Politische Debatte zum § 219a StGB Kompromiss: Frauen und Ärzt*innen endlich ernst nehmen!

Berlin, 14. Februar 2019 – Anlässlich des beschlossenen Eilverfahrens im Bundestag sowie der morgigen Debatte im Bundesrat zum Kompromiss des §219a fordert das Zukunftsforum Familie (ZFF), Frauen und Ärzt*innen endlich ernst zu nehmen und den Paragraphen ersatzlos zu streichen.

Mit der erneuten Einbringung des Regierungsentwurfs zur Reform des § 219a StGB als Antrag der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD ist der Weg frei für ein beschleunigtes Verfahren im Parlament. Bereits Ende kommender Woche soll die Reform verabschiedet werden. Gleichzeitig beraten aber erst morgen der Bundesrat sowie der Bundestag in erster Lesung über das geplante Gesetz.

Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt dazu: „Mit der Einbringung des Gesetzestextes als Fraktionsantrag bedienen sich die Regierungsparteien eines Kniffs, der dafür sorgt, dass die politische Debatte im parlamentarischen Verfahren so gut wie vorbei ist, bevor sie erst richtig losgehen konnte. Das ist der Bedeutung dieses frauenpolitisch so wichtigen Themas unwürdig!“

Reckmann fordert: „§219a StGB entmündigt Frauen und begegnet Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, mit Misstrauen. Daran ändert auch die geplante Reform nichts. Zwar mag es an einzelnen Stellen Verbesserungen geben, indem etwa Ärztinnen und Ärzte künftig öffentlich sagen dürfen, dass sie Abbrüche vornehmen. Auch eine qualitativ aufgewertete Adressliste sowie die gesicherte Information über Methoden des Abbruchs verbessert die Informationslage. Allerdings dürfen Ärztinnen und Ärzte weiterhin nicht öffentlich selbst darüber informieren, wie sie bei einem Abbruch vorgehen. Es kann nicht sein, dass den Fachleuten unlautere Absichten unterstellt werden, während radikale Abtreibungsgegner*innen ihre Ansichten ungehindert im Netz verbreiten dürfen. Wir fordern die ersatzlose Streichung des § 219a!“

Im April und Oktober veröffentlichte ein breites Bündnis von Organisationen einen Offenen Brief zur Aufhebung des § 219a StGB, den das ZFF mit auf den Weg gebracht hat. Diesen finden Sie hier.

Für eine ausführliche Stellungnahme verweist das ZFF auf die Positionierung des AWO Bundesverbands zum „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Information_Schwangerschaftsabbruch219a.html