmüttern.

Der komplette Familienbericht 2020 steht auf der Homepage des Berliner Beirats für Familienfragen www.familienbeirat-berlin.de zum Download zur Verfügung oder kann auch als kostenfreie Printversion zugesandt werden.

Wir freuen uns, Ihnen eine aktuelle Veröffentlichung aus unserem Projekt „Kinder als Akteure der Qualitätsentwicklung in KiTas“ vorstellen zu dürfen: den Methodenschatz „Achtung Kinderperspektiven! Mit Kindern KiTa-Qualität entwickeln“.

Die Perspektiven, Meinungen und Wünsche von Kindern werden bisher nicht selbstverständlich und nicht systematisch in die Qualitätsentwicklung von KiTas einbezogen. Kinder haben aber ein Recht darauf, dass ihren verschiedenen Ausdrucksformen aufmerksam Gehör geschenkt wird, dass ihre Erfahrungen und Perspektiven ernst genommen werden und ihnen die Möglichkeit geboten wird, an der Entwicklung von KiTa-Qualität mitzuwirken. Um dies zu unterstützen, wurden im Auftrag der Bertelsmann Stiftung vom Institut für Demokratische Entwicklung und Soziale Integration unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Iris Nentwig-Gesemann im Projekt verschiedene Methoden entwickelt und erprobt, die Kindern vielfältige Möglichkeiten eröffnen, sich dazu zu äußern, was für sie eine „gute“ KiTa ausmacht.

Die Veröffentlichung besteht aus zwei Teilen: Der Methodenschatz I „Qualitätsdimensionen“ enthält Materialien zur Reflexion und Diskussion der Qualitätsdimensionen aus Kinderperspektive. Der Methodenschatz II umfasst die konkreten Methoden, um die Kinderperspektiven in der KiTa selbst zu erheben, auszuwerten, zu dokumentieren und im Qualitätsentwicklungsprozess der KiTa zu berücksichtigen. Die Praxismaterialien wurden gemeinsam mit Fachkräften im Rahmen der Weiterbildung „Mit Kindern KiTa-Qualität entwickeln: Fachkraft für Kinderperspektiven“ im pädagogischen Berufsfeld erprobt.

Der Methodenschatz kann von Pädagog*innen, KiTa-Leiter*innen, Fachberater*innen, Trägervertreter*innen im KiTa-Alltag genutzt werden, um die Perspektiven von Kindern kontinuierlich in Qualitätsentwicklungsprozesse einzubeziehen.

Weitere Informationen zur Bestellung des Methodenschatzes „Achtung Kinderperspektiven! Mit Kindern KiTa-Qualität entwickeln“ erhalten Sie unter den nachfolgenden Links:

Methodenschatz I „Qualitätsdimensionen“

Methodenschatz II „Erhebung, Auswertung und Dokumentation“

Kombipaket zum Sonderpreis: Methodenschatz I und II

Aufgrund der Corona-Krise kann aktuell der Großteil aller Pädagog*innen, KiTa-Leiter*innen, Fachberater*innen und Trägervertreter*innen nicht ihrem normalen beruflichen Alltag nachgehen. Um die Inhalte des Methodenschatzes für alle zeitnah nutzbar zu machen, erhalten sie mit dem Kauf des Methodenschatzes bis Ende Juni 2020 eine PDF-Version gratis dazu. Wir hoffen, dadurch vielen Pädagog*innen die Möglichkeit geben zu können, sich während der Zeit außerhalb der KiTa bei Interesse mit den Materialien vertraut machen zu können.

Darüber hinaus werden im Laufe dieses Jahres der Forschungsbericht zum Projekt und der Leitfaden zur Weiterbildung „Mit Kindern KiTa-Qualität entwickeln: Fachkraft für Kinderperspektiven“ veröffentlicht. Alle Informationen hierzu finden Sie unter: www.achtung-kinderperspektiven.de