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ZFF-Info 01/2020

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Stärkere Arbeit gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus

Fokus auf die Arbeit der Engagierten vor Ort

Die zweite Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ist erfolgreich gestartet. Der Großteil der Bewilligungen ist abgeschlossen. Mit 115,5 Millionen Euro im Jahr 2020 rechnen wir damit, dass in ganz Deutschland mehr als 5.000 Projekte und Maßnahmen realisiert werden können – um Demokratie zu fördern, Vielfalt zu gestalten und Extremismus vorzubeugen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Mit „Demokratie leben!“ unterstützen wir in der erfolgreich gestarteten zweiten Förderperiode die wichtige Arbeit von Engagierten in ganz Deutschland.

Das demokratische Zusammenleben in unserer Gesellschaft ist bedroht. Das sehen wir nicht zuletzt daran, dass immer mehr Bürgermeister, Landräte und Kommunalpolitiker eingeschüchtert und angegriffen werden. Wenn Lokalpolitikerinnen und Lokalpolitiker ihre Arbeit nicht mehr machen können, ohne Angst vor Rechtsradikalen zu haben, macht das deutlich, wie stark der Extremismus unsere Demokratie schon heute gefährdet. Wir dürfen das nicht hinnehmen. Unsere Antwort braucht beides: Zum einen harte Strafverfolgung, niemand darf ungestraft Angst verbreiten und Menschen, die vor Ort Verantwortung tragen, angreifen. Zum anderen die Förderung des Engagements, gerade der Demokratinnen und Demokraten vor Ort.

Zwei Schwerpunkte sind mir in der neuen Förderperiode von „Demokratie leben!“ besonders wichtig: Erstens: Wir verstärken unser Engagement im Kampf gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus. Erstmals wird es eigene Kompetenznetzwerke mit erfahrenen Trägern auf Bundesebene geben, um die Arbeit gegen Antisemitismus und Rechtsextremismus zu bündeln und weiter zu verbessern. Zweitens: Wir haben einen Fokus auf die Zivilgesellschaft vor Ort gelegt. Zusätzliche Mittel fließen an die „Partnerschaften für Demokratie“ in 300 Kommunen, in denen bisher jährlich mehr als 4.000 Einzelprojekte umgesetzt wurden. „Demokratie leben!“ ist auch in der zweiten Förderperiode ein starkes Programm für unsere freiheitliche Demokratie.“

Der Schwerpunkt auf der Bekämpfung von Rechtsextremismus und Antisemitismus spiegelt sich auf allen Ebenen des Programms wider. Ein großer Teil der „Partnerschaften für Demokratie“ legt einen Fokus auf die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Antisemitismus. Die Landesdemokratiezentren können mit noch mehr Mitteln Projekte zur Ausstiegs-, Opfer- und Mobilen Beratung im Bereich Rechtsextremismus fördern. Auf Bundesebene wurden zwei leistungsstarke Kompetenznetzwerke zu den Themen Rechtsextremismus und Antisemitismus gegründet. Darüber hinaus gibt es zwölf weitere Kompetenznetzwerke und Kompetenzzentren, die sich mit der Arbeit gegen andere Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und mit Demokratieförderung befassen. Die Initiativen vor Ort werden dadurch stärker gefördert, dass mehr Mittel in die Strukturen vor Ort in den Ländern und Kommunen fließen (s.u.)

Die Mittelausstattung von „Demokratie leben!“ ist bis 2023 gesichert Das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ ist 2015 mit 40,5 Millionen Euro gestartet. Seit mehreren Jahren ist das Programm nun stabil mit mehr als 100 Millionen Euro ausgestattet. Wie 2019 stehen auch 2020 115,5 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung. Ministerin Giffey hat mit Finanzminister Scholz vereinbart, dass die Finanzmittel bis 2023 weiter verstetigt werden sollen.

Mit der Aufstellung des neuen Haushalts für 2021 sollen in der Finanzplanung bis zum Jahr 2023 Mittel in Höhe von mindestens 115 Millionen Euro pro Jahr eingeplant werden.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.01.2020, gekürzt

Beteiligungsprozess für ein modernes Kinder- und Jugendhilferecht „Mitreden-Mitgestalten“: Bundesjugendministerin Franziska Giffey nimmt Abschlussbericht entgegen

„Mitreden – Mitgestalten“ – unter diesem Motto stand der ein ganzes Jahr dauernde Dialog- und Beteiligungsprozess zur Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Heute hat Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey in Berlin bei einer Fachkonferenz mit 230 Expertinnen und Experten den Abschlussbericht entgegengenommen und gemeinsam mit der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks erste Ergebnisse ausgewertet. Es ist der Startschuss zur Erarbeitung eines neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, das die Ministerin im Frühjahr 2020 vorlegen wird.

In Deutschland leben 21,9 Millionen Menschen zwischen 0-27 Jahren. Zielgruppe des Gesetzes sind rund 1,5 Millionen Kinder und Jugendliche in dieser Altersgruppe, die zusätzlichen Unterstützungsbedarf haben: 1,1 Million Kinder und Jugendliche in Deutschland wachsen unter schwierigen sozialen Umständen auf und sind darauf angewiesen, dass staatliche Stellen sie und ihre Familien unterstützen. Das gilt zum Beispiel für Kinder, die in Heimen groß werden oder für Kinder, deren Eltern nicht so für sie sorgen können, wie es nötig wäre, so dass das Jugendamt bei der Erziehung Unterstützung gibt. 360.000 Kinder und Jugendliche haben eine seelische, geistige oder körperliche Behinderung. Bisher sind nur die rund 100.000 Kinder mit einer seelischen Behinderung durch das Kinder- und Jugendhilferecht erfasst. Die ca. 260.000 Kinder mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung sind bisher nicht durch das Kinder- und Jugendhilferecht erfasst, sondern nur in der so genannten „Behindertenhilfe“. 31.000 junge Menschen werden im Zuge ihres 18. Geburtstags als sogenannte „Careleaver“ aus der Kinder- und Jugendhilfe entlassen, einige brauchen aber weiterhin Betreuung und Unterstützung.

Die wichtigsten Ziele bei der Erarbeitung des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes sind:

1) Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien

2) Besserer Kinder- und Jugendschutz

3) Stärkung von Pflege- und Heimkindern

4) Mehr Prävention vor Ort

5) Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen

Bundesjugendministerin Giffey betonte bei Entgegennahme des Abschlussberichts:

„Ich bin beeindruckt, wie viel Sachverstand, Engagement und Ideen in diesem Papier stecken – jetzt ist es an uns, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendhilfe besser zu machen. So müssen Kinder, Jugendliche und Eltern mehr Gehör bekommen und die Möglichkeit haben, Probleme offen zu legen. Deshalb sollen unabhängige Ombudsstellen gesetzlich verankert werden. Der Staat muss zudem sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche, die in seiner Verantwortung betreut werden, geborgen aufwachsen und geschützt sind. Daher wollen wir die Heimaufsicht wirkungsvoller machen und die Anforderungen bei Auslandsmaßnahmen deutlich verschärfen. Die Kostenbeteiligung von Pflege- und Heimkindern soll von 75 auf 25 Prozent reduziert werden. Für die Kommunen wollen wir mehr Rechtssicherheit für die Präventionsarbeit schaffen, die künftig im Kinder- und Jugendhilferecht festgelegt wird, damit Unterstützungsangebote Kinder, Jugendliche und ihre Eltern besser erreichen – ob in der Kita, im Familienzentrum oder im Jugendclub. Und mit dem neuen Gesetz wollen wir für Hilfen aus einer Hand sorgen, wenn es darum geht, Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen zu unterstützen. Wir arbeiten für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe.“

Im Dialogprozess hatten über ein Jahr lang Expertinnen und Experten, die auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene, in Fachverbänden und Fachorganisationen, in Wissenschaft und Forschung, bei öffentlichen oder freien Trägern, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Behindertenhilfe und in der Gesundheitshilfe Verantwortung für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen übernehmen, über die Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe diskutiert. Geleitet wurde der Dialogprozess von der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks. Insgesamt brachten sich mehr als 5.400 Fachleute und Betroffene ein. Die Debatten in der AG „SGB VIII: Mitreden- Mitgestalten“ sind auf fast 1.300 Seiten festgehalten.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird den Abschlussbericht und die darin enthaltenen Empfehlungen jetzt gründlich prüfen und die Ergebnisse in das Gesetzgebungsverfahren aufnehmen. Im nächsten Frühjahr wird der Entwurf für ein neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vorgelegt. Fachwelt und Betroffene sind weiterhin eingeladen, mitzureden und mitzugestalten.

Das SGB VIII – Die Kinder- und Jugendhilfe

Das Sozialgesetzbuch VIII regelt die Leistungen und Aufgaben der Kinder und Jugendhilfe. Dazu gehören unter anderem die Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit, die Familienbildung und -beratung, die Kindertagesbetreuung, die so genannten „Hilfen zur Erziehung“, die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder auch die Hilfe für junge Volljährige. Auch der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, die Inobhutnahme durch das Jugendamt, die Heimaufsicht oder die Amtsvormundschaft werden im Sozialgesetzbuch VIII geregelt. Der Reformbedarf im SGB VIII ist lange erkannt. Mit dem Dialog- und Beteiligungsprozess wurde nun sichergestellt, dass alle Perspektiven in die Erarbeitung des Gesetzes zur Reform einbezogen werden.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10.12.2019

Anlässlich der heutigen Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung im Ausschuss für Arbeit und Soziales erklären Dr.WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik, und ChrisKühn, Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik:

Diese Statistik ist ein längst überfälliger erster Schritt, um endlich Licht ins Dunkel zu bringen. Untergebrachte wohnungslose Menschen empirisch fundiert zu zählen, ist richtig und vereinfacht die Erarbeitung wirkungsvoller Maßnahmen zur Beseitigung und Vermeidung von Armut.

Alle Sachverständigen begrüßten das Vorhaben, die Mehrheit war sich aber auch einig, dass das nur der Einstieg in eine Statistik sein kann. In einem analog zur Statistik zu erstellenden Bericht, müsse, so die Sachverständigen, erstens ernsthaft geprüft werden, wie die zu erfassende Gruppe der Wohnungslosen empirisch fundiert weiterentwickelt werden könne (z.B. Wohnungslose, die privat unterkommen, und auch Personen die unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedroht sind).

Zweitens mahnte eine Reihe der Experten die Bundesregierung an, diverse grüne Forderungen aufzugreifen und umzusetzen. Hierzu gehört insbesondere das von uns geforderte nationale Aktionsprogramm. Alle relevanten Akteure auf Bundes-, Landes-, und Kommunalebene müssen gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Wohlfahrtsverbände, sowie (ehemals) Betroffenen ein wirksames Gesamtkonzept zur dauerhaften Vermeidung und Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit erarbeiten. Auf diese Weise folgt dem Zählen auch ein wirksames Handeln.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 13.01.2020

Zur Verfassungsbeschwerde gegen den Paragrafen 219a StGB erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae:

„Die Verfassungsbeschwerde der Berliner Ärztin Bettina Gaber gegen den Paragrafen 219a ist konsequent und richtig. Es ist beschämend, dass die Bundesregierung die Ärzte quasi dazu zwingt, den Rechtsweg zu beschreiten. Die Große Koalition muss endlich Verantwortung übernehmen und den Paragraf 219a abschaffen. Die SPD hat immer noch die Möglichkeit, ihren früheren Ankündigungen Taten folgen zu lassen und die Komplettabschaffung des Paragrafen 219a wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Stattdessen duckt sie sich weg. Das Urteil des Landgerichts Gießen hat jedoch deutlich gezeigt, dass die Neuregelung des Paragrafen 219a immer noch keine Rechtssicherheit für die Ärzte gebracht hat. Das ist fatal: Ärzte müssen sachlich informieren dürfen. Deswegen führt kein Weg an der schnellstmöglichen Streichung des Paragrafen 219a vorbei.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten vom 18.12.2019

Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Versorgungslage zur Vor- und Nachbetreuung sowie zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen nach den Voraussetzungen von Paragraf 218a. In einer Kleinen Anfrage (19/16309) will sie unter anderem wissen, wie viele Krankenhäuser und Gynäkologen Schwangerschaftsabbrüche nach Kenntnis der Bundesregierung vornehmen und wie sich deren Zahl in den vergangenen zehn Jahren entwickelt hat. Zudem möchte die Linksfraktion erfahren, ob die Bundesländer ihrem Auftrag, gemäß Paragraf 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetz ein ausreichendes Angebot wohnortnaher Beratungsstellen sicherzustellen, nachkommen und ob dies von der Bundesregierung überprüft wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 54 vom 14.01.2020

Mit großer Zustimmung haben Experten auf den Gesetzentwurf (19/15651) der Bundesregierung zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen reagiert. Eine solche Statistik sei weithin überfällig, da bislang belastbare Daten für das gesamte Bundesgebiet fehlen, das Problem der Wohnungslosigkeit sich in den vergangenen Jahren aber verschärft habe. So lautete der Tenor in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagmittag. Positiv bewertet wurde auch die vorgesehene ergänzende Berichterstattung über Personenkreise, die bisher vom Gesetz nicht erfasst werden. Auch eine Revisionsklausel, um das Gesetz entsprechend der gewonnenen Daten eventuell neu zu justieren, stieß auf positive Resonanz. Neben dem Regierungsentwurf waren auch Anträge der AfD-Fraktion (19/6064), der FDP-Fraktion (19/16036) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15783) Gegenstand der Anhörung.

Irene Vorholz vom Deutschen Landkreistag betonte, die Akteure seien sich bewusst, dass eine Statistik keine Probleme löse. Zumal von der geplanten Statistik auch nicht alle betroffenen Personenkreise erfasst würden. Dennoch begrüße der Landkreistag eine solche Statistik, weil sie den Fokus auf eine sich deutlich verschärfende Problemlage richte, betonte Vorholz. Für den Deutschen Caritasverband äußerte Birgit Fix die Erwartung, dass die Statistik die Arbeit der Akteure vor Ort erleichtern werde. Auch könne dadurch die Koordinierung von Maßnahmen zwischen Bund, Ländern und Kommunen vorangebracht werden, sagte Fix.

Werena Rosenke von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG) kritisierte die „Untererfassung“ ganzer Personengruppen. So sei es wichtig, wohnungslose Geflüchtete als auch von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen in die Statistik miteinzubeziehen. Auch Menschen, die auf der Straße leben, also die „klassische Kerngruppe“ der Wohnungslosen, nicht einzubeziehen, sei nicht nachvollziehbar, schreibt die BAG in ihrer Stellungnahme. Das Armutsnetzwerk e. V., als Selbstvertretung (ehemals) wohnungsloser Menschen, begrüßte die Einführung einer bundesweiten Statistik. Darüber hinaus schlägt der Verein in seiner Stellungnahme ein nationales Aktionsprogramm gegen Wohnungslosigkeit vor und fordert ergänzend, die Etablierung eines Grundrechts auf Wohnung im Grundgesetz.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 51 vom 13.01.2020

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2019 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben. Das teilt die Bundesregierung in einer Unterrichtung mit (19/16341). Dabei geht es um den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 (1 BvR 673/17 (BGBl. I S. 737)) zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien (19/15618).

Mit dem Gesetz soll die Stiefkindadoption durch eine Person zugelassen werden, die mit dem Elternteil in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Eine solche liege in der Regel vor, heißt es in dem Gesetz, wenn die Personen seit mindestens vier Jahren oder als Eltern eines gemeinschaftlichen Kindes mit diesem eheähnlich zusammenleben. Das Gericht hatte den vollständigen Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu treffen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 38 vom 09.01.2020

Hierzu kommentiert das ZFF:

„Die Familienpolitik und das Familienrecht müssen die geänderten Lebensbedingungen von Familien stärker berücksichtigen und sich dabei an Bedürfnissen von Eltern und Kindern orientieren. Aus Sicht des Zukunftsforum Familie dürfen vor diesem Hintergrund nichteheliche Lebensformen gegenüber der Ehe nicht benachteiligt werden. Dabei rückt das Wohlergehen der Kinder und die Bereitschaft der Übernahme von Sorgeverantwortung, unabhängig von der gewählten Lebensform, in den Mittelpunkt unserer Überlegungen. Aus diesem Selbstverständnis heraus begrüßen wir die Zielsetzung des Referentenentwurfs, verheiratete und unverheiratete Partnerschaften bei der Stiefkindadoption gleichzustellen und damit der Situation vielfältiger Familienformen sowie dem Kindeswohl Rechnung zu tragen. Wir können jedoch nicht nachvollziehen, warum der Orientierungsrahmen für die Adoptionsvermittlungsstellen bzgl. der Kriterien zur Prüfung der Stabilität der Paarbeziehung weiter verschärft wurde: nun müssen unverheiratete Paare nicht mehr zwei Jahre, wie ursprünglich im Referentenentwurf vorgesehen, sondern vier Jahre zusammenleben bevor sie eine Stiefkindadoption in Angriff nehmen können. Daneben sind in der gegenwärtigen Situation lesbische Ehepaare bzw. die nicht austragende Mit-Mutter auf eine Stiefkindadoption des in der Ehe geborenen Kindes angewiesen. Vor allem für diese Familien trägt dies, zusammen mit der Pflichtberatung im neuen Adoptionshilfe-Gesetz und dem veralteten Abstammungsrecht, zu einer weiteren Verschärfung ihrer ohnehin schwierigen rechtlichen Situation bei. Das ZFF setzt sich dafür ein, dass sich die Familienpolitik und das Familienrecht an allen Familienformen orientiert. Dazu gehört auch die automatische Mitmutterschaft im Rahmen einer Reform des Abstammungsrechts. Nur so kann die Vielfalt Familie auch wirklich gelebt werden.“

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/16242) zur nötigen Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach den durchschnittlich anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 29 vom 08.01.2020

Um Reformbedarf im Sorge- und Umgangsrecht geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/16000) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15594). Hintergrund sind die Ergebnisse einer vom Bundesjustizministerium eingesetzten Arbeitsgruppe. Wie die Bundesregierung schreibt, erfolgte die Auswahl der Sachverständigen für die Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung“ aufgrund der juristischen Fachkompetenz. Dabei sei es um rein rechtliche Fragestellungen gegangen. Bei der Besetzung sei auf ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis geachtet worden.

Zu den Ergebnissen heißt es, die Arbeitsgruppe habe sich mehrheitlich auf Thesen verständigt, die derzeit von der zuständigen Fachabteilung des Bundesjustizministeriums geprüft und bewertet würden. Die Auswertung der Thesen sowie die Prüfung ihrer Umsetzung beinhalte auch die Auseinandersetzung mit an den Thesen geäußerter Kritik sowie mit Erfahrungen aus dem Ausland. Es sei geplant, einen Reformvorschlag zu erarbeiten, der Regelungen sowohl zum Sorge- und Umgangsrecht als auch zum Kindesunterhaltsrecht beinhaltet. Der Meinungsbildungsprozess sei noch nicht abgeschlossen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 18 vom 07.01.2020

Der Ausschuss Digitale Agenda hat am Mittwochnachmittag in seiner 46. Sitzung mit Familienministerin Franziska Giffey (SPD) über die Digitalisierung der Familienleistungen und weitere Digitalvorhaben des Ministeriums diskutiert. „Wir wollen alle Leistungen ins digitale Zeitalter bringen und für Familien in Deutschland erreichbar sein“, sagte Giffey im Ausschuss. Die Digitalisierung sei für ihr Ministerium ein großes Hilfsmittel auf dem Weg zu einem niedrigschwelligen und leicht zugängigen Angebot, betonte Giffey.

Eines der zentralen Projekte sei die App ELFE (Einfach Leistungen für Eltern), das an die Stelle von Papierformularen zur Beantragung von Geburtsurkunden, Kindergeld und Elterngeld treten soll. Im Jahr 2020 soll es zudem in allen Bundesländern möglich sein, das „ElterngeldDigital“ zu beantragen und dass die Datenübertragung elektronisch an die Elterngeldstellen vonstattengeht. „Das wäre die bundesweit erste Verwaltungsleistung, die vollständig elektronisch beantragt werden kann“, betonte Giffey. Die Ministerin kündigte weiter an, im kommenden Jahr ein Digitale-Familienleistungs-Gesetz auf den Weg bringen zu wollen, das die Vorgaben aus dem Onlinezugangsgesetz aufgreife.

„Zudem ist das Jugendmedienschutzgesetz im Zeitalter von CD-ROM und Videokassetten stehengeblieben und nicht mehr zeitgemäß“, sagte Giffey. Bei der Weiterentwicklung zu einem modernen Gesetz müssten vor allem die Interaktionsrisiken für Kinder und Jugendliche bei Themen wie Cybermobbing, Cybergrooming, aber auch Fragen von Abzocke im Netz einbezogen werden. So müssten die Anbieter von Plattformen dazu verpflichtet werden, Vorsorgemaßnahmen zu treffen, also etwa auch Möglichkeiten zur Beschwerde zu schaffen. Auch müsste es mehr Orientierung für Eltern und eine verlässliche Alterskennzeichnung geben, plädierte Giffey. Sie kündigte weiter an, die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien weiterentwickeln zu wollen zu einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz. Ein entsprechender Gesetzentwurf befinde sich bereits in der Ressortabstimmung, berichtete sie.

Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion wollte in der Diskussion erfahren, wann der Startschuss für die App falle. Außerdem wollte er Details zum Zeitplan und den Kosten für das Digitale-Familienleistungs-Gesetz erfahren. Ein Vertreter der SPD-Fraktion fragte, was das Ministerium tue, um den Bürgern Leistungen proaktiv anzubieten. Auch wollte er wissen, wie das Jugendmedienschutzgesetz modernisiert werden könne ohne in eine Debatte rund um Filter zu geraten. Mehr zum Innovationsbüro „Digitales Leben“ des BMFSFJ wollte ein Vertreter der AfD-Fraktion erfahren. Es gebe kaum messbare Ziele und man erfahre wenig über den konkreten Status der Umsetzung und eigene Veranstaltungen des Büros, kritisierte er.

Ein Vertreter der FDP-Fraktion wollte mehr zu den Plänen des Ministeriums erfahren, wie Anbieter von Apps und Plattformen dazu verpflichtet werden können, eine Art „Sicherheitsgurt“ für Kinder einzubauen. Eine Vertreterin der Linken kritisierte die schlechte Datenlage bei der Forschung hinsichtlich Gewalt gegen Frauen und fragte, ob es ein Schutzkonzept hinsichtlich Datensicherheit und Frauenhauskoordinierung, aber auch zum Schutz von Frauen außerhalb von Frauenhäusern gebe. Nach der Förderung von Frauen als Gestalterinnen in der Digitalisierung fragte eine Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen. Auch wollte sie wissen, ob das FSJ digital ausgebaut werden soll und wie der Schwerpunkt „Digitalisierung“ bei der Engagement-Stiftung genau aussehen soll. Ein fraktionsloses Mitglied interessierte sich dafür, ob und wie Angebote zu Digitalisierung und Bildung im Alter, wie etwa die Plattform wissensdurstig.de, sichtbarer für diese Zielgruppe werden können.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1441 vom 18.12.2019

Die Grünen-Fraktion fordert, die Beratungsqualität und die Arbeitsförderung in den Jobcentern gesetzlich zu verbessern. Sie hat dazu einen Antrag (19/15975) vorgelegt, in dem sie kritisiert, dass über die Hälfte der langzeitarbeitslosen Menschen über keinen Schul- oder Ausbildungsabschluss verfüge. Deshalb sei bei der Arbeitsförderung und Beratung dringend ein Perspektivwechsel nötig. Arbeitsförderung im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) dürfe nicht allein auf die schnellstmögliche Eingliederung verengt werden, sondern müsse soziale Teilhabe und individuelle Unterstützung in den Blick nehmen, so die Grünen. Sie verlangen deshalb von der Bundesregierung, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem regeln soll, dass Jobcenter mehr Freiheiten in der Betreuung und Budgetverfügung erhalten. Außerdem sollen der Vorrang der Vermittlung vor allen anderen Leistungen abgeschafft werden und Arbeitslose einen Rechtsanspruch auf Qualifizierung erhalten. Freiwilligkeit soll zum Ausgangspunkt der Unterstützungsleistungen gemacht werden, fordern die Grünen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1433 vom 18.12.2019

Die Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach einem bundesweiten Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt hat bei einer Expertenanhörung des Familienausschusses am Montag breite Unterstützung gefunden. Fünf der sechs anwesenden Sachverständigen sprachen sich für den von den Grünen dazu vorgelegten Antrag (19/10224) aus, der die Entwicklung und Verabschiedung eines solchen Aktionsplans „unter enger Beteiligung der LSBTI-Verbände (Lesben, Schwulen, Bisexuellen, transgeschlechtliche und intergeschlechtliche Menschen)“ von der Bundesregierung fordert. Lediglich Christian Spaemann, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, lehnte das Vorhaben der Grünen ab. Der Antrag stehe für ein „großangelegtes Umerziehungsprogramm im Dienste einer auf die Spitze getriebenen Vorstellung von Nicht-Diskriminierung und vermeintlichen Rechten Erwachsener“, sagte er.

Petra Follmar-Otto vom Deutschen Institut für Menschenrechte verwies hingegen darauf, dass LSBTI-Menschen „weltweit und auch in Deutschland eine strukturell diskriminierungsgefährdete Gruppe sind“. Sie stünden ganz besonders in Gefahr, in ihren Menschenrechten verletzt zu werden und müssten vor Diskriminierung und Gewalt wegen ihrer geschlechtlichen Orientierung und ihrer sexuellen Identität geschützt werden. Follmar-Otto machte deutlich, dass in den vergangenen Jahren vieles im Bereich der Menschenrechte für LSBTI-Menschen erreicht worden sei. Gleichwohl gebe es gesetzgeberischen Handlungsbedarf, etwa hinsichtlich des Verbotes von medizinisch nicht zwingend erforderlichen geschlechtsverändernden Operationen an intergeschlechtlichen Säuglingen und Kindern. Der vorgeschlagene Aktionsplan könne helfen, „die gesetzgeberischen mit den tatsächlichen Handlungsbedarfen zu verschränken“, befand sie.

Silvia Rentzsch vom Landesverband Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland begrüßte den Antrag, in dem „ganz viele Aspekte aus der LSBTI-Community Berücksichtigung finden“. Damit sich die Menschen aber selbstbestimmt entwickeln könnten, brauche es mehr als Lippenbekenntnisse, sagte sie. Gerade im ländlichen Raum gebe es kaum Angebote für trans- oder intergeschlechtliche Menschen, kritisierte Rentzsch. Vielen Regelberatungsstellen fehle es an Finanzierung oder Kompetenz. Hierfür könne ein bundesweiter Aktionsplan einen Rahmen setzen, um die Länder zu befähigen, entsprechende Strukturen zu schaffen, sagte sie.

Aus Sicht von Arn Sauer von der Bundesvereinigung Trans* ist der nationale Aktionsplan geeignet, die noch bestehenden bundesrechtlichen Lücken – wie beispielsweise die Abschaffung des Transsexuellengesetzes zugunsten geschlechtlicher Selbstbestimmung – zu füllen und Diskriminierungen von LSBTIQ-Menschen „im Rahmen einer Gesamtstrategie zu verringern beziehungsweise zu verhindern und Hassgewalt zu bekämpfen“. Schon beim „Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus“ habe die Bundesvereinigung mitgearbeitet, sagte Sauer. In dem Aktionsplan sei versucht worden, Menschenrechte von LSBTIQ-Menschen mit zu behandeln und zu integrieren. Er sei in der vorliegenden Form jedoch nicht als Antidiskriminierungswerkzeug geeignet, befand er. Die Verhandlungen mit anderen von „gruppistischer Menschenfeindlichkeit“ betroffenen Gruppen dazu hätten ebenfalls gezeigt, „dass es in vielerlei Belangen Sinn macht, Rechtsextremen und anderen Demokratiefeinden sowie Hassgewalt gemeinsam entgegenzutreten“. Gleichzeitig sei aber auch eine Fokussierung auf gruppenspezifische Themen „dringend angebracht und notwendig“.

Kira Splitt vom Schwulen Netzwerk Schlau NRW unterstützte den Antrag vollumfänglich. Gestärkt werden müsse die LSBTIQ-Bildungsarbeit, die das Ziel verfolge, über Dialogräume Berührungsängste gegenüber LSBTIQ abzubauen, Wissen zu vermitteln und Diskriminierung präventiv zu begegnen, sagte sie. Das gelte insbesondere für den ländlichen, strukturschwachen Raum und Länder ohne Landesförderung für diese Bildungsarbeit.

Markus Ulrich vom Lesben- und Schwulenverband in Deutschland sagte, obgleich LSBTI-Menschen in den letzten Jahrzehnten viel an Akzeptanz erkämpft und gewonnen hätten, würden sie dennoch viel zu oft im Alltag als Menschen zweiter Klasse behandelt, verleugnet, beleidigt, verbal oder gar physisch bedroht und angegriffen. LSBTI-Feindlichkeit sei eine Ideologie der Ungleichwertigkeit, die Heterosexualität, Zweigeschlechtlichkeit und binäre Männlich- und Weiblichkeitsvorstellungen als alleinige Normen definiere, sexuelle und geschlechtliche Vielfalt dagegen tabuisiere, abwerte und ausgrenze, betonte er. Wenn Menschen sich aus Angst vor Gewalt oder Diskriminierung nicht unbefangen im öffentlichen Raum bewegen könnten, „ist das ein massiver Angriff auf die Freiheit“, sagte Ulrich.

Nach Auffassung des in Österreich praktizierenden Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie Christian Spaemann geht der in Rede stehende „Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ von „fragwürdigen Annahmen“ aus. Bei dem Begriff der „geschlechtlichen Vielfalt“ handle es sich um ein ideologisches Konstrukt, „ohne Entsprechung in der Realität“. Es gebe keine Vielfalt der Geschlechter, „dafür aber eine reiche Vielfalt in der Ausprägung der beiden Geschlechter Mann und Frau“, sagte Spaemann. Es habe etwas „Umerzieherisches“, wenn statt der Förderung der Transparenz einzelner Gruppe und dem „um Verständnis werben“ ideologische Strukturen aufgebaut würden, bei denen es darum gehe, „den heterosexuellen Mainstream zu kippen und einen relativistischen Begriff von Sexualität zu extrahieren und in die Sexualpädagogik einzuführen“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1423 vom 17.12.2019

Die Initiative der Fraktion Die Linke für eine Sicherung und Aufnahme der Schulsozialarbeit als Regelleistung im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist bei den Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag mehrheitlich auf Zustimmung gestoßen. Das Ziel des Ausbaus und der Schaffung eines flächendeckenden Angebots der Schulsozialarbeit sei grundsätzlich sinnvoll und zu unterstützen, so betonten alle geladenen Experten. Der Bedarf sei gegeben. Ob allerdings dafür neue rechtliche Regelungen geschaffen werden müsste, sahen einzelne Experten skeptisch.

Grundlage der Anhörung war ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Schulsozialarbeit für alle Schülerinnen und Schüler sichern“ (19/9053). Darin verlangen die Abgeordneten, Schulsozialarbeit als Regelleistung im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) aufzunehmen und dazu einen neuen Paragrafen (Angebote der Schulsozialarbeit) zu verankern. Es sei sicherzustellen, dass die Schulsozialarbeit auf den in Paragraf 11 Absatz 1 und 2 des SGB VIII formulierten Grundsätzen der Jugendarbeit aufbaut, schreibt die Linksfraktion. Darüber hinaus müsse sichergestellt werden, dass die neue Regelleistung ausschließlich zusätzlich und nicht zulasten der bestehenden Angebote der Jugendhilfe nach Paragraf 11 Absatz 3 und Paragraf 13 des SGB VIII eingeführt wird und sich der Bund angemessen an der Finanzierung beteiligt.

Uwe Lübking lehnte als Vertreter der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände die von der Linksfraktion vorgeschlagene Verankerung der Schulsozialarbeit im SGB VIII klar ab. Der Ausbau der Schulsozialarbeit sei zwar auch aus Sicht der Kommunen eine „politische Notwendigkeit“, doch die Verpflichtung zur Finanzierung liege in erster Linie bei den Ländern. Ob der Bund hier über den bestehenden Paragrafen 13 hinaus regelnd eingreifen könne, sei verfassungsrechtlich problematisch zu sehen. Zudem äußerte Lübking Bedenken, dass wie auch schon beim Thema Inklusion „durch das Nichtstun der Länder“ weitere Zuständigkeiten „schleichend“ auf die Kommunen übertragen werden können.

Rechtliche Probleme konnte Jan Kepert, Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl, nicht entdecken. Aus seiner Sicht sprächen sogar „gute Gründe“ für eine Stärkung der Schulsozialarbeit im SGB VIII, sagte Kepert. So sei etwa die bisherige Rechtsqualität der Norm fraglich. Zwar gebe es eine Pflicht zur Bereitstellung von Schulsozialarbeit; Schüler hätten aber keinen Rechtsanspruch. „Welchen Sinn machen dann Rechtspflichten, wenn man folgenlos dagegen verstoßen kann“, fragte der Sachverständige. Grundsätzlich sei zu beachten, dass eine „Regelung im Gesamtsystem des SGB VIII“ verortet sei und auch so betrachtet werden müsse. Einer „isolierten Änderung des Paragraph 13, Absatz 1 SGB VIII“ begegne er mit Bedenken.

Ausdrücklich für eine Stärkung der Schulsozialarbeit durch eine rechtliche Verankerung sprach sich Björn Köhler, Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft, aus. Diese sei aus Sicht der GEW „sinnvoll und nur folgerichtig“. Tatsächlich steige der Bedarf. Viele Schulen kämpften dafür, Schulsozialarbeit anbieten zu können. Fakt sei aber, dass etliche Kommunen aufgrund ihrer Haushaltslage Schulsozialarbeit nicht anbieten könnten. Ein flächendeckendes Angebot könne es erst geben, wenn die Schulsozialarbeit als „Auftrag und Handlungsfeld“ im SGB VIII verankert und dauerhaft finanziert werde.

Auch die Vertreter der kirchlichen Träger der Jugendsozialarbeit befürworteten eine Aufnahme der Schulsozialarbeit als Regelleistung im Achten Buch Sozialgesetzbuch. Allerdings unterstrich Claudia Seibold für die Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) in ihrer Stellungnahme, dass es darüber hinaus auch „bundesweit vergleichbare Qualitätsstandards“ brauche. Hier komme dem Bund eine Steuerungsfunktion zu. Julia Schad Seibold, IN VIA Deutschland/Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Sozialarbeit (BAG KJS), lenkte den Blick zudem auf die Notwendigkeit einer „angemessenen Finanzierung“. Hier verwies sie auf Berechnungen des Kooperationsverbunds Schulsozialarbeit, der pro 150 Schülerinnen eine Vollzeitstelle fordere. Aufgrund dieser Berechnungen aus dem Jahr 2015 brauche es über 55.000 Stellen an allgemeinbildenden und fast 17.000 Stellen an beruflichen Schulen.

Dieser Forderung schloss sich auch Vera Helligrath, Ambulante sozialpädagogische Erziehungshilfe, an. In ihrer Stellungnahme betonte Helligrath den Wert von Schulsozialarbeit. Diese biete auf „einzigartige Weise allen Kindern und Jugendlichen einen niederschwelligen Zugang zu Beratung und Unterstützung in Krisensituationen“. Deswegen sei es wichtig, sie rechtlich zu verankern und so für alle Schülerinnen zu sichern. Dies dürfe aber keinesfalls zulasten bestehender Angebote führen.

Larissa Meinunger, Deutscher Verein für öffentliche und private Vorsorge, wies daraufhin, dass die Schulsozialarbeit, abgesehen von der Frage ihrer rechtlichen Verankerung, vor allem einer inhaltlichen Neukonzeption bedürfe. Es brauche „einen deutlichen Auftrag, eine definierte Rolle und eine eindeutige Zuständigkeit“, betonte Meinunger. „Die Schulsozialarbeit muss wachsen. Sie darf aber nicht wuchern.“ Gegenwärtig stünden jedoch die Probleme der rechtlichen Verortung und strukturellen Zuordnung einem „konzentrierten Ausbau“ der Schulsozialarbeit entgegen. Hier sollten Schule und Jugendhilfe zusammenarbeiten. Erste Landeskonzepte gebe es bereits, aber nicht überall. Es sei daher gut, dass sich der Bund des Themas jetzt annehmen, so die Sachverständige. (sas)

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1422 vom 16.12.2019

Rund 60 Prozent der anspruchsberechtigten Seniorinnen und Senioren nehmen Grundsicherung nicht in Anspruch – Einkommen würden bei voller Inanspruchnahme im Schnitt um 30 Prozent steigen – Antragsverfahren müssten vereinfacht und Bürokratie abgebaut werden

Mehr als die Hälfte der Seniorinnen und Senioren, denen Grundsicherung im Alter zusteht, nehmen diese nicht in Anspruch. Dies ergibt eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die vom Forschungsnetzwerk Alterssicherung (FNA) der Deutschen Rentenversicherung Bund gefördert wurde.Verdeckte Altersarmut lässt sich nur schwer quantifizieren. Die DIW-ÖkonomInnen Peter Haan, Hermann Buslei, Johannes Geyer und Michelle Harnisch haben den Versuch gewagt. Anhand von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) haben sie in unterschiedlichen Szenarien geschätzt, wie vielen Haushalten in der älteren Bevölkerung die Grundsicherung im Alter zustünde. Mithilfe der Angaben über den tatsächlichen Leistungsbezug ließ sich die Gruppe identifizieren, die zwar einen Anspruch hätte, diesen aber nicht geltend macht: Im Basisszenario sind es knapp 62 Prozent oder hochgerechnet etwa 625 000 Privathaushalte, die ihren Anspruch nicht wahrnehmen.

Besonders hoch ist die Quote bei Personen, die älter als 77 Jahre (73 Prozent) oder verwitwet (77 Prozent) sind. Auch ein niedriger Bildungsstatus geht damit einher, dass die Grundsicherung seltener in Anspruch genommen wird. Vor allem aber nehmen diejenigen, die monatliche Beträge bis 200 Euro aus der Grundsicherung zu erwarten haben, diese häufig nicht in Anspruch (80 Prozent). „Vielen ist das Verfahren vermutlich zu aufwendig – gerade bei kleinen Beträgen – oder sie wissen gar nicht, dass sie den Rechtsanspruch haben“, vermutet Studienautor Hermann Buslei. Auch die Angst, als „Almosenempfänger“ abgestempelt zu werden, könne eine Rolle spielen.

Altersvorsorgepolitik ist nur scheinbar erfolgreich

Um durchschnittlich rund 30 Prozent würde das Einkommen der Haushalte steigen, wenn sie Grundsicherung in Anspruch nähmen. Dies entspricht einer absoluten durchschnittlichen Einkommensänderung von 2650 Euro pro Jahr oder etwa 220 Euro im Monat. Profitieren würde erwartungsgemäß vor allem die untersten zehn Prozent der Einkommen. Nähmen tatsächlich alle Grundsicherungsberechtigten ihre Ansprüche wahr, würde dies den Staat rund zwei Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich kosten, haben die DIW-ÖkonomInnen errechnet.

„Verdeckte Altersarmut ist ein weitverbreitetes Phänomen, dem man eigentlich mit der Einführung der Grundsicherung im Jahr 2003 entgegenwirken wollte“, berichtet Studienautor Johannes Geyer. Tatsächlich hat sich die Zahl der GrundsicherungsbezieherInnen seitdem von 260.000 auf 566.000 im Juni 2019 mehr als verdoppelt. Allerdings ist die Quote mit nur gut drei Prozent aller Personen ab der Regelaltersgrenze weiterhin niedrig. „Die niedrige Grundsicherungsquote ist schon deswegen kein guter Indikator für eine erfolgreiche Armutsbekämpfung, weil die Nichtinanspruchnahme der Grundsicherungsleistungen hoch ist“, ergänzt Geyer.

Mehr Informationen und vereinfachte Verfahren notwendig

„Viele Menschen wissen nicht, dass sie anspruchsberechtigt sind oder erwarten nur geringe Beträge. Andere trauen sich nicht zuzugeben, dass sie bedürftig sind, und wieder anderen ist das Verfahren zu bürokratisch und aufwendig“, erklärt Studienautor Peter Haan. Wenn Unwissenheit, Stigmatisierung, und Komplexität die Gründe für die Nichtinanspruchnahme von Grundsicherung sind, dann könne die Politik entsprechend reagieren. Das Informationsangebot müsste verbessert werden, um beispielsweise die unbegründete Angst vor dem Rückgriff auf das Einkommen oder Vermögen der Kinder zu nehmen. Der Stigmatisierung könne entgegengewirkt werden, indem der Rechtsanspruch auf Leistungen gegenüber der Vorstellung von Almosen im Alter betont wird. „Leider wurde auch in der aktuellen Diskussion um die Grundrente die Grundsicherung immer wieder als der zu vermeidende schlechte Status von der Grundrente abgegrenzt. Das hat das Stigma eher verschärft“, so Studienautor Geyer. Zudem sollten die Verfahren vereinfacht werden, indem beispielsweise die Berechtigten vorausgefüllte Anträge erhalten.

Zielführend könnte es auch sein, die Bewilligungsphase von derzeit zwölf Monaten zu verlängern, da sich die Einkommenssituation der Seniorinnen und Senioren in der Regel nicht mehr häufig grundlegend ändert. „Entfallen könnte auch die aufwendige Vermögensprüfung, da Vermögende in der Regel hohe Kapitaleinkünfte haben, die schon in der Einkommensprüfung zu Buche schlagen“, schlägt Peter Haan vor. „Eine vereinfachte Antragstellung und weniger Bürokratie könnte ein effizienter Weg sein, um die verdeckte Altersarmut etwas einzudämmen. Abschaffen kann man sie nur, wenn die Leistungen ohne Beantragung ausgezahlt würden.“

Studie im DIW Wochenbericht 49/2019

Infografik in hoher Auflösung

Interview mit Peter Haan

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 04.12.2019

Die zuletzt wieder gestiegene Anzahl an Geburten, der Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren und der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen wird den Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern weiter steigen lassen. Dabei sind bereits heute Fachkräfte in diesem Bereich knapp. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

In Deutschland sind rund 700.000 Erzieherinnen und Erzieher sozialversicherungspflichtig beschäftigt. In den letzten fünf Jahren ist die Zahl um ein Drittel gestiegen. „Der Erzieherberuf hat stark an Bedeutung gewonnen“, erklärt die IAB-Forscherin Anja Warning. Ursache sei vor allem der Ausbau der Kindertagesbetreuung, dem Haupttätigkeitsfeld von Erzieherinnen und Erziehern.

Daten der IAB-Stellenerhebung, einer repräsentativen Arbeitgeberbefragung, zeigen überdurchschnittlich starke Rekrutierungsprobleme im Erzieherberuf. Während es bei Stellenausschreibungen in anderen Berufen durchschnittlich elf Bewerbungen gibt, sind es bei Erzieherstellen nur fünf. Bei der Hälfte der Stellenbesetzungen im Erzieherbereich gibt es aus Arbeitgebersicht Probleme wie zu wenig Bewerbungen oder unzureichende Qualifikationen der Bewerber. Die Personalsuche dauert auch überdurchschnittlich lange: So vergehen im Durchschnitt mehr als 100 Tage zwischen dem Beginn der Suche durch den Arbeitgeber und dem tatsächlichen Arbeitsbeginn der eingestellten Person. Die Besetzung dauert bei anderen Berufen im Schnitt weniger als 90 Tage.

„Arbeitgeber haben bei Erzieherstellen große Schwierigkeiten, Personal zu finden, ähnlich wie in Fachkraft-Berufen im Bereich Gesundheit und Pflege“, stellt Warning fest. Auch der OECD zufolge sei der Erzieherberuf in Deutschland ein Engpassberuf.

Der weitere Ausbau der Kinderbetreuung und das relativ hohe Alter der Beschäftigten in diesem Beruf werden den Bedarf an Fachkräften in naher Zukunft weiter steigern. „Es ist Dringlichkeit gegeben, die Attraktivität des Berufs und der Erzieher-Ausbildung zu verbessern, um das Angebot an ausgebildeten Fachkräften deutlich zu erhöhen“, so Warning. Ansatzpunkte seien eine weitere Steigerung der Zahl der Ausbildungsplätze, die Vergütung des bislang unbezahlten schulischen Ausbildungsanteils und vermehrte Möglichkeiten zum Quereinstieg. Darüber hinaus sei es wichtig, die Arbeitsbedingungen im Beruf zu verbessern, um diesen attraktiver zu machen.

„Kindertagesstätten können bei Personalmangel kurzfristig nicht über eine Verringerung der Zahl der zu betreuenden Kinder gegensteuern. Unbesetzte Stellen bringen deshalb besonders hohe Belastungen beim vorhandenen Personal mit sich. Personalmangel gefährdet die Qualität der Bildungsarbeit und nicht zuletzt die Attraktivität des Erzieherberufes“, schreibt Warning.

An der IAB-Stellenerhebung nehmen mehr als 10.000 Betriebe teil. Die IAB-Studie ist online abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2020/kb0220.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 14.01.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Arbeiterwohlfahrt hat heute ein neues Grundsatzprogramm verabschiedet. In einem vier Jahre andauernden Prozess hat der Verband im Rahmen von Sozialkonferenzen und Regionaltreffen das zuletzt 1998 beschlossene Grundsatzprogramm neu gefasst. Dazu der Vorstandsvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt, Wolfgang Stadler:

„Die Arbeiterwohlfahrt hat am ersten Tag nach ihrem 100. Jubiläum heute in Berlin ein neues Grundsatzprogramm verabschiedet und damit zugleich den Anspruch des gesamten Verbandes unterstrichen, in Deutschland und Europa weiterhin für soziale Gerechtigkeit und Solidarität einzutreten.

Von zentraler Bedeutung für den Verband ist der Einsatz für eine demokratische Gesellschaft, die allen Menschen mit Respekt begegnet. Aus der Motivation heraus entstanden, die Mauern der Klassengesellschaft zu durchbrechen, arbeitet die AWO auch in Zukunft daran, Diskriminierung und Ungleichheit abzuschaffen. Der gesamte Verband bekennt sich mit dem Grundsatzprogramm dazu, jede Form von Feindlichkeit, Diskriminierung, Extremismus und Rassismus gegen Menschen und soziale Gruppen zu bekämpfen.

Weiter schafft das neue Programm auch ein Bewusstsein für die ausgrenzende Wirkung sozialer Ungleichheit für Teile der Gesellschaft. Dass die Ungleichheit nicht nur den sozialen Zusammenhalt gefährdet, sondern auch den Einzelnen ohne Perspektive zurück lässt und zu geringer Lebensqualität sowie Gesundheit führt, ist für die Arbeiterwohlfahrt auch im 2. Jahrhundert ihre Bestehens untragbar. Der Verband wird hier seine Aktivitäten weiter ausbauen und sich alleine und in Partnerschaft mit anderen Organisationen gegen diese Entwicklung stemmen.

Folgerichtig wird darüber hinaus der Grundwert Gerechtigkeit ins Zentrum gestellt. Dieser weist nun stärker als zuvor auf die Notwendigkeit eines sozialen Ausgleichs hin und fordert einen nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen. Die AWO verdeutlicht damit, dass sozialer Fortschritt zugleich den Schutz der Natur und Umwelt im Blick haben muss.

Im Rahmen des Grundsatzprogramms richtet der Wohlfahrtsverband seinen Blick auch auf die eigenen Strukturen und Aktivitäten und führt dabei aus, dass diese sich einzig an den Bedürfnissen der Mitglieder, der Engagierten, der Klient*innen und den politischen Zielen der AWO ausrichten. Dazu wurden unter dem Kapitel „Wir verpflichten uns“ weitreichende Beschlüsse gefasst, die den Verband und die Verantwortlichen selbst in die Pflicht nehmen wertegebunden zu handeln.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 14.12.2019

Pressemitteilung des Armutsnetzwerk e.V. zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am Montag, den 13. Januar 2020, von 12.30-14.00 Uhr zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen“.

Erstmalig ist das Armutsnetzwerk e.V als Sachverständige eingeladen. Es freut uns sehr, dass unsere Stimme gehört wird. „Sachverstand ist auch bei den Menschen vorhanden, die akut in dieser Lebenslage leben oder gelebt haben“ so Jürgen Schneider, Gründungsmitglied, der sich langjährig gegen Wohnungslosigkeit engagiert und Mitinitiator des Wohnungslosentreffen ist.

„Wie soll verdeckte Wohnungslosigkeit erfasst werden, wenn man diejenigen vor Ort nicht einbezieht“ so Vorstandsmitglied Ilse Kramer, die in der Winterhilfe der IBWA e.V. in Köln mitwirkt und sich speziell auch für die Anliegen wohnungsloser Frauen stark macht.

„Dass dieses geplante Gesetz noch Schwächen hat, ist unbestritten. Dennoch ist es ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“ Daher fordert Vorstand Michael Stiefel in der Anhörung, dass die Berichterstattung jetzt schon weitere Betroffenengruppen in anderen Einrichtungen einbezieht und nicht nur die von der Wohnungslosenhilfe untergebrachten Personen. Ebenso muss die Erfassung der Straßenobdachlosigkeit und von verdeckter Wohnungslosigkeit ganz oben auf die Prioritätenliste der ergänzenden Berichterstattung. Dies kann nur gelingen, wenn in der Gesetzesumsetzung ein Beraterkreis oder ein Begleitgremium geschaffen wird, das Selbstvertretungen und Organisationen von (ehemals) wohnungslosen Menschen einbezieht. Hier müssen diese Menschen eine eigene Stimme haben.

Quelle: Pressemitteilung Armutsnetzwerk e.V. vom 13.01.2020

Eine gute Alterskennzeichnung ist für fast alle Eltern in Deutschland (97 Prozent) ein wichtiges Auswahlkriterium für die Nutzung von Social-Media-Diensten oder Spielen durch ihre Kinder. Entsprechend achtet die große Mehrzahl der Eltern (88 Prozent) bei der Auswahl von Filmen, Apps, Spielen oder Streaming-Diensten auf die Alterskennzeichnung. Das bei manchen Anbietern bestehende Verfahren zur Prüfung des Alters (Bestätigung der Volljährigkeit durch Klick) finden vier Fünftel der Befragten (81 Prozent) nicht ausreichend, um Kinder und Jugendliche vor nicht altersgerechten Inhalten und Angeboten zu schützen. Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Mauss Research im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes zum Kinder- und Jugendmedienschutz.

Mehr als die Hälfte (55 Prozent) der Befragten gibt an, dass ihr Kind bereits negative Erfahrungen bei der Online-Mediennutzung gemacht hat. Wenn ihr Kind im Internet mit negativen bzw. unangemessenen Inhalten in Kontakt kommt, weiß nur etwas mehr als ein Drittel der befragten Eltern (37 Prozent), an wen sie sich wenden können. Von dieser Gruppe würden sich wiederum zwei Drittel der Befragten (62 Prozent) an eine staatliche Strafverfolgungsbehörde, vor allem die Polizei, wenden.

Die Bemühungen der Anbieter von Online-Angeboten für den Kinder- und Jugendschutz wurden als unzureichend bewertet. Besonders schlecht schneiden hier Anbieter von Messenger-Diensten und Videoplattformen ab, deren Schutzbemühungen nur jeweils 27 Prozent als ausreichend ansehen, bei Anbietern sozialer Medien wie Facebook oder Instagram sehen das sogar nur 18 Prozent so. Gleichzeitig fordern fast alle Befragten im Falle von Verstößen gegen den Kinder- und Jugendschutz härtere Strafen für Anbieter, eine verlässliche Altersfeststellung bei für Kinder ungeeigneten oder schädigenden Angeboten sowie ein effizientes Melde- und Beschwerdesystem bei Verstößen gegen den Kinder- und Jugendschutz (jeweils 93 Prozent).

Potentielle Angebote, die den Eltern dabei helfen könnten, ihre Kinder im Netz sicher zu begleiten und zu unterstützen, werden insgesamt sehr positiv bewertet: Mindestens vier Fünftel der Befragten stufen diese als sehr hilfreich oder hilfreich ein. Dabei zeigt sich, dass Angebote, die eher ohne eigenes Zutun umgesetzt werden können, wie funktionierende Jugendschutzeinstellungen (91 Prozent) oder eine verständliche, einheitliche Alterskennzeichnung (88 Prozent), als hilfreicher eingeschätzt werden als Angebote, die eine stärkere Eigeninitiative bzw. persönliches Handeln mit sich bringen würden, wie Beratungs- und Beschwerdestellen (84 Prozent) oder Schulungen zur Medienerziehung (80 Prozent).

„Wir brauchen einen am realen Nutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen orientierten, ganzheitlichen Kinder- und Jugendmedienschutz. Dieser sollte sich den aktuellen und zukünftigen Phänomenen und Technologien anpassen, für Eltern und Kinder transparent sein, ihnen jederzeit Hilfemöglichkeiten anbieten und gleichzeitig eine altersangemessene Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt nicht behindern. Eltern brauchen ebenso wie ihre Kinder mehr Unterstützung für eine sichere und kompetente Internetnutzung. Dazu gehört auch, dass Altersfreigaben für Medieninhalte, die einmal geprüft wurden, konsequent auch auf andere Verbreitungsmedien übertragen werden, ob Online- oder Offlinemedium. Doppelprüfungen mit teilweise unterschiedlichen Altersfreigaben müssen der Vergangenheit angehören“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Das muss einhergehen mit wirksameren gesetzlichen Rahmenbedingungen und Maßnahmen. Insbesondere die Anbieter von Medieninhalten und Mediendiensten, ob im Inland oder Ausland, sollten hier im Fokus des Gesetzgebers stehen und sind gleichzeitig selbst in der Pflicht. Für sie braucht es einen klaren Rechtsrahmen, der verschiedene Maßgaben wie Altersfeststellung, Transparenz und Beratung für einen wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutz bezogen auf das jeweilige Angebot zwingend vorsieht. Dafür sind ebenso Kontrollmechanismen wie auch eine konsequentere Bestimmung von Rechtsfolgen bei Verstößen notwendig. Zur effektiven Durchsetzung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sind Verstöße von Anbietern gegen geltendes Jugendschutzrecht durch wirkungsvolle Sanktionen zu ahnden“, so Krüger weiter.

Für die repräsentative Umfrage zum Kinder- und Jugendmedienschutz wurden vom Meinungsforschungsinstitut Mauss Research im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes deutschlandweit 1.003 Erziehungsberechtigte, die mindestens ein Kind unter 18 Jahren haben, befragt. Die Fehlertoleranz der Umfrage liegt mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit bei maximal 1,4 (bei einem Anteilwert von 5 Prozent) bzw. 3,1 Prozentpunkten (bei einem Anteilwert von 50 Prozent).

Eine Zusammenfassung der Umfrage mit allen Einzelergebnissen findet sich unter www.dkhw.de/umfrage-jugendmedienschutz.

Die repräsentative Umfrage erfolgte im Rahmen eines Projektes der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der aktuellen Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (Sofia-Strategie 2016-2021) und wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 13.01.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bundestag und Bundesrat auf, Kinderrechte noch im Jahr 2020 im Grundgesetz zu verankern und damit ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung einzulösen. Dazu sollte zügig ein Gesetzentwurf im Bundeskabinett verabschiedet werden und im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfinden, damit neben politischen Erwägungen auch die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden. Die von der Bundesjustizministerin im November vorgelegte Formulierung sichert nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes den Kindeswohlvorrang und das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung noch nicht ausreichend ab. Es muss eine Formulierung gefunden werden, die den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention entsprechend sowohl die Gesetzgebung und Rechtsprechung auf Bundes- und Landesebene als auch die Verwaltungspraxis im Sinne der „besten Kinderinteressen“ nachhaltig beeinflusst, und damit die Lebenssituation der Kinder vor Ort konkret positiv verändert.

„Der vom Deutschen Kinderhilfswerk im Dezember vorgelegte Kinderrechte-Index hat ganz deutlich gezeigt, dass wir in Deutschland im Hinblick auf Kinderrechte vor einem föderalen Flickenteppich stehen und es bei der Umsetzung der Kinderrechte 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention an vielen Ecken und Enden hakt. Gerade die Verankerung des Kindeswohlvorrangs auf Verfassungsebene ist unabdingbar, damit beispielsweise Behörden und Gerichte den Interessen von Kindern in Zukunft bei der Rechtsdurchsetzung hinreichend Gewicht verleihen. Das bedeutet, dass die Interessen von Kindern bei allen sie betreffenden Entscheidungen mit besonderem Gewicht in die Abwägung einbezogen werden müssen. Zudem bestünde in diesem Fall eine besondere Begründungspflicht, wenn ausnahmsweise andere Rechtsgüter von Verfassungsrang dem Kindeswohl vorgehen. Eine grundgesetzlich normierte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen würde auch einem gesamtgesellschaftlichen Interesse folgen: Denn eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird dazu führen, dass sich die heute jüngere Generation auch später für die Mitgestaltung und den Erhalt unserer Demokratie engagiert“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Bisher ist die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert. So besteht ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen. Eindeutige Formulierungen im Grundgesetz würden hingegen zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen, so dass Gerichte, Verwaltungen und Gesetzgeber bei allen Kinder betreffende Entscheidungen eine Kinderrechtsperspektive einnehmen.

„In der derzeitigen Diskussion wird zunehmend versucht, Kinderrechte und Elternrechte gegeneinander auszuspielen, um so Kinderrechte im Grundgesetz zu verhindern. Das ist grundlegend falsch. Denn Kinderrechte können in das Grundgesetz aufgenommen werden, ohne das grundsätzliche Verhältnis von Kindern, Eltern und Staat anzutasten. Eine Stärkung der Rechte von Kindern gegen den Staat führt eben nicht automatisch zu einer Schwächung der Rechte von Eltern. Im Gegenteil erhalten Eltern dadurch bessere Möglichkeiten, die Rechte ihrer Kinder gegenüber staatlichen Einrichtungen durchzusetzen“, so Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 01.01.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bund, Länder und Kommunen auf, insbesondere Kinder von Eltern mit niedrigem Bildungsabschluss besser vor Armut zu schützen. Eine aktuelle Auswertung des Deutschen Kinderhilfswerkes von Daten des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) zeigt, dass die Armutsgefährdungsquote von Kindern aus Elternhäusern mit niedrigem Bildungsabschluss in Deutschland wesentlich höher (60,9 Prozent) ist als im EU-Durchschnitt (51,3 Prozent). Bei Eltern mit mittlerem oder hohem Bildungsabschluss hingegen ist das Verhältnis umgekehrt. Während in Deutschland 20,2 Prozent der Kinder von Eltern mit mittlerem Bildungsabschluss armutsgefährdet sind, liegt dieser Wert im EU-Durchschnitt bei 23,6 Prozent. Bei einem höheren Bildungsabschluss der Eltern liegen die Werte bei 6,1 Prozent in Deutschland und 8,3 Prozent im EU-Durchschnitt.

„Dass die Armutsgefährdungsquote bei Kindern, die in Haushalten mit einem niedrigen Bildungsabschluss der Eltern aufwachsen, deutlich höher liegt als in Haushalten mit hohem Bildungsabschluss der Eltern, überrascht uns kaum noch. Dass Deutschland aber bei der Kinderarmutsgefährdungsquote in Haushalten mit einem niedrigen Bildungsabschluss der Eltern so deutlich über dem EU-Durchschnitt liegt, gibt Anlass zur Sorge. Hier sind uns EU-Länder wie Portugal, Dänemark, Luxemburg oder die Niederlande weit voraus. Natürlich ist es gut, dass Kinder in Haushalten mit mittlerem und hohem Bildungsabschluss der Eltern weniger häufig von Armut betroffen sind als der EU-Durchschnitt. Gleichzeitig zeigt sich aber auch sehr deutlich, dass die Kinderarmutsbekämpfung vorrangig in Familien mit einem niedrigen Bildungsabschluss der Eltern ansetzen muss. Das fängt an bei armutsfesten Löhnen und einer deutlichen Entlastung von Geringverdienenden bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, und geht über mehr bezahlbaren Wohnraum auch für Familien mit geringem Einkommen bis hin zu einer chancengerechteren Gestaltung des Bildungssystems“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus. Das sehen wir bei der Inanspruchnahme der Tafeln, bei der 30 Prozent der Kundinnen und Kunden Kinder und Jugendliche sind, und damit überproportional mehr als ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung. Zu sehen ist dieser Zusammenhang auch beim Schulerfolg, der in Deutschland nach wie vor beträchtlich von der sozialen Herkunft abhängt. Das zeigt uns jede Pisa-Studie aufs Neue und aktuell sogar noch deutlicher als früher. Das Deutsche Kinderhilfswerk vermisst an vielen Stellen den politischen Willen, sich dem drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen gerade der von Armut betroffenen Kinder in Deutschland konsequent anzunehmen. Das bittere Problem der Bildungsbenachteiligung hängt Deutschland nun schon seit so vielen Jahren nach – Fortschritte aber sind kaum ersichtlich. Und das, obwohl Bildung als Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und für den chancengerechten Zugang zur beruflichen Entwicklung nachweislich von entscheidender Bedeutung ist“, so Krüger weiter.

„Die Förderung armer Kinder und ihrer Familien sowie unbürokratische Zugänge zu armutsvermeidenden Leistungen gehören deshalb auf der Prioritätenliste ganz nach oben. Um Kinder und Familien mit den vorhandenen Hilfs- und Unterstützungsleistungen besser zu erreichen, sollte die Bundesregierung den Vorschlag der Familienministerkonferenz zur Einrichtung von Familienservicezentren aufgreifen, in denen Familien qualifiziert beraten werden und möglichst auch Leistungen beantragen können“, so Krüger.

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, die interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Die den Berechnungen zugrunde liegenden Daten und dazugehörige Grafiken finden sich unter www.dkhw.de/kinderarmutsquoten-europa.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 16.12.2019

Mit einer gemeinsamen Resolution an Bund und Länder fordern zahlreiche Verbände, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Juristinnen und Juristen sowie Expertinnen und Experten der Kinder- und Jugendhilfe aus ganz Deutschland die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. In der Erklärung wird begrüßt, dass mit dem Ende November vorgelegten Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ein großes Stück näher gerückt ist. Gleichzeitig wird eine über den aktuellen Entwurf hinausgehende Formulierung der Kinderrechte gefordert. Die Resolution haben bislang u.a. das Deutsche Kinderhilfswerk, UNICEF Deutschland, die Deutsche Liga für das Kind, der Kinderschutzbund und das Kinderhilfswerk terre des hommes unterzeichnet.

Wörtlich heißt es in der Resolution: „Allerdings droht das Vorhaben mit dem aktuellen Entwurf hinter der bereits geltenden Rechtslage in Deutschland zurückzubleiben. Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), die den Status eines Bundesgesetzes hat, sowie die EU-Grundrechtecharta formulieren das Kindeswohlprinzip und die Beteiligungsrechte klar und stark. Daran sollte sich auch ein deutscher Verfassungstext orientieren.

Insbesondere für das Kindeswohlprinzip, das im Artikel 3 der UN-KRK geregelt ist, und das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung halten wir die vorliegenden Formulierungen für nicht weitreichend genug. Wir sprechen uns für eine Formulierung aus, die sowohl die Gesetzgebung und Rechtsprechung des Bundes und der Länder als auch die Verwaltungspraxis im Sinne der ,besten Kinderinteressen‘ nachhaltig beeinflusst und damit die Lebenssituation der Kinder vor Ort konkret positiv verändert. Wir dringen darauf, das Kindeswohlprinzip und das Beteiligungsrecht von Kindern und Jugendlichen grundgesetzlich ausreichend im Sinne der UN-KRK abzusichern. Mit der Verankerung dieser beiden sich ergänzenden Prinzipien kann dem Anspruch einer ernsthaften Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention entsprochen und dem aktuellen Umsetzungs- und Anwendungsdefizit der Kinderrechtskonvention in Deutschland entgegengewirkt werden. (.)

Starke Kinderrechte richten sich nicht gegen Eltern oder gegen andere Erwachsene. Sie helfen vielmehr, die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft zu sichern. Kinderfreundliche Kommunen, die den Bedürfnissen, Interessen und Rechten der nachwachsenden Generation gerecht werden, sind – so unsere Erfahrung – lebenswertere Kommunen für die gesamte Bevölkerung.“

Die Resolution wurde initiiert vom Verein „Kinderfreundliche Kommunen“, der von UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderhilfswerk getragen wird. Das Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ wurde 2012 in Deutschland ins Leben gerufen und ist Teil der internationalen Child Friendly Cities Initiative (CFCI) von UNICEF. Diese setzt sich seit 1996 international dafür ein, die Kinderrechte auf kommunaler Ebene zu verwirklichen. In Deutschland haben sich bereits zahlreiche Kommunen der Initiative angeschlossen – darunter Köln, Mannheim, Potsdam, Regensburg, Stuttgart und Wolfsburg. Weitere Informationen dazu unter http://www.kinderfreundliche-kommunen.de/

Das Programm „Kinderfreundliche Kommunen“ wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Kinderfreundliche Kommunen e.V., UNICEF Deutschland und Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 13.12.2019

Der Paritätische Wohlfahrtsverband weist Forderungen als völlig verfehlt zurück, die aktuellen Haushaltsüberschüsse des Bundes für Steuersenkungen einzusetzen. Angesichts der sozialen Verwerfungen und Millionen Menschen, die in Deutschland in Armut leben, mahnt der Verband einen konsequenten Rückfluss der Überschüsse in das Soziale an. Der Paritätische fordert konkret den Ausbau der Mindestsicherung und eine bedarfsgerechte Erhöhung der Regelsätze in Hartz IV und der Altersgrundsicherung.

„Das Geld muss dahin, wo es am Nötigsten gebraucht wird und Menschen in ihrem Alltag wirklich und unmittelbar hilft. Hartz IV geht direkt in den Konsum. Eine Anhebung der Regelsätze ist damit nicht nur direkte Armutsbekämpfung, sondern auch das beste Konjunkturprogramm, das man für strukturell benachteiligte Kommunen auflegen kann“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Angesichts der in diesem Jahr turnusmäßig anstehenden Neuberechnung der Regelsätze mahnt der Paritätische grundlegende Anpassungen an, um sicherzustellen, dass die Regelsätze in der Grundsicherung endlich Teilhabe sicherstellen und Armut verhindern.

Es sei überhaupt nicht mehr nachvollziehbar, kritisiert der Paritätische, dass angesichts der tiefen sozialen und regionalen Spaltung im Land regelmäßig milliardenschwere Haushaltsüberschüsse produziert würden. Steuersenkungen würden die soziale Schieflage noch weiter zu verschärfen, warnt er. Sachlich geboten wären stattdessen Mehrausgaben in der sozialen Mindestsicherung und für die soziale Infrastruktur in notleidenden Kommunen, so die Forderung. „Wenn wir die großen sozialen Probleme unserer Zeit lösen wollen, wenn wir Altersarmut und Armut trotz Arbeit verhindern, gutes Wohnen und eine menschenwürdige Pflege für alle sicherstellen wollen, dann braucht es eine sozialpolitische Offensive und diese kostet Geld“, so Schneider.

Angesichts der Tatsache, dass Teile des Überschusses auf einem kommunalen Investitionsstau basieren, fordert der Paritätische einen runden Tisch zwischen Bund, Ländern und Kommunen, um auch das Problem nicht abfließender Investitionsmittel endlich zu lösen.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 14.01.2020

30 Jahre nach Mauerfall ist Deutschland ein regional und sozial tief zerklüftetes Land, so der Befund des aktuellen Armutsberichts des Paritätischen Wohlfahrtsverbands. Trotz eines erfreulichen Rückgangs der bundesweiten Armutsquote auf 15,5 Prozent (2018) zeichnen sich besorgniserregende Entwicklungen und neue Problemregionen insbesondere in Westdeutschland ab. Der Verband spricht von einer Vierteilung Deutschlands und fordert einen Masterplan zur Armutsbeseitigung.

„Die Kluft zwischen Wohlstandsregionen auf der einen und Armutsregionen auf der anderen Seite wächst stetig und deutlich und der Graben verläuft längst nicht mehr nur zwischen Ost und West“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Bei genauerer Betrachtung zeige sich Deutschland bei der Armut inzwischen viergeteilt. Dem wohlhabenden Süden (Bayern und Baden-Württemberg mit einer Armutsquote von zusammen 11,8 Prozent), stehen NRW mit einer Armutsquote von 18,1 Prozent und der Osten (17,5 %) gegenüber. Dazwischen liegen die weiteren Regionen Westdeutschlands mit einer Armutsquote von zusammen 15,9 Prozent. „Der Armutsbericht zeigt, dass auch der Westen Deutschlands tief gespalten und weit entfernt ist von Einheitlichkeit oder gleichwertigen Lebensbedingungen“, so Schneider.

Der Verband untersucht in der vorliegenden Studie die Armutsentwicklung auf Länder- und Regionalebene. In 35 von 95 Regionen ist die Armut laut Bericht zwischen 2008 und 2018 gesunken, darunter überwiegend ostdeutsche Regionen. In gut einem Viertel aller Regionen ist die Armut im gleichen Zeitraum um mehr als 20 Prozent gestiegen. Insbesondere das Ruhrgebiet bleibe mit einer Armutsquote von 21,1 Prozent bei 5,8 Millionen Einwohner*innen Problemregion Nummer 1. Der Paritätische identifiziert darüber hinaus eine Reihe neuer Problemregionen („Die Abgestiegenen“), die, von guter Ausgangslage in 2008 gestartet, inzwischen ebenfalls Armutsquoten aufweisen, die über dem Bundesdurchschnitt liegen. Besonders schlecht stellt sich die Entwicklung in Hessen dar: Gehörte das Bundesland vor zehn Jahren noch zum wohlhabenden Süden, ist die Armut in Hessen seitdem um 24 Prozent gestiegen und damit so stark wie in keinem anderen Bundesland.

Der Paritätische weist schließlich auf die besondere Dynamik bei der Entwicklung von Altersarmut und der Armut Erwerbstätiger hin: Die Armut von Rentner*innen ist in den letzten zehn Jahren um 33 Prozent und damit so stark wie bei keiner anderen Gruppe angestiegen. Von den erwachsenen Armen seien 29 Prozent in Rente und 32 Prozent erwerbstätig. Jedes fünfte Kind lebt in Armut.

Der Verband fordert in seinem Bericht einen dezidierten Masterplan zur Armutsvermeidung, der die Politikfelder Arbeit, Wohnen, Alterssicherung, Pflege, Gesundheit, Familie, Bildung und Teilhabe umfasst. Neben einem armutsfesten Mindestlohn und einer deutlichen Erhöhung der Regelsätze in Hartz IV seien insbesondere Reformen der Altersgrundsicherung und die Einführung einer Kindergrundsicherung erforderlich, um Armut wirksam vorzubeugen. Voraussetzung zur Realisierung sei dabei ein mutiges Umsteuern in der Steuerpolitik.

Den Bericht, weitere Infos und eine detaillierte Suchfunktion nach Postleitzahlen finden Sie am 12.12.2019 im Internet unter: www.der-paritaetische.de/schwerpunkte/armutsbericht

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 12.12.2019

Die Fachminister*innen der Länder haben sich für einen höheren Unterhaltsvorschuss ausgesprochen. Hinter der Initiative steht Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer, die am 29. November in einer Pressemitteilung über einen Beschluss der Jugend- und Familienminister*innenkonferenz (JFMK) für eine bes-sere finanzielle Entlastung von Einelternfamilien informiert hat. „So soll das Kindergeld beim Unterhaltsvorschuss künftig nicht mehr ganz, sondern nur noch zur Hälfte angerechnet werden“, erklärte Schreyer.

„Mit der JFMK stellt sich ein gewichtiger politischer Akteur hinter die langjährige Forderung des VAMV, Kindergeld und Unterhaltsvor-schuss besser abzustimmen und im Ergebnis diese Ersatzleistung für nicht gezahlten Kindesunterhalt zu erhöhen“, begrüßt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), diese Initiative. „Die Kindergelderhöhung im Juli war für viele Alleinerziehende eine böse Überraschung: 10 Euro mehr Kindergeld bedeuteten gleichzeitig 10 Euro weniger Unterhalts-vorschuss. Verbesserung: Null Euro“, bemängelt Jaspers.

Kinder, die Unterhaltsvorschuss beziehen, haben bislang weniger Geld zur Verfügung, als Kinder, die Mindestunterhalt vom anderen Elternteil bekommen: Ihnen fehlt ein Betrag in Höhe des halben Kin-dergeldes – aktuell sind das 102 Euro. Der VAMV hatte im Sommer mit seiner viel beachteten Protestaktion „Höheres Kindergeld auch bei Unterhaltsvorschuss!“ auf diesen Missstand aufmerksam ge-macht. „Es ist höchste Zeit, dieses Nullsummenspiel zu beenden und die Anrechnung des Kindergeldes zumindest an das Unterhaltsrecht anzugleichen und künftig nur zur Hälfte vom Mindestunterhalt abzu-ziehen“, so Jaspers. „Wie appellieren an Länder und Bund, den Vor-schlag der JFMK aufzugreifen und den Unterhaltsvorschuss zu erhöhen!“

„Auch die Forderung Schreyers, Alleinerziehende stärker bei der Steuer zu entlasten, gehört ganz nach oben auf die politische Agen-da“, unterstreicht Jaspers. „Alleinerziehende sehen ihre Erziehungs-leistung missachtet und fühlen sich in der Steuerklasse II finanziell benachteiligt“, so Jaspers. Der Entlastungseffekt für Alleinerziehende beträgt maximal 860 Euro pro Jahr, beim Ehegattensplitting bis zu 16.000 Euro pro Jahr. „Wir brauchen endlich Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende!“

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 05.12.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 22. – 24. April 2020

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Potsdam

Vom 22. bis 24. April 2020 lädt der Paritätische Gesamtverband herzlich zum Paritätischen Verbandstag 2020 in das Kongresshotel nach Potsdam ein. Wie in vergangenen Jahren werden wir den Verbandstag für die Tagung der Mitgliederversammlung und Sitzungen weiterer Gremien nutzen. Schwerpunkt des Verbandstages wird der Fachkongress unter dem Titel „Was uns bewegt. Paritätische Ideenwerkstatt für das Gemeinwohl“ am 23. und 24. April sein. Hierzu sind alle Paritäter*innen und auch externe Teilnehmende herzlich eingeladen.

Der Verbandstag 2020 findet in bewegten Zeiten statt. Mehr denn je sind wir gefordert, Gemeinnützigkeit gegen Profitorientierung zu verteidigen, Solidarität statt Egoismus zu leben und die gesellschaftliche Teilhabe aller gegen Versuche der Ausgrenzung zu ermöglichen. Welche Forderungen stellen wir in diesen Zeiten an die Politik? Mit dem Verbandstag starten wir die inhaltliche Vorbereitung für die Paritätische Kampagne zur nächsten Bundestagswahl. In zehn Ideenwerkstätten werden wir bestehende Forderungen schärfen und neue Paritätische Ideen für das Gemeinwohl entwickeln. Das Themenspektrum ist dabei vielfältig: Arbeitsmarkt, Behinderung, Bildung und Jugend, Gefährdetenhilfe, Gesundheit, Migration und Flucht, örtliche Infrastruktur, Pflege, Soziale Sicherheit und Wohnen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Thema ökologische Nachhaltigkeit. Mitgliedsorganisationen und Bündnispartner werden Praxisprojekte ihres ökologischen Engagements vorstellen und mit den Teilnehmenden ins Gespräch über Wege zu ökologisch nachhaltigem Handeln kommen. Zwei Impulsvorträge, zur Stärkung der Gemeinwohlorientierung im Sozialen einerseits sowie zur sozial-ökologischen Wende andererseits, runden das Programm ab.

Die Veranstaltung ist offen für alle Interessierte. Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Gemeinsame Erklärung von Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V., Volkshilfe Österreich, Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V., Zukunftsforum Familie e.V., AWO Landesverband Bayern.

Angesichts der Stagnation von Kinderarmut auf hohem Niveau in Deutschland und Österreich engagieren sich deutsche und österreichische Organisationen gemeinsam für die Einführung einer Kindergrundsicherung in ihren Ländern und auf europäischer Ebene für Fördermaßnahmen zum Wohl von Kindern.

Sowohl die Volkshilfe Österreich, als auch die Arbeiterwohlfahrt (AWO) im Bund und in den Ländern, der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) und das Zukunftsforum Familie (ZFF) arbeiten seit vielen Jahren an Konzepten für eine Kindergrundsicherung. Österreich bezieht sich als Grundlage dabei auf die UN-Kinderrechtskonvention, in Deutschland steht die Idee eines sozial gerechten Familienlastenausgleichs im Zentrum der Überlegungen. Im Rahmen des vertieften Austauschs zwischen den Organisationen wurde schnell klar, dass sinnvollerweise auch die europäische Ebene in den Blick genommen werden muss, um jedem Kind in Europa ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Die Organisationen begrüßen daher Diskussionen um eine europäische Kindergarantie („European Child Guarantee“), mit der seitens der EU der kostenlose Zugang armutsgefährdeter Kinder zu hochwertiger Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung, Bildung, Unterkunft und Ernährung gefördert werden soll. Sie verweisen auf ihr weitergehendes Konzept einer Kindergrundsicherung, die jedem Kind ein Aufwachsen in Wohlergehen ermöglichen soll.

Der Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbandes, Wolfgang Stadler, erklärt dazu:
„Seit Jahren stagniert die Zahl armutsbetroffener Kinder auf hohem Niveau. Wir haben uns zu dieser Erklärung zusammengeschlossen und weitere entschlossene transnationale und europäische Aktivitäten vereinbart, weil wir uns einig sind, dass die Zeit gut gemeinter politischer Zwischenschritte nun vorbei sein muss. Wir können nicht länger zusehen, wie jedem fünften Kind in Deutschland legitime Ansprüche auf ein Aufwachsen im Wohlergehen, auf Anerkennung und auf Zukunftschancen vorenthalten werden. Wir brauchen endlich einen großen Wurf, der zu substantiellen Verbesserungen führt!“

Der Direktor der Volkshilfe Österreich, Erich Fenninger, ergänzt:
„Die UN Kinderrechte zeigen einmal mehr, dass die Bekämpfung von Kinderarmut eine Verpflichtung darstellt und nicht nur auf „good will“ beruhen sollte. Um Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen, braucht es neben kindgerechter Infrastruktur auch eine deutliche Erhöhung der monetären Mittel, um Kindern und Jugendlichen ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Aufwachsen in Würde zu ermöglichen.“

Ulrich Bauch, der Bundesgeschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bundes, betont:
„Wir freuen uns, dass die EU das Thema Kinderarmut auf der Agenda hat und das Budget für diesen Bereich erhöht. Mit der geplanten europäischen Kindergarantie haben die Mitgliedsstaaten nun einen starken Anreiz, Kinderarmut zu bekämpfen.“

Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforums Familie, erklärt:
„In Deutschland ist die Kindergrundsicherung in aller Munde: seit kurzem liegen gute Konzepte von der SPD, den Grünen und den Linken vor. Das macht uns stark im Kampf gegen Kinderarmut! Aber es muss auch Kindergrundsicherung drin sein, wenn sie draufsteht. Wichtige Kriterien sind für uns hier ein einheitliches Existenzminimum für alle Kinder, die sozial gerechte Ausgestaltung der Leistung und eine einheitliche und direkt Auszahlung, sodass alle Kinder und Jugendlichen die Leistungen bekommen, die ihnen zustehen.“

Wolfgang Schindele, der Geschäftsführer des AWO Landesverbandes Bayern, fügt hinzu:
„Kinderarmut schlägt vor Ort auf, dies ist in den Einrichtungen der AWO deutlich erkennbar. Das fordert nicht zuletzt auch die kommunalen Haushalte heraus. Es ist an der Zeit das System „vom Kopf auf die Füße“ zu stellen“.

Die gemeinsame Erklärung „Jedes Kind hat ein Recht auf ein gutes Leben! Warum wir eine Kindergrundsicherung brauchen“ finden Sie hier (PDF).

Zur Kampagne der Volkshilfe Österreich

Zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V., Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V., Volkshilfe Österreich, Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V., AWO Landesverband Bayern vom 06.12.2019

AKTUELLES

Neue Broschüre mit Strategien und Handlungsempfehlungen

Mit diffamierenden Kampfbegriffen machen Rechtspopulist*innen und Gleichstellungsgegner*innen nicht nur Stimmung gegen die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI*) sondern auch gegen viele weitere Gruppen und Organisationen. Gewerkschaften und andere zivilgesellschaftliche Organisationen werden ebenso zur Zielscheibe wie Akteur*innen der politischen Bildung. Was kann dieser Entwicklung entgegengesetzt werden, welche Strategien haben sich bewährt und was können Organisationen und Initiativen voneinander lernen?

Diesen und weiteren Fragen ging die 4. Regionalkonferenz des LSVD-Projekts „Miteinander stärken“ in Magdeburg nach. Eine Publikation stellt die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen dar. presse@lsvd.de.

Aus dem Inhalt

Von „besorgten Eltern“ und „Gender-Wahn“ – Angriffe auf (sexuelle und geschlechtliche) Vielfalt in der Bildung und mögliche Gegenstrategien.
Keynote von Dr. Carolin Küppers (Soziologin und wissenschaftliche Referentin für Gesellschaft, Teilhabe und Antidiskriminierung bei der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld in Berlin)

Zivilgesellschaft im Fadenkreuz von rechts – Was können wir rechten Angriffen und Diffamierungen entgegensetzen?
Fachforum mit Praxisbeispielen von Pascal Begrich (Miteinander e.V.), Anja Reuss (Zentralrat Deutscher Sinti und Roma), Fabian Pfister (DGB Sachsen-Anhalt)

Politische Bildung in Gefahr – Wie können Bildungsfachkräfte menschenfeindlichen Einstellungen entgegenwirken und Demokratiebildung verteidigen?
Fachforum 2 mit Daniela Zocholl (Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen-Anhalt), Manuela Selzner (Deutsche Gesellschaft für Demokratiepädagogik)

Allein(erziehend) wird’s teuer! : Die Entwicklung der Wohnkostenbelastung für Familien : Ein Analysepapier im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung und mit redaktioneller Begleitung des ZFF / Dr. Verena Tobsch, Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung (INES Berlin). – Berlin : Friedrich-Ebert-Stiftung, Forum Politik und Gesellschaft, 2019.

Die öffentliche Debatte zur sozialen Wohnungspolitik ist neu entfacht. Forderungen nach stärkerer Regulierung des Wohnungsmarktes und dem Ausbau des sozialen Wohnungsbaus sowie die Diskussion, welche wohnungspolitischen Instrumente wirken, sind aktuell auf der politischen und der gesellschaftlichen Agenda. Nicht ohne Grund, denn zu beobachten ist: Die Sozialstrukturen von Großstädten und Ballungszentren haben sich im Vergleich zu ländlichen Regionen in den letzten Jahren in Deutschland stark verändert und immer mehr Kinder wachsen in Städten auf. Gleichzeitig sind, insbesondere im städtischen Raum, Mietkosten und Immobilienpreise deutlich gestiegen. Empirische Studien zeigen zudem, dass die Armutsquoten in Großstädten höher sind als im Bundesdurchschnitt und ein Trend zu zunehmender Armut im städtischen Bereich zu beobachten ist. Es ist davon auszugehen, dass sich einkommensschwache Haushalte, darunter auch Familien mit Kindern, kaum noch angemessenen oder neuen Wohnraum leisten können. Mit weitreichenden Folgen: Sie werden dadurch aus ihren Nachbarschaften verdrängt oder unterliegen aufgrund steigender Mieten zunehmend einem Armutsrisiko. Doch ist diese höhere Wohnkostenbelastung auch empirisch nachweisbar?

Hier finden Sie das Dokument als PDF-File

Mehr Wohnungen, die für Alleinerziehende geeignet sind und mehr Transparenz im „Angebotsdschungel“: Das sind zwei Wünsche, die Alleinerziehenden besonders wichtig sind. Das geht aus einer Studie hervor, die Berlins Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut heute veröffentlicht hat. Die Untersuchung „Was brauchen Alleinerziehende? Spezifische Bedarfe von Alleinerziehenden in prekären Lebenslagen in Berlin“ beruht auf leitfadengestützten Interviews mit 15 Betroffenen sowie Experten und Expertinnen von 13 Organisationen. Die Studie erhebt keinen Anspruch auf Repräsentativität. Sie vermittelt jedoch einen tieferen Einblick in die besonderen Problemlagen von Alleinerziehenden in Berlin und zeigt Optimierungsbedarf hinsichtlich der Angebotslandschaft und der Unterstützungsstrukturen.

Sigrid Klebba, Staatssekretärin für Jugend und Familie und Vorsitzende der Landeskommission: „Alleinerziehende Eltern haben es deutlich schwerer als Zweielternfamilien, Berufstätigkeit und die Sorge für den Nachwuchs unter einen Hut zu bekommen. Sie leisten oft doppelte Arbeit. Trotzdem sind sie stärker von Armut bedroht. Es ist daher ein wichtiges Anliegen des Senats und der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut, diese Zielgruppe zu unterstützen, um allen Kindern in dieser Stadt ein Aufwachsen im Wohlergehen zu ermöglichen. Mit dem Ausbau der Kinderbetreuung, der Ganztagsschulen, dem kostenfreien Mittagessen und den Schülertickets entlastet der Senat Familien in Berlin. Die Studie zeigt auch, dass wir mit dem Ausbau des Angebots von Familienzentren auf dem richtigen Weg sind.“

In der Landeskommission sind unter dem Vorsitz der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sechs weitere Senatsverwaltungen, die Bezirke und zivilgesellschaftliche Organisationen vertreten. Die Kommission wurde 2017 vom Senat einberufen, um eine gesamtstädtische Strategie zur Reduzierung von Kinder- und Familienarmut zu entwickeln. Ein Grundprinzip der Landeskommission ist die Partizipation der Zielgruppe. Betroffene sind als Expertinnen und Experten der eigenen Situation anzuerkennen. Ihre Erfahrung ist die Basis für die Entwicklung einer zu den Bedarfen passenden Strategie. Aus diesem Grund hat die Geschäftsstelle der Landeskommission Ende des Jahres 2018 die nun vorliegende Studie beim Zentrum für Evaluation und Politikberatung (ZEP) in Auftrag gegeben.

Die Studie ist online verfügbar:
www.berlin.de/sen/jugend/jugend-und-familienpolitik/familienpolitik/kinder-und-familienarmut/studie_was_brauchen_alleinerziehende.pdf/

Die Beobachtungsstelle für gesellschaftspolitische Entwicklungen in Europa informiert über die Veröffentlichung der Dokumentation des Europäischen Fachdialogs „Kinderarmut und soziale Exklusion nachhaltig bekämpfen – Ansätze und Erfahrungen mit der staatlichen Förderung von Kindern in Europa“ am 27. Mai 2019 in Berlin.

Das Thema Kinderarmut erfährt in vielen europäischen Staaten sowie auf europäischer Ebene eine hohe Aufmerksamkeit. Denn trotz staatlicher finanzieller Unterstützung und Maßnahmen zur Förderung von Teilhabechancen sind Kinder häufiger von Armut betroffen als die Gesamtbevölkerung. Dabei kann sich Armut nachweislich negativ auf die Entwicklung von Kindern auswirken und zeigt sich oft in schlechteren Chancen weit über das Kinder- und Jugendalter hinaus.

Vor diesem Hintergrund haben die Beobachtungsstelle für gesellschaftspolitische Entwicklungen in Europa und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 27. Mai 2019 in Berlin den Europäischen Fachdialog „Kinderarmut und soziale Exklusion nachhaltig bekämpfen – Ansätze und Erfahrungen mit der staatlichen Förderung von Kindern in Europa“ veranstaltet.

Vorgestellt und von nationalen und internationalen Expertinnen und Experten aus Politik, Wissenschaft und Verbänden diskutiert, wurden unterschiedliche Ansätze und Erfahrungen mit Leistungen für Kinder und Familien, die vor Armut schützen und Teilhabechancen sichern sollen. Dabei wurden nicht nur Geldleistungen, sondern auch nicht-finanzielle Leistungen in Form von Beratungs- und Unterstützungsangeboten sowie Dienstleistungen, vor allem Kinderbetreuung, in den Blick genommen. Im Zentrum stand die Frage, in welchem Verhältnis diese Leistungen zueinanderstehen und, wie Zugänge zu diesen staatlichen Leistungen vereinfacht werden können, sodass sie alle Familien und ihre Kinder erreichen.

Die Dokumentation des Fachdialogs finden Sie hier auf unserer Webseite.

Weitere Arbeiten der Beobachtungsstelle zum Thema Kinderarmut und soziale Exklusion:

Molter, Sarah; Schliffka, Christina (2019): Mit guten Chancen aufwachsen – Wie erreichen staatliche Angebote alle Kinder und Familien? Newsletter Nr.1/2019

Molter, Sarah (2019): Finanzielle Absicherung von Kindern. Ein Blick in andere europäische Staaten

Die Dokumentation wird Anfang 2020 auch in Englisch auf der Webseite verfügbar sein.

Kindern und Jugendlichen muss ein möglichst selbstbestimmtes Leben und eine individuell angepasste Förderung garantiert sein – unabhängig von der Höhe des Familieneinkommens und den Gegebenheiten am Wohnort. Bisher ist es in weiten Teilen Deutschlands noch nicht gelungen, Kindern aus armutsbetroffenen Familien gleiche Chancen zu ermöglichen: Es scheitert am fehlenden Angebot, an den Kosten oder den bürokratischen Hürden.

Dieses böll.brief zeigt, dass Pass-Systeme eine Verbesserung darstellen können. Sie ersetzen komplizierte Antragsverfahren, ermöglichen einen weitestgehend barriere- und stigmatisierungsfreien Zugang und wirken positiv auf die Angebotsvielfalt vor Ort. Dennoch nutzen von 357 untersuchten Landkreisen und Städten lediglich 51 ein Pass-System. Sie lassen sich einem von drei Typen zuordnen: 1. Pässe, die ausschließlich Leistungen aus dem Bildungs-und Teilhabepaket (BuT) administrieren, 2. erweiterte Sozialpässe, die darüber hinaus Zugang zu Leistungen öffentlicher und privater Anbieter ermöglichen und 3. Ermäßigungspässe, die unabhängig vom BuT Vergünstigungen ermöglichen.

Das böll.brief liefert eine Übersicht, wie sich die aufgezählten Pässe hinsichtlich der adressierten Personen, den Anspruchsvoraussetzungen und dem Leistungskatalog unterscheiden. Ausgehend von guten Praxisbeispielen werden die Potenziale ebenso diskutiert wie umsetzungskritische Aspekte. Einer für alle: Abschließend wird ein bundesweit einsetzbarer Kinderteilhabepass vorgestellt.

Die Studie finden Sie hier.

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

Internationale Kooperation beim Thema Kindergrundsicherung: Jedes Kind hat ein Recht auf ein gutes Leben!

Gemeinsame Erklärung von Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V., Volkshilfe Österreich, Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V., Zukunftsforum Familie e.V., AWO Landesverband Bayern.

Berlin/Wien, 06. Dezember 2019 – Angesichts der Stagnation von Kinderarmut auf hohem Niveau in Deutschland und Österreich engagieren sich deutsche und österreichische Organisationen gemeinsam für die Einführung einer Kindergrundsicherung in ihren Ländern und auf europäischer Ebene für Fördermaßnahmen zum Wohl von Kindern.

Sowohl die Volkshilfe Österreich, als auch die Arbeiterwohlfahrt (AWO) im Bund und in den Ländern, der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) und das Zukunftsforum Familie (ZFF) arbeiten seit vielen Jahren an Konzepten für eine Kindergrundsicherung. Österreich bezieht sich als Grundlage dabei auf die UN-Kinderrechtskonvention, in Deutschland steht die Idee eines sozial gerechten Familienlastenausgleichs im Zentrum der Überlegungen. Im Rahmen des vertieften Austauschs zwischen den Organisationen wurde schnell klar, dass sinnvollerweise auch die europäische Ebene in den Blick genommen werden muss, um jedem Kind in Europa ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Die Organisationen begrüßen daher Diskussionen um eine europäische Kindergarantie („European Child Guarantee“), mit der seitens der EU der kostenlose Zugang armutsgefährdeter Kinder zu hochwertiger Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung, Bildung, Unterkunft und Ernährung gefördert werden soll. Sie verweisen auf ihr weitergehendes Konzept einer Kindergrundsicherung, die jedem Kind ein Aufwachsen in Wohlergehen ermöglichen soll.

Der Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbandes, Wolfgang Stadler, erklärt dazu:
„Seit Jahren stagniert die Zahl armutsbetroffener Kinder auf hohem Niveau. Wir haben uns zu dieser Erklärung zusammengeschlossen und weitere entschlossene transnationale und europäische Aktivitäten vereinbart, weil wir uns einig sind, dass die Zeit gut gemeinter politischer Zwischenschritte nun vorbei sein muss. Wir können nicht länger zusehen, wie jedem fünften Kind in Deutschland legitime Ansprüche auf ein Aufwachsen im Wohlergehen, auf Anerkennung und auf Zukunftschancen vorenthalten werden. Wir brauchen endlich einen großen Wurf, der zu substantiellen Verbesserungen führt!“

Der Direktor der Volkshilfe Österreich, Erich Fenninger, ergänzt:
„Die UN Kinderrechte zeigen einmal mehr, dass die Bekämpfung von Kinderarmut eine Verpflichtung darstellt und nicht nur auf „good will“ beruhen sollte. Um Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen, braucht es neben kindgerechter Infrastruktur auch eine deutliche Erhöhung der monetären Mittel, um Kindern und Jugendlichen ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Aufwachsen in Würde zu ermöglichen.“

Ulrich Bauch, der Bundesgeschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bundes, betont:
„Wir freuen uns, dass die EU das Thema Kinderarmut auf der Agenda hat und das Budget für diesen Bereich erhöht. Mit der geplanten europäischen Kindergarantie haben die Mitgliedsstaaten nun einen starken Anreiz, Kinderarmut zu bekämpfen.“

Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforums Familie, erklärt:
„In Deutschland ist die Kindergrundsicherung in aller Munde: seit kurzem liegen gute Konzepte von der SPD, den Grünen und den Linken vor. Das macht uns stark im Kampf gegen Kinderarmut! Aber es muss auch Kindergrundsicherung drin sein, wenn sie draufsteht. Wichtige Kriterien sind für uns hier ein einheitliches Existenzminimum für alle Kinder, die sozial gerechte Ausgestaltung der Leistung und eine einheitliche und direkt Auszahlung, sodass alle Kinder und Jugendlichen die Leistungen bekommen, die ihnen zustehen.“

Wolfgang Schindele, der Geschäftsführer des AWO Landesverbandes Bayern, fügt hinzu:
„Kinderarmut schlägt vor Ort auf, dies ist in den Einrichtungen der AWO deutlich erkennbar. Das fordert nicht zuletzt auch die kommunalen Haushalte heraus. Es ist an der Zeit das System „vom Kopf auf die Füße“ zu stellen“.

Die gemeinsame Erklärung „Jedes Kind hat ein Recht auf ein gutes Leben! Warum wir eine Kindergrundsicherung brauchen“ finden Sie hier (PDF).

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 19/2019

SCHWERPUNKT I: Ausbau Ganztagsbetreuung Grundschule

Bundeskabinett beschließt Errichtung eines Sondervermögens zum Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Das Bundeskabinett hat heute das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens zum „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz) auf den Weg gebracht. Damit unterstützt der Bund in dieser Legislaturperiode die Länder mit 2 Milliarden Euro beim Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur für die Ganztagsbetreuung.

Die Investitionen dienen der Vorbereitung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter, der ab 2025 in Kraft treten soll. Gefördert werden soll der quantitative und qualitative Ausbau von Ganztagsangeboten über Finanzhilfen für Investitionen an die Länder.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betont: „Heute sind wir auf dem Weg zum Rechtsanspruch einen großen Schritt weitergekommen – wir wollen mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern. Das wird gerade bei den Frauen zu einer höheren Erwerbsquote und damit auch zu besseren Einkommen und später höheren Renten beitragen. Und es wird dafür sorgen, die Voraussetzungen zu schaffen, dass jedes Kind bestmöglich gefördert wird. Das Sondervermögen ist das Instrument dafür. Die nächsten Schritte hin zur Umsetzung bereiten wir jetzt vor. Und wir fangen ja nicht bei null an – über 50 Prozent der Grundschulkinder in Deutschland sind bereits in einer Ganztagsbetreuung.

Dass es geht, haben wir schon beim Kitaausbau bewiesen: Bund, Länder, Kommunen, Träger und Fachkräfte haben gemeinsam einen Rechtsanspruch möglich gemacht und Hunderttausende zusätzliche Plätze geschaffen. Das muss in der Grundschule weitergehen. Denn da stehen die Erstklässler oft schon um 12 Uhr wieder vor der Haustür, mit leerem Magen, aber mit einem Ranzen voller unerledigter Hausaufgaben. Dass Eltern dann einer geregelten Arbeit nachgehen, ist schlicht nicht möglich. Deshalb brauchen wir den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Mehr Ganztagsbetreuung bedeutet aber natürlich auch mehr Bedarf an Fachkräften. Hier sind jetzt vor allem die Länder gefordert, die Kapazitäten weiter zu erhöhen und gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Der Bund verpflichtet sich mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf, zwei Milliarden Euro an Investitionsmitteln beizusteuern. Das ist ein großer Beitrag des Bundes zu den Gesamtkosten – ich gehe davon aus, dass es nach 2021 weitergehen muss. Wir haben jetzt fünf Jahre Zeit, die Bund, Länder und Gemeinden nutzen müssen, um dieses Vorhaben gemeinsam anzugehen.“

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek erklärt: „Ich freue mich sehr, dass wir heute im Kabinett das Sondervermögen zur Finanzierung des Ganztagsausbaus auf den Weg gebracht haben. Der Bund setzt damit ein klares Signal für den Ganztagsausbau. Die Länder werden in den nächsten Jahren mit 2 Milliarden Euro beim quantitativen und qualitativen Ausbau von Ganztagsangeboten unterstützt. Das neue Gesetz ist ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des entsprechenden Auftrages des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD.

Der Ganztagsausbau wird vielen Familien weiterhelfen – insbesondere den Kindern und Müttern. Eines ist mir als Bundesbildungsministerin besonders wichtig: Die Qualität der Ganztagsangebote in den Schulen und Horten muss stimmen! Die Talente und Leidenschaften jedes Kindes sollen gefördert werden. Konkret bedeutet das: qualitativ hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote müssen die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler ermöglichen: Die einen brauchen besondere Unterstützung beim Lernen, die anderen sollten durch zusätzliche Angebote gefördert werden. Der Ganztag muss für die Kinder einen echten Mehrwert bringen. Nur dann werden Kinder und Eltern die Ganztagsangebote nutzen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung engagiert sich seit vielen Jahren für Qualität im Ganztag und bei der Qualifizierung und Professionalisierung des pädagogischen Personals. Denn Fachkräftesicherung und Qualitätssicherung sind aufs Engste verknüpft. Nun müssen Bund und Länder an einem Strang ziehen, um den Rechtsanspruch zu schaffen und den Ganztagsausbau zu ermöglichen.“.

Hintergrund: Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter erhöhen die Teilhabechancen und individuelle Förderung der Kinder und unterstützen die Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Trotz des Ausbaus der Betreuungsinfrastruktur in den Ländern wird der Bedarf an Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter noch nicht gedeckt. Während in manchen Bundesländern die Betreuungsquote bei über 80 Prozent liegt, liegt sie in vielen Regionen deutlich darunter. Der Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ist daher auch ein Beitrag zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse.

Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode ist vereinbart, dass bis 2025 ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt werden soll. Um dies vorzubereiten, unterstützt der Bund die Länder mit Finanzhilfen in Höhe von zwei Milliarden Euro für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden in den quantitativen und qualitativen Ausbau von Ganztagsangeboten.

Der heute vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf dient dazu, die Finanzmittel für den Ganztagsausbau längerfristig zu sichern. In den Jahren 2020 und 2021 sind dafür jeweils 1 Milliarde Euro für das Sondervermögen vorgesehen, die jeweils zur Hälfte im Haushalt des BMFSFJ und des BMBF etatisiert werden. Die Mittel können bis Ende 2028 für Investitionen verausgabt werden.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.11.2019

Zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Errichtung eines Sondervermögens zum Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder erklären Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Ekin Deligöz, Mitglied im Haushaltsausschuss:

Wir unterstützen das Vorhaben der Bundesregierung, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu schaffen. Ein solcher Rechtsanspruch würde Kindern wie Eltern helfen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist gerade für Frauen und insbesondere für Alleinerziehende die zentrale Voraussetzung, um nicht in Armut zu rutschen. Mit Blick auf die Kinder kann der Ganztag dabei helfen, bessere Startchancen zu ermöglichen. Dafür braucht der Ganztag aber eine hohe pädagogische Qualität, die über Mindeststandards verbindlich zu gewährleisten wäre, am besten über das Kinder- und Jugendhilferecht. Bund und Länder müssen die Verhandlungen zum Rechtsanspruch forcieren und möglichst bald zum Abschluss bring en. Um den Rechtsanspruch 2025 zu ermöglichen, müssen erhebliche bauliche Maßnahmen unmittelbar in Angriff genommen werden. Angesichts prognostizierter Investitionsbedarfe von über 7,5 Milliarden Euro kann die von der Bundesregierung jetzt bereitgestellte eine Milliarde Euro für 2020 in einem Sondervermögen nur ein Anfang sein. Wir fordern deshalb im Haushaltsverfahren des Bundes als nächsten Schritt für das kommende Jahr die Verdopplung der Mittel, die dann ab Jahresbeginn beantragt werden können. Das ermöglicht es, frühzeitig in die Vorhaben einzusteigen und schafft Planungssicherheit.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 13.11.2019

„Das Bundeskabinett hat heute erste Regelungen zur Ganztagsbetreuung beschlossen. Das wird auch höchste Zeit, denn angesichts der immer größer werdenden Nachfrage nach Ganztagsplätzen besteht dringender Handlungsbedarf“, erklärt Birke Bull-Bischoff anlässlich der aktuellen Beschlüsse der Bundesregierung. Die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Das gemeinsame Lernen in der Ganztagsschule ist ein wesentlicher Schritt in Richtung mehr Bildungsgerechtigkeit, nicht nur für Schüler aus problembelasteten Familien mit wenig Geld und wenig Schulerfolg. Es ist also zu begrüßen, dass die Bundesregierung endlich erkannt hat, dass der Ausbau der Ganztagsbetreuung mehr als überfällig ist.

Das Ganze bleibt jedoch nur ein Pappkamerad, wenn nicht neben den Investitionen in die Gebäude für die Ganztagsbetreuung auch eine Beseitigung des dramatischen Fachkräftemangels stattfindet. Nach Berechnungen der Bertelsmann-Stiftung fehlen im Jahr 2025 über 26.000 Absolventen für das Grundschullehramt, die Zahl der in den nächsten Jahren zusätzlich benötigten Erzieherinnen und Erzieher in der Kita und im Hort gibt das Institut der deutschen Wirtschaft Köln mit 215.000 an. Diese Zahlen zeigen, wie dramatisch die Situation in diesem Bereich ist.

Deshalb brauchen wir eine Gemeinschaftsaufgabe Bildung. Die Grundgesetzänderung muss genutzt werden, um eine Fachkräfteoffensive auf den Weg zu bringen, die ihren Namen auch verdient.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 13.11.2019

Bund beteiligt sich am Ausbau der Betreuungsplätze

Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ beschlossen. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Nadine Schön:

„Ob Rechtsanspruch auf Kita-Platz oder Elterngeld – Große familienpolitische Meilensteine kommen meistens von der Union. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist aber nicht nur im Kleinkindalter ein Problem, sondern auch in der Schulzeit. Eltern wünschen sich eine verlässliche Betreuung von Schulkindern. Das zu realisieren muss ein gemeinsames Anliegen von Bund, Ländern und Kommunen sein. Genau das gehen wir nun an: Ab 2025 soll es einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz am Nachmittag geben. Dafür wird der Bund die Länder beim Ausbau finanziell unterstützen. Heute haben wir dafür einen wichtigen ersten Schritt getan: Der Bund stellt seinen finanziellen Beitrag für den Ausbau bereit: 1 Mrd. EUR für 2020, eine weitere Mrd. EUR für 2021.

Das ist ein wichtiger Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ein weiteres Beispiel dafür, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält, was sie verspricht.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 13.11.2019

Das Bundeskabinett hat gestern der Errichtung eines Sondervermögens über 2 Milliarden Euro zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter zugestimmt. Aus Sicht der AWO ist das nur ein kleiner Fortschritt. Der Verband fordert die schnelle Einführung des Rechtsanspruchs. Hierzu erklärt Wolfgang Stadler, Bundesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt:

„Die Entscheidung des Bundeskabinetts hat eine rein haushaltsrechtliche Relevanz und ist daher eher technischer Natur. Die bereits für diese Legislaturperiode im Bundeshaushalt eingeplanten 2 Milliarden Euro an Investitionshilfen für die Länder würden ansonsten am Ende der Legislaturperiode verfallen, wenn sie nicht bis dahin verausgabt sind. Um diese Unsicherheit zu beseitigen und die bereits vorhandenen Bundesmittel für spätere Zeiträume zu sichern, war die Errichtung eines Sondervermögens erforderlich. So sind die Mittel bis Ende 2028 dem Zugriff des Bundesfinanzministers entzogen. Damit ist leider in der Sache selbst kein qualitativ neuer Fortschritt erreicht! Dies sieht offensichtlich auch die Bundesregierung so, wenn sie darauf hinweist, dass jetzt weitere gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht werden müssen, die den eigentlichen Rechtsanspruch festschreiben. Und dies ist noch ein sehr schwieriger Weg.

Denn eines ist klar: Der Rechtsanspruch weckt bei allen Beteiligten hohe Erwartungen, denn die Qualität der Ganztagsangebote in den Schulen und Horten muss stimmen! Seriöse Berechnungen des Deutschen Jugendinstituts gehen von einer Bedarfsquote von bis zu 79 % der anspruchsberechtigten Kinder ab 2025 aus. Um diesen Bedarf zu decken, müssen bis zu 1.130.000 neue Ganztagsplätze geschaffen werden, mit einem voraussichtlichen Investitionsbedarf bis 2025 von bis zu 7,5 Milliarden Euro und laufenden Betriebskosten pro Jahr ab 2025 von bis zu 4,5 Milliarden Euro. Diese Berechnungsgrundlage ist inzwischen auch von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für weitere Verhandlungen akzeptiert.

Wir ahnen: Hier sind noch dicke Bretter zu bohren! Fehlende Grundstücke für Schulerweiterungen, fehlende Baufirmen, schleppende Baugenehmigungsverfahren, fehlendes qualifiziertes Personal sind einige der Hürden, die bis 2025 genommen werden müssen. Nur wenn Bund, Länder und Kommunen diese Mammutaufgabe gemeinsam angehen und solidarisch die hohen Kosten teilen, ist der Weg für die Umsetzung eines gut gemachten Rechtsanspruchs auf Ganztagsangebote vorbereitet. Die AWO ist überzeugt davon, dass diese große bildungs- und sozialpolitische Herausforderung in die Zukunft unserer Kinder, in eine gerechtere Gesellschaft, den Mut aller zu guten Lösungen erfordert. Wir sagen hierzu unsere Unterstützung zu. Die AWO wird sich weiterhin für eine richtungsweisende gesetzliche Regelung im Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie in den flankierenden Regelungen für Ganztagsangebote im schulischen Kontext einsetzen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 14.11.2019

SCHWERPUNKT II: Internationaler Tag der Kinderrechte / Kinderrechte ins Grundgesetz

Vor 30 Jahren, am 20.11.1989, wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet, mit der zum ersten Mal überhaupt die Rechte von Kindern festgelegt wurden: darunter das Recht auf Schutz vor Gewalt, auf Bildung und auf Beteiligung. Anlässlich des 30. Jahrestags der Verabschiedung der Konvention hat Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey heute den „Zweiten Kinderrechtereport“ von Kindern und Jugendlichen entgegengenommen. In dem Bericht bewerten Kinder und Jugendliche die Umsetzung der Kinderrechte und stellen ihre Forderungen vor. Unter anderem werden Beteiligungsprojekte zu Kinderrechten aufgeführt, die Kinder und Jugendliche im Alter von acht bis 17 Jahren umgesetzt haben. Außerdem enthält der Kinderrechtereport Ergebnisse einer deutschlandweiten Online-Umfrage unter Kindern und Jugendlichen. Schwerpunkte des Berichts sind die Rechte von Kindern auf Nicht-Diskriminierung, Beteiligung, Schutz vor Gewalt und angemessene Lebensbedingungen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Die Zeit ist reif dafür, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Deshalb wollen wir noch in diesem Jahr ein Gesetzgebungsverfahren anstoßen. Denn Kinder haben eigene Bedürfnisse und brauchen deshalb besondere Rechte. Uns geht es darum, dass die Interessen von Kindern und Jugendlichen bei allen Entscheidungen des Staates berücksichtigt werden, die sie betreffen. Und auch die Beteiligung soll verbessert werden: Junge Menschen sollen künftig ganz selbstverständlich in Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Justiz einbezogen werden. Auch die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre halte ich für sinnvoll. Das Ziel: Deutschland zu einem noch kinderfreundlicheren Land zu machen, in dem alle Kinder gut aufwachsen und ihren Weg gehen können.“

Kinder und Jugendliche fordern Recht auf Beteiligung

Zu den Kernforderungen der Kinder und Jugendlichen in dem Bericht gehört die Stärkung ihres Rechts auf Mitbestimmung, etwa durch die Herabsenkung des Wahlalters und die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Wichtig ist den Kindern und Jugendlichen auch mehr Aufklärung über das Recht auf gewaltfreie Erziehung und klare Anlaufstellen, an die sie sich bei Gewalterfahrungen wenden können. Sie wünschen sich außerdem, dass alle Kinder gleiche Chancen haben und niemand aufgrund der Herkunft schlechter behandelt wird.

Mehr Informationen über die Forderungen und Inhalte des „Zweiten Kinderrechtereports“ finden Sie hier: www.kinderrechtereport.de

Der Kinderrechtereport dokumentiert zum zweiten Mal nach 2010 den Stand der Kinderrechte in Deutschland. Erarbeitet wurde er von Kindern und Jugendlichen gemeinsam mit der vom BMFSFJ geförderten „National Coalition – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention“. Der Bericht gibt Kindern und Jugendlichen eine Stimme im Berichtsverfahren der Vereinten Nationen zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland.

Bereits am 4. April hat die Bundesregierung den Fünften und Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Kinderrechtskonvention eingereicht. Dieser informiert über die wichtigsten Schritte zur Stärkung der Rechte von Kindern in Deutschland seit 2014.

Damit Kinderrechte bekannter werden, hat das Bundesfamilienministerium außerdem einen Kinderrechte-Bus auf Deutschland-Tour geschickt. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: www.kinder-ministerium.de

Hintergrund zur Kinderrechtskonvention:

Am 20. November 2019 wird die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen 30 Jahre alt. Das Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen gilt für alle Kinder unter 18 Jahren und besteht aus insgesamt 54 Artikeln. Basis der Konvention sind vier Grundprinzipien: das Diskriminierungsverbot, das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung, das Beteiligungsrecht und der Vorrang des Kindeswohls.

In Deutschland gilt die Kinderrechtskonvention seit dem 5. April 1992. Deutschland hat sich damit verpflichtet, dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes gemäß Artikel 44 der Kinderrechtskonvention regelmäßig Berichte über die Umsetzung der Kinderrechte und die dabei erzielten Fortschritte vorzulegen. Auf Grundlage des Staatenberichts sowie ergänzender Berichte der Zivilgesellschaft wird der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes der Bundesrepublik Deutschland Empfehlungen zur weiteren Umsetzung der Kinderrechte aussprechen.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.11.2019

Heute werden die Kinderrechte der Vereinten Nationen 30 Jahre alt. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist das ein guter Anlass, für starke Rechte für starke Kinder und Jugendliche zu werben. Wir begrüßen, dass Justizministerin Christine Lambrecht noch in diesem Jahr einen Gesetzesentwurf für Kinderechte im Grundgesetz vorlegen wird.

„Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen die Kernelemente der VN-Kinderechtskonvention im Grundgesetz festschreiben. Nur in unserer wichtigsten Wertesammlung, dem Grundgesetz, können sie die erforderliche Strahlkraft in unsere gesamte Gesellschaft entfalten.

Alle Kinder und Jugendlichen sollen einen grundgesetzlich verbrieften Anspruch darauf haben, gefördert, beteiligt und geschützt zu werden. Wir unterstützen Familienministerin Franziska Giffey in dem Ziel, Deutschland noch kinderfreundlicher zu machen.

Viele starke Kinder und Jugendliche sind heute sehr aktiv. Sie setzen sich für wichtige Zukunftsfragen, wie Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit ein. Sehr viele sind zuversichtlich und fordern, unsere gemeinsame Zukunft bestmöglich zu gestalten. Das geht auch aus der aktuellen Shell-Jugendstudie 2019 mit dem Untertitel ‚Eine Generation meldet sich zu Wort‘ hervor.

Kinder und Jugendliche sind Expertinnen und Experten in eigner Sache. Deshalb wollen wir, dass sie gehört werden. Damit sie früher unsere gemeinsame Zukunft mitgestalten können, fordern wir darüber hinaus eine Absenkung des Wahlalters.

Mit unseren Forderungen für starke Kinderrechte stärken wir auch die Rechte und die Verantwortung der Eltern. Denn gerade auch die Eltern profitieren von kinderfreundlichen Bedingungen im Alltag.

Mit ausdrücklich im Grundgesetz niedergeschriebenen Kinderrechten würde Deutschland zu einem besseren Ort für Kinder und Jugendliche.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 20.11.2019

Zum morgigen 30. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention erklären Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Kai Gehring, Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:

Vor genau dreißig Jahren hat die Weltgemeinschaft ein Übereinkommen vorgelegt, das in 54 Artikeln die Menschenrechte für die spezielle Situation von Kindern definiert. Ein zivilisatorischer Meilenstein, der aber in der Umsetzung noch längst nicht Realität geworden ist.

Auch in Deutschland werden die Rechte von Kindern nicht umfassend beachtet. Kinderrechte gehören ins Grundgesetz, damit der Staat endlich dazu verpflichtet wird, die Interessen und Bedürfnisse von Kindern zur Chefsache zu machen. Parlamente, Verwaltung und Gerichte müssen dann bei all ihren Entscheidungen das Kindeswohl maßgeblich berücksichtigen. Der Kampf gegen das beschämende Ausmaß an Kinderarmut, die ungleichen Startchancen im Bildungssystem und die Ungleichbehandlung in der Gesundheitsversorgung müsste dann endlich nach oben auf die Agenda der politischen Entscheider.

Eines ist klar: Starke Kinder brauchen starke Kinderrechte. Und starke Kinderrechte gibt es nur mit einer starken Formulierung in der Verfassung. Die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention, das Recht auf Schutz, Förderung und Beteiligung sowie die Orientierung des Staates am Kindeswohl müssen explizit aufgenommen werden. Das fordern wir von einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ein. Denn eine schwache Formulierung hilft niemandem und findet auch nicht unsere Unterstützung.

Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz hätte auch international eine positive Signalwirkung.

Deutschland hat eine globale Verantwortung, die zu beherztem Handeln führen muss. Trotz einzelner Fortschritte ist die dreißigjährige Zwischenbilanz und Lage der Kinderrechte weltweit alles andere als zufriedenstellend, denn noch immer sind viel zu viele Kinder arm, unterernährt oder werden versklavt. 385 Millionen Kinder leben in extremer Armut, 150 Millionen Kinder sind chronisch unterernährt, 420 Millionen Kinder sind von Kriegen und Konflikten betroffen, jeder vierte Todesfall in einem Alter von unter fünf Jahren ist laut WHO auf Umweltverschmutzung zurückzuführen.

2020 wird Deutschland eine besonders exponierte Rolle haben: Wir werden weiterhin dem UN-Sicherheitsrat und ab nächstem Jahr wieder dem UN-Menschenrechtsrat angehören sowie die EU-Ratspräsidentschaft übernehmen. Diesen Dreiklang muss die Regierung nutzen, um Kinderrechte weltweit zu verbessern. Deutschland braucht eine menschenrechtsbasierte und endlich auch kindgerechte Außenpolitik.

Kinder sind in besonderem Maße von Krisen und Konflikten betroffen. Sie müssen hierzulande und weltweit breiter über ihre Rechte informiert, in Problemlösungen einbezogen und bei der Ausübung ihrer Rechte unterstützt werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 19.11.2019

„Die Kinderrechtskonvention ist ein Meilenstein in der Verankerung von Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen weltweit. Die UN hat es in einer mehr als außergewöhnlichen Weltlage 1989 geschafft, diese Prinzipien zu verabschieden und mahnt seitdem zu ihrer Erfüllung. Umso erschreckender ist, dass die Bundesrepublik ihrer Verantwortung immer noch nicht nachgekommen ist: Sie hat weder die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen, noch ist sie dem Massenphänomen Kinderarmut wirksam begegnet“, erklärt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den 30. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November. Müller weiter:

„Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz könnte der nächste Meilenstein sein, der mit einer Debatte um die Belange junger und künftiger Generationen unweigerlich einherginge. Stattdessen duckt die Bundesregierung sich weg und hat offensichtlich den Geist der Kinderrechtskonvention auch nach 30 Jahren nicht verstanden. Die Bundesregierung muss endlich mit dem Herumlavieren aufhören und einen Gesetzentwurf zur Aufnahme umfassender Kinderrechte in das Grundgesetz vorlegen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 19.11.2019

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages teilt mit:

„Am 20. November 1989 wurden die Kinderrechte von der Vollversammlung der Vereinten Nationen in der Konvention über die Rechte des Kindes festgeschrieben. In 54 Artikeln werden allen Kindern auf der Welt völkerrechtlich die gleichen verbindlichen Mindeststandards verbrieft. Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages als Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen in Deutschland setzt sich mit ihrem Arbeitsprogramm aktiv für die Einhaltung und Stärkung der Rechte der Kinder ein.

Gerade zum 30. Jahrestag der Konvention ist es für die Kinderkommission noch einmal besonders wichtig, den mit dem Übereinkommen verbundenen Auftrag ins Zentrum von Politik und Gesellschaft zu stellen und Verbesserungen bei der Umsetzung der Kinderrechte einzufordern.

Der Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestags, Johannes Huber, erklärt hierzu im Namen des Gremiums: ‚Kinder haben das Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen. Hier haben wir auch in Deutschland noch erheblichen Nachholbedarf. Wie die jüngsten Vorfälle in Lügde zeigen, sind die Strukturen für das Erkennen von Missbrauch und für die Durchführung ordnungsgemäßer Ermittlungen mangelhaft.

Es ist unser gemeinsames Anliegen, dieses Thema zu beleuchten und das Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen für jedes Kind zu stärken.

Darüber hinaus wollen wir uns aber auch dafür einsetzen, dass die Prävention verbessert und Kinder in ihren Rechten gestärkt werden. Die Bemühungen mehrerer Fraktionen des Deutschen Bundestages, die Kinderrechte gemäß den Empfehlungen der UN-Kinderrechtskonvention stärker im Grundgesetz zu verankern, begrüßt die Kinderkommission daher grundsätzlich‘.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 18.11.2019

Im Jahr 2018 waren 2,4 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Im Vergleich zum Vorjahr waren das 6% weniger. Gleichzeitig haben die Jugendämter bei rund 50400 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung aufgrund von Gewalt oder Vernachlässigung festgestellt, 10% mehr als 2017. Anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrechte am 20. November 2019 trägt das Statistische Bundesamt (Destatis) exemplarisch Fakten zur Situation der rund 13,6 Millionen minderjährigen Kinder und Jugendlichen in Deutschland für das Jahr 2018 zusammen.

30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention

Am 20. November 1989 – also vor 30 Jahren – hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes angenommen: die UN-Kinderrechtskonvention. Sie besteht aus insgesamt 54 Artikeln, die minderjährigen Kindern und Jugendlichen grundlegende Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte zusichern. Unter anderem ist dort das Recht auf Familie, Fürsorge und ein sicheres Zuhause festgehalten. Auch wenn der Großteil der Kinder und Jugendlichen in Deutschland mit mindestens einem Elternteil in einer der rund 8,0 Millionen Familien zusammenwohnt, ist dies nicht für alle Kinder selbstverständlich.

Das Recht auf eine Familie, Fürsorge und ein sicheres Zuhause

Wird ein Kind vorübergehend oder dauerhaft von seiner Familie getrennt, sichert die Kinderrechtskonvention den Betroffenen verschiedene alternative Formen von Betreuung zu. So waren 95000 Kinder oder Jugendliche im Jahr 2018 in einem Heim untergebracht. Weitere 81400 Kinder oder Jugendliche lebten in einer Pflegefamilie, darunter 28 % in Verwandten- und 72% in Fremdpflege.

Können, dürfen oder wollen die Eltern das Kind nicht selbst groß ziehen, besteht – sofern dies dem Kindeswohl dient – die Möglichkeit einer Adoption: Von den rund 3700 Adoptionen im Jahr 2018 wurde der Großteil, (61%) von Stiefeltern vorgenommen. In 171 Fällen (5%) handelte es sich um eine internationale Adoption.

Recht auf Leistungen der sozialen Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen

In Artikel 26 und 27 der UN-Kinderrechtskonvention ist zudem das Recht jeden Kindes auf einen Lebensstandard festgehalten, der ihn in seiner körperlichen und sozialen Entwicklung fördert. Nach der EU-weiten Haushaltserhebung EU-SILC (European Survey on Income and Living Conditions) waren in Deutschland im Jahr 2018 mit 17,3% etwas weniger Kinder und Jugendliche von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht als im Vorjahr (18,0%) – es konnten sich auch wieder mehr Haushalte mit Kindern eine einwöchige Urlaubsreise leisten: Während 2017 noch 15,5% der in Haushalten mit Kindern lebenden Personen angaben, dass dies für sie finanziell nicht möglich sei, waren es zuletzt 13,4% dieser Personen.

Schutz vor Gewalt, Misshandlung, Missbrauch und Verwahrlosung

Nach der UN-Kinderrechtskonvention stehen Kinder unter dem besonderen Schutz des Staates. Im Jahr 2018 haben die Jugendämter in Deutschland im Rahmen ihres Schutzauftrages bei rund 50 400 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung aufgrund von Vernachlässigung, psychischer, körperlicher oder sexueller Gewalt festgestellt – das waren 10% mehr als im Vorjahr.

2018 wurden in diesem Zusammenhang auch mehr Minderjährige in Deutschland zu ihrem Schutz in Obhut genommen: In rund 6200 Fällen haben die Jugendämter Kinder oder Jugendliche aufgrund von Misshandlungen, in 6000 wegen Vernachlässigungen und in 840 Fällen aufgrund von sexueller Gewalt zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen. Weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war, haben die Familiengerichte 2018 zudem in rund 7500 Fällen einen vollständigen und in weiteren 8500 Fällen einen teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 19.11.2019

Anlässlich des heutigen Weltkindertages der Vereinten Nationen erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Heute vor 30 Jahren wurde die Kinderrechtskonvention durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Das war ein Meilenstein, denn Kinderrechte sind Menschenrechte! Entsprechend sollten Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden.

Die Anerkennung kindlicher Rechte und Bedarfe ist auch die Grundlage unseres Handelns unddie tragende Idee der Kindergrundsicherung. Dafür setzen wir uns gemeinsam im Bündnis Kindergrundsicherung ein. Die Kindergrundsicherung soll als eigenständiger Leistungsanspruch bei den Kindern liegen und das soziokulturelle Existenzminimum verlässlich bereitstellen.

Die Kindergrundsicherung ist ein wichtiger Baustein im Kampf gegen Kinderarmut. Sie ist notwendig, denn Kinderarmut ist weiterhin bittere und konstante Realität in Deutschland. Jedes 5. Kind wächst in finanziell unsicheren Umständen auf. Das wirkt sich langfristig nachteilig auf die Lebenschancen der Betroffenen aus. Diesen Befund hat die kürzlich veröffentlichte AWO-ISS-Langzeitstudie aufgezeigt: Ein Drittel der in der Kindheit armutsbetroffenen Menschen ist heute im jungen Erwachsenenalter weiterhin arm. Wir fordern daher eine präventiv ausgerichtete Politik gegen Armut! Das heißt für uns: Umverteilung zu Gunsten der Kinder und Investitionen in die Unterstützungsstrukturen, die sie tragen: die Familien, die Schulen und die soziale Infrastruktur!“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.11.2019

Zum 30. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention fordert Verbandspräsident Klaus Zeh eine familiengerechte Gesamtpolitik für die Umsetzung von Kinderrechten in Deutschland.

(Berlin). Kinder haben ein Recht auf Wohlergehen sowie auf angemessene Lebensverhältnisse und Unterhalt. Damit es ihnen gut geht, muss es auch ihren Familien gut gehen. „Familien, insbesondere solche mit mehreren Kindern, sind jedoch armutsgefährdet“, sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV. Im Horizontalen Vergleich zeigt der Familienverband seit Jahren, dass schon eine Familie mit zwei Kindern und einem durchschnittlichen Einkommen von 35.000 Euro – nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben – unter die Armutsgrenze rutscht. „Armut trifft heute nicht nur einkommensschwache Familien, sondern ragt bis in die Mittelschicht hinein. Ein Gehalt genügt nicht mehr, um die Familie zu versorgen“, so Zeh.

Zur finanziellen Belastung kommt die Benachteiligung von Eltern und Kindern am Wohnungsmarkt. Immer mehr Familien können sich keine familiengerechten Wohnungen leisten oder Wohneigentum bilden – mit negativen Auswirkungen auf das Wohl und die Entwicklung der Kinder. „Familien werden immer mehr in zu enge Wohnungen oder benachteiligte Wohnanlagen gedrängt“, sagt der DFV-Präsident.

Für Kinder und Jugendliche in Deutschland besteht ein weiterer, wesentlicher Mangel beim Wahlrecht. „Wer unter 18 Jahren alt ist, darf nicht an den Bundestagswahlen teilnehmen. Ohne das Wahlrecht fehlt Kindern aber ein wesentliches Mittel politischer Teilhabe. Denn die Entscheidungen, die heute gefällt werden, betreffen sie in der Zukunft“, so Zeh. Aus diesem Grund fordere der DFV ein Wahlrecht für alle Staatsbürger von Geburt an. Dies werde so lange von den Eltern stellvertretend ausgeübt, bis die Kinder wahlmündig seien.

Kinderrecht auf elterliche Zeit

In der Diskussion über Kinderrechte bleibt bisher gänzlich unberücksichtigt, dass Kinder unter den beruflichen Anforderungen ihrer Eltern zu leiden haben. „Eltern stehen immer stärker unter dem Druck, sich an die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes anzupassen. Selbst gesetzlich garantierte Schutzzeiten wie die dreijährige Elternzeit sind nicht mehr selbstverständlich“, sagt Zeh. Der DFV-Präsident bemängelt, dass Eltern mit beruflichen und finanziellen Nachteilen rechnen müssen, wenn sie sich für die Erziehung von Kindern entscheiden.

„Kinder haben ein Recht auf die Zeit ihrer Eltern. Die Bedeutung elterlicher Zeit für ihre Entwicklung muss stärker in den Vordergrund rücken“, so Zeh. Zum 30. Jahrestag der Übereinkunft der Vereinten Nationen über die Rechte von Kindern bekräftigt der DFV-Präsident die Verbandsforderung nach einer familiengerechten Gesamtpolitik: „Kinderrechte lassen sich nur durch Familiengerechtigkeit in unterschiedlichen Bereichen der Politik verwirklichen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 19.11.2019

Anlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte am 20. November hält Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, es für unerlässlich, Kinderrechte auch in der Rückkehrpolitik zu beachten:

„Geflüchtete Kinder haben die gleichen Rechte wie alle Kinder – auch in Ankereinrichtungen. Im Rahmen des Ankerkonzepts werden Aufnahmezentren für Flüchtlinge zunehmend zu Ausreisezentren für abgelehnte Asylsuchende.

Ankerzentren sind keine angemessenen und sicheren Orte für Kinder! Kinder brauchen Schutz vor Gewalt und eine gute medizinische Versorgung. Häufig sind geflüchtete Kinder traumatisiert, sodass sie psychotherapeutische Unterstützung benötigen. Ein regelmäßiger Schulbesuch ist ebenso notwendig wie ausreichend Spiel- und Entfaltungsmöglichkeiten. Ankerzentren werden diesen Maßstäben in keinster Weise gerecht. Die Bedürfnisse und Rechte von Kindern werden wissentlich missachtet. Das darf so nicht weitergehen! Bei allen staatlichen Maßnahmen muss das Kindeswohl an erster Stelle stehen. Das gilt für die Aufnahme- wie auch für die Rückkehrpolitik.

Zum Hintergrund:

Es ist das Recht des Staates, die Ausreisepflicht von Menschen durchzusetzen, die kein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben. Dies muss jedoch im Rahmen des geltenden Rechtes geschehen. Entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention ist bei allen staatlichen Maßnahmen das Kindeswohl als vorrangiger Gesichtspunkt zu berücksichtigen. Dem werden die Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge oft nicht gerecht. Zudem bleiben geflüchtete Kinder oft über Jahre hinweg ausgeschlossen von sozialer Teilhabe im prekären Duldungszustand hängen, wenn der Asylantrag der Eltern abgelehnt wurde. So können sie keine Perspektive für sich entwickeln.

Sie werden nicht abgeschoben, aber ein Aufenthaltsrecht bleibt ihnen gleichfalls verwehrt.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 19.11.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk beklagt die äußerst unterschiedliche und teils mangelhafte Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland. „30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention stehen wir in Deutschland im Hinblick auf Kinderrechte vor einem föderalen Flickenteppich. So sind beispielsweise die Kinderarmutsquoten sehr unterschiedlich, oder die Beteiligungsrechte von Kindern nur teilweise gesetzlich abgesichert. Deshalb sollten die Kinderrechte systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden, zuvorderst im Grundgesetz. Das ist zum einen rechtlich geboten, und wird zum anderen auch unsere Demokratie langfristig stärken“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Anfang Dezember veröffentlicht das Deutsche Kinderhilfswerk die Pilotstudie „Kinderrechte-Index“. Darin wird zum ersten Mal der Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in den deutschen Bundesländern gemessen und ausgewertet. Der „Kinderrechte-Index“ beleuchtet verschiedene Lebensbereiche von Kindern und die damit verbundenen Politikfelder. Er soll damit ein Instrument für die Landesregierungen sein, um die Stärken und Schwächen ihrer Kinder- und Jugendpolitik zu überprüfen und diese dann gezielt zu verbessern. So wird etwa das Kinderrecht auf Bildung mit 24 Indikatoren überprüft. Dazu gehören beispielsweise die Verankerung von Kinderrechten in Bildungs- und Rahmenplänen für Schulen und Kitas, der Anteil des Bildungsbudgets am Landeshaushalt, die Einschätzung von Kindern hinsichtlich der Medienbildung oder Schulabbruchsquoten.

„Mit der Entwicklung eines systematischen Kinderrechte-Monitorings in Deutschland leisten wir Pionierarbeit. Noch immer steht Deutschland bekanntermaßen vor großen ungelösten Herausforderungen bei der Umsetzung von Kinderrechten. Beispielsweise bei der Bekämpfung der Kinderarmut, der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen, im Hinblick auf die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz oder bei der Durchsetzung von gleichen Rechten für alle Kinder ohne Diskriminierung hat die Bundesrepublik auch im Jahr 2019 weiterhin großen Nachholbedarf. Dabei zeigt der Kinderrechte-Index ganz deutlich, dass die Umsetzung der Kinderrechte an vielen Stellen keine Frage der Kassenlage, sondern des politischen Willens ist“, so Krüger weiter.

Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes feiert heute ihren 30. Geburtstag. „Seit ihrer Verabschiedung im Jahr 1989 hat dieses wichtige Abkommen weltweit und in Deutschland geholfen, das Leben von Kindern zu verbessern. Ihrer Perspektive wird heute mehr Aufmerksamkeit geschenkt, Kinder mehr als eigenständige Persönlichkeiten angesehen. Trotzdem werden nach wie vor die Interessen von Kindern im täglichen Leben und im Handeln von Behörden und Verwaltungen vielfach übergangen. Hier müssen Bund, Länder und Kommunen mehr Anstrengungen als bisher unternehmen. Kinderpolitik auf Augenhöhe, mit einer stärkeren Berücksichtigung von Kinderinteressen und mehr Beteiligung von Kindern muss das Gebot der Stunde sein“, so Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.11.2019

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den Vorschlag von Justizministerin Christine Lambrecht für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Damit hat sie den Startschuss für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz gegeben.

„Der Startschuss für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist gefallen. Die Justizministerin hatte angekündigt, zeitnah einen Formulierungsvorschlag für Kinderrechte im Grundgesetz vorzulegen und hat Wort gehalten. Wenige Tage nach dem 30. Geburtstag der Kinderrechte der Vereinten Nationen hat sie jetzt geliefert. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist die Regelung der Kinderrechte im Grundgesetz besonders wichtig, weil dadurch in den verschiedensten Bereichen gesichert wird, dass die Belange von Kindern stärker berücksichtigt werden. Für Grundgesetzänderungen sind Zwei-Drittel-Mehrheiten erforderlich. Deshalb sind jetzt auch die anderen kinder- und familienfreundlichen Fraktionen im Deutschen Bundestag aufgefordert, sich konstruktiv einzubringen. Wir wollen die Kinderrechte im Grundgesetz noch in dieser Wahlperiode verankern und erwarten einen zügigen Start der Debatte im Deutschen Bundestag.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 26.11.2019

„Die vorgeschlagene Formulierung ändert nichts an der bereits geltenden Rechtslage, dem können wir so nicht zustimmen“, erklärt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den heute bekannt gewordenen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Norbert Müller weiter:

„Es fehlt unter anderem ein Bekenntnis dazu, dass die staatliche Gemeinschaft Sorge für die altersgerechten Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen zu tragen hat. Es fehlt, dass die Ansichten von Kindern angemessen berücksichtigt werden müssen. Damit bleibt der Gesetzentwurf hinter der UN-Kinderrechtskonvention zurück.

Den Status Quo brauchen wir jedoch nicht in das Grundgesetz aufnehmen – Kinderrechte müssen gestärkt werden, und dies muss sich im Grundgesetz wiederfinden. Die Bundesregierung muss jetzt nacharbeiten, denn ohne LINKE und Grüne fehlt es an der notwendigen Zweidrittelmehrheit. Wir sind zu Gesprächen bereit.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 26.11.2019

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf erarbeitet, wonach die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden sollen. Demnach sollen sie in Artikel 6 eingefügt werden.

Hierzu erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes: „Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt sehr, dass das Bundesjustizministerium einen konkreten Entwurf vorlegt, um die Kinderrechte in unserer Verfassung zu verankern. Damit käme die Bundesregierung endlich einem weiteren Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag nach. Viel wichtiger ist jedoch, dass damit die Verwirklichung der Kinderrechte in Deutschland einen wichtigen Schritt voran gebracht werden würde. Die AWO appelliert daher an die Bundesregierung und den Gesetzgeber, nicht nur diesen Schritt zu gehen, sondern auch dafür Sorge zu tragen, dass Kinder über ihre Rechte informiert, weitere Maßnahmen zu deren Verwirklichung unterstützt und Eltern in ihrem Erziehungsauftrag besser unterstützt werden.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 26.11.2019

Das Aktionsbündnis Kinderrechte begrüßt, dass mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein großes Stück näher rückt. Allerdings weist das Aktionsbündnis darauf hin, dass die nun vorgebrachte Formulierung den Kindeswohlvorrang und das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung noch nicht deutlich genug zum Ausdruck bringt. Es muss schlussendlich eine Formulierung gefunden werden, die sowohl die Gesetzgebung und Rechtsprechung des Bundes und der Länder, als auch die Verwaltungspraxis im Sinne der „besten Kinderinteressen“ nachhaltig beeinflusst, und damit die Lebenssituation der Kinder vor Ort konkret positiv verändert.

Das Aktionsbündnis (Deutsches Kinderhilfswerk, Der Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) tritt dafür ein, dass die UN-Kinderrechtskonvention zwingend Maßstab für die Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz wird. Die Regelung zu Kinderrechten im Grundgesetz darf im Ergebnis nicht hinter dem zurückbleiben, was in der UN-Kinderrechtskonvention, der Charta der Grundrechte der EU und in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes enthalten ist.

Das Aktionsbündnis Kinderrechte geht davon aus, dass sich der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren weiterentwickeln wird, um insbesondere den Kindeswohlvorrang und das Beteiligungsrecht von Kindern grundgesetzlich ausreichend im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention abzusichern. Mit der Verankerung dieser beiden sich ergänzenden Prinzipien kann dem Anspruch einer ernsthaften Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention entsprochen und dem aktuellen Umsetzungs- und Anwendungsdefizit der Kinderrechtskonvention in Deutschland entgegengewirkt werden. Für das Aktionsbündnis Kinderrechte ist zudem unabdingbar, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfindet, damit neben politischen Erwägungen auch die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden.

Bisher gilt die UN-Kinderrechtskonvention nur als einfaches Bundesrecht in Deutschland, sodass Rechtsanwendende die für alle geltenden Grundrechte nur über eine komplizierte Herleitung des Völkerrechts mit einem besonderen kinderrechtlichen Gehalt auslegen können. Mehr Rechtssicherheit kann nur durch eine klare Regelung von Kinderrechten im Grundgesetz erreicht werden. Denn Grundrechte binden Parlamente, Ministerien, Behörden und Gerichte als unmittelbar geltendes Recht, sodass sie bereits frühzeitig in ihren Entscheidungen eine kinderrechtliche Perspektive einnehmen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk, Der Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland und Deutsche Liga für das Kind vom 26.11.2019

SCHWERPUNKT III: Gute-Kita-Gesetz

Gute-KiTa-Verträge mit allen 16 Bundesländern unterzeichnet und veröffentlicht – Auszahlung der 5,5 Mrd. Euro des Bundes an die Länder startet

Auf der Fachkonferenz „Gemeinsam für gute KiTa – Das Gute-KiTa-Gesetz in der Praxis“, hat Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey heute den Startschuss für die Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes in den Ländern gegeben. Am 20. November wurde der letzte Bund-Länder-Vertrag zum Gute-KiTa-Gesetz geschlossen. Damit kann die Auszahlung der 5,5 Milliarden Euro aus dem Gesetz an die Länder beginnen. In den Ländern wird mit dem Geld in mehr Qualität und weniger Gebühren in der Kindertagesbetreuung investiert.

Ministerin Giffey: „Frühkindliche Bildung ist eine nationale Zukunftsaufgabe. Darum sind wir alle in der Pflicht, die Kommunen, die Länder und der Bund. Es ist nun Aufgabe der Länder die 5,5 Milliarden Euro bis 2022 gut umzusetzen. Das ist das beste Argument dafür, dass das Geld gut investiert ist. Wir haben im Kabinett am 10. Juli 2019 beschlossen, dass der Bund für die Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung auch über 2022 hinaus seine Verantwortung wahrnehmen wird. Ich bin mir mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz einig, dass sich dies auch in der Finanzplanung 2020 bis 2024 abbilden wird, die die Bundesregierung im Sommer 2020 vorlegen wird. Ich habe in den letzten Monaten alle 16 Bundesländer besucht und konnte mich davon überzeugen, dass wir mit dem Gute-KiTa-Gesetz den richtigen Weg eingeschlagen haben. Die Länder haben Maßnahmen ausgewählt, die zur Situation vor Ort passen – zwei Drittel der Mittel gehen in die Verbesserung der Qualität, ein Drittel geht in die Senkung von Gebühren. Jetzt wird das Gesetz in der Praxis mit Leben erfüllt.“

Der Vorsitzende der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder, Thüringens Minister für Bildung, Jugend und Sport, Helmut Holter sagte: „Das Gute-KiTa-Gesetz ist ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung in Deutschland. Es ist gut und wichtig, dass mit jedem Land einzelne Vereinbarungen geschlossen wurden. Nur so können wir auf dem Erreichten aufbauen. Eine nachhaltige Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes kann allerdings nur gelingen, wenn der Bund die notwendigen Gelder über das Jahr 2022 hinaus dauerhaft für die begonnenen Maßnahmen zur Verfügung stellt.“

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren. Dabei fließen etwa zwei Drittel der durch die Länder verplanten Gelder in Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und ein Drittel in die Verbesserung der Teilhabe durch Gebührenentlastung. Im Bereich Qualität setzen die Länder Schwerpunkte bei der Verbesserung des Personalschlüssels, bei der Gewinnung und Sicherung von Fachkräften sowie bei der Entlastung von Leitungskräften. Einzelheiten zur Bilanz der Gute-KiTa-Verträge finden Sie im Fakten-Papier anbei.

Die Kindertagesbetreuung soll überall in Deutschland weiterentwickelt werden. Aber jedes Bundesland hat seine eigenen Stärken und Entwicklungsbedarfe. Darum ist das Gute-KiTa-Gesetz wie ein Instrumentenkasten aufgebaut: Die Länder entscheiden selbst, in welche der zehn Handlungsfelder mit welchen Maßnahmen investiert wird. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie das Gute-KiTa-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll. Einige Länder haben mit der Umsetzung der Maßnahmen nach dem Gute-KiTa-Gesetz bereits begonnen. Aber auch Länder, die erst jetzt mit der Umsetzung starten, bekommen den vollen Betrag für 2019 und können ihn in den Folgejahren nutzen. Es ist also gesichert, dass kein Euro der Gute-KiTa-Mittel verloren geht.

www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.11.2019

Die Verträge zwischen Bund und den 16 Bundesländern zum Gute-Kita-Gesetz sind unter Dach und Fach. Jetzt kann das Geld fließen und je nach Bedarf in den Ländern für mehr Qualität und weniger Gebühren verwendet werden.

„Das Gute-Kita-Gesetz hält, was der Name verspricht. Das zeigen die Verträge zwischen den Bundesländern und dem Bund. Denn entgegen jeder Skepsis werden die Mittel überwiegend für einen Qualitätssprung in den Kitas und der Kindertagespflege sorgen. Konkret wollen die Länder etwa zwei Drittel der Mittel für die Qualitätsverbesserung verwenden – und nur ein Drittel für die Senkung von Gebühren.

Der Bund stellt den Ländern einen Instrumentenkasten aus zehn Handlungsfeldern bereit. Wo auch immer die Länder Bedarf sehen, können sie für mehr Qualität sorgen – etwa für erweiterte Öffnungszeiten, einen guten Betreuungsschlüssel, qualifizierte Fachkräfte, sprachliche Bildung oder kindgerechte Räume. Besonders erfreulich ist: Elf der 16 Länder möchten die Betreuungsschlüssel verbessern, zehn Länder wollen die Bundesmittel nutzen, um Fachkräfte zu gewinnen und zu binden.

Doch die beste Kita und Kindertagespflege nutzt vielen nicht, wenn die Hürden für Kinder zu hoch sind, überhaupt eine Kita zu besuchen. Deshalb werden insbesondere Familien mit geringem Einkommen von den Beiträgen für die Kinderbetreuung befreit.

Mit seiner Finanzspritze von insgesamt 5,5 Milliarden Euro bis 2022 bekennt sich der Bund zu seinem Teil der Verantwortung für die Qualitätsentwicklung in Kitas und in der Kindertagespflege: Indem er dabei hilft, die teilweise enormen Qualitätsunterschiede zwischen den Ländern anzugleichen. Dass das nötig ist, hat auch die Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse erkannt und sich für eine Weiterfinanzierung der Mittel über 2022 hinaus ausgesprochen. Dem hat sich das Bundeskabinett angeschlossen und am 10. Juli 2019 vereinbart, seine Verantwortung auch über 2022 hinaus wahrzunehmen. Abbilden wird sich das in der Finanzplanung 2020 bis 2024, welche die Bundesregierung im Sommer vorlegen wird.

Nur in gemeinsamer Anstrengung von Bund, Ländern und Kommunen werden wir ein Niveau in den Kitas und der Kindertagespflege erreichen, das jedem Kind und jeder Familie mit kleinen Kindern unabhängig vom Einkommen gerecht wird.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 22.11.2019

Zum Start der Umsetzung des sogenannten „Gute-Kita“-Gesetzes erklären KatjaDörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Ekin Deligöz, Mitglied im Haushaltsausschuss:

Das sogenannte „Gute-Kita“-Gesetz ist eine verschenkte Chance. Es wäre zentral wichtig gewesen, einheitliche Mindeststandards für die Qualität der Betreuung in allen Bundesländern zu schaffen. Genau das ist nicht passiert.

Die Vertragsfeierlichkeiten können über die Hauptschwäche des Gesetzes nicht hinwegtäuschen: Die Bundesgelder können viel zu beliebig eingesetzt werden. Nur ein Teil des Geldes fließt in Qualitätsmaßnahmen. Und dort landet es oft in zeitlich befristeten, eher punktuell ausgerichteten Programmen. Eine flächendeckend hochwertige und dauerhafte Qualität der Betreuung wird, anders als Name und Marketing es vermitteln sollen, durch das Gesetz nicht gewährleistet.

Es war gut, dass sich die Bundesregierung zu einer finanzkräftigen Qualitätsinitiative entschieden hatte. Leider setzt Giffey jedoch auf ein Wünsch-dir-was-Gesetz statt auf verbindliche Qualitätsstandards. Die ursprüngliche Intention für die Initiative wird spätestens durch die Tatsache konterkariert, dass nun gut ein Drittel des Geldes gar nicht für die Qualität, sondern für Beitragsbefreiungen eingesetzt wird. Von den 5,5 Milliarden Euro des Bundes sind das sage und schreibe 1,75 Milliarden Euro. Das ist die falsche Priorität zum jetzigen Zeitpunkt.

Die Qualitätsentwicklung wird durch die zeitliche Befristung der Bundeszahlungen zusätzlich erschwert. Alles, was bisher vorliegt ist, eine vage Absichtserklärung, die unter einem Finanzierungsvorbehalt steht. Die Bundesregierung kann das aber ändern, indem sie schnellstmöglich die Finanzplanung ändert oder, besser noch, eine gesetzliche Grundlage schafft. Wenn der Bund Kitas dauerhaft besser machen will, muss er auch für Planungssicherheit sorgen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 22.11.2019

„Das sogenannte Gute-Kita-Gesetz ist viel Schall und Rauch mit geringer und lediglich befristeter Wirkung. So werden die Defizite in der Kitalandschaft nicht behoben“, kommentiert Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die Zwischenbilanz von Familienministerin Franziska Giffey anlässlich der Unterzeichnung der letzten Länderverträge zum Gute-Kita-Gesetz. Mit der Unterzeichnung der letzten Verträge kann das Gute-Kita-Gesetz nun vollständig in Kraft treten. Norbert Müller weiter:

„Das Gute-Kita-Gesetz benennt mit den definierten Handlungsfeldern die Defizite in der frühkindlichen Bildung und Förderung. Das ist seine Stärke. Die bereitgestellten fünf Milliarden Euro reichen aber bei weitem nicht aus, um die Mängel systematisch zu beseitigen. Im Gegenteil: Die Förderung ist befristet, obwohl seit Jahren die Kosten für die Kinderbetreuung jährlich um zwei Milliarden Euro steigen. Die Beschäftigten in den Kitas, die Kinder und ihre Familien haben mehr verdient als dieses Blendwerk aus dem Hause Giffey. Daher fordert DIE LINKE ein Kita-Qualitäts-Gesetz und einen dauerhaften finanziellen Einstieg des Bundes in die jährlich steigenden Kitakosten. Nur mit einem echten Kita-Qualitätsgesetz können Ausbau, Qualitätssteigerung und Beitragsfreiheit unter einen Hut gebracht werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 22.11.2019

Zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes erklärt die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Katja Suding:

„Mit dem sogenannten Gute-Kita-Gesetz verbrennt die Bundesregierung Milliarden. Denn das Gesetz sorgt nicht für mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung, sondern subventioniert die Beitragsfreiheit für alle. Die ohnehin knappen Mittel dürfen nicht zu so großen Teilen zur Entlastung von gutverdienenden Familien genutzt werden, die darauf nicht angewiesen sind. Denn so sind die Kinder mit besonderem Förderbedarf die Leidtragenden. Vielmehr sollten Investitionen beispielsweise zur Sicherstellung eines guten Fachkraft-Kind-Schlüssels genutzt werden. Das Gute-Kita-Gesetz von Bundesfamilienministerin Giffey wird dafür sorgen, dass der Einfluss des Elternhauses auf die Bildungschancen noch größer wird. Das ist schlichtweg verantwortungslos.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten vom 22.11.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt deutliche Verbesserungen bei der Qualität in der Kindertagesbetreuung an. Die jetzt mit allen 16 Bundesländern abgeschlossenen „Gute-Kita-Verträge“ zeigen aus Sicht der Kinderrechtsorganisation, dass in einigen Bundesländern falsche Prioritäten bei der Ausgestaltung der Verträge gesetzt wurden. Zugleich hofft das Deutsche Kinderhilfswerk, dass sich der Bund dauerhaft an den Kosten der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung beteiligen wird. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass die teils guten Maßnahmen in den Ländern langfristig und nachhaltig wirken. Zudem spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk dafür aus, zukünftig die Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen stärker in den Fokus der Qualitätsentwicklung zu nehmen.

„Nicht in allen Bundesländern werden die finanziellen Mittel aus dem ‚Gute-Kita-Gesetz‘ zur dringend erforderlichen Qualitätssteigerung in der Kindertagesbetreuung führen. Zusätzliche Mittel für die Beitragsfreiheit verbessern zwar den Zugang zu Kindertageseinrichtungen, gleichzeitig fehlen diese Mittel aber für notwendige Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung wie der Aufstockung des Personalschlüssels. Aber natürlich war der Schritt der Bundesregierung, hier Geld in die Hand zu nehmen, richtig und wichtig. Dem finanziellen Engagement müssen jetzt konkret vor Ort weitere Schritte folgen. Hier sollten die Länder auch gesetzliche Vorgaben prüfen, insbesondere wenn es um die Mitbestimmung von Kindern in den Kitas geht. Denn damit könnten an vielen Stellen die Potentiale der Kinder noch besser gefördert und wichtige Akzente in der dringend notwendigen Weiterentwicklung der Demokratieförderung gesetzt werden. Wer die Vorteile von Beteiligung und Mitbestimmung früh kennen lernt, beteiligt sich mit höherer Wahrscheinlichkeit auch im späteren Lebensverlauf an demokratischen Prozessen. Frühe Beteiligung von Kindern durchbricht zudem den Kreislauf der Vererbung von Armut“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk spricht sich dafür aus, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und damit auch die Beteiligung von Kindern in Kindertageseinrichtungen als eigenständige Qualitätsfaktoren für frühkindliche Tagesbetreuung stärker in den Mittelpunkt rücken. Grundsätzlich wäre es im Sinne einer effektiven Qualitätssteigerung in der frühkindlichen Bildung wünschenswert, die bereits von zahlreichen Verbänden lange geforderte Einführung verbindlicher, bundesweit einheitlicher und wissenschaftlich fundierter Mindeststandards in der Qualität der frühkindlichen Bildung und Erziehung gesetzlich abzusichern, um überall in Deutschland eine entsprechende Betreuungssituation zu gewährleisten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.11.2019

Studie untersucht auf Basis des Mikrozensus, wie frühere Kita-Gebührenabschaffungen das Erwerbsverhalten beeinflusst haben – Kein Effekt auf Erwerbstätigenquote der Mütter, Wochenarbeitszeit steigt nur kurzfristig – Maßnahmen wie gezieltere steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten könnten effizienter sein

Die meisten Bundesländer wollen die im Rahmen des „Gute-KiTa-Gesetz“ verfügbaren Gelder des Bundes auch dafür nutzen, alle Eltern in größerem Umfang als bisher bei den Kita-Gebühren zu entlasten. Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) deutet jedoch darauf hin, dass dies nicht viel bringen wird – jedenfalls dann nicht, wenn das Ziel lautet, mehr Müttern die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder eine höhere Wochenarbeitszeit zu ermöglichen. Unter anderem auf Basis von Daten des Mikrozensus haben die DIW-FamilienökonomInnen Mathias Huebener, Astrid Pape und C. Katharina Spieß anhand früherer Gebührenbefreiungen der Jahre 2006 bis 2011 untersucht, wie sich diese auf das Erwerbsverhalten der Eltern ausgewirkt haben. Das Kernergebnis: Wird das letzte Kita-Jahr des Kindes vor der Einschulung gebührenfrei, sind nicht mehr Mütter erwerbstätig als vor der Gebührenreform. Allerdings weiten die bereits erwerbstätigen Mütter kurzfristig ihre wöchentliche Arbeitszeit aus – um vier Prozent oder umgerechnet rund 0,8 Stunden.

„Wenn es darum geht, unter Kosten-Nutzen-Abwägungen ein geeignetes Instrument zu finden, um die Erwerbstätigkeit von Müttern zu fördern, sind Kita-Gebührenbefreiungen auch aufgrund der hohen Mitnahmeeffekte insgesamt als ineffizient zu bewerten“, sagt Mathias Huebener, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung Bildung und Familie des DIW Berlin.

Denn hinzu kommt, dass von Gebührenbefreiungen längst nicht alle Haushalte gleichermaßen profitieren: Primär sind es höher gebildete Mütter, Mütter in städtischen Regionen, solche ohne Kinder unter drei Jahren und Alleinerziehende, die ihre Arbeitszeit am deutlichsten erhöht haben, wenn für das letzte Kita-Jahr vor der Einschulung keine Kita-Gebühren mehr anfielen. Zudem verschwinden die beobachteten Effekte mittelfristig wieder: Wenn das Kind zehn Jahre alt ist, also etwa zum Ende der Grundschulzeit, macht es für die Erwerbstätigkeit der Mutter keinen Unterschied mehr, ob sie von einem gebührenfreien Kita-Jahr ihrer Kinder profitiert hat oder nicht.

Kita-Nutzungsquote steigt durch Gebührenabschaffung nicht, aber der Betreuungsumfang

Den Berechnungen zufolge, die auf repräsentativen Daten zu fast 330 000 Müttern und gut 250 000 Vätern in Deutschland basieren, gehen durch ein gebührenfreies letztes Kita-Jahr nicht mehr Kinder in eine Kita. Das liegt jedoch auch daran, dass kurz vor der Einschulung ohnehin bereits fast alle Kinder in einer Kita betreut werden – im Jahr 2013 waren es rund 98 Prozent aller fünfjährigen Kinder. Allerdings stieg der wöchentliche Betreuungsumfang in den sechs betrachteten Bundesländern, die das letzte Kita-Jahr gebührenfrei gemacht haben, um rund 0,7 Stunden. Dieses Muster überträgt sich fast eins zu eins auf das Erwerbsverhalten der Mütter: Die Erwerbstätigenquote steigt nicht, aber die wöchentliche Arbeitszeit. Die Ergebnisse berücksichtigen dabei bereits andere Faktoren, die das Erwerbsverhalten der Eltern ebenfalls beeinflussen können. Dazu zählen der generelle Kita-Ausbau für Kinder unter drei Jahren oder der Ausbau ganztägiger Angebote für ältere Kinder.

Mit Blick auf das „Gute-KiTa-Gesetz“ lassen die Analysen darauf schließen, dass durch generelle Gebührenbefreiungen kaum oder gar keine weiteren Mütter eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Zu erwarten wäre, dass bereits erwerbstätige Mütter ihre Arbeitszeit leicht ausweiten. „Auch wenn die Bedeutung einer höheren Arbeitszeit der Mütter nicht zu unterschätzen ist, beispielsweise auch was spätere Rentenansprüche betrifft, ist das für eine solch kostspielige Maßnahme ein maues Ergebnis“, sagt C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin. Geeigneter wären nach Ansicht der AutorInnen etwa zielgenauere steuerliche Absetzungsmöglichkeiten von Kinderbetreuungskosten, die an eine Erwerbstätigkeit gebunden sind. Zusätzliche Mittel sollten in weitere Kita-Qualitätsverbesserungen investiert werden statt in Gebührenbefreiungen.

Studie im DIW Wochenbericht 48/2019

Infografik in hoher Auflösung

Interview mit Studienautor Mathias Huebener

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin)vom 27.11.2019

SCHWERPUNKT IV: Internationaler Tag zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen

Am heutigen „Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen“ hat Bundesfrauenministerin Dr.Franziska Giffey die neuen Zahlen der Kriminalstatistischen Auswertung zu Partnerschaftsgewalt 2018 des Bundeskriminalamtes vorgestellt. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Zahlen weiterhin hoch und sogar in einigen Bereichen noch leicht gestiegen.

81,3 Prozent der Betroffenen sind Frauen

2018 wurden laut der BKA-Statistik insgesamt 140.755 Personen (Vorjahr: 138.893) Opfer versuchter und vollendeter Gewalt (Mord und Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Übergriffe, Bedrohung, Stalking, Nötigung, Freiheitsberaubung, Zuhälterei und Zwangsprostitution) – 81,3% davon sind Frauen, 18,7% Männer. Somit waren insgesamt 114.393 (2017: 113.965) Frauen und 26.362 Männer (2017: 24.928) von Partnerschaftsgewalt betroffen.

Bei Vergewaltigung, sexuellen Übergriffen und sexueller Nötigung in Partnerschaften sind die Opfer zu 98,4% weiblich, bei Bedrohung, Stalking, Nötigung in der Partnerschaft sind es 88,5%. Bei vorsätzlicher, einfacher Körperverletzung sind es 79,9%, bei Mord und Totschlag in Paarbeziehungen sind 77% der Opfer Frauen.

Die Statistik beinhaltet noch weitere alarmierende Zahlen: 122 Frauen wurden 2018 durch Partnerschaftsgewalt getötet (durch Mord, Totschlag und Körperverletzung mit Todesfolge; 2017: 147). Das bedeutet: an jedem dritten Tag. Mehr als ein Mal pro Stunde wird statistisch gesehen eine Frau durch ihren Partner gefährlich körperlich verletzt.

Dunkelziffer: Jede 3. Frau einmal im Leben von Gewalt betroffen

Die aufgeführten Zahlen bilden nur jene Straftaten ab, die überhaupt zur Anzeige gebracht wurden. Die Dunkelziffer ist weitaus höher: Nach sogenannten Dunkelfeldstudien ist jede dritte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben von Gewalt betroffen (also nicht nur von Partnerschaftsgewalt). Statistisch gesehen sind das mehr als 12 Millionen Frauen.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey:

„Gewalt gegen Frauen geht uns alle an, sie kommt in allen sozialen Schichten und Altersgruppen vor. Die neuen Zahlen des BKA sind nach wie vor schockierend. Sie zeigen, dass wir alle in unserem direkten Umfeld Frauen kennen, die betroffen sind: Es kann die Freundin sein, die Kollegin, die Nachbarin oder die eigene Schwester. Wir alle können etwas dagegen unternehmen. Als Frauenministerin arbeite ich mit aller Kraft daran, dass Betroffene die Hilfe bekommen, die sie benötigen, um sich von Gewalt zu befreien. Und deshalb starten wir heute auch die bundesweite Initiative „Stärker als Gewalt“. Ziel der Initiative ist es, von Gewalt betroffene Frauen und Männer zu ermutigen, sich Unterstützung zu holen und die Hilfsangebote besser bekannt machen. Gemeinsam mit zahlreichen Partnerinnen und Partnern der Initiative wollen wir zugleich darüber informieren, was jede und jeder einzelne tun kann, um Gewalt zu verhindern oder beenden. Denn gemeinsam sind wir stärker als Gewalt.“

Start der Initiative „Stärker als Gewalt“

Bei der Pressekonferenz hat Bundesfamilienministerin Giffey die bundesweite Initiative „Stärker als Gewalt“ gestartet, in der sich bislang 13 Organisationen zusammengeschlossen haben, die im Bereich Hilfe und Unterstützung aktiv sind. Die Initiative wendet sich ausdrücklich an betroffene Frauen und Männer, aber auch an ihr Umfeld. Die neue Internetseite der Initiative bündelt eine Vielzahl an Hilfs- und Beratungsangeboten: www.stärker-als-gewalt.de. Wie können wir Frauen helfen, die Gewalt erleben? Wo bekommen wir Unterstützung? Darauf gibt die Website Antworten.

Die wichtigen Partnerorganisationen der Initiative sind: Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen, die Frauenhauskoordinierung e.V., der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe e.V., die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser, Weibernetz e.V., das Bundesforum Männer e.V., die Landesfachstelle Männerarbeit Sachsen, der Sozialdienst Katholischer Männer e.V., die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V., der Dachverband der Migrantinnenorganisationen, die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. und die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen.

Die Initiative ist eingebettet in ein Gesamtprogramm der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen und ihren Kindern im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention und des Koalitionsvertrags. Seit 2018 arbeitet der von Ministerin Giffey eingerichtete Runde Tisch von Bund, Ländern und Gemeinden, mit dem das Hilfenetz deutlich verstärkt und verbessert werden soll. Mit dem Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ will das Bundesfrauenministerium in den nächsten vier Jahren ab 2020 insgesamt 120 Millionen Euro zusätzlich für den Ausbau von Beratungsstellen und Frauenhäusern bereitstellen.

Hilfetelefon berät rund um die Uhr in 17 Sprachen

Hilfe und Rat gibt es auch beim bundesweiten Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“. Unter der Nummer 08000 116 016 bekommen Betroffene und ihr Umfeld Unterstützung und Informationen, zum Beispiel über Beratungsstellen in ihrer Nähe.

Die Leiterin des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“, Petra Söchting, hat auf der Pressekonferenz aus der Praxis berichtet. Sie betont:

„Gewalt gegen Frauen ist und bleibt ein Thema, bei dem wir alle hinschauen und aktiv werden müssen. Wir müssen uns einmischen, wenn uns Klischees und Vorurteile begegnen, die Gewalt verharmlosen oder rechtfertigen. Und wir müssen uns dafür einsetzen, dass Betroffene Hilfe und Unterstützung bekommen. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet rund um die Uhr anonym, kostenlos und in 17 Fremdsprachen eine Erstberatung für von Gewalt betroffene Frauen an. Wir unterstützen, bestärken und ermutigen sie, die nächsten Schritte zu gehen und sich aus Gewaltsituationen zu lösen. Auch Menschen aus dem persönlichen Umfeld der Frauen sowie Fachkräfte können sich an das Hilfetelefon wenden. Die 08000 116 016 sollte daher jede und jeder kennen.“

Weitere BKA-Zahlen im Einzelnen:

2018 wurden in Deutschland Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt (versuchte und vollendete Delikte)von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung: 68.482von Bedrohung, Stalking, Nötigung: 28.657von gefährlicher Körperverletzung: 12.093von sexuellen Übergriffen, sexueller Nötigung, Vergewaltigung: 3.086von Freiheitsberaubung: 1.612von Mord und Totschlag: 324 insgesamt starben 122 Frauen

Von den insgesamt 117.473 erfassten Tatverdächtigen waren 78.759 (67,0%) deutsche Staatsangehörige. Nach Deutschen wurden als Tatverdächtige am häufigsten türkische Staatsangehörige (6.694 Personen; 5,7% aller Tatverdächtigen) erfasst, gefolgt von polnischen (3.042; 2,6%), syrischen (2.759; 2,3%) und rumänischen (1.909; 1,6%) Staatsangehörigen.

Von den insgesamt 140.755 erfassten Opfern waren 99.304 (70,6%) deutsche Staatsangehörige. Nach Deutschen wurden als Opfer am häufigsten türkische Staatsangehörige (5.580 Personen; 4,0%) erfasst, gefolgt von polnischen (4.492; 3,2%) Staatsangehörigen.

Die gesamte Auswertung finden Sie hier: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Partnerschaftsgewalt/partnerschaftsgewalt_node.html

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25.11.2019

Gewalt gegen Frauen ist jeden Tag in Deutschland traurige Wahrheit. Wir müssen bei der Wurzel ansetzen und dafür sorgen, dass Frauen und ihre Kinder wirksam vor Gewalt geschützt werden – und das nicht erst, wenn es schon zu spät ist. Deshalb haben wir der Prävention und Bekämpfung von häuslicher Gewalt oberste Priorität im Koalitionsvertrag eingeräumt. Mit dem Runden Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“, einem Bundesförderprogramm sowie der neu einzurichtenden Koordinierungs- und Monitoringstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention lösen wir diese Zusage ein.

„Am 12. Oktober 2017 hat die Bundesregierung die Istanbul-Konvention ratifiziert. Sie verpflichtet Deutschland, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen bzw. sie zu verhindern. Um den Umsetzungsprozess auf einer stichhaltigen Grundlage zu begleiten, sieht die Istanbul-Konvention in Artikel 10 die Einrichtung einer zentralen Koordinierungs- und unabhängigen Monitoringstelle vor. Für beides haben wir in den Haushaltsverhandlungen 800.000 Euro durchgesetzt. Dass diese beiden Stellen institutionell voneinander getrennt sind, ist folgerichtig: Der Staat ist verantwortlich für die Koordinierung von Maßnahmen, damit sie effektiv sind. Objektiv bewerten kann die Maßnahmen aber nur eine unabhängige Stelle.

Daneben ist es uns mit dem Runden Tisch ‚Gemeinsam gegen Gewalt gegen Frauen‘ gelungen, den Bund, alle 16 Bundesländer und Verbände zusammenzubringen, um die bestehenden Probleme gemeinsam anzugehen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich dafür eingesetzt, dass die Zivilgesellschaft in den Beratungsprozess des Runden Tisches eingebunden wird. Die zivilgesellschaftlichen Akteure wissen, woran es in den Hilfestrukturen mangelt und wo Versorgungslücken bestehen. Denn sie arbeiten tagtäglich gemeinsam mit den Frauen daran, den Weg aus der Gewaltspirale zu finden. Der Runde Tisch ist das erste Gremium seiner Art. Bis 2020 wird der Runde Tisch Vorschläge entwickeln, wie Gewalt an Frauen wirksam eingedämmt werden und wie Frauen und ihren Kindern ein gesicherter Zugang zu Schutz und Hilfe gewährt werden kann.

Wer Gewalt an Frauen angehen will, muss dafür Geld in die Hand nehmen. Darum werden wir mit dem Bundesprogramm ‚Gemeinsam gegen Gewalt gegen Frauen‘ ab 2020 jedes Jahr 30 Millionen Euro zum Ausbau und zur Sanierung von Frauenhäusern bereitstellen. So bauen wir Frauenhäuser und Fachberatungsstellen barrierefrei aus und schaffen neue räumliche Kapazitäten. Weitere fünf Millionen Euro fließen direkt in Projekte, die sich das Ziel setzen, neue Ansätze zu erproben, um den Weg ins Hilfesystem zu erleichtern, bestehende Hilfsangebote zu verbessern beziehungsweise Gewalt von vornherein zu verhindern.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 24.11.2019

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Jede Frau, die von häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt betroffen ist, muss in einer akuten Situation Hilfe und Zugang zu einer Schutzeinrichtung im Bundesgebiet erhalten. Und das unabhängig von Einkommen, Wohnort oder Aufenthaltsstatus. Bis heute ist es den Bundesländern nicht gelungen, ausreichend Frauenhausplätze und bundesweit gleichwertige Standards zu etablieren.

Seit Jahren ist die Konsequenz, dass Frauenhäuser gravierend unterfinanziert sind und viele Frauen abgewiesen werden müssen. Dieser Zustand ist nicht länger tragbar. Der Bund steht in der Verantwortung, gemeinsam mit den Bundesländern und den Kommunen Schutz vor Gewalt für Betroffene zu gewährleisten.

Wir Grünen im Bundestag fordern daher, ausnahmslos jeder von Gewalt betroffenen Frau einen Rechtsanspruch auf Geldleistung für den Zweck des Aufenthalts in einem Frauenhaus oder einer vergleichbaren Schutzeinrichtung einzuräumen. Durch diese Verbindlichkeit des Bundes könnten Frauenhäuser und ähnliche Einrichtungen deutlich besser abgesichert werden. Länder und Kommunen bleiben in der hohen Verantwortung, den Schutz für Frauen, die Finanzierung der Häuser und der Frauenhausmitarbeiterinnen ebenso zu verbessern wie die Absicherung der Frauenberatungsstellen und -notrufe. Sie würden durch die Beteiligung des Bundes finanziell entlastet, wobei unabdingbar bleibt, dass sie den Ausbau der Kapazitäten in Frauenhäusern massiv vorantreiben.

Gewalt gegen Frauen ist ein gesellschaftliches Problem, kein individuelles. Hilfe und Schutz bei Gewaltbetroffenheit ist eine staatliche Verpflichtung. Ein Rechtsanspruch ist ein klares Signal, Frauen in ihrem Recht auf Schutz und Hilfe zu stärken. Mit Inkrafttreten des „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ (Istanbul-Konvention) ist Deutschland völkerrechtlich gebunden, diese umzusetzen. Bundes- und Landesregierungen und -behörden müssen zur Umsetzung der Konvention die erforderliche Infrastruktur sicherstellen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 25.11.2019

„Mit dem zunehmenden Rechtsruck in unserer Gesellschaft erleben wir leider auch eine Zunahme von Hass gegenüber Frauen“, erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am Montag. Möhring weiter:

„Die Zunahme von Hass gegenüber Frauen zeigt sich seit einigen Jahren auch im Internet und in den sozialen Medien. Dort erleben Frauen, insbesondere Feministinnen, queere und lesbische Frauen oder Frauen mit vermutetem Migrationshintergrund, zunehmend verbale Gewalt und Hass wie Beschimpfungen, Drohungen und Cyber-Stalking. Die geschilderten Erlebnisse sind erschreckend, doch leider fehlen uns immer noch offizielle Zahlen über die Ausmaße von digitaler Gewalt.

Die Bundesregierung muss dringend handeln und Studien und Zahlen zum gesamten Ausmaß von Gewalt an Frauen erheben. Es reicht nicht, einmal im Jahr die polizeibekannten Zahlen zu häuslicher Gewalt zu präsentieren. Das Problem ist viel größer: Die meisten Vorfälle von häuslicher und sexualisierter Gewalt werden nicht angezeigt und sind in den Zahlen nicht enthalten. Zudem findet häusliche Gewalt zunehmend auch im Internet beziehungsweise den sozialen Medien statt. Auch hierfür gibt es keine Zahlen. Es fehlt an einem Gesamtüberblick, der alle Formen von Gewalt an Frauen berücksichtigt und regelmäßig erstellt wird.

Dringend geboten ist daher die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention, eine Menschenrechtskonvention gegen Gewalt an Frauen und Mädchen, wie in unserem Antrag gefordert. Wir brauchen staatliche Koordinierungsstellen, ein unabhängiges Monitoring, regelmäßige Datenerhebung und den umfassenden Ausbau sowie die bedarfsgerechte Finanzierung des Hilfesystems. Alle Frauen, die Gewalt erleben, müssen Schutz und Hilfe erhalten. Daher fordern wir auch die Rücknahme des Vorbehalts von Artikel 59 der Istanbul-Konvention, damit Migrantinnen ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten können.“

Antrag der Fraktion DIE LINKE „Gewalt an Frauen und Mädchen systematisch bekämpfen – Grundlagen zur erfolgreichen Umsetzung der Istanbul-Konvention schaffen“: dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/143/1914380.pdf

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 22.11.2019

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25.11. fordert die AWO, die Istanbul-Konvention in Deutschland endlich vorbehaltlos umzusetzen. Fachorganisationen und Verbände müssen mit ihrer Expertise dabei durch Bund und Länder aktiv beteiligt werden. Das Hilfesystem für den Gewaltschutz für Frauen muss ausgebaut, gestärkt und abgesichert werden.

„Deutschland hat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt 2017 ratifiziert. Bundesweit mangelt es jedoch sowohl an einer ausreichenden Zahl von Plätzen in Frauenhäusern als auch an notwendigen Fachberatungsstellen. Zudem fehlen Angebote für Frauen mit speziellen Hilfebedarfen aufgrund chronischer Erkrankung, Suchterkrankung, Behinderung oder besonderen Pflegebedarfen. Grundsätzlich müssen Beratungs- und Schutzangebote für alle von Gewalt betroffene Frauen zugänglich sein. Hilfe und Schutz dürfen nicht von Status und Herkunft abhängig gemacht werden. Entsprechend muss die Bundesregierung den Vorbehalt zu Artikel 59 der Istanbul Konvention zurücknehmen. Dieser verhindert Gewaltschutz für geflüchtete Frauen und Frauen ohne eigenständigen Aufenthaltstitel“, erklärt dazu Wolfgang Stadler, Bundesvorstandsvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt.

Häusliche Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem: Allein in Frauenhäusern der AWO haben 2018 mehr als 1.500 Frauen und mehr als 1.600 Kinder Schutz und Hilfe erhalten. Eine aktuelle Abfrage der Frauenhauskoordinierung e. V. bei ihren Mitgliedern hat ergeben, dass im vergangenen Jahr bundesweit mehr als 7.500 Frauen und weit über 10.600 Kinder, die direkte Mitbetroffene Häuslicher Gewalt sind, in Frauenhäusern Schutz und Hilfe erhalten haben. Das Ausmaß von Gewalt gegen Frauen ist bei diesen erschreckenden Zahlen sogar um ein Vielfaches höher. Mindestens jede dritte Frau hierzulande erlebt ab dem 16. Lebensjahr im Laufe ihres Lebens körperliche Gewalt und Übergriffe, fast jede siebte Frau Formen von sexualisierter Gewalt. Meistens findet die Gewalt im sozialen Nahraum statt, also durch Partner*innen oder Familienangehörige, aber auch durch andere Bezugspersonen wie z.B. Arbeitskolleg*innen, Betreuer*innen oder Pflegepersonal.

Die AWO macht Gewalt gegen Frauen sichtbar und setzt sich entschieden für den Ausbau und die Absicherung des Gewaltschutzes für alle Frauen ein. Mit Beratungs- und Kriseninterventionsstellen sowie Schutzeinrichtungen unterstützt die AWO von Gewalt betroffenen Frauen auf dem Weg zu einem selbstbestimmten und gewaltfreien Leben.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 22.11.2019

„Jeden dritten Tag tötet in Deutschland ein Mann seine Frau oder Ex-Partnerin. Die Zahl der Mordversuche ist dreifach so hoch. Frauenmord ist die extreme Form des Frauenhasses, der sich in vielen Abstufungen Bahn bricht: 40 Prozent aller Frauen und Mädchen über 16 Jahren erfahren körperliche und/oder sexualisierte Gewalt im Lauf ihres Lebens, 42 Prozent erleben psychische Gewalt. Die geschlechtsspezifische Gewalt im digitalen Bereich steigt sprunghaft an.

Am heutigen Internationalen Tag zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen weist der Deutsche Frauenrat auf den wachsenden Frauenhass in der realen und virtuellen Welt hin. Dazu sagt Dr. Anja Nordmann, Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrats: „Frauenhass ist kein ‚Kollateralschaden‘ einer noch nicht ganz umgesetzten Gleichstellung und schon gar kein ‚privates‘ Problem. Er ist das patriarchale Fundament unserer Gesellschaft. Er ist der Nährboden für die autoritäre, antidemokratische Selbstermächtigung von Männern, die wir aktuell weltweit erleben. Er ist eine Gefahr für unser aller Frieden und für unsere Sicherheit. Der Staat ist in der Pflicht, uns vor dieser Gefahr zu schützen.“

Der Deutsche Frauenrat fordert u. a. einen Nationalen Aktionsplan, der in systematischer Abstimmung, die Anforderungen der Istanbul-Konvention umsetzt. Dieses Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wurde 2011 als völkerrechtlicher Vertrag ausgearbeitet. Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. In Deutschland trat diese Konvention am 1. Februar 2018 in Kraft. Sie muss zur Grundlage nicht nur für die juristische Praxis zum Sexualstrafrecht werden, sondern für das gesamte politische Handeln. Dazu gehört aus Sicht des DF z. B. ein Arbeitsgremium der Bundesregierung mit Expert*innen aus Beratungsstellen und Zivilgesellschaft zur Entwicklung von wirksamen Maßnahmen gegen digitale Gewalt sowie eine Koordinierungsstelle für Maßnahmen und Projekte. Dazu gehört die Aufnahme der Kategorie „Geschlecht“ in die Polizeikriminalstatistik zu „Hasskriminalität“ für politisch motivierte Straftaten. Denn ähnlich wie bei rassistisch motivierten Straftaten, werden verlässliche Daten über Straftaten gegen Frauen aufgrund ihres Geschlechts benötigt. Mit der Lücke in der Kriminalstatistik geht auch der Forschungsstand einher. Verlässliche und aktuelle Forschung zum Thema Frauenhass ist nötig, um deren Ursachen zu verstehen und zu bekämpfen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat e.V.(DF) vom 25.11.2019

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25.11.2019 haben Fachverbände und Beratungsstellen heute ein Positionspapier zur beginnenden Diskussion über ein so genanntes Sexkaufverbot vorgestellt. Sie zeigen darin anhand internationaler Studien: Jede Form der Kriminalisierung der Prostitution schadet den Menschen, die in der Sexarbeit tätig sind. Die Organisationen reagieren mit dieser Expertise auf die Absicht einiger Bundestagsabgeordneter aus verschiedenen Parteien, die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen unter Strafe zu stellen. Ein entsprechender Antrag wird auch auf dem kommenden SPD-Bundesparteitag erwartet.

Prostituierten drohen neue Gefahren

Die Behauptung, Prostituierte könnten so vor Zwang und Menschenhandel geschützt werden, weisen die Fachleute zurück. Ganz im Gegenteil: Gerade Prostituierte in prekären und gefährlichen Lagen würden besonders geschädigt, weil sie weiter marginalisiert und sichere Arbeitsbedingungen verhindert würden. Der Zugang zu Hilfe und Beratung würde enorm erschwert.

Wissenschaftliche Evidenz

Die Studien sind eindeutig: Eine Kriminalisierung erhöht das Risiko der Betroffenen, Opfer von Gewalt und anderen Straftaten zu werden oder sich sexuell übertragbare Infektionen wie HIV zuzuziehen. Wer wirklich etwas für Menschen in der Sexarbeit tun will, muss ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen verbessern.

Das gilt ganz besonders für Frauen mit aufenthaltsrechtlichen Problemen und ohne Krankenversicherung.

Sichere Arbeitsbedingungen erhalten

Das Sexkaufverbot hingegen würde außerdem auch Verbote des Betriebs von Bordellen und Zimmervermietungen nach sich ziehen – und damit den Aufbau sicherer Arbeitsbedingungen illegalisieren.

Stimmen aus der Fachwelt

Dazu sagt Johanna Thie, Fachreferentin „Hilfen für Frauen“ der Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.: „Die aufflammende Diskussion erfüllt uns mit tiefer Sorge. Sie geht in die völlig falsche Richtung und verkennt die Realität in Prävention und Sozialarbeit.

Gerade bereits marginalisierte Gruppen wie Migrantinnen, Trans* oder Drogen konsumierende Menschen würden geschädigt. Was die Menschen in der Prostitution schützen soll, könnte ihnen am Ende zum Verhängnis werden.“

Claudia Zimmermann-Schwartz, Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V., erläutert: „Ein Sexkaufverbot würde auch die Rechte derjenigen berühren, die diese Tätigkeit ausüben. Laut Bundesverfassungsgericht fällt Prostitution unter die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit. Der Anspruch, Menschen schützen zu wollen, rechtfertig nicht die Verletzung von Grundrechten. Dies gilt umso mehr, als ein Sexkaufverbot nicht geeignet ist, Menschenhandel zu verhindern.“

Susanne Kahl-Passoth, Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrates, erklärt: „Prostitution und Menschenhandel oder Zwangsprostitution müssen getrennt betrachtet werden. Es gibt Frauen, die selbstbestimmt mit Prostitution ihr Einkommen verdienen. Menschenhandel hingegen ist eine Verletzung der Menschenrechte. Heute können Polizei und Sozialarbeit in gewerblichen Räumen zeigen, dass sie ansprechbar sind. Mit einem Sexkaufverbot würde Prostitution in nicht kontrollierbare Räume verlagert, wo die betroffenen Frauen noch weniger als heute erreicht werden könnten.“

Sven Warminsky, Vorstand der Deutschen Aidshilfe, berichtet: „Alle Erfahrungen in der HIV-Prävention zeigen: Grundlage, um Menschen zu erreichen, sind Akzeptanz und Respekt. Wer Menschen ins Verborgene drängt, sorgt dafür, dass sie keine sicheren Arbeitsbedingungen aufbauen können und dass sie für Prävention und Hilfsangebote nicht mehr erreichbar sind. Die Vorstellung, das älteste Gewerbe der Welt durch Verbote beenden zu können, ist dabei gleichermaßen naiv wie bevormundend.“

Andrea Hitzke, Leiterin der Dortmunder Mitternachtsmission e.V. – Beratungsstelle für Prostituierte, Ehemalige und Opfer von Menschenhandel:

„Eine repressive Gesetzgebung würde das Vertrauensverhältnis der Prostituierten zu den Anlaufstellen zerstören und so den Zugang zum Hilfesystem drastisch erschweren. Statt einer Zerschlagung brauchen wir den Ausbau des etablierten Hilfesystems. Ziel der sozialen Arbeit muss stets sein, Selbstbestimmung und Selbstbehauptung zu stärken.“

Claudia Rabe, Koordinatorin von contra – Fachstelle gegen Frauenhandel in Schleswig-Holstein im Frauenwerk der Nordkirche betont: „Zweifelsohne müssen Betroffene von Menschenhandel, Ausbeutung und Gewalt besser geschützt werden.

Nötig sind zum Beispiel umfassende Schutzrechte unabhängig von Aufenthaltsfragen, ein Zeugnisverweigerungsrecht für Beratende und flächendeckende Verfügbarkeit von Fachberatungsstellen.“

Differenzierte Angebote absichern

Das Positionspapier nennt viele weitere sinnvolle Ansatzpunkte und macht deutlich: Prostitution mit Gewalt gleichzusetzen, verhindert letztlich wirksame Maßnahmen.

Die Lebenssituation und die Arbeitsbedingungen von Sexarbeiter*innen in Deutschland sind sehr vielfältig. Allen gemein ist eines: So lange sie ihrer Tätigkeit nachgehen, brauchen sie gesetzliche Rahmenbedingungen, um dies möglichst sicher tun zu können. Sie brauchen Zugang zu medizinischer Versorgung und differenzierten Präventions-, Beratungs- und Hilfsangeboten, die in der individuellen Situation passende Hilfe anbieten, die natürlich auch Unterstützung zum Ausstieg beinhalten kann.

Link zum POSITIONSPAPIER: https://www.djb.de/static/common/download.php/save/2751/pm19-40_ggSexkaufverbot_Positionspapier.pdf

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 14.11.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Giffey: Wir werden unser Land damit spürbar stärker und lebenswerter machen

Der Deutsche Bundestag hat heute den Haushalt für 2020 beschlossen: Rekord- Niveau erreicht der Einzeletat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Rund 12,055 Milliarden Euro und damit so viel wie noch nie stehen dem BMFSFJ für die wichtigen gesellschaftspolitischen Themen zur Verfügung: das sind rund 251 Millionen mehr als im Regierungsentwurf vorgesehen waren. Die insgesamt 12 Milliarden Euro bedeuten im Vergleich mit dem aktuellen Etat einen Anstieg um mehr als 1,6 Milliarden und damit ein Plus von 15 Prozent.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey dankte dem Bundestag und betonte: „Diese 12 Milliarden Euro sind sehr gut angelegt. Wir investieren das Geld vor allem in die Menschen, in die Familien und in den sozialen Zusammenhalt. Für starke Familien und Menschen, die sich einbringen, und für ein friedliches Miteinander. Wir wollen unser Land damit spürbar stärker und lebenswerter machen – aber auch moderner: Wir werden im nächsten Jahr zentrale Familienleistungen digitalisieren und es Familien einfacher machen, Kindergeld, Kinderzuschlag und Elterngeld zu beantragen. Unser Ziel: ein Antrag, digital, von zu Hause oder mobil verschickt. Die zusätzlichen Gelder kommen so zum Beispiel unserem Innovationsbüro ‚Digitales Leben‘ zu Gute. Ein ganz erheblicher Teil des Etats, nämlich 9 Milliarden Euro, kommt direkt in den Portemonnaies der Familien in Deutschland an. Größter Einzelposten ist auch in diesem Jahr wieder das Elterngeld.“

Elterngeld

Der Ansatz für die bekannteste und beliebteste Familienleistung steigt gegenüber 2019 um 395 Millionen Euro auf insgesamt 7,255 Milliarden Euro.

Kinderzuschlag

Im Rahmen des Starke-Familien-Gesetzes wird der Zuschlag zum Kindergeld weiter reformiert. Nach der Erhöhung des Maximalbetrages von 170 auf 185 Euro steht die weitere Ausweitung der Anspruchsberechtigten an. Der Mittelansatz steigt um 294 Millionen Euro auf 869 Millionen Euro.

Gute-KiTa-Gesetz

Nachdem die Verträge mit allen 16 Bundesländern unterzeichnet sind, wird der Bund den Ländern bis 2022 über den Finanzausgleich für das Gute-KiTa-Gesetz insgesamt 5,5 Milliarden Euro für mehr Qualität in den Kitas und die Entlastung der Eltern bei den Gebühren zur Verfügung stellen. Im nächsten Jahr sind dafür 1 Milliarde Euro eingeplant. Flankiert wird das Gute-KiTa-Gesetz durch die Fachkräfteoffensive, für die 2020 insgesamt 60 Millionen Euro eingestellt sind.

Unterhaltsvorschuss

Aufgrund der deutlich gestiegenen Mittelabrufe im Zuge der UVG-Reform werden die Gelder für 2020 um 148 Millionen auf 943 Millionen Euro aufgestockt.

Bundesfreiwilligendienst

Die Mittel für den Bundesfreiwilligendienst werden um 40 Millionen Euro aufgestockt. Mit insgesamt rund 207 Millionen Euro ist gesichert, dass auch 2020 so vielen Interessenten wie bisher ein Platz angeboten werden kann.

Freiwilligendienste

Auch die Jugendfreiwilligendienste FSJ, FÖJ und IJFD werden im nächsten Jahr kräftig unterstützt. Sie erhalten 10 Millionen Euro mehr als ursprünglich im Haushaltsentwurf vorgesehen. Für 2020 stehen damit insgesamt mehr als 120 Millionen Euro zur Verfügung.

Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie

Für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ als wichtigstem Instrument zur Demokratieförderung und Extremismusprävention werden auch im nächsten Jahr wieder 115,5 Millionen Euro bereitgestellt. Mit dem Bundesfinanzminister ist beschlossen, diesen Ansatz bis 2023 in der Finanzplanung des Bundes zu verstetigen.

Patenschaftsprogramm „Menschen stärken Menschen“

Weiterhin unterstützt wird auch das bürgerschaftliche Engagement im Rahmen des Programms „Menschen stärken Menschen“ – mit 18 Millionen Euro bleiben die Mittel auf gleichem Niveau.

Stärkung von Frauen

Die Mittel für das Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen werden 2020 um rund 29 Millionen Euro auf 35 Millionen Euro aufgestockt. Der Großteil des Geldes wird im Rahmen eines Bundesinvestitionsprogramms, das im Januar startet, in den Aus-, Um- und Neubau von Frauenhäusern und Beratungsstellen gesteckt. Zusätzlich wird die Entwicklung innovativer Praxismodelle gefördert.

Kinder- und Jugendplan

Mit rund 218 Millionen Euro werden zahlreiche Maßnahmen der Kinder- und Jugendpolitik finanziert. Zu Gute kommt das Geld unter anderem denJugendmigrationsdiensten und der Präventionsarbeit an Schulen gegen Diskriminierung, Mobbing, Gewalt, Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus.

Mehrgenerationenhäuser

2020 werden die Mittel für die Mehrgenerationenhäuser auf knapp 23 Millionen Euro erhöht. Damit sollen alle bundesweit 540 MGH zusätzlich mit je 10.000 Euro gefördert werden.

Ungewollte Kinderlosigkeit

Mittelanstieg auch bei der Förderung der Kinderwunschbehandlung bei ungewollter Kinderlosigkeit: Hierfür stehen im nächsten Jahr 13,4 Millionen Euro bereit.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.11.2019

Bundesfrauenministerin würdigt 40 Jahre Frauenrechtskonvention als internationalen Meilenstein der Gleichberechtigung

„Mit Recht zur Gleichstellung“ – unter diesem Motto lädt das Bundesfrauenministerium heute zu einer großen Fachkonferenz und Dialogveranstaltung ein. Erwartet werden dazu am Nachmittag in der Niedersächsischen Landesvertretung bis zu 250 Gäste aus Politik, Zivilgesellschaft, Verwaltung und Wissenschaft. Anlass sind zwei Jubiläen: 40 Jahre Frauenrechtskonvention (CEDAW) und 25 Jahre Vierte Weltfrauenkonferenz von Peking mit der Verabschiedung der Aktionsplattform und den darin formulierten strategischen Zielen und Maßnahmen.

Trotz dieser beiden gleichstellungspolitischen Meilensteine ist noch nirgendwo auf der Welt echte Gleichstellung zwischen Männern und Frauen erreicht. Das Weltwirtschaftsforum, das jährlich die geschlechtsspezifische Lücke hinsichtlich politischer Teilhabe, Gleichstellung am Arbeitsmarkt und in der Wirtschaft sowie bei Bildung und Gesundheit errechnet, taxiert den globalen „Gender Gap“ bei 32 Prozent. Demnach würde es bei gleichem Reformtempo noch weitere 108 Jahre bis zur vollen Gleichstellung dauern. Auch hierzulande muss sich gleichstellungspolitisch noch einiges bewegen. Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey betont:

„Wir sind vorangekommen in den letzten 40 Jahren, aber am Ziel sind wir noch lange nicht. Denn noch immer müssen Frauen jeden Tag gegen Hindernisse ankämpfen. Es heißt immer: Wer für die Gleichstellung von Frauen und Männern eintritt, braucht einen langen Atem. Ich bin da ungeduldig und will sehen, dass sich schnell was verändert. Solange Frauen in Deutschland viel schlechter bezahlt werden als Männer, solange sie nicht ansatzweise die gleiche Repräsentanz in Führungspositionen haben, solange Frauen über 80 Prozent der Opfer von häuslicher Gewalt sind und solange sie nicht in gleicher Weise Familie und Beruf vereinbaren können – solange dürfen wir nicht nachgeben und müssen Druck machen. Abkommen wie die Frauenrechtskonvention bekannter zu machen, ist dabei enorm wichtig. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern.“

Die heutige Veranstaltung „Mit Recht zur Gleichstellung“ ist der Auftakt in ein großes Gleichstellungsjahr: Im März 2020 steht die Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen in New York an, die ganz im Zeichen von Peking+25 stehen wird. Im Juli 2020 findet in Paris die wahrscheinlich seit 1995 größte Weltfrauenkonferenz mit bis zu 6.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt. Ziel ist es, eine neue internationale gleichstellungspolitische Roadmap zu beschließen. Die Bundesregierung wird sich an der Seite von UN Women und Gastgeber Frankreich als engem Partner in der europäischen und internationalen Gleichstellungspolitik aktiv in diese internationalen Prozesse einbringen.

Das BMFSFJ unterstützt die Gleichstellung von Frauen und Männern auf vielen Ebenen und mit unterschiedlichsten Maßnahmen – einige Beispiele: Führungspositionen-Gesetz EntgelttransparenzgesetzBundesförderprogramm gegen Gewalt an Frauen (120 Millionen € Investitionsprogramm zur Bauförderung über 4 Jahre bis 2023 plus Innovations- bzw. Aktionsprogramm)Gute-KiTa-GesetzStarke-Familien-GesetzBundesinitiative Klischeefrei zur Förderung einer klischeefreien Berufs- und StudienwahlGesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt Förderung der Kinderwunschbehandlung bei ungewollter Kinderlosigkeit

Die Frauenrechtskonvention (CEDAW) als weltweit erster Völkerrechtsvertrag speziell zu den Menschenrechten von Frauen wurde am 18. Dezember 1979 von den Vereinten Nationen verabschiedet. Inzwischen haben 189 Staaten das Abkommen ratifiziert, Deutschland als eines der ersten Länder bereits 1985. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, jede Form der Diskriminierung von Frauen zu beseitigen und Benachteiligungen von Frauen auf allen Ebenen abzubauen. 1995 folgte im Rahmen der vierten Weltfrauenkonferenz die Pekinger Erklärung und Aktionsplattform – es ist der bis heute umfassendste Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.11.2019

Mit 412,6 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 unterstützt der Bund das Land Hessen darin, die Qualität der Kindertagesbetreuung zu sichern und weiterzuentwickeln. In der Hessischen Staatskanzlei haben heute Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und der Hessische Minister für Soziales und Integration, Kai Klose, den Bund-Länder-Vertrag zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes für das Land Hessen unterzeichnet. Es ist der 16. Vertrag zwischen dem Bund und einem Bundesland zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes. Damit sind die Verträge zwischen dem Bund und allen Bundesländern geschlossen und der Überweisung der Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz an die Länder steht nichts mehr im Wege. Aus dem Programm „Starke Heimat“ gibt Hessen bis 2024 zusätzlich insgesamt 720 Millionen Euro zusätzlich in die Kitas.

Bei der Unterzeichnung der Vereinbarung sagte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Gute Kinderbetreuung bedeutet, sich für jedes einzelne Kind Zeit zu nehmen. Darum freue ich mich, dass Hessen sich entschieden hat, in das Personal zu investieren. Mit den rund 412,6 Millionen Euro werden mehr Fachkräfte eingestellt. So können die Erzieherinnen und Erzieher sich noch intensiver den Bedürfnissen der einzelnen Kinder widmen und die Kita-Leitungen bekommen Zeit, um neue Konzepte zu entwickeln und die pädagogische Arbeit voranzubringen. Das sind wichtige Schritte, um die Qualität in den hessischen Kitas weiter zu verbessern. Dazu passt auch, dass Hessen zusätzlich aus Landesmitteln in die Fachkräftesicherung- und Gewinnung investiert und damit an die Fachkräfteoffensive des Bundes anknüpft.“

Sozial- und Integrationsminister Kai Klose freute sich über diesen Vertragsabschluss: „Die Kinderbetreuung in Hessen auszubauen und weiter zu verbessern ist uns besonders wichtig. Ein ausreichendes und qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot trägt dazu bei, dass alle Kinder faire Chancen beim Start ins Leben haben – unabhängig von ihrer sozialen Herkunft. Deshalb eröffnen wir nicht nur den Kindern bestmögliche Startchancen von Anfang an, sondern ermöglichen auch den Eltern, Familie und Beruf gut miteinander zu verbinden. Die Unterzeichnung dieses Vertrags zum ‚Gute-KiTa Gesetz‘ zwischen der Bundesregierung und der Hessischen Landesregierung unterstreicht diese hohe Bedeutung der frühkindlichen Bildung“, so Klose weiter.

Konkret werden die Bundesmittel im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes in Hessen eingesetzt, um die Personalausstattung und damit die Qualität der Kindertagesbetreuung vor Ort zu stärken. Der Fachkraft-Kind-Schlüssel wird verbessert und die Kita-Leitungen werden gestärkt. „Das trägt auch dazu bei, Fachkräfte in den Kitas zu halten und Menschen neu für dieses Berufsfeld zu gewinnen,“ so Klose.

Das Gute-KiTa-Gesetz in Hessen:

Die Mittel des „Gute-KiTa-Gesetzes“ – 412,6 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 – investiert Hessen vor allem in folgende Handlungsfelder:

1. Fachkraft-Kind-Schlüssel

Um die Fachkräftesituation in Kitas zu verbessern, wird die gesetzlich vorgeschriebene Berechnung des Mindestpersonalbedarfs so verändert, dass mehr Fachkraftkapazitäten zur Verfügung stehen. Dabei werden die im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch geregelten Ausfallzeiten für Urlaub, Krankheit und Fortbildungen vom 1. August 2020 an von derzeit 15 auf 22 Prozent erhöht. Mit dieser Erhöhung steigt im Ergebnis der Mindestpersonalbedarf der Kita und es steht mehr Zeit für das einzelne Kind zur Verfügung.

2. Stärkung der Kita-Leitungen

Um die Kita-Leitungen zu stärken, wird erstmals in Hessen ein fester Zeitanteil für die Leitung einer Kita in Höhe von 20% festgeschrieben. Durch diese zusätzlichen Leitungskapazitäten erhöhen sich die Kapazitäten für alle in der Einrichtung beschäftigten Fachkräfte. Die Arbeitszeit für Leitungsaufgaben wird künftig immer separat vom Mindestpersonalbedarf der Erzieherinnen und Erzieher berechnet und gesetzlich verankert. So bekommen die Leitungen der hessischen Kindertageseinrichtungen die notwendige Zeit, um ihren vielfältigen Aufgaben nachzukommen, denn ihnen kommt für die Entwicklung und Sicherung der Einrichtungsqualität eine Schlüsselfunktion zu.

Weitere Maßnahmen, die das Land Hessen aus eigenen Mitteln ergreift:

• Stärkung der Träger und Investition in Fachkräfte Aus dem Programm „Starke Heimat“ fließen bis 2024 insgesamt 720 Millionen Euro an die Träger der Kitas. So unterstützt das Land durch eine höhere Betriebskostenförderung die pädagogische Arbeit vor Ort. Auch Investitionen in zusätzliche Fachkräfte werden aus diesen Mitteln finanziert. Dazu kommen nochmals 40 Millionen Euro für ein Landesinvestitionsprogramm für Kita-Bauten, damit weiter massiv in die Kinderbetreuung investiert wird.

• Fachkräftesicherung und -gewinnung

Ergänzend zur „Fachkräfteoffensive“ des Bundes legt das Land Hessen eine eigene Fachkräfteoffensive auf und investiert zusätzlich in Fachpersonal für die Kindertagesbetreuung. Die Mittel dafür kommen aus dem genannten Programm „Starke Heimat“: Hessen wird die Zahl der praxisintegrierten, vergüteten Ausbildungsplätze erheblich ausweiten. Das Land wird im Ausbildungsdurchgang 2020/21-2022/2023 mindestens 200 Plätze und im Ausbildungsdurchgang 2021/22-2023/2024 (im Rahmen eines eigenen Landesprogramms) erneut mindestens 200 Plätze fördern – zusätzlich zu den knapp 220 Ausbildungsplätzen, die im Rahmen der „Fachkräfteoffensive des Bundes“ finanziert werden.

Außerdem werden auch die Anleitungsfreistellungen gefördert, wodurch der Anreiz für Einrichtungen steigt, sich als „Lernort Praxis“ zur Verfügung zu stellen. Unterstützt werden sollen alle ausbildenden Träger, unabhängig von der Art der Ausbildung. Und schließlich wird das Berufsbild der Erzieherin bzw. des Erziehers durch eine Werbe- und Imagekampagne des Landes für den Beruf gestärkt. Ziel der Maßnahmen ist es, Kommunen und freie Träger bei der Fachkräftegewinnung und -sicherung wirksam zu unterstützen.

Das Gute-KiTa-Gesetz

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren. Jedes Bundesland hat seine eigenen Stärken und Entwicklungsbedarfe. Darum ist das Gesetz wie ein Instrumentenkasten aufgebaut: Die Länder entscheiden selbst, in welche der insgesamt 10 Handlungsfelder und Maßnahmen investiert werden soll. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie das Gute-KiTa-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll und wie es die jeweils eingesetzten Landesmittel ergänzt.

Die Bundesregierung hat, im Ergebnis der „Kommission gleichwertige Lebensverhältnisse“, den Beschluss gefasst, die finanzielle Beteiligung des Bundes auch über 2022 hinaus fortzusetzen.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.11.2019

Das Land Nordrhein-Westfalen wird gemeinsam mit dem Bund und den Kommunen massiv in die frühkindliche Bildung investieren. Ab dem kommenden Kindergartenjahr werden jährlich zusätzlich fast eine Milliarde Euro allein in die Qualität der Kitas fließen. Für einen Zeitraum von vier Jahren unterstützt der Bund mit dem Gute-KiTa-Gesetz dabei das Land mit rund 1,2 Milliarden Euro. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und der stellvertretende Ministerpräsident Dr. Joachim Stamp unterzeichneten heute in Düsseldorf den entsprechenden Vertrag. Neben erheblichen Qualitätsverbesserungen wird die Landesregierung mit den Mitteln auch ein zweites beitragsfreies Jahr ermöglichen.

Bundesfamilienministerin Giffey betonte: „Gute frühkindliche Bildung ist eine nationale Zukunftsaufgabe, an der alle die im Land Verantwortung tragen gemeinsam arbeiten müssen. Nordrhein-Westfalen hat sich für ein starkes Maßnahmenpaket entschieden, das die Qualität der Betreuung verbessert und zugleich die Beitragsfreiheit ausweitet. Das bedeutet eine enorme Entlastung für Familien und garantiert mehr als einer halben Million Kindern beste Bildung von Anfang an. Nordrhein-Westfalen investiert die rund 1,2 Milliarden Euro des Bundes in kind- und bedarfsgerechte Angebote in der Kindertagesbetreuung wie z. B. flexiblere Öffnungs- und Betreuungszeiten oder ergänzende Kindertagespflege. Die Ausweitung der Beitragsfreiheit für das vorletzte Kindergartenjahr ist ein großer Schritt, frühkindliche Bildung für alle zugänglich zu machen. Der Bund hat sich in einem Kabinettsbeschluss vom Juli dazu verpflichtet, auch über 2022 hinaus seine Verantwortung für eine gute Kinderbetreuung in Deutschland wahrzunehmen. Jetzt kommt es darauf an, dass das Land Nordrhein-Westfalen die fast 1.200 Millionen Euro in den nächsten Jahren gut umsetzt.“

Dr. Joachim Stamp: „Wir freuen uns, gemeinsam mit dem Bund und den Kommunen massiv in die frühkindliche Bildung zu investieren. Wir fördern vor allem Qualität, ermöglichen mit Unterstützung der Gute-KiTa-Mittel aber auch Entlastung für Familien mit Kindern. Auch mit unserer Reform des Kinderbildungsgesetzes sorgen wir für mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung. Denn genau hier wird der Grundstein für die spätere Bildungsbiographie gelegt. Für uns in Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, dass alle Beteiligten Planungssicherheit bekommen. Dafür sorgen wir mit unserer Reform. Frühkindliche Bildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und daher eine gemeinsame Anstrengung von Bund, Ländern und Kommunen. Vom Bund erwarten wir deshalb, dass auch er sich zu seiner Verantwortung bekennt und die Mittel über 2022 hinaus entfristet.“

Zusätzliche Mittel des Landes NRW

Eins der zentralen Ziele der Landesregierung ist es, allen Kindern – unabhängig von ihrer Herkunft – bessere Chancen auf gute Bildung zu ermöglichen. Neben den Mitteln des Bundes investieren Land und Kommunen daher ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 rund 750 Millionen Euro jährlich zusätzlich für mehr Finanzierungssicherheit und Verbesserungen der Qualität. Zudem gibt das Land den Kommunen eine Platzausbaugarantie und stellt hierfür mindestens 115 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Damit alle Beteiligten Planungssicherheit bekommen, wird das komplette Kita-Finanzierungssystem nach einem Index dynamisiert. Das bedeutet: Steigen die Personal- und Sachkosten, steigen auch die finanziellen Mittel. Von diesem Paket profitieren alle Kinder, Kindertageseinrichtungen und die Kindertagepflegepersonen, Erzieherinnen und Erzieher sowie die Eltern in Nordrhein-Westfalen.

Überblick zu den Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen:

Die Mittel des „Gute-KiTa-Gesetzes“ – insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro bis zum Jahr 2022 – investiert Nordrhein-Westfalen – vorbehaltlich der Zustimmung des Landesgesetzgebers – vor allem in folgende Handlungsfelder:Qualifizierte Fachkräfte. Träger, die in ihren Kindertageseinrichtungen Erzieherinnen und Erzieher praxisintegriert ausbilden, bekommen einen Zuschuss von 8.000 Euro im ersten Ausbildungsjahr und 4.000 Euro im zweiten und dritten Ausbildungsjahr. Der jährliche Zuschuss für die Fortbildung von Fachkräften wird in Nordrhein-Westfalen von 5 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro verdoppelt. Starke Kitaleitung. Im Kindergartenjahr 2019/20 wird die Finanzierung von Leitungsstunden in einem Umfang von insgesamt rund 107 Mio. Euro ermöglicht.Sprachliche Bildung. Die Zuschüsse zur Sprachförderung und für die Förderung von plusKITAs werden zusammengefasst von 70 Mio. Euro auf 100 Mio. Euro erhöht. Starke Kindertagespflege. Die Pauschalen des Landes Nordrhein-Westfalen für jedes in der Kindertagespflege betreute Kind werden zu Beginn des Kindergartenjahres 2020/21 um rund 30 Prozent erhöht. Außerdem soll die Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen verbessert werden. Vielfältige pädagogische Arbeit. Um die Familienzentren qualitativ weiterzuentwickeln, wird für jedes Familienzentrum der jährliche Zuschuss an das Jugendamt auf 20.000 Euro erhöht.Weniger Gebühren. Zusätzlich zum beitragsfreien letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung wird ab dem Kindergartenjahr 2020/21 auch das vorletzte Jahr beitragsfrei sein.Bedarfsgerechte Angebote. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt zusätzliche Mittel für mehr Flexibilität und für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur Verfügung, beispielsweise für Randzeitenbetreuung oder ergänzende Kindertagespflege. Daran beteiligen sich auch die Kommunen. Sie kennen die Bedarfe vor Ort und entscheiden über den Einsatz der Mittel. (Die Mittel kommen zunächst aufwachsend bis 2022 aus dem Gute-KiTa-Gesetz und von den Kommunen.)

Das Gute-KiTa-Gesetz

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren.

Die Kindertagesbetreuung soll überall in Deutschland weiterentwickelt werden. Aber jedes Bundesland hat seine eigenen Stärken und Entwicklungsbedarfe. Darum ist das Gesetz wie ein Instrumentenkasten aufgebaut: Die Länder entscheiden selbst, in welche zehn Handlungsfelder und Maßnahmen investiert werden soll. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie das Gute-KiTa-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll und wie es die jeweils eingesetzten Landesmittel ergänzt.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.11.2019

Ausgrenzung, Gewalt, religiöses Mobbing und Rassismus – an vielen Schulen in Deutschland ist das ein großes Problem. Seit genau einem Jahr geht das Bundesfamilienministerium mit dem Programm „Respekt Coaches“ dagegen vor – und zwar dort, wo die Probleme anfangen: im alltäglichen Miteinander auf dem Schulhof und in der Klasse. Die „Respekt Coaches“ stärken als Anti-Mobbing-Profis die Persönlichkeit und die sozialen Kompetenzen junger Menschen. Sie tragen mit ihrem Angebot dazu bei, dass es erst gar nicht zu Gewalt und Radikalisierung auf dem Schulhof kommt. Die Schülerinnen und Schüler lernen ein respekt- und vorurteilsfreies Miteinander.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey zieht zum einjährigen Jubiläum eine positive Zwischenbilanz: „Fast 40.000 Schülerinnen und Schüler haben seit dem Start des Bundesprogramms mit einem Respekt Coach gearbeitet. An rund 300 Schulen wurden mehr als 1000 Workshops, AGs und andere Angebote durchgeführt. Das zeigt wie groß der Bedarf ist und dass wir hier nicht nachlassen dürfen. Als Jugendministerin ist es mir wichtig, die Schulen darin zu unterstützen, tolerante und weltoffene Schülerinnen und Schüler hervorzubringen, die wissen, wie man ohne Gewalt und Hass zusammenlebt. Denn das gehört zu unserer demokratischen Gesellschaft dazu: Man muss nicht einer Meinung sein, aber man muss anders Denkenden mit Respekt begegnen. Das Programm „Respekt Coaches“ wird 2020 weitergeführt, die Mittel sind – vorbehaltlich der Zustimmung durch das Parlament – in gleichbleibender Höhe von 21 Millionen Euro im Haushalt für das kommende Jahr vorgesehen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass das Bundesprogramm auch in den kommenden Jahren weitergeht.“

Ministerin feiert Jubiläum mit Berliner Schülerinnen und Schülern

Das einjährige Jubiläum des Programms „Respekt Coaches“ feiert Bundesfamilienministerin Giffey gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern der Fritz-Karsen-Schule in Berlin-Neukölln. Mit dabei sind Respekt Coaches aus Berlin und Brandenburg; Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler, die im Programm an einer AG zum Thema „Respekt und Vielfalt“ teilnehmen und in einer Podiumsrunde über ihre Erfahrungen berichten. Die Fritz-Karsen-Schule ist die erste Berliner „Schule der Vielfalt“, sie ist außerdem „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“.

Jugendmigrationsdienste als wichtiger Partner

Die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Jugendmigrationsdienste setzen das Programm „Respekt Coaches“ vor Ort gemeinsam mit Expertinnen und Experten der Extremismusprävention und der politischen Bildung an Schulen um. Sie legen mit den Schulen den konkreten Unterstützungsbedarf fest und erstellen ein Präventionskonzept. Die Respekt Coaches des Bundes sind eine Ergänzung zu landes- und kommunalpolitischen Maßnahmen für Jugend- und Schulsozialarbeit. Das Projekt ist Teil des Nationalen Präventionsprogramms gegen islamistischen Extremismus und wird wissenschaftlich begleitet.

Weitere Informationen und die Liste der teilnehmenden Schulen in allen Bundesländern finden Sie unter https://www.lass-uns-reden.com.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.11.2019

Zu der von der Bundesjustizministerin angekündigten Reform des Unterhaltsrechts erklären Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik, und Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Um getrennt erziehende und alleinerziehende Eltern bei der Ausübung ihrer Elternverantwortung zu unterstützen und Kinderarmut entgegenzuwirken, brauchen wir ein ganzheitliches Reformpaket. Bereits heute ist das Armutsrisiko von Alleinerziehenden – und das sind zu rund 90 Prozent Frauen – und ihrer Kinder sehr hoch. Änderungen im Unterhaltsrecht dürfen nicht zu finanziellen Verschlechterungen für diese Familien führen. Die Stärkung der Elternverantwortung ist ebenso wie der Kampf gegen Kinderarmut eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Gewisse Entlastungen können bereits durch Veränderungen im Sozial- und Steuerrecht bewirkt werden, etwa durch die Anerkennung von Umgangsmehrbedarfen. Ob und welche Änderungen im Unterhaltsrecht sinnvoll erscheinen, muss jedoch sorgsam geprüft werden. Denn diese müssen ausgleichend und keinesfalls konfliktverschärfend wirken. Wichtig ist, dass Entlastungen des einen Elternteils nicht zu Belastungen für den anderen Elternteil führen.

Es ist nicht hinnehmbar, dass die Behörden teilweise die Zahlung von Unterhaltsvorschuss mit Verweis auf einen erweiterten Umgang des Unterhaltspflichtigen einstellen, selbst wenn ein rechtskräftiges Gerichtsurteil über den Kindesunterhalt vorliegt. Zu prüfen wäre des Weiteren, inwiefern die hälftige Auszahlung des Kindergeldes an beide Elternteile zu einer Entlastung bei der komplizierten Unterhaltsberechnung führen würde. Wir hoffen, dass die Ministerin ihre Ankündigung diesmal auch in Taten umsetzt. Die Verunsicherung auf Seiten der Betroffenen, aber auch in der Rechtsberatung und bei Richterinnen und Richtern ist groß. Deswegen braucht es dringend gesetzliche Leitplanken für mehr Rechtsklarheit.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 18.11.2019

„Die Konjunktur schwächelt, und dies hat Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Und was tut die Bundesregierung? Sie dreht der Bundesagentur für Arbeit den Geldhahn zu. Das ist das Gegenteil vorausschauender Arbeitsmarktpolitik. Statt den Arbeitslosenversicherungsbeitrag zu senken, sollte die Bundesregierung die Arbeitslosenversicherung für die Krise fit machen“, erklärt Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum aktuellen Monatsbericht der Bundesagentur für Arbeit. Zimmermann weiter:

„Dazu gehören eine ausreichende Rücklage und stärkere Leistungen. Es braucht einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung für alle Erwerbslosen und Beschäftigten und ein verbessertes Arbeitslosengeld. Das linke Konzept zur Arbeitslosenversicherung liegt auf dem Tisch: Ein höheres Arbeitslosengeld, das man leichter und länger beziehen kann. Im Anschluss das Arbeitslosengeld Plus, eine vollwertige Versicherungsleistung ohne Einkommens- und Vermögensprüfung. Unser Konzept schafft Sicherheit in der Krise. Es sorgt für Qualifizierung statt Qualifikationsverlust, denn statt kurzfristiger Arbeit um jeden Preis wollen wir eine nachhaltige Vermittlung in gute Arbeit. Außerdem wollen wir mit einem öffentlich geförderten Beschäftigungssektor echte Perspektiven für diejenigen schaffen, die über längere Zeit erwerbslos sind.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 29.11.2019

„Schutzgesetze wie das Arbeitszeitgesetz müssen verteidigt und weiter ausgebaut werden. Gestresste Beschäftigte brauchen längere Ruhezeiten und keine kürzeren. Auch an den Höchstgrenzen für die tägliche Arbeitszeit darf nicht gerüttelt werden“, erklärt Jutta Krellmann, Sprecherin für Mitbestimmung und Arbeit der Fraktion DIE LINKE, zur aktuellen Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) „Verkürzte Ruhezeiten: Auswirkungen auf die Gesundheit und die Work-Life-Balance“. Krellmann weiter:

„Verkürzte Ruhezeiten machen krank. Das bestätigt die BAuA, das Forschungsinstitut der Bundesregierung, in ihrer aktuellen Studie. Die Digitalisierung macht unser Arbeitsleben immer stressiger. Krankschreibungen wegen psychischer Leiden nehmen immer weiter zu. Das kann so nicht weitergehen. Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Schutz für Beschäftigte. Eine Anti-Stress-Verordnung ist längst überfällig. Das bedeutet verbindliche Richtlinien, um psychische Belastungen bei der Arbeit zu minimieren. Dazu gehören ein Recht auf Abschalten und eine Mindestpersonalbesetzung.

Um die geltenden Arbeitsschutzgesetze drücken sich Arbeitgeber schon heute, weil zu wenig kontrolliert wird. Deshalb muss die Bundesregierung endlich die Rahmenbedingungen für flächendeckende Arbeitsschutzkontrollen schaffen. Der beste Arbeits- und Gesundheitsschutz sind dabei starke Betriebsräte. Ihre Wahl muss erleichtert und sie müssen besser geschützt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 25.11.2019

Mit Urteil vom 5. November 2019 hat das Bundesverfassungsgerichtentschieden, dass Sanktionenfür Empfänger von Arbeitslosengeld II bei Verletzung bestimmter Mitwirkungspflichten grundsätz-lich verfassungsgemäßsein können. Allerdings ist es nach derzeitiger Ausgestaltung und Datenlage mit dem Grundgesetz unvereinbar, wenn diese Sanktionen zu Minderungen des Regelbedarfs von mehr als 30 Prozent bis hin zu einem vollständigen Wegfall der Leistungen führen.Zudem sind Sanktionenverfassungswidrig, die den Regelbedarf bei einer Pflichtverletzung zwingend kürzen,auch wenn dies zu einer außergewöhnlichen Härte führt. Dies gilt zudemfür die starre Dauer der Sanktionen von drei Monaten, wenn der Leistungsempfänger die Pflichterfüllung nachholt odersich ernsthaft dazu bereiterklärt.Nicht direkt erfasst von der Entscheidung sind Sanktionen wegen Meldeverstößen bzw. Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten fürPersonen unter 25 Jahren.

Die der Entscheidung zugrundeliegenden Normen für die Sanktionen (§ 31 Abs. 1, §31a Abs. 1 S.1, 2, 3 und §31b Abs. 1 S. 3 SGB II)wurden an dem Maßstabder sich ausArt. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG ergebenden grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigenExistenzminimumsüberprüft. Nach diesem muss einheitlich die physische und soziokulturelle Existenz gesichert werden. Insofern kann nicht zwischen Bedarfen beispielsweise für Nahrung und solchen für die sozialeTeilhabe differenziert werden. Die diesem Anspruch zugrundeliegendeMenschenwürde ist unabdingbar und steht allen Menschen gleichermaßen zu. Sie kann daher auch nicht durch unkooperatives bzw. vermeintlich „unwürdiges“ Verhalten gegenüber staatlichenStellenverwirkt werden. Dies verwehrt es dem Gesetzgeber jedoch nicht, im Rahmen der näheren AusgestaltungdesSozialstaatsprinzips aus Art. 20 Abs. 1 GG, existenzsicherndeLeistungen nur dann zu gewähren, wenn wirklicheBedürftigkeit besteht. Dieser sog. Nachranggrundsatzund der Vorrang der selbstständigen Existenzsicherung sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Daraus folgt auch dieRechtfertigung für MitwirkungspflichtenderLeistungsempfänger. Es ist insoweit zulässig,von Erwerbsfähigen im SGB II-Leistungsbezugdie aktive Mitwirkung an der Vermei-dung oder Überwindung der eigenen Bedürftigkeit zu verlangen. Dies dient zudem der Schonungbegrenzter finanzieller Mittel des Sozialstaats. Kein legitimes Ziel wäre die Bevormundung, Erzie-hungoder Besserung der Leistungsempfänger. Mitwirkungspflichten können zum Beispiel die Aufnahmeeiner Arbeit bzw. Ausbildung oder Maßnahmenaus der Eingliederungsvereinbarung umfassen. Sie sind gesetzlich auf ein zumutbares(§ 10 SGB II)und verhältnismäßiges Maß be-schränkt. Dassim Rahmen dieser Arbeit auch geringerwertigeTätigkeitenoder solche,die nicht dem Berufswunsch entsprechen,erfasst sind, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Insbesondereliegt darin kein Verstoß gegen das Verbot der Zwangsarbeit nach Art. 12 Abs. 2 GG. Diese Mitwirkungspflichten darf der Gesetzgeber auch mittels Sanktionen durchsetzen, solange diese selbst verhältnismäßig sind.

Die Sanktionenmüssen, weil sie zu einem vorübergehenden Entzug existenzsichernder Leistungen führen, strenge Anforderungen der Verhältnismäßigkeiterfüllen. Diese schränken den sonst wei-tenEinschätzungsspielraumdes Gesetzgebers bei Regelungen zur Ausgestaltung des Sozialstaates ein. Die Sanktionen müssen darauf ausgerichtet sein, dass die Mitwirkungspflichten erfüllt werden, um so die existenzielle Bedürftigkeit zu überwinden.

Eine Leistungsminderung um 30 Prozentist grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar. Sie dient dem legitimen Ziel, die Mitwirkungspflichten durchzusetzen und so den Leistungsberechtigtenwieder in Arbeit zu bringen. Der Gesetzgeber kann seine Entscheidung auf plausible Annahmen stützen, dass bereits die abschreckende Wirkung der Sanktionen zu der angestrebten Mitwirkungbeiträgt. Die konkrete Ausgestaltung der Sanktionen ist jedoch unverhältnismäßig.

Nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist eine Sanktion, wenn sie zu einer außergewöhnlichen Härteführt. Die bislang als zwingende Rechtsfolgedes Mitwirkungsverstoßes ausgestaltete Sanktion gab der Behörde keine Möglichkeit, in Fällen,in denen die damit verbundene außerordentliche Belastung nicht mehr zumutbar war, von dieser abzusehen. Es muss im Einzelfall möglich sein, besonderenUmständen Rechnung zu tragen. Dies erfordert zur Ermittlung auch die der Sanktion vorgelagerte Möglichkeit einer mündlichen Anhörungdes Betroffenen. Ebenso ist es unverhältnismäßig, dass die Sanktionsdauer von drei Monaten nicht verkürzt werden kann, wenn der Leistungsberechtigte die Mitwirkung nachholt oder die ernsthafte Bereitschaft dazu erklärt. Die Mitwirkung ist Ziel der Sanktion, so dass die Nachholung auch entsprechend gewürdigt werden muss.

Die nach wiederholter Pflichtverletzung verhängten Sanktionen von 60 Prozent bzw. des vollständigen Leistungswegfalls können nicht durch genügend plausible Erkenntnisse der Geeignetheit zur Förderung des legitimen Ziels der Integration in den Arbeitsmarkt belegt werden. Solche Prognosen müssten insbesondere aufgrund der Geltungsdauer der gesetzlichen Regelungen hinreichend fundiert sein, lagen jedoch zum Entscheidungszeitpunkt nicht vor. Zudem ist die mit diesen Sanktionen verbundene Belastung für das grundrechtlich gewährleistete Existenzminimum unzumutbar. Die bei der vollständigen Leistungskürzung ebenfalls eingestellten Zahlungen der Kosten für Unterkunft und Heizung sowie der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung können zu Verschuldung und Obdachlosigkeit führen. Es bestehen ernsthafte Zweifel seitens des Gerichts, dass so die Mitwirkungsbereitschaft erhalten bleiben kann.

Die genannten Regelungen sind verfassungswidrig, aber nicht nichtig und können unter Beachtung der Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts bis zu einer Neuregelung weiter angewandt werden. Für eine Neuregelung hat das Bundesverfassungsgericht keine Frist benannt. Es besteht keine Verpflichtung, rückwirkend Leistungen nach SGB II ohne Minderungen festzusetzen. Bescheide mit Leistungsminderungen von mehr als 30 Prozent des Regelbedarfes sind aufzuheben, soweit sie nicht bestandskräftig sind.

Quelle: Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 5. November 2019, Az. 1 BvL 7/16.

Nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen soll von Gewalt betroffenen Frauen ein Rechtsanspruch auf Geldleistung für den Aufenthalt in einem Frauenhaus oder einer vergleichbaren Einrichtung eingeräumt werden. In einem entsprechenden Antrag (19/15380) fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem dieser Rechtsanspruch festgeschrieben wird. Zudem sollen gemeinsam mit den Trägern bundesweit einheitliche Arbeits- und Qualitätsstandards für Frauenhäuser und ähnliche Einrichtungen festgelegt werden. Der neue Rechtsanspruch auf Geldleistung soll den Zugang zu den Schutzeinrichtungen sowie die Inanspruchnahme der dortigen Dienstleistungen in Form von psychologischer Betreuung und Beratung verbessern. Dadurch werde ein erheblicher Beitrag geleistet, Frauenhäuser und ähnliche Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet abzusichern, heißt es im Antrag der Grünen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1335 vom 26.11.2019

Im Dezember 2018 bezogen eine Million Erwerbstätige aufstockend zu ihrem Lohn Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Das geht aus der Antwort (19/14185) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/13682) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Demnach waren 997.000 Menschen in einer abhängigen und 78.000 in einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Von den abhängig Beschäftigten erzielten 542.000 oder 54 Prozent ein Bruttoeinkommen von 450 Euro und mehr.

In der Antwort heißt es weiter, dass im Dezember 2018 im Rechtskreis SGB II rund 755.000 oder 53 Prozent der Arbeitslosen weniger als ein Jahr arbeitslos waren. Von den Langzeitarbeitslosen waren, bezogen auf alle Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II, rund 19 Prozent ein bis unter zwei Jahre arbeitslos, 15 Prozent zwei bis unter vier Jahre, sieben Prozent vier bis unter sechs Jahre, 3,5 Prozent sechs bis unter acht Jahre, 24.000 oder 1,7 Prozent acht bis unter zehn Jahre und 22.000 oder 1,5 Prozent zehn Jahre und länger arbeitslos.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1330 vom 25.11.2019

Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Kosten der frühkindlichen Bildung und Betreuung. In einer Kleinen Anfrage (19/15018) will sie unter anderem wissen, wie sich die Ausgaben und Einnahmen durch Elternbeiträge seit 2008 entwickelt haben und wie sie sich nach Einschätzung der Bundesregierung in den kommenden Jahren entwickeln werden. Zudem möchte sie erfahren, wie sich die finanzielle Unterstützung des Bundes an den laufenden Ausgaben durch das Finanzausgleichsgesetz für die Kinderbetreuung seit 2008 entwickelt hat und wie sie sich bis 2025 entwickeln wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1322 vom 25.11.2019

Im Jahr 2018 wurden von den Jobcentern 91.000 Sanktionen gegenüber alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ausgesprochen. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/14586) auf eine Kleine Anfrage (19/13892) der FDP-Fraktion. Darin betont sie weiter, dass sie derzeit keine Anhaltspunkte für einen Aufklärungsbedarf bei Jobcentern in Bezug auf Einkommensarmut und Kindeswohlgefährdung sehe. Eine verantwortungsvolle und einzelfallbezogene Herangehensweise der Jobcenter sei angemessen, heißt es in der Antwort.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1301 vom 20.11.2019

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (19/15047) die Einführung eines Arbeitslosengeldes Plus (ALG Plus). Die Abgeordneten kritisieren, dass die Hartz-Reformen dazu geführt hätten, dass zwei Drittel der Arbeitslosen von Armut bedroht seien. Die Bezugsdauer des ALG Plus soll der Dauer des vorherigen Bezugs von Arbeitslosengeld I entsprechen. Arbeitslose, die mindestens 30 Jahre in der Arbeitslosenversicherung versichert waren, sollen einen unbefristeten Anspruch auf ALG Plus haben. Dessen Höhe soll 58 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts betragen. Um eine Absenkung des Lebensstandards durch allgemeine Preissteigerungen zu vermeiden, soll es einen jährlichen Inflationsausgleich geben. Finanziert werden soll das ALG Plus aus den Beitragszahlungen der Arbeitslosenversicherung, fordert Die Linke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1293 vom 19.11.2019

Die von der Bundesärztekammer (BÄK) zentral geführte Liste mit Medizinern, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wird offenbar vermehrt für Eintragungen genutzt. Die nach dem Start Ende Juli zunächst 87 Einträge hätten sich mit der Aktualisierung im September 2019 auf 215 Einträge mehr als verdoppelt, heißt es in der Antwort (19/13851) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/13391) der FDP-Fraktion.

Aktuell befänden sich auf der Liste Einträge aus allen Bundesländern. Die Liste befinde sich aber noch im Aufbau. Die BÄK habe zugesagt, die Liste zeitnah zu ergänzen. Weitere Ärzte hätten bereits ihre Aufnahme in die Liste beantragt. Die BÄK und der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) hätten sich in einem Schreiben direkt an mehr als 12.500 Frauenärzte gewandt und über die Liste informiert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1291 vom 18.11.2019

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat seinen aktuellen Bericht (19/15000) über den Stand und die Entwicklungen bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) vorgelegt. Mittlerweile sei die PID im Rahmen der vorgesehenen Grenzen Teil der fortpflanzungsmedizinischen Praxis in Deutschland geworden.

Zugleich habe sich die Reproduktionsmedizin weiterentwickelt, heißt es. Neue Biopsieverfahren und Möglichkeiten der genetischen Diagnostik hätten sich etabliert beziehungsweise würden für die PID nutzbar gemacht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1288 vom 15.11.2019

Im Jahr 2018 konnten 64 Prozent der abhängig Beschäftigten häufig ihre Arbeit selbst planen und einteilen. Im Vergleich zu 2006 (68 Prozent) ist dieser Anteil damit leicht gesunken. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13675) auf eine Kleine Anfrage (19/12847) der Fraktion Die Linke. Daraus geht weiter hervor, dass vor allem Arbeitnehmer ab 35 Jahren diese Flexibilität genießen und jene mit einem Abitur-Schulabschluss (76 Prozent). Bei Arbeitnehmern mit Hauptschulabschluss sind es dagegen nur 51 Prozent. Die Bundesregierung bezieht sich bei den Angaben auf Statistiken der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und des Bundesinstituts für Berufsbildung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1265 vom 13.11.2019

Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen fordern in einem gemeinsamen Antrag (19/15078) die Abschaffung der Sanktionen beim Arbeitslosengeld II. Sie beziehen sich zur Begründung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Sanktionspraxis eingeschränkt hatte. Linke und Grüne gehen in dem Antrag allerdings darüber hinaus und fordern eine generelle Abschaffung von Sanktionen. Ferner sollen die Jobcenter bedarfsdeckend mit Personal und Mitteln zur Eingliederung und für die Verwaltung ausgestattet werden. Auch soll das Fallmanagement verbessert werden, damit Arbeitssuchende passgenaue Hilfen und garantierte Angebote zur Weiterbildung erhalten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1277 vom 14.11.2019

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (19/15046) einen Umbau der Arbeitslosenversicherung. Unter anderem sollen die Zugangsvoraussetzungen durch eine verlängerte Rahmenfrist (Zeit, innerhalb derer Ansprüche erworben werden müssen) von zwei auf drei Jahre erleichtert werden. Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I (ALG I) soll sich ebenfalls verlängern. So soll bereits ab einer Beschäftigungsdauer von vier Monaten ein zweimonatiger Arbeitslosengeld-Anspruch bestehen. Weiterbildungen bis zu einer Dauer von 24 Monaten sollen die Anspruchsdauer auf ALG I nicht mindern und für über 50-Jährige soll sich der Anspruch generell erhöhen, von 18 Monaten für 50-jährige Erwerbslose bis auf 36 Monate für über 60-jährige Erwerbslose.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1272 vom 13.11.2019

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD dringen darauf, ausbeuterische Kinderarbeit zu verhindern. „385 Millionen Kinder und Jugendliche leben weltweit in extremer Armut, das sind zwanzig Prozent aller Menschen bis zum 18. Lebensjahr“, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/15062), der morgen erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Laut einer Schätzung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) aus dem Jahr 2017 müssten weltweit 152 Millionen Kinder und Jugendliche arbeiten. „Über 36 Millionen dieser Kinder zwischen fünf und 14 Jahren können keine Schule besuchen. Um das Überleben ihrer Familien zu sichern, sind sie gezwungen zu arbeiten und werden hierdurch ein leichtes Opfer für ausbeuterische Strukturen.“

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, das Bewusstsein für ausbeuterische Kinderarbeit in Lieferketten sowohl bei Verbraucherinnen und Verbrauchern als auch bei Unternehmen mittels einer breit angelegten Aufklärungskampagne zu schärfen. Per Kennzeichnung sollen vorbildliche Initiativen hervorgehoben und analog zum Textilbündnis oder Forum Nachhaltiger Kakao e.V. weitere Dialogplattformen eingerichtet werden, um die Unternehmen bei ihrer freiwilligen Selbstverpflichtung zu unterstützen. Geprüft werden soll ferner, „ob die Einfuhr von Produkten nach Europa und nach Deutschland, die nachweislich aus ausbeuterischer Kinderarbeit kommen, gesetzlich unterbunden werden kann“, schreiben die Abgeordneten. Sollte die umfassende Überprüfung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) zu dem Ergebnis kommen, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreiche, sei die Bundesregierung aufgefordert, national gesetzlich tätig zu werden und sich für eine EU-weite Regelung einzusetzen. Außerdem soll sie im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 auf europäischer Ebene für eine „einheitliche, branchenübergreifende und verbindliche Regelung zur Ausgestaltung unternehmerischer Sorgfaltspflichten“ werben.

Hervorgehoben wird, dass die Regierung bereits heute „ihrer globalen Verantwortung gerecht wird und sich auf geeignete Weise engagiert, Menschenrechten, Arbeits-, Sozial-, Umwelt- und Anti-Korruptionsstandards weltweit Geltung zu verschaffen“. So unterstütze Deutschland etwa ILO und das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) zuverlässig beim weltweiten Kampf gegen ausbeuterische Kinderarbeit.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1275 vom 13.11.2019

Immer mehr Frauen sind erwerbstätig, oft aber nur in Teilzeit – Stundenlohnlücke zwischen Teilzeit- und Vollzeitjobs deutlich gestiegen – Gesetz zu Rückkehrrecht auf Vollzeitstelle sollte durch weitere Maßnahmen flankiert werden, um Teilzeitfalle zu begegnen

Die Erwerbsbeteiligung von Frauen ist in den vergangenen Jahrzehnten stark gestiegen – immer mehr von ihnen arbeiten jedoch in Teilzeit: Im Jahr 2017 waren es 36 Prozent, über zehn Prozentpunkte mehr als Mitte der 1990er Jahre. Gleichzeitig ist der sogenannte Part-time Wage Gap, also die Stundenlohnlücke zwischen einem Vollzeit- und einem Teilzeitjob, deutlich gewachsen, von fünf Prozent Mitte der 1990er Jahre auf mittlerweile rund 17 Prozent. Das sind zentrale Ergebnisse einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). „Einerseits ist es eine gute Nachricht, dass immer mehr Frauen erwerbstätig sind, wenn auch viele nur in Teilzeit – sie haben ein eigenes Erwerbseinkommen und somit auch eigene Ansprüche an die sozialen Sicherungssysteme“, sagt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin. „Andererseits haben Teilzeitjobs Nachteile: Der Stundenlohn ist oft geringer, auch weil die Tätigkeiten öfter einfache und manuelle sind – diese Unterschiede sind zuletzt noch deutlich größer geworden“, so Wrohlich.

Unterschiedliche Aufteilung von Sorgearbeit spiegelt sich in Teilzeitquoten wider

Gemeinsam mit Patricia Gallego Granados und Rebecca Olthaus aus der Abteilung Staat des DIW Berlin hat Wrohlich Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) ausgewertet. Dabei zeigten sich eindeutige Muster: Teilzeiterwerbstätigkeit von Frauen ist beispielsweise in Westdeutschland (knapp 40 Prozent im Jahr 2017) deutlich stärker ausgeprägt als in Ostdeutschland (etwa 27 Prozent). Frauen mit niedrigen und mittleren Bildungsabschlüssen arbeiten häufiger in Teilzeit als Frauen mit einem Hochschul- oder Fachhochschulabschluss. Und Teilzeitarbeit ist eher mit manuellen Tätigkeiten, die beispielsweise Reinigungskräfte ausüben, verbunden als mit nicht routinemäßigen kognitiven Tätigkeiten, beispielsweise im Bereich der Forschung und Entwicklung.

Betrachtet man, zu welchen Zeitpunkten ihres Lebens und in welchem Ausmaß Frauen und Männer in Teilzeit erwerbstätig sind, spiegelt sich darin die nach wie vor sehr unterschiedliche Aufteilung der Sorgearbeit wider. Frauen treten in der Phase der Familiengründung beruflich deutlich kürzer und sind meist nur noch in Teilzeit erwerbstätig. Bei mehr als 40 Prozent der erwerbsfähigen Frauen ist das im Alter ab 35 Jahren der Fall, in Westdeutschland sogar bei mehr als jeder zweiten. Männer hingegen weiten ihre Arbeitszeit in dieser Lebensphase sogar oft noch aus. Diese Unterschiede verschwinden im weiteren Lebensverlauf meist nicht mehr: Männer haben bis zum Renteneintritt konstant niedrige Teilzeitquoten, während Frauen oft selbst dann nicht mehr auf eine Vollzeitstelle zurückkehren, wenn die Kinder älter oder sogar schon aus dem Haus sind.

„Die Tatsache, dass Frauen ihre Erwerbstätigkeit für familiäre Verpflichtungen einschränken, wirkt sich sehr stark auf ihr Lebenseinkommen aus – nicht nur wegen der geringeren Wochenarbeitszeit, sondern auch, weil die Stundenlohnlücke zwischen Vollzeit- und Teilzeitjobs immer weiter steigt“, erklärt Studienautorin Patricia Gallego Granados. Zwar hängt das Phänomen des steigenden Part-time Wage Gaps bei Frauen auch damit zusammen, dass mit steigender Frauenerwerbstätigkeit mehr Frauen mit niedrigen Bildungsabschlüssen und wenig Berufserfahrung erwerbstätig sind, was sich im Durchschnitt negativ auf die Bezahlung auswirkt. Dennoch sei die Entwicklung – obwohl es grundsätzlich begrüßenswert ist, dass immer mehr Frauen auf dem Arbeitsmarkt aktiv sind – problematisch, so die Studienautorinnen, zumal auch ganz andere Aspekte, deren Einfluss bisher nicht untersucht ist, eine Rolle spielen könnten.

Ausbau von Ganztagsschulplätzen und Reform des Ehegattensplittings wären hilfreich

Das zum Jahresbeginn eingeführte Rückkehrrecht auf eine Vollzeitstelle ist ein erster Schritt, um Frauen, die ihre Arbeitszeit erhöhen möchten, diese Möglichkeit zu geben. Das Gesetz müsste nach Ansicht der Studienautorinnen aber durch weitere Maßnahmen flankiert werden. „Auch die Familienpolitik muss ihren Beitrag leisten und noch stärker zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen – dazu gehört ein weiterer Ausbau der Kindertagesbetreuung, vor allem auch im Grundschulbereich“, so Wrohlich. „Außerdem könnte eine Reform des Ehegattensplittings dazu führen, dass eine Ausweitung der Arbeitszeit für Frauen attraktiver wird, wenn sich ihr Nettolohn dann stärker erhöht.“

Studie im DIW Wochenbericht 46/2019

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 13.11.2019

Frauen sind nach wie vor als Führungskräfte in den Betrieben unterrepräsentiert. Im Jahr 2018 waren 26 Prozent der Führungskräfte der obersten Leitungsebene in der Privatwirtschaft Frauen. Auf der zweiten Führungsebene lag ihr Anteil bei 40 Prozent. Beide Werte haben sich verglichen mit 2016 nicht verändert. Das zeigen Daten des IAB-Betriebspanels, einer repräsentativen Befragung von rund 16.000 Betrieben in Deutschland durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

In Ostdeutschland ist der Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft höher als in Westdeutschland. Auf der ersten Führungsebene liegt er im Osten bei 31 Prozent, im Westen bei 25 Prozent. Auf der zweiten Führungsebene beträgt der Frauenanteil in Ostdeutschland 45 Prozent, in Westdeutschland 39 Prozent. Der Beschäftigtenanteil von Frauen liegt in Ostdeutschland wie in Westdeutschland bei 44 Prozent. „Frauen sind demnach in Ostdeutschland besser repräsentiert“, erklären die IAB-Forscherinnen Susanne Kohaut und Iris Möller.

Kleine Betriebe werden häufiger von Frauen geführt als große: In Großbetrieben der Privatwirtschaft mit mindestens 500 Beschäftigten sind 14 Prozent der Führungspositionen auf der ersten Ebene mit Frauen besetzt. In Betrieben mit zehn bis 49 Beschäftigten sind es 25 Prozent, in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten 27 Prozent.

Verglichen mit der Privatwirtschaft liegt der Frauenanteil im öffentlichen Sektor auf der ersten und zweiten Leitungsebene mit 36 bzw. 43 Prozent um zehn bzw. drei Prozentpunkte höher. Gemessen an ihrem Beschäftigtenanteil von 60 Prozent sind Frauen jedoch im öffentlichen Sektor in Führungspositionen der zweiten Ebene noch stärker unterrepräsentiert als in der Privatwirtschaft.

„Seit Januar 2016 ist das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in Kraft. Mit der Verpflichtung zur Festlegung und Veröffentlichung verbindlicher Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Vorständen und obersten Managementebenen soll diese gesetzliche Regelung in das Personalmanagement von Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten hineinwirken“, so die IAB-Forscherinnen Kohaut und Möller. Gleichzeitig stellen sie allerdings fest: „Die Einführung des neuen Gesetzes hat – zumindest auf Betriebsebene – keinen weiteren Zuwachs gebracht“.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2019/kb2319.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 21.11.2019

Im 3.Quartal 2019 wurden in Deutschland 3,9% mehr Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt als im 3.Quartal 2018. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden im 3.Quartal 2019 rund 25 200 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet. Knapp drei Viertel (71%) der Frauen, die im 3.Quartal 2019 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahren alt, 18% zwischen 35 und 39 Jahren. Gut 8% der Frauen waren 40Jahre und älter, 3% waren jünger als 18 Jahre. Rund 40% der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

96% der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der sogenannten Beratungsregelung vorgenommen. Eine medizinische Indikation war in den übrigen 4% der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (58%) wurden mit der Absaugmethode (Vakuumaspiration) durchgeführt, bei 25% wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, und zwar 79% in gynäkologischen Praxen und 19% ambulant im Krankenhaus.

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen, auch zu den Quartalsergebnissen, sind in den Tabellen Schwangerschaftsabbrüche (23311) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden. Weitere gesundheitsbezogene Daten und Tabellen zu Schwangerschaftsabbrüchen mit weiteren Gliederungen finden sich auch im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 02.12.2019

Fakten zum Internationalen Männertag am 19. November 2019 – KORREKTUR: Die am 18.11.2019 verbreitete Meldung muss aufgrund eines Fehlers im 5. Absatz korrigiert werden. Die Korrektur ist fett hervorgehoben.

Männer dominieren in Deutschland nach wie vor viele technisch geprägte Berufe. 2018 arbeiteten fast 2Millionen Männer in der Berufsgruppe Maschinen- und Fahrzeugtechnik. Mit 89% lag der Männeranteil hier noch 4Prozentpunkte höher als in Informatik- und anderen Informations- und Kommunikationstechnikberufen (IKT), in denen rund 900000 Männer (85%) beschäftigt waren. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Internationalen Männertags am 19. November 2019 auf Basis des Mikrozensus mit.

Der Frauenanteil verändert sich in diesen männlichen Domänen kaum. Während sich im Vergleich zu 2012 der Anteil von Informatikerinnen (einschließlich IKT-Berufen) um gerade 2Prozentpunkte erhöhte (15%), sank er bei Maschinen- und Fahrzeugtechnikerinnen im gleichen Zeitraum sogar geringfügig um 1 Prozentpunkt (11%).

Etwas mehr Bewegung herrscht in der Berufsgruppe „Polizei, Kriminaldienste, Gerichts- und Justizvollzug“. Dort erhöhte sich der Frauenanteil von 20% (59000 Frauen) im selben Zeitraum auf 24% (72000 Frauen).

Nur 1 von 10 Lehrenden an Grundschulen sind Männer

Wie unterschiedlich die Geschlechter sich in einem Berufszweig verteilen können, zeigt das vielfältige Berufsfeld der Lehrenden. An allgemeinbildenden Schulen waren 2018 nur etwas über ein Viertel (27%) der insgesamt etwa 830000 Lehrenden männlich. Im Vergleich zum Jahr 2012 sank ihr Anteil damit um rund 2 Prozentpunkte.

Besonders selten sind Männer als Grundschullehrer tätig. 2018 waren es 19 000 von insgesamt rund 200 000 Lehrenden an Grundschulen. Der Männeranteil von 9 % sank damit im Vergleich zu 2012 (10 %) geringfügig.

Ein ganz anderes Bild ergibt sich beim Blick auf die deutsche Hochschullandschaft: Hier waren 2018 die Männer in der Überzahl. Mit 193000 Lehrenden und Forschenden stellten sie 58% von insgesamt 331000 ausgeübten Lehr- und Forschungstätigkeiten. Sechs Jahre vorher lag ihr Anteil sogar noch bei 61%.

Mehr Altenpfleger und Kinderbetreuer

In eher als „Frauenberufen“ geltenden Bereichen wie der Altenpflege legen die Männer dagegen leicht zu. Im Jahr 2018 stieg der Anteil von Pflegern im Vergleich zu 2012 um 2 Prozentpunkte auf 16%. 110000 Pfleger standen hier 583000 Pflegerinnen gegenüber.

Eine aktuelle Auswertung der Statistiken der Kindertagesbetreuung zeigt, dass der Anteil der in der Kindertagesbetreuung tätigen Männer nach wie vor relativ gering ist. Allerdings zog es in den vergangenen Jahren mehr Männer in diesen Beruf. Am 1.März 2019 waren in Deutschland 6,4% der Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung männlich. Damit waren rund 42200 Männer unmittelbar mit der pädagogischen Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung befasst oder als Tagesvater aktiv. Vor zehn Jahren waren es noch 13500 Männer (3,2%).

Methodik:
Die Aussagen zu Berufen stützen sich auf eine Klassifikation der Berufe 2010, deren Einführung in den Mikrozensus 2012 durchgängige Zeitvergleiche ermöglicht.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 18.11.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich der Beratungen des Bundesrats am 29. November zum Angehörigen-Entlastungsgesetz erklärt AWO Bundesvorstandsmitglied Brigitte Döcker: „Wir fordern die Länderkammer auf, dem Gesetzesvorhaben zuzustimmen, weil es unterhaltspflichtige Angehörige von pflegebedürftigen Menschen, die Leistungen der Hilfe zur Pflege beziehen, spürbar entlastet.“ Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 7. November 2019 beschlossen. Damit es in Kraft tritt, muss aber der Bundesrat noch zustimmen.

Können pflegebedürftige Menschen den Eigenanteil an den Kosten der Pflege nicht selbst aufbringen, so Döcker, sind deren erwachsene Kinder verpflichtet, ihre Eltern finanziell zu unterstützen. Ob sie tatsächlich zahlen müssen, hängt dabei von deren Einkommen und Vermögen ab. „Die Einkommensgrenze hierfür soll nun auf 100.000 Euro im Jahr angehoben werden, analog der heute geltenden Grenze bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Damit schafft das Gesetzesvorhaben den unterhaltpflichtigen Angehörigen Luft, die sie dringend brauchen“, erläutert Döcker.

Nicht von der Hand zu weisen ist, dass das Gesetz zwar Angehörige entlastet, aber gleichzeitig eine deutliche Mehrbelastung der ohnehin klammen Kommunen zu befürchten ist. „Wir brauchen mittel- und langfristig neue Wege bei der Finanzierung der Preissteigerungen in der Pflege“, unterstreicht Döcker deshalb. Außerdem bringe das Gesetz keine Entlastung für Eheleute, wenn es um die Zuzahlung zu einem Heimplatz für einen pflegebedürftigen Ehepartner geht. „Auch hier benötigen wir zeitnah eine gesetzliche Regelung“, bekräftigt Bundesvorstandsmitglied Döcker.

Aber das ist noch nicht alles. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen benötigten dringend eine Deckelung der Eigenanteile an den Kosten der Pflege. So führt Brigitte Döcker weiter aus: „Hierzu hatte die AWO erfolgreich eine Petition gestartet und dafür über 70 Tsd. Unterschriften gesammelt.“ Daraufhin hatte sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags bereits im Juni mit dem Thema befasst. „Nun muss eine gesetzliche Regelung zur spürbaren Beschränkung der Eigenanteile an den Kosten der Pflege zügig folgen“, bekräftigt Döcker abschließen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 28.11.2019

Mit einer Erklärung und einem konkreten Anforderungskatalog melden sich erstmals Mieterbund, Sozial- und Wohlfahrtsverbände mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in der Klimaschutz-Debatte gemeinsam zu Wort. Das vom Paritätischen Wohlfahrtsverband mit ver.di initiierte und vom AWO Bundesverband mitgetragene Bündnis spricht sich offensiv für eine sozial-ökologische Wende aus und warnt davor, Soziales und Klima gegeneinander auszuspielen. Weitere Mitzeichner sind der AWO Bundesverband, der Deutsche Caritasverband, der Sozialverband Deutschland (SoVD), der Sozialverband VdK Deutschland, der Volkssolidarität Bundesverband sowie der Deutsche Mieterbund.

Zur gemeinsamen Erklärung (PDF).

„Wir teilen gemeinsam die feste Überzeugung, dass die ökologische Wende nur als sozial-ökologische Wende gestaltet werden kann. Mehr noch: Die klimapolitischen Herausforderungen eröffnen die Chance, Soziales neu zu denken und mehr Lebensqualität für alle zu schaffen“, heißt es in der „Sozialplattform Klimaschutz“. Das Bündnis fordert eine „ambitionierte und verbindliche Klimaschutzpolitik“. Klimaschutz dürfe jedoch „kein Elitenprojekt“ und ein umweltbewusstes Leben „kein Luxus“ sein. In der Erklärung formulieren die Organisationen ganz konkrete Forderungen und Lösungsvorschläge zur Gestaltung einer echten sozial-ökologischen Wende, u.a. in den Bereichen Wohnen, Energie und Mobilität. Darüber hinaus ist aus Sicht des Bündnisses ein funktionierender Sozialstaat Voraussetzung für eine ambitionierte Klimaschutzpolitik und auch die Frage der Finanzierung der sozial-ökologischen Wende dürfe nicht ausgeklammert werden. Die Investitionsbedarfe seien erheblich. „Entsprechende Maßnahmen auf der Einnahmenseite der öffentlichen Haushalte sind Voraussetzung für das Gelingen einer sozial-ökologischen Transformation“, heißt es im Text.

Anlässlich der Veröffentlichung kritisiert AWO-Vorstand Brigitte Döcker die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung: „Die bisherigen Bemühungen sind eindeutig zu zaghaft! Was wir brauchen, ist eine mutige Politik, die Umwelt- und Sozialpolitik zusammen denkt und notwendige Maßnahmen aufeinander abstimmt.“ Dabei müssen die Grundsätze der Gerechtigkeit und der Solidarität im Mittelpunkt stehen: „Wer viel hat, muss auch einen entsprechenden Beitrag leisten und so die Entlastung von einkommensschwachen Haushalten mit ermöglichen. Nur so wird es uns gelingen, die Klimakrise zu bewältigen.“

Die AWO hat sich auf ihrer Bundeskonferenz 2016 zum Pariser Klimaschutzziel und einer Begrenzung der Erderwärmung um maximal 1,5°C bekannt.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 26.11.2019

Spitzenvertreterinnen und Spitzenvertreter der Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Diakonie Deutschland, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und einer Angehörigeninitiative haben am heutigen Montag (25. November 2019) in der Bundespressekonferenz in Berlin eine Weiterentwicklung der Pflegeversicherung angemahnt. Diese müsse dringend auf die politische Tagesordnung.

Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand:

„Arbeiten in der Altenpflege muss attraktiver werden. Die Beschäftigten brauchen gute Arbeitsbedingungen, vor allem mehr Personal und eine angemessene Vergütung für diese verantwortungsvolle und oft auch körperlich und emotional anstrengende Arbeit. Die meisten kommerziellen Anbieter verweigern Tarifverträge. Wir wollen wieder Gemeinwohl statt Hedgefonds, die auf Kosten der zu pflegenden Menschen und der Beschäftigten hohe Profite machen. Die Politik hat die Altenpflege dem wirtschaftlichen Wettbewerb ausgesetzt; deshalb ist die Politik auch in der Verantwortung, die unsägliche Entwicklung zu stoppen und die Beschäftigten vor Ausbeutung zu schützen.“

Wolfgang Stadler, Vorsitzender des Vorstandes des AWO-Bundesverbandes:

„Schon heute leidet die Pflegebranche unter einem akuten Fachkräftemangel. Viele junge Menschen sehen ihre Zukunft nicht in der Pflege, weil soziale Berufe in Wertschätzung und Bezahlung weit abgehängt sind. Es darf nicht sein, dass eine Arbeit an Maschinen bei gleicher Qualifikation höher angesehen ist und deutlich besser bezahlt wird als die Arbeit mit Menschen. Wir können den Fachkräftemangel nur bekämpfen, wenn wir die Pflegeberufe aufwerten und besser bezahlen. Das Pflegelöhneverbesserungsgesetz, das kürzlich erst verabschiedet wurde, ebnet den Weg für einen bundesweiten, allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die Pflegebranche.“

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Die Pflegeversicherung muss reformiert werden. Das bekannteste Problem sind die immer weiter steigenden Eigenanteile, die im Pflegeheim bezahlt werden müssen. Insgesamt steigen die Kosten für die Pflege, aber die Leistungen der Pflegeversicherung sind gedeckelt. Lohnerhöhungen und Qualitätsverbesserungen in der Pflege müssen heute vollständig von den pflegebedürftigen Menschen finanziert werden oder vom Sozialamt, wenn die Eigenmittel aufgebraucht sind. Die Pflegeversicherung muss deshalb zu einer bedarfsdeckenden Sozialversicherung ausgebaut werden. Die begründeten Kostensteigerungen für die Pflege müssen von der Pflegeversicherung finanziert werden. Die pflegebedürftigen Menschen übernehmen einen begrenzten und kalkulierbaren Eigenanteil.“

Klaus Hommel, Angehörigeninitiative „Eigenanteile der Pflegekosten in Seniorenheimen senken“:

„Pflegebedürftige müssen jede kleine Verbesserung finanzieren: durch höhere Versicherungsbeiträge und durch höhere Eigenanteile, die immer weiter steigen. Diese Situation ist für uns untragbar, denn Pflegebedürftigkeit darf nicht ins Sozialamt führen. Wir wollen gute Löhne für die Pflegekräfte und eine gute Pflege; das muss von allen mitfinanziert werden. Wir wollen, dass die Eigenanteile der Pflegebedürftigen sofort gesenkt und mittelfristig durch eine Pflegebürgervollversicherung abgeschafft werden. Die Bundesregierung muss umgehend einen Zeitplan für die Einführung einer zukunftsorientierten Pflegeversicherung vorlegen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.11.2019

Deutscher Familienverband (DFV), Verbraucherverbände und Gewerkschaften veröffentlichen gemeinsames Positionspapier.

Bezahlbarer Wohnraum ist in Ballungsräumen zur umkämpften Mangelware geworden. „Überhöhte Mietpreise drängen Menschen zunehmend an den Rand der Existenz. Insbesondere Familien haben unter explodierenden Mieten zu leiden. Es findet sich kaum noch bezahlbarer Wohnraum für eine Familien mit zwei, drei oder vier Kindern“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes.

Der DFV fordert mit mehreren Verbraucherverbänden und Gewerkschaften Reformen, damit Wohnen wieder bezahlbar wird. Das heute veröffentlichte Positionspapier der insgesamt 13 Organisationen nennt hierzu konkrete Vorschläge.

In Zeiten einer aufgeheizten Wohnraumdebatte haben Mieter- und Vermieterverbände, Verbraucherorganisationen und Gewerkschaften eine gemeinsame und zugleich differenzierte Position in zentralen Fragen des bezahlbaren Wohnraums gefunden.

„Der sich selbst regulierende Wohnmarkt hat versagt“, so Heimann. „Wir brauchen Mechanismen, die Mietpreisspekulationen verhindern, das Wohnen im ländlichen Land fördern, die Bau- und Nebenkosten senken und Haus- und Wohneigentum effektiv unterstützen.“

Im Positionspapier (Download) finden sich konkrete Forderungen des Deutschen Familienverbandes, der Verbraucherverbände und Gewerkschaften.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 14.11.2019

Am 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung. Anlässlich dessen sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Kinder mit Behinderung und ihre Eltern brauchen eine gute Unterstützung von Anfang an – und das möglichst unkompliziert. Behinderte Kinder und ihre Eltern haben Anspruch auf unterschiedliche Hilfen wie Frühförderung, Reha oder auch Umbaumaßnahmen in der Wohnung. Sie brauchen auch Begleitung und Unterstützung in Fragen des Aufwachsens von Kindern und der Erziehung. Der Weg dahin ist aber oft weit und mit großen Hürden verbunden. Wenn Kinder mit einer Behinderung zur Welt kommen oder durch Unfall oder Krankheit behindert werden, gerät das Leben der ganzen Familie aus dem Lot. Die Eltern sind besonders gefordert. Was sie in dieser Situation am wenigsten brauchen, sind unnötige Bürokratie und wechselnde Ansprechpartner und Zuständigkeiten in einem undurchsichtigen Dschungel an Hilfen. Für sie darf nicht das dringlichste Problem sein, ob eine Leistung von der Krankenkasse, dem Jugendamt oder dem Sozialamt übernommen wird. Wir brauchen eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe, mehr interdisziplinäre Zusammenarbeit und Hilfen für die Familien aus einer Hand. Für behinderte Kinder und ihre Familien darf der Weg hin zu einem selbstbestimmten Leben nicht zu einem Irrweg werden, auf dem die wichtige Förderung der Kinder und die Begleitung der Eltern auf der Strecke bleiben.“

Hintergründe zu Frühförderung bietet ein Wissen kompakt der Diakonie unter https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/fruehfoerderung/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 02.12.2019

Auf Grund der heute bekanntgewordenen Bestrebungen im Bundesarbeitsministerium, die vom Bundesverfassungsgericht festgelegte Sanktionsgrenze zu unterlaufen, erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik:

„Bei der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils muss es darum gehen, die Einhaltung der sozialen Menschenrechte besser zu gewährleisten, nicht darum, Schlupflöcher für möglichst drastische Sanktionen zu suchen.

Das Bundesverfassungsgericht hat klipp und klar festgestellt, dass Sanktionen von mehr als 30 Prozent die Existenz gefährden, nur unter sehr engen Auflagen möglich sind und rückholbar sein müssen.

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales hat öffentlich versprochen, die Sanktionen zu begrenzen und sich an diese Vorgaben zu halten. Er hat versprochen, auch die Sanktionen für unter 25-Jährige zu begrenzen. Bei der Formulierung der fachlichen Weisungen durch das BMAS und die Bundesagentur für Arbeit muss diese Position ohne Abstriche deutlich werden. Dabei muss auch klar werden, dass Kürzungen an den Kosten der Unterkunft ausgeschlossen sind.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 27.11.2019

– Zivilgesellschaftliche Organisationen aus Frankreich, Italien, Polen und Deutschland präsentieren Forderungskatalog für neue EU-Kommission

– EU-Kommission muss Menschenrechtsverletzungen von EU-Staaten abstellen

– Unterzeichner fordern EU-weiten Flüchtlingsstatus

– Bündnis verlangt von EU-Institutionen und Regierungen Eintritt in „postpopulistisches Zeitalter und Rückkehr zu vernünftiger Sachpolitik“

Europa braucht einen Neustart seiner Asyl- und Migrationspolitik auf der klaren Grundlage geltender Konventionen und Grundrechte. Dies fordert ein breites Bündnis von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Kommunen aus Frankreich, Italien, Polen und Deutschland in einem Aktionsplan, der Montag in Berlin vorgestellt wurde. Das bedingungslose Recht auf faire Asylverfahren, die uneingeschränkte Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention und weiterer Menschenrechtsinstrumente sowie eine gerechte Aufteilung der Verantwortung zwischen den Mitgliedsstaaten müssten in aller Entschiedenheit durchgesetzt werden. Vor genau 20 Jahren sei auf dem Rat im finnischen Tampere eine gemeinsame EU-Politik nach diesen Kriterien feierlich eingeläutet worden – die neue EU-Kommission müsse ihr nun neues Leben einhauchen. Das Bündnis fordert die europäischen Institutionen und Regierungen wörtlich dazu auf, „in ein postpopulistisches Zeitalter einzutreten und mit Gelassenheit und Augenmaß zu einer vernünftigen Sachpolitik zurückzukehren.“

Der 5-Punkte Plan sieht die EU-Kommission in der Pflicht, die Einhaltung der EU- Asylgesetze sicherzustellen und Menschenrechtsverletzungen durch EU-Staaten abzustellen. Außerdem müsse ein neues Zuständigkeitssystem entwickelt werden, das berechtigte Interessen von Asylsuchenden berücksichtigt. Nur so könne Sekundärmigration verhindert werden. Zudem fordern die Organisationen ein vorläufiges, freiwilliges Umverteilungs-Programm und einen EU-weiten Flüchtlingsstatus, der eine frühe Freizügigkeit ermögliche.

Dazu erklärt Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland: „Wir müssen an die Aufbruchstimmung im finnischen Tampere anknüpfen: Wir brauchen eine auf Menschenrechten und Flüchtlingsschutz basierte Asyl- und Migrationspolitik, die von allen Mitgliedstaaten getragen wird. Wir erwarten von der Kommission, dass sie als Hüterin der EU-Verträge die verheerende Situation für Asylsuchende an den Außengrenzen abstellt. Außerdem sollte die Kommission bei Überlegungen für eine Reform von Asylzuständigkeiten von einer verpflichtenden Prüfung von sicheren Drittstaaten für Asylsuchende Abstand nehmen, wie es derzeit für syrische Antragsteller in Griechenland der Fall ist. Dies sendet ein falsches Signal an diejenigen Länder, die viel größere Zahlen von Flüchtlingen aufnehmen als die EU.“

Ellen Ueberschär, Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung, unterstreicht: „Dieser Berliner Aktionsplan ist ein deutlicher Appell an die neue Kommission. Die Blockaden in der Europäischen Asyl- und Migrationspolitik müssen jetzt überwunden werden, ein Weiter-So darf es hier nicht geben.

Zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure sowie Kommunen, die vorangehen und sich in diesem Bereich engagieren wollen, müssen jetzt europäisch gestärkt statt behindert oder sogar kriminalisiert werden. Es braucht dringend eine menschenwürdige und auf den Rechtsgrundsätzen und -prinzipien der Europäischen Union basierende gemeinsame Asyl- und Migrationspolitik.“

Für Thierry Le Roy, Präsident der französischen Organisation France Terre d’Asile, kommt es dabei insbesondere auf das deutsch-französische Tandem an:

„Frankreich und Deutschland müssen nun in einem ersten Schritt gemeinsam vorangehen und eine Koalition der Gleichgesinnten bilden, um das elendige Sterben im Mittelmeer und die menschenunwürdigen Irrfahrten der sogenannten Dubliners zu beenden. Der Malta-Mechanismus ist dafür ein erster notwendiger Schritt, reicht dafür aber noch nicht aus. Dem deutsch-französischen Tandem kommt eine besondere Bedeutung dabei zu, die neue Kommission darin zu unterstützen, eine gemeinsame Europäische Asyl- und Migrationspolitik im Sinne unseres Berliner Aktionsplanes voranzubringen. Diese richtet sich in besonderer Weise auch an die Regierungen in Paris und Berlin.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Heinrich-Böll-Stiftung vom 25.11.2019

Der Bundesvorstand der SPD hat heute einen Vorschlag zur Einführung einer Kindergrundsicherung beschlossen. Dazu sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Wir begrüßen den Vorstoß der SPD für eine einheitliche Kindergrundsicherung. Wenn die SPD das bisherige Nebeneinander von Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag und Kinderregelsatz beenden und eine einheitliche, existenzsichernde Leistung für alle Kinder schaffen will, sollte sie allerdings den ganzen Weg gehen – und nicht auf halber Strecke stehen bleiben.

Denn das bisherige Nebeneinander verschiedener Unterstützungswege darf nicht durch neue bürokratische Hürden abgelöst werden. Das Misstrauen gegenüber den Eltern muss beendet werden.

Deshalb wäre die Zusammenfassung der kindbezogenen Leistungen in eine Pauschale der richtige Schritt.“

Hintergrund: Der Bundesvorstand der SPD hat heute sein Konzept für eine sozialdemokratische Kindergrundsicherung beschlossen. Die Diakonie Deutschland setzt sich seit längerem für diesen Schritt ein und begrüßt daher das Vorhaben.

Sie erhofft sich davon ein Ende des Wirrwarrs von Hin- und Rückrechnungen zu Lasten der Familien durch die verschiedenen Leistungsträger. Sie erwartet eine größere Klarheit über Leistungsansprüche, die die Familien haben.

Zugleich weist sie daraufhin, dass bei der Finanzierung der Leistung die Kinder im Fokus stehen müssen und es nicht nur um einen Ausgleich zwischen armen und reichen Familien, sondern auch zwischen Haushalten mit und ohne Kindern gehen muss.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 25.11.2019

Die Diakonie will Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt in ihren Einrichtungen und Diensten stärken. Dazu hat sie eine repräsentative Erhebung unter den diakonischen Einrichtungen und Angeboten sowie Landes- und Fachverbänden durchgeführt. Mit dem Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Diakonie gibt es erstmalig verlässliche Zahlen darüber, wie Frauen und Männer in Führungspositionen, Aufsichts- und Entscheidungsgremien vertreten sind. Zudem zeigt die Erhebung die Zusammensetzung der Mitarbeitenden in der Diakonie – sowohl hinsichtlich des Geschlechts als auch weiterer Vielfaltskriterien.

„Geschlechtergerechtigkeit darf in unseren diakonischen Einrichtungen und Diensten kein Lippenbekenntnis bleiben“, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie.

„Zwar sind von unseren rund 600.000 fest angestellten Mitarbeitenden mehr als drei Viertel weiblich. Auf der Führungsebene und in Gremien haben aber auch wir deutlichen Nachholbedarf.“

Bereits 2016 hatte sich die Diakonie durch ihren Corporate Governance Kodex das Ziel gesetzt, eine geschlechtergerechte Zusammensetzung von Gremien, Organen und Leitungsstellen zu erreichen. Dazu soll bis 2026 ein Mindestanteil von jeweils 40 Prozent Frauen und Männern umgesetzt sein. „Durch den Gleichstellungsatlas haben wir erstmals ein genaues Bild davon, wie Gleichstellung und Diversität innerhalb der Diakonie bereits umgesetzt sind“, sagt Lilie. Der Atlas zeige auch, wo erheblicher Nachholbedarf bestehe und Bemühungen gezielt verstärkt werden müssen. „Die Ergebnisse sind eine gute Grundlage dafür, die Chancengerechtigkeit in unseren Einrichtungen und Diensten zu verbessern. Wir werden dieses Ziel nun in einer konsequenten und effektiven Strategie verankern und entsprechende Vorschläge entwickeln, welche Maßnahmen von der Diakonie Deutschland sowie den Landes- und Fachverbänden zu ergreifen sind“, betont der Diakonie-Präsident.

Der Atlas zeigt, dass institutionalisierte Gleichstellungsarbeit und Maßnahmen zur Verankerung strukturierter familienorientierter Personalpolitik ersten Eingang in die Tätigkeit der diakonischen Organisationen gefunden haben.

Deutlich werden jedoch auch geschlechtsspezifische Ungleichheiten: Frauen sind in diakonischen Aufsichts- und Entscheidungs-Gremien sowie Leitungspositionen noch unterrepräsentiert, obwohl 77 Prozent der Mitarbeitenden weiblich sind. Der durchschnittliche Frauenanteil in der obersten Leitungsebene (Vorstände, Geschäftsführungen) von Einrichtungen der Diakonie lag 2018 bei 31 Prozent, unter den Vorsitzenden dieser obersten Leitungsebene beträgt er 25 Prozent. Der durchschnittliche Frauenanteil in Aufsichtsräten von Einrichtungen der Diakonie lag 2018 bei durchschnittlich 29 Prozent.

Auch Voll- und Teilzeitbeschäftigung sowie Einkommen sind geschlechtsspezifisch ungleich verteilt: So sind 55 Prozent aller Mitarbeitenden der Diakonie Frauen, die in Teilzeit arbeiten. Männer sind in der obersten Gehaltsklasse am stärksten vertreten im Vergleich zu den anderen Gehaltsklassen. Insgesamt 75 Prozent der Mitarbeiterinnen der Diakonie üben Tätigkeiten aus mit den zwei niedrigsten Anforderungsniveaus – also Hilfs- und Anlerntätigkeiten sowie fachlich ausgerichtete Tätigkeiten. Bei den männlichen Mitarbeitenden sind es 63 Prozent.

Die repräsentative Erhebung unter diakonischen Einrichtungen und Diensten sowie Landes- und Fachverbänden wurde 2018 vom Berliner Forschungsinstitut House of Research im Auftrag der Diakonie Deutschland durchgeführt. Erhoben wurden erstmals geschlechtsdifferenzierte Daten zur Repräsentanz von Frauen und Männern in Führungspositionen, Entscheidungs- und Aufsichtsgremien und in Mitarbeitendenvertretungen in der Diakonie, zum Stand institutionalisierter Gleichstellungsarbeit und zu Maßnahmen familienorientierter Personalpolitik.

Gleichzeitig enthält der Atlas auch eine Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur nach Geschlecht und anderen Diversitätskriterien.

Den Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Diakonie 2019 finden Sie unter www.diakonie.de/gleichstellungsatlas/

Den Diakonischen Corporate Governance Codex finden Sie unter www.diakonie.de/diakonie-corporate-governance-kodex/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.11.2019

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) ernennt Prof. Dr. Ursula Nelles, 1. Vorsitzende des Verbands von 1997 bis 2001 zur Ehrenpräsidentin. Die Urkunde wird im Rahmen eines strafrechtlichen Symposiums anlässlich ihres 70.

Geburtstags mit anschließendem Empfang zu ihren Ehren an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster überreicht. Die Laudatio hält Elisabeth Kotthaus.

Dazu erklärt die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig: „Das Wirken von Ursula Nelles hat viele Frauen inspiriert. Sie hat es ermöglicht, dass heute in Strafrechtswissenschaft und -praxis nicht nur viele Frauen erfolgreich tätig sind, sondern dass Genderperspektiven im Strafrecht, zum Beispiel die Probleme beim Schutz vor sexualisierter Gewalt, ein selbstver-ständlicher Bestandteil des Fachs und auch der Rechtspolitik sind. Es gibt noch viel zu tun auf dem Gebiet der Gleichstellung von Frauen – die Hartnäckigkeit von Ursula Nelles, verbunden mit Sachlichkeit und höchster Kompetenz ist vielen Weggefährtinnen und den nachfolgenden Juristinnengenerationen ein Vorbild.«

Im djb wirkte Ursula Nelles von 1995 bis 1997 und von 2002 bis 2005 als Vorsitzende der Strafrechtskommission. In ihre Amtszeit fiel unter anderem die Einführung der Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe. Als 1. Vorsitzende des djb setzte sie sich unter anderem für eine europaweite Vernetzung von Juristinnenvereinigungen ein und initiierte die Gründung der Europäischen Juristinnenvereinigung (European Women Lawyers Association, EWLA), deren Gründungsvorsitzende sie war.

Anlässlich des Symposiums finden sich viele wissenschaftliche und rechtspolitische Wegbegleiterinnen von Professorin Nelles in Münster ein.

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Prof. Dr. Ursula Nelles, geboren 1949 in Münster, studierte Rechtswissenschaften in Münster. Nach Promotion 1980, Habilitation 1990 und Lehrstuhlvertretungen in Münster und Hamburg sowie einer Gastdozentur an der niederländischen Universität Nijmegen wurde sie 1991 als Professorin für Strafrecht und Strafprozessrecht an die Universität Bremen berufen. 1994 erfolgte der Ruf an die Westfälische Wilhelms-Universität in Münster. Dort war sie Direktorin des Instituts für Kriminalwissenschaften, von 2004 bis 2006 Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und von 2006 bis zu ihrem Ruhestand 2016 Rektorin.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 29.11.2019

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die Abwahl des AfD-Abgeordneten Brander vom Amt des Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Bundestags durch die Mitglieder des Rechtsausschusses. Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb, betont: „Worte haben Macht, Hass und Hetze sind keine Meinung. Demokratie muss wehrhaft sein! Mit der Abwahl Brandners hat der Rechtsausschuss gezeigt, dass sie es ist.“

Die Abwahl entspricht der gemeinsamen Forderung des djb und des Deutschen Anwaltvereins (DAV) vom 15. Oktober 2019. Damals war Brander als Rechtsausschussvorsitzender untragbar geworden, weil er in mehreren beim Kurznachrichtendienst Twitter gesendeten Botschaften den rechtsextremen Anschlag am 9. Oktober 2019 in Halle / Saale verharmloste und antisemitische Äußerungen reproduzierte. Bereits im Frühjahr 2018 hatten der djb und der DAV dazu aufgerufen, Brandner nicht zum Vorsitzenden des Rechtsausschusses zu bestimmen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 13.11.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk startet heute eine Social-Media-Kampagne zu Persönlichkeitsrechten von Kindern in Sozialen Medien. Die Kampagne hat das Ziel, Erziehende für das Mitbestimmungsrecht von Kindern zu sensibilisieren, wenn sie Fotos ihrer Kinder online teilen. Die Kampagne unter dem Motto #DenkenFragenPosten arbeitet mit sechs prägnanten, animierten Motivserien und entsprechenden Claims. Diese Motive werden über einen Zeitraum von ca. drei Wochen vor allem auf Facebook und Instagram geschaltet und führen die Nutzerinnen und Nutzer auf eine Landing-Page (www.dkhw.de/DenkenFragenPosten) mit Informationen rund um den verantwortungsbewussten Umgang mit Kinderfotos in Sozialen Medien. Dabei wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Kinder altersgerecht in die Entscheidung, ob ein Bild oder Video online gepostet wird, eingebunden werden müssen. Wie das aussehen kann, zeigen Tipps mit konkreten Hilfestellungen für Eltern von Kindern verschiedener Altersgruppen.

„Kinder gehören in die Mitte unserer Gesellschaft, und müssen auch im Internet und den Sozialen Medien sichtbar sein. Es geht uns also nicht darum, Kinderfotos im Internet zu verbieten, sondern wir möchten Eltern und andere Erwachsene dafür sensibilisieren, dass sie Fotos und Videos von Kindern nicht ungefragt veröffentlichen oder verbreiten – Kinder haben schließlich auch Persönlichkeitsrechte! Und auch das Recht auf Mitbestimmung ist hier ganz wesentlich. Wir dürfen dabei die Eltern nicht im Regen stehen lassen. Oft brauchen Erwachsene Unterstützung beim verantwortungsvollen Umgang mit Kinderfotos im Internet. Wer Kinderfotos und Videos online veröffentlicht oder teilt, muss sich bewusst sein, dass das keine leichtfertige Entscheidung sein darf. Denn es kann eine Entscheidung sein, die auch Jahre später noch unangenehme und unerwünschte Folgen für das Kind haben kann. Welche Fotos und Videos im Internet landen, muss also sehr verantwortungsvoll entschieden werden. Und genau dabei muss das Kind mit einbezogen werden. Denn es hat das Recht, aktiv mitzubestimmen, ob, wie und mit wem ein Foto oder Video von ihm geteilt wird – es geht schließlich um das Kind“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Wir sehen aber auch die Anbieter von Social-Media- und Messengerdiensten in der Verantwortung. Diese müssen dafür sorgen, dass es für Nutzerinnen und Nutzer einfach auffindbare und verständliche Hinweise zu Fragen des Rechts am eigenen Bild und des Schutzes personenbezogener Daten von Kindern gibt. Zudem sollten Social-Media- und Messengerdienste ihre Strategien, Produkte und Voreinstellungen auch an kinderrechtlichen bzw. kinder- und jugendmedienschutzrechtlichen Maximen ausrichten und ,Safety by Design‘ zum Standard machen. Bei der anstehenden Novellierung des Jugendschutzgesetzes müssen auch diese Aspekte in den Fokus gerückt werden“, so Krüger.

Die Social-Media-Kampagne erfolgt im Rahmen eines Projektes der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der aktuellen Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (Sofia-Strategie 2016-2021) und wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 25.11.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte zur Modernisierung des Strafverfahrens das Vorhaben der Bundesregierung, die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Justizverfahren zu stärken. Zugleich plädiert die Kinderrechtsorganisation für weitergehende Änderungen, um eine kindgerechte Justiz nach den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention zu garantieren. Dafür sollte ein eigenständiges Vorrang- und Beschleunigungsgebot in Strafverfahren mit minderjährigen Opferzeuginnen und -zeugen in der Strafprozessordnung festgeschrieben werden, um dem Kindeswohlvorrang gemäß der UN-Kinderrechtskonvention in Strafverfahren Rechnung zu tragen.

Außerdem fordert das Deutsche Kinderhilfswerk eine bundesweite Verpflichtung zur Fortbildung für alle Richterinnen und Richter, die in ihren Verfahren mit Kindern zu tun haben. Dabei sollen die für den kindgerechten Umgang mit minderjährigen Opferzeuginnen und -zeugen erforderlichen Kompetenzen vermittelt werden, denn vom Verhalten der vernehmenden Richterinnen und Richter hängt entscheidend ab, wie Kinder das Verfahren erleben. Bisher gibt es eine Fortbildungspflicht lediglich in drei Bundesländern (Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt). Zudem sollten richterliche Videovernehmungen bei minderjährigen Opfern von Sexualdelikten und anderen schweren Gewalttatbeständen zum bundesdeutschen Standard werden.

„Minderjährige Opferzeuginnen und -zeugen sind besonders schutzbedürftig. Der Staat hat deshalb in besonderem Maße darauf zu achten, dass durch das Strafverfahren Kinder und Jugendliche nicht erneut zum Opfer gemacht werden. Deshalb brauchen wir ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot, durch das die Belastungen eines Strafverfahrens so weit wie möglich minimiert werden, natürlich unter Wahrung des Rechts des oder der Angeklagten auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren. Tatsächlich dauern viele Verfahren derzeit zu lang, nicht selten mehrere Jahre. Das muss sich ändern, auch um zu garantieren, dass kindliche Opferzeuginnen und -zeugen so früh wie nötig mit einer Therapie beginnen können. Denn davon wird während eines andauernden Strafverfahrens häufig abgeraten, um die Glaubhaftigkeit der Aussage der Zeuginnen und Zeugen nicht zu gefährden. Das aber ist ein Verstoß gegen die Kinderrechte“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Wir sehen in der Praxis, dass nur an wenigen Gerichten von der Möglichkeit der richterlichen Videovernehmung von kindlichen Opferzeuginnen und -zeugen im Ermittlungsverfahren Gebrauch gemacht wird. Es besteht mithin ein gravierendes Umsetzungsdefizit der bisher als Soll-Vorschrift ausgestalteten Regelung. Zumeist sind noch nicht einmal die technischen und räumlichen Voraussetzungen geschaffen, um eine solche Vernehmung durchzuführen. Deshalb ist es richtig und wichtig, hier eine Muss-Vorschrift zu verankern und diese auch mit entsprechenden Mitteln zu hinterlegen. Diese Muss-Vorschrift sollte sich nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nicht auf Sexualdelikte beschränken, sondern auch weitere schwere Gewalttatbestände umfassen“, so Lütkes weiter.

Neben der bundesweiten Verpflichtung zur Fortbildung für alle Richterinnen und Richter, die in ihren Verfahren mit Kindern zu tun haben, tritt das Deutsche Kinderhilfswerk dafür ein, Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Schwerpunktgerichte für Jugendschutzverfahren bei der Strafjustiz zu schaffen. Denn bei mehr als 750 Amts- und Landgerichten kann nicht jede Richterin oder jeder Richter in allen Spezialgebieten zu Hause sein. Durch die Spezialisierung bestimmter Gerichte muss nicht jedes einzelne Amts- und Landgericht die Ressourcen für die Videovernehmung und die Schulungen der Richterinnen und Richter aufbringen. Daher wäre es ratsam, diese Verfahren über Gerichtsbezirksgrenzen hinweg zu konzentrieren – wie man es aus dem Wirtschaftsstrafrecht oder bei Staatsschutzsachen kennt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.11.2019

In Stuttgart versammelten sich am 20. November, dem Tag der Kinderrechte, 150 Menschen – zwei Drittel davon Kinder –, um für die Umsetzung der UN-Kinderrechte zu demonstrieren. Drei Organisationen – der Kinderschutzbund Stuttgart, die element-i Bildungsstiftung sowie MACH DICH STARK – Die Initiative für Kinder im Südwesten – riefen im Vorfeld zum Protestmarsch auf und stellten zum Abschluss auf dem Kronprinzplatz gemeinsam mit dem Jugendamt, der World Childhood Foundation und dem Mobifant die Rechte der Kinder vor.

„Das Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN) über die Rechte der Kinder ist genau 30 Jahre alt. Gemeinsam haben wir in dieser Zeit viel für Kinder erreicht, es liegt aber noch ebenso viel Arbeit vor uns“, betonte Waltraud Weegmann, Geschäftsführerin der element-i Bildungsstiftung, die die Demonstrationsteilnehmerinnen und -teilnehmer in der Stuttgarter Innenstadt begrüßte und die wichtigsten Kinderrechte in Erinnerung rief. „Mit unserem Demonstrationszug möchten wir die Öffentlichkeit auf die Kinderrechte aufmerksam machen, denn wer diese Rechte nicht kennt, kann sie im Alltag auch nicht bewusst beachten“, ergänzte sie.

Demonstrationszug für Kinderrechte

„Kein Kind soll Angst haben müssen!“, „Ich beschütze meine Freunde“, „Kinder sollen Essen und Trinken haben“, „Erziehung ohne Gewalt“, „Kein Kind soll allein sein müssen“, „Hört hin: Kinderstimmen ernst nehmen!“ oder „Jedes Kind soll spielen dürfen!“. Diese und weitere Aufforderungen zierten die selbst gemalten Transparente, welche von den Kindern und Erwachsenen erstellt und mitgebracht wurden. Unter lautem Trillerpfeifenkonzert und mit Sprechchören wie „Kinder haben Rechte“ zogen die Protestierenden damit zum Kronprinzplatz.

„Kinderrechte ins Grundgesetz“

Die Stuttgarter Kinderbeauftragte Maria Haller-Kindler bedankte sich für die Mitwirkung von Kindern und Erzieherinnen und Erziehern aus Stuttgarter Kitas. „30 Jahre Kinderrechte: Das ist ein Grund zu feiern und auf die Straße zu gehen“, sagte sie. „Doch nicht alle halten sich an die Kinderrechte. Das muss sich ändern. Kinderrechte gehören ins Grundgesetz. Dafür müssen wir hier so viel Lärm machen, dass wir bis nach Berlin zu hören sind.“

Recht auf elterliche Fürsorge

Drei Institutionen und Organisationen hatten zur Kinderrechte-Demonstration aufgerufen. Zusammen mit drei Weiteren bauten sie Stände auf, informierten über ihr Engagement und luden die Kinder zum Spielen und Mitmachen ein. Der Deutsche Kinderschutzbund stellte das Recht der Kinder auf Fürsorge in den Fokus. „In vielen Lebenssituationen, zum Beispiel bei Trennung oder Scheidung, sind Eltern überfordert und können sich nicht angemessen um ihre Kinder kümmern. Wir machen uns für bessere Hilfesysteme stark, die Mütter und Väter so unterstützen, dass Kinder gut aufwachsen können“, erklärte Annika Matthias vom Ortsverband Stuttgart des Deutschen Kinderschutzbundes.

Recht auf Bildung

Nebenan am Stand der element-i Bildungsstiftung drückten Kinder ihre Daumen auf farbige Stempelkissen und gestalteten damit ein weißes Stofflaken. Wer des Schreibens mächtig war, konnte das Kinderrecht, das ihm besonders wichtig ist, an einer Wand notieren. „Uns liegt das Recht auf eine gute Bildung besonders am Herzen“, sagte Waltraud Weegmann. „Wir fordern, dass Kinder in unserem Bildungssystem besser als bisher allen Kindern gleichermaßen gute Chancen eröffnet und Kitas und Schulen Orte sind, an denen sie ihre Potenziale voll entfalten können.“

Recht auf Schutz vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch

Alexander Ruf von Childhood, einer von Königin Silvia von Schweden vor 20 Jahren gegründeten Stiftung, sagte: „Unser Thema ist der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch und die Hilfe für betroffene Kinder. Aktuell fördern wir in Deutschland die Entstehung sogenannter Childhood-Häuser. Das sind kindgerechte Einrichtungen in denen Experten aus Justiz, Polizei, Medizin und Jugendamt unter einem Dach zusammenarbeiten und den betroffenen Kindern helfen. Es schützt die betroffenen Kinder davor, immer wieder mit neuen Menschen und in unterschiedlichen Umgebungen über die sexuelle Gewalt, die sie erleben mussten, sprechen zu müssen.“

Recht auf einen angemessenen Lebensstandard

Das Netzwerk „MACH DICH STARK. Die Initiative für Kinder im Südwesten“ bündelt die Kraft von derzeit 23 Partnerinnen und Partnern, Verbänden, Stiftung und Organisationen, um gemeinsam die strukturellen Ursachen von Kinderarmut zu bekämpfen. „In Baden-Württemberg ist derzeit jedes fünfte Kinder von Armut betroffen oder armutsgefährdet. Das beeinträchtigt ihre Chancen. Talente verkümmern, Selbstvertrauen schwindet. Armut setzt sich fort. Diesen Kreislauf müssen wir durchbrechen“, sagte Julia Zeilinger von der Caritas, die das Netzwerk ins Leben rief. „Dafür machen wir uns als Lobby für Kinder gemeinsam stark!“

Recht auf Meinungsäußerung, Information und Gehör

Am Stand des Jugendsamt der Stadt Stuttgart präsentierte Ulrike Tamme die Kinderrechtezeitung. „Viele Jungen und Mädchen haben ein Bild gemalt zu dem Kinderrecht, das für sie am wichtigsten ist. Das Recht auf Spielen, Freizeit und Ruhe bearbeiteten die Kinder am häufigsten, dicht gefolgt von dem Recht auf Bildung und dem auf Familie und elterliche Fürsorge“, erläuterte Ulrike Tamme, die gleich darauf wieder ihr Kinderrechte-Quizrad bediente und einem achtjährigen Mädchen die Frage stellte: „Dürfen Kinder ihre Meinung sagen?“ Folgende Antwortmöglichkeiten standen zur Wahl: 1. Ja, wenn es ihre Eltern erlauben., 2. Nein, denn die Meinung von Kindern ist nicht wichtig. und 3. Ja, denn die Meinung von Kindern ist genauso wichtig wie die von allen anderen. „Drei“, rief das Mädchen, ohne lange überlegen zu müssen. Für die richtige Antwort durfte sie sich einen Luftballon oder einen Bleistift mitnehmen. Zwei andere Kinder saßen unterdessen konzentriert an einem Tischchen und schrieben Kinderrechte-Postkarten, die Ulrike Kieninger direkt mit einer Briefmarke versehen und in einen kleinen Pappbriefkasten geworfen hat.

Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung

Den größten Platz beanspruchte das Spielmobil Mobifant für sich. Das Team hatte allerhand Spielgeräte ausgepackt: Hütchen, Seile und Ringe, Kullerkreisel, Fahrgeräte, Balancierspiele und große hölzerne Brettspiele. „Wir stehen hier für das Recht der Kinder auf Spiel und Freizeit“, sagte Saskia Gompf von Mobifant, einer Dienstleistung der Stuttgarter Jugendhaus Gesellschaft. „Wir fahren sonst Spielplätze und Schulhöfe an und sind auch auf Stadtteilfesten präsent.“ Die Pädagogin kritisierte, dass die Freiräume für Kinder in unserer Gesellschaft immer kleiner würden. „‘Freilaufende Kinder‘ gibt es quasi kaum noch“, weiß sie. Zunehmende Ganztagsschulen und durchorganisierte kindliche Tagesabläufe mache sie dafür verantwortlich. Das Recht der Kinder auf Freizeit, die sie spontan und selbstbestimmt nach den eigenen Bedürfnissen gestalten könnten, komme dabei oft zu kurz.

Mit der Aktion rückten die Veranstalter die wichtigsten Kinderrechte – Rechte der Kinder auf elterliche Fürsorge, auf gerechte Bildungschancen, auf Schutz vor sexualisierter Gewalt, auf einen angemessenen Lebensstandard, auf Meinungsäußerung sowie auf Freizeit, Spiel und Erholung – in den Mittelpunkt.

Wer sich noch einmal genauer mit den UN-Kinderrechten befassen möchte, findet unter www.element-i-bildungsstiftung.de/kinderrechte eine Linkliste mit Kinderrechte-Informationen für Erwachsene und Kinder.

Linkliste der beteiligten Organisationen:

Quelle: Pressemitteilung element-i Bildungsstiftung vom 25.11.2019

Jedes Jahr am dritten Freitag im November rufen DIE ZEIT, Stiftung Lesen und Deutsche Bahn Stiftung dazu auf, ein Zeichen für das Vorlesen zu setzen. Am 15. November 2019 ist es wieder so weit. Zahlreiche Initiativen, Einzelpersonen, Firmen, Verbände, Vereine, Bibliotheken und viele andere beteiligen sich an der Aktion.

Erfreulicherweise mehren sich die Einrichtungen und Initiativen, die an diesem Tag mehrsprachig Begeisterung für Lesen und Vorlesen wecken wollen.

„Deutschland versteht sich noch immer mehrheitlich als einsprachig. Das macht es zwei- und mehrsprachigen Kindern schwer, bildungssprachliche Kompetenzen zu entwickeln. Mehrsprachige Vorleseangebote und Geschichten erzählen unterstützen die Kompetenzen der Kinder“, betont Maria Ringler, Bildungsreferentin beim Verband binationaler Familien und Partnerschaften. Sie verweist auf die Arbeitshilfe des Verbandes, die dabei unterstützt, Vorleseangebote mehrsprachig zu gestalten. „Gerade beim Vorlesen wecken wir Begeisterung, bringen Kinder früh mit Büchern in Kontakt und vermitteln damit einen Zugang zu Wissen und Kultur. Davon profitieren alle Kinder – auch die Einsprachigen,“ so Ringler.

Seit einigen Jahren veröffentlicht der Verband auch Elternbroschüren zu mehrsprachiger Erziehung, die zweisprachig in das Thema einführen. Mittlerweile gibt es die Broschüren in 12 Sprachen.

Mehr Informationen zu Mehrsprachigkeit auf der Seite des Verbandes unter http://www.mehrsprachigvorlesen.verband-binationaler.de/

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 14.11.2019

Menschen mit Armutserfahrung sind politisch schlechter repräsentiert, Politik wird größtenteils ohne sie gemacht. Die Betroffenen wollen das ändern. Beim „Treffen der Menschen mit Armutserfahrung“ fordern sie: Die politische Teilhabe von Menschen, die in Armut leben, muss gestärkt werden.

Zum mittlerweile 14.-mal richtet am 18. und 19. November 2019 die Nationale Armutskonferenz (nak) in Berlin das Treffen der Menschen mit Armutserfahrung aus.

Das diesjährige Treffen stellt die Frage nach „Anspruch und Wirklichkeit – Wie gelingt Teilhabe für alle?“ Im Rahmen des zweitägigen Programms mit Workshops, Podiumsdiskussionen, Vorträgen und in Gesprächen mit Politiker*innen stehen die Perspektiven von Menschen mit Armutserfahrung im Mittelpunkt (hier der Link zum Programm).

Der Diskurs um Armut in Deutschland wird um die Expert*innenperspektive der Betroffenen bereichert. Hierzu erklärt der Sprecher der nak Gerwin Stöcken:

„Menschen aus dem gesamten Bundesgebiet kommen einmal im Jahr in Berlin zusammen. Die Treffen der Menschen mit Armutserfahrung bilden das Herzstück der Tätigkeiten der nak. Durch die Treffen werden politische Partizipation, Information, Austausch und Vernetzung von Menschen ermöglicht, deren demokratische Teilhabe durch Armutslagen erschwert ist. Das Treffen ist Impulsgeber, um für die Problemlagen der Menschen zu sensibilisieren und daraus resultierend politische Handlungsbedarfe sichtbar zu machen. Mit diesem Auftrag bringt sich die Nationale Armutskonferenz in den politischen Prozess ein. Es muss ein Umdenken in der Armutspolitik geben. Menschen in Armut dürfen nicht länger ohne politisches Gewicht bleiben.“

Gerwin Stöcken: „Armut ist ein Symptom gesamtgesellschaftlicher Probleme und nicht in erster Linie individuelles Verschulden“, betont Stöcken, „deshalb streitet die Nationale Armutskonferenz für ein menschenwürdiges Miteinander. Sie verleiht Menschen mit Armutserfahrung eine Stimme und ermöglicht es ihnen, ihre Perspektive als Expert*innen in eigener Sache in den armutspolitischen Diskurs einzubringen. Dabei ist die Nationale Armutskonferenz stets am Puls der Zeit, ist mutig und oft auch unbequem“, so Stöcken weiter.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz (nak) vom 18.11.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 05. Dezember 2019

Veranstalter: Deutsches Kinderhilfswerk e.V

Ort: Berlin

Das Deutsche Kinderhilfswerk veranstaltet am 05. Dezember 2019 in Berlin den Fachtag „Kinderrechte, Vielfalt und Mitbestimmung in der Kita“. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die Fragen, wie sich kinderrechtsbasierte Demokratiebildung erfolgreich in der Praxis von Kindertageseinrichtungen verankern lassen, und wie es gelingt, die Eltern und Familien der Kinder dabei gut einzubinden. Der Fachtag, den das Deutsche Kinderhilfswerk in Kooperation mit dem Institut für Partizipation und Bildung (Kiel) und dem Institut für den Situationsansatz (Berlin) veranstaltet, richtet sich vor allem an Mitarbeitende von Institutionen, Organisationen, Verbänden, Fach- und Hochschulen und Einrichtungen, die im Arbeitsfeld der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen tätig sind.

„Kinderrechte müssen in den Kindertageseinrichtungen zu einer Selbstverständlichkeit werden. Zudem muss es im Kita-Alltag auch darum gehen, ein demokratisches Miteinander von Anfang an zu fördern, in dem Vielfalt wertgeschätzt wird und das alle Kinder aktiv mitgestalten können. Denn ein solches Bildungsumfeld wirkt sich positiv auf die Identitätsentwicklung von Heranwachsenden aus. In einer Kita, in der die pädagogische Arbeit konsequent an den Rechten der Kinder orientiert ist, erleben Kinder, dass sie selbstwirksam sind, in ihrer Individualität wertgeschätzt werden und dass Diskriminierungen jeglicher Art keinesfalls in Ordnung sind. Wir müssen die Entwicklung der demokratischen Kompetenzen von Kindern von klein auf fördern und sie in ihrem Aufwachsen als offene, selbstwirksame und einander wertschätzende Individuen begleiten“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Seit 2017 hat das Deutsche Kinderhilfswerk im Rahmen des Projekts „bestimmt bunt – Vielfalt und Mitbestimmung in der Kita“ deutschlandweit zehn Kindertageseinrichtungen zu den Themen Kinderrechte, Vielfalt und Mitbestimmung fortgebildet und in ihrer Umsetzungsarbeit begleitet. Die Kita-Qualifizierungen wurden im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefördert. Der Fachtag stellt den fachlichen Abschluss des Projekts dar und bietet die Gelegenheit, die Projektergebnisse und vielfältigen Erfahrungen, die in Zusammenarbeit mit den Modelleinrichtungen in den vergangenen Jahren gesammelt wurden, darzustellen und mit einem breiten Fachpublikum zu diskutieren.

Nähere Informationen zum Fachtag und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es unter https://doo.net/veranstaltung/40807/buchung. Der Fachtag wird im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

AUS DEM ZFF

Anlässlich der veröffentlichten Eckpunkte des SPD-Konzeptes für eine sozialdemokratische Kindergrundsicherung begrüßen die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die Reformideen als richtungsweisend.

Das durch den SPD Parteivorstand vorgestellte Konzept einer „sozialdemokratischen Kindergrundsicherung“ baut auf zwei Säulen auf: Auf der einen Seite steht der Ausbau sozialer Infrastruktur für die bessere Teilhabe von Kindern und Jugendlichen vor Ort, auf der anderen Seite soll eine existenzsichernde Leistung für Kinder, die bisherige Familienleistungen zusammenführt, einfacher und sozial gerechter ausbezahlt werden. Perspektivisch wird eine Neuberechnung des Existenzminimums von Kindern angestrebt.

Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: Das vorgelegte Konzept einer sozialdemokratischen Kindergrundsicherung weist den richtigen Weg und zeigt, wie die Bekämpfung der Kinderarmut in unserem Land gelingen kann: Nur in der Verbindung von guter und armutssensibler Infrastruktur für Kinder und Jugendliche vor Ort mit einer Geldleistung, die den Mindestbedarf für alle sicherstellt, haben die Familien die Chance, ihren Kindern ein gutes Aufwachsen in Wohlergehen zu ermöglichen. Und das ist dringend nötig: Jedes fünfte Kind wächst in Deutschland armutsgefährdet auf und ist damit einem größeren Risiko ausgesetzt, weniger an unserer Gesellschaft teilhaben zu können und schlechtere Zukunftschancen zu haben – materiell, gesundheitlich, sozial und in der Bildung. Dies bestätigt auch die kürzlich veröffentlichte AWO-ISS Langzeitstudie. Wir müssen den Zusammenhang von Armut und mangelnder Teilhabe für Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft endlich durchbrechen! Ernsthaftes Handeln ist von Seiten der Bundesregierung hier längst überfällig.“

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, fährt fort: „In jedem fünften Kinderzimmer unseres Landes spielt die Armut mit und dies trotz wirtschaftlich guter Rahmenbedingungen. Gleichzeitig leisten wir es uns, Familien mit höheren Einkommen für ihre Kinder über die Steuer deutlich stärker zu entlasten, als wir am unteren Einkommensrand über das Kindergeld fördern. Mit dieser Ungerechtigkeit muss endlich Schluss sein und das System der Familienförderung gehört „vom Kopf auf die Füße“ gestellt. Das Konzept einer sozialdemokratischen Kindergrundsicherung schlägt hier wichtige und richte Schritte vor. Gleichzeitig nimmt die SPD mit dem Einbezug des Kinderfreibetrages aus dem Steuerrecht und der Forderung nach einer Neubemessung des Existenzminimums unsere Forderung, dass jedes Kind gleich viel wert sein soll, endlich ernst. Auch wenn das SPD Konzept wesentliche Bausteine einer Kindergrundsicherung enthält, wie sie von einem breiten Bündnis seit 2009 gefordert wird, muss dringend darauf geachtet werden, dass die neue Geldleistung nicht hinter dem Status quo zurückfällt. Schon heute bekommen Familien, die vom Kinderzuschlag und Kindergeld profitieren, 408 Euro und damit das sächliche Existenzminimum ausbezahlt. Hinter dieser Höhe dürfen wir keinesfalls zurückbleiben!“

Als AWO und ZFF fordern wir gemeinsam mit vielen weiteren Verbänden seit nunmehr 10 Jahren eine Kindergrundsicherung, die das System der Familienförderung ‚vom Kopf auf die Füße‘ stellt, alle Kinder als gleichwertig anerkennt und ihnen das gleiche Existenzminimum zugesteht, welches neben dem Grundbedarf auch gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. und AWO Bundesverband e. V. vom 21.11.2019

AKTUELLES

„Entlastung gesucht – Gute Politik für Frauen mit geringem Einkommen“ heißt die veröffentlichte FES-Studie, die Sie hier kostenlos downloaden und/oder als Druckexemplar bestellen können: https://www.fes.de/gute-politik-fuer-frauen-mit-geringem-einkommen

Frauen mit geringem Einkommen sind in der Regel in Erwerbsverhältnissen, die von „guter Arbeit“ weit entfernt sind. Das bedeutet zum einen, dass jeder Cent zählt, besonders für die Mütter unter ihnen. Zum anderen ist die Vereinbarkeit des Jobs mit der Fürsorge für Kinder oder für ältere Angehörige noch schwieriger. Die notwendige Zeit(souveränität) fehlt, und das Einkommen reicht oft nicht aus für private Betreuungsangebote. Für alleinerziehende Frauen kommt erschwerend hinzu, dass finanzielle Engpässe oder Fürsorgebedarfe nicht partnerschaftlich aufgefangen werden können. Was kann Politik tun, um Frauen mit geringem Einkommen zu entlasten? Die Autor_innen der Studie formulieren – basierend auf einer qualitativen und quantitativen Befragung von über 2.000 Frauen mit Kindern und ohne Kinder mit geringem Einkommen – konkrete Handlungsempfehlungen.

Hier auch die Berichterstattung im Tagesspiegel: https://www.tagesspiegel.de/politik/studie-ueber-frauen-mit-prekaeren-einkommen-lebensentwuerfe-weichen-stark-von-der-realitaet-ab/25266842.html

Auf der Seite der Familienforschung BW finden Sie die Vorträge und Impulse der beiden Veranstaltungstage sowie einige Bilder der Veranstaltung:

https://www.statistik-bw.de/FaFo/Analysen/Hohenheimer_Tage_DOK_2019-10-22.jsp

Auf der Seite der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart ist ein Tagungsbericht hinterlegt: https://www.akademie-rs.de/vrueck_22434

Partizipation ist ein wesentlicher Bestandteil im Integrationsprozess. Partizipation bedeutet Teilhabe und Inklusion in die verschiedenen gesellschaftlichen Lebensbereiche. Partizipation stärkt die Selbstwirksamkeit der Individuen und fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Doch was verstehen wir eigentlich unter Partizipation? Welche Form der Partizipation ist überhaupt möglich, wenn nicht alle die gleichen Rechte bzw. Zugänge zu Rechten und Möglichkeiten der Teilhabe haben? Wie kann Partizipation dennoch gestärkt werden?

Diese Fragen und Erkenntnisse aus der Projektarbeit im Bereich des Empowerments mit geflüchteten Frauen und anderen schutzbedürftigen Personen standen im Fokus eines Fachtags am 18. Oktober 2018 in Berlin. Auf Einladung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege kamen rund 100 Fachkräfte, Aktivist*innen und Geflüchtete zusammen und tauschten sich über gelungene Ansätze und Rahmenbedingungen der Empowermentarbeit mit geflüchteten Frauen aus.

Die Erkenntnisse und Anregungen aus den Workshops und Vorträgen sind in der vorliegenden Publikation zusammengefasst. Deutlich werden dabei die große Bedeutung von Partizipation und Teilhabe, aber auch bestehende Hürden und Herausforderungen. Zusätzlich werden viele Handlungsempfehlungen für eine Stärkung partizipativer Ansätze in der Arbeit mit geflüchteten Frauen beschrieben. Das Impulspapier möchte damit Anregungen für die Projektpraxis geben und zu weiterer Reflexion und Diskussion anregen.

Seit 2016 fördert die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Projekte im Bereich der Empowermentarbeit mit geflüchteten Frauen und anderen schutzbedürftigen Personen, darunter auch ein Projekt der Arbeiterwohlfahrt mit aktuell 11 bundesweiten Standorten.Ziel der Projekte ist die Förderung von Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe von geflüchteten Frauen und anderen schutzbedürftigen Personen.

Das Impulspapier „Partizipation in der Arbeit mit geflüchteten Frauen“ kann auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege heruntergeladen werden (PDF): BAGFW Impulspapier Partizipation in der Arbeit mit geflüchteten Frauen

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

SPD Konzept für eine sozialdemokratische Kindergrundsicherung: Der Beseitigung der Kinderarmut einen großen Schritt näher!

Berlin, 21. November 2019 – Anlässlich der veröffentlichten Eckpunkte des SPD-Konzeptes für eine sozialdemokratische Kindergrundsicherung begrüßen die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die Reformideen als richtungsweisend.

Das durch den SPD Parteivorstand vorgestellte Konzept einer „sozialdemokratischen Kindergrundsicherung“ baut auf zwei Säulen auf: Auf der einen Seite steht der Ausbau sozialer Infrastruktur für die bessere Teilhabe von Kindern und Jugendlichen vor Ort, auf der anderen Seite soll eine existenzsichernde Leistung für Kinder, die bisherige Familienleistungen zusammenführt, einfacher und sozial gerechter ausbezahlt werden. Perspektivisch wird eine Neuberechnung des Existenzminimums von Kindern angestrebt.

Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: Das vorgelegte Konzept einer sozialdemokratischen Kindergrundsicherung weist den richtigen Weg und zeigt, wie die Bekämpfung der Kinderarmut in unserem Land gelingen kann: Nur in der Verbindung von guter und armutssensibler Infrastruktur für Kinder und Jugendliche vor Ort mit einer Geldleistung, die den Mindestbedarf für alle sicherstellt, haben die Familien die Chance, ihren Kindern ein gutes Aufwachsen in Wohlergehen zu ermöglichen. Und das ist dringend nötig: Jedes fünfte Kind wächst in Deutschland armutsgefährdet auf und ist damit einem größeren Risiko ausgesetzt, weniger an unserer Gesellschaft teilhaben zu können und schlechtere Zukunftschancen zu haben – materiell, gesundheitlich, sozial und in der Bildung. Dies bestätigt auch die kürzlich veröffentlichte AWO-ISS Langzeitstudie. Wir müssen den Zusammenhang von Armut und mangelnder Teilhabe für Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft endlich durchbrechen! Ernsthaftes Handeln ist von Seiten der Bundesregierung hier längst überfällig.“

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, fährt fort: „In jedem fünften Kinderzimmer unseres Landes spielt die Armut mit und dies trotz wirtschaftlich guter Rahmenbedingungen. Gleichzeitig leisten wir es uns, Familien mit höheren Einkommen für ihre Kinder über die Steuer deutlich stärker zu entlasten, als wir am unteren Einkommensrand über das Kindergeld fördern. Mit dieser Ungerechtigkeit muss endlich Schluss sein und das System der Familienförderung gehört „vom Kopf auf die Füße“ gestellt. Das Konzept einer sozialdemokratischen Kindergrundsicherung schlägt hier wichtige und richte Schritte vor. Gleichzeitig nimmt die SPD mit dem Einbezug des Kinderfreibetrages aus dem Steuerrecht und der Forderung nach einer Neubemessung des Existenzminimums unsere Forderung, dass jedes Kind gleich viel wert sein soll, endlich ernst. Auch wenn das SPD Konzept wesentliche Bausteine einer Kindergrundsicherung enthält, wie sie von einem breiten Bündnis seit 2009 gefordert wird, muss dringend darauf geachtet werden, dass die neue Geldleistung nicht hinter dem Status quo zurückfällt. Schon heute bekommen Familien, die vom Kinderzuschlag und Kindergeld profitieren, 408 Euro und damit das sächliche Existenzminimum ausbezahlt. Hinter dieser Höhe dürfen wir keinesfalls zurückbleiben!“

Die AWO und das ZFF sind Gründungsmitglieder des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Die heutige PM des Bündnisses und weitere Informationen zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG finden Sie unter: www.kinderarmut-hat-folgen.de

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 18/2019

SCHWERPUNKT I: Sanktionen teilweise verfassungswidrig

Sinnlose, unwürdige und besonders harte Sanktionen in der Grundsicherung sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das urteilte gestern das Bundesverfassungsgericht und unterstützt damit die Haltung der SPD.

„Jeder und jede hat das Recht, auf Augenhöhe und mit Respekt behandelt zu werden. Das gilt auch und ganz besonders für die Menschen, die auf staatliche Hilfen angewiesen sind. Die Haltung der SPD ist deshalb schon lange klar: Vorrangiges Ziel ist, Menschen in Arbeit zu bringen. Dabei müssen wir aber auf Unterstützung und Ermutigung setzen, nicht auf Bevormundung und unsinnige Strafen. Niemand soll befürchten müssen, in die Obdachlosigkeit sanktioniert zu werden.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßen wir, denn es schafft Rechtssicherheit: Mitwirkungspflichten dürfen verlangt werden – aber sie müssen verhältnismäßig sein. Wenn Pflichten zur Mitwirkung verletzt werden, dürfen die Leistungen höchstens um 30 Prozent gekürzt werden. In Härtefällen muss es den Jobcentern auch möglich sein, von einer Sanktion abzusehen. Außerdem muss jeder und jede die Möglichkeit haben, seine Mitwirkungspflicht nachträglich zu erfüllen, sodass Sanktionen dann wieder zurückgenommen werden können.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat gestern angekündigt, schon im Januar einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem das Urteil umgesetzt wird. Das Gesetz wird dazu beitragen, unser Sozialsystem weiter zu verbessern – hin zu einem partnerschaftlichen Sozialstaat auf Augenhöhe. Denn wir wollen, dass die Menschen sich in jeder Lebensphase darauf verlassen können, dass sie Unterstützung bekommen, wenn sie sie brauchen – und dabei auch mit Respekt behandelt werden.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 06.11.2019

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Hartz IV-Sanktionen erklärt SvenLehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Dieses Urteil ist ein Etappensieg für die sozialen Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger. Das Bundesverfassungsgericht tut damit das, wozu der Großen Koalition seit Jahren der politische Wille fehlt. Es schiebt der völlig aus dem Ruder gelaufenen Sanktionspraxis der Jobcenter einen Riegel vor. Die aktuell 5,4 Millionen Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, werden damit endlich besser vor drastischen Kürzungen ihrer Existenzsicherung geschützt.

Das Gericht hat klargestellt: Die Bundesregierung darf nicht länger trödeln, sondern muss unverzüglich handeln. Als Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen haben wir für die morgige Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales einen Bericht von der Bundesregierung verlangt.

Die Frage der Sanktionierung bleibt aber eine politische Frage, die der Bundestag als Gesetzgeber zu entscheiden hat. Es muss jetzt unverzüglich um Reformen gehen, die unseren Sozialstaat modernisieren und die auf individuelle Förderung und Motivation setzen statt auf Drohen und Bestrafen.

Wir Grüne halten an unserer Forderung nach einer sanktionsfreien Garantiesicherung fest. Es ist menschenunwürdig und eine arbeitsmarktpolitische Sackgasse, Leistungsberechtigte mit Druck und Zwang erziehen zu wollen. Sanktionen sind das falsche Instrument, um Menschen bei der Jobsuche zu unterstützen. In der Situation, in der sich viele Arbeitssuchende befinden, sind Anerkennung, individuelle Unterstützung und Motivation entscheidend. Sanktionen dagegen sind für ein Kooperations- und Vertrauensverhältnis im Beratungsprozess kontraproduktiv. Die pauschale Kürzung des Existenzminimums bringt die Betroffenen in existentielle Schwierigkeiten und geht oftmals mit psychischen Belastungen, Verschuldung, Misstrauen oder auch einem Rückzug aus dem Beratungsproz ess einher. Die mit den Sanktionen verbundenen sozialen Härten sind auch angesichts der Tatsache höchst bedenklich, dass viele Sanktionen zu Unrecht ausgesprochen und deshalb von den Sozialgerichten wieder zurückgenommen werden.

Wir brauchen kleinere Betreuungsschlüssel in den Jobcentern, bessere Hinzuverdienstregeln sowie einen Rechtsanspruch auf individuelle Qualifizierung und Weiterbildung. Es ist bedauerlich, dass Union und SPD mehrheitlich diesen Weg noch nicht gehen wollen. Wir werden deswegen in dieser Frage weiter Druck machen – im Bundestag und im Bündnis mit vielen Verbänden, Gewerkschaften und Initiativen. Kürzungen unter das Existenzminimum müssen endlich ein Ende finden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 05.11.2019

„Das ist wirklich ein bemerkenswertes Urteil. Es gibt Rückenwind für den weiteren politischen Kampf für Sanktionsfreiheit. Ein Quantensprung für soziale Grundrechte“, erklärt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE und Parteivorsitzende, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vereinbarkeit von Sanktionen gegen Hartz-IV-Beziehende mit dem Grundgesetz. Kipping weiter:

„Das Bundesverfassungsgericht hat heute erklärt, dass Totalsanktionen, Sanktionen, die die Hartz-IV-Sätze um mehr als 60 Prozent mindern, und Sanktionen, die eine besondere Härte darstellen bzw. eine starre Dauer haben, mit der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip unvereinbar sind. Weiter heißt es im Urteil: Die Menschenwürde muss man sich nicht erarbeiten. Damit wird den geltenden Sanktionsregeln ein Riegel vorgeschoben.

Dieser Erfolg wiegt umso schwerer, als Karlsruhe sich mit politischen Vorgaben zurückhält und lediglich die Verfassungsmäßigkeit prüft. Als LINKE werden wir nun der Bundesregierung und konkret Sozialminister Hubertus Heil auf die Finger schauen, dass die Umsetzung umgehend erfolgt. Zugleich geht der Kampf um politische Mehrheiten für die vollständige Sanktionsfreiheit und die Überwindung von Hartz IV weiter. Die gute Nachricht ist: Wir werden dabei immer mehr!“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 05.11.2019

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Hartz-IV-Sanktionen erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Pascal Kober:

„Das Urteil bestätigt den Grundsatz des Förderns und Forderns. Die Erwartungen, die der Sozialstaat an Hartz-IV-Bezieher richtet, sind zumutbar. Sanktionen sind auch ein Zeichen der Fairness gegenüber denjenigen, die täglich zur Arbeit gehen und mit ihren Steuern Hartz IV finanzieren. Das Urteil sollte jetzt genutzt werden, um weitergehende Reformen anzugehen. Die FDP-Fraktion setzt sich dafür ein, dass Sanktionen aufgehoben werden, sobald Betroffene ihre Verpflichtungen nachgeholt haben. Engagement muss anerkannt werden und für die Zukunft motivieren. Außerdem sollten die Sanktionsregeln für junge Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren angepasst werden: Im Sanktionsfall müssen unmittelbar psychosoziale Angebote der Jugendhilfe oder des Jobcenters gemacht werden. Denn junge Menschen dürfen dem Sozialstaat durch Sanktionen nicht verloren gehen. Zudem müssen die Zuverdienstgrenzen bei Hartz IV verbessert werden, damit Arbeit auch finanziell einen Unterschied macht.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten vom 05.11.2019

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass langfristige Leistungskürzungen beim Bezug von ALG II teilweise verfassungswidrig sind und abgemildert werden müssen. Dazu erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber wieder einmal die rote Karte gezeigt und unter anderem die Vollsanktionierung für verfassungswidrig erklärt. Das Grundgesetz schützt diejenigen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Gut so! Wir haben schon lange gefordert, dass die Vollsanktionen abgeschafft werden müssen. Durch das heutige Urteil fühlen wir uns darin bestätigt: Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil eine klare Aussage getroffen. Die derzeitige Sanktionspraxis ist unverhältnismäßig und nicht geeignet, Menschen dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Es braucht eine Grundsicherung, die unterstützt und fördert, statt zu gängeln. Wir fordern den Gesetzgeber auf, jetzt den gegebenen Handlungsspielraum zu nutzen – und zwar auch bei der Ausgestaltung der ungleich schärferen Sanktionen gegenüber Menschen unter 25 Jahren.“

Die besonders strengen Sanktionen gegen Menschen unter 25 Jahren waren zwar kein Gegenstand des Urteils, die Verfassungswidrigkeit von Kürzungen über 30% hat aber in der Konsequenz Folgen für die Rechtmäßigkeit der Sanktionspraxis bei Menschen unter 25 Jahren.

Wolfgang Stadler: „Es darf hier keine Ungleichbehandlung geben! Für alle Leistungsbezieher gilt gleichermaßen: Menschen brauchen keinen existenzbedrohenden Druck, sondern Unterstützung und Stabilisierung ihrer Lebensverläufe!“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.11.2019

In einer gemeinsamen Erklärung fordern die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Diakonie Deutschland und der Paritätische Wohlfahrtsverband gemeinsam mit weiteren Partnern, Verbänden und Organisationen, die bestehenden Sanktionsregelungen im Hartz-IV-System aufzuheben und ein menschenwürdiges System der Förderung und Unterstützung einzuführen. Anlass ist die Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts am 5. November 2019 zur Frage, ob die bestehenden Sanktionen, die bis zum vollständigen Entzug der Leistungen einschließlich der Miete reichen können, verfassungsgemäß sind. Das Gericht hatte über den Fall eines Arbeitslosen aus Erfurt zu urteilen, der mit 234,60 Euro im Monat weniger auskommen sollte, weil er ein Jobangebot abgelehnt und Probearbeit verweigert hatte.

Die Unterzeichnenden sind sich einig: Es darf keine Kürzungen am Existenzminimum geben. Durch Sanktionen werde das Lebensnotwendige gekürzt und soziale Teilhabe unmöglich gemacht, erklären die Unterzeichner, zu denen auch 50 Einzelpersonen aus Verbänden, Organisationen und Parteien gehören. Die Politik ist schon lange in der Verantwortung, das Hartz-IV-System so zu ändern, dass die Würde der Leistungsbezieher geachtet und nicht durch Sanktionen beeinträchtigt wird.

„Die Grundsicherung soll das Existenzminimum abdecken, also das zum Leben unbedingt Notwendige“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. „Wer mit Sanktionen das Lebensnotwendige kürzt, nimmt existentielle Not in Kauf. Die Diakonie setzt sich für ein sicheres Existenzminimum ein, für alle Menschen!“

„Sanktionen führen zu Leid und dazu, dass Menschen sich zurückziehen“, sagt Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. „Sie entspringen einer längst überwundenen Rohrstockpädagogik des vergangenen Jahrhunderts. Sie sind deshalb komplett und ersatzlos zu streichen.“

„Die Sanktionen in ihrer jetzigen Form tragen nicht dazu bei, den Menschen eine Perspektive auf ein selbstbestimmtes Leben zu eröffnen“, sagt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, „Und gerade die verschärften Sanktionen bei den Unter-25-Jährigen sind kontraproduktiv: Sie treiben junge Menschen ins Abseits. Wir wollen eine Grundsicherung, die unterstützt und fördert, statt zu gängeln!“

Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des DGB sagt dazu: „Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts sind immer nur verfassungsrechtliche Grenzen, über die der Gesetzgeber auch hinausgehen kann. Denn nicht alles, was unsere Verfassung vielleicht gerade noch so zulässt, ist auch im Interesse von Arbeitsuchenden und Beschäftigten. Und längst nicht alles, was gut und richtig ist wie beispielsweise der Mindestlohn, ergibt sich aus der Verfassung. Der Gesetzgeber kann und muss sicherstellen, dass das Existenzminimum durch Sanktionen nicht unterschritten wird.“

Hintergrund:

Im bestehenden Sanktionsrecht ist jede Arbeit zumutbar – auch prekäre Arbeitsverhältnisse. Sanktionen haben negative soziale Folgen. Sie schaden der sozialen und beruflichen Eingliederung. Die Folgen sind Verschuldung, soziale Isolierung, massive gesundheitliche und psychische Belastungen bis hin zu drohender Wohnungslosigkeit. Der Kontakt zum Jobcenter wird teilweise abgebrochen; das Hilfesystem erreicht die Betroffenen nicht mehr. Jedes Jahr sind acht Prozent der Leistungsberechtigten von Sanktionen betroffen.

Zur Gemeinsamen Erklärung (PDF).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.11.2019

Hierzu kommentiert das ZFF:

Ein Minimum darf nicht weiter gekürzt werden!

Heute hat das Bundesverfassungsgericht in einem wegweisenden Urteil Hartz-IV-Sanktionen teilweise für verfassungswidrig erklärt. Für das ZFF ist das ein Schritt in die richtige Richtung.
Im Vorfeld des Urteils hat sich ein breites Bündnis aus Verbänden, Organisationen und Einzelpersonen auf eine Erklärung verständigt und fordert, die bestehenden Sanktionsregelungen im Hartz-IV-System aufzuheben und ein menschenwürdiges System der Förderung und Unterstützung einzuführen. Auch das ZFF unterstützt die Erklärung und damit auch die Arbeit des „Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum“!

Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einem Urteil entschieden, dass Sanktionen bei Hartz IV teilweise verfassungswidrig sind. Maximal 30 Prozent reduzierte Leistungen sind möglich, alles darüber Hinausgehende ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Zu diesem Urteil sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Das Urteil setzt Sanktionen endlich klare Grenzen. Es ist nicht beliebig, ob und wie der Gesetzgeber die Existenz sichert. Jetzt muss er seinen Gestaltungsrahmen voll ausschöpfen. Das Umsetzen von Mindestanforderungen des Gerichts reicht nicht. Existenzsicherung und Kürzungen am Minimum sind ein offener Widerspruch. Dieser Knoten muss endlich aufgelöst werden.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 05.11.2019

Anlässlich der heutigen Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Zulässigkeit der Sanktionen im SGB II erklärt der Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak) Gerwin Stöcken: Nach fast 15 Jahren Sanktionspraxis im SGB II begrüßen wir, dass das BVerfG das Sanktionsregime endlich verfassungsgerichtlich beurteilt und die Kürzungen über 30 % für verfassungswidrig erklärt hat. Wir fordern aus Respekt vor dem Gericht und den Menschen die Jobcenter auf, dies in der Anwendung konsequent umzusetzen “, betont der Sprecher der nak.

Nicht verfassungsgemäß sind nach dem BVerfG daher alle Kürzungen, die mehr als 30 % des Regelsatzes betreffen. Zumutbar ist eine Leistungsminderung in dieser Höhe aber nur, wenn in einem Fall außergewöhnlicher Härte von der Sanktion abgesehen werden kann und die Minderung nicht unabhängig von der Mitwirkung der Betroffenen starr drei Monate andauert.

„Das heutige Urteil hat erhebliche Relevanz für die Lebenssituation von fast 6 Millionen Menschen im Hartz IV-Bezug. Wir freuen uns deshalb, dass das BVerfG Farbe bekannt und Flagge gezeigt hat gegen die derzeitige Sanktionspraxis im SGB II. Die bisherige Praxis im SGB II ist nicht geeignet, eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Sanktionen führen vielmehr zu Verschuldung, Obdachlosigkeit und einer immer weiteren Entfernung vom Arbeitsmarkt“, bekräftigt Gerwin Stöcken.

„Wir erwarten nunmehr, dass der Gesetzgeber seine Hausaufgaben macht und die Sanktionen im SGB II deutlich beschränkt. Gefordert ist vielmehr ein Kurswechsel im SGB II-Regime. Beschäftigungs- und Sozialpolitik sollte auf Sanktionen und Druck verzichten und die Motivation und Selbstbestimmung der Menschen unterstützen. Nur so kann Arbeit eine positive Rolle im Leben der Betroffenen einnehmen, anstatt prekäre Beschäftigung zu befördern.

Zum Hintergrund:

Nach den Erwägungen des BVerfG steht es dem Grundgesetz nicht entgegen, an der Überwindung der eigenen Hilfsbedürftigkeit selbst aktiv mitzuwirken. Diese Mitwirkungspflicht darf der Gesetzgeber auch durch belastende Sanktionen durchsetzen. Die derzeitige Ausgestaltung schafft allerdings eine außerordentliche Belastung, welche den strengen Anforderungen der Verhältnismäßigkeit nicht gerecht wird.

Die Nationale Armutskonferenz ist Mitunterzeichnerin der gemeinsamen Erklärung des Bündnisses für ein menschenwürdiges Existenzminimum. Die gemeinsame Pressemitteilung des Bündnisses finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz (nak) vom 05.11.2019

SCHWERPUNKT II: AWO-ISS-Langzeitstudie Kinderarmut

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung der AWO-ISS-Langzeitstudie „Armut im Lebensverlauf. Kindheit, Jugend und junges Erwachsenenalter“ und der aus den Studienergebnissen abgeleiteten politischen Handlungsempfehlungen der Arbeiterwohlfahrt weist das ZFF darauf hin, dass bessere Zukunfts- und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche keine Utopie bleiben dürfen, sondern endlich Realität werden müssen!

Das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) erforscht seit 22 Jahren im Auftrag des AWO Bundesverbandes die Lebenslagen und Zukunftschancen von (armen) Kindern in Deutschland. Mit der vorliegenden fünften Erhebungsphase liegen nun Lebensverläufe von armen und nicht-armen Menschen vor, die Ende der 1990er Jahre Kindertageseinrichtungen der AWO besucht haben. Damit werden erstmals Forschungsdaten vorgestellt, die Langzeitwirkungen von Armut bis ins junge Erwachsenenalter nachvollziehen und Risiko- und Schutzfaktoren für ein gesundes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen detailliert darstellen. Aus der Studie ergeben sich konkrete, am Lebensverlauf der Kinder und Jugendlichen orientierte, Handlungsempfehlungen.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF): „Nachhaltige Armutsprävention und nicht nur die Abmilderung von Armutsfolgen muss eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe sein. Viele junge Erwachsene, die schon in ihrer Kindheit mit Armutserfahrungen gemacht haben, fällt es sehr schwer, zentrale Entwicklungsaufgaben wie ein gelingender Übergang von Schule in den Beruf, die Loslösung vom Elternhaus oder die Familiengründung zu bewerkstelligen. Sie sind damit schlecht gerüstet, um dem Teufelskreis der Armut zu entkommen und ein selbstbestimmtes Leben aufzubauen.

Die Studienergebnisse zeigen aber auch, dass ein Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen in Wohlergehen keine Utopie sein muss! Vor allem inner- und außerfamiliäre Unterstützungsstrukturen und –ressourcen sind entscheidend, um Armutsverläufe zu durchbrechen.

Auf Grundlage dieser Forschungsergebnisse formuliert der AWO Bundesverband Handlungsempfehlungen, die u. a. eine Stärkung der sozialen Infrastruktur, eine vermehrte Investition in Bildung und eine nachhaltige Integration in Ausbildung und Arbeit für alle jungen Erwachsenen beinhaltet. Auch wird die Forderung nach einer Reform der Kinder- und Familienförderung und damit die Einführung einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung verstärkt. Ein Konzept für das sich AWO und ZFF gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seit 2009 einsetzen.

Armut und Ausgrenzung dürfen Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und Entfaltung nicht beeinträchtigen. Das ZFF wird daher weiterhin lautstark und mit Nachdruck dafür einstehen, dass bessere Zukunfts- und Teilhabechancen für alle Kinder und Jugendlichen endlich Realität werden!“

Die Handlungsempfehlungen des AWO Bundesverbandes sowie zentrale Studienergebnisse finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 06.11.2019

AWO-ISS-Studie: Armut in der Kindheit kann das Leben von Menschen langfristig belasten.

„Einmal arm, immer arm“ – ganz so vorgezeichnet sind Lebenswege armer Kinder nicht. Die aktuelle Auswertung der AWO-ISS-Langzeitstudie zeigt aber: Armut in der Kindheit kann das Leben von Menschen langfristig belasten.

Dazu erklärt Studienleiterin Dr. Irina Volf vom ISS Frankfurt am Main: „Die Studie zeigt: Armut in der Kindheit muss kein Lebensschicksal sein. Es gibt keinen Automatismus, der aus armen Kindern zwingend arme Erwachsene werden lässt. Aber: Viele junge Erwachsene mit Armutserfahrung entkommen der Armut nicht. Ein Drittel der armen Kinder bleibt auch im jungen Erwachsenenalter arm. Der Übergang ins junge Erwachsenenalter ist dabei ein Scheideweg im Leben dieser Menschen. Er ist eine Chance, der Armut der Familie zu entwachsen. Er kann aber auch in die weitere Armut führen.“

AWO Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler ergänzt: „Die Studie zeigt deutlich: Übergänge sind Scheidewege. Wenn es an diesen sensiblen Übergangsphasen im Leben passende soziale Dienstleistungen und ein funktionierendes soziales Netz gibt, dann steigen die Chancen der Betroffenen, der Armut zu entkommen. Was es also braucht, ist eine stärker präventive Ausrichtung – einen Paradigmenwechsel, der Armut im Vorhinein verhindert, statt ausschließlich an individuellen Armutssymptomen herumzudoktern, die das strukturelle Problem nicht lösen. Die Studie ist ein politischer Auftrag! Uns kann es nicht zufrieden stellen, wenn in Deutschland in jedem fünften Kinderzimmer die Armut mitspielt. Damit verwehren wir jedem fünften Kind legitime Ansprüche auf Wohlergehen, Anerkennung und Zukunftschancen. Wir fordern die Einführung einer Kindergrundsicherung, einen Ausbau der sozialen Infrastruktur, Investitionen in Bildung sowie eine gezielte Unterstützung und Förderung junger Menschen beim Übergang in Ausbildung und Arbeit. Zudem müssen die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für gute und existenzsichernde Arbeit weiter verbessert werden, um Einkommens- und Familienarmut wirkungsvoll zu bekämpfen.“

Die Panelstudie ist die fünfte Phase einer seit 1997 laufenden Langzeitstudie zur Kinder- und Jugendarmut. In ihr wurde Armut im jungen Erwachsenenalter quantitativ und qualitativ untersucht. Die Ergebnisse geben Aufschluss über die Langzeitfolgen von Armut in Kindheit und Jugend.

Wolfgang Stadler: „Wir freuen uns, mit der neuen AWO-ISS-Langzeitstudie erneut einen wertvollen Beitrag zur wissenschaftlichen und politischen Diskussion leisten zu können. Ich möchte mich ganz herzlich bei den Forscherinnen und dem ISS für die produktive und freundschaftliche Zusammenarbeit bedanken. Außerdem gilt mein herzlicher Dank den vielen Studienteilnehmenden, die uns stellvertretend für Millionen junger Menschen in Deutschland Einblicke in ihre Lebenssituationen gewährt haben.“

Positionspapier: Armut im Lebensverlauf Kindheit, Jugend und junges Erwachsenenalter (PDF)

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.11.2019

„Keine Altersgruppe ist so sehr durch Armut bedroht wie die der jungen Erwachsenen. Allein das ist ein Skandal. Dass ausgerechnet dieser Gruppe von Seiten des Jobcenters die meisten und härtesten Sanktionen erteilt werden, schlägt dem Fass den Boden aus. Die Studie bestätigt leider die Erkenntnisse, die wir bereits aus den bloßen Statistiken zur Einkommenssituation der Haushalte ablesen können. Junge Erwachsene sind in besonderem Maße von Armut betroffen“, sagt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die aktuelle AWO-ISS-Langzeitstudie zur Kinderarmut. Müller weiter:

„Wie sich die Lage junger Menschen im Zuge der drohenden wirtschaftlichen Rezession weiter verschlechtert, wenn jetzt nicht gehandelt wird, möchte ich mir gar nicht ausmalen. Die Forderungen der AWO nach einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung unterstütze ich nachdrücklich. Aber auch Auszubildendenvergütungen und BAföG sind alles andere als armutsfest. Die Studie zeigt auch, wie wichtigdie soziale Infrastruktur für den jeweiligen Lebensweg ist. Anstatt Jugendprojekte wie in den vergangenen Jahrzehnten zu kürzen, brauchen wir eine Offensive für die Kinder- und Jugendhilfe, bei Jugendclubs, in der Beratung und Begleitung junger Menschen. Die Sanktionierung im Hartz IV- System muss endlich abgeschafft werden, so wie es auch schon die Kinderkommission des Bundestags gefordert hat.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 06.11.2019

SCHWERPUNKT III: Einigung Grundrente

„Der Grundrenten-Kompromiss ist kein sozialpolitischer Meilenstein, sondern der Rettungsring für den Fortbestand der Bundesregierung. Es ist richtig, dass es endlich einen Rentenzuschlag für Menschen mit niedrigen Löhnen geben soll. Die Einkommensprüfung ist viel zu hart und wird viele Frauen ausschließen“, erklären der Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch und Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE.

Dietmar Bartsch weiter: „Wenn Hubertus Heil im Februar drei bis vier Millionen Rentner besser stellen wollte und jetzt gerade einmal 1,2 bis 1,5 Millionen einen Zuschlag erhalten, dann ist das kein sozialpolitischer Erfolg. Wieder einmal hat die SPD nicht einmal 50 Prozent dessen erreicht, was ursprünglich gewollt war. Grund ist die viel zu harte Einkommensprüfung, die Millionen ausschließt. Der Grundrenten-Streit zeigt, wir brauchen eine große Rentenreform: Altersarmut muss bekämpft werden, das Rentenniveau muss für alle steigen und alle Menschen mit Erwerbseinkommen müssen einzahlen, auch Abgeordnete, Beamte und Selbstständige.“

Matthias W. Birkwald weiter: „Union und SPD zahlen mit der Grundrente die Zeche dafür, dass sie seit den 2000er Jahren systematisch einen der größten Niedriglohnsektoren in Europa gefördert und zugelassen haben. Deshalb ist es nur gut, dass Menschen, die 35 Jahre zu miesen Löhnen arbeiten mussten, auf ein paar Euro mehr Rente hoffen dürfen und dieser Zuschlag sowie die neuen Freibeträge komplett aus Steuermitteln gegenfinanziert werden. Schlecht ist, dass durch die Einkommensprüfung und die Anhebung der Untergrenze 1,4 Millionen Menschen mit einem Federstrich von der sogenannten Grundrente ausgeschlossen wurden. (30 statt 24 Prozent des Durchschnittseinkommens entsprechen 2019 972,60 Euro statt 778,08 Euro monatlichem Bruttolohn.)“

DIE LINKE wird im Gesetzgebungsverfahren für folgende Punkte kämpfen:

– 35 Beitragsjahre sind als Hürde zu hoch. DIE LINKE fordert, dass 25 Jahre als Voraussetzung reichen mögen.

– Die Anhebung der Untergrenze an Entgeltpunkten und die Kürzung des Zuschlags um 12,5 Prozent treffen überproportional niedrige Renten und müssen beide gestrichen werden.

– Auch die Ehefrau eines gut verdienenden Mannes, die 35 Jahre zu miesen Löhnen arbeiten musste, hat sich einen Rentenzuschlag verdient. Die Einkommensprüfung ist verzichtbar. Es bleibt abzuwarten, ob sie wie angekündigt „unbürokratisch“ umzusetzen ist.

– Der Freibetrag für gesetzliche Renten in der Grundsicherung darf nicht an 35 Beitragsjahre gekoppelt werden, sondern muss für alle gesetzlichen Renten gelten und somit Riester- und Betriebsrenten gleichgestellt werden.

– Als Gegenfinanzierung für unsere Vorschläge fordern wir, dass der gesetzliche Mindestlohn sofort auf zwölf Euro brutto angehoben wird. Das würde die Kosten für die sogenannte Grundrente erheblich reduzieren und zwar zu Lasten derer, die davon profitieren – der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 11.11.2019

Anlässlich des Kompromisses zur Grundrente erklärt der Bundesvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt, Wolfgang Stadler:

„Mit dem gestern im Koalitionsausschuss erzielten Kompromiss zur Grundrente hat die Koalition ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt. Rund 1,5Millionen Rentnerinnen und Rentner, die ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, werden von der Grundrente profitieren. Sie werden einen Zuschlag zu ihrer Rente erhalten, mit dem die Lebensleistungen dieser Menschen besser als bisher anerkannt werden.

Dass bei der Grundrente keine Bedürftigkeitsprüfung stattfinden wird, ist systemkonform und richtig. Die Rente ist keine Sozialhilfe, sondern der Lohn für Lebensleistung. Ob der gestern erzielte Kompromiss mit Blick auf die Einkommensprüfung diesem Anspruch gerecht wird, wird sich zeigen, wenn der Gesetzentwurf vorliegt. Ein Wermutstropfen des Entwurfs ist, dass der Freibetrag bei der Grundsicherung ebenfalls nur für langjährig Versicherte gelten soll. Der Freibetrag bei der Grundsicherung muss für alle Rentner unabhängig von ihrer Beitragszeit gelten. So wie die Rente nicht von einer Bedürftigkeit abhängig gemacht werden darf, darf die Grundsicherung nicht von Versicherungszeiten abhängig gemacht werden.

Die Bundesregierung ist aufgefordert, den Worten schnell Taten folgen zu lassen und bald einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 11.11.2019

Die Diakonie begrüßt die Einigung von SPD, CDU und CSU zur Mindestrente.

„Das ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Altersarmut“, sagt Diakonie- Präsident Ulrich Lilie: „Die Einigung war überfällig.“ Die Sicherung im Alter sei eines der drängendsten Probleme im Land. „Die Menschen erwarten endlich tragbare Lösungen. Diese Existenzfragen dürfen nicht dem Profilierungsstreit der Parteien zum Opfer fallen“, sagt Lilie.

Die Diakonie Deutschland begrüßt die angekündigte, unbürokratische, automatisierte Umsetzung und eine Einkommensprüfung über den Abgleich zwischen der Rentenversicherung und den Finanzämtern. Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik, erklärt: „Damit wird endlich die verdeckte Armut von Rentnerinnen und Rentnern beendet. Denn nach 35 Jahren Arbeit einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen ist für viele Seniorinnen und Senioren mit Scham und dem Gefühl versagt zu haben verbunden.“ Besonders Frauen werden von der Grundrente profitieren, die heute vier von fünf Berechtigten stellen.

„Die Grundrente ist für Frauen eine wichtige Anerkennung ihrer Lebensleistung. Sie haben Teilzeit in schlecht bezahlten Berufen gearbeitet und zugleich die Sorgearbeit in der Familie über Jahrzehnte geleistet. Sie dürfen im Alter nicht in Armut leben!“ betont Loheide.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 11.11.2019

Als einen intelligenten Kompromiss begrüßt der Paritätische Wohlfahrtsverband die Einigung der Großen Koalition auf ein Grundrenten-Modell. Er mahnt an, die nach langem Ringen gefundene Lösung nun zügig umzusetzen, fordert jedoch zugleich Verbesserungen für den Kreis der Grundsicherungsbeziehenden.

„Bei aller Kritik, die man im Detail haben kann und muss: der Kompromiss zur Grundrente ist besser als man hätte erwarten dürfen. Es ist kein fauler, sondern ein intelligenter Kompromiss“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Aus Sicht des Paritätischen stellt das Modell eine ausbaufähige Grundlage für eine echte Mindestrentenregelung dar. Kritik übt der Verband jedoch an den Plänen, unterschiedliche Freibetragsregelungen für Renteneinkünfte von Altersgrundsicherungsbeziehenden einzuführen. „Der Schritt, endlich Renteneinkünfte nicht mehr voll in der Altersgrundsicherung anzurechnen, ist überfällig und richtig. Es kann jedoch nicht angehen, dass dies nur für Grundsicherungsbeziehende mit 35 und mehr Beitragsjahren gilt. Dies ist eine nicht akzeptable Diskriminierung aller anderen Bezieherinnen und Bezieher kleiner Renten in der Grundsicherung“, so Schneider. Der Paritätische fordert einheitliche Freibeträge auf Renten für alle Grundsicherungsbeziehende.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 11.11.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Neue Möglichkeiten, bessere Beratung, mehr Offenheit

Mit zwei Gesetzentwürfen will die Bundesregierung die Möglichkeiten von Adoptionen und die Begleitung der daran beteiligten Familien verbessern. Das Bundeskabinett hat heute sowohl den Entwurf des Adoptionshilfe-Gesetzes aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) als auch den Gesetzentwurf zur Stiefkindadoption aus dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) beschlossen.

Adoptionshilfe-Gesetz (BMFSFJ)

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Jeden Tag werden in Deutschland zehn Kinder adoptiert – seit 1990 mehr als 150.000. Eine Adoption endet nicht mit dem gerichtlichen Adoptionsbeschluss, sondern begleitet die abgebenden Eltern, die Kinder und die Adoptivfamilien ein Leben lang. Mit unserem Adoptionshilfe-Gesetz können wir die Herkunftsfamilien und die Adoptionsfamilien so unterstützen, wie sie es brauchen. Wir sichern die gute, fachlich fundierte Beratung und Unterstützung durch die rund 400 Adoptionsvermittlungsstellen in Deutschland – und zwar vor, während und auch nach einer Adoption. Es geht sowohl um einen selbstverständlichen Umgang mit der Adoption in der Adoptionsfamilie als auch um den Austausch und Kontakt mit der Herkunftsfamilie. Wenn beides sensibel begleitet wird, kann mehr Offenheit bei einer Adoption gelingen. Das schafft Vertrauen, fördert die kindliche Entwicklung und stärkt die Familie. Am wichtigsten ist bei allem das Wohl der adoptierten Kinder. Sie sollen gut aufwachsen und ihren Weg sicher gehen.“

Das Gesetz enthält vier Bausteine, um die Adoptionshilfe in Deutschland zu verbessern:

1. Bessere Beratung aller an einer Adoption Beteiligten (vor, während und nach einer Adoption)

Ein Rechtsanspruch auf eine Begleitung auch nach der Adoption soll die gute Beratung und Unterstützung aller Menschen sichern, die an einer Adoption durch die Adoptionsvermittlungsstellen beteiligt sind. Die unterschiedlichen Phasen der Adoption werden so als Ganzes betrachtet und begleitet. Zudem wird eine verpflichtende Beratung vor einer Stiefkindadoption eingeführt. Sie soll sicherstellen, dass eine Adoption tatsächlich das Beste für das Kind ist. Außerdem werden die Adoptionsvermittlungsstellen in ihrer Lotsenfunktion gestärkt, damit die Familien die Hilfen bekommen, die sie brauchen.

2. Aufklärung und Förderung eines offenen Umgangs mit Adoption

Der Gesetzentwurf soll zu einem offenen Umgang mit dem Thema Adoption beitragen: Zum einen sollen Adoptiveltern durch die Adoptionsvermittlungsstellen ermutigt und dabei unterstützt werden, ihr Kind altersgerecht über die Tatsache ihrer Adoption aufzuklären. Zum anderen soll die Vermittlungsstelle vor Beginn der Adoptionspflege mit den Herkunftseltern und den Adoptionsbewerbern erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt zum Wohl des Kindes gestaltet werden kann. Die Herkunftseltern sollen in ihrer Rolle gestärkt werden, indem sie gegenüber der Adoptionsvermittlungsstelle einen Anspruch auf allgemeine Informationen über das Kind bekommen, welche von der Adoptivfamilie freiwillig zur Verfügung gestellt wurden. Der Schutz von Informationen, deren Weitergabe nicht gewünscht ist, bleibt weiterhin gesichert.

3. Stärkung der Adoptionsvermittlungsstellen mit einem Aufgabenkatalog und einem Kooperationsgebot

Die Adoptionsvermittlungsstellen erhalten einen konkreten Aufgabenkatalog, der Klarheit über ihre Aufgaben schafft. Ein an die Adoptionsvermittlungsstellen gerichtetes Kooperationsgebot soll den fachlichen Austausch und die Vernetzung mit den verschiedenen Beratungsstellen fördern – etwa mit der Schwangerschaftsberatung, der Erziehungsberatung und dem Allgemeinen Sozialen Dienst – damit auf die Bedürfnisse der Familien sensibel reagiert werden kann.

4. Verbot von unbegleiteten Auslandsadoptionen und Einführung eines Anerkennungsverfahrens, um Kinder zu schützen

Auslandsadoptionen sollen künftig in jedem Fall durch eine Adoptionsvermittlungsstelle begleitet werden, damit die zukünftigen Eltern auf die Herausforderungen einer Auslandsadoption vorbereitet und die Interessen der Kinder ausreichend berücksichtigt werden können. International vereinbarte Schutzstandards sollen zukünftig bei allen Auslandsadoptionen eingehalten werden. Auslandsadoptionen ohne Begleitung einer Vermittlungsstelle werden untersagt. Für mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit wird ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse eingeführt.

Gesetzentwurf zur Stiefkindadoption (BMJV)

Der Gesetzentwurf zur Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien dient der Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019. Das Bundesverfassungsgericht hat im Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien einen Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgebot gesehen und diesen deshalb für verfassungswidrig erklärt. Zugleich hat es den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. März 2020 eine verfassungsmäßige Neuregelung zu treffen.

Die Neuregelungen eröffnen Personen in verfestigter Lebensgemeinschaft, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, die Möglichkeit der Adoption eines Kindes ihres Partners. Eine verfestigte Lebensgemeinschaft liegt nach dem Gesetzesentwurf in der Regel vor, wenn die Betroffenen eheähnlich vier Jahre zusammengelebt haben oder eheähnlich mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht: „Mit dem Gesetzentwurf wird der Kritik des Bundesverfassungsgerichts begegnet und gleichzeitig die Situation der Kinder in diesen Familien verbessert. Auch wenn der Stiefelternteil und der Elternteil nicht heiraten, soll der Stiefelternteil das Kind seines Partners oder seiner Partnerin adoptieren können, damit die betroffenen Kinder zwei rechtliche Elternteile in der Familie haben, in der sie tatsächlich leben. Die Bundesregierung hat mit ihrem Entwurf das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet; Bundestag und Bundesrat haben jetzt eine Grundlage für ihre Beratungen.“

Adoptionswesen in Zahlen
Zahl der Adoptionen im Jahr: 3.733 (2018), 3.888 (2017), 3.976 (2016), 3.812 (2015); 3.805 (2014)
Zahl der Adoptionen im Inland : 3.562 (2018), 3.662 (2017), 3.719 (2016), 3.548 (2015); 3.506 (2014)
Zahl der Adoptionen aus dem Ausland: 176 (2018), 238 (2017), 294 (2016), 314 (2015); 344 (2014)

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.11.2019

120 Millionen Euro für den Aus-, Um- und Neubau von Frauenhäusern und Beratungsstellen in 4 Jahren

Der Bund plant in den Jahren 2020 bis 2023 insgesamt 120 Millionen Euro in den Aus-, Um- und Neubau von Frauenhäusern und Beratungsstellen in Deutschland zu investieren. Bei der heutigen Sitzung des Runden Tisches von Bund, Ländern und Kommunen gegen Gewalt an Frauen wurden Details der Umsetzung des Investitionsprogramms durch das Bundesfrauenministerium vorgestellt und mit Ländern und Kommunen beraten. Im Januar 2020 soll das Programm starten.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey: „Gewalt gegen Frauen darf niemals die Oberhand gewinnen. Jede Frau in einer Notsituation muss schnelle Hilfe und Unterstützung bekommen. Bund, Länder und Kommunen sind hier gemeinsam in Verantwortung. Der Bund unterstützt ab Januar 2020 erstmalig den Ausbau von Hilfseinrichtungen mit einem Bundesinvestitionsprogramm. 120 Millionen Euro sind ein wichtiger Impuls, um Frauenhäuser und Beratungsstellen besser aufzustellen. Unser Ziel erreichen wir aber nur zusammen. Die Länder und Kommunen wissen, wo welche Ausbau-Maßnahmen sinnvoll sind und können sicherstellen, dass die Investitionen nachhaltig sind und vor Ort ankommen. Deshalb haben wir heute gemeinsam die Umsetzung des Bundesprogramms beschlossen.“

Anne Spiegel, Landesfrauenministerin in Rheinland-Pfalz und Vorsitzende der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz der Länder (GFMK):

„Die Istanbul-Konvention ist ein Meilenstein im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen. Sie verpflichtet uns, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen. Jede dritte Frau in Deutschland wurde bereits Opfer von körperlicher oder sexualisierter Gewalt. Die Länder investieren seit Jahren in den Schutz von Frauen. So konnte ein breites Hilfesystem aufgebaut werden. Dennoch finden noch immer nicht alle Frauen die Unterstützung, die sie benötigen. Die GFMK hat sich bereits im Juni bei ihrer Hauptkonferenz dafür ausgesprochen, dass der Bund hier die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellt. Daher begrüße ich das jetzt aufgelegte Bundesinvestitionsprogramm.“

Silvio Witt, Oberbürgermeister der Stadt Neubrandenburg und Präsidiumsmitglied des Deutschen Städtetages für die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund): „Jegliche Form von Gewalt gegen Frauen ist inakzeptabel. Von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und Kinder brauchen schnellen und unbürokratischen Schutz. Die Kommunen wollen gemeinsam mit Bund und Ländern Prävention und Hilfsangebote verbessern und ausbauen. Der Ausbau des Hilfesystems ist erforderlich, weil Frauenhäuser bundesweit überlastet sind. Deshalb muss vor allem die Finanzierung der Frauenhausplätze auf eine sichere Basis gestellt werden. Das vorgesehene Bundesförderprogramm ist ein erster wichtiger Schritt für bessere Hilfe für Frauen in Not. Auch die Städte, Landkreise und Gemeinden wollen sich an dieser Aufgabe beteiligen und mithelfen, bürokratische Hürden weiter abzubauen.“

Mit dem Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ will der Bund in den Jahren 2020 bis 2023 mit jährlich 30 Mio. Euro den Aus-, Um- und Neubau sowie die Sanierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen fördern. So ist es in der Finanzplanung des Bundes vorgesehen. Voraussetzung ist jeweils die Zustimmung des Bundestages als Haushaltsgesetzgeber. Insgesamt gibt der Bund damit 120 Millionen Euro für eine bessere Aufstellung der Hilfestrukturen für Frauen, die von Gewalt betroffen sind.

Ziel ist, Hilfseinrichtungen besser zugänglich zu machen, insbesondere für Zielgruppen, die es bislang schwer haben, Schutz und Hilfe zu bekommen. Zum Beispiel soll mit den Bundesmitteln der barrierefreie Ausbau von Frauenhäusern gefördert werden. Außerdem sollen neue räumliche Kapazitäten und innovative Wohnformen für Frauen geschaffen werden, die von Gewalt betroffen sind und gemeinsam mit ihren Kindern Schutz suchen. Die Bauförderung soll in enger Kooperation mit den Ländern und Kommunen durchgeführt werden.

Am Runden Tisch gegen Gewalt an Frauen sind neben dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Vorsitz) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales alle 16 Bundesländer sowie die kommunalen Spitzenverbände vertreten. Zentrales Ziel der Gespräche ist der bedarfsgerechte Ausbau der Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen. Der Runde Tisch wird auch künftig weiterarbeiten, damit die Versorgung der von Gewalt betroffenen Frauen und ihrer Kinder weiter verbessert wird.

Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet unter der Telefonnummer 0 8000 116 016 rund um die Uhr, anonym und in 18 Sprachen Beratung und Vermittlung in das örtliche Hilfesystem an.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.10.2019

„Gute-KiTa-Vertrag“ unterzeichnet – 269 Millionen Euro Unterstützung des Bundes

Im Rahmen des „Gute-KiTa-Gesetzes“ unterstützt der Bund das Land Rheinland-Pfalz bei der Weiterentwicklung der Qualität in den rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten bis 2022 mit rund 269 Millionen Euro. Den entsprechenden Vertrag unterzeichneten heute Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig.

Bei der Unterzeichnung in der Staatskanzlei in Mainz sagte Bundesfamilienministerin Giffey: „Ich freue mich, die Landesregierung mit den 269 Millionen Euro aus dem „Gute-KiTa-Gesetz“ unterstützen zu können. Konkret investiert das Land mit den Bundesmitteln in einen besseren Betreuungsschlüssel, qualifizierte Fachkräfte und starke Kita-Leitungen. Das heißt mehr Erzieherinnen und Erzieher für die Kinder, vor allem in Kitas mit besonderen Herausforderungen. Jedes Kind hat das Recht auf die besten Startchancen, genau dafür setzt Rheinland-Pfalz die richtigen Schwerpunkte.“

Ministerpräsidentin Dreyer betonte: „Rheinland-Pfalz ist das Bildungsland. Seit zehn Jahren ist bei uns Bildung von der Kita bis zur Hochschule gebührenfrei. Wir investieren jährlich rund 4,8 Milliarden Euro in Bildung, rund jeder vierte Euro unseres Landeshaushalts fließt in Bildung. Und das zahlt sich aus. In keinem anderen Bundesland hängt der Bildungserfolg weniger von der sozialen Herkunft ab als bei uns. Das hat erst kürzlich der Bildungsmonitor 2019 belegt. Wir stehen für Durchlässigkeit, für Chancenvielfalt und für Bildungsgerechtigkeit. Und die beginnt bei den Kleinsten“, so die Ministerpräsidentin. Rheinland-Pfalz habe das Kita-Zukunftsgesetz auf den Weg gebracht, um diese Erfolgsgeschichte fortzuführen. „Wir schaffen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, in dem es künftig einen Rechtsanspruch auf eine siebenstündige Betreuung am Stück geben wird. Zudem verbessern wir die Qualität in unseren Kitas, in dem wir mehr Personal mitfinanzieren, Zeit für Leitung und Praxisanleitung ermöglichen sowie Erzieherinnen und Erzieher entlasten“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter.

„Wir werden die Qualität in unseren Kitas weiter ausbauen. Dafür haben wir in Rheinland-Pfalz das Kita-Zukunftsgesetz erarbeitet und genau dafür werden wir auch die Gelder des Bundes einsetzen“, sagte Bildungsministerin Hubig. „Wir investieren vor allem in einen guten Betreuungsschlüssel, in qualifizierte Fachkräfte und in starke Kita-Leitungen. Wir berücksichtigen mit einem Sozialraumbudget die sozialräumlichen Besonderheiten von Kitas und ermöglichen beispielsweise Kita-Sozialarbeit oder Französisch-Sprachkräfte in grenznahen Gebieten. Wir fördern die sprachliche Bildung im Alltag, stärken die Beteiligungsstrukturen mit einem neuen Kita-Beirat, unterstützen die freien Träger mit mehr Geld zur Qualitätssicherung und alle Träger beim Ausbau der Kita-Küchen, damit sie einem Angebot mit Mittagessen angemessen entsprechen können. Jetzt gilt es, gemeinsam an der Umsetzung unseres Kita-Zukunftsgesetzes und damit verbunden des Gute-KiTa-Gesetzes in Rheinland-Pfalz zu arbeiten. Mit starken Partnern auf allen Ebenen, vom Bund bis zu den Kommunen, wird uns das gelingen.“

Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig abschließend: „Wir freuen uns über die Bereitschaft des Bundes, die Länder zu unterstützen und umfangreich in unsere Kitas zu investieren. Denn entscheidende Verbesserungen im Bereich gleichwertiger Lebensverhältnisse aller Kinder im Bundesgebiet erreichen wir nur gemeinsam. Deshalb bedanken wir uns herzlich bei Bundesfamilienministerin Franziska Giffey für dieses wichtige Gesetz.“

Das Gute-KiTa-Gesetz in Rheinland-Pfalz:

Die Mittel des „Gute-KiTa-Gesetzes“ – rund 269 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 – investiert Rheinland-Pfalz vor allem in folgende Handlungsfelder:Guter Betreuungsschlüssel: Das Personalbemessungssystem wird von einem gruppen- auf ein platzbezogenes System umgestellt. Damit stellt das Land eine einheitliche und transparente Personalbemessung sicher. Und weil nicht alle Kitas die gleichen Herausforderungen haben, werden mittels eines Sozialraumbudgets spezifische Sozialräume bei der Personalbemessung berücksichtigt und so strukturelle Benachteiligung überwunden. Qualifizierte Fachkräfte: Die Ausbildung wird attraktiver. Durch den Ausbau der vergüteten berufsbegleitenden Ausbildung und Zeit für die Praxisanleitung von Auszubildenden. Außerdem wird den Trägern ein Anreiz gegeben, Fachkräfte auszubilden: Denn Auszubildende werden künftig nicht mehr auf den Personalschlüssel angerechnet.Starke Kitaleitung: Alle Tageseinrichtungen erhalten ein verbindliches Leitungsdeputat. Bis zu 20 Prozent der Leitungszeit kann durch qualifiziertes Verwaltungspersonal erfüllt werden. Das entlastet die Einrichtungsleitungen und eröffnet zugleich Möglichkeiten zur Professionalisierung.Kindgerechte Räume: Um einem Angebot mit Mittagessen angemessen entsprechen zu können, legt das Land ein Sachkostenprogramm zur Ausstattung von Küchen in den Tageseinrichtungen auf.Förderung sprachlicher Bildung: In Rheinland-Pfalz ist die Landesregierung überzeugt, dass Sprachbildung und Sprachförderung alltagsintegriert erfolgen müssen. Deshalb sind in jedem Platz für Über-Zweijährige Personalstellenanteile dafür eingerechnet.Netzwerke für mehr Qualität: Um eine Kindertageseinrichtung bestmöglich weiterzuentwickeln, müssen alle Protagonisten beteiligt sein. Deshalb gibt es den neuen Kita-Beirat, in dem Einrichtungsträger, Leitung, Fachkräfte und Eltern unter Berücksichtigung der Perspektiven des Kindes die wesentlichen Fragen der Einrichtung gemeinsam besprechen.Verbesserung der Steuerung im System (Vielfältige pädagogische Arbeit): Freie Träger erhalten 4.500 Euro pro Jahr und Einrichtung, um die Umsetzung der pädagogischen Konzeption zu unterstützen und die pädagogische Arbeit zu evaluieren. Damit wird zur Qualitätssicherung bei Einrichtungen in freier Trägerschaft beigetragen. Außerdem führt das Land ein webbasiertes Administrations- und Monitoringsystem ein und vereinfacht so das Zuweisungsverfahren des Landes und notwendige Datenerhebungen.

Das Gute-KiTa-Gesetz

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren.

Die Kindertagesbetreuung soll überall in Deutschland weiterentwickelt werden. Aber jedes Bundesland hat seine eigenen Stärken und Entwicklungsbedarfe. Darum ist das Gesetz wie ein Instrumentenkasten aufgebaut: Die Länder entscheiden selbst, in welche zehn Handlungsfelder und Maßnahmen investiert werden soll. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie das Gute-KiTa-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll und wie es die jeweils eingesetzten Landesmittel ergänzt.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31.10.2019

Bundesregierung beschließt Maßnahmenpaket

Der furchtbare Anschlag in Halle ist Teil einer Reihe von besorgniserregenden Vorfällen in der jüngeren Vergangenheit. Die Bundesregierung ist fest entschlossen, unsere freiheitliche Demokratie zu verteidigen. Sie wird deshalb sämtliche rechtsstaatlichen Mittel gegen Hass, Rechtsextremismus und Antisemitismus einsetzen.

Daher hat das Bundeskabinett heute das von dem Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat und der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität beschlossen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer betont: „Nach dem rechtsterroristischen Anschlag in Halle reagiert die Bundesregierung mit konkreten Maßnahmen. Das Paket umfasst unter anderem eine verbesserte Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz. Das BKA wird hier Zentralstelle sein. Zudem werden punktuelle Verschärfungen im Waffenrecht vorgenommen, denn Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten. Außerdem sollen Kommunalpolitiker besser geschützt sein und präventive Maßnahmen zur Förderung der Demokratie verstetigt werden. Das Signal ist klar: Wir handeln und lassen unseren Worten Taten folgen.“

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht unterstreicht: „Wozu die Enthemmung und Entfesselung des Hasses im Netz führen kann, hat das schreckliche Attentat auf die jüdische Gemeinde in Halle erneut gezeigt. Rechtsextremismus und Antisemitismus treten wir mit allen Mitteln des Rechtsstaats entgegen. Wir erhöhen den Verfolgungsdruck weiter: Wer im Netz hetzt und droht, wird künftig härter und effektiver verfolgt. Die Meldepflicht der Plattformen, die wir im Netzwerkdurchsetzungsgesetz schaffen, leistet hierzu einen wesentlichen Beitrag. Von Hass und Drohungen Betroffene werden künftig besser geschützt, auch durch Änderungen im Melderecht. Wir müssen zudem unter allen Umständen verhindern, dass Waffen legal in die Hände von Extremisten gelangen. Deshalb führen wir im Waffenrecht die Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden ein. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, für den ich mich schon lange eingesetzt habe.“

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey sagt: „Was viele Engagierte tagtäglich vor Ort für Demokratie, gegen Hass und Gewalt leisten, braucht noch mehr strukturelle und finanzielle Absicherung. Demokratieförderung und Extremismusprävention ist nichts, was man mal macht und dann wieder lässt, sondern sie ist eine Daueraufgabe. Und sie gelingt dann noch besser, wenn klar ist, dass Projekte kontinuierlich und verlässlich ausgestattet und unterstützt werden können. Dass die Stärkung der Präventionsarbeit Teil des Maßnahmenkatalogs der Bundesregierung ist, zeigt ihre Bedeutung. Denn Sicherheit und Prävention sind zwei Seiten einer Medaille. Das ist ein wichtiges Signal in die Gesellschaft und an die Engagierten. Ich setze mich darüber hinaus weiter für eine verbesserte Fördergrundlage ein und werde gemeinsam mit dem Bundesinnenminister zusätzliche konzeptionelle und rechtliche Anpassungen prüfen.“

Wesentliche Inhalte des Maßnahmenpakets:Zur effektiveren Bekämpfung der Hasskriminalität im Internet soll eine Meldepflicht für Provider nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz an eine neu zu errichtende Zentralstelle im BKA eingeführt werden. Zudem soll eine Auskunftsbefugnis gegenüber Telemediendiensteanbietern im BKA-Gesetz und der Strafprozessordnung geschaffen werden.Gegenwärtige Regelungen des Strafgesetzbuches mit Bezug zu Gewalt und Hasskriminalität sollen ergänzt und erweitert werden.Das Waffenrecht soll verschärft werden. Insbesondere soll bereits die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führen sowie eine Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden eingeführt werden. Außerdem sollen Verschärfungen des Sprengstoffrechts geprüft werden.Die Bearbeitung im Bereich des Rechtsextremismus soll im Verfassungsschutz weiter intensiviert werden.Das Melderegister soll durch gesetzliche Änderungen angepasst werden, um den Schutz von Personen, die durch Gewalt gefährdet werden, zu gewährleisten.Ferner sollen vorhandene Präventionsprogramme unter Berücksichtigung von Rechtsextremismus, Antisemitismus, Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ausgebaut und deren finanzielle Förderung auf hohem Niveau verstetigt werden. Für das Programm „Demokratie leben!“ bedeutet das, dass die Mittel in der Finanzplanung bis 2023 fortgeschrieben werden. Das Bundesinnenministerium und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden zusätzliche rechtliche und konzeptionelle Strukturen prüfen.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.10.2019

Anlässlich der heute von der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen für den Monat Oktober erklärt Dr.WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Der Arbeitsmarkt zeigt sich zwar stabil, aber das ist kein Grund zum Ausruhen. Denn strukturelle Probleme bleiben weiterhin: So beziehen immer noch über eine Million Menschen Arbeitslosengeld II, obwohl sie erwerbstätig sind. Die meisten davon sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Diese Zahlen sind nicht hinnehmbar, denn Erwerbstätige gehören nicht in die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Insbesondere sozialversicherungspflichtig Beschäftigte müssen wir aus Hartz IV herausholen.

Erwerbstätige brauchen ein garantiertes Einkommen über dem Existenzminimum. Dies kann bei abhängig Erwerbstätigen und Vollzeit-Beschäftigten durch einen höheren Mindestlohn gewährleistet werden und bei Teilzeit-Erwerbstätigen und Selbständigen durch eine unbürokratische Garantiesicherung, bei der Erwerbsarbeit mehr belohnt wird als heute. Durch die Kombination dieser Maßnahmen können wir erreichen, Armut trotz Erwerbstätigkeit effektiv zu verringern.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.10.2019

„Hartz IV war ein Angriff auf unsere Sozialversicherungssysteme und hat viele Beschäftigte schutzlos dem Niedriglohnsektor ausgeliefert. Um mit dieser Logik zu brechen, müssen wir die Arbeitslosenversicherung stärken: Wer einzahlt, muss auch vom Schutz profitieren“, erklärt Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, zum heute vorgestellten Konzept der Fraktion zur Stärkung der Arbeitslosenversicherung. Ferschl weiter:

„Das Arbeitslosengeld I (ALG I) muss höher sein, früher greifen und länger gezahlt werden. Das Prinzip dabei ist so einfach wie gerecht: Wer über viele Jahre Arbeit Beiträge geleistet hat, soll länger abgesichert sein. Im Anschluss an den Bezug des ALG I soll das neue – ebenfalls über Beiträge finanzierte – Arbeitslosengeld Plus (ALG Plus) Beschäftigte davor schützen, bei Jobverlust auf staatliche Fürsorgeleistungen angewiesen zu sein. Wer zum Beispiel 15 Jahre beschäftigt war, erwirbt einen Anspruch auf 25 Monate ALG I und 25 Monate ALG Plus. Das verschafft Beschäftigten die notwendige Zeit und materielle Sicherheit, um sich einen Job zu suchen, der ihren Qualifikationen entspricht.

Menschen wollen arbeiten, sich dabei aber nicht unter Wert verkaufen. Wir erkennen die Lebensleistung der Beschäftigten an. Soziale Sicherheit im Fall von Arbeitslosigkeit ist kein staatliches Almosen, sondern ein erworbener Anspruch in der Sozialversicherung. Durch die Beitragsfinanzierung beider Leistungen nehmen wir die Arbeitgeber in die Pflicht, damit das Risiko von Arbeitslosigkeit nicht allein bei den Beschäftigten liegt. Gleichzeitig schützen wir so ihre erarbeiteten Ersparnisse. DIE LINKE wird ihr Konzept zur Stärkung der Arbeitslosenversicherung zeitnah in den Bundestag einbringen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 06.11.2019

„Es ist eigentlich völlig absurd, dass auf Periodenprodukte nicht schon längst der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt – gerade, wenn man sich die lange Liste anschaut, was alles mit sieben Prozent ermäßigt besteuert wird. Umso erfreulicher, dass anscheinend auch Finanzminister Olaf Scholz endlich diese Absurdität anerkannt hat und nun eine entsprechende Absenkung vornehmen will. Wir wollen mit unserem Antrag ‚Umsatzsteuer auf Menstruationsprodukte absenken‘ noch mehr: Tampons und Binden sollen auch in öffentlichen Einrichtungen wie beispielsweise Schulen, Unis und Behörden kostenlos auf Toiletten zur Verfügung gestellt werden. Das geht in Schottland, warum nicht auch hier?“, erklärt Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heutigen Anhörung des Petitionsausschusses zum Thema. Möhring weiter:

„Menstruieren gehört zum Alltag der Hälfte der Menschen und geht mit Schmerzen und Unwohlsein einher. Periodenprodukte sind notwendig, um an diesen Tagen am gesellschaftlichen Leben teilhaben und zur Arbeit, Schule oder Ausbildung gehen zu können. Damit sind es Produkte des alltäglichen Bedarfs. Gut, dass der Druck durch Petitionen und Kampagnen gewirkt hat und das Finanzministerium seine bisherige Position überdenkt.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 21.10.2019

Die vom Bundestag beschlossene Wohngeldreform kommt: Der Bundesrat hat ihr am 8. November 2019 zugestimmt. Damit steigen die staatlichen Zuschüsse für Geringverdiener ab 1. Januar 2020. Die erhöhten Beträge orientieren sich an der allgemeinen Entwicklung der Mieten und der Einkommen.

Zahl der Wohngeldempfänger erhöht sich

Ab dem 1. Januar 2022 wird der Zuschuss alle zwei Jahre an eingetretene Miet- und Einkommensentwicklungen angepasst. Außerdem erreicht das Wohngeld künftig mehr Menschen: Anstatt 480.000 Haushalten kommt der Wohnzuschuss ca. 660.000 Haushalten zu gute. Grund ist eine Anpassung der Parameter bei der Wohngeldformel.

Neue Mietstufe für teure Gegenden

Mit der Novelle wird auch eine neue, siebte Mietstufe für besonders teure Gegenden eingeführt. Zudem ist vorgesehen, die Höchstbeträge des Wohngeldes regional gestaffelt anzuheben, um die unterschiedliche Mietentwicklung besser zu berücksichtigen.

Unterzeichnung, Verkündung, Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Damit es Anfang nächsten Jahres in Kraft treten kann, muss es im Bundesgesetzblatt noch verkündet werden.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 08.11.2019

Die Koalitionsfraktionen möchten die sexuellen und reproduktiven Rechte weltweit stärken und fordern die Bundesregierung daher auf, das Thema als eigenständigen Schwerpunkt der bi- und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit zu setzen und in einschlägigen Strategien und Konzepten zu verankern. „Alle Menschen sollen frei von Diskriminierung, Zwang und Gewalt eigenverantwortlich darüber entscheiden können, ob, wann und wie viele Schwangerschaften sie herbeiführen möchten“, schreiben Union und SPD in einem Antrag (19/14749), über den der Bundestag heute Abend erstmals berät. Allerdings blieben die Möglichkeiten, selbstbestimmt über die eigene Familienplanung zu entscheiden, insbesondere Mädchen und Frauen verwehrt.

Die Bundesregierung solle die Partnerländer verstärkt auch beim Aufbau von statistischen Systemen sowie zivilen Registrierungssystemen, insbesondere der Geburtenregistrierung, unterstützen und Informationen und Dienstleistungen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte gerade auch in Krisen- und Konfliktregionen bereitstellen, heißt es im Antrag weiter. Außerdem soll sie prüfen, ob die Initiative des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für „Selbstbestimmte Familienplanung und Müttergesundheit“ in Zukunft finanziell gestärkt werden kann.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1252 vom 07.11.2019

Die Fraktion Die Linke macht sich in einem Antrag (19/14788) dafür stark, das Hartz-IV-System zu überwinden. Es sei arbeitsmarkt- und sozialpolitisch ein gravierender Fehler gewesen, mit zu niedrigen Leistungen, Repressalien und Druck auf Löhne. Denn zum einen seien zentrale arbeitsmarktpolitische Ziele der Reform verfehlt worden, zum anderen schütze Hartz IV nicht vor Armut und Ausgrenzung, schreiben die Linken. Sie fordern deshalb unter anderem, die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen zu erleichtern, eine bessere Weiterbildung für alle Erwerbslosen durch einen Rechtsanspruch zu sichern, die Rahmenfrist in der Arbeitslosenversicherung von zwei auf drei Jahre zu verlängern sowie eine sanktionsfreie Mindestsicherung für Erwachsene ohne ausreichendes Einkommen und Vermögen und eine Kindergrundsicherung einzuführen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1245 vom 07.11.2019

Die von der Bundesregierung mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (19/13399) geplante Entlastung von Kinder und Eltern, die gegenüber Beziehern von Sozialhilfe unterhaltsverpflichtet sind, stößt beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und mehreren Sozialverbänden grundsätzlich auf Zustimmung. Kommunalvertreter kritisierten bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag hingegen, die Aufhebung des Unterhaltsrückgriffs – Eltern und Kinder mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu einschließlich 100.000 Euro sollen künftig nicht mehr unterhaltspflichtig sein – führe zu einer Entsolidarisierung der Familie. Zudem würden die entstehenden Kosten einseitig zu Städten und Gemeinden verlagert.

Neben der Änderung bei der Unterhaltspflicht enthält der Gesetzentwurf weitere Vorgaben, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Diese sollen, sofern sie im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind, künftig auch einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten. Außerdem soll die Projektförderung für eine unabhängige Teilhabeberatung dauerhaft sichergestellt werden. Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, sollen künftig mit einem Budget für Ausbildung gefördert werden, wenn sie eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) anerkannte Berufsausbildung erwerben wollen.

DGB-Vertreter Ingo Schäfer begrüßte während der Anhörung ausdrücklich den Verzicht auf den Unterhaltsrückgriff ebenso wie das geplante Budget für Ausbildung. Letzteres sei ein hilfreiches und wichtiges Instrument, um jungen Menschen mit Behinderung den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt und damit einer selbstständigen Sicherung der eigenen Existenz zu ermöglichen, sagte Schäfer.

Ines Verspohl vom Sozialverband VdK Deutschland sagte, die geplante Regelung, unterhaltsverpflichtete Kinder gegenüber pflegebedürftigen Eltern zu entlasten, entspräche den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag und müsse konsequenterweise für alle Sozialleistungen gelten. Sie sorge zudem auch für gesellschaftliche Gerechtigkeit, sagte Verspohl. Manche Familie habe drei Pflegefälle, für die sie derzeit aufkommen müssten, andere keinen. „Diese Aufgabe muss die gesamte Gesellschaft schultern, nicht einzelne Familien“, sagte sie.

Antje Welke von der Bundesvereinigung Lebenshilfe hält den Grundsatz „ambulant vor stationär“ durch die Neuregelung bei der Unterhaltspflicht nicht für gefährdet. Aus ihrer Sicht ist „keine Sogwirkung hin zu stationärer Pflege“ zu befürchten. Die verhältnismäßig hohe Grenze von 100.000 Euro sei angemessen, befand sie.

Kathrin Völker von der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen begrüßte das geplante Budget für Ausbildung. Allerdings ziele es ausschließlich auf die Erstausbildung am Übergang von der Schule in den Beruf ab. Auch Menschen mit Behinderungen die schon länger in Werkstätten sind, sollte der Zugang zur Berufsausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch das Budget für Ausbildung ermöglicht werden, forderte Völker.

Da das im Bundesteilhabegesetz enthaltene Budget für Arbeit „zu kurz gesprungen“ sei, begrüße er das geplante Budget für Ausbildung, sagte Christoph Beyer von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen.

Harry Hieb vom Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz sieht in dem Gesetzentwurf hingegen „ein weiteres Beispiel für die Missachtung der UN-Behindertenrechtkonvention und der Empfehlungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen“. Zentrales Anliegen des Angehörigen-Entlastungsgesetzes sei die Entlastung Angehöriger von Pflegebedürftigen und Eltern volljähriger behinderter Kinder hinsichtlich des Einkommenseinsatzes, „nicht jedoch der Menschen mit Behinderungen selbst“, wodurch das Ziel eines gleichen Lebensstandards in immer weitere Ferne rücke, kritisierte er.

Aus Sicht von Andreas Krampe vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge ist es durch das Gesetz möglich, mit einem „vergleichsweise überschaubaren finanziellen und rechtlichen Mittelansatz“ einen bedeutsamen Zugewinn an sozialer Sicherheit für die Bevölkerung zu erzielen. Die Kosten für die Kommunen bezifferte er mit etwa 70 Millionen Euro jährlich.

Die Vertreter von Städtetag und Landkreistag gehen hingegen von deutlich höheren Kosten aus. Zudem sei von einer erheblichen Nachfragesteigerung nach stationärer Pflege auszugehen, sagte Regina Offer vom Deutschen Städtetag. Das dämpfende Element der Selbstverantwortung und der familiären Solidarität werde deutlich geschwächt, betonte Johann Keller vom Deutschen Landkreistag. Er gehe davon aus, dass mit Kosten in Höhe von etwa einer halben Milliarde Euro zu rechnen sei.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1222 vom 04.11.2019

Im Bemühen um bessere Löhne in der Pflege hat die Bundesregierung Unterstützung von Experten erhalten. Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag, begrüßten die Sachverständigen mehrheitlich den Gesetzentwurf der Regierung für bessere Löhne in der Pflege (19/13395).

In dem Gesetzentwurf schlägt die Bundesregierung zwei Möglichkeiten vor, um bessere Löhne in der Pflegebranche durchzusetzen: Zum einen über einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, die sogenannte Tarifvertragslösung. Zum anderen über die Festlegung eines Mindestlohns durch eine dafür eingesetzte Kommission, die sogenannte Kommissionslösung. Für beide Wege müssen entsprechende Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, die Paragrafen 7 und 12, geändert werden.

Ebenfalls Gegenstand der Anhörung war ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Pflegelöhne auf Tarifniveau sofort refinanzieren“ (19/14023). Darin fordern die Abgeordneten von der Bundesregierung ein Finanzierungskonzept, um die im Rahmen der laufenden Tarifverhandlungen zu vereinbarenden Tarifverträge für die Altenpflegebranche bundeseinheitlich refinanzieren zu können, ohne dass die Menschen mit Pflegebedarf und deren Angehörige zusätzlich finanziell belastet werden.

Die Vertreter der kirchlichen Arbeitgeber im Pflegebereich unterstützten das Vorhaben der Bundesregierung, bessere Löhne in der Pflege über eine tarifliche Lösung durchzusetzen. Die Entlohnungsbedingungen in der Pflege bedürften unbedingt einer Verbesserung, um die demografischen Herausforderungen zu meistern, erklärte Uta Losem (Kommissariat der deutschen Bischöfe). Da die Tarifbindung im nicht-kirchlichen Bereich der Branche mit „zehn bis 20 Prozent“ auf einem ausgesprochen niedrigen Niveau liege, sei neben der Pflegekommission auch eine „tarifvertragsbasierte Festlegung von Mindestarbeitsbedingungen“ sinnvoll, so Losem.

Dies bekräftigte auch Jörg Kruttschnitt (Diakonie Deutschland): Angesichts des steigenden Pflegebedarfs müsse der Pflegeberuf attraktiver werden. Insbesondere gehe es darum, den Abstand zwischen Löhnen in der Altenpflege und Löhnen in der Krankenpflege weiter zu minimieren. Die Pflegekommission habe schon in der Vergangenheit eine „wichtigen Beitrag“ geleistet, doch gehe er davon aus, dass sich „bessere und differenziertere Ergebnisse“ über eine Tariflösung erzielen ließen.

Sylvia Bühler (ver.di -Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft) begrüßte ebenfalls das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung. Bislang sei es leider nicht gelungen, Tarifverträge für die kommerziellen Altenpflegeinrichtungen und ambulanten Dienste abzuschließen. Die Branche sei auch nicht durch „Haustarifverträge“ zu ordnen, so Bühler. „Man kann nicht im Konflikt mehr als 10.000 Einrichtungen in die Tarifbindung zwingen.“ Auf Arbeitgeberseite fehle das Pendant, um als Gewerkschaft selbst Verträge auszuhandeln. Insofern helfe das Gesetz, für eine bessere Vergütung der Beschäftigten zu sorgen.

Thomas Greier (Arbeitgeberverband Pflege) wiederum übte deutliche Kritik an den Plänen der Bundesregierung. Diese nannte er einen weiteren Eingriff in die unternehmerische Freiheit. „Mit dem Gesetz beseitigen Sie auch noch die letzte Möglichkeit, dass ich mitbestimmen kann, wie ich mein Personal bezahle“, monierte Greier und warnte, das Gesetz werde zu ungewünschten Auswirkungen führen. So sei etwa mit einer deutlichen Steigerung der Zuzahlungen zu rechnen. Dass die Bundesregierung vor dem Hintergrund steigenden Pflegebedarfs die unternehmerische Freiheit weiter einschränke, sei auch in anderer Hinsicht kurzsichtig, so der Sachverständige. „Welcher Unternehmer wird da noch in größeren Stil investieren, wenn er seinen Invest nicht refinanzieren kann?“ Mit den geplanten Regelungen breche die Bundesregierung mit dem, was der Gesetzgeber eigentlich mit Einführung der Pflegeversicherung bezweckt habe – Wettbewerb und privates Kapital.“

Sven Halldorn (bpa Arbeitgeberverband) äußerte darüber hinaus „massive verfassungsrechtliche Bedenken“. So sei neben der unternehmerischen Freiheit auch Artikel 9, Absatz 3 des Grundgesetzes „massiv betroffen“. Die positive wie auch und die negative Koalitionsfreiheit würden berührt durch das „sehr weitreichende Sonderrecht der Kirchen“, kritisierte Halldorn. Letztendlich warnte der Sachverständige vor negativen Entwicklungen wie einer starken Konzentration in der bislang noch von vielen kleinen und mittelständischen Betrieben geprägten Branche.

Diese verfassungsrechtlichen Bedenken teilten wiederum die Einzelsachverständigen Professor Klaus Bepler und Professor Jens Schubert nicht. Bepler betonte, die im Gesetzentwurf gefundene tarifliche Regelung sei „wünschenswert und verfassungsfest“. Die Erstreckung auf Außenseiter habe auch das Bundesverfassungsgericht bereits in einem früheren Urteil als unbedenklich erklärt. Auch die positive sowie die negative Koalitionsfreiheit seien nicht beeinträchtigt, so der ehemalige Richter des Bundesarbeitsgerichts. Auch das ergebe sich schon durch ein früheres Urteil der Karlsruher Richter zum Tarifeinheitsgesetz.

Schubert unterstrich zudem als Entgegnung auf Halldorns Kritik, dass allein der Umstand, dass ein Recht berührt werde, noch nicht bedeute, dass es auch verletzt sei. Es gebe zahlreiche gute Gründe, weshalb der Gesetzgeber bei diesem Thema justierend eingreife. (sas)

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1165 vom 22.10.2019

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre verlängert werden soll (19/14245). Wie es in dem Entwurf heißt, werden dadurch einerseits kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes geringere Auswirkungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete haben. Auf Wohnungsmärkten mit stark steigenden Angebotsmieten werde dies zu einem gedämpften Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete führen. Weiter heißt es in der Vorlage, Mietspiegel seien ein wichtiges Instrument für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit bereits erstellte Mietspiegel oder sich in der Erstellung befindliche Mietspiegel auch nach dem Inkrafttreten der Neuregelung anwendbar bleiben beziehungsweise verwendet werden können, werde eine großzügige Übergangsregelung eingeführt. Über den Entwurf berät der Bundestag am Freitag, 25. Oktober 2019, erstmalig.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1161 vom 21.10.2019

30 Jahre nach dem Mauerfall verschwinden die Unterschiede im familiären Zusammenleben zwischen Ost und West zusehends. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Jahrestag des Falls der Berliner Mauer am 9. November 2019 mit.

Ähnlich viele Hochzeiten in Ost und West
Ein Beispiel hierfür sind die Veränderungen bei den Eheschließungen. 1989 war die Eheschließungsziffer (Eheschließungen je 1 000 Einwohner/-innen) in der damaligen DDR noch höher als in der Bundesrepublik. Nach der deutschen Einheit kehrte sich das Bild um: 1991 betrug die Eheschließungsziffer im Osten nur noch 3,2, im Westen dagegen 6,3. Später näherten sich diese Werte an. Inzwischen ist die Häufigkeit von Eheschließungen in Deutschland leicht gestiegen, wobei die Eheschließungsziffer im Osten zuletzt geringfügig höher war als im Westen (2017: 5,1 gegenüber 5,0).

Durchschnittsalter von Frauen bei der Geburt des ersten Kindes nähert sich an
1989, im Jahr des Mauerfalls, lag das Durchschnittsalter von Frauen in der DDR bei der Geburt ihres ersten Kindes noch bei etwa 23 Jahren. In der Bundesrepublik waren die Frauen bei der ersten Geburt mit rund 27 Jahren deutlich älter. 2018 bekamen Frauen in ganz Deutschland ihr erstes Kind noch später. Im Osten Deutschlands waren sie mit durchschnittlich 29 Jahren etwa ein Jahr jünger als im Westen.
Der Anteil der Babys miteinander verheirateter Eltern an allen Geborenen war im Osten Deutschlands im Jahr 1989 mit 66 % viel niedriger als im Westen (90 %). Bis 2012 sank er in beiden Teilen Deutschlands deutlich auf 38 % im Osten und 72 % im Westen. Inzwischen gibt es in Deutschland wieder mehr Geburten verheirateter Mütter. Im Jahr 2018 hatten in Deutschland insgesamt 66 % der Neugeborenen verheiratete Eltern, in den ostdeutschen Ländern waren es 43 % und in den westlichen Bundesländern 71 %.

Höhere Geburtenraten, aber weniger potenzielle Eltern im Osten

In fast jedem dritten West-Haushalt (29 %) lebten im Jahr 2018 Kinder. Im Osten (einschließlich Berlin) war der Kinderanteil etwas geringer (23 %).
Aufgrund der Unterschiede im Altersaufbau der Bevölkerung leben in den ostdeutschen Bundesländern gegenwärtig weniger potenzielle Eltern. Obwohl die jährlichen Geburtenraten der ostdeutschen Frauen seit 2008 höher sind als diejenigen der westdeutschen Frauen, wurden 2018 im Osten Deutschlands nur 8 Kinder je 1000 Einwohnerinnen und Einwohner geboren. Im Westen waren es 10 Kinder.

Bundesweiter Trend zu mehr Alleinerziehenden
Rund 3,6 Millionen Kinder lebten in Deutschland im Jahr 2018 mit nur einem Elternteil zusammen. Im Vergleich zum Jahr 1996 stieg ihre Anzahl um 17 %. In 84 % aller Fälle wohnten die Kinder bei ihrer Mutter. Dieser Anteil blieb im Vergleich zu 1996 unverändert. Leicht vergrößert hat sich in diesem Zeitraum hingegen der Anteil ostdeutscher alleinerziehender Väter: Waren 1996 nur etwa 12 % der Alleinerziehenden in Ostdeutschland Männer, so waren es 2018 15 %, während der Anteil in Westdeutschland mit 15 % nahezu gleich blieb.

Sächsische Männer beziehen am häufigsten Elterngeld
Immer mehr Väter nehmen für ihren Nachwuchs eine berufliche Auszeit. Deutschlandweit stieg der Anteil männlicher Elterngeldbezieher zwischen 2015 und 2018 von 21 auf 24 %. Spitzenreiter beim Anteil männlicher Leistungsbezieher ist das Bundesland Sachsen (28 %), gefolgt von Bayern (26 %). Schlusslichter sind das Saarland (17 %) sowie Rheinland-Pfalz (20 %). Wie in jedem anderen Bundesland stieg aber auch in diesen beiden Ländern kontinuierlich der Anteil der Väter, die Elterngeld in Anspruch nehmen.

Deutliche Unterschiede bei Kindertagesbetreuung
Kleinkinder in Ostdeutschland sind weitaus häufiger in Tagesbetreuung als in Westdeutschland. Während im Jahr 2018 rund jedes zweite ostdeutsche Kind unter drei Jahren (52 %) in einer Kindertageseinrichtung oder in öffentlich geförderten Kindertagespflegestätten (zum Beispiel öffentlich geförderter Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater) betreut wurde, war dies im Westen bei weniger als jedem dritten Kind der Fall (30 %). Der zunehmende Ausbau der Kindertagesbetreuung blieb dabei nicht ohne Wirkung. Diesmal ist es der Westen Deutschlands, der aufholen konnte. Im Jahr 2007 hatten nur etwa 10 % der Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz. Im Osten waren es bereits damals 41 %.

Informationen:

Fachserie 1. Reihe 3. „Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Haushalte und Familien. Ergebnisse des Mikrozensus“

Pressemitteilung vom 3.9.2019 „Gestiegene Geburtenhäufigkeit bei älteren Müttern“

Weitere Daten und lange Zeitreihen zur Statistik der Geburten (12612) befinden sich in unserer Datenbank GENESIS-Online.

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2019

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 07.11.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

AWO zur Halbzeitbilanz.

Zur Halbzeitbilanz der Großen Koalition erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Die Große Koalition hat viele Versprechen zügig umgesetzt und richtungsweisende Maßnahmen auf den Weg gebracht: Mit dem „Rentenpakt2018“ wurden bereits wenige Wochen nach Zustandekommen der Koalition Haltelinien beim Rentenbeitrag und beim Rentenniveau eingezogen und deutliche Leistungsverbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten und Kindererziehungszeiten auf den Weg gebracht. Mit dem Teilhabechancengesetz wurde die langjährige Forderung der AWO nach einem sozialen Arbeitsmarkt für langzeitarbeitslose Menschen aufgegriffen.

Das „Starke-Familien-Gesetz“ geht mit dem Kinderzuschlag die finanzielle Absicherung von Kindern an. Das ist ein zukunftsweisender Schritt! Auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind damit deutlich verbessert. Mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ werden wichtige Qualitätsverbesserungen in der Betreuung von Kindern durchgesetzt.

Um den steigenden Pflegebedarf erfüllen zu können, braucht es mehr beruflich Pflegende. Der allgemeinverbindliche Tarifvertrag Pflege ist ein wesentlicher Erfolg bei der dafür dringend nötigen Aufwertung des Pflegeberufs. Hierfür hat die Große Koalition die gesetzlichen Grundlagen gelegt und mit der Konzertierten Aktion Pflege weitere Maßnahmen zur Verbesserung z. B. der Arbeitsbedingungen in der Pflege angestoßen.

Damit hat die Große Koalition Einiges auf den Weg gebracht. Jetzt stehen wichtige Vorhaben noch aus. Das Ziel müssen gleichwertige Lebensverhältnisse in einer offenen, vielfältigen Gesellschaft sein, in der niemand abgehängt wird:

Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, brauchen wir perspektivisch ein einheitliches kindzentriertes System der finanziellen Absicherung, so wie es die Kindergrundsicherung darstellt und für die sich die AWO seit langem einsetzt. Der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen muss umgesetzt werden, allerdings muss die Qualität des Angebots im Mittelpunkt stehen.

Die versprochene Grundrente muss endlich kommen und darf nicht wieder auf die lange Bank geschoben werden. Mit dem Sanktionsurteil vom 5.11.2019 hat das Bundesverfassungsgericht zudem eine erneute Reform von HartzIV ganz oben auf die Tagesordnung gesetzt.

Die AWO begrüßt Vorhaben wie die Reform des „Kinder- und Jugendhilfegesetzes“, um ein inklusives Kinder- und Jugendhilferecht auf den Weg zu bringen. Das muss aber noch in dieser Legislaturperiode geschehen und ausreichend finanziert werden. Auch das Investitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt gegen Frauen“ ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ein gesetzlich verankerter Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt muss aber realisiert werden.

Dringend angegangen werden müssen weitere Baustellen in der Pflege: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können die rasant steigenden Eigenanteile kaum mehr alleine schultern. Die Eigenanteile müssen gedeckelt werden. Dafür braucht es endlich eine Finanzreform der Pflegeversicherung.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.11.2019

Glaubt man der Halbzeitbilanz läuft es ziemlich gut in der Familienpolitik der Bundesregierung. Der Deutsche Familienverband (DFV) kommt zu einem ernüchternden Ergebnis: Gute Noten gibt es für das Baukindergeld und das Gute-Kita-Gesetz. Unzureichend sind Maßnahmen der Bundesregierung gegen Kinderarmut und in der Rentenpolitik.

(Magdeburg). Für den Deutschen Familienverband ist die bisherige familienpolitische Leistung der Bundesregierung durchwachsen. Müsste man ein Zwischenzeugnis ausstellen, wäre sie versetzungsgefährdet. „Noch immer ignoriert die Große Koalition die verfassungsmäßig notwendige Beitragsentlastung von Familien in der Sozialversicherung“, sagt Verbandspräsident Klaus Zeh im DFV-Bundesverbandsrat in Magdeburg.

Familienpolitische Maßnahmen oft nur Minimallösungen

Für Familien reichen die minimalen Kindergeld- und Kinderzuschlagserhöhungen in keiner Weise aus, um Kinderarmut effektiv zu bekämpfen. Hier wird die Bundesregierung ihrem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nicht gerecht, wenn gleichzeitig Eltern in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung verfassungswidrig belastet werden. Die Benachteiligung führt zu einer Mehrbelastung von etwa 240 Euro je Monat und Kind.

Wer Kinder erzieht, leistet einen wichtigen Beitrag für das Generationensystem Rente. Der Deutsche Familienverband sieht mit Sorge auf die Ausgestaltung der Grundrente und mahnt an, die Leistung Kindererziehung nicht aus den Augen zu verlieren.

Bei einem anderen Rententhema erhält die Bundesregierung nur eine ausreichende Note. Bei der beschlossenen Mütterrente erhalten Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren worden sind, jetzt einen zusätzlichen halben Rentenpunkt pro Kind. Für den Deutschen Familienverband ist das nur ein kleiner und halber Schritt zu den dringend notwendigen sechs Jahren Erziehungszeiten pro Kind für alle Eltern.

Familienwohnen: Hier verdient sich die Bundesregierung gute Noten

„Beim bezahlbaren Wohnen und Bauen hat die Koalition sehr gute Vorschläge auf die Agenda gesetzt“, so der Verbandspräsident.

Das Baukindergeld ist trotz vieler Unkenrufe ein voller Erfolg für Familien. Bis September haben fast 147.000 Familien einen Förderantrag gestellt. „Gut ist, dass die Leistung vor allem junge Familien mit Kindern bis 6 Jahren und Familien mit geringem und mittlerem Einkommen erreicht“, sagt Zeh. Des Weiteren wird der Soziale Wohnungsbau bis 2021 mit 5 Milliarden Euro unterstützt, die Mietpreisbremse bis 2025 verlängert und das Wohngeld erhöht.

Das Bundesfamilienministerium ist für das Gute-Kita-Gesetz zu loben. Bis 2022 werden 5,5 Milliarden Euro in die Qualität der Kindertagesbetreuung und die Gebührenentlastung von Eltern investiert.Jede Familie wünscht sich eine qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung. Dennoch ist das nur ein Teilaspekt der Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung. Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, dürfen von der Bundesregierung nicht im Stich gelassen werden. Ein Betreuungsbudget in Höhe von mindestens 700 Euro würde helfen, tatsächliche Wahlfreiheit zu ermöglichen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 09.11.2019

Das Urteil des Landgerichts Berlin im Fall Renate Künast gegen Facebook hat Mitte September eine bundesweite Diskussion über Hate Speech ausgelöst: Wo liegen die Grenzen der Meinungsfreiheit und wo beginnt sanktionswürdiges Verhalten? Hat Hass im Netz eine Geschlechterdimension? Wenn Frauen sich im Netz öffentlich oder gar politisch äußern, riskieren sie sexistische Anmache, pornografische Pöbeleien bis hin zu Vergewaltigungsdrohungen. Steckt dahinter Methode?

Unter dem Titel »Hate Speech und digitale Gewalt gegen Frauen« diskutieren Renate Künast, MdB, Anna-Lena von Hodenberg, Geschäftsführerin HateAid und Rechtsanwältin Verena Haisch heute bei einer Veranstaltung der Vertretung der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bund in Kooperation mit dem Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb). Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesjustizministerium führt mit einem Impulsvortrag in die Diskussion ein.

Im Fokus des Abends steht die Frage, wie es zu einer Entscheidung wie im Fall von Renate Künast gegen Facebook kommen konnte. Welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten gibt es und reicht das Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität, das die Bundesregierung nach dem Anschlag in Halle/Saale beschlossen hat aus?

Staatsrätin Almut Möller: „Hamburg ist beim Kampf gegen „Hate Speech“ aktiv, denn hier besteht eine Gefahr für die Meinungsfreiheit und die Demokratie. Der Hamburger Senat hat dies schon seit langem erkannt und geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung initiiert und unterstützt. Neben Strafverfolgung wollen wir aber auch die Nutzerinnen und Nutzer stärken. Hier muss es baldmöglichst eine Online-Beratungsstelle des Bundes geben, die den Betroffenen Beratung und Unterstützung bei der Rechtsdurchsetzung bietet. Eine entsprechende Initiative hat Hamburg gerade eingebracht.“

Die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig, erklärt: „Der Schutz vor Gewalt in allen Formen ist eine staatliche Pflichtaufgabe. Bei Hassreden im Netz besteht ein Dreiklang von Antifeminismus, Sexismus und Rassismus, der die politische Kultur in Deutschland bedroht und reale Folgen für die Betroffenen hat. Der Deutsche Juristinnenbund setzt sich mit aktuellen rechtspolitischen Forderungen für einen wirksamen Schutz vor allen Formen von Hass im Netz ein.“

BMJV-Staatssekretär Gerd Billen erklärte in seinem Impulsvortrag: „Sexistische Beleidigungen, Phantasien von sexueller Gewalt, Vergewaltigungsdrohungen: Der Hass, der sich im Netz Bahn bricht, zielt längst besonders auf Frauen.

Hasskriminalität ist unter keinen Umständen hinnehmbar. Wir müssen viel klarere Grenzen setzen: Daher hat die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität beschlossen. Wer im Netz hetzt und droht, wird künftig härter und effektiver verfolgt.

Plattformen werden nicht mehr nur löschen, sondern strafbare Posts dem Bundeskriminalamt melden müssen. Wichtig ist auch, dass Betroffene von Angriffen im Netz nicht länger allein gelassen werden und die nötige Unterstützung erhalten, um sich zur Wehr zu setzen. Initiativen wie HateAid unterstützen wir. Sie leisten hierzu einen wertvollen Beitrag.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 04.11.2019

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert von der Bundesregierung unverzügliches und umfassendes Handeln, um Hass im Netz entgegen zu treten und stärker zu sanktionieren. Dabei muss auch die lange vernachlässigte Geschlechterdimension in den Blick genommen werden. „Frauen sind mehr und anders von Hate Speech betroffen als Männer!“, so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. „Der Fall Renate Künast hat es noch einmal gezeigt: Frauen riskieren im Netz sexualisierte Angriffe – sexistische Anmache, pornografische Pöbeleien, die Androhung von Vergewaltigungen bis hin zu Morddrohungen. Dies ist nicht nur eine schwere Belastung für die Betroffenen, es verdrängt sie auch aus dem digitalen Raum. Das darf der Staat nicht hinnehmen, es geht um die Meinungsfreiheit, den Schutz vor Gewalt, die Grundfesten unserer Demokratie werden berührt!“

Das von der Bundesregierung in der vergangenen Woche vorgelegte Maßnahmepaket zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität ist völlig unzureichend. Zwar gehen einige der noch wenig konkreten Eckpunkte in die richtige Richtung: so ist es begrüßenswert, wenn die strafrechtlichen Regelungen zu Hasskriminalität, insbesondere auch zu Beleidigung, den Besonderheiten des Netzes angepasst würden; auch wird der Ausbau der Präventionsprogramme befürwortet. „Es muss aber nicht nur gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus, Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sensibilisiert werden, ebenso notwendig ist es, dem massiven Antifeminismus der Täter Rechnung zu tragen! Der Anschlag in Halle/Saale, aber auch vergleichbare Terrorakte vorher haben gezeigt, dass in den diffusen Manifesten der Attentäter Frauenfeindlichkeit eine entscheidende Rolle spielt. Es gibt einen Dreiklang von Antisemitismus, Rassismus und Antifeminismus!“, so Wersig.

In seinem aktuellen Forderungspapier „Mit Recht gegen Hate Speech – Bekämpfung digitaler Gewalt gegen Frauen“ benennt der djb einen umfangreichen Forderungskatalog:

1. Prioritär ist, wie vom djb bereits mehrfach gefordert, die Weiterentwicklung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Eine Vereinfachung und Vereinheitlichung des Meldeverfahrens, gesetzliche Vorgaben für die Transparenzberichte, die Verankerung eines Put-Back-Verfahrens, eine normative Klarstellung zur sachlichen Zuständigkeit der Zustellungsbevollmächtigten, eine Prüfung der Erweiterung der bisher erfassten Plattformen, ein individueller Auskunftsanspruch gegenüber den Plattformbetreiber*innen entsprechend dem Urheberrecht und ihre Pflicht, sämtliche Kopien von rechtswidrigen Äußerungen zu suchen, zu entfernen oder zu sperren. Unverzichtbar für eine geschlechtergerecht sachliche Evaluierung des Gesetzes ist eine geschlechtsspezifische Aufschlüsselung der Daten.

2. Der djb begrüßt grundsätzlich die Idee eines digitalen Gewaltschutzgesetzes, das in einem richterlichen Verfahren die Löschung und/oder (zeitweilige) Sperrung von Accounts ohne Klarnamenpflicht ermöglicht. Unverzichtbar ist hier die Verbandsklage.

3. Im Strafrecht fordert der djb, Hate Speech im digitalen Raum als Beleidigungsdelikt auch ohne Strafantrag der verletzten Person zu verfolgen, wenn dies den Interessen der verletzten Person nicht widerspricht. Dabei können auch für Beleidigungsdelikte eine Melde- und Beweissicherungspflicht sowie eine Speicherpflicht der Plattformbetreiber*innen erforderlich sein. Die flächendeckende Einführung von Sonderstaatsanwaltschaften ist ebenso notwendig wie eine intensive Fortbildung von Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz.

Außerdem muss die polizeiliche Definition von sogenannter »Hasskriminalität« um das Merkmal „Geschlecht“ ergänzt werden. Im Übrigen verweist der djb auf seine schon bisher erhobene Forderung, das Opferentschädigungsgesetz auch auf Opfer psychischer Gewalt mit schweren Folgen auszuweiten. Dies ist für Betroffene von Hate Speech, die häufig mit erheblichen psychischen Folgen durch die Angriffe belastet sind, von großer Bedeutung.

Weitere Informationen:

djb-Policy Paper »Mit Recht gegen Hate Speech – Bekämpfung digitaler Gewalt gegen Frauen« vom 4. November 2019, https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/ASDigi/st19-23/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 04.11.2019

„Nur 28 Frauen von 90 Abgeordneten im Thüringer Landtag, ein ganz ähnliches Bild in Sachsen und Brandenburg, zuvor bereits in Hessen und Bayern. Der Frauenanteil in den deutschen Parlamenten sinkt weiter. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung ist unzureichend repräsentiert – dieser Zustand ist nicht länger hinnehmbar. Chancengleichheit muss endlich hergestellt werden!“, so die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig.

Mit einem Frauenanteil von 31,1 Prozent bewegt sich Thüringen damit nur geringfügig über dem beschämenden Ergebnis der Bundestagswahl im Jahr 2017, seit der nur noch 30,9 Prozent der Abgeordneten weiblich sind. Sachsen bleibt mit 27,7 Prozent seit der Landtagswahl im September noch deutlich dahinter zurück und fällt auf den niedrigsten Wert seit 1994 zurück. Auch in Brandenburg sinkt der Frauenanteil um 5,7 Prozentpunkte auf 31,8 Prozent. Die geringsten Chancen, ein Wahlmandat zu erringen, haben in allen drei Ländern Frauen der Parteien, die entweder keine oder nur wenig verpflichtende Regelungen zur Frauenförderung in ihren Satzungen verankert haben: CDU/CSU, FDP und AfD.

Brandenburg und Thüringen hatten bereits reagiert und Paritätsgesetze erlassen. Sie gelten allerdings erst ab den nächsten Landtagswahlen. Wersig:

„Die Paritätsgesetze sind ein wichtiger Schritt. Strukturelle Nachteile, die Frauen bei der Aufstellung von Kandidaturen erfahren, müssen beseitigt werden.

Die diesjährigen Landtagswahlen zeigen einmal mehr, dass sich dieses Ziel ohne verpflichtende gesetzliche Regelungen nicht erreichen lässt. Es ist die Aufgabe des Staates, die faktische gesellschaftliche Gleichberechtigung von Frauen proaktiv zu fördern und Chancengleichheit zu gewährleisten. Dieser Verantwortung muss der Staat endlich nachkommen. Letztlich geht es um die gleiche Verteilung von Macht!“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 30.10.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk stattet zum 30. Jahrestag der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention 1.000 Kitas im gesamten Bundesgebiet mit Kinderrechtepaketen aus. Die Materialien in diesen Kinderrechtepaketen richten sich vor allem an Erzieherinnen und Erzieher. Die deutschlandweite Aktion soll dazu beitragen, die Kinderrechte im frühkindlichen Bildungsbereich bekannter zu machen sowie Kitas und pädagogische Fachkräfte mit Praxismaterialien in ihrer Kinderrechte- und Demokratiebildungsarbeit zu unterstützen.

Hauptbestandteil der Pakete ist die Kinderrechte-PIXI-Reihe des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Bücher machen bereits Kinder im Kita-Alter auf die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte aufmerksam. Themen der Reihe sind die Mitbestimmung von Kindern, der Schutz von Kindern vor Gewalt, Kinderarmut, das Kinderrecht auf beide Eltern sowie das Recht auf Privatsphäre. Außerdem sind die PIXI-Begleithefte „Vielfalt in der Kita – Methoden für die Kitapraxis 1-5“ enthalten, durch die Erzieherinnen und Erzieher vielfältige methodische Anregungen bekommen, wie sie die Kinderrechte, insbesondere in Bezug auf Inklusion und Vielfalt, alltagsnah und altersgerecht mit Kitakindern thematisieren können. Zusätzlich liefert die Broschüre „Kinderrechte in der Kita“ den Kita-Fachkräften allgemeine Informationen zu den Kinderrechten sowie praxisbezogene Fallbeispiele zu ausgewählten Kinderrechten.

„Nach wie vor kennen viel zu wenige Kinder und Erwachsene die UN-Kinderrechtskonvention und die darin normierten Kinderrechte. Aber nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch verwirklichen. Deshalb brauchen wir in Deutschland eine Bildungsoffensive in Sachen Kinderrechte, die Kinder und Erwachsene erreicht. Die Kinderrechtepakete des Deutschen Kinderhilfswerkes für Kitas sollen mithelfen diese Bildungsoffensive anzustoßen und zu einer praktischen Auseinandersetzung mit den Rechten von Kindern im Bildungsalltag führen. Nur wenn Kinder über ihre Rechte Bescheid wissen, können diese auch gesellschaftlich wirksam werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Kinderrechtepakete werden durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und können von Kitas kostenfrei gegen Porto im Shop des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/shop bestellt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 11.11.2019

Thomas Krüger ist auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Kinderhilfswerkes als Präsident der Kinderrechtsorganisation im Amt bestätigt worden. Der 60-jährige steht seit 1995 an der Spitze des Deutschen Kinderhilfswerkes. Als Vizepräsidentinnen wurden Anne Lütkes und Nathalie Schulze-Oben gewählt. Den Vorstand komplettieren Siegfried Barth, Volker Fentz, Harald Geywitz, Haimo Liebich und Birgit Schmitz sowie mit Katja Dörner, Katja Mast, Norbert Müller, Matthias Seestern-Pauly und Marcus Weinberg Bundestagsabgeordnete aus fünf der sechs Bundestagsfraktionen.

„Die deutsche Gesellschaft blendet weiterhin an vielen Stellen Kinderinteressen aus. Deshalb werden wir uns weiterhin konsequent für die Kinderrechte in Deutschland einsetzen. Dazu gehört auch die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Neben Schutz- und Förderrechten ist dabei zentral, dass auch Beteiligungsrechte und die Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Kinder und Jugendliche betreffenden Entscheidungen Einzug ins Grundgesetz finden. Die Regelung zu Kinderrechten im Grundgesetz darf im Ergebnis nicht hinter dem zurückbleiben, was in der UN-Kinderrechtskonvention, der Charta der Grundrechte der EU und in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes enthalten ist“, betont Thomas Krüger anlässlich seiner Wiederwahl.

„Weitere zentrale Themen werden die Bekämpfung der Kinderarmut in unserem Land, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen, oder die Etablierung von gleichen Rechten für alle Kinder ohne Diskriminierung beispielsweise aufgrund von Herkunft oder Aufenthaltsstatus sein. Außerdem werden die Reform des Kinder- und Jugendmedienschutzes, Fragen der kinderfreundlichen Stadtentwicklung und die kulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen. Wir sind als Kinderrechtsorganisation sehr gut aufgestellt und einer der zentralen kinderpolitischen Ansprechpartner in Deutschland. Auch aufgrund unserer finanziellen Unabhängigkeit durch private Mittel können wir eine konsequente Lobbyarbeit für Kinderrechte leisten und lokale Initiativen und Vereine in der Breite zu fördern“, so Krüger weiter.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 10.11.2019

Der Verband kinderreicher Familie fordert, die Mehrwertsteuer auf Windeln und Kinderhygiene-Produkte zu senken. Aktuell wurde eine Senkung der Mehrwersteuer auf Artikel der Monatshygiene beschlossen mit dem Argument, dass es sich nicht um Luxus, sondern um unausweichliche Artikel handele. Auch mit dem Hinweis der einseitigen Belastung der Frauen im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes wurde die Steuer gesenkt. „Wenn der Gesetzgeber die „Unvermeidbarkeit“ eines Produktes als Grund für die Steuersenkung anführt, kommt er an einer Steuersenkung bei Windeln nicht vorbei“, so Dr. Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreiche Familien Deutschland e.V. (KRFD)

Auch für Familien ist der Kauf von Windeln unvermeidlich; sie werden über mehrere Jahre täglich benötigt. „Die Besteuerung mit dem vollen Mehrwertsteuersatz trifft auch Babynahrung. Wie verzerrt die Verhältnisse dabei sind, macht ein Blick auf Tiernahrung deutlich, die mit nur 7 Prozent besteuert wird“, führt Müller aus.

Gerade über den hohen Anteil von Verbrauchsgütern spülen die Familien dem Staat große Summen in die Kassen. Sie erziehen die Arbeitnehmer von morgen, von denen zukünftig die ganze Gesellschaft profitiert. Im Umkehrschluss werden sie unverhältnismäßig hoch steuerlich belastet und ihre Leistungen werden bei der Berechnung der Renten kaum berücksichtigt.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V.vom 11.11.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 18. November 2019

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.

Ort: Berlin

Die Erfahrung von Teilhabe und Mitbestimmung stärkt demokratische Einstellungen und Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen. Trotzdem ist echte Mitbestimmung für Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft noch nicht selbstverständlich. Die gemeinsame Fachtagung von Friedrich-Ebert-Stiftung und kijufi am 18. November 2019 von 11-18 Uhr in der FES Berlin fragt, wie digitale Tools dazu beitragen können, Partizipation zu ermöglichen und Mitbestimmung effektiv zu gestalten.

Weitere Informationen finden Sie unter https://klappeauf.org/fachtagung/

Bitte Anmeldung über das Anmeldeformular

Termin: 25. November 2019

Veranstalter: Volkssolidarität Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Es sind noch wenige Plätze frei. Melden Sie sich jetzt an!

Die Workshops 1 und 2 sind bereits voll belegt. Es gibt aber noch freie Plätze in den Workshops 3 und 4, die sicher nicht weniger spannend sein werden!

Ob in Elterngesprächen, im Austausch mit Kolleg*innen, Mitarbeiter*innen der Verwaltung oder den eigenen Vorgesetzten, im Gespräch mit oder zwischen Kindern und Jugendlichen: die Diskussionskultur unserer Gesellschaft hat sich verändert. Platte Sprüche gespickt mit Vorurteilen und Abwertungen gegenüber Menschen verschiedener Herkunft oder sexueller Orientierung, des anderen Geschlechts oder anderer sozialer Milieus begegnen vielen von uns immer häufiger. Auf diese abwertenden Kommentare oder Parolen zu reagieren, fällt nicht immer leicht – sind wir doch oft schockiert, emotional involviert oder selbst betroffen.

Auf dem Fachtag soll sich gemeinsam mit Ihnen und den geladenen Expert*innen mit verschiedenen menschenfeindlichen Perspektiven und Anschauungsweisen auseinander gesetzt werden. In denWorkshops beschäftigt man sich mit Methoden vorurteilsbewusster Erziehung und vorurteilsbewussten Handelns und gemeinsam alltagstaugliches Wissen, Gegenstrategien und -argumente zu erarbeiten und trainieren, um Menschenfeindlichkeit im Kontext erzieherischer und sozialpädagogischer Praxis gestärkt entgegenzutreten. Fachliches Vorwissen ist nicht notwendig.

Das aktuelle Programm können Sie der Einladung entnehmen.

Termin: 25. November 2019

Veranstalter: SPD-Fraktion im Landtag NRW

Ort: Düsseldorf

Der vorliegende Gesetzentwurf zur KiBiz-Revision hat deutlich gezeigt: Es ist allerhöchstens ein Reförmchen, das den Status Quo fortschreibt. Damit ist für die SPD klar, das kann nur ein Zwischenspiel bis zur grundlegenden Reform sein.
Die Fachwelt ist sich einig, dass Kindpauschalen die völlig falsche Grundlage für die Finanzierung der frühkindlichen Bildung sind. Sie lassen alle Beteiligten im Unklaren: Träger in der Planungssicherheit, Erzieher*innen in ihrer persönlichen Planung und Familien in der Frage des Betreuungsplatzes. Gelder fließen erst mit abgeschlossenem Betreuungsvertrag. Damit herrscht aber in der Einrichtung lange Zeit Unklarheit über die Finanzierung des nächsten Kitajahres.
Gemeinsam mit Experten aus der Wissenschaft, der Praxis und den Gewerkschaften wollen wir ergründen, wie man die Finanzierung der frühkindlichen Bildung vom Kopf auf die Füße stellt und dadurch mehr Sicherheit für alle erlangen kann. Im Zentrum soll hier der Ansatz einer festen Sockelfinanzierung stehen. Gemeinsam wollen wir diskutieren, wie ein solches neues Finanzierungssystem zu mehr Qualität und Planungssicherheit führen und wie man gemeinsam den Druck zum Systemwechsel erhöhen kann.

Weitere Informationen zum Programm und die Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 28. November 2019

Veranstalter: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Ort: Berlin

Das Deutsche Kinderhilfswerk veranstaltet am 28. November 2019 in Berlin den Fachtag „Party-cipate! Über die Bedeutung von Partizipation in der kulturellen Praxis“. Der Fachtag beleuchtet vor allem die Bedeutung von Beteiligungsprozessen in der kulturellen Kinder- und Jugendbildung. Dabei steht die Vermittlung theoretischer Grundlagen von Kinder-und Jugendpartizipationsarbeit ebenso im Vordergrund wie der Austausch über praktische und politische Gelingensbedingungen. Zudem werden Einblicke in Methoden der Kinder- und Jugendpartizipation ermöglicht, Grundlagen der allgemeinen Kinderrechte-Arbeit vermittelt sowie Strukturen und Institutionen kommunaler Kinder-und Jugendbeteiligungsarbeit als Ausgangspunkt gelungener Partizipationsprozesse vorgestellt.

„Kulturelle Bildung bietet Kindern einen eigenkreativen Zugang zur Welt und legt ein wichtiges Fundament bei der Persönlichkeitsentwicklung sowie für die spätere gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe. Deshalb fördert das Deutsche Kinderhilfswerk mit „It’s your Party-cipation“ bundesweit Bündnisse für Bildung, die in Projekten der kulturellen Bildung einen Schwerpunkt auf die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen legen und sich mit den Kinderrechten auseinandersetzen. Dabei sollen fehlende chancengerechte Zugänge zu Bildung und Kultur ausgeglichen und gleichzeitig lokale Strukturen geschaffen werden, die diese Leerstellen nachhaltig füllen können. Auf unserem Fachtag möchten wir auch die Rolle von Pädagoginnen und Pädagogen sowie Künstlerinnen und Künstlern bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in kulturellen Bildungsprojekten beleuchten, und zudem die praktische Seite in den Fokus stellen, nämlich die Frage, wie Kinderrechte altersgerecht und nachhaltig vermittelt werden können“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Der Fachtag richtet sich insbesondere an kulturelle Bildnerinnen und Bildner und andere Vertreterinnen und Vertreter aus Projekten der kulturellen Kinder- und Jugendbildung.

Nähere Informationen zum Fachtag und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es unter https://doo.net/veranstaltung/40786/buchung.

Der Fachtag wird im Rahmen des Programms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert.

Termin: 29. November 2019

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung in Zusammenarbeit mit dem AWO Bezirksverband Hannover e.V.

Ort: Hannover

21 Prozent aller Kinder in Deutschland leben mindestens fünf Jahre lang dauerhaft oder wiederkehrend in Armut. Für 10 Prozent der Kinder ist Armut somit zumindest kurzzeitig ein Teil ihres Lebens. Doch was bedeutet das für Kinder und Jugendliche konkret?

Kinderarmut hat schwerwiegende Auswirkungen. Vielfach sind Kinder vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen, kulturelle und soziale Aktivitäten können aufgrund der fehlenden finanziellen Möglichkeiten nicht realisiert werden. Im Vergleich zu anderen Gleichaltrigen führt dies bei von Armut bedrohten Kindern zu sozialer Isolierung, materieller Unterversorgung und gesundheitlichen Benachteiligungen. Armut im Kindesalter hat gleichzeitig auch verheerende Konsequenzen für die Zukunftsperspektiven. Denn schlechtere Leistungen und Chancen in der Schule gehen mit Armut häufig einher. Daher ist es den Betroffenen zumeist auch nicht in ihrem Erwachsenenleben möglich, aus diesen Verhältnissen auszubrechen.

Wie muss die Politik handeln, um diesen Kreis zu durchbrechen? Aus welchen Gründen wird Armut so häufig von Generation zu Generation weitergegeben und welche Gruppen sind von Kinderarmut besonders betroffen? Was können Politik und Gesellschaft tun, um die Zukunftsperspektiven dieser Kinder zu verbessern?

Dazu geben Prof. Dr. Gerhard Bäcker (Universität Duisburg-Essen), Birgit Merkel (Zukunftsforum Familie) und Kerstin Tack MdB Kurzstatements. Diesen schließt sich das TOWN HALL MEETING mit dem Publikum an, moderiert von Cosima Schmitt (Journalistin und ZEIT-Autorin),

Das „Town Hall Meeting“ ist eine Form der Bürgerbeteiligung, die in Amerika eine lange und erfolgreiche Tradition hat. Es ist ein informelles, öffentliches Treffen, bei dem alle eingeladen sind, ihre Meinung zu äußern und die Vertreter_innen der Öffentlichkeit bzw. gewählte Repräsentant_innen zu befragen.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 29. November 2019

Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

Wohnungslosigkeit ist ein Thema, über das in der Öffentlichkeit nur wenig bekannt ist. Bis heute gibt es keine Statistiken, die Dunkelziffer ist hoch. Und auch viele junge Menschen sind betroffen. Nach aktuellen Schätzungen der BAG-Wohnungslosenhilfe gibt es in Deutschland mindestens 40.000 Jugendliche, die entweder auf der Straße oder in ungesicherten Wohnmöglichkeiten leben, also selbst keine feste Wohnung haben.

Ein Teil dieser Jugendlichen ist am Übergang ins Erwachsenenalter aus sämtlichen „institutionellen Kontexten“ herausgefallen. Das Deutsche Jugendinstitut spricht in diesem Zusammenhang von entkoppelten Jugendlichen, also jungen Menschen zwischen 15 und 27 Jahren, die nur noch schwer erreichbar sind.

Verstärkt wird das Problem durch die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt, vor allem in den Großstädten und Ballungszentren, wo Menschen mit geringem Einkommen oft keinen bezahlbaren Wohnraum mehr finden und Jugendliche ohne finanzielle Unterstützung der Eltern auf der Strecke bleiben, einfach weil sie sich keine eigene Wohnung leisten können.

Das öffentliche Fachgespräch soll dazu führen, diese Gruppe von jungen Menschen stärker in den Fokus zu rücken.

Gemeinsam mit ExpertInnen aus der Praxis, sowie betroffenen Jugendlichen wollen wir Ursachen beleuchten, politischen Handlungsbedarf identifizieren, Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Wohnungslosigkeit ausloten sowie Vorschläge für konkrete Unterstützungsangebote erarbeiten.

Weitere Informationen zum Fachgespräch finden Sie hier.

Die Online-Anmeldung ist bis zum 25. November 2019 möglich.

Termin: 29. November 2019

Veranstalter: Kooperationsveranstaltung zwischen dem Deutschen Juristinnenbund und der
Deutschen Rentenversicherung Bund

Ort: Berlin

Die intensive Diskussion über eine Grundrente zeigt den Handlungsbedarf für eine ausgewogene und existenzsichernde Altersversorgung für alle Menschen in Deutschland. Von einer solchen Grundrente sollen vor allem auch Frauen profitieren. Die diskutierten Vorschläge für eine Grundrente werfen allerdings nicht nur rechtliche Probleme auf, sondern können zudem als Instrument zur Vermeidung von Altersarmut bzw. zur Anerkennung der Lebensleistung wenig überzeugen. So richtig die Diskussion um eine angemessene und ausreichende Alterssicherung gerade für Frauen ist, verstellt der Fokus auf die verschiedenen Vorschläge für die Grundrente auch in der Fachöffentlichkeit den Blick auf andere Gestaltungsoptionen für eine geschlechtergerechte Alterssicherung.

Der gemeinsam von dem Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) und dem Forschungsnetzwerk Alterssicherung der Deutschen Rentenversicherung Bund initiierte Fachdialog „Geschlechtergerechte Reformen in der Alterssicherung“ soll diesen Blick weiten und eine fachkundige Diskussion über die Möglichkeiten einer geschlechtergerechten Alterssicherung ermöglichen.

Auf der Grundlage aktueller Daten zu den Erwerbsbiografien und der Alterssicherung von Frauen werden Anforderungen an eine geschlechtergerechte Alterssicherung formuliert. Danach werden alternative Reformansätze innerhalb des Alterssicherungssystems, aber auch im Steuerrecht, vorgestellt. Ganz im Sinne eines Fachdialogs ist viel Zeit für Diskussionen mit den Teilnehmenden der Veranstaltung vorgesehen.

Informationen zu Programm, Anmeldung und Tagungsort finden Sie hier.

Termin: 02. Dezember 2019

Veranstalter: hessenstiftung – familie hat zukunft

Ort: Frankfurt am Main

Im Licht der demografischen Entwicklung, des Fachkräftemangels und der stärkeren Erwerbsbeteiligung von Frauen wird die Vereinbarkeit für Beruf und Familie immer wichtiger. Bereits für Beschäftigte in „Normalarbeitszeit“ ist es häufig schwierig, beides unter einen Hut zu bekommen – für Beschäftigte im Schichtdienst eine noch größere Herausforderung. Wer arbeiten muss, während der Partner und die Kinder frei haben, bekommt vom Familienleben oft nicht mehr viel mit. Doch sind Schichtarbeit und Vereinbarkeit tatsächlich unvereinbar? Oder gibt es Möglichkeiten, auch den Schichtdienst familienfreundlich zu gestalten? Oder stecken in der Gestaltung von Schichtarbeit sogar Chancen für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben?

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

AKTUELLES

Die Expertinnen und Experten der Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung“ haben sich auf Thesen zu einer Reform des Sorge- und Umgangsrechts verständigt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird diese Thesen jetzt prüfen und auswerten.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Väter mit Migrationsgeschichte sind in Kitas und Familienzentren präsent, fragen Vater-Kind Angebote in der Familienbildung nach und suchen nach Möglichkeiten, sich mit anderen Vätern auszutauschen. Sie sind Adressaten von Bildungsträgern, Beratung und Coaching.

Mit einer Erhebung (online-Umfrage) möchte der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration und mit Unterstützung der hessenstiftung – familie hat zukunft herausfinden, welche Angebote für Väter mit Migrationsgeschichte es in Hessen gibt, in welchem Umfang sie genutzt werden und wo Sie als Expertinnen und Experten noch Entwicklungsbedarfe sehen und Unterstützung benötigen. Dabei versteht man Väterarbeit in einem weiten Sinne als Arbeit mit Vätern in Einrichtungen, in Familienbildung, Beratung und Coaching.

Mit der Beantwortung der Fragen, die etwa 15 Minuten am PC in Anspruch nimmt, leisten Sie einen wichtigen Beitrag dazu, aktive Vaterschaft in Hessen zu stärken und Vernetzung zu fördern.

Direkt zur Umfrage geht es hier.

Alle Teilnehmenden erhalten die Ergebnisse der Erhebung nach der Auswertung per Mail zugesandt.

Auf der Fachtagung „Abu, Baba, Tata, Papa: Potentiale migrationssensibler Väterarbeit“ am 5. und 6. Dezember in Frankfurt am Main werden die Ergebnisse der Erhebung präsentiert und diskutiert.

Gerne können Sie sich dazu hier anmelden.

ist ein Diskussionsbeitrag, der für die Weiterentwicklung konkreter Lösungen für das Vereinbarkeitsproblem von Pflege und Beruf wichtige Empfehlungen auf den Punkt bringt. Denn bisherige gesetzliche Regelungen werden von pflegenden Angehörigen für unzureichend gehalten und zudem kaum genutzt. Der Vorschlag eines steuerfinanzierten flexiblen Zeitbudgets wurde von der Sachverständigenkommission zum 2. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung aufgegriffen, und auch der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hat in seinem Bericht 2019 die Ausweitung von Freistellungen für pflegende Angehörige und die Einführung einer Lohnersatzleistung vorgeschlagen.

Mit dieser Kurzexpertise will die Friedrich-Ebert-Stiftung einen Beitrag für die anstehenden Diskussionen und gute Lösungen leisten und besonderes Augenmerk auf eine geschlechtergerechte Pflegepolitik lenken.

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Archiv Aktuelle Hinweise

AWO-ISS-Langzeitstudie Kinderarmut: Bessere Zukunfts- und Teilhabechancen für alle Kinder und Jugendlichen müssen endlich Realität werden!

Berlin, 06.11.2019 – Anlässlich der heutigen Veröffentlichung der AWO-ISS-Langzeitstudie „Armut im Lebensverlauf. Kindheit, Jugend und junges Erwachsenenalter“ und der aus den Studienergebnissen abgeleiteten politischen Handlungsempfehlungen der Arbeiterwohlfahrt weist das ZFF darauf hin, dass bessere Zukunfts- und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche keine Utopie bleiben dürfen, sondern endlich Realität werden müssen!

Das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) erforscht seit 22 Jahren im Auftrag des AWO Bundesverbandes die Lebenslagen und Zukunftschancen von (armen) Kindern in Deutschland. Mit der vorliegenden fünften Erhebungsphase liegen nun Lebensverläufe von armen und nicht-armen Menschen vor, die Ende der 1990er Jahre Kindertageseinrichtungen der AWO besucht haben. Damit werden erstmals Forschungsdaten vorgestellt, die Langzeitwirkungen von Armut bis ins junge Erwachsenenalter nachvollziehen und Risiko- und Schutzfaktoren für ein gesundes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen detailliert darstellen. Aus der Studie ergeben sich konkrete, am Lebensverlauf der Kinder und Jugendlichen orientierte, Handlungsempfehlungen.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF): „Nachhaltige Armutsprävention und nicht nur die Abmilderung von Armutsfolgen muss eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe sein. Viele junge Erwachsene, die schon in ihrer Kindheit mit Armutserfahrungen gemacht haben, fällt es sehr schwer, zentrale Entwicklungsaufgaben wie ein gelingender Übergang von Schule in den Beruf, die Loslösung vom Elternhaus oder die Familiengründung zu bewerkstelligen. Sie sind damit schlecht gerüstet, um dem Teufelskreis der Armut zu entkommen und ein selbstbestimmtes Leben aufzubauen.

Die Studienergebnisse zeigen aber auch, dass ein Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen in Wohlergehen keine Utopie sein muss! Vor allem inner- und außerfamiliäre Unterstützungsstrukturen und –ressourcen sind entscheidend, um Armutsverläufe zu durchbrechen.

Auf Grundlage dieser Forschungsergebnisse formuliert der AWO Bundesverband Handlungsempfehlungen, die u. a. eine Stärkung der sozialen Infrastruktur, eine vermehrte Investition in Bildung und eine nachhaltige Integration in Ausbildung und Arbeit für alle jungen Erwachsenen beinhaltet. Auch wird die Forderung nach einer Reform der Kinder- und Familienförderung und damit die Einführung einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung verstärkt. Ein Konzept für das sich AWO und ZFF gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seit 2009 einsetzen.

Armut und Ausgrenzung dürfen Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und Entfaltung nicht beeinträchtigen. Das ZFF wird daher weiterhin lautstark und mit Nachdruck dafür einstehen, dass bessere Zukunfts- und Teilhabechancen für alle Kinder und Jugendlichen endlich Realität werden!“

Die Handlungsempfehlungen des AWO Bundesverbandes sowie zentrale Studienergebnisse finden Sie hier.

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ZFF-Info 17/2019

SCHWERPUNKT I: Bundestagsdebatte Kindergrundsicherung

Anlässlich der heutigen Beratung im Bundestag u.a. zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Faire Chancen für jedes Kind – Kindergrundsicherung einführen“ fordern das ZFF und die AWO endlich zu handeln und die guten Konzepte, die für eine Reform der Familienförderung nun vorliegen, auch umzusetzen.

Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Armut grenzt aus, Armut tut weh und ist für viel zu viele Kinder und Jugendliche ein lebenslanger Begleiter. Die derzeitige Kinder- und Familienförderung kann diesen Missstand nicht beheben, denn sie ist bürokratisch, intransparent und wirkt nach dem Matthäus-Prinzip: Wer hat, dem wird gegeben! Es ist daher dringend an der Zeit, die Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen. Neben einer guten und armutssensiblen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur und existenzsichernder Arbeit für die Eltern, braucht es auch dringend mehr Geld in den Familien. AWO und ZFF setzten sich daher seit 2009 gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG für eine neue Leistung in Höhe von 628 Euro ein, die ein Existenzminimum für alle Kinder und Jugendlichen sichert, sozial gerecht ausgestaltet ist und unbürokratisch, einkommensabhängig und direkt ausbezahlt wird. Seit nunmehr 10 Jahren diskutieren wir unser Konzept mit allen demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag.“

Birgit Merkel, stellvertretende Vorsitzende des ZFF, fährt fort: „Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen macht mit ihrem Vorschlag einen großen Schritt in die richtige Richtung. Besonders hervorzuheben ist, dass dieser Vorschlag unsere langjährige Forderung nach einer Neuberechnung des Existenzminimums endlich aufgreift, eine automatische Auszahlung der neuen Leistung fordert und ein eigener Anspruch der Kinder gelten soll. Auch die SPD hat gute Ideen für eine Reform der Familienförderung. Für uns ist und bleibt es aber wichtig, dass jedes Kind unserer Gesellschaft gleich viel wert sein muss. Das bedeutet, dass das Existenzminimum, auf welches jedes Kind und jede*r Jugendliche*r Anspruch hat, gleich hoch sein muss und dies unabhängig vom finanziellen Hintergrund der Eltern. Die heutige Bundestagsdebatte und die vielen Konzepte und Ideen, die derzeit im Umlauf sind, sind wichtig für die weitere Diskussion um eine ausreichende Existenzsicherung für alle Kinder, Jugendlichen und ihre Familien. Denn nur gemeinsam sind wir stark!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. und AWO Bundesverband e. V. vom 24.10.2019

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will eine Kindergrundsicherung einführen. In einem Antrag (19/14326) fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um das Kindergeld, den Kinderzuschlag, das Sozialgeld für Kinder und die Bedarfe für Bildung und Teilhabe in der neuen Leistung zusammenzufassen.

Nach dem Willen der Fraktion soll die Kindergrundsicherung als eigenständige Leistung ausgestaltet werden, die nicht als Einkommen der Eltern angerechnet wird. Die Sozialleistung soll sich aus einem fixen Garantie-Betrag für jedes Kind und einem ergänzenden „GarantiePlus“-Betrag, der sich nach der finanziellen Situation der Familie richtet, zusammensetzen. Je niedriger das Einkommen der Eltern ist, desto höher soll der „GarantiePlus“-Betrag ausfallen. Der Garantie-Betrag soll nach den Vorstellungen der Grünen so hoch sein, dass der verfassungsrechtlichen Vorgabe nach Freistellung des kindlichen sächlichen Existenzminimums und des Freibetrags für Betreuung, Erziehung und Ausbildung bei der Besteuerung des Elterneinkommens entsprochen wird. Für das Jahr 2019 beziffern die Grünen die Höhe der Kindergrundsicherung auf die Maximalbeträge von 364 Euro für Kinder bis fünf Jahre, 475 Euro für Kinder bis 13 Jahre und 503 Euro für Kinder bis 17 Jahre.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1180 vom 23.10.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über die Einführung einer Kindergrundsicherung eine umfassende Priorisierung der Förderung armer Familien und ihrer Kinder, um die Kinderarmut in Deutschland nachhaltig zu bekämpfen. Dazu ist aus Sicht der Kinderrechtsorganisation langfristig eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung notwendig. „Das ,Starke-Familien-Gesetz‘ oder die Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket sind wichtige Bausteine, um beim Kampf gegen die Kinderarmut in Deutschland vorwärts zu kommen. Aber sie sind eben nur erste kleine Schritte und dürfen nicht das Ende der Fahnenstange sein. Wir brauchen ein Ende der bisherigen komplizierten Beantragungsprozeduren und komplexen Anrechnungsregelungen für Leistungen, auf die Kinder und Jugendliche ein Anrecht haben. Und wir brauchen möglichst frühe und zielgerichtete Hilfen für Kinder und Jugendliche aus armen oder armutsgefährdeten Familien. Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird. Die Teilhabemöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen am gesellschaftlichen und kulturellen Leben müssen vom Geldbeutel der Eltern entkoppelt werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, hinter dem 15 Verbände und Organisationen und 13 renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stehen und dem das Deutsche Kinderhilfswerk angehört, hat dazu im Frühjahr eine Erklärung veröffentlicht, in der es wörtlich heißt: „Millionen Kinder in Armut darf es in einem reichen Land wie Deutschland nicht geben. Seit zehn Jahren erleben wir, dass das Thema zwar zunehmend auf der Agenda steht, es Reformbemühungen und ernsthaftere Diskussionen um eine größere Lösung gibt, der große Wurf gegen Kinderarmut aber dennoch bis heute ausbleibt. Der Staat muss für ein gutes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen Sorge tragen, denn Kinder haben ein Recht auf ein Aufwachsen in sozialer Sicherheit, auf Bildung, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe. Wir fordern mehr Gerechtigkeit und grundlegende Reformen der Kinder- und Familienförderung. Jedes Kind soll die Chance auf eine gute Entwicklung bekommen. Das sozial ungerechte und bürokratische Fördersystem muss durch eine Kindergrundsicherung ersetzt werden, die Kinderarmut wirksam bekämpft und allen Kindern gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.“

Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus, dementsprechend plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, die interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 24.10.2019

SCHWERPUNKT II: Umsetzung Kinderrechte

Zum heute von Bundesministerin Lambrecht veröffentlichten Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kinderrechte ins Grundgesetz“ erklärt KatjaDörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Starke Kinder brauchen starke Kinderrechte im Grundgesetz. Dreißig Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention ist es endlich an der Zeit, die Kinderrechte auch in unser Grundgesetz aufzunehmen. Dabei kommt es auf die Formulierung an. Schutz-, Förderungs- und Beteiligungsrechte gehören ebenso ins Grundgesetz wie eine vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls bei allen staatlichen Entscheidungen. Diese Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention schaffen einen echten Mehrwert für Kinder und Jugendliche in unserem Land.

Die von der Koalition eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist leider keine Erfolgsgeschichte. Bundesministerin Giffey hatte ursprünglich einen einzelnen Formulierungsvorschlag angekündigt. Nun stehen insgesamt drei unterschiedlich weitgehende Formulierungen im Raum, aus denen das Bundesjustizministerium nun wiederum einen Vorschlag bauen soll. Ob die Union da überhaupt mit macht, ist fraglich.
Durch dieses ergebnisarme Vorgehen hat die Bundesregierung mehr als ein Jahr verstreichen lassen, in dem wir bei den Kinderechten hätten weiterkommen können.

Für eine Verfassungsänderung sind die Grünen Stimmen im Bundestag notwendig. Eine schwache Formulierung, die keinen Mehrwert für die Kinder hat, werden wir nicht mittragen. Die Grüne Bundestagsfraktion hat bereits im Juni einen Gesetzentwurf mit einem konkreten Formulierungsvorschlag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der zeigt, wie die wichtigen Komponenten der UN-Kinderrechtskonvention in einer schlanken Formulierung im Grundgesetz verankert werden können.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 25.10.2019

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des ergänzenden Berichts an die Vereinten Nationen zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland durch die National Coalition erklärt KatjaDörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Mit dem Bericht legt die Zivilgesellschaft den Finger dort in die Wunde, wo dringend etwas geschehen muss, um das Leben von Kindern in Deutschland zu verbessern. Und das ist nicht wenig. Er ist ein klarer Handlungsauftrag in Richtung Politik, die Situation von Kindern in unserer Gesellschaft zu verbessern.

Konkret ist der Bericht ein deutlicher Aufruf, die Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufzunehmen. Die Defizite der Bundesregierung beim Kampf gegen Kinderarmut, den ungleichen Bildungszugang und Diskriminierung sind eklatant. Die Verankerung von Kinderrechten mit einer starken Formulierung in unserer Verfassung würde einen großen Schritt nach vorn bedeuten. Die Politik würde endlich dazu verpflichtet werden, die Interessen und das Wohl von Kindern in den Mittelpunkt zu stellen.

Klar ist: Wer seine Rechte einfordern soll, muss über sie Bescheid wissen. Wir müssen darum auf allen Ebenen für eine flächendenkende Bildungsarbeit über Kinderrechte sorgen. Jeder und jede muss darüber Bescheid wissen, nicht nur Kinder. Dieses Wissen muss dann auch Anwendungsmöglichkeiten finden. Dafür müssen Beschwerdestrukturen in allen Einrichtungen, die sich an Kinder wenden, geschaffen werden. Es wird endlich Zeit für Ombudschaften in der Kinder- und Jugendhilfe.

Ganz zentral ist die Frage der Beteiligung: Junge Menschen wollen und sollen mehr mitreden. Die Absenkung des Wahlalters wäre ein wichtiges Mittel, um jungen Menschen auch politisch mehr Gehör zu verschaffen. Wir Grüne fordern, dass junge Menschen schon mit 16 Jahren wählen und mitbestimmen können sollen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 22.10.2019

„Kinderrechte führen in der Politik von Union und SPD ein Schattendasein. Die Bundesregierung versagt bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention regelrecht.“, erklärt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, zum Bericht der National Coalition Deutschland an die Vereinten Nationen über „Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland“. Müller weiter:

„Trotz vollmundiger Ankündigungen von Union und SPD, Kinderarmut in Deutschland wirksam bekämpfen zu wollen, ist es gerade Armut, die das Leben vieler Kinder in Deutschland erheblich beeinträchtigt. Die Bundesregierung hat bisher wenig getan, um an der Situation armer Kinder und ihrer Familien etwas zu ändern. In anderen Fällen ist sogar eine regelrechte Ignoranz gegenüber den Rechten von Kindern und Jugendlichen festzustellen. So missachtet die Bundesregierung durch die Kontingentregelung das Recht von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten auf Familienzusammenführung.

Die Bundesregierung sollte den Bericht sehr ernst nehmen. Sie muss ihrem Versprechen, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, endlich Taten folgen lassen. Hier darf es keine weiteren Verzögerungen geben.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 22.10.2019

Die Arbeitsgruppe von Bund und Ländern zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz hat vor wenigen Stunden ihren Abschlussbericht vorgelegt. Auffallend ist, dass in dem Dokument über 237 Seiten kein Wort zum Wahlrecht für Kinder zu finden ist. „Tatsächliche Beteiligungsrechte für Kinder – also das aktive Wahlrecht – spielen keine Rolle im Abschlussbericht“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes (DFV).

Kinderrecht ist in erster Linie Wahlrecht. Denn nur wer wählen kann, hat die Möglichkeit in einer Demokratie mitzubestimmen. Wer Kinderrechte ernst nimmt, fasst als erstes das Wahlrecht ins Auge. „Die Bund-Länder-Gruppe zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz klammert das wichtigste demokratische Grundrecht aus. Fast 14 Millionen Kindern und Jugendlichen in Deutschland bleibt das Wahlrecht auf Bundesebene weiterhin verwehrt“, so Heimann.

Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Die Arbeitsgruppe wurde mit dem Auftrag eingesetzt, Empfehlungen für einen Gesetzesentwurf zu entwickeln. „Kinderrechte ohne die ausdrückliche Erwähnung des Wahlrechts sind eine politische Farce“, sagt der DFV-Bundesgeschäftsführer. „Es ist ein trauriges Signal für unsere Demokratie.“

Der Familienverband setzt sich für die Einführung des Wahlrechts ab Geburt ein. Schirmherrin der Kampagne „Nur wer wählt, zählt!“ ist Renate Schmidt, Bundesministerin für Familie a.D.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 25.10.2019

Der heute von der National Coalition Deutschland vorgelegte zivilgesellschaftliche Bericht an die Vereinten Nationen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland zeigt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ganz deutlich, dass bei der Umsetzung von Kinderrechten in Deutschland noch viel Luft nach oben ist. Das gilt insbesondere für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, bei der Bekämpfung der Kinderarmut, bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie bei der Berücksichtigung von Kinderrechten in Justiz und Verwaltung, den Rechten von Flüchtlingskindern und der Umsetzung von Kinderrechten beim Aufwachsen in der digitalen Welt. Deshalb sollte die Bundesregierung gemeinsam mit Ländern und Kommunen den „Nationalen Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland“ neu auflegen, um Kinderrechte in Deutschland umfassender als bisher zu verwirklichen.

„Die Bundesregierung sollte den Bericht der National Coalition zum Anlass nehmen, bei den Kinderrechten noch einmal aufs Tempo zu drücken. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat Deutschland in der Vergangenheit immer wieder ein schlechtes Zeugnis in Sachen Kinderrechte ausgestellt und deutlich gemacht, dass wir gemessen am wirtschaftlichen Wohlstand an vielen Stellen noch immer ein kinderrechtliches Entwicklungsland sind. Wir müssen endlich Kinderrechte im Grundgesetz verankern, die gleichermaßen den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- und Entfaltungsrechte absichern. Nur so kann eine nachhaltige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gewährleistet und sichergestellt werden. Bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland braucht es eine auf Nachhaltigkeit angelegte Gesamtstrategie mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, und langfristig eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Und auch beim Thema Beteiligung von Kindern und Jugendlichen geht es insgesamt zu langsam voran. Bund, Länder und Kommunen müssen zügig weitere gesetzliche Maßnahmen in die Wege leiten, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen abzusichern. Eine wichtige Aufgabe in diesem Zusammenhang ist die Ausgestaltung von Justiz und Verwaltung in kindgerechter Weise, um den Zugang zum Recht für alle Kinder zu garantieren. Große Herausforderungen bestehen aktuell auch im Hinblick auf die Umsetzung von Kinderrechten beim Aufwachsen in der digitalen Welt. Zu oft noch sind Kinder zum Beispiel bei der Internetnutzung Gefährdungen ihrer grundlegenden Rechte ausgesetzt. Es wird stärker als bislang Aufgabe der Bundesregierung sein müssen, sowohl den Schutz als auch die Teilhabe und Förderung von Kindern in digitalen Lebenswelten nachhaltig abzusichern. Zudem bleibt die bedeutende Frage, wie Kindeswohlüberlegungen systematisch Eingang in Entscheidungen von Behörden, Gerichten und des Gesetzgebers finden, insbesondere in Bezug auf die Unterbringung geflüchteter Kinder mit ihren Familien und den Familiennachzug. Bei all diesen Themen können wir uns eine ,Politik der kleinen Schritte‘ nicht leisten. Und schon jetzt muss sich die Bundesregierung wiederum auf harsche Kritik des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes einstellen“, so Hofmann weiter.

Alle Staaten, die die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet haben, müssen regelmäßig vor dem Kinderrechte-Ausschuss in Genf berichten, wie sie mit deren Umsetzung in ihrem Land vorankommen. Dazu reichen die Staaten Berichte ein, aber auch von zivilgesellschaftlichen Organisationen werden dem Ausschuss ergänzende Berichte vorgelegt. Nach der Untersuchung durch den UN-Ausschuss erhält die Regierung Empfehlungen für die bessere Umsetzung der Konvention. Das Berichtssystem mit einer regelmäßigen kinderrechtsbasierten Datenerhebung ist damit eine Grundlage für eine umfassende Evaluation des Umsetzungsstandes der Kinderrechte. Gleichzeitig besteht auch im Bereich der systematischen Erhebung empirischer Daten anhand von kinderrechtlichen Indikatoren noch ein erheblicher Nachholbedarf. Nachdem in Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention am 05. April 1992 in Kraft trat, erfolgte im Februar 2019 die vierte Veröffentlichung eines Staatenberichts und jetzt des entsprechendes Berichts der zivilgesellschaftlichen Organisationen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.10.2019

Das Aktionsbündnis Kinderrechte begrüßt den Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Kinderrechten im Grundgesetz, mit dem die verfassungsrechtliche Normierung der Kinderrechte ein großes Stück näher rückt. Das Aktionsbündnis (Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) tritt dafür ein, dass die UN-Kinderrechtskonvention zwingend Maßstab für die Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz wird. Neben Schutz- und Förderrechten ist dabei zentral, dass auch Beteiligungsrechte und die Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Kinder und Jugendliche betreffenden Entscheidungen Einzug ins Grundgesetz finden. Die Regelung zu Kinderrechten im Grundgesetz darf im Ergebnis nicht hinter dem zurückbleiben, was in der UN-Kinderrechtskonvention, der Charta der Grundrechte der EU und in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes enthalten ist. Insofern sollte die im Abschlussbericht aufgeführte weitestgehende Formulierung als Grundlage für den weiteren Gesetzgebungsprozess dienen.

Für das Aktionsbündnis Kinderrechte ist unabdingbar, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfindet, damit neben politischen Erwägungen auch die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden. Wichtig ist zudem, dass die explizite Verankerung des Kindeswohlvorrangs und des Beteiligungsrechts nicht dem zu erwartenden parlamentarischen Ringen zum Opfer fallen. Nur mit der Verankerung dieser beiden sich ergänzenden Prinzipien kann dem Anspruch einer ernsthaften Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention entsprochen und dem aktuellen Umsetzungs- und Anwendungsdefizit der Kinderrechtskonvention entgegengewirkt werden.

Bisher gilt die UN-Kinderrechtskonvention nur als einfaches Bundesrecht in Deutschland, sodass Rechtsanwendende die für alle geltenden Grundrechte nur über eine komplizierte Herleitung des Völkerrechts mit einem besonderen kinderrechtlichen Gehalt auslegen können. Mehr Rechtssicherheit kann nur durch eine klare Regelung von Kinderrechten im Grundgesetz erreicht werden. Denn Grundrechte binden Parlamente, Ministerien, Behörden und Gerichte als unmittelbar geltendes Recht, sodass sie bereits frühzeitig in ihren Entscheidungen eine kinderrechtliche Perspektive einnehmen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland und Deutsche Liga für das Kind vom 22.10.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Projekt „Pausentaste“ verzeichnet 50.000 Besuche auf der Webseite und 3.300 Beratungen per Telefon oder E-Mail

Das Projekt „Pausentaste“ zur Unterstützung pflegender Kinder und Jugendlicher wird erweitert: Ab sofort können sich Betroffene auch in einem Chat beraten lassen – zwei Mal wöchentlich stehen dafür Fachleute vom Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer“ bereit. Schon die bisherigen Angebote des Projekts werden gut angenommen. Seit Beginn im Januar 2018 verzeichnete die Webseite www.pausentaste.de über 50.000 Besuche. Zudem wurden bereits rund 3.300 Beratungen per Telefon oder E-Mail mit Betroffenen geführt.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betonte anlässlich des dritten Netzwerktreffens der „Pausentaste“ im BMFSFJ: „Auch pflegende Kinder brauchen Pausen. Sie brauchen jemanden zum Zuhören. Sonst wird aus Pflege Stress, Überforderung und Einsamkeit. Dann ist keine Kraft mehr für Schule, Freunde und Freizeit. Ich habe größten Respekt davor, was pflegende Kinder und Jugendliche für ihre Geschwister oder Eltern täglich leisten und wünsche mir, dass die ‚Pausentaste‘ bei allen bekannt wird, die es angeht – und gedrückt wird, wann immer es nötig ist. Damit sie ihre Gedanken, Sorgen und Ängste loswerden oder sich Rat holen können. Sie müssen wissen, dass sie nicht allein sind und bestmöglich unterstützt werden.“

Laut einer Studie der Universität Witten-Herdecke (2018) im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums kümmern sich bundesweit rund 479.000 Kinder und Jugendliche um chronisch kranke oder pflegebedürftige Angehörige – sie helfen bei den unterschiedlichsten Aufgaben: Sie kochen Essen, gehen einkaufen oder putzen. Manchmal übernehmen sie aber auch echte pflegerische Aufgaben. Oft machen sie sich viele Sorgen um ihre hilfe- und pflegebedürftigen Angehörigen, haben neben Schule und Pflege zu wenig Freizeit, sind körperlich angestrengt und haben niemanden, um über ihre Situation zu reden.

Im Januar 2018 ist darum das Projekt „Pausentaste – Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe“ an den Start gegangen. Das Projekt des BMFSFJ will junge Pflegende bundesweit durch ein niedrigschwelliges Beratungsangebot unterstützen. Die „Pausentaste“ soll ihnen helfen, Pausen einzulegen, zu reflektieren und Hilfsangebote wahrzunehmen oder über die eigene Situation zu sprechen – auch anonym. Das Angebot umfasst die Website www.pausentaste.de, sowie eine telefonische Beratung und eine E-Mail-Beratung beim Kinder- und Jugendtelefon der „Nummer gegen Kummer“. Hinzu kommt nun die Beratung per Chat.

Hintergrundinformation:

Seit dem 1. Januar 2018 erhalten pflegende Kinder und Jugendliche durch die „Pausentaste“ gezielt Hilfe und Rat beim Kinder- und Jugendtelefon der „Nummer gegen Kummer“, das unter der kostenlosen Nummer 116 111 erreichbar ist. Die Beratung ist anonym und wird von Montag bis Samstag jeweils von 14 bis 20 Uhr angeboten. An Samstagen findet zudem eine „Peer-to-Peer“-Beratung durch speziell ausgebildete Beraterinnen und Berater im Alter von 16 bis 21 Jahren statt.

Die ebenfalls anonyme E-Mail-Beratung über www.nummergegenkummer.de ist rund um die Uhr erreichbar. Der Chat ist unter nummergegenkummer.de und pausentaste.de erreichbar. Die Beratung durch Fachkräfte von Nummer gegen Kummer e.V. wird zu folgenden Zeiten angeboten: Mittwoch von 15-17 Uhr und Freitag von 16-18 Uhr.

Parallel zum Projekt „Pausentaste“ unterstützt das BMFSFJ regelmäßige Treffen zum Austausch mit Akteurinnen und Akteuren, die Informations- und Hilfsangebote für pflegende Kinder und Jugendliche in verschiedenen Regionen anbieten. In diesem Rahmen wurde auch ein Netzwerk, dem mittlerweile 70 Initiativen angehören, ins Leben gerufen. Das dritte Netzwerktreffen findet heute – in Verbindung mit einem Fachtag zum Thema „Trauerbegleitung von Kindern und Jugendlichen“ – im BMFSFJ in Berlin statt.

Weiterführende Informationen:

www.pausentaste.de

www.nummergegenkummer.de

Link zur Studie der Universität Witten-Herdecke (2018) unter Leitung von Prof. Dr. Sabine Metzing im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Pflege/Berichte/Abschlussbericht_KinderundJugendlichepflegAngeh.pdf

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.10.2019

Ministerin Giffey startet bundesweite Kampagne

Um den Fachkräftebedarf in der Pflege in Zukunft decken zu können, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die „Ausbildungsoffensive Pflege“ ins Leben gerufen. Heute nun startete Bundesministerin Dr. Franziska Giffey die dazu gehörige bundesweite Informations- und Öffentlichkeitskampagne „Mach Karriere als Mensch!“. Diese begleitet den Beginn der neuen Pflegeausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz ab Anfang 2020.

Ministerin Giffey: „Pflege ist ein Zukunftsberuf. Die neue Ausbildung hat viele Vorteile und Chancen. Darauf wollen wir mit der Kampagne aufmerksam machen. Die Motive sind modern und auffällig und sollen vor allem Jugendliche erreichen, die gerade in der Berufsorientierungsphase sind. Ansprechen wollen wir aber genauso Menschen mit dem Wunsch nach beruflicher Neuorientierung. Durch das neue Pflegeberufegesetz ab 2020 wird der Pflegeberuf noch attraktiver: Endlich wird das Schulgeld abgeschafft und überall in Deutschland eine angemessene Ausbildungsvergütung sichergestellt. Mit der generalistischen Ausbildung können die Fachkräfte dann in allen Pflegebereichen von der Kinderkrankenpflege bis zur Altenpflege arbeiten. Und wer will, kann die Ausbildung als Studium absolvieren. Dafür wollen wir jetzt Menschen begeistern und gewinnen. Unser Ziel ist, die Zahl der Pflege-Azubis in fünf Jahren um zehn Prozent zu steigern.“

Zum heutigen Start der Kampagne konnten sich Schülerinnen und Schüler im E-Werk Berlin an Informationsständen bei Berliner Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Pflegeschulen über Ausbildungsmöglichkeiten in der Pflege informieren. Neben Ministerin Giffey diskutierte auch der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Andreas Westerfellhaus in einer Podiumsdiskussion über die neue Pflegeausbildung.

Neben der Kampagne hat das Bundesfamilienministerium beim BAFzA (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben) das Beratungsteam, das in ganz Deutschland in den Pflegeschulen und Pflegeeinrichtungen informiert und berät, auf 40 Personen aufgestockt.

Die Informations- und Öffentlichkeitskampagne wird gemeinsam mit rund 40 Partnern der „Ausbildungsoffensive Pflege“ umgesetzt, die das BMFSFJ im Januar 2019 gestartet hat. Zu den Partnern gehören die in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege relevanten Akteure wie Bund, Länder, Kommunen, Wohlfahrts-, Berufs- und Trägerverbände mit ihren rund 30.000 Mitgliedseinrichtungen, Sozialpartner, Kostenträger und die Bundesagentur für Arbeit.

Durch die Reform der Pflegeberufe wird die Ausbildung zur Pflegefachperson in Deutschland modernisiert und attraktiver gemacht sowie der Berufsbereich der Pflege insgesamt aufgewertet. Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit vorbereitete und im Juli 2017 verkündete Pflegeberufereformgesetz schafft den Rahmen für den Start der neuen Pflegeausbildungen ab Anfang 2020.

Um die Einführung der neuen Pflegeausbildungen zu flankieren, wurde im Rahmen der „Konzertierten Aktion Pflege“ im Januar 2019 vom BMFSFJ die „Ausbildungsoffensive Pflege (2019-2023)“ mit insgesamt 111 Maßnahmen gestartet, die unter anderem die Umsetzung einer Informations- und Öffentlichkeitskampagne vorsieht. Ein zentrales Ziel der Offensive ist es, die Zahl der Auszubildenden und ausbildenden Einrichtungen bis 2023 um 10% zu erhöhen.

Weitere Informationen unter:

www.bmfsfj.de

www.pflegeausbildung.net

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.10.2019

Ministerin Giffey: Gelungener Start der Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher

Gut ausgebildete und motivierte Fachkräfte in ausreichend hoher Zahl sind das A und O für eine gute Kinderbetreuung. Deshalb unterstützt das Bundesfamilienministerium zusätzlich zum Gute-KiTa-Gesetz mit dem Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“ die Länder dabei, mehr Nachwuchskräfte für die frühkindliche Bildung zu gewinnen und bereits ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher im Beruf zu halten – Motto: „Nachwuchs gewinnen, Profis binden“.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat zum Start des Ausbildungsjahres 2019/2020 eine positive erste Bilanz gezogen: „Wir müssen in Deutschland für die Aufwertung der sozialen Berufe insgesamt eintreten. Die Fachkräfteoffensive ist ein Beitrag dazu. Die Resonanz war von Anfang an überwältigend. Der Programmstart ist damit gelungen: Alle 2.500 Plätze in der praxisintegrierten vergüteten Ausbildung sind belegt, alle Länder machen mit. Die Fachkräfteoffensive setzt als bundesweites Modell einen wichtigen Impuls für den Erzieherberuf, um gemeinsam mit den Ländern den großen Fachkräftebedarf zu bewältigen. So haben wir unter unseren Azubis lebenserfahrene Menschen, die zum Beispiel im Gartenbau, als Bibliothekarin, Betriebswirtin oder Schulhelfer gearbeitet haben, aber eigentlich schon immer Erzieherin oder Erzieher werden wollten. Aber sie konnten es sich bisher einfach nicht leisten, Schulgeld zu bezahlen und drei Jahre ohne Gehalt zu überbrücken. Mit einer vergüteten Ausbildung zeigt sich, dass wir den Beruf durch bessere Rahmenbedingungen attraktiver machen können. Dazu gehören neben der Ausbildungsvergütung eine professionelle Begleitung der Ausbildung sowie fachliche und finanzielle Entwicklungsperspektiven. Mit der Fachkräfteoffensive haben wir ein Angebot geschaffen, das Schule machen sollte – Nachmachen in den Ländern ausdrücklich erwünscht.“

Kernelemente der Fachkräfteoffensive sind die drei „P“s fürs Personal: mehr Plätze in der vergüteten praxisintegrierten Ausbildung, gute Praxis durch professionelle Anleitung und bessere berufliche und finanzielle Perspektiven mit dem Aufstiegsbonus für Profis.

Allein für die praxisintegrierte vergütete Ausbildung gingen über 7.600 Interessensbekundungen ein. In den vergangenen Wochen sind die 2.500 Fachschüler und Fachschülerinnen bereits gestartet. Der Bund gewährt Trägern hierfür modellhaft einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung inklusive der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Die Ausbildungsvergütung beträgt im ersten Jahr 1.140 Euro, im zweiten Jahr 1.202 Euro und im dritten Jahr 1.303 Euro im Monat.

Im zweiten Programmbereich, der Praxisanleitung, stehen ebenfalls 2.500 Programmplätze zur Verfügung. Vom Bund können hier Qualifizierungskosten sowie ein finanzieller Ausgleich für den zeitlichen Anleitungsaufwand übernommen werden.Der dritte Programmbereich bietet 1.500 Fachkräften die Möglichkeit, einen Aufstiegsbonus zu erhalten. Dafür müssen sie eine Zusatzqualifikation erworben haben und besondere Aufgaben in der Kita übernehmen.

Interessierte Träger von Kindertageseinrichtungen konnten sich seit Ende März für die Förderung in drei Bereichen bewerben:Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher.

Der Bund gewährt Trägern einen Zuschuss von 1.450 Euro im ersten Jahr der Ausbildung, 1.130 Euro im zweiten und 540 Euro im dritten. Damit fördert der Bund jeden dieser Ausbildungsplätze mit insgesamt 37.440 Euro. Die Auszubildenden werden Mitte 2022 nach drei Jahren die Ausbildung beendet haben und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.Praxisanleitung durch professionelle Begleitung der Fachschülerinnen und Fachschüler.

Das Bundesprogramm stellt bis zu 1.000 Euro pro Person zur Verfügung für die Weiterqualifizierung zu professionellen Anleitungskräften und finanziert zusätzliche Zeit für die Ausbildung des Nachwuchses in der Praxis.Perspektiven mit dem Aufstiegsbonus für Profis nach Weiterqualifikation.

Der Bund gibt bis zu 300 Euro pro Monat und Person, um Erzieherinnen und Erzieher mit Zusatzqualifikation besser zu vergüten.

Die Bundesländer wurden bei der Definition länderspezifischer Kriterien einbezogen und auch am Auswahlverfahren beteiligt. Antragsberechtigt waren Träger von öffentlich geförderten Kinderbetreuungseinrichtungen.

Bereits heute sind in vielen Regionen Deutschlands Engpässe bei pädagogischen Fachkräften zu verzeichnen. Gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen sind unabdingbar, um dem Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung entgegenzuwirken. Aktuellen Schätzungen einer prognos-Studie zufolge könnten in Deutschland bis zum Jahr 2025 rund 191.000 pädagogische Fachkräfte fehlen.

Weitere Informationen unter: https://fachkraefteoffensive.fruehe-chancen.de/

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.10.2019

Bund und Länder haben heute den Startschuss für eine gemeinsame Initiative „Schule macht stark“ zur Unterstützung von Schulen in sozial schwierigen Lagen gegeben. Damit kann nun die Umsetzung des Vorhabens beginnen. Die Initiative wird über zehn Jahre laufen, ein Gesamtvolumen von 125 Millionen Euro haben und zum Schuljahresbeginn 2021/2022 in den Schulen starten.

„Der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen hängt nach wie vor viel zu sehr von der sozialen Herkunft und dem sozialen Umfeld ab. Schulen in sozial schwierigen Lagen stehen vor ganz besonders großen Herausforderungen. Wir lassen solche Schulen, ihre Lehrkräfte und ihre Schülerinnen und Schüler mit ihren Problemen nicht alleine. Deshalb unterstützen wir sie mit dem Programm ‚Schule macht stark.

Das Förderprogramm wurde auf Initiative der SPD im Koalitionsvertrag verankert. Seitdem drängt die SPD-Bundestagsfraktion auf eine zügige Umsetzung des Vorhabens. Anfang des Jahres haben wir dazu einen gemeinsamen Koalitionsantrag in den Deutschen Bundestag eingebracht. Dank einer Anschubfinanzierung im Bundeshaushalt 2019 konnte bereits der Weg für das Programm bereitet werden. Es ist gut, dass jetzt die konkrete Umsetzung des Programms losgehen kann.

Das Programm beginnt mit einer Erprobungsphase an bundesweit 200 ausgewählten Modellschulen. Auf sie folgt der Transfer von bewährten Praxisbeispielen in die Fläche. Der Bund sorgt mit 62,5 Millionen Euro für die begleitende Forschung und Programmevaluation. Die 62,5 Millionen Euro der Länder werden in die Auswahl, Begleitung und Förderung der teilnehmenden Schulen fließen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 23.10.2019

Der Deutsche Bundestag hat heute die Wohngeldreform verabschiedet. Damit ist der Weg frei für eine Wohngelderhöhung zum 1. Januar 2020. Künftig steigt das Wohngeld mit den Miet- und Verbraucherpreisen automatisch. Die SPD-Bundesfraktion begrüßt die Erhöhung ausdrücklich.

„Das Wohngeld erfüllt eine wichtige sozialpolitische Funktion. Mit der Reform tragen wir dazu bei, dass Wohnen auch für einkommensschwache Haushalte bezahlbar bleibt. Erstmalig werden wir eine Dynamisierung des Wohngeldes einführen. Künftig wird das Wohngeld alle zwei Jahre an die Miet- und Verbraucherpreisentwicklung angepasst. Damit sichern wir die mit der Wohngeldreform im Jahr 2020 erreichte Entlastungswirkung des Wohngeldes auch für die kommenden Jahre. Wir nehmen den Menschen die Angst, aus dem Wohngeld rauszufallen. Die Reform des Wohngeldgesetzes und seine regelmäßige Dynamisierung ist ein Meilenstein sozialdemokratischer Politik in dieser großen Koalition für ein solidarisches Land.

Mit der Reform werden Reichweite und Leistungsniveau des Wohngeldes erhöht. So haben ab 2020 knapp 660.000 Haushalte Anspruch auf Wohngeld, eine Steigerung um 40 Prozent. Gleichzeitig gibt es mehr Geld: Der durchschnittliche Wohngeldbetrag eines Zwei-Personen-Haushalts steigt von 145 Euro auf voraussichtlich 190 Euro.

Neu eingeführt wird die Mietenstufe VII. Die neue Mietenstufe trägt den starken regionalen Unterschieden des Mietniveaus innerhalb Deutschlands Rechnung. Diese Mietenstufe erhalten nun Kreise und Gemeinden mit einer Abweichung des Mietenniveaus von 35 Prozent und höher gegenüber dem Bundesdurchschnitt.

Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wird für Inseln ohne Festlandanschluss eine eigene gemeinsame Mietenstufe festgelegt. Denn das Mietenniveau auf diesen Inseln ist in der Regel wesentlich höher als in den ihnen zugeordneten jeweiligen Kreisen auf dem Festland. Damit unterstützen wir Haushalte mit niedrigen Einkommen auf diesen Inseln, die Probleme haben, eine Wohnung mit einer günstigen Miete zu finden oder die Miete weiterhin zu bezahlen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 18.10.2019

„Viel zu viele Menschen sind seit Jahren abgehängt. Fast die Hälfte aller Erwerbslosen im Hartz-IV-System ist vier Jahre und länger im Leistungsbezug. Die Bundesregierung hat viel zu wenig für Menschen in Hartz IV getan und von Integration in Arbeit nur geschwafelt. Sie muss Perspektiven schaffen. Wir brauchen mehr gute Arbeit. Dazu muss unter anderem der Mindestlohn auf zwölf Euro die Stunde erhöht und Niedriglohnbeschäftigung in Form der Leiharbeit abgeschafft werden. Grundsätzlich muss die Tarifbindung gestärkt werden“, erklärt Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE, zum aktuellen Monatsbericht der Bundesagentur für Arbeit. Zimmermann weiter:

„Wir brauchen einen starken öffentlich geförderten Beschäftigungssektor mit ausreichend existenzsichernden Stellen. Grundsätzlich müssen erwerbslose Menschen besser unterstützt werden, dazu gehört auch die Einführung eines Rechtsanspruches auf regelmäßige Weiterbildung. Derzeit ist die Arbeitsmarktpolitik unterfinanziert, was die Bundesregierung dringend ändern muss. Hartz IV muss durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt werden, die wirklich vor Armut schützt und Teilhabe ermöglicht.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 30.10.2019

„Eine gute soziale Absicherung bei häuslicher Pflege ist notwendig. Noch wichtiger jedoch wäre es, den Anteil an den Pflegekosten zu senken, der von den Angehörigengetragen werden muss. Denn viele entscheiden sich eben nicht aus freien Stücken dafür, als Ersatz für eine professionelle Pflege einzuspringen, sondern werden durch die hohen Zuzahlungen dazu gedrängt, die Pflegeversicherung erst gar nicht in Anspruch und die Pflege stattdessen selbst in die Hand zu nehmen. Und dann sind es meist die Frauen, die ihre Karriere hintanstellen“, erklärt Pia Zimmermann, pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zu einer Studie des Sozialverbands Deutschland, der zufolge heimische Pflege das Armutsrisiko besonders von Frauen erhöht. Zimmermann weiter:

„Was wir brauchen, ist qualitativ gute Pflege in einer Vollversicherung, die alle pflegebedingten Leistungen finanziert, und zudem eine weitere Verbesserung von funktionierender Tages-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Das kostet viel Geld. Wenn man eine Pflegevollversicherung einführen will, die Beitragssätze aber konstant bleiben sollen, geht das nur im Rahmen einer Solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung. Dies hat kürzlich der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung vorgerechnet. Wer das nicht will, schadet auch den pflegenden Angehörigen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 29.10.2019

„Während die einen bis zum Umfallen arbeiten müssen, haben die anderen zu wenig oder gar keine Arbeit. Wenn die Wirtschaft nicht in der Lage ist, dieses Missverhältnis zu beseitigen, dann muss die Politik handeln“, erklärt Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zu ungenutztem Arbeitskräftepotential, nach denen 4,6 Millionen Menschen weniger und 2,2 Millionen mehr arbeiten wollen. Ferschl weiter:

„Statt noch mehr Flexibilisierung, wie es Unternehmensverbände und die CDU/CSU fordern, brauchen wir mehr Schutz und Regulierung für gute und sichere Arbeitsverhältnisse sowie eine Umverteilung von Arbeit. Dazu brauchen die Beschäftigten mehr Mitbestimmungsrechte. So wird aus fremdbestimmter Zeitflexibilität eine selbstbestimmte Zeitsouveränität.

DIE LINKE setzt sich für eine Absenkung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 40 Stunden ein. Damit eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit aber nicht im Umkehrschluss zu Arbeitsverdichtung führt, sind Mitbestimmungsrechte von Betriebs- und Personalräten in Fragen der Personalbemessung einzuführen. Um Frauen wirksam vor der ‚Teilzeitfalle‘ zu schützen, brauchen wir keine Placebos, sondern ein echtes Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit für alle Beschäftigten. Kurz und knapp: Wir brauchen selbstbestimmte Arbeitszeiten für alle Beschäftigten, damit sie nicht zu flexibler Manövriermasse für die Unternehmen werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 18.10.2019

Im vergangenen Jahr sind rund 900.000 neue Sanktionen an Bezieher von Arbeitslosengeld II verhängt worden. 172.000 erwerbsfähige Leistungsbezieher unter 25 Jahren und 72.000 alleinerziehende erwerbsfähige Leistungsberechtigte wurden neu sanktioniert. Das geht aus einer Antwort (19/13116) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12199) der Fraktion Die Linke hervor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1200 vom 29.10.2019

70 Prozent aller Beschäftigten haben im Jahr 2018 in einem sogenannten Normalarbeitsverhältnis gearbeitet. Sie arbeiteten also nicht in Teilzeit mit 20 oder weniger Wochenstunden, in geringfügiger oder befristeter Beschäftigung oder in einem Leiharbeitsverhältnis. Das geht aus der Antwort (19/13048) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12558) der Fraktion Die Linke hervor. 20 Prozent der Beschäftigten arbeiteten demnach hingegen in einem solch atypischen Beschäftigungsverhältnis. Wie die Regierung unter Angaben des Statistischen Bundesamtes weiter schreibt, arbeiteten 71,8 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Vollzeit und 28,2 Prozent in Teilzeit. Der Anteil der Leiharbeitskräfte an allen Kernerwerbstätigen (ohne Auszubildende, Freiwilligendienste) lag im vergangenen Jahr bei 2,5 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1200 vom 29.10.2019

Beim bildungspolitischen Maßnahmenpaket im Oktober 2008 vereinbarten die Regierungschefs von Bund und Ländern unter anderem, die Anzahl der Schulabbrecher von acht auf vier Prozent zu halbieren. Dieses Ziel wurde bisher verfehlt. Im Jahr 2017 haben bundesweit 6,9 Prozent der Jugendlichen die Schule ohne einen Schulabschluss verlassen. Das schreibt die Fraktion Die Linke in ihrer Kleinen Anfrage (19/14054).

Die Linke möchte gerne wissen, wie sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Schulabgängerinnen ohne Schulabschluss seit 2008 entwickelt hat und wie hoch dabei der Anteil der Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist, die den Schulabschluss verfehlen. Zudem fragen die Abgeordneten, aus welchen Gründen der Anteil der Schulabgänger ohne Schulabschluss mit diagnostiziertem Förderbedarf an Förderschulen vergleichsweise höher ist als an allgemeinbildenden Schulen und welche Ursachen aus Sicht der Bundesregierung auf die Niveauunterschiede der Ländervergleiche (Ost/West) zurückzuführen sind.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1199 vom 28.10.2019

Bis 31. Juli dieses Jahres sind insgesamt 123.754 Anträge auf Baukindergeld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingegangen. Die Ablehnungsquote liege bei drei Prozent, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/13239) auf eine Kleine Anfrage (19/12843) der FDP-Fraktion. Dahinter steckten widersprüchliche Angaben, heißt es weiter: „Die Ablehnungen erfolgen, da die eingereichten Dokumente nicht mit den zuvor bei Antragstellung im Zuschussportal durch den Antragsteller erfassten und bestätigten Angaben übereinstimmen und somit die Förderungsbedingungen gemäß Merkblatt nicht eingehalten werden.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1197 vom 28.10.2019

Eine Embryonenspende kommt nach Angaben der Bundesregierung bei überzähligen Embryonen in Betracht. Embryonen könnten überzählig werden, wenn sie für die fortpflanzungsmedizinische Behandlung von Paaren, für die sie erzeugt wurden, nicht mehr verwendet werden könnten, heißt es in der Antwort (19/13269) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12888) der FDP-Fraktion.

Eine Spende überzähliger Embryonen sei gesetzlich nicht geregelt. Der Deutsche Ethikrat und die Nationale Akademie der Wissenschaften, Leopoldina, hätten sich mit dieser Frage befasst und Stellungnahmen abgegeben.

Diskutiert werde derzeit, ob das Auftauen und Weiterkultivieren von imprägnierten Eizellen (Vorkernstadien) zum Zweck der Spende gegen das Gesetz zum Schutz von Embryonen (GSchG) verstoße. Die etwaige Strafbarkeit der Spende sogenannter Vorkernstadien sei Gegenstand eines anhängigen Gerichtsverfahrens. Eine rechtskräftige obergerichtliche Entscheidung stehe noch aus.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1162 vom 21.10.2019

Studie von ForscherInnen des DIW Berlin und ZEW Mannheim auf Basis von Befragung Geflüchteter – Kitas erleichtern Eltern die Integration, insbesondere Müttern – Nach Deutschland geflüchtete Familien sollten frühzeitig über mit Kita-Besuch verbundene Chancen informiert und genügend Kita-Plätze bereitgestellt werden

Besucht ein Kind aus einer nach Deutschland geflüchteten Familie hierzulande eine Kindertageseinrichtung (Kita), ist vor allem die Mutter deutlich besser in die Gesellschaft integriert. Unter anderem spricht und versteht sie besser Deutsch, hat eine höhere Arbeitsmarktorientierung und vermisst ihr Heimatland weniger. Unter dem Strich sind Mütter mit Kita-Kindern – gemessen an einem Gesamtindex für die Integration – um 42 Prozent besser integriert als nach Deutschland geflüchtete Mütter, deren Kind nicht in einer Kita betreut wird. Das haben ForscherInnen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und des ZEW – Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim erstmals auf Basis eines repräsentativen Datensatzes belegt. Dafür werteten C. Katharina Spieß und Ludovica Gambaro vom DIW Berlin und Guido Neidhöfer vom ZEW Daten der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von nach Deutschland Geflüchteten aus den Jahren 2016 und 2017 aus.

„Der Besuch einer Kita ist nicht nur für die Kinder aus geflüchteten Familien sehr wichtig, sondern nachweislich auch für deren Eltern – Kindertageseinrichtungen können also gleich eine doppelte Integrationsrendite erzielen“, sagt C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin. Die mit einem Kita-Besuch verbundenen Chancen sollten geflüchteten Familien daher stärker vermittelt und genügend Plätze bereitgestellt werden, so die StudienautorInnen.

Effekt ist umso größer, je länger die Kinder in einer Kita betreut werden

Die Analysen zeigen, dass die Integration von Müttern und Vätern auch mit vielen anderen Merkmalen zusammenhängt, etwa ihrer Schulbildung oder Aufenthaltsdauer. Doch selbst wenn man dies berücksichtigt, bleibt der Kita-Besuch relevant: Insbesondere Mütter mit einem Kita-Kind sind sehr viel besser integriert als Mütter, die kein Kind in einer Kita haben. Für beide Eltern zusammen liegt der Integrationsindex um 24 Prozent höher. Bei Müttern ist der Zusammenhang deutlich stärker (42 Prozent) als bei Vätern (11 Prozent) – der Kita-Besuch der eigenen Kinder spielt für die Integration der Mütter sogar eine größere Rolle als die Schulbildung.

Dass der Effekt des Kita-Besuchs auf die Integration der Mutter nur ein „Scheineffekt“ ist, können die StudienautorInnen darüber hinaus ausschließen. Theoretisch wäre es denkbar, dass der Zusammenhang allein darauf zurückgeht, dass besser integrierte Mütter ihre Kinder eher in eine Kita schicken. Weitergehende Berechnungen bestätigen allerdings klar, dass diese umgekehrte Wirkungsrichtung ausgeschlossen werden kann. Der Einfluss des Kita-Besuchs des Kindes auf die Integration der Mutter bleibt im statistischen Sinne signifikant. Der Effekt ist zudem umso größer, je länger die Kinder in einer Kita betreut werden.

Kitas könnten zu Zentren für Familien weiterentwickelt werden

Kinder mit Fluchthintergrund gehen im Vergleich zu anderen Kindern allerdings deutlich seltener in eine Kita. Während im Jahr 2017 rund 90 Prozent aller dreijährigen Kinder in Deutschland in einer Kita betreut wurden, waren es unter den dreijährigen Kindern aus geflüchteten Familien nur rund 60 Prozent. „Das Potential ist also groß“, sagt Guido Neidhöfer. „Dass Kinder mit Fluchthintergrund in eine Kita gehen, hängt zum einen davon ab, ob die Eltern bereit sind, entsprechende Angebote zu nutzen – zum anderen aber auch davon, ob es überhaupt genügend Kita-Plätze gibt.“ Kindertageseinrichtungen sollten also weiter ausgebaut werden. Denkbar wäre auch, ergänzt Spieß, sie zu Zentren für Familien weiterzuentwickeln, die die Bedarfe von Kindern, Eltern und der Familie als Ganzes in den Blick nehmen.

Studie im DIW Wochenbericht 44/2019

Infografik in hoher Auflösung

Discussion Paper: The Effect of Early Childhood Education and Care Services on the Social Integration of Refugee Families

Interview mit C. Katharina Spieß

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 30.10.2019

Im September 2019 waren nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) rund 45,3 Millionen Personen mit Wohnort in Deutschland (Inländerkonzept) erwerbstätig. Gegenüber September 2018 nahm die Zahl der Erwerbstätigen um 0,7% zu (+327000Personen). Die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahreszeitraum hatte im Dezember 2018 noch 1,2%, im Januar 2019 dann 1,1% und zuletzt im August 0,8% betragen. Damit setzte sich der Beschäftigungszuwachs weiter fort, seine Dynamik schwächte sich im Laufe des Jahres 2019 jedoch ab.

Leichter Anstieg der Erwerbstätigenzahl gegenüber August 2019

Im Vormonatsvergleich stieg die Zahl der Erwerbstätigen im September 2019 nach vorläufigen Ergebnissen der Erwerbstätigenrechnung um 221000 Personen (+0,5%) und entwickelte sich somit schwächer als im Durchschnitt der letzten fünf Jahre im Monat September (+264000 Personen). Saisonbereinigt, das heißt nach rechnerischer Ausschaltung der üblichen jahreszeitlich bedingten Schwankungen, nahm die Erwerbstätigenzahl im September 2019 gegenüber August 2019 leicht um 10000 Personen zu.

Erwerbstätigenzahl im 3.Quartal 2019 um 0,8% höher als im 3.Quartal 2018

Im Durchschnitt der Monate Juli bis September 2019 gab es nach vorläufigen Berechnungen rund 45,4 Millionen Erwerbstätige mit Arbeitsort in Deutschland (Inlandskonzept). Damit stieg die Zahl der Erwerbstätigen im 3.Quartal 2019 im Vergleich zum Vorjahresquartal um 0,8% (+356000 Personen). Ausführliche Ergebnisse zum 3.Quartal 2019 erscheinen am 18. November 2019.

Bereinigte Erwerbslosenquote unverändert bei 3,1%

Nach Ergebnissen der Arbeitskräfteerhebung waren im September 1,32 Millionen Personen erwerbslos. Das waren 106000 Personen weniger als im Vorjahresmonat (-7,7%). Bereinigt um saisonale und irreguläre Einflüsse betrug die Erwerbslosenzahl ebenfalls 1,32Millionen Personen. Sie blieb damit im Vergleich zum Vormonat konstant. Die bereinigte Erwerbslosenquote im September 2019 lag unverändert bei 3,1%.

Tief gegliederte Daten und lange Zeitreihen können in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden: Die Daten zu Erwerbstätigen aus der Erwerbstätigenrechnung sind unter den Tabellennummern 13321-0001 (Monate), 13321-0002 (Quartale) beziehungsweise 81000-0011 (Jahre) verfügbar. Die Daten zu Erwerbstätigen und Erwerbslosen aus der Arbeitskräfteerhebung können unter der Tabellennummer 13231-0001 bis 13231-0003 (Monate) abgerufen werden.

Methodische Hinweise

Die Erwerbstätigenzahlen aus der Erwerbstätigenrechnung und aus der Arbeitskräfteerhebung unterscheiden sich. Die Abweichungen sind auf die unterschiedlichen eingesetzten Konzepte der beiden Statistiken zurückzuführen. Nähere Hinweise zu den Hintergründen der Ergebnisunterschiede zwischen Arbeitskräfteerhebung und Erwerbstätigenrechnung finden Sie in den Erläuterungen zur Statistik.

Neben der Erstberechnung der Erwerbstätigenzahl für September 2019 wurden auch die vorläufigen monatlichen Ergebnisse zur Erwerbstätigkeit für das Jahr 2019 neu berechnet. Hierbei wurden alle zum jetzigen Berechnungszeitpunkt zusätzlich verfügbaren erwerbsstatistischen Quellen einbezogen. Aus der Neuberechnung resultierten für die monatlichen Erwerbstätigenzahlen Vorjahresveränderungsraten, die in den Monaten April, Mai und August jeweils um 0,1 Prozentpunkte höher liegen als die bisher veröffentlichten Ergebnisse.

Erwerbstätige und Erwerbslose werden nach dem Erwerbstatuskonzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gezählt. Die ausgewiesene Erwerbslosigkeit darf deswegen nicht mit der registrierten Arbeitslosigkeit verwechselt werden, die von der Bundesagentur für Arbeit entsprechend dem Sozialgesetzbuch veröffentlicht wird. Für die Berechnung der Erwerbslosenquoten werden im Europäischen Statistischen System einheitlich die Ergebnisse der Arbeitskräfteerhebung zugrunde gelegt.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 30.10.2019

Im Jahr 2018 wünschten sich knapp 4,6Millionen Menschen im Alter von 15bis 74 Jahren Arbeit oder eine Erhöhung ihrer Arbeitszeit. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen der Arbeitskräfteerhebung weiter mitteilt, sank das ungenutzte Arbeitskräftepotenzial im Vergleich zum Vorjahr um 9,3% (-471000 Personen).

Das ungenutzte Arbeitskräftepotenzial setzte sich aus knapp 1,5 Millionen Erwerbslosen, knapp 2,2Millionen Unterbeschäftigten und 925000 Personen in Stiller Reserve zusammen. Im Vorjahresvergleich sanken sowohl die Zahl der Erwerbslosen (-153000) als auch die Zahl der Unterbeschäftigten (-237000) deutlich. Auch die Zahl der Personen in Stiller Reserve verringerte sich (-82000 Personen).

Unterbeschäftigte sind Erwerbstätige, die den Wunsch nach Erhöhung ihrer Arbeitszeit haben und dafür auch zur Verfügung stehen. Im Jahr 2018 waren in Deutschland 5,3% der Erwerbstätigen im Alter von 15 bis 74 Jahren nach eigenen Angaben unterbeschäftigt. 10,4% der Teilzeitbeschäftigten und 3,3% der Vollzeitbeschäftigten wünschten sich eine Erhöhung ihrer Arbeitszeit. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass Unterbeschäftigte in Vollzeit ihre Arbeitszeit meist nur um wenige Stunden erhöhen wollen.

Den 2,2Millionen Unterbeschäftigten standen 1,4Million Erwerbstätige gegenüber, die weniger arbeiten wollten. Diese so genannten Überbeschäftigten haben den Wunsch ihre Arbeitszeit bei entsprechend verringertem Einkommen zu reduzieren. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der Überbeschäftigten wenig verändert: 2018 gab es einen leichten Zuwachs um 23000 Personen, 2017 hatte der Anstieg dagegen noch bei 234000 Personen gelegen.

Personen in Stiller Reserve haben überhaupt keine Arbeit, gelten nach den Kriterien der Internationalen Arbeitsorganisation jedoch nicht als erwerbslos. Zur Stillen Reserve gehören Personen, die zwar Arbeit suchen, jedoch kurzfristig (innerhalb von zwei Wochen) für eine Arbeitsaufnahme nicht zur Verfügung stehen. Dazu zählen auch Personen, die aus verschiedenen Gründen aktuell keine Arbeit suchen, aber grundsätzlich gerne arbeiten würden und dafür auch verfügbar sind. Im Jahr 2018 gehörten 4,9% der Nichterwerbspersonen im Alter von 15 bis 74 Jahren zur Stillen Reserve. Im Vorjahr hatte der vergleichbare Anteil bei 5,3% gelegen.

Sonstige Nichterwerbspersonen mit generellem Arbeitswunsch zeigen eine geringere Arbeitsmarktnähe als Personen der Stillen Reserve, da sie weder eine Arbeit suchen noch kurzfristig verfügbar sind. Sie werden nicht zum ungenutzten Arbeitskräftepotenzial der hier verwendeten international vereinbarten Definition gezählt, sollten aber allein aufgrund ihrer Größenordnung von 1,2Millionen Personen (6,4% der Nichterwerbspersonen im Alter von 15 bis 74 Jahren) bei der Analyse nicht außer Acht gelassen werden.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 18.10.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Das Projekt ‚Gegen den Strom – Soziale Stadt Wulsdorf‘ des kommunalen Wohnungsunternehmens STÄWOG aus Bremerhaven wurde mit dem renommierten Preis Soziale Stadt ausgezeichnet. Netzwerkpartner des Projektes ist die AWO Bremerhaven.

„Wir gratulieren den Preisträgern und freuen uns sehr über die Auswahl des Projektes“, erklärt dazu Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbands, „es vernetzt besonders wirksam benachteiligte Stadtquartiere und Menschen in besonderen Lebenslagen, um deren Lebenssituationen zu bereichern und zu verbessern. Heute bietet Wulsdorf eine ganz andere Lebensqualität als noch vor 20 Jahren. Es wird deutlich: Erfolgreiche Stadtentwicklung gelingt nur in Zusammenarbeit mit den Akteuren vor Ort, den Kommunen und unter Beteiligung der Mieterschaft.“

Geschäftsführer Siegmar Weegen vom AWO Kreisverband Bremerhaven ergänzt: „Wir freuen uns sehr über die Auszeichnung und sehen sie als Bestätigung unserer Arbeit. Mit unseren Projekten Hamme Lou, Anderland und Süderdeel haben wir in der Sozialen Stadt Wulsdorf ein wegweisendes Beispiel für das Miteinander der Generationen etabliert und bleiben der Devise treu, unsere sozialen Dienstleistungen und Hilfsangebote dort zu platzieren, wo die Menschen sind, die sie benötigen.“

Die erstmals mit einem Preisgeld von 10.000 Euro dotierte Auszeichnung wurde gestern Abend gemeinsam mit dem Deutschen Nachbarschaftspreis in Berlin vergeben. Über 180 Projekte haben sich am Preis Soziale Stadt 2019 beteiligt. Eine hochkarätige Jury hat aus 30 Teilnehmern in der engeren Wahl den Sieger gekürt. Der Wettbewerb wurde seit dem Jahr 2000 bereits zum zehnten Mal ausgelobt.

Der Preisträger: ‚Gegen den Strom – Soziale Stadt Wulsdorf‘ 1999-2019, STÄWOG Bremerhaven
Ende der 1990er Jahre stand die Siedlung Wulsdorf-Ringstraße vor dem Abgrund. Gemeinsam mit den Bewohnern und einem Netzwerk von Kooperationspartnern ist die STÄWOG seit 1999 die architektonischen und sozialen Missstände angegangen. Im Laufe zweier Jahrzehnte wurde das Netzwerk weiter ausgebaut, besonders seitens des AWO Kreisverbandes Bremerhaven, der heute mit drei Einrichtungen maßgeblich an der erfolgreichen Quartiersentwicklung beteiligt ist. Das Quartier wurde vom sozialen Brennpunkt zum Stolz der Bewohner und strahlt positiv in die Umgebung aus.

Der Wettbewerb Preis Soziale Stadt ist eine Gemeinschaftsinitiative des AWO Bundesverbandes, des Deutschen Städtetages, des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, des Deutschen Mieterbundes und des vhw Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung. Er wird durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unterstützt. Zusätzliche Unterstützung gab es in diesem Jahr durch das Berliner kommunale Wohnungsbauunternehmen degewo.

Infos zur Preisverleihung sowie Informationen zu den 30 Projekten der engeren Wahl finden sich hier: https://www.nachbarschaftspreis.de/de/preis-soziale-stadt/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.10.2019

Gestern Abend beschloss der Deutsche Bundestag das „Gesetz für bessere“ Löhne in der Pflege“. Der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler meint hierzu: „Das Gesetz schafft die Voraussetzungen, um den ruinösen Wettbewerb auf dem Rücken der Mitarbeitenden zu beenden. Endlich besteht die Chance, die Qualität in der Pflege zu verbessern und mehr Raum für Empathie in dieser Arbeit zu schaffen.“

Höhere Löhne sollen durch eine Tarifeinigung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern erreicht werden. Beide Seiten werden in den kommenden Monaten die Inhalte des Tarifvertrags ausarbeiten. Die Einigung kann anschließend durch das Bundesarbeitsministerium mithilfe des Arbeitnehmerentsendegesetzes als allgemeinverbindlich erklärt werden.

Ermöglicht wurde dieser Schritt durch die Zusammenarbeit in dem neugegründeten Arbeitgeberverband Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP). In diesem sind erstmals Arbeitgeber wie die AWO mit kirchlichen Anbietern vertreten. Die AWO setzt sich bereits seit 2012 für dieses Projekt ein.

Wolfgang Stadler weiter: „Wir erwarten weiterhin Gegenwind von manchen privaten Anbietern, die nicht im BVAP vertreten sind. Das Arbeitsfeld ist mittlerweile nicht mehr ausschließlich von traditionellen, gemeinnützigen Anbietern geprägt. In den vergangenen Jahren kamen zunehmend große Finanzkraken in die Pflegebranche, teilweise gesteuert von Briefkastenfirmen in Steuerparadiesen. Diesen ging es in erster Linie um Renditeerwartungen, meist auf Kosten der Beschäftigten und Pflegebedürftigen. Wir freuen uns daher sehr über das neue Gesetz: Allgemeinverbindliche, auskömmliche Tarifverträge passen nicht in eine Renditelogik.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.10.2019

Zum Vorschlag der Bundesbank, das Rentenalter anzuheben, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Ein weiterer Anstieg des Renteneintrittsalters geht an der Realität vieler Menschen in diesem Land vorbei und würde mehr Probleme schaffen, als lösen.

Viele ältere Menschen in gesundheitlich belastenden Berufen halten nicht bis zum regulären Renteneintritt durch. Sie werden vor die Wahl gestellt: entweder Frührente mit lebenslangen Abschlägen oder Arbeitslosigkeit und Vorruhestandsarmut.

Der Vorschlag, das Renteneintrittsalter dynamisch an die Lebenserwartung zu koppeln, würde zudem die Vorsorgeplanung vieler Menschen erheblich erschweren.

Schon das heutige Rentenrecht verbietet nicht, länger zu arbeiten. Anstatt das Renteneintrittsalter in unerreichbare Höhen zu schrauben, müssen Vorschläge her, wie die Rente mit 67 für alle Versicherten erreichbar werden kann.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 22.10.2019

Die PKV hat heute ihren Vorschlag eines „neuen Generationenvertrages“ vorgestellt. Anlässlich des Entwurfs einer Finanzreform der Pflegeversicherung erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker:

„Die Vorschläge der PKV bleiben vage und überbetonen die private Vorsorge. Die Erklärung, wie genau der „neue Generationenvertrag“ aussehen soll, bleiben sie schuldig. Die vorgeschlagenen privaten Versicherungsvarianten und verschiedenen Förderinstrumente sind Kosmetik, die das grundsätzliche Finanzierungsproblem in keinster Weise lösen können. Viele Menschen haben wenig Möglichkeiten, privat vorzusorgen – sie würden bei diesem Weg im Pflegefall allein dastehen. Das kann nicht das Ziel sein.

Die AWO fordert seit Langem eine nachhaltige Reform der Finanzierung der Pflegeversicherung. Der „neue Generationenvertrag“ sieht vor, dass sich jeder selbst der Nächste sein muss. Was wir stattdessen brauchen, ist eine solidarische Bürgerversicherung, in der alle Berufsgruppen, alle Einkommensarten und auch bisher privatversicherte Personen in die gesetzliche Pflegeversicherung einbezogen werden.

Im Gegensatz zu den Vorschlägen des PKV-Verbands kann diese Art der Finanzierung einen wichtigen Beitrag zur Verminderung von sozialer und gesundheitlicher Ungleichheit darstellen. Genauso wichtig ist es zudem, die Refinanzierung der so genannten Behandlungspflege in Pflegeheimen durch die Krankenversicherung zu gewährleisten. Dies ist bisher systemwidrig in die Pflegeversicherung verschoben worden. Die Eigenanteile der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen steigen ohnehin schon enorm, da die Zuzahlung der Pflegeversicherung noch oben gedeckelt ist. Hier hatte sich die AWO Anfang des Jahres eine Online-Petition gestartet, die sich für eine Deckelung der Eigenanteile aussprach und binnen vier Wochen ca. 74.000 Unterschriften erhielt.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.10.2019

Auf der heutigen Mitgliederversammlung wurde Daniela Jaspers einstimmig zur Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) gewählt. Frau Jaspers ist seit Juni 2019 Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V., der für die Jahre 2019 und 2020 die Federführung der AGF inne hat. Zweiter Vorsitzender der AGF ist unverändert Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbunds der Katholiken.

„Ich freue mich auf die Zusammenarbeit der Familienorganisationen in der AGF“, betont Daniela Jaspers zur Amtsübernahme. „Der Erfolg der Zusammenarbeit zeigt sich ganz aktuell unter anderem in einem Diskussionspapier zur Digitalisierung und Familie, wie wir es gerade heute verabschiedet haben.“

Als weitere wichtige demnächst anstehende Themen sieht die neue Vorsitzende vor allem den Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter: „Dies diskutieren wir morgen im Rahmen einer AGF-Veranstaltung mit Expert/innen aus Politik, Wissenschaft, Schulen und Horten. Eine große Rolle wird aus unserer Sicht dabei die Frage der hohen Qualität spielen. Denn Eltern müssen auf die Bedarfsgerechtigkeit und Qualität der Betreuung vertrauen können – unabhängig davon, wo sie wohnen und was für eine Familienform sie leben.“

Einen weiteren Schwerpunkt im Rahmen ihrer Federführung erwartet Frau Jaspers in der europäischen und internationalen Arbeit: „Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft steht im zweiten Halbjahr 2020 an und wird auch in der AGF eine große Rolle einnehmen. Wir können hier an die bereits erfolgreiche Arbeit der AGF im europäischen und internationalen Kontext, insbesondere in Zusammenarbeit mit der „COFACE Families Europe“ und der „International Commission on Couple and Family Relations“ anknüpfen“.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 29.10.2019

Das Zuschuss-Programm „Altersgerecht Umbauen“ ist eine Erfolgsgeschichte. Es ermöglicht Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren mit einem Zuschuss je Wohnung bis 6.250 Euro. Das Programm wird so gut angenommen, dass der Fördertopf in Höhe von insgesamt 75 Mio. Euro zum wiederholten Mal vor Jahresende ausgeschöpft ist. Im letzten Quartal 2019 ist ohne Aufstockung der Bundesmittel keine Antragstellung mehr möglich. Für nächstes Jahr bis 2022 sind jeweils 75 Mio. Fördermittel im Bundeshaushalt verankert.

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen und der Verband Wohneigentum (VWE) fordern, das Zuschuss-Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit sukzessiv steigenden, für das ganze Kalenderjahr ausreichenden Finanzmitteln auszustatten.

Dass Ältere und Menschen mit Behinderungen barrierearme Wohnungen benötigen, in denen sie möglichst lange selbstbestimmt leben können, ist der Großen Koalition bewusst. Im Koalitionsvertrag versprechen CDU, CSU und SPD: „Deshalb wollen wir das KfW-Programm Altersgerecht Umbauen verstetigen.“ Dies ist auch im Interesse der Pflege- und Sozialkassen, auf die ansonsten hohe Kosten zukommen.

Erstmals erfolgte im Rahmen des sogenannten Konjunkturpakets I in den Jahren 2010 bis 2011 eine Förderung zum Altersgerechten Umbau im Wohnungsbestand. Nach mehrjähriger Lücke wurde das KfW-Zuschussprogramm zum 01.10.2014 wieder aufgelegt. Die Programmmittel wurden von 54 Mio. Euro für die Jahre 2014/2015, auf 50 Mio. Euro in 2016 und auf 75 Mio. in 2017 aufgestockt und verstetigt bis 2022, aber in gleicher Höhe.

Planbarkeit ist eine Grundvoraussetzung bei allen Investitionsentscheidungen rund um die Immobilie. „Die Mittel von 50 Millionen Euro haben 2016 nur bis zur Jahresmitte gereicht. Für 2017 haben wir bereits gefordert, mindestens 100 Millionen Euro bereitzustellen. Und diese Summe sollte in den nächsten fünf Jahren kontinuierlich angehoben werden“, erinnert Manfred Jost, Präsident des Verband Wohneigentums. Vor allem viele ältere Eigenheimbesitzer überlegen sich einen Umbau gründlich und nutzen dann lieber einen Zuschuss, als dass sie sich um ein Darlehen bemühen.

„Dieses erfolgreiche Zuschussprogramm, das den Bürgerinnen und Bürgern die Vorsorge erleichtert und hilft die Zahl schwerer Stürze im Haushalt zu vermindern, muss gut ausgestattet und lückenlos verstetigt werden“, fordert Franz Müntefering, Vorsitzender der BAGSO.

Die BAGSO und der Verband Wohneigentum bieten an, weiterhin für die Vorsorge durch barrierearme Umgestaltung der eigenen Wohnung zu werben – und auch auf die künftige Förderung hinzuweisen.

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. und Verband Wohneigentum vom 17.10.2019

Deutsche Liga für das Kind fordert bei Reformvorhaben eine Stärkung der Position des Kindes

Bei immer mehr Kindern in Deutschland fallen genetische, biologische, rechtliche und soziale Elternschaft auseinander und verteilen sich auf mehr als zwei Personen. Dies gilt für Stief-, Pflege- und Adoptivkinder ebenso wie für Kinder mit gleichgeschlechtlichen Elternteilen sowie für Kinder, die nach einer Keimzellspende geboren wurden. Die Deutsche Liga für das Kind fordert den Gesetzgeber auf, bei den anstehenden Reformen der Adoptiv- und Pflegekinderhilfe, des Abstammungsrechts und bei den Überlegungen zu gesetzlichen Neuregelungen im Bereich der medizinisch assistierten Reproduktion das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen und die rechtliche Position der Kinder zu stärken.
„Elternschaft wird vielfältiger und damit für Eltern und Kinder komplexer. Es ist keine Seltenheit, dass diejenigen Elternpersonen, die im Alltag für das Kind Verantwortung übernehmen, nicht die genetischen und biologischen Eltern sind. Auch die rechtliche Elternschaft kann sich von der sozialen, genetischen und biologischen Elternschaft unterscheiden. Dies stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen“, sagt Prof‘in Dr. Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind und Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München. „Ausgangspunkt bei allen gesetzlichen Reformbestrebungen muss das Wohl der betroffenen Kinder sein. Wichtig ist vor allem, die Bedürfnisse der Kinder nach kontinuierlichen Beziehungen zu beachten, das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung zu gewährleisten und die Kinder bei der Ausgestaltung von Umgangsregelungen zu beteiligen und sie nicht zu ü berfordern.“
Anlässlich ihrer wissenschaftlichen Jahrestagung „Ein Kind und viele Eltern. Das Kindeswohl im Kontext genetischer, biologischer, rechtlicher und sozialer Elternschaft“ am 25./26. Oktober in der Botschaft für Kinder in Berlin begrüßt die Deutsche Liga für das Kind die Absicht der Bundesregierung, die Hilfen für Familien bei Adoption zu verbessern. Verbindlich wirksame Bestandteile der Reform sollten sein, dass die Kinder von Beginn an altersgerecht über ihre Adoption aufgeklärt werden und dass die Adoptionsvermittlungsstellen mit den Adoptiv- und Herkunftseltern sowie gegebenenfalls mit dem Kind selbst erörtern, ob und in welcher Weise ein Informationsaustausch und ein Kontakt zwischen den Beteiligten stattfinden kann. Ergänzend sollte neben dem Recht der Adoptiv- und Herkunftseltern auch ein Recht des Kindes auf nachgehende Begleitung durch die Adoptionsvermittlungsstelle eingeführt werden.
Im Bereich der Pflegekinderhilfe setzt sich die Deutsche Liga für das Kind dafür ein, die Kontinuitätsbedürfnisse derjenigen Pflegekinder besser zu beachten, die langfristig in einer Pflegefamilie leben. Bisher stellt das Kindschaftsrecht kein ausreichendes Instrument zur dauerhaften Absicherung von Pflegekindschaftsverhältnissen zur Verfügung. Eine Reform der Pflegekinderhilfe sollte die rechtliche Möglichkeit schaffen, dass Kinder nach gravierenden Leidenserfahrungen in der Herkunftsfamilie bei sozialen Eltern auf Dauer sicher aufwachsen können. Auch eine Reform des Abstammungsrechts sollte im Hinblick auf die zunehmenden Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin die Perspektive des Kindes in den Mittelpunkt stellen und die Übernahme sozialer Elternschaft stärken.
Zu den Referentinnen und Referenten der Tagung unter der Schirmherrschaft von Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, gehören Pia Bergold (Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg), Dr. Ina Bovenschen (Deutsches Jugendinstitut in München), Dr. Katharina Kaesling (Universität Bonn), Prof. Dr. Heribert Kentenich (Fertility Center Berlin), Dr. Petra Thorn (Deutsche Gesellschaft für Kinderwunschberatung) und Prof’in Dr. Sabine Walper (Forschungsdirektorin des Deutschen Jugendinstituts in München).
Die Deutsche Liga für das Kind wurde 1977 gegründet. Sie zählt zu den führenden Verbänden in Deutschland, wenn es um den Einsatz für das Wohlergehen und die Rechte von Kindern geht. Zu den heute rund 240 Mitgliedern gehören wissenschaftliche Gesellschaften, kinderärztliche und psychologische Vereinigungen, Familien- und Jugendverbände und zahlreiche Lions Clubs.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind vom 25.10.2019

Zur Verabschiedung des Pflegelöhneverbesserungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag sagt Dr. Jörg Kruttschnitt, Vorstand Finanzen, Personal und Recht der Diakonie Deutschland:

„Der Bundestag hat am Donnerstagabend eine wichtige Weiche gestellt, um die Einkommen der Beschäftigten in der Pflege zu verbessern. Eine gute Bezahlung ist die Grundlage für hochwertige Pflege von Alten, Kranken und von Menschen mit Behinderung. Der Handlungsdruck ist hoch: In einer älter werdenden Gesellschaft steigt der Bedarf an Pflege. Zugleich muss der Beruf attraktiver werden, um die Arbeitskräfte zu finden, deren Engagement wir brauchen. Dass die höheren Kosten für Pflege auch finanziert werden müssen, bleibt eine der größten gegenwärtigen Herausforderungen an Politik und Gesellschaft.

Durch das Pflegelöhneverbesserungsgesetz ist nun der Weg für allgemeinverbindliche Tarifverträge geebnet. Zugleich ist sichergestellt, dass die Pflegemindestlohnkommission einen Minimalbetrag festsetzt, falls eine tarifliche Einigung nicht rechtzeitig zustande kommt oder scheitert. Schon jetzt zeichnet sich die Diakonie durch eine hohe Bindung an kollektive Tarife aus und steht in der Branche damit im Spitzenfeld. In der Diakonie sind bundesweit rund

180.000 Mitarbeitende in der stationären und teilstationären Pflege von Kranken, Alten und Menschen mit Behinderung beschäftigt.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 25.10.2019

Anlässlich der Preisverleihung des Deutschen Nachbarschaftspreises der nebenan.de Stiftung sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Eine lebendige Nachbarschaft ist Garant für Wohlbefinden, Zugehörigkeit und gegenseitige Unterstützung. Sich kennen zu lernen, füreinander zu engagieren und gemeinsam im Stadtteil, im Dorf oder Kiez aktiv zu werden, stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dieses Engagement muss gewürdigt und ausgezeichnet werden. Deshalb unterstützen wir den Deutschen Nachbarschaftspreis.“

Der Deutsche Nachbarschaftspreis wird heute im Festsaal Kreuzberg in Berlin verliehen. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey wird den Preisträgern gratulieren. Mit dem Preis honoriert die Stiftung nachbarschaftliches Engagement mit insgesamt 50.000 EUR. Die Diakonie Deutschland ist Partnerin des Deutschen Nachbarschaftspreises und auch in der Bundesjury vertreten.

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland und Mitglied der Bundesjury, hält die Laudatio zum Zweitplatzierten.

Der Deutsche Nachbarschaftspreis auf einen Blick:

Der Deutsche Nachbarschaftspreis zeichnet Nachbarschaftsprojekte mit Vorbildcharakter aus, die sich vielerorts für ihr lokales Umfeld einsetzen, das Miteinander stärken und das WIR gestalten. Er wurde von der nebenan.de Stiftung ins Leben gerufen und wird seit 2017 jährlich vergeben. 2019 haben sich insgesamt über 800 Projekte & Initiativen für den Deutschen Nachbarschaftspreis beworben.

Unterstützt wird der von der nebenan.de Stiftung ins Leben gerufene Preis von der Deutschen Fernsehlotterie, der Diakonie Deutschland, EDEKA, der DAK- Gesundheit, der Wall GmbH und dem Deutschen Städtetag.

Die Bundesjury besteht aus Vertreter*innen der Deutschen Fernsehlotterie, der Diakonie Deutschland, EDEKA, der DAK-Gesundheit, der Wall GmbH, des Deutschen Städtetags sowie ZEIT Online.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.10.2019

LSVD trauert um sein langjähriges Vorstandsmitglied und Justiziar Manfred Bruns

Heute ist Manfred Bruns verstorben. Mit seinem Tod verliert der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in Deutschland eine prägende Persönlichkeit. Mit unglaublicher Energie hat er sich fast 30 Jahren im LSVD engagiert, war lange Jahre im Bundesvorstand und hat bis zu seinem Tod als Justiziar des LSVD weiter für die Gleichstellung und für die Emanzipation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans-* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI*) gekämpft. Manfred hat nicht nur den LSVD mit aufgebaut und entscheidend geprägt, sondern war auch juristische Koryphäe des Verbandes und Gründungsstifter der Hirschfeld-Eddy-Stiftung.

Der Bundesanwalt a. D. war ohne Zweifel der Vorkämpfer in der deutschen LSBTI* Rechtsgestaltung und Gesetzgebung. Sein profundes juristisches Wissen und seine Hartnäckigkeit in der Durchsetzung der Gleichstellung war und ist immer noch die Grundlage der heutigen LSBTI* Gesetzgebung.

In den 80er Jahren war Manfred einer der wichtigsten Wegbereiter der liberalen Aids-Politik in der Bundesrepublik Deutschland. Gleichzeitig stritt er mehr als zwei Jahrzehnte lang mit dem LSVD für die Lebenspartnerschaft, die Gleichstellung und für die Öffnung der Ehe und war damit einer der Pioniere für die Ehe für alle.

Manfred Bruns Leben war durch die Gesetzgebung des Paragrafen 175 nicht einfach und geradlinig. Gerade deshalb hat er sich so intensiv für die Belange von LSBTI* eingesetzt, damit kommenden Generationen dieses Leid erspart bleibt. Er kämpfte unerlässlich für die Rehabilitierung der nach §175 StGB verfolgten Homosexuellen, wie für die Reform des Transsexuellen Gesetzes.

Zu seinem Lebenswerk gehören auch die Mitgestaltung am Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) und bei der Modernisierung des Familien- und Abstammungsrechts. Bei Anhörungen im Bundestag, in Landtagen und bei Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht war er über Jahrzehnte unsere Stimme, die entschieden und so voller Sachkunde für die Rechte von LSBTI eintrat, das sie nicht abgetan oder ignoriert werden konnte.

In unermüdlicher Arbeit beriet er beim LSVD unzählige Menschen, darunter viele Geflüchtete und war für sie Ansprechpartner und Ratgeber. Seine gewissenhafte Sammlung und Ergänzung von Urteilen zu LSBTI*-Rechtsprechung ist für Jurist*innen in Deutschland immer noch ein unverzichtbares Arbeitsmittel. Die Hirschfeld-Eddy-Stiftung des LSVD hatte bereits 2012 Manfreds juristischem Wirken die Festschrift „Vom Verbot zur Gleichstellung“ gewidmet.

Für sein ehrenamtliches Engagement erhielt Manfred Bruns vielen Auszeichnungen und Würdigungen. Er war Träger des Bundesverdienstkreuzes und erster Träger des Antidiskriminierungspreises der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Besonders gefreut hatte er sich aber immer über Auszeichnungen, die ihm von „seiner“ Community verliehen worden sind. Dazu gehörten der Zivilcourage Preis des CSD Berlin und die Kompassnadel des Schwulen Netzwerkes NRW.

Wir verlieren mit Manfred Bruns einen engen und lieben Freund und verneigen uns in tiefer Dankbarkeit vor seiner Arbeit. Unsere Gedanken sind bei seiner Familie und bei seinem Lebensgefährten.
Manfred wir werden Dich sehr vermissen und Deine Arbeit mutig weiterführen. Du bist und bleibst Teil unseres Verbandes.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 22.10.2019

SoVD-Präsident Adolf Bauer: „Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf muss sich für Frauen und Männer gleichermaßen verbessern!“

Die mangelnde finanzielle Anerkennung häuslicher Arbeit erhöht das Altersarmut-Risiko von Frauen. „Frauen, die ihren beruflichen Werdegang zugunsten der Familie zurückstellen, werden gegenüber vollzeitarbeitenden und durchgängig beschäftigten Personen mit einem geringeren Einkommen und einer geringeren Rentenanwartschaft bestraft“, heißt es in einem Gutachten, das der Sozialverband Deutschland (SoVD) heute vorgestellt hat.

„Wenn es zu einem Pflegefall in der Familie kommt, dann sind es in 70 Prozent der Fälle Frauen, die sich kümmern und unbezahlte Sorgearbeit leisten. Sie pflegen durchschnittlich 21 Stunden pro Woche unbezahlt“, erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer. „Zudem zeigt das Gutachten auf, dass sich viele pflegende Frauen vollständig aus dem Berufsleben zurückziehen“, sagte Bauer. Dies habe weitreichende Folgen für das Alterseinkommen. „Aufgrund der unterbrochenen Erwerbsarbeit zahlen sie entweder geringere Beiträge in das Sozialversicherungssystem ein oder sie sind ausschließlich über ihren Partner abgesichert“, betonte der Verbandspräsident.

„Für uns gilt: Häusliche Pflege muss endlich besser anerkannt werden. Nötig ist insbesondere eine Aufwertung der unbezahlten Sorgearbeit“, forderte Bauer. Konkret müsse dies durch einen finanziellen Ausgleich erfolgen. Zudem gelte es, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf für Frauen und Männer gleichermaßen zu verbessern.

Das Gutachten kommt weiter zu dem Ergebnis, dass in Deutschland weitaus mehr Menschen pflegebedürftig sind, als die bisher angenommene Zahl von 3,4 Millionen. „Wir müssen von einer Dunkelziffer von rund 5 Millionen ausgehen“, sagte Katja Knauthe, Gutachten-Autorin von der Hochschule Zittau/Görlitz.

Das vollständige Gutachten des SoVD finden Sie hier.

Der SoVD vertritt die sozialpolitischen Interessen der gesetzlich Rentenversicherten, der gesetzlich Krankenversicherten und der pflegebedürftigen und behinderten Menschen. Über 580.000 Mitglieder sind bundesweit im SoVD organisiert. Der Verband wurde 1917 als Reichsbund der Kriegsopfer gegründet.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband Deustchland e. V. vom 29.10.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 02. November 2019

Veranstalter: Kinder Pflege Netzwerk e.V.

Ort: Berlin

Die jährliche Fachtagung zum Thema „gesund trotz Krankheit“ widmet sich dieses Jahr dem Themen-Schwerpunkt: „Die Schule ist zu Ende. Wie geht es weiter?“

Hierzu wurden Referentinnen zu folgenden Themen eingeladen:

  • Persönliche Zukunftsplanung – die Zukunft des Kindes, die Zukunft der Eltern – Ursula Hansen
  • Der Übergang Schule-Beruf bei Förderschüler*innen. Barrieren und Unterstützungsmöglichkeiten – Philine Zölls-Kaser
  • Transition – Wie gelingt der Übergang in die Erwachsenenmedizin? – Dr. Annette Mund

Die Tagung ist insbesondere für Eltern von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderung konzipiert. Es gibt genügend Zeit und Gelegenheit um sich untereinander auszutauschen.

Auch interessiertes Fachpublikum ist herzlich willkommen.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.

Termin: 04. November 2019

Veranstalter: Deutscher Juristinnenbund und Landesvertretung Hamburg

Ort: Berlin

Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, Prof. Dr. Maria Wersig und die Bevollmächtigte der Freien und Hansestadt Hamburg, Almut Möller laden Sie herzlich ein zu einer Diskussionsrunde zum Thema „Hate Speech und digitale Gewalt gegen Frauen“ – ein vernachlässigtes Thema mit Handlungsbedarf.

Spätestens seit dem Beschluss des Landgerichts Berlin erfährt die Frage, wo die Grenzen der Meinungsfreiheit liegen, und wo sanktionswürdiges Verhalten beginnt, besondere Aufmerksamkeit. Immer offensichtlicher wird, worauf Netzfeminist*innen schon lange hinweisen: Hass im Netz hat eine Geschlechterdimension. Wo Frauen sich im Netz öffentlich oder gar politisch äußern, riskieren sie sexistische Anmache, pornografische Pöbeleien und Vergewaltigungsdrohungen. Das Netz erweist sich vielfach für Frauen als ein Raum, in dem sie beschämt und bedroht werden, und aus dem sie verdrängt werden sollen. Dies ist nicht nur eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten, sondern bedroht unsere Demokratie. Schutz vor Gewalt in allen Formen ist eine Pflichtaufgabe des Staates – warum werden Betroffene mit diesem Problem immer noch so häufig allein gelassen? Die Veranstaltung geht der Frage nach, wie es zu einer Entscheidung wie im Fall von Renate Künast kommen konnte, klärt über die vorhandenen rechtlichen Handlungsmöglichkeiten auf und benennt den dringenden rechtspolitischen Handlungsbedarf.

Programm

19.00 Uhr Begrüßung und Einführung:

  • Almut Möller, Bevollmächtigte der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bund, bei der Europäischen Union und für auswärtige Angelegenheiten
  • Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin Deutscher Juristinnenbund

Impulsvortrag: Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

19.40 Uhr Offene Podiumsdiskussion mit:

  • Renate Künast, Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesministerin a.D.
  • Anna-Lena von Hodenberg, Geschäftsführerin HateAid
  • Verena Haisch, Rechtsanwältin, Spezialistin im Presse- und Äußerungsrecht, Arbeitsstab Digitales des Deutschen Juristinnenbundes

Moderation: Claudia Zimmermann-Schwartz, Vizepräsidentin Deutscher Juristinnenbund

20.45 Uhr Ausklang mit Buffet

Bitte melden Sie sich unter geschaeftsstelle@djb.de an.

Termin: 11. November 2019

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Lebenswirklichkeiten in ihrer Vielfalt sichtbar machen – auf diesen Anspruch sollten sich Journalismus und intersektionaler Feminismus einigen können. Feminismus drängt aber auf die Veränderung gesellschaftlicher Normen und insbesondere der patriarchalen Kultur. Wie sehr müssen dann auch die Haltungen und Meinungen marginalisierter Gruppen hinterfragt und bestritten werden können? Journalismus wird weniger als Herzensangelegenheit im Einsatz für bestimmte Themen und Gruppen, sondern vielmehr als professionelle Fremdbeobachtung definiert, die zur sachorientierten Meinungsbildung beiträgt. Wie weit können Interessen und Ansprüche marginalisierter Gruppen gewahrt werden? Wie weit dürfen, müssen Analyse und Kritik gehen? Welchen Platz haben Selbstironie, Satire und Spott? Wie können People of Color, jüngere Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund adäquat im Journalismus beteiligt werden? Wie kann eine Debatte gelingen, ohne wiederum rassistische Stereotype zu bedienen und ohne rechtsextremen Bewegungen Aufwind zu verschaffen?

Es diskutieren:

Dr. Ellen Ueberschär, Vorstand Heinrich-Böll-Stiftung
Friederike Sittler, Deutschlandradio und Vorsitzende Journalistinnenbund
Kübra Gümüşay
, Journalistin, Netzaktivistin
Anna Mayrhauser
, Chefredakteurin Missy Magazine
Bascha Mika
, Chefredakteurin Frankfurter Rundschau
Friederike Sittler
, Deutschlandradio und Vorsitzende Journalistinnenbund
Konstantina Vassilou-Enz, Journalistin und Geschäftsführerin Neue Deutsche Medienmacher*innen
Moderation: Franziska Hilfenhaus, Journalistin, u.a. frau.tv

Weitere Informationen zum Programm und die Anmeldung finden Sie unter: https://calendar.boell.de/de/event/das-geht-gar-nicht-0

Termin: 07. November 2019

Veranstalter: Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), Hertie School und Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Ort: Berlin

Ddas Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die Hertie School und der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) laden Sie herzlich ein zur Vorstellung der Studie „Familien mit Fluchthintergrund – Aktuelle Fakten zu Familienstruktur, Arbeitsmarktbeteiligung und Wohlbefinden„und einer anschließenden Podiumsdiskussion mit VertreterInnen des wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen, des BMFSFJ und weiteren Gästen ein.

Zwischen 2015 und 2017 sind mehr als 1,5 Millionen Menschen nach Deutschland geflüchtet. Die daraus resultierenden Chancen und Herausforderungen werden in Gesellschaft und Wissenschaft seither kontrovers diskutiert. Wie gelingt die Integration geflüchteter Familien? Wie steht es um ihre gesellschaftliche Teilhabe?
Die geflüchtete Familie wird nur selten als Einheit für Integrationsprozesse betrachtet, die familienpolitische Herausforderungen finden in der Öffentlichkeit kaum Beachtung. Kenntnisse über familiäre Strukturen, deren Bedeutung für die Geflüchteten selbst und über ihren Alltag in Deutschland sind bislang nur in geringem Umfang vorhanden.
Vor diesem Hintergrund hat der wissenschaftliche Beirat für Familienfragen beim BMFSF ein weiteres Kurzgutachten erstellt, welches auf Auswertungen der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten und aktuellen Ergebnissen des Mikrozensus basiert und aktuelle Erkenntnisse zu Familien mit Fluchthintergrund liefert.
Dr. Martin Bujard (BIB Wiesbaden), Prof. Dr. Michaela Kreyenfeld (Hertie School) und Prof. Dr. C. Katharina Spieß (DIW Berlin) stellen als AutorInnen und Mitglieder des Beirats das Gutachten vor und diskutieren es mit dem Deutschland-Direktor von Human Rights Watch Germany, Wenzel Michalski.

Es wird um eine verbindliche Anmeldung unter events@diw.de bis zum 1. November 2019 gebeten.

Termin: 11. November 2019

Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

Weltweit engagieren sich junge Menschen unter sehr unterschiedlichen Bedingungen verstärkt für ihre Rechte. 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention fragen wir nach, wie das Engagement junger MenschenrechtsverteidigerInnen besser unterstützt und auch geschützt werden kann. Immer noch werden jungen Menschen elementare Rechte wie etwa der Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung vorenthalten. Auch ihr Recht auf eine gesunde Umwelt spielt zwar in gesellschaftlichen Debatten eine größere Rolle, allerdings bisher ohne ausreichende politische Konsequenzen.

Die tatsächliche Umsetzung der in der Konvention verbrieften Rechte junger Menschen muss elementarer und selbstverständlicher Bestandteil deutscher und internationaler Politik werden. Eine existentielle Rolle spielt dabei der Schutz vor staatlichen und nichtstaatlichen Übergriffen auf junge MenschenrechtsverteidigerInnen. Große Defizite gibt es auch beim Zugang zu altersgerechten Informationen und bei der möglichst frühen demokratischen Partizipation auf allen Ebenen. Deutschland kann hier national, aber auch als wichtiger Akteur in Europa und in der Entwicklungszusammenarbeit weltweit wichtige Beiträge leisten. Nicht zuletzt geht es auch um Verbesserungen bei nationalen und internationalen Regelwerken zur Unterstützung des Engagements junger Menschen weltweit.

Darüber soll mit Ihnen und unseren Gästen diskutiert werden.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier. Die Online-Anmeldung ist bis zum 06. November 2019 möglich.

Termin: 13. November 2019

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Ort: Berlin

Programm

09:30 Uhr Anmeldung

10:00 Uhr Impuls Digitale Gesellschaft im Gender-Check: Ergebnisse des D21-Digital-Index 2018/2019
Dipl.-Päd. Romy Stühmeier, Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e.V., Projektleitung und –entwicklung, Themenfelder Digitale Integration | Berufs- und Lebensplanung, Bielefeld

11:00 Uhr Wer ist da? Was haben wir seit der letzten Strategietagung umsetzen können? Vorstellung der Verbände und Netzwerke

12:00 Uhr Mittagspause

13:00 Uhr An welchen Themen / Fragen wollen wir gemeinsam arbeiten? Themenauswahl – Agenda für den Nachmittag

14:00 Uhr Arbeit in Themengruppen – Ideen und Planungen

15:30 Uhr Vereinbarungen und Feedback

16:00 Uhr Ende der Veranstaltung

Bitte melden Sie sich über diesen Link www.frauenbeauftragte.org/strategietagung-am-mittwoch-den-13-november-2019 an. Eine Anmeldebestätigung geht Ihnen automatisch zu.

Termin: 18. November 2019

Veranstalter: AWO Bundesverband e. V.

Ort: Berlin

Demokratie, das Erleben von Vielfalt und Partizipation sind Rechte von Kindern. Sie bieten Chancen zur aktiven Ausgestaltung und dem Erleben von Handhabbarkeit und Mitgestaltung aller. Eine wesentliche Erkenntnis des Projekts ist, dass es für die Umsetzung von demokratischen, partizipativen Prozessen in den Einrichtungen eine professionelle, d.h. offene, selbstreflexive und vorurteilsbewusste, Haltung der Fachkräfte sowie eines Wissens zu und Handlungsrepertoires für den Umgang mit Gemeinsamkeiten und Unterschieden sowie partizipativer Gestaltung der Praxis bedarf.

Auf der Fachtagung werden die Teilnehmenden die Möglichkeit haben, sich über aktuelle Erfahrungen einer gelingenden selbstreflexiven und vorurteilsbewussten Demokratiebildung im Bereich Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege auszutauschen.

Die Veranstaltung wird durch Fachvorträge, Präsentation der wesentlichen Evaluationsergebnisse des Projekts + sowie aktive Beteiligung der Teilnehmenden gekennzeichnet sein.

Die Beteiligung der Teilnehmenden und das gemeinsame erarbeiten stehen hierbei im Fokus.

Hier können Sie sich anmelden: Jetzt anmelden

Termin: 29. November 2019

Veranstalter: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Ort: Berlin

Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen werden im Arbeitsleben noch immerstark diskriminiert. Ihre Arbeitslosenquote liegt seitJahren fast unverändert knapp fünf Prozent über demWert von Menschen ohne Behinderungen. Durchdas Bundesteilhabegesetz wurden zwar einige Änderungenvorgenommen, diese reichen aber nicht aus.Zur Erhöhung der Ausgleichsabgabe und Beschäftigungsquotegibt es nach wie vor keine Regelung,obwohl Verbände und Gewerkschaften gemeinsammit uns seit Jahren Erhöhungen einfordern. Das eingeführteBudget für Arbeit wurde mit einem Kostendeckelversehen. Auch die Förderung von langzeitarbeitslosenMenschen mit Behinderungen ist weiterhinunzureichend. Dringend benötigt wird die Weiterentwicklungvon Werkstätten und deren Entgeltsystem.
In der letzten Wahlperiode haben wir zusammen mitExpertinnen und Experten in eigener Sache unsereForderungen zu »Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen« erarbeitet und in den Bundestageingebracht. Diese wollen wir aktualisieren. Dazumöchten wir mit Ihnen und mit euch über unsere Positionen zur Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktesdiskutieren und laden deshalb herzlich zuunserer Konferenz »Teilhabe mit LINKS« ein.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

AKTUELLES

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen gibt zahlreiche Publikationen zu unterschiedlichen Themen heraus. Darunter Ratgeber und Checklisten, die für viele ältere Menschen eine wertvolle Hilfe sind. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage sind mit Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zwei Checklisten und drei Ratgeber in aktualisierter Fassung erschienen. Sie können kostenfrei – auch in größerer Stückzahl – bei der BAGSO bestellt werden: www.bagso.de/publikationen.

Checklisten „Betreutes Wohnen“ und „Das richtige Senioren- und Pflegeheim“

Wer sich im Alter für Betreutes Wohnen oder eine stationäre Pflegeeinrichtung entscheidet, bekommt mit zwei Checklisten konkrete Kriterien an die Hand, mit denen sich Qualität und Leistungen der Anbieter vergleichen lassen. Beide – nun aktualisierten – Entscheidungshilfen werden in Kooperation mit dem BIVA-Pflegeschutzbund herausgegeben.

Schuldenfrei im Alter – Lassen Sie uns über Geld sprechen!

Die Broschüre enthält zahlreiche Hinweise, wie man sich auf mögliche finanzielle Veränderungen im Alter, z.B. beim Eintritt ins Rentenalter, vorbereiten kann. Außerdem gibt sie Informationen zur Besteuerung der Rente, zu möglichem Zuverdienst sowie zu staatlichen Hilfen, wenn die Rente nicht reicht. Der Ratgeber wurde in Kooperation mit der Diakonie Deutschland erstellt und ist jetzt in aktualisierter 4. Auflage erschienen.

Wenn die Seele krank ist – Psychotherapie im höheren Lebensalter

Ziel dieses Ratgebers ist es, über seelische Erkrankungen zu informieren und insbesondere ältere Menschen zu ermutigen, bei Bedarf professionelle Hilfen wie zum Beispiel therapeutische Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Die Publikation wurde in Kooperation mit der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung verfasst und ist nun als aktualisierte 5. Auflage erschienen.

Entlastung für die Seele – Ein Ratgeber für pflegende Angehörige

Wer die Pflege eines Angehörigen übernimmt, unterschätzt häufig die seelischen Belastungen, die damit verbunden sein können. Der Ratgeber beschreibt typische Probleme, die sich aus dem Pflegealltag ergeben können und zeigt Wege der Vorbeugung und Entlastung auf. Die Publikation ist in Zusammenarbeit mit der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung entstanden und nun als aktualisierte 8. Auflage erschienen.

Ab sofort ist zum Thema „Kindeswohl und Kindeswille“ die neue Ausgabe der Zeitschrift „frühe Kindheit“ erhältlich. Das Heft enthält u.a. folgende Artikel: „Was ist das „gute Leben“ von Kindern? Zum Konzept des Well-Being von Kindern“ (Sabine Walper); „Mit dem Kindeswillen zum Kindeswohl. Eine Perspektive der UN-Kinderrechtskonvention“ (Judith Feige und Stephan Gerbig); „Partizipation von Kindern und Jugendlichen im Krankenhaus“ (Ronja Mengel, Friederike Wedemeyer und Claudia Wiesemann); „Kindeswohl und Kindeswille in der Migrationsgesellschaft. Herausforderungen und Ansatzpunkte für die Kinder- und Jugendhilfe“ (Antje Krueger); „Kindeswohl – eine gemeinsame Aufgabe“ (Bernd Kasper); „Der Übergang von der Familie in die Krippe. Eine Projektskizze des Norderstedter Modells“ (Julia Paulsen, Elisabeth Wesche, Liane Simon und Wolfgang Hiegele); &bdqu o;Ich will spielen! Ein begründetes, kindliches Bedürfnis und wie es unterstützt werden kann“ (Barbara Weiss und Sonja Perren) sowie ein Interview mit Friederike Wapler: „Wer die Kinderrechte verwirklichen möchte, muss in soziale Infrastruktur investieren“. Außerdem enthält die Ausgabe folgende Praxisartikel: „Gut gemeint. Aber nicht gut. Im Gespräch mit Müttern behinderter Kinder und ihren Erfahrungen mit Inklusion“ (Dorothee Martens-Hunfeld); „Kinder sind unsere Zukunft – Inklusion im Fokus. Die Weiterentwicklung von Integration auf dem Weg zur Inklusion in Kindertagesstätten im Kreis Dithmarschen“ (Renate Agnes Dümchen); „Beseelte Objekte – Puppen und Kuscheltiere als Gefährten der Kindheit. Die Bedeutung von Puppen und Kuscheltieren für die Entwicklung eines gesunden Selbst“ (Marianne Rölli Siebenhaar).

Das Heft kann zum Preis von 6,- Euro (zzgl. Versandkosten) bestellt werden unter: post@liga-kind.de

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Archiv Aktuelle Hinweise

Bundestag berät über Kindergrundsicherung: Es ist Zeit, zu handeln!

Berlin, 24.10.2019 – Anlässlich der heutigen Beratung im Bundestag u.a. zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Faire Chancen für jedes Kind – Kindergrundsicherung einführen“ fordern das ZFF und die AWO endlich zu handeln und die guten Konzepte, die für eine Reform der Familienförderung nun vorliegen, auch umzusetzen.

Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Armut grenzt aus, Armut tut weh und ist für viel zu viele Kinder und Jugendliche ein lebenslanger Begleiter. Die derzeitige Kinder- und Familienförderung kann diesen Missstand nicht beheben, denn sie ist bürokratisch, intransparent und wirkt nach dem Matthäus-Prinzip: Wer hat, dem wird gegeben! Es ist daher dringend an der Zeit, die Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen. Neben einer guten und armutssensiblen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur und existenzsichernder Arbeit für die Eltern, braucht es auch dringend mehr Geld in den Familien. AWO und ZFF setzten sich daher seit 2009 gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG für eine neue Leistung in Höhe von 628 Euro ein, die ein Existenzminimum für alle Kinder und Jugendlichen sichert, sozial gerecht ausgestaltet ist und unbürokratisch, einkommensabhängig und direkt ausbezahlt wird. Seit nunmehr 10 Jahren diskutieren wir unser Konzept mit allen demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag.“

Birgit Merkel, stellvertretende Vorsitzende des ZFF, fährt fort: „Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen macht mit ihrem Vorschlag einen großen Schritt in die richtige Richtung. Besonders hervorzuheben ist, dass dieser Vorschlag unsere langjährige Forderung nach einer Neuberechnung des Existenzminimums endlich aufgreift, eine automatische Auszahlung der neuen Leistung fordert und ein eigener Anspruch der Kinder gelten soll. Auch die SPD hat gute Ideen für eine Reform der Familienförderung. Für uns ist und bleibt es aber wichtig, dass jedes Kind unserer Gesellschaft gleich viel wert sein muss. Das bedeutet, dass das Existenzminimum, auf welches jedes Kind und jede*r Jugendliche*r Anspruch hat, gleich hoch sein muss und dies unabhängig vom finanziellen Hintergrund der Eltern. Die heutige Bundestagsdebatte und die vielen Konzepte und Ideen, die derzeit im Umlauf sind, sind wichtig für die weitere Diskussion um eine ausreichende Existenzsicherung für alle Kinder, Jugendlichen und ihre Familien. Denn nur gemeinsam sind wir stark!“

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Aktuelle Hinweise

Kinder- und Familienarmut nachhaltig beseitigen: Mehr als Kinderzuschlag und Wohngeld erhöhen!

Berlin, 17.10.2019 – Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Armut und Ausgrenzung fordert das ZFF ein Maßnahmenbündel für eine sozial gerechte Familien- und Sozialpolitik. Es reicht nicht mehr aus, an kleinen Schräubchen im bisherigen System zu drehen, denn die Schere zwischen Arm und Reich geht immer weiter auseinander.

Hierzu erklärt Birgit Merkel, stellvertretende Vorsitzende des ZFF:

„Um Armut bei Kindern und Jugendlichen zu beseitigen, müssen wir endlich das bisherige System vom Kopf auf die Füße stellen! Die Erhöhung des Kinderzuschlags, die Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket und der morgen im Bundestag anstehende Beschluss zur Reform des Wohngeldes sind wichtige Schritte, bleiben jedoch Tropfen auf den heißen Stein. Immer noch sind zu viele Kinder- und Jugendliche auf unzureichende Sozialleistungen angewiesen. Arme Familien haben es dadurch schwer, die Teilhabe für ihre Kinder sicherzustellen und angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zu finden. Nicht selten führen Mietsteigerungen Familien noch weiter in die Armutsfalle oder zur Verdrängung in preisgünstigere Wohnungen in benachteiligten Quartieren. Hier fehlen häufig qualitativ hochwertige Kinderbetreuung, gute Schulen und damit Zukunfts- und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche.

Neben einer besser ausgebauten sozialen Infrastruktur, einer sozialen Mieten- und Wohnungspolitik, die den Bedürfnissen von Familien entspricht und existenzsichernder Arbeit für die Eltern, braucht es dringend mehr Geld für arme Familien. Gemeinsam mit einem großen Bündnis aus Familien-, Wohlfahrtsverbänden und Wissenschaftler*innen fordert das ZFF die Einführung einer Kindergrundsicherung. Wir setzen uns für die Zusammenführung von Hartz IV-Regelleistung, Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag und Bildungs- und Teilhabepaket zu einem einzelnen Beitrag ein, der sozial gerecht ausgestaltet und automatisch ausgezahlt wird.“

Das Thema „Familie und Wohnen“ ist ein Schwerpunktthema des ZFF im Jahr 2019. Neben unserer Verbandszeitschrift „vielfalt familie“ haben wir das Thema auch auf einer großen Fachtagung mit dem Titel „Familie braucht ein Zuhause“, gemeinsam mit der FES, im Juni 2019 intensiv diskutiert. Die Dokumentation der Fachtagung finden Sie hier.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 16/2019

SCHWERPUNKT: Internationaler Tag gegen Armut und Ausgrenzung

Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Armut und Ausgrenzung fordert das ZFF ein Maßnahmenbündel für eine sozial gerechte Familien- und Sozialpolitik. Es reicht nicht mehr aus, an kleinen Schräubchen im bisherigen System zu drehen, denn die Schere zwischen Arm und Reich geht immer weiter auseinander.

Hierzu erklärt Birgit Merkel, stellvertretende Vorsitzende des ZFF:

„Um Armut bei Kindern und Jugendlichen zu beseitigen, müssen wir endlich das bisherige System vom Kopf auf die Füße stellen! Die Erhöhung des Kinderzuschlags, die Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket und der morgen im Bundestag anstehende Beschluss zur Reform des Wohngeldes sind wichtige Schritte, bleiben jedoch Tropfen auf den heißen Stein. Immer noch sind zu viele Kinder- und Jugendliche auf unzureichende Sozialleistungen angewiesen. Arme Familien haben es dadurch schwer, die Teilhabe für ihre Kinder sicherzustellen und angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zu finden. Nicht selten führen Mietsteigerungen Familien noch weiter in die Armutsfalle oder zur Verdrängung in preisgünstigere Wohnungen in benachteiligten Quartieren. Hier fehlen häufig qualitativ hochwertige Kinderbetreuung, gute Schulen und damit Zukunfts- und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche.

Neben einer besser ausgebauten sozialen Infrastruktur, einer sozialen Mieten- und Wohnungspolitik, die den Bedürfnissen von Familien entspricht und existenzsichernder Arbeit für die Eltern, braucht es dringend mehr Geld für arme Familien. Gemeinsam mit einem großen Bündnis aus Familien-, Wohlfahrtsverbänden und Wissenschaftler*innen fordert das ZFF die Einführung einer Kindergrundsicherung. Wir setzen uns für die Zusammenführung von Hartz IV-Regelleistung, Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag und Bildungs- und Teilhabepaket zu einem einzelnen Beitrag ein, der sozial gerecht ausgestaltet und automatisch ausgezahlt wird.“

Das Thema „Familie und Wohnen“ ist ein Schwerpunktthema des ZFF im Jahr 2019. Neben unserer Verbandszeitschrift „vielfalt familie“ haben wir das Thema auch auf einer großen Fachtagung mit dem Titel „Familie braucht ein Zuhause“, gemeinsam mit der FES, im Juni 2019 intensiv diskutiert. Die Dokumentation der Fachtagung finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 17.10.2019

Anlässlich des morgigen Internationalen Tages zur Beseitigung der Armut erklären Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für europäische Sozialpolitik, und Uwe Kekeritz, Sprecher für Entwicklungspolitik:

Die Bundesregierung muss endlich die Vermeidung von Armut engagierter angehen – national, europäisch und weltweit. Die Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der Vereinten Nationen sprechen eine klare Sprache und geben einen deutlichen Rahmen vor. So haben sich die Staaten selbstverpflichtet, bis 2030 extreme Armut weltweit zu beseitigen sowie den Anteil der Menschen, die in Armut nach der jeweiligen nationalen Definition leben, mindestens um die Hälfte zu senken.

In Deutschland liegt die Zahl der in Armut lebenden Menschen seit Jahren auf einem Rekordniveau. Fast 50.000 Menschen müssen sogar auf der Straße leben. Das ist eine Schande für ein so reiches Land. Um Armut hierzulande zu vermeiden, fordern wir eine Kindergrundsicherung, eine Garantierente und die Überwindung von Hartz IV durch eine Garantiesicherung, um das Existenzminimum für alle sicherzustellen und soziale Teilhabe zu schaffen. Außerdem brauchen wir einen bundesweiten Aktionsplan zur Bekämpfung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit.

Auch europaweit muss Armut bekämpft werden. Die Europäische Union hatte sich eigentlich vorgenommen, die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen bis 2020 um 20 Millionen im Vergleich zu 2010 zu senken. Das Ziel droht deutlich zu scheitern – mitverantwortlich ist hier auch die Bundesregierung. Für die EU fordern wir eine Rahmenrichtlinie, die dafür sorgt, dass es in allen Mitgliedstaaten eine Grundsicherung gibt, die vor Armut schützt.

Und auch auf globaler Ebene kommt der Kampf gegen die Armut ins Stocken: erstmals seit der Jahrtausendwende nimmt der Anteil der Armen in einigen Regionen wieder zu. Außerdem hat Armut viele Dimensionen: Unzureichendes Einkommen bedingt weitere Probleme wie Bildungsarmut, schlechte Gesundheit und Mangelernährung. Ein Teufelskreis, der vor allem Frauen trifft.

Gleichzeitig steigt die soziale Ungleichheit fast überall – sowohl innerhalb der Länder als auch zwischen den armen und reichen Staaten. Solange wir die Verteilungsfrage nicht angehen, werden wir Armut nie nachhaltig beseitigen. Hier kommt es vor allem darauf an, endlich wirksam gegen Steuervermeidung durch Reiche und global agierende Konzerne vorzugehen. Armen Staaten gehen in etwa so viel Steuern dadurch verloren, wie global an staatlichen Entwicklungsgeldern bereitgestellt wird. Die Bekämpfung der Klimakrise muss endlich glaubwürdig angegangen werden, denn vor allem die ärmsten Staaten leiden unter den katastrophalen Folgen. Im Handel müssen wir für faire Bedingungen sorgen und zum Beispiel unsere Agrarsubventionen zurückfahren und entlang der gesamten Lieferkette Ausbeutung von Mensch und Umwelt wirksam unterbinden.

Jeder Tag sollte zum internationalen Tag zur Beseitigung der Armut erklärt werden, denn das braucht Deutschland, das braucht Europa, das braucht die Welt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.10.2019

Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung der Armut erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes: „Armutsprävention und Armutsbekämpfung gehören zu den zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart, denen sich die AWO in ihrer täglichen politischen und praktischen Arbeit stellt. Denn Armut und Ausgrenzung sind in Deutschland kein Randphänomen mehr, sondern bedrohen oder betreffen mehr als 13 Millionen Menschen. Mit diesem Zustand können wir uns als Arbeiterwohlfahrt nicht abfinden! Armut mit seinen materiellen, gesundheitlichen, kulturellen und sozialen Auswirkungen gefährdet die Teilhabe an der Gesellschaft und untergräbt den sozialen Zusammenhalt.“

Nach der Definition der europäischen Union gilt als arm, wer weniger als 60 Prozent des mittleren Haushaltseinkommens zur Verfügung hat. Darunter liegen in Deutschland aktuell ca. 16% oder rund 13 Millionen Menschen. Während die Ungleichheit von Einkommen und Vermögen weiter steigt, hat sich die Armutslücke, also der Betrag, der armen Haushalten bis zur Armutsrisikoschwelle fehlt, in den letzten Jahren deutlich vergrößert. Hinzu kommt verdeckte Armut, bei der die betroffenen Menschen von wohlfahrtsstaatlicher Unterstützung nicht erreicht werden.

Dass sich soziale Ungleichheit und Armut in der Gesundheit und damit auch in der Lebenserwartung der Betroffenen widerspiegelt, ist seit Jahren bekannt. Forscher des Max-Planck-Instituts für demografische Forschung (MPIDR) haben diese Erkenntnisse für Deutschland nun auf eine verlässliche Datenbasis gestellt. Anhand von Daten der Deutschen Rentenversicherung von 27 Millionen Versicherten haben sie nachgewiesen, dass vor allem ein geringes Einkommen und Arbeitslosigkeit ausschlaggebend für eine frühere Sterblichkeit sind. Der größte Unterschied ergibt sich für in Ostdeutschland lebende Männer: Im Vergleich mit der höchsten Einkommens- und Bildungsschicht haben die im Hinblick auf Einkommen und Bildung am stärksten benachteiligten Männer ein achtmal höheres Sterberisiko.

„Diese Erkenntnisse verdeutlichen auf erschütternde Weise, welche gravierenden Auswirkungen Armut hat und dass der Handlungsbedarf nach wie vor enorm ist.“ erklärt Wolfgang Stadler und ergänzt: „Als Verband der Freien Wohlfahrtspflege in anwaltschaftlicher Funktion für sozial benachteiligte Menschen, setzt sich die AWO sowohl dafür ein Armutsursachen zu bekämpfen, als auch allen Menschen, unabhängig von ihrem sozialen Status, eine gute Gesundheit zu ermöglichen. Wir fordern die Politik dazu auf, die Prävention und Überwindung von Armut stärker zum prioritären Ziel der Sozialpolitik zu machen!“

*Link zur Studie des Max-Planck-Instituts: https://www.demogr.mpg.de/de/news_presse/news/press/hoechstes_sterberisiko_fuer_arme_und_arbeitslose_6649.htm

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 17.10.2019

Die Vereinten Nationen haben den 17. Oktober zum Internationalen Tag für die Beseitigung der Armut erklärt. Anlässlich dessen fordert Diakonie-Präsident Ulrich Lilie die Bundesregierung zu mehr Anstrengungen in der Wohnungspolitik auf:

„Die hohen Mietsteigerungen der letzten Jahre in vielen deutschen Städten belasten immer mehr Menschen. Menschen mit mittlerem und niedrigem Einkommen müssen mittlerweile häufig mehr als 30 Prozent ihres Nettoeinkommens für Wohnen ausgeben. Das hat die soziale Ungleichheit in Deutschland verschärft. Wir brauchen eine Wende in der Wohnungspolitik. Der Sozialstaat muss seine Verantwortung im Wohnungsmarkt wieder aktiv und deutlich wahrnehmen. Wohnen ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und muss in einem ausreichenden Maße gemeinnützig und sozial gewährleistet werden. Für den freien Wohnungsmarkt sind wirksame Regelungen zur Mietpreisbegrenzung nötig. Wohnen ist Menschenrecht, es muss bezahlbar sein und darf nicht in Armut führen.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 16.10.2019

Anlässlich des Internationalen Tages für die Beseitigung der Armut am 17.10. erklärt Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz:

„Armut ist weiterhin bittere Realität in Deutschland. Daran haben auch wirtschaftlich günstige Rahmenbedingungen der letzten Jahre wenig geändert. Ob in Form von Kinder- und Familienarmut, Altersarmut, Wohnungsnot, Krankheit, Erwerbsarmut, Arbeitslosigkeit oder Ausgrenzung: Armut betrifft immer mehr Menschen in der Gesellschaft. Arme Menschen sind pausenlos damit beschäftigt, über die Runden zu kommen, während sie gesamtgesellschaftlicher Abwertung, Stigmatisierung und Diskriminierung ausgesetzt sind. Wo verlässliche und auskömmliche Hilfe, Kontakt, Unterstützung und Teilhabe angebracht wären, erleben viele Menschen Ausgrenzung, Anfeindungen und individuelle Schuldzuschreibungen für ihre existenzbedrohende Lage. In solch einem vergifteten gesellschaftlichen Klima fällt es schwer, Solidarität zu organisieren.“

Als arm gilt, wer weniger als 60 Prozent des mittleren Haushaltseinkommens zur Verfügung hat. Für einen Einpersonenhaushalt ist diese Schwelle bei etwa 1000 Euro pro Monat erreicht1. Darunter liegen in Deutschland aktuell ca. 16% oder rund 13 Millionen Menschen. Während die Ungleichheit von Einkommen und Vermögen weiter steigt, hat sich die Armutslücke, also der Betrag, der armen Haushalte bis zur Armutsrisikoschwelle fehlt, in den letzten Jahren deutlich vergrößert. Hinzukommt verdeckte Armut, bei der die betroffenen Menschen von wohlfahrtsstaatlicher Unterstützung nicht erreicht werden.

„Als zivilgesellschaftliches Bündnis hat sich die Nationale Armutskonferenz das Ziel gesetzt, die Perspektiven von armutserfahrenen Menschen stärker in den politischen Diskurs einzubringen. Denn wir stellen fest, dass mehr über arme Menschen statt mit armen Menschen gesprochen wird. Auf diese Weise entsteht kein ganzheitliches Bild von Armut und die Entwicklung gemeinsamer Strategien zu ihrer Überwindung wird unmöglich. Stattdessen beobachten wir eine zunehmende Entkopplung von Lebensrealitäten, die Teilhabe und Zusammenhalt untergraben. Wir fordern endlich entschlossenes politisches Handeln, das zu einer wirksamen Prävention, Bekämpfung und Überwindung von Armut führt.“

[1] Quelle: Statistisches Bundesamt für das Jahr 2017

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz (nak) vom 16.10.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Anke Fuchs, Ministerin für Jugend, Familie und Gesundheit von April bis Oktober 1982, ist am 14.10.2019 im Alter von 82 Jahren gestorben.

Dazu Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Mit Anke Fuchs verlieren wir eine starke Frau und Sozialdemokratin, die sich in ihrer politischen Arbeit mit viel Kraft und Engagement für soziale Gerechtigkeit in Deutschland und vor allem für die Rechte von Frauen und berufstätigen Müttern eingesetzt hat. Anke Fuchs stand für den politischen Kampf für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und nahm sich dieses Themas zu einer Zeit an, als die Gesellschaft weit davon entfernt war, Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu erreichen. Es gehörte viel Mut dazu, das Thema damals so forsch auf die Tagesordnung zu setzen. Bei unserer Arbeit für Gleichberechtigung profitieren wir bis heute vom Wirken von mutigen Frauen wie Anke Fuchs.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Mit Anke Fuchs verlieren wir eine engagierte Sozialpolitikerin. Sie hat sich immer mit deutlicher Stimme stark gemacht auch für die Belange der Menschen, die es nicht so leicht haben im Leben. Als Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und später als Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit prägte sie die deutsche Sozialpolitik mit. Unsere Gedanken sind bei ihrer Familie und ihren Freunden.“

Anke Fuchs war von April bis Oktober 1982 Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit. Zuvor war sie Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. Von 1998 bis 2002 war Anke Fuchs Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, von 2003 bis 2010 stand sie an der Spitze der Friedrich-Ebert-Stiftung.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.10.2019

Neustrelitz in Mecklenburg-Vorpommern als Sitz vorgeschlagen

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt, mit dem die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt errichtet werden soll. Die öffentlich-rechtliche Stiftung ist ein gemeinsames Vorhaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Sie ist ein zentrales Ergebnis der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ und soll Engagement sinnvoll und nachhaltig unterstützen. Als Sitz der Stiftung wird die Stadt Neustrelitz in Mecklenburg-Vorpommern vorgeschlagen.

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey: „Gesellschaftlicher Zusammenhalt entsteht vor allem dann, wenn Menschen Dinge gemeinsam tun. Wo sich viele engagieren, funktioniert das Gemeinwesen besser und dort steigt auch die Lebensqualität. Indem wir das bürgerschaftliche Engagement und Ehrenamt gezielt und nachhaltig unterstützen, zeigen wir den Kümmerern im Land, dass wir ihre Leistung anerkennen und wertschätzen. Die Stiftung für Engagement und Ehrenamt wurde durch das Bundesfamilienministerium in die Arbeit der Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse eingebracht. Sie ist auch ein wichtiger Beitrag, um die Demokratie in ganz Deutschland zu stärken.“

Bundesinnenminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: „Ohne Ehrenamtliche geht es nicht! Häufig machen erst sie es möglich, dass ein Sportverein Kinder trainieren, eine Kultureinrichtung Angebote umsetzen oder eine Rettungsorganisation ihrem Dienst nachgehen kann. Das stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dieses besondere Engagement, das für unsere Gesellschaft so wichtig ist, wollen wir mit der Einrichtung der Stiftung würdigen. Darüber hinaus wollen wir die Strukturen des Ehrenamts dort ausbauen, wo sie heute nur schwach ausgeprägt sind.“

Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner: „Gerade in ländlichen Regionen sind lebendige Ortsgemeinschaften ein wichtiger Standortfaktor. Wer vor der Frage steht, zu gehen oder zu bleiben, für den kann ein vielfältiges Vereinsleben, das Gefühl gebraucht zu werden und mitzumachen, entscheidend sein. Und wer sich engagiert, der gestaltet aktiv, der hat Teil an Gemeinschaft. Der wird sich nicht abgehängt fühlen. Mit der Ehrenamtsstiftung wollen wir diese Strukturen stärken, wollen verlässliche Leitplanken für Vernetzung, Beratung und Qualifizierung schaffen. Das unterstützen wir als Ministerium auch mit unserem Programm ‚Hauptamt stärkt Ehrenamt‘. Es geht darum, den Bürgerinnen und Bürgern, die sich ehrenamtlich einbringen, den Rücken freizuhalten, sie in ihrem Engagement für die Gesellschaft zu unterstützen. Eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene ist Ausdruck der Anerkennung und Wertschätzung.“

Die Stiftung soll als zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene Serviceangebote und Informationen bei der Organisationsentwicklung für bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement in seiner ganzen Vielfalt bereitstellen und dabei bereits bestehende Bundesgesetze und -programme berücksichtigen. Sie soll zudem Innovationen im bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt, schwerpunktmäßig im Bereich der Digitalisierung fördern, Engagement- und Ehrenamtsstrukturen stärken sowie Bund, Länder, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft vernetzen. Mit Blick auf eine bedarfsgerechte Ausrichtung soll die Stiftung gemäß dem Stiftungszweck auch begleitende Forschungsvorhaben unterstützen können.

Ein starkes Ehrenamt und ausgeprägtes bürgerschaftliches Engagement sind Markenzeichen unseres Landes. In Deutschland engagieren sich rund 30 Millionen Menschen für das Gemeinwohl, z.B. in Sport- und Kulturvereinen, Kirchen, Rettungsorganisationen, Umweltorganisationen, den Freiwilligendiensten und in der Wohlfahrtspflege. Dieses Engagement ist jedoch ungleich verteilt. Insbesondere in den ostdeutschen Ländern sowie in strukturschwachen und ländlichen Regionen sind bürgerschaftlich und ehrenamtlich getragene Strukturen auf besondere Unterstützung angewiesen. So sind nur 9 Prozent aller Bürgerstiftungen und nur 15 Prozent aller Freiwilligenagenturen Deutschlands im Osten angesiedelt.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.10.2019

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Initiative der SPD-Bundesminister Giffey und Scholz für eine Aufstockung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ um acht Millionen Euro für das Jahr 2020. Wir kämpfen für eine nachhaltige Förderung von Engagement, Mut, Zivilcourage und Konfliktfähigkeit. Deshalb fordern wir darüber hinaus ein Demokratiefördergesetz.

„Das demokratische Miteinander in den Herzen und Köpfen aller ist das Rückgrat unserer wehrhaften Demokratie. Diese bestmöglich gegen demokratiefeindliche Bewegungen und Ansichten zu verteidigen ist auch Aufgabe des Bundes.

Mit dem erfolgreichen Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fördern wir bereits seit Jahren Projekte, die sich für ein tolerantes Zusammenleben und gegen Ausgrenzung und Extremismus engagieren. Um die aufgebauten Strukturen langfristig zu erhalten, ist jedoch eine dauerhafte Förderung erforderlich.

Bei der Erarbeitung eines Demokratiefördergesetzes müssen wichtige grundgesetzliche Vorgaben beachtet werden. Insbesondere das Konzept der wehrhaften Demokratie, die Meinungsfreiheit und die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern. Dies ist eine Herausforderung, darf aber keine Ausrede dafür sein, nichts zu tun.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 11.10.2019

Zur heutigen Veröffentlichung der 18. Shellstudie erklärt Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik:

Die Jugend ist politisch wie lange nicht. Das ist die gute Nachricht. Die 18. Shell-Jugendstudie untermauert, was wir seit Wochen und Monaten sehen. Junge Menschen wollen die Zukunft mitgestalten und sie wollen von der Politik gehört und ernst genommen werden. Klimawandel und Artensterben, das sind die Themen, die Jugendliche mobilisieren, weil es ihnen nicht egal ist, wie die Welt von morgen aussieht. Fridays for Future hat das eindrucksvoll unter Beweis gestellt.

Damit Beteiligung wirklich funktioniert, muss sich allerdings auch die Politik bewegen. Junge Menschen müssen die Chance haben, sich und ihre Ideen konkret in politische Prozesse einbringen zu können. Nur das schafft Vertrauen in Parteien, in Politikerinnen und Politiker und ist ein starkes Zeichen, das zum Mitmachen animiert und letztlich unsere Demokratie stärkt.

In den konkreten Lebenswelten der jungen Menschen, also den Kommunen und Ländern brauchen wir institutionelle Beteiligungsstrukturen, damit Kinder und Jugendliche ihr Umfeld dort mitgestalten können, wo sie leben.

Aber auch die Bundespolitik ist hier gefordert. Denn Jugendliche wollen sich einbringen, bleiben aber im aktuellen Politikbetrieb außen vor. Denkbar wäre hier beispielsweise ein Jugendrat, der die Bundesregierung berät und auch sicherstellt, dass junge Menschen in wichtige gesetzgeberische Prozesse von Anfang an eingebunden werden.

Die Grüne Bundestagsfraktion fordert, dass politische Bildung sowohl als Unterrichtsfach als auch als Querschnittsaufgabe ausgebaut wird und zwar in allen Schulformen.

Darüber hinaus brauchen wir ein Demokratiefördergesetz, das die jetzige Arbeit des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ verstetigt. Demokratieförderung und der Kampf gegen Rechtsextremismus, Rassismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit brauchen eine gesetzliche Verankerung und eine angemessene und verbindliche Finanzierung.

Gerade jetzt, wo sich weltweit Demagogen und Rechtspopulisten Gehör verschaffen, den Holocaust leugnen und menschenverachtende Parolen verbreiten, ist eine fundierte politische und historische Bildung von immenser Bedeutung. Jugendliche dürfen nicht zur leichten Beute für Antidemokraten werden. Beteiligung fängt im Kleinen an. Wir brauchen deshalb Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen von Anfang an, also bereits in Kita, Grundschule und wir brauchen Angebote der informellen Bildung. Darüber hinaus gilt es nun, möglichst zügig und konsequent die Leitlinien der Kultusministerkonferenz (KMK) „Demokratie als Ziel, Gegenstand und Praxis historisch-politischer Bildung und Erziehung in der Schule“ umzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 15.10.2019

Zum zweiten Jahrestag der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare erklärt der Sprecher für LSBTI der FDP-Fraktion Dr. Jens Brandenburg:

„Wir feiern zwei Jahre Ehe für alle, eine große Erfolgsgeschichte. Mehr als 30.000 neu geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen bis Ende 2018 zeigen, wie überfällig dieser Meilenstein war. Es gibt jedoch keinen Grund, sich zurückzulehnen. Für gleiche Rechte von Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuellen ist noch viel zu tun. Die FDP-Fraktion fordert ein modernes Familienrecht für Regenbogenfamilien, einen Nationalen Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie und mehr Aufklärung an Schulen. Den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität wollen wir fest im Grundgesetzes verankern. Der zunehmenden Gewalt gegen gleichgeschlechtliche Paare treten wir geschlossen entgegen. Kein Mensch darf aufgrund seiner sexuellen oder geschlechtlichen Identität verfolgt oder angegriffen werden. Zudem muss sich die Bundesregierung im Ministerrat der EU endlich für eine europaweite Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen einzusetzen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten vom 01.10.2019

Die Regelsätze für Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigen ab Januar 2020 um 1,88 Prozent. Am 11. Oktober stimmte der Bundesrat einem Verordnungsentwurf zu, den das Bundeskabinett am 18. September 2019 beschlossen hatte: Alleinstehende Erwachsene sollen danach 432 Euro künftig im Monat erhalten – acht Euro mehr als bisher.

Betrifft auch Kinder und Jugendliche

Die Regelsätze für ältere Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls. Sie erhöhen sich ab dem kommenden Jahr um jeweils sechs Euro auf 308 und 328 Euro. Für Kinder bis zu sechs Jahren steigt der Satz um fünf Euro auf dann 250 Euro.

Regelbedarfe jährlich fortgeschrieben

Grundlage für die Erhöhung sind Berechnungen des Statistischen Bundesamt: dieses ermittelt die sogenannte Fortschreibung der Regelbedarfe jährlich anhand eines Mischindex. Er ergibt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung.

Die Preisentwicklung wird nach Angaben der Bundesregierung ausschließlich aus regelbedarfsrelevanten Waren und Dienstleistungen ermittelt. Dazu gehören neben Nahrungsmitteln und Kleidung etwa auch Fahrräder und Hygieneartikel. Kosten für Zeitungen und Friseurbesuche fließen ebenso in die Berechnung ein. Die Nettolohnentwicklung wird auf Grundlage der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung berechnet.

Gilt ab dem neuen Jahr

Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Verordnung nun im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Sie tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 11.10.2019

Die FDP-Fraktion möchte Sozialleistungen in einem „liberalen Bürgergeld“ bündeln. Darin sollten Wohngeld und weitere steuerfinanzierte Sozialleistungen zusammengeführt werden, erklären die Abgeordneten in einem Antrag (19/14060). Sie fordern die Bundesregierung zudem auf, eine Einkommensüberprüfung mit geringerem bürokratischen Aufwand umzusetzen. „Durch die Zustimmung der Betroffenen soll es ermöglicht werden, dass von Seiten des Arbeitgebers Informationen freiwillig übertragen werden.“ Das Bürgergeld solle auf digitalem Weg beantragt werden können, heißt es weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1149 vom 17.10.2019

Die FDP-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (19/13892) zu den Maßnahmen von Jobcentern gegenüber Alleinerziehenden gestellt. Darin will sie von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Meldungen eines Jobcenters an ein Jugendamt zur Überprüfung einer möglichen Kindeswohlgefährdung in den vergangenen zehn Jahren erfolgt sind.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1142 vom 17.10.2019

„Für eine schnelle Aufnahme unbegleiteter Flüchtlingskinder aus den EU-Hotspots in Griechenland“ setzt sich die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/14024) ein, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Wie die Fraktion darin ausführt, ist die Lage insbesondere von etwa 2.000 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in den griechischen Hotspots „besonders desaströs“. Gerade unbegleitete Minderjährige seien besonders schutzbedürftig „und sollten nicht in den EU-Hotspots untergebracht werden“.

Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, im Rahmen einer humanitären Aktion alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aus den Hotspots der griechischen Ägäis-Inseln aufzunehmen, „gegebenenfalls auch in Absprache mit anderen EU-Mitgliedstaaten“. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion unter anderem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anweisen, „die nach der Dublin-Verordnung geltenden Regelungen zur Übernahme von Asylverfahren aus Griechenland großzügig wahrzunehmen und insbesondere die Übernahme unbegleiteter Flüchtlingskinder und von Familienangehörigen hier lebender Flüchtlinge unkompliziert zu ermöglichen“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1138 vom 16.10.2019

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag einen Gesetzentwurf (19/11006) der Bundesregierung zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX und SGB XII) angenommen. Für den Entwurf in geänderter Fassung stimmten neben den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auch die Grünen. Die Fraktionen von AfD, FDP und Linken enthielten sich.

Mit dem Gesetz sollen vor allem gesetzliche Unklarheiten beseitigt werden, um den anstehenden Systemwechsel bei den Unterkunftskosten der besonderen Wohnform nach Paragraf 42a des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vorzubereiten. Dieser Systemwechsel sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2020 Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen personenzentriert ausgerichtet sein sollen und es keine Unterscheidung mehr nach ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen mehr geben soll. Die neu eingefügten Änderungen betreffen unter anderem Übergangsregelungen, damit für Leistungsberechtigte durch die Systemumstellung eine Zahlungslücke zum Jahreswechsel 2019/2020 vermieden wird. Außerdem wurde in den Entwurf eingefügt, dass auch Menschen, die ausschließlich Blindenhilfe erhalten, von dem privilegierten Erwerbsfreibetrag bei der Anrechnung von Einkommen profitieren können.

Durch den Ausschuss abgelehnt wurden mehrere Anträge der Oppositionsfraktionen. So hatte die FDP einen Antrag (19/9928) vorgelegt, mit dem der Übergang von einer Werkstatt für behinderte Menschen in den ersten Arbeitsmarkt erleichtert werden sollte. Unter anderem verlangte sie eine Entkopplung des Lohnkostenzuschusses beim Budget für Arbeit vom Durchschnittsentgeld der Gesetzlichen Rentenversicherung. Die Fraktion Die Linke forderte in ihrem Antrag (19/11099) eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Betriebe, die zu wenig oder gar keine Menschen mit Behinderungen einstellen, und eine Anhebung der Beschäftigungsquote von fünf auf sechs Prozent. Die Grünen forderten in ihrem Antrag (19/5907) eine Reform des Bundesteilhabegesetzes, um unter anderem ein echtes Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten zu erreichen.

Die Unionsfraktion kritisierte am Linken-Antrag, dass schon bisher die Fünf-Prozent-Quote in den Betrieben kaum erreicht werde und eine Erhöhung deshalb nicht nötig sei. Die SPD-Fraktion lehnte den AfD-Vorschlag für Bonuszahlungen an Betriebe ab, da dadurch kleine und mittlere Unternehmen nicht gefördert würden. Die FDP-Fraktion kritisierte den Entwurf der Bundesregierung als Reparaturgesetz ohne erkennbare Stringenz. Viele zu regelnde Dinge blieben ungelöst, so die Liberalen. Die AfD-Fraktion bezeichnete es als Schande, dass 37.000 Betriebe in Deutschland keine Menschen mit Behinderungen einstellen. Die Linke kritisierte, der Regierungsentwurf setze die Personenzentrierung von Leistungen nicht konsequent genug um, auch stünde zu vieles noch unter Finanzierungsvorbehalt. Die Grünen kritisierten den bürokratischen Aufwand, um die Selbständigkeit der Menschen zu erreichen, als viel zu hoch und deshalb nicht zielführend.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1130 vom 16.10.2019

Um „Jugendarmut in Deutschland“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/13039) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/12396). Danach gab es in der Grundsicherungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Jahresdurchschnitt 2018 insgesamt 2,42 Millionen leistungsberechtigte junge Menschen unter 25 Jahren im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II).

Darunter waren 768.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 1,61 Millionen nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Bei den nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich den Angaben zufolge vor allem um Kinder unter 15 Jahren. Ihr Anteil an dieser Gruppe beläuft sich laut Vorlage auf etwa 95 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1113 vom 11.10.2019

Die FDP-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, wie viele unter Dreijährige und wie viele Drei- bis unter Sechsjährige im Jahr 2018 ein Angebot der Kindertagesbetreuung besucht haben. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/13699) danach, wie viele Eltern von unter Dreijährigen im vergangenen Jahr einen Betreuungsplatz brauchten, für die der Rechtsanspruch gilt. Ferner fragt sie unter anderem, wie viele Fachkräfte nach Kenntnis der Bundesregierung in der Kinderbetreuung aktuell fehlen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1099 vom 08.10.2019

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will wissen, wie viele Menschen Ende vergangenen Jahres erwerbstätig waren und dennoch aufstockend Arbeitslosengeld II beziehen mussten. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/13682) unter anderem danach, mit welcher Begründung nach Kenntnis der Bundesregierung „bei Arbeitslosen, die länger als sechs Wochen krankgeschrieben waren, und bei Arbeitslosen, die eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme absolvieren, danach statistisch die Dauer der Arbeitslosigkeit neu gezählt“ wird, „ohne dabei die bisherige Dauer der Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1099 vom 08.10.2019

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte von der Bundesregierung erfahren, wie sich die altersspezifischen Betreuungsquoten bei Kindern bis zehn Jahren seit 2009 entwickelt haben. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/13651) unter anderem danach, welchen Bedarf die Bundesregierung beim Ausbau der quantitativen Kinderbetreuung bis 2025 sieht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1091 vom 07.10.2019

Den Familiennachzug zu Flüchtlingen thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/13525). Darin erkundigt sie sich, wie viele Visa zum Familiennachzug im bisherigen Jahr 2019 beziehungsweise im Jahr 2018 erteilt worden sind. Auch will sie unter anderem wissen, wie lang nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt die Verfahren zum Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen beziehungsweise subsidiär Schutzberechtigten sind.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1078 vom 02.10.2019

Studie auf Basis von SOEP-Daten – Generation der 68er bleibt häufiger auch nach dem Renteneintritt ehrenamtlich aktiv – Anstieg des Engagements geht aber auch auf junge Menschen zurück – Pflicht zum Engagement für bestimmte Altersgruppen wäre nicht zielführend, stattdessen sollten flexible und niedrigschwellige Angebote für alle geschaffen werden, die ehrenamtlich aktiv sein wollen

Fast jede dritte in Deutschland lebende Person ab 17 Jahren – insgesamt also rund 22 Millionen – engagiert sich ehrenamtlich. Der Anteil der ehrenamtlich Aktiven lag im Jahr 2017 bei rund 32 Prozent und damit um fünf Prozentpunkte höher als im Jahr 1990. Sowohl junge Erwachsene als auch Rentnerinnen und Rentner sind zunehmend bereit, beispielsweise in Vereinen, Initiativen oder der Flüchtlingshilfe freiwillig mit anzupacken. Das sind zentrale Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die auf repräsentativen Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) basiert.

Im Generationenvergleich stechen insbesondere die 68er, also die in den Jahren 1941 bis 1954 Geborenen, hervor. Stärker als vorherige Generationen sind sie auch nach dem Renteneintritt ehrenamtlich aktiv: Betrachtet man die Zeitspanne von drei Jahren vor dem Renteneintritt bis drei Jahre nach dem Renteneintritt, bleiben gut 29 Prozent dieser Generation durchgehend engagiert; knapp 13 Prozent nehmen sogar ein Ehrenamt erstmals oder erneut auf. Diese Werte liegen deutlich über denen der Kriegsgeneration (Geburtsjahrgänge 1908 bis 1930) und der Nachkriegsgeneration (Geburtsjahrgänge 1931 bis 1940).

„Dass sich immer mehr Menschen auch in hohem Alter bester Gesundheit erfreuen, das Bildungsniveau im Durchschnitt steigt und im gesellschaftlichen und politischen Diskurs das Thema Altern viel positiver besetzt ist – all das kommt dem ehrenamtlichen Engagement zu Gute“, sagt Luise Burkhardt, die die Studie gemeinsam mit Jürgen Schupp verfasst hat. „In dieser Entwicklung liegt ein großes Potential für die Gesellschaft, wenn man an die Babyboomer-Generation denkt, die in den kommenden Jahren nach und nach aus dem Erwerbsleben ausscheiden wird“, ergänzt Schupp.

Starker Anstieg der Engagementquote auch bei SchülerInnen und jungen Erwachsenen

Insgesamt ist die Engagementquote der 60- bis 76-Jährigen in Deutschland in den vergangenen fast 30 Jahren um elf Prozentpunkte auf 33 Prozent geklettert. Selbst unter den mindestens 77-Jährigen ist mit 23 Prozent noch fast jede vierte Person ehrenamtlich aktiv. Doch es sind bei weitem nicht nur die Älteren, die für das steigende ehrenamtliche Engagement in Deutschland verantwortlich sind: Besonders stark zugenommen hat auch der Anteil der ehrenamtlich tätigen Schülerinnen und Schüler ab 17 Jahren – von 27 Prozent im Jahr der Wiedervereinigung auf 46 Prozent im Jahr 2017. Und auch bei den jungen Erwachsenen im Alter von 17 bis 29 Jahren geht der Trend klar nach oben, jede dritte Person dieser Gruppe engagiert sich. Am höchsten liegt die Quote der Engagierten im mittleren Lebensalter (30 bis 59 Jahre).

Die Unterschiede beim Anteil der ehrenamtlich Aktiven zwischen Frauen (30 Prozent) und Männern (33 Prozent) sowie zwischen Ostdeutschland (28 Prozent) und Westdeutschland (33 Prozent) sind über die Jahre deutlich kleiner geworden. Markant sind hingegen die Unterschiede zwischen Stadt und Land: Während in kleineren Kommunen 37 Prozent der Menschen ehrenamtlich aktiv ist, sind es in Großstädten 26 Prozent. Auch der Bildungsabschluss spielt eine Rolle: Je höher dieser ist, desto wahrscheinlicher engagiert sich eine Person ehrenamtlich.

Ehrenamt darf nicht zum „Lückenbüßer“ werden

Die Wertschätzung für Ehrenämter ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, sowohl in der Gesellschaft als auch seitens der Politik. Doch das Potential, dass offenbar quer über alle Altersgruppen hinweg immer mehr Menschen bereit sind, ihre freie Zeit in ein Ehrenamt zu stecken, könnte noch besser genutzt werden, so die Autorin und der Autor. „Wichtig sind Rahmenbedingungen, die es allen Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung, Einkommen oder Herkunft ermöglichen, sich zu engagieren, wenn sie es denn möchten“, so Burkhardt. Eine Pflicht zum Engagement, wie sie mitunter beispielsweise für junge Erwachsene diskutiert wird, sei hingegen nicht zielführend.

Entsprechende Angebote sollten also flexibel und niedrigschwellig sein. Ratsam sei zudem der Ausbau gesellschaftlich sinnvoller Einsatzfelder für Ehrenamtliche, beispielsweise im digitalen Bereich, sowie entsprechende Strukturen und Informationsangebote als Unterstützung, so Schupp. Dabei dürfe, ergänzt Burkhardt, dem Ehrenamt aber keine „Lückenbüßerfunktion“ zufallen: „Dort, wo der Sozialstaat gefragt ist, muss er auch künftig seiner Verantwortung nachkommen. Den vielen ehrenamtlich Aktiven sollte nicht das Gefühl gegeben werden, dass eigentlich staatliche Aufgaben rein aus Kostengründen auf sie abgewälzt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 16.10.2019

Dank der zunehmenden Freiheit, zwischen Elternschaft und Erwerbstätigkeit zu wählen und die Kinderbetreuung individuell zu gestalten, sind Mütter und Väter heute zufriedener mit ihrem Leben als vor 20 oder 30 Jahren. Das zeigt eine Studie auf Basis von Daten der für Deutschland repräsentativen Langzeitstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) am DIW Berlin, die eine Forschungsgruppe um den Schweizer Soziologen Klaus Preisner erstellt hat. Die Studie wurde kürzlich in der Fachzeitschrift Gender & Society online veröffentlicht.

Die Mutter kümmert sich um die Kinder, der Vater arbeitet Vollzeit – dieses gesellschaftliche Rollenverständnis hielt sich lange Zeit hartnäckig. In den letzten Jahrzehnten aber haben sich die normativen Erwartungen an Mütter und Väter verändert. Mutterschaft ist heute für die weibliche Identität und ein erfülltes Leben als Frau nicht mehr zwingend. Von Müttern wird nicht mehr erwartet, dass sie ihre Erwerbsarbeit aufgeben, während es zunehmend selbstverständlich ist, dass sich Väter an der Kindererziehung und -betreuung beteiligen.

Diskrepanz zwischen öffentlichen Diskussionen und empirischen Daten

Zusammen mitForschenden der Universität Konstanz und des Deutschen Jugendinstituts in München hat der Soziologe Klaus Preisner von der Universität Zürich (UZH) untersucht, wie sich diese veränderten gesellschaftlichen Erwartungen auf die Lebenszufriedenheit von Eltern ausgewirkt haben. Um herauszufinden, wie sich die sozialen Normen bezüglich der Elternschaft im Laufe der Jahre entwickelt haben, analysierten die WissenschaftlerInnen Angaben aus der Allgemeinen Bevölkerungsumfrage der Sozialwissenschaften (ALLBUS). Hier wurde auf einer vierstufigen Skala erfasst, wie stark die westdeutschen Befragten folgender Aussage zustimmten: „Es ist für alle Beteiligten viel besser, wenn der Mann voll im Berufsleben steht und die Frau zu Hause bleibt und sich um den Haushalt und die Kinder kümmert.“ Um die Veränderungen in der Lebenszufriedenheit zu erfassen, werteten die WissenschaftlerInnen Angaben von 18.397 Frauen und 11.896 Männern aus den alten Bundesländern aus, die im Zeitraum von 1984 bis 2015 im SOEP befragt worden waren.

Das Nachlassen sehr spezifischer normativer Erwartungen an die Elternschaft zeigt sich in den ALLBUS-Daten: Die Aussage «Es ist für alle Beteiligten viel besser, wenn der Mann voll im Berufsleben steht und die Frau zu Hause bleibt und sich um den Haushalt und die Kinder kümmert“ wurde im Laufe der Jahre von immer weniger Menschen unterstützt. Während in den 1980er Jahren jede/r Zweite zustimmte, war es 2015 nur noch jede/r Fünfte.

«Während in der Öffentlichkeit in den letzten Jahren vermehrt thematisiert wurde, dass Eltern unter großen Belastungen stehen oder ihre Elternschaft sogar bedauern, zeigt unsere Analyse das Gegenteil», sagt Klaus Preisner.In den 1980er-Jahren gaben Mütter bei Befragungen mehrheitlich an, weniger zufrieden mit ihrem Leben zu sein als kinderlose Frauen. Das «Glücksversprechen Kind» – auch eine Folge des damaligen Tabus, kritisch über die Mutterschaft zu sprechen – wurde damals nicht eingelöst. «Mit zunehmenden Freiheiten, sich für oder gegen ein Kind zu entscheiden und die Elternschaft zu gestalten, ist der sogenannte ‹maternal happiness gap› verschwunden. Heute finden wir keine Unterschiede mehr in der Lebenszufriedenheit von Müttern und kinderlosen Frauen», so Preisner.

Lebenszufriedenheit beider Elternteile hat zugenommen

Für die Männer gilt: Im Unterschied zu Frauen wurde von Vätern früher nicht erwartet, sich an der Kinderbetreuung zu beteiligen, Elternzeit zu nehmen oder die Erwerbsarbeit zumindest zeitweise einzuschränken. Den Freuden der Vaterschaft standen also kaum häusliche Verpflichtungen entgegen und Männer mit Kindern waren genauso zufrieden wie Männer ohne Kinder.

Obwohl sich die Erwartungen an Väter geändert haben, hat sich ihre Lebenszufriedenheit dadurch kaum verändert. Väter sind heute nach wie vor genauso zufrieden wie kinderlose Männer. «Der Grund dafür liegt darin, dass Väter, die den neuen Erwartungen gerecht werden, heute mit viel privater und öffentlicher Anerkennung für ihr Engagement belohnt werden», sagt Preisner.

Moderne Familienpolitik nützt sowohl Eltern wie auch Kindern

Mit den veränderten normativen Erwartungen seien auch neue familienpolitische Maßnahmen wie etwa die Elternzeit nach der Geburt eines Kindes sowie die Schaffung von Betreuungsmöglichkeiten außerhalb der Familie möglich geworden, erklären die AutorInnen. So könnten Mütter und Väter freier entscheiden, wie sie ihre Elternschaft im Hinblick auf Eigen- und Fremdbetreuung gestalten wollen. Darüber hinaus seien die Rollen und Aufgaben zwischen Müttern und Vätern heute weniger ungleich verteilt. Beides wirke sich positiv darauf aus, wie zufrieden Eltern mit ihrem Leben sind. «Diese familienpolitischen Maßnahmen sind nicht nur im Sinne der Gleichstellung von Frauen und Männern von großer Bedeutung. Ebenso wichtig sind sie im Hinblick auf die Lebenszufriedenheit der Eltern und damit letztlich auch der Kinder», sagt Klaus Preisner.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 08.10.2019

Individuelle Nettovermögen legen zwischen 2012 und 2017 im Schnitt um ein Fünftel an Wert zu – Vor allem Immobilien und Betriebsvermögen tragen zur Wertsteigerung bei – Ungleichheit bleibt auch im internationalen Vergleich hoch – Ostdeutsche nur halb so vermögend wie Westdeutsche

Die Deutschen werden reicher: Nachdem das Nettovermögen zwischen 2002 und 2012 nominal nur wenig gestiegen war, hat es in den Jahren ab 2012 wieder deutlich zugelegt. Die Bevölkerung ab 17 Jahren verfügte im Jahr 2017 durchschnittlich über 22 Prozent mehr als noch vor fünf Jahren: Waren es im Jahr 2012 noch knapp 85.000 Euro, stieg es bis 2017 auf knapp 103.000 Euro. Ostdeutsche liegen mit einem individuellen Nettovermögen von 55.000 Euro im Jahr 2017 weit unter diesem Schnitt.

Dies ergab eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis von Daten des sozio-oekonomischen Panels (SOEP). Erstmals wurden auch die Kraftfahrzeuge und Studien-/Ausbildungskredite in die Vermögensberechnung miteinbezogen. Dies erhöhte das durchschnittliche Vermögen auf 108.000 Euro.

Der Median der Vermögensverteilung, also der Wert, der die reichsten 50 Prozent der Bevölkerung von der ärmeren Hälfte trennt, lag im Jahr 2017 mit rund 26 000 Euro oder einem Viertel wesentlich niedriger als der Durchschnittswert, was auf eine stark ungleiche Verteilung hinweist. Die reichsten zehn Prozent besitzen den aktuellen Zahlen zufolge mehr als die Hälfte des gesamten Vermögens (56 Prozent), während die ärmere Hälfte der Bevölkerung über 17 Jahren nur 1,3 Prozent des Gesamtvermögens hält. Das oberste eine Prozent besitzt 18 Prozent des Gesamtnettovermögens – so viel wie die unteren 75 Prozent zusammen.

„Die Vermögensungleichheit ist zwar in Deutschland – auch im internationalen Vergleich – sehr hoch, sie verharrt aber in den letzten zehn Jahren auf diesem Niveau“, fasst Studienautor Markus Grabka das Ergebnis zusammen. Zwar haben in absoluten Zahlen vor allem die reichsten zehn Prozent ihr Vermögen stark vergrößern können, da Immobilien und Betriebsvermögen überproportional zugelegt haben. Relativ haben aber nahezu alle Vermögensdezile in den Jahren 2012 bis 2017 ähnlich stark von Zuwächsen profitiert, mit Ausnahme der Personen, die über kein Vermögen verfügen – immerhin 15 Prozent der Bevölkerung.

Westdeutsche sind doppelt so vermögend wie Ostdeutsche

Wie hoch das individuelle Nettovermögen ist, hängt stark von Alter, Region und Einkommen ab. „Personen, die zwischen 1940 und 1950 geboren wurden, in Westdeutschland leben und eine Immobilie besitzen, verfügen im Schnitt über besonders viel Vermögen“, fasst Studienautor Christoph Halbmeier zusammen. Das Nettovermögen der Erwachsenen in Westdeutschland ist im Schnitt mit gut 120.000 Euro mehr als doppelt so hoch wie in Ostdeutschland mit 55.000 Euro. Der Abstand verkleinert sich in den jüngeren Alterskohorten: Während die 71- bis 80-jährigen Ostdeutschen im Schnitt noch 133.000 Euro weniger Vermögen haben als die Westdeutschen, beträgt der Abstand in der Generation der 21- bis 25-Jährigen nur 5000 Euro.

Immobilienbesitz entscheidet über die Vermögen

Entscheidend für die Vermögensverteilung ist auch, ob die untersuchten Personen Immobilien besitzen. EigentümerInnen einer selbstgenutzten Immobilie verfügen im Schnitt über ein zehnmal so hohes Vermögen (rund 225.000 Euro) wie Personen, die zur Miete wohnen (24.000 Euro) – immerhin in Deutschland die Hälfte der gesamten erwachsenen Bevölkerung. Stagnierte zwischen 2002 und 2012 noch das Nettovermögen beider Gruppen, wirken sich ab 2012 Wertsteigerungen von Immobilien positiv auf die Nettovermögen der EigentümerInnen aus. Ähnliches gilt für das Betriebsvermögen, das seit 2012 auch deutlich zugelegt hat, aber vor allem in den Händen der oberen Vermögensdezile liegt.

Staatliches Fördervolumen zur Vermögensbildung muss erhöht werden

„Um die Vermögensungleichheit zu reduzieren, wird es nicht reichen, große Vermögen ein wenig zu besteuern. Eine Vermögenssteuer, wie erst jüngst wieder mal gefordert wurde, wird zwar fiskalische Mehreinnahmen schaffen, die aber nicht automatisch den vermögensschwachen Bevölkerungsgruppen zugutekommen“, gibt Markus Grabka zu bedenken. Stattdessen sollten vor allem der Bevölkerung mit unteren und mittleren Einkommen bessere Möglichkeiten zur Vermögensbildung angeboten werden, um auch drohender Altersarmut vorzubeugen. Die bisherigen Instrumente wie Baukindergeld, Wohnungsbauförderung und Arbeitnehmersparzulage förderten nur einen begrenzten Personenkreis und dies oftmals nur mit geringen Beträgen. Privater Immobilienbesitz könne viel effizienter gefördert werden – zum Beispiel durch ein staatliches Mietkaufmodell. „Das staatliche Fördervolumen sollte zumindest wieder auf das Niveau des Jahres 2004, also zwölf Milliarden Euro, angehoben werden“, fordert Grabka. Darüber hinaus biete es sich an, insbesondere die private Altersvorsorge stärker an Modellen aus dem Ausland zu orientieren, die weitaus höhere Renditen erzielen als die in Deutschland geförderten Riester- und Rürup-Renten.

Studie im DIW Wochenbericht 40/2019

Infografik (Druckqualität)

Interview mit Markus Grabka

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 02.10.2019

Ungleichheit bei den Einkommen auf neuem Höchststand – Arme Haushalte zunehmend tiefer unter der Armutsgrenze

Die Schere bei den verfügbaren Einkommen hat sich in Deutschland weiter geöffnet, die Einkommensungleichheit befindet sich trotz der über Jahre guten wirtschaftlichen Entwicklung auf einem historischen Höchststand. Das zeigen übereinstimmend Berechnungen mit unterschiedlichen statistischen Maßen zur Einkommensverteilung. So lag der Gini-Koeffizient, das gebräuchlichste Maß für Ungleichheit, Ende 2016 sogar noch um zwei Prozent höher als 2005 – dem Jahr, das unter Forschern nach einem drastischen Anstieg der Einkommensspreizung seit Ende der 1990er Jahre als besonders „ungleich“ gilt. Zwei Faktoren haben die materielle Ungleichheit in den vergangenen Jahren vor allem wachsen lassen: Hohe Einkommensgruppen haben von sprudelnden Kapital- und Unternehmenseinkommen profitiert und dadurch die große Mehrheit der Haushalte in Deutschland beim verfügbaren Einkommen deutlich hinter sich gelassen. Gleichzeitig sind die 40 Prozent der Haushalte mit den geringsten Einkommen zurückgefallen – auch gegenüber der Mitte, deren Einkommen wiederum durch die gute Arbeitsmarktlage und spürbare Lohnsteigerungen real solide zunahm. Dementsprechend liegt die Armutsquote ebenfalls auf hohem Niveau. Und die Armutslücke, sie beschreibt das Jahreseinkommen, das armen Haushalten rechnerisch fehlt, um die Armutsgrenze von 60 Prozent des mittleren Einkommens zu überschreiten, ist zwischen 2011 und 2016 preisbereinigt um 29 Prozent gewachsen: Um 779 Euro auf mehr als 3400 Euro. Zu diesen Ergebnissen kommt der neue Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* Basis der Studie sind die aktuellsten vorliegenden Daten aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP), der größten repräsentativen Panel-Befragung in Deutschland, für die jährlich über 25.000 Menschen in Deutschland interviewt werden.

„Die aktuellen Daten zeigen, dass all jene Politiker und Ökonomen falsch liegen, die Entwarnung geben wollten, weil sich der rasante Anstieg der Einkommensspreizung nach 2005 zunächst nicht fortgesetzt hat“, sagt WSI-Expertin Dr. Dorothee Spannagel. „Richtig ist: Die Ungleichheit wächst aktuell deutlich langsamer, und die Entwicklung unterminiert nicht mehr so stark die Position der Haushalte mit mittleren Einkommen wie vor anderthalb Jahrzehnten: Wer eine feste, reguläre Arbeitsstelle hat, der hat zuletzt auch nach Abzug der Inflation spürbar mehr Einkommen zur Verfügung, insbesondere, wenn sie oder er nach Tarif bezahlt wird.“ Trotz dieses positiven Trends, so die Forscherin „geht die Polarisierung in Deutschland weiter. Denn die Ränder der Einkommensverteilung streben auseinander: Der Niedriglohnsektor ist weiterhin sehr groß und ärmere Haushalte fallen zurück, während sich reiche weiter absetzen. Und dabei sind Deutschlands Superreiche, also Multimillionäre und Milliardäre, die vom langjährigen Boom bei Aktien und Immobilien besonders stark profitiert haben dürften, im SOEP nur schwach erfasst. Alles in allem haben wir den riskanten Weg zu größerer Ungleichheit immer noch nicht verlassen: Ausufernde soziale Spaltungen verstärken den Verteilungskampf, reduzieren soziale und politische Teilhabe und gefährden das Funktionieren der sozialen Marktwirtschaft.“

Schere bei den Einkommen geht wieder auf

Der verbreitetste Indikator zur Einkommensverteilung ist der Gini-Koeffizient. Je nach Grad der Ungleichheit nimmt er Werte zwischen Null (alle Haushalte haben das gleiche Einkommen) und eins (ein einziger Haushalt bezieht das komplette Einkommen im Land; Visualisierung auch in unserem Video; Link unten) an. Ende 2016 lag der Gini-Koeffizient der verfügbaren Haushalteinkommen, bereits bereinigt um Effekte unterschiedlicher Haushaltsgrößen, in Deutschland bei 0,295. Damit zeigte er im aktuellsten Jahr, für das SOEP-Daten vorliegen, einen um rund 19 Prozent höheren Ungleichheits-Wert an als noch Ende der 1990er Jahre. Damals lag der Gini knapp unter 0,25. Sehr schnell angestiegen ist die Ungleichheit in Deutschland Ende der 1990er und in der ersten Hälfte der 2000er Jahre – auf 0,289 im Jahr 2005. Laut der Industrieländerorganisation OECD nahm sie damals stärker zu als in den meisten anderen ihrer 30 Mitgliedsländer. War die Bundesrepublik zuvor ein Land mit relativ ausgeglichener Einkommensverteilung, rutschte sie ins Mittelfeld von EU und OECD ab.

Unter Fachleuten umstritten ist, was nach 2005 passierte. Einige Ökonomen kommen auch in jüngeren Studien zu dem Fazit, die Ungleichheit sei seitdem stabil geblieben oder sogar wieder leicht gesunken.

Der WSI-Verteilungsbericht macht aber auf Basis der neuesten SOEP-Zahlen deutlich, dass es sich dabei lediglich um eine Momentaufnahme gehandelt hat. Denn nach einem leichten Rückgang auf 0,279 im Jahr 2009, der wesentlich darauf beruhte, dass in der Finanz- und Wirtschaftskrise die zuvor florierenden Kapitaleinkommen kurzfristig einbrachen, geht der Gini-Wert seit 2011 wieder nach oben. Die so gemessene Ungleichheit wuchs zwar langsamer als zuvor, aber fast stetig auf den neuen Höchststand. Dabei entwickeln sich die Einkommen in Ostdeutschland deutlich schneller auseinander als im Westen. Noch ist die Spreizung in den neuen Ländern spürbar geringer als in den alten, doch der Abstand zwischen Ost und West wird kleiner (siehe auch die erste Grafik in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

Armut nimmt zu

Dass sich die Schere bei den Einkommen öffnet, belegt auch der Blick auf zwei weitere Verteilungsmaße. Der Palma-Index vergleicht den Anteil des wohlhabendsten Zehntels der Haushalte an den gesamten Einkommen mit dem Part der unteren 40 Prozent. Dadurch reagiert er statistisch besonders sensibel auf Veränderungen am oberen Ende der Einkommensverteilung. Dagegen ist der Theil-Index ein feiner Indikator für Entwicklungen in den „unteren“ Gruppen, die ein niedriges Einkommen haben. An beiden Indizes lässt sich seit 2005 ein ganz ähnlicher Trend ablesen wie beim Gini-Koeffizienten: Nach einem Rückgang am Ende des vergangenen Jahrzehnts sind sie wieder deutlich angestiegen (Grafik 2 in der pdf-Version).

Die Veränderungen „fallen jedoch ausgeprägter aus – ein Hinweis darauf, dass es die Ränder sind, an denen die entscheidenden Entwicklungen stattfinden“, schreibt WSI-Expertin Spannagel.

Das gilt nach vertiefter Analyse der Verteilungsforscherin insbesondere im unteren Bereich der Einkommensverteilung. So ist der Anteil der Haushalte, die weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung haben und deshalb nach gängiger wissenschaftlicher Definition als arm gelten, in den Jahren des wirtschaftlichen Aufschwungs spürbar gewachsen – von 14,2 Prozent 2010 auf 16,7 Prozent 2016 (Grafik 3 in der pdf-Version).

Gleichzeitig wurde auch die so genannte „Armutslücke“ beträchtlich größer. Sie zeigt an, welches jährliche Einkommen einem durchschnittlichen armen Haushalt fehlt, um es über die 60-Prozent-Hürde zu schaffen: Lag der Fehlbetrag inflationsbereinigt 2005 bei 2873 und 2011 bei 2673 Euro, stieg der Rückstand bis 2016 wieder stark an auf 3452 Euro. Der Abstand zur Armutsgrenze wuchs also um rund 29 Prozent (siehe auch die Tabelle).

Dass die Lücke so viel größer wurde, hat nach Spannagels Analyse auch damit zu tun, dass im aktuellen Aufschwung – anders als in den 2000er-Jahren – nicht nur die oberen, sondern auch die mittleren Einkommen stärker zugelegt haben. Ein positiver Trend, von dem im unteren Bereich der Einkommensverteilung aber wenig bis nichts ankam: Das unterste Dezil hat zwischen 2010 und 2016 nach Abzug der Inflation sogar Einkommen verloren. Im 2., 3. und 4. Dezil waren die Zuwächse unterdurchschnittlich.

Wachstum allein reicht nicht, um Ungleichheit zu reduzieren

Die Entwicklung der vergangenen Jahre mache deutlich, dass eine positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung nicht ausreiche, um Ungleichheit und Armut zu reduzieren, resümiert Verteilungsexpertin Spannagel. Zumal, wenn politische Weichenstellungen nachwirkten, welche einen Anstieg der Einkommensungleichheit begünstigt haben. Dazu zählt die Wissenschaftlerin auch die Steuerpolitik der vergangenen zwei Jahrzehnte: Während reiche Haushalte von der Senkung des Spitzensteuersatzes, der pauschalen Abgeltungssteuer oder der Reform der Erbschaftsteuer mit ihren zahlreichen Ausnahmen für Betriebsvermögen profitierten, wurden ärmere Haushalte durch höhere indirekte Steuern zusätzlich belastet.

„Wachsende Ungleichheit ist kein Schicksal“, schreibt die Wissenschaftlerin deshalb. Die Politik habe wirksame Möglichkeiten, gegenzusteuern. Zu den wichtigsten Ansätzen zählt Spannagel:

  • Eine Reduzierung der Lohnungleichheit durch eine Stärkung der Tarifbindung. Ein wichtiger Beitrag, um auch im Niedriglohnsektor bessere Arbeitsbedingungen durchzusetzen, sei es, die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen zu vereinfachen.
  • Parallel empfiehlt die Forscherin eine Erhöhung des Mindestlohns. Zudem müsse besser verhindert werden, dass Arbeitgeber den Mindestlohn umgehen.
  • Stärkere Besteuerung von Spitzeneinkommen. Um den weiteren Anstieg der Ungleichheit zu bremsen, sei es auch wichtig, „die wachsende Konzentration der Einkommen am oberen Ende zu dämpfen“, schreibt Spannagel. Dazu sollten sehr hohe Erbschaften stärker besteuert und Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer konsequent abgebaut werden. Zudem sollte der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer angehoben werden. Kapitalerträge müssten wieder in die Einkommenssteuer eingegliedert werden und somit progressiv besteuert werden. Auch die Wiederaufnahme der Vermögensteuer sei relevant, argumentiert die Forscherin.
  • Eine deutliche Anhebung der Regelsätze im Arbeitslosengeld II („Hartz IV“). Diese lägen häufig weit unter der Armutsgrenze.
  • Als wichtige Hilfe zur Selbsthilfe hätten sich unbürokratische soziale Beratungs- und Hilfsangebote erwiesen, die ausgebaut werden müssten, um den realen Bedarf abdecken zu können. Dazu zählt die Expertin psychosoziale Beratung, etwa bei Schulden oder Sucht, ausreichend Deutschkurse für Migranten, aber auch passgenaue Umschulungen oder Weiterbildungen für Langzeitarbeitslose.

Weitere Informationen:

Terminhinweis: Gerechter ist besser!? ist der Titel der hochkarätig besetzten Verteilungskonferenz, die die Hans-Böckler-Stiftung am 17. Oktober in Kooperation mit dem DGB veranstaltet. Dort diskutieren u.a. Unions-Fraktionsvize Hermann Gröhe, der Grünen-Vorsitzende Dr. Robert Habeck, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, Katja Kipping, Parteivorsitzende Die Linke, der FDP-Vorsitzende Christian Lindner, Stefan Körzell, Mitglied im Geschäftsführenden Bundesvorstand des DGB, sowie die Ökonomen Prof. Dr. Peter Bofinger (Universität Würzburg) und Prof. Dr. Michael Hüther (Institut der deutschen Wirtschaft).

Dorothee Spannagel, Katharina Molitor: Einkommen immer ungleicher verteilt. WSI-Verteilungsbericht 2019. WSI-Report Nr. 53, Oktober 2019 (pdf).

Trends der Ungleichheit im Bild: Unser Video visualisiert die zentralen Ergebnisse des Verteilungsberichts in 2 Minuten

Das Programm zur Verteilungskonferenz

Die Pressemitteilung mit Grafiken (pdf)

Kontakt: Dr. Dorothee Spannagel, WSI-Verteilungsexpertin

Kontakt: Rainer Jung, Leiter Pressestelle

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 01.10.2019

Beschäftigte im Osten verdienen bei gleicher Qualifikation 17 Prozent weniger als im Westen – geringe Tarifbindung wichtiger Grund

Auch fast 30 Jahre nach der Wiedervereinigung verdienen Beschäftigte in Ostdeutschland noch deutlich weniger als Arbeitnehmer in den alten Bundesländern. Insgesamt beträgt der Abstand rund 16,9 Prozent, wenn man Beschäftigte gleichen Geschlechts, im gleichen Beruf und mit vergleichbarer Berufserfahrung vergleicht (mehr Informationen zur Methode unten). Besonders stark zurück liegen ostdeutsche Arbeitnehmer, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen oder eine weiterführende berufliche Qualifikation (z.B. als Techniker oder Meister) erworben haben. In akademisch geprägten Berufen und bei Helfertätigkeiten ist der Abstand zum Westen geringer. Dies ergibt eine Auswertung von annähernd 175.000 Datensätzen des Portals Lohnspiegel.de, das vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird.

Unterteilt man die Berufe nach dem Qualifikationsniveau, beträgt der Abstand bei fachlich ausgerichteten Tätigkeiten 17,4 Prozent (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Hierzu gehören die meisten Ausbildungsberufe. Befragte aus Ostdeutschland, die nach ihrer betrieblichen Ausbildung eine kaufmännische Fortbildung durchlaufen haben oder eine weiterführende technische Qualifikation erworben haben, verdienen sogar 18,4 Prozent weniger als Beschäftigte in vergleichbaren Spezialistentätigkeiten im Westen. In Berufen mit hoch komplexen Anforderungen, für die in der Regel ein Hochschulabschluss Voraussetzung ist, beträgt der Rückstand gegenüber dem Westen hingegen 15,4 Prozent. Geringer sind die Unterschiede nur bei Helfertätigkeiten (14,4 Prozent), für die die Angaben aufgrund relativ kleiner Fallzahlen allerdings weniger verlässlich sind. Hier zeigt der Mindestlohn Wirkung, der in Ost und West identisch ist.

Auch zwischen den ostdeutschen Ländern gibt es ein merkliches Gefälle. In Brandenburg ist, auch aufgrund des prosperierenden Berliner Umlandes, der Rückstand gegenüber dem Westen mit 13,9 Prozent am geringsten (siehe Abbildung 2 in der pdf-Version). In Mecklenburg-Vorpommern beträgt das Minus 15,3 Prozent. Im Mittelfeld liegen Thüringen (16,9 Prozent) und Sachsen-Anhalt (17,1 Prozent). Schusslicht ist der Freistaat Sachsen: Hier liegen die Verdienste der Befragten um 18,2 Prozent unter dem Niveau für vergleichbare Tätigkeiten im Westen. Zu einem ähnlichen Ergebnis war bereits im Frühjahr die WSI-Studie „Tarifverträge und Tarifflucht in Sachsen“ gekommen. In Berlin, das sich aufgrund seiner Sonderstellung nicht eindeutig zuordnen lässt, beträgt der Rückstand zum Westen 4,5 Prozent.

Die geringere Verbreitung von Tarifverträgen ist nach Analyse des WSI neben Unterschieden in der Wirtschaftskraft ein wesentlicher Grund für den Gehaltsrückstand in den neuen Bundesländern. „Bei den Tariflöhnen haben die Gewerkschaften inzwischen eine weitgehende Angleichung zwischen Ost und West durchsetzen können“, sagt Dr. Malte Lübker, WSI-Experte für Tarif- und Einkommensanalysen. So lag das Tarifniveau in Ostdeutschland 2018 bei 97,6 Prozent des Westens, verglichen mit 91,9 Prozent im Jahr 2000 (siehe Abbildung 3). „Aber Tarifverträge können nur da wirken, wo sie auch verbindlich angewendet werden“, so Lübker. Nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufs-forschung (IAB) wurden 2018 nur 45 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten nach einem Tarifvertrag bezahlt. Im Westen waren es hingegen 56 Prozent.

Informationen zur Methode

Die Gehaltsunterschiede beziehen sich auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Ost und West, die sich hinsichtlich wichtiger Eigenschaften nicht voneinander unterscheiden. Neben dem ausgeübten Beruf wurden Lohnunterschiede statistisch herausgerechnet, die sich mit Faktoren wie der Berufserfahrung, dem Geschlecht, der Größe des Betriebes oder einer innerbetrieblichen Leitungsfunktion erklären lassen. „Wir vergleichen in unserer Analyse also gleich mit gleich – Menschen, die im gleichen Beruf tätig sind und auch sonst ähnliche Merkmale haben“, sagt Malte Lübker. „Die verbleibenden Gehaltsunterschiede lassen sich folglich nicht darauf zurückführen, dass etwa in Ingolstadt oder Stuttgart mehr hochqualifizierte Ingenieure arbeiten als in der Niederlausitz.“

Einen detaillierten, auf individuelle Merkmale zugeschnittenen Gehalts-vergleich können Arbeitnehmer für über 500 Berufen mit Hilfe des Lohn- und Gehaltschecks auf Lohnspiegel.de erzeugen. Um zu einem aussagekräftigen Vergleich zu kommen, werden hierfür zunächst eine Reihe von Fragen zur eignen beruflichen Situation gestellt. Auf der Auswertungsseite können die Nutzer des Portals dann im zweiten Schritt unter „Was wäre wenn …?“ gezielt einzelne Angaben ändern, indem sie z.B. ihr eigenes Bundesland gegen ein anderes austauschen. Die typischen Gehälter werden dann für das gewählte Bundesland neu berechnet. Ausgewiesen werden auch Differenzen zwischen den alten Bundesländern, unter denen Baden-Württemberg und Hamburg vorne liegen.

Die Daten des Portals Lohnspiegel.de beruhen auf einer kontinuierlichen Online-Umfrage unter Erwerbstätigen in Deutschland. Für die Analyse wurden 174.600 Datensätze berücksichtigt, die seit Anfang 2017 erhoben wurden. Die Umfrage ist nicht-repräsentativ, erlaubt aber aufgrund der hohen Fallzahlen detaillierte Einblicke in die tatsächlich gezahlten Entgelte. Alle Angaben beziehen sich auf die Bruttoverdienste pro Stunde, sodass Unterschiede in der Arbeitszeit nicht zum Tragen kommen. Nicht berücksichtigt wurden Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Der Lohnspiegel ist ein nicht-kommerzielles Angebot der Hans-Böckler-Stiftung.

Die Pressemitteilung mit Grafiken (pdf)

Kontakt: Dr. Malte Lübker, WSI Experte für Tarif- und Einkommensanalysen

Kontakt: Rainer Jung, Leiter Pressestelle

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 01.10.2019

– Neue Ergebnisse der Mikrozensus-Zusatzerhebung zur Wohnsituation veröffentlicht
– In den sieben größten Metropolen zahlen die seit 2015 eingezogenen Mieterinnen und Mieter ein Fünftel mehr als Personen mit älteren Mietverträgen
– Relativ geringe durchschnittliche Mietbelastung in Sachsen und Thüringen

Die aktuelle Lage auf den Wohnungsmärkten der Metropolen in Deutschland hat dazu geführt, dass Haushalte, die ab 2015 eine Wohnung neu angemietet haben und dort eingezogen sind, überdurchschnittlich hohe Mieten zahlen. Dies zeigen die Ergebnisse der Mikrozensus-Zusatzerhebung zur Wohnsituation in Deutschland für das Jahr 2018. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, mussten private Haushalte nach eigenen Angaben bundesweit im Schnitt 7,70 Euro Nettokaltmiete pro Quadratmeter für eine in 2015 und später angemietete Wohnung bezahlen. Damit liegen diese Mietkosten um 12 % über der durchschnittlichen Nettokaltmiete in Deutschland (6,90 Euro).

Hohe Nettokaltmieten für Neuanmietungen ab 2015 in Metropolen und Bundesländern mit großer Wirtschaftskraft

Weit über dem jeweiligen Landesdurchschnitt liegen die Nettokaltmieten für Neuanmietungen ab dem Einzugsjahr 2015 und später in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg. Am größten war der Unterschied jedoch in Berlin. So lag in Berlin 2018 die durchschnittliche Nettokaltmiete für 2015 und danach angemietete Wohnungen bei 9,10 Euro pro Quadratmeter und damit um fast ein Viertel höher als der Berliner Mietendurchschnitt insgesamt (7,40 Euro). Die höchsten Nettokaltmieten für solche Neuanmietungen mussten Mieter mit 10,30 Euro in Hamburg entrichten.

Geringer als im Bundesdurchschnitt war der Unterschied zwischen den Nettokalt-mieten bei Neuanmietungen ab 2015 zu den jeweiligen Durchschnittsmieten vor allem in Sachsen-Anhalt, Thüringen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz, aber auch in Nordrhein-Westfalen.

Hohe Mieten sind vor allem ein Problem der Metropolen in Deutschland. So lag 2018 die durchschnittliche Nettokaltmiete je Quadratmeter für Neuanmietungen ab dem Einzugsjahr 2015 in den sieben Metropolen Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf bei 10,80 Euro und damit um gut 21 % über dem allgemeinen Durchschnitt in diesen Städten (8,90 Euro).

Mietbelastung in Metropolen teils bei 30 %

Die höheren Durchschnittsmieten in den Metropolen und größeren Städten tragen dazu bei, dass die betroffenen Mieterhaushalte auch mit überdurchschnittlichen Mietbelastungsquoten zu kämpfen haben. Demnach lag 2018 der Anteil des Haushaltsnettoeinkommens, den die Haushalte insgesamt für die Bruttokaltmiete aufwendeten, bundesweit bei 27,2%, in Metropolen bei 29,5%.

Für Haushalte, die ihre Wohnung in den letzten vier Jahren neu angemietet haben, lag die Mietbelastungsquote bundesweit bereits bei 28,6%. Leben diese Haushalte in einer Metropole beziehungsweise in einer größeren Stadt, nähert sich die Mietbelastung dem Wert von 30% oder liegt sogar darüber, wie das Beispiel Hamburg zeigt (30,4% durchschnittliche Mietbelastung insgesamt, 31,4% für Neuanmietungen ab Einzugsjahr 2015). Hohe Mietbelastungsquoten sind eher im Westen Deutschlands zu finden als im Osten. Haushalte in Sachsen und Thüringen haben mit jeweils rund 23% die geringste durchschnittliche Mietbelastung in Deutschland.

Nettokaltmieten in Wohnungen von privaten Wohnungsunternehmen am höchsten

Von den knapp 37 Millionen bewohnten Wohnungen in Deutschland (ohne Wohnheime und ohne Wohnungen in Gebäuden, die überwiegend gewerblich genutzt werden) waren 2018 mehr als die Hälfte (53,5 %) vermietet. Eigentümer dieser Mietwohnungen waren zu 58 % private Vermieter und zu 23 % Wohnungsgenossenschaften. 15 % der Mietwohnungen waren im Besitz von privaten Wohnungsunternehmen und 4 % der Mietwohnungen gehörten öffentlichen und kommunalen Wohnungsunternehmen.

Mieter, die 2018 in Wohnungen privater Wohnungsunternehmen lebten, zahlten mit durchschnittlich 7,30 Euro je Quadratmeter die höchsten Nettokaltmieten. Zum Vergleich lagen die Nettokaltmieten der von Privatpersonen vermieteten Wohnungen bei 7 Euro. Unter dem Bundesdurchschnitt von 6,90 Euro für die Nettokaltmieten blieben die öffentlichen und kommunalen Wohnungsunternehmen mit 6,60 Euro und die Wohnungsgenossenschaften mit 6,40Euro.

Definitionen:

Mietbelastungsquote:
Die Mietbelastung eines Haushalts ist der Anteil der Bruttokaltmiete am Haushaltsnettoeinkommen. Die Bruttokaltmiete setzt sich aus der Nettokaltmiete (Grundmiete) und den kalten Nebenkosten zusammen. Das sind zum Beispiel die monatlichen Betriebskosten einer Wohnung für Haus- und Straßenreinigung, Müllabfuhr, Allgemeinstrom, Hausmeisterleistungen, Schornsteinreinigung, Kabelanschluss; die Grundsteuer oder Gebäudeversicherungen gehören ebenfalls dazu.

Weitere Informationen:
– Gemeinschaftsveröffentlichung „Wohnen in Deutschland. Zusatzprogramm des Mikrozensus 2018“ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 01.10.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die systematische Weiterentwicklung, die finanzielle und die rechtliche Absicherung der Schulsozialarbeit sind die Kernforderungen der 550 Fachkräfte, die am 10. und 11. Oktober 2019 in Jena zum Bundeskongresses Schulsozialarbeit zusammen kamen. In der Jenaer Erklärung des Kongresses heißt es: „Schulsozialarbeit braucht Kontinuität und Verlässlichkeit, damit sie qualitätsvoll zu mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit beitragen kann.“ Deshalb müsse Schulsozialarbeit an allen Schulen für alle jungen Menschen etabliert werden. Die Jenaer Erklärung ist ein Ergebnis des Treffens der Fachkräfte aus Jugendhilfe und Schule, Verantwortlichen bei Trägern, aus der Verwaltung und Politik, Lehrenden und Forschenden der Sozialen Arbeit.

Der zweitägige Bundeskongress fand erstmals in Thüringen statt. Unter dem Motto „Bildung · Chancen · Gerechtigkeit“ leistete er Beiträge zur Profilierung der Schulsozialarbeit. In über 100 Vorträgen, Foren und Workshops wurden Fragen der konzeptionellen Weiterentwicklung von Schulsozialarbeit sowohl aus wissenschaftlicher als auch aus praktischer Perspektive diskutiert.

AWO Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler begrüßt ausdrücklich die Initiative: „Schulsozialarbeit ist ein professionelles Jugendhilfeangebot, welches an jeder Schule systematisch entwickelt und abgesichert werden sollte. Schulen bedürfen einer fachlichen Unterstützung durch die Jugendhilfe, um für mehr Gerechtigkeit beim Aufwachsen junger Menschen zu sorgen“.

Thüringens Bildungsminister Helmut Holter macht deutlich: „Schulsozialarbeit fördert die individuelle und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ganz aktiv mit. Deshalb haben wir in Thüringen nicht nur für eine gesetzliche Verankerung der Schulsozialarbeit gesorgt. Wir werden zudem im Jahr 2020 über 10 Millionen Euro zusätzlich bereitstellen und damit die Gesamtinvestition auf mehr als 22 Millionen Euro steigern. So können wir weitere 180 Schulsozialarbeiterstellen finanzieren.“

Veranstalter des Bundeskongresses waren der Freistaat Thüringen, die Stadt Jena, das Organisations- und Beratungsinstitut ORBIT Jena und der Kooperationsverbund Schulsozialarbeit. Im 2001 gegründeten Kooperationsverbund Schulsozialarbeit haben sich die Arbeiterwohlfahrt (AWO), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge, der Internationaler Bund (IB), INVIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) zusammengeschlossen.

Download der Jenaer Erklärung des Bundeskongresses Schulsozialarbeit „Schulsozialarbeit an allen Schulen für alle jungen Menschen“: Download der Jenaer Erklärung (PDF).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 11.10.2019

Angesichts der Veröffentlichung des WSI-Verteilungsberichts 2019 erklärt der Vorstandsvorsitzende der AWO, Wolfgang Stadler:

„Der aktuelle Verteilungsbericht macht wieder einmal deutlich, dass trotz der günstigen Wirtschafts- und Arbeitsmarktsituation Einkommensungleichheit und Armut in Deutschland erneut zugenommen haben. Wir beobachten diese Trends mit großer Besorgnis, denn solche Entkopplungstendenzen gefährden den sozialen Zusammenhalt in Deutschland spürbar.“

Der Verteilungsbericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Lücke zwischen Arm und Reich weiter zugenommen hat. Wichtiger Treiber dieser Entwicklung ist laut des Berichts eine weitere Spreizung der Löhne, vor allem an den Rändern der Einkommensverteilung: Während die untersten Einkommensgruppen im Betrachtungszeitraum real Einkommensverluste zu verzeichnen hatten und von einer Entkopplung der allgemeinen Lohnentwicklung bedroht sind, waren in oberen Einkommensgruppen Zuwächse möglich. Zudem ist im Betrachtungszeitraum die Armutslücke, also der Einkommensbetrag, der armen Haushalten im Schnitt fehlt, um über die Armutsgrenze zu kommen, stark angewachsen.

„Einkommensarmut widerspricht unserem Anspruch, über Arbeit gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Wir fordern daher politische Maßnahmen, die diese Entwicklungen ernst nehmen und wirksam gegensteuern,“ kommentiert Wolfgang Stadler weiter, „Hierzu gehören eine konsequente Bekämpfung des Niedriglohnsektors, eine Stärkung der Tarifbindung sowie eine höhere Besteuerung von Spitzeneinkommen und Vermögen. Zur Prävention und Bekämpfung von Armutsrisiken muss zudem eine teilhabeorientierte soziale Infrastruktur zur Verfügung stehen und weiter ausgebaut werden.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.10.2019

Anlässlich des Tages der Deutschen Einheit erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Fast 30Jahre nach der Wiedervereinigung darf nicht nur das Erreichte in den Blick genommen werden. Wir müssen vor allem auf das schauen, was auf dem Weg zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in den alten und neuen Bundesländern noch zu tun ist. Die Freude über die Wiedervereinigung und die Erfolge beim Abbau des enormen Sanierungs- und Modernisierungsstaus in den neuen Bundesländern dürfen nicht vergessen lassen, dass es viele Menschen gibt, die die Nachwendezeit nicht zu einer persönlichen Erfolgsgeschichte ummünzen konnten und erhebliche Brüche erleben mussten.

Diese Brüche wirken bis heute in das gesellschaftliche Miteinander in Deutschland nach. Das Gefühl von Chancenungleichheit zwischen Ost und West kann auch politische Entscheidungen von Bürgerinnen und Bürgern und die Zukunft unseres Zusammenlebens mit prägen:

Die Arbeitslosigkeit in den neuen Bundesländern liegt –trotz der positiven Lage am Arbeitsmarkt – höher als im Westen und der Abstand bei den Löhnen in Ost und West ist auch bei gleicher Qualifikation immer noch beträchtlich. Eine Spätfolge dieses sehr langsamen Angleichungsprozesses: In den neuen Bundesländern wird Altersarmut in den kommenden Jahren deutlich steigen.

Beinahe drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung ist das nicht mehr hinnehmbar. Vor allem in der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik brauchen wir verstärkte Anstrengungen. Die Rückkehr zu „Sonderlösungen Ost“ ist aber keine Option. Wir brauchen gesamtdeutsche Lösungen, die Arbeitslosigkeit, Niedriglohn und Altersarmut auch in den alten Bundesländern in den Blick nehmen. Hierzu gehört die vorgeschlagene Grundrente, die Altersarmut nicht nach Himmelsrichtungen bekämpft, sondern dort, wo es notwendig ist. Die AWO fordert die Bundesregierung daher auf, die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung endlich auf den Weg zu bringen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 02.10.2019

„Bei der Unterstützung von Betroffenen geschlechtsbezogener Gewalt in Strafverfahren besteht dringender Nachholbedarf“, kommentiert Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens.

In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens begrüßt der djb die vorgesehenen Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung als einen Beitrag zum Opferschutz. Darüber hinaus gibt es aber weiteren Reformbedarf. Der djb fordert: Die Schaffung einer gesetzlichen Regelung zum Beschleunigungsgebot von Verfahren mit Beteiligung von minderjährigen Betroffenen und Zeug*innen. Lange Strafverfahren stellen – neben den grundsätzlich hiermit verbundenen, oft erheblichen Schwierigkeiten bei der Wahrheitsfindung – insbesondere für Kinder und Jugendliche, die Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind, und ihre Familien eine große Belastung dar.

Der djb begrüßt auch die im Entwurf vorgesehene Erweiterung der Beiordnungsmöglichkeiten in § 397a Abs. 1 StPO. Jedoch bleiben wichtige Schutzbedürfnisse außen vor: So sind zum Beispiel Sexualstraftaten nach § 177 StGB, die als Vergehen einzustufen sind, bei Erwachsenen grundsätzlich von der Beiordnungsmöglichkeit ausgenommen. Damit sind noch immer nicht alle Fälle von sexualisierter Gewalt von der Beiordnung erfasst. Dies ist insbesondere mit den Vorgaben der Istanbul-Konvention nicht vereinbar, die einen umfassenden Schutz von Betroffenen von geschlechtsbezogener und häuslicher Gewalt vorsieht.

Für misslungen hält der djb die im Entwurf vorgesehene Neuschaffung einer Regelung nach § 397b StPO zur gemeinschaftlichen Nebenklagevertretung:

Betroffenen einer Straftat könnte nach der Regelung eine gemeinsame Nebenklagevertretung gegen ihren Willen zugeteilt werden. Einzelne Nebenklagevertrer*innen könnten eine angemessene rechtliche Vertretung einer sehr großen Anzahl von Betroffenen nicht leisten und durch die vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgesehene Gebühr nicht angemessen entlohnt werden. Außerdem könnte ein Gericht Interessenkonflikte zwischen den Betroffenen bis zum Zeitpunkt des Prozessbeginns nur unzureichend prüfen.

Während des Prozesses zutage tretende Interessenkonflikte hätten dann zur Folge, dass Nebenklagevertrer*innen zur Mandatsniederlegung im laufenden Prozess gezwungen wären.

Ausführliche Stellungnahme: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K3/st19-22/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 17.10.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Versuchsstrafbarkeit des Cyber-Groomings. Zugleich spricht sich die Kinderrechtsorganisation im Vorfeld der heutigen Bundestagsdebatte über den Gesetzentwurf dafür aus, die Änderungsvorschläge des Bundesrates aufzugreifen und ausnahmslos jeden Versuch des Cyber-Groomings zu bestrafen. Kinder müssen im Internet mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vor Cyber-Grooming geschützt, und damit einhergehend bereits jede frühe Vorbereitungshandlung unter Strafe gestellt werden.

„Es ist dringend erforderlich, den Schutz von Kindern vor Cyber-Grooming im Internet zu verbessern. Dafür braucht es die jetzt vorgeschlagenen Strafverschärfungen ebenso wie verstärkte Kontrollen. Kinder müssen soziale Netzwerke ebenso wie Apps mit Kommunikationsfunktionen angstfrei nutzen können. Allen potentiellen Täterinnen und Täter muss klar sein, dass bereits jeder Versuch des Cyber-Groomings ausnahmslos strafbar ist“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk spricht sich zugleich dafür aus, die Anbieter von Apps und sozialen Medien stärker als bisher in die Verantwortung zu nehmen. Kinder müssen Apps ungefährdet nutzen können, ohne in integrierten Chats von Fremden belästigt zu werden. Hierfür haben die Anbieter Sorge zu tragen, indem sie ein effizientes Meldesystem vorhalten sowie Kinder auf mögliche Risiken und ihre Handlungsoptionen hinweisen. Kontakt- und Interaktionsrisiken müssen in die Alterskennzeichnungen medialer Angebote einfließen. Um Anbieter grenzüberschreitend stärker in die Pflicht zu nehmen, braucht es dringend eine Reformierung des Kinder- und Jugendmedienschutzes in Deutschland“, so Lütkes weiter.

Neben den notwendigen Verschärfungen im Strafrecht braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch eine bessere Förderung der Medienkompetenz von Kindern. Neben den Eltern sind hier auch die Schulen in der Pflicht. „Eine Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes im letzten Jahr hat ergeben, dass bei nur 20 Prozent der befragten Grundschülerinnen und Grundschüler Cyber-Grooming Thema im Unterricht war. Hier müssen Schulen wesentlich früher als bisher im Unterricht aufklären und mit den Kindern besprechen, was sie zur Vermeidung tun können und wie sie im Fall der Fälle reagieren sollten“, so Lütkes.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 17.10.2019

Die Ergebnisse der neuen Shell Jugendstudie zeigen aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes, wie wichtig wirksame Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sind. Deshalb gilt es, insbesondere die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit zu stärken, und dabei alle jungen Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Bildungsgrad und Elternhaus gleichermaßen zu fördern. Dafür bedarf es sowohl einer Verbesserung der Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendarbeit als auch einer Stärkung der Interessenvertretungen der Kinder und Jugendlichen in Deutschland.

„Die Shell Jugendstudie macht Mut für die Zukunft, und zeigt zugleich die Handlungsbedarfe für Politik und Gesellschaft klar auf. Kinder und Jugendliche wünschen sich wirksame Beteiligungsmöglichkeiten und fordern diese mittlerweile lautstark ein. Das müssen wir ernst nehmen. Kinder und Jugendliche brauchen umfangreiche und rechtlich abgesicherte Beteiligungsmöglichkeiten, um ihre Interessen und Ansprüche wirkungsvoll artikulieren zu können. Hier müssen wir auf der kommunalen Ebene die Selbstverwaltung von Kindern und Jugendlichen, beispielsweise in Jugendverbänden, ebenso stärken wie direkte Formen der politischen Einflussnahme, etwa in Kinder- und Jugendparlamenten, Jugendforen oder Kinderkonferenzen. Aber auch auf Landes- und Bundesebene hat die Politik einen klaren Handlungsauftrag. Wir brauchen Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in allen Landesverfassungen und vor allem im Grundgesetz“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert für eine stärkere Berücksichtigung von Kinder- und Jugendinteressen in der Politik. Dabei sollten die Kinder und Jugendlichen selbst mit ihren Bedürfnissen der Ausgangspunkt der Überlegungen sein. Um ihre Interessen zu kennen und zu gewährleisten, müssen sie gefragt und eingebunden werden.

„Die Ergebnisse der Shell Jugendstudie verdeutlichen zudem, wie wichtig ein konsequenteres Augenmerk auf die Förderung von armen Kindern und Jugendlichen ist. Der nach wie vor starke Zusammenhang zwischen Bildungserfolg und sozialer Herkunft muss aufgelöst werden. Hier sind erste kleine Schritte gemacht, wir dürfen aber jetzt an dieser Stelle nicht nachlassen. Deshalb braucht es ein entschlosseneres Vorgehen gegen die Kinderarmut in Deutschland und eine Bildungspolitik, die Kinder aus einkommensschwachen Familien konsequent fördert und unterstützt“, so Krüger weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollten sich die Bundesländer auch verstärkt im Bereich der politischen Bildung in Schulen engagieren, und eine demokratische Schulkultur ermöglichen, die sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Erfahrungen für alle Entwicklungsbereiche von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten vermag. „Fächer wie Politik, Sozialkunde oder Geschichte dürfen nicht zugunsten Pisa-relevanter Fächer wie Mathematik, Sprachen und Naturwissenschaften aus dem Stundenplan zurückgedrängt werden. Politische Bildung und Mitbestimmung in Schulen etwa bei der Wahl der Unterrichtsinhalte und der Unterrichtsmethoden fördert unsere Demokratie und kann somit auch langfristig ein besseres gesellschaftliches Miteinander ermöglichen“, so Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.10.2019

Rund 150 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene kommen im Oktober für eine Woche am Werbellinsee bei Berlin zusammen, um sich über ihre Erfahrungen mit sozialer Ungleichheit auszutauschen. Ziel des Camps 2GETHERLAND ist, dass die jungen Menschen selbst Ideen und Lösungen für gerechtere Chancen entwickeln und sich aktiv für die Verbesserung ihrer Lebensumstände einsetzen.

Berlin, 01.10.2019. Schon lange ist bekannt, dass soziale Ungleichheit maßgeblich verhindert, dass junge Menschen ihr Potenzial voll entfalten. Jedes vierte Kind in Deutschland wächst in Armut auf mit gravierenden negativen Folgen für die Persönlichkeits-entwicklung und die Bildungschancen. Jahrzehntelang wurde es versäumt, junge Menschen selbst mit in die Lösung ihrer Probleme einzubeziehen. Verbände und Stiftungen aus der Zivilgesellschaft, darunter Der Kinderschutzbund arbeiten jetzt zusammen, um den Kindern und Jugendlichen eine Stimme zu geben, sie zu ermutigen, selbst aktiv zu werden und mehr Teilhabe einzufordern.

Aus zehn Bundesländern nehmen vom 7. bis 12. Oktober 30 Delegationen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aus ganz Deutschland in dem 2GETHERLAND Camp am Werbellinsee bei Berlin teil. Die rund 150 jungen Menschen ab acht Jahren konnten sich im Vorfeld für die Teilnahme an dem einwöchigen Camp über eine sie vertretende Organisation, bewerben. Dazu gehörten Schulen, Träger der Jugendhilfe, Mentoring- und Stipendien-Programme, Initiativen zur Integration von Migranten sowie Glaubensgemeinschaften, Verbände und Jugendparlamente.

Die Planung wurde von einem 14-köpfigen Jugend-Experten-Team im Alter von 13-21 Jahren durchgeführt und Studierende der Hochschule Osnabrück halfen bei der Vorbereitung der Veranstaltung im Bereich Media und Interaktionsdesign. Zeitgemäß können sich die Teilnehmenden im Vorfeld damit über soziale Medien und digitale Angebote miteinander vernetzen und sich kennenlernen. Vor Ort werden die jungen Menschen gemeinsam mit Erwachsenen generationsübergreifend diskutieren und sich selbst eigene Lösungen für das Thema „soziale Ungleichheit“ erarbeiten. Das Programm beinhaltet Elemente zum Erfahrungs- und Wissensaustausch wie Barcamps und Gruppenarbeit sowie Theater-, Musik- und Sportangebote.

Das zugrunde liegende Prinzip ist die Begegnung auf Augenhöhe. „Für viel zu viele Kinder ist Armut in Deutschland Realität. Mit gravierenden Folgen. Armut grenzt aus, Armut macht krank und vermindert Teilhabechancen. Dem müssen wir entschieden entgegenwirken. Neben ausreichenden Geldleistungen und einer guten Infrastruktur vor Ort, ist Partizipation dabei ganz entscheidend. Denn sie sind die Expert*innen für ihr eigenes Leben. Deshalb wollen wir mit dem 2getherlandcamp einen Raum schaffen, um eigene Erfahrungen zu schildern und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, wie Armut wirksam vermindert werden kann“, so Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes.

Ziel von 2GETHERLAND ist, dass die jungen Menschen gemeinsam mit den Erwachsenen praktische Lösungen dafür erarbeiten, wie sich soziale Ungleichheit wirksam vermindern lässt. Das Camp soll als Initialzündung dienen, aus der eine Reihe von Nachfolgeprojekten entstehen.

Zusatzinformationen

Partner des 2GETHERLAND sind: Bertelsmann Stiftung, Breuninger Stiftung, DerKinderschutzbund, Hochschule Osnabrück, KinderRechteForum, Learning for Well-being Foundation, National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtkonvention, Robert Bosch Stiftung, SOS Kinderdorf

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 01.10.2019

Die Leistungen für benachteiligte Kinder und Jugendliche seien in ihrer Höhe unzureichend und in der bestehenden Form schlicht nicht geeignet, Kinderarmut zu bekämpfen, Teilhabe zu ermöglichen und Bildungsgerechtigkeit sicherzustellen, kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband. Nach einer aktuellen Expertise der Paritätischen Forschungsstelle profitierten zuletzt weniger als 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren im Hartz-IV-Bezug von den sogenannten „soziokulturellen Teilhabeleistungen“, mindestens 85 Prozent der Leistungsberechtigten wurden in der Praxis dagegen nicht erreicht. Notwendig sei die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Angebote der Jugendarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz und die Einführung einer bedarfsgerechten, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung.

Die bisherigen Reformen im Kampf gegen Kinderarmut bezeichnet der Paritätische Gesamtverband als „Stückwerk“. Die kürzlich mit dem so genannten „Starke-Familien-Gesetz“ in Kraft getretenen Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket seien allenfalls „Trostpflaster“ gewesen, aber keine zufriedenstellende Lösung. Bisher kamen die soziokulturellen Teilhabeleistungen laut Expertise bei der großen Mehrheit der grundsätzlich leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen zwischen sechs und 15 Jahren nicht an. Die Studie belegt deutliche regionale Unterschiede, insgesamt sei aber in einem Großteil der Kommunen die durchschnittliche Quote bewilligter Anträge und festgestellter Ansprüche noch immer „niederschmetternd gering“. „Das Bildungs- und Teilhabepaket ist und bleibt Murks und geht komplett an der Lebensrealität Heranwachsender und den Strukturen vor Ort vorbei. Dieses Paket ist durch Reparaturen nicht zu retten. Es ist Zeit, sich von dem verkorksten Bildungs- und Teilhabepaket endlich zu verabschieden“, fordert Schneider.

Rückenwind bekommt der Paritätische durch das Bundesarbeitsministerium, das angekündigt hat, die umstrittenen Teilhabe-Gutscheine abschaffen zu wollen und durch eine pauschale Auszahlung von 15 Euro pro Monat zu ersetzen. Auch der Vorschlag des Verbandes nach Einführung eines verbindlichen Rechtsanspruchs auf Teilhabe im Kinder- und Jugendhilfegesetz wird von Seiten des Ministeriums inzwischen unterstützt und hat Eingang in die Handlungsempfehlungen des BMAS-Zukunftsdialogs gefunden. „Es geht darum, Angebote für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen, die sie in ihrer Entwicklung fördern“, so Schneider. „Die bisherigen Teilhabeleistungen sind davon abhängig, dass es vor Ort überhaupt passende Angebote gibt. Nur ein Rechtsanspruch sorgt dafür, dass auch wirklich entsprechende Angebote vorgehalten werden und jedes Kind, unabhängig von seinem Wohnort, bestmöglich in seiner Entwicklung gefördert wird.“

Die vorliegende Expertise des Paritätischen unterstreicht den akuten Handlungsbedarf. „Wir hoffen, dass die Bundesregierung den Rat der Expert*innen ernst nimmt und sich nun zügig an die Umsetzung macht“, so Schneider.

Hier finden Sie die Expertise der Paritätischen Forschungsstelle „Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus.“ als pdf zum Download:expertise-BuT-2019.pdf

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 08.10.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 19. Oktober 2019

Veranstalter: NaturFreunde Thüringen

Ort: Erfurt

Der Arbeitskreis Thüringer Familienorganisationen e.V. (AKF) lädt herzlich zu einem familienpolitischen Frühstück ein. Wir möchten mit Vertreter*innen der Parteien zur Landtagswahl 2019 in Austausch treten und familienpolitische Anliegen bei Kaffee und Brötchen diskutieren.

Es gibt auch eine Facebook-Veranstaltung: https://www.facebook.com/events/2169761456649925/

Termin: 28. Oktober 2019

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Niedersachsen

Ort: Hannover

Die Leistungen, die im §16 des SGB VIII benannt werden, dienen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie und haben damit explizit präventiven Charakter. Sie sind zwar Pflichtleistungen, aber die Familien haben keinen einklagbaren Rechtsanspruch. Das führt dazu, dass die Ausgestaltung dieses Bereichs in den Kommunen sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. Wir möchten mit der Fachtagung das Aufgabenspektrum der familienunterstützenden Leistungen gemäß § 16 SGB VIII beleuchten und aufzeigen, wie wichtig eine verlässliche, breit aufgestellte Angebotsstruktur ist, damit Familie von Anfang an gelingen kann.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier: https://agf-nds.de/assets/downloads/2019-07-02-flyer.pdf

Termin: 25. Oktober 2019

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

nach Brandenburg und Thüringen wird auch in Berlin über die Einführung eines Parité-Gesetzes diskutiert. 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts sind Frauen in Deutschland von einer gleichberechtigten Teilhabe an Politik weit entfernt. Im Bundestag und in den Landesparlamenten nahm ihr Anteil in den letzten Jahren deutlich ab. Auch in Berlin ist der Anteil von Mandatsträgerinnen sowohl auf Landesebene als auch in den Bezirksverordnetenversammlungen rückläufig: Nach der Wahl 2016 sank der Frauenanteil im Abgeordnetenhaus gegenüber der letzten Wahl 2011 von 35 % auf 33 %.

Diese Tendenzen haben deutschlandweit den gesellschaftlichen Diskurs über die politische Teilhabe von Frauen belebt und insbesondere dem Instrument der Parité-Gesetze Momentum verliehen.

Dass auch Berlin die Parität braucht, darüber ist sich die rot-rotgrüne Landesregierung einig. Doch über die Ausgestaltung wird kontrovers diskutiert. Wie also stellen wir auch in und für Berlin eine echte gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen auf allen Ebenen sicher? Was ist erreicht, worauf bauen wir auf und wo stehen wir vor Herausforderungen? Wo stehen wir, auf dem Weg zur Parität im Land Berlin?

Sie sind herzlich eingeladen, die Debatte mit Ihren Gedanken und Ideen zu bereichern!

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 02. bis 03. November 2019

Veranstalter: Arbeitskreis Frauengesundheit

Ort: Berlin

Pflege ist ein Thema im persönlichen Leben, im gesellschaftlichen Diskurs und seit Jahren eine Dauerbaustelle in der Politik. Noch nie wurde hierzulande so viel öffentlich über Pflege diskutiert wie derzeit. Im Zentrum stehen der Mangel an qualifiziertem Personal und die Kommerzialisierung der stationären sowie ambulanten Pflege, Qualitätsmängel in der pflegerischen Versorgung, Abrechnungsbetrug und erschöpfte pflegende Angehörige.

Seit etwa vier Jahrzehnten sind gesellschaftliche Entwicklungen zu verzeichnen, die die Sorgearbeit – von der Kindererziehung bis zur Pflege behinderter, chronisch kranker und alter Menschen – betreffen. Frauen gehen in der Regel einer Erwerbstätigkeit nach und können daher die Sorgearbeit nicht mehr wie einst in vollem Umfang übernehmen. Nicht selten sind Frauen heute mit ihrem Einkommen aus Erwerbstätigkeit auch Familienernährerin. Die Vereinbarkeit von Pflege naher Angehöriger und Berufstätigkeit bleibt eine schwierige Gratwanderung.

Hinzu kommen die Singularisierung der Lebensformen, die zunehmende Lebenserwartung und häufiger werdende chronische Erkrankungen einhergehend mit Phasen der Pflegebedürftigkeit.

Es wir eingeladen, die „Frauensache“ Pflege in all ihren Anwendungsbezügen umfassend auszuleuchten, Fragen nach Gerechtigkeit und Daseinsfürsorge, Respekt und Missbrauchspotenzial zu stellen, das Verhältnis von reproduktiver und produktiver Arbeit zu reflektieren und dabei Lösungsvorschläge wie Pflegerobotik, assistierende elektronische Assistenzsysteme und Pflegemigration zu hinterfragen.

Es werden mit feministischem Blick die Bedingungen, unter denen gepflegt und Pflege empfangen wird, in den unterschiedlichsten Strukturen unter die Lupe genommen. Es sollen auch Gute-Praxis-Beispiele aufgezeigt und politische Forderungen diskutiert werden, um Pflege für alle, die sie benötigen und die sie leisten, in hoher Qualität zu ermöglichen.

Weitere Informationen zum Programm und die Anmeldung finden Sie unter:https://www.arbeitskreis-frauengesundheit.de/2019/08/04/frauensache-pflege-pflegen-und-gepflegt-werden/

Termin: 08. November 2019

Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

Kinder und Jugendliche wachsen heute ganz selbstverständlich in einer digitalisierten Welt auf. On- und offline Zeiten lassen sich immer weniger unterscheiden, weil digitale und analoge Welten ineinander übergehen. Während die Fünfjährige zum Zeitvertreib auf dem Tablet spielt, schreibt sich der Zehnjährige online Nachrichten mit seinen Freunden und die Vierzehnjährige produziert eigene Videos, die sie auf einer Online Plattform hochlädt. Schritt für Schritt entdecken Kinder und Jugendliche die digitale Welt und sollten dort – genauso wie in der analogen Welt – nicht von heute auf morgen auf sich selbst gestellt sein. Je erfahrener und kompetenter junge Menschen werden, desto weniger Schutz brauchen sie und desto besser und risikobewusster können sie die Chancen digitaler Angebote nutzen.

Gemäß UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder und Jugendliche ein Recht auf Schutz, Förderung und Partizipation. Das schließt auch den digitalen Raum mit ein. Sie brauchen deshalb ein digitales Umfeld, in dem sie Angebote und Dienste kompetent und selbstbestimmt nutzen können und vor möglichen Risiken geschützt sind.

Gemeinsam mit Ihnen soll darüber diskutiert werden, wie Kinderrechte in der digitalen Welt mit Leben gefüllt werden können. Wie können Kinder und Jugendliche dazu befähigt werden, sich kritisch und kompetent in der digitalen Welt zu bewegen? Was gehört in ein modernes Jugendschutzgesetz? Wie werden Schulen kompetent für die digitale Bildung? Wie können Kinder vor Kriminalität im Netz geschützt werden? Gehören Kinderfotos ins Netz und braucht es ein Recht auf Vergessen? Benötigen alle Kinder eine digitale Grundausstattung?

Man möchte Ideen vorstellen und lädt dazu ein, gemeinsam mit zahlreichen ExpertInnen Wege und Bedingungen für ein gutes Aufwachsen in der digitalen Welt zu diskutieren!

Weitere Informationen zur Konferenz finden Sie hier. Die Online-Anmeldung ist bis zum 01. November 2019 möglich.

Termin: 11. November 2019

Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

Weltweit engagieren sich junge Menschen unter sehr unterschiedlichen Bedingungen verstärkt für ihre Rechte. 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention fragen wir nach, wie das Engagement junger MenschenrechtsverteidigerInnen besser unterstützt und auch geschützt werden kann. Immer noch werden jungen Menschen elementare Rechte wie etwa der Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung vorenthalten. Auch ihr Recht auf eine gesunde Umwelt spielt zwar in gesellschaftlichen Debatten eine größere Rolle, allerdings bisher ohne ausreichende politische Konsequenzen.

Die tatsächliche Umsetzung der in der Konvention verbrieften Rechte junger Menschen muss elementarer und selbstverständlicher Bestandteil deutscher und internationaler Politik werden. Eine existentielle Rolle spielt dabei der Schutz vor staatlichen und nichtstaatlichen Übergriffen auf junge MenschenrechtsverteidigerInnen. Große Defizite gibt es auch beim Zugang zu altersgerechten Informationen und bei der möglichst frühen demokratischen Partizipation auf allen Ebenen. Deutschland kann hier national, aber auch als wichtiger Akteur in Europa und in der Entwicklungszusammenarbeit weltweit wichtige Beiträge leisten. Nicht zuletzt geht es auch um Verbesserungen bei nationalen und internationalen Regelwerken zur Unterstützung des Engagements junger Menschen weltweit.

Darüber soll mit Ihnen und unseren Gästen diskutiert werden.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier. Die Online-Anmeldung ist bis zum 06. November 2019 möglich.

Termin: 21. bis 22. November 2019

Veranstalter: Stiftungsverbundes der Heinrich-Böll-Stiftung, Heinrich Böll Stiftung NRW und Gunda-Werner-Institut in der Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Düsseldorf

Wissen updaten – Erfahrungen austauschen – Strategien weiterentwickeln

Das gesellschaftspolitische Klima ist rauer geworden. Antifeministische und rechtspopulistische Zumutungen begegnen uns überall: im beruflichen Umfeld, bei (gesellschafts)politischem Engagement, im privaten Alltag oder im Internet. Egal wo – ob in der Sozialen Arbeit oder in pädagogischen Handlungsfeldern wie Kita, Schule, Erwachsenenbildung, ob in Wissenschaft und Forschung oder kommunaler Gleichstellungsarbeit, ob bei ehrenamtlicher Arbeit mit Geflüchteten, in der Kirchengemeinde oder bei gewerkschaftlicher Arbeit in und außerhalb des Betriebs: wenn wir Haltung zeigen wollen gegen antifeministische Abwertungen und Angriffe, wenn wir eintreten wollen für eine offene, feministische und liberale Gesellschaft, dann brauchen wir nicht nur Mut, sondern auch handlungsrelevantes Wissen, praktikable Strategien und Fähigkeiten diese umzusetzen – am besten solidarisch mit Gleichgesinnten.

Die Netzwerktagung gibt Einblicke in den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung zu Antifeminismus und Rechtspopulismus. Sie bietet Raum, Erfahrungen im Umgang mit antifeministischen Angriffen in der eigenen beruflichen, ehrenamtlichen, politischen oder NGO-Praxis zu reflektieren und sich darüber auszutauschen. Es werden gemeinsam Strategien im Umgang mit Antifeminismus ausgewertet und weiterentwickelt. Die Beiträge und Impulse beziehen nach Möglichkeit intersektionale Perspektiven und Ansätze ein, insbesondere die Verquickung von Sexismus und (antimuslimischem) Rassismus.

U.a. mit Josephine Apraku, Dr. Dorothee Beck, Prof. Ursula Birsl, Dr. Floris Biskamp, Neil Datta, Dr. Regina Frey, Lisa Gutsche, Dr. Thomas Gesterkamp, Prof. Annette Henninger, Andreas Kemper, Juliane Lang, Prof. Ilse Lenz, Dr. Heike Mauer, Peggy Piesche, Judith Rahner, Ulle Schauws, Dr. Uta C.Schmidt, Francesca Schmidt, Dr. Dag Schölper, Dr. Franziska Schutzbach, Dr. Klaus Theweleit, Dr. Claudia Wallner

Weitere Informationen und das Programm im Web.

Hier können Sie sich anmelden: Jetzt anmelden

Termin: 25. November 2019

Veranstalter: Volkssolidarität Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Ob in Elterngesprächen, im Austausch mit Kolleg*innen, Mitarbeiter*innen der Verwaltung oder den eigenen Vorgesetzten, im Gespräch mit oder zwischen Kindern und Jugendlichen: die Diskussionskultur unserer Gesellschaft hat sich verändert. Platte Sprüche gespickt mit Vorurteilen und Abwertungen gegenüber Menschen verschiedener Herkunft oder sexueller Orientierung, des anderen Geschlechts oder anderer sozialer Milieus begegnen vielen von uns immer häufiger. Auf diese abwertenden Kommentare oder Parolen zu reagieren, fällt nicht immer leicht – sind wir doch oft schockiert, emotional involviert oder selbst betroffen.

Auf dem Fachtag will man sich gemeinsam mit Ihnen und den geladenen Expert*innen mit verschiedenen menschenfeindlichen Perspektiven und Anschauungsweisen auseinandersetzen. In den Workshops wird man sich mit Methoden vorurteilsbewusster Erziehung und vorurteilsbewussten Handelns beschäftigen und gemeinsam alltagstaugliches Wissen, Gegenstrategien und -argumente erarbeiten und trainieren, um Menschenfeindlichkeit im Kontext erzieherischer und sozialpädagogischer Praxis gestärkt entgegenzutreten. Fachliches Vorwissen ist nicht notwendig.

Weitere Informationen zum Programm und die Anmeldung entnehmen sie der Einladung.

Termin: 04. bis 05. Dezember 2019

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Familienzentren sind Einrichtungen, die Angebote für Kinder und Angebote für Eltern bündeln. Diese möglichst niederschwelligen Angebote sollten dazu beitragen, die Lebensbedingungen aller Familienmitglieder zu verbessern und ein Unterstützungsnetzwerk für Familien bereitzustellen. Grundsätzlich ist die Arbeit solcher Einrichtungen an den Bedarfen aller Familien orientiert, da alle Familien in den unterschiedlichen Phasen des Familienlebens mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert sind. Jedoch stehen nicht allen Familien die gleichen Ressourcen zur Verfügung, die zur Bewältigung dieser Herausforderungen notwendig sind. In diesem Sinne geht es bei der Arbeit von Familienzentren auch um Chancengerechtigkeit, um den Zugang zu und die Stärkung von sozialen und kulturellen Ressourcen für Familien. Die Institution Familienzentrum hat sich zunehmend etabliert und das Vertrauen von Eltern gewonnen. Dabei ist die institutionelle Ausgestaltung der Einrichtungen sehr vielfältig. Deshalb zielt diese Fachtagung, ausgehend von der fachlichen und praktischen Entwicklung der letzten Jahrzehnte, auf eine Verständigung über Ziele, Inhalte und Formen von Familienzentren. Es gilt Gemeinsamkeiten und Unterschieden in den Herausforderungen der Arbeit verschiedener Einrichtungsformen herauszuarbeiten sowie Lösungsmöglichkeiten und Weiterentwicklungsperspektiven aufzuzeigen. Schwerpunktthemen sind dabei: die Erreichbarkeit aller Familien, die Partizipation in der Ausgestaltung von Einrichtungen und Angeboten sowie die Stärkung der Generationenbeziehungen.

Diese Veranstaltung richtet sich an Leiter/innen und Mitarbeiter/innen von Familienzentren, Vertreter/innen der öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Experten und Expertinnen aus Wissenschaft und Politik

Anmeldeschluss: 11. Oktober 2019

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: www.deutscher-verein.de/de/va-19-weiterentwicklung-familienzentren

Termin: 05. bis 06. Dezember 2019

Veranstalter: Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V.

Ort: Frankfurt am Main

Kosten: Der Teilnahmebeitrag beträgt für einen Tag 25 Euro, für beide Tage 40 Euro. Die Teilnahmebeiträge decken die Kosten der Verpflegung.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Männer mit Migrationsgeschichte werden selten als engagierte Väter wahrgenommen, obwohl sie in Kita, Schule oder Vereinen als solche präsent sind. Oft wird ihnen ein traditionalistisches Rollenverständnis unterstellt, ohne ihre Potentiale oder Perspektiven in den Blick zu nehmen. Auch in Forschung und Politik ist noch kaum Bewusstsein für die differenzierten Bedarfslagen und Lebenswirklichkeiten dieser Männer zu finden.

Immer mehr Praktiker*innen sehen den Bedarf für migrationssensible, diversitätsbewusste Väterarbeit. Passgenaue Angebote, Handlungsempfehlungen oder gar Fortbildungen gibt es jedoch nur vereinzelt.​​​​​​​

Die zweitägige Tagung macht auf die differenzierten Bedarfslagen und Lebenswirklichkeiten von Vätern mit Migrationsgeschichte aufmerksam und eröffnet Räume für die Reflexion eigener Perspektiven und Haltungen.

Weitere Informationen zum Programm und die Anmeldung finden Sie unter: https://eveeno.com/abubaba

AUS DEM ZFF

Anlässlich der veröffentlichten Eckpunkte des SPD-Konzeptes für eine sozialdemokratische Kindergrundsicherung begrüßen die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die Reformideen als richtungsweisend.

Das durch den SPD Parteivorstand vorgestellte Konzept einer „sozialdemokratischen Kindergrundsicherung“ baut auf zwei Säulen auf: Auf der einen Seite steht der Ausbau sozialer Infrastruktur für die bessere Teilhabe von Kindern und Jugendlichen vor Ort, auf der anderen Seite soll eine existenzsichernde Leistung für Kinder, die bisherige Familienleistungen zusammenführt, einfacher und sozial gerechter ausbezahlt werden. Perspektivisch wird eine Neuberechnung des Existenzminimums von Kindern angestrebt.

Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: Das vorgelegte Konzept einer sozialdemokratischen Kindergrundsicherung weist den richtigen Weg und zeigt, wie die Bekämpfung der Kinderarmut in unserem Land gelingen kann: Nur in der Verbindung von guter und armutssensibler Infrastruktur für Kinder und Jugendliche vor Ort mit einer Geldleistung, die den Mindestbedarf für alle sicherstellt, haben die Familien die Chance, ihren Kindern ein gutes Aufwachsen in Wohlergehen zu ermöglichen. Und das ist dringend nötig: Jedes fünfte Kind wächst in Deutschland armutsgefährdet auf und ist damit einem größeren Risiko ausgesetzt, weniger an unserer Gesellschaft teilhaben zu können und schlechtere Zukunftschancen zu haben – materiell, gesundheitlich, sozial und in der Bildung. Dies bestätigt auch die kürzlich veröffentlichte AWO-ISS Langzeitstudie. Wir müssen den Zusammenhang von Armut und mangelnder Teilhabe für Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft endlich durchbrechen! Ernsthaftes Handeln ist von Seiten der Bundesregierung hier längst überfällig.“

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, fährt fort: „In jedem fünften Kinderzimmer unseres Landes spielt die Armut mit und dies trotz wirtschaftlich guter Rahmenbedingungen. Gleichzeitig leisten wir es uns, Familien mit höheren Einkommen für ihre Kinder über die Steuer deutlich stärker zu entlasten, als wir am unteren Einkommensrand über das Kindergeld fördern. Mit dieser Ungerechtigkeit muss endlich Schluss sein und das System der Familienförderung gehört „vom Kopf auf die Füße“ gestellt. Das Konzept einer sozialdemokratischen Kindergrundsicherung schlägt hier wichtige und richte Schritte vor. Gleichzeitig nimmt die SPD mit dem Einbezug des Kinderfreibetrages aus dem Steuerrecht und der Forderung nach einer Neubemessung des Existenzminimums unsere Forderung, dass jedes Kind gleich viel wert sein soll, endlich ernst. Auch wenn das SPD Konzept wesentliche Bausteine einer Kindergrundsicherung enthält, wie sie von einem breiten Bündnis seit 2009 gefordert wird, muss dringend darauf geachtet werden, dass die neue Geldleistung nicht hinter dem Status quo zurückfällt. Schon heute bekommen Familien, die vom Kinderzuschlag und Kindergeld profitieren, 408 Euro und damit das sächliche Existenzminimum ausbezahlt. Hinter dieser Höhe dürfen wir keinesfalls zurückbleiben!“

Als AWO und ZFF fordern wir gemeinsam mit vielen weiteren Verbänden seit nunmehr 10 Jahren eine Kindergrundsicherung, die das System der Familienförderung ‚vom Kopf auf die Füße‘ stellt, alle Kinder als gleichwertig anerkennt und ihnen das gleiche Existenzminimum zugesteht, welches neben dem Grundbedarf auch gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. und AWO Bundesverband e. V. vom 21.11.2019

AKTUELLES

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 15. Januar 2019 (siehe Pressemitteilung Nr. 85/2018 vom 10. Dezember 2018 und Nr. 4/2019 vom 10. Januar 2019) am

Dienstag, 5. November 2019, um 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe

sein Urteil verkünden.

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-061.html

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) sucht für die Weiterentwicklung seines bundesweiten Arbeitsbereiches Regenbogenfamilien zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine*n

Psycholog*in (d/w/m) für die Leitung des Arbeitsbereiches Regenbogenfamilien (25 Stunden/Woche).

Die Stelle ist unbefristet. Dienstort ist Köln.

Der LSVD-Arbeitsbereich Regenbogenfamilien setzt sich für die Verbesserung der persönlichen, gesellschaftlichen und rechtlichen Situation von Regenbogenfamilien ein und bietet LSBTI* bundesweit Beratung zum Themenkomplex Familien- und Geschlechtervielfalt, LSBTI* und ihre Familienformen. Zudem fördert der LSVD seit vielen Jahren bundesweit die offene Haltung von Fachstrukturen gegenüber Regenbogenfamilien und anderen Familienformen.

Die Bandbreite der Angebote reicht von einer bundesweiten Beratung für LSBTI* und Fachkräfte zum Themenkomplex Familien- und Geschlechtervielfalt, LSBTI* und ihren Familienformen, über Print- sowie Onlinemedien und Pressearbeit bis hin zu Vorträgen und (Fach-)Veranstaltungen zur Themenpalette Regenbogenfamilien in Recht und Gesellschaft. Der LSVD fördert die bundesweite Vernetzung von Regenbogenfamilien u.a. im Rahmen der Initiative lesbischer und schwuler Eltern im LSVD (ILSE).

Es wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Psychologie oder eine vergleichbare Qualifikation, mehrjährige Berufserfahrung in der psychosozialen bzw. Familienberatung, der Beantragung und Bewirtschaftung öffentlicher Fördermittel und in der Zusammenarbeit mit Fachverbänden erwartet. Erfahrungen in der Erwachsenenbildung und im Veranstaltungsmanagement sind erwünscht.

Darüber hinaus wird von Ihnen Sensibilität in Bezug auf die Vielfalt der LSBTI*-Familienformen, für Zwei-Väter- und Zwei-Mütter-Familien, trans* und inter* Familien, Mehreltern- und Einelternfamilien erwartet. Zudem erwartet man ein sicheres Auftreten, Kommunikationskompetenz, gute Selbstorganisation, selbständiges und teamorientiertes Arbeiten und ein hohes Maß an Eigenverantwortung. Erfahrung in der Betreuung von Webseiten ist erwünscht; Ihre Bereitschaft zu monatlichen Dienstreisen im Inland setzen man voraus. Es wird eine Fachkraft gewünscht, die die langjährige Arbeit im Themenfeld inhaltlich weiterentwickelt.

Es wird Ihnen eine spannende und anspruchsvolle Tätigkeit in einem wachsenden Verband geboten und ein Umfeld, in dem Sie Ihre Motivation und Ihre Kenntnisse unter Beweis stellen können.

Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen inkl. Gehaltsvorstellung senden Sie bitte digital bis zum 18.11.2019 an LSVD-Geschäftsführer Klaus Jetz, klaus.jetz@lsvd.de

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ZFF-Info 15/2019

SCHWERPUNKT I: Weltkindertag

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages teilt mit:

„Der 21. September 1954 war die Geburtsstunde des Weltkindertages. Damals empfahlen die Vereinten Nationen in der 9. Vollversammlung ihren Mitgliedsstaaten, einen weltweiten Tag für Kinder einzurichten. In Deutschland wurde daraufhin der 20. September als offizielles Datum für den Weltkindertag bestimmt.

Der Weltkindertag feiert dieses Jahr daher seinen 65. Geburtstag – und es gibt immer noch etwas zu tun: Der Einsatz für die Rechte der Kinder muss weiterhin gestärkt werden. Der diesjährige Weltkindertag steht auch deshalb unter dem Motto „Wir Kinder haben Rechte“ und fällt zusammen mit dem 30jährigen Bestehen des „Übereinkommens über die Rechte des Kindes“. Kinderrechte am Weltkindertag ins Zentrum von Politik und Gesellschaft zu stellen, ist selbstverständlich.

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages ist sich dieser Aufgabe bewusst, und der Vorsitzende, Johannes Huber, erklärt hierzu:

‚Der diesjährige Weltkindertag trägt das richtige Motto. Kinder haben Rechte. Kinder sind Rechtssubjekte und keine Objekte. Wann immer Kinder betroffen sind, ist ihr Wohl ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.

Nach wie vor braucht es weitere Anstrengungen, um Kinder wirkungsvoll zu schützen, Kindergesundheit zu stärken, Bildungschancen zu verbessern, Kinderarmut zu bekämpfen und für mehr ehrliche Beteiligung von Kindern zu sorgen. Als Kinderkommission fordern wir, Kinder und Jugendliche an Entscheidungen, die sie betreffen, zu beteiligen‘.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 19.09.2019

Am 20. September ist Weltkindertag. Er steht dieses Jahr unter dem Motto „Wir Kinder haben Rechte“. Die SPD-Bundestagsfraktion will Kinderrechte endlich klar und deutlich im Grundgesetz festschreiben.

„Wenn als Folge von ‚Kinderrechten im Grundgesetz‘ neue Kinderspielplätze, Jugendclubs, Kitas, Schulen, Radwege, Kinderkrankenhäuser, Parks und Jugendparlamente entstehen, ist das gut. Auch, wenn als Folge daraus unsere Initiativen für eine Absenkung des Wahlalters und die Ausweitung des Jugendchecks Rückenwind bekommen, begrüßen wir das ausdrücklich.

Mit der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz wollen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Kinder und Jugendliche stärken. Es geht im Kern darum, dass in Verwaltungen, Gerichten und Parlamenten die Bedürfnisse, Interessen und Wünsche junger Menschen besser berücksichtigt werden. Wir wollen die Rechte von Kindern und Jugendlichen in einer maßgeblich von Erwachsenen geprägten Welt an prominenter Stelle, nämlich im Grundgesetz, festschreiben.

Eindeutig im Grundgesetz formulierte Kinderrechte unterstützen Eltern und andere Erwachsene dabei, die Rechte von Kindern und Jugendlichen im Alltag auch tatsächlich durchzusetzen.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben dafür gesorgt, dass die Einführung eines Kindergrundrechts im Koalitionsvertrag steht. Der Weltkindertag ist ein guter Anlass, unseren Koalitionspartner an dieses Vorhaben zu erinnern. Keine Angst vor starken Kinderrechten.“

Quelle: Statement SPD-Bundestagsfraktion vom 19.09.2019

Zum morgigen Weltkindertag erklärt Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

,Wir Kinder haben Rechte‘ – Das Motto des diesjährigen Weltkindertages bringt die Sache auf den Punkt: Kinder haben Rechte und diese Rechte gehören ausdrücklich in unser Grundgesetz. 30 Jahre nach Verabschiedung der Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen ist es endlich an der Zeit, diesen Schritt zu gehen.

Wir Grüne haben schon im Juni einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Kinderrechte mit einer starken Formulierung im Grundgesetz verankern soll. Denn jedes Kind hat das Recht auf Schutz und Förderung. Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung. Der von den Jugendlichen von Fridays for Future initiierte morgige Klimastreik zeigt eindrücklich, dass Kinder und Jugendliche ihre Meinung formulieren und ausdrücken können. Ihre Meinung muss gehört werden und Beachtung finden. Der Staat hat die Aufgabe, bei allen Entscheidungen, die die Interessen von Kindern berühren, das Kindeswohl in den Fokus zu rücken.

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz vor. Die Bundesregierung ist aufgefordert, endlich einen ernstzunehmenden Vorschlag hierfür auf den Tisch zu legen, der für alle Kinder und Jugendlichen einen echten Mehrwert schafft. Das geht nur mit einer starken Formulierung. Für Symbolpolitik sind wir Grüne nicht zu haben.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 19.09.2019

Ende 2018 lebten in Deutschland rund 10,5Millionen Kinder unter 14 Jahren. Anlässlich des Weltkindertages am 20.September beleuchtet das Statistische Bundesamt (Destatis) das durchschnittliche Leben eines Kindes in Deutschland bis zum Schuleintritt.

Im Jahr 2018 wurden in Deutschland 787 500 Kinder geboren. Der beliebteste Name für neugeborene Jungen war Paul. Neugeborene Mädchen trugen im Jahr 2018 am häufigsten den Namen Marie (Quelle: Gesellschaft für Deutsche Sprache). Die beiden haben gute Chancen auf einen Geburtstag im Sommer. Nach Monaten betrachtet kamen sowohl die meisten Jungen als auch die meisten Mädchen im Juli zur Welt.

Unter den rund 10,5 Millionen Kindern unter 14 Jahren sind 5,4Millionen potenzielle Spielgefährten und 5,1Millionen mögliche Spielgefährtinnen von Paul und Marie. Dies spiegelt das Verhältnis von Jungen zu Mädchen zum Zeitpunkt der Geburt wider: Von 100neugeborenen Kindern sind statistisch gesehen etwa 51 Jungen und 49Mädchen.

Paul und Marie leben wahrscheinlich in Nordrhein-Westfalen – und mit ihnen rund 1,2Millionen Jungen und 1,1 Millionen Mädchen. Beide Kinder wachsen vermutlich bei ihren verheirateten Eltern im Haushalt auf, denn in rund 5,6 Millionen von 8,0 Millionen Familien mit minderjährigen Kindern sind die Partnerinnen und Partner verheiratet; diese Gruppe stellt mit 70% den größten Anteil.

Bis zum Alter von zwei Jahren werden Paul und Marie vermutlich durch ihre Eltern betreut, wie insgesamt zwei Drittel aller Kinder dieses Alters. Vom dritten Lebensjahr an bis zum Schuleintritt sind die meisten Kinder in einer Kindertagesbetreuung: Die Betreuungsquote der Kinder im Alter von drei bis fünf Jahren beträgt 93%.

Wenn sie sechs Jahre alt sind, wohnen Paul und Marie wahrscheinlich mit einem Bruder oder einer Schwester zusammen. Vier von fünf Kindern in diesem Alter leben mit mindestens einem Geschwisterkind in der Familie.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 18.09.2019

Die Landesflüchtlingsräte, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Jugendliche ohne Grenzen fordern anlässlich des Weltkindertags: Uneingeschränkte Berücksichtigung des Kindeswohls statt Abschiebungen um jeden Preis.

Der diesjährige Weltkindertag am 20. September steht unter dem Motto „Wir Kinder haben Rechte!“. Vor genau 30 Jahren wurde die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen beschlossen.An diesem Tag rücken die Bedürfnisse von Kindern und vor allem ihre speziellen Rechte in den Fokus der Öffentlichkeit. Doch deutschlandweit werden bei Abschiebungen regelmäßig die Rechte von geflüchteten Kindern verletzt.

Immer wieder berichten Geflüchtete von brutalen, häufig nachts stattfindenden Abschiebungen von Familien mit Kindern, von Familientrennungen und von der Missachtung von Abschiebungshindernissen, die bei den betroffenen Kindern vorliegen. Die Flüchtlingsräte, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und die Jugendlichen ohne Grenzen fordern die beteiligten Behörden dazu auf, die in der UN-Kinderechtskonvention festgeschriebene vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls umfassend und uneingeschränkt zu achten.

„Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichwohl ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“ (Artikel 3 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention)

Das Wohl des Kindes findet jedoch im Kontext von Abschiebungen regelmäßig keine Beachtung. Kinder, die von Abschiebungen betroffen sind, gehen hier zur Schule und in den Kindergarten, sind zum Teil in Deutschland geboren. Dem besonderen Bedarf geflüchteter Kinder nach einem sicheren und stabilen Zuhause und der Verwurzelung der Kinder in Deutschland wird bei Behördenentscheidungen in der Regel kein Gewicht beigemessen. Bei der Abschiebung selbst werden Kinder oft mitten in der Nacht von der Polizei aus dem Schlaf und aus ihrem Leben in Deutschland gerissen. Sie sind der Situation völlig hilflos ausgeliefert, können zum Teil nicht einmal ihre Sachen packen geschweige denn sich von ihren Freund*innen, Lehrer*innen und Erzieher*innen verabschieden.

„Die Angst vor Abschiebungen ist für geflüchtete Kinder und Jugendliche ein ständiger Begleiter. Sie haben Angst davor, in ein Land abgeschoben zu werden, aus dem sie mit ihren Eltern fliehen mussten oder in ein Land zurückkehren zu müssen, das sie noch nie gesehen haben“, beschreibt Jibran Khalil von Jugendliche ohne Grenzen die Situation.

Zum Teil erfolgen Abschiebung sogar aus Kindertagesstätten, Jugendhilfeeinrichtungen und Schulen heraus. So wurde etwa Anfang August ein 14-jähriges Mädchen aus einer Jugendhilfeeinrichtung in Kirchheim (Baden-Württemberg) in einer Nacht- und Nebel Aktion abgeschoben. Der besondere Schutzzweck von Jugendhilfeeinrichtungen als „sicheren Orten“ wurde dabei vollständig ignoriert. (www.elk-wue.de/02082019-diakonie-empoert-ueber-abschiebe-aktion)

„Kinder und Jugendliche müssen zur Schule und Kita gehen können, ohne Angst zu haben. Jugendhilfeeinrichtungen müssen sichere Orte sein“, erklärt Tobias Klaus vom Bundesfachverband umF. „Wir fordern von Bund und Ländern ein eindeutiges Bekenntnis zum Schutz vor Abschiebung aus Kindertagesstätten, Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen.“

Bei Abschiebungen von Familien wird zudem teilweise massive Gewalt gegen Eltern angewendet, auch vor den Augen der Kinder, berichtet der Flüchtlingsrat Berlin.

„Uns erreichen Berichte von Fesselungen, Schlägen und Einsatz von Pfefferspray gegen Eltern im Beisein ihrer Kinder “, so Nora Brezger vom Flüchtlingsrat Berlin. „Nicht selten sind Kinder nach solchen Abschiebungen traumatisiert oder retraumatisiert, nässen ein, sprechen mit niemandem mehr und haben furchtbare Alpträume.“

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 20.09.2019

Zum heutigen Tag des dritten globalen Klimastreiks – den sogenannten „fridays für future“-Protesten – und dem Weltkindertag wiederholt die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ ihre Forderung Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufzunehmen. „Die über 100 in der AGJ zusammengeschlossenen Verbände und Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe sind sich einig: Der Schutz, die Förderung und die Partizipation von Kindern und Jugendlichen sind im Grundgesetz zu stärken. Hierfür müssen Staat und Gesellschaft ihr Handeln stärker als bisher auf ihr Wohl ausrichten,“ sagte AGJ-Geschäftsführer Peter Klausch am heutigen Tag in Berlin.

Seit genau 30 Jahren garantiert die UN-Konvention über die Rechte des Kindes allen Kindernu.a. das Recht ernstgenommen und beteiligt zu werden. Darüber hinaus lassen sich aus der Kinderrechtskonvention u.a. auch sogenannte ökologische Rechte für Kinder ableiten. Dazu gehören vor allem der Artikel 6 „Das Recht jeden Kindes auf Leben“, der Artikel 24 „das Recht jeden Kindes auf das höchstmögliche Maß an Gesundheit“ und Artikel 27 „das Recht jeden Kindes auf angemessene Lebensbedingungen“. Zwischen Recht und Wirklichkeit klafft jedoch eine tiefe Spalte. Viele junge Menschen weltweit sind von den Folgen des Klimawandels wie Dürren etc. betroffen. Auch hierzulande hängt die Zukunft der jungen Generation von einer vernünftigen Klimapolitik ab.

„Der heutige Weltkindertag, der unter dem Motto „Wir Kinder haben Rechte“ steht, stellt die Rechte von Kindern in den Mittelpunkt und die Klimaproteste machen deutlich, wie sehr sich junge Menschen beteiligen wollen und wie sie sich für ihre Zukunft einsetzen,“ sagte AGJ-Geschäftsführer Peter Klausch. Um dieses auch rechtlich besser abzusichern, setzt sich die AGJ für die Aufnahme von Kinderrechten in Artikel 2 des Grundgesetzes ein. In einem hinzuzufügenden Absatz des Artikels sollte, aus Sicht der AGJ, deutlich werden, dass jedes Kind und jede(r) Jugendliche ein Recht auf Entwicklung zu einer freien, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat und der Staat dies durch seine Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung fördert. Eine Änderung im Grundgesetz in diesem Sinne hätte rechtlich klare Auswirkungen. „Der Ausgangspunkt von Gesetz und Maßnahmen, die für die Gestaltung der Lebensverhältnisse von Kindern und Jugendlichen von besonderer Bedeutung sind, wären dann die jungen Menschen selber,“ betonte der AGJ-Geschäftsführer.

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes fordert die Bundesregierung schon seit Jahren auf, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht eine solche Grundgesetzänderung vor. Über die Ausgestaltung einer entsprechenden Änderung berät derzeit eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Sie soll bis Ende 2019 einen Vorschlag vorlegen.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 20.09.2019

Anlässlich des Weltkindertags am 20. September unter dem Motto „Wir Kinder haben Rechte!“ fordert Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, die soziale Infrastruktur im Sinne der Kinder und Jugendlichen zu gestalten:

„Das diesjährige Motto des Weltkindertags macht deutlich: Die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen werden immer noch zu wenig bei den Planungen und Entscheidungen der sozialen Infrastruktur berücksichtigt. Nach wie vor gibt es Kinderarmut in Deutschland, fehlen Teilhabemöglichkeiten und Bildungsgerechtigkeit. Diese Realität steht im Widerspruch zu den Rechten von Kindern. Deshalb müssen alle Reformvorhaben, wie die Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe oder der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, konsequent an den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet sein. Außerdem müssen alle Kinder besser über ihre Rechte informiert und bei der Gestaltung der Gesellschaft beteiligt werden. Nur so kann das Ziel der UN-Konvention über die Rechte des Kindes – die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen zu verbessern – erreicht werden.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 18.09.2019

Unter dem Motto „Wir Kinder haben Rechte!“ finden heute in ganz Deutschland mehrere hundert Veranstaltungen zum Weltkindertag statt. Damit unterstreichen das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland die Forderung, dass alle Kinder besser über ihre Rechte informiert, dass sie ernster genommen und mehr an der Gestaltung unserer Gesellschaft beteiligt werden. Aus Sicht der beiden Kinderrechtsorganisationen muss das auch einhergehen mit einer Verbesserung der Rechtsposition von Kindern in Deutschland, zuvorderst durch die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Die größten Veranstaltungen zum Weltkindertag 2019 mit jeweils rund 100.000 Besucherinnen und Besuchern finden heute in Köln und Berlin statt.

Bei der Eröffnung des Weltkindertagsfestes in Berlin appellierte der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, an Bund, Länder und Kommunen, anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention in diesem Jahr die Kinderrechte zu einer Leitlinie von Politik, Rechtsprechung und Verwaltungshandeln zu machen. „Seit der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention vor fast 30 Jahren hat dieses wichtige Abkommen weltweit und in Deutschland geholfen, das Leben von Kindern zu verbessern. Ihrer Perspektive wird heute mehr Aufmerksamkeit geschenkt, Kinder mehr als eigenständige Persönlichkeiten angesehen. Trotzdem werden nach wie vor die Interessen von Kindern im täglichen Leben und im Handeln von Behörden und Verwaltungen vielfach übergangen. Das muss sich ändern“, so Thomas Krüger.

„Es ist an der Zeit, den Rechten von Kindern oberste Priorität einzuräumen. Ich wünsche mir, dass wir junge Menschen ganz selbstverständlich in Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Justiz einbeziehen. Denn sie sind auch Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, sie sind Patientinnen und Patienten, sie sind von Umweltauswirkungen und von Verwaltungshandeln betroffen. Aber sie sind keine kleinen Erwachsenen. Jedes Kind sollte deshalb ein eigenes Recht auf Schutz, Förderung und Beteiligung haben. Das Wohl der Kinder muss bei jedem staatlichen Handeln berücksichtigt werden. Und jedes Kind hat ein Recht, mit seiner Meinung gehört zu werden. Das Grundgesetz ist der Wertekompass, der uns leitet. Genau hier müssen wir die Kinderrechte verankern“, betonte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey.

„Kinder sind bereits heute Träger von Grundrechten, sie haben eine eigene Menschenwürde und ein eigenes Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Aus dem Verfassungstext geht das allerdings bislang nicht ausdrücklich hervor. Das wollen wir ändern: Ich will, dass ihre Rechte wie die anderen wesentlichen staatlichen Werteentscheidungen ausdrücklich in unserer Verfassung formuliert werden. Kinderrechte gehören als Grundrechte ins Grundgesetz, denn die Regelungen im Grundgesetz sind die Basis für unser gesamtes Rechtssystem“, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht.

„Heute wachsen immer mehr Kinder und Jugendliche in Städten auf. Das eröffnet ihnen viele Möglichkeiten – wie einen besseren Schulzugang, mehr Ausbildungsplätze und Jobs. Damit sich die Chancen und Herausforderungen der Urbanisierung als Motor für Wachstum, Innovation, Vielfalt und Vernetzung positiv für jedes Kind auswirken können, ist es wichtig, die Kinderrechte in Städten zu stärken. Denn nur eine Gesellschaft, in der Kinder und Jugendliche geschützt, gefördert, beteiligt und ernst genommen werden, ist wirklich zukunftsfähig“, erklärte Georg Graf Waldersee, Vorstandsvorsitzender von UNICEF Deutschland.

Die Weltkindertagsfeste in Berlin und Köln sind die größten nichtkommerziellen Kinderfeste in Deutschland. Partner des Weltkindertagsfestes des Deutschen Kinderhilfswerkes in der Hauptstadt Berlin ist UNICEF Deutschland. Die Veranstaltung in Köln wird von UNICEF Deutschland, der Stadt Köln und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung organisiert.

Am Weltkindertag am 20. September machen traditionell Kinder- und Jugendorganisationen und Initiativen in ganz Deutschlandmit mit Aktionen, Festen und anderen Veranstaltungen auf die Situation der Kinder und ihre Rechte aufmerksam. Die Kinderrechte sind seit 1989 in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Danach hat jedes Kind das Recht auf Überleben und persönliche Entwicklung, einen angemessenen Lebensstandard sowie Schutz und Beteiligung.

Weitere Informationen zum Weltkindertag und zum Motto „Wir Kinder haben Rechte!“ unter www.weltkindertag.de.

Quelle: PressemitteilungDeutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.09.2019

Mehr als zwei Drittel der Bevölkerung in Deutschland (69 Prozent – plus 5 Prozent gegenüber 2016) traut der heutigen Generation der Kinder und Jugendlichen zu, als Erwachsene Verantwortung für den Erhalt unserer Demokratie zu übernehmen. Dieser Meinung sind vor allem die ältere Bevölkerung (76 Prozent der über 60-jährigen – plus 8 Prozent) und Menschen mit einem hohen Bildungsabschluss (76 Prozent – plus 10 Prozent). 28 Prozent der Bevölkerung zweifelt an der Demokratiefähigkeit der nachfolgenden Generation. Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Politik- und Sozialforschungsinstituts Forsa im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes zum morgigen Weltkindertag.

Auffällig sind die unterschiedlichen Zustimmungswerte bei dieser Frage in den politischen Lagern: Das größte Vertrauen in die Jugend haben in dieser Frage die Grünen-Anhänger/innen mit 86 Prozent sowie die Anhänger/innen von SPD und FDP mit jeweils 70 Prozent, während die Unions-Anhänger/innen mit 68 Prozent knapp unter dem Bevölkerungsdurchschnitt liegen. Skeptischer in Bezug auf die Demokratiefähigkeit von Kindern und Jugendlichen zeigen sich Linke- und AfD-Anhänger/innen mit jeweils 61 Prozent. Dabei sind seit 2016 besonders große Veränderungen bei den Anhänger/innen der Grünen (plus 8 Prozent), der Linken (plus 5 Prozent) und der FDP (minus 14 Prozent) zu verzeichnen.

Bei der Frage, wer hauptsächlich die Verantwortung dafür trägt, bei Kindern und Jugendlichen demokratische Überzeugungen und Fähigkeiten zu fördern, sehen 88 Prozent der Befragten (minus 2 Prozent) Familie und Elternhaus in der Pflicht, 69 Prozent (plus 4 Prozent) Schule und Kita. Mit sehr weitem Abstand folgen in dieser Frage Sportvereine mit 9 Prozent, sowie politische Parteien, die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit und Kinder- und Jugendverbände mit jeweils 7 Prozent.

Um demokratische Überzeugungen und Fähigkeiten bei jungen Menschen zu fördern, halten die Befragten eine Reihe von Maßnahmen für sinnvoll, aber gegenüber 2016 mit niedrigeren Zustimmungsraten. 87 Prozent der Befragten sprechen sich für mehr Geld für die Kinder- und Jugendarbeit aus. Als weitere wichtige Maßnahmen präferieren 84 Prozent eine Stärkung des Gesellschaftskundeunterrichts in den Schulen, und 80 Prozent die stärkere Berücksichtigung von Kinder- und Jugendinteressen in der Politik. Sehr verbreitet sind darüber hinaus Meinungen, dass politische Bildung Pflichtfach in der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern sowie Erzieherinnen und Erziehern sein sollte, und dass Trainerinnen und Trainer in Sportvereinen Vorbilder in Sachen Demokratie sein sollten. Dafür sprechen sich 74 Prozent bzw. 72 Prozent aus.

„Demokratie fällt nicht vom Himmel, sondern muss von jeder Generation neu gelernt werden. Dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe müssen wir uns nach wie vor stellen. Gleichzeitig freut es uns sehr, dass das Vertrauen der Erwachsenen in die Fähigkeit von Kindern und Jugendlichen, die Demokratie in Deutschland auch zukünftig zu bewahren, gestiegen ist. Dabei zeigen beispielsweise die Diskussion um die Reform des Urheberrechts oder die Fridays-for-Future-Bewegung sehr deutlich, mit welchem Engagement und welcher Kompetenz Kinder und Jugendliche schon in jungen Jahren um komplexe Probleme streiten können“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Die Umfrageergebnisse sind auch ein starkes Plädoyer für die Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland, für eine Stärkung des Gesellschaftskundeunterrichts in den Schulen und für die stärkere Berücksichtigung von Kinder- und Jugendinteressen in der Politik. Damit ist das ,Hausaufgabenheft der politischen Parteien‘ schon gut gefüllt“, so Krüger weiter.

„Demokratie ist die Möglichkeit zur Selbstentfaltung, und gleichzeitig dürfen die vielfältigen Meinungen und Bedürfnisse anderer nicht aus dem Blick verloren werden. Wir müssen unsere Demokratie mit Leben füllen, ihre Voraussetzungen bewahren und sie offensiv gegen Bedrohungen verteidigen – und zwar jeden Tag aufs Neue“, so Krüger.

Für die repräsentative Umfrage zum Weltkindertag 2019 wurden vom Politik- und Sozialforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes deutschlandweit 1.012 deutschsprachige Personen ab 18 Jahren in Deutschland befragt. Die statistische Fehlertoleranz liegt bei +/- drei Prozentpunkten.

Eine Zusammenfassung der Umfrage mit allen Einzelergebnissen und ausgewählten Grafiken findet sich unter www.dkhw.de/umfrage-weltkindertag2019.de.

Quelle: PressemitteilungDeutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.09.2019

„Wohlfeil, überflüssig und problematisch“: Mit eindringlichen Worten warnt der Familienbund derKatholiken anlässlich desWeltkindertages (20.9.2019) vor einer geplanten Verfassungsänderung zur Einführung von Sondergrundrechten für Kinder. „Es besteht kein Reformbedarf. Kinder sind schon heute umfassend durch das Grundgesetz geschützt“, erklärte Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann heute in Berlin.„Es gibt weder eine Gesetzeslücke im Grundgesetz – wie Befürworter einer Verfassungsänderung immer wieder glauben machen wollen – nochjuristischen Klarstellungsbedarf. Die Meinung der Verfassungsrechtler lässt hierkeine Zweifel. Eindeutiger und umfassender als heute können die Grundrechte für Kinderin Deutschland kaum formuliert sein. Kinder haben als Menschen alle Grundrechte. Die Rechte von Kindern hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder betont.“ Eine Verfassungsänderung würde nach Hoffmanns Worten indes Gefahren bergen: „Sondergrundrechte für Kinder könnten das wohl austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kindern und Staat aus dem Gleichgewicht bringen und zum Vehikel für mehr Staatsinterventionen werden. Es geht um nicht weniger als darum, das im Grundgesetz garantierte Erziehungsrecht der Eltern zu verteidigen – gerade auch im Sinne der Kinder.“

„Eine Änderung des Grundgesetzes darf nicht ohne Not vorgenommen werden“, sagte Hoffmann, „vor allem dann nicht, wenn am Ende eine empfindlicheSchwächung des Erziehungsrechts der Eltern stehen könnte. Das wäre fatal und würde der Institution der FamilieSchaden zufügen.“ „Es ist ja gerade das Grundgesetz, dass den Eltern die primäre Verantwortung für die Kindererziehung zuweist“, sagte Hoffmann. „Damiterkenntdie Verfassung an, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden. Das Erziehungsrecht der Eltern ist ein pflichtgebundenes, dem Kindeswohl und dem Schutz des Kindes dienendes Recht. Dem Staat ist nur ein Wächteramt zugewiesen. Er greift ein, wenn dieEltern bei der Erfüllung ihrer Erziehungspflicht versagen und das Kindeswohl gefährdet ist. All das ist Teil des schon seit langem geltenden Schutzkonzeptes für Kinder. Dazu gehört auchder Schutz vor staatlichen Eingriffen in die Erziehung der Eltern. Wir sind gut beraten, wenn wir dieses exzellente und bewährte Schutzkonzept und die damit verbundeneErziehungsverantwortung der Eltern bewahren.“

„Das Grundgesetz setzt einen Rahmen für Politik, ersetzt Politik aber nicht.“

Während Hoffmann das verfassungsrechtliche Schutzkonzept für Kinder in Deutschland für vorbildlich hält, mahnt er nachdrücklich an,die Stellung von Kindern in der Gesellschaft weiter zu verbessern. Am Schutz für Kinder durch Grundrechte mangele es aber geradenicht. Vielmehrmüsse in der Einzelgesetzgebung noch viel verbessert werden, insbesondere bei Themen, die für Kinder wichtig seien, zum Beispiel bei der Kinder- und Jugendhilfe,dem Kinderschutz und den monetären Leistungen für Kinder. Der beste Schutz für Kinder sei nach Hoffmanns Worten eine engagierte Familien- und Bildungspolitik, die die Lebensbedingungen von Familienverbessere.

Ansprüche auf konkrete familienpolitische Maßnahmen würden sich nach Hoffmanns Worten aus dem Grundgesetz nicht ergeben, auch nicht aus neuen Sondergrundrechten für Kinder. Hier hätten manche Befürworter einer Verfassungsänderung illusionäre Vorstellungen. „DasGrundgesetz setzt einen Rahmen für Politik, ersetzt Politikaber nicht.“

„Es kommtdarauf an, dieLage von Kinder und Jugendlichen konkret zu verbessern.“

Hoffmann wies darauf hin, dass derInhalt des Grundgesetzes weitaus mehr sei als dessen Wortlaut. Vor allem habe auch die umfassende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Grundrechte für Kinder immer wieder ausformuliert. „Ich habe den Eindruck,dass der Ruf nach einer Verfassungsänderung unserer schlechtes Gewissen gegenüber denKindern in unser Gesellschaft beruhigen soll. Wir haben in der Vergangenheit nicht genug für Kinder getan. Jetzt kommtes darauf an, die Lage von Kinder und Jugendlichen konkret zu verbessern.“

Im aktuellen Themenheft der „Stimmeder Familie“ des Familienbundes der Katholiken unter demTitel „Kinderrechte ins Grundgesetz?“ diskutierennamhafte Rechtswissenschaftler und Politiker die Frage einer Verfassungsänderung, darunter Prof. Dr. Gregor Kirchhof, Prof. Dr. Bernhard Schlink, Prof. Dr. Günter Krings, Elisabeth Winkelmeier-Becker und Grigorios Aggelidis. Sie finden das Themenheft hier auf der Website des Familienbundes der Katholiken.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 19.09.2019

SCHWERPUNKT II: Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Anlässlich des bundesweiten Aktionstags „Pflegende Angehörige“ am 8. September fordert das ZFF die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu verbessern und die Pflege- und Familienpflegezeit zusammenzuführen und als steuerfinanzierte Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld auszugestalten.

Die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist eine der zentralen familienpolitischen Herausforderungen unserer Zeit: Unter den 3,41 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland, werden 76 Prozent zu Hause versorgt und dabei überwiegend durch Angehörige gepflegt, so das Statistische Bundesamt. Viele Angehörige stehen dabei vor der enormen Herausforderung, diese Verantwortungsübernahme mit einem Beruf zu vereinbaren.

Dazu Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Für unsere Gesellschaft ist die Pflege alter Menschen genauso wichtig wie die Betreuung und Erziehung von Kindern. Sie muss ebenfalls in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung abgesichert werden. Mit der Pflege- und Familienpflegezeit sind zwar Instrumente geschaffen worden, um die Vereinbarkeit von informeller Pflege und Erwerbstätigkeit zu verbessern, die gesetzlichen Regelungen lassen die meisten pflegenden Angehörige jedoch im Stich.

Die niedrige Inanspruchnahme zeigt, dass die Leistungen für informell Pflegende wenig attraktiv sind. Vor diesem Hintergrund fordert das ZFF, die Pflegezeit und Familienpflegezeit als steuerfinanzierte Lohnersatzleistung zusammenzuführen und analog zum Elterngeld auszugestalten!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 06.09.2019

Drei von vier Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt. Die pflegenden Angehörigen sind häufig dreifach belastet: Pflege kostet Zeit, sie kostet Geld, wenn die Arbeitszeit reduziert werden muss und Hilfsmittel benötigt werden, und sie kostet auch Kraft. Mit den Möglichkeiten, wie Angehörige besser unterstützt werden können, befasst sich die heutige Fachtagung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter dem Titel „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey nimmt ab 11 Uhr an der Tagung teil und berät mit Expertinnen und Experten auch über den ersten Bericht des Unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Nach vier Jahren Amtszeit hat der Beirat dem BMFSFJ im Sommer seinen Bericht vorgelegt, der auch Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Situation pflegender, berufstätiger Angehöriger enthält. Der Bericht ist inzwischen veröffentlicht und kann auf der Seite https://www.wege-zur-pflege.de/beirat.html abgerufen werden.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Die mehr als 2,5 Millionen pflegenden Angehörige haben unsere volle Aufmerksamkeit verdient. Ohne sie wäre Pflege in Deutschland undenkbar. Die Unterstützung der pflegenden Angehörigen und eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist daher eine wichtige Zukunftsaufgabe, das ist auch ein Ergebnis des Berichts des Unabhängigen Beirates. Deswegen prüfen wir gerade, wie ein Konzept für ein Familienpflegegeld aussehen könnte: Eine Art Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld, das den Angehörigen über einen gewissen Zeitraum mehr finanziellen Spielraum gibt und ermöglicht, dass sie weiter im Beruf bleiben können, während sie pflegen. Auch wenn eine solche große Maßnahme nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann, ist es wichtig, darüber breit zu diskutieren. Bei der heutigen Fachtagung starten wir damit.“

Woche der Demenz: Giffey besucht Altenpflege-Einrichtung

Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen brauchen eine gezielte Unterstützung, damit sie gut versorgt werden, der Alltag nicht zur Überforderung wird und sie Teil der Gesellschaft bleiben. Aus Anlass der „Woche der Demenz 2019“ besucht Bundesfamilienministerin Giffey heute um 15 Uhr die Altenpflege-Einrichtung „St. Elisabeth-Stift“ in Berlin-Prenzlauer Berg, gemeinsam mit Prof. Dr. Pierluigi Nicotera, dem Vorstandsvorsitzenden des Deutschen Zentrums für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE).

Im Rahmen der „Woche der Demenz“ vom 14.-21.09.2019 setzen sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Gesundheit für mehr Verständnis für die Belange von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen ein.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Etwa 1,7 Millionen Menschen sind in Deutschland an Demenz erkrankt. In manchen Familien stellt die Diagnose Demenz das ganze Leben auf den Kopf. Wir arbeiten gemeinsam daran, die Situation und die Versorgung von Menschen mit Demenz zu verbessern und ihre Angehörigen zu entlasten. Dafür brauchen wir starke Partner aus der Wissenschaft wie das DZNE genauso wie die 500 engagierten Lokalen Allianzen, die von meinem Ministerium gefördert werden. Außerdem haben wir die Entwicklung einer Nationalen Demenzstrategie gestartet.“

An der Nationalen Demenzstrategie arbeitet das BMFSFJ gemeinsam mit dem BMG, der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, den Ländern, Kommunalen Spitzenverbänden, Fachverbänden und der Zivilgesellschaft. Die Strategie soll bis zum Sommer 2020 fertig sein und hat unter anderem zum Ziel, eine gute Beratung für Menschen mit Demenz zu sichern und ihnen und ihren Angehörigen den Alltag zu erleichtern. Ein wichtiger Partner dabei ist das Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE), das erforscht, wie die Therapien und die Versorgung von Menschen mit Demenz verbessert werden können.

Aktuelle Studien des DZNE zeigen: eine Versorgung von Menschen mit Demenz in Netzwerkstrukturen führt zu einer signifikanten Entlastung der Angehörigen. Prof. Dr. Pierluigi Nicotera: „Vor allem die Belastung durch praktische Pflegetätigkeiten nimmt ab. Auch die Belastung durch den Umgang mit Behörden und Institutionen sowie durch Konflikte mit Beruf und Familie verringert sich. Darüber hinaus fördern Netzwerkstrukturen die Integration der Menschen mit Demenz in das Gesundheitssystem. Überdies konnte gezeigt werden, dass Angehörige von individueller Unterstützung profitieren, wenn sie Zugang zu sogenannten Care Managern haben. Das sind spezifisch qualifizierte Pflegekräfte, die eine vernetzte Versorgung kosteneffektiv und wirksam koordinieren können.“

Das BMFSFJ hat die Gründung von 500 Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz von 2012 bis 2018 gefördert (jeweils mit 10.000 Euro), zum Beispiel das Netzwerk „QVNIA – Qualitätsverbund Netzwerk im Alter“ in Berlin-Pankow. Die Lokalen Allianzen werden durch eine Netzwerkstelle bei der BAGSO weiter unterstützt. Im Netzwerk QVNIA arbeiten viele Akteure zusammen, um eine gute Qualität der Versorgung zu gewährleisten und neue Angebote zu entwickeln. Das Netzwerk hat zum Beispiel im ganzen Bezirk Schutzräume eingerichtet, in denen Menschen mit Demenz aufgenommen und betreut werden, die sich verlaufen haben, bis ihr Wohnort ausfindig gemacht wurde. Einer dieser Schutzräume befindet sich im St. Elisabeth-Stift.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.09.2019

„Statt wirksamer Entlastung und Absicherung bekommen pflegende Angehörige von der Bundesregierung weiterhin nur ideologischen Quark aus dem 19. Jahrhundert serviert“, erklärt Pia Zimmermann, pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Aktionstags pflegender Angehöriger am 8. September. Zimmermann weiter:

„Erst kürzlich hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Pflege wieder einmal zur familiären Aufgabe erklärt und sie damit faktisch vor allem Frauen zugeschoben. Diesem Rollenverständnis aus dem 19. Jahrhundert folgt die Pflegepolitik der Bundesregierung insgesamt. Die sogenannte Konzertierte Aktion Pflege hat für pflegende Angehörige nichts anzubieten als den Einsatz ambulanter Pflegefachpersonen, insbesondere zu Beginn der Pflegebedürftigkeit. Nahezu höhnisch klingt das ergänzende Vorhaben, die ‚Situation pflegender Angehöriger in den Blick‘ zu nehmen. Angesichts der Probleme, mit denen pflegende Angehörige zu kämpfen haben, ist das offensichtlich zu wenig.

Pflege muss gesamtgesellschaftlich eingebettet und gestaltet werden. Das beinhaltet eine Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, die aus dem Beruf ausscheiden. Weil aber viele pflegende Angehörige in ihren Jobs bleiben wollen, sind auch deutlich mehr teilstationäre Angebote sowie bezahlbare und wohnortnahe Tagespflegeplätze vonnöten. Die Arbeitgeber müssen stärker in die Verantwortung genommen werden, etwa durch Lohnfortzahlung wie im Krankheitsfall. Rentenansprüche aus Pflegetätigkeit müssen zudem Verdienstausfälle wirklich kompensieren und auch für Altersrentner möglich sein. Reha-Leistungen sind zügig und unbürokratisch zu gewähren.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 06.09.2019

Heute stellt im Rahmen einer Fachtagung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der unabhängige Beirat zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf seinen ersten Bericht vor.

Dazu erklärt Brigitte Döcker: „Der Beirat hat mit seinem Bericht zahlreiche Vorschläge zur Verbesserung der Situation erwerbstätiger pflegender Angehöriger unterbreitet und wir freuen uns, dass diese nun der Öffentlichkeit zugänglich sind.“

Ziel der Arbeit des Beirates war die Erörterung der Frage, welche Rahmenbedingungen erforderlich sind, damit Fürsorge für pflegebedürftige Angehörige und Berufstätigkeit der pflegenden Angehörigen gut miteinander vereinbart werden können. Grundlage hierfür ist eine Bestandsaufnahme.

Brigitte Döcker: „Schon heute gibt es rund 3,4 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland. Etwa drei Viertel aller Pflegebedürftigen wird zu Hause versorgt. Wir müssen davon ausgehen, dass diese Zahl steigt, während die Zahl der Angehörigen, die pflegen könnten, sinken wird. Die derzeit vorhandenen gesetzlichen Regelungen aus Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz werden dabei schon heute vergleichsweise wenig in Anspruch genommen, denn sie bieten keine wirklich hilfreichen Lösungen.“

Die Empfehlungen des Beirates sind umfassend und bieten gute Ansätze, um die mit der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbundenen Herausforderungen zu bewältigen.

„Wir begrüßen es, dass der Beirat die Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe sieht und dabei individuelle Entscheidungen für oder gegen die Übernahme der Pflege von eigenen Angehörigen respektiert wissen will. Wir unterstützen insbesondere die Empfehlungen des Beirates, Freistellungsmöglichkeiten deutlich auszuweiten und eine Entgeltersatzleistung für erwerbstätige pflegende Angehörige einzuführen.

Es gilt nun, die Empfehlungen des unabhängigen Beirates aufzugreifen und mit der Schaffung von Rechtsansprüchen und Rahmenbedingungen umzusetzen. Denn wir brauchen zügig gesetzliche Grundlagen, damit sich Sorgearbeit für Pflegebedürftige und Berufstätigkeit besser als bisher in Einklang bringen lassen.“ so Döcker.

„Die AWO fordert einen Rechtsanspruch auf familiäre Pflege für berufstätige pflegende Angehörige“, ergänzt sie, „und dieser muss Maßnahmen beinhalten, die die Pflegenden finanziell und zeitlich entlasten und ihnen helfen, die eigene Gesundheit zu erhalten.“

Darüber hinaus brauchen wir eine grundsätzliche Debatte darüber, welchen Stellenwert familiäre Pflege und Fürsorge in unserem Land haben sollen. Denn alle Menschen sind in bestimmten Lebensphasen und Lebenssituationen mehr oder weniger existenziell darauf angewiesen, dass sich andere Menschen verlässlich und verbindlich um sie kümmern. Die AWO fordert deshalb ein verständliches, am Lebensverlauf orientiertes Gesamtsystem, das Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht – auch dann, wenn sie pflegen oder pflegebedürftig sind.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 17.09.2019

Wer Angehörige pflegt, bringt in der Regel viele Opfer. Dass es so ist, liegt auch an der unzureichenden Entlastung pflegender Angehöriger. Fast fünf Millionen Menschen in Deutschland sorgen für pflegebedürftige Angehörige. Davon sind zwei Drittel Frauen, die üblicherweise sowieso schon stärker durch Vereinbarkeitsfragen belastet sind als Männer.

Anlässlich des bundesweiten Aktionstages „Pflegende Angehörige“ am 9. September fordert die AWO deshalb deutlich mehr Unterstützung und angemessene Entlastungsleistungen.

Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, erklärt dazu: „Wir sind pflegenden Angehörigen für ihren Dienst zu großem Dank verpflichtet. Das ist gelebte Solidarität! Ohne den enormen Einsatz der Familie und anderer Bezugspersonen ist die Betreuung Pflegebedürftiger nicht vorstellbar. Sie verdienen dafür deutlich mehr Anerkennung, aber vor allem konkret spürbare Unterstützung: angemessene Ersatzleistungen, um z. B. Verdienstausfälle durch die Übernahme von Pflege aufzufangen, bessere Unterstützungs- und Beratungsstrukturen und einen Rechtsanspruch auf familiäre Pflege für berufstätige pflegende Angehörige.

Pflegende Angehörige sind durch die Pflege vielfältigen gesundheitlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Nur ein Drittel der pflegenden Angehörigen ist berufstätig, davon lediglich ein Fünftel in Vollzeit. Pflegende Angehörige verlieren so Einkünfte, Karrierechancen und zukünftige Rentenansprüche. In der Folge sind sie auf Hartz IV-Leistungen angewiesen bzw. schließlich auf Grundsicherung im Alter. Damit gehen oft zunehmende Isolation und soziale Ausgrenzung einher. Wenn sie nicht mehr pflegen müssen, brechen deshalb viele Angehörige regelrecht zusammen und werden selbst krank.

Brigitte Döcker: „Pflege darf nicht arm machen. Pflegebedürftige Menschen und ihre Familien dürfen nicht noch zusätzlich zu ihrer Arbeit übermäßig für die Pflege zur Kasse gebeten werden, z. B. durch steigende Zuzahlungen zur Pflege. Der demografische Wandel in Deutschland wird die Situation verschärfen. Wir fordern deshalb seit Langem eine Begrenzung des Eigenanteils in der Pflege und rufen die Politik dazu auf, endlich zu handeln.“

Anfang 2019 hat die AWO dafür über 70.000. Unterschriften gesammelt, worauf sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags im Juni bereits mit dem Thema befasst hat. Eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung von Pflege muss nun bald folgen.

Die AWO selbst bietet Pflegeberatung bereits bundesweit in Ihren Einrichtungen und Diensten, sowie als Telefon- und als Onlineberatung kostenlos an und kennt daher die Fragen, Sorgen und Nöte der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen aus erster Hand (www.awo-pflegeberatung.de).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 06.09.2019

Anlässlich des bundesweiten Aktionstags „Pflegende Angehörige“ am 8. September fordern wir die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege für pflegende Frauen und Männer mit der Schaffung einer Entgeltersatzleistung für Pflegezeiten zu erleichtern. Aktuelle Daten zeigen wieder einmal: Gut drei Viertel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt – einen erheblichen Teil der Pflegearbeit übernehmen Frauen.

Frauen, die ihre Angehörigen pflegen, reduzieren ihre Erwerbstätigkeit oft ganz oder teilweise– mit den entsprechenden Konsequenzen für ihre berufliche Entwicklung sowie ihre Renten. Die Entgeltersatzleistung für Pflegezeiten würde pflegende Frauen besser absichern und Männer ermutigen, Pflegeaufgaben zu übernehmen.

Der Unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit und Pflege, in dem der DF Mitglied ist, hat im Juli seinen ersten Bericht inklusive Handlungsempfehlungen an Bundesfamilienministerin Giffey übergeben. Nun wurde dieser Bericht veröffentlicht: https://www.wege-zur-pflege.de/beirat.html. Wir begrüßen es sehr, dass der Bericht Handlungsempfehlungen enthält, die unserer Beschlusslage entsprechen: Die Forderung nach der Einführung einer Entgeltersatzleistung für Pflegezeiten sowie auch die Subventionierung haushaltsnaher Dienstleistungen durch öffentliche Zuschüsse.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat e.V.(DF) vom 06.09.2019

Am 17. September 2019 stellte im Rahmen der Fachtagung „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend den Ersten Bericht des unabhängigen Beirats zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf der Öffentlichkeit vor.

Der unabhängige Beirat, vom Bundesministerium in 2015 eingesetzt, nahm in seinem Bericht Stellung zur aktuellen Situation der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, zeigt Weiterentwicklungsmöglichkeiten auf und formuliert Handlungsempfehlungen.

„Als Familienverband begrüßen wir die Handlungsempfehlungen des Beirats und unterstreichen ebenfalls, dass Pflege, wie die Erziehungsleistungen der Familien, eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt“, so Hiltrud Stöcker-Zafari vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Für die Familien des Verbandes im besonderen Maße relevant seien die Empfehlungen in Bezug auf eine kultursensible Ausrichtung der Beratungsangebote, die darüber hinaus mehrsprachig, barrierefrei und geschlechtersensibel sein sollten. „Wir unterstützen auch insbesondere die Empfehlung von Maßnahmen, die eine geschlechtergerechte Vereinbarung von Pflege und Beruf fördern. Auch in unseren Familien wird die Pflege noch überwiegend von den Frauen durchgeführt“, führt Stöcker-Zafari weiter aus. Hier spiele es zudem eine Rolle, dass der Begriff der nahen Angehörigen ausgeweitet werden müsse.

„Vereinbarkeit muss aber noch fairer werden, nicht nur in Bezug auf die Frauen, die überwiegend Sorge- und Pflegearbeit leisten, sondern, dass ebenso eine angemessene Bezahlung der Pflegezeit umgesetzt wird. Das ist besonders für Familien mit geringem Einkommen wichtig. Alles andere wäre sozial ungerecht.“

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 18.09.2019

Ein „Familienpflegegeld“ zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband angesichts der extrem hohen Zahl pflegender Angehöriger. Laut Statistischem Bundesamt werden 1,76 Millionen pflegebedürftige Menschen von Angehörigen zu Hause gepflegt, was fast die Hälfte aller Pflegebedürftigen in Deutschland ausmacht (3,41 Millionen Menschen). In Anlehnung an das Elterngeld fordert der Verband einen Rechtsanspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz und eine staatliche Lohnersatzleistung. Darüber hinaus fordert der Paritätische die Stärkung von Angeboten zur Entlastung pflegender Angehöriger, wie Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

„Neben verlässlichen Entlastungsangeboten brauchen pflegende Angehörige einen einklagbaren Rechtsanspruch, Zeit und materielle Absicherung“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Es könne nicht sein, dass pflegende Angehörige deutlich schlechter gestellt werden als junge Eltern. Der Verband fordert einen verbindlichen Rechtsanspruch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf eine drei Jahre befristete Familienpflegezeit. Die Höhe der Lohnersatzleistung würde wie beim Elterngeld im Regelfall 65 Prozent des letzten Nettoeinkommens betragen, höchstens jedoch 1.800 Euro.

Die geltende Regelung zur Pflegezeit werde den lebenspraktischen Anforderungen nicht gerecht, kritisiert der Paritätische, was sich auch in der geringen Inanspruchnahme zeige. „Menschen dürfen nicht genötigt werden, ihr Arbeitsverhältnis aufzugeben oder sich durch die Aufnahme eines Darlehens verschulden zu müssen, um ihren Angehörigen beizustehen“, so Schneider. „Der derzeitige Anspruch auf befristete Freistellung ohne jegliche finanzielle Absicherung nützt den Betroffenen im Ernstfall wenig.“ Alarmieren müsse vor diesem Hintergrund, dass mehr als 280.000 Menschen auf Grund von Pflegetätigkeiten dem Arbeitsmarkt nicht oder nur teilweise zur Verfügung stehen und pflegende Menschen auf Hartz IV angewiesen sind. Auch der durch das Bundesfamilienministerium berufene unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf habe in seinem Bericht jüngst entsprechenden Handlungsbedarf formuliert und eine Regelung orientiert am Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz empfohlen.

Neben einem Familienpflegegeld seien mehr und verlässlich finanzierte Entlastungsangebote notwendig. „Kurzzeitpflege- und Verhinderungspflegeplätze sind derzeit Mangelware, dabei tragen sie nachweislich enorm zur Entlastung pflegender Angehöriger bei. Die häusliche Pflegesituation fordert alle Beteiligten heraus und strapaziert auf Dauer selbst die innigste Beziehung. Die professionell abgesicherte, temporäre Auszeit bietet sowohl Pflegenden als auch Pflegebedürftigen Entspannung“, so Schneider. Der Paritätische begrüßt, dass im Koalitionsvertrag von SPD und Union entsprechende Maßnahmen verankert seien. Unter anderem habe die Große Koalition ein jährliches Budget angekündigt, über das pflegende Angehörige zukünftig in der Lage sein sollen, flexibel Entlastungsangebote in Anspruch nehmen zu können. Auch sei angekündigt, Angebote für eine verlässliche Kurzzeitpflege zu stärken. Entsprechende Eckpunkte lägen jedoch bis heute noch nicht vor. Jetzt müsse die Große Koalition ihren Worten zügig Taten folgen lassen.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 03.09.2019

SCHWERPUNKT III: Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme 2019

Trotz aller Kraftanstrengungen:Die unzureichende Personalausstattung in deutschen Kitas wird zunehmend zum Problem. Zwar hat sich die Zahl der pädagogischen Fachkräfte durch den Kita-Ausbau deutlich erhöht, doch die Personalschlüssel verbessern sich vielerorts zu langsam. Der Personalmangel belastet nicht nur die Kita-Qualität, sondern auch die Erzieherinnen und Erzieher und erschwert es, mehr Menschen für den Beruf zu begeistern.

Mit dem Kita-Ausbau ist von 2008 bis 2018 die Zahl des pädagogi-schen Personals um 54 Prozent angestiegen, von 379.146 auf 582.125. Diese enorme Aufstockung des Kitapersonals ist ein erheblicher Erfolg. Zudem zeigt sich seit 2013 –dem Jahr der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz – eine im bundesweiten Durchschnitt verbesserte Personalsituation in den Kitas.

Konkret heißt das: Am 1. März 2013 war eine vollzeitbeschäftigte pädagogische Fachkraft in Krippengruppen rein rechnerisch noch für 4,6 ganztagsbetreute Kinder zuständig. Am 1. März 2018 waren es 4,2 Kinder. Auch inKindergartengruppen gab es eine Verbesserung: verantworteten Erzieherinnen und Erzieher 2013 die Förderung von 9,6 Kindern, waren es im Jahr 2018 nur noch 8,9 Kinder. Trotz dieser Entwicklung sorgen die Personalschlüssel vielerorts nach wie vor dafür, dass in zahlreichen Kitas nicht kindgerecht betreut werden kann und die Arbeitsbelastung für die Fachkräfte sehr hoch ist. Zu diesen Ergebnissen kommt das diesjährige Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme. Die Bertelsmann Stiftung empfiehlt, dass füreine kindgerechte Betreuung in Krippengruppen maximal drei Kinder auf eine pädagogische Fachkraft kommen und in Kindergartengruppen 7,5.

Bundesweit einheitliche Standards für gleiche Bildungschancen und Arbeitsbedingungen

Die im bundesweiten Durchschnittverbesserten Personalschlüssel verdecken die unterschiedlichen Entwicklungsdynamiken in den Ländern. So gibt es Länder wie Bremen und Thüringen, in denen sich die Personalausstattung sowohl in Krippen – als auch Kindergartengruppen verschlechtert hat oder stagniert. Andernorts, wie etwa in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Hamburg, haben sich die Personalschlüssel von einem ungünstigen Ausgangsniveau deutlich verbessert. Hervorzuheben ist hier Mecklenburg-Vorpommern, wo bei den Personalschlüsseln der größte Qualitätssprung für die älteren Kinder gelungen ist (von 1 zu 14,9 auf 1 zu 13,2). Baden-Württemberg konnte in beiden Gruppenformen seine bereits günstigen Personalschlüssel sogar weiter ausbauen. Insgesamt hängen die Bildungschancen trotz des Qualitätsausbaus der vergangenen Jahre noch immer stark vom Wohnort ab. So ist in Meck-lenburg-Vorpommerns Kindergartengruppen eine Fachkraft rein rechnerisch für 13,2 und in Baden-Württemberg für 7,0 Kinder zuständig. Im Krippenbereich zeigt sich zwischen Sach-sen und Baden-Württemberg eine ebenso große Kluft (1 zu 6,2 und 1 zu 3,0). Je nach Land oder auch Kommune muss das Kitapersonal also unter sehr unterschiedlichen Arbeitsbedingungen die Bildung und Entwicklung von Kindern fördern.

Das Betreuungsverhältnis sieht im Kitaalltag sogar noch ungünstiger aus. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass rund ein Drittel der Arbeitszeit einer Erzieherin für Aufgaben außerhalb der pädagogischen Praxis benötigt wird; zum einen beispielsweise für Elterngespräche, Qualitätsentwicklung oder Bildungsdokumentationen, zum anderen für Urlaub und Fortbildungen. In Mecklenburg-Vorpommerns Kindergartengruppen muss dann beispielsweise eine Mitarbeiterin fast 20 Kinder, in Baden-Württemberg hingegen 10,5 Kinder betreuen. Längere Ausfallzeiten durch Krankheit verschlechtern die Betreuungssituation noch weiter, wenn kein Vertretungspersonal zur Verfügung steht.

Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung, bedauert: „Das Gute-Kita-Gesetz ist eine vertane Chance. Es fehlen im Gesetz bundesweit einheitliche Standards für die Personalausstattung, damit überall kindgerechte Betreuungsverhältnisse und gleiche Arbeitsbedingungen realisiert werden können.“

Personal hat Vorrang: Mindestens 106.500 Fachkräfte notwendig

Dräger sorgt vor allem die angespannte Situation des Kitapersonals: „Der Fachkräftebedarf wird weiter steigen: Für mehr Plätze, eine gute Kitaqualität und den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder brauchen wir mehr Erzieherinnen und Erzieher. Diese können wir nur gewinnen und halten, wenn die Arbeitsbedingungen gut und attraktiv sind. Kindgerechte Personalschlüssel sind dafür eine wichtige Stellschraube.“ Insgesamt brauche es, so Dräger, fast 106.500 zusätzliche Fachkräfte, um die Empfehlungen der Bertelsmann Stiftung zu realisieren.

Um neue Fachkräfte zu gewinnen, fordert er zudem Verbesserungen im Ausbildungssystem für Erzieherinnen und Erzieher: bundesweit kostenfreie Ausbildung, eine angemessene Ausbildungsvergütung sowie Renten- und Sozialversicherungspflicht für alle Ausbildungsgänge. Zudem sollen die derzeit entstehenden unterschiedlichen Wege in den Beruf – beispielsweise für Quereinsteiger – keine Absenkung des bisherigen formalen Qualifikationsniveaus nach sich ziehen.

Zusatzinformationen

Grundlage des jährlich aktualisierten Ländermonitorings Frühkindliche Bildungssysteme sind Auswertungen von Daten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder aus der Kinder- und Jugendhilfestatistik und weiteren amtlichen Statistiken. Stichtag für die Datenerhebung war der 15. März 2008 und jeweils der 1. März 2013 und 2018. Die Berechnungen für 2018 wurden von dem LG Empirische Bildungsforschung der FernUniversität in Hagen durchgeführt. Die aktuellen Daten und Fakten zu den frühkindlichen Bildungssystemen finden Sie unter www.laendermonitor.de sowie in den Länderprofilen unter www.laendermonitor.de/laenderprofile.

Der Personalschlüssel ist einzentrales strukturelles Qualitätsmerkmal von Kitas. Nach Empfehlung der Bertelsmann Stiftung sind für eine gute Kita auch Standards für eine professionelle Leitungsausstattung, berufsbegleitende Beratung sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte und eine gute Mittagsverpflegung wichtig. Zusammenfassende Darstellung der wissenschaftlichen Studien zu den Arbeitszeitanteilen verschiedener Aufgabenbereiche von Fachkräften vgl. Viernickel und Schwarz (2009).

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 26.09.2019

Zur Bertelsmann-Studie über Frühkindliche Bildungssysteme der Bertelsmann Stiftung erklärt der kinder- und jugendpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Matthias Seestern-Pauly:

„Die Studie zeigt deutlich, dass Deutschland weit entfernt von einem guten Betreuungsschlüssel ist. Die Fachkraft-Kind-Relation hat sich zwar leicht verbessert. Doch gerade die bereinigten Zahlen offenbaren einen eklatanten Personalmangel zu Lasten unserer Kinder. Umso erschreckender ist es, dass Familienministerin Giffey mit dem sogenannten Gute-Kita-Gesetz die Chance für wirkliche Qualitätsverbesserungen verpasst hat. Denn anstelle von mehr Erziehern und besseren Rahmenbedingungen finanzieren die Länder die eigenen Wahlversprechen von beitragsfreien Kitas. Nicht hinnehmbar sind außerdem die massiven Unterschiede in der Betreuung zwischen den Ländern. Deshalb benötigen wir dringend bundeseinheitliche Mindeststandards. Denn der Wohnort darf nicht darüber entscheiden, welche Chancen unsere Kinder auf eine gute Betreuung haben.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten vom 26.09.2019

Anlässlich der Veröffentlichung des diesjährigen Ländermonitorings Frühkindliche Bildungssysteme der Bertelsmann Stiftung fordert der AWO Bundesverband dazu auf, die Anstrengungen bei den Ausbildungs- und Beschäftigungssituationen von Erzieher*innen massiv zu erhöhen und die Rahmenbedingungen endlich nachhaltig zu verbessern.

Dazu erläutert Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler: „Eine gute Bildungsqualität in Kita und Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder muss natürlich gefordert werden. Aber wir brauchen auch die Fachkräfte, die mit Wissen, Empathie und Engagement diese verantwortungsvolle Arbeit leisten können. Da sind das Gute-Kita-Gesetz und die Fachkräfteoffensive zwar Schritte in die richtige Richtung, aber nur Tropfen auf den heißen Stein.“

Zwar zeigen die Daten des Ländermonitorings, dass sich der Anstieg an pädagogischem Personal insgesamt auch in einer kontinuierlichen Verbesserung des Personalschlüssels äußert. Diese Verbesserungen entsprechen aber noch lange nicht den wissenschaftlich empfohlenen Betreuungsschlüsseln. Von bundeseinheitlichen Standards, welche auch gleichwertige Lebensverhältnisse befördern würden, sind die Bundesländer folglich noch weit entfernt.

Neben der Ungleichheit der kindlichen Betreuungsverhältnisse sind aber auch die Erzieher*innen selbst die Leidtragenden. Wolfgang Stadler hierzu: „Wir können die stetig steigenden Belastungen im Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung nicht mehr übersehen: Die Fachkräfte arbeiten bereits jetzt am Limit. Die Rahmenbedingungen müssen sich verbessern: für die Beschäftigten, die ihre Arbeit mit Engagement und hohen Qualitätsansprüchen erfüllen möchten, und für die Kinder, die ein Recht auf bestmögliche Bildung, Erziehung und Betreuung haben.

Stadler: „Der Beruf der Erzieher*innen muss gesellschaftlich anerkannt und in seiner Attraktivität aufgewertet werden! Die AWO fordert deshalb die Bundesregierung, Arbeitgeber*innen und Gewerkschaften auf, sich gemeinsam für bessere und attraktivere Rahmenbedingungen für die Ausbildung und Beschäftigung von Erzieher*innen einzusetzen. Das heterogene und unübersichtliche Ausbildungssystem muss durchlässiger werden und Aufstiege ermöglichen, Ausbildungsstandards sind zu sichern und auszubauen und nicht abzusenken. Eine Ausbildungsvergütung sollte selbstverständlich werden und würde eine Ausbildung auch denjenigen ermöglichen, die sich das bisher nicht leisten konnten. Ein Schulgeld für angehende Erzieher*innen schafft eine Schieflage im Vergleich zu Auszubildenden im dualen System und ist sozial ungerecht. Unser Anspruch ist eine kostenlose Bildung für alle jungen Menschen bei hohen Qualitätsstandards.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 26.09.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen zur Verbesserung der Kita-Qualität in Deutschland. Dazu braucht es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sowohl mehr finanzielle Mittel als auch bundeseinheitliche Mindeststandards in der Qualität, um allen Kindern im frühkindlichen Bildungsbereich besser als bisher gerecht zu werden und den Flickenteppich bei der Personalausstattung zu beenden. Notwendig sind zudem mehr Anstrengungen, um den gestiegenen Herausforderungen von Kindertageseinrichtungen im Umgang mit partizipatorischer und inklusiver Erziehungs- und Bildungsarbeit wirksam begegnen zu können.

„Die jährlich von der Bertelsmann Stiftung vorgelegten Zahlen zur Personalausstattung in deutschen Kitas gleichen immer wieder einem Trauerspiel. Bei der dringend notwendigen Verbesserung des Personalschlüssels in den Kitas geht es viel zu langsam voran. Wir sind weiterhin fast flächendeckend weit von den wissenschaftlich empfohlenen Standards entfernt. Wenn wir, wie die Bertelsmann Stiftung, die letzten fünf Jahre als Maßstab der Berechnungen nehmen, brauchen wir bei gleichbleibenden Bedingungen noch 10 Jahre bei Kindergartengruppen und sogar 15 Jahre bei den Krippengruppen, ehe der Personalschlüssel in den Kitas zufriedenstellend ist. Und da sind Elterngespräche, Bildungsdokumentationen, Urlaub, Fortbildungen oder Ausfallzeiten durch Krankheit noch gar nicht mit eingerechnet. Diese Bummelei bei der Verbesserung der Kita-Qualität ist fahrlässig und muss ein Ende haben“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung des aktuellen „Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme 2019“ der Bertelsmann Stiftung.

„Die vom Bund im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes zur Verfügung gestellten Finanzmittel müssen konsequent für die Verbesserung der Kita-Qualität verwendet werden. Mit Gebührenbefreiungen im Gießkannenprinzip ist keinem Kind geholfen. Wichtig ist auch, dass diese Bundesmittel den Kitas langfristig zur Verfügung stehen und nicht nach der nächsten Bundestagswahl versiegen“, so Hofmann weiter.

„Zudem sollte die Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen als Qualitätsfaktor ins Zentrum der Arbeit rücken. So können die Potentiale der Kinder besser gefördert und wichtige Akzente in der dringend notwendigen Weiterentwicklung der Demokratieförderung gesetzt werden. Kitas müssen aber auch in ihrer inklusiven Erziehungs- und Bildungsarbeit begleitet und unterstützt werden. Dabei geht es vor allem darum, im Kita-Alltag ein Miteinander zu fördern, in dem Vielfalt wertgeschätzt wird und das alle Kinder aktiv mitgestalten können. Denn ein solches Bildungsumfeld wirkt sich positiv auf die Identitätsentwicklung von Heranwachsenden aus. In einer Kita, in der die pädagogische Arbeit konsequent an den Rechten der Kinder orientiert ist, erleben Kinder, dass sie selbstwirksam sind, in ihrer Individualität wertgeschätzt werden und dass Diskriminierungen jeglicher Art keinesfalls in Ordnung sind“, so Hofmann.

Eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zahlt sich aber nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Gesellschaft aus, da eine gute frühkindliche Bildung und Erziehung unterschiedliche Startbedingungen und Zukunftschancen wirksam ausgleichen kann. Sie trägt dazu bei, Bildungsnachteile abzubauen, Armut zu überwinden und Lebensverläufe wirtschaftlich und sozial zu stabilisieren.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 26.09.2019

Bildungsgewerkschaft zum Ländermonitor „Frühkindliche Bildung“: Bund, Länder und Kommunen müssen sich stärker anstrengen

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat angemahnt, dass Bund, Länder und Kommunen deutlich mehr Anstrengungen unternehmen müssten, um zusätzliche Fachkräfte für die Kitas zu gewinnen. Trotz geringfügiger Verbesserungen zwischen 2013 und 2018 fehle überall in Deutschland gut ausgebildetes Personal.

„Der Fachkraft-Kind-Schlüssel ist fast überall noch weit davon entfernt, was die Wissenschaft für pädagogisch notwendig erachtet“, betonte Björn Köhler, GEW-Vorstandsmitglied für Jugendhilfe, mit Blick auf die aktuellen Zahlen des Ländermonitors „Frühkindliche Bildung“ am Donnerstag in Frankfurt a.M. „Die langjährige Personalnot in den Kitas kratzt am Image des Berufs der Erzieherinnen und Erzieher. Nur mit guten Arbeitsbedingungen werden wir mehr Menschen für dieses gesellschaftspolitisch so wichtige Arbeitsfeld gewinnen!“

Angesichts des angekündigten Ausbaus der pädagogischen Angebote, z.B. durch den geplanten Ganztag für Grundschülerinnen und -schüler, müssten alle Verantwortlichen in der Politik ein großes Interesse daran haben, das Berufsfeld attraktiver zu gestalten. „Dazu gehören neben einer guten Bezahlung auch gute Arbeitsbedingungen“, unterstrich Köhler. „Gute Arbeitsbedingungen schützen vor Krankheit. Sie schaffen den Raum, um gute Bildungsarbeit anzubieten. Davon profitieren die Kinder!“

„Das Gebot der Stunde: Die Qualität in den Kitas muss gesichert werden. Dafür müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen“, sagte der GEW-Kita-Experte. Sie müssten deutlich mehr junge Menschen dafür gewinnen, die Erzieherinnenausbildung zu beginnen. Gleichzeitig seien insbesondere die Länder gefordert, genügend Lehrkräfte für die schulische Ausbildung zur Verfügung zu stellen und die Kapazitäten der entsprechenden Studiengänge auszubauen.

Mit Blick auf den steigenden Fachkräftebedarf mahnte Köhler die kommunalen Arbeitgeber, umgehend Vorschläge zur Verbesserung der Attraktivität des Berufes zu machen: „Wir brauchen dringend eine nationale Strategie, die nicht am Föderalismus scheitern darf!“ Er erwartet ernsthafte Vorschläge der Arbeitgeber, wie die Sozialberufe weiter aufgewertet werden könnten. „Das wird nicht zum Nulltarif gehen“, sagte Köhler. Deswegen müssten sich Bund, Länder und Kommunen jetzt darauf verständigen, wie die Kitafinanzierung deutlich zu verbessern sei.

Quelle: Pressemitteilung GEW-Hauptvorstand vom 26.09.2019

Der Paritätische Wohlfahrtsverband warnt vor einem Betreuungsnotstand in Kitas und Horts, sollten nicht zügig die Weichen für bessere Rahmenbedingungen im Erzieher*innenberuf gestellt und eine verlässliche Finanzierung der Angebote garantiert werden. Der Verband weist darauf hin, dass sich der bereits jetzt akute – und gerade erst von der Bertelsmann-Stiftung konstatierte – Personalmangel in der Kindertagesbetreuung in den kommenden fünf Jahren massiv verschärfen werde. Laut Schätzungen des Verbandes seien mindestens eine Million zusätzliche Betreuungsplätze in Kitas und Horts notwendig, um Qualität, Bedarf und Rechtsansprüchen gerecht zu werden. Die Nachfrage nach qualifiziertem Fachpersonal werde in den kommenden Jahren drastisch steigen.

„Es werden mehr Kinder geboren und die Nachfrage nach passgenauen Betreuungsangeboten wächst stetig. Der Kita-Ausbau muss daher weiter vorangetrieben werden – nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ“, so Marion von zur Gathen, Leiterin der Abteilung Soziale Arbeit beim Paritätischen Gesamtverband. Nicht nur im vorschulischen Bereich, sondern auch in der Betreuung von Schulkindern müsse sich zügig etwas bewegen. „Wenn der von der Großen Koalition angekündigte Rechtsanspruch auf Betreuung auch für Schulkinder nicht zur Farce geraten soll, müssen jetzt die notwendigen neuen Plätze geschaffen werden“, so von zur Gathen. Der Paritätische geht von einem Platzbedarf in Höhe von mittelfristig mindestens einer Million zusätzlicher Plätze in Kitas und Horts aus.

Der Paritätische kritisiert, dass insgesamt zu wenig Mittel in die nachhaltige und strukturelle Stärkung des Betreuungssystems fließen. Das so genannte „Gute-Kita-Gesetz“ sei eine Enttäuschung gewesen. „Das gut gemeinte Gute-Kita-Gesetz läuft Gefahr, in der Praxis lediglich zum Stopfen von Haushaltslöchern missbraucht zu werden. Die Qualität droht auf der Strecke zu bleiben“, warnt Marion von zur Gathen. Ein Großteil der Mittel werde lediglich zur Refinanzierung einer allgemeinen Beitragsbefreiung eingesetzt, nicht aber für notwendige Verbesserungen der Qualität und der Arbeitsbedingungen der Fachkräfte. Um mehr Menschen für eine Ausbildung als Erzieher*in zu begeistern und Fachkräfte auch dauerhaft in dem Beruf zu halten, seien aber gerade hier dringend Maßnahmen und Investitionen notwendig. „Ohne ein großes finanzielles Engagement des Bundes werden die anstehenden Aufgaben nicht zu bewältigen sein. Es braucht endlich solide Lösungen, wie sich der Bund dauerhaft und verlässlich an den Kosten frühkindlicher und schulischer Betreuungsangebote beteiligen kann“, so von zur Gathen.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 26.09.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Neues Online-Tool misst Familienfreundlichkeit von Unternehmen

Auf dem Unternehmenstag „Erfolgsfaktor Familie 2019“ in Berlin steht heute die Familienfreundlichkeit von Betrieben im Mittelpunkt. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, DIHK-Präsident Dr. Eric Schweitzer und der Direktor des IW Köln, Prof. Dr. Michael Hüther, diskutieren vor etwa 250 Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft die Bedeutung einer familienfreundlichen Unternehmenskultur zur Fachkräftegewinnung und -sicherung. Gemeinsam mit der Präsidentin des Bundesverbandes der Personalmanager (BPM), Inga Dransfeld-Haase, geben Giffey und Schweitzer auf dem Unternehmenstag den Startschuss für den „Fortschrittsindex Vereinbarkeit“. Das neue Online-Tool unterstützt Arbeitgeber dabei, ihre familienfreundlichen Maßnahmen zu messen, weiterzuentwickeln und sichtbar zu machen. Ziel ist es, Familienfreundlichkeit in den Unternehmen konkret zu verankern. Der Index besteht aus zwei Teilen: Mit Leitlinien bekennt sich das Unternehmen zu einer innovativen und familienorientierten Unternehmenskultur. In einem zweiten Schritt können Unternehmen ihre Kultur anhand von zwölf Kennzahlen messen und sich mit Wettbewerbern vergleichen. Zu den Kennzahlen gehören unter anderem die Anzahl der Beschäftigten mit flexiblen Arbeitszeitmodellen, die Dauer der Elternzeit von Müttern und Vätern und der Anteil weiblicher Führungskräfte.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist eine familienfreundliche Unternehmenskultur von elementarer Bedeutung, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten. Sie ist längst kein Nice-to-have mehr, sondern wichtiger Wettbewerbs- und Standortfaktor. Viele Unternehmen bieten mittlerweile zwar Maßnahmen zur Unterstützung von Familien an, aber oft schätzen sich Arbeitgeber deutlich besser ein als ihre Beschäftigten es tun. Mit dem „Fortschrittsindex Vereinbarkeit“ unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre familienfreundliche Unternehmenskultur weiterzuentwickeln und ihr Engagement sichtbar zu machen. Denn Politik und Wirtschaft sind gemeinsam verantwortlich, eine Arbeitswelt zu gestalten, in der die Beschäftigten Beruf und Familie gut miteinander vereinbaren können.“

Dr. Eric Schweitzer, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags: „Eine familienfreundliche Unternehmenskultur macht es den kleinen und mittelständischen Unternehmen leichter, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Der „Fortschrittsindex Vereinbarkeit“ soll die Unternehmen dabei unterstützen: Er macht Fortschritte bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie besser nachvollziehbar. Zudem setzt er Anreize für die Unternehmen, sich über passende familienfreundliche Maßnahmen Gedanken zu machen – bei gleichzeitiger Berücksichtigung der betrieblichen Interessen.“

Inga Dransfeld-Haase, Präsidentin des Bundesverbandes der Personalmanager und Personalchefin von Nordzucker: „Die Familienorientierung in den Unternehmen sollte endlich dem gelebten Familienbild entsprechen. Unser Ziel ist es, genau das über flexible und transparente Arbeitsstrukturen noch stärker im Bewusstsein von Management und Führungskräften zu verankern.“

Der „Fortschrittsindex Vereinbarkeit“ wurde vom Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) in Kooperation mit dem DIHK und dem BPM entwickelt. Der Index ist ein Angebot im Rahmen des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ des BMFSFJ. Bestandteil des Programms ist das gleichnamige Unternehmensnetzwerk mit mehr als 7.300 Mitgliedern, das 2007 vom BMFSFJ und DIHK ins Leben gerufen wurde. Ziel ist es, Familienfreundlichkeit zum Markenzeichen der deutschen Wirtschaft zu machen. Der jährliche Unternehmenstag ist das zentrale Treffen der Netzwerkmitglieder.

Mehr Informationen finden Sie unter den folgenden Links:

www.erfolgsfaktor-familie.de

www.fortschrittsindex-vereinbarkeit.de

www.bmfsfj.de/unternehmensmonitor

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.09.2019

Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit 2019 veröffentlicht

Zum sechsten Mal hat das Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) den „Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit“ vorgelegt. Die aktuellen Ergebnisse zeigen deutliche Fortschritte, aber auch weiteren Handlungsbedarf.

Der Monitor wird vom Bundesfamilienministerium gefördert. Er besteht aus einer repräsentativen Unternehmensbefragung und einer repräsentativen Beschäftigtenbefragung. Mit dem Monitor liegt eine einzigartige Zeitreihe zum Stand der Familienfreundlichkeit der deutschen Wirtschaft vor.

Die zentralen Ergebnisse des Unternehmensmonitors 2019 sind: Der Anteil der Geschäftsleitungen und Personalverantwortlichen, für die familienfreundliche Maßnahmen wichtig sind, ist seit der letzten Befragung (2015) um knapp 6 Prozentpunkte auf 83 Prozent gestiegen.Der Anteil von Unternehmen mit einer ausgeprägt familienfreundlichen Unternehmenskultur hat seit 2015 zugenommen – sowohl aus Sicht der Unternehmen (von 41 auf 46 Prozent), als auch aus Sicht der Beschäftigten (von 36 auf 39 Prozent). Die Lücke zwischen Unternehmens- und Beschäftigtensicht bleibt allerdings bestehen.Der Anteil an Unternehmen, die Maßnahmen zur Förderung von Vätern anbieten, ist seit der letzten Befragung im Jahr 2015 stark angestiegen (von 35 auf rund 53 Prozent). Die Verbreitung von individuell vereinbarten Arbeitszeiten hat deutlich zugenommen: Rund acht von zehn Unternehmen bieten diese mittlerweile an. Mobiles und flexibles Arbeiten ist ein Top-Zukunftsthema: Seine Bedeutung wird aus Sicht von 44 Prozent der Beschäftigten und 59 Prozent der Unternehmen in den nächsten fünf Jahren noch weiter zunehmen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:

„Familienfreundlichkeit ist ein wichtiges Kriterium für die Attraktivität von Arbeitgebern. In Zeiten des Fachkräftemangels ist sie kein ‚Nice to have‘, sondern ein besonderer Wettbewerbsvorteil. Firmen sind gut beraten, wenn sie Angebote für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf machen. Das schätzen die Beschäftigten auch: Für neun von zehn Arbeitnehmern sind familienfreundliche Maßnahmen Ausdruck einer Unternehmenskultur, in der der Mensch wichtig ist. Leider befürchten aber auch noch zu viele Beschäftige berufliche Nachteile, wenn sie familienfreundliche Angebote in Anspruch nehmen. Das ist kontraproduktiv. Wir sollten in Deutschland dahin kommen, dass die Familienbelange der Beschäftigten als Teil der Personalstrategie in Unternehmen fest verankert werden. Denn schließlich ist für die meisten Menschen in Deutschland die Familie nach wie vor mit Abstand das Wichtigste im Leben.“

Direktor des IW Köln, Prof. Dr. Michael Hüther:

„Unternehmen sind sich der Bedeutung einer familienfreundlichen Personalpolitik für ihre Arbeitgeberattraktivität bewusst – mehr und mehr auch mit Blick auf die Beschäftigten, die heute (noch) keine familiär bedingten Betreuungspflichten erfüllen müssen. Ein besonderes Merkmal des weiterhin insgesamt hohen personalpolitischen Engagements in der Wirtschaft ist, dass zunehmend die Väter in den Blick geraten. Die Unternehmen erweitern damit die Optionen, unterschiedliche Rollenbilder zu leben und Lebensmodelle zu wählen.“

Den „Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit 2019“ finden Sie unter www.bmfsfj.de/unternehmensmonitor

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.09.2019

15. Woche des bürgerschaftlichen Engagements gestartet

Etwa 30 Millionen Menschen sind in Deutschland freiwillig engagiert. Sie alle tragen dazu bei, das Leben in unserer Gesellschaft besser, gerechter und demokratischer zu gestalten. Mit der „Woche des bürgerschaftlichen Engagements“ wird der Einsatz dieser Menschen gewürdigt und sichtbar gemacht – es ist die inzwischen bundesweit größte Freiwilligenoffensive. Bundesfamilienministerin Dr.Franziska Giffey und Dr. Thomas Röbke, Sprecherratsvorsitzender vom Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) werden heute in Berlin um 15 Uhr die „15. Woche des bürgerschaftlichen Engagements“ im Beisein von etwa 300 Gästen eröffnen.

Bundesfamilienministerin Giffey betont in ihrer Eröffnungsrede die Bedeutung des Engagements für die Gesellschaft: „Ich bin dankbar, in einem Land zu leben, in dem sich 30 Millionen Menschen freiwillig engagieren und damit den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft stärken. Die „Woche des bürgerschaftlichen Engagements“ wirft ein Licht auf das, was tagtäglich im Großen wie im Kleinen geschieht: das beeindruckende Engagement in unserem Land. Sie macht sichtbar, wofür sich diese 30 Millionen Menschen freiwillig engagieren und wie vielfältig unsere Gesellschaft ist. Ich danke allen Engagierten für ihren Einsatz. Denn Demokratie ist eine Mitmach-Veranstaltung: Jeder kann beitragen, unser Land zu gestalten. Genau das bedeutet Engagement. Meine Aufgabe als Familienministerin ist es, gute Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. In diesem Jahr werden wir daher die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt gründen. Sie soll Initiativen möglichst unbürokratisch unterstützen und als Beratungsstelle und Vernetzungsort dienen.“

Thomas Röbke, Vorsitzender des BBE-Sprecherrats betont, dass gerade in kritischen Zeiten – ob durch das Auseinanderdriften der Gesellschaft oder angesichts der Bedrohungen durch den Klimawandel – die vielen zivilgesellschaftlichen Initiativen ihren unermesslichen Wert erweisen. „Es geht um Engagement, das nicht bei guten Vorsätzen stehen bleibt, sondern sich in konsequentem und gemeinschaftlichem Handeln fortsetzt“, so Röbke. Auch in anderen Bereichen sät die Zivilgesellschaft nach Röbkes Worten Hoffnung: ob im konsequenten Einsatz gegen jede Form von Ausgrenzung und Hass oder für eine starke Gemeinschaft in einem vereinten Europa. Es gibt keine Herausforderung, zu der sich nicht vielfältige Formen von Engagement bilden.

Die Botschafterin und Botschafter 2019

Bei der Auftaktveranstaltung der „15. Woche des bürgerschaftlichen Engagements“ in Berlin werden auch die Engagement-Botschafterinnen und Engagement-Botschafter 2019 vorgestellt. Sie stehen stellvertretend für 30 Millionen Engagierte. Ein Jahr lang machen sie bundesweit auf ihre Themen aufmerksam und sind so Vorbild sowie Motivation für andere Engagierte:

Andrea Harwardt, Engagement-Botschafterin »Engagement und Sport«.

Sie hat vor 20 Jahren mit Gleichgesinnten den inklusiven Reitverein Integration e. V. gegründet. Der Verein ermöglicht Menschen mit und ohne Behinderung die Teilnahme am Reit- und Voltigiersport.

Dennis Kirschbaum, Engagement-Botschafter »Junges Engagement«.

Er unterstützt mit seinem Verein JUMA e. V. junge Musliminnen und Muslime dabei, sich mit ihren Meinungen, Wünschen und Ideen in die Gesellschaft einzubringen und ihr Engagement in der breiten Öffentlichkeit sichtbar zu machen.

Lena Wiewell, Engagement-Botschafterin »Zusammenhalt in der Gesellschaft«.

Sie stärkt mit ihrem Verein „Tausche Bildung für Wohnen“ Kinder in ihrer schulischen und persönlichen Entwicklung, die in strukturschwachen Stadtteilen wie Duisburg-Marxloh oder Gelsenkirchen-Ückendorf aufwachsen.

Die Woche des bürgerschaftlichen Engagements

Die diesjährige „Woche des bürgerschaftlichen Engagements“ findet vom 13. bis 22. September statt. Bundesweit gibt es mehr als 8.000 Veranstaltungen.

Mehr Informationen finden sich auf der Internetseite www.engagement-macht-stark.de.

Seit 2004 würdigt das BBE mit der bundesweiten Woche des bürgerschaftlichen Engagements den Einsatz der vielen freiwillig Engagierten. Im Fokus stehen Menschen, die sich eigeninitiativ oder in Unternehmen, Stiftungen, Verbänden oder Einrichtungen unter dem Motto „Engagement macht stark!“ engagieren. Die Aktionswoche wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ist Schirmherr der Kampagne. Das ZDF, der Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter (BVDA) und das enorm Magazin sind offizielle Medienpartner. Weitere starke Partnerinnen und Partner 2019 sind: Aktion Mensch, die Deutsche Telekom, die Faire Woche, Flixmobility GmbH, IBM Deutschland und Volkswagen pro Ehrenamt.

Das BBE ist ein Zusammenschluss aus Bürgergesellschaft, Staat und Wirtschaft. 270 Mitgliedsorganisationen verfolgen das Ziel, bürgerschaftliches Engagement in allen Gesellschafts- und Politikbereichen zu fördern.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.09.2019

Der Deutsche Bundestag berät heute (Donnerstag) in erster Lesung über den Haushalt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für das Jahr 2020. Vorgesehen ist, dass der Etat auf insgesamt 11,8 Milliarden Euro wächst. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Anstieg um rund 1,356 Milliarden Euro.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betont: „Mit dem Haushaltsentwurf für das Familienministerium knacken wir in diesem Jahr eine Rekordmarke: 11,8 Milliarden Euro gibt es für Familien, junge und ältere Menschen in diesem Land. Das sind gute Nachrichten. Denn mit neun Milliarden Euro fließt der größte Teil davon direkt in die Portemonnaies der Familien in Deutschland. Jeder Euro, der das Leben der Menschen spürbar besser macht, ist gut angelegt. Wir investieren in eine gute Kinderbetreuung in Kita und Grundschule, sorgen für bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und bekämpfen Kinderarmut. Wir wollen Menschen vor Hass, Gewalt oder Missbrauch schützen und helfen denen, die Opfer geworden sind. Besonders wichtig ist, dass wir auch künftig zivilgesellschaftliches Engagement vor Ort intensiv unterstützen, damit wir aktiv etwas für den sozialen Frieden tun.“

Das Starke-Familien-Gesetz wirkt

Durch die grundlegende Reform des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepakets können alle vier Millionen Kinder in Deutschland, die in Familien mit geringem Einkommen leben, stärker gefördert und unterstützt werden. Besonders Alleinerziehende profitieren davon. Seit der Reform zum Juli/August 2019 ist die Zahl der Anträge um 25 Prozent gestiegen. In 2020 sind 869 Millionen Euro und damit nochmals 294 Millionen Euro mehr als in 2019 für den Kinderzuschlag vorgesehen.

Das Elterngeld steigt

Auch die Ausgaben für das Elterngeld steigen, weil sich einerseits die Nettolöhne und Gehälter positiv entwickeln und zugleich die Leistung konstant hoch in Anspruch genommen wird. Die Ausgaben für das Elterngeld steigen deshalb gegenüber 2019 um 395 Millionen Euro auf insgesamt 7,25 Milliarden Euro.

Ausbau der Ganztagsbetreuung

Für Investitionen in den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter plant die Bundesregierung die Errichtung eines Sondervermögens, um den Ländern zwei Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung zu stellen. Hierfür sind in den Jahren 2020 und 2021 jeweils 500 Millionen Euro für den Einzelplan des BMFSFJ und in gleicher Höhe für den Einzelplan des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vorgesehen.

Gute Kinderbetreuung

Der Bund stellt den Ländern aus dem Gute-Kita-Gesetz bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro für mehr Qualität in den Kitas und in der Kindertagespflege und für die Entlastung der Eltern bei den Gebühren zur Verfügung – eine Milliarde hiervon fließt im Jahr 2020 an die Länder. Inzwischen haben wir in zehn von 16 Bundesländern Verträge zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes unterzeichnet. Bis zum Herbst sollen alle Vereinbarungen abgeschlossen sein.

Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher

Mit der Fachkräfteoffensive unterstützt der Bund die Länder darin, mehr Nachwuchs an Erzieherinnen und Erziehern zu gewinnen und eine gute Ausbildungspraxis sicherzustellen. Außerdem gilt es, dafür zu sorgen, dass sich Weiterbildung auszahlt und Fachkräfte im Beruf gehalten werden können. Dafür stehen in diesem Jahr 2019 40 Millionen Euro und im Jahr 2020 60 Millionen Euro zur Verfügung. Gestartet wurde die Fachkräfteoffensive in diesem Sommer mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres. 2.500 vom Bund geförderte Auszubildende beginnen ihre dreijährige praxisintegrierte vergütete Ausbildung. Mehrere Länder stocken diese Zahl mit eigenen Mitteln oder Mitteln aus dem Gute-Kita-Gesetz auf.

Ausbildungsoffensive Pflege

Für die „Ausbildungsoffensive Pflege“ sind im Jahr 2020 rund 4,5 Millionen Euro vorgesehen. Das Geld fließt in die Vorbereitung und aktive Begleitung der neuen Pflegeausbildungen, die 2020 starten. Hierzu gehört u.a. eine bundesweite Informationskampagne sowie eine stärkere Beratung und Vernetzung vor Ort durch das Beratungsteam Pflegeausbildung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).

Fortführung von „Demokratie leben!“

Wir werden uns um den sozialen Frieden in unserem Land kümmern und um die Menschen, die dafür mit ihrem Engagement eintreten. Das tun wir mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“, das 2020 in die zweite Förderperiode (bis 2024) geht. Die ersten Förderaufrufe wurden veröffentlicht und die Interessenbekundungsverfahren sind beendet. Die eingereichten Projektideen werden nun von externen Gutachtern geprüft und bewertet. Über die Bewilligung wird bis Dezember entschieden. In 2020 werden für das Programm 107,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Zudem gründen wir noch in diesem Jahr die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt.

Jugendfreiwilligendienste

Für die Freiwilligendienste im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) und im Bundesfreiwilligendienst geben wir im Jahr 2020 über 277 Millionen Euro aus. Damit können wir aktuell allen, die einen Dienst leisten wollen, einen Platz in einem der drei Formate ermöglichen.

Stärkung von Frauen

Die Mittel für das in 2019 gestartete Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen werden um rund 29 Millionen Euro auf 35 Millionen Euro aufgestockt. Damit sollen insbesondere der Zugang zu Frauenhäusern und die Versorgung von besonderen Zielgruppen verbessert, aber auch die Entwicklung von neuen Schutzkonzepten und die Qualifizierung von Fachkräften gefördert werden. Insgesamt sind bis 2023 rund 120 Millionen Euro für Investitionen in eine bessere Infrastruktur zur Unterstützung betroffener Frauen vorgesehen.

Erhöhung der Mittel des Fonds sexueller Missbrauch

Betroffene von sexualisierter Gewalt im Kindes- und Jugendalter sollen weiterhin bedarfsgerechte Hilfen erhalten. Deshalb wird die Finanzierung des Fonds „Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ (FSM) fortgesetzt und im Vergleich zu 2019 um 28,4 Millionen Euro auf 45,4 Millionen Euro aufgestockt. Es können damit weiterhin Anträge auf Hilfen an den Fonds gestellt werden. Seit Mai 2013 sind mehr als 12.600 Anträge auf Hilfen beim FSM gestellt worden und es gehen täglich weitere ein. Um diese wichtigen Hilfen für Betroffene gewähren zu können, ist die Aufstockung erforderlich.

Stärkung der Wohlfahrtsverbände

Die Wohlfahrtsverbände können ihre erfolgreiche Arbeit fortsetzen. Die Ansätze für die Titel der Wohlfahrtsverbände werden für 2020 verstetigt – mit zusätzlich 11,57 Millionen Euro gegenüber der vorgesehenen Finanzplanung. Damit wird die Leistungsfähigkeit der Wohlfahrtsverbände und anderer bundeszentraler Organisationen bei neuen sozial- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen sichergestellt, zum Beispiel bei zentralen Themen wie der Digitalisierung der sozialen Arbeit und sozialer Innovation.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmfsfj.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.09.2019

Modellprojekt biko belegt Bedarf für Kostenübernahmen für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel

Familienplanung ist ein Menschenrecht. Aber auch in Deutschland können sich viele Frauen die Kosten für Pille, Spirale und Co. einfach nicht leisten – das geht aus der Abschlussevaluation zum Modellprojekt „biko – Beratung, Information und Kostenübernahme bei Verhütung“ hervor, deren Ergebnisse heute (Dienstag) auf einer Fachtagung im Bundesfrauenministerium vorgestellt wurden. Für Frauen mit wenig Geld besteht demnach hoher Bedarf an der Kostenübernahme verschreibungspflichtiger Verhütungsmittel. Regelmäßige Ausgaben wie für die Pille, aber auch hohe einmalige Kosten von bis zu 400 Euro für eine Spirale können das Budget von Frauen mit geringem Einkommen deutlich überschreiten. Sie verhüten daher unregelmäßiger, greifen zu weniger zuverlässigen Methoden oder verzichten sogar ganz auf Verhütung.

Mit dem vom Bundesfrauenministerium geförderten Projekt „biko“ erprobte der pro familia Bundesverband e. V. an sieben Standorten (Erfurt, Halle, Lübeck, Ludwigsfelde, Recklinghausen, Saarbrücken und Wilhelmshaven) über einen Zeitraum von drei Jahren den Zugang zur Kostenübernahme verschreibungspflichtiger Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen. Das Projekt mit einem Fördervolumen von knapp vier Millionen Euro wurde vom unabhängigen Evaluationsinstitut „Camino Werkstatt für Fortbildung, Praxisbegleitung und Forschung im sozialen Bereich gGmbH“ („Camino“) ausgewertet.

Während der Kernlaufzeit des Projekts von Juli 2017 bis Juni 2018 gab es insgesamt 6.104 Anfragen für Kostenübernahmen, davon konnten 4.480 bewilligt werden. In dieser Zeit wurden insgesamt 4.751 Beratungsgespräche geführt. Die Hälfte aller Frauen gab in der Evaluations-Befragung an, sie würden ohne die finanzielle Unterstützung durch das Projekt „biko“ entweder gar nicht oder mit einer deutlich unsicheren Methode verhüten. Das entspricht den Ergebnissen der Sonderauswertung der Studie „frauen leben 3“ des Sozialwissenschaftlichen Forschungsinstituts zu Geschlechterfragen. Demnach ist jede zweite Sozialleistungsbezieherin mit ihrem Verhütungsverhalten unzufrieden und würde ihr Verhütungsverhalten ändern, wenn die Mittel kostenfrei zugänglich wären.

Die Evaluation des Modellprojekts „biko“ ergab außerdem, dass die Bedarfsgruppe heterogen ist. Bedarf an kostenfreier Verhütung besteht nicht nur bei jungen Frauen in der Ausbildungsphase und nicht nur bei Frauen, die Transferleistungen beziehen. Denn die zweitgrößte Nutzerinnengruppe waren Frauen, die trotz Berufstätigkeit über ein geringes Einkommen verfügen. Über 59 Prozent der Nutzerinnen haben eines oder mehrere Kinder.

Mehr als die Hälfte der Frauen, die am Modellprojekt teilnahmen, entschied sich für Langzeitverhütungsmethoden, darunter die Hormonspirale und Kupferspirale. Etwas mehr als ein Viertel der Nutzerinnen erhielt eine erstmalige Kostenübernahme für die Pille.

Im Rahmen des „Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ ist auf Initiative des BMFSFJ die Altersgrenze für die Kostenübernahme verschreibungspflichtiger Verhütungsmittel bei der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) seit dem 1. März 2019 vom 20. auf das 22. Lebensjahr angehoben worden. Ein darüber hinausgehender gesetzlicher Anspruch auf Kostenübernahme besteht jedoch nicht.

Die Abschlussevaluation sowie eine Kurzfassung davon finden Sie unter www.biko-verhuetung.de oder www.profamilia.de/biko.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10.09.2019

Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zur Einführung einer statistischen Erfassung von Wohnungslosigkeit erklärt Dr.WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für europäische Sozialpolitik und Arbeitsmarktpolitik:

Seit Jahren schon fordern wir Grüne eine bundesweite Wohnungslosenstatistik und endlich geht auch die Bundesregierung einen ersten Schritt. Die Einführung einer Statistik ist überfällig, mit ihr alleine ist den vielen Menschen ohne Dach über dem Kopf aber noch nicht geholfen. Damit aus den Zahlen auch Handeln wird, fordern wir einen nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit.

Zudem ist die geplante Statistik noch ausbaufähig. Bei genauem Hinsehen zeigt sich, dass die Bundesregierung lediglich eine Wohnungslosenunterbringungsstatistik plant, die Menschen, die ohne Unterkunft auf der Straße leben genauso wenig erfasst, wie Wohnungslose, die vorübergehend bei Freunden, Verwandten und Bekannten unterkommen. Schließlich fehlen all jene, die akut oder auch mittelfristig von Wohnungsverlust bedroht sind. Bei der Statistik besteht also noch Nachbesserungsbedarf.

Eine Statistik ist notwendig, noch wichtiger ist allerdings, sich darum zu kümmern, dass in einem Land wie Deutschland, niemand auf der Straße und ohne eigene Wohnung leben muss. Wir Grüne fordern die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern und Kommunen einen nationalen Aktionsplan zu erarbeiten, der sich ein klares Ziel setzt: Obdachlosigkeit und damit extreme Armut in Deutschland bis 2030 gänzlich zu beseitigen. So verlangen es auch die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals), denen Deutschland in der UN-Vollversammlung zugestimmt hat.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 25.09.2019

Zu den rasant steigenden Eigenanteilen in der Pflege erklärt KordulaSchulz-Asche, Sprecherin für Alten- und Pflegepolitik:

Es ist fatal, wie sich die Eigenanteile der pflegebedürftigen Menschen entwickeln. Es ist noch fataler, dass die Bundesregierung nichts dagegen tut. Wie lange will die Bundesregierung die finanzielle Belastung pflegebedürftiger Menschen noch ignorieren?

Die aktuelle Struktur der Pflegeversicherung hält uns als Versichertengemeinschaft davon ab, den pflegebedürftigen Menschen in unserem Land ein adäquates Versorgungsangebot zu machen und die daraus folgenden Kosten zu übernehmen. Wir haben als Bundestagsfraktion deshalb mit der doppelten Pflegegarantie einen pragmatischen Lösungsvorschlag auf den Tisch gelegt, mit dem wir die Eigenanteile sofort wirksam senken und nachhaltig deckeln wollen. Wir wollen den Eigenanteil für die pflegebedürftigen Menschen festschreiben, sodass die Pflegeversicherung zukünftig alle pflegebedingten Kostensteigerungen übernimmt. Vermutlich werden zwar die Kosten für die Versichertengemeinschaft steigen, aber dem Anstieg wollen wir mit einer gerechten und stabilen Finanzierung durch eine Pflege-Bürgerversicherung begegnen.

Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wir nur solidarisch stemmen können. Jetzt ist die Bundesregierung gefragt, endlich pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige stärker zu unterstützen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 24.09.2019

Zur heute veröffentlichten Studie der Universität Mannheim zur Rentenlücke zwischen Frauen und Männern erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Markus Kurth, Sprecher für Rentenpolitik:

Um die Rentenlücke zwischen Frauen und Männern zu schließen, ist es vordringlich, die Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben und ihre Entlohnung zu verbessern. Wir brauchen dringend eine bessere Infrastruktur in der Kinderbetreuung und Bildung, die Einführung einer echten Pflegezeit, eine andere Arbeitskultur in Unternehmen und vor allem gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Nicht zuletzt sind Männer gefordert, in Partnerschaften endlich den Putzlappen und die Windel in die Hand zu nehmen – und zwar nicht nur für zwei Monate.

Gerade für Frauen sind die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung wichtig, da sie zum Beispiel seltener Betriebsrentenansprüche oder eine private Zusatzversorgung haben. Daher käme eine langfristige Stabilisierung des Rentenniveaus gerade ihnen zugute. Zwar gibt es eine Reihe von familienpolitischen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung wie die Pflegezeiten oder die Mütterrente. Doch auch die damit verbundenen milliardenschweren Kosten vermögen es nicht annähernd, die Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt auszugleichen. Verbessert sich die Erwerbsbeteiligung von Frauen im bisherigen Tempo weiter, wird eine Gleichstellung der Geschlechter erst in Jahrzehnten erreicht. Das ist deutlich zu langsam.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 17.09.2019

Zum OECD-Bericht „Bildung auf einen Blick 2019“ erklären Margit Stumpp, Sprecherin für Bildung, und Kai Gehring, Sprecher für Forschung, Wissenschaft und Hochschule:

Trotz einzelner Lichtblicke spielt das deutsche Bildungssystem nicht in der internationalen Spitzengruppe mit. Bröckelnde Schulgebäude und baupolizeilich gesperrte Hörsäle sind sichtbarste Zeichen für die Unterfinanzierung der Bildung. Ein Land, dessen Erfolg auf die Neugier und Kreativität der Menschen angewiesen ist, darf sich das nicht erlauben. Der OECD-Bildungsbericht ist ein klarer Auftrag an Bund und Länder, in mehr Chancen für alle zu investieren.

Das deutsche Bildungssystem ist alles andere als krisenfest. Zwar gehen mehr Kinder in die Kita, mehr junge Leute studieren, die gute Konjunktur der letzten Jahre hat für ordentliche Arbeitsmarktchancen gesorgt. Dem steht aber entgegen, dass die Zahl der Schulabbrecher wieder steigt. Das ist ein klares Indiz dafür, dass Schulen für die individuelle Förderung und Betreuung von Kindern mehr Mittel benötigen. Es fehlt an pädagogischem Personal und die Lehrerschaft wird immer älter. Sich gegenseitig das Personal abzuwerben, darf nicht die Antwort sein. Vielmehr sollten sich die Länder koordinieren und gemeinsam alle vorhandenen Lehramtsstudienplätze nutzen. Mangelfächer müssen zügig ausgebaut werden. Multiprofessionelle Teams können Lehrkräfte entlasten, damit sie ihren ureigenen Aufgaben nachkommen können. Auch dafür müssen Fachkräfte geworben und ausgebildet werden. Der Bund muss zudem mit den Ländern schnell den angekündigten Rechtsanspruch auf Ganztagsbildung für Grundschulkinder umsetzen und kräftig in gute Qualität investieren. Eine zupackende Bildungsministerin hätte hier längst einen Schwerpunkt gelegt.

Ein weiteres Warnzeichen sind die real sinkenden Pro-Kopf-Ausgaben für Studierende. Die Nachfrage nach Studienplätzen wird auf Dauer hoch bleiben. Daher ist es überfällig, die Hochschulen entsprechend besser auszustatten. Es braucht eine Offensive für Sanierung und Neubau von Hochschulbauten. Auch die soziale Infrastruktur – also Beratungsangebote, Mensen und Wohnheime – muss mitwachsen, damit aus Erstsemestern auch Absolventinnen und Absolventen werden. Bildungsministerin Karliczek wäre gut beraten, ihr kategorisches „Njet“ endlich zu überdenken.

Individuelle Förderung und gute Lern- und Lehrbedingungen sind das A&O für Bildungserfolg. Ob Ausbildung oder Studium: Alle müssen die Chance auf sichere Jobs, gute Einkommen und stabile Lebensverhältnisse bekommen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 10.09.2019

Zum am Montag veröffentlichten Abschlussbericht der Fachkommission zum geplanten gesetzlichen Verbot sogenannter „Konversionstherapien“ erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik und Queerpolitik:

Ein Verbot der sogenannten „Konversionstherapien“, das die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen erstmals 2013 vorgeschlagen hat, ist längst überfällig. Der Abschlussbericht der Fachkommission bestätigt eindeutig, dass diese Pseudotherapien schädlich sind und verboten werden sollten. Zudem muss ein Aktionsplan gegen diese „Konversionstherapien“ schnellstmöglich beschlossen und umgesetzt werden. Wir freuen uns, dass die Kommission viele von unseren Forderungen aufgegriffen hat, wie beispielsweise öffentlichkeitswirksame Kampagnen, die mehr Akzeptanz gegenüber vielfältigen sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten schaffen und über die Gefahr von Behandlungen aufklären.

Weitere Informationen zu dem Grünen Aktionsplan gegen sog. Konversionstherapien: https://www.gruene-bundestag.de/themen/lesben-schwule/aktionsplan-gegen-konversionstherapien

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 10.09.2019

„Wenn schwangere Menschen hunderte Kilometer fahren müssen, weil sie in ihrer Wohngegend keine Einrichtung finden, in der sie eine ungewollte Schwangerschaft beenden können, dann müssen wir es als das benennen, was es ist: einen Versorgungsnotstand. Die Gründe sind vielfältig: In der ärztlichen Ausbildung kommen die verschiedenen Methoden so gut wie nicht vor. Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, werden stigmatisiert. Kliniken verweigern diesen Eingriff aus religiösen Gründen. Im Effekt gibt es immer weniger Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Der Staat hat einen Versorgungsauftrag. Dem muss er nachkommen,“ so Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag anlässlich des internationalen Safe Abortion Days am 28. September.

Möhring weiter: „Wir brauchen endlich ein Recht auf Schwangerschaftsabbrüche. So lange diese im Strafgesetzbuch geregelt sind, gibt es nur eine Erlaubnis dazu – verbunden mit einem großen moralischen Zeigefinger. So lange Schwangerschaftsabbrüche eine Straftat sind, wird sich an der desolaten Versorgungssituation wenig ändern. Hochschulen können schlecht verpflichtet werden, eine Straftat zu lehren, Kliniken nicht dazu, eine solche anzubieten. Genau solche Verpflichtungen bräuchte es aber: Einer der häufigsten gynäkologischen Eingriffe muss standardmäßig gelehrt werden. Die individuelle Gewissensfreiheit muss nicht angetastet werden. Krankenhäuser aber müssen dafür sorgen, dass zu jeder Zeit mindestens eine Ärztin oder ein Arzt Dienst hat, die oder der diesen Eingriff vornehmen kann und dazu auch bereit ist.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 27.09.2019

„123 Frauen wurden allein letztes Jahr von ihrem Ex-Partner getötet. Jede vierte Frau in Deutschland hat schon mindestens einmal im Leben häusliche Gewalt erlebt. Die Zahlen zeigen eindeutig: Gewalt an Frauen ist ein virulentes Problem in Deutschland. Viel zu oft werden davor die Augen geschlossen – so wie momentan wieder von der Bundesregierung“, erklärt Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum Vorwurf der Sozialverbände, Bund und Länder schützten Frauen nur mangelhaft. Möhring weiter:

„Ich begrüße und unterstütze die Forderungen des Bündnisses zur Istanbul-Konvention und die Forderungen der Sozialverbände zum besseren Schutz von Frauen vor Gewalt, die von ihnen anlässlich der Haushaltsverhandlungen erhoben worden sind. Die Kritik der Verbände an der Bundesregierung ist absolut zutreffend.

Die Finanzierung von Frauenhäusern ist seit Jahrzehnten ein Desaster. Frauenhäuser sind überfüllt, nicht barrierefrei und die Mitarbeitenden überlastet und unterbezahlt. Dass hierzu keine Lösung gefunden wird, ist eine Bankrotterklärung des Staates. Wir brauchen endlich eine verlässliche und einheitliche Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen.

Absolute Ignoranz zeigt die Bundesregierung auch bei der Einhaltung von Menschenrechtsabkommen. Statt im Haushalt endlich ein Budget für die bereits seit Februar 2018 in Kraft getretene Istanbul-Konvention bereitzustellen, werden vorgesehene Gelder für den Bereich sogar gekürzt. Dabei sieht die Konvention verpflichtend vor, dass Strukturen wie eine staatliche Koordinierungsstelle und ein Monitoring geschaffen werden. Dazu ist im Haushalt 2020 kein Wort zu finden. Ich bin empört, dass sich die Bundesregierung nach außen für die Einhaltung von Menschenrechten brüstet, doch für die tatsächliche Umsetzung keine Gelder bereitstellt. DIE LINKE wird in den Haushaltsverhandlungen mehr Gelder zum Schutz von Frauen – und insbesondere für die Umsetzung der Istanbul-Konvention – einfordern.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 10.09.2019

„Unsere Grundschulen leiden unter den fatalen Folgen früherer verfehlter Personalkalkulationen. Der sich dramatisch verschärfende Lehrkräftemangel an unseren Schulen lässt sich nur gesamtstaatlich lösen“, erklärt Birke Bull-Bischoff mit Blick auf die heute veröffentlichten neuen Berechnungen zum Grundschullehrermangel. Die Sprecherin für Bildungspolitik der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Bund, Länder und Kommunen müssen enger zusammenarbeiten, um zügig kurz-, mittel- und langfristige Lösungen zu finden: zum Abbau des Lehrkräftemangels ohne Qualitätsverlust, zur Steigerung der Attraktivität des Berufsfeldes, etwa durch die Verbesserung und Vereinheitlichung der Lehrergehälter, und Verbesserungen der Lehrerbildung. Wir brauchen gute Qualifizierungsprogramme für Quer- bzw. Seiteneinsteiger, denn ohne die wird es nicht mehr gehen. Traurig, aber wahr. Die Anzahl der regulär bis dahin ausgebildeten Absolventen reicht bei weitem nicht aus. Daneben müssen Hochschulen mehr Anreize gegeben werden, weiter mehr Studienplätze auszubauen als sich verstärkt auf Drittmittelförderungsprojekte zu stürzen. Eine Zugangshürde in Form des Numerus clausus, wie sie in einigen Bundesländern für das Grundschullehramt besteht, ist kein Weg.

Wir müssen überdies Anreize schaffen, Lehrkräfte für den ländlichen Raum zu gewinnen. Wir brauchen bundesweit geltende Vereinbarungen zur Sicherung materieller und personeller Rahmenbedingungen an Schulen, zur Ausbildung, zu den Arbeitsbedingungen der Fachkräfte und zur Bildungsfinanzierung etwa in Form eines bundesweit geltenden Bildungsrahmengesetzes.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 09.09.2019

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert anlässlich des 30. Jahrestages der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November 1989 die Bundesregierung auf, sich weltweit für den Schutz und die Verwirklichung von Kinderrechten einzusetzen.

Konkret verlangt die Fraktion in einem Antrag (19/13553) unter anderem, Kinder „breiter über ihre Rechte zu informieren“ und sie „durch zielgruppengerechte Informationskampagnen bei der Ausübung ihrer Rechte zu unterstützen und zu ermutigen“. Die Bundesregierung solle gleiche Chancen für Jungen und Mädchen weltweit anstreben und in der Entwicklungszusammenarbeit umsetzen. Verletzungen von Kinderrechten sollen systematisch erfasst, aufgearbeitet sowie „gendersensitiv aufgeschlüsselt“ werden, um damit eine „empirisch fundierte und zielführende Kinderrechtspolitik zu schaffen“, schreiben die Abgeordneten. Darüber hinaus drängen die Grünen die Bundesregierung, die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern weltweit besser zu unterstützen und ihren Verpflichtungen aus der letztjährigen G20-Erklärung zur Bekämpfung von Kinderarbeit nachzukommen.

In Deutschland solle die Bundesregierung einen „unbürokratischen und zügigen Familiennachzug, inklusive Geschwisternachzug zu minderjährigen beziehungsweise im Verfahren volljährig gewordenen asylrechtlich Geschützen“ sicherstellen, heißt es im Antrag. Darin verlangt die Fraktion auch, Daten zu Kindern, die als Opfer von Menschenhandel nach Deutschland gebracht wurden, systematisch zu erfassen und aufzuarbeiten. Bundesländer und Kommunen sollen zudem bei der Einrichtung von fachspezifischen Beratungsstellen unterstützt werden. Weitere Forderungen zielen auf eine verbindliche Umsetzung der kinderrechtlichen Verpflichtungen aus den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte und eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz.

Als Begründung führen die Grünen an, dass die UN-Kinderrechtskonvention jedem Kind unteilbare Entwicklungs- und Förderrechte, Schutz- sowie Beteiligungsrechte garantiere – darunter ein Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit, ein Recht auf Bildung, sowie ein Recht auf Ruhe, Freizeit und Spiel. Nach den Zusatzprotokollen der Konvention sollen zudem „die Rekrutierung und der Einsatz von Kindersoldaten, Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie angeprangert und wirksam geächtet werden“, so die Fraktion. Dennoch würden Kinderrechte „weltweit fortwährend verletzt“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1068 vom 27.09.2019

Die Bundesregierung will durch das Nachjustieren von Bedingungen für das Baukindergeld Mitnahmeeffekte einschränken. Seit dem Frühjahr erhalten Familien die Förderung nicht, wenn sie Wohneigentum zwischen „Verwandten in gerader Linie“ erwerben. So sollten der Förderzweck des Programms sichergestellt und bloße Mitnahmeeffekte vermieden werden, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/13036) auf eine Kleine Anfrage (19/12564) der AfD-Fraktion. Der Bundesregierung liegen eigenen Angaben zufolge keine Informationen darüber vor, in wie vielen Fällen vorher Baukindergeld gewährt wurde, obwohl es um den Erwerb von Eigentum direkter Verwandter ging. Die Öffentlichkeit sei über die Änderungen hinreichend informiert worden, heißt es weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1066 vom 27.09.2019

Die FDP-Fraktion hat sich für eine umfangreiche steuerliche Entlastung von Familien ausgesprochen. In einem Antrag (19/13461) heißt es, Familien hätten hohe finanzielle Lasten zu tragen. Das deutsche Steuerrecht spiegele dies an vielen Stellen jedoch nicht wider. Viele Regelungen würden Eltern sogar benachteiligen. Darüber hinaus seien viele Kinder- und Familienpauschalen seit Jahren nicht mehr angehoben worden. Es habe häufig nicht einmal einen Inflationsausgleich gegeben.

Die FDP-Fraktion fordert daher, den Kinderfreibetrag im haushaltsverträglichen Schritten an den Grundfreibetrag für Erwachsene anzugleichen, die steuerfreie Übernahme der Betreuungskosten auch von schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer zu ermöglichen, den Alleinerziehendenentlastungsbetrag auf 2.200 Euro (von derzeit 1.908 Euro) und den Erhöhungsbetrag je Kind auf 275 Euro (von derzeit 240 Euro) zu erhöhen und den Ausbildungsfreibetrag, der seit 2001 nicht mehr erhöht worden sei, von 924 auf 1.200 Euro zu erhöhen. Außerdem soll der Alleinerziehendenentlastungsbetrag in Zukunft regelmäßig angehoben werden, um Preissteigerungen auszugleichen. Zu den weiteren Forderungen gehört, den Ansatz des Ausbildungsfreibetrags auch für nicht volljährige Kinder in Berufsausbildung zu ermöglichen, den Ausbildungsfreibetrag regelmäßig anzuheben, um Preissteigerung auszugleichen, und die Kosten für die Kinderbetreuung vollständig steuerlich abzugsfähig zu machen.

In der Begründung des Antrags schreibt die FDP-Fraktion, dass der Kinderfreibetrag seit Jahren nur noch zum Teil an die Preisentwicklung angepasst werde. So werde lediglich das sächliche Existenzminimum erhöht, nicht jedoch der Freibetrag für den Betreuungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes. Dieser sei zuletzt 2010 von 1.080 auf 1.320 Euro erhöht worden. „Hier besteht Nachholbedarf“, heißt es in dem Antrag der FDP-Fraktion.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1053 vom 26.09.2019

Hierzu kommentiert das ZFF:
„Das ZFF fordert im Verbund mit vielen weiteren Verbänden die Einführung einer Kindergrundsicherung. Im Kern bedeutet dies für uns, dass die steuerlichen Freibeträge im Rahmen des Familienlastenausgleichs nicht einseitig ausgebaut, sondern in ihrer Wirkung in ein einheitliches Existenzminimum für alle Kinder und Jugendliche integriert werden. Damit stehen wir im Wiederspruch zu den von der FDP geforderten Maßnahmen: Nicht das Existenzminimum im Steuerrecht muss erhöht, sondern das Existenzminimum im Sozialrecht in der Form der Kinderregelsätze und des Bildungs- und Teilhabebedarfs muss ausbaut werden. Andernfalls droht die weitere Entkoppelung von armen Familien auf der einen und gut verdienenden auf der anderen Seite.“

Experten aus Rechtswissenschaft und Politik äußerten sich besorgt über das weltweit wachsende Phänomen der Straflosigkeit angesichts einer steigenden Zahl von Konflikten und kriegerischen Auseinandersetzungen. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe am Mittwochnachmittag zum Thema Straflosigkeit standen neben der Frage nach Ursachen und Gegenmaßnahmen vor allem auch die Rolle der internationalen Strafgerichtsbarkeit im Fokus.

So betonte Christoph Flügge, ehemaliger Richter am Internationalen Strafgerichtshof für das frühere Jugoslawien und am UN-Residual-Mechanismus, die Gründung von internationalen Gerichtshöfen zur Ahndung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit stelle einen „zivilisatorischen und rechtspolitischen Fortschritt“ dar. Trotz Schwierigkeiten und Kritik sei die internationale Strafgerichtsbarkeit heute ein „ernstzunehmender Faktor“. Sich für ihren Fortbestand und ihre Weiterentwicklung einzusetzen, müsse „Verpflichtung für alle Rechtsstaaten“ sein. So gelte es vor allem den Internationalen Gerichtshof (IStGH) in Den Haag zu stärken und seine Arbeit zu verbessern, „wenn man die Forderung nach einem Ende der Straflosigkeit ernst meint“. Dieser sei in einer „schweren Krise“, sagte Flügge. Die Weigerung der Mitwirkung von Staaten wie den USA, Russland und Indien habe das Gericht von Anfang an geschwächt. Es leide bis heute an seiner beschränkten Zuständigkeit. Um es zu stärken, müsse vor allem die Arbeit der Anklagebehörde des Gerichts verbessert werden.

Anna von Gall, Expertin für „Frauen, Frieden und Sicherheit“ sowie „sexualisierte und geschlechterspezifische Gewalt in Konflikten“ wies zunächst auf die Notwendigkeit einer geschlechtersensiblen Perspektive bei allen Ermittlungen zu Menschrechtsverstößen nach dem Völkerstrafgesetzbuch hin. Zudem müssten, um Straflosigkeit zu bekämpfen, insbesondere Menschenrechtsverteidiger angemessen geschützt werden. In diesem Zusammenhang habe sich Deutschland auch die Konsequenzen seiner Rüstungsexporte für den Schutz von Menschenrechtsverteidigern bewusst zu machen.

Zygimantas Pavilionis, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Europäische Angelegenheiten des litauischen Parlaments, warb dafür, dass neben Litauen, Estland oder Großbritannien noch mehr europäische Staaten an dem US-amerikanischen „Magnitzky Act“ orientierte Gesetze verabschieden, um Menschenrechtsverletzer wirksam zu bestrafen. Wenn solchen Tätern die Einreise verweigert werde oder ihre Konten eingefroren würde, sei das ein „echte Bedrohung“, sagte Pavilionis. Mit der europaweiten Harmonisierung von „Schwarzen Listen“ etwa könne man ein klares Signal für Demokratie, die Einhaltung von Menschenrechten und die Bekämpfung von Straflosigkeit setzen.

Christoph Safferling, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg, unterstrich die Bedeutung eines internationalen Strafjustizsystems, um Straflosigkeit zu beenden. Dieses System könne nicht allein auf einer Institution wie dem Internationalen Strafgerichtshof basieren, sondern müsse nationale Strafrechtssysteme miteinbeziehen. Der IStGH sei aber als Vorbild und Symbol besonders wichtig. In dieser Hinsicht sprach sich auch Safferling für eine Stärkung des Gerichtshofes aus. Seine aktuelle Krise beruhe unter anderem auch auf der Unvereinbarkeit zweier sehr unterschiedlicher Rechtssysteme – dem Völkerrecht und dem Strafrecht. Künftig brauche es mehr ausgewiesene Strafrechtsexperten am Gericht. Auch die Verfahrensordnung sei „rudimentär“. Das Gericht müsse dabei unterstützt werden, bestehende Lücken zu schließen.

Omar Shatz, Dozent für Völkerrecht an den Hochschulen Science Po Paris und Science Po in Bordeaux, lenkte den Blick auf die Straflosigkeit und die Probleme internationaler Strafgerichtsbarkeit im Fall Libyen. Aufgrund der Zusammenarbeit von EU und libyscher Küstenwache in der Migrationspolitik fänden kaum Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofes statt, obwohl die Verbrechen gegen „Migranten im Transit“ gut dokumentiert seien. „Tötungen und Folter seien weitverbreitet, Libyen sei ein Marktplatz für Menschenhandel“ geworden, zitierte Shatz die Chefanklägerin des IStGH, Fatou Bensouda. Beweismitteln zufolge, die dem Gerichtshof vorlägen, seien „EU-Vertreter, einschließlich Vertreter der Bundesrepublik Deutschland, beteiligt an den Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ aufgrund ihrer Zusammenarbeit in der Migrationspolitik.

Carsten Stahn, Professor für Internationales Strafrecht und Globale Gerechtigkeit an der Universität Leiden, betonte die „historische Verantwortung“ Deutschlands für die Bekämpfung von Straflosigkeit. Das Strafrecht dürfe dabei aber in seiner Wirkung nicht überstrapaziert werden. Es sei ein „mühsames und nicht immer das beste Mittel“, um Konflikte zu lösen. Stahn plädierte für eine stärkere Kooperation zwischen internationalem Menschenrechtsschutz und internationaler Strafgerichtsbarkeit. Deren Institutionen in New York, Genf und Den Haag überschnitten sich in ihrer Arbeit bislang entweder zu sehr oder arbeiteten in unterschiedliche Richtungen. Es gelte sicherzustellen, dass sie sich besser ergänzen. Stahn unterstrich zudem den engen Zusammenhang von Straflosigkeit und der Bekämpfung von Korruption.

Alfred M. de Zayas, Professor für Internationales Recht an der Geneva School of Diplomacy and Internationale Relations, gab zu bedenken, dass bei der Bekämpfung von Straflosigkeit auch die Prävention von Kriegen eine wichtige Rolle spiele. Straflosigkeit von Kriegsverbrechern und Kriegstreibern sei „inakzeptabel“. Dringender als die Strafverfolgung sei aber, für Reparation und Rehabilitation der Opfer zu sorgen. Ein zentrales Problem der Ahndung von Verbrechen stelle zudem die Selektivität der Ermittlungen dar, so de Zayas. Viele Beobachter seien überzeugt, dass der IStGH erst „Glaubwürdigkeit erlangen“ werde, wenn nicht nur „afrikanische, sondern auch Verbrecher in anderen Teilen der Welt“ angeklagt werden. Die Glaubwürdigkeit des Gerichts leide auch, wenn Verbrechen in Jemen oder in Guantánamo nicht geahndet würden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1052 vom 26.09.2019

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will bei künftigen Bundestagswahlen auch 16- und 17-Jährigen das aktive Wahlrecht einräumen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktion zur Änderung des Grundgesetzes (19/13512) hervor, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll im Grundgesetz-Artikel 38 Absatz 2 die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht vom vollendeten 18. auf das vollendete 16. Lebensjahr gesenkt werden.

In der Begründung bezeichnet die Fraktion die Ermöglichung des aktiven Wahlrechts auch für 16- und 17-Jährige bei Bundestagswahlen als „unverzichtbare Voraussetzung für eine stärkere Partizipation von Jugendlichen“. Das Ausschließen jugendlicher Staatsbürger unter 18 Jahren von den Bundestagwahlen stelle einen Eingriff in den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl dar. Auch sei die mit dem derzeitigen Ausschluss der 16- und 17-Jährigen vom aktiven Wahlrecht verbundene Ungleichbehandlung nicht hinreichend gerechtfertigt. Sie besäßen „die zur aktiven Teilnahme an der Wahl zum Deutschen Bundestag notwendige Reife und Vernunft“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1050 vom 26.09.2019

Die Fraktion Die Linke plädiert für eine erhebliche Verschärfung der Mietregeln. Die bisher von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen würden dem Ausmaß der Probleme auf dem Wohnungsmarkt nicht gerecht, begründen die Abgeordneten ihren Vorstoß in einem Antrag (19/13502). „Angemessener und vor allem bezahlbarer Wohnraum ist ein elementares Gut und Voraussetzung für ein würdiges Leben und gesellschaftliche Teilhabe.“

Die Abgeordneten fordern konkret, die zulässige Höchstmiete bei Neu- und Wiedervermietungen bundesweit auf die örtsübliche Vergleichsmiete beziehungsweise die niedrigere Vormiete abzusenken. Die Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete sollten nach der Maßgabe abgesenkt werden, dass Mieterhöhungen nur im Rahmen des Inflationsausgleichs, höchstens jedoch um zwei Prozent im Jahr, erfolgen dürfen. Eine Neuregelung der Mietspiegel müsse beinhalten, dass alle Entgelte für Mietwohnungen in einer Kommune in deren Berechnung einbezogen und qualifizierte Mietspiegel als rechtsverbindliches Instrument zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete ausgestaltet werden, heißt es weiter.

Darüber hinaus sollten Bundesländer ermutigt werden, in besonders angespannten Wohnungsmärkten Mietendeckel einzuführen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1052 vom 26.09.2019

Für eine Verbesserung der Qualität von familiengerichtlichen Verfahren haben sich die Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch ausgesprochen. Anlass war ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8568), demzufolge der Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, die Qualifizierung von Richterinnen und Richtern gesetzlich zu verankern.

In der Anhörung bestätigten die Experten mehrheitlich den von den Antragstellern gesehenen Reformbedarf und machten Vorschläge, wie die Kinderrechte vor Familiengerichten besser durchgesetzt werden könnten.

So erklärte Rüdiger Ernst, Vorsitzender Richter am Kammergericht Berlin und Mitglied der Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstags, eine Qualitätssicherung im familiengerichtlichen Verfahren sei deshalb vordringlich, weil Minderjährige betroffen seien. Das rechtspolitische Vorhaben, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern, brauche eine Flankierung in der Gerichtsverfassung, in der Ausgestaltung des Verfahrens und in der Qualifikation der Familienrichterinnen und Familienrichter. Eine vergleichsweise einfache Abhilfemöglichkeit sieht Ernst in der Schaffung von e-learning-Angeboten.

Stefan Heilmann, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (1. Familiensenat), begrüßte es, dass der Bundestag sich erneut der Qualitätssicherung im kindschaftsrechtlichen Verfahren annimmt. Familienrichter entschieden über das Schicksal von Kindern, Eltern und Familien und agierten in einem Rechtsgebiet, in dem es dringend geboten sei, die Risiken fehlerhafter Verfahrensführung und falscher gerichtlicher Entscheidungen so weit wie möglich zu minimieren. Eine Möglichkeit sei die Erhöhung der Eingangsvoraussetzungen für Richter und die Einführung einer gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung.

Heilmanns Kollegin Gudrun Lies-Benachib, ebenfalls Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt (2. Familiensenat) befasste sich in ihrem Statement ausführlich mit der Richterausbildung. Bezüglich des Familienrechts würden – anders als im Straf- und Zivilrecht – bereits in der universitären Ausbildung Versäumnisse sichtbar, die im juristischen Vorbereitungsdienst nicht ausgeglichen würden. Hier zeige sich besonders eindrucksvoll, dass das bestehende Ausbildungssystem und die bestehende Gerichtsverfassung schon strukturell die Anforderungen an einen funktionierenden Rechtsstaat im Familiengericht nicht erfüllen. Die Schäden, die Kinder dadurch erleiden können, seien teilweise irreversibel.

Carsten Löbbert, Präsident des Amtsgerichts Lübeck und Bundessprecher der Neuen Richtervereinigung, pflichtete Lies-Benachib bei. Um die vielfältigen Fragestellungen, die an Familiengerichte herangetragen werden, verantwortlich entscheiden zu können, reichten gute juristische Kenntnisse nicht aus. Erforderlich seien besondere Kenntnisse und Fähigkeiten unter anderem in der Gesprächs- und Verhandlungsführung, der Entwicklungspsychologie, der Erwachsenen- wie Kinder und Jugendpsychiatrie, der Pädagogik und des Jugendhilfesystems. Jedoch gebe es weder in der juristischen Ausbildung noch in der gerichtlichen Praxis ein System, das solche Kenntnisse Familienrichtern und -richterinnen vermittelt.

Aus Sicht von Joachim Lüblinghoff, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm und Stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Richterbunds, besteht schon jetzt eine Fortbildungspflicht für Richterinnen und Richter. Die gegenteilige Annahme im Antrag der Grünen treffe nicht zu. Diese Pflicht lasse sich eindeutig den richterlichen Eidesnormen entnehmen. Klarer als in der Formel, wonach ein Richter sein Amt nach bestem Wissen und Gewissen ausüben wird, könne eine Fortbildungspflicht kaum normiert werden, erklärte Lüblinghoff. Wichtig sei demgegenüber, das Recht auf kostenfreie Fortbildung zu regeln.

Auch Jürgen Schmid, Richter am Amtsgericht München, konstatierte in seiner Stellungnahme eine Verbesserung im Kinderschutz. So sei es zu begrüßen, wenn Kinder im familiengerichtlichen Verfahren in altersangemessener Weise angehört werden. Sie sollten jedoch auf keinen Fall den Verfahrensbeistand ablehnen oder wechseln können. Eine Fortbildungspflicht ohne konkrete Vorgaben für Richter nebst Fortbildungsförderung durch die Justizbehörden gebe es bereits in Bayern, erklärte Schmid. Er gab zu bedenken, dass besondere Eingangsvoraussetzungen für Familienrichter und -richterinnen die Stellenbesetzung im Geschäftsverteilungsplan erheblich erschweren könnten.

Für Johannes Hildebrandt, Fachanwalt für Familienrecht aus Schwabach, geht der Antrag nicht weit genug. Aus anwaltlicher Sicht seien die strukturellen Probleme größer und komplexer als im Antrag beschrieben, und die Auswirkungen fehlerhafter Verfahrensabläufe seien in vielen Fällen gravierend und in nicht wenigen Fällen tatsächlich verheerend. Dies betreffe auch das schwindende Vertrauen der rechtsuchenden Bevölkerung in die beteiligten Akteure, namentlich in das Jugendamt, aber auch in die Gerichte. Die Jugendämter dürften nicht länger die eigentlichen „Herren des Verfahrens“ sein.

Gerd Riedmeier, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter, begrüßte zwar den im Antrag zum Ausdruck kommenden Reformwillen, die nötigen Verbesserungen im Familienrecht würden damit aber nicht erreicht. Der Antrag laufe Gefahr, als reine Symbolpolitik wahrgenommen zu werden. Er ignoriere die Tatsache, dass 40 Prozent der Kinder in Nachtrennungsfamilien vollständigen Kontaktabbruch zu einem Elternteil erlitten, meist zu ihren Vätern.

Bei den Fragen der Abgeordneten ging es unter anderem um die Einführung einer eigenen Familienfachgerichtsbarkeit, Probleme bei der gerichtlichen Anhörung von Kindern, die Vereinbarkeit einer Fortbildungspflicht mit der richterlichen Unabhängigkeit und die Rolle der Verfahrensbeistände.

Laut Antrag der Grünen soll im Deutschen Richtergesetz das Recht und die Pflicht für Richterinnen und Richter aufgenommen werden, sich zur Erhaltung und Fortentwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten fortzubilden nebst einer Verpflichtung der Dienstherren, dies durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen. In das Gerichtsverfassungsgesetz sollen spezifische qualitative Eingangsvoraussetzungen für Familienrichter und -richterinnen aufgenommen werden. Zur Begründung heißt es in dem Antrag, die Verbesserung der Qualität des familiengerichtlichen Verfahrens sei ein seit langem dringliches und allseits unterstütztes Vorhaben. Es gelte, unbeschadet des hohen Engagements der Richterinnen und Richter, endlich die nötigen strukturellen Veränderungen ins Werk zu setzen. Die Bundesregierung sei hier trotz eines einstimmigen Beschlusses des Bundestages vom Juli 2016 nach wie vor untätig.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1043 vom 25.09.2019

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben deutlich gemacht, dass sie an der Reform der Grundsteuer festhalten und den Gesetzgebungsprozess bis zum Ende dieses Jahres abschließen wollen. Dies wurde in einer von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung des Finanzausschusses am Mittwoch deutlich. Dabei ging es um drei Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts und zur Änderung des Grundgesetzes (19/11085, 19/11084) sowie den Entwurf zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung (19/11086), der einen erhöhten, einheitlichen Hebesatz auf baureife Grundstücke ermöglicht. Für die Erhebung der Grundsteuer soll in Zukunft nicht allein auf den Bodenwert zurückgegriffen werden, sondern es sollen auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtigt werden. Für die Bundesländer ist eine Öffnungsklausel vorgesehen. Auch in Zukunft werden die Gemeinden die Höhe der Grundsteuer mit örtlichen Hebesätzen bestimmen können.

Die CDU/CSU-Fraktion bezeichnete Annahmen, das Paket könnte noch einmal komplett aufgeschnürt werden, als unrealistisch. Das Paket gebe den Kommunen Rechtssicherheit. Diesen Aspekt betonte auch die SPD-Fraktion, die die Grundsteuerreform als „große Sache“ bezeichnete und darauf hinwies, dass die Grundsteuer vereinfacht und leichter handhabbar werde. Die Fraktion hob auch die Bedeutung der „Grundsteuer C“ hervor, durch deren Einführung die Bebauung von baureifen Grundstücken beschleunigt werden soll.

Die AfD-Fraktion bezeichnete dagegen den Gesetzentwurf als „zusammengeschustert“. Die von der CDU/CSU erwartete Rechtssicherheit werde es nicht geben, wie die öffentliche Anhörung zu dem Themenkomplex gezeigt habe. Für die FDP-Fraktion zeigt der Bedarf von 2.000 bis 3.000 neuen Stellen in der Finanzverwaltung für die Grundsteuerreform, dass es keine Vereinfachung geben werde. Auch die Länderöffnungsklausel werde ins Leere laufen. Ebenfalls Bedenken äußerte die Linksfraktion. Die öffentliche Anhörung habe gezeigt, dass es zu einer niedrigeren Bewertung hochwertiger Immobilien kommen könnte. Dies könne vermieden werden, wenn der Verkehrswert der Immobilien zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen werde. Zudem müsse die Umlagemöglichkeit der Steuer auf die Mieter gestrichen werden.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangte, das Gesetz jetzt auf den Weg zu bringen, weil die Kommunen Planungssicherheit bräuchten. Die Alternativen zum jetzt vorliegenden Modell seien „kaum weniger einfach“, erklärte die Fraktion mit Blick auf das diskutierte Länderfreigabemodell. Ein solches Freigabemodell wird auch von der Bundesregierung abgelehnt. Das Modell bedeute, dass die Länder gezwungen wären, innerhalb von zwei Monaten eigene Grundsteuergesetze zu verabschieden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1041 vom 25.09.2019

Die von der Bundesregierung geplante Dynamisierung beim Wohngeld hat die Zustimmung von Experten gefunden. Allerdings fordern sie mehrheitlich eine automatische Anpassung in jedem und nicht in jedem zweiten Jahr. Dies zeigte sich bei einer Anhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung des Wohngeldes (19/10816, 19/11696) im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen unter der Leitung von Mechthild Heil (CDU/CSU). Bei der Sitzung ging es auch um zwei Anträge der Fraktionen von FDP (19/11107) und Die Linke (19/10752).

Das Wohngeld sei zuletzt zum Jahresbeginn 2016 angepasst worden, begründet die Bundesregierung ihren Vorstoß. Nun soll das Leistungsniveau zum 1. Januar 2020 angehoben werden. Die Reichweite soll so ausgeweitet werden, dass die Zahl der Empfänger im nächsten Jahr nicht nur rund 480.000 Haushalte umfasst, wie es ohne Reform der Fall wäre, sondern circa 660.000 Haushalte.

Die FDP-Fraktion fordert, das Wohngeld mit weiteren steuerfinanzierten Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Kosten der Unterkunft und Heizung sowie Kinderzuschlag zu einer einheitlichen Sozialleistung zusammenzuführen. Die Linke drängt auf eine stärkere Wohngelderhöhung und will, dass Anspruchsberechtigte künftig nicht mehr als 30 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Bruttowarmmiete oder für die Belastung durch Wohneigentum ausgeben müssen.

Kerstin Bruckmeier vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit bewertete die FDP-Vorstellungen als positiv. Sie mahnte an, es sei eine verbesserte Abstimmung zwischen den bedarfsgeprüften Leistungen Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Kinderzuschlag notwendig – und zwar nicht nur mit Blick auf die Arbeitsanreize, sondern auch zur Reduzierung der Kosten für die Inanspruchnahme. Um Bürokratiekosten zu senken und die Transparenz für die Betroffenen zu erhöhen, seien sozialrechtliche Vereinfachungen und Harmonisierungen bei Leistungen und Anspruchsprüfungen erforderlich.

Ingeborg Esser vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) begrüßte die Dynamisierungsregelung als einen ersten und wichtigen Schritt. Sie verwies auf einen „Drehtüreffekt“: Viele Haushalte müssten durch die fehlende Anpassung des Wohngeldes in andere Leistungssysteme wechseln. Eine Klimakomponente müsse in die Berechnungen des Niveaus einfließen, wenn die Details über Maßnahmen der Regierung bekannt seien. Bis dahin sollten zumindest die Heizkosten berücksichtigt werden.

Auch Birgit Fix (Deutscher Caritasverband) hob die beabsichtigte regelhafte Dynamisierung des Wohngeldes hervor. Dadurch müssten steigende Wohnkosten nicht zum Anspruchsverlust oder zum Systemwechsel führen. Sie begrüßte die vorgesehene Anhebung der Höchstbeträge für Mieten und Belastungen nach Mietstufen sowie die Einführung einer neuen Mietstufe VII grundsätzlich, bezweifelte jedoch, dass die Obergrenzen das Mietniveau realistisch abbilden. Auch sie forderte die Einführung einer Heizkostenkomponente, durch welche die entsprechenden Preisentwicklungen transparent nachvollziehbar würden.

Maximilian Fuhrmann vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte die Stärkung des Wohngeldes als wichtiges sozialpolitisches Instrument, das verhindere, dass Menschen in die Grundsicherung abrutschen. Um diesem Abrutschen wirksamer präventiv begegnen zu können, sei aber eine Entschärfung der Anrechnung von Erwerbseinkommen beim Wohngeld vonnöten. Außerdem sei die öffentliche Hand gefordert, den Bestand an preisgebundenen Wohnungen stark zu erhöhen. Dafür müssten Bund und Länder jedes Jahr gemeinsam sieben Milliarden Euro an Fördergeld bereitstellen. Zudem sei es erforderlich, den Mietmarkt stärker zu regulieren. Wohngeld sei kein Ersatz für eine soziale Wohnungspolitik.

Gerold Happ (Haus & Grund Deutschland) sprach angesichts der Wohnungsmarktsituation von einer dringend gebotenen Reform. Sie sei ein wichtiger Schritt, um das Leistungsniveau zu stärken und die Reichweite des Wohngeldes dauerhaft zu erhöhen. Das Wohngeld sei eine sozial- und marktgerechte Option. Demgegenüber hätten die bisher im Fokus stehenden Änderungen im Mietrecht das Potenzial, dem Mietwohnungsmarkt in Deutschland zum Nachteil von Mietern und Vermietern einen ernsthaften Schaden zuzufügen. Das Wohngeld wird nach seiner Darstellung von den Berechtigten noch viel zu wenig genutzt.

Für Ralph Henger vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) stellt die angepeilte Reform eine sinnvolle Verbesserung der Wohngeldleistungen dar. Die Parameter des Wohngeldes würden sachgerecht an die Veränderungen im deutschen Wohnungsmarkt seit der letzten Reform 2016 angepasst. Besonders positiv hervorzuheben sei die beabsichtigte automatische Anpassung des Wohngeldes an die Entwicklung der Verbraucherpreise und Mieten. Er kritisierte indes, dass die bestehenden Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen der Grundsicherung und dem Wohngeld bestehen blieben.

Sebastian Klöppel begrüßte für die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände die vorgesehene Erhöhung des Leistungsniveaus beim Wohngeld und insbesondere die Dynamisierungsregelung. Dadurch könne dem entgegengewirkt werden, dass wohngeldbeziehende Haushalte wie bislang nach und nach wieder in die anderen Sozialsicherungssysteme abgewandert seien. Durch die Dynamisierung werde allerdings nur die Schwächung des Wohngelds verhindert, nicht aber eine echte Stärkung erreicht.

Franz Michel, Verbraucherzentrale Bundesverband, begrüßte die vorgesehene Stärkung des Wohngeldes, da die Zahl der Empfänger seit der letzten Reform 2016 stark zurückgegangen sei. Er plädierte dafür, das geplante Gesetz an den aktuellen Gegebenheiten des Immobilienmarktes und den jährlichen Entwicklungen der Einkommens- und Verbraucherpreise auszurichten. Ansonsten drohe die Reform nach kurzer Zeit zu verpuffen. Er drängte zudem darauf, dynamische Heizkosten- und Energiekostenkomponenten sowie eine Klimakomponente im Rahmen energetischer Sanierungen einzuführen.

Für Lukas Siebenkotten, Deutscher Mieterbund, ist die von ihm ausdrücklich begrüßte Wohngeldreform längst überfällig. Klarzustellen sei, dass der Gesetzentwurf keine echte Stärkung des Wohngeldes beinhalte. Vielmehr werde allenfalls angestrebt, die Entlastungswirkung des Wohngeldes – Stand 2016 – wiederherzustellen und die systembedingte Negativwirkung seit der letzten Wohngeldreform abzufangen. Ob das allerdings mit dem Gesetzentwurf wirklich erreicht werde, sei infrage zu stellen. Die Berücksichtigung der Heizkosten wäre für ihn ein kurzfristiger Ansatz, in einer Klimakomponente einzusteigen. Auf Dauer müssten aber auch Mietaufschläge wegen energetischer Sanierung berücksichtigt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1041 vom 25.09.2019

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für bessere Löhne in der Pflege (19/13395) vorgelegt. Die Pflegekassen könnten ihren gesetzlichen Auftrag nur erfüllen, wenn genügend Pflegekräfte zur Verfügung stehen. Da schon heute viele Stellen unbesetzt seien, müsse es ein wesentliches sozialpolitisches Anliegen sein, den Pflegeberuf wieder attraktiver zu gestalten, schreibt die Regierung zur Begründung.

Um bessere Löhne in der Pflegebranche, vor allem in der Altenpflege, durchzusetzen, schlägt sie zwei Möglichkeiten vor: Zum einen über einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, die sogenannte Tarifvertragslösung. Zum anderen über die Festlegung eines Mindestlohns durch eine dafür eingesetzte Kommission, die sogenannte Kommissionslösung. Für beide Wege müssen entsprechende Vorgaben des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), die Paragrafen 7 und 12, geändert werden.

Bei der Tarifvertragslösung schließen die Tarifpartner einen flächendeckenden Tarifvertrag ab, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf Grundlage des AEntG dann für allgemeinverbindlich erklärt. Da in der Branche viele kirchliche Träger aktiv sind, war es im Vorfeld umstritten, wie deren Selbstbestimmungsrecht gewahrt werden soll. Dies soll nun dadurch sichergestellt werden, dass vor Abschluss eines Tarifvertrages die kirchlichen Pflegelohn-Kommissionen angehört werden müssen. Mindestens zwei Kommissionen repräsentativer Religionsgemeinschaften müssen zustimmen, damit die Tarifpartner die Ausdehnung des Tarifvertrages auf die gesamte Branche beantragen können.

Bei der Kommissionslösung wird über höhere Lohnuntergrenzen die Bezahlung in der Pflege insgesamt angehoben. Eine künftig dauerhaft installierte und paritätisch besetzte Pflegekommission soll dafür Vorschläge erarbeiten. Diese Mindestlöhne kann das BMAS dann allgemeinverbindlich für die ganze Branche, einheitlich in Ost- und Westdeutschland, festlegen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1038 vom 25.09.2019

Die Bundesregierung will Kinder von pflegebedürftigen Eltern finanziell entlasten. Dazu hat sie einen entsprechenden Gesetzentwurf (19/13399) vorgelegt, der vorsieht, Kinder und Eltern, die gegenüber Beziehern von Sozialhilfe (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, SGB XII) unterhaltsverpflichtet sind, zu entlasten. Die Entwurf sieht vor, die Unterhaltsheranziehung von Eltern und Kindern mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu einschließlich 100.000 Euro in der Sozialhilfe auszuschließen. Das bedeutet, dass auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern, die die sogenannte Hilfe zur Pflege erhalten, erst ab einer Höhe ab 100.000 Euro zurückgegriffen werden kann. Umgekehrt soll dies auch für Eltern mit volljährigen, pflegebedürftigen Kindern gelten. Damit werde ein Signal gesetzt, dass die Gesellschaft die Belastungen von Angehörigen, zum Beispiel bei der Unterstützung von Pflegebedürftigen, anerkennt und eine solidarische Entlastung erfolgt, schreibt die Regierung. Der Nachranggrundsatz der Sozialhilfe wird damit erheblich eingeschränkt. Gleichzeitig wird die Beschränkung des Unterhaltsrückgriffs auch auf die anderen Leistungen des SGB XII ausgedehnt, soweit keine minderjährigen Kinder betroffen sind.

Die Begrenzung des Unterhaltsrückgriffs soll ferner auch in der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) durch einen Verzicht auf Elternbeiträge bei volljährigen Leistungsbeziehern gelten. So soll vermieden werden, dass die aus dem SBG XII herausgelöste neue Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen gegenüber Leistungen der Sozialhilfe schlechtergestellt wird.

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf weitere Vorgaben, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Diese sollen, sofern sie im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind, künftig auch einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten. Damit wird eine Rechtssprechung der Sozialgerichte nachvollzogen. Außerdem soll die Projektförderung für eine unabhängige Teilhabeberatung dauerhaft sichergestellt werden. Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, sollen künftig mit einem Budget für Ausbildung gefördert werden, wenn sie eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) anerkannte Berufsausbildung erwerben wollen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1037 vom 25.09.2019

Mit einer Impfpflicht für Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen will die Bundesregierung die Masern effektiver bekämpfen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/13452) sieht einen verpflichtenden Impfschutz gegen die hochansteckende Virusinfektion in Kitas, Schulen und der Kindertagespflege vor.

Vor der Aufnahme in solche Gemeinschaftseinrichtungen müssen alle Kinder künftig nachweisen, dass sie wirksam gegen Masern geimpft worden sind. Auch Mitarbeiter solcher Einrichtungen sowie medizinisches Personal müssen einen vollständigen Impfschutz nachweisen. Die Masern-Impfung entfaltet ihre volle Schutzwirkung nach zwei Impfdosen.

Auch in Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften sollen die Bewohner und Mitarbeiter Masern-Impfungen nachweisen. Für Menschen mit medizinischen Kontraindikationen und Personen, die vor 1970 geboren sind, gilt die Impfpflicht nicht. Wer Masern hatte, muss auch nicht mehr immunisiert werden, denn der Körper ist dann dauerhaft vor Masernviren geschützt.

Kinder, die bereits in einer Gemeinschaftseinrichtung untergebracht sind und Mitarbeiter müssen den Impfnachweis bis Ende Juli 2021 erbringen. Kinder ohne Masernimpfung können vom Besuch einer Kindertagesstätte ausgeschlossen werden. Das Gesetz soll am 1. März 2020 in Kraft treten.

Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, dass gegen Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro verhängt werden kann. Auch gegen Kindertagesstätten kann ein Bußgeld ergehen, wenn nicht geimpfte Kinder betreut werden. Dasselbe gilt für nicht geimpfte Mitarbeiter in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen sowie Asylbewerberunterkünften und für nicht geimpfte Bewohner dieser Unterkünfte.

Die Krankenkassen werden dazu verpflichtet, mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) Vereinbarungen über die Erstattung der Impfkosten treffen. Damit sollen wieder verstärkt freiwillige Reihenimpfungen in Schulen ermöglicht werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1037 vom 25.09.2019

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (19/13077) ein Recht auf Homeoffice. Ein solches Recht würde aus einem Privileg eine Möglichkeit für viele machen, soweit es mit der jeweiligen Arbeit vereinbar sei, schreiben die Grünen. Das von ihnen geforderte Gesetz soll festlegen, dass das Homeoffice immer alternierend als Ergänzung zum festen Arbeitsplatz ist, damit die Beschäftigten weiterhin in die Arbeitsabläufe eingebunden sind. Arbeitgeber sollen Homeoffice und mobiles Arbeiten auch ablehnen können, wenn „wichtige und nachvollziehbare“ Gründe dagegen sprechen. Für Beschäftigte im Homeoffice sollen Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetze ebenso gelten, die Erreichbarkeit soll mit der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit geregelt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1019 vom 19.09.2019

Zum Stichtag 31. Dezember 2018 erzielten 4,14 Millionen oder 19,3 Prozent der Vollzeitbeschäftigen der Kerngruppe (ohne Auszubildende) ein Entgelt im Niedriglohnbereich. Die bundesweite Schwelle dafür liegt derzeit bei 2.203 Euro brutto im Monat. Das geht aus der Antwort (19/12832) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12290) der Fraktion Die Linke hervor. In der Antwort heißt es weiter, dass es Ende 2018 knapp 4,8 Millionen ausschließlich geringfügig Beschäftigte in Deutschland gab und dass das Medianentgelt für sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte im Dezember 2018 bei 3.304 Euro brutto lag.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 981 vom 09.09.2019

Mit dem Baukindergeld befasst sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/12843). 2019 hätten sich die Förderbedingungen geändert. Dies sei für viele Bürger überraschend gekommen und habe die Finanzierungspläne einiger Familien grundlegend geändert. Die Abgeordneten erkundigen sich nach der Zahl der Anträge bei der KfW und abgelehnten Anträgen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 980 vom 09.09.2019

Die Zahl der Sozialwohnungen in Deutschland hat sich seit 2006 nahezu halbiert. Wie aus der Antwort (19/12786) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12348) der Fraktion Die Linke hervorgeht, sank die Zahl der gebundenen Mietwohnungen von rund 2,094 Millionen im Jahr 2006 auf 1,176 Millionen im Jahr 2018.

In der Antwort liefert die Bundesregierung weiteres umfangreiches Daten- und Zahlenmaterial zum Wohnungsmarkt in Deutschland – beispielsweise zur Mietenentwicklung bundesweit und auf Ballungsräume sowie Regionen bezogen, zur Entwicklung der Wohnkostenbelastung und zum Wohnungsbestand des Bundes. Aufgeführt werden außerdem etwa die 15 größten Wohnungsunternehmen Deutschlands.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 971 vom 05.09.2019

Daten des European Institute for Gender Equality ausgewertet – Frauenanteil in höchsten Kontroll- beziehungsweise Entscheidungsgremien ist in europäischen Ländern mit Geschlechterquoten und harten Sanktionen auf knapp 40 Prozent gestiegen – Entwicklung in Ländern mit moderaten Sanktionen wie Deutschland deutlich langsamer – Freiwillige Selbstverpflichtungen helfen fast gar nicht

Von freiwilligen Selbstverpflichtungen zur Erhöhung des Frauenanteils in Spitzengremien der Privatwirtschaft oder sanktionslosen Geschlechterquoten ist wenig zu erwarten. Das ist das zentrale Ergebnis einer aktuellen Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Demnach ist der Erfolg einer Geschlechterquote eindeutig damit verbunden, wie genau diese ausgestaltet ist. Drohen den Unternehmen bei Nichteinhaltung der Quote harte Sanktionen, wie beispielsweise in Norwegen die Zwangsauflösung oder hohe Geldstrafen, steigt der Frauenanteil deutlich stärker als in Ländern mit moderaten Sanktionen wie Deutschland. Eine völlig sanktionslose Quote ist derweil immer noch wirkungsvoller als gar keine Quote oder eine bloße Empfehlung zur freiwilligen Erhöhung des Frauenanteils.

„Geschlechterquoten wirken tatsächlich, und zwar umso mehr, je strikter sie ausgelegt sind“, sagt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin. „Oft wird das noch immer bestritten und auf die Eigeninitiative der Unternehmen vertraut. Wenn es um Quotenregelungen auch für andere Bereiche wie Politik, Wissenschaft oder Medien geht, sollte also allen Beteiligten klar sein, dass von freiwilligen Selbstverpflichtungen oder Quoten ohne Sanktionen nicht sehr viel zu erwarten ist“, so Wrohlich.

Norwegen ist Vorreiter und hat höchsten Frauenanteil – dank harter Sanktionen

Für die Studie hat Katharina Wrohlich gemeinsam mit Paula Arndt Daten des European Institute for Gender Equality (EIGE) beziehungsweise der Datenbank „Women and Men in Decision Making“ seit dem Jahr 2003 ausgewertet. Damals hat Norwegen als erstes Land eine verbindliche Geschlechterquote für hohe Führungspositionen in börsennotierten Unternehmen und Unternehmen im Staatsbesitz eingeführt. Seitdem hat sich der Frauenanteil dort mehr als verdoppelt (von 20 auf 41 Prozent). In Norwegen drohen harte Sanktionen, wenn sich die Unternehmen nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten, genau wie in Frankreich, Belgien und Italien. Im Durchschnitt liegt der Frauenanteil in Spitzengremien großer Unternehmen in dieser Ländergruppe heute bei 39 Prozent. 16 Jahre zuvor waren es erst acht Prozent.

Demgegenüber ist der Frauenanteil in den Ländern mit moderaten Sanktionen, zu denen neben Deutschland Österreich und Portugal gehören, nur von sieben auf 29 Prozent gestiegen. Ähnlich verlief die Entwicklung in den Ländern mit sanktionslosen Geschlechterquoten (Steigerung von sechs auf 29 Prozent). Deutlich weniger tut sich, wenn Länder den Unternehmen nur Empfehlungen zu Gender Diversity im Rahmen von Leitlinien zur Unternehmensführung geben (Steigerung von zwölf auf 23 Prozent) oder nicht einmal das tun (Steigerung von elf auf 17 Prozent).

„Jede Geschlechterquote – ganz gleich, wie sie ausgestaltet ist – ist besser als keine Geschlechterquote“, so Wrohlich. „Wenn es ein Land beziehungsweise dessen Regierung jedoch wirklich ernst meint mit der Gleichstellung, muss es harte Sanktionen für den Fall der Nichterfüllung der Quote geben. Und die Unternehmen müssen wissen, dass die Sanktionen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern im Zweifel auch angewandt werden.“

Studie im DIW Wochenbericht 38/2019 (deutsch)

Studie im DIW Weekly Report 38/2019 (englisch)

Interview mit Katharina Wrohlich

Audio

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 18.09.2019

Da die Pflegeversicherung derzeit nur eine Teilabsicherung bietet, stellen die Zuzahlungen zur Pflege für viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ein erhebliches Armutsrisiko dar. Ein Drittel der in Heimen Gepflegten sind aktuell auf Sozialhilfe angewiesen. Eine Pflegevollversicherung, die alle Kosten für Pflegeleistungen abdeckt, würde die finanzielle Belastung deutlich reduzieren. Ob das langfristig zu finanzieren ist und was die Leistungsverbesserung für die Beitragszahler bedeutet, hat der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Heinz Rothgang in einer neuen, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie anhand von drei Szenarien untersucht.* Dabei zeigt sich: Für die große Mehrheit der Versicherten und der Arbeitgeber sind die zusätzlichen Kosten überschaubar, wenn die Pflegeversicherung künftig als soziale Bürgerversicherung ausgestaltet würde. Aktuell müssten gesetzlich Versicherte für eine Voll-Absicherung durchschnittlich gut fünf Euro im Monat mehr bezahlen als für das Teil-Modell, im Jahr rund 65 Euro. Der zusätzliche Beitrag der Arbeitgeber wäre mit durchschnittlich 25 Euro im Jahr noch geringer, kalkuliert der Wissenschaftler von der Universität Bremen. Der Beitragssatz fiele nahezu identisch aus, auch langfristig: So läge 2060 der durchschnittliche Beitragssatz in einer Pflegebürgerversicherung als Vollversicherung nur um knapp 0,25 Prozentpunkte höher als bei einer Fortsetzung der Teil-Versicherung in der heutigen gesetzlichen Sozialen Pflegeversicherung (SPV). In der SPV sind knapp 90 Prozent der Menschen in Deutschland versichert. Auch bislang in der Privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) Versicherte wären durch die Bürger-Vollversicherung besser abgesichert als bisher. Insbesondere bei Privat-Versicherten mit größeren Einkommen fiele der nötige Beitragsaufschlag für die erweiterten Leistungen aber höher aus.

Derzeit müssen Gepflegte in stationären Einrichtungen jeden Monat im Bundesdurchschnitt rund 660 Euro aus eigener Tasche für Pflegeleistungen zahlen. Hinzu kommen die Kosten für Miete und Essen. Rechnet man auch die Zuzahlungen zur ambulanten Pflege hinzu, müssen Pflegebedürftige allein für Pflegeleistungen jährlich rund 8,5 Milliarden Euro selber tragen. Die Eigenanteile zur Pflege sind seit Einführung der Pflegeversicherung vor über 20 Jahren fast kontinuierlich und deutlich angestiegen. Und sie werden nach der derzeitigen Rechtslage weiter wachsen, weil diese zusätzliche Pflegekosten einseitig den Gepflegten zuschreibt, so die Untersuchung des renommierten Gesundheitsökonomen der Universität Bremen. Die Studie nutzt umfassende Daten aus Pflegeversicherung, amtlicher Statistik und repräsentativen Befragungen.

Mehr als 50 Prozent der gesetzlich Versicherten würden für die vollständige Absicherung maximal 4 Euro im Monat zahlen

Die Studie zeigt grundsätzlich positive Verteilungswirkungen einer Bürger-Vollversicherung, weil Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen weniger zahlen als Versicherte mit hohen Einkommen: Für die Leistungsverbesserung, die Zuzahlungen zu notwendigen Pflegeleistungen überflüssig macht, müssten die einkommensmäßig „unteren“ 50 Prozent aller SPV-Versicherten aktuell maximal 50 Euro pro Jahr beziehungsweise höchstens vier Euro im Monat an höheren Beiträgen zahlen.

Nur 10 Prozent der SPV-Versicherten würde eine Umstellung auf die Voll-Übernahme der Pflegekosten in einer Bürgerversicherung pro Jahr mehr als 100 Euro zusätzlich kosten. Dabei handelt es sich um die einkommensstärksten Haushalte. In der unteren Hälfte des obersten Einkommens-Zehntels sind es im Durchschnitt 140 Euro im Jahr. Für die fünf Prozent der Versicherten mit den höchsten Einkommen stiege der Beitrag um jährlich durchschnittlich 250 Euro an. Das liegt vor allem daran, dass sie neben höheren Erwerbseinkommen nennenswerte Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung oder Gewerbebetrieben haben. Diese Einkommen würden bei einer Bürgerversicherung mitgerechnet, während bislang nur von Arbeitseinkommen Beiträge erhoben werden. Zudem hat der Forscher im durchgerechneten Szenario die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung im Westen angehoben. Somit würden die Pflege-Beiträge bei einem Jahres-Bruttoeinkommen von 76.200 Euro gekappt und nicht schon bei 52.200 Euro.

Forscher: Bürgerversicherung würde für „gerechten Lastenausgleich“ sorgen, wie ihn das Bundesverfassungsgericht fordert

Auch Versicherte, die heute in der Privaten Pflegeversicherung (PPV) ebenfalls nur eine Teil-Absicherung haben, würden von den erweiterten Leistungen der Bürger-Vollversicherung profitieren. Da viele von ihnen bislang extrem niedrige Beiträge zahlen, wäre der nötige Aufschlag dafür aber höher: Im Durchschnitt müssten privat Pflegeversicherte pro Jahr rund 530 Euro mehr zahlen als bisher, ihre Arbeitgeber knapp 240 Euro. Dabei gilt auch für zuvor PPV-Versicherte, dass Menschen mit geringeren Einkommen für die Vollabsicherung deutlich weniger bezahlen müssten als sehr gut Verdienende – anders als heute. Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung – wie die Krankenversicherung – derzeit aufgespalten ist. Rund 72 Millionen Menschen in Deutschland sind in der SPV versichert, knapp neun Millionen in der PPV. Privat pflegeversichert sein können überhaupt nur Arbeiter und Angestellte oberhalb einer Einkommensgrenze sowie Beamte und Selbständige. Zudem müssen Privatversicherte eine Risikoprüfung durchlaufen. Beides führt dazu, dass durchschnittliche Mitglieder in der PPV im Vergleich zur SPV ein um zwei Drittel höheres beitragspflichtiges Einkommen haben, zudem aktuell eine günstigere Altersverteilung aufweisen und gesünder sind, analysiert Rothgang. So haben die PPV-Versicherer aktuell nicht einmal die Hälfte der Leistungs-Ausgaben und können mit konkurrenzlos niedrigen Prämien kalkulieren.

Angesichts dieser Unwucht könne von einer „ausgewogenen Lastenverteilung“, wie sie das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf die „duale“ Gestaltung der Pflegeversicherung schon vor Jahren gefordert hat, keine Rede sein, betonen Rothgang und sein Co-Autor Dominik Domhoff. „Vielmehr zeigt sich hier aus Gerechtigkeitsüberlegungen ein deutlicher und dringender Reformbedarf“ – der mit der Umstellung auf eine Pflege-Bürgerversicherung eingelöst werden könnte. Zudem hätten bislang PPV-Versicherte langfristig den Vorteil einer berechenbareren Kostenentwicklung. Denn durch die vergleichsweise kleine Versichertenzahl ist die PPV anfälliger für Beitragsschwankungen – und die heute relativ günstige Altersstruktur mit vielen gut verdienenden Versicherten in mittlerem Alter wird sich laut der Studie in den kommenden Jahrzehnten in ihr Gegenteil verkehren.

„Mit einer Pflegebürgerversicherung werden die Gerechtigkeitsdefizite weitgehend beseitigt, die die aktuelle Aufspaltung bringt. Wird diese als Vollversicherung ausgestaltet, werden nicht nur die derzeitigen Eigenanteile bei der Pflege abgebaut. Vielmehr werden die ansonsten unmittelbar drohenden Anstiege der Eigenanteile verhindert, und zwar langfristig, ohne dass der Beitragssatz für das Gros der Versicherten und ihre Arbeitgeber nennenswert höher wäre“, erklärt Gesundheitsökonom Rothgang. Gestützt auf umfassende Daten aus sozio-ökonomischem Panel, amtlicher Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), aus der Pflegeversicherung und aus Bevölkerungsprognosen des Statistischen Bundesamts machen die Forscher das über eine Projektion der Beitragssätze bis 2060 deutlich.

Da die Zahl der Pflegebedürftigen zunächst deutlich zunimmt, steigt der zur Finanzierung notwendige Beitragssatz auch im aktuellen SPV-Teilleistungsmodell – von heute 3,05 Prozent bis 2040 auf rund 3,7 Prozent. Für die Bürgervollversicherung müsste er dann bei rund 4 Prozent liegen. Für das Jahr 2060 veranschlagen die Forscher einen Beitragssatz von 4,9 Prozent im Status Quo und 5,14 Prozent bei einer Bürgervollversicherung. Diese Beitragssätze ergeben sich, wenn die Leistungsbeträge – anders als derzeit gesetzlich verankert – mit der Lohnentwicklung angepasst werden und nicht mit der Inflation. Ab Mitte der 2050er Jahre hat die Zahl der Pflegebedürftigen dann nach den aktuellen Prognosen ihren Höhepunkt erreicht und würde in der Folge zurückgehen, während die Beitragssätze stagnieren.

Zusätzlich zum Status Quo und zur Bürgervollversicherung haben die Forscher noch zwei Szenarien berechnet. Die Modellierungen zeigen: Würde man nur die SPV – also ohne Bürgerversicherung – auf Vollversicherung umstellen, müssten die Beiträge weitaus stärker steigen: Derzeit lägen sie um gut 0,6 Beitragspunkte über dem Status Quo, 2060 betrüge die Differenz sogar etwa 1,1 Punkte. Falls man das aktuelle Modell zu einer Bürgerversicherung weiterentwickeln würde, ohne die Leistungen auf Vollübernahme der Pflegekosten auszuweiten, wären die Beitragssätze dagegen deutlich niedriger als im aktuellen SPV-Modell: Derzeit lägen sie um knapp 0,5 Beitragspunkte darunter, 2060 um knapp 0,7 Punkte. Das Problem der hohen Eigenanteile bliebe dann aber ungelöst.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 27.09.2019

Von zehn Neueinstellungen sind vier befristet. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Auf die Gesamtzahl der Beschäftigten bezogen arbeitet jeder zwölfte befristet. Auszubildende sind in dieser Zahl nicht berücksichtigt.

Überdurchschnittlich häufig greifen größere Betriebe zu Befristungen. Betriebe mit mehr als 75 Beschäftigten beispielsweise stellen mit einer um neun Prozentpunkte höheren Wahrscheinlichkeit befristet ein als kleinere Betriebe. Wenig überraschend nutzen Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten signifikant seltener als andere Betriebe Befristungen: Bei diesen Kleinstbetrieben gelten nicht die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes.

Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Stelle befristet besetzt wird, ist bei kurzfristigem Personalbedarf doppelt so hoch wie bei längerfristigem. Dennoch werden mit 85 Prozent die meisten befristeten Neueinstellungen bei längerfristigem Personalbedarf vorgenommen, da insgesamt nur jede zehnte Neueinstellung aufgrund eines vorübergehenden Bedarfs stattfindet.

Die Dauer des Stellenbesetzungsprozesses ist bei befristeten Stellen im Vergleich zu unbefristeten Stellen kürzer, und es werden auch weniger finanzielle Mittel beispielsweise für Stellenanzeigen oder Personalvermittler bei der Stellenbesetzung investiert. Kürzere Stellenbesetzungsdauern aufgrund weniger intensiver Auswahlprozesse treten vornehmlich bei Neueinstellungen zur Deckung eines kurzfristigen und nur vorübergehenden Arbeitskräftebedarfs auf. Dass weniger finanzielle Mittel für die Besetzung befristeter Stellen investiert werden, gilt dagegen auch bei längerfristigem Bedarf. Befristete Neueinstellungen werden der IAB-Studie zufolge nicht nur zur Deckung eines vorübergehenden Arbeitskräftebedarfs genutzt, sondern auch als „verlängerte Probezeit“.

Bei befristeten Neueinstellungen wird häufiger als bei unbefristeten auf Berufserfahrung als Einstellungsvoraussetzung verzichtet. Zudem zeigen die IAB-Daten, dass Betriebe insbesondere bei Helfertätigkeiten deutlich häufiger Befristungen vornehmen.

Die IAB-Studie beruht auf den Daten der IAB-Stellenerhebung mit mehr als 10.000 teilnehmenden Betrieben. Die Studie ist online abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2019/kb1719.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 10.09.2019

In Ostdeutschland ist mehr als die Hälfte in Tagesbetreuung, im Westen knapp ein Drittel

Die Zahl der Kinder unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung ist zum 1. März 2019 gegenüber dem Vorjahr um rund 28900 auf insgesamt 818500 Kinder gestiegen. Damit waren 3,7% mehr unter Dreijährige in Kindertagesbetreuung als am 1. März 2018. Der Zuwachs fiel etwas stärker aus als im Vorjahr (2018: +27200 auf 789 600 Kinder). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag die Betreuungsquote am Stichtag bundesweit bei 34,3% (2018: 33,6%).

In den westdeutschen Bundesländern betrug sie durchschnittlich 30,3%. In Ostdeutschland (einschließlich Berlin) lag sie bei 52,1%.

Bundesweit hatte im März 2019 Sachsen-Anhalt die höchste Betreuungsquote (58,2%). In den Stadtstaaten Hamburg (46,6%) und Berlin (43,8%) waren Kinder unter drei Jahren ebenfalls überdurchschnittlich häufig in einer Kindertagesbetreuung. Unter den westdeutschen Flächenländern erreichte Schleswig-Holstein (34,8%) die höchste Quote. Bundesweit am niedrigsten war sie in Bremen (28,4%) und Nordrhein-Westfalen (28,2%).

In den einzelnen Altersjahren sind die Betreuungsquoten sehr unter­schiedlich: So warenbundesweit 1,9% der Kinder unter einem Jahr in Kindertagesbetreuung. Dagegen haben die Eltern von gut einem Drittel der Einjährigen (37,1%) ein Angebot der Kindertagesbetreuung in Anspruch genommen, bei den Zweijährigen waren es schon fast zwei Drittel (63,2%). Seit dem 1.August 2013 gibt es für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen bundesweiten Rechtsanspruch auf einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz.

Bei der Betreuungsquote handelt es sich um den Anteil der in Kindertageseinrichtungen (zum Beispiel Kindertagesstätte) oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege (zum Beispiel öffentlich geförderter Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater) tatsächlich betreuten unter Dreijährigen an allen Kindern dieser Altersgruppe.

1,4% mehr Kindertageseinrichtungen und 1,3% mehr Tageseltern als 2018

Anfang März 2019 gab es bundesweit 56708 Kindertageseinrichtungen. Das waren 775Einrichtungen mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres (+1,4%). Die Zahl der dort als pädagogisches Personal oder als Leitungs- und Verwaltungspersonal beschäftigten Personen stieg um 4,2% auf 653800. Gleichzeitig erhöhte sich auch die Zahl der Tagesmütter und -väter leicht um 553 auf 44734 (+1,3%).

Basisdaten zur Kindertagesbetreuung in Deutschland können über die Tabellen Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen (22541), Kinder und tätige Personen in Kindertagespflege (22543) und Personen in Großtagespflegestellen und betreute Kinder (22545) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Kindertagesbetreuung ist auch Teil der Indikatoren unter Ziel 4.2 der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der Agenda 2030 der Vereinten Nationen

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 26.09.2019

Im 2.Quartal 2019 wurden in Deutschland 2,2% weniger Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt als im 2.Quartal 2018. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden im 2.Quartal 2019 rund 24400 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet. Knapp drei Viertel (71%) der Frauen, die im 2.Quartal 2019 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahren alt, 18% zwischen 35 und 39 Jahren. Gut 8% der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3% waren jünger als 18 Jahre. Rund 41% der Frauen hatten vor dem Schwangerschafts­abbruch noch keine Lebendgeburt.

96% der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der sogenannten Beratungsregelung vorgenommen. Medizinische Indikationen waren in 4% der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (56%) wurden mit der Absaugmethode (Vakuumaspiration) durchgeführt, in 25% der Fälle wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 79% in gynäkologischen Praxen und 18% ambulant in Krankenhäusern.

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen, auch zu den Quartalsergebnissen, sind in den Tabellen Schwangerschaftsabbrüche (23311) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden. Weitere gesundheitsbezogene Daten und Tabellen zu Schwangerschaftsabbrüchen mit weiteren Gliederungen finden sich auch im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 12.09.2019

Missbrauchsbeauftragter Rörig:
„Der Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt hängt in Deutschland noch viel zu oft vom Zufall oder Engagement Einzelner ab. Der DJI-Bericht zeigt deutlich: Kitas, Schulen oder auch Sportvereine benötigen gesetzliche Vorgaben und zusätzliche Ressourcen, damit Schutz und Hilfen überall selbstverständlich werden.“

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und das Deutsche Jugendinstitut e. V. (DJI) haben am Mittwoch in Berlin den Monitoring-Bericht „Kinder und Jugendliche besser schützen – der Anfang ist gemacht. Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt in den Bereichen: Bildung und Erziehung, Gesundheit, Freizeit“ vorgestellt.

Der Abschlussbericht ist das Ergebnis eines mehrjährigen Monitorings (2015 – 2018) zu Schutzkonzepten* gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Untersucht wurde, welche Maßnahmen zum Beispiel in Kitas, Schulen, Heimen, Internaten, Kliniken, Praxen oder Sportvereinen zum Schutz vor sexueller Gewalt inzwischen verwirklicht werden. Dazu zählen beispielsweise Fortbildungen für Fachkräfte, Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche, Infoabende für Eltern, interne und externe Beschwerdemöglichkeiten und ein Handlungsplan bei einem Verdacht. Mit dem bundesweiten Monitoring hatte der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) das Deutsche Jugendinstitut (DJI), eines der größten sozialwissenschaftlichen Forschungsinstitute Deutschlands, beauftragt. In fast 5.000 Einrichtungen wurden Leitungen und Fachkräfte befragt, welche Schutz- und Hilfeangebote sie einsetzen und auf welche Schwierigkeiten sie bei der Umsetzung stoßen.

Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs: Rörig: „Dieser aktuelle Zustandsbericht zum Stand der Prävention sexueller Gewalt gegen Minderjährige sollte Politik und Gesellschaft aufschrecken lassen. Wenn wir wollen, dass Kinder und Jugendliche in allen Einrichtungenmaximalen Schutz und maximale Hilfe erhalten, brauchen wir hierfür eine gesetzliche Verbindlichkeit und eine viel stärkere Unterstützung der Einrichtungen vor Ort. Kitas, Schulen, Sportvereine, Kliniken und Praxen oder das religiöse Leben haben eine zentrale Rolle beim Schutz von Kindern und Jugendlichen. Hier müssen Mädchen und Jungen, die sexuelle Gewalt in ihrer Familie, durch Gleichaltrige oder zum Beispiel bei der Nutzung digitaler Medien erleiden, Hilfe finden können. Schutz und Hilfe hängen aber noch viel zu oft vom Zufall oder Engagement Einzelner ab und werden zu wenig als Qualitätsmerkmal einer Einrichtung gesehen. Träger und Leitungen von Einrichtungen und Organisationen, aber auch Bund, Länder und Kommunen müssen sich noch viel konsequenter für den Kampf gegen sexuelle Gewalt und ihre Folgen einsetzen, auch durch die Bereitstellung zusätzlicher personeller und finanzieller Ressourcen.“

Prof. Dr. Sabine Walper, Forschungsdirektorin des DJI: „In den vergangenen Jahren ist einiges geschehen, um Kinder besser vor sexueller Gewalt und Missbrauch zu schützen. Die große Mehrheit der Einrichtungen und Institutionen, die wir im Bereich Kita, Schule oder ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung befragt haben, hat zwar einzelne Elemente von Schutzkonzepten umgesetzt. Umfassende Schutzkonzepte gibt es allerdings bisher eher selten. Ziel aller Anstrengungen muss es sein, dass unsere Institutionen keine Tatorte sind, sondern Orte, an denen Kinder kompetente Hilfe finden, wenn sie – wo auch immer – mit sexueller Gewalt konfrontiert sind. Schutzkonzepte sind ein wesentliches Instrument, um dieses Ziel zu erreichen.“

Zentrales Fazit: Schutzkonzepte brauchen gute Rahmenbedingungen und müssen verpflichtend werden

Die DJI-Ergebnisse zeigen, dass umfassende Schutzkonzepte noch in keinem Bereich flächendeckend umgesetzt sind und die Entwicklung in den einzelnen Handlungsfeldern sehr unterschiedlich ist. Prävention und Intervention bei sexueller Gewalt gelingt vor allem dort, wo es entsprechende Rahmenbedingungen und gesetzliche Verpflichtungen gibt wie in Kitas oder anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. In Schulen führen dagegen häufiger erst konkrete (Verdachts-)Fälle zum Engagement. Immerhin gibt jedes dritte Heim an, ein umfassendes Schutzkonzept entwickelt zu haben, dies gilt allerdings nur für etwa jede zehnte Schule.

„Es ist bedenklich, dass gerade in Schulen, in denen wir alle Kinder erreichen können, die Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten noch so wenig fortgeschritten ist“, so Rörig. „Rein statistisch sind ein bis zwei Kinder in jeder Schulklasse in verschiedenen Kontexten von sexueller Gewalt betroffen. Sie brauchen sensibilisierte Fachkräfte, die ihre Signale erkennen und wissen, an wen sie sich bei Vermutung und Verdacht wenden können.“ Erfreulich ist, dass sich inzwischen alle Bundesländer der Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ angeschlossen haben. Rörig appellierte an die Kultusministerien, jetzt weitere Schritte zu gehen: „In die Schulgesetze sollte die Verpflichtung der Schulen aufgenommen werden, Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt einzuführen.“ Die Länder sollten sich zudem gesetzlich verpflichten, ihren Schulen die dafür notwendigen Ressourcen bereit zu stellen, zum Beispiel für Fortbildungen, Zeitkapazitäten für das Personal oder externe fachliche Begleitung bei Prävention und Intervention.“

Prof. Dr. Walper: „Schutzkonzepte sind ein bedeutsamer Teil gesellschaftlicher Bemühungen, Kinderrechte zu stärken und den Kinderschutz zu verbessern. Durch das Monitoring ist es jetzt möglich, über Fortschritte und noch ungelöste Probleme in diesem Bereich zu sprechen. Wir haben beim Monitoring gemerkt: Einrichtungen wollen wissen, wie sie Schutzkonzepte am besten ausgestalten, damit sexuelle Gewalt zurückgedrängt wird und betroffene Kinder eher den Mut fassen, Hilfe zu suchen. Deshalb wäre es für die Praxis jetzt der nächste wichtige Schritt zu untersuchen, welche Elemente von Schutzkonzepten besonders erfolgversprechend sind und wie diese am effektivsten zusammenspielen, und hierbei auch geeignete Befragungsformen und Beteiligungsformate für Kinder und Jugendliche zu entwickeln.“
Abschlussbericht und Factsheets zum Monitoring (2015 -2018) finden Sie unter: www.dji.de sowie unter https://beauftragter-missbrauch.de/presse-service/pressemitteilungen

Weitere Informationen und Hilfeangebote:
www.beauftragter-missbrauch.de
www.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de
www.kein-raum-fuer-missbrauch.de
www.hilfeportal-missbrauch.de
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: Tel. 0800 2255530 (kostenfrei und anonym)

Quelle: Pressemitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und Deutsches Jugendinstitut e. V.(DJI) vom 04.09.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Das Armutsrisiko für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ist erheblich, da zwar die Kosten für Pflege steigen, nicht aber der Anteil, den die Pflegeversicherung trägt. Eine neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung (HBS) kommt jetztzu dem Ergebnis, dass dieses Risiko durch eine Pflegevollversicherung deutlich gesenkt werden könnte.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes: „Die AWO fordert seit Langem, dass die Pflegeversicherung die Kostensteigerungen in der Pflege abfangen muss.Die Studie zeigt: Das ist möglich und finanzierbar. Die Bundesregierung muss nun handeln und dafür sorgen, dass alle Menschen gute Pflege erhalten können. Denn die Kosten in der Pflege werden weiter steigen, weil lange nötige Reformen für die Verbesserung der Pflege umgesetzt werden. Schon jetzt können sich viele Menschen ihre Pflege nicht mehr leisten, ohne in die Armut zu rutschen und auf ihre Angehörigen oder Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe angewiesen zu sein. Das ist entwürdigend und schürt Existenzängste. Die von Professor Dr. Rothgang durchgeführte Studie belegt: Eine Pflegevollversicherung ist über eine soziale Bürgerversicherung finanzierbar. Die AWO setzt sich seit Langem für die Einführung einer sozialen Bürgerversicherung ein und sieht sich in dieser Forderung noch einmal bestätigt.“

Im Bundesdurchschnitt lagen zuletzt die Kosten, die Versicherte selbst für ihre stationäre Pflege übernehmen mussten bei 1.750 Euro monatlich. Zum Vergleich: Zum Ende des Jahres 2017 lag das durchschnittliche Netto-Renteneinkommen in den alten Bundesländern bei monatlich 1.231 Euro und in den neuen Bundesländern bei monatlich 1.169 Euro.

„Unsere Petition „Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen!“ wurde Anfang dieses Jahres von 74.000 Menschen gezeichnet. Schon das hat gezeigt, dass dieses Thema von der Bundesregierung nicht länger ignoriert werden kann. Die Studie bekräftigt, dass eine Entlastung der Pflegebedürftigen nicht nur nötig, sondern auch möglich ist“, betont AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.09.2019

Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt die Entscheidung der Innenminister in Malta, sich zur Aufnahme von Bootsflüchtlingen in die EU bereit zu erklären. Der Verband forderte bereits vor Wochen diese Notfallregelung, und sieht in der gestrigen Entscheidung ein wichtiges Signal.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes: „Diese Notregelung ist dringend erforderlich, um die aktuelle humanitäre Krise zu entschärfen. Ein Zusammenschluss aufnahmebereiter Staaten ist nicht nur ein sichtbares Zeichen von Solidarität und Kooperation, sondern auch Ausgangspunkt für weitere Schritte zu tragfähigen, europäischen Lösungen.

Dass sich die Bundesregierung vor Kurzem bereit erklärte, jeden vierten Bootsflüchtling aus Italien aufzunehmen, hat ganz offensichtlich die richtigen Signale für einen innereuropäischen Verteilmechanismus gesetzt. Der Innenminister hat offenbar verstanden, worin die politische Verantwortung bei der Schutzgewährung von Flüchtlingen steht, nämlich in der Einhaltung der menschen- und völkerrechtlichen Standards.

Deutschland hat damit endlich einen Schritt in die richtige Richtung getan. Doch eine solche Lösung darf sich nicht nur auf die im Meer geretteten Flüchtlinge beschränken, sondern muss auch jene umfassen, die es selbstständig geschafft haben, in Europa anzukommen. Hier brauchen wir ein langfristiges Verfahren der innereuropäischen Solidarität!“

Hintergrund: Bei den gestrigen Verhandlungen auf Malta haben sich die Innenminister von Malta, Italien, Frankreich und Deutschland auf eine Übergangslösung zur Verteilung aus Seenot geretteter Migrant*innen geeinigt. Diese temporäre Lösung, die für 6 Monate gelten und für jedes europäische Land freiwillig sein soll, wird im Rahmen der kommenden Innenminister-Konferenz am 8.Oktober 2019 vorgestellt, in der Hoffnung, dass weitere EU-Staaten sich daran beteiligen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 24.09.2019

In seiner morgigen Sitzung wird der Gemeinsame Bundesausschuss darüber entscheiden, ob vorgeburtliche Tests auf Trisomien an Embryos zukünftig bei Risikoschwangerschaften als Kassenleistung übernommen werden. Das hätte zur Folge, dass diese Untersuchung als Empfehlung in die Mutterschaftsrichtlinien aufgenommen würde und schwangere Frauen sich konkret gegen die Inanspruchnahme dieser Leistung entscheiden müssten.

„Die AWO sieht mit Sorge, dass die soziale Frage der Inklusion durch die rasanten medizin-technischen Entwicklungen inzwischen vorgeburtlich technisch gelöst werden soll“, konstatiert der Vorstandsvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt Wolfgang Stadler. „Durch das Angebot des Bluttest werden viele Fragen und Unsicherheiten, die schwangere Frauen und Paaren haben, auf die eine Frage verengt, ob das zukünftige Kind gesund sein wird oder nicht. Aus einem auffälligen Testergebnis ergibt sich dann aber keine Behandlungsmöglichkeit, sondern eine neue Fragestellung: Soll die Schwangerschaft fortgesetzt werden oder nicht?“. Die Arbeiterwohlfahrt fordert daher zum einen ein Moratorium des GBA-Prozesses, d.h. das Gremium sollte am Donnerstag das Verfahren aussetzen, bis die gesamtgesellschaftliche Debatte mit der gebührenden Zeit geführt worden ist. „Der Begriff der Risikoschwangerschaft ist so unscharf, dass a) sehr wahrscheinlich doch ein flächendeckendes Screening auf chromosomale Abweichungen kommen wird und b) sind Ausweitungstendenzen vorprogrammiert. Zukünftig könnte zu Beginn einer Schwangerschaft dann neben der Suche nach Trisomien auch die Suche nach einer Krebsdisposition, Rheuma oder Asthma stehen“, sagt der Bundesvorsitzende.

Zum anderen warnt er gleichzeitig davor, die individuellen Lebensentscheidungen von Frauen zu kritisieren: „Frauen sind immer noch die Haupterbringerinnen familiärer Care-Arbeit. Bei einem Kind mit Beeinträchtigungen werden es zum größten Teil die zukünftigen Mütter sein, die ihre gesamte Zeit mit der Organisation von Hilfen zur Inklusion zubringen.“ sagt Wolfgang Stadler.

Die Arbeiterwohlfahrt wünscht sich eine gesamtgesellschaftliche Debatte, die die Entwicklung von schwangeren Frauen als Risikomanagerinnen problematisiert und zum anderen deutlich mehr Unterstützung für Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 18.09.2019

Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung kommt zu dem Ergebnis, dass das Risiko für Altersarmut in den kommenden Jahren steigen wird – und dass bisher vorgelegte Konzepte zur Eindämmung der Entwicklung nur bedingt wirksam sind.

Dazu erklärt Wolfgang Stadler, AWO Bundesvorsitzender: „Die Studienergebnisse sind alles andere als überraschend.Sie bestätigen unzählige Studien, die es zuvor gegeben hat. Sie alle zeigen: Es gibt dringenden Handlungsbedarf, denn die Altersarmut wird steigen. Seit zehn Jahren wird politisch darüber diskutiert, bislang ergebnislos. Die Politik darf diese Themen nicht länger auf die lange Bank schieben. Die Bundesregierungmuss sich endlich auf eine Lösung verständen, die dazu führt, dass Altersarmut wirksam verhindert wird und dass Lebensleistungen besser anerkannt werden.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.09.2019

Der Bund befindet sich in den Konsultationen mit den Bundesländern zur Umsetzung des geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2025. Anlässlich der 3. Bund-Länder-Sitzung am morgigen 10. September 2019 erklärt AWO Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler:

„Ein Rechtsanspruch, der vorrangig nur auf den Ausbau von Plätzen zielt und nicht die Qualität der Angebote gleichermaßen in den Blick nimmt, muss scheitern!

Der positive Effekt ganztägiger Angebote ist kein Selbstläufer, sondern setzt auf eine hohe Qualität der Angebote, des Personals, der Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe sowie der Räumlichkeiten. Deshalb fordern wir die Vereinbarung von Mindest-Qualitätsstandards für die Ganztagsbetreuung! Die gesellschaftliche Herausforderung ab 2025 ist immens, denn es gilt einen voraussichtlichen Gesamtbedarf an Betreuungsplätzen für ca 2,5 Millionen Grundschüler*innen abzudecken!

Das bedeutet, dass nach derzeitigem Ausbaustand knapp über 1 Million Betreuungsplätze sowohl im erweiterten Halbtag als auch im tatsächlichen Ganztag neu geschaffen werden müssen, und zwar sowohl im Bereich der Ganztagsschulen als auch in den Horten. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die von der Bundesregierung bislang eingeplanten 2 Milliarden Euro bei weitem nicht ausreichen! Auch wenn Länder und Kommunen selbst an einer guten Ganztagsbildung interessiert sind und sich finanziell auch hoch engagieren – diese bildungs- und sozialpolitische Herausforderung ist ein Kraftakt, ein gesamtstaatliches Großprojekt, das alle staatlichen Ebenen zur finanziellen Umsetzung verpflichtet! Der Bund steht jedoch in der grundgesetzlichen Pflicht, bundesweit gleiche Lebensverhältnisse herzustellen und hierzu seinen eigenen Beitrag zu leisten.

Neben bundesweiten Mindest-Qualitätsstandards braucht es auch eine angemessene Bundesfinanzierung. Den genannten quantitativen Zahlen stehen auf der finanziellen Seite Kosten für Investitionen und laufenden Betriebskosten jeweils in vielfacher Milliardenhöhe gegenüber, die die vom Bund bislang eingeplanten 2 Milliarden Euro um ein Vielfaches übersteigen. Nur wenn der Bund sich bei den Kosten bewegt, wird es eine erfolgreiche Weiterentwicklung in der Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf guten Ganztag geben.

Eine gute Ganztagsbetreuung für alle Grundschulkinder in Deutschland darf nicht an den Kosten scheitern!“.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 10.09.2019

Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität warnt die AGF vor der versteckten Erhöhung der Umsatzsteuer für Bildungsangebote. Gemeinnützige Familienbildung würde damit massive negative Folgen erfahren, die den Zielen von Bildungsangeboten diametral entgegen stünden.

“Der Wegfall der Steuerbegünstigung von gemeinnützigen Bildungsangeboten zeugt von einer mangelnden Wertschätzung der gemeinwohlorientierten Erwachsenenbildung, der Familienbildung und letztlich des gesellschaftlichen Beitrags der Familien selbst“, kritisiert Sven Iversen, Geschäftsführer der AGF. Die Familienorganisationen der AGF fordern Bundestag und Bundesregierung daher dringend auf, für eine weiterhin umfassende Befreiung der gemeinnützigen und kirchlichen Angebote der Familienbildung zu sorgen und den vorgelegten Gesetzentwurf entsprechend zu ändern.

Am 27. September findet die erste Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur „weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ im Bundestag statt. In diesem versteckt sich eine Reform des Umsatzsteuerrechts mit weitreichenden Folgen für die Familienbildung: Künftig sollen Bildungsangebote für Erwachsene, die nicht der beruflichen Bildung dienen, umsatzsteuerpflichtig werden. Die Bundesregierung argumentiert, dass damit nur eine Vorgabe der EU-Richtlinie umgesetzt würde.

Die Familienorganisationen heben jedoch hervor, dass die Mehrwertsteuer-Richtlinie große Spielräume für die steuerliche Gestaltung gemeinwohlorientierter Bildungsangebote lässt, die die Regierung nicht ausschöpft. Sie konterkariere damit alle ihre Aussagen zur Bedeutung und Unterstützung von ehrenamtlichen Engagement und Präventionsansätzen.

Familienbildung richtet sich lebenslaufbegleitend an alle Familien und ist somit ein Angebot des lebenslangen Lernens. Sie geht von einem ganzheitlichen Bildungsverständnis aus und zielt darauf ab, Familien in Fragen der Lebensführung und Alltagsbewältigung zu unterstützen. Sie stärkt insbesondere die erzieherischen Kompetenzen von Eltern und bietet Hilfen bei Beziehungs- und Vereinbarkeitsfragen. Ferner hält die Familienbildung bildungsorientierte Angebote für Familien in Krisensituationen und besonders belasteten Lebenslagen bereit. Durch ihren niedrigschwelligen, präventiven und ressourcenorientierten Ansatz erreicht sie Familien in sozial sehr unterschiedlichen Lebenslagen. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Entlastung von Familien und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.

„Die geplante Neureglung führt zu höheren Teilnahmegebühren für die Familien. Dies belastet arme Familien überdurchschnittlich stark bzw. schließt sie von solchen Angeboten aus“, verdeutlicht Ulrich Hoffmann, zweiter Vorsitzender der AGF und selbst langjährig in der Familienarbeit tätig. „Zudem müssten Familienbildungsstätten ihr Angebot zwischen weiterhin befreiten und umsatzsteuerpflichtigen Angeboten differenzieren, weil spezifische Angebote für Hilfebedürftige, z.B. verschuldete Menschen und Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen sowie Angebote, die sich ausschließlich an Kinder und Jugendliche richten, voraussichtlich weiter umsatzsteuerbefreit blieben. Diese Differenzierung ihres Programms wäre für die gemeinnützigen und kirchlichen Anbieter von Familienbildung mit einem sehr hohen bürokratischen Aufwand und mit einer hohen Rechtsunsicherheit verbunden, weil jedes Angebot einzeln geprüft werden müsste, ob es nach neuem Recht umsatzsteuerpflichtig ist oder weiterhin befreit ist. Dies ist für kleine Bildungseinrichtungen kaum zu leisten.“ Die Verbände betonen, dass dieses Vorgehen auch dem konzeptionellen Ansatz entgegensteht, Bildungsangebote inklusiv zu gestalten und dabei nicht zwischen vermeintlichen Problemfamilien und vermeintlich unbelasteten Familien zu unterscheiden.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 27.09.2019

Alle Frauen verdienen auch im Alter ein eigenständiges Leben. Der Deutsche Frauenrat unterstütztdaher das aktuelle Vorhaben der Bundesregierung, eine Grundrente zur Anerkennung derLebensleistung einzuführen. Wir appellieren an Arbeitsminister Hubertus Heil und KanzleramtschefHelge Braun, den Weg für eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung frei zu machen. Aktuellerarbeiten das Bundesarbeitsministerium und das Kanzleramt einen Kompromiss dazu.

Der Deutsche Frauenrat fordert eine Grundrente, die Frauen und Männern, die 35 Jahre langsozialversicherungspflichtig gearbeitet, Kinder versorgt oder Angehörige gepflegt haben, einRenteneinkommen sichert, das über dem Grundsicherungsniveau liegt. Dabei ist darauf zuhinzuwirken, dass möglichst viele Frauen mit niedrigen Rentenanwartschaften von der Grundrenteprofitieren können. Sie verdienen für ihre Lebensleistung eine Rente, die ihnen ein eigenständiges Leben im Alter ermöglicht, unabhängig vom Partner*innen-Einkommen und -Vermögen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat e.V. (DF) vom 04.09.2019

Der Deutsche Familienverband (DFV) fordert eine konsequente Änderung des Wahlrechts, bei der alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger berücksichtigt werden.

Im Grundgesetz Artikel 38 Absatz 1 ist die Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl festgelegt. Tatsächlich werden Kinder und Jugendliche vom Wahlrecht ausgeschlossen. Ein Gesetzesentwurf von Bündnis 90/Die Grünen, der am Freitag im Bundestag debattiert wird, will Abhilfe schaffen: Bei Bundestags- und Europawahlen sollen 16-Jährige wählen dürfen.

„Seit den Fridays-for-Future-Demonstrationen ist deutlich, dass Kinder eine politische Meinung haben und diese klar zum Ausdruck bringen. Wählen dürfen sie aber nicht“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des DFV. Mit dem Vorstoß der Grünen, das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken, werde der Wahlrechtsentzug nur zaghaft angegangen.

Der DFV setzt sich dafür ein, dass alle Kinder vom Wahlrecht Gebrauch machen können. „Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Kein Minderjähriger darf zum Bürger zweiter Klasse degradiert werden“, so Heimann. Der DFV fordert ein Wahlrecht ab Geburt und damit ein wirklich allgemeines Wahlrecht.

„Der Gesetzesentwurf der Grünen vergisst, dass Eltern gemäß Grundgesetz die natürlichen Interessensvertreter ihrer Kinder sind. Nehmen Eltern das Wahlrecht ihres Kindes stellvertretend – als Recht des Kindes, nicht als eigenes – wahr, müssen sie sich am Wohl des Kindes orientieren“, sagt Heimann. Bei dieser Regelung erlischt das stellvertretende Wahlrecht, sobald das Kind wahlmündig ist. „Demokratie braucht Beteiligung. Das Wahlrecht ab Geburt verhilft 13 Millionen Kindern und Jugendlichen zur notwendigen Mitsprache“, so Heimann.

Mit der Kampagne „Nur wer wählt, zählt!“ macht sich der DFV für das Wahlrecht ab Geburt stark. Neben verschiedenen Persönlichkeiten aus Politik und Gesellschaft steht Bundesfamilienministerin a.D. Renate Schmidt dem DFV als Schirmherrin zur Seite.

Weiterführende Informationen

Website der Kampagne zum Wahlrecht ab Geburt: www.wahlrecht.jetzt

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 26.09.2019

Zum Weltkindertag macht sich der Deutsche Familienverband (DFV) für die Schulsozialarbeit stark, die effektiv gegen Schulabbrüche vorbeugt.

(Berlin/Magdeburg). Schulerfolg ist eine wichtige Voraussetzung für den Übergang in eine höhere Schulform und den späteren beruflichen Einstieg. Schulsozialarbeit hilft, Jahrgangswiederholungen und Schulabbruch zu verhindern. Schulsozialarbeiter sind wichtige Bezugspersonen für alle Schüler. Bei Konflikten stehen sie ihnen mit altersgerechten und konstruktiven Hilfen zur Seite. „Wir können nicht auf Schulsozialarbeit verzichten. Sie gehört an jede Schule“, sagt René Lampe, Vizepräsident des DFV.

Obwohl Schulsozialarbeit seit Jahren Praxis an Schulen ist, gestaltet sich die Finanzierung schwierig. In Sachsen-Anhalt, dem Land mit der höchsten Schulabbrecher-Quote bundesweit, steht die Finanzierung regelmäßig auf wackeligen Füßen. „Das ist schlecht für die Schulsozialarbeit, aber vor allem ist es dramatisch für die Kinder und ihre Eltern. Schulsozialarbeit braucht Verlässlichkeit“, so Lampe.

2009 hat Sachsen-Anhalt das Programm „Schulerfolg sichern“ auf die Beine gestellt, das aus EU-Fördergeldern und Landesmitteln finanziert wird. 14 Netzwerkstellen sind regional tätig und an 350 Schulen helfen Schulsozialarbeiter – mit deutlichem Erfolg. „Die positiven Ergebnisse zeigen sich in der Einzelarbeit mit Schülerinnen und Schülern sowie mit ihren Familien. Schulsozialarbeiter stehen zum Teil vor schwierigen Themen wie Kindeswohlgefährdung oder sexueller Missbrauch. Durch die Zuwanderung ist eine neue Herausforderung dazu gekommen, die aber mit vielen Chancen verbunden ist“, sagt Lampe.

Die Förderung der Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt ist noch bis Juli 2021 gesichert. Was danach passiert, ist unklar. Seit vergangenem Jahr setzt sich das Aktionsbündnis Schulsozialarbeit landesweit für die Schulsozialarbeit ein und hat Rückhalt aus der Bevölkerung und den Parteien erhalten. „Es gibt eine breite Zustimmung. Auch die Landesregierung hat Unterstützung versprochen. Jetzt braucht es konkrete Maßnahmen, damit es keine Lippenbekenntnisse werden“, so Lampe.

Am 26. September trommelt das Aktionsbündnis noch einmal für die Schulsozialarbeit. Regionale Stellen, Träger von Schulsozialarbeit sowie die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter selbst stehen ab 13 Uhr auf dem Magdeburger Domplatz Rede und Antwort. Der DFV ist ebenfalls dabei. Mit seinem Landesverband ist er von Anfang in der Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt aktiv.

Weiterführende Informationen

Website des DFV-Landesverbandes in Sachsen-Anhalt

Aktionsbündnis für die Verstetigung der Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 19.09.2019

Vor einem Jahr startete das Baukindergeld. Seitdem haben fast 135.000 Familien einen Antrag für den staatlichen Zuschuss zum Eigenheim gestellt. Mehr als ein Viertel des Fördergeldes über 10 Milliarden Euro ist bereits gebunden. Trotzdem bricht die Kritik an der Maßnahme für Familien nicht ab – unbegreiflich, findet der Deutsche Familienverband (DFV).

(Berlin). „Das Baukindergeld ist bei Familien sehr gefragt“, sagt Sebastian Heimann, DFV-Bundesgeschäftsführer. Anders als immer wieder behauptet, profitierten insbesondere Familien mit geringerem Einkommen vom Baukindergeld. Nach neuesten Angaben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) verfügen 60 Prozent der bisher geförderten Familien über ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 40.000 Euro im Jahr.

Die Mehrheit der Eltern, die Baukindergeld beantragen, sind zwischen 25 und 40 Jahre alt. Die Kinder haben durchschnittlich ein Alter von 6 Jahren. „Mit dem Baukindergeld wird jungen Eltern mit kleinen Kindern ermöglicht, in die eigenen vier Wände zu ziehen“, so Heimann. „Das ist ein großer Erfolg der Koalitionsregierung.“

Das Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung (GEWOS) stellt in einer aktuellen Studie fest, dass das Baukindergeld für den Umsatzrekord im Eigenheimsektor mitverantwortlich ist. Das Transaktionsvolumen für Ein- und Zweifamilienhäuser beläuft sich im Jahr 2018 auf 66,3 Milliarden Euro.

Familiengerechtes Wohnen ist eine wesentliche Voraussetzung für ein gelungenes Familienleben, für die Bildung und die gesunde Entwicklung von Kindern. Wohnen ist ein menschliches Grundbedürfnis. Es darf nicht durch Bodenspekulationen, unrealistische Mietpreise in den Städten oder durch die unnötige Verteuerung von Immobilien – insbesondere durch die Grunderwerbsteuer – zu einem für Familien kaum noch bezahlbaren Gut werden.

Wichtig ist es, dass sich Familien auch in Zukunft auf das Baukindergeld verlassen können. Deshalb muss das Baukindergeld dauerhaft finanziert und mit einem Rechtsanspruch versehen werden.

Weiterführende Informationen

Stellungnahme des DFV: „Bezahlbares und familiengerechtes Wohnen“ (PDF)
Fachartikel: „Grunderwerbsteuer: Wie Bundesländer das Wohnen für Familien teuer machen“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 18.09.2019

Der Deutsche Familienverband (DFV) und 44 Institutionen einigen sich auf gesundheitspolitische Eckpunkte in der Gesundheitsförderung und Prävention bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Der Wegeweiser setzt neue Leitlinien für eine auf Familien ausgerichtete Gesundheitspolitik

„Familie ist und bleibt für Kinder der erste Lernort für Gesundheit. Gerade in der Familie werden die wichtigsten Weichen für eine gute und gesunde Entwicklung von Kindern gelegt“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des DFV. „Mit dem Wegeweiser bekommt die familiäre Gesundheitserziehung endlich den richtigen Stellenwert – und zwar als zentraler Bestandteil der institutionellen Gesundheitsförderung und Prävention bei Kindern und Jugendlichen.“

In einem zweijährigen Dialog- und Arbeitsprozess haben zentrale Vertreter des Gesundheitswesens, der Familien- und Kinderverbände, der Bildungs- und Sozialwissenschaften sowie Experten der zuständigen Ministerien zehn inhaltliche Eckpunkte erarbeitet und im „Wegeweiser zum gemeinsamen Verständnis von Gesundheitsförderung und Prävention bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland“ veröffentlicht.

Für den DFV ist der Wegeweiser ein klares Votum für eine familiäre Gesundheitspolitik als eigenständiges Handlungsfeld einer nachhaltigen Kindergesundheitsförderung. Künftig müssen Kinder, Jugendliche und ihre Eltern in den Mittelpunkt der Ausarbeitung, Implementierung und Evaluierung von gesundheitspolitischen Maßnahmen gestellt und daran aktiv beteiligt werden.

„Eine gute, eine verlässliche und familiengerechte Gesundheitspolitik ist für den Deutschen Familienverband eine zentrale Herausforderung der Gegenwart“, sagt Heimann. Mit der Anerkennung der familiären Gesundheitspolitik haben die beteiligten Institutionen einen wichtigen Schritt in die Zukunft gemacht. Denn ohne Familie ist keine gute Gesundheitspolitik zu machen.

Weiterführende Informationen zur Gesundheitspolitik

Wegeweiser zum gemeinsamen Verständnis von Gesundheitsförderung und Prävention bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland (PDF zum Herunterladen)

Kampagne des Deutschen Familienverbandes für ein familiengerechte Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung (www.elternklagen.de)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 03.09.2019

Katja Mast ist neue Vorsitzende der Evangelischen Familienerholung. Mast ist Mitglied des Bundestages und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion. In ihrer politischen Funktion verantwortet sie die Themenbereiche Arbeit, Soziales, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Mast übernimmt den Vorsitz der Evangelischen Familienerholung nach zehn Jahren von Gabriele Lösekrug-Möller. Auf der Mitgliederversammlung der Evangelischen Familienerholung dankt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, Lösekrug-Möller für ihr langjähriges Engagement: „Mit fachlicher Kompetenz, besonderer Nähe zu den Menschen und zur Praxis sowie großem persönlichen Engagement hat Gabriele Lösekrug-Möller ganz wesentlich dazu beigetragen, die Evangelische Familienerholung in der Förderung von Familien sozialpolitisch stärker ins Blickfeld zu rücken. Als Vorsitzende hat sie die Qualität der Arbeit im Interesse präventiver und nachhaltiger Stärkung von Familien deutlich vorangebracht.“

Loheide gratuliert Katja Mast zu ihrem Amt als neue Vorsitzende der Evangelischen Familienerholung: „Mit Katja Mast gewinnen wir eine engagierte neue Vorsitzende, die sich auch in ihrer bisherigen Arbeit viel für Frauen und Familien eingesetzt hat. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 25.09.2019

Prof. Dr. Maria Wersig, amtierende Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), wurde im Rahmen der Mitgliederversammlung auf dem 43. Kongress des djb vom 12. bis 15. September 2019 in Halle/Saale als Präsidentin in ihrem Amt für zwei weitere Jahre bestätigt. Als Vizepräsidentinnen wurden Oriana Corzilius, Syndikusrechtsanwältin für eine dritte und Claudia Zimmermann-Schwartz, Ministerialdirigentin a.D., Düsseldorf, für eine zweite Amtszeit wiedergewählt. Petra Lorenz wurde in ihrem Amt als Schatzmeisterin bestätigt.

Als Kommissionsvorsitzende und in ihrer Funktion im Bundesvorstand wurden Prof. Dr. Heide Pfarr (Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht), Brigitte Meyer-Wehage (Zivil-, Familien-, Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften), Dr. Leonie Steinl (Strafrecht), Dr. Ulrike Spangenberg (Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich) und Prof. Dr. Ulrike Lembke (Europa- und Völkerrecht) wiedergewählt. Nachdem Marion Eckertz-Höfer nicht mehr kandidierte, wurde Dr. Sina Fontana zu ihrer Nachfolgerin als Kommissionsvorsitzende (Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung) gewählt.

Als Beisitzerin bestätigt wurde Tanja Altunjan. Nachdem Leonie Babst ihre maximale Amtszeit erreicht hat, wurde Kerstin Geppert zu ihrer Nachfolgerin, ebenfalls als Beisitzerin gewählt. Gemeinsam vertreten sie die Juristinnen in Ausbildung im Bundesvorstand. In den Vorstand des Regionalgruppenbeirats wurden bereits im April Angela Kolb-Janssen, MdL, Henriette Lyndian und Andrea Rupp vorstehen.

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung verlieh der djb in der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg den Marie Elisabeth Lüders-Wissenschaftspreis 2019 des djb an Dr. Cara Röhner. Geehrt wurde sie für ihre außerordentliche Dissertation „Ungleichheit und Verfassung. Vorschlag für eine relationale Rechtsanalyse“. Die Laudatio zur Ehren der Preisträgerin wurde von Prof. Dr. Anna Katharina Mangold, Europa Universität Flensburg, gehalten. Der Preis, der vom djb in Anerkennung hervorragender rechts- oder wirtschaftswissenschaftlicher Arbeiten alle zwei Jahre und nun bereits zum sechsten Mal vergeben wird, wird seit 2009 von Dr. Melitta Büchner-Schöpf gestiftet.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 14.09.2019

Datenethik, Algorithmen, künstliche Intelligenz – was hat das alles mit Frauenrechten zu tun? Wie verändert sich der Arbeitsplatz in der Zukunft? Was können Big Data für Einflüsse auf die Persönlichkeitsrechte haben? Wie verteidigen wir uns gegen Cyber Harassment? Wo wird Art. 3 Abs. 2 GG durch den digitalen Wandel berührt und welche rechtlichen Antworten darauf sind sinnvoll und notwendig? Genderaspekte wurden lange in den Debatten um Digitalisierung vernachlässigt, so dass gerade aus gleichstellungs- bzw. antidiskriminierungsrechtlicher Perspektive zahlreiche Fragen offenbleiben. Der heute in Halle/Saale eröffnete 43. Bundeskongress des Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) sucht Antworten, um damit einen wichtigen Beitrag zu Geschlechtergerechtigkeit in einer digitalisierten Gesellschaft zu leisten.

Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb, betont in ihrer Eröffnungsrede:

„Der djb hat in über 70 Jahren Verbandsgeschichte rechtspolitisch innovativ zu gesellschaftspolitisch wichtigen Entwicklungen Stellung bezogen – stets mit Blick auf die Auswirkungen auf Frauenrechte und die Gleichstellung. So halten wir es auch heute: Die Digitalisierung ist ein gesellschaftlicher Wandlungsprozess, der auf unterschiedliche Lebensrealitäten von Frauen und Männern trifft. Die Digitalisierung ist nicht geschlechtsneutral, sie muss im Sinne gleicher Chancen und Möglichkeiten für alle Geschlechter aktiv gestaltet werden.“

Für die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Halle/Saale begrüßt anschließend Rektor Christian Tietje die Gäste des Bundeskongresses: „Wir freuen uns sehr, den 43. Bundeskongress des Deutschen Juristinnenbundes in unseren Räumlichkeiten begrüßen zu dürfen. Das Thema Gleichstellung ist der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ein besonderes Anliegen, das aktuell in der neugegründeten Stabsstelle ,Vielfalt und Chancengleichheit´ besonderen Ausdruck findet.“

In ihrem Grußwort stellt Christine Lambrecht, MdB, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, daraufhin die besondere Rolle der Politik heraus:

„Big Data, Künstliche Intelligenz und Algorithmen sind Konzepte, die sich mit ungeheurer Geschwindigkeit entwickeln. Es ist deshalb notwendig, dass wir schon heute vorausschauend handeln und die rechtlichen Rahmenbedingen anpassen, zum Beispiel in den Bereichen Datenschutz und Haftung.“

Die Ministerin für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, Anne-Marie Keding, benennt in ihrem Grußwort die Verantwortung der Justiz für die kommende Zeit: „Es ist die Zukunftsaufgabe der Justiz, gut ausgebildeten und hochqualifizierten Nachwuchs für Gerichte und Staatsanwaltschaften zu gewinnen.“

Halles Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand heißt, daran anschließend, den djb willkommen: „In den Herausforderungen des digitalen Wandels liegen große Chancen: Als Standort der neuen Cyber-Agentur des Bundes befinden wir uns auf dem Weg zur vernetzten Stadt. Wichtig ist, die Bürgerinnen und Bürger auf diesem Weg zu begleiten. Dies muss bereits in den Schulen beginnen, weshalb wir auch dort die Digitalisierung vorantreiben. Investor*innen, Unternehmer*innen und Wissenschaftler*innen finden in unserem städtischen Dienstleistungszentrum Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung einen zentralen Ansprechpartner.“

Zum Ende der Grußworte formuliert Dr. Afra Waterkamp, Vizepräsidentin des Landesverfassungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt, Präsidentin des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt, Vorsitzende des djb-Landesverbands Sachsen-Anhalt, eine wichtige Kritik des djb: „Studien belegen, dass auch die Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen in hochqualifizierten und schon stark digitalisierten Branchen wie der IT-Technik ausgeprägt sind. Diese Ungleichbehandlung kann für den Deutschen Juristinnenbund, der sich seit über 70 Jahren für Geschlechtergerechtigkeit einsetzt, nicht weiter hinnehmbar sein.“

Anschließend erklärt Dr. Christine Fuchsloch, Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts, Schleswig, Richterin des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg a.D., in ihrem lehrreichen Festvortrag anschaulich, warum Recht und Künstliche Intelligenz gemeinsam gedacht werden müssen: »Das eigentliche Risiko von maschinellen Algorithmen ist Kompetenz und binäre Konsequenz. Es geht um die Gestaltung der Zukunft durch Recht, durch demokratisches und sorgfältig abgewogenes Recht. Wir können nur dann über den Einsatz von Technik entscheiden, wenn wir als Gesellschaft wissen, was unsere Ziele und Wertvorstellungen sind.“

Die Digitalisierung verändert unsere Gesellschaft – der 43. djb-Bundeskongress erkennt ihre Chancen und stellt sich ihren frauen- und rechtspolitischen Herausforderungen. Für eine Zukunft im Zeichen der Gleichberechtigung.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 12.09.2019

Die Bundesregierung ist verpflichtet, die Auswirkungen ihres Handelns auf die Gleichstellung von Frauen und Männern zu prüfen. Die Pflicht zur sogenannten gleichstellungsorientierten Folgenabschätzung, etwa bei Forschungsvorhaben oder Gesetzen, ist seit 2001 in § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung normiert. Die Pflicht ergibt sich aber auch aus Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes, denn: Der Staat kann die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern nur dann gewährleisten, wenn er um die tatsächlichen Auswirkungen seines Handelns weiß.

Auch das Bundesfinanzministerium weiß um diese Pflicht. Die Antworten auf eine aktuelle Kleine Anfrage zum Thema „Ehegattensplitting und Gleichstellung im deutschen Steuersystem“ sind von daher ein Ärgernis. Die Pflicht ist zwar bekannt, wird aber faktisch nicht umgesetzt. „Die rechtliche Verankerung der gleichstellungsorientierten Folgenabschätzung allein genügt nicht“, kritisiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig. „Wir benötigen den politischen Willen von oben, die fachliche Kompetenz, wirksame Durchsetzungsmechanismen und vor allem geschlechterdifferenzierte Daten.“

Die Antworten auf die Fragen zur Verteilung der Steuerbelastung in Relation zum Bruttoeinkommen, zu den Einkünften vor Abzug von Werbungskosten oder der Inanspruchnahme von Steuerabsatzbeträgen fallen dünn aus. Der Grund: Es fehlt an geschlechterdifferenzierten Daten. Das Bundesfinanzministerium plant auch nicht, künftig die Erhebung derartiger Daten zu ermöglichen. Das ist schon deshalb erstaunlich, weil die Arbeitshilfe zur geschlechterdifferenzierten Gesetzesfolgenabschätzung nach § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung, die das Bundesfinanzminsterium laut Anfrage benutzt, genau dazu auffordert. Immerhin zeigen Auswertungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung und des Statistischen Bundesamts, dass bestimmte Auswertungen entgegen der Praxis des Bundesfinanzminsteriums sehr wohl möglich sind.

Trotz der fehlenden geschlechterdifferenzierten Daten stellt das Bundesfinanzminsterium pauschal fest, dass bei der Prüfung von Gesetzesentwürfen zum Steuerrecht regelmäßig keine Anhaltspunkte ersichtlich seien, dass Frauen und Männer unterschiedlich betroffen sein können. Im Rahmen von Gender Mainstreaming werde grundsätzlich jedes Forschungsvorhaben auf seine Geschlechterrelevanz geprüft. Wie das konkret geschieht oder bislang umgesetzt wurde, bleibt offen. Es wird allein auf die formellen Anforderungen der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung und die entsprechende Arbeitshilfe verwiesen. Das Europäische Parlament hat erst Anfang des Jahres auf die vielfältigen Aspekte und potentiellen Nachteile des Steuersystems für die Gleichstellung von Frauen und Männern hingewiesen. Das Bundesfinanzminsterium sieht dennoch keinerlei Handlungsbedarf.

Das gilt insbesondere auch für das Ehegattensplitting, das – so das Bundesfinanzminsterium unter Bezug auf die Begründung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1982 – eine verfassungsrechtlich sachgerechte Besteuerung sei. Diese Argumentation, die Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes sowie Änderungen in anderen Rechtsbereichen, etwa im Unterhaltsrecht, vollkommen ausblendet, wird inzwischen sogar vom Wissenschaftlichen Beirat des Bundesfinanzminsteriums kritisch beurteilt. Die langjährige Kritik seitens des Europäischen Rats, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung oder dem Ausschuss für die Rechte der Frau der Vereinten Nationen wird vom Bundesfinanzminsterium ignoriert. Die inzwischen in diversen Studien nachgewiesenen negativen Auswirkungen des Ehegattensplittings im Hinblick auf die existenzsichernde Beschäftigung von Frauen schreibt das Bundesfinanzminsterium der Steuerklasse V zu. Die Nachteile ließen sich durch das Faktorverfahren vermeiden. Diese Argumentation führt aber in die Irre. Abgesehen davon, dass das Faktorverfahren nichts am Ehegattensplitting selbst ändert, wird das Faktorverfahren nur von 0,6 Prozent der nutzungsberechtigten Ehen und Lebenspartnerschaften gewählt. Es ist höchst fraglich, ob die im Koalitionsvertrag vorgesehene Information im Steuerbescheid diesen Anteil erhöht. Dennoch ist eine Streichung der Lohnsteuerklasse V nicht vorgesehen.

Einen Hoffnungsschimmer gibt es im Hinblick auf die langjährige Forderung des djb, die Steuerformulare gleichstellungsgerecht zu gestalten: Für 2021 wird die gleichstellungsorientierte Ausgestaltung von Steuerformularen und -bescheiden angestrebt: nicht nur im Hinblick auf Frauen und Männer, sondern auch für Menschen, die sich diesen Geschlechtern nicht zuordnen lassen wollen. Es wäre schön, wenn die dafür notwendigen – scheinbar sehr aufwendigen – Veränderungen der technischen Voraussetzungen auch die Erhebung und Auswertung geschlechterdifferenzierter Daten ermöglichen würden.

Fest steht: Die Bundesregierung verletzt mit der Vernachlässigung der Pflichten zur gleichstellungsorientierten Folgenabschätzung ihre verfassungsrechtlich verankerte Pflicht zur Gewährleistung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

Der djb fordert daher:

  • die Erhebung und Auswertung geschlechterdifferenzierter Daten im Steuerrecht
  • eine tatsächliche Analyse der Wirkungen des Steuersystems auf die Gleichstellung der Geschlechter und die Veröffentlichung dieser Analysen
  • die Gewährleistung von Genderkompetenz im Bundesfinanzminsterium selbst
  • transparente Entscheidungsmechanismen unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Verbände, die sich gegen geschlechtsbezogene Diskriminierungen wenden
  • und die Streichung der Lohnsteuerklasse V und realistische Reformvorschläge für die zeitnahe Einführung einer Individualbesteuerung.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 10.09.2019

Aus Anlass der aktuellen Haushaltsberatungen im Deutschen Bundestag fordert das Bündnis Istanbul-Konvention ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Dazu gehören vor allem eine staatliche Koordinierungsstelle und eine unabhängige, gesetzlich verankerte Monitoringstelle. Denn bislang gleichen die Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt einem Flickenteppich; die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie den verschiedenen zuständigen Ministerien ist unzureichend.

Die Istanbul-Konvention ist ein Menschenrechtsabkommen des Europarats zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und seit Februar 2018 in Deutschland geltendes Recht – leider immer noch mit Vorbehalten bezüglich der Rechte von Mi­grant*innen. Damit einher geht die Verpflichtung, umfangreiche Maßnahmen zur Prävention und Sanktionierung von Gewalt und zum Gewaltschutz zu treffen. Die Umsetzung der Konvention macht ein Gesamtkonzept erforderlich, das kontinuierlich überprüft und kontrolliert wird. Dafür fehlen in Deutschland bislang jedoch die Strukturen.

Das Bündnis Istanbul-Konvention fordert daher zeitnah eine staatliche Koordinierungsstelle, welche die Kommunikation zwischen den unterschiedlichen Ressorts auf Bundes- und Länderebene sowie deren jeweilige (Mit-)Verantwortung für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen organisiert. Diese Stelle muss mit einem klaren Mandat ausgestattet, hoch in der administrativen Hierarchie verankert und mit einem ausreichenden Budget abgesichert sein.

Die Istanbul-Konvention verlangt auch, dass koordinierte Maßnahmen der Gewaltbekämpfung und des Gewaltschutzes stetig überwacht werden. Daher fordert das Bündnis eine unabhängige Monitoringstelle auf gesetzlicher Grundlage. Diese soll die Umsetzung des Abkommens kontinuierlich beobachten und bewerten sowie Hinweise zur Verbesserung der politischen Praxis geben. Dazu muss sie Einblick in Statistiken von Behörden und Institutionen nehmen und eigene Forschung betreiben oder in Auftrag geben. Eine solche Stelle benötigt ausreichende und langfristig abgesicherte finanzielle und personelle Ressourcen, um ihre umfangreichen Aufgaben erfüllen zu können.

Wir fordern, dass im Bundeshaushalt 2020 entsprechende Mittel sowohl für die staatliche Koordinierungsstelle als auch für die unabhängige Monitoringstelle eingeplant werden. Denn nur mit diesen beiden Stellen kann Deutschland den Anforderungen der Istanbul-Konvention voll entsprechen. Wir fordern außerdem, dass zivilgesellschaftliche Organisationen in den Gremien beider Stellen angemessen beteiligt werden und so ihr langjähriges und fundiertes Praxiswissen in die Arbeit einbringen können.

Im Bündnis Istanbul-Konvention haben sich folgende Frauenrechtsorganisationen und weitere Bundesverbände mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt gegen Frauen zusammengeschlossen. Wir verfolgen das Ziel, die Umsetzung dieser weltweit vorbildlichen Konvention als Zivilgesellschaft voranzutreiben und zu überwachen.

BAG Forsa e. V., BAG Täterarbeit e. V., bff e. V., BIG e. V., DaMigra e. V., DF e. V., djb e. V., Frauenhauskoordinierung e. V., gesine intervention, JUMEN, KOK e. V., S.I.G.N.A.L. e. V., Weibernetz e. V., ZIF

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 09.09.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine Stärkung der politischen Partizipationsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Diese Rechte sollten sowohl im Grundgesetz als auch durch eine Absenkung des Wahlalters auf Bundesebene umfassender als bisher normiert werden. Zudem sollte die Bundesregierung gemeinsam mit Ländern und Kommunen eine Neuauflage des „Bundesweiten Aktionsplans für ein kindergerechtes Deutschland“ auf den Weg bringen, der auch die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Fokus nimmt.

„Die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz sollte gleichermaßen den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- und Entfaltungsrechte absichern. Nur so kann eine nachhaltige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gewährleistet und sichergestellt werden, dass die Verankerung von Kinderrechten nicht zur Symbolpolitik verkommt. Das würde auch einem gesamtgesellschaftlichen Interesse folgen: Denn die umfassendere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird dazu führen, dass sich die heute jüngere Generation auch später für die Mitgestaltung und den Erhalt unserer Demokratie engagiert“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte zur Stärkung der politischen Partizipationsrechte von jungen Menschen in Deutschland.

„Eine Absenkung des Wahlalters würde dem veränderten Altersaufbau der Gesellschaft Rechnung tragen, da es inzwischen mehr Rentnerinnen und Rentner als Kinder und Jugendliche gibt. Mit dieser veränderten Gesellschaftsstruktur sind die Möglichkeiten der jungen Bevölkerung gesunken, ihre Interessen wahrzunehmen und durchzusetzen. Kinder und Jugendliche verfolgen gesellschaftliche Prozesse sehr aufmerksam, fühlen sich jedoch zu einem großen Teil von den politischen Parteien nicht vertreten. Dabei sind sie diejenigen, die am längsten von heute getroffenen politischen Entscheidungen betroffen sein werden. Die Absenkung des Wahlalters bei Landtags- und Kommunalwahlen in zahlreichen Bundesländern hat gezeigt, dass unsere Demokratie von der politischen Partizipation von Jugendlichen durch das Wahlrecht profitiert, und eine Koppelung der Wahlaltersgrenze an die Volljährigkeit auch auf der Bundesebene der Vergangenheit angehören sollte“, so Hofmann weiter.

Fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention steht Deutschland bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor einem föderalen Flickenteppich. Deshalb sollten aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes verbindliche Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden. Dabei geht es auch darum, die besonderen Ansichten von Kindern zu berücksichtigen, die sich von denen der Erwachsenen unterscheiden. Fachlich notwendig wäre aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine Bund-Länder-Konferenz unter Federführung der Bundesregierung, auf der die Vorteile der Kinder- und Jugendbeteiligung diskutiert und Handlungsempfehlungen für Bund, Länder und Kommunen erarbeitet werden, die in einen Nationalen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen und Reformen münden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.09.2019

Vom 16. bis zum 27. September standen deutschlandweit vielerorts die Elterntaxis still. Mehr als 70.000 Kinder aus mehr als 2.800 Klassen waren dem Aufruf des Deutschen Kinderhilfswerkes und des ökologischen Verkehrsclub VCD gefolgt und sind während der Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ zu Fuß, mit dem Roller oder Fahrrad zur Schule oder zum Kindergarten gekommen. Zusammen mit ihren Eltern, Lehrerinnen und Lehrern lernten die Kinder dabei, wie sie sich selbstständig sicher im Straßenverkehr bewegen können und warum ein Zuviel an Autoverkehr schlecht für das Klima und die Sicherheit der Kinder ist.

„Die Kinder lernen während der Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ nicht nur, wie sie sich selbstständig und sicher im Straßenverkehr verhalten, sondern bekommen auch früh ein Bewusstsein dafür, was gut und was schlecht für das Klima ist. Denn auch für Kindergarten- und Grundschulkinder ist Klimaschutz bereits ein Thema. Durch die Aktionstage können sie selbst mit ihren Eltern aktiv werden”, sagt Stephanie Päßler, Projektleiterin beim VCD für „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“.

Die besten Projektideen haben der VCD und das Deutsche Kinderhilfswerk mit bewegungsfördernden Gruppenspielen wie einem umfangreichen Ball-Set, einem Schwungtuch und einem Teller-Dart ausgezeichnet. Der erste Platz geht an die Aktion „Zu Fuß erlebst du einiges auf dem Schulweg“ der Luitpoldgrundschule aus Selb, die mit ihrer Buchmalaktion Geschichten und Bilder der Kinder auf ihrem Schulweg sammelte und in einem Buch vorstellt. Auf Platz zwei ist die Aktionsidee der Kita Zauberwald aus Oberursel, wo die Kinder zur Sensibilisierung der Gefahren durch Elterntaxis ein großes selbstgebasteltes Auto vor die Kita gestellt haben. Mit einem Rollerprojekt, in dem Kinder unter anderem einen Rollerführerschein machen können, hat die Kita Freundschaft e.V. aus Cottbus es auf Platz drei geschafft.

„Die vielen tollen Projekte, die während der Aktionstage stattgefunden haben, zeigen die Kreativität der Kinder und ihren Willen zur Veränderung. Sei es auf dem Schulweg oder bei den vielerorts chaotischen Zuständen vor dem Eingangstor. Unser Fokus richtet sich neben den Kindern insbesondere auch auf die Eltern. Sie sind die Hauptverantwortlichen für die allmorgendlichen Autokarawanen. Hier können die Eltern von den Kindern lernen, dass Zufußgehen Spaß macht und zudem das Selbstbewusstsein der Kinder stärkt“, sagt Claudia Neumann, Expertin für Spiel und Bewegung des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Weitere Informationen:

Aktionstage „Zu Fuß zur Schule“: www.zu-fuss-zur-schule.de Tipps für den sicheren Schulweg: www.vcd.org/sicher-zur-schule.html

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Verkehrsclub Deutschland e.V. vom 26.09.2019

Für Initiativen, Vereine und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit besteht noch bis zum 30. September 2019 die Möglichkeit, Anträge bei den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes zu stellen und bis zu 5.000 Euro zu erhalten. In Ausnahmefällen können Projekte sogar mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Aspekt der Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen sowie die Bekanntmachung der Kinderrechte. Anträge können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen sowie Schülerinitiativen für noch nicht begonnene Projekte stellen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in den letzten fünf Jahren durch seine Förderfonds 1.983 Projekte mit insgesamt rund 6.116.000 Euro unterstützt. Durch die Fonds erhalten Projekte, Einrichtungen und Initiativen finanzielle Unterstützung, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, um Chancengerechtigkeit und faire Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunde Ernährung oder kinder- und jugendfreundliche Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, Kita-Außengeländen oder Spielplätzen. Die Schaffung sinnvoller Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität, zu kultureller Bildung und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte.

So werden zum Beispiel Projekte gefördert, die das demokratische und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen unterstützen, deren Mitbestimmung an Prozessen in Jugendeinrichtungen, Schule und Stadtteil ermöglichen, den Zugang zu Medien verbessern bzw. den kompetenten Umgang mit diesen befördern, oder Kinder und Jugendliche bei der kreativen Auseinandersetzung mit für sie relevanten Themen fördern. Ferner sollen Projekte Unterstützung erhalten, die bewegungsfördernde und interessante Spielorte im Wohnumfeld oder auf dem Schulgelände schaffen oder der Vernetzung, Sicherung bzw. Rückgewinnung von Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten dienen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist auch hier, dass die Kinder und Jugendlichen an der Planung und Durchführung des Projektes aktiv beteiligt werden.

Weitere Informationen zu den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/foerderfonds.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Verkehrsclub Deutschland e.V. vom 03.09.2019

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) hat mit Dr. Martin Bujard einen neuen Präsidenten. Die Mitglieder des Verbandes wählten Bujard mit großer Mehrheit. Die Wahl fand turnusgemäß am Freitag, 20. September, auf der Mitgliederversammlung in Riesa/Sachsen statt. Bujard folgt auf Christel Riemann-Hanewinckel, die das Amt seit 2009 innehatte.

Nach seiner Wahl erinnerte Bujard: „Von Familien wird viel erwartet. Aber Familie ist nicht optimierbar wie berufliche Tätigkeit. Sie braucht vielmehr Zeit, gerade wenn kleine Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu versorgen sind, aber vor allem auch gemeinsame Zeit, um Familie zu leben.“

Bujard ist Politikwissenschaftler und Soziologe. Er wirkt seit 2011 am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) in Wiesbaden, seit 2015 als Forschungsdirektor. Er forscht zu Fertilität, Familienpolitik und Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Er hat sich in verschiedenen Gremien für Familienbelange engagiert, so u. a. im Wissenschaftlichen Beirat für Familienfragen des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der AG „Fortpflanzungsmedizingesetz“ der Nationalen Akademie der Wissenschaften und der AG „Familie als Gemeinschaft stärken“ bei der Demografiestrategie der Bundesregierung.

Neu gewählt als Vizepräsidentin wurde Rosemarie Daumüller. Bernd Heimberg wurde in seinem Amt als Vizepräsident bestätigt.

Als Beisitzerin und Beisitzer wurden neu gewählt Brigitte Meyer-Wehage und Prof. Dr. Christoph Schneider-Harpprecht. Gundula Bomm und Prof. Dr. Johanna Possinger stellten sich erneut zur Wahl und wurden in ihrem Amt als Beisitzerinnen bestätigt.

„Hauptsache gesund!“ war das Thema der Jahrestagung der eaf in Riesa. Im Zentrum der Tagung standen die notwendigen gesellschaftlichen Voraussetzungen, die es Familien ermöglichen, ihre gesundheitsfördernden und krankheitsbewältigenden Funktionen auch tatsächlich erfüllen zu können.

Quelle: Pressemitteilung EAF Berlin vom 23.09.2019

„In Deutschland wird Deutsch gesprochen!“ Nur Deutsch? Unsere Gesellschaft ist längst in vielen Bereichen mehrsprachig geworden. Mehrsprachigkeit wird in vielen Familien gelebt.

„Mehrsprachigkeit ist eine Grundqualifikation für die offene, bewegliche und globale Welt des 21. Jahrhunderts“, betont Maria Ringler, Bildungsreferentin beim Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Englisch und Französisch als Welt- oder Wirtschaftssprachen genössen ein hohes Ansehen. Andere vielfältige sprachliche Ressourcen und Kompetenzen spielten dagegen bildungspolitisch kaum eine Rolle, würden oftmals nicht wahrgenommen und nicht anerkannt.

„Das Bildungssystem versteht sich noch immer als monolingual, also einsprachig. Angesichts der globalen Entwicklungen und der Migrationsbewegungen ist das überholt“, führt Ringler weiter aus.

Der Verband fordert die Politik daher auf, Mehrsprachigkeit stärker zu fördern. Ausbildungsgänge der Erzieher*innen und Lehrer*innen sollten verpflichtend Fächer wie Sprachliche Bildung im Kontext von Mehrsprachigkeit beinhalten. Die Politik sollte dafür sorgen, dass die Zahl bilingualer Kitas und Schulen zunimmt und dass ein qualitativer herkunftssprachlicher Unterricht im Schulalltag integriert und flächendeckend eingerichtet wird.

Mit dem Europäischen Tag der Sprachen erinnert die EU alljährlich daran, dass eine intensive Förderung der Mehrsprachigkeit über Europa hinaus von Bedeutung ist.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 26.09.2019

Randvoll war die Düsseldorfer Jugendherberge am Samstag, dem 21. September 2019, als der Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. (KRFD) zu seinem sechsten Familienkongress eingeladen hatte. Gekommen waren 200 Teilnehmende aus ganz Deutschland, Familien mit Kindern vom Babyalter bis zum Jugendlichen.

In diesem Jahr stand der Kongress unter dem Motto „Erziehung ist Verantwortung – Elternrechte und Elternpflichten“.

Den Eröffnungsvortrag zum Thema „Kinderrechte ins Grundgesetz“ hielt Professor Dr. Gregor Kirchhof von der Universität Augsburg. Er erklärte, welche Schutzrechte bereits im Grundgesetz verankert seien und wie sich die aktuelle Diskussion um die Aufnahme eigener Kinderrechte ins Grundgesetz auswirke.

„Als Eltern wollen wir für unsere Kinder den besten Schutz und rechtliche Garantien für ein sicheres Aufwachsen““, so Dr. Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des KRFD. Ganz konkret und täglich sind die Eltern von der Digitalisierung herausgefordert. Sie wollen wissen, wie sie ihre Kinder auf neue Bildungswege und eine veränderte Arbeitswelt vorbereiten können. „Als Eltern müssen wir wirklich verstehen, was Digitalisierung bedeutet und welche Möglichkeiten sie in der Arbeitswelt, aber auch im sozialen Miteinander unserer Kinder eröffnet“, sagt Müller und verweist auf den profilierten Partner, den der KRFD gewinnen konnte: „Mit der HABA Digitalwerkstatt haben wir Expertise und Begeisterung zu uns holen können“. Lisa Lehnen, Leiterin der HABA Digitalwerkstatt Lippstadt, sieht ihre Erfahrung in der Kinderarbeit auch in Düsseldorf bestätigt: „Kinder sind neugierig und wollen herausfinden, wie man etwas benutzen und was man damit anstellen kann“, erklärte sie. „Kinder sollen unvoreingenommen kreativ werden können“, so Lehnen. Verena Pausder, Gründerin der HABA Digitalwerkstatt, formulierte es so: „Je mehr Lust und Spaß Eltern haben, digitale Bildung mit ihren Kindern gemeinsam zu erleben und auszuprobieren, desto größer die Chance, dass digitale Geräte für Kinder mehr als ein Gameboy werden und wir unsere Kinder zu Gestaltern der Zukunft machen“.

Der Familienkongress nahm seinen Titel wörtlich und deswegen war für alle Altersgruppen etwas dabei. Kreativ wurde es für die Junior-HandwerkerInnen; Spielangebote sorgten für Abwechslung und viel Bewegung. Eltern von Babies fanden im Baby-Café einen Rückzugsraum.

Die jugendlichen Teilnehmenden lernten den direkt in der Nachbarschaft befindlichen Landtag von Nordrhein-Westfalen kennen. Als Gesprächspartner stand ihnen ein ausgewiesener Kenner der Landespolitik zur Seite. MdL Jens Kamieth führte die Jugendlichen durch das Parlament und erklärte „Wie geht Politik?“

„Der Familienkongress ist die bundesweit größte Veranstaltung für unseren zwar jungen, aber dynamisch wachsenden Verband“, so Müller. Uns ist wichtig, Mehrkindfamilien wieder ins Gespräch zu bringen. Zugleich wollen wir für die Familien aktuelle Themen aufbereiten und dazu Position beziehen.

Unterstützung und Rückendeckung erfährt der KRFD auch von Seiten der Politik: „Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat uns wieder finanziell unterstützt und diesen Kongress maßgeblich ermöglicht. Von Anfang an begleitet die Karl-Kübel -Stiftung den KRFD. Anerkennung erfährt unsere Arbeit durch die verlässliche Unterstützung der Landes- und Kommunalpolitik“, so Müller. Bürgermeisterin Klaudia Zepuntke kam persönlich und verwies auf die Erfolge, die Düsseldorf mit dem sozialen Wohnungsbau gemacht habe. „Düsseldorf wurde bereits vor einigen Jahren als familiengerechte Stadt zertifiziert“, sagte Zepuntke in ihrem Grußwort und erinnerte an ein weiteres Alleinstellungsmerkmal der Metropole am Rhein: „Als erste Stadt überhaupt in Deutschland dürfen wir diesen Titel dauerhaft führen“. Jens Kamieth, Sprecher der CDU-Landtagsfraktion für Familie, Kinder und Jugend begrüßte die Teilnehmenden und betonte in seinem Grußwort „Der Verband kinderreicher Familien ist eine starke Stimme für die Anliegen und Bedürfnisse von Mehrkindfamilien, die ich persönliche und die wir als NRW-Koalition aus CDU und FDP sehr zu schätzen wissen.“

„So viele Teilnehmer wie in diesem Jahr konnten wir noch nie begrüßen“ freut sich Dr. Elisabeth Müller und bemerkt „Für die Familien ist es wirklich eine organisatorische Leistung, aus ganz Deutschland anzureisen. Das motiviert uns als Bundesvorstand enorm und zeigt unseren Gästen zugleich, wie beweglich und interessiert Mehrkindfamilien sind. Es lohnt sich, auf sie zu schauen und sie bewusst in die politische Gestaltung einzubeziehen.“

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) vom 23.09.2019

Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform benachteiligt werden

Seit dem 01. Oktober 2017 können in Deutschland gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Jahrzehnte haben wir für die Eheöffnung gekämpft und schließlich breite Mehrheiten in Gesellschaft und Parlament gewinnen können. Die Ehe für alle hat unsere Gesellschaft gerechter, offener und demokratischer gemacht. Doch nach wie vor gibt es gesetzlichen Regelungsbedarf. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert, dass Regenbogenfamilien in ihren diversen Konstellationen endlich rechtlich anerkannt und abgesichert werden. Die neue Justizministerin Christine Lambrecht muss die von ihrer Vorgängerin angegangene Reform des Abstammungsrechts vorantreiben und an die gelebte Familienvielfalt anpassen. Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform benachteiligt werden.

Die im bisherigen Reformentwurf vorgesehene Mutterschaft der zweiten Mutter ab Geburt aufgrund der Ehe oder aufgrund der Mutterschaftsanerkennung ist ein wichtiger Schritt. Denn bislang erlangt etwa die Ehefrau der leiblichen Mutter ihre rechtliche Elternstellung nicht mit der Geburt des Kindes, sondern erst durch das langwierige und oft entwürdigende Verfahren der Stiefkindadoption.

Allerdings ist die im Entwurf vorgesehene unterschiedliche rechtliche Behandlung von privaten Samenspenden und ärztlich assistierter künstlicher Befruchtung bei den Anfechtungsrechten nicht sachdienlich. Der LSVD kritisiert an dem Entwurf auch, dass Vereinbarungen vor der Zeugung ausdrücklich ausgeschlossen und insgesamt keine verbindlichen Elternschaftsvereinbarungen zugelassen werden. Zudem lehnt der Entwurf die Verteilung von elterlicher Verantwortung auf mehr als zwei Personen ausdrücklich ab und sieht keinen selbstbestimmten Eintrag von trans- und intergeschlechtlichen Eltern in der Geburtsurkunde vor.

Auch für die Familiengründung von Zwei-Väter-Familien sind einvernehmliche familienrechtliche Lösungen zu finden, z.B. die Möglichkeit des rechtsverbindlichen Verzichts der leiblichen Mutter auf die Verwandtschaftsbeziehung zum Kind, sofern dieser keine finanziellen Hintergründe hat. Im Interesse des Kindeswohls sind zudem klare rechtliche Regelungen zur Vaterschaft für Kinder erforderlich, die aus ausländischen Leihmutterschaften mit Vätern aus Deutschland hervorgehen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weist hier in die richtige Richtung.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 30.09.2019

LSVD fordert Bund-Länder-Programm / Innenministerien müssen endlich handeln

Laut Bundesinnenministerium wurden im ersten Halbjahr 2019 bereits 245 Fälle von Hasskriminalität gegen die sexuelle Orientierung erfasst, davon 54 Gewaltdelikte. Im gesamten 2018 waren es 351 erfasste Fälle. Dazu erklärt Helmut Metzner, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der deutliche Anstieg in der Statistik zeigt, dass homophobe und transfeindliche Hasskriminalität in Deutschland zum Alltag gehören. Dabei geben die in der Statistik aufgeführten Fälle wegen unzureichender Erfassungsmethoden nur einen Bruchteil der realen Hasskriminalität gegen LSBTI wieder. Auch Angriffe auf Gedenkorte, wie das Denkmal für die Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen, haben zugenommen. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert ein umfassendes Bund-Länder-Programm gegen homophobe und transfeindliche Gewalt inklusive Präventionsmaßnahmen und konsequenter Strafverfolgung.

Die bisherige Ignoranz in den Innenministerien von Bund und vielen Ländern muss ein Ende haben. Homophobie und Transfeindlichkeit müssen in allen Aktionsplänen und Programmen zur Gewaltprävention ausdrücklich berücksichtigt werden. Es müssen endlich effektive Maßnahmen für Prävention, Erfassung und Strafverfolgung auf den Weg gebracht werden. Opferhilfe-Einrichtungen müssen ausreichend unterstützt werden. Länder und Kommunen müssen die Arbeit von LSBTI-Anti-Gewalt-Projekten angemessen fördern.

In den Bestimmungen zur Hasskriminalität, die 2015 in das Strafgesetzbuch eingeführt wurden, müssen ausdrücklich auch LSBTI-feindliche Motive benannt werden. Denn alle Erfahrung zeigt: Wenn homophobe und transfeindliche Hasskriminalität nicht ausdrücklich im Gesetz benannt ist, werden diese Motive in der Praxis der polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen und damit auch bei der Strafzumessung kaum Beachtung finden.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 26.09.2019

Abschlussbericht der Fachkommission erschienen

Die zum geplanten Verbot von sogenannten Konversionstherapien eingerichtete Fachkommission hat nun ihren Abschlussbericht veröffentlicht. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) dankt der Fachkommission für ihren ausführlichen Bericht. Wir fordern Gesundheitsminister Spahn nun dazu auf, zügig ein Gesetz vorzulegen, um die Durchführung, Bewerbung und Vermittlung dieser gefährlichen Angeboten zu verbieten. Hier müssen sich die Bundesärztekammer, die Landesärztekammern, die Psychotherapeutenkammer und die heilpraktischen Berufsverbände eindeutig positionieren und Verstöße auch berufsrechtlich ahnden.

Für den LSVD ist klar, dass es für die effektive Ächtung ein Maßnahmenpaket braucht. Vor allem religiöse Autoritäten wie die Deutsche Bischofskonferenz oder die EKD müssen öffentlich vor solchen gefährlichen Pseudo-Therapien warnen. Zudem muss das Thema in die Lehrpläne der Schulen aufgenommen werden, um gerade Kinder und Jugendliche vor diesen gefährlichen Angeboten effektiv zu schützen.

So darf es etwa keinerlei öffentliche Förderung für Institutionen geben, die solche „Behandlungen“ anbieten oder empfehlen. Ein eventueller Status der Gemeinnützigkeit oder als freier Träger der Jugendhilfe sollte aberkannt werden. Organisationen, die diese Angebote gut heißen, sollten mit Ausschluss aus Wohlfahrtsverbänden rechnen müssen.

Zudem fordert der LSVD, dem Grundrecht intergeschlechtlicher Menschen auf körperliche Unversehrtheit endlich Geltung zu verschaffen. Ärztinnen und Ärzte in Deutschland unternehmen bis heute unnötige Genitaloperationen an Kindern. Diese Operationen sind keine Heileingriffe, sondern verletzen massiv die Menschenrechte, Selbstbestimmung und Würde von intergeschlechtlichen Menschen. Das von der Bundesregierung versprochene Verbot dieser Zwangsoperationen muss endlich auf den Weg gebracht werden.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 10.09.2019

Der Paritätische Wohlfahrtsverband warnt vor einem Betreuungsnotstand in Kitas und Horts, sollten nicht zügig die Weichen für bessere Rahmenbedingungen im Erzieher*innenberuf gestellt und eine verlässliche Finanzierung der Angebote garantiert werden. Der Verband weist darauf hin, dass sich der bereits jetzt akute – und gerade erst von der Bertelsmann-Stiftung konstatierte – Personalmangel in der Kindertagesbetreuung in den kommenden fünf Jahren massiv verschärfen werde. Laut Schätzungen des Verbandes seien mindestens eine Million zusätzliche Betreuungsplätze in Kitas und Horts notwendig, um Qualität, Bedarf und Rechtsansprüchen gerecht zu werden. Die Nachfrage nach qualifiziertem Fachpersonal werde in den kommenden Jahren drastisch steigen.

„Es werden mehr Kinder geboren und die Nachfrage nach passgenauen Betreuungsangeboten wächst stetig. Der Kita-Ausbau muss daher weiter vorangetrieben werden – nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ“, so Marion von zur Gathen, Leiterin der Abteilung Soziale Arbeit beim Paritätischen Gesamtverband. Nicht nur im vorschulischen Bereich, sondern auch in der Betreuung von Schulkindern müsse sich zügig etwas bewegen. „Wenn der von der Großen Koalition angekündigte Rechtsanspruch auf Betreuung auch für Schulkinder nicht zur Farce geraten soll, müssen jetzt die notwendigen neuen Plätze geschaffen werden“, so von zur Gathen. Der Paritätische geht von einem Platzbedarf in Höhe von mittelfristig mindestens einer Million zusätzlicher Plätze in Kitas und Horts aus.

Der Paritätische kritisiert, dass insgesamt zu wenig Mittel in die nachhaltige und strukturelle Stärkung des Betreuungssystems fließen. Das so genannte „Gute-Kita-Gesetz“ sei eine Enttäuschung gewesen. „Das gut gemeinte Gute-Kita-Gesetz läuft Gefahr, in der Praxis lediglich zum Stopfen von Haushaltslöchern missbraucht zu werden. Die Qualität droht auf der Strecke zu bleiben“, warnt Marion von zur Gathen. Ein Großteil der Mittel werde lediglich zur Refinanzierung einer allgemeinen Beitragsbefreiung eingesetzt, nicht aber für notwendige Verbesserungen der Qualität und der Arbeitsbedingungen der Fachkräfte. Um mehr Menschen für eine Ausbildung als Erzieher*in zu begeistern und Fachkräfte auch dauerhaft in dem Beruf zu halten, seien aber gerade hier dringend Maßnahmen und Investitionen notwendig. „Ohne ein großes finanzielles Engagement des Bundes werden die anstehenden Aufgaben nicht zu bewältigen sein. Es braucht endlich solide Lösungen, wie sich der Bund dauerhaft und verlässlich an den Kosten frühkindlicher und schulischer Betreuungsangebote beteiligen kann“, so von zur Gathen.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 26.09.2019

Einen „Pflegedeckel“ fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband, um die Eigenanteile zur Finanzierung der Pflege für die Betroffenen künftig auf maximal 15 Prozent der Kosten zu begrenzen. Der Verband will stattdessen die Pflegekassen stärker in die Pflicht nehmen. Es handle sich hier um eine echte und überfällige Neuausrichtung, um künftig nicht nur gute Pflege zu gewährleisten, sondern die Betroffenen auch vor Armut zu schützen.

„Es ist höchste Zeit, dass aus dem Festzuschuss der Pflegekasse eine verlässliche Versicherung wird. Es kann nicht sein, dass Pflegebedürftigkeit wieder zum außerordentlichen Armutsrisiko dieser Gesellschaft wird“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Laut aktueller Daten des Verbandes der privaten Krankenversicherung müssen Pflegebedürftige für einen Heimplatz immer mehr aus eigener Tasche bezahlen, die Eigenbeteiligung liege im Bundesdurchschnitt bei fast 1930 Euro. Der Paritätische nennt diese Zahlen alarmierend und mahnt zügige Reformen an, um die Betroffenen zu entlasten und die Pflegefinanzierung vom Kopf auf die Füße zu stellen.

Schon heute sei es so, dass die Rente meist nicht reiche, um die anfallenden Kosten für die eigene Pflege zu stemmen, warnt Schneider. Der Paritätische weist darauf hin, dass die durchschnittliche Rente für Neurentner*innen bei 874 Euro (West) bzw. 1019 Euro (Ost) liege und damit deutlich unter den durchschnittlich anfallendem Eigenanteilen für einen Heimplatz. Auch die Sozialhilfequote von fast 40 Prozent unter Pflegeheimbewohner*innen zeige, dass die Pflegeversicherung bei der Absicherung der Pflege bisher kläglich versagt. „Es kann nicht sein, dass Menschen fast ihr Leben lang in die Pflegekasse einzahlen und am Ende trotzdem in der Sozialhilfe und in Armut landen“, so Schneider. Der Paritätische fordert eine klare Haltelinie: 15 Prozent der Kosten sei das äußerste, was den Pflegebedürftigen an Eigenanteil zuzumuten sei. Perspektivisch sei die Einführung einer einheitlichen solidarischen Bürgerversicherung für alle anzustreben.

Wenn es die Bundesregierung ernst meine mit einer besseren Bezahlung von Pflegekräften und besseren Personalschlüsseln in der Pflege, sei es nach Ansicht des Verbandes unausweichlich, kurzfristig etwa 10 Milliarden Euro zusätzlicher Mittel in der Pflege bereitzustellen, sollen die Eigenanteile für die Pflegebedürftigen nicht weiter und sprunghaft ansteigen. „Wir erwarten von Gesundheitsminister Spahn, zeitnah konkrete Pläne vorzulegen, wie er zusätzliche Finanzmittel für die Pflege bereitstellen will“, so Schneider.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 24.09.2019

Als „beispielhaft“ bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband den vom Bundesarbeitsministerium unter dem Motto „Neue Arbeit – Neue Sicherheit“ initiierten Zukunftsdialog, dessen Ergebnisse heute von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in Berlin präsentiert werden. Die wertschätzende und strukturierte Einbindung von Bürger*innen und Verbänden habe zu konkreten Reformplänen geführt, die das Potenzial haben, den Sozialstaat nachhaltig zu stärken. Die Vorschläge zur Reform von Kindergeld und Teilhabeleistungen seien laut Paritätischem ein „großer Wurf“ im Kampf gegen Kinderarmut, auf den man lange gewartet habe.

„Die Vorschläge zur Reform der Leistungen für Kinder und Jugendliche kommen einer kleinen Revolution gleich. Endlich findet die Bundesregierung den Mut, sich von dem vermurksten Bildungs- und Teilhabepaket zu verabschieden“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Die Pläne des Arbeitsministeriums sehen u.a. eine Art „Kindergrundsicherung light“ in Form eines einheitlichen und einkommensabhängigen Kindergelds in Höhe von 389 Euro vor sowie die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Teilhabe im Kinder- und Jugendhilfegesetz, den der Paritätische und weitere Expert*innen seit Jahren gefordert haben. „Nur ein Rechtsanspruch sorgt dafür, dass auch entsprechende Angebote vorgehalten werden und wirklich jedes Kind, unabhängig von seinem Wohnort, bestmöglich in seiner Entwicklung gefördert wird“, so Schneider. Die seit ihrer Einführung umstrittenen Teilhabe-Gutscheine, die in der Praxis weitgehend ins Leere liefen, sollen abgeschafft werden, geplant ist eine pauschale Auszahlung von 15 Euro pro Monat an alle Anspruchsberechtigten. „Diese Pläne sind wirklich ein großer Wurf. Endlich nimmt die Bundesregierung den Rat der Expert*innen an und macht Schluss mit dem unsäglichen Stückwerk im Kampf gegen Kinderarmut“, so Schneider.

Auch bei den Plänen zur Reform der Arbeitslosenversicherung übernimmt das Bundesarbeitsministerium Vorschläge des Paritätischen. Enttäuscht ist der Verband jedoch von der Leerstelle im Bereich der Grundsicherung. „Dass die Regelsätze nicht angepasst werden, ist und bleibt ein ernstes Versäumnis. Wir werden als Verband auf jeden Fall weiter dran bleiben, damit es auch hier endlich für die Betroffenen Verbesserungen gibt“, so Schneider.

Der „Zukunftsdialog“ stellt nach Ansicht des Verbandes ein beispielhaftes Verfahren da, wie die Bundesregierung sowohl die Sicht von betroffenen Bürger*innen als auch die Expertise von Verbänden ergebnisorientiert einbinden kann. „In dem Ergebnisbericht finden wir uns mit unserer Expertise sehr gut wieder. Nun hoffen wir, dass die Bundesregierung die durch Expert*innen erarbeiteten Lösungen auch ernst nimmt und die Umsetzung wirklich anpackt“, so Schneider.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 20.09.2019

pro familia Modellprojekt „Fachdialognetz für schwangere, geflüchtete Frauen“ zieht positive Bilanz

Schwangere, geflüchtete Frauen erfahren Zugangsbarrieren zum Gesundheits- und Versorgungssystem. Um ihr Recht auf gleichberechtigte Teilhabe zu gewährleisten, empfiehlt sich eine persönliche und digitale Vernetzung der im Hilfesystem tätigen Akteur*innen. Damit eine effektive Zusammenarbeit möglich ist, benötigen diese Netzwerke zeitliche und personelle Ressourcen. Das sind zentrale Ergebnisse des Modellprojekts „Fachdialognetz für schwangere, geflüchtete Frauen“, die auf der Abschlusstagung am 25. September 2019 in Berlin vorgestellt wurden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat das Modellprojekt gefördert.

Drei Jahre lang arbeiteten acht Fachinformations- und Vernetzungsstellen daran, regionale Netzwerke und Arbeitskreise für die Belange von schwangeren Geflüchteten zu sensibilisieren und die Kooperation untereinander zu verbessern. Sie waren an den pro familia Beratungsstellen in den Standorten Berlin, Bremen, Erfurt, Gießen, Hamburg, Karlsruhe, Leipzig und Mainz angegliedert. Die Fachkoordinatorinnen organisierten Fachveranstaltungen und Konferenzen zu Themen, die für die Versorgung von schwangeren, geflüchteten Frauen relevant sind. Darüber hinaus boten diese Veranstaltungen den Teilnehmenden Freiraum für Gespräche und fachlichen Austausch.

Ein wichtiges Ergebnis des Modellprojekts ist, dass schwangere, geflüchtete Frauen die Regelleistungen in der medizinischen Versorgung rund um Schwangerschaft und Geburt, die ihnen zustehen, oft nicht in Anspruch nehmen können. Gründe dafür liegen unter anderem in umständlichen Abrechnungsverfahren, in Sprachbarrieren und in der Isolation der Frauen durch schlecht angebundene Unterkünfte. Damit die Regelleistungen für schwangere, geflüchtete Frauen barrierefrei zugänglich sind, müsste deshalb eine elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete flächendeckend eingeführt sowie Angebote zum Dolmetschen in der medizinischen Versorgung gewährleistet und finanziert werden. Außerdem sollten die Fahrt- und Transportkosten zu Besuchen von Fachärzt*innen, Hebammen und Krankenhausaufenthalten übernommen werden, um sicherzustellen, dass Frauen einen barrierefreien Weg zu medizinischer Versorgung haben.

„Schwangere, geflüchtete Frauen haben ein deutlich erhöhtes Schwangerschaftsrisiko und sehen sich in unserer Gesellschaft mit vielen Hürden und Zugangsbarrieren konfrontiert“, betonte die pro familia Bundesvorsitzende Dörte Frank-Boegner. „Diese Barrieren abzubauen, ist das erklärte Ziel vieler Fachkräfte, die mit schwangeren, geflüchteten Frauen arbeiten. Ihrer guten Vernetzung kommt dabei eine Schlüsselfunktion zu“.

Das Modellprojekt machte deutlich, dass sich eine Verzahnung persönlicher und digitaler Vernetzung von Fachkräften bewährt. Die etwa 800 Akteur*innen, die im Rahmen des Modellprojektes miteinander kooperiert haben, profitierten einerseits von der Webplattform www.fachdialognetz.de, auf der themenrelevante Termine, Angebote, Expert*innen und Materialien zu finden sind. Andererseits bot die persönliche Vernetzung auf Fachveranstaltungen den Akteur*innen die Möglichkeit, spezifisches Wissen zu erwerben, zu erkennen, wo es ähnliche Herausforderungen und Doppelstrukturen gibt sowie gemeinsam gegen identifizierte Missstände anzugehen. Als wichtiger Aspekt erwies sich, dass es eine eigene Koordination braucht, um die verschiedenen Akteur*innen im Bereich Schwangerschaft und Flucht, zu denen auch Migrant*innenselbstorganisationen gehören, gut zu vernetzen.

Für eine gute Netzwerkarbeit sind zeitliche und personelle Ressourcen erforderlich, zeigte das Modellprojekt. Und, dass digitale Tools eine wichtige Rolle spielen, den persönlichen Austausch im Rahmen von Treffen und Veranstaltungen aber nicht ersetzen.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 25.09.2019

pro familia stellt die Ergebnisse eines Modellprojekts vor und fordert dringend eine bundesweite gesetzliche Lösung

Es gibt in Deutschland einen hohen Bedarf an kostenlosen Verhütungsmitteln. Die Auswertung des pro familia Modellprojekts biko zeigt, dass Frauen, die wenig Geld haben, für eine sichere Verhütung eine Kostenübernahme brauchen. Dies betrifft nicht nur Sozialleistungsbezieherinnen, auch Geringverdienerinnen und Studentinnen haben Probleme, ihre Verhütung zu finanzieren. Zusätzliche Wege, Wartezeiten, Fahrtkosten und die Angst vor Stigmatisierung erwiesen sich beim Zugang zur Kostenübernahme im Modellprojekt als Barriere. Dem muss bei einer gesetzlichen Lösung Rechnung getragen werden, betont pro familia. Nötig sei eine niedrigschwellige Lösung, die alle Menschen und alle Verhütungsmethoden einschließe.

Auf der Abschlussveranstaltung des pro familia Modellprojektes „biko – Beratung, Information und Kostenübernahme bei Verhütung“ am heutigen 10. September 2019 in Berlin wurden die Evaluationsergebnisse präsentiert. Mit dem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Projekt erprobte pro familia über drei Jahre an sieben Standorten ein Kostenübernahmemodell für Frauen mit geringem Einkommen. Frauen konnten die für ihre Lebenssituation am beste geeignete Verhütungsmethode auswählen, die allerdings verschreibungspflichtig sein musste. Ein Großteil der Frauen, die eine Kostenübernahme erhielten, nahmen das Angebot der freiwilligen Verhütungsberatung an. Fragen zu den einzelnen Verhütungsmethoden und deren gesundheitliche Verträglichkeit standen dabei im Vordergrund.

Frauen jeder Altersgruppe bis 49 Jahren waren im Modellprojekt vertreten. Sie verfügten über unterschiedliche Bildungsabschlüsse und gingen unterschiedlicher Beschäftigung nach. Auch die Familiensituation stellte sich als sehr heterogen dar und die Mehrheit der Frauen hatte Kinder.

In den qualitativen Interviews im Rahmen der Studie äußerten mehr als die Hälfte der befragten Frauen, dass sie ohne eine Kostenübernahme nicht oder weniger sicher verhüten. Ist das Geld knapp, werden akut nötige Anschaffungen getätigt und die Verhütung aufgeschoben.

In einem hochentwickelten Land wie Deutschland ist dies ein Armutszeugnis. pro familia vertritt die Auffassung, dass Verhütungsmittel zur Grundversorgung gehören. Die Bundesregierung hat sich über die internationale Frauenrechtskonvention CEDAW verpflichtet, den Zugang zu Verhütung für alle Menschen sicherzustellen. Selbst unter den engen Rahmenbedingungen des Modellprojekts, das nicht-verschreibungspflichtige Verhütungsmittel und Männer ausschloss, hat sich deutlich gezeigt, dass es Defizite in der Versorgung gibt. pro familia geht nun einen Schritt weiter und fordert die Bundesregierung dazu auf, anzuerkennen, dass Verhütung eine Grundbedingung für sexuelle und reproduktive Gesundheit ist und daher allen Menschen, auch Männern, niedrigschwellig zur Verfügung stehen muss. Im Einzelnen fordert der Verband:

  1. Verhütung muss in den Leistungskatalog des dritten Kapitels SGB V der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden, ebenso in den Basistarif der privaten Krankenversicherungen.
  2. Für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und für nicht Krankenversicherte müssen angepasste Regelungen bzw. gesonderte Zugänge in Zusammenarbeit mit Beratungsstellen geschaffen werden.
  3. Wegen der besonderen Dringlichkeit muss in einem ersten Schritt die unter Punkt 1 genannte Regelung für Menschen mit geringem Einkommen gelten. Darunter fallen alle Menschen, die unter der individuellen Einkommensgrenze analog der Kostenübernahme beim Schwangerschaftsabbruch liegen.
  4. Begleitend soll eine freiwillige Verhütungsberatung ausgebaut werden, die Menschen in ihrem Menschenrecht auf Verhütung stärkt und besonderen Beratungsbedarf, beispielsweise von Menschen mit geringen Deutschkenntnisse oder Lernschwierigkeiten, abdeckt.

Der Bericht mit den Ergebnissen der Evaluation des Modellprojekts biko ist hier abrufbar.

Hintergrundinformationen und Studienergebnisse zum Thema Kostenübernahme von Verhütung haben wir hier zusammengestellt.

pro familia hat zum Menschenrecht Verhütung und der Forderung einer Kostenübernahme für Verhütung eine „Offenbacher Erklärung“ abgegeben, die hier abrufbar ist.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 10.09.2019

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) stellt heute Eckpunkte für eine Reform des Kindesunterhaltsrechts vor. „Kernelement einer Reform muss die Einführung eines Grundsatzes familiärer Solidarität nach Trennung sein“ erläutert Daniela Jaspers, VAMV-Bundesvorsitzende, „damit die Existenz von Kindern im Haushalt beider Eltern gut gesichert ist.“

Bislang bekannt gewordene Reformideen der FDP und des Deutschen Juristentages sehen vor, ab 30 Prozent Mitbetreuung durch den Vater die Mutter dazu zu verpflichten, Barunterhalt für das Kind zu erwirtschaften. „90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. Wie sollen sie das unter den derzeitigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen schaffen?“ fragt Jaspers. „Vor der Trennung hat überwiegend die Teilzeit der Mütter die Karriere von Vätern ermöglicht. Nach der Trennung stehen die Mütter wegen der geleisteten Familienarbeit mit deutlich schlechteren Erwerbschancen da. Bereits jetzt sparen die Mütter am eigenen Leibe, um den unzureichenden Kindesunterhalt aufzustocken und den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen“, mahnt Jaspers.

Anfang September vorgestellte Daten des Familienministeriums belegen, dass fast 50 Prozent der unterhaltsverpflichteten Väter nicht zahlen, obwohl sie dazu in der Lage wären. „Diese fehlende Solidarität mit den Müttern und Kindern muss der Gesetzgeber jetzt einfordern“, verlangt Jaspers. „Dafür brauchen wir statt einer Barunterhaltspflicht für Mütter, die gleichzeitig bis zu 70 Prozent der Betreuung stemmen sollen, ein faires Stufenmodell beim Kindesunterhalt!“

Erst im paritätischen Wechselmodell kann eine Barunterhaltspflicht beider Eltern fair sein. Aber auch hier ist Solidarität gefragt. Mütter, die durch familienbedingte Nachteile in ihrer Erwerbsfähigkeit ein-geschränkt sind, brauchen Übergangsfristen um am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, bevor sie Kindesunterhalt verdienen können. Das gilt für die wenigen Väter, die für die Kinderbetreuung vor der Trennung beruflich mehr als die Mutter zurückgesteckt haben, selbstverständlich ebenso.

Die Reformvorschläge des VAMV und weitere Hintergrundinformationen finden Sie auf der Homepage des Verbandes www.vamv.de.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 25.09.2019

Hierzu kommentiert das ZFF:

Wie der VAMV, so fordert auch das ZFF Solidarität nach Trennung und damit die bessere Unterstützung von Familien nach einer Trennung, insbesondere durch Beratung, Begleitung, die Anerkennung eines Umgangsmehrbedarfs und eine auskömmliche Kindergrundsicherung, die das Existenzminimum des Kindes absichert. Dabei bleiben die Unterhaltspflicht bestehen und somit die Pflicht der Eltern, für das Kind (auch finanziell) zu sorgen.

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 16. Oktober 2019

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG)

Ort: Berlin

Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatten rund um die Digitalisierung der Arbeitswelt und der Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern wollen wir Anregungen aus dem Gutachten für den Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung für die kommunale Praxis weiterdenken.

Die Digitalisierung erlaubt es immer mehr Beschäftigten, ihre Arbeitsorte und -zeiten zu flexibilisieren und eigene Zeitsouveränität zu schaffen. Neben Chancen gibt es aber auch Risiken, wie die Gefahren der Entgrenzung, Überforderung und Überlastung. Wie können wirksame Schutzmechanismen aussehen? Wie kann die Kommune als Arbeitgeberin ihre Attraktivität steigern, um die Erwartungen von jungen Frauen und Männern zu erfüllen?

Die berufliche Karriere von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst wird häufig durch eine so genannte gläserne Decke begrenzt. Welche Rolle kommt der fortschreitenden Digitalisierung zu? Wer wird hier sichtbar, wie wirkt sich dies auf zukünftige Beurteilungs- und Bewertungsverfahren aus? Darüber hinaus wird uns die Frage beschäftigten, wie sich die Verwaltungskultur vor diesen Herausforderungen verändern wird, damit alle Beschäftigten – Männer und Frauen, Eltern und Nicht-Eltern, Jüngere und Ältere – davon profitieren.

Bei allen genannten Themen sind die Handlungsempfehlungen aus dem Zweiten Gleichstellungsbericht der rote Faden für Impulse und Diskussionen.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie unter: www.frauenbeauftragte.org/veranstaltung-zum-zweiten-bundesgleichstellungsbericht.

Termin: 17. Oktober 2019

Veranstalter: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Berlin

Die Ungleichheit der Einkommen und Vermögen ist hierzulande größer als in vielen anderen Industriestaaten. Die Zahl der Superreichen und ihre Vermögen nehmen stetig zu. Auf der anderen Seite wächst aber auch die Zahl der von Armut betroffenen Menschen – und das trotz guter wirtschaftlicher Lage und eines sehr robusten Arbeitsmarktes. Wenige haben viel, viele haben wenig. Das bleibt nicht ohne Folgen.

Die Wirtschaft ist aufgrund der in den vergangenen Jahrzehnten zunehmenden Ungleichheit hinter ihren Wachstumsmöglichkeiten zurückgeblieben. Und die rechtspopulistischen, nationalistischen und antieuropäischen Tendenzen in Teilen unserer Gesellschaft sind auch Ausdruck dessen, dass sich ein wachsender Teil der Bevölkerung zunehmend aus der Gesellschaft ausgegrenzt fühlt. Stark wachsende Ungleichheit schadet nicht nur der Wirtschaft, sie ist auch sozial ungerecht und verbaut Menschen Lebenschancen.

Wietere Informationen und die Anmeldung finden Sie unter: https://www.boeckler.de/veranstaltung_wsi_121576.htm

Termin: 21. bis 23. Oktober 2019

Veranstalter: Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V.

Ort: Berlin

Die diesjährige Herbsttagung des Bundesfachverbands umF steht unter dem Motto „Gut ange-kommen?!“. Sie stellt neben aktuellen Themen aus der Praxis der Arbeit mit unbegleiteten min-derjährigen Flüchtlingenund aktuellen Gesetzesänderungendas Thema Familie in den Fokus: Von Familienzusammenführung in der EU und aus Drittstaaten, der Arbeit mit Eltern bis zu den Angeboten der Jugendhilfe für Familien.Die Veranstaltung bildet den Abschluss des Projektes „Gut ankommen –Fachkräfte qualifizieren. Kindgerechte Aufnahme unbegleiteter Minderjähriger“ von terredes hommesDeutschland, dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht und dem Bundesfachverband umF. In die-sem Rahmen werden Partner/innen aus der Türkei, Griechenland und Italien einen Einblick in ihre Arbeit geben und die Frage beantworten, unter welchen Voraussetzungen Zusammenführun-gen, Relocation und Resettlement in ihrer Praxis funktionieren und welche Unterstützung hierfür durch Fachkräfte in Deutschland geleistet werden kann.Die Herbsttagung richtet sich an Mitarbeitende von Jugendämtern, Trägern der Jugendhilfe, Bera-tungsstellen, Vormund/innen und andere Personen,die mit minderjährigen Geflüchteten arbei-ten. Ihr Ziel ist zudem die bundesländerübergreifende Vernetzung zwischen Fachkräften.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie unter: https://b-umf.de/veranstaltungen/herbsttagung-2019/

Termin: 26. Oktober 2019

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Die Zahl der Ausreisen zu erhöhen, ist erklärtes Ziel der Bundesregierung und dominiert vielfach auch die migrationspolitischen Entscheidungen in der EU. Dafür wird verstärkt auf Abschiebungen und Mittel zur Förderung der „freiwilligen Rückkehr“ zurückgegriffen. Dieses Vorhaben wird ungeachtet der Situation in einigen Herkunftsländern, die einer sicheren Rückkehr und Reintegration entgegensteht, vorangetrieben.

Bei der Verfolgung ordnungspolitischer Interessen wird zunehmend auch auf die Entwicklungszusammenarbeit und auf Programme der Förderung „freiwilliger Rückkehr“ gesetzt. Rund 150 Millionen Euro stellt das BMZ bis 2020 allein für das Programm „Perspektive Heimat“ in Aussicht, um Rückkehr in Länder wie Kosovo, Afghanistan oder Nigeria zu unterstützen und eine Reintegration zu ermöglichen.

Mit der Fachtagung soll ein Bogen von der politischen Debatte hier zur Situation vor Ort gespannt werden. Was heißt es für Flüchtlinge und Migrant/innen, in von Gewaltkonflikten geprägte Länder zurückzukehren? Unter welchen Bedingungen kann von einer nachhaltigen Reintegration ausgegangen werden? Wie „freiwillig“ geschieht die Rückkehr heute tatsächlich und womit sehen sich Beratungsstellen konfrontiert? Welche Gestaltungsspielräume gibt es?

Diese und weitere Fragen sollen gemeinsam mit eingeladenen Expert/innen diskutiert werden.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie unter: https://calendar.boell.de/de/event/rueckkehr-um-jeden-preis

Termin: 30. Oktober 2019

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Berlin

Die Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter ist für viele Eltern und Kinder ein drängendes Problem. Nach der Betreuung in der Kita stellt sich beim Übergang ihrer Kinder in die Grundschule für viele Eltern erneut die Frage nach der Möglichkeit, der Verlässlichkeit und der Qualität der Ganztagsbetreuung. Der Ausbau der Ganztagsbetreuung ist im Koalitionsvertrag verankert und insbesondere seit Anfang 2019 ist neuer Schwung in die Debatte gekommen, wie die Ganztagsbetreuung als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen als Rechtsanspruch bis zum Jahr 2025 umgesetzt werden kann.

Die AGF-Veranstaltung stellt den Qualitätsaspekt der Ganztagsbetreuung aus Sicht der Familien ins Zentrum der Diskussion. Was sind die entscheidenden Faktoren, die eine gute Qualität ausmachen? Welche Rahmenbedingungen braucht es, um eine hohe Qualität in der Praxis tatsächlich erzielen zu können? Ferner sollen der aktuelle politische Prozess reflektiert und Empfehlungen für die Ausgestaltung diskutiert werden.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie unter: https://www.ag-familie.de/home/termine.html?

Termin: 30. Oktober 2019

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

Es sollen geschlechtsspezifische Rollenklischees überwunden werden. Auch Männer* könn(t)en alles, aber gesellschaftlich verankerte Geschlechterbilder machen es ihnen oftmals schwer. Darum wollen wir mit unserer Fachveranstaltung »Männer gut beraten« die Perspektive »Männer« für den gleichstellungspolitischen Diskurs weiter schärfen. Wichtige Fragen sind:

  • Wo haben Männer eigenen Unterstützungsbedarf?
  • Was brauchen Männer, um selbst gleichberechtigter leben zu können?
  • Wo gibt es Nachholbedarf, um ökonomische, rechtliche und kulturelle Hürden auch für Männer abzubauen?

Weitere Informationen zum Programm und die Anmeldung finden Sie unter: https://bundesforum-maenner.de/event/maenner-gut-beraten/

Termin: 16. November 2019

Veranstalter: Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

Ort: Berlin

An diesem Tag steht alles unter dem Motto „Bildet Banden!“: Sich füreinander stark machen und solidarisch sein – unter Frauen.

In Workshops zu unterschiedlichen Themen können die Teilnehmer_innen gemeinsam Neues lernen und sich gegenseitig austauschen: Finanzen, Berufseinstieg, Netzwerken, Partnerschaftlichkeit, Empowerment und vieles mehr.

Außerdem wollen wir die Bedürfnisse und gleichstellungspolitischen Forderungen von jungen Frauen zusammentragen und direkt an die Politik weitergeben. Junge Politikerinnen der Parteien sind da, um den Teilnehmer_innen zuzuhören. Vor allem junge Frauen sind eingeladen zum Netzwerken, Bandenbilden und Stärke zeigen.

Weitere Informationen zum Programm und die Anmeldung finden Sie unter: https://www.was-verdient-die-frau.de/netzwerktag

Termin: 25. November 2019

Veranstalter: Volkssolidarität Bundesverband e.V

Ort: Berlin

Ob in Elterngesprächen, im Austausch mit Kolleg*innen, Mitarbeiter*innen der Verwaltung oder den eigenen Vorgesetzten, im Gespräch mit oder zwischen Kindern und Jugendlichen: die Diskussionskultur unserer Gesellschaft hat sich verändert. Platte Sprüche gespickt mit Vorurteilen und Abwertungen gegenüber Menschen verschiedener Herkunft oder sexueller Orientierung, des anderen Geschlechts oder anderer sozialer Milieus begegnen vielen von uns immer häufiger. Auf diese abwertenden Kommentare oder Parolen zu reagieren, fällt nicht immer leicht – sind wir doch oft schockiert, emotional involviert oder selbst betroffen.

An unserem Fachtag wollen wir uns gemeinsam mit Ihnen und unseren geladenen Expert*innen mit verschiedenen menschenfeindlichen Perspektiven und Anschauungsweisen auseinandersetzen. In Impulsvorträgen erhalten Sie zunächst einen Überblick über Strategien und die Agenda der extremen Rechten, die diese Entwicklung vorantreiben – sowohl gesamtgesellschaftlich betrachtet als auch auf den spezifischen Bereich der pädagogischen Bildung bezogen. In unseren anschließenden Workshops werden wir uns mit Methoden vorurteilsbewusster Erziehung und vorurteilsbewussten Handelns beschäftigen und gemeinsam alltagstaugliches Wissen, Gegenstrategien und -argumente erarbeiten und trainieren, um Menschenfeindlichkeit im Kontext erzieherischer und sozialpädagogischer Praxis gestärkt entgegenzutreten. Dabei schauen wir neben der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auch auf den Umgang und den Austausch mit Eltern, Kolleg*innen, Mitarbeiter*innen und Vorgesetzten. Fachliches Vorwissen ist nicht notwendig.

Die Teilnahme ist kostenlos. Anfallende Fahrt und/oder Übernachtungskosten können nicht erstattet bzw. übernommen werden.

Nähere Informationen zum Programm und zur Anmeldung folgen.

Termin: 09. bis 10. Dezember 2019

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Weimar

Der Rückgriff im Rahmen des Unterhaltsvorschussgesetzes ist immer wieder Gegenstand intensiver Diskussionen. Bund und Länder haben hierzu einen gemeinsamen Prozess auf den Weg gebracht, der einerseits die Entwicklung von Standards für den Verwaltungsvollzug sowie andererseits die Diskussion der Frage einer Zentralisierung des Rückgriffs zum Inhalt hat. Viele Länder und Kommunen beschäftigen sich intensiv mit Verbesserungen und entsprechenden Umstrukturierungen im Bereich des Rückgriffs. An vielen Stellen haben sich konkrete Konzepte sowie gut funktionierende Strukturen etabliert. Ausgehend von konkreten Strategien und Praxisbeispielen wollen wir mit Ihnen notwendige Rahmenbedingungen und verschiedene Konzepte eines erfolgreichen Rückgriffs diskutieren.

Der Fachtag dient dabei insbesondere auch dem Austausch zwischen Vertreter/innen der kommunalen Praxis mit Vertreter/innen von Bund und Ländern sowie Fachverbänden und Wissenschaft. Die Veranstaltung richtet sich daher an Fach- und Leitungskräfte von Verbänden und Kommunen, kommunale Entscheidungsträger/innen, Leitungskräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Fach- und Leitungskräfte von Bund und Ländern, Expert/innen aus Wissenschaft und Praxis.

Anmeldeschluss ist der 7. Oktober 2019

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: www.deutscher-verein.de/de/va-19-rueckgriff-uvg

AUS DEM ZFF

Eltern übernehmen für die Sozialversicherung eine doppelte Rolle: Zum einen entrichten sie als Erwerbstätige Sozialversicherungsbeiträge. Zum anderen erbringen sie mit ihren Erzie­hungsleistungen einen „generativen Beitrag“, indem sie die künftige Generation der Bei­tragszahler*innen großziehen. So sorgen sie für den Fortbestand unserer Sozialversiche­rungssysteme. Gleichzeitig kommt es für sie aber zu einer spezifischen Benachteiligung im lohn- und beitragsorientierten Sozialver­sicherungssystem: Viele Eltern müssen ihre Erwerbstätigkeit wegen der Kindererziehung einschränken, so dass die Gefahr von Lücken in den Erwerbsbiografien größer ist bzw. der Lohn und damit die Höhe der abgeführten Beiträge niedriger sind, als bei kinderlosen Versicherten. Aus niedrigen Beiträgen resul­tieren im lohn- und beitragsorientierten Sys­tem der gesetzlichen Rentenversicherung allerdings niedrige Rentenleistungen in der Zukunft. Vor diesem Hintergrund wird jüngst verstärkt über die Frage diskutiert, ob Kinder­erziehung auf der Beitragsseite in der gesetz­lichen Rentenversicherung berücksichtigt werden muss. Hierzu ist ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig (Akten­zeichen: 1 BvR 2824/17), mit dem Beitrags­entlastungen in der gesetzlichen Rentenversi­cherung erzwungen werden sollen. Wir erwarten das Urteil in der nächsten Zeit.

Der AWO Bundesverband und das Zukunftsforum Familie (ZFF), der familienpolitische Fachverband der AWO, haben sich intensiv mit diesem Problem des „generativen Beitrags“ in der Sozialversicherung auseinandergesetzt und hierzu eine gemeinsame Erklärung verabschiedet. Dabei unterstreichen wir zwar den Beitrag, den Familien durch die Erziehung von Kindern leisten, kommen jedoch zu dem Schluss, dass eine Entlastung auf der Beitragsseite der falsche Weg ist, um Familien gerecht zu werden:

Unserer Ansicht nach ist das System der Sozialversicherung nicht dazu da, Beiträge zu erheben, sondern Leistungen für die Versicherten bereit zu stellen. Und diese Leistungen gilt es zu erhalten und an einigen Stellen auszubauen – und nicht durch massive Beitragseinbußen, die ein Absenken von Beitragspflichten vermutlich zur Folge hätte, zu gefährden. Darüber hinaus wäre eine solche Umverteilung sozial ungerecht, indem sie immer diejenigen stärker entlasten würde, die auch höhere Beiträge zahlen, da sie höhere Erwerbseinkommen erzielen. Eltern, die bspw. auf Grund von Arbeitslosigkeit oder geringfügiger Beschäftigung keine Beiträge entrichten, gingen leer aus. Schließlich könnte eine beitragsseitige Entlastung auch zu unerwünschten Umverteilungen zwischen Geschlechtern führen: Indem Männer heute immer noch höhere Einkommen auf dem Arbeitsmarkt erzielen, würden sie stärker entlastet werden. Frauen hingegen profitieren häufiger von zusätzlichen Leistungen in der Rentenversicherung wie bspw. der Mütterrente. Sollte auf Grund von Einnahmeeinbußen in der Rentenversicherung die Mütterrente gekürzt werden, so würden überwiegend Frauen dabei verlieren.

Anstatt also neue Gerechtigkeitsprobleme zu schaffen, fordern AWO und ZFF den beson­deren Belastungen und Benachteiligungen von Versicherten mit Kindern auf der Leistungsseite besser als bisher gerecht zu wer­den.

Hierzu ist insbesondere erforderlich, dass die Kindererziehungszeiten besser als bisher in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt und aus Steuermitteln finanziert werden, die Pflege von Angehörigen ebenfalls in der gesetzlichen Rentenversicherung besser als bisher honoriert wird und dass der Familienlastenausgleich außerhalb der Sozialversicherung in Form einer Kindergrundsicherung endlich „vom Kopf auf die Füße“ gestellt wird. So hätten vor allem die Familien etwas davon, die unsere gesellschaftliche Unterstützung am dringendsten brauchen!

Die Gemeinsame Erklärung von AWO und ZFF zur Frage des generativen Beitrags in der Sozialversicherung finden Sie hier.

Das Aktionsbündnis „Wohnen ist Menschenrecht“ zieht ein Jahr nach dem Wohngipfel im Bundeskanzleramt eine erste Bilanz. Nichts hat sich geändert: Eine Million bezahlbare Mietwohnungen fehlen in Deutschland, die Mieten steigen weiter und die Bundesregierung bleibt nahezu untätig. Das ZFF unterstützt das Aktionsbündnis und fordert auch die Familienpolitik dazu auf, über Wohnbedürfnisse und die Sicherung des familiären Zuhauses nachzudenken.

Dazu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Wohnungspolitik ist eine Querschnittsaufgabe, denn sie kann als ein Baustein dazu beitragen, Armut zu verringern, bessere Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche zu schaffen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gestalten.

In den vergangenen Jahren hat sich Wohnen für Familien immer mehr zu einem Luxusgut entwickelt. Vor allem für Familien mit wenig Einkommen oder Alleinerziehende wird es dadurch immer schwerer, angemessenen Wohnraum zu finden. Nicht selten werden sie aus ihren gewohnten Umgebungen verdrängt und auf preiswerte Wohnungen in sozial benachteiligten Quartieren verwiesen. Das verfestigt die soziale Segregation und bedeutet vor allem negative Folgen für die Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen.

Wir rufen die Politik dazu auf, endlich Lösungen in der Wohnungs- und Mietenpolitik vorzulegen, die auch Familien helfen. Dafür muss die Wohnungsfrage auch wieder stärker mit der Frage der sozialen Infrastruktur verknüpft werden, denn Familien brauchen mehr als ein Dach über dem Kopf.“

Weitere Informationen zu den Träger*innen und Forderungen des Aktionsbündnisses „Wohnen ist Menschenrecht“ finden Sie unter https://menschenrecht-wohnen.org.

Das Thema „Familie und Wohnen“ ist ein Schwerpunktthema des ZFF im Jahr 2019. Neben unserer Verbandszeitschrift „vielfalt familie“ haben wir das Thema auch auf einer großen Fachtagung mit dem Titel „Familie braucht ein Zuhause“, gemeinsam mit der FES, im Juni 2019 intensiv diskutiert. Eine umfangreiche Dokumentation der Fachtagung wird in Kürze erscheinen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 12.09.2019

AKTUELLES

Wie sieht gute Arbeit im digitalen Wandel aus? Wie kann Weiterbildung für alle ermöglicht werden? Und wie kann der Sozialstaat noch besser ausgestaltet werden? Mit diesen und anderen Fragen startete der Zukunftsdialog „Neue Arbeit – Neue Sicherheit“ im September 2018.

Ein Jahr später, am 20. September 2019, stellte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Ergebnisse im Gasometer Schöneberg vor. 500 Bürgerinnen und Bürgern sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Verbänden waren nach Berlin gekommen und diskutierten die vorgestellten Maßnahmen und Perspektiven.

Auch das ZFF war aktiv vertreten: Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann setzte sich auf dem Podium zum Thema TEILHABE IM SOZIALSTAAT DER ZUKUNFT VERBESSERN für eine Kindergrundsicherung und für ein gutes Aufwachsen für alle Kinder und Jugendliche in unserem Land ein!

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/ergebnisbericht-zuhoeren.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Das gegenwärtige System monetärer Leistungen für Familien und Kinder steht seit vielen Jahren v.a. wegen der Vielzahl nebeneinander bestehender Leistungen und Systeme sowie der Wirksamkeit und Zielgenauigkeit der Leistungen in der Kritik. Mit den letzten Reformen wie bspw. im Bereich Unterhaltsrecht, UVG und durch das Starke-Familien-Gesetz wurden wichtige Schritte zur Entlastung und Stärkung der Familien sowie zum Abbau bestehender Inkonsistenzen in Angriff genommen. Nach wie vor ist man jedoch von einem konsistenten Gesamtkonzept der Unterstützung von Familien und Kindern, wie es der Deutsche Verein seit langem fordert, weit entfernt.

In den vorliegenden Empfehlungen werden im ersten Teil konkrete Schnittstellenprobleme im bestehenden System aufgezeigt und Lösungsvorschläge formuliert, um zu einer besseren Gestaltung der Schnittstellen im derzeitigen System zu kommen. Dabei geht es insbesondere um die bessere Synchronisation des Rückgriffs im Bereich des UVG und die Anrechnung des Kindergeldes im SGB II/XII. Mit dem zweiten Teil leistet der Deutsche Verein einen Beitrag in der Diskussion um umfassendere Konzepte zur Weiterentwicklung des Systems monetärer Unterstützung von Familien und Kindern. Diese wird aktuell insbesondere im Hinblick auf Modelle einer Kindergrundsicherung intensiv geführt. Hierzu werden Aspekte formuliert, die zu berücksichtigen sind, wenn man das derzeitige System monetärer Unterstützung von Kindern weiterentwickeln will.

Die Empfehlung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Weiterentwicklung des Systems monetärer Unterstützung von Familien und Kindern finden Sie hier.

was ist Kindern in der KiTa wichtig? Was wünschen sie sich und was brauchen sie, um sich wohl und sicher zu fühlen und sich bilden zu können? Einen Überblick über die Antworten zu diesen Fragen gibt Ihnen das Plakat „Achtung Kinderperspektiven! Mit Kindern KiTa-Qualität entwickeln“ sowie eine begleitende Broschüre.

Wir freuen uns, Ihnen heute diese erste Veröffentlichung aus dem Projekt „Kinder als Akteure der Qualitätsentwicklung in KiTas“ vorstellen zu können. Das Projekt wird im Auftrag der Bertelsmann Stiftung vom Institut für Demokratische Entwicklung und Soziale Integration durchgeführt.

Die Perspektive von Kindern auf die Qualität von KiTas stellt neben jener von Fachpolitik, Wissenschaft, pädagogischen Fachkräften und Eltern eine ganz besondere dar, denn Kinder sind unmittelbar davon betroffen. Sie müssen als gleichwertige Akteure in der Qualitätsentwicklung von KiTas beteiligt werden. Mit Hilfe des Forschungsprojekts konnten die Perspektiven der Kinder transparent gemacht werden. Zudem sind Praxismaterialien entwickelt und gemeinsam mit pädagogischen Fachkräften erprobt worden, die eine kontinuierliche Einbeziehung der Kinderperspektiven in Qualitätsentwicklungsprozesse in KiTas ermöglichen.

Die auf dem Plakat abgebildeten Qualitätsdimensionen zeigen, was Kindern im Alter von vier bis sechs Jahren in der KiTa wichtig ist und was für sie zu einer guten KiTa-Qualität dazugehört.

Das Plakat…

… informiert Sie auf einen Blick über die Ergebnisse aktueller Forschung,

… erinnert Sie täglich an die (Be-)Achtung der Kinderperspektiven im Zentrum

pädagogischer Prozessqualität,

… lädt Sie zum Diskutieren und Reflektieren im Team, mit Eltern und Kindern ein.

Das Plakat „Achtung Kinderperspektiven! Mit Kindern KiTa-Qualität entwickeln“ sowie die Handreichung und die Begleitbroschüre stehen unter nachfolgenden Links ab heute als Download und zur Bestellung zur Verfügung:

Plakat „Achtung Kinderperspektiven! Mit Kindern KiTa-Qualität entwickeln“

Handreichung „Achtung Kinderperspektiven! Mit Kindern KiTa-Qualität entwickeln“

Begleitbroschüre „Achtung Kinderperspektiven! Mit Kindern KiTa-Qualität entwickeln“

Der „Methodenschatz – Mit Kindern KiTa-Qualität entwickeln“ soll Ende 2019 veröffentlicht werden (bestellbar unter www.achtung-kinderperspektiven.de), der Forschungsbericht und das Weiterbildungscurriculum erscheinen Anfang 2020. Weitere Informationen zum Projekt „Kinder als Akteure der Qualitätsentwicklung in KiTas“ erhalten Sie unter www.achtung-kinderperspektiven.de.

Das Bundesjugendwerk der Arbeiterwohlfahrt e.V. ist der eigenständige Jugendverband der Arbeiterwohlfahrt. Bundesweit engagieren sich bei uns junge Menschen für junge Menschen. Unsere Wurzeln liegen in der Arbeiterbewegung. Als bundesweiter Dachverband treten wir für eine tolerante, offene und gerechte Gesellschaft ein und setzen uns als politische Interessenvertretung für Rechte von Kindern und Jugendlichen ein. Unsere Grundwerte Solidarität, Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichheit, Emanzipation und Toleranz sind dabei Grundlage unseres Handelns.

Für unsere Bundesgeschäftsstelle in Berlin suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Weitere Informationen und zur Bewerbung finden Sie hier.

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„Wohnen ist Menschenrecht“: Mehr bezahlbaren Wohnraum für alle, anstatt Rendite für wenige!

Berlin, 12.09.2019 – Das Aktionsbündnis „Wohnen ist Menschenrecht“ zieht ein Jahr nach dem Wohngipfel im Bundeskanzleramt eine erste Bilanz. Nichts hat sich geändert: Eine Million bezahlbare Mietwohnungen fehlen in Deutschland, die Mieten steigen weiter und die Bundesregierung bleibt nahezu untätig. Das ZFF unterstützt das Aktionsbündnis und fordert auch die Familienpolitik dazu auf, über Wohnbedürfnisse und die Sicherung des familiären Zuhauses nachzudenken.

Dazu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Wohnungspolitik ist eine Querschnittsaufgabe, denn sie kann als ein Baustein dazu beitragen, Armut zu verringern, bessere Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche zu schaffen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gestalten.

In den vergangenen Jahren hat sich Wohnen für Familien immer mehr zu einem Luxusgut entwickelt. Vor allem für Familien mit wenig Einkommen oder Alleinerziehende wird es dadurch immer schwerer, angemessenen Wohnraum zu finden. Nicht selten werden sie aus ihren gewohnten Umgebungen verdrängt und auf preiswerte Wohnungen in sozial benachteiligten Quartieren verwiesen. Das verfestigt die soziale Segregation und bedeutet vor allem negative Folgen für die Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen.

Wir rufen die Politik dazu auf, endlich Lösungen in der Wohnungs- und Mietenpolitik vorzulegen, die auch Familien helfen. Dafür muss die Wohnungsfrage auch wieder stärker mit der Frage der sozialen Infrastruktur verknüpft werden, denn Familien brauchen mehr als ein Dach über dem Kopf.“

Weitere Informationen zu den Träger*innen und Forderungen des Aktionsbündnisses „Wohnen ist Menschenrecht“ finden Sie unter https://menschenrecht-wohnen.org.

Das Thema „Familie und Wohnen“ ist ein Schwerpunktthema des ZFF im Jahr 2019. Neben unserer Verbandszeitschrift „vielfalt familie“ haben wir das Thema auch auf einer großen Fachtagung mit dem Titel „Familie braucht ein Zuhause“, gemeinsam mit der FES, im Juni 2019 intensiv diskutiert. Eine umfangreiche Dokumentation der Fachtagung wird in Kürze erscheinen.

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Archiv Aktuelle Hinweise

DIW-Studie zum Elterngeld: Der Fortschritt ist eine Schnecke!

Berlin, 28.08.2019 – Anlässlich der heute veröffentlichten Studie des DIW Berlin zur Inanspruchnahme des Elterngelds und des Elterngeld Plus von Müttern und Vätern fordert das ZFF die Politik auf, stärkere Anreize für eine partnerschaftliche Aufteilung zwischen den Elternteilen zu setzen.

Die heute veröffentlichte Studie des DIW Berlin zur Inanspruchnahme von Elterngeld und Elterngeld Plus von Müttern und Vätern kommt zu einem klaren Ergebnis: Die Aufteilung zwischen den Geschlechtern ist nach wie vor sehr ungleich. Seit Einführung des Elterngelds im Jahr 2007 ist die Inanspruchnahme von Vätern zwar deutlich gestiegen – von etwa drei Prozent auf 37 Prozent im Jahr 2016 – im Vergleich nutzen Mütter die Lohnersatzleistung jedoch deutlich häufiger und länger. So haben 2018 unter den Vätern 72 Prozent das Elterngeld nur für die zwei Partnermonate bezogen.

Dazu Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Die meisten jungen Familien wünschen sich eine gleichmäßigere Aufteilung von Betreuung und Erziehung ihrer Kinder, scheitern jedoch bei der Umsetzung. Während Paare bis zur Geburt des ersten Kindes bezahlte und unbezahlte Arbeit relativ gleichmäßig aufteilen, übernehmen Mütter danach den Hauptteil der Sorgearbeit. Laut der Studie liegen die zentralen Beweggründe für die ausbleibende oder nur kurze Elterngeldnutzung von Vätern in der Sorge um langfristige berufliche Nachteile und in finanziellen Erwägungen. Gerade für einkommensschwache Familien bleibt es eine Herausforderung, Erwerbsarbeit zugunsten von Fürsorgeaufgaben längerfristig zu reduzieren.“

Christiane Reckmann weiter:

„Aus Sicht des ZFF muss die partnerschaftliche Ausgestaltung des Elterngelds deutlich gestärkt werden. Wir setzen uns daher für eine Ausdehnung der Partnermonate ein. Darüber hinaus müssen wir gerade einkommensschwache Eltern darin unterstützen, ohne finanzielle Nöte in ihr Familienleben zu starten. Das ZFF fordert, das Basis-Elterngeld als Familienförderleistung nicht wie bislang auf SGB-II-Leistungen, Sozialhilfe und den Kinderzuschlag anzurechnen. Daneben muss die Lohnersatzrate, gerade bei kleinen Einkommen, erhöht werden!“

Das ZFF hat sich ausführlich zu einer partnerschaftlich orientierten Familienpolitik positioniert. Das Positionspapier „Fifty-Fifty?! Wie kann die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit gelingen?“ können Sie hier herunterladen.

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ZFF-Info 14/2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Betreuungsquote bei den Kindern unter drei Jahren ist 2018 auf 33,6 Prozent gestiegen

Das zeigen die aktuellen Zahlen, die das Bundesfamilienministerium für die vierte Ausgabe der Publikation „Kindertagesbetreuung Kompakt“ zusammengestellt hat. Demnach wurden am Stichtag 1. März 2018 bundesweit 789.559 Kinder unter drei Jahren in einer Kita oder in der Kindertagespflege betreut. Das waren 27.198 mehr als im Vorjahr. Die Betreuungsquote stieg damit von 33,1 auf 33,6 Prozent.

Bei den Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt stieg die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 52.061 auf knapp 2,4 Millionen. Das ist der höchste Anstieg seit Beginn des Berichtszeitraums im Jahr 2006 und entspricht einer Betreuungsquote von 93,3 Prozent.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betont: „Alle Kinder in Deutschland sollen die Möglichkeit haben, eine gute Kindertagesbetreuung zu erleben. Dafür machen wir uns auch im Bund stark – das belegen die neuen Zahlen. Wir unterstützen mit unserem Investitionsprogramm den Ausbau von Plätzen, mit dem Gute-Kita-Gesetz die Bemühungen für eine bessere Qualität und mit unserer Fachkräfte-Offensive die verschiedenen Initiativen zur Gewinnung von mehr Fachkräften. Denn mehr Betreuungsplätze und bessere Qualität sind nur machbar, wenn wir ausreichend Erzieherinnen und Erzieher haben.“

Durch höhere Geburtenzahlen und den gesellschaftlichen Wandel besteht trotz des enormen Ausbaus immer noch eine Lücke zwischen der Betreuungsquote und dem eigentlichen Betreuungsbedarf der Eltern. So wünschen sich 47,7 Prozent der Eltern von Kindern unter drei Jahren einen Betreuungsplatz für ihr Kind, bei den Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt sind es 98,1 Prozent.

100.000 zusätzliche Betreuungsplätze

Um weitere Betreuungsplätze zu schaffen und dem steigenden Bedarf zu begegnen, investiert der Bund weiterhin kräftig in den Ausbau. Mit dem vierten Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ stellt der Bund den Ländern und Kommunen von 2017 bis 2020 insgesamt 1,126 Milliarden Euro zur Verfügung. Hierdurch können bis zu 100.000 Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden.

Das Gute-KiTa-Gesetz

Zudem unterstützt der Bund mit dem Gute-KiTa-Gesetz die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro für Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren. So viel hat der Bund in so kurzer Zeit noch nie Weiterentwicklung der Qualität der frühkindlichen Bildung investiert. Außerdem hat das Bundeskabinett im Rahmen der Beschlusslage zur Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse am 10. Juli 2019 entschieden, dass der Bund über 2022 hinaus seine Verantwortung bei der Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung wahrnehmen wird.

Fachkräfte

Der Bund startet mit Beginn des Ausbildungsjahres 2019/2020 die „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen, Profis binden“. Ziel ist es, durch mehr vergütete Ausbildungsplätze zusätzlichen Nachwuchs zu gewinnen, die Praxisausbildung zu verbessern und Entwicklungsperspektiven für erfahrene Fachkräfte zu schaffen. In diesen Tagen startet der erste Jahrgang mit 2.500 angehenden Erzieherinnen und Erzieher seine Ausbildung.

Mehr Informationen zu der vierten Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“ finden Sie auf dem Portal Frühe Chancen: www.fruehe-chancen.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.09.2019

Zum 50. Jahrestag nach der Entschärfung des § 175 StGB erklären UlleSchauws und SvenLehmann, Sprecherin und Sprecher für Queerpolitik:

Dass es heute – 50 Jahre nach der Liberalisierung des § 175 StGB – politische Kräfte im Bundestag gibt, die ein Programm der Entrechtung von Lesben und Schwulen fordern – wie die Abschaffung der gleichen Rechte beim Heiraten – ist nicht nur ein Skandal, sondern eine Mahnung zu lautem Protest gegen diese Art der Menschenfeindlichkeit.

Der beispiellosen Verfolgung von Homosexuellen im Nationalsozialismus folgte nach Kriegsende keine Abkehr von der Strafverfolgung. Der von der Nationalsozialisten verschärfte § 175 bestand in der Bundesrepublik bis 1969 unverändert fort. Zwischen 1945 und 1969 gab es auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ca. 50.000 bis 60.000 Verurteilungen. Am 1. September 1969 trat ein Strafrechtsänderungsgesetz in Kraft, das den § 175 StGB liberalisierte, aber nicht aufhob. Auch die moralische Verurteilung verschwand nicht. Völlig gestrichen wurde der § 175 erst am 11. Juni 1994, obwohl die grüne Bundestagsfraktion dies erstmals 1985 gefordert hatte.

Die Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer des § 175 StGB kam viel zu spät. Nur wenige in der BRD beziehungsweise in der DDR verfolgten Homosexuellen erlebten noch das Inkrafttreten des Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen. Viel zu lange haben die CDU/CSU aber auch die SPD und die FDP mit ihren verfassungsrechtlichen Bedenken eine Rehabilitierung und Entschädigung im Parlament blockiert und mehrere grüne Gesetzesinitiativen abgelehnt. Als sie 2017 endlich ihre Meinung änderten, war es für die große Mehrheit der Opfer schon zu spät.

Gleichzeitig versuchen politische Kräfte im Bundestag, die hart und lange erkämpfte Gleichberechtigung von Lesben, Schwulen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen abzuwickeln und die Fortschritte der letzten Jahre wieder rückgängig zu machen. Damit verrohen sie nicht nur die öffentliche Debatte. Vielmehr wollen sie zurück zu der Zeit, als Lesben, Schwule, trans- und intergeschlechtliche Menschen unsichtbar waren, ausgegrenzt wurden und in vielen Bereichen unter eklatanter Diskriminierung gelitten haben. Wer heute die gleichgeschlechtlichen Ehen abschaffen will, versucht die Uhr zurück zu drehen und unsere Gesellschaft mit alten Ressentiments zu vergiften. Dem muss nicht nur im Bundestag mit aller Deutlichkeit widersprochen werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.08.2019

Zu aktuellen Zahlen des Statischen Bundesamts zu atypischer Beschäftigung im Jahr 2018, erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Der Anteil an atypischer und prekärer Beschäftigung ist trotz leichter Verbesserungen definitiv zu hoch. Es istnicht akzeptabel, dass dies von der Bundesregierung schulterzuckend hingenommen wird. Sie muss endlich tätig werden. Frauen müssen auf dem Weg in Normalarbeitsverhältnisse noch viel stärker als bisher unterstützt werden. Zu oft stecken sie in Teilzeit- oder Minijobs fest, besonders wenn sie minderjährige Kinder haben. Frauen werden damit unfreiwillig in die Altersarmut gedrängt. Denn viele von ihnen wollen mehr arbeiten, können es aber nicht. Notwendig sind neben besserer Kinderbetreuung dringend mehr Zeitsouveränität, mehr Mitspracherechte bei der Lage der Arbeitszeit und insbesondere ein Recht auf Homeoffice, damit Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch wirklich gelebt werden kann.

Viel zu viele Menschen finden auch weiterhin nur noch Jobs in der Leiharbeit. Das bedeutet häufig weniger Lohn sowie ein höheres Risiko arbeitslos zu werden. Wir fordern nicht nur Equal Pay ab dem ersten Tag, sondern zusätzlich auch einen Flexibilitätsbonus für die Beschäftigten, damit die Risiken der Leiharbeit abgefedert werden. Außerdem muss die Große Koalition endlich den versprochenen Gesetzesentwurf zur sachgrundlosen Befristung vorlegen. Denn gerade junge Menschen bekommen häufiger nur befristete Verträge und können ihr Leben nur unter großen Unsicherheiten planen. Deshalb muss die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung endlich abgeschafft werden. Vor allem muss Schluss sein mit prekärer Bezahlung. Die Beschäftigten sollen in Würde von ihrer Arbeit leben können. Deshalb muss der Mindestlohn deutlich steigen und der Bundesarbeitsminister muss endlich effektive Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung auf den Weg bringen. Denn jegliche Arbeit hat ihren Wert. Auf all diesen Baustellen muss die Große Koalition endlich aktiv werden und prekärer und atypischer Beschäftigung insgesamt etwas entgegensetzen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 28.08.2019

Zur Armut von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage (19/12555) gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, wie sie die Notwendigkeit einer rechtsübergreifenden Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen, Jobcentern und Jugendhilfe bewertet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 946 vom 29.08.2019

Im Dezember 2018 waren knapp die Hälfte (46 Prozent) der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) länger als vier Jahre auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II, ALG II) angewiesen. Das geht aus der Antwort (19/12568) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/11865) der Fraktion Die Linke hervor. Demnach waren im Jahresdurchschnitt 2018 rund 5,8 Millionen Menschen auf ALG II angewiesen, davon waren 1,5 Millionen (26 Prozent) arbeitslose ELB und 1,1 Millionen (27 Prozent) erwerbstätige Leistungsberechtigte (Aufstocker). Der Anteil der Integrationsmaßnahmen, die nicht zu einer kontinuierlichen, bedarfsdeckenden Beschäftigung geführt haben, lag im Jahr 2017 bei 39 Prozent, wie die Bundesregierung unter Bezug auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit schreibt. Im Jahr 2018 belief sich dieser Anteil für ELB, die in einer Single-Bedarfsgemeinschaft lebten, auf 45 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 946 vom 29.08.2019

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt Auskunft über die Arbeit des „Runden Tischs von Bund, Ländern und Kommunen gegen Gewalt an Frauen“. In einer Kleinen Anfrage (19/12400) will sie unter anderem wissen, welche Personen am „Runden Tisch“ teilnehmen und nach welchen Kriterien sie ausgesucht wurden und welche konkreten Arbeitsresultate seit seiner Einsetzung im September 2018 erzielt wurden. Zudem erkundigt sie sich nach dem Bearbeitungsstand der Bundesregierung hinsichtlich des angekündigten „Aktionsprogramms gegen Gewalt an Frauen“, das vom „Runden Tisch“ ausgearbeitet wurde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 945 vom 29.08.2019

Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Ausgaben für Babyausstattung. In einer Kleinen Anfrage (19/12398) will sie unter anderem wissen, welche Erkenntnisse die Bundesregierung über den Umfang und die Kosten einer kindgerechten beziehungsweise ausreichenden Babyerstausstattung hat. Zudem möchte sie über die Erkenntnisse der Bundesregierung über die tatsächlichen finanziellen Aufwendungen werdender Eltern für eine Babyausstattung informiert werden. Ebenso möchte sie erfahren, in welcher Höhe Leistungen für die Babyausstattung nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch in den Kommunen gewährt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 945 vom 29.08.2019

Die Linksfraktion fordert Informationen über die Entwicklung der Jugendarmut in Deutschland seit 2012. In einer Kleinen Anfrage (19/12396) will sie unter anderem wissen, wie hoch die Armutsrisikoquote von Kindern und Jugendlichen in den Altersgruppen ein bis 25 Jahre, 15 bis 17 Jahre, 15 bis 25 Jahre und 18 bis 25 Jahre ist. Zudem möchte sie erfahren, welche Daten der Bundesregierung über die sozio-ökonomische Lage junger Erwachsener ab 18 Jahren nach Verlassen der Kinder- und Jugendhilfe vorliegen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 945 vom 29.08.2019

In wirtschaftsstarken Regionen sind die Erst- und Wiedervermietungen zwischen 2016 und 2018 deutlich gestiegen. In den Metropolkernen erhöhte sich die Miete um ungefähr 6 Prozent. 2017 betrug die durchschnittliche Nettokaltmiete dort 10,88 Euro/m2, in den weiteren kreisfreien Städten und den städtischen Kreisen lag das mittlere Niveau der Angebotsmieten gut drei Euro pro Quadratmeter darunter. In den ländlichen Kreisen kostet der Quadratmeter gut 6,50 Euro. Dies geht aus dem Wohngeld- und Mietenbericht 2018 der Bundesregierung (19/11750) hervor.

Die Regionalen Unterschiede sind erheblich. Während in München durchschnittlich 17,73 Euro/m2 nettokalt gezahlt werden müssen, sind es im Vogtlandkreis nur 4,50 Euro/m2. Im Bundesschnitt betrug die Bruttokaltmiete 7,36 Euro/m2. Die Bestandsmieten entwickelten sich mit einem Anstieg um 1,6 Prozent hingegen nur moderat. Die Inflation lag im selben Zeitraum bei 1,8 Prozent.

Im Vergleich zu den Vorjahren haben sich die Mietnebenkosten verringert. Der Anteil der kalten Betriebskosten (Wasser, Abwasser, Müllabfuhr usw.) an der Warmmiete sank von 17 Prozent auf rund 13 Prozent. Die warmen Nebenkosten (Heizung und Warmwasser) sind von 17 Prozent auf 14,1 Prozent zurückgegangen.

Die Zahl der Wohngeldempfänger fiel laut Bericht zwischen 2016 und 2017 von 631.00 auf 592.00 Haushalte. Etwa 48 Prozent der Empfänger waren Rentner, 38 Prozent erwerbstätig, 5 Prozent in Ausbildung oder Studium, 4 Prozent arbeitslos und weitere 4 Prozent „sonstige Nichterwerbspersonen“. Die Ausgaben blieben mit 1,13 Milliarden Euro auf dem Niveau des Vorjahres (2016: 1,15 Milliarden Euro). 2017 entlastete die öffentliche Hand insgesamt 4,4 Millionen Haushalte mit 17,5 Milliarden Euro im Rahmen der Grundsicherung und des Wohngeldes bei den Wohnkosten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 927 vom 26.08.2019

Derzeit haben über zwei Millionen junge Menschen im Alter von 20 bis 34 Jahren keine abgeschlossene Berufsausbildung. Damit sind mehr als 14 Prozent der jungen Menschen ausbildungslos – obwohl sich die „Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015 – 2018“ zum Ziel gesetzt hatte, die Quote nicht formal qualifizierter junger Erwachsener bis zum Jahr 2018 auf acht Prozent zu senken, bemängelt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/12288). Zudem steige trotz guter wirtschaftlicher Lage die Quote seit 2013 sogar noch. Nach Ansicht der Linken ist die Benachteiligung Jugendlicher ohne Berufsausbildung somit nicht nur ein konjunkturelles Problem, sondern ein weiterer Anhaltspunkt für soziale Ungleichheiten im Bildungssystem.

Die Fraktion möchte gerne wissen, wie viele junge Menschen in den Jahren 2010 bis 2018 ohne abgeschlossene Berufsausbildung sich nicht in einer Maßnahme oder Ausbildung befanden. Auch interessiert die Linke wie viele der jungen Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung über keinen Schulabschluss, einen Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, mittleren Schulabschluss oder über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 924 vom 23.08.2019

Eine Abkehr vom Verbot der Eizellspenden ist nach Angaben der Bundesregierung nicht geplant. Durch das im Embryionenschutzgesetz verankerte Verbot solle im Interesse des Kindeswohls die eindeutige Mutterschaft gewährleistet werden, heißt es in der Antwort (19/12407) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12039) der FDP-Fraktion.

Eine gespaltene Mutterschaft zwischen genetischer und biologischer Mutter würde dazu führen, dass zwei Frauen Anteil an der Entstehung des Kindes hätten. „Die damit verbundenen besonderen Schwierigkeiten bei der Selbstfindung des Kindes ließen aus Sicht des Gesetzgebers negative Auswirkungen auf dessen Entwicklung im Sinne einer Gefährdung des Kindeswohls befürchten.“

Dem Verbot der Eizellspende und der erlaubten Samenspende lägen unterschiedliche Sachverhalte zugrunde. So sei eine Eizellspende ein komplizierter Prozess, der für die Spenderin physisch und psychisch belastend sei und mit medizinischen Risiken verbunden sein könne.

Die Spaltung in eine genetische und eine biologische Vaterschaft sei nicht möglich. Die Samenspende sei zudem risikoarm. Beim Verbot der Eizellspende sei der Gesetzgeber hingegen davon ausgegangen, dass das Risiko einer gespaltenen Mutterschaft nicht in Kauf genommen werden könne.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 923 vom 23.08.2019

Immer mehr Väter beziehen Elterngeld, jedoch weiterhin deutlich weniger als Mütter – Zudem ist die Dauer ihrer Elternzeit weiterhin sehr viel kürzer als bei Müttern – Viele Väter fürchten mögliche negative Folgen im Beruf – Auch finanzielle Gründe sprechen für Väter gegen eine Elternzeit – Höhere Lohnersatzrate bei niedrigen Einkommen könnte Abhilfe schaffen

Immer mehr Väter in Deutschland pausieren vom Job und beziehen Elterngeld, allerdings sind sie nach wie vor deutlich in der Minderheit. Der Anteil der Männer, die Elternzeit nehmen, ist seit Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 von zuvor etwa drei Prozent auf 37 Prozent im Jahr 2016 – dem aktuellsten, für das entsprechende Daten vorliegen – gestiegen. Im Vergleich dazu nehmen mehr als neun von zehn Müttern Elternzeit, zudem in sehr viel höherem Umfang als die Väter. Auch die Einführung des Elterngeld Plus im Jahr 2015, das den Elterngeldbezug mit einer Teilzeiterwerbstätigkeit kombiniert, hat daran nicht grundlegend etwas geändert. Väter halten sich in Sachen Elternzeit vor allem aus finanziellen Gründen zurück, zudem befürchten viele negative berufliche Konsequenzen.

Das sind zentrale Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), für die Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin, gemeinsam mit Claire Samtleben und Clara Schäper Daten der Elterngeldstatistik und des Beziehungs- und Familienpanels pairfam ausgewertet hat. „Von einer gleichmäßigen Aufteilung der Elternzeit zwischen Müttern und Vätern kann nach wie vor keine Rede sein – zwar nehmen seit 2007 mehr und mehr Väter Elternzeit, doch insgesamt geht es relativ langsam voran“, sagt Katharina Wrohlich.

Elterngeld Plus hat in erster Linie bei Müttern Bewegung in Nutzungsmuster gebracht

Nicht nur die Inanspruchnahme des Elterngeldes von Müttern und Vätern an sich ist sehr ungleich, sondern auch die Nutzungsdauer. Von den Männern, die im Jahr 2018 Elterngeld bezogen, taten dies fast 72 Prozent nur in Höhe des Minimums von zwei Partnermonaten. Zum Vergleich: Im Jahr 2010 waren es gut 76 Prozent. „Der Fortschritt hin zu einer gleichmäßigeren Aufteilung der Elternzeit vollzieht sich also eher in kleinen Schritten“, sagt Studienautorin Claire Samtleben. „Es verwundert daher kaum, dass die ‚Partnermonate‘ im alltäglichen Sprachgebrauch zu ‚Vätermonaten‘ wurden, denn das typische Nutzungsmuster beim Elterngeld ist, dass der Vater zwei Monate nimmt und die Mutter die übrigen zwölf.“

Daran hat sich auch nur bedingt etwas geändert, als mit dem Elterngeld Plus ab 2015 die Möglichkeiten, Elterngeldbezug und Teilzeitjob zu kombinieren, verbessert wurden. Mit dieser Regelung stehen insgesamt bis zu 28 Monate bezahlte Elternzeit zur Verfügung. Bei den Müttern ist der Anteil derer, die mehr als ein Jahr bezahlte Elternzeit nehmen, auf gut 30 Prozent gestiegen. Bei den Vätern tat sich mit Blick auf die Nutzungsdauer des Elterngeldes hingegen kaum etwas. Auch ist der Anteil derer, die überhaupt Elterngeld beziehen, durch die Einführung des Elterngeld Plus bislang nicht nennenswert gestiegen.

Finanzielle Gründe sind für Väter wichtigstes Motiv gegen (längere) Elternzeit

Die Mehrheit der Väter nennt – wie sich aus Befragungsdaten des pairfam-Panels ergibt – finanzielle Gründe als Motiv, nicht oder nicht länger Elternzeit zu nehmen. In Ostdeutschland trifft das unter den Vätern, die nicht länger als zwei Monate Elterngeld bezogen, auf zwei Drittel zu und damit auf deutlich mehr als in Westdeutschland (49 Prozent). Das könnte darauf hindeuten, dass nicht so sehr die ungleiche Aufteilung der Erwerbseinkommen zwischen Müttern und Vätern vor der Geburt des Kindes (die im Westen stärker ausgeprägt ist als im Osten) eine Rolle spielt, als vielmehr die absolute Höhe des Haushaltseinkommens. Dieses ist in den ostdeutschen Bundesländern im Durchschnitt deutlich geringer. „Offensichtlich sehen viele Familien in Ostdeutschland keinen Spielraum, zwei Monate oder länger auf bis zu 35 Prozent des Einkommens des Vaters zu verzichten“, so Wrohlich. „Eine Erhöhung der Lohnersatzrate könnte vor allem im unteren Einkommensbereich dafür sorgen, dass die Elternzeit für Väter attraktiver wird.“

Ein weiterer oft genannter Grund, der gegen eine Elternzeit beziehungsweise eine umfangreichere Elternzeit spricht, ist für Väter eine mögliche Benachteiligung im Beruf. Dafür gibt es bisher zwar keine wissenschaftlichen Belege, allerdings steht die Forschung zu diesem Aspekt auch noch am Anfang, da Elternzeitväter ein eher neues Phänomen sind. Wenn entsprechende Erkenntnisse vorliegen, sollten Mütter und Väter transparent über die Folgen einer Elternzeit auf Löhne und berufliche Aufstiegschancen informiert werden.

Studie im DIW Wochenbericht 35/2019

Interview mit Katharina Wrohlich

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Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 28.08.2019

2 600 Babys mehr als im Vorjahr – Geburtenziffer stabil bei 1,57 Kindern je Frau

Im Jahr 2018 kamen in Deutschland 787500 Babys zur Welt. Das waren rund 2600 Neugeborene mehr als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, blieb 2018 die durchschnittliche Kinderzahl je Frau auf dem Vorjahresniveau: Die zusammengefasste Geburtenziffer betrug 1,57 Kinder je Frau. In den neuen Ländern (ohne Berlin) war sie mit 1,60 Kindern je Frau höher als im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) mit 1,58. Bemerkenswert ist die steigende Geburtenhäufigkeit der Frauen ab 40 Jahren. Mütter im Alter ab 40 Jahren brachten 2018 rund 42800 Babys zur Welt. Zwar war ihre Geburtenhäufigkeit mit 88 Kindern je 1000 Frauen immer noch relativ gering, hat sich aber gegenüber 23 Kindern je 1000 Frauen in 1990 fast vervierfacht.

Die zusammengefasste Geburtenziffer wird zur Beschreibung des aktuellen Geburtenverhaltens herangezogen. Sie gibt an, wie viele Kinder eine Frau im Laufe ihres Lebens bekäme, wenn ihr Geburtenverhalten so wäre wie das aller Frauen zwischen 15 und 49Jahren im betrachteten Jahr.

Niedersachsen und Brandenburg mit höchster Geburtenziffer

In Niedersachen und Brandenburg war 2018 die zusammengefasste Geburtenziffer mit 1,62 Kindern je Frau am höchsten. Mit Ausnahme Mecklenburg-Vorpommerns war sie auch in den übrigen ostdeutschen Bundesländern sowie in Bremen und Nordrhein-Westfalen mit 1,60 Kindern je Frau relativ hoch. Besonders niedrig war die Geburtenziffer dagegen in Berlin (1,45 Kinder je Frau). Auch im Saarland (1,47) und in Hamburg (1,49) war sie deutlich niedriger als den übrigen Bundesländern.

Stadtstaaten gemessen an Einwohnerzahl besonders geburtenreich

Die Zahl der Geborenen wird allerdings nicht nur durch das Geburtenverhalten, sondern auch durch die aktuelle Altersstruktur der Bevölkerung beeinflusst. In Bundesländern mit einer relativ jungen Bevölkerung gibt es mehr potenzielle Eltern. Dort werden deshalb – bezogen auf die Einwohnerzahl – vergleichsweise mehr Kinder geboren. An erster Stelle standen hier 2018 die Stadtstaaten Hamburg mit 12 Kindern sowie Berlin und Bremen mit jeweils 11 Kindern je 1000 Einwohnerinnen und Einwohner. In den Bundesländern mit einer verhältnismäßig alten Bevölkerung und weniger potenziellen Eltern wurden dagegen im Verhältnis zur Einwohnerzahl weniger Kinder geboren. So kamen in den neuen Ländern (außer Sachsen) und im Saarland nur 8 Babys je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner zur Welt. In Deutschland insgesamt wurden 9 Kinder je 1000 Einwohnerinnen und Einwohner geboren, im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) 10 Kinder.

Weitere Daten und lange Zeitreihen zur Statistik der Geburten (12612) befinden sich in unserer Datenbank GENESIS-Online.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 03.09.2019

Die Zahl der in einem Normalarbeitsverhältnis arbeitenden Frauen ist 2018 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um rund 300000 (+2,8 %) gestiegen. Gleichzeitig ist die Zahl der Frauen in atypischer Beschäftigung um ca. 160000 (-3,1 %) gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war diese Veränderung bei den Männern nicht so stark ausgeprägt. Im Jahr 2018 stieg die Zahl der normalbeschäftigten Männer um 150000 (+1,0 %) gegenüber dem Vorjahr. Demgegenüber waren 45000 (-1,9 %) weniger Männer atypisch beschäftigt.

Zu den Normalarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern zählen abhängig Beschäftigte, die in ihrer Haupttätigkeit einer unbefristeten und voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, die eine wöchentliche Arbeitszeit von über 20 Stunden umfasst und direkt für den Arbeitgeber ausgeführt wird. Zu den atypisch Beschäftigten zählen entsprechend Personen, die in ihrer Haupttätigkeit eine geringfügige oder befristete Beschäftigung ausüben, in Teilzeit mit bis zu 20 Wochenstunden oder in Zeitarbeit arbeiten.

Insgesamt betrachtet, vergrößerte sich der Anteil der Normalbeschäftigten an den Kernerwerbstätigen von 69,3 % im Jahr 2017 auf 70,3 % in 2018. Der Anteil atypisch Beschäftigter ging entsprechend von 20,8 % auf 20,1 % zurück. Diese Veränderungen zeigen sich vor einem insgesamt moderaten Anstieg der Zahl der Kernerwerbstätigen um 123000 (+0,3 %) im Vergleich zu 2017. Kernerwerbstätige sind Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren, die sich nicht in Bildung, Ausbildung oder einem Freiwilligendienst befinden. Enthalten sind dabei neben den Normalarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern auch atypisch Beschäftigte und Selbstständige.

2018 befanden sich 26,2Millionen Kernerwerbstätige in einem Normalarbeitsverhältnis und 7,5Millionen waren atypisch beschäftigt. In allen einzelnen Formen atypischer Beschäftigung sinken die Erwerbstätigenzahlen.

Die wachsende Zahl von Frauen in einem Normalarbeitsverhältnis geht einher mit einem Rückgang der Teilzeitbeschäftigung mit bis zu 20 Wochenstunden und der geringfügigen Beschäftigung. Gleichzeitig gibt es auch eine größere Zahl an Frauen, die Teilzeit, aber mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Diese sogenannte substanzielle Teilzeit wird den Normalarbeitsverhältnissen zugeordnet. Diese Zunahme macht immerhin rund 50 % der Zunahme der Normalarbeitsverhältnisse bei den Frauen aus. Der Anteil der Frauen in Teilzeitbeschäftigung bis 20 Stunden an allen Kernerwerbstätigen hat sich moderat verändert und ist von 23,5 % in 2017 auf 22,6 % in 2018 zurückgegangen.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 28.08.2019

Einzelhandelsumsatz, Juli 2019
-2,2% zum Vormonat (real, kalender- und saisonbereinigt, vorläufig)
-2,1% zum Vormonat (nominal, kalender- und saisonbereinigt, vorläufig)
+4,4% zum Vorjahresmonat (real, vorläufig)
+5,4% zum Vorjahresmonat (nominal, vorläufig)

WIESBADEN – Die Einzelhandelsunternehmen in Deutschland setzten im Juli 2019 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) real (preisbereinigt) 4,4% und nominal (nicht preisbereinigt) 5,4% mehr um als im Juli 2018. Dabei hatte der Juli 2019 mit 27 Verkaufstagen einen Verkaufstag mehr als der Juli 2018.

Der Einzelhandel mit Lebensmitteln, Getränken und Tabakwaren setzte im Juli 2019 real 4,0% und nominal 5,1% mehr um als im Juli 2018. Dabei lag der Umsatz bei den Supermärkten, SB-Warenhäusern und Verbrauchermärkten real um 4,3% und nominal um 5,4% über dem des Vorjahresmonats. Der Facheinzelhandel mit Lebensmitteln setzte im Vergleich zum Juli 2018 real 1,0% und nominal 3,0% mehr um.

Im Einzelhandel mit Nicht-Lebensmitteln stiegen die Umsätze im Juli 2019 im Vergleich zum Vorjahresmonat real um 4,6% und nominal um 5,8%. Das größte Umsatzplus mit real 8,4% und nominal 9,2% erzielte der Internet- und Versandhandel.

Von Januar bis Juli setzte der deutsche Einzelhandel real 2,8% und nominal 3,5% mehr um als im Vorjahreszeitraum.

Kalender- und saisonbereinigt lag der Umsatz im Juli 2019 im Vergleich zum Juni 2019 real um 2,2% und nominal um 2,1% niedriger.

Methodische Hinweise:

Die Revisionstabellen geben Auskunft über die Auswirkungen der Aktualisierungen auf die Ergebnisse.
Ergebnisse zum Einzelhandelsumsatz in tiefer Wirtschaftsgliederung, einschließlich der Unternehmensmeldungen, die nach dieser Pressemitteilung eingegangen sind, stehen in etwa 14 Tagen in der Datenbank GENESIS-Online zur Verfügung. Informationen zu aktuellen Datenergänzungen werden über das RSS-Newsfeed bereitgestellt.

Außerdem stehen zusätzliche Ergebnisse ergänzend zur Pressemitteilung zur Verfügung.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 28.08.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die AWO veranstaltet in der Dortmunder Innenstadt ein großes Jubiläumsfest. Unter dem Motto „100 Jahre Menschlichkeit“ gibt es vom 30.08.-01.09.2019 ein umfangreiches Bühnenprogramm sowie eine Pagodenstadt mit Ständen.

Wilhelm Schmidt, Vorsitzender des AWO-Präsidiums, sagt hierzu: „Wir freuen uns sehr, gemeinsam in Dortmund unser Jubiläumsjahr zu feiern. Es sind alle herzlich eingeladen: Kommen Sie vorbei und feiern Sie mit uns 100 Jahre Menschlichkeit!“

Auf dem Fest präsentieren sich mehr als 100 Aussteller: Neben AWO-Einrichtungen und -Gliederungen sind Kooperationspartner sowie befreundete Organisationen mit vor Ort. Auch der AWO Bundesverband ist mit einem 100 Jahre AWO-Bingo-Quiz und dem AWO-Sozialbarometer in Dortmund. Alles steht unter dem Motto: „Nicht nur anschauen, sondern mitmachen“.

Das Programm richtet sich an alle Generationen. Vom Rockkonzert für Kinder oder einem AWO Street Soccer Court, bis zum Kabarettabend: Für jede*n ist etwas dabei. Eines der Highlights wird das Samstagabend-Konzert mit Konstantin Wecker sein, der auf dem Dortmunder Friedensplatz ein politisches Zeichen setzen wird.

Eine ausführliche Programmübersicht und weitere Infos finden sich hier: Link. Der Eintritt ist zu allen Programmpunkten frei.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 29.08.2019

Zahlreiche Organisationen, Einzelpersonen sowie einige Landesministerien veröffentlichten heute den Appell „Exklusion beenden: Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen und ihre Familien“. Darin fordern sie, die Zuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen zu bündeln und der Kinder- und Jugendhilfe zuzuordnen. Derzeit ist die Zuständigkeit der Jugendämter für Kinder ohne Beeinträchtigung oder seelischer Behinderung getrennt von der Eingliederungshilfe für Kinder mit geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung. Dies führt zu vielen Streitigkeiten und oftmals verspäteten und unzureichenden Unterstützungen der Behörden.

Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, sagt hierzu: „Diese Ungleichbehandlung per Gesetz muss beendet werden! Die AWO fordert schon lange die inklusive Lösung, also die Zuständigkeit aus einer Hand. Dazu sind viele Anstrengungen notwendig, zu denen bereits eine Reihe von Lösungsmöglichkeiten vorbereitet worden sind. Jetzt ist der Gesetzgeber am Zug.“

Der AWO Bundesverband gehört zu den Erstunterzeichnern des Appells. In ganz Deutschland unterstützen ihn viele AWO-Gliederungen. Der Appell kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: Link.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.08.2019

Die Inhaftierung eines Elternteils greift fundamental in das Leben von Kindern und das Eltern-Kind-Verhältnis ein. Die UN-Kinderrechtskonvention sichert in Artikel 9 jedem Kind das Recht auf unmittelbaren Kontakt mit seinen Eltern zu, sofern das dem Kindeswohl nicht widerspricht. „Tatsächlich ist der Kontakt mit einem inhaftierten Elternteil nur sehr begrenzt und keineswegs für jedes Kind in Deutschland an jedem Ort so möglich, dass die Eltern-Kind-Beziehung gut aufrechterhalten werden kann,“ erklärt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts anlässlich der Veröffentlichung der Analyse „Kontakt von Kindern zu ihren inhaftierten Eltern – Einblicke in den deutschen Justizvollzug“.
In einer nichtrepräsentativen Online-Umfrage hat das Institut bundesweit Justizvollzugsanstalten (JVAs) zur praktischen Umsetzung der Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten befragt. Die Ergebnisse der Befragung, an der 83 von insgesamt 173 JVAs teilgenommen haben, sind in der heute vorgestellten Analyse zusammengefasst.
Wie häufig, wie lange und in welchem Rahmen Kinder ihre inhaftierten Eltern besuchen oder kontaktieren können, unterscheidet sich deutschlandweit stark. Manche JVAs halten kindgerechte Räumlichkeiten vor, in anderen JVAs treffen Kinder ihre Eltern in Besuchsräumen, wo Körperkontakt nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Familienfreundliche Maßnahmen und Angebote, die sich an Kinder Inhaftierter richten, sind bislang nur in einzelnen JVAs vorhanden. Die Angebote scheinen außerdem abhängig zu sein vom teils ehrenamtlichen Engagement freier Träger. Auch die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbesuchszeiten sind je nach Bundesland verschieden: von monatlich einer Stunde zum Beispiel in Hessen und im Saarland bis hin zu vier Stunden zum Beispiel in Brandenburg und Niedersachsen.
„Besuchszeiten sind ein Recht des inhaftierten Elternteils. Nicht hinreichend verstanden wird aber, dass es auch um ein Recht des Kindes geht“, so Kittel weiter. „Die UN-Kinderrechtskonvention gibt vor, dass bei der Ausgestaltung von Besuchen bei inhaftierten Eltern auch die Perspektive der Kinder berücksichtigt werden muss, insbesondere ihr Recht, ihre Beziehung mit dem inhaftierten Elternteil aufrechtzuerhalten.“

Weitere Informationen: Judith Feige (2019): Kontakt von Kindern zu ihren inhaftierten Eltern – Einblicke in den deutschen Justizvollzug. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/ANALYSE/Analyse_Kinder_Inhaftierter_barrierefrei.pdf

Mehr zum Thema Kinder von Inhaftierten: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-krk/themen/kinder-von-inhaftierten/

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Instituts für Menschenrechte vom 29.08.2019

Mit der neuen Aktion „Schulhofträume“ fördern das Deutsche Kinderhilfswerk, ROSSMANN und Procter & Gamble deutschlandweit die Sanierung maroder Schulhöfe mit insgesamt 270.000 Euro. Damit sollen die oft vernachlässigten Außenbereiche von Schulen mit neuen Spiel- und Bewegungsangeboten, naturnahen Arealen und Rückzugsräumen umgestaltet werden. Bei der Ideenfindung und Umsetzung soll möglichst die gesamte Schule mitwirken, allen voran die Schülerinnen und Schüler selbst.

„Vielerorts werden die Schulhöfe nach Katalogvorlagen möbliert oder sie sind über Jahre vernachlässigt worden. Teilweise wurden sie sogar verkleinert, um nötige Anbauten unterzubringen. Dies entspricht nicht den ganzheitlichen Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern. Gleichzeitig stehen den Kommunen immer weniger Mittel zur Verfügung, die sie dann für Instandhaltung, Investitionen am Schulgebäude oder lediglich die Grünpflege einsetzen, aber eben nicht für die Verbesserung der Schulhöfe. Deshalb sind wir sehr froh, dass wir über die Aktion ,Schulhofträume‘ kreative, beteiligungsorientierte Projekte unterstützen können“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Gerade mit dem zunehmenden Ausbau von Ganztagsschulen wird es immer wichtiger, dass Schulhöfe kreativ und kindgerecht gestaltet sind. Daher freuen wir uns sehr, gemeinsam mit unseren Partnern Schulen bei ihren Projekten unterstützen zu können“, so Astrid Teckentrup, Geschäftsführerin Vertrieb von Procter & Gamble.

„Seit vielen Jahren setzt sich ROSSMANN gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk für die Einhaltung und Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland ein. Wir wollen damit ein deutliches Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland setzen. Mit dem Projekt ,Schulhofträume‘ möchten wir aus asphaltierten Flächen mit Randbepflanzung und wenigen Bäumen einen Schulhof mit Aufenthaltscharakter entstehen lassen, auf dem das Lernen und Spielen gleichermaßen Freude bereitet“, erklärt Raoul Roßmann, Geschäftsführer Einkauf & Marketing der Dirk Rossmann GmbH.

Bewerben können sich Schulen, Schülergruppen, Elterninitiativen und Vereine. Gefördert wird die Sanierung bzw. Schaffung von Spielangeboten auf Schulhöfen, wie zum Beispiel Kletterwände oder ein Balancierparcours, die Gestaltung naturnaher Außenräume, beispielsweise durch Kräuterbeete oder Insektenhotels sowie die Errichtung von Rückzugsräumen, etwa durch Sitzgelegenheiten, Weidentipis oder Spielhäuschen.

Die Gesamtfördersumme der Aktion beträgt 270.000 Euro, verteilt auf 15 Projekte. Die Hauptförderung ist mit 30.000 Euro dotiert, die Bewerbungsphase startet am 26. August. Bewerbungen werden bis zum 20. Oktober 2019 angenommen.

Weitere Informationen sowie Bewerbungen unter www.dkhw.de/schulhoftraeume

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 26.08.2019

Schwierige Lebensverhältnisse sind für Vorschulkinder mit (drohender) Behinderung oder chronischer Erkrankung und ihre Familien Realität. Nicht nur wächst ein Teil der Kinder in Armut auf, auch gibt es aus Wissenschaft und Praxis Hinweise darauf, dass nicht bei allen Kindern ein vorhandener Förder- bzw. Rehabilitationsbedarf gedeckt wird. In ihrem Positionspapier befasst sich die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR) mit der gesundheitlichen Versorgung und Teilhabesicherung dieser Kinder und nimmt dabei vor allem die Rolle von sektorenübergreifenden Netzwerken und therapeutischen Leistungen in Kindertagesstätten in den Blick.
Ganz wesentlich für eine gelingende Teilhabesicherung sowie Förderung und Gesundheitsversorgung betroffener Kinder sind die frühzeitige und umfassende Bedarfserkennung und die vernetzte Zusammenarbeit der verschiedenen Sektoren des Gesundheits- und Sozialsystems und der Professionen. Hierbei spielen die Beratung, Einbeziehung und Begleitung der Eltern eine zentrale Rolle. Zur Sicherung von Teilhabe muss auch Kindern mit großem Unterstützungs- und Förderbedarf der Besuch einer inklusiv ausgerichteten Kindertagesstätte ermöglicht werden.
Zu diesen Ergebnissen kommt die DVfR in ihrem Positionspapier „Zur interdisziplinären Teilhabesicherung von Kindern mit (drohenden) Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder Entwicklungsbeeinträchtigungen im Vorschulalter und der Unterstützung ihrer Eltern“. Vor dem Hintergrund einer Problemanalyse werden darin Eckpunkte eines sozialräumlichen Netzwerks und die Aufgaben der verschiedenen Akteure beschrieben und gesundheits- und rehabilitationspolitische Forderungen formuliert. In einer Anlage werden unterschiedliche Modelle der Organisation und Finanzierung von therapeutischen Leistungen in Kindertagesstätten erörtert.

Positionspapier: https://www.dvfr.de/fileadmin/user_upload/DVfR/Downloads/Stellungnahmen/DVfR_Positionspapier_Interdisziplin%C3%A4re_Teilhabesicherung_f%C3%BCr_Kinder.pdf

Anlage: https://www.dvfr.de/arbeitsschwerpunkte/stellungnahmen-der-dvfr/detail/artikel/positionspapier-der-dvfr-zur-teilhabesicherung-von-kindern-im-vorschulalter/

Quelle: Stellungnahme Deutsche Vereinigung für Rehabilitation vom 28.08.2019

Angesichts wachsender sozialer Ungleichheit warnt der Paritätische Wohlfahrtsverband in seinem aktuellen Jahresgutachten vor einer fortschreitenden Gefährdung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Der Verband fordert den Ausbau der sozialen gemeinnützigen Infrastruktur in der Fläche, eine Stärkung individueller sozialer Rechte und Reformen der sozialen Sicherungssysteme. In seinen Jahresgutachten untersucht der Paritätische regelmäßig anhand von amtlichen Daten und der Bundesgesetzgebung, wie es um soziale Lage und gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland steht. Das aktuelle Jahresgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass schwerwiegende und ungelöste soziale Probleme das Bild einer insgesamt guten gesamtwirtschaftlichen Lage trüben: „Die Einkommenszuwächse in Deutschland sind höchst ungleich verteilt, die Vermögenskonzentration und damit die Spreizung nehmen zu. Die immer tiefer werdende Kluft zwischen Arm und Reich gefährdet den sozialen Zusammenhalt massiv“, so Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands. Die gute Beschäftigungsentwicklung könne nicht über die tiefen Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt hinwegtäuschen. Zudem gebe es massive Defizite in der Infrastruktur, wobei sich extreme regionale Disparitäten zeigen: „Von einer ‚Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse‘, wie sie das Grundgesetz fordert, sind wir sternenweit entfernt. Statt kurzer Wege für ein gutes Leben für alle überall, fehlt es in vielen Regionen an adäquater Infrastruktur und Grundversorgung“, so Rosenbrock. Die Bundesregierung habe im Berichtsjahr 2018 zwar durchaus einige Gesetze realisiert, die im Ansatz gut und geeignet waren, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Das Jahresgutachten kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass die Vorhaben in der Regel zu rigide in den Voraussetzungen bzw. viel zu klein dimensioniert waren. „Aufgabe des Sozialstaates ist es nicht zuletzt, durch solidarische, sozial gerechte Umverteilung für einen Ausgleich zu sorgen. Tatsache aber ist: Die bestehenden sozialen Sicherungssysteme erodieren und verlieren zunehmend ihre Funktionsfähigkeit. Die sozialpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung greifen zu kurz und erreichen in vielen Fällen nur einen Bruchteil der betroffenen Zielgruppen“, so Rosenbrock. Der Paritätische fordert eine neue „soziale Sicherheitspolitik, verstanden als Politik für soziale Sicherheit und Zusammenhalt“ und schlägt dazu Reformen u.a. bei den Grundsicherungsleistungen, der Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung vor. Darüber hinaus fordert er einen massiven Ausbau sozialer Infrastruktur und plädiert für einen Vorrang der Gemeinnützigkeit: „Es gibt Bereiche, in denen haben Profitinteressen nichts verloren“, so Rosenbrock. Am aktuellen Beispiel der Wohnungspolitik zeige sich der akute Handlungsbedarf: „Was gemeinnützige und zivilgesellschaftliche Organisationen selbstorganisiert und ohne Gewinnausschüttungen schaffen können, das muss wieder Vorrang vor privaten Renditeinteressen oder staatlicher Regulierung bekommen“, so Rosenbrock. Zur Finanzierung fordert der Paritätische einen steuerpolitischen Kurswechsel. Die vieldiskutierte Vermögensteuer könne dabei allenfalls ein erster Schritt sein.

190829_Pressemappe_Jahresgutachten_final.pdf

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 29.08.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 11. September 2019

Veranstalter: Statistischen Bundesamt (DESTATIS) in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Statistischen Landesamt

Ort: Berlin

Am 11. September 2019 veröffentlichen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder die Publikation „Internationale Bildungsindikatoren im Ländervergleich“. Die Gemeinschaftsveröffentlichung ist eine Ergänzung zur OECD-Publikation „Education at a Glance“. Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz stellen das Statistische Bundesamt und das Hessische Statistische Landesamt als Ländervertretung ausgewählte OECD- Bildungsindikatoren für die Bundesländer vor. Im Zentrum stehen die Beteiligung an hochqualifizierenden Bildungsgängen wie Studium, Meister-,

Techniker- und Erzieherausbildung sowie der Bildungsstand der Bevölkerung im Ländervergleich und in Bezug auf die OECD. Die Ergebnisse geben Antworten auf folgende Fragen:

– Wie hoch ist die Beteiligung an hochqualifizierenden Bildungsgängen im Ländervergleich?

– Wie attraktiv sind die Bundesländer für Studierende aus dem Ausland?

– Welchen Bildungsstand hat die junge, welchen die ältere Bevölkerung in den Bundesländern?

– Wie hat sich die Erwerbslosenquote in den Bundesländern in Abhängigkeit vom Qualifikationsniveau entwickelt?

Im Falle einer geplanten persönlichen Teilnahme wird um Anmeldung an presse@destatis.de gebeten.

Termin: 11. September 2019

Veranstalter: Deutscher Juristinnenbund e.V.

Ort: Berlin

Das Narrativ, der Frauenanteil im Bundestag und in den Landtagen werde langsam aber doch stetig immer weiter ansteigen, hat sich als falsch erwiesen. Frauen sind seit den letzten Wahlen zahlenmäßig noch weniger vertreten als zuvor. Mit der Wahl 2017 war der Frauenanteil im Bundestag auf 30,9 Prozent gefallen. In sechs Bundesländern liegt der Frauenanteil bei deutlich unter 30 Prozent. In den Kommunen sieht es noch schlechter aus. Bei großen regionalen Unterschieden finden sich in den Gemeinde-, Stadt- und Kreisräten im Durchschnitt kaum mehr als 25 Prozent Frauen. Bei den Bürgermeister*innen und Landrät*innen sind es um die zehn Prozent.

Die parteiinternen Quoten bei den Grünen und der SPD ab Mitte der 1980er Jahre und bei der Linken ab den 1990er Jahren haben zu deutlichen Verbesserungen der Teilhabe von Frauen in den politischen Vertretungskörperschaften und bei den politischen Spitzenpositionen geführt. Aber CDU/CSU und FDP verweigern sich weiterhin verbindlichen Quoten oder anderen wirksamen Mitteln zur Erhöhung des Frauenanteils. Mit der AfD ist zudem eine Partei hinzugekommen, die Rückschritte für die Gleichberechtigung von Frauen zum Programm erhebt. Was tun?

Das Land Brandenburg beschloss Anfang 2019 ein Parité-Gesetz. Thüringen folgte im Juli 2019. In anderen Bundesländern wird Vergleichbares diskutiert. Weltweit sind solche Regelungen selbstverständlicher als hier. Die Vereinten Nationen mahnen Deutschland: Im aktuellen Staatenberichtsverfahren zur UN-Frauenrechtskonvention wird auf strukturelle Barrieren und Geschlechterstereotype als Ursachen für die geringe Partizipation von Frauen am öffentlichen Leben und bei politischen Entscheidungen hingewiesen. Deutschland wird aufgefordert, Maßnahmen zur Verwirklichung auch der politischen Teilhabe von Frauen zu ergreifen. Die deutsche Staatsrechtslehre – mit wenigen Ausnahmen – blockiert.

Das Ziel ist, dass Paritätsgesetze nicht vor den Verfassungsgerichten scheitern. Es wird sich mit den verfassungsrechtlichen Aspekten paritätischer Regelungen, analysieren bestehende Vorschläge und liefern Argumente für Lösungen auf dem Weg zu einer gleichberechtigten Beteiligung von Frauen in den Parlamenten befasst.

Es sprechen und stehen für Fragen zu Verfügung:

* Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin, Deutscher Juristinnenbund e.V.: Begrüßung

* Dr. Cara Röhner, ausgezeichnet mit dem Marie Elisabeth Lüders Preis 2019 für ihre Arbeit: „Ungleichheit und Verfassung. Vorschlag für eine relationale Rechtsanalyse“, Frankfurt/Main: Gerechte Staatlichkeit und Parität

* Dr. Sina Fontana, Akademische Rätin, Georg-August-Universität Göttingen: Wahlrecht und Gleichheit (38 GG)

* Marion Eckertz-Höfer, Deutscher Juristinnenbund e.V., Vorsitzende der Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung, Präsidentin des BVerwG i.R., Leipzig: Parteienfreiheit (Art 21)

* Winfriede Schreiber, Ministerialdirigentin a.D., Innenministerium Brandenburg, zuletzt Leiterin des Brandenburgischen Verfassungsschutzes, Potsdam: Paritätsgesetz Brandenburg

* Kerstin Geppert, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Helmut-Schmidt-Universität, Hamburg und Promotion im Verfassungs- und Parteienrecht: Paritätsgesetz in Thüringen / Parität in Frankreich

Bitte teilen Sie (per E-Mail oder telefonisch)mit, ob Sie an dem Pressegespräch teilnehmen werden.

Anmeldungen an:

Helen Hahne

Presse- und Öffentlichkeitsreferentin Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) Anklamer Str. 38, 10115 Berlin

E-Mail: geschaeftsstelle@djb.de

Fon: +49 30 44327-00, Fax: +49 30 443270-22

Termin: 12. September 2019

Veranstalter: AWO Bundesverband e. V. und Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Eizellspende, Leihmutterschaft – was medizinisch möglich ist, ist noch lange nicht überall legal. Fast 30 Jahre nach der Verabschiedung des Embryonenschutzgesetzes in Deutschland ist die sogenannte Kinderwunschbehandlung für heterosexuelle, verheiratete Paare eine reguläre Option auf dem Weg zur Gründung einer Familie. Nicht nur die medizintechnischen Möglichkeiten, auch die gesellschaftlichen Bedingungen haben sich seitdem geändert. Mit der „Ehe für alle“ und einer deutlich gestiegenen Sichtbarkeit von Familienformen jenseits der heterosexuellen Kleinfamilie geht auch die ungeklärte Frage der reproduktiven Rechte für alle einher. Immer mehr Menschen mit Kinderwunsch erfüllen sich diesen aufgrund der deutschen Rechtslage im Ausland. Davon zeugen Verfahren vor deutschen Familiengerichten zwecks Anerkennung der Elternschaft und Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft von im Ausland durch Leihmütter geborenen Kindern. Parallel dazu werden in Deutschland Stimmen laut, Eizellspende und Leihmutterschaft zu legalisieren. Aus dem Blick geraten dabei oft diejenigen, die ihren Körper für Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch zur Verfügung stellen. Die schöne neue Welt der Fortpflanzung ist ein international florierender Markt geworden, in dem die Spenderinnen und Leihmütter aus wirtschaftlich und sozial schwächeren Regionen oftmals unter prekären Bedingungen die Kinderwünsche von Menschen aus reicheren Weltregionen erfüllen. Die Kinderrechte bleiben in dieser Konstellation oft unberücksichtigt, z. B. wenn es um das Wissen über die eigene Herkunft geht.

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt e. V. (AWO) gemeinsam mit seinem sozialpolitischen Fachausschuss Kinder, Jugend, Frauen, Familie, Bildung sowie die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) wollen in einem Fachgespräch und bei einer Abendveranstaltung einen Blick auf den aktuellen Stand in der Fortpflanzungsmedizin sowie auf die gesellschaftspolitischen Debatten und Regelungen in anderen europäischen Ländern werfen. Dabei wird mit Betroffenen und Akteur_innen über mögliche Konsequenzen und Entwicklungen vor allem in Bezug auf Leihmutterschaft und Eizellspende diskutiert.

Die Anmeldung und weitere Informationen finden Sie unter diesem Link: www.fes.de/lnk/3ku

Termin: 20. bis 21. September 2019

Veranstalter: attac, ver.di, Rosa Luxemburg Stiftung, Netzwerk Mieten & Wohnen, Hessisches Bündnis Mietenwahnsinn, Frankfurter Mietentscheid und in Zusammenarbeit/Kooperation mit der Heinrich-Böll-Stiftung Hessen e.V.

Ort: Frankfurt a.M.

Die Konferenz bietet einen Austausch für Engagierte in der kommunalen Arbeit (Stadt- und Gemeinderäte, Verwaltungen, kommunale Wohnungsbaugesellschaften), sowie für wohnungspolitische und Stadtteilinitiativen und interessierte Bürgerinnen und Bürger. Sie bietet eine Plattform, sich mit wohnungspolitisch Aktiven und Expertinnen und Experten über die Bedingungen und Möglichkeiten kommunaler Wohnungspolitik auszutauschen und gemeinsam politische Strategien dazu zu entwickeln.

HINTERGRUND

In einer wachsenden Zahl europäischer und deutscher Städte – von London bis Oldenburg, von Stockholm bis Frankfurt, von Barcelona bis Rüsselsheim – herrscht ein zunehmender Wohnungsmangel. Diese Wohnungsnot ist keine allgemeine, wie in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg, sondern eine besondere, auf bestimmte Teilräume, Teilmärkte und Bevölkerungsgruppen beschränkte. Einem anhaltend schrumpfenden Anteil „bezahlbarer Wohnungen“ steht – vor allem in Großstädten und Wachstumsregionen – eine steigende Zahl hochpreisiger Luxuswohnungen gegenüber. Hauptbetroffene sind nicht nur die Angehörigen unterer Einkommensschichten, sondern zunehmend auch Angehörige der Mittelschicht.

DIE KONFERENZ

  • beschäftigt sich mit den oben genannten Ursachen für die Wohnungsmisere
  • will Auswege aus der Wohnungskrise aufzeigen,
  • beleuchtet positive Beispiele kommunaler Wohnungspolitik und
  • diskutiert politische Interventionsmöglichkeiten
  • bietet am Samstag (14-16 Uhr) Raum für

1. HESSISCHER MIETENRATSCHLAG

Auch und besonders in Hessen steigen die Mieten und Menschen werden aus ihren Nachbarschaften verdrängt. Im Oktober 2018 sind deswegen 8.000 Menschen aus ganz Hessen dem Demonstrations-Aufruf des Bündnisses #Mietenwahnsinn-Hessen gefolgt und haben im Rahmen einer hessenweiten Demonstration eine Kehrtwende in der Wohnungspolitik gefordert. Die schwarz-grüne Landesregierung aber macht eine Politik des „Weiter so“ und verschärft die Wohnungskrise. Viele Initiativen in unterschiedlichen Städten und Gemeinden Hessens machen gegen diese Politik mobil. Mit dem Hessischen Mietenratschlag soll erstmals eine Plattform geboten werden für einen Erfahrungsaustausch zwischen allen Aktiven und Initiativen in Hessen, die sich in Stadtentwicklung einmischen und für bezahlbaren Wohnraum streiten. Anhand lokaler Beispiele sollen konkrete Handlungsperspektiven entwickelt werden, die zeigen, wie eine andere Wohnungspolitik vor Ort und hessenweit umgesetzt werden kann. Außerdem soll gemeinsam über die weiteren Perspektiven der landesweiten Vernetzung und mögliche gemeinsame Projekte diskutiert werden. Nehmt teil am ersten Hessischen Mietenratschlag – für eine grundlegende Kehrtwende in der hessischen Wohnungspolitik!

ANMELDUNG zur Konferenz und zum Mietenratschlag

Anmelden können Sie sich über ein Formular direkt auf der Internetseite.

Termin: 26. September 2019

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

In diesem Herbst jährt sich die Friedliche Revolution zum 30. Mal. Das Jahr 1989 trifft auf 2019 – eine spannende Begegnung verschiedener Generationen, von Erfahrungen und Positionen!

Der Slogan „Wir sind das Volk“ stand 1989 für den Mut der Menschen, auf die Straße zu gehen, sich für Reformen in der DDR einzusetzen, für Wahl- und Meinungsfreiheit einzustehen. 30 Jahre später sind Fragen notwendiger Reformen und moderner Demokratie nicht nur unverändert aktuell. In einer Zeit, in der Rechtspopulisten diesen Slogan umdeuten und gerade auch in Ostdeutschland damit erfolgreich sind, ist es sogar wichtiger denn je, sich mit ihnen intensiv auseinander zu setzen.

In der Veranstaltung der Reihe „Zur Lage der Generationen: „Aufbruch-Umbruch-Ausbruch“ werden die Ereignisse der Friedlichen Revolution im Herbst 1989 in Bezug zur heutigen Zeit gesetzt. Es wird gefragt: Welche politischen Konzepte, Visionen und Formen von Beteiligung von damals sind noch für das Heute von Interesse und können weiterentwickelt und – fortgeführt werden? Was können und sollten wir aus den Erfahrungen der Friedlichen Revolution mitnehmen auf dem Weg in ein (neues) Miteinander in Deutschland und in Europa?

Das „Alphabet der Friedlichen Revolution“ wird sich dabei wie ein roter Faden durch die Tagung ziehen – von Aufbruch bis Zweifel, von Ankommen bis Zusammenhalt, von Ausbruch bis Zivilcourage.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Programm.

Termin: 16. Oktober 2019

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Es werden familien- und sozialpolitische, finanz- und steuerpolitische Expert/innen und Interessierte aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft herzlich eingeladen.

Das System monetärer Leistungen für Familien und Kinder in Deutschland wird als kompliziert, organisatorisch zersplittert, intransparent und nicht kohärent aufeinander bezogen kritisiert. Für eine umfassende Reform zur Überwindung derzeitiger Inkonsistenzen und im Sinne einer wirksamen Bekämpfung von Kinderarmut ist das Konzept einer Kindergrundsicherung derzeit „in aller Munde“. Auch der Deutsche Verein hat sich zuletzt intensiv einerseits mit Lösungen zur besseren Gestaltung von Schnittstellen im bestehenden System sowie andererseits mit Eckpunkten, die bei der Diskussion von Kindergrundsicherungskonzepten berücksichtigt werden müssen, beschäftigt. Im Rahmen der Veranstaltung sollen diese Empfehlungen vorgestellt werden. Inwieweit die EVS Grundlage einer Bedarfsbemessung für Kinder sein kann, wird mit Frau Dr. Becker intensiv diskutiert. Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt dieses Fachtags werden Möglichkeiten und Grenzen der digitalen und möglichst einmaligen Beantragung sowie automatischen Auszahlung kind- bzw. familienbezogener Leistungen sein. Schließlich wollen wir mit den familienpolitischen Sprecher/innen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und DIE LINKE. zu eigenen Konzepten und politischen Vorhaben ins Gespräch kommen. Im Hinblick auf die Diskussionen um die Einführung einer Kindergrundsicherung sollen insbesondere gemeinsame Zielrichtungen und Aspekte herausgestellt sowie noch offene Fragen diskutiert werden.

Den Link zur Onlineanmeldung und das Veranstaltungsprogramm finden Sie unter www.deutscher-verein.de/de/va-19-leistungen-familien-kinder

Termin: 31. 10. 2019 Modul I

28. 11. 2019 Modul II

31. 01. 2020 Modul III

27. 02. 2020 Modul IV

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

In der Bildungseinrichtung Schule ist die diversitätsorientierte Arbeit, u.a. auf der Basis unumstößlicher Grundrechte, Kinderrechte und weiteren Grundlagen menschenrechtsorientierter Arbeit durchaus eine große Herausforderung:

Wie kann mit den Zielgruppen gearbeitet werden, die sich abwertend aufgrund von Herkunft und Religion äußern? Wie lässt sich ein tragfähiges Arbeitsbündnis mit ihnen herstellen, ohne solch problematisches Verhalten zu verharmlosen?
Was tun, wenn Kinder und Jugendliche Mitschüler_innen und andere Personen in ihrem Umfeld wegen ihres Aussehens oder ihrer Mehrsprachigkeit ausgrenzen? Wie sprechen wir mit
den Eltern darüber? Wie lassen sich unsere pädagogischen Ziele kind-, jugend- und elterngerecht thematisieren? Wie gehe ich mit diskriminierenden Äußerungen von Kolleg_innen um?

Mit diesem Weiterbildungsangebot sollen Träger, Einrichtungen und Teams dabei unterstützt werden, mit Vorurteilen und Diskriminierungen von Eltern, Kindern und Kolleg_innen souverän
und professionell umzugehen. Hierfür werden Fachkräfte als Multiplikator_innen zu Fragen einer vielfältigen und vorurteilsbewussten Einrichtungskultur qualifiziert. In Krisen- und Konfliktfällen können sie als Ansprechpersonen, Moderator_innen oder Berater_innen im Rahmen von Fallbesprechungen und Leitbildentwicklungen aktiv werden.

Wir unterstützen interessierte Fachkräfte auf ihrem Weg und in ihrer Funktion als Vielfaltsbeauftragte_r in der jeweiligen Einrichtung und erstellen im Anschluss an die Weiterbildung ein ausführliches Zertifikat, um die Anerkennung im Träger zu erleichtern.

Ferner werden alle weitergebildeten Vielfaltsbeauftragten zu Reflexionsrunden eingeladen, um mit kollegialer und fachlicher Unterstützung den Prozess fortzusetzen.

Modul I: Berufsethische rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit, Elternrechte und Kinderrechte I Reflektion der eigenen Arbeitsorte/ Einrichtungen

Modul II: Vielfalt respektieren – Ausgrenzung widerstehen, Ansatz der Vorurteilsbewussten Bildung und Erziehung I Reflexion und Entwicklung einer kulturellen Vielfalt in der Einrichtung mit Ellena Hüther, Pädagogin und Fortbildnerin

Modul III: Auseinandersetzung mit Ungleichwertigkeitsideologien und Diskriminierungen | Handlungssicherheiten in der pädagogischen Arbeit mit Eltern und Kindern und im Team erlangen mit Wiebke Eltze, Politikwissenschaftlerin

Modul IV: Ansprechperson für Vielfaltsfragen – was sind meine ersten Schritte? Rollenverständnis, Konzeptentwicklung I Grenzen und Möglichkeiten gemeinsam einschätzen und erkennen

Die Fortbildungen beginnen jeweils um 9.30 und enden um 15.30 Uhr. Sie findet statt in der Kultschule, Sewanstrasse 43, 10319 Berlin im Seminarraum des Stadtteilbüros, rechter Flügel, Erdgeschoss.

Rahmenbedingungen: Die Qualifizierung beinhaltet vier Module. Neben der Wissensvermittlung durch Expert_innen verschiedener Fachgebiete, geht es vor allem auch um Diskussionen, kollegiale Fallberatung und praktische Übungen, etwa durch Rollenspiele. Die Fortbildung ist kostenlos und schließt mit einem Zertifikat für die Teilnahme ab.

Im Anschluss an die Weiterbildung wird den ausgebildeten Vielfaltsbeauftragten prozessbegleitend der Rahmen für eine kollegiale Beratung angeboten.

Information und Anmeldung: Eva Prausner, Projekt ElternStärken, eva_prausner@elternstaerken.de; 030/99270555 oder 0177/6843959, http://www.elternstärken.de

Durchführende: Eva Prausner, Projekt ElternStärken – Beratung, Fortbildung, Vernetzung zum Thema Familie und Rechtsextremismus, pad gGmbH

In Kooperation mit: Marcel Dieckmann, Fach- und Netzwerkstelle Licht-Blicke, pad gGmbH

Termin: 14. bis 15. November 2019

Veranstalter: Bundesverband der Familienzentren e.V.

Ort: München-Pasing

Die Tagungsgebühr beträgt

für Mitglieder 45,– €,
für Nichtmitglieder 75,– €.

Wie können Familienzentren Knotenpunkte in einem Sozialraum sein? Arbeiten Sie mit an dieser Frage! Es wird sich auf einen gemeinsamen Austausch gefreut. Für die Fachtagung konnten namhafte Referent*innen verpflichtet werden und Sie dürfen sich auf vielfältige thematische Angebote freuen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem detailierte Programm. Anmeldungen sind nur online unter www.bundesverband-familienzentren.de möglich.

Termin: 19. bis 20. November 2019

Veranstalter: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut

Ort: Berlin

Seit einem Jahrzehnt boomt der deutsche Arbeitsmarkt. Wo einst Massenarbeitslosigkeit herrschte, eilt die Beschäftigung von Rekord zu Rekord. Für einen Großteil der Beschäftigten ist dieser Wandel mit deutlichen Verbesserungen verbunden. Dennoch zeigen sich auch Schattenseiten. Während in einigen Branchen Fachkräfteengpässe zu beobachten sind, hat sich neben der seit Langem bekannten atypischen Beschäftigung ein wachsender Niedriglohnsektor etabliert. Auch mehren sich die Zweifel an der Nachhaltigkeit des Aufschwungs. Dabei geht es nicht nur um die dunklen Wolken am Konjunkturhimmel. Noch relevanter ist die Frage, ob und wie das deutsche Wirtschafts- und Beschäftigungsmodell für eine ökologische Transformation sowie für die Herausforderungen des digitalen und demografischen Wandels gewappnet ist.

Vor diesem Hintergrund nimmt das diesjährige WSI-Herbstforum sowohl die aktuelle Lage des Arbeitsmarktes und dessen Rückwirkungen auf die Beschäftigung in den Blick wie auch die künftigen Anforderungen an eine die Transformation unterstützende Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik. Wie stabil ist der Arbeitsmarkt? Setzt sich die verbesserte Verhandlungsposition der Beschäftigten in eine wachsende Tarifbindung und steigende Löhne um oder befördern insbesondere neue Dienstleistungsangebote und Arbeitsmigration das Wachstum des Niedriglohnsektors? Verbessern die Betriebe die Arbeitsbedingungen, um Personal zu halten, oder nehmen Arbeitsverdichtung und Stress zu? Verwandelt der Aufschwung prekäre Beschäftigung in Normalarbeit oder hybridisieren sich Beschäftigungsverhältnisse? Wie verändert der technologische Wandel die Leistungs- und Qualifizierungsanforderungen? Welche Herausforderungen stellen sich für die betriebliche Mitbestimmung?

Auf der Grundlage von Beiträgen zu diesen Themen wollen wir auf dem WSI Herbstforum 2019 mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Praxis und Gewerkschaften die Frage nach der Transformation des deutschen Beschäftigungsmodells diskutieren und Anforderungen an die Politik formulieren.

Anmeldung und weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heute veröffentlichten Studie des DIW Berlin zur Inanspruchnahme des Elterngelds und des Elterngeld Plus von Müttern und Vätern fordert das ZFF die Politik auf, stärkere Anreize für eine partnerschaftliche Aufteilung zwischen den Elternteilen zu setzen.

Die heute veröffentlichte Studie des DIW Berlin zur Inanspruchnahme von Elterngeld und Elterngeld Plus von Müttern und Vätern kommt zu einem klaren Ergebnis: Die Aufteilung zwischen den Geschlechtern ist nach wie vor sehr ungleich. Seit Einführung des Elterngelds im Jahr 2007 ist die Inanspruchnahme von Vätern zwar deutlich gestiegen – von etwa drei Prozent auf 37 Prozent im Jahr 2016 – im Vergleich nutzen Mütter die Lohnersatzleistung jedoch deutlich häufiger und länger. So haben 2018 unter den Vätern 72 Prozent das Elterngeld nur für die zwei Partnermonate bezogen.

Dazu Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Die meisten jungen Familien wünschen sich eine gleichmäßigere Aufteilung von Betreuung und Erziehung ihrer Kinder, scheitern jedoch bei der Umsetzung. Während Paare bis zur Geburt des ersten Kindes bezahlte und unbezahlte Arbeit relativ gleichmäßig aufteilen, übernehmen Mütter danach den Hauptteil der Sorgearbeit. Laut der Studie liegen die zentralen Beweggründe für die ausbleibende oder nur kurze Elterngeldnutzung von Vätern in der Sorge um langfristige berufliche Nachteile und in finanziellen Erwägungen. Gerade für einkommensschwache Familien bleibt es eine Herausforderung, Erwerbsarbeit zugunsten von Fürsorgeaufgaben längerfristig zu reduzieren.“

Christiane Reckmann weiter:

„Aus Sicht des ZFF muss die partnerschaftliche Ausgestaltung des Elterngelds deutlich gestärkt werden. Wir setzen uns daher für eine Ausdehnung der Partnermonate ein. Darüber hinaus müssen wir gerade einkommensschwache Eltern darin unterstützen, ohne finanzielle Nöte in ihr Familienleben zu starten. Das ZFF fordert, das Basis-Elterngeld als Familienförderleistung nicht wie bislang auf SGB-II-Leistungen, Sozialhilfe und den Kinderzuschlag anzurechnen. Daneben muss die Lohnersatzrate, gerade bei kleinen Einkommen, erhöht werden!“

Das ZFF hat sich ausführlich zu einer partnerschaftlich orientierten Familienpolitik positioniert. Das Positionspapier „Fifty-Fifty?! Wie kann die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit gelingen?“ können Sie hier herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.08.2019

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Archiv Aktuelle Hinweise

Aktionstag „Pflegende Angehörige“: Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf endlich verbessern!

Berlin, 06.09.2019 – Anlässlich des bundesweiten Aktionstags „Pflegende Angehörige“ am 8. September fordert das ZFF die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu verbessern und die Pflege- und Familienpflegezeit zusammenzuführen und als steuerfinanzierte Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld auszugestalten.

Die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist eine der zentralen familienpolitischen Herausforderungen unserer Zeit: Unter den 3,41 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland, werden 76 Prozent zu Hause versorgt und dabei überwiegend durch Angehörige gepflegt, so das Statistische Bundesamt. Viele Angehörige stehen dabei vor der enormen Herausforderung, diese Verantwortungsübernahme mit einem Beruf zu vereinbaren.

Dazu Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Für unsere Gesellschaft ist die Pflege alter Menschen genauso wichtig wie die Betreuung und Erziehung von Kindern. Sie muss ebenfalls in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung abgesichert werden. Mit der Pflege- und Familienpflegezeit sind zwar Instrumente geschaffen worden, um die Vereinbarkeit von informeller Pflege und Erwerbstätigkeit zu verbessern, die gesetzlichen Regelungen lassen die meisten pflegenden Angehörige jedoch im Stich.

Die niedrige Inanspruchnahme zeigt, dass die Leistungen für informell Pflegende wenig attraktiv sind. Vor diesem Hintergrund fordert das ZFF, die Pflegezeit und Familienpflegezeit als steuerfinanzierte Lohnersatzleistung zusammenzuführen und analog zum Elterngeld auszugestalten!“

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 13/2019

SCHWERPUNKT: Angehörigen-Entlastungsgesetz

Anlässlich der Verabschiedung des Entwurfs für ein Angehörigen-Entlastungsgesetz im Bundeskabinett erklärt AWO-Bundesvorstandsmitglied Brigitte Döcker:

„Das Gesetz ist überfällig und schließt eine Gerechtigkeitslücke in der Gleichbehandlung. Es verschafft den unterhaltspflichtigen Angehörigen Luft, belastet aber die ohnehin klammen Kommunen. Wir brauchen mittel- und langfristig neue Wege bei der Finanzierung der Preissteigerungen in der Pflege.“

Weiter führt Brigitte Döcker aus: „Dieser Schritt kann nur der erste Einstieg in die weitere Entlastung von pflegebedürftigen Menschen und ihren Familien sein. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen benötigen dringend eine Deckelung der Eigenanteile an den Kosten der Pflege. Hierzu hatte die AWO erfolgreich eine Petition gestartet und dafür über 70 Tsd. Unterschriften gesammelt, worauf sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags im Juni bereits mit dem Thema befasst hat. Eine gesetzliche Regelung hierfür muss nun bald folgen.“

Hintergrund: Können pflegebedürftige Menschen den Eigenanteil an den Kosten der Pflege nicht selbst aufbringen, sind deren Kinder verpflichtet, ihre Eltern finanziell zu unterstützen. Ob sie tatsächlich zahlen müssen, hängt dabei von deren Einkommen und Vermögen ab. Die Einkommensgrenze hierfür soll nun auf 100.000 Euro im Jahr angehoben werden, analog der heute geltenden Grenze bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 14.08.2019

Die Diakonie Deutschland begrüßt den heute im Bundeskabinett beratenen Entwurf des Angehörigenentlastungsgesetzes.

Normalverdiener bis zu einem Einkommen von 100.000 Euro müssen künftig nicht mehr zur Pflege ihrer pflegebedürftigen Eltern oder erwachsenen Kinder mit Behinderungen zuzahlen. Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, sagt: „Das ist eine echte Entlastung! Alte Menschen haben oft die Sorge, dass sie ihren Kindern bei Pflegebedürftigkeit zur Last fallen und die Angehörigen, die in der Regel persönlich viel für ihre pflegebedürftigen Eltern, Kinder und Verwandten tun, müssen keine finanziellen Belastungen mehr befürchten.“

Im Gesetz sind weitere Regelungen enthalten, die Menschen mit erheblicher Behinderung in der Ausbildung und bei der Arbeit besser unterstützen. „Mit dem Budget für Ausbildung und der Assistenz am Arbeitsplatz können Menschen trotz starker Beeinträchtigung einen Platz im Arbeitsleben erreichen, der ihren individuellen Fähigkeiten besser entspricht“, sagt Loheide.

Die beiden Neuregelungen seien, ebenso wie die dauerhafte Finanzierung der unabhängigen Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen, sinnvolle Schritte in Richtung Inklusion.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 14.08.2019

Der Familienbund der Katholiken begrüßt nachdrücklich den heute vom Bundeskabinett verabschiedetenGesetzentwurf zur finanziellen Entlastung von Familienangehörigen beim Unterhaltfür pflegebedürftige Eltern sowie für Angehörige von Menschen mit Behinderung. „Die Neuregelung ist längst überfällig“, sagte Ulrich Hoffmann, Präsidentdes Familienbundes der Katholiken, heute in Berlin. „Familien sind Deutschlands Pflegedienstleister Nummer 1. Es ist nicht hinnehmbar, dass Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern auch noch bis zum Existenzminimum zur Kasse gebeten werden.“ Nach dem Unterhaltsentlastungsgesetz sollen sich künftig erst Kinder mit einem Jahresbruttoeinkommen ab 100.000 Euro an der Pflege ihrer Eltern finanzielle beteiligen und auch dann nur in begrenztem Umfang.

„Besonders belastend ist die Pflegesituation für Frauen und Männern in mittleren Jahren in einer sorgenden Sandwich-Position“, sagte Hoffmann. „Sie kommen einerseits für die Erziehung eigener Kinder auf, andererseits für die Pflege ihrer in die Jahre gekommenen Eltern. Hinzu kommt die Erwerbstätigkeit. Insgesamt eine kaum zu bewältigende finanzielle, zeitliche und seelische Belastung für Eltern. Familien stehen durch die Pflege von Angehörigen unter besonderem Druck. Der Staat ist in der Pflicht, dieSorgearbeit von Familien nach Kräften zu unterstützen. Niemand darf durch die Pflegebedürftigkeit von Angehörigen an den Rand des Existenzminimums gedrängt werden. Auch die Situation von Pflegebedürftigen verbessert sich jetzt: Die Sorge vor der finanziellen Belastung von Kindern muss dem Weg in eine verbesserte Pflegesituation in einem Heim nicht mehr entgegenstehen, obwohl die Betreuung zuhause längst nicht mehr gegeben war.“

„Die Leistungen von Familien für den Staat sind erheblich.“

Mit Unverständnis reagiert Hoffmann auf die Vorbehalte des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, der das Gesetzesvorhaben entschieden ablehnt. Laut Entwurf müssten die Mittel für die Entlastung beim Pflegeunterhalt zunächst vollständig durch Länder und Kommunen aufgebracht werden. „Es ist ein Gebot der Solidarität und der Familienfreundlichkeit, dass die Kommunen die künftig anfallenden Pflegekosten für Familienangehörige übernehmen. Die Zukunftsfähigkeit unserer Städte hängt in vielerlei Hinsicht maßgeblich von qualifizierten nachwachsenden Generationen ab – als Steuerzahler, als Arbeitskräfte, als Erzieher und als Pflegedienstleister. Diese Vorzüge können Städte und Kommunen umso eher einstreichen, wenn sie Familien als zukunftsweisenden Standortfaktor betrachten und nicht als finanzpolitische Belastung. Diese Haltung ist ein politischer Anachronismus!“

Hoffmann betonte, dass die Leistungen von Familien für den Staat erheblich seien: „Es ist kaum vorstellbar, was der Staat zu zahlen hätte, wenn Pflege- und Erziehungsleistungen durchgehend professionalisiert und staatlich finanziert werden würden. Dagegen sind die Hilfeleistungen der Städte und Kommunen für Familien im Rahmen des Unterhaltsentlastungsgesetzes Peanuts.“

Bislang sind Kinder im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten verpflichtet, den Lebensbedarf der Eltern durch Unterhaltszahlungen zu sichern. Heute liegt die Schwelle dafür pro Unterhaltspflichtigem bei 38.800 Euro netto für Familien, für Alleinstehende bei 21.600 Euro pro Jahr. Für die Berechnung gilt das Einkommen von Sohn oder Tochter der pflegebedürftigen Person, allerdings erst, wenn Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen aufgebraucht sind und die Heimkosten höher sind als die Zahlungen aus der Pflegeversicherung. In solchen Fällen zahlt zunächst der zuständige Sozialhilfeträger, kann seine Aufwendungen jedoch von den Kindern zurückfordern. Dabei kommen Freibeträge zur Anwendung.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 14.08.2019

Als sinnvolle und überfällige Maßnahme begrüßt der Paritätische Gesamtverband das geplante Angehörigen-Entlastungsgesetz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Nach Plänen des Ministeriums sollen ab 2020 Angehörige von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen, die Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen der Sozialhilfe beziehen, erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro selber zahlen müssen.

Damit wird eine alte Forderung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sowie der Behindertenverbände umgesetzt. „Das ist nicht nur eine notwendige, finanzielle Entlastung, sondern auch eine überfällige Wertschätzung von Menschen, die pflegebedürftige Angehörige haben“, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen profitieren unmittelbar. Nach Angaben des Ministeriums würden die Angehörigen von rund 275.000 Leistungsbezieher*innen erreicht.

Darüber hinaus verschaffe die Regelung weitere Gerechtigkeit, denn die Selbstbeteiligungsgrenze gilt bereits bei älteren und bei erwerbsgeminderten Angehörigen. Schneider: „Dass hier gleichgezogen wird, ist gerecht und nur konsequent.“

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Verbesserungen für Menschen mit Behinderung vor, die in Werkstätten arbeiten, von denen nach Angabe des Paritätischen Gesamtverbandes viele seiner Mitglieder mit Behinderteneinrichtungen profitieren würden.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 14.08.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Ministerin Giffey überträgt Daniela Behrens die Leitung der Gleichstellungsabteilung im BMFSFJ

Daniela Behrens ist neue Leiterin der Gleichstellungsabteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Sie gestaltet damit die Frauenpolitik der Bundesregierung an entscheidender Stelle mit. Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey unterstreicht mit ihrer Wahl von Daniela Behrens die Bedeutung der Gleichstellung als eine politisch und gesellschaftlich herausragende Aufgabe. Schwerpunkte der künftigen Arbeit werden Frauen in Politik und Wirtschaft sein sowie der Kampf gegen Gewalt an Frauen.

Daniela Behrens (51 Jahre) ist Politikwissenschaftlerin und Journalistin. Sie arbeitete als Redakteurin und in der Wissenschaftskommunikation, war Abgeordnete im Niedersächsischen Landtag und Staatssekretärin des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Zuletzt leitete sie den Informationsdienst Wissenschaft (idw).

Bundesfrauenministerin Franziska Giffey: „Wir brauchen den Fokus auf die Gleichstellung von Frauen, solange Frauen in Deutschland viel schlechter bezahlt werden als Männer, solange sie nicht ansatzweise die gleiche Repräsentanz in Führungspositionen haben, solange sie zu über 80 Prozent von häuslicher Gewalt betroffen sind und solange sie nicht in gleicher Weise Familie und Beruf vereinbaren können. Ich freue mich, dass wir mit Daniela Behrens eine neue Abteilungsleiterin mit viel Erfahrung in der Landespolitik und Expertise in Wirtschaft und Wissenschaft gewinnen konnten.“

Abteilungsleiterin Daniela Behrens: „Gleichberechtigung bedeutet für mich, Frauen zu stärken in ihren Entscheidungen und Lebensentwürfen und für Fairness in der Arbeitswelt zu sorgen. Echte Gleichstellung werden wir nur erreichen, wenn die Hälfte der politischen Macht und die Hälfte des Einflusses in der Wirtschaft in der Hand von Frauen liegen. Aber auch der Blick in die Breite ist mir wichtig: Erst wenn Frauen genauso gut entlohnt werden wie Männer und soziale Berufe besser bezahlt werden als derzeit, nähern wir uns dem Ziel: Gleichstellung in allen Lebenslagen.“

Die drei wichtigsten jetzt anstehenden Vorhaben:

• Führungspositionengesetz weiterentwickeln

Das neue „Führungspositionengesetz“ soll in den nächsten Wochen auf den Weg gebracht werden. In den Vorständen großer Unternehmen sitzen derzeit 94 Prozent Männer und nur 6 Prozent Frauen. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, die Wirksamkeit des Gesetzes zu verbessern. So sollen Unternehmen, die unter das Gesetz fallen, künftig eine plausible Begründung für die Zielgröße „Null“ für Frauen in den Vorständen angeben müssen, ansonsten drohen Bußgelder. Im öffentlichen Dienst soll bis 2025 gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen erreicht werden.

• Entgelttransparenzgesetz besser umsetzen

Nicht nur in den Spitzenpositionen geht es um Parität. Für alle gilt „gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“. Das Entgelttransparenzgesetz hat eine wichtige Grundlage gelegt, damit Frauen die betriebliche Entgeltstruktur überprüfen können. Wir wollen das Gesetz bekannter machen und das Auskunftsverfahren erleichtern. Dazu führen wir die Equal Pay Day Kampagne fort und schärfen so die Aufmerksamkeit für die Lohnlücke zwischen Frauen und Männer, wir veranstalten Dialogforen mit berufstätigen Frauen und Betriebsrätinnen und unterstützen Unternehmen dabei, den Informations- und Berichtspflichten nachzukommen.

• Neues Bundesförderprogramm „Gegen Gewalt an Frauen“ starten

Die Ächtung von Gewalt gegen Frauen bleibt eine gesellschaftliche Daueraufgabe. Das BMFSFJ hat daher mit dem neuen Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ ein Investitions-, Innovations- und Sanierungsprogramm aufgelegt. So starten wir eine bundesweite Kampagne, die zum Handeln gegen Gewalt an Frauen ermutigen soll. Wir stärken unter anderem die Qualitätsentwicklung in Frauenhäusern. Sechs Millionen Euro werden insgesamt in diesen wichtigen Bereich der Förderung von Innovationen fließen. Im kommenden Jahr wird dann der bessere Zugang und bedarfsgerechte Ausbau von Frauenhäusern gefördert, um den Bundesländern bei dieser wichtigen Aufgabe zu helfen. Dafür stehen 2020 35 Millionen Euro zur Verfügung.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.08.2019

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages teilt mit: „Die Jugend ist die Zukunft“ – dieser Satz wird häufig gebraucht. Fast 11% der deutschen Bevölkerung sind Jugendliche. Dies ist also eine Bevölkerungsgruppe, die man ernst nehmen muss.

Der 1999 von der UNO ausgerufene Internationale Tag der Jugend will alljährlich daran erinnern, wie wichtig es ist, dass sich Jugendliche an der Politik beteiligen und an Politik beteiligt werden. Politik ist keine Angelegenheit, die nur Erwachsene angeht. Ihre Auswirkungen sind immer auch in die Zukunft gerichtet, die Belange von Kindern und Jugendlichen sind daher immer direkt mit betroffen. Dies gilt insbesondere für Fragen des Arbeitsmarktes, der Gesundheit und der Umwelt. Hier zeigen sich die Auswirkungen von Entscheidungen oftmals erst eine Generation später, wenn aus den Kindern Erwachsene geworden sind.

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages will die Jugendlichen ermuntern, sich in ihrem Umfeld zu engagieren und ihre Interessen und Anliegen in den politischen und gesellschaftlichen Diskurs einzubringen. Die Kinderkommission appelliert an die Politikerinnen und Politiker, den Kindern und Jugendlichen zuzuhören, ihre Anliegen ernst zu nehmen und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, Kinder und Jugendliche aktiv in Entscheidungsprozesse einzubinden.

Der Vorsitzende der Kinderkommission, Johannes Huber, erklärt: „Der Tag der Jugend ist ein Gedenktag, der die Bedeutung der Jugend als Lebensphase ins Bewusstsein rückt. Die Jugend ist die Phase der Vorbereitung auf ein selbstbestimmtes Leben. Die Vorbereitung auf ein Erwerbsleben, für das sich in der Jugend die persönlichen Stärken und Neigungen herausbilden. Es ist die Vorbereitung auf ein soziales Leben in einer politischen Gesellschaft und in einer Familie, für das man als Jugendlicher erlernt, Verantwortung zu übernehmen.

Dies gelingt besonders dann, wenn Jugendliche in einer differenzierten schulischen und beruflichen Ausbildung ausreichende Möglichkeiten und einen ausreichenden Freiraum für innovative Ideen gewährt bekommen. Neben einer staatlichen Förderung besonders von praktischen Ausbildungen ist die Entlastung der Jugendlichen bspw. von Zweitwohnungssteuern eine weitere Möglichkeit, diese wichtige Bevölkerungsgruppe zu unterstützen.

Schließlich zeigen die Verhältnisse in Südeuropa, die von einer viel zu hohen Jugendarbeitslosigkeit aufgrund entsprechender wirtschaftlicher Wettbewerbsnachteile geprägt sind, dass die Integration in den Arbeitsmarkt nicht nur für die generelle Zukunftsfähigkeit junger Menschen, sondern auch für die Teilhabe am politischen Leben die höchste Priorität genießen sollte.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 09.08.2019

Im Koalitionsausschuss wurde gestern die Verlängerung der Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre beschlossen. Erstmals können die Mieterinnen und Mieter zu viel gezahlte Miete rückwirkend zurückfordern. Das sind wichtige Verbesserungen, die wir durchgesetzt haben.

„Wir freuen uns, dass die SPD im gestrigen Koalitionsausschuss wesentliche Verbesserungen für Mieter durchsetzen konnte.

So haben wir die Verlängerung der Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre erreicht. Mit dieser gesicherten Rechtsgrundlage sind die Bundesländer jetzt aufgerufen, die Mietpreisbremse umzusetzen und sie nicht wie etwa im schwarz-grünen Schleswig-Holstein abzuschaffen.

Künftig muss ein Vermieter bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse zu viel bezahlte Miete rückwirkend bis zu zweieinhalb Jahren zurückbezahlen und nicht wie heute ab dem Zeitpunkt der ersten Rüge. Damit lohnt es sich kaum noch für Vermieter darauf zu pokern, ob sich der Mieter überhaupt auf die Mietpreisbremse beruft. Mieter können jetzt überteuerte Wohnungen anmieten und dann noch zweieinhalb Jahre später die überzahlte Miete zurückfordern.

Der Betrachtungszeitraum für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete in Mietspiegeln wird von vier auf sechs Jahre erweitert. Damit werden zwei zusätzliche Jahre mit niedrigeren Mieten eingerechnet, was die ortsübliche Vergleichsmiete in Mietspiegeln als Maßstab zulässiger Mieterhöhungen senken wird.

Weil die Immobilienpreise nicht nur in Großstädten erheblich gestiegen sind, reduzieren wir die Maklerkosten für Immobilienkäufer. Meist beauftragte der Immobilienverkäufer den Makler, ließ aber dann den Käufer die Maklergebühren bezahlen. Damit ist jetzt Schluss: Bald werden die Maklergebühren hälftig von Käufer und Verkäufer getragen, wenn der Vermieter den Makler beauftragt hat. Damit entlasten wir Immobilienkäufer.

Alle Maßnahmen wollen wir noch in diesem Jahr im Bundestag beschließen, damit der starke Anstieg der Mieten gestoppt wird.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.08.2019

Zur Halbzeitbilanz des sogenannten Gute-Kita-Gesetzes erklären Ekin Deligöz, Mitglied im Haushaltsausschuss, und Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Mit der Halbzeitbilanz rechnet sich Ministerin Giffey ihr Gesetz einfach schön und betreibt Etikettenschwindel. Während der Bund eine 5,5 Milliarden schwere Unterstützung an die Länder auf den Weg bringt, leisten diese sich im gleichen Zeitraum neue Beitragsbefreiungen von insgesamt übervier Milliarden Euro. Das fällt zunächst nicht auf, weil nur ein Teil direkt über die Bundesmittel abgerechnet wird. Auch wenn sich manche Eltern freuen, aber die eigentlich gewollten Investitionen und die Anwerbung von Fachkräften bleiben weit hinter dem Erforderlichen zurück. Das Gute-Kita-Gesetz wird so zum Billige-Kita-Gesetz.

Zudem hat die Bundesregierung vorschnell ihr Ziel aufgegeben, qualitative Mindeststandards für Kitas bundesgesetzlich zu verankern.

Fast schon ein Täuschungsmanöver ist bislang die jüngste Ankündigung Giffeys, die Bundesregierung werde die Bundesfinanzierung über 2022 hinaus fortsetzen. Der Beleg dafür ist ein einzelner, allgemeiner und an Unverbindlichkeit nicht zu überbietender Satz im Kabinettsbeschluss zur Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“. Die Bundesregierung hat es in der Hand, dieser Ankündigung Taten in Form eines Gesetzes oder wenigstens einer geänderten Mittelfrist-Finanzplanung folgen zu lassen. Solange das aber nicht erfolgt, bleibt die Ankündigung unglaubwürdig.

Ohnehin ist das ganze Umsetzungsprozedere des „Gute-Kita-Gesetzes“ reichlich intransparent. Während die Bundesfamilienministerin von Land zu Land reist und feierliche Unterzeichnungen durchführt, bleiben die detaillierten Vertragsinhalte ohne triftigen Grund bis zum Abschluss des Vertrages Verschlusssache. Das stärkt einzig und allein die Deutungshoheit Giffeys, indem sie Bewertungen und Prognosen abgibt, die für Außenstehende nur schwer nachvollziehbar sind.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 20.08.2019

Nach den Effekten von Hartz IV für den Schutz vor Armut und materieller Unterversorgung fragt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/12199). Unter anderem soll die Bundesregierung beantworten, welche Einkommensarmutsquoten für Leistungsbezieher nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) der Bundesregierung bekannt sind.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 892 vom 15.08.2019

Aus dem Geburtsjahrgang 1950 gingen etwa 170.000 Personen sechs Monate nach Erreichen des Regelrentenalters 65 plus, also dem je nach Geburtsjahr geltenden gesetzlichen Renteneintrittsalter, einer abhängigen Beschäftigung nach. Dabei arbeiten besser ausgebildete Beschäftigte häufiger als geringqualifizierte im Rentenalter weiter – und auch öfter für denselben Arbeitgeber. Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Dieser Befund lasse sich unter anderem durch Fachkräfteengpässe erklären, denn qualifiziertes Personal sei derzeit schwer zu ersetzen, erläutert der IAB-Forscher Christian Westermeier. Auch Personen, die im Alter von Mitte 50 besonders wenig verdient haben, arbeiten signifikant häufiger noch mit 65 plus und bleiben öfter beim selben Arbeitgeber. „Dies erklärt sich auch daraus, dass diese Personen meist schon in der Vorruhestandsphase nur geringfügig beschäftigt waren und sich Minijobs aus steuerlichen und rentenrechtlichen Gründen leicht neben einer Altersrente fortführen lassen“, so Westermeier.

Zwischen Frauen und Männern sowie zwischen Ost und West gibt es kaum quantitative Unterschiede bei der Erwerbsbeteiligung nach der Altersgrenze. Auch die Branche, in der vor Erreichen des Rentenalters gearbeitet wurde, hat kaum einen Einfluss auf die Erwerbsbeteiligung 65 plus. Allerdings ist in einigen Branchen ein Wechsel in einen anderen Betrieb deutlich wahrscheinlicher als in anderen. Dies ist etwa in der öffentlichen Verwaltung oder in der Finanz- und Versicherungsbranche der Fall. Relevant ist das auch insofern, weil diejenigen, die nach dem 58. Lebensjahr noch einmal den Betrieb wechseln, im Mittel eine ungünstigere Lohnentwicklung im Vergleich zu Personen ohne Betriebswechsel haben.

Zwischen den Geburtskohorten 1945 und 1950 ist die Beschäftigung kurz nach der Regelaltersgrenze 65 plus relativ zur Größe der Gruppe um drei Prozentpunkte auf 14 Prozent gestiegen. In absoluten Zahlen hat sie sich zwischen den Jahrgängen 1945 und 1950 verdoppelt.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2019/kb1519.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 15.08.2019

Bei der Beratung und Vermittlung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende steht nicht nur die einzelne Person im Mittelpunkt, auch ihre Familie, also die Bedarfsgemeinschaft, in der diese Person lebt, hat Einfluss auf den Vermittlungsprozess. Leben Paare mit Kindern zusammen, hat die Rollenaufteilung innerhalb der Bedarfsgemeinschaft Auswirkungen auf die Beratung und Vermittlung im Jobcenter. Auch durch Merkmale wie die Berufserfahrung des Partners wird die Intensität der Betreuung beeinflusst, zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW).

Indikator für die Intensität der Beratung ist dabei die nach Einschätzung der Vermittlungsfachkräfte angemessene Zeit, die zwischen Erst- und Folgegespräch vergeht. Lebt mindestens ein betreuungspflichtiges Kind im Haushalt, sehen die Befragten für Frauen eine weniger enge Taktung als angemessen an, während für Väter die gleiche Intensität als ratsam betrachtet wird wie für Männer ohne Kinder.

Die Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern setze der Beratung und Vermittlung insofern einen Rahmen, als die Vermittlungsfachkräfte auf die Situation in einer Bedarfsgemeinschaft reagierten, betonen die Arbeitsmarktforscher. Seien die Jobcenter-Mitarbeiter mit dem Modell des männlichen Haupternährers konfrontiert, versuchten sie zum Teil, auf eine individuelle Erwerbstätigkeit der Frauen hinzuwirken. Sie stießen aber auch an Grenzen ihrer Zuständigkeit, wenn normative Wertvorstellungen ins Spiel kämen.

Die angemessene Intensität der Beratung wird bei Personen mit Berufserfahrung höher eingeschätzt als bei Personen ohne entsprechende Erfahrung. Zudem sollten aus Sicht der Vermittlungsfachkräfte Personen mit wenig Berufserfahrung, deren Partner ebenfalls wenig Erfahrung vorweisen können, intensiver beraten werden, als Personen, die zwar selbst wenig Vorkenntnisse haben, aber mit einem Partner zusammenleben, der auf viel Berufserfahrung zurückgreifen kann. „Die Chance einer Bedarfsgemeinschaft als Ganzes, die Hilfebedürftigkeit zu überwinden, steht im Vordergrund, wenn Vermittlungsfachkräfte für ihr Vorgehen die Berufserfahrung einer arbeitsuchenden Person in Relation zur Berufserfahrung ihres Partners berücksichtigen“, erklären die Forscher. Gleichzeitig gehe es für die Vermittlungsfachkräfte auch immer darum, die Fähigkeiten und Bedürfnisse der einzelnen Leistungsberechtigten im Blick zu haben. Die ganzheitliche Betrachtung beider Seiten sei somit zentral für den Vermittlungsprozess.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2019/kb1419.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 08.08.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Das Aktionsbündnis Kinderrechte begrüßt die heutigen Forderungen der rheinland-pfälzischen Jugend- und Familienministerin Anne Spiegel zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Das Aktionsbündnis (Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland, in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) tritt wie Ministerin Spiegel dafür ein, dass die UN-Kinderrechtskonvention zwingend Maßstab für die Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz wird. Neben Schutz- und Förderrechten ist dabei zentral, dass auch Beteiligungsrechte und die Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Kinder und Jugendliche betreffenden Entscheidungen Einzug ins Grundgesetz finden. Aus Sicht des Aktionsbündnisses sollte die von Bund und Ländern eingesetzte Arbeitsgruppe zu Kinderrechten jetzt zügig ihren Abschlussbericht vorlegen, damit eine Grundlage für eine politische Entscheidung im Bundestag und Bundesrat vorliegt und das Gesetzgebungsverfahren bald beginnen kann.
Für das Aktionsbündnis Kinderrechte ist klar: Die Regelung zu Kinderrechten im Grundgesetz darf im Ergebnis nicht hinter dem zurückbleiben, was in der UN-Kinderrechtskonvention, der Charta der Grundrechte der EU und in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes enthalten ist. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz erfährt mittlerweile eine breite Unterstützung. Die heutigen Forderungen der rheinland-pfälzischen Jugend- und Familienministerin Anne Spiegel verleihen dem Thema zusätzlichen Rückenwind. Für das Aktionsbündnis Kinderrechte ist aber auch unabdingbar, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfindet, damit neben politischen Erwägungen auch die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind e.V., Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund und UNICEF Deutschland vom 16.08.2019

Heute wurde das Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, das sogenannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, verkündet. Es tritt morgen in Kraft. Mit ihm sind zahlreiche Verschärfungen für Schutzsuchende in Deutschland verbunden.

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, kritisiert das Gesetz: „Erstmalig wird eine Personengruppe gänzlich von Sozialleistungen ausgeschlossen. Sie haben keinen Anspruch mehr auf Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen oder andere Geld- oder Sachleistungen zur Sicherung ihrer Grundbedürfnisse. Ihnen wird das menschenwürdige Existenzminimum entzogen.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2012 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum als Menschenrecht Ausländern und Deutschen gleichermaßen zusteht und migrationspolitisch nicht relativierbar ist. Das menschenwürdige Existenzminimum umfasst sowohl das physische als auch das soziokulturelle Existenzminimum. „Danach ist die neue Regelung unzulässig“, so Loheide weiter.

Sie weist darauf hin, dass bereits 2016 Sozialleistungen für EU-Bürger gestrichen wurden. Diese Gruppe stellt aktuell 50 Prozent der Obdachlosen in urbanen Regionen dar. Das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ sieht vor, dass jetzt auch Asylbewerber, die aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, in dem sie bereits Schutz gefunden haben, nach Deutschland weiterwandern, ab sofort keine Leistungen mehr bekommen. Damit wird eine weitere Gruppe von Menschen ohne Hoffnung in die Wohnungslosigkeit und absolute Armut gedrängt. Die Regelungen gelten ohne Ausnahme auch für Frauen, Kinder oder andere schutzbedürftige Personen.

Diese schutzbedürftigen Flüchtlinge wieder in einen anderen EU-Mitgliedstaat zu überstellen, dauert oft Monate, manchmal sogar Jahre. Für bestimmte Staaten werden Überstellungsverbote ausgesprochen, da die Bedingungen für anerkannte Schutzberechtigte menschenunwürdig sind; beispielsweise fehlt der Zugang zu Sozialhilfen oder medizinischer Versorgung. Andere Länder weigern sich, anerkannte Flüchtlinge zurückzunehmen. „Es ist unverantwortlich, Menschen auf unbestimmte Zeit auf die Straße zu drängen. Zudem verschärft es die Problemlagen vor Ort und belastet die Gesellschaft. Es muss gelten: Bis zur Ausreise hat jeder Mensch in Deutschland ein Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, auf Unterbringung oder Wohnraum, Geld oder Sachleistungen für den Lebensunterhalt“, sagt Loheide.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 20.08.2019

In seiner heute veröffentlichten Stellungnahme zur Evaluation des Entgelttransparenzgesetzes sieht der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) seine langjährige Kritik am Gesetz bestätigt.

„Das Entgelttransparenzgesetz bewirkt keinen nennenswerten Beitrag zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern. Die Inanspruchnahme des Auskunftsanspruchs bleibt sogar noch hinter den bescheidenen Erwartungen des Gesetzentwurfs zurück.“, kritisiert die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig.

Tatsächlich rechnete der Gesetzentwurf mit 70.275 Auskunftsverlangen im Jahr (dies wären ein Prozent aller auskunftsberechtigten Beschäftigten), die nach zwei Jahren erstmals vorgelegte Evaluation weist in ihrer Hochrechnung allerdings nur 10.400 Auskunftsanfragen aus (dies entspricht 0,15 Prozent aller auskunftsberechtigten Beschäftigten). Die geringe Inanspruchnahme verwundert nicht, da das Verfahren kompliziert und die erreichbaren Informationen wenig aussagekräftig sind.

Und auch strukturelle Verbesserungen hat das Gesetz in den meisten Unternehmen nicht vorangebracht: Obwohl knapp 45 Prozent der befragten Unternehmen angeben, ihre Entgeltstrukturen überprüft zu haben, ist nach den Ergebnissen der Evaluation unklar, nach welchen Prüfverfahren sie dabei vorgegangen sind. So wundert es nicht, dass die überwiegende Mehrheit der Unternehmen angeben, Entgeltungleichheit existiere bei ihnen nicht.

Prof. Dr. Maria Wersig fordert: „Weitere gesetzgeberische Schritte zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit sind erforderlich. Dazu gehören die Einführung eines Verbandsklagerechts und einer Verpflichtung der Unternehmen, betriebliche Entgeltsysteme zu überprüfen. Diese Schritte müssen nun zügig vorangetrieben werden.“

djb-Stellungnahme: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K1/st19-19/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 08.08.2019

Seit 2015 gibt es das Familienpflegezeitgesetz. Es ermöglicht Berufstätigen, ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre zu reduzieren, um Angehörige zu pflegen.

Die durch die Stundenreduzierung entstehenden Lohneinbußen können sie mit Hilfe eines zinslosen Kredits auf vier Jahre „strecken“ und damit die Wirkung etwas abfedern. Nichtsdestotrotz finanzieren sie ihre befristete Teilzeit aber letztlich selbst.

Wie jetzt bekannt wurde, haben in den vier Jahren seit Einführung des Gesetzes nicht einmal 1.000 Menschen insgesamt von dieser Regelung Gebrauch gemacht.

Das ist offensichtlich keine erfolgreiche Unterstützung. Berufstätige, die Angehörige pflegen, müssen wirksamer unterstützt werden. „Es ist zu viel verlangt, dass die Menschen neben ihrem Beruf noch die Pflege leisten und dies dann auch noch selbst finanzieren – nicht zuletzt auch unter Inkaufnahme von Nachteilen bei der eigenen Rente“, konstatiert Dr. Insa Schöningh, die Bundesgeschäftsführerin der eaf. „Wir müssen stärker in Richtung eines finanziellen Ausgleichs denken“, fordert Schöningh.

Ein PDF dieser Pressemitteilung steht zum Download bereit unter: https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_263/190808_familienpflegezeit_reformieren.pdf

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 08.08.2019

Als kurzsichtig und in der Sache völlig unverständlich kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die Pläne von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zur fast kompletten Abschaffung des Solidaritätszuschlags ohne Kompensation. Der Verband fordert eine solidarische steuerliche Gegenfinanzierung.

Ohne Gegenfinanzierung gingen dem Haushalt durch diese Maßnahme rund zehn Milliarden Euro verloren, die dringend für die Infrastruktur in Deutschland gebraucht werden, warnt der Paritätische. „Schon jetzt gibt es einen milliardenschweren Investitionsstau, sei es im Kita-Bereich, der Pflege oder der Mobilität. Auch die großen gesellschaftlichen Probleme unserer Zeit wie die steigende Altersarmut oder die wachsende Wohnungsnot lösen sich nicht zum Nulltarif“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Vor diesem Hintergrund sei es überhaupt nicht nachvollziehbar, wie die Koalition auf zehn bis zwölf Milliarden Euro pro Jahr verzichten könne.

Der Paritätische bewertet die Pläne darüber hinaus auch als sozialpolitisch kontraproduktiv. Geringverdiener*innen und Hartz-IV-Beziehende gingen bei diesem Steuergeschenk völlig leer aus; im Ergebnis würden die Armen noch weiter abgehängt. „Es ist eine Steuerpolitik, die den ohnehin erodierenden Zusammenhalt dieser Gesellschaft weiter gefährdet. Nicht nur sozial, sondern auch regional ist Deutschland ein tief gespaltenes Land. In diesen Zeiten braucht es mehr statt weniger Solidarität“, so Schneider.

Der Verband fordert nicht nur eine volle Kompensation der Einnahmeausfälle durch Abschaffung des Solis, sondern einen grundsätzlichen Kurswechsel hin zu einer solidarischen Steuer- und Finanzpolitik. Notwendig sei eine stärkere Heranziehung hoher Einkommen sowie großer Vermögen und Erbschaften, um den Sozialstaat nachhaltig zu finanzieren.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 12.08.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 12. September 2019

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Antifeminismus will die Errungenschaften der (queer-)feministischen Bewegungen zurückdrehen: durch Begriffsumdeutungen, durch Angriffe auf reproduktive Rechte, auf Ressourcen und Gleichstellungsmaßnahmen. Geschickt greifen Rechtspopulist*innen, rechtsextreme Akteur*innen und vermeintlich Neue Rechte für ihre Propaganda Vorurteile und Unbehagen auf, wie sie auch in konservativen Kreisen der gesellschaftlichen Mitte zu finden sind und verschieben den gesellschaftlichen Diskurs nach rechts. Frauen*hass, Homo-, Inter*- und Trans*feindlichkeit oder der Wunsch nach einer binären Geschlechterordnung und nach einer traditionellen Männlichkeit, die in der wissenschaftlichen und medialen Debatte als „toxisch“ bezeichnet wird, sind Kennzeichen dieser Entwicklung.

Die antifeministische Rechte hat inzwischen „Frauenrechte“ dort für sich entdeckt, wo die „weiße Frau als Opfer“ eine neue und zugleich altbekannte Mobilisierungskraft entfalten kann: in Kandel, Chemnitz, Wien oder Berlin. Das Engagement rechter Frauen* für „Frauenrechte“ erscheint hier zunächst als ein Akt der Selbstermächtigung. Beim näheren Hinsehen wird aber klar: es ist rassistisch und bleibt antifeministisch. Es nur als reine Instrumentalisierung abzutun, droht eine selbstkritische feministische Beschäftigung mit Rassismus, Sexismus und dem wachsenden Antifeminismus zu verstellen. Das Autor*innenkollektiv „Feministische Intervention“ beschreibt und analysiert diese Entwicklungen in seinem Buch „Frauen*rechte und Frauen*hass“ und stellt dagegen einen Feminismus, der die Fundamente der patriarchalen Ordnung hinterfragt, der Männlichkeiten nicht heilen will (wie von Strömungen in der Männerszene gefordert, die strukturelle Fragen ausblenden) und der grundlegend antifaschistisch ist.

Die Autorinnen Eike Sanders und Judith Goetz stellen das gerade erschienene Buch vor, die Politikwissenschaftlerin Sabine Mohamed kommentiert aus rassismuskritischer Perspektive. Im Gespräch miteinander und dem Publikum diskutieren wir offene Fragen und was die Ergebnisse für feministische Debatten bedeuten könnten.

Moderation: Henning von Bargen, Gunda-Werner-Institut für Feminismus und Geschlechterdemokratie in der Heinrich-Böll-Stiftung

Eintritt frei, keine Anmeldung nötig.

Der Zugang zu unseren Räumen ist barrierefrei. Die Veranstaltung wird in Deutsche Gebärdensprache simultan übersetzt. Für weitere Fragen wenden Sie sich gern an Hannah Lichtenthäler unter gwi@boell.de.

Weitere Informationen im Web und auf Facebook.

Termin: 12. bis 15. September 2019

Veranstalter: Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

Ort: Halle/ Saale

Genderaspekte wurden lange in den Debatten um Digitalisierung vernachlässigt, so dass gerade aus gleichstellungs- bzw. diskriminierungsrechtlicher Perspektive zahlreiche Fragen offen bleiben: Datenethik, Algorithmen, künstliche Intelligenz – was hat das alles mit Frauenrechten zu tun? Wie verändert sich der Arbeitsplatz in der Zukunft? Was können Big Data für Einflüsse auf die Persönlichkeitsrechte haben? Wie kann sich gegen Cyber Harassment gewehrt werden? Wo wird Art. 3 Abs. 2 GG durch den digitalen Wandel berührt und welche rechtlichen Antworten darauf sind sinnvoll und notwendig? Diese und weitere Fragen gilt es gemeinsam zu beantworten und so einen Beitrag für Geschlechtergerechtigkeit in einer digitalisierten Gesellschaft zu leisten.

Programm, weitere Informationen und Anmeldung: https://www.djb.de/Veranstaltungen/2019/2019Kongress/

Termin: 25. September 2019

Veranstalter: Landesjugendring Berlin e.V.

Ort: Berlin

Um jungen Geflüchteten langfristig Zugänge in die Angebote und Mitwirkungsstrukturen der Jugendverbandsarbeit zu schaffen, hat der Landesjugendring Berlin 2017 das Projekt „Vom FÜR zum MIT“ ins Leben gerufen. Vier Jugendverbände erarbeiteten und erprobten darin neue Konzepte und Formate, die junge Engagierte mit und ohne Fluchterfahrung zusammenbringen und die auf andere Jugendverbände übertragbar sind.

Mit der Fachveranstaltung sollen die Projektergebnisse präsentiert werden. Im Fokus der Veranstaltung stehen die Perspektiven von und der Austausch mit jungen Engagierten mit und ohne Fluchterfahrung.
Gemeinsam soll vor allem über die Erfahrungen und Erkenntnisse gesprochen werden, die auch von anderen Akteur_innen der Jugend- und Jugendverbandsarbeit genutzt werden können.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 27. bis 28. September 2019

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V.

Ort: Dresden

Die Stärken der Praxis in der Weiterentwicklung der Früh- bzw. Kindheitspädagogik stehen bei dieser Tagung diesmal im Vordergrund.
Dabei nehmen wir am ersten Tag Kinder und die pädagogische Interaktion mit Kindern in den Blick.

Am zweiten Tag steht das System im Mittelpunkt, sei es die Ausbildung, die Vernetzung der Einrichtung im Sozialraum oder die Kita als Organisation.

Sie können sich über unsere Website www.pfv.info per Anmeldebutton anmelden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungsflyer sowie dem Programm und die Beschreibungen der einzelnen Foren.

Termin: 16. Oktober 2019

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Das System monetärer Leistungen für Familien und Kinder in Deutschland wird als kompliziert, organisatorisch zersplittert, intransparent und nicht kohärent aufeinander bezogen kritisiert. Für eine umfassende Reform zur Überwindung derzeitiger Inkonsistenzen und im Sinne einer wirksamen Bekämpfung von Kinderarmut ist das Konzept einer Kindergrundsicherung derzeit „in aller Munde“. Auch der Deutsche Verein hat sich zuletzt intensiv einerseits mit Lösungen zur besseren Gestaltung von Schnittstellen im bestehenden System sowie andererseits mit Eckpunkten, die bei der Diskussion von Kindergrundsicherungskonzepten berücksichtigt werden müssen, beschäftigt. Im Rahmen der Veranstaltung sollen diese Empfehlungen vorgestellt werden. Inwieweit die EVS Grundlage einer Bedarfsbemessung für Kinder sein kann, werden wir mit Frau Dr. Becker intensiv diskutieren. Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt dieses Fachtags werden Möglichkeiten und Grenzen der digitalen und möglichst einmaligen Beantragung sowie automatischen Auszahlung kind- bzw. familienbezogener Leistungen sein. Schließlich wollen wir mit den familienpolitischen Sprecher/innen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und DIE LINKE. zu eigenen Konzepten und politischen Vorhaben ins Gespräch kommen. Im Hinblick auf die Diskussionen um die Einführung einer Kindergrundsicherung sollen insbesondere gemeinsame Zielrichtungen und Aspekte herausgestellt sowie noch offene Fragen diskutiert werden.

Den Link zur Onlineanmeldung und das Veranstaltungsprogramm finden Sie unter www.deutscher-verein.de/de/va-19-leistungen-familien-kinder

Termin: 24. bis 25. Oktober 2019

Veranstalter: Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Teilnahmebeitrag: EUR 85,- inkl. Pausengetränke, Mittagsimbiss und Abendbuffet

Familienbildung, die jede Familie möglichst individuell und in ihren Besonderheiten stärken will, kann die Ergebnisse des PISA-Studie (und anderer Studien) nicht ignorieren. Diese besagen, dass der Bildungserfolg von Kindern nach wie vor abhängig ist vom sozialen Status ihrer Eltern. Das gilt für alle Kinder, auch jene, die ausschließlich mit der deutschen Sprache aufwachsen.
Es ist Aufgabe einer partizipativen Familienbildung, Kinder möglichst früh auf dem Weg zur Bildungssprache Deutsch zu begleiten und dazu alle Medien zu nutzen, die zur Verfügung stehen. Gleichzeitig gilt es, sensibel und selbstreflexiv auf das eigene Sprechverhalten zu schauen, denn Sprache ist Ausdruck von Haltung und prägt das Bewusstsein.
Wie lässt sich Alltagssprache von Bildungssprache abgrenzen? Wie können wir die Bildungssprache Deutsch fördern? Welche Rahmenbedingungen braucht es dazu? Wie können wir sensibel und selbstreflexiv auf unser eigenes Sprechverhalten und dem unserer Kolleg_innen achten?

Es wird über aktuelle Diskussionen und Ansätze informiert, zur (Selbst)Reflexion eingeladen, Beispiele guter Praxis werden vorgestellt und es wird sich auf den regen fachlichen Austausch gefreut.

Anmeldung und weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.

AKTUELLES

Wirksame Armutsprävention – insbesondere mit Blick auf Kinder und Jugendliche – bedarf einer finanziellen Absicherung und einer Infrastruktur, die gesellschaftliche Teilhabe und Bildung für alle gewährleistet. Unser neues Themenheft diskutiert aktuelle Reformvorschläge wie die Kindergrundsicherung und stellt kommunale Präventionskonzepte vor.

Verschaffen Sie sich einen Überblick über ein Thema, das alle politischen Ebenen betrifft!

Zum Inhaltsverzeichnis

Kinderarmut bekämpfen – Armutskarrieren verhindern.

ARCHIV für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, Heft 3/2019 96 Seiten, kart., 14,50 €, für Mitglieder des Deutschen Vereins 10,70 €.
ISBN: 978-3-7841-3133-7

Bestellen Sie das Themenheft „Kinderarmut bekämpfen – Armutskarrieren verhindern“ versandkostenfrei!

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Archiv Aktuelle Hinweise

ZFF begrüßt Vorstoß in Richtung Kindergrundsicherung!

Berlin, 06.08.2019 – Anlässlich der gestrigen Vorstellung eines Gutachtens zur besseren Absicherung von Kindern durch die niedersächsische Sozialministerin Dr. Carola Reimann (SPD) und der Autorin des Gutachtens Prof. Dr. Anne Lenze begrüßt das ZFF diesen wichtigen Vorstoß in Richtung einer Kindergrundsicherung.

Anlass des Gutachtens, das das System des derzeitigen Familienlastenausgleichs kritisch beleuchtet, ist der Beschluss der Sozialministerkonferenz von Dezember 2018. Dieser Beschluss zielt auf die Ausarbeitung eines Konzepts zur Kindergrundsicherung. Niedersachsen ist derzeit federführend in einer Länderinitiative, die die möglichen Wege zur Einführung dieser neuen Leistung prüft.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF: „Kinder und Jugendliche aus armen und einkommensschwachen Haushalten brauchen mehr! Sie und ihre Familien brauchen mehr Geld, unbürokratische Zugänge zu Leistungen und mehr Möglichkeiten der Teilhabemöglichkeiten und Bildungschancen. Aus diesem Grund fordert das ZFF mit einem breiten Bündnis aus Verbänden und Wissenschaftler*innen seit 2009 die Einführung einer Kindergrundsicherung. Nur wenn wir das bisherige System vom Kopf auf die Füße stellen, können die Ungerechtigkeiten endlich beseitigt werden. Wir begrüßen daher sehr, dass sich die niedersächsische Sozialministerin Dr. Carola Reimann auf den Weg macht und die Kindergrundsicherung zum zentralen Baustein zur Vermeidung von Kinderarmut erklärt. Wir sind der Meinung: Nur gemeinsam können wir den Folgen von Kinderarmut langfristig begegnen.“

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Archiv Pressemitteilung

Entgelttransparenzgesetz: Noch einiges zu tun auf dem Weg zur Lohngerechtigkeit!

Berlin, 10.07.2019 – Anlässlich des heute im Bundeskabinett diskutierten Evaluationsberichts des Entgelttransparenzgesetzes mahnt das ZFF weiteren Handlungsbedarf auf dem Weg zur Lohngerechtigkeit an.

Zur Bekämpfung der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern wurde Anfang 2017 das Entgelttransparenzgesetz beschlossen, das nun seit zwei Jahren in Kraft ist. Das Gesetz räumt Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiter*innen die Möglichkeit eines individuellen Auskunftsrechts über die betriebsinternen Einkommen ein. Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten sind aufgefordert, bestehende Gehaltsunterschiede zu überprüfen und Maßnahmen zur Behebung zu dokumentieren.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Frauen verdienen im Schnitt etwa 20 Prozent weniger als Männer – an diesem höchst problematischen Umstand hat sich in den vergangenen Jahren nichts verbessert. Die Evaluation des Entgelttransparenzgesetzes zeigt, dass auch diese Maßnahme wenig daran ändern wird: Nur vier von 100 Befragten in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten haben ihr individuelles Auskunftsrecht auch tatsächlich in Anspruch genommen. Bei den Unternehmen von 200 bis 500 Beschäftigten haben nur 43 Prozent und bei den Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten nur 45 Prozent die eigenen Entgeltstrukturen überprüft. Zieht man daneben in Betracht, dass ein Großteil weiblicher Beschäftigter in kleineren Unternehmen tätig ist, geht die Regelung an den meisten Frauen komplett vorbei.

Wir fordern daher ein Auskunftsrecht für Beschäftigte in allen Betriebsgrößen und allgemein verpflichtende Verfahren zur Herstellung von Entgeltgleichheit. Langfristig müssen wir außerdem weiterdenken: Um eine wirklich gerechte Entlohnung von Frauen und Männern zu schaffen, bedarf es einer finanziellen Aufwertung professioneller Sorgearbeit und guter Rahmenbedingungen für eine partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit zwischen den Geschlechtern.“

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 12/2019

SCHWERPUNKT: Bildung und Teilhabe für alle Kinder

Anlässlich der heute in Kraft tretenden Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket und der Veröffentlichung einer Studie des Paritätischen Gesamtverbandes zu Kinderarmut und wachsender sozialer Ungleichheit sieht das ZFF dringenden Handlungsbedarf, um echte Teilhabe für alle Kinder sicherzustellen.

Im Rahmen des „Starke-Familien-Gesetz“ gibt es zum 1. August Verbesserungen und Vereinfachungen beim Bildungs- und Teilhabepaket. Hierzu zählen u. a. die Erhöhung des Schulbedarfspakets auf 150 Euro, die Erhöhung der Pauschale für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, der Wegfall des Eigenanteils beim Mittagessen, die Schülerbeförderung und weitere Verwaltungsvereinfachungen mit dem Ziel einer höheren Inanspruchnahme der Leistungen.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF: „Mitmachen im Sportverein oder der Musikschule, Besuche im städtischen Museum, die Teilnahme an der nächsten Klassenfahrt oder das gemeinsame Mittagessen in der Schule sollten für alle Kinder möglich sein, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Die heute vorgelegte Studie des Paritätischen zeigt aber, wie sehr die Teilhabechancen von Kindern vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Gerade die Familien mit wenig Einkommen, können nur geringe Ausgaben für Bildung und Teilhabe ihrer Kinder stemmen, obwohl der Bedarf um ein vielfaches höher ist.

Zwar soll das Bildungs- und Teilhabepaket für arme oder einkommensschwache Familien diese Leistungen zur Verfügung stellen, jedoch nehmen viele Kinder und Jugendliche dies nicht in Anspruch. Gründe hierfür sind die viel zu komplizierten Antragsstellungen und die nicht ausreichende Höhe einzelner Positionen. So kann mit zehn Euro im Monat kaum ein Sportverein besucht oder ein Musikinstrument erlernt werden.

Die heute in Kraft tretenden Verbesserungen sollen der niedrigen Inanspruchnahmequote entgegenwirken. Das ZFF begrüßt die Reformen des Gesetzgebers. Doch die Neuerungen können nur dann Wirkung zeigen, wenn vor Ort genügend Beratungs- und infrastrukturelle Angebote vorhanden sind. Fehlen diese Gegebenheiten, gehen Teilhabechancen an den Kindern und Jugendlichen weiterhin vorbei.

Um Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen und ein auskömmliches soziokulturelles Existenzminimum mit ausreichend Geld für Bildungs- und Teilhabeleistungen für alle Kinder zu sichern, braucht es mehr Mut für nachhaltigere Reformen. Hierzu gehört für das ZFF in einem ersten Schritt eine konsistente Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums. Langfristig fordern wir mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft das derzeitige System vom Kopf auf die Füße zu stellen und die Kindergrundsicherung einzuführen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 01.08.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die morgen in Kraft tretenden Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation können die Verwaltungsvereinfachungen, insbesondere die integrierte Antragstellung, dazu beitragen, dass Leistungen stärker von den anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen genutzt werden. Der Zugang zu Leistungen und die Inanspruchnahme bleiben jedoch weiterhin stark von den Beratungs- und tatsächlichen infrastrukturellen Angebotsstrukturen am Wohnort von Kindern abhängig. Wünschenswert wäre es deshalb aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes, die verstärkte gesellschaftliche Teilhabe von Kindern einerseits über bedarfsgerechte Kinderregelsätze und andererseits durch ein gut erreichbares, niedrigschwelliges und kostenloses Netz an kommunalen Bildungs- und Teilhabeangeboten zu sichern.

„Es freut uns sehr, dass die Fahrten zur Schule und das Mittagessen in Schulen und Kitas zukünftig für arme Kinder kostenlos werden. Das gilt auch für die Erhöhung des Schulbedarfspakets und der Pauschale für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Hier zahlt es sich aus, dass im parlamentarischen Verfahren eine Reihe von Vorschlägen der Kinder- und Familienverbände aufgegriffen wurden. Jetzt hoffen wir, dass sich die Änderungen in der Praxis bewähren und dazu führen, dass alle Kinder die ihnen zustehenden Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets diskriminierungsfrei erhalten, und gleichzeitig die bisher ausufernden Bürokratiekosten eingedämmt werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die vor zwei Jahren veröffentlichte „Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe“ hatte festgestellt, dass das Bildungs- und Teilhabepaket im Wesentlichen gescheitert ist. Die geringe Inanspruchnahme zeige deutlich, dass die Leistungen viel zu wenige Kinder erreichen. Die Gründe dafür seien vor allem falsch konzipierte Förderleistungen, komplizierte Beantragungsverfahren, Informationsdefizite, die Stigmatisierung der Kinder und Jugendlichen sowie das Fehlen von förderfähigen Angeboten.

„Wichtig ist jetzt die umfassende Information der Anspruchsberechtigten. Um Familien mit den vorhandenen Hilfs- und Unterstützungsleistungen besser zu erreichen, sollte die Bundesregierung den Vorschlag der Familienministerkonferenz zur Einrichtung von Familienservicezentren aufgreifen, in denen Familien qualifiziert beraten werden und möglichst auch Leistungen beantragen können“, so Krüger weiter.

Nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes hat die Armut in Deutschland zunehmend ein Kindergesicht. So ist der prozentuale Anteil der Kinder und Jugendlichen in Hartz-IV-Haushalten in den letzten Jahren stetig angestiegen. Der Anteil der unter 18-jährigen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften hat sich auf jetzt 33,4 Prozent erhöht. Vor fünf Jahren hatte dieser Wert noch bei 31,3 Prozent gelegen. Mittlerweile ist jeder dritte Hartz-IV-Empfänger ein Kind, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland nur bei rund 16 Prozent liegt. Damit sind Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in besonderem Maße von Armut betroffen.

Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus, dementsprechend plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, die interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 31.07.2019

Der Familienbund der Katholiken fordert deutlich höhere finanzielle Leistungen für einkommensschwache Familien mit Kindern und Jugendlichen. Dadurch könnte das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) weitgehend ersetzt werden. Jüngst veröffentliche Zahlen der Bundesregierung belegen, dass nur etwa die Hälfte aller Leistungsbe-rechtigten das BuT in Anspruch nehmen. Ohne das überdurchschnittlich in An-spruch genommene Schulbedarfspaket sind es sogar weniger als ein Drittel. „Die niedrigen Quoten der Inanspruchnahme sind alarmierend“, sagte Familienbund-Prä-sident Ulrich Hoffmann heute in Berlin. „Die Zahlen machen deutlich, dass die staatli-che Förderung von Sachleistungen für Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Fa-milien vielfach nicht ankommen. Daran wird sich auch nach den anstehenden Erhö-hungen nicht viel ändern. Auch dann bleibt das BuT finanziell nur unzureichend aus-gestattet und mit hohem bürokratischen Aufwand für den Abruf jeder Einzelleistung verbunden. Das Gesetz erweist sich so kaum noch als geeignetes Instrument einer zeitgemäßen Sozial- und Familienpolitik.“

„Der Gesetzgeber muss dringend neue Wege finden, um Kin-dern und Jugendlichen aus armen Familien die soziale Teilhabe zu ermöglichen“, sagte Hoffmann. „Die wichtigste Voraussetzung dafür: Das Geld für die Förderung von Kindern muss ankommen. Außerdem muss eine künftige Pauschale deutlich höher bemessen sein, als das heutige Klein-Klein einzelner Förderleistungen. Sinnvoll sind auch mehr kostenlose Angeboten für alle Kinder. Das wäre ein Fortschritt!“

„Für eine individuelle Förderung von Kindern aus armen Familien müssten überdies die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe unbürokratisch ausgebaut werden.“

Hoffmann sagte weiter, dass der Familienbund der Katholiken ein reformiertes Kindergeld entwickelt habe, das Kindergeld und Kinderzuschlag zusammenführt und die Steuerfreibe-träge unabhängig davon gewährt. „Dadurch werden einkommensschwächere Familien be-sonders gefördert, besserverdienende Familien erhalten zumindest den Kinderfreibetrag. Danach würde das Kindergeld in diesem Jahr auf 389 Euro steigen als Summe von Kinder-geld und Kinderzuschlag. Für eine individuelle Förderung von Kindern aus armen Familien müssten überdies die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe unbürokratisch ausgebaut werden.“

Nach den Zahlen der Bundesregierung gab es im vergangenen Jahr gut zwei Millionen Kin-der und Jugendliche, die von den staatlichen Zuschüssen für Nachhilfeunterricht, Fahrtkos-ten zur Schule oder ein warmes Mittagessen hätten profitieren können. Im Mai, einem für die Inanspruchnahme der Leistungen typischen Monat, nutzten aber nur rund 600.000 von ihnen solche Angebote. Bei der Lernförderung waren es nur knapp 106.000 und bei den Fahrtkosten lediglich 57.000. Deutlich erhöht hat sich die Gesamtzahl nur im August, in dem in der Regel das Schulbedarfspaket für Schreibmaterial, Schultasche und Sportzeug in Anspruch genommen wird. Hier stieg die Gesamtzahl der Nutzer in den Jah-ren 2015 bis 2018 regelmäßig auf jeweils mehr als 1,1 Millionen.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 18.07.2019

In seiner aktuellen Studie verweist der Paritätische Wohlfahrtsverband auf die unterschiedlichen Geldbeträge, die Eltern aus verschiedenen Einkommensschichten monatlich für ihre Kinder ausgeben.

Die Studie fokussiert sich auf Alleinerziehende und Familien mit zwei Kindern. Die Situation der Familien mit drei und mehr Kindern wird nicht erfasst. Das ist bedauerlich, zumal es in Deutschland 1,4 Millionen Mehrkindfamilien gibt und jedes dritte Kind mit zwei und mehr Geschwistern aufwächst. „Eine so groß angelegte Studie von einem so wirkmächtigen Verband sollte die Mehrkindfamilien als wesentlichen Bevölkerungsanteil in der Betrachtung nicht außen vor lassen“, bedauert Dr. Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e.V. In Mehrkindfamilien bilden sich gesellschaftliche Trends besonders deutlich ab.

„Politik und Gesellschaft müssen in ihrer Familienpolitik Prioritäten setzen und könnten die Geldbeutel sowohl der Mittelschicht als auch der ärmeren Familien spürbar entlasten“, so Müller. Gerade am Schuljahresanfang kommen auf viele Eltern massierte Kosten zu: Ausstattung für die Schule oder Tickets für den ÖPNV und das gerade nach den Ferien, in denen Ferienbetreuung, Sommerlager und im besten Fall der Familienurlaub zu stemmen waren. Besonders bei der Mobilität können Eltern entlastet werden, denn die Kosten steigern sich, je älter Kinder werden und umso mobiler sie werden. „Intelligente Verkehrskonzepte und familienfreundliche Tarife würden den familiären Geldbeutel schonen, das Zeitkonto der Familien füllen und wären auch noch ein Beitrag zu Umweltschutz und innerstädtischer Verkehrsentlastung“, so Müller. „Wir haben über unsere Social Media-Kanäle unsere Mitglieder nach ihren Kosten für Schülertickets gefragt“, erläutert Vorstandsmitglied Annika Kröller-Deutsch. „Die Ergebnisse lagen weit auseinander und bildeten ab, wie verschieden die Bedingungen innerhalb Deutschlands für Familien sind.“

„Deutschland ist ein im internationalen Vergleich betrachtet wohlhabendes Land. Allerdings haben sich in Deutschland auch Standards etabliert, die es geringverdienenden Familien schwer machen, mitzuhalten“, erläutert Müller und zeigte sich enttäuscht von der geringen Anschaulichkeit, den plakativen Beispielen und der analytischen Unschärfe der Studie.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. vom 05.08.2019

Eine wachsende soziale Kluft zwischen armen und reichen Familien belegt eine neue Studie der Forschungsstelle des Paritätischen Gesamtverbands, für die aktuelle amtliche Daten ausgewertet wurden. Der Paritätische Wohlfahrtsverband geht darin der Frage nach, wie viel Geld Familien mit Kindern zur Verfügung haben und was sie für die physischen und für soziale Grundbedarfe der Teilhabe der Kinder ausgeben.

Im Zehn-Jahres-Vergleich ging die ohnehin breite Schere zwischen den Haushaltseinkommen der ärmsten und der reichsten Familien weiter auseinander, so der Befund. Während der Konsum im Durchschnitt moderat und beim obersten Zehntel spürbar zugenommen hat, mussten sich die ärmeren Kinder über die Jahre weiter einschränken: Arme Familien hatten real weniger Geld als noch zehn Jahre zuvor zur Verfügung, um ihren Kindern mehr als das physisch Notwendige zu finanzieren. „Arme Kinder werden ärmer und immer weiter abgehängt. Das, was für die Mehrheit Gleichaltriger selbstverständlich ist, bleibt ihnen auf Grund der Einkommenssituation ihrer Eltern versagt. Arme Familien haben faktisch immer weniger im Portemonnaie und gespart wird notgedrungen an allem, was über das physisch Überlebensnotwendige hinausgeht“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Während die breite Mehrheit sich immer mehr leisten kann, sind arme Kinder zunehmend außen vor. Das Gefühl nicht dazu zu gehören, ausgegrenzt zu sein und abseits stehen zu müssen, ist das Lebensgefühl armer Kinder in Deutschland. Frust, Resignation, weniger Bildungserfolg und höhere Krankheitsanfälligkeit sind schließlich sehr häufig die Folgen der Einkommensarmut der Familien“, so Schneider.

Während die durchschnittlichen Ausgaben für ein Kind bei rund 600 Euro liegen, konnten sich die ärmsten zehn Prozent der Paarhaushalte mit einem Kind nur 364 Euro für ihr Kind leisten. Die reichsten zehn Prozent der Familien gaben im Schnitt 1.200 Euro im Monat für ihr Kind aus. Besonders eklatant sind die Differenzen bei den Ausgaben für die sozialen Grundbedarfe der Teilhabe. Ob Spielzeug, Zoo-Besuch, das gelegentliche Eis bei einem Ausflug oder auch eine Kindertheatervorstellung: Insgesamt konnten die ärmsten Paarhaushalte mit einem Kind gerade einmal 44 Euro pro Monat für Freizeit, Unterhaltung und Kultur sowie außerhäusliche Verpflegung ihres Kindes ausgeben und damit – preisbereinigt – fast 30 Prozent weniger als zehn Jahre zuvor. Der Durchschnitt gab für ein Kind fast drei Mal so viel (123 Euro) aus, die reichsten zehn Prozent dagegen sogar 257 Euro und damit fast sechs Mal so viel wie die ärmsten Familien und preisbereinigt sogar 14,7 Prozent mehr als zehn Jahre vorher. „Ein gleichberechtigtes Aufwachsen ist für die Kinder in den einkommensarmen Haushalten nicht möglich. Die wachsende Schere zwischen Arm und Reich manifestiert sich am Ende im sozialen Ausschluss der Kinder“, so Mit-Autor der Studie Andreas Aust von der Paritätischen Forschungsstelle.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert, das Bildungs- und Teilhabepaket zu ersetzen durch einen Rechtsanspruch auf Teilhabe im Kinder- und Jugendhilfegesetz. Darüber hinaus müsse der Familienlastenausgleich „vom Kopf auf die Füße gestellt“ werden: Der Verband plädiert für die Einführung einer einkommens- und bedarfsorientierten Kindergrundsicherung.

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Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 01.08.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Ein wichtiger nächster Schritt zur neuen Ausbildung: Für die Anfang 2020 beginnenden neuen Pflegeausbildungen stehen die Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne ab sofort zur Verfügung. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Rahmenpläne heute veröffentlicht (www.bibb.de/pflegeberufe). Pflegeschulen und die Träger der praktischen Ausbildungen erhalten damit konkrete Vorschläge für die Ausgestaltung der neuen Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz.

Die Rahmenpläne wurden am 26. Juni 2019 von der Fachkommission an Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn übergeben. Im Anschluss haben beide Ministerien sie auf die Vereinbarkeit mit dem Pflegeberufegesetz geprüft. Diese Prüfung konnte innerhalb von vier Wochen mit positivem Ergebnis abgeschlossen werden. Die Mindestanforderungen des Pflegeberufegesetzes und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sind in vollem Umfang erfüllt worden.

Zum Hintergrund:

Zur Erarbeitung eines Rahmenlehrplans und eines Rahmenausbildungsplans für die berufliche Ausbildung in der Pflege wurde im November 2018 eine Fachkommission für die Amtsdauer von fünf Jahren eingesetzt. Das Gremium besteht aus 11 ehrenamtlichen pflegefachlichen, pflegepädagogischen und pflegewissenschaftlichen Expertinnen und Experten. Die Besetzung spiegelt die verschiedenen Versorgungsbereiche der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wider.

Die von der Kommission erarbeiteten Rahmenpläne enthalten konkrete Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der neuen beruflichen Pflegeausbildungen. Sie werden den Pflegeschulen beziehungsweise den Trägern der praktischen Ausbildung kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Als Orientierungshilfe zur Umsetzung der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung haben sie empfehlende Wirkung für die Lehrpläne der Länder und die schulinternen Curricula der Pflegeschulen. Die Länder können unter Beachtung der Vorgaben der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung einen verbindlichen Lehrplan als Grundlage für die Erstellung der schulinternen Curricula der Pflegeschulen erlassen. Die Rahmenpläne enthalten zudem umfassend Hilfestellungen für die Umsetzung durch die Pflegeschulen und die Ausbildungseinrichtungen.

Die Rahmenpläne werden mindestens alle fünf Jahre auf ihre Aktualität geprüft und gegebenenfalls anpasst.

Weitere Informationen unter:

www.bmfsfj.de

www.bundesgesundheitsministerium.de

www.pflegeausbildung.net

www.bibb.de/pflegeberufe

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.08.2019

Ministerin Carola Reimann: „Kinder dürfen kein Armutsrisiko darstellen“

Professorin Anne Lenze: „Kinder aus armen Familien müssen auf vieles verzichten“

Niedersachsen hat heute seine Aktivitäten zur Einführung einer Kindergrundsicherung in Deutschland mit der Vorstellung eines Expertengutachtens untermauert. Gemeinsam mit Professorin Anne Lenze von der Hochschule Darmstadt zeigte Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann bei einer Pressekonferenz in Hannover auf, dass eine Kindergrundsicherung eingeführt und Kinderarmut nachhaltig bekämpft werden kann. Niedersachsen ist federführend in einer Länderinitiative, die die möglichen Wege zur Einführung einer Kindergrundsicherung prüft.

„Aktuell gilt in Niedersachsen fast jedes fünfte Kind als armutsbedroht. Es kann nicht sein, dass Kinder und Familie in unserem reichen Land ein Armutsrisiko darstellen“, sagte Dr. Carola Reimann bei der Vorstellung des Gutachtens: „Jedes Kind muss faire Startchancen bekommen. Das derzeit existierende Dickicht an familienbezogenen Leistungen ist für die Betroffenen schwer durchschaubar, die Unterstützung erreicht deshalb die Kinder zum Teil gar nicht. Mit der Kindergrundsicherung wollen wir eine möglichst einheitliche Förderung einführen, die allen Kindern gleiche oder vergleichbare Chancen ermöglicht. Das ist die Idee der Kindergrundsicherung. Ich will, dass alle Kinder faire Startchancen haben, auch die aus einkommensschwachen Familien.“

Das von Professorin Anne Lenze von der Hochschule Darmstadt erstellte Gutachten beleuchtet das bisherige System des Familienlastenausgleichs kritisch und zeigt Verbesserungsmöglichkeiten auf. Im Kern beschäftigt sich ihr Gutachten mit der Methodik, wie das Existenzminimum für Familien berechnet werden kann. Professorin Lenze erklärt: „Insbesondere im Bereich der sozialen Teilhabe müssen Kinder aus armen Familien auf vieles verzichten. Das Bildungs- und Teilhabepaket kommt bei den Kindern und Jugendlichen häufig nicht an. Die Ergebnisse der Kindheitsforschung legen nahe, dass damit die Ursache für neue Ungleichheiten gelegt wird.“

Anlass für die Erstellung des Gutachtens ist das Engagement des Landes Niedersachsen für die Einführung einer Kindergrundsicherung. Auf der Konferenz der Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister im Dezember hatte Niedersachsen ein erstes Grobkonzept eingebracht und konnte die Mehrheit der Länder davon überzeugen, dass dieses gemeinsam detaillierter ausgearbeitet wird.

Stichwort Kindergrundsicherung

Eine Kindergrundsicherung soll das bisherige System des Familienlastenausgleichs ersetzen. Bisher gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher kindbezogener Leistungen, die nebeneinander existieren, zum Teil sogar widersprüchlich sind. Im Ergebnis führt dies dazu, dass nicht alle Kinder die gleichen Startchancen erhalten. Mit der Kindergrundsicherung soll eine möglichst einheitliche Förderung erreicht werden, die allen Kindern gleiche oder zumindest vergleichbare Teilhabemöglichkeiten bietet. Hierbei sollen die folgenden Leistungen zusammengeführt werden:

  • § SGB II Regelleistungen für Kinder
  • § Kindergeld
  • § Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets
  • § Kinderzuschlag.

Prof. Anne Lenze überprüft in ihrem Gutachten die bestehende Methodik zur Ermittlung des Existenzminimums im Rahmen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) kritisch und entwickelt Verbesserungsvorschläge. Im Zentrum steht dabei die angemessenere, d.h. bessere Berücksichtigung von Bildung und Teilhabe von Kindern.

Niedersachsen wird die Ausarbeitung des Konzepts der Konferenz der Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister vorlegen. Sozialministerin Reimann: „Wir wollen einen starken Impuls geben, damit die Einführung einer Kindergrundsicherung gelingen kann. Immer mehr Initiativen, von Nichtregierungsorganisationen bis hin zu politischen Parteien, engagieren sich in der Diskussion um die Einführung einer Kindergrundsicherung. Dies zeigt, dass die Zeit reif wird, hier einen großen Schritt voran zu kommen – im Interesse unserer Kinder!“

Quelle: Pressemitteilung Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 05.08.2019

Anlässlich der heute veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen für den Monat Juli erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Noch immer ist das Ausmaß an prekärer Beschäftigung und Armut trotz Erwerbstätigkeit viel zu hoch und sind zu viele Menschen dauerhaft arbeitslos. Daher muss die Bundesregierung die Strukturschwächen des deutschen Arbeitsmarkts entschiedener angehen und vor allem den Arbeitsmarkt endlich auf die grundlegenden Veränderungen vorbereiten, die vor uns liegen. Die Arbeitslosenversicherung muss gestärkt und mehr als heute auch auf die Unterstützung von Erwerbstätigen ausgerichtet werden. Dazu gehört ein Recht auf Weiterbildung, das mit einer besseren sozialen Absicherung verbunden ist. Zudem brauchen wir eine Garantiesicherung, um Existenzängste zu verringern und Erwerbstätigkeit muss besser finanziell anerkannt werden.

Inzwischen zeigen sich erste Anzeichen eines drohenden Konjunkturabschwungs. Es gibt ein wachsendes Unsicherheitsgefühl von Menschen, die die Sorge haben, morgen ohne Job da zu stehen. Die Bundesregierung macht dafür viel zu wenig, dabei müssten heute die Weichen für morgen gestellt werden, um für die Zukunft vorzusorgen. Schon heute brauchen wir eine präventive Arbeitsmarktpolitik und mehr soziale Sicherheit für den Wandel von morgen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 31.07.2019

Anlässlich der heute von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG-W) veröffentlichten Schätzungen zu Wohnungslosigkeit in Deutschland erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik und europäische Sozialpolitik:

Die Wohnungslosenzahlen steigen weiter besorgniserregend an. Obwohl die BAG-W mit einem umgestellten Schätzmodell absolut auf weniger Wohnungslose Personen kommt, lässt sich der Anstieg nicht kleinrechnen. Für den Zeitraum 2016 auf 2017 wird ein Anstieg von 15 bis 20 Prozent prognostiziert. Das ist mehr als ein Indikator für das armutspolitische Versagen der Großen Koalition.

Damit sich die Armut nicht weiter verfestigt und alle Menschen das Menschenrecht auf Wohnen wahrnehmen können, muss die Bundesregierung jetzt unverzüglich und konsequent handeln. Wir brauchen ein nationales Aktionsprogramm an dem alle Akteure beteiligt werden müssen: Der Bund, die Länder und Kommunen, (ehemals) Betroffene und Sozialverbände. Nur im Dialog, unter der Federführung des Bundes, können wirksame Strategien zur Vermeidung und Bewältigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit erarbeitet und umgesetzt werden. Die Versorgung mit bezahlbaren Wohnraum für alle ist hier oberste Prämisse, die Implementierung einer amtlichen bundesweiten Statistik zur Erfassung des Ausmaßes von Wohnungs- und Obdachlosigkeit eine wichtige Basis und ein erster notwendiger Schritt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.07.2019

Anlässlich der heute veröffentlichten regionalen Armutszahlen durch das statistische Bundesamt erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik und europäische Sozialpolitik:

Seit Jahren ist die Armut in Deutschland auf einem zu hohen Niveau, steigt über den Zeitverlauf in mehreren Bundesländern sogar immer noch weiter an. Auch wenn sich die neuen und die alten Bundesländer langsam annähern, ist das Niveau insgesamt immer noch viel zu hoch. Wenn beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern 56,9 Prozent aller Alleinerziehenden-Haushalte von Armut bedroht waren, ist das ein Alarmsignal sondergleichen. Ziel muss sein, Armut in einem reichen Land wie Deutschland nach und nach ganz zu beseitigen. Die Bundesregierung lehnt sich aber weiter entspannt zurück und beruft sich immer wieder auf die guten ökonomischen Rahmendaten. Dass dieses Gebaren ungenügend ist, verdeutlicht die heute veröffentlichte Statistik nachdrücklich.

Armut in diesem Ausmaß schadet der gesamten Gesellschaft, denn sie zementiert die Ungleichheit und schwächt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Damit muss Schluss sein. Die Unzulänglichkeiten des bestehenden Sozialleistungssystems sind längst bekannt. Der Kinderarmut muss mit einer Kindergrundsicherung Einhalt geboten werden, Menschen im Alter bedürfen einer Garantierente. Wir müssen das Hartz-IV-System überwinden und durch eine sanktionsfreie Garantiesicherung ersetzen, die das Recht auf eine menschenwürdige Existenzsicherung für alle realisiert und zusätzliche Erwerbsarbeit stärker finanziell anerkennt. So vermeiden wir Armut, sorgen für mehr soziale Sicherheit und stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 25.07.2019

„Die hohe Zahl der Wohnungs- und Obdachlosen in der Bundesrepublik ist eine Schande. Die Bundesregierung muss endlich handeln, doch der soziale Wohnungsbau bleibt das Stiefkind ihrer Wohnungspolitik. Um Wohnungslosigkeit zu bekämpfen, bedarf es eines öffentlichen Wohnungsbauprogramms für mehr Sozialwohnungen“, erklärt Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende und wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Lay weiter:

„Eine offizielle bundesweite Statistik zur Wohnungslosigkeit fehlt bisher. Deshalb sind auch die aktuellen Zahlen wieder Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosigkeit. Die Dimension der Wohnungslosigkeit zu kennen, ist ein wichtiger Schritt. Wichtiger ist jedoch, diese beschämende und unsoziale Realität zu überwinden. Mietenexplosion und Zwangsräumungen sind die Hauptursachen für die hohe Zahl der Wohnungslosen.

Die Bundesregierung muss jetzt Taten sprechen lassen, statt die Verantwortung auf Länder und Kommunen abzuschieben. Jahr für Jahr sinkt die Zahl der Sozialwohnungen – und das ist nicht nur die Schuld der Länder, wie Horst Seehofer uns glauben machen will. Die Bundesregierung stellt viel zu wenig Geld für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 30.07.2019

„Wir brauchen endlich gleichwertige Lebensverhältnisse in Ost und West sowie eine konsequente Politik zur Abschaffung der Armut. Die bisherigen Regierungen haben diesbezüglich versagt“, erklärt Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, zum aktuellen Mikrozensus. Kipping weiter:

„Die soziale Spaltung von Ost und West ist auch an den Armutsquoten ablesbar: Die neuen Bundesländer haben eine 2,5 Prozentpunkte höhere Armutsquote. Deutlich wird aber auch, dass Erwerbslose mit einer Armutsquote von rund 57 Prozent, Alleinerziehende mit rund 42 Prozent und junge Erwachsene mit rund 26 Prozent zu den Ärmsten in Deutschland gehören. Auch bei diesen Gruppen zeigt sich die Spaltung von Ost und West durch bedeutend höhere Armutsquoten in Ost.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 25.07.2019

Nach einem zweiten Nationalen Frauengesundheitsbericht erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/11847). Darin fragt sie, wann die Vorlage des zweiten Frauengesundheitsberichts der Bundesregierung beabsichtigt ist. Auch will sie unter anderem wissen, ob der neue Frauengesundheitsbericht auch das Thema Versorgungssituation von Schwangeren beinhalten wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 837 vom 30.07.2019

Die Linksfraktion verlangt Auskunft über die Entwicklung des Elterngeldes seit 2014. In einer Kleinen Anfrage (19/11910) will sie unter anderem wissen, wie viele Personen zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. März 2019 Elterngeld bezogen haben und wie lange. Zudem möchte sie erfahren wie hoch der Anteil der Frauen und der Männer unter den Beziehern von Elterngeld und wie hoch der Anteil der Bezieher mit einem Nettoeinkommen unter 1.000 Euro beziehungsweise über 1.200 Euro war.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 848 vom 31.07.2019

Die Fraktion Die Linke will von der Bundesregierung erfahren, wie sich in Deutschland in den Jahren 2005 bis 2018 „der Anteil der Personen, die trotz Erwerbstätigkeit ein Einkommen unterhalb der Armuts(risiko)grenze haben“, entwickelt hat. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/11865) unter anderem nach der entsprechenden Entwicklung in den anderen EU-Mitgliedstaaten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 838 vom 30.07.2019

Im Jahr 2018 erhielten in Deutschland 727000 Personen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Das waren 55000 Personen weniger als im Vorjahr (-7,1%). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, erhielten 410000 Frauen (56%) und 317000 Männer (44%) BAföG-Leistungen. Von den Geförderten waren 2018 rund 209000 Schülerinnen und Schüler und 518000 Studierende. Die Zahl der geförderten Schülerinnen und Schüler ging im Vergleich zum Vorjahr um7,3% zurück, die Zahl der geförderten Studierenden fiel um7,0%.

Die Förderung erstreckte sich zum Teil nicht über das gesamte Jahr. Im Durchschnitt wurden je Monat 468000 Personen (129000 Schülerinnen und Schüler, 339000 Studierende) gefördert (-6,9%).

Studierende erhielten durchschnittlich 493 Euro

Die Höhe des Förderbetrages ist unter anderem abhängig von der Ausbildungsstätte (zum Beispiel Berufsfachschule oder Hochschule) und der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts). Im Durchschnitt erhielten 2018 geförderte Studierende 493 Euro (-6 Euro), geförderte Schülerinnen und Schüler 454 Euro pro Person (-2 Euro). Die Hälfte der BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger (363000) erhielt den maximalen Förderbetrag (Vollförderung). Ebenfalls die Hälfte (364000) erhielt eine Teilförderung, die geleistet wird, wenn das Einkommen der Geförderten oder der Eltern bestimmte Grenzen übersteigt. Die Zahl der Vollgeförderten sank im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr um 5,4%, die Zahl der Teilgeförderten um8,7%.

Ab 2015 hat der Bund die volle Finanzierung der BAföG-Leistungen übernommen. Im Jahr 2018 betrugen die Ausgaben 2,7 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr sanken die gesamten Ausgaben für die BAföG-Leistungen um rund 233 Millionen Euro oder 7,9%. Für die Schülerförderung wurden 0,7Milliarden Euro (-53Millionen Euro) bereitgestellt und für die Studierendenförderung 2,0 Milliarden Euro (-179 Millionen Euro).

Nahezu 90000 BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger wurden unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern (elternunabhängig) gefördert. Voraussetzung hierfür waren bestimmte Kriterien, wie zum Beispiel der Besuch von Abendschulen, fünf Jahre Erwerbstätigkeit nach dem 18. Lebensjahr oder drei Jahre Erwerbstätigkeit nach einer beruflichen Erstausbildung.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 02.08.2019

Im Jahr 2018 lebten in Deutschland 14,5 Millionen Kinder in Familien, in denen das jüngste Kind unter 18 Jahren alt war. 6,6 Millionen dieser Kinder (46%) lebten mit mindestens einer Schwester im elterlichen Haushalt. Dabei teilten sich 2018 rund 3,4Millionen Jungen und 3,2 Millionen Mädchen den Haushalt mit einer oder mehreren Schwestern. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Tages der Schwestern am 4. August basierend auf Ergebnissen des Mikrozensus mit.

Bezüglich der Anzahl an Schwestern zeigt sich zwischen Jungen und Mädchen kein großer Unterschied. Etwa 2,7 Millionen (79%) der circa 3,4 Millionen Jungen, die mit mindestens einer Schwester in der Familie lebten, hatten genau eine Schwester. 579000 Jungen (17%) hatten zwei Schwestern. Drei oder mehr Schwestern hatten sogar nur 141000 Jungen (4%). Bei den 3,2 Millionen Mädchen, die mit mindestens einer Schwester in der Familie lebten, verhielt es sich ähnlich. Etwa 2,5 Millionen Mädchen (78%) teilten sich das Elternhaus mit genau einer Schwester. Zwei Schwestern hatten 569000 Mädchen (18%) und lediglich 146000 Mädchen (5%) hatten im Jahr 2018 drei oder mehr Schwestern.

Methodische Hinweise:

Die Familie im statistischen Sinn umfasst im Mikrozensus alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt gemischtgeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Ehepaare/Lebensgemeinschaften, sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit ledigen Kindern im Haushalt. Kinder, die noch gemeinsam mit den Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen, sowie Kinder, die nicht mehr ledig sind oder mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Lebensgemeinschaft leben, werden im Mikrozensus nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet, sondern zählen statistisch als eigene Familie beziehungsweise Lebensform.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 30.07.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Vor einem Jahr trag die Regelung zum Familiennachzug subsidiär geschützter Flüchtlinge in Kraft. Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, zieht Bilanz:

„Das neue Gesetz erweist sich in der Durchführung als sehr bürokratisch und überlässt die verzweifelten Menschen weiterhin langanhaltender Unsicherheit. Die AWO tritt dafür ein, dass Familien zusammenleben können. Denn wir wissen um die Bedeutung der Familie für den einzelnen Menschen. Eine Einschränkung der Möglichkeit des Familiennachzugs lehnt die Arbeiterwohlfahrt daher grundsätzlich ab.

Den Betroffenen den Familiennachzug zu verweigern und den in Deutschland lebenden Familienangehörigen ein Leben in Angst und Sorge um die Angehörigen zuzumuten, allein um die Zahl der legal einreisenden Familienangehörigen zu senken, kann die Arbeiterwohlfahrt vor dem Hintergrund ihrer Grundwerte nicht akzeptieren.

Auch wenn das Grundgesetz nicht unmittelbar einen Anspruch auf Familiennachzug gewährt, verpflichtet es uns doch, die familiären Bindungen von rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländer*innen angemessen zu berücksichtigen.“

Zum Hintergrund:

Vor einem Jahr, am 1.August 2018, trat die Regelung zum Familiennachzug zu subsidiär geschützten Flüchtlingen in Kraft. Beim Familiennachzug zu subsidiär geschützten Flüchtlingen werden maximal bis zu 1000 Menschen pro Monat ausgewählt, die nach Deutschland nachkommen dürfen, während die anderen Familien weiter auf eine Zusammenführung warten müssen. Der subsidiäre Schutz ist aber nicht geringwertiger, sondern ergänzend zur Genfer Flüchtlingskommission eingerichtet worden. Er garantiert den zumeist aus Bürgerkrieg und Chaos geflüchteten Menschen den Schutz vor Abschiebung und bedeutet für viele, dass sie auf Jahre in Deutschland bleiben werden – aber aufgrund des neuen Gesetzes häufig ohne eine Chance, ihre engsten Angehörigen in absehbarer Zeit wieder zu sehen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 01.08.2019

2019 ist ein Jahr der Menschenrechte. In diesem Jahr feiern die Kinderrechtskonvention ihren 30. und die Behindertenrechtskonvention in Deutschland ihren 10. Geburtstag. Anlässlich dieser Jubiläen veröffentlichen der AWO Bundesverband und das Bundesjugendwerk der AWO die Übersetzung der Kinderrechte in Leichter Sprache.

Dazu der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Der Kampf um und für Kinderrechte treibt die Arbeiterwohlfahrt seit vielen Jahren an. Unsere Gründerin Marie Juchacz wusste aus eigener Erfahrung, wie wichtig Kinderrechte sind. Sie setzte sich ihr ganzes Leben für diese ein. Seit 30 Jahren gibt es die weltweit geltende Kinderrechtskonvention. Es ist wichtig, dass Kinder ihre Rechte und auch Erwachsene die Rechte von Kindern kennen. Wir freuen uns daher sehr, dass wir durch die Übersetzung der Kinderrechtskonvention in Leichte Sprache dazu beitragen, dass mehr Kinder und erstmals auch Menschen mit Lernschwierigkeiten Zugang zur Kinderrechtskonvention haben.“

Auch für das Bundesjugendwerk der AWO ist die Übersetzung der Kinderrechte eine wichtige Voraussetzung dafür, Kinder und Jugendliche zu befähigen, ihre Rechte wahrzunehmen und durchzusetzen. „Nur wer seine Rechte kennt und mit ihnen vertraut ist, kann selbstwirksam für sich und dann auch für andere eintreten“ sagt Jan Sörnsen, Geschäftsführer des Bundesjugendwerks. Die Übersetzung fördere die Eigenständigkeit von Kindern und Jugendlichen und schaffe Bewusstsein für ein demokratisches Miteinander. „Jeder Mensch hat das Recht, gehört zu werden und für die eigenen Bedürfnisse einzutreten“, so Sörnsen weiter.

In Deutschland engagieren sich viele Menschen für Kinderrechte und arbeiten daran, dass diese im Kinderalltag gelebt werden. Deswegen unterstreicht Wolfgang Stadler: „Wir hoffen, dass die Kinderrechtskonvention in Leichter Sprache viele Impulse zur Förderung, Wahrung und des Schutzes von Kinderrechten unterstützt. Wir wünschen uns, dass diese von vielen Verbänden, Initiativen und Institutionen als Instrument der inklusiven Menschenrechtsbildung eingesetzt wird, damit Deutschland kinderfreundlicher wird; damit Kinder ihre Rechte kennen und diese auch einfordern können. Aus diesem Grund setzt sich die AWO seit langer Zeit aktiv dafür ein, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.“

Zur Broschüre (PDF).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.07.2019

Vor einem Jahr, am 1. August 2018, trat das Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzuges bei subsidiär geschützten Flüchtlingen in Kraft. Seither dürfen pro Monat bis zu 1.000 Familienangehörige einreisen.

Zu diesem Jahrestag sagt Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland: „Das Recht auf Familie ist ein Grundrecht. Ein Grundrecht kann nicht kontingentiert werden. Familien getrennt zu lassen, ist auch integrationspolitisch verfehlt und humanitär untragbar. Die Diakonie erreichen täglich Anfragen von Menschen, die in Sorge um ihre Familienangehörige sind. Sie finden keine Kraft und Ruhe, hier anzukommen und die Herausforderungen des Deutschlernens oder der Arbeitssuche anzugehen.“

Lilie weist darauf hin, dass aktuell mehr als 30.000 Terminanfragen bei den Auslandsvertretungen zur Beantragung eines Visums von Familienangehörigen in Deutschland subsidiär Schutzberechtigter vorliegen. Familien droht eine Wartezeit von bis zu fünf Jahren für ihre Zusammenführung. Zudem werden aufgrund des langwierigen Verwaltungsverfahrens weniger als 1.000 Anträge pro Monat durch die Behörden bearbeitet. Das ohnehin zu geringe Kontingent werde nicht einmal ausgeschöpft, so Lilie. Auch werden die Anträge nicht mit hoher Priorität bearbeitet, obwohl es gesetzlich vorgesehen ist.

Lilie weiter: „Der Rechtsanspruch auf Familiennachzug sollte wiederhergestellt und das administrative Verfahren vereinfacht werden. Denn das Leben in intakten Beziehungen und Familien bleibt ein wesentlicher Baustein für das Gelingen von Integration, völlig unabhängig davon, ob diese Tatsache politisch opportun erscheint.“

Die Diakonie hat eine Broschüre mit den vielfältigen Hürden beim Familiennachzug von Flüchtlingen veröffentlicht – auch jenseits der Kontingentregelung: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Broschuere_PDF/2018-09_DT09_Broschuere_Familienzusammenfuehrung_web.pdf

Weitere Informationen zum Thema Familiennachzug finden Sie auch in unserem Themenschwerpunkt unter: https://www.diakonie.de/familienzusammenfuehrung/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 31.07.2019

Die Wahl Ursula von der Leyens zur künftigen Kommissionspräsidentin gibt Anlass zu der Frage: Wie paritätisch ist das EU-Parlament nach der Wahl im Mai 2019 geworden? Mit einem Frauenanteil von 40 Prozent – nach 37 Prozent im Jahr 2014 – sieht es zumindest deutlich besser aus als in Deutschland mit seinem Frauenanteil im Bundestag von gerade einmal 31 Prozent!

Betrachtet man die einzelnen Mitgliedsstaaten, so fallen Schweden und Finnland auf: Beide haben deutlich über 50 Prozent Frauen in das EU-Parlament entsandt (55 Prozent und 54 Prozent). Weitere sechs Staaten erreichen einen Frauenanteil von genau 50 Prozent (Frankreich, Österreich, Luxemburg, Lettland, Slowenien und Malta). Deutschland nimmt unter den 28 EU-Mitgliedsstaaten mit einem Frauenanteile von 36 Prozent zusammen mit Kroatien lediglich den 18. Rang ein.

Davor liegen u.a. Portugal (48 Prozent), die Niederlande (46 Prozent), Spanien (45 Prozent), Irland (45 Prozent) und Italien (39 Prozent); selbst Ungarn erzielt mit 38 Prozent noch einen höheren Frauenanteil als Deutschland (im Einzelnen: https://github.com/dw-data/MEP-sociodemographics).

Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig, kommentiert: „Wir freuen uns, dass die deutschen Parteien deutlich mehr Frauen in die Europawahl geschickt haben als zur Bundestagswahl im Jahr 2017.

Aber der Vergleich mit anderen Staaten zeigt: Da ist noch viel Luft nach oben!

Fest steht jedenfalls, es gibt auch in Deutschland genug qualifizierte Frauen, die bereit sind, politische Ämter zu übernehmen. Und es hätte auch für die Europawahl noch deutlich mehr Frauen gegeben. Denn dass Deutschland in Europa nicht einmal auf den Durchschnittswert von 40 Prozent Frauenanteil kommt, ist doch ein Armutszeugnis!“

Die Wahl der ersten Kommissionspräsidentin in der Geschichte der EU hat Signalwirkung: Geschlechtergerechtigkeit betrifft auch das Spitzenpersonal der EU. Es ist an der Zeit, dass 50 Prozent der freiwerdenden Ämter mit Frauen besetzt werden. Es gibt genügend fähige und qualifizierte Kandidatinnen. Zu hoffen bleibt, dass Ursula von der Leyen ihre Ankündigung wahr machen und die Hälfte ihrer Kommission mit Frauen besetzen wird. Sie ist hierbei darauf angewiesen, dass die Mitgliedsstaaten ihr entsprechend gute Vorschläge machen.

Aber das scheint ja auf Europa-Ebene inzwischen einfacher als in Deutschland zu sein.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 01.08.2019

Wer die Steuererklärung selbst einreicht, muss sich sputen. Die gute Nachricht: Die Frist endet in diesem Jahr erstmals erst am 31. Juli. Die schlechte Nachricht: Für Verheiratete versprühen die Steuerformulare immer noch den Geist der 1950er Jahre. Denn sie halten nach wie vor am Bild des männlichen „Ernährers“ und der weiblichen „Zuverdienenden“ fest. Selbst wenn die Frau mehr verdient, ist eine Abgabe ohne den Ehemann an erster Stelle unzulässig. Zudem birgt die elektronische Abgabe der Steuererklärung erhebliche Risiken, denn auf das Einverständnis des Ehepartners oder der Ehepartnerin kommt es faktisch nicht an. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert die Einführung geschlechtsneutraler Steuerformulare nicht nur für gleichgeschlechtliche Ehen und für gemeinsame Steuererklärungen die Pflicht zur Abgabe einer ausdrücklichen Vollmacht.

Geschlechtsneutrale Steuerformulare – ein Ding der Unmöglichkeit?

„Dass es im Bundesfinanzministerium in vier Jahren nicht geschafft wurde, die Steuerformulare gleichstellungsgerecht zu gestalten, zeigt, wie wenig Beachtung diesem Thema geschenkt wird.“, kritisiert die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig. „Wir brauchen endlich diskriminierungsfreie Steuerformulare bzw. Erläuterungen und Beispiele, die frei sind von Stereotypen. Warum kann nicht Frau Mustermann mal die gemeinsame Steuererklärung übernehmen? Zudem sind auch im Onlineverfahren rechtlich wirksame Vollmachten notwendig und Eheleute sollten auf Haftungsrisiken hingewiesen werden.“

Die Gleichstellungs- und Frauenminister*innen und -senator*innen der Länder (GFMK) haben mehrfach eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung von Steuervordrucken eingefordert. Der djb hat zuletzt im Mai 2018 (https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K4/pm18-18/) auf die Probleme hingewiesen.

Im Bundesfinanzministerium wird – so die Antwort auf eine kleine Anfrage – bereits seit 2015 „nach Lösungsmöglichkeiten gesucht, wie die vielschichtigen automationstechnischen Belange mit unter Gendergesichtspunkten wünschenswerten Eintragungsoptionen in Einklang gebracht werden können“ (BT-Drs. 18/7170). Vier Jahre später hat sich kaum etwas geändert.

Auf den ersten Blick räumen die Formulare der Einkommensteuererklärung seit letztem Jahr die Möglichkeit ein, sich als „Person A“/“Person B“ beziehungsweise „Ehegatte A“/“Ehegatte B“ einzutragen. Auch in den folgenden Zeilen und in den Erklärungen sind Ansätze für geschlechtsneutrale Formulierungen und stereotypenfreie Beispiele erkennbar. Doch der erste Eindruck täuscht. Die Option Ehegatte A/Ehegatte B ist auf gleichgeschlechtliche Ehen, die Option Person A/Person B auf eingetragene Lebenspartnerschaften beschränkt.

An der Zuordnung von „Ehemann“ und „Ehefrau“ für verschiedengeschlechtliche Ehen hat sich nichts geändert. In den Formularen ist ausdrücklich der „Ehemann“ als steuerpflichtige Person einzutragen. Die nachrangige zweite Rubrik ist ausdrücklich für die „Ehefrau“ vorgesehen. Diese Reihung ist selbst dann einzuhalten, wenn sie mehr verdient als er oder wenn Frauen das Familieneinkommen allein erwirtschaften.

Risiken der Online-Steuererklärung: Ohne Vollmacht in die Haftung?

Dazu kommen die Risiken der Online-Steuererklärung. Während die Steuererklärung auf Papier von beiden Eheleuten unterzeichnet werden muss(te), wird die elektronische Steuererklärung mit einem Mausklick auf den Weg gebracht, ohne dass es auf das Einverständnis der anderen Person ankommt.

Selbst der bei Elster notwendige Antrag auf die Zertifikatsdatei, praktisch eine elektronische Unterschrift, setzt keine Vollmacht der anderen Person voraus.

Für die Steuerschuld haften dennoch beide. Die Möglichkeit des vollmachtlosen Handelns ist zum einen vertretungsrechtlich bedenklich. Eheleute können nicht alleine deshalb, weil sie verheiratet sind, ohne weiteres füreinander rechtsgeschäftlich handeln. Ausnahmen sind Alltagsgeschäfte. Bei der Steuererklärung kann es jedoch um erhebliche Summen gehen und die Eheleute schulden die Steuernachzahlungen im Zweifel gemeinsam.

Zum anderen ist die Regelung gleichstellungspolitisch problematisch. Das Beispiel Güterstand zeigt, dass die mit der Ehe verbundenen Rechtsfolgen häufig nicht bekannt sind oder falsch verstanden werden. Zudem befassen sich Frauen nach wie vor seltener mit dem Thema Steuern als Männer. Kein Wunder, wenn sogar die Steuerformulare den Ehemann als die relevante steuerpflichtige Person suggerieren. Es ist wichtig, dass Frauen sich in Sachen Steuern weiterbilden und auch bei gemeinsamer Steuererklärung oder Kontenführung informierte Entscheidungen treffen. Dennoch ist auch der Staat in der Pflicht:

im Hinblick auf die Ausgestaltung der Steuerformulare, deren Erläuterungen und Beispiele und in Bezug auf rechtlich wirksame und transparente Vertretungsregelungen. Eheleute müssen außerdem wissen, welche rechtlichen und finanziellen Folgen auf sie zukommen. Dazu gehört die ausdrückliche Vollmacht.

Weiterhin wären Hinweise zu den Auswirkungen einer gemeinsamen Steuererklärung in den Erläuterungen zur Steuererklärung wünschenswert.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 30.07.2019

Der Vorschlag des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Carsten Linnemann MdB, Schüler*innen mit geringen Deutschkenntnissen noch nicht in Regelklassen einzuschulen ist für den Verband binationaler Familien und Partnerschaften ein Rückschritt.

„Die Erfahrungen mit Vorlaufkursen Deutsch oder ähnlichen Maßnahmen zeigten keine durchschlagenden Erfolge. Viele Kitas sind deshalb zu einem System der ‚alltagsintegrierten sprachlichen Bildung‘ übergegangen,“ erklärt Maria Ringler, die Bildungsreferentin des Verbandes. Hierbei kann Mehrsprachigkeit als wichtige Ressource anerkannt und eingebunden werden.

„Der Erwerb der deutschen Sprache ist ein wichtiger Integrationsaspekt – aber wir dürfen die Kinder nicht aussondern, sondern sollten sie in ihrem mehrsprachigen Aufwachsen fördern und eben nicht sprachlos machen“, führt Ringler weiter aus.

Wünschenswert wäre ein Paradigmenwechsel, denn es gehe nicht um Deutsch, sondern um sprachliche Bildung. Das betreffe alle Kinder und das sei der Bildungsauftrag. Anerkennung und Wertschätzung der Mehrsprachigkeit müssten stärker in den Vordergrund rücken und Sprachen nicht als Integrationshemmnis wahrgenommen werden. Davon würden alle Kinder profitieren, denn Mehrsprachigkeit aktiviere kognitive Fähigkeiten und soziale Reflektiertheit. Eine Ausgrenzung sei nicht integrationsfördernd und gesellschaftspolitisch fatal.

„Anstatt Geld in Sonderklassen zu stecken, wäre es sinnvoller, Lehrkräfte im Umgang mit Mehrsprachigkeit im Schullalltag zu unterstützen und in entsprechenden Methoden und Unterrichtsformen zu qualifizieren“, fordert Ringler.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 06.08.2019

Mit dem ersten Kind ändert sich das Leben – und die Belastung

Kurze Nächte, kaum noch Pausen und immer die Sorgen, nicht alles richtig zu machen – die ersten Monate mit Baby sind für viele Mütter eine echte Belastungsprobe. Doch wenn die eigenen Bedürfnisse dauerhaft zu kurz kommen, entstehen Stress und Hektik. Die völlige Erschöpfung ist vorprogrammiert. Damit es dazu nicht kommt, bieten spezialisierte Mutter-Kind-Kliniken Vorsorge- und Rehamaßnahmen bereits für Mütter mit Babys ab sechs Monaten an.

Die ersten zwölf Monate mit Baby sind für die meisten Eltern herausfordernd. Das Neugeborene prägt den Tag und die Nacht: Trink- und Essgewohnheiten, Entwicklungsphasen, Schlaf-Rhythmus, erste Kinderkrankheiten – all das müssen Eltern lernen. Erfahrungsgemäß ist das nicht leicht, denn auch die eigene Situation hat sich verändert. Wer vor dem Kind erfolgreich im Job war und dort Anerkennung erhalten hat, muss sich in der Mutterrolle umstellen. Besonders junge Mütter fühlen sich der neuen Verantwortung oft nicht gewachsen. Freunde verreisen und sind aktiv, während man sich selbst scheinbar nur noch um das eigene Kind dreht und keine Zeit mehr für sich hat. Das Leben vieler Mütter ist schon nach kurzer Zeit nicht mehr im Gleichgewicht.

Eigentlich müssten sie glücklich sein, aber sie fühlen sich erschöpft und leer. Im Gespräch mit Freundinnen, aber auch mit Hebammen und Kinderärzten öffnen sich die Mütter. Für Gabi Mele vom Marianne-van-den-Bosch-Haus in Goch sind dies die wichtigen Momente, in denen die Frauen offen sind für einen guten Rat. „Wenn sie erfahren, dass sie in ihrer Situation nicht allein sind und dass es spezialisierte Fachkliniken für Maßnahmen der Müttergenesung mit Kleinkindern gibt, spendet das nicht nur Trost. Es richtet die Frauen auch auf.“ Die Mutter-Kind-Klinik in Goch hat sich auf Mütter mit Kindern im Alter von sechs Monaten bis sechs Jahren spezialisiert. Sie gehört zur Katholischen Arbeitsgemeinschaft (KAG) Müttergenesung, die als größter Trägerzusammenschluss im Müttergenesungswerk Spezialisierungen und Weiterentwicklungen vorantreibt.

Bei einer Mutter-Kind-Kur mit Kleinkindern wird besonders darauf Wert gelegt, den Müttern Sicherheit zu vermitteln. Dazu trägt im Marianne-van-den-Bosch-Haus ein interdisziplinäres Team aus Ärzten, Heilpädagogen, Ernährungsberaterinnen, Sozialpädagoginnen und Psychologen bei. Sie arbeiten eng zusammen, um für jede Frau einen individuellen Plan zu entwickeln, der sie für ihren Alltag stärkt. „Wir erkunden mit den Müttern, was die Belastung auslöst, und wie wir das Schritt für Schritt ändern können“, erklärt Gabi Mele, die in Goch die Kinderbetreuung leitet. Die Mütter lernen auf diese Weise, wie sie mit ihrem Verhalten ihre Belastungssituation verändern können. Das gesamte Team ist eingebunden und gibt den Müttern den sicheren Rahmen, um sich in der Beziehung zu ihrem Kind neu auszuprobieren. „Wir haben keine Anleitung für die Mütter. Stattdessen geben wir ihnen die Stärkung und Sicherheit, dass sie das Steuer in der Hand haben.“ Ziel für Gabi Mele und ihr Team ist dabei immer, dass es dauerhaft allen gut geht: Mutter und Kind.

Die bundesweite Hotline der KAG (0180/140 0 140 – 3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz) informiert über die Möglichkeiten einer Vorsorge- und Rehamaßnahme mit Kleinkindern.

Quelle: Pressemitteilung Kath. Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V. vom 30.07.2019

2019 wird die Kinderrechtskonvention 30 Jahre alt. Vor diesem Hintergrund findet in Deutschland ein wichtiger politischer Prozess statt: die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Die Regierungskoalition aus CDU und SPD hat in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen, die Grundrechte von Kindern ins Grundgesetz in dieser Legislaturperiode aufzunehmen. Vertretende aus allen demokratischen Parteien unterstützen dieses Anliegen. Es ist Zeit, diese historische Chance laut und deutlich mit Aktivitäten aus der Zivilgesellschaft zu begleiten! Es ist Zeit, der Politik die Wichtigkeit zuzurufen und auch allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bekannt zu machen!

Der PEV hat als aktives Mitglied des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) dazu die Online-Aktion der Initiative „Kinderrechte ins Grundgesetz“ am 22. Mai unterstützt! Worum es geht und was zu tun ist, findet sich hier beschrieben.

Quelle: Aktuelle Hinweise Progressiver Eltern- und Erzieherverband (PEV) NW e. V.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) ist mit heutiger Wirkung dem Bündnis Kindergrundsicherung beigetreten. „Wir wollen die Kräfte im Kampf gegen Kinderarmut bündeln und freuen uns auf die Arbeit im Bündnis Kindergrundsicherung“, unterstreicht die VAMV-Vorsitzende Daniela Jaspers.

„Die Hälfte der Kinder in Armut wächst bei Alleinerziehenden auf. Das muss sich ändern. Deshalb wollen wir gemeinsam mit anderen Verbänden und Wissenschaftler*innen dafür kämpfen, dass wirklich kein Kind zurückbleibt“, betont Jaspers. Das Bündnis Kindergrundsicherung will den derzeitigen Familienleistungsausgleich vom Kopf auf die Füße stellen: Statt höherer Steuerentlastungen für Familien mit hohen Einkommen soll es eine Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro geben, die mit steigendem Einkommen sinkt. Dadurch werden Familien mit kleinen und mittleren Einkommen besser erreicht.

„Uns ist wichtig, dass die Kindergrundsicherung so gestrickt ist, dass sie bei allen Familienformen ankommt. Im jetzigen System ist das nicht der Fall, sondern Alleinerziehende und ihre Kinder fallen an vielen Stellen durchs Raster. Wir werden gerne unsere Fachkompetenz ins Bündnis einbringen, um bei schwierigen Detailfragen an guten Lösungen für Kinder getrennter Eltern mitzuwirken. So muss die Kindergrundsicherung etwa an der Schnittstelle zum Unterhaltsrecht so ausgestaltet sein, dass bei beiden Eltern ausreichend Geld vorhanden ist, um die Bedarfe des Kindes abzudecken“, bekräftigt Jaspers.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 05.07.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 03. September 2019

Veranstalter:Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V. in Kooperation mit dem Ministerium für Bildung und Kultur und der htw saar

Ort: Saarbrücken

Grußwort: Staatssekretärin Christine Streichert-Clivot, Ministerium für Bildung und Kultur im Saarland
Einführung: Charis Förster, pfv-Vorsitzende und Dekanin Fakultät für Sozialwissenschaften, htw saar

Im Zusammenhang mit dem Gute-Kita-Gesetz gibt es bundesweit verschiedene alternative Zugänge zu diesem Handlungsfeld, die den Fachkräftebedarf decken sollen. Dabei wird v.a. das Verhältnis zwischen Praxis, Forschung, Ausbildung und Fachpolitik immer wieder kritisch hinterfragt und kontrovers diskutiert. Während das Verhältnis von Wissenschaft und Praxis häufig asymmetrisch gedacht und gelebt wird („Ergebnisdissemination“, „Transfer in die Praxis“), strebt der pfv eine aktive und mitgestaltende Rolle der Praxis auf den unterschiedlichen Handlungs- und Steuerungsebenen des Systems der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung an.

Gemeinsam mit Ihnen soll die aktuelle Situation im Saarland diskutiert werden, z.B. die Konzeption, Durchführung und Verwertung von Forschungsvorhaben (Praxisforschung), aber auch mit Blick auf die Qualifizierung frühpädagogischer Fachkräfte (Verknüpfung der Lernorte Fach-/Hochschule und Kindertageseinrichtung; praxisintegrierte Ausbildungsformate).
Nach drei kurzen Inputs aus verschiedenen Bereichen (Ausbildung, Verwaltung, Hochschule) soll mit Ihnen gemeinsam über Erfahrungen und Erkenntnisse zum oben genannten Thema diskutiert werden. Ihre Fragen und Erfahrungen sind wichtig und sollen in der Veranstaltung ausreichend Raum bekommen.

Thematische Einführung:

„Neue Perspektiven in der beruflichen Bildung“ Daniel Treser, MBK, Abteilung Berufliche Schulen, frühkindliche Bildung, Weiterbildung und Sport

„Praxis stärken durch Fort- und Weiterbildungen“ Eva Hammes-Di Bernardo, MBK, Abteilung Berufliche Schulen, frühkindliche Bildung, Weiterbildung und Sport

„Die Bedeutung eines Hochschulstudiums“ Charis Förster, htw saar, Professur Theorie, Empirie und Praxis der Pädagogik der Kindheit

Bitte melden Sie sich mit dem Anmeldeformular spätestens bis 29.08.2019 an.
Durch die Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium, das die Räume zur Verfügung stellt, und mit der htw saar ist die Veranstaltung kostenfrei.

Termin: 04. September 2019

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Berlin

Laut SGB VIII hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die Kinder- und Jugendhilfe soll mit verschiedenen Instrumenten und Maßnahmen dieses Recht mit Leben füllen und hierzu nicht nur Benachteiligungen vermeiden und abbauen, sondern auch einen Beitrag für positive Lebensbedingungen für junge Menschen leisten. Soweit die Theorie bzw. die rechtlichen Vorgaben. Offen bleibt jedoch, wie diesem Anspruch vor dem Hintergrund sich verändernder Lebensbedingungen dieser jungen Menschen Rechnung getragen werden kann.

Die Fachtagung richtet sich an Mitarbeiter*innen der Fachpraxis, Wissenschaft und Forschung sowie an die interessierte Fachöffentlichkeit. Gemeinsam mit Paritätischen Landesverbänden, überregionalen Mitgliedsorganisationen und regionalen Trägerorganisationen wollen wir fachbereichsübergreifend erörtern: Wer braucht was, warum, wofür?

Von den Frühen Hilfen über den Bereich der Kindertagesbetreuung, die Hilfen zur Erziehung sowie die Familienhilfe beleuchten wir verschiedene Sparten der Sozialen Arbeit. Im Fokus stehen die Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und Familien, die Leistungen aus dem SGB VIII in Anspruch nehmen. Unser erklärtes Ziel: die Möglichkeiten der Förderung innerhalb einzelner Leistungsbereiche neu auszuloten, praxisrelevante Lösungen zu finden, Netzwerke zu schaffen und Wissen zu teilen, um Paritätische Organisationen bei ihrem Einsatz für Kinder und Jugendliche noch besser unterstützen zu können.

Das Programm und das Anmeldeformular finden Sie hier, bitte beachten Sie, dass Anmeldungen ab sofort bis zum 20. August 2019 möglich sind.

Bitte senden Sie uns hierzu das ausgefüllte Anmeldeformular per Fax, E-Mail oder auf dem Postwege zurück.

Bitte beachten Sie auch, dass die Teilnehmer*innenzahl begrenzt ist.

Termin: 11. September 2019

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband in Kooperation mit dem pro familia Bundesverband

Ort: Berlin

Gemeinsam mit Ihnen soll diskutiert werden, wie wir den kostenfreien Zugang zu Verhütungsmitteln insbesondere für Menschen ohne oder mit geringem Einkommen besser sicherstellen können.

Menschen mit einem geringen Einkommen können sich Verhütung oft nicht leisten. Das gilt ganz besonders seit der Einführung von Hartz IV: Seither müssen auch ärztlich verordnete Verhütungsmittel über den Regelsatz monatlich mitfinanziert werden. Nur vereinzelt haben Kommunen eine Kompensationslösung mit speziellen Fonds eingerichtet, um den Bedarfen entsprechend nachzukommen – allerdings nur bis diese Fonds erschöpft sind. Es hängt aktuell vom Wohnort ab, ob Menschen diese freiwilligen Leistungen erhalten. Eine bundesweite einheitliche Lösung zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln – und damit ein Rechtsanspruch – besteht derzeit nicht.

Die Teilnehmer*innenzahl ist begrenzt.

Um Anmeldung per Rückmeldebogen wird bis zum 31. August 2019 gebeten.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldugn finden Sie hier.

Termin: 12. September 2019

Veranstalter: VENRO gemeinsam mit CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, Deutscher Naturschutzring, Diakonie Deutschland, Forum Menschenrechte, Forum Umwelt und Entwicklung, Klima-Allianz Deutschland und Paritätischer Gesamtverband

Ort: Berlin

Mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wollen die Staaten Armut beenden, Wohlstand schaffen sowie Umwelt- und Klimaschutz voranbringen.
Um dies zu erreichen, muss die stetig wachsende soziale, ökologische und ökonomische Ungleichheit deutlich reduziert werden – vor allem in den Ländern im globalen Süden. Aber auch in Deutschland wächst das Wohlstandsgefälle. Die Vermögensungleichheit steigt und prekäre Beschäftigungsverhältnisse nehmen zu. Schülerinnen und Schüler gehen für mehr Klimagerechtigkeit auf die Straße. Es muss sich etwas ändern, um langfristig den gesellschaftlichen Zusammenhalt bei uns und weltweit zu stärken.

Im Rahmen der Konferenz unterziehen wir die aktuellen politischen Entwicklungen einem Realitätscheck. In Gesprächsrunden und Fachforen diskutieren wir gemeinsam mit Vertreterinnen nd Vertretern aus Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft Ideen, wie wir bei uns und weltweit die soziale, ökologische und ökonomische Ungleichheit reduzieren können, und im Sinne der Agenda 2030 »niemand zurücklassen«.

Bitte merken Sie sich den Termin vor. Sie können sich gern auch jetzt schon anmelden. Die Einladung und das Programm erhalten Sie zeitnah.

Für Fragen steht Ihnen in der VENRO-Geschäftsstelle Dr. Sonja Grigat (s.grigat@venro.org) zur Verfügung.

Termin: 18. September 2019

Veranstalter: Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Berlin

Wie groß ist aktuell die Geschlechter(un)gleichheit in Deutschland? Wo steht der wissenschaftliche und politische Gleichstellungsdiskurs heute? Welche Anforderungen werden an Politik und Forschung in Zukunft gestellt? Diese Fragen diskutiert die Tagung „Muss Emanzipation eine Pause machen? Alte und neue Herausforderungen für die Gleichstellungspolitik“.

Veranstaltungsprogramm (pdf)

Termin: 22. September 2019

Veranstalter: Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Ort: Köln

Der Bundeselternkongress öffnet zum zweiten Mal seine Pforten für Eltern von Kindergarten- und Tagespflegekindern und Interessierte aus ganz Deutschland, um gemeinsam über die Zukunft der frühkindlichen Bildung zu diskutieren und sich auszutauschen, wie die Teilhabe der Eltern gestärkt werden kann.

Neben einer spannenden Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundes- und Landespolitik zum Thema Zukunft der frühkindlichen Bildung soll der Kongress sehr interaktiv gestaltet werden, damit möglichst alle Teilnehmenden die Möglichkeit bekommen, ihre Anliegen einzubringen. Außerdem werden Workshops zu verschiedenen Themenbereichen stattfinden, wie beispielsweise: Bilingualität / Mehrsprachigkeit, Inklusion, Ernährung (in Kooperation mit der Sarah Wiener Stiftung), Bildung & Erziehung und Fachkräftemangel.Die Anmeldung zu den Workshops wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wofür noch Informationen folgen.

Des Weiteren gibt es ein kostenloses Programm für die ganze Familie, während der Vorträge und Workshops, eine Betreuung für Ihr Kind und einen „Markt der Möglichkeiten“, auf dem sich zahlreiche Organisationen, Institutionen, Träger und Unternehmen präsentieren.

Anmeldung zur Teilnahme unter https://www.lebnrw.de/bundeselternkongress-2019/

Interessierte Ausstellerinnen und -steller für den Markt der Möglichkeiten melden sich bitte unter https://www.lebnrw.de/aussteller-bek/

Gern kann diese Info über Ihre Verteiler und sozialen Netzwerke weiter verbreitet werden. Auf Facebook gibt es auf der BEVKi-Facebook-Seite eine Veranstaltung die geteilt werden kann (https://www.facebook.com/events/506379943441939/).

Für Rückfragen steht Ihnen gern unsere Sprecherin Katja Wegner-Hens (katja.wegner-hens@bevki.de) zur Verfügung.

Termin: 17. Oktober 2019

Veranstalter: WSI Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung in Kooperation mit DGB Deutschen Gewerkschaftsbund

Ort: Berlin

Die Ungleichheit der Einkommen und Vermögen ist hierzulande größer als in vielen anderen Industriestaaten. Die Zahl der Superreichen und ihre Ver­mögen nehmen stetig zu. Auf der anderen Seite wächst aber auch die Zahl der von Armut betroffenen Menschen – und das trotz guterwirtschaftlicher Lage und eines sehr robusten Arbeitsmarktes. Wenige haben viel, viele haben wenig. Das bleibt nicht ohne Folgen.

Die Wirtschaft ist aufgrund der in den vergangenen Jahrzehnten zuneh­menden Ungleichheit hinter ihren Wachstumsmöglichkeiten zurückgeblie­ben. Und die rechtspopulistischen, nationalistischen und antieuropäischen Tendenzen in Teilen unserer Gesellschaft sind auch Ausdruck dessen, dass sich ein wachsender Teil der Bevölkerung zunehmend aus der Gesellschaft ausgegrenzt fühlt. Stark wachsende Ungleichheit schadet nicht nur der Wirtschaft, sie ist auch sozial ungerecht und verbaut Menschen Lebens­chancen.

All diese Entwicklungen sind kein Naturgesetz. Sie sind die Folge politi­scher Entscheidungen. So wurde etwa der Spitzensteuersatz in den letzten Jahrzehnten mehrfach abgesenkt, was eine verringerte Umverteilung von oben nach unten zur Folge hatte. Es wird Zeit, die vorhandenen verteilungs­politischen Stellschrauben zu nutzen und weitere Instrumente zu schaffen, um die wachsende soziale Spaltung in Deutschland zu beenden. Ob Löhne, Steuern oder Mieten – es gibt zahlreiche Ansatzpunkte, das Leben für alle gerechter zu machen.

Auf der Veranstaltung „Gerechter ist besser – aktuelle verteilungspoliti­sche Herausforderungen“, die das WSI in Kooperation mit dem DGB durchführt, möchten wir am 17. Oktober 2019 in Berlin mit Ihnen und Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Gesellschaft und Politik über die Hintergründe der wachsenden Ungleichheit diskutieren. Vor allem aber möchten wir gemeinsam nach Lösungen der Verteilungsfrage suchen.

Eine Einladung mit dem ausführlichen Programm und der Anmeldemöglichkeit werden rechtzeitig vor der Veranstaltung veröffentlicht. Darüber hinaus wird sie auf der Homepage veröffentlicht unter www.boeckler.de/57.htm.

Termin: 22. bis 23. Oktober 2019

Veranstalter: Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart mit FamilienForschung Baden-Württemberg

Ort: Stuttgart-Hohenheim

Informieren, ins Gespräch kommen und gemeinsam weiterdenken, wie Deutschland familienfreundlicher werden kann – dieses Ziel wird auch bei der diesjährigen Veranstaltung verfolgt.

Thematisch wird nach 2013 erneut das Thema der sozialen Ungleichheiten aufgegriffen und nach Entwicklungen und neuen Herausforderungengefragt: In welchen Bereichen konnten Strukturen verbessert werden? Wo wurden Ziele nicht umgesetzt? Welche neuen sozialen Ungleichheiten bringen veränderte Rahmenbedingungen, gesellschaftliche Entwicklungen und neue Familienformen mit sich?

Diesen Fragen geht man in einem multidimensionalen Blickwinkel nach und beleuchtet ökonomische Aspekte genauso wie soziale und kulturelle Auswirkungen von Ungleichheiten. In unterschiedlichen Arbeitsformen soll man sich mit aktuellen wissenschaftlichen Befunden und Konzepten von (sozialen) Ungleichheiten beschäftigen, stellen Praxisbeispiele und diskutieren diese. In unserer Rubrik „Zukunftsfragen der Familie“ wird sich mit ethischen und rechtlichen Aspekten der multiplen Elternschaft auseinandergesetzt.

Eingeladen sind (Nachwuchs-)WissenschaftlerInnen, VertreterInnen aus Fachverbänden, Verwaltung und Politik sowie familien- und sozialpolitisch Interessierte.

Anmeldung und weitere Informationen zu Programm und Ort: www.akademie-rs.de/vakt_22434

Termin: 28. Oktober 2019

Veranstalter: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Ort: Leipzig

Muslimische Männer stehen mittlerweile sinnbildlich für das unvereinbare, bedrohliche „Andere“… Mittlerweile? Die Gefühle und auch die Bilder, aus denen gesellschaftliche Vorstellungen resultieren, sind gar nicht so neu.

Auf dem Fachtag spüren wir den Annahmen und auch den Gefühlen von antimuslimischem Rassismus aus der Vergangenheit bis in die Gegenwart nach: Wie werden Gefühle instrumentalisiert? Welche Rolle spielen Männlichkeitsbilder? Und wie werden die Stimmen der fremdgemachten Menschen aus dem öffentlichen Bewusstsein ferngehalten?

Das detaillierte Tagungsprogramm finden Sie hier.

Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt. Es wird daher um eine verbindliche Reservierung mit Angabe Ihres vollen Namens und Ihrer Institution bzw. Organisation durch eine E-Mail an kellner@verband-binationaler.de gebeten.

Die Anmeldung ist kostenfrei und vom 01. Juli bis zum 27. September 2019 möglich.

Termin: 29. bis 30. Oktober 2019

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Die Welt um uns wandelt sich rasant. Wir arbeiten mobil, handeln auf Plattformen und pflegen unsere Freundschaften im Internet. Bald wird unser Auto autonom fahren und unser Kühlschrank eigenständig für Nachschub sorgen können. Wir leben den digitalen Kapitalismus.

Aber bringt die neue Wirtschaft wirklich den versprochenen Fortschritt für alle oder nur enorme Macht und Profite für wenige? Führt die Digitalisierung unweigerlich zu mehr Ungleichheit – im wirtschaftlichen Wettbewerb, auf dem Arbeitsmarkt und bei Einkommen und Vermögen? Wie können wir die Rahmenbedingungen so gestalten, dass alle am Fortschritt teilhaben und von den Potentialen der neuen Technologien profitieren?

Das alles und mehr diskutieren wir auf unserem Kongress.

Bitte merken Sie sich diesen Termin vor. Die Einladung und weitere Informationen zum Programm und den Anmeldemöglichkeiten erhalten Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Kongress-Webseite.

Termin: 21. bis 22. November 2019

Veranstalter: Heinrich Böll Stiftung NRW, Gunda-Werner-Institut in der Heinrich-Böll-Stiftung und Stiftungsverbund der Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Düsseldorf

Wissen updaten – Erfahrungen austauschen – Strategien weiterentwickeln

Das gesellschaftspolitische Klima ist rauer geworden. Antifeministische und rechtspopulistische Zumutungen begegnen uns überall: im beruflichen Umfeld, bei (gesellschafts)politischem Engagement, im privaten Alltag oder im Internet. Egal wo – ob in der Sozialen Arbeit oder in pädagogischen Handlungsfeldern wie Kita, Schule, Erwachsenenbildung, ob in Wissenschaft und Forschung oder kommunaler Gleichstellungsarbeit, ob bei ehrenamtlicher Arbeit mit Geflüchteten, in der Kirchengemeinde oder bei gewerkschaftlicher Arbeit in und außerhalb des Betriebs: wenn wir Haltung zeigen wollen gegen antifeministische Abwertungen und Angriffe, wenn wir eintreten wollen für eine offene, feministische und liberale Gesellschaft, dann brauchen wir nicht nur Mut, sondern auch handlungsrelevantes Wissen, praktikable Strategien und Fähigkeiten diese umzusetzen – am besten solidarisch mit Gleichgesinnten.

Die Netzwerktagung gibt Einblicke in den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung zu Antifeminismus und Rechtspopulismus. Sie bietet Raum, Erfahrungen im Umgang mit antifeministischen Angriffen in der eigenen beruflichen, ehrenamtlichen, politischen oder NGO-Praxis zu reflektieren und sich darüber auszutauschen. Es werden gemeinsam Strategien im Umgang mit Antifeminismus ausgewertet und weiterentwickelt. Die Beiträge und Impulse beziehen nach Möglichkeit intersektionale Perspektiven und Ansätze ein, insbesondere die Verquickung von Sexismus und (antimuslimischem) Rassismus.

Es diskutieren: Prof. Ursula Birsl, Dr. Floris Biskamp, Dr. Regina Frey, Dr. Thomas Gesterkamp, Prof. Annette Henninger, Andreas Kemper, Juliane Lang, Prof. Ilse Lenz, Dr. Heike Mauer,Dr. Uta C.Schmidt, Peggy Piesche, Francesca Schmidt,… u.a.

Weitere Informationen im Web.

AUS DEM ZFF

Anlässlich der gestrigen Vorstellung eines Gutachtens zur besseren Absicherung von Kindern durch die niedersächsische Sozialministerin Dr. Carola Reimann (SPD) und der Autorin des Gutachtens Prof. Dr. Anne Lenze begrüßt das ZFF diesen wichtigen Vorstoß in Richtung einer Kindergrundsicherung.

Anlass des Gutachtens, das das System des derzeitigen Familienlastenausgleichs kritisch beleuchtet, ist der Beschluss der Sozialministerkonferenz von Dezember 2018. Dieser Beschluss zielt auf die Ausarbeitung eines Konzepts zur Kindergrundsicherung. Niedersachsen ist derzeit federführend in einer Länderinitiative, die die möglichen Wege zur Einführung dieser neuen Leistung prüft.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF: „Kinder und Jugendliche aus armen und einkommensschwachen Haushalten brauchen mehr! Sie und ihre Familien brauchen mehr Geld, unbürokratische Zugänge zu Leistungen und mehr Möglichkeiten der Teilhabemöglichkeiten und Bildungschancen. Aus diesem Grund fordert das ZFF mit einem breiten Bündnis aus Verbänden und Wissenschaftler*innen seit 2009 die Einführung einer Kindergrundsicherung. Nur wenn wir das bisherige System vom Kopf auf die Füße stellen, können die Ungerechtigkeiten endlich beseitigt werden. Wir begrüßen daher sehr, dass sich die niedersächsische Sozialministerin Dr. Carola Reimann auf den Weg macht und die Kindergrundsicherung zum zentralen Baustein zur Vermeidung von Kinderarmut erklärt. Wir sind der Meinung: Nur gemeinsam können wir den Folgen von Kinderarmut langfristig begegnen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 06.08.2019

Anlässlich des heute im Bundeskabinett diskutierten Evaluationsberichts des Entgelttransparenzgesetzes mahnt das ZFF weiteren Handlungsbedarf auf dem Weg zur Lohngerechtigkeit an.

Zur Bekämpfung der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern wurde Anfang 2017 das Entgelttransparenzgesetz beschlossen, das nun seit zwei Jahren in Kraft ist. Das Gesetz räumt Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiter*innen die Möglichkeit eines individuellen Auskunftsrechts über die betriebsinternen Einkommen ein. Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten sind aufgefordert, bestehende Gehaltsunterschiede zu überprüfen und Maßnahmen zur Behebung zu dokumentieren.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Frauen verdienen im Schnitt etwa 20 Prozent weniger als Männer – an diesem höchst problematischen Umstand hat sich in den vergangenen Jahren nichts verbessert. Die Evaluation des Entgelttransparenzgesetzes zeigt, dass auch diese Maßnahme wenig daran ändern wird: Nur vier von 100 Befragten in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten haben ihr individuelles Auskunftsrecht auch tatsächlich in Anspruch genommen. Bei den Unternehmen von 200 bis 500 Beschäftigten haben nur 43 Prozent und bei den Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten nur 45 Prozent die eigenen Entgeltstrukturen überprüft. Zieht man daneben in Betracht, dass ein Großteil weiblicher Beschäftigter in kleineren Unternehmen tätig ist, geht die Regelung an den meisten Frauen komplett vorbei.

Wir fordern daher ein Auskunftsrecht für Beschäftigte in allen Betriebsgrößen und allgemein verpflichtende Verfahren zur Herstellung von Entgeltgleichheit. Langfristig müssen wir außerdem weiterdenken: Um eine wirklich gerechte Entlohnung von Frauen und Männern zu schaffen, bedarf es einer finanziellen Aufwertung professioneller Sorgearbeit und guter Rahmenbedingungen für eine partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit zwischen den Geschlechtern.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 10.07.2019

AKTUELLES

„Im Namen der Toleranz sollten wir uns das Recht vorbehalten, die Intoleranz nicht zu tolerieren.“
Karl Popper

Der Paritätische mit seinen Mitgliedsorganisationen steht für eine demokratische, offene, vielfältige Gesellschaft, in der alle Menschen gleichwürdig teilhaben und Schutz erfahren – unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, sozialer oder ethnischer Herkunft, Alter, Religion oder Weltanschauung, sexueller Identität, materieller Situation, Behinderung, Beeinträchtigung, Pflegebedürftigkeit oder Krankheit. Unser Verband wird getragen von der Idee der Parität, das heißt der Gleichwertigkeit aller in ihrem Ansehen und ihren Möglichkeiten. Wir sehen uns verpflichtet, allen Ideologien der Ungleichwertigkeit entschieden entgegenzutreten.

Hinweise und Tipps zur Durchfühung von Informations- und Diskussionsveranstaltungen ohne AfD-Vertreter*innen.

PDF hier herunterladen

Bestellen der Druckfassung unter bgr@paritaet.org (kostenfrei)

In der aktuellen Fachdebatte zum Reformvorhaben SGB VIII spielt der ländliche Raum eine nur untergeordnete Rolle. Dabei ist es notwendig, dieses Thema verstärkt in die Fachdebatte einzubringen, da insbesondere im Hinblick auf die Sozialen Dienste und Hilfen zur Erziehung kaum empirisch gesichertes Wissen über deren Entwicklung im ländlichen Raum vorhanden ist. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ setzt sich in dem vorliegenden Positionspapier mit dem Begriff des ländlichen Raums auseinander. Vor diesem Hintergrund formuliert sie zentrale Anforderungen an die Gestaltung sozialer Orte, die Konzeptualisierung von Diensten sowie der Planung und Weiterentwicklung von Angeboten im ländlichen Raum.

Zum Positionspapier

„Erfolg“ in der Sozialen Arbeit ist von vielen Faktoren abhängig und wird aus unterschiedlichen Blickwinkeln heraus bewertet. Eine neue Studie untersucht das Verständnis von Fachkräften und zeigt Widersprüche zwischen Ökonomiediskurs und professioneller Perspektive auf.

Zum Inhaltsverzeichnis

Was ist „Erfolg“ in der Sozialen Arbeit?
Eine Untersuchung von Hannah Sophie Stiehm

2019, 64 Seiten, kart.; 7,50 €, für Mitglieder des Deutschen Vereins 6,50 €,
ISBN: 978-3-7841-3210-5

Bestellen Sie versandkostenfrei Was ist „Erfolg“ in der Sozialen Arbeit?

Im Nachgang zu dem Forum „Fragt uns – Kinder und Jugendliche ins Boot holen“ am 4. Juli 2019 in Berlin steht jetzt die Dokumentation zur Verfügung.

Die detaillierte Dokumentation des Forum inklusive der Präsentationen und Unterlagen des JugendExpertenTeams finden Sie hier.

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Aktuelle Hinweise

Bildung und Teilhabe für alle Kinder: Langfristig Kindergrundsicherung einführen!

Berlin, 01.08.2019 – Anlässlich der heute in Kraft tretenden Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket und der Veröffentlichung einer Studie des Paritätischen Gesamtverbandes zu Kinderarmut und wachsender sozialer Ungleichheit sieht das ZFF dringenden Handlungsbedarf, um echte Teilhabe für alle Kinder sicherzustellen.

Im Rahmen des „Starke-Familien-Gesetz“ gibt es zum 1. August Verbesserungen und Vereinfachungen beim Bildungs- und Teilhabepaket. Hierzu zählen u. a. die Erhöhung des Schulbedarfspakets auf 150 Euro, die Erhöhung der Pauschale für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, der Wegfall des Eigenanteils beim Mittagessen, die Schülerbeförderung und weitere Verwaltungsvereinfachungen mit dem Ziel einer höheren Inanspruchnahme der Leistungen.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF: „Mitmachen im Sportverein oder der Musikschule, Besuche im städtischen Museum, die Teilnahme an der nächsten Klassenfahrt oder das gemeinsame Mittagessen in der Schule sollten für alle Kinder möglich sein, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Die heute vorgelegte Studie des Paritätischen zeigt aber, wie sehr die Teilhabechancen von Kindern vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Gerade die Familien mit wenig Einkommen, können nur geringe Ausgaben für Bildung und Teilhabe ihrer Kinder stemmen, obwohl der Bedarf um ein vielfaches höher ist.

Zwar soll das Bildungs- und Teilhabepaket für arme oder einkommensschwache Familien diese Leistungen zur Verfügung stellen, jedoch nehmen viele Kinder und Jugendliche dies nicht in Anspruch. Gründe hierfür sind die viel zu komplizierten Antragsstellungen und die nicht ausreichende Höhe einzelner Positionen. So kann mit zehn Euro im Monat kaum ein Sportverein besucht oder ein Musikinstrument erlernt werden.

Die heute in Kraft tretenden Verbesserungen sollen der niedrigen Inanspruchnahmequote entgegenwirken. Das ZFF begrüßt die Reformen des Gesetzgebers. Doch die Neuerungen können nur dann Wirkung zeigen, wenn vor Ort genügend Beratungs- und infrastrukturelle Angebote vorhanden sind. Fehlen diese Gegebenheiten, gehen Teilhabechancen an den Kindern und Jugendlichen weiterhin vorbei.

Um Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen und ein auskömmliches soziokulturelles Existenzminimum mit ausreichend Geld für Bildungs- und Teilhabeleistungen für alle Kinder zu sichern, braucht es mehr Mut für nachhaltigere Reformen. Hierzu gehört für das ZFF in einem ersten Schritt eine konsistente Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums. Langfristig fordern wir mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft das derzeitige System vom Kopf auf die Füße zu stellen und die Kindergrundsicherung einzuführen.“

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Aktuelle Hinweise

Fifty-Fifty?! Erwerbs- und Sorgearbeit gleichberechtigt im Blick!

Berlin, 14.06.2019 – Eine zeitgemäße Familienpolitik muss nach Auffassung des ZFF die geschlechtergerechte Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit ins Zentrum rücken. Vor diesem Hintergrund bekennt sich der Familienverband zu einer partnerschaftlich orientierten Familienpolitik und formuliert in einem Positionspapier politische Handlungsempfehlungen

Das Leitbild der Partnerschaftlichkeit prägt seit Jahren die familienpolitische Diskussion. Die Einführung des Elterngeldes, ElterngeldPlus und die Familienpflegezeit – all dies sind Instrumente, die eine partnerschaftlichere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit fördern sollen. Die Realität zeigt, wie dringend Modelle einer partnerschaftlichen Familienorganisation weiterhin gebraucht werden: Frauen übernehmen nach wie vor den Löwenanteil der privat erbrachten Sorgearbeit, während Männer mehrheitlich einer ununterbrochenen, oftmals überlangen Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen.

Dazu Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF:

„Die meisten jungen Familien wünschen sich eine gleichmäßigere Aufteilung von Betreuung und Erziehung ihrer Kinder, scheitern jedoch bei der Umsetzung. Während Paare bis zur Geburt des ersten Kindes bezahlte und unbezahlte Arbeit relativ gleichmäßig aufteilen, übernehmen Mütter danach den Hauptteil der Sorgearbeit. Im Gegensatz dazu erhöhen viele Väter sogar ihre Arbeitszeit. Für das ZFF ist es daher an der Zeit, gute Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe an familiärer Sorge, aber auch am Erwerbsleben zu schaffen.“

Christiane Reckmann weiter:

„Wie diese guten Rahmenbedingungen aussehen können will das ZFF im heute veröffentlichten Positionspapier darlegen. Wir zeigen die erheblichen gleichstellungspolitischen, familienpolitischen und sozialpolitischen Implikationen auf, die eine „partnerschaftliche Familienpolitik“ ausmachen. Sie reichen von der Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld und der Möglichkeit einer Vaterschaftsfreistellung rund um die Geburt des Kindes über die Bekämpfung des Gender Pay Gaps bis zur Abschaffung des Ehegattensplittings, um nur einige Beispiele zu nennen. Nur wenn wir Familienpolitik konsistent am Leitbild der Partnerschaftlichkeit ausrichten, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer (geschlechter-)gerechten Gesellschaft machen!“

Das ZFF- Positionspapier „Fifty-Fifty?! Wie kann die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit gelingen?“ können Sie hier herunterladen.

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Archiv Aktuelle Hinweise

Grüne Kindergrundsicherung: Neuer Schwung im Kampf gegen Kinderarmut

Berlin, 13.06.2019 – Bündnis 90/Die Grünen haben heute in einer Bundespressekonferenz ihr Konzept für eine Grüne Kindergrundsicherung vorgestellt. Der AWO Bundesverband e.V. (AWO) und das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) begrüßen das Konzept, da es viele Bestandteile des Modells des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG enthält, für das sich AWO und ZFF seit nunmehr zehn Jahren einsetzen.

Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Armut ist der größte Risikofaktor für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Armut grenzt aus und ist für viele ein lebenslanger Begleiter. Neben einer guten und armutssensiblen Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur und existenzsichernder Arbeit für die Eltern, brauchen arme Kinder und ihre Familien eine gerechte monetäre Förderung in Form einer Kindergrundsicherung. Der Vorstoß der Grünen ist für die weitere Diskussion um ein ausreichendes Existenzminimum für Kinder sehr wichtig. Im Kampf gegen Kinderarmut müssen alle gesellschaftlichen Akteur*innen zusammenarbeiten. Denn nur gemeinsam können wir den Folgen von Kinderarmut langfristig begegnen.“

Die ZFF Vorsitzende Christiane Reckmann ergänzt: „Die Erhöhung des Kinderzuschlags, die Reform des Bildungs- und Teilhabepakets und die Erhöhung des Kindergeldes sind zweifellos erste Schritte, um Familien besser zu stellen. Sie können aus unsere Sicht allerdings nicht dazu beitragen, Kinderarmut langfristig und zielgerichtet zu bekämpfen. Eine Reform der monetären Förderung für Familien kann nur gelingen, wenn bestimmte Grundsätze eingehalten werden. Um die derzeitige soziale Schieflage des Systems zu vermeiden, muss u. a. das Existenzminimum für alle Kinder in einem eigenen Rechtsanspruch gesichert werden. Auf dieser Basis diskutieren wir mit allen demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag. Nur so kann erreicht werden, dass endlich jedes Kind dem Staat gleich viel wert ist. Langfristig fordert das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG eine Leistung in Höhe von 628 Euro für jedes Kind, die mit steigendem Familieneinkommen sinkt.“

Die AWO und das ZFF sind Gründungsmitglieder des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Die heutige PM des Bündnisses und weitere Informationen zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG finden Sie unter: www.kinderarmut-hat-folgen.de

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 11/2019

SCHWERPUNKT: Paragrafen 219a

„Das heutige Urteil bestätigt genau das, was in der Debatte zur Reform des Paragraphen 219a Strafgesetzbuch immer wieder von Sachverständigen und der Opposition kritisiert wurde: Der neue 219a schafft keine Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte – und erst recht keine Informationsfreiheit für Frauen“, erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE zum heutigen Urteil gegen die Berliner Ärztinnen Dr. Bettina Gaber und Dr. Verena Weyer. Möhring weiter:

„Nun zeigt sich, dass der ‚Kompromiss‘ nicht nur faul ist, weil sich die SPD von der Union doppelt hat über den Tisch ziehen lassen. Er ist vor allem faul, weil er eine rechtliche Situation schafft, die einfach nur absurd ist. Die Berliner Ärztinnen wurden nun zwar nicht mehr dafür verurteilt, dass sie auf ihrer Homepage darüber informieren, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Sie wurden nun verurteilt, weil sie in einem Halbsatz über die Art und Weise informieren. Informationsfreiheit sieht anders aus.

Solange es den Paragraphen 219a im Strafgesetzbuch gibt, können Abtreibungsgegner diesen weiter nutzen, um Ärztinnen und Ärzte mit Anzeigen zu schikanieren und einzuschüchtern. Und solange es den 219a gibt, suggeriert der Staat Frauen, dass sie unmündig und nicht in der Lage seien, verantwortungsvoll mit Informationen und ihren Körpern umzugehen. Deshalb auf ein Neues: 219a streichen, keine Kompromisse.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 14.06.2019

Zum Urteil gegen zwei Ärztinnen wegen Paragraf 219a StGB erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae:

„Die Verurteilung macht deutlich, dass die Neuregelung des Paragrafen 219a eine Nullnummer ist. Ärzten, die sachlich informieren, droht auch weiterhin eine strafrechtliche Verfolgung. Der Paragraf 219a muss ganz abgeschafft werden. Mit ihrem faulen Kompromiss hat die Große Koalition damit weder den betroffenen Frauen noch den Ärzten geholfen. Es ist absurd, dass Informationen über Schwangerschaftsabbrüche auf der Homepage eines Arztes strafbares Unrecht sein sollen. So müssen sich weiter Gerichte mit solchen Fällen beschäftigen, statt sich auf echte Straftaten konzentrieren zu können.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 14.06.2019

Am Freitag, den 14.06.2019 beginnt der erste Prozess wegen Verstoßes gegen den überarbeiteten §219a StGB. Angeklagt werden zwei Berliner Frauenärztinnen, die auf ihrer Homepage darüber informierten, dass in ihrer Praxis Schwangerschaftsabbrüche mit der medikamentösen Methode möglich sind. Laut Anklage verstoßen sie auch nach der Gesetzesreform gegen den §219a StGB.

„Die Reform hat weder die Informationssuche für ungewollt schwangere Frauen noch die Berufsfreiheit der Ärztinnen entscheidend verbessert“ urteilt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. In der Gesetzesreform war zwar vereinbart worden, dass Ärztinnen und Ärzte zukünftig darüber informieren dürfen, dass sie Abbrüche durchführen. Weiter verboten sind jedoch darüberhinausgehende Informationen etwa zur angebotenen Methode des Schwangerschaftsabbruchs.

Das Gesetz sah vor, dass die Bundesärztekammer eine Liste mit Informationen zu Ärztinnen und Ärzten und deren angebotenen Methoden erstellt. Diese Liste sollte auch auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verfügbar sein. Bisher existiert diese Liste nicht. „Die Anklage gegen die beiden Frauenärztinnen zeigt, dass die Gesetzesreform keinen Fortschritt gebracht hat.“ stellt Wolfgang Stadler fest. „Frauen haben ein Recht auf vollständige, umfassende und aus einer Hand verfügbare medizinische Informationen, um eine für sie sinnvolle Entscheidung treffen zu können. Stattdessen verschlechtert sich die Versorgungslage mit Schwangerschaftsabbrüchen zunehmend und Ärztinnen und Ärzte, die noch Abbrüche durchführen, werden kriminalisiert, wenn sie umfassend darüber informieren.“

Aus Sicht der AWO muss der §219a StGB dringend gestrichen werden, um die Informationsfreiheit von Frauen und die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten zu gewährleisten. Weiterhin braucht es eine vollständige Kostenübernahme für Verhütungsmittel für einkommensarme Frauen. „Gemeinsam mit unseren bundesweiten Schwangerschaftsberatungsstellen wird sich die AWO weiterhin für beide Ziele einsetzen“ schließt der Vorstandsvorsitzende.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.06.2019

Hierzu kommentiert das ZFF:

Die Befürchtungen haben sich bestätigt: Auch der reformierte § 219a bringt keine Rechtssicherheit für Ärzt*innen und erschwert weiterhin die Informationssuche ungewollt schwangerer Frauen. Zwar dürfen Ärzt*innen darüber öffentlich informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, müssen aber für weitere Informationen, bspw. zur Methode von Abbrüchen, auf externe Seiten verweisen. Die Reform von § 219a bleibt Ergebnis eines schlechten Kompromisses der Koalitionspartner, der Ausdruck eines fortbestehenden Misstrauens gegenüber Frauen und Ärzt*innen ist. Wir halten an der Forderung einer ersatzlosen Streichung von § 219a fest.

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Giffey eröffnet gemeinsame Fachtagung mit OECD

Ein leichter Einstieg in den Beruf, Theorie und Praxis in der Ausbildung, ein guter Status mit besserer Bezahlung und gute Weiterentwicklungsmöglichkeiten – diese und andere Maßnahmen empfiehlt die OECD in ihrer neuen Studie „Gute Strategien für gute Berufe in der frühen Bildung“. Die Ergebnisse wurden heute (Freitag) auf einer gemeinsamen Konferenz von OECD und BMFSFJ präsentiert. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey eröffnete die Fachtagung mit dem Titel „Investitionen in Erzieherberufe – Investitionen in die Zukunft“.

Bundesfamilienministerin Giffey betonte: „In Erzieherinnen und Erzieher zu investieren wirkt gegen den Fachkräftemangel und zahlt sich für die gute Bildung und Chancengleichheit der Kinder aus. Die OECD-Studie bestätigt uns in Deutschland auf unserem Weg mit mehr praxisintegrierter, vergüteter Ausbildung, qualifizierter Praxisanleitung und Aufstiegsmöglichkeiten für Profis. All dies fördert unser Bundesprogramm Fachkräfteoffensive Erzieherin/Erzieher, das wir im Sommer starten werden und das entsprechende Maßnahmen in allen Bundesländern unterstützt. Nur mit guten Standards gelingt ein guter Status für die Fachkräfte. Dabei führen viele Wege in die pädagogischen Berufe der frühen Bildung.“

Dr. Monika Queisser, Leiterin der Abteilung Sozialpolitik bei der OECD, machte deutlich: „Investitionen in pädagogische Fachkräfte zahlen sich mehrfach aus: für die Fachkraft selbst, für die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern“, und fügt hinzu: „Überall sind die Ressourcen begrenzt. Aber die Studie zeigt auch: Überall lassen sich differenzierte Lösungen finden.“

Auf der Konferenz stellten Expertinnen und Experten aus In- und Ausland ihre Erkenntnisse darüber vor, wie Fachkräfte für die frühe BiIdung gewonnen und gebunden werden können. Auch die neue OECD-Studie präsentiert in einem „Booklet“ acht Beispiele, die zeigen, welche Maßnahmen in anderen OECD-Ländern greifen:Den Status von Berufen in der frühen Bildung fördernVergütung der Fachkräfte in der frühen Bildung verbessernStrategien zur Stärkung der Qualifikationen frühpädagogischer Fachkräfte umsetzenPraxiserfahrung in der Erzieherausbildung stärkenAlternative Wege in die frühe Bildung eröffnenMänner verstärkt zur Aufnahme einer Tätigkeit in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung ermutigenDie Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Berufsfeld engagierter vorantreibenBerufsbegleitende Aus- und Weiterbildung stärker fördern

Link zur Studie: http://www.oecd.org/publications/bewahrte-praxis-fur-gute-arbeitsplatze-in-der-fruhkindlichen-bildung-betreuung-und-erziehung-cb63ff14-de.htm

Link zur Konferenz: https://bmfsfj-veranstaltungen.bafza.de/oecd-bmfsfj-konferenz/start.html

Informationen zur Fachkräfteoffensive Erzieherin/Erzieher: www.fruehe-chancen.de/interessenbekundung-fachkraefteoffensive

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.06.2019

Chancen-Hackathon entwickelt mit 100 Expertinnen und Experten an diesem Wochenende Ideen für digitale Familienleistungen

Mehr als 90 Prozent der Menschen in Deutschland nutzen das Internet. Einige von ihnen profitieren schon heute von mobiler Arbeit und investieren die gewonnene Zeit für Erziehung und Betreuung von Kindern oder Pflege von Angehörigen. Andere nutzen digitale Tools, um sich auszutauschen oder effizienter zu organisieren – ob innerhalb der Familie, zur Ausübung eines Ehrenamtes oder in der Beantragung staatlicher Leistungen. Gleichzeitig profitieren nicht alle Menschen von der Digitalisierung. Viele sorgen sich um die Sicherheit von Daten, machen im Netz Erfahrungen mit Hass und Hetze oder fühlen sich abgehängt.

Wie können die Vorteile für alle nutzbar gemacht und die offensichtlichen Herausforderungen bewältigt werden? Diesen Fragen widmet sich das Innovationsbüro „Digitales Leben“. Das Innovationsbüro ist ein Projekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und ist eine bisher einmalige Einrichtung. Es ist als „Denkfabrik“ und praktische Unterstützungsstruktur konzipiert und soll Innovationen zur Digitalisierung innerhalb und außerhalb des Bundesfamilienministeriums entwickeln, aufgreifen und antreiben.

Ein aktueller Schwerpunkt ist, Familienleistungen und andere Unterstützungsangebote digital zugänglich zu machen und so auch dafür zu sorgen, dass die Berechtigten von ihrem Anspruch wissen und diesen tatsächlich auch wahrnehmen.

Mit einem Chancen-Hackathon startet das Innovationsbüro heute (14.6.) offiziell seine Arbeit. Rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus verschiedensten Fachgebieten, beispielsweise Designer, IT-Experten oder Verwaltungsfachleute, werden im Ikonic Studio in Berlin erwartet, um gemeinsam an verschiedenen Aufgaben zu arbeiten und Ideen zu entwickeln.

Bundesministerin Dr. Franziska Giffey: „Das Familienministerium und all seine Leistungen und Unterstützungsangebote sollen digitaler werden. Wir haben durch digitale Technologien die Chance und die Pflicht, unseren Sozialstaat weiterzuentwickeln. Er soll anpacken, auf Bürgerinnen und Bürger zugehen und transparenter sein. Wir verstehen Digitalisierung zunächst einmal positiv und lebensnah und möchten Menschen mit modernen digitalen Möglichkeiten erreichen. Einen leichten Zugang zu Familienleistungen wie dem Kinderzuschlag zu entwickeln und damit die Inanspruchnahme zu erhöhen, ist da nur ein Projekt von vielen. Auch die zahlreichen Engagierten in Vereinen sollen für ihre Arbeit die Digitalisierung besser nutzen können. Dabei wollen wir sie unterstützen. Passgenaue Lösungen zu entwickeln, dafür haben wir das Innovationsbüro „Digitales Leben“ eingerichtet und externen Sachverstand dazu geholt. Fünf Expertinnen und Experten arbeiten ab Juni 2019 bis mindestens Ende 2020 mit unserer Arbeitsgruppe Digitale Gesellschaft daran, neue Ideen für eine lebenswerte digitale Zukunft zu entwickeln und auszuprobieren.“

Beim Hackathon geht es unter anderem um Fragen wie: Wie kommen Familienleistungen wie der Kinderzuschlag schneller und zielgenauer zu denen, die sie benötigen? Welche digitalen Tools müssen wir erfinden, damit Menschen die sich ehrenamtlich oder beruflich um andere Menschen kümmern, ihre Aufgabe noch besser als bisher erfüllen können? Wie können dabei die vielen vorhandenen offenen Daten des Bundesministeriums besser zugänglich und nutzbar gemacht werden?

Der Chancen-Hackathon findet statt am 14.-15. Juni im Ikonic Studio Berlin, Glasower Straße 44-47, 12051 Berlin.

Zu den zentralen Themen des Innovationsbüros zählen die Konzeption von Lösungen für die digitale Gesellschaft, digitale Kompetenzen, neue Wege der Beratung, digitale Ethik und Chancengerechtigkeit. www.innovationsbuero.net.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innovationsbüros bilden ein interdisziplinäres Team, das mit ganz unterschiedlichen Perspektiven auf die Herausforderungen und auf die positive Gestaltung der Digitalisierung blickt. Für den Betrieb des Innovationsbüros hat das Bundesfamilienministerium das iRights.Lab beauftragt. Das iRights.Lab ist ein unabhängiger Think Tank zur Entwicklung von Strategien und praktischen Lösungen, um die Veränderungen in der digitalen Welt vorteilhaft zu gestalten. Er unterstützt öffentliche Einrichtungen, Stiftungen, Unternehmen, Wissenschaft und Politik dabei, die Herausforderungen der Digitalisierung zu meistern und die vielschichtigen Potenziale effektiv und positiv zu nutzen. Dazu verknüpft es rechtliche, technische, ökonomische und gesellschaftspolitische Expertise

(www.irights-lab.de)

Kontakt:

Bundesministerium der Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Ulla Fiebig

Telefonnummer: 0171-8662239

Email: ulla.fiebig@bmfsfj.bund.de

Innovationsbüro:

Ludwig Reicherstorfer

Telefonnummer: 0171-1995742

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Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.06.2019

Noch immer müssen rund 152 Millionen Kinder arbeiten, um zum Überleben ihrer Familien beizutragen. Fast die Hälfte von ihnen arbeitet unter Bedingungen, die gefährlich oder ausbeuterisch sind.

„Kinderarbeit zu verbieten, reicht nicht aus. Vielmehr müssen sich die Lebensbedingungen der betroffenen Kinder ändern, um sie wirksam vor Ausbeutung zu schützen. UNICEF fordert daher zum diesjährigen Tag gegen Kinderarbeit mehr Investitionen in Bildung, faire Arbeitsmöglichkeiten für Eltern sowie den Aufbau von Gesundheits- und sozialen Sicherungssystemen. Unternehmen in Industrienationen tragen Verantwortung für ihre globalen Lieferketten. Sie müssen sich viel stärker als bisher in ihren Verantwortungsbereichen für den Schutz der Menschenrechte engagieren.

Die Bundesregierung hat sich bereits mit dem Koalitionsvertrag von 2013 zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien in Deutschland bekannt. Mit dem Nationalen Aktionsplan ‚Wirtschaft und Menschenrechte‘ (NAP) wurde ein Prozess für die praktische Umsetzung der Leitprinzipien angestoßen. Die deutsche Wirtschaft hat in den vergangenen Monaten jedoch deutlich gemacht, dass für sie die Einhaltung von Menschenrechten im Rahmen ihrer Lieferketten keine Priorität genießt. Deshalb sind jetzt eindeutige gesetzliche Regelungen notwendig, die Unternehmen zur Kontrolle ihrer Lieferketten verpflichten.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 11.06.2019

Im Rahmen der Kultusministerkonferenz haben die Länder heute aktuelle Kostenberechnungen über den geplanten Rechtsanspruch für Grundschulkinder auf einen Ganztagsplatz vorgestellt. Demnach reichen die vom Bund zugesagten zwei Milliarden Euro nicht aus. Die SPD-Bundestagsfraktion hält am Ausbau des Ganztags fest, um die Länder bei der Realisierung des geplanten gesetzlichen Anspruchs in der Grundschule bis zum Jahr 2025 zu unterstützen.

„Es bleibt dabei: Unser Ziel ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule bis zum Jahr 2025. Der Bedarf der Eltern zeigt, dass wir damit auf dem richtigen Weg sind. Natürlich können wir nicht so tun, als würde es diese prognostizierten finanziellen Engpässe nicht geben. Aber das darf kein Grund dafür sein, unser gemeinsames Ziel in Frage zu stellen. Im Gegenteil. Es gilt jetzt mit voller Kraft einen guten Weg zu finden, um den Rechtsanspruch bis 2025 auch unter diesen Umständen umsetzen zu können.

Der Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter hat für Bund und Länder weiterhin höchste Priorität. In dieser Legislatur stellt der Bund dafür zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Damit schaffen wir den dringend notwendigen Einstieg in den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. Danach wird eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen nötig sein.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 07.06.2019

Zur Veröffentlichung der Nationalen Weiterbildungsstrategie erklären BeateWalter-Rosenheimer, Sprecherin für Aus- und Weiterbildung, und Dr.WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Die Weiterbildungsstrategie der Bundesregierung ist keine ausreichende Antwort auf die kommenden Veränderungen. Neben der Digitalisierung müssen auch der notwendige ökologische Umbau sowie die demographische Entwicklung in den Blick genommen werden. All diese Entwicklungen bergen große Chancen, allerdings nur wenn die richtigen politischen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Viele neue Arbeitsplätze werden entstehen, auf der anderen Seite zahlreiche alte Arbeitsplätze verschwinden.

Zur Gestaltung des sozialen und ökologischen Wandels ist eine Weiterbildungsstrategie nötig, die weiter geht als die der Bundesregierung. Wir brauchen ein Recht auf Weiterbildung, das mit einer verbesserten sozialen Absicherung von Weiterbildungsphasen verbunden werden muss, um selbstbestimmte Weiterbildung für Alle zu ermöglichen.

In Bildungsagenturen vor Ort müssen sich die lokalen Akteure vernetzen und Qualifikationsangebote anschaulich anbieten können. Dazu muss Weiterbildung Teil des öffentlichen Bildungsauftrags werden. Zur Gleichwertigkeit der Bildungswege gehört, dass Aufstiegsfortbildungen genau wie das Studium kostenfrei werden. Weiterbildung kostet aber nicht nur Geld, sondern auch Zeit. Jeder Bildungsinteressierte muss deshalb die Möglichkeit zur Freistellung oder Teilzeitarbeit erhalten, um sich beruflich weiterzuentwickeln.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 12.06.2019

Zum Ergebnis von zwei wissenschaftlichen Gutachten bezüglich eines Verbots sogenannter „Konversionstherapien“ erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Queerpolitik:

Es ist ein Skandal, dass im Jahr 2019 Pseudotherapien, die darauf abzielen, die homosexuelle Orientierung zu ändern, nach wie vor in Deutschland stattfinden. Wir begrüßen die Ergebnisse der Kommission, wonach ein wirksames Verbot von sogenannten Konversionstherapien verfassungsrechtlich möglich sei. Nun muss die Koalition schnell einen Gesetzentwurf vorlegen oder den grünen Entwurf, der bereits im parlamentarischen Verfahren ist, unterstützen. Der Bundesgesundheitsminister hat dazu eine Initiative bis zum Sommer versprochen. Wir hoffen, dass er sein Wort diesbezüglich hält.

Darüber hinaus müssen auch trans- und intergeschlechtliche Menschen davor geschützt werden, dass sie Objekt ähnlicher Pseudotherapien werden. Solche Versuche sind mit dem geschlechtlichen Selbstbestimmungsrecht ebenfalls nicht vereinbar. Hier sollen Maßnahmen gemeinsam mit den Verbänden entwickelt werden.

Allerdings brauchen wir mehr als ein Verbot. Zu den uns vorgeschlagenen Maßnahmen gehören außerdem Kampagnen, die die Akzeptanz der Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten ausbauen und über die Gefahr von Behandlungen aufklären. Hiermit sollen die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die Bundeszentrale für politische Bildung sowie Jugendhilfeeinrichtungen beauftragt werden. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die Aufklärungsarbeit leisten, sollen finanziell unterstützt werden. Zudem sollen die Richtlinien des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung überprüft werden, damit die sogenannten „Konversions“- oder „Reparations“-Therapien nicht unter anderen Leistungen abgerechnet werden können. Und schließlich muss klar sein, dass das Anbieten solcher Pseudotherapien, die die grundrechtlich geschützte Menschenwürde der Betroffenen verletzt, der Gemeinnützigkeit entgegensteht.

Der grüne Gesetzentwurf: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/079/1907932.pdf

Der grüne Antrag: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/079/1907931.pdf

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 11.06.2019

„Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hat keine Idee, wie sie dem Fachkräftemangel in den Kindertageseinrichtungen begegnen soll“, erklärt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, zur Vorstellung der OECD-Studie „Gute Strategien für gute Berufe in der frühen Bildung“. Müller weiter:

„Die groß angekündigte Fachkräfteoffensive ist nur Flickschusterei – wie so vieles, was aus Giffeys Ministerium kommt. Der Nationale Bildungsbericht kommt zu dem Schluss, dass bis 2025 rund 300.000 Fachkräfte in den Kitas fehlen werden. Die 300 Millionen Euro, die das Bundesfamilienministerium bis 2022 verspricht, reichen angesichts dieses Bedarfs hinten und vorne nicht. Mit dem sogenannten Gute-Kita-Gesetz hat die Bundesregierung bereits zu Beginn ihrer Amtszeit die Möglichkeit verspielt, die drei großen Probleme der Kindertagesbetreuung anzupacken, nämlich Fachkräftemangel, Platzmangel und Qualitätsmangel.

Um die Versäumnisse der letzten Jahre auszubügeln, braucht es jetzt eine Offensive, die diesen Namen auch verdient. Statt Eltern, Kinder und Erzieher mit Brosamen abzuspeisen, sind jährliche Investitionen von mindestens fünf Milliarden Euro in den Kita-Bereich notwendig. Ansonsten wird das Geld aus Kita-Gesetz und Fachkräfteoffensive wirkungslos verpuffen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 14.06.2019

„Ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung allein reicht nicht aus – da sind vor allem mehr dauerhafte Investitionen in Personal und Schulinfrastruktur vom Bund nötig. Das Personal können sich die Länder ja nicht einfach backen“, erklärt Birke Bull-Bischoff mit Blick auf die Debatte in der Kultusministerkonferenz (KMK) zu dem Vorhaben der Bundesregierung, bis 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu schaffen. Die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Die vom Bund veranschlagten zwei Milliarden Euro reichen bei weitem nicht aus. Diese in Aussicht gestellten Gelder dürfen darüber hinaus nur für materielle Investitionen genutzt werden. Doch ohne Personal keine Umsetzung des Rechtsanspruchs. Die Betreuungslücke in Kita und Schule wird immer größer. Nach einer Berechnung des Deutschen Jugendinstituts fehlen zwischen 322.000 und 665.000 Ganztagsplätze in Deutschland. Vor allem muss über die Qualität des Ganztags als Bildungsangebot gesprochen worden. Das geht nicht ohne Geld und Personal.

Wir steuern auf das gleiche Dilemma zu wie bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz für Kinder ab einem Jahr. Den schwarzen Peter schiebt der Bund wieder den Ländern zu.

Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag ist bisher nur heiße Luft. Wir appellieren an die Bundesregierung, jetzt endlich ihr Versprechen einzulösen. Das geht nur gemeinsam mit den Ländern.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 07.06.2019

Das Wohngeld soll zum 1. Januar 2020 erhöht werden. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (19/10816) eingebracht. Darin heißt es, zuletzt sei das Wohngeld zum 1. Januar 2016 angepasst worden. Seitdem seien die Wohnkosten und die Verbraucherpreise deutlich gestiegen und würden voraussichtlich weiter steigen. Die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes nehme dadurch mit der Zeit ab. Zusätzlich würden bereits Erhöhungen der Einkommen, die nur die Entwicklung der Verbraucherpreise ausgleichen würden, zu einer Reduktion oder zum Verlust des Wohngeldanspruchs führen. Dies habe zur Folge, dass die Zahl der Wohngeldempfänger und die Reichweite des Wohngelds sinke.

Der Gesetzentwurf sieht eine Anpassung der Parameter der Wohngeldformel vor, um die Zahl der Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger zu erhöhen und die Reichweite des Wohngelds zu vergrößern. Eine Anpassung an die allgemeine Entwicklung von Mieten und der nominalen Einkommen in Höhe der Inflation sei dabei berücksichtigt. Vorgesehen ist die Einführung einer Mietenstufe VII in bestimmten Gemeinden und Kreisen, um Haushalte mit besonders hohen Mietniveaus gezielter bei den Wohnkosten zu entlasten. Außerdem werden die Höchstbeträge, bis zu denen die Miete berücksichtigt wird, regional gestaffelt angehoben. Zudem soll das Wohngeld künftig dynamisiert werden, das heißt, alle zwei Jahre per Verordnung an die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung angepasst werden. „Eine regelmäßige Fortschreibung des Wohngelds stellt sicher, dass seine Leistungsfähigkeit als sozialpolitisches Instrument der Wohnungspolitik erhalten bleibt“, begründet die Regierung die Dynamisierung.

In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, ohne eine Reform würde die Zahl der Wohngeldempfängerhaushalte von rund 630.000 Ende 2016 auf voraussichtlich 480.000 Ende 2020 absinken. Im Hinblick auf den Anstieg der Erst- und Wiedervermietungsmieten sei eine Stärkung des Leistungsniveaus und der Reichweite des Wohngelds über eine reine Realwertsicherung hinaus erforderlich, denn zwischen 2015 und 2017 seien die Erst- und Wiedervermietungsmieten um durchschnittlich zehn Prozent auch stärker gestiegen als die Nominallöhne mit fünf Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 698 vom 20.06.2019

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine umfangreiche Kleine Anfrage (19/10848) zum studentischen Wohnen in Deutschland gestellt. Die Abgeordneten möchten von der Bundesregierung Auskunft über die Situation in Wohnheimen erhalten, fragen nach Wohngeld und weiteren Finanzhilfen und Eigentümer- und Betreiberstrukturen von Wohnheimen. Zudem geht es um Miethöhen in typischen Studentenstädten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 694 vom 19.06.2019

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/10574) zu den Themen Zeitsouveränität, Flexibilisierung und Entgrenzung in der Arbeitswelt gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, in wie vielen Betrieben sogenannte Vertrauensarbeitszeitregelungen existieren.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 674 vom 13.06.2019

Die Städtebauförderung soll sich künftig vermutlich auf den Erhalt von Stadt- und Ortskernen als identitätsstiftende Bereiche, die soziale Stadtentwicklung und Stärkung des sozialen Zusammenhalts sowie die nachhaltige Modernisierung von Städten und Gemeinden konzentrieren. Das geht aus der Antwort (19/10365) auf eine Kleine Anfrage (19/9823) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Themen hätten sich in der bisherigen Diskussion mit Ländern und Verbänden herauskristallisiert. Verbindlich würden sie allerdings erst nach der bisher andauernden Abstimmung zwischen Bund und Ländern, und zwar in einer im vierten Quartal dieses Jahres abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020.

In einer Vorbemerkung erklärt die Bundesregierung, das Instrument solle gemäß Koalitionsvertrag mit Blick auf die Förderung von strukturschwachen Regionen und einer Stärkung von interkommunalen Kooperationen und Stadt-/Umlandpartnerschaften weiterentwickelt werden. Die Städtebauförderung solle als eigenständige Maßnahme neben den Gemeinschaftsaufgaben beibehalten und die finanzielle Ausstattung in der laufenden Legislaturperiode mindestens auf dem bestehenden Niveau fortgeführt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 665 vom 11.06.2019

Eine Ausweitung des Wohngelds fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/10752). Die seit Jahren vielerorts stark ansteigenden Mietpreise hätten sich von den Einkommen entkoppelt, erklären die Abgeordneten. Zugleich fehlten Millionen Sozialwohnungen. Die von der Bundesregierung geplante Wohngelderhöhung sei nicht ausreichend.

Nach Vorstellung der Abgeordneten sollen Anspruchsberechtigte künftig nicht mehr als 30 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Bruttowarmmiete oder für die Belastung durch Wohneigentum in einer angemessen großen und ausgestatteten Wohnung ausgeben müssen. Der Anspruch aus Wohngeld solle ausgeweitet werden mit Einkommensgrenzen, die sich an den Bemessungsgrenzen für Wohnberechtigungsscheine orientieren. Die Abgeordneten plädieren zudem für eine Klimakomponente, die den Anspruch in energetisch sanierten Wohnungen anpasst.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 665 vom 11.06.2019

Nach Ansicht der Bundesregierung kann der Ausbau alternativer Wohnformen zusätzliche Kapazitäten auf dem Wohnungsmarkt schaffen und kann somit auch einen Beitrag zur Verbesserung der Wohnungssituation in Ballungsgebieten und in den Universitätsstädten leisten. Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10486) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10032), die sich nach sogenannten „Wohnpaaren auf Zeit“ erkundigt hatte. In der Antwort erläutert die Regierung auch, wie Wohnraumüberlassungen und im Gegenzug erbrachte Dienstleistungen steuerlich behandelt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 646 vom 05.06.2019

26 Prozent aller Betriebe bieten zumindest einem Teil ihrer Beschäftigten die Möglichkeit, mobil zu arbeiten, also von zu Hause aus oder von unterwegs. Zwölf Prozent der Beschäftigten nutzen dies. Detaillierte Aussagen können auf Grundlage der Betriebs- und Beschäftigtenbefragung „Linked Personnel Panel (LPP)“ für privatwirtschaftliche Betriebe mit mindestens 50 Mitarbeitern getroffen werden. Hier beträgt der Anteil der Betriebe, die Arbeiten von zu Hause aus möglich machen, 37 Prozent. Ein regelmäßiges Homeoffice von mindestens einem Tag in der Woche ermöglichen 16 Prozent der privatwirtschaftlichen Betriebe mit mindestens 50 Mitarbeitern. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des ZEW – Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung hervor.

Im Jahr 2017 arbeiteten 22 Prozent der Beschäftigten in Betrieben der Privatwirtschaft mit mindestens 50 Beschäftigten wenigstens gelegentlich mobil. Das bedeutet einen Anstieg von drei Prozentpunkten innerhalb von vier Jahren.

Die erhöhte Flexibilität zeigt sich als zweischneidiges Schwert: Während die Hälfte der Beschäftigten, die von zu Hause aus arbeiten, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben als Vorteil sieht, berichten beinahe ebenso viele von Problemen bei der Trennung von Beruf und Privatleben.

Beschäftigte nutzen das Angebot eher stunden- als tageweise: 63 Prozent der Beschäftigten, die Homeoffice nutzen, sind nur stundenweise von zu Hause aus tätig. 22 Prozent gaben an, ausschließlich ganztägig von zu Hause aus zu arbeiten, während 16 Prozent eine Mischung aus beidem ausüben.

Nach eigenen Angaben hat jeder neunte Beschäftigte aus privatwirtschaftlichen Betrieben mit mindestens 50 Beschäftigten trotz geeigneter Tätigkeit einen unerfüllten Homeoffice-Wunsch. „In der öffentlichen Diskussion wird häufig unterstellt, dass ein Großteil der Beschäftigten zumindest ab und an gerne von zu Hause arbeiten würde. Dabei wird regelmäßig übersehen, dass dies gar nicht zutrifft“, erklären die Autoren der Studie.

Etwa zwei Drittel der Beschäftigten, die nicht von zu Hause aus arbeiten, lehnen diese Möglichkeit grundsätzlich ab. Die wichtigsten Gründe hierfür sind die fehlende Eignung der Tätigkeit, der Wunsch des Vorgesetzten nach Anwesenheit des Beschäftigten und der Wunsch des Beschäftigten nach einer Trennung von Beruf und Privatem.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2019/kb1119.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 11.06.2019

Von den 2 798 in den obersten Bundesbehörden mit Vorgesetzten- oder Leitungsaufgaben betrauten Beschäftigten haben 2018 nur 271 oder 10 % in Teilzeit gearbeitet (ohne Bundesbank). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Tag des öffentlichen Dienstes am 23. Juni weiter mitteilt, waren es mit einem Anteil von 75 % mehrheitlich Frauen, die eine Leitungsfunktion in Teilzeit ausübten. Von allen Frauen in Leitungspositionen in obersten Bundesbehörden arbeiteten 21 % in Teilzeit, während der entsprechende Männeranteil bei nur 4 % lag.

Nur rund ein Drittel der Führungskräfte in den 14 Bundesministerien und anderen obersten Bundesbehörden (zum Beispiel Bundeskanzleramt, Bundesverfassungsgericht, Bundesrechnungshof) waren Frauen. Insgesamt konnte hinsichtlich einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in diesen Behörden 2018 kein Fortschritt gegenüber dem Vorjahr erzielt werden.

Dies geht aus dem Gleichstellungsindex 2018 hervor, den das Statistische Bundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 5. Juni 2019 veröffentlicht hat.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 18.06.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Laut den aktuellen Zahlen des UNHCR ist die Zahl der Geflüchteten weiter auf 70,8 Millionen Menschen weltweit gestiegen. Nach wie vor bleibt Syrien das größte Herkunftsland von Geflüchteten; gefolgt von Afghanistan und Südsudan.

Nur ein kleiner Teil der Geflüchteten sucht Zuflucht in Europa; sieben von acht Flüchtlingen finden Schutz in Entwicklungsländern wie Bangladesch, Uganda oder Pakistan; die überwiegende Mehrheit überquert keine internationalen Grenzen, sondern verbleibt in sicheren Landesteilen, in der Hoffnung bald wieder zurückkehren zu können. Die Zugangswege zu sicheren und wohlhabenden Staaten sind den Schutzsuchenden zunehmend versperrt und es wird immer schwieriger, überhaupt einen Asylantrag stellen zu können.

Flucht vor Krieg, Konflikten und politischer Verfolgung ist für jeden einzelnen Menschen eine Katastrophe. Vor dem Hintergrund der eigenen Geschichte tritt die AWO seit jeher für das individuelle Recht auf Asyl ein und fordert im Umgang mit Geflüchteten die Beachtung der Genfer Flüchtlingskonvention. Dies betrifft insbesondere den Grundsatz der Nichtzurückweisung. Die AWO lehnt Zurückweisungen nach Libyen und die unterlassene Hilfeleistung von in Seenot geratenen Schutzsuchenden entschieden ab. „Während sich die europäischen Staaten aus ihrer Verantwortung stehlen, wird die zivile Seenotrettung gehindert und kriminalisiert. Die Menschen benötigen Solidarität und aktive Unterstützung. Deswegen stehen die ehrenamtlich Engagierten und die Hauptamtlichen der AWO Tag für Tag an der Seite der Schutzsuchenden beim Ankommen in der Gesellschaft“, so Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes.

Das am 4. Juni verabschiedete Migrationspaket der Bundesregierung ist nicht geeignet, Geflüchteten in Deutschland echte Teilhabe zu ermöglichen. Es zielt vielmehr auf Ausgrenzung und verstößt gegen Grund- und Menschenrechte. Insbesondere die Kürzungen der Leistungen für Asylbewerber*innen unter das Existenzminimum sowie die Einführung eines neuen prekären Duldungsstatus‘ sind für die AWO nicht akzeptabel. „Anstatt sich von Rechtspopulisten treiben zu lassen und vorwiegend über Abschottung und Abschiebung zu diskutieren, muss die Bundesregierung den Schutzanforderungen gerecht werden und die Bedingungen für eine gelingende soziale Teilhabe in den Mittelpunkt ihrer Politik stellen“, betont Brigitte Döcker.

Hintergrund: Von den 70,8 Millionen Geflüchteten weltweit befinden sich 25,4 Millionen Personen außerhalb des Herkunftslandes. Die Mehrzahl verbleibt in den Landesgrenzen als sogenannte Binnenvertriebene. Der Grundsatz der Nichtzurückweisung verbietet die Rückführung von Personen in Staaten, in denen ihnen Verfolgung, Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Mit Geflüchteten sind hier alle Schutzsuchenden gemeint, mit dem Begriff Flüchtlinge hingegen Geflüchtete, die sich außerhalb ihres Herkunftslandes befinden sowie einen Schutzstatus entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention innehaben. Die Zahl der Flüchtlinge ist mit 25,4 Millionen höher als jemals zuvor.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.06.2019

Am 20.6.2019 legte der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf seinen ersten Bericht vor und übergab diesen Bundesministerin Dr. Franziska Giffey. Dazu Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes: „Wir begrüßen sehr, dass das Bundesfamilienministerium diesen Beirat einberufen und mit 21 Expert*innen das Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf seit 2015 intensiv bearbeitet hat. Wir brauchen mit Blick auf die demografische Entwicklung dringend Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige, die ihnen die Pflege ermöglicht ohne sie zu überfordern, gar krank macht oder in die Altersarmut führt. Die derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen haben es nicht vermocht, diese drängenden Fragen zu klären. Sie bieten keine wirklich hilfreichen Lösungen. Das zeigen insbesondere die Zahlen der geringen Inanspruchnahme von Maßnahmen aus dem Pflegezeitgesetz sowie Familienpflegezeitgesetz.“

In Deutschland ist eine kontinuierlich steigende Zahl Pflegebedürftiger zu verzeichnen. Die Zahl derer, die Pflege leisten könnten, sinkt aber gleichzeitig. Schon 2017 waren laut Statistischem Bundesamt ca. 3,4 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des SGB XI. Ungefähr drei Viertel aller Pflegebedürftigen (2,59 Millionen) wurden zu Hause versorgt – davon 1,76 Millionen allein durch Angehörige. Häufig müssen Angehörige ihre Berufstätigkeit ganz aufgeben, weil sie beide Aufgaben – Beruf und Pflegetätigkeit – nicht miteinander vereinbaren können. Daher konstatiert Brigitte Döcker: „Das muss sich ändern. Wir brauchen gesetzliche Grundlagen, damit sich Sorgearbeit für Pflegebedürftige und Berufstätigkeit in Einklang bringen lassen und eine gerechtere Aufteilung der Pflegetätigkeiten zwischen den Geschlechtern erreicht wird. Insoweit sollte der Bericht des unabhängigen Beirates nun rasch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, damit die Entwicklung von konkreten Lösungen für die Situation der pflegenden Angehörigen beginnen und bald in guten Gesetzen münden kann.“

Mit seiner Arbeit begleitet der Beirat die Umsetzung der einschlägigen Gesetze zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und berät über deren Auswirkungen. Mit dem ersten Bericht des Beirates werden unter anderem eine Bestandsaufnahme bezüglich des Pflegezeitgesetzes und Familienpflegezeitgesetzes sowie Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung gesetzlicher Grundlagen erwartet.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.06.2019

Anlässlich der heutigen Verabschiedung der Rentenwertbestimmungsverordnung 2019 im Bundesrat erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Die Erhöhung der Renten zum 01. Juli 2019 um über 3 Prozent bringt fürdie rund 20 Mio. Rentner*innen in Deutschland einen Kaufkraftzuwachs. Allerdings dürfen uns die erfreulichen Entwicklungen in diesem und in den vergangenen Jahren nicht darüber hinweg täuschen, dass die Rentenentwicklung mittel- bis langfristig hinter der Lohnentwicklung zurückbleiben wird und das Rentenniveau vor Steuern bald schon durch die Haltelinie aufgefangen werden muss. Dies zeigt aus unserer Sicht einmal mehr, dassdie Haltelinie beim Rentenniveau richtig war und über das Jahr 2025 hinaus verlängert werden muss.“

Besorgniserregend ist zudem, dass die Zahl der Grundsicherungsbezieher*innen trotz der guten Rentenentwicklung in diesem und in den vergangenenJahren kontinuierlich steigt. Wie das Statistische Bundesamt am 03. April 2019 mitteilte, lag die Zahl der Grundsicherungsbeziehenden im Dezember 2018 um 1,9 Prozent über dem Vorjahrsmonat. Dabei ist die Zahl der Grundsicherungsbeziehenden nur die Spitze des Eisbergs, denn regelmäßig unberücksichtigt bleiben diejenigen älteren und dauerhaft erwerbsgeminderten Rentner*innen, die berechtigte Grundsicherungsansprüche gar nicht geltend machen.

Vor diesem Hintergrund darf die erfreuliche Rentenanpassung 2019 nicht den Blick dafür verstellen, dass Maßnahmen zur Verhinderung von Altersarmutund zurbesseren Anerkennung von Lebensleistungen dringend erforderlich bleiben. Wolfgang Stadler erklärt hierzu: „Wer über viele Jahre zu niedrigen Löhnen gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt und hierfür Rentenbeiträge gezahlt hat, muss im Alter mehr haben als eine bedürftigkeitsgeprüfte Grundsicherung. Wir unterstützen daher den Vorschlag einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung. Die Höhe einer Rente muss sich nach der Lebensleistung der oder des einzelnen Versicherten richten und nicht nach der Höhe des Partnereinkommens.“

Die Stellungnahme der AWO zur Rentenwertbestimmungsverordnung 2019 finden Sie hier.

Zum Hintergrund: Zum 1.Juli 2019 steigen die Renten um 3,18 Prozent in den alten und 3,91 Prozent in den neuen Bundesländern. Damit erhöht sich der aktuelle Rentenwert, also der monatliche Rentenanspruch für ein Jahr Rentenbeiträge auf Grundlage des Durchschnittsverdienstes, auf 33,05Euro. Der aktuelle Rentenwert (Ost) wird dann 31,89 Euro betragen und holt damit auf rund 96,5Prozent des Westwertes auf.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.06.2019

Am 15. Juni findet zum dritten Mal der „Tag der Offenen Gesellschaft“ statt. Die Diakonie Deutschland ruft als Veranstaltungspartner ihre Einrichtungen und Träger zum Mitmachen auf, um damit ein Zeichen zu setzen für Freiheit, Vielfalt und Toleranz. „Die einladenden Tafeln der Offenen Gesellschaft stehen für mich für die freiheitliche und offene Haltung des Landes, in dem ich streiten und leben möchte“, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie.

„Ich verstehe Offenheit als eine Haltung, die akzeptiert, dass Vielfalt unser gesellschaftlicher Normalzustand ist. Eine offene Gesellschaft ist offen für Kreuz, Kippa und Kopftuch, für Kleingarten, Sauerbraten und Veganismus, für Paare, Rollifahrer, Singles und Familien, Menschen mit Down-Syndrom und Menschen ohne Humor. Diese Vielfalt bringt selbstverständlich Konflikte mit sich, sie ist – wie jede Partnerschaft – immer wieder auch eine Herausforderung, die anstrengt und nach Diskussion und Haltung verlangt“, betont Lilie.

Erstmals wird die Diakonie Deutschland in Berlin auf dem Platz am Nordbahnhof Tische aufstellen. Diakonie-Präsident Lilie wird dort sowie auf dem Tempelhofer Feld an der zentralen Tafel anzutreffen sein. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier besucht einen Tisch im Soldiner Kiez im Wedding.

Tische und Stühle stellen unter anderem auch die Diakonie Mitteldeutschland gemeinsam mit dem Bündnis Demokratie gewinnt in Halle auf. Das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern feiert mit vielen Kooperationspartnern in Schwerin. Die Diakonie Düsseldorf lädt an einen langen Tisch am Rheinufer ein. Das Diakonische Werk Halberstadt feiert im Altenpflegeheim St. Stephanus in Osterwieck, das Diakoniewerk Essen im Internat für hörgeschädigte Kinder.

Weitere Tafeln der Diakonie und evangelischen Landeskirche sowie alle Tafeln, die bundesweit angemeldet wurden, finden Sie mit weiteren Informationen auf www.tdog19.de .

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 11.06.2019

Am 13. Juni 2019 hat nun auch der Rat der Europäischen Union die Richtlinie zur Vereinbarung von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige gebilligt. Die Richtlinie ist ein weiterer europäischer Schritt in die richtige Richtung: eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch zeitliche und finanzielle Entlastungen und eine stärker am Grundsatz der Gleichberechtigung orientierte Verteilung von Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern. Für Deutschland ist vor allem das Recht auf bezahlte Arbeitsfreistellung für den zweiten Elternteil anlässlich der Geburt eines Kindes hervorzuheben. Weitere Regelungen betreffen den Anspruch auf bezahlte Elternzeit und das Recht auf pflegebedingte Arbeitsfreistellung.

Dennoch ist der Schritt in Richtung Vereinbarkeit sehr viel zaghafter, als zu hoffen war. „Es ist vor allem enttäuschend, dass die im ersten Entwurf der Richtlinie geplante Ausweitung der nicht übertragbaren Elterngeldzeit auf vier Monate nicht verabschiedet wurde. Gerade in Deutschland hätte die Ausweitung der Partner*innenmonate die tatsächliche Gleichberechtigung der Geschlechter und damit die Vereinbarkeit deutlich gefördert.“, kritisiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig.

Die in der Richtlinie vereinbarten Mindestanforderungen sind innerhalb von drei Jahren im deutschen Recht zu implementieren. Der djb ruft die Bundesregierung in seiner aktuellen Stellungnahme dazu auf, nicht nur die Anforderungen der Richtlinie umzusetzen, sondern die Chance zu nutzen, über diese Mindestanforderungen hinauszugehen. „Deutschland sollte innerhalb der EU gleichstellungspolitisch zum Vorbild werden!“, fordert die Präsidentin des djb.

djb-Stellungnahme vom 13. Juni 2019: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K4/st19-15/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 13.06.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des heutigen Weltflüchtlingstages die konsequente Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention für Flüchtlingskinder in Deutschland. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation fehlen in der derzeitigen Flüchtlingspolitik insbesondere die Berücksichtigung des Kindeswohls und der gleichberechtigte Zugang zu grundlegenden Kinderrechten wie Bildung und Gesundheit. Probleme gibt es auch in der Frage kindgerechter Gerichts- und Asylverfahren, beim Familiennachzug sowie bei der Unterbringung von Flüchtlingskindern in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften.

„Die zu uns geflüchteten Kinder und Jugendlichen benötigen umfassende Maßnahmen zur Integration. Grundlage dafür müssen die in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Kinderrechte sein. Das schnelle Erlernen der deutschen Sprache, Bildungsintegration über einen ungehinderten Zugang zu Kindertageseinrichtungen und eine Schulpflicht für alle Flüchtlingskinder von Anfang an, unabhängig von der Bleibeperspektive, sowie eine möglichst kurze Verweildauer von Kindern und ihren Familien in Aufnahmeeinrichtungen sind dabei Schlüsselfaktoren. Eine gute Bildung schon für Kita-Kinder kann die Chancengleichheit in unserer Gesellschaft befördern und herkunftsbedingte sowie soziale Unterschiede am besten ausgleichen. Schulen, Sprachlerneinrichtungen und Vorbereitungskurse müssen für die Kinder ungehindert zugänglich sein. All das kann am besten durch ein Integrationsgesetz sichergestellt werden, das die Integration insbesondere von Flüchtlingskindern und ihren Familien sowie ihre Teilhabe und Partizipation an unserer Gesellschaft befördert“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Da geflüchtete Kinder besonderen Schutz benötigen, sind kindgerechte Asyl- und Verwaltungsverfahren für sie besonders wichtig, um ihre Rechte zu garantieren. Sie brauchen einen effektiven, fairen und unmittelbaren Zugang zum Recht, sobald sie einreisen. Auch im Asylverfahren müssen grundlegende Prinzipien wie die vorrangige Beachtung der kindlichen Interessen, das Beteiligungs- und Informationsrecht und der Nichtdiskriminierungsgrundsatz eingehalten werden. Es braucht kindgerechte Informationen über das sie betreffende Verfahren und Flüchtlingskinder müssen vor, während und im Anschluss des Verfahrens kindgerecht begleitet werden. Es ist enorm wichtig, dass unbegleitete Minderjährige sobald wie möglich eine unabhängige Vertretung an ihrer Seite haben, die ihre Interessen in allen sie betreffenden Verwaltungsverfahren fachkundig vertritt. Auch gibt es für die Vormünder keine Vorgaben oder Standards zur Begleitung und Vorbereitung der Mündel auf Verfahren und daneben keinen Anspruch auf eine im Asyl- und Aufenthaltsrecht geschulte Rechtsvertretung. Kinder brauchen auch qualifizierte Sprachmittler, die ihnen im Verfahren zur Seite stehen. Hier muss es schleunigst Veränderungen geben, ebenso wie bei der Qualifizierung der Vormünder, die meist mangelhaft ist“, so Lütkes weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft die Bundesregierung zudem beim Familiennachzug zu unbegleiteten Flüchtlingskindern in Deutschland eindringlich zu mehr Humanität auf. Die Bundesregierung sollte das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom April letzten Jahres zum Anlass nehmen, beim Familiennachzug zu Flüchtlingskindern ausschließlich das Kindeswohl zum Maßstab zu machen. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung auf, das EuGH-Urteil bei der Entscheidung über Visaanträge zur Familienzusammenführung sofort anzuwenden und umgehend in nationales Recht umzusetzen, und damit Flüchtlinge, die während des Asylverfahrens volljährig werden und denen später die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird, als Minderjährige einzustufen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.06.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert anlässlich des heutigen Tages der Verkehrssicherheit an Politik, Autofahrer und Eltern, für mehr Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr zu sorgen. Dazu müssen aus Sicht des Verbandes die Eltern gemeinsam mit ihren Kindern vermehrt das selbstständige Zufußgehen üben, damit die Kinder mehr Selbstständigkeit und damit Sicherheit im Straßenverkehr erlangen. Autofahrerinnen und Autofahrer sind aufgerufen, von sich aus rücksichtsvoller gerade gegenüber Kindern zu sein. Zudem tritt die Kinderrechtsorganisation für eine Reform der Straßenverkehrsordnung ein, damit Kommunen sogenannte Schulstraßen mit temporären Durchfahrtsbeschränkungen an Schulen einrichten können.

„Auch mit Blick auf die Verkehrsunfallstatistik sollte Schluss sein mit dem zunehmenden Trend zum Elterntaxi: Als Mitfahrer im Auto verunglücken Kinder wesentlich häufiger, als wenn sie zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad fahren. Zugleich sollten die Ordnungsbehörden aber auch härter gegen Raserinnen und Raser sowie Falschparker vor Kitas und Schulen vorgehen. Wohlmeinende Appelle sind dabei ein nachvollziehbarer Weg, aber auch Strafen sind notwendig, um ein Umdenken bei uneinsichtigen Autofahrerinnen und Autofahrern zu erreichen. Und wir brauchen endlich Tempo 30 überall dort, wo Kinder unterwegs sind“, betont Claudia Neumann, Expertin für Spiel und Bewegung des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Gerade die Verkehrssicherheit vor Schulen muss durch sogenannte Schulstraßen erhöht werden. In Südtirol und Ballungsgebieten wie Wien oder Salzburg haben sich diese temporären Zufahrtsbeschränkungen für Pkw an Schulen bewährt. In Schulstraßen wird zeitweise, also vor allem morgens zu Schulbeginn, die Zufahrt zur Schule für den Autoverkehr gesperrt. In Deutschland gibt es Schulstraßen bisher nur vereinzelt im Rahmen von Testphasen. Schulstraßen sind aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes vor allem für Nebenstraßen geeignet.

Anlässlich des Verkehrssicherheitstages ruft das Deutsche Kinderhilfswerk außerdem Kinder und ihre Eltern zur Teilnahme an den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ auf. Zu den Aktionstagen unter dem Motto „Mitmachen und Elterntaxi stehen lassen!“, die das Deutsche Kinderhilfswerk und der ökologische Verkehrsclub VCD koordinieren, sollen Grundschulen und Kitas in ganz Deutschland Laufaktionen erarbeiten, die zu Beginn des nächsten Schuljahres umgesetzt werden. Anmelden können und sollten sich Schulklassen sowie Kindertageseinrichtungen bereits jetzt – auf der Webseite www.zu-fuss-zur-schule.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.06.2019

Für viele junge Paare ist eine partnerschaftliche Aufteilung der Familienverantwortung selbstverständlich, zumindest bevor das erste Kind kommt. Danach rutschen viele in eine eher klassische Rollenaufteilung: Die Väter gehen weiter arbeiten und die Mütter übernehmen Erziehung und Haushalt. Es sind zumeist die Frauen, die beruflich zurückstecken, sei es durch Elternzeit oder als Teilzeitkraft. „Wenn darüber die Unzufriedenheit wächst, man sich aber ohnmächtig fühlt, steigert das die sogenannte mütterliche Erschöpfung“, weiß Andrea Twardella von der Mutter-Kind-Klinik Talitha in Bad Wildungen. In den Vorsorge- und Rehamaßnahmen, wie sie von der Katholischen Arbeitsgemeinschaft (KAG) Müttergenesung angeboten werden, erarbeiten sich Mütter Wege aus diesen Rollenfallen. Im Rahmen der gesundheitlichen Therapie lernen sie, ihren Familienalltag wieder aktiv zu gestalten und zu steuern.

Eigentlich hat sich die Rolle der Frau in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert. Auch wenn die Entwicklung noch nicht am Ziel ist, können junge Frauen gleichberechtigter und selbstbestimmter leben. Doch ausgerechnet im Familienleben finden sich viele Frauen in den Rollenklischees der 50er Jahre wieder. „Frauen tragen zu allererst die Familienverantwortung“, fasst Andrea Twardella die Lebenswirklichkeit vieler Müttern zusammen. Tatsächlich sind es Frauen, die zu 76 Prozent Elternzeit nehmen. Ein Blick auf die Dauer der Elternzeit macht es noch deutlicher: Vergleicht man die Elternzeit mit einem Jahresverlauf, ist der Vater bereits Ende Januar wieder im Job; den Rest des Jahres stemmen Mütter mehr oder weniger allein.

Selbst bei berufstätigen Müttern sieht es nicht anders aus. Wer trotz Kinder weiter im Beruf stehen möchte, muss meist die Karrierebremse Teilzeit in Kauf nehmen: Zwei von drei berufstätigen Müttern arbeiten mit reduzierter Stundenzahl. Bei berufstätigen Vätern ist es dagegen nur einer von 16, der weniger Zeit im Unternehmen verbringt, damit er sich zu Hause um die Familie kümmern kann.

Für die Frauen ist es oft ein schleichender Prozess aus vielen kleinen Entscheidungen, zu denen man keine pragmatische Alternative sieht. Er endet häufig in einem Gefühl der Ohnmacht. Ein Ausbruch aus dieser Situation ist nur mit einem beherzten Schritt nach vorn möglich. Eine Mutter-Kind-Kur bietet Frauen eine Auszeit und gibt ihnen die Chance, neben der Arbeit an gesundheitlichen Störungen auch die eigene Rollensituation mit professioneller Hilfe zu reflektieren. „Wir schauen gemeinsam mit den Frauen wertfrei darauf, was war und was möglich ist. Bei uns finden sie Zeit, abzuwägen und zu entscheiden“, beschreibt Familientherapeutin Andrea Twardella die Arbeit der Therapeuten und Berater in den Fachkliniken. Ziel ist es, dass die Frauen sich wieder als Akteurin begreifen, die ihr Leben verantwortlich gestaltet. Eine für alle richtige Richtung gibt es dabei nicht. „Manchmal ist es eine Veränderung, manchmal ist es ein Frieden auf Zeit. Wichtig ist, dass die Frauen bewusst eine Entscheidung treffen und sich damit gut fühlen.“ Andrea Twardella weiß, dass diese Entscheidung positiv ausstrahlt: Auf die anderen Therapien während der dreiwöchigen Vorsorge- und Rehamaßnahme sowie zuhause auf das Gleichgewicht im Familienalltag.

Mütterliche Erschöpfung ist eine Diagnose, die eine Mutter-Kind-Kur ermöglicht. Die Erfahrung der 21 Fachkliniken in der KAG zeigt, dass es oft nicht die einzige ist. Mütter kommen oft mit einer mehrfachen Gesundheitsbelastung. Über die verschiedenen Angebote und Spezialisierungen informiert die bundesweite Hotline der KAG (0180/140 0 140 – 3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz).

Quelle: Pressemitteilung Kath. Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V. vom 18.06.2019

„Der Gesetzgeber ist gefragt, faire Lösungen beim Kindesunterhalt im Wechselmodell festzuschreiben. Die derzeitige Rechtslage geht zu Lasten des Elternteils, der vor einer Trennung beruflich zugunsten der Kinder zurückgesteckt hat“, mahnt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV).

Im Rahmen der Fachtagung „Wechselmodell und erweiterter Umgang als Betreuungsoptionen – kindgerecht auswählen und Unterhalt fair ausgestalten“ machte Dr. Gudrun Lies-Benachib aus ihrer Erfahrung als OLG-Richterin deutlich, dass es bei einem Streit ums Wechselmodell auch ums Geld geht. Ihre exemplarischen Rechnungen zeigten, dass die finanziellen Folgen erheblich sind und deshalb für beide Eltern eine Rolle spielen. Deutliche Kritik übte Lies-Benachib an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), der eine unterhaltsrechtliche Verpflichtung, Vollzeit zu arbeiten, auch auf Elternteile in der Teilzeitfalle anwende und fiktiv beim Kindesunterhalt von einem Vollzeitgehalt ausgehe. Dies führe in der Praxis dazu, dass eine Mutter ihr Kind aus dem Selbstbehalt ernähren müsse.

„Wir fordern, einen Grundsatz familiärer Solidarität nach Trennung im Kindesunterhaltsrecht zu verankern. Väter sind meist beruflich gut aufgestellt, weil Mütter ihnen den Rücken freigehalten haben. Deshalb braucht es angemessene Übergangsfristen für Elternteile, die am Arbeitsmarkt erst wieder Fuß zu fassen müssen“, unterstreicht Jaspers. „Ziel muss sein, die Existenz des Kindes in beiden Haushalten gut abzusichern und Interessenskonflikte zwischen Umgang und Unterhalt zu vermeiden.“

Der Psychologe Dr. Stefan Rücker kam zu dem Schluss, was „das Beste“ für jedes Kind ist, sei so individuell wie sein Fingerabdruck. Die internationale Forschung sei mit Vorsicht zu genießen – nur ein minimaler Teil der vielen Studien genüge wissenschaftlichen Gütekriterien. Werden Drittvariablen wie das Konfliktniveau der Eltern oder ihr sozioökonomischer Status berücksichtigt, lassen sich zwischen Residenzmodell und Wechselmodell kaum Unterschiede im Wohlbefinden von Kindern finden. Rücker plädierte eindringlich für die Entwicklung guter Beratungsangebote, um Eltern zu befähigen, die mit der Trennung einhergehenden Emotionen besser zu steuern. Gehe es den Eltern gut, sei die Wahl des Betreuungsmodells zweitrangig.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 20.06.2019

Alleinerziehende werden überdurchschnittlich häufig am Ende eines arbeitsreichen Lebens mit Altersarmut kon­frontiert sein. Das ist nicht gerecht und muss sich ändern“, mahnt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). „Wir setzen uns für eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung, für Verbesserungen bei den Kinderbe­rücksichtigungszeiten und langfristig für einen Systemwechsel hin zu einer Universalversicherung mit Mindestsicherungsziel ein.“

Basis einer auskömmlichen Alterssicherung ist eine eigenständige Existenzsicherung während der Erwerbs- und Familienphase. Zudem gilt es, auch das Rentensystem an der bestehenden Pluralität von Familienformen auszurichten, statt am Ernährermodell fest zu halten. Zentral ist hierbei in der Lebensverlaufsperspektive die sozialversi­cherungspflichtige Absicherung bisher nicht versicherter Lebensphasen. Der VAMV setzt sich für eine Ausweitung der gesetzlichen Rente hin zu einer Universalversicherung mit einem Mindestsicherungsziel für alle ein: Während der Erwerbfähigkeitsphase zahlen alle Bürger*innen auf alle Einkommen einen Mindestbeitrag. In Zeiten der Nicht-Erwerbstätigkeit übernimmt das zuständige Sozialleistungssystem den Mindestbeitrag. Da sich die staatliche Förderung der privaten Rentenvorsorge mit Blick auf die Alterssicherung von Familien mit kleinen Einkommen wenig bewährt fordert der VAMV, diese Mittel stattdessen hin zu einer Universalversicherung zu lenken. Zudem setzt sich der VAMV dafür ein langfristig eine Verpflichtung für Arbeitgeber zu schaffen, Betriebsrenten anzubieten.

Das Positionspapier „Für ein gutes Auskommen im Alter! Forderungen zur Existenzsicherung von Alleinerziehenden“ hat die Bundesdelegiertenversammlung des VAMV am 16. Juni 2019 verabschiedet.

Auch Wahlen standen auf dem Programm: Die Versammlung hat Daniela Jaspers zur Vorsitzenden gewählt und Helene Heine als neue Vizevorsitzende. Schatzmeister ist Jürgen Pabst, Protokollfüh­rerin Elisabeth Küppers. Fee Linke ist neu als Beisitzerin im Bundes­vorstand. „Wir danken meiner Vorgängerin Erika Biehn für ihre engagierte und hochkompetente Arbeit für den VAMV. Mit ihrer jahr­zehntelangen Arbeit in der Anti-Armutspolitik hat sie den VAMV mit geprägt“, würdigt Jaspers Erika Biehn.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 19.06.2019

AUS DEM ZFF

Eine zeitgemäße Familienpolitik muss nach Auffassung des ZFF die geschlechtergerechte Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit ins Zentrum rücken. Vor diesem Hintergrund bekennt sich der Familienverband zu einer partnerschaftlich orientierten Familienpolitik und formuliert in einem Positionspapier politische Handlungsempfehlungen

Das Leitbild der Partnerschaftlichkeit prägt seit Jahren die familienpolitische Diskussion. Die Einführung des Elterngeldes, ElterngeldPlus und die Familienpflegezeit – all dies sind Instrumente, die eine partnerschaftlichere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit fördern sollen. Die Realität zeigt, wie dringend Modelle einer partnerschaftlichen Familienorganisation weiterhin gebraucht werden: Frauen übernehmen nach wie vor den Löwenanteil der privat erbrachten Sorgearbeit, während Männer mehrheitlich einer ununterbrochenen, oftmals überlangen Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen.

Dazu Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF:

„Die meisten jungen Familien wünschen sich eine gleichmäßigere Aufteilung von Betreuung und Erziehung ihrer Kinder, scheitern jedoch bei der Umsetzung. Während Paare bis zur Geburt des ersten Kindes bezahlte und unbezahlte Arbeit relativ gleichmäßig aufteilen, übernehmen Mütter danach den Hauptteil der Sorgearbeit. Im Gegensatz dazu erhöhen viele Väter sogar ihre Arbeitszeit. Für das ZFF ist es daher an der Zeit, gute Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe an familiärer Sorge, aber auch am Erwerbsleben zu schaffen.“

Christiane Reckmann weiter:

„Wie diese guten Rahmenbedingungen aussehen können will das ZFF im heute veröffentlichten Positionspapier darlegen. Wir zeigen die erheblichen gleichstellungspolitischen, familienpolitischen und sozialpolitischen Implikationen auf, die eine „partnerschaftliche Familienpolitik“ ausmachen. Sie reichen von der Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld und der Möglichkeit einer Vaterschaftsfreistellung rund um die Geburt des Kindes über die Bekämpfung des Gender Pay Gaps bis zur Abschaffung des Ehegattensplittings, um nur einige Beispiele zu nennen. Nur wenn wir Familienpolitik konsistent am Leitbild der Partnerschaftlichkeit ausrichten, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer (geschlechter-)gerechten Gesellschaft machen!“

Das ZFF- Positionspapier „Fifty-Fifty?! Wie kann die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit gelingen?“ können Sie hier herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 14.06.2019

AKTUELLES

Insgesamt 18 ForscherInnen des DIW Berlin, des Leibniz-Instituts für Bildungsforschung und Bildungsinformation (DIPF), der Universität Hamburg und der Humboldt-Universität zu Berlin haben Erträge von Bildung unter die Lupe genommen, die nichts mit Geld zu tun haben. Unter anderem ging es darum, wie sich Bildung in den Bereichen sozioemotionaler Fähigkeiten, der Gesundheit und politischen Partizipation niederschlägt. Mehr dazu erfahren Sie im Editorial dieses Newsletters. Der Endbericht des Verbundprojekts, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wurde, ist als DIW Politikberatung kompakt 137 erschienen.

Das Programm Elternchance II mit der Weiterqualifizierung pädagogischer Fachkräfte zu Elternbegleiter/innen geht in die letzte Runde.

Das Programm endet am 31.12.2020 und wird nicht verlängert.

Die nächsten Kurse für das Jahr 2020 wurden auf der Homepage des Konsortiums Elternchance veröffentlicht: https://www.konsortium-elternchance.de/aktuelle-infos/kurstermine-2020/

Bewerbungen unter: Bewerbungsserver: www.bewerbung-elternbegleitung.de/konsortium

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Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie

Fachtagung „Familie braucht ein Zuhause. Bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum für Familie schaffen!“

Berlin, 06.06.2019 – Heute findet in Berlin die gemeinsame Fachtagung der Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. und des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) zum Thema „Familie braucht ein Zuhause“ statt, an der gut 80 Fachleute und Interessierte teilnehmen. Ziel der Veranstaltung ist es, die derzeitigen Verwerfungen auf dem Wohnungsmarkt, in der Wohnpolitik und der Stadtentwicklung herauszuarbeiten und Lösungen zu finden, wie wieder bezahlbarer und ausreichender Wohnraum für Familie geschaffen werden kann.

Dr. Stefanie Elies, Leiterin des Forum Politik und Gesellschaft und Genderkoordinatorin der Friedrich-Ebert-Stiftung, betont: „Immer mehr Kinder wachsen in Ballungsräumen auf, doch dort haben es Familien besonders schwer, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Einkommensschwache Haushalte und Alleinerziehende sind noch einmal besonders betroffen. Mit unserer Fachtagung wollen wir auf die Problematik aufmerksam machen und neue Ansätze für eine sozial gerechte Wohnungsbaupolitik diskutieren.“

Die Vorsitzende des ZFF, Christiane Reckmann, resümiert: „Familie braucht ein Zuhause! Das bedeutet, dass es um mehr geht als ein Dach über dem Kopf. Vor allem bedeutet dies die Sicherung ausreichenden und guten Wohnraums mit Rückzugsmöglichkeiten für alle Familienmitglieder und ein Wohnumfeld, welches genügend Freiräume zum Spielen, Bewegen sowie für Bildung und Freizeit bereithält sowie Nachbarschaften fördert. Dieser Wohnraum wird aber für viele Familien zunehmend zu einem Luxusgut und kaum mehr bezahlbar. Wohnen und Wohnraumversorgung muss ein fester Bestandteil familienpolitischer Daseinsvorsorge werden!“

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ZFF-Info 10/2019

SCHWERPUNKT: Internationaler Kindertag

Anlässlich des Internationalen Kindertages am 1.6.2019 erklären KatjaDörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder-und Familienpolitik, sowie AnnalenaBaerbock, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Wenn wir ein kinderfreundliches Land wollen, dann müssen starke Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Der Staat wird dadurch verpflichtet, die Interessen von Kindern in den Mittelpunkt zu rücken. Kinder brauchen besonderen Schutz und Förderung. Das Wohl von Kindern muss bei allen Entscheidungen endlich einen besonderen Stellenwert einnehmen. Sie haben ein Recht auf Entwicklung und Beteiligung in allen sie betreffenden Entscheidungen.

Wer die Rechte von Kindern im Grundgesetz stärkt, kann den Kampf gegen Kinderarmut und für ein kinderfreundliches Deutschland viel konsequenter führen. Das sollte eigentlich im Interesse aller demokratischen Kräfte in diesem Land sein.

Kinderrechte gehören mit einer starken Formulierung ins Grundgesetz. Eine reine Symbolpolitik lehnen wir ab. Die Grüne Bundestagsfraktion wird darum in der kommenden Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen, der die Kinderrechte im Grundgesetz stark macht.

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie haben eigene Bedürfnisse. Eine Politik für Kinder muss daher ihre Rechte und Interessen in den Mittelpunkt stellen. Ob Kinokarte, Musikunterricht oder Klassenfahrt – Eltern müssen ihren Kindern ein gutes Aufwachsen ermöglichen können. Dort, wo sie auf Unterstützung angewiesen sind, müssen sie diese auch erhalten. Einfach und unbürokratisch, damit Eltern ihre Zeit mit den Kindern und nicht mit dem Ausfüllen komplizierter Anträge verbringen. Wir brauchen endlich eine Kindergrundsicherung, die bei allen Kindern ankommt und verdeckter Armut ein Ende macht. Damit Kinder mit guten Chancen ins Leben starten.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 31.05.2019

„Der Weltkindertag ist eine gute Gelegenheit, um auf die besondere Verwundbarkeit von Kindern in Krisengebieten und auf die Bedeutung der Kinderrechte weltweit hinzuweisen“, erklärt Helin Evrim Sommer, entwicklungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Internationalen Kindertags am 1. Juni 2019. Sommer weiter:

„In militärischen Konflikten und anderen humanitären Katastrophen sind Kinder und Jugendliche immer besonders betroffen. Sie zählen zu den verwundbarsten Gruppen und werden auf vielfältige Weise psychisch und physisch schwer verletzt. In vielen Ländern werden Kinder immer noch als Kindersoldaten verschleppt, sexuell missbraucht und zum Töten gezwungen.

Auch außerhalb gesellschaftlicher Not- und Krisensituationen sind Kinderrechte global immer noch stark bedroht. Deshalb brauchen wir eine Entwicklungszusammenarbeit, die sich mehr für die Bildung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere von Mädchen, einsetzt und gegen Kinderarmut und Kinderarbeit vorgeht. Deutschland muss seinen Sitz im UN-Sicherheitsrat auch dafür nutzen, Kinderrechten mehr Gehör zu verschaffen und internationale Vereinbarungen zum Schutz von Kindern in der Praxis durchzusetzen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 31.05.2019

Smart Toys erfreuen sich weltweit großer Beliebtheit. Laut dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) stellt Deutschland den fünftgrößten Markt in diesem Segment. Problematisch ist jedoch, dass dieses Spielzeug für Kinder Risiken birgt. Der Deutsche Familienverband (DFV) appelliert an das Fürsorgeempfinden von Eltern und fordert Hersteller zu Transparenz auf

Lern-Tablets für Kinder, sprechende Teddybären oder Schnuller, die die Temperatur des Babys anzeigen – die Bandbreite der Smart Toys ist groß. Sie sollen das interaktive Lernen von Kindern fördern und Eltern bei der Kinderbetreuung unterstützen. Doch neben seinen Vorteilen bietet intelligentes Spielzeug auch Gefahren: Smart Toys nehmen die Handlungen von Kindern über Kameras, Sensoren oder Mikrofone auf. Handelt es sich um internetfähige Smart Toys, gehen Daten an externe Server, die außerhalb der Kontrolle von Eltern liegen.

„Es sind ernstzunehmende Risiken, die unter anderem die Persönlichkeitsrechte von Kindern betreffen. Beim Beispiel des Spielzeugs MyfriendCalya war das eindrücklich erkennbar“, sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV. Die Bundesnetzagentur stufte die Puppe 2017 als Spionagegerät ein und verbot sie. Nur eingeschränkt konnten Eltern und Kinder bemerken, wenn die vernetzte Puppe Gespräche aufzeichnete. Bei Spielzeug, das durch ungesicherte Verbindungen Sprachnachrichten empfängt und versendet, ist ein Missbrauch durch Dritte einfach möglich. Online-Beiträge der Verbraucherzentrale zeigen dies anhand konkreter Beispiele.

„Mit Smart Toys setzen wir unsere Kinder potenziellem Identitätsdiebstahl aus. Wir ermöglichen es Unternehmen, Kundenprofile von Kindesbeinen an herzustellen. Das darf nicht unsere Absicht sein“, so Zeh. Beim Kauf von Smart Toys sollten Eltern gut überlegen, ob das Spielzeug für ihr Kind geeignet ist und seinem Alter entspricht. Unterstützung bieten Initiativen wie „Schau hin! Was dein Kind mit Medien macht“. „Hersteller von Kinderspielzeug sollten klar verständlich über mögliche Risiken aufklären. Auch die Verkäufer von Smart Toys sind in der Pflicht, vor einem Kauf umfassend zu beraten“, sagt Zeh.

In der Politik steht auf dem Plan, Kinder vor Datenschutz-Risiken bei Smart Toys zu schützen. In der vergangenen Woche baten die Bundesländer bei der Verbraucherschutzkonferenz in Mainz, dass die Bundesregierung sich auf EU-Ebene für die Implementierung einer einheitlichen IT-Sicherheitszertifizierung für Smart Toys einsetzt. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung sollte sich auf die notwendigen Daten begrenzen, die für die Inbetriebnahme und Nutzung im Spielbetrieb erforderlich sind. Weiterhin sollten diese Daten lokal auf dem Spielzeug gespeichert werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 31.05.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte sollen sich schnell und spürbar verbessern. Das ist Ziel der Konzertierten Aktion Pflege, die unter der Leitung von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn jetzt ihre Ergebnisse vorgelegt hat. Danach soll bundesweit nach Tarif bezahlt, ein am Bedarf orientierter Personalschlüssel eingeführt, die Anwerbung ausländischer Pflegekräfte beschleunigt und die Zahl der Auszubildenden und Ausbildungseinrichtungen gesteigert werden.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Wir sorgen für mehr Nachwuchs in der Pflege – ohne Schulgeld und mit fairer Ausbildungsvergütung. Es muss klar werden: Pflege ist ein Zukunftsberuf, eine Ausbildung in der Pflege lohnt sich und eröffnet Möglichkeiten für verschiedene Berufswege. Zehn Prozent mehr Auszubildende und Ausbildungseinrichtungen sind das Ziel unserer Ausbildungsoffensive Pflege – das hilft auch denen, die schon jetzt in der Branche arbeiten. Denn die Auszubildenden von heute sind die Profis von morgen.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Pflegekräfte verdienen Anerkennung und eine gute Bezahlung. Unser Ziel sind bessere Gehälter über Mindestlöhne, sowohl für Hilfs- als auch für Fachkräfte, und gleiche Bezahlung in Ost und West. Die rechtlichen Grundlagen sollen noch vor der Sommerpause von der Bundesregierung beschlossen werden. Dann ist die Pflegebranche am Zug: Sie muss entscheiden, ob sie für bessere Löhne einen flächendeckenden Tarifvertrag abschließen kann, oder Mindestentgelte – wie bisher – über die Pflegekommission festgelegt werden sollen.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Pflege muss wieder attraktiver werden. Das geht nur mit mehr Personal. Denn das entlastet nicht nur die einzelne Pflegekraft, sondern lässt auch mehr Zeit für die Betreuung der Pflegebedürftigen. Die Beschlüsse der Konzertierten Aktion sind ein Auftrag an alle Beteiligten. Und sie sind ein Versprechen an alle Pflegekräfte: Wir werden weiter dafür kämpfen, dass die Situation in der Pflege besser wird.“

Die Ergebnisse der Konzertierten Aktion im Detail

Mehr Ausbildung

Die neuen Pflegeausbildungen starten zum 1. Januar 2020. Ihre Einführung wird begleitet durch die „Ausbildungsoffensive Pflege“ (2019 – 2023). Hierzu wurde beschlossen:die Zahlen der ausbildenden Einrichtungen und der Auszubildenden bis 2023 im Bundesdurchschnitt um jeweils 10 Prozent zu steigern mit einer Informations- und Öffentlichkeitskampagne für die neuen Pflegeausbildungen zu werben durch die Verbände der Pflegeeinrichtungen mindestens 5.000 Weiterbildungsplätze zur Nachqualifizierung von Pflegehelferinnen und -helfern einzurichten.

Mehr Personal

Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern oder zur Rückkehr in den Beruf zu gewinnen, gelingt nur, wenn sie genügend Kolleginnen und Kollegen an der Seite, verlässliche Dienstpläne und gute Arbeitsbedingungen haben. Deshalb wurde vereinbart: ein Personalbemessungsverfahren für verbindliche Personalschlüssel für Pflegekräfte in Krankenhäusern zu erarbeiten.zügig die Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens für Pflegeeinrichtungen anzugehendie Fach- und Sprachausbildung für ausländische Pflegekräfte in den Herkunftsländern zu unterstützen. ein Gütesiegel für die Vermittler ausländischer Pflegekräfte zu entwickelnPflegeheime und Krankenhäuser verpflichten sich zu mehr Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz.

Mehr Geld

Bislang wurden Pflegekräfte zu niedrig und sehr unterschiedlich entlohnt. Deshalb wurde vereinbart: die Entlohnungsbedingungen in der Altenpflege zu verbessern.nach Qualifikation differenzierte Mindestlöhne zu entwickeln (mindestens für Pflegefach- und Hilfskräfte). einen für Ost und West einheitlichen Pflegemindestlohn zu schaffen.

Zur Umsetzung dieser Ziele kommen nach Auffassung der AG zwei unterschiedliche Wege in Betracht:die Festsetzung von Mindestlöhnen auf Vorschlag der Pflegekommission. ein Tarifvertrag, der auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes unter Berücksichtigung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts flächendeckend erstreckt werden kann. (Mehrheitsposition)Die hierfür jeweils erforderlichen gesetzlichen Änderungen werden BMAS und BMG zügig auf den Weg bringen.

Außerdem bestand Einigkeit darüber,dass eine Verbesserung der Entlohnung eine verbesserte Finanzausstattung der Pflegeversicherung erforderlich macht.eine finanzielle Überlastung der Pflegebedürftigen durch steigende Eigenanteile zu verhindern ist.

Mehr Verantwortung

Die Kompetenzen der Pflegefachkräfte sollen gestärkt und ausgeweitet werden. Deshalb wurde beschlossen:den Verantwortungsbereich von Pflegekräften auszuweiten. Dafür werden u.a. Standards zur Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen (z.B. Ärzten) entwickelt. Das BMG startet diesen Prozess noch dieses Jahr.die bestehenden Möglichkeiten, Heilkunde auf Pflegefachkräfte zu übertragen, besser zu nutzenin Modellvorhaben ab 2020 zu erproben, dass Pflegefachkräfte Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel verordnen.

Mehr Digitales

Die Arbeit von Pflegekräften soll durch Digitalisierung erleichtert werden. Deshalb wurde beschlossen: Pflegeeinrichtungen an das TI-Datennetz anzuschließendie Pflege mittelfristig komplett auf elektronische Datenverarbeitung umzustellen (elektronische Pflegeakte, Entlassmanagement, Verordnungen)Ab 1. Oktober 2022 sollen ambulante Pflegedienste Leistungen der Pflegeversicherung, ab 1. April 2023 auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege nur noch auf elektronischem Weg mit den Kassen abrechnen. Die Möglichkeiten der Telepflege (z.B. Beratung übers Netz) weiterzuentwickeln.

Hintergrund

Um den Arbeitsalltag von Pflegekräften spürbar zu verbessern, haben das Bundesgesundheits-, das Bundesfamilien- und das Bundesarbeitsministerium im Juli 2018 die Konzertierte Aktion Pflege ins Leben gerufen. Zusammen mit den Ländern, Pflegeberufs- und Pflegeberufsausbildungsverbänden, Verbänden der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, den Kirchen, Pflege- und Krankenkassen, Betroffenenverbänden, der Berufsgenossenschaft, der Bundesagentur für Arbeit sowie den Sozialpartnern wurden fünf Arbeitsgruppen eingerichtet, um konkrete Schritte festzulegen:Arbeitsgruppe 1: Ausbildung und Qualifizierung Arbeitsgruppe 2: Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung Arbeitsgruppe 3: Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung Arbeitsgruppe 4: Pflegekräfte aus dem Ausland Arbeitsgruppe 5: Entlohnungsbedingungen in der Pflege.

Weitere Informationen sowie den Vereinbarungstext im Wortlaut finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/konzertierte-aktion-pflege

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.06.2019

Mit dem Bundesprogramm „Menschen stärken Menschen“ unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit Anfang 2016 bürgerschaftliches Engagement in Form von Patenschaften. Im Mai 2019 hat das Programm einen neuen Höchststand erreicht: Insgesamt mehr als 75.000 Patenschaften wurden geschlossen. Im direkten Kontakt unterstützen die Patinnen und Paten einzelne Menschen oder auch Familien bei der Bewältigung ihres Alltags. Je nach Träger werden dabei unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt – beispielsweise Bildungspatenschaften, in denen die Engagierten Jugendlichen helfen, ihren Schulabschluss zu schaffen oder eine Ausbildung zu finden.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Mehr als 75.000 Patinnen und Paten reichen im Alltag Menschen die Hand, die es schwerer im Leben haben. Ihnen gilt mein Respekt und mein Dank dafür, dass sie ihre Zeit und ihre Erfahrung für andere einsetzen. Mit ihrem Engagement stärken die Bürgerinnen und Bürger den gesellschaftlichen Zusammenhalt nachhaltig. Ihr Einsatz trägt dazu bei, benachteiligten Menschen Chancen zu eröffnen, Verständnis füreinander zu wecken und Teilhabe zu ermöglichen.“

Gestartet wurde das Patenschaftsprogramm Anfang 2016, um Geflüchtete bei der Integration in Deutschland zu unterstützen. 2018 wurde das Programm auf eine größere Zielgruppe erweitert und zu Chancenpatenschaften ausgebaut. Mit Hilfe von bürgerschaftlichem Engagement sollen zusätzlich zu den Geflüchteten nun auch diejenigen Menschen erreicht werden, denen eine Perspektive für die Zukunft fehlt und die auch durch andere Angebote schwer zu erreichen sind. Ziel ist es, auch diese Menschen in die Gesellschaft zu integrieren und ihnen die Möglichkeit zu gleichberechtigter Teilhabe zu bieten.

Das BMFSFJ fördert 29 zivilgesellschaftliche Programmträger, die die Arbeit von rund 500 lokalen Organisationen koordinieren und unterstützen. Durch ihre zahlreichen ehrenamtlich Engagierten und Netzwerke zu Kooperationspartnern sind die Organisationen bestens geeignet, passende Patinnen und Paten mit Menschen zusammenzubringen, die Unterstützung brauchen.

Der Engagementpolitik kommt eine herausragende gesellschaftspolitische Bedeutung für Solidarität, Teilhabe, Partizipation und Integration zu. Der Schwerpunkt der Engagementförderung des Bundes liegt deshalb auf der Entwicklung nachhaltiger Strukturen und guter Rahmenbedingungen für Engagement.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.06.2019

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums geht 2020 in die zweite Förderperiode. Die ersten Förderaufrufe wurden veröffentlicht und die Interessenbekundungsverfahren starten am 27. Mai 2019 (siehe: www.demokratie-leben.de).

„Demokratie leben!“ ist das finanzstärkste und weitreichendste Programm der Bundesregierung zur Demokratieförderung und Extremismusprävention. 2019 stehen insgesamt 115,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Die aktuelle Förderperiode für alle mehr als 600 Projekte im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ endet zum 31.12.2019. Deswegen wird für die nächste Förderperiode derzeit eine Förderrichtlinie erarbeitet. Für die Phase ab 2020 können sich alle Organisationen für Projekte bewerben, die die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllen – auch alle derzeit geförderten zivilgesellschaftlichen Träger auf Bundesebene. Die Interessensbekundungsverfahren für die Förderung von Kompetenzzentren und -netzwerken auf Bundesebene starten am 3. Juni 2019.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ im Mai 2018 entfristet. Damit ist sichergestellt, dass es „Demokratie leben!“ auch nach 2020 weiter geben kann. „Wir werden nicht nachlassen, denjenigen, die sich aktiv für unsere Demokratie und gegen jeglichen Extremismus einsetzen, den Rücken zu stärken. Das hat für mich und für das Bundesfamilienministerium höchste Priorität. Denn es ist klar: Das Engagement vor Ort braucht eine sichere finanzielle Basis und Verlässlichkeit.“

In der wichtigen Arbeit gegen Rechtsextremismus ist und bleibt die Förderung der Opferberatung, der Mobilen Beratung sowie der Distanzierungs- und Ausstiegsberatung ein zentraler Bestandteil des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Bereits heute fördert der Bund die Beratungsleistungen in allen 16 Ländern in Höhe von insgesamt fast elf Millionen Euro. Das BMFSFJ will die Förderung dieser wichtigen Beratungsangebote deshalb fortsetzen und möchte diese ausbauen. Das Engagement vor Ort soll weiter gestärkt werden.

Rechtlich ist derzeit in der Arbeit für Demokratie und Vielfalt ausschließlich die Förderung von Projekten möglich. Für eine Strukturförderung oder eine institutionelle Förderung gab und gibt es keine gesetzliche Grundlage.

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ unterstützt präventiv-pädagogische Arbeit gegen Angriffe auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, insbesondere gegen Rechtsextremismus, islamistischen Extremismus und linken Extremismus sowie Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Es entwickelt zielgerichtete Strategien im partnerschaftlichen Zusammenwirken von Kommunen, Ländern, dem Bund und der Zivilgesellschaft.

Nähere Informationen gibt es unter www.demokratie-leben.de.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.05.2019

Zum heute veröffentlichten „Childhood Index“ von Save the Children erklären Kai Gehring, Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, und Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Es ist eine Schande, dass immer noch in aller Welt die Kindheit hunderter Millionen Kinder zerstört wird. Gleichzeitig ist es eine zentrale politische Herausforderung. Deutschland muss gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft die schlimmsten Faktoren wie Mangelernährung und gewaltsamen Tod, Kinderarbeit und Kinderarmut, Krankheit und Ausschluss von Bildung entschieden bekämpfen.

Kinderrechte müssen gerade in Kriegs- und Konfliktgebieten besser geschützt werden. Der internationale Druck auf die Konfliktparteien muss verstärkt werden, um den in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Schutz von Kinder in Konfliktregionen durchzusetzen. Zu diesen fundamentalen Rechten zählt auch, den Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung für geflüchtete Kinder und unbegleitete Minderjährige zu verbessern.

Das Kinderrecht auf eine gesunde Umwelt ist gerade angesichts der Klimakrise von wachsender Bedeutung. Auch hier zeigt sich die große Verantwortung Deutschlands und anderer Industrieländer für die globalen Kinderrechte. Ihr klimapolitisches Handeln muss angesichts der globalen Auswirkungen konsequent verändert werden.

Außerdem fordern wir die längst überfällige Verankerung der Kinderrechte ins Grundgesetz: Dies hätte auch international eine positive Signalwirkung.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 29.05.2019

„Immer mehr Väter nehmen Elterngeld in Anspruch, doch die durchschnittliche Bezugsdauer liegt weit unter der von Müttern. Diese beziehen durchschnittlich 14,2 Monate Elterngeld, Väter lediglich 3,8 Monate. Es ist noch einige Luft nach oben bei der partnerschaftlichen Aufteilung von Erziehungs- und Sorgearbeit. Deshalb wollen wir zwölf Monate Elterngeld für beide Elternteile, die nicht übertragbar sind. Für Alleinerziehende soll es 24 Monate Anspruch geben. Außerdem muss die unterschiedliche Bezahlung von Frauen und Männern für gleiche und gleichwertige Arbeit endlich beendet werden“, erklärt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts. Werner weiter:

„Seit der Einführung des Elterngelds im Jahr 2007 ist das Mindestelterngeld nicht erhöht worden. Dadurch werden Familien mit geringem oder keinem Einkommen vom Elterngeld ausgeschlossen. Allein um die Inflation auszugleichen, müsste es um etwa 50 Euro erhöht werden. Ebenso muss die Anrechnung des Elterngelds auf Sozialleistungen abgeschafft werden, um Familienarmut zu bekämpfen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 28.05.2019

Das Vorhaben der Bundesregierung, die seit drei Jahren befristet geltende Wohnsitzauflage für Asylberechtigte in Deutschland endgültig festzuschreiben (19/8692), stößt bei Kommunalvertretern auf Zustimmung und bei Wohlfahrtsverbänden auf Ablehnung. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat am späten Montagnachmittag deutlich. Die mit dem Integrationsgesetz vom Juli 2016 eingeführte Wohnsitzregelung für international Schutzberechtigte, würde am 6. August dieses Jahres außer Kraft treten. Aus Sicht der Regierung würde ohne eine Verlängerung dieser Regelung, der zufolge schutzberechtigte Ausländer verpflichtet sind, ihren Wohnsitz drei Jahre lang in einem bestimmten Land und gegebenenfalls an einem bestimmten Ort zu nehmen, „ein wichtiges integrationspolitisches Instrument für die Betroffenen und die zu diesem Zweck erforderliche Planbarkeit der Integrationsangebote von Ländern und Kommunen entfallen“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Die Wohnsitzauflage habe sich bewährt, sagte Marc Elxnat vom Deutschen Städte- und Gemeindebund während der Anhörung und begrüßte das Regierungsvorhaben. Eine Entfristung der geltenden Regelung bedeute nicht, dass dies damit für alle Zeiten festgeschrieben ist, befand er. In den Städten und Gemeinden gebe es die Befürchtung, dass es im Falle einer Außerkraftsetzung der Wohnsitzregelung zu einer Konzentration spezieller Communitys in den Städten komme, was einer Integration nicht zuträglich sei und zu Problemen mit Wohnraumversorgung in einzelnen Städten führen könne.

Der ländliche Raum habe ein großes Integrationspotenzial, sagte Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag. Mit dem Mittel der Einschränkung der Wohnsitzfreiheit für einen beschränkten Zeitraum könne es gelingen, den Flüchtlingen vor Augen zu führen, dass sie auch im ländlichen Raum sehr gute Chancen zur Integration haben. Die geltende Wohnsitzauflage sei ausreichend evaluiert worden, um eine Entfristung vorzunehmen, urteilte Ritgen.

Susann Thiel vom Paritätischen Gesamtverband sprach sich gegen eine Entfristung aus. Dagegen sprächen grundsätzliche Bedenken ebenso wie die Erfahrungen aus der Praxis, sagte sie. Wohnsitzauflagen seien rechtlich fraglich, da sie das Recht auf Freizügigkeit einschränkten. Rechtlich möglich seien die Einschränkungen nur, wenn sie aus integrationspolitischen Gründen erteilt würden. Die Frage sei also, ob Wohnsitzauflagen die Integrationschancen steigern oder nicht, sagte Thiel. Bislang habe es aber keine umfassende Evaluierung gegeben, die dazu Erkenntnisse haben liefern können. „Aus unserer Sicht ist das kein geeignetes Mittel, um die Integration von Schutzberechtigten tatsächlich herzustellen“, sagte die Verbandsvertreterin. Erfahrungen aus der Praxis würden vielmehr auf das Gegenteil hinweisen.

Bernward Ostrop vom Deutschen Caritasverband lehnte eine Entfristung „ohne Evaluierung“ ab und schlug eine befristete Verlängerung der Regelung vor, um eine „ordentliche Evaluierung“ vornehmen zu können. Der Caritas-Vertreter wies zugleich darauf hin, dass die geltende Regelung in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt Flüchtlinge dazu zwingen könne, länger als angemessen in Gemeinschaftsunterkünften zu verbleiben. Dies sei nicht integrationsfördernd.

Professor Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg sagte, die Annahme, dass sich die Wohnsitzauflagen positiv auf die Integration auswirken, könne empirisch nicht bestätigt werden. Seiner Ansicht nach braucht es eine systematische Evaluation des Gesetzes. Jetzt eine „Entfristung auf Dauer“ festzuschreiben, sei „nicht sinnvoll“. Er halte eine Verlängerung der Wohnsitzauflage um ein Jahr für richtig, sagte Brücker. Was die Bedenken der Kommunen angeht, ein Wegfall der Wohnsitzauflage könne zu einer Konzentration in den Großstädten führen, so fänden sich bei genauerer Betrachtung der Zahlen starke Zuzüge ebenso wie starke Wegzüge. Eventuellen Risiken für tatsächlich erheblich über dem Bundesdurchschnitt betroffene Kommunen könne mit einem Zuzugsstopp begegnet werden, schlug Brücker vor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 642 vom 04.06.2019

Eine Stärkung der Rechte von Kindern ist das Ziel eines Gesetzentwurfs (19/10552) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Entwurf sieht die Fortentwicklung von Artikel 6 des Grundgesetzes durch ausdrückliche Gewährleistung des Schutzes der Kinder, ihres Rechts auf Förderung ihrer Entwicklung, ihres Rechts auf Beteiligung und des Vorrangs des Kindeswohls vor. Hintergrund ist den Abgeordneten zufolge, dass Kinder in Artikel 6 ausschließlich im Zusammenhang des Elternrechts und der Elternpflicht zur Pflege und Erziehung der Kinder und dem Wächteramt der staatlichen Gemeinschaft behandelt würden. Es fehle eine ausdrückliche Gewährleistungsverantwortung und -pflicht des Staates betreffend den besonderen Schutz der Kinder. Auch das Kindeswohl werde im Grundgesetz nicht erwähnt, sei aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts oberste Richtschnur der Elternverantwortung.

Ebenfalls fehlten im Grundgesetz eine Vorgabe, dass die zunehmende Selbstbestimmungs- und Beteiligungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen zu beachten ist, sowie ein ausdrückliches Recht des Kindes auf Förderung seiner Entwicklung. Damit bleibe das Grundgesetz sowohl hinter den Standards der UN-Kinderrechtskonvention als auch der EU-Grundrechtecharta zurück. Über die Vorlage sowie einen Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zum selben Thema debattiert das Plenum laut Tagesordnung erstmalig am 6. Juni.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 637 vom 03.06.2019

Der Referentenentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes wurde nach der Anhörung der an den Beratungen beteiligten Verbände nicht geändert. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10369) auf eine Kleine Anfrage (19/9871) der Fraktion Die Linke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 624 vom 29.05.2019

Wie sich die Ausgaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Bereich der frühkindlichen Bildung in den Jahren ab 2014 entwickelt haben, will die FDP-Fraktion mittels einer Kleinen Anfrage (19/10239) erfahren. Außerdem will sie wissen, welche konkreten Maßnahmen und Projekte nach Kenntnis der Bundesregierung seither durchgeführt wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 616 vom 27.05.2019

Der Umgang von Behörden mit sexuellen Minderheiten unter Flüchtlingen ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/10308) der Linksfraktion. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung erfahren, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) „seine Offenheit gegenüber nicht-hetero-normativen Identitäten“ deutlich macht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 611 vom 24.05.2019

Die bezahlten und unbezahlten Überstunden je Arbeitnehmer sind im ersten Quartal 2019 gegenüber dem Vorjahr um jeweils 0,4 Stunden gesunken. Grund dafür sei die konjunkturelle Abschwächung, berichtet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Die Beschäftigten machten im ersten Quartal im Durchschnitt 6,4 bezahlte Überstunden und 6,0 unbezahlte Überstunden. Das sind jeweils 0,4 Stunden weniger als im ersten Quartal 2018. „Die Zahl der Überstunden geht mit der konjunkturellen Abschwächung seit dem vergangenen Jahr zurück“, erklärt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“.

Die Zahl der Erwerbstätigen nahm um 1,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu und lag im ersten Quartal 2019 bei knapp 44,9 Millionen. Insgesamt arbeiteten die Erwerbstätigen in Deutschland im ersten Quartal 2019 15,6 Milliarden Stunden. Das bedeutet einen Anstieg von 1,5 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Die Arbeitszeit pro Erwerbstätigem lag im ersten Quartal 2019 bei 347,9 Stunden und stieg damit um 0,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die durchschnittliche vereinbarte Wochenarbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten betrug 38 und die der Teilzeitbeschäftigten 17 Stunden.

Die durchschnittliche Arbeitszeit der Teilzeitbeschäftigten lag im ersten Quartal 2019 bei 187 Stunden und stieg damit um 0,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit arbeiteten Teilzeitbeschäftigte länger als jemals zuvor nach der Wiedervereinigung. „Das liegt an dem fortgesetzten Rückgang von Minijobbern mit niedrigen Arbeitszeiten und dem trendmäßigen Anstieg von sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigten“, so Arbeitsmarktökonom Weber.

Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten stieg im ersten Quartal gegenüber dem Vorjahresquartal um 1,2 Prozent, die der Vollzeitbeschäftigten um 1,5 Prozent. Die Teilzeitquote lag mit 39 Prozent leicht unter dem Stand des Vorjahres (-0,1 Prozentpunkte).

Der Krankenstand lag im ersten Quartal mit 5,3 Prozent geringfügig unter dem Niveau des Vorjahres (5,5 Prozent). Nach ersten vorläufigen Hochrechnungen ist die Kurzarbeit im ersten Quartal etwas gesunken. Sie betrug 313.000 Personen nach 325.000 Personen im Vorjahr.

Eine Tabelle zur Entwicklung der Arbeitszeit steht im Internet unter http://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/tab-az1901.pdf. Eine lange Zeitreihe mit den Jahreszahlen ab 1991 ist unter http://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/AZ_Komponenten.xlsx abrufbar.

Weitere Informationen zur Verbreitung von bezahlten und unbezahlten Überstunden sind unter http://doku.iab.de/aktuell/2014/aktueller_bericht_1407.pdf zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 04.06.2019

Lebenserwartung steigt stetig mit höherem Lebenslohneinkommen – Differenz zwischen unterstem und oberstem Lohndezil von westdeutschen Männern nimmt im Zeitverlauf von vier auf sieben Jahre zu – Besserverdiener profitieren von mehr Rentenzahlungen im Verhältnis zu geleisteten Beiträgen – Äquivalenzprinzip in gesetzlicher Rentenversicherung wird nicht eingehalten – Ergebnisse sprechen für eine Aufwertung geringer Rentenansprüche

Wer in seinem Leben ein niedriges Erwerbseinkommen erwirtschaftet hat, ist nicht nur einem erhöhten Altersarmutsrisiko ausgesetzt, sondern lebt auch noch kürzer als Besserverdienende. Dadurch erhalten Menschen aus den unteren Lohngruppen überproportional weniger Rentenzahlungen im Verhältnis zu den eingezahlten Beiträgen. Und der Abstand bei den Lebenserwartungen zu den Besserverdienenden nimmt auch noch zu. Dies sind die Ergebnisse einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Sie unterstreicht damit, wie wichtig eine Aufwertung der unteren Rentenansprüche wäre, um die Verhältnismäßigkeit wiederherzustellen und das Altersarmutsrisiko zu senken.

Die DIW-Ökonomen Peter Haan, Daniel Kemptner und Holger Lüthen haben anhand der Administrativdaten der Deutschen Rentenversicherung untersucht, wie sich die Lebenserwartungen verschiedener Geburtsjahrgänge im Verhältnis zu den Lebenslohneinkommen im Zeitverlauf entwickeln und welche Verteilungswirkungen das für die Rente hat. Aus Gründen der erwerbsbiografischen Konsistenz wurden ausschließlich die Daten westdeutscher männlicher Arbeitnehmer erhoben, die zwischen 1926 bis 1949 geboren wurden, also die heutigen Rentenbezieher sind. Es zeigt sich nicht nur, dass die Lebenserwartung mit höheren Lebenslohneinkommen steigt. Auffällig ist auch, dass der Unterschied in der Lebenserwartung zwischen dem obersten und dem untersten Lebenslohndezil im Zeitverlauf zunimmt. Lag er für die ältesten Geburtsjahrgänge noch bei vier Jahren, erhöht er sich für die Jahrgänge 1947 bis 1949 auf sieben Jahre. Dieser Zusammenhang zwischen Lebenslohneinkommen und Lebenserwartung wird künftig auch bei Frauen auftreten, da diese zunehmend längere Erwerbsbiografien und damit höhere Lebenslohneinkommen erzielen.

Die Ungleichheit im gesetzlichen Rentensystem steigt

„Menschen mit niedrigem Lebenslohneinkommen beziehen also nicht nur weniger, sondern auch kürzer Rente, was dem Äquivalenzprinzip der Gesetzlichen Rentenversicherung widerspricht. Und diese Ungleichheit steigt“, sagt Studienautor Holger Lüthen. Die Idee dieses Äquivalenzprinzips ist es, dass jeder relativ zu seinen eingezahlten Beiträgen gleich viel aus der Rentenversicherung ausbezahlt bekommt. Dies basiert allerdings auf der Annahme, dass die Lebenserwartung innerhalb eines Jahrgangs gleich ist und sich nicht nach Einkommen unterscheidet.

Durch die tatsächlich festgestellten unterschiedlichen Lebenserwartungen wird dieses Prinzip aber unterlaufen: Die Arbeitnehmer erhalten relativ zu ihren geleisteten Beiträgen umso mehr Rentenzahlungen, je höher ihr Lebenseinkommen war. „Dies hat insofern eine Verteilungswirkung, als die Lebenseinkommen nun insgesamt, einschließlich des Renteneinkommens, ungleicher werden“, sagt Studienautor Daniel Kemptner. Berücksichtigt man die Mortalitätsraten nach Lebenslohneinkommen nicht, sinkt die reale Rendite über die Lohndezile. Anders sieht es aus, wenn die Mortalitätsraten berücksichtigt werden: Je niedriger das Lebenslohndezil, desto niedriger die reale Rendite. Eine Ausnahme ist hier das unterste Lohndezil, das die Möglichkeiten zur Frühverrentung und Erwerbsminderung verstärkt in Anspruch genommen hat.

Dieser generelle Effekt tritt auch auf, wenn die Witwenrenten, die rund ein Fünftel der Ausgaben der Deutschen Rentenversicherung ausmachen, berücksichtigt werden. Zwar profitieren die unteren Dezile überproportional von den Hinterbliebenenrenten. Doch der generelle Befund bleibt bestehen: Die Rendite für Arbeitnehmer ist auch bei Berücksichtigung der erwarteten Rentenzahlungen an ihre Witwen umso höher, je höher ihr Lebenslohneinkommen ist.

Geringere Rentenansprüche sollten aufgewertet werden

„Diese Ergebnisse machen deutlich, dass das Äquivalenzprinzip in der GRV nicht gilt und nicht als Argument gegen eine Aufwertung von geringen Rentenansprüchen überzeugt. Im Gegenteil unsere Ergebnisse sprechen für eine Aufwertung. Das würde auch der Altersarmut vorbeugen“, konstatiert Studienautor Peter Haan. Die derzeit diskutierte Grundrente – unabhängig von der Frage einer Bedürftigkeitsprüfung – wäre dabei eine Möglichkeit. Dabei sollten sonstige Alterseinkommen insbesondere von Beamten und Selbstständigen, die in der Regel geringe Ansprüche aber eine hohe Lebenserwartung haben, berücksichtigt werden oder Mindestbeitragszeiten gelten. Allerdings, geben die Autoren zu bedenken, sollte das Armutsproblem nicht nur über die Rentenversicherung aufgefangen werde. Als gesamtgesellschaftliche Herausforderung wäre es auch denkbar, steuerliche Hebel in Bewegung zu setzen, um nicht einseitig die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu belasten.

Studie im DIW Wochenbericht 23/2019

Interview mit Daniel Kemptner

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 05.06.2019

DIW-ForscherInnen berechnen, was ein niedrigeres Rentenniveau für die Altersarmut und den Bezug von Grundsicherung bedeuten würde – Deutlich mehr RentnerInnen als bisher stünden finanziell schlecht da, wenn nicht gegengesteuert wird – Langfristig sollten unter anderem die private und betriebliche Altersvorsorge ausgebaut werden

Sinkt das Rentenniveau wie erwartet von heute 48 Prozent auf etwa 43 Prozent im Jahr 2045, steigt die Armutsrisikoquote bei Älteren – wenn sich an den derzeitigen Rahmenbedingungen nichts ändert – um bis zu 20 Prozent. Auch der Anteil derer, die Grundsicherung im Alter beziehen, nähme deutlich zu – es sei denn, die Renten wachsen schneller als der Grundsicherungsbedarf. Das sind die zentralen Befunde einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Das voraussichtlich sinkende Rentenniveau bedeutet vereinfacht ausgedrückt, dass man nach 45 Jahren Berufstätigkeit zum Durchschnittslohn aktuell – nach Abzug der Sozialbeiträge – 48 Prozent des Durchschnittslohns als Rente erhält, in Zukunft aber nur noch 43 Prozent des dann aktuellen Durchschnittslohns.

„Die Gefahr der Altersarmut droht sich infolge des sinkenden Rentenniveaus zu verschärfen“, sagt der DIW-Rentenexperte Johannes Geyer, einer der Studienautoren. In der Studie wurde der Effekt der Rentenniveausenkung auf die Altersarmut – davon sind Personen betroffen, die weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens zur Verfügung haben – und der Grundsicherungsbedarf zwar isoliert von anderen Faktoren berechnet. Beispielsweise könnte es künftig verstärkte Anreize und Möglichkeiten für private Vorsorge auch für BezieherInnen niedriger Einkommen geben und damit die Armutsrisikoquote im Alter sinken. Derzeit ist die private Vorsorge insbesondere in dieser Gruppe noch recht gering. Die Ergebnisse zeigen aber deutlich, dass es einen starken Zusammenhang von Rentenniveau und Armutsrisiko gibt.

Die Studie unterstreicht somit, dass es Maßnahmen bei der gesetzlichen Rente und der privaten Vorsorge geben müsse, und zwar möglichst schnell. „Die Zeit läuft davon. Man muss Lösungen finden, die die Rente nicht nur finanziell, sondern auch sozial nachhaltig auszugestalten“, so Geyer.

Armutsrisikoquote steigt in allen vier untersuchten Szenarien

Die Auswirkungen des bis zum Jahr 2045 sinkenden Rentenniveaus haben Hermann Buslei, Björn Fischer, Johannes Geyer und Anna Hammerschmid anhand von vier Szenarien untersucht, die sich in der allgemeinen Preisentwicklung und in den Unterkunftskosten als wichtiger Komponente der Grundsicherung unterscheiden. Dafür verwendeten sie ein Mikrosimulationsmodell und Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP).

Den Berechnungen zufolge steigt in jedem der vier Szenarien die Armutsrisikoquote, und zwar um 2,1 bis 3,5 Prozentpunkte. Ausgehend von 17,5 Prozent aller mindestens 65-Jährigen, die im Jahr 2015 hierzulande von Armut bedroht waren, entspricht das einem Anstieg von bis zu einem Fünftel. Nehmen die Unterkunftskosten, die einen großen Teil der Grundsicherungskosten ausmachen, um mehr als drei Prozent jährlich zu, steigt auch der Anteil der GrundsicherungsempfängerInnen infolge des niedrigeren Rentenniveaus deutlich. Bei einer schwächeren Entwicklung der Unterkunftskosten – angenommen wurden jährlich 1,4 Prozent – sinkt diese Quote.

Um ein höheres Altersarmutsrisiko zu vermeiden, müsste nach Ansicht der AutorInnen betroffenen Personen und Haushalten gezielt mit zusätzlichen Maßnahmen geholfen werden. Kurzfristig könnten wohl nur die Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder die Grundsicherungsleistungen angepasst werden. Längerfristig komme es aber vor allem darauf an, die betriebliche Altersvorsorge auszubauen und auch GeringverdienerInnen private Vorsorge zu ermöglichen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Politik durch weitere Reformen, etwa in den Bereichen Bildung, Arbeit und Steuern, die Beschäftigungsmöglichkeiten verbessert und langfristig dem Altersarmutsrisiko vorbeugt.

Links

Studie im DIW Wochenbericht 21+22/2019 | PDF, 2.72 MB

Interview mit Johannes Geyer: „Die Menschen brauchen Lösungen, um sinkende Rentenniveaus zu kompensieren“ (Print | PDF, 140.43 KB und Audio | MP3, 4.25 MB)

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 29.05.2019

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche nahm im 1. Quartal 2019 gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um 0,6% ab. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden im 1. Quartal 2019 rund 27 000 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet.

Knapp drei Viertel (72%) der Frauen, die im 1. Quartal 2019 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 18% zwischen 35 und 39 Jahre. Knapp 8% der Frauen waren 40 Jahre und älter. Die unter 18-Jährigen hatten einen Anteil von 3%. Rund 40% der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch keine Lebendgeburt.

96% der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Medizinische Indikationen waren in 4% der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (58%) wurden mit der Absaugmethode (Vakuumaspiration) durchgeführt, bei 24% wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, und zwar 80% in gynäkologischen Praxen und 17% ambulant im Krankenhaus. 7% der Frauen ließen den Eingriff in einem Bundesland vornehmen, in dem sie nicht wohnten.

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen, auch zu den Quartalsergebnissen, sind in den Tabellen Schwangerschaftsabbrüche (23311) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden. Weitere gesundheitsbezogene Daten und Tabellen zu Schwangerschaftsabbrüchen mit weiteren Gliederungen finden sich auch im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 04.06.2019

Im Jahr 2018 haben 433000 Väter Elterngeld bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Vatertags am 30.05. weiter mitteilt, waren das insgesamt knapp 24% aller Leistungsbezieher und -bezieherinnen. Nach den Ergebnissen der Elterngeldstatistik steigt die Zahl der Väter, die Elterngeld beziehen, von Jahr zu Jahr weiter an: Im Jahr 2015 waren es 326000 Väter gewesen (21%), 365000 (22%) im Jahr 2016 und 406000 (23%) im Jahr 2017.

Die durchschnittlich geplante Elterngeld-Bezugsdauer von Vätern lag mit 3,8 Monaten weiterhin deutlich unter der Bezugsdauer von Müttern (im Schnitt 14,2 Monate). Das ab Juli 2015 neu geschaffene Elterngeld Plus nehmen inzwischen 13% der Elterngeld beziehenden Väter in Anspruch (im Vergleich: 30% der Mütter). Mit den Regelungen zum Elterngeld Plus sollen insbesondere Eltern begünstigt werden, die bereits während des Elterngeldbezuges wieder in Teilzeit arbeiten. Zwar fällt das Elterngeld Plus in der Regel niedriger aus, wird dafür aber erheblich länger gezahlt. Die durchschnittliche Bezugsdauer von Vätern, die sich für Elterngeld Plus entschieden, lag daher mit 8,9 Monaten auch weit über der durchschnittlichen Bezugsdauer der Väter, die ausschließlich das sogenannte Basiselterngeld bezogen (3,0 Monate).

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 28.05.2019

Hierzu kommentiert das ZFF:

Das Elterngeld ist zu einer wichtigen gleichstellungpolitischen Leistung geworden und das ZFF freut sich, dass immer mehr Väter die Familienleistung in Anspruch nehmen. Aber auch wenn Väter das Elterngeld zunehmend nutzen, entscheiden sie sich meist für eine deutlich kürzere Auszeit als Mütter. Häufig fehlt es an Verständnis der Kolleg*innen, an starren Arbeitszeitmodellen und Präsenzkulturen. Nicht zuletzt reicht es nicht bei allen Einkommen aus, Erwerbsarbeit zugunsten von Fürsorgeaufgaben über einen längeren Zeitraum zu reduzieren.

Als ZFF fordern wir daher eine Ausweitung der Partnermonate. Dies würde den Ansatz der Partnerschaftlichkeit weiter stärken und gleichzeitig Väter dabei unterstützen, eine längere Auszeit im Job durchzusetzen. Darüber hinaus brauchen wir dringend andere Arbeitszeitmodelle und existenzsichernde Arbeitsbedingungen, damit Partnerschaftlichkeit in allen Familien gelebt werden kann.

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Bewerbungsphase zum „Preis Soziale Stadt 2019“ startet heute. Gemeinsam mit dem Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW, dem vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Mieterbund ruft der AWO Bundesverband zur Teilnahme am bundesweiten Wettbewerb auf. Bis zum 29. Juli 2019 können sich Projekte bewerben, die im Sinne sozialer Quartiersentwicklung den nachbarschaftlichen Zusammenhalt stärken sowie Integration und ein gutes Miteinander fördern. Unterstützt wird der „Preis Soziale Stadt“ auch in diesem Jahr vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Lebenswerte Stadtteile sind die Grundlage von Integration und sozialem Zusammenhalt. In unserer sozial immer stärker differenzierten Gesellschaft geht es daher darum, das Zusammenleben der Menschen in ihren Nachbarschaften zu unterstützen, ihre Lebensperspektiven und den Zugang zu Bildung zu verbessern sowie Konflikte in den Quartieren zu vermeiden. „Die Gestaltung lebenswerter Quartiere ist ein Hauptanliegen der AWO, die jedoch nur in gemeinschaftlicher Zusammenarbeit mit Akteur*innen aus Zivilgesellschaft und Politik vor Ort gelingen kann. Der „Preis Soziale Stadt“ leistet einen besonderen Beitrag dazu, vorbildliche Projekte der Öffentlichkeit bekanntzumachen und soziale Stadtentwicklung nachhaltig zu fördern“, erklärt Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes.

Das Ziel, beispielhafte Nachbarschaftsprojekte und Initiativen der sozialen Stadtentwicklung zu stärken und so deren Nachahmung zu unterstützen, verfolgt der Preis Soziale Stadt dieses Jahr in Kooperation mit dem Deutschen Nachbarschaftspreis. Auf einer gemeinsamen Preisverleihung in Berlin werden am 24. Oktober 2019 die Gewinner*innen beider Preise bekannt gegeben. Erstmalig erhält das Gewinner*innenprojekt des „Preis Soziale Stadt“ in diesem Jahr ein Preisgeld von 10.000 Euro.

Wer kann teilnehmen?

Um den „Preis Soziale Stadt“ können sich Projekte bewerben, die einen ganzheitlichen Ansatz bei der Stadtentwicklung verfolgen und die Planungsphase bereits überwunden haben. Der Preis ist offen für alle Projekte und Akteur*innen. Er richtet sich in erster Linie an die klassischen Handlungsträger*innen der Stadtentwicklung wie Kommunen, Wohnungsunternehmen, private Investoren und die freie Wohlfahrtspflege. Bewerben können sich Projekte jeder Größe, kleinteilige Initiativen genauso wie große, komplexe Quartiersprojekte. Bewertet werden die Wettbewerbsbeiträge in den Kategorien „Bündelung von Ressourcen“, „Beteiligung der Betroffenen“ und „Nachhaltigkeit“.

Online-Bewerbung

Über das Online-Formular auf der Internetseite des „Preis Soziale Stadt“ https://www.nachbarschaftspreis.de/de/preis-soziale-stadt/ können Sie Ihre Projekte einreichen. Außerdem finden Sie dort alle wichtigen Informationen zum Wettbewerb sowie die Teilnahmebedingungen.

Bei inhaltlichen Fragen zum Preis Soziale Stadtsteht außerdem die Geschäftsstelle „Preis Soziale Stadt“ beimvhw zur Verfügung (preis-soziale-stadt@vhw.de).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 04.06.2019

Morgen werden in Berlin die Ergebnisse der vor knapp einem Jahr ins Leben gerufenen „Konzertierten Aktion Pflege“ (KAP) vorgestellt. Unter den Vorschlägen: höhere Mindestlöhne, bessere Gehälter für Pflegekräfte, ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag.

Dazu erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Nach sechs Jahren langer Arbeit und intensiver Diskussionen im Bündnis für fairen Wettbewerb in der Pflege sind diese Vorschläge bahnbrechend für die Branche. Es ist gelungen, die unterschiedlichen Interessen und arbeitsrechtlichen Grundlagen der gemeinnützigen Anbieter gemeinsam mit ver.di zu bündeln und damit unserer Forderung nach angemessener Bezahlung in der Altenpflege Nachdruck zu verleihen. Endlich!

Die AWO arbeitet seit Jahren auf einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Pflege hin. Die Wertschätzung für die Pflegekräfte in der Altenhilfe drückt sich insbesondere durch eine angemessene Gehaltsstruktur aus. Wir sind deshalb insgesamt zufrieden mit den Ergebnissen.

Der Widerstand der privaten Arbeitgeberverbände ist nachzuvollziehen. Der Altenpflegemarkt ist im Wachstum begriffen, verfügt mit der Pflegeversicherung über eine gesetzlich geregelte Refinanzierung und bietet privaten Investoren eine lukrative Rendite – allerdings auf Kosten der Mitarbeitenden und der zu pflegenden Menschen. Durch allgemeinverbindliche tarifliche Regelungen gelingt es ein Stück, die Altenpflege, eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe, wieder mehr als Bestandteil der Daseinsvorsorge in Deutschland zu gestalten.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.06.2019

22 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern in einem offenen Brief an den Bundestag, das »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« nicht zu verabschieden:

Ein breites Bündnis aus Anwalts- und Richtervereinigungen, Kinderrechts-, Wohlfahrts- und Menschenrechtsorganisationen fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in einem offenen Brief auf, dem »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« ihre Zustimmung zu verweigern. Das Gesetz zielt auf Ausgrenzung und verstößt gegen Grund- und Menschenrechte, so die scharfe Kritik. Insbesondere die geplante Ausweitung der Abschiebungshaft, Kürzungen der Leistungen für Asylbewerber unter das Existenzminimum sowie die Einführung eines neuen prekären Duldungsstatus sind inakzeptabel und werden dramatische Auswirkungen für die Betroffenen haben, warnen die Organisationen.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, den in anderen EU-Staaten Anerkannten nach zwei Wochen jegliche Sozialleistungen zu entziehen. Das ist verfassungswidrig. Massive Kürzungen der Sozialleistungen würden sogar Menschen betreffen, die noch mitten im Gerichtsverfahren stecken und bei denen noch nicht abschließend entschieden wurde, ob ihnen in Griechenland, Italien oder Bulgarien menschenunwürdige Aufnahmebedingungen drohen.

Daneben enthält das neue Gesetz massive Verschärfungen im Bereich der Abschiebungshaft, deren Anwendung stark ausgeweitet werden soll und beinahe jeden treffen könnte. Abschiebungshaft soll in regulären Strafgefängnissen durchgeführt werden – dies gilt selbst für Familien und Kinder. Das widerspricht der eindeutigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, nach der Abschiebungshaft und Strafhaft streng zu trennen sind. Der neue prekäre Status der Duldung light soll alle Menschen treffen, die ihrer Pflicht, ein Ausweisdokument zu besorgen, nicht nachkommen – dabei ist das für manche Menschen unmöglich. Für Jugendliche und junge Erwachsene hätte dieser Status dramatische Folgen, da er ihnen den Weg in ein Bleiberecht versperrt. Sollte dieses Gesetz in Kraft treten, werden Zehntausende in Deutschland permanent in Angst vor Haft und vor Abschiebung in einem Zustand der Perspektivlosigkeit leben.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.05.2019

Die über 100 Delegierten des Bundesausschusses der Arbeiterwohlfahrt (AWO) bekräftigten am Wochenende in Leipzig das bundesweite Engagement der Arbeiterwohlfahrt gegen Rechtspopulismus und Ausgrenzung. Im am Samstag vom Bundesauschuss und vorab vom Präsidium der AWO verabschiedeten „Leipziger Appell“ werden alle Gliederungen aufgerufen, sich weiter für die Achtung der Menschenrechte einzusetzen, dem extremen Nationalismus entgegenzutreten und die AWO-Grundwerte der Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit im Alltag zur Geltung zu bringen. Dazu erklärt der Präsident der AWO, Wilhelm Schmidt: „Die Orientierung an den Menschenrechten ist für alle Verbandsgliederungen und Einrichtungen der AWO die Grundlage ihrer Arbeit.“

Mit dem Leipziger Appell reagiert die Arbeiterwohlfahrt darauf, dass Einrichtungen und Gliederungen immer wieder mit Rassismus und anderen Formen von Menschenfeindlichkeit konfrontiert sind.

„Unsere Fachkräfte vor Ort spüren die in Teilen der Bevölkerung verbreitete Skepsis gegenüber der Gleichheit aller Menschen“, kritisiert Wilhelm Schmidt. Der Appell stellt fest, dass Rechtspopulismus und Nationalismus den Werten der AWO entgegenstehen und dass die Arbeit an einem solidarischen Gemeinwesen nur gelingt, wenn mit Entschlossenheit und Nachdruck alle Bewegungen zurückgedrängt werden, die Minderheiten ausgrenzen, alles vorgeblich Fremde herabsetzen und Lehren aus der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ablehnen.

In diesem Sinne sensibilisiert die Arbeiterwohlfahrt Mitarbeitende und Mitglieder, Menschen in den Einrichtungen und Diensten der AWO und die Öffentlichkeit immer wieder mit Hilfe von Fortbildungen, Veranstaltungen und Publikationen. Ziel ist es, alle Formen der Ausgrenzung zu identifizieren und alltagstaugliche Strategien zu entwickeln, um die Teilhabe aller am Gemeinwesen zu gewährleisten.

Zum Leipziger Appell (PDF)

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.05.2019

Das Bündnis für einen fairen Wettbewerb in der (Alten-)Pflege hat das Thema „allgemeinverbindlicher Tarif in der Altenpflege“ seit Jahren begleitet und vorangetrieben. Mit der neuen „Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche“ (BVAP) wird die Grundlage dafür geschaffen.

Da ein allgemeinverbindlicher Tarif in der Altenpflege aber nur denkbar ist, wenn die Refinanzierung gesichert ist, hat das Bündnis Positionen für eine verlässliche und auskömmliche Refinanzierung der Altenpflege entwickelt, die heute den zuständigen Bundesministern Heil und Spahn zugesandt wurden.

Dazu erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbande: „Um die Attraktivität der Berufe in der Langzeitpflege zu erhöhen, braucht es neben einer angemessenen bedarfsorientierten Personalausstattung gute Arbeitsbedingungen mit fairer Entlohnung. Nur so kann mittel- und langfristig eine hohe Versorgungsqualität in der Pflege gewährleistet werden. Dies setzt eine verlässliche und auskömmliche Refinanzierung voraus, um eine materielle Überforderung der Pflegebedürftigen bzw. ihrer Angehörigen durch steigende Eigenanteile zu vermeiden.“

Die Positionen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.05.2019

Anlässlich des heute vorgestellten Gesetzentwurfs zur Einführung einer neuen Grundrente erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Wer lange Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt und hierfür Rentenbeiträge gezahlt hat, muss im Alter mehr haben als die bisherige Grundsicherung, die nur das allernotwendigste abdeckt. Diese Lebensleistungen müssen in unserem heutigen Rentensystem gerechter und damit besser als bisher anerkannt werden.

Das Grundrentenkonzept von Hubertus Heil ist konsequent und systemgerecht. Denn es setzt sowohl bei der Rente als auch bei der Grundsicherung an. Bedürftigkeit hat seit jeher nichts in der Rentenversicherung zu suchen. Deshalb muss die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgestaltet werden. Darüber hinaus werden mit dem Rentenfreibetrag in der Grundsicherung all diejenigen besser gestellt, die trotz der Leistungsverbesserungen bei der Rente auf Grundsicherung angewiesen sind. Auch ihre Lebensleistungen müssen im Alter und bei Erwerbsminderung besser anerkannt werden.

Die Grundrente muss, wie vorgeschlagen, vollständig aus Steuermitteln finanziert werden. Die Anerkennung von Lebensleistungen bei der Rente ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die hierfür erforderlichen zusätzlichen Steuermittel sollen mit Hilfe einer Finanztransaktionssteuer und der Abschaffung der „Mövenpick-Steuer“ erzielt werden. Mit diesen längst überfälligen Maßnahmen werden mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen und verteilungspolitisch richtige Akzente gesetzt.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 22.05.2019

Heute werden sechs asyl- und migrationspolitische Gesetzentwürfe im Schnelldurchgang im Innenausschuss des Bundestages beraten.

„Die Eile dieser Gesetzgebungsverfahren ist unnötig und erschreckend, denn sie erlaubt keine fundierte Auseinandersetzung mit den geplanten Regelungen und deren Auswirkungen auf die Betroffenen und die Gesellschaft“, kritisiert Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

„Die geplanten Änderungen bedeuten erhebliche Verschlechterungen für Schutzsuchende in Deutschland. Es wird an den Menschenrechten gezerrt“, betont Loheide. So sind unter anderem eine erhebliche Erweiterung der Abschiebungshaft und eine neue „Duldung mit ungeklärter Identität“ geplant. Loheide: „Die Verschärfungen sind weder nachvollziehbar noch zielführend. Durch die Ausweitung von Haftgründen und -plätzen wird unverhältnismäßig in das Recht auf körperliche Freiheit eingegriffen. Dabei kann die Bundesregierung die Gründe, warum Abschiebungen scheitern, nicht konkret benennen. Dass es an einem häufigen ‚Untertauchen‘ von Ausreisepflichtigen am Abschiebetermin liegt, kann nicht bestätigt werden.“

Die Diakonie betrachtet Inhaftierungen zu Zwecken der Abschiebung kritisch, Freiheitsentziehung darf nicht präventiv eingesetzt werden. Daneben sollen Menschen, die ihrer Passbeschaffungspflicht nicht nachkommen, mit Arbeitsverboten und Wohnsitzauflagen belegt werden. „Manchen Menschen ist es unmöglich an ihren Pass zu kommen, sie werden aber dennoch von jeglicher Bleibeperspektive ausgeschlossen. Das halten wir für verfehlt“, erklärt Loheide.

Das neue Gesetz erschwert auch die Arbeit von NGOs, da Informationen über Abschiebungen zum Dienstgeheimnis erklärt und deren Weitergabe unter Strafe gestellt werden soll. „Diese Organisationen und Einzelpersonen werden aus Angst vor Kriminalisierung ihre wichtige Rolle der Information von Migrantinnen und Migranten nicht mehr uneingeschränkt wahrnehmen können. Dabei verhilft oft erst ihre Arbeit den Betroffenen zu ihrer Rechtsdurchsetzung. Sie muss weiterhin unbeeinflusst wahrgenommen werden können“, fordert Loheide.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 03.06.2019

Heute feiern bundesweit Nachbarn miteinander. Mehr als 2.500 Nachbarschaftsfeste finden in Deutschland statt. Der Tag der Nachbarn ist eine Initiative der Stiftung nebenan.de, die unter anderem von der Diakonie Deutschland unterstützt wird. Warum, erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Am Tag der Nachbarn kommen tausende Menschen unterschiedlichen Alters, Herkunft und Konfession zusammen, tauschen sich aus und lernen sich besser kennen. Viele nachbarschaftliche Beziehungen bleiben auch über den Tag der Nachbarn hinaus erhalten. Oft entstehen Ideen, was Nachbarn gemeinsam in ihrem Viertel anpacken und verändern wollen. Menschen erleben so, dass ihre Meinung zählt und sie ihr Umfeld mitgestalten können. Auf diese Weise fördern gute Nachbarschaft und lebendige Quartiere den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das soziale Miteinander, im städtischen wie im ländlichen Raum. Die Diakonie Deutschland setzt sich mit ihrer Initiative „Kennen.Lernen.“ für Vielfalt und Begegnung ein und unterstützt daher auch den Tag der Nachbarn der Stiftung nebenan.de.“

Mehr unter

https://www.tagdernachbarn.de/

https://nebenan.de/

https://www.diakonie.de/kennenlernen/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.05.2019

Seit 70 Jahren regelt das Grundgesetz unser Zusammenleben.

Heute wird es 70 Jahre alt. Am 23. Mai 1949 trat es in Kraft und wurde zur erfolgreichsten Verfassung in der deutschen Geschichte. Dazu sagt Diakonie- Präsident Ulrich Lilie:

„Das Grundgesetz ist eine großartige Verfassung um die uns viele Staaten der Welt beneiden. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben damals ein klares Bekenntnis zur sozialen Demokratie und zu bedingungslosen Menschenrechten geschaffen. Und diese Grundrechte gelten für alle Menschen, sogar für die, die Grundrechte abschaffen wollen. Doch unser Demokratiemodell wird heutzutage auf vielfältige Weise herausgefordert. Nicht nur durch rechts- und linkspopulistische Gruppierungen, auch durch Menschen, die sich still aus der Politik und dem öffentlichen Diskurs verabschieden und ins Privatleben zurückziehen. Sie nehmen ihr Wahlrecht nicht wahr, beteiligen sich nicht mehr in Parteien, Gewerkschaften, Verbänden oder Vereinen und bleiben mit ihrer Kritik in den geschlossenen digitalen Räumen unter sich. Verantwortung für die Folgen ihres Denkens übernehmen sie aber nicht. All das untergräbt die Demokratie und unsere Freiheit. Gerade vor dem Hintergrund tiefgreifender weltweiter Veränderungen, wie Digitalisierung und Klimawandel, ist es wichtiger denn je, sich nicht nur in Deutschland für die Demokratie einzusetzen. Wir brauchen frische Ideen und Impulse auf allen Ebenen politischen Handelns, damit sie lebendig bleibt – in Deutschland und überall auf der Welt.“

Lesen Sie dazu auch den Blog des Diakonie-Präsidenten unter https://praesident.diakonie.de/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 23.05.2019

2019 feiern wir 70 Jahre Grundgesetz, 25 Jahre Art. 3 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz und – immer noch – 100 Jahre Frauenwahlrecht. Das sind wichtige Marksteine der Vergangenheit und Ansporn für die Zukunft. Denn ist das Versprechen „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ tatsächlich eingelöst?

1992 hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Nachtarbeitsentscheidung geschrieben: „Der Satz ‚Männer und Frauen sind gleichberechtigt‘ will nicht nur Rechtsnormen beseitigen, die Vor- oder Nachteile an Geschlechtsmerkmale anknüpfen, sondern für die Zukunft die Gleichberechtigung der Geschlechter durchsetzen. Er zielt auf die Angleichung der Lebens-verhältnisse. So müssen Frauen die gleichen Erwerbschancen haben wie Männer. Überkom-mene Rollenverteilungen, die zu einer höheren Belastung oder sonstigen Nachteilen für Frauen führen, dürfen durch staatliche Maßnahmen nicht verfestigt werden. Faktische Nach-teile, die typischerweise Frauen treffen, dürfen wegen des Gleichberechtigungsgebots des Art. 3 Abs. 2 GG durch begünstigende Regelungen ausgeglichen werden.“

Dazu die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig: „Noch heute, 27 Jahre später, leben wir nicht in einer Gesellschaft, in der Ressourcen, wie Geld und Macht, auch nur annähernd gleich zwischen den Geschlechtern verteilt sind. Die ‚faktischen Nachteile‘ bestehen weiter. Es muss noch viel passieren, um gleiche Erwerbschancen zu realisieren und überkommene Rollenzuschreibungen zu überwinden.“

Frauen sind weiterhin überproportional von Altersarmut betroffen, verdienen im Schnitt 21 Prozent weniger als Männer und stellen im deutschen Bundestag nur 30,9 Prozent der Abgeordneten – so wenige wie seit den 90er Jahren nicht mehr.

Der djb fordert alle demokratischen Parteien auf, sich für Parität in den Parlamenten einzusetzen, damit Frauen die Politik dieses Landes endlich zu gleichen Teilen mitbestimmen können.

Bei Ihrer heutigen Rede im Rahmen der Tagung „ES LEBE DIE FREIHEIT – 70 Jahre Grundgesetz!“ der Gesellschaft für Freiheitsrechte betont Wersig: „Aktuell geht obendrein eine Welle des Rechtspopulismus um die Welt. Im Kern ihrer Agenda stecken auch die alten Rezepte, wie Männer und Frauen zu sein haben. Umso wichtiger ist es, sich klar auszusprechen für Gleichberechtigung und ihre Umsetzung in der Lebenswirklichkeit.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 23.05.2019

Ein breites Bündnis von mehr als 50 Verbänden, Gewerkschaften, Hochschulen und Organisationen fordert zum heutigen bundesweiten Aktionstag „Klischeefreie Vielfalt in Kitas“ eine bessere politische Unterstützung, um den gestiegenen Herausforderungen von Kindertageseinrichtungen im Umgang mit der Heterogenität unserer Gesellschaft begegnen zu können. Dazu sind aus Sicht des Bündnisses auch mehr personelle und finanzielle Ressourcen notwendig sowie eine konsequente Ausrichtung von pädagogischer Praxis als auch von Aus- und Weiterbildung an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention. Darüber hinaus bedarf es auch auf gesellschaftlicher und politischer Ebene eines Verständnisses von Vielfalt als Bereicherung. Diese muss wertschätzend und ermutigend sichtbar gemacht werden. Neben dem Deutschen Kinderhilfswerk gehören dem Bündnis u.a. der Arbeiter-Samariter-Bund, die Arbeiterwohlfahrt, der Paritätische Gesamtverband, der Deutsche Caritasverband, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie Deutschland und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) an.

Wörtlich heißt es in der Erklärung: „Unsere Gesellschaft ist von einer zunehmenden individuellen, sozialen und kulturellen Vielfalt geprägt und diese spiegelt sich auch in den Kindertageseinrichtungen wider. Als erste Stufe des Bildungssystems sind Kitas auf der Grundlage der UN- Kinder- und Behindertenrechtskonvention aufgefordert, das vielfältige Zusammenleben wertschätzend und diskriminierungssensibel zu gestalten. Ziel muss es sein, allen Kindern in unserer Gesellschaft unabhängig von z.B. Herkunft, geschlechtlicher Identität, sozialer Zugehörigkeit, Religion, Familienform oder besonderen Bedürfnissen eine umfassende Teilhabe an frühkindlicher Bildung und Erziehung anzubieten. Träger und Kitas stehen vor der Herausforderung, durch entsprechende Konzepte und Strategien zum Umgang mit Vielfalt Barrieren abzubauen und den pädagogischen Alltag diskriminierungssensibel zu gestalten.“

„Es geht darum, im Kita-Alltag ein Miteinander zu fördern, in dem Vielfalt wertgeschätzt wird und das alle Kinder aktiv mitgestalten können. In einer Kita, in der die pädagogische Arbeit konsequent an den Rechten der Kinder orientiert ist, erleben Kinder, dass sie selbstwirksam sind und in ihrer Individualität wertgeschätzt werden. Das bedeutet auch, dass Diskriminierungen jeglicher Art keinesfalls geduldet werden. Als Kinderrechtsorganisation sehen wir uns hier mit in der Verantwortung. Im Rahmen unseres Qualifizierungsprogramms ‚bestimmt bunt – Vielfalt und Mitbestimmung in der Kita‘ haben wir in den vergangenen drei Jahren Kita-Fachkräfte darin unterstützt, die Entwicklung der demokratischen Kompetenzen von Kindern von klein auf fördern, und sie in ihrem Aufwachsen als offene, selbstwirksame und einander wertschätzende Individuen zu begleiten“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Aktionsbündnis „Klischeefreie Vielfalt in Kitas“ ist ein Zusammenschluss von Institutionen, Organisationen, Verbänden, Gewerkschaften, Fach- und Hochschulen und Einrichtungen, die im Arbeitsfeld der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung bis zum Ende des Grundschulalters tätig sind. Das Bündnis möchte herausstellen, dass Kindertageseinrichtungen Orte gelebter Heterogenität sind und damit einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt der Gesellschaft leisten. Kindertageseinrichtungen benötigen dafür geeignete Rahmenbedingungen und Ressourcen sowie die Möglichkeit, Konzepte für die eigene Praxis weiterzuentwickeln.

Nähere Informationen zum Aktionsbündnis unter https://www.chance-quereinstieg.de/aktionstag/ und zum Projekt „bestimmt bunt – Vielfalt und Mitbestimmung in der Kita“ unter www.kinderrechte.de/kita.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 05.06.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft anlässlich des heutigen Weltspieltags Eltern dazu auf, ihren Kindern mehr Zeit und Möglichkeiten für freies Spielen zu geben. Denn aus Sicht der Kinderrechtsorganisation bleibt der Freiraum dafür zunehmend auf der Strecke. Diese Abkehr vom zweckfreien Kinderspiel widerspricht dem in Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention niedergelegten Recht jedes Kindes auf Ruhe, Freizeit, Spiel und Erholung. Deshalb macht das Deutsche Kinderhilfswerk zum Weltspieltag 2019 gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ darauf aufmerksam, dass vor allem die zeitlichen Bedingungen für das freie Spiel von Kindern verbessert werden müssen. Der Weltspieltag steht in diesem Jahr unter dem Motto „Zeit zu(m) Spielen!“. Botschafter des Weltspieltags 2019 ist der Fernsehmoderator und Autor Ralph Caspers, die Schirmherrschaft über den Weltspieltag hat die Kinderkommission des Deutschen Bundestages übernommen.

„Zeit wird für Kinder, gerade wenn es ums freie Spielen, zunehmend zum limitierenden Faktor. Viele Eltern gönnen ihren Kindern kaum noch Ruhezeiten. Aber Kinder brauchen für ihre gesunde Entwicklung unbedingt ausreichend Zeit, in der sie ungestört und ohne Druck sind. Sie brauchen Zeiten, in denen sie Eindrücke sortieren und verarbeiten können. Aber leider geht Kindern durch die vielen Reglementierungen, denen sie ausgesetzt sind, ebenso wie durch ihren durchgetakteten Alltag ein wichtiges Stück ihrer Kindheit verloren. Deshalb müssen wir es wieder stärker zulassen, dass Kinder Zeit zum Toben, Klettern und Blödsinn machen haben und sie in ihrer Neugier, Kreativität und Fantasie stärken“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Unter Druck lässt sich höchstens gut auf Toilette gehen. Aber Spielen funktioniert am besten, wenn man sich Zeit lässt. Und Zeit lassen kann man sich nur, wenn man Zeit hat und nicht jeden Tag vollgepackt mit Schule, Hausaufgaben, Musikunterricht, Sporttraining, Kunstkurs und was sich Erwachsene sonst noch alles überlegen“, sagt Ralph Caspers, Botschafter des Weltspieltags.

„Spielen ist ein Kinderrecht und gehört zu einem gesunden Aufwachsen. Und was gibt es Schöneres, als zu toben, in Pfützen zu springen, auf das Klettergerüst zu kraxeln und Verstecken zu spielen. Damit Kinder spielen können, braucht es eine kindgerechte Stadtplanung. Nicht nur, damit Kinder sicher zu den Spielstätten gelangen. Sondern auch, damit die Spielplätze den Bedürfnissen der Kinder gerecht werden. Eine Beteiligung der Kinder an Angelegenheiten, die sie betreffen ist ebenso ein Kinderrecht und darf gern viel öfter, auch von den Kommunen, umgesetzt werden“, sagt Susann Rüthrich, Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestages.

Eine gestern veröffentlichte Forsa-Umfrage unter Eltern mit Kindern im Alter von 6 bis 17 Jahren hat festgestellt, dass rund drei Viertel (78 Prozent) der Eltern in Deutschland der Meinung sind, dass es gut für die Entwicklung von Kindern ist, wenn sie auch mal nichts zu tun haben oder sich sogar manchmal langweilen. Allerdings halten gleichzeitig 71 Prozent die Erledigung von Hausaufgaben und 35 Prozent familiäre und häusliche Verpflichtungen für wichtiger als die freie und spontane Freizeitgestaltung der Kinder. Immerhin 37 Prozent der Eltern meinen, dass die starke Nutzung des Internets und sozialer Medien nur wenig Zeit für andere Freizeitbeschäftigungen lässt.

Der Weltspieltag 2019 wird im deutschsprachigen Raum zum zwölften Mal ausgerichtet. Zum Weltspieltag sind Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine witzige, beispielgebende und öffentlichkeitswirksame Spielaktion durchzuführen. Die Partner der im letzten Jahr rund 300 Aktionen sind vor Ort für die Durchführung ihrer Veranstaltung selbst verantwortlich.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.05.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 18. Juni 2019

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Expert*innen aus Irland, Frankreich und Belgien stellen Best-Practice-Beispiele ihrer Kämpfe für das Recht auf Abtreibung vor und diskutieren Strategien von nationalen und transnationalen Bündnissen.

Gemeinsam wollen wir über die europäischen Erfahrungen und Erkenntnisse der Kampagnen im Bereich der Reform des Abtreibungsrechts diskutieren. Wir wollen den Fokus dabei vor allem auf die jüngsten erfolgreichen Gesetzesreforminitiativen in den drei genannten Ländern legen.

Wie können wir aus Best-Practice-Beispielen lernen und neue Strategien für den Kampf für Abtreibungsrechte entwickeln? Das Gunda-Werner-Institut möchte hierfür neue Anstöße geben und einen Diskussionsraum für eine bessere Vernetzung bieten.

Mit
Sylvie Lausberg, Centre d’Action Laïque asbl, Belgien
Orla O’Connor, National Women’s Council of Ireland, Irland
Véronique Sehier, le planning familial, Frankreich
Adam May, Language, Irland
Prof. Dr. Ulrike Lembke, Deutscher Juristinnenbund, Deutschland
Moderation: Peggy Piesche, Referentin Gunda-Werner-Institut

Weitere Informationen im Web und auf Facebook.

Termin: 17. Juni 2019

Veranstalter: Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK)/Zentrum der Goethe-Universität Frankfurt, DGB Bund und WIEGO

Ort: Berlin

In Deutschland haben staatliche Regulierung und Steuerung bei der Erbringung und Nutzung von haushaltsnahen Dienstleistungen bislang kaum Effekte gezeigt. Dementsprechend wird der Bereich noch sehr häufig von informeller oder gar illegaler Beschäftigung dominiert. Dabei stehen der Politik verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten offen: Unter anderem kann durch Subventionen die Bereitstellung von bezahlbaren haushaltsnahen Dienstleistungen von guter Qualität unterstützt bzw. durch niedrigschwellige Qualifizierung die Beschäftigung im formalen Segment gefördert werden. Erfahrungen aus Frankreich und Belgien belegen, dass gerade das gezielte Verknüpfen von verschiedenen Instrumenten (z.B. die Subventionierung und Zertifizierung von Dienstleistungen bzw. Qualifizierung von Beschäftigten) die Formalisierung und Professionalisierung des Bereiches stärkt. Darüber hinaus tragen auch klassische Arbeitsmarktinstrumente, wie z.B. die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen und Versicherungspflicht ab der ersten Stunde, dazu bei, Beschäftigung im Privathaushalt als reguläre Arbeit anzuerkennen und zu regeln.

Mit dem Projekt „Advancing Personal and Household Services“ wollen die Europäische Kommission und das Europäische Parlament in den Mitgliedsstaaten der EU die politischen Diskussionen über die zielgerichtete Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen unterstützen. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Veranstaltung in Deutschland die folgenden Ziele:

  • Erfahrungen mit den bereits existierenden Subventions- und Regulierungsmechanismen für haushaltsnahe Dienstleistungen aus verschiedenen Perspektiven einzuordnen;
  • Initiativen für die Weiterentwicklung des Bereiches vorzustellen und über mögliche Alternativen zu den bereits bestehenden Politiken zu diskutieren;
  • Akteure, die an verschiedenen Stellen des Bereiches mitwirken, nachhaltig miteinander zu vernetzen.

Die Veranstaltung findet unter der Schirmherrschaft des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) statt und ist eingebunden in die Aktivitäten zur Förderung des Arbeitsmarktsegments „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ durch einen Masterplan 2019 bis 2022 – Ein hessischer Beitrag zur Förderung des Sozialen Arbeitsmarkts.

Weitere Informationen und Anmeldung: Sigrid Rand, IWAK: s.rand@em.uni-frankfurt.de.

Termin: 11. Juli 2019

Veranstalter: AWO Bezirksverband Niederrhein e.V.

Ort: Essen

In 2016 gestartet, richtet sich das Projekt an Frauen*, die gerade neu in Deutschland eingewandert waren. Gemeinsam wurden Ressourcen, Potenziale, Stärken und Wünsche (wieder-) entdeckt und Angebote geschaffen, die bei der Entwicklung einer selbstbestimmten Zukunftsperspektive unterstützten.

Zum Abschluss des Projektes möchte man zurück, aber auch nach vorne blicken und die Erfahrungen teilen: Was ist gut gelungen? Was war schwierig? Welche Forderungen ergeben sich aus dem Projekt an Politik und Gesellschaft?

Beshid Najafi wird in ihrem Vortrag darüber informieren, welche Möglichkeiten der Selbstbestimmung Frauen* mit Fluchterfahrung in Deutschland haben.

Anmeldung unter: loreagneshaus@awo-niederrhein.de bis zum 1. Juli 2019.

Termin: 06. September 2019

Veranstalter: Diakonie Deutschland

Ort: Berlin

Mit dem schlichten Begriff „Grundeinkommen“ werden oft große Hoffnungen verbunden: Soziale Sicherheit, umfassende persönliche Freiheit, eine andere Art des Arbeitens und des gesellschaftlichen Zusammenlebens sowie eine neue Verständigung über gesellschaftliche Grundwerte.

Im Alltag geht es jedoch für viele täglich neu darum, die Existenz zu sichern. Eltern ringen darum, das Familieneinkommen sicherzustellen, und doch fehlt das Geld für vieles, was ihre Kinder brauchen. Das Lebensnotwendige ausreichend zur Verfügung zu haben, könnte so einfach sein, ist aber mit vielen Hürden verbunden. Mit diesem Fachtag soll dort anknüpft werden, wo sich täglich die Frage nach der Sicherung der Existenzgrundlage stellt.

Es wird eingeladen, den Weg von Kontrolle und Not zu einer besseren Existenzsicherung als Wohlfahrtsdimension zu gehen.

Für den Fachtag wird kein Teilnahmebeitrag erhoben.

Den Livestream finden Sie am Veranstaltungstag auf der Diakonie-Seite https://www.facebook.com/diakonie/

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Veranstaltungsflyer.

Termin: 07. September 2019

Veranstalter: Drittes Regenbogenparlament

Ort: Hamburg

Bitte merken Sie sich den Termin vor. Für die Teilnahme ist eine persönliche Anmeldung erforderlich. Eine Einladung folgt.

In jahrzehntelangen Kämpfen konnten wesentliche Fortschritte bei der rechtlichen Anerkennung und gesellschaftlichen Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI*) erreicht werden. Aber auch nach der Öffnung der Ehe und dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Dritten Geschlechtseintrag sind Homosexuellen- und Trans*feindlichkeit und weitere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit in vielen gesellschaftlichen Bereichen allgegenwärtig. Erfolge in punkto Gleichstellung und Akzeptanz stehen massiv unter Beschuss von Rechtspopulist*innen und Gleichstellungsgegner*innen.

In Schulen, Jugendverbänden und Freizeiteinrichtungen der Jugendhilfe sollen sich alle jungen Menschen sicher und wertgeschätzt fühlen. Dies ist jedoch oft nicht der Fall. So sind für LSBTI* an vielen Schulen und in anderen Einrichtungen der Jugendhilfe bzw. der Jugendarbeit Ausgrenzung und Mobbing ein Problem. Einschüchterung und der Zwang, sich zu verleugnen, bedeuten starke psychische Belastungen, die nicht selten sogar zum Suizid führen.

Das dritte Regenbogenparlament möchte sich daher besonders dem Thema „Akzeptanz von LSBTI* in Jugendarbeit und Bildung“ widmen.

Gemeinsam mit Wissenschaftler*innen, Fachkräften und Aktivist*innen aus dem In- und Ausland wollen wir diskutieren, wie die „Regenbogenkompetenz“, das heißt der professionelle und diskriminierungsfreie Umgang mit Themen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt, in der Jugendarbeit, in Schule und in Medien erhöht werden kann.

Die Veranstaltung richtet sich an LSBTI*-Aktivist*innen und Fachkräfte aus den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Medien, Politik, Sport, Kultur, Religion, Soziale Arbeit, Antidiskriminierungs- und Antirassismusarbeit, aus migrantischen Organisationen und aus der Jugendarbeit. Darüber hinaus versteht sich das Format als Schnittstelle zwischen der Bundespolitik und den Ländern bzw. den Kommunen.

Webseite der Veranstaltung / Facebook-Veranstaltung

Einladung als pdf

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Archiv Aktuelle Hinweise

Aufruf zu #kigg19 – Initiative Kinderrechte ins Grundgesetz – Jetzt!

Die aktuelle Koalition auf Bundesebene hat sich vorgenommen, die Kinderrechte endlich im Grundgesetz zu verankern. Eine langjährige Forderung des ZFF, der AWO und vieler weiterer Verbände. Um dieser Forderung etwas Nachdruck zu verleihen haben wir uns gemeinsam mit über 50 Organisationen der „Initiative Kinderrechte ins Grundgesetz“ angeschlossen, die vom Deutschen Kinderhilfswerk koordiniert wird. Hier eine Liste aller teilnehmender Organisationen: www.dkhw.de/kigg19

Anlässlich des Jubiläums unseres Grundgesetzes planen wir eine Social Media Aktion am 22. Mai, zu der wir Euch/Sie herzlich einladen wollen: Alle sind eingeladen/aufgerufen, am 22. Mai ein Statement auf Seiten in Sozialen Netzwerken zu vervollständigen und zu posten, das folgendermaßen beginnt: „Kinderrechte ins Grundgesetz, damit …!“

Im Post bitten wir zudem darum, einen der folgenden Hashtags zu verwenden: #kigg19 und #KinderrechteInsGrundgesetz.

Und gerne darf die Werbung im Vorfeld des 22.5. breit gestreut werden.

Hier findet ihr/finden Sie

  • das Logo der Initiative (Kind mit Megaphone, grün/blau)
  • den Aufruftext als Worddatei, den ihr/Sie gerne 1:1 in Ihre Formate der Öffentlichkeitsarbeit übernehmen oder kurzerhand weiterverwenden könnt/können. Wir haben eine Version mit „Sie“-Ansprache und eines mit „Du“-Ansprache
  • zwei Share-Pics (Bällebad; Weil KR Kinder stark machen) für das Posten des Satzes „Kinderrechte ins Grundgesetz, damit …!“ bei facebook. Durch Bilder wird die Reichweite verstärkt, da die Algorithmen von facebook Bilder und Videos mögen.

Wir freuen uns über zahlreiche Unterstützung!

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 09/2019

SCHWERPUNKT I: Europawahl

Knapp eine Woche vor der Europawahl* veröffentlicht der AWO Bundesverband die Antworten der Parteien auf die AWO Wahlprüfsteine. Alle befragten Parteien, also Bündnis 90/Die Grünen, CDU/CSU, Die LINKE, FDP, und SPD haben die Wahlprüfsteine beantwortet. „Wir haben die Positionen der Parteien zu unseren Erwartungen in Form einer Synopse gegenübergestellt, damit Sie sich ein Bild darüber machen können, welche Partei Ihre sozialen Interessen am besten unterstützt“ erklärt Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler.

Gefragt wird zum Beispiel danach, wie aus Sicht der Parteien eine Stärkung der Zivilgesellschaft erreicht werden kann und welche Mittel notwendig sind, um mehr sozialpolitische Konvergenz herzustellen. Thematisiert werden zudem die europäische Flüchtlingspolitik, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, der Schutz von Arbeitnehmenden und die europäische Förderpolitik.

Die Synopse ist unter folgendem Link zu finden: www.awo.org/Europawahl2019

*Vom 23. – 26. Mai 2019 wählen die Bürgerinnen und Bürger der europäischen Mitgliedsstaaten ihr Europäisches Parlament, die einzige von ihnen direkt gewählte Vertretung. Die AWO begleitet die anstehende Europawahl und setzt unter dem Motto „Mein Herz schlägt europäisch #EuropeanHeart“ ein aktives Zeichen für Demokratie und ein soziales und solidarisches Europa. Mehr Informationen über die Europakampagne der AWO sind unter folgendem Link zu finden: www.awo.org/europawahl2019

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.05.2019

Wie jedes Jahr feiern am heutigen 9. Mai* Millionen von Europäerinnen und Europäern den Europatag. „Seit ihrer Gründung hat die EU nicht nur zum Wohlstand beigetragen, sondern eine europäische Identität und Kultur gefördert“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler, fügt aber hinzu: „Leider gibt es einige, dafür aber umso lautere Stimmen, die diese erfolgreiche Entwicklung nicht wertschätzen. Nationalistische Tendenzen werden in vielen Staaten Europas stärker. Doch die heutigen Herausforderungen wie der Klimawandel, die großen sozialen Ungleichgewichte und die schnell voranschreitende Digitalisierung machen vor Landesgrenzen nicht Halt, sie können nur gemeinsam bewältigt werden. Die Europawahl am 26. Mai ist die Gelegenheit zu zeigen, wie wichtig einem selbst ein solidarischesund friedliches Europa ist.“

Die AWO bekräftigt am heutigen Europatag ihr Bekenntnis zur Europäischen Union. Sie steht für ein demokratisches, friedliches und solidarisches Europa und stellt sich gegen Nationalismus und Rassismus. Aus diesem Grund begleitet die AWO die anstehenden Europawahlen und setzt unter dem Motto „Mein Herz schlägt europäisch #EuropeanHeart“ ein aktives Zeichen für Demokratie und ein soziales und solidarisches Europa.

Aus Sicht der AWO hat das Europäische Parlament in der aktuellen Legislaturperiode viel zu sozialen Verbesserungen in Europa beigetragen, z. B. durch die Proklamation der Europäischen Säule Sozialer Rechte oder die Revision der Entsenderichtlinie. Im Zentrum der nächsten Legislaturperiode muss jedoch verstärkt eine spürbare soziale Verbesserung für alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union stehen. „Die Zukunft Europas ist zu wichtig, als dass wir sie den rechtspopulistischen Parteien überlassen dürfen“, betont der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Mehr Informationen über die Europakampagne der AWO sind unter folgendem Link zu finden: www.awo.org/europawahl2019

*Am 9. Mai jährt sich die Veröffentlichung des Schuman-Plans zu einer Neugestaltung Europas, der 1950 von einem der Gründerväter der EU und einem wichtigen Architekten der engen deutsch-französischen Freundschaft, Robert Schuman vorgestellt wurde. Nach knapp 70 Jahren ist Robert Schumans Vision von einem Europa des immerwährenden Friedens zur Realität geworden.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 09.05.2019

Am 26. Mai wählt Europa seine Abgeordneten in das europäische Parlament. Aus diesem Anlass veröffentlicht der Deutsche Familienverband eine Europa-Familiendeklaration und stellt Forderungen an eine familiengerechte EU-Politik

Den Familien in Europa geht es nicht so gut, wie man erwarten könnte. In einer der reichsten Regionen der Welt ist jedes vierte Kind mit seiner Familie von Armut bedroht. Frauen, die mehrere Kinder erziehen, haben ein besonders hohes Risiko unter Altersarmut zu leiden. Familien sind jedoch der Kern jeder Form von Gemeinschaft – von der Kommune bis hin zu Europa. „Familien zu unterstützen und Menschen zu einem Leben mit Kindern zu ermutigen, muss eines der wichtigsten Anliegen der Europäischen Union sein“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV).

Der DFV als politische Interessenvertretung der Familien in Deutschland formuliert in der Europa-Familiendeklaration tragende Grundsätze und konkrete Forderungen für die kommende Legislaturperiode des Europäischen Parlaments, damit die nächsten Jahre in Europa Jahre für die Familie werden.

EU-Solidarpakt für Familien

Angesichts der demografischen Herausforderungen in allen europäischen Ländern ist es dringend notwendig, die Familie in das Zentrum des europapolitischen Handelns zu stellen. „Die EU ist das Sinnbild für wirtschaftliche Entwicklung und für jahrzehntelangen Frieden“, so Zeh. „Nun wird es Zeit, dass aus einer Wirtschaftsunion eine Union der Familien wird, die effektive Maßnahmen gegen Kinder- und Familienarmut trifft. Die Europa-Familiendeklaration eröffnet hierfür konkrete Lösungen.“

Die Europäische Union wird aufgefordert, die Betreuungsleistung von Eltern gleichwertig mit der Erwerbsarbeit anzuerkennen. Noch viel zu oft führt Kindererziehung zu Altersarmut. „Die Bundesregierung ist dazu aufgefordert, ihre EU-Ratspräsidentschaft klar unter familienpolitische Vorzeichen zu stellen und sich für einen EU-Solidarpakt für Familien stark zu machen“, sagt Zeh.

Damit Familien in Europa spüren, dass ihre Leistung und ihre Belange von der Europäischen Union ernst genommen werden, müssen alle EU-Entscheidungen verbindlich auf einen Familien-TÜV gestellt werden. Das bedeutet, alle Richtlinien und Verordnungen darauf zu prüfen, welche Auswirkungen sie auf Familien haben. Im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf dürfen die Bedürfnisse von Familien nicht hinter den Interessen des Marktes zurückstehen. „Die EU muss darauf einwirken, dass der Arbeitsmarkt familiengerecht wird, nicht die Familie arbeitsmarktgerecht“, sagt Zeh.

Wahlrecht ab Geburt auf EU-Ebene

Für die Zukunft ist Europa auf die Identifikation und Beteiligung der jungen Generation angewiesen. „Neben Verbesserungen in der Bildung und der Förderung von Austauschprogrammen, muss die EU Demokratie und Partizipation endlich auch für Minderjährige ermöglichen“, so Zeh. Der Deutsche Familienverband spricht sich für ein Wahlrecht ab Geburt aus, das zunächst Eltern treuhänderisch wahrnehmen, bis die Kinder alt genug sind, selbst zu wählen. „Die Demokratie ist unser höchstes politisches Gut. Wir dürfen unseren Kindern das Wahlrecht nicht vorenthalten“, sagt Zeh.

Die Europa-Familiendeklaration ist auf der Website des DFV zum Download (PDF) verfügbar. Am Sonntag, dem 12. Mai 2019, stellt sie DFV-Präsident Klaus Zeh beim 65. Jubiläum des DFV Baden-Württemberg im Europapark Rust öffentlich vor.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 12.05.2019

Die Diakonie Deutschland startet heute ihren neuen Sozial-O-Mat zur Europawahl. Er bietet Wählerinnen und Wählern nicht nur in Deutschland eine Entscheidungshilfe für die Europawahl am 26. Mai. „Die Menschen in Europa haben zwar die gleichen Rechte, dennoch sind die Lebensbedingungen sehr unterschiedlich und keinesfalls für alle sozial gerecht“, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. Die Diakonie setze sich auch mit ihrem europäischen Netzwerk Eurodiaconia dafür ein, dass soziale Grundsätze und Prinzipien in ganz Europa umgesetzt werden.

Wie schon zur Bundestagswahl 2017 zeigt der Sozial-O-Mat auf, wie die im Bundestag vertretenen Parteien zu ausgewählten sozialen Themen stehen: Faire Lebensbedingungen, Lernen und Arbeiten, Wirtschaft sowie Flucht und Migration. Nutzer können 12 Thesen mit „stimme zu“, „stimme nicht zu“, „neutral“ oder „These überspringen“ beantworten und mit den Positionen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FDP und AfD abgleichen. Der Sozial-O-Mat errechnet den Grad der Übereinstimmung. Beispielhafte Geschichten zeigen, welche Auswirkungen die verschiedenen politischen Ansätze zu den sozialen Themen für die betroffenen Menschen haben.

Ausprobieren kann man den Sozial-O-Mat unter www.sozial-o-mat.de.

In seinem Blog „Sozial-O-Mat für Europa“ greift Diakonie-Präsident Ulrich Lilie
das Thema auf: https://praesident.diakonie.de.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 09.05.2019

Anlässlich der Forderung der AfD in ihrem Europa-Wahlprogramm nach personalisierten Informationen zu (Infektions-)Krankheiten und Untersuchungsergebnissen für alle ‚anerkannten Migranten‘ auf einem ‚biometrischen Gesundheitspass‘ wenden sich heute über 50 im Gesundheitswesen tätige Organisationen und Persönlichkeiten in einer gemeinsamen Stellungnahme mit einem mahnenden Appell an die Öffentlichkeit. Mit der wiederholten Behauptung eines Zusammenhangs von Zuwanderung und Gesundheitsgefährdungen durch übertragbare Krankheiten befeuere die Partei Vorurteile, schüre diffuse Ängste und ziele auf eine Spaltung der Gesellschaft. Alle Bürger*innen seien daher aufgerufen, sich dieser gezielten Angstmache entgegenzustellen und sich für den Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte einzusetzen.

Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband trägt die Stellungnahme mit. Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Gesundheitsexperte und Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands erklärt: „Der Missbrauch gesundheitlicher Themen und Metaphern hat in Deutschland eine schlimme, düstere Tradition. Die von der AfD propagierte Forderung klingt zunächst harmlos, zielt aber tatsächlich auf Misstrauen und Menschenfeindlichkeit und ist deshalb zutiefst besorgniserregend. Wir dürfen dieser Stimmungsmache nicht auf den Leim gehen. Die von der AfD an die Wand gemalten gesundheitlichen Probleme existieren nicht. Schlimmer noch: Die Forderung der AfD lenkt davon ab, dass insbesondere die medizinische Versorgung von Geflüchteten immer noch große Defizite aufweist.“

Die Mischung aus Verschwörungstheorie und bewusster Desinformation sei eine bekannte Strategie der AfD, die sich bewusst immer weiter von demokratischen Wegen der Politik entferne. Menschen aus Krisen- und Kriegsgebieten und teils monate- oder jahrelanger Fluchtgeschichte seien gefährdet, nicht „gefährlich“, heißt es in der Stellungnahme der Organisationen. Für die migrantische Bevölkerung Deutschlands seien „Diskriminierung, Rassismus und strukturelle Hürden im Gesundheitssystem zusätzliche Gesundheitsgefährdungen.“ Zu deren Abbau bedürfe es unter anderem „des Endes der migrationspolitisch motivierten Gesetzesverschärfungen und einer interkulturellen Öffnung von Gesundheitsinstitutionen“, heißt es in dem Papier.

Der Paritätische stehe für Werte wie Vielfalt, Toleranz und Offenheit für alle Menschen und eine inklusive Gesellschaft, die keinen ausgrenzt und alle mitnimmt, erklärt Rolf Rosenbrock. „Die AFD steht mit ihren Positionen für das Gegenteil, nämlich eine Politik der Ausgrenzung, die gerade denjenigen die Hilfe versagen will, die am meisten auf Unterstützung und gesellschaftliche Solidarität angewiesen sind.“ Der Paritätische appelliert daher einmal mehr an die Zivilgesellschaft, wachsam zu sein und sich entschlossen gegen diese unerträgliche Menschen- und Lebensfeindlichkeit zu stellen. „Ideologien der Ungleichwertigkeit menschlichen Lebens haben keinen Platz in diesem Land“, so Rosenbrock.

Hier finden Sie die gemeinsame Stellungnahme: Stellungnahme Europawahlprogramm der AfD 2019.pdf

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 20.05.2019

Kinder und Jugendliche haben bei der U18-Wahl deutlich gemacht, wie aus ihrer Sicht das Europäische Parlament aussehen soll. Bündnis 90/Die Grünen sind mit 28,8 Prozent klarer Wahlsieger vor SPD (15 Prozent) und CDU (12,8 Prozent). Die Linke (6,8 Prozent) und die AfD (6,7 Prozent) liegen etwa gleichauf, es folgt mit 5,6 Prozent die FDP.

Kleinere Parteien können bei jungen Menschen ebenfalls punkten. Erkennbaren Zuspruch erhalten noch die Tierschutzpartei (5,0 Prozent) sowie die PARTEI (4,2 Prozent). Eine Woche vor der Europawahl ist das Ergebnis der Jugendwahl ein Signal an die Politik und die anderen Generationen. Die Kinder und Jugendlichen wählen pro-europäische Parteien. Sie geben denen eine Stimme, die Umweltschutz und konkrete Maßnahmen gegen den Klimawandel zur entscheidenden Frage machen. Außerdem zeigen sie den Parteien der Großen Koalition, dass die bei der Frage der Urheberrechtsreform in Europa nicht die Interessen der Jungen vertreten haben.

Rund 115.000 Kinder und Jugendliche haben in knapp 1.200 Wahllokalen am 17. Mai abgestimmt. Die Wahllokale in Jugendtreffs, auf Spielplätzen, auf Marktplätzen oder in Schulen wurden von Kindern und Jugendlichen organisiert. „Neben dem Ergebnis zählt, dass Kinder und Jugendliche für Gleichaltrige eine Wahl organisieren, spannende Angebote zur politischen Bildung machen und Spaß daran haben“, sagt Hetav Tek, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Bundesjugendrings. Mit Sorge blickt sie in die östlichen Bundesländer, in denen die AfD und andere nationalistische Parteien viele Stimmen bekommen haben.

„Die große Beteiligung an U18 zeigt, dass sich sehr viele Kinder und Jugendliche für Politik interessieren, und es ist zu hoffen, dass daraus auch politisches Engagement entsteht. U18 ist aber auch ein deutliches Zeichen dafür, die Wahlaltersgrenzen in Deutschland abzusenken. Wir brauchen auf allen Ebenen, von der Kommunalwahl bis zur Europawahl, eine Absenkung auf 16 Jahre, und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Bundesjugendministerin Franziska Giffey steht hinter der Idee U18. „Wahlen sind eines der höchsten Güter unserer Demokratie. Wahlen bestimmen Politik und Politik betrifft die junge Generation ganz direkt. Es ist gut, dass junge Menschen sich mit der U18 Wahl Gehör verschaffen. Ich bin dankbar, dass so viele bei U18 gewählt haben“, sagt sie.

U18 ist eine der größten Initiativen politischer Bildung, die von und für Kinder und Jugendliche organisiert wird. Damit Kinder und Jugendliche U18 für sich nutzen können, organisieren und tragen die U18-Initiative das Deutsche Kinderhilfswerk, der Deutsche Bundesjugendring, die Landesjugendringe, viele Jugendverbände und das Berliner U18-Netzwerk. Die Europawahl 2019 koordiniert der Deutsche Bundesjugendring wie bereits bei der Bundestagswahl 2017. Gefördert wird U18 zur Europawahl durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Bundeszentrale für politische Bildung.

Quelle: Pressemitteilung U18-Koordinierungsstelle, Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Deutscher Bundesjugendring (DBJR) vom 19.05.2019

SCHWERPUNKT II: Internationaler Tag der Familie

Anlässlich des Internationalen Tags der Familie machtSPD-Fraktionsvizin Katja Mast deutlich, welche Verbesserungen ihre Fraktion schon für Familien auf denWeg gebracht hat – undwas noch folgen soll.

„Familien und Kinder sind unsere Zukunft. Deshalb müssen sie jeden einzelnen Tag im Jahr im Mittelpunkt stehen.

Mit dem ‚Gute-Kita-Gesetz‘, dem ‚Starke-Familien-Gesetz‘ und der Erhöhung des Kindergeldesstärken wir ihnen ganz konkret durch bessere Infrastruktur und finanzielle Leistungen den Rücken.

Familien sind so vielfältig wie das Leben selbst. Paare, Patchwork, Pflegeeltern: Unser Ziel ist, sie alle zu unterstützen. Und für uns ist klar: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz.“

Quelle: Statement SPD-Bundestagsfraktion vom 15.05.2019

Anlässlich des internationalen Tages der Familie erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Familien sind so vielfältig wie das moderne Leben. Jedes Kind hat das Recht auf ein gutes Aufwachsen. Wir wollen kein Kind zurücklassen und Chancengleichheit endlich verwirklichen. Familienpolitik muss deshalb Kinder und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellen. Eltern wünschen sich mehr Zeit für ihre Kinder. Viele wünschen sich eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit. Mit der grünen KinderzeitPlus sollen Eltern mehr und länger Zeit für ihre Kinder haben: Wir wollen bis zu 24 Monate Elterngeld statt nur 14. Die Inanspruchnahme soll auch möglich sein bis Kinder 14 Jahre alt sind. Denn auch bei älteren Kindern braucht es phasenweise mehr Aufmerksamkeit und Zeit der Eltern, beispielsweise bei einem Schulwechsel oder in der Pubertät.

Damit der Familienalltag nicht geprägt ist von einem zu knappen Budget, das ein Eis, den Kinobesuch oder neue Schuhe zur Herausforderung macht, brauchen wir eine Familienförderung, die die Bedürfnisse von Kindern in den Mittelpunkt stellt – mit einer Kindergrundsicherung, die die Familien wirklich erreicht, die automatisch ausgezahlt wird und Kindern ein gutes Aufwachsen ermöglicht. Der aktuell bestehende Leistungsdschungel ist für Familien unübersichtlich und intransparent und gehört daher in die Geschichtsbücher.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 15.05.2019

Seit 26 Jahren wird jährlich am 15. Mai der Internationale Tag der Familie als Gedenktag der Vereinten Nationen begangen, die damit die Bedeutung der Familie als wichtigste Grundlage jeder Gesellschaft verdeutlichen wollen.

Dazu teilt die Kinderkommission des Deutschen Bundestages mit:

„Familien sind die Keimzellen der Gesellschaft, sodass ihnen auch gesamtgesellschaftlich eine große Bedeutung zukommt. In ihnen werden Kinder geprägt. Hier sollen sie Nähe, Zuwendung und Geborgenheit finden und grundlegende Dinge für das Zusammenleben von Menschen wie die Übernahme von Verantwortung und Rücksichtnahme lernen.

In den vergangenen Jahren haben sich neue Familienbilder entwickelt. So sind Patchworkfamilien, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Pflegefamilien, alleinerziehende Elternteile und homosexuelle Paare mit Kindern gelebte Realität.

Auch der Alltag der Familien hat sich stark verändert. Die Anforderungen und Belastungen in der Gesellschaft werden ständig größer, was unmittelbar Auswirkungen auf das Familienleben hat. So stellt beispielsweise die Vereinbarkeit von Familie und Beruf viele Familien vor große Herausforderungen. Damit Familien in dieser komplexen und schnelllebigen Zeit ihren Aufgaben gerecht werden können, müssen sie gestärkt werden. Hier sind Staat und Gesellschaft gefordert.“

Die Vorsitzende der Kinderkommission, Susann Rüthrich, erklärt: „Familie ist da, wo Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen. In Familien sorgen Menschen füreinander, und zwar unabhängig von der rechtlichen Form und dem Geschlecht. Eltern kümmern sich um das Wohlergehen ihrer Kinder. Kinder pflegen und unterstützen ihre Eltern. Verwandte und Wahlverwandte sind füreinander da. Alle diese Familien in ihrer Vielfalt zu unterstützen, ohne Wertungen vorzunehmen, ist die politische Aufgabe heute.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 14.05.2019

Der Internationale Tag der Familie stellt dieses Jahr die Familiengesundheit in den Mittelpunkt. Dafür gibt es gute Gründe: Die Gefahr tödlich verlaufender Krankheiten nimmt in modernen Wohlfahrtsstaaten ab, dafür nehmen aber andere Beeinträchtigungen und Krankheiten zu. Viele Kinder sind schon im Grundschulalter gestresst, leiden unter psychischen Erkrankungen oder sind über-bzw. untergewichtig.

Ihren Eltern geht es nicht viel anders: Der Alltag mit Familie und Beruf ist anstrengend, noch mehr, wenn insgesamt zu wenig Geld vorhanden ist. Das betrifftinsbesondere Familien mit drei und mehr Kindern ebenso wie dieAlleinerziehenden. Auch bei Erwachsenen nehmen psychische Erkrankungen, Übergewicht, Beeinträchtigungen durch Trennungs- und Scheidungsfolgen zu. Unter Umweltbelastungen wie Lärm und belasteter Luft leiden alle, Familien mit wenig Geld aber mehr, weil sie meist in der Nähe lauter und viel befahrener Straßen wohnen.

„Eine gute Arbeit, ausreichendes Familieneinkommen, ein gesundes Wohnumfeld, Beratung und Begleitung in schwierigen Situationen,gesundes Schulessenunterstützen die Familiengesund-heit. Entspannte Eltern können das richtige Fundament für die Zukunft ihrer Kinder legen. An den Folgen von Überforderung oder Vernachlässigung tragen Kinder als Erwachsene ihr Leben lang“, sagt Christel Riemann-Hanewinckel, die Präsidentin der eaf. Gesundheit zu fördern und gesunde Lebensbedingungen zu schaffen,ist grundlegend. Die eaf stelltunter dem Motto „Hauptsache gesund!“ deshalbGesundheit von Familien in das Zentrumihrer diesjährigen Fach-tagung.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 14.05.2019

Anlässlich des Internationalen Tages der Familie weist der Verband binationaler Familien und Partnerschaften auf ein familienpolitisch eher vernachlässigtes Thema hin: den Begleiteten Umgang.

Der Verband zählt zu den Pionieren, die seit Anfang der 1980er Jahre das Konzept des begleiteten Umgangs vorantrieben. „Wir waren die ersten in diesem Bereich, die überhaupt ein Konzept entwickelten“, so Elisabeth Mach-Hour, Rechtsanwältin aus München und damalige Ansprechpartnerin des Verbandes. Der Begleitete Umgang ermöglicht es Kindern aus konfliktreichen und risikobehafteten Familienbeziehungen den regelmäßigen Umgang zu beiden Elternteilen aufrecht zu erhalten. Heute wird diese Maßnahme bundesweit in zahlreichen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt.

An ihren ersten Fall erinnert sich Mach-Hour: Eine Mutter hatte die vom Vater nach Marokko mitgenommene Tochter wieder zurück nach Deutschland gebracht und wollte aber, dass die Tochter weiterhin Kontakt zum Vater haben sollte. „Also haben wir gesagt, dann machen wir einen beschützten Umgang“, erinnert sich Mach-Hour. Durch Scheidung bestand die Gefahr, dass der Elternteil ohne deutschen Pass das Aufenthaltsrecht verlor. Damit wäre jeglicher Kontakt zum Kind beendet. Den ersten Umgang führte Mach-Hour in ihrer Kanzlei durch, später kamen immer mehr Fälle hinzu. „Durch unsere Arbeit konnten wir entscheidend zu einer Reduzierung von Kindesmitnahmen beitragen“.

Ab 1985 wurde in München eine Stelle für das Projekt „Hilfe für Kinder und Eltern aus gefährdeten und getrennten binationalen Familien“ geschaffen, so konnte die Arbeit durch eine Regelförderung professionalisiert werden. Gerade die Erfahrungen des Verbandes in der Beratung waren entscheidend, die Konzepte und Maßnahmen des Begleiteten Umgangs weiter zu entwickeln.
Der Umgang betraf jedoch nicht nur Väter, auch für Mütter konnte es die einzige Möglichkeit sein, Kontakt zu ihren Kindern zu halten. Einige Väter sprachen den nicht-deutschen Müttern die Erziehungskompetenz ab: „Und das oftmals aus dem einzigen Grund, dass die Mütter, die nicht so gut Deutsch sprachen, ihren Kindern nicht auf Deutsch vorlasen“, erklärt Mach-Hour. Das Kindeswohl sei immer der Mittelpunkt gewesen, die Betonung habe auf der Familie gelegen.

Wie wichtig der Kontakt mit beiden Elternteilen für Kinder in ihrer Identitätsbildung ist, betont auch Heinke Lanken. Die, Psychologin und systemische Therapeutin, berät in der Geschäftsstelle Hamburg betroffene Eltern. „Besonders fällt mir dies immer wieder in Bezug auf Kinder aus schwarz-weißen Familien auf. Für Kinder ist es wichtig zu wissen, woher sie kommen, warum sie so aussehen wie sie aussehen.“
Für Lanken lohnt sich der Aufwand der Beratung und Begleitung: „Mich berührt es einfach zu sehen, wie ein Kind auch nach längerer Zeit der Trennung doch andocken kann und eine Beziehung entwickelt.“ Oftmals würden Mütter die Väter ihrer Kinder als erziehungsinkompetent wahrnehmen. Im Umgang zeige sich jedoch die Fürsorge, wenn Väter bspw. Essen mitbrächten und mit den Kindern spielten.
Wie auch in anderen Städten seien die Maßnahmen des Begleiteten Umgangs chronisch unterfinanziert, das Geld würde bei Weitem nicht reichen. Mit dem Umgang allein sei es nicht getan, Elterngespräche seien zuführen und Supervisionen zu organisieren. Oft dauere es lange, bis Vertrauen aufgebaut werde, die Maßnahmen aber oft nur für kurze Zeit bewilligt werden würden. „Dann kommt es zu Unterbrechungen, was kontraproduktiv ist“.

Birgit Sitorus, Psychologin aus der Geschäftsstelle Frankfurt weist darauf hin, dass sich Im Laufe der Jahre die Schwerpunkte verändert haben. Neben Angst vor Kindesmitnahme und eskalierten Elternkonflikten gehe es heute auch um Unterbringung in Pflegefamilien, psychische oder suchtrelevante Probleme der Eltern oder häusliche Gewalt. Für Birgit Sitorus ein besonders schwieriges Thema.
Sitorus begleitet Eltern seit Jahrzehnten und räumt ebenso wie ihre Kolleginnen aus München und Hamburg ein, dass nicht alle Umgänge positiv verlaufen. Nicht immer sei der Umgang von Vorteil für die Kinder. Der aus der Änderung des Kindschaftsrecht 1998 abgeleitete Rechtsanspruch bezöge sich stärker auf das Recht der Eltern als auf die Rechte der Kinder. Um sich noch stärker für die Rechte der Kinder einsetzen zu können bedürfe es aber anderer rechtlicher Grundlagen und entsprechende Finanzierungen.

Die Finanzierungen und Konzepte müssten sich auch den zunehmenden gesellschaftlichen Veränderungen anpassen fordert der Verband. Heinke Lanken: „Die Menschen sind heute viel mobiler, auch hier müssen wir Konzepte entwickeln.“ Sie führt ein Beispiel aus Hamburg an: „Mama ist in München, Papa ist in Hamburg“. Hilfreich sei hier die bundesweite Vernetzung des Verbandes. So könne die Mutter in München, der Vater in Hamburg beraten und betreut werden. „Mit längeren Kontaktzeiten am Wochenende können wir so zumindest dafür sorgen, dass der Faden zum Kind nicht abreißt“, sagt Lanken.

Eine große Diskrepanz besteht nach wie vor aus Sicht des Verbandes zwischen dem familienpolitischen Ideal und der gesellschaftlichen Realität. Was sich letztendlich wiederum in der Unterfinanzierung zeige: “Wir haben in Deutschland noch immer eine familienpolitische Wahrnehmung aus den 1950er Jahren. Probleme und Konflikte dürfen da nicht vorkommen. Auch wird dadurch noch immer zu wenig auf die Kinderrechte Bezug genommen, dies muss sich ändern“ fasst Hiltrud Stöcker-Zafari, die Geschäftsführerin des Verbandes zusammen.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 15.05.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Ministerin unterzeichnet IDAHOT-Erklärung 2019

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat zum heutigen „Internationalen Tag gegen Homo- und Transphobie“ (IDAHOT) die diesjährige IDAHOT-Erklärung für Deutschland unterzeichnet. Zu den Unterzeichnerstaaten gehören auch Frankreich, Spanien, Italien, Portugal, Großbritannien, Irland, Niederlande, Schweden und Norwegen.

Mit der Unterschrift setzt sich Ministerin Giffey für ein verstärktes Engagement der EU und europäischer Institutionen bei der Bekämpfung von Diskriminierung lesbischer, schwuler, bisexueller, trans- und intergeschlechtlicher Menschen (LSBTI*) ein. Auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene sollen alle notwendigen Maßnahmen dazu ergriffen werden, heißt es in der Erklärung. Dafür sollen die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Die Anstrengungen der Staaten zur LSBTI*-Anti-Diskriminierungspolitik sollen mit Nachdruck fortgesetzt werden.

Bundesfamilienministerin Giffey: „50 Jahre nach den Ereignissen von Stonewall können wir heute auf eine positive gesellschaftliche und rechtliche Entwicklung zurückblicken. Aber es bleibt noch viel zu tun. Deshalb setzen wir uns in Deutschland weiterhin für die Rechte von LSBTI*-Menschen ein. Mit aller Kraft müssen wir gegen Diskriminierung und Ausgrenzung von LSBTI*-Menschen vorgehen. Die vielfältigen Lebensentwürfe in unserer Gesellschaft verdienen Anerkennung. Für Homo- und Transphobie ist in unserer Gesellschaft kein Platz.“

Austausch zum Stand der Gleichbehandlung in europäischem Netzwerk

Seit dem Jahr 2013 findet anlässlich des „Internationalen Tages gegen Homo- und Transphobie“ am 17. Mai das IDAHOT-Forum statt, eine jährliche Konferenz der zuständigen europäischen Ministerien, Ministerinnen und Minister. Dieses Jahr hat das IDAHOT-Forum vom 13. bis 14. Mai im norwegischen Oslo stattgefunden.

Im Anschluss an das IDAHOT-Forum fand ein Treffen der teilnehmenden Regierungen mit Nichtregierungsorganisationen im sogenannten Roundtable European Governmental LGBTI Focal Points Network statt. Die Bundesrepublik Deutschland war durch das BMFSFJ vertreten.

Die Teilnehmenden tauschten sich anhand von Ergebnissen wissenschaftlicher Analysen, Befragungen und Projektberichten über den Stand der Gleichbehandlung von LSBTI* in ganz Europa aus. Die kommenden Treffen des Netzwerks werden in Prag und London stattfinden.

IDAHOT-Erklärung

Auf dem IDAHOT-Forum 2013 in Den Haag wurde erstmals eine gemeinsame Erklärung zu den Herausforderungen in der Bekämpfung von Homophobie und Transphobie in Europa von den zuständigen Ministerinnen und Ministern aus insgesamt 18 Staaten unterzeichnet. Als nicht-rechtsverbindliche Deklaration bekräftigt sie alljährlich fortschreibend die zahlreichen nationalen und internationalen Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt gegenüber lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.05.2019

Bundesfamilienministerin Giffey: Resonanz ist überwältigend

Gut ausgebildete und ebenso motivierte Fachkräfte in ausreichend hoher Zahl sind das A und O für eine gute Kinderbetreuung. Deshalb unterstützt das Bundesfamilienministerium zusätzlich zum Gute-KiTa-Gesetz mit dem Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“ die Länder dabei, mehr Nachwuchskräfte für die frühkindliche Bildung zu gewinnen und bereits ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher im Beruf zu halten. Heute übergab Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey der AWO-Kita „Spatzennest“ in Strausberg persönlich den ersten Förderbescheid. In allen Bundesländern ist das Interesse am Bundesprogramm immens.

“Die Resonanz ist überwältigend. Und entgegen aller Klagen zum Fachkräftemangel – es gibt sehr wohl Menschen in Deutschland, die Erzieherin oder Erzieher werden wollen – nur die Rahmenbedingungen müssen stimmen“, unterstrich Bundesfamilienministerin Giffey beim Besuch in Strausberg. „Allein für die im ersten Schritt geplanten 2.500 Plätze zum Ausbildungsbeginn ab Sommer liegen uns bisher 6.600 Bewerbungen vor, bei den Praxisanleitungen sind es sogar 7.500. Das zeigt den enormen Bedarf – und dass wir auf dem richtigen Weg sind. Wer mehr Qualität und Kapazität in Kitas will, muss für gutes und ausreichendes Personal sorgen. Dafür brauchen wir bessere Rahmenbedingungen: eine praxisorientierte Ausbildung, die vergütet wird und für die man kein Schulgeld mitbringen muss, wie es mancherorts noch üblich ist. Außerdem brauchen wir mehr Anerkennung und Wertschätzung für diejenigen, die den Erzieherberuf ausüben – und dazu gehört auch eine bessere Bezahlung. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz und der Fachkräfteoffensive geben wir als Bund wichtige Impulse, um das Bemühen der Länder zu verstärken, mehr Fachkräfte für die frühkindliche Bildung zu gewinnen und zu halten.“

Mit dem Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen, Profis binden“ verfolgt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) das Ziel, die Attraktivität der Erzieher-Ausbildung zu steigern, vorhandenes Personal in seinen Kompetenzen zu stärken und Qualifizierungsperspektiven zu eröffnen, um den Beruf von Erzieherinnen und Erziehern insgesamt in seiner Bedeutung und Wahrnehmung in der Öffentlichkeit aufzuwerten.

Interessierte Träger von Kindertageseinrichtungen können sich seit Ende März für die Förderung in den folgenden drei Bereichen bewerben:Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher Der Bund gewährt Trägern einen Zuschuss von 1.450 Euro im ersten Jahr der Ausbildung, 1 130 Euro im zweiten und 540 Euro im dritten. Damit fördert der Bund jeden dieser Ausbildungsplätze mit insgesamt 37 440 Euro.Praxisanleitung durch professionelle Begleitung der Fachschülerinnen und Fachschüler Das Bundesprogramm stellt bis zu 1000 Euro pro Person zur Verfügung für die Weiterqualifizierung zu professionellen Anleitungskräften.Perspektiven mit dem Aufstiegsbonus für Profis nach Weiterqualifikation Der Bund gibt bis zu 300 Euro pro Monat und Person, um Erzieherinnen und Erzieher mit Zusatzqualifikation besser zu vergüten.

In allen drei Programmbereichen übersteigt die Nachfrage bei weitem das Angebot. Dabei ist das Interessenbekundungsverfahren noch nicht einmal in allen Bundesländern abgeschlossen. Zum Ausbildungsbeginn im Sommer sollen alle Träger ihre Bewilligungen erhalten haben.

Die Bundesländer wurden bei der Definition länderspezifischer Kriterien einbezogen und werden auch am Auswahlverfahren beteiligt. Antragsberechtigt sind Träger von öffentlich geförderten Kinderbetreuungseinrichtungen.

Verbesserte Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen sind unabdingbar, um dem Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung entgegenzuwirken. Aktuellen Schätzungen einer prognos-Studie zufolge könnten in Deutschland bis zum Jahr 2025 rund 191.000 pädagogische Fachkräfte fehlen.

Weitere Informationen:

Informationen zum Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen und Profis binden“

www.fruehe-chancen.de/interessenbekundung-fachkraefteoffensive

prognos-Studie

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.05.2019

Der Familienausschuss im Deutschen Bundestag hat gestern den Siebten Bericht zur Lage der älteren Generation in Deutschland beraten. Dieser empfiehlt die Daseinsvorsorge in den Kommunen auszubauen. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht sich in ihrem Ziel bestärkt, die Lebensqualität vor Ort für ältere Menschen zu erhöhen.

„Der siebte Altenbericht setzt seinen Schwerpunkt bei Sorgenetzwerken in den Kommunen. Als SPD kümmern wir uns um Menschen, die füreinander sorgen – hauptberuflich wie auch in der Freizeit.

Unsere Bundestagsfraktion stärkt Familien durch den Ausbau finanzieller Leistungen. Insbesondere pflegende Angehörige wollen wir besser stellen als bisher. Auch diejenigen, die ehrenamtlich für ältere Menschen da sind, verdienen unsere Anerkennung. In der professionellen Pflege arbeiten wir an besseren Arbeitsbedingungen. Mit dem Pflegeberufegesetz haben wir bereits den Start ins Berufsleben – die Ausbildung – attraktiver gestaltet.

Die Empfehlungen des Altenberichts als auch unsere Maßnahmen setzen direkt vor Ort an. Dabei betrachten wir die Bereiche Gesundheit, Prävention, Pflege, Wohnen und Bauen als Einheit. Die SPD-Bundestagsfraktion steht hierfür an der Seite der Kommunen. Sie spielen die entscheidende Rolle bei der Organisation. Wir unterstützen sie dabei, die notwendigen Strukturen für ein gutes Leben für ältere Menschen zu schaffen: Wir kümmern uns um die Kümmerer.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 16.05.2019

„Mit unserem Grundgesetz wurden vor 70 Jahren nicht nur Leitlinien und Werte verkündet, sondern auch konkrete Arbeitsaufträge für den politischen Alltag, die der Ewigkeitsklausel unterliegen und nicht verhandelbar sind. Dazu gehört der Schutz der Menschenwürde genauso wie das Sozialstaatsgebot. Wenn der soziale Zusammenhalt und die Menschenwürde angegriffen werden und dem Profit von Konzernen untergeordnet werden, ist es grundgesetzliche Aufgabe der Politik, die Bevölkerung zu schützen und dem Grundgesetz Geltung zu verschaffen“, erklärt Jan Korte, 1. Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE, zum 70. Jahrestag der Verkündigung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Korte weiter:

„Angesichts der für einen Großteil der Menschen negativen Entwicklungen im Gesundheitssystem, auf dem Wohnungsmarkt oder im Verkehr ist es höchste Zeit, eine Diskussion darüber zu führen, welche Bereiche unseres Lebens privatrechtlich, und welche öffentlich-rechtlich organisiert sein sollten. Die Möglichkeiten, unsere Gesellschaft so zu gestalten, dass die Wirtschaft der Gemeinschaft dient, haben uns die Mütter und Väter des Grundgesetzes vor 70 Jahren mitgegeben. Und zwar nicht aus einer Laune heraus, sondern unter dem Eindruck der Verwüstungen des deutschen Faschismus in Europa. Wir sollten die Möglichkeiten des Grundgesetzes nutzen, um unsere Gesellschaft und die Demokratie weiterzuentwickeln, statt im Stillstand zu verharren.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 15.05.2019

„Solange die SPD mit der Union regiert, wird es keine wirksame Mietpreisbremse geben. Das dürfte auch Justizministerin Barley wissen, die das Thema im Europawahlkampf für sich entdeckt hat und nun ein bisschen Opposition spielt. Dabei wäre ein Gesetz, das sämtliche Mieten wirksam deckelt und der preistreibenden Immobilienspekulation den Boden entzieht, angesichts der Wohnungsnot mehr als überfällig. Punktuelle Verschärfungen, wie sie Frau Barley vorgeschlagen hat, reichen nicht aus, zumal sie die Mehrheit der Mietverhältnisse gar nicht betreffen“, erklärt die Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Sahra Wagenknecht, zu den Vorschlägen von Katarina Barley zur Verschärfung der sogenannten Mietpreisbremse. Wagenknecht weiter:

„Im Gegensatz zur Union unterstützt DIE LINKE jede substantielle Verbesserung der Situation für die Mieterinnen und Mieter. Dass diese auch rückwirkend zu viel gezahltes Geld vom Vermieter zurückverlangen können, ist überfällig, aber bei weitem nicht ausreichend. Eine echte Mietpreisbremse muss ausnahmslos und flächendeckend alle Mietverhältnisse umfassen, Verstöße müssten mit Bußgeldern sanktioniert und die Modernisierungsumlage in dieser Form abgeschafft werden. Nötig wäre ferner ein qualifizierter Mietspiegel, der alle Mietverhältnisse der letzten zehn Jahre berücksichtigt, sowie ein verbesserter Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Kündigungen und Zwangsräumungen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 13.05.2019

Der Bundestag soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion Die Linke auffordern, einen Gesetzentwurf für einen verbesserten Kündigungsschutz für Mieter vorzulegen. Der in dem Antrag (19/10284) enthaltene Forderungskatalog umfasst acht Punkte. Unter anderem soll der Schutz so verbessert werden, dass die Ausgleichung eines Mietrückstandes neben der fristlosen auch die fristgemäße Kündigung unwirksam werden lässt. Eine Kündigung aufgrund eines Mietrückstands von weniger als zwei Monatsmieten soll ausgeschlossen sein, und eine Kündigung aufgrund von Mietrückständen, die auf die Mietminderung wegen eines Mangels der Wohnung zurückzuführen sind, soll nur bei vorsätzlichem Missbrauch des Instruments der Mietminderung möglich sein. Mieter sollen einen Anspruch auf angemessenen Ersatz der Aufwendungen erhalten, die ihnen durch die Eigenbedarfskündigung entstanden sind, eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nach Umwandlung der Mietwohnung in Wohnungseigentum soll generell ausgeschlossen sein, und Mieter, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, sollen bei vertragsgemäßen Gebrauch nicht wegen Eigenbedarfs gekündigt werden dürfen. Zur Begründung heißt es unter anderem, Mieter würden unzureichend vor der Kündigung des Wohnraummietvertrags und einem Verlust ihrer Wohnung geschützt. Viele Gerichtsentscheidungen hätten den Kündigungsschutz zusätzlich ausgehebelt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 585 vom 20.05.2019

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen tritt dafür ein, dass mindestens sieben Prozent des Bruttoinlandsprodukts in die Bildung fließen sollen. In kaum einem anderen Land der OECD hängt der Bildungserfolg so stark von der sozialen Herkunft oder dem Wohnort ab wie in Deutschland, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/10200). Seit langem würden Bildungsforscher vor den negativen Folgen unzureichender Zukunftsinvestitionen in Kitas, Schulen und Hochschulen warnen. Obwohl Deutschland zu den wohlhabendsten Industrienationen der Welt zähle, investiere es im internationalen Vergleich deutlich weniger in die Ausbildung junger Menschen als andere Länder.

Die Grünen fordern, dass auf Grundlage der beschlossenen Grundgesetzänderung der Bund sich stärker engagieren soll, die zukünftigen Herausforderungen in der Bildungspolitik gemeinsam mit den Ländern anzupacken und den Spielraum des Grundgesetzes gemeinsam mit den Ländern umfassend für mehr Bildungsgerechtigkeit zu nutzen. Gerade der Bund müsse seinen Anteil an den Bildungsausgaben erheblich steigern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 581 vom 17.05.2019

Die Zahl der Wohngeldempfänger ist seit 2010 deutlich gesunken. Erhielten 2010 noch mehr als 1,06 Millionen Haushalte diese Unterstützungsmaßnahmen, waren es 2017 nurmehr gut 592.000. Das geht aus der Antwort (19/10049) auf eine Kleine Anfrage (19/8975) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Bundesmittel für Wohngeld sanken im selben Zeitraum von 880,6 Millionen Euro auf 566,8 Millionen Euro. Etwa 10.000 Wohngeld-Haushalte pro Jahr dürften 2017 und 2018 in die Grundsicherung für Arbeitsuchende oder in die Sozialhilfe gewechselt sein, heißt es unter Verweis auf eine Schätzung des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln weiter.

Im Durchschnitt lag der Wohngeldanspruch 2017 bei 153 Euro, 2010 waren es noch 126 Euro. Die monatliche Belastung durch Wohnen sinkt den Angaben zufolge durch die Hilfe signifikant und jährlich etwa um 13 Prozentpunkte – 2017 beispielsweise von 38,1 auf 25,4 Prozent. Die meisten Mittel für Wohngeld wurden 2018 für Nordrhein-Westfalen bereitgestellt (144,3 Millionen Euro), gefolgt von Bayern (58,6 Millionen Euro).

In einer Vorbemerkung weist die Bundesregierung darauf hin, dass Selbstständige oft ein überhöhtes Wohngeld erhalten hätten. Das prognostizierte Einkommen habe häufig nicht dem Gewinn entsprochen, wie sich im Nachhinein herausgestellt hat. Außerdem sei das Bearbeiten von Anträgen Selbstständiger mit viel Aufwand verbunden, nicht zuletzt, weil Angaben bisweilen nicht aussagekräftig genug oder unzuverlässig seien. Vor diesem Hintergrund gilt seit 2016, dass Selbstständige verpflichtet werden können, Einkommensteuerbescheide vorzulegen. Dies sei eine Ermessensentscheidung der Behörden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 578 vom 16.05.2019

Die FDP-Fraktion befasst sich in einer Kleinen Anfrage (19/9880) mit der Einsamkeit von Menschen und den Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit. Studien zeigten, dass die Einsamkeit das Risiko für chronischen Stress, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Depressionen, Demenz und einen frühen Tod erhöhe. Die Abgeordneten wollen wissen, wie die Bundesregierung das Problem einschätzt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 549 vom 14.05.2019

Die Forschung an humanen pluripotenten Stammzellen (hPS-Zellen) hat in den vergangenen Jahren wichtige Erkenntnisse gebracht. Die anwendungsorientierte Forschung und klinische Studien mit zellbasierten Arzneimitteln offenbarten zunehmend das Potenzial dieser Zellen und ihrer Derivate in der regenerativen Medizin, heißt es im achten Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes, wie aus einer Unterrichtung (19/10060) hervorgeht.

Stammzellen eigneten sich als Ausgangspunkt für Modellsysteme bei Krankheiten, für zellbasierte Plattformen bei Wirkstoff-Tests und für medizinische Präparate bei neuen Therapiekonzepten. In diesen Bereichen habe es im Berichtszeitraum 2016/2017 signifikante Fortschritte gegeben.

Durch die zunehmende Etablierung der Verfahren der Genom-Editierung hätten sich auch die Möglichkeiten der Stammzellforschung enorm erweitert. Inzwischen werde hauptsächlich die Designernuklease CRISPR/Cas9 eingesetzt. Die gezielte Einführung von Mutationen und das Entfernen von Genen ermöglichten genauere Aussagen über das Zusammenspiel der Gene in verschiedenen Zelldifferenzierungswegen.

Methoden wie die Einzelzell-Analyse eröffneten neue Einblicke in die Stammzellbiologie und die Abläufe der Organentwicklung. Die Einzelzell-RNA-Sequenzierung habe sich rasant entwickelt. Damit lasse sich das Genaktivitätsmuster in einzelnen Zellen ermitteln und zwar parallel für Hunderte Zellen gleichzeitig.

Es bestehe ein unvermindertes Interesse an der Forschung unter Verwendung von hES-Zellen. Die Stammzellforschung in Deutschland könne im internationalen Wettbewerb den Anschluss halten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 546 vom 13.05.2019

Die Grünen-Fraktion setzt sich für einen verbesserten Impfschutz gegen Masern ein. Gerade in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und in bestimmten Gesundheitseinrichtungen würden auch Kinder betreut, die noch nicht das für die Masernimpfungen erforderliche Alter erreicht hätten oder aufgrund von Erkrankungen nicht geimpft werden könnten, heißt es in einem Antrag (19/9960) der Fraktion.

Es sei daher angemessen, wenn zu deren Schutz die Impfung von anderen Kindern und des gesamten Personals zur Voraussetzung für den Zugang zu diesen Einrichtungen gemacht werde.

Unter anderem fordern die Abgeordneten, dass vor Aufnahme in eine Einrichtung, in der Kinder betreut werden, der Impfstatus geprüft wird. Bei unvollständigem Impfschutz, insbesondere bei Fehlen der zweiten Masernimpfung, sollte als Voraussetzung für den Besuch der Kita die fehlende Impfung nachgeholt werden müssen.

Ferner müsse dem in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, Schulen, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie anderen Einrichtungen mit durch Infektionskrankheiten besonders gefährdeten Personen tätigen Personal vorgegeben werden, so schnell wie möglich einen ausreichenden Impfschutz nachzuweisen.

Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) sollte dazu verpflichtet werden, den digitalen Impfpass bis 2021 als Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) einzuführen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 546 vom 13.05.2019

Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Situation der Schulsozialarbeit. In einer Kleinen Anfrage (19/9472) will sie unter anderem wissen, wie viele Schulsozialarbeiter in Deutschland beschäftigt sind und an wie vielen Schulen die Schulsozialarbeit seit 2008 etabliert wurde. Zudem möchte sie erfahren, in welchen Bundesländern gesetzliche Regelungen zur Organisation der Schulsozialarbeit existieren und mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung die Länder beim Ausbau der Schulsozialarbeit seit 2008 fördert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 534 vom 09.05.2019

48% aller Personen in Deutschland lebten im Jahr 2017 in einer Familie, also in einer Eltern-Kind-Gemeinschaft im gemeinsamen Haushalt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Internationalen Tags der Familie mitteilt, lebten 84% in Familien mit zwei Elternteilen und 16% als Familienmitglieder in Alleinerziehenden-Familien.

Zwanzig Jahre zuvor, im Jahr 1997 lebten noch 56% aller Personen in Familien, davon 88% in Familien mit zwei und 12% in Familien mit nur einem Elternteil. Als Familien werden hier Eltern-Kind-Gemeinschaften gezählt, in denen Kinder ohne Altersbeschränkung leben. Es werden ausschließlich Personen in Privathaushalten betrachtet.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 14.05.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Den diesjährigen Tag der Kinderbetreuung möchte der AWO Bundesverband vor allem dafür nutzen, den Mitarbeitenden seiner rund 2.500 Kindertageseinrichtungen herzlich zu danken. „Die Beschäftigten in den Kitas, ganz gleich ob sie direkt in der Kinderbetreuung, in der Verwaltung oder in der Hauswirtschaft der Kita arbeiten, machen einen großartigen Job – und das bei stetig steigenden Anforderungen und sich verschlechternden Rahmenbedingungen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler.

Besonders die strukturellen Bedingungen erschweren die Arbeit der Fachkräfte zunehmend. So wachsen die Anforderungen in Kindertageseinrichtungen stetig: der Umgang mit heterogenen Familien, Inklusion und die Förderung von Kindern mit Beeinträchtigungen, die oft nicht ausreichenden personellen Ressourcen, etc. „Die Fachkräfte genießen unsere vollste Wertschätzung für die Leistung, die sie tagtäglich mit unseren Kindern erbringen,“ betont der AWO Bundesvorsitzende.

Ein Tag zum Feiern lädt auch zum Blick nach vorne ein. Zum Beispiel laufen derzeit die Verhandlungen mit den Bundesländern zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung („Gute-Kita-Gesetz“). Hier wurden nach Meinung der AWO zu wenig gesetzliche Regelungen zur Betreuungsqualität eingeführt. „Die AWO setzt sich dafür ein, dass die frühkindliche Betreuung in Zukunft noch stärker durch Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung gekennzeichnet ist“, betont deshalb Wolfgang Stadler.

Die Fachkräfteoffensive des Bundesfamilienministeriums für Erzieherinnen und Erzieher, bei der es vor allem darum geht, die Erzieherausbildungen zu vergüten, startet diesen Sommer. „Die Bemühungen des Bundes im frühkindlichen Bereich sind positiv und wir begrüßen die finanzielle Unterstützung sehr. Um aber die Rahmenbedingungen langfristig zu verbessern und Trägern, Kitas und Beschäftigten Sicherheit zu geben, bedarf es einer beständigen Finanzierung“, erklärt Wolfgang Stadler. Im Hinblick auf die Haushaltsplanungen für das Jahr 2020 fordert der AWO Bundesverband vom Bundesfamilienministerium mehr Verbindlichkeit, damit sowohl das Ausbildungssystem als auch die Qualität in den Einrichtungen konsequent verbessert werden kann. „Alle Beteiligten haben ein Recht auf gute Kitas: die Kinder, die dort jeden Tag betreut werden, die Eltern, die ihr Kind in guten Händen wissen wollen und die Fachkräfte, die gute Arbeitsbedingungen benötigen“, betont der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Der Tag der Kinderbetreuung findet seit 2012 jährlich statt mit dem Ziel, die professionelle Kinderbetreuung wertzuschätzen. Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung koordiniert die Aktion.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.05.2019

Heute werden Mütter symbolisch geehrt. Die AWO fordert, die Sorgearbeit von Müttern grundsätzlich anzuerkennen und Mütter zu entlasten. Der kürzlich erschienene Datenreport des Müttergenesungswerks von 2018 zeigt: Rund zwei Millionen Mütter sind so entkräftet und überfordert, dass sie als kurbedürftig gelten. Doch nur ein Bruchteil dieser Mütter nimmt tatsächlich eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kur wahr.

„Nach wie vor sind es vor allem Mütter, die die Sorgearbeit rund um Kind und Familie leisten. Sie sehen sich im Alltag zahlreichen Belastungen ausgesetzt. Es ist nicht immer einfach, die Kindererziehung und -betreuung, den Beruf, den Haushalt und vielleicht auch noch die Pflege von Angehörigen in Einklang zu bringen“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker und ergänzt: „In Folge dieser vielfachen Herausforderungen können gesundheitliche Belastungen und Erschöpfungszustände bei den Müttern auftreten“.

Unter dem Dach der gemeinnützigen Stiftung des Müttergenesungswerks setzt sich die AWO für die Gesunderhaltung von Müttern und ihren Familien ein. „Als Verband der Freien Wohlfahrtspflege thematisieren wir die Lebenssituationen von Müttern auf politischer Ebene und machen uns für bessere Rahmenbedingungen stark. Begrüßenswert ist, dass die Kurmaßnahmen inzwischen von Vätern und pflegenden Angehörigen in Anspruch genommen werden können.

„Mit Nachdruck unterstützen wir die aktuelle Spendenkampagne des Müttergenesungswerks unter dem Motto „Auch Alltagsengel brauchen neuen Schwung“, betont Döcker. Jede Hilfe ist willkommen, um Geld für Mütter in belastenden Lebenssituationen zu sammeln und diese im Sinne der therapeutischen Kette des Müttergenesungswerks aus Vorsorge, Kurmaßnahme und Nachsorge bestmöglich zu unterstützen. Hierzu wird alljährlich besonders zum Muttertag aufgerufen (zur Spendenseite des Müttergesungswerks).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 12.05.2019

Heute trafen sich die Präsident/innen und Vorsitzenden der fünf Mitgliedsverbände der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) zu einem konstruktiven Gespräch mit Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier. Im Zentrum standen die Armut von Kindern und Familien sowie die Rolle von Familien in der Demokratie.

Die Familienorganisationen betonten in dem Gespräch die Bedeutung der Familien und die Notwendigkeit, sie angemessen zu unterstützen. Ausführlich wurden verschiedene Maßnahmen besprochen, Kinderarmut effektiv zu bekämpfen. Die Familienorganisationen begrüßten die in den letzten Monaten erzielten Schritte. Das sogenannte Starke-Familien-Gesetz habe bei der Reform des Kinderzuschlages die richtigen Akzente gesetzt und seit Jahren bekannte Probleme angegangen. Die Unterstützung einkommensschwacher Familien müsse jedoch weiter ausgebaut werden. Unzureichend seien aus Sicht der Familienorganisationen die Maßnahmen im sogenannten Gute-Kita-Gesetz. Der erhoffte Qualitätssprung in der Kindertagesbetreuung werde voraussichtlich ausbleiben.
Bei dem Treffen wurde zudem betont, dass Familien für die Demokratie eine wichtige Bedeutung einnehmen. Thematisiert wurden die innerfamiliale Demokratie und die Rolle der Familie, demokratische Prozesse in der Gesellschaft zu unterstützen, sowie der Stellenwert von interkulturell sensibler Bildung und Erziehung.

Neben Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier nahmen Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter; Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbunds der Katholiken; Dr. Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbands; Christel Riemann-Hanewinckel, Präsidentin der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie; Sidonie Fernau, Vorsitzende des Verbands binationaler Familien und Partnerschaften sowie AGF-Geschäftsführer Sven Iversen an dem fruchtbaren Austausch im Schloss Bellevue teil.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 07.05.2019

Der Bundesfachverband umF hat im Herbst 2018 eine Online-Umfrage unter Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge durchgeführt, die nun ausgewertet vorliegt.

„Es hat zwar Verbesserungen gegeben, aber wenn weiterhin vielerorts die Bildungs- und Wohnsituation junger Volljähriger vernachlässigt und nicht zügig die psycho-soziale Versorgung verbessert wird, gefährden wir die Zukunft vieler junger Menschen. Auch Minderjährige mit Behinderung und Mädchen müssen stärker in den Blick genommen werden“, erklärt Johanna Karpenstein vom Bundesfachverband umF. „Besonders besorgt mich, dass immer mehr Jugendliche in Angst vor Abschiebungen leben, Rassismus erleben müssen und Angst vor der Zukunft haben. Diese Angst ist Gift für die Integration und den Lernerfolg. Medien und Politik dürfen hier nicht noch mehr Ängste schüren, sondern müssen sich schützend vor die jungen Menschen stellen“.

  • Gegenüber dem Vorjahr haben sich Verbesserungen bei der Bewertung der Qualität der Hilfen sowie des Bildungszugang ergeben. Auch sind Verbesserungen im Bereich der Qualifizierung und der Arbeitszufriedenheit der Fachkräfte zu verzeichnen. Es besteht jedoch weiterhin dringender Verbesserungsbedarf. Dies zeigen insbesondere die weiterhin schlechten Bewertungen der Versorgung bei psychischen Erkrankungen, nur 22 Prozent bewerten diese als gut oder sehr gut, und der Bildungssituation junger Volljähriger, die nur 30,4 Prozent als gut oder sehr gut einstufen.
  • Der verschärfte gesellschaftliche und politische Diskurs gegenüber Geflüchteten schlägt sich negativ nieder. Mehr Fachkräfte als noch in 2017 geben an, dass Jugendliche oft oder sehr oft durch Rassismuserfahrungen belastet sind (2018: 33,4%, 2017: 26,5%) und das Jugendliche aus Angst vor Abschiebungen untertauchen bzw. abgängig sind (2018: 50,9 %, 2017: 46,3%). Aufenthaltsrechtliche Unsicherheiten (95,4%), die Trennung von der Familie (90,6%) und die Angst vor der Zukunft (84,3%) werden von den Befragten weiterhin am häufigsten als alltagsrelevante Beeinträchtigung genannt.
  • Große Veränderungen haben sich auch dadurch ergeben, dass der Anteil junger Volljähriger, die im Rahmen der Kinder und Jugendhilfe weiterbetreut werden, stark zugenommen hat. Knapp 40 Prozent der Befragten geben an, dass die jungen Menschen im Anschluss an die Jugendhilfe bei ihnen vor Ort i.d.R. in Gemeinschafts- und Obdachlosenunterkünften untergebracht werden, wodurch bisher erzielte Lernerfolge und Stabilisierungen massiv gefährdet werden
  • Sehr schlecht bewerten die Fachkräfte den Rechtsschutz der Minderjährigen bei der Alterseinschätzung und der Entscheidung an welchen Ort sie nach der Einreise verteilt werden. Nur 7,8 Prozent der Befragten geben an, dass die jungen Menschen gut oder sehr gut gegen fehlerhafte Alterseinschätzungen vorgehen können. Nur 6,2 Prozent der Befragten geben an, dass die jungen Menschen wirksam gegen Verteilentscheidungen vorgehen können – etwa wenn sie an Orten leben möchten an denen Angehörige und Freunde sind.

Methodik
Insgesamt haben sich vom 20.09.2018 bis zum 07.10.2018 1083 Personen an der Online-Umfrage beteiligt. Der Auswertung wurden jedoch nur die Antworten von insgesamt 723 Personen zugrunde gelegt, die den Fragebogen vollständig beantwortet haben. Obwohl keine repräsentative Zufallsstichprobe unter den Fachkräften gezogen wurde, kann aufgrund der großen Zahl der Teilnehmenden davon ausgegangen werden, dass die Ergebnisse eine hohe Aussagekraft besitzen.

Auswertung der Online-Umfrage als PDF-Datei

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 21.05.2019

Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt die Aussagen von Paul Kirchhof, Bundesverfassungsrichter a.D., jedem deutschen Bundesbürger das Wahlrecht ab Geburt zu verleihen. Der DFV fühlt sich damit in seiner Wahlrechtskampagne bestärkt.

„Die fehlende politische Vertretung unserer jüngsten Generation ist eine Schwachstelle unserer Demokratie. Bis heute bleiben 13 Millionen junge Menschen von den Bundestagswahlen ausgeschlossen“, sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV. „Das Wahlrecht ist das einzige Grundrecht, welches Kindern 18 Jahre lang vorenthalten wird. Es kann nicht im Interesse einer modernen Demokratie sein, einen Großteil der Bevölkerung von der politischen Willensbildung auszuschließen.“

Der Deutsche Familienverband, die Deutsche Liga für das Kind und die Kinderlobby Schweiz plädieren im Rahmen einer übernationalen Kampagne für ein wirklich allgemeines Wahlrecht: das Wahlrecht ab Geburt. Die Kampagne „Nur wer wählt, zählt!“ steht unter der Schirmherrschaft von Bundesfamilienministerin a.D. Renate Schmidt und wird von Persönlichkeiten aus Politik und Wissenschaft unterstützt, so unter anderem von Wolfgang Thierse (Bundestagspräsident a.D.) und Hermann Otto Solms (Alterspräsident des Bundestages) sowie weiteren aktiven Bundes-, Landtags- und Europaabgeordneten.

„Unser Grundgesetz gibt die Richtung vor. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. So steht es in Artikel 20 des Grundgesetzes. Es sagt nicht, dass die Staatsgewalt nur vom volljährigen Volke ausgeht“, argumentiert Zeh. „Kinder sind von Geburt an Träger von Grundrechten. Soweit Kinder ihre Rechte nicht selbst wahrnehmen können, sind Eltern ihre natürlichen und besten Vertreter. Das ist grundgesetzlich in Artikel 6 geregelt. Bis die Kinder wahlmündig sind, sollen Eltern das Wahlrecht für ihre Kinder treuhänderisch ausüben. Das ist die natürlichste Fortentwicklung des Wahlrechts.“

Auch bei der bevorstehenden Europawahl werden Minderjährige von der Wahl ausgeschlossen bleiben, obwohl mehrere Juristen die verfassungsrechtliche Wahldiskriminierung von jungen Menschen kritisieren.

„Wer sich wirklich für Kinderrechte stark machen will, muss das Wahlrecht ab Geburt fordern“, sagt Verbandspräsident Zeh. „Kinderrecht ist Wahlrecht“.

Weitere Informationen

SWR 2: Bundesverfassungsrichter a.D. Kirchhof zum Wahlrecht für Jugendliche

Kampagne „Nur wer wählt, zählt!“: www.wahlrecht.jetzt

Europa-Familiendeklaration des Deutschen Familienverbandes (PDF)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 13.05.2019

Mit zwei Gesetzen treibt der Bundestag die Entrechtung von Asylsuchenden voran: Am kommenden Donnerstag will der Bundestag das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ und eine Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz verabschieden. Dazu sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Im Gesetz wird mit einer großen Zahl Ausreisepflichtiger argumentiert, um vermeintlichen Abschiebedruck zu erzeugen. Tatsächlich ist jedoch ein großer Teil der geduldeten Menschen unbegleitete Minderjährige, Menschen in einer Ausbildung oder Beschäftigung, Eltern aufenthaltsberechtigter Minderjähriger oder Personen, denen eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit im Herkunftsland droht. Das sind wichtige Abschiebehindernisse. Die Menschen halten sich völlig rechtmäßig in Deutschland auf. Um Fehlwahrnehmungen in der Öffentlichkeit zu vermeiden, sollte für diese Menschen statt einer Duldung ein Aufenthaltsrecht geschaffen werden. Dem Eindruck, dass sich eine Vielzahl von Ausreisepflichtigen unrechtmäßig und illegal in Deutschland aufhalten, muss entgegengewirkt werden. Das neue Asylbewerberleistungsgesetz sieht unverändert für viele Personen Leistungen vor, die unter dem Existenzminimum liegen. Dies stellt eine Verletzung der Menschenrechte und des deutschen Verfassungsrechts dar. Dass alleinstehende Erwachsene, die verpflichtet sind, in Sammelunterkünften zu wohnen,jetzt als ‚Schicksalsgemeinschaft‘ und wie zusammenlebende Partner in einem Haushalt behandelt werden sollen, ist völlig absurd.“

Pascal Ngwa lebt seit 2016 in Duldung in Deutschland. Er hat einen Pflegebasis- Kurs für Flüchtlinge abgeschlossen, hat einen festen Wohnsitz und fühlt sich wohl in seiner neuen Heimat. Aktuell absolviert eine Pflegefachkraft-Ausbildung im Diakonie-Pflege Verbund Berlin und möchte als Altenpfleger arbeiten. Während er in Ausbildung ist, ist er von Abschiebung geschützt. Und danach? „Pascal will bleiben“: https://youtu.be/0nzED6MHbkM

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 15.05.2019

Anlässlich der Öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) am 15. Mai 2019 fordert der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) eine zügige Weiterentwicklung des Gesetzes. „Wir können es uns nicht leisten, tatenlos die für spätestens 2020 geplante Evaluierung abzuwarten!“, so djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig. „Zu offensichtlich sind die Mängel des Gesetzes, und zu groß ist der Handlungsbedarf gerade auch im Hinblick auf digitale Gewalt gegenüber Frauen!“

Wersig wies darauf hin, dass insbesondere Frauen, die in der Öffentlichkeit stehen und sich politisch äußern, im Netz Diskriminierung riskieren. „Offenbar geht es darum, Frauen zu zwingen, sich aus der Debatte zurückzuziehen, den öffentlichen Raum zu verlassen. Sie sind Pöbeleien, sexistischer Anmache, der Androhung von Vergewaltigung bis hin zu Morddrohungen ausgesetzt. Der Fall der österreichischen ehemaligen Politikerin Sigi Maurer ist ein prominentes und typisches Beispiel. Hate speech und digitale Gewalt haben eine Geschlechterdimension, und es ist höchste Zeit, dies zur Kenntnis zu nehmen und mit wirkungsvollen Instrumenten zu bekämpfen!“, so Professorin Wersig.

Das seit Oktober 2017 geltende NetzDG stellt für den djb dabei einen grundsätzlich notwendigen und sinnvollen rechtlichen Ansatz dar; allerdings haben sich bereits nach der kurzen Zeit seiner Anwendung Mängel und Schwachstellen gezeigt, deren Beseitigung keinen Aufschub duldet. Vordringlichen Handlungsbedarf sieht der djb in drei Punkten:

1. Die rechtlichen Vorgaben in § 3 Abs. 1 NetzDG zur Vorhaltung eines leicht erkennbaren, unmittelbar erreichbaren und ständig verfügbaren Beschwerdeverfahrens werden von den Sozialen Netzwerken höchst unterschiedlich umgesetzt, teils so, dass Betroffene von Meldungen abgeschreckt werden.

Teilweise wird verlangt, die einschlägigen Straftatbestände zu benennen, was suggeriert, es seien für die Beschwerde juristische Vorkenntnisse erforderlich; oder aber die angebotenen Möglichkeiten sind kaum auffindbar. Hier kann und muss der Gesetzgeber durch eindeutige gesetzliche Vorgabe eines einfachen, an Verbraucherschutzmaßstäben orientierten Meldeverfahrens rasch Abhilfe schaffen.

2. Die in § 2 NetzDG verankerte Pflicht der sozialen Netzwerke zur regelmäßigen Erstellung von Transparenzberichten hat sich in ihrer derzeitigen Ausgestaltung bereits jetzt als ungenügend erwiesen. Die bisher vorgelegten Berichte sind aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben uneinheitlich und unverständlich. Dies hat zur Folge, dass die Berichte nicht miteinander vergleichbar und auch insofern wenig aussagekräftig sind. Der djb hält gesetzgeberische Vorgaben für unabdingbar, um zu einem Berichtswesen zu gelangen, das eine realistische Analyse der Wirksamkeit des Gesetzes ermöglicht. In diesem Kontext plädiert der djb auch für eine geschlechtsspezifische Aufschlüsselung der erhobenen Daten.

3. Die Pflicht der sozialen Netzwerke zur Benennung einer inländischen zustellungsbevollmächtigten Person nach § 5 NetzDG ist ein notwendiges Kernelement für einen effektiven Rechtsschutz der Betroffenen. Es wird in der Praxis aber unterschiedlich interpretiert. Insbesondere wird der Zuständigkeitsbereich der benannten Zustellungsbevollmächtigten eng ausgelegt.

Es müsste klargestellt werden, dass deren Zuständigkeitsbereich zivilrechtliche Ansprüche einschließt. Hier muss rasch nachgebessert werden.

Der djb hält zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Frauen im Netz und zur Bekämpfung digitaler Gewalt gegen Frauen ein Gesamtpaket von Maßnahmen für dringend erforderlich. Das NetzDG ist dabei nur ein Baustein. Deutschland hat sich im Februar 2019 mit der Ratifizierung der „Istanbul-Konvention“ verpflichtet, „Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen“.

Bereits 2014 kam die Europäische Grundrechte Agentur zu dem Ergebnis, dass ein Zehntel aller Mädchen und Frauen über 15 Jahren mit Formen digitaler Gewalt konfrontiert war. Die Forschungslage ist insgesamt unbefriedigend, insbesondere fehlen für Deutschland aussagekräftige Studien über Formen und Ausmaß digitaler Gewalt gegen Frauen. Die Bundesregierung zitiert in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag verschiedene internationale Untersuchungsergebnisse, die die besondere Betroffenheit von Frauen belegen; sie geht davon aus, dass sich mit der stetigen Zunahme der digitalen Kommunikation die Zahlen weiter erhöhen werden (BT-Drs.19/6174). Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe verzeichnet eine signifikante Steigerung der Beratungsanfragen zu digitaler Gewalt.

Die Frage, welche zusätzlichen rechtlichen Instrumente zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Frauen im Netz erforderlich sind, und wie die Abwehr und Bekämpfung digitaler Gewalt gegen Frauen wirkungsvoll gelingen kann, wird ein Schwerpunkt beim 43. Bundeskongress des djb am 13. September 2019 in Halle/Saale (https://www.djb.de/Veranstaltungen/2019/2019Kongress/) sein. Unter dem Titel „Digitaler Wandel: frauen- und rechtspolitische Herausforderungen“ werden unterschiedliche Aspekte der Digitalisierung beleuchtet.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 15.05.2019

Zahlreiche Prominente, Verbände und Organisationen machen sich in einer gemeinsamen Aktion für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz stark. Dazu werden sie morgen im Vorfeld des 70. Jahrestages des Grundgesetzes unter den Hashtags #kigg19 und #KinderrechteinsGrundgesetz eine entsprechende Forderung in sozialen Medien wie Facebook, Twitter und Instagram posten. An der Aktion beteiligen sich u.a. die Fernsehmoderatorinnen Nazan Eckes und Enie van de Meiklokjes, Schauspieler Dietmar Bär und die ehemalige Boxweltmeisterin Regina Halmich. Außerdem werden morgen mehr als 50 Verbände und Organisationen ihre Forderung nach Kinderrechten im Grundgesetz in sozialen Medien bekräftigen, darunter das Deutsche Kinderhilfswerk, der Paritätische Gesamtverband, die Volkssolidarität, die Stiftung Digitale Chancen, der Deutsche Bundesjugendring, PLAN International Deutschland, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, der Bundeselternrat, der Kinderschutzbund und das internationale Kinderhilfswerk UNICEF. Die vollständige Liste der Verbände und Organisationen sowie konkrete Gründe für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz und der Aufruf zum Mitmachen sind unter www.dkhw.de/kigg19 zu finden. Hier wird außerdem ab morgen eine Auswahl der Statements auf den sozialen Medien präsentiert.

Nach Ansicht der Prominenten und Verbände fehlt im Grundgesetz bislang der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinderrechte im Grundgesetz sollten deshalb vor allem den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit absichern.

„Wir sind nur noch einen kleinen Schritt von der Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz entfernt. Die Arbeit der im letzten Jahr eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die einen Vorschlag für eine entsprechende Grundgesetzänderung vorlegen soll, steht kurz vor dem Abschluss. Dabei kommt es entscheidend darauf an, mit guten Formulierungen die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem zu stärken und so ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland zu setzen. Fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte. Dafür werben wir nicht nur mit dieser Aktion, sondern auch in den nächsten Wochen und Monaten mit weiteren Aktivitäten und Initiativen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes im letzten Jahr vorgelegtes Rechtsgutachten hatte sich für die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen. Die Gutachter kamen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert sei. So bestehe ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen. Deshalb würden eindeutige Formulierungen im Grundgesetz zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen, so dass eine angemessenere Berücksichtigung von Kinderrechten durch Gerichte, die Verwaltung und den Gesetzgeber zu erwarten sei. Das „Gutachten bezüglich der Aufnahme eines ausdrücklichen Kindergrundrechts in das Grundgesetz vor dem Hintergrund der Maßgaben der Kernprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention“ kann unter https://www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/kinderrechte-ins-grundgesetz/ heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 21.05.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk erwartet von der heute in Weimar beginnenden Jugend- und Familienministerkonferenz Rückenwind für die Forderung nach Kinderrechten im Grundgesetz. Eine Formulierung von Kindergrundrechten in der Verfassung sollte gleichermaßen den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- und Entfaltungsrechte absichern. Nur so kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine nachhaltige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gewährleistet und sichergestellt werden, dass die Verankerung von Kinderrechten nicht zu Symbolpolitik verkommt.

„Für das Deutsche Kinderhilfswerk ist von entscheidender Bedeutung, dass bei der Formulierung der Kinderrechte im Grundgesetz wichtige Eckpunkte zu einer nachhaltigen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention eingehalten werden. Die Regelung darf im Ergebnis nicht hinter dem zurückbleiben, was in der UN-Kinderrechtskonvention, in der EU-Grundrechte-Charta und in der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes festgelegt ist. Fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention, dass Kinder Träger eigener Rechte sind, auch im Wortlaut des Grundgesetzes wiederfinden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Gerade die Verankerung des Vorrangs des Kindeswohls auf Verfassungsebene ist unabdingbar, damit beispielsweise Behörden und Gerichte den Interessen von Kindern in Zukunft hinreichend Gewicht verleihen. Das bedeutet, dass die Interessen von Kindern bei allen sie betreffenden Entscheidungen mit besonderem Gewicht in die Abwägung einbezogen werden müssen. Zudem bestünde eine besondere Begründungspflicht, wenn ausnahmsweise andere Rechtsgüter von Verfassungsrang dem Kindeswohl vorgehen. Eine grundgesetzlich normierte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen würde auch einem gesamtgesellschaftlichen Interesse folgen: Denn eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird dazu führen, dass sich die heute jüngere Generation auch später für die Mitgestaltung und den Erhalt unserer Demokratie engagiert“, so Krüger weiter.

Ein im vorletzten Jahr im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes vorgelegtes Rechtsgutachten hat sich eindeutig für die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen. Die Gutachter kamen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert sei. So bestehe ein erhebliches Defizit bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen. Deshalb würden eindeutige Formulierungen im Grundgesetz zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen. Das Gutachten kann unter https://www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/kinderrechte-ins-grundgesetz/gutachten-kinderrechte-ins-grundgesetz/ heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 16.05.2019

Heute startet die Anmeldephase für die Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“, die im September bundesweit stattfinden. VCD und Deutsches Kinderhilfswerk rufen Kinder auf, zu Fuß oder mit dem Rad zur Grundschule oder in die Kita zu kommen. Straßen vor Schulen sollten temporär für Autos gesperrt werden können.

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der ökologische Verkehrsclub VCD rufen unter dem Motto „Mitmachen und Elterntaxi stehen lassen!“ Grundschulen und Kitas in ganz Deutschland auf, sich zu den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ (siehe www.zu-fuss-zur-schule.de) anzumelden. Zu Beginn des nächsten Schuljahres, vom 16. bis 27. September, können die Kinder während der Aktionstage lernen, wie viel Spaß es macht, selbstständig zur Schule oder Kita zu kommen: egal ob zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Roller. Das Deutsche Kinderhilfswerk und der VCD appellieren an die Eltern, ihre Kinder nicht mit dem Auto zur Schule zu fahren. Elterntaxis schaden der Umwelt und nehmen Kindern zudem die Möglichkeit, früh zu lernen, wie man sich eigenständig und sicher im Verkehr bewegt.

Claudia Neumann, Expertin für Spiel und Bewegung des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Während der Aktionstage können Kinder, Eltern und Lehrende sehen, wie viele Vorteile es hat, wenn das Elterntaxi stehen bleibt und die Kinder selbstständig zur Schule oder Kita laufen. Nur wenn Kinder die Möglichkeit haben, selbstständig ihre Wege zu gehen, können sie langfristig Sicherheit im Straßenverkehr gewinnen. Außerdem lernen sie Verantwortung für den Klimaschutz zu übernehmen und bleiben nebenbei durch mehr Bewegung gesund und konzentrationsfähig.“

Oft fahren Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule, weil sie der Ansicht sind, dass ihre Kinder nur so sicher dort ankommen. Tatsächlich aber machen Elterntaxis die Straßen für Kinder unsicherer. Viele Autos, die in zweiter Reihe parken, um Kinder ein- und aussteigen zu lassen, blockieren die Sicht und verstopfen die Straße. Zudem sind Kinder, die ständig von den Eltern gefahren werden, auch in späteren Jahren unsicherer im Straßenverkehr unterwegs.

Der VCD und das Deutsche Kinderhilfswerk fordern die Bundesregierung auf, die Verkehrssicherheit vor Schulen zu erhöhen. Dafür muss sie die Straßenverkehrsordnung so reformieren, dass Kommunen sogenannte Schulstraßen mit temporären Durchfahrtsbeschränkungen an Schulen einrichten können. In Südtirol und auch in Wien oder Salzburg haben sich diese temporären Zufahrtsbeschränkungen für Pkw an Schulen bewährt. In Schulstraßen wird zeitweise, also vor allem morgens zu Schulbeginn, die Zufahrt zur Schule für den Autoverkehr gesperrt. In Deutschland gibt es Schulstraßen bisher nur vereinzelt im Rahmen von Testphasen. Schulstraßen sind aus Sicht der Verbände vor allem für Nebenstraßen geeignet.

Stephanie Päßler, Projektleiterin beim VCD: „Wir fordern Schulstraßen insbesondere an Schulen mit ungünstigen Verkehrssituationen, die für Kinder schwer einzuschätzen sind. Damit Kinder sicher unterwegs sein können, müssen Kommunen die Möglichkeit haben, den Autoverkehr vor Schulen und Kitas temporär einzuschränken.“

Im Rahmen der Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ vom 16. bis 27. September 2019 können Kinder mit ihren Lehrerinnen und Erziehern eigene Projekte rund um das Thema zu Fuß zur Schule und zur Kita entwickeln. Die Aktionstage richten sich gezielt an Grundschulen und Kindergärten. Viele Materialien wie kostenlose Aktionsposter und Projektideen gibt es unter: www.zu-fuss-zur-schule.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Verkehrsclub Deutschland e.V. vom 14.05.2019

Zukunftskongress von EAF Berlin und djb: Mit Recht und Courage!

20. Mai 2019, 14:30 bis 19.00 Uhr, Umweltforum Berlin-Friedrichshain

100 Jahre Frauenwahlrecht, 70 Jahre Grundgesetz und 25 Jahre Art. 3 Abs. 2: Drei Gründe zu feiern, aber keinesfalls Gründe sich zurückzulehnen. Beim heutigen Zukunftskongress, veranstaltet von EAF Berlin und dem Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) und gefördert vom BMFSFJ, wird gemeinsam nach vorne geblickt und gedacht. Denn es reicht nicht, Recht zu haben. Es bedarf Courage, um gleichstellungspolitische Errungenschaften weiter zu verteidigen. Und Solidarität, um sich dafür einzusetzen, dass tatsächlich alle Frauen davon profitieren – auch diejenigen, die beispielsweise in ökonomischer oder sozialer Hinsicht mehrfach benachteiligt sind.

»Demokratie bleibt unvollständig, wenn die Hälfte der Bevölkerung in den Parlamenten und Entscheidungsgremien in Permanenz unterrepräsentiert ist! Dabei geht es uns bei Parität und bei einem Paritätsgesetz nicht nur um Zahlen und Prozentpunkte, sondern es geht auch um neue Impulse für die repräsentative Demokratie, um mehr Vielfalt in den Parlamenten.«, so Dr. Helga Lukoschat, Vorstandsvorsitzende der EAF in ihrer Begrüßungsrede.

»Die historischen Jubiläen bedeuten einen Auftrag für die Zukunft.«, betont die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. »Es gilt, alle Möglichkeiten zu erörtern, wie wir Parität näher kommen können. Ziel muss es sein, die strukturellen Hemmnisse für Frauen, in politische Ämter zu gelangen, vollständig zu beseitigen. Gerechte Staatlichkeit kann eine angemessene Vertretung von Frauen in den Parlamenten nicht von Männermehrheiten in den Parteien abhängig machen.«

Der Zukunftskongress beginnt mit einer Keynote von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey. Daraufhin erläutert Prof. Dr. Ulrike Lembke von der Humboldt Universität zu Berlin die Bedeutung des Gleichberechtigungsgebots in Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes.

In welcher Form und mit welchen Strategien und Bündnissen wir Parität im Bundestag erreichen, debattieren Doris Achelwilm, MdB (Die Linke), Kristy Augustin, MdL (CDU), Nicole Bauer, MdB (FDP), Dr. Eva Högl, MdB (SPD) und Ulle Schauws, MdB (Bündnis 90/Die Grünen) auf dem ersten Podium.

Das zweite Podium, besetzt mit Andreas Kemper (Soziologe und Publizist), Mona Küppers (Deutscher Frauenrat), Dr. Emilia Roig (Center for Intersectional Justice) und Katharina Miller (European Women Lawyers Association) befasst sich mit der Frage, wie eine zukunftsweisende europäische Gleichstellungspolitik aussehen muss.

Wenige Tage vor der Europawahl ist dies von besonderer Aktualität und Dringlichkeit. djb und EAF appellieren an alle Frauen (und Männer), am 26. Mai 2019 wählen zu gehen und mit ihrer Stimme für Demokratie und Geschlechtergerechtigkeit überall in Europa einzutreten.

Quelle: Pressemitteilung EAF Berlin und Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 20.05.2019

LSVD lehnt Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags ab

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat haben einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags vorgelegt. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) lehnt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags ab. In ihrem Koalitionsvertrag versprach die Bundesregierung, geschlechtliche Vielfalt zu respektieren. Mit diesem Entwurf tut sie das gerade nicht. Stattdessen sollen Trans- und Intergeschlechtlichkeit weiterhin pathologisiert und die Situation für Betroffene in einigen Bereichen sogar verschlechtert werden.

Der LSVD fordert, dass eine Vornamens- und Personenstandsänderung allein auf Antrag beim Standesamt ermöglicht wird; ohne Zwangsberatungen, Gutachten, ärztliche Atteste oder Gerichtsverfahren. Das Offenbarungsverbot hinsichtlich des früheren Vornamens oder Personenstandes muss gestärkt und Verstöße sollten wirksam sanktioniert werden. Es braucht einen gesetzlichen Anspruch auf Neuausstellung von Zeugnissen und Arbeitsdokumenten bei Namens- bzw. Personenstandsänderung. All das sieht der Entwurf nicht vor.

Der Entwurf bleibt inhaltlich hinter dem Maßstab der umfangreichen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zurück. So verstößt die vorgesehene Unterscheidung zwischen trans- und intergeschlechtlichen Menschen bei den Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags gegen das Gleichbehandlungsgebot des Artikel 3 Grundgesetz. Die vorgesehene „Beratung“ ist de facto eine Zwangsberatung mit Gutachtencharakter. Die im Entwurf vorgesehene Anhörung des Ehepartners der antragstellenden transgeschlechtlichen Person ist eine Verschlechterung gegenüber der aktuellen Rechtslage und ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht von transgeschlechtlichen Personen. Ebenso unzureichend regelt der Entwurf die Situation von transgeschlechtlicher Elternschaft. Es ist vollkommen inakzeptabel, dass transgeschlechtliche Eltern nicht mit ihrem zum Zeitpunkt der Geburt aktuellen Namen und Personenstand in die Geburtsurkunden ihrer Kinder eingetragen werden.

Zudem ist eine zweitägige Frist für eine Stellungnahme angesichts einer seit Jahren überfälligen Reform des Transsexuellengesetzes sehr befremdlich. Eine Partizipation von Vereinen und Verbänden ist offensichtlich unerwünscht.

Link zur Stellungnahme

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 13.05.2019

Als „schallende Ohrfeige“ für die Bundesregierung bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband das gestern ergangene Urteil des Bundessozialgerichts, in dem die Jobcenter verpflichtet wurden, die Kosten von Schulbüchern für Kinder im Hartz IV-Bezug zu übernehmen. Der Verband forderte die Bundesregierung auf, umgehend eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen, und die Übernahme aller schulisch bedingten Kosten durch die Jobcenter sicherzustellen, die für die Familien anfallen.

Der Paritätische sieht sich durch die Entscheidung des Bundessozialgerichts in seiner Auffassung bestätigt, dass sich Schulkosten nicht pauschalieren lassen und die im Regelsatz und im sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket enthaltenen Beträge wirklichkeitsfremd und deutlich zu gering bemessen sind. „Es ist geradezu absurd, dass diese Bundesregierung durch alle Instanzen geht, um zu verhindern, dass Jobcenter armen Eltern die Kosten für die Schulbücher ihrer Kinder ersetzen müssen“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Die Frage, wie ernst es der Bundesregierung tatsächlich mit der Bildungs- und Chancengerechtigkeit ist, dränge sich bei solchen Vorgängen auf.

Als Konsequenz fordert der Paritätische die Wiedereinführung eines Rechtsanspruchs auf „Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen“. Schulisch bedingte Aufwendungen seien ohne Wenn und Aber in voller Höhe zu erstatten. „Es ist geradezu beschämend, dass derartige Selbstverständlichkeiten nicht auf politischem Wege realisiert werden können, sondern allererst Gerichte mehr Bildungsgerechtigkeit erzwingen müssen“, so Schneider.

Der Paritätische weist darauf hin, dass das Schulbücher-Urteil auch auf vergleichbare Bedarfe übertragbar sei, etwa auf Computer, Tablets, Software und Drucker. Den betroffenen Menschen rät der Verband, diese Leistungen zu beantragen. Die Bundesagentur für Arbeit wiederum sei aufgefordert, die bislang restriktiv formulierten Verwaltungsvorschriften aufzuheben und künftig im Sinne der Kinder und Jugendlichen bedarfsgerechte Leistungen zu bewilligen. Die Jobcenter dürften die Antragsteller hier auch nicht auf Darlehen verweisen, wie das Bundessozialgericht ebenfalls festgestellt habe.

„Um davon sprechen zu können, dass Armut tatsächlich bekämpft wird, bräuchte es endlich realistische, bedarfsdeckende Regelsätze in Hartz IV und die Wiedereinführung einmaliger Leistungen statt unsinniger Pauschalen und Darlehen“, mahnt Schneider. „Hinzukommen muss ein einklagbarer Rechtsanspruch auf Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen – und zwar unter der Zuständigkeit der Jugendämter und nicht der Arbeitsverwaltung.“

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 09.05.2019

pro familia nimmt anlässlich des IDAHOT zu Konversionstherapien Stellung

Am 17. Mai 1990 beschloss die Weltgesundheitsorganisation (WHO), Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel für Krankheiten zu streichen. Dieses Datum wird seitdem als Internationaler Tag gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie (IDAHOT) begangen. pro familia begrüßt, dass sich der Bundestag am diesjährigen IDAHOT mit der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt befassen wird und nimmt zu sogenannten Konversionstherapien Stellung, die der Verband strikt ablehnt.

‚Umpolungs- und Konversionstherapien‘, die vor allem von religiös-fundamentalistischen Organisationen angeboten werden, basieren auf einer Abwertung von Homosexualität und Trans*/Inter*Geschlechtlichkeit und zielen auf eine Änderung von Sexualverhalten, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität ab. Solche ‚Therapien‘ verstoßen in eklatanter Weise gegen das Selbstbestimmungsrecht.

„Auf keinen Menschen darf Druck ausgeübt werden, seine Genderidentität oder seine sexuelle Orientierung zu verbergen, zu unterdrücken oder zu leugnen. Dies ist Teil der sexuellen und reproduktiven Rechte, die für pro familia den Rang von Menschenrechten haben“, betont pro familia Bundesvorsitzende Dörte Frank-Boegner. „Behandlungen, die eine ‚Umpolung‘ zum Ziel haben, sind zudem ein Schlag ins Gesicht aller professionellen Berater*innen und Therapeut*innen“.

pro familia begrüßt, dass Konversionstherapien gesetzlich verboten werden sollen. Insbesondere junge Menschen müssen vor solchen Behandlungen und ihren schädlichen Effekten geschützt werden. „Junge Menschen in ihrer sexuellen Entwicklung zu unterstützen, heißt, ihnen eine ergebnisoffene Beratung anzubieten, die das Ziel hat, sie in ihrer Selbstbestimmung bezüglich ihrer Geschlechtsidentität zu fördern“, unterstreicht Frank-Boegner. „pro familia verurteilt jegliche Voreingenommenheit, Stigmatisierung, Pathologisierung oder Benachteiligung aufgrund sexueller Orientierung“.

Homosexualität war nie eine Krankheit und bedarf keiner Heilung. Das haben auch der Weltärztebund und die Weltgesundheitsorganisation bestätigt. Menschen, deren Sexualität oder Geschlecht nicht in das herkömmliche Schema passen, laufen häufiger Gefahr, psychische Erkrankungen zu entwickeln, zeigen Studien. Der Grund: Diskriminierung und Ausgrenzung durch das soziale Umfeld. Eine wichtige Lebensphase für die Prävention psychischer Störungen als Folge von Diskriminierung, Isolation und Gewalt aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität ist das Jugendalter. Hier prägen sich Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung aus. Für die Prävention bedeutet das, dass gerade in dieser Zeit zum Beispiel in der Schule positive Einstellungen und Werte von Selbstbestimmung und Pluralität im Zusammenhang mit Aspekten der Sexualität vermittelt und entwickelt werden müssen.

Der Verband hat sich zum Ziel gesetzt, sexuelle Vielfalt sichtbar zu machen und deren gesellschaftliche Akzeptanz zu erhöhen. Mit sexueller Bildung will pro familia zudem sexuelle Kompetenzen fördern – Basis für einen selbstbestimmten, gleichberechtigten und verantwortungsvollen Umgang mit Sexualität.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 16.05.2019

Bundesdelegiertenversammlung von pro familia verabschiedet „Offenbacher Erklärung“

Jeder Mensch hat das Recht, darüber zu entscheiden, ob er sich fortpflanzen möchte oder nicht. Voraussetzung für diese Entscheidung ist der Zugang zu Familienplanung. pro familia setzt sich für die Weiterentwicklung von selbstbestimmter Familienplanung, für die Kostenübernahme von allen Verhütungsmitteln und -methoden für alle Menschen über die Krankenkassen sowie für den Ausbau einer menschenrechtsbasierten Verhütungsberatung ein. Dies beschlossen die Delegierten in einer „Offenbacher Erklärung“ auf der jährlichen Versammlung am 12. Mai 2019.

pro familia fordert, die Kostenübernahme für alle Verhütungsmittel und für alle Menschen über die Krankenkassen sicherzustellen. Verschreibungspflichtige und nicht-verschreibungspflichtige Verhütungsmittel müssen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden, ebenso wie die Kosten für ärztliche Leistungen, die im Zusammenhang mit Verhütung entstehen. Auch für Sterilisationen sollte die Kostenübernahme gelten: Denn es ist nicht einzusehen, warum diese sichere und nebenwirkungsarme „Dauerverhütung“ zum Beispiel nach Abschluss der Familienphase – oder wenn grundsätzlich kein Kinderwunsch besteht – außen vor bleiben sollte.

Insbesondere Menschen mit wenig Geld sind auf eine schnelle gesetzliche Lösung angewiesen. In einem ersten Schritt fordert pro familia deshalb, den Rechtsanspruch auf kostenfreien Zugang zu allen Verhütungsmitteln für Menschen mit wenig Einkommen zu garantieren und als bundesweite Regelung im SGB V zu verankern.

Mit der „Offenbacher Erklärung“ verpflichtet sich pro familia außerdem, alles für den Ausbau und die fachliche Weiterentwicklung von unabhängigen Angeboten der freiwilligen, rechtebasierten psychosozialen Verhütungsberatung neben dem Angebot der niedergelassenen Ärzt*innen zu tun. Denn die Anforderungen an die Beratung steigen, die Fragen zu Sicherheit und Wirksamkeit von Verhütungsmitteln und wie sie zur individuellen Lebenssituation passen, werden immer komplexer, insbesondere wenn Klient*innen nicht gut Deutsch sprechen, kognitive oder körperliche Beeinträchtigungen haben, keine Krankenversicherung oder Aufenthaltspapiere vorweisen können. pro familia setzt Erfahrung und beraterisches Können dafür ein, Menschen zu unterstützen und sie in ihren sexuellen und reproduktiven Rechten zu stärken.

Bereits am Vortag hatte sich der Verband auf der Fachtagung „Verhütungsberatung: Lebensnah – an den Menschenrechten orientiert“ mit Verhütungsberatung und den Herausforderungen für die Zukunft befasst. Die Teilnehmenden diskutierten in den Workshops unter anderem die Fragen, wie die Arbeit mit Dolmetscher*innen gelingen und Social Media für die Informationsarbeit zu Verhütung insbesondere für die Zielgruppe junger Menschen genutzt werden kann.

Die Delegierten wählten einen neuen Bundesvorstand. Als Nachfolge von Prof. Dr. Davina Höblich folgt Dörte Frank-Boegner in das Amt der Bundesvorsitzenden. Dörte Frank-Boegner ist pro familia seit 35 Jahren verbunden, hat 26 Jahre mit dem Schwerpunkt Paar- und Sexualberatung in der pro familia Beratungsstelle in Marburg gearbeitet und ist seit vielen Jahren Mitglied im Fachausschuss Fort- und Weiterbildung des pro familia Bundesverbands. Sie ist in eigener Praxis als Familien,- Paar- und Sexualberaterin in Marburg tätig und bietet Fort- und Weiterbildung in der Paar- und Sexualberatung an. „Mir ist es ein Anliegen, die Vielfalt der Beratung sichtbar zu machen und die Politik in die Pflicht zu nehmen, für die institutionelle Beratung etwas zu tun“, machte Frank-Boegner deutlich. Als neue stellvertretende Vorsitzende gehören dem Bundesvorstand Stephanie Schlitt, Expertin für Gender und Frauenrechte aus Berlin, und Jann Schweitzer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Erziehungswissenschaften der Universität Frankfurt am Main und Berater bei der AIDS-Hilfe in Frankfurt am Main, an. Die stellvertretende Vorsitzende Alina Marlene Schmitz wurde für eine zweite Amtszeit wiedergewählt, Schatzmeister Dr. Dirk-Oliver Kaul setzt seine zweite Amtszeit fort.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 13.05.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 22. Mai 2019

Veranstalter: Deutsches Institut für Menschenrechte

Ort: Berlin

Gender Mainstreaming, Intersektionalität und Frauen*Rechte: innovative Konzepte und aktueller Handlungsbedarf

Vor 40 Jahrenwurden FrauenMenschenRechte erstmals ausdrücklich und umfassend auf globaler Ebene rechtlich festgeschrieben –mit CEDAW, dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Welche Bedeutung hat CEDAW heute? Welchen Beitrag leisten andere UN-Menschenrechtsverträge zur Verwirklichung der Menschenrechte von Frauen? Welche Herausforderungen bestehen heute für FrauenMenschenRechte?

Der internationale Menschenrechtsschutz verdankt der UN-Frauenrechtskonvention wichtige Impulse. Konzepte wie faktische oder strukturelle Diskriminierung und substanzielle Gleichheit sind stark von CEDAW beeinflusst und heute anerkannter Bestandteil der UN-Menschenrechtsverträge. CEDAW hat maßgeblich dazu beigetragen, dass der Schutz vor Diskriminierung durch Private, die Bekämpfung von schädigenden Stereotypen und geschlechtsspezifischer Gewalt sowie der Einsatz von Fördermaßnahmen jetzt zu denanerkannten Staatenpflichten gehören.

Geschlechtergerechtigkeit ist heute integraler Bestandteil des Menschenrechtssystems. Einige Schlaglichter: Der UN-Antirassismus-Ausschuss hat zusammen mit CEDAW machtkritische und mehrdimensionale Perspektiven in die Auseinandersetzungen um Diskriminierung eingebracht. Der UN-Menschenrechtsausschuss unterzog die bürgerlichen und politischen Rechte einem Gender Mainstreaming. Der UN-Sozialpakt-Ausschuss veröffentlichte eine ausführliche Kommentierung des Rechts auf sexuelle und reproduktive Gesundheit. Und die UN-Behindertenrechtskonvention hat mit dem Konzept der inklusiven Gleichheit dem Kampf gegen Diskriminierung eine neue Dimension hinzugefügt.

Wir möchten diese Entwicklungen und Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Menschenrechtsverträgen insbesondere aus der Perspektive von Mitgliedern der UN-Menschenrechtsausschüsse diskutieren und die heutigen Herausforderungen beleuchten. Hierzu gehört etwa: Wie kann wirksamer Schutz von Frauen* vor intersektionaler Diskriminierung gelingen? Und wie kann dem weltweit zu beobachtenden Versuch, FrauenMenschenRechte zurückzudrängen, begegnet werden?

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 12. Juni 2019

Veranstalter: Bundestagsfraktion DIE LINKE

Ort: Leipzig

Schlecht bezahlte, schwere Arbeit, die keiner will. Kein Pflegedienst, der die alten Leute auf dem Dorf versorgen kann. Familien, die sich die Kosten für das Pflegeheim nicht mehr leisten können. Soziale Teilhabe, die nur auf dem Papier existiert. Der Pflegenotstand hat viele Gesichter.

Die Bundestagsfraktion DIE LINKE lädt nach Leipzig ein, um über die Probleme der Pflege in Sachsen zu sprechen und Alternativen aufzuzeigen. Denn gute Pflege ist ein Menschenrecht. Wir freuen uns auf die Diskussion!

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 14. Juni 2019

Veranstalter: Deutscher Frauenrat, Lobby der Frauen in Deutschland e.V. (DF)

Ort: Berlin

Nationale Frauenrechts- und Gleichstellungspolitiken sind zunehmend in internationale Verhandlungs- und Abstimmungsprozesse eingebettet. Am Beispiel der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der G7/G20 wollen wir mit ExpertInnen darüber sprechen, wie diese unterschiedlichen internationalen Ebenen auf die nationale Politik einwirken und umgekehrt. Welche Bedeutung haben die Vereinten Nationen für die Menschenrechte von Frauen? Wie lässt sich die EU als Motor für Gleichstellungspolitik wieder in Schwung bringen? Welche Rolle spielen die Women7/20 in den Verhandlungsprozessen der Gruppe der 7/20? Um diese und andere Fragen wird es gehen. Wir wollen das Engagement der Bundesregierung in diesen Prozessen beispielhaft nachvollziehen. Wir wollen diskutieren, welche Rolle die Zivilgesellschaft darin spielt oder spielen sollte und wie sich der Deutsche Frauenrat auf internationaler Ebene engagiert. Auf einem Podium mit VertreterInnen des Auswärtigen Amts, der kanadischen und schwedischen Botschaft geht es abschließend um die Frage: Was sind die Grundbedingungen für eine geschlechtergerechte Außen- und Sicherheitspolitik und was lässt sich aus guten Beispielen lernen?

Programm der Fachveranstaltung (PDF)

Anmeldungen online bis 7. Juni 2019

Termin: 15. Juni 2019

Veranstalter: Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Ort: Bayreuth

Umgangsmodelle sind zur Zeit Gegenstand einer gesellschaftlichen Debatte. Auch die Vielfalt der gelebten Umgangsmodelle wächst. Für Eltern stellt sich die Frage, welches Modell am besten zu ihrem Kind/ihren Kindern und zu ihrer spezifischen Familienkonstellation passt. Betreuungsmodelle, bei denen beide Eltern nach einer Trennung größere Anteile an der Betreuung übernehmen, stellen die Beteiligten vor große Herausforderungen. Auf die Eltern kommt nicht nur eine Menge an Abstimmung und Organisation zu, auch räumliche Nähe, die notwendige finanzielle Ausstattung und Arbeitgeber, die mitziehen, sind wichtig. Als Regelfall ist das Wechselmodell deshalb nicht geeignet, es ist eine Betreuungsoption unter vielen. Die Eltern müssen sich über finanzielle Fragen verständigen, die derzeit nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt sind und deshalb durch die Rechtsprechung gestaltet werden. Hier besteht Regelungsbedarf im Kindesunterhaltsrecht, der im im Rahmen der Fachtagung diskutiert werden soll.

Folgende Fragen sollen im Mittelpunkt der Fachtagung stehen:

• Welche Erkenntnisse hat die psychologische Forschung darüber, wie es den Kindern im Wechselmodell und anderen Betreuungsarrangements geht?

• Wie können faire Unterhaltslösungen aussehen, die weder den ökonomisch schwächeren Elternteil noch das Kind benachteiligen und gewährleisten, dass die Existenz des Kindes in beiden Haushalten gesichert ist?

• Wie kann eine faire Verteilung der Elternverantwortung nach einer Trennung aussehen, wenn die Eltern es zuvor als Paarfamilie traditionell gehalten haben und ein Elternteil beruflich zurückgesteckt hat?

Für die Teilnahme an der Fachtagung wird ein Beitrag von 20,00 Euro erhoben.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 18. Juni 2019

Veranstalter: Netzwerk gegen Kinderarmut Sachsen-Anhalt in Kooperation mit der Landeshauptstadt Magdeburg

Ort: Magdeburg

Unter dem Titel »Baustelle Kinderarmut – Strategien der Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche« tagt das Netzwerk gegen Kinderarmut Mitte Juni in Magdeburg. Es nehmen u.a. teil: Dietmar Bartsch (MdB, DIE LINKE), Marcus Weinberg (MdB, CDU), Andrea Nahles (MdB SPD), Annalena Baerbock (MdB, Bündnis 90/Die Grünen), Katja Suding (MdB, FDP).

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 19. Juni 2019

Veranstalter: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Ort: Leipzig

Wie kann eine Gesellschaft es schaffen, dass alle Menschen in Würde altern können? Diese Frage wird in der öffentlichen Debatte immer wieder verhandelt. Gerade in einer Gesellschaft, die aufgrund des demographischen Wandels älter wird, ist dies von zentraler Bedeutung.

Man möchte mit Expert*innen und interessierten Bürger*innen über die Bedingungen eines würdevollen Alterns sprechen. Dabei möchte man insbesondere die Themen soziale Sicherung, gesellschaftliche Teilhabe und demokratische Mitbestimmung von älteren Menschen in den Vordergrund stellen und Lösungen diskutieren.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 10. September 2019

Veranstalter: Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB)

Ort: Berlin-Brandenburg

Junge Menschen mit Fluchterfahrung gehören mittlerweile zum Alltag der Kinder- und Jugend(sozial)arbeit. Es gibt unzählige Maßnahmen, Projekte und Bemühungen, junge Geflüchtete und ihre Familien im Ankommensprozess zu unterstützen.
Vier Jahre nachdem viele Kinder und Jugendliche – mit und ohne Begleitung – als Schutzsuchende nach Deutschland gekommen sind, ziehen wir eine Zwischenbilanz:

  • Wie und wo gelingt es der Kinder- und Jugendhilfe (neue) Heimatwelten für und mit jungen Geflüchteten zu gestalten?
  • Wie sehen lebensweltorientierte, partizipative und nachhaltige Angebote aus und welche Empfehlungen lassen sich daraus ableiten?
  • Inwiefern haben sich die Anforderungen an die Kinder- und Jugendhilfe verändert, wo fand bereits eine Neuausrichtung statt und wo bedarf es einer weiteren Professionalisierung?

Im Rahmen des Fachtages finden Sie – angeregt durch fachliche und lebensweltliche Impulse – mit Experten/-innen mit und ohne Fluchterfahrung Antworten auf diese Fragen und entwickeln gemeinsam Perspektiven für die weitere Arbeit.
Projekte und Initiativen mit innovativen Beispielen aus allen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe sind eingeladen, sich aktiv zu beteiligen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir laden Sie herzlich ein:

Fachtagung „Familie braucht ein Zuhause. Bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum für Familien schaffen“

06.06.2019, 10:00 Uhr – 18:30 Uhr

Friedrich-Ebert-Stiftung, Hiroshimastraße 17 (Haus 1), 10785 Berlin

Eine Kooperation zwischen dem Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und der Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. (FES)

Das ausführliche Programm und alle weiteren Infos finden Sie in der Einladung. Die Anmeldung kann hier bequem online erfolgen.

Anmeldeschluss ist der 29. Mai 2019. Wenn Sie die Kinderbetreuung in Anspruch nehmen wollen, bitten wir Sie um Ihre verbindliche Anmeldung bis zum 23. Mai 2019.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und den Austausch mit Ihnen! Gerne können Sie die Einladung auch an Interessierte weiterleiten und verbreiten.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Nöhring

Geschäftsführer, ZFF

Dr. Stefanie Elies

Leiterin Forum Politik und Gesellschaft, FES

AKTUELLES

Positionen des Landesfamilienrates zur wirtschaftlichen Förderung von Familien und wirksamen Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut erschienen:

Das Armutsrisiko von Kindern und Familien ist auch im vergleichsweise reichen Land Baden-Württemberg hoch. Besonders stark betroffen sind Alleinerziehende, zugewanderte Familien sowie Familien mit drei und mehr Kindern. Damit Kinder ohne materielle Not und mit allen Teilhabechancen aufwachsen können, müssen Familien wirtschaftlich gesichert sein.

Mit seiner Fachveröffentlichung „Finanzielle Sicherheit von Familien ist Zukunftssicherung“ befasst sich der Landesfamilienrat Baden-Württemberg ausführlich mit Fragen der wirtschaftlichen Familienförderung und bezieht Stellung. Neben der zentralen Forderung nach einer Kindergrundsicherung, hält er es für wesentlich, Armut und ihren Folgen durch entsprechende Infrastruktur-, Bildungs- und Förderangebote entgegen zu wirken. Dabei müssten alle föderalen Ebenen zusammenarbeiten. Als Datei: PosPapier_Familie-Geld_online.pdf

Auf der Webseite steht Ihnen eine Dokumentation des Armutskongresses zur Verfügung. Unter www.armutskongress.de/armutskongress-2019 finden Sie Fotos,Videomitschnitte der Vorträge von Herrn Prof. Dr. Prantl, Dr. Holm, Prof. Dr. Kohlrausch und Dr. Schneider, einen Kongressfilm sowie Kurzprotokolle der Impulsforen.

Die Videos finden Sie außerdem auf dem YouTube-Kanal: https://www.youtube.com/channel/UC2yzvCszWF7ilV5HlFOPhNA.

Eingeführt im Kaiserreich, wurde das Abtreibungsstrafrecht in den Paragrafen 218 ff. Strafgesetzbuch (StGB) im Laufe der Zeit liberalisiert. Seit 1996 gilt in Deutschland eine Fristenlösung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nach Beratung und eine medizinische und kriminologische Indikationenlösung (§218 a). Zuletzt einigte sich die Regierungskoalition auf eine Reform des §219a StGB, der ein sogenanntes Werbeverbot statuiert. In der Abtreibung ist der Konflikt zwischen der unbeabsichtigt und ungewollt Schwangeren und dem werdenden Kind bereits angelegt. Im Diskurs um Schwangerschaftsabbrüche spielen Grund- und Menschenrechte, Weltanschauung/Religion, Ethik, Medizin, Gesundheit und Inklusion eine Rolle.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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ZFF Zeitschrift ‚vielfalt familie‘ Ausgabe Nr. 29: „Familie braucht ein Zuhause!“

„Familie braucht ein Zuhause!“ – Bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum für Familien schaffen

Download als PDF (3 MB)

Thema: Bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum für Familien schaffen / Interview mit Dr. Patrick Schreiner (ver.di) / Aus dem ZFF: Positionspapier und Jubiläen / Unsere Mitglieder: AWO-Landesverband Berlin / Buch-Tipp: Mieten Wahnsinn. Warum Wohnen immer teurer wird und wer davon profitiert

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 08/2019

SCHWERPUNKT: Wohngeldreform

Bei den Herausforderungen, vor denen Familien täglich stehen, nimmt das Wohnen einen immer größeren Stellenwert ein: Mittlerweile werden die meisten Kinder in Ballungsräumen groß, in denen Familien überwiegend in Mietverhältnissen leben. Nicht nur in Großstädten und Metropolen wie Hamburg, Berlin, München und Köln wird es für viele Familien aber immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden bzw. überhaut Zugang zum Wohnungsmarkt zu erhalten. Inwieweit eine Reform des Wohngeldes hier helfen kann, die Missverhältnisse auf dem Wohnungsmarkt zu beseitigen und was es darüber hinaus braucht, um Familien in Zukunft guten und ausreichenden Wohnraum zur Verfügung zu stellen, das diskutieren wir in unserer aktuellen Ausgabe unserer Zeitschrift „vielfalt familie“ und auf unserer gemeinsamen Fachtagung mit der Friedrich Ebert Stiftung am 6. Juni in Berlin. Folgen Sie den Links oder lesen Sie mehr dazu unter der Rubrik „Aus dem ZFF“ in diesem Newsletter.

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Stärkung des Wohngeldes verabschiedet. Damit ist der Weg frei für die parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfs.

„Die dringend notwendige Reform des Wohngeldes rückt in greifbare Nähe. Dank unseres Entschließungsantrages können wir jetzt noch im ersten Halbjahr in das gesetzgeberische Verfahren starten.

Die Wohngeldreform ermöglicht Menschen bezahlbares Wohnen in Deutschland. Mit der Reform wird die Reichweite des Wohngeldes gestärkt und das Leistungsniveau erhöht. So haben ab 2020 knapp 660.000 Haushalte Anspruch auf Wohngeld. Gleichzeitig gibt es mehr Geld. So wird zum Beispiel der durchschnittliche Wohngeldbetrag eines Zwei-Personen-Haushalts von 145 Euro auf voraussichtlich 190 Euro steigen.

Mit der Dynamisierung des Wohngeldes setzen wir eine wichtige Forderung der SPD-Bundestagsfraktion um. Bisher erfolgte die Anpassung des Wohngelds in unregelmäßigen Abständen. In Zukunft wird es alle zwei Jahre an die Entwicklung der Bestandsmieten und Einkommen angepasst. Dadurch wird die Zahl der Berechtigten künftig weniger schwanken. Das bedeutet auch, dass weniger Berechtigte infolge geringer Einkommensveränderungen in andere Hilfesysteme wechseln müssen.

Neu eingeführt wird die Mietenstufe VII. Die neue Mietenstufe trägt der starken Unterschiedlichkeit des Mietniveaus innerhalb Deutschlands Rechnung. Diese Mietenstufe erhalten nun Kreise und Gemeinden mit einer Abweichung des Mietenniveaus von 35 Prozent und höher gegenüber dem Bundesdurchschnitt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 08.05.2019

Zum heute im Bundeskabinett entschlossenen Entwurf eines Wohngeldstärkungsgesetzes erklärt ChrisKühn, Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik:

Der Wohngeld-Beschluss des Kabinetts hat Licht und Schatten: Zwar ist die vorliegende Dynamisierung bei den Wohngeld-Zuschüssen ein Teilerfolg. Enttäuschend ist jedoch die komplett fehlende Klimakomponente. Diese ist wichtig, damit das Wohngeld auch in Wohnungen mit besseren Energieeffizienzstandards greift. So ist der Wohngeldbeschluss insgesamt nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Bundesregierung verpasst die Chance, Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit beim Wohnen wirksam zu verbinden.

Klar ist: Mieterinnen und Mieter brauchen keine Almosen, sondern flächendeckend bezahlbare Mieten. Je weniger der Wohnmarkt überhitzt ist, desto weniger müssen Menschen Wohngeld überhaupt in Anspruch nehmen. Die Bundesregierung muss endlich mehr Geld investieren, um dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 08.05.2019

Anlässlich der heutigen Beratung im Bundeskabinett zur Wohngelderhöhung erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Für viele Menschen mit niedrigem Einkommen ist der Wohnungsmarkt komplett aus den Fugen geraten. Die Erhöhung des Wohngeldes ist ein längst überfälliger Schritt und doch zu kurz gesprungen, denn sie löst das eigentliche Problem vieler Menschen nicht, die keine bezahlbare Wohnung finden, die ihren Lebensverhältnissen entspricht. Das Problem muss viel breiter in Angriff genommen werden: vom sozialen Wohnungsbau bis hin zu einer funktionierenden Mietpreisbremse.

Für immer mehr Menschen sind die rasant steigenden Mieten inzwischen zu einem existenziellen Problem geworden. So können sich beispielsweise viele Rentnerinnen und Rentner, die in kleinere, altersgerechtere Wohnungen ziehen wollen, die Neumieten in den Großstädten nicht mehr leisten. Auch für junge Familien fehlt es angesichts der extrem gestiegenen Neumieten an bezahlbarem Wohnraum, der ihren Bedürfnissen entspricht.

Die aktuelle Wohngelderhöhung wird daher für viele nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sein. Die geplante zweijährige Dynamisierung des Wohngeldes reicht nicht aus. Das Wohngeld muss, wie viele andere Sozialleistungen auch, jährlich angepasst werden. Es darf nicht sein, dass Menschen wegen der steigenden Mieten von ihrem Lohn oder ihrer Rente nicht mehr leben können.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 08.05.2019

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. begrüßt die Pläne der Bundesregierung, die Anspruchsvoraussetzungen beim Wohngeld künftig regelmäßig an die Entwicklung von Mieten und Einkommen anzupassen. Jedoch vermag der heute im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf die Schwierigkeiten von Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen auf den Wohnungsmärkten nicht zu lösen. „Trotz Erhöhung der Angemessenheitsgrenzen für die Miete werden viele aktuell Wohnungssuchende Probleme haben, auf den angespannten Wohnungsmärkten eine entsprechend günstige Wohnung zu finden. Das Wohngeld muss darüber hinaus an die besondere Lebenssituation von Einelternfamilien angepasst werden. Dafür fordern wir beim anspruchsrelevanten Haushaltseinkommen einen Freibetrag in Höhe des Mindestunterhalts nach Düsseldorfer Tabelle“, sagt die VAMV-Bundesvorsitzende Erika Biehn.

„Wer wenig verdient und nach einer Trennung mit seinen Kindern umziehen muss, konkurriert vor allem in Großstädten mit vielen anderen um viel zu wenige Wohnungsangebote im unteren Preissegment. Einelternfamilien mit nur einem Erwerbseinkommen haben es gegenüber Paarfamilien bei der Wohnungssuche deutlich schwerer. Damit Alleinerziehenden am Ende nicht nur der Platz unter der Brücke bleibt, muss das Angebot an bezahlbarem Wohnraum deutlich ausgeweitet werden: Etwa durch sozialen Wohnungsbau und eine effektive Mietpreisbremse. Die Anspruchsvoraussetzungen beim Wohngeld verhindern außerdem, dass Einelternfamilien mit der Leistung effektiv unterstützt werden können. Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss mindern den Wohngeldanspruch, obwohl die beim gesetzlichen Mindestunterhalt pauschal veranschlagten Wohnkosten statistisch klein gerechnet sind und die hohen Mieten vielerorts nicht decken“, so Biehn weiter.

„Die Hälfte der Alleinerziehenden gibt laut einer Studie des Sozialverbandes Deutschland e.V. schon jetzt mehr als 30 Prozent ihres Einkommens fürs Wohnen aus. Einelternfamilien sind deshalb auf ein wirklich starkes Wohngeld angewiesen, damit familiengerechtes Wohnen für alle Familienformen erschwinglich bleibt! Viele Alleinerziehende haben schon jetzt ein Schlafsofa im Wohnzimmer statt eines eigenen Zimmers, hier lässt sich nicht weiter sparen!“

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 08.05.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerium stellt Wissensnetz zu gleichgeschlechtlichen Lebensweisen und geschlechtlicher Vielfalt online

In Deutschland leben schätzungsweise 6,5 Millionen lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche (LSBTI*) Menschen. Das Bundesfamilienministerium hat das Ziel, Unwissen, Vorbehalte und Diskriminierung abzubauen, Akzeptanz, Gleichstellung und ein respektvolles Miteinander zu fördern. Das neue Regenbogenportal ist hierfür ein wichtiger Schritt.

Es ist Informationsquelle, Datenbank und Wissensnetzwerk in einem. Das Regenbogenportal liefert Aufklärung und passende Beratung und erleichtert interessierten Nutzer*innen den Zugang zu fachlich fundierten Informationen. Denn nur mit Wissen können Vorurteile abgebaut und der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:

„Noch nie gab es in Deutschland so viele Informationen zu LSBTI-Themen auf einen Blick. Das Regenbogenportal ist damit ein echter Fortschritt. Jeder Mensch ist einzigartig – und dennoch gehören Vorbehalte und Diskriminierung für viele lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen immer noch zum Alltag. Nach wie vor gibt es Wissenslücken über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt – und die wollen wir schließen. Das Regenbogenportal klärt auf, baut Vorurteile ab und kann dazu beitragen, Diskriminierungen aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität entgegenzutreten.“

Aufklärung, Information und Vernetzung

Was bedeutet non-binary? Welche Vorschriften gelten beim Ändern des Namens bei der Geschlechtsanpassung? Wer hilft mir bei homophober Gewalt? Und wo bekommen Eltern Rat, deren Kind intergeschlechtlich geboren wurde?

In einfachen Texten und fundierten Hintergrundartikeln liefert das Portal Antworten auf Fragen wie diese. Es informiert zu Themen wie Gesundheit, Familie und Recht, greift aktuelle, gesellschaftspolitische Debatten auf und ist mit seiner Übersicht zu bundesweit knapp 300 Anlaufstellen eine praktische Orientierungshilfe. Das Regenbogenportal bietet ein umfassendes Wissensnetz für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtlich, queere Menschen und deren Familien und Angehörige, aber auch für Lehrer*innen und Fachkräfte unterschiedlicher Bereiche. Hier finden alle, die sich privat oder beruflich mit LSBTI* beschäftigen, kompakt aufbereitetes Wissen.

Das Angebot ist leicht zugänglich und kann auch auf Smartphones und Tablets genutzt werden.

Um einen möglichst großen Kreis von Menschen zu erreichen, sind die wesentlichen Inhalte der Seite in Englisch, Französisch, Spanisch, Türkisch und Arabisch sowie in leichter Sprache verfügbar.

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Das Bundesfamilienministerium finanziert das Regenbogenportal zunächst bis Ende 2020 mit knapp 1 Million Euro. Das Wissensnetzwerk wird laufend mit neuen Informationen, Beratungsangeboten und Nachrichten ergänzt und informiert aktuell über gesetzliche und gesellschaftliche Veränderungen.

Hier finden Sie das Regenbogenportal: www.regenbogenportal.de

LSBTI*-Gleichstellungsarbeit des Bundesfamilienministeriums

Zum Abbau von Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität und zur Förderung der Gleichstellung von LSBTI*-Menschen sowie zur Unterstützung ihrer Familien wurde 2014 das Referat „Gleichgeschlechtliche Lebensweisen, Geschlechtliche Vielfalt“ im BMFSFJ eingerichtet.

Wichtige Maßnahmen der vergangenen Jahre waren die Stärkung kompetenter Unterstützung von Regenbogenfamilien und LSBTI*-Projekten für Lesben und Schwule im Alter.

Mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ setzt sich das Ministerium auch gegen Trans- und Homofeindlichkeit und für den Aufbau des Bundesverbandes Trans* ein.

Weitere Informationen zu den Aktivitäten des Bundesfamilienministeriums im Bereich sexuelle und geschlechtliche Vielfalt finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/gleichgeschlechtliche-lebensweisen-geschlechtsidentitaet

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.05.2019

Ministerin Giffey und der Missbrauchsbeauftragte Rörig starten das Modellprojekt „Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt“

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, haben in Dannenberg (Niedersachsen) das Modellprojekt „Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt“ gestartet.

Ziel des Projekts ist es, in acht ländlichen Regionen Strategien zu entwickeln, um Fachberatung vor Ort zu etablieren, die auf Schutz und Hilfe bei sexualisierter Gewalt spezialisiert ist. Neben dem Auf- und Ausbau konkreter Beratungsangebote geht es dabei auch um eine bessere Kooperation und Vernetzung derjenigen Akteure vor Ort, die Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen tragen.

Ministerin Giffey bei der Auftaktveranstaltung im niedersächsischen Dannenberg: „Mit dem Modellprojekt „Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt“ verbessern wir den Zugang zu spezialisierter Fachberatung gegen sexuelle Gewalt gezielt dort, wo es derzeit am nötigsten ist: in ländlichen Regionen. Denn es darf nicht vom Wohnort abhängen, ob es kompetente Ansprechpersonen gibt, wenn Hilfe und Unterstützung nötig sind. Spezialisierte Fachberatungsstellen helfen Betroffenen sexueller Gewalt und ihrem Umfeld. Und sie sorgen dafür, dass Fachwissen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen überall dort ankommt, wo es gebraucht wird: in Kitas, Schulen und Sportvereinen – aber auch in Erziehungsberatungsstellen, Jugendämtern und Kirchengemeinden. Damit Schutzkonzepte wirksam umgesetzt werden können und damit Menschen, die für Kinder Verantwortung tragen, mögliche Anzeichen sexueller Gewalt einordnen können und wissen, was zu tun ist, um zu helfen.“

Der Missbrauchsbeauftragte Rörig bekräftigte in Dannenberg die Bedeutung des Modellprojekts: „Es erfordert viel Mut, sich Hilfe bei sexuellem Kindesmissbrauch zu holen. Betroffene, Angehörige und Fachkräfte brauchen deshalb Ansprechpersonen, die gut erreichbar sind und verlässlich zur Verfügung stehen – und zwar dort, wo sie leben, vor Ort! Leider fehlt es in ländlichen Regionen an spezialisierten Beratungsangeboten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der auf dem Land rar gesäten Fachberatungsstellen arbeiten seit Jahren personell und finanziell am Limit. Und für viele Menschen, die Beratung und Hilfe suchen, sind die Beratungsstellen zu weit entfernt oder sie müssen mit langen Wartezeiten rechnen. Dabei sind die Beratungsstellen als erste niedrigschwellige Ansprechstelle bei sexueller Gewalt – aber auch für die wichtige Präventionsarbeit vor Ort – unverzichtbar. Um die Fachberatung auf dem Land auszubauen, ist „Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt“ eine wichtige Unterstützung und Ermutigung. Vor allem aber sollte das Modellprojekt von den Ländern als Ansporn verstanden werden, den Kinderschutz in ihren ländlichen Regionen zu verbessern. Wo Kinder sind, muss in Kinderschutz investiert werden.“

Sexuelle Gewalt betrifft Kinder und Jugendliche aus allen Lebenswelten, sowohl in der Stadt als auch auf dem Land. Spezialisierte Fachberatungsstellen bieten umfassende Unterstützung für Betroffene, Angehörige und Fachpersonen. Diese Angebote sollen für alle Menschen schnell und unbürokratisch erreichbar sein. Besonders im ländlichen Raum ist dies jedoch häufig noch nicht der Fall. Hier existieren in vielen Regionen nur wenige Beratungsstellen und Betroffene müssen dorthin lange Wege zurücklegen.

Das Modellprojekt „Wir vor Ort gegen sexuelle Gewalt“ wird in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt (DGfPI e.V.), umgesetzt. In der ersten Projektphase werden die Fachberatungsstelle Violetta in Dannenberg (Niedersachsen), die Fachberatungsstelle der Caritas Vorpommern in Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) und die Fachberatungsstelle Brennessel in Ravensburg (Baden-Württemberg) gefördert. In der zweiten Projektphase, die 2020 startet, werden fünf weitere Standorte ausgewählt. Insgesamt stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von 2019 bis 2021 rund 3,3 Millionen Euro für das Modellprojekt zur Verfügung. Damit werden Personalkosten in den Beratungsstellen (Fach- und Verwaltungskräfte) und Sachkosten (Miete, Büromaterial, Druckkosten etc.) in allen acht Fachberatungsstellen finanziert. Dadurch werden diese in die Lage versetzt, ihr Beratungsangebot auszuweiten und sich in ihrer Region mit den für Kinderschutz relevanten Akteuren zu vernetzen (Fachberatungsstellen als „regionale Kompetenzzentren“). Zusätzlich wird eine Koordinierungsstelle finanziert, die sich u.a. um den Erfahrungsaustausch der Fachberatungsstellen untereinander, Öffentlichkeitsarbeit und die Organisation von projektbegleitenden Veranstaltungen kümmert.

Das Projekt ist eine gute Grundlage, auf der in den jeweiligen Modellregionen aufgebaut werden kann. Guter Kinderschutz gelingt nur, wenn Bund, Länder und Kommunen ihre Kräfte bündeln und ihrer jeweiligen Verantwortung gerecht werden. Weiter Informationen finden Sie hier: https://www.dgfpi.de/kinderschutz/wir-vor-ort-gegen-sexuelle-gewalt.html

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.05.2019

Bundesfamilienministerin Giffey und die Bremer Senatorin Bogedan haben, im Beisein des Bremer Bürgermeisters Sieling, den ersten Vertrag zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes unterzeichnet

Mit der Unterzeichnung des „Gute-KiTa-Vertrags“ mit Bremen startet heute die Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes in den Ländern.

Unterzeichnet wurde der Vertrag im Bremer Rathaus durch Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Dr. Claudia Bogedan, Bremens Senatorin für Kinder und Bildung. Anwesend war auch der Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen, Bürgermeister Dr. Carsten Sieling. Es ist der erste von 16 „Gute-KiTa-Verträgen“, die in den kommenden Monaten in allen Bundesländern unterzeichnet werden.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Wir liegen bei den Vertragsverhandlungen mit den Ländern im Plan und kommen sehr gut voran. Es freut mich sehr, dass Bremen ein so starkes Paket an Maßnahmen angehen wird. Aus den Verhandlungen mit den anderen Bundesländern wissen wir: nahezu alle Handlungsfelder für mehr Qualität wurden bereits ausgewählt – zum Beispiel die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels oder die Qualifizierung von Fachkräften. Außerdem zeichnet sich ein ausgewogenes Verhältnis ab zwischen Investitionen in Qualität und in Konzepte zur Gebührenentlastung für bessere Teilhabe. Der Großteil der Mittel wird für Qualitätsverbesserungen eingesetzt. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützen wir als Bund die Länder genau da, wo diese ihren größten Bedarf sehen.“

Das Gute-KiTa-Gesetz in Bremen: Qualität und Gebührenentlastung Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes – rund 45 Millionen Euro bis zum Jahr 2022 – wird Bremen unter anderem Kitas in wirtschaftlich und sozial benachteiligten Stadtteilen personell besser ausstatten, mehr Fachkräfte gewinnen und Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, von den Elternbeiträgen befreien.

Bürgermeister Sieling: „Bildung ist der Schlüssel zu gleichberechtigter Teilhabe. Und Bildung fängt bereits in Krippe und Kindertagesstätte an. Ich freue mich sehr, dass wir als erstes Bundesland nun das ‚Gute-KiTa-Gesetz‘ umsetzen und so noch mehr in die Qualität unserer Kindertageseinrichtungen investieren. So schaffen wir gute und gleichberechtigte Startmöglichkeiten für alle Kinder.“

Senatorin Bogedan: „Wir konnten die Gelegenheit schnell beim Schopf packen, weil wir neben dem gewaltigen Ausbau der Kita-Plätze auch mitten in der Arbeit für notwendige Qualitätsverbesserungen stecken. Diese werden wir natürlich auch weiterhin in Rücksprache mit Trägern und Fachkräften in Kitas vor Ort treffen. Wir wollen ein verlässliches und nachvollziehbares System der Kindertagesbetreuung in den beiden Städten des Landes Bremen verankern. Ein modernes, qualitätskriteriengeleitetes System für die gute Entwicklung, Teilhabe und Bildung der Kinder, für gut ausgebildete und zufriedene Fachkräfte, Transparenz und Unterstützung für Eltern und Träger sowie enge Verknüpfungen zu den Akteuren in den Stadtteilen. Ziel ist es, eine ineinandergreifende Förderung aller Kinder entlang ihrer gesamten Bildungsbiografie mit guter Bildung von Anfang an zu schaffen.“

In den nächsten Wochen werden die Verträge zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes mit dem Saarland und mit Brandenburg unterzeichnet. Termine mit weiteren Bundesländern sind aktuell in Planung.

Das Gute-KiTa-Gesetz

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren.

Die Kindertagesbetreuung soll überall in Deutschland weiterentwickelt werden. Aber jedes Bundesland hat seine eigenen Stärken und Entwicklungsbedarfe. Darum ist das Gesetz wie ein Instrumentenkasten aufgebaut: Die Länder entscheiden selbst, in welche Handlungsfelder und Maßnahmen investiert werden soll. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie das Gute-KiTa-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll und wie es die jeweils eingesetzten Landesmittel ergänzt.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz

Zur Information: Details zum Gute-KiTa-Vertrag mit Bremen

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes werden im Land Bremen – gemäß des Vertrages – Schwerpunkte in folgenden Handlungsfeldern gesetzt:

• Fachkraft-Kind-Schlüssel

Bremen wird mehr Personal für Kitas in schwierigem Umfeld einsetzen. Ziel ist eine Verbesserung des Personalschlüssels im Land Bremen, der sich an der Relation 1:8,99 der sogenannten Index-Einrichtungen orientiert. Das Land wird in diesen Kitas pro Ganztags-Gruppe für Über-Dreijährige 0,35 Stellen zusätzlich finanzieren. Insgesamt sollen bis 2022 bis zu 400 Gruppen aus Gute-KiTa-Mitteln eine verbesserte Personalausstattung erhalten (320 in Bremen, 80 in Bremerhaven). In Bremen sollen die Mittel auf Basis eines neu entwickelten Kita-Sozialindexes verteilt werden. Bremerhaven entwickelt zurzeit ein ähnliches Steuerkriterium. Diese Instrumente sollen bis spätestens 1. Oktober 2019 in beiden Stadtgemeinden beschlossen sein.

• Fachkräftesicherung und -gewinnung

Ab dem Kita-Jahr 2020/21 soll neben den bestehenden Aus- und Weiterbildungsformaten ein neues bezahltes und gegebenenfalls praxisintegriertes Ausbildungsformat (auf Basis der aus dem Modellversuch PiA gewonnenen Erkenntnisse) mit voraussichtlich bis zu neun Klassenverbänden je Schuljahr im Land Bremen umgesetzt werden. Ziel ist es, in den nächsten Jahren schrittweise zu einer vergüteten Regelausbildung zu kommen. Außerdem soll die berufsbegleitende Weiterbildung zum Erzieher/zur Erzieherin für Personen, die bereits eine sozialpädagogische Erstausbildung besitzen, deutlich ausgeweitet werden. Um auch hier neue Zielgruppen zu gewinnen, soll nach Abschluss der kostenpflichtigen Weiterbildung eine „Abschlussprämie“ im Umfang des Schulgeldes von rund 4.000 Euro gezahlt werden. Mit diesen Maßnahmen sollen ab 2020 zusätzlich bis zu 275 Ausbildungsplätze angeboten und die vorhandenen Ausbildungskapazitäten deutlich ausgeweitet werden. Die Abschlussprämie könnte für Weiterbildungen ab dem Schuljahr 2019/20 gelten. Die Prämie würde dann 2021 an Absolventinnen und Absolventen ausgezahlt.

• Förderung sprachlicher Bildung

Um Fachkräfte bei der alltagsintegrierten Sprachbildung besser unterstützen zu können, soll in der Stadt Bremen ein standardisiertes Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren flächendeckend eingesetzt werden. Bremerhaven setzt mit dem Instrument BASIK bereits ein solches Verfahren ein. Die enge Verknüpfung von alltagsintegrierter und kleingruppenorientierter Sprachförderung spielt dabei eine ebenso zentrale Rolle wie die durchgängige Sprachbildungsarbeit (Kita und Grundschule) vor dem Hintergrund des neuen Bildungsplans 0-10. In Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten werden derzeit die Bedarfe und Kriterien der Fachkräfte in den Kitas vor Ort beraten. Unter anderem sollen bei der Auswahl eines Instrumentes die realistische Umsetzbarkeit hinsichtlich des zeitlichen Aufwands in den Kitas, die Eignung für den Einsatz von ein- und mehrsprachigen Kindern und die Verknüpfung mit Bremerhaven berücksichtigt werden. Vorgesehen ist, dass das neue Verfahren in Ergänzung zum Sprachstandstest Cito (ein Jahr vor der Einschulung) ab 2020 greift.

• Steuerung der Kindertagesbetreuung

Im Land Bremen wird derzeit an einem Kita-Qualitäts- und Finanzierungsgesetz gearbeitet, mit dem erstmals eine Landesförderung von Kita-Plätzen in den beiden Stadtgemeinden umgesetzt werden soll. Für eine wirksame Qualitätsentwicklung ist die gesetzliche Verankerung von Qualitätsstandards allein nicht ausreichend. Vorgesehen ist deshalb, zum 1. Januar 2020 das Projekt „Entwicklung einer qualitätsorientierten Kita-Steuerung im Land Bremen“ aufzulegen. Unter anderem soll für das Land Bremen wissenschaftlich fundiert ermittelt werden, welche zusätzlichen Ressourcen für eine wirksame Qualitätsentwicklung notwendig sind, welche im System vorhandenen Ressourcen besser genutzt werden können und wodurch die Umsetzung bereits entwickelter Qualitätsstandards in der Vergangenheit behindert wurde. Zudem ist es notwendig, Qualitäts- und Leistungsziele in der Finanzierungssystematik zu verankern. Die zunehmenden qualitativen Anforderungen an die Arbeit in Kitas werden in dem bestehenden starren und quantitativ ausgerichteten Finanzierungssystem nicht abgebildet. In dem Teilprojekt soll ein integriertes Steuerungs- und Finanzierungskonzept entwickelt werden, das die Vielzahl von maßnahmenbezogenen Sonderzuwendungen ablöst. Zur verbindlichen Erreichung von Qualitätsentwicklungszielen soll ein geeignetes Monitoring entwickelt werden. Ziel ist auf Basis der bestehenden Erfahrungen in beiden Stadtgemeinden bessere Steuerungsgrundlagen für das Qualitätsmanagement vor Ort zu entwickeln.

• Entlastung der Eltern von Gebühren

Mit der Zielsetzung einer durchgängig beitragsfreien Bildung werden alle Familien für Betreuungsangebote für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr ab dem Kindergartenjahr 2019/20 ganztags beitragsfrei gestellt. Damit sollen die Teilhabe an frühkindlichen Bildungsangeboten weiter gesteigert und der Umfang der Betreuungs- und Förderungsleistung nicht von einer wirtschaftlichen Entscheidung der Eltern abhängig gemacht werden.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25.04.2019

Der vollständige Ausschluss der Stiefkindadoption allein in nichtehelichen Familien verstößt gegen Artikel 3 Abs. 1 GG. Es ist mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgebot nicht vereinbar, dass der Stiefelternteil in nichtehelichen Stiefkindfamilien die Kinder des anderen Elternteils nicht adoptieren kann, ohne dass die Verwandtschaft der Kinder zu diesem erlischt, wohingegen in einer ehelichen Familie ein solches Kind gemeinschaftliches Kind beider Eltern werden kann. Dies hat der Erste Senat mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden und die zugrundeliegenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches für verfassungswidrig erklärt sowie dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu treffen. Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass gegen die Stiefkindadoption vorgebrachte allgemeine Bedenken die Benachteiligung von Kindern in nichtehelichen Familien nicht rechtfertigen und sich der Schutz des Stiefkindes vor einer nachteiligen Adoption auf andere Weise als den vollständigen Adoptionsausschluss hinreichend wirksam sichern lässt.

Den kompletten Text finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 02.05.2019

Zum Einknicken der FDP bei §219a erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Die FDP enttäuscht bei §219a. Das erforderliche Quorum von 25 Prozent wäre ohne die FDP für eine Normenkontrollklage gegen §219a nicht mehr gegeben. Wir würden es sehr bedauern, wenn die verfassungsrechtlichen Fragen unbeantwortet blieben. Das Strafrecht muss als schärfster Eingriff des Staates in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger die ultima Ratio, also das letzte Mittel des Gesetzgebers, sein. Wir hätten uns gewünscht, dass das Verfassungsgericht die Gelegenheit bekommt, zu prüfen, ob die Strafbarkeit von Ärztinnen und Ärzten für eine sachliche Information, die der Staat selber zur Verfügung stellen will, diesen Ansprüchen genügt. Dass ausgerechnet die Liberalen sich mit dieser Strafnorm nun doch abfinden wollen, ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Wenn es der FDP wirklich um Rechtssicherheit für Medizinerinnen und Medizinern und um die Informationsfreiheit für Frauen geht, sollte sie nochmal eingehend prüfen, ob das ihr letztes Wort ist.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 03.05.2019

„Ich bin tief beeindruckt von der hervorragenden Arbeit der Hebammen und Geburtshelfer, die trotz widrigster Arbeitsbedingungen den schwangeren Frauen, Gebärenden und den Müttern im Wochenbett und Eltern zur Seite stehen“, erklärt Sylvia Gabelmann, Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den internationalen Tag der Hebammen am 5. Mai. Gabelmann weiter:

„Die enorme Arbeitsbelastung, die durch fehlende Hebammen hervorgerufen wird, führt zur Unterversorgung von Gebärenden und Neugeborenen. Dabei hilft auch die im TSVG vorgesehene Hebammen-Datenbank nicht, denn wo es keine Geburtshelfer gibt, können auch keine gefunden werden.

Mehr als 98 Prozent aller Kinder werden in Kliniken geboren. Dort benötigen wir verbindliche Personalvorgaben. Die Entscheidung für oder gegen einen Kaiserschnitt beispielsweise darf nicht nach ökonomischen Kriterien getroffen werden.

Die vorgesehene Akademisierung der Hebammenausbildung werden wir im Gesetzgebungsverfahren konstruktiv im Sinne der Hebammen begleiten, und wir fordern einen hohen Praxisanteil. Die hohen Haftpflichtprämien sowie die verzögerte Auszahlung des Sicherstellungszuschlages erschweren die Arbeit ungemein und schrecken Interessenten ab, die als freiberufliche Hebammen arbeiten wollen. Wir benötigen ein ‚Sofortprogramm Geburtshilfe‘.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 04.05.2019

„Das Familienrecht muss den gesellschaftlichen Realitäten gerecht werden. Wir haben es in Deutschland mit einer Vielzahl von Familienformen und einer wachsenden Zahl von nichtehelichen Familien zu tun. Es ist daher eine gute Nachricht, dass für unverheiratete Paare nun die Möglichkeit der Stiefkindadoption geschaffen werden muss“, erklärt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur gemeinsamen Elternschaft von Steifkindern. Werner weiter:

„Insbesondere für die Kinder ist dies eine gute Entscheidung, denn für die wird die Möglichkeit geschaffen mit zwei rechtlichen Elternteilen aufzuwachsen. Die Bundesregierung muss nun zügig mit der Umsetzung des Urteils beginnen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 02.05.2019

„Nach wie vor ist der Niedriglohnsektor in Deutschland fest etabliert. Gute Arbeit ist hingegen zu wenig vorhanden. Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beziehen Niedriglöhne. Rund eine Million Beschäftigte müssen mit ergänzenden Hartz-IV-Leistungen aufstocken und immer mehr gehen mehreren Jobs nach, um finanziell über die Runden zu kommen. Mitte 2018 sind es 3.414.085 gewesen. Im Jahr 2004 waren es noch 1.857.898. Die Bundesregierung darf dies nicht länger ignorieren. Der Niedriglohnsektor muss endlich wirkungsvoll bekämpft werden. Die Niedriglohnstrategie muss ein Ende haben“, erklärt Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum aktuellen Arbeitsmarktbericht der Bundesagentur für Arbeit. Zimmermann weiter:

„Die Bundesregierung muss dringend die Rahmenbedingungen für gute Arbeit schaffen, von der man leben kann. Dazu ist der Mindestlohn auf 12 Euro zu erhöhen, Leiharbeit muss verboten werden und sachgrundlose Befristungen dürfen nicht länger möglich sein. Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen muss zudem erleichtert werden, denn zu sozialer Gerechtigkeit gehören gute Löhne.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 30.04.2019

Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich am Förderinstrument „Baukindergeld“ fest. Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD verabschiedete der Ausschuss am Mittwochmorgen eine Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu einer Petition mit der Forderung nach Abschaffung des Baukindergeldes nicht weiter zu verfolgen sondern abzuschließen. Die Fraktionen von FDP, Linken und Grünen kritisierten hingegen das 2018 als staatliche Förderung des Immobilienerwerbs für Familien mit Kindern eingeführte Baukindergeld, weil es ihrer Ansicht nach lediglich zu Mitnahmeeffekten führt und keinen Beitrag zur Bekämpfung der Wohnungsknappheit leistet. Die Forderung der FDP-Fraktion, die Petition dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat „zur Erwägung“ zu überweisen, erhielt jedoch keine Mehrheit.

Der Petent führt zur Begründung seiner Eingabe an, das Baukindergeld verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz. Durch das Baukindergeld würden – im Verhältnis zu allen Bürgern in Deutschland betrachtet – wenige Menschen bevorzugt. Ungerecht sei es ferner, dass selbst Menschen mit geringem Einkommen das Baukindergeld durch ihre Steuern mitfinanzierten.

„Der Petitionsausschuss vermag das vorgetragene Anliegen nicht zu unterstützen“, heißt es in der mehrheitlich verabschiedeten Beschlussempfehlung. Die Abgeordneten machen in der Begründung zu ihrer Empfehlung darauf aufmerksam, dass laut Grundgesetz alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln seien. Dem Gesetzgeber sei damit jedoch nicht jede Differenzierung verwehrt. Aus dem in Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz gebotenen Schutz der Familie resultiere für den Staat nicht nur ein Verbot, Familien zu beeinträchtigen oder zu benachteiligen, „sondern das Gebot, Familien durch staatliches Handeln zu fördern“, heißt es in der Vorlage. Ein Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz sei daher nicht zu erkennen.

Mit dem Baukindergeld wolle der Bund gezielt Familien mit Kindern unter 18 Jahren – einschließlich Alleinerziehende mit Kindern – beim Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum unterstützen „und zwar durch Neubau sowie Bestandserwerb“, schreibt der Petitionsausschuss. Die Einkommensgrenzen von 75.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und die Freibeträge von jeweils 15.000 Euro pro Kind sollen den Kreis der Anspruchsberechtigten auf die Haushalte begrenzen, die eine Förderung benötigten, um Wohneigentum bilden zu können.

Nach dem Dafürhalten des Ausschusses hätten Familien mit Kindern häufig Zugangsprobleme auf dem Wohnungsmarkt – sowohl im Mietwohnungsbereich als auch bei der Wohneigentumsbildung, schreiben die Abgeordneten. Dies gelte insbesondere für Familien mit geringem Haushaltseinkommen sowie für Familien mit mehreren Kindern, da sie weniger verfügbares Einkommen für Wohnzwecke und Vermögen hätten. Auch hätten Familien mit mehreren Kindern einen höheren Flächenbedarf. Die Gewährung des Baukindergeldes erscheine daher „sinnvoll und notwendig“, heißt es in der mehrheitlich verabschiedeten Beschlussempfehlung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 519 vom 08.05.2019

Das meiste Baukindergeld ist bislang an Familien mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen zwischen 20.000 und 30.000 Euro gegangen. 22,3 Prozent des Volumens flossen an diese Zielgruppe, wie aus der Antwort (19/9620) auf eine Kleine Anfrage (19/8867) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht. Insgesamt wiesen 37 Prozent der geförderten Haushalte ein zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen von bis zu 30.000 Euro nach, 58 Prozent bis zu 40.000 Euro. Vor diesem Hintergrund verwehrt sich die Bundesregierung gegen Aussagen, von der Maßnahme profitierten vor allem die oberen Einkommen.

Insgesamt wurden zum Stichtag 31. März 2019 fast 169 Millionen Euro bewilligt und auf 7.954 Anträge verteilt. Durchschnittlich leben den Angaben zufolge 1,77 Kinder in den geförderten Haushalten. Der weit überwiegende Anteil des Geldes floss in Bestandsmaßnahmen (84 Prozent). Indes weist die Bundesregierung darauf hin, dass ein Antrag erst nach dem Einzug gestellt werden kann. Wer also im vergangenen Jahr mit dem Bauen begonnen hat und in diesem Jahr einzieht, kann erst dann Baukindergeld beantragen; die Bundesregierung rechnet für das laufende Jahr entsprechend mit einem Anstieg der Anträge, die sich auf Neubauvorhaben beziehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 516 vom 08.05.2019

Oppositionsanträge zum Thema Altersarmut bildeten den Hintergrund einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag. Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (19/7724) eine teilweise Anrechnungsfreistellung der gesetzlichen Renten und der Erwerbsminderungsrenten im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Mindestens 15 Prozent der Rentenzahlbeträge sollen nach den Vorstellungen der AfD nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden. Die FDP-Fraktion (19/7694) will mit einer „Basis-Rente“ Altersarmut „zielgenau bekämpfen“. Dazu sollen unter anderem Einkünfte aus privater und betrieblicher Altersvorsorge beim Bezug von Grundsicherung im Alter nur zum Teil auf diese angerechnet werden.

Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag (19/8555) die Einführung einer solidarischen Mindestrente, mit der jegliches vorhandenes Einkommen im Alter und bei Erwerbsminderung auf 1.050 Euro netto im Monat angehoben werden soll. Bündnis 90/Die Grünen wollen Altersarmut mit einer „Garantierente“ bekämpfen (19/9231), bei der geringe Rentenansprüche von Rentnern mit 30 oder mehr Versicherungsjahren so aufgestockt werden, dass die Gesamtrente ein Mindestniveau von 30 Entgeltpunkten erreicht. Die Garantierente soll nach den Vorstellungen der Fraktion ohne Bedürftigkeitsprüfung auskommen.

Für eine klare Trennung der Systeme der Grundsicherung von denen der Sozialversicherung sprach sich Professor Frank Nullmeier während der Anhörung aus. Eine Vermischung der den beiden Systemen zugrundeliegenden Rechtsansprüche sei eine große Gefahr, sagte er. Wenn unter der Bekämpfung der Altersarmut die Vermeidung von Grundsicherungsbezug verstanden und die Legitimität der Rentenbeitragszahlungen nicht gefährdet werden soll, seien Regelungen ohne Bedürftigkeitsprüfung innerhalb der Gesetzlichen Rentenversicherung die am besten geeigneten Lösungen, befand er.

Der Gedanke einer Aufstockung der gesetzlichen Rente ohne die Grundsicherungsstelle in Erscheinung treten lassen zu müssen, sei sicherlich für die ein oder anderen attraktiv, sagte Professor Martin Werding. Gehe es aber über die Beantragung und Auszahlung der Gelder hinaus, sei dies für die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mit ihren jetzigen Strukturen nicht zu leisten. Die Folge wäre der Aufbau von Doppelstrukturen mit einem hohen Verwaltungsaufwand, sagte Werding.

Weder die Bedarfsermittlung noch die Bedürftigkeitsprüfung könne die Rentenversicherung derzeit leisten, sagte DRV-Vertreter Reinhold Thiede. Der Aufbau einer solchen Struktur sei hochbürokratisch und unwirtschaftlich, befand er.

Nach Ansicht des Sozialwissenschaftlers Florian Blank ermöglicht der Vorschlag der Grünen nach entsprechenden rentenrechtlichen Vorleistungen eine nicht bedürftigkeitsgeprüfte Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus innerhalb der Rentenversicherung. Am umfassendsten sei aber der Antrag der Linksfraktion zu bewerten, der auch eine Armutsbekämpfung im Sinne des statistischen Armutsbegriffs vorsehe. Unklar, so Blank, sei aber „das Ineinandergreifen der verschiedenen Maßnahmen“.

Einzig zielführend ist nach Auffassung von Professor Christian Hagist der Vorschlag der Basis-Rente. Sie genüge den Kriterien Tragfähigkeit, Fairness und Angemessenheit, an denen staatliche Altersvorsorgesysteme gemeinhin gemessen würden, sagte er.

Aus Sicht der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) „ist und bleibt Altersarmut die Ausnahme in Deutschland“. Die Anträge der Oppositionsfraktionen verstärken damit ebenso wie das Grundrentenkonzept des Bundesarbeitsministers unnötig die Sorgen der Bevölkerung vor grassierender und um sich greifender Altersarmut, wie BDA-Vertreter Alexander Gunkel sagte.

Professor Eckart Bomsdorf betonte, Altersarmut sei primär eine Folge der Höhe der Erwerbsbeteiligung und von Löhnen und Gehältern in der aktiven Phase der Versicherten. Hier sollten seiner Ansicht nach Gesellschaft und Politik ansetzen, „statt die Rente aufzumöbeln“.

Die persönliche Rente für langjährig Versicherte bei geringem Lohn muss nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) aufgewertet werden. Die vom Bundesarbeitsminister Heil vorgeschlagene Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung sei eine weiterentwickelte Form der Rente nach Mindestentgeltpunkten, deren schnelle gesetzliche Umsetzung der DGB ausdrücklich begrüßen würde, sagte Gewerkschaftsvertreter Ingo Schäfer.

Ein wesentliches Ziel einer Politik gegen Altersarmut muss es nach Ansicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sein, den Zugang zu verbesserten Leistungen zu gewährleisten und Bedürftigkeitsprüfungen vermeiden zu helfen. Die solidarische Ausgestaltung der Gesetzlichen Rentenversicherung sei dabei ein ganz wichtiges Instrument, sagte Verbandsvertreter Joachim Rook.

Nach Einschätzung von Peter Haan vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung hat der Vorschlag der Linksfraktion die größte Auswirkung auf die Reduktion der Altersarmut, da allen bedürftigen Menschen unabhängig von Beitragszeiten ein Grundeinkommen garantiert werde, das sich an empirischen Werten der Armutsrisikoquote orientiere. Der Vorschlag beinhalte jedoch auch die größten Kosten und die stärksten organisatorischen Veränderungen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 508 vom 06.05.2019

Von systematischen Betrug beim Bezug von Kindergeld durch EU-Bürger in bestimmten Fällen hat Ministerialdirigentin Daniela Lesmeister, Abteilungsleiterin Polizei im Innenministerium von Nordrhein-Westfalen, berichtet. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses, die von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleitet wurde, berichtete Lesmeister am Montag, dass EU-Bürger bereits dann einen Anspruch auf Kindergeld hätten, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland liege. Bei organisierten Betrugsdelikten würden kinderreiche Familien aus dem EU-Ausland dort angeworben und nach Deutschland transportiert. „Hier werden sie unter anderem in Häusern untergebracht, die sich in einem desolaten baulichen und hygienischen Zustand befinden. Oftmals sind hier nicht einmal die absoluten gefahrenabwehrrechtlichen Mindeststandards, etwa in brandschutzrechtlicher Hinsicht, erfüllt“, berichtete Lesmeister. In den Schrottimmobilien seien Strom und Wasser abgestellt, es gebe Rattenbefall. Für eine Person stünden gerade fünf Quadratmeter zur Verfügung. Mitten in Deutschland würden somit Menschen und insbesondere Kinder unter Bedingungen leben, die nicht nur rechtswidrig, sondern „schlichtweg menschenunwürdig“ seien. Das Rechtssystem lasse immer noch zu viel Freiraum für lukrative kriminelle Geschäftsmodelle, die auf maximalen Profit durch systematischen Betrug, verbunden mit minimalem Kostenaufwand für Unterbringung und Verpflegung der Leistungsbezieher, aufbauen würden.

Gegen die missbräuchliche Inanspruchnahme von Kindergeld will die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf vorgehen und unter anderem auch illegale Beschäftigung schärfer bekämpfen. Diesem Ziel dient der Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (19/8691). Vorgesehen ist, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) nicht nur Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit prüfen kann, bei denen tatsächlich Dienst- oder Werkleistungen erbracht wurden, sondern in Zukunft auch die Fälle prüfen soll, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen. Prüfen soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch die Fälle, in denen Dienst- oder Werkleistungen nur vorgetäuscht werden, um zum Beispiel unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten. Zusätzliche Kompetenzen sollen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in die Lage versetzen, Ermittlungen im Bereich Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft zu führen, um so die Strafverfolgung in diesem Deliktfeld weiter zu stärken. Besonders ins Visier nehmen soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch sogenannte Tagelöhner-Börsen.

Die Präsidentin der Generalzolldirektion, Colette Hercher, bestätigte in ihrer Stellungnahme, dass oft in organisierten Strukturen die jeweiligen Voraussetzungen für den Bezug von Sozialleistungen fingiert würden. Der Kindergeldbezug werde dabei auch an Scheinarbeitsverhältnisse und gefälschte Dokumente, die einen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland belegen sollten, geknöpft. Ebenfalls mittels Täuschungen und Fälschungen, die eine vermeintliche Selbständigkeit belegen sollten, werde vermehrt ein unberechtigter Bezug von weiteren Sozialleistungen erreicht. Der Schaden für die Sozialversicherung sei immens. Den Gesetzentwurf bezeichnete Hercher als „rundes Paket“.

Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, ging auf eine von mehreren geplanten Neuregelungen ein, nach der neu zugezogene Unionsbürger während der ersten drei Monate von Kindergeldleistungen ausgeschlossen werden sollen, sofern keine inländischen Einkünfte erzielt werden. Damit könne der Gefahr von Leistungsmissbrauch begegnet werden und Überzahlungen könnten maßgeblich verringert werden. „Die Regelung macht Sinn“, so Bunk.

Auf schwere Bedenken stieß dieser Gesetzesvorschlag hingegen beim Deutschen Anwaltverein (DAV). Mit der Dreimonatsfrist werde der unionsrechtlich garantierte Anspruch auf Kindergeld für Staatsangehörige eines EU Mitgliedstaates, die sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten würden, in Europa rechtswidriger Weise beschnitten, kritisierte Professor Hermann Plagemann für den DAV. Auch andere geplanten Maßnahmen beurteilte der Anwaltverein kritisch. Weder bedürfe es zum Schutze des Sozialstaates noch zum Schutze der Rechte von Betroffenen noch zum Schutze des Wettbewerbs einer solchen Machtfülle bei der FKS. Der Bundesverband der deutschen Lohnsteuerhilfevereine äußerte die Sorge, dass durch die vorgesehenen Einschränkungen auch Eltern benachteiligt werden könnten, bei denen kein „Missbrauch“ vorliege und der Bezug des Kindergelds sachgerecht wäre. Ebenso wie der Deutsche Anwaltverein sah auch die Diakonie Deutschland einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, der eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit verbietet. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnte den dreimonatigen Ausschluss von Kindergeldleistungen für Angehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union als „unbegründet, kontraproduktiv und wahrscheinlich auch europarechtswidrig“ ab.

Der DGB begrüßte, dass die Bemühungen gegen Schwarzarbeit, Arbeitsausbeutung, Menschenhandel und illegale Beschäftigung vorzugehen, verstärkt werden sollen. Dies müsse allerdings durch eine entsprechende Personalausstattung unterlegt werden. Auch die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) erklärte, die derzeitigen Befugnisse der FKS seien nicht mehr den aktuellen Herausforderungen bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung gewachsen und damit nicht mehr zeitgemäß im Hinblick auf die Auftragsanbahnung über Tagelöhner- und Onlinebörsen. Eine personelle Stärkung der FKS sei unabdingbar. Die Organisation bezifferte den personellen Mehrbedarf auf 6.500 Stellen. Unterstützt wurden die Forderungen nach einem Personalaufbau von der Deutschen Steuergewerkschaft. Dem Vorwurf der Bürokratieausweitung hielt die Organisation entgegen, es gehe hier schlichtweg um Kriminalität, die zu verfolgen, aufzuklären und gegebenenfalls abzuurteilen sei. Die zunehmende bürokratische Belastung war vom Präsidenten des Bundesverbandes Mittelständische Wirtschaft, Mario Ohoven, beklagt worden. Diese Belastung betrage inzwischen 50 Milliarden Euro. Für den Mittelstand gebe es über 10.000 Informationspflichten. Und mit diesem Gesetzentwurf kämen weitere Informationspflichten hinzu.

Grundsätzlich setzte sich Professor Gerhard Bosch (Universität Duisburg-Essen) in seiner Stellungnahme mit den Strukturen beim Zoll auseinander. Der Zoll verfüge mit der FKS und der Zollfahndung über zwei parallele Vollzugsdienste, die unterschiedlichen Zentraldirektionen zugeordnet seien, obwohl sie vielfach ähnliche Aufgaben hätten. Bosch vermutete, dass die Patchwork-Organisation des Zolls einen effizienten Mitteleinsatz verhindere. Außerdem sei der Personalaufbau nicht gelungen. „Dem Zoll laufen die Leute weg“, sagte Bosch. Das sei ein Krisenphänomen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 507 vom 06.05.2019

Die Ausbildungsbilanz ist insgesamt positiv, schreibt die Bundesregierung zur Lage der beruflichen Bildung in Deutschland im Berufsbildungsbericht 2019 (19/9515). Der Berufsbildungsbericht beschreibt die Lage auf dem Ausbildungsmarkt für das Ausbildungsjahr 2017/2018 und dokumentiert die aktuellen Herausforderungen für die berufliche Bildung in der Bundesrepublik.

Insgesamt ist die Zahl der Anfänger unter den Auszubildenden um 1,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen und liegt nun bei 722.700 Auszubildenden. Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge hat sich im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls erhöht und liegt nun bei 531.400. Insbesondere die positive Entwicklung der betrieblichen Angebote trägt zu diesem Anstieg bei. Das Verhältnis von Angebot und Nachfrage liegt bei 106,0. Hundert Ausbildungssuchenden stehen also 106 Ausbildungsangebote gegenüber. Diese Zahlen würden den positiven Trend der Vorjahre fortsetzen. Auch die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplatzangebote ist um rund 17.800 gestiegen. Der Anstieg bei den abgeschlossenen Ausbildungsverträgen sowie das gestiegene Ausbildungsinteresse sind in erster Linie auf die höhere Ausbildungsbeteiligung von Menschen mit Fluchthintergrund zurückzuführen.

Eine große Herausforderung bleibt die Zusammenführung von Angebot und Nachfrage, schreibt die Bundesregierung. 2018 ist die Zahl der unbesetzt gebliebenen betrieblichen Ausbildungsstellen weiter auf knapp 57.700 gestiegen. Zugleich stieg auch die Zahl der unversorgten Bewerberinnen und Bewerber auf etwa 24.500. Hinzu kommen 54.100 junge Menschen, die trotz einer Alternative zur Ausbildung ihren Vermittlungswunsch weiter aufrechterhalten. An dieser Stelle zeige sich die Notwendigkeit einer intensiveren beruflichen Orientierung und Berufsberatung. Jungen Menschen könnten dadurch auch beispielsweise weniger bekannte Alternativen zum Wunschberuf aufgezeigt werden, die ihrer Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit entsprechen.

Die Bundesregierung betont zudem, dass sich junge Männer immer stärker an der dualen Ausbildung beteiligen, während der Anteil junger Frauen hier weiter sinkt, dafür jedoch in den schulischen Ausbildungsgängen der Sozial- und Erziehungsberufe hoch ist und weiter steigt.

Die Bundesregierung hat sich für die kommenden Jahre das Ziel gesetzt, die berufliche Bildung zu modernisieren und auch – vor allem für Leistungsstärkere – attraktiver zu machen. Gemeinsam mit den Ländern und den Sozialpartnern soll mit zahlreichen Programmen, Initiativen und Projekten dazu beigetragen werden. Sie werden im Berufsbildungsbericht 2019 ausgewiesen sowie mit Budgets und – sofern schon vorhanden – Ergebnissen beschrieben. Zentrale Themen sind dabei die Novelle des Berufsbildungsgesetzes sowie der Handwerksordnung, aber auch die Aufwertung der Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufe (GES-Berufe). Daneben sollen mit einem Wettbewerb durch innovative Ansätze die Attraktivität, Qualität und Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung gesteigert werden.

Die Bundesregierung betont, dass die deutsche Wirtschaft junge Fachkräfte mit internationaler Berufskompetenz benötigt, um auf dem globalen Markt wettbewerbsfähig zu bleiben. Für junge Menschen stellen Auslandsaufenthalte eine wichtige Erfahrung im Lebenslauf dar, die weit über den Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen hinausgeht. Ergebnisse einer von der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim BIBB vorgelegten Studie zeigen, dass im Jahr 2017 insgesamt rund 31.000 Absolventen im Rahmen ihrer beruflichen Erstausbildung einen Auslandsaufenthalt realisiert haben. Das entspricht einem Anteil von 5,3 Prozent. Die Studie stellt insbesondere hinsichtlich der außereuropäischen Mobilität Entwicklungspotenziale fest. Obwohl hier wichtige Märkte der deutschen Wirtschaft liegen würden, haben derzeit nur 12 Prozent der Auslandsaufenthalte ein Nicht-EU-Land zum Ziel.

Auch innerhalb Deutschlands gilt eine höhere Mobilität als ein Schlüsselfaktor, um unterschiedliche regionale Ausbildungsmarktverhältnisse auszugleichen und Passungsprobleme am Ausbildungsmarkt zu verringern. Erste Analysen der BA/BIBB-Bewerberbefragung 2018 deuteten auf eine begrenzte Mobilitätsbereitschaft hin. So haben 8,6 Prozent der befragten Jugendlichen angegeben, Bewerbungen bei über 100 km vom Wohnort entfernten Betrieben eingereicht zu haben. Frauen (10,1 Prozent) zeigten sich etwas mobilitätsbereiter als Männer (7,6 Prozent. Mit steigendem Schulabschluss steige auch die Mobilitätsbereitschaft.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 465 vom 24.04.2019

Ein Großteil der Bevölkerung profitiert von steigenden Einkommen, doch seit der Finanzkrise nimmt die Ungleichheit der Einkommen wieder zu –– Mehr als die Hälfte hält den eigenen Nettolohn für zu niedrig, obwohl die Einkommenszuwächse positiv wahrgenommen werden

Für die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland ist das verfügbare reale Haushaltsnettoeinkommen zwischen 1991 und 2016 gestiegen, im Durchschnitt um 18 Prozent. Die Einkommenszuwächse fielen nach Einkommensposition aber unterschiedlich aus. Im Ergebnis hat die Ungleichheit der Haushaltsnettoeinkommen signifikant zugenommen. Das sind die zentralen Ergebnisse einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP).

Seit der Finanzkrise steigt die Einkommensungleichheit wieder

Der wirtschaftliche Aufschwung nach der Finanzkrise hat sich in steigenden Realeinkommen weiter Teile der Bevölkerung niedergeschlagen. Dazu haben insbesondere der starke Beschäftigungsaufbau und die Lohnanstiege der letzten Jahre sowie die Rentenanpassungen beigetragen. Betrachtet man die Zuwächse nach Einkommensdezilen, zeigen sich deutliche Unterschiede: Während die höchsten Einkommen im zehnten Dezil zwischen 1991 und 2016 um 35 Prozent und die Einkommen im neunten bis dritten Dezil um acht bis 19 Prozent gestiegen sind, sind die Einkommen im zweiten Dezil nur um zwei Prozent gewachsen und im niedrigsten (ersten) Dezil seit 2010 sogar wieder gesunken – trotz der guten konjunkturellen Lage und der niedrigen Arbeitslosigkeit. Eine Erklärung dafür könnte allerdings die seit 2010 starke Zuwanderung sein, da Migrantinnen und Migranten in den ersten Jahren oftmals nur ein niedriges Einkommen erzielen.

Hohe Einkommenszufriedenheit und eine wahrgenommene Gerechtigkeitslücke

Unter den im SOEP Befragten hat vor dem Hintergrund der steigenden Realeinkommen auch die Zufriedenheit mit dem Haushaltseinkommen zugenommen und wies im Jahr 2017 einen Höchststand gegenüber 1997 und 2007 auf. Dies gilt für alle Einkommensgruppen – auch für diejenigen, die nur geringe oder keine Zuwächse verbuchen können. Trotz dieser gestiegenen Zufriedenheit mit dem Haushaltseinkommen betrachtet eine knappe Mehrheit der Befragten ihren eigenen individuellen Nettoverdienst als zu niedrig und deshalb als ungerecht. „Möglicherweise ist dies ein Hinweis darauf, dass auch die unterschiedliche Teilhabe an den Einkommenssteigerungen wahrgenommen wird“, sagt SOEP-Direktor Stefan Liebig.

Jüngere Erwachsene sind mehr und mehr von einem erhöhten Armutsrisiko betroffen

Der Anteil von Personen, die über weniger als 60 Prozent des mittleren Haushaltsnettoeinkommens verfügen, lag in den 1990er Jahren in Deutschland noch bei rund elf Prozent. Bis zum Jahr 2016 ist diese sogenannte Niedrigeinkommens- beziehungsweise Armutsrisikoquote auf 16,6 Prozent gestiegen. Die Armutsrisikoschwelle lag dabei für einen Einpersonenhaushalt im Jahre 2016 bei rund 1.120 Euro pro Monat. Mit 28 Prozent hat die Altersgruppe von 18 bis 24 Jahren, die sich oft noch in der beruflichen Ausbildung oder im Studium befindet, die höchste Armutsrisikoquote. Einen starken Zuwachs auf fast 23 Prozent, der durch familienbedingte Erwerbsunterbrechungen und einen ausgeweiteten Niedriglohnsektor erklärt werden kann, verzeichnet jedoch auch die Altersgruppe der 25- bis 34-Jährigen.

Da im Jahr 2017 mehr als sieben Millionen Beschäftige in Deutschland einen Minijob ausübten und es zunehmend Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Teilzeitbeschäftigung gibt, bietet Erwerbstätigkeit allein auch keinen umfassenden Schutz vor Einkommensarmut mehr. So hat sich die Niedrigeinkommensquote bei Mehrpersonenhaushalten mit nur einem Erwerbstätigen, die Mitte der 1990er Jahre bei etwa 15 Prozent lag, bis zum Jahr 2016 auf etwa 30 Prozent verdoppelt. Ein vergleichbarer Trend findet sich auch bei erwerbstätigen Einpersonenhaushalten.

In städtischen Regionen hat das Armutsrisiko deutlich zugenommen

Im Jahr 1996 schwankte die Armutsrisikoquote lediglich zwischen rund neun und 13 Prozent, abhängig von der Gemeindegröße. Bis 2016 stieg das Armutsrisiko zwar in allen Regionen an, aber unterschiedlich stark: Während es in eher kleinen Gemeinden mit einer Einwohnerzahl unter 20.000 nur um zwei bis drei Prozentpunkte stieg, wuchs der Anteil der Niedrigeinkommensbezieher in städtischen Regionen (ab 20.000 Einwohner) um sieben bis zehn Prozentpunkte, was auch der verstärkten Zuwanderung in diese Städte geschuldet sein dürfte. Diese Zahlen sind insofern besorgniserregend, als dass die Wohnkosten hierbei nicht berücksichtigt sind. „Es gibt in den städtischen Regionen immer mehr Menschen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, aber mit einem Mietmarkt konfrontiert sind, in dem bezahlbarer Wohnraum ein immer knapperes Gut wird“, schlussfolgert Markus Grabka.

Um der gestiegenen Einkommensungleichheit entgegenzuwirken, empfehlen die Autoren unterschiedliche Instrumente. Hierzu gehört neben einer verstärkten Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen auch die Absenkung der Minijobschwelle, um Anreize für eine Umwandlung in Teilzeit- bzw. Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse zu setzen. Flankierend bedarf es auch wohnungspolitischer Maßnahmen zur Förderung des Baus von bezahlbarem Wohnraum, um ausreichend Wohnraum auch für einkommensschwache Personen in Städten zu erhalten.

DIW Wochenbericht 19/2019

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 17.05.2019

Wenn Frauen Kinder bekommen, müssen sie in Deutschland mit erheblichen Lohneinbußen rechnen. Auch Gleitzeit kann das nicht verhindern, zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* Um Verdienstnachteile von Müttern wirksam zu reduzieren, braucht es neben einem weiteren Ausbau der öffentlichen Kinderbetreuung Reformen bei der Elternzeit, im Steuerrecht – und einen Mentalitätswechsel.

Was die Lohnnachteile von Frauen mit Kindern angeht, steht Deutschland im internationalen Vergleich ziemlich schlecht da, schreiben Dr. Yvonne Lott vom WSI und Lorena Eulgem. Die Sozialwissenschaftlerinnen haben untersucht, ob flexible Arbeitszeiten dazu beitragen können, diese Nachteile auszugleichen. Schließlich erleichtern sie grundsätzlich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Antwort lautet: nein. Den Ergebnissen zufolge verdienen Mütter, die Elternzeit genommen haben und in Gleitzeit wechseln, im Schnitt sogar noch weniger als vorher.

In punkto Geschlechtergleichheit hinke Deutschland in vielerlei Hinsicht hinterher, so Lott und Eulgem. Der Gender Pay Gap sei mit 21 Prozent höher als in den meisten anderen Industriestaaten. Noch düsterer sieht es aus, wenn Nachwuchs im Spiel ist: Studien zufolge verdienen Mütter von zwei Kindern bis zum Alter von 45 Jahren bis zu 58 Prozent weniger als kinderlose Frauen.

Als mögliche Gründe nennen die Forscherinnen zum einen den angeblichen Verlust von „Humankapital“: Durch die längeren Auszeiten, die viele Frauen nach der Geburt nehmen, werde ihre Qualifikation in den Augen vieler Arbeitgeber entwertet. Das ist vor allem für höher qualifizierte Beschäftigte ein Problem. Zum anderen gebe es „negative Signalwirkungen“, weil viele Arbeitgeber Mutterschaft als Ausdruck fehlender Karriereorientierung betrachten. Zudem sei davon auszugehen, dass Vereinbarkeitsprobleme Stress verursachen und so die Produktivität beeinträchtigen.

Flexible Arbeitszeiten wiederum könnten dabei helfen, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen, so Lott und Eulgem. Insofern sollten sie eigentlich dazu beitragen, die Lohneinbußen von Frauen mit Kindern zu reduzieren. Tatsächlich hätten US-amerikanische Studien gezeigt, dass erwerbstätige Mütter von Gleitzeit dort finanziell profitieren.

Um zu überprüfen, ob ein solcher Effekt auch in Deutschland nachweisbar ist, haben die Wissenschaftlerinnen Daten des Sozio-oekonomischen Panels für Frauen, die in Elternzeit waren und vorher oder nachher Gleitzeit hatten, ausgewertet. Ihre Berechnungen bestätigen zunächst, dass Mutterschaft mit deutlichen Verdienstnachteilen verbunden ist: Die beobachteten Frauen, die nach einer Elternzeit von bis zu einem Jahr in den Beruf zurückkehren, verdienen im Schnitt 6,5 Prozent weniger pro Stunde. Wer mehr als ein Jahr pausiert, bekommt danach pro Stunde fast 10 Prozent weniger bezahlt.
Gleitzeit hat der Analyse zufolge generell einen positiven Effekt auf die Löhne von Frauen: Wenn sie von festen Arbeitszeiten zu Gleitzeit wechseln, erhöht sich das Gehalt weiblicher Beschäftigter um durchschnittlich 4,5 Prozent. Das Vorzeichen ändert sich jedoch, wenn es um Mütter geht: Frauen, die eine längere Elternzeit hinter sich haben, verdienen 16 Prozent weniger, wenn sie in Gleitzeit wechseln.

Anders als in den USA scheine Gleitzeit in Deutschland das Stigma von Mutterschaft noch zu verstärken, urteilen die Autorinnen. Um eine partnerschaftliche Arbeitsteilung zu befördern und so die offenbar stark ausgeprägten Vorurteile gegenüber erwerbstätigen Müttern abzubauen, empfehlen sie der Politik, das Ehegattensplitting abzuschaffen, die Partnermonate bei der Elternzeit zu verlängern und ein Recht auf Familienarbeitszeit einzuführen, bei der beide Partner ihre Arbeitszeit reduzieren. Dass progressive soziale Normen im Zusammenspiel mit einem gut ausgebauten Betreuungsangebot viel bewirken können, zeigt nach Ansicht von Lott und Eulgem das Beispiel Schweden: Hier verdienen Mütter ab dem 40. Lebensjahr im Schnitt sogar mehr als kinderlose Frauen.

*Yvonne Lott, Lorena Eulgem: Lohnnachteile durch Mutterschaft – helfen flexible Arbeitszeiten? WSI Report Nr. 49

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 09.05.2019

Im Jahr 2017 lebten in Deutschland rund 8 Millionen Mütter mit mindestens einem minderjährigen Kind im gemeinsamen Haushalt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Muttertag am 12. Mai nach Ergebnissen des Mikrozensus weiter mitteilt, waren darunter etwa 5 Millionen Mütter mit mindestens einem Kind unter 10 Jahren. Rund 740 000 Mütter lebten mit einem Kind im Säuglingsalter von unter 1 Jahr zusammen. Das heißt, diese Haushalte bestanden mindestens aus der Mutter und einem Kind. Dazu können weitere Personen kommen, etwa ein weiterer Elternteil und Geschwisterkinder.

68 % der Mütter mit mindestens einem minderjährigen Kind im gemeinsamen Haushalt gingen 2017 einer Erwerbstätigkeit nach. Nicht enthalten sind in dieser Quote Mütter, die aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit vorübergehend beurlaubt waren. Die realisierte Erwerbstätigenquote hat seit 2008 merklich zugenommen: Damals hatte sie bei nur 63 % gelegen.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 07.05.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

WIR KOMMEN WÄHLEN! startet zur Europawahl

“Es gibt viele Menschen, die politisch resigniert haben und an Wahlen nicht mehr teilnehmen. Wer von Armut betroffen ist, hat meist andere Sorgen,“ weiß Hermann Pfahler, Sprecher der Landesarmutskonferenz Berlin. „Da wir mit und für diese Menschen arbeiten, geben wir nicht auf, ihre Sorgen und Forderungen anzuhören und zu diskutieren!“

Diesem Ansatz folgt die Landesarmutskonferenz in diesem Jahr erstmals gemeinsam mit der Nationalen Armutskonferenz (nak), dem AWO-Bundesverband und dem AWO-Landesverband. In Kooperation mit dem Bezirksamt Mitte rufen alle gemeinsam zur Initiative WIR KOMMEN WÄHLEN! auf: „Lasst uns die Türen öffnen, um Menschen einzuladen, über Themen zu sprechen, die sie betreffen und interessieren!“ Ziel ist es, dem Trend der sozialen und politischen Exklusion entgegenzuwirken und Zugänge zur Politik zu schaffen.

„Es ist nicht leicht, diese Personengruppe zu erreichen“, sagt Kirstin Wulf, Organisatorin der Initiative bei der Landesarmutskonferenz Berlin: „Seit Jahren kämpfen wir für diese Menschen.“ Denn viele neigen dazu, manchmal nur noch als Ausdruck des Protestes wählen zu gehen. „Dass man ihnen zuhört oder Gespräche auf Augenhöhe führt, das erleben diese Menschen leider nicht sehr häufig. Daran wollen wir mit unserem Ansatz des Speed-Datings etwas ändern.“

Auch Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak), sagt: „Es ist wichtig, dass die Perspektiven von Menschen mit Armutserfahrung in den politischen Diskurs mit eingehen. Denn es ist nur dann eine andere Sozialpolitik möglich, wenn deren Anliegen formuliert und an die Politik herangetragen werden. Dafür steht auch die Nationale Armutskonferenz!“

Wolfgang Stadler, Bundesvorsitzender der AWO, betont die Wichtigkeit der anstehenden Europawahl. „Wir freuen uns, als AWO Bundesverband, die Initiativer zu unterstützen. Denn die anstehende Europawahl ist auch eine Wahl über die soziale Ausrichtung der Europäischen Union. Daher ist es zu begrüßen, dass Bürgerinnen und Bürger mit Politikerinnen und Politikern ins Gespräch über sozial- und armutspolitische Themen kommen“.

Und Manfred Nowak, stellvertretender Landesvorsitzender des AWO Landesverband Berlin e.V. erklärt: „Wir unterstützen die Veranstaltung, da sie allen Menschen in Berlin die Möglichkeit gibt, konkrete Fragen zur Europawahl an die Politik zu richten. Die Wahl und die damit verbundenen Perspektiven der europäischen Sozialpolitik sind für die Arbeit der AWO von hoher Bedeutung. Insbesondere die Armutsbekämpfung ist ein Thema, das täglich auf europäischer nationaler, aber auch auf kommunaler Ebene bearbeitet werden muss. Unsere Dienstleistungen werden von vielen Menschen genutzt, die von Armut betroffen sind – ein soziales Europa soll dieser Notwendigkeit entgegenwirken.“

„WIR KOMMEN WÄHLEN!“ ist eine Initiative der Landesarmutskonferenz Berlin, die seit 2011 zu Europa-, Bundestags-, Landtags- bzw. Bezirkswahlen stattfindet.

Weitere Informationen finden Sie unter www.landesarmutskonferenz-berlin.de

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V., AWO Landesverband e.V., Nationale Armutskonferenz, lak Berlin und Bezirksamt Mitte von Berlin vom 06.05.2019, gekürzt

Mehr als 50 Einrichtungen, Verbände, Träger, Initiativen, Fach- und Hochschulen, Gewerkschaften sowie Fachpresse haben sich zum Bündnis „Klischeefreie Vielfalt in Kitas“ zusammengeschlossen, das heute eine Erklärung veröffentlicht. „Die AWO setzt sich seit ihrer Gründung vor 100 Jahren mit ihren Grundwerten dafür ein, dass Vielfalt anerkannt und gelebt wird. Wir unterstützen die Erklärung des Bündnisses, weil wir in ihr ein wichtiges Zeichen für die Chancen, aber auch die Herausforderungen sehen, die Vielfalt mit sich bringen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Gemeinsam mit anderen Akteuren möchte die AWO das Thema voranbringen.

In Kindertageseinrichtungen wird die Grundlage für das gesellschaftliche Miteinander gelegt. Umso wichtiger ist es, bereits dort Vielfalt zu leben. Kinder, Familien und Fachkräfte arbeiten dort miteinander in einem offenen, wertschätzenden und partizipativen Umgang. „Auch wenn Vielfalt mittlerweile selbstverständlich geworden sein sollte, wissen wir aus der Praxis, dass noch eine Menge Arbeit vor uns liegt. Reflexion und die Beschäftigung mit dem Thema Vielfalt muss bereits in der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern verankert und durch Mentorinnen und Mentoren unterstützt werden. Klar ist, dass der Umgang mit Vielfalt Ressourcen, Reflexion und gute Rahmenbedingungen in der frühpädagogischen Arbeit benötigt“, betont der AWO Bundesvorsitzende.

Die AWO setzt sich neben ihrer Positionierung für gelebte Vielfalt auch in mehreren Projekten mit dem Thema Vielfalt und Heterogenität auseinander. Im Bereich Kita bspw. durch die Projekte Kivobe („Kindern vorurteilsbewusst begegnen“) und Devi („Demokratie, das sind wir alle. Vielfalt, das sind wir alle“). Bei Kivobe geht es um die vorurteilsbewusste Überprüfung der eigenen pädagogischen Haltung der Fachkräfte, die den Kindern und Familien gegenüber vorliegt. Vorurteile, Diskriminierungen und Ungleichheiten sollen so ermittelt werden, ein wertschätzender und offener Bildungsort soll gefördert werden. Bei Devi steht die Demokratieförderung und das Vielfaltsbewusstsein in Kindertageseinrichtungen im Vordergrund, Diskriminierungen und Barrieren in Kitas und in der Tagespflege sollen abgebaut werden.

Dem Bündnis haben sich bisher mehr als 50 unterschiedliche Einrichtungen und Akteure angeschlossen. Am 05. Juni 2019 findet ein bundesweiter Aktionstag statt, an dem sich auch viele AWO Einrichtungen beteiligen. Initiatorin und Organisatorin des Aktionstages ist die Koordinationsstelle „Chance Quereinstieg / Männer in Kitas“, Schirmherrin ist Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 06.05.2019

Mit der 9. Sozialkonferenz knüpft die AWO an ihre Wurzeln und an ihre 100-jährige Erfahrung an: Sozialraumorientierte Arbeit und Quartiersprojekte leisten vor Ort Hilfe zur Selbsthilfe. In Köln kommen heute über 200 Ehrenamtliche zusammen, um sich zur Quartiersentwicklung und dem Zusammenwirken von hauptamtlichen Dienstleistungen und ehrenamtlichem Engagement auszutauschen. Der Präsident der AWO, Wilhelm Schmidt, erklärt den Anspruch der AWO: „Die Sozialraumperspektive bietet der AWO die Chance und die Möglichkeit, ehrenamtliche Strukturen und professionelle Dienstleistungen Hand in Hand zu erbringen und durch den gemeinsamen Anspruch die Lebensbedingungen und das Leben der Menschen vor Ort zu verbessern.“

Ziel der AWO Quartiersarbeit ist es, Menschen zu befähigen, ihre Potenziale zu nutzen, sich zu beteiligen, zu kooperieren und Solidarität zu üben und dabei niemanden zurückzulassen. „Die AWO möchte vor Ort als auf Augenhöhe helfende, die Menschen in ihrer Selbstwirksamkeit unterstützende Organisation betrachtet werden“, erklärt der AWO Präsident. Die AWO kennt sowohl die Lebenssituationen der Menschen als auch die Potenziale des Sozialraums. Der daraus gewonnene quartiersorientierte Ansatz ermöglicht es der AWO, innovative und bedarfsgerechte Angebote zu konzipieren. Mit der quartiersbezogenen Arbeit greift die AWO auch die Erkenntnisse des Siebten Altenberichtes aktiv auf. „Für die geforderte Altenhilfeplanung als eine Pflichtaufgabe der Kommune ist die entsprechende Finanzierung zu sichern“ unterstreicht Wilhelm Schmidt abschließend, der selbst als Mitglied der Altenberichtskommission an der Erarbeitung des Berichtes mitgewirkt hat.

Die Arbeiterwohlfahrt hat bundesweit bereits an weit über 100 Standorten Quartiersentwicklungsprojekte und sozialräumliche Versorgungskonzepte umgesetzt. Dabei werden die unterschiedlichen Kompetenzen, Ressourcen und Handlungslogiken von Ehren- und Hauptamt genutzt, um sich produktiv zu ergänzen und gegenseitig zu bereichern.

Die AWO hat in den letzten Jahren durch praktische Beispiele erfahren, dass Menschen bereit sind, sich hier mit ihrer Zeit und mit ihren Kompetenzen einzusetzen, dass sie daran interessiert sind, die eigene Nachbarschaft mitzugestalten und sich für das soziale Leben vor Ort zu engagieren, um die Lebensqualität zu verbessern. Die Erfüllung des Wunsches, auch im höheren Alter im eigenen Zuhause zu leben und dabei auf soziale Kontakte wie auch auf Hilfe und Unterstützung zurückgreifen zu können, gelingt umso mehr, je besser haupt- und ehrenamtliche Dienstleistungen und Angebote passgenaue Unterstützung bieten. Zugleich besteht ein Interesse der Menschen an der Nachbarschaft und den Lebensbedingungen im Umfeld.

Ziel der Sozialkonferenz ist es, eine „Kölner Erklärung“ zu erarbeiten, die die Stärken des gemeinsamen Handelns von Ehrenamt und Hauptamt – Hand in Hand für ein lebendiges Quartier unterstreicht.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 04.05.2019

„Echtes Engagement. Echte Vielfalt. Echt AWO.“ – ist wieder das zentrale Motto der bundesweiten Aktionswoche, die nun schon zum fünften Mal von der AWO gemeinsam mit den AWO Jugendwerken durchgeführt wird. „Die AWO wurde 1919 – also vor einhundert Jahren – gegründet. Damals wie heute wird sie benötigt, denn in einer älter und zunehmend verunsicherter werdenden Gesellschaft braucht es eine funktionierende soziale Infrastruktur im Quartier, von Kindertagesstätten über Beratungseinrichtungen bis hin zu Seniorenzentren. Dafür setzt sich die AWO ein und dies zeigt sie auch im Rahmen ihrer Aktionswoche“, erklärt der Präsident der AWO, Wilhelm Schmidt, und fügt hinzu: „Die Aktionswoche der AWO zeigt und feiert lebendiges und vielfältiges Engagement. Für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft ist unerlässlich, dass Menschen sich füreinander engagieren.“ Im Rahmen der Aktionswoche soll deshalb die Arbeit der haupt- und ehrenamtlich bei der AWO engagierten Menschen gewürdigt werden.

Vom 4. bis 12. Mai 2019 werden sich bundesweit unter dem Motto „Echtes Engagement. Echte Vielfalt. Echt AWO.“ zahlreiche Einrichtungen von der Kita bis zum Seniorenwohnheim beteiligen und ihre Türen öffnen. „Die Aktionswoche lebt vom Engagement der AWO vor Ort. Deshalb freuen wir uns, dass in den vergangenen Jahren rund zweitausend Veranstaltungen in den Veranstaltungskalender der Aktionswoche eingetragen wurden“, erklärt Präsident Schmidt. Das gebotene Programm ist so vielfältig wie die AWO: vom Familienfest bis zum Computertreff für Seniorinnen und Senioren.

Die zentrale Auftaktaktion für die Aktionswoche wird beim Marie-Juchacz-Denkmal in Berlin stattfinden. Der AWO Bundesverband führt dort eine Foto-Aktion durch. Die Aktionswoche 2019 ist aus zweierlei Gründen eine besondere: sie fällt zeitlich in das Jubiläumsjahr der AWO sowie in die #EuropeanHeart-Kampagne zur Europawahl. Die Fotoaktion wird dies verbildlichen.

Weitere Infos zur #EuropeanHeart-Kampagne finden Sie unter www.awo.org/europawahl2019. Als AWO haben wir eine lange Tradition: Unser Einsatz für ein soziales Miteinander und gegen jeden Nationalismus, beides gehört für uns zusammen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.05.2019

Die Zahl der in Pflegefamilien lebenden Kindern und Jugendlichen in Deutschland ist auf ein Rekordhoch gestiegen. „Kinder und Jugendlichen aus der Familie zu nehmen, ist zum Schutz des Kindes in vielen Fällen leider dringend notwendig. Damit ist die Aufgabe des Staates aber nicht erfüllt. Vielmehr müssen die Eltern unterstützt und beraten werden, damit sie möglichst bald wieder in der Lage sind, ihren Betreuungsaufgaben nachkommen zu können“, betont der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und ergänzt: „Wenn man den Eltern der betroffenen Kinder so schnell wie möglich parallele Hilfsangebote anbietet, könnte die Unterbringung bei Pflegefamilien oder in Heimen deutlich verkürzt werden.“

Die AWO fordert auch im Rahmen der anstehenden Modernisierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, die leiblichen Eltern besser zu unterstützen und die Unterbringung in Pflegefamilien und Heimgruppen bspw. durch mehr Supervision und Beratung zu professionalisieren. „Grundsätzlich wird deutlich mehr pädagogisches Fachpersonal benötigt, sowohl für die Unterstützung der leiblichen Eltern als auch für die Pflegefamilien“, betont der AWO Bundesvorsitzende. Dabei müssen die Bindungen der Kinder oder Jugendlichen zu ihren Eltern und den Pflegefamilien im Mittelpunkt der Bemühungen stehen.

Ein sogenannter Hilfeplan entscheidet, ob ein Kind oder ein Jugendlicher in einer Pflegefamilie oder in einer Heimgruppe untergebracht wird und welche Möglichkeiten zur Rückkehr bestehen. Die AWO fordert, dass der Hilfeplan in der Praxis noch stärker zusammen mit den Eltern erarbeitet wird.

Zur Statistik: Waren es im Jahr 2008 rund 60.000 Unterbringungen bei Pflegeeltern, so betrug im Jahr 2017 die Anzahl schon 81.000 und darüber hinaus fast 100.000 in der Heimerziehung.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 30.04.2019

Der morgige 1. Mai bietet einen guten Anlass, um das gemeinsame Bewusstsein für die Bedeutung der Sozialen Arbeit zu betonen. „Die Arbeit von Beschäftigten in den sozialen Berufen entlastet heutzutage nahezu alle im Alltag. Das fängt bei der Kinderbetreuung an und hört bei Pflege von Angehörigen auf. Und dennoch wird der Wert der Sozialen Arbeit zu selten hervorgehoben“, erklärt der AWO Vorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler. Klar ist: Ohne die Leistung der Beschäftigten in den sozialen Berufen ist keine fortschrittliche, vorwärtsgewandte Gesellschaft zu machen.

„Aufgrund zunehmend schlechter Rahmenbedingungen wirkt die doch sinnstiftende und verantwortungsvolle Tätigkeit im sozialen Bereich für junge Menschen wenig attraktiv. Der Staat darf sich nicht aus der Verantwortung ziehen. Das Ziel müssen bessere Arbeitsbedingungen sein, damit sich mehr junge Männer und Frauen für die sozialen Berufe interessieren“, unterstreicht der AWO Vorstandsvorsitzende. Zugleich erfordern insbesondere der demografische Wandel und veränderte Familienstrukturen einen enormen Ausbau des sozialen Bereichs.

Derzeit arbeiten beispielsweise rund 1,1 Millionen Menschen bundesweit in ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen – ihre Arbeitsbedingungen sind dabei so unterschiedlich wie ihre Bezahlung. „Wer Glück hat, arbeitet auf der Grundlage eines verlässlichen Tarifvertrags, leider ist das oft nicht der Fall. Doch wer Soziale Arbeit leistet, muss ein auskömmliches, gutes Einkommen erzielen. Das muss am Tag der Arbeit betont werden“, erklärt Wolfgang Stadler. Die AWO sieht die Lösung in einem bundesweit einheitlichen Tarifvertrag für die Pflege.

Dass die soziale Arbeit sowohl neu vermessen, als auch neu gewichtet werden muss, zeigt auch die Studie „Den Wert sozialer Arbeit neu vermessen“, die für die AWO vom Institut für Arbeit und Technik im Jahr 2017 erstellt wurde. Für Rückfragen zur Studie steht der Leiter der Abteilung Arbeit, Soziales, Europa beim AWO Bundesverband Ragnar Hoenig zur Verfügung: ragnar.hoenig@awo.org.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 30.04.2019

30 Jahre nach dem Mauerfall erinnerte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann am Mittwoch bei der zentralen 1. Mai-Veranstaltung in Leipzig daran, dass die deutsche Wiedervereinigung auch Europa zu verdanken sei. Er kritisierte, dass es 30 Jahre später nicht gelungen ist, gleichwertige Lebensverhältnisse zwischen Ost und West herzustellen.

Zwar sei die Lohnlücke zwischen Ost- und Westdeutschland in den Unternehmen mit Tarifbindung nahezu geschlossen. Zur bitteren Realität in den ostdeutschen Ländern gehöre es aber auch, dass nur noch 44 Prozent der Beschäftigten unter den Schutz von Tarifverträgen fallen. Im Westen sei die Tarifbindung mit 57 Prozent unwesentlich besser. „Wir werden es nicht hinnehmen, dass die Kapitalisten nahezu täglich Tarifflucht betreiben“, so Hoffmann. Um das zu erreichen, forderte er unter anderem, dass Fördergelder und Investitionshilfen nur noch an Firmen vergeben werden, die Tariflöhne zahlen: „Es ist doch ein Unding, dass wir mit unseren Steuergeldern auch noch Lohndumping unterstützen.“

Angesichts des rasanten durch Digitalisierung, Globalisierung und Klimawandel vorangetrieben Strukturwandels werde sich unsere Arbeitswelt in den nächsten Jahren rasant verändern, so der DGB-Vorsitzende. „Diesen Strukturwandel dürfen wir nicht alleine den Märkten und Unternehmen überlassen.“ Die Politik müsse klar zeigen, dass sie für die Menschen da ist und der Strukturwandel begleitet wird. Dazu passe es nicht, dass der Soli abgeschafft werden soll, auch die Schuldenbremse sei die falsche Antwort. „Wie bitteschön soll der Strukturwandel denn gestaltet werden, wenn die finanziellen Spielräume für öffentliche Investitionen weiter zusammengestrichen werden?“ Des Weiteren erwartet Hoffmann, dass die Ergebnisse der Strukturwandelkommission eins zu eins umgesetzt werden.

Angesichts der Wahl zum europäischen Parlament am 26. Mai forderte er ein sozialeres Europa, dass in der Lage ist, die tiefen Umbrüche unserer Zeit im Interesse der Menschen zu gestalten. „Das vereinte Europa ist seit Jahrzehnten Garant für friedliches Zusammenleben auf unserem Kontinent“, sagte der DGB-Vorsitzende. Allerdings sei die EU seit Jahren in keiner guten Verfassung. Angesichts der tiefen Umbrüche brauchen wir aber „ein starkes Europa, das seinen Bürgerinnen und Bürgern Schutz und Sicherheit bietet“, sagte Hoffmann. „Wir brauchen ein Europa, das für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen sorgt“. Hoffmann forderte dazu auf, am 26. Mai wählen zu gehen. „Europa. Jetzt aber richtig!“

Die Rede im Wortlaut zum Download

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 01.05.2019

In einer viel beachteten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht am vergangenen Donnerstag darauf erkannt – BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 26. März 2019, 1 BvR 673/17 -, dass der vollständige Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien verfassungswidrig ist.

Im Einzelnen hat das Bundesverfassungsgericht eine unzulässige Ungleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Kinder darin gesehen, dass faktische Lebensgefährten nicht das Kind ihrer Partner adoptieren können, ohne dass die rechtlichen Bindungen des Kindes zum leiblichen Elternteil (=Partner) erlöschen. Eine Adoption des „faktischen Stiefkinds“ ist also anders als bei Ehegatten nicht oder nur unter Verlust der verwandtschaftlichen Bindung zum leiblichen Elternteil möglich. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hatte in seiner Stellungnahme vom 15. März 2018* im Verfahren vor allem einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) angenommen und sieht sich nun höchstrichterlich bestätigt. „Mit Rücksicht auf geänderte Lebensmodelle und Lebenszuschnitte ist es Zeit für eine Änderung auch des Adoptionsrechts,“ so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.

Der Gesetzgeber ist gehalten, bis Ende März 2020 eine verfassungsgemäße Regelung zu erarbeiten. „Das könnte“, so Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der u.a. für das Familienrecht zuständigen Kommission im djb, „allerdings wieder nur eine ‚kleine Lösung‘ werden, da der Gesetzgeber in der Regel lediglich das umsetzt, was das Bundesverfassungsgericht anmahnt.“

Einen Entwurf zur Modernisierung des Abstammungsrechts hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) als Diskussionsteilentwurf auf den Weg gebracht und den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. „Es wäre eine gute Gelegenheit, auch das Adoptionsrecht den gesellschaftlichen Anforderungen anzupassen“, so Brigitte Meyer-Wehage ergänzend. Ob die faktische Lebensgemeinschaft verfestigt sein und dies an der Dauer des Zusammenlebens mit dem Partner oder der Partnerin anknüpfen sollte, wird im Gesetzgebungsverfahren zu diskutieren sein.

*Stellungnahme des djb vom 15.03.2018: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K2/st18-03/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 06.05.2019

Der prozentuale Anteil der Kinder und Jugendlichen in Hartz-IV-Haushalten ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. Nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes erhöhte sich der Anteil der Unter 18-jährigen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften auf jetzt 33,4 Prozent. Vor fünf Jahren hatte dieser Wert noch bei 31,3 Prozent gelegen. Zum Jahresende 2018 waren von 5.865.234 Personen in Bedarfsgemeinschaften 1.961.052 Kinder und Jugendliche. Deshalb braucht es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation dringend eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung.

„Die Armut in Deutschland hat zunehmend ein Kindergesicht. Auch wenn die absoluten Zahlen der Kinder und Jugendlichen im Hartz-IV-Bezug nach vielen Jahren des Anstiegs im letzten Jahr endlich wieder etwas zurückgegangen sind, ist ihr prozentualer Anteil weiter angestiegen. Mittlerweile ist jeder dritte Hartz-IV-Empfänger ein Kind, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland nur bei rund 16 Prozent liegt. Damit sind Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in besonderem Maße von Armut betroffen. Das kürzlich beschlossene ,Starke-Familien-Gesetz‘ ist ein erster wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut. Dem muss nun möglichst zügig eine Kindergrundsicherung folgen, die ihren Namen verdient. Die Förderung armer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische Zugänge zu armutsvermeidenden Leistungen gehören auf der Prioritätenliste ganz nach oben. Mittelfristig kann die Lösung nur sein, die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes eigenständig und unabhängig von der Hartz-IV-Gesetzgebung abzusichern“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus, dementsprechend plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, die interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Die den Berechnungen zugrunde liegenden Daten und eine entsprechende Grafik stellt das Deutsche Kinderhilfswerk auf Anfrage unter presse@dkhw.de gerne zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 03.05.2019

Auswertung der Antworten der Parteien auf die Forderungen des LSVD

Die Wahlen zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 sind eine Richtungswahl. Es geht um die Zukunft der europäischen Demokratie. Denn immer offener werden europäische Grundwerte wie Achtung der Menschenwürde, Gleichheit und Rechtstaatlichkeit in Frage gestellt. Daher ruft der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) dazu auf, nur Parteien zu wählen, die sich glaubhaft und überzeugend für Gleichberechtigung und Akzeptanz von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen einsetzen. Der LSVD warnt ausdrücklich vor der AfD, die eine gefährliche Politik des Rückschritts vertritt.

Anlässlich der Europawahlen hat der LSVD seine Forderungen an die zur Wahl stehenden Parteien gesandt und ihre Antworten ausgewertet. Am besten abgeschnitten mit ihren Versprechen haben dabei FDP und SPD, gefolgt von Grünen, den Linke und den Piraten. Im Mittelfeld befinden sich Tierschutzpartei, Freie Wähler und Familienpartei. Die Union liegt auf dem vorletzten Platz und will weitgehend am Status quo festhalten. Weit abgeschlagen landet die AfD, die die bestehende EU-Kompetenz und gemeinsame Vertragsgrundlage für die Bekämpfung von Homophobie und Transfeindlichkeit negiert.

Zudem können alle Kandidat*innen für die Europawahl, mit einer Unterzeichnung der Come-out Pledge vom ILGA Europe versprechen, sich im EU-Parlament für die Menschenrechte und die Gleichberechtigung von LSBTI einzusetzen. Bislang unterstützen 91 von 811 deutschen Kandidat*innen die Pledge, darunter Katarina Barley (SPD), Ska Keller und Sven Giegold (Bündnis 90/ Die Grünen), Özlem Demirel und Martin Schirdewan (Linke), Nicola Beer (FDP), Ulrike Müller (Freie Wähler) und Patrick Breyer (Piraten).

Weitere Informationen
Was kann die EU für LSBTI-Rechte tun?
Was hat das Europäische Parlament für LSBTI getan?
Was hat die EU für LSBTI-Rechte getan?
Wie haben die Fraktionen in der letzten Legislatur über LSBTI-Rechte abgestimmt?

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 09.05.2019

Entwurf für Reform zum Abstammungsrecht wird Familienvielfalt nicht gerecht

Anlässlich des Internationalen Regenbogenfamilientags mit dem Motto „Families: United We Stand“ am Sonntag, den 05. Mai, erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Ein modernes Familien- und Abstammungsrecht dient dem Kindeswohl und stärkt Familien. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert, dass Regenbogenfamilien in ihren diversen Konstellationen endlich rechtlich anerkannt und abgesichert werden. Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform benachteiligt werden. Die jetzige Diskriminierung von Regenbogenfamilien geht zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen.

Der LSVD begrüßt, dass mit dem Entwurf von Justizministerin Barley eine Reform des Abstammungsrechts angegangen wird. Die vorgesehene Mutterschaft der zweiten Mutter ab Geburt aufgrund der Ehe oder aufgrund der Mutterschaftsanerkennung ist ein wichtiger Schritt.

Allerdings ist die im Entwurf vorgesehene unterschiedliche rechtliche Behandlung von privaten Samenspenden und ärztlich assistierter künstlicher Befruchtung bei den Anfechtungsrechten nicht sachdienlich. Der LSVD kritisiert an dem Entwurf auch, dass Vereinbarungen vor der Zeugung ausdrücklich ausgeschlossen und insgesamt keine verbindlichen Elternschaftsvereinbarungen zugelassen werden. Zudem lehnt der Entwurf die Verteilung von elterlicher Verantwortung auf mehr als zwei Personen ausdrücklich ab und sieht keinen selbstbestimmten Eintrag von trans- und intergeschlechtlichen Eltern in der Geburtsurkunde vor.

Vor dem Hintergrund der Europawahlen (www.lsvd.de/europa) fordert der LSVD, dass die EU-Kommission rechtliche Lücken in der Frage der Freizügigkeit und gegenseitigen Anerkennung von Familien mit gleichgeschlechtlichen bzw. transgeschlechtlichen Eltern innerhalb der EU schließt. Eingetragene Partnerschaften oder verheiratete gleichgeschlechtliche Paare werden bislang in der Regel in den EU-Ländern nicht anerkannt, die diese Rechtsformen selbst nicht im nationalen Recht verankert haben. Das ist ein großes Problem für die Freizügigkeit innerhalb der EU. Die betroffenen Paare und Familien erleiden bei einem etwaigen Umzug gravierende Rechtsverluste. Ähnliches gilt für transgeschlechtliche Eltern.

Hintergrund
Regenbogenfamilien sind Familien, in denen sich mindestens ein Elternteil als lesbisch, schwul, bisexuell, trans- oder intergeschlechtlich versteht. Neben verheirateten heterosexuellen Paaren mit Kind(ern) nimmt auch der Anteil an nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Mehreltern- und Patchwork-Konstellationen sowie Regenbogenfamilien, Ein-Elternfamilien und Pflegefamilien zu. Kinder, Mütter und Väter erleben somit Brüche und Übergänge zwischen verschiedenen Familienformen und biologische, rechtliche und soziale Elternschaft fallen dabei zunehmend auseinander. Diesen Sorge- und Verantwortungsgemeinschaften steht allerdings ein Rechtssystem gegenüber, dass Vielfalt nicht angemessen berücksichtigt.

LSVD-Stellungnahme zum Diskussionsteilentwurf eines Gesetzes zur Reform des Abstammungsrechts

LSVD-Positionspapier „Regenbogenfamilien im Recht“

„Familie umfassend denken“ – Kapitel 5 im LSVD-Programm „Menschenrechte, Vielfalt und Respekt“

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 03.05.2019

Anlässlich ihrer Delegiertenkonferenz am 09. April 2019 hat die Nationale Armutskonferenz (nak) in einem Positionspapier zentrale Botschaften zum Thema Alterssicherung und Rente verabschiedet. Hierzu erklärt der Sprecher der nak Gerwin Stöcken:

„Eine auskömmliche, sichere und verlässliche Alterssicherung zu garantieren, ist eine Kernaufgabe des Sozialstaats in Deutschland. Eine Person im Rentenalter kann ihre soziale Situation nicht mehr aktiv verändern. Spätestens im Alter gilt bis auf wenige Ausnahmen: einmal arm – immer arm“, betont Gerwin Stöcken.

„Gefordert ist deshalb ein Kurswechsel in der Rentenpolitik, aber auch in der vorgelagerten Sozialpolitik. Die Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung muss sich lohnen. Es ist nicht hinnehmbar, wenn jahrelange Beitragszahlungen zu einem Rentenanspruch unterhalb der Armutsgrenze führen. Es ist nötig, Modelle zu entwickeln, die einerseits Beitragszahlungen grundsätzlich honorieren und dies mit der Anerkennung unbezahlter gesellschaftlicher Arbeit verbinden. Bundesminister Heil hat mit dem Konzept einer Grundrente einen Vorschlag zur Aufwertung der Rentenansprüche für Menschen gemacht, die langjährig beschäftigt waren, gepflegt oder erzogen haben. Dieser Vorschlag ist im Grundsatz zu begrüßen“, so Stöcken weiter.

„Das Renteneintrittsalter steigt bis 2031 auf 67 Jahre an. Wie jüngst veröffentliche Zahlen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung zeigen, schadet der späte Renteneintritt vor allem den Schwächeren. Wer nicht so lange arbeiten kann und früher in den Ruhestand wechseln muss, erfährt höhere Abschläge und damit geringere Renten. Eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters lehnt die nak deshalb ab. Sie setzt sich vielmehr für einen flexibel ausgestalteten, nach einer längeren Beschäftigung auch früheren Renteneintritt für körperlich und mental belastende Berufe und Tätigkeiten ein.“

„Ergänzend ist es nötig, den Kreis von Beitragszahlenden zu erweitern. Ein solidarisches und dauerhaft tragfähiges System der Alterssicherung kann nur funktionieren, wenn möglichst alle Erwerbstätigen einschließlich Selbständiger beitragen. Die gesetzliche Rentenversicherung muss deshalb weiterentwickelt werden zu einer Erwerbstätigenversicherung“, bekräftigt der nak-Sprecher abschließend.

Zum Hintergrund:

Als arm gilt, wer ein Haushaltsnettoeinkommen bezieht, dass unter 60% des mittleren Einkommens liegt. In Deutschland entspricht dies etwa 1096 Euro im Monat. Jeder Vierte Arme ist Rentnerin oder Rentner. Die Nationale Armutskonferenz (nak) ist im Herbst 1991 als deutsche Sektion des Europäischen Armutsnetzwerks EAPN (European Anti Poverty Network) gegründet worden. Sie ist ein Bündnis von Organisationen, Verbänden und Initiativen, die sich für eine aktive Politik der Armutsbekämpfung einsetzen.

Zum Positionspapier: https://www.nationale-armutskonferenz.de/wp-content/uploads/2019/04/2019_4_30-nak-Botschaften-Rente-Altersarmut.pdf

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenzvom 30.04.2019

Angesichts der sich abzeichnenden Mindereinnahmen im Bundeshaushalt um mindestens 15 Milliarden Euro entgegen der bisherigen Prognosen mahnt der Paritätische Wohlfahrtsverband einen steuerpolitischen Kurswechsel an. Notwendig sei eine stärkere Besteuerung großer Vermögen und Einkommen, um aktuelle Investitionsbedarfe zu decken, drängende Reformen umzusetzen und die Finanzierung des Sozialstaates sicherzustellen.

„Schon jetzt gibt es einen milliardenschweren Investitionsstau, sei es im Kita-Bereich, der Pflege oder der Mobilität. Auch die großen gesellschaftlichen Probleme unserer Zeit wie die steigende Altersarmut oder die wachsende Wohnungsnot lösen sich nicht zum Nulltarif“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Wenn die Bundesregierung angesichts der aktuellen Steuerschätzung jetzt den Rotstift zückt, die Infrastruktur weiter auf Verschleiß fährt und wichtige soziale Reformen auf die lange Bank schiebt, wäre das fatal.“

Nachdem die Steuereinnahmen für den Bund in den nächsten Jahren absehbar geringer ausfallen als bisher erwartet, sei es höchste Zeit für einen steuerpolitischen Kurswechsel, fordert der Paritätische. „Wenn die Bundesregierung auch künftig noch Politik gestalten und nicht nur den Mangel verwalten will, braucht es schlicht mehr Steuereinnahmen. Das ist Mathematik“, so Schneider. „Ohne gezielte und deutliche Investitionen wird der Sozialstaat von heute in Zukunft nicht mehr funktionieren. Ohne den Mut zur Umverteilung bleiben alle Pläne für eine anspruchsvolle Sozial-, Bildungs- und Pflegepolitik letztlich Makulatur.“ Steuerliche Mehreinnahmen seien daher das „Gebot der Stunde“.

Konkret schlägt der Verband die stärkere Besteuerung großer Vermögen, Erbschaften und sehr hoher Einkommen vor.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 08.05.2019

Der Paritätische Wohlfahrtsverband reagiert auf die heute veröffentlichte Studie Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zu „Haushaltseinkommen im regionalen Vergleich“ mit der Forderung nach einer armutspolitischen Offensive. Hinter den aufgezeigten regionalen Diskrepanzen bei den verfügbaren Haushaltseinkommen verbirgt sich laut Paritätischem ein massives Armutsproblem. Der Verband warnt vor regionalen Armutsspiralen. Er fordert die Beibehaltung des Solidaritätszuschlags und den gezielten Mitteleinsatz in strukturschwachen Regionen.

Der Paritätische Gesamtverband weist darauf hin, dass sich das Bild der regionalen Zerrissenheit noch einmal verschärft, betrachtet man statt der Durchschnittseinkommen die regionalen Armutsquoten. „Deutschland ist nicht nur was die Einkommen, sondern vor allem was die Armut angeht, ein nicht nur sozial, sondern auch regional zutiefst zerrissenes Land“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Nach Berechnungen des Paritätischen beträgt die gemeinsame Armutsquote von Bayern und Baden-Württemberg 12,1 Prozent, während es in Mittel- und Norddeutschland 17,3 Prozent sind. „Der armutspolitische Graben verläuft zwischen Süddeutschland und dem Rest der Republik“, so Schneider. In Bayern und Baden-Württemberg leben dabei mit 29,1 Millionen Einwohner*innen rund ein Drittel der Bevölkerung. „Manche Regionen wie das Ruhrgebiet befinden sich seit Jahren in einer Armutsspirale, aus der sie aus eigener Kraft kaum noch herauskommen können“, so Schneider.

Der Paritätische fordert ein umfassendes Maßnahmenpaket zur offensiven Armutsbekämpfung und zur Unterstützung der von Armut besonders betroffenen Regionen. „Die regionale Betrachtung zeigt: Es geht bei Armut nicht nur um individuelle Schicksale und Problemlagen, sondern um echte Strukturprobleme. Es kann nicht angehen, dass bei seit Jahren steigendem Wohlstand regelmäßig Aufschwungsverlierer produziert werden, seien es Menschen, die aus ihren Wohnungen vertrieben werden oder Menschen, die für nicht auskömmliche Mindestlöhne arbeiten müssen“, so Schneider. Notwendig seien nicht nur armutsfeste Löhne und Sozialleistungen, sondern ebenso eine solidarisch finanzierte Infrastrukturpolitik, insbesondere in den „abgehängten“ Regionen. „Der Teufelskreis zwischen hohen Armutszahlen und wegbrechenden kommunalen Dienstleistungen von Jugendzentren, über Schwimmbäder und Bibliotheken bis zu Gesundheitszentren, kann nur durch gezielte Regionalhilfen des Bundes und der Länder durchbrochen werden“, so Schneider. Es gehe hier letztlich auch um den sozialen Zusammenhalt und die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Der Verband spricht sich daher für die Beibehaltung des Solidaritätszuschlags und den gezielten Mitteleinsatz in strukturschwachen Regionen aus.

Eine Deutschlandkarte mit aktuellen Armutsquoten nach Bundesländern befindet sich hier: www.der-paritaetische.de/fachinfos/armut-in-deutschland-die-republik-ist-gespalten/

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 24.04.2019

Die U18-Europawahl am 17. Mai steuert auf einen neuen Rekord zu. Aktuell sind bereits mehr als 1.000 Wahllokale registriert – in Jugendtreffs, auf Spielplätzen, in Feuerwachen, Bibliotheken, Gemeindehäusern oder Schulen. Zur Europawahl 2019 liegt die Zahl damit mehr als doppelt so hoch im Vergleich zur Wahl 2014. Damals konnten Kinder und Jugendliche lediglich in 410 Wahllokalen ihre Stimme abgeben.

„Europa ist jungen Menschen offensichtlich ebenso wichtig wie ihre demokratische Teilhabe“, sagt Hetav Tek, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Bundesjugendrings, der die U18-Wahl koordiniert.

Mit U18 können Kinder und Jugendliche politische Bildung konkret erfahren. Sie organisieren selbst die Wahllokale und Diskussionen mit Politiker*innen über ihre Herzensthemen, sie stellen Material übers Wählen und über Programme der Parteien zusammen. „U18 wirkt damit in zwei Richtungen: Junge Menschen beschäftigen sich mit Politik und sie bringen ihre Positionen in die Politik ein. Das ist ganz im Sinne der Kinderrechte und unseres demokratischen Gemeinwesens“, sagt Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Auch Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey unterstützt das Konzept der Kinder- und Jugendwahl U18: „Kinder und Jugendliche wollen mitmischen und mitreden, wenn es um ihre Zukunft geht. Die U18-Wahl gibt ihnen Gelegenheit, selbstbestimmt und selbstorganisiert mitzumachen. Sie erfahren, dass sich Demokratie lohnt und dass jede Stimme zählt. Zugleich senden die Kinder und Jugendlichen uns Erwachsenen vor der Europawahl am 26. Mai ein wichtiges Signal: Nehmt uns ernst und lasst uns mitwirken.“

Zum Wahltermin am 17. Mai werden politische Veranstaltungen organisiert, Urnen gebaut, Wahlzettel ausgedruckt und Wähler*innen mobilisiert. Neun Tage vor der Europawahl wird feststehen, welche Parteien Kinder und Jugendliche gerne im Europäischen Parlament hätten. Im Ergebnis spiegeln sich dann auch Themen, die Kindern und Jugendlichen wichtig sind.

Damit Kinder und Jugendliche U18 für sich nutzen können, organisieren und tragen die U18-Initiative das Deutsche Kinderhilfswerk, der Deutsche Bundesjugendring, die Landesjugendringe, viele Jugendverbände und das Berliner U18-Netzwerk. Die Europawahl 2019 koordiniert der Deutsche Bundesjugendring wie bereits bei der Bundestagswahl 2017. Gefördert wird U18 zur Europawahl durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Bundeszentrale für Politische Bildung.

Mehr Informationen: www.u18.org

Eine Übersicht aller Wahllokale: https://www.u18.org/europawahl-2019/wahllokale/wahllokale-deutschland.

Quelle: Pressemitteilung U18-Koordinierungsstelle, Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Deutscher Bundesjugendring (DBJR) vom 06.05.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 23. Mai 2019

Veranstalter: Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“

Ort: Erfurt

in der diesjährigen Multiplikatorenveranstaltung widmen man sich dem Perspektivwechsel – denn nur wenn Geschäftsführungen, Personalverantwortliche und Beschäftigte sich jeweils in ihr Gegenüber hineinversetzen können und gemeinsam tragfähige (Team-)Lösungen entwickeln, wird Vereinbarkeit zur Win-win-Situation für alle Beteiligten.

Unter dem Motto „Ich sehe was, was du nicht siehst – Perspektivwechsel für mehr Vereinbarkeit“ möchte man mit Ihnen einen neuen Blick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie werfen.
Erfahren Sie

  • von Prof. Dr. Isabell M. Welpe, welche innovativen Modelle die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zukünftig erleichtern können,
  • von den Beteiligten unserer Podiumsdiskussion, was Unternehmen und Beschäftigte schon heute tun, um Vereinbarkeit zur gelebten Praxis zu machen, und
  • erarbeiten Sie in einem praxisnahen Workshop mit anderen Gästen Ideen und Modelle, um Vereinbarkeit in Ihrem Unternehmen voranzubringen.

Nutzen Sie die Gelegenheit, neue Vereinbarkeitsperspektiven kennenzulernen, und freuen Sie sich auf ein spannendes Programm mit Gästen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Unternehmen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 30. September / 1. Oktober 2019

Veranstalter: Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft e.V. und Heidelberg
Nell-Breuning-Institut der Hochschule Sankt Georgen

Ort: Frankfurt am Main

In der Dienstleistungsgesellschaft erkannte der französische Ökonom Jean Fourastié (1907-1990) die „große Hoffnung des zwanzigsten Jahrhunderts“. Aufgrund des technischen
Fortschritts, so seine Prognose vor 70 Jahren, würden immer weniger Arbeitskräfte in der Landwirtschaft und dem produzierenden Gewerbe benötigt, während immer mehr Menschen in den Dienstleistungen beschäftigt sein würden. Das Ergebnis des Strukturwandels wären nicht nur hohe, sondern auch wesentlich gleichere Arbeitseinkommen; denn die Produktivitätsfortschritte in Agrarwirtschaft und Industrie würden in diesen beiden Sektoren zu deutlich steigenden Löhnen führen, während hohe Bildungs- und Qualifikationserfordernisse in den Dienstleistungsbranchen dort hohe Einkommen erzwängen. Längst angekommen in der Dienstleistungsgesellschaft wird heute – entgegen den Verteilungshoffnungen Fourastiés – die extreme Ungleichheit in den Dienstleistungsberufen zu einer Herausforderung, welche die gewerkschaftliche Interessenvertretung und die sozialstaatliche Reduktion von Risiken und Ungleichheiten in Frage und mit diesen die Demokratie auf die Probe stellt. Im Mittelpunkt der siebten Fachtagung der Reihe „Die Wirtschaft der Gesellschaft“ stehen der aktuelle Wandel der Dienstleistungsarbeit und dessen soziale Folgen.
In welchen Branchen auch der Dienstleistungen kann der Einsatz neuer digitaler Technologien langfristig zu massiven Produktivitätssteigerungen, aber eben auch zu abnehmenden Beschäftigtenzahlen führen? Wie verändern digitale Technologien die Verrichtung von Dienstleistungen? Wie werden sich die Raum- und Zeitstrukturen der Erwerbsarbeit entwickeln, und wird der Privathaushalt der Arbeitsplatz der Zukunft? Wie steht es um die gewerkschaftliche Organisierbarkeit der Beschäftigten in den Branchen personenbezogener Dienstleistungen? Welche Konsequenzen für die Interessenvertretung der Arbeitnehmer*innen und den eingespielten Interessenausgleich zeichnen sich bereits ab? Wie stark muss der Sozialstaat wachsen, um soziale Dienstleistungen durch deren (Ko-)Finanzierung allen zugänglich zu machen und um dort zugleich für gerechte Arbeitsverhältnisse zu sorgen? Kurzum: Führt uns der Wandel der Erwerbsarbeit „zurück in die Zukunft“ ausbeuterischer Dienstbot*innenverhältnisse oder gelingt es uns vielleicht doch, Wege einzuschlagen in Richtung Fourastiés Vision einer demokratisch-egalitären Dienstleistungsgesellschaft?

Weitere Informationen finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Die aktuelle Ausgabe Nr. 29 unserer Zeitschrift „vielfalt familie“ ist erschienen.

Unter dem Schwerpunktthema „Familie braucht ein Zuhause“ möchten wir der Frage nachgehen, woher die derzeitigen Missstände auf dem Wohnungsmarkt kommen und wie in Zukunft ausreichend bezahlbarer Wohnraum für Familiengeschaffen werden kann. Ebenfalls wollen wir uns auf unsere gemeinsame Fachtagung mit der Friedrich-Ebert-Stiftung am 06.06.2019 in Berlin einstimmen. Darüber hinaus haben wir uns mit dem ver.di Gewerkschaftssekretär Dr. Patrick Schreiner zur Wohnungsfrage ausgetauscht. Er plädiert für weniger Markt auf diesem Gebiet und für einen Ausbau des öffentlich geförderten Wohnungssektors. Unser Mitglied, der AWO Landesverband Berlin e.V, berichtet über seine politische Lobbyarbeit zur präventiven Verhinderung von Wohnungslosigkeit und Wohnungsnot und was „Familie ist“, sagt uns dieses Mal unsere Ministerin für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir laden Sie herzlich ein:

Fachtagung „Familie braucht ein Zuhause. Bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum für Familien schaffen“

06.06.2019, 10:00 Uhr – 18:30 Uhr

Friedrich-Ebert-Stiftung, Hiroshimastraße 17 (Haus 1), 10785 Berlin

Eine Kooperation zwischen dem Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und der Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. (FES)

Das ausführliche Programm und alle weiteren Infos finden Sie in der Einladung. Die Anmeldung kann hier bequem online erfolgen.

Anmeldeschluss ist der 29. Mai 2019. Wenn Sie die Kinderbetreuung in Anspruch nehmen wollen, bitten wir Sie um Ihre verbindliche Anmeldung bis zum 23. Mai 2019.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und den Austausch mit Ihnen! Gerne können Sie die Einladung auch an Interessierte weiterleiten und verbreiten.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Nöhring

Geschäftsführer, ZFF

Dr. Stefanie Elies

Leiterin Forum Politik und Gesellschaft, FES

AKTUELLES

Die vorliegende Broschüre enthält das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) auf dem Stand des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist.

Neu aufgenommen wurden dazu die zentralen Begründungen, die Stellungnahme des Bundesrates, die Gegenäußerung der Bundesregierung sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Bundestagausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Daneben wurde das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) in der Broschüre belassen und das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz – KiQuTG) neu in die Broschüre aufgenommen. Enthalten ist darüber hinaus die Kostenbeitragsverordnung mit Kostenbeitragstabelle.
Mit dieser überarbeiteten Auflage der SGB-VIII-Broschüre will die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ die Praxis unterstützen, indem sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kinder- und Jugendhilfe kompakt und zeitnah die rechtlichen Grundlagen ihres Handelns zur Verfügung stellt.

Weitere Informationen sowie die Bestellung finden Sie hier.

Die Lebensformen und die Alltagsgestaltung von Familien sind unterschiedlich und vielfältig. Im Vordergrund stehen dabei das Wohl des Kindes wie auch die Bedürfnisse der Eltern/Elternteile und die Unterstützungsmöglichkeiten, um sie in ihrer Erziehungs- und Betreuungsleistung zu stärken. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ erläutert in der Broschüre Informationen für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sinddie gesetzlichen Bestimmungen von der Abstammung über das Namensrecht, die elterliche Sorge bis zum Umgangsrecht. Sie gibt damit einen Überblick über Rechte und Pflichten nicht miteinander verheirateter Eltern sowie über Unterstützungs- und Beratungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe für Mütter, Väter und ihre Kinder rund um diese Fragestellungen.

Hier geht es zum Inhaltsverzeichnis

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Podcast zur Debatte um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche

Nach über einem Jahr Debatte hat der Bundestag den §219a StGB im Februar 2019 reformiert. Doch der Kompromiss über die Reform des Paragrafen zum Verbot der Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft bleibt umstritten. Warum wird dieser Paragraf auch nach der Reform so kontrovers diskutiert? Was sind die Hintergründe des Streits? Welche gesellschaftlichen und politischen Positionen stehen sich gegenüber? In insgesamt fünf Folgen führt der Podcast durch das komplexe Labyrinth historischer, rechtlicher und politischer Hintergründe des Streits um §219a.

Begleitet wird die nach §219a angeklagte Gynäkologin Nora Szasz. In ihrer Gemeinschaftspraxis führt sie auch Schwangerschaftsabbrüche durch. Darüber informiert sie auf ihrer Homepage. Der Ausgang des im August 2018 eröffneten Gerichtsprozess gegen sie und ihre Kollegin ist noch ungewiss – auch nach der Reform. In den fünf Folgen wird nach Argumenten und Gründen für die Kontroversen um den mittlerweile reformierten §219a gesucht. Wie sind Schwangerschaftsabbrüche in der Bundesrepublik geregelt? Und was genau besagt §219a? Dafür werden die historischen Hintergründe des Werbeverbotes beleuchtet, Gespräche mit Juristinnen und Juristen, Ärztinnen und Ärzten, einer Historikerin und einer Philosophin geführt. Der Podcast begleitet Aktivistinnen und Aktivisten für sexuelle Selbstbestimmung und Vereine, die sich für den Schutz des Lebens einsetzen. Und er verfolgt den Prozess gegen Frauenärztin Nora Szasz aus nächster Nähe.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Alexander Nöhring (ZFF-Geschäftsführer) berichtet in Folge 4 über die Forderung der Streichung von § 219a, welche das ZFF, gemeinsam mit einem breiten Verbändebündnis, im letzten Jahr in einem offenen Brief veröffentlicht hat.
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ZFF-Info 07/2019

SCHWERPUNKT:

Vor genau 10 Jahren nahm das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seine Arbeit auf. Der AWO Bundesverband e.V. und das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) gehörten damals zu den Gründungsmitgliedern. Anlässlich des Jubiläums veröffentlicht das Bündnis heute die Erklärung “Gemeinsam gegen Kinderarmut: 10 Jahre Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG“, die die gemeinsamen Forderungen nach mehr Gerechtigkeit und einer grundlegenden Reform der Kinder- und Familienförderung noch einmal bekräftigt.

Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „In jedem fünften Kinderzimmer spielt die Armut mit und dies unverändert seit vielen Jahren. Um die Folgen von Kinderarmut zu beheben und langfristig allen Kindern und Jugendlichen ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen, benötigen Kinder und ihre Familien ein ganzes Set an Rahmenbedingungen: Eltern brauchen gute und existenzsichernde Arbeit, Familien benötigen Zeit füreinander. Zudem müssen gute und armutssensible Kitas und Schulen bereitstehen. Darüber hinaus dürfen wir aber nicht vergessen: Damit gesellschaftliche Teilhabe gelingt, braucht es mehr Geld für arme Familien. Seit April 2009 treten der AWO Bundesverband und das ZFF daher im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG für eine gerechtere Familienförderung ein. Wir gehen mit Politik, gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren und der Öffentlichkeit in den Austausch und setzen uns mit viel Leidenschaft und großer Fachkenntnis dafür ein, dass das derzeit bestehende ungerechte System der Familienförderung vom Kopf auf die Füße gestellt wird.“

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) ergänzt: „Das System vom Kopf auf die Füße stellen, heißt: Das sozial ungerechte und bürokratische Fördersystem muss durch eine Kindergrundsicherung ersetzt werden, die Kinderarmut wirksam bekämpft und allen Kindern gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Unser Modell sieht die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien zu einer Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro für jedes Kind vor, die mit steigendem Familieneinkommen sinkt.

Seit 2009 hat unser Konzept viel Zuspruch erfahren. Wir sind mittlerweile ein großes und starkes Bündnis aus 14 Verbänden und 13 Wissenschaftler*innen. Die Kindergrundsicherung ist in aller Munde, trägt sich durch Landes- und Bundestagswahlprogramme und nimmt, ganz aktuell, einen großen Platz im Sozialstaatspapier der SPD-Bundestagfraktion ein. 10 Jahre Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG heißt 10 Jahre vehementer Einsatz für eine gerechte Familienförderung!“

Die Erklärung des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG „Gemeinsam gegen Kinderarmut: 10 Jahre Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG“ steht Ihnen hier zum Download bereit und weitere Informationen zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und deren Unterstützer*Innen finden sie unter: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. und AWO Bundesverband e.V. vom 12.04.2019

Anlässlich seines 10-jährigen Bestehens zieht das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG Bilanz und stellt fest: Die Forderung nach einer wirksamen und unbürokratischen Leistung, die Kinder aus der Armut holt, ist aktueller denn je. Die Kinderarmut ist weiterhin hoch, trotz guter Wirtschaftslage und niedriger Arbeitslosigkeit. Zwar gab es in den letzten Jahren kleinere Verbesserungen, und das Bewusstsein für das Problem Kinderarmut wächst, eine echte Reform blieb aber aus. Auf dem Armutskongress 2019 hat das Bündnis eine Erklärung unterzeichnet und symbolisch einen Kuchen neu verteilt, um die Frage nach sozialer Gerechtigkeit für alle Kinder neu zu stellen.

„In fast allen Parteien wird die Kindergrundsicherung inzwischen als reale Option diskutiert. Es ist ein Erfolg des Bündnisses, dass an der Idee der Kindergrundsicherung heute beim Thema Kinder- und Familienförderung keiner mehr vorbei kommt“, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes und Sprecher des Bündnisses. „Solange aber fast jedes fünfte Kind in Deutschland in Armut lebt, besteht für uns kein Anlass zum Feiern. Wir reden hier von mehr als drei Millionen Kindern und Jugendlichen, die Ausgrenzung und Mangel Tag für Tag als Normalität erfahren, statt eine unbeschwerte Kindheit genießen zu dürfen. Es darf nicht noch einmal zehn Jahre dauern, bevor politische Taten folgen“, so Schneider.

Der Staat müsse „für ein gutes Aufwachsen aller Kinder Sorge tragen“, der „große Wurf gegen Kinderarmut“ sei jedoch bis heute ausgeblieben, heißt es in der Erklärung der Bündnispartner anlässlich des zehnjährigen Bestehens. Einzelne Maßnahmen, wie der 2005 eingeführte Kinderzuschlag oder das 2010 nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eingeführte Bildungs- und Teilhabepaket haben viel bürokratischen Aufwand mit sich gebracht, aber wenig Entlastung für Familien, so die Kritik der Organisationen. Noch 2013 tauchte das Wort Kinderarmut im Koalitionsvertrag der Bundesregierung kein einziges Mal auf. Und auch die jüngsten Reformen der Bundesregierung im Rahmen des so genannten Starke-Familien-Gesetzes seien schlicht nicht weit genug gegangen.

„Über viele Jahre wurde die hohe Kinderarmut und ihre Folgen für Bildung, Gesundheit und soziale Teilhabe völlig ignoriert“, stellt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes und Bündnis-Koordinator, rückblickend fest. „In den letzten zehn Jahren ist viel zu wenig passiert. Wir dürfen jetzt keine Zeit mehr verlieren. Jedes Jahr, das verstreicht, ist ein Jahr verpasster Chancen für Kinder, die in Armut aufwachsen. Deshalb muss es endlich schneller voran gehen “, so Hilgers weiter. Das bisherige Engagement des Bündnisses sei ein wichtiger Beitrag gewesen, um auf dringend notwendige Veränderungen aufmerksam zu machen und das Thema auf die politische Agenda zu setzen. Jetzt gelte es, die Kindergrundsicherung zur politischen Realität zu machen.

Die Kindergrundsicherung fest im öffentlichen Bewusstsein zu verankern, dafür macht sich das Bündnis seit seiner Gründung 2009 mit einer wachsenden Zahl von Mitgliedsverbänden stark. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordert eine sozial gerechte Kinder- und Familienförderung in Form einer Kindergrundsicherung, die viele Leistungen bündelt, mit steigendem Einkommen abgeschmolzen und einfach und unbürokratisch ausgezahlt wird.

Den kompletten Wortlaut der Erklärung anlässlich des zehnjährigen Bündnis-Bestehens sowie weitere Informationen zum Bündnis finden Sie auch auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 12.04.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt das heute im Bundesrat zur Abstimmung stehende „Starke-Familien-Gesetz“ als ersten Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Der Verband bewertet es positiv, dass mit dem Gesetz einige Verbesserungen für armutsbetroffene Kinder und Jugendliche umgesetzt werden, kritisiert aber zugleich die Halbherzigkeit des Bundes in dieser Frage. „Das Gesetz schafft für Familien mit geringem Einkommen einige Entlastungen, eine umfassende Priorisierung der Förderung armer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische Zugänge zu den Leistungen bleiben allerdings nach wie vor auf der Strecke. Wir streiten seit vielen Jahren für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und für eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung. Mit dem ‚Starke-Familien-Gesetz‘ sind wir diesem Ziel nun einen kleinen Schritt näher gekommen. Das ist angesichts der Tatsache, dass jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut betroffen ist, jedoch schlicht zu wenig“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, hinter dem 14 Verbände und Organisationen und 13 renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stehen und dem das Deutsche Kinderhilfswerk angehört, hat dazu heute eine Erklärung veröffentlicht, in der es wörtlich heißt: „Millionen Kinder in Armut darf es in einem reichen Land wie Deutschland nicht geben. Seit zehn Jahren erleben wir, dass das Thema zwar zunehmend auf der Agenda steht, es Reformbemühungen und ernsthaftere Diskussionen um eine größere Lösung gibt, der große Wurf gegen Kinderarmut aber dennoch bis heute ausbleibt. Der Staat muss für ein gutes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen Sorge tragen, denn Kinder haben ein Recht auf ein Aufwachsen in sozialer Sicherheit, auf Bildung, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe. Wir fordern mehr Gerechtigkeit und grundlegende Reformen der Kinder- und Familienförderung. Jedes Kind soll die Chance auf eine gute Entwicklung bekommen. Das sozial ungerechte und bürokratische Fördersystem muss durch eine Kindergrundsicherung ersetzt werden, die Kinderarmut wirksam bekämpft und allen Kindern gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.“

Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus, dementsprechend plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, die interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 12.04.2019

SCHWERPUNKT II: Geordnete-Rückkehr-Gesetz

Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) hat einen Entwurf für ein Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz) vorgelegt, der die gesetzlichen Hürden für Abschiebungen verringern soll. Heute wird im Kabinett darüber beraten.

Faktisch verringert das Gesetz jedoch vor allem bestehende Integrationsperspektiven und sieht eine vollständige Leistungsverweigerung für bestimmte Personengruppen vor. Zudem räumt es der Exekutive umfassende Befugnisse und weite Ermessensspielräume ein, die Kernelemente des Rechtsstaatsprinzips, im Hinblick auf die Bedingungen der Abschiebungshaft, infragestellen.
Die geplanten Gesetzesänderungen sind daher abzulehnen.

Aus Sicht des BUMF ist zudem besonders darauf hinzuweisen, dass der Gesetzentwurf keine Unterscheidung zwischen Minderjährigen und Erwachsenen trifft und die Verpflichtung zur vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls sich in dem Entwurf – selbst in der Begründung – an keiner Stelle wiederfindet.

Der Gesetzentwurf ist in vielfacher Hinsicht problematisch, wobei in dieser Stellungnahme nur drei Aspekte hervorgehoben werden:

  • die Einführung einer “Duldung-light”,
  • die Verweigerung von Leistungen für bestimmte begleitete Kinder und Jugendliche und
  • die Ausweitung der Abschiebehaft.

Stellungnahme als PDF-Datei
Gesetzentwurf als PDF-Datei

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 17.04.2019

Am heutigen Mittwoch hat das Kabinett den Entwurf des Bundesinnenministeriums zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, das so genannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, beschlossen. Auch wenn dieser Gesetzentwurf gegenüber der ersten Fassung des Bundesinnenministeriums (BMI) bereits in einigen Passagen entschärft worden ist, würde seine Umsetzung fatale Folgen haben. Dazu sagt Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied:

„Es wäre das Beste, wenn der Gesetzentwurf noch vor dem Eintritt ins weitere parlamentarischer Verfahren seine geordnete Rückkehr in die Heimat, das BMI, antreten würde.Er nimmt in Kauf, unter den Geduldeten eine Gruppe von Entrechteten zu schaffen. Statt ihnen die Möglichkeit zu geben, selbst ihren Lebensunterhalt zu verdienen, werden sie vom Arbeitsmarkt abgeschnitten oder sollen im Gefängnis auf ihre Abschiebung warten.

Einziger Grund dafür ist, dass Innenminister Seehofer Härte demonstrieren und die Ausreisepflicht in Zukunft verschärft über Abschiebungen durchsetzen will, obwohl diese im Zweifelsfall aber genau wie heute gar nicht stattfinden kann: weil Afghanistan zu unsicher ist, weil der EU-Staat, in dem der Geflüchtete seinen Asylerstantrag gestellt hat, ihn nicht zurücknimmt, oder weil gesundheitliche Hindernisse oder familiäre Bindungen der Ausreise im Weg stehen. Trotzdem erweitert der Gesetzentwurf die Inhaftierungs- und Ausweisungsgründe massiv und unterstellt die eigene Schuld am fehlenden Pass, was oft genug in den Wirren des Herkunftslandes oder der Flucht seine Ursache hat. Damit werden Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit über Bord geworfen.

Außerdem soll die Möglichkeit bestehen, Unterstützer*innen von Geflüchteten zu kriminalisieren, denn Informationen zu Abschiebungen werden nun zum Geheimnis erklärt. Wer diese Informationen weitergibt, kann wegen Geheimnisverrats angeklagt werden. Will man Zivilgesellschaft, sollte man nicht so mit ihr umgehen.

Auch die Möglichkeit, soziale Leistungen unter das Existenzminimum zu drücken, soll erweitert werden – über Sanktionen bis hin zur kompletten Streichung. Das widerspricht eindeutig der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – und dem Grundsatz der Menschenwürde.

Dieser Gesetzentwurf droht darüber hinaus in der Wechselwirkung mit den anderen laufenden Gesetzgebungsinitiativen im Bereich Asyl, Migration und Integration fatale Folgen zu entwickeln. Die guten Ansätze, z.B. junge Geduldete, die oft hier geboren sind, auf ihrem Weg in Ausbildung und Arbeitsmarkt zu unterstützen, werden dadurch wirkungslos.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 17.04.2019

Anlässlich des heute im Kabinett zu beschließenden „Geordnete-Rückkehr-Gesetzes“ sagt Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland: „Durch unverhältnismäßige Verschärfungen, die teilweise gegen Europarecht verstoßen, wird dieses Gesetz zu einer weiteren Entrechtung Geflüchteter und Geduldeter führen, Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft wird völlig blockiert. So unbestritten die Notwendigkeit einer Mitwirkung der Betroffenen bei Identitätsklärung ist, so befremdlich ist die Art, wie jetzt im Hauruck-Verfahren und ohne Auswertung bereits bestehender Maßnahmen gehandelt werden soll. Bereits jetzt gibt es nach aktueller Rechtslage zahlreiche Möglichkeiten, die Mitwirkung von Betroffenen zu erreichen. Die Frage ist eher, ob die Grundannahme des Gesetzes, viele Ausreisepflichtige würden ihrer Pflicht nicht nachkommen, richtig ist.“

Die Diakonie hat die entsprechenden Daten in den vergangenen Wochen analysiert und gezeigt, dass sich dies aus den Daten des Ausländerzentralregisters nicht ableiten lässt. Zudem sage die Ausreisepflicht allein nichts darüber aus, ob sich jemand aus legitimen Gründen in Deutschland aufhält. Der Großteil der vom Bundesinnenministerium als ausreisepflichtig genannten Personen ist geduldet und zum Teil aus legitimen Gründen noch in Deutschland, zum Beispiel unbegleitete Minderjährige, Personen während der Zeit ihrer Ausbildung, Eltern aufenthaltsberechtigter Minderjähriger oder Personen, denen eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit aufgrund einer Allgemeingefahr im Herkunftsland droht. „Die meisten anderen sind vermutlich längst ausgereist. So sind 2018 etwa genauso viele Personen ausgereist, wie Ende des Jahres noch ausreisepflichtige Personen in Deutschland lebten. Von vielen weiteren Ausreisen erlangten die Behörden keine Kenntnis und nehmen daher an, die Personen seien noch in Deutschland.“

Lilie schlägt dagegen vor: „Fakt ist, dass die Duldung im Bereich der Ausreisepflicht eine rechtliche Grauzone ist. Eine geeignete Maßnahme wäre daher, denjenigen, die vor allem aus rechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden können und deren freiwillige Ausreise daher auch nicht zu erwarten ist, wie zum Beispiel bei unbegleiteten Minderjährigen, sowie denjenigen, für die politisch vereinbart ist, dass sie bleiben dürfen, zum Beispiel während der Ausbildung oder zur Beschäftigung, auch ein Aufenthaltsrecht statt einer Duldung zu gewähren. Dadurch könnte die Zahl der Ausreisepflichtigen aus Sicht der Diakonie signifikant reduziert werden. Die Annahme, dass Ausreisen und Abschiebungen allein an der Identitätsklärung scheitern, ist falsch, da oftmals weitere, politisch gewollte und legitime Duldungsgründe vorliegen.“

Die Stellungnahme der Diakonie Deutschland zum Gesetzentwurf sowie die Analyse der Diakonie von Daten des Ausländerzentralregisters zu Ausreise und Aufenthalt von Ausreisepflichtigen, Geduldeten und abgelehnten Asylbewerbern, die der Annahme des Geordnete-Rückkehr-Gesetz eines Vollzugsdefizites bei der Aufenthaltsbeendung widersprechen, finden Sie unter https://www.diakonie.de/stellungnahmen/stellungnahme-zum-referentenentwurf-eines-zweiten-gesetzes-zur-besseren-durchsetzung-der-ausreisepfl/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 17.04.2019

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat Ende letzter Woche den Gesetzentwurf für das sogenannte »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« vorlegt, der heute im Kabinett diskutiert wird. Mit dem Gesetzesentwurf wird der Status einer Duldung »zweiter Klasse« ohne Zugang zu Ausbildung und Arbeit und einer Beschränkung der Versorgung auf Sachleistungen in Sammelunterkünften eingeführt. In dem Gesetzesentwurf verstecken sich zudem erhebliche Leistungseinschränkungen und neue Sanktionen für Geflüchtete, die bei ungenügenden und menschenunwürdigen Rahmenbedingungen in anderen EU-Staaten in Deutschland um Schutz bitten oder Rechtsmittel gegen eine Rücküberstellung einlegen. Der Entwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes sieht u.a. die vollständige Streichung existenzsichernder Leistungen, Einschränkungen bei Gesundheitsleistungen sowie bei Hilfen für pflegebedürftige und behinderte Menschen vor – mit besonders problematischen Auswirkungen für Kinder, Frauen, Familien, Alleinerziehende.

Die Neuregelungen – so der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf* – verstoßen gegen verfassungsrechtliche, europa- und völkerrechtliche Anforderungen. Die geplanten Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz missachten u.a. europäische Mindeststandards für Geflüchtete und verletzen insbesondere das Rechtsstaatsprinzip, welches das Recht umfasst, gegen Entscheidungen vorzugehen, die noch nicht rechtskräftig sind und während dieser Zeit in Deutschland zu verbleiben. Nicht zuletzt wird die UN-Kinderkonvention missachtet.

Zudem treffen die Einschränkungen faktisch in besonderem Maße vulnerable Personen. »Frauen und Kinder sind häufig besonders verletzlich und nicht in der Lage, von sich aus Leistungseinschränkungen zu kompensieren. Pauschale Regelungen, die zudem gegen geltendes Recht verstoßen, wirken sich nun einmal auf Gruppen mit besonderer Schutzbedürftigkeit besonders negativ aus«, kritisiert die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. Für alleinerziehende Frauen mit kleinen Kindern ist die vorgesehene Beschränkung auf eine Reisebeihilfe häufig unzumutbar. Zudem ist es ohne existenzsichernde Leistungen kaum möglich, die Entscheidung der Verwaltungsbehörden rechtlich überprüfen zu lassen.

Der djb fordert, dass die geplanten Regelungen erneut überprüft werden: im Hinblick auf die besonderen Auswirkungen für vulnerable Personen und im Hinblick auf verfassungs-, europa- und völkerrechtliche Anforderungen.

* Die ausführliche Stellungnahme des djb zum Gesetzentwurf finden Sie hier: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K4/st19-10/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 17.04.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Nur gut drei Monate nach Inkrafttreten des Gute-Kita-Gesetzes sind die Vertragsverhandlungen mit den ersten Bundesländern zur Mittelverwendung abgeschlossen. Bremen wird am 25. April 2019 als erstes Land den Vertrag dazu unterzeichnen und damit die Zusage für fast 45 Millionen Euro bis 2022 aus dem Gute-KiTa-Gesetz erhalten. Im Vertrag verpflichtet sich Bremen, damit die Qualität und die Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern.

Jedes Bundesland kann aus zehn Handlungsfeldern die aus seiner Sicht jeweils wichtigsten auswählen, um die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Beispielsweise einen besseren Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Gewinnung und Qualifizierung von Fachkräften, die Förderung sprachlicher Bildung oder die Unterstützung der Angebote in der Kindertagesspflege. Daneben ist es möglich, die Mittel auch für weniger Kita-Gebühren einzusetzen.

Nach Bremen stehen Vertragsunterzeichnungen mit dem Saarland und mit Brandenburg an. Es ist geplant, dass Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey in jedem Bundesland persönlich bei der Vertragsunterzeichnung dabei sein wird und jeweils einen Vor-Ort-Besuch in einer Einrichtung machen wird, die beispielhafte Arbeit im Bereich der frühkindlichen Bildung in Deutschland leistet.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Wir liegen bei den Vertragsverhandlungen mit den Ländern im Plan und sie verlaufen äußerst konstruktiv. Nahezu alle Handlungsfelder für mehr Qualität wurden bislang schon ausgewählt. Außerdem zeichnet sich eine gute Balance ab zwischen Investitionen in Qualität wie der Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels und in Konzepte zur Gebührenentlastung für bessere Teilhabe. Mit dem Gute-Kita-Gesetz unterstützen wir als Bund die Länder genau da, wo diese ihren größten Bedarf sehen.“

Der Bund stellt den Ländern für das Gute-Kita-Gesetz bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro für mehr Qualität und weniger Gebühren zur Verfügung. Sobald mit allen 16 Bundesländern Verträge geschlossen wurden, wird das Geld über eine Umverteilung der Umsatzsteuerpunkte an die Länder fließen. Es können alle Maßnahmen finanziert werden, die ab dem 01.01.2019 begonnen wurden.

Mit den Ländern wurde vereinbart, dass die Mittel, die in 2019 eventuell nicht vollständig verausgabt werden, zusätzlich im Folgejahr 2020 eingesetzt werden können. Eine solche mögliche Verschiebung wird im Handlungs- und Finanzierungskonzept der Länder mit entsprechender Begründung ausgewiesen werden. Damit wird sichergestellt, dass die Mittel aus dem Jahr 2019 zu 100 Prozent für mehr Qualität und weniger Gebühren in der Kindertagesbetreuung verausgabt werden können.

Mehr Informationen zum Gute-Kita-Gesetz unter: www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.04.2019

Kinderzuschlag und Bildungs- und Teilhabepaket werden entbürokratisiert und vereinfacht

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil haben heute neue Zahlen des Instituts für Demoskopie Allensbach zur Lebenssituation von Eltern mit kleinen Einkommen und zum Starke-Familien-Gesetz vorgestellt. Außerdem wurden bei einem Vor-Ort-Termin im Immanuel Beratungszentrum in Berlin-Marzahn Maßnahmen zur Vereinfachung des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepakets präsentiert. Die Verabschiedung des Starke-Familien-Gesetzes im Bundesrat ist für morgen (Freitag) geplant.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Die große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland, 65 Prozent, wünscht sich eine finanziell stärkere Förderung von Familien mit kleinen Einkommen. 60 Prozent sagen, dass sie durch das Starke-Familien-Gesetz eine „spürbare Entlastung“ erwarten. Die Zahlen zeigen: Das Starke-Familien-Gesetz trifft den Nerv und wird positiv aufgenommen. Zentral ist nun, dass wir die neue Leistung bekannt machen. 44 Prozent der Eltern mit Kindern unter 18 geben an, dass sie schon vom Starke-Familien-Gesetz gehört haben. Das ist ein sehr erfreuliches Ergebnis, angesichts der Tatsache, dass das Gesetz erst morgen verabschiedet wird und dann zum 01. Juli in Kraft tritt.

Wichtig ist, dass wir die Leistung vereinfachen. Dafür haben wir heute den neuen, vereinfachten Antrag für den Kinderzuschlag vorgestellt. Künftig werden die Vordrucke kürzer, es müssen deutlich weniger Angaben gemacht werden. Das neue Formular wurde mit der Familienkasse entwickelt und in einem Praxischeck geprüft. Es ist gelungen, den Zeitaufwand für das Ausfüllen des Formulars zu halbieren. Nun geht das Formular in den Realitätscheck. Wenn nötig, werden wir dann weitere Anpassungen vornehmen. Und 2020 machen wir den nächsten Schritt: Dann wird es möglich sein, den Kinderzuschlag online zu beantragen.“

Bundesarbeitsminister Heil: „Ich möchte, dass alle Kinder die gleichen Chancen im Leben haben. Das sieht auch eine überwältigende Mehrheit der Befragten so. 93 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass es bei der Förderung von Familien mit kleinen Einkommen genau darauf ankommt, allen Kindern ähnlich gute Chancen zu eröffnen. Diesem Ziel kommen wir mit dem Starke-Familien-Gesetz einen wesentlichen Schritt näher. Jetzt geht es darum, dass die Menschen es auch tatsächlich in Anspruch nehmen. Dafür werden wir den Zugang zu Bildungs- und Teilhabeleistungen vereinfachen. Künftig gelten diese mit dem allgemeinen Antrag auf Lebensunterhaltsleistungen („Arbeitslosengeld II-Antrag“) im Wesentlichen als mitbeantragt. Gesonderte Anträge für Schulausflüge, Klassenfahrten, Schülerbeförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und Teilhabeleistungen entfallen. Zudem können Schulen Leistungen für Schulausflüge gesammelt abrechnen und die Kommunen haben die Möglichkeit, Bildung und Teilhabe als Geldleistung zu erbringen. Das sind wichtige Schritte, damit die Leistungen ohne großen Aufwand bei den Kindern ankommen.“

Die Angaben wurden im Rahmen von zwei mündlich-persönlichen Umfragen des Instituts für Demoskopie Allensbach erhoben. Die Befragung fand in der Zeit zwischen dem 1. und 13. Februar und zwischen dem 7. und 21. März diesen Jahres statt. Die Stichproben umfassten 1.222 und 1.198 Befragte. Sie finden die Zusammenfassung der Befragungsergebnisse in der Anlage.

Mit den Vereinfachungen ist unser Ziel, dass deutlich mehr Kinder mit Kinderzuschlag und Bildungs- und Teilhabeleistungen erreicht werden. Derzeit beziehen ca. 250.000 Kinder den Kinderzuschlag. In einem ersten Schritt wollen wir die Zahl der Kinder im Jahr 2020 mindestens verdoppeln. Eine weitere Steigerung und damit eine breitere Unterstützung von Familien mit kleinen Einkommen bleibt unser Ziel für die folgenden Jahre. Möglichst alle Familien sollen die ihnen zustehenden Leistungen auch beziehen.

Der vereinfachte Antrag wird nun an die Familienkasse übermittelt, damit die IT für den Start am 1. Juli 2019 vorbereitet werden kann. Sollte im Realitätscheck in den kommenden Monaten weiterer Bedarf an Anpassungen entstehen, werden entsprechende Vereinfachungen vorgenommen. Parallel entwickeln wir derzeit ein Angebot zur digitalen Beantragung des Kinderzuschlags. Schon 2020 wird es möglich sein, dass Eltern ihren Kinderzuschlag online beantragen. Unser langfristiges Ziel ist, dass alle Familienleistungen mit dem Smartphone beantragt werden können.

Der Bund wird auf die Länder und die kommunalen Spitzenverbände zugehen und ihnen die Entwicklung einheitlicher und einfacher Formulare zur Umsetzung von Bildung und Teilhabe anbieten.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.04.2019

Anlässlich der Veröffentlichung der aktuellen Elterngeldstatistik erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Es ist sehr gut, dass das Elterngeld sich großer Beliebtheit erfreut. Eltern erhalten mit Elterngeld und ElterngeldPlus eine gute Unterstützung zur Geburt ihres Kindes und in den ersten Lebensjahren. Der steigende Anteil der Inanspruchnahme durch Väter ist ein gutes Zeichen. Es gibt aber noch viel Luft nach oben.

Es ist Zeit, das Elterngeld umfassend weiter zu entwickeln. Die Anzahl der Partnermonate sollte ausgeweitet werden, denn Eltern wünschen sich eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie wollen die Familienarbeit partnerschaftlich aufteilen und mehr Zeit für ihre Kinder haben. Mit der grünen KinderzeitPlus sollen Eltern mehr und länger Zeit für ihre Kinder haben: bis zu 24 Monate Elterngeld statt nur 14. Die Inanspruchnahme soll auch möglich sein bis Kinder 14 Jahre alt sind. Denn auch bei älteren Kindern braucht es phasenweise mehr Aufmerksamkeit und Zeit der Eltern, beispielsweise bei einem Schulwechsel oder in der Pubertät.

Damit gerade Mütter nach der Geburt eines Kindes nicht in der Teilzeitfalle landen, ist ein starkes Rückkehrrecht auf Vollzeit notwendig. Die Brückenteilzeit, die eine Mehrheit der Frauen nicht erreicht, ist viel zu kurz gesprungen. Aber auch mehr Mitsprache bei den Arbeitszeiten und ein Recht auf Home-Office stehen familienpolitisch auf der Agenda.

Bis heute bleibt die Gerechtigkeitslücke bei Eltern im ALG-II-Bezug, diese gilt es endlich zu schließen. Durch die Anrechnung bleiben arme Familien beim Elterngeld weiter außen vor. Das ist nicht akzeptabel. Ihre Erziehungsleistung wird offensichtlich von der Bundesregierung nicht im gleichen Maße gewürdigt wie die anderer Familien. Wer Kinderarmut bekämpfen will, muss die Anrechnung des Elterngelds auf die Leistungen aus dem SGB II beenden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 11.04.2019

Der Bundesrat hat am 12. April 2019 dem Starke-Familien-Gesetz zugestimmt. Es erhöht Sozialleistungen für Kinder und soll einkommensschwache Familien dadurch stärker unterstützen.

Mehr Familienzuschlag

So steigt der Kinderzuschlag auf bis zu 185 Euro im Monat. Außerdem wird es künftig leichter sein, ihn zu beantragen. Änderungen gibt es auch bei der Verrechnung des Kinderzuschlags mit dem Einkommen der Kinder: Es mindert den Zuschlag nur noch zu 45 Prozent statt wie bisher zu 100 Prozent. Die ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehene 100-Euro-Grenze für diese Regelung hat der Bundestag gestrichen, um insbesondere Alleinerziehende mit älteren Kindern besser zu erreichen. Damit hat er eine Forderung des Bundesrates aufgegriffen.

Abbruchkante entfällt

Darüber hinaus hebt das Starke-Familien-Gesetz die so genannte Abbruchkante auf, die den Kinderzuschlag bislang schlagartig entfällt lässt. Und: Eigenes Einkommen der Eltern mindert den Kinderzuschlag künftig nur noch um 45 Prozent.

Bildung und Teilhabe

Verbesserungen gibt es auch bei den Leistungen zur Bildung und Teilhabe: Hier wird das Schulstarterpaket von 100 auf 150 Euro erhöht. Die Eigenanteile der Eltern für das Mittagessen in Kitas und Schulen sowie für die Schulbeförderung entfallen. Zudem besteht der Anspruch auf Lernförderung künftig unabhängig von einer Versetzungsgefährdung. Darüber hinaus steigt der Zuschuss für Vereinsbeiträge – damit hat der Bundestag eine weitere Forderung des Bundesrates umgesetzt.

Inkrafttreten und Verkündung

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll stufenweise in Kraft treten. Für die Änderungen beim Kinderzuschlag gelten die Stichtage 1. Juli 2019 und 1. Januar 2020. Die Änderungen bei den Leistungen zu Bildung und Teilhabe kommen überwiegend zum 1. August 2019.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 12.04.2019

Die unterschiedliche rechtliche Situation von gleichgeschlechtlichen Paaren in Ländern der Europäischen Union ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/9245). Wie die Abgeordneten schreiben, sind in einem großen Teil der Mitgliedstaaten der EU die gleichgeschlechtliche Ehe sowie die Adoption von Kindern für gleichgeschlechtliche Paare möglich. Da das Familienrecht aber in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liege, gebe es in anderen Mitgliedstaaten für gleichgeschlechtliche Paare keinen Zugang zur Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft beziehungsweise. keine Möglichkeit, gemeinschaftlich Kinder zu adoptieren. Die Fragesteller wollen von der Bundesregierung einen Überblick über die entsprechende Gesetzeslage in den EU-Mitgliedstaaten im Vergleich zur Situation in Deutschland erhalten und erkundigen sich nach Maßnahmen der Bundesrepublik, um die rechtliche Situation von gleichgeschlechtlichen Paaren innerhalb der EU zu verbessern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 445 vom 18.04.2019

Je höher der Verdienst, desto häufiger nehmen Beschäftigte das Arbeiten im Homeoffice in Anspruch. Das geht aus Zahlen hervor, die die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9032) auf eine Kleine Anfrage (19/8494) der Fraktion Die Linke zitiert. Demnach hatten nach Daten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Jahr 2017 rund 40 Prozent der Vollzeit-Beschäftigten mit Homeoffice-Vereinbarung einen Bruttomonatsverdienst von 5.000 Euro und mehr. 26 Prozent verdienten zwischen 3.500 Euro und 5.000 Euro im Monat. Bei Beschäftigten mit einem Bruttolohn von 2.500 Euro bis 3.000 Euro nutzten nur sieben Prozent das Homeoffice. Personen mit einem höheren Ausbildungsniveau hätten häufiger die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten, dies sei unter anderem auf die unterschiedlichen Tätigkeiten verschiedener Einkommensgruppen zurückzuführen. So gäbe es beispielsweise bei Führungskräften und in Informations- und Kommunikationsberufen einen relativ hohen Anteil von Homeoffice, schreibt die Regierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 413 vom 11.04.2019

Sprachliche Fähigkeiten unterscheiden sich bei Kindern im Alter von vier bis fünf Jahren mitunter deutlich nach der Bildung der Eltern. Die meisten bisherigen Studien – und damit auch viele bildungspolitische Maßnahmen – orientierten sich mit Blick auf die Sprachkompetenzwerte am Durchschnitt innerhalb der verschiedenen Bildungsgruppen. Dieser Bericht zeigt, dass dies zu kurz greift und mögliche Ungleichheitsmuster im Verborgenen bleiben. Als einer von wenigen untersucht er die Verteilung der Sprachkompetenzen detaillierter. Dabei zeigt sich auf Basis von Daten des Nationalen Bildungspanels (NEPS), dass die Unterschiede nach der Bildung der Eltern im unteren Sprachleistungsbereich deutlich größer sind. Kinder mit niedrigerem Bildungshintergrund sind also stärker benachteiligt und müssen sehr viel mehr aufholen als bisher gedacht. Die Ergebnisse sind insbesondere vor dem Hintergrund relevant, dass jährlich mehrere Millionen Euro in Förderprogramme zum Spracherwerb fließen. Um Unterschiede nach der Bildung der Eltern zu reduzieren, sollten Programme so ausgestaltet sein, dass leistungsschwächere Kinder aus bildungsferneren Familien deutlich gezielter unterstützt werden.

Studie im DIW Wochenbericht 16+17/2019 | PDF

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 17.04.2019

Im Jahr 2018 haben 1,4 Millionen Mütter und 433000 Väter Elterngeld bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das insgesamt 4% mehr Personen als im Jahr 2017. Während die Anzahl der Elterngeld beziehenden Mütter um 3% zunahm, stieg die Zahl der Väter um knapp 7%.

30% der berechtigten Mütter und 13% der Väter wählen Elterngeld Plus

Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, können zwischen dem Bezug von Basiselterngeld (bisheriges Elterngeld) und dem Bezug von Elterngeld Plus wählen oder beides kombinieren. Zwar fällt das Elterngeld Plus in der Regel niedriger aus, wird dafür aber erheblich länger gezahlt (bis zu 36 Bezugsmonate für beide Elternteile zusammen). Insbesondere Frauen nutzten das Elterngeld Plus. Mit 30% entschied sich fast jede dritte berechtigte Frau in Deutschland im Rahmen ihres Elterngeldbezuges für Elterngeld Plus (2017: 26%); bei den Männern waren es rund 13% (2017: 11%). Die Spanne reichte bei den Müttern von 20,6% in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 42,1% in Thüringen; bei den Vätern von 9,3% in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 21,4% in Berlin.

Geplante Bezugsdauer bei Frauen wesentlich länger als bei Männern

Die geplante Bezugsdauer bei Müttern, die ausschließlich Basiselterngeld beantragten, betrug durchschnittlich 11,7 Monate, bei geplantem Bezug von Elterngeld Plus betrug sie 20,0 Monate. Die von Vätern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich 3,0 Monaten bei ausschließlichem Basiselterngeld beziehungsweise mit durchschnittlich 8,9 Monaten bei Bezug von Elterngeld Plus vergleichsweise kurz.

Über das Tabellenangebot in der Datenbank GENESIS-Online stehen Ihnen neben den Ergebnissen auf Bundes- und Länderebene auch Daten für alle 294 Landkreise und 107 kreisfreien Städte Deutschlands zur Verfügung (Tabellen 22922-0101 ff.)

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 11.04.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Landesregierungen von Hamburg, Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein fordern in der morgigen Bundesratssitzung mit ihrem gemeinsamen Antrag die Bundesregierung auf, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Leistungssystematik der Pflegeversicherung grundlegend verändert sowie eine Verbesserung der solidarischen Finanzierungsbasis erreicht werden soll. „Die AWO unterstützt dieses Anliegen. Unsere erfolgreiche Petition Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen! hat gezeigt, dass dieses Thema von der Bundesregierung nicht länger ignoriert werden kann“, betont AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker.

Die AWO macht seit langer Zeit auf die Problematik aufmerksam, dass die steigenden Pflegekosten durch die Deckelung der Leistungen der Pflegeversi­cherung zunehmend zulasten der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Familienange­hörigen gehen. So lagen im Bundesdurchschnitt die Kosten, die Versicherte selbst für ihre stationäre Pflege übernehmen mussten bei 1.750 Euro monatlich. Zum Vergleich: Zum Ende des Jahres 2017 lag das durchschnittliche Netto-Renteneinkommen in den alten Bundesländern bei monatlich 1.231 Euro und in den neuen Bundesländern bei monatlich 1.169 Euro.

„Die Heimkosten für einen stationären Pflegeplatz sind für vielen Rentnerinnen und Rentner nicht mehr zu finanzieren. Das führt dazu, dass pflegebedürftige Menschen in Pflegeheimen auf die finanzielle Unterstützung ihrer Kinder angewiesen sind oder Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen. Das ist gegenüber den pflegebedürftigen Menschen unwürdig und führt bei ihnen sowie deren Angehörigen zu extremen Unsicherheiten und Ängsten“, betont Brigitte Döcker und ergänzt: „In diesem Sinne fordern wir die übrigen Landesregierungen auf, morgen für den Antrag zur Weiterentwicklung der Pflege zu stimmen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 11.04.2019

Menschen mit schwerwiegenden psychischen Beeinträchtigungen stoßen im Wohnumfeld oft auf viele Vorbehalte und leben häufig sozial sehr isoliert. Wie durch mehr Begegnungen Vorurteile und Ängste abgebaut und neue Wege eines anderen Miteinanders gebahnt werden können, war Anliegen eines vierjährigen Modellprojekts der Diakonie. An den fünf Standorten in Stuttgart, Düsseldorf, Bremen, Hörsel und Wetzlar wurde gefragt, wie in einzelnen Stadtteilen und dörflichen Strukturen mehr Teilhabe für Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung ermöglicht werden kann.

„Begegnung und Kennen lernen sind wichtige Schlüssel für Inklusion und das Zusammenleben in unserer Gesellschaft, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland zum Abschluss des Modellprojektes. „In erster Linie ging es darum, Barrieren zu benennen und abzubauen, mit denen Menschen mit seelischer Behinderung in ihrem Alltag konfrontiert werden“, erklärt Loheide. „Dazu gehörten zum Beispiel direkte Gespräche zwischen Vertretern von Wohnungsgesellschaften und Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung, die auf dem angespannten Wohnungsmarkt, kaum eine Chancen haben, oder Tagespraktika in örtlichen Betrieben oder inklusive Freizeit- und Bildungsangebote“, erklärt Loheide.

Auch bei den Kooperationspartnern des Inklusionsprojektes hat sich etwas verändert: Mitarbeitende in Kirchengemeinden und andere sozialen Einrichtungen, aber auch in Vereinen, Schulen und Selbsthilfegruppen berichteten über neue Erfahrungen, die Verständnis füreinander schaffen und Sichtweisen erweitern.

„Abschließend können wir feststellen, dass Inklusion und die Berücksichtigung von Menschen mit seelischer Beeinträchtigung keine Aufgabe der Sozialpsychiatrie ist, sondern der gesamten Gesellschaft. Es ist in unser aller Interesse, uns für ein Zusammenleben in Vielfalt einzusetzen, in dem alle Menschen ihren gleichberechtigten Platz haben“, bekräftigt Loheide. Dazu müsste endlich die UN- Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden: wie beispielsweise das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard oder auf Arbeit und Bildung.

Wissenschaftlich begleitet wurde das Projekt von der Fachhochschule der Diakonie Bielefeld. Ein Interview mit Professor Tim Hagemann, wie ein Inklusionsprojekt im Wohnquartier gelingen kann, finden Sie unter https://www.diakonie.de/journal/wie-ein-inklusionsprojekt-im-wohnquartier-gelingen-kann/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.04.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat heute in einer Kindertagesstätte in Berlin-Kreuzberg gemeinsam mit Bundesfamilienministerin Franziska Giffey das neue PIXI-Buch „Stopp, PRIVAT!“ vorgestellt. Das Buch macht bereits Kinder im Kita-Alter und ihre Eltern auf die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte aufmerksam. Das neue PIXI-Buch befasst sich mit dem Thema „Recht auf Privatsphäre“. Es ist nach den Kinderrechte-PIXI-Büchern zu den Themen Mitbestimmung von Kindern, Schutz von Kindern vor Gewalt, Kinderarmut sowie Kinderrecht auf beide Eltern das fünfte Kinderrechte-PIXI des Deutschen Kinderhilfswerkes und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Es ist wichtig, dass alle Kinder von Anfang an ihre Rechte kennen. Mit den Kinderrechte-Pixis hat das Deutsche Kinderhilfswerk einen wunderbaren Weg in die Kitas und in die Kinderzimmer gefunden! Als Bundeskinderministerin will ich, gemeinsam mit vielen Partnern, dafür sorgen, dass die Kinderrechte noch mehr an Bedeutung gewinnen. Deshalb wollen wir die Kinderrechte im Grundgesetz verankern. Für uns ist klar: Wir brauchen eine Gesellschaft, in der Kinder stark sind und ein ausgeprägtes Bewusstsein für ihre Rechte und für unsere Demokratie entwickeln können“.

„Leider sind die Kinderrechte auch fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention noch viel zu wenig bekannt. Das neue PIXI-Buch ist eine tolle Möglichkeit, um Kindern ihre Rechte näherzubringen. Das Recht auf Privatsphäre ist ein Menschenrecht und gilt natürlich auch für Kinder. Das müssen wir Erwachsene respektieren“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Besonderheit dieser PIXI-Reihe ist der Umgang mit Vielfalt und Inklusion, der sich als unsichtbarer roter Faden durch die Geschichten zieht. Inklusion ist gelebter Alltag in der Kita, in der die PIXI-Reihe spielt. Über das Begleitmaterial „Vielfalt in der Kita – Methoden für die Kitapraxis 5“, das zusammen mit dem PIXI-Buch bestellt werden kann, erhalten Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe einen Leitfaden, wie sie die Kinderrechte, insbesondere in Bezug auf Inklusion und Vielfalt, alltagsnah und altersgerecht mit Kita-Kindern thematisieren können. Das Material stellt diesmal zwei Praxisübungen vor, mithilfe derer die Themen „Recht auf Privatsphäre“ und „Gebärdensprache“ erarbeitet werden können.

Im Shop des Deutschen Kinderhilfswerkes können gegen Porto und Verpackungskosten ein Ansichtsexemplar oder Kita-Pakete (incl. Begleitheft für Erzieher/innen) à 30 oder 60 Stück bestellt werden: www.dkhw.de/shop.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.04.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft die Bundesregierung beim Familiennachzug zu unbegleiteten Flüchtlingskindern in Deutschland eindringlich zu mehr Humanität auf. Die Bundesregierung sollte das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom April letzten Jahres zum Anlass nehmen, beim Familiennachzug zu Flüchtlingskindern ausschließlich das Kindeswohl zum Maßstab zu machen. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung auf, das EuGH-Urteil bei der Entscheidung über Visaanträge zur Familienzusammenführung sofort anzuwenden und umgehend in nationales Recht umzusetzen, und damit Flüchtlinge, die während des Asylverfahrens volljährig werden und denen später die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird, als Minderjährige einzustufen. Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes verstößt die Bundesrepublik Deutschland durch die restriktiven Bestimmungen beim Familiennachzug sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen internationales und europäisches Recht, nämlich UN-Kinderrechtskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention und die EU-Familienzusammenführungsrichtlinie.

„Es ist jetzt ein Jahr her, dass der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden hat, dass ein anerkannter Flüchtling auch dann das Recht hat, seine Eltern nachzuholen, wenn er während des Asylverfahrens volljährig geworden ist und ihm später die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird.

Deutschland hat dieses Urteil bis heute noch nicht umgesetzt und versteckt sich hinter juristischen Ausreden, dass die Entscheidung für Deutschland nicht bindend sei. Dieses Vorgehen ist kaltherzig, menschenrechtlich nicht akzeptabel und verstößt gegen Menschen- und Kinderrechte“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Auch für Flüchtlingskinder positive Urteile des Verwaltungsgerichts Berlin und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, die das EuGH-Urteil anwenden, haben die Bundesregierung bisher nicht zu einem Umdenken bewogen.

Stattdessen spielt sie auf Zeit, wartet nach ihren Aussagen, anstatt im Sinne des Kindeswohls politisch zu handeln, auf ein höchstrichterliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes und hebelt das Grund- und Menschenrecht auf familiäres Zusammenleben für Flüchtlingskinder weiterhin aus“, so Lütkes weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte sich der Familiennachzug sowohl zu anerkannten Flüchtlingskindern als auch zu subsidiär geschützten Flüchtlingskindern an Artikel 6 des Grundgesetzes, Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie Artikel 3, Artikel 6, Artikel 9 und Artikel 10 der UN-Kinderrechtskonvention orientieren. Diese Rechte müssen für alle Kinder unabhängig von Herkunft und Asyl- bzw.

Aufenthaltsstatus gelten. Die Bundesregierung muss anerkennen, dass Urteile des EuGH für alle Mitgliedstaaten bindend sind. Zwar erging die Entscheidung gegen die Niederlande, bietet jedoch keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass Besonderheiten des niederländischen Rechts das Recht auf den Nachzug der Eltern zu ihrem Kind nach der EU-Familienzusammenführungsrichtlinie begründeten.

Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1987 ergibt sich im Hinblick auf die Dauer der Trennung von Familien, dass eine Wartezeit von drei Jahren bei Ehegatten den Rahmen der Angemessenheit weit überschreitet. Im Hinblick auf die Bedeutung des Kindeswohls dürften beim Familiennachzug zu Minderjährigen strengere Maßstäbe gelten. Demgegenüber schafft die derzeitige Rechtslage in Deutschland nicht die Voraussetzungen, die für einen humanen und beschleunigten Familiennachzug erforderlich wären und trennt Familien dauerhaft.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 10.04.2019

Vor Beginn des muslimischen Fastenmonats Ramadan weisen der Kinderschutzbund (DKSB) und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) auf mögliche Folgen des Fastens für Kinder und Jugendliche hin. Familien sollten in ihrem Wunsch unterstützt werden, ihre Religion auszuüben, Risiken für die Gesundheit von Kindern müssen aber im Blick behalten werden. Zu diesem Zweck hat der DKSB eine Handreichung mit Empfehlungen für Lehrer*innen, Ärzt*innen und andere Fachkräfte entwickelt. Der Ramadan findet in diesem Jahr vom 5. Mai bis 4. Juni statt.

Während des Fastenmonats Ramadan dürfen gläubige Muslime zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang weder essen noch trinken. Die islamischen Fastenregeln lassen allerdings verschiedene Ausnahmen zu, zum Beispiel für Ältere, Schwangere, bei Krankheit, auf Reisen und auch bei Kindern. Dennoch fasten viele Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter. Die Fastenregeln strikt einzuhalten kann aber für Kinder spürbare Folgen haben. „Unzureichende Flüssigkeitsaufnahme kann zu mangelnder Konzentrationsfähigkeit führen und auch das Schlafverhalten kann sich durch strenges Fasten verändern“, erklärt Dr. Thomas Fischbach, Präsident des BVKJ. „Besonders in dieser Zeit, in der Zeugnisse und Schulabschlüsse anstehen, fordert das die Kinder sehr. Gerade dann benötigen sie genügend Schlaf, gesunde Nahrung und ausreichend zu Trinken.“

Um Eltern, Ärzt*innen, Lehrer*innen und andere pädagogische Fachkräfte auf die gesundheitlichen Risiken des Fastens hinzuweisen und sie bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung zu unterstützen, hat der Kinderschutzbund eine Handreichung zum Thema entwickelt. „Ganz wichtig ist eine gute Kommunikation zwischen allen Beteiligten und gegenseitiges Verständnis“, so Ekin Deligöz, Vorstandsmitglied im DKSB. „Unser Ziel ist es, dass Kinder, die fasten möchten, dies altersgerecht und ohne ihre Gesundheit zu schädigen tun. Denn am Ende ist das Wohl des Kindes und sein gesundes Aufwachsen das Wichtigste.“

Im Umgang mit dem Ramadan-Fasten von Kindern und Jugendlichen empfiehlt der Kinderschutzbund konkrete Handlungsschritte. So rät er Eltern, die verantwortlichen Lehrer*innen oder Erzieher*innen darüber zu informieren, dass ihre Kinder fasten. Gleichzeitig sollten Eltern informiert werden, dass Bildungs- und Betreuungseinrichtungen wie Schulen und Horte oder auch Sportvereine verpflichtet sind, einzugreifen, wenn sie gesundheitliche Einschränkungen erkennen. In solchen Fällen ist es sinnvoll, dass Eltern und Kinder gemeinsam nach einer kindgerechten Lösung suchen, empfiehlt der DKSB. Denkbar wäre etwa, dass das Kind nur am Wochenende fastet, oder nur an einem Tag in der Woche, z.B. am Sonnabend, oder auch nur stundenweise.

Die Handreichung des Kinderschutzbundes zum Ramadan-Fasten von Kindern und Jugendlichen finden Sie im Anhang oder hier: https://www.dksb.de/de/ueber-uns/stellungnahmen/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 23.04.2019

pro familia befürwortet Kassenzulassung von NIPT innerhalb enger Grenzen der Anwendung und fordert Stärkung der psychosozialen Schwangerenberatung

Morgen, am 11. April 2019, debattieren die Abgeordnete im Bundestag darüber, ob ein nicht-invasiver pränataler Bluttest (NIPT) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden soll. Dazu erklärt der pro familia Bundesverband:

pro familia spricht sich dafür aus, den NIPT bei Risikoschwangerschaften aus Gründen der Gleichbehandlung in den Leistungskatalog der GKV aufzunehmen. Ein flächendeckender Einsatz des NIPT als „Screening Methode“ bei allen Schwangeren zu Lasten der gesetzlichen Krankrenkassen lehnt pro familia ab. Dies würde dazu führen, dass der NIPT zu einer allgemein verbindlich empfohlenen Untersuchung wird und es dadurch Frauen und Paaren schwer gemacht wird, den Test abzulehnen.

Frauen und Paare haben ein Recht auf informierte Entscheidungen im Kontext ihrer sexuellen und reproduktiven Gesundheit. Dazu zählt auch die Entscheidung für oder gegen pränataldiagnostische Maßnahmen (PND) während einer Schwangerschaft. Dies impliziert sowohl eine Recht auf Information, ein Recht auf Nichtwissen und ein Recht auf Teilhabe am medizinischen Fortschritt.

Bei Vorliegen einer individuellen Vorbelastung bzw. bei definiertem Risiko darf die Entscheidung für oder gegen einen als zuverlässig bewerteten nicht invasiven Pränatal Tests (NIPT) nicht von den finanziellen Möglichkeiten einer Schwangeren abhängig sein. Bislang werden für Risikoschwangere bereits invasive und damit gesundheitlich belastendere Methoden wie die Amniozentese oder die Chorionzottenbiopsie durch die Krankenkassen finanziert. Daher befürwortet pro familia die Aufnahmen des NIPT in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen innerhalb enger Grenzen der Anwendung bei definierten Risikoschwangerschaften im Kontext einer freiwilligen, professionellen psychosozialen Schwangerenberatung.

Der NIPT stellt ein Testverfahren zur Risikoermittlung bezüglich des Vorliegens einer Chromosomenstörung beim erwarteten Kind dar. Die Möglichkeiten der PND werden immer differenzierter und setzen immer früher im Verlauf der Schwangerschaft an. Deshalb ist aus Sicht von pro familia zentral, Frauen und Paare durch ein niedrigschwelliges und flächendeckendes Angebot an psychosozialer Beratung zu unterstützen, das als freiwilliges und ergänzendes Angebot zur Verfügung gestellt wird. Information und Auseinandersetzung sind zentrale Aspekte, um Entscheidungen für oder gegen PND beziehungsweise für oder gegen bestimmte Methoden treffen zu können. So setzen Schwangere bzw. Paare zumeist auf die Bestätigung durch einen unauffälligen Befund und geraten durch einen auffälligen Befund in tiefe Krisen. Nicht wenige Paare entscheiden sich im Falle des Nachweises einer Chromosomenstörung beim Kind zu einem Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der medizinischen Indikation. Ein auffälliger PND-Befund kann aber auch dazu führen, dass sich Paare schon in der Schwangerschaft auf die Geburt ihres „besonderen“ Kindes vorbereiten und einstellen.

Frauen und Paare haben das Recht, sich ohne Stigmatisierung – auch bei einem auffälligen/pathologischen Befund – für das Austragen einer Schwangerschaft zu entscheiden. Dazu benötigen sie eine angemessene Unterstützung. Hierfür müssen die gesellschaftspolitischen Voraussetzungen geschaffen werden gemäß der UN Behindertenkonvention.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 10.04.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 20. Mai / 13. September / 12. November 2019

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Erfurt

Themenschwerpunkt „Herausfordernde Verhaltensweisen und diskriminierende Einstellungen von Eltern und Kindern in Kita, Familienzentren, Schule und Jugendhilfe“

Wie lässt sich ein Arbeitsbündnis zu den Eltern herstellen, ohne ihre diskriminierende Einstellung zu verharmlosen oder zu normalisieren? Was bedeutet das für das unmittelbare Gespräch mit Eltern? Wie beeinflussen elterliche Haltungen Entwicklungsbedürfnisse der Kinder? Wie gehe ich als Fachkraft damit um, wenn Kinder Kinder diskriminieren bzw. aus „Erwachsenenmund“ Vorurteile übernehmen? Was ist meine Haltung als Fachkraft und sind die ethischen und rechtlichen Grundlagen dafür?

Anmeldung und Kontakt: Bitte schicken Sie uns eine E-Mail unter Angabe des Termins an dem Sie teilnehmen möchten – oder rufen Sie uns an.
Für die ganztägigen Fortbildungen erheben wir eine Pauschale von 10,- Euro pro Person für Kaffee, Tee, Obst, Kekse.

Projekt ElternStärken:
Sewanstraße 43, 10319 Berlin
E-Mail: eva_prausner@elternstaerken.de
Telefon: 030/99270555

Termin: 15. Juni 2019

Veranstalter:Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Ort: Bayreuth

Umgangsmodelle sind zur Zeit Gegenstand einer gesellschaftlichen Debatte. Auch die Vielfalt der gelebten Umgangsmodelle wächst. Für Eltern stellt sich die Frage, welches Modell am besten zu ihrem Kind/ihren Kindern und zu ihrer spezifischen Familienkonstellation passt. Betreuungsmodelle, bei denen beide Eltern nach einer Trennung größere Anteile an der Betreuung übernehmen, stellen die Beteiligten vor große Herausforderungen. Auf die Eltern kommt nicht nur eine Menge an Abstimmung und Organisation zu, sondern auch finanzielle Fragen, die derzeit nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt sind und deshalb durch die Rechtsprechung gestaltet werden.

Bei der Fachtagung sollen folgende Fragen im Mittelpunkt stehen:

Welche Erkenntnisse hat die psychologische Forschung darüber, wie es den Kindern im Wechselmodell und anderen Betreuungsarrangements geht?

Wie können faire Unterhaltslösungen aussehen, die weder den ökonomisch schwächeren Elternteil noch das Kind benachteiligen und gewährleisten, dass die Existenz des Kindes in beiden Haushalten gesichert ist?

Wie kann eine faire Verteilung der Elternverantwortung nach einer Trennung aussehen, wenn die Eltern es zuvor als Paarfamilie traditionell gehalten haben und ein Elternteil beruflich zurückgesteckt hat?

Programm

  • Vortrag: Das Kindeswohl im Umgangsrecht: Den Fokus auf die Kinder richten
    Dr. Stefan Rücker, Leiter der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“
  • Vortrag: Unterhaltsrechtliche Folgen verschiedener Betreuungsmodelle – Reformbedarfe?
    Dr. Gudrun Lies-Benachib, Vorsitzende Richterin am OLG Frankfurt

In Workshops werden folgende Fragestellungen vertieft:

  • Geld zum Leben: Wie kann das Kindesunterhaltsrecht fair reformiert werden?
    mit Prof. Dr. Angelika Nake, Hochschule Darmstadt
  • Vielfalt leben: Wie können unterschiedliche Betreuungsmodelle gelingen?
    mit Dr. Eginhard Walter, Dipl.-Psychologe
  • Grenzen ausloten: Gibt es Reformbedarf bei der Alltagssorge?
    Familienanwält*in, N.N.

Bitte merken Sie sich den Termin vor, eine Einladung folgt.

Termin: 22. August / 12. Septmeber / 24. Oktober / 21. November 2019

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

Für Fachkräfte ist die diversitätsorientierte Arbeit mit Eltern und Kindern eine große Herausforderung: Wie kann mit Eltern gearbeitet werden, die sich abwertend über Familien und Erzieher*innen aufgrund von Herkunft und Religion äußern? Wie lässt sich ein tragfähiges Arbeitsbündnis mit ihnen herstellen, ohne solch problematisches Verhalten zu verharmlosen? Was tun, wenn Kinder Kinder wegen ihres Aussehens oder ihrer Mehrsprachigkeit ausgrenzen? Wie lassen sich unsere pädagogischen Ziele kindgerecht thematisieren, wie sprechen wir mit den Eltern darüber? Wie gehe ich mit diskriminierenden Äußerungen von Kolleg_innen um?

Mit diesem Weiterbildungsangebot sollen Träger, Einrichtungen und Teams dabei unterstützt werden, mit Vorurteilen und Diskriminierungen von Eltern, Kindern und Kolleg_innen souverän und professionell umzugehen. Hierfür werden Fachkräfte als Multiplikator_innen zu Fragen einer vielfältigen und vorurteilsbewussten Einrichtungskultur qualifiziert. In Krisen- und Konfliktfällen können sie als Ansprechpersonen, Moderator_innen oder Berater_innen im Rahmen von Fallbesprechungen und Leitbildentwicklungen aktiv werden.

Wir unterstützen interessierte Fachkräfte bei der Implementierung in der Funktion als Vielfaltsbeauftragte*r in der jeweiligen Einrichtung und erstellen im Anschluss an die Weiterbildung ein ausführliches Zertifikat, um die Anerkennung im Träger zu erleichtern.

Ferner werden alle weitergebildeten Vielfaltsbeauftragten zu einer regelmäßig stattfindenden Reflexionsrunde eingeladen, um fallspezifisch und beratend weiter arbeiten zu können

Termine & Themen der Weiterbildung

22. 08. 19 Modul I: Berufsethische rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit, Elternrechte und Kinderrechte I Methoden zur Reflektion der eigenen Arbeitsorte/ Einrichtungen

12. 09. 19 Modul II: Auseinandersetzung mit Ungleichwertigkeitsideologien und Diskriminierungen | Handlungssicherheiten in der pädagogischen Arbeit mit Eltern und Kindern und im Team erlangen

24. 10.19 Modul III: Vielfalt respektieren – Ausgrenzung widerstehen, Ansatz der Vorurteilsbewussten Bildung und Erziehung I Reflexion und Entwicklung einer kulturellen Vielfalt in der Einrichtung

21. 11. 19 Modul IV: Ansprechperson für Demokratiefragen – was sind meine ersten Schritte? Rollenverständnis, Konzeptentwicklung I Grenzen und Möglichkeiten gemeinsam einschätzen und erkennen

Die Fortbildungen beginnen jeweils um 9.30 und enden um 15.30 Uhr. Sie finden uns im Stadtteilzentrum am Teutoburger Platz, Fehrbelliner Str. 92, 10119 Berlin.

Rahmenbedingungen: Die Qualifizierung beinhaltet vier Module. Neben der Wissensvermittlung durch Expert*innen verschiedener Fachgebiete geht es vor allem auch um Diskussionen, kollegiale Fallberatung und praktische Übungen, etwa durch Rollenspiele. Die Fortbildung ist kostenlos und schließt mit einem Zertifikat für die Teilnahme ab.

Im Anschluss an die Weiterbildung wird den ausgebildeten Vielfaltsbeauftragten prozessbegleitend der Rahmen für eine kollegiale Beratung angeboten.

Information und Anmeldung: Eva Prausner, Projekt ElternStärken, eva_prausner@elternstaerken.de; oder post@licht-blicke.org; 030/99270555 oder 0177/6843959, http://www.elternstärken.de

Durchführende: Dr. Berit Schröder, Politikwissenschaftlerin, Fach- und Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus, für Demokratie und Vielfalt [moskito], Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH

Eva Prausner, Diplom Sozialarbeiterin, Projekt ElternStärken – Beratung, Fortbildung, Vernetzung zum Thema Familie und Rechtsextremismus, pad gGmbH (www.elternstärken.de)

Termin: 28. Oktober 2019

Veranstalter: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. in Kooperation mit dem GRASSI Museum für Völkerkunde zu Leipzig

Ort: Leipzig

Muslimische Männer stehen mittlerweile sinnbildlich für das unvereinbare, bedrohliche „Andere“… Mittlerweile? Die Gefühle und auch die Bilder, aus denen gesellschaftliche Vorstellungen resultieren, sind gar nicht so neu.

Auf dem Fachtag spüren wir den Annahmen und auch den Gefühlen von antimuslimischem Rassismus aus der Vergangenheit bis in die Gegenwart nach: Wie werden Gefühle instrumentalisiert? Welche Rolle spielen Männlichkeitsbilder? Und wie werden die Stimmen der fremdgemachten Menschen aus dem öffentlichen Bewusstsein ferngehalten?

Hierzu erwartet Sie ein Programm mit Keynotes von Prof. Dr. Schirin Amir-Moazami (Freie Universität Berlin) sowie Prof. Dr. Paul Mecheril (Carl von Ossietzky Universität Oldenburg), Impulsreferaten, Reflexionen, einer Dokumentarfilm-Vorführung und einem Ausstellungsbesuch.
Die Einladung mit detailliertem Programm und Anmeldungsinformationen wird Mitte Mai versandt.

AKTUELLES

In der aktuellen politischen und öffentlichen Diskussion wird der Familiennachzug vor allem im Kontext von Flucht begriffen. Die auch schwierig erlebten Nachzugsmöglichkeiten für Ehegatt*innen und Kinder zu Deutschen oder zu Drittstaatler*innen, die in Deutschland leben, bleiben dabei außen vor.

Es ist das Anliegen der vorliegenden Broschüre die Komplexität darzulegen, die um die Thematik Familienzusammenführung besteht. Dabei geht es um intransparente und nicht überschaubare Verfahren und zuvorderst um die Auswirkungen auf die Familien. Es wird dabei verdeutlicht, dass ein familiäres Familienleben grund- und menschenrechtlich zu schützen ist und dass dies in der Praxis vielfach zu kurz kommt.

In der nun erschienenen Publikation wird die Bandbreite der Thematik, die uns auch täglich in den Beratungen begegnet, dargelegt: es geht um den Nachzug zu Deutschen, zu Drittstaatler*innen, zu Unionsbürger*innen ebenso wie zu Flüchtlingen oder zu unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten, um den Nachzug von Kindern aus Drittstaaten oder auch Großeltern. Ihnen allen ist bei aller Unterschiedlichkeit eines gemeinsam: ihr Recht auf Familienleben!

Hier finden Sie die Broschüre „Familienzusammenführung – für ein Recht auf Familienleben“ vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Wir bedanken uns für den spannenden Austausch über die Umsetzung der Abschließenden Bemerkungen am 22. März 2018! Unten finden Sie die Zusammenfassung des Fachtags „Deutschlands soziale Pflichten – Wie weiter mit den Empfehlungen des UN-Sozialausschusses?“.

Das Dokument ist auf der nak-Homepage zu finden unter: https://www.nationale-armutskonferenz.de/tagungsdokumentation_fachtag_deutschlands-soziale-pflichten_22-03-2019/.

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Archiv Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

10 Jahre Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, 10 Jahre Einsatz für eine gerechte Familienförderung

Berlin, 12. April 2019 – Vor genau 10 Jahren nahm das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seine Arbeit auf. Der AWO Bundesverband e.V. und das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) gehörten damals zu den Gründungsmitgliedern. Anlässlich des Jubiläums veröffentlicht das Bündnis heute die Erklärung “Gemeinsam gegen Kinderarmut: 10 Jahre Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG“, die die gemeinsamen Forderungen nach mehr Gerechtigkeit und einer grundlegenden Reform der Kinder- und Familienförderung nochmal bekräftigt.

Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „In jedem fünften Kinderzimmer spielt die Armut mit und dies unverändert seit vielen Jahren. Um die Folgen von Kinderarmut zu beheben und langfristig allen Kindern und Jugendlichen ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen, benötigen Kinder und ihre Familien ein ganzes Set an Rahmenbedingungen: Eltern brauchen gute und existenzsichernde Arbeit, Familien benötigen Zeit füreinander. Zudem müssen gute und armutssensible Kitas und Schulen bereitstehen. Darüber hinaus dürfen wir aber nicht vergessen: Damit gesellschaftliche Teilhabe gelingt, braucht es mehr Geld für arme Familien. Seit April 2009 treten der AWO Bundesverband und das ZFF daher im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG für eine gerechtere Familienförderung ein. Wir gehen mit Politik, gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren und der Öffentlichkeit in den Austausch und setzen uns mit viel Leidenschaft und großer Fachkenntnis dafür ein, dass das derzeit bestehende ungerechte System der Familienförderung vom Kopf auf die Füße gestellt wird.“

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) ergänzt: „Das System vom Kopf auf die Füße stellen, heißt: Das sozial ungerechte und bürokratische Fördersystem muss durch eine Kindergrundsicherung ersetzt werden, die Kinderarmut wirksam bekämpft und allen Kindern gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Unser Modell sieht die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien zu einer Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro für jedes Kind vor, die mit steigendem Familieneinkommen sinkt.

Seit 2009 hat unser Konzept viel Zuspruch erfahren. Wir sind mittlerweile ein großes und starkes Bündnis aus 14 Verbänden und 13 Wissenschaftler*innen. Die Kindergrundsicherung ist in aller Munde, trägt sich durch Landes- und Bundestagswahlprogramme und nimmt, ganz aktuell, einen großen Platz im Sozialstaatspapier der SPD-Bundestagfraktion ein. 10 Jahre Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG heißt 10 Jahre vehementer Einsatz für eine gerechte Familienförderung!“

Die Erklärung des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG „Gemeinsam gegen Kinderarmut: 10 Jahre Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG“ steht Ihnen hier zum Download bereit und weitere Informationen zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und deren Unterstützer*Innen finden sie unter: www.kinderarmut-hat-folgen.de.

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut Thema: Vielfalt Familie

Starke-Familien-Gesetz: Zu schwach für arme Familien? Mehr Mut für grundsätzlichere Reformen!

Berlin, 21. März 2019 – Anlässlich der heutigen abschließenden Lesung des Starke-Familien-Gesetz im Deutschen Bundestag begrüßt das ZFF das Gesetz, fordert jedoch grundsätzlichere Reformen, um Kinder- und Familienarmut nachhaltig zu reduzieren.

Das Gesetz sieht vor, Kinder und ihre Familien entsprechend ihrer Lebenssituation zu stärken und verlässlich zu unterstützen. Dafür soll der Kinderzuschlag erhöht und von Konstruktionsfehlern befreit werden. Daneben soll das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen durch Verbesserungen des Bildungs- und Teilhabepakets zielgerichteter gesichert werden.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Das Starke-Familien-Gesetz ist ein wichtiger Schritt zum Abbau von Kinderarmut. Wir begrüßen, dass weitere Verbesserungen, die auch das ZFF gefordert hat, im parlamentarischen Verfahren vereinbart wurden. Hierzu zählt u.a. die ersatzlose Streichung der vorgesehen Grenze von 100 Euro bei der Berücksichtigung von Kindeseinkommen beim Kinderzuschlag. So wird Kindesunterhalt durchgehende nur noch zu 45 Prozent angerechnet. Damit werden Alleinerziehende die Leistung zukünftig in größerem Umfang in Anspruch nehmen können. Ebenfalls wird der Betrag für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (Sportverein, Musikschule) von 10 Euro auf 15 Euro erhöht und weitere Aufwendungen wie etwa Fußballschuhe können leichter beantragt werden.“

Reckmann fährt fort: „Das ZFF fordert mehr Mut für nachhaltigere Reformen. Der Kinderzuschlag ist und bleibt eine komplizierte Leistung. Gerade für Familien, die versuchen, mit kleinen Einkommen ihren Alltag zu meistern, braucht es einfachere Zugänge. Zu den Reformen beim Bildungs- und Teilhabepaket bleibt festzuhalten, dass dort, wo die infrastrukturellen Voraussetzungen nicht gegeben sind, die Leistungen auch nicht abgerufen werden können. So wird der staatliche Auftrag, Bildung und Teilhabe für alle Kinder sicherzustellen, nicht erfüllt.

Um bürokratische Hürden nachhaltig zu beseitigen und alle anspruchsberechtigen Familien zu erreichen, könnte in einem weiteren Schritt die automatische Auszahlung des Kinderzuschlags gemeinsam mit dem Kindergeld in voller Höhe des sächlichen Existenzminimums angegangen werde. Langfristig fordert das ZFF mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft das derzeitige System vom Kopf auf die Füße zu stellen und die Kindergrundsicherung einzuführen.“

Die ZFF-Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung des Starke-Familie-Gesetz vom 04.03.2019 finden Sie hier.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 06/2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Kommission nimmt Arbeit auf

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey hat heute (Freitag) die Sachverständigenkommission für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung berufen. Das Gremium unter dem Vorsitz von Frau Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin wird sich mit dem Thema Digitalisierung befassen. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Maßnahmen erforderlich sind, damit Frauen und Männer in der digitalen Wirtschaft die gleichen Chancen haben.

Ministerin Giffey: „Digitalisierung verändert unsere Arbeitswelt, unsere Kommunikation, unser Zusammenleben in Familie und Gesellschaft – von der DatingApp über den Pflegeroboter bis zum mobilen Arbeiten. Manche Berufe werden wegfallen, völlig neue werden hinzukommen. Was bedeutet das für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf? Welche Weichen müssen wir jetzt stellen, damit die Digitalisierung Frauen und Männern gleiche Chancen eröffnet? Antworten auf diese Fragen wird uns das Gutachten der Sachverständigen liefern. Bis zum Herbst 2020 erwarten wir konkrete Handlungsempfehlungen.“

Das Gutachten der Sachverständigenkommission ist wichtiger Bestandteil des Dritten Gleichstellungsberichts, der im Frühjahr 2021 vorliegen soll. Neben dem Gutachten beinhaltet er auch eine Stellungnahme der Bundesregierung.

Die Sachverständigenkommission arbeitet ehrenamtlich und unabhängig. Sie besteht aus elf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die sich in unterschiedlichen Fachbereichen (Wirtschaftswissenschaften, Jura, Informatik, Sozialwissenschaften) mit den wichtigsten Aspekten der Digitalisierung befassen.

Hintergrund

Zurückgehend auf Beschlüsse des Deutschen Bundestags (2012) und des Bundesrats (2011) legt die Bundesregierung einmal in jeder Legislaturperiode einen Gleichstellungsbericht vor. Sein Ziel sind konkrete Handlungsempfehlungen an die Politik.

Alle bisherigen Gleichstellungsberichte sind in die politische Willensbildung eingeflossen. Der Erste Gleichstellungsbericht (2011) hatte deutlich gemacht, dass es gerade die Übergänge im Lebensverlauf von Frauen und Männern sind, die besonderen politischen Handlungsbedarf erfordern, beispielsweise wenn ein Kind geboren wird oder ein Angehöriger pflegebedürftig wird. Der Zweite Gleichstellungsbericht (2017) beschäftigte sich mit der Sorgelücke, dem sogenannten „Gender Care Gap“. Demnach verbringen Frauen täglich 52 Prozent mehr Zeit als Männer mit unbezahlter Familien- und Hausarbeit.

Die Geschäftsstelle zur Unterstützung der Arbeiten rund um den Dritten Gleichstellungsbericht ist beim Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. (ISS) angesiedelt.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.gleichstellungsbericht.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.04.2019

Ehrenamt soll sich besser im weiteren Leben auszahlen – Giffey startet gemeinsame Initiative mit dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV), der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP) und der Bundesärztekammer (BÄK)

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat heute 95 jungen Ehrenamtlichen die ersten „Anerkennungsurkunden“ für ihr Engagement in der Hospizarbeit überreicht. Mit der Urkunde soll das Engagement gewürdigt und gleichzeitig eine Möglichkeit geschaffen werden, die erworbenen Kompetenzen und das Engagement im weiteren Leben nachzuweisen.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Die 95 jungen Menschen, die heute als erste ihre „Anerkennungsurkunde“ bekommen, haben Großartiges geleistet. Mit der Urkunde wollen wir das Engagement würdigen und die Kompetenzen auch für das künftige Leben nachweisbar machen – z.B. bei Bewerbungen für eine Ausbildung, für einen Studienplatz oder für einen Job. Ich freue mich, gemeinsam mit dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V., der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. und der Bundesärztekammer, die Qualifizierungs-Urkunde für die Hospiz-Arbeit ins Leben zu rufen und erstmals zu übergeben. Wir machen heute einen Schritt, das Ehrenamt junger Menschen besser anzuerkennen. Wer sich engagiert soll auch im weiteren Leben davon profitieren können.“

Die 95 jungen Ehrenamtlichen haben alle eine qualifizierte Vorbereitung für den Hospizdienst abgeschlossen und damit nachweisbare Qualifikationen erworben. Die „Anerkennungsurkunde“ wird heute erstmals vergeben durch die Bundesfamilienministerin und die Träger der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland, den Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV), die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP) und die Bundesärztekammer (BÄK). Nun beginnt die gemeinsame Arbeit, um die Anerkennung des Ehrenamtes in der Hospizarbeit weiter zu verbessern. Dazu wurden konkrete Gespräche zwischen dem Bundesfamilienministerium und den Trägern begonnen.

Professor Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands e.V. sagte in seinem Grußwort: „Hospizarbeit ist auch in Zukunft ohne Ehrenamt nicht möglich. Die heutige Auszeichnung für diese jungen Menschen ist ein starkes Signal auf dem Weg hin zu einem ‚neuen‘, d.h. bunteren, vielfältigeren und flexibleren Ehrenamt – ein Wandel, der dringend voran gebracht werden muss“.

„Die Begleitung des Sterbeprozesses insbesondere von alten schwerkranken Menschen erlangt in unserer Gesellschaft des langen Lebens eine immer größere Bedeutung. Die Ehrenamtlichen der Hospiz- und Palliativarbeit bringen den Alltag zu den Menschen, indem sie sich Zeit nehmen für Gespräche und zum Zuhören“, so Dr. Josef Mischo, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer. „Sie stehen den Menschen mit Kompetenz und Empathie stützend zur Seite“.

„Im Vertrauen und auf Augenhöhe sprechen schwerstkranke Menschen und ihre Angehörigen mit ehrenamtlichen Begleiterinnen und Begleitern über viele Dinge des Lebens und des Sterbens, was diese besondere Zeit in der gewohnten Umgebung, sehr erleichtern kann, bestätigte Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin. „Das ehrenamtliche Engagement in der Hospiz- und Palliativversorgung ist nicht nur wesentlicher Bestandteil und wertvolle Ergänzung der multiprofessionellen Betreuung und Begleitung von Schwerstkranken und Sterbenden, sondern bietet auch eine besondere Chance, den Umgang mit schwerer Krankheit, Sterben und Tod in unserer Gesellschaft zu verändern.“

Für die Versorgung und Begleitung am Lebensende sind die Ehrenamtlichen häufig von großer Bedeutung. Sie arbeiten in enger Kooperation mit den Hausärztinnen und Hausärzten, in den ambulanten Diensten genau wie in den Hospizen. Diese Kooperation trägt dazu bei, dass sich Menschen in ihrer letzten Lebensphase gut versorgt wissen.

Magazin vorgestellt: „Letzte Wege – Wenn das Leben Abschied nimmt“

Bei der Ehrung hat Bundesfamilienministerin Giffey auch die Broschüre „Letzte Wege – Wenn das Leben Abschied nimmt“ vorgestellt. Das Magazin ist eine Maßnahme, die Öffentlichkeit stärker zu den Themen Sterben, Tod und Trauer zu informieren. Dies sieht die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland in einem ihrer fünf Leitsätze vor. Das BMFSFJ will mit dem Magazin dazu anregen, sich frühzeitig mit dem Thema Sterben auseinanderzusetzen, sich über die Angebote der Hospizarbeit und Palliativversorgung zu informieren und zu erfahren, wie man sich in der Hospizarbeit engagieren kann. Das Magazin wird mit einem Schreiben der Ministerin an 22.000 Hausärztinnen und -ärzte sowie weitere Multiplikatorinnen und Multiplikatoren versandt. Interessierte können das Magazin über den Publikationsversand der Bundesregierung kostenfrei bestellen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

www.bmfsfj.de/begleitung-am-lebensende

www.dhpv.de

www.palliativmedizin.de

www.baek.de

www.wegweiser-hospiz-palliativmedizin.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.04.2019

Einrichtung eines „Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey Herrn Johannes-Wilhelm Rörig das Amt des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs für weitere fünf Jahre übertragen. Mit Herrn Rörig hat die Bundesregierung eine starke und kompetente Persönlichkeit für die Verbesserung von Schutz, Hilfe und Aufarbeitung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche an ihrer Seite.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Ich freue mich, dass Herr Rörig bereit ist, das Amt des Unabhängigen Beauftragten für weitere fünf Jahre auszuüben und danke ihm und seinem Team. Sexualisierte Gewalt gegen Mädchen und Jungen passiert immer noch viel zu häufig. Ich möchte alles dafür tun, dass jedes Kind geschützt wird. Dazu braucht es Durchsetzungskraft, Kompetenz und einen sensiblen Umgang mit dem Thema. All das bringt Herr Rörig mit. Laut polizeilicher Kriminalstatistik wurden im Jahr 2017 13.500 Kinder und Jugendliche Opfer von sexualisierter Gewalt und Ausbeutung. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht für Deutschland von einer Million betroffener Mädchen und Jungen aus, die sexuelle Gewalt erlebt haben oder erleben. Das sind statistisch pro Schulklasse ein bis zwei betroffene Kinder. Das zeigt wie wichtig es ist, den Akteuren vor Ort mehr Sicherheit im Umgang mit sexualisierter Gewalt zu geben – in Kitas, Schulen und Vereinen, in der Verwaltung und auch in gerichtlichen Verfahren. Allen, die mit Kindern arbeiten, muss klar sein, was sie bei einem Verdacht zu tun haben. Denn wir wissen aus den vielen Geschichten betroffener Menschen, wie schwer es sein kann, sich zu offenbaren, Hilfe zu holen oder den Missbrauch zu erkennen und zu beenden. Daran wollen wir gemeinsam weiterarbeiten.“

Noch in diesem Jahr wird Bundesministerin Dr. Giffey den Betroffenenrat neu berufen, der an die Amtszeit des Unabhängigen Beauftragten gekoppelt und bei seinem Amt eingerichtet ist. Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wird ihre Arbeit bis Ende 2023 fortsetzen und am 3. April 2019 ihren ersten Bilanzbericht öffentlich vorstellen.

Bundesministerin Giffey und der Unabhängige Beauftragte Johannes-Wilhelm Rörig werden im Rahmen der neuen Amtszeit des Beauftragten und anlässlich des „Europäischen Tages gegen sexuelle Gewalt und Ausbeutung von Kindern“ am 18. November 2019 erstmals einen „Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ einberufen. Ziel ist es, gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Bund und Ländern, Wissenschaft und Fachpraxis sowie unter Beteiligung des Betroffenenrats und der Unabhängigen Aufarbeitungskommission wirksame und ressortübergreifende Vorhaben zu entwickeln und zu begleiten. Der Nationale Rat soll Strategien zu einer dauerhaften Verbesserung von Prävention, Schutz und Hilfen bei sexualisierter Gewalt und Ausbeutung erarbeiten, Vorschläge für kind- und betroffenengerechtere Verfahren entwickeln und eine langfristige Forschungsstrategie zum Themenfeld aufstellen, damit Kinder und Jugendliche on- und offline wirksam geschützt werden.

Unabhängiger Beauftragter Rörig: „Ich danke der Bundesregierung für das Vertrauen, das sie mir und meinem Team durch meine erneute Berufung entgegenbringt. Die bereits beschlossene dauerhafte Einrichtung des Amtes und des Betroffenenrates sowie die Verlängerung der Aufarbeitungskommission für fünf Jahre zeigen, dass sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen und die schwerwiegenden Folgen für Betroffene und unsere Gesellschaft nicht länger tabuisiert und hingenommen werden. Es freut mich sehr, dass der Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in der Bundesregierung jetzt eine so hohe Priorität erfährt. Nur durch die enge Kooperation und Vernetzung aller gesamtgesellschaftlichen Kräfte werden wir Missbrauch wirksam bekämpfen können. Dazu gehört für mich ein Nationaler Rat, der die Kompetenzen auf Bundesebene bündelt und möglichst viele Akteure einbezieht, ebenso wie die Berufung von Landesmissbrauchsbeauftragten durch die jeweiligen Landesregierungen, die sich als Ansprechpartner für Betroffene und Akteure auf regionaler Ebene wirkungsvoll für den Kinderschutz vor Ort einsetzen können.“

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik wurden im Jahr 2017 13.500 Kinder und Jugendliche Opfer von sexualisierter Gewalt und Ausbeutung. 1600 Opfer waren jünger als sechs Jahre. Aktuelle Dunkelfeldforschungen gehen davon aus, dass jede/r Siebte bis Achte in Deutschland sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend erlitten hat. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht für Deutschland von einer Million betroffener Mädchen und Jungen aus, die sexuelle Gewalt erlebt haben oder erleben. Sexualisierte Gewalt in der Kindheit und deren Aufarbeitung – oftmals erst im Erwachsenenalter – haben einen wesentlichen Einfluss auf die Lebensverläufe und Chancen von betroffenen Menschen und belasten Menschen häufig ein Leben lang.

Bereits im Dezember hatte die Bundesregierung mit der Entfristung des Amtes des Unabhängigen Beauftragten mit seinem Team ihr dauerhaftes Engagement bekräftigt. Informationen und Hilfeangebote finden Sie unter:

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 – 22 55 530 (kostenfrei und anonym) und www.hilfeportal-missbrauch.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.03.2019

Ab sofort können Träger von Kindertageseinrichtungen ihr Interesse bekunden, wenn sie am Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher – Nachwuchs gewinnen und Profis binden“ teilnehmen und eine Förderung von 37.440 Euro pro Auszubildender oder Auszubildendem erhalten möchten. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat das Onlineverfahren dafür gestartet.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: “Wer mehr Qualität und Kapazität in Kitas will, muss für gutes und ausreichendes Personal sorgen. Dafür starten wir jetzt die Fachkräfteoffensive des Bundes für Erzieherinnen und Erzieher. Damit ergänzen wir unser Gute-KiTa-Gesetz zur Qualitätsentwicklung und unser Investitionsprogramm zum Bau von Kitaplätzen. Wir wollen, dass niemand sich fragen muss, ob er oder sie es sich leisten kann, Erzieherin oder Erzieher zu werden. Deshalb fördern wir die vergütete Ausbildung und den Wechsel von Theorie und Praxis. Unser Ziel ist, die Länder dabei zu unterstützen, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten und damit dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.“

Erzieherinnen und Erzieher tragen dazu bei, allen Kindern in Deutschland Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Bildung, Betreuung und Erziehung zu ermöglichen. Denn gute Betreuung findet dort statt, wo es genügend motivierte und gut qualifizierte pädagogische Fachkräfte gibt. Aktuellen Berechnungen einer prognos-Studie zufolge fehlen bis zum Jahr 2025 bis zu 190 000 Erzieherinnen und Erzieher in der frühen Bildung.

Das Bundesprogramm setzt auf die drei „P’s“ fürs Personal und fördert die Träger in drei Bereichen: Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für angehende Erzieherinnen und ErzieherPraxisanleitung durch professionelle Begleitung der Fachschülerinnen und FachschülerPerspektiven mit dem Aufstiegsbonus für Profis nach Weiterqualifikation

Die Fachkräfteoffensive soll insgesamt 5.000 vergütete Ausbildungsplätze fördern – in einem ersten Schritt 2.500 ab dem Ausbildungsjahrgang 2019/2020. Ab dem folgenden Ausbildungsjahrgang 2020/2021 ist eine Aufstockung um weitere 2.500 Ausbildungsplätze geplant. Gefördert werden außerdem Knowhow und zeitliche Ressourcen für die Praxisanleitung sowie berufliche Entwicklungsperspektiven für erfahrene Fachkräfte mit dem Aufstiegsbonus, damit sich höhere Qualifikationen und die Übernahme besonderer Aufgaben besser bezahlt machen.

Zusammen mit dem Gute-KiTa-Gesetz wird durch die Fachkräfteoffensive die Qualität in Kitas gefördert, indem neue Anreize für den Beruf der Erzieherin bzw. des Erziehers geschaffen werden. Damit werden die Bemühungen der Länder und Träger unterstützt, die schulgeldfreie und vergütete praxisintegrierte Ausbildung flächendeckend anzubieten.

Das Online-Formular für die Interessenbekundungen wird zunächst für die Bundesländer Brandenburg, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt freigeschaltet. Die weiteren sechs Bundesländer werden in Kürze folgen.

Interessierte Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen können sich auf folgender Website für das Interessenbekundungsverfahren anmelden: www.fruehe-chancen.de/interessenbekundung-fachkraefteoffensive

Dort finden sich auch weitere Informationen zum Thema Fachkräfteoffensive.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.03.2019

Zur Vorlage des ersten Bilanzberichts der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs erklärt Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Der heute von der Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs vorgelegte Bilanzbericht belegt erneut das erschreckend große Ausmaß sexuellen Missbrauchs in unserer Gesellschaft. Er zeigt auch, dass diese wichtige Aufarbeitung noch lange nicht beendet ist. Wir begrüßen daher sehr, dass die Kommission drei Jahre arbeiten kann. Hierfür braucht sie aber auch gute Rahmenbedingungen, um gerade die institutionelle Aufarbeitung weiter voranzubringen. Eine gesetzliche Absicherung der Kommission wäre daher sinnvoll, die auch eine umfassende Akteneinsicht ermöglicht.

Dass Betroffene im Rahmen der Arbeit der Kommission Gehör finden, ist ein wichtiger und zentraler Teil der Aufarbeitung, auch um Täterstrukturen besser zu erkennen und Schutzkonzepte für Kinder und Jugendliche zu entwickeln. Der Bilanzbericht legt offen, wie schwer es für Kinder ist, mit ihren Problemen und Anliegen Gehör zu finden. Der Bericht der Kommission zeigt, wie wichtig es ist, Kindern und Jugendlichen umfangreich Rechte zu geben und Strukturen so zu gestalten, dass sie ernst genommen werden und Gehör finden. Hierzu gehört, Fachkräfte in der Kinder- und Jugendbetreuung, wie auch Lehrerinnen und Lehrer umfangreich fortzubilden.

Sexueller Missbrauch in der Kindheit hat für viele Betroffene langfristige Folgen. Diese anzuerkennen und Hilfen für Betroffene bereitzustellen, ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Die anstehende Reform des Opferentschädigungsgesetzes muss daher gewährleisten, dass Betroffene sexueller Gewalt einen Anspruch auf zeitnahe Hilfe und Unterstützung erhalten.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 03.04.2019

Anlässlich der heute veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen für den Monat März erklärt Dr.WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Die Bundesagentur für Arbeit feiert seit geraumer Zeit immer geringer werdende Arbeitslosigkeitszahlen und sieht das Ziel der Vollbeschäftigung zum Greifen nahe. Aber genau betrachtet, ist die Arbeitslosigkeit in der Tat fast um eine Million höher als die offizielle Zahl der Arbeitslosen.

Die politisch gewollten Schönfärbereien der Statistik müssen beendet werden, damit die Arbeitslosenzahlen die Situation auf dem Arbeitsmarkt klar wiedergeben. Dazu gehört, dass ältere Langzeitarbeitslose, vorübergehend krankgemeldete Arbeitslose oder Menschen in Maßnahmen nicht aus der Statistik herausgerechnet werden. Nicht nur die Unklarheiten über falsch oder gar nicht geführte Langzeitarbeitslosenzahlen müssen korrigiert und beseitigt werden.

Weder Arbeitslose in Arbeitsmarktmaßnahmen noch Arbeitslose, die vorrübergehend krank sind, werden in den offiziellen Arbeitslosenzahlen berücksichtigt. Besonders kritikwürdig ist, dass Arbeitslose, die seit über einem Jahr kein Angebot erhalten haben, aus der Statistik fallen, wenn sie über 58 Jahre alt sind. Werden diese Personen alle hinzugezählt, beträgt die Arbeitslosigkeit nicht 2,3 Millionen, sondern 3,25 Millionen.

Bis zur Vollbeschäftigung ist es also noch ein weiter weg. Hierfür ist es notwendig, dass als erster Schritt mehr Transparenz geschafft wird und das wahre Ausmaß der Arbeitslosigkeit nicht weiter verschleiert wird.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 29.03.2019

„Die Kritik an der Kampagne „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ ist heuchlerisch. Bei der tatsächlichen Enteignung von Hartz-IV-Betroffenen durch zu geringe Mietkostenzuschüsse oder der Enteignung der städtischen Mieter durch die Mietenexplosion blieb der Aufschrei aus. Mit Wohnungen darf nicht an der Börse spekuliert werden“, erklärt Caren Lay, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE anlässlich der aktuellen Debatte um Enteignungen von großen Wohnungsbaugesellschaften. Lay weiter:

„Deutsche Wohnen, Vonovia und Co. betreiben eine aggressive und rücksichtslose Mietsteigerungspolitik auf Kosten der Mieterinnen und Mieter. Der Deutsche Wohnen-Chef Michael Zahn zahlte sich 2018 ein Jahresgehalt von 4,5 Millionen € aus. Erwirtschaftet wurde dieses von meist armen Mieterinnen und Mietern. Auch das ist Enteignung.

Der eigentliche Skandal ist, dass mit Wohnungen an der Börse gehandelt werden darf. Die Bundesregierung hat es verpasst, der rücksichtslosen Gewinnmaximierung der Wohnungskonzerne einen Riegel vorzuschieben. Mietwohnungen dürfen nicht an der Börse gehandelt werden. Wohnen ist ein Grundrecht und keine Ware!

Ich freue mich, dass der Grünen-Vorsitzende Robert Habeck jetzt die Position der LINKEN zum Thema Enteignung unterstützt. Das überzeugt dann vielleicht auch den Berliner Landesverband der Grünen, der es am Wochenende verpasst hat, sich auf dem Parteitag in dieser Frage klar zu positionieren. Die SPD muss sich fragen lassen, ob sie, wie ihre Vorsitzende Andrea Nahles, die Argumentation von FDP und Immobilienlobby übernimmt oder ob sie Artikel 15 des Grundgesetzes verteidigen will, der ja nicht zuletzt durch den Druck der Sozialdemokratie ins Grundgesetz gelangt ist.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 08.04.2019

„Trotz guter Arbeitsmarktlage gibt es immer noch fast 750.000Llangzeiterwerbslose, die keine Chance zum Wiedereinstieg in das Berufsleben erhalten. Das neue Instrument ‚Teilhabe am Arbeitsmarkt‘ läuft nur schleppend an. 150.000 Arbeitsplätze wurden versprochen; gerade einmal 6.000 Menschen werden bislang gefördert. Die Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung bleibt eine Alibiveranstaltung“, kommentiert Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den aktuellen Monatsbericht der Bundesagentur für Arbeit. Zimmermann weiter:

„Einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor fordert DIE LINKE schon seit vielen Jahren. Das neue Teilhabeinstrument der Bundesregierung erfüllt aber die Kriterien dafür nicht. Gefördert wird nur, wer innerhalb der letzten sieben Jahre ganze sechs Jahre im Hartz-IV-Bezug war. Viele Menschen, die sich Hoffnungen auf das neue Instrument gemacht haben, werden dadurch von der Förderung ausgegrenzt. Wie die Bundesregierung so die versprochenen 150.000 Arbeitsplätze erreichen will, bleibt ihr Geheimnis, zumal im Haushalt nicht einmal annähernd genug Mittel eingeplant sind.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 29.03.2019

Eine Mehrheit von Sachverständigen begrüßt die Initiative, die Förderlücke für Asylbewerber und Geduldete zu schließen, die entsteht, wenn diese eine Ausbildung oder ein Studium beginnen. Das wurde während einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag zu zwei Anträgen der Fraktionen von FDP und Grünen (19/2691, 19/5070) deutlich. Die Experten betonten, es solle eine bundesweit einheitliche Lösung gefunden werden, um einen Flickenteppich an Regelungen zu verhindern.

Die Förderlücke entsteht, wenn Asylbewerber nach einem 15 monatigem Aufenthalt in Deutschland vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in das System der Sozialhilfe wechseln (SGB XII). Denn dann greift auch hier der im SGB XII geregelte Leistungsausschluss für Auszubildende. Besteht nämlich im Falle eines Studiums oder einer Ausbildung kein Zugang zu BAföG-Leistungen oder zur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder reichen letztere nicht aus, führt dies oft dazu, dass Flüchtlinge ihre Ausbildung abbrechen oder gar nicht erst beginnen. Diesen Zustand wollen Grüne und FDP beenden, inzwischen hat aber auch die Bundesregierung einen Entwurf für eine Reform des AsylbLG erarbeitet, der unter anderem diese Förderlücke schließen will, um die Integration zu erleichtern.

In der Anhörung wurde zwar deutlich, dass es schwierig ist, konkrete Zahlen zu den betroffenen Personen zu nennen, dies konnte, auf das gesamte Bundesgebiet bezogen, keiner der geladenen Sachverständigen. Dennoch hielt die Mehrheit aufgrund ihrer Praxiserfahrung und anhand einzelner Datensätze das Problem für relevant genug, um es politisch zu lösen.

Wido Geis-Thöne vom Institut der Deutschen Wirtschaft Köln betonte, dass es Deutschland künftig demografiebedingt mit einem ernsten Fachkräftemangel zu tun haben werde. Jene Flüchtlinge, die in Deutschland bleiben dürfen, müssten deshalb dringend besser unterstützt werden, um eine Ausbildung oder ein Studium zu absolvieren, sagte er. Lösungen über Härtefallregelungen, wie sie in einzelnen Bundesländern existierten, könnten immer nur kurzfristig sein und führten zu einem Flickenteppich, darauf verwies Robert Schweizog von der Industrie- und Handelskammer Nordrhein-Westfalen. Ein Problem erkannte auch Oliver Zander vom Arbeitgeberverband Gesamtmetall, stellte aber die Frage, ob die betroffenen Studenten zwingend Zugang zu BAföG-Leistungen haben müssten oder ob nicht Leistungen nach dem AsylbLG ausreichend wären. Er warnte vor einem Spurwechsel-System, in dem die Systeme Flucht, Asyl und Fachkräftemangel miteinander vermischt werden. Ruxandra Empen vom Deutschen Gewerkschaftsbund bezeichnete den Zugang zu BAB oder BAföG als eine Möglichkeit, um die Förderlücke zu schließen, jedoch sei eine Aufstockung dann immer noch nötig, weil diese Leistungen nicht existenzsichernd seien.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 381 vom 08.04.2019

Im Jahr 2018 haben 52 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen in Vollzeit gearbeitet. Der Anteil der atypisch beschäftigten Frauen an allen weiblichen Kernerwerbstätigen (erwerbstätige Personen 15 bis 64 Jahre, ohne Auszubildende) lag bei 30,5 Prozent. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8548) auf eine Kleine Anfrage (19/8087) der Fraktion Die Linke. Daraus geht unter anderem weiter hervor, dass 2018 fünf Millionen Menschen eine ausschließlich geringfügige Beschäftigung ausübten und von diesen drei Millionen (60 Prozent) Frauen waren.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 328 vom 27.03.2019

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Enteignung von Wohnungskonzernen stehen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (19/8516) der Fraktion Die Linke. Die Abgeordneten fragen nach der Haltung der Bundesregierung zu einer „Vergesellschaftung“ von Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen im Bestand. Sie verweisen zur Begründung auf eine Initiative in Berlin, die ein entsprechendes Volksbegehren anstrebt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 326 vom 27.03.2019

DIW Berlin untersucht die Auswirkungen der Reform auf die Erwerbstätigkeit von Frauen und zieht eine gemischte Bilanz

Die Abschaffung der Altersrente für Frauen für die Geburtsjahrgänge ab 1952 hat zur Folge, dass mehr Frauen über 60 erwerbstätig bleiben. Auf der anderen Seite bleiben durch die Erhöhung der Altersgrenze jetzt auch mehr Frauen dieser Altersgruppe längere Zeit arbeitslos oder beruflich inaktiv. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zieht deshalb eine gemischte Bilanz der Reform. „Viele berufstätige Frauen haben Ihren Rentenzugang verschoben. Insofern war die Reform erfolgreich: Erwerbstätige Frauen bleiben länger erwerbstätig“, sagt Studienautor Johannes Geyer. Für arbeitslose oder nichterwerbstätige Frauen verlängere sich dagegen nur die Zeit bis zum Renteneintritt ohne eine Chance auf Wiederbeschäftigung. Bei künftigen Reformen der Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sollte daher auf eine längere Anpassungszeit geachtet werden und die berufliche Wiedereingliederung von älteren Menschen mehr im Mittelpunkt stehen.

Der Rentenzugang findet später statt

Die Abschaffung der sogenannten Frauenrente im Jahr 1999 war eine der größten Rentenreformen der letzten Jahrzehnte. Sie erhöhte im Prinzip das Rentenzugangsalter für die Frauen der Geburtsjahrgänge ab 1952 schlagartig um drei Jahre. Sie können nun nicht mehr mit 60, sondern erst mit 63 Jahren eine gesetzliche Altersrente beziehen. Nur bei gesundheitlichen Einschränkungen ist ein früherer Rentenzugang noch möglich. Die DIW-ÖkonomInnen Johannes Geyer, Peter Haan, Anna Hammerschmid und Clara Welteke verglichen die Erwerbsquoten und den Rentenzugang von Frauen der Geburtsjahrgänge unmittelbar vor und nach der Reform. Anhand von Versicherungsbiografien aus den Daten der Deutschen Rentenversicherung (Versicherungskontenstichprobe (VSKT) 2016) konnten sie feststellen, dass die Erwerbsquote der Frauen des Jahrgangs 1952 insgesamt um acht Prozentpunkte gestiegen ist und im Alter ab 60 Jahren bei gut 39 Prozent stabil blieb, während sie bei den Frauen des Jahrgangs 1951 von 35,5 Prozent auf gut 30 Prozent gesunken war. Die Beschäftigungseffekte sind auch auf den boomenden Arbeitsmarkt zurückzuführen und wären bei einer schlechteren konjunkturellen Lage vermutlich nicht so hoch ausgefallen.

Etwa acht Prozent der Frauen beider Jahrgänge waren mit 60 Jahren arbeitslos. Für den Jahrgang 1951 sank die Arbeitslosigkeit im Alter von 60 bis 63 Jahren auf unter sechs Prozent, im Reformjahrgang 1952 stieg sie bis zum Alter von 63 Jahren sogar leicht an. Ähnlich verlief die Entwicklung bei der Nichterwerbstätigkeit. „Vor der Reform waren viele Frauen mit 60 arbeitslos oder nichterwerbstätig und sind es nach der Reform geblieben“, sagt Geyer. Die Frauen haben ihr Erwerbsverhalten als Reaktion auf die Reform nicht aktiv angepasst. Verstärkte Ausweichreaktionen in die Erwerbsminderungsrente waren ebenfalls nicht festzustellen.

Schlüsselfaktor (hoher) Bildungsabschluss

Eine zentrale Rolle für die Beschäftigungswirkungen der Reform spielt der Bildungsabschluss: Unter Heranziehung von Daten aus dem Mikrozensus konnten die StudienautorInnen die Wirkungen der Reform auf verschiedene Gruppen von Frauen feststellen. Bei den Frauen mit einem hohen Bildungsabschluss nimmt insbesondere die Erwerbstätigkeit zu; sie kompensierten den aufgeschobenen Renteneintritt zu mehr als 70 Prozent durch eine Verlängerung ihrer Erwerbstätigkeit. Frauen ohne einen hohen Bildungsabschluss konnten dies nur zu knapp 50 Prozent; dementsprechend fiel in dieser Gruppe der Anstieg von Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit deutlich höher aus. Möglicherweise sind dadurch bereits bestehende ökonomische Unterschiede noch verstärkt worden.

Auch im Haushaltskontext gab es Unterschiede: So war für alleinstehende Frauen der Anstieg der Arbeitslosigkeit mit 23 Prozent dreimal so hoch wie für Frauen in Partnerschaft. Für letztere stieg dagegen in erster Linie die Nichterwerbstätigkeit, vor allem dann, wenn der Partner über ein hohes Einkommen verfügte.

DIW Wochenbericht 14/2109

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 03.04.2019

Jungs streben auf dem Ausbildungsmarkt verstärkt in naturwissenschaftliche und technische Berufe, Mädchen eher in den Bereich der Pflegeberufe. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich der bundesweiten Aktion Girls’Day/Boys’Day am 28. März weiter mitteilt, lag der Anteil männlicher Auszubildender in Pflegeberufen im Ausbildungsjahr 2017/2018 bei 22 %. Dagegen betrug der Anteil weiblicher Auszubildender in Ausbildungsberufen des Bereichs „Naturwissenschaft, Geografie und Informatik“ 17 %.

In einer schulischen Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger befanden sich im Ausbildungsjahr 2017/2018 insgesamt 14 500 Männer (Männeranteil 19 %). Bei der schulischen Ausbildung zum Altenpfleger waren es 19 200 Männer (Männeranteil: 25 %). In naturwissenschaftlich und technisch ausgerichteten Ausbildungsberufen zeigt sich ein umgekehrtes Bild: Insgesamt befanden sich im Jahr 2017 etwa 4 360 Frauen in einer Ausbildung im Bereich Chemie (Frauenanteil: 32 %, zum Beispiel Ausbildung zur Chemikantin oder zur Chemielaborantin) und 1 500 Frauen in einer Ausbildung im Bereich Informatik (Frauenanteil: 7 %, zum Beispiel Ausbildung zur Fachinformatikerin Systemintegration oder zur Informatikkauffrau).

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 27.03.2019

Im Jahr 2017 haben rund 666000 Menschen in Deutschland Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des 10. Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland weiter mitteilt, war dies die am häufigsten gewährte Leistung der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGBXII).

Die Leistung soll Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen, sichern oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege machen. Hierzu zählen insbesondere Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten, die insgesamt knapp 433000 Personen in unterschiedlichen Wohnformen gewährt wurden.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 26.03.2019

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht den Bilanzbericht ihrer ersten Laufzeit

Die Unabhängige Kommission sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht heute den Bilanzbericht ihrer ersten Laufzeit und informiert umfassend über ihre Arbeit der letzten drei Jahre. Der Bericht besteht aus zwei Bänden. Band I beinhaltet neben der Dokumentation der Arbeit der Kommission auch Ergebnisse, Schlussfolgerungen und Empfehlungen. In Band II erzählen Betroffene in eigenen Worten von ihrer Vergangenheit, ihren Wünschen und Hoffnungen. Die 30 Berichte führen eindrücklich vor Augen, was sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend, das lange Schweigen und der Kampf um Gerechtigkeit für das Leben von Betroffenen bedeuten.

Prof. Dr. Sabine Andresen, Vorsitzende der Kommission: „Aus den Berichten der Betroffenen geht vor allem hervor, wie häufig das nahe Umfeld und die gesamte Gesellschaft versagt haben und Kinder nicht geschützt wurden. Dafür muss Verantwortung übernommen werden. Es geht darum, heute Kinder und Jugendliche zu ihren Rechten zu verhelfen und sie zu schützen. Und es geht um die Anerkennung der Rechte heute erwachsener Betroffener und um eine gute Versorgung.“

Gesamtgesellschaftliche Verantwortung übernehmen, bedeutet, sich den Erkenntnissen über Ursachen und Folgen sexuellen Kindesmissbrauchs zu stellen. Die Kommission konnte auf der Basis von vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichten betroffener Menschen vielfältige Widerstände gegen eine Auseinandersetzung mit sexuellem Kindesmissbrauch identifizieren. Betroffene berichten von Abwehrreaktionen etwa in ihren Familien oder in Institutionen, wenn sie als Kinder oder Jugendliche versuchten, sexuelle Gewalt aufzudecken: Statt ihnen zu glauben, sie zu unterstützen und den Missbrauch zu beenden, wurden sie häufig ausgegrenzt oder ihnen wurde die Mitschuld an den Taten zugewiesen. Als Erwachsene erleben Betroffene oft erneut diese Widerstände und das Verleugnen von sexuellem Kindesmissbrauch.

Eines der wichtigsten Themen in den Anhörungen und Berichten ist folglich das Schweigen der Anderen. Nahe Familienangehörige, Nachbarn, Lehrkräfte, Mitarbeitende des Jugendamtes und andere haben somit dazu beigetragen, dass der erlebte Missbrauch nicht beendet und auch später die Aufarbeitung verhindert wurde. Nur wenige Betroffene berichten davon, dass sie in Kindheit und Jugend Hilfe und Unterstützung durch ihr Umfeld erhielten. Daher ist zentral für Prävention und Kinderschutz, diesen Widerständen und dem Schweigen der Anderen etwas entgegenzusetzen durch Zuhören, Verstehen, Glauben und Helfen.

Die Taten und das Schweigen der Anderen darüber zwingen Kinder und Jugendliche dazu, allein Wege zu finden, die es Ihnen ermöglichen, weiterleben zu können und die Gewalterfahrungen zu bewältigen trotz des verloren gegangenen Vertrauens, der seelischen und oft auch körperlichen Verletzungen, der Scham- und Schuldgefühle. Dies ist besonders dann belastend, wenn sie das Umfeld etwa ihre Familie nicht verlassen können, in dem der Missbrauch stattfindet.

Als Bewältigungsmuster und Verhaltensweisen schildern Betroffene am häufigsten, dass sie den Missbrauch verdrängt oder abgespalten haben. Manche flüchteten sich auch in eine Fantasiewelt. Wieder andere entwickelten einen ausgeprägten schulischen oder sportlichen Leistungsanspruch, um Selbstbestätigung zu erhalten oder durch eiserne Disziplin, Schmerzen und Gefühle zu unterdrücken. Auch sendeten Betroffene durch plötzlich auftretendes aggressives Verhalten gegenüber sich selbst oder andere oder auch durch sozialen Rückzug deutliche Signale an ihre Umwelt.

Die Aufarbeitungskommission soll auch einen Beitrag dazu leisten, das gesellschaftliche Bewusstsein für die Folgen sexuellen Kindesmissbrauchs zu schärfen. Denn diese beeinträchtigen die Bildungskarrieren und das spätere Erwerbsleben, sie erschweren häufig persönliche Beziehungen und belasten das Familienleben. Die Arbeit der Kommission verdeutlicht erneut, dass Betroffene bis heute bei einer Bewältigung der Folgen an strukturellen und finanziellen Hürden scheitern. Sie erhalten zu oft keine passenden Hilfen im Bereich Beratung und Therapie. Die Standardlösungen der Krankenkassen reichen angesichts der gesundheitlichen Folgeprobleme häufig nicht aus. Das Angebot an Fachberatungsstellen muss flächendeckend ausgebaut, finanziell abgesichert und bekannter gemacht werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden wie im Versorgungsamt, im Jobcenter, bei Krankenkassen oder in der Justiz müssen auf den Umgang mit traumatisierten Menschen vorbereitet und entsprechend fortgebildet werden. Und es muss in den Bereichen Pädagogik, Medizin, Psychologie und Rechtswissenschaften ein Grundlagenwissen über sexuelle Gewalt und deren Folgen in der Ausbildung vermittelt werden.

Prof. Dr. Peer Briken, Mitglied der Kommission: „Wir danken den vielen Menschen, die uns ihre Geschichten anvertraut haben, um sie in die Öffentlichkeit zu tragen. Das Sprechen über sexuellen Kindesmissbrauch kann sehr belastend sein und dazu gehört viel Mut. Davor haben wir großen Respekt. Jede Geschichte zählt und kann helfen, Kinder heute und in Zukunft besser zu schützen.“

Seit Mai 2016 haben sich knapp 1.700 Betroffene bei der Kommission gemeldet. Es wurden rund 900 vertrauliche Anhörungen durchgeführt und 300 schriftliche Berichte ausgewertet. Der Kommission berichteten Betroffene von sexueller Gewalt u.a. in der Familie, im sozialen Umfeld, in der Schule, in Heimen, in rituellen und organisierten Kontexten, in der Klinik, im Pfarrhaus, in der Kirche, bei den Zeugen Jehovas, beim Sport, durch Fremdtäter, in Chören und in weiteren Freizeiteinrichtungen.
Die Kommission veranstaltete drei öffentliche Hearings, in denen Betroffene vor 200 Gästen zu den Schwerpunkten Familie, DDR sowie evangelische und katholische Kirche ihre Geschichte erzählten und Zeugnis ablegten. Sie veröffentlichte eine Expertise und eine Fallstudie zu sexuellem Kindesmissbrauch in der DDR, eine weitere Fallstudie zu den Kirchen, ein Empfehlungspapier für kindgerechte und betroffenensensible Strafverfahren sowie einen Zwischenbericht. Zudem tauschte sich die Kommission in sieben Werkstattgesprächen mit rund 60 Expertinnen und Experten zu verschiedenen Schwerpunktthemen aus wie rituelle und organisierte sexuelle Gewalt, Missbrauch beim Sport, an Menschen mit Behinderung oder auch zur Verantwortung von Institutionen.

Die Unabhängige Kommission zu Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs arbeitet ehrenamtlich und hat im Mai 2016 ihre Arbeit aufgenommen. Diese war vorerst auf drei Jahre begrenzt und wurde nun bis Ende 2023 verlängert. Damit hat die Kommission die Möglichkeit, sexuellen Kindesmissbrauch in weiteren Bereichen zu untersuchen. Erste Schwerpunkte der zweiten Laufzeit sind der Sport, Menschen mit Behinderung und die sogenannte Pädosexuellenbewegung. Bis zum Herbst 2019 wird die Kommission Eckpunkte für eine gelingende Aufarbeitung erarbeiten, die Institutionen eine Orientierung geben sollen, eine Aufarbeitung bestmöglich zu beginnen und durchzuführen.

Download Bilanzbericht Band I + II www.aufarbeitungskommission.de/bilanzbericht_2019

Download Pressemappe www.aufarbeitungskommission.de/pm-03-04-2019

Download Pressebilder www.aufarbeitungskommission.de/pressebilder_bilanzbericht_2019

Betroffene und weitere Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, die sich über die Arbeit der Kommission informieren oder sich für eine vertrauliche Anhörung anmelden oder einen schriftlichen Bericht einreichen möchten, können sich telefonisch (0800 4030040 – anonym und kostenfrei), per E-Mail oder Brief an die Kommission wenden. Weitere Informationen unter www.aufarbeitungskommission.de

Quelle: Pressemitteilung Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs vom 03.04.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die von der AWO beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen! verlief mit über 74.000 Stimmen erfolgreich. Dass die SPD sich dieses Themas auch annimmt, begrüßt die AWO sehr. Dazu erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker: „Die AWO begrüßt das Vorhaben der SPD, die Pflegekosten für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen neu aufzuteilen, ausdrücklich. Aus Sicht der AWO ist die Begrenzung der Eigenanteile dringend notwendig, damit für Betroffene das Risiko der Pflegebedürftigkeit in seinem finanziellen Ausmaß kalkulierbar wird. Die über dem festen Eigenanteil liegenden Pflegekosten, sind durch die Pflegekassen zu tragen. Ohne diese Änderung wird Pflege pflegebedürftige Menschen zukünftig arm machen und immer mehr werden gezwungen sein, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, um ihre Pflege bezahlen zu können.“

Die bisher von der SPD bekannt gewordenen Maßnahmen zur Finanzierung dieses Vorhabens werden aber kaum genügen. Das Präsidium der AWO hat bereits im Juni 2018 einen Beschluss zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung gefasst, damit diese in der Zukunft eine verlässliche Absicherung des Pflegerisikos gewährleistet. Darüber hinaus müssen über die Pflegeversicherung faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen und eine gute Personalausstattung vor Ort finanzierbar sein.

Für diese Forderungen muss die Pflegeversicherung finanziell deutlich besser ausgestattet werden. Folgende Maßnahmen fordert die AWO dazu:

  • Dynamisierung orientiert an der allgemeinen Preissteigerung sowie insbesondere an der Entwicklung der Lohnkosten
  • Nachholen der seit Einführung der Pflegeversicherung ausgebliebenen Anpassung der Versicherungsleistungen
  • Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege in Heimen durch die Krankenversicherung
  • Umbau der Pflegeversicherung in eine Bürgerversicherung
  • Auflösung des Pflegevorsorgefonds
  • Beitragserhöhungen zur Pflegeversicherung
  • Erhöhung der Einnahmen durch Verbeitragung aller Einkommensarten
  • Zusammenführung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Die AWO erwartet konkrete Maßnahmen. So werden die Ergebnisse der Konzertierten Aktion Pflege, mit denen im Sommer gerechnet wird, aller Voraussicht nach, ebenfalls zeigen, dass der Pflegebereich derzeit deutlich unterfinanziert ist und daher teurer werden wird. „Der Handlungsdruck ist groß, wir hoffen, dass dies auch andere Parteien erkennen und gemeinsam handeln“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 08.04.2019

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) führt ihre Kampagne des Weltgesundheitstages aus dem letzten Jahr fort und macht mit dem Thema „Universal Health Coverage“ auf die Bedeutung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung aufmerksam.

„Die AWO setzt sich für eine sozial gerechte Gesellschaft mit einem Gesundheitssystem ein, das auf Chancengleichheit und sozialer Gerechtigkeit beruht“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker und ergänzt: „Als Verband der Freien Wohlfahrtspflege machen wir uns stark dafür, dass alle Menschen, unabhängig von ihrem sozialen und rechtlichen Status, Zugang zum Gesundheitssystem haben. Dabei ist uns insbesondere die Gesundheitsversorgung von Menschen in ländlichen Regionen ein zentrales Anliegen“.

Kennzeichen ländlicher Regionen sind in der Regel ein hoher Anteil älterer und hochaltriger Menschen mit komplexem Versorgungsbedarf und eingeschränkter Mobilität. „Allein die Frage, wie Ärzt*innen und Patient*innen trotz großer Entfernungen und schwacher Infrastruktur zueinander finden, verlangt neue Wege und kreative Lösungen. Eine Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure ist unverzichtbar“, betont Döcker und fordert die Bundesregierung dazu auf, im Zusammenwirken mit den Bundesländern und Kommunen, den Kranken- und Pflegekassenkassen sowie den Träger*innen der Rehabilitation und Prävention, die gesundheitliche Versorgung in ländlichen Regionen sicherzustellen und qualitativ weiterzuentwickeln.

Um trotz der Besonderheiten, denen die Versorgung im ländlichen Raum unterliegt, einen gleichwertigen und sozial gerechten Zugang zu Gesundheitsleistungen zu schaffen, müssen Versorgungskonzepte aus Sicht der AWO unter anderem folgende zentrale Elemente vorsehen: Stärkung der regionalen Steuerungs- und Strukturverantwortung, Berücksichtigung der Gesundheitsversorgung als multiprofessionelle Gesamtleistung unter Beteiligung aller Akteure sowie Schaffung zusätzlicher infrastruktureller Erweiterungen und programmatischer Ausbau mobiler Leistungserbringungen in allen Bereichen.

Der Weltgesundheitstag wird Jahr für Jahr am 7. April begangen. Die WHO erinnert mit diesem Tag an ihre Gründung im Jahr 1948 und legt jährlich ein neues Gesundheitsthema von globaler Relevanz fest.

Link

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.04.2019

Heute gab das Statistische Bundesamt bekannt, dass die Zahl der Beziehenden von Grundsicherung im Alter erneut gestiegen ist. Demnach bezogen im Dezember 2018 schon deutlich über eine Million Menschen (1.079.000) Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dazu erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Trotz einer positiven Rentenentwicklung wächst die Zahl bedürftiger Rentnerinnen und Rentner immer weiter. So stieg sie seit Ende 2003 um insgesamt 146 Prozent. Hinzu kommt, dass viele Menschen, die einen Anspruch auf die Grundsicherung im Alter haben, diesen Anspruch aus Scham oder Unwissenheit nicht wahrnehmen.

Klar ist, dass das sinkende Rentenniveau einerseits und die Lücken in den Erwerbsbiographien der heutigen Beschäftigten andererseits zu einem weiteren Anstieg von Altersarmut führen werden. Hier muss dringend gehandelt werden. Wer lange Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat und hierfür Rentenbeiträge gezahlt hat, muss im Alter mehr haben als eine bedürftigkeitsgeprüfte Grundsicherung. Das Grundrentenkonzept setzt dieses Ziel um und trägt der langjährigen AWO-Forderung Rechnung, dass Leistungsverbesserungen für Niedrigverdiener in der Rentenversicherung nicht bedürftigkeitsabhängig sein dürfen.

Auch beim Wohngeld und bei der Grundsicherung muss es Verbesserungen geben. Das Wohngeld sorgt bei vielen Rentenbeziehenden dafür, dass sie nicht zum Sozialamt gehen müssen. Es ist deshalb richtig, dass Rentner mit einem niedrigen Einkommen leichter Wohngeld erhalten müssen. Damit dies auch vor dem Hintergrund vielerorts rasant steigender Mieten so bleibt, muss das Wohngeld regelmäßig an die Lebensrealität angepasst werden. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Einführung eines Freibetrags in der Grundsicherung im Alter, wie wir ihn heute schon für Betriebsrenten und Privatvorsorge kennen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.04.2019

Die von der AWO beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen! hat das notwendige Quorum deutlich überschritten. Dies teilte der Petitionsausschuss heute offiziell AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker mit. „Die über 74.000 erreichten Stimmen zeigen, wie wichtig den Bürgerinnen und Bürger dieses Thema ist. Wir möchten uns bei allen bedanken, die sich mit uns in dieser letztlich doch sehr kurzen Zeit dafür eingesetzt und uns ihre Stimme gegeben haben. Nun fordern wir die Mitglieder des Petitionsausschusses dazu auf, die Petition an den Deutschen Bundestag zur Berücksichtigung und damit zur Einleitung eines Gesetzgebungsverfahren zu überweisen“, erklärt Döcker.

Die AWO macht seit Jahren auf die Tatsache aufmerksam, dass alle Kostensteigerungen, die in Pflegeheimen anfallen, aufgrund bisheriger gesetzlicher Regelungen, allein von den Bewohnerinnen und Bewohnern übernommen werden müssen. Dies soll mit der Petition geändert werden, denn bereits 2017 lagen die Kosten, die eine versicherte Person selbst übernehmen musste, im Bundesdurchschnitt deutlich über derdurchschnittlichen Rentenleistung.⃰ „Ziel dieser Petition war und ist es, für die versicherten Leistungsbeziehenden der Pflegeversicherung einen gesetzlich definierten Höchstbetrag für die Eigenanteile zu erstreiten. Dieser muss auch über die Dauer der Pflege verlässlich abgesichert sein. Wir wollen, dass steigende Pflegekosten aus Mitteln der Pflegeversicherung getragen werden, denn dafür wurde sie eingeführt und dafür zahlen Menschen ihre Beiträge“, betont Brigitte Döcker.

Aufgrund der gestiegenen Kosten in den letzten Jahren, waren und werden zukünftig immer mehr Rentenbeziehende gezwungen sein, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, um ihre Pflege bezahlen zu können. „Aus Sicht der AWO ist es notwendig, Pflegekosten bundeseinheitlich zu definieren. Diese sind den Pflegekassen gesetzlich zuzuweisen, damit sie kein unkalkulierbares finanzielles Risiko mehr für Menschen mit Pflegebedarf darstellen. Das heißt, alle pflegebedingten Kosten sind aus Mitteln der Pflegeversicherung zu tragen. Eine Pflegeversicherung muss die Menschen absichern und ihnen sowie ihren Angehörigen Sicherheit geben“, betont Brigitte Döcker.

Mehr Informationen gibt es hier.

⃰ Zum Vergleich: Zum Ende des Jahres 2017 lag das durchschnittliche Netto-Renteneinkommen in den alten Bundesländern bei monatlich 1.231 Euro und in den neuen Bundesländern bei monatlich 1.169 Euro. Die durchschnittlichen Heimkosten lagen bei monatlich circa 1.750 Euro.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.03.2019

Einiges bewegt – noch viel zu tun!

Anlässlich des zehnten Jahrestags der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland am 26. März 2019 resümiert AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker: „Seit zehn Jahren ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland geltendes Recht. Dadurch verpflichtet sich die Bundesrepublik, die universellen Menschenrechte auch für Menschen mit Behinderungen umzusetzen. In dieser Hinsicht hat die Konvention einiges erreichen können. Es bleibt aber auch noch eine Menge zu tun.“

So zum Beispiel begrüßt Brigitte Döcker, dass gemäß dem zentralen Grundsatz der Konvention „Nichts über uns ohne uns“ das Amt der bzw. des Bundesbehindertenbeauftragten der Bundesregierung ein Mensch mit Behinderungen innehat. Nachdenklich stimme aber, so Döcker weiter, dass erst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten und für Menschen, die schuldunfähig eine rechtswidrige Tat begangen und in einer Psychiatrie untergebracht sind, abschaffen konnte: „Auch wenn der Bundestag nun die Wahlrechtsausschlüsse abschaffen wird, kommt dies für die anstehende Europawahl am 26. Mai zu spät. Die AWO unterstützt deshalb den Eilantrag einiger Parteien an das Bundesverfassungsgericht mit dem Ziel, die Wahlrechtsausschlüsse doch noch vor der Europawahl abzuschaffen.“

Döcker betont, dass die volle wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft noch nicht umgesetzt sei: „Hier bleibt noch viel zu tun, zum Beispiel in Sachen Barrierefreiheit. Ohne Barrierefreiheit sind für viele Menschen mit Behinderungen Bauten, Verkehrsmittel und Informationsquellen weder zugänglich, noch nutz- oder auffindbar. Menschen mit Behinderungen sehen sich tagtäglich mit kaum zu überwindenden Hindernissen konfrontiert.“ So sind Arztpraxen, die nur über Stufen und Treppen erreichbar sind, Supermärkte ohne Blindenleitsystem und Rampen zum Einstieg in einen Nahverkehrszug, die einen Neigungswinkel aufweisen, die jeden Alpinskifahrer herausfordern würden, für Rollstuhlfahrer einfach nur gefährlich. „Die AWO fordert, dass die Vorschriften für Barrierefreiheit auch für Private gelten müssen, die öffentlich zugängliche Einrichtungen unterhalten oder Dienstleistungen für die Öffentlichkeit anbieten“, verlangt Döcker.

Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland gibt es einen von der Bundesregierung erstellten Nationalen Aktionsplan. Dieser wurde zuletzt im Jahr 2016 aktualisiert, viele seiner Maßnahmen sind bereits 2017 oder 2018 ausgelaufen. „Der Nationale Aktionsplan muss dringend fortgeschrieben werden. Hier muss die Bundesregierung schnellstmöglich nachlegen. Ansonsten droht die Gefahr, dass die Anstrengungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Bundesebene eines Tages ungeordnet im Sande verlaufen“, erklärt AWO Bundesvorstandsmitglied Döcker abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 26.03.2019

Zum Tag der älteren Generation dringt die BAGSO auf eine Ausweitung von Beratungsund
Unterstützungsangeboten für Seniorinnen und Senioren in den eigenen vier Wänden. Denn Hilfe zu Hause ist wirkungsvoller, das zeigen Erfahrungen mit präventiven Hausbesuchen bei älteren Menschen in Deutschland und in anderen Ländern. Beratung und Unterstützung im privaten Umfeld können so viel individueller erfolgen. Schwierigkeiten in der Bewältigung des Alltags werden früher erkannt und behoben, ebenso wie Stolperfallen in der Wohnung.

„Türen öffnen lohnt sich. Ähnlich wie bei Hebammen, die junge Familien zu Hause begleiten, entsteht bei Gesprächen mit Älteren ‚am Küchentisch‘ schnell ein Vertrauensverhältnis.“, sagt der BAGSO-Vorsitzende Franz Müntefering. „Wenn der Hilfebedarf größer wird, ist der Kontakt bereits geknüpft.“

Aufsuchende Angebote sind auch in der Verbraucherberatung und in der altersmedizinischen Rehabilitation nach Stürzen und Operationen erfolgreich. In der konkreten Wohnsituation können Therapeuten gezielt die Fähigkeiten wiederherstellen helfen, die für die Bewältigung des Alltags erforderlich sind, sei es der Weg in das Badezimmer oder die Treppenstufen in den Garten. Die konkreten Reha-Ziele und die vertraute Umgebung steigern die Motivation der Betroffenen und die Trainingserfolge.

Aufsuchende Angebote bieten die Chance, Menschen zu erreichen, die sich aufgrund eingeschränkter Mobilität oder aus anderen Gründen, nicht aktiv um Hilfe bemühen. Sie tragen auch dazu bei, drohender Vereinsamung entgegenzuwirken.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO) vom 03.04.2019

Der Berliner Beirat für Familienfragen hat durch das Meinungsforschungsinstitut forsa über 1.000 Berliner Familien zum Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ befragt. Bei Berliner Familien stehen eine gute Kinderbetreuung sowie flexible Arbeitszeiten ganz oben auf der Wunschliste.

Familien stehen im Alltag regelmäßig vor der Herausforderung Familie und Beruf zu vereinbaren. Der Familienbeirat wollte von Berliner Familien wissen, welche Unterstützungswünsche sie haben. Die Fragen bezogen sich auf die konkreten Arbeitsbedingungen, die Betreuung der Kinder, die Pflege von Angehörigen, aber auch auf Behördenleistungen, das Mobilitätsangebot und die Situation im Wohnumfeld.

Die befragen Familien nannten als wichtigste Gründe für Probleme bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Zeitmangel (34%), Termine und Verpflichtungen (23%) und (fehlende) Betreuungsmöglichkeiten (21%) sowie Arbeitszeiten (18%).

Bei den Unterstützungshilfen durch Staat und Arbeitgeber sind Familien ausreichende und qualitativ gute Kinderbetreuungseinrichtungen (74%) am wichtigsten, gefolgt von Angeboten am Arbeitsplatz (vor allem flexible Arbeitszeiten und Verständnis des Arbeitgebers bzw. der Kollegen) zu 72% und guten Angeboten an öffentlichen Verkehrsmitteln (62%).

Die Familien wünschen sich weiterhin Verbesserungen bei der Kinderbetreuung: 48% beklagten zu große Klassen bzw. Gruppen und 45% den hohen Aufwand bei der Kitaplatz-Suche. Gefragt nach der Wichtigkeit von verschiedenen Aspekten der Kinderbetreuung werden die jederzeitige Verfügung eines Betreuungsplatzes, zuverlässige Betreuungszeiten und ein qualifiziertes Betreuungs- und Bildungskonzept, gefolgt von Wohnortnähe und gesunder Verpflegung zuerst genannt – wobei die insgesamt sieben angebotenen Nennungsmöglichkeiten alle eine sehr hohe Wichtigkeit bekamen und sehr eng beieinander lagen, was zeigt, dass den Familien eine quantitativ und qualitativ gute Kinderbetreuung sehr wichtig ist.

Von der Verwaltung wünschen sich die Familien mehr Angebote bei der Onlinebearbeitung von Anliegen und Anträgen (63%) und bei den Onlineinformationen (62%) sowie die Bündelung von Behördenleistungen vor Ort, bspw. durch Bürgerämter oder Familienbüros (52%).

Bei der Infrastruktur im Wohnumfeld sind Familien mit Abstand sichere Verkehrswege am wichtigsten, damit Kinder und Jugendliche auch allein zur Schule gehen können, gefolgt von einem zuverlässigen Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln und kurzen Wegezeiten zwischen Wohnung und Arbeit bzw. Kita/Schule zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Insgesamt gaben nur 33% der befragten Familien an, häufig Probleme bei der Vereinbarkeit zu haben. Dies betrifft insbesondere Familien mit mehreren Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen im Haushalt. 43% der Befragten haben hin und wieder Probleme. Die relativ geringe Nennung, häufig Probleme bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu haben, die sich mit den bundesweiten Befragungsergebnissen von forsa decken, lässt vermuten, dass die Familien phasenweise Belastungen bei der Vereinbarkeit von beruflichem Alltag und Familienleben als selbstverständlich ansehen.

Karlheinz Nolte, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen:

„Die Ergebnisse der repräsentativen Befragung zeigen, dass Berliner Familien ihre familiären und beruflichen Aufgaben überwiegend gut unter einen Hut bringen können. Bei der Beantwortung der Fragen nach konkreten Problemen und Wünschen ist festzustellen, dass Berlin noch einiges tun kann, um die wachsende Hauptstadt familienfreundlich zu gestalten und damit Familien zu entlasten: Das reicht von den bekannten Problemen bei der Kitaplatzsuche über ein Ausbau des Onlineangebotes der Verwaltung, der Bündelung von Behördenleistungen beispielsweise in Familien(service)büros bis zur Verbesserung der Infrastrukturangebote in den Wohngebieten.“

Die Ergebnisse der repräsentativen Befragung, die Ende 2018 durchgeführt wurde, stehen unter www.familienbeirat-berlin.de zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 27.03.2019

Bund, Länder und Kommunen haben die Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe innerhalb von zehn Jahren mehr als verdoppelt, doch die finanziellen Anstrengungen reichen noch nicht aus, zeigt der neue Kinder- und Jugendhilfereport. Die Ausgaben von Bund, Ländern und Kommunen für die Kinder- und Jugendhilfe haben sich innerhalb von zehn Jahren mehr als verdoppelt – auf etwa 45 Milliarden Euro im Jahr 2016. Nicht nur der Ausbau der Kindertagesbetreuung trug wesentlich zu dieser Steigerung bei, sondern auch der verstärkte Kinderschutz. Das zeigt der Kinder- und Jugendhilfereport 2018, den die „Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik“ im Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut/Technische Universität Dortmund veröffentlicht hat. Der Report fasst aktuelle Daten und Fakten zu den vielfältigen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe zusammen und bietet damit eine Grundlage für die aktuellen Diskussionen über die Kind er- und Jugendhilfe – sei es der Ausbau der Kitas, das Handeln im Spannungsfeld zwischen staatlicher Schutzverantwortung und elterlicher Autonomie oder die Personalnot in Jugendämtern, Heimen und anderen Institutionen.
Nötig sind fachlich starke Jugendämter: Die Kinder- und Jugendhilfe ist längst zu einem elementaren Teil des deutschen Sozialsystems geworden. Die überwiegend gemeinnützigen, zivilgesellschaftlichen Träger stellen einerseits Betreuungs-, Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche bereit, andererseits bieten sie auch gezielte Unterstützung für Familien mit Problemen sowie für Kinder und Jugendliche in Notsituationen. „Benötigt werden dafür fachlich starke Jugendämter als Kompetenzzentren vor Ort“, sagt Thomas Rauschenbach, Direktor des Deutschen Jugendinstituts (DJI) und Sprecher der Autorengruppe des Reports.
Laut dem Report wurden im Jahr 2016 allein in die Kindertagesbetreuung fast 29 Milliarden Euro investiert – im Jahr 2006 waren es nur etwa 12 Milliarden Euro. Innerhalb eines Jahrzehnts konnten bundesweit eine halbe Million Kinder zusätzlich die Kindertagesbetreuung besuchen, mehr als 6.600 neue Kitas sind entstanden, und fast 280.000 Fachkräfte wurden zusätzlich eingestellt. Inzwischen besucht mehr als jedes dritte unter 3-jährige Kind eine Kita oder Kindertagespflege. „Der Bedarf der Familien ist damit längst noch nicht gedeckt, deshalb sind noch weitere Anstrengungen notwendig – im Übrigen nicht nur in Sachen Quantität, sondern auch bei der Qualität“, betont Rauschenbach.
Verstärkter Kinderschutz erfordert mehr Transparenz: Auch die Ausgaben für Hilfen zur Erziehung wie etwa Erziehungsberatung, für die Sozialpädagogische Familienhilfe oder die Unterbringung von Heranwachsenden in Heimen, Pflegefamilien oder Wohngruppen haben massiv zugenommen, von fast 6 Milliarden Euro im Jahr 2006 auf etwa 10 Milliarden im Jahr 2016. Ursache hierfür sind die zwischenzeitlich vehement gestiegenen Fallzahlen bei den unbegleitet nach Deutschland eingereisten Minderjährigen, zugleich aber auch die Folgen eines verbesserten Kinderschutzes in den Jugendämtern.
Auf die damit verbundenen zusätzlichen Aufgaben haben die Kommunen reagiert und ihre Jugendämter deutlich vergrößert: Während ein statistisch „mittleres“ Jugendamt in Deutschland im Jahr 2006 lediglich über 32 Vollzeitstellen verfügte, waren es 2016 bereits 54. Der Kinderschutz hat in diesem Zuge einen größeren Stellenwert bekommen. „Die Jugendämter sind wachsamer geworden, allerdings passieren weiterhin schwerwiegende Fehler, wie einige der jüngsten Missbrauchsfälle in Deutschland erneut deutlich machen“, sagt Rauschenbach. Der Kinder- und Jugendhilfereport beleuchtet das konfliktträchtige Spannungsfeld zwischen unterstützender Hilfestellung und hoheitlicher Intervention der Jugendämter und ist somit eine wichtige Grundlage für weiterführende Diskussionen zum Kinderschutz. „Die Datenlage reicht aber noch nicht aus, das Handeln der Jugendämter muss transparenter w erden“, fordert der Direktor des DJI.
Kinder- und Jugendhilfe im Dialog weiterentwickeln: Rauschenbach sieht den Kinder- und Jugendhilfereport aber auch als einen Beitrag für den Dialogprozess zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, den das Bundesfamilienministerium mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Fachleuten der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe sowie Ländern und Kommunen angestoßen hat. Ziel ist eine Gesetzesinitiative zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe mit einer Reform des derzeit geltenden SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch).
Der Report gibt indikatorenbasiert Auskunft über die Arbeitsfelder und bietet Orientierung in einer zum Teil unübersichtlichen Kinder- und Jugendhilfe. Er ist unter dem Titel „Kinder- und Jugendhilfereport 2018. Eine kennzahlenbasierte Analyse“ im Verlag Barbara Budrich erschienen und kostet 29,90 Euro. Die Publikation steht im Open-Access-Bereich der Verlagsseite als PDF-Version zum kostenlosen Download bereit (DOI 10.3224/84742240).
Ein kompakter Überblick über zentrale Ergebnisse zu den einzelnen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe ist zu finden unter www.dji.de/Kinder-undJugendhilfereport2018

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut vom 25.03.2019

Laut Bundesinnenministerium (BMI) haben seit September 2018 rund 83.000 Familien einen Antrag auf Baukindergeld gestellt. Etwa 1,7 Milliarden Euro sind bisher für die staatliche Förderung von Familien beim Erwerb von Wohneigentum gebunden.

Der Deutsche Familienverband (DFV) sieht sich in seiner Forderung bestärkt, dass das Baukindergeld über 2020 hinaus Bestand haben und Familien einen Rechtsanspruch darauf erhalten müssen. „Die starke Nachfrage nach dem Baukindergeld zeigt, dass es ein Erfolgsprojekt ist. Eine Ausweitung dieser staatlichen Maßnahme ist daher sinnvoll und notwendig“, sagt Sebastian Heimann, DFV-Bundesgeschäftsführer.

Eigener Wohnraum gibt Familien Sicherheit. Gerade für Eltern mit mehreren Kindern sind die eigenen vier Wände oft die einzige Möglichkeit, familiengerecht zu leben und für das Alter vorzusorgen. Die Wohnsituation übt einen wesentlichen Einfluss auf die Heranwachsenden aus. Ob Kinder sich gut entwickeln und Familienleben gelingt, wird wesentlich vom Wohnen und Wohnumfeld bestimmt.

Die Kritik, die in der Vergangenheit um das Baukindergeld aufgekommen ist, weist der DFV zurück. „Das Baukindergeld ist gut investiertes Geld für Familien. Für die hohen Kaufpreise sind andere Faktoren, wie die Grunderwerbsteuer, eine unzureichende Baulandausweisung und Spekulationspreise verantwortlich“, sagt der Bundesgeschäftsführer. Aus Sicht des DFV handelt es sich bei der Grunderwerbsteuer geradezu um eine Strafsteuer für Familien.

„Die Wohnungs- und Baupolitik muss die vielfältigen Einflussfaktoren berücksichtigen, die ein familiengerechtes und bezahlbares Wohnen erschweren“, so Heimann. „Mit dem Baukindergeld hat die Bundesregierung eine für Familien sinnvolle Förderung auf den Weg gebracht – eine „Eigenheimzulage light“, die die finanzielle Belastung von bauwilligen Familien senkt.“ Weitere Maßnahmen sowohl im Wohnungsbau- als auch im Mietwohnbereich sind aber weiterhin unabdingbar.

Weitere Informationen:

Die DFV-Stellungnahme zum „Bezahlbaren und familiengerechten Wohnen“ (PDF)

Fachartikel zur Grunderwerbsteuer „Wie Bundesländer das Wohnen für Familien teuer machen“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 05.04.2019

Neue EU-Vereinbarkeitsrichtlinie stärkt das soziale Europa, gibt aber keine Impulse zur Weiterentwicklung in Deutschland.

Das Europäische Parlament hat am 4. April mit großer Mehrheit die neue Work-Life Balance-Richtlinie beschlossen. Es ist die erste legislative Maßnahme der EU zur Europäischen Säule sozialer Rechte.

In einer gemeinsamen Positionierung zur Richtlinie ziehen der DGB sowie der Deutsche Frauenrat, das Bundesforum Männer, das Zukunftsforum Familie und die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen eine sehr gemischte Bilanz: Zwar kommt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie EU-weit mit der Richtlinie einen großen Schritt voran – in Deutschland ändert sich allerdings praktisch nichts. Der DGB und die vier weiteren Verbände hätten sich außerdem ein viel deutlicheres Signal für die Vereinbarkeit der verschiedenen Lebensbereiche und eine gerechte Verteilung der Familienpflichten zwischen den Geschlechtern gewünscht.

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack erklärte: „Gerade jetzt vor der Europawahl ist es wichtig, dass die soziale Säule endlich mit einem ersten Instrument Form annimmt. Eltern und Beschäftigte, die ihre Angehörigen pflegen, werden damit EU-weit gestärkt und ein verbindlicher Standard gesetzt. Die Gewerkschaften haben sich allerdings für noch mehr Partnerschaftlichkeit in der Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern stark gemacht. Der Kommissionsvorschlag sah dazu deutlichere Regelungen vor – die jetzige Fassung der Richtlinie bringt leider keine Verbesserungen in Deutschland.“

DGB, Deutscher Frauenrat, Bundesforum Männer, Zukunftsforum Familie und die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen fordern die Bundesregierung deshalb auf, eigene gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben zu verbessern und die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern. Dazu gehören zum Beispiel die geschlechtergerechte Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld, die Realisierung einer bezahlten Vaterschaftsfreistellung nach der Geburt als eigenständige Leistung und die Einführung einer Pflegezeit mit angemessener Ausgleichszahlung, beispielsweise in Anlehnung an das Elterngeld.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstandvom 05.04.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt anlässlich des heutigen Weltgesundheitstages ein besonderes Augenmerk auf die Gesundheitsversorgung von Kindern in Deutschland an. Insbesondere Flüchtlingskinder sind durch die Einschränkungen des Asylbewerberleistungsgesetzes an vielen Stellen nur unzureichend gesundheitlich versorgt, und „Kindern ohne Papiere“ wird in der Regel gar keine medizinische Versorgung zuteil. Probleme gibt es auch bei der Unterbringung von Flüchtlingskindern in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften, in denen Kindern oft elementare Rechte wie Bildung und Gesundheit vorenthalten werden.

„Wir müssen in Deutschland für alle Flüchtlingskinder mit Hilfe einer regulären Versicherungskarte den Zugang zu einer vollständigen ärztlichen Versorgung sicherstellen. Das umfasst sowohl die medizinische Grundversorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen als auch den Zugang zur medizinischen Standardversorgung nach der Erstaufnahme. Die Gesundheitsversorgung gleicht aber bisher einem Flickenteppich, jedes Bundesland hat hier andere rechtliche Standards, zum Beispiel in Bezug auf die Erteilung einer elektronischen Gesundheitskarte. Zudem ist beispielsweise eine gute Aufklärung der Eltern über die Sinnhaftigkeit von Impfungen wichtig, da so der Schutz von Kindern vor krankheitsbedingten Schäden verbessert werden kann“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Und auch bei der generellen Versorgung mit Kinder- und Jugendärzten in Deutschland besteht Handlungsbedarf. Denn nach Ansicht von rund einem Drittel der Eltern in Deutschland (34 Prozent) gibt es in der Nähe ihres Wohnortes keine ausreichende Versorgung mit Kinder- und Jugendärzten. In Kleinstädten bis 5.000 Einwohner ist rund die Hälfte der Eltern dieser Ansicht (49 Prozent). Zu diesen Ergebnissen kommt eine Umfrage des Politikforschungsinstituts Kantar Public im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes aus dem letzten Jahr.

„Zum in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrecht auf bestmögliche Gesundheit gehört auch die ausreichende Versorgung mit Kinder- und Jugendärzten. Es darf nicht sein, dass Eltern nach der Geburt eines Kindes oder nach einem Umzug keinen Kinderarzt finden, oder für sich und ihre Kinder unzumutbar weite Wege auf sich nehmen müssen. Es muss dringend Mechanismen der Bedarfsplanung geben, die das verhindern. Sonst droht insbesondere die Vorsorge auf der Strecke zu bleiben“, so Hofmann weiter.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat in diesem Jahr das Thema „Flächendeckende und umfassende Gesundheitsversorgung“ (Universal Health Coverage) in den Mittelpunkt des Weltgesundheitstages gestellt. Laut WHO muss eine flächendeckende und umfassende Gesundheitsversorgung dafür sorgen, dass jeder Mensch medizinische Versorgung in Anspruch nehmen kann, ohne dabei in eine finanzielle Notlage zu geraten. Es soll sichergestellt werden, dass jeder Mensch die medizinische Versorgung erhält, die er braucht und wann immer er sie braucht.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.04.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt heute zum 30-jährigen Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention eine einzigartige 30-Euro-Blech-Sammlermünze vor. Mittelpunkt der Münze ist das Konterfei von Herbert Grönemeyer, der mit seinem Lied „Kinder an die Macht“ bereits seit vielen Jahren die Ikone der deutschen Kinderrechtsbewegung ist. Die Sammlermünze in der Prägequalität „Blechglanz“ ist direkt beim Deutschen Kinderhilfswerk zum Nominalwert erhältlich, allerdings nur solange der Vorrat reicht. Das 30-Euro-Stück gehört nicht zum offiziellen Münzprogramm des Bundes, ist aber trotzdem Teil der Sammler-Serie „Kinderrechte ins Grundgesetz!“. Die Randschrift lautet passend zum diesjährigen Motto des Weltkindertages „Wir Kinder haben Rechte!“. Zur heutigen Vorstellung der Münze am 1. April kann diese unter www.dkhw.de/sammlermuenze versandkostenfrei bestellt werden.

„Nach wie vor kennen viel zu wenige Kinder und Erwachsene die UN-Kinderrechtskonvention und die darin normierten Kinderrechte. Aber nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch verwirklichen. Deshalb brauchen wir in Deutschland eine Bildungsoffensive in Sachen Kinderrechte, die Kinder und Erwachsene erreicht. Mit der 30-Euro-Sammlermünze wollen wir auch dafür werben, dass endlich Kinderrechte im Grundgesetz normiert werden. Sollte das bis zum 1. April nächsten Jahres nicht der Fall sein, werden wir eine 31-Euro-Münze auf den Markt bringen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Eigentlich hatten wir ja gehofft, die 30-Euro-Sammlermünze aus Gold oder Platin prägen lassen zu können. Aber da die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz immer noch auf sich warten lässt, haben wir uns letztlich für Blech entschieden. Schade. Aber eine gute Nachricht gibt es trotzdem: Die Münze passt ganz hervorragend in die Spendendosen des Deutschen Kinderhilfswerkes, die an ca. 40.000 Standorten in ganz Deutschland stehen. Durch die Spendendosen konnten seit 1979 bereits mehr als 37 Millionen Euro gesammelt werden. Mit diesen Spenden hat das Deutsche Kinderhilfswerk Kinder- und Jugendprojekte in ganz Deutschland unterstützt, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben“, so Hofmann.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 01.04.2019

Positiv reagierte der Paritätische Wohlfahrtsverband auf den Vorstoß der Sozialdemokraten, den Eigenanteil der Pflegekosten für Pflegebedürftige und ihre Angehörige zu deckeln und stattdessen die Pflegekassen stärker in die Pflicht zu nehmen. Es handle sich hier um eine echte und überfällige Neuausrichtung, um künftig nicht nur gute Pflege zu gewährleisten, sondern die Betroffenen auch vor Armut zu schützen.

„Nach dem ganzen Klein-Klein in der Pflegepolitik wagt nun eine Regierungspartei endlich den notwendigen großen Wurf. Es ist höchste Zeit, dass aus dem Zuschuss der Pflegekasse eine verlässliche Versicherung wird, die den Betroffenen Sicherheit gibt“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Die Sozialhilfequote von fast 40 Prozent unter Pflegeheimbewohnern zeige, dass die Pflegeversicherung bei der Absicherung der Pflege bisher kläglich versagt. „Es kann nicht sein, dass Menschen fast ihr Leben lang in die Pflegekasse einzahlen und am Ende trotzdem in der Sozialhilfe und in Armut landen“, so Schneider.

Eine Deckelung des Eigenanteils, wie von der SPD vorgeschlagen, sowie neue Ansätze zur solidarischen Finanzierung der Pflegeversicherung seien vor diesem Hintergrund ein zentraler Schritt. Der Paritätische spricht sich dafür aus, den Eigenanteil bei den Pflegekosten für die Betroffenen generell auf 15 Prozent zu deckeln. Ausdrücklich stellt sich der Verband auch hinter die Forderung nach der Schaffung einer einheitlichen solidarischen Bürgerversicherung für alle.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 08.04.2019

Scharf kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband den vorliegenden Entwurf zur Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes, nach dem die Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber neu geregelt werden sollen. Statt die Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums endlich an den tatsächlichen Bedarf und die aktuelle Preisentwicklung anzupassen, würden durch statistische Tricks die Beträge künstlich klein gerechnet, kritisiert der Verband. Die Pläne der Bundesregierung seien verfassungsrechtlich mindestens fragwürdig. Der Verband fordert die politische Anerkennung eines einheitlichen Existenzminimums für alle in Deutschland lebenden Menschen.

„Die geplante Neuregelung kommt einer Mogelpackung gleich. Vordergründig ist es eine Erhöhung, bei gründlichem Nachrechnen stellt sich heraus, dass sehr viele Flüchtlinge künftig nicht mehr oder sogar weniger haben werden als jetzt“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Zwar werden die Regelsätze generell erhöht, doch wird vielen Asylbewerbern die höchste Regelsatzstufe künftig mit Verweis auf mögliche Einsparpotenziale in Sammelunterkünften vorenthalten. „Unter dem Strich ist es für den Einzelnen in vielen Fällen bestenfalls ein Nullsummenspiel“, so Schneider.

Ohnehin seien die Regelsätze und insbesondere die Geldbeträge seit Jahren nicht mehr annähernd bedarfsdeckend. „Mit 136 Euro im Monat und einigen Sachleistungen ist kein Auskommen möglich“, so Schneider.

Der Gesetzesentwurf enthalte durchaus auch positive Ansätze, so etwa die Unterstützung von Asylbewerbern in Ausbildung oder die Honorierung ehrenamtlichen Engagements. Es sei außerordentlich bedauerlich, dass diese begrüßenswerten Aspekte durch die Tricksereien beim Regelsatz überlagert werden.

Der Verband weist darauf hin, dass die niedrigeren Regelsätze bei Asylbewerbern im Vergleich zu Hartz IV-Beziehenden ganz generell eine klare Diskriminierung von Flüchtlingen darstellt. „Das Existenzminimum ist genauso wenig teilbar wie die Würde des Menschen nach Artikel 1 des Grundgesetzes“, so Schneider.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 28.03.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 10. April 2019

Veranstalter: Kinderkommission des Deutschen Bundestags

Ort: Berlin

Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses: www.bundestag.de/resource/blob/634444/5f92966b72096fdfb481bbe672a5a88b/Tagesordnung-der-15–Sitzung-data.pdf

Hinweis: Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung (www.bundestag.de/presse/akkreditierung).

Alle anderen Besucher melden sich bitte unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums beim Ausschuss unterkinderkommission@bundestag.de an. Die Daten der Gäste werden im Polizeilichen Informationssystem (INPOL) überprüft und für die Einlasskontrolle verwandt. Nach Beendigung des Besuches werden diese Daten vernichtet. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis mit!

Termin: 03. Mai 2019

Veranstalter: Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V.

Ort: Frankfurt

So vielfältig unsere Gesellschaft ist, so vielfältig sind die Familien und auch familiäre Zuschreibungen. Bei muslimischen oder als muslimisch markierten Familien können Zuschreibungen auch Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe haben. Familien berichten in diesem Kontext immer wieder von erlebten Ausgrenzungen. Die Tagung, zu der wir Sie herzlich einladen, will auf diesen Zusammenhang aufmerksam machen.
Frau Prof. Dr. Annette Treibel Illian von der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe wird die Wirkung von Zuschreibungen und Markierungen von Familien thematisieren und Bezug
darauf nehmen, wie Zugänge zu Bildung und gesellschaftliche Teilhabe sich gestalten.
Frau Dr. Anja Stichs vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellt die Erwartungen muslimischer Familien an die Qualität einer vorschulischen Kinderbetreuung anhand der BAMF-Studie »Vorschulische Kinderbetreuung aus Sicht muslimischer Familien« (2017) dar.
Es stellt sich uns auch die Frage, ob das seit Beginn des Jahres in Kraft getretene Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung hierzu neue Möglichkeiten eröffnet.
In Workshops werden weitere Aspekte vertieft sowie Austausch und Vernetzungsmöglichkeiten geboten.

Die Veranstaltung richtet sich an Eltern, pädagogische Fachkräfte und Multiplikator*innen sowie an die interessierte Öffentlichkeit.

Die Einladung sowie Informationen zum Programmablauf und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 10. Mai 2019

Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

Am 10. Mai 2019 heißt es: Willkommen zum 13. Parlamentarischen Regenbogenabend der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen!

U.a. mit Claudia Roth MdB, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Ulle Schauws MdB, Sprecherin für Queerpolitik und Frauenpolitik, Sven Lehmann MdB, Sprecher für Queerpolitik und Sozialpolitik und Yga Kostrzewa, lesbische Aktivistin aus Polen.

Musikalische Gäste sind Vivian Kanner und Maxim Shagaev. Im Anschluss legt DJin Marsmädchen auf.

In über 70 Staaten werden Menschen dafür bestraft, wen sie lieben oder wer sie sind. In einzelnen Staaten droht sogar die Todesstrafe. Fast die Hälfte der Menschheit lebt in Ländern, in denen Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans* und intergeschlechtliche Personen staatlich diskriminiert, brutal verfolgt oder gar umgebracht werden. Und noch weit mehr können sich weder auf staatlichen Schutz noch gesellschaftliche Solidarität verlassen, wenn sie Opfer von Hetze, Hass oder Gewalt werden. Diese Schande darf niemanden kalt lassen, sondern muss zu beherztem politischem Handeln führen.

In anderen Ländern, auch in Deutschland, gibt es dagegen große Fortschritte. Nach langen Kämpfen wurde rechtliche Anerkennung erreicht und die Akzeptanz ist deutlich gestiegen. Aber auch hier sind Hass und Hetze nicht verschwunden und es gibt politische Kräfte, die das Rad zurückdrehen wollen.

50 Jahre nach Stonewall soll darüber diskutiert werden, wie die Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen weltweit und in Deutschland ist und was man gemeinsam für Gleichberechtigung und Selbstbestimmung tun kann. Darüber soll mit Ihnen und Euch ins Gespräch gekommen werden.

Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier. Die Online-Anmeldung ist bis zum 06. Mai 2019 möglich.

Termin: 11. Mai 2019

Veranstalter: BEVKI Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Ort: Berlin

Die BEVKi und der Landeselternausschuss Kita Berlin haben sich entschieden für den diesjährigen Fachtag der BEVKi für Eltern, Pädagog*innen und alle an frühkindlicher Bildung interessierte Menschen nach Berlin einzuladen. Sie haben sich als Elternvertreter*innen die Weiterbildung und Aufklärung der Eltern auf die Fahnen geschrieben.

Weiterhin ist Ihnen der Austausch zwischen Fachkräften, Leitungen und Familien (Eltern und Kinder) sehr wichtig.

An dem Fachtag liegt es Ihnen sehr am Herzen, dass alle miteinander in den Austausch kommen. Dazu haben Sie die Initiative Neues Lernen, das BeKi (Berliner Kita-Institut für Qualitätsentwicklung) und das DESI (Institut für demokratische Entwicklung und soziale Integration) ins Boot geholt. Sie begleiten Sie an diesem Tag, um allen Anwesenden den aktuellen Stand der frühkindlichen Bildung näher zu bringen.

Die ASH führt zur Zeit Studien zur Qualitätsentwicklung aus Kinderperspektive durch und entwickelt einen Methodenschatz um den Fachkräften und Akteuren der Kindertagesbetreuung zu helfen, die Kinderperspektive in den Kitaalltag zu integrieren und dieser einen wirkungsvollen Standpunkt geben zu können.

Deshalb möchten Sie der Kinderperspektive Raum geben und die Kinder zu ihrem „Perfekten Kita-Tag“ befragen. bzw. sie zu begleiten ihre Perspektive zu dokumentieren.
Die Eltern und Fachkräfte haben in dieser Zeit die Möglichkeit an Impulsvorträgen teilzunehmen.

Das vorläufige Programm
Dr. Christa Preissing, Direktorin des Berliner Kita-Instituts für Qualitätsentwicklung (BeKi), Präsidentin der Internationale Akademie Berlin und Autorin verschiedener Bildungsprogramme wird einen Einblick in die gelingende Bildungs- und Erziehungspartnerschaft geben.

Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner wird über den aktuellen Stand des SGB VIII in Zusammenhang mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ informieren.

Milena Lauer vom Berliner Kita-Institut für Qualitätsentwicklung (BeKi) wird einen Vortrag zum Thema Gesundes Aufwachsen einbringen.

Es wird einen Workshop mit Kindern zum Thema „Mein perfekter Kita-Tag“ in Anlehnung an die Quaki-Studie geben.

Die Teilnahme am Fachtag inkl. Mittagessen und Tagungsgetränken ist kostenlos. Eine Erstattung der Reise- und Übernachtungskosten ist auf Nachfrage in Anlehnung an das Bundesreisekostengesetz möglich (siehe Details weiter unten).

Da es nur begrenzte Plätze gibt, können Sie sich bereits ab sofort anmelden. Zur Anmeldung genügt eine E-Mail an norman.heise@bevki.de. Teilen Sie bitte bei der Anmeldung mit:
Von welcher Institution Sie kommen (Vor- und Nachname und Institution)?
Benötigen Sie eine Erstattung der Reisekosten?

Anreisekosten
Eine Erstattung der Reisekosten ist bis zu 60,00€ pro Person in Anlehnung an das Bundesreisekostengesetz möglich.
Formulare zur Erstattung der Reisekosten erhalten Sie (bei vorheriger Anmeldung) am Tag der Veranstaltung.

Termin: 13. Mai 2019

Veranstalter: Deutscher Kita-Preis

Ort: Berlin

Gute Qualität in Kindertageseinrichtungen zu gewährleisten, ist ein kontinuierlicher Prozess. Um diesen zu gestalten, braucht es alle beteiligten Perspektiven: die der zuständigen Fach- und Leitungskräfte, der Fachberatungen, der zuständigen Verwaltungen und der Politik, der Eltern und der Familien. Denn Qualität hat viele Gesichter und muss unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht werden.

Eine zentrale Perspektive rund um die Entwicklung und Ausgestaltung frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung ist der Blickwinkel der Kinder selbst.

Wie können kindliche Perspektiven und Belange im pädagogischen Alltag ernst genommen und authentisch eingebunden werden? Wie gelingt es Kitas und lokalen Bündnissen, ihr Handeln konsequent am Kind auszurichten und dabei die Lebenswelten der Kinder und ihrer Familien zu berücksichtigen? Wie kann eine kindorientierte Erschließung des Sozialraums aussehen? Und was haben Kinder über Kita-Qualität zu sagen? Diesen und weiteren Themen möchte man sich mit Ihnen gemeinsam widmen.

Gemeinsam mit Ihnen soll erkundet werden, wie man Kita-Qualität kindorientiert entwickeln kann. Dabei unterstützen und inspirieren Impulse und gute Praxis von Finalisten des Deutschen Kita-Preises.

Die Veranstaltung richtet sich an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung, wie beispielsweise Fachberatungen, Trägervertreterinnen und Trägervertreter, Vertreterinnen und Vertreter von Ämtern, Verbänden und weitere Interessierte.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Da die Plätze begrenzt sind, werden Sie um eine verbindliche Anmeldung gebeten bis zum 20. April 2019 unter dem folgenden Link: https://eveeno.com/deutscher-kita-preis

Anschließend erhalten Sie eine Anmeldebestätigung sowie zeitnah einen detaillierten Programmablauf.

Weitere Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie bei Julia Kaufmann, Deutsche Kinder- und Jugendstiftung, E-Mail: julia.kaufmann@dkjs.de, Tel.: 030 25 76 76 800.

Termin: 14. Mai 2019

Veranstalter: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ort: Berlin

„Hilfe, die ankommt. Fünf Jahre Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“


Mit dem Gesetz zur vertraulichen Geburt wurde viel erreicht.
Mit ihm wurden das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ und auch die digitalen Beratungsmöglichkeiten via Chat und E-Mail eingeführt. Diese Hilfen wurden in den vergangenen fünf Jahren von tausenden Ratsuchenden genutzt. Beim Hilfetelefon erhalten schwangere Frauen in Konfliktlagen rund um die Uhr und in 18 Sprachen direkte Unterstützung und können so den Weg in eine Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort finden. Zudem ermöglicht das Gesetz Frauen, die ihre Schwangerschaft geheim halten wollen, ihr Kind anonym und medizinisch sicher zur Welt zu bringen. Kinder die im Wege der vertraulichen Geburt in Adoptiv- oder Pflegefamilien groß werden, haben das Recht ab dem 16. Lebensjahr zu erfahren, woher sie kommen – ein wichtiger Faktor für die Identitätsbildung.

Warum ist das Gesetz so erfolgreich?

Basis hierfür ist die gute Zusammenarbeit und das starke Netzwerk der Beteiligten: Schwangerschaftsberatungsstellen, Jugendämter, Adoptionsvermittlungsstellen, in der Geburtshilfe tätige Einrichtungen und Hebammen sowie die Kooperationspartner, die mithelfen das Hilfetelefon weiter bekannt zu machen. Sie alle haben von Anfang an mitgewirkt, den betroffenen Frauen passgenaue Unterstützung zu bieten. Ihnen gilt der größte Dank.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nimmt den fünften Jahrestag zum Anlass, auf das Erreichte zurückzuschauen und den Blick nach vorn zu richten. Das Programm der Veranstaltung spannt einen weiten Bogen: Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey tauscht sich mit Praktikerinnen und Praktikern aus, Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachrichtungen diskutieren über wichtige Fragen: Wo hakt es? Was kann noch bessert werden? Wie kann die Zusammenarbeit gestärkt werden? Welche Erfolge wurden erzielt? Zudem erhalten die Gäste im Praxis-Karussell Einblick in spannende Projekte vor Ort.

Weitere Informationen, wie das Programm und den Anmeldebogen finden Sie hier.

Termin: 20. Mai 2019

Veranstalter: EAF Berlin und des Deutschen Juristinnenbundes

Ort: Berlin

100 Jahre Frauenwahlrecht und 70 Jahre Grundgesetz: Die Jubiläen sind Wegmarken für Demokratie und Gleichberechtigung. Mit dem Zukunftskongress am 20. Mai in Berlin findet die Kampagne „100 Jahre Frauenwahlrecht“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren Frauen und Jugend und der EAF Berlin ihren Abschluss. Es sollen noch einmal die Akteurinnen, die für Gleichberechtigung kämpften, gewürdigt werden. Doch vor allem soll nach vorne geblickt werden.

Bundesfamilien- und Frauenministerin Dr. Franziska Giffey wird den Kongress eröffnen und eine Bilanz der Kampagne ziehen. Die Bedeutung des Gleichberechtigungsgebots in Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz steht im Mittelpunkt des Beitrags von Prof. Dr. Ulrike Lembke, Professorin für öffentliches Recht und Geschlechterstudien, Humboldt-Universität zu Berlin.

Ende Januar wurde in Brandenburg das erste „Parité-Gesetz“ verabschiedet, das erste Paritätsgesetz Deutschlands. Zahlreiche prominente Politiker*innen haben sich in der Öffentlichkeit Pro Parität geäußert. Auf dem Zukunftskongress soll die aktuelle Debatte um Parität in der Politik weitergeführt werden. Mit Parlamentarierinnen des Bundestags wird diskutiert: Wie und in welcher Form erreichen wir Parität im Bundestag?

Kurz vor der Europawahl Ende Mai nimmt man die europäische Ebene in den Blick. Welche Forderungen an eine zukunftsweisende Gleichstellungspolitik stellt die Zivilgesellschaft an die Institutionen der EU?

Es wird sich gefreut mit Ihnen zu feiern, zu diskutieren und in die Zukunft zu denken!

Bitte merken Sie sich den Termin vor. Eine Einladung folgt zeitnah.

Termin: 05. Juni 2019

Veranstalter: Hans-Böckler-Stiftung, WSI, DGB

Ort: Berlin

Rentenpolitik steht hoch auf der politischen Agenda. Es gibt viele Reformvorschläge und viel Streit, welchen Weg die Politik einschlagen sollte. Die Meinungen gehen schon grundsätzlich auseinander: Worum sollte sich die Politik vor allem kümmern? Welche Probleme sind am größten? Auf einer vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) in Kooperation mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) veranstalteten Fachtagung wird diskutiert, wo die gegenwärtigen und künftigen Probleme der Alterssicherung liegen, welche Lösungsansätze geeignet sind und wie die Strategien zu ihrer Umsetzung aussehen müssen.

Die Veranstaltung richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Praktikerinnen und Praktiker aus Zivilgesellschaft, Politik, Gewerkschaften, Wirtschaft und Betrieben sowie an alle interessierte Bürgerinnen und Bürger.

Informationen zu Programm und Anmeldung folgen in Kürze.

Termin: 16. Juli 2019

Veranstalter: Netzwerk Familienbildung beim Landesfamilienrat Baden-Württemberg

Ort: Stuttgart

Familienbildung will Eltern dabei unterstützen, ihren komplexen Alltag zu bewältigen. Sie hilft Eltern, ihren Kindern ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Der Zuwachs von Wissen und Fähigkeiten, eine bessere Orientierung und der Austausch mit anderen geben Sicherheit. All das trägt dazu bei, die unterschiedlichen Aufgaben in der Familie besser zu erfüllen. Angebote der Eltern- und Familienbildung greifen aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen auf. Sie sind ein wichtiger Beitrag zur Quartiersentwicklung, festigen Nachbarschaften und unterstützen das Zusammenleben der Generationen im Sinne sorgender Gemeinschaften.

Für Verantwortliche bei Kommunen und Bildungsträgern ist es wichtig, Angebote der Familienbildung gemeinsam vor dem Hintergrund der Bedürfnisse, Gege-benheiten und Möglichkeiten vor Ort zu entwickeln. Dafür bietet das im Frühjahr 2019 veröffentlichte Rahmenkonzept Familienbildung eine gute Grundlage. Der 3. landesweite Kongress Familienbildung beschäftigt sich mit der Umsetzung des Rahmenkonzepts Familienbildung in Baden-Württemberg. In den Foren sollen wesentliche Fragen der Umsetzung aufgegriffen, vertieft und diskutiert werden.

Veranstalter ist das landesweite Netzwerk Familienbildung BW, das beim Landesfamilienrat Baden-Württemberg angesiedelt ist und dessen fachpolitisches Anliegen ein bedarfsgerechtes, flächendeckendes und ‚zugängliches‘ Angebot der Eltern- und Familienbildung in Baden-Württemberg ist. Angesprochen und eingeladen sind Fachkräfte der Familienbildung und der pädagogischen Arbeit mit Familien, Politikerinnen und Politiker, Kommunalverantwortliche, Fachleute aus der Sozial- und Jugendhilfeplanung sowie alle Interessierten.

Zum Programm:2019Kongress_Einladung.pdf

Zur Anmeldung: Anmeldung-KongressFaBi2019.pdf.

Rahmenkonzept Familienbildung: 2019-Rahmenkonzept_FaBi-online.pdf

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heutigen Abstimmung im europäischen Parlament zur EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige begrüßt das ZFF gemeinsam mit dem Deutschen Frauenrat, dem Bundesforum Männer, der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen und dem Deutschen Gewerkschaftsbund die Einigung über eine EU-weite gesetzliche Verankerung für die Verbesserung von Vereinbarkeit. Die Verbände bedauern jedoch, dass die Richtlinie keine Verbesserungen für Deutschland mit sich bringt.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Gerade angesichts der anstehenden Europawahlen begrüßen wir, dass die Säule Sozialer Rechte durch die Vereinbarkeitsrichtlinie gestärkt wird. Eltern sind europaweit auf gute Rahmenbedingungen für eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf angewiesen – sie werden hier unterstützt.

Es ist jedoch sehr bedauerlich, dass die Richtlinie keine wirklichen Konsequenzen für die Gestaltung einer partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Deutschland hat. Gemeinsam mit den anderen unterzeichnenden Organisationen fordern wir die Bundesregierung auf, eigene gesetzliche Maßnahmen in dem Politikbereich voran zu treiben. Aus Sicht des ZFF gibt es verschiedene Instrumente, die eine gleichberechtigte Teilhabe an der familiären Sorgearbeit stärken würden. Dazu gehört die Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld, die Realisierung einer bezahlten Vaterschaftsfreistellung nach der Geburt oder die Einführung einer Pflegezeit in Anlehnung an die Elterngeldregelung.“

Die gemeinsamen Positionierung vom Deutschen Frauenrat, dem Bundesforum Männer, dem Zukunftsforum Familie, der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen und dem Deutschen Gewerkschaftsbund finden Sie hier.

Quelle: PRessemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 04.04.2019

AKTUELLES

Am 26. Februar 2019 hat der Präsidialausschuss des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. die

Empfehlungen des Deutschen Ver­eins zur Förderung von „Zuver­dienstmöglichkeiten“ im Bereich des SGB IX

beschlossen.

Der in Deutschland bislang einmalige Studiengang startet erneut zum Sommersemester im März
2020. Die Bewerbungsfrist endet zum 30.06.2019. Für den Weiterbildungs-Master „Angewandte Familienwissenschaften“ können sich an der HAW Hamburg auch einschlägig Qualifizierte ohne einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss bewerben.

Weitere Angaben finden Sie unter https://familienwissenschaftenhamburg.wordpress.com/.

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Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie

EU-Vereinbarkeitsrichtlinie: Mehr Mut zu Gleichstellung und fairer Vereinbarkeit bitte!

Berlin, 04. April 2019 – Anlässlich der heutigen Abstimmung im europäischen Parlament zur EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige begrüßt das ZFF gemeinsam mit dem Deutschen Frauenrat, dem Bundesforum Männer, der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen und dem Deutschen Gewerkschaftsbund die Einigung über eine EU-weite gesetzliche Verankerung für die Verbesserung von Vereinbarkeit. Die Verbände bedauern jedoch, dass die Richtlinie keine Verbesserungen für Deutschland mit sich bringt.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Gerade angesichts der anstehenden Europawahlen begrüßen wir, dass die Säule Sozialer Rechte durch die Vereinbarkeitsrichtlinie gestärkt wird. Eltern sind europaweit auf gute Rahmenbedingungen für eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf angewiesen – sie werden hier unterstützt.

Es ist jedoch sehr bedauerlich, dass die Richtlinie keine wirklichen Konsequenzen für die Gestaltung einer partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Deutschland hat. Gemeinsam mit den anderen unterzeichnenden Organisationen fordern wir die Bundesregierung auf, eigene gesetzliche Maßnahmen in dem Politikbereich voran zu treiben. Aus Sicht des ZFF gibt es verschiedene Instrumente, die eine gleichberechtigte Teilhabe an der familiären Sorgearbeit stärken würden. Dazu gehört die Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld, die Realisierung einer bezahlten Vaterschaftsfreistellung nach der Geburt oder die Einführung einer Pflegezeit in Anlehnung an die Elterngeldregelung.“

Die gemeinsamen Positionierung vom Deutschen Frauenrat, dem Bundesforum Männer, dem Zukunftsforum Familie, der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen und dem Deutschen Gewerkschaftsbund finden Sie hier.

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Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie

Equal Pay Day: Frauenarbeit verdient mehr!

Berlin, 18. März 2019 – Anlässlich des heutigen Equal Pay Day fordert das ZFF, hauptamtlich wie privat geleistete Arbeit von Frauen endlich angemessen wertzuschätzen und so die Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern nachhaltig zu bekämpfen.

Auch in diesem Jahr macht der Aktionstag Equal Pay Day auf die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen aufmerksam, die in Deutschland seit Jahren nahezu unverändert bei 21 Prozent liegen. Unter dem Motto WERTSACHE Arbeit stellt die Kampagne dabei die ungerechte Wertschätzung frauendominierter Berufe, insbesondere in den sozialen Dienstleistungen, in den Mittelpunkt.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Es ist völlig inakzeptabel, dass Frauen in puncto Gehalt immer noch gegenüber ihren männlichen Kollegen benachteiligt werden. Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ ist eine Frage der Gerechtigkeit und muss für alle Menschen gelten.

Es gibt vielfältige Ursachen für die seit Jahren stabil bleibende Lohnlücke zwischen den Geschlechtern: Frauen verdienen weniger, weil sie seltener Führungspositionen innehaben, häufiger teilzeitbeschäftigt sind und öfter in schlechter bezahlten frauendominierten sozialen Dienstleistungsberufen arbeiten. Das ZFF unterstützt nachdrücklich, dass der diesjährige Equal Pay Day die fehlende Wertschätzung dieser Berufe in den Mittelpunkt der Kampagne rückt und unterstützt das Anliegen der Neubewertung dieser gesellschaftlich so wichtigen Tätigkeiten.

Doch nicht nur bei der Entlohnung der Erwerbsarbeit klaffen Lücken zwischen den Geschlechtern, auch die unbezahlte Sorgearbeit ist sehr ungleich verteilt: Frauen übernehmen nach wie vor den Löwenanteil der privaten Erziehungs-, Pflege- und Hausarbeit. Nur wenn wir die Erwerbs- und die Sorgearbeit zukünftig politisch gleichberechtigt in den Blick nehmen, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft machen!“

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 05/2019

SCHWERPUNKT I: Equal Pay Day

Anlässlich des heutigen Equal Pay Day fordert das ZFF, hauptamtlich wie privat geleistete Arbeit von Frauen endlich angemessen wertzuschätzen und so die Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern nachhaltig zu bekämpfen.

Auch in diesem Jahr macht der Aktionstag Equal Pay Day auf die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen aufmerksam, die in Deutschland seit Jahren nahezu unverändert bei 21 Prozent liegen. Unter dem Motto WERTSACHE Arbeit stellt die Kampagne dabei die ungerechte Wertschätzung frauendominierter Berufe, insbesondere in den sozialen Dienstleistungen, in den Mittelpunkt.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Es ist völlig inakzeptabel, dass Frauen in puncto Gehalt immer noch gegenüber ihren männlichen Kollegen benachteiligt werden. Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ ist eine Frage der Gerechtigkeit und muss für alle Menschen gelten.

Es gibt vielfältige Ursachen für die seit Jahren stabil bleibende Lohnlücke zwischen den Geschlechtern: Frauen verdienen weniger, weil sie seltener Führungspositionen innehaben, häufiger teilzeitbeschäftigt sind und öfter in schlechter bezahlten frauendominierten sozialen Dienstleistungsberufen arbeiten. Das ZFF unterstützt nachdrücklich, dass der diesjährige Equal Pay Day die fehlende Wertschätzung dieser Berufe in den Mittelpunkt der Kampagne rückt und unterstützt das Anliegen der Neubewertung dieser gesellschaftlich so wichtigen Tätigkeiten.

Doch nicht nur bei der Entlohnung der Erwerbsarbeit klaffen Lücken zwischen den Geschlechtern, auch die unbezahlte Sorgearbeit ist sehr ungleich verteilt: Frauen übernehmen nach wie vor den Löwenanteil der privaten Erziehungs-, Pflege- und Hausarbeit. Nur wenn wir die Erwerbs- und die Sorgearbeit zukünftig politisch gleichberechtigt in den Blick nehmen, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft machen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 18.03.2019

Auch in diesem Jahr klafft die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern weit auseinander: 21 Prozent verdienen Frauen im Schnitt weniger. Für das gleiche Gehalt wie das der Männer müssten sie umgerechnet 77 Tage länger arbeiten. Der Equal Pay Day am 18. März markiert diesen Zeitpunkt und zeigt auch in diesem Jahr, dass die Betriebe mehr in die Pflicht genommen werden müssen.

„Mit dem Entgelttransparenzgesetz wurde der Anfang zur Bekämpfung der Lohnungleichheit gemacht. Seit gut zwei Jahren können Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von ihrem individuellen Auskunftsrecht Gebrauch machen: Sie können überprüfen lassen, ob Kollegen des anderen Geschlechts für die gleiche Tätigkeit mehr Lohn erhalten als sie selbst. Nur wenn über Geld gesprochen wird, kann die Lohndiskriminierung abgestellt werden. Im Sommer wird die Evaluation des Gesetzes vorgelegt. Dann wird sich zeigen, an welchen Stellen nachgesteuert werden muss. Die SPD-Bundestagsfraktion wird in der Großen Koalition darauf beharren, die volle Durchschlagskraft für dieses Gesetz zu erreichen. Beschäftigte müssen in ihrem selbstverständlichen Recht, sich gegen Lohndiskriminierung zu wehren, bestmöglich gestärkt werden.

Eine Grundrente, wie sie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgeschlagen hat, würde für den gerechten Ausgleich der so genannten Gender Pay- und Gender Pension Gaps sorgen – solange, wie die Betriebe ihrer Verantwortung für die gerechte Bezahlung von Frauen und Männern nicht nachkommen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 18.03.2019

Zu den heute veröffentlichten Zahlen zum Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern und zum Equal Pay Day am 18. März erklären BeateMüller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik, und UlleSchauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

21 Prozent und kein Ende in Sicht. Auch nach einem Jahr Entgelttransparenzgesetz ist die Entgeltlücke zwischen Mann und Frau unverändert groß. Das Gesetz entpuppt sich als Luftnummer.

Es ist endlich an der Zeit, ein effektives und wirksames Gesetz, das Frauen wirklich finanzielle Gerechtigkeit bringt, einzuführen. Dazu braucht es verbindliche und zertifizierte Prüfverfahren. Freiwilligkeit hilft keinen Schritt weiter. Nur eine verbindliche Überprüfung aller Lohnstrukturen und Tarifverträge beendet die ungerechte Bezahlung von Frauen. Und wir fordern ein Verbandsklagerecht und die Anwendbarkeit des Gruppenverfahrens. Denn nach wie vor müssen Frauen, die gegen Entgeltdiskriminierung vorgehen wollen, weiterhin allein vor Gericht ziehen. Von diesen Maßnahmen würden Frauen wirklich profitieren.

Das Entgelttransparenzgesetz bleibt wirkungslos. Denn Auskunft über das Entgelt von Kollegen erhalten nur Frauen, die in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten arbeiten. Viel zu viele Frauen haben also rein gar nichts von diesem Gesetz. Betrieben ist es auch völlig frei gestellt, ob sie künftig ihre Entgeltstrukturen auf Benachteiligungen überprüfen. Sie können, aber sie müssen nicht. Dafür braucht es wahrlich kein Gesetz.

Die Bundesregierung muss auch dringend mehr tun, um die sozialen Berufe aufzuwerten, denn hier arbeiten hauptsächlich Frauen und diese Jobs sind generell schlechter bezahlt. Zudem arbeiten Frauen häufiger in Teilzeit oder Minijobs und es gibt nach wie vor wenige weibliche Führungskräfte. Das sind alles Faktoren, die eine Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern in weite Ferne rücken lassen. Hier muss die Bundesregierung ran und endlich wirksame Rahmenbedingungen schaffen, damit Frauen endlich das bekommen, was sie auch verdienen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 14.03.2019

Zum Equal Pay Day erklärt die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Nicole Bauer:

„Mehr staatliche Regulierung, mehr Bürokratie und absurde Strafandrohungen für Unternehmen sind die falsche Antwort auf die bestehenden Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen. Daher fordert die FDP-Fraktion einen anderen Ansatz. Wir müssen früh anfangen und alte Rollenbilder aufbrechen, damit wir mehr Mädchen und Frauen für meist besser bezahlte MINT-Berufe begeistern. Gleichzeitig müssen soziale Berufe besser entlohnt werden, damit diese an Attraktivität gewinnen. Durch mehr Flexibilität und beste Kinderbetreuung kann eine vielfältigere Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit und so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelingen. Die Unternehmen sind bei einer fairen und leistungsorientierten Bezahlung, unabhängig vom Geschlecht,und Frauen-Talentförderprogrammen in der Pflicht. So verringern wir den Verdienstunterschied zwischen den Geschlechtern im Erwerbsleben und folglich auch bei der Rente. Zudem sollten wir Frauen ermutigen, selbstbewusst aufzutreten und zu verhandeln. Dabei kann die Förderung von Frauennetzwerken helfen.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 18.03.2019

Die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen und die Wirksamkeit des Entgelttransparenzgesetzes wird von Sachverständigen und Interessenvertretern höchst unterschiedlich bewertet. Dies zeigte sich in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag über zwei Anträge der Fraktionen Die Linke (19/1005) und Bündnis 90/Die Grünen (19/1192) zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung von Frauen.

Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag unter anderem, dass der Auskunftsanspruch über die betriebliche Entlohnung im Entgelttransparenzgesetz für alle Beschäftigten unabhängig von der Betriebsgröße gelten muss, dass Stillschweige-Klauseln in Arbeitsverträgen über die Entlohnung für nicht erklärt werden und alle Unternehmen ab 25 Beschäftigten zu einer verbindlichen und regelmäßigen Überprüfung der Entgeltgleichheit verpflichtet werden. Übereinstimmend fordern Linke und Grüne ein Verbandsklagerecht gegen Lohndiskriminierung.

Die Volkswirtschaftlerin Christina Boll vom Hamburgischen Weltwirtschaftsinstitut (HWWI) verwies darauf, dass das im Entgelttransparenzgesetz genannte Lohnbewertungskriterium keine belastbare Aussage über eine Entgeltdiskriminierung zulasse, sondern allenfalls einen Verdacht. Dem trage das Gesetz mit dem individuelle Auskunftsrecht Rechnung. Die Einführung eines Verbandsklagerechts sei hingegen nicht angemessen. Boll argumentierte, dass der hohe Anteil von teilzeitbeschäftigten Frauen eine der Hauptursachen für die Gehaltsschere von 21 Prozent zwischen Männern und Frauen sei. Zudem sei das Entgelttransparenzgesetz erst im Sommer 2017 in Kraft getreten, es sei noch zu früh, um eine Bewertung bezüglich seiner Wirksamkeit abzugeben.

Auf Seiten der Arbeitgeber stießen die Forderungen der Linken und der Grünen nach einer Verschärfung des Entgelttransparenzgesetzes und einer Einführung eines Verbandsklagerechts durchgehend auf Ablehnung. Claudia Große-Leege vom Verband deutscher Arbeitnehmerinnen (VdU) verwies darauf, dass die Arbeitgeber großen Wert auf eine faire und leistungsgerechte Entlohnung der Beschäftigten unabhängig vom Geschlecht legten. Die unbereinigte Lohnlücke von 21 Prozent zwischen Männern und Frauen sei nicht auf unterschiedliche Gehälter bei gleicher Arbeit und Qualifikation zurückzuführen. Selbst in der bereinigten Lohnlücke von rund sechs Prozent seien Erwerbsunterbrechungen nicht einbezogen, Frauen seien aber wegen Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen sehr viel öfter von Erwerbsunterbrechungen betroffen. Bei Einberechnung dieser Erwebsunterbrechungen sei die Lohnlücke deutlich kleiner. In diesem Sinne argumentierte auch Anja Klie von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Die bereinigte Lohnlücke liege zwischen 2,3 und 5,8 Prozent. Deutschland habe in Europa eine der geringsten Lohnlücken. Dieser statistische Wert lasse sich auch nicht automatisch mit Diskriminierung von Frauen in Unternehmen erklären. Klie verwies auf die deutlich geringe Lohnlücke im Osten Deutschlands. Dies sei darauf zurückzuführen, dass Frauen in den ostdeutschen Bundesländern sehr viel häufiger in Vollzeit beschäftigt seien als in den West-Ländern. Ebenso wie Große-Leege und Klie lehnte auch Steven Haarke vom Handelsverband Deutschland (HDE) weitere Auflagen für die Arbeitgeberseite ab. Bereits das Entgelttransparenzgesetz habe zu unverhältnismäßig hohen bürokratischen Belastungen geführt. Statt weiter in die Tarifautonomie einzugreifen, sollten ganztägige Betreuungsangebote in Kitas und Schulen ausgebaut werden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Unterstützt wurden die Anträge von Linken und Grünen hingegen von der Arbeitsrechtlerin Gisela Ludewig vom Deutschen Juristinnenbund (djb), der Rechtsanwältin Lena Oerder von der Düsseldorfer Anwaltskanzlei „silberger.lorenz.towara“, der Rechtswissenschaftlerin und früheren Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts, Heide Pfarr, sowie der Wirtschaftswissenschaftlerin und Beraterin Andrea Jochmann-Döll (GEFA, Forschung und Beratung). Lena Oerder verwies darauf, dass der Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz nur für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Angestellten gelte. Damit sei ein Großteil der Beschäftigten von diesem Anspruch ausgeschlossen. Selbst die Europäische Kommission empfehle, diese Schwelle auf 50 Beschäftigte zu senken. Auch Andrea Jochmann-Döll plädierte dafür, dass die Unternehmensgröße nicht ausschlaggebend sein dürfe bei der Gewährung des Auskunftsanspruch. Das Entgelttransparenzgesetz zeige insgesamt nur geringe Wirkung. Heide Pfarr plädierte für eine Verpflichtung der Unternehmen, ihre betrieblichen Entgeltsysteme mithilfe zertifizierter Verfahren zu überprüfen. Allein mit einem individuellen Auskunftsanspruch der Beschäftigten ließe sich keine echte Transparenz schaffen. Übereinstimmend forderten Jochmann-Döll, Ludewig, Order und Pfarr ein Verbandsklagerecht gegen Lohndiskriminierung. Der Weg einer individuellen Klage gegen den eigenen Arbeitgeber werde nur von sehr wenigen Frauen eingeschlagen, da diese mit negativen Auswirkungen rechnen müssten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 288 vom 19.03.2019

Frauen auf dem deutschen Arbeitsmarkt:Aufholen, ohne einzuholenFrauen auf dem deutschen Arbeitsmarkt, das ist auf den ersten Blick eine Erfolgs-geschichte: Sie sind besser ausgebildet, arbeiten mehr und haben deutlich mehr Ein-kommen zur Verfügung als noch vor 40 Jahren. Dennoch sind sie häufiger über-qualifiziert und hinken weiterhin der Einkommensentwicklung von Männern hinterher. Das zeigt eine Langzeitstudie zum Strukturwandel auf dem deutschen Arbeitsmarkt.

Wer gewinnt? Wer verliert? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt einer von der Bertelsmann Stiftung geförderten Langzeitstudie. Dafür hat ein Forscherteam um Prof. Dr. Timm Bönke von der Freien Universität Berlin die Auswirkungen des Strukturwandels auf dem deutschen Arbeitsmarkt für verschiedene Bevölkerungsgruppen untersucht. Eines der zentralen Ergebnisse: Frauen gehören zu den Aufsteigern der letzten 40 Jahre. Sie sind besser ausgebildet, arbeiten mehr, sichern zunehmend das Haushaltseinkommen ab und verfügen über deutlich höhere Einkommen als noch in den 1970er Jahren. Im Vergleich zu Männern zeigt sich jedoch: Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit und sind in Jobs tätig, für die sie formal überqualifiziert sind. Darüber hinaus haben sie über alle Bildungsstufen hinweg –damals wie heute –häufig weniger als die Hälfte der Einkommen der Männer zur Verfügung. Geringqualifizierte, insbesondere Männer, gehören dagegen mit Blick auf verfügbare Einkommen und Beschäftigungsquoten zu den größten Verlierern.

„Teilhabe und Aufstieg auf dem Arbeitsmarkt sind zentrale Versprechen der Sozialen Marktwirtschaft. Deshalb müssen Politik und Wirtschaft dort Hürden abbauen, wo einzelne Bevölkerungsgruppen strukturell benachteiligt werden“, kommentiert Aart De Geus, Vorstandsvorsitzender der Bertelsmann Stiftung, die Ergebnisse.

Bessere Bildung und mehr Arbeit: Frauen sichern immer öfter Familieneinkommen ab.

Der Blick auf das Bildungsniveau und die Arbeitsmarktbeteiligung zeigt für Frauen im historischen Verlauf einen klaren Aufwärtstrend: Zwischen 1970 und 2013 ist der Anteil von Hochschulabsolventinnen in Westdeutschland von 2 auf 17 Prozent um das Achtfache gestiegen. Ebenso hat sich die Zahl erwerbstätiger Frauen in den alten Bundesländern zwischen 1973 und 2013 von rund sechs auf zwölf Millionen verdoppelt.

„Durch die gestiegene Erwerbstätigkeit der Frauen war es möglich, die Haushaltseinkommen gerade im Bereich der unteren Einkommen zu stabilisieren“, erläutert Manuela Barišić, Arbeitsmarktexpertin der Bertelsmann Stiftung, die Studienergebnisse. Zwar sind Männer in Paarhaushalten immer noch häufig die Haupteinkommensbezieher, jedoch tragen Frauen zunehmend zum Haushaltseinkommen bei. Insbesondere Frauen prekär beschäftigter Männer sind zu Zweitverdienerinnen geworden, um das Familieneinkommen abzusichern.

Konkret waren im Jahr 2013 westdeutsche Frauen in Paarhaushalten mit Kindern in der unteren Einkommenshälfte fast dreimal so häufig erwerbstätig wie noch 1973. Ihr durchschnittlich verfügbares Haushaltseinkommen ist lediglich um die Hälftegestiegen.

Frauen arbeiten häufiger als Männer in Jobs, für die sie formal überqualifiziert sind

Knapp 61 Prozent der Akademikerinnen in Ost und West arbeiteten 2012 in Jobs, für die sie formal überqualifiziert waren (1976, Westdeutschland: 71 Prozent). Dies traf im selben Jahr in den alten Bundesländern nur auf 42 Prozent und in den neuen auf 47 Prozent der Männer zu. „Auch wenn im historischen Verlauf die Überqualifikation abgenommen hat, spiegelt sich der Bildungserfolg von Frauen immer noch nicht in den von ihnen ausgeübten Tätigkeiten wider“, sagt Barišić. Dazu kommt: Während sich die Erwerbsbeteiligung von Frauen in Westdeutschland von 1973 bis 2013 verdoppelt hat, ist die Summe ihrer wöchentlich geleisteten Arbeitsstunden um nur 50 Prozent gestiegen, da sie immer noch häufiger in Teilzeit mit geringer Stundenzahl arbeiten. Bei den westdeutschen Männern blieb die Summe der Wochenarbeitsstunden im selben Zeitraum konstant, obwohl die Zahl der Erwerbstätigen von 12 auf 14 Millionen gestiegen ist.

Die Unterschiede zwischen Frauen und Männern zeigen sich auch im verfügbaren Einkommen, das Arbeits- und Kapitaleinkommen sowie Transfers beinhaltet und die Belastung durch Steuern und Abgaben widerspiegelt: Während Akademikerinnen 1976 in Westdeutschland ein Einkommen in Preisen von 2015 von rund 1.650 Euro zur Verfügung hatten, waren es bei Akademikern mit rund 3.700 Euro gut doppelt so viel. Auch 2013 –knapp 40 Jahre später– hatten Akademiker in den alten Bundesländern mit rund 3.800 Euro im Vergleich zu Akademikerinnen (2.050 Euro) ein fast doppelt so hohes Einkommen zur Verfügung. Eine ähnliche Entwicklung lässt sich auch für gering- und mittelqualifizierte Arbeitnehmerinnen nachzeichnen. „Damit hinken Frauen der Einkommensentwicklung rund 40 Jahre hinterher, da sie 2013 immer noch nicht das Niveau erreicht haben, das Männer in den 1970ern hatten“, fasst Barišić die Ergebnisse zusammen.

Bildung schützt vor Arbeitslosigkeit und Einkommensverlusten

Der historische Verlauf zeigt darüber hinaus, dass ein höheres Qualifikationsniveau eine wichtige Schutzfunktion darstellt –über alle Gruppen in Ost und West hinweg. „Mit den höchsten Arbeitslosenraten und Einkommensverlusten über die Zeit gehören Geringqualifizierte zu den größten Verlierern der vergangenen Jahrzehnte“, so Barišić. Seit den1970er Jahren sind sie zunehmend stärker von Arbeitslosigkeit betroffen als Mittel- und Hochqualifizierte. Die gestiegenen Arbeitslosenraten spiegeln sich auch in der Entwicklung der verfügbaren Einkommen wider. Insbesondere geringqualifizierte Männer in West und Ost mussten über die Zeit Einkommensverluste hinnehmen: Ein geringqualifizierter westdeutscher Mann hatte 2013 ein Einkommen von 1.460 Euro zur Verfügung –1976 waren es in Preisen von 2015 rund 1.600 Euro.

Zusatzinformationen

Für die von der Bertelsmann Stiftung geförderte Studie „Wer gewinnt? Wer verliert? Die Entwicklung auf dem deutschen Arbeitsmarkt seit den frühen Jahren der Bundesrepublik bis heute“ haben Prof. Dr. Timm Bönke, Astrid Harnack und Miriam Wetter von der Freien Universität (FU) Berlin untersucht, wer auf individueller und auf Haushaltsebene, differenziert nach Geschlecht und Region, von den Entwicklungen der vergangenen 60 Jahre auf dem deutschen Arbeitsmarkt profitiert hat. Dabei betrachten sie neben dem Bildungsniveau und der Erwerbsbeteiligung auch die Entwicklung von Tätigkeitsklassen nach bestimmten Qualifikationsanforderungen sowie die verfügbaren Einkommen, um Verlierer und Gewinner zu identifizieren. Ein Schätzmodell ermöglicht es darüber hinaus, die um die demographischen Entwicklungen bereinigten Einkommensentwicklungen darzustellen. Als Datengrundlage dient dabei der Scientific Use File des Mikrozensus, eine seit 1957 mit wenigen Ausnahmen jährlich durchgeführte repräsentative Befragung von einem Prozent aller privaten Haushalte in Deutschland. Die Jahre 2012 beziehungsweise 2013 bilden den aktuellen Rand. Die Daten für Ostdeutschland sind ab 1991 verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 18.03.2019

Anlässlich des heutigen Equal Pay Days* erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Es ist höchste Zeit, die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern nicht nur einmal jährlich zu kritisieren, sondern Worten Taten folgen zu lassen. Lohngerechtigkeit, die den Entgeltunterschied zwischen Frauen und Männern abbaut, muss endlich umgesetzt werden.“

Im Mittelpunkt des diesjährigen Equal Pay Days steht das Thema „WERTSACHE Arbeit“. Die Arbeit von Frauen hat vielfach immer noch nicht den gleichen Wert wie die Arbeit von Männern. Besonders drastisch zeigt sich diese Entwicklung in den sozialen Berufen, wie Bildung, Erziehung und Pflege. „Soziale Berufe sind Zukunftsberufe, sie spielen eine immens wichtige Rolle für den Zusammenhalt und das menschliche Gesicht unserer Gesellschaft. Doch obwohl der Wert dieser Arbeit für alle, die darauf angewiesen sind, offensichtlich ist, spiegelt die Bezahlung das in der Regel nicht wider“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende.

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken macht sich die AWO seit Langem für branchenspezifische Tarifverträge in den sozialen Berufen stark. Diese sehen eine tarifliche Aufwertung der sozialen Berufe insgesamt vor und dienen der finanziellen Gleichstellung von Frauen und Männern. Ergänzend dazu bedarf es nach Ansicht der AWO einer systematischen und diskriminierungsfreien Bewertung der Arbeitsleistung, gerade auch um die Gleichstellung sozialer und technischer Berufe in Hinblick auf Qualifizierung und Bezahlung voranzutreiben. Ziel muss eine aktive Auseinandersetzung mit dem Wert sein, der verschiedenen Tätigkeiten und Berufen beigemessen wird.

Auch die Übernahme von Sorgearbeit für Kinder und pflegebedürftige Angehörige ist viel zu oft immer noch Frauensache. Essenziell ist eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen wie Männer, damit Sorge- und Erwerbsarbeit partnerschaftlich aufgeteilt werden können. Ebenso muss Transparenz auf allen Ebenen zur Selbstverständlichkeit werden. Über Gehälter zu sprechen ist in Deutschland oft ein Tabuthema. „Nur wenn Unternehmen ihre Gehaltsstrukturen offenlegen und diese mit Prüfinstrumenten auf mögliche Ungleichbehandlungen überprüfen, kann Transparenz gelingen. Gleichzeitig gilt es, Kulturveränderungen aktiv anzustoßen, damit geteilte Führung und Doppelspitzen zur Realität werden und Barrieren für Frauen zu Führungspositionen endlich abgebaut werden“, betont Wolfgang Stadler abschließend.

*Zum Equal Pay Day: Angenommen Männer und Frauen bekommen den gleichen Stundenlohn, markiert der Equal Pay Day den Tag, bis zu dem Frauen umsonst arbeiten, während Männer schon seit dem 1. Januar eines Jahres für ihre Arbeit bezahlt werden. Dieser symbolisch markierte geschlechtsspezifische Entgeltunterschied beträgt laut Statistischem Bundesamt in Deutschland 21 Prozent.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.vom 18.03.2019

Frauen müssen noch immer auf durchschnittlich 21 Prozent Einkommen verzichten. Die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern verharrt seit Jahren auf hohem Niveau. Mit einer gemeinsamen Aktion vor dem Brandenburger Tor zeigen der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Deutsche Frauenrat (DF) und der Sozialverband Deutschland (SoVD) am Equal Pay Day: Wir lassen nicht locker, bis Frauen gleich bezahlt werden und der Equal Pay Day Silvester stattfindet.

Reiner Hoffmann, DGB-Vorsitzender:
„Die Lohnlücke stagniert, weil die Gesetze ins Leere laufen, die Frauen eigentlich bessere Chancen am Arbeitsmarkt bringen sollten. Die Bundesregierung hat hier viel gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Das Entgelttransparenzgesetz mit seinem Auskunftsanspruch, der nur in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten gilt, ist so ein Fall. Ein weiterer ist die Brückenteilzeit, die nur nutzen kann, wer in einem Betrieb mit mehr als 45 Beschäftigten arbeitet. Das darf bei der geplanten Grundrente nicht passieren: Damit Frauen im Alter von der Aufwertung niedriger Rentenkonten profitieren, darf es keine Bedürftigkeitsprüfung geben. Sonst geht auch dieses Gesetz an den Frauen vorbei.“

Mona Küppers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats:
„Frauen verbringen täglich anderthalbmal so viel Zeit wie Männer mit unbezahlter Sorgearbeit. Das geht zu Lasten ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Der Deutsche Frauenrat fordert deshalb politische Maßnahmen, die eine partnerschaftliche Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit unterstützen, Männer in die Verantwortung nehmen und Frauen in ihrer Erwerbstätigkeit fördern. Dazu gehören öffentliche Zuschüsse für haushaltsnahe Dienstleistungen und ein Anspruch auf lebensphasenorientierte Arbeitszeiten.“

Edda Schliepack, SoVD-Präsidiumsmitglied:
„Jahrelange Minijobs bedeuten für Millionen Frauen Minirenten. Das Problem ist längst bekannt und vielfach erwiesen. Und trotzdem befasst sich die Bundesregierung an keiner Stelle des Koalitionsvertrages mit dieser zentralen sozialen Frage. Wir Frauen im SoVD fordern, dass sich das ändert. Arbeitsplätze in Privathaushalten sind derzeit oft prekär oder Schwarzarbeit. Das darf so nicht bleiben. Auch in Privathaushalten können gute Arbeitsplätze entstehen, insbesondere durch öffentliche Zuschüsse für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat e.V.(DF) vom 18.03.2019

Frauen verdienen in Deutschland noch immer 21 Prozent weniger als Männer. Und das obwohl der Grundsatz der Entgeltgleichheit im deutschen wie europäischen Recht verankert ist – bislang ein Prinzip ohne Praxis. „Die Durchsetzungsschwäche ist so eklatant, dass der sogenannte Gender Pay Gap sich über Jahrzehnte hinweg kaum verringert hat. Es fehlt an Transparenz, durchsetzungsstarken sozialen Akteur*innen und dem Willen der Verantwortlichen, Diskriminierungen zu beseitigen. Die gravierenden gesetzlichen Mängel müssen endlich behoben werden.“, sagt Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb).

Ein großes Manko ist, dass die betriebliche Prüfung der Entgeltgleichheit nicht gesetzlich verpflichtend ist. Das Entgelttransparenzgesetz enthält lediglich eine Aufforderung dazu. Für ein effektives Recht müssen außerdem staatliche oder zivilgesellschaftliche Institutionen ermächtigt werden, die Einhaltung der Entgeltgleichheit vor Gericht durchzusetzen. Gleiche Bezahlung gerichtlich einzufordern ist in Deutschland im Gegensatz zu vielen anderen Ländern allein den diskriminierten Personen überlassen. Indes bestehen im Verbraucherschutzrecht und dem Umweltschutz entsprechende Verbandsklagemöglichkeiten bereits. Wersig dazu: „Die Gleichstellung der Geschlechter ist, wie im Grundgesetz verankert, eine staatliche Aufgabe. Die Erreichung dieses Ziels kann also nicht ausschließlich denen überlassen werden, die selbst von Diskriminierung betroffen sind. Das ist umso unsinniger, da diese sich häufig in Vertragsbeziehungen befinden, die von einem strukturellen Machtungleichgewicht geprägt sind. Risiko und Kosten sind so hoch, dass Betroffene von ihren individuellen Rechten selbst dann kaum jemals Gebrauch gemacht haben, wenn sie von ihrer Benachteiligung wussten. Darüber hinaus hat eine erfolgreiche Individualklage keine rechtliche Wirkung auf vergleichbare Fälle; so bleiben diskriminierende Entgeltsysteme und -praxen selbst unangetastet.“

Die Anträge der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die in der heutigen öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend diskutiert werden, enthalten ebenfalls die Forderung nach einem Verbandsklagerecht. Auch die SPD forderte dies schon in einem Gesetzentwurf von 2012. Um die gravierenden Fehler des Entgelttransparenzgesetzes auszubessern, bedarf es aber weiterer gesetzlicher Schritte, wie den ausführlichen djb-Stellungnahmen vom 27. Februar 2017 und vom 11. März 2019 zu entnehmen ist. Der Gender Pay Gap zeigt die weiterhin fortbestehenden Machtunterschiede und Diskriminierungen in unserer Gesellschaft.

Dem muss durch effektive gesetzliche Regelungen begegnet werden.

Die djb-Stellungnahme vom 11. März 2019 finden Sie hier: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K1/st19-07/.

Die djb-Stellungnahme vom 27. Februar 2017 finden Sie hier: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K1/st17-05/.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 18.03.2019

Hält der Aktionstag, was er verspricht? Für mehr Bewusstsein hinsichtlich der bestehenden Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern will er beitragen. Eine Änderung der Problemlage und -schärfe erfolgte indes nicht. Der Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) nutzt den Aktionstag daher immer auch, um auf seine zentralen gleichstellungspolitischen Forderungen hinzuweisen.

Zum 11. Mal wird auch in Deutschland der Equal Pay Day begangen. 2008 bekamen Frauen durchschnittlich 23 % weniger Gehalt als Männer, heute sind es „nur noch“ 21 %. Wenn es in diesem Tempo weitergeht, vergehen noch 100 Jahre in Deutschland, bis annähernd gleiche Bezahlung zwischen den Geschlechtern herrscht. Woran liegt es, dass der Fortschritt eine solche Schnecke ist?

Als erstes bestanden zu jedem Equal Pay Day die Hauptaktivitäten in Wissenschaft und Medien darin, uns Frauen zu erklären, dass wir nicht rechnen können. Wenn man alles ausschaltet, was ein faktischer Grund für ungleiche Bezahlung sein könnte, dann käme man auf nur noch 2 % Gehaltsunterschiede (Institut der Deutschen Wirtschaft 2013, s. u. Link 1) oder 6 % (Statistisches Bundesamt 2017, s. u.Link 2). Dieser bereinigte Gender Pay Gap sei die einzig korrekte Zahl, wobei eine Erklärung für diesen Rest an Ungleichbehandlung leider nicht mitgeliefert wird. Denn per Gesetz ist Lohndiskriminierung verboten.

Als zweites sei offensichtlich, dass wir Frauen im Leben einfach die falschen Entscheidungen treffen: Wir studieren nicht die gut bezahlten MINT-Fächer, arbeiten der Kindererziehung wegen lieber in Teilzeit als uns für die Chefposten in nächtlichen Meetings zu profilieren. Dass auch hohe Gehaltsunterschiede in Physik und Chemie, s. u. Link 3, (MINT-Fächer) gemessen werden, und die Vereinbarkeit von Karriere und Beruf in anderen Ländern (z.B. Skandinavien) auch für Leitende einfach auf Grund einer anderen Führungskultur machbar ist – geschenkt. Wenn wir Frauen dann alle nur noch technisch-naturwissenschaftlich orientiert sind, wer macht dann die Pflegejobs oder die anderen Berufe, in denen der Mensch im Mittelpunkt steht und nicht eine Maschine?

Die Politik war nicht untätig: Es gibt nun ein Entgelttransparenzgesetz, s. u. Link 4. Das ist zwar nur für einen kleinen Teil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gültig, so dann müssen diese auch die Auskunft bei ihren Vorgesetzten einfordern – u.U. ein diffiziles Unterfangen – aber immerhin ein Anfang. Das Gesetz rüttelt dabei nur an der direkten Diskriminierung (den 2 bis 6 %, s.o.) – was verdient meine Vergleichsgruppe -, aber nicht an den strukturellen Problemen. Und so schließt sich der Kreis, warum die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern sich einfach nicht von selbst schließen will:

Frauen übernehmen immer noch die Hauptlast für die Kindererziehung und später die Pflege Angehöriger. Dafür nehmen sie Erwerbsunterbrechungen und Teilzeit in Kauf, weil die Vereinbarkeit für viele anders nicht zu bewältigen ist. Und das sind die Hauptgründe für den Gender Pay Gap.

Der VBM fordert daher:

  • Männer müssen paritätisch Elternzeit nehmen, ebenfalls „Mutterschutz“-Zeiten nehmen, indem das Mutterschutzgesetz in ein Elternschutzgesetz integriert wird mit Kündigungsschutz für werdende Väter während der Schwangerschaft ihrer Partnerin und Karenzzeit ab Geburt zur Familienfindungsphase, so dass Männer das gleiche unternehmerische Risiko darstellen wie Frauen. Auf diese Weise werden sie auch viel stärker für eine paritätische Elternschaft eingeübt.
  • Dass Frauenberufe schlechter bezahlt werden ist ein Anachronismus. Es muss eine Neubewertung und finanzielle Aufwertung der Frauenberufe stattfinden. Ausbildungszeiten, berufliche Verantwortung und Bedarf an kontinuierlicher Weiterbildung sind in den Care-Berufen z.B. genauso umfangreich wie in manchen mechanischen Berufen. Nicht der Marktwert, sondern der gesellschaftliche Nutzen sollte Maßstab für die Bezahlung sein.
  • Atypische Lebensverläufe und Erwerbsbiografien, insbesondere durch familiäre Alltagsverantwortung – sei es durch Kindererziehung und Bildungsbegleitung der Kinder oder Pflege von Angehörigen – müssen als Kompetenzzuwachs in der Arbeitswelt finanziell und als Karierrebaustein aufgewertet sowie in unserer Gesellschaft endlich wertgeschätzt werden.
  • Dass in Ehen die Abwägung immer noch getroffen wird, ob sich die Berufstätigkeit eines Ehepartners, in der Regel der Frau oder Mutter, „lohnt“, liegt auch an den steuerrechtlichen Rahmenbedingungen. Der VBM fordert daher seit Gründung in 1990 die Abschaffung des Ehegattensplittings. Wer weiß denn schon so genau, dass das Splitting nur den gut Situierten voll zu Gute kommt, wenn in ihren Ehen die Verdienstunterschiede zwischen den Partner*innen, überwiegend Frau und Mann, möglichst groß sind – bestenfalls verdient nur einer. Schon bei einem Verhältnis von 70:30 schrumpft der Vorteil zusammen. Mehr Gleichheit bei der Besteuerung unterstützt nicht nur eine bessere Verteilung von Berufs- und Familienarbeit, sondern egalisiert alle Lebensformen.
  • Die Gehaltsunterschiede mal der Unterbrechungszeiten kumulieren im Gender Pension Gap von rund 53 %. Der vom VBM in 2014 initiierte Equal Pension Day führt die Ungleichbehandlung von Frau und Mann in ihrer Lebensverlaufsperspektive noch deutlicher vor Augen. Es braucht eine ganzheitliche Familienpolitik, die den aktuellen Lebensentwürfen von Frauen und Männern weit besser entspricht als die derzeit gültigen Gesetze.

„Wie es scheint, wird der Equal Pay Day noch lange nicht obsolet. Allerdings ist es höchste Zeit, dass politisch und wirtschaftlich Taten folgen. Gleichstellung ist im Grundgesetz verankert; der Staat verpflichtet sich im §3 um seine Durchsetzung. Am Verdienstunterschied kann man (leider) immer wieder feststellen, wie ernst es ihm dabei ist.“ resümiert Cornelia Spachtholz, Vorsitzende des VBM und Initiatorin des Equal Pension Day. Sie führt weiter aus „Als VBM fordern wir eine zeitgemäße, gleichstellungsorientierte und konsistente Familienpolitik. Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Gleichstellungsberichte der Bundesregierung wären schon mal ein Anfang! Darüber hinaus haben wir weitere konkrete Forderungen hin zu Equal Care, Equal Pay und in der Folge Equal Pension!“

1 https://www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/beitrag/beschaeftigungsperspektiven-von-frauen-nur-2-prozent-gehaltsunterschied-102500.html

2 https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2017/03/PD17_094_621.html

3 https://www.lohnspiegel.de/html/625.php

4 https://www.bmfsfj.de/blob/113464/d05130bed5ec6f90a37d2c340f898d2f/gesetzentwurf-lohngerechtigkeit-data.pdf

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 18.03.2019

SCHWERPUNKT II: Anhörung Abstammungsrecht

In der öffentlichen Anhörung nahmen heute Sachverständige Stellung zur Reformbedürftigkeit des Abstammungsrechts. Es wurde deutlich, dass das bestehende Regelungsgefüge die heutzutage gelebten Familienkonstellationen nicht mehr ausreichend abbildet und den Interessen von Kind und Eltern nicht immer gerecht wird.

„Anders als in heterosexuellen Familien ist in lesbischen Ehen die Ehepartnerin der Mutter nicht automatisch als rechtliches Elternteil anerkannt. Nach der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare muss nun eine Anpassung im Abstammungsrecht erfolgen. Wenn ein Kind in eine lesbische Ehe geboren wird, müssen Betroffene derzeit den umständlichen Weg der Stiefkindadoption gehen. Hier müssen wir als Gesetzgeber unbedingt handeln.

Mit einer ausschließlichen Regelung dieser Frage greift der Gesetzentwurf der Grünen, der heute Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz war, allerdings zu kurz. Im Hinblick auf die Regelungssystematik des Familienrechts im BGB und die neuen Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin ist es wichtig, eine umfassende Rechtssicherheit für alle Beteiligten und alle Konstellationen zu schaffen. Wir brauchen eine Gesamtüberarbeitung des Abstammungsrechts. Der Diskussionsentwurf von Bundesjustizministerin Barley ist umfassender und daher eine gute Grundlage für eine Reform.

Wir sind optimistisch, dass wir zusammen mit unserem Koalitionspartner vor einem möglichen Urteilsspruch aus Karlsruhe aktiv werden, denn dass eine Anpassung der rechtlichen Regelungen notwendig ist, zeigte nicht nur die heutige Diskussion, sondern zeigt die Lebenswirklichkeit in ihrer gesamten Vielfalt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 18.03.2019

Nach der Einführung der Ehe für alle ist eine Modernisierung des Abstammungsrechts wünschenswert. Diese Meinung vertraten die meisten der neun geladenen Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss am Montag. Gegenstand der Fragen der Abgeordneten in der vom Ausschussvorsitzenden Stephan Brandner (AfD) geleiteten zweieinhalbstündigen Sitzung war der von Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der abstammungsrechtlichen Regelungen an das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (19/2665), wobei sich die Ausführungen der Experten auf das Modell „Mutter – Mutter – Kind“ konzentrierten.

Der Forderung nach einer abstammungsrechtlichen Gleichstellung von Frauen in lesbischen Beziehungen stand dabei die Kritik an einer Abweichung von Prinzipien des geltenden Abstammungsrechts gegenüber.

Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass die sogenannte gesetzliche Fiktion, wonach der Ehemann der Mutter automatisch der zweite rechtliche Elternteil des Kindes ist, auf die Ehefrau der Mutter erweitert wird. Die Fragen der Abgeordneten drehten sich vor allem um mögliche Auswirkungen der vorgesehenen Änderungen auf die Rolle der biologischen Väter, die Unterschiede zwischen Abstammungs- und Adoptionsrecht und Weiterentwicklungen dieser Regelungen sowie um die Möglichkeiten, eine Elternschaft anzufechten.

Wie Familienrechtlerin Nina Dethloff von der Universität Bonn erläuterte, soll die Gleichstellung von Kindern, die in eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft hineingeboren werden, mit Kindern in heterosexuellen Partnerschaften erreicht werden, indem zum einen die Ehefrau der Mutter des Kindes unmittelbar mit der Geburt ebenfalls Mutter wird, und zum anderen eine Anerkennung der Mutterschaft ermöglicht wird. Beide Vorschläge seien uneingeschränkt zu begrüßen. Sie seien dringend notwendig, um den erheblichen Defiziten des geltenden Rechts zu begegnen. Die Co-Mutterstellung der Partnerin müsse in gleicher Weise wie die Vaterschaft unmittelbar mit der Geburt rechtlich abgesichert werden.

Auch aus der Sicht von Stephanie Gerlach von Treffpunkt, einer Münchener Fach- und Beratungsstelle für Regenbogenfamilien, trägt der Gesetzentwurf zur Absicherung des Kindes und der Familie bei. Die bislang von Frauenpaaren angestrebte Möglichkeit, die Mit-Mutter per Stiefkindadoptionsverfahren zum zweiten rechtlichen Elternteil des gemeinsamen Kindes werden zu lassen, sei nachteilig sowohl für das Kind als auch für die ganze Familie, erklärte Gerlach. Der Entwurf sehe ausgehend von der Gleichbehandlung verschiedengeschlechtlicher Paaren für verheiratete Frauenpaare vor, dass Kinder, die in diese Ehen hineingeboren werden, von Beginn an zwei Elternteile haben. Auch die rechtliche Vaterschaft sei an keinerlei biologische Voraussetzung geknüpft.

Für grundsätzlich begrüßenswert hielt Katharina Lugani vom Deutschen Juristinnenbund den Gesetzentwurf. Zwar wäre eine umfassendere Reform des Abstammungsrechts wünschenswert, der Entwurf decke zumindest den aktuellen Minimalbedarf an einer Neuregelung ab, erklärte sie. Er sei ein erster Schritt in die richtige Richtung, bedürfe jedoch im Detail der Überarbeitung. Für den Verein Spenderkinder begrüßte Anne Meier-Credner das Anliegen der Verbesserung des Schutzes von Spenderkindern, deren Mutter mit einer Frau verheiratet ist. Diese seien rechtlich schlechter abgesichert als Spenderkinder, die in eine verschiedengeschlechtliche Ehe hineingeboren werden, erklärte sie. Für sinnvoller als den im Entwurf enthaltenen Vorschlag halte der Verein eine Verbesserung der Rechtsstellung der Kinder durch die Möglichkeit zur präkonzeptionellen Anerkennung durch die Co-Mutter, die auch andere Sachverständigen ins Spiel brachten. Zu hinterfragen sei auch die im Entwurf vorgesehene automatische Zuordnung der Ehefrau der Mutter.

Wolfgang Schwackenberg, Vorsitzender des Ausschusses Familienrecht beim Deutschen Anwaltverein, vertrat die Auffassung, dass im Sinne einer Gleichbehandlung von Kindern gleichgeschlechtlicher und heterosexueller Paare die Genetik beziehungsweise das bisherige Abstammungsrecht nicht mehr als Ausgangspunkt tauge. Angesichts des Korrekturbedarfs sei die Zielsetzung des Entwurfs daher sehr zu begrüßen. Im Unterschied dazu gebe es beim Adoptionsrecht von vornherein eine andere Ausgangssituation.

Markus Buschbaum, im Familienrecht tätiger Notar aus Köln, hält den Befund, wonach Regenbogenfamilien weiterhin diskriminiert werden, dem Grunde nach für zutreffend. Allerdings werde allein die Forderung nach einer abstammungsrechtlichen Gleichstellung von Frauen in lesbischen Beziehungen der Komplexität rechtlicher und sozialer Elternschaft in Regenbogenkonstellationen keineswegs gerecht, denn es seien auch die Belange der biologischen Väter zu berücksichtigen. Aus der Sicht von Christopher Schmidt, Familienrechtler an der Hochschule Esslingen, vermengt der Entwurf die Regelungsbereiche Abstammungs- und Adoptionsrecht, denn in seinem Zentrum stehe die Begründung einer von der biologischen Situation abweichenden Elternschaft außerhalb des Adoptionsrechts. Eine Notwendigkeit für die vorgeschlagenen Änderungen im Abstammungsrecht bestehe nicht, erklärte Schmidt, der für eine Änderung im Adoptionsrecht plädierte.

Gegen den Entwurf sprach sich auch Markus Witt vom Bundesverein Väteraufbruch für Kinder aus. Ein Kind könne biologisch nur von einem Mann und einer Frau abstammen – die genetische Abstammung müsse daher Grundsatz im Abstammungsrecht sein. Der Verein wünsche sich hier eine weniger ideologisch geführte Debatte. Zudem seien Kinder Träger eigener Rechte und nicht das Zuordnungsobjekt von Bedürfnissen Erwachsener. Rolf Jox von der Katholischen Hochschule NRW begrüßte das Ziel, die Ungleichbehandlung zu beseitigen, verwies aber auf die Nichtvereinbarkeit der vorgeschlagenen Änderungen mit geltenden Prinzipien des Abstammungsrechts und sprach sich daher für die Beibehaltung des bisherigen Systems aus. Es stelle sich jedoch die Frage, ob nicht mit Blick auf die zahlreichen neuen Formen des Zusammenlebens sowie den Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin ein völlig neues System von Rechten und Pflichten von Personen gegenüber Kindern geschaffen werden sollte.

Auch das Bundesjustizministerium arbeitet an einer Reform des Abstammungsrechts und legte in der vergangenen Woche einen Diskussionsteilentwurf vor, auf den in der Anhörung verwiesen wurde. Laut Ministerium kann das bestehende Abstammungsrecht die heutzutage gelebten Familienkonstellationen nicht mehr ausreichend abbilden, das geltende Recht solle daher unter Beibehaltung bewährter Elemente moderat fortentwickelt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 286 vom 18.03.2019

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) unterstützt die Forderung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur abstammungsrechtlichen Gleichstellung lesbischer Eltern, enthalten in ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der abstammungsrechtlichen Regelungen an das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 12. Juni 2018. Der Gesetzentwurf verdeutlicht, dass die bestehende diskriminierende Ungleichbehandlung zwischen lesbischen und heterosexuellen Eltern mit geringem Änderungsaufwand beseitigt werden kann.

„Eine Reform des Abstammungsrechts ist längst überfällig. Lesbische Frauen können bisher nur im Wege der Stiefkindadoption rechtliche Mit-Mutter für das Kind ihrer (Ehe-)Partnerin werden. Diese Rechtslage ist diskriminierend. Sie beeinträchtigt die Betroffenen massiv in ihrem Familienleben und entspricht nicht dem Kindeswohl“, so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V.

Für die betroffenen Familien und ihre Kinder bedarf es dringend der rechtlichen Klarheit. Denn aus gleichstellungsrechtlicher, aber vor allem auch aus Kindeswohlperspektive ist die aktuelle Rechtslage bedenklich. Stirbt die rechtliche Mutter während des laufenden Verfahrens, bleiben die Mit-Mutter und das Kind rechtlich unverbunden zurück. Es ist auch denkbar, dass die Partnerin der Mutter nach der Geburt des Kindes Abstand von einer Adoption nimmt. Sowohl Geburtsmutter als auch Kind haben in diesem Fall keinen gesicherten Anspruch etwa auf Unterhalt. Kinder, die in heterosexuelle Ehen hineingeboren werden, haben qua Geburt zwei Eltern. Das entspricht dem Kindeswohl, denn es gibt von Beginn an zwei Personen, die rechtlich in der Sorge- und Unterhaltsverantwortung für das Kind stehen. „Diese rechtliche Absicherung darf Kindern lesbischer Eltern nicht länger vorenthalten werden“, so Prof. Dr. Wersig ergänzend.

Gleichwohl deckt dieser Vorschlag zur abstammungsrechtlichen Gleichstellung lesbischer Elternschaft lediglich den Minimalbedarf nach einer Neuregelung ab.

Überfällig ist die gesetzgeberische Gestaltung des Abstammungsrechts insgesamt, erläutert Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der zuständigen Fachkommission im djb. In diese Richtung geht nun auch ein Diskussionsentwurf, den die Bundesjustizministerin, Dr. Katarina Barley, aktuell auf den Weg gebracht und den Verbänden zugeleitet hat. Bis zu einem Gesetzentwurf ist es aber noch ein langer Weg, der nicht daran hindern darf, jetzt schon für lesbische Frauen abstammungsrechtliche Gleichberechtigung zu schaffen und die Elternschaft ohne Umwege zu ermöglichen.

Die ausführliche Stellungnahme des djb zum Gesetzentwurf finden Sie hier: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K2/st19-08/.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 18.03.2019

Gesetzentwürfe zur Reform des Abstammungsrechts

Heute gibt es im Rechtsausschuss des Bundestages eine Anhörung zu einem Gesetzentwurf der Grünen zur „Anpassung der abstammungsrechtlichen Regelungen an das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“. Letzte Woche hat Justizministerin Katarina Barley ebenfalls einen Referentenentwurf vorgelegt, mit dem das Abstammungsrecht reformiert werden soll. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt, dass Bundestag und Regierung endlich über die dringend notwendige Reform des Abstammungsrechts diskutieren. Die jetzige rechtliche Diskriminierung geht zu Lasten der Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien. Kein Kind darf jedoch aufgrund seiner Familienform benachteiligt werden. Der LSVD wird sich intensiv in den Gesetzgebungsprozess einbringen und fordern, dass Regenbogenfamilien in ihrer Vielfalt rechtlich anerkannt und abgesichert werden.

So erlangt etwa die Ehefrau der leiblichen Mutter ihre rechtliche Elternstellung bislang nicht mit der Geburt des Kindes, sondern erst durch das langwierige und oft entwürdigende Verfahren der Stiefkindadoption. Wenn ein Kind in einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft geboren wird, müssen beide Mütter von Geburt an automatisch gleichberechtigte Eltern ihres Kindes sein können.

Der LSVD fordert zudem einen verlässlichen rechtlichen Rahmen, der es ermöglicht, dass den jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen entsprechend bis zu vier Menschen einvernehmlich rechtliche Elternteile und/oder Sorgeberechtigte sein können. Sie sollten eine Elternschaftsvereinbarung bereits vor der Zeugung formulieren können. Gerade im Interesse des Kindeswohls muss die Bereitschaft zur Übernahme elterlicher Verantwortung in neuen Familienformen vom Recht besser anerkannt und unterstützt werden.

Zu unserer vielfältigen Gesellschaft gehören auch Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern. Sie haben einen Anspruch darauf, vom Recht angemessen wahrgenommen und diskriminierungsfrei behandelt zu werden. Transgeschlechtlichen Personen wird aktuell die Begründung der Elternschaft entsprechend ihrer Geschlechtsidentität oder ihres personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags versagt: eine zeugende transgeschlechtliche Frau wird vielmehr als Vater, ein gebärender transgeschlechtlicher Mann als Mutter erfasst.

Der LSVD schlägt zudem vor, in Zukunft in Urkunden geschlechtsneutrale Leittexte zu verwenden. Das empfiehlt sich auch aufgrund der Reform des Personenstandsrechts, die mit „divers“ eine dritte positive Option zu den bisherigen Einträgen „männlich“ und „weiblich“ ermöglicht hat.

LSVD-Positionspapier: Regenbogenfamilien im Recht

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 18.03.2019

SCHWERPUNKT III: Abschließende Beratung Starke-Familien-Gesetz

Anlässlich der heutigen abschließenden Lesung des Starke-Familien-Gesetz im Deutschen Bundestag begrüßt das ZFF das Gesetz, fordert jedoch grundsätzlichere Reformen, um Kinder- und Familienarmut nachhaltig zu reduzieren.

Das Gesetz sieht vor, Kinder und ihre Familien entsprechend ihrer Lebenssituation zu stärken und verlässlich zu unterstützen. Dafür soll der Kinderzuschlag erhöht und von Konstruktionsfehlern befreit werden. Daneben soll das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen durch Verbesserungen des Bildungs- und Teilhabepakets zielgerichteter gesichert werden.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Das Starke-Familien-Gesetz ist ein wichtiger Schritt zum Abbau von Kinderarmut. Wir begrüßen, dass weitere Verbesserungen, die auch das ZFF gefordert hat, im parlamentarischen Verfahren vereinbart wurden. Hierzu zählt u.a. die ersatzlose Streichung der vorgesehen Grenze von 100 Euro bei der Berücksichtigung von Kindeseinkommen beim Kinderzuschlag. So wird Kindesunterhalt durchgehende nur noch zu 45 Prozent angerechnet. Damit werden Alleinerziehende die Leistung zukünftig in größerem Umfang in Anspruch nehmen können. Ebenfalls wird der Betrag für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (Sportverein, Musikschule) von 10 Euro auf 15 Euro erhöht und weitere Aufwendungen wie etwa Fußballschuhe können leichter beantragt werden.“

Reckmann fährt fort: „Das ZFF fordert mehr Mut für nachhaltigere Reformen. Der Kinderzuschlag ist und bleibt eine komplizierte Leistung. Gerade für Familien, die versuchen, mit kleinen Einkommen ihren Alltag zu meistern, braucht es einfachere Zugänge. Zu den Reformen beim Bildungs- und Teilhabepaket bleibt festzuhalten, dass dort, wo die infrastrukturellen Voraussetzungen nicht gegeben sind, die Leistungen auch nicht abgerufen werden können. So wird der staatliche Auftrag, Bildung und Teilhabe für alle Kinder sicherzustellen, nicht erfüllt.

Um bürokratische Hürden nachhaltig zu beseitigen und alle anspruchsberechtigen Familien zu erreichen, könnte in einem weiteren Schritt die automatische Auszahlung des Kinderzuschlags gemeinsam mit dem Kindergeld in voller Höhe des sächlichen Existenzminimums angegangen werde. Langfristig fordert das ZFF mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft das derzeitige System vom Kopf auf die Füße zu stellen und die Kindergrundsicherung einzuführen.“

Die ZFF-Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung des Starke-Familie-Gesetz vom 04.03.2019 finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 21.03.2019

Stärkung von Kindern aus Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Besonders profitieren Alleinerziehende.

Der Bundestag hat heute das Starke-Familien-Gesetz verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist, Familien mit kleinen und mittleren Einkommen wirksamer vor Armut zu schützen, den Bedarf von Kindern zu sichern und dafür zu sorgen, dass sich auch bei kleinen Einkommen Erwerbstätigkeit lohnt.

Zu diesem Zweck werden der Kinderzuschlag erhöht und neugestaltet sowie die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets verbessert. Besonders profitieren Alleinerziehende durch das „Starke-Familien-Gesetz“.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Ich will, dass es jedes Kind packt – egal ob die Eltern viel oder wenig Einkommen verdienen. Mit dem Starke-Familien-Gesetz wird der Alltag von Kindern aus Familien mit kleinen und mittleren Einkommen leichter, weil sie zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag bekommen. Ganz besonders profitieren Alleinerziehende. Durch die Neuregelung werden Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss künftig nicht mehr voll auf den Kinderzuschlag angerechnet. Dadurch haben Alleinerziehende mehr im Portmonee und bekommen zusätzlich Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket. Das bedeutet unter anderem kostenloses Mittagessen in der Schule, ein kostenloses Busticket, ein Schulstarterpaket im Wert von 150 Euro und Lernförderung, wenn Kinder es brauchen. Hinzu kommt die Befreiung von den Kita-Gebühren. Dies kann in der Summe schnell mehrere hundert Euro im Monat ausmachen. Verbessert wird auch die Situation von Familien mit mehreren Kindern oder Familien mit höheren Bedarfen, z.B. bei den Wohnkosten. Auch bei mittleren Einkommen profitieren diese Familien künftig vom Kinderzuschlag und von den Bildungs- und Teilhabeleistungen, wenn ihr Einkommen kaum ausreicht, um über die Runden zu kommen. Das Gesetz bedeutet mehr Gerechtigkeit. Damit machen wir Familien in Deutschland spürbar stärker.“

Der Gesetzentwurf wurde von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gemeinsam erarbeitet.

Der Kinderzuschlag ist ein Zuschlag, den es zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen gibt. Die Neugestaltung erfolgt in zwei Schritten:

Zum 1. Juli 2019 wird er von jetzt maximal 170 Euro auf 185 Euro pro Monat und Kind erhöht, für Alleinerziehende geöffnet und deutlich entbürokratisiert. Alleinerziehende tragen in Deutschland das höchste Armutsrisiko aller Familien. Deshalb ist es gut, dass sie nun vom Kinderzuschlag besser erreicht werden. Bisher werden sie bei Bezug von Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss nicht mit dem Kinderzuschlag unterstützt, weil Kindeseinkommen voll auf den Kinderzuschlag angerechnet wird. Ab dem 1. Juli 2019 verringert Kindeseinkommen den Kinderzuschlag nur noch zu einem Teil (45 Prozent).

Zum 1. Januar 2020 entfallen die oberen Einkommensgrenzen für den Bezug des Kinderzuschlags. Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, wird nur noch zu 45 Prozent, statt heute 50 Prozent, auf den Kinderzuschlag angerechnet. Durch diese Maßnahmen fällt keine Familie mehr aus dem Kinderzuschlag heraus, wenn die Eltern nur etwas mehr verdienen. Sie können von ihrem selbst erwirtschafteten Einkommen etwas mehr behalten. Wer mehr arbeitet, hat also mehr in der Tasche – das ist heute nicht immer so. Der Kinderzuschlag wird also gerechter.

Ferner wird zum 1. August 2019 das sog. Bildungs- und Teilhabepaket verbessert: Das Schulstarterpaket steigt von 100 Euro auf 150 Euro und in den Folgejahren entsprechend der Steigerung der Regelsätze. Die monatliche Teilhabeleistung steigt von 10 Euro auf 15 Euro, damit können die Kinder und Jugendlichen zum Beispiel den Beitrag für Musik- und Sportvereine leichter bezahlen. Die Eigenanteile der Eltern für das gemeinsame Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerfahrkarte fallen weg. Mit der Maßnahme werden die Eltern nicht nur finanziell entlastet, sondern es fällt auch eine Menge Bürokratieaufwand für Eltern, Dienstleister und Verwaltung weg. Darüber hinaus kann eine Lernförderung auch beansprucht werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist – also wenn sie gebraucht wird und nicht erst wenn es zu spät ist.

Zusätzlich zum Starke-Familien-Gesetz werden mit dem Gute-KiTa-Gesetz alle Eltern, die Kinderzuschlag, Leistungen aus dem SGB II oder Wohngeld beziehen, in Zukunft von KiTa-Gebühren befreit.

Auch die Zahl der berechtigten Kinder weiten wir mit der Reform spürbar aus. Beim reformierten Kinderzuschlag sind künftig rund zwei Millionen Kinder anspruchsberechtigt. Bislang waren es nur ca. 800.000. Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben alle Kinder, für die Kinderzuschlag, Leistungen aus dem SGB II oder Wohngeld bezogen wird. Für diese Leistungen werden künftig sogar rund vier Millionen Kinder anspruchsberechtigt sein. Ziel muss sein, dass alle, die anspruchsberechtigt sind, die verbesserten Leistungen auch in Anspruch nehmen. Darum werden wir die neuen Möglichkeiten bekannt machen und Bürokratie abbauen, um den Zugang für alle einfacher zu machen.

Der Bund investiert 1 Milliarde Euro (2019 – 2021) in die Neugestaltung des Kinderzuschlags und 220 Millionen Euro (jährlich) in den Ausbau des Bildungs- und Teilhabepakets.

Die Verbesserungen im Einzelnen

Neugestaltung des Kinderzuschlags in zwei Stufen

Zum 1. Juli 2019: Erhöhung auf maximal 185,- Euro pro Kind und Monat. Damit sichert der Kinderzuschlag zusammen mit dem Kindergeld und den gesondert gewährten Bildungs- und Teilhabeleistungen die Existenzgrundlage der Kinder. Ab 2021 wird die Höhe entsprechend des Existenzminimumberichts dynamisiert. Kindeseinkommen (z.B. Unterhaltszahlungen) soll den Kinderzuschlag nur noch zu 45 Prozent mindern, statt wie bisher zu 100 Prozent. Damit wird der Kinderzuschlag für Alleinerziehende geöffnet, auch wenn die Kinder Unterhaltszahlungen oder -vorschuss erhalten. Damit die Leistung dort ankommt, wo sie gebraucht wird, wird der Antragsaufwand für Familien deutlich einfacher. So wird die Leistung in Zukunft für sechs Monate gewährt und nicht mehr rückwirkend überprüft. Damit müssen Familien auch nicht mehr zwischen Kinderzuschlag und Grundsicherung hin- und herwechseln, wenn ihr Einkommen etwas schwankt.

Zum 1. Januar 2020: Die Abbruchkante, an der der Kinderzuschlag bislang schlagartig entfällt, wird abgeschafft. Dazu werden die oberen Einkommensgrenzen aufgehoben. Nach bisheriger Rechtslage kann es passieren, dass Familien im Kinderzuschlag nur ein wenig mehr Geld verdienen und dadurch der Kinderzuschlag komplett wegfällt, so dass sie insgesamt weniger Geld zur Verfügung haben als zuvor. Ab dem nächsten Jahr läuft die Leistung kontinuierlich aus, so dass negative Erwerbsanreize vermieden werden. Zusätzliches Einkommen der Eltern soll den Gesamtkinderzuschlag nur noch zu 45 Prozent mindern, statt wie bisher zu 50 Prozent. Wenn das Einkommen der Eltern steigt, läuft die Leistung langsamer aus und der Familie bleibt damit mehr vom Kinderzuschlag. Mehr eigenes Einkommen zu erzielen, lohnt sich mehr als bisher.Es wird ein erweiterter Zugang zum Kinderzuschlag für Familien geschaffen, die in verdeckter Armut leben (zunächst befristet auf drei Jahre). Familien sollen auch dann den Kinderzuschlag erhalten können, wenn sie bisher kein Arbeitslosengeld II beziehen, obwohl sie einen Anspruch darauf haben.

Um den erweiterten Zugang in Anspruch nehmen zu können, dürfen ihnen mit ihrem Erwerbseinkommen, dem Kinderzuschlag und gegebenenfalls dem Wohngeld höchstens 100 Euro fehlen, um Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II zu vermeiden. Damit wird Kindern in verdeckter Armut die dringend benötigte Unterstützung gesichert.

Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe zum 1. August 2019Erhöhung des Betrages für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf von 100,- Euro auf 150,- Euro. In Zukunft wird die Leistung jedes Jahr in gleichem Maß wie der Regelbedarf erhöht. Erhöhung des Teilhabebeitrags von bis zu 10 Euro auf bis zu 15 Euro im Monat. Damit wird es Kindern und Jugendlichen erleichtert, in der Freizeit bei Spiel, Sport, Kultur mitzumachen.Wegfall der Eigenanteile der Eltern bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung. Das bedeutet, es gibt für alle anspruchsberechtigten Kinder ein kostenloses warmes Mittagessen in Schule, Kita und Kindertagespflege sowie eine kostenlose ÖPNV-Fahrkarte für Schülerinnen und Schüler.Regelung zur Unabhängigkeit des Anspruches auf Lernförderung von einer Versetzungsgefährdung. Damit erhalten auch Schülerinnen und Schüler Lernförderung, die nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind. Verwaltungsvereinfachung durch Wegfall gesonderter Anträge für Schulausflüge, Schülerbeförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und Teilhabeleistungen; zudem wird grundsätzlich auch die Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe durch Geldleistungen ermöglicht. Einführung der Möglichkeit für Schulen, die Leistungen für Schulausflüge für leistungsberechtigte Kinder gesammelt mit einem zuständigen Träger abzurechnen.

Weitere Informationen und Erläuterungen finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/starke-familien-gesetz/131178

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.03.2019

Mit dem Starke-Familien-Gesetz unterstützen wir gezielt Familien mit kleinem Einkommen – zum Beispiel jene im Grundsicherungsbezug oder Empfänger von Kinderzuschlag. Wir bauen für die betroffenen Familien den Kinderzuschlag und die Leistungen für Bildung und Teilhabe aus. Der Gesetzentwurf wird morgen abschließend im Deutschen Bundestag beraten.

„Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass alle Kinder gut aufwachsen und vor Armut geschützt sind. Deshalb sorgen wir mit dem Starke-Familien-Gesetz dafür, dass mehr Familien mehr Kinderzuschlag und mehr Familien mehr Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.

Wir erhöhen den Kinderzuschlag und regeln, dass er in Zukunft in Anlehnung an das Existenzminimum automatisch erhöht wird. Künftig bleibt mehr Geld in der Familien, weil bei steigendem Einkommen der Eltern mehr als bisher vom Kinderzuschlag übrig bleibt. In Zukunft gibt es den Kinderzuschlag auch dann, wenn die Kinder Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltszahlungen erhalten.

Außerdem gibt es für die bisherigen Leistungsberechtigten mehr Geld am Anfang des Schuljahres für Stifte, Hefte und Schulranzen. Die Fahrten zur Schule und die Mittagessen in Schulen und Kitas werden kostenlos. Nachhilfeunterricht kann künftig auch dann genutzt werden, wenn die Versetzung nicht gefährdet ist.

Jedes Kind muss frei von Sorgen sein, ob das Geld der Familie für das Notwendige ausreicht. Diesem Ziel kommen wir mit dem Starke-Familien-Gesetz ein Stück näher.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 20.03.2019

Der Familienausschuss hat den Weg frei gemacht für das sogenannte Starke-Familien-Gesetz zur Neugestaltung des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepakets. Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion nahm der Ausschuss am Mittwoch die Gesetzesvorlage (19/7504) von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) in einer durch den Ausschuss geänderten Fassung gegen das Votum der FDP- und der Linksfraktion an. Die Fraktionen der AfD und von Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme. Den von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf nahm der Ausschuss ohne Gegenstimmen bei Enthaltung der AfD und der FDP an. Die Anträge der Grünen zur automatischen Auszahlung des Kinderzuschlags (19/1854) und zur Teilhabe von Kindern (19/7451) lehnte der Ausschuss mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen ab.

Die Oppositionsfraktionen begrüßten übereinstimmend zwar einerseits die Erhöhung des Kinderzuschlags und der Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket, bezeichneten diese jedoch insgesamt als nicht ausreichend. Zudem werde der zu hohe bürokratische Aufwand bei der Beantragung der Leistungen dazu führen, dass weiterhin der Großteil der anspruchsberechtigten Familien nicht in deren Genuss kommen werde. Die Koalitionsfraktionen wiesen diese Kritik zurück. In ihrem Änderungsantrag hätten sie verschiedene Kritikpunkte und Anregungen des Bundesrates und aus der öffentlichen Anhörung des Ausschusses über die Gesetzesvorlage aufgenommen. Die Beantragung und Bewilligung der Leistungen werde dadurch entbürokratisiert.

Das Starke-Familien-Gesetz sieht eine Erhöhung des Kinderzuschlags zum 1. Juli 2019 von derzeit maximal 170 pro Monat und Kind auf 185 Euro vor. Zudem wird das Einkommen der Kinder – wie zum Beispiel Unterhaltszahlungen oder Ferien- und Aushilfsjobs – den Kinderzuschlag nur noch zu 45 Prozent statt wie bisher zu 100 Prozent mindern. Die ursprünglich im Gesetzesentwurf vorgesehene 100-Euro-Grenze für diese Regelung strich der Ausschuss durch den angenommen Änderungsantrag. Zum 1. Januar 2020 soll dann die sogenannte Abbruchkante, an der der Kinderzuschlag bislang schlagartig entfällt, wegfallen. Zusätzliches Einkommen der Eltern soll den Kinderzuschlag zudem nur noch zu 45 statt 50 Prozent mindern. Ebenso sollen zukünftig Familien den Kinderzuschlag auch dann erhalten,wenn sie kein Arbeitslosengeld II beziehen und ihnen mit ihrem Erwerbseinkommen, dem Kinderzuschlag und dem Wohngeld höchstens 100 Euro fehlen, um die Hilfsbedürftigkeit nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) zu vermeiden.

Im Bereich des Bildungs- und Teilhabepakets sieht das Gesetz eine Erhöhung des „Schulstarterpakets“ von 100 auf 150 Euro pro Monat vor. Zudem entfallen die Eigenanteile der Eltern für das Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen sowie für die Schülerbeförderung. Darüber hinaus sollen die Mittel für Lernförderung zukünftig auch dann bewilligt werden, wenn die Versetzung eines Schülers nicht unmittelbar gefährdet ist. Durch den angenommen Änderungsantrag wird zudem der Betrag für Vereinsmitgliedschaften der Kinder von zehn auf 15 Euro pro Monat erhöht und pauschal ausgezahlt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 298 vom 20.03.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt im Vorfeld der heutigen abschließenden Bundestagsdebatte über das „Starke-Familien-Gesetz“, dass armutsbetroffene Kinder und Jugendliche durch das Gesetz künftig besser unterstützt werden. Gleichzeitig fordert die Kinderrechtsorganisation die Bundesregierung auf, die Systemfehler in der Förderung armer Kinder konsequenter als bisher anzugehen. Das betrifft beispielsweise den Kinderzuschlag und das Bildungs- und Teilhabepaket.

„Mit dem ,Starke-Familien-Gesetz‘ werden wichtige Weichen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland gestellt, gleichzeitig werden grundlegende Widersprüche im System nicht konsequent behoben. Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt insbesondere die Erhöhung und Koppelung des Kinderzuschlags an das sächliche Existenzminimum, die neuen Regelungen zum Zuverdienst und die Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket. Es ist gut, dass die Fahrten zur Schule und das Mittagessen in Schulen und Kitas für arme Kinder kostenlos werden. Es ist erfreulich, dass eine Reihe von Änderungsvorschlägen der Kinder- und Familienverbände im parlamentarischen Verfahren aufgegriffen wurden, darunter die Erhöhung der Leistung für Bildung und Teilhabe, die Möglichkeit Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets gebündelt zu beantragen und der verbesserte Zugang von Alleinerziehenden zum Kinderzuschlag“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Gleichzeitig sind noch keine maßgeblichen Lösungen in Sicht, wie Familien ihren Anspruch unkomplizierter geltend machen können. Die Vereinfachung des Antrages selbst ist ein richtiger Schritt. Das Ergebnis bleibt abzuwarten und wird allein nicht ausreichen, um wesentlich mehr Familien zu erreichen. Es wird darauf ankommen, einen guten Mix aus persönlicher Beratung und niederschwelligen Online-Angeboten herzustellen. Und es sollte vor allem eine automatische Auszahlung des Kinderzuschlags an alle Berechtigten in Angriff genommen werden. Auch beim Bildungs- und Teilhabepaket sind substantielle Verbesserungen dringend notwendig. Die letzte Evaluation des Pakets hat gezeigt, dass die Leistungen nur bei jedem zweiten berechtigten Kind ankommen. Das ist insofern besonders bedenklich, als damit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2010, das ein Mindestmaß an Teilhabemöglichkeiten am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben einfordert, unterlaufen wird. Auch hier ist das Gesetz zu halbherzig“, so Hofmann weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk tritt für eine stärkere Priorisierung der finanziellen Mittel in der Familienförderung insbesondere armer Familien und ein Ende der bisherigen komplizierten Beantragungsprozeduren und komplexen Anrechnungsregelungen für Leistungen ein, auf die Kinder und Jugendliche ein Anrecht haben. Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus, dementsprechend plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, die interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 21.03.2019

Am 21. März wird im Bundestag abschließend über das Starke-Familien-Gesetz beraten. Mit diesem Gesetz wird der Kinderzuschlag erhöht und so umgestaltet, dass auch Alleinerziehende davon profitieren können. Kinderzuschlag erhalten erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht für die Existenzsicherung ihrer Familie ausreicht. Durch die ergänzende Geldleistung müssen sie keine SGB II-Leistungen (Hartz IV) beantragen.

Alleinerziehende sind neben kinderreichen Familien besonders von Armut bedroht. Nach bisherigem Gesetzesentwurf wird allerdings noch zu viel Kindeseinkommen angerechnet, so dass vor allem bei Alleinerziehendenfamilien mit älteren Kindern das Haushaltseinkommen kaum oder gar nicht steigt.

Kinderzuschlagsbeziehende können außerdem die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nutzen. Um in den Genuss aller dieser Leistungen zu kommen, fallen bei einer Familie mit drei Kindern allerdings bis zu 17 Anträge zu unterschiedlichen Zeiten bei unterschiedlichen Stellen an. Das ist ein Zeitaufwand, der von erwerbstätigen Eltern kaum geleistet werden kann. “Um eine tatsächliche Vereinfachung zu erreichen, müssen alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zusammen und für alle Kinder der Familie gleichzeitig beantragt werden können“, fordert Insa Schöningh, Geschäftsführerin der eaf.

Dazu ist die Kooperation der Kommunen unbedingt notwendig. Als auszahlende und genehmigende Stellen entscheiden sie über die Verfahren. „Wir appellieren nachdrücklich an die Kommunen, das Antragsverfahren beim Bildungs- und Teilhabepaket so familienfreundlich wie möglich zu gestalten. Diese Leistungen sind kein Almosen, sondern Teil des Existenzminimums des Kindes. Sie müssen daher auch bei den Kindern ankommen“, so Insa Schöningh weiter.

Die eaf hat zum Regierungsentwurf dieses Gesetzes Stellung genommen:
https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_242/190310_stn_stafamg_final.pdf

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 20.03.2019

„Endlich: Erstmals erhalten auch Alleinerziehende den Kinderzuschlag, die Unterhalt für ihre Kinder bekommen oder Unterhaltsvorschuss beziehen“, lobt Erika Biehn, Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) anlässlich der heutigen Verabschiedung des „Starke-Familien-Gesetzes“ durch den Bundestag. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Bundestag unsere Forderung aufgegriffen hat, den sogenannten 100-Euro-Deckel aus dem Starke-Familien-Gesetz zu streichen. Von der Verbesserung können nun auch Alleinerziehende mit älteren Kindern profitieren, das ist gut“, unterstreicht Biehn.

„Die Reform ist eine spürbare Verbesserung für Alleinerziehende mit kleinen Einkommen“, betont Biehn. Kindeseinkommen wie Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss wird nicht mehr zu 100 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet, sondern zu 45 Prozent. Eine alleinerziehende Geringverdienerin mit einem 13-jährigen Kind, das Unterhaltsvorschuss erhält, wird nach neuer Gesetzeslage Anspruch auf bis zu 62,60 Euro Kinderzuschlag haben. Mit dem 100-Euro-Deckel wären es nur 13 Euro gewesen, vor der Reform waren es null Euro. Ist ihr Kind erst fünf Jahre alt und der Unterhaltsvorschuss somit niedriger, kann sie mit bis zu 117,50 Euro Kinderzuschlag rechnen.

Bereits seit der Einführung 2005 hat der VAMV die vollständige Anrechnung des Kindeseinkommens als Konstruktionsfehler des Kinderzuschlags kritisiert. Denn ausgerechnet eine Leistung, die Familienarmut verhindern soll, konnte im Ergebnis bislang Alleinerziehenden kaum zugute kommen. „Die beschlossene Neuregelung wird Alleinerziehenden den Zugang zum Kinderzuschlag öffnen und kann nun endlich Kinderarmut dort verhindern, wo sie besonders hoch ist: Alleinerziehende und ihre Kinder haben mit 44 Prozent das höchste Armutsrisiko aller Familien“, so Biehn.

„Insgesamt bleiben allerdings auch nach der Reform der Kinderzuschlag und das Bildungs- und Teilhabepaket zu bürokratisch“, gibt Biehn zu bedenken. „Jeder Antrag kostet Alleinerziehende Zeit, an denen es ihnen sowieso mangelt. Eine Kindergrundsicherung, die alle Leistungen bündelt, ist eine durchschlagende Entbürokratisierung und fördert jedes Kindes unabhängig von der Familienform und von dem Einkommen seiner Eltern.“

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 21.03.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Dr. Franziska Giffey ist seit einem Jahr Bundesfamilienministerin

Seit einem Jahr ist Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey im Amt. Sie zieht eine positive Bilanz ihrer bisherigen Arbeit. Wichtige Vorhaben sind angepackt und teilweise schon umgesetzt.

„Vieles ist geschafft, was ich mir als Bezirksbürgermeisterin in Berlin-Neukölln immer gewünscht habe: Endlich investiert der Bund stärker in die frühkindliche Bildung und tut mehr gegen Kinderarmut und für Chancengerechtigkeit in sozialen Problemlagen. Gute Politik beginnt mit dem Betrachten der Wirklichkeit. Deshalb war ich viel im Land unterwegs, hatte bis heute rund 440 Vor-Ort-Termine. Hingehen, zuhören und dann politisch handeln – das ist mir wichtig“, so Bundesfamilienministerin Franziska Giffey.

Frühkindliche Bildung ist eine nationale Zukunftsaufgabe. Darum gibt der Bund mit dem Gute-Kita-Gesetz 5,5 Milliarden Euro bis 2022 an die Länder – für mehr Qualität und weniger Gebühren. Kitas sind die ersten Bildungseinrichtungen und eine wichtige Voraussetzung dafür, dass es jedes Kind packt und selbstbestimmt seinen Weg gehen kann – unabhängig von den Startchancen im Elternhaus.

Mit dem Starke-Familien-Gesetz, das Ministerin Giffey gemeinsam mit Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil auf den Weg gebracht hat, werden Familien mit kleinen Einkommen und deren Kinder entlastet. Der Kinderzuschlag wird erhöht, die Beantragung vereinfacht und der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert. Erstmals erhalten auch Alleinerziehende, die Unterhaltsleistungen bekommen, den Kinderzuschlag, weil Unterhalt nicht mehr voll angerechnet wird. Damit verbunden sind der Zugang zum Bildungs- und Teilhabepakt und zur Befreiung von Kitagebühren. Durch das Bildungs- und Teilhabepaket wird die Schülerfahrkarte kostenlos, Nachhilfe gibt es nicht erst, wenn Kinder versetzungsgefährdet sind, das Schulstarterpaket wird erhöht und der Eigenanteil zum Mittagessen in der Schule wird abgeschafft.

Der Start des Bundesprogramms „Respekt Coaches/Anti-Mobbing-Profis“ adressiert ein zentrales Problem an den Schulen in Deutschland. Aktuell sind rund 240 Respekt Coaches an 233 Schulen bundesweit im Einsatz. Sie vermitteln Schülerinnen und Schülern die Werte einer demokratischen und offenen Gesellschaft, um sie gegen menschenfeindliche Ideologien stark zu machen. Sie unterstützen Schulen dabei, Hass und Gewalt gegenüber Andersgläubigen einzudämmen, gegen religiöses Mobbing vorzugehen und Toleranz und Demokratieverständnis zu fördern.

Als ersten Teil des „Aktionsprogramm(s) gegen Gewalt an Frauen“ hat Franziska Giffey den Runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen ins Leben gerufen. Unterstützungsangebote sollen gemeinsam weiterentwickelt und die Hilfe für Frauen in Not verbessert werden. Geprüft werden beispielsweise eine Regelung zur Kostenübernahme für die Unterbringung im Frauenhaus oder ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Um den weiteren Ausbau von Einrichtungen anzuschieben, startet der Bund in diesem Jahr ein Förderprogramm.

Franziska Giffey hat das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ entfristet, das dadurch auch nach 2019 weitergeführt werden kann. Das Bundesfamilienministerium fördert derzeit 300 lokale Partnerschaften für Demokratie, 16 Landes-Demokratiezentren und mehr als 300 Modellprojekte. Darüber hinaus setzt sich Ministerin Giffey für ein Demokratiefördergesetz ein, damit der Bund zivilgesellschaftliches Engagement für die Demokratie künftig nicht nur befristet in Modellprojekten unterstützen kann.

Die Aufwertung der Sozialen Berufe ist ein zentrales Anliegen von Franziska Giffey. Durch die Reform der Pflegeberufe wurde erreicht, dass ab Januar 2020 das Schulgeld abgeschafft und eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. In der Konzertierten Aktion Pflege mit Arbeitsminister Heil und Gesundheitsminister Spahn wird an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege gearbeitet.

Mit der „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher“ will das Bundesfamilienministerium unter anderem ab Herbst 2019 zusätzlich 5000 Ausbildungsplätze in der praxisintegrierten ErzieherInnen-Ausbildung finanzieren mit einer Vergütung von gut 1000 Euro im Monat.

Ministerin Giffey hat noch mehr vor: So sollen Kinderrechte ins Grundgesetz Eingang finden. Die Kinder- und Jugendhilfe wird in einem umfangreichen, Beteiligungsprozess modernisiert, ein modernes Jugendmedienschutzgesetz auf den Weg gebracht, der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule vorbereitet und das Gesetz für mehr Frauen in Führungspositionen wird weiterentwickelt.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.03.2019

Anlässlich der heute stattfindenden Anhörung im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen erklären Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik, und Chris Kühn, Sprecher für Wohnungspolitik:

Die Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland nimmt immer mehr zu. Das verdeutlicht den dringenden politischen Handlungsbedarf, darin waren sich heute auch die geladenen Sachverständigen einig. Die Bundesregierung muss Verantwortung übernehmen und gemeinsam mit den Ländern und Kommunen ein nationales Aktionsprogramm zur Vermeidung und Bewältigung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit auf den Weg bringen. Alle politisch und gesellschaftlich relevanten Gruppen müssen an einen Tisch geholt werden, um an Lösungen des Problems zu arbeiten.

Die bundesweit zu implementierende Wohnungslosennotfallstatistik ist dabei ein wichtiger Ausgangspunkt. Darüber hinaus müssen Maßnahmen ergriffen werden, die sowohl im Präventionsbereich als auch bei der Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit nachhaltige Wirksamkeit entfalten: Die Versorgung aller Menschen mit bezahlbarem Wohnraum sicherzustellen, hat dabei besondere Priorität. Hierfür muss der Bund unter anderem die Förderung der Wohnraumförderung der Länder verdoppeln sowie die Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit vorantreiben. Es ist unabdingbar, dass wirksame Ansätze wie „Housing First“ bundesweit realisiert werden. Nur mittels eines umfassenden Gesamtkonzepts, wie wir es mit unserem Antrag vorschlagen, kann das Sustainable Development Ziel extreme Armut bis 2030 auch in Deutschland komplett zu beseitigen, erreicht werden. Für ein reiches Land wie Deutschland ist das heutige Ausmaß an Wohnungs- und Obdachlosigkeit beschämend. Die Bundesregierung muss handeln. Einfach nur zusehen und die Verantwortung von sich weisen hat als Handlungskonzept ausgedient.

Unseren Antrag „Menschenrecht auf Wohnen dauerhaft sicherstellen – Wohnungs- und Obdachlosigkeit konsequent bekämpfen“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 20.03.2019

Zur Ankündigung von Justizministerin Barley, Regenbogenfamilien zu stärken, erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Ulle Schauws, Sprecherin für Queerpolitik:

Es ist zu begrüßen und richtig, dass die Ministerin erste Schritte geht, um Regenbogenfamilien rechtlich abzusichern. Rechtssicherheit für Co-Mütter in lesbischen Beziehungen zu schaffen, ist längst überfällig. Dazu haben wir Grüne bereits vor einem Jahr einen Gesetzentwurf vorgelegt. Frau Barley hatte viel Zeit, in ihrem Ministerium hierzu einen Vorschlag vorzulegen. Was sie dabei leider versäumt, ist eine konkrete Lösung, wie auch Mehrelternkonstellationen, wie sie bei Patchwork- oder Regenbogenfamilien häufig vorkommen, rechtlich abgesichert werden können. Das Familienrecht muss endlich der Lebensrealität und der Vielfältigkeit der Familien in Deutschland angepasst werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 13.03.2019

Zur heute veröffentlichten Studie „Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland“ des Deutschen Kinderhilfswerks erklärt Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Kinder und Jugendliche müssen endlich auf allen Ebenen beteiligt werden. Die Studie verdeutlicht besonders: Die konkrete Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ganz wesentlich von der gesetzlichen Ausgestaltung ihrer Rechte durch die Politik abhängig. Deutschland ist ein Flickenteppich in Sachen Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen. Und das, obwohl sich die Bundesrepublik mit der UN-Kinderrechtskonvention zu einer weitreichenden Umsetzung eben dieser Beteiligungsrechte verpflichtet hat.

Junge Menschen übernehmen Verantwortung und machen sich Gedanken über sich und die Zukunft unserer Gesellschaft – wie aktuell das große Engagement von Kindern und Jugendlichen für den Klimaschutz zeigt. Wir müssen junge Menschen endlich ernst nehmen und die politische Mitgestaltung ermöglichen. Deshalb fordern wir eine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre für Bundestags- und Europawahlen.

30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention ist es längst an der Zeit, das dort verankerte Recht von Kindern auf umfassende Beteiligung umzusetzen. Kinder und Jugendliche müssen überall in Deutschland die gleichen guten Beteiligungsmöglichkeiten bekommen, egal ob in Kitas, Schulen, Kommunen oder an der Wahlurne.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 13.03.2019

„Die Haushaltseckwerte der Bundesregierung widersprechen ihren Ankündigungen einer größeren Verantwortung des Bundes in der Bildungspolitik. Trotz Fall des Kooperationsverbots und noch während die Verhandlungen über den Hochschulpakt laufen, plant das Kabinett langfristige Kürzungen im Haushalt für Bildung und Forschung – obwohl eigentlich das Gegenteil angebracht wäre. Mit dem BAföG-Reförmchen lässt die Regierung die Studierenden im Regen stehen. Und die Benachteiligung der Hochschulen gegenüber der außeruniversitären Forschung soll nicht angerührt werden“, erklärt Nicole Gohlke, wissenschafts- und hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zu den von der Bundesregierung geplanten Kürzungen im Haushalt des Ministeriums für Bildung und Forschung. Gohlke weiter:

„Wenn es um die Bildung geht, interessiert sich die Regierung weder für die Belange der jungen Generation noch für internationale Vergleichswerte. Die werden nur ernst genommen, wenn der Rüstungsetat auf nie gekannte Dimensionen aufgebläht werden soll. Viel wäre gewonnen, wenn sich die Regierung den Hochschulen so verpflichtet fühlen würde wie der NATO.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 22.03.2019

„Um das Recht auf Wohnen zu gewährleisten und Wohnungslosigkeit zu verhindern, bedarf es mehr Sozialwohnungen, mehr kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbau. Es fehlt an bezahlbarem Wohnraum und so fallen immer mehr Menschen in die Wohnungslosigkeit. Um den Verlust der Wohnung zu verhindern, braucht es Verbesserungen im Kündigungsschutz. Programme, die Obdachlosen ein Dach über dem Kopf geben, wie „Housing First“ in Berlin, müssen vom Bund unterstützt werden“, erklärt Caren Lay, stellv. Vorsitzende und wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE anlässlich der öffentlichen Anhörung des Bauausschusses zum Antrag der LINKEN „Wohnungs- und Obdachlosigkeit bekämpfen, Zwangsräumungen verhindern“ (BT-Drs. 19/7459). Lay weiter:

„Einhellig wurde vom Sachverständigenrat Handlungsbedarf festgestellt, dem die Regierung nicht nachkommt. Die LINKE hat hier vorgelegt. Es braucht endlich Konzepte und Maßnahmen des Bundes zur Verhinderung zunehmender Wohnungs- und Obdachlosigkeit.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 20.03.2019

„Zu einer menschenwürdigen Pflege gehört auch eine sichere Finanzierung. Die Pflegeversicherung ist dringend reformbedürftig. Gute Pflege darf nicht nur etwas für reiche Leute sein. Wenn die Kosten für bessere Arbeitsbedingungen und höhere Gehälter der Pflegekräfte weiterhin von den Menschen mit Pflegebedarf getragen werden müssen, ist die Zwei-Klassen-Pflege nicht weit. Wir fordern deshalb schon lange eine Umwandlung der Pflegeversicherung in eine Vollversicherung. Alle pflegebedingten Kosten müssen vollständig von der Pflegeversicherung übernommen werden. Nur so kann die Pflegeversicherung sozial sein“, kommentiert Pia Zimmermann, Sprecherin für Pflegepolitik der Fraktion DIE LINKE, die SPD-Forderung nach einer Finanzierungsreform der Pflegeversicherung. Zimmermann weiter:

„Für die Finanzierung der Mehrkosten sind keine Steuerzuschüsse notwendig. Die Pflegeversicherung muss solidarisch finanziert werden. Dafür muss endlich die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft werden. Es wäre solidarisch, wenn alle den gleichen prozentualen Anteil ihres Einkommens zahlen. Aber eine solidarische Pflegeversicherung ist mit der jetzigen Regierung nicht zu machen. Die Koalition steht auf der Seite der Arbeitgeber und ermöglicht hohe Renditen für die Betreiber von Pflegeheimen. Die Profite werden auf Kosten der Menschen mit Pflegebedarf und der Pflegekräfte erwirtschaftet. DIE LINKE setzt sich für eine gute Pflege für alle Menschen ein.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 13.03.2019

Der Bundestag soll die Bundesregierung auffordern, die Qualifizierung von Richtern gesetzlich zu verankern. Einen entsprechenden Antrag (19/8568) hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt. Danach soll im Deutschen Richtergesetz das Recht und die Pflicht für Richter aufgenommen werden, sich zur Erhaltung und Fortentwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten fortzubilden nebst einer Verpflichtung der Dienstherren, dies durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen. In das Gerichtsverfassungsgesetz sollen spezifische qualitative Eingangsvoraussetzungen für Familienrichter und -richterinnen aufgenommen werden. Zudem soll das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit geändert werden.

Zur Begründung heißt es, die Verbesserung der Qualität des familiengerichtlichen Verfahrens sei ein seit langem dringliches und allseits unterstütztes Vorhaben. Es gelte, unbeschadet des hohen Engagements der Familienrichter, endlich die nötigen strukturellen Veränderungen ins Werk zu setzen. Die Bundesregierung sei hier trotz eines einstimmigen Beschlusses des Bundestages vom Juli 2016 nach wie vor untätig.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 312 vom 21.03.2019

Die Fraktion Die Linke fordert Informationen über die Einflussnahme von Interessenvertretern auf den Entwurf der Bundesregierung für das Starke-Familien-Gesetz. In einer Kleinen Anfrage (19/8370) will sie unter anderem erfahren, welche Stellungsnahmen von Verbänden, Organisationen, Institutionen oder Unternehmen zu dem Gesetzesvorhaben bei der Bundesregierung eingegangen sind und nach welchen Kriterien die Teilnehmer der sogenannten Verbändeanhörung im federführenden Bundesfamilienministerium ausgesucht wurden. Zudem möchte die Linksfraktion wissen, welche Regelungen des Gesetzentwurfes wort- oder inhaltsgleich aus den Vorschlägen der Interessenvertreter übernommen wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 307 vom 21.03.2019

Die aktuelle Befassung des Bundestags mit Maßnahmen gegen die stark zunehmende Wohnungs- und Obdachlosigkeit ist von Sachverständigen einhellig begrüßt worden. Das zeigte sich bei einer Anhörung des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen unter der Leitung von Mechthild Heil (CDU). Die Experten beurteilten Oppositionsvorschläge zur Behebung der Probleme positiv, wenn auch nicht immer ausreichend.

Einer der zentralen Punkte: Fristlose Kündigungen wegen Mietschulden könnten durch Zahlung der Rückstände „geheilt“ werden, die oft zeitgleich ausgesprochene fristgerechte Kündigung eben wegen der ausstehenden Miete aber nicht. Job-Center lehnten die Übernahme von Mietkosten zur Abwendung der außerordentlichen Kündigung bisweilen ab – mit dem Hinweis, dass ja ohnehin die ordentliche Kündigung anstehe.

Darauf wies unter anderem Professor Volker Busch-Geertsema (Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung – GISS) hin. Er sprach auch spezifische Barrieren an, die Wohnungslosen selbst in entspannten Wohnungsmärkten den Zugang zu normalem Wohnraum extrem verschärften – etwa Bonitätsauskünfte oder Vorvermieterbescheinigungen. Die Betroffenen müssten gezielt Zugänge zur Normalmietverhältnissen erhalten, zudem – bei Bedarf – mit wohnbegleitender Hilfe. Beides werde in Finnland als einzigem Land in der EU praktiziert. Dort sei eine kontinuierliche Reduzierung der Zahl der Wohnungslosen erreicht worden.

Lars Andre Ehm vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen beschrieb die Vorreiterrolle seines Hauses bei der Erstellung einer Wohnungslosenstatistik. Sie ermögliche es, zielgerichtete Maßnahmen etwa für Frauen mit Kindern oder Betroffene aus Südosteuropa zu ergreifen. Die meisten Sachverständigen sprachen sich für eine solche bundeseinheitliche Statistik aus.

Birgit Fix vom Deutschen Caritasverband bezeichnete die angepeilte Wohngeld-Reform als „zu kurz gesprungen“. Das Wohngeld müsse dynamisiert werden, lautete übereinstimmende Forderung. Fix beklagte, dass das Menschenrecht auf Wohnung nicht mehr allen gewährt werde. Sie machte sich stark für eine bundesweite Infrastruktur zur Hilfe auch schon bei drohender Wohnungslosigkeit – Fachstellen, Notversorgung, Beratungsangebote.

Uwe Lübking vom Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) führte die Zunahme der Zahl von Wohnungslosen unter anderem auf eine nicht unerhebliche Zahl von anerkannten Asylbewerbern zurück, die noch in Gemeinschaftsunterkünften wohnten, da es in den Regionen an finanzierbaren Wohnungen fehle. Abhilfe hätte hier eine bundesweite begrenzte Wohnsitzauflage schaffen können, meinte er. Zudem verwies er auf immer mehr Menschen aus dem EU-Ausland ohne Unterkunft. Dies liege auch daran, dass sie mit vermeintlich lukrativen Arbeitsangeboten angelockt worden seien. Er begrüßte die angekündigten Bemühungen der Bundesregierung, gezielte Maßnahmen gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch zu ergreifen.

Sonja Rexhäuser von der Stadt Karlsruhe meinte, wenn Wohnungslosigkeit nicht verhindert werden könne, habe die Vermittlung von Wohnraum Vorrang vor einer ordnungsrechtlichen Unterbringung. Dies spare den Kommunen auch Kosten, beispielsweise im Vergleich mit der Unterbringung im Hotel. Sie hielt eine Erhöhung der Bundes-Förderung für den sozialen Wohnungsbau für dringend notwendig. Dadurch könne preiswerter Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten erhalten und neu gebaut werden.

Werena Rosenke (Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe) sah in einer Wohnungsnotfallstatistik auf Bundesebene auch den Nutzen, dass die Öffentlichkeit zu informiert und so die politische Dringlichkeit der Problematik aufgezeigt werde. Sie verwies auf die Möglichkeit, im Rahmen von Kooperationsverträgen zwischen Kommunen und Unternehmen der Wohnungswirtschaft Gewährleistungen vorzusehen, um die Vermietung von Wohnungen an Wohnungslose zu fördern.

Lukas Siebenkotten vom Deutschen Mieterbund (DMB) legte dar, dass in Deutschland jedes Jahr 80.000 bis 100.000 Sozialwohnungen gebaut werden müssten, um wenigsten die bisherige Anzahl halten zu können. Tatsächlich würden aber nur 26.000 gebaut. Die Maßnahmen, die die Bundesregierung beschlossen oder angekündigt habe, reichten mithin bei weitem nicht aus oder hätten bisher jedenfalls nicht gegriffen. Er mahnte eine nationale Wohnungsbauoffensive an, an der sich alle drei staatlichen Ebenen in gleicher Weise beteiligen müssten.

Robert Veltmann (GEBEWO – Soziale Dienste – Berlin) gab sich überzeugt, der Bund könne mit Blick auf den Wohnungsbau, speziell auf die Wohnraumversorgung benachteiligter Bevölkerungsgruppen, und auch mit Blick auf die Sozialgesetzgebung „bessere und wirksamere Rahmenbedingungen setzen“.

Die Linksfraktion schlägt in ihrem Antrag (19/7459) mit dem Titel „Wohnungs- und Obdachlosigkeit bekämpfen, Zwangsräumungen verhindern“ ein öffentliches Wohnungsbauprogramm im Umfang von zehn Milliarden Euro vor. Das Wohngeld solle regelmäßig und bedarfsgerecht angepasst, Leistungen für die Kosten der Unterkunft müssten deutlich erhöht und Sanktionen für sozial Schwache im Bereich der Wohnungspolitik gestrichen werden.

Die Grünen fordern in ihrem Antrag (19/7734) unter dem Titel „Menschenrecht auf Wohnen dauerhaft sicherstellen – Wohnungs- und Obdachlosigkeit konsequent bekämpfen“ ein nationales Aktionsprogramm, um bis 2030 Obdachlosigkeit in Deutschland zu beseitigen und ihre Entstehung zu vermeiden. Neben dem Ausbau der Daten- und Forschungsgrundlage geht es um mehr Geld, mehr sozialen Wohnungsbau und die Wiedereinführung von Gemeinnützigkeit im Wohnungsbaubereich.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 297 vom 20.03.2019

Die Vorschläge von FDP und Linken für eine Reform der Berechnung der Unterkunftskosten in der Grundsicherung stoßen bei Experten auf ein gemischtes Echo. Das wird in den Stellungnahmen deutlich, die zahlreiche Experten zu einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 18. März 2019, eingereicht haben. Gegenstand der Anhörung waren Anträge der FDP-Fraktion (19/7030) und der Linken (19/6526).

Die Liberalen fordern unter anderem eine stärkere Pauschalierung von Leistungen der Unterkunft und Heizung, die aber besonderen Einzelfällen dennoch gerecht werden soll. Außerdem sollen die Kommunen mehr Rechtssicherheit bei der Berechnung der Kostenobergrenzen erhalten, indem unbestimmte Rechtsbegriffe wie „angemessen“ vermieden oder klar definiert werden. Die Linke fordert, die Kosten der Unterkunft im Arbeitslosengeld-II-Bezug existenzsichernd zu gestalten und verlangt von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der die Wohnkostenlücke im Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch schließt.

Den FDP-Vorschlag einer Pauschalierung kritisieren einige Experten: So verweist das Institut für Wohnen und Umwelt darauf, eine pauschalierte Leistung müsse so hoch angesetzt werden, dass zu Neuvertragsmietniveau Unterkünfte in ausreichendem Maße anmietbar seien. Die Pauschale könne daher nicht niedriger sein als die derzeitigen Angemessenheitsgrenzen. Peter Becker, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht in Kassel, betont, Pauschalierungen und Einzelfallregelungen seien schon heute möglich. Von daher sei nicht zu erkennen, wie die FDP-Vorschläge zu einer einfacheren Handhabung führen können. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt eine Pauschalierung von Wohnkosten ebenfalls ab. Diese seien nur für standardisierbare Ausgabenposten, die für alle Haushalte etwa in gleicher Höhe anfallen, sinnvoll. Positiv bewerte dagegen der Deutsche Landkreistag eine Pauschalierung. Es sollte eine Regelung angestrebt werden, die im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung leichter handhabbar sei und nicht regelmäßig die Hinzuziehung externer Dienstleister erfordere, heißt es in dessen Stellungnahme. Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände bewertet diesen Ansatz positiv.

Kritisch äußern sich einige Experten auch zum Vorschlag der Linken, die gesamten Unterkunftskosten schrittweise aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Dies sei „ambivalent“, so der DGB. Einerseits würden die Kommunen spürbar entlastet, andererseits bestehe die Gefahr, dass das Engagement der Kommunen bei der Betreuung von Leistungsberechtigten nachlassen könnte. Der Deutsche Landkreistag betont, mit Blick auf den wichtigen kommunalen Charakter der Aufgabe und der Möglichkeiten kommunaler Träger, auf Besonderheiten des kommunalen Wohnungsmarktes einzugehen, sei eine kommunale Verantwortung „essentiell“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 285 vom 18.03.2019

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte die EU-Verträge um eine soziale Fortschrittsklausel ergänzen, um den sozialen Rechten im EU-Recht den gleichen Stellenwert einzuräumen wie den wirtschaftlichen Freiheiten des Binnenmarkts. Die Bundesregierung solle sich dafür auf europäischer Ebene aktiv einsetzen, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/8287). Darin fordern sie außerdem die Entwicklung einer europäischen Strategie zur Armutsbekämpfung, vor allem gegen Kinderarmut und die Einführung jeweils einer EU-Rahmenrichtlinie für die Grundsicherungssysteme in allen Mitgliedstaaten sowie für Mindestlöhne.

In der EU sollten alle Menschen ein würdevolles Leben führen können, heißt es in der Begründung. Deshalb sei die Bekämpfung von Armut, sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung so wichtig. „Verlässliche soziale Rechte sind die Voraussetzung dafür, dass Binnenmarkt und Währungsunion im Interesse der Menschen wirken“, schreiben die Grünen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 276 vom 14.03.2019

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag einen Gesetzentwurf (19/4764) der FDP-Fraktion zur Dynamisierung der Verdienstgrenzen bei geringfügiger Beschäftigung abgelehnt. Für den Entwurf stimmte neben der FDP nur die AFD-Fraktion, während alle anderen Fraktionen ihn ablehnten.

Mit dem Gesetzentwurf wollte die FDP-Fraktion erreichen, dass die Höchstgrenzen für geringfügig entlohnte Beschäftigung (Mini-Jobs) und Beschäftigung in der Gleitzone (Midi-Jobs) dynamisch erhöht werden können. Die Liberalen hatten kritisiert, dass diese Verdienstgrenzen seit 2013 nicht angehoben worden seien, weil die derzeit starren Regelungen keine automatische Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung zulassen würden. Mit jeder Erhöhung des Mindestlohns würden sich deshalb die Stunden, die Beschäftigte im Rahmen von Mini- oder Midi-Jobs arbeiten dürften, reduzieren.

Die FDP hatte deshalb vorgeschlagen, die Verdienstgrenzen an die Entwicklung des Mindestlohns zu koppeln. So sollte im kommenden Jahr die Verdienstgrenze auf das 60-fache des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns festgelegt werden und bei Beschäftigung in der Gleitzone auf das 145-fache des Mindestlohns. Durch diese Änderung werde ein Automatismus eingeführt, der eine Anpassung der bisher starren Grenzen bei jeder Anpassung des Mindestlohns zulasse, heißt es im Entwurf der Liberalen.

Kritisiert wurde er unter anderem, weil er nach Meinung von SPD, Grünen und Linken zu einer Ausweitung prekärer Beschäftigung führen würde, von der vor allem Frauen betroffen seien.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 270 vom 13.03.2019

Nach dem Willen der FDP-Fraktion soll die Chancengleichheit von Frauen im Arbeitsleben verbessert werden. In einem Antrag (19/8224) fordert sie die Bundesregierung unter anderem auf, die Ursachen für die Verdienstunterschiede von Frauen und Männern weiter zu erforschen und Bereiche mit Handlungsbedarf zu identifizieren, sowie das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen auf seine Wirksamkeit zu evaluieren. Ebenfalls evaluiert werden sollen alle von der Bundesregierung geförderten Programme und Initiativen zur Verbreiterung des Berufswahlspektrums von Jungen und Mädchen und zum Aufbrechen überkommener Rollenbilder. Die FDP-Fraktion spricht sich zudem für den weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung als wesentliche Grundlage für die Vereinbarung von Familie und Beruf aus. Ebenso müsste flexiblere Arbeitszeitmodelle gefördert werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 267 vom 13.03.2019

In den 77 deutschen Großstädten fehlen rund 1,9 Millionen günstige Wohnungen. Am größten ist die Lücke in Berlin, Hamburg und Köln, aber selbst in kleinen Großstädten wie Offenbach, Erlangen, Bremerhaven, Ulm oder Moers geht die Differenz zwischen Angebot und Nachfrage in die Tausende. Auch über diesen „harten Kern“ der Wohnungsknappheit hinaus sind viele Menschen durch Wohnkosten schwer belastet. So müssen vier von zehn deutschen Großstadthaushalten, in denen rund 8,6 Millionen Menschen leben, eine problematisch hohe Mietbelastung von mindestens 30 Prozent ihres Nettoeinkommens tragen.

Das zeigen von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studien, die wir in letzter Zeit veröffentlicht haben. Ein neues Angebot auf der Website www.boeckler.de erschließt diese und viele andere Daten zur Wohnsituation jetzt detailliert aufbereitet für alle Großstädte: Von Kiel bis München, von Aachen bis Dresden informieren die 77 neuen Städteprofile unter anderem über Wohnkosten, die lokale Lücke an günstigen Wohnungen gestaffelt nach Wohnungsflächen, über Wohnungsgrößen, die vor Ort je nach Einkommen erschwinglich sind, über Eigentumsquoten und Wohnungsausstattungen.

Durch übersichtlich präsentierte Vergleichsdaten können Interessierte auch schnell einordnen, wie ihre Stadt beispielsweise bei der Unterversorgung mit günstigem Wohnraum im Verhältnis zum Durchschnitt der deutschen Großstädte dasteht. Die Profile haben Stadtsoziologen der Humboldt-Universität Berlin erstellt, sie beruhen auf Mikrozensusdaten von 2014, den derzeit aktuellsten, die zur Wohnsituation deutschlandweit vorliegen.

Zu den 77 Profilen der deutschen Großstädte, alphabetisch geordnet von Aachen bis Würzburg

Die Ergebnisse aus unseren bundesweiten Studien zum Wohnen finden Sie in unserem Infopaket

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 25.03.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich des heutigen Internationalen Tages gegen Rassismus findet erneut ein AWO Diskussionsforum „Vorurteile, Ressentiments und Populismus“ statt. Diesjähriges Thema ist „Der NSU und die deutsche Gesellschaft“. Unter der Moderation von Frank Jansen diskutieren Petra Pau (MdB, Obfrau NSU-Untersuchungsausschuss), Mehmet Daimagüler (Anwalt Nebenklage NSU-Prozess), Prof. Dr. Elke Grittmann (Institut für Journalismus), Wolfgang Benz (Historiker) und Margit Weihnert (Vorsitzende AWO Landesverband Sachsen) über die Auswirkungen der NSU-Mordserie auf unsere Einwanderungsgesellschaft. AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker erklärt dazu: „Gesucht sind Impulse für die Arbeit an einem Gemeinwesen, in dem sich alle gleichermaßen sicher fühlen und dem Rechtsstaat vertrauen können.“

Das Diskussionsforum erörtert Folgerungen aus dem NSU-Prozess. Es fragt danach, was die Taten des NSU über die deutsche Gesellschaft aussagen und wie der Zustand von Institutionen, die der Verteidigung der Demokratie dienen sollen, im Licht der Ermittlungen und der Berichterstattung einzuschätzen ist. Dazu führt es zeitgeschichtliche und medienwissenschaftliche, politische und juristische Perspektiven zusammen. „Das Ende des NSU-Prozesses erinnert uns daran, dass eine solidarische Gesellschaft nicht selbstverständlich ist. Die AWO steht in der Tradition des Ringens um eine solche Gesellschaft. Dazu gehören die Arbeit für die Teilhabe aller und der Kampf gegen menschenfeindliche Einstellungen. Dabei ist es auch unsere Pflicht, an die Opfer der NSU-Verbrechen zu erinnern.“

Der NSU-Prozess endete nach einem fünfjährigen Verfahrensmarathon vor knapp einem Jahr. Zum einen zeigte sich, dass die Täter Teil der Gesellschaft waren, in der sie mordeten. Sie bewegten sich in einem Milieu, das sie in ihren Ansichten bestätigte. Zum anderen haben die Sicherheitsbehörden während einer über 13 Jahre andauernden Mordserie Ermittlungen betrieben, die Opfer zu Verdächtigen machten, weil sie sich von Vorurteilen und Spekulationen leiten ließen. Anstatt weitere Morde zu verhindern, ermöglichten sie diese. Erst der Selbstmord zweier Haupttäter brachte die größte rechtsextreme Mordserie in der Geschichte der Bundesrepublik ans Licht.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 21.03.2019

Heute wird der Bundesfinanzminister Olaf Scholz im Bundeskabinett seine Eckpunkte für den Haushalt 2020 vorstellen. Nach bekannt gewordenen Plänen, sollen die Ministerien im nächsten Jahr insgesamt einen Betrag von 3,7 Milliarden Euro einsparen. Auch auf Schulden soll weiterhin verzichtet werden. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die AWO befürwortet das Ziel, die öffentlichen Haushalte auszugleichen, um der Verantwortung für die nachkommenden Generationen gerecht zu werden. Dies sollte aber in erster Linie durch eine gerechtere Steuerpolitik und nicht durch pauschale Einsparungen in wichtigen sozialpolitischen Feldern erfolgen. Wenn man die Einnahmeseite bei den Steuern erhöhen will, kommt man um Themen wie die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Steuerflucht sowie die stärkere Besteuerung von hohen Einkommen und Vermögen nicht herum. Das dogmatische Festhalten an der Schuldenbremse engt letztlich die politische Gestaltungs- und Handlungsspielräume zu sehr ein und geht zudem zu Lasten sozialer Maßnahmen.“

Die AWO setzt sich seit ihrer Gründung vor 100 Jahren für einen solidarischen Sozialstaat ein, der über ausreichende soziale Sicherungssysteme verfügt, mit qualitativ hochwertigen Dienstleistungen und Programmen präventiv fördert, die Bildung der Menschen gezielt auf- und ausbaut und ihnen hilft, für sich selbst zu sorgen und darüber hinaus eine Infrastruktur bereitstellt, die Teilhabe ermöglicht. „Auch im Jahr 2020 ist dieser Sozialstaat in Deutschland nicht umgesetzt. Der Bund muss seiner finanziellen Verantwortung für den Sozialstaat und die soziale Infrastruktur gerecht werden. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben, wie zum Beispiel die Mütter- oder die Grundrente, müssen verlässlich aus Steuermitteln finanziert werden. Von Investitionen in den Sozialstaat, profitiert am Ende die gesamte Gesellschaft. Vor allem sind noch deutlich mehr Investitionen in den sozialen Wohnungsbau dringend notwendig. Sonst haben immer größere Bevölkerungsgruppen kaum noch Chancen auf Wohnraum, der ihren Bedürfnissen entspricht“, betont der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.03.2019

Eine Reform des Sozialen Sicherungssystems (SGB II) wird mittlerweile auf vielen gesellschaftlichen Ebenen diskutiert. Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten der Bundesrepublik Deutschland möchten mit beigefügtem Eckpunktepapier zu diesem Diskurs beitragen.

Bereits zur Entstehung des SGB II in 2004 hatten wir uns intensiv mit den Wirkungen einer Umgestaltung der Sozialpolitik der Bundesrepublik Deutschland auseinandergesetzt. Die damaligen Reformen gingen jedoch an vielen Realitäten und Bedürfnissen von Frauen vorbei. Geschlechtsspezifische Rollenverteilungen wurden zementiert und Frauen konnten nicht in angemessenem Umfang von der Sozialreform profitieren. So haben bis heute alleinerziehende Frauen immer noch ein hohes Armutsrisiko.

Bitte beziehen Sie die von uns angesprochenen Aspekte in Ihre Diskussionen ein und arbeiten Sie mit uns gemeinsam an einer geschlechtergerechten Reform der Sozialpolitik.

Die Stellungnahme finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen vom 18.03.2019

Ein Jahr nach der Wahl der Bundeskanzlerin, am 14.03.2018, stellt das Bündnis „Reichtum umverteilen – Ein gerechtes Land für alle!“ der Großen Koalition ein Zeugnis für ihre bisherige Arbeit aus.

Das zivilgesellschaftliche Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“ welches von 33 Organisationen getragen und von 20 weiteren Organisationen unterstützt wird verlieh symbolisch der Großen Koalition ein Zeugnis, denn vor einem Jahr, am 14.03.2018, wurde Angela Merkel als Kanzlerin wiedergewählt.

Was hat die Koalition getan, um den Notstand in der Pflege und die Wohnungsnot in den Städten zu lindern, um die Renten und die Situation von Erwerbslosen zu verbessern, um Familien und Kinder besser zu stellen, Bildung vernünftig auszustatten, Integration voranzutreiben und dem Klimawandel entgegenzuwirken? Hat die Koalition die Weichen für Steuergerechtigkeit in Deutschland und global gestellt? Zu diesen Fragen sprachen Vertreterinnen und Vertreter von Attac, Arbeiterwohlfahrt und Zukunftsforum Familie, DIDF, GEW, gewerkschaftlichen Arbeitslosengruppen, Mieterbund, NaturFreunden, Oxfam, ver.di und Volkssolidarität, und legten für die verschiedenen Politikbereiche ihre Bewertungen dar.

Gemessen an den Anforderungen des Bündnisses, fällt das Zeugnis für die Bundesregierung nicht gut aus. Zwar wurde im Koalitionsvertrag einiges vereinbart und auch Projekte angeschoben, doch in vielen zentralen Bereichen ist nichts, oder bei langem nicht genug passiert. Eine Zusammenfassung der einzelnen Punkte findet ihr hier (Link zu https://www.reichtum-umverteilen.de/umverteilenbloganzeige/ak/zeugnis-nach-einem-jahr-fuer-die-grosse-koalition-aus-cducsu-und-spd/)

Insgesamt befindet sich die Gesellschaft nicht im Gleichgewicht, so das Fazit des Bündnis. Denn die ärmere Hälfte der Bevölkerung besitzt in Deutschland nur 2,3 % des Vermögens. Das reichste Prozent verfügt dagegen über 33 % des Vermögens, so der Befund von Forscher*innen des DIW (Link zu https://ec.europa.eu/jrc/sites/jrcsh/files/jrc110763.pdf). Dieses Ungleichgewicht wurde bei der Aktion durch eine große Waage dargestellt, welche das Bündnis vor dem Kanzleramt aufbaute.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle“ vom 19.03.2019

Eltern, die mit ihrem Kind zu den Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 gehen, erhalten dort künftig auch Merkblätter zur seelischen Gesundheit bzw. psychischen Entwicklung ihrer Kinder. Die zehn Merkblätter „Seelisch gesund aufwachsen“ orientieren sich an den bekannten Merkblättern „Kinderunfälle“ und wurden von den gesetzlichen Krankenkassen, dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Deutschen Liga für das Kind, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie dem Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) entwickelt. Zudem besteht die Möglichkeit, sich mit zehn anschaulichen Filmen – in mehrere Sprachen übersetzt – zur psychischen Gesundheit von Kindern zu informieren.

Laut einer aktuellen Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland (KiGGS-Studie) zeigen etwa 20 Prozent aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland zwischen drei und 17 Jahren psychische und psychosomatische Auffälligkeiten. Die Merkblätter setzen hier präventiv an. Ziel ist es, die Elternkompetenz zu stärken, indem die seelischen Bedürfnisse der Kinder altersgerecht erklärt werden – von Geburt an bis zum sechsten Lebensjahr. Warum braucht das Kind meine Nähe? Was soll ich tun, wenn es fremdelt? Wie soll ich mit Ängsten meines Kindes umgehen? Wie lernt mein Kind Empathie und Konfliktfähigkeit?

„Gesund aufwachsen bedeutet mehr als nur körperliches Wohlbefinden. In der Kindheit wird der Grundstein gelegt für unsere seelische Gesundheit und unsere Widerstandsfähigkeit im Umgang mit schwierigen Lebenssituationen. Die gesetzlichen Krankenkassen wollen die Eltern dabei unterstützen, die seelische Gesundheit ihrer Kinder zu stärken“, erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, das Engagement der gesetzlichen Krankenkassen.

„Den Kinder- und Jugendärzten kommt beim frühzeitigen Erkennen, Behandeln, und im Idealfall, Vermeiden seelischer Störungen eine Schlüsselrolle zu“, sagt Dr. Sibylle Steiner, Dezernentin der KBV. „In den U-Untersuchungen werden auch Fragen der Primärprävention, also das Vorbeugen von Störungen und Krankheiten, mit den Eltern beraten. Die Merkblätter zur seelischen Gesundheit unterstützen und ergänzen dabei das Arzt-Patienten-Gespräch. Die Kinderärzte können die Merkblätter kostenfrei bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung beziehen.“

„Emotionale Vernachlässigung in früher Kindheit gilt als bedeutendster Risikofaktor für die Entwicklung psychischer Auffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter. Ein niedriger sozioökonomischer Status der Familie, mangelnde Bildung, schlechte Wohnverhältnisse oder auch eine Suchterkrankung eines Elternteils können die emotionalen, sozialen und kulturellen Ressourcen einer Familie schwächen“, stellt Dr. Hermann-Josef Kahl, Bundespressesprecher vom BVKJ fest. „Für Eltern sind die Kinder- und Jugendärzte in der Regel die ersten Ansprechpartner. Sie haben einen besonderen Blick für die Probleme der Eltern und Kinder.“

Prof. Dr. Sabine Walper, Präsidentin von der Deutschen Liga für das Kind, betont: „Mütter und Väter sind meist ‚Novizen‘ im Umgang mit Kindern, wenn sie Eltern werden. Sie sind in ihrer neuen Rolle unsicher und suchen Orientierung. Elternkompetenz muss erst noch erlernt werden. Die vorliegenden Merkblätter geben den Kindern mit ihren Bedürfnissen und entwicklungsbezogenen Bedarfen symbolisch eine Stimme und erleichtern es den Eltern, passend auf ihre Kinder einzugehen.“

„Damit möglichst viele Familien – auch mit geringen Deutschkenntnissen – von den Filmen profitieren, hat die BZgA die fünf fremdsprachlichen Versionen der Filme finanziell unterstützt. In Deutschland gibt es vielfältige Angebote der Frühen Hilfen, um Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken, allerdings sind sie ihnen häufig nicht bekannt. Über die neue Suchfunktion der Website des NZFH www.elternsein.info finden Eltern Anlaufstellen für Frühe Hilfen in ihrer Nähe. Dies ist eine wichtige Ergänzung der Merkblätter und Filme, wenn Eltern darüber hinaus Unterstützung brauchen“, so Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA.

Die Merkblätter sind auf jeder Homepage der unten genannten Organisationen abrufbar. Die Filme wurden von der Ehlerding Stiftung, der JK-Stiftung für kompetente Elternschaft und Mediation sowie von der Kroschke Kinderstiftung gefördert. Alle Filme sind auf www.seelisch-gesund-aufwachsen.de zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind e.V., Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), AOK-Bundesverband GbR, BKK Landesverband Nordwest, IKK e. V., KNAPPSCHAFT, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ), Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) vom 26.03.2019

Das Präsidium des Deutschen Familienverbandes zieht Bilanz der gesetzlichen Maßnahmen in der Familienpolitik

Zu den zentralen familienpolitischen Neuerungen der Großen Koalition gehört das „Gute-Kita-Gesetz“. Das Präsidium des Deutschen Familienverbandes (DFV) begrüßt die Initiative von Bundesfamilienministerin Giffey, insgesamt 5,5 Milliarden Euro in die Verbesserung der institutionellen Kinderbetreuung zu investieren.

„Bei der Qualitätsverbesserung in Kindertagesstätten besteht großer Handlungsbedarf“, so Verbandspräsident Klaus Zeh. „Der bundesweite Betreuungsbedarf von unter dreijährigen Kindern liegt bei 46 %. Tatsächlich wird aber nur eine Betreuungsquote von 33 % erreicht. Die Bundesregierung hat richtig erkannt, dass hier Prioritäten gesetzt werden müssen.“ Der DFV mahnt aber gleichzeitig an, dass das Gesetz keine bundesweit verbindlichen Vorgaben zu Qualitätsstandards macht. Familien müssen weiterhin damit leben, dass es zwischen den Bundesländern erhebliche Unterschiede in der Betreuungsqualität von Kindern gibt. Hier besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf.

Kaum Stärkung von Familien

Mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ will die Große Koalition der Kinderarmut entgegenwirken. Das Gesetz soll ab Sommer 2019 stufenweise mehr Familien mit der Neugestaltung des Kinderzuschlages und mit Verbesserungen der Bildungs- und Teilhabeleistungen unterstützen. „Die harte Abbruchkante beim Kinderzuschlag abzuschaffen, ist eine gute Entscheidung“, sagt Zeh. „Vor der Reform konnte es passieren, dass eine kleine Gehaltserhöhung dazu führt, dass die Familie aus dem Kinderzuschlag fällt. Damit hatten sie plötzlich noch weniger Geld als vorher zur Verfügung.“

Gegen die Kinderarmut in Deutschland kann die Reform des Kinderzuschlages nur behelfsmäßig wirken. Wie der DFV im Horizontalen Vergleich errechnet, sind es in erster Linie Steuern und familienblinde Sozialabgaben, die Eltern und ihre Kinder am stärksten belasten. Die Benachteiligung von Familien in der Renten-, Pflege- und Krankenversicherung allein bedeutet eine Mehrbelastung von 240 Euro je Kind und Monat. Damit jedes Kind dem Staat gleich viel wert ist, brauchen wir eine klare Koppelung des Kindergeldes an die maximale steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrags bei hohen Einkommen. In Zahlen heißt das:330EuroKindergeld pro Monat für jedes Kind. „Mit einer von Verfassungs wegen notwendigen Reform der Sozialversicherung und einem guten Kindergeld würde Millionen von Familien aus der Armut geholfen werden“, sagt Zeh.

Gute Akzente beim Familienwohnen

Deutlich positiv bewertet das DFV-Präsidium die Einführung des Baukindergeldes im vergangenen September: „Das Baukindergeld ist eine wertvolle Unterstützung für Familien, die erstmalig Wohneigentum erwerben wollen. Mit 64.000 Anträgen ist die Nachfrage enorm.“ Bezahlbares Wohnen gehört zu den wichtigsten sozialen Fragen – insbesondere für Familien mit mehreren Kindern. Das Baukindergeld erleichtert vielen Familien den Schritt zum Eigenheim.

Es ist dringend erforderlich, dass der ausschließlich an Familien gerichtete, staatliche Zuschuss unbefristet ausgeweitet wird und Familien einen Rechtsanspruch darauf erhalten. Im Kontext des bezahlbaren Wohnens und Bauens unterstützt der Deutsche Familienverband die Einführung eines Freibetrages in der Grunderwerbsteuer.

Demokratische Teilhabe ermöglichen

Aus Sicht des DFV-Präsidiums macht sich die Große Koalition wenig Mühe, die Stimmen von Kindern ernst zu nehmen. Die „Fridays for Future“-Demonstrationen zeigen deutlich, dass Kinder und Jugendliche politisch gehört werden wollen. „Aus dem letzten Staatenbericht zur UN-Kinderrechtskonvention geht klar hervor, dass die Bundesregierung Kindern nur fiktive Wahlen ohne politische Relevanz zutraut“, so Zeh. „Das Wahlrecht ist das wichtigste Kinderrecht überhaupt und muss gesetzlich verankert werden.“ Nur ein Wahlrecht ab Geburt, das bis zur Wahlmündigkeit von Eltern wahrgenommen wird, würde garantieren, dass die berechtigten Interessen von Kindern und ihren Familien Gehör bekämen.

Die Bilanz zu einem Jahr Familienpolitik fällt durchwachsen aus: „Die Maßnahmen der Großen Koalition lassen sinnvolle Schwerpunkte erkennen, doch die großen Sprünge bleiben aus. Eine gute Ausnahme bildet das Baukindergeld, das aber zeitlich und finanziell begrenzt ist“, sagt Zeh. „Es hilft nicht, wenn Gesetze klangvolle Namen haben. Auf den Inhalt kommt es an.“

Der DFV setzt sich für eine familienzugewandte, familiengerechte Politik ein. Weitere Informationen stehen bereit unter www.elternklagen.de, https://wahlrecht.jetztund www.deutscher-familienverband.de. Der Horizontale Vergleich 2018 ist unter folgendem Link abrufbar (PDF): https://www.deutscher-familienverband.de/publikationen/fachinformationen

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 20.03.2019

Der Deutsche Gewerkschaftsbund startet heute eine bundesweite Aktionswoche rund ums Thema Wohnen. Unter dem Motto „Bezahlbar ist die halbe Miete“ finden in ganz Deutschland mehr als 200 Aktionen und Veranstaltungen statt. Die Aktionswoche ist der bundesweite öffentliche Auftakt des DGB-Zukunftsdialogs.

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann erklärt zum Start der Aktionswoche:

„Wir wollen mit den Menschen vor Ort ins Gespräch kommen und von ihnen wissen: Welchen Problemen begegnen sie bei der Wohnungssuche, bei Mieten und Nebenkosten. Ein immer größerer Anteil des Einkommens wird von den Mieten aufgefressen und viele Menschen können sich keine Wohnung in der Nähe ihres Arbeitsortes mehr leisten. Die Interessen der Beschäftigten enden nicht am Werkstor. Bezahlbares Wohnen ist die neue soziale Frage unserer Zeit.“

Im Rahmen des DGB-Zukunftsdialogs wird der DGB in den kommenden Jahren vor Ort und online mit den Menschen in Deutschland über die Themen sprechen, die ihnen unter den Nägeln brennen – vom angespannten Wohnungsmarkt über neue Arbeitszeitmodelle bis hin zu Verkehrskonzepten für die Zukunft. „Wir fragen die Menschen in Deutschland, was sie bewegt“, so Reiner Hoffmann. „Wie stellen sie sich gute Arbeit und ein gutes Leben vor? Darüber wollen wir mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch kommen. Die Gewerkschaften sind und bleiben gesellschaftspolitische Akteure – und echte Mitmach-Organisationen. Das machen wir mit dem Zukunftsdialog deutlich.“

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte am Montag in Berlin:

„Steigende Mieten sind für immer mehr Beschäftigte ein Problem. Sie sind auch Ergebnis einer jahrzehntelang verfehlten Wohnungspolitik. Das Marktversagen im Wohnungssektor ist offensichtlich – jetzt muss die Politik stark und stetig eingreifen. Gebraucht werden mindestens 400.000 neue und bezahlbare Wohnungen pro Jahr, darunter 100.000 Sozialwohnungen. Bund und Länder gemeinsam müssen dafür sieben Milliarden Euro jährlich bereitstellen. Die bislang für den sozialen Wohnungsbau eingeplanten Gelder des Bundes reichen nicht einmal, um den Bestand zu halten. Zudem sollte die Politik entschlossener gegen Bodenspekulation vorgehen, etwa indem sie Eigentümer im Rahmen baurechtlicher Möglichkeiten verpflichtet, ihre Grundstücke zu bebauen.“

Hintergrund:
Mit dem DGB-Zukunftsdialog starten der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften einen breiten gesellschaftlichen Dialog. Wir fragen die Menschen, sammeln ihre Antworten und entwickeln daraus Impulse für eine gerechtere Politik in Deutschland. Die Aktionswoche vom 25. bis 29. März ist der bundesweite öffentliche Auftakt zum DGB-Zukunftsdialog. In den kommenden Jahren folgen in ganz Deutschland Hunderte weitere Veranstaltungen. Online läuft die Debatte zum Zukunftsdialog unter www.redenwirueber.de – dort gibt es auch alle weiteren Informationen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstandvom 25.03.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die einstimmige Bundesratsentscheidung zur Änderung des Artikel 104c des Grundgesetzes zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur. Damit ist endlich der Weg frei für den „Digitalpakt Schule“, um eine flächendeckende und zielgerichtete Unterstützung für digitale Bildung in Deutschland ein Stück voran zu bringen. Jetzt sind nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes die Bundesländer in der Pflicht, die Qualität der digitalen Bildung in unseren Schulen entscheidend zu steigern.

„Zweieinhalb Jahre sind seit der Ankündigung des Digitalpakts Schule durch die damalige Bundesbildungsministerin Wanka bereits vergangen, und damit für die digitale Bildung an unsere Schulen eine vielfach verlorene Zeit. Jetzt müssen schnell kluge Konzepte auf den Tisch, um den Ausbau der technischen Ausstattung mit individuellen Schulkonzepten zu kombinieren, und so den Medieneinsatz auch pädagogisch-didaktisch zu untersetzen. Wir brauchen aber auch eine bessere Aus- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer zu Digitalthemen. Nur mit einem ganzheitlichen Ansatz, der auch die technische Wartung der Geräte mit einbezieht, kann ein zeitgemäßes Unterrichts- und Schulkonzept entstehen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die zunehmende Medienkonvergenz und die Digitalisierung der Gesellschaft erfordern innovative, praxisnahe Medienbildungsansätze, die in den Bildungsalltag der Schulen einfließen müssen. Der Rückstand der deutschen Schulen beim Lernen mit Computern ist sehr groß, das hat auch die aktuelle Bitkom-Studie wieder einmal gezeigt. Diese Lücke kann durch den Digitalpakt deutlich reduziert werden. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes wäre eine solche Zusammenarbeit von Bund und Ländern auch in anderen Bereichen des Bildungswesens wünschenswert“, so Krüger weiter.

Medienbildung muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes als integrativer Teil der Allgemeinbildung verstanden werden und entsprechend flächendeckend und verbindlich Einzug in die Curricula nicht nur der schulischen, sondern auch der frühkindlichen Bildung finden. Notwendig sind dazu auch die Implementierung von Medienbildung als verbindlichem Teil der

Fach- und Lehrkräfteausbildung sowie eine Absicherung von Wartungsleistungen in Bezug auf neue IT-Techniken. Zudem brauchen wir einen „offenen Zugang“ zu Bildungsressourcen – das Konzept von Open Educational Resources (OER) und mehr frei lizensierte Unterrichtsmaterialien sind der Weg, der hier beschritten werden sollte.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.03.2019

Bildungsgewerkschaft zur Studie „Zwischen Bildung und Betreuung“: Qualität und Finanzierung sichern

Gute Ganztagsangebote werde es nur geben, wenn Politik für hohe Qualitätsstandards und eine solide Finanzierung des Projekts der Bundesregierung sorge. Das stellte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mit Blick auf die heute veröffentlichte Studie „Zwischen Bildung und Betreuung“ der Bertelsmann Stiftung fest. „Gute Ganztagsangebote müssen sich zuerst an den Bedürfnissen der Kinder orientieren“, sagte Björn Köhler, GEW-Vorstandsmitglied für Jugendhilfe und Sozialarbeit, am Montag in Frankfurt a.M. „Kinder brauchen vor allem Raum für die persönliche Entwicklung. Dafür müssen gute Bedingungen für den Ganztag gesichert sein.“ Deshalb müsse die Regierung bei der Umsetzung des Koalitionsvertrags unbedingt bundesweite Qualitäts-Standards verankern, um allen Kindern gleiche Chancen auf gute Bildung und Erziehung zu eröffnen.

Die Studie liefere eine wichtige Erkenntnis mit Blick auf Gesellschaft und Volkswirtschaft, sagte Köhler: „In die Qualität von Bildung zu investieren, ist kein Almosen für die Familien, sondern zahlt sich langfristig für die Gesellschaft aus. Mehr Teilhabe am Erwerbsleben zu ermöglichen und soziale Folgekosten unzureichender Bildung zu vermeiden, haben einen großen Nutzen für die Gesellschaft insgesamt. Soziale Benachteiligungen lassen sich nur mit guter Qualität und einem hohen Anspruch an die Bildung kompensieren.“ Der GEW-Experte stellte jedoch auch fest, dass ökonomische Erwägungen zwar eine Motivation für die Politik sein könnten, sie dürften aber nicht zur Handlungsmaxime der Regierung werden.

In der Expertise, machte Köhler deutlich, werde davon ausgegangen, dass es optimale Bedingungen für den Ausbau von Ganztagseinrichtungen gibt. Dies sehe in der Praxis jedoch anders aus. Insbesondere sei der dramatische Mangel an Lehrkräften, Erzieherinnen und Sozialpädagogen aller Voraussicht nach bis 2025 nicht zufriedenstellend zu lösen. Bis zu diesem Zeitpunkt soll das Recht auf einen Ganztagsplatz an Grundschulen greifen. Trotzdem sei es richtig, Zielvorgaben etwa für eine gute Fachkraft-Kind-Relation zu setzen, um die Richtung des Ausbaus vorzugeben. „Die Studie zeigt, wie wichtig gute Standards sind, wenn der Ausbau von Ganztagsangeboten ein Erfolg werden soll“, betonte Köhler. „Die Bundesregierung ist gefordert, sich nicht nur für den quantitativen Ausbau einzusetzen, sondern auch die Qualität zu sichern. Dafür bedarf es verbindlicher Standards und einer nachhaltigen, ausreichenden Finanzierung.“

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hauptvorstand vom 25.03.2019

Binationale Familien berichten über eine Klimaverschiebung im gesellschaftlichen Miteinander.
Zur Bedeutung des Internationalen Tages für die Beseitigung rassistischer Diskriminierung.

„Dass Rassismus plötzlich wie eine Meinung daherkommt, die diskutierbar wäre, spüren auch die Familien unseres Verbandes. Sie erzählen von zunehmendem Alltagsrassismus, von rassistischen Zuschreibungen, von neuen Ausgrenzungen. Das Klima hat sich verschoben“, berichtet Hiltrud Stöcker-Zafari, Geschäftsführerin des Verbandes. Dabei seien es gerade die interkulturell lebenden Familien, die vorleben wie selbstverständlich, normal und wichtig dieser Alltag in einer Einwanderungsgesellschaft sei.

Ethnisch-nationalistische Bewegungen und Parteien nehmen die Zuwanderung 2015 als Vorwand und benutzten sie als Folie, um Migration in den Mittelpunkt gesellschaftlicher und politischer Diskurse zu rücken, um so ihr rassistisches Gedankengut ausbreiten zu können. Die Folge sei auch eine Verstärkung von strukturellem Rassismus, der Zugänge zu Bildung und Arbeitsmarkt erschwere und Zukunftschancen, die für die ganze Gesellschaft relevant sind, verhindere.

„Rassismus geht uns alle an. Angesichts der anstehenden Europawahlen kann man gar nicht oft genug betonen, welche Gefahr für ein demokratisches Miteinander unseren Gesellschaften droht und wie sehr das demokratische Klima vergiftet wird“, warnt Hiltrud Stöcker-Zafari.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 21.03.2019

Ein zivilgesellschaftliches Bündnis aus mehr als 60 Organisationen und Initiativen plant für den 19. Mai Großdemonstrationen in sieben Städten Deutschlands. Eine Woche vor der Europawahl wollen Zehntausende Menschen unter dem Motto „Ein Europa für Alle – Deine Stimme gegen Nationalismus!“ für eine EU der Menschenrechte, Demokratie, sozialen Gerechtigkeit und des ökologischen Wandels auf die Straße gehen.

Die Europawahl am 26. Mai 2019 sei eine Richtungsentscheidung über die Zukunft der Europäischen Union, heißt es im Aufruf des Bündnisses. Denn Nationalisten und Rechtsextreme hofften darauf, mit weit mehr Abgeordneten als bisher ins Europaparlament einzuziehen. Alle seien gefragt, den Vormarsch der Nationalisten zu verhindern, so das Bündnis.

Die Demonstrationen in Berlin, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, Köln, München und Stuttgart werben deshalb für eine hohe Wahlbeteiligung demokratisch gesinnter Bürgerinnen und Bürger. Zeitgleich werden in mehreren europäischen Ländern Demonstrationen zum selben Thema stattfinden.

„Dem Rassismus der Rechten stellen wir uns vor der Europawahl entgegen. Mit Zehntausenden sagen wir: Europa gehört die Zukunft, Nationalismus die Vergangenheit“, sagt Christoph Bautz, geschäftsführender Vorstand von Campact. „Wir lassen uns nicht spalten, sondern streiten gemeinsam für unser Europa – ein Europa der Menschenrechte und der Demokratie.“

„Wir wollen eine EU der Menschenrechte. Statt die Festung Europa immer weiter auszubauen, brauchen wir sichere Fluchtwege und ein Recht auf Asyl“, sagt Laura Kettel, Aktivistin der internationalen Bewegung Seebrücke. „Wir stehen für ein Europa der Vielfalt und Solidarität.“

Ein vereintes Europa müsse sich auch gemeinsamen sozialpolitischen Zielen verschreiben. „Wir brauchen eine positive Vision einer Gemeinschaft, in der der Mensch und nicht die Wirtschaft im Mittelpunkt steht und alle Menschen frei von Existenzängsten leben können“, sagt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

In Zeiten nationaler Alleingänge sei es wichtiger denn je, sich als solidarische Gesellschaft für ein Europa einzusetzen, fasst Maritta Strasser, Bundesgeschäftsführerin der NaturFreunde Deutschlands zusammen. „Europa muss eine Führungsrolle im Kampf gegen den Klimawandel und das weltweite Artensterben übernehmen. Wir in Europa können den Weg aufzeigen, wie ein gutes Leben für alle Menschen mit einem langfristig bewohnbar bleibenden Planeten vereinbar ist.“

Mit Demonstrationen und begleitender Kampagnen-Arbeit macht sich das Bündnis dafür stark, am 26. Mai bei der Europawahl wählen zu gehen. Dieses Mal geht es um alles: Dem Nationalismus und Rassismus entgegenzutreten – für ein demokratisches, friedliches, solidarisches und nachhaltiges Europa!

Weitere Informationen unter: www.ein-europa-fuer-alle.de

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#1EuropaFürAlle

#DeineStimmeGegenNationalismus

Trägerkreis:

Attac Deutschland, Campact, Der Paritätische Gesamtverband, Mehr Demokratie, NaturFreunde Deutschlands, Naturfreundejugend Deutschlands, Pro Asyl, Seebrücke

Die Demonstrationen werden bundesweit unterstützt von:

Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, A Soul For Europe, Aufstehen gegen Rassismus, .ausgestrahlt, Avaaz, Arbeiterwohlfahrt, Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement, Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V., BUND, BUNDjugend, Democracy International, CorANetzwerk, DBJR, Deutsche AIDS-Hilfe, Deutscher Kulturrat, Diakonie Deutschland, Diakonie Mitteldeutschland, DiEM 25, Die Offene Gesellschaft, Die Vielen, Deutscher Naturschutzring, European Alternatives, European Democracy Lab, European May, FEMNET, Flüchtlingsrat Berlin, Flüchtlingsrat Brandenburg, Flüchtlingsrat NRW e.V., Forum Fairer Handel, Greenpeace, Jugend Rettet, Katholische Arbeitnehmer-Bewegung, Klima-Allianz, Lesben- und Schwulenverband in Deutschland, Naturschutzjugend, Neue Deutsche Organisationen, Neue Richter-vereinigung Bundesbüro, Open Knowledge Foundation, Oxfam, Pax Christi, SCHURA – Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg e.V., Schwarzkopf-Stiftung Junges Europa, Sea-Watch, Sozialverband VdK, Stiftung Internationale Wochen gegen Rassismus, Umweltinstitut, Urgewald, Verband für Entwicklung und Humanitäre Hilfe, Verband binationaler Familien und Partnerschaften, VisaWie? Gegen diskriminierende Visa-verfahren! und WeMove

Folgende Parteien unterstützen die Forderungen des Bündnisses: Bündnis 90/Die Grünen, Demokratie in Bewegung, Demokratie in Europa, Die Linke, Piratenpartei und SPD

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 14.03.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 04. April 2019

Veranstalter: BUNDESFORUM MÄNNER – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.

Ort: Kassel

Ist Sorgen ein neuer Megatrend im Wandel männlicher Selbstbilder und gelebter Männlichkeiten? „Caring Masculinities“ als Schlagwort von individuellen und gesellschaftlichen Sorgepolitiken beschreibt die Veränderungen, die sich in den Feldern professionelle Pflege, Angehörigenpflege und männliche Sorge und Selbstsorge beobachten lassen. Was bedeutet diese neue Verantwortung von Männern in Sorge und Selbstsorge für die berufliche Praxis der Pflege, für die Ausgestaltung von Partnerschaften und neuen sozialen Nachbarschaften, für die Entwicklung männlicher Identitäten im Lebensverlauf.

Die Impulse und Workshops des Fachforums wollen die neuen Entwicklungen fachlich wie interdisziplinär beleuchten und diskutieren. Das Bundesforum Männer möchte Akteur_innen und Expert_innen miteinander vernetzen und zu neuen Sichtweisen und politischen Handlungsempfehlungen und Maßnahmen im Feld des Sorgens und der Geschlechterverhältnisse beitragen.

Das Programm und die Anmeldung finden Sie hier.

Multiplikatorenveranstaltung

Termin: 23. Mai 2019

Ort: Erfurt

11. Unternehmenstag

Termin: 27. September 2019

Ort: Berlin

Veranstalter: Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“

In den letzten beiden Jahren hat man sich im Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ intensiv damit auseinandergesetzt, wie eine familienfreundliche Unternehmenskultur dazu beiträgt, die Wünsche von Beschäftigten und Unternehmen zusammenzubringen. Einen zentralen Garanten für eine vereinbarkeitsbewusste Unternehmenspolitik soll dieses Jahr in zwei Großveranstaltungen in den Fokus rücken: den Perspektivwechsel – denn nur wenn Geschäftsführungen, Personalverantwortliche und Beschäftigte sich jeweils in ihr Gegenüber hineinversetzen können und gemeinsam tragfähige (Team-)Lösungen entwickeln, wird Vereinbarkeit zur Win-Win-Situation für alle Beteiligten.

Im Mittelpunkt der beiden Veranstaltungen steht die Frage, welche konkreten Schritte Unternehmen tun können, um einen Perspektivwechsel für mehr Vereinbarkeit voranzubringen. Freuen Sie sich auf ein abwechslungsreiches Programm mit Gästen aus Politik und Wirtschaft. Bitte merken Sie sich die Termine der beiden Veranstaltungen vor! Details folgen in Kürze.

AUS DEM ZFF

wir möchten Sie auf unsere Veranstaltung aufmerksam machen:

Fachtagung „Familie braucht ein Zuhause. Bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum für Familien schaffen!“

Termin: 06.06.2019

Ort: Friedrich-Ebert-Stiftung, Hiroshimastraße 17 (Haus1), 10785 Berlin

Eine Kooperation zwischen dem Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und der Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. (FES)

Wer Fürsorge leistet, der braucht dafür ein Zuhause: Ausreichenden und guten Wohnraum, im Fall von Pflege barrierefreie Zugänge, Rückzugsmöglichkeiten für alle Familienmitglieder und ein Wohnumfeld, welches genügend Freiräume zum Spielen, Bewegen sowie für Bildung und Freizeit bereithält. Nicht nur in Großstädten und Metropolen wird es für viele Familien aber immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden bzw. überhaupt Zugang zum Wohnungsmarkt zu erhalten.

Doch wie lässt sich bezahlbarer und ausreichender Wohnraum für Familien schaffen, wie lässt sich Wohnungslosigkeit für Familien vermeiden? Welche wirksamen politischen Maßnahmen gibt es hierfür und wie wirken diese?

Gemeinsam mit Ihnen wollen wir ins Gespräch kommen, diese und weitere Fragen beleuchten und Lösungen formulieren. Nach einem einführenden Vortrag von Prof. Dr. Marcel Helbig (Universität Erfurt) werden wir uns am Nachmittag verstärkt Herausforderungen und Instrumenten in der Wohnungspolitik widmen, um in einer politischen Abschlussrunde Handlungsempfehlungen an die (Bundes-) Politik herauszuarbeiten.

Wir bitten Sie, sich den Termin vorzumerken und freuen uns, wenn Sie diese Vorankündigung an Interessierte weiterleiten. Die weiteren Details und Informationen, insbesondere zum Programm und zur Anmeldung, werden Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung zugehen.

AKTUELLES

Darum Europa

Wie die EU sich finden kann

Peter Kuleßa und Marius Mühlhausen von der Zeitschrift TUP des AWO Bundesverbandes haben mit Karl-Markus Gauß, Dieter Grimm, Claus Offe, Gwendolyn Sasse, Jan-Werner Müller und anderen über Europa und wie sich die Europäische Union finden kann gesprochen. Jetzt erschienen im Beltz-Juventa Verlag: https://www.beltz.de/fachmedien/sozialpaedagogik_soziale_arbeit/buecher/produkt_produktdetails/40373-darum_europa.html

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Starkes-Familien-Gesetz: Mehr Mut für nachhaltigere Reformen!

Berlin, 11. März 2019 – Anlässlich der heutigen Anhörung zum „Starke-Familien-Gesetz“ im Familienausschuss des Deutschen Bundestages begrüßt das ZFF das Gesetz, mahnt jedoch dringend weitere Reformen an, um die Kinder- und Familienarmut nachhaltig zu reduzieren.

Der Gesetzentwurf sieht vor, Kinder und ihre Familien entsprechend ihrer Lebenssituation zu stärken und verlässlich zu unterstützen. Dafür soll der Kinderzuschlag erhöht und von Konstruktionsfehlern befreit werden. Daneben soll das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen durch Verbesserungen des Bildungs- und Teilhabepakets zielgerichteter gesichert werden.

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des ZFF, erklärt dazu: „Das ZFF begrüßt das Starke-Familien-Gesetz als einen wichtigen Schritt zum Abbau von Kinderarmut. Es ist aus unserer Sicht positiv, dass das kindliche Existenzminimum künftig als Richtschnur für die Höhe des Kinderzuschlags gelten soll und die Leistung von weiteren Konstruktionsfehlern befreit wird. Wenn Eltern mehr arbeiten, soll der Bezug etwa nicht mehr abrupt enden. Darüber hinaus können die zusätzlichen Veränderungen und Klarstellungen im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) zu einer Verbesserung der soziokulturellen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen führen.“

Alexander Nöhring fährt fort: „Die Bemühungen dürfen hier aber nicht enden! Der Kinderzuschlag ist und bleibt eine komplizierte Leistung. Gerade für Familien, die versuchen mit kleinen Einkommen ihren Alltag zu meistern, braucht es einfachere Zugänge. Darüber hinaus muss die weiterhin bestehende Schlechterstellung von Alleinerziehenden mit älteren Kindern beim gleichzeitigen Bezug von Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld endlich überwunden werden.

Zu den Reformen beim BuT bleibt festzuhalten, dass die Inanspruchnahme auch davon abhängt, wie viele Angebote vor Ort vorhanden sind und ob beratende Angebote für die Beantragung der Leistungen existieren. Dort, wo die infrastrukturellen Voraussetzungen nicht gegeben sind, können auch die Leistungen nicht abgerufen werden und der staatliche Auftrag, Bildung und Teilhabe aller Kinder sicherzustellen, wird nicht erfüllt.

Um Kinderarmut nachhaltig zu reduzieren und ein auskömmliches soziokulturelles Existenzminimum für alle Kinder zu sichern, fordern wir mehr Mut und nachhaltigere Reformen. Bereits jetzt sollte auf eine Grenze bei zusätzlichem Kindeseinkommen verzichtet werden. In einem weiteren Schritt muss sodann die automatische Auszahlung des Kinderzuschlags gemeinsam mit dem Kindergeld in voller Höhe des sächlichen Existenzminimums aufs Tableau. So könnten aus Sicht des ZFF bürokratische Hürden beseitigt und tatsächlich alle anspruchsberechtigten Familien erreicht werden. Langfristig fordert das ZFF mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft das derzeitige System vom Kopf auf die Füße zu stellen und die Kindergrundsicherung einzuführen.“

Die aktualisierte ZFF-Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 11. März 2019 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG)“, zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Kinderzuschlag automatisch auszahlen, verdeckte Armut überwinden“ und zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Teilhabe für alle Kinder sicherstellen, Bürokratie abbauen“ finden Sie hier.

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des ZFF, wird heute als Sachverständiger bei der Ausschusssitzung dabei sein. Die Sitzung wird um 14 Uhr im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.
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ZFF-Info 04/2019

SCHWERPUNKT I: Internationaler Frauentag 2019

Bundesfrauenministerin Giffey besucht erstes Netzwerk-Treffen der Müllwerkerinnen Deutschlands und packt selbst mit an

Rollenbilder und Geschlechterklischees prägen noch immer manche Berufsfelder – doch es bewegt sich was, auch in der „Männer-Domäne“ Müllabfuhr: In Berlin sind heute (Donnerstag) anlässlich des bevorstehenden Internationalen Frauentages Müllwerkerinnen aus ganz Deutschland zu einem ersten Netzwerk-Treffen zusammen gekommen – unter der Schirmherrschaft von Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey sprachen sie über Herausforderungen und Perspektiven in diesem männer-dominierten Beruf. Dazu eingeladen hatte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU).

„Wir müssen aufräumen mit den Rollenklischees. Denn Frauen können alles: Vorstandsvorsitzende, Bauingenieurin, IT-Expertin – und eben auch Müllwerkerin“, unterstrich Franziska Giffey bei der Veranstaltung auf dem Betriebshof Forckenbeckstraße der Berliner Stadtreinigung (BSR). „Gleichstellung hängt von vielen Faktoren ab, das gilt auch für die Berufswahl. Ich möchte eine Arbeitswelt, in der Frauen in typischen Männerberufen genauso gut arbeiten können, wie Männer in typischen Frauenberufen. Frauen sollen überall wie ihre männlichen Kollegen Karriere machen können und in Führungspositionen aufsteigen können. Deshalb fördere ich zusammen mit dem Bundesbildungsministerium und dem Bundesarbeitsministerium die Initiative ‚Klischeefrei‘, die Mädchen und Jungen bei der Berufswahl unterstützt, frei von Stereotypen“, so die Ministerin.

Zuvor war Franziska Giffey mit der BSR bei einer Abfallentsorgungs-Tour unterwegs und hatte mit angepackt – ihr Fazit: „Die Arbeit bei der Müllabfuhr ist körperlich ziemlich anstrengend – aber ist es deshalb ein Männer-Beruf? Ich konnte mir heute beim Besuch der BSR ein Bild davon machen, dass auch Frauen diesen Job erledigen können – dafür brauchen sie eine Portion Mut, gute weibliche Vorbilder und eine fördernde Unternehmenskultur.“

Im November 2018 hatte die BSR erstmals 15 Frauen bei der Müllabfuhr eingestellt. Insgesamt arbeiten bei der BSR 1.200 Müllwerker und Berufskraft-fahrer. Wie viele Frauen bundesweit als Müllwerkerinnen arbeiten, wird statistisch nicht erfasst. Bekannt ist, dass in der gesamten Kreislaufwirtschaft rund 290.000 Erwerbstätige arbeiten. Der Anteil der Frauen liegt bei knapp 17,4 Prozent.

Beim diesjährigen Frauentag geht es aber nicht nur um Geschlechterrollen im Beruf, sondern um eine Vielzahl weiterer Gleichstellungsaspekte. Deshalb betonte Franziska Giffey: „Von echter Gleichstellung sind wir noch weit entfernt. Dies zeigt nicht zuletzt die nach wie vor bestehende Ungleichheit bei der Bezahlung von Frauen und Männern. Wir müssen außerdem die sozialen Berufe weiter stärken. Ohne gut ausgebildete und bezahlte Pflegerinnen und Pfleger oder Erzieherinnen und Erzieher funktioniert keine Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir werden die Vorgaben für die Zielgrößen für Frauen in Führungspositionen in großen Unternehmen weiterentwickeln und verbindlicher ausgestalten. Und im öffentlichen Dienst des Bundes werden wir das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen bis 2025 festschreiben. Klar ist: Alles, was Frauen an Gleichberechtigung erreicht haben, ist nicht vom Himmel gefallen, sondern hart erkämpft worden.“

Informationen zur Bundesinitiative „Klischeefrei“: Sie wurde Ende 2016 vom Bundesfamilienministerium und dem Bundesbildungsministerium ins Leben gerufen, um die Schere im Kopf bei der Berufswahl zu überwinden. Mehr als 100 Partner aus Bildung, Politik, Wirtschaft und Forschung machen bereits mit und engagieren sich dafür, dass Mädchen und Jungen wirklich eine Berufswahl frei von Klischees haben.

Nähere Informationen: www.klischee-frei.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.02.2019

Frauen werden in vielen Ländern noch immer unterdrückt. In Deutschland sind Frauen in vielen Bereichen noch immer unterrepräsentiert oder unterbezahlt. Zum Internationalen Frauentag fordert die SPD-Bundestagsfraktion eine noch konsequentere Politik für Frauen und gleiche Rechte – weltweit.

„100 Jahre nach der Einführung des Wahlrechts für Frauen gibt es noch immer Benachteiligungen und Diskriminierungen. In den deutschen Parlamenten sitzen wesentlich weniger Frauen als Männer. Im Bundestag beträgt der Frauenanteil nur 31 Prozent, Frauen erhalten auch bei bereinigter Rechnung weniger Geld als Männer und sie entscheiden in Unternehmen und Organisationen weniger als Männer. Häusliche Gewalt gegen Frauen ist auch in Deutschland keine Ausnahmeerscheinung.

Betrachtet man die Situation von Frauen weltweit, treten noch eklatantere Missstände zu Tage. Frauen werden diskriminiert, unterdrückt, vergewaltigt. Diskriminierung von und Gewalt gegen Frauen im Inland und im Ausland müssen in allen Politikbereichen nachdrücklich bekämpft werden. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die Bundesregierung ihren bevorstehenden Vorsitz im UN-Sicherheitsrat dafür nutzen will, die politische Teilhabe für Frauen zu stärken und sich für einen besseren Schutz vor sexueller Gewalt in Konfliktregionen einzusetzen. Die UN-Resolution 1325 ‚Frauen, Frieden und Sicherheit‘ muss weltweit umgesetzt werden und Deutschland muss dafür der Motor sein.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 07.03.2019

Das Grundgesetz verpflichtet den Staat in Artikel 3, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen und Benachteiligungen zu beseitigen. Diesen Handlungsauftrag nimmt die SPD-Bundestagsfraktion ernst und begrüßt anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März den Vorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für eine Grundrente.

„Wir wollen Gesetze, die zeitgemäße Rollenbilder von Frauen und Männern unterstützen. Auch wenn wir in den vergangenen Jahren beispielsweise mit dem Elterngeld, der Quote für Frauen in Führungspositionen, dem gesetzlichen Mindestlohn und dem Rückkehrrecht auf vorherige Arbeitszeit viel dafür getan haben, laufen Frauen noch immer Gefahr, ihre Möglichkeiten nicht voll ausschöpfen zu können: Sie werden durchschnittlich schlechter bezahlt, steigen familienbedingt öfter und länger aus dem Job aus, steigen überwiegend in Teilzeit wieder in den Job ein, und das nicht selten unterhalb ihrer Qualifikation. Das wirkt sich negativ auf ihre Alterssicherung aus. Unsere aktuellen Vorschläge für eine Grundrente gehen diese Ungleichheit an. Vor allem Frauen, die ihre Erwerbstätigkeit wegen ihrer Kinder einschränken oder oft jahrelang zu Niedriglöhnen arbeiten mussten, würden von der Grundrente profitieren.

Neben der Einführung einer Grundrente müssen wir aber gleichzeitig weiter daran arbeiten, dass Frauen über den gesamten Lebensverlauf hinweg die gleichen Chancen wie Männer haben: auf einen gut bezahlten Job und letztlich auf eine eigenständige und auskömmliche Alterssicherung. Dazu gehört, dass wir die sozialen und die Gesundheitsberufe aufwerten. Es ist nicht plausibel, dass eine Arbeit mit so hohen Anforderungen und so großer Bedeutung für die Gesellschaft so gering entlohnt wird.

Die SPD-Bundestagsfraktion will dringend etwas gegen den geringen Anteil von Frauen in den Parlamenten tun. Der Frauenanteil im Deutschen Bundestag ist derzeit so niedrig wie seit knapp 20 Jahren nicht mehr. Unsere Antwort darauf ist ein Paritätsgesetz. Denn schon bei der Quote für Führungspositionen in der Privatwirtschaft haben wir gesehen, dass Selbstverpflichtungen nicht wirkungsvoll sind.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 06.03.2019

Zum Internationalen Frauentag am 8. März erklärt Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherin:

Zum Weltfrauentag ziehen wir Bilanz: Vor 100 Jahren haben unsere Schwestern das Wahlrecht für uns erstritten. Das war revolutionär. Heute gehen wir mit Forderungen auf die Straße, die für manche genauso revolutionär scheinen: Sei es Parität im Parlament, die Streichung von §219a oder gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Wir machen weiter und sind noch lange nicht am Ende!

100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts auf nationaler Ebene in Deutschland ist der Anteil von Frauen im Bundestag zuletzt deutlich gesunken. Hier muss sich etwas bewegen, damit Frauen nicht nur in der Politik repräsentiert sind, sondern damit endlich von gleichberechtigter Teilhabe gesprochen werden kann! Ein Paritégesetz kann dabei eine Voraussetzung zum Erreichen einer höheren Repräsentanz von Frauen in der Politik sein. Der Blick in andere europäische Länder und auch in die Bundesländer zeigt, dass viele inzwischen den Weg über verpflichtende Regelungen gegangen sind oder gehen.

Die Debatte um die sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung wird weitergehen, so lange Informationen für Frauen über den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe gestellt werden. Der schlechte Kompromiss um Paragraf 219a geht weiter einher mit Misstrauen gegenüber Frauen und zu Lasten der Ärztinnen und Ärzte. Damit trägt der fortbestehende §219a zur Stigmatisierung von Abbrüchen bei und spricht Frauen ihr Recht auf Selbstbestimmung ab.

Auch von gleicher Bezahlung von gleicher und gleichwertiger Erwerbsarbeit sind wir immer noch weit entfernt. Das Entgelttransparenzgesetz bringt viel zu wenig und der Auskunftsanspruch wird so gut wie gar nicht genutzt. Wir fordern endlich ein Verbandsklagerecht und wollen, dass auch kleinere Unternehmen unter dieses Gesetz fallen, damit Frauen wirklich erreicht werden. Die Prüfung der betrieblichen Gehaltsstrukturen sollen verpflichtend und für Verstöße wirksame Sanktionen vorgesehen werden. Das sind notwendige Änderungen, um gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit baldmöglichst zu erreichen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 06.02.2019

„Auch 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts wiegen die strukturellen Ungerechtigkeiten zwischen Männern und Frauen, die sich durch weibliche Biografien und den gesellschaftlichen Alltag ziehen, tonnenschwer“, erklärt Doris Achelwilm, gleichstellungs- und queerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den morgigen Internationalen Frauentag. Sie fährt fort:

„Frauen bekommen in Deutschland durchschnittlich über 20 Prozent weniger Lohn. Es sind überwiegend Frauen, die in Verantwortungsgemeinschaften den Großteil der unbezahlten Familienarbeit leisten. Frauen machen weitaus häufiger Gewalterfahrungen als Männer. Sie haben weltweit weniger Besitz und Vermögen. Der Frauenanteil in deutschen Parlamenten ist tendenziell rückläufig. Diese Liste geschlechtsspezifischer Ungleichheiten ist ellenlang und ließe sich noch weiter fortsetzen.

Ich gehe davon aus, dass morgen so viele Frauen wie lange nicht auf die Straße gehen, um für ihre Rechte zu demonstrieren und die gesellschaftliche Aufgabe echter Gleichstellung wirksam voranzutreiben. Dazu gibt es in vielen Städten Gelegenheiten. In Berlin wird der erste in Deutschland organisierte Frauen*Streik ein breites Spektrum emanzipatorischer, feministischer, queerpolitischer, migrantischer Kämpfe zusammenbringen. Wer die Arbeit nicht verlassen kann, aber mitstreiken möchte, hat vielleicht die Möglichkeit, für einige Minuten sichtbar und entschlossen zu pausieren; Veränderung fängt immer auch im Kleinen an.

Als LINKE werden wir in und außerhalb der Parlamente weiter mit Nachdruck an den vielschichtigen Zielen, die sich frauen-, gleichstellungs- und queerpolitisch stellen, arbeiten. Das betrifft Initiativen zu Equal Pay, Ehegattensplitting, Kitaversorgung und Repräsentation in Parlamenten und Gremien genauso wie Schutz vor Ausbeutung oder Gewalt sowie das Vorantreiben wahlrechtlicher Regelungen für ein Paritätsgesetz. DIE LINKE im Bundestag arbeitet derzeit intensiv an verschiedenen Vorschlägen und einem eigenständigen Parité-Gesetzentwurf.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 07.03.2019

Zum Weltfrauentag erklärt die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Nicole Bauer:

„Die Gleichberechtigung von Frauen weiter zu fördern, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir brauchen bessere Möglichkeiten für Frauen, sich aus alten Rollenmodellen zu lösen. Die Politik ist gefordert, dies mit den richtigen Rahmenbedingungen zu unterstützen: Wir brauchen etwa eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, beispielsweise durch ein flexibleres Arbeitszeitgesetz. Zudem müssen die Vorteile der Digitalisierung ausgebaut und genutzt werden. Homeoffice-Modelle können dabei einen großen Beitrag leisten. Um mehr Frauen für die politische Arbeit in Parteien und Parlamenten zu gewinnen, müssen die Parteien die Gremienarbeit strukturell ändern und für Frauen attraktiver machen.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 07.03.2019

DIW-Studie nimmt Lohnlücke in einzelnen Berufen unter die Lupe – In Berufen, in denen lange Arbeitszeiten einen hohen Stellenwert haben und überproportional entlohnt werden, sind Gender Pay Gaps größer – Weitere Studie widmet sich dem Gender Care Gap: Frauen erledigen immer noch Großteil der Hausarbeit und Kinderbetreuung

Die Erwerbsbeteiligung von Frauen steigt in Deutschland stetig an. Dennoch verdienen sie in vielen Berufen immer noch weniger als Männer, darüber hinaus bleibt ein Großteil der Hausarbeit und Kinderbetreuung an ihnen hängen. Diese Hauptbefunde zweier Studien aus dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) liegen pünktlich zum internationalen Frauentag vor, der in diesem Jahr im Land Berlin zum ersten Mal ein gesetzlicher Feiertag ist.

Bekannt ist, dass Deutschland beim Stundenlohn mit aktuell 21 Prozent eine der größten Verdienstlücken zwischen Männern und Frauen in Europa hat. Berücksichtigt man Berufswahl und Qualifikation, beträgt diese Lücke, der sogenannte bereinigte Gender Pay Gap, immer noch sechs Prozent. Diese Werte gelten für alle Beschäftigten. Betrachtet man einzelne Berufe, schwankt der (bereinigte) Gender Pay Gap stark: In Berufen mit hohem Frauenanteil wie Krankenpflege oder Sozialarbeit ist er relativ niedrig, ebenso in typischen Männerberufen, zum Beispiel in der Fahrzeug- und Raumfahrttechnik. Am größten ist der Gender Pay Gap in sogenannten Mischberufen, in denen sich der Anteil von Frauen und Männern die Waage hält. Beispiele dafür sind Berufe in der Werbung, im Marketing oder bei Versicherungen.

Gender Pay Gap hängt mit dem Stellenwert der Arbeitszeit zusammen

In ihrer neuen Studie hat DIW-Genderökonomin Aline Zucco diese berufsspezifischen Gender Pay Gaps unter die Lupe genommen. „Die Lohnlücke ist in den Berufen besonders hoch, wo lange Arbeitszeiten einen hohen Stellenwert haben und wo der Stundenlohn überproportional mit den Arbeitsstunden steigt,“ fasst sie ihr Hauptergebnis zusammen. Ein Beispiel dafür ist die Unternehmensorganisation (Unternehmensberatung, Controlling). Dort bekommen diejenigen, die in Vollzeit arbeiten, nicht nur monatlich, sondern auch auf die Stunde gerechnet mehr Lohn als beispielsweise Teilzeitbeschäftigte. Weil in Deutschland überwiegend Frauen in Teilzeit beschäftigt sind (48 Prozent der abhängig beschäftigten Frauen und elf Prozent der Männer), ist gerade in diesen Berufen der Gender Pay Gap überdurchschnittlich groß.

Viele Berufe mit geringen Gender Pay Gaps zeichnen sich im Gegensatz dadurch aus, dass die Entlohnung proportional ist: Die Anzahl der gearbeiteten Stunden tangiert den Stundenlohn nicht. Das ist beispielsweise in Gesundheitsberufen der Fall, wo Schichtarbeit und daher die Dokumentation von Arbeitsschritten (Patientenakten) die Norm sind. Das macht Beschäftigte leichter substituierbar und sorgt dafür, dass Teilzeitbeschäftigte den gleichen Stundenlohn bekommen als diejenigen, die Vollzeit oder mehr arbeiten.

Zuccos Untersuchung identifiziert auch andere Faktoren, die berufsspezifische Gender Pay Gaps erklären. So haben Berufe, die vorwiegend in öffentlichen Unternehmen oder Einrichtungen ausgeübt werden (LehrerInnen, ErzieherInnen, Polizeiberufe) geringe Gender Pay Gaps, was wohl auch an den Tarifverträgen im öffentlichen Dienst liegt. Denn diese sichern allen Beschäftigten – bei gleicher Qualifikation – den gleichen Lohn zu. In Berufen mit einem hohen Anteil an Führungskräften, zum Beispiel in der Unternehmensorganisation, sind die Gender Pay Gaps größer.

„Will man die Gender Pay Gaps reduzieren, sind eine Reihe von Maßnahmen denkbar: zum Beispiel sollte das sogenannte Top-Sharing, bei dem mehrere Führungskräfte sich eine Position teilen, gefördert werden. Weiterhin kann der Ausbau von Tarifverträgen einen wichtigen Beitrag zur Lohngleichheit liefern. Vor allem aber muss man sich, als Chef und als Angestellte, von der Vorstellung befreien, dass nur jene, die viel und lange arbeiten, gute Arbeit leisten. Das erfordert ein großes Umdenken“, schlussfolgert Aline Zucco.

„Sonntag ist der Tag der Herren“

Eine andere DIW-Studie widmet sich dem sogenannten Gender Care Gap, der Lücke in der Zeitverwendung von Männern und Frauen für unbezahlte Hausarbeit und Kinderbetreuung. So verbringen Frauen in Paarhaushalten in Deutschland deutlich mehr Zeit mit Hausarbeit und Kinderbetreuung als Männer. Sie übernehmen dabei eher Arbeiten, die häufig anfallen und zeitlich unflexibel sind wie beispielsweise die Zubereitung der Mahlzeiten. Männer verbringen mehr Zeit mit Erwerbsarbeit und übernehmen zu Hause eher selten anfallende Tätigkeiten, die zeitlich flexibel sind wie etwa Gartenarbeiten. Besonders groß sind die Unterschiede in der Zeitverwendung bei Paaren mit Kindern bis zu sechs Jahren. Datenbasis ist das Sozio-oekonomische Panel (SOEP).

Häufig wird argumentiert, dass Männer weniger Hausarbeit übernehmen, weil sie aufgrund ihrer höheren Erwerbsbeteiligung weniger Zeit dafür haben als Frauen. Doch obwohl die Erwerbsbeteiligung von Frauen seit Jahren konstant steigt, bleibt die Beteiligung von Männern an Hausarbeit und Kinderbetreuung auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Heute verbringen Frauen in Paarbeziehungen an einem Werktag rund zwei Stunden mit Kochen, Putzen und Wäsche waschen, Männer hingegen nur 52 Minuten.

DIW-Soziologin Claire Samtleben stellte nun das Argument der zeitlichen Verfügbarkeit auf den Prüfstand, indem sie untersuchte, wie die unbezahlte Arbeit an Sonntagen verteilt ist. „Auch an erwerbsfreien Tagen erledigen Frauen einen Großteil von Hausarbeit und Kinderbetreuung. Überspitzt gesagt: Sonntag ist der Tag der Herren“, fasst sie ihren Hauptbefund zusammen. „In vielen Familien ist es offenbar fest verankert, dass für bestimmte Hausarbeiten die Frau zuständig ist, auch wenn sie erwerbstätig ist.“

Weil sie weniger bezahlte und mehr unbezahlte Arbeit leisten als Männer, verdienen Frauen über ihren Lebensverlauf auch weniger, was wiederum Folgen für ihre Altersversorgung hat. Die Politik sollte deshalb die Erwerbsbeteiligung von Frauen weiter fördern und dem Gender Care Gap mit gezielten Maßnahmen entgegenwirken. Denkbar wären zum Beispiel mehr Partnermonate beim Elterngeld, um das Engagement von Männern bei Hausarbeit und Kinderbetreuung zu fördern.

Studie zu Gender Pay Gaps im DIW Wochenbericht 10/2019

Interview mit Aline Zucco zu Gender Pay Gaps (Print und Audio)

Studie zum Gender Care Gap im DIW Wochenbericht 10/2019

Quelle: Information Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 06.03.2019

Im Jahr 2017 bestritten rund 72% der 25- bis 54-jährigen Frauen ihren überwiegenden Lebensunterhalt aus einer eigenen Erwerbstätigkeit. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Internationalen Frauentages am 8.März 2019 weiter mitteilt, hatte dieser Anteil vor zehn Jahren bei 65% gelegen. In der Altersgruppe der 55 – 64 Jährigen ist eine noch eindeutigere Veränderung zu sehen. Lag hier der Anteil der Frauen im Jahr 2007 noch bei 36%, stieg er im Jahr 2017auf rund 57%.

Verdienstunterschied zwischen Müttern und Vätern nimmt auch mit zunehmendem Alter der Kinder nicht ab

Nach Ergebnissen der Einkommensteuerstatistik 2014 erhielten Mütter im Jahr nach der Geburt des ersten Kindes (sofern sie weiterhin erwerbstätig waren) durchschnittlich 29000 Euro weniger Bruttolohn als Väter. Elterngeld ist dabei nicht berücksichtigt. Ab dem zweiten Lebensjahr des Kindes verringerte sich die Differenz auf rund 22000 Euro und blieb zumindest bis zum 18. Lebensjahr in annähernd gleicher Höhe bestehen. Ältere Kinder sind nur noch in Ausnahmefällen steuerlich relevant und somit nicht mehr vollständig in der Statistik enthalten.

Aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung ist die Einkommensteuerstatistik erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar.

Anteil von Frauen in Führungspositionen bei knapp 30%

Der Anteil der Frauen in Führungspositionen betrug 2017 gemäß Arbeitskräfteerhebung 29,2%. Im Bereich Erziehung und Unterricht (64,6%) sowie im Gesundheits- und Sozialwesen (61,3%) arbeiteten mehr Frauen in Führungspositionen als Männer. Im Baugewerbe war der Anteil von Frauen in Führungspositionen mit 11% am geringsten.

Selbstständige: Höchster Frauenanteil in der Floristik, niedrigster in der Landwirtschaft

Im Jahr 2017 waren rund 35% der Selbstständigen im Alter von 25 bis 54 Jahren Frauen. Einen hohen Anteil an weiblichen Selbstständigen gab es in Berufen der Floristik (93%), der Körperpflege (87%) und in der Erziehung/Sozialarbeit (87%). Allerdings werden diese Berufe auch insgesamt von Frauen dominiert. In etwa ausgeglichen ist das Geschlechterverhältnis zum Beispiel in den Bereichen Redaktion und Journalismus (52%) und Reinigung (49%). Am unteren Ende liegt der Frauenanteil unter den Selbstständigen in den Berufen der Land- und Tierwirtschaft. Dieser betrug lediglich 15%.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 06.03.2019

Anlässlich des Frauentages am 08. März erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Auch 100 Jahre nachdem das Wahlrecht für Frauen eingeführt wurde, sind zentrale Menschenrechte für Frauen in Deutschland noch nicht verwirklicht.“ Nach Ansicht der AWO gehören die Selbstbestimmung über den eigenen Körper und die eigene Gesundheit zu den Grundvoraussetzungen für Frauen, ihr Leben frei und eigenverantwortlich gestalten zu können. Der Feiertag bietet Anlass, immer wieder eine kritische und öffentliche Diskussion zu führen, wie es um die Rechte der Frauen steht. In diesem Sinne begrüßt die AWO die Initiative des Berliner Senats, den 08. März in Berlin zu einem gesetzlichen Feiertag zu machen.

„Die AWO steht für eine offene Gesellschaft, in der alle Frauen ihr Recht auf ein selbstbestimmtes Leben verwirklichen können“, betont Wolfgang Stadler. So habe der Streit um das Informationsrecht von ungewollt schwangeren Frauen über Schwangerschaftsabbrüche den Blick auf ein altes zentrales Thema – das Recht über den eigenen Körper zu bestimmen, gelenkt. Die AWO setzt sich gemeinsam mit ihren bundesweit vorhandenen Schwangerschaftsberatungsstellen für die freie Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch, die Abschaffung der Pflichtberatung und für die Abschaffung des §218 und §219a StGB ein.

„Die Grundlage einer geschlechtergerechteren Gesellschaft ist neben dem Recht auf körperliche Autonomie auch ein anderer Umgang mit dem Thema Care“ betont der AWO Bundesvorsitzende. Auch wenn nicht alle Frauen Mütter sind oder werden wollen, tragen sie privat wie beruflich die Hauptlast im Bereich Pflege, Erziehung und Betreuung und erwarten im Alter eine deutlich geringere Rente.

Katastrophale Bedingungen in der Geburtshilfe, mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die schlechte wirtschaftlich Situation von Alleinerziehenden und das deutlich erhöhte Armutsrisiko von Müttern im Alter sind nach Ansicht der AWO das Gegenteil von Lebensschutz. „Wirklicher Lebensschutz besteht aus unserer Sicht nicht in der Kriminalisierung von ungewollt schwangeren Frauen oder der Einschränkung von Ärztinnen und Ärzten. Politik sollte sich stattdessen darauf konzentrieren, die Bedingungen für ein Leben mit Kindern und Familiengehörigen deutlich zu verbessern“, erklärt Wolfgang Stadler.

Die Gründerin der AWO und erste Rednerin in einem deutschen Parlament Marie Juchacz bezeichnete das Frauenwahlrecht als eine Selbstverständlichkeit, mit der die Regierung endlich eine lange bestehende Ungerechtigkeit beseitigt hatte. Die AWO sieht die andauernde Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen sowie die mangelnde Anerkennung von Care-Arbeit als ebensolche Ungerechtigkeiten. Aus Anlass des Internationalen Frauentages erneuert der Verband daher seine Forderung nach dem Recht auf körperliche Autonomie und damit der Abschaffung des §218 und §219a StGB. „Flankiert werden muss dies endlich mit der Aufwertung von Care-Arbeit“, schließt der Bundesvorsitzende.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.vom 06.03.2019

Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund die Koalition auf, die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung umgehend auf den Weg zu bringen. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack sagte am Donnerstag in Berlin:

„Vor allem Frauen profitieren von der Grundrente. Denn sie sind am Arbeitsmarkt oft strukturell benachteiligt und werden schlechter bezahlt als Männer. Im Alter haben sie das Nachsehen – zum sogenannten Gender Pay Gap kommt dann das Renten Gap hinzu: Nach einem Erwerbsleben mit oft nur geringem Einkommen droht vielen Frauen Altersarmut. Die Bundesregierung ist aufgefordert, dieses Thema endlich abzuräumen.

Für Beschäftigte mit niedrigen Rentenansprüchen, die jahrzehntelang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, muss die Rente aufgewertet werden. Wer 35 Jahre und länger in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll am Ende auch etwas herausbekommen, das für ein menschenwürdiges Leben reicht. Gerade für Frauen wäre dies eine echte Wertschätzung und eine Würdigung ihrer Lebensleistung.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstandvom 07.03.2019

Anlässlich des morgigen Internationalen Frauentags, der in Berlin zum ersten Mal ein Feiertag ist, sagt Maria Loheide, Vorstand der Diakonie Deutschland:

„Frauen sind in Deutschland nach wie vor in vielen Bereichen benachteiligt: Sie werden schlechter bezahlt als Männer und sind überproportional geringfügig beschäftigt. Sie sind stärker von Armut betroffen und häufiger Opfer häuslicher Gewalt. Frauen leisten den weit überwiegenden Anteil an Familien- und Sorgearbeit und sie stellen nicht einmal ein Drittel der Führungskräfte oder Bundestagsabgeordneten. Längst überfällig sind Rahmenbedingungen und Strukturen, die Frauen eine eigenständige Absicherung ermöglichen. Wir brauchen Anreize, damit Frauen auch mit Familie (Vollzeit-nah) arbeiten können, flexibel Ganztagsangeboten für Kinder in Kita und Schule sowie familienfreundliche Arbeitsbedingungen für Frauen und Männer. Wir müssen auf Rentenreformen drängen, um die drohende Altersarmut unzähliger Frauen zu verhindern. Wir müssen weiterhin daran arbeiten, dass mehr Frauen in Führungspositionen kommen. Dafür sind konkrete Maßnahmen und auch gesetzliche Regelungen notwendig. Echte Gleichberechtigung braucht mehr als einen Feiertag am 8. März.“

Ein Interview mit Maria Loheide zum Internationalen Frauentag finden Sie unter: https://www.diakonie-rwl.de/themen/familie-frauen-bildung/internationaler-frauentag-0

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.03.2019

»Der Internationalen Frauentag mahnt uns, den strafrechtlichen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen weiter zu verbessern. Die Sexualstrafrechtsreform im Jahr 2016 hat Wesentliches verbessert. Aber es gibt weiterhin viel zu tun!«, sagt Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb).

Der djb legt in seiner heute veröffentlichten Stellungnahme dar, welche weiteren rechtlichen Schritte ergriffen werden müssen, um einen umfassenden und effektiven Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Deutschland zu garantieren.

Grundlage dieser Auseinandersetzung bildet der im Juni 2017 erschienene Abschlussbericht der durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzten Reformkommission zum Sexualstrafrecht. Dessen Empfehlungen sind bisher nicht umgesetzt worden. In seiner Stellungnahme stellt der djb das derzeitige Sexualstrafrecht auf den Prüfstand. Ziel ist der konsequente Schutz der sexuellen Selbstbestimmung durch ein konsistentes und nachvollziehbares Sexualstrafrecht.

Insbesondere fordert der djb ein begleitendes Monitoring: Die im Zuge der Sexualstrafrechtsreform im Jahr 2016 erfolgte Implementierung des sogenannten »Nein-heißt-Nein-Modells«, das den Anforderungen des Artikel 36 der Istanbul-Konvention grundsätzlich gerecht wird, stellt einen immensen Fortschritt des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung dar. Um sicherzugehen, dass die gesetzgeberische Absicht auch in der Praxis voll verwirklicht wird, ist ein begleitendes Monitoring jedoch unerlässlich.

Zudem verbleiben bei allem Fortschritt durch die Sexualstrafrechtsreform noch einige wesentliche Schutzlücken. Zu diesen zählen unter anderem die Straftatbestände des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen und des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen: Beispielsweise werden zum Teil hier Fälle von sexuellen Handlungen mit oder vor Dritten trotz vergleichbaren Unrechtsgehalts nicht erfasst. Hier fehlt es an einem stimmigen und umfassenden Schutzkonzept.

Schließlich fordert der djb in seiner Stellungnahme auch die gesetzliche Festschreibung eines Beschleunigungsgrundsatzes für Gerichtsverfahren, die Sexualstraftaten zu Lasten von Kindern und Jugendlichen zum Gegenstand haben.

Die lange Verfahrensdauer in Strafverfahren stellt – neben den grundsätzlichen Schwierigkeiten hinsichtlich der Wahrheitsfindung – insbesondere für Kinder und Jugendliche, die Opfer einer Sexualstraftat geworden sind, eine große Belastung dar. Dieser muss so weit wie möglich abgeholfen werden.

»Die Sexualstrafrechtsreform war ein wichtiger Meilenstein. Nun gilt es, auch den letzten Teil der Strecke zu bewältigen, um einen umfassenden und effektiven Schutz der sexuellen Selbstbestimmung zu garantieren«, betont Wersig.

Die Stellungnahme finden Sie hier: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K3/st19-07/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 07.03.2019

Vielfalt von Frauen in gleichstellungspolitischen Maßnahmen berücksichtigen

Anlässlich des Internationalen Frauentages am 08. März erklärt Henny Engels, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Alle Frauen haben ein Recht darauf, angst- und diskriminierungsfrei über sich, ihr Leben, ihren Körper und ihre Partnerschaften und Familien bestimmen zu können. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) macht darauf aufmerksam, dass die Lesben immer auch ein starker und bedeutender Teil der Frauenbewegung waren und bis heute sind.

Die Bundesregierung verspricht Maßnahmen zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt, zur Bekämpfung von Sexismus sowie die Umsetzung der Istanbul-Konvention und ein Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern. Für den Lesben- und Schwulenverband (LSVD) muss in all diesen gleichstellungspolitischen Maßnahmen ein breiter Ansatz verfolgt werden, der auch den unterschiedlichen Lebenslagen von lesbischen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Frauen gerecht wird.

Frauen sind keine homogene Gruppe. Ihre Erfahrungen, Chancen und Identitäten sind neben ihrem Geschlecht auch abhängig von vielen anderen Faktoren wie etwa Hautfarbe, Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsstatus, Einkommen, Religion oder auch ihrer sexuellen Orientierung ober ob sie sich mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren oder nicht.

Zudem fordert der LSVD ein modernes Familienrecht, das Lesben und ihre Familien anerkennt und rechtlich absichert. Entschließen sich zwei miteinander verheiratete Frauen, gemeinsam eine Familie zu gründen, so sollen die Gebärende und ihre Ehefrau von Geburt an automatisch rechtliche Eltern des Kindes sein können, wenn keine anderslautende Elternschaftsvereinbarung vorliegt. Die bis heute notwendige Stiefkindadoption ist langwierig und diskriminierend und bildet die Familiengründung in Zwei-Mütter-Ursprungsfamilien nicht sachgerecht ab.

Hintergrund
Stellungnahme des LSVD zum Staatenbericht der Bundesregierung zur Verwirklichung des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW)

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 07.03.2019

Zum morgigen Internationalen Frauentag am 8. März ruft der Paritätische Gesamtverband auf, die Rechte von Frauen vollständig umzusetzen. Der Verband sieht diese Rechte in vielen Punkten noch nicht erfüllt.

„Der 8. März mahnt uns alle, nicht nur heute, sondern 365 Tage im Jahr für Frauenrechte einzustehen. Ganz egal ob Equal Pay, Altersarmut oder die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf – die Politik ist mehr denn je gefragt zu handeln“, erklärt Marion von zur Gathen, Leiterin der Abteilung Soziale Arbeit beim Paritätischen Gesamtverband. Insbesondere fordert der Verband auch die ersatzlose Streichung des § 219a StGB sowie den altersunabhängigen Zugang zu kostenfreien Verhütungsmitteln für Menschen mit geringem Einkommen. Über den vorgelegten Kompromissvorschlag der Großen Koalition zu § 219a zeigte sich der Paritätische enttäuscht.

„Jede Frau muss sich ungehindert über Schwangerschaftsabbrüche informieren können. Das schließt Internetseiten von Ärztinnen und Ärzten durchaus mit ein“, sagt Marion von zur Gathen. Das gleiche gelte für Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, so von zur Gathen: „Jede Ärztin und jeder Arzt muss ohne Angst und umfassend, über das Ob und Wie im Netz informieren können.“ Leider sei dies vor dem Hintergrund der bestehenden Rechtslage gegenwärtig nicht möglich, meint von zur Gathen.

Für den Verband ist es inakzeptabel, wenn Frauen am Zugang zu Beratungsstellen, Kliniken oder Arztpraxen durch sog. „Lebensschützer“ gehindert werden. Mit Unverständnis sieht der Paritätische Gesamtverband die Ankündigung von entsprechenden Aktivitäten in Hessen, Baden-Württemberg und Bayern vor Einrichtungen seiner Mitgliedsorganisation Pro Familia. Der Verband fordert die Politik auf, die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um Frauen einen geschützten und ungehinderten Zugang zu Schwangerschaftsberatungsstellen, zu Arztpraxen und Kliniken zu ermöglichen und Schutzzonen zu schaffen.

Diese Entwicklungen sowie eine Zunahme von offen frauenfeindlichen Beiträgen im Deutschen Bundestag sowie in den Medien beobachtet der Paritätische mit Sorge und mahnt daher an, den Weltfrauentag in seiner Bedeutung wieder ernst zu nehmen und den Frauenrechten mehr Geltung zu verschaffen.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 07.03.2019

SCHWERPUNKT II: Anhörung Starkes-Familien-Gesetz

Anlässlich der heutigen Anhörung zum „Starke-Familien-Gesetz“ im Familienausschuss des Deutschen Bundestages begrüßt das ZFF das Gesetz, mahnt jedoch dringend weitere Reformen an, um die Kinder- und Familienarmut nachhaltig zu reduzieren.

Der Gesetzentwurf sieht vor, Kinder und ihre Familien entsprechend ihrer Lebenssituation zu stärken und verlässlich zu unterstützen. Dafür soll der Kinderzuschlag erhöht und von Konstruktionsfehlern befreit werden. Daneben soll das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen durch Verbesserungen des Bildungs- und Teilhabepakets zielgerichteter gesichert werden.

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des ZFF, erklärt dazu: „Das ZFF begrüßt das Starke-Familien-Gesetz als einen wichtigen Schritt zum Abbau von Kinderarmut. Es ist aus unserer Sicht positiv, dass das kindliche Existenzminimum künftig als Richtschnur für die Höhe des Kinderzuschlags gelten soll und die Leistung von weiteren Konstruktionsfehlern befreit wird. Wenn Eltern mehr arbeiten, soll der Bezug etwa nicht mehr abrupt enden. Darüber hinaus können die zusätzlichen Veränderungen und Klarstellungen im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) zu einer Verbesserung der soziokulturellen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen führen.“

Alexander Nöhring fährt fort: „Die Bemühungen dürfen hier aber nicht enden! Der Kinderzuschlag ist und bleibt eine komplizierte Leistung. Gerade für Familien, die versuchen mit kleinen Einkommen ihren Alltag zu meistern, braucht es einfachere Zugänge. Darüber hinaus muss die weiterhin bestehende Schlechterstellung von Alleinerziehenden mit älteren Kindern beim gleichzeitigen Bezug von Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld endlich überwunden werden.

Zu den Reformen beim BuT bleibt festzuhalten, dass die Inanspruchnahme auch davon abhängt, wie viele Angebote vor Ort vorhanden sind und ob beratende Angebote für die Beantragung der Leistungen existieren. Dort, wo die infrastrukturellen Voraussetzungen nicht gegeben sind, können auch die Leistungen nicht abgerufen werden und der staatliche Auftrag, Bildung und Teilhabe aller Kinder sicherzustellen, wird nicht erfüllt.

Um Kinderarmut nachhaltig zu reduzieren und ein auskömmliches soziokulturelles Existenzminimum für alle Kinder zu sichern, fordern wir mehr Mut und nachhaltigere Reformen. Bereits jetzt sollte auf eine Grenze bei zusätzlichem Kindeseinkommen verzichtet werden. In einem weiteren Schritt muss sodann die automatische Auszahlung des Kinderzuschlags gemeinsam mit dem Kindergeld in voller Höhe des sächlichen Existenzminimums aufs Tableau. So könnten aus Sicht des ZFF bürokratische Hürden beseitigt und tatsächlich alle anspruchsberechtigten Familien erreicht werden. Langfristig fordert das ZFF mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft das derzeitige System vom Kopf auf die Füße zu stellen und die Kindergrundsicherung einzuführen.“

Die aktualisierte ZFF-Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 11. März 2019 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG)“, zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Kinderzuschlag automatisch auszahlen, verdeckte Armut überwinden“ und zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Teilhabe für alle Kinder sicherstellen, Bürokratie abbauen“ finden Sie hier.

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des ZFF, wird heute als Sachverständiger bei der Ausschusssitzung dabei sein. Die Sitzung wird um 14 Uhr im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 11.03.2019

Die geplante Erhöhung des Kinderzuschlags von 170 Euro auf 185 Euro pro Kind und Monat sowie die Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket werden von Sachverständigen prinzipiell begrüßt. Zugleich warnen sie davor, dass auch zukünftig zu wenige Anspruchberechtigte in den Genuss der Leistungen kommen werden. Dies war der Tenor in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag zu dem von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) vorgelegten Starke-Familien-Gesetzes (19/7504) sowie zwei Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Bekämpfung von Kinderarmut (19/1854, 19/7451).

Der Volkswirtschaftler Holger Bonin vom Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) begrüßte die Gesetzesreform als „ökonomisch klug“. Die Ausweitung des Kinderzuschlags könne dazu führen, dass mehr von Armut bedrohte Familien vor dem SGB-II-Bezug bewahrt werden. So stellten der Plan, bei Inanspruchnahme des Kinderzuschlags jeden zusätzlich verdienten Euro der Eltern nur noch mit 45 statt wie bisher 50 Prozent anzurechnen, und der Wegfall der sogenannten Abbruchkante positive Erwerbsanreize dar.

Den Wegfall der Abbruchkante und die geringere Anrechnung zusätzlichen Einkommens wurde auch von Birgit Fix vom Deutschen Caritasverband prinzipiell positiv bewertet. Sie sprach sich zugleich aber für ein echtes Wahlrecht zwischen dem SGB-II-Bezug und dem Bezug des Kinderzuschlags aus, bei dem weder Vorleistungen noch Einkommensgrenzen eine Rolle spielen. Die Evaluierung des Kinderzuschlags durch das Bundesfamilienministerium habe ergeben, dass sich bei einem echten Wahlrecht eine Mehrheit für den Kinderzuschlag entscheiden würde.

Der Humanwissenschaftler Michael Klundt von der Hochschule Magdeburg-Stendal bewertete das Starke-Familien-Gesetz skeptisch bis kritisch. Die Erhöhung des Kinderzuschlags und die Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket seien „überfällig“ und reichten vor allem nicht aus, um die verdeckte Armut zu bekämpfen. Schon heute würden lediglich 30 Prozent der Anspruchberechtigten den Kinderzuschlag auch beziehen. Die Bundesregierung selbst gehe davon aus, dass sich dieser Anteil lediglich auf 35 Prozent erhöhen werde. Auf diesen Umstand verwies auch Jana Liebert vom Deutschen Kinderschutzbund. Sie plädierte dafür, den Kinderzuschlag möglichst automatisiert auszuzahlen, wie dies auch die Grünen fordern.

Auch Jürgen Liminski, Publizist und Geschäftsführer des Instituts für Demographie, Allgemeinwohl und Familie, bezweifelte, dass das Starke-Familien-Gesetz seinem Anspruch, Kinder- und Familienarmut zu beheben, erfülle. Er bemängelte ganz prinzipiell, dass die Kindergelderhöhungen der Vergangenheit in keinem Verhältnis zu den gestiegenen Kosten für Familien stünden. Der Erziehungsleistung von Eltern werde nicht ausreichend Rechnung getragen. In der Familienpolitik müsse ein Paradigmenwechsel von der Bedürftigkeit als Kriterium hin zur Leistungsgerechtigkeit eingeleitet werden.

Einhellig begrüßt wurde es von den Sachverständigen, dass die Beantragung des Kinderzuschlags und der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vereinfacht werden soll. Karsten Bunk von der Bundesagentur für Arbeit mahnte, dass der Erfolg der Reform des Kinderzuschlags maßgeblich von einer guten Beratung der anspruchsberechtigten Familien abhängen werde. Die Bundesagentur werde deshalb auch eine Online-Beratungsmöglichkeit einführen. Für eine bessere Beratung auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von Behörden warb Insa Schöningh von der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie. Zudem müsse die Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket deutlich entbürokratisiert werden. Um in den Genuss aller Leistungen zu kommen, müsste ein Elternpaar mit zwei Kindern derzeit etwa 17 verschiedene Anträge ausfüllen. Für einen Abbau von Bürokratie durch den Wegfall gesonderter Antragstellung beim Bildungs- und Teilhabepaket warben auch Markus Mempel vom Deutschen Landkreistag und Nikolas Schelling von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 254 vom 12.03.2019

Heute berät der Familienausschuss des Bundestages über das Starke-Familien-Gesetz. Mit diesem Gesetz wird der Kinderzuschlag erhöht und – endlich – so erweitert, dass auch Alleinerziehende davon profitieren können.

Kinderzuschlag erhalten erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht für die Existenzsicherung ihrer Familie ausreicht. Durch die ergänzende Geldleistung müssen keine SGB II-Leistungen (Hartz IV) beantragt werden.

Alleinerziehende sind neben kinderreichen Familien besonders von Armut bedroht.

„Damit insbesondere Alleinerziehende mit älteren Kindern wirklich etwas davon haben, muss es aber weitergehende Verbesserungen geben“, fordert Insa Schöningh, Geschäftsführerin der eaf.

Mit dem Gesetz wird auch der Bezug des sogenannten Bildungs- und Teilhabepaketes erleichtert. Dies steht Kindern von Eltern, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder SGB II-Leistungen beziehen, zu.

„Bislang müssen Eltern unglaublich viele Anträge stellen, um in den Bezug dieser Leistung zu kommen. Das wird jetzt – etwas – vereinfacht“, sagt Insa Schöningh.

„Allerdings könnte es ohne großen Aufwand noch weiter erleichtert werden. Außerdem muss es kompetente Beratung über die Förderungsmöglichkeiten für Familien geben, online, aber bei Fragen auch vor Ort“, so Insa Schöningh weiter.

Sie ist als Sachverständige im Bundestagsausschuss eingeladen.

Die Anhörung des Bundestagsausschusses wird über das Parlamentsfernsehen im Internet von 14 h bis 17 h übertragen: www.bundestag.de

Die eaf hat zum Regierungsentwurf dieses Gesetzes Stellung genommen: https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_242/190310_stn_stafamg_final.pdf

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 11.03.2019

„Der Kinderzuschlag muss konsequent für alle Alleinerziehenden verbessert werden, unabhängig davon wie alt ihre Kinder sind, fordert Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) anlässlich der heutigen Anhörung zum „Starke-Familien-Gesetz“ im Bundestag. „Wir appellieren an die Abgeordneten des Bundestages, sich der Empfehlung des Bundesrates anzuschließen und den sogenannten 100-Euro-Deckel aus dem Starke-Familien-Gesetz zu streichen“, unterstreicht Biehn. Der Deckel benachteiligt in der Wirkung besonders Alleinerziehende mit älteren Kindern.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass Verbesserungen bei der Anrech­nung von Kindeseinkommen auf den Kinderzuschlag kommen sollen“, betont Biehn. Geplant ist, Kindeseinkommen wie Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss nur noch zu 45 statt 100 Prozent auf den Kinderzuschlag anzurechnen. Allerdings sollen nicht mehr als 100 Euro des Kindeseinkommens zusätzlich zum Kinderzuschlag übrig bleiben. Ab dann senkt es 1:1 den Kinderzuschlag.

„Auch nach viel Beratung und Rechnen werden Alleinerziehende mit älteren Kindern und kleinen Einkommen feststellen: Auf mehr als 285 Euro aus Unterhaltsvorschuss bzw. Unterhalt und Kinderzuschlag wird ihr Kind nicht kommen. Das steht im Widerspruch zum Unterhaltsrecht. Hier steigt der Barbedarf des Kindes, je älter es wird. Die geplante Regelung kann nicht einmal die seit der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes 2017 bestehende Schlechterstellung von Einelternfamilien mit älteren Kindern aufheben, die zuvor Wohngeld und Kinderzuschlag parallel beziehen konnten. Der Kinderzuschlag muss konsequent für alle Alleinerziehenden verbessert werden, egal wie alt ihre Kinder sind! Denn es gilt, Kinderarmut dort zu verhindern, wo sie besonders hoch ist!“, so Biehn.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 11.03.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Anlässlich der heute veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen für den Monat Februar erklärt Dr.WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Wir brauchen mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Nur auf den ersten Blick sieht die aktuelle Situation auf den Arbeitsmarkt gut aus. Es reicht nicht, wenn nur die Arbeitslosigkeit sinkt, wenn gleichzeitig Arbeit in zu vielen Fällen nicht vor Armut schützt. So gibt es deutlich mehr Erwerbstätige, die mit Arbeitslosengeld II aufstocken müssen (1.091.000 Menschen), als Langzeitarbeitslose (756.000). Hinzu kommt eine hohe Dunkelziffer von Erwerbstätigen, die einen Anspruch haben, aber keine Leistungen beziehen. Gerade für Erwerbstätige ist deshalb eine Garantiesicherung notwendig, damit sie besser vor Armut geschützt werden und zugleich Erwerbsarbeit besser belohnt wird.

Neben der Garantiesicherung müssen aber viele weitere Ungerechtigkeiten auf dem Arbeitsmarkt bekämpft werden: Die prekäre Beschäftigung muss weiter eingedämmt werden, der Gender Pay Gap muss verringert werden und auch der Mindestlohn muss höher sein, um Erwerbstätige besser vor Armut zu schützen. Mit einem dauerhaft großen Niedriglohnsektor, sich verstetigender Leih- bzw. Zeitarbeit, einem zu niedrigen Mindestlohn und zu wenig Tarifbindung wird das aber nicht gelingen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 01.03.2019

„Von flexiblen Arbeitszeiten ohne Schutzfunktion profitieren in erster Linie die Arbeitgeber“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, die heute vorgestellte Studie der Hans-Böckler-Stiftung zu den Auswirkungen von Home Office und flexiblen Arbeitszeiten. Ferschl weiter:

„Wieder eine Studie, die deutlich macht, dass flexiblere Arbeitszeiten häufig zu mehr Überstunden führen. Angesicht von über zwei Milliarden geleisteten Überstunden im Jahr 2017 ist es höchst fahrlässig, jetzt weitere Schutzgesetze für Beschäftigte aufweichen zu wollen. Ich fordere die Große Koalition auf, sich von ihrem bisherigen Kurs der Arbeitszeitflexibilisierung zu verabschieden. Das Arbeitszeitgesetz ermöglicht schon heute genügend Spielraum. Die geforderte Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit sowie die Reduzierung der gesetzlichen Ruhezeiten ist ein Angriff auf Beschäftigtenrechte und macht krank. Um Überstunden auch im Home Office zu vermeiden, brauchen wir nicht weniger, sondern mehr Dokumentationspflichten. Das von der SPD geforderte Recht auf Home Office darf nicht mit einem Weniger an Schutz für Beschäftigte erkauft werden.

DIE LINKE fordert mehr Schutz und Regulierung für gute und sichere Arbeitsverhältnisse sowie eine Umverteilung von Arbeitszeit. Wir setzen uns für eine Absenkung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 40 Stunden ein. Damit eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit nicht zu Arbeitsverdichtung führt, sind Mitbestimmungsrechte von Betriebs- und Personalräten in Fragen der Personalbemessung einzuführen. Um vor allem Frauen wirksam vor der ,Teilzeitfalle‘ zu schützen, brauchen wir ein echtes Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit für alle Beschäftigten.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 05.03.2019

Öffentliche Anhörung zum

Antrag der Abgeordneten Doris Achelwilm, Cornelia Möhring, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Lohndiskriminierung von Frauen beenden – Equal Pay durchsetzen
BT-Drucksache 19/1005

Antrag der Abgeordneten Ulle Schauws, Beate Müller-Gemmeke, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Entgeltdiskriminierung verhindern – Verbandsklagerecht einführen
BT-Drucksache 19/1192

Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses:
www.bundestag.de/ausschuesse/a13/Anhoerungen/anhoerung-inhalt-627052

Hinweis: Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung (www.bundestag.de/presse/akkreditierung).

Alle anderen Besucher melden sich bitte unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums beim Ausschuss unterfamilienausschuss@bundestag.de an. Die Daten der Gäste werden im Polizeilichen Informationssystem (INPOL) überprüft und für die Einlasskontrolle verwandt. Nach Beendigung des Besuches werden diese Daten vernichtet. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis mit!

Die Sitzung wird live im Internet unter www.bundestag.de übertragen. Am Folgetag ist sie unterwww.bundestag.de/mediathekabrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 11.03.2019

Öffentliche Anhörung zum:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Ulle Schauws, Katja Keul, Sven Lehmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der abstammungsrechtlichen Regelungen an das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
BT-Drucksache 19/2665

Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses:
www.bundestag.de/ausschuesse/a06_Recht/anhoerungen/abstammungsrechtliche-regelungen-584480

Hinweis: Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung (www.bundestag.de/presse/akkreditierung).

Alle anderen Besucher melden sich bitte unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums beim Ausschuss unterrechtsausschuss@bundestag.de an. Die Daten der Gäste werden im Polizeilichen Informationssystem (INPOL) überprüft und für die Einlasskontrolle verwandt. Nach Beendigung des Besuches werden diese Daten vernichtet. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis mit!

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 11.03.2019

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/8087) zu Beschäftigungsverhältnissen von Frauen gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach Normalarbeitsverhältnissen, Leiharbeitsverhältnissen, Verdienst und Arbeitszeitvolumen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 241 vom 06.03.2019

Das Arbeitszeitvolumen der Beschäftigten in Deutschland betrug 2018 rund 52,3 Milliarden Stunden. Dabei ist das Arbeitszeitvolumen der Vollzeitbeschäftigten seit 1991 von 47,5 Milliarden Stunden auf 40,7 Milliarden Stunden im Jahr 2018 gesunken, aber das der Teilzeitbeschäftigten deutlich von 4,3 Milliarden Stunden auf 11,6 Milliarden Stunden gestiegen. Der Anteil des Vollzeitarbeitsvolumens am gesamten Arbeitsvolumen sank seit 1991 von 91,7 Prozent auf 77,9 Prozent im Jahr 2018, der Anteil des Teilzeitarbeitsvolumens stieg von 8,3 Prozent auf 22,1 Prozent. Das geht aus der Antwort (19/8076) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/7396) der Fraktion Die Linke hervor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 241 vom 06.03.2019

Der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen ist gestiegen. Das ist der Geschlechterquote zu verdanken. Um breiter zu wirken, müsste sie allerdings für viel mehr Unternehmen gelten als die lediglich 107, die derzeit unter das Gesetz fallen. Denn die Ausstrahlung auf andere Firmen hält sich bislang in Grenzen, zeigt eine neue Studie des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung.

Die Frauenquote für Aufsichtsräte greift. Doch sie sorgt nicht unmittelbar für einen nachhaltigen Schub in Richtung Gleichstellung bei Führungspositionen. „Die Mehrzahl der Unternehmen, die die Quote bereits erfüllen müssen, stellt nur so viele weibliche Aufsichtsratsmitglieder, wie unbedingt erforderlich“, erklärt Studienautorin Marion Weckes vom I.M.U. Eine Wirkung auf den Frauenanteil in den Vorständen sei zwar vorhanden, eine darüber hinaus gehende Strahlkraft, zum Beispiel auf Unternehmen, die von der Quote nicht direkt erfasst werden, entfalte das Gesetz aber nicht.

Insgesamt lag der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der 160 Unternehmen aus den Börsenindizes Dax, MDax und SDax im Jahr 2018 bei 30,4 Prozent – und damit höher als im Jahr zuvor (28 Prozent). 2005 waren es lediglich 10,2 Prozent. Einen Beitrag dazu hat die sogenannte Geschlechterquote geleistet, die seit 2016 gilt: Seitdem müssen 30 Prozent der Aufsichtsratsmandate von Frauen übernommen werden, allerdings nicht in allen Kapitalgesellschaften, sondern nur in jenen, die börsennotiert und zugleich paritätisch mitbestimmt sind. Das betrifft aktuell 107 Unternehmen, in deren Aufsichtsräten der Frauenanteil im Durchschnitt 33,2 Prozent beträgt.

Von diesen 107 Firmen bleiben 22 noch unter der 30-Prozent-Quote. Bei einem Teil von ihnen haben noch keine Neu- oder Nachwahlen des Kontrollgremiums stattgefunden, sie müssen also demnächst nachziehen. Einige Unternehmen, bei denen schon gewählt wurde, haben von den Auf- und Abrundungsregelungen auf ganze Personen Gebrauch gemacht. 85 Unternehmen weisen einen Frauenanteil entsprechend der Mindestquote auf. Aber gerade einmal 38 der 107 Unternehmen haben einen höheren Frauenanteil als gesetzlich erforderlich (siehe auch die Übersicht mit den konkreten Frauenquoten für alle 107 Unternehmen in Abbildung 8 der Studie auf S. 13/14). In einem der 107 Unternehmen sitzen gleich viele Frauen wie Männer im Gremium. Ebenfalls in einem Unternehmen gibt es mehr weibliche als männliche Aufsichtsratsmitglieder.

In den Vorständen der quotengebundenen Unternehmen sind Frauen weiterhin wenig vertreten: Zu Beginn des Jahres 2019 waren 43 Vorstandsposten (9 Prozent) mit Frauen besetzt. In sieben Unternehmen waren zwei Frauen im Vorstand. In zwei Unternehmen gab es weibliche Vorstandsvorsitzende. Da die Verträge von Vorständen in der Regel mehrjährige Laufzeiten haben, war nicht zu erwarten, dass innerhalb kurzer Zeit viel mehr Frauen in den Vorstand einziehen. Gleichwohl hätten die Unternehmen bereits weit vor der gesetzlichen Verpflichtung Maßnahmen ergreifen müssen, um mehr Frauen für Vorstandsposten zu qualifizieren, so Weckes.

„Ein ‚kleines‘ Quotengesetz, das nur 107 Unternehmen verpflichtet, und zudem nur für den Aufsichtsrat gilt, produziert noch keinen Kulturwandel“, lautet das Fazit der Expertin. Sie plädiert dafür, dass der Geltungsbereich des Gesetzes auf alle großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuchs (ab 250 Beschäftigte) ausgedehnt wird, unabhängig davon, ob eine Kapitalmarktorientierung vorliegt. Damit würde erreicht, so Weckes, dass nicht nur paritätisch mitbestimmte börsennotierte Aktiengesellschaften, sondern auch GmbHs mit gesetzlich vorgeschriebenem Aufsichtsrat verpflichtet wären, ihren Beitrag zur Geschlechtergleichstellung zu leisten. Insgesamt würde die Quote dann in zirka 2250 Unternehmen gelten. Geschlechtergerechtigkeit sei schließlich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht an der Mitbestimmung im Aufsichtsrat festgemacht werden kann, argumentiert die Ökonomin.

*Marion Weckes: „Quötchen“ verschiebt nur die gläserne Decke und ist strahlungsarm. Die Geschlechterverteilung im Aufsichtsrat und Vorstand 2019, Mitbestimmungsreport Nr. 48, März 2019.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 07.03.2019

Frauen und Männer mit Kindern nutzen flexible Arbeitsmodelle wie Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice unterschiedlich: Während die Väter sehr viel mehr Zeit in den Job stecken, machen Mütter etwas mehr Überstunden, vor allem nehmen sie sich aber deutlich mehr Zeit für die Kinderbetreuung. Damit hilft flexibles Arbeiten zwar bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, es kann zugleich aber auch die klassische Rollenverteilung zwischen Frauen und Männern festigen oder sogar verstärken. Dagegen helfen könnten klarere Regelungen, etwa eine Zeiterfassung im Homeoffice, und stärkere Anreize für Väter, sich ausführlicher um ihre Kinder zu kümmern. Mehr Freizeit haben weder Mütter noch Väter durch flexible Arbeitszeiten. Das zeigt eine Studie von Dr. Yvonne Lott, Gender- und Arbeitszeitforscherin am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Wer nicht um Punkt sieben Uhr auf der Matte stehen muss, sondern seinen Arbeitsbeginn selbst bestimmen kann, hat es leichter – wenn der Nachwuchs morgens zu lange trödelt, wird die verlorene Zeit eben nachmittags aufgeholt. Noch flexibler können Beschäftigte die Arbeitszeit handhaben, wenn sie von Zuhause arbeiten dürfen. Anhand von Daten des Sozio-oekonomischen Panels, einer ausführlichen Befragung, an der mehrere tausend Haushalte teilnehmen, hat WSI-Wissenschaftlerin Lott ermittelt, wie viel Zeit am Ende auf Erwerbsarbeit, Kinderbetreuung und andere Aktivitäten entfällt.

  • Homeoffice: Mütter, die im Homeoffice arbeiten, kommen demnach in der Woche auf drei Stunden mehr Betreuungszeit für die Kinder als Mütter, die nicht von Zuhause arbeiten können. Zugleich machen sie eine zusätzliche Überstunde im Job. Bei Vätern sieht es anders aus: Sie machen im Homeoffice mehr Überstunden – wöchentlich zwei mehr als Väter ohne Heimarbeit –, nehmen sich aber nicht mehr Zeit für die Kinder.
  • Selbstbestimmte Arbeitszeiten: Noch mehr zusätzliche Überstunden, nämlich wöchentlich vier, machen Väter, die völlig frei über ihre Arbeitszeiten entscheiden können. Bezahlt wird davon nur ein relativ kleiner Teil, die sichtbare Präsenz dürfte sich aber positiv auf Karrierechancen auswirken, vermutet die Wissenschaftlerin. Um die Kinder kümmern sich Väter mit derartiger „Vertrauensarbeitszeit“ hingegen sogar geringfügig weniger lang als Männer mit Kindern und festen Arbeitszeiten. Haben Mütter selbstbestimmte Arbeitszeiten, widmen sie der Erwerbsarbeit wöchentlich eine knappe Stunde mehr als Mütter mit festen Arbeitsstunden. In die Zeit mit Kindern fließen bei ihnen anderthalb Stunden zusätzlich.

Zusätzliche Erholungszeit, also etwa für mehr Schlaf, individuell gestaltete Freizeit oder Sport, haben Beschäftigte mit Kindern im Haushalt durch flexible Arbeitszeiten generell nicht. Lotts Fazit ist eindeutig: „Einen Freizeitgewinn mit flexiblen Arbeitsarrangements gibt es weder für Mütter noch für Väter.“

Grundsätzlich führen flexible Modelle also bei beiden Geschlechtern im Schnitt zu längeren Arbeitszeiten im Job, zeigt Lott. Bei Männern sei dieser Effekt deutlicher ausgeprägt als bei Frauen. Wobei Letztere gleichzeitig mehr Zeit für die Kinder aufwenden und so häufig doppelt belastet sind. Der Abstand bei den Zeiten, die Mütter und Väter jeweils mit Erwerbstätigkeit und mit Kinderbetreuung verbringen, wächst mit der Flexibilität der Arbeit. Flexibles Arbeiten, das als wichtige Hilfe bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gilt, hat damit durchaus eine Schattenseite, warnt die Forscherin: Ohne bessere Leitplanken als es sie heute in vielen Unternehmen gibt, kann es die traditionelle Rollenverteilung befördern.

Um die Gleichstellung zu fördern und die zeitliche Belastung von Eltern zu reduzieren, gäbe es der Forscherin zufolge eine Reihe politischer Maßnahmen: Die Zahl der Partner-Monate beim Elterngeld könnte von zwei auf sechs erhöht werden, um Anreize für Väter zu schaffen, sich stärker in der Kinderbetreuung zu arrangieren. Hinzukommen sollte ein Recht auf Familienarbeitszeit, das Männern die Teilzeitarbeit schmackhaft macht. Da das Ehegattensplitting offensichtlich eine ungleiche Verteilung zwischen den Partnern fördert, sollte es abgeschafft werden. Zudem hält Lott ein Recht auf Homeoffice für sinnvoll.

Doch auch die Sozialpartner sind gefragt: Eine „lebenslauforientierte Personalpolitik“ würde Beschäftigten in privat besonders belastenden Phasen mehr Luft verschaffen. Führungskräfte sollten überkommene Rollenbilder und die Vorstellung infrage stellen, lange Präsenz im Betrieb sei gleichbedeutend mit hoher Motivation. Dafür könnten Unternehmen Schulungen anbieten. Schließlich sollten klarere Regeln für Homeoffice und selbstbestimmte Arbeitszeiten geschaffen werden, um Selbstausbeutung zu verhindern, rät Lott. Da, wo völlig autonom oder zu Hause gearbeitet wird, kann auch eine Zeiterfassung helfen, die Überstunden begrenzt. In Betrieben mit Betriebsrat könnten die Arbeitervertreter dazu Regeln aushandeln, die für alle gelten.

*Yvonne Lott: Weniger Arbeit, mehr Freizeit? Wofür Mütter und Väter flexible Arbeitsarrangements nutzen. WSI Report Nr. 47, März 2019.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 05.03.2019

2017 lebten in Deutschland 32% der Menschen im Alter von 85 Jahren und älter mit einer Partnerin oder einem Partner im Haushalt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Ergebnissen des Mikrozensus weiter mitteilt, lag dieser Anteil 1997 bei rund einem Fünftel (21%) und ist damit in den letzten 20 Jahren um die Hälfte gestiegen.

Dabei bestehen große Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Während 2017 knapp zwei Drittel (63%) der hochbetagten Männer mit einer Partnerin beziehungsweise einem Partner im Haushalt lebten, traf dies nur auf knapp 16 % der Frauen dieser Altersgruppe zu.

Für beide Geschlechter gilt jedoch, dass eine Partnerschaft im hohen Alter im Zeitverlauf häufiger wurde. So lebten 1997 rund die Hälfte (52%) der Männer ab 85 Jahren und lediglich ein Zehntel (10%) der Frauen mit einer Partnerin beziehungsweise einem Partner im selben Haushalt.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 12.03.2019

Im Jahr 2018 begannen 274000 junge Menschen ein Bildungsprogramm im Übergangsbereich. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können im Rahmen dieser Bildungsprogramme berufliche Grundkenntnisse erwerben oder einen Haupt- beziehungsweise Realschulabschluss nachholen, um ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu verbessern. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahm damit nach vorläufigen Ergebnissen der integrierten Ausbildungsberichterstattung die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger im Übergangsbereich um 3,3% gegenüber dem Vorjahr ab.

Neben dem Übergangsbereich werden die Bildungsgänge in der integrierten Ausbildungsberichterstattung in drei weiteren Sektoren nachgewiesen: Berufsausbildung, Sekundarbereich II zum Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung und Studium. Wie bereits im Vorjahr nahmen 2018 rund 2,0 Millionen Personen ein Bildungsgang nach Verlassen der SekundarstufeI auf (+0,2% gegenüber 2017). Davon begannen 723000 Personen eine Berufsausbildung (+1,4% gegenüber 2017). Auch die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger, die in Bildungsgängen des SekundarbereichsII eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben wollen, stieg auf 484000 (+1,2% gegenüber 2017). Die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger sank dagegen auf 514000 (-0,4% gegenüber 2017).

Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die einen Bildungsgang anfingen, entsprach 2018 in etwa dem Niveau des Vorjahres (337000). Allerdings gab es unterschiedliche Entwicklungen innerhalb der einzelnen Sektoren. Im Übergangsbereich nahm die Zahl der ausländischen Anfängerinnen und Anfänger um 5,5% ab und in Bildungsgängen des Sekundarbereichs II, die zum Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung führen, um 0,2%. Dagegen stieg die Zahl der ausländischen Anfängerinnen und Anfänger in der Berufsausbildung um 8,4% und im Studium um 2,6%.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 07.03.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Gemeinsam mit vielen Organisationen, Initiativen und Einrichtungen engagiert sich die AWO im Rahmen der Internationalen Aktionswochen vom 11. März bis 24. März 2019 gegen Rassismus. „Rassismus ist eine Bedrohung für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, das selbstbestimmte Leben von Menschen und gefährdet dadurch unsere Demokratie. Für die Menschen, Erwachsene und Kinder, denen Rassismus entgegenschlägt, ist Rassismuseine massive existenzielle Bedrohung und erweckt Angst und Schrecken. Dem muss unsere gesamte Gesellschaft entgegentreten. Deshalb beteiligt sich die AWO bundesweit an den Internationalen Wochen gegen Rassismus mit vielfältigen Aktivitäten“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker. Die Verbände und Einrichtungen der AWO sind aufgerufen, mit kreativen Aktionen ein Zeichen gegen Rassismus zu setzen und sich zu beteiligen.

Der AWO Bundesverband veranstaltet am 21. März in Berlin das Diskussionsforum „Der NSU und die deutsche Gesellschaft“. Unter Beteiligung von hochkarätigen Gästen wird es darum gehen, was die Taten des NSU über die deutsche Gesellschaft aussagen und wie der Zustand von Institutionen, die der Verteidigung der Demokratie dienen sollen, im Licht der Ermittlungen und der Berichterstattung einzuschätzen ist. Dazu führt es zeitgeschichtliche und medienwissenschaftliche, politische und juristische Perspektiven zusammen.

Für die AWO ist es seit ihrem Bestehen ein Anliegen, sich für die Rechte von Minderheiten einzusetzen und ihnen durch ein engagiertes sozialpolitisches Handeln vor Ort Teilhabe zu ermöglichen. In den letzten Jahren finden fremdenfeindliche und rassistische Äußerungen insbesondere in den sozialen Netzwerken immer mehr ihren Weg in die Öffentlichkeit. Umso wichtiger ist es nach Ansicht der AWO, in den sozialen Netzwerken gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit Position zu beziehen. Wie bereits in den vergangenen Jahren ruft die AWO dazu auf, vom 11. – 24. März 2019 Selfies (via Bild oder Video) zu posten #awogegenrassismus. Weitere Informationen sind online hier zu finden.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 11.03.2019

France Terre d’Asile, Heinrich Böll Stiftung, Cimade, Forum Refugees, Caritas Deutschland, Diakonie Deutschland, Paritätischer Gesamtverband, Pro Asyl und der AWO Bundesverband haben die „Pariser Erklärung“ unterzeichnet.

Die Unterzeichner dieser Erklärung sind Akteurinnen und Akteure aus Deutschland und Frankreich, die sich tagtäglich um die Aufnahme, Beratung und Betreuung von Flüchtlingen kümmern. Sie wollen gemeinsam unterstreichen, dass das individuelle Recht auf Schutz und Asyl ebenso wie die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und der Wahrung der Menschenrechte, wie in Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union verankert, für die Europäische Union konstitutiv sind. Während Regierungen und Parteien in Deutschland wie in Frankreich und anderswo in Europa versuchen, das Thema der europäischen Asyl- und Migrationspolitik zu instrumentalisieren, ist es an zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure wie Vereinen, Verbänden und anderen Organisationen wie auch Städten, sich jetzt gemeinsam öffentlich zu äußern. Die Länder der Europäischen Union müssen sich auf eine Flüchtlingspolitik verständigen, die den Schutz und die Interessen der Flüchtlinge als auch die Situation der Mitgliedstaaten an den Außengrenzen und im Zentrum berücksichtigt und der Verantwortung Europas auch für Fluchtursachen gerecht wird. Das individuelle Asylrecht ist ein Menschenrecht und darf nicht eingeschränkt werden.

Die europäischen Regierungen handeln sehr unterschiedlich im Hinblick auf globale Herausforderungen des Flüchtlingsschutzes, sie folgen oft einer Logik der internen politischen Situation und der nationalen Interessen, häufig getrieben von einer einseitig aufgeheizten öffentlichen Debatte, in der oft Mythen statt Fakten dominieren. Die Handlungsunfähigkeit der europäischen Institutionen spiegelt die Uneinigkeit der Mitgliedstaaten wider. Die Mitgliedsstaaten und die EU zeigen Einigkeit nur auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner: der stärkeren Überwachung und Absicherung der Außengrenzen und Verlagerung der Schutzverantwortung in Richtung Dritt-, Transit- und Herkunftsstaaten.

Die Folge davon ist ein härter werdender Kurs in der Asyl- und Migrationspolitik, der in allen europäischen Ländern zu beobachten ist. Diese Entwicklung ruft zunehmend Verteidigerinnen und Verteidiger der Grund- und Menschenrechte von Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten auf den Plan. Angesichts dessen sind zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure wie Vereine, Verbände und andere Organisationen ebenso wie Städte gefordert, die im Bereich der Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten tätig sind, sich deutlich und gemeinsam in Europa zu Wort zu melden – und das nicht nur in Bezug auf ihre Praxiserfahrungen, sondern auch in Bezug auf Antworten auf die politischen und gesellschaftspolitischen Herausforderungen, die damit verbunden sind. Integration gelingt nicht von alleine. Wir benötigen eine Integrationspolitik, die Mittel und Personen bereitstellt, die Integration fördern. Und wir benötigen Antworten, wie wir in einer vielfältiger werdenden Gesellschaft leben wollen.

Gemeinsam wollen wir Vereine, Verbände und Organisationen wie auch Städte aus diesem Bereich zusammenbringen, zunächst vor allem aus Frankreich und Deutschland, anschließend aus mehreren europäischen Ländern. Zunächst in Paris, dann in Berlin und in anderen europäischen Kommunen, die sich daran beteiligen wollen, um sich auszutauschen, sich gegenseitig zu unterstützen, Analysen und Forschungsergebnisse von Expertinnen und Expertinnen einzuholen, um auf dieser Basis ein gemeinsames Netzwerk aufzubauen. So können wir gemeinsam zur Debatte in Europa beitragen, dort Erfahrungen, Expertise und Impulse einbringen.

  • Bereits jetzt können wir die wichtigsten Forderungen nennen, die für uns alle zentral sind:
  • Unbedingte Beachtung des Grundsatzes der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement), ein in der Genfer Konvention verankerter Grundsatz, und zwar an allen Grenzen Europas;
  • keine Kriminalisierung von Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft, die Schutzsuchenden lebenswichtige Hilfe und Unterstützung bieten;
  • Vorrang der Seenotrettung und die sofortige Aufnahme von auf See geretteten und sonstigen an den Außengrenzen und in europäischen Häfen ankommenden Menschen. Es braucht einen solidarischen Verteilungsmechanismus zwischen europäischen Staaten, der das Recht auf ein faires Asylverfahren sicherstellt. Die Initiative „Sicheren Häfen“ von über 40 deutschen Städten ist hier ein wichtiges Beispiel;
  • Stärkung der Rolle der Städte und Kommunen bei der Integration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Flüchtlingen sowie die sich bildenden Netzwerke von „solidarischen Städten“.
  • Die Aufnahme von Flüchtlingen ist eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft. Für eine gelungene Integration und die Förderung ihrer Potentiale sind die Umstände ihrer Ankunft entscheidend. Erforderlich und hilfreich sind Wertschätzung der Flüchtlinge, eine menschenwürdige Unterbringung in der Mitte unserer Gesellschaft sowie ein möglichst schneller Zugang zu Kindertagesstätten, Schule, Ausbildung und Arbeit.

Ausgangspunkt der Pariser Erklärung ist eine deutsch-französische Initiative, an der sich die Organisationen der beiden Länder beteiligen, die das Thema vorantreiben wollen und diese Frage nicht den Hetzkampagnen des rechtsextremen Lagers überlassen wollen. Ausgehend von einem deutsch-französischen Tandem, soll ein Netzwerk entwickelt werden und ein regelmäßiges Austauschformat mit zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren und Kommunen weiterer europäischer Städte aufgebaut werden.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.03.2019

Das Aktionsjahr der AWO Freiwilligendienste unter dem Motto „Erfahrung für die Zukunft“ nahm die AWO zum Anlass, ihre Webseite zu den Freiwilligendiensten www.awo-freiwillich.de komplett neu zu gestalten. „Die Seite bietet vielfältige Einblicke in die praktische Arbeit der Freiwilligen und die begleitenden Seminare, in denen 2019 die politische Bildung besonders im Vordergrund stehen wird. Es werden in den kommenden Wochen und Monaten weitere Beiträge hinkommen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler.

Im Bereich A-Z stehen alle Informationen zum FSJ und BFD übersichtlich gebündelt zur Verfügung – auch in einfacher Sprache. Freie Plätze lassen sich ganz einfach in der Einsatzstellenbörse finden. Hier kann man nach gewünschtem Ort und Einsatzbereich suchen und sieht sofort, ab wann der Platz frei und wer die zuständige Ansprechperson ist.

Im Aktionsjahr anlässlich des 100.Geburtstages der AWO beschäftigen sich die Freiwilligen in den Seminaren insbesondere mit den Themen soziale Gerechtigkeit und Solidarität. Zu der Frage, wie eine sozial gerechtere Welt in 10 Jahren sein sollte und was sie selbst dazu beitragen können, setzen sie eigene Projekte um und präsentieren die Ergebnisse auf der Webseite.

Bei der AWO engagieren sich jedes Jahr fast 5.000 Freiwillige im Freiwilligen Sozialen Jahr und im Bundesfreiwilligendienst. Die Freiwilligen helfen zum Beispiel in Kitas, bei der Betreuung in Ganztagsschulen und Horten oder in der Behinderten- und Altenhilfe. Die jährliche Befragung der AWO Freiwilligen zeigt deren hohe Zufriedenheit mit dem praktischen Einsatz (75 Prozent würden ihre Einsatzstelle weiterempfehlen) und der pädagogischen Begleitung durch die Träger der AWO (95 Prozent sind mit den Seminaren zufrieden). Bei 68 Prozent der Freiwilligen hat sich das Interesse an der sozialen Arbeit durch ihren Freiwilligendienst verstärkt.

Die neue Webseite der AWO Freiwilligendienste: www.awo-freiwillich.de

Das Aktionsjahr 2019 in den AWO Freiwilligendiensten! – #freiwillichfuerdieZukunft

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.03.2019

Eine neue Arbeitshilfe der AWO informiert in einfacher Sprache über die wichtigsten Fragen rund um Verbraucherrechte und Verbraucherschutz. Sie dient als einfaches Nachschlagewerk für Geflüchtete, für Beratungen oder zur Unterrichtsvorbereitung in Sprachkursen.

Nach Deutschland geflüchtete Menschen nehmen ab ihrer Ankunft am Konsumalltag teil. Mit vielen Gepflogenheiten, Hürden und Fallstricken des deutschen Konsumalltags sind sie aber nicht vertraut. So können sie besonders häufig und ohne eigenes Verschulden Opfer von Betrug werden und in schwere Notlagen geraten.

Die Arbeitshilfe gibt Tipps für Problemlösungen, zeigt Fallbeispiele und bietet Hinweise auf besonders zu beachtende Fallstricke. Durch nützliche Links zu aktuell online verfügbaren Informationen kann schnell und einfach ohne langwierige Recherche vertiefendes Hintergrundwissen abgerufen werden.

Zusätzlich bieten einige der Weiterleitungen Anregungen zur Gestaltung präventiver Angebote, beispielsweise für den Einsatz in Gruppenangeboten, Sprach- und Integrationskurse.

Die Arbeitshilfewird nur digital als PDF veröffentlicht, um sie unkompliziert nutzen und weitergeben zu können. Zugleich ist die laufende Aktualisierung der vielen Links und Hinweise dadurch möglich.

Zum Download der Arbeitshilfe „Stärkung der Verbraucherschutzkompetenzen von Geflüchteten.“

Das AWO Projekt „Stärkung der Verbraucherschutzkompetenzen von Geflüchteten“ wurde seit Dezember 2017 bis Februar 2019 durch die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz gefördert. Zum Abschluss des Projekts wurde die fertig gestellte Arbeitshilfe veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 01.03.2019

Gemeinsam besser, gemeinsam stärker, gemeinsam erfolgreicher

Heute vor 20 Jahren, am 07. März 1999 wurde die Erweiterung des Schwulenverbandes in Deutschland zum Lesben- und Schwulenverband (LSVD) beschlossen. Dazu erklärt der Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes:

Die Erweiterung unseres Verbandes zum Lesben- und Schwulenverband war ein bedeutendes und prägendes Ereignis – für unseren Verband und für die Lesben- und Schwulenbewegung in Deutschland. Ein Blick auf die zurückliegenden Erfolge und die kommenden Herausforderungen zeigt den Gewinn an politischer Schlagkraft, der in einer Zusammenarbeit, in einem Gemeinsam liegt. Um Werte wie Freiheit, Gleichheit und Respekt muss täglich neu gerungen werden. Für uns ist dabei klar: Gemeinsam ist besser, gemeinsam ist stärker, gemeinsam ist erfolgreicher!

In den letzten 20 Jahren wurde viel an persönlicher und gesellschaftlicher Freiheit gemeinsam erkämpft. Die Ehe für alle ist sicherlich ein Meilenstein in der Geschichte der Bürger*innenrechte in Deutschland. Zugleich sind Homophobie und Transfeindlichkeit aber noch nicht überwunden, sondern in Teilen der Gesellschaft weiterhin verbreitet. Homophobe und transfeindliche Stimmen sind in jüngster Zeit sogar wieder deutlich lautstärker geworden. Religiös-fundamentalistische, rechtsextreme und rechtspopulistische Kräfte kämpfen voller Hass darum, die gleichen Rechte und Entfaltungsmöglichkeiten LSBTI zu beschneiden und sie wieder aus dem öffentlichen Leben zu drängen. So laufen sie Sturm gegen eine Pädagogik der Vielfalt oder diffamieren das Bemühen um mehr Geschlechtergerechtigkeit.

In den kommenden Jahren gilt es, eine offene und demokratische Gesellschaft zu verteidigen und zu stärken. Der LSVD wird dafür eintreten. Wir fordern von der Bundesregierung insbesondere:

  • einen Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von LSBTI-Feindlichkeit
  • die Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 im Grundgesetz um die Merkmale der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität
  • die rechtliche Anerkennung und Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien durch eine Modernisierung des Abstammungs- und Familienrechts
  • eine menschenrechtsbasierte Gesetzgebung zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und ein strafrechtliches Verbot von medizinisch nicht erforderlichen Genitaloperationen und Behandlungen an intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen
  • eine menschenrechtskonforme und LSBTI-inklusive Flüchtlings- und Integrationspolitik
  • ein glaubwürdiges weltweites Eintreten für Entkriminalisierung und Akzeptanzförderung von LSBTI.

Gleichzeitig müssen wir immer auch selbstkritisch hinterfragen, wie wir diesem Anspruch gerecht werden können und wie Zusammenarbeit und Solidarität gelingt. Wir wollen der Diversität in unserem Verband und in der Community gerecht werden und sind aufgefordert, dafür zu sorgen, dass sich Pluralität umfassend bei uns wiederfindet.

Wie ist es zur Erweiterung zum Lesben- und Schwulenverband (LSVD) gekommen?

Der Anstoß kommt von der Lesbeninitiative „Wir wollen heiraten“. Diese gründet sich nach einem gleichlautenden Workshop auf dem Lesbenfrühlingstreffen 1998 (LFT) in Freiburg. Obwohl sich der Initiative über 300 Frauen anschließen, findet diese bei den damaligen Lesbenorganisationen kein Gehör. Daher wendet sie sich an den damaligen Vorstand des Schwulenverbandes (SVD) und schlägt eine Zusammenarbeit vor. Bereits an der „Aktion Standesamt“ 1992 oder der Kampagne „Traut Euch“ 1996beteiligen sich auch Lesben und Frauenpaare.

Am 15. November 1998 findet ein Beratungstreffen zwischen politisch aktiven Lesben aus verschiedenen Regionen der Bundesrepublik und dem SVD-Vorstand statt. Die meisten anwesenden Frauen treten noch am gleichen Tag in unseren Verband ein. Dorothee Markert, Maria Sabine Augstein, Halina Bendkowski, Isa Schillen, Cornelia Scheel, Gerta Siller und viele andere Engagierten organisieren die erste große Eintrittswelle von Lesben in den Verband.

Im Dezember 1998 gehen sie und weitere lesbenpolitisch engagierte Frauen mit einem „Aufruf an alle Lesben, die sich eine wirkungsvolle Politik für unsere Rechte auf Bundesebene wünschen“ an die Öffentlichkeit und fordern dazu auf, den SVD zu erweitern. Gemeinsam mit der Initiative wird in Rekordzeit das Programm lesbenpolitisch erweitert, die Satzung ergänzt und beides dem Verbandstag zur Abstimmung vorgelegt. Wichtige Forderungen wie die Gleichstellung von Regenbogenfamilien werden neu aufgenommen. Auf dem Verbandstag am 6./7. März 1999 wird die Erweiterung beschlossen.

Zwanzig Jahre Erweiterung zum Lesben- und Schwulenverband – wie ist es dazu gekommen?

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 07.03.2019

„Familienministerin Franziska Giffey will Trennungsväter beim Kindesunterhalt entlasten – für die Alleinerziehenden wird es wichtig sein, keine Milchmädchenrechnungen aufzumachen sondern faire Lösungen zu finden“, warnt Erika Biehn, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). Knapp 90 Prozent der Alleinerziehenden sind Mütter.

„Je mehr ein Kind in zwei Haushalten lebt, desto teurer wird es. Den Vater beim Unterhalt zu entlasten, bedeutet für Mütter eine Kürzung des Unterhalts. Aber sie sparen gar nicht 1:1 an Kosten ein, was ein Vater zusätzlich ausgibt. Sie zahlen etwa für den kompletten Monat Miete fürs Kinderzimmer, egal wie oft das Kind beim Vater ist. Eine Reform muss die Mehrkosten des Erweiterten Umgangs berücksichtigen, um keine Milchmädchenrechnungen zu Lasten der Mütter auf dem Rücken der Kinder als Ergebnis zu haben. Kürzen lässt sich mit Augenmaß nur dort, wo der höhere Bedarf des Kindes gedeckt ist und die Mutter tatsächlich Kosten spart. In der Rechtsprechung ist es bereits Praxis, in diesen Fällen nach Düsseldorfer Tabelle moderat herabzustufen. Es braucht in beiden Haushalten ausreichend Mittel, um das Kind gut versorgen zu können“, betont Biehn.

„Die Alleinerziehenden tragen bereits ganz überwiegend die finanziellen Folgen einer Trennung, sie haben mit 44 Prozent das höchste Armutsrisiko aller Familien. Die Weichen werden vor der Trennung gestellt: In 82 Prozent der Familien sind die Väter weiterhin der Haupternährer, die Mütter kümmern sich überwiegend um die Kinder, stecken beruflich zurück, verzichten auf Karriere. Das Steuerrecht fördert immer noch diese traditionelle Arbeitsteilung. Nach der Trennung stecken die Mütter in der Teilzeitfalle fest, tragen den Löwenanteil der Kinderbetreuung und kämpfen mit schlechter Vereinbarkeit. Hier ist familiäre Solidarität nach Trennung gefragt, die dringend im Familienrecht verankert werden muss, um familienbedingte Nachteile auszugleichen. Väter sind oftmals beruflich gut aufgestellt, weil die Mütter ihnen den Rücken freigehalten haben. Deshalb ist es nicht ungerecht, sondern solidarisch mit dem Kind, wenn die Väter einen Großteil der Mehrkosten übernehmen. Mütter, die im paritätischen Wechselmodell sogar Barunterhalt zahlen müssen, brauchen Zeit und Gelegenheit, um am Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Hierfür fordern wir angemessene Übergangsfristen“, unterstreicht Biehn.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 11.03.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 16.März 2019

Veranstalter: Kooperationsveranstaltung der Naturfreunde Deutschlands – Landesverband Thüringen e.V., der Friedrich-Ebert-Stiftung – Landesbüro Thüringen und dem Zukunftsforum Familie e.V.

Ort: Mühlhausen

Das Ausmaß von Kinder-und Familienarmut in unserer reichen Gesellschaft sorgt regelmäßig für Betroffenheit, oft verbunden mit Hilflosigkeit. Mit der aktuellen Diskussion um die Kindergrundsicherung in der Bundesrepublik sind große Erwartungen zur Armutsbekämpfung verbunden. In Thüringen haben sich die Landesregierung und viele Landkreise und kreisfreie Städte unter Nutzung von EU – Förderung die Armutsprävention zur Aufgabe gemacht. Der Unstrut-Hainich Kreis hat in der Folge eine Agenda sozialpolitischer Schwerpunktsetzungen entwickelt und bereits im Kreistag beschlossen.

Was bedeutet Armut im Alltag der Kinder und der Familien und was kann, sollte, müsste von wem zur Armutsbekämpfung und zur Armutsprävention geleistet werden?

Diesen zentralen Fragestellungen wollen wir uns gemeinsam mit Ihnen als Fachkräften aus Kindertageseinrichtungen, Schulen, der Kinder- und Jugendhilfe, der Familienförderung, den Fachverwaltungen, der Politik, den Verbänden und nicht zuletzt mit Ihnen als interessierte Bürgerinnen und Bürgern der Thematik widmen. Ihre Expertise, Ihre Erfahrungen sind gefragt!

Zur besseren Planung und Vorbereitung der Teilnahmebestätigungen bitten wir möglichst bis zum 14.03.2019 um Rückmeldung unter folgenden Link: https://www.fes.de/veranstaltungen/?Veranummer=233900

Termin: 21.März 2019

Veranstalter: Verband binationaler Familien und Partnerschaften e.V.

Ort: Leipzig

Antimuslimischer Rassismus und Geschlechterkonstruktion

Wir beschäftigen uns mit historischen und gegenwärtigen Entwicklungen des antimuslimischen Rassismus und seiner sozialen und politischen Effekte. Teilnehmende unterstützen wir dabei, gelernte Denk-, Fühl und Verhaltensweisen etwa in lnteraktions-Situationen mit muslimisch markierten Männern (besser) zu verstehen und diskriminierungskritische Handlungsoptionen
(weiter) zu entwickeln.

Um Anmeldung wird gebeten, da es eine Mindest- und Maximalanzahl von Teilnehmenden gibt. Hierfür bitte eine kurze Mail mit Namen, ggf. Institution/Organisation, und Telefonnummer an vaterzeit@verband-binationaler.de; Anmeldeschluss ist der 15. März 2019.

Termin: 25.März 2019

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Es wird herzlich zur Vorstellung des neuen Buches von Franz Müntefering „Unterwegs – Älterwerden in dieser Zeit“ am 25. März 2019 ab 18 Uhr im Haus 1 der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin eingeladen.

Franz Müntefering schreibt unbeschwert aber nachdenklich über das Leben im Älterwerden, über Engagement und Mobilität, über Solidarität zwischen Menschen, über Europa, unsere Demokratie und, mit besonderer Dringlichkeit, über die Frage, wie wir zukünftigen Generationen die Welt hinterlassen. Sein Buch ist getragen von der Zuversicht, das Dinge gestaltbar sind, abhängig von der Bereitschaft zum Engagement und vom Mut zum Handeln – in der Politik, in der Gesellschaft und persönlich.

Weitere Informationen finden Sie in dem Einladungsflyer.

Anmeldungen werden hier entgegen genommen.

Termin: 20. Mai 2019/ 13. September 2019/ 12. November 2019

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

Wie lässt sich ein Arbeitsbündnis zu den Eltern herstellen, ohne ihre diskriminierende Einstellung zu verharmlosen oder zu normalisieren? Was bedeutet das für das unmittelbare Gespräch mit Eltern?

Wie beeinflussen elterliche Haltungen Entwicklungsbedürfnisse der Kinder? Wie gehe ich als Fachkraft damit um, wenn Kinder Kinder diskriminieren bzw. aus „Erwachsenenmund“ Vorurteile
übernehmen?

Was ist meine Haltung als Fachkraft und sind die ethischen und rechtlichen Grundlagen dafür?

Anmeldung und Kontakt: Bitte schicken Sie eine E-Mail unter Angabe des Termins an dem Sie
teilnehmen möchten – oder rufen Sie an. Für die ganztägigen Fortbildungen wird eine
Pauschale von 10,- Euro pro Person für Kaffee, Tee, Obst, Kekse erhoben.

Weitere Informationen finden Sie hier.

AKTUELLES

Ein Policy Paper des Expert/innenkreises Weiterbildung der Heinrich-Böll-Stiftung

Wir brauchen eine neue Weiterbildungskultur, denn die Digitalisierung verändert unsere Arbeitswelt rasant. Weiterbildung wird künftig in ihrer Relevanz der Erstausbildung nicht mehr nachstehen, so die Ausgangsthese des neuen böll.briefs „Weiterbildung 4.0“. Die Konsequenz ist, dass Weiterbildung in öffentliche Verantwortung gehört.

Der Erwerb neuer Qualifikationen und Kompetenzen soll nicht länger dem Zufall überlassen werden. Er darf nicht von den Fähigkeiten der oder des Einzelnen abhängen, sich auf einem weitgehend chaotischen Anbietermarkt das passende Angebot herauszusuchen. Er darf auch nicht von höchst unterschiedlichen regionalen und betrieblichen Gegebenheiten bestimmt werden.

Für gute Weiterbildungsangebote zu sorgen, ist vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die solidarisch gelöst werden muss. Der Expertenkreis Weiterbildung schlägt ein „Parlament der beruflichen Weiterbildung“ vor. Er formuliert Empfehlungen, wie Zeit für Weiterbildung zu Verfügung gestellt, Beratung verbessert und Finanzierung gewährleistet werden kann.

Das Policy Paper finden Sie hier.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 03/2019

SCHWERPUNKT I: Kompromiss 219a StGB

Anlässlich des beschlossenen Eilverfahrens im Bundestag sowie der morgigen Debatte im Bundesrat zum Kompromiss des §219a fordert das Zukunftsforum Familie (ZFF), Frauen und Ärzt*innen endlich ernst zu nehmen und den Paragraphen ersatzlos zu streichen.

Mit der erneuten Einbringung des Regierungsentwurfs zur Reform des § 219a StGB als Antrag der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD ist der Weg frei für ein beschleunigtes Verfahren im Parlament. Bereits Ende kommender Woche soll die Reform verabschiedet werden. Gleichzeitig beraten aber erst morgen der Bundesrat sowie der Bundestag in erster Lesung über das geplante Gesetz.

Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt dazu: „Mit der Einbringung des Gesetzestextes als Fraktionsantrag bedienen sich die Regierungsparteien eines Kniffs, der dafür sorgt, dass die politische Debatte im parlamentarischen Verfahren so gut wie vorbei ist, bevor sie erst richtig losgehen konnte. Das ist der Bedeutung dieses frauenpolitisch so wichtigen Themas unwürdig!“

Reckmann fordert: „§219a StGB entmündigt Frauen und begegnet Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, mit Misstrauen. Daran ändert auch die geplante Reform nichts. Zwar mag es an einzelnen Stellen Verbesserungen geben, indem etwa Ärztinnen und Ärzte künftig öffentlich sagen dürfen, dass sie Abbrüche vornehmen. Auch eine qualitativ aufgewertete Adressliste sowie die gesicherte Information über Methoden des Abbruchs verbessert die Informationslage. Allerdings dürfen Ärztinnen und Ärzte weiterhin nicht öffentlich selbst darüber informieren, wie sie bei einem Abbruch vorgehen. Es kann nicht sein, dass den Fachleuten unlautere Absichten unterstellt werden, während radikale Abtreibungsgegner*innen ihre Ansichten ungehindert im Netz verbreiten dürfen. Wir fordern die ersatzlose Streichung des § 219a!“

Im April und Oktober veröffentlichte ein breites Bündnis von Organisationen einen Offenen Brief zur Aufhebung des § 219a StGB, den das ZFF mit auf den Weg gebracht hat. Diesen finden Sie u>.

Für eine ausführliche Stellungnahme verweist das ZFF auf die Positionierung des AWO Bundesverbands zum „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Information_Schwangerschaftsabbruch219a.html

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 15.02.2019

Zum Kabinettsbeschluss zu Paragraf 219a erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Was uns die Bundesregierung bei §219a als Lösung zu verkaufen versucht, ist keine wirkliche Verbesserung, sondern ein restriktiver Gesetzentwurf. Anstatt endlich für Rechtssicherheit und Klarheit zu sorgen, verstärkt die Regierung vor allem das Misstrauen und die Stigmatisierung von Frauen und Ärztinnen und Ärzten. Das lehnen wir Grüne ab.

Es ist doch absurd, dass Ärztinnen und Ärzten ausschließlich das Wort „Schwangerschaftsabbruch“ erlaubt werden soll, jede weitere Silbe und individuelle Informationen jedoch strafbar bleiben sollen. Anklagen gegen Ärztinnen und Ärzte sind den Plänen zufolge weiterhin möglich. Sie blieben kriminalisiert und könnten strafrechtlich belangt werden.

Ein so fortbestehender §219a Strafgesetzbuch gefährdet auch die Versorgungssicherheit von ungewollt Schwangeren, da er zur Stigmatisierung von Abbrüchen beiträgt. Die Union hat sich bei diesem Kompromiss offensichtlich durchgesetzt – selbst mit einem Gutachten über ein sogenanntes Post-Abortion-Syndrom, welches durch verschiedene Studien bereits widerlegt wird. Das zeugt nicht von Vertrauen in Frauen und Ärztinnen und Ärzte, was sehr bedauerlich und bitter ist. Dies kann die SPD so nicht hinnehmen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf zu ändern. Unsere Hoffnungen liegen auf der SPD. Sie kann jetzt die Chance ergreifen, den parlamentarischen Prozess zur Korrektur zu nutzen. Gemeinsam mit uns kann sie sich für die geradlinige Lösung entscheiden. Eine, die ohne Umwege für Klarheit und Rechtssicherheit von Ärztinnen und Ärzten sorgt und Frauen vertraut. Diese Lösung heißt: Streichung von §219a aus dem Strafgesetzbuch. Eine Mehrheit im Bundestag steht dafür bereit.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 06.02.2019

Zur geplante Studie zu psychischen Folgen von Abtreibungen erklärt die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Nicole Bauer:

„Spahns Studie zu den seelischen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen wird keinen Erkenntnisgewinn bringen. Denn deren psychische Folgen sind seit Jahren ausführlich und umfassend untersucht. Das bestätigen Mediziner und Psychologen. Spahns Studie hat einen anderen Sinn: Sie soll keinem wissenschaftlichen Zweck dienen, sondern ist ein Zugeständnis an radikale Lebensschützer. Dass der Steuerzahler für diesen Unsinn auch noch fünf Millionen Euro bezahlen darf, setzt dem Ganzen die Krone auf. Stattdessen wäre ein enttabuisierter und aufgeklärter Umgang mit dem sensiblen Thema angebracht. Studien legen nämlich nahe, dass mitunter dieStigmatisierung zupsychischen Problemen bei den Betroffenen führen kann. Die FDP-Fraktion fordert daher einen Stopp der geplanten Studie und darüber hinaus eine Streichung des Paragrafen 219a. Das würde Frauen wirklich helfen.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 11.02.2019

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen nahm der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in seiner 36. Sitzung am Mittwoch unter Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch(19/7693) an. Der Abstimmung voran ging eine ausführliche kontroverse Diskussion, in der die Opposition vor allem das Gesetzgebungsverfahren kritisierten und die Verfassungsrechtlichkeit des Entwurfs infrage stellten. Laut Vorlage dürfen Ärzte zukünftig auch öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des Paragrafen 218a StGB durchführen. Sie sollen darüber hinaus weitere Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch durch Verweis auf entsprechende Informationsangebote neutraler Stellen zugänglich machen dürfen. In einer öffentlichen Anhörung am Montag hatte sich die Mehrheit der Sachverständigen gegen den Entwurf ausgesprochen. Ein gleichlaufender Entwurf der Regierung war von der Tagesordnung gestrichen worden.

In der Diskussion in der nichtöffentlichen Sitzung sagte Katja Keul (Grüne), der Entwurf habe nichts mit dem Schutz des ungeboren Lebens zu tun, wie von der Union behauptet, und sei verfassungsrechtlich nicht haltbar. Zudem sei er nicht eindeutig formuliert. Jens Meier (AfD) sprach sich dafür aus, unnötige Reformen zu vermeiden. Zumindest bleibe in dem Entwurf das ungeborene Leben unangetastet. Marco Buschmann (FDP) zeugte sich mit dem Verfahren unzufrieden. So ein wichtiges und gleichzeitig schwieriges Thema im Schnelldurchgang durchzuziehen, sei dem Parlament nicht angemessen. Für Die Linke erneuerte Niema Movassat die Forderung, Paragraf 219a zu streichen. Mit dem Entwurf solle der Koalitionsfrieden gewahrt werden, dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen werde er nicht gerecht. Ingmar Jung (CDU) wies die Kritik der Opposition zurück. Der Entwurf sei intensiv und lange diskutiert worden, und auch der Vorwurf der fehlenden Rechtssicherheit gehe ins Leere. Letztendlich gehe es um Rechtspositionen, die „sehr hart gegeneinander stehen“. Die Diskussion sei auch noch nicht zu Ende.

Johannes Fechner (SPD) erklärte, in seiner Fraktion gebe es keine Begeisterung über den Entwurf, da man 219a am liebsten streichen würde. Nach insgesamt zwei Anhörungen zu dem Thema habe sich aber gezeigt, dass für die SPD aktuell keine weiteren Verbesserungen möglich seien. Alle Argumente seien ausgetauscht. Fechners Fraktionskollegin Eva Högl sprach von einem ersten wichtigen Schritt. Der Entwurf der Koalition wurde mit einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen. Die Gesetzentwürfe von Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Streichung von 219a wurden mit den Stimmen der Koalition abgelehnt.

Im weiteren Verlauf der Sitzung lehnte der Ausschuss einen Antrag der AfD zur Aufhebung zweier Gesetze zum europäischen Patentwesen (19/1180) sowie zwei AfD-Anträge zur Durchführung öffentlicher Anhörungen zu einem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes mit Blick auf die ungestörte Religionsausübung (19/4484) und zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Begründungspflicht beim Bundesverfassungsgericht (19/5492) ab. Ein Antrag der Linken zur Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Ersatzfreiheitsstrafe (19/1689) wurde dagegen angenommen. Sie soll am 03. April 2019 stattfinden. Die Beschlussfassung über die Terminierung der dem Grunde nach beschlossenen öffentlichen Anhörung zu einem Gesetzentwurf der Grünen zur Entlastung von Verbrauchern beim Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien (19/4557) wurde vertagt.

Die Parlamentarischen Staatssekretäre Christian Lange und Rita Hagl-Kehl (beide SPD) beantworteten Fragen der Abgeordneten zu Aktivitäten des Bundesjustizministeriums auf EU-Ebene, zur Anpassung des anwaltlichen Berufsrechts an den Brexit und zum Bericht der Bundesregierung über festgestellte Mängel bei den Transparenzberichten nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Zum letzten Punkt hieß es, aufgrund der beim Bundesamt für Justiz laufenden Bußgeldverfahren gegen verschiedene Anbieter, die zu Stellungnahmen aufgefordert worden seien, seien detaillierte Auskünfte nicht möglich. Der Ausschuss stimmte ferner über eine Reihe von Gesetzentwürfen, Anträgen und Vorlagen ab, bei denen er nicht federführend ist.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.190 vom 20.02.2019

Überwiegend kritisch sahen die geladenen Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montag den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch (19/7693). Unter der Leitung des Ausschussvorsitzenden Stephan Brandner (AfD) stellten sich acht Rechts- und Sozialwissenschaftler, Juristen und Ärzte zweieinhalb Stunden lang den Fragen der Abgeordneten in der bereits zweiten Anhörung zum Thema Schwangerschaftsabbruch. Der Gesetzentwurf der Regierung, der wortgleich mit dem bereits in der vergangenen Woche im Plenum erörterten Entwurf der Fraktionen ist, steht am Mittwoch auf der Tagesordnung des Bundestages.

Hintergrund ist das Verbot der Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches (StGB), nach dem auch die Information darüber strafbar sein kann. Laut Entwurf soll der Paragraf um einen weiteren Ausnahmetatbestand ergänzt werden. Danach dürfen Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen zukünftig auch öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des Paragrafen 218a StGB durchführen. Sie sollen darüber hinaus weitere Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch durch Verweis auf entsprechende Informationsangebote neutraler Stellen zugänglich machen dürfen. Das Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch soll erhalten bleiben, um das Rechtsgut des ungeborenen Lebens zu schützen.

Während die beiden geladenen Ärzte widersprüchliche Meinungen zum Entwurf vertraten, war die Ablehnung der Wissenschaftler fast einmütig. Die wegen eines Verstoßes gegen 219a angezeigte Kasseler Gynäkologin Nora Szász meinte, dass die Gesetzesreform mit der Prämisse des Erhalts des Paragrafen 219a gesellschaftliche Realitäten rund um Frauengesundheit und frauenärztliche Tätigkeit nicht berücksichtige und dabei wesentliche Grundrechte missachte. Zwar seien die Ziele – Verbesserung der Information für Frauen und Rechtssicherheit für Ärzte – grundsätzlich zu begrüßen, der vorliegende Entwurf könne diese Ziele aber nicht erreichen. In den zentralen Punkten hinke er gesellschaftlichen Realitäten hinterher.

Dagegen bezeichnete der Frauenarzt Wolfgang Vorhoff aus Bad Aibling den Gesetzentwurf als ausgewogen und meinte, er werde die Informationen für ungewollt Schwangere verbessern. Ohnehin verstehe er als mit der Beratung befasster Arzt die Diskussion um den Paragrafen 219a nicht, denn Schwangere könnten sich in der heutigen Zeit sehr wohl zeitgemäß und sachgerecht über den Ort, den Arzt und die Methoden des Schwangerschaftsabbruches informieren. Eine komplette Abschaffung des Werbeverbotes wird Vorhoff zufolge zu einem Wettbewerb um die beste Werbung für die jeweilige einen Schwangerschaftsabbruch durchführende Institution führen. Beide Ärzte betonten die Notwendigkeit eines besseren Schutzes von Berufskollegen und -kolleginnen, die Abtreibungen vornehmen. Diese dürften nicht länger stigmatisiert werden. Um die Frage des Schutzes der Ärzte durch den Staat bewegten sich auch viele Fragen der Abgeordneten, die sich darüber hinaus vor allem für eine klare Definition des in Frage stehenden Rechtsguts und die Möglichkeiten der vom Gesetzgeber vorgesehen Informationspraxis interessierten.

?Der Rechtswissenschaftler Michael Kubiciel von der Universität Augsburg lehnte eine ersatzlose Streichung des Paragrafen 219a ab. Der Entwurf der Koalition stelle die deutlich vorzugswürdige Alternative dar, führte der Strafrechtsprofessor in seiner Stellungnahme aus. Er beseitige Informationsdefizite und sorge für eine einheitliche qualitativ hochwertige Information auf den Internetseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie anderer Institutionen und auf der Homepage von Ärzten und Krankenhäusern, die dazu lediglich eine Verlinkung herstellen müssten. Zudem verschaffe er Ärzten die lange geforderte Rechtssicherheit. Den Klagen selbst- und sogenannter Lebensschützer sei damit endgültig die Basis entzogen. Auch in rechtspolitischer Hinsicht sei der Entwurf zu begrüßen, da er einen ideologisch aufgeladenen und parteipolitisch hart umkämpften Streit beende. Er sehe jedoch einen „Optimierungsuftrag“ für den Gesetzgeber.

Eine gänzlich andere Auffassung vertrat Reinhard Merkel von der Universität Hamburg. Da Werbung weiter strafbedroht sein soll, könne der mit dem Entwurf nur unzulänglich korrigierte Paragraf 219a vor der Verfassung weiterhin keinen Bestand haben. Er finde es befremdlich, sagte der Strafrechtsprofessor, dass in der rechtspolitischen Diskussion das Problem des 219a offenbar allein unter dem Gesichtspunkt wahrgenommen und erörtert wird, ob sich Frauen hinreichend informieren können – und nicht unter dem offensichtlich vorrangigen, nämlich, was der Staat legitimerweise mit Strafe bedrohen darf. Die geplante Gesetzesänderung führe zu großen rechtsstaatlichen Ungereimtheiten und sei nicht akzeptabel.

Ulrike Busch vom Institut für Angewandte Sexualwissenschaft der Hochschule Merseburg hält den Gesetzentwurf für ungeeignet, um die Information über den Schwangerschaftsabbruch wirksam zu verbessern. Nach wie vor blieben die Informationsrechte von Frauen und Ärzten strafrechtlich limitiert, sagte die Professorin für Familienplanung. Der Entwurf betrachte weiterführende sachliche Information durch Ärzte als Straftatbestand, dieselbe Information auf der Liste beziehungsweise den Verweis auf der ärztlichen Homepage darauf aber nicht. Er sei Ärzten gegenüber diskreditierend und von Misstrauen geprägt. Aus ideologischen Gründen und letztlich auch parteipolitischen Erwägungen werde an einem verzichtbaren und gesellschaftlich überholten Paragrafen festgehalten.

Elisa Marie Hoven von der Universität Leipzig sagte, der Gesetzentwurf stelle zwar eine Verbesserung der Informationslage dar, löse aber nicht das grundsätzliche Problem des Paragrafen 219a. Durch die fortgeltende Kriminalisierung sachlicher Information würden weiterhin Handlungen unter Strafe gestellt, die keinen Unrechtsgehalt aufweisen. Inhalte, die auf den Homepages von Ärztekammern oder Beratungsstellen zulässig und erwünscht sind, könnten nicht dadurch Gegenstand eines strafrechtlichen Vorwurfs werden, dass sie im Namen von Ärzten verbreitet werden, sagte die Strafrechtsprofessorin. Das Verbot lasse sich auch nicht mit der Annahme begründen, dass Ärzte im Einzelfall die Grenze zur anpreisenden Werbung überschreiten könnten, denn dies sei ohnehin mit Sanktionen verbunden.

Der Deutsche Juristinnenbund begrüße grundsätzlich, dass die Bundesregierung die andauernde Rechtsunsicherheit für Ärztinnen und Ärzte sowie ungewollt schwangere Frauen beseitigen möchte, sagte dessen Vertreterin Ulrike Lembke. Die im Entwurf vorgesehenen Änderungen könnten aber die verfassungsrechtlichen Mängel der Regelung in Paragraf 219a nicht beseitigen, sagte die Vorsitzende des Arbeitsstabs Reproduktive Gesundheit und reproduktive Rechte. Er sei „rechtsdogmatisch grober Unfug“ und ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit. Zudem könne er zu einer Verschlechterung der Versorgungslage führen. Der Juristinnenbund fordere daher die Streichung des Paragrafen. Stattdessen sollte ein Ordnungswidrigkeitentatbestand im Schwangerschaftskonfliktgesetz geschaffen werden.

Nadine Mersch, Leiterin der Stabsstelle Sozialpolitik beim Sozialdienst katholischer Frauen (SkF), betonte in ihrer Stellungnahme, 219a könne nicht aufgegeben werden, ohne die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Lebensschutz zu unterlaufen und die Gesamtstatik der gesetzlichen Lösung zu gefährden. Der SkF sei erleichtert, dass die Fraktionen von CDU/ CSU und SPD mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf einen Kompromiss gefunden haben, mit dem unter Beibehaltung des Werbeverbotes vorhandene Informationslücken geschlossen werden können und mehr Rechtssicherheit für Ärzte, Ärztinnen und Kliniken erreicht wird. Damit komme der Staat seiner Pflicht und Verantwortung nach, das Schutzkonzept für das ungeborene Leben zu bewahren und gleichzeitig Frauen in Not- und Konfliktsituationen die angemessenen Informationen für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch zur Verfügung zu stellen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.178 vom 18.02.2019

Anlässlich der heutigen öffentlichen Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zur Reform des §219a StGB erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die breit geführte Debatte um die Durchsetzung des Informationsrechts von ungewollt schwangeren Frauen und um die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten zeigt, wie groß das öffentliche Interesse an diesem Thema ist. Dieses berechtigte Interesse durch ein Eilverfahren im Bundestag zu ignorieren und damit die politische Auseinandersetzung einfach so abzuwürgen, anstatt sie im Parlament angemessen zu Ende zu führen, wird weder dem Thema noch dem Interesse der Menschen gerecht.“

Die SPD-Bundestagsfraktion hat den bisherigen Kompromiss der Großen Koalition zur Reform des §219a StGB als eigenen Gesetzentwurf zusätzlich in den Bundestag eingebracht und dadurch das parlamentarische Verfahren deutlich beschleunigt. Das Reformvorhaben sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte zukünftig darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Eine öffentliche Information über diesbezügliche Methoden wird aber weiterhin als Werbung und damit als Straftat gewertet. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum Informationen, die für die freie Arztwahl von großer Bedeutung sind, auf einer von der Bundesärztekammer geführten Liste legal sind, nicht aber auf der Homepage des Arztes oder der Ärztin stehen dürfen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende vor allem vor dem Hintergrund, dass Abtreibungsgegner weiterhin ungestraft Falsch- und Schmähinformationen über Ärztinnen und Ärzte im Internet verbreiten dürfen. „Die AWO setzt sich nach wie vor für die ersatzlose Streichung des §219a StGB ein. Wir stehen für das Selbstbestimmungsrecht der Frau, die Durchsetzung der Informationsfreiheit und die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten“, betont der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.vom 18.02.2019

Koalition einigt sich auf Kompromiss

Nicht ersatzlos streichen, nur ergänzen: Die Bundesregierung will den Zugang zu Informationen erleichtern, hält aber an dem umstrittenen Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche fest. „Besser wäre es gewesen, klare Kante gegen rechtspopulistische und antifeministische Kräfte zu zeigen“, kritisiert DGB-Vize Elke Hannack.

Gesetz verbietet „Werbung für Schwangerschaftsabbrüche“

Ärztinnen und Ärzte, die über die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs infomieren, können sich strafbar machen: Eine Ärztin aus Gießen ist verurteilt worden, weil sie auf ihrer Website eine Infodatei zu dem Thema zum Download angeboten hat. Grundlage dafür ist Paragraf 219a des Strafgesetzbuches, der „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche verbietet.

Dieses Werbeverbot ist stark umstritten. Die Bundesregierung hat nun beschlossen: Paragraf 219a soll beibehalten, aber ergänzt werden. Schwangere sollen sich künftig leichter darüber informieren können, wo in ihrer Nähe mit welchen Methoden ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden kann. Am 6. Februar soll das Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschieden.

Frauen haben Recht auf Information

„Das Gesetz schafft immerhin mehr Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, aber es ist und bleibt bedauerlich, dass sich die Union nicht zur Abschaffung des §219a durchringen konnte“, kritisiert Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende und CDU-Mitglied. „Es bleibt abzuwarten, ob die weitere Ausnahme im Gesetz ausreicht, um das heuchlerische Geschäft der selbsternannten Lebensschützer zu unterbinden. Besser wäre es gewesen, klare Kante gegen rechtspopulistische und antifeministische Kräfte zu zeigen. Allebetroffenen Frauen haben ein Recht auf Informationen über die Möglichkeit und Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen – auch und gerade im Netz.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstandvom 29.01.2019

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) formuliert in seiner heute veröffentlichten Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ vom 28. Januar 2019 und zum Eckpunktepapier zur „Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlagen“ vom 12. Dezember 2018 erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die geplante Ergänzung von § 219a StGB. „Die vorgeschlagene Regelung belässt es bei einem unverhältnismäßigen und damit verfassungswidrigen Eingriff in die Berufsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte“, kommentiert djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig. Es entstehen neue Wertungswidersprüche, indem Ärztinnen und Ärzte zwar über die Tatsache öffentlich informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, schon bei Informationen zu Methoden aber auf Listen anderer Stellen verweisen müssen.

Der djb fordert weiterhin die Abschaffung von § 219a StGB. Für die Regelung der Grenzen des öffentlichen Diskurses über den Schwangerschaftsabbruch präsentiert der Verband einen Formulierungsvorschlag für eine Regelung im Ordnungswidrigkeitenrecht. Darin soll das kommerzialisierte oder grob anstößige Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen durch Dritte, auf welche die Ärztinnen und Ärzte keinen Einfluss haben, geregelt werden. Auch Werbung für rechtswidrige Schwangerschaftsabbrüche soll darin erfasst sein.

Die Schaffung eines solchen Ordnungswidrigkeitentatbestands zur Wahrung eines minimalen gesellschaftlichen „Klimaschutzes“ muss schließlich auch die immer häufiger zu beobachtende Relativierung, Instrumentalisierung und Verharmlosung des Holocaust in diesem Kontext unterbinden. Der politische Missbrauch jener deutschen Vergangenheit, die nie vergeht, stört nicht nur den öffentlichen Frieden, sondern ist auch eine reale Verletzung der Opfer und ihrer Angehörigen. „Wer über die Grenzen des gesellschaftlichen Diskurses über Schwangerschaftsabbrüche reden will, darf über Holocaust-Vergleiche nicht schweigen“, wirbt die Präsidentin um Unterstützung für den Vorschlag des djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 31.01.2019

pro familia spricht sich in einer Stellungnahme erneut für die Streichung des §219a StGB aus

Morgen, am 6. Februar 2019, will sich das Bundeskabinett mit dem §219a StGB beschäftigen. Zur Diskussion und Abstimmung steht der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, den das Ministerium vor einer Woche vorgelegt hatte.

Der pro familia Bundesverband hat eine Stellungnahme zu diesem „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ abgegeben. Darin kritisiert pro familia, dass die Informationsrechte weiterhin eingeschränkt bleiben sollen. Auch werde der Referentenentwurf dem Anspruch nicht gerecht, juristisch und gesellschaftlich der Stigmatisierung des Schwangerschaftsabbruchs und der Stigmatisierung von Ärzt*innen, die ihn medizinisch durchführen, entgegenzuwirken.

pro familia spricht sich in der Stellungnahme erneut für die ersatzlose Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch aus. Die Einführung zentraler Listen von Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, lehnt der Verband ab. Diese Listen wären nie vollständig, denn pro familia weiß um die Problematik vieler Ärzt*innen, die zwar Schwangerschaftsabbrüche durchführen, aber in dem gesellschaftlichen Klima der Stigmatisierung nicht öffentlich genannt sein wollen.

Für pro familia ist es nicht plausibel, warum die gesetzliche Änderung des §219a StGB mit der Heraufsetzung der Altersgrenze für kostenlose, ärztlich verordnete Verhütungsmittel auf 22 Jahre verknüpft wird, zumal diese neue Altersgrenze willkürlich ist. Zu den sexuellen und reproduktiven Rechten gehört, dass alle Menschen Zugang zu sicheren und gesundheitsschonenden Verhütungsmitteln haben müssen. „Wenn die Bundesregierung einerseits anerkennt, dass die hohen Verhütungskosten eine Belastung sind, die eine Finanzierung durch die Krankenkasse erfordert, und sie andererseits die Überzeugung vertritt, dass kostenlos zur Verfügung stehende Verhütungsmittel die Schwangerschaftsabbruchzahlen senken, dann ergibt eine Altersgrenze keinen Sinn“, heißt es in der Stellungnahme. pro familia setzt sich deshalb für den kostenlosen Zugang zu allen – auch nicht verschreibungspflichtigen – Verhütungsmitteln für alle Menschen ein. Die derzeit im Deutschen Bundestag und in der Gesellschaft geführten Debatten über den Zugang zu kostenlosen Verhütungsmitteln müssen weitergeführt werden. Zu kurz greifende, schnelle Lösungen werden dem Recht auf gute gesundheitliche Versorgung, das alle Menschen haben, nicht gerecht.

Die Stellungnahme ist hier abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 05.02.2019

SCHWERPUNKT II: Bundestagsanhörung zum Wechselmodell

Anlässlich der morgigen öffentlichen Anhörung zum Thema Wechselmodell plädiert das Zukunftsforum Familie (ZFF) dafür, vielfältiges Familienleben auch nach einer Trennung der Eltern wahrzunehmen und das Wechselmodell im Umgangsrecht zu ermöglichen, jedoch nicht zum Regelfall zu erheben.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz diskutiert am morgigen Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung die Anträge der FDP, die das Wechselmodells im Umgangsrecht als Regelfall etablieren möchten, sowie der Linken, die dieses ablehnen. Das ZFF hat sich bereits Anfang 2018 dazu umfassend positioniert.

Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt dazu: „Vielfältige Familienformen brauchen vielfältige Regelungen, auch im Umgangs- und Unterhaltsrecht. Im Sinne des Kindeswohls ist es daher wichtig, nach einer Trennung jede Familie mit ihrem individuellen Bedarf wahrzunehmen und das für sie passende Umgangsmodell zu finden.

Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern. Bei einer Trennung muss aber genau bedacht werden, wie die bisherige Aufteilung zwischen Erwerbs- und Sorgearbeit innerhalb der Familie vor der Trennung war, wer künftig welche zeitlichen und verantwortungsvollen Anteile übernehmen kann und welche Aufteilung, zumindest am Anfang, die höchste Kontinuität für die Kinder darstellt. Dieses Verhältnis muss sich auch in der Aufteilung der Barunterhaltspflichten ausdrücken, denn der Unterhalt dient in erster Linie der Sicherstellung der wirtschaftlichen Existenz des Kindes und darf nicht zum Spielball elterlicher Konflikte werden.“

Im Hinblick auf das Wechselmodell fordert Reckmann: „Ein Wechselmodell ist für alle Beteiligten sehr voraussetzungsvoll, denn es geht nicht nur um geteilte Betreuungszeit, sondern auch um geteilte Verantwortung in vielen Lebensbereichen. Um ein Wechselmodell für diejenigen lebbar zu machen, die nach einer Trennung Zeit und Verantwortung für ihre Kinder wirklich teilen wollen, fordert das ZFF u.a. den Ausbau von Beratungs-, Mediations- und Unterstützungsangeboten für alle Trennungsfamilien, qualitativ hochwertige familiengerichtliche Verfahren sowie eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung, um die wirtschaftliche Existenz aller Kinder sicher zu stellen. Darüber hinaus braucht es bessere Rahmenbedingungen für eine partnerschaftliche Familienorganisation vom Beginn des Familienlebens an.

Alle Familien und alle Kinder haben ein Recht darauf, mit ihren individuellen Bedürfnissen ernst genommen zu werden, auch im Trennungsfall. Daher lehnen wir eine rechtliche Situation, die ein Wechselmodell im Umgangsrecht als ‚Regelfall‘ definiert, ab. Vielmehr muss daran gearbeitet werden, jeder Trennungsfamilie das Umgangsmodell zu ermöglichen, welches sie leben will und kann – ganz im Sinne des Wohlergehens der Kinder.“

Das ZFF-Positionspapier „Vielfalt Familie – vielfältige Trennungsfamilie“ (Januar 2018) finden Sie u>.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 12.02.2019

Für eine bessere Betreuung von Kindern geschiedener Eltern, aber gegen eine Festlegung auf das sogenannte Wechselmodell sprach sich die Mehrheit der Sachverständigen am Mittwoch in einer Anhörung im Rechtsausschuss zu Anträgen der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke aus. Während die FDP (19/1175) das familienrechtliche Wechselmodell als Regelfall einführen will, ist Die Linke (19/1172) gegen eine Festschreibung des Modells, bei dem die Kinder von beiden Elternteilen im Wechsel zeitlich annähernd gleich lang betreut werden. Sie fordert aber eine Neuregelung des Unterhalts. Der FDP-Antrag war vor rund einem Jahr bereits Thema einer Plenardebatte, wurde aber von den anderen Fraktionen abgelehnt.

Mehrere Experten verwiesen in ihren Stellungnahmen auf die bereits seit Jahren zum Teil heftig und auch ideologisch geführte Diskussion zum Thema Wechselmodell. Auch sähen weder das Bundesverfassungsgericht noch der Bundesgerichtshof eine Pflicht des Gesetzgebers, getrennt lebenden Eltern eine paritätische Betreuung vorzugeben. Die Abgeordneten wollten von den Sachverständigen vor allem wissen, wie mögliche Reformen im Umgangsrecht aussehen könnten, wie sich das Wechselmodell in finanzieller Hinsicht auf die Eltern auswirkt und wie der Staat bei einer stärkeren paritätischen Betreuung Unterstützung leisten kann.

Brigitte Meyer-Wehage vom Deutschen Juristinnenbund plädierte im Ergebnis der jahrelangen Diskussion gegen eine Festschreibung des Wechselmodells als gesetzlichen Regelfall und für mit Bedacht geführte Diskussionen zu Änderungen im Kindesunterhalt. Zudem müssten tragfähige Lösungen für paritätische Betreuungsmodelle auch für getrennt lebende Eltern und ihre Kinder im Grundsicherungsbezug entwickelt werden. Meyer-Wehage betonte wie auch die anderen Sachverständigen, dass jede gesetzliche Änderung unter dem Vorbehalt des Kindeswohls zu stehen habe. Für Anja Kannegießer vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen zeigt sich kein einheitliches Bild in den internationalen Forschungsergebnissen zum Thema Wechselmodell, wobei sich in Deutschland nur wenig Forschung dazu finde. Die Praxis zeige, dass es die Dominanz eines Modells aus der Kinderperspektive nicht geben könne. Vielmehr müsste im Einzelfall auf die Bedürfnisse des Kindes und die Familiensituation abgestellt werden.

Miriam Hoheisel, Bundesgeschäftsführerin des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter, begrüßte den Antrag der Linken und warnte in ihrer Stellungnahme vor der Vorgabe des Wechselmodells als Regelfall durch den Gesetzgeber, denn er verhindere damit die jeweils beste Lösung für das Kindeswohl. Deshalb sollten Eltern ihr Familienleben weiterhin autonom und individuell gestalten und sich für ein Betreuungsmodell entscheiden, welches den Bedürfnissen aller Beteiligten, aber vorrangig dem Wohl ihres Kindes Rechnung trägt. Nötig sei dabei eine ergebnisoffene Beratung. Auch Hoheisel gab zu Bedenken, dass Vorteile eines Wechselmodells für Kinder wissenschaftlich nicht belegt und die langfristigen Wirkungen auf Kinder noch nicht ausreichend erforscht seien. Zudem stelle es hohe Anforderungen an alle Beteiligten und eigne sich nicht als gleichstellungspolitisches Instrument. Eva Becker vom Deutschen Anwaltverein verwies wie auch andere Sachverständige auf die Rechtssprechung des BGH, wonach die Gerichte bei der Entscheidung über den Kindesumgang frei sind, und damit einem Wechselmodell nichts im Weg stehe. Dies sei eine gute Grundlage für eine Reform des Familienrechts. Eine Festlegung auf ein Modell sei dagegen nicht empfehlenswert. Stattdessen bräuchten die Eltern mehr staatliche Unterstützung zum Beispiel bei der Mediation. Ferner regte sie an, außergerichtliche Einigungen verbindlich zu machen.

Heinz Kindler, Diplompsychologe vom Deutschen Jugendinstitut, konstatierte ein wachsendes Interesse am Wechselmodell. Hier sei die Politik gefordert, Voraussetzungen zu schaffen. Keine Grundlage sehe er jedoch für die Einführung des Wechselmodells als Regelfall. Sabine Walper, Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut, verwies auf das gestiegene Engagement der Väter in der Kinderbetreuung. Aus ihrer Sicht spreche dem Wechselmodell als Regelfall jedoch entgegen, dass es keine paritätische Rollenverteilung gebe. Walper sprach sich stattdessen dafür aus, die Elternautonomie weiter zu stärken. Mathias Zab, Fachanwalt für Familienrecht, sieht ebenfalls keine Notwendigkeit, das ohnehin praktizierte Wechselmodell gesetzlich festzulegen. Die bestehenden Vorgaben reichten völlig aus. Entscheidend beim Wechselmodell sei die Frage des Unterhalts. Aus seiner Sicht profitiere das besserverdienende Elternteil von diesem Modell.

Hildegund Sünderhauf-Kravets von der Evangelischen Hochschule Nürnberg sprach sich dagegen für das Wechselmodell als „Leitbild“ aus. Die gesellschaftliche Realität habe sich geändert. Die von den meisten Eltern gelebte und gewünschte partnerschaftliche Aufteilung von Familienarbeit und Erwerbstätigkeit in der Partnerschaft werde nach Beendigung der Partnerschaft im Wechselmodell fortgesetzt. Auch stehe das Leitbild des Wechselmodells im Einklang mit Grundrechten von Kindern und Eltern. Sünderhauf-Kravets schränkte jedoch ein, dass das Wechselmodell weder eine Lösung für jede Trennungsfamilie, noch ein Allheilmittel für alle Probleme zwischen Trennungseltern ist. Für flexible Regelungen, die Eltern und Kindern zugute kommen, sprach sich Josef Linsler vom Interessenverband Unterhalt und Familienrecht aus. Modelle dürften nicht praktischen Regelungen im Wege stehen. Am sichersten und gerechtesten werde die gemeinsame elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung umgesetzt, wenn beide Elternteile ihre individuelle Regelung treffen. Hier sei das Wechselmodell eine mögliche Antwort. Der FDP-Antrag liefere indes einen Impuls für ein notwendiges Update des Familienrechts.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.167 vom 14.02.2019

Wochentags bei der Mutter, jedes zweite Wochenende beim Vater – so sieht der Lebensalltag von 73 Prozent aller Scheidungskinder aus. Das so genannte Wechselmodell sieht eine andere gesetzliche Regelung als Normalfall vor. Dabei leben die Kinder abwechselnd zu gleichen Teilen bei der Mutter und dem Vater. Der Bundestag wird sich mit diesem Betreuungsmodell beschäftigen. „So vielfältig wie Familien sind, so individuell müssen die Lösungen sein, wenn sich Eltern nach Trennung oder Scheidung gemeinsam um ihre Kinder kümmern wollen“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland anlässlich der heutigen Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag.

„Entscheidend ist, dass sich getrennt lebende Eltern, die sich die elterlichen Aufgaben weitgehend paritätisch teilen wollen, einvernehmlich verständigen. Ob die Kinder mal bei dem einen oder anderen Elternteil wohnen, muss dabei in der Eigenverantwortung der Eltern bleiben und darf nicht gesetzlich vorgeschrieben werden „, betont Loheide. Die Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Betreuungsmodell müsse sich vor allem am Wohl der Kinder orientieren. „Das Wechselmodell stellt für Eltern und Kinder eine große Herausforderung dar.

Außerdem sind viele familien- und steuerrechtliche sowie sozialrechtliche Fragen noch nicht geklärt. Das führe bei dem einen oder anderen Elternteil zu Ungerechtigkeiten „, sagt Loheide.

Die Diakonie hält nichts von einer gesetzlichen Verankerung eines einheitlichen Betreuungsmodells. „Notwendig ist eine gute Begleitung und ein leicht erreichbares und flächendeckendes Beratungsangebot für Familien in der Trennungsphase, um die beste Lösungen für die Kinder und die Eltern zu finden.“, betont Loheide.

Die Position der Diakonie zum Wechselmodell finden Sie unter https://www.diakonie.de/diakonie-texte/05-2018-wechselmodell-nur-unter-beachtung-des-kindeswohls/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.vom 13.02.2019

Wenn der Gesetzgeber das Wechselmodell als Regelfall vorgibt, verhindert er damit die jeweils beste Lösung für das Kindeswohl im individuellen Einzelfall. Anlässlich der morgigen Anhörung des Rechtsausschusses zum „Wechselmodell als Regelfall“ erklärt Miriam Hoheisel, Bundesgeschäftsführerin des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV):

„Das Wechselmodell ist sehr anspruchsvoll. Als gesetzliches Leitmodell für alle Familien eignet es sich deshalb nicht. Bei vielen getrennt lebenden Eltern liegen die notwendigen Rahmenbedingungen nicht vor, besonders nicht bei Eltern, die sich streiten. Ausgerechnet ihnen ein Betreuungsmodell zu verordnen, das besonders viel Kommunikation und Kooperation erfordert, ist für das Wohl des Kindes risikobehaftet und nicht zu empfehlen. Kinder leiden unter den Konflikten ihrer Eltern, nicht unter Betreuungsmodellen.

Wir müssen weg von der ideologischen Diskussion, welches Modell das Beste ist, hin zu der Frage, welches Modell für jedes einzelne Kind das Beste ist. Es geht also um Vielfalt und nicht darum, Trennungsfamilien ein Leitmodell vorzuschreiben. Das Umgangsrecht verzichtet bislang aus guten Gründen auf eine Festlegung von Betreuungsanteilen, um individuelle Lösungen zum Wohl des Kindes zu ermöglichen. Das sollte im Interesse der Kinder auch so bleiben.

Das Umgangsrecht ist deshalb nicht der richtige Ort für Gleichstellungspolitik. Diese muss zu Beginn des Familienlebens ansetzen und nicht erst nach der Trennung. In über 80 Prozent der Familien mit Kindern ist der Mann der Hauptverdiener. Die Mütter übernehmen dafür den Löwenanteil an der Kindererziehung und gehen selten mit einer existenzsichernden Berufstätigkeit in die Trennung. Hier besteht Handlungsbedarf: Eltern, die ein Wechselmodell leben möchten, brauchen faire Unterhaltslösungen, die weder das Kind noch den ökonomisch schwächeren Elternteil benachteiligen.“

Ein Positionspapier zum Wechselmodell ist als Download auf www.vamv.de verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 12.02.2019

SCHWERPUNKT III: Starke-Familien-Gesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 14. Februar 2019 in erster Lesung den Entwurf für ein Starke-Familien-Gesetz debattiert. Damit verbessern wir Unterstützungsleistungen für Familien mit kleinem Einkommen. Auch für diese Leistungsträgerinnen und Leistungsträger wird es sich in Zukunft lohnen, mehr Einkommen zu erzielen.

„Familien mit kleinem Einkommen profitieren nicht oder kaum von Steuererleichterungen. Deshalb setzen wir für sie nicht im Steuer- sondern im Sozialleistungsrecht an. Wir unterstützen armutsgefährdete Kinder mit einem besseren Kinderzuschlag und besseren Leistungen für Bildung und Teilhabe. Weil wir es nicht nur gut meinen, sondern auch gut machen wollen, haben wir bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs die Wechselwirkungen dieser Leistungen mit Kindergeld, Wohngeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschussleistungen und Grundsicherungsleistungen beachtet.

Wir bauen den Kinderzuschlag aus. Er hilft Eltern, die zwar für sich selbst sorgen können, aber deren Einkommen nicht mehr für die Bedürfnisse ihrer Kinder reicht. Für sie verringern wir die Anrechnung von Eltern- und Kindeseinkommen und bauen bürokratische Hürden ab. Wir machen den Kinderzuschlag insgesamt attraktiver und werden damit in Zukunft deutlich mehr Kinder und ihre Familien erreichen, darunter auch viele Alleinerziehende.

Für Familien, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder Grundsicherungsleistungen beziehen, werden wir in Zukunft verbesserte Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zur Verfügung stellen. Wir erhöhen das Schulstarterpaket auf 150 Euro, streichen die Eigenanteile beim Mittagessen und bei der Schülerbeförderung und ermöglichen für mehr Schülerinnen und Schüler individuelle Lernförderung.

Das alles sind wichtige Schritte in Richtung einer sozialdemokratischen Kindergrundsicherung, die allen Kindern gleiche Chancen ermöglicht.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 14.02.2019

Die Bundesregierung plant eine Erhöhung des Kinderzuschlags und den Ausbau des Bildungs- und Teilhabepakets. Dies sieht der gemeinsam von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegte Entwurf eines sogenannten Starke-Familien-Gesetzes (19/7504) vor, mit dem Familien mit geringem Einkommen finanziell stärker unterstützt und die Teilhabe ihrer Kinder am gesellschaftlichen und schulischen Leben verbessert werden soll.

Der Gesetzentwurf sieht eine Neugestaltung des Kinderzuschlags in zwei Schritten vor: Zum 1. Juli 2019 soll er von derzeit maximal 170 Euro pro Monat und Kind auf 185 Euro erhöht werden. Zudem soll der Kinderzuschlag für Alleinerziehende geöffnet werden. So soll das Einkommen der Kinder – wie zum Beispiel Unterhaltszahlungen – bis zu einer Höhe von 100 Euro den Kinderzuschlag nur noch zu 45 Prozent statt wie bisher zu 100 Prozent mindern. Zukünftig soll der Zuschlag für sechs Monate gewährt und rückwirkend nicht mehr überprüft werden.

Zum 1. Januar 2020 soll dann die sogenannte „Abbruchkante“ durch Aufhebung der oberen Einkommensgrenzen entfallen. Zusätzliches Einkommen der Eltern soll den Kinderzuschlag nur noch zu 45 statt 50 Prozent mindern. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass Familien auch dann den Kinderzuschlag erhalten, wenn die Eltern kein Arbeitslosengeld II beziehen und ihnen mit ihrem Erwerbseinkommen, dem Kinderzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld höchstens 100 Euro fehlen, um Hilfsbedürftigkeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu vermeiden. Dieser erweiterte Zugang zum Kinderzuschlag für Familien in verdeckter Armut soll allerdings zunächst auf drei Jahre befristet werden.

Im Bereich des Bildungs- und Teilhabepakets sieht der Gesetzentwurf zum 1. August 2019 eine Erhöhung des „Schulstarterpakets“ von 100 auf 150 Euro vor. Zudem sollen die Eigenanteile der Eltern für das gemeinsame Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen sowie für die Schülerbeförderung entfallen. Darüber hinaus sollen die Mittel für Lernförderung zukünftig auch dann bewilligt werden, wenn die Versetzung eines Schülers nicht unmittelbar gefährdet ist.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 156 vom 13.02.2019

Mit dem Starke-Familien-Gesetz wird der Kinderzuschlags neu geregelt und das Bildungs- und Teilhabepaket verändert. Die Bundesregierung will damit Familien mit geringem Einkommen und in verdeckter Armut zukünftig besser sozial absichern. „Das „Starke-Familien-Gesetz“ ist leider nur ein halber Schritt in die richtige Richtung und hält nicht, was es verspricht“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Nach Meinung von Fachleuten würden nur 35 Prozent der anspruchsberechtigten Familien die erforderlichen Anträge auf Leistungen stellen, hat der Ausschuss für Familien im Bundesrat ermittelt. Heute wird sich der Bundestag in 1. Lesung, am Freitag der Bundesrat mit dem Starke-Familien- Gesetz befassen.

„Endlich wird das Mittagessen in der Schule für arme Kinder kostenfrei sein. Die Förderung des Schulbedarfs zu erhöhen war längst überfällig, deckt aber leider nicht die tatsächlichen Kosten“, erklärt Loheide. Ebenso fehle eine konkrete Bedarfsermittlung, die auch der Situation in den Bundesländern gerecht werde.

Aus Sicht der Diakonie Deutschland ist das Antragsverfahren nach wie vor zu kompliziert und die anspruchsberechtigten Familien müssen besser über den Kinderzuschlag und das Bildungs- und Teilhabepaket informiert werden. Die Diakonie Deutschland setzt sich außerdem für realistische und gerechte Berechnungen sowie ein unbürokratisches Antragsverfahren ein. „Um Armut von Kindern und ihren Familien wirksam zu vermeiden, müssen weitere Leistungen wie z.B. das Wohngeld in den Blick genommen werden. Die hohen Mieten in unseren Städten belasten gerade Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen enorm“, betont Loheide.

Die Stellungnahme der Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege finden Sie unter https://www.diakonie.de/stellungnahmen/stellungnahme-der-bundesarbeitsgemeinschaft-der-freien-wohlfahrtspflege-bagfw-zum-entwurf-eines-st/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.vom 14.02.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert im Vorfeld der heutigen Bundestagsdebatte über das „Starke-Familien-Gesetz“ umfangreiche Nachbesserungen zur wirksamen Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung darf nicht das Ende der Fahnenstange sein. Natürlich begrüßen wir es sehr, dass armutsbetroffene Kinder und Jugendliche stärker in den Blick genommen werden sollen. Das ‚Starke-Familien-Gesetz‘ ist ein erster Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und stellt wichtige Weichen, um zukünftig Familien und ihre Kinder auch in verdeckter Armut besser zu erreichen. Aber zugleich werden grundlegende Widersprüche im System der Förderung armer Kinder nicht konsequent behoben. Der Kinderzuschlag bleibt weiter so kompliziert, dass selbst die Bundesregierung davon ausgeht, dass auch nach Inkrafttreten des Gesetzes nur etwa 35 Prozent der Berechtigten den Kinderzuschlag tatsächlich in Anspruch nehmen werden. Das zeigt, dass hier noch erheblicher Nachbesserungsbedarf besteht. Deshalb sollte vor allem eine automatische Auszahlung des Kinderzuschlags an alle Berechtigten in Angriff genommen werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Auch beim Bildungs- und Teilhabepaket sind substantielle Verbesserungen dringend notwendig. Die letzte Evaluation des Pakets hat gezeigt, dass die Leistungen nur bei jedem zweiten berechtigten Kind ankommen. Das ist insofern besonders bedenklich, als damit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2010, das ein Mindestmaß an Teilhabemöglichkeiten am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben einfordert, unterlaufen wird. Die bisher vorgesehenen marginalen Verbesserungen sind absolut unzureichend und dürfen sich außerdem nicht nur auf den schulischen Bereich beschränken, sondern müssen auch den Freizeitbereich und andere Förderungs- und Teilhabemöglichkeiten wie Sportvereine oder Musikschulen erfassen. Ziel muss es sein, dass allen Kindern an ihrem Lebensort über eine bedarfsgerechte Infrastruktur Teilhabe ermöglicht wird“, so Hofmann.

„Wir brauchen eine Priorisierung der finanziellen Mittel in der Familienförderung insbesondere armer Familien und ein Ende der bisherigen komplizierten Beantragungsprozeduren und komplexen Anrechnungsregelungen für Leistungen, auf die Kinder und Jugendliche ein Anrecht haben. Und es muss besser daran gearbeitet werden, dass durch Schnittstellenproblematiken Familien und ihre Kinder durch Anrechnungen zukünftig weniger Einkommen zur Verfügung haben als bisher. Hier ist noch viel Detailarbeit am Gesetzentwurf nötig“, so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 14.02.2019

„Der Kinderzuschlag muss konsequent für Alleinerziehende verbessert werden, damit diese nicht länger im Bermudadreieck von Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld verloren gehen,“ fordert Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) anlässlich der morgigen ersten Lesung des „Starke-Familien-Gesetzes“ im Bundestag. „Die 100 Euro Grenze für unberücksichtigtes Kindeseinkommen beim Kinderzuschlag muss entfallen.“

Der Kinderzuschlag soll Familienarmut verhindern. Die Hälfte der Kinder in Armut lebt bei Alleinerziehenden. Ausgerechnet diese profi­tieren bislang kaum vom Kinderzuschlag, trotz niedriger Erwerbsein­kommen. Denn Einkommen des Kindes wie Unterhalt und Unterhaltsvorschuss werden bislang zu 100 Prozent vom Kinderzuschlag abgezogen.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass Verbesserungen bei der Anrech­nung von Kindeseinkommen auf den Kinderzuschlag kommen sollen“, betont Biehn. „Nach 15 Jahren ist es überfällig, diesen Geburtsfehler des Kindeszuschlags zu korrigieren. Die Pläne werden unterm Strich aber nicht ausreichen, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen. Denn die geplante Regelung kann nicht einmal die seit der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes 2017 bestehende Schlechterstellung von Einelternfamilien mit älteren Kindern aufheben, die zuvor Wohngeld und Kinderzuschlag parallel beziehen konnten.“

Maximal 100 Euro Kindeseinkommen dürfen unberücksichtigt bleiben. Diese geplante Regelung zum Kindeseinkommen ist in­transparent und bürokratisch. „Auch nach viel Beratung und Rechnen werden Alleinerziehende mit älteren Kindern und kleinen Einkommen feststellen: Auf mehr als 285 Euro aus Unterhaltsvorschuss bzw. Unterhalt und Kinderzuschlag wird ihr Kind nicht kommen, dort schließt sich der Deckel. Das steht im Widerspruch zum Unterhaltsrecht. Hier steigt der Anspruch des Kindes, je älter es wird. Wir appellieren deshalb an die Abgeordneten des Bundestags sich dafür stark zu machen, den 100-Euro-Deckel aus dem Starke-Familien-Gesetz raus-zunehmen“, unterstreicht Biehn.

Quelle: PressemitteilungVerband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 13.02.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey legt den Bericht zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland vor

Das Bundeskabinett hat heute den Fünften und Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, auch bekannt als sogenannte „UN-Kinderrechtskonvention“ von 1989 beschlossen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betont: „Unser Anspruch ist, zu einem der kinderfreundlichsten Länder Europas zu werden. Der Bericht zeigt, dass Deutschland auf einem guten Weg ist. In den letzten Jahren haben wir dazu die Rechte von Kindern und Jugendlichen in den verschiedensten Bereichen gestärkt. So haben wir beim Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung Verbesserungen erreicht – im Strafrecht, im Strafverfahren und bei der Beratung und Unterstützung von Kindern. Und es werden auch die Interessen von Kindern inzwischen stärker berücksichtigt, wenn es in Gerichtsverfahren um die Trennung der Eltern und die Belange der Kinder geht. Wir tun aber noch mehr. Mit dem Gute-Kita-Gesetz verbessern wir die Qualität der Kindertagesbetreuung und mit dem Starke-Familien-Gesetz gehen wir gegen Kinderarmut vor. Als nächsten Schritt werden wir die Kinderrechte im Grundgesetz verankern.“

Mit dem Fünften und Sechsten Staatenbericht werden zwei Berichtszeiträume zusammengefasst. Auf insgesamt mehr als 400 Seiten informiert der Bericht über die wichtigsten Entwicklungen mit Bezug zur Stärkung der Kinderrechte in Deutschland seit dem Jahr 2014. Außerdem geht es um die Umsetzung von zwei Fakultativprotokollen zur Kinderrechtskonvention. Im Vordergrund stehen hier das Verbot der Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten sowie das Verbot von Menschenhandel mit Minderjährigen und der sexuellen Ausbeutung von Kindern.

Zum ersten Mal wurden vor der Erstellung des Staatenberichts die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen direkt mit einbezogen. Dazu wurden repräsentative Studien, in denen Kinder und Jugendliche befragt wurden, ausgewertet und zusätzliche Befragungen von Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Auch die Bundesländer wurden an der Erstellung des Staatenberichts beteiligt.

Zudem konnten Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft Stellungnahmen im Berichtsverfahren abgeben.

Der Staatenbericht beinhaltet eine umfangreiche Datensammlung. Diese fasst die wichtigsten Statistiken und Erhebungen mit Bezug auf die Situation von Kindern in Deutschland und die Umsetzung ihrer Rechte zusammen.

Damit sich auch Kinder gut informieren können, wie ihre Rechte in unserem Land umgesetzt werden, wird es im April auch eine für Kinder geeignete Fassung des Staatenberichts geben.

Hintergrund zur Kinderrechtskonvention:

Sie gilt für alle Kinder unter 18 Jahren und besteht aus insgesamt 54 Artikeln. Basis der Konvention sind vier Grundprinzipien: das Diskriminierungsverbot, das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung, das Beteiligungsrecht und der Vorrang des Kindeswohls.

In Deutschland gilt die Kinderrechtskonvention seit 1992. Damit hat Deutschland sich verpflichtet, dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes, kurz Kinderrechteausschuss, gemäß Artikel 44 regelmäßig Berichte über die Umsetzung der Kinderrechte und die dabei erzielten Fortschritte vorzulegen.

Den gesamten Staatenbericht finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/staatenbericht-kinderrechtskonvention

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.02.2019

Für mehr Qualifizierung, für bessere Arbeitsbedingungen und für gute Zusammenarbeit in der Kindertagespflege

Die Kindertagespflege steht heute als familiennahe, attraktive und bedarfsgerechte Betreuungsform gleichberechtigt neben der Betreuung in der Kita. Die Zahl der Kinder unter drei Jahren in der Kindertagespflege stieg zwischen 2006 und 2018 um 280 Prozent. Knapp 44.200 Kindertagesmütter und -väter betreuen heute rund 167.500 Kinder in ganz Deutschland.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellte heute (1. Februar) das neue Bundesprogramm „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“ vor: Bis 2021 wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bundesweit 43 Standorte mit insgesamt 22,5 Mio Euro dabei unterstützen, die Kindertagespflege weiter zu stärken.

„Die Kindertagespflege ist für viele Eltern mit kleinen Kindern eine gute Alternative zur klassischen Kindertagesstätte. Hier können Kinder in kleinen Gruppen spielen, toben und entdecken. Begleitet werden sie von engagierten Tagesmüttern und –vätern. Sie werden wir stärken, denn gemeinsam mit den Eltern sind sie die ersten Bezugspersonen für die Kinder und legen den Grundstein für deren weiteren Bildungsweg. Mit unserem neuen Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ unterstützen wir Kommunen und Landkreise dabei, Kindertagesmütter und –väter gut zu qualifizieren und ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern“, so Bundesfamilienministerin Giffey.

Das Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ setzt nach dem Motto „Qualifiziert Handeln und Betreuen“ drei Schwerpunkte: mehr Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen, zum Beispiel durch Fortbildungsförderung. Bessere Arbeitsbedingungen, indem unter anderem praktische Vertretungsregelungen für Krankheitsfälle und Urlaube erarbeitet werden. Und: Gute Zusammenarbeit, beispielsweise durch die Finanzierung einer Koordinierungsstelle bei den jeweiligen Jugendämtern, die sich der Vernetzung und Beratung der Kindertagespflegepersonen widmet.

Bei einem gemeinsamen Besuch einer Tagespflegestelle in Berlin übergab Bundesfamilienministerin Giffey der Berliner Bildungssenatorin Sandra Scheeres die erste Förderzusage im Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ in Höhe von 430.000 Euro für 2019 bis 2021.

Sandra Scheeres, Berlins Senatorin für Bildung, Jugend und Familie:

„Berlin steht aufgrund der steigenden Kinderzahlen vor der Herausforderung, neue und gute Betreuungsplätze gerade auch in der Kindertagespflege zu schaffen und zu sichern. Dabei setzen wir auf eine bessere Qualifizierung und auf die Weiterentwicklung der Kindertagespflege, zum Beispiel im Bereich Inklusion. Gemeinsam mit den zwölf Bezirken will das Land die Standards in den Fachberatungen weiterentwickeln und das Profil der Kindertagesbetreuung bekannter machen.“

Mit den jährlich von BMFSFJ fließenden bis zu 150.000 EUR wird Berlin wie alle anderen 42 Standorte in ganz Deutschland eine Koordinierungsstelle zur Unterstützung der Tagespflegestellen vor Ort einrichten und die Qualifizierung nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) finanzieren, das sind Schulungen mit 300 Unterrichtseinheiten, davon140 Stunden berufsbegleitend. Mit dem QHB soll neues Personal für die abwechslungsreiche Tätigkeit angeworben werden. Für die gut 1200 Tagespflegepersonen, die in Berlin derzeit rund 5700 Kinder betreuen, werden die Angebote zur Beratung und Begleitung und insbesondere zur gegenseitigen Vertretung ausgebaut.

Weitere Informationen: www.prokindertagespflege.fruehe-chancen.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.02.2019

Heute wurde ein Antrag der Koalitionsfraktionen zur Weiterentwicklung der Kinder und Jugendhilfe im Deutschen Bundestag debattiert. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den im Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend gestarteten umfassenden Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“. Damit wollen wir die Grundlage für eine behutsame und passgenaue Reform des 8. Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) legen.

„Unser Kinder- und Jugendhilfegesetz ist auch nach mehr als einem Vierteljahrhundert seit Inkrafttreten immer noch modern. Es sieht individuelle Hilfen für Familien vor. Mit vielfältigen Instrumenten schützen, fördern und beteiligen wir Kinder und Jugendliche. Das Gesetz ist gut, aber besser geht immer.

Deshalb wollen wir an unsere Vorarbeiten aus der vergangenen Legislaturperiode anknüpfen. Alle beteiligten Stellen sollen beim Kinderschutz verlässlich zusammenarbeiten. Wir wollen flächendeckend unabhängige Ombudsstellen, die Kindern, Jugendlichen und Erziehungsberechtigten bei Konflikten mit einzelnen Leistungsanbietern und Jugendämtern helfen. Familien sollen Hilfen aus einer Hand bekommen und nicht zwischen mehreren in Frage kommenden Sozialleistungsträgern hin und her geschoben werden.

Darüber hinaus wollen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten alle Regelungen der Kinder und Jugendhilfe noch einmal unter die Lupe nehmen und besonders aus der Perspektive der Kinder und Jugendlichen kritisch prüfen.

Wir halten daran fest, dass wir die Hilfen für körperlich und geistig behinderte Kinder langfristig mit in das SGB VIII integrieren wollen. Die einzelnen Regelungen sollen so gestaltet werden, dass alle Kinder und Jugendliche eingeladen werden und niemand ausgeschlossen wird – passgenau, inklusiv und solidarisch.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 21.02.2019

„Seit der Reform des Unterhaltsvorschusses 2017 sind die Jugendämter mit einer steigenden Zahl von Anträgen konfrontiert, es gibt zahlreiche Beschwerden über die Bearbeitungszeit, und nun sinkt auch noch die Rückholquote. Es ist dringend geboten, die Jugendämter personell besser auszustatten, damit sie ihre Arbeit verrichten können“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf aktuelle Berichte über sinkende Rückzahlungen beim Unterhaltsvorschuss. Werner weiter:

„Die Regierung ist in der Verantwortung, Menschen in die Lage zu versetzen, Unterhalt zahlen zu können. Dazu braucht es eine gute Arbeitsmarktpolitik: zwölf Euro Mindestlohn, Kampf gegen den Niedriglohnsektor und gegen Leiharbeit.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 18.02.2019

Die Bundesregierung plant keine Reform des sogenannten steuerlichen Ehegattensplittings. Das teilt die Regierung in ihrer Antwort (19/7611) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7323) mit. Die Abgeordneten hatten in ihrer Kleinen Anfrage auf die Ansicht des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen verwiesen, wonach das Ehegattensplitting die Spezialisierung in der Ehe im Sinne der Erwerbstätigkeit des einen Partners und der Bereitstellung häuslicher Dienste durch den anderen Partner begünstigen würde. Die Bundesregierung erklärte dazu, sie nehme die Ansicht des Wissenschaftlichen Beirats zur Kenntnis. Die Erwerbsentscheidungen von Ehegatten würden von einer Reihe von Faktoren beeinflusst und seien nicht durch eine einzige Tatsache allein bestimmt.

Die FDP-Fraktion hatte sich auch nach der Haltung der Bundesregierung zur Ansicht des Zentrums für europäische Wirtschaftsforschung erkundigt, das in einer Studie unter anderem die Progression in der Einkommensteuer insbesondere für niedrige Einkommen als anreizfeindlich beurteilt hatte. Dazu erklärt die Regierung, der Einkommensteuertarif gewährleiste durch den Grundfreibetrag, die Freistellung des Existenzminimums und darüber hinaus durch den progressiven Tarifverlauf eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Zur Entlastung der Einkommensteuerpflichtigen habe die Bundesregierung zu Jahresbeginn erneut den Grundfreibetrag erhöht, und zum Ausgleich der kalten Progression seien die übrigen Tarifeckwerte angepasst worden. Um zudem gezielt Geringverdiener bei den Sozialabgaben zu entlasten, werde zur Jahresmitte die Midi-Job-Regelung ausgeweitet. Insgesamt würden damit für Geringverdiener stärkere Arbeitsanreize gesetzt als bei einer etwaigen Verringerung der steuerlichen Progressionswirkung im unteren Tarifbereich.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 213 vom 25.02.2019

Die FDP-Fraktion fordert eine Reform der kinderbezogenen Leistungen für Familien. In einem Antrag (19/7692) spricht sie sich dafür aus, die bisher den Eltern zustehenden Leistungen in einem „Kinderchancengeld“ zu bündeln. Diese Bündelung schaffe die Möglichkeit für eine zentrale Stelle für Beantragung, Beratung und Auszahlung der Leistung.

Das Kinderchancengeld soll nach dem Willen der Liberalen in drei Säulen aufgeteilt werden. In der ersten Säule sollen alle bisherigen einkommensunabhängigen Leistungen gebündelt werden und nicht mehr nach der Zahl der Kinder differenziert werden. Dieser Grundbetrag soll jedem Kind zustehen und automatisiert ausgezahlt werden. In der zweiten Säule sollen insbesondere die Leistungen für Kinder nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch und den rechnerischen Anteil an Wohngeld, Unterkunft und Heizung sowie das Kinderwohngeld zusammenfassen. Die dritte Säule soll schließlich die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepakt beinhalten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 170 vom 14.02.2019

Ein nationales Aktionsprogramm gegen Obdachlosigkeit – das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (19/7734). Unter dem Titel „Menschenrecht auf Wohnen dauerhaft sicherstellen – Wohnungs- und Obdachlosigkeit konsequent bekämpfen“ rufen die Abgeordneten die Bundesregierung dazu auf, mit einem Bündel von Maßnahmen bis 2030 Obdachlosigkeit in Deutschland zu beseitigen. Mit weiteren vielfältigen Projekten solle zudem darauf hingewirkt werden, dass Wohnungslosigkeit gar nicht erst entsteht. Neben dem Ausbau der Daten- und Forschungsgrundlage geht es um mehr Geld, mehr sozialen Wohnungsbau und die Wiedereinführung von Gemeinnützigkeit im Wohnungsbaubereich.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.169 vom 14.02.2019

Für die sozialen Auswirkungen von Arbeit 4.0 auf Frauen und die Geschlechtergerechtigkeit interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/7204). Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach einer Bewertung der Chancen der digitalisierten Arbeitswelt im Hinblick auf Arbeitszeitsouveränität.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 109 vom 30.01.2019

Die zukünftigen zentralen Herausforderungen für Kinderrechte sind Thema einer Kleinen Anfrage (19/7251) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Unter anderem wollen die Abgeordneten wissen, wie die Bundesregierung zu der Forderung steht, für Entscheidungen auf internationaler Ebene eine Ombudsstelle einzurichten, die politische Entscheidungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Wohl künftiger Generationen überprüfen soll. Außerdem interessiert sie, welche Maßnahmen die Koalition ergreift, um Partnerländer beim Aufbau von Systemen für zivile Registrierung und Bevölkerungsstatistiken (CRVS) zu unterstützen, um so zu einer umfassenden Registrierung aller Kinder beizutragen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 102 vom 29.01.2019

Kinderarmut zu vermeiden steht hoch auf der aktuellen politischen Agenda. Wir haben Kinder und Jugendliche gefragt, was sie aus ihrer Sicht zum guten Aufwachsen brauchen. Die ersten Ergebnisse zeigen: Eine bessere materielle Ausstattung allein reicht nicht.

Die meisten Kinder und Jugendlichen in Deutschland sind nach eigenem Bekunden gut versorgt. Zwar gibt mehr als die Hälfte von ihnen an, sich gelegentlich, häufig oder immer um die finanzielle Situation ihrer Familie zu sorgen. Doch sie zeigen sich grundsätzlich zufrieden mit ihrer materiellen Ausstattung. Aus zahlreichen Armutsstudien wissen wir aber, dass es etwa jedem vierten Kind kaum möglich ist, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Daher schlagen wir ein Teilhabegeld vor – eine finanzielle Direktleistung, die besonders arme Kinder und Jugendliche unterstützt.

Eine repräsentative Befragung, die Prof. Sabine Andresen von der Goethe-Universität Frankfurt gemeinsam mit uns mit rund 3.450 Kindern und Jugendlichen durchgeführt hat, deckt allerdings Nöte fernab der finanziellen Absicherung auf, die sonst unter der Oberfläche bleiben. Sicherheit, Zeit mit Eltern und Freunden, Zuwendung sowie erwachsene Vertrauenspersonen und Beteiligungsmöglichkeiten zählen aus Sicht der großen Mehrheit der Kinder und Jugendlichen zum guten Aufwachsen. In zusätzlichen ausführlichen Gruppendiskussionen konnte die Studie aufzeigen, was Kinder und Jugendliche belastet. Dazu gehört, dass sie Erfahrungen mit Ausgrenzung machen und den Eindruck haben, keine Stimme bei politisch weitreichenden Entscheidungen zu haben. Andresen schlussfolgert: „Kinder und Jugendliche sind Experten. Wissenschaft und Politik sollten sie zu ihren Rechten, Interessen und Bedarfen systematisch und regelmäßig anhören.“

Gutes Aufwachsen ist mehr als finanzielle Absicherung

Gut fünf Prozent der Achtjährigen finden nicht, dass es in ihrer Familie jemanden gibt, der sich um sie kümmert. Bei den 14-Jährigen sind es sogar rund zehn Prozent. Überraschenderweise beklagen gerade ältere Kinder häufiger die fehlende Zeit ihrer Eltern. Auch mit Blick auf Vertrauenspersonen in der Schule hat ungefähr die Hälfte der älteren Schüler nicht den Eindruck, dass sich ihre Lehrer um sie kümmern oder ihnen bei Problemen helfen. Für unseren Vorstand Jörg Dräger leitet sich daraus ab, dass die Gesellschaft insgesamt mehr für Kinder und Jugendliche da sein muss:

Besorgt blickt Dräger deshalb auch auf eines der Studienergebnisse, laut dem sich rund ein Drittel der Kinder an Haupt-, Gesamt- oder Sekundarschulen nicht sicher fühlt: „Kinder müssen sich an ihrer Schule sicher fühlen können. Das ist eine Grundvoraussetzung für Lernen und Chancengerechtigkeit.“ Zudem geben 50 bis 60 Prozent der Kinder und Jugendlichen an, nicht oder nicht sicher über ihre Rechte Bescheid zu wissen. Je älter die Kinder werden, desto weniger haben sie den Eindruck, tatsächlichen Einfluss auf Entscheidungen in der Schule nehmen zu können.

Kinder und Jugendliche für Sozialberichterstattung selber befragen

Dräger ist der Auffassung, die Politik sollte ihr Ohr näher an den jungen Menschen haben und sie konsequent beteiligen. Er fordert eine neue Art der Sozialberichterstattung, die Kinder und Jugendliche direkt zu ihren Bedarfen und Interessen befragt: „Wir brauchen eine solide Grundlage, um die Höhe des Teilhabegeldes zur Bekämpfung von Kinderarmut festlegen zu können. Mit einer konsequenten Befragung von Kindern und Jugendlichen ließe sich die Unterstützung und Infrastruktur bedarfsgerecht ausrichten. Zudem können durch regelmäßige Befragungen politische Maßnahmen überprüft und besser angepasst werden.“

Link zur Studie:

https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2019/februar/fragt-sie-doch-selbst-kinder-und-jugendliche-sind-experten-ihrer-lebenswelt/

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 19.02.2019

Die öffentlichen Haushalte gaben im Jahr 2016 für die Ausbildung einer Schülerin beziehungsweise eines Schülers an öffentlichen Schulen durchschnittlich 7100Euro aus. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entsprach dies einem Anstieg von rund 200 Euro gegenüber dem Vorjahr.

Zwischen den einzelnen Schularten variierten die Pro-Kopf-Ausgaben: So wurden an allgemeinbildenden Schulen durchschnittlich 7700Euro je Schülerin und Schüler aufgewendet. An Grundschulen beliefen sich die Ausgaben auf 6200Euro und an Integrierten Gesamtschulen waren es 8200Euro. An beruflichen Schulen lagen die Ausgaben je Schülerin beziehungsweise Schüler mit 4900Euro deutlich niedriger als an allgemeinbildenden Schulen. Dies ist insbesondere auf den Teilzeitunterricht an Berufsschulen im Dualen System zurückzuführen.

Circa 80% der Ausgaben für öffentliche Schulen wurden für Personal aufgewendet. Im Bundesdurchschnitt entfielen hierauf 5800Euro je Schülerin und Schüler. Für die Unterhaltung der Schulgebäude, Lehrmittel und dergleichen wurden durchschnittlich 900Euro je Schülerin beziehungsweise Schüler ausgegeben und für Baumaßnahmen sowie andere Sachinvestitionen 400 Euro.

Die höchsten Ausgaben je Schülerin und Schüler wurden für die Stadtstaaten Berlin (9200Euro) und Hamburg (9000Euro) ermittelt, die niedrigsten für Nordrhein-Westfalen (6200Euro) und Schleswig-Holstein (6300Euro). Bei einem Ausgabenvergleich zwischen den Bundesländern ist jedoch zu beachten, dass sich die Schulstruktur und das Unterrichtsangebot in den einzelnen Ländern unterscheiden, zum Beispiel in der Ganztagsbetreuung, den Schüler-Lehrer-Relationen, der Besoldungsstruktur oder im Gebäudemanagement.

Weitergehende Daten, insbesondere detaillierte Länderkennzahlen, können der Publikation „Ausgaben je Schülerin und Schüler 2016“ entnommen werden.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 21.02.2019

91% der Väter im Alter zwischen 18 und 64 Jahren gingen 2017 einer Erwerbstätigkeit nach. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen des Mikrozensus weiter mitteilt, lag der Anteil der erwerbstätigen Männer dieser Altersgruppe ohne Kinder niedriger und betrug 77%. Väter sind in allen Altersgruppen zwischen 18 und 64 Jahren häufiger erwerbstätig als Männer ohne Kinder. Für Mütter zwischen 18 und 64 Jahren lag die Erwerbstätigenquote bei 71% und unterschied sich kaum von der Quote der Frauen ohne Kinder (74%).

Väter arbeiten auch häufiger in Vollzeit: Der Anteil erwerbstätiger Väter im Alter von 18 bis 64 Jahren, die Vollzeit arbeiteten, lag 2017 bei 94%. Bei den Männern ohne Kinder waren es nur 88%. Dagegen gingen nur zwei Drittel der erwerbstätigen Frauen ohne Kinder (67%) einer Vollzeittätigkeit nach und nur ein Drittel der Mütter (34%).

Als Väter und Mütter werden im Mikrozensus Personen gezählt, die mit ihren Kindern im selben Haushalt wohnen. Die hier betrachtete realisierte Erwerbstätigkeit berücksichtigt nur Väter, die ihrer Erwerbstätigkeit tatsächlich nachgehen und nicht in Elternzeit sind. 0,5% aller Väter zwischen 18 und 64 Jahren befanden sich 2017 in Elternzeit.

Diese und weitere Ergebnisse finden sich im Fachbericht „Lebenssituation von Männern – Ergebnisse des Mikrozensus 2017„.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 20.02.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Ausbau der Ganztagsgrundschulen, Einführung der Kindergrundsicherung, Stärkung der Familienzentren sind nur drei der insgesamt 61 Forderungen, die heute im Rahmen der Abschlussveranstaltung der Kampagne gegen Kinderarmut an Vertretungen von Kommune, Land und Bund übergeben worden sind. Hannovers Dezernentin für Jugend, Bildung und Familie Rita Maria Rzyski, Staatssekretär für Soziales Heiger Scholz und die Bundestagsabgeordnete Kerstin Tack sagten zu, sich der Forderungen anzunehmen.

„Die Kampagne gegen Kinderarmut war ein voller Erfolg“, sind sich Afra Gamoori, schul- und bildungspolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion, und Christopher Finck, jugendpolitischer Sprecher, einig. Beide hatten die Kampagne „Gemeinsam Chancen schaffen gegen Kinderarmut“ federführend für die SPD-Ratsfraktion gestaltet. „Wir haben in Netzwerktreffen und Fachgesprächen intensiv gearbeitet und wollten Hannover zur Ideenschmiede zur Bekämpfung von Kinderarmut machen. Wir sind froh und dankbar, dass viele sich daran beteiligt und ihr Spezialwissen eingebracht haben“, so Finck.

„Uns war es wichtig, die Aufmerksamkeit für das Thema noch einmal zu erhöhen. Das Einkommen der Eltern darf nicht über den Lebensweg der Kinder entscheiden“, ergänzt Gamoori. „Daran kann und muss auf jeder politischen Ebene gearbeitet werden.“ Die breite Beteiligung von verschiedenen Organisationen, u.a. Trägern der freien Jugendhilfe, zeige, wie wichtig das Thema sei. Der Forderungskatalog habe man gemeinsam erarbeitet.

Dieser Forderungskatalog soll nun als weiterhin wichtiger Schwerpunkt in die politische Arbeit einfließen und Grundlage für Anträge der SPD-Ratsfraktion sein. Ein Ziel ist dabei, die Netzwerke zur Umsetzung der Forderungen zu nutzen und alle Beteiligten weiterhin für das Thema Kinderarmut zu sensibilisieren.

Quelle: Pressemitteilung SPD Ratsfraktion Hannovervom 23.02.2019

Gestern veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zu seinem Urteil, nachdem die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten und für Menschen, die schuldunfähig eine rechtswidrige Tat begangen und in einer Psychiatrie untergebracht sind, verfassungswidrig und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Dazu erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker: „Deutschland wurde eine wichtige Lektion erteilt: Wieder einmal musste ein Gericht dafür Sorge tragen, dass Menschen ihre Grundrechte genießen können. Die AWO hat sich seit vielen Jahren dafür eingesetzt, dass dieses seit langem bekannte, gesetzliche Unrecht endlich beendet wird.“ Die AWO würdigt daher ganz besonders das politische Engagement der acht Menschen und ihrer Unterstützer, die den langen Weg durch die gerichtlichen Instanzen der Bundesrepublik auf sich genommen haben. „Durch dieses mutige Engagement werden sie zu gesellschaftlichen Vorbildern“, betont Brigitte Döcker. Die AWO fordert, dem Urteil des höchsten deutschen Gerichts bereits zur Europawahl im Mai Folge zu leisten.

Die AWO würdigt daher ganz besonders das politische Engagement der acht Menschen und ihrer Unterstützer, die den langen Weg durch die gerichtlichen Instanzen der Bundesrepublik auf sich genommen haben. „Durch dieses mutige Engagement werden sie zu gesellschaftlichen Vorbildern“, betont Brigitte Döcker. Die AWO fordert, dem Urteil des höchsten deutschen Gerichts bereits zur Europawahl im Mai Folge zu leisten.

Damit Wählerinnen und Wähler selbstbestimmt wählen können, sind Wahlen generell barrierefrei zu gestalten. Brigitte Döcker fordert daher: „Der Deutsche Bundestag ist aufgerufen, bestehende Barrieren abzubauen und angemessene Unterstützungsmechanismen, wie beispielsweise durch die Verwendung von Parteisymbolen und Lichtbilder der Kandidaten auf Stimmzetteln, Vergrößerung der Schrift und die Verwendung von Leichter Sprache auf Wahlmustern, zu ermöglichen.“ Von diesen Maßnahmen würden über 7,5 Millionen Menschen – insbesondere ältere Menschen, mobilitätseingeschränkte Menschen, Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit Lese-Rechtschreibschwäche – profitieren.

Hintergrund: Die Allgemeinheit der Wahl ist einer der zentralen Grundsätze des deutschen Wahlrechts, denn das Recht zu wählen und gewählt zu werden, ist das grundlegendste politische Mitwirkungsrecht in einer Demokratie. Alle Bürger haben das Recht zu wählen und gewählt zu werden, so steht es in Artikel 38 unseres Grundgesetzes. Seit Jahren fordern Betroffene und zahlreiche Verbände dass die diskriminierenden Wahlrechtsausschlüsse in § 13 Nr. 2 und Nr. 3 Bundeswahlgesetz ersatzlos gestrichen werden müssen. Der Wahlrechtsausschluss erstreckt sich aufgrund gleichlautender Vorschriften in den betreffenden Gesetzen ebenfalls auf die Teilhabe an Europa-, vielen Landtags- und Kommunalwahlen. Bei der letzten Bundestagswahl wurden 84.550 Menschen an der Ausübung ihres aktiven und passiven Wahlrechts durch ein an dieser Stelle diskriminierendes und im Ergebnis willkürliches Bundeswahlgesetz gehindert. Acht Menschen zogen – nachdem ihr Einspruch gegen die Bundestagswahl vom damaligen Bundestag abgelehnt wurde – mit einer Wahlprüfungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht. Außerdem wurden die Wahlrechtsausschlüsse 2015 vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Staatenberichtsprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention kritisiert. 2016 rügte das Deutsche Institut für Menschenrechte in seinem ersten Menschenrechtsbericht die Wahlrechtsausschlüsse als diskriminierende und unverhältnismäßige Eingriffe in das menschenrechtlich und verfassungsrechtlich garantierte staatsbürgerschaftliche Recht, zu wählen und gewählt zu werden. 2019 stellt nun das Bundesverfassungsgericht klar, dass die bestehenden Wahlrechtsauschlüsse nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar sind und erzwingt dadurch politischen Handlungsbedarf.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 22.02.2019

Juchacz Denkmal wird Teil der „Straße des Friedens“

Mit einer Gedenkveranstaltung ehrt die AWO heute einen besonderen Moment in der Geschichte des deutschen Parlaments – zum 100. Mal jährt sich, dass mit der Sozialdemokratin Marie Juchacz erstmals eine Frau im deutschen Reichstag eine Rede hielt. Noch im selben Jahr war Marie Juchacz verantwortlich für die Gründung der Arbeiterwohlfahrt (als Hauptausschuss für Arbeiterwohlfahrt in der SPD). An der heutigen Veranstaltung nahmen rund 100 Gäste aus der AWO und der Sozialdemokratischen Partei teil. Dazu erklärt der AWO Präsident Wilhelm Schmidt: „Marie Juchacz war zu einer Zeit politisch hochengagiert, in der Frauen Politik gänzlich verboten war. Sie kämpfte stellvertretend für alle Frauen in diesem Land für Gleichberechtigung, Solidarität und Gerechtigkeit. Und ihr Kampf ist noch nicht zu Ende. Es gibt noch viel zu leisten in diesem Land bis Männer und Frauen und Männer nicht nur vor dem Gesetz, sondern auch in der Praxis gleichberechtigt sind.“

Die SPD Parteivorsitzende Andrea Nahlesbekräftigte: „Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden auch in Zukunft das fortführen, was Marie Juchacz begonnen hat: Wir kämpfen für die Gleichstellung als unumstößliches Menschenrecht. Denn wer den Frauen dieses Menschenrecht abspricht, der spricht ihnen auch das Menschsein ab.“

Auch der Berliner Regierende Bürgermeister Michael Müller würdigte Marie Juchacz und erklärte warum, der Berliner Senat sich dafür entschieden habe, den 08. März, also den internationalen Frauentag, zum Feiertag zu machen. Ziel sei es, mit Hilfe dieses Feiertages immer wieder eine kritische und öffentliche Diskussion zu führen, wie es um die Rechte der Frauen stehe.

Ein weiterer Höhepunkt der heutigen Veranstaltung bestand darin, dass das Denkmal der AWO Gründerin Juchacz im Rahmen der Veranstaltung offiziell als Denkmal in die Straße des Friedens aufgenommen wurde. Verantwortlich ist der Verein „Straße des Friedens – Straße der Skulpturen in Europa – Otto Freundlich Gesellschaft e.V.“. Hierbei handelt es sich um ein von Leo Kornbrust initiiertes Kunstprojekt mit internationaler Bedeutung.

Das Denkmal für Marie Juchacz wurde 2017 feierlich enthüllt. Der Platz für das Denkmal wurde wohlbedacht gewählt. So befanden sich unweit des heutigen Mehringplatzes in Berlin-Kreuzbergbis 1933 die Zentrale und die Wohlfahrtsschule der Arbeiterwohlfahrt (AWO).

„Wir Frauen sind uns sehr bewusst, dass in zivilrechtlicher wie auch in wirtschaftlicher Beziehung die Frauen noch lange nicht die Gleichberechtigten sind.“

Marie Juchacz, 19.02.1919

Marie Juchacz: Sie gründete die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und war von 1919 bis 1933 deren Vorsitzende. Sie gehörte zu den Frauen, die in Deutschland gegen erbitterten Widerstand das Frauenwahlrecht erstritten. Marie Juchacz war von 1917-1933 war Mitglied des SPD-Parteivorstandes und Leiterin des Frauenbüros der Partei und von 1919 bis 1933 Mitglied der Weimarer Nationalversammlung und des Reichtages. In der Weimarer Nationalversammlung hielt sie am 19. Februar 1919 als erste Frau eine Rede in einem gewählten Parlament in Deutschland. Bis 1933 blieb sie als führende Sozial- und Frauenpolitikerin der SPD Mitglied des Reichstags.

Als Marie Juchacz 1919 die Arbeiterwohlfahrt gründete, hat sie ganz sicher nicht im Sinn gehabt, dass die Arbeiterwohlfahrt rund einhundert Jahre nach ihrer Gründung bundesweit von über 335.000 Mitgliedern, 66.000 ehrenamtlich engagierten Helfenden sowie 215.000 hauptamtlichen Mitarbeitenden getragen wird.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.02.2019

Anlässlich der Verabschiedung des Papiers „Arbeit – Solidarität – Menschlichkeit. Ein neuer Sozialstaat für eine neue Zeit.“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die AWO begrüßt, dass die Sozialdemokratie sich auf ihre Wurzeln besinnt und wieder stärker den Arbeitsalltag der Menschen in den Blick nehmen möchte. So zum Beispiel setzt sich die AWO für eine starke Tarifbindung auch im sozialen Bereiche ein. Soziale Arbeit schafft die Basis für eine funktionierende Gesellschaft. Das muss sich auch in den Löhnen widerspiegeln. Nur so wird Soziale Arbeit wieder attraktiv, denn gerade hier macht sich ein Fachkräftemangel verstärkt bemerkbar.“

Die AWO unterstützt zudem das Vorhaben Hartz IV abzuschaffen. „Hartz IV funktioniert nicht. Es ist vielmehr eine Brandmarke dafür, ganz unten zu stehen. Dabei darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass sich Arbeit lohnen muss. Wer arbeiten geht, muss besser gestellt sein, als jemand der es nicht tut“, betont Stadler. Auch die leidige Sanktionspraxis sollte durch mehr persönliche Beratung und Betreuung ersetzt werden. Nach Ansicht der AWO ist die Verlängerung des Arbeitslosengeldes I für diejenigen, die lange gearbeitet haben, ein richtiger Schritt. In wie weit sich ein Verzicht auf Prüfung von Vermögen bei der Beantragung des Bürgergeldes sich in der Praxis bewährt, muss abgewartet werden.

Nach Ansicht der AWO sind alle Vorschläge unterstützenswert, die es Familien ermöglichen, ihre Arbeit so flexibel wie möglich an ihre familiären Bedürfnisse anzupassen. Familien müssen über Zeitsouveränität verfügen. Insbesondere für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist beispielsweise ein modernes Teilzeitrecht ein bedeutender Aspekt, der es Beschäftigten überhaupt erst ermöglicht, Fürsorgeaufgaben wahrnehmen zu können. So fallen in Familien vielfältige und zum Teil unvorhersehbare Aufgaben an, für die es Zeit und Flexibilität braucht.

In Sachen finanzielle Absicherung von Familien beschloss die AWO bereits im Jahr 2008 auf ihrer Bundeskonferenz die Forderung nach Einführung einer Kindergrundsicherung. „Die derzeitige Kinder- und Familienförderung ist sozial ungerecht und intransparent. Kinder dürfen kein Armutsrisiko sein“, zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende überzeugt. Aus Sicht der AWO stellt die Kindergrundsicherung eine gute Möglichkeit dar, allen Kindern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft eine Chance auf gesellschaftliche Teilhabe zu geben. Gleichwohl müssen neben einer verbesserten finanziellen Unterstützung für Familien, Einrichtungen, wie Kitas, Jugendzentren und Familienberatungen gestärkt werden, damit Kinder und Jugendliche qualitativ gut betreut, gefördert und beraten werden können. „Die AWO unterstützt die Forderung nach mehr kostenfreien Betreuungs- und Essensangeboten für Kinder. Dies darf aber nicht zu qualitativ schlechterem Essen oder dazu führen, dass immer mehr Kinder von immer weniger Fachpersonal betreut werden. Deshalb setzt sich die AWO schon lange für ein bundesweit geltendes Gesetz ein, dass eine qualitativ gute Betreuung von Kindern sicherstellt.“

Alles in allem finden sich in dem „Sozialstaatspapier“ der SPD Bundestagsfraktion viele solidarische und gerechte Ideen und Forderungen, die es nach Meinung der AWO zu unterstützen lohnt. „Wir hoffen, viele der Vorhaben in den nächsten Jahren auch in konkreten Gesetzesvorhaben wiederzusehen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 11.02.2019

Zum Vorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für eine Grundrente erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Mit seinem Konzept für eine Grundrente hat Hubertus Heil einen guten und klugen Vorschlag zur Umsetzung des Koalitionsvertrages vorgelegt, der jetzt schnell auf den Weg gebracht werden muss.

Wer lange Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat und hierfür Rentenbeiträge gezahlt hat, muss im Alter mehr haben als eine bedürftigkeitsgeprüfte Grundsicherung. Das Grundrentenkonzept von Hubertus Heil setzt dieses Ziel um und trägt der langjährigen AWO-Forderung Rechnung, dass Leistungsverbesserungen für Niedrigverdiener in der Rentenversicherung nicht bedürftigkeitsabhängig sein dürfen. Die Höhe einer Rente muss sich nach der Lebensleistung des einzelnen Versicherten richten und nicht nach der Höhe des Partnereinkommens. Diese entscheidende Bedingung erfüllt die Grundrente im Gegensatz zu den früheren Modellen voll und ganz.

Auch beim Wohngeld und bei der Grundsicherung muss es Verbesserungen geben. Denn Rente, Wohngeld und Grundsicherung sind kommunizierende Röhren. Das Wohngeld sorgt bei vielen Rentnern dafür, dass sie nicht zum Grundsicherungsamt gehen müssen. Es ist deshalb richtig, dass Rentner mit einem niedrigen Einkommen einen besseren Zugang zum Wohngeld erhalten sollen. Damit das vor dem Hintergrund der vielerorts rasant steigenden Mieten auch so bleibt, muss das Wohngeld regelmäßig angepasst werden. Wer trotz der Grundrente und des Wohngeldes auf Grundsicherung angewiesen ist, hat für jahrzehntelange Arbeit ebenfalls Respekt und Anerkennung verdient. Für Kleinstrenten muss es daher Verbesserungen in der Grundsicherung geben. Ein Freibetrag in der Grundsicherung, wie es ihn heute schon für Betriebsrenten und Privatvorsorge gibt, ist hierfür der richtige Weg.“ Link

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 04.02.2019

Der Bundesverband der Familienzentren (BVdFZ) stellte auf seiner Fachtagung am 14. Februar 2019 in Heilbronn die erste Landeskoordinierungsstelle für Familienzentren und ihre Aufgaben vor.

Die neue Koordinierungsstelle in Stuttgart gibt Impulse für regionale Weiterentwicklungen und informiert über Best-Practice-Beispiele. Sie bietet Vernetzungsmöglichkeiten, lädt zu regionalen Fachtreffen und Diskussionsrunden ein und sucht den Austausch mit den zuständigen Regierungsstellen und Trägern von Familienzentren.

„Mit dieser Koordinierungsstelle schaffen wir eine zentrale Anlaufstelle in Baden-Württemberg, an die sich Familienzentren mit ihren Fragen wenden können. In den Angeboten werden insbesondere landesspezifische Chancen und Herausforderungen zum Thema Familienzentren berücksichtigt. Wir hoffen natürlich, dass weitere Koordinierungsstellen in anderen Bundesländern folgen“, sagte BVdFZ-Präsidiumsmitglied Dorothea Rieber. Sie wird künftig die unabhängige Koordinierungsstelle in Stuttgart ehrenamtlich leiten. Zu erreichen ist sie per E-Mail unter info@bundesverband-familienzentren.de.

Brigitte Lösch, Mitglied des Landtags und Vorsitzende des Ausschusses für Kultus, Jugend & Sport, begrüßte die Koordinierungsstelle als trägerübergreifende fachliche Stärkung der Praxisorte. Auch die Vertreterinnen der evangelischen Landeskirche Württemberg, Birgit Kleinert, und der Caritas, Ulrike Wehinger, zeigten sich begeistert und freuen sich auf die künftige bereichernde Zusammenarbeit.

Zentrales Thema der Fachtagung im Hans-Rießer-Haus der Evang. Kirche Heilbronn war „Partizipation – Leitgedanke für Familienzentren“. Daniela Kobelt Neuhaus, Präsidentin des BVdFZ, betonte in ihrem Vortrag, dass es wichtig sei, Eltern und Kinder in all ihren Belangen zu beteiligen und ihre Selbstwirksamkeit zu stärken: „Partizipation ist dann gelungen, wenn für alle Beteiligten eine Win-win-Situation entsteht. Wenn Menschen mitwirken und mitentscheiden stärkt das ihr Verantwortungsgefühl, ihr Selbstbewusstsein und letztlich auch ihr Demokratieverständnis.“

Familienzentren richten daher den Blick sowohl auf das „System Familie“ als auch auf das soziale Umfeld: Wenn es Eltern gut geht, geht es auch den Kindern gut. Im Familienzentrum arbeiten und kooperieren Fachkräfte, die Kinder fördern sowie Erwachsene bilden und beraten. Pädagogische Unterstützung und gesellschaftliche Vielfalt sind hier ebenso Thema wie die gemeinsame Gestaltung eines familienfreundlichen Lebensumfelds.

Auf dem Podium „Partizipation aus dem Blickwinkel der Praxis“ beschrieben drei Leitungskräfte von Familienzentren (FZ) anhand von Beispielen, wie wichtig es ist, das Fachteam im Familienzentrum, die Eltern und die Kinder passgenau zu stärken. Monika Hülle (Kinderhaus Bachwiesenstraße Stuttgart), Gerhard Loewe (St.Josefs gGmbH Stuttgart) und Martina Werz (FZ Schillerstraße Heilbronn) waren sich trotz der unterschiedlichen Entwicklung ihrer Einrichtungen einig, dass Eltern sich gerne mit ihren Ideen einbringen, wenn für diese ernsthaft eine Umsetzung angestrebt wird. Konsens bestand auch darin, dass eine verlässliche, kontinuierliche und den Aufgaben angemessene Förderung durch das Land und die Träger für die Planung und Entwicklung eines Familienzentrums zwingend nötig wären. Der Bundesverband der Familienzentren fordert sogar eine volle zusätzliche Stelle pro Familienzentrum, um eine zielführende Kooperation mit anderen Akteuren im Quartier sicherzustellen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband der Familienzentren e.V. (BVdFZ) vom 15.02.2019

Deutscher Familienverband fordert von der Rentenkommission die Einführung eines Kinderfreibetrags in der Rentenversicherung und eine eigenständige Elternrente

Der Deutsche Familienverband (DFV) zeigt in seinem aktuellen Positionspapier Wege für eine familienorientierte Reform auf und fordert die eingesetzte Rentenkommission unter Vorsitz von Karl Schiewerling (CDU) und Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) zum Handeln auf.

„Die Rentenversicherung hat einen folgenschweren Konstruktionsfehler. Eltern werden mit den hohen Kosten der Kindererziehung allein gelassen und gleichzeitig mit niedrigen Renten in die Altersarmut gedrängt“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes. „Jede Rentenreform, die die Bedeutung der Kindererziehung für die Existenz der Rentenversicherung übersieht, fährt unweigerlich gegen die Wand.“

Der DFV kritisiert in seinem Positionspapier die bis heute übliche Diskriminierung von – insbesondere kinderreichen – Familien in der Rente: Mit der Erziehung ihrer Kinder leisten Eltern einen kostenintensiven Beitrag für die Zukunft der Rentenversicherung. Gleichzeitig zahlen Eltern – bei gleichem Einkommen – genauso hohe Rentenbeiträge wie kinderlose Versicherte.

„Gleiches muss gleich und Ungleiches muss ungleich behandelt werden. Das ist ein Verfassungsprinzip“, sagt Zeh. „In der Sozialversicherung wird das Grundgesetz ignoriert. Familien zahlen doppelt ein, mit der Kindererziehung und mit Geldbeiträgen. Damit macht sich der Sozialstaat mitverantwortlich für die Kinderarmut in Deutschland.“

Reformnotwendigkeit: Kinderfreibetrag und Elternrente

Für eine familiengerechte Rente muss die Rentenkommission die Erziehungsleistung von Eltern deutlich berücksichtigen, will sie die Zukunft des Rentensystems sichern. Zur Umsetzung schlägt der DFV die Einführung eines Kinderfreibetrages in die Gesetzliche Rentenversicherung – analog zum Einkommenssteuerrecht – vor.

Der DFV hält es für dringend notwendig, die rentenrechtliche Anrechnung von Kindererziehungszeiten zu verändern. Der Beitrag, den Eltern durch die Erziehung von Kindern für die Rentenversicherung leisten, muss hervorgehoben werden. Eine Elternrente muss sich an der Dauer der gesamten Erziehungszeit richten und von Rentenkürzungen ausgenommen sein, die durch eine ältere werdende Bevölkerung entstehen. „Durch die Erziehung von drei Kindern über einen Zeitraum von mindestens 18 Jahren würde ein Rentenanspruch ergeben, der dem einer durchschnittlich entlohnten sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstelle entspricht“, so Zeh.

Kein Mut mehr zu Familie

Das Positionspapier des Deutschen Familienverbands hebt hervor, dass sich seine Forderungen auf wegweisende Urteile des Bundesverfassungsgerichts stützen. Drei Mal hat das höchste Gericht die grundlegende Bedeutung des generativen Beitrags – also der Kindererziehung – in der Vergangenheit bestätigt und die Politik zum Handeln aufgefordert. Drei Mal wurden Familien von der Politik enttäuscht.

„Die Versäumnisse der letzten Jahrzehnte haben zu Folge, dass immer weniger Menschen den Mut haben, eine Familie zu gründen – geschweige denn eine mit mehreren Kindern. Wer zwei oder mehr Kinder erzieht, sorgt zwar gut für das Rentensystem vor, läuft aber Gefahr im Alter selbst arm zu sein“, sagt Zeh.

Der DFV hat bereits 2015 gemeinsam mit dem Familienbund der Katholiken (FDK) zum ersten Elternaufstand in der Geschichte der Bundesrepublik aufgerufen (Kampagne: „Wir jammern nicht, wir klagen!“ / www.elternklagen.de). Tausende Familien haben sich angeschlossen und werden von den Verbänden juristisch begleitet. Klagen zur Beitragsgerechtigkeit in der Sozialversicherung sind inzwischen beim Bundesverfassungsgericht anhängig.

Das Positionspapier „DFV-Positionen für eine familiengerechte Rente und einen verlässlichen Generationenvertrag“ ist auf der Website des Deutschen Familienverbandes zum Download verfügbar: https://www.deutscher-familienverband.de/publikationen/stellungnahmen

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 14.02.2019

1. Vor 100 Jahren haben Frauen für Frauen das Wahlrecht erkämpft. Nun ist es an uns Frauen, dieses Recht zu nutzen und am 26. Mai 2019 unsere Europaabgeordneten zu wählen. Wir dürfen die demokratische Teilhabe an der Europäischen Union nicht anderen überlassen.

2. Durch eine hohe Wahlbeteiligung von Frauen zeigen wir, dass wir überall gleichberechtigt mitwirken und die große Bedeutung des Engagements des Europäischen Parlaments für Frauenrechte sowie Geschlechtergleichstellung in der Europäischen Union besonders in Zeiten einer lebhaften Wertediskussion anerkennen.

3. Ein demokratisches, gerechtes und solidarisches Europa braucht ein starkes Europäisches Parlament, in dem Frauen und Männer gleichermaßen vertreten sind. Frauen stellen mehr als die Hälfte der Bevölkerung Europas, aber nur gut ein Drittel des Europäischen Parlaments. Unsere Abgeordneten im Europäischen Parlament sollen auch zur Hälfte Frauen sein und insgesamt die Vielfalt der Menschen widerspiegeln.

4. Erstwählerinnen vergesst nicht, dass wir – anders als unsere Großmütter und Bürgerinnen Großbritanniens nach einem Austritt aus der Europäischen Union – bei unserer Entwicklung zu selbstbestimmten und wirtschaftlich unabhängigen Frauen vom Einsatz des Europäischen Parlaments für fortschrittliche Politiken profitieren. Nicht nur die Freizügigkeit in der Europäischen Union, die Anerkennung von Schul- und Studienabschlüssen, die Erasmus-Programme, die Abschaffung der Roaming-Gebühren sind Errungenschaften, die es zu bewahren und weiterzuentwickeln gilt, sondern auch zahlreiche gleichstellungspolitische Errungenschaften wie unter anderem der Grundsatz der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern, Regelungen gegen die Benachteiligung von Frauen im Erwerbsleben, das Verbot sexueller Belästigung, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Elternzeiten und Mutterschutz, geschlechtergerechte Steuerpolitiken sowie Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt.

5. Das Europäische Parlament soll weiter als Garant und Motor für die Gleichstellung der Geschlechter die notwendigen Arbeiten engagiert fortführen. Dafür bieten die europäischen Verträge und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ein solides Fundament. Das Europäische Parlament steht hier in der Verantwortung.

6. Das Europäische Parlament als Mitgesetzgeber auf Augenhöhe mit den Regierungen der Mitgliedstaaten im Rat profiliert sich als unermüdlicher Mahner und Verfechter von zahlreichen Gesetzgebungsvorhaben und Projekten zur Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung. Die Teilerfolge müssen mit folgenden Zielen fortentwickelt werden:
– der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen und Männern,
– dem gleichen Entgelt für Frauen und Männer,
– Gerechtigkeit in der Alterssicherung insbesondere zur Bekämpfung der Altersarmut,
– gleicher Teilhabe von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen, auf dem Arbeitsmarkt und in Entscheidungspositionen in Politik und Wirtschaft,
– der Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben unter anderem durch verpflichtende Elterngeldmonate, Pflege- und Väterzeiten,
– der aktiven und gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in der digitalen Welt und
– der Anerkennung von Frauenrechten als Menschenrechte.

7. Das Europäische Parlament ruft nachdrücklich zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt auf. Konsequent fordert das Europäische Parlament die Ratifikation der Istanbul-Konvention, das heißt des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt von 2011, durch alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union und durch die Europäische Union selbst.

8. Die #metoo-Debatte hat das Ausmaß der sexuellen Grenzüberschreitungen verdeutlicht. Das Europäische Parlament hat sich in die Debatte aktiv eingeschaltet. Es fordert »null Toleranz« bei sexuellen Belästigungen und wendet sich gegen Frauenfeindlichkeit und Hassrede im Netz.

9. Ohne das Europäische Parlament kann der EU-Haushalt nicht verabschiedet werden. Dabei achtet das Europäische Parlament auf Gender Mainstreaming als Querschnittsaufgabe. Es sollte nachdrücklich Gender Budgeting fordern und durchsetzen und jedweden Kürzungen im Bereich Frauenrechte und Gleichstellung eine Absage erteilen.

10. Eine Europäische Außenpolitik, welche die Teilhabe, den Schutz und die Rechte von Frauen bei der Friedenspolitik anerkennt, und damit zugleich für die Aufrechterhaltung von 70 Jahren Frieden in Europa einsteht, kann nur mit der weiteren Unterstützung des Europäischen Parlaments gelingen.

Der djb appelliert daher an alle Frauen, ihr Europawahlrecht zu nutzen und durch eine hohe Wahlbeteiligung von Frauen die Rolle des Europäischen Parlaments als Vorreiter bei der Geschlechtergleichstellung anzuerkennen und zu unterstützen.
Das Europäische Parlament sollte sich die Forderung des djb nach einer ambitionierten und nachhaltigen Geschlechtergleichstellungsstrategie auf europäischer Ebene zu Eigen machen und dabei den gegenwärtigen gefährlichen Regressionstendenzen entschieden entgegentreten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 05.02.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum heutigen Welttag der sozialen Gerechtigkeit, die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland im Bundeshaushalt deutlich stärker zu priorisieren. Dafür muss aus Sicht der Kinderrechtsorganisation neben Maßnahmen wie dem „Starke-Familien-Gesetz“, das nur ein erster Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland ist, dringend die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze in den Blick genommen werden. „Die Bundesregierung spart durch das aus unserer Sicht politische Herunterrechnen der Hartz-IV-Sätze jährlich 25 Milliarden Euro. Deshalb helfen hier kein Herumbasteln an Sonderbedarfen oder die jährlichen Erhöhungen des Regelsatzes um ein paar Euro. Eine grundsätzliche Verbesserung der Lebenssituation von Armut betroffener Kinder braucht eine grundlegende Reform der Regelsatzberechnung unter Berücksichtigung der Prinzipien von Transparenz und Nachprüfbarkeit. Referenz muss dabei ein gutes Aufwachsen und die Teilhabe aller Kinder sein“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Bereits vor mehr als zwei Jahren hat der Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik grundlegende Kritik an der Berechnungsmethode der Regelsätze für Kinder und Jugendliche geübt. Demnach werden diese nicht wissenschaftlich belastbar ermittelt. „Dadurch wird armen Kindern das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben in vielen Fällen vorenthalten. Damit muss endlich Schluss sein“, so Hofmann weiter.

Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus, dementsprechend plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, die interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.02.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der Veröffentlichung der Studie „Children’s Worlds+“ der Bertelsmann Stiftung eine Stärkung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen insbesondere durch die Verankerung von Beteiligungsrechten im Grundgesetz und eine Absenkung des Wahlalters. „Wenn sich jedes zweite Kind Sorgen um die finanzielle Situation der Familie macht, ist das ein Alarmsignal, das aufschrecken muss. Dabei ist gutes Aufwachsen mehr als materielle Absicherung, sondern umfasst auch strukturelle Rahmenbedingungen für eine altersgerechte gesellschaftliche Teilhabe und andere Aspekte subjektiven Wohlbefindens. Dazu gehören beispielsweise Ansprechpartner in Familie und Schule, die ihnen auf Augenhöhe begegnen, die sie ernst nehmen und an die sie sich jederzeit wenden können“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie „Children’s Worlds+“ zeigt sehr deutlich, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen endlich zu einer Selbstverständlichkeit werden muss. Dafür brauchen wir dringend ein gemeinsames Handeln von Bund, Ländern und Kommunen. Kinder und Jugendliche müssen über ihre Rechte aufgeklärt. Und es braucht mehr Qualifizierungsangebote für die Unterstützung bei der Durchführung von Beteiligungsprozessen ebenso wie ein Programm, das gezielt Kinder anspricht, die von Armut betroffen sind und sie zur Mitwirkung motiviert. Denn viel zu oft werden gerade die Interessen benachteiligter Gruppen nicht gehört. Außerdem wird Kinder- und Jugendarbeit insgesamt durch Beteiligung passgenauer und bedürfnisgerechter“, so Hofmann.

Fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention steht Deutschland bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor einem föderalen Flickenteppich. Deshalb sollten aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes verbindliche Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden, zuvorderst im Grundgesetz. Kinder und Jugendliche werden durch frühe Beteiligungserfahrungen in ihren sozialen Kompetenzen gefördert. Frühe Beteiligung von Kindern leistet aber auch einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie. „Kinder und Jugendliche haben bisher häufig nicht die Möglichkeit, ihre Meinung kundzutun, so dass ihre Perspektive keine Beachtung findet. Beteiligungsrechte sind eng mit dem Kindeswohl verbunden, da sie der Feststellung der kindlichen Interessen dienen. Es geht darum, die besonderen Ansichten von Kindern zu berücksichtigen, die sich von denen der Erwachsenen unterscheiden“, so Hofmann weiter.

Wichtig ist zudem die Vermittlung von Kinderrechten und Beteiligungsmethoden von Kindern und Jugendlichen in den Curricula zentraler Berufsgruppen. Dieses Wissen muss in allen Berufen etabliert werden, die Entscheidungen über das Aufwachsen und die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen treffen. „Beteiligung fördert Resilienz, Selbstbewusstsein und Selbstwirksamkeit, stärkt somit alle Kinder und Jugendlichen und insbesondere auch sozial benachteiligte Kinder, denn Beteiligung hilft auf die längere Sicht dabei, die Armutsvererbung zu durchbrechen. Zudem vergrößert die Beteiligungserfahrung als Kind und Jugendlicher die Wahrscheinlichkeit, sich auch als Erwachsener kommunal zu engagieren“, so Hofmann.

Um die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker in politische Entscheidungsprozesse einzubinden, tritt das Deutsche Kinderhilfswerk außerdem dafür ein, die Wahlaltersgrenze auf allen Ebenen, also von der Europa- bis zu den Kommunalwahlen, zunächst auf 16 Jahre, und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre abzusenken. Eine Senkung des Wahlalters würde nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation dem veränderten Altersaufbau der Gesellschaft Rechnung tragen, da es seit einigen Jahren mehr Rentnerinnen und Rentner als Kinder und Jugendliche gibt. Mit dieser veränderten Struktur sind die Möglichkeiten der jungen Bevölkerung gesunken, ihre Interessen wahrzunehmen und durchzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.02.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Fünften und Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur UN-Kinderrechtskonvention als gute Grundlage, die Kinderrechte in Deutschland umfassender als bisher zu verwirklichen. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sind insbesondere das klare Bekenntnis der Bundesregierung zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz und die angestrebte dauerhafte Absicherung der unabhängigen Monitoring-Stelle zur Überwachung der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention wichtige Schritte. Positiv hervorzuheben ist außerdem, dass erstmalig vor Erstellung des Berichts Kinder und Jugendliche zu ihren Perspektiven auf die Umsetzung des Übereinkommens befragt wurden. Das gilt auch für die Planung der Bundesregierung, eine für Kinder geeignete Version des Staatenberichtes zu veröffentlichen.

„Der Staatenbericht zeigt aber auch ganz deutlich, dass bei der vollständigen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland noch viel Luft nach oben ist. Hier sehen wir die Bundesregierung insbesondere bei der Bekämpfung der anhaltend hohen Kinderarmut in Deutschland in der Pflicht. Und auch beim Thema Beteiligung geht es insgesamt zu langsam voran. Bundesländer und Kommunen müssen zügig weitere gesetzliche Maßnahmen in die Wege leiten, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen abzusichern. Eine wichtige Aufgabe in diesem Zusammenhang ist die Ausgestaltung der Justiz in kindgerechter Weise, um den Zugang zum Recht für Kinder zu garantieren. Große Herausforderungen bestehen aktuell auch im Hinblick auf die Umsetzung von Kinderrechten beim digitalen Aufwachsen. Es wird stärker als bislang Aufgabe der Bundesregierung sein müssen, sowohl den Schutz als auch die Teilhabe und Förderung von Kindern in digitalen Lebenswelten nachhaltig abzusichern. Zudem bleibt die bedeutende Frage, wie Kindeswohlüberlegungen systematisch Eingang in Entscheidungen von Behörden, Gerichten und des Gesetzgebers finden insbesondere in Bezug auf die Unterbringung geflüchteter Kinder mit ihren Familien und den Familiennachzug. Bei all diesen Themen können wir uns eine Politik der kleinen Trippelschritte nicht leisten. Deshalb sollte die Bundesregierung gemeinsam mit Ländern und Kommunen darüber nachdenken, wieder einen ,Nationalen Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland‘ auf den Weg zu bringen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Wir sind schon gespannt, wie der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen den Staatenbericht bewerten wird. Kernpunkte der Kritik am letzten Bericht waren vor allem, dass im Grundgesetz keine Kinderrechte verankert sind, dass es keine zentrale Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche gibt, und die hohe Zahl armutsbetroffener Kinder in Deutschland. Bei allen drei Themen sind wir nicht ausreichend vorangekommen. Insofern muss sich die Bundesregierung wiederum auf harsche Kritik des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes einstellen“, so Hofmann weiter. „Wichtig ist auch der Ergänzende Bericht, den die Kinderrechtsorganisationen und weitere Verbände der Zivilgesellschaft bei den Vereinten Nationen einreichen werden. Nur so ergibt sich ein komplettes Bild der Kinderrechtssituation in Deutschland, aus der sich Kritik und Handlungserfordernisse ableiten“, so Hofmann.

Alle Staaten, die die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet haben, müssen regelmäßig vor dem Kinderrechte-Ausschuss in Genf berichten, wie sie mit deren Umsetzung in ihrem Land vorankommen. Dazu reichen die Staaten Berichte ein, aber auch von zivilgesellschaftlichen Organisationen werden dem Ausschuss Alternativberichte vorgelegt. Nach der Untersuchung durch den UN-Ausschuss erhält die Regierung Empfehlungen für die bessere Umsetzung der Konvention. Das Berichtssystem mit einer regelmäßigen kinderrechtsbasierten Datenerhebung ist damit eine Grundlage für eine umfassende Evaluation des Umsetzungsstandes der Kinderrechte. Nachdem in Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention am 05. April 1992 in Kraft trat, erfolgt dieses Jahr die vierte Veröffentlichung eines Staatenberichts.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 13.02.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des heutigen Safer Internet Day wirksamere gesetzliche Maßnahmen für einen effektiven Kinder- und Jugendschutz im Internet. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation versagt der Kinder- und Jugendschutz im Internet sowohl beim Schutz vor Belästigungen und Abzocke als auch bei der Einstufung und konsequenten Durchsetzung von Altersgrenzen beim Zugang zu Spiele-Apps. Um hier Abhilfe zu schaffen, sollten die entsprechenden Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages auf den Prüfstand und schleunigst nachgebessert werden, insbesondere im Bereich der Spiele-Apps.

„Kinder- und Jugendschutz im Internet ist ein dickes Brett, das Bundesfamilienministerin Giffey und Bundesjustizministerin Barley gemeinsam bohren müssen. Aber die Zeit drängt. Denn Studien wie beispielsweise der Stiftung Warentest oder von jugendschutz.net zeigen dringende Handlungsbedarfe in diesem Bereich. Wenn der Schutz von Kindern vor Belästigungen und Cyber-Grooming vernachlässigt wird oder die Alterseinstufung von Apps nur sehr unzureichend funktioniert, wenn ein simples Häkchen ausreicht, um Altersgrenzen zu umgehen oder Kinder durch Spiele-Apps abgezockt werden, brauchen wir verbesserte gesetzliche Schutzmaßnahmen und gleichzeitig verstärkte Kontrollen, damit gesetzliche Vorgaben nicht wie bisher teils systematisch unterlaufen werden können. Und wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden, gehören die entsprechenden Apps in Deutschland vom Markt“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Eine Jugendmedienschutzreform sollte aus unserer Sicht sowohl den Schutz als auch die Teilhabe und die Förderung von Kindern und Jugendlichen konsequent in den Blick nehmen. Die aktive Beteiligung von Kindern an der Diskussion um Medieninhalte selbst sowie die Förderung von Medienkompetenz können Kindern dabei auch einen kompetenteren Umgang mit potenziellen Gefahren in und durch Medien gewährleisten“, so Hofmann weiter.

Probleme gibt es beispielsweise bei vielen Spiele-Apps mit den Datenschutzerklärungen, die in der Regel so kompliziert und umfangreich sind, dass auch vielen Erwachsenen nicht bewusst ist, wie ihre Daten verarbeitet und weitergegeben werden. Für Kinder sind diese Bestimmungen undurchschaubar. In Spiele-Apps enthaltene Werbung muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes so gekennzeichnet sein, dass Kinder sie als solche erkennen können. Insbesondere dürfen Kinder nicht in die Situation gebracht werden, vom weiteren Spielverlauf ausgeschlossen zu werden, wenn sie keinen Kauf tätigen. „Außerdem muss bei Spiele-Apps für Kinder sichergestellt werden, dass nicht Werbung für ein anderes Spiel mit einer Altersfreigabe ab 18 Jahren gezeigt wird. Das geht gar nicht“, so Hofmann.

Wichtig ist zudem ein wirksamer Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Belästigungen und Cyber-Grooming. Kinder müssen die Möglichkeit haben, Spiele-Apps ungefährdet nutzen zu können, ohne in integrierten Chats von Fremden belästigt zu werden. Hierfür haben die Anbieter Sorge zu tragen, indem sie ein effizientes Meldesystem vorhalten sowie Kinder auf mögliche Risiken und ihre Handlungsoptionen hinweisen. „Unmoderierte Chats in Spiele-Apps für Kinder passen dazu nicht. Hier ist einem Missbrauch von Kindern Tür und Tor geöffnet“, so Hofmann weiter.

Problematisch ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch das System der Alterseinstufung von Apps. „Die Bestimmung der Altersgrenze über einen Fragenkatalog, den das Unternehmen selbst ausfüllt, kann nur funktionieren, wenn dieses System ausreichend kontrolliert und bei Verstößen Sanktionen drohen. Wenn jugendschutz.net feststellt, dass von 100 Apps aus den Top-Listen des Google Play Stores die meisten zu niedrig eingestuft sind und daraus anscheinend keine Konsequenzen folgen, ist dieses System ad absurdum geführt“, so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 05.02.2019

Aus Anlass des Internationalen Tages der Muttersprache am 21. Februar hat der Verband binationaler Familien und Partnerschaften eine kleine Umfrage durchgeführt: welche Wörter gibt es in anderen Sprachen, die es im Deutschen nicht gibt und umgekehrt.

Die Einreichungen reichen von Mahtab (beschreibt im Persischen den feinen Ring um den Mond) über die Feststellung, dass es im Deutschen zwei Plurale für Wort gibt: Wörter und Worte bis zum türkischen Herz. Hier gibt es mehrere Wörter für Herz, u.a. Liebesherz Gönül, ein Mutherz yürek oder einfach nur das Organ kalp. Das zeigt, dass die eigene Welt, so wie wir sie über unsere Sprache wahrnehmen und erklären, immer nur relativ ist.

Einsprachige Gesellschaften sind ein Mythos, auch Deutschland war und ist mehrsprachig. Von den anerkannten Minderheitensprachen über die vielfältigen Dialekte bis hin zur lebensweltlichen Mehr-sprachigkeit heute. Menschen sind nicht auf Einsprachigkeit angelegt, die meisten Menschen sind mehr-sprachig.

Im deutschen Bildungssystem ist gelebte Mehrsprachigkeit im Unterricht noch kaum integriert. Von solch einer Integration würden alle Schüler*innen profitieren. Studien belegen, dass das Vertiefen der sogenannten Erst- oder Herkunftssprache auch den Spracherwerb im Deutschen und in weiteren Sprachen fördert. Mehrsprachigkeit ist Gehirnjogging – das Verwenden mehrerer Sprachen fördert die Aufnahme- und Verarbeitungsfähigkeit unserer Gehirne – ergo: es fördert die gesamte kognitive Entwicklung

Von dem Ziel eines mehrsprachigen inklusiven Unterrichts ist das deutsche Bildungssystem noch weit entfernt. 10 Bundesländer bieten den sogenannten herkunftssprachlichen Unterricht an und dies auch nicht flächendeckend. An Stelle der Schulen treten Konsulate, Gemeinden oder Verbände. Diese Angebote sind nicht im Regelunterricht.

Laut Statischem Bundes­amt (2018) hat etwa ein Drittel der rund 11 Millionen Schüler*innen in Deutschland einen Migrations­hinter­grund und 10,7 Prozent der Kinder besitzen nicht die deutsche Staats­angehörig­keit. Viele dieser Familien leben mehrsprachig.

„Angesichts unserer globalisierten Welt ist es eine nicht nachzuvollziehende Ressourcenverschwendung, Mehrsprachigkeit nicht stärker zu fördern,“ meint dazu die Expertin für Mehrsprachigkeit, Maria Ringler, vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften.

Das müsse schon in den Kitas mit einem wertschätzenden Umgang der unterschiedlichen Familiensprachen der Kinder beginnen „Es muss viel stärker schon in Kitas darauf geachtet werden, dass sprachliche Vielfalt Kompetenz bedeutet. Statt nur danach zu schauen, wie gut ein Kind Deutsch spricht.“

Seit einigen Jahren veröffentlicht der Verband Broschüren zu mehrsprachiger Erziehung, zweisprachig in das Thema einführen. Mittlerweile gibt es die Broschüren in 12 Sprachen. Gerade erschienen die Broschüren in rumänisch-deutsch und französisch-deutsch.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 21.02.2019

Elternbroschüre zur mehrsprachigen Erziehung jetzt auch in Französisch und Rumänisch

Mehrsprachigkeit ist immer ein Potential und die Elternbroschüre „In vielen Sprachen zu Hause“ will Familien unterstützen, dieses Potential zu fördern. Die Broschüre ist mit Unterstützung des Landesfamilienministeriums NRW nun in zwei weiteren Ausgaben in den Sprachen deutsch-französisch und deutsch-rumänisch kostenlos erhältlich.

Für rund einem Drittel der Familien in Deutschland gehören mehrere Sprachen zum Alltag. Doch zwei- oder mehrsprachig leben in einer sich einsprachig verstehenden Gesellschaft, geht nicht ohne weiteres zusammen. Mehrsprachige Erziehung stellt daher viele Eltern vor Herausforderungen. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V. möchte diese Eltern stärken und sie bei dieser Aufgabe unterstützen.

Überfordert Kinder das Aufwachsen in mehreren Sprachen? Wie können Eltern die sprachliche Entwicklung ihrer Kinder gut begleiten? In wieweit hat die Förderung der Familiensprache auch einen positiven Einfluss auf die Sprachentwicklung in weiteren Sprachen? Gibt es an öffentlichen Schulen Angebote für die Familiensprachen? Auf diese und andere Fragen gehen die ansprechend gestalteten Broschüren ein. Sie sind insbesondere für die Auslage in Kindertagesstätten und Familienzentren, Kinderarztpraxen oder Beratungsstellen geeignet.

Die Broschüren in den zwölf Sprachen Deutsch-Arabisch, -Bulgarisch, -Englisch, -Französisch, -Italienisch, -Kurdisch, -Polnisch, -Portugiesisch, -Rumänisch, -Russisch, -Spanisch und -Türkisch erhalten Sie gegen Erstattung der Versandkosten unter nrw@verband-binationaler.de und unter www.mehrsprachigvorlesen.verband-binationaler.de zum Download.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 20.02.2019

Nun hat auch das Bundesministerium des Innern eingelenkt

Das Eheöffnungsgesetz bestimmt: „Für die Rechte und Pflichten der Lebenspartner bleibt nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft weiterhin maßgebend.“ (Art. 3 Abs. 2 EheöffngsG). In der Begründung der Vorschrift wird gesagt, dass der Gesetzgeber damit die bestehende Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerinnen und Lebenspartner mit Ehegatten rückwirkend beseitigt habe. Deshalb müssten bestimmte sozial- und steuerrechtliche Entscheidungen neu getroffen werden.

Die rückwirkende Änderung von rechtkräftigen Verwaltungsakten ist im Einkommensteuerrecht in § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO und im Verwaltungsrecht, also hinsichtlich des Familienzuschlags, in § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG des Bundes bzw. in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Bundesländer vorgesehen. Der Antrag auf Nachzahlung des rückständigen Familienzuschlags muss binnen drei Monaten nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe gestellt werden.

Die Steuerverwaltung und viele Besoldungsstellen haben zunächst bestritten, dass aus Art. 3 Abs. 2 EheöffnungsG solche Ansprüche abgeleitet werden können. Auf unseren Druck hin haben die Koalitionsfraktionen den Anspruch auf nachträgliche Zusammenveranlagung durch Art. 97 § 9 Abs. 5 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) bejaht und geregelt.

Daraufhin hat nun auch das Bundesministerium des Innern eingelenkt. Das Bundesverwaltungsamt hat einem Betroffenen mitgeteilt, „dass ich aufgrund der Entscheidung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, dass Ansprüche nach dem Bundesbesoldungsgesetz aufgrund des Eheöffnungsgesetzes nunmehr zu erfüllen sind, meinen ablehnenden Bescheid“ widerrufen habe. Sie können die Mitteilung des Bundesverwaltungsamt hier herunterladen.

Wenn Sie mit Ihrem Besoldungsamt über die Nachzahlung des rückständigen Familienzuschlags streiten oder Klage erhoben haben, empfehlen wir Ihnen, die Mitteilung des Bundesverwaltungsamts Ihrer Besoldungsstelle zu übersenden. Wir gehen davon aus, dass Ihre Besoldungsstelle dann bei seinem Landesinnenministerium nachfragen wird, wie es sich verhalten soll, und dass das Landesinnenministerium genauso reagieren wird wie das Bundesinnenministerium.

Falls Sie schon Klage erhoben haben, sollten Sie die Mitteilung des Bundesverwaltungsamts auch dem Verwaltungsgericht übersenden und hinzufügen, dass Sie davon ausgehen, dass das Landesinnenministerium genauso reagieren wird wie das Bundesinnenministerium.

Eine Erläuterung der Rechtslage samt entsprechenden Mustertexten finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 20.02.2019

Bundesregierung muss Verbot endlich auf den Weg bringen

Das Europäische Parlament hat heute die erste Resolution zu den Menschenrechten intergeschlechtlicher Menschen angenommen. Darin werden normalisierende Operationen und Behandlungen scharf verurteilt und die zügige gesetzliche Anerkennung der körperlichen Unversehrtheit von intergeschlechtlichen Menschen gefordert. Dazu erklärt Henny Engels, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Resolution des Europäischen Parlaments und fordert ein schnelles Verbot von Zwangsoperationen und Zwangsbehandlungen an intergeschlechtlichen Menschen. Das hätte bereits im Zuge der Erweiterung des Personenstandsrechts um eine dritte Geschlechtsoption passieren müssen. Auf was wartet die Bundesregierung?

Diese Operationen sind keine Heileingriffe, sondern verletzen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde. In Deutschland verstoßen Ärztinnen und Ärzte tagtäglich gegen bestehende medizinische Leitlinien und unternehmen diese unnötige Operationen und Behandlungen an intergeschlechtlichen Menschen. Die Bundesregierung muss das im Koalitionsvertrag beschlossene Verbot endlich auf den Weg bringen! Chirurgische, medikamentöse und hormonelle Eingriffe dürfen ausschließlich aufgrund der informierten Einwilligung der betroffenen Menschen erfolgen. Begleitend sind umfassende und vorurteilsfreie Informationen für Eltern intergeschlechtlicher Kinder notwendig.

Hintergrund

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat bereits 2017 einen Vorschlag gemacht, wie ein solches Verbot gesetzlich umgesetzt werden kann. Der LSVD unterstützt diesen Vorschlag.

Zwischen 2005 und 2016 wurden in Deutschland jährlich durchschnittlich 1.871 „feminisierende“ oder „maskulinisierende“ Operationen an Kindern unter zehn Jahren durchgeführt. Obwohl bestehende medizinische Leitlinien von diesen Eingriffen abraten. 2016 wurden sogar 2.079 solcher Operationen durchgeführt. Das sind zwischen fünf bis sechs Operationen pro Tag.

European Parliament resolution on the rights of intersex people (2018/2878(RSP))

Häufigkeit normangleichender Operationen „uneindeutiger“ Genitalien im Kindesalter. Follow Up‐Studie von Josch Hoenes, Eugen Januschke, Ulrike Klöppel und Katja Sabisch (2019)

Gesetzesvorschlag des Deutschen Instituts für Menschenrechte im Gutachten „Geschlechtervielfalt im Rechte“ (2017). S. 9.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 14.02.2019

Durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages und die Aufnahme des Themas in den Koalitionsvertrag der GroKo stehen die „vergessenen Kinder“ endlich auf der politischen Agenda. Die Bundesregierung steht in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass Hilfen für diese Kinder endlich gesetzlich geregelt und finanziert werden.

„Sie leiden extrem – nicht nur unter der Krankheit in der Familie, sondern vor allem auch unter der Stigmatisierung und Tabuisierung der Erkrankung der Eltern“, sagte heute Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes auf der Auftaktpressekonferenz zur zehnten bundesweiten Aktionswoche für Kinder aus Suchtfamilien in Berlin. „Diese Kinder suchen sich oft keine Hilfe, aus Scham oder aus Angst vor den Konsequenzen. Stattdessen übernehmen sie in ihren Familien Rollen, die weder ihrem Entwicklungsstand noch ihren Kräften entsprechen. Das alles hat häufig zur Folge, dass sie selbst eine Erkrankung entwickeln.“

Kinder aus Suchtfamilien sind die größte bekannte Risikogruppe für eine eigene Suchterkrankung und lebenslang hochgefährdet für psychische Krankheiten sowie soziale Störungen. Laut dem aktuellen DAK-Kinderreport haben diese Kinder um 32 Prozent erhöhte Gesundheitskosten. Internationale Studien legen nahe, dass die Schädigungen der Kinder in der lebenslangen Perspektive zu Kosten in Milliardenhöhe führen. Das Leid der Kinder ist mit Geld nicht zu ermessen.

Der Deutsche Bundestag hat 2017 in einem überfraktionellen Antrag beschlossen, dass Kinder psychisch- und suchtkranker Eltern in Deutschland Hilfen bekommen sollen. Derzeit arbeitet eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe entsprechende Vorschläge für die Bundesregierung aus.

Der Bundestag trug der Bundesregierung darüber hinaus auf, Sucht und psychische Erkrankungen mit Aufklärungskampagnen zu entstigmatisieren und diese Themen in die Aus- und Weiterbildung aller Erzieher/ innen, Lehrer/innen und Lehrer, Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeut/innen aufzunehmen. Beides ist bislang nicht ansatzweise umgesetzt.

„Wir fordern die Bundesregierung auf, die vom Parlament beschlossenen Aufklärungsmaßnahmen für die Bevölkerung sowie die geplante Entstigmatisierungskampagne 2019 bundesweit zu starten und die dafür notwendigen finanziellen Mittel in angemessenem Umfang im Bundeshaushalt 2020 auszuweisen und bereitzustellen“, forderte Rolf Rosenbrock.

Auf die Wichtigkeit der Aus- und Weiterbildung wies Henning Mielke von der Geschäftsstelle der Interessenvertretung für Kinder aus Suchtfamilien, NACOA, hin: „Nur eine winzige Zahl von Kindern hat heute in Deutschland das Glück, ein spezialisiertes Hilfeangebot für Kinder von Suchtkranken nutzen zu können. Umso wichtiger ist es, dass in jeder Kita und jeder Schule die dort tätigen Menschen in der Lage sind, diese Kinder zu erkennen, zu verstehen und zu unterstützen, damit sie nicht die Süchtigen und psychisch Kranken von morgen werden.“

Die bundesweite Aktionswoche für Kinder aus Suchtfamilien startet mit einem reichen Angebot von 120 Veranstaltungen in über 60 deutschen Städten. Viele davon sind Weiterbildungen für Fachkräfte. Das Programm der Aktionswoche ist unter www.coa-aktionswoche.de zu finden. Die Schauspielerin Katrin Sass ist Schirmherrin der Aktionswoche. Sie wird von der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) gefördert. Zeitgleich finden Aktionswochen auch in den USA, Großbritannien und erstmals auch in der Schweiz statt.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 11.02.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 28. Februar – 01.März 2019

Veranstalter: ROSA LUXEMBURG STIFTUNG

Ort: Berlin

«Wem gehört die Stadt? Euch gehört die Stadt! Das Menschenrecht auf Wohnen! Zusammen gegen Mietenwahnsinn! Eine Stadt für Alle» – für einen Großteil der Bevölkerung in Deutschland ist die Wohnungsfrage zu einer der wichtigsten sozialen Fragen überhaupt, wenn nicht zu DER sozialen Frage geworden. Auch die Bundesregierung hat das erkannt und legt Sonderprogramme auf, brüstet sich mit Investitionen und Anreizen für den Wohnungsneubau und veranstaltet sogenannte Wohngipfel. Die Maßnahmen der Großen Koalition von CDU/CSU und SPD gehen aber an den wirklich wichtigen Fragen und den grundsätzlichen Fragen in Bezug auf die Wohnungsversorgung, die Mietsituation, die Realisierung des Rechts auf Stadt für Alle, für eine nachhaltige Stadtentwicklung vorbei. In Berlin versucht der Rot-Rot-Grüne Senat seit gut zwei Jahren auch in der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik neue Wege zu gehen. 30.000 neue Wohnungen sollen bis zum Ende der Legislaturperiode entstehen, die geplanten 194.000 neuen Wohnungen bis 2030 zur Hälfte im gemeinwohlorientierten Wohnungsbau entstehen, die Bürger sollen beteiligt werden, das Vorkaufsrecht wird verstärkt genutzt, die Zweckentfremdung von Wohnraum wird erschwert, Initiativen werden gefördert, Genossenschaften werden verstärkt einbezogen, eine andere Bodenpolitik wird diskutiert; vieles weitere kann genannt werden.

Die Konferenz der Rosa-Luxemburg-Stiftung will diese und weitere Fragen kritisch unter der Überschrift RLS-Cities diskutieren. Was ist aktuell eine Rebellische, eine Linke, eine Solidarische Wohnungs-, Mieten- und Stadtentwicklungspolitik? Was sind aktuelle politische Praxen? Was sind die politischen Schlüsselthemen? Was muss noch auf die Rot-Rot-Grüne Agenda? Die Konferenz will kommunalpolitisch Aktive und Mandatsträger, VertreterInnen von Inititativen und Gruppen und Bewegungen, Betroffene, kritische Wissenschaft, Verwaltung und Verbände ansprechen und sowohl Mut machen für eine noch stärkere Vernetzung als auch das Forum bieten für mehr inhaltlichen Austausch über die politische Praxis. Die Schlüsselfrage lautet: «Was kann und will linke Stadt- und Wohnungspolitik?»

Programm und Anmeldung

Facebook Event

Termin: 01.März 2019

Veranstalter: Heinz und Heide Dürr Stiftung und das DIW Berlin

Ort: Hamburg

Die Heinz und Heide Dürr Stiftung fördert und unterstützt seit 20 Jahren bundesweit die Implementierung des Early-Excellence-Ansatzes in Deutschland, der auf eine gute Einbindung von Familien in frühkindliche Bildungsprozesse zielt. Das DIW Berlin befasst sich mit bildungs- und familienrelevanten Fragen, vor allem auch im Hinblick auf eine zukunftsweisende „Bildungsrendite“.

Das DIW Berlin hat in einer Studie zusammengestellt, welchen Auftrag frühkindliche Bildungsinstitutionen haben, Familien in ihrer Erziehungsarbeit zu unterstützen. In der Studie wurden auch internationale und nationale Ansätze zusammengetragen, die in Richtung von Zentren für Familien gehen.

Bitte melden Sie sich hier an: https://www.diw.de/de/diw_01.c.610843.de/veranstaltung_familien_im_zentrum_warum_wir_eine_staerkere_familienorientierung_in_kindertageseinrichtungen_brauchen_online_registrierung_2019.html

Termin: 08.März 2019

Veranstalter: SPD-Parteivorstand gemeinsam mit den SPD-Frauen und den Jusos

Ort: Berlin

War’s das schon?! 100 Jahre Frauenwahlrecht, 100 Jahre Kampf um eine geschlechtergerechte Gesellschaft, und jetzt?!

Jetzt stehen wir vor einer Europawahl, in der es um die Grundwerte der Europäischen Union geht: Es geht um den Erhalt einer freiheitlichen Demokratie, es geht um Rechtsstaatlichkeit, es geht um den Frieden in Europa.Vor allem für uns Frauen ist die Europawahl im Mai 2019 eine Richtungsentscheidung. Wird dieEuropäische Union weiter vorangehen bei der Gleichstellung auf dem europäischen Arbeitsmarkt? Wird sie weiterhin einstehen für gleiche Rechte und Chancen? Wird sie konsequent jegliche Art von Gewalt gegen Frauen bekämpfen? Oder wird der nationalchauvinistische und antifeministische Druck von rechts stärker und wir erleben eine Rückwärtsrolle bei Frauenrechten und Selbstbestimmung?

Für uns ist klar: Unser Europa muss ein Europa der Frauenrechte und des Zusammenhalts sein.

Dr. Katarina Barley, SPD-Spitzenkandidatin bei der Europawahl, Andrea Nahles, SPD-Parteivorsitzende und Ferda Ataman, Journalistin und Sprecherin der Neuen Deutschen Organisationendiskutieren darüber, was das konkret heute bedeutet.

Außerdem freut man sich auf die Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey und die Europakandidatinnen Delara Burkhardt, Maria Noichl und Gabriele Bischoff.

Also kommt zusammen für ein Europa der Frauen!

Bitte nutzen Sie, um sich anzumelden, folgenden Link: https://link.spd.de/Frauentag2019

Termin: 11.März 2019

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

2019 jährt sich die Friedliche Revolution zum 30. Mal. Ein Grund zum Feiern! Aber auch ein Grund für eine kritische Bestandsaufnahme. Anlässlich des Internationalen Frauentages wollen wir uns diesem besonderen Ereignis aus feministischer Perspektive nähern.

Mutige Bürgerinnen und Bürger haben 1989 durch friedlichen Protest und politisches Handeln tiefgreifende soziale, gesellschaftliche und politische Veränderungen herbeigeführt. Für viele Frauen bedeutete die Friedliche Revolution in erster Linie: Freiheit und einen Aufbruch zu neuen Ufern. Gleichzeitig bedeutete das neue Zeitalter aber auch: ökonomische Unsicherheit, Arbeitsplatzverlust, komplette Neuerfindung des eigenen Selbst. 30 Jahre später kämpfen Frauen in Ost und West noch immer für gleiche Chancen, gerechte Teilhabe und für eine geschlechtergerechtere Gesellschaft. Ist es also Zeit für ein feministisches Update? Wie kann durch den Einbezug deutsch-deutscher Perspektiven der gleichstellungspolitische Fortschritt in Gesamtdeutschland befeuert werden?

Wir wollen zurückblicken: Von welchen Frauen war die friedliche Revolution getragen? Welche Bedeutung haben die Vorkämpferinnen von damals auch heute noch? Was bedeutete die friedliche Revolution für Frauen und die Geschlechterverhältnisse in Ost und West? Wir wollen das Jetzt analysieren: Welche Ungleichheiten schreiben sich auch heute zwischen den Frauen in Ost und West fort? Brauchen wir einen differenzierteren Feminismus – treiben Frauen in Ost und West andere Fragen und Herausforderungen um? Wenn ja, welche?

Wir wollen für die Zukunft lernen: Was können wir von den Vorkämpferinnen der friedlichen Revolution für die aktuellen feministischen Kämpfe lernen? Wie trägt man den Hashtag-Aktivismus aus dem Internet zum friedlichen Protest auf die Straße? Was bedeutet es heute, Bürgerrechtlerin zu sein?

ANMELDUNG bitte unter folgendem Link:https://www.fes.de/veranstaltungen/?Veranummer=232339oder per Fax an: 030-26935-9241

Anmeldebestätigungen werden nicht versandt.

Termin: 13. -14.März 2019

Veranstalter: Evangelischen Akademie Loccum in Kooperation mit bigas – Bremer Institut für Gender-, Arbeits- und Sozialrecht und eaf – evangelische arbeitsgemeinschaft Familie

Ort: Berlin

Familienpolitik war in der Bundesrepublik Deutschland lange Zeit auf das Modell des verheirateten (meist männlichen) Alleinverdieners ausgerichtet. Wichtige ihrer Instrumente setzten an der Ehe an. Der gesellschaftliche Wertewandel und die stärkere Orientierung von Frauen an der Erwerbstätigkeit führten zu einem Prozess, der als „Erosion der Familie“ beschrieben wurde. Die Schwierigkeiten, Erwerbs- und Familienarbeit unter einen Hut zu bringen, führten vermehrt dazu, dass Menschen ihre Kinderwünsche nicht in dem von ihnen eigentlich erhofften Maße realisierten.

Die traditionelle Familienpolitik, die als Normalfall voraussetzte, dass „die Leute immer Kinder kriegen“, führte aber unintendiert auch dazu, dass Familien im Vergleich zu Kinderlosen tendenziell wirtschaftlich schlechter gestellt wurden. Vor allem Familien von Alleinerziehenden wurden, wie auch Mehrkindfamilien, häufig in schwierige wirtschaftliche Lagen gebracht.

Trotz erheblicher Änderungen und einem bedeutenden Ausbau der sozialen Infrastrukturen zur Unterstützung von Familien in den letzten Jahren und Jahrzehnten haben zentrale Elemente dieser Familienpolitik weiter Bestand.

Im Inland und v.a. im Ausland gibt es deutliche Hinweise darauf, dass eine Familienpolitik, deren Leistungen stärker an den Kindern ansetzt und eine gleichmäßigere Erwerbs- und Familienbeteiligung in Partnerschaften ermöglicht, zu einem „Aufschwung der Familie“ führen kann. Strukturelle Rahmenbedingungen, die an den Erfordernissen von Familien und Kindern in ihrer Vielfalt und Unterschiedlichkeit ansetzen, ermöglichen es den Menschen, gehegte Kinderwünsche zu realisieren und Familie zu leben.

Für die Familienpolitik wurde daher ein Perspektivenwechsel gefordert (https://www.eaf-bund.de/documents/Veroeffentlichungen/Positionspapier-In_Verantwortung_fr_Kinder.pdf): Demzufolge ist das subsidiäre Verhältnis von Familie, Gesellschaft und Staat neu auszutarieren: Gesellschaft und Staat sind gefordert, Familien stärker zu unterstützen, aber nicht, sie zu ersetzen. Der Workshop soll zur Klärung der Frage beitragen, wie ein solches neues Gleichgewicht in konkreten, aktuell diskutierten Politikfeldern ausgestaltet werden kann.

Sie sind herzlich eingeladen, sich an der Diskussion dieser Frage zu beteiligen.

Prof. Dr. Ursula Rust, bigas, Universität Bremen; Vorsitzende des Beirats, Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie eaf e.V.
Dr. Joachim Lange, Tagungsleiter, Evangelische Akademie Loccum
Dr. Stephan Schaede, Akademiedirektor

Das Programm als pdf >

Tagungsgebühr: 100,- € für Übernachtung, Verpflegung, Kostenbeitrag. Für Schüler/innen, Studierende bis 35 Jahre, Freiwilligendienstler und Arbeitslose Ermäßigung nur gegen Bescheinigung auf 50,- €. Eine Reduzierung der Tagungsgebühr für eine zeitweise Teilnahme ist nicht möglich.

> zur online-Anmeldung

Termin: 14.März 2019

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Die Wahlen zum Europaparlament werden von Rechten und Anti-Gender-Bewegungen dazu genutzt, die liberalen Demokratien in Europa anzugreifen und grundlegend zu verändern. Das Feindbild „Gender-Ideologie“ bildet dabei den symbolischen Kitt zwischen verschiedenen religiösen, fundamentalistischen und politischen Kräften. Menschenrechte und die Gleichheit aller Geschlechter werden in Frage gestellt, gesellschaftliche Diskurse immer weiter nach rechts verschoben.

Ausgehend von aktuellen Entwicklungen in Ungarn analysiert Prof. Andrea Petö, was das Neue an diesen Angriffen auf feministische Errungenschaften ist. Aktuell äußert sie sich auch in der New York Times zu bevölkerungspolitischen Maßnahmen Orbans. Anti-Gender-Bewegungen sind eine nationalistische, neokonservative Antwort auf die Krise der globalen neoliberalen Weltordnung. Umso wichtiger ist es, sich ihnen entgegenzustellen.

Andrea Petö ist Professorin für Gender Studies an der Central European University in Budapest und eine der profiliertesten Historikerinnen Ungarns. Ihre Arbeiten zu Gender, Politik, Holocaust und Krieg wurden in 18 Sprachen übersetzt. Sie forscht zurzeit am Institut für Zeitgeschichte der Ludwig-Maximilian-Universität in München. Für die Heinrich-Böll-Stiftung hat sie eine feministische Einschätzung zur Niederschlagung des Aufstandes in Ungarn 1956 abgegeben.

Die Veranstaltung wird auch als Livestream übertragen.

Weitere Informationen dazu im Web und auf Facebook.

Termin: 15.März 2019

Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

u.a. mit Sven Lehmann MdB, Sprecher für Sozialpolitik, Annalena Baerbock MdB, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Katja Dörner MdB, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, Dr. Irene Becker, Dipl.-Volkswirtin, freiberufliche Wissenschaftlerin, Schwerpunkt: Empirische Verteilungsforschung, Sabine Knickrehm, Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht, Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Die sachgerechte und verlässliche Ermittlung der Regelsätze in der Grundsicherung ist eine zentrale Voraussetzung für die Verwirklichung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Wir Grüne kritisieren die geltende Praxis der Regelsatzermittlung als völlig unzureichend. Die nächste Regelsatzermittlung auf Basis der neuen Einkommens- und Verbraucherstichprobe ist die Chance die Regelsätze endlich fair und verlässlich zu ermitteln.

Es soll mit Ihnen diskutiert werden: Was sind die Alternativen der Regelsatzermittlung zum Status Quo? Wie stellen wir sicher, dass die Regelsätze tatsächlich soziale Teilhabe ermöglichen? Welche Bedarfe sind überhaupt pauschalierbar? Wie können die bisherigen Leistungen für Bildung und Teilhabe im Regelsatz aufgehen? Wie kann der elterliche Bedarf berücksichtigt werden?

Gemeinsam mit Ihnen sollen Antworten gefunden werden.

Die Online-Anmeldung ist bis zum 13. März 2019 möglich.

Termin: 18.März 2019

Veranstalter: Bundestagsfraktion DIE LINKE

Ort: Berlin

Familienentlastungsgesetz, Starke-Familien-Gesetz, Gute-Kita-Gesetz: Wenn man sich die Überschriften anschaut, könnte man meinen, die Regierung tue alles, um die Situation von Familien zu verbessern. Genaueres Hinsehen zeigt: Die Gesetze haben erhebliche Mängel und die Verbesserungen gehen an den Familien vorbei, die sie am dringendsten benötigen.

Doch was müssen wir tun, um Familien wirksam vor Armut zu schützen? Wie muss eine unterstützende Infrastruktur ausgestaltet sein und welche besonderen Bedürfnisse haben Einelternfamilien? Wie können wir Familien im Alltag stärken, beispielsweise bei der Pflege von Angehörigen oder in außergewöhnlichen Lebenslagen wie Trennungssituationen? Familie ist dort, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Sexualität. Doch was ist notwendig, um die Vielfalt von Familienformen im Recht abzubilden und wie können Familiengründungen erleichtert werden?

Diese und weitere Fragen sollen auf der familienpolitischen Konferenz gestellt und gemeinsam mit Referent*innen und Gästen Lösungen diskutiert werden.

Unser Geschäftsführer Alexander Nöhring hält hier eine Diskussionsinput zum Thema "Was brauchen Familien, um den Alltag zu bewältigen?"

Termin: 19. März 2019

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie

Ort: Berlin

Rassismus hierarchisiert und entwertet Menschen. Die Zuschreibung von konstruierten, meist negativen gruppenbezogenen Merkmalen und Eigenschaften führt zu Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen im Alltag. Betroffen davon sind alle Lebensbereiche und gesellschaftlichen Ebenen.

In welchen Situationen zeigt sich Alltagsrassismus?

Welche individuellen und strukturellen Ausprägungen hat er? Welche Rolle spielen Vorurteile und Macht? Wie rassismuskritisch ist mein Sprachgebrauch? Was können wir gegen Alltagsrassismus tun? Mit diesen Fragen möchten wir uns auf unserer Veranstaltung beschäftigen. Am Vormittag werden uns Ibrahim Gülnar (Islamwissenschaftler M.A.) und Katrin Riedel (Pädagogin M.A.) vom Mobilen Beratungsteam Berlin – für Demokratieentwicklung von der Stiftung SPI eine Einführung in das Thema geben.

In den Workshops am Nachmittag wollen wir unsere Erfahrungen aus einer persönlichen Perspektive betrachten und verstehen. Praktische Übungen sollen dabei zu Selbstreflexion anregen und gewonnene Erkenntnisse vertiefen.

Weitere Informationen und den Anmeldebogen finden Sie hier.

Termin: 05.April 2019

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verbands e. V. in Kooperation mit der Robert Bosch Stiftung Stuttgart

Ort: Stuttgart

Kitas sind heute zunehmend vergleichbar mit kleinen oder mittelständischen Unternehmen. Sie müssen sich wandelnden gesellschaftlichen, aber auch neuen pädagogischen Anforderungen stellen und sich deshalb weiterentwickeln. Doch wie können solche Entwicklungsprozesse in den Einrichtungen selbst und auf Trägerebene sinnvoll gefördert und gesteuert werden? Wie gehen pädagogische Fachkräfte mit immer neuen Erwartungen und Herausforderungen um?

Mit dem Handbuch „Organisationsentwicklung in Kitas – Beispiele gelungener Praxis“, das in gemeinsamer Arbeit der Universitäten Heidelberg und Hildesheim mit der Robert Bosch Stiftung entstanden ist, werden gelungene Veränderungsprozesse sicht- und nutzbar gemacht. Es bietet Leitungskräften, Trägern und Fachberatungen konkrete Ansätze und neue Impulse für die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen.

Orientiert an den vier Hauptthemen: „Partizipation“, „Leitung“, „Personal“ und „Wachstum“ werden Ergebnisse aus Fallstudien in verschiedenen elementarpädagogischen Einrichtungen für die konkrete Arbeit in Entwicklungs- und Veränderungsprozessen aufbereitet mit dem Ziel Kitas dabei zu unterstützen, Herausforderungen und Möglichkeiten zu reflektieren und die eigene Entwicklung zukunftsweisend zu gestalten.

Professorin Monika Buhl und Dr. Ariane Wahl von der Universität Heidelberg werden das Projekt rund um die Entstehung des Studienbuches vorstellen. Als Impuls werden die beiden den innovativen Organisationsentwicklungsansatz von Frédéric Laloux (Reinventing Organizations) vorstellen und anhand verschiedener Praxisbeispiele und Ergebnisse aus den Fallstudien die Möglichkeiten der Übertragbarkeit in Kitas aufzeigen.

Anschließend laden wir Sie alle herzlich ein, mit uns gemeinsam über den Vortrag und das Thema ins Gespräch zu kommen: Welche Fragen und Erfahrungen haben Sie? Der Dialog über aktuelle Themen ist uns wichtig.

Der pfv wird die Diskussionsergebnisse der Dialogveranstaltung in weitere kindheitspädagogische, politische sowie in Diskurse über die strukturelle Weiterentwicklung des frühpädagogischen Feldes einbringen.

Die Dialogveranstaltung wird begleitet und moderiert von Dorothea Rieber, Mitglied im Vorstand des pfv, sowie von den weiteren Mitgliedern des pfv-Vorstandes.

Bitte melden Sie sich mit dem Anmeldeformular spätestens bis 27.3. an.

Durch die Zusammenarbeit mit der Robert Bosch Stiftung, die die Räume, Verpflegung und die Referierenden zur Verfügung stellt, ist die Veranstaltung kostenfrei.

Termin: 08. – 09.April 2019

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Hannover

Die Tagung richtet sich an Fach- und Führungskräfte der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, der Jobcenter und Arbeitsagenturen, an Flüchtlingskoordinator/innen in Jugend- und Sozialämtern, politische Entscheidungsträger/innen sowie Vertreter/innen aus Wissenschaft und Fachverbänden. Im Mittelpunkt steht der fachliche Austausch zu Unterstützungsmöglichkeiten für geflüchtete junge Erwachsene.

Junge volljährige Geflüchtete erleben ihren Alltag häufig als unsicher und vielfach belastet. Der Wegfall der Möglichkeit des Familiennachzugs, eingeschränkte persönliche Ressourcen sowie ggf. das Auslaufen von Jugendhilfemaßnahmen erschweren den Anschluss an schulische und berufliche Bildungsangebote. Für etliche ist zudem der Übergang ins Erwachsenenleben mit einer unsicheren oder schlechten Bleibeperspektive und infolgedessen einem eingeschränkten Zugang zu Arbeits- und Ausbildungsförderung verknüpft.

Gleichzeitig werden an das Gelingen der Integration dieser jungen Menschen hohe Erwartungen geknüpft, auch in Bezug auf die Deckung des lokalen und bundesweiten Fachkräftemangels.

Vor diesem Hintergrund sind die Anforderungen an eine konkrete rechtskreis-, träger- und institutionenübergreifende Zusammenarbeit bei der Unterstützung von Bildung, Ausbildung, Arbeitsmarktintegration und Aufenthaltssicherung besonders hoch.

Die Fachveranstaltung will zur Vernetzung und zur Verbreitung sinnvoller Konzepte beitragen und die Praxis vor Ort stärken.

Unter Berücksichtigung praktischer Erfahrungen und bestehender rechtlicher Regelungen werden fachliche Konzepte und Möglichkeiten der Zusammenarbeit zum Wohl der jungen Menschen eruiert.

Bitte melden Sie sich bis zum 1.3.19 an (getrennte Anmeldung beim Deutschen Verein und der Tagungsstätte erforderlich) unter www.deutscher-verein.de/de/va-19-junge-volljaehrige-gefluechtete.

Die Seminarkosten betragen 150 € für Mitglieder und Mitarbeiter/innen bei Mitgliedern des Deutschen Vereins bzw. 187,50 € für Nichtmitglieder. Die Tagungsstätte berechnet auf Grundlage von Pauschalen: 141,00 (TP 1: Übernachtung/Frühstück/Mittag-/Abendessen), 76,00 € (TP 2: Mittag-/Abendessen) oder 56,00 € (TP 3: Mittagessen), jeweils inkl. Pausenverpflegung.

Termin: 30.April 2019

Veranstalter: Diakonie Deutschland

Ort: Berlin

Zu Fragen der Beteiligung von in Armut Lebenden hat die Diakonie Deutschland die Arbeitshilfe „Armut Macht Ohnmacht – Strategien“ der Ermutigung entwickelt. https://www.diakonie.de/diakonie-texte/082018-armut-macht-ohnmacht-strategien-der-ermutigung/).

Der Text ist selbst Ergebnis eines beteiligungsorientierten Prozesses.

Auf diesem Fachtag soll Beteiligung diskutiert und reflektiert werden:

– Die Arbeitshilfe „Armut Macht Ohnmacht – Strategien der Ermutigung“

– Praktische Erfahrungen in der Betroffenenbeteiligung in diakonischen Projekten

– Erfahrungen aus der Federführung der Diakonie in der Nationalen Armutskonferenz 2017/2018

– Perspektiven einer besseren Beteiligungskultur in der Diakonie

Die Kolleginnen und Kollegen von der Diakonie Deutschland würden sich freuen, wenn Sie sich über den folgenden Link anmelden: https://eveeno.com/320697614

Besondere Unterstützungsbedarfe vermerken Sie bitte dort im Anmeldeformular.

Termin: 08. und 09. Mai 2019

Veranstalter: Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Hannover

An dieser Veranstaltung (Zielgruppe: Fach- und Führungskräfte öffentlicher und freier Träger, die mit der Beratung von Migrantinnen und Migranten, der Gewährung von Leistungen an sie oder der Wahrnehmung von Integrationsaufgaben befasst sind.) können noch weitere Interessierte teilnehmen.

Anmeldeschluss ist am 8. März 2019.

Das Programm mit weiteren Informationen finden Sie hier; Ihre Anmeldung ist online möglich (getrennte Anmeldung beim Deutschen Verein und der Tagungsstätte erforderlich) unter www.deutscher-verein.de/de/va-19-integration-migranten.

Die Seminarkosten betragen 180 € für Mitglieder und Mitarbeiter/innen bei Mitgliedern des Deutschen Vereins bzw. 225 € für Nichtmitglieder. Die Tagungsstätte berechnet auf Grundlage von Pauschalen: 141,00 (TP 1: Übernachtung/Frühstück/Mittag-/Abendessen), 76,00 € (TP 2: Mittag-/Abendessen) oder 56,00 € (TP 3: Mittagessen), jeweils inkl. Pausenverpflegung.

Termin: 03. Mai 2019

Veranstalter: Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V.

Ort: Frankfurt

So vielfältig unsere Gesellschaft ist, so vielfältig sind die Familien und auch familiäre Zuschreibungen. Bei muslimischen oder als muslimisch markierten Familien können Zuschreibungen auch Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe haben. Familien berichten in diesem Kontext immer wieder von erlebten Ausgrenzungen. Die Tagung will auf diesen Zusammenhang aufmerksam machen.

Prof. Dr. Annette Treibel-Illian von der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe thematisiert die Wirkung von Zuschreibungen und Markierungen von Familien. Sie nimmt Bezug darauf, wie Zugänge zu Bildung und gesellschaftliche Teilhabe dieser Familien beeinflusst werden.

Dr. Anja Stichs vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellt die Erwartungen der (muslimischen) Familien an die Qualität einer vorschulischen Kinderbetreuung anhand der BAMF-Studie „Vorschulische Kinderbetreuung aus Sicht muslimischer Familien“ (2017) dar.

In drei Workshops sollen weitere Aspekte vertieft werden:

1. „Kita“: hier steht der Umgang Fachkräfte und Familie im Vordergrund.

2. „(K)ein muslimischer Vater“: beschäftigt sich mit dem Männerbild, das im Rahmen des antimuslimischen Rassismus bedient wird.

3. „Familie“: hier bewerten Familien selbst ihre Situation und entwickeln Strategien für das eigene Empowerment.

Ab 19 Uhr ist ein Abendprogramm vorgesehen.

Die Veranstaltung richtet sich an Eltern, pädagogische Fachkräfte und Multiplikator*innen sowie an die interessierte Öffentlichkeit.

Anmeldung hier

AUS DEM ZFF

Anlässlich des SPD-Beschlusses zum neuen Sozialstaat unterstreicht das Zukunftsforum Familie (ZFF) die Bedeutung einer Familienpolitik, die auf soziale Gerechtigkeit und Zeitsouveränität setzt.

Der gestern gefasste Beschluss des SPD Parteivorstandes „Sozialstaat für eine neue Zeit“ macht konkrete Vorschläge, um Arbeit, soziale Absicherung und Zeitsouveränität für Familien miteinander in Einklang zu bringen. Dazu gehören ein höherer Mindestlohn, ein „Recht auf Arbeit“, eine Familienarbeitszeit mit Familiengeld, ein persönliches Zeitkonto sowie eine Kindergrundsicherung.

Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt dazu: „Der gefasste Beschluss des SPD-Parteivorstandes ist wegweisend und kann dazu beitragen, Familien das richtige Maß an Unterstützung in den Bereichen Zeit, Geld und Infrastruktur zu gewährleisten!

Für eine gute Absicherung von Familien ist die eigenständige Existenzsicherung grundlegend. Deshalb sind die Vorschläge zur Erhöhung des Mindestlohns und die bessere Absicherung neuer Erwerbsformen überfällig. Darüber hinaus fordert das ZFF die Abschaffung der Minijobs, da hier maßgeblich Frauen und Mütter unter der mangelnden sozialen Sicherheit leiden.

Dass die SPD zudem das Konzept der Familienarbeitszeit mit Familiengeld wieder aufgreift, welches sowohl für Kinderbetreuung als auch für die Pflege von Angehörigen genutzt werden kann, stimmt uns hoffnungsvoll. Als ZFF unterstützen wir Instrumente, die eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit ermöglichen, ausdrücklich! Dieses entspricht dem Wunsch der allermeisten Familien.“

Zur Forderung einer Kindergrundsicherung sagt Reckmann:

„Als ZFF fordern wir gemeinsam seit nunmehr 10 Jahren eine Kindergrundsicherung, die das System der Familienförderung ‚vom Kopf auf die Füße‘ stellt, alle Kinder als gleichwertig anerkennt und ihnen das gleiche Existenzminimum zugesteht, welches neben dem Grundbedarf auch gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Umso mehr freuen wir uns, dass sich nun auch die SPD eindeutig zu einer Kindergrundsicherung bekennt!

Ebenso unterstützen wir ausdrücklich das Vorhaben, allen Kindern einen Zugang zu guter Infrastruktur im Bereich Bildung, Begleitung und Freizeit sicherzustellen. Allerdings wird die Teilhabe nie ganz kostenfrei sein – insofern setzen wir uns auch weiterhin dafür ein, dass neben dem sächlichen Existenzminimum in Höhe von derzeit 408 Euro pro Kind und Monat auch mehr Geld für Bildung und Freizeit in den Familien ankommt. Unser Konzept sieht in Abhängigkeit vom Familieneinkommen einen maximalen Betrag von derzeit 628 Euro pro Kind und Monat vor. Das ist exakt der Betrag, um welchen gut verdienende Familien bereits heute bei der Steuer entlastet werden.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 11.02.2019

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, ein Zusammenschluss von Sozial-, Wohlfahrts-, Fachverbänden und Wissenschaftler*innen, hat sein Konzept für eine Grundsicherung für alle Kinder überarbeitet. Auf Basis des neuen Existenzminimumberichtes der Bundesregierung schlägt das Bündnis eine Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro im Monat vor und benennt Kriterien, die für eine durchschlagende Reform unverzichtbar sind.

„Das bürokratische Nebeneinander von Kindergeld, Kinderzuschlag, Bildungs- und Teilhabepaket, Kinderfreibetrag und vielem mehr wird von den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr verstanden. Was wir brauchen, ist eine Leistung, eine echte Kindergrundsicherung und die muss unbürokratisch, effizient, gerecht und auskömmlich sein. Dies gilt für alle, die mit diesem Titel arbeiten wollen“, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes und Sprecher des Bündnisses, mit Blick auf die bevorstehende Klausur der SPD am kommenden Wochenende.

Die Höhe der Kindergrundsicherung müsse an ein realistisch berechnetes kindliches Existenzminimum gekoppelt sein, das auch Bildung und Teilhabe von Kindern umfasst, so die Bündnisforderung. Nach aktuellen Berechnungen läge dies bei 628 Euro. Kinderfreibeträge, Kindergeld, Sozialgeld und weitere pauschal bemessene Transfers könnten dann gebündelt in einer solchen umfassenden Kindergrundsicherung aufgehen, die mit steigendem Haushaltseinkommen langsam abgeschmolzen wird.

Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes und Bündnis-Koordinator betont: „Wir wollen, dass das Geld einfach, unbürokratisch und direkt ausgezahlt wird und wirklich da ankommt, wo es gebraucht wird. Daran müssen sich alle Konzepte messen lassen. Nicht-Inanspruchnahmen wie aktuell beim Kinderzuschlag von 60-70 Prozent sind einfach nicht hinnehmbar. Damit verbaut man Kindern die Chance auf einen guten Start ins Leben.“

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG begrüßt, dass das Konzept einer Grundsicherung für Kinder zunehmend gesellschaftliche sowie politische Unterstützung findet. Nach Bündnis 90/ Grüne und Linkspartei fordert inzwischen auch die SPD eine eigenständige Grundsicherung für Kinder. Über die konkrete Ausgestaltung will die Partei am 10./11. Februar 2019 auf einer Vorstandssitzung diskutieren. Eine grundsätzliche Bereitschaft für eine größere Reform hat auch die FDP signalisiert.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG existiert seit 2009. Ihm gehören vierzehn Verbände und dreizehn Wissenschaftler*innen an. Mehr dazu finden Sie auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. u. a. vom 07.02.2019

AKTUELLES

„Zwölf Richtigstellungen zu Antifeminismus und Gender-Kritik“ in aktualisierter Neuauflage

Moderne Gesellschaften ermöglichen grundsätzlich, das eigene Leben auf vielfältige Art und Weise zu gestalten: So ist z.B. gleichgeschlechtliche Liebe weitgehend akzeptiert, Frauen und Männer sind gesetzlich gleichgestellt und können im Prinzip entscheiden, wie sie leben wollen. Allerdings werden diese Errungenschaften von rechtspopulistischen und religiös-fundamentalistischen Kräften, aber auch aus der bürgerlichen Mitte heraus zunehmend bekämpft und infrage gestellt. Das betrifft Diskussionen im Alltag, in der Kneipe, auf Veranstaltungen oder Beiträge in Zeitungen, Rundfunk- und Fernsehsendungen, Internet-Blogs, Artikeln und Büchern. Von „Gender-Ideologie“ ist die Rede oder „Frühsexualisierung unserer Kinder“. Mit dem Satz „Das muss man doch mal sagen dürfen…“ werden z.B. rassistische, sexistische und anti-egalitäre Parolen, Hass und Verunglimpfungen in die Welt getragen und gerechtfertigt.

Ist Ihnen das auch schon begegnet? Wollten Sie Behauptungen in Gesprächen und Diskussionen gerne widerlegen, wussten aber nicht genau wie? Die Broschüre „‘Gender raus!‘ Zwölf Richtigstellungen zu Antifeminismus und Gender-Kritik“ bietet verständliche Argumente und Anregungen, wie antifeministische Behauptungen und Parolen entlarvt und richtiggestellt werden können.

Die gemeinsam vom Gunda-Werner-Institut in der Heinrich-Böll-Stiftung und der Rosa-Luxemburg-Stiftung herausgegebene Broschüre wurde in Zusammenarbeit mit der Autorin Franziska Schutzbach 2017 erstellt und jetzt aktualisiert.

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Wechselwirkungen von Medizin und Gesellschaft

Die medizinischen Möglichkeiten, die Fortpflanzung des Menschen zu beeinflussen, nehmen zu. Reproduktions- und Pränatalmedizin eröffnen Handlungsoptionen, um Fruchtbarkeit, Schwangerschaft und Geburt mit hoher Präzision zu gestalten. Social Freezing, das die Flexibilität für die Verwirklichung eines Kinderwunsches vergrößern soll, und nichtinvasive Pränataltests (NIPT), mit denen ohne gravierende Risiken für Mütter und ungeborene Kinder nach genetischen Auffälligkeiten gesucht werden kann, sind aktuelle Beispiele, deren gesellschaftliche Folgen diskutiert werden müssen.

Diskussionspapier der Konrad Adenauer Stiftung und Leopoldina Nationale Akademie der Wissenschaften „Planbare Schwangerschaft – perfektes Kind“ kann hier heruntergeladen werden.

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Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie Thema: Zeitpolitik

Politische Debatte zum § 219a StGB Kompromiss: Frauen und Ärzt*innen endlich ernst nehmen!

Berlin, 14. Februar 2019 – Anlässlich des beschlossenen Eilverfahrens im Bundestag sowie der morgigen Debatte im Bundesrat zum Kompromiss des §219a fordert das Zukunftsforum Familie (ZFF), Frauen und Ärzt*innen endlich ernst zu nehmen und den Paragraphen ersatzlos zu streichen.

Mit der erneuten Einbringung des Regierungsentwurfs zur Reform des § 219a StGB als Antrag der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD ist der Weg frei für ein beschleunigtes Verfahren im Parlament. Bereits Ende kommender Woche soll die Reform verabschiedet werden. Gleichzeitig beraten aber erst morgen der Bundesrat sowie der Bundestag in erster Lesung über das geplante Gesetz.

Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt dazu: „Mit der Einbringung des Gesetzestextes als Fraktionsantrag bedienen sich die Regierungsparteien eines Kniffs, der dafür sorgt, dass die politische Debatte im parlamentarischen Verfahren so gut wie vorbei ist, bevor sie erst richtig losgehen konnte. Das ist der Bedeutung dieses frauenpolitisch so wichtigen Themas unwürdig!“

Reckmann fordert: „§219a StGB entmündigt Frauen und begegnet Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, mit Misstrauen. Daran ändert auch die geplante Reform nichts. Zwar mag es an einzelnen Stellen Verbesserungen geben, indem etwa Ärztinnen und Ärzte künftig öffentlich sagen dürfen, dass sie Abbrüche vornehmen. Auch eine qualitativ aufgewertete Adressliste sowie die gesicherte Information über Methoden des Abbruchs verbessert die Informationslage. Allerdings dürfen Ärztinnen und Ärzte weiterhin nicht öffentlich selbst darüber informieren, wie sie bei einem Abbruch vorgehen. Es kann nicht sein, dass den Fachleuten unlautere Absichten unterstellt werden, während radikale Abtreibungsgegner*innen ihre Ansichten ungehindert im Netz verbreiten dürfen. Wir fordern die ersatzlose Streichung des § 219a!“

Im April und Oktober veröffentlichte ein breites Bündnis von Organisationen einen Offenen Brief zur Aufhebung des § 219a StGB, den das ZFF mit auf den Weg gebracht hat. Diesen finden Sie hier.

Für eine ausführliche Stellungnahme verweist das ZFF auf die Positionierung des AWO Bundesverbands zum „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Information_Schwangerschaftsabbruch219a.html

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Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie

Bundestagsanhörung zum Wechselmodell: Vielfältige Familienformen brauchen vielfältige Regelungen – kein Vorrang des Wechselmodells!

Berlin, 12. Februar 2019 – Anlässlich der morgigen öffentlichen Anhörung zum Thema Wechselmodell plädiert das Zukunftsforum Familie (ZFF) dafür, vielfältiges Familienleben auch nach einer Trennung der Eltern wahrzunehmen und das Wechselmodell im Umgangsrecht zu ermöglichen, jedoch nicht zum Regelfall zu erheben.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz diskutiert am morgigen Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung die Anträge der FDP, die das Wechselmodells im Umgangsrecht als Regelfall etablieren möchten, sowie der Linken, die dieses ablehnen. Das ZFF hat sich bereits Anfang 2018 dazu umfassend positioniert.

Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt dazu: „Vielfältige Familienformen brauchen vielfältige Regelungen, auch im Umgangs- und Unterhaltsrecht. Im Sinne des Kindeswohls ist es daher wichtig, nach einer Trennung jede Familie mit ihrem individuellen Bedarf wahrzunehmen und das für sie passende Umgangsmodell zu finden.

Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern. Bei einer Trennung muss aber genau bedacht werden, wie die bisherige Aufteilung zwischen Erwerbs- und Sorgearbeit innerhalb der Familie vor der Trennung war, wer künftig welche zeitlichen und verantwortungsvollen Anteile übernehmen kann und welche Aufteilung, zumindest am Anfang, die höchste Kontinuität für die Kinder darstellt. Dieses Verhältnis muss sich auch in der Aufteilung der Barunterhaltspflichten ausdrücken, denn der Unterhalt dient in erster Linie der Sicherstellung der wirtschaftlichen Existenz des Kindes und darf nicht zum Spielball elterlicher Konflikte werden.“

Im Hinblick auf das Wechselmodell fordert Reckmann: „Ein Wechselmodell ist für alle Beteiligten sehr voraussetzungsvoll, denn es geht nicht nur um geteilte Betreuungszeit, sondern auch um geteilte Verantwortung in vielen Lebensbereichen. Um ein Wechselmodell für diejenigen lebbar zu machen, die nach einer Trennung Zeit und Verantwortung für ihre Kinder wirklich teilen wollen, fordert das ZFF u.a. den Ausbau von Beratungs-, Mediations- und Unterstützungsangeboten für alle Trennungsfamilien, qualitativ hochwertige familiengerichtliche Verfahren sowie eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung, um die wirtschaftliche Existenz aller Kinder sicher zu stellen. Darüber hinaus braucht es bessere Rahmenbedingungen für eine partnerschaftliche Familienorganisation vom Beginn des Familienlebens an.

Alle Familien und alle Kinder haben ein Recht darauf, mit ihren individuellen Bedürfnissen ernst genommen zu werden, auch im Trennungsfall. Daher lehnen wir eine rechtliche Situation, die ein Wechselmodell im Umgangsrecht als ‚Regelfall‘ definiert, ab. Vielmehr muss daran gearbeitet werden, jeder Trennungsfamilie das Umgangsmodell zu ermöglichen, welches sie leben will und kann – ganz im Sinne des Wohlergehens der Kinder.“

Das ZFF-Positionspapier „Vielfalt Familie – vielfältige Trennungsfamilie“ (Januar 2018) finden Sie hier.

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Kabinettsbefassung zu § 219a StGB-Reform: Ein enttäuschender Kompromiss!

Berlin, 06.02.2019 – § 219a StGB stellt nicht nur die „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe, er verhindert auch den freien Zugang zu sachlichen Informationen und über die konkreten Möglichkeiten eines Abbruchs. Nachdem im Dezember 2018 nach langen Verhandlungen ein Kompromiss innerhalb der Regierungskoalition ausgehandelt wurde, will das Kabinett heute den Gesetzentwurf zur Reform von § 219a StGB verabschieden.

Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt dazu: „Nachdem die Bundesregierung nun fast ein Jahr um den Umgang mit § 219a StGB politisch gerungen hat, liegt die Einigung zur Reform des Paragraphen heute dem Kabinett vor. Aus Sicht des ZFF ist der getroffene Kompromiss leider mehr als enttäuschend.

Konkret sieht der Reformvorschlag vor, dass Ärzt*innen nun öffentlich darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen – für weitere Informationen, wie beispielsweise die Methode eines Abbruchs, müssen sie aber auf Listen von Bundesbehörden verweisen. So kommt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Bundesärztekammer künftig die Aufgabe zu, Kontakte von Ärzt*innen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, zusammenzutragen sowie über angewendete Methoden zu informieren. Wir halten die Einführung einer zentralen Liste insgesamt für unnötig kompliziert, zudem läuft sie Gefahr lückenhafte Angaben bereitzustellen. Es bleibt völlig unklar, warum Ärzt*innen weiter nicht zugetraut wird, medizinisch umfassend zu informieren. Dieser Flickenteppich trägt insgesamt nur partiell zur Informationsfreiheit bei und ist weiter Ausdruck von Misstrauen gegenüber Ärzt*innen und Frauen in diesem Land.

Das der Bundesgesundheitsminister im Rahmen des Reformprozesses eine Studie zu seelischen Folgen eines Abbruchs, dem so genannten Post-Abortion-Syndrom, in Auftrag geben lassen will, halten wir für ein unerträgliches Zugeständnis an die Polemik von Abtreibungsgegner*innen. Wir setzen uns weiter für eine umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche ein und bestärken unsere Forderung nach einer ersatzlosen Streichung von § 219aStGB!“

Für eine ausführliche Stellungnahme verweist das ZFF auf die Positionierung des AWO Bundesverbands zum „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Stellungnahmen/2019/Downloads/30012019_Stellungnahme_AWO_Schwangerschaft.pdf;jsessionid=3E0FE96CD486B949B9250A2545983E17.2_cid334?__blob=publicationFile&v=2

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Was Kinder in Armut für mehr Teilhabe brauchen: Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG legt neue Zahlen vor

Berlin, den 07.02.2019. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, ein Zusammenschluss von Sozial-, Wohlfahrts-, Fachverbänden und Wissenschaftler*innen, hat sein Konzept für eine Grundsicherung für alle Kinder überarbeitet. Auf Basis des neuen Existenzminimumberichtes der Bundesregierung schlägt das Bündnis eine Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro im Monat vor und benennt Kriterien, die für eine durchschlagende Reform unverzichtbar sind.

„Das bürokratische Nebeneinander von Kindergeld, Kinderzuschlag, Bildungs- und Teilhabepaket, Kinderfreibetrag und vielem mehr wird von den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr verstanden. Was wir brauchen, ist eine Leistung, eine echte Kindergrundsicherung und die muss unbürokratisch, effizient, gerecht und auskömmlich sein. Dies gilt für alle, die mit diesem Titel arbeiten wollen“, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes und Sprecher des Bündnisses, mit Blick auf die bevorstehende Klausur der SPD am kommenden Wochenende.

Die Höhe der Kindergrundsicherung müsse an ein realistisch berechnetes kindliches Existenzminimum gekoppelt sein, das auch Bildung und Teilhabe von Kindern umfasst, so die Bündnisforderung. Nach aktuellen Berechnungen läge dies bei 628 Euro. Kinderfreibeträge, Kindergeld, Sozialgeld und weitere pauschal bemessene Transfers könnten dann gebündelt in einer solchen umfassenden Kindergrundsicherung aufgehen, die mit steigendem Haushaltseinkommen langsam abgeschmolzen wird.

Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes und Bündnis-Koordinator betont: „Wir wollen, dass das Geld einfach, unbürokratisch und direkt ausgezahlt wird und wirklich da ankommt, wo es gebraucht wird. Daran müssen sich alle Konzepte messen lassen. Nicht-Inanspruchnahmen wie aktuell beim Kinderzuschlag von 60-70 Prozent sind einfach nicht hinnehmbar. Damit verbaut man Kindern die Chance auf einen guten Start ins Leben.“

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG begrüßt, dass das Konzept einer Grundsicherung für Kinder zunehmend gesellschaftliche sowie politische Unterstützung findet. Nach Bündnis 90/ Grüne und Linkspartei fordert inzwischen auch die SPD eine eigenständige Grundsicherung für Kinder. Über die konkrete Ausgestaltung will die Partei am 10./11. Februar 2019 auf einer Vorstandssitzung diskutieren. Eine grundsätzliche Bereitschaft für eine größere Reform hat auch die FDP signalisiert.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG existiert seit 2009. Ihm gehören vierzehn Verbände und dreizehn Wissenschaftler*innen an. Mehr dazu finden Sie auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

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Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie

SPD Beschluss zum neuen Sozialstaat: Der Beschluss weckt Hoffnungen!

Berlin, 11. Februar 2019 – Anlässlich des SPD-Beschlusses zum neuen Sozialstaat unterstreicht das Zukunftsforum Familie (ZFF) die Bedeutung einer Familienpolitik, die auf soziale Gerechtigkeit und Zeitsouveränität setzt

Der gestern gefasste Beschluss des SPD Parteivorstandes „Sozialstaat für eine neue Zeit“ macht konkrete Vorschläge, um Arbeit, soziale Absicherung und Zeitsouveränität für Familien miteinander in Einklang zu bringen. Dazu gehören ein höherer Mindestlohn, ein „Recht auf Arbeit“, eine Familienarbeitszeit mit Familiengeld, ein persönliches Zeitkonto sowie eine Kindergrundsicherung.

Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt dazu: „Der gefasste Beschluss des SPD-Parteivorstandes ist wegweisend und kann dazu beitragen, Familien das richtige Maß an Unterstützung in den Bereichen Zeit, Geld und Infrastruktur zu gewährleisten!

Für eine gute Absicherung von Familien ist die eigenständige Existenzsicherung grundlegend. Deshalb sind die Vorschläge zur Erhöhung des Mindestlohns und die bessere Absicherung neuer Erwerbsformen überfällig. Darüber hinaus fordert das ZFF die Abschaffung der Minijobs, da hier maßgeblich Frauen und Mütter unter der mangelnden sozialen Sicherheit leiden.

Dass die SPD zudem das Konzept der Familienarbeitszeit mit Familiengeld wieder aufgreift, welches sowohl für Kinderbetreuung als auch für die Pflege von Angehörigen genutzt werden kann, stimmt uns hoffnungsvoll. Als ZFF unterstützen wir Instrumente, die eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit ermöglichen, ausdrücklich! Dieses entspricht dem Wunsch der allermeisten Familien.“

Zur Forderung einer Kindergrundsicherung sagt Reckmann:

„Als ZFF fordern wir gemeinsam seit nunmehr 10 Jahren eine Kindergrundsicherung, die das System der Familienförderung ‚vom Kopf auf die Füße‘ stellt, alle Kinder als gleichwertig anerkennt und ihnen das gleiche Existenzminimum zugesteht, welches neben dem Grundbedarf auch gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Umso mehr freuen wir uns, dass sich nun auch die SPD eindeutig zu einer Kindergrundsicherung bekennt!

Ebenso unterstützen wir ausdrücklich das Vorhaben, allen Kindern einen Zugang zu guter Infrastruktur im Bereich Bildung, Begleitung und Freizeit sicherzustellen. Allerdings wird die Teilhabe nie ganz kostenfrei sein – insofern setzen wir uns auch weiterhin dafür ein, dass neben dem sächlichen Existenzminimum in Höhe von derzeit 408 Euro pro Kind und Monat auch mehr Geld für Bildung und Freizeit in den Familien ankommt. Unser Konzept sieht in Abhängigkeit vom Familieneinkommen einen maximalen Betrag von derzeit 628 Euro pro Kind und Monat vor. Das ist exakt der Betrag, um welchen gut verdienende Familien bereits heute bei der Steuer entlastet werden.“

Zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG: www.kinderarmut-hat-folgen.de

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Referentenentwurf zu § 219a StGB: Misstrauen gegenüber Ärzt*innen und Frauen bleibt bestehen!

Berlin, 29. Januar 2019 – Anlässlich des öffentlich gewordenen Referentenentwurfs zur Reform von § 219a StGB kritisiert das Zukunftsforum Familie (ZFF) den getroffenen Kompromiss und fordert die ersatzlose Streichung des Paragraphen

§ 219a StGB stellt nicht nur die „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe, er verhindert auch den freien Zugang zu sachlichen Informationen und über die konkreten Möglichkeiten eines Abbruchs. Inzwischen liegen zahlreiche Klagen gegen Ärzt*innen vor, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und darüber öffentlich informieren. Nachdem im Dezember 2018 nach langen Verhandlungen ein Kompromiss innerhalb der Regierungskoalition ausgehandelt wurde, hat nun das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Referentenentwurf zur Reform des Gesetzes vorgelegt.

Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt dazu: „Auf den ersten Blick liest sich der vorgelegte Referentenentwurf wie eine Verbesserung im Sinne einer Lockerung von § 219a. Dennoch bleibt der Reformvorschlag der Bundesregierung deutlich hinter unserer Forderung nach einer Aufhebung des veralteten Paragraphen zurück. Konkret dürfen Ärzt*innen nun zwar darüber öffentlich informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, müssen aber für weitere Informationen, etwa zur Methode von Abbrüchen auf externe Seiten, beispielsweise einer Ärztekammer, verweisen. Dieser Referentenentwurf ist Ergebnis eines schlechten Kompromisses der Koalitionspartner und Ausdruck fortbestehenden Misstrauens gegenüber Frauen und Ärzt*innen in diesem Land. Wir halten an der Forderung einer ersatzlosen Streichung von § 219a fest!“

Der Offene Brief „Für Information und Selbstbestimmung – Abschaffung des § 219a!“, wurde von 27 Organisationen unterzeichnet und im Jahr 2018 veröffentlicht. Den Link finden Sie hier: u>

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ZFF-Info 02/2019

SCHWERPUNKT: 100 Jahre Frauenwahlrecht

Die politische Teilhabe von Frauen stand im Vordergrund einer Podiumsdiskussion im Bundespräsidialamt, zu der Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier anlässlich des Jubiläums 100 Jahre Frauenwahlrecht geladen hatte. Dr. Franziska Giffey forderte dabei mehr Unterstützung für Frauen in der Politik.

Vor hundert Jahren, am 19. Januar 1919, durften Frauen zum ersten Mal in Deutschland wählen. Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Deutsche Juristinnenbund haben zu diesem Anlass am 15. Januar zur Matinee „100 Jahre Frauenwahlrecht – Parität in der Politik“ ins Schloss Bellevue eingeladen. Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey forderte während einer Podiumsdiskussion vor Ort mehr Unterstützung für Frauen in der Politik sowie die Verankerung von Geschlechterparität in der anstehenden Wahlrechtsreform.

Dr. Franziska Giffey:

„Es ist eine beschämende Entwicklung, dass der Frauenanteil im Bundestag von 38 auf 31 Prozent gesunken ist – und dies hundert Jahre nachdem das Frauenwahlrecht eingeführt wurde und dadurch auch Frauen in Ämter gewählt werden können! Wir müssen dringend verstärkt Frauen ansprechen und für politische Beteiligung gewinnen. Deshalb unterstützt das Bundesfrauenministerium Netzwerke für mehr Frauen in der Politik wie zum Beispiel das Helene Weber-Kolleg. Darüber hinaus müssen die Rahmenbedingungen verbessert werden, um Frauen für eine politische Karriere zu ermutigen. Aber auch das Wahlrecht müssen wir uns anschauen. So gibt es bereits in vielen Ländern Regelungen, die sicherstellen, dass Frauen und Männer paritätisch in allen Parlamenten vertreten sind.“

Noch immer keine gleichberechtigte politische Teilhabe

Auch hundert Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts gibt es immer noch keine gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen. Aktuell ist der Frauenanteil im deutschen Bundestag so niedrig wie seit knapp 20 Jahren nicht mehr. In den Landtagen zeigt sich ein allgemeiner Rückgang des Frauenanteils mit Werten von bis zu zwölf Prozent.

An der Veranstaltung nahmen neben Dr. Franziska Giffey unter anderem auch die Juristin und Frau des Bundespräsidenten Elke Büdenbender sowie Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes (djb), teil.

Auch der Deutsche Bundestag würdigt das Jubiläum: Am 17. Januar wird eine Feierstunde im Plenarsaal abgehalten, an der auch die Bundesfrauenministerin teilnehmen wird.

Bundesweite Kampagne „100 Jahre Frauenwahlrecht“

Das Bundesfamilienministerium hat zusammen mit der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin (EAF) in Berlin eine Jubiläumskampagne zu „100 Jahre Frauenwahlrecht“ erarbeitet. Die Kampagne wird von mehr als 100 Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft unter anderem mit einem Statement auf der Kampagnenwebseite unterstützt. Neben umfassenden Hintergrundinformationen gibt es dort monatliche Essays zu Sonderthemen sowie eine Aktionslandkarte für einen Überblick über zahlreiche Veranstaltungen im Bundesgebiet. Die Materialien zur Kampagne können kostenfrei genutzt werden.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.01.2019

Am 19. Januar 1919 durften Frauen zum ersten Mal wählen und gewählt werden. Es waren allen voran couragierte Sozialdemokratinnen wie Marie Juchacz, Clara Zetkin und Luise Zietz, die das aktive und passive Wahlrecht für Frauen hart erkämpft hatten. Der Deutsche Bundestag hat diesen historischen Wendepunkt heute mit einer Feierstunde gewürdigt.

„Die politischen Erfolge der Frauen in den vergangenen hundert Jahren waren keine Selbstläufer. Das sind sie bis heute nicht – im Gegenteil: Durch eine rückwärtsgewandte Rhetorik und Programmatik nicht nur von Rechtspopulisten – auch auf europäischer Ebene – fühlen sich jene gestärkt, die diesen gesellschaftlichen Fortschritt zurückdrehen wollen.

Auch wenn sich der übergroße Teil der Gesellschaft zur Gleichstellung der Geschlechter bekennt, werden die Errungenschaften der Frauen- und Gleichstellungspolitik neuerdings infrage gestellt. Das ist auch ablesbar am erstmals seit Langem gesunkenen Frauenanteil im Deutschen Bundestag. Nur 31 Prozent der Mitglieder des 19. Deutschen Bundestages sind Frauen. So gering war der Anteil zuletzt nach der Bundestagswahl 1998. Dieser Entwicklung stellt sich die SPD-Bundestagsfraktion mit aller Entschlossenheit entgegen. Auch wenn der Frauenanteil in der SPD-Bundestagsfraktion deutlich über dem Schnitt liegt, ist das kein Grund nachzulassen. Mindestens die Hälfte der sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten müssen Frauen sein. Denn die Hälfte der Macht für Frauen ist eine Selbstverständlichkeit. Dafür braucht es ein Wahlgesetz, das die paritätische Besetzung des Bundestages vorschreibt. Eine Selbstverständlichkeit, dass die anstehende Wahlrechtsreform diesen Anspruch einlöst. “

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 17.01.2019

Am 19. Januar vor 100 Jahren hieß es in Deutschland zum ersten Mal „Frauen an die Urnen!“. Und einen Monat danach bereits „Frauen in das Parlament!“. Nachdem mehr als 80 Prozent der Frauen ihre Stimme abgegeben hatten, zogen 37 weibliche Abgeordnete in die Nationalversammlung ein. Ein kleiner erster Schritt, bedenkt man, dass dort insgesamt 423 Abgeordnete saßen.

Dieser kleine erste Schritt war der Beginn einer neuen Selbstverständlichkeit sein. Eine Selbstverständlichkeit, die uns heute oft davon ablenkt, dass Frauen nach wie vor nicht so gleichgestellt sind, wie es uns das Papier und manch andere Partei manchmal versucht glauben zu machen. Zwar dürfen wir wählen und uns zur Wahl stellen. Wir haben auch eine Bundeskanzlerin. Aber Parität herrscht in unseren Parlamenten auch nach 100 Jahren Frauenwahlrecht nicht. Politikerinnen sind zudem weiterhin einem extremen Druck ausgesetzt, werden häufiger unterbrochen, unterschätzt, auf Grund ihres Geschlechts beleidigt und bedroht und oft erst in höhere Ämter berufen, wenn sich Männer einig sind, dass dort gerade nichts mehr zu retten ist.

Unseren sozialdemokratischen Schwestern und Brüdern verdanken wir, dass der Gang zum Wahllokal und die Teilhabe in der Politik für uns Frauen heute eine Selbstverständlichkeit geworden ist. Unsere Aufgabe, 100 Jahre später, ist es dafür zu sorgen, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen in unseren Parlamenten vertreten sind und damit die Gesellschaft und ihre Vielfalt widerspiegeln und dementsprechend vertreten. Deshalb ist klar: der nächste Schritt muss die Parität sein.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) vom 17.01.2019

Anlässlich des 100. Jahrestags des Frauenwahlrechts erklärt Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende:

„Heute feiern wir den Erfolg der Frauen vor 100 Jahren, morgen arbeiten wir wieder weiter in ihrer Tradition an unserer nächsten Aufgabe: Die Hälfte der Parlamentssitze den Frauen. Davon sind wir noch ein gutes Stück entfernt, der Rückgang des Frauenanteils ist ein Armutszeugnis vor allem für Union, FDP und AfD. Wenn diese Parteien eine gerechte Vertretung des Wahlvolkes so offensichtlich nicht hinkriegen wollen oder können, brauchen wir ein Paritégesetz. Daran werden wir mit aller Kraft arbeiten, um eine Lösung aus der Mitte des Hauses für den Bundestag zu finden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 17.01.2019

Zu 100 Jahren Einführung des Frauenwahlrechts erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Dr. Stefan Ruppert:

„Das Frauenwahlrecht ist eine der großen Errungenschaften unserer Demokratie. Starke Frauen haben lange dafür gekämpft. Ein Beispiel ist die Liberale Marianne Weber, die als erste Frau 1919 eine Rede in einem deutschen Parlament gehalten hat. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Anteil der Frauen im Deutschen Bundestag so gering ist. Dieses Problem lässt sich aber nicht mit gesetzlichem Zwang beheben. Wählerinnen und Wählern vorschreiben zu wollen, welches Geschlecht ihre Abgeordneten haben müssen, wäre eine Beschränkung der freien Wahl. Das lehnt die Fraktion der Freien Demokraten ab. Wir wollen mit einer Reform des Wahlrechts am Grundsatz festhalten, dass frei, gleich und geheim gewählt wird. Das Wahlrecht darf nicht vorab festlegen, wie das Ergebnis einer Wahl auszusehen hat. Notwendig sind weitere gesamtgesellschaftliche Anstrengungen, damit mehr Frauen erfolgreich bei Wahlen kandidieren. Nur so wird es gelingen, mehr Frauen in die Parlamente zu bringen, ohne unsere Verfassung zu verletzen – und die gesamte Bevölkerung dabei mitzunehmen.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 17.01.2019

Am 19. Januar 1919 konnten Frauen in Deutschland zum ersten Mal wählen und gewählt werden. Seitdem ist vieles für die Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht worden, aber es bleibt auch noch viel zu tun – auch bei der Repräsentanz in den Parlamenten. 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts ist der Anteil weiblicher Abgeordneter im Bundestag mit 30,7 Prozent niedriger als vor über 20 Jahren. Deshalb startet der Deutsche Frauenrat mit dem Aufruf #mehrfrauenindieparlamente seine Kampagne für Parität in der Politik. Darin werden die demokratischen Parteien aufgefordert, im Rahmen von Wahlrechtsreformen sicherzustellen, dass Männer und Frauen je zur Hälfte in den Parlamenten vertreten sind – sowohl bei Listen- als auch bei Direktmandaten.

Dazu sagt Elke Ferner, DF-Vorstandsmitglied und Leiterin des DF-Fachausschusses Parität: „Wir fordern vor allem die weiblichen Abgeordneten im Bundestag und in den Landtagen, Kreistagen und Gemeinderäten auf, fraktionsübergreifende Initiativen für Parität in den Parlamenten zu ergreifen und einer Wahlrechtsreform ohne Parität nicht zuzustimmen. Die gleichberechtigte Teilhabe in den Parlamenten ist in erster Linie eine politische Frage. Wenn der politische Wille vorhanden ist, sind auch rechtliche Änderungen möglich. Die Beispiele in anderen Ländern zeigen das.“

Die DF-Vorsitzende Mona Küppers sagt: „Wir brauchen einen Wandel in der politischen Kultur. Denn Frauen wollen nicht nur wählen. Sie wollen auch selbst gewählt werden und über die Geschicke der Gesellschaft gleichberechtigt mitbestimmen. Ohne Geschlechterparität bleibt die Demokratie unvollendet. Wir lassen uns nicht mit Argumenten abspeisen, dass ein Paritätsgesetz verfassungswidrig sei. Solche Todschlagargumente ersticken die notwendige politische Debatte im Keim.“

Der Aufruf #mehrfrauenindieparlamente wird von über 200 ErstunterzeichnerInnen aus Politik, Gewerkschaften, Wissenschaften, Medien und Verbänden mitgetragen und wirbt um weitere Unterstützerinnen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 16.01.2019

Vor fast genau 100 Jahren, am 19. Januar 1919, konnten Frauen zum ersten Mal wählen und gewählt werden, ein Meilenstein auf dem Weg zur Gleichberechtigung der Geschlechter. Der Bundespräsident und Elke Büdenbender gaben heute zu diesem Anlass gemeinsam mit dem Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) eine Matinee im Schloss Bellevue „100 Jahre Frauenwahlrecht – Parität in der Politik“. In seiner Ansprache betonte der Bundespräsident: „Es kann keine Demokratie als Idee von Freiheit und Gerechtigkeit geben, an der Männer und Frauen nicht gleichberechtigt beteiligt sind.“

Das historische Jubiläum bedeutet auch einen Auftrag für die Zukunft. Denn Frauen sind in deutschen Parlamenten massiv unterrepräsentiert. „Gleiche Rechte auf dem Papier führen eben nicht automatisch zu gleichen Chancen und gleichen Entfaltungsmöglichkeiten. Das haben wir mühsam lernen müssen.

Gleichberechtigung ist ein Versprechen, das eingelöst werden muss, täglich aufs Neue! Gerade auch, wenn es um politische Partizipation geht. Das aktive und passive Wahlrecht, von Frauen vor 100 Jahren hart erkämpft, ist dafür die Voraussetzung. Aber verbriefte Rechte müssen auch gelebt werden können.“, so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb in ihrer Begrüßungsansprache.

Die Schauspielerin Esther Schweins las Auszüge aus Reden mutiger Kämpferinnen für das Frauenwahlrecht, wie Anita Augspurg, Juristin und Aktivistin, und Marie Juchacz, Politikerin, Sozialreformerin und erste weibliche Abgeordnete. In der anschließenden Podiumsdiskussion, hochkarätig besetzt mit Elke Büdenbender, Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Barbara Stamm, Landtagspräsidentin a.D., PD Dr. Hedwig Richter, Historikerin und Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb, wurde darüber debattiert, wie gleiche politische Teilhabe 100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts endlich zur Realität werden kann. „Wir müssen Erfolgsgeschichten erzählen, um Frauen Mut zu machen. Erfolge feiern heißt aber nicht, sich mit dem Erreichten zufriedengeben.“, so Elke Büdenbender.

Im Vorfeld der heutigen Veranstaltung hat der djb in einem Forderungspapier erste Schritte vorgeschlagen, wie Parität – den entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt – gefördert werden kann. Im Parteiengesetz könnten Parteien verpflichtet werden, geeignete Maßnahmen zur Herstellung von Chancengleichheit zu ergreifen, wie beispielsweise quotierte Wahllisten. Auch dürfen Parteien, deren Wahllisten einen Frauenanteil von 35 Prozent aufwärts enthalten, im Rahmen der staatlichen Parteienfinanzierung begünstigt werden.

Zudem fordert der djb eine Frauenquote von 40 Prozent für die Besetzung von parlamentarischen Ausschüssen und Unterausschüssen.

Frauen leisten 60 Prozent mehr an unbezahlter Arbeit als Männer. Ihre Unterrepräsentanz in der Politik liegt nicht an ihrem fehlenden Engagement. Das zeigte schon ein Blick in den Saal, bis auf den letzten Platz besetzt mit hoch engagierten Vertreterinnen aus Politik und Zivilgesellschaft. »Es geht um Macht. Wer den Frauen die Verantwortung für ihre strukturelle Benachteiligung zuschreiben will, dem geht es letztlich um die Verteidigung des Status quo.«, so Wersig.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V.vom 15.01.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Um den drohenden Fachkräftemangel in der Pflege zu bekämpfen, sollen deutlich mehr Pflegefachkräfte ausgebildet werden als bisher. Die Auszubildendenzahlen sollen bis 2023 um zehn Prozent steigen. Auch die Zahl der Ausbildungsstätten für die Pflege soll bis 2023 um zehn Prozent erhöht werden. Die entsprechende Vereinbarung wurde von der Arbeitsgruppe 1 der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) vorbereitet und heute von den Partnern der KAP beschlossen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Die Pflege ist ein digitalisierungssicherer Zukunftsberuf, allerdings mit Rahmenbedingungen, die wir unbedingt verbessern müssen. Mit der Einführung der neuen Pflegeausbildungen am 1. Januar 2020 machen wir die Ausbildung moderner und attraktiver. Niemand wird in Deutschland mehr Schulgeld bezahlen müssen. Alle Auszubildenden bekommen eine angemessene Ausbildungsvergütung. Heute machen wir den nächsten Schritt: Wir starten die ‚Ausbildungsoffensive Pflege‘ (2019-2023), die wir in der Arbeitsgruppe 1 der KAP unter Vorsitz meines Hauses zusammen mit unseren Partnern erarbeitet haben: 111 konkrete Maßnahmen, um mehr Menschen für diesen Beruf zu begeistern und die Ausbildungsbedingungen zu verbessern. Neben einer großangelegten Informationskampagne geht es auch darum, die Ausbildungsbetriebe und Pflegeschulen fit zu machen und Menschen aller Altersgruppen mit einer gezielten Berufsberatung für die Pflege zu gewinnen. Damit legen wir jetzt los.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Um mehr Pflegekräfte zu gewinnen, müssen wir ihre Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen verbessern. Unsere Entscheidungen heute helfen dabei. Auch das Gesundheitsministerium wird sich an der Ausbildungsförderung beteiligen. Wer sich vom Pflegehelfer zur Pflegefachkraft weiterqualifizieren möchte, soll künftig weiter das Pflegehelfergehalt bekommen können. Mit dem Ausbildungspaket heute legt die Konzertierte Aktion erste Ergebnisse vor. Das ist ein Anfang, um Pflege attraktiver zu machen. Mitte des Jahres folgt dann das Gesamt-Paket.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Es ist gut, dass wir die Herausforderungen im Arbeitsbereich Pflege gemeinsam anpacken. Ohne gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne steuern wir auf eine Krisensituation zu. Daher freut es mich, dass derzeit mehrere Arbeitgeber aus der Wohlfahrt daran arbeiten, einen mitgliederoffenen Arbeitgeberverband zu gründen. Dies istnotwendig, um bundesweite Tarifverträge schließen und damit letztlich auch eine bessere Bezahlung für die Pflegenden erreichen zu können. Ich appelliere an alle Beteiligten, dieses Vorhaben möglichst bald umzusetzen. Es ist ein wichtiger Schritt hin zu unserem Ziel, den Fachkräftebedarf im Inland zu decken.“

Der Inhalt der „Ausbildungsoffensive Pflege“

Auf insgesamt 111 Initiativen haben sich die Beteiligten der Konzertierten Aktion geeinigt. Dazu zählen unter anderem:eine ausreichende Anzahl an Ausbildungs-, Weiterbildungs-, Schul- und Studienplätzen zur Verfügung zu stellen; die Zahlen der ausbildenden Einrichtungen und der Auszubildenden sollen bis zum Ende der Ausbildungsoffensive 2023 im Bundesdurchschnitt um 10 Prozent (gegenüber 2019) gesteigert werdeneine bundesweite durch das BMFSFJ gemeinsam mit den Partnern umzusetzende Informations- und Öffentlichkeitskampagne für den Pflegeberufdie Pflegeschulen sollen befähigt werden, die digitalen Weiterentwicklungen im Arbeitsfeld Pflege im Unterricht adäquat abzubildenKrankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nutzen die künftigen Fördermöglichkeiten des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes zurVereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf, zur betrieblichenGesundheitsförderung sowie für Investitionen in Digitalisierung und AusbildungMit dem Qualifizierungschancengesetz wird die Weiterbildung von Pflegehelferinnen und -helfern zu Pflegefachpersonen noch besser gefördertDie Verbände der Pflegeeinrichtungen stellen mindestens 5.000 Weiterbildungsplätze zur Nachqualifizierung von Pflegehelferinnen und -helfern zur Verfügung.

Die Konzertierte Aktion Pflege hat das Ziel, den Arbeitsalltag und die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften spürbar zu verbessern, die Pflegekräfte zu entlasten und die Ausbildung in der Pflege zu stärken. Zusammen mit den Ländern, Pflegeberufs- und Pflegeberufsausbildungsverbänden, Verbänden der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, den Kirchen, Pflege- und Krankenkassen, Betroffenenverbänden, der Berufsgenossenschaft, der Bundesagentur für Arbeit sowie den Sozialpartnern werden dazu bis zum Sommer 2019 konkrete Maßnahmen erarbeitet.

Weitere Informationen sowie den Vereinbarungstext im Wortlaut finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de sowie unter www.pflegeausbildung.net

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.01.2019

Auf Bestreben der SPD-Bundestagsfraktion hat die große Koalition heute einen Antrag zur Unterstützung von Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration beschlossen. Das Programm wird zeitnah starten, über zehn Jahre laufen und ein Gesamtvolumen von 125 Millionen Euro haben.

„Die soziale Herkunft und der Ort, an dem man lebt, haben in unserem Land nach wie vor einen viel zu großen Einfluss auf den Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen. Schulen in benachteiligten sozialen Lagen stehen hier vor ganz besonders großen Herausforderungen. Wir dürfen sie, ihre Lehrkräfte und ihre Schülerinnen und Schüler mit ihren Problemen nicht alleine lassen.

Vorbild für die Ausgestaltung ist die Bund-Länder-Initiative zur Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler, die bereits erfolgreich in den Ländern umgesetzt wird. Das Vorhaben beginnt mit einer Erprobungsphase an bundesweit ausgewählten Modellschulen, auf die der Transfer von bewährten Praxisbeispielen in die Fläche folgt. Der Bund wird dabei für die Förderung der begleitenden Forschung und für die Evaluierung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zuständig sein. Aufgabe der Länder ist die Auswahl der Schulen sowie die Begleitung und Förderung der teilnehmenden Schulen.

Damit das wichtige Vorhaben so schnell wie möglich beginnen kann, wurden für den Haushalt 2019 bereits zwei Millionen Euro als Anschubfinanzierung eingestellt. Dieses Geld soll zum Beispiel für eine noch in diesem Jahr stattfindende Fachkonferenz genutzt werden.

Die Unterstützung von Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und besonderen Aufgaben der Integration ist ein wichtiger Schritt in Richtung gerechter Zugänge zu Bildung und gleicher Aufstiegschancen für alle. Gemeinsam werden Bund und Länder nun daran arbeiten, dass die Umsetzung in den Schulen zum zweiten Schulhalbjahr 2019/2020 starten kann.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 15.01.2019

Zur heutigen Anhörung beim Bundesverfassungsgericht über die Sanktionen bei Hartz IV erklärt Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Die deutliche Kritik im Rahmen der heutigen Anhörung zeigt, dass die Sanktionen in ihrer jetzigen Form nicht mehr zu halten sind. Wenn Minister Heil schlau ist, kommt er einem Urteil des Verfassungsgerichtes zuvor und legt jetzt endlich einen Gesetzentwurf vor. Dieser muss zumindest die besonders harten Sanktionen für junge Arbeitssuchende entschärfen, Gelder für Heizung und Unterkunft von Sanktionen ausnehmen und dafür sorgen, dass niemand mehr von einer kompletten Streichung der Grundsicherung bedroht ist. Dass aktuell rund 40 Prozent der beklagten Sanktionen durch Urteile der Sozialgerichte wieder zurückgenommen werden müssen, zeigt, wie falsch auch rechtlich die jetzige Praxis ist. In der Situation in der sich viele Arbeitssuchende befinden, sind individuelle Unterstützung und Augenhöhe entscheidend, um Mitwirkung zu erreichen – nicht Androhung und Strafe.

Wir Grüne halten an unserer Forderung nach einer sanktionsfreien Garantiesicherung fest. Sanktionen können Stromsperren oder Wohnungslosigkeit auslösen und damit Menschen in existenzielle Notlagen drängen. Das ist mit dem Auftrag des Grundgesetzes, die Würde des Menschen zu wahren, nicht vereinbar.

Sanktionen belasten das Klima in den Jobcentern und rauben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wertvolle Zeit, die ihnen bei der wichtigen Vermittlungsarbeit fehlt. Außerdem sind Sanktionen kein Beitrag zur nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt.

Ein moderner Sozialstaat setzt auf Motivation und individuelle Förderung statt auf Sanktionen und Gängelung. Wir brauchen bessere Hinzuverdienstregeln, ein Recht auf individuelle Qualifizierung und Umschulungen und einen Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung.

Es ist bedauerlich, dass weder Bundesregierung noch Bundestag mehrheitlich diesen Weg gehen wollen. Wir hoffen daher, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber auffordern wird, einen Umgang mit Erwerbslosen zu finden, bei dem die Würde der Betroffenen im Vordergrund steht. Kürzungen unter das Existenzminimum müssen endlich ein Ende finden.

Zu Ihrer freien Verwendung finden Sie auch ein kurzes Audiostatement zu selben Thema hier.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 15.01.2019

„Was auf den ersten Blick nach einer Verbesserung aussieht, zeigt auf den zweiten Blick das skandalöse Frauenbild der Regierungskoalition: Schwangere Frauen dürfen sich weiterhin nicht frei informieren, Ärztinnen und Ärzte dürfen weiterhin nicht frei informieren“, erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum Referentenentwurf des Justizministeriums zum Paragraphen 219a. Möhring weiter:

„Die Gängelung von Ärztinnen geht damit weiter. Bei keiner anderen medizinischen Leistung gibt es solche kruden Vorschriften. Der Entwurf erlaubt Medizinern lediglich die Information, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Jegliche weitere Information, zum Beispiel über die verschiedenen Methoden, bleibt ihnen weiterhin verwehrt und ist nur über die Verlinkung zu staatlichen Seiten möglich. Schwangerschaftsabbrüche sollen nach dem Willen der Regierung in der Schmuddelecke bleiben, tabuisiert und ausgegrenzt werden. Webseiten wie die Homepage der Ärztin Kristina Hänel würden somit weiterhin verboten bleiben.

Die Regierung will uns mit diesem Entwurf an der Nase herumführen. Das Bereitstellen von Informationen zum Schwangerschaftsabbruch über staatliche Seiten und über Listen ist jetzt schon problemlos möglich. Dafür brauchen wir keine Reform des Paragraphen 219a.

Auch scheint die Regierungskoalition noch nicht verstanden zu haben, dass ihr Festhalten am Verbot für ‚Werbung‘ für Schwangerschaftsabbrüche, um das ‚Rechtsgut des ungeborenen Leben zu schützen‘, vollkommen an der Realität vorbeigeht. Keine Frau entscheidet sich aufgrund von ‚Werbung‘ für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch. Die Regierung scheint zu denken, dass Frauen derart blöd und manipulierbar seien.

Wir brauchen keinen ‚Ausnahmetatbestand‘ – wir brauchen die Abschaffung dieses unsäglichen Paragraphen, der auch nach einer Reform den schwangeren Frauen und den Ärztinnen das Leben erschwert. Die Bundesregierung muss endlich verstehen, dass Frauen vernunftbegabte Wesen sind, die selber über ihren Körper zu entscheiden haben.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 29.01.2019

Im Rahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie will die Bundesregierung mit den Sozialpartnern und den Ländern gemeinsam Weichen stellen, um eine neue Weiterbildungskultur zu etablieren. Arbeitsmarkt- und bildungspolitische Instrumente sollen besser verzahnt und Weiterbildungsprogramme von Bund und Ländern gebündelt werden. Das schreibt sie in der Antwort (19/7037) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6205). Dabei handelt es sich um einen Beratungs- und Diskussionsprozess, der am 12. November 2018 mit einer Auftaktsitzung offiziell begonnen hat. Die Strategie soll im Sommer 2019 vorlegt werden.

Im Jahr 2016 hätten 50 Prozent aller Deutschen im erwerbsfähigen Alter an mindestens einer Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen. Die Weiterbildungsbeteiligung verbleibe damit auf hohem Niveau, nachdem sie zwischen 2010 und 2012 stark angestiegen sei. Besonders weiterbildungsaktiv seien die Altersgruppen bis 50 Jahre, aber auch die Generation der über 50-Jährigen habe in den letzten zehn Jahren ihre Weiterbildungsbeteiligung kontinuierlich gesteigert. Bei den über 65-Jährigen nehme immerhin noch jeder Fünfte an Weiterbildungsmaßnahmen teil. Die Weiterbildungsbeteiligung von Deutschen mit Migrationshintergrund sei seit 2012 um zehn Prozentpunkte auf 43 Prozent gestiegen.

Im Rahmen der weiteren Beratungen zur Weiterbildungsstrategie würden viele der gestellten Fragen, unter anderem zu dem Zuschnitt von Qualifikationsangeboten, der Finanzierung, möglicher Modellversuche, jeweilige Verantwortlichkeiten der Akteure sowie Aspekte von etwaigen Rechtsansprüchen oder ähnlichem thematisiert und diskutiert werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hätten innerhalb der Bundesregierung die Federführung für die Erarbeitung einer Nationalen Weiterbildungsstrategie. Die Nationale Weiterbildungsstrategie werde gemeinsam mit den Sozialpartnern, Kammern und der Bundesagentur für Arbeit sowie in enger Abstimmung mit den Ländern erarbeitet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 80 vom 23.01.2019

Der Zugang zu Bildung ist aus Sicht der Fraktion Die Linke nach wie vor nicht für alle Menschen gleichermaßen gewährleistet. Zu viele bleiben im Laufe ihres Lebens aufgrund ihrer sozialen Herkunft von höherer Bildung ausgeschlossen, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/7026) und beziehen sich darin auf den Nationalen Bildungsbericht 2018.

Vom Mangel an frühkindlichen Bildungsangeboten seien vor allem Kinder mit Migrationshintergrund betroffen. Die Betreuungsquote der Kinder ohne Migrationshintergrund sei mit 40 Prozent doppelt so hoch wie die bei Kindern mit Migrationshintergrund. Benachteiligte Kinder hätten seltener Zugang zu frühkindlicher Bildung in der Kita als andere. Nur 16,4 Prozent der Kinder, deren Eltern über einen Hauptschulabschluss verfügten, besuchten eine Kindertagesstätte. Von diesen Bildungsangeboten profitierten dagegen 37,7 Prozent der Kinder, deren Eltern die Hochschulreife erworben hätten. Für die Kompetenzentwicklung könne gerade der Besuch einer Kindertagesstätte später zu einer höheren Bildungsbeteiligung beitragen.

Obwohl Kinder während der Grundschulzeit oft gemeinsam lernen, zeigten sich auch dort soziale Ungleichheiten. Diese würden sich vor allem aus der voranschreitenden sozialen Entmischung von Wohngebieten ergeben, die sich dann ebenfalls in der Schülerschaft widerspiegele. Beim Wechsel in eine weiterführende Schulform habe ein Viertklässler aus einer Akademikerfamilie bei gleicher kognitiver Fähigkeit und gleicher Lesekompetenz durchschnittlich eine fast vier Mal größere Chance, eine Gymnasialempfehlung zu erhalten, als ein Kind aus einer Arbeiterfamilie.

Der Nationale Bildungsbericht zeige, dass Kinder in den unterschiedlichen Schulformen von unter-schiedlichen Lernzuwächsen profitierten. Besonders große Unterschiede gebe es auch zwischen strukturschwachen und prosperierenden Regionen. Ostdeutschland sei flächendeckend von einer doppelt so hohen Zahl von jungen Menschen ohne Schulabschluss wie die westdeutschen Bundesländer betroffen. In einigen ostdeutschen Regionen würden nahezu 16 Prozent der Jugendlichen die Schule abbrechen. Die niedrigsten Schulabbruchquoten gebe es in Südwestdeutschland. Infolgedessen verschärfe sich auch die soziale Lage der strukturschwachen Regionen immer weiter, weil beispielsweise die Arbeitslosigkeit steige oder das allgemeine Bildungsniveau stärker absinke.

Junge Menschen mit akademisch gebildeten Eltern studierten fast zu 80 Prozent. Verfügten jedoch beide Elternteile über keinen beruflichen Abschluss, begännen nur zwölf Prozent ein Studium. Auch in der beruflichen Bildung dominierten sozialstrukturelle Aspekte die Erfolgschancen junger Leute. Das zeige die geringe Einmündungsquote von 18 Prozent der Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss in eine vollqualifizierende Ausbildung. Hauptschülerinnen und Hauptschüler könnten sich auf mehr als 60 Prozent aller angebotenen Ausbildungsplätze bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) nicht einmal bewerben. Mittlerweile verfügten über zwei Millionen junge Erwachsene im Alter von 20 bis 34 Jahren verfügen über keine abgeschlossene Berufsausbildung.

Verantwortungsvolle und nachhaltige Bildungspolitik müsse einen Schwerpunkt auf den Abbau von sozialer Ungleichheit setzen, schreiben die Abgeordneten. Dafür sei eine gemeinsame Bildungsstrategie von Bund, Ländern und Kommunen nötig, die mit festen Zielen und Maßnahmen sowie konkreten Finanzmitteln für ein sozial durchlässiges Bildungssystem Sorge trage.

Die Linke fordert im Dialog mit den Ländern und Kommunen, Wissenschaft, Arbeitgebern und Gewerkschaften eine bundesweite Bildungsstrategie zu erarbeiten mit dem Ziel, bildungsspezifische Disparitäten entlang der gesamten Bildungskette abzubauen. Ferner soll ein Kitaqualitätsgesetz vorgelegt werden, das Mindeststandards für Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege definiert ohne bestehende höhere Qualität abzusenken. Außerdem soll eine Neuregelung der Lastenverteilung bei Kinderbetreuungskosten zwischen dem Bund und den Ländern vorangetrieben werden, die eine stärkere Beteiligung des Bundes und eine indirekte Entlastung derjenigen Kommunen zur Folge hat, die bei der bisherigen Regelung ungleich stark für die laufenden Kosten aufkommen müssten. Außerdem müsse der Beruf der Erzieherinnen und Erzieher aufgewertet werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 76 vom 22.01.2019

Die Bundesregierung plant derzeit keine Gesetzesinitiativen zur Erhöhung des Freibetrages für Alleinerziehende, der zuletzt für den Veranlagungszeitraum 2015 von 1.308 auf 1.908 Euro erhöht wurde. Dies teilt die Bundesregierung in der Antwort (19/6779) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6381) mit. Den Freibetrag erhalten rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige. Die geschätzten jährlichen steuerlichen Mindereinnahmen werden von der Bundesregierung mit rund 600 Millionen Euro angegeben. Eine Anhebung des Freibetrages um 20 Prozent würde nach Berechnungen der Regierung zu Steuermindereinnahmen von 170 Millionen Euro führen. Eine Erhöhung um 50 Prozent würde zu Mindereinnahmen von 280 Millionen und eine Verdoppelung zu Mindereinnahmen von 550 Millionen Euro führen. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, ist derzeit auch keine Anhebung der sogenannten steuerlichen Übungsleiterpauschale sowie anderer Freibeträge geplant.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 69 vom 21.01.2019

Bis zum 30. November 2018 sind der Bundesregierung zufolge knapp 40.800 Anträge auf Baukindergeld eingereicht worden. Wie aus der Antwort (19/6940) auf eine Kleine Anfrage (19/6497) der FDP-Fraktion weiter hervorgeht, würde sich die maximale Förderung auf mehr als 851 Millionen Euro summieren, sollte allen Anträgen statt gegeben werden. Die Verwaltungsaufwendungen für die KfW beliefen sich den Angaben zufolge 2018 auf elf Millionen Euro. Die Anträge sollen ab März geprüft werden.

In der Antwort listet die Bundesregierung die Anträge detailliert nach Bundesländern, Kinderzahl sowie Neubau oder Erwerb von Eigentum auf.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 69 vom 21.01.2019

Der Bildungserfolg darf nicht von der sozialen Herkunft oder dem Wohnort abhängen. Das schreiben CDU/CSU und SPD in ihrem Antrag (19/7027). Die Sicherung eines bestmöglichen Lern- und Bildungserfolges und eine größtmögliche gesellschaftliche Teilhabe sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft sei der großen Koalition ein zentrales Anliegen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sei deshalb eine Bund-Länder-Initiative verankert, die Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration explizit fördere. Diese Schulen stünden vor großen Herausforderungen, da dort ein besonders hoher Anteil an Schülern aus bildungsfernen Haushalten unterrichtet würde, die mit nur geringem sozialem, kulturellem und ökonomischem Kapital ausgestattet seien. Diese Kinder und Heranwachsenden hätten oft schon bei der Einschulung hohe Lernrückstände. Es sei eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung und Aufgabe, allen Kindern mehr Chancen durch gute Schulen zu eröffnen. Kein Kind dürfe zurückgelassen werden.

Mehrere Bundesländer unterstützen bereits genau diese Schulen in Form von auf sie zugeschnittenen Programmen zur Verbesserung des Lehr-Lern-Umfeldes. Mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund und Ländern könne noch mehr erreicht werden, um die sozialen Ungleichheiten und Lernrückstände der benachteiligten Schüler zu reduzieren. Der Bund könne die Länder und Kommunen bei ihren Aufgaben in dem vom Grundgesetz gesetzten Rahmen unterstützen. Es gelte, die bestehenden Erkenntnisse systematisch auszuwerten und neue Impulse für die Umsetzung in der Praxis zu generieren.

Nach Vorstellung der großen Koalition sollen Schulen in ihrer Schul- und Unterrichtsentwicklung gestärkt werden, um auf die besonderen Anforderungen ihrer Schülerschaft reagieren zu können und auch bei ungünstigen Ausgangssituationen erfolgreich arbeiten zu können. Dazu gehöre auch die individuelle Unterstützung junger Menschen und der Erwerb von sozialen und kulturellen Kompetenzen.

Die große Koalition fordert, dass die Bundesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ein Konzept für die Förderung von Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration entwickeln soll. Das Vorhaben soll für eine Laufzeit von 10 Jahren und in zwei Stufen konzipiert werden, wobei auf eine Erprobungsphase in Form von Modellprojekten eine zweite Phase für den Transfer erfolgreicher Modelle in die Fläche erfolgen soll.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 62 vom 17.01.2019

Obwohl die Bildungsbeteiligung steigt, sind Bildungschancen ungerecht verteilt. Kinder aus Haushalten mit hohem Bildungsstand besuchen häufiger allgemeinbildende Schulen, die zu einer Hochschulreife führen, als Kinder aus Haushalten mit niedrigerem Bildungsstand. Jugendliche und junge Erwachsenen mit Migrationshintergrund im Alter zwischen 16 und 29 Jahren gehen seltener in eine Hochschule als Gleichaltrige ohne Migrationshintergrund, schreibt die FDP in ihrem Antrag (19/7031) und bezieht sich dabei auf den gemeinsamen Bericht von Bund und Ländern „Bildung in Deutschland 2018“.

Die umfassende Modernisierung des Bildungssystems würde Länder und Kommunen allein überfordern, dies sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, ist die FDP überzeugt. Deshalb müsse der Bund gemeinsam mit den Ländern auch die Schulen unterstützen, die besonderen Herausforderungen gegenüberstehen.

Zudem kritisiert die Fraktion, dass das Zehn-Prozent-Ziel für Ausgaben in Bildung, Wissenschaft und Forschung zu investieren erneut nicht erreicht worden sei. Bildung sei die Chance zum sozialen Aufstieg und für soziale Integration. Sie befähige die Menschen, auch in einer komplexen Umwelt selbstbestimmt ihren Weg zu gehen. Chancengerechte Bildung unterscheide nicht anhand von Herkunft oder Behinderung – chancengerechte Bildung bringe durch individuelles Fördern und Fordern die Potentiale jedes Einzelnen zur Geltung. Die Digitalisierung eröffne dem Bildungssystem dabei völlig neue Möglichkeiten für individuelles Lernen, innovative Lehrkonzepte sowie moderne Lehr- und Lernmittel.

Die FDP fordert in ihrem Antrag, eine Strategie zu entwickeln, wie der Anteil der Bildungsinvestitionen als Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) so angehoben werden kann, dass Deutschland demnächst unter den TOP 5 der OECD-Staaten liegt. Aktuell bewege sich Deutschland nur im Durchschnitt. Zudem soll die frühkindliche Bildung in Deutschland gestärkt werden. Sie lege die Grundlage für die weitere Bildungskarriere und ermögliche auch denjenigen Kindern einen guten Start, denen Unterstützung aus dem Elternhaus aus verschiedenen Gründen fehle. Die obersten Ziele bei der Unterstützung der frühkindlichen Bildung müssen die Stärkung der Qualität der frühkindlichen Bildung und der kostenlose Zugang zu Kitas für bedürftige Familien sein.

Zudem müsse der Wunsch der großen Mehrheit in der Bevölkerung nach mehr finanzieller und gestalterischer Verantwortung des Bundes in der Bildungspolitik Rechnung getragen werden. Die Bundesregierung soll nach einem erfolgreichen Vermittlungsverfahren die Möglichkeiten des durch Beschluss des Deutschen Bundestages geänderten Art. 104c GG nutzen, um bundesweit einheitliche und ambitionierte Bildungsstandards durchzusetzen. Ein Umzug in ein anderes Bundesland dürfe nicht länger ein Problem für Schüler und Eltern sein.

Zusammen mit den Ländern müsse ein Förderprogramm aufgelegt werden, um die Schulen durch exzellente Fortbildungen bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung zu unterstützen, damit sie die ambitionierten Standards erreichen können. Dabei müssten Schulen mit besonderen Problemen, wie etwa Schulen in Brennpunkten, besonders unterstützt werden. Positive Vorbilder könnten dabei das Talentschulprogramm aus Nordrhein-Westfalen und die Förderung aufgrund des Sozialindex in Hessen sein. Das Land Nordrhein-Westfalen will bis zu 60 Talentschulen in Stadtteilen mit großen sozialen Herausforderungen einrichten und mit zusätzlichen Ressourcen ausstatten werden. Es soll erprobt werden, ob die Leistungen und Erfolge von Schülern an diesen Schulen durch besondere Konzepte im Unterricht, zusätzliche Ressourcen und Unterstützung bei der Schulentwicklung nachweisbar gesteigert werden können. Für die zusätzliche personelle Ausstattung der teilnehmenden Schulen stelle das Land mehr als 400 Lehrerstellen bereit: 100 Stellen an berufsbildenden Schulen, 315 Stellen an allgemeinbildenden Schulen.

Positive Erfahrungen habe auch das Land Hessen mit der Einführung des Sozialindex gemacht. Dort würden zusätzliche Stellen über einen Sozialindex an die Schulen verteilt, die im Landesvergleich unter besonders schwierigen sozialen Bedingungen arbeiten. Der Sozialindex beschreibe das Umfeld einer Schule aufgrund bestimmter Sozialindikatoren, wie zum Beispiel: den Anteil der Arbeitslosen an der Wohnbevölkerung jeder Gemeinde, den Anteil der Hartz IV – Empfänger aber auch den Anteil der Einfamilienhäuser.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 62 vom 17.01.2019

Um Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt geht es in der Antwort (19/6872) auf eine Kleine Anfrage (19/6314) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wie daraus hervorgeht, wandten sich zwischen 2015 und 2017 insgesamt 247 Menschen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, um eine Benachteiligung auf dem Grundstücks- und Wohnungsmarkt wegen der ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen zu melden beziehungsweise sich beraten zu lassen. Elf Menschen meldeten sich wegen einer Benachteiligung wegen der Religion, 33 wegen einer Benachteiligung aufgrund des Geschlechts. Die Bundesregierung erklärt, die künftige Entwicklung von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt eingehend zu beobachten und Empfehlungen zur Fortentwicklung des Diskriminierungsschutzes zu prüfen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 57 vom 16.01.2019

Die Fraktion Die Linke wollen eine „zukunftsweisende und soziale Ernährungspolitik“ für Kinder. Die Abgeordneten legen dazu einen Antrag (19/7025) vor, der unter Beteiligung des Bundes eine kostenfreie Verpflegung in allen Schulen und Kindertagesstätten fordert, die den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung entsprechen soll. Die Kinder und Jugendlichen sollen zudem in den Einrichtungen durch gemeinsames Kochen und Zubereiten der Mahlzeiten sowie den Anbau von Nahrungsmitteln in Schulgärten einbezogen werden, um eine anwendungsorientierte Ernährungsbildung zu gewährleisten. Die Linksfraktion möchte außerdem eine verbindliche Reduktionsstrategie für Zucker-, ungesättigte Fettsäure- und Salzanteile in Fertiglebensmitteln festschreiben lassen, die sicherstellt, dass es zu keinem Austausch von wertgebenden hin zu billigen Inhalts- oder Zusatzstoffen kommt, sondern eine Qualitätssteigerung das Ziel ist. Die Bundesregierung soll zudem ein Verbot für an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung und für zucker- und kalorienreiche Fertiglebensmittel, Fastfood, Süßwaren, salzige Snacks und Softdrinks im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) gesetzlich verankern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 56 vom 16.01.2019

Welche Verantwortung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als öffentlicher Vermieter für die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum zukommt, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/6748) von der Bundesregierung erfahren. Außerdem wird gefragt, welchen Beitrag die BImA zur Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum leistet. „Lebenswerte Städte und Gemeinden zu sichern und Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung durch steigende Mieten zu bewahren, sind erklärte Anliegen des Bundes“, schreiben die Abgeordneten in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage und verlangen, dieses Anliegen müsse sich auch hin der Liegenschaftspolitik des Bundes widerspiegeln.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 55 vom 16.01.2019

Bis Ende des Jahres will Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) einen Vorschlag vorlegen, um Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Dis kündigte die Ministerin am Mittwoch vor dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an. Giffey informierte den Ausschuss über die Planungen ihres Ministeriums für 2019. Derzeit werde in einer Bund-Länder-arbeitsgruppe über die Formulierung für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes beraten.

Giffey verwies in der Sitzung auf das Ende vergangenen Jahres im Bundestag verabschiedete „Gute Kita Gesetz“. Die Ministerin hofft, mit allen 16 Bundesländern Verträge über die jeweiligen Maßnahmen in den Ländern Vereinbarungen zu treffen, mit denen die Qualität der Kita-Betreuung verbessert und die vom Bund mitfinanziert werden sollen. Dazu gehöre auch die Abschaffung beziehungsweise soziale Staffelung von Kita-Gebühren. Das Anfang des Jahres im Bundeskabinett verabschiedete „Starke Familien Gesetz“ soll nach Auskunft der Ministerin in der ersten Jahreshälfte die parlamentarische Beratung durchlaufen und zum 1. Juli in Kraft treten. Ebenfalls die parlamentarische Beratung durchlaufen und zum 1. Juli in Kraft treten soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ermöglichung eines Freiwilligendienstes in Teilzeit für Jugendliche unter 27 Jahren. Dies soll sowohl für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) als auch das Freiwillige Soziale und Ökologische Jahr (FSJ und FÖJ) gelten.

Ebenfalls in diesem Jahr will die Ministerin die Eckpunkte für einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter und für eine Reform der Kinder- und Jugendhilfe im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vorlegen. Auch das Gesetzgebungsverfahren für den Jugendmedienschutz soll eingeleitet werden. Giffey kündigte zudem an, im Juli dieses Jahres die Evaluierung zum Engelttransparenzgesetz vorzustellen. Bis 2020 soll nach Angaben der Ministerin die Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung fertiggestellt und eine Bundesstiftung Gleichstellung ins Leben gerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 55 vom 16.01.2019

Immer mehr Geflüchteten gelingt die Integration in das deutsche Bildungssystem und in den Arbeitsmarkt. Das zeigt eine gemeinsame Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), des Forschungszentrums des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) und des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am DIW Berlin auf der Basis einer repräsentativen Wiederholungsbefragung von Geflüchteten, die in den Jahren 2013 bis 2016 nach Deutschland gekommen sind. In den Jahren 2016 und 2017 wurden dafür jeweils rund 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer befragt, knapp 3.000 von ihnen waren bei beiden Befragungswellen dabei.

Die Hälfte der in den Jahren 2013 bis 2016 nach Deutschland gekommenen Geflüchteten besuchte bei der Folge-Befragung 2017 einen Integrationskurs oder hatte diesen bereits abgeschlossen – im Jahr 2016 traf dies erst auf ein Drittel zu. Betrachtet man nicht nur die Integrationskurse, sondern alle Arten von Sprachkursen, hatten 2017 sogar insgesamt drei Viertel der Geflüchteten an mindestens einem Sprachkurs teilgenommen. Dementsprechend berichtete 2017 rund ein Drittel (33 Prozent) der Geflüchteten von guten oder sehr guten Sprachkenntnissen – fast doppelt so viele wie bei der ersten Befragung im Jahr 2016 (18 Prozent). Ein weiteres Drittel berichtete 2017 von mittleren deutschen Sprachkenntnissen. Diese Selbsteinschätzungen deckten sich im Großen und Ganzen mit den Einschätzungen der Interviewerinnen und Interviewer zu den Sprachkenntnissen der Befragten.

„Wenn man bedenkt, dass der Erwerb der deutschen Sprache ein bedeutender Schlüssel für die Integration ist, sind diese Zahlen besonders erfreulich,“ kommentiert BAMF-Forscherin Nina Rother. „Die Erhebung zeigt allerdings auch, dass noch ein erheblicher Bedarf bei der Sprachförderung insgesamt und insbesondere für Frauen mit Kindern besteht.“

Rund zehn Prozent der erwachsenen Geflüchteten gingen 2017 in Deutschland zur Schule, studierten oder machten eine Ausbildung. Damit ist die Bildungsbeteiligung unter den Geflüchteten gegenüber der ersten Befragungswelle im Jahr 2016 um vier Prozentpunkte gewachsen. Insgesamt hat rund ein Fünftel der Geflüchteten, die 2016 angaben, eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen zu wollen, diesen Wunsch 2017 umgesetzt. Der noch recht geringe Anteil sei teils auf noch nicht ausreichende Sprachkenntnisse, teils auf fehlende allgemeinbildende oder berufsbildende Voraussetzungen zurückzuführen, so die Studie.

Integration in den deutschen Arbeitsmarkt geht gut voran

Rund 20 Prozent der seit 2015 zugezogenen Geflüchteten gingen im Jahr 2017 einer Erwerbstätigkeit nach. Bis Oktober 2018 ist dieser Anteil auf 35 Prozent gestiegen, wie aktuelle Daten der Bundesagentur für Arbeit zeigen. „Die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt geht gut voran“, stellt IAB-Forscher Herbert Brücker fest. „Diese Ergebnisse sollten ein Ansporn sein, Geflüchtete bei der Integration in den Arbeitsmarkt weiter mit gezielten Maßnahmen zu unterstützen, zum Beispiel indem Qualifikationen schneller anerkannt werden“, erklärt Brücker.

Geflüchtete Frauen sind allerdings deutlich seltener am Arbeitsmarkt aktiv als geflüchtete Männer. Die Unterschiede hängen der Studie zufolge teilweise mit den Familienkonstellationen zusammen, insbesondere wenn Kleinkinder zu betreuen sind.

Nicht geringes Risiko psychischer Erkrankungen

Erstmals wurde bei einer repräsentativen Befragung Geflüchteter in Deutschland auch das Thema Gesundheit angesprochen. Zwar sind der physische Gesundheitszustand und die allgemeine Gesundheitszufriedenheit der Geflüchteten gut, aber es zeigen sich deutlich höhere Risiken von psychischen Erkrankungen wie Depressionen bei den Geflüchteten im Vergleich zur Gesamtbevölkerung. Auch zeichnet sich eine erhöhte Wahrscheinlichkeit posttraumatischer Belastungsstörungen bei den Geflüchteten ab. Dies trifft insbesondere für geflüchtete Frauen und Ältere zu. „Das heißt allerdings nicht, dass die große Mehrheit von solchen Erkrankungen betroffen ist“, betont DIW-Forscher Hannes Kröger. „Nichtsdestotrotz muss hier gezielt geholfen werden, denn eine psychische Belastung stellt ein gewaltiges Hindernis für die Integration in Deutschland dar.“

Die Studie ist im Internet abrufbar unter www.iab.de/250119, www.bamf.de/kurzanalyse-sprache-und-beschaeftigung und http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.612216.de/19-4.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 25.01.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Zum Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus legt die AWO am Sonntag, den 27. Januar einen Kranz in Sachsenhausen nieder und gedenkt so der millionenfach Verfolgten und Ermordeten.

„Die Verbrechen, die während des nationalsozialistischen Regimes begangen wurden, sind beispiellos in der Geschichte der Menschheit und müssen uns eine Mahnung bleiben. Es ist eine Frage der historischen Verantwortung, die Erinnerung daran wachzuhalten. Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ist keine Selbstverständlichkeit, sondern muss aktiv verteidigt werden gegen diejenigen, die sich von Hass blenden lassen und so an den Grundfesten unserer Gesellschaft rütteln“, betont Wolfgang Stadler.

Im Fokus des diesjährigen Gedenktages stehen die Novemberpogrom-Häftlinge im KZ Sachsenhausen. Ihnen ist die Ausstellung „Im Reich der Nummern. Wo die Männer keine Namen haben. Haft und Exil der Novemberpogrom-Gefangenen im KZ Sachsenhausen“, die am selben Tag in der Gedenkstätte eröffnet wird, gewidmet.

„Für die AWO ist das Engagement gegen Rassismus und Rechtsextremismus ein zentraler Bestandteil ihrer Identität. Parteien, Organisationen oder Gruppierungen, die rassistisch motivierte Straftaten verüben, die die Menschenwürde verletzen, eine Wesensverwandtschaft mit der Ideologie des Nationalsozialismus aufweisen und unsere demokratische Wertevorstellungen gefährden, lehnen wir entschieden ab. Die AWO steht für Toleranz und Vielfalt“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.01.2019

Anlässlich der aktuellen Debatte im Bundestag zu den Empfehlungen des 7. Nationalen Bildungsberichts fordert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler grundlegende Verbesserungen in der Bildung und Förderung junger Menschen: „Der Bildungsbericht 2018 kann viele Fortschritte im Bildungsbereich aufführen. Zugleich stellen wir fest, dass dieser Trend zu mehr Bildung nicht bei allen Menschen ankommt. Insbesondere Kinder aus bildungsfernen Familien nehmen nicht in gleichem Maße an den Verbesserungen teil. Immer noch sind zu viele Kinder von Armut bedroht, der Abstand zwischen leistungsstarken und leistungsschwächeren Grundschüler*innen hat sich in Deutschland vergrößert, der Anteil Jugendlicher ohne Schulabschluss ist von 5,8 % auf 6 % gestiegen.“ Wolfgang Stadler sieht hier große Verbesserungsbedarfe: „Wir müssen für diese abgehängten Kinder und Jugendlichen besondere Anstrengungen unternehmen und zusätzliche Angebote bieten. Dafür fehlt jedoch qualifiziertes Personal. Die Folge: Kita-Gruppen werden immer größer, qualitativ gute pädagogische Arbeit in Kita und Grundschule kann nicht mehr überall gesichert werden.“

Wolfgang Stadler fordert die Bundesregierung auf, weitere Maßnahmen zur Verbesserung von Bildung und zum Abbau von Armut umzusetzen: „Insbesondere muss die Situation von Kindern aus armen Familien wirksam verbessert werden. Wir benötigen die Einführung einer Kindergrundsicherung sowie einen Ausbau einer präventionsorientierten kommunalen Infrastruktur. Des Weiteren ist neben der quantitativen Erhöhung der Plätze ein qualitativ ansprechendes Angebot an Ganztagsbetreuung für Schulkinder notwendig. Auch im Bereich der Kindertageseinrichtungen muss der Fokus auf die Qualitätsentwicklung gelegt werden. Wir fordern eine konzertierte Aktion aller gesellschaftlichen Kräfte, um das Problem fehlender Fachkräfte im pädagogischen und schulischen Bereich anzugehen und Qualität zu sichern.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 18.01.2019

Gestern Abend feierte der AWO Bundesverband seinen Neujahrsempfang. Mit fast 200 geladenen Gästen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft war es in der Berliner Kalkscheune rappelvoll. In bester Stimmung startete die AWO mit ihren Gästen in ihr 100. Jubiläumsjahr, dementsprechend betonte auch der Präsident der AWO Wilhelm Schmidt: „Das neue Jahr kann nur ein gutes Jahr werden, denn schließlich feiern wir unser 100. Jubiläum. Dass wir als AWO auch nach einhundert Jahren nicht nur existieren, sondern ein großer Wohlfahrtsverband sind, ist die Leistung von Hunderttausenden ehren- und hauptamtlich Engagierten. Wir konnten uns aber nur deshalb so erfolgreich entwickeln, weil wir uns immer an unseren Grundwerten orientiert haben.“

Ein Höhepunkt des Abends war der Film „100 Jahre AWO – #wirmachenweiter“. Der 19-Minüter zur Geschichte der AWO beleuchtet die Entstehung und Entwicklung des Verbandes anhand der Epochen: Weimarer Republik, Zerschlagung durch die Nationalsozialisten, Bonner Republik und Berliner Republik.Dabei stehen Meilensteine und Arbeitsfelder genauso im Fokus wie ausgewählte Biografien von Wegbegleiter*innen der AWO. Der Film wirft einen Blick zurück, bietet aber im Sinne des Jubiläumsmottos „#wirmachenweiter“ auch einen Ausblick in die Zukunft.

Ein zweiter Höhepunkt bestand in der Verleihung des Lotte-Lemke-Preises (Foto aller Preisträger und Laudatoren). Damit wurde kreatives und herausragendes Engagement gewürdigt.Der Jury fiel die Wahl schwer, denn bei den 56 Bewerbungen waren etliche preisverdächtige Projekte dabei. Der Lotte-Lemke-Engagementpreis 2019 ging an das Projekt: ZusammenWachsen – AWO Interkultureller Gemeinschaftsgarten des AWO Kreisverbandes Koblenz e.V.. Seit Juli 2017 können im interkulturellen Gemeinschaftsgarten des AWO Kreisverbandes Koblenz e.V. Geflüchtete, Menschen mit Migrationserfahrung, ehrenamtliche Helfer*innen und Anwohner*innen in der Natur zusammenkommen. Ob Gärtnern, Grillen, Musizieren, Kreativworkshops, Ausstellungen, Feste oder Deutschkurse – das Angebot ist groß und denkt die unterschiedlichsten Menschen und Familien aus dem Quartier mit.

Auch die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles und Kolumnistin Mely Kiyak würdigten in ihren Reden die Leistungen der AWO und besonders die ihrer wichtigsten beiden Frauen Marie Juchacz und Lotte Lemke. Während Mely Kiyak die AWO als Wohlfahrtsorganisation und historische Widerstandsbewegung würdigte, verwies die SPD Vorsitzende Nahles auf die wichtige Rolle von Politikerinnen. Sozialpolitik, so Nahles, wurde immer dann ausgebaut, wenn sich Frauen stark in der Politik engagierten. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler zeigte sich zufrieden: „Alles in allem war der Neujahrsempfang ein gelungener Auftakt in das Jahr. Wir haben viel vor und sind optimistisch, dass dies ein erfolgreiches Jahr für die Arbeiterwohlfahrt wird.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 16.01.2019

Im Rahmen des turnusgemäßen Wechsels hat mit dem Beginn des Jahres der Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. die Federführung der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen übernommen. Mit ihrer neuen Vorsitzenden Erika Biehn sowie mit Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbunds der Katholiken, als zweitem Vorsitzenden, startet die AGF in das neue Jahr.

„Die AGF hat sich in den letzten Jahren erfolgreich in der Breite aufgestellt“, betont Erika Biehn zur Amtsübernahme. „Insbesondere in den Bereichen zur Beseitigung von Kinderarmut, der Digitalisierung im Familienleben, der Qualität in der Kindertagesbetreuung hat die AGF substantielle Beiträge geleistet. Daran werden wir während unserer Federführung anknüpfen und daran arbeiten, dass Eltern auf die Bedarfsgerechtigkeit und Qualität der Betreuung vertrauen können – unabhängig davon, wo sie wohnen.“ Neuen Schwung erwartet die Vorsitzende der AGF auch in der Debatte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf: So sei das von der Europäischen Kommission angestoßene Paket zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiger Beitrag, der auch auf den nationalen Ebenen neue Impulse geben sollte. Insbesondere erwartet Erika Biehn hinsichtlich der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie der Qualität in der Kinderbetreuung von Kita und Kindertagespflege intensive Diskussionen, die an die Ergebnisse des Berichts vom Beirat zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie aus dem aktuellen sogenannten „Gute-Kita-Gesetz“ anknüpfen. „Als AGF steht bei uns die ganze Lebensphase von Familien im Zentrum. Familien brauchen gute Rahmenbedingungen für die Bewältigung von Pflegeaufgaben ebenso wie für die Kinderbetreuung. Für beides werden wir uns weiterhin einsetzen.“

Zudem stellt die neue Vorsitzende die Bedeutung der Zusammenarbeit der Verbände heraus „Die Synergien aus der Zusammenarbeit zu intensivieren, weitere Themen gemeinsam zu erarbeiten und dabei die Vielfalt der Familienformen einzubeziehen, wird das Ziel unserer Federführung sein.“

Der AGF steht in einem zweijährigen Turnus ein Mitgliedsverband federführend vor. Mit dem Jahreswechsel löst der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband (VAMV) den 2017-2018 amtierenden Familienbund der Katholiken ab. Die Vorsitzende des VAMV, Erika Biehn, wurde Ende 2018 einstimmig zur neuen Vorsitzenden der AGF gewählt. Der Familienbund der Katholiken e.V. (FDK) stellt mit seinem Präsidenten Ulrich Hoffmann nun den zweiten Vorsitzenden der AGF.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 15.01.2019

Die Diakonie begrüßt es, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit den im Sozialgesetzbuch II geregelten Sanktionen für Hartz IV-Bezieher befasst. „Eine solche Überprüfung am Maßstab des Grundgesetzes ist dringend notwendig. Wir hoffen, dass endlich Klarheit geschaffen und entschieden wird, dass das Existenzminimum nicht gekürzt bzw. gestrichen werden darf“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

„Hartz IV gewährleistet das, was Menschen unbedingt zum Leben brauchen. Die Sanktionen gefährden genau diese Lebensgrundlage. Wer sanktioniert wird, dem fehlt es nicht an den Annehmlichkeiten des Lebens, sondern schlicht am Geld für Essen, Kleidung, Wohnen. Die Menschen geraten in existentielle Not und verlieren nicht selten ihre Wohnung“, betont Loheide.

Sanktionen träfen diejenigen, die besondere Unterstützung brauchen, da sie z.B. in einer persönlichen Krise stecken oder wegen Kommunikationsschwierigkeiten sich nicht regelmäßig melden. „Betroffen ist, wer z.B. in einer depressiven Phase seine Post nicht öffnet, eine Maßnahme schleifen lässt oder sich beim Schreiben von Bewerbungen besonders schwer tut“, sagt Loheide. „Sanktionen motivieren die Menschen nicht dazu, sich effektiv um einen Arbeitsplatz zu bemühen, sondern sie resignieren. Sie treffen Menschen, die im Umgang mit Behörden unsicher sind oder Anforderungen und Informationsblätter falsch verstehen.“

Die Diakonie Deutschland geht davon aus, dass das Existenzminimum immer gesichert bleiben muss und setzt sich für die Abschaffung von Sanktionen in der Grundsicherung ein. „Den Betroffenen die Leistungen für Miete und Heizung sowie das Allernotwendigste zum Leben zu streichen ist eine unzumutbare Härte und unseres Erachtens nicht mit dem Grundgesetzt vereinbar.“, betont Loheide.

Unseren Themenschwerpunkt „Menschenwürdiges Existenzminimum“ finden Sie unter https://www.diakonie.de/menschenwuerdiges-existenzminimum/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 15.01.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk drängt anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über die Bildungspolitik in Deutschland und den Nationalen Bildungsbericht 2018 auf stärkere Investitionen des Bundes in der Bildung und eine dauerhafte Kooperation in diesem Bereich zwischen Bund, Ländern und Kommunen. „Bei der Bildung gibt es dringende Aufgaben zuhauf, beispielsweise den quantitativen und qualitativen Ausbau der Ganztagsangebote, die Sanierung und den Neubau von Schulen oder die Entwicklung eines inklusiven Bildungswesens. Und auch die Frage von Bildungsungleichheiten, von sozialen und regionalen Disparitäten muss dringend angegangen werden. Dafür braucht es Investitionen in einem Ausmaß, das Länder und Kommunen nicht alleine stemmen können. Wer diese Aufgaben als politische Kür begreift, gefährdet nicht nur die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit, sondern auch den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Deshalb muss das Kooperationsverbot in der Bildung endlich aufgegeben werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Gute Bildungschancen dürfen nicht vom Geldbeutel der Menschen oder ihrem Wohnort abhängig sein. Für ein hochwertiges, flächendeckendes und chancengerechtes Bildungsangebot müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen. Sonst besteht die Gefahr, dass die Kluft zwischen Personen, die ihre Bildungserfolge weiter ausbauen, und anderen, deren ungünstige Ausgangslagen langfristig nachwirken, größer werden könnte. Bildung, die allen Kindern gleiche Bildungschancen verspricht, erfordert nicht nur warme Worte und leidenschaftliche Absichtserklärungen. Sie erfordert vor allem ordentliche Personalschlüssel, Zeit für pädagogisches Gestalten, eine gute Ausbildung von Fachkräften und eine zeitgemäße Ausstattung mit Bildungsmitteln. Dafür müssen wir Bildungseinrichtungen mindestens mit einem Finanzierungsvolumen von fünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts ausstatten“, so Hofmann weiter.

Die letzte PISA-Studie hatte erneut die vorhandenen Schwachstellen in Bezug auf die Chancengerechtigkeit im deutschen Schulsystem aufgezeigt. Dem deutschen Bildungssystem gelingt es nach wie vor nicht, den kausalen Zusammenhang zwischen Elternhaus und Bildungskarriere aufzulösen. Bereits im Oktober 2017 hatte das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit 30 zivilgesellschaftlichen Organisationen und Gewerkschaften den Appell „Gute Bildung für alle Menschen!“ veröffentlicht. Darin heißt es wörtlich: „Für ein hochwertiges, flächendeckendes und soziales Bildungsangebot müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen. Das Grundgesetz verlangt bundesweit eine gleichwertige Ausstattung der Bildungseinrichtungen. Gute Bildung ist ein Eckpfeiler der Demokratie. Sie ist Voraussetzung für eine plurale, freiheitliche Gesellschaft, die gerade jetzt gestärkt werden muss.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 18.01.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über gesunde Ernährung gesetzliche Maßnahmen für besseres Essen in Kitas und Schulen an. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sind die zahlreichen Appelle und Ankündigungen der letzten Jahre weitgehend wirkungslos geblieben. Ein erster Ansatzpunkt für konkrete Maßnahmen wäre eine generelle Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für Kita- und Schulessen von 19 auf 7 Prozent. Eine solche Reduzierung, die finanzielle Gestaltungsspielräume bei der Qualitätsverbesserung des Kita- und Schulessens ermöglichen würde, ist aufgrund des in diesem Bereich vorliegenden nationalen Gestaltungsspielraums problemlos möglich.

Zudem unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk den Vorschlag der Weltgesundheitsorganisation WHO, die Mehrwertsteuer auf Obst und Gemüse generell abzuschaffen. Dies würde nicht nur in der Breite den Konsum von Obst und Gemüse befördern und darüber gesunde Ernährung begünstigen. Gerade im Hinblick auf Kinder aus armen Familien könnte kostengünstigeres Obst und Gemüse zu einer ausgewogeneren und gesünderen Ernährung beitragen, wenn eine Steuerbefreiung tatsächlich über niedrigere Preise bei den Kindern und Jugendlichen ankommen würde.

„Jedes Kind im Ganztagsbetrieb von Kita oder Schule braucht eine gesunde, warme Mahlzeit. Dazu zählt eine Vielfalt der Speisen ebenso wie ihre nährstoffreiche Zubereitung, ausreichend Gemüse, aber auch Vollkornprodukte und Fisch. Es muss endlich Schluss sein mit zerkochtem Gemüse, trockenen Kartoffeln und billigen Fertigsoßen. Besonders wichtig ist es auch, Kita-Kinder und Schülerinnen und Schüler in die Essensplanung mit einzubeziehen. Deren Kompetenz und Kreativität bleiben in der Regel völlig ungenutzt“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollten auch die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen werden, das europäische Schulobst- und -gemüseprogramm auszubauen. „Von diesem Programm können sowohl Kinder in Grundschulen als auch in Kitas profitieren. Eine gesunde Ernährung und Bewegung sind die wesentlichen Grundlagen für ein gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Dabei ist das Ernährungsverhalten ein zentraler Bestandteil eines gesunden Lebensstils. Dieser wird wesentlich im Kindesalter erlernt und gebildet. Die hier erworbenen Ernährungsmuster behalten Kinder und Jugendliche oft ein Leben lang“, so Hofmann weiter. Die bisherigen Evaluationen des Schulobstprogramms haben eine deutliche Zunahme der Beliebtheit und Akzeptanz von Obst und Gemüse ergeben. Zudem stieg das Bewusstsein der Kinder um die Wichtigkeit von Obst und Gemüse als Bestandteil einer gesunden Ernährung. Darüber hinaus verzehrten sie insgesamt mehr Obst und Gemüse: Besonders signifikant war der Anstieg bei den Kindern, die vor Beginn des Programms einen niedrigen Verzehr aufwiesen.

Länderübergreifend wird bei Schulen in sozialen Brennpunktlagen eine besondere Wirksamkeit des Programms festgestellt: Bei Schülerinnen und Schülern mit einem niedrigen sozioökonomischen Status stiegen Konsum und Wissen am meisten.

„Wir müssen zudem darüber diskutieren, wie wir unsere Kinder vor ausuferndem Lebensmittelmarketing schützen. Kindermarketing für verarbeitete Lebensmittel mit sehr hohem Zucker-, Salz- oder Fettgehalt ist ein Unding.

Auch hier unterstützen wir die Forderung der WHO, dass nur für gesunde Lebensmittel ein direkt an Kinder gerichtetes Marketing erlaubt sein sollte“, so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 17.01.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert den weiteren Bedeutungsverlust der Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland. Die neuen Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen, dass der Anteil der Aufwendungen für die Kinder- und Jugendarbeit an den Gesamtausgaben der Kinder- und Jugendhilfe mit 3,93 Prozent den niedrigsten Wert seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes erreicht hat. „Damit ist der Anteil der Aufwendungen für die Kinder- und Jugendarbeit an den Gesamtausgaben der Kinder- und Jugendhilfe erstmals unter vier Prozent gefallen. In den letzten Jahren mussten mehrere tausend Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, beispielsweise Jugendklubs, Abenteuerspielplätze, Mädchentreffs und Spielmobile, ihre Arbeit aufgrund finanzieller Probleme einstellen, die Zahl der Vollzeitstellen in diesem Bereich ist geradezu dramatisch zurückgegangen. Gleichzeitig hat die Kinder- und Jugendarbeit heute mehr Arbeit als früher, weil sie beispielswei se vermehrt Angebote in Schulen am Vormittag abdeckt und mehr Kinder und Jugendliche Bedarf zum Beispiel an psycho-sozialer Unterstützung haben“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Dem Ausgabenanstieg für die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt um knapp 3,4 Milliarden Euro (rund 7,5 Prozent) steht für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit nur ein leichter Anstieg der Ausgaben um rund 64,3 Millionen Euro (rund 3,5 Prozent) entgegen. „Natürlich begrüßen wir den kräftigen Zuwachs der Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt. Dieser ist vor allem auf die gestiegenen Ausgaben für die Kindertagesbetreuung zurückzuführen. Gleichzeitig wird aber die Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland zunehmend an die Wand gefahren“, so Hofmann weiter.
„Das ist insbesondere angesichts der Tatsache, dass jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut betroffen ist, ein riesiges Problem. Denn diese Kinder leiden aufgrund ihrer oftmals erhöhten Förderbedarfe besonders unter einer schlechten finanziellen Ausstattung der Kinder- und Jugendarbeit. Armut stellt für Kinder ein enormes Entwicklungsrisiko dar. Deshalb ist es erforderlich, dass alle Beteiligten der Kinder- und Jugendarbeit eine besondere Empathie für diese Kinder und Jugendlichen entwickeln. Das ist jedoch nur möglich, wenn entsprechende Personal- und Ausstattungsressourcen vorhanden sind – in Jugendzentren, Zirkusprojekten, Zeltlagern und Verbänden ebenso wie auf dem Abenteuerspielplatz, auf der Straße, an Szenetreffpunkten oder im Spielmobil“, so Hofmann.
Kinder- und Jugendarbeit ist in Zeiten knapper Kassen grundsätzlich erheblichem finanziellen Druck ausgesetzt. Deshalb hat der Gesetzgeber im Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 11) festgelegt, dass sie eine Pflichtaufgabe der Kommunen ist. Diese enthält nicht nur eine eindeutige Leistungsverpflichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, sondern bringt auch zum Ausdruck, dass entsprechende Angebote in bedarfsgerechtem Umfang zur Verfügung gestellt werden müssen.
Kinder- und Jugendarbeit ist eine wichtige Ergänzung zum leistungsbezogenen Lernen in der Schule. Denn hier können Kinder und Jugendliche eigene Akzente setzen, sich neue soziale Beziehungen erschließen, selbst Strukturen gestalten und eigenen, individuellen Vorlieben und Kompetenzen nachgehen, die oftmals im Schulkontext nicht zum Tragen kommen. Zudem entwickeln sie dort gesellschaftlich bedeutsame Schlüsselqualifikationen. Und: Kinder und Jugendliche brauchen offene, freie Räume zur Entfaltung eigenständigen Engagements, um eine aktive partizipationsorientierte Rolle in der Gesellschaft zu entwickeln.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.01.2019

Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) feiert 65. Geburtstag. Die älteste und größte deutsche Kinderschutzorganisation wurde am 16.11.1953 in Hamburg gegründet. Gefeiert wurde das Jubiläum mit einem prominent besetzten Fachtag in der Hansestadt. Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley und Dr. Melanie Leonhard, Senatorin für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg, würdigten die jahrzehntelange Arbeit des Verbandes.
Zum Auftakt der Veranstaltung stimmte Bundesjustizministerin Barley die Gäste in ihrer Keynote auf das Thema Kinderrechte ein: „Es ist an der Zeit, Kinderrechte auch in unserer Verfassung besser sichtbar zu machen und im Grundgesetz zu verankern. Damit wollen wir deutlich machen, dass Kinder auch eigene Rechte haben und das Kindeswohl stets berücksichtigt werden muss.“
DKSB-Präsident Heinz Hilgers wurde von zahlreichen Wegbegleitern für seine 25-jährige Präsidentschaft und sein großes Engagement für Kinderrechte und gegen Kinderarmut gewürdigt. „65 Jahre Kinderschutzbund, in dieser Zeit haben wir einiges erreicht. Aber es gibt noch viel zu tun! Wir wollen in diesem Jahr erleben, dass die Kinderrechte in vollem Umfang ins Grundgesetz aufgenommen werden. Und wir werden weiterhin klar Position beziehen und uns aktiv einbringen, wenn es um wichtige gesellschaftspolitische Fragen geht.“
Dank an den Kinderschutzbund gab es auch vom Vorstandsvorsitzenden der HanseMerkur Versicherungsgruppe, mit deren Unterstützung der Fachtag veranstaltet wurde. „Der DKSB ist seit fast 30 Jahren ein verlässlicher Partner des HanseMerkur Preises für Kinderschutz. Unsere breite Kooperation ist eine Win-win-Situation, die der Hand in Hand-Leitidee unseres Unternehmens entspricht“, so Eberhard Sautter. Katarina Barley erklärte: „Der Deutsche Kinderschutzbund hat in den vergangenen 65 Jahren viel in der Gesellschaft bewegt und zur Verbesserung des Kinderschutzes maßgeblich beigetragen. Das stolze Jubiläum ist daher zu Recht ein Grund zum Feiern!
An einer anschließenden Diskussionsrunde zum Thema Kinderrechte ins Grundgesetz nahmen unter anderem Marcus Weinberg, familienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion und Prof. Dr. Stefan Heilmann, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt a.M., teil. Über Kinderarmut und die Wege, diese zu bekämpfen, debattierten unter anderem Dr. Dietmar Bartsch, Fraktionsvorsitzender der Linken, Dr. Ulrich Schneider vom Paritätischen Gesamtverband, die Aktivistin und alleinerziehende Mutter Fee Linke sowie die Autorin Julia Friedrichs.
Zu der Jubiläumsfeier waren Kinderschützer*innen aus ganz Deutschland sowie zahlreiche Vertreter*innen der Zivilgesellschaft angereist. Zum Abschluss gab es bei leckeren Kleinigkeiten Gelegenheit zum persönlichen Austausch und dazu, den Abend entspannt ausklingen zu lassen. Im Kinderschutzbund mit seinen 16 Landes- und mehr als 400 Ortsverbänden engagieren sich rund 5.000 hauptamtliche und etwa 17.000 ehrenamtliche Mitarbeiter für das Wohl aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 17.01.2019

LSVD gedenkt der Opfer des Nationalsozialismus und mahnt zur Wachsamkeit

Am 27.Januar wird der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus begangen. Anlass ist der 74. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz. Dazu erklärt Henny Engels aus dem LSVD-Bundesvorstand:

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) möchte am heutigen Tag an die Millionen Menschen erinnern, die im nationalsozialistischen Deutschland unermessliches Leid erfuhren und ermordet wurden. Auch die Lebenswelten von Schwulen und Lesben wurden durch diese Verbrechen zerstört. Zehntausende schwuler Männer wurden nach § 175 Reichstrafgesetzbuch zu Gefängnis oder Zuchthaus verurteilt. Mehrere Tausend wurden wegen ihrer Homosexualität in Konzentrationslager verschleppt. Die meisten überlebten diese Lager nicht. Auch lesbische Frauen wurden in Lagern und Gefängnissen inhaftiert, gefoltert, missbraucht und ermordet. All das geschah, weil sie wie Jüd*innen, Sinti und Roma und viele andere nicht in die menschenfeindliche Ideologie der Nationalsozialisten passten.

Wir fordern Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble auf, seinen Widerstand dagegen aufzugeben, dass der Deutsche Bundestag für den 27. Januar 2021 eine Gedenkstunde für homosexuelle Opfer vorsieht. Das Gedenken an die Opfer hält nicht nur die Erinnerung an jede*n einzelne*n wach, sondern ist uns auch Mahnung für die Gegenwart.

Wenn heute wieder Ideologien der Ungleichwertigkeit in Länderparlamente einziehen und die Grenze des Sagbaren auch im Bundestag nach rechts verschoben wird, müssen wir mutig und deutlich widersprechen und diese Ideologien demaskieren. Daher ist es wichtig und notwendig, dass auch der Deutsche Bundestag 2021 der Würdigung der homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus Raum gibt, ihrer gedenkt und deutlich macht, dass Homophobie und Transfeindlichkeit genau wie jede andere Art von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit nie mehr zur Maxime staatlichen Handelns werden darf. Damit kann der Bundestag auch ein deutliches Zeichen gegen die heutige Verfolgung und Entrechtung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen in vielen Teilen dieser Welt setzen. Man denke nur an die erschütternden Berichte über die neue Verfolgungswelle in Tschetschenien.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 27.01.2019

Anlässlich der heutigen Verhandlung des Ersten Senats des BVerfG zu den Sanktionen im SGB II über eine Vorlage des Sozialgerichts Gotha erklärt der Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak) Gerwin Stöcken:

„Es ist äußerst fraglich, ob Sanktionen ein geeignetes Mittel sind, um Menschen fit zu machen für den Arbeitsmarkt. Vor allem aber sollten wir uns bewusst machen: Das Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ist nicht verhaltensabhängig. Statt auf Sanktionen sollte deshalb stärker auf die persönliche Beratung und Betreuung in den Jobcentern gesetzt werden, um den Betroffenen endlich auf Augenhöhe zu begegnen.“, betont Gerwin Stöcken

„Gefordert ist vielmehr ein Kurswechsel in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Beschäftigungspolitik sollte auf Sanktionen und Druck verzichten und vielmehr die Motivation und Selbstbestimmung der Menschen unterstützen. Nur so kann Arbeit eine positive Rolle im Leben der Betroffenen einnehmen anstatt Arbeit im Niedriglohn-sektor zu befördern. Notwendig sind neben einer Abschaffung der derzeitigen Sanktionspraxis zudem höhere Regelsätze in der Grundsicherung und die weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns.“, so Stöcken weiter.

„Eine Entschärfung des Sanktionssystems hinsichtlich Bedarfsgemeinschaften wäre zudem ein wichtiger und längst überfälliger Beitrag zur Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut. Denn Kinder haben im ‚Hartz-IV-System‘ nichts verloren! Das derzeitige System mit seiner starren Sanktionsdauer von drei Monaten ist viel zu rigide und drastisch und trifft besonders Familien mit unvermittelter Härte. Aus den Erfahrungen vieler in der nak aktiver Menschen im SGB II-Leistungsbezug wissen wir, Sanktionen sind konterproduktiv, denn sie befördern Existenzängste und Existenznot.“

„Das BVerfG muss deshalb Farbe bekennen und klare Kante zeigen gegen die derzeitige Sanktionspraxis im SGB II. Als absoluten Minimalkonsens erwarten wir, dass das BVerfG zumindest erheblich engere Vorgaben für die Verhängung von Sanktionen formuliert und die unterschiedlichen Sanktionsregelungen für unter 25-Jährge kippt, bekräftigt der Sprecher der nak abschließend.

Zum Hintergrund: Nachdem das BVerfG einen Vorlagebeschluss aus dem Jahr 2015 aus formalen Gründen zurückgewiesen hatte, hat die 15. Kammer des SG Gotha die Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen im SGB II mit Beschluss vom 02. August 2016 erneut in Zweifel gezogen. Die Richter meinen, dass Sanktionen zu einer Lebensgefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit der Sanktionierten führen und damit gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie gegen die Freiheit der Berufswahl verstoßen. In der Praxis der Jobcenter geht der Großteil der Sanktionen auf sog. Meldeversäumnisse zurück, etwa weil Leistungsbeziehende ohne Begründung nicht zum vereinbarten Gespräch erscheinen. Diese machen in der Praxis drei Viertel der Fälle aus. Komplett streichen können die Jobcenter die Hartz IV-Leistung nur im Ausnahmefall, auf Antrag gibt es dann Lebensmittelgutscheine.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenzvom 15.01.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 19. Februar 2019

Veranstalter: AWO Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Teilnahmebeitrag: 30,00 €

Eine demokratische Gesellschaft entsteht und besteht nicht einfach selbstverständlich, sondern sie muss kontinuierlich gestärkt und weiterentwickelt werden. Vor allem aber muss sie als demokratische Praxis auf allen Ebenen erfahrbar sein und schon in der Kindheit verlässlich erlebt, erlernt, eingeübt und erprobt werden können. Die Familie als Lern- und Übungsfeld für Demokratie kommt dabei zunehmend in den Blick – sie ist der erste und ein wesentlicher Lernort für Kinder, die in Zukunft unsere plurale und vielfältige Demokratie stärken und tragen sollen. Sollte Demokratie dann nicht auch für die Eltern und Familien in ihren sozialen Nahräumen, in Kita, Familienzentrum, Schule erfahrbar sein? Mit diesen und weiteren Fragen wollen wir uns gemeinsam mit allen Teilnehmenden auf der Veranstaltung näher befassen, Erfahrungen austauschen und neue Ideen und Herangehensweisen entwickeln.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 01. März 2019

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung e.V

Ort: Berlin

Mit dem Anne-Klein-Frauenpreis 2019 werden die drei deutschen Ärztinnen Kristina Hänel, Natascha Nicklaus und Nora Szász für ihre beharrliche Verteidigung des Informationsrechts von Frauen ausgezeichnet. Die zwei Gynäkologinnen und die Allgemeinmedizinerin wurden wegen vermeintlicher Werbung für Schwanger­schafts­abbrüche angezeigt. Das wird als Verstoß gegen §219a Strafgesetzbuch beurteilt. Alle drei weigern sich, die Information über ihre ärztliche Leistung von ihren Webseiten zu nehmen. Die drei Ärztinnen führen einen gerichtlichen und öffentlichen Streit um das freie Informationsrecht von Frauen und für die Abschaffung von §219a STGB, der bis vor das Bundesverfassungsgericht gebracht werden könnte.

Der Anne-Klein-Frauenpreis wird zum achten Mal verliehen und ist mit 10.000 € dotiert. Die Jurybegründung, Porträts und Fotos der Preisträgerinnen gibt es hier.

Bitte melden Sie sich bis 24. Februar 2019 an: Jetzt anmelden

Weitere Informationen finden Sie im Web und auf Facebook.

Termin: 22. März 2019

Veranstalter: Nationale Armutskonferenz und Forum Menschenrechte

Ort: Berlin

Die nak hatte sich im letzten Jahr erstmals am Staatenberichtsverfahren zum UN Sozialpakt beteiligt und einen Parallelbericht beim UN Sozialausschuss eingereicht. Im Rahmen des Fachtags soll nun ein Überblick über die Empfehlungen des UN-Sozialausschusses an die Bundesregierung gegeben und diskutiert werden, welche sozialpolitischen Maßnahmen notwendig sind, um die Einhaltung der sozialen Rechte in Deutschland zu gewährleisten und wie die Zivilgesellschaft zur Umsetzung der Empfehlungen beitragen kann.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 10. und 11. April 2019

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband in Kooperation mit dem DGB, der AWO und der Nationalen Armutskonferenz

Ort: Berlin

Trotz Mindestlohn, Bildungs- und Teilhabepaket und Mietpreisbremse – das Thema Armut lässt Deutschland nicht los. Im Gegenteil: An immer mehr Stellen besteht dringend Handlungsbedarf, damit sich die sozialen Gegensätze nicht weiter verschärfen. Deshalb wird der Armutskongress dieses Jahr unter dem Motto „Baustelle Deutschland. Solidarisch anpacken!“ gestellt. Gemeinsam sollen Lösungen diskutiert und konkrete Forderungen entwickelt werden.

Es erwarten Sie spannende Referentinnen und Referenten. Dr. Andrej Holm wird in seinem Vortrag der Frage nachgehen „(Kein) gutes Wohnen für alle? Wie ‚Armutsprobleme‘ in der Mitte der Gesellschaft ankommen“. Prof. Dr. Bettina Kohlrausch wird einen Vortrag zum Thema „Instrumentalisierung von Armut durch Rechts“ halten. Darüber hinaus begrüßt Sie Herrn Dr. Heribert Prantl als Eröffnungsredner.

Begleitet werden die Vorträge von zahlreichen Impulsforen zu den Themen Wohnen, Rente, Gesundheit, Bildung, Hartz IV u.v.m.

Melden Sie sich jetzt an: https://www.armutskongress.de/dabei-sein-2019/anmelden/

Teilnehmende, die für Anreise und Unterkunft finanzielle Unterstützung benötigen, können diese bei der Nationalen Armutskonferenz beantragen.

Termin: 20. Mai 2019

Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Landesverband Sachsen e.V.

Ort: Dresden

Bei der Veranstaltung werden die Ergebnisse der geführten Interviews mit Geflüchteten und Einsatzstellen zum Thema ehrenamtliches Engagement vorgestellt. Im Anschluss daran, möchte man mit Ihnen darüber ins Gespräch kommen. Außerdem wird zum Thema Teilhabe durch Engagement diskutiert werden und genug Raum und Zeit für den gegenseitigen Austausch bereitgestellt.

Eine Einladung mit den Details zur Veranstaltung folgt demnächst.

AKTUELLES

Die Broschüre kann kostenlos bei der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie bezogen werden.

Die Handreichung „Kinder mit Fluchthintergrund in der Kindertagesbetreuung“ bietet pädagogischen Fachkräften Unterstützung, praxisnahe Informationen und Ideen für ihre tägliche Arbeit mit geflüchteten Kindern und deren Familien.

Die praxisnahe und anschauliche Broschüre beantwortet Fragen aus dem pädagogischen Alltag zu verschiedenen Themen vom Ankommen über die Zusammenarbeit mit geflüchteten Eltern, Mehrsprachigkeit bis hin zum Umgang mit traumatisierten Kindern.

Die Broschüre entstand aus der Arbeit der Beratungs- und Servicestellen „Kinder mit Fluchthintergrund in der Kindertagesbetreuung“, die die Karl Kübel Stiftung im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration an drei hessischen Standorten zeitlich befristet eingerichtet hatte. Die konkreten Fragen und Anliegen, die im Projektverlauf an die Beratungs- und Servicestellen herangetragen wurden, finden sich nun in der neu erschienenen Handreichung wieder.

Alle Themen, die den Fachkräften sozusagen unter den Nägeln brennen, wurden zusammengestellt und mit zahlreichen Best-Practice-Beispielen, Checklisten, Arbeitsblättern und weiterführenden Materialangaben aufbereitet. So können Fachkräfte – auch in anderen Bundesländern – sich schnell einen Überblick über die wichtigsten Informationen verschaffen und neue Inspirationen und Anregungen für die Praxis erhalten.

Die Handreichung kann auf unserer Homepage www.kkstiftung.de kostenlos heruntergeladen oder als Broschüre bestellt werden.

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Archiv Aktuelle Hinweise

Gesamtevaluation: Umsetzungs-, aber kaum Erkenntnisdefizite!

Berlin, 14. Januar 2019 Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung des Familienausschusses im Deutschen Bundestag zum Thema Gesamtevaluation der ehe- und familienpolitischen Leistungen unterstreicht das ZFF die Bedeutung der Evaluationsergebnisse und fordert darauf aufbauend eine konsequentere Weiterentwicklung der familienpolitischen Leistungen.

Im Jahr 2009 haben mehrere Forschungsinstitute im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) damit begonnen, wesentliche ehe- und familienbezogenen Leistungen zu evaluieren. Damit wurden 15 von insgesamt über 150 verschiedener Leistungen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft. Im Herbst 2014 wurde der Endbericht der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen veröffentlicht.

Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF) erklärt dazu: „Die Gesamtevaluation der ehe- und familienpolitischen Leistungen hat überaus wichtige Impulse und Erkenntnisse geliefert. Es wurde damals deutlich, wie wichtig zielgerichtete Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind. Diese Erkenntnisse haben bis heute Gültigkeit und werden durch aktuelle Berichte und Studien immer wieder belegt.“

Alexander Nöhring fährt fort: „Aus Sicht des ZFF wurde jedoch eine umfassende Reform der ehe- und familienpolitischen Leistungen, die die Evaluationsergebnisse ernst nimmt, nicht angegangen. Stattdessen werden Leistungen wie das Ehegattensplitting und die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner*innen, die nicht nur die Gesamtevaluation, sondern auch die Gleichstellungsberichte kritisieren, beibehalten, das ungerechte System aus Kindergeld und Kinderfreibeträgen weiter geführt und für Maßnahmen, die Kinder- und Familienarmut beseitigen könnten, viel zu wenig Geld zur Verfügung gestellt.

Das ZFF fordert hierzu seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von derzeit 619 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt.“

Die ZFF-Stellungnahme Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am 14.01.2019 zum Antrag der FDP-Fraktion „Wirksame, digitale und transparente Familienleistungen – Die Evaluation von ehe-und familienpolitischen Leistungen als dauerhafter Prozess“ vom 03.07.2018 (BT-Drs. 19/3174) finden Sie hier.

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des ZFF, wird heute als Sachverständiger bei der Ausschusssitzung dabei sein. 
Die Sitzung wird zeitversetzt um 15 Uhr im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.
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Archiv Aktuelle Hinweise

Starke Familien Gesetz: Es geht stärker!

Berlin, 09. Januar 2019 Anlässlich der heutigen Verabschiedung des „Starke-Familien-Gesetz“ im Kabinett begrüßt das ZFF den Entwurf des BMFSF und des BMAS, mahnt jedoch dringend weitere Reformen an, um die Kinder- und Familienarmut nachhaltig zu reduzieren.

Der Gesetzentwurf sieht vor, Kinder und ihre Familien entsprechend ihrer Lebenssituation zu stärken und verlässlich zu unterstützen. Dafür soll der Kinderzuschlag erhöht und von Konstruktionsfehlern befreit werden. Der Kinderzuschlag ist eine einkommensabhängige Ergänzung zum Kindergeld und trat 2005 zusammen mit den Hartz IV Gesetzen in Kraft. Zweck dieser Leistung ist die Vermeidung der SGB II-Bedürftigkeit der Eltern allein auf Grund des Bedarfs ihrer Kinder. Seit seiner Einführung wurde der Kinderzuschlag schon mehrmals reformiert. Der Entwurf sieht ebenfalls vor, das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen durch Verbesserungen des Bildungs- und Teilhabepakets zielgerichteter zu sichern.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Das ZFF begrüßt das „Starke-Familien-Gesetz“ als einen Schritt zum Abbau von Kinderarmut. Insbesondere ist es aus unserer Sicht positiv, dass das kindliche Existenzminimum künftig als Richtschnur für die Höhe des Kinderzuschlags gilt. Darüber hinaus können die Veränderungen und Klarstellungen im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) dazu führen, die soziokulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.

Wir haben aber von Anfang an kritisiert, dass für diese Reform zu wenig Geld zur Verfügung gestellt wurde. Auch wenn die beiden Ministerien unter der Vorgabe der knappen Mitteln gute Arbeit geleistet haben, zementieren die geplanten Verbesserungen Minimallösungen, die nicht dazu führen werden, Kinderarmut nachhaltig zu reduzieren.“

Christiane Reckmann fährt fort: „Dies liegt unter anderem daran, dass die Schlechterstellung von Alleinerziehenden mit älteren Kindern beim gleichzeitigen Bezug von Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld weiterhin bestehen bleibt. Auch ist und bleibt der Kinderzuschlag weiterhin eine komplizierte Leistung. Aus unserer Sicht würde daher erst die automatische Auszahlung des Kinderzuschlags gemeinsam mit dem Kindergeld in voller Höhe des sächlichen Existenzminimums und die Abschaffung der Grenze beim Kindeseinkommen dazu führen, dass bürokratische Hürden beseitigt und wirklich alle anspruchsberechtigten Familien erreicht werden. Das ZFF hofft daher auf Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.

Um Kinderarmut nachhaltig zu reduzieren und ein auskömmliches soziokulturelles Existenzminimum für alle Kinder zu sichern, wollen wir langfristig die Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen und neu denken. Seit 2009 fordert das ZFF mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft eine Reform des jetzigen Systems. Wir müssen weg von der Förderung über Steuern, hin zu einer kindzentrierten Förderung in Form einer sozial gerechten Kindergrundsicherung.“

Die ZFF-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG)“finden Sie hier.

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ZFF-Info 01/2019

SCHWERPUNKT I: Kompromiss zu §219a

Anlässlich der öffentlich gewordenen Eckpunkte zur Reform des § 219a StGB kritisiert das Zukunftsforum Familie (ZFF) den getroffenen Kompromiss und fordert die ersatzlose Streichung des Paragraphen.

§219a StGB stellt nicht nur die „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe, er verhindert den freien Zugang zu sachlichen Informationen über die konkreten Möglichkeiten eines Abbruchs. Inzwischen liegen zahlreiche Klagen gegen Ärzt*innen vor, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und darüber öffentlich informieren. Nun hat die Bundesregierung gestern Abend Eckpunkte für eine Reform des Paragrafen vorgelegt.

Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt dazu: „Hier wird ein fauler Kompromiss auf dem Rücken der betroffenen Frauen und von Ärztinnen und Ärzten ausgetragen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Wir halten an der Forderung fest: § 219a StGB gehört ersatzlos gestrichen!“

Reckmann erklärt weiter: „Zwar dürfen künftig Ärzt*innen und Kliniken darüber informieren, dass sie Abbrüche von Schwangerschaften vornehmen, allerdings bleibt die sachliche Aufklärung über das „Wie“ eines solchen Eingriffs nach wie vor verwehrt. Die Bereitstellung von weiteren Informationen durch öffentliche Stellen ist zwar gut, aber zum einen bereits jetzt möglich und zum anderen längst nicht ausreichend. Der Staat sollte betroffene Frauen in ihrem Streben nach Informationen unterstützen und sie nicht damit alleine lassen! Darüber hinaus gehört für uns die Idee, die seelischen Folgen eines Abbruchs untersuchen zu wollen, nicht in einen Kompromiss, der sich mit dem Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche beschäftigt. Es ist unerträglich, wie hier das Streben nach Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte sowie nach freiem Zugang zu Informationen für die betroffenen Frauen mit der Polemik von Abtreibungsgegner*innen vermischt wird.“

Den Offenen Brief „Für Information und Selbstbestimmung – Abschaffung des §219a!“, der von 27 Organisationen unterzeichnet und im April sowie nochmals im Oktober 2018 veröffentlicht wurde, finden Sie hier: 20181011_erneut_offener_Brief_für_die_Aufhebung_219a_StGB.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 13.12.2018

Kommentar von Maria Noichl, Bundesvorsitzende der ASF, SPD-Europaabgeordnete und Mitglied im Gleichstellungsausschuss des Europäischen Parlaments:
Stellvertretend für die Arbeitsgemeinschaft der sozialdemokratischen Frauen und für alle Frauen in der SPD sage ich „Nein und nochmals Nein“ zu dem erarbeiteten Papier zu § 219a.

Ich möchte mit dem Schluss des Papieres beginnen.

Die CDU/CSU hat sich hier mit einem populistischen Gedanken durchgesetzt, der mir rote Flecken am Hals macht. Unter Punkt fünf wird eine Studie in Aussicht gestellt, die sich mit den negativen seelischen Folgen der Schwangerschaftsabbrüche auseinandersetzen soll. In ganz Europa ist das einer der Argumentationsstränge von angeblichen „Lebensschützern“, die – mit dem Ziel, Abtreibungen generell zu verbieten – über Frauen und ihr Leben bestimmen wollen. Dass alle Frauen mit einem seelischen Schaden aus dieser Situation hinausgehen, ist seit Langem ein Mantra, das die Bewegung gegen das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche vor sich herträgt und bei seiner Arbeit gegen Paragraph 218a verwendet. Dass sich dies nun in der Grundlage für eine Überarbeitung des Paragraphen 219a wiederfindet, zeigt nur, dass auch der Paragraph 218a Vielen in der CDU/CSU, die immer weiter nach rechts rückt, ein Dorn im Auge ist. Schon die Tatsache, dass diese Argumentationslinie übernommen wurde, offenbart die tatsächliche der CDU/CSU und macht deutlich, dass mit ihnen kein Kompromiss möglich ist.

Ein Kompromiss müsste ein Treffen auf halber Strecke sein. Im vorgeschlagenen, angeblichen Kompromisspapier wird aber der § 219a nicht gestrichen, sondern nur verändert. Dem können die SPD Frauen niemals zustimmen. Werbung für Schwangerschaftsabbrüche soll weiterhin verboten bleiben. Eine längst fällige Distanzierung von dem Wort „Werbung“ wurde nicht vollzogen. Allein das Wort „Werbung“ suggeriert, Frauen würden sich zur Abtreibung locken lassen, weil sie heute gerade nichts Anderes zu tun hätten… Dies ist und bleibt zynisch.

Wir kämpfen weiterhin für eine Streichung des Paragraphen 219a – nur die Streichung wird der Arbeit der Ärztinnen und Ärzte und dem Recht, das durch Paragraph 218a gesichert wird, gerecht.

In der Vorlage, die nun für die Formulierung des Gesetzes vorliegt, sind auch gute Punkte enthalten. Wir begrüßen ganz klar, dass die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Zukunft zentralisiert über die Namen der Ärztinnen und Ärzte verfügen soll, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Dies wird uns in Zukunft auch ermöglichen, genauer zu sehen, in welchen Regionen Deutschlands die Versorgung eventuell sogar gefährdet ist. Besonders wichtig ist das versprochene Signal, dass auch die Ärztinnen und Ärzte in Zukunft darüber informieren dürfen, dass sie Abbrüche durchführen. Doch auch diese wichtigen und grundlegenden Punkte können unsere Bewertung des Papieres leider nicht verändern.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) vom 17.12.2018

„Das, was gestern von den Ministerinnen und Ministern der großen Koalition als Lösung im Streit um den §219a präsentiert wurde, ist alles, aber kein Kompromiss: Medizinerinnen und Mediziner werden weiterhin kriminalisiert, Schwangerschaftsabbrüche stigmatisiert und die selbst ernannten Lebensschützer bekommen eine Studie zu ihrer Fake-Krankheit Post-Abortion-Syndrom geschenkt“, erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Einigung im Streit um Paragraph 219a. Möhring weiter:

„Die SPD wählt Opportunismus statt Haltung, die Union bleibt standhaft in ihrer Doppelmoral: Während sie den ´mündigen Bürger` als Argument gegen ein Tabakwerbeverbot anführt, sind Frauen für sie anscheinend noch weit entfernt davon, selbstständig denken und entscheiden zu können. Die SPD stützt mit dieser Entscheidung das nicht akzeptable Frauenbild der CDU und verrät die Interessen ihrer eigenen Mitglieder und aller Frauen in Deutschland.

Wir fordern weiterhin die umgehende Streichung des Paragraphen 219a. Das Anbieten einer legalen medizinischen Leistung hat nichts im Strafgesetzbuch zu suchen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 28.11.2018

Zum gestern vorgelegten „Vorschlag der Bundesregierung zur Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlagen“ erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Das vorliegende Ergebnis ist kein Zeichen für ernsthafte politische Kompromissfähigkeit. Dieser sogenannte Kompromiss ist ein Armutszeugnis für die Arbeit der Großen Koalition und ein Schlag ins Gesicht für die betroffenen Frauen. Nach einem Jahr Verhandlung wurde gestern Abend ein Vorschlag vorgelegt, der die Situation der Frauen und die der Ärztinnen und Ärzte eher verschlimmert, als verbessert. Das im Kompromiss verankerte Ziel der Hilfe und Unterstützung für ungewollt schwangere Frauen, wird so nicht erreicht. Wer das erreichen will, muss den Paragraphen streichen.“

Seit November 2017 wird um die Abschaffung des §219a StGB, dem Werbeverbot über Schwangerschaftsabbrüche, politisch und gesellschaftlich gerungen. Der vorgelegte Kompromiss stigmatisiert Schwangerschaftsabbrüche und ungewollt schwangere Frauen weiter. Damit handelt die Koalition gegen die mehrheitliche Meinung in der Bevölkerung. Es werden bürokratische Regelungen aufgesetzt, die die einfache Bereitstellung von Informationen in keiner Weise verbessern werden. Als Träger von Schwangerschaftsberatungsstellen bundesweit steht die AWO fest an Seite der betroffenen Frauen und wird sich weiterhin für die Informationsfreiheit von Frauen und die Abschaffung des §219a einsetzen.

In einem offenen Brief setzte sich die AWO mit anderen Verbänden für die Abschaffung von § 219a ein.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.12.2018

Enttäuscht zeigt sich Britta Altenkamp, Vorsitzende des AWO Bezirksverbands Niederrhein, vom Kompromiss der großen Koalition zum §219a. „In dieser Frage bedarf es keiner Formelkompromisse. Der §219a gehört abgeschafft“, so Britta Altenkamp. „Frauen- und Informationsrechte sind nicht als Spielbälle für politisches Taktieren geeignet. Der nun ausgehandelte Formelkompromiss verschriftlich nur, was bereits jetzt schon möglich ist. Weder bietet diese Lösung Rechtssicherheit noch kommt es dem Informationsbedürfnis von Frauen nach, sich bei den Ärzt*innen über einen Schwangerschaftsabbruch informieren zu können“, kritisiert die AWO Bezirksvorsitzende.

Fassungslos zeigt sich auch die Leiterin des AWO-Lore-Agnes-Hauses Nicola Völckel. Bereits seit 1983 ist das Lore-Agnes-Haus in Essen eine Anlaufstelle für alle Fragen und Probleme rund um Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch, führt als staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle die gesetzlich vorgeschriebene Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch durch und stellt die erforderliche Beratungsbescheinigung aus. „Aus unserer Beratungspraxis kennen wir die Sorgen und Nöte der Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Betracht ziehen und sich ihre Entscheidung nicht leicht machen. Der nun ausgehandelte Formelkompromiss geht an der Lebenswirklichkeit dieser Frauen vorbei. Und er stellt Ärzt*innen nach wie vor unter einen Generalverdacht mit Strafandrohung“, betont Nicola Völckel. Insbesondere an die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion appelliert Nicola Völckel daher, diesem Formelkompromiss die Zustimmung zu verweigern. „Bei der ‚Ehe für alle‘ hat die SPD die Entscheidung zu einer Koalitionsfrage gemacht. Dies sollte auch für Frauenrechte gelten“, fordert die Leiterin des AWO-Lore-Agnes-Hauses.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. vom 13.12.2018

Wir, der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF), unterstützen seit mehr als einem Jahr unsere Mitglieder Kristina Hänel, Natascha Nicklaus und Nora Szász, sowie die anderen ÄrztInnen, die wegen Verstoß gegen den § 219a angeklagt sind.
Kristina Hänel ist verurteilt.

Der AKF beteiligt sich aktiv an der Kampagne gegen den § 219a.
https://www.arbeitskreis-frauengesundheit.de/themen/schwangerschaftsabbruch-themenuebersicht/

Wir fordern, dass der § 219a abgeschafft wird.

Nun wenden sich die drei Ärztinnen erneut an die Öffentlichkeit,
Presseerklärung zum Vorschlag der Minister*innen Barley, Seehofer, Giffey und Braun
https://solidaritaetfuerkristinahaenel.wordpress.com/2018/12/12/presseerklaerung-zum-vorschlag-der-ministerinnen-barley-seehofer-giffey-und-braun/

da die Große Koalition in Berlin einen faulen Kompromiss ausgearbeitet hat.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und

Gesellschaft e.V. (AKF) vom 17.12.2018, gekürzt

Am 12. Dezember legten Katarina Barley (SPD), Franziska Giffey (SPD), Jens Spahn (CDU) und Helge Braun (CDU) ein Eckpunktepapier zur „Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonflikten“ vor.

Hierzu erklärt Ines Scheibe, Sprecherin des Bündnisses und selbst in der Schwangerschaftskonfliktberatung tätig: „Wir als Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung (BfsS) kritisieren das Eckpunktepapier aufs Schärfste, da die vorgeschlagenen Maßnahmen die Situation von Ärzt*innen, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und ungewollt Schwangeren insgesamt nicht verbessern werden. Die vorgesehenen Maßnahmen tragen im Gegenteil zu einer zusätzlichen Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und ungewollter Schwangerschaften bei. Vor diesem Hintergrund ist die versprochene Herstellung von Rechtssicherheit für Ärzt*innen durch eine Ergänzung des § 219a StGB scheinheilig.“

Statt § 219a StGB zu streichen, wie von einer Mehrheit der Expert*innen und Betroffenen gefordert, soll eine Studie zur “Häufigkeit und Ausprägung seelischer Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen” in Auftrag gegeben werden.

Scheibe weiter: „Das Papier zeigt leider deutlich, dass sich christliche Fundamentalist*innen und selbsternannte Lebenschützer*innen in der Bundesregierung durchgesetzt haben.

Dabei ist das hier postulierte “Post-Abortion-Syndrom”, also ein erhöhtes Risiko einer psychischen Störung als Folge eines Schwangerschaftsabbruchs, ein wissenschaftlich längst widerlegter Mythos, mit dem radikale Abtreibungsgegner immerfort Ängste schüren. Ich finde es skandalös, dass dieser sich nun in diesem Papier wiederfindet.“

Studien zeigen hingegen, dass das gesellschaftliche Stigma, mit dem ein Schwangerschaftsabbruch behaftet ist, hervorgerufen u.a. durch die Regelung über das Strafgesetzbuch, bei vielen Betroffenen eine sehr große psychische Belastung darstellt. Wir als Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung lehnen darum diesen vermeintlichen Kompromiss ab und fordert die Streichung der §§218/219 aus dem Strafgesetzbuch.

Quelle: Pressemitteilung Bündniss für sexuelle Selbstbestimmung vom 13.12.2018

Zum Kompromissvorschlag der Koalition / Paragraf 219a hier ein Statement von Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende:

„Das ist ein fauler Kompromiss. Den Paragrafen 219a lediglich zu ergänzen, löst das Problem nicht. Denn damit bleibt die unsichere Rechtslage bestehen, die sogenannte Lebensschützer und Rechtspopulisten heute missbrauchen, um gegen Ärzte und Ärztinnen zu klagen, die auf ihrer Website öffentlich machen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Ein zentrales Register, wie es nun vorgesehen ist, würde den selbsternannten Lebensschützern ihr heuchlerisches Geschäft noch erleichtern und Ärztinnen und Ärzte zusätzlich unter Druck setzen.

Auf Betreiben großer Teile der Union unterlässt es die Bundesregierung, mit einer Streichung des Paragrafen 219a klare Kante zu zeigen gegen rechtspopulistische und antifeministische Kräfte.

Die Gewerkschaften bleiben dabei: Alle betroffenen Frauen haben ein Recht auf Informationen über die Möglichkeit von Abbrüchen – auch und gerade im Netz. Ärzte dürfen wegen dieser Informationen nicht kriminalisiert werden.“

Quelle: Pressemitteilung DGB-Bundesvorstand vom 13.12.2018

pro familia lehnt den halbherzigen Vorschlag der Bundesregierung ab

Zum gestern vorgelegten „Vorschlag der Bundesregierung zur Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlagen“ erklärt der pro familia Bundesverband:

Der Vorschlag bietet keine Lösung in der Sache §219a StGB. Anstatt mit einer Streichung des Paragraphen ein für alle Mal Rechtsicherheit für Ärzt*innen zu erreichen, will die Bundesregierung die Informationsmöglichkeiten von Ärzt*innen weiterhin einschränken. pro familia bleibt dabei, dass die Informationen, die Ärzt*innen auf ihre Webseiten stellen, keine Werbung sind und der §219a StGB gestrichen werden muss.

Laut Vorschlag sollen Ärzt*innen künftig auf ihren Webseiten nur darauf hinweisen dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, bei allen anderen Fragen sollen sie auf staatliche Internetseiten verweisen. Unsere Erfahrung aus der Beratung zeigt aber, dass Frauen weitergehende Informationen benötigen, wie z.B. nach welcher Methode der Abbruch durchgeführt wird, wie der Ablauf ist und wie die Haltung der Praxis bzw. der Klinik zum Schwangerschaftsabbruch aussieht. Diese Informationen werden weder auf einer staatlichen Internetseite oder einer zentralen Kontaktliste zu finden sein, dabei sind sie für Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden haben, essentiell.

Völlig unverständlich ist für pro familia, warum die Bundesregierung in ihrem Vorschlag die Idee einer Studie über die seelischen Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs formuliert. Es liegen ausreichend seriöse Studien dazu seit Jahren auf dem Tisch, eine weitere ist nicht notwendig. Das Post-Abortion-Syndrom ist eine Erfindung von Gegner*innen reproduktiver Selbstbestimmung und hat mit dem Informationsrecht zum Schwangerschaftsabbruch nichts zu tun.

Solange der §219a StGB weiter besteht, hat er Folgen für:

  • die Kriminalisierung von Ärzt*innen,
  • die Tabuisierung des Schwangerschaftsabbruchs in der Gesellschaft,
  • das dahinterliegende problematische Frauenbild (z. B. die Unterstellung, die Sichtbarmachung von medizinischen Angeboten zum Schwangerschaftsabbrüchen produziere eine Nachfrage nach Schwangerschaftsabbrüchen),
  • die Bereitschaft von (jungen) Ärzt*innen einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen, die immer geringer zu werden scheint,
  • eine flächendeckende Versorgung, die nicht mehr gewährleistet wird.

pro familia ist über das dürftige, fachlich kontraproduktive Ergebnis des langen zähen Ringens bestürzt. Wir fordern von der Bundesregierung ein deutliches Signal an Ärzt*innen, dass die Informationen auf ihren Webseiten zulässig sind. Für Ärzt*innen und informationssuchende Frauen gibt es nur eins: Der §219a StGB muss gestrichen werden!

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 13.12.2018

SCHWERPUNKT II: Starke-Familien-Gesetz

Anlässlich der heutigen Verabschiedung des „Starke-Familien-Gesetz“ im Kabinett begrüßt das ZFF den Entwurf des BMFSF und des BMAS, mahnt jedoch dringend weitere Reformen an, um die Kinder- und Familienarmut nachhaltig zu reduzieren.

Der Gesetzentwurf sieht vor, Kinder und ihre Familien entsprechend ihrer Lebenssituation zu stärken und verlässlich zu unterstützen. Dafür soll der Kinderzuschlag erhöht und von Konstruktionsfehlern befreit werden. Der Kinderzuschlag ist eine einkommensabhängige Ergänzung zum Kindergeld und trat 2005 zusammen mit den Hartz IV Gesetzen in Kraft. Zweck dieser Leistung ist die Vermeidung der SGB II-Bedürftigkeit der Eltern allein auf Grund des Bedarfs ihrer Kinder. Seit seiner Einführung wurde der Kinderzuschlag schon mehrmals reformiert. Der Entwurf sieht ebenfalls vor, das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen durch Verbesserungen des Bildungs- und Teilhabepakets zielgerichteter zu sichern.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Das ZFF begrüßt das „Starke-Familien-Gesetz“ als einen Schritt zum Abbau von Kinderarmut. Insbesondere ist es aus unserer Sicht positiv, dass das kindliche Existenzminimum künftig als Richtschnur für die Höhe des Kinderzuschlags gilt. Darüber hinaus können die Veränderungen und Klarstellungen im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) dazu führen, die soziokulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.

Wir haben aber von Anfang an kritisiert, dass für diese Reform zu wenig Geld zur Verfügung gestellt wurde. Auch wenn die beiden Ministerien unter der Vorgabe der knappen Mitteln gute Arbeit geleistet haben, zementieren die geplanten Verbesserungen Minimallösungen, die nicht dazu führen werden, Kinderarmut nachhaltig zu reduzieren.“

Christiane Reckmann fährt fort: „Dies liegt unter anderem daran, dass die Schlechterstellung von Alleinerziehenden mit älteren Kindern beim gleichzeitigen Bezug von Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld weiterhin bestehen bleibt. Auch ist und bleibt der Kinderzuschlag weiterhin eine komplizierte Leistung. Aus unserer Sicht würde daher erst die automatische Auszahlung des Kinderzuschlags gemeinsam mit dem Kindergeld in voller Höhe des sächlichen Existenzminimums und die Abschaffung der Grenze beim Kindeseinkommen dazu führen, dass bürokratische Hürden beseitigt und wirklich alle anspruchsberechtigten Familien erreicht werden. Das ZFF hofft daher auf Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.

Um Kinderarmut nachhaltig zu reduzieren und ein auskömmliches soziokulturelles Existenzminimum für alle Kinder zu sichern, wollen wir langfristig die Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen und neu denken. Seit 2009 fordert das ZFF mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft eine Reform des jetzigen Systems. Wir müssen weg von der Förderung über Steuern, hin zu einer kindzentrierten Förderung in Form einer sozial gerechten Kindergrundsicherung.“

Die ZFF-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG)“finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 09.01.2019

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil stellen das Starke-Familien-Gesetz vor

Die Bundesregierung hat den Entwurf des Starke-Familien-Gesetzes beschlossen. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil brachten heute gemeinsam den Entwurf zur Unterstützung von Familien mit kleinen Einkommen und für bessere Teilhabechancen von Kindern auf den Weg: Der Kinderzuschlag wird neu gestaltet, zugleich werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche verbessert.

Bundesfamilienministerin Giffey betont: „Wir investieren mit dem Starke-Familien-Gesetz in die Zukunft, weil wir Familien stärken und etwas gegen Kinderarmut tun. Das heute vom Kabinett im Entwurf beschlossene Gesetz wird das Leben von Familien mit Kindern spürbar verbessern, in denen das Geld trotz Arbeit knapp ist. Wir erhöhen damit den Zuschlag zum Kindergeld und machen ihn leichter zugänglich. Für 2 Millionen Kinder in Deutschland wird künftig ein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen. Und: Wer den Kinderzuschlag dann bezieht, wird überall in Deutschland von den Kitagebühren befreit und kann Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen. Das bedeutet, dass deutlich mehr im Portemonnaie der Familien bleibt und Arbeit sich lohnt. Der beste Schutz vor Kinderarmut ist, wenn Eltern arbeiten und die Familie davon leben kann. Das wollen wir unterstützen.“

Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die zwar eigenes Einkommen erarbeiten, aber trotzdem finanziell kaum über die Runden kommen. Die Leistung sorgt dafür, dass diese Familien nicht wegen ihrer Kinder auf das SGB II angewiesen sind, und honoriert die Erwerbstätigkeit der Eltern. Sie ist eine verlässliche Unterstützung für Familien mit kleinen Einkommen, die wie ein Zuschlag zum Kindergeld wirkt.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Mit dem Starke-Familien-Gesetz verbessern wir die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes und schaffen somit konkrete Lösungen für den Alltag der Eltern und ihrer Kinder: Wir erhöhen im kommenden Schuljahr das Schulstarterpaket auf 150 Euro pro Schuljahr undbefreien Familien von den Eigenanteilen für das gemeinschaftliche Mittagessen und der Schülerbeförderung. Darüber hinaus übernehmen wir die Kosten für Schülerfahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs. Und: Nachhilfeunterricht kann zukünftig auch dann genutzt werden, bevor die Versetzung gefährdet ist. Mir ist wichtig, dass alle Kinder die gleichen Chancen haben: Leistung und Talent sollen über ihre Zukunft entscheiden, nicht die soziale Herkunft.“

Neugestaltung Kinderzuschlag in zwei Schritten:

Zum 1. Juli 2019 wird der Kinderzuschlag auf 185 Euro pro Kind und Monat erhöht. Damit wird das durchschnittliche Existenzminimum eines jeden Kindes gesichert – zusammen mit dem Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Außerdem sorgt die Neuregelung dafür, dass Einkommen des Kindes wie z.B. Unterhalt den Kinderzuschlag nicht mehr so stark wie bisher mindert. Damit wird der Kinderzuschlag für Alleinerziehende geöffnet; rund 100.000 Kinder in alleinerziehenden Familien werden davon profitieren. Damit die Leistung dort ankommt, wo sie gebraucht wird, wird der Antragsaufwand für Familien deutlich einfacher: Der Zuschlag wird in Zukunft für sechs Monate gewährt und nicht mehr rückwirkend überprüft.

Zum 1.1.2020 entfällt die obere Einkommensgrenze (bisherige „Abbruchkante“) und eigenes Einkommen der Eltern mindert die Leistung nur noch zu 45 Prozent. Die Leistung fällt nicht mehr abrupt weg, sondern läuft langsam aus, so dass mehr Geld bei den Familien bleibt, wenn Eltern etwas mehr verdienen. Wer mehr arbeitet, soll auch mehr behalten können – damit sich Erwerbstätigkeit lohnt.

Künftig können auch Familien den Kinderzuschlag erhalten, die keine ergänzenden SGB II-Leistungen beziehen, obwohl sie ihnen zustehen – Stichwort: verdeckte Armut. Sie können Kinderzuschlag und Wohngeld erhalten, wenn sie nur knapp – bis zu 100 Euro – unter dem SGB II Anspruch liegen. Damit wird auch diesen Kindern die dringend benötigte Unterstützung gesichert.

Durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags erhalten rund 1,2 Millionen mehr Kinder erstmalig einen Anspruch auf zusätzliche Unterstützung zum Kindergeld. Mit dem Kinderzuschlag haben sie auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie auf eine beitragsfreie Kita-Zeit durch das Gute-KiTa-Gesetz.

Ob eine Familie Kinderzuschlag erhält, ist vom Einzelfall abhängig. Es kommt insbesondere an auf die Anzahl der Kinder, deren Alter und die Wohnkosten. Bei einem Bruttoeinkommen im Haushalt von 1200 – 2200 Euro bei Alleinerziehenden mit einem Kind, 1600 – 3400 Euro bei Paarfamilien mit zwei Kindern und 1300 – 4000 Euro bei Paarfamilien mit drei Kindern ist es wahrscheinlich, dass Anspruch auf den Kinderzuschlag besteht.

Verbesserungen bei Bildung und Teilhabe:

Mit dem Starke-Familien-Gesetz werden auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe verbessert und deutlich vereinfacht. So wird das Schulstarterpaket von 100 auf 150 Euro im Jahr erhöht. Jedes Schulkind soll gut ausgestattet in das neue Schuljahr starten können. Weiterhin entfallen die Eigenanteile der Eltern für das warme Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerbeförderung.

Alle anspruchsberechtigten Kinder bekommen ein kostenfreies gemeinschaftliches Mittagessen in Schule, Kita und Kindertagespflege, und Schülerinnen und Schüler erhalten ein kostenloses ÖPNV-Ticket. Auch die Lernförderung wird verbessert, indem es sie auch für Schülerinnen und Schüler gibt, die nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind.

Vom Starke-Familien-Gesetz können insgesamt vier Millionen Kinder profitieren, davon allein zwei Millionen vom Kinderzuschlag. Es unterstützt Familien mit kleinen Einkommen verlässlich und sichert ihren Kindern bessere Chancen auf eine gute Entwicklung. Diese Investition zahlt sich aus, denn starke Familien halten unsere Gesellschaft zusammen.

Die Verbesserungen beim Kinderzuschlag sollen in zwei Schritten zum 1.7.2019 und 1.1.2020 in Kraft treten, die Neuerungen beim Bildungs- und Teilhabepaket zum 1.8.2019.

Den Gesetzentwurf “Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz– StaFamG)“ im Wortlaut finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.01.2019

Zum Entwurf des sogenannten Starke-Familien-Gesetzes, den das Kabinett heute beschlossen hat, erklären Annalena Baerbock, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, und Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Gegen Kinderarmut bräuchte es einen großen Wurf. Davon ist der Gesetzesentwurf aber bei allen richtigen Verbesserungen leider meilenweit entfernt. Kinder und Familien mit keinem oder kleinem Einkommen benötigen einen unbürokratischen und kostenfreien Zugang zu Leistungen, die ihnen Teilhabechancen garantieren. Minimallösungen sind zur Bekämpfung von Kinderarmut schlicht zu wenig. Die Inanspruchnahme von Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe wird sich mit dem vorgelegten Gesetzentwurf nicht spürbar verbessern.

Die Auszahlung des Kinderzuschlags muss endlich so einfach werden wie heute die Förderung von Spitzenverdienern über den Kinderfreibetrag. Das gelingt nur über eine automatische Auszahlung. Es muss sichergestellt sein, dass alle Kinder, die einen Anspruch darauf haben, den Kinderzuschlag auch erhalten.

Das Bildungs- und Teilhabepaket bleibt auch mit diesem Gesetzentwurf weiterhin ein Bürokratiemonster. Durch das komplizierte Antragsverfahren werden die geplanten Leistungsverbesserungen nur bei denjenigen Familien und Kindern ankommen, die die Leistungen auch beantragen. Dies war in Jahr 2017 gerade einmal jedes dritte Kind im Grundsicherungsbezug. Dabei ist es stark vom Wohnort abhängig, welche kulturellen oder sportlichen Aktivitäten für Kinder und Jugendliche angeboten werden.

Die Bundesregierung muss endlich die Weichen für den Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung stellen, die Schluss macht mit dem Anrechnungswirrwarr und Antragsdschungel unterschiedlicher Leistungen. Familien mit keinem oder kleinem Einkommen stärkt man nicht mit Schmalspurlösungen. Das Familienstärkungsgesetz ist eine vertane Chance, Teilhabechancen für alle Kinder unabhängig vom Elternhaus und Wohnort sicherzustellen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 09.01.2019

„Mit dem sogenannten „Starke-Familien-Gesetz“ möchte die Bundesregierung Familien unterstützen, die trotz Arbeit von Armut bedroht sind, doch das Gesetz geht nicht weit genug. Die über zwei Millionen Kinder, die in Deutschland in Hartz-IV leben, profitieren nicht von der Erhöhung des Kinderzuschlags. Lediglich 40.000 Kindern sollen durch das Gesetz aus dem Hartz-IV-Bezug herausgenommen werden. Das ist schwach und nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag.

Werner weiter: „Bis 2021 sieht die Bundesregierung etwa 1,6 Milliarden Euro vor, um das Gesetz umzusetzen. 4,4 Milliarden möchte sie 2019 hingegen mehr für Rüstung und Militär ausgeben. Hier sehen wir deutlich die Prioritäten der Regierung und das ist unverantwortlich. Wir brauchen ein Kindergeld in Höhe von 328 €, das bei allen Kindern ankommt, auch bei denen, die in Hartz-IV leben. Langfristig muss endlich eine Kindergrundsicherung geschaffen werden, die alle Kinder wirksam vor Armut schützt.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 09.01.2019

Zum Kabinettsbeschluss des Starke-Familien-Gesetzes erklärt der familienpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Gregorios Aggelidis:

„Die Fraktion der Freien Demokraten fordert, dass endlich alle Familien, die Unterstützung brauchen, sie leicht und unbürokratisch erhalten. Die Bundesregierung hat allerdings wieder ein Gesetz beschlossen, dasmit großem Namen blendet. Darin enthalten sind nämlich nur Änderungen an den bestehenden Leistungen. Der Kinderschutzbund liegt richtig, wenn er den Gesetzentwurf als Starke-Bürokratie-Gesetz bezeichnet. Die Änderungen gehen am Kern des Problems vorbei: Der hohen Quote der Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen. Die größte Hürde bleibt weiterhin das komplizierte Verfahren bei der Beantragung des Kinderzuschlags. Dabei müssen die Familien auf fünf Seiten Angaben zu Miete, Schulbesuch, Schwangerschaft, Versicherung, Unterhalt, Fahrtkosten und mehr machen. Besser wäre daher die Bündelung aller Familienleistungen in einem Kinderchancengeld, wie es die FDP-Fraktion fordert. Dieses beinhaltet eine einkommensunabhängige Förderung, darüberhinausgehende Unterstützung für bedürftige Familien und erhöhte Leistungen für Bildung und Teilhabe. Das Kinderchancengeld könnte schnell und unkompliziert online beantragt werden kann.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 09.01.2019

Das Bundeskabinett verabschiedete gestern das so genannte „Starke-Familien-Gesetz“. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt dazu: „Es gibt zu viele arme Kinder in diesem Land, es ist höchste Zeit zu handeln. Insofern begrüßen wir einzelne Maßnahmen in dem Gesetz, sind aber der Ansicht, dass diese lange nicht ausreichen, um Kinderarmut in Deutschland wirkungsvoll und nachhaltig zu bekämpfen. Das Gesetz ist kein Schritt dahin, dass Dickicht familienpolitischer Leistungen abzubauen. Grundsätzlich ist das Nebeneinander aus Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Kinderregelsätzen und Pauschalen des Bildungs- und Teilhabepakets für die Betroffenen kaum zu durchschauen und birgt die Gefahr, dass die Leistungen nicht bei den Familien ankommen, die diese am Nötigsten bräuchten. Wir brauchen perspektivisch ein einheitliches kindzentriertes System der finanziellen Absicherung, so wie es die Kindergrundsicherung darstellt und für die sich die AWO seit langem einsetzt.“

In Bezug auf die finanziellen Verbesserungen fordert die AWO dringende Korrekturen am Gesetzentwurf, u.a. die unzureichende Neugestaltung des Kinderzuschlags zu verbessern und die Schlechterstellung von Alleinerziehenden mit älteren Kindern beim gleichzeitigen Bezug von Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld aufzugeben. „Stellt die Erhöhung der Mittel für den Schulbedarf auf 150 Euro zwar eine Verbesserung dar, dürfte in der Realität damit kaum eine Familie auskommen“, kritisiert Wolfgang Stadler.

Dass das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit dem Bundesarbeitsministerium die soziale Absicherung von Kindern angeht, ist aber ein zukunftsweisender Schritt, zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende überzeugt.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 10.01.2019

Zum heute von der Bundesregierung beschlossenen Starke-Familien-Gesetz sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Mittwoch in Berlin:

„Die geplante Reform des Kinderzuschlags und die Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket sind ein wichtiger und richtiger Schritt, um Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen und Kindern Teilhabechancen zu eröffnen. Die Gewerkschaften haben lange eine grundlegende Reform gefordert. Mit der Reform werden mehr Familien Anspruch auf Kinderzuschläge haben, insbesondere Geringverdienende, die bislang am Rand des Existenzminimums leben mussten. Wir begrüßen ausdrücklich, dass dies auch für Alleinerziehende gilt, die bisher aufgrund der vollständigen Anrechnung von Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss oftmals faktisch vom Kinderzuschlag ausgeschlossen waren.

Kritisch zu bewerten ist jedoch, dass die Koalition die Mehrkosten aufgrund der Reform auf eine Milliarde Euro in der Legislaturperiode begrenzen will. Dieser Kostendeckel verhindert notwendige, beherztere Maßnahmen gegen Kinderarmut: Die Kinderzuschläge müssen deutlich stärkerangehoben und nach Kindesalter gestaffelt werden, da die Ausgaben für Kinder mit dem Alter steigen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstandvom 09.01.2019

Zur Entscheidung des Bundeskabinetts, das „Starke-Familien-Gesetz“ auf den Weg zu bringen, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Das heute vom Kabinett verabschiedete ‚Starke-Familien-Gesetze‘ verfolgt eine gute Absicht, verfehlt aber leider vollständig das Ziel. Durch die Veränderungen der Leistungen für Bildung und Teilhabe werden Familien mit kleinem Einkommen und auch viele Alleinerziehende nicht ausreichend entlastet. Studien belegen, dass die geplante Erhöhung des Schulbedarfs auf 150 EURuro nicht die tatsächlichen Kosten deckt. Das Existenzminimum von Kindern und damit die Höhe des Kinderzuschlags von 183 Euro – wie er im Referentenwurf bis 2020 festgeschrieben werden soll – wurde wieder nicht realistisch ermittelt, sondern aus Ausgabepositionen ärmster Haushalte abgeleitet. Ziel muss eine einheitliche finanzielle Grundförderung sein, die das Existenzminimum aller Kinder abdeckt.

Auch die Neugestaltung des Kinderzuschlags ist unzureichend. Außerdem ist das Nebeneinander aus Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Kinderregelsätzen und Pauschalen des Bildungs- und Teilhabepakets viel zu kompliziert und für Familien zu unübersichtlich. Die Gefahr, dass die Leistungen erst gar nicht bei den armen Familien ankommen, ist groß.“

Eine Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zum Gesetzentwurf finden sie unter https://www.diakonie.de/stellungnahmen/stellungnahme-der-bundesarbeitsgemeinschaft-der-freien-wohlfahrtspflege-bagfw-zum-entwurf-eines-st/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.vom 09.01.2019

Das Kabinett hat gestern den Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien (Starke-Familien-Gesetz) verabschiedet. Darin werden insbesondere der sogenannte Kinderzuschlag reformiert und die Leistungen für Bildung und Teilhabe verbessert. Mit dem Gesetz, das zum 1. Januar 2020 in Kraft treten soll, plant die Bundesregierung Familien mit kleinen Erwerbseinkommen stärker zu unterstützen.

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt, dass künftig mehr Kinder, die in Armut leben oder von Armut gefährdet sind, durch diese Reformen erreicht werden sollen. Auch werden einige bürokratische Hürden im Leistungszugang abgebaut. „Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung. Er beseitigt – endlich – einige Konstruktionsfehler des Kinderzuschlages und des Bildungs- und Teilhabepaktes. Allerdings wirken sich manche Regelungen nachteilig für Alleinerziehende aus. Hier muss dringend nachgebessert werden“, fordert Prof. Dr. Maria Wersig, die Präsidentin des djb.

1. Reform des Kinderzuschlags

Positiv ist zu bewerten, dass der Kinderzuschlag erhöht und dynamisiert wird.

Auch die seit langem kritisierte Abbruchkante, die bislang dazu führt, dass der Kinderzuschlag beim Überschreiten der oberen Einkommensgrenzen abrupt wegfällt, wurde abgemildert, so dass der Kinderzuschlag zukünftig nur sukzessive entfällt. Zudem ist geplant, Kindeseinkommen nur noch mit 45 Prozent statt mit 100 Prozent anzurechnen und auch der Vermögensfreibetrag von Kindern wird verdoppelt. Beides stellt für viele Familien eine Verbesserung dar.

Allerdings können die vorgesehen Regelungen gerade Alleinerziehende auch schlechterstellen. Hier besteht nach Ansicht des djb Korrekturbedarf an der Schnittstelle zu Unterhaltsvorschussleistungen und Unterhaltszahlungen. Diese Beträge liegen bei älteren Kindern häufig über der Anrechnungsgrenze, sodass es bei Alleinerziehenden mit älteren Kindern zu Verschlechterungen kommt. Die verlängerte Bezugsdauer des Unterhaltsvorschusses bis zur Volljährigkeit kommt ihnen so weiterhin nicht voll zugute. Entsprechend sollte auch die Schnittstelle zum Wohngeld noch einmal auf ungleiche Wirkungen je nach Alter und Familienkonstellation hin überprüft werden.

Der djb begrüßt es grundsätzlich, dass Familien an der Schwelle zum SGB II zwischen Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag wählen dürfen. Allerdings sollte dieses Wahlrecht nicht auf Fälle begrenzt werden, in denen bisher kein Arbeitslosengeld II bezogen beziehungsweise noch nicht auf den Kinderzuschlag verzichtet wurde. Will man armutsgefährdete Familien unterstützen, sollte allen Schwellenhaushalten dieses Wahlrecht zustehen.

2. Reform des Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Der Referentenentwurf sieht weiterhin eine Verbesserung der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vor: Geplant sind unter anderem eine Erhöhung der Schulbedarfsleistungen sowie die Abschaffung der Eigenanteile für gemeinschaftliches Mittagessen in Kitas und Schulen. Diese Maßnahmen waren überfällig. Der djb begrüßt es, dass die Koalition ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen will. Gleichwohl fehlt es weiterhin an einer transparenten Berechnungsmethode der Leistungen. Bisher gibt es beispielsweise keine empirische Erhebung, ob 150 EUR die Schulbedarfe tatsächlich abdecken können.

3. Zugang zu Leistungen

Ein besonderes Problem ist, dass viele Familien keine Kenntnis von der Existenz des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) haben oder vor dem aufwändigen Verfahren zurückschrecken. Dies geht der Gesetzesentwurf jedoch nicht an. Um möglichst viele anspruchsberechtigte Familien zu erreichen, muss auch der Zugang zu Informationen verbessert und die Antragstellung erleichtert werden. Das komplexe Nebeneinander von Sozialleistungen ist nur schwer durchschaubar. Beispielweise ist eine informierte Wahl zwischen Kinderzuschlag oder Arbeitslosengeld II nur mit fundierter Beratung möglich.

Denkbar sind etwa Telefon- oder Onlineberatungsangebote oder die Einrichtung von Servicestellen.

Der djb fordert zudem eine Vereinfachung des Antragsverfahrens und der -gewährung, zum Beispiel durch Onlineanträge oder die Einführung eines einheitlichen BuT-Antrages statt verschiedener Einzelanträge. Darüber hinaus sollten sämtliche BuT-Leistungen als Geldleistungen und nicht als Gutscheine gewährt werden, da diese bürokratisch aufwändig sind und von vielen Familien als stigmatisierend empfunden werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V.vom 10.01.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk drängt beim heute vom Bundeskabinett verabschiedeten „Starke-Familien-Gesetz“ auf umfangreiche Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren. „Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt es sehr, dass die Bundesregierung mit dem Gesetz armutsbetroffene Kinder und Jugendliche stärker in den Blick nehmen will. Mit dem ‚Starke-Familien-Gesetz‘ ist ein erster Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland gemacht. Aber leider bleiben die Reformvorschläge an vielen Stellen unzureichend, beispielsweise beim Kinderzuschlag oder beim Bildungs- und Teilhabepaket. Ein generelles Manko bleibt beispielsweise, dass der Kinderzuschlag weiter sehr kompliziert bleibt, und eine automatische Auszahlung nicht in Angriff genommen wird. Jedes Kind, das einen Anspruch auf Kinderzuschlag hat, muss diesen erhalten. Beim Bildungs- und Teilhabepaket beschränken sich die Reformen nur auf den schulischen Bereich, der Freizeitbereich und andere Förderungs- und Teilhabemöglichkeiten wie Sportvereine oder Musikschulen bleiben außen vor. Hier wünschen wir uns mehr Mut von der Bundesregierung für einen großen Wurf bei der Armutsbekämpfung von Kindern und Jugendlichen. Kinderarmut ist nach den Erfahrungen der letzten Jahre ein systemisches Problem, das wir auch systemisch lösen müssen. Kleine Anpassungen bei den bestehenden Instrumenten zur Bekämpfung von Kinderarmut reichen hier nicht aus. Deswegen fordert das Deutsche Kinderhilfswerk ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kinder und Jugendliche einerseits materiell absichert und zugleich eine nachhaltige soziale Infrastruktur gewährleistet“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Wir brauchen eine Priorisierung der finanziellen Mittel in der Familienförderung insbesondere armer Familien und ein Ende der bisherigen komplizierten Beantragungsprozeduren und komplexen Anrechnungsregelungen für Leistungen, auf die Kinder und Jugendliche ein Anrecht haben“, so Hofmann weiter. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es zu begrüßen, dass der Kinderzuschlag so erhöht werden soll, dass er zusammen mit dem Kindergeld den durchschnittlichen Bedarf eines Kindes in Höhe des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums mit Ausnahme des Betrages für Bildung und Teilhabe deckt. Auch die Regelung, dass die Inanspruchnahme des Kinderzuschlags durch einen einheitlichen Bewilligungszeitraum von sechs Monaten und durch feste Bemessungszeiträume wesentlich vereinfacht wird, ist ein wichtiger Schritt in der Armutsbekämpfung. „Besonders positiv ist der Wegfall der Abbruchkante, an der der Kinderzuschlag bislang schlagartig entfällt. Dafür haben wir uns als Kinderrechtsorganisation seit Langem eingesetzt“, so Hofmann.

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt zudem, dass eine Erhöhung des Betrages für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, ein Wegfall der Eigenanteile bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung sowie die Unabhängigkeit des Anspruches auf Lernförderung von einer Versetzungsgefährdung geplant ist. „Das sind alles kleine Bausteine zur Bekämpfung der Kinderarmut. Wir brauchen aber endlich in diesem Bereich einen großen Wurf. Den können wir beim ‚Starke-Familien-Gesetz‘ nicht erkennen“, so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V.vom 09.01.2019

Heute berät das Kabinett über eine Reform des Kinderzuschlags. Kinderzuschlag bietet Familien mit kleinem Einkommen finanzielle Unterstützung. Ihn erhalten erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht für die Existenzsicherung ihrer Familie ausreicht. Durch die ergänzende Geldleistung müssen keine SGB II-Leistungen (Hartz IV) beantragt werden. Bislang kommt der Kinderzuschlag überwiegend kinderreichen Familien zugute, demnächst sollen auch Alleinerziehende stärker profitieren.

Der Kinderzuschlag soll zukünftig, ggf. zusammen mit einzelnen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, existenzsichernd sein.

Ab 2021 soll der Betrag dem Existenzminimumbericht entsprechend dynamisiert steigen. Auch die harte Einkommensgrenze („Abbruchkante“), ab der Familien übergangslos keinen Anspruch auf den Kinderzuschlag mehr haben, soll abgeschafft werden.

„Das sind gute Nachrichten für Familien mit niedrigen Einkommen. Auch wenn es noch einigen Nachbesserungsbedarf in Details gibt, ist das ein Schritt vorwärts zur besseren Unterstützung von Eltern und Kindern“, betont Insa Schöningh, die Geschäftsführerin der eaf.

Die Reform des Kinderzuschlags ist Teil des „Starke-Familien-Gesetzes“. Die eaf hat zum Referentenentwurf dieses Gesetzes Stellung genommen: https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_230/181127_stn_stafamg.pdf

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)vom 09.01.2019

SCHWERPUNKT III: SPD für Kindergrundsicherung

Das Bündnis Kindergrundsicherung, ein Zusammenschluss von Sozial-, Wohlfahrts-, Fachverbänden und Wissenschaftler*innen begrüßt die Ankündigung der SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzenden Andrea Nahles, dass sich auch die SPD hinter das Konzept einer Kindergrundsicherung stellen wolle. Das Bündnis fordert die CDU auf, sich einem solchen Konzept für die konsequente Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland ebenfalls nicht weiter zu verschließen.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG existiert seit 2009. Ihm gehören vierzehn Verbände und dreizehn Wissenschaftler*innen an. Mehr Informationen unter: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 10.01.2019

„Wir freuen uns, dass die SPD Kinderarmut als Problem erkannt hat. Was uns aber fehlt, ist der Glaube, dass die SPD daran etwas ändern wird“, kommentiert Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die Positionierung der SPD für eine Kindergrundsicherung. Norbert Müller weiter:

„Kinderarmut ist Familienarmut, und Familienarmut hat Ursachen. So lange Sanktionen gegen Familien im Hartz IV-Bezug verhängt werden, so lange keine armutsfeste Anhebung der Hartz IV-Regelsätze angestrebt wird und so lange kein armutsfester Mindestlohn in Sicht ist, setzt die SPD ihre realitätsfremde Politik fort. Es braucht ein konkretes sowie auch umsetzbares Konzept, mit dem nachweislich armen Kindern und Familien geholfen wird. Wo Kindergrundsicherung draufsteht, ist nicht automatisch eine armutsfeste Kindergrundsicherung drin, die auch bei den ärmsten Familien zu deutlichen Verbesserungen führt.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 10.01.2019

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt den Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion, ein Modell für eine Kindergrundsicherung vorzulegen. Im Gespräch ist eine Grundsicherung in Höhe von 620 Euro. Hierzu erklärt Erika Biehn, Vorsitzende des VAMV:

„Trotz guten Willens an vielen Stellen sind die bisherigen familienpolitischen Gesetzespakete für Alleinerziehende kein Durchbruch, denn das schlichte Erhöhen von einzelnen Leistungen bringt ihnen wenig. Statt einer Verbesserung stellen Alleinerziehende in der Regel fest, dass sie zwar mehr Geld in der linken Tasche, aber dafür weniger in der rechten Tasche haben. Teilweise haben sie sogar weniger Geld als zuvor. Deshalb ist ein grundlegender Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung notwendig.

Die Kindergelderhöhung um 10 Euro in diesem Jahr ist ein Beispiel dafür: Denn im gleichen Zuge wie das Kindergeld steigt, sinkt der Unterhaltsvorschuss oder die SGB II-Leistung. Die jetzige Familienförderung ist gut für verheiratete Eltern mit höherem Einkommen. Für Alleinerziehende ist sie eher ein Dschungel mit vielen Fallstricken. Leistungen wie Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld sind so schlecht aufeinander abgestimmt, das manche Alleinerziehende nach dem Ausbau des Unterhaltsvorschuss 2017 mit weniger Geld als zuvor dastand. Mit dem gerade vom Kabinett gerade beschlossenen „Starke-Familien-Gesetz“ wird sich daran leider wenig ändern.

Deshalb begrüßen wir, dass nach der LINKEN und den GRÜNEN nun auch die SPD die Forderungen nach einer Kindergrundsicherung aufgreift. Wir brauchen eine Förderung von Familien, die Kinder unabhängig von der Familienform ihrer Eltern erreicht und ihr Existenzminium absichert. Damit kein Kind im Dschungel der familienpolitischen Leistungen verloren geht. Denn jedes Kind ist gleich viel wert.“

Quelle: PressemitteilungVerband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 11.01.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey vorgelegten Entwurf eines Freiwilligendienste-Teilzeit-Gesetzes beschlossen.

Bisher sind junge Menschen unter 27 Jahren, die aus persönlichen Gründen keinen Dienst in Vollzeit absolvieren können, praktisch von der Teilnahme am Freiwilligen Sozialen Jahr, am Freiwilligen Ökologischen Jahr und am Bundesfreiwilligendienst ausgeschlossen. Das soll sich nun ändern.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Dass sich künftig auch junge Menschen in Teilzeit engagieren können, öffnet die Freiwilligendienste für noch mehr Interessierte und macht den Dienst für die Gemeinschaft auch attraktiver. Damit setzen wir einen ersten Punkt meines Konzeptes für ein ‚Jugendfreiwilligenjahr‘ in die Tat um. Die Frage ‚ganz oder gar nicht‘ gehört damit der Vergangenheit an.“

Durch entsprechende Änderungen des Bundesfreiwilligendienstgesetzes und des Jugendfreiwilligendienstgesetzes werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Möglichkeit der Ableistung eines Teilzeit-Jugendfreiwilligendienstes bzw. eines Teilzeit-Bundesfreiwilligendienstes für junge Menschen vor Vollendung des 27. Lebensjahres geschaffen.

Die Voraussetzungen werden beispielsweise dadurch erfüllt, dass Freiwillige ein eigenes Kind oder einen nahen Angehörigen zu betreuen haben, schwerbehindert sind, als Flüchtling noch nebenbei einen Deutschkurs besuchen und nicht die regelmäßige tägliche oder wöchentliche Vollzeit absolvieren können oder ähnliche vergleichbar schwerwiegende Gründe gegeben sind.

Jedes Jahr absolvieren mehr als 80.000 junge Menschen einen Freiwilligendienst in Deutschland – aktuell rund 53.000 im FSJ, rund 3.000 im FÖJ und rund 27.000 im BFD. Mit dem am 3. Dezember durch Ministerin Giffey vorgestellten Konzept für ein Jugendfreiwilligenjahr und bessere Rahmenbedingungen sollen diese Zahlen künftig noch erhöht werden.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.12.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellt Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher vor

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat heute das neue Bundes-programm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher“ vorgestellt. Ziel dieser Initiative ist es, mehr Fachkräfte zu gewinnen und im Beruf zu halten.

„Es muss attraktiver werden, eine Ausbildung anzufangen, sie abzuschließen und danach im Beruf zu bleiben. Das ist eine Aufgabe für alle: Bund, Länder, Kommunen und Tarifparteien. Gemeinsam müssen wir jetzt dafür sorgen, Verbesserungen zu erreichen“, erklärte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey. „Die Investitionen in qualitativ gute Kinderbetreuung sind Investitionen in die Fachkräfte selbst, in die Chancen der Kinder und in den Zusammenhalt in der Gesellschaft insgesamt.“

Geplant ist, von 2019 bis 2022 insgesamt rund 300 Millionen Euro als Impuls den Ländern und damit den Einrichtungen vor Ort zur Verfügung zu stellen – zusätzlich zu den 5,5 Milliarden Euro aus dem Gute-Kita-Gesetz, die unter anderem für einen guten Fachkraft-Kind-Schlüssel, bedarfsgerechte Öffnungszeiten oder für sprachliche Bildung in der Kindertagesbetreuung vorgesehen sind und zusätzlich zum Sonderinvestitionsprogramm Kitaplätze.

Die Fachkräfteoffensive umfasst die drei „P“s fürs Personal :

• Praxisintegrierte vergütete Ausbildung:

Das Programm fördert 5.000 Plätze in der praxisintegrierten Ausbildung von Erzieherfachschülerinnen und –fachschülern ab dem Ausbildungsjahr 2019.

• Praxisanleitung:

Damit sich mehr Erzieherinnen und Erzieher zu professionellen Anleitungsfachkräften weiterqualifizieren und Zeit für die Ausbildung des Nachwuchses in der Praxis bekommen, werden entsprechende Weiterqualifikationen und Freistellungen gefördert.

• Perspektiven mit Aufstiegsbonus:

Damit sich höhere Qualifikation und die Übernahme besonderer Verantwortung besser bezahlt machen, werden Zuschüsse zur Vergütung von Fachkräften gefördert, die aufgrund einer Zusatzqualifikation mit einer besonderen Aufgabe betraut werden und so mehr verdienen.

„Alle Bemühungen um mehr Qualität werden nur dann funktionieren, wenn es fähige Menschen gibt, die das vor Ort machen,“ so Ministerin Giffey. „Nach aktuellen Berechnungen wird die Personallücke in der frühen Bildung bis zum Jahr 2025 bei bis zu 191.000 Erzieherinnen und Erziehern liegen. Diese Zahlen einer neuen prognos-Studie verdeutlichen, dass mehr passieren muss, um dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Erzieherinnen und Erzieher werden zwar wertgeschätzt, das muss sich künftig aber auch konkret bei ihnen bemerkbar machen. Dafür will ich mit der Fachkräfteoffensive einen spürbaren Anstoß geben.“

Die prognos-Studie zeigt auch Potenziale auf, die sich mit einer attraktiveren Ausbildung, der Gewinnung neuer Zielgruppen und einer besseren Bindung der Fachkräfte ergeben. Eine neue Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach macht deutlich, welch große Bedeutung die Bevölkerung dem Erzieherberuf beimisst. So sagen 86 Prozent der Befragten, die Arbeit sei fordernd und anspruchsvoll. 66 Prozent finden, dass Erzieherinnen und Erzieher zu wenig verdienen. 83 Prozent halten es für nicht richtig, wenn keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird.

Die Mittel aus dem Bundesprogramm können von Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen über ein Onlineverfahren beantragt werden. Das Interessenbekundungsverfahren soll im Februar 2019 starten. Informationen dazu finden sich dann auf www.fruehechancen.de.

Hintergrundinformationen: www.bmfsfj.de/allensbach-studie und unter www.bmfsfj.de/prognos-studie.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.12.2018

Nach Ansicht von Experten und Interessenvertretern ist eine erneute umfassende Evaluation der familienpolitischen Leistungen derzeit nicht nötig. Vielmehr sollten einzelne Aspekte und Fragestellungen, die bei der vom Bundesfinanz- und vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebene „Gesamtevaluation der familienpolitischen Leistungen in Deutschland“ aus dem Jahr 2014 nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt worden seien, untersucht werden. Dies war das mehrheitliche Votum der Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag zum Antrag der FDP-Fraktion (19/3174), die eine turnusmäßige Evaluation der ehe- und familienpolitischen Leistungen fordert.

Der Arbeitsmarktforscher Holger Bonin vom Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) argumentierte, dass die Gesamtevaluation die Datenbasis für eine evidenzbasierte Familienpolitik erheblich erweitert hat. Gegen eine erneute Gesamtevaluation spreche der Umstand, dass das System der ehe- und familienpolitischen Leistungen sich seitdem nicht verändert habe. Bonin sprach sich für ein Monitoring-Verfahren zu den zentralen 13 Leistungen aus, die rund 75 Prozent des finanziellen Volumens aller Leistungen abdecken. In einem solchen Monitoring-Verfahren könnten beispielsweise der demographische Wandel oder die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und deren Auswirkungen auf die Wirksamkeit der familienpolitischen Leistungen untersucht werden. Bonin verwies zudem darauf, dass die Kosten einer erneuten Gesamtevaluation in keinem Verhältnis zu dem zu erwartenden Erkenntnissen stünden. Zu ähnlichen Schlussfolgerungen kamen auch Andreas Aust vom Paritätischen Gesamtverband, Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken, Andreas Heimer vom Wirtschaftsforschungs- und Beratungsunternehmen Prognos, Alexander Nöhring vom Zukunftsforum Familie und die Familien- und Bildungsökonomin Katharina Spieß vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).

Matthias Dantlgraber monierte, dass bei der Gesamtevaluation einseitig Leistungen unter dem übergeordneten Ziel der Erhöhung von Erwerbsarbeit geprüft worden seien. In künftigen Evaluationen sollte verstärkt das Ziel „Zeit für Familie“ berücksichtigt werden. Katharina Spieß sprach sich für Untersuchungen zu der Frage aus, wo sich die Ziele von familienpolitischen Leistungen widersprechen. So ziele beispielsweise der Ausbau der Kinderbetreuung vor allem auf die verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf und somit auf eine Erhöhung der Erwerbsarbeit ab. Das Ehegattensplitting aber gebe eher einen Anreiz für Ehepartner, keiner Erwerbsarbeit nachzugehen. Ebenfalls untersucht werden sollte, aus welchen Gründen Leistungen von Familien nicht abgerufen werden, sagte Spieß.

Die Sachverständigen verwiesen darauf, dass die Politik auf die Ergebnisse der Gesamtevaluation von 2014 reagiert habe. Als Beispiele nannte Alexander Nöhring den weiteren Kita-Ausbau, die Reform des Unterhaltsvorschusses oder die Einführung des Elterngeld-Plus. Andreas Heimer warnte, dass eine Evaluation der seit 2014 eingeführten oder reformierten Leistungen erst nach einer gewissen Zeit Sinn mache. Politische Maßnahmen bräuchten Zeit, um ihre Wirkung zu entfalten. Andreas Aust mahnte, dass entscheidende Erkenntnisse der Gesamtevaluation bis heute nicht berücksichtigt worden seien. So kämen die ehe- und familienpolitischen Leistungen bei sozial schwachen Gruppen sehr viel seltener an, soziale Unterschiede würden dadurch noch verstärkt. Es fehle an einer einheitlichen Definition für das Existenzminimum.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 40 vom 14.01.2019

Bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind, der ein monatlicher Bruttoverdienst in Höhe des Mindestlohns (bei Vollzeit-Tätigkeit) zur Verfügung steht, dürften die Kosten für Unterkunft und Heizung höchstens 336 Euro monatlich betragen, damit kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen besteht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6250) auf eine Kleine Anfrage (19/5341) der Fraktion Die Linke. Die Regierung verweist in dem Zusammenhang jedoch darauf, dass aufgrund von Freibeträgen für Erwerbseinkommen das verfügbare Haushaltseinkommen stets oberhalb des durch Regelbedarfe, Mehrbedarf und Unterkunftskosten definierten soziokulturellen Existenzminimums liege. Insofern sei es in konkreten Einzelfällen auch denkbar, dass die erwerbstätige Person diese zusätzlichen Mittel für höhere Wohnkosten einsetzt. Die angestellte Musterrechnung sei nur bedingt aussagekräftig, da dem SGB II vorrangige Leistungen wie Kinderzuschlag und Wohngeld nicht berücksichtigt werden, schreibt die Regierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 992 vom 13.12.2018

DIW-Studie untersucht auf Basis von SOEP-Daten die Entwicklung der Privatschulnutzung in West- und Ostdeutschland – Im Osten spielt neben der Bildung auch das Einkommen der Eltern eine immer größere Rolle – Private und öffentliche Schulen sollten für alle Kinder gleichermaßen attraktiv sein

Der Anteil von Kindern in Deutschland, die eine Privatschule besuchen, hat sich seit den 1990er Jahren in etwa verdoppelt: Mittlerweile gehen gut neun Prozent und damit fast jedes zehnte Kind hierzulande auf eine private und nicht auf eine öffentliche Schule. Ostdeutschland hat in dieser Hinsicht mit etwas mehr als zehn Prozent PrivatschülerInnen die westdeutschen Bundesländer inzwischen leicht überholt. Auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) haben Katja Görlitz, C. Katharina Spieß und Elena Ziege aus der Abteilung Bildung und Familie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) unter anderem herausgefunden, dass PrivatschülerInnen immer häufiger aus Akademikerhaushalten kommen. In den ostdeutschen Bundesländern hängt der Besuch einer Privatschule zudem zunehmend vom Einkommen der Eltern ab. „Die soziale Segregation zwischen privaten und öffentlichen Schulen hat in den vergangenen 20 Jahren deutlich zugenommen“, so Spieß.

Nutzungsunterschiede steigen im Osten schneller als im Westen

Besonders deutlich haben sich die Privatschulnutzungsquoten nach der Bildung der Eltern auseinanderentwickelt. In Westdeutschland gab es im Jahr 1995 noch gar keine Unterschiede: Kinder aus akademischen Elternhäusern gingen mit einem Anteil von knapp vier Prozent nicht häufiger auf eine Privatschule als Kinder, deren Eltern keine Berufsausbildung haben. Ganz anders die Situation im Jahr 2015: Fast 17 Prozent der Akademikerkinder besuchten zu diesem Zeitpunkt eine private Schule. Zwar gingen auch Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern öfter auf eine Privatschule als 20 Jahre zuvor, mit sieben Prozent waren es jedoch deutlich weniger als aus bildungsnahen Elternhäusern. Noch gravierender war die Entwicklung im Osten Deutschlands: Dort gingen Kinder von Eltern ohne Berufsausbildung im Jahr 1995 sogar etwas häufiger auf eine Privatschule als Kinder mit Akademikereltern. 20 Jahre später lagen die Anteile der Privatschulnutzung bei gut vier beziehungsweise 23 Prozent zugunsten der Akademikerelternhäuser.

In Ostdeutschland werden auch mit Blick auf die Haushaltseinkommen die Unterschiede in der Privatschulnutzung immer größer. Fast 21 Prozent der Kinder aus Haushalten, die zu den 20 Prozent der Haushalte mit dem höchsten Einkommen gehören, gingen 2015 auf eine Privatschule. Aus den Haushalten, die bei den Haushaltseinkommen zu den untersten 20 Prozent gehören, waren es nur gut acht Prozent. 20 Jahre zuvor gab es diesen Nutzungsunterschied nicht. Schriebe man die Entwicklungen fort, würden Kinder aus einkommensstarken und bildungsnahen Haushalten in den kommenden Jahren einen immer größeren Anteil der PrivatschülerInnen ausmachen.

Zunehmend getrennte Lernumwelten sollten verhindert werden

Das deutsche Grundgesetz verlangt, dass sich Privatschulen ihre SchülerInnen nicht nach den „Besitzverhältnissen“ der Eltern aussuchen dürfen – das Schulgeld muss also für alle Familien zu schultern sein. Damit sind bereits wichtige Grundlagen geschaffen, um eine zu große Differenzierung der Schülerschaft zu verhindern. Um dem zunehmenden Trend einer sozialen Segregation entgegenzuwirken, sind weitere Maßnahmen möglich. Unter anderem könnten beispielsweise Höchstbeträge beim Schulgeld oder eine Einkommensstaffelung verbindlich vorgeschrieben werden. Bisher ist das nur in einzelnen Bundesländern der Fall. „Wenn es auch künftig neben öffentlichen Schulen private Schulen geben soll, müssen jedoch die öffentliche Förderung und andere Regelungen einen fairen Wettbewerb zwischen beiden Schultypen ermöglichen“, sagt C. Katharina Spieß. Letztlich gehe es darum, öffentliche und private Schulen gleichermaßen für Kinder aus allen Haushalten attraktiv zu machen, um die soziale Segregation einzudämmen, wenn getrennte Lernumwelten vermieden werden sollen.

Studie im DIW Wochenbericht 51+52/2018

Interview mit C. Katharina Spieß: „Besuch einer Privatschule hängt immer stärker von der Bildung der Eltern ab“ (Print und Audio)

Quelle: Information Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 19.12.2018

Das Entgelttransparenzgesetz soll die Benachteiligung von Frauen beseitigen. Doch es entfaltet bislang kaum Wirkung, nur eine Minderheit der Unternehmen ist bislang aktiv geworden. Das zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung in Kooperation mit dem Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung (INES Berlin).* Nötig sind strengere Auflagen und spürbare Sanktionen.

Frauen müssen im gleichen Betrieb für gleiche und gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn erhalten wie Männer. Das soll das seit Mitte 2017 geltende Entgelttransparenzgesetz sicherstellen. Allerdings: Das Gesetz zeigt bisher „keine spürbaren Effekte“, schreiben Dr. Helge Baumann, Dr. Christina Klenner und Dr. Tanja Schmidt in ihrer Untersuchung. Die Forscherinnen und Forscher haben analysiert, was sich aus der Sicht von Betriebsräten, die an der WSI-Betriebsrätebefragung 2018 teilgenommen haben, in den ersten Monaten nach der Einführung des Gesetzes getan hat. Die Ergebnisse seien repräsentativ für Betriebe mit Betriebsrat und mindestens 20 Beschäftigten.

Nach dem Entgelttransparenzgesetz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Männern und Frauen für vergleichbare Arbeit gleich viel zu zahlen. In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten – also für etwa ein Drittel aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland – gilt zusätzlich ein „individueller Auskunftsanspruch“, der in einem zweiten Schritt Anfang 2018 in Kraft getreten ist. Danach können Beschäftigte verlangen, dass ihnen der Arbeitgeber das durchschnittliche Gehalt der Kollegen des jeweils anderen Geschlechts nennt, die eine ähnliche Arbeit leisten. Dadurch sollen bestehende Ungerechtigkeiten offengelegt und schließlich beseitigt werden. Für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern gelten weitere Vorgaben: Sie sollen regelmäßig überprüfen, wie es um die Entgeltgleichheit im Unternehmen steht, und dazu einen Bericht erstellen.

Ein Großteil der Unternehmen hat zum Zeitpunkt der Befragung, sieben bis zehn Monate nach Inkrafttreten, noch keine Aktivitäten zur Umsetzung des Entgelttransparenzgesetzes unternommen. In nur zwölf Prozent der Betriebe ist die Geschäftsführung von sich aus aktiv geworden. „Offenbar fühlte sich nur ein kleiner Teil der Betriebe von der Aufforderung angesprochen, im Betrieb für Entgeltgleichheit zu sorgen“, schreiben Baumann, Klenner und Schmidt. Am höchsten ist dieser Anteil in mittelgroßen Betrieben mit 201 bis 500 Beschäftigten: hier haben 19 Prozent der Betriebe etwas unternommen. Die großen Unternehmen ab 501 Beschäftigten kommen auf 18 Prozent (siehe auch Abbildung 1 in der Studie; Link unten). Unabhängig von der Betriebsgröße sind Unternehmen, in denen Betriebsräte nach eigenem Bekunden ein „sehr gutes Verhältnis zur Geschäftsleitung“ haben, bei der Umsetzung des Gesetzes weiter.

Auch die Beschäftigten selbst zögern noch: In 13 Prozent der mittelgroßen Betriebe hat sich mindestens eine Person einen bis vier Monate nach Inkrafttreten des Auskunftsanspruchs an den Betriebsrat gewandt, um ihr Gehalt überprüfen zu lassen. Bei den großen Unternehmen sind es immerhin 23 Prozent, die von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch gemacht haben (Abbildung 2). Die Wahrscheinlichkeit, dass Beschäftigte ihr Gehalt überprüfen lassen, steigt deutlich, wenn im Betrieb viele Hochqualifizierte arbeiten. Der Frauenanteil spielt dagegen keine Rolle.

In gut einem Drittel der Betriebe mit Betriebsrat wurden die Entgelte von Frauen und Männern in den letzten zwei Jahren vor der Befragung, teilweise bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes, auf Ungleichheit überprüft. Insgesamt taten das aber nur rund 10 Prozent mit anerkannten externen oder statistischen Prüfverfahren, wie es das Gesetz fordert.

Betriebe mit einer jungen Belegschaft haben überdurchschnittlich oft Prüfungen vorgenommen. Außerdem haben Betriebe, die sich nach Einschätzung der Betriebsräte bemühen, „dass die Mitarbeiter gerne hier arbeiten“, und die bestrebt sind, die „Arbeit menschengerecht zu gestalten“, häufiger die Entgelte überprüft. Gelten Betriebsvereinbarungen zu Gleichstellung und Antidiskriminierung oder zu Familienfreundlichkeit, geht das ebenfalls mit überdurchschnittlich häufigen Überprüfungen einher. „Das lässt den Schluss zu“, schreiben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, „dass Prüfungen eher in gut mitbestimmten Betrieben, die ihre Personalpolitik in starkem Maße auf die Belange der Beschäftigten ausgerichtet haben und so auch Personal anziehen und binden wollen, durchgeführt worden sind“.

Die Forscher raten dazu, das Entgelttransparenzgesetz verbindlicher auszugestalten. Dazu gehöre erstens, die Prüfung der betrieblichen Gehaltsstrukturen nicht nur zu empfehlen, sondern verpflichtend zu machen. Dazu gehöre zweitens, die Hürden für den individuellen Auskunftsanspruch zu verkleinern und Beschäftigte in kleineren Betrieben einzubeziehen. Für Verstöße gegen die gesetzlichen Verpflichtungen müsse das Gesetz „wirksame Sanktionen“ vorsehen, die es bisher überhaupt nicht gebe.

*Helge Baumann, Christina Klenner, Tanja Schmidt: Entgeltgleichheit von Frauen und Männern. Wie wird das Entgelttransparenzgesetz in Betrieben umgesetzt? Eine Auswertung der WSI-Betriebsrätebefragung 2018 (pdf)

Quelle:Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftungvom 11.01.2019

Überbelegungsquote mit 16 % im EU-Durchschnitt deutlich höher

7% der Bevölkerung in Deutschland lebten 2017 in einer überbelegten Wohnung. Das heißt, der Haushalt verfügte über zu wenige Zimmer im Verhältnis zur Personenzahl. Wie das Statische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war die bundesweite Überbelegungsquote im Vergleich zum Vorjahr stabil.

Als überbelegt gilt eine Wohnung, wenn es mindestens einen der folgenden Räume nicht gibt:

  • einen Gemeinschaftsraum,
  • einen Raum pro Paar, das in dem Haushalt lebt,
  • einen Raum pro weiterer Person ab 18 Jahren,
  • einen Raum für zwei Kinder unter 12 Jahren,
  • einen Raum für zwei Kinder desselben Geschlechts zwischen 12 und 17 Jahren,
  • einen Raum je Kind zwischen 12 und 17 Jahren, wenn sie unterschiedlichen Geschlechts sind.

Beispiele für eine Überbelegung wären Wohnungen, in denen:

  • sich drei Kinder ein Kinderzimmer teilen,
  • sich Bruder und Schwester, beide im Teenageralter, ein Kinderzimmer teilen,
  • Eltern das Wohnzimmer gleichzeitig als ihren Schlafraum nutzen.

Besonders von Überbelegung betroffen waren in Deutschland armutsgefährdete Personen sowie Alleinerziehende und ihre Kinder (jeweils 19%). Erwachsene mit ausländischem Pass (17%) lebten ebenfalls deutlich häufiger auf engem Raum als Erwachsene mit deutschem Pass (6%). In Städten war die Bevölkerung mit einem Anteil von 11% rund drei Mal so häufig von Wohnraummangel betroffen wie in ländlichen Gebieten (4%).

Vergleichsdaten der EU-Statistikbehörde Eurostat zeigen, dass in den Nachbarländern der Wohnraummangel im Jahr 2017 zum Teil noch deutlich größer war. So lebten zum Beispiel in Polen 41% der Bevölkerung in einer überbelegten Wohnung. In Österreich waren es 15% und in Frankreich 8% der Bevölkerung. Niedriger als in Deutschland lag die Quote in den Niederlanden (4%). EU-weit am geringsten waren die Überbelegungsquoten in Zypern und Malta (je 3%). Der EU-Durchschnitt betrug 16%. Ebenso wie in Deutschland war im EU-Durchschnitt die Überbelegungsquote unter armutsgefährdeten Personen und Erwachsenen mit ausländischem Pass (je 27%) sowie Alleinerziehenden und ihren Kindern (23%) überdurchschnittlich hoch.

Die Ergebnisse zur Überbelegung stammen aus der europaweiten Erhebung EU-SILC und können in der Eurostat-Datenbank im EU-Vergleich sowie nach Einkommen, nach Haushaltstyp, nach Staatsbürgerschaft und nach Verstädterungsgrad abgerufen werden. Daten für einzelne Städte und Gemeinden liegen nicht vor.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 14.01.2019

Seit 25 Jahren steigt die Zahl privater Schulen in Deutschland kontinuierlich an. Im Schuljahr 2017/2018 gab es 5839 allgemeinbildende und berufliche Privatschulen in Deutschland. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entspricht das 81% mehr als im Schuljahr 1992/1993 (3232).

Die Anzahl der Privatschulen erhöhte sich sogar dann noch weiter, als die Gesamtzahl aller Schulen Ende der 1990er Jahre aufgrund der drastisch gesunkenen Geburtenzahlen zurückging. So hat sich die Zahl der Schulen insgesamt von 2000 bis 2017 um 19% verringert. Die Anzahl der Privatschulen stieg dagegen im selben Zeitraum um 43%.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 08.01.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich der heutigen Verhandlung* des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Sanktionen im SGB II erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Wir hoffen, dass das BVerfG endlich Farbe bekennt und verbindlich klärt, ob Kürzungen der Grundsicherung vereinbar sind mit dem Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Statt auf Sanktionen, sollte stärker auf die persönliche Beratung und Betreuung gesetzt werden. Nur das kann die Betroffenen tatsächlich näher an den Arbeitsmarkt heranführen. Die AWO fordert außerdem, dass das Sanktionssystems hinsichtlich von Bedarfsgemeinschaften entschärft wird. Dies wäre ein wichtiger und längst überfälliger Beitrag zur Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut.“

Das derzeitige Sanktionssystem im SGB II geht davon aus, dass Leistungsbeziehende aktiviert und diszipliniert werden müssen, um ihren gesetzlichen Mitwirkungspflichten nachzukommen. „Dass diese Regelungen in der Praxis greifen, darf bezweifelt werden“, kritisiert Stadler. Tatsächlich gibt es nur wenige Erkenntnisse darüber, ob und wie Sanktionen wirken. Eine besonders negative Regelung besteht für junge Menschen. „Die schärferen Sanktionsregelungen für die unter 25-Jährigen lehnen wir entschieden ab“, betont Stadler. Jungen Menschen kann quasi alles – von der Unterkunft bis zur Heizung –wegsanktioniert werden. Diese Sanktionspraxis verschärft deren ohnehin schwierigen sozialen Verhältnisse und führt oft zu einer Isolation oder gar zur Wohnungslosigkeit. „Das Vertrauen der jungen Menschen in staatliche Institutionen darf nicht aufgegeben werden, denn einzig und allein auf Leistungskürzungen zu setzten, ist der falsche Weg“, betont der AWO Bundesvorsitzende.

*Zum Hintergrund: Nachdem das BVerfG einen Vorlagebeschluss aus dem Jahr 2015 aus formalen Gründen zurückgewiesen hatte, hat die 15. Kammer des SG Gotha die Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen im SGB II mit Beschluss vom 02. August 2016 erneut in Zweifel gezogen. Die Richter meinen, dass Sanktionen zu einer Lebensgefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit der Sanktionierten führen und damit gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie gegen die Freiheit der Berufswahl verstoßen. In der Praxis der Jobcenter geht der Großteil der Sanktionen auf sog. Meldeversäumnisse zurück, etwa weil Leistungsbeziehende ohne Begründung nicht zum vereinbarten Gespräch erscheinen. Diese machen in der Praxis drei Viertel der Fälle aus. Komplett streichen können die Jobcenter die Hartz IV-Leistung nur im Ausnahmefall, auf Antrag gibt es dann Lebensmittelgutscheine.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.01.2019

Nach den heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen haben sieben Prozent der Bevölkerung in Deutschland zu wenig Platz zum Leben. Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Wohnen ist ein Grundbedürfnis, doch in einer Wohnung zu leben, die den eigenen Bedürfnissen entspricht und zugleich bezahlbar ist, wird für immer mehr Bürgerinnen und Bürger zu einem kaum realisierbaren Traum. Wir benötigen drei Sofortmaßnahmen für mehr angemessenen Wohnraum: ein höheres Wohngeld, eine wirksamere Mietpreisbremse und einen verstärkten sozialen Wohnungsbau. Darüber hinaus ist es notwendig, Energie- und Wasserpreise sozial auszugestalten. Wohngeld und die Kosten der Unterkunft und Heizung müssen außerdem regelmäßig an die Lebensrealität der Menschen angepasst werden.“*

Wie die jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes verdeutlichen, sind von Überbelegung besonders armutsgefährdete Personen sowie Alleinerziehende und ihre Kinder betroffen. Auch Erwachsene mit ausländischem Pass lebten ebenfalls deutlich häufiger auf engem Raum als Erwachsene mit deutschem Pass.

Als eine der Maßnahmen gegen die zunehmende Verknappung des Wohnraums in Ballungsgebiete, wo die Bevölkerung rund drei Mal so häufig von Wohnraummangel betroffen ist, wie in ländlichen Gebieten, spricht sich die AWO u.a. auch für eine kritische Betrachtung des Mietspiegels aus. Die Geltungsdauer des Mietspiegels sollte von derzeit zwei Jahren verlängert werden, damit in diesen kurzen Betrachtungszeitraum Neuvermietungen nicht mehr so stark zu Ungunsten der Mieterinnen und Mieter hineinwirken. Zudem fordert die AWO die öffentlichen Investitionen des Bundes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus zu stärken und den Rückgang des Angebots an Sozialwohnungen zu stoppen. Ebenso sollte die Bodenspekulation eingedämmt werden. Derzeit schlagen sich Spekulationsgewinne in Bau- und Mietpreisen nieder, was zu großen sozialen Problemen führt und die Lage auf dem Wohnungsmarkt verschärft.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gibt es in Deutschland und Europa eine Vielzahl überbelegter Wohnungen. Das bedeutet, der Haushalt verfügt über zu wenige Zimmer im Verhältnis zur Personenzahl. Eine ausführliche Positionierung* zum Thema „Wohnen.Menschen.Recht – Wohnraum ist Lebensgrundlage und keine Ware“ hat die AWO 2018 veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 14.01.2019

Zum Jahresanfang erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Für die AWO hat ein ganz besonderes Jahr begonnen – sie wird 100 Jahre alt. Damals wie heute wird sie gebraucht, um denjenigen eine Stimme zu geben, die nicht immer für sich selbst eintreten können oder schlicht nicht gehört werden. Unsere Gesellschaft basiert auf dem Ziel von sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit. In einer älter und zunehmend verunsicherter werdenden Gesellschaft braucht es eine funktionierende soziale Infrastruktur im Quartier, von Kindertagesstätten, über Beratungseinrichtungen bis hin zu Seniorenzentren. Dafür setzt sich die AWO ein.“

Die Politik des Jahres 2019 wird im Zeichen der Europawahl, aber auch mehrerer deutscher Landtagswahlen stehen. „Wir müssen einen Rechtsruck befürchten. Umso wichtiger ist es, die bundesdeutsche Gesellschaft zusammenzuhalten. Es gibt zu viele Menschen, die nicht an der positiven wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben konnten“, kritisiert Wolfgang Stadler und fügt hinzu: „Die zunehmende Ungleichheit untergräbt den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und entlädt sich in einem Zulauf zu politischen Extremen. Angesichts dieser Entwicklung muss es die Aufgabe der Politik sein, das verloren gegangene Vertrauen der Menschen in den demokratischen und sozialen Rechtsstaat wieder zurückzugewinnen.“

Auch im Jahr 2019 sind die Anliegen, mit denen Marie Juchacz 1919 die Arbeiterwohlfahrt gegründet und ihr Selbstverständnis und ihren Anspruch geprägt hat, wieFrauenrechte, Vielfalt, Teilhabe, Menschenwürde, Gerechtigkeit und Solidarität, die Themen, für die sich die AWO engagiert. Dazu kommen neue gesellschaftliche Herausforderungen, die beispielsweise aus dem demografischen Wandel resultieren. So gibt es einerseits eine steigende Nachfrage nach sozialen Dienstleistungen beispielsweise für ältere Menschen sowie für die Betreuung von Kindern und andererseits einen wachsenden Fachkräftemangel, der in vielen Einrichtungen und Diensten schon heute spürbar ist. „Die AWO wird sich den Herausforderungen stellen und ihre knapp 100 Jahre Erfahrung in der sozialen Arbeit auch für die Zukunft bestmöglich nutzen“, erklärt Wolfgang Stadler abschließend.

Unter dem Motto 100 Jahre AWO – Erfahrung für die Zukunft – startet die AWO in ihr 100. Jubiläumsjahr. Mit ihrer annähernd 100-jährigen Geschichte zählt sie zu den ältesten Wohlfahrtsverbänden in Deutschland. Mehr Informationen dazu gibt es unter: www.100JahreAWO.org.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 02.01.2019

Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt das nun im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgestellte Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen/Erzieher“. Der Vorsitzende des AWO Bundesverbandes, Wolfgang Stadler, erklärt dazu:

„Dass Menschen mit Interesse am Erzieherberuf bislang zunächst kein Ausbildungsgehalt bekamen oder sogar Schulgeld zahlen mussten, hat viele Interessenten abgeschreckt. Der Erzieherberuf braucht mehr Anerkennung. Eine vergütete und praxisintegrierte Ausbildung ist deshalb genau so zu begrüßen wie die vorgesehene professionelle Praxisanleitung und die Möglichkeit, durch Weiterqualifikation finanziell zu profitieren. Das Bundesprogramm setzt hier an der richtigen Stelle an: Die Maßnahmen sind eine wichtige Weichenstellung für die Aufwertung des Berufsfeldes und damit auch für die Qualitätssicherung in der Kindertagesbetreuung. Das Bundesfamilienministerium selbst prognostiziert aber, dass bis 2030 fast 200.000 Fachkräfte in Kitas fehlen werden. Da kann dieses Paket nur der erste Schritt sein. Es müssen schnell weitere Maßnahmen folgen, die den Beruf attraktiver machen.“

Das Bundesprogramm baut auf drei Säulen auf. Der größte Baustein stellt die praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieher und Erzieherinnen dar. Hier sollen ab dem Ausbildungsbeginn 2019 bis zu 5000 Fachschüler gefördert werden. Weiterhin soll durch das Bundesprogramm die Praxisanleitung gefördert werden, sodass die Fachschüler eine professionelle Anleitung während der Praxisphasen erhalten. Bereits berufstätige Erzieher können weiter von dem dritten Baustein, einem Aufstiegsbonus für herausgehobene Aufgaben, profitieren.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.12.2018

Unter dem Motto 100 Jahre AWO – Erfahrung für die Zukunft – startet die AWO heute an ihrem 99. Geburtstag in ihr 100. Jubiläumsjahr. Die Arbeiterwohlfahrt wurde am 13. Dezember 1919 auf Initiative von Marie Juchacz gegründet. Mit ihrer annähernd 100-jährigen Geschichte zählt die AWO zu den ältesten Wohlfahrtsverbänden in Deutschland. „Das Gesicht unserer Gründerin Marie Juchacz ist das Gesicht unserer Jubiläumskampagne, unsere Kernthemen sind die Anliegen, mit denen Marie Juchacz das Selbstverständnis und den Anspruch der AWO geprägt hat:Frauenrechte, Vielfalt, Gegen Almosen – Für Teilhabe, Menschenwürdiges Leben, Gerechtigkeit und Solidarität“, erklärt der AWO Präsident Wilhelm Schmidt. Den Start in das Jubiläumsjahr wird online durch verschiedene Aktionen begleitet.

Die Jubiläumskampagne wird mit einer Jubiläumswebseite www.100JahreAWO.org das gesamte Jahr begleitet. In den verschiedenen Social-Media-Kanälen werden regelmäßig Berichte, Portraits, kurzweiligen Informationen und Bildformate veröffentlicht. Jeder der zwölf kommenden Monate widmet sich einem sozialpolitischen Thema. Bundesweit wird es eine Vielzahl an Aktionen geben.Die Veranstaltungen sind so vielfältig, wie die AWO. Von politischen Tagungen, über Stadtfeste, Karnevalsbeteiligungen bis zur Teilnahme an Sportveranstaltungen natürlich im AWO-Dress.

Die Not der Armen und vieler Frauen während des ersten Weltkrieges brachte Marie Juchacz zur Gründung der AWO. Durch diese Erfahrungen geprägt, setzte Marie Juchacz 1919 ihreIdee um, eine sozialdemokratische Wohlfahrtspflege zu gründen. DerParteiausschuss der SPD stimmte der Gründung des „Hauptausschusses für Arbeiterwohlfahrt“ zu. Dieser sollte die sozialen Anliegen der Arbeiterschaft in der Wohlfahrt durchsetzen. Juchacz kämpfte für das Frauenwahlrecht, leistete Widerstand gegen die Nationalsozialisten, musste ins Exil fliehen und setzte sich ihr Leben lang für diejenigen ein, die in der Gesellschaft keine Stimme hatten.

Die Motive ihres Wirkens fasst Marie Juchacz selbst 1927 so zusammen: „Der Gedanke der Solidarität, der alle Zweige der Arbeiterbewegung so wundervoll belebt, ist auch die Triebfeder unseres gemeinsamen Handelns zum Wohle hilfsbedürftiger Menschen. Der Starke soll mit eintreten für den Schwachen zum Wohle des Ganzen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.12.2018

„Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsdefizit im Kampf gegen Kinderarmut“, kommentiert die Vorsitzende des AWO Bezirksverbands Niederrhein, Britta Altenkamp, den Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK), die Einführung der Kindergrundsicherung erneut zu vertagen. Bereits im Dezember 2017 hatte die 94. ASMK beschlossen, bis zur 95. Konferenz ein Grobkonzept einer Kindergrundsicherung zu entwickeln und dabei auch die Umsetzung aufzuzeigen.

„Indem nun weiter in einer Arbeitsgruppe sondiert werden soll, wurde erneut eine wichtige Chance vertan, Kinderarmut wirksam zu bekämpfen. Wenn die Sozialminister*innen nicht willens sind, die politischen und rechtlichen Fragestellungen zu lösen, laden wir sie herzlich ein, ihre Fragen zu beantworten. Das Bündnis Kindergrundsicherung hat nämlich ein Konzept für die Umsetzung. Wir dürfen nicht noch mehr Zeit tatenlos verstreichen lassen“, so Britta Altenkamp.“

Jürgen Otto, Geschäftsführer des AWO Bezirksverbands Niederrhein betont, „dass alleine in Nordrhein-Westfalen jedes fünfte Kind in Armut lebt. Trotz aller Maßnahmen und Programme steigt die Kinderarmut – nicht nur in NRW – kontinuierlich an. Ein kompletter Systemwechsel bei den kindorientierten Leistungen ist daher jetzt erforderlich. Es bleibt zu hoffen, dass die ASMK unter dem Vorsitz Mecklenburg-Vorpommerns mehr Mut aufbringt als unter dem Vorsitz NRWs und den Weg für die Kindergrundsicherung frei macht“, wünscht sich Jürgen Otto.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. vom 07.12.2018

Im Jubiläumsjahr 100 Jahre Frauenwahlrecht sitzen gerade mal 30,9 Prozent weibliche Abgeordnete im Bundestag. In den Länderparlamenten sieht es teilweise noch schlechter aus. Die Hoffnung, dass Frauen schon „von allein“ mit jeder Wahl mehr repräsentiert sind, hat sich zerschlagen. Zurecht wird die Forderung nach einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen lauter – und zwar in nahezu allen politischen Parteien. Erste Schritte, dies zu erreichen, nennt der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) in einem heute veröffentlichten Positionspapier. Der djb fordert darin konkrete – auch gesetzliche – Maßnahmen zur Förderung von Parität in den Parlamenten.

„Wenn Parteien Frauen deutlich seltener zur Wahl stellen als Männer – auch dann, wenn es geeignete Bewerberinnen um Mandate gibt -, kann der Staat das auf Dauer nicht hinnehmen. Das ergibt sich nicht zuletzt aus dem Gleichberechtigungsgebot des Grundgesetzes. Die Wahlchancen von Frauen müssen gewährleistet und ihre strukturelle Benachteiligung in der deutschen Politik beseitigt werden. Solange eine Anpassung des Wahlrechts mit dem Ziel der Förderung von Parität aussteht, müssen der Gesetzgeber und die politischen Parteien das schon heute Mögliche tun. Auch die Parteien sind verfassungsrechtlich der Gleichberechtigung verpflichtet. Die heute präsentierten Vorschläge sind mit dem entsprechenden politischen Willen ohne weiteres umsetzbar.“, so die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig.

Als wichtigen ersten Schritt schlägt der djb vor, im Parteiengesetz festzulegen, dass „Frauen bei der Aufstellung der Kandidaturen für politische Wahlen geeignet gefördert werden“ müssen. Die Verpflichtung aller Parteien zu geeigneten Maßnahmen zur Herstellung von Chancengleichheit wäre damit ausdrücklich im Parteiengesetz verankert. Sie ist durch Regelungen in den Satzungen der Parteien zu erfüllen. Außerdem sollen Parteien, deren Wahllisten einen Frauenanteil von 35 Prozent aufwärts enthalten, im Rahmen der staatlichen Parteienfinanzierung belohnt werden. Der djb macht sich schließlich dafür stark, eine Frauenquote von 40 Prozent für die Besetzung von parlamentarischen Ausschüssen und Unterausschüssen in den Geschäftsordnungen der Parlamente zu verankern. Damit würden die Parlamente sich zu Grundsätzen bekennen, die für die Besetzung von Gremien der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft längst etabliert sind.

Gleichzeitig wendet sich Wersig gegen Stimmen im politischen Prozess, die gesetzliche Maßnahmen ablehnen und Frauen auffordern, sich mehr in Parteien zu engagieren: „Das Engagement ist nicht das Problem. Politisch engagierten Frauen kann nicht die Schuld für strukturelle Diskriminierung zugeschoben werden. Die Parteien haben in unserer Demokratie eine Verantwortung, nicht nur um Wählerinnen zu werben, sondern auch um Kandidatinnen. Gesetzliche Maßnahmen, die dafür sorgen, sind möglich und angesichts der Situation auch nötig.“

Das ausführliche Forderungspapier finden Sie unter: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K5/st19-02/.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V.vom 11.01.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „Sanktionen im SGB II“ ein Ende der Hartz-IV-Sanktionen gegen Familien mit minderjährigen Kindern. Von den Kürzungen der Bezüge ihrer Eltern sind Monat für Monat zehntausende Kinder und Jugendliche betroffen, besonders dann, wenn beispielsweise bei einer Kürzung der Kosten für die Unterkunft Wohnungslosigkeit droht. Das verstößt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch gegen das in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Recht auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen.

„Wenn den Eltern die Hartz-IV-Leistung gekürzt wird, leiden Kinder und Jugendliche zwangsläufig mit darunter. Das grenzt an Sippenhaft. Schon der normale Hartz-IV-Regelsatz von Kindern ist künstlich kleingerechnet und entspricht nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum. Raum für weitere Einsparungen besteht bei den Kindern also nicht mehr. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gibt es sogar Hartz-IV-Empfänger mit Kindern, bei denen für die Eltern gar keine Zahlungen mehr geleistet werden. Diese Sanktionen treffen Kinder in sozialer, psychischer und gesundheitlicher Hinsicht besonders hart“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich der heutigen mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „Sanktionen im SGB II“.

Auch unabhängig vom Ausgang des Verfahrens plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Reform der Hartz-IV-Gesetze, damit Familien mit minderjährigen Kindern zukünftig von Hartz-IV-Sanktionen ausgenommen werden. Diese Reform sollte einhergehen mit einem umfassenden, ressortübergreifenden Aktionsplan zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Je länger Kinder in Armut aufwachsen und unter Teilhabe- und Bildungsverlusten leiden, desto weitreichender sind die Langzeitfolgen für ihre Entwicklung und beruflichen Perspektiven. Demgegenüber brauchen wir nicht nur die Ausstattung von Kindern mit dem Allernötigsten, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein. Kinderarmut darf nicht kleingeredet, sondern sie muss durch konkrete politische Maßnahmen beseitigt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.01.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an Bund, Länder und Kommunen, anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention in diesem Jahr die Kinderrechte zu einer Leitlinie von Politik, Rechtsprechung und Verwaltungshandeln zu machen. „Wer verantwortlich handeln und dabei vor den zukünftigen Generationen bestehen will, muss die Interessen und Rechte von Kindern und Jugendlichen als einen ,vorrangigen Gesichtspunkt‘ für politisches Handeln in den Blick nehmen. Dazu sollten aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes vor allem Kinderrechte im Grundgesetz verankert, eine aktive Politik zur Überwindung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg gebracht sowie eine deutliche Stärkung des Bildungssektors in Angriff genommen werden. Auch wenn es seit der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention vor fast 30 Jahren eine Reihe von Verbesserungen gegeben hat, müssen wir der deutschen Gesellschaft in der Gesamtschau eine anhaltende Ausblendung und Verdrängung von Kinderinteressen attestieren“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Deswegen kommt aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes der Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz besondere Bedeutung zu. Denn die Kinderrechte leiden in Deutschland noch immer unter einem gravierenden Umsetzungsdefizit. „Bisher sind die übergreifenden Grundsätze der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland noch nicht vollumfänglich in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis verwirklicht. Das Prinzip dieser Konvention, dass nämlich Kinder Träger eigener Rechte sind, muss sich auch im Wortlaut des Grundgesetzes wiederfinden. Deshalb sollten die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz gleichrangig festgeschrieben werden. Gerade eine grundgesetzlich normierte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen folgt darüber hinaus auch einem gesamtgesellschaftlichen Interesse: Denn eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird dazu führen, dass sich die heute jüngere Generation auch später für die Mitgestaltung und den Erhalt unserer Demokratie engagiert“, so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung zu Jahresbeginn nachdrücklich dazu auf, neben der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz weitere wirksame Maßnahmen für ein kinderfreundliches Deutschland auf den Weg zu bringen. „Dazu gehört eine wirksame soziale Absicherung von Kindern ebenso wie gute Bildungschancen für alle Kinder. Es reicht es nicht aus, Kinderfreundlichkeit in Sonntagsreden immer wieder zu beschwören. Gerade die Politik hat entscheidenden Anteil und Verantwortung für die Gestaltung und finanzielle Absicherung einer kinderfreundlichen, und damit zukunftsfähigen Gesellschaft, die auf eine Stärkung nachwachsender Generationen angewiesen ist“, so Krüger.

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder einen Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung, auf Förderung und Schutz, eine gewaltfreie und sie schützende Erziehung, auf Bildung und Ausbildung, auf eine Erziehung zu demokratischen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie auf ihre angemessene Beteiligung am politischen und gesellschaftlichen Leben.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 01.01.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung auf, für die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland endlich grundlegende Reformschritte in die Wege zu leiten und ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Dazu braucht es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation im Rahmen einer Gesamtstrategie ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kinder und Jugendliche einerseits materiell absichert und zugleich eine nachhaltige soziale Infrastruktur gewährleistet. Die zum 1. Januar 2019 vorgesehene Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes für Kinder und Jugendliche um fünf bzw. sechs Euro ist nach Ansicht des Verbandes angesichts des nachhaltigen Problems der Kinderarmut in Deutschland nicht mal mehr ein Tropfen auf den heißen Stein.

„Durch ein Bundeskinderteilhabegesetz könnten arme Kinder und Jugendliche in Deutschland besser erreicht werden und die ihnen zustehenden Sozialleistungen auch tatsächlich in Anspruch nehmen. Ein Gesetz, das auf der einen Seite transparent Rechtsansprüche auf Förderung und Teilhabe sicherstellt und auf der anderen Seite regelt, wie die Kommunen vom Bund finanzierte infrastrukturelle Bildungs- und Teilhabeleistungen vor Ort umsetzen, könnte armutsbetroffene Kinder und Jugendliche nachhaltig aus der Armutsfalle herausführen. Es darf nicht vom Wohnort abhängen, ob arme Kinder und Jugendliche gut versorgt und gefördert werden. Der föderale Flickenteppich der regionalen Armutsbekämpfung muss mit einer bundesweiten Gesamtstrategie beendet werden. Sofern eine Änderung des Grundgesetzes zur wirkungsvollen Umsetzung eines solchen Vorhabens notwendig ist, sollte diese zügig in Angriff genommen werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt es sehr, dass die Bundesregierung mit dem Referentenentwurf für ein „Starke-Familien-Gesetz“ armutsbetroffene Kinder und Jugendliche stärker in den Blick nehmen will. „Aber leider bleiben die vorgesehene Reform des Kinderzuschlags und die beabsichtigen Änderungen des Bildungs- und Teilhabegesetzes auf nicht einmal halber Strecke stehen. Ein generelles Manko bleibt beispielsweise, dass der Kinderzuschlag weiter zu kompliziert bleibt, und eine automatische Auszahlung nicht in Angriff genommen wird. Beim Bildungs- und Teilhabegesetz beschränken sich die Reformen nur auf den schulischen Bereich, der Freizeitbereich und andere Förderungs- und Teilhabemöglichkeiten wie Sportvereine oder Musikschulen bleiben außen vor. Hier wünschen wir uns mehr Mut von der Bundesregierung für einen großen Wurf bei der Armutsbekämpfung von Kindern und Jugendlichen. Dazu gehören auch eine entsprechende Priorisierung der finanziellen Mittel in der Familienförderung insbesondere armer Familien und ein Ende der bisherigen komplizierten Beantragungsprozeduren und komplexen Anrechnungsregelungen für Leistungen, auf die Kinder und Jugendliche ein Anrecht haben“, so Krüger weiter.

Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.12.2018

Die nach einer aktuellen Studie der Beratungsgesellschaft EY enorm gestiegene Angst der Deutschen, im Alter zu verarmen, sei mehr als begründet, betont der Paritätische Gesamtverband mit Verweis auf seinen aktuellen Armutsbericht. Um Altersarmut wirksam zu bekämpfen, fordert der Verband ein umfassendes Maßnahmenpaket: Von einer Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent bis zur Erhöhung der Regelsätze in der Altersgrundsicherung von 424 Euro auf 628 Euro.

Nach dem Paritätischen Armutsbericht sind ein Viertel der erwachsenen Armen in Deutschland in Rente oder Pension. Damit stellen Rentner*innen und Pensionär*innen derzeit hinter den Erwerbstätigen die zweitgrößte Gruppe in dieser Population. Nach Einschätzung des Paritätischen werde die Altersarmut geradezu zwangsläufig weiter zunehmen, wenn nicht umgehend politisch gegengesteuert wird.

„In den nächsten Jahren werden viele Langzeitarbeitslose und Menschen aus dem Niedriglohnsektor ins Rentenalter kommen. Für viele von ihnen ist der Weg in die Altersarmut vorprogrammiert“, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Politik und vermeintliche Experten haben das Thema nicht ernst genommen oder in unverantwortlicher Weise schön geredet. Angesichts der vorliegenden Daten gibt es keinerlei Entschuldigung mehr für ein Nichtstun oder für Unzulänglichkeiten in der Bekämpfung von Armut im Alter und bei Erwerbstätigen“, so Schneider.

Die aktuellen Neuregelungen bei den Erwerbsminderungsrenten und der so genannten Mütterrente stellten zwar Verbesserungen dar, reichen aber aus Sicht des Verbandes bei weitem nicht aus, um dem Problem gerecht zu werden und Altersarmut wirksam zu vermeiden. Eine erfolgreiche Gesamtstrategie müsse bereits im Erwerbsleben ansetzen und insbesondere die gesetzliche Rentenversicherung stärken, fordert der Paritätische. Im Detail reichen die Forderungen des Verbandes von einer deutlichen Erhöhung des Mindestlohns auf 12,63 Euro über die Streichung der Riester-Unterstützung bis zur Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent und eine umfassende Reform der Altersgrundsicherung.

Der aktuelle Armutsbericht ist im Internet zu finden unter: www.der-paritaetische.de/armutsbericht

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 02.01.2019

Ein Drittel der erwachsenen Armen in Deutschland ist erwerbstätig, jede*r vierte arme Erwachsene ist in Rente oder Pension und nur ein Fünftel ist arbeitslos, so nur einer der vielen brisanten Befunde des aktuellen Armutsberichts des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Der Verband, für den die Paritätische Forschungsstelle mit Daten des Sozio-oekonomischen Panels (DIW) gerechnet hat, legt mit dem Bericht eine aktuelle Bestandsaufnahme der Armut in Deutschland vor. Ein Novum ist, dass der Bericht unter anderem erstmals der Frage nachgeht, wer die rund 13,7 Millionen Menschen, die in Deutschland in Armut leben, faktisch sind. Er räumt dabei mit diversen Klischees und Vorurteilen auf. So trifft offenbar auch die gängige Formel, Bildung allein schütze vor Armut, nicht zu: Wie die Analyse des Paritätischen zeigt, weisen fast drei Viertel der ab 25-jährigen Armen ein mittleres oder sogar hohes Qualifikationsniveau auf.

„Es ist Zeit, dass populäre, aber falsche Bilder über Armut in Deutschland korrigiert werden. Der Bericht zeigt, dass eine Neujustierung des armutspolitischen Instrumentariums dringend nötig ist“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Mit Blick auf den hohen Anteil Erwerbstätiger (33,2 %) und Rentnerinnen und Rentner (24,8 %) unter der Gesamtheit der erwachsenen Armen sei es fatal, dass die Politik regelmäßig auf die vergleichsweise unterdurchschnittlichen Armutsrisikoquoten dieser Bevölkerungsgruppen verweise und das Problem der Altersarmut und der Armut trotz Arbeit herunterzuspielen versuche. „Angesichts der vorliegenden Daten gibt es keinerlei Entschuldigung mehr für ein Nichtstun oder für Unzulänglichkeiten in der Bekämpfung von Armut im Alter und bei Erwerbstätigen“, so Schneider. Armut trotz Arbeit sei dabei entgegen der weit verbreiteten Annahme keinesfalls hauptsächlich ein Problem von Minijobs, so ein weiterer Befund. „Minijobber machen nur etwas mehr als ein Viertel der erwerbstätigen Armen aus. Die ganz überwiegende Mehrheit ist mehr als nur geringfügig tätig und 41 Prozent sind sogar voll erwerbstätig. Armut geht jedoch vergleichsweise oft mit befristeter Beschäftigung und Zeit- bzw. Leiharbeit einher“, erläutert Schneider.

Der Armutsbericht des Paritätischen enthält weiterhin auch Befunde zur „klassischen Betrachtung“ von Armut, die bestätigen, dass insbesondere Arbeitslose, Alleinerziehende, Menschen mit geringem Qualifikationsniveau und Menschen mit Migrationshintergrund überdurchschnittlich oft von Armut betroffen sind. Dass hier auch nach Jahren aller politischen Absichtsbekundungen zum Trotz keine Verbesserung erkennbar ist, sei ein „politischer Skandal“, so der Verband. Insbesondere die Kinderarmut ist laut Paritätischem Armutsbericht anhaltend und alarmierend hoch: Nicht nur jedes fünfte Kind in Deutschland lebt in Armut, sondern auch jeder fünfte arme Mensch in diesem Land ist ein Kind. Wie die Analysen der Paritätischen Forschungsstelle zeigen, steigt bei Alleinerziehenden dabei das Risiko der Einkommensarmut, desto jünger die Kinder sind: Weit über die Hälfte (56%) der Alleinerziehenden mit zwei und mehr Kindern unter 15 Jahren, leben in Armut.

Angesichts der Befunde fordert der Paritätische eine Neujustierung der Armutspolitik, die künftig deutlich breiter verstanden und ausgerichtet sein müsse. „Die Bekämpfung von Kinderarmut und insbesondere der Armut unter Alleinerziehenden, Arbeitslosen und Migranten ist mitnichten obsolet oder zweitrangig. Klar ist jedoch auch: Die armutspolitische Agenda muss deutlich breiter werden. Armut wird niemals in der Breite bekämpft werden können, ohne entsprechende Reformen in der Alterssicherung, ohne eine anspruchsvolle Arbeitsmarkt- und Mindestlohnpolitik und ohne einen Familienlastenausgleich, der arbeitende Eltern zuverlässig vor Armut schützt“, fordert Schneider.

Für das kommende Frühjahr kündigt der Paritätische einen großen Armutskongress an, der gemeinsam mit DGB, AWO und Nationale Armutskonferenz ausgerichtet und von zahlreichen Organisationen unterstützt wird.

Das Pressestatement von Ulrich Schneider finden Sie hier: 181213_Armutsbericht2018_Pressestatement_Schneider.pdf

Den aktuellen Armutsbericht ist zu finden unter: www.der-paritaetische.de/armutsbericht

Verschiedene Infografiken zum Armutsbericht finden Sie hier: cloud.paritaet.org/1.1/

Details und Anmeldung zum Armutskongress am 10. und 11.04.2019 in Berlin unter: www.armutskongress.de

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 13.12.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 01. Februar 2019

Veranstalter: Deutsche Juristinnenbund und das Deutsche Institut für Menschenrechte , in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien der Humboldt-Universität zu Berlin

Ort: Berlin

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) und das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR), in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien der Humboldt-Universität zu Berlin, laden sehr herzlich ein zum Fachtag „Die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland“ am 1. Februar 2019, von 9:30 bis 15:45 Uhr, im BMFSFJ, Glinkastraße 24 in Berlin.

Am 1. Februar 2019 ist die Konvention gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarates, in Deutschland ein Jahr in Kraft. Sie war der Anlass für die Reform des Sexualstrafrechts. Das war ein wichtiger erster Schritt. Die Istanbul-Konvention verlangt aber darüber hinaus umfassend den Schutz und die Unterstützung von Frauen unabhängig von ihren vielfältigen Lebenssituationen sowie den Aufbau von nachhaltigen Koordinierungs-, Implementierungs- und Monitoringstrukturen. Ein wichtiger Motor für die Umsetzung sind auch die Rechtsanwender*innen.

Der Jahrestag der Ratifizierung bietet Anlass, mit Vertreter*innen des Europarates, von Praxis, Wissenschaft, Behörden und Politik zu diskutieren, welche ersten Ansätze es für das innerstaatliche Wirksamwerden der Istanbul-Konvention bereits gibt. Darauf aufbauend wollen wir die nächsten notwendigen Schritte für die weitere Umsetzung der Menschenrechte von gewaltbetroffenen Frauen erörtern.

Eine zeitnahe Anmeldung wird empfohlen. Der Veranstaltungsort ist barrierefrei.

Weitere Informationen zu Programm und Anmeldung: https://www.djb.de/Veranstaltungen/2019/190201_IK/

Termin: 20. Februar 2019

Veranstalter: Gemeinnützige Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH (DKJS)

Ort: Berlin

Auf Grund der positiven Resonanz zur Veranstaltung „Vision Bildung: Zukunftsreise mit der DKJS“ und dem krankheitsbedingten Ausfall der Veranstaltung am 27.11. möchten man Sie nun herzlich zum Nachholtermin der Veranstaltung am 20.2.2019 einladen.
In einem kreativen Gedankenaustausch will man mit Ihnen an diesem Tag diskutieren, wie Bildung von Morgen aussehen soll und was wir heute schon für den Bildungserfolg junger Menschen in 25 Jahren tun können. Dazu wird auf eine gemeinsame Tour mit dem Bus „Linie 94“ und den ZUKUNFTSBAUERN durch die Berliner Bildungslandschaft eingeladen.

Zum Hintergrund der Veranstaltung:

Digitalisierung, Urbanisierung, veränderte Arbeitswelten, Nachhaltigkeit – die Diskurse um unsere Zukunft werden von vielfältigen Entwicklungen bestimmt, deren Auswirkungen niemand abschätzen kann. Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung wagt gerade deshalb den Blick nach vorn und fragt: Wie wird die Welt aussehen, in der junge Menschen in Zukunft leben werden und welche Kompetenzen sind dann wichtig? 2044 sind Kinder, die in 2019 geboren werden, 25 Jahre alt. Wie müssen sich Bildungsangebote und Lernwelten schon heute verändern, damit diese Kinder und Jugendliche in 25 Jahren Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich gestalten zu können? Was können wir gemeinsam tun, um diese Förderung zu ermöglichen?

Bitte melden Sie sich bis zum 06.02.2019 über den folgenden Link an: https://eveeno.com/25next-berlin

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frederike Lindau: frederike.lindau@dkjs.de

Termin: 20. Februar 2019

Veranstalter: Netzwerk Alleinerziehendenarbeit Baden-Württemberg

Ort: Stuttgart

Besonders für Alleinerziehende ist eine verlässliche, gut funktionierende Kinderbetreuung die wichtigste Grundlage für ihre Existenzsicherung. Manche sind auch auf eine Betreuung ihrer Kinder an Rand- und in Notzeiten angewiesen. Diese liegen außerhalb der regulären Öffnungszeiten, und dafür gibt es bislang so gut wie keine Lösungen. Das Netzwerk Alleinerziehendenarbeit Baden-Württemberg möchte deshalb Expert_innen unterschiedlichster Disziplinen und von verschiedenen Organisationen an einem Tisch zusammenbringen, um mit ihrer Expertise und aus ihrer Perspektive gemeinsam Ideen zu entwickeln, die diese Form der Kinderbetreuung realisierbar und bezahlbar machen.

Vorgestellt wird u.a. ein verstetigtes Projekt zur ergänzenden Kinderbetreuung des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) Essen. Mit Ihnen als Expert_innen werden wir in einen kreativen Diskussionsprozess einsteigen, um praktikable Lösungsvorschläge zur Umsetzung an die Landesregierung weitergeben zu können.

Anmeldung: bis 11.02.2019 über Evang. Frauen Württemberg, efw@elk-wue.de

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.netzwerk-alleinerziehendenarbeit.de

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung des Familienausschusses im Deutschen Bundestag zum Thema Gesamtevaluation der ehe- und familienpolitischen Leistungen unterstreicht das ZFF die Bedeutung der Evaluationsergebnisse und fordert darauf aufbauend eine konsequentere Weiterentwicklung der familienpolitischen Leistungen.

Im Jahr 2009 haben mehrere Forschungsinstitute im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) damit begonnen, wesentliche ehe- und familienbezogenen Leistungen zu evaluieren. Damit wurden 15 von insgesamt über 150 verschiedener Leistungen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft. Im Herbst 2014 wurde der Endbericht der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen veröffentlicht.

Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF) erklärt dazu: „Die Gesamtevaluation der ehe- und familienpolitischen Leistungen hat überaus wichtige Impulse und Erkenntnisse geliefert. Es wurde damals deutlich, wie wichtig zielgerichtete Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind. Diese Erkenntnisse haben bis heute Gültigkeit und werden durch aktuelle Berichte und Studien immer wieder belegt.“

Alexander Nöhring fährt fort: „Aus Sicht des ZFF wurde jedoch eine umfassende Reform der ehe- und familienpolitischen Leistungen, die die Evaluationsergebnisse ernst nimmt, nicht angegangen. Stattdessen werden Leistungen wie das Ehegattensplitting und die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner*innen, die nicht nur die Gesamtevaluation, sondern auch die Gleichstellungsberichte kritisieren, beibehalten, das ungerechte System aus Kindergeld und Kinderfreibeträgen weiter geführt und für Maßnahmen, die Kinder- und Familienarmut beseitigen könnten, viel zu wenig Geld zur Verfügung gestellt.

Das ZFF fordert hierzu seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von derzeit 619 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt.“

Die ZFF-Stellungnahme Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am 14.01.2019 zum Antrag der FDP-Fraktion „Wirksame, digitale und transparente Familienleistungen – Die Evaluation von ehe-und familienpolitischen Leistungen als dauerhafter Prozess“ vom 03.07.2018 (BT-Drs. 19/3174) finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 14.01.2019

Bei der Mitgliederversammlung des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) wurde die gemeinsame Erklärung „Familien brauchen ein Zuhause“ verabschiedet. Darin fordern die Mitglieder die Politik in Bund, Ländern und Kommunen auf, endlich umfangreich tätig zu werden, um Mietpreissteigerungen einzudämmen, Verdrängungen aus dem vertrauten Wohnumfeld zu verhindern und der räumlichen Segregation in unseren Städten entgegenzuwirken.

Die gemeinsame Erklärung im Wortlaut:

Familien brauchen ein gutes Zuhause!

„Familie ist überall dort, wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken.“ Damit sind Familien von zentraler Bedeutung für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft.

Wer Fürsorge leistet, der braucht dafür ein Zuhause: Ausreichenden und guten Wohnraum, im Fall von Pflege barrierefreie Zugänge, Rückzugsmöglichkeiten für alle Familienmitglieder und ein Wohnumfeld, welches genügend Freiräume zum Spielen, Bewegen sowie für Bildung und Freizeit bereithält.

In den vergangenen Jahren hat sich dieses jedoch immer mehr zu einem Luxusgut entwickelt. Der Wohnraum innerhalb von Städten und in stadtnahen ländlichen Gebieten wird knapper und damit teurer. Manche Familien rücken aufs Engste zusammen, wenn sie sich vergrößern, da sie keine Umzugsperspektive mehr haben. Die Nebenkosten steigen kontinuierlich an. Im Wohnumfeld werden durch Nachverdichtung zahlreiche Freiräume genommen. Viele müssen ihre vertraute Nachbarschaft verlassen und ihr Familienleben ohne ein soziales Unterstützungssystem organisieren. Gleichzeitig wird der Kampf um ausreichenden und guten Wohnraum überwiegend dem Markt überlassen mit der Folge, dass es Familien insgesamt, einkommensarme Familien in besonderer und Familien mit Migrationsgeschichte in außerordentlicher Weise, schwer haben, angemessenen Wohnraum zu finden. Arme oder von Armut bedrohte Familien müssen in engen, schlecht ausgestatteten Wohnungen leben. Einige werden wohnungslos.

Wir, die Mitglieder des Zukunftsforum Familie e.V. sagen STOP! Familien brauchen ein gutes Zuhause! Die Politik in Bund, Ländern und Kommunen muss endlich umfangreich tätig werden, um Mietpreissteigerungen einzudämmen, Verdrängungen aus dem vertrauten Wohnumfeld zu verhindern und der räumlichen Segregation in unseren Städten entgegenzuwirken.

Dazu gehört für uns die Umsetzung des Rechtes auf Wohnen, eine wirksame Mietpreisbremse, der Ausbau des öffentlichen Wohnungsbaus, eine sozial-integrative, inklusive und diskriminierungsfreie Stadtentwicklung sowie die sozial gerechte Weiterentwicklung von Transferleistungen, die das Existenzminimum für Wohnen absichern.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 10.12.2018

Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) wurde der siebenköpfige Vorstand in großen Teilen im Amt bestätigt.

Das Zukunftsforum Familie hat einen neuen Vorstand. Die Mitgliederversammlung wählte heute in Berlin Christiane Reckmann aus dem Bundespräsidium der Arbeiterwohlfahrt (AWO) erneut für zwei Jahre zur Vorsitzenden. Die Sozialarbeiterin und Sozialpädagogin führt den Verband seit seiner Gründung im Jahr 2002.

Stellvertretende Vorsitzende sind weiterhin die Kita-Fachberaterin Birgit Merkel, stellv. Vorsitzende der AWO Region Hannover e.V., und Dieter Heinrich, Geschäftsführer des Progressiven Eltern- und Erzieherverbandes in Nordrhein-Westfalen.

In ihrem Amt als Beisitzer*innen wurden der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler sowie Renate Drewke, Vorsitzende des AWO Unterbezirks Hagen-Märkischer Kreis und Mitglied im AWO Bezirksvorstand, und Anita Leese-Hehmke, Mitglied im Vorstand des AWO Landesverbandes Berlin, bestätigt.

Darüber hinaus freuen wir uns über ein neues Vorstandsmitglied. Neu gewählt im Amt der Beisitzer*innen wurde Britta Altenkamp, MdL und Vorsitzende der Arbeiterwohlfahrt (AWO) im Bezirk Niederrhein.

Wir gratulieren den Gewählten und freuen uns auf eine weiterhin hervorragende Zusammenarbeit.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 07.12.2018

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) der Bundesländer hat sich auf ihrer Sitzung am 05./06. Dezember 2018 erneut für eine grundlegende Reform der finanziellen Leistungen der Kinder- und Familienförderung ausgesprochen. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG begrüßt den Beschluss und appelliert an die Bundesregierung, eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung einzuführen, die die tatsächlichen Bedarfe abdeckt und alle Kinder und Jugendliche erreicht.

Der Beschluss der ASMK sieht vor, an einem grundlegenden Konzept einer Kindergrundsicherung weiterzuarbeiten, das die verschiedenen familienpolitischen Leistungen zu einer integrierten Einzelleistung verschmelzen und so den Zugang zu staatlicher Unterstützung erleichtern soll. Dieses Gesamtpaket soll sich in der Höhe an einem neu berechneten Existenzminimum orientieren und mit steigendem Einkommen abgeschmolzen werden. Außerdem soll es nur noch eine Anlaufstelle geben, bei der Familien Leistungen beantragen.

„Es ist ein wichtiges Signal, dass die Arbeits- und Sozialminister*innen der Länder sich erneut zu einer Kindergrundsicherung bekennen“, erklärt Christiane Reckmann, Sprecherin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. „Die Bundesregierung muss diesen Beschluss jetzt ernst nehmen und mutige Reformen angehen, anstatt sich weiterhin im Klein Klein zu verlieren. Verbesserungen beim Kinderzuschlag und beim Bildungs- und Teilhabepaket, wie sie aktuell geplant sind, sind zwar kurzfristig notwendig, aber sie verhindern Kinderarmut nicht nachhaltig. Das kann nur eine Kindergrundsicherung.“

Der Vorschlag, für den das Bündnis seit fast 10 Jahren eintritt, sieht eine Kindergrundsicherung in Höhe des jeweils aktuellen Existenzminimums vor – derzeit 619 Euro pro Kind und Monat – die mit steigendem Haushaltseinkommen sozial gerecht abgeschmolzen wird.

„Wir brauchen eine Kindergrundsicherung, die wirklich hält, was der Name verspricht: Dass Kinder in sozialer Sicherheit aufwachsen“, ergänzt Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes und Koordinator des Bündnisses. „Entscheidend dafür ist, dass wir damit wirklich alle Kinder erreichen! Dass Leistungen wie der Kinderzuschlag aufgrund bürokratischer Hindernisse und fehlender Transparenz nur bei 35 Prozent der Kinder ankommen, können wir nicht akzeptieren. Wir brauchen einen echten Systemwechsel bei den kindbezogenen Leistungen“, so Hilgers weiter.

Diese Kriterien sind für das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG unverzichtbar:

  • Existenzminimum für alle Kinder sichern – das Nebeneinander unterschiedlich hoher kindlicher Existenzminima im Sozialrecht oder Steuerrecht muss beendet werden. Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein. Die neue Leistung sollte an ein realistisch berechnetes kindliches Existenzminimum gekoppelt sein, das neben dem sächlichen Bedarf auch Bildung und Teilhabe umfasst. Im Gegenzug schlägt das Bündnis vor, dass Kinderfreibeträge, Kindergeld, Sozialgeld und weitere pauschal bemessene Transfers in der neuen Leistung aufgehen.
  • Sozial gerecht ausgestalten – die am stärksten von Armut betroffenen Gruppen müssen deutlich besser gestellt werden, etwa Alleinerziehende oder Familien mit mehreren Kindern. Die Kinder- und Familienförderung muss daher vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Starke Schultern können mehr tragen als Schwache, daher sinkt die Kindergrundsicherung mit steigendem Einkommen langsam ab. Wichtig ist dabei: Alle Familien profitieren, allerdings steigt der Förderbetrag für Kinder am unteren Einkommensrand deutlich an.
  • Unbürokratisch und direkt auszahlen – die Kindergrundsicherung muss einfach, unbürokratisch und automatisch ausgezahlt werden, damit sie auch tatsächlich ankommt. Schnittstellen zwischen Leistungen müssen gut aufeinander abgestimmt sein. Nicht-Inanspruchnahmen wie aktuell beim Kinderzuschlag von ca. 60-70 Prozent sind nicht hinnehmbar. Damit verbaut man Kindern die Chance auf einen guten Start ins Leben. Das Existenzminimum muss für jedes Kind gesichert sein.

Seit 2009 fordert das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG eine Reform der monetären Kinder- und Familienförderung. Ein entsprechendes Konzept wird seitdem mit Wissenschaft, Politik und Gesellschaft diskutiert und ständig weiterentwickelt. Dem Bündnis Kindergrundsicherung gehören vierzehn Verbände und dreizehn Wissenschaftler*innen an (www.kinderarmut-hat-folgen.de).

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 06.12.2018

Pressekonferenz und Präsentation des Sozialatlas mit dem Schwerpunkt Kinderarmut

Schlechte Zähne, ungesunde Ernährung, eingeschränkte soziale Teilhabe, psychische Beeinträchtigung: Entbehrungen gehören für arme Kinder zum Alltag. Diese Befunde gelten auch für das reiche Bayern. Wir, das Zukunftsforum Familie e.V (ZFF), haben die Zahlen und Fakten zur Kinderarmut in Bayern recherchiert und haben diese auf einer Pressekonferenz am 14.12.2018 in München vorgestellt. Hierfür wurden wir von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Bayern als Expert*innen geladen.

„Das reiche Bayern geht in vielen Fällen mit Kindern und ihren Familien beschämend um. Die Faktenlage zeigt, dass für eine Selbstzufriedenheit der für die Familienpolitik Verantwortlichen hierzulande kein Anlass besteht“, erklärte Thomas Beyer, Landesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Bayern.

Gemeinsam mit Alexander Nöhring, Geschäftsführer des Berliner Zukunftsforum Familie (ZFF), wurden Ursachen und Auswirkungen von Kinderarmut augefzeigt. Auch haben die beiden beleuchtet, wo das reiche Bayern anderen Bundesländern hinterherhinkt. Nöhring: „Auch wenn die Armutsquoten in Bayern auf den ersten Blick im Bundesvergleich gut aussehen, so verbergen sich hinter diesen Zahlen viele Einzelschicksale: Armut grenzt aus und steht einem guten Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen entgegen. Arme Kinder haben schlechtere Karten.“

Außerdem haben Beyer und Nöhring erstmals der Öffentlichkeit den zweiten Atlas zur sozialen Ausgrenzung in Bayern vorgestellt. Der erste befasste sich mit allgemeinen Aspekten von Ausgrenzung, der aktuelle hat den Schwerpunkt Kinderarmut.

Hier finden Sie den Atlas und das Hintergrundpapier: awo-bayern.de/fileadmin/awo-extern/pk_sozialatlas.zip

AKTUELLES

Die Mitgliederversammlung des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) hat am vergangenen Freitag die Vorsitzende des AWO Bezirksverbands Niederrhein, Britta Altenkamp, in den siebenköpfigen Vorstand des familienpolitischen Fachverbandes gewählt.

AWO-Bezirksgeschäftsführer Jürgen Otto freut sich über diese Personalentscheidung, „da der AWO Bezirksverband Niederrhein damit auf Bundesebene aktiv das Zukunftsthema Familienpolitik noch stärker mitgestalten und sein Fachwissen einbringen kann.“ Dafür sei die Essenerin Britta Altenkamp eine hervorragende Wahl. „Denn Britta Altenkamp ist als Landespolitikerin und als AWO-Vorsitzende über die Partei- und Landesgrenzen hinweg als Familienpolitikerin respektiert und anerkannt. Von ihrer Expertise als Interessensvertreterin von Familien und Kindern kann das ZFF nur profitieren“, so Jürgen Otto.

Das in Berlin ansässige ZFF wurde 2002 auf Initiative der AWO als familienpolitischer Fachverband gegründet. Im Auftrag seiner Mitglieder setzt es sich seitdem dafür ein, dass sich Familienpolitik an solidarischen und demokratischen Zielen orientiert sowie allen Generationen, Bevölkerungsgruppen und Lebensformen gerecht wird. In Zusammenarbeit mit Verbänden, Organisationen und Selbsthilfegruppen tritt das ZFF für eine zukunftsorientierte Familienpolitik ein.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. vom 10.12.2018

Familien mit kleinen Einkommen wirksam unterstützen

Die insgesamt positive Entwicklung der wirtschaftlichen Situation in Deutschland hat einen Teil der Familien nicht erreicht. Familien mit kleinen Einkommen sind trotz hoher Erwerbsorientierung und guter Qualifizierung der Eltern nicht immer vor Armutsrisiken oder Transferbezügen geschützt. Knappe Einkommen belasten den Familienalltag und die Lebensperspektiven von Kindern. Das Policy Paper „Familien mit kleinen Einkommen wirksam unterstützen. Chancen für ein gutes Aufwachsen von Kindern sichern“ der Prognos AG stellt wichtige Daten und Fakten zu Familien mit kleinen Einkommen vor und verdeutlicht, wie ein weiterentwickelter Kinderzuschlag diese Familien stärkt und bessere Chancen für ein gutes Aufwachsen von Kindern schafft. Worauf es ankommt? Arbeitsanreize stärken, Alleinerziehende besser erreichen und Transparenz und einfachen Zugang zur Unterstützung sicherstellen.

Policy Paper der Prognos AG: Familien mit kleinen Einkommen wirksam unterstützen

Lebenssituation und Einstellungen von Eltern mit kleinen Einkommen

Wie sieht der Alltag von Familien mit kleinen Einkommen aus? Wie erleben sie ihre finanzielle Situation, wie wirkt sich diese auf die Kinder aus und welche Rolle spielt die staatliche Familienförderung für sie? Diesen und weiteren Fragen ist das Institut für Demoskopie Allensbach in einer aktuellen Befragung von Familien mit kleinen Einkommen nachgegangen. Deutlich wird: Familien mit kleinen Einkommen benötigen finanzielle Entlastung, damit ihr Familienalltag leichter wird und Kinder bessere Bedingungen für ein gutes Aufwachsen haben.

Allensbach-Studie zu Lebenssituation und Einstellungen von Eltern mit kleinen Einkommen

Mehr Arbeitsanreize für einkommensschwache Familien schaffen

Familienhaushalte im unteren Einkommensbereich sind aktuell durch Steuern und Sozialabgaben sowie das Abschmelzen von Transferzahlungen stark belastet. Mehr zu arbeiten lohnt sich für sie oft nicht, weil „mehr Brutto“ für diese Familien nicht immer auch „mehr Netto“ bedeutet. Zwei Gemeinschaftsstudien – eine vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und dem Ifo-Institut sowie eine vom Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) und dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) zeigen, welche Reformoptionen es gibt, um bestehende Fehlanreize der Arbeitsmarktbeteiligung zu korrigieren. Im Ergebnis sind positive Effekte in den Haushalten, aber auch auf dem Arbeitsmarkt zu erwarten.

Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: Mehr Arbeitsanreize für einkommensschwache Familien schaffen

Studie des Instituts zur Zukunft der Arbeit: Arbeitsangebotseffekte einer Reform des Kinderzuschlags

Quelle: ImFokus. Newsletter des BMFSFJ Nr. 69 vom 09.01.2019

Im vergangenen Jahr hat der Deutsche Verein gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Dialogforum „Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ durchgeführt. Insbesondere die Debatte um Fragestellungen über eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe und die Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung wurden in dem Prozess bilanziert, befördert und fortgesetzt.

Die Dokumentation steht hier zum download bereit: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/vam/2017/dialogforum-17/doku-dialogforum_07-12-2018.pdf

Wie wird Familienleben jenseits gängiger Familienleitbilder gestaltet und gelebt? In den Beiträgen zu den Familienformen mit multipler Elternschaft beschreiben die Autorinnen und Autoren die Entstehungszusammenhänge und quantitative Verbreitung von Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Regenbogenfamilien sowie Familien nach Gametenspende und diskutieren deren Herausforderungen und Potentiale. Anschließend werden die aktuell geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Familienformen dargestellt und der Reformbedarf aufgezeigt. In einem weiteren Beitrag geht es um die Repräsentation von Familie in Fernsehserien. Zuletzt werden wichtige ethische Fragen im Kontext multipler Elternschaft erörtert.

Das Buch richtet sich an Fachkräfte der Familien-, Kinder und Jugendhilfe, Familiensoziologinnen und -soziologen sowie Sozialwissenschaftlerinnen und Sozialwissenschaftler anderer Fachrichtungen. Ihnen soll das Buch ermöglichen, den Blick auf Familie zu erweitern, indem wichtige Themen aufgezeigt werden, die im Familienleben mit multipler Elternschaft von Bedeutung sind.

Das Buch „Familien mit multipler Elternschaft. Entstehungszusammenhänge, Herausforderungen und Potenziale“ von Pia Bergold, Andrea Buschner, Birgit Mayer-Lewis, Tanja Mühling steht seit kurzem auf der Seite des Budrichs Verlags kostenlos zum Download zur Verfügung: https://shop.budrich-academic.de/wp-content/uploads/2017/05/9783847411215.pdf?v=3a52f3c22ed6

Quelle: www.shop.budrich-academic.de

Kinder und Jugendliche sollen in Wohlergehen aufwachsen und sicher ins Leben starten. Sie sollen die Bildung genießen, die ihren Interessen und Begabungen entspricht und teilhaben am Leben in dieser Gesellschaft. So können aus ihnen selbstbewusste und zufriedene junge Erwachsene werden. Das ist zu schaffen – aber nur, wenn politische Entscheidungen dauerhaften Fortschritt bringen. Nachhaltig heißt, die Bekämpfung von Kinderarmut nicht als Summe von Einzelmaßnahmen, sondern als Ganzes zu begreifen. Und das bedeutet nicht nur eine punktuelle, regionale Verbesserung anzustreben, sondern das Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen strukturell zu verändern.

Nötig ist eine Gesamtstrategie, mit deren Hilfe der Bund die Kommunen unterstützen kann. Eine Strategie, die junge Menschen materiell absichert und eine nachhaltige soziale Infrastruktur entwickelt. Der hier vorgestellte Ansatz eines neu zu schaffenden Bundeskinderteilhabegesetzes (BKThG) soll armutsbetroffenen jungen Menschen zum ersten Mal an zentraler Stelle einen ganzheitlichen Rechtsanspruch auf besondere Förderung und Teilhabe garantieren.

Es wird damit auch geregelt, wie die vom Bund finanzierten infrastrukturellen Bildungs- und Teilhabeleistungen auf der kommunalen Ebene gewährleistet und umgesetzt werden müssen. Mit diesem Vorschlag soll sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche die im bisherigen Bildungs- und Teilhabepaket vorgesehenen Leistungen direkt und unbürokratisch über die Institutionen vor Ort zur Verfügung gestellt bekommen und diese sozial barrierefrei in Anspruch nehmen können.

Ein bundesweites Monitoring und Evaluationen auf kommunaler Ebene sollten die Fortschritte begleiten und regelmäßig messen. Mit seinen Regelungen verwirklicht das Bundeskinderteilhabegesetz eine nachhaltige Kinderteilhabestrategie, die Armutsprävention für Kinder und Jugendliche als Ganzes denkt. So können die Lebenslagen armutsbetroffener Kinder tatsächlich und spürbar verbessert werden.

https://www.boell.de/sites/default/files/boll.brief_tg7_sicherer_start.pdf?dimension1=division_sp

Arbeitsmarktrisiken von Eltern werden oft an ihre Kinder weitergegeben, wie bereits vorliegende Studien zeigen. In diesem Kurzbericht wird untersucht, inwiefern die Teilnahme von Arbeitslosengeld-II-Beziehern an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen die späteren Erwerbschancen ihrer Kinder verbessert. Der Fokus liegt auf generationenübergreifenden Wirkungen von geförderten beruflichen Weiterbildungen, Lohnsubventionen und Ein-Euro-Jobs. Weiterbildungsteilnahme und Lohnsubventionen der Eltern weisen klare positive Effekte auf: Kinder von geförderten Eltern haben später größere Chancen, in betrieblicher Ausbildung oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein. Dagegen ist die Wirkung von Ein-Euro-Jobs geringer und beschränkt sich auf bestimmte Personengruppen. Insgesamt können solche Investitionen nicht nur den Geförderten selbst zugutekommen; sie verringern auch die Wahrscheinlichkeit, dass Arbeitsmarktrisiken an die nächste Generation weitergegeben werden.“ (Autorenreferat, IAB-Doku)

http://doku.iab.de/kurzber/2018/kb2718.pdf

Was wird in der immer schnelleren digitalen Welt aus dem Verweilen im gegenwärtigen Moment, dem zeitvergessenen Genießen und Tun, der Muße? Fehlt uns die Zeit dafür, und wenn ja, dann warum? Was in den digitalen Medien hindert uns daran? Lassen wir uns von der ständigen Möglichkeit zu kommunizieren, hindern? Wie verändert die sofortige Erreichbarkeit beliebiger Informationen, wie die Möglichkeit, jederzeit und von überall aus überall hin zu kommunizieren, das Umgehen mit Zeit? Diese Ausgabe enthält Philosophisches, Historisches und Neuro­,psychologisches dazu sowie Forschungsergebnisse und Überlegungen zu digitalem Lesen, Tagebuchschreiben und Muße-Apps.

http://www.zeitpolitik.de/zeitpolitikmagazin.html#zpm33

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Reform §219a: Fauler Kompromiss für Frauen und Ärzt*innen!

Berlin, 13. Dezember 2018 Anlässlich der öffentlich gewordenen Eckpunkte zur Reform des § 219a StGB kritisiert das Zukunftsforum Familie (ZFF) den getroffenen Kompromiss und fordert die ersatzlose Streichung des Paragraphen.

§219a StGB stellt nicht nur die „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe, er verhindert den freien Zugang zu sachlichen Informationen über die konkreten Möglichkeiten eines Abbruchs. Inzwischen liegen zahlreiche Klagen gegen Ärzt*innen vor, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und darüber öffentlich informieren. Nun hat die Bundesregierung gestern Abend Eckpunkte für eine Reform des Paragrafen vorgelegt.

Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt dazu: „Hier wird ein fauler Kompromiss auf dem Rücken der betroffenen Frauen und von Ärztinnen und Ärzten ausgetragen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Wir halten an der Forderung fest: § 219a StGB gehört ersatzlos gestrichen!“

Reckmann erklärt weiter: „Zwar dürfen künftig Ärzt*innen und Kliniken darüber informieren, dass sie Abbrüche von Schwangerschaften vornehmen, allerdings bleibt die sachliche Aufklärung über das „Wie“ eines solchen Eingriffs nach wie vor verwehrt. Die Bereitstellung von weiteren Informationen durch öffentliche Stellen ist zwar gut, aber zum einen bereits jetzt möglich und zum anderen längst nicht ausreichend. Der Staat sollte betroffene Frauen in ihrem Streben nach Informationen unterstützen und sie nicht damit alleine lassen! Darüber hinaus gehört für uns die Idee, die seelischen Folgen eines Abbruchs untersuchen zu wollen, nicht in einen Kompromiss, der sich mit dem Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche beschäftigt. Es ist unerträglich, wie hier das Streben nach Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte sowie nach freiem Zugang zu Informationen für die betroffenen Frauen mit der Polemik von Abtreibungsgegner*innen vermischt wird.“

Den Offenen Brief „Für Information und Selbstbestimmung – Abschaffung des §219a!“, der von 27 Organisationen unterzeichnet und im April sowie nochmals im Oktober 2018 veröffentlicht wurde, finden Sie hier: 20181011_erneut_offener_Brief_für_die_Aufhebung_219a_StGB.pdf