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ZFF-Info

ZFF-Info 05/2020

SCHWERPUNKT I: Corona-Schutzpaket

Anlässlich der heutigen Kabinettsbefassung einer Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus (Sozialschutz-Paket) begrüßt das ZFF ausdrücklich die schnelle Unterstützung durch die Bundesregierung. Da arme Familien jedoch weit gehend auf sich alleine gestellt bleiben, mahnt das ZFF dringend zu weiteren Schritten.

Immer stärker setzt die „Corona-Krise“ unser Land, und damit auch die Familien, unter Druck: Eltern arbeiten in Kurzarbeit, werden entlassen oder stehen als Selbstständige vor dem wirtschaftlichen Ruin. Um krisenbedingte Einbußen schneller abfedern zu können, bietet das Sozialschutz-Paket einfachere und schnellere Zugänge zu Leistungen an. Hierzu zählen u.a. die Verringerung des Einkommensbemessungszeitraums für den Kinderzuschlag sowie eine fortlaufende Gewährung für Beziehende des höchstmöglichen Kinderzuschlags ohne weitere Prüfung. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf leichtere Zugänge zu SGB II Leistungen u.a. durch die Aussetzung von Vermögensanrechnungen sowie die weitere Annahme der Angemessenheit bei tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im SGB II.

Dazu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF: „Geschlossene Schulen und Kindergärten sind nicht nur eine Herausforderung für Familien, die nun Kinderbetreuung, Hilfe bei den Hausaufgaben und Home-Office unter einen Hut bringen müssen, sie verschärfen vor allem die Situation von armutsbedrohten oder betroffenen Familienhaushalten. Das tägliche Mittagessen in Schule, Hort und Kindertagesbetreuung fällt weg und auch der Computer, den die Kinder und Jugendlichen nun dringend bräuchten, um die notwendigen digitalen Schulaufgaben zu bearbeiten, fehlt häufig. Hinzu kommt, dass vielerorts die günstigeren Lebensmittel seit Tagen vergriffen sind. Für Familien im SGB II-Bezug oder mit kleinen Einkommen ist das eine Katastrophe, denn sie können sich so den täglichen Bedarf an Lebensmitteln schlicht nicht mehr leisten. Gerade jetzt sind politisch Verantwortliche gefragt, Familien unbürokratisch zu unterstützen, wenn es um die Existenzsicherung und die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen geht.

Die nun vorliegenden Maßnahmen sind gut und richtig, denn sie können Familien in der aktuellen herausfordernden Situation unterstützen, ihre wirtschaftliche Not abfedern und den Zugang zu sozialen Sicherungssystemen erleichtern. Sie kommen aber vielfach nicht bei Familien an, die von SGB II-Leistungen leben.

Wir unterstützen daher die Forderung des Deutschen Kinderschutzbundes, eine Pauschale von 90 Euro pro Monat und Kind für alle Familien, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, unbürokratisch auszubezahlen. So könnte zumindest das fehlende Mittagessen in Schule, Hort und Kita kompensiert werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass alle Schulkinder durch die Übernahme der entsprechenden Anschlusskosten Zugang zum Internet haben sowie die Anschaffung von digitalen Endgeräten oder Computern ermöglicht wird, sofern diese nicht vorhanden sind. Hierfür wird ein zusätzliches „Schulbedarfspaket“ dringend benötigt. Die Idee einiger Verbände, krisenbedingte Erhöhungen des Regelsatzes sowie entsprechende Zuschläge zu gewähren, hält das ZFF ebenso für einen guten Weg.

Um ein weiteres Abrutschen in Armut aufgrund von Sorgeverantwortung zu verhindern, braucht es darüber hinaus dringend sofortige bezahlte Freistellungen für Familien, besonders für Alleinerziehende, die durch die Betreuung ihrer Kinder nicht in der Lage sind, zu arbeiten.

Seit langem fordern wir gemeinsam mit einem breiten Bündnis die Einführung einer Kindergrundsicherung, die die Existenz von Kindern und Jugendlichen, unabhängig vom Geldbeutel Ihrer Eltern, sichert. Auch wenn dies keine kurzfristige Maßnahme darstellt, so zeigt sich die Dringlichkeit der Forderung mehr denn je!“

Die Stellungnahme des ZFF zur Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Gesetzes für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) finden Sie u>

Für den heutigen Tag, den 23.03.2020, war darüber hinaus eine Anhörung des Familienausschusses im Deutschen Bundestag zum Thema Kindergrundsicherung geplant, die auf Grund der aktuellen Corona-Krise verschoben werden musste. Die Stellungnahme des ZFF finden Sie u>

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 23.03.2020

Ministerin Giffey stimmt sich mit Ländern über Maßnahmen in der Corona-Krise ab

Kontaktbeschränkungen und Quarantänemaßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Ausbreitung sind für viele Familien eine enorme Herausforderung. Druck, Existenzängste und Konflikte können insbesondere in bereits belasteten Familien in Gewalt gegen Kinder und Jugendliche münden. Wir im Bundesfamilienministerium nehmen bereits wahr, dass die Beratungsangebote stärker nachgefragt werden. Beim Elterntelefon der „Nummer gegen Kummer“ unter der Rufnummer 0800 111 0550 gibt es aktuell einen Anstieg von 21 Prozent gegenüber den Vormonaten. Bei der Chat-Beratung für Kinder und Jugendliche liegt der Anstieg bei 26 Prozent. Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey steht im intensiven Austausch mit den Jugend- und Familienministerinnen und -ministern der Länder, um Hilfsmaßnahmen in der Corona-Krise abzustimmen.

Bundesjugendministerin Giffey: „Bund, Länder und Kommunen müssen jetzt alles tun, damit Kinder und Jugendliche auch während der Corona-Krise vor Missbrauch und Gewalt geschützt sind. Deshalb ist eine funktionsfähige Kinder- und Jugendhilfe in der derzeitigen Lage von ganz erheblicher Bedeutung. Denn Kinder- und Jugendschutz ist Gesundheits- und Lebensschutz. Gemeinsam mit meinen Länderkolleginnen und -kollegen berate ich über flexible Lösungen für einen funktionierenden Kinderschutz, etwa konkrete Maßnahmen zur Durchführung ambulanter Hilfen und die Stärkung der Online- und Telefonberatungsangebote. Wir brauchen dafür dringend die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe. Sie sind systemrelevant, weshalb es für ihre Kinder eine Notbetreuung in Kitas und Schulen geben sollte. Wir als Bundesjugendministerium unterstützen Länder und Kommunen bei ihren Anstrengungen vor Ort, um Leid zu verhindern. Wo die Belastung zu groß wird, muss geholfen werden. Wo Gefahr droht, muss konsequent gehandelt werden.“

Kindeswohlsichernde Hilfen fortsetzen, jeden Einzelfall prüfen

Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe, die Kindeswohl sichern, müssen ihre Arbeit weiterführen. Das gilt auch für ambulante Hilfen, sofern es um die Abwehr von Kindeswohlgefährdungen geht. In jedem Einzelfall muss geprüft werden, in welchem Rahmen die Hilfe fortgesetzt werden kann. Hier sind flexible Lösungen gefragt: Die Fachkräfte können beispielsweise durch telefonischen Kontakt oder Video-Gespräche mit den Familien wichtige Unterstützungsarbeit leisten.

Hilfe über das Sozialschutz-Paket

Dabei ist von zentraler Bedeutung, dass auch die freien Träger weiterhin ihre für den Kinderschutz relevanten Leistungen erbringen und den Betrieb ihrer Einrichtungen aufrechterhalten. Sie erhalten Sicherheit mit dem gerade beschlossenen Sozialschutz-Paket. Der Bund hat darin einen Sicherstellungsauftrag geregelt, durch den soziale Dienstleister und Einrichtungen weiterhin Zahlungen vom öffentlichen Träger erhalten, unabhängig davon, ob diese ihre ursprünglich vereinbarte Leistung tatsächlich ausführen oder nicht. Die freien Träger sind zugleich angehalten, ihre Ressourcen dort einzusetzen, wo es im Moment dringend nötig ist. Dazu gehört alles, was für einen funktionierenden Kinderschutz notwendig ist.

Beschäftigte der Kinder- und Jugendhilfe sollten Notbetreuung nutzen

Die Kinder- und Jugendhilfe ist nach Auffassung des Bundesfamilienministeriums systemrelevant. Deshalb sollte es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich sein, ihre Kinder in eine Notbetreuung in Kitas und Schulen zu geben. Zu dem Kreis der Berechtigten sollte die stationäre Kinder- und Jugendhilfe, die Notbetreuung und die sonst kindeswohlsichernde Kinder- und Jugendhilfe gehören.

Online-Angebote für Kinder, Jugendliche und Eltern

„Wir verstärken die Beratungsangebote, die wir bereits fördern und bauen sie aus, wo es geht,“ so Ministerin Giffey weiter. „Viele Jugendliche sind im Netz unterwegs, deswegen eignen sich Online-Angebote zur Beratung in Krisensituationen besonders gut. Hier konnten wir eine Reihe von Projekten ausbauen. “Geplant ist der Ausbau der Jugend Notmail (jugendnotmail.de), bei der Kinder und Jugendliche von 10 bis 19 Jahren per E-Mail, im Gruppenchat oder in offenen Foren Unterstützung, Rat und Austausch finden. Die Beratungsangebote der „Nummer gegen Kummer“ für Kinder und Jugendliche (Rufnummer: 116 111) sowie für Eltern (Rufnummer 0800 111 0550) und von jmd4you (Beratung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund) werden erweitert. Der BMFSFJ-Projektpartner Off Road Kids baut sein Angebot Sofahopper.de, Hilfe für junge Menschen auf der Straße weiter aus: Off Road Kids bietet jetzt Live-Chat- und Telefonberatung bis in die Abendstunden hinein an. Zudem sind dann alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Streetwork-Stationen als Online-Berater bei „sofahopper.de“ im Einsatz. Das BMFSFJ hat ad hoc die Online-Jugend- und Elternberatung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. (www.bke.de) ausgebaut. Das erweiterte Angebot steht seit Anfang letzter Woche zur Verfügung. Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen hat auf der Seite elternsein.info bundesweit verfügbare Beratungsangebote für Eltern zusammengestellt und stellt Fachkräften in den Frühen Hilfen in Kürze FAQ zur Bewältigung der besonderen Situation zur Verfügung.Bei der Bundesstiftung Mutter und Kind wird schwangeren Frauen in einer Notlage jetzt vorübergehend eine formlose Antragstellung per Post nach telefonischer Beratung ermöglicht. Zudem stellen die Schwangerschaftsberatungsstellen vielfach auf Videoberatung um.

Unterstützung für die Fachkräfte in Kitas, Jugendämtern und freien Trägern

Das BMFSFJ wird durch das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz, die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen und die Universität Hildesheim Online-Angebote bereitstellen, die Jugendämter und freie Träger darin unterstützen, flexible Lösungen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der gegenwärtigen Situation zu finden. Dafür wird eine Kommunikations- und Transferplattform eingerichtet, die Informationen zum Umgang mit den aktuellen Herausforderungen bündelt und Best-Practice-Beispiele sammelt.Im Bundesprogramm Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher wird Im April die Online-Lernplattform „Praxisanleitung digital“ freigeschaltet. Damit können Fachkräfte aus Kitas die Zeit der Schließungen für ihre Weiterbildung nutzen.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31.03.2020

Eltern mit Verdienstausfällen können Anspruch auf Zusatzleistung prüfen

Die Ausbreitung des Corona-Virus‘ stellt viele Familien vor große organisatorische und finanzielle Probleme: Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge gravierende Einkommenseinbußen. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey startet deshalb einen Notfall-KiZ für Familien mit kleinen Einkommen.

Die bereits bestehende Familienleistung Kinderzuschlag, kurz KiZ, unterstützt Familien, in denen der Verdienst der Eltern nicht für die gesamte Familie reicht. Der Wirkungsbereich des Kinderzuschlags wurde im vergangenen Jahr mit dem Starke-Familien-Gesetz ausgedehnt, etwa 2 Millionen Kinder sind anspruchsberechtigt, weil ihre Eltern kleine Einkommen haben. Pro Kind kann das monatlich bis zu 185 Euro zusätzlich bedeuten.

Bisher war das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate die Berechnungsgrundlage. Für den Notfall-KiZ wird nun der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt. Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:

„Für viele Familien im Land sind Verdienstausfälle derzeit eine existenzielle Sorge. Dieses Problem ist keine reine Privatsache, es braucht auch die Unterstützung des Staates. Deshalb machen wir den Kinderzuschlag leichter zugänglich und öffnen ihn kurzfristig für diejenigen, die jetzt erhebliche Einkommenseinbrüche haben. Damit helfen wir Familien in krisenbedingten Lebenslagen ganz konkret. Eltern sollten deshalb prüfen, ob sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Die Beantragung geht ganz einfach online unter www.notfall-kiz.de. Wir schaffen damit ein Schutzschild für die Familien: Neben dem Kurzarbeitergeld, das für Familien höher ausfällt als für Kinderlose, und den Regelungen zur Entgeltfortzahlung bei geschlossener Kita oder Schule ist der KiZ ein wichtiger Baustein für die Familien im Schutz vor den Corona-Folgen.“

Weitere Informationen zum KiZ

Die Berechnungsgrundlage für den KiZ wird vom 01.04.2020 bis zum 30.09.2020 das Einkommen des jeweils letzten Monats vor Antragsstellung, nicht mehr der Durchschnitt der vergangenen sechs Monate. Antragsteller belegen ihr Einkommen anhand der Einkommensbescheinigung des Monats vor Antragstellung.

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Leistung für Eltern, die zwar für sich selbst genug verdienen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp für ihre gesamte Familie reicht. Die Familien werden mit bis zu 185 Euro pro Kind monatlich unterstützt, damit die Kinder besser gefördert werden und Kinderarmut vermieden wird. Mit der zweiten Stufe des Starke-Familien-Gesetzes, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, besteht für noch mehr Familien Anspruch auf diese wichtige Leistung.

Durch den „Kinderzuschlag Digital“ ist der Zugang zu der Leistung schneller und unbürokratischer geworden. Das ist in Zeiten der Corona-Verbreitung besonders wichtig, weil die Eltern den Antrag nicht persönlich in der Familienkasse abgeben müssen. Ein Online-Antragsassistent spart mit zahlreichen Komfortfunktionen den Gang zur Behörde und unterstützt Eltern bei der Antragstellung.

Informationen zum Notfall-KiZ finden Sie hier:

www.notfall-kiz.de

Eltern und andere Interessierte finden hier Informationen zur Beantragung und können zudem prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen:

www.kinderzuschlag.de

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter:

www.infotool-familie.de

www.familienportal.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.03.2020

Heute wird der Deutsche Bundestag voraussichtlich ein Sozialschutzpaket beschließen. Hierzu können Sie den familienpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, gerne wie folgt zitieren:

„Ich bin sehr stolz auf unser Land und besonders auf unsere Familien, die jetzt noch mehr Verantwortung füreinander übernehmen. In Not und Sorge brauchen wir starke Familien. Die Bewältigung der Pandemie mit allen Auswirkungen bedarf familiärer Sicherheit. Wir beschließen deshalb – den Herausforderungen angemessen – heute im Bundestag ein historisches Paket in einem historischen Schnellverfahren, das bepackt ist mit vielen wichtigen und zielgenauen Maßnahmen für die Menschen und damit für diese Familien in unserem Land. Mit einer Maßnahme, dem so genannten ‚Notfall-KiZ‘ wollen wir Familien mit dem Kinderzuschlag unbürokratisch und zielgenau unterstützen, bei denen das Geld aufgrund der Corona-Pandemie-Krise knapp ist. Eltern können ab sofort unkompliziert und per digitalem Antrag im erleichterten Verfahren bis zu 185 Euro Kinderzuschlag erhalten. Wichtig ist, dass mit dem Anspruch auf Kinderzuschlag auch der Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket verbunden ist. Der Notfall-KiZ fügt sich in eine Reihe von weiteren Maßnahmen ein. Dazu gehört auch die Möglichkeit eines finanziellen Ausgleichs für Eltern, die aufgrund der Kita- oder Schulschließung ihr Kind betreuen und nicht arbeiten können. Es ist ein Paket, das den Namen verdient – ein echtes Sozialschutzpaket!“

Wichtig für Familien: Alle wichtigen Informationen finden sie online unterwww.notfall-kiz.de.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 25.03.2020

Zum heutigen Kabinettsbeschluss für ein Sozialschutz-Paket in der Corona-Krise erklärt SvenLehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Es ist richtig, jetzt einen milliardenschweren Sozialschutz auf den Weg zu bringen, um existentielle Notlagen in Folge der Corona-Krise abzufedern. Eine klaffende Leerstelle im Gesetzentwurf ist allerdings der Schutz der Ärmsten in unserer Gesellschaft, deren Situation sich durch die Krise verschärfen wird. Angesichts der zu erwartenden sozialen Probleme ist das Sozialschutz-Paket der Regierung zu zaghaft.

Die größte Leerstelle des Gesetzentwurfs trifft aber leider die Ärmsten. Dass der Regelsatz für Kinder und Erwachsene in Hartz IV seit vielen Jahren auf Kante genäht ist, fällt uns jetzt auf die Füße. Denn günstige Lebensmittel sind schnell vergriffen und mehr als die Hälfte der Tafeln hat geschlossen. Familien, die bereits jetzt in Hartz IV leben, gehen bei diesem Maßnahmenpaket leer aus. Dabei trifft sie die aktuelle Krise besonders hart. Wenn es kein Mittagessen in der Schule oder Kita gibt, keine Angebote in Freizeiteinrichtungen, dann steigen die Kosten zu Hause. Es ist die Aufgabe des Staates, jetzt schnelle Hilfen zu sichern. Wir brauchen dringend eine Erhöhung des Regelsatzes fü r Kinder und Erwachsene, mindestens als Aufschlag im Rahmen eines Mehrbedarfs.

Die Bundesregierung geht mit der Vereinfachung der Grundsicherung richtige Schritte, um jetzt schnell und unbürokratisch Leistungen zu gewähren und den Betroffenen zu helfen. So werden auch die Beschäftigten in den Jobcentern und Sozialämtern entlastet. Aber diese Maßnahmen müssen für alle Leistungsempfänger gelten, um ein Zwei-Klassen-System zu verhindern. Außerdem müssen alle bestehenden Sanktionen ausgesetzt werden, damit das Existenzminimum immer gesichert ist und zusätzliche Notlagen in dieser Krise verhindert werden.

Es ist gut, dass die Bundesregierung nach dem berechtigten Aufschrei der Sozial- und Wohlfahrtsverbände nun doch soziale Dienste und Einrichtungen, die in dieser Zeit nur eingeschränkt angeboten werden können, in die Schutzschirme von Bund und Ländern einbezieht. Denn die gemeinnützige Sozialwirtschaft ist ein Garant für die soziale Infrastruktur in unserem Land.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 23.03.2020

Zur Forderung des Kinderschutzbunds nach sofortiger Erhöhung existenzsichernder Leistungen für Familien in der Corona-Krise erklären Katja Dörner, kinder-und familienpolitische Sprecherin, und Sven Lehmann, sozialpolitischer Sprecher.

Die Corona-Krise trifft Familien und Alleinerziehende in Armut besonders hart. Der Hartz IV-Regelsatz reicht hinten und vorne nicht, um den Wegfall von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket aufzufangen. Denn die Schließung von Schulen, Kitas und Freizeiteinrichtungen bedeutet oft nicht nur den Wegfall der Tagesbetreuung der Kinder, die nun zuhause geleistet werden muss. Für viele Kinder fällt damit auch das kostenlose Mittagessen in der Kita oder Schule weg. Auf diese Mahlzeit waren viele arme Familien schon vor der Corona-Krise angewiesen, ihre Zahl dürfte jetzt erst recht weiter steigen. Und das in Zeiten, in denen günstige Produkte in den Supermärkten vergriffen und viele Tafeln als letzter Notnagel schließen müssen.

Deshalb ist der Vorstoß des Kinderschutzbundes richtig. Familien in Armut, denen aufgrund von Kita- und Schulschließungen höhere Lebenshaltungskosten entstehen, brauchen sofort Unterstützung. Die Erhöhung existenzsichernder Leistungen für Familien wie des Hartz IV Regelsatzes kann da eine rasche und unbürokratische Hilfe sein. Wir müssen jetzt schnell handeln, um zusätzliche Notsituationen für Kinder in Familien zu verhindern.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 20.03.2020

Angesichts der Coronakrise werden aktuell etliche Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene beschlossen. Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, und Doris Achelwilm, Sprecherin der Fraktion für Gleichstellungspolitik, fordern, dass es dabei einen stärkeren Blick auf die spezifischen Belange von Frauen und ihre Situationen und Bedarfe braucht. Sie haben deshalb heute ein Positionspapier mit Maßnahmen veröffentlicht, die notwendig sind, um auf die drängendsten Probleme zu reagieren.

Cornelia Möhring erklärt: „Nicht für alle bedeuten die eigenen vier Wände Schutz und Geborgenheit. Unter den Bedingungen von Isolation, gepaart mit Existenzsorgen, können schwelende Konflikte leicht eskalieren und in Gewalt münden. Beratungsstellen warnen vor einem Anstieg häuslicher Gewalt. Der Bund muss den Ländern schnellstmöglich finanzielle Mittel zur Schaffung von Notunterbringungsplätzen für gewaltbetroffene Frauen und Kinder bereitstellen und sie in die Lage versetzen, Hotels, Hostels oder andere ungenutzte Gebäude, die eine individuelle Unterbringung ermöglichen, für diesen Zweck anzumieten.“

Doris Achelwilm ergänzt: „Diese Krise hat bereits an vielen Stellen die Systemrelevanz von Tätigkeiten gezeigt, die wesentlich Frauen erledigen. Ungerechte Bewertungen gesellschaftlich notwendiger Arbeit müssen nicht nur gesehen, sondern korrigiert werden. Ein Kurzarbeitergeld von 60 Prozent greift allgemein zu kurz, reproduziert aber auch geschlechtsspezifische Lohnunterschiede und bedeutet für Erwerbstätige mit überschaubarem Einkommen – vielfach Frauen – einen Armutslohn und neue Abhängigkeiten vom Jobcenter. Hier muss nachgestellt werden. Zudem brauchen wir dringend eine gesellschaftliche Aufwertung der Berufe, die überproportional von Frauen ausgeübt werden. Pflege, Erziehung, Einzelhandel, Reinigungsdienste – sie alle müssen mehr bekommen als Applaus und Danksagungen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 27.03.2020

Bei der Höhe des gesetzlich gezahlten Kurzarbeitergeldes ist Deutschland Schlusslicht unter den europäischen Ländern mit vergleichbaren Regelungen. Während in Deutschland die Beschäftigten lediglich 60 bzw. (in Haushalten mit Kindern) 67 Prozent des Nettoentgelts erhalten, wird in vielen europäischen Ländern ein deutlich höheres Kurzarbeitergeld von 80 bis zu 100 Prozent bezahlt. Um die Einkommenslücke in Deutschland zu reduzieren, schließen die Gewerkschaften in immer mehr Branchen Tarifverträge ab, in denen das Kurzarbeitergeld auf teilweise bis zu 100 Prozent aufgestockt wird. Angesicht der niedrigen Tarifbindung, insbesondere in Niedriglohnbranchen, profitiert jedoch nur eine Minderheit der Beschäftigten von diesen Regelungen. Zu diesem Ergebnis kommt eine heute vorgelegte Untersuchung über „Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise“, die vom Leiter des WSI-Tarifarchivs der Hans-Böckler-Stiftung, Prof. Dr. Thorsten Schulten, und Dr. Torsten Müller vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut in Brüssel verfasst wurde.*

Von den 15 europäischen Ländern, die in der Untersuchung berücksichtigt wurden, zahlen vier Staaten (Irland, Dänemark, die Niederlande und Norwegen) ein Kurzarbeitergeld, das bis zu 100 Prozent des Lohnausfalls kompensiert (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser Pressemitteilung; Link unten). In Schweden variiert das Kurzarbeitergeld zwischen 92,5 und 96 Prozent je nach Umfang der Kurzarbeit. In fünf Ländern (Österreich, Großbritannien, Italien und die Schweiz) liegt das Kurzarbeitergeld bei 80 Prozent, wobei in Österreich die unteren Lohngruppen einen höheren Aufschlag auf bis zu 90 Prozent erhalten. In Spanien, Belgien und Frankreich wird der Lohnausfall zu 70 Prozent ausgeglichen, während in Portugal zwei Drittel (66,66 Prozent) gezahlt werden. Das Kurzarbeitergeld wird je nach Land auf Netto- oder Bruttobasis gezahlt. In Ländern mit einer Kompensation des Bruttoentgelts kann die Nettozahlung sogar noch deutlich höher ausfallen. Dies ist z.B. in Frankreich der Fall, wo aufgrund der Steuerbefreiung ein Kurzarbeitergeld von brutto 70 Prozent einer Nettokompensation von 84 Prozent entspricht.

Neue Abschlüsse zur Aufstockung in der Corona-Krise**

In Deutschland wird der bei Kurzarbeit bestehende Einkommensverlust teilweise durch tarifvertragliche Regelungen kompensiert, die das Kurzarbeitergelt in der Regel auf Werte zwischen 75 und 100 Prozent des Entgeltes aufstocken (siehe auch Abbildung 2). Zu den Branchen, die schon seit längerem eine tarifvertragliche Aufstockung haben, gehören unter anderem die chemische Industrie, die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie in Sachsen, der Groß- und Außenhandel in Nordrhein-Westfalen oder das Kfz-Handwerk in Bayern. Entsprechende Regelungen gibt es außerdem bei der Deutschen Telekom und der Deutschen Bahn. Bei der Bahn erhalten die Beschäftigten 80 Prozent des Bruttogehalts. Beim Volkswagen-Konzern sind in Abhängigkeit der Entgeltstufen Aufstockungen auf 78 bis 95 Prozent vereinbart, wobei Beschäftigte in den unteren Entgeltgruppen die höchsten Zuschläge erhalten.

In der Metall- und Elektroindustrie besteht schon seit Jahren eine flächendeckende Regelung in Baden-Württemberg, wo das Kurzarbeitergeld je nach Umfang der Kurzarbeit auf 80,5 bis 97 Prozent des Nettogehalts erhöht wird. In Nordrhein-Westfalen haben sich IG Metall und Arbeitgeberverband kürzlich auf eine Regelung geeinigt, die die Nettoentgelte der Beschäftigten bei Kurzarbeit auf dem Niveau von etwa 80 Prozent absichert. Das geschieht durch eine Abschmelzung der Sonderzahlungen und einen Arbeitgeberzuschuss von 350 Euro je Vollzeitbeschäftigtem. Dieser Abschluss wurde in anderen Tarifbereichen übernommen, die bislang noch keine Regelung hatten. In der Filmbranche und in der Systemgastronomie haben die Tarifparteien nach Beginn der Corona-Krise ebenfalls Vereinbarungen getroffen. So ist in Schnellrestaurants festgelegt, dass das Kurzarbeitergeld der Beschäftigten auf 90 Prozent des Nettoentgelts aufgestockt wird. In der Filmbranche wird das Kurzarbeitergeld bis zur Beitragsbemessungsgrenze sogar auf 100 Prozent der Netto-Tarifgage erhöht. Erstmals wurde auch im öffentlichen Dienst für den Bereich der Kommunen eine tarifvertraglich Regelung getroffen, wonach das Kurzarbeitergeld für die Beschäftigten in den Entgeltgruppen 1-10 auf 95 Prozent und ab Entgeltgruppe 11 auf 90 Prozent des Nettoentgelts angehoben wird.

Auch wenn es in immer mehr Branchen tarifvertragliche Regelungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes gibt, werden sie nach Einschätzung der Autoren Schulten und Müller insgesamt nur für eine Minderheit der Tarifbeschäftigten gelten. „Insbesondere in den klassischen Niedriglohnsektoren gibt es oft keine tarifvertraglichen Zuschüsse zum staatlichen Kurzarbeitergeld“, so Schulten und Müller. Hinzu kommt, dass in Niedriglohnbereichen die Tarifbindung meist besonders niedrig ist. „Gerade Beschäftigte mit geringem Einkommen können jedoch bei einem Nettoeinkommensverlust von 40 Prozent nicht lange über die Runden kommen. Für diese würde der Weg direkt zu Hartz IV führen.“ Für die Zeit der Corona-Krise sollte deshalb nach Ansicht der Wissenschaftler ähnlich wie in Österreich eine generelle Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf mindestens 80 Prozent vorgenommen werden, mit einer höheren Aufstockung von bis zu 90 Prozent für Beschäftigte im Niedriglohnsektor.

**Redaktioneller Hinweis: Die Darstellung der tariflichen Regelungen im Text und in Abbildung 2 aktualisiert die Darstellung aus unserer Pressemitteilung vom 18. März.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 01.04.2020

Zur Situation wohnungsloser Menschen in Deutschland erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:

"Angesichts der Corona-Pandemie hat sich die Situation wohnungsloser Menschen in Deutschland weiter verschärft. Sie haben keine Möglichkeit, sich in die eigenen vier Wände zurückzuziehen. Sie haben oftmals nur unzureichenden Zugang zu Duschen oder Toiletten, ihr Zugang zum Gesundheitssystem ist – oftmals bei schlechter Gesundheit – kaum gegeben. Leben sie in Notunterkünften, wohnen dort viele Menschen auf engstem Raum.

Bei allen Maßnahmen zur Verlangsamung der Pandemie muss die Situation schutzbedürftiger Personengruppen besonders in den Blick genommen werden. Das bedeutet, wie von Sozialverbänden gefordert, wohnungslosen Menschen dieselben Maßnahmen zur Gesundheitsversorgung und zum Schutz vor Ansteckung zu eröffnen und zusätzliche Wohnmöglichkeiten und Anlaufstellen für sie im öffentlichen Raum zur Verfügung zu stellen. Angesichts der neuen Restriktionen wie den Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum muss auch sichergestellt werden, dass auf der Straße in Gemeinschaft lebende Menschen nicht wegen ihres Status als Wohnungslose bestraft werden.

Jetzt ist es entscheidend, dass nicht noch mehr Menschen wohnungslos werden. Deshalb ist der von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Kündigungsschutz für Mieter zu begrüßen. Zudem sollten für den Zeitraum der Pandemie alle Zwangsräumungen ausgesetzt werden.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte unterstützt damit den aktuellen Appell der UN-Sonderberichterstatterin zum Recht auf Wohnen, Leila Farhani. Diese hatte am 18. März zum besonderen Schutz wohnungsloser Menschen während der Corona-Pandemie aufgefordert.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich in einer Studie mit der kommunalen Unterbringung wohnungsloser Menschen in Deutschland befasst.

Weitere Informationen:
Claudia Engelmann, Claudia Mahler, Petra Follmar-Otto (2020): Von der Notlösung zum Dauerzustand. Recht und Praxis der kommunalen Unterbringung wohnungsloser Menschen in Deutschland

Statement der UN-Sonderberichterstatterin zum Recht auf Wohnen, Leilani Farha (18. März 2020): "Housing, the front line defence against the COVID-19 outbreak"

Statement der UN-Sonderberichterstatterin zum Recht auf Wohnen, Leilani Farha (18. März 2020)- Deutsche Übersetzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Menschenrechte vom 26.03.2020

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) begrüßt den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts, die Arbeit ihrer gemeinnützigen Träger unter den Schutz des Corona-Rettungsschirms zu nehmen. „Das sichert die Existenz unserer Angebote und Einrichtungen, aber vor allem nützt es den Millionen Menschen, denen wir täglich Hilfe leisten“, sagt BAGFW-Präsidentin Gerda Hasselfeldt.

„Die rund zwei Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Freien Wohlfahrtspflege sind das Rückgrat des Sozialstaats“, unterstreicht Hasselfeldt. „Im Gesundheits- und Pflegebereich arbeiten sie unmittelbar im Kampf gegen das Corona-Virus. In anderen Feldern der sozialen Arbeit – etwa in der Arbeit mit wohnungslosen Menschen oder in Sozialberatungsstellen – stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor großen Herausforderungen, um für die Klienten und Klientinnen weiter erreichbar zu sein. Ihre soziale Arbeit wird dringend gebraucht und muss in der aktuellen Krise gesichert werden.“ Die Verbände der BAGFW bringen alle Kapazitäten ein, um mit aller Kraft bei der Bewältigung der Krise zu helfen.

Durch den Schutzschirm, der noch in dieser Woche durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet wird, ist eine Brücke gebaut und vieles positiv geregelt, um soziale Einrichtungen vor der Auflösung zu retten. Einen Bedarf zur Nachbesserung sieht die BAGFW u.a. noch im Bereich von Einrichtungen für Mutter-Kind-Kuren. An dieser Stelle müsse das Gesetz in der parlamentarischen Beratung noch ergänzt werden.

Es ist eine vernünftige Lösung, bei der jetzt alle Partner von den Ländern bis zu den Leistungsträgern mitspielen müssen. Die gemeinnützigen Einrichtungen und Hilfeangebote sind auf besondere Unterstützung angewiesen, weil sie keine großen Rücklagen bilden dürfen und daher ihre Liquidität und wirtschaftliche Existenz stärker bedroht ist als bei vielen privatwirtschaftlichen Unternehmen. „Wir hoffen, dass wir damit die Infrastruktur des Sozialstaats für die Krise und darüber hinaus sichern können“, sagt die BAGFW-Präsidentin.

In der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) sind die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Caritasverband, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie Deutschland und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland zusammengeschlossen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.03.2020

Empfehlungen der BAGSO in Zeiten der Ausbreitung des Coronavirus

Die Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 in Deutschland hat den Alltag der Menschen in kurzer Zeit radikal verändert. Ältere Menschen zählen ebenso wie Menschen mit Vorerkrankungen zu den Risikogruppen. Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen begrüßt alle angesichts der Corona-Pandemie ergriffenen Maßnahmen zum Schutz von Menschenleben. Als Interessenvertretung der älteren Generationen hat sie Empfehlungen vorgelegt, wie der gesundheitliche Schutz, die Versorgung und die soziale Situation älterer Menschen in der derzeitigen Lage verbessert werden können.

Dringend notwendig ist nach Ansicht der BAGSO eine umfassende Information aller Menschen über die Krankheit, die Ansteckungswege, die neuen Verhaltensregeln und örtliche Hilfsangebote – in allen relevanten Sprachen und barrierefreien Formaten. Bei allen Bring- und Lieferdiensten von Supermärkten und Apotheken sollten ältere und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen Vorrang haben. Auch die Versorgung mit Desinfektionsmitteln und Hygieneartikeln muss sichergestellt sein.

Nachdem bereits zahlreiche Maßnahmen für den Bereich der stationären Pflege beschlossen wurden, muss die Politik das Augenmerk nun verstärkt auf die häusliche Pflegesituation richten. Auch hier geht es darum, alle Beteiligten bestmöglich zu schützen und die Versorgung auch bei weiter steigenden Infektionsfällen sicherzustellen.

Viele ältere Menschen benötigen derzeit dringend Angebote zur Aktivierung und zur Teilhabe innerhalb der eigenen vier Wände. Die BAGSO bestärkt Organisationen und Initiativen vor Ort, die mit Kreativität neue Wege der Unterstützung erproben. In Pflegeheimen helfen neben regelmäßigen Telefonkontakten auch Video- und Skype-Telefonie die Zeit ohne Besuche von Angehörigen zu überbrücken.

Stellungnahme Menschenleben schützen – Zusammenhalt stärken

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 25.03.2020

Der Deutsche Frauenrat begrüßt den vom Bundestag beschlossenen Entschädigungsanspruch für Eltern, mit dem Verdienstausfälle wegen der Schließung von Kitas und Schulen kompensiert werden sollen. „Es ist ein wichtiges Signal, dass die Bundesregierung Doppelbelastung und finanzielles Risiko erwerbstätiger Eltern in der aktuellen Situation schnell anerkennt und in ihren Maßnahmen berücksichtigt: Wer viele Stunden täglich erwerbstätig sein muss, kann unmöglich gleichzeitig Kinder betreuen. Leider wirkt die Entschädigungsleistung aber aufgrund der hohen Anspruchsvoraussetzungen eher wie eine Härtefallregelung, nicht wie eine flächendeckende Unterstützung betroffener Eltern,“ sagt Anja Weusthoff, Mitglied im Vorstand des Deutschen Frauenrats.

Der Bundestag hatte gestern umfangreiche Hilfsmaßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie beschlossen. Dazu zählt ein Entschädigungsanspruch für Eltern, die Gehaltsausfälle durch die Schließung von Kitas und Schulen in Kauf nehmen müssen, weil sie ihre Kinder nun zuhause betreuen und nicht ihrem Job nachgehen können. Entschädigt werden jedoch nur Eltern von Kindern bis zum 12. Lebensjahr, die die Betreuung nicht mithilfe von Familie, Freund*innen oder Notfallangeboten anderweitig realisieren können, die kein Homeoffice nutzen können und auch keine Möglichkeiten mehr haben, bezahlt der Arbeit fernzubleiben, beispielsweise durch Überstundenabbau oder der Nutzung ihres gesamten Erholungsurlaubs*. Wer Kurzarbeitergeld bezieht, kann ebenfalls keine Entschädigung erwarten. Die Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des Nettoeinkommens wird höchstens für sechs Wochen gewährt und beträgt maximal 2.016 Euro.

„Vielen erwerbstätigen Eltern und im Übrigen auch nicht wenigen pflegenden Angehörigen droht in der jetzigen Situation ein Verdienstausfall. Wenn nur zwei Drittel des Monatseinkommens kompensiert werden, ist das insbesondere für Frauen mit geringen Einkommen kaum zu verkraften. Und so wie die Voraussetzungskriterien gestaltet sind, bleibt zu befürchten, dass deutlich weniger Eltern von der Leistung profitieren werden, als Unterstützung nötig haben“, so Weusthoff weiter. „Deshalb fordern wir eine Entgeltersatzleistung, die bei all denjenigen tatsächlich ankommt, die sich durch Schließung von Kitas, Schulen und Tagespflegeeinrichtungen empfindlichen Lohnausfällen gegenübersehen.“

*Update, 30. März 2020: Der ursprüngliche Gesetzesentwurf war in der Frage uneindeutig, ob Arbeitnehmer*innen zunächst ihren gesamten Erholungsurlaub zur Kinderbetreuung aufbrauchen müssen, bevor sie die Leistung in Anspruch nehmen können. Nun hat das Bundesarbeitsministerium mit einem Papier klargestellt, dass Urlaub nur in gewissem Umfang zur Kinderbetreuung eingesetzt werden kann. Resturlaub aus dem Vorjahr darf beispielsweise herangezogen und bereits beantragter Urlaub muss genommen werden. Es sei aber nicht zumutbar, dass Arbeitnehmer*innen ihren gesamten Jahresurlaub aufbrauchen müssten, um den Entschädigungsanspruch geltend machen zu können, schreibt das BMAS.

Offizielle Information des BMAS

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenratvom 26.03.2020

Zu den aktuellen Arbeitsmarktzahlen sagt Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied:

„Rund 470.000 Betriebe in Deutschland haben vorübergehend Kurzarbeit angezeigt – das ist eine immens hohe Zahl, die zeigt, wie groß die Auswirkungen der Corona-Krise auf das Arbeitsleben sind. Erschrecken sollte uns die Zahl aber nicht: Kurzarbeit ist ein Mittel, um Einbrüche zu überbrücken und Beschäftigung zu halten. Wer jetzt Kurzarbeit beantragt, setzt darauf, dass es nach der Krise weitergeht, deshalb ist es gut, dass das Instrument genutzt wird. Gut ist in dieser Situation auch, dass die Bundesagentur ihre Kapazitäten so schnell hochzieht, um den Andrang gut und effektiv bewältigen zu können.

Aber nicht nur die Betriebe, auch die Beschäftigten sollen ohne Absturz durch die Krise kommen. Deshalb müssen sich Arbeitgeber und Bundesregierung jetzt endlich bewegen und das Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent anheben. Denn für viele tausend Beschäftigte, die nicht unter dem Schutz von aufstockenden Tarifverträgen stehen, bedeutet Kurzarbeit, mit 60 beziehungsweise 67 Prozent ihres bisherigen Nettolohns auszukommen, wobei nicht einmal die sonst gezahlten Zuschläge mit einberechnet werden. Bei den wenigsten Familien reicht das zum Leben und für die Miete. Wer als alleinstehender Beschäftigter vor der Krise nicht mindestens 2.750 Euro brutto pro Monat verdient hat, hat bei Kurzarbeit null – also einem Arbeitsausfall von 100 Prozent –einen Anspruch auf aufstockende Hartz-IV-Leistungen. Die Hälfte aller Beschäftigten, rund 16,5 Millionen, verdient nur bis zu dieser Grenze und einem Teil davon droht jetzt der Gang zum Jobcenter. Jetzt rächt sich, dass die Politik dem Wuchern des Niedriglohnsektors jahrelang tatenlos zugesehen hat.

In einer Reihe von Branchen sind Tarifverträge abgeschlossen worden, um das Kurzarbeitergeld aufzustocken – davon braucht es mehr! Außerdem muss da, wo Tarifverträge nicht ziehen, der Gesetzgeber die Arbeitgeber in die Pflicht nehmen: Sie werden durch die neuen Regelungen von den Sozialabgaben befreit. Einen Teil dieser Entlastung sollten sie verpflichtend an die Beschäftigten weitergeben müssen, um deren Einkommen aufzustocken. Die Bundesregierung muss die entsprechende Verordnung jetzt anpassen – das wäre gelebte Solidarität in der Krise.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 31.03.2020

Die Corona-Krise stellt Eltern, die ihre Kinder aufgrund geschlossener Kitas und Schulen nun zu Hause betreuen müssen, vor besondere Herausforderungen. Um diese Familien finanziell zu entlasten und den Verdienstausfall zumindest teilweise zu kompensieren, will die Bundesregierung das Infektionsschutzgesetz anpassen. Dazu sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Mittwoch in Berlin:

„Es ist gut, dass die Große Koalition das Problem angepackt hat. Die geplanten Änderungen gehen aber nicht weit genug, um den betroffenen Familien ausreichend zu helfen. Hier muss dringend nachgebessert werden, um die Familien nicht in Existenznöte zu bringen. Einkommenseinbußen müssen abgesichert werden. Der Erholungsurlaub muss geschützt bleiben – er wird für die Erholung dringend gebraucht!“

Wir fordern Nachbesserungen insbesondere bei diesen Punkten:

  • Wir fordern mindestens 80 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens für die Eltern, die von Schul- oder Kitaschließungen betroffen sind! Die jetzt geplanten 67 Prozent sind viel zu wenig; gleiches gilt für die monatliche Deckelung auf 2.016 €. Wer bisher nur den Mindestlohn erhalten hat, wäre auf aufstockende Leistungen angewiesen.
  • Der Erholungsurlaub darf nicht angerechnet werden! Jetzt ist vorgesehen, dass Eltern erst ihren kompletten Jahresurlaub aufbrauchen und Überstunden abbauen müssen, bevor sie Anspruch auf die vorgesehene ohnehin niedrige Leistung hätten.
  • Zudem sieht das Gesetz vor, dass Arbeit im Home Office eine „zumutbare Betreuungsmöglichkeit“ darstelle, so dass Eltern im Homeoffice keinen Anspruch auf die Entschädigung haben sollen. Das ist inakzeptabel insbesondere für Eltern mit Kindern im Kita- und Grundschulalter. Auch das muss dringend geändert werden.
  • Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Anspruch nur für Eltern mit Kindern unter 12 Jahren gelten soll – die Altersgrenze muss auf mindestens 14, eher 16 Jahre angehoben werden.

Im Übrigen fehlt bislang in diesem Gesetz komplett die Absicherung von Verdienstausfällen jener Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund der behördlich angeordneten Schließung ihrer Betriebe von ihren Arbeitgebern nach Hause geschickt wurden und nicht bezahlt werden. Hierfür werden dringend Lösungen benötigt!

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 25.03.2020

Der von der Bundesregierung aufgespannte Corona- Schutzschirm für die deutsche Wirtschaft lässt die Einrichtungen für Mutter/Vater-Kind-Kuren bisher außen vor. Auch andere Träger von Reha-Maßnahmen werden nach den bisherigen Plänen nicht gestützt. Dazu zählen etwa die medizinische Rehabilitation für Kinder und Jugendliche, die neurologische Rehabilitation, die geriatrische oder die Sucht- beziehungsweise psychosomatische Rehabilitation in Trägerschaft der Krankenkassen.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland und Kuratorin des Müttergenesungswerks: "Die Träger von Mutter/Vater-Kind-Kuren und von anderen Reha-Einrichtungen etwa für alte oder suchtkranke Menschen haben durch ihre Schließung dramatische Einnahmeverluste zu verzeichnen. Zahlreiche Kliniken dürften die Krise ohne staatliche Hilfe nicht überleben. Noch lässt sich ein Kollaps der in Jahrzehnten bewährten Mutter/Vater-Kind-Reha- Einrichtungen und vieler anderer Einrichtungen für rehabilitationsbedürftige Menschen abwenden, wenn die Kliniken doch noch unter den Rettungsschirm genommen werden. Wir dürfen auf keinen Fall sehenden Auges zulassen, dass die Reha- Einrichtungen insbesondere für belastete Familien wegbrechen. Denn was einmal geschlossen ist, wird nach der Krise nur schwer wiederaufzubauen sein."

Mehr Infos:

Corona-Informationsseite der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.03.2020

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) begrüßt die geplante Sicherung der sozialen Infrastruktur mit Hilfe eines Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes. Damit verbessern sich die Chancen, dass Strukturen der Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung die Corona-Krise überstehen können. Es sind allerdings sind noch weitere Maßnahmen zu treffen.

Die eaf begrüßt die Initiative der Bundesregierung, die soziale Infrastruktur insbesondere auch im Hinblick auf Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung abzusichern. Damit zeigt der gemeinsame Appell der katholischen und evangelischen Arbeitsgemeinschaften für Familienbildung zur bedrohlichen Lage für die Familienbildung in Deutschland erste Wirkung (https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_291/200320_appell_corona_pandemie_eaf_bag.pdf). Mit dem geplanten Sozialdienstleister-Einsatzgesetz wird eine Rechtsgrundlage für die weitere Förderung der Einrichtungen nach §16 SGB VIII geschaffen.

Allerdings sind diese Regelungen nicht ausreichend, so betont Andreas Zieske, der Leiter der Servicestelle Familienbildung und stellv. Geschäftsführer der eaf. „Für die Einrichtungen der Familienbildung besteht das größte Problem im Wegbrechen der Teilnehmendenbeiträge, die teilweise über 30 % des Gesamthaushalts ausmachen. Wenn jetzt über alternative, online-basierte Angebote für Familien nachgedacht wird und diese umgesetzt werden sollen, müssen die entstehenden Einnahmeausfälle durch Fördermittel kompensiert werden.“

„Zudem wird ein großer Teil der Familienbildungsangebote über die Weiterbildungsgesetze der Länder finanziert. Die Länder sind in der Pflicht und müssen die förderrechtlichen Bedingungen an neue Angebote und Formate anpassen. Bereits zugesagte Fördermittel dürfen durch krisenbedingten Ausfall von Veranstaltungen nicht gestrichen werden.

Große Sorgen machen wir uns um die vielen selbstständigen Honorarkräfte, die die Kurse in der Familienbildung durchführen. Allein in den Einrichtungen der evangelischen Familienbildung sind schätzungsweise mehr als 9.000 Honorarkräfte tätig. Der allergrößte Teil der vorgehaltenen Angebote wird von diesen Personen geleistet. Sie alle müssen jetzt existenzgefährdende Einnahmeverluste hinnehmen. Um die Strukturen während und nach der Krise aufrechterhalten zu können, müssen auch für diese Fachkräfte Übergangslösungen gefunden werden.“, so Zieske.

Dr. Martin Bujard, Präsident der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf) betont: „Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung sind wichtige und systemrelevante Unterstützungsstrukturen für alle Familien. Ihre Leistungen müssen während und auch langfristig nach der aktuellen Krisensituation abgesichert werden. Bund UND Länder sind hier in der Pflicht.“

Mehr Infos: Hinweise und Tipps für den Familienalltag in Zeiten von Corona https://www.eaf-bund.de/de/informationen/coronavirus_und_familienalltag

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 25.03.2020

Zur geplanten Entschädigungsregelung für Eltern, die aufgrund der Corona-Pandemie ihre Kinder zuhause betreuen müssen, erklärt Dr. Martin Bujard, Präsident der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf):

Es ist ein gutes Zeichen, dass die Bundesregierung nun auch Eltern von unter 12-jährigen Kindern, die aufgrund der Schul- und Kita-Schließungen nicht arbeiten können und Verdienst­ausfälle haben, entschädigen will. Der bislang (Stand: 23. März 20, 15 Uhr) geplante Entschädigungsanspruch ist allerdings völlig unzureichend, da er auf sechs Wochen begrenzt ist. Viele Familien befürchten, dass sie bei möglichen längeren Schul- und Kitaschließungen in finanzielle Existenznöte geraten. Die geplante nur kurzfristige Regelung gibt den Familien keine Sicherheit in dieser Krise. Wenn man bei der Unterstützung der Wirtschaft die „Bazooka zückt“, um im Bild des Bundesfinanzministers zu bleiben, sollte ihr bei der Existenzsicherung von Familien mit kleinen Kindern nicht nach sechs Wochen bereits die Puste ausgehen.

Eine Begrenzung des Anspruchs auf sechs Wochen ist unzumutbar, sollten die Kita- und Schulschließungen länger dauern. Die bislang geplanten Schließungen umfassen bereits einen Zeitraum von fünf Wochen, in bestimmten Regionen bestehen sie auch schon länger. Wie die betroffenen Eltern, insbesondere Alleinerziehende, bei einer Verlängerung der Schließzeit ihre Existenz sichern sollen, bleibt offen. Eine Laufzeit des Anspruchs bis zu den Sommerferien – bei ggf. weiterführender Schließung – ist notwendig. Sollten Kitas und Schulen tatsächlich weniger als sechs Wochen geschlossen sein, würde ein länger reichender Schutz keine zusätzlichen Kosten verursachen.

Zudem plant die Bundesregierung offensichtlich, den Entschädigungsanspruch während der Schulferien auszusetzen. Aber auch während der Ferien müssen Familien ihren Lebensunterhalt sichern, viele Familien hatten auch für diese Zeit Ferienbetreuung organisiert gehabt. Der Anspruch muss daher für diese Familien auch in dieser Zeit weiterlaufen.

Familien mit kleinen Kindern sehen sich momentan mit erheblichen Einschränkungen ihres Lebens konfrontiert. Außerhäusliche Bewegungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Kinder sind stark eingeschränkt, der persönliche Kontakt zu Gleichaltrigen weitgehend unmöglich. Viele berufstätige Eltern übernehmen die Betreuung der Kinder und müssen dabei oft noch die Funktion von Lehrerinnen und Lehrern übernehmen und ihre Kinder beim häuslichen Lernen unterstützen. Diese schwierige Situation darf für Eltern keinesfalls noch zusätzlich mit Sorge um die eigene Existenz verbunden sein.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 23.03.2020

Der Paritätische fordert ein sofortiges Notprogramm für Menschen in Hartz IV und in der Altersgrundsicherung. Die mit der Corona-Krise verbundene Schließung von Tafeln und anderen Unterstützungssystemen stürze arme Menschen in existentielle Krisen. Der Verband fordert finanzielle Soforthilfen für Bedürftige, darüber hinaus müssten alle Leistungskürzungen, etwa durch Sanktionen, sofort beendet werden.

Konkret fordert der Paritätische eine sofortige Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung um 100 Euro pro Monat und Haushaltsmitglied, um insbesondere eine ausgewogene Ernährung sicherzustellen. Zusätzlich sei eine Einmalzahlung von 200 Euro notwendig für coronakrisenbedingte Mehraufwendungen, wie etwa für Arzneimittel oder auch erhöhte Energiekosten. „Die Regelsätze in Hartz IV und der Altersgrundsicherung sind so kleingerechnet, dass man mit ihnen nicht anständig über den Monat kommt. Es sind Armutssätze. Die Tafeln haben sich, ebenso wie kostenlose Verpflegung in Schulen und Kitas, für viele längst zum notwendigen Baustein der Grundversorgung entwickelt. Bei Tafeln und selbst in Schulen geht es um echte Armenspeisung, die nun ausfällt“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Hinzu komme, dass im Zuge von Hamsterkäufen oder möglichen Lieferengpässen die Ausgaben für Lebensmittel praktisch steigen.

Der Paritätische unterstützt ausdrücklich die heute von sanktionsfrei.de gestartete Hilfsaktion, mit der ab sofort notleidende Familien in Hartz IV-Bezug unterstützt werden sollen. Dies entlasse den Staat aber nicht aus seiner Pflicht, das soziokulturelle Existenzminimum für alle zu garantieren: „Der Staat bleibt in der Verantwortung. Es braucht sofort eine Lösung in der Fläche. Es geht um die Existenzsicherung von armen Menschen in Deutschland“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 31.03.2020

Der Paritätische Wohlfahrtsverband zeigt sich erleichtert, dass soziale Dienste und Einrichtungen unter die Regelungen des krisenbedingten Sozialschutzpaketes fallen, das morgen im Bundestag beraten wird. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sei es nach schwierigen Verhandlungen gelungen, einen Weg zu ebnen, wie soziale Infrastruktur größtenteils auch über die Corona-Krise hinaus gerettet werden kann. Der Verband mahnt zusätzliche Lösungen für die medizinische Reha, Jugendherbergen und Bildungswerke an. Zentral sei grundsätzlich eine möglichst unbürokratische und konstruktive Umsetzung auf Länderebene. Notwendig sei zudem eine sofortige finanzielle Unterstützung für arme Menschen in der Grundsicherung.

„Wenn alle relevanten Akteure auf Bundes- und Landesebene jetzt konstruktiv zusammenarbeiten, kann es gelingen, die soziale Infrastruktur zu retten“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Nach den aktuellen Plänen wären 75 Prozent der durchschnittlichen Ausgaben der betroffenen sozialen Dienste und Einrichtungen über den Schutzschirm abgesichert. „Wo dies nicht reicht, um die laufenden Kosten zu decken, müssen die Länder nachsteuern“, so Schneider.

Blinde Flecken gebe es noch im Bereich der Rehaeinrichtungen und Erholungsstätten, wie bspw. Mutter-Kind-Kurheime sowie bei den Jugendherbergen, für die bisher kein Schutzschirm greife. Auch für die Bildungswerke gebe es noch keine einheitliche Lösung, hier seien qua föderaler Zuständigkeit vor allem die Bundesländer in der Verantwortung, geeignete Hilfen zu organisieren.

Auch die Maßnahmen, die zur Unterstützung armer Menschen im Kabinett beschlossen wurden, wie vereinfachte Verfahren in Hartz IV bei Antragstellung und Vermögensprüfung oder auch das Verbot von Mietkündigungen und Zwangsräumungen begrüßt der Paritätische ausdrücklich. Was jedoch fehle, sei konkrete finanzielle Unterstützung. „Mit Blick auf die steigenden Lebenshaltungskosten durch Hamsterkäufe und Lieferengpässe sowie den Wegfall von Angeboten der Schulspeisung oder Tafeln, braucht es dringend eine sofortige Erhöhung der Regelsätze“, so Schneider. Konkret fordert der Paritätische einen Zuschlag in Höhe von 100 Euro pro Monat ab sofort auf die Grundsicherungsleistungen bis zur ohnehin anstehenden Neufestsetzung der Regelsätze zum 1.1.2021. Darüber hinaus sei eine sofortige Einmalzahlung für Grundsicherungsbeziehende in Höhe von 200 Euro für krisenbedingte Mehraufwendungen wie etwa für Medikamente zu gewähren.

Schließlich weist der Verband auf die vielerorts sich zuspitzende Lage bei den Hilfen für Obdachlose und Menschen in anderen existenziellen Notlagen hin, für die vor Ort zwingend Lösungen organisiert werden müssten. Insbesondere auch der Mangel an Schutzkleidung und Desinfektionsmitteln sei auch in allen Bereichen der sozialen Arbeit, gerade auch bei den niedrigschwelligen Hilfsangeboten, ein Riesenproblem.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 24.03.2020

Angesichts der Corona-Krise will die Bundesregierung vorübergehende Entschädigungen für berufstätige Eltern auf den Weg bringen, die mangels Kinderbetreuung ihrer Arbeit nicht nachgehen können. Für den Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) ist das ein Schritt in dierichtige Richtung. Der VAMV zeigt sich jedoch enttäuscht, dass Einkommenseinbußen für Alleinerziehende nicht vollständig mit einer Lohnfortzahlung abgefedert werden.

„Die geplante Entschädigung für Verdienstausfälle hilft berufstätigen Alleinerziehenden angesichts geschlossener Kitas und Schulen etwas über die kommenden sechs Wochen", erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. „Bei vielen Alleinerziehenden klafft aber trotz dieser Leistung von 67 Prozent des Nettolohns eine Lücke im Budget. Denn Alleinerziehende und ihre Kinder leben schon jetzthäufig von kleinen Einkommen. 42 Prozent sind sogar armutsgefährdet. Da wird jeder Cent fürs Notwendigste gebraucht.Auch weiß zurzeit niemand, ob Schulen und Kitas nach dem Osterferien wirklich wieder öffnen können. Viele Einelternfamilien fürchten deshalb weiterhin, in absehbarer Zeit mit Grundsicherungsleistungen am untersten Existenzminimum zu leben. Denn für den „NotfallKinderzuschlag" brauchen Alleinerziehende ein eigenes Einkommen, zur Arbeit gehen können sie aber nur, wenn eine Kinderbetreuung zur Verfügung steht."

Jaspers fordert deshalb: „Um soziale Härten abzufedern, müsste die Entschädigungsrate für Familien mit kleinen Einkommen höher als 67 Prozent ausfallen. Damit Alleinerziehende wegen der gegenwärtigen Situation nicht ins SGB II rutschen, sollte die Entschädigung für Geringverdienende auf bis zu 100 Prozent angehoben werden. Denn es ist zu befürchten, dass angesichts der Corona-Krise eine Welle von Anträgen auf die Ämter zurollt und Anspruchsberechtigte in akuter Not auf die Auszahlung ihrer Leistungen warten müssen. Auch vereinfachte Sozialleistungen bleiben kompliziert und für Familien schwer zu durchschauen."

Der VAMV hat angesichts der Kita- und Schulschließungen in der vergangenen Woche im Internet eine Petition gestartet: https://weact.campact.de/petitions/berufstatige-alleinerziehende-inder-corona-krise-nicht-vergessen

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 24.03.2020

VPK fordert Einstufung der Kinder- und Jugendhilfe als Teil der „kritischen Infrastruktur“

Die Ausbreitung des Coronavirus hat auch für die Kinder- und Jugendhilfe gravierende Folgen. Darauf weist der Präsident des Bundesverbandes privater Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe (VPK), Martin Adam, in einer aktuellen Pressemitteilung hin. Es gibt zunehmende Verwerfungen durch Covid-19 für die stationären und ambulanten Hilfesysteme der Kinder- und Jugendhilfe, die dringend mehr Flexibilität erfordern.

Gemeinsames Ziel müsse nun eine umfassende Sicherstellung der Grundversorgung sein, ohne dass der notwendige Kinderschutz in Einrichtungen gefährdet würde. Deutlich ansteigende krankheitsbedingte Ausfallzeiten von Mitarbeitenden in den stationären Hilfen lassen dieses Ziel aber nicht mehr hinreichend gewährleistet sein. Zudem treten zunehmend Krankheitsfälle bei den zu betreuenden Kindern und Jugendlichen auf, die eine über das übliche Maß hinaus erforderliche Aufmerksamkeit benötigen. Unter diesen Umständen sei die Sicherstellung der stationären Betreuung von Kindern und Jugendlichen und im schlechtesten Fall der gesamte Betrieb von Einrichtungen gefährdet, so Adam weiter.

Der VPK-Bundesverband hält deshalb unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes nachfolgende Schritte für dringend geboten:

  1. Die Lockerung des Fachkräftegebots hinsichtlich einer zeitlich befristeten Beschäftigung von Nichtfachkräften zur Sicherstellung der erforderlichen Betreuung bei Ausfall von Fachkräften.
  2. Das Aussetzen der Vorgaben aus dem Arbeitszeitgesetz, um die Betreuung der Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen weiter aufrechterhalten zu können.
  3. Abweichungsmöglichkeiten von den Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen hinsichtlich Mindeststandards, der Belegung, dem Personal, den Gruppenstrukturen sowie den Räumlichkeiten, um mit der notwendigen Flexibilität auf besondere Herausforderungen von Covid-19 angemessen und situationsgerecht reagieren zu können.
  4. ​​​​​​​Die Einstufung der stationären Erziehungshilfen als Teil der „kritischen Infrastruktur“ und somit als „systemrelevant“. Nur so kann die Versorgung der Einrichtungen mit notwendigen Infektionsschutz- und anderen Materialien abgesichert werden. Ein Zusammenbruch von stationären Leistungssystemen führt zu nachhaltigen gesellschaftlichen Folgeproblemen.
  5. ​​​​​​​​​​​​​​Die Herstellung von klarstellenden Verfahrensweisen durch die Obersten Jugendhilfebehörden der Länder hinsichtlich von sehr unterschiedlichen Erfordernissen durch befristete Übertragung von Regelungsnotwendigkeiten in den Sachverstand der Leistungserbringer vor Ort auf Grundlage deren fachlichen Ermessens.

​​​​​​​Ziel dieser Regelungen sind größtmögliche Flexibilität, Transparenz und Klarheit für die Arbeit der Jugendhilfeträger, um eine weitgehende Sicherstellung des Kinderschutzes zu erreichen und die Aufrechterhaltung von Jugendhilfeeinrichtungen zu gewährleisten. Grundlage eines in dieser Krise notwendigen Handelns ist das wechselseitige Vertrauen auf Basis einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit von freien und öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zum Zwecke der Sicherstellung des Kindeswohls, so Präsident Adam abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) vom 25.03.2020

SCHWERPUNKT II: Corona-Krise

Ausgehbeschränkungen, Sorgen um die Gesundheit, Existenzängste und ein Familienleben dauerhaft auf engstem Raum: Angesichts der Corona-Krise befürchten Expertinnen und Experten eine Zunahme von Fällen häuslicher Gewalt. Umso wichtiger ist es, dass die Hilfestrukturen funktionieren – allen voran auch das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (08000-116 016).

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey dankt den Mitarbeiterinnen des Hilfetelefons für ihren Einsatz, der gerade auch in der gegenwärtigen Corona-Krise unverzichtbar sei. Zugleich stellt sie eine Studie zur Wirksamkeit des Hilfetelefons vor. „Das seit 2013 bestehende Hilfetelefon ‚Gewalt gegen Frauen’ ist fest verankert und inzwischen aus dem Hilfesystem nicht mehr wegzudenken“, so Ministerin Giffey. „Die Studie zeigt, dass die Qualität des Beratungsangebots hoch ist und dass die Anonymität, die Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit sowie die Beratung in insgesamt 18 Sprachen gesichert sind. Belegt ist außerdem, dass die Vermittlung von Anrufenden in das örtliche Hilfesystem gut angenommen wird. Das sind erfreuliche Nachrichten in dieser schwierigen Zeit, in der das Hilfesystem besonders herausgefordert ist.“

Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat die INTERVAL GmbH Berlin das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ nach fünfjähriger Betriebszeit auf seine Wirksamkeit hin untersucht. Als Basis nutzten die Forscherinnen und Forscher die Vorgangsdaten des Hilfetelefons, Befragungen und Interviews mit Fachkräften des Hilfetelefons, repräsentative Bevölkerungsbefragungen von Frauen und Männern sowie spezifischer Zielgruppen, Online-Erhebungen und Interviews bei/von Nutzerinnen und Nutzern sowie von Fachkräften des Hilfe- und Unterstützungssystems vor Ort.

Kernergebnisse der Studie: Mit dem rund um die Uhr erreichbaren Hilfetelefon ist es gelungen, eine Leerstelle im Unterstützungssystem zu schließen, das Angebot fachpolitisch einzubetten und im bestehenden Hilfe- und Unterstützungssystem fest zu verankern. Der Bekanntheitsgrad des Angebots ist laut der Studie vergleichsweise hoch. Laut Befragungen würden über 60 Prozent der Frauen im Internet nach Beratungsangeboten suchen und somit auf das Hilfetelefon stoßen. Auch stieg die Zahl der Kontaktaufnahmen in den ersten fünf Jahren des Hilfetelefons kontinuierlich an. Über 90 Prozent erfolgen telefonisch, der Rest per Internet. Über drei Viertel der Beratungskontakte sind Erstkontakte. Der Großteil der Beratungen wird mit von Gewalt betroffenen Frauen, der eigentlichen Zielgruppe, geführt (70 Prozent). In weit geringerem Maße werden Unterstützerinnen und Unterstützer (21 Prozent) sowie Fachkräfte (6 Prozent) beraten. In sieben Prozent der Beratungen war es nötig, eine Dolmetscherin hinzuzuziehen. Rund ein Viertel der Beratungen fand in den Abend- und Nachtstunden zwischen 20.00 und 8.00 Uhr statt. Weitervermittlungen erfolgten in rund zwei Dritteln der Beratungen.

Bundesfrauenministerin Franziska Giffey: „Auch in Zeiten von Corona müssen Frauen, die von Gewalt betroffen sind, die Hilfe bekommen, die sie benötigen. Ich freue mich, dass die offene und auf individuelle Bedürfnisse ausgerichtete Beratung des Hilfetelefons so positiv bewertet wird. Betroffene Frauen bekommen hier wichtige erste Hilfe: Wie kann ich mich aus der Gewaltsituation befreien? Wer unterstützt mich dabei vor Ort? Welche Angebote des Unterstützungssystems gibt es überhaupt? Mit dem Hilfetelefon ist es uns gelungen, einen niedrigschwelligen und zentralen Zugang in das örtliche Hilfe- und Unterstützungssystem zu schaffen, der auch von den Fachkräften der Angebote vor Ort sehr wertgeschätzt wird. Auch während der aktuellen Corona-Krise setzen wir alles daran, um den Betrieb und die Funktionsfähigkeit des Hilfetelefons aufrecht zu erhalten. Mit den Bundesländern haben wir verabredet, dass, sollten Frauenhauskapazitäten erschöpft sein, unbürokratisch Hotels oder leerstehende Ferienwohnungen durch Länder und Kommunen für die Unterbringung ausgeweitet werden können.“

Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der kostenfreien Nummer 08000 116 016 leistet Erst- und Krisenunterstützung, bei Gewalt gegen Frauen gibt es Rat und Hilfe rund um die Uhr, anonym, in insgesamt 18 Sprachen, barrierefrei. Seit März 2013 wurden mehr als 200.000 Personen beraten, darunter auch Ratsuchende aus dem sozialen Umfeld gewaltbetroffener Frauen sowie Fachkräfte. Das Hilfetelefon ist online zu erreichen unter www.hilfetelefon.de.

Angesichts der Corona-Krise könnten Druck und Konflikte in Familien auch in Gewalt gegen Kinder und Jugendliche münden. Das BMFSFJ wird deshalb unter anderem die vorhandenen telefonischen Beratungsangebote stärken. Dazu gehören die „Nummer gegen Kummer“ (116 111) für Kinder und Jugendliche oder das Elterntelefon (0800 111 0550). Zudem werden im Netz niedrigschwellige Hilfsangebote für Kinder, Jugendliche und Eltern ausgebaut.

Die komplette Studie der INTERVAL GmbH Berlin zum Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ wird in Kürze veröffentlicht.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.03.2020

Ministerin Giffey und der BAGSO-Vorsitzende Müntefering appellieren an alle Generationen

Die Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey und der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), Franz Müntefering, appellieren gemeinsam an alle Bürgerinnen und Bürger, gefährdete Gruppen vor Corona-Infektionen zu schützen.

Das Coronavirus mit dem Namen COVID-19 ist für ältere Menschen und für Personen mit Vorerkrankungen besonders gefährlich. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko einer schweren Erkrankung stetig an. Wenn Alter und eine schon bestehende Grunderkrankung zusammenkommen, ist die Gefährdung besonders hoch. Gerade in Pflegeeinrichtungen ist der Schutz von Menschen daher besonders wichtig.

Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey: „Ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen brauchen jetzt die Solidarität aller Generationen. Ich begrüße es, dass Alten- und Pflegeheime weitgehend für Besucherinnen und Besucher geschlossen werden, nur so können die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen in der derzeitigen Situation geschützt werden. Wir müssen auch auf die vielen zu Hause lebenden Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen achten. Auch Familien, in denen Pflegebedürftige leben und versorgt werden, brauchen unsere Unterstützung. Nachbarn, die hier unkompliziert den Einkauf oder Botengänge übernehmen, sind „Engel des Alltags“. Wenn wir alle aufeinander achten, dann leben wir Solidarität im Alltag.“

BAGSO-Vorsitzender Franz Müntefering: „Ich bitte alle Betroffenen, Pflegebedürftige und Angehörige: Tragen Sie die Vorgaben, die die Pflegeheime bekommen haben, mit. Gleichzeitig ist es wichtig, dass Perspektiven entwickelt werden, wie Begegnungen und Austausch in Heimen bald wieder ermöglicht werden können. Sehr gut ist es, wenn Einrichtungen und Pflegekräfte Kontakte mit den Familien derzeit zum Beispiel über Telefon oder Skype ermöglichen.“

Nicht nur in der professionellen Pflege, auch im Alltag älterer Menschen müssen alle ihren Beitrag leisten.

BAGSO-Vorsitzender Franz Müntefering: „Ältere Menschen, Großeltern und ihre Familien sind aufgerufen, sich selbst zu schützen und Risiken zu meiden. Panik hilft nicht, unabhängig vom Alter. Aber handeln müssen wir Älteren und Alten in Sachen Corona doch. Das Risiko der Ansteckung wollen und können wir reduzieren helfen, für uns, für unsere Familien, für Kontaktpersonen. Der Staat muss handeln, wir als Gesellschaft auch. Händeschütteln und Umarmen lassen wir mal. Gedränge meiden wir. Versammlungen verschieben wir. Verschoben ist nicht aufgehoben. Und helfen, dass niemand einsam und hilflos bleibt, ohne die Sicherheit von Menschen aufs Spiel zu setzen, das ist das Gebot der Stunde. Eine solidarische Gesellschaft wird da ganz konkret und bewährt sich. Das ist gut für alle.“

Ministerin Dr. Franziska Giffey: „Ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen und ihre Familien sollten ihre Gewohnheiten jetzt überdenken. Sie sollten Einschränkungen in Kauf nehmen, um ihre Gesundheit zu schützen. Dazu gehört, sich für eine Zeit aus dem öffentlichen Leben soweit es geht zurückzuziehen, unbedingt persönlichen Abstand von mindestens zwei Metern zu halten, Freizeitveranstaltungen nicht zu besuchen, den öffentlichen Personennahverkehr zu meiden und auch private Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren. Telefon, Handy und Internet helfen, in Kontakt zu bleiben. Familiäre und nachbarschaftliche Unterstützungsangebote zum Beispiel beim Einkaufen sind hilfreich und wichtig.“

Folgende Maßnahmen sollten ältere Menschen ergreifen, um sich zu schützen:Reduzieren Sie soziale Kontakte soweit möglich, auch zu Gleichaltrigen, denn auch sie können Überträger sein.Meiden Sie derzeit jeden unmittelbaren Kontakt zu Enkelkindern. Die Großeltern sollten möglichst nicht in die Betreuung einbezogen werden. Gehen Sie nicht in Arztpraxen, rufen Sie im Bedarfsfall dort an, und fragen, wie Sie sich verhalten sollen. Gehen Sie, falls möglich, nicht in Apotheken, bestellen Sie benötigte Arzneimittel per Telefon und lassen Sie sich diese liefern oder nehmen Sie, wenn möglich, Hilfe aus der Familie oder der Nachbarschaft an.Nehmen Sie Bring- und Lieferangebote an: durch Familie und Nachbarn, durch Supermärkte.Halten Sie ihre sozialen Kontakte über Telefon oder, wenn möglich, über Skype aufrecht.Begrenzen Sie die Zahl der Personen, die in Ihre Wohnung kommen, auf ein Minimum.Nutzen Sie das schöne Wetter, um spazieren zu gehen. Das stärkt Ihre Abwehr. Halten Sie auch dort mindestens zwei Meter Abstand, wenn Sie Bekannte treffen!

Auch in der aktuellen Situation ist Wachsamkeit vor „falschen Helfern“ notwendig. So fragen Betrüger besonders ältere Menschen nach Geld für teure Medikamente und medizinische Behandlungen; angebliche Handwerker behaupten, Haus und Wohnung zu überprüfen und desinfizieren zu wollen.

Das BMFSFJ und die BAGSO empfehlen daher dringend, Unbekannten kein Geld zu geben und sie nicht in die Wohnung zu lassen.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.03.2020

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration , Frau Staatsministerin Widmann-Mauz, auf das mehrsprachige Informationsangebot der Bundesregierung zu Regelungen und Verhaltensweisen im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hinweisen. Wir bitten Sie, diese insbesondere an die Ihnen bekannten Netzwerke, Communities sowie Multiplikatoren z.B. über Ihre Social Media-Kanäle weiterzuleiten.

WEBSITE
Auf der Website der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration finden Sie gesammelte Hinweise aus der Bundesregierung in verschiedenen Sprachen. Hier finden Sie – sobald sie online sind – auch Übersetzungen der für heute Abend angekündigten Fernsehansprache der Bundeskanzlerin. Wir aktualisieren und ergänzen die Informationen fortlaufend auch über Gesundheitsfragen hinausgehend. Aktuell werden mehrsprachige Informationen zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen und wirtschaftlichen Sofortmaßnahmen vorbereitet.Zur Website: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/amt-und-person/amt-und-aufgaben/corona-virus-1730818

SOCIAL MEDIA
Wir freuen uns, wenn Sie unsere Tweets und Instagram-Post mit Verlinkung zu mehrsprachigen Informationen über Ihre Social-Media-Auftritte weitertragen und teilen:

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Gerne nehmen wir Ihre Hinweise zu weiterem Informationsbedarf bezüglich des Themas Corona auf. Bitte senden Sie uns Ihre Anregungen an folgende Email-Adresse: integrationsbeauftragte@bk.bund.de

Quelle: Pressemitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration vom 18.03.2020

Zu den Auswirkungen der Coronakrise auf den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Sprecherin für Gesundheitsförderung:

Schwangerschaftsabbrüche sind nicht aufschiebbar, auch in Zeiten des Coronavirus nicht. Der Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen ist medizinisch notwendig. Dies gilt auch für Schwangere mit Verdacht auf oder Diagnose von Coronavirus. Der in Teilen des Landes bestehende Versorgungsnotstand zum Schwangerschaftsabbruch verschlimmert sich in dieser Krisensituation. Keine ungewollt Schwangere darf sich selbst überlassen werden, wenn sie Unterstützung benötigt. Bund, Länder und Kommunen müssen sicherstellen, dass ungewollt Schwangere weiterhin Zugang zu Beratungsleistungen und zum sicheren Schwangerschaftsabbruch haben. Mit dem Ziel der Infektionsprävention müssen persönliche Kontakte, Reisewege un d bürokratisch bedingte Verzögerungen dabei so weit wie möglich reduziert werden. Um die direkten Kontakte mit Klientinnen sicher durchführen zu können, muss Beraterinnen und Beratern, Ärztinnen und Ärzten Schutzausrüstung und -kleidung zur Verfügung gestellt werden. Die Beratungsstellen werden bisher nicht prioritär mit Schutzkleidung ausgestattet, das muss sich ändern.

Dazu erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

„Gerade in Zeiten dieser Krise müssen Schwangerschaftskonfliktberatungen weiter angeboten werden können. Mit Blick auf die Ansteckungsgefahr müssen sie sicher für alle sein. Darum ist es wichtig, jetzt auch telefonische und Onlineberatungen anzubieten und flexible Beratungsangebote auszubauen. Viele Beratungsstellen haben dazu bereits gute Angebote erarbeitet. Wir begrüßen, dass fast alle Bundesländer diese Form der Beratung online oder telefonisch anerkennen. Der Bund muss darauf dr&# 228;ngen, dass dies in allen Bundesländern erfolgt und sich kein Land verweigert. Eine ortsgebundene Beratungspflicht in Krisenzeiten aufrechtzuerhalten, ist unverantwortlich. Jetzt ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gefragt, schnellstmöglich über Änderungen des Beratungsangebotsin verschiedenen Sprachen aufzuklären. Die Anonymität, der Datenschutz und die Vertraulichkeit von Beratungen und Schwangerschaftsabbrüchen dürfen nicht gefährdet werden.“

Dazu erklärt Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Sprecherin für Gesundheitsförderung:

„Schwangerschaftsabbrüche dürfen nicht daran scheitern, dass die Kostenübernahme wegen Schließungen oder Engpässen in Krankenkassen nicht rechtzeitig gewährleistet wird. Schwangere, die auf die Kostenübernahmeangewiesen sind, müssen diese schnell bekommen, notfalls auch rückwirkend. Kliniken müssen sich darauf einstellen, auch ihre Kapazitäten für Schwangerschaftsabbrüche auszubauen. Ärztinnen und Ärzte müssen darin unter stützt werden, medikamentöse Schwangerschaftssabbrüche mittelemedizinischerBegleitung entsprechend der Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation anbieten zu können. Es ist gut möglich, dass die häusliche Isolation mehr ungewollte Schwangerschaften zur Folge hat. Die betroffenen Frauen brauchen Hilfe. Das Schlimmste wäre ein Rückfall zu in der Not selbst durchgeführten Abbrüchen ohne medizinischen Beistand. Wer das verhindern will, muss jetzt Vorkehrungen treffen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.03.2020

Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag (19/18221) eine umfassende Initiative, um das Online-Lernen von Schülern zu stärken. So solle vermieden werden, dass das derzeitige Schuljahr verloren ist, da zurzeit wegen des Coronavirus in ganz Deutschland die Schulen geschlossen sind. Nach Ansicht der Abgeordneten ist das Ende der Schulschließungen im Moment nicht absehbar. Im Zusammenwirken mit den Ländern soll deshalb sichergestellt werden, dass Teile der finanziellen Mittel des Digital-Pakts von den Ländern für entsprechende Online-Lösungen genutzt werden können und eine White-List (Positiv-Liste) qualitativ hochwertiger qualitätsgeprüfter Online-Anbieter zusammengestellt wird. Ferner soll sich die Bundesregierung bei den Ländern dafür einsetzen, dass diese mit entsprechenden qualitätsgeprüften Online-Anbietern Rahmenverträge abschließen, aus denen die Schulen unkompliziert die besten Angebote für sich auswählen können. Im Bedarfsfall soll mit den Ländern vereinbart werden, dass der Bund die Länder beim Erwerb von Lizenzen dieser Anbieter auch finanziell unterstützt und im Zusammenwirken mit qualitätsgeprüften Online-Anbietern und den Ländern umfassende Angebote für Lehrerweiterbildung, zum Beispiel in sogenannten Webinaren entwickelt und rasch zur Verfügung stellt. So sollen insbesondere auch bisher technikferne Lehrerinnen und Lehrer die digitalen Angebote schnellstmöglich nutzen und bedienen können.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 352 vom 01.04.2020

Aus ganz Deutschland melden Pflegeeinrichtungen einen eklatanten Mangel an Schutzkleidung. Schutzkleidung ist dringend notwendig zum Schutz der Mitarbeitenden und derjenigen, die gepflegt werden. Sie sind besonders verletzlich.

Wenn der Bedarf an Schutzkleidung nicht schnell gedeckt wird, drohen Schließungen ambulanter Dienste und Menschen bleiben zu Hause unversorgt. Betroffen sind aber nicht nur Pflegeeinrichtungen und –dienste. Auch Einrichtungen und Dienste, die Menschen mit Behinderungen betreuen, Rehabilitationseinrichtungen oder Einrichtungen der Suchthilfe, die z. B. im Rahmen der Substitutionstherapie Medikamente verabreichen müssen, haben vielerorts nicht mehr ausreichend Schutzkleidung. Wird diesem Mangel nicht schnell abgeholfen, droht diesen Einrichtungen die Schließung – mit dramatischen Folgen für deren Klient*innen.

Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, erklärt dazu: „Wir fordern die Bunderegierung zum sofortigen Handeln auf: Es muss Material besorgt und von öffentlichen Stellen verteilt werden. Die Produktion muss gefördert und angekurbelt werden. Und wir brauchen für den Notfall gesicherte Handlungsempfehlungen von einer fachlich berufenen Stelle zum sachgerechten Mehrfachgebrauch von Einwegartikeln sowie zur Verwendung und Aufbereitung von Mehrwegmaterial! Wir dürfen die Mitarbeitenden in dieser Situation nicht alleine lassen und sie vor die Wahl stellen, Menschen nicht zu versorgen oder sich selbst in Gefahr zu bringen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 24.03.2020

Die Arbeiterwohlfahrt fordert mit Blick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie Maßnahmen zum Erhalt der sozialen Infrastruktur in Deutschland. Diese sei in der Krise massiv gefährdet und müsse im Interesse der ganzen Gesellschaft geschützt werden. Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, erklärt:

„Die Freie Wohlfahrtspflege garantiert hierzulande einen funktionierenden Sozialstaat. Sie betreibt vom Pflegeheim über die Beratungsstelle bis zur Kita Einrichtungen, die das Zusammenleben in unserer Gesellschaft überhaupt erst ermöglichen. Sie unterstützt und versorgt Hilfsbedürftige und bietet menschliche Zuwendung. Kurz: Sie sichert einen wichtigen Teil der Daseinsfürsorge, der nicht pausieren kann. In der derzeitigen Krise steht sie vor gewaltigen Herausforderungen: Sie soll die steigenden Bedarfe an ihren Diensten zuverlässig erfüllen, gerät aber durch den Wegfall von Einnahmen und Förderungen bereits jetzt an ihre wirtschaftlichen Grenzen. Als gemeinnützige Anbieter dürfen diese Träger praktisch keine Rücklagen bilden. Deshalb können die Ausfälle sehr schnell in Insolvenzen münden“, warnt Stadler.

Die Auswirkungen für den gesamten sozialen Sektor sind massiv: Ambulante Pflegedienste müssen den Dienst einstellen, weil die Schutzkleidung fehlt. Reha-, Kur- und Erholungseinrichtungen fürchten um ihre Existenz, weil sie den Betrieb einstellen müssen. Inklusionsbetriebe beispielsweise in der Gastronomie stehen vor dem Aus, weil sie keine Aufträge mehr erhalten. Absagen von Maßnahmen und Aktivitäten häufen sich (z.B. Schließungen durch das Gesundheitsamt, Ausbleiben von Teilnehmenden, Erkrankungen von Mitarbeitenden und Verantwortlichen).

Auch das Ehrenamt und die Freiwilligendienste sind stark betroffen. Zwar entwickeln sich überall neue ehrenamtliche Initiativen, die häufig digital gestützt sind. Aber derzeit kommt es zu Freistellungen von Freiwilligen und Ehrenamtlichen wegen Einrichtungsschließungen. Durch die Absage von Freiwilligenseminaren, Fortbildungen und Veranstaltungen entstehen den Trägern hohe Stornokosten und Ausfallgebühren. Bund, Länder und Kommunen werden aufgefordert, hier im Rahmen ihrer Förderzuständigkeit entsprechende Kosten zu übernehmen und das bürgerschaftliche Engagement unbürokratisch zu unterstützen.

Auf Einrichtungen und Dienste der Kinder und Jugendhilfe kommen zudem enorme zusätzliche Belastungen zu, die sich aus der aktuellen Situation ergeben. Kitas und Kindertagespflegestellen fehlen die Einnahmen aus Elternbeiträgen, bereits jetzt häufig bestehende Betreuungsengpässe werden sich verschärfen. Die Einrichtungen müssen aber nach der Krise in der Lage sein, nahtlos wieder ihre Arbeit aufzunehmen. Einzelfallfinanzierte ambulante und teilstationäre Leistungen der Jugendhilfe brechen weg, Heime stehen durch die massiv erhöhten 24/7-Betreuungspflichten vor Herausforderungen, auf die sie personell in keiner Weise vorbereitet sind, geschweige denn auf krankheitsbedingte Isolierungsmaßnahmen. Das gilt auch für Frauenhäuser. Familienbildungsstätten und Familienferienstätten sind existentiell durch ausfallende Kurse und Maßnahmen bedroht. Ähnliches gilt für Wohnangebote für behinderte Menschen, weil deren Bewohner tagsüber nicht mehr ihren Tätigkeiten in den Werkstätten nachgehen können.

Die Arbeiterwohlfahrt fordert deshalb Maßnahmen zum Erhalt der Sozialwirtschaft.

Stadler appelliert: „Die Politik muss jetzt schnell gemeinsam mit den betroffenen Verbänden Maßnahmen ergreifen, die ihre Arbeitsfähigkeit in der aktuellen Krise sichern und erhalten. Die Sozialwirtschaft braucht staatliche Hilfe – umgehend. Dazu gehört eine klare Erklärung der Bundes- und Landesbehörden, dass zugesagte Förderungen beibehalten werden, auch wenn derzeit keine oder nur eingeschränkte Leistungen erbracht werden können. Es braucht darüber hinaus zur zusätzlichen Absicherung rasche, unbürokratische finanzielle Unterstützung, die den Ausfall von Leistungsentgelten und erhöhte Ausgaben kompensiert.

Der Bedarf nach den Leistungen der Wohlfahrt wird wachsen. Die Menschen brauchen jetzt – und wenn wir die Krise rund um COVID-19 gemeinsam überstanden haben – verlässliche Anlaufstellen im Land, an die sie sich wenden können.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.03.2020

Der neuartige Corona-Virus Covid-19 ist vor Wochen in Deutschland angekommen. Die AWO begrüßt die von der Bundesregierung und den Ländern bisher getroffenen Maßnahmen und kontinuierliche Kommunikation. Der AWO Bundesverband mahnt aber mehr Aufmerksamkeit für Barrieren an, so Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes.

„Jeder Mensch ist in dieser Zeit auf laufende Informationen und Hinweise angewiesen. Diese klären auf und geben den Menschen damit Sicherheit im Alltag. Zudem beugen sie dem Entstehen von Angst und Panik vor. Deshalb macht die AWO darauf aufmerksam, dass bestehende Barrieren in der politischen und behördlichen Notfall-Kommunikationen kaum beachtet werden. Das verunsichert viele Menschen in Deutschland“, stellt Döcker fest. „Insbesondere Menschen mit Behinderungen, die auf Leichte Sprache, einfache Sprache oder Gebärdensprache angewiesen sind, sind derzeit von allgemeinen, aber insbesondere tagesaktuellen Informationen und Handlungsempfehlungen abgeschnitten. Auch Menschen, deren Deutschkenntnisse noch nicht ausreichend sind, sind angewiesen auf einfache und verständliche Informationen.“ Um dieser globalen Krise lokal effektiv präventiv zu begegnen, müssen alle Menschen mit ausreichenden und notwendigen Informationen versorgt werden. Wir dürfen niemanden vergessen“, mahnt Brigitte Döcker.

Die AWO fordert daher, dass ab sofort Barrierefreiheit und Mehrsprachigkeit in allen öffentlich-rechtlichen Kommunikationsformaten zu beachten ist.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.03.2020

Bund, Länder und Kommunen verstärken täglich ihre Maßnahmen, um die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus zu verlangsamen. Dennoch erkranken derzeit immer mehr Menschen. In dieser Situation erklärt Wolfgang Stadler, Bundesvorstandsvorsitzender der AWO:

„Die Corona-Pandemie stellt unsere Gesellschaft vor ungeahnte Herausforderungen. Es zeigt sich: nur eine solidarische Gesellschaft kann eine solche Krise meistern. Wir beobachten bisher einen starken gesellschaftlichen Zusammenhalt. Viele Menschen sind bemüht, zu helfen. Wir rufen dazu auf, vor allem diejenigen zu unterstützen, die in Quarantäne sind, und die Hilfen in der unmittelbaren Nachbarschaft zu stärken. Die Menschen sollten kleine Hilfe-Tandems bilden, statt vielen zu helfen, damit sie nicht im Ernstfall selbst unbeabsichtigt zur Verbreitung des Virus beitragen.“

Der Verband bestärkte außerdem die Aufrufe, soziale Kontakte möglichst zu reduzieren: „Es geht nicht darum, ob man selbst Angst vor einer Infektion hat oder nicht, sondern dass man mit Verhalten, das zur Ausbreitung des Virus beiträgt, auch die Verantwortung trägt für hunderte bis tausende Menschen, die schwer erkranken werden und ggf. nicht mehr ausreichend versorgt werden können. Infektionsschutz ist keine Frage von Angst, sondern von Solidarität!“

Stadler betonte, es brauche jetzt vor allem zweierlei: Solidarität und Besonnenheit, um diejenigen zu entlasten, die erkrankt oder in Berufen tätig seien, die nicht entbehrlich sind.

„In dieser schwierigen Zeit sind es Menschen in der Pflege, im Einzelhandel und der Kinderbetreuung, die unsere Gesellschaft zusammenhalten“, so Stadler, „Sie bringen sich selbst in Gefahr, um uns allen einen Dienst zu erweisen. Dafür sagen wir Danke. Am Ende der Pandemie müssen wir uns daran erinnern, wer als „systemrelevant“ gilt – und diese Berufe endlich angemessen honorieren.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 18.03.2020

Anlässlich des Tags der älteren Generation am 1. April fordert die BAGSO die Politik auf, bei der Bekämpfung der Folgen der Corona-Epidemie die Anstrengungen zum Schutz älterer Menschen zu Hause, in der ambulanten Pflege und in Pflegeeinrichtungen zu verstärken. Die bekannt gewordenen Infektionsfälle mit vielen Todesfällen in Pflegeheimen zeigen, dass auch die Altenpflege nur unzureichend auf die Epidemie vorbereitet ist. Die derzeitige Ausnahmesituation stellt die Gesellschaft vor Fragen von hoher ethischer Relevanz. Dies betrifft den Umgang mit begrenzten Ressourcen wie Schutzausrüstung und Beatmungsgeräten ebenso wie die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen zur Reduzierung sozialer Kontakte in Pflegeheimen.

Überall wo Menschen pflegerisch versorgt werden, braucht es dringend und in ausreichendem Umfang Atemschutzmasken und Schutzkleidung. In der häuslichen Pflege geht es zudem um die Sicherstellung der Versorgung. Für osteuropäische Pflegekräfte müssen in bilateralen Gesprächen Lösungen gefunden werden, die ihnen Reisefreiheit garantieren. Pflegende Angehörige müssen schnell und unbürokratisch unterstützt werden.

Die BAGSO hält es für richtig und wichtig, dass die in Deutschland erst vor einer Woche in Kraft getretenen Regelungen zur Einschränkung physischer Kontakte bis auf Weiteres unverändert gelten. Ein besonderes Augenmerk muss aber auf die Situation allein lebender älterer Menschen sowie auf die Situation in Alten- und Pflegeheimen gelegt werden. Für allein lebende Menschen braucht es überall lokale „Anrufstationen“ und die Betroffenen müssen davon erfahren. Die Einschränkungen persönlicher Kontakte zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeeinrichtungen und mit ihren Angehörigen bergen selbst gesundheitliche Risiken und müssen so bald wie möglich durch mildere Maßnahmen wie besondere Hygienevorkehrungen ersetzt werden.

Stellungnahme "Menschen in der Pflege nicht allein lassen!"

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 31.03.2020

Die Präsidenten der Caritas und Diakonie haben heute gemeinsam die enormen Herausforderungen unterstrichen, vor denen die Träger der sozialen Infrastruktur in Deutschland angesichts der aktuellen Coronakrise jetzt stehen. Auf der einen Seite sollen soziale Kontakte so weit wie möglich reduziert werden, gleichzeitig sollen Caritas und Diakonie ihrem Auftrag und Selbstverständnis gemäß "nah bei den Nächsten" sein. Das ähnelt der Quadratur des Kreises. Die Träger und Einrichtungen der Caritas und der Diakonie suchen auf allen Ebenen kreativ nach Lösungen, um die Arbeit aufrecht zu erhalten. In Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Jugendhilfe, in der Wohnungslosen- und in der Behindertenarbeit – überall sind Mitarbeitende bereit, täglich trotz der Infektionsgefahr ihre Arbeit zu tun. Gleichzeitig bringen die Refinanzierungsbedingungen in der sozialen Arbeit und im Gesundheits- und Pflegebereich nicht wenige Dienste jetzt schon an den Rand einer Insolvenz.

Caritas und Diakonie fordern deshalb gemeinsam, dass die Hilfsmaßnahmen, die die Bundesregierung zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise beschließt, die soziale Arbeit der gemeinnützigen Träger berücksichtigen, damit diese weiterhin hilfsbedürftigen Menschen versorgen und begleiten können – jetzt und auch nach der Krise.

Dienste brauchen ausreichende wirtschaftliche Sicherheit

"Um unsere Arbeit für die Menschen, die auf Unterstützung und Hilfe angewiesen sind, als Einrichtungen der sozialen Infrastruktur leisten zu können, und das auch über die aktuelle Krise hinaus, brauchen wir ein ausreichendes Maß an wirtschaftlicher Sicherheit für unsere Dienste und Einrichtungen", so Caritas- Präsident Peter Neher. "Dies ist aktuell und trotz vieler richtiger und wichtiger Schritte seitens der Politik noch nicht in ausreichendem Maße gegeben."

Aktuell sind viele Augen besonders auf die Einrichtungen des Gesundheitswesens und der stationären Altenpflege gerichtet. Das Netz sozialer Dienste, das die Wohlfahrtspflege vorhält, geht aber weit darüber hinaus. Betroffen sind zum Beispiel in vielen Bundesländern Tagespflegeeinrichtungen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, auch Beratungsstellen und Weiterbildungsakademien.

Ambulante Dienste – nicht nur in der Pflege – können aufgrund fehlender Schutzausrüstung ihre Leistungen nicht mehr erbringen; auch Reha-, Kur- und Erholungseinrichtungen müssen ihren Betrieb reduzieren oder gar einstellen. Die Liste ließe sich ergänzen.

Große Verantwortung der Wohlfahrtspflege

"Der sozialen Wohlfahrt in Deutschland droht wegen der Corona-Krise ein schwerer struktureller Schaden, den wir unbedingt vermeiden müssen. Die für das Funktionieren unseres Sozialsystems relevanten Einrichtungen von den Beratungsstellen bis zu den Kitas müssen deshalb mit unter den Rettungsschirm genommen werden. Dazu muss die Politik im Gespräch mit den Wohlfahrtsverbänden jetzt wirkungsvolle Instrumente entwickeln und diese schnell umsetzen", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie.

Beide Präsidenten appellieren deshalb: "Mehr denn je brauchen jetzt viele Menschen unsere Hilfe. Die Wohlfahrtspflege ist sich dieser Verantwortung bewusst und erwartet das gleiche von der Politik, die bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen darauf achten muss, die Arbeitsfähigkeit des Sozialwesens zu erhalten. Wir wollen und werden in unseren Einrichtungen alles dafür tun, dass wir diese Herausforderung gemeinsam so meistern, dass auch die besonders Schutzbedürftigen keinen Schaden nehmen."

Wichtig ist in dieser Zeit auch, die Notbetreuung der Kinder für all unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den sozialen Diensten unbürokratisch und unabhängig vom Beruf des Partners oder der Partnerin möglich zu machen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. und Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 18.03.2020

Der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt, die Diakonie Bayern und weitere kirchliche wie gewerkschaftliche Akteur*innen haben eine Online-Petition für eine 100-€-Soforthilfe für Arme wegen der Corona-Krise gestartet.

Die Petition ist hier zu finden: Petition 100 Euro

Die fachlichen Hintergründe dieser Petition werden im folgenden Podcast näher erläutert: https://www.diakonie-bayern.de/medien-publikationen-downloads/mika-der-podcast.html

Wir freuen uns über aktive Unterstützung, eine weite Verbreitung und viele Unterschriften!

Informationsangebote der Diakonie zur Corona-Krise finden Sie hier: https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 01.04.2020

Wir alle befinden uns momentan im beruflichen und familiären Ausnahmezustand. Jede und jeder sieht sich konfrontiert mit den unterschiedlichsten Herausforderungen.

Ganz nach dem Motto „Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen“ sind innerhalb kürzester Zeit tolle Ideen und Projekte entstanden, von denen sich Fachkräfte und Familien inspirieren lassen können. Ab sofort sammeln wir Empfehlungen und kreative Fundstücke und stellen diese auf unserer Website zur Verfügung:

>>> https://www.eaf-bund.de/de/informationen/coronavirus_und_familienalltag

Wir rufen hiermit auf, die Sammlung zahlreich zu teilen. Besondere Fundstücke werden wir auch bei Facebook teilen und sind dankbar für jede Unterstützung (in Form von Teilen und/oder Likes).

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 24.03.2020

Angesichts der Corona-Pandemie fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband sofortige und umfassende Finanzhilfen für gemeinnützige Einrichtungen und Anbieter sozialer Dienstleistungen. Der Verband warnt davor, dass in relativ kurzer Zeit eine Welle von Insolvenzen den gemeinnützigen Sektor erfassen könnte, wenn nicht frühzeitig staatliche Hilfen gewährt werden.

Der Verband weist darauf hin, dass gemeinnützige Träger anders als kommerzielle Anbieter kaum Risikorücklagen bilden dürfen. „Alles, was hereinkommt, muss auch wieder für den guten Zweck ausgegeben werden. Auf möglicherweise längere Schließungen oder Ausfallzeiten können gemeinnützige Einrichtungen strukturell nicht vorbereitet sein. Kredite sind daher in vielen Fällen kein geeignetes Instrument zur Unterstützung, da sie letztlich zu einer Überschuldung und damit ebenfalls zum Konkurs der Einrichtungen führen können“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Betroffen sei das gesamte Spektrum sozialer Arbeit: Werkstätten für Menschen mit Behinderung, die nicht mehr arbeiten dürfen, Kindergärten, die geschlossen bleiben, Beratungsstellen aller Art, Rehabilitationseinrichtungen wie etwa Kur- und Erholungseinrichtungen bis hin zu Jugendzentren, Altenclubs, Begegnungsstätten und sogar Pflegeeinrichtungen.

Der Paritätische fordert, dass grundsätzlich die öffentliche Finanzierung für die Einrichtungen und Dienste in den nächsten Wochen weiterlaufen muss, unabhängig von Ausfällen oder temporären Schließungen. „Wenn jetzt nicht gegengesteuert wird, wird gewachsene soziale Infrastruktur zerstört. Dann könnte in einem Monat vielleicht der Coronavirus weg sein, aber mit ihm gleich auch der Kindergarten oder die Behinderteneinrichtung“, warnt Schneider. Es gehe um die Aufrechterhaltung der sozialen Daseinsvorsorge. „Wir brauchen jetzt mutige und wirksame politische Entscheidungen im Bund und in den Ländern.“

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 18.03.2020

Kita- und Schulschließungen in der Coronakrise sind für Alleinerziehende existenzbedrohend. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) fordert deshalb in einer Petition schnelle Maßnahmen von der Politik, von denen auch berufstätige Alleinerziehende profitieren.

„Keine Kinderbetreuung zu haben, ist für Alleinerziehende ein Notfall", erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. „Auch die Großeltern fallen in der Regel aus, da sie zu den Risikogruppengehören. Anders als Paarfamilien können Alleinerziehende nicht zuzweit jonglieren, um fehlende Betreuung auszugleichen. Niemand weiß, wie lange diese Ausnahmesituation anhält – Urlaub zu nehmen ist deshalb keine Lösung. Dieser ist sowieso schon kürzer als die regulären Ferien der Kinder. So manche Alleinerziehende treibt nicht nur die Sorge um die Gesundheit um, sondern auch Existenzängste. Denn für unbezahlte Freistellungen fehlt vielen der Sparstrumpf."

Alleinerziehende brauchen deshalb schnell Gewissheit darüber, wie sie ihre Betreuungsprobleme kurz- und mittelfristig in der gegenwärtigen Situation lösen können.    

„Wir fordern, die Notfallbetreuungen für Alleinerziehende unabhängig von ihrem Beruf zu öffnen", so Jaspers. „Arbeitgeber rufen wir dazu auf, Alleinerziehende bezahlt frei zu stellen, wenn es keine andere Möglichkeit der Kinderbetreuung gibt. Wir regen hierfür staatliche Hilfen für kleine Betriebe an verbunden mit der Verpflichtung, Eltern in Not durch bezahlte Freistellungen zu helfen."

Die Petition des VAMV-Bundesverbandes kann unter diesem Link gezeichnet werden: https://weact.campact.de/petitions/berufstatigealleinerziehende-in-der-corona-krise-nicht-vergessen

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 18.03.2020

SCHWERPUNKT III: Internationaler Tag gegen Rassismus

Anlässlich des Welttags gegen Rassismus am 21. März erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

"Das Institut begrüßt die Einsetzung des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus. Die hochrangige Zusammensetzung des Gremiums unter dem Vorsitz der Bundeskanzlerin ist ein außerordentlich wichtiges Zeichen für die von Rassismus betroffenen Menschen in Deutschland.

Nach den rassistischen und antisemitischen Anschlägen in Halle und Hanau und nach der Aufdeckung rechtsextremer und rechtsterroristischer Gruppierungen und Netzwerke, in die auch Beamte aus Sicherheitsbehörden involviert sind, stellen Betroffene von Rassismus und Antisemitismus zu Recht mit hoher Dringlichkeit die Frage, ob sie in Deutschland ausreichend vor Gewalt, Übergriffen und Hetze geschützt werden.

Der Kabinettsausschuss sollte jetzt einen flächendeckenden Struktur- und Mentalitätswandel in Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden sowie in der Justiz initiieren. Behörden sollten zur Transparenz und zur Reflektion der eigenen Praxis unter Einbeziehung der Perspektive betroffener Menschen verpflichtet werden.

Die Regierungen von Bund und Ländern sollten rasch Maßnahmen ergreifen, die die Sicherheitsbehörden in die Lage versetzen, Bedrohungslagen durch rassistische und rechtsextreme Gewalt angemessen einzuschätzen. Rassistische, antisemitische und rechtsextreme Taten müssen konsequent ermittelt und verfolgt werden. Nur so können Menschen, die von Rassismus betroffen sind, das Vertrauen in Polizei und Justiz zurückgewinnen.

Zudem sollte ein Monitoring etabliert werden, das heißt, ein Verfahren zur fortlaufenden Überprüfung der Umsetzung und Wirksamkeit der politischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus und zur Prävention. Der Sachverstand wissenschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Institutionen und Selbstorganisationen, insbesondere die Expertise der von Rassismus betroffenen Menschen, ist hierbei unabdingbar und sollte systematisch einbezogen werden.

Über die Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt und zum Schutz der Betroffenen und die Forderungen der migrantischen Organisationen und Selbstorganisationen der von Rassismus betroffenen Menschen braucht es eine eingehende politische Debatte. Und es braucht die dauerhafte und wirkungsvolle Einbeziehung ihrer Vertretungen in Beratungs- und Entscheidungsgremien.

Der Ausgangspunkt aller politischen Maßnahmen gegen rassistische, antisemitische und rechtsextreme Gewalt muss Solidarität mit den betroffenen Menschen und ein klares Bekenntnis zu einer vielfältigen Gesellschaft sein."

Weitere Informationen

Stellungnahme (19. März 2020): Nach den Morden in Hanau. Menschenrechtliche Verpflichtungen zum Schutz vor und zur effektiven Strafverfolgung von rassistischer und rechtsextremer Gewalt umsetzen. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Menschenrechte vom 20.03.2020

Am heutigen Internationalen Tag gegen Rassismus mahnt die Arbeiterwohlfahrt, rechte Hetze und Gewalt deutlich zu ächten. Vorstandsmitglied Brigitte Döcker erklärt dazu:

„Auch wenn es sich surreal anfühlt: Der grauenhafte rechtsterroristische Anschlag in Hanau ist erst einen Monat her. Solidarität mit Betroffenen und klare Ächtung rechter Hetze sind immer noch zwingend nötig, um unsere vielfältige, offene Gesellschaft und alle Menschen in ihr zu schützen. Zwar können wir im Moment nicht alle zusammen im öffentlichen Raum ein Zeichen für Vielfalt und gegen Rassismus setzen – aber online ist das möglich!"

Zum Schutz der Bevölkerung hat der AWO Bundesverband alle geplanten Veranstaltungen von „AWO gegen Rassismus – AWO für Vielfalt“ abgesagt. Er ruft stattdessen dazu auf, Solidarität zu zeigen, ohne die wichtige soziale Distanz zu unterschreiten: Online mit Fotos und Statements unterstützt er unter dem Motto #AwoGegenRassismus das ad-hoc-Bündnis #ZusammenGegenRassismus.

„Für die Menschen, denen Rassismus entgegenschlägt, ist ereine massive existenzielle Bedrohung und erweckt Angst und Schrecken. Dem muss unsere gesamte Gesellschaft entgegentreten. Rassistische Einstellungen, Gewalt und Hetze sind mit demokratischen Grundwerten wie Toleranz und Achtung der Menschenwürde unvereinbar, aber zunehmend Alltag. Das zeigte sich auf erschütternde Art in den rechtsterroristischen Anschlägen in Hanau und Halle. Es beginnt aber schon viel früher bei rassistischer Diskriminierung im täglichen Leben. Die Versuche der Hetzer am rechten Rand, Gewalt und Ausgrenzung gegen bestimmte Menschengruppen zu normalisieren, dürfen auf keinen Fall unwidersprochen bleiben – ob im Bundestag, in der Stammkneipe oder im Netz.“

Die Arbeiterwohlfahrt schult deshalb Mitarbeitende und Ehrenamtliche im Umgang mit Rechtspopulismus und -extremismus. So hat der Bundesverband unter Anderem eine Handreichung für die Soziale Arbeit erarbeitet und bietet Trainings an, bei deren Entwicklung durch die Ludwig-Maximilians-Universität München die AWO mitgewirkt hat.

AWO gegen Rassismus – AWO für Vielfalt!

Gemeinsam mit vielen Organisationen, Initiativen und Einrichtungen engagiert sich die AWO im Rahmen der Internationalen Aktionswochen vom 16. März bis 29. März 2020 gegen Rassismus. Diesjähriges Motto ist „Gesicht zeigen – Stimme erheben“.

Alle Informationen und Materialien zur Kampagne

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 21.03.2020

Weltweit werden Menschen diskriminiert wegen ihrer Hautfarbe, Herkunft, Kultur oder Religion. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sind noch immer ein drängendes Problem. Daran erinnert der 21. März als "Internationaler Tag zur Beseitigung der Rassendiskriminierung".

Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „Nicht erst nach den rechtsterroristischen Anschlägen in Halle und Hanau und bei der derzeitigen unerträglichen humanitären Situation an den europäischen Außengrenzen muss unsere Botschaft sein: Keinen Millimeter dem Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit. Bei allen öffentlichen Debatten, ob im deutschen Bundestag oder den Landesparlamenten, bei jeglichen Veranstaltungen aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft dürfen wir keine Form von Verächtlichmachen oder Verunglimpfung der Demokratie und Menschlichkeit tolerieren. Wer Hass auf andere schürt, der muss auf Unverständnis aller anderen treffen in einem Land wie Deutschland, in dem ein Viertel der Menschen einen Migrationshintergrund haben. Auch im Internet darf es keine rechtsfreien Räume geben, wo Menschenrechte missachtet werden.

Die Diakonie setzt sich mit zahlreichen Projekten, engagierten Mitarbeitenden und Freiwilligen täglich für eine offene, vielfältige und solidarische Gesellschaft ein. Rassismus und Hass dürfen nicht unwidersprochen bleiben. Daher qualifizieren wir Mitarbeitende und freiwillig Engagierte, damit sie selbstbewusst gegen Rassismus und für eine Gesellschaft in Vielfalt eintreten können.“

Als Kompetenzstelle zum Umgang mit Rechtspopulismus und zur Förderung einer vielfältigen Gesellschaft bietet die Diakonie Deutschland Beratung und Qualifizierung für ihre Mitgliedstrukturen und erarbeitet didaktische Materialien. In den Projekten im Zentrum Engagement, Demokratie und Zivilgesellschaft wurden seit 2018 In-House-Seminaren rund 300 Leitungskräfte geschult, 35 Fachkräfte der sozialen Arbeit als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren qualifiziert sowie bei zahlreichen Vorträgen und Fachtagungen mehr als 2.000 Interessierte erreicht.

Mehr Informationen zu unserem Modellprojekt gegen Rechtspopulismus

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 20.03.2020

Am 21. März wird weltweit der Opfer rassistischer Gewalt gedacht und gegen jede Form rassistischer Diskriminierung protestiert und mobilisiert. 1966 wurde dieser Tag von den Vereinten Nationen als „Internationaler Tag gegen Rassismus“ ausgerufen.

Auch wenn die Herausforderungen durch Covid-19 gerade die Aufmerksamkeit beanspruchen: Am 21. März sollte dennoch an die gemeinsame Verantwortung Aller, die Menschenrechte zu schützen, erinnert werden. "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Das gilt besonders in Zeiten von Krisen.

So werden zurzeit als „asiatisch“ gelesene Menschen ausgegrenzt, durften in einige Länder nicht einreisen, auch wenn sie nie in China gelebt haben. Studierende wurden nicht zu Prüfungen zugelassen. Rassismus wirkt auf allen gesellschaftlichen Ebenen und basiert auf einer Praxis der Ungleichheit. Rassismus zeigt sich in verletzenden Bemerkungen und damit in der Diskriminierung und Ausgrenzung von Menschen, denen bestimmte Merkmale zugeschrieben werden. Diese Praxis der Ungleichheit ist die Grundlage der Zunahme rassistischer Sprache im öffentlichen Raum, derer sich nationalistische Populisten und Akteur*innen der neuen Rechten seit einigen Jahren völlig ungeniert und offen bedienen, und ebenso die Grundlage der Zunahme rassistischer Gewalttaten. Hanau kam nicht von ungefähr. Rassismus ist ein strukturelles Problem.

Rassistische Diskriminierungsmerkmale sind variabel und können sich auf Aussehen, Herkunft, Kultur, Religion oder andere soziale Kategorien beziehen. Die Absicht dahinter ist immer Ausgrenzung und diese Praxis der Ungleichheit betrifft die ganze Gesellschaft. Denn welches zufällige Merkmal zu Diskriminierung und Ausgrenzung führt ist jederzeit veränderbar. Und es kann jede*n treffen. Rassismus geht uns alle an.

Dieser Gedanke muss immer handlungsleitend sein, denn er kann in Krisenzeiten unter Druck geraten. Fangen wir an, unsere diverse Gesellschaft inklusiv für Alle zu denken und zu gestalten. Politik muss dafür die Rahmenbedingungen schaffen und zivilgesellschaftliche Organisationen unterstützen.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 21.03.2020

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

„Obwohl die Zahlen der Elterngeldempfänger steigen, gibt es immer noch Stellschrauben, an denen gedreht werden kann, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf voranzubringen. Wir brauchen endlich ein Elterngeld, das es auch für Männer normal macht, längere Zeit aus dem Beruf auszusteigen, denn sie beziehen durchschnittlich nur 2,9 Monate Elterngeld”, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die aktuellen Zahlen zum Elterngeld. Werner weiter:

„Daher fordern wir jeweils zwölf Monate Elterngeld für beide Elternteile, die nicht auf den anderen Elternteil übertragbar sind. Für Alleinerziehende entsprechend 24 Monate. Darüber hinaus muss das Elterngeld für Familien mit geringen oder ohne Einkommen erhöht werden. Der Mindestbetrag wurde seit 2007 nicht mehr angehoben.”

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 19.03.2020

Ob die Bundesregierung plant, einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, der einen Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Kindesmutter nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vorsieht, will die FDP-Fraktion wissen. Hintergrund ihrer Kleinen Anfrage (19/18069) ist, dass die Bundesregierung im August 2016 einen Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Scheinvaterregresses vorgelegt hat (18/10343), der aber keinen Auskunftsanspruch zu Gunsten eines Scheinvaters enthielt. Diesen Umstand hätten bereits die Justizministerinnen und Justizminister der Länder auf der Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2019 für äußerst unbefriedigend gehalten und eine entsprechende Änderung angemahnt. Die Abgeordneten fragen, warum der Gesetzentwurf nicht in den Bundestag eingebracht wurde, wie ein Auskunftsanspruch ausgestaltet werden soll, der das Persönlichkeitsrecht der Mutter wahrt, und inwieweit der Gesetzentwurf bei der Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 472/14) als Grundlage dienen soll.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.343 vom 30.03.2020

Die Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/17653). Unter anderem wird danach gefragt, welche fiskalischen Auswirkungen aufgrund der im Jahr 2019 geschaffenen Möglichkeit zur rückwirkenden gemeinsamen Veranlagung gleichgeschlechtlicher Ehepaare entstehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 316 vom 23.03.2020

ForscherInnen des DIW Berlin untersuchen Unterschiede in der Kita-Nutzung unter Dreijähriger und deren Gründe nach Bildungsgrad der Mutter und Migrationshintergrund beider Eltern – Kinder von Müttern ohne Abitur oder mit Migrationshintergrund beider Eltern gehen seltener zur Kita – Gute-KiTa-Gesetz will Teilhabe im Kita-Bereich verbessern – Schaffung zusätzlicher Kita-Plätze hilft, aber auch zielgruppenspezifische Maßnahmen wie geringere Kosten und mehrsprachige ErzieherInnen sind wichtig

Seit einigen Jahren nimmt der Anteil von Kindern unter drei Jahren in Kitas beständig zu. Wird näher betrachtet, wer die Kita-Plätze in Anspruch nimmt, zeigen sich erhebliche Unterschiede: Kinder von Müttern ohne Abitur besuchen seltener eine Kita als diejenigen, die eine Mutter mit höherem Bildungsgrad haben. Das gleiche gilt für unter Dreijährige mit Migrationshintergrund beider Eltern. Sie werden seltener in einer Kindertagesstätte betreut als Kinder, von denen höchstens ein Elternteil einen Migrationshintergrund hat.

Kinder aus unterrepräsentierten Gruppen sollten mehr von früher Bildung in Kitas profitieren

Ein Ziel des im vergangenen Jahr von der Bundesregierung verabschiedeten Gute-KiTa-Gesetzes ist, die Teilhabe aller gesellschaftlichen Gruppen in der Kindertagesbetreuung zu verbessern, um so die frühkindliche Bildung zu fördern. Ob diese Strategie aufgeht, kann unter anderem anhand der unterschiedlichen Kita-Nutzungsquoten von Kindern unter drei Jahren nach Bildung der Mutter und Migrationshintergrund der Eltern abgelesen werden.

Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) beleuchtet eben diese Unterschiede der Kita-Nutzung bei unter Dreijährigen (U3) und die Gründe dafür. Die DIW-ÖkonomInnen C. Katharina Spieß, Jonas Jessen und Sevrin Waights analysieren, wie insbesondere Kinder aus bislang unterrepräsentierten Gruppen mehr von früher Betreuung und Bildung in Kitas profitieren könnten. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die Schaffung weiterer Kita-Plätze zwar Abhilfe schaffen würde, aber noch weitere zielgerichtete Maßnahmen notwendig sind. Die Untersuchung basiert auf der Kinderbetreuungsstudie des Deutschen Jugendinstituts (DJI) der Jahre 2012 bis 2016.

„Die Kita-Nutzung von Kindern im ersten Lebensjahr ist bei allen untersuchten Gruppen in etwa gleich gering“, sagt Studienautor Jessen. „Wenn ab dem zweiten Lebensjahr mehr Kinder in Kitas gehen, ändert sich dies fundamental: In den Kitas sind Kinder mit höher gebildeten Müttern über- und Kinder, deren Eltern beide einen Migrationshintergrund haben, unterrepräsentiert.“ So unterscheidet sich die Kita-Nutzungsquote nach dem Bildungsabschluss der Mutter über die Jahre um durchschnittlich 14 Prozentpunkte. 38 Prozent der Kinder von Müttern mit Abitur besuchen eine Kita, in der anderen Gruppe sind es lediglich 24 Prozent. Bei Kindern mit Migrationshintergrund beider Eltern und ihrer Vergleichsgruppe beträgt der Abstand im Mittel der Jahre zwölf Prozentpunkte.

Eine Ursache für die Nutzungsunterschiede ist, dass Mütter ohne Abitur seltener eine Kita-Betreuung wünschen als ihre Vergleichsgruppen. Bemerkenswert ist, dass sich Eltern mit Migrationshintergrund im gleichen Maß wie andere Eltern eine Betreuung in einer Kita wünschen. Eltern, die beide einen Migrationshintergrund haben und deren Kinder noch keine Kita nutzen, erhoffen sich einfachere Anmeldeformalitäten. Eine zu große Entfernung zur Einrichtung hält zudem einige von ihnen von einer Kita-Betreuung ab. Sie würden sich insbesondere auch mehrsprachige ErzieherInnen und mehr Rücksicht auf Kultur und Religion wünschen.

Wenn regional nicht ausreichend Kita-Plätze vorhanden sind, haben der Untersuchung zufolge oft Mütter mit einem niedrigeren Schulabschluss das Nachsehen: Konkurrieren sie mit Müttern mit Abitur um einen Kita-Platz, gehen sie eher leer aus. Bei Kindern mit Migrationshintergrund scheint der Aspekt des Wettbewerbs um Betreuungsplätze zwar auch eine Rolle zu spielen, aber hier sind zudem andere Faktoren sehr wichtig.

Allein die Schaffung weiterer Kita-Plätze reicht nicht aus

Insgesamt legt die Studie nahe, dass nach wie vor gerade Kinder aus sozial schlechter gestellten Familien mit geringerer Wahrscheinlichkeit eine Kita nutzen als beispielsweise diejenigen aus einem bildungsstärkeren Umfeld. Hier setzen die Empfehlungen der StudienautorInnen an: So sollten nicht nur generell mehr Betreuungsmöglichkeiten geschaffen werden. Wichtig ist auch, mehr auf die Bedürfnisse der in Kitas unterrepräsentierten Gruppen einzugehen, um die Unterschiede in der Kita-Nutzung zu verringern.

„Ein weiterer Ausbau der Kita-Plätze für den U3-Bereich kann dabei helfen, Unterschiede zu verringern, aber es sind auch weitere zielgruppenspezifische Maßnahmen erforderlich“, sagt C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin. Für Mütter ohne Abitur wären etwa Informationen über die Bedeutung der Kita-Betreuung denkbar. Auch bessere Betreuungszeiten, geringere Kosten für bestimmte Gruppen und eine leichtere Anmeldung könnten zu einer größeren Teilhabe ihrer Kinder führen. Darüber hinaus dürften mehrsprachige ErzieherInnen dafür sorgen, dass mehr Kinder mit einem Migrationshintergrund beider Eltern die Kindertagesbetreuung besuchen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 01.04.2020

Forscherinnen von DIW Berlin und Wirtschaftsuniversität Wien analysieren Befragungsdaten von Wiener Schülerinnen und Schülern – Befragte 12- bis 14-Jährige haben bereits ausgeprägte geschlechterstereotype Denkweisen in Bezug auf Technik, bei Mädchen gehen diese mit geringerem Interesse an Technik einher – Großes Potential, mehr Frauen für MINT-Berufe zu interessieren

Frauen sind in Berufen des MINT-Bereichs – also Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik – nach wie vor deutlich unterrepräsentiert. Wie eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und der Wirtschaftsuniversität Wien (WU Wien) zeigt, ist das Interesse an Technik und an einem Beruf in diesem Bereich schon unter 12- bis 14-jährigen Schülerinnen und Schülern äußerst unterschiedlich ausgeprägt. Und dies wiederum hat auch mit Geschlechterstereotypen zu tun. Wie die Analyse eines Berufsorientierungsworkshops zeigt, können geschlechterstereotype Denkweisen jedoch reduziert werden: Bereits nach einem halbtägigen Workshop, in dem die Schülerinnen und Schüler insbesondere mit weiblichen Rollenvorbildern, also im MINT-Bereich tätigen Frauen und Studentinnen, konfrontiert werden, zeigen sich entsprechende Effekte – und zwar noch mehrere Wochen nach der Befragung.

Die Studie basiert auf einer Befragung von rund 250 Schülerinnen und Schülern im Alter von 12 bis 14 Jahren an Wiener Schulen. Da die geschlechterspezifischen Unterschiede in Ausbildungswegen und Berufswünschen in Deutschland und Österreich eine ähnliche Größenordnung haben, können die Ergebnisse auf Deutschland übertragen werden. So ist beispielsweise speziell im MINT-Bereich der Frauenanteil unter den Studierenden mit rund einem Drittel in etwa vergleichbar.

Jungen interessieren sich deutlich häufiger für einen MINT-Beruf als Mädchen

In ihrer Untersuchung haben Julia Schmieder aus der Forschungsgruppe Gender Economics des DIW Berlin sowie Simone Häckl und Katharina Drescher von der WU Wien eine Reihe von Faktoren unter die Lupe genommen, die das Interesse an einem MINT-Beruf potentiell beeinflussen. Von den Befragten können sich 38 Prozent der Schüler sehr gut vorstellen, später einen technischen Beruf auszuüben. Unter den Schülerinnen sind es nur fünf Prozent. Eine Rolle spielt dabei, wie Jungen und Mädchen ihre eigenen MINT-Fähigkeiten einschätzen. Es zeigt sich, dass Schülerinnen diese vor allem in Relation zu anderen Fähigkeiten signifikant geringer einschätzen als Schüler. Ein über die Befragung hinausgehendes Experiment bestätigt, dass Mädchen ihre Leistung zudem tendenziell niedriger einschätzen, als sie in Wahrheit ist.

„Dass Mädchen ihre Leistungen unterschätzen, deutet auf ein geringeres Selbstvertrauen im Vergleich zu Jungen hin“, sagt Studienautorin Häckl. „Und das wiederum kann Geschlechterunterschiede auf dem Arbeitsmarkt mit erklären, wenn Frauen weniger Vertrauen in sich haben und deshalb beispielsweise den Wettbewerb mit Männern in gewissen Situationen meiden.“

Geschlechterstereotype Denkweisen sollten auch bei Eltern in Blick genommen werden

Geschlechterstereotype Denkweisen können dazu führen, dass Mädchen weniger mit MINT-Themen in Berührung kommen als Jungen. So zeigt sich beispielsweise, dass Schülerinnen in der Familie weitaus seltener mit technischen Themen konfrontiert werden als Jungen. Auf die Frage, ob ihre Eltern mit ihnen über Technik sprechen, antworteten 41 Prozent der Schüler und nur 21 Prozent der Schülerinnen, dass dies der Fall sei. Auch die Zustimmung zur Aussage „Jungen interessieren sich mehr für Technik als Mädchen“ von 52 Prozent unter Schülerinnen und 68 Prozent unter Schülern deutet auf Geschlechterstereotype hin. „Und diese vorhandenen geschlechterstereotypen Denkweisen gehen mit einem geringeren Interesse an Technik aufseiten der Mädchen einher“, erklärt Drescher.

Doch das Potential, stereotype Denkweisen zu ändern, scheint groß: Bereits ein halbtägiger von der Wirtschaftsagentur Wien veranstalteter Workshop, in dem Schülerinnen und Schüler mit insbesondere weiblichen Rollenvorbildern konfrontiert werden und an Erfindungen arbeiten, zeigt nachhaltige Effekte. Noch mehrere Wochen nach dem Workshop lag die Zustimmung zu geschlechterstereotypen Aussagen bei Jungen um 7,7 Prozent niedriger als vor dem Workshop. Bei Mädchen sank die Zustimmungsrate um immerhin 4,7 Prozent.

„Das Potential für Maßnahmen, die Mädchen für MINT-Berufe interessieren sollen, ist also groß“, so Schmieder. „Wenn man die Kürze des untersuchten Programms bedenkt, ist der Effekt umso bemerkenswerter – durch eine wiederholte Konfrontation der Schülerinnen und Schüler mit Rollenvorbildern könnte man also noch weitaus mehr bewirken. Dabei dürfen die Eltern jedoch nicht außen vorgelassen werden. Auch bei ihnen sollten geschlechterstereotype Denkweisen in den Blick genommen werden, damit sie diese gar nicht erst an ihre Kinder weitergeben.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 25.03.2020

Rund 1,9 Millionen Frauen und Männer in Deutschland haben im Jahr 2019 Elterngeld erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das insgesamt 2,0% mehr Personen als im Jahr 2018. Während die Anzahl der Elterngeld beziehenden Frauen um 0,9% auf 1,41 Millionen zunahm, stieg die Zahl der Männer um 5,3% auf rund 456000.

32,5% der berechtigten Frauen und 13,3% der Männer wählen Elterngeld Plus

Seit seiner Einführung wird das Elterngeld Plus immer stärker nachgefragt. Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, können zwischen dem Bezug von Basiselterngeld (bisheriges Elterngeld) und dem Bezug von Elterngeld Plus wählen oder beides kombinieren. Zwar fällt das Elterngeld Plus in der Regel niedriger aus, wird dafür aber erheblich länger gezahlt (bis zu 36 Bezugsmonate für beide Elternteile zusammen). Insbesondere Frauen nutzen das Elterngeld Plus. Mit 32,5% entschied sich im Jahr 2019 fast jede dritte berechtigte Frau in Deutschland im Rahmen ihres Elterngeldbezuges für Elterngeld Plus (2017: 25,9%; 2018: 30,1%), bei den Männern waren es 13,3% (2017: 11,2%; 2018: 12,6%). Die Spanne reichte bei den Frauen von 22,1% in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 43,8% in Thüringen. Unter den Männern wurde das Elterngeld Plus besonders häufig in Berlin in Anspruch genommen (23,0%).

Geplante Bezugsdauer bei Frauen wesentlich länger als bei Männern

Die geplante Bezugsdauer bei Frauen, die ausschließlich Basiselterngeld beantragten, betrug durchschnittlich 11,7 Monate, bei geplantem Bezug von Elterngeld Plus betrug sie 19,9 Monate. Die von Männern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich 2,9 Monaten bei ausschließlichem Basiselterngeld beziehungsweise mit durchschnittlich 8,6 Monaten bei Bezug von Elterngeld Plus vergleichsweise kurz.

Diese und weitere Ergebnisse für das Jahr 2019 sowie für das 4. Quartal 2019 sind abrufbar im Bereich "Eltern- und Kindergeld".

Umfangreiches Datenmaterial zur Elterngeldstatistik ist auch in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar. Hier stehen auch Daten zu beendeten Leistungsbezügen für im 3.Quartal 2017 geborene Kinder (Tabellen 22922-0002 ff.) inklusive der neuesten ermittelten Väterbeteiligungen auf Länderebene bereit (Tabelle 22922-0012).

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 19.03.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich des heutigen Equal Pay Days erklärt der Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbandes, Wolfgang Stadler:

„Man könnte vielleicht denken, dass unsere Gesellschaft im Angesicht der Pandemie schwerwiegendere Probleme hat als die Ungleichbezahlung von Männern und Frauen. Doch das Gegenteil ist der Fall: Die Lohnlücke entsteht auch dadurch, dass Frauen in Berufen arbeiten, die weniger hohe Gehälter mit sich bringen. In der Pflege, den Kindergärten, den Supermärkten, den Schulen – überall dort sind Frauen in der Überzahl. Wie kann es sein, dass ihr Beitrag systemrelevant ist, aber ihr Lohn zum Teil nicht einmal zum Leben reicht? Jetzt zeigt sich: Die – überwiegend- Männer in den Werkshallen bekommen Kurzarbeitergeld, die – vor allem – Frauen in den Pflegeheimen müssen ihren Job machen, trotz Angst vor Ansteckung. Denn ohne sie würde es nicht gehen.

Frauen machen Berufe, auf die wir nicht verzichten können. Jetzt in der Krise zeigt sich, wie sehr wir ihren Beitrag brauchen. Wir sollten ihnen jetzt mit Stolz und Respekt angesichts ihres Einsatzes begegnen. Der Wert ihrer Arbeit für die Gesellschaft und unseren Zusammenhalt muss sich endlich auch in der Bezahlung und den Arbeitsbedingungen wiederspiegeln!

„Frauen“-Berufe müssen besser bezahlt und insgesamt aufgewertet werden. Wir brauchen existenzsichernde Mindestlöhne und eine Verbesserung des Familienlastenausgleichs im Steuer-, Sozial- und Familienrecht: u. a. durch Einführung einer neuen bedarfsdeckenden einheitlichen Geldleistung für alle Kinder. Das Ehegattensplitting sollte durch eine Individualbesteuerung mit einem übertragbaren Grundfreibetrag ersetzt werden und eine stärkere Berücksichtigung von Betreuungs- und Pflegezeiten bei der Bemessung der Rente erfolgen.“

Zum Hintergrund:

Angenommen Männer und Frauen bekommen den gleichen Stundenlohn, markiert der Equal Pay Day den Tag, bis zu dem Frauen umsonst arbeiten, während Männer schon seit dem 1. Januar eines Jahres für ihre Arbeit bezahlt werden. Dieser symbolisch markierte geschlechtsspezifische Entgeltunterschied beträgt laut Statistischem Bundesamt in Deutschland 20 Prozent. Wie das Statistische Bundesamt aufzeigt, sind rund drei Viertel des Verdienstunterschieds zwischen Männern und Frauen strukturbedingt. Die Lohnlücke ist vielfach darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in Branchen und Berufen arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird und sie seltener Führungspositionen erreichen. Auch arbeiten Frauen häufiger als Männer in Teilzeit und in Minijobs und verdienen im Durchschnitt pro Stunde weniger. Ein weiter wesentlicher Grund für die fortbestehenden Unterschiede ist die ungleiche Aufteilung der unbezahlten Arbeit in Familie und Haushalt – etwa für Kinderbetreuung und Pflege. Durch den deutlich geringeren Verdienst im Lebensverlauf sind Frauen in der Folge auch häufiger von Altersarmut bedroht oder betroffen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 17.03.2020

Familien leisten einen unverzichtbaren Beitrag für das umlagefinanzierte Rentensystem. Eltern müssen deshalb bei den Beiträgen zur Rentenversicherung deutlich entlastet werden.

Das fordern vier Verbände in einem gemeinsamen rentenpolitischen Positionspapier anlässlich des Abschlussberichts der von der Bundesregierung eingesetzten Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ am Freitag (27.3.).

Darin will die Kommission ihre Strategie zur nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der Alterssicherungssysteme vorstellen. Der Bund Katholischer Unternehmer (BKU), der Verband von Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung (KKV), der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) legen dazu in ihrer veröffentlichten Positionierung einen sozial ausgewogenen und zukunftsweisenden Vorschlag für eine familien- und generationengerechte Rente vor.

„Der richtige Weg, Gerechtigkeit zwischen den Generationen herzustellen, ist eine Reduzierung der Rentenbeiträge für Familien in Abhängigkeit von der Kinderzahl“, stellt der BKU-Vorsitzende Ulrich Hemel klar. Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann sagt in Berlin: „Zur Anerkennung der Leistungen von Familien braucht es eine unmittelbare Beitragsentlastung in der Zeit, in der Familien am stärksten belastet sind.“ Dies dürfe nicht zu einer Minderung der Rentenansprüche führen.

„Das derzeitige Rentensystem stellt überwiegend auf die monetären Beiträge der aktuell Erwerbstätigen ab. Dabei wird der generative Beitrag von Familien durch die Geburt, Erziehung und Ausbildung von Kindern nahezu völlig außer Acht gelassen“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes. Josef Ridders, Vorsitzender des Verbandes von Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, stellt heraus: „Die Leistungen von Familien werden in der Rentenversicherung nicht gerecht bewertet. Die sich daraus ergebende Gerechtigkeitslücke muss geschlossen werden.“

Ohne die Generationengerechtigkeit lasse sich kein Fundament für einen neuen, verlässlichen Generationenvertrag schaffen, wie ihn die Rentenkommission zum Auftrag habe, betonen die Verbände in ihrem Positionspapier. Wer viele Kinder erziehe und daher weniger Erwerbsarbeit leisten könne, erhalte regelmäßig nur eine niedrige Rente. Bei denen, die keine Kinder erziehen und in der Folge viel Erwerbsarbeit leisten können, sei das Verhältnis meist umgekehrt: Nur wer viel Erwerbsarbeit leiste, bekomme heute auch eine angemessene Rente. Familienarbeit bleibe bei dieser Rechnung unberücksichtigt. Das müsse sich ändern.

Durch die Berücksichtigung des generativen Beitrags bei den Rentenversicherungsbeiträgen müssen systemimmanente Fehlanreize in der Rentenversicherung abgebaut werden, fordern die Verbände. So lasse sich Transparenz über die Funktionsweise des Generationenvertrags herstellen und mehr Gerechtigkeit für Familien und zwischen den Generationen schaffen.

Weiterführende Informationen

Die gesamte Verbändepositionierung findet sich hier zum Download (PDF)

Die Rentenposition des Deutschen Familienverbandes findet sich hier zum Download (PDF)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 26.03.2020

Hierzu kommentiert das ZFF:

Das ZFF stimmt mit dem Verbändebündnis darin überein, dass Familien neben monetären Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung auch einen generativen Beitrag leisten, indem sie Kinder und damit künftige Beitragszahlende großziehen. Diesem über eine beitragsseitige Entlastung zu begegnen, halten wir jedoch für den grundsätzlich falschen Weg, denn er lässt die soziale Gerechtigkeit außen vor: Von geringeren Beiträgen können nur diejenigen entlastet werden, die eine sozialversicherungspflichtige Erwerbsarbeit haben und darüber hinaus wird umso mehr entlastet, je höher die Beiträge und damit auch die Einkommen insgesamt sind.

Gemeinsam mit dem AWO Bundesverband haben wir 2019 die gemeinsame Erklärung „Für einen Ausbau der Leistungen zur Kindererziehung!“ veröffentlicht. Darin fordern wir u.a. die Weiterentwicklung der erziehungsbezogenen Zuschläge bei der Rente, d.h. eine Förderung auf der Seite der Leistungen und nicht der Beiträge. Ebenfalls weisen wir darauf hin, darauf hat auch das Bundesverfassungsgericht aufmerksam gemacht, dass eine Entlastung ebenso außerhalb des Systems der Rentenversicherung stattfinden kann. Dieses gilt es, sozial und geschlechtergerecht auszugestalten: Zum einen durch die Förderung partnerschaftlicher Vereinbarkeit bspw. in Form von Familienarbeitszeit-Modellen, dem Ausbau des Elterngeldes, der Anschaffung des Ehegattensplittings sowie dem quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung und zum anderen durch die Einführung einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung.

Die gemeinsame Erklärung von AWO und ZFF finden Sie hier: https://www.zukunftsforum-familie.de/infocenter/publikationen/positionspapiere/

Das Elterngeld ist eine sehr beliebte Leistung. Immer mehr Väter nehmen es auch in Anspruch, das Statistische Bundesamt verzeichnet im vergangenen Jahr bei ihnen einen Anstieg von 5,3 %. Aktuell liegt ein Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums mit einigen wichtigen Ansätzen zur Flexibilisierung und Neustrukturierung von Basiselterngeld und Elterngeld Plus vor, der jedoch die Bedürfnisse vieler Familien unzureichend berücksichtigt.

„Ziel einer modernen Regelung zu Elterngeld und Elternzeit muss es sein, die gleichberechtigte Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Partnern zu fördern und Familien in der Phase mit kleinen Kindern mehr Zeit zu geben.“, so Dr. Martin Bujard, der Präsident der eaf.

In diesem Sinne sollten die Partnermonate auf sechs Monate ausgeweitet werden, wobei nur drei davon von beiden Elternteilen parallel genommen werden können. Eine solche Regelung würde häufiger als bisher dazu führen, dass auch Väter über einen längeren Zeitraum hauptverantwortlich für die alltägliche Sorgearbeit sind und gleichzeitig den Müttern den Wiedereinstieg in den Beruf erleichtern. Vermutlich würde das auch langfristig zu einer besser ausbalancierten Sorgearbeit zwischen Müttern und Vätern führen.

„Es bedarf weiterhin eines umfassenden zeitpolitischen Angebots zwischen der durch das Elterngeld finanzierten Elternzeit und dem sechsten Geburtstag bzw. der Einschulung des (jüngsten) Kindes. Denn viele Eltern befinden sich in dieser Familienphase in der ‚Rushhour des Lebens‘, einer zeitlichen Überlastung. Diese Rushhour soll entzerrt werden. Denkbar wäre die Einführung einer Dynamischen Familienarbeitszeit, mit der das Angebot einer qualifizierten vollzeitnahen Teilzeitarbeit für Väter und Mütter geschaffen wird. Hierfür bedarf es einer umfassenden Gesetzesreform auch über das BEEG hinaus, die konzeptionell die neusten Erkenntnisse aus der Familienforschung berücksichtigen muss“, so Dr. Martin Bujard, der Präsident der eaf.

eaf Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Quelle: Pressemitteilungevangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. eaf vom 19.03.2020

Das Rentenbündnis der katholischen Verbände kritisiert die Empfehlungen der Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag" als nicht zukunftsweisend

Die im Rentenbündnis zusammengeschlossenen katholischen Verbände teilen die Enttäuschung darüber, dass es der Rentenkommission der Bundesregierung nicht gelungen ist, sich auf zukunftsweisendeEmpfehlungen zu verständigen. Die Ergebnisse hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am vergangenen Freitag nach fast zweijährigen Beratungen überreicht bekommen.

Im Wesentlichen hat die Rentenkommission gemäß ihrem Auftrag Empfehlungen für die Entwicklung von Beitragssätzen und dem Rentenniveau gemacht. Diese bieten jedoch keine zukunftsfähige Lösung für die anstehenden Probleme der Rentenversicherung. Gerade für von Altersarmut bedrohte Rentnerinnen und Rentner ist das Auskommen im Alter nicht gesichert und das Vertrauen in ein gerechtes Rentensystem wird so nicht wiederhergestellt.

Das Rentenbündnis der katholischen Verbände hat sich während der Beratungsphase der Rentenkommission immer wieder geäußert und ihr Modell einer Sockelrente in der Diskussion vorgeschlagen. Dienun vorliegenden Ergebnisse machen aber deutlich, dass die Rentenkommission weitreichende Ansätze zur Weiterentwicklung des deutschen Rentensystems nicht aufgegriffen hat. Mit ihren weitestgehend nur vagen Handlungsempfehlungen verweigert die Rentenkommission die Verantwortung vor ihrem ursprünglichen Auftrag, ein zukunftsweisendes und sozial ausgewogenes Rentenkonzept vorzulegen. Stattdessen wird einmal mehr die große Zukunftsfrage Rente in unserer Gesellschaft auf unbestimmte Zeit vertagt. Die Politik ist aber eindringlich zum Handeln aufgefordert – jetzt!

Auch mit Blick auf das Hauptziel des Rentenmodells der katholischen Verbände – der Bekämpfung von Altersarmut – hat die Kommission keine weiterreichenden Vorschläge entwickelt. Sie ruht sich stattdessen auf den aktuellen Plänen zur Einführung einer Grundrente aus, die nur zum Teil dazu beitragen werden, Altersarmut zu vermeiden. Auch die rentenpolitische Stellung von Familien ist die Rentenkommission nicht angegangen: Hier mahnt das Bündnis insbesondere eine bessere Anerkennung von Kindererziehung und Pflege in der Rentenversicherung an.

Das Rentenbündnis der katholischen Verbände setzt sich für eine solidarische, existenzsichernde Sockelrente für alle Einwohnerinnen und Einwohner ohne Prüfung ein. Nur im Rentenmodell der katholischen Verbände ist eine eigenständige leistungsgerechte Alterssicherung mit einer solidarischen Existenzsicherung für alle systematisch miteinander verbunden. Zusätzlich zur Sockelrente erhalten auch weiterhin alle Versicherten Rentenansprüche – entsprechend ihrer im Lebensverlauf erworbenen Anwartschaften. Weitere Anwartschaften aus privater und betrieblicher Altersvorsorge bleiben zudem bestehen:

www.buendnis-sockelrente.de

Quelle: PressemitteilungFamilienbund der Katholiken – Bundesverband,Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschlands,Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V.,Katholische Landvolkbewegung Deutschland (KLB) undKolpingwerk Deutschlandvom 01.04.2020

AKTUELLES

Trotz der angespannten Situation aufgrund der Corona-Pandemie freuen wir uns, Ihnen heute eine neue Veröffentlichung aus der Schwerpunktreihe „KiTa-Leitung“ der Bertelsmann Stiftung vorstellen zu dürfen.

Leitungskräfte in Kindertageseinrichtungen haben eine Schlüsselfunktion im System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE). Empirisch fundierte Kenntnisse über diese Berufsgruppe existierten lange Zeit jedoch kaum. In der Schwerpunktreihe "Kita-Leitung" der Bertelsmann Stiftung wurde dieser Forschungslücke mit vier Studien begegnet.

Das Forschungsprojekt „Kontextbedingungen des Leitungshandelns in KiTas. Gegenwärtige und antizipierte Wirklichkeiten“, durchgeführt von Susanne M. Nagel-Prinz, Peter Paulus, Anne Münchow und Günther Gediga, stellt die vierte Veröffentlichung in der Schwerpunktreihe „KiTa-Leitung“ dar. Die Studie wurde in einem Mixed-Methods-Design angelegt und hat zum Ziel, die Kontextbedingungen des Leitungshandelns aus einer systemischen Perspektive darzustellen. An der quantitativen Studienphase beteiligten sich mehr als 1.500 KiTa-Leiter*innen.

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass das Leitungshandeln in einem komplexen, sich wechselseitig beeinflussenden Gesamtgefüge eingebettet ist und durch das Handeln verschiedener Akteursgruppen sowohl positiv als auch negativ beeinflusst wird. Die Autor*innen arbeiten sowohl die gegenwärtig förderlichen und hemmenden Bedingungen sowie die für die Zukunft förderlich beschriebenen Einflüsse auf das Leitungshandeln anschaulich heraus. Deutlich wird, dass es ein dialogisch ausgehandeltes Ineinander-Übergreifen der Handlungen verschiedener Akteursgruppen bedarf, um die Leitungspraxis dauerhaft zu stärken.

Hier können Sie die Studie downloaden und kostenfrei bestellen. Allerdings sind aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie Auslieferungen unserer Publikationen leider nicht möglich. Gerne nehmen wir jedoch Ihre Bestellung entgegen und versenden diese sobald als möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Weitere Informationen zu unserer Schwerpunktreihe „KiTa-Leitung“ erhalten Sie unter www.bertelsman-stiftung.de/lfb.

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut Thema: Vielfalt Familie

Corona-Krise: Arme Familien nicht alleine lassen!

23.03.2020 – Anlässlich der heutigen Kabinettsbefassung einer Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus (Sozialschutz-Paket) begrüßt das ZFF ausdrücklich die schnelle Unterstützung durch die Bundesregierung. Da arme Familien jedoch weit gehend auf sich alleine gestellt bleiben, mahnt das ZFF dringend zu weiteren Schritten.

Immer stärker setzt die „Coronakrise“ unser Land, und damit auch die Familien, unter Druck: Eltern arbeiten in Kurzarbeit, werden entlassen oder stehen als Selbstständige vor dem wirtschaftlichen Ruin. Um krisenbedingte Einbußen schneller abfedern zu können, bietet das Sozialschutz-Paket einfachere und schnellere Zugänge zu Leistungen an. Hierzu zählen u.a. die Verringerung des Einkommensbemessungszeitraums für den Kinderzuschlag sowie eine fortlaufende Gewährung für Beziehende des höchstmöglichen Kinderzuschlags ohne weitere Prüfung. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf leichtere Zugänge zu SGB II Leistungen u.a. durch die Aussetzung von Vermögensanrechnungen sowie die weitere Annahme der Angemessenheit bei tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im SGB II.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Geschlossene Schulen und Kindergärten sind nicht nur eine Herausforderung für Familien, die nun Kinderbetreuung, Hilfe bei den Hausaufgaben und Home-Office unter einen Hut bringen müssen, sie verschärfen vor allem die Situation von armutsbedrohten oder betroffenen Familienhaushalten. Das tägliche Mittagessen in Schule, Hort und Kindertagesbetreuung fällt weg und auch der Computer, den die Kinder und Jugendlichen nun dringend bräuchten, um die notwendigen digitalen Schulaufgaben zu bearbeiten, fehlt häufig.

Hinzu kommt, dass vielerorts die günstigeren Lebensmittel seit Tagen vergriffen sind. Für Familien im SGB II-Bezug oder mit kleinen Einkommen ist das eine Katastrophe, denn sie können sich so den täglichen Bedarf an Lebensmitteln schlicht nicht mehr leisten. Gerade jetzt sind politisch Verantwortliche gefragt, Familien unbürokratisch zu unterstützen, wenn es um die Existenzsicherung und die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen geht.

Die nun vorliegenden Maßnahmen sind gut und richtig, denn sie können Familien in der aktuellen herausfordernden Situation unterstützen, ihre wirtschaftliche Not abfedern und den Zugang zu sozialen Sicherungssystemen erleichtern. Sie kommen aber vielfach nicht bei Familien an, die von SGB II-Leistungen leben. Wir unterstützen daher die Forderung des Deutschen Kinderschutzbundes, eine Pauschale von 90 Euro pro Monat und Kind für alle Familien, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, unbürokratisch auszubezahlen. So könnte zumindest das fehlende Mittagessen in Schule, Hort und Kita kompensiert werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass alle Schulkinder durch die Übernahme der entsprechenden Anschlusskosten Zugang zum Internet haben sowie die Anschaffung von digitalen Endgeräten oder Computern ermöglicht wird, sofern diese nicht vorhanden sind. Hierfür wird ein zusätzliches „Schulbedarfspaket“ dringend benötigt. Die Idee einiger Verbände, krisenbedingte Erhöhungen des Regelsatzes sowie entsprechende Zuschläge zu gewähren, hält das ZFF ebenso für einen guten Weg.

Um ein weiteres Abrutschen in Armut aufgrund von Sorgeverantwortung zu verhindern, braucht es darüber hinaus dringend sofortige bezahlte Freistellungen für Familien, besonders für Alleinerziehende, die durch die Betreuung ihrer Kinder nicht in der Lage sind, zu arbeiten.

Seit langem fordern wir gemeinsam mit einem breiten Bündnis die Einführung einer Kindergrundsicherung, die die Existenz von Kindern und Jugendlichen, unabhängig vom Geldbeutel Ihrer Eltern, sichert. Auch wenn dies keine kurzfristige Maßnahme darstellt, so zeigt sich die Dringlichkeit der Forderung mehr denn je!“

Die Stellungnahme des ZFF zur Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Gesetzes für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) finden Sie hier.

Für den heutigen Tag, den 23.03.2020, war darüber hinaus eine Anhörung des Familienausschusses im Deutschen Bundestag zum Thema Kindergrundsicherung geplant, die auf Grund der aktuellen Corona-Krise verschoben werden musste. Die Stellungnahme des ZFF finden Sie hier.

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Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie

Corona-Krise: Menschen mit Sorgepflichten unterstützen!

Berlin, 16.03.2020 – Angesichts der bundesweiten Schul- und Kitaschließungen appelliert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) an Arbeitgeber*innen, Menschen mit Sorgepflichten zu unterstützen und nicht mit unrealistischen Erwartungen zu überfordern.

Angesichts der Gefahren, die von einer Ansteckung mit dem Corona-Virus ausgehen sowie dem Bemühen, die Ausbreitung der Infektion zu verlangsamen schließen im Laufe dieser Woche bundesweit Kindertagesstätten und Schulen, sodass die Betreuung der Kinder fast ausnahmslos in den Familien organisiert werden muss. Gleichzeitig warnen Virolog*innen davor, die Kinderbetreuung an Großeltern abzugeben, denn diese zählen, meist altersbedingt, zur Risikogruppe. Viele Arbeitgeber*innen versuchen der nun entstehenden Betreuungslücke mit erweiterten Regelungen für Home Office entgegen zu kommen.

Christiane Reckmann, die Vorsitzende des ZFF, sagt dazu: „Unsere Gesellschaft steht vor einer präzedenzlosen Herausforderung, die uns alle zu einem solidarischem Umgang auffordert! In dieser Situation stehen Menschen mit Familienpflichten vor der Aufgabe, Sorge privat zu organisieren, denn die öffentliche Infrastruktur wird in den kommenden Wochen zunehmend ausgesetzt: Kitas, Schulen und andere Tageseinrichtungen werden auf absehbare Zeit geschlossen. So fällt es verstärkt den Eltern zu, neben der Erwerbstätigkeit und der umfassenden Betreuung kleinerer Kinder, ihre Schulkinder bei der Erledigung von Lernaufgaben zu unterstützen. Als ZFF appellieren wir an Arbeitgeber*innen, Väter und Mütter in den nächsten Wochen großzügig von Aufgaben zu entlasten und von den Möglichkeiten einer bezahlten Freistellung Gebrauch zu machen.“

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Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie Thema: Zeitpolitik

Bundesratsinitiative „Familienpflegegeld“: Eine wichtige Initiative für eine gute Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf!

Berlin, 12.03.2020Anlässlich der Berliner Initiative zur Einführung eines Familienpflegegeldes, die am Freitag in den Bundesrat eingebracht wird, begrüßt das ZFF das Vorhaben und fordert, erwerbstätige pflegende Angehörige endlich nachhaltig zu unterstützen.

Die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf entwickelt sich zu einer zunehmenden gesellschaftlichen Herausforderung. Von den derzeit rund 3,4 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden etwa drei Viertel zu Hause gepflegt und dabei überwiegend von Angehörigen versorgt. Dabei müssen und wollen immer mehr Angehörige die Pflegeaufgabe mit einem Job unter einen Hut bringen. Das Land Berlin fordert nun, diese Menschen mit Hilfe eines Familienpflegegeldes finanziell und zeitlich zu unterstützen und bringt dazu eine Bundesratsinitiative ein. Diese Leistung soll Menschen, die nahe Angehörige, aber auch Freunde oder Nachbar*innen, pflegen, die Möglichkeit einer teilweisen Freistellung vom Beruf eröffnen. In dieser Zeit sollen sie durch ein Familienpflegegeld finanziell unterstützt werden, das analog zum Elterngeld-Modell 65 Prozent des entgangenen Nettogehalts kompensiert.

Dazu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Wir begrüßen die Berliner Bundesratsinitiative zum Familienpflegegeld und sehen in dem Vorschlag einen zentralen Baustein für gute Rahmenbedingungen bei der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen lassen pflegende Angehörige vielfach auf den Kosten privater Pflege sitzen und bieten nur unzureichende Möglichkeiten für berufliche Auszeiten. Die Pflege alter Menschen ist aber genauso wichtig wie die Betreuung und Erziehung von Kindern und muss gesamtgesellschaftlich verantwortet werden. Neben dem vorgeschlagenen Familienpflegegeld setzen wir uns für den Ausbau der Pflegeinfrastruktur ein, die privat Pflegende bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt. Langfristig brauchen wir in unserer Gesellschaft einen guten Mix aus der Unterstützung von privat Pflegenden und Angeboten professioneller Pflege in öffentlicher Verantwortung.“

Im Jahr 2020 setzt sich das ZFF schwerpunktmäßig mit dem Thema „Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ auseinander. In diesem Rahmen veranstalten wir am 18.06.2020 gemeinsam mit dem AWO Bundesverband eine Fachtagung im Berlin.

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ZFF-Info 04/2020

SCHWERPUNKT I: Equal Care Day

Anlässlich des Equal Care Day am 29.02.2020 bekräftigt das ZFF, dass eine zeitgemäße Familienpolitik die geschlechtergerechte Aufteilung von Sorgearbeit ins Zentrum rücken muss.

Der Equal Care Day macht im Schaltjahr 2020 auf die ungleiche Verteilung der Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern aufmerksam. Frauen übernehmen nach wie vor den Löwenanteil der privat erbrachten Sorgearbeit, während Männer mehrheitlich einer ununterbrochenen, oftmals überlangen Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen. Konkret übernehmen Frauen täglich 52 Prozent mehr unbezahlte Tätigkeit für andere als Männer: Mit der Erziehung von Kindern, mit der Pflege von Angehörigen, mit Ehrenämtern und der Hausarbeit (2. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung 2017).

Dazu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Die meisten jungen Familien wünschen sich eine gleichmäßigere Aufteilung von Betreuung und Erziehung ihrer Kinder, scheitern jedoch bei der Umsetzung. Während Paare bis zur Geburt des ersten Kindes bezahlte und unbezahlte Arbeit relativ gleichmäßig aufteilen, übernehmen Mütter danach den Hauptteil der Sorgearbeit. Im Gegensatz dazu erhöhen viele Väter sogar ihre Arbeitszeit. Für das ZFF liegt es in öffentlicher Verantwortung für gute Rahmenbedingungen zu sorgen, die Männern wie Frauen einen gleichberechtigten Zugang zu beiden Lebensbereichen verschaffen. Dafür müssen Phasen der Sorgearbeit finanziell und sozialversicherungsrechtlich abgesichert werden. Zudem muss dafür gesorgt werden, dass sich im Leben aller Geschlechter Phasen von Erwerbsarbeit mit Phasen von Sorgearbeit abwechseln können, ohne dass daraus längerfristige und nicht mehr kompensierbare Nachteile resultieren. Nur wenn wir die Erwerbs- und die Sorgearbeit politisch gleichberechtigt in den Blick nehmen, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft machen!“

Das ZFF- Positionspapier „Fifty-Fifty?! Wie kann die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit gelingen?“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.02.2020

Zum Equal Care Day am 29. Februar erklären Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Pflegepolitik:

Der Equal Care Day ist ein wichtiger Aktionstag, der auf die für unsere Gesellschaft so wichtige Sorgearbeit aufmerksam machen soll. Einkaufen für die Nachbarin, Hausaufgaben machen mit den Kindern, da sein für den pflegebedürftigen Vater: Das ist Arbeit, die überwiegend Frauen scheinbar nebenher erledigen. Die unbezahlte Arbeitszeit von Frauen ist noch immer fast doppelt so hoch wie die von Männern und damit extrem unfair verteilt.

Gleichzeitig erfährt diese Arbeit nur wenig Wertschätzung, obwohl unsere gesamte Gesellschaft und auch die Wirtschaft ohne sie nicht funktionieren könnten. Das hohe private Engagement in den Familien und die fachlichen Fähigkeiten in den sozialen Berufen sind das Rückgrat dieser Gesellschaft.

Die berufliche Sorgearbeit ist höchst anspruchsvoll und verdient deutlich mehr Anerkennung. Zudem dürfen wir aber die Arbeit nicht vergessen, die zumeist Frauen in ihrer Familie oder Nachbarschaft in die Pflege von Angehörigen stecken. Darum unterstützen wir die Macherinnen und Macher des Equal Care Days und setzen uns gemeinsam für Gleichberechtigung und eine faire Verteilung der Sorgearbeit ein.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 28.02.2020

„Arbeit und Zeit gerecht zu verteilen ist eine der dringlichsten Aufgaben der Politik. Ob die Erziehung von Kindern, die Pflege von Angehörigen, das Organisieren der Familie und die damit einhergehende Verantwortung: Diese notwendigen Daueraufgaben werden immer noch überwiegend Frauen zugeschrieben, gesellschaftlich unzureichend bewertet und ungleich verteilt. Folge ist, dass Frauen im Erwerbsleben zurückstecken und schlechtere Einkommen, Aufstiegschancen und Rentenaussichten haben“, erklärt Doris Achelwilm, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den Equal Care Day am 29. Februar. Achelwilm weiter:

„Laut dem Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung (2017) bringen Frauen für Sorgearbeit in Familien um die Hälfte mehr Zeit auf als Männer. Hier braucht es einen Kultur- und Politikwandel, der bei der Gleichstellung von Männern und Frauen auch die gleiche Verteilung von Verantwortung und Zeit im Privatleben mitdenkt. Es ist nicht akzeptabel, dass Frauen und Familien finanziell nach wie vor stark von männlichen Haupteinkommen oder steuerlichen Fehlanreizen wie dem Ehegattensplitting abhängig sein sollen. Es ist eine Aufgabe gesellschaftlicher Emanzipation und überfälliger Lohngerechtigkeit, dass Berufe, in denen überwiegend Frauen arbeiten, auf der Einkommensskala mit z.B. technischen Fachberufen gleichgestellt werden. Der Equal Care Day stellt diese Fragen zu Recht in den Vordergrund, es ist an der Bundesregierung, entsprechend tätig zu werden.“

Pia Zimmermann, pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, fährt fort: „Dingen, die von Frauen umsonst und selbstverständlich erwartet werden, wird gesellschaftlich viel zu wenig Wert zugeschrieben. Das erleben unter anderem Pflegefachkräfte jeden Monat beim Blick auf ihren Lohnzettel. Auch die schlechten Arbeitsbedingungen finden bei Weitem noch nicht die notwendige Aufmerksamkeit. Der Aufschrei über den Pflegenotstand ist zwar groß, die Bundesregierung setzt dem aber nichts Wirksames entgegen. Sonntagsreden helfen niemandem weiter. Der Mangel an Pflegefachkräften ist auch eine Folge der Abwertung der Berufe, die hauptsächlich von Frauen ausgeübt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 28.02.2020

80 Prozent der Care-Arbeit wird von Frauen geleistet. Das wird wenig anerkannt. Der Equal Care Day am 29. Februar macht auf die unfaire Verteilung und mangelnde Wertschätzung von Care-Arbeit aufmerksam.

Dazu sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Care-Arbeit, die Sorge für andere Menschen, ist der Motor unserer Gesellschaft.

Betrieben und geölt wird dieser Motor wesentlich von Frauen. Und zwar nicht nur im Beruf, zum Beispiel als Erzieherin oder Pflegekraft, sondern auch privat.

Frauen wenden pro Tag durchschnittlich über 50 Prozent mehr Zeit für unbezahlte Sorgearbeit auf als Männer: Kindererziehung, Hausarbeit oder die Pflege von Angehörigen sind nach wie vor überwiegend Frauensache – ein zusätzlicher Job, der nicht entlohnt und wenig anerkannt wird. Das muss sich dringend ändern! Care- Arbeit darf keine reine Frauensache bleiben. Und: Frauen, die privat viel Care- Arbeit leisten und dafür ihren Job reduzieren, gefährden ihre eigene soziale Absicherung. Wer sich um die Erziehung und Pflege seiner Kinder, Eltern und Angehörigen kümmert, darf dadurch nicht in prekäre Lebensverhältnisse oder Altersarmut abrutschen. Deshalb müssen diese Sorge- und Pflegezeiten bei der Rentenberechnung stärker berücksichtigt werden. Die kleinen Schritte der Verbesserung in den letzten Jahren reichen bei weitem nicht aus.

Außerdem schlagen wir als Diakonie vor, dass Menschen, die beruflich kürzertreten um ihre Angehörigen zu pflegen, sozialversicherungspflichtig angestellt werden können. So würde aus der unbezahlten eine bezahlte Care Arbeit. Denn gerade diese Care Arbeit darf nicht unsichtbar bleiben, und schon gar nicht selbstverständlich.“

Zum Hintergrund:

Der Equal Care Day ist eine Initiative, die Menschen, Organisationen und Institutionen international dazu aufruft, einen Aktionstag zu organisieren um auf die mangelnde Wertschätzung und unfaire Verteilung von Care-Arbeit aufmerksam zu machen. Er wurde 2016 ins Leben gerufen und findet am 29. Februar 2020 das nächste Mal statt. Mehr Information unter www.equalcareday.de

Weitere Informationen: https://www.diakonie.de/diakonie-texte/062019-konzept-fuer-eine-grundlegende-pflegereform

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 28.02.2020

SCHWERPUNKT II: Internationaler Frauentag

Auch 100 Jahre nach dem ersten Internationalen Frauentag haben Frauen und Männer in zentralen Bereichen der Gesellschaft noch immer nicht die gleichen Chancen. Die Erfahrung lehrt: Von alleine ändert sich daran nichts. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten machen daher weiter Druck und fordern eine Nachschärfung der Frauenquote sowie mehr Macht für Frauen im Deutschen Bundestag.

„Heute vor fünf Jahren hat der Deutsche Bundestag die Frauenquote für Wirtschaft und Verwaltung beschlossen. Seitdem hat sich einiges bewegt. Allerdings nur dort, wo das Gesetz klare Vorgaben macht.

Deshalb unterstützen wir unsere Ministerinnen Franziska Giffey und Christine Lambrecht in ihrer Forderung, die Quote auf weitere Unternehmen auszuweiten. Des Weiteren sollen große Unternehmen künftig mindestens eine Frau in den Vorstand berufen, wenn dieser aus mindestens vier Personen besteht. Denn Frauen müssen endlich überall dort mehr Mitsprache haben, wo es um die Gestaltung von Arbeitsbedingungen und um Löhne geht. Damit wollen wir den Kulturwandel in den Unternehmen weiter vorantreiben, damit alle Frauen – nicht nur in den Spitzenpositionen – profitieren.

Das gleiche gilt für die Politik. Obwohl Frauen in der Bevölkerung in der Mehrheit sind, sind sie im Deutschen Bundestag deutlich unterrepräsentiert. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass Frauen das bekommen, was ihnen zusteht: die Hälfte der politischen Macht. Deshalb wollen wir, dass künftig nur noch solche Parteien zur Wahl zugelassen werden, deren Landeslisten paritätisch abwechselnd mit einem Mann und einer Frau oder umgekehrt besetzt sind.

Wenn es um die Verteilung von Zeit, Macht und Geld in der Gesellschaft geht, müssen mehr Frauen in Wirtschaft und Politik mitentscheiden können. Damit Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern endlich selbstverständlich wird.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 06.03.2020

Anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Antifeminismus ist ein zunehmendes Problem in unserer Gesellschaft. Das gesellschaftliche Klima wird merklich rauer. Eine breite rechtsextreme Bewegung propagiert neben einem rassistischen ein zutiefst antifeministisches Weltbild. Rechte Hetzer haben eine rückwärtsgewandte, stereotype Rollenvorstellung und wollen Frauen das Recht verwehren, über ihr eigenes Leben und ihren eigenen Körper zu entscheiden. Queere Personen diffamieren sie als krank oder sprechen ihnen das Existenzrecht gänzlich ab. Feministinnen bezeichnen sie häufig als Ursprung allen Übels. Ihr Weltbild speist sich aus brandgefährlichen rechten Ideologien und Verschwörungstheorien. Rassismus und Antifeminismus bilden eine Einheit und sind der Nährboden für Hass und Gewalt. Dem treten wir entschlossen entgegen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 07.03.2020

„Am 8. März gehen Frauen weltweit auf die Straße, um für ihre Rechte, für Gleichstellung und für ein Leben frei von Gewalt zu demonstrieren. All das ist für Frauen immer noch nicht selbstverständlich. Im Gegenteil: Wir erleben zwar kleine gleichstellungspolitische Schritte, die dem zunehmenden, mitunter tödlichen Frauenhass aber nicht genug entgegensetzen“, erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den Internationalen Frauentag am 8. März. Möhring weiter:

„Gewalt an Frauen muss auf allen Ebenen konsequent bekämpft werden. Die Fraktion DIE LINKE hat in dieser Woche den Antrag ,Für eine friedliche, feministische Außenpolitik‘ beschlossen. Uns geht es nicht um eine Besetzung von militärischen Spitzenpositionen mit Frauen oder quotierten Bundeswehreinheiten. Militärische Interventionen schützen keine Frauenrechte. Deutsche Panzer sichern keine Frauenrechte. Waffengewalt schafft Situationen, in denen Frauen und Mädchen systematisch sexualisierter Gewalt ausgesetzt sind. Deshalb fordern wir den Stopp deutscher Waffenexporte und die Verankerung von sexualisierter Gewalt als legitimen Fluchtgrund im Asylgesetz. Und angesichts der humanitären Katastrophe an der europäischen Außengrenze ist das Gebot der Stunde: Die EU muss die Grenze öffnen und die schutzsuchenden Menschen aufnehmen.“

Doris Achelwilm, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Gleichstellungs- und Queerpolitik, fährt fort:

„Wir kämpfen am Internationalen Frauentag auch für ein gerechteres Wirtschaftssystem. Profite werden auf Kosten von Frauen und Mädchen gemacht. Sie leisten weltweit täglich 12,5 Milliarden Stunden unbezahlte Arbeit: bei der Kindererziehung, im Haushalt und bei der Pflege von Angehörigen. Diese gesellschaftlich notwendigen Aufgaben werden im patriarchalen Kapitalismus als billig oder selbstverständlich vorausgesetzt. Oxfam hat errechnet: Ihr Geldwert entspricht einer Summe von 11 Billionen US-Dollar im Jahr – und das, wenn für diese Arbeit gerade einmal landesübliche Mindestlöhne gezahlt würden.

Auch bei uns sind Erwerbs- und Sorgearbeit ungleich zwischen den Geschlechtern verteilt. Laut Zweitem Gleichstellungsbericht von 2017 bringen Frauen für Sorgearbeit in Familien um die Hälfte mehr Zeit auf als Männer und stecken entsprechend beruflich zurück. Die Folge sind schlechtere Einkommen, Aufstiegschancen und Renten. Gleichzeitig werden Sorgeberufe wie die Pflege, schlechter bezahlt als z.B. technische Fachberufe. Deshalb fordern wir, Arbeit und Zeit geschlechtergerecht zu verteilen. Berufe der Sozialen Arbeit, Gesundheit, Erziehung und haushaltsnahe Dienstleistungen müssen endlich gesellschaftlich und finanziell aufgewertet werden. Am Internationalen Frauentag und an allen anderen Tagen im Jahr.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 09.03.2020

Engagierte Frauen fördern – Frauen, die Hilfe brauchen, unterstützen

Am 8. März ist Internationaler Frauentag. Hierzu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Nadine Schön, und der frauenpolitische Sprecher der Fraktion, Marcus Weinberg:

Nadine Schön: „Wenn wir gemeinsam eine gute Zukunft gestalten wollen, brauchen wir mehr Frauen in der Politik, in Führungspositionen in der Arbeitswelt und beim digitalen Wandel. Ein demokratisches Gemeinwesen kann sich nicht damit zufriedengeben, dass die eine Hälfte der Bevölkerung nicht angemessen in den Parlamenten auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene repräsentiert ist. Hier müssen sich alle Parteien, bei denen die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Mandaten nicht verwirklicht ist, auf den Weg machen.

Führen in der Arbeitswelt muss weiblicher werden! Es ist nicht zu akzeptieren, dass es etliche Unternehmen gibt, die beharrlich weiter ihre Zielvorgaben für Frauen in Leitungsfunktionen mit ‚Null‘ angeben und nicht einmal versuchen, dies zu begründen. Dabei wollen wir aber nicht nur mit dem Finger auf die Unternehmen zeigen. Auch in der Bundesverwaltung gilt es das Ziel zu realisieren, bis 2025 Frauen und Männer gleichberechtigt an Führungspositionen zu beteiligen.

Außerdem: Wir brauchen mehr Frauen in der digitalen Welt und als Gründerinnen von Startups. Das muss auch beim neuen Zukunftsfonds mitgedacht und angegangen werden.“

Marcus Weinberg: „Frauen müssen uneingeschränkt und überall Schutz vor Gewalt, Ausbeutung oder Verfolgung genießen. Der Staat hat diesen Schutz ohne Wenn und Aber und mit der vollen Härte der gesetzlichen Möglichkeiten zu gewährleisten. Es gibt weder Freiräume noch besondere Umstände, die Gewalttaten gegenüber Frauen rechtfertigen. Täter müssen unter Ausschöpfung aller rechtsstaatlichen Möglichkeiten bestraft werden. Deshalb haben wir Schutz vor Gewalt in dieser Wahlperiode zu einem Schwerpunkt gemacht.

Die ersten Ergebnisse sind da. Das Aktionsprogramm ‚Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen‘ läuft. Dazu gehören neben dem Runden Tisch, bei dem Bund, Ländern und Kommunen ihre Arbeit zusammenführen, auch Investitionen des Bundes in Höhe von 120 Millionen Euro für den Ausbau der Frauenhäuser und Beratungsstellen.

Dennoch bleibt bei dem Thema noch viel zu tun: Das Tabu, häusliche Gewalt anzusprechen, muss gebrochen werden, und zwar in allen gesellschaftlichen Milieus. Dafür müssen Betroffene, Freunde und Nachbarinnen das Thema und die Hilfsangebote kennen. Uns, der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ist es besonders wichtig, dass Mädchen frei von Gewalt und selbstbewusst aufwachsen können. Dazu braucht es starke Mütter und Väter. Und schließlich müssen wir stärker gegen Frauenhass im Netz vorgehen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 06.03.2020

Studien anlässlich des Frauentages und Equal Pay Days – Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern steigt mit dem Alter – Sowohl Männer als auch Frauen finden niedrigere Löhne für Frauen fair – Deutliche Unterschiede bei Lohnerwartungen – Unter anderem mehr Partnermonate beim Elterngeld, Reform des Ehegattensplittings und mehr weibliche Vorbilder könnten Gender Pay Gap reduzieren

Die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern, der sogenannte Gender Pay Gap, variiert stark mit dem Alter der Beschäftigten: Bei etwa 50-Jährigen ist der Unterschied in den Bruttostundenlöhnen, der im Durchschnitt 21 Prozent beträgt, in etwa drei Mal so groß wie zwischen Frauen und Männern im Alter von bis zu 30 Jahren. Der Gender Pay Gap schlägt sich derweil nicht nur auf dem Gehaltszettel nieder, sondern zeigt sich auch in Umfragen. So haben Frauen mit Blick auf ihre künftigen Löhne deutlich geringere Erwartungen als Männer. Darüber hinaus bewerten auch sie es als gerecht, wenn Frauen für dieselbe Arbeit ein niedrigeres Gehalt bekommen als Männer. Das sind zentrale Ergebnisse dreier Studien, die anlässlich des bevorstehenden Internationalen Frauentages und des Equal Pay Days am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) entstanden sind. Insgesamt zehn ForscherInnen, unter anderem aus der Forschungsgruppe Gender Economics, der Abteilung Staat und dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) des DIW Berlin, haben sich aus unterschiedlichen Blickwinkeln mit der Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern beschäftigt.

Unterschiedliche Erwerbsbiografien sind eine wichtige Ursache für den Gender Pay Gap

Erhebliche Unterschiede ergaben sich bei der Untersuchung der Verdienstlücke nach dem Alter: Während diese beispielsweise bei Beschäftigten bis zu einem Alter von 30 Jahren mit neun Prozent noch vergleichsweise klein ist, steigt der Gender Pay Gap ab dem 30. Geburtstag stark an und liegt zwischen 49 Jahre alten Frauen und Männern bei 28 Prozent und damit weit über dem Durchschnitt von rund 21 Prozent. Die Hauptursache für dieses Muster sind die sehr unterschiedlichen Erwerbsbiografien von Frauen und Männern. Familienbedingt pausieren Frauen ab einem Alter von 30 Jahren häufig zumindest vorübergehend von ihrem Job und reduzieren die Arbeitszeit, mitunter sogar dauerhaft – bei Männern kommt dies nur äußerst selten vor.

„Unsere Untersuchungen legen nahe, dass die sehr ungleich verteilte Sorgearbeit – sprich insbesondere die Betreuung von Kindern – dazu beiträgt, dass die Stundenlöhne von Frauen ab 30 Jahren nicht weiter steigen. Männer hingegen können bis zum 50. Lebensjahr ein deutliches Gehaltsplus verzeichnen“ sagt Studienautorin Aline Zucco. Der Gender Pay Gap entsteht also vor allem mit der Geburt von Kindern.

Gender Gap in als gerecht empfundenen Löhnen ähnelt tatsächlicher Verdienstlücke

Doch auch wenn Unterschiede in den Erwerbsbiografien von Männern und Frauen berücksichtigt werden, indem man beispielsweise nur die Löhne derjenigen Frauen und Männer miteinander vergleicht, die ununterbrochen in Vollzeit erwerbstätig waren, verbleibt eine Verdienstlücke von rund sechs Prozent. Mögliche Erklärungen für diesen bereinigten Gender Pay Gap sind offene oder subtile Formen der Diskriminierung oder geschlechterstereotype Vorstellungen. Hinweise für solche geschlechterstereotypen Vorstellungen liefern die Auswertungen eines umfragebasierten Experiments, in dem Befragte anhand von fiktiven Personenbeschreibungen das Gehalt dieser Personen bewerten sollten. Die Ergebnisse zeigen, dass sowohl Frauen als auch Männer geringere Löhne für Frauen als gerecht empfinden, auch wenn alle anderen Merkmale wie die Tätigkeit, das Alter oder die Arbeitsleistung gleich sind.

Je älter die befragten Personen und die bewerteten fiktiven Personen sind, desto größer fällt der Gender Gap in den als gerecht empfunden Löhnen aus. „Das Muster entspricht also weitgehend den tatsächlich vorhandenen Verdienstunterschieden – es scheint, als würden sich im Berufsleben erfahrene Ungleichheiten in stereotypen Einstellungen widerspiegeln“, erklärt Jule Adriaans, wissenschaftliche Mitarbeiterin des SOEP und eine der Studienautorinnen.

Frauen erwarten deutlich geringere Lohnsteigerungen als Männer

Darauf deuten auch die Lohnerwartungen von Frauen und Männern hin. Wie die Auswertung einer repräsentativen Befragung zeigt, erwarten Frauen langfristig für sich selbst wesentlich geringere Lohnzuwächse als Männer. Insbesondere junge Akademikerinnen neigen dazu, ihre künftigen Löhne zu unterschätzen. „Wenn Frauen bestimmte Entscheidungen anders treffen als Männer, weil sie mit Blick auf ihre künftigen Löhne pessimistischer sind, verstärkt dies womöglich die tatsächliche Lohnentwicklung und verfestigt den Gender Pay Gap“, sagt Studienautorin Iuliia Grabova.

Um den Gender Pay Gap zu reduzieren, müsste also auch der Kreislauf aus Erwartungen und stereotypen Einstellungen durchbrochen werden. Die StudienautorInnen sprechen sich daher unter anderem dafür aus, durch gezielte Anreize für eine gleichmäßigere Aufteilung der Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern zu sorgen. Dazu zählen beispielsweise mehr Partnermonate beim Elterngeld, die Einführung einer Familienarbeitszeit und eine Reform des Ehegattensplittings. „Wichtig sind zudem mehr Frauen in klassisch männlich konnotierten Rollen, die als Vorbilder geschlechterstereotype Vorstellungen aufbrechen können“, so Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin. „Auch ein höherer Anteil von Frauen in Führungspositionen hat das Potential, stereotype Zuschreibungen mit Blick auf die Fähigkeiten und Verdienste von Frauen und Männern zu verändern.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 04.03.2020

„Die Forderungen zum internationalen Frauentag sind jedes Jahr dieselben, weil der Fortschritt im Bereich Frauen- und Gleichstellung im Schneckentempo daherkommt und durch das Erstarken von Rechtspopulismus und Rechtsextremismus sogar Rückschritte verzeichnet“ sagt der AWO Vorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler zum heutigen internationalen Frauentag.

Der Anteil weiblicher Abgeordneter im Bundestag ist hundert Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts so gering wie seit zwanzig Jahren nicht mehr, zwei Drittel aller Abgeordneten sind Männer. Sexualisierte Gewalt ist immer noch Alltag für Frauen in Deutschland. Sie leisten den Großteil der schlechten oder gar nicht bezahlten Arbeit im Bereich Pflege, Erziehung und Betreuung, privat wie beruflich. Die Lohn- und Rentenlücke zwischen den Geschlechtern ist in Deutschland höher als in den meisten anderen Ländern Europas. Frauen sind daher deutlich armutsgefährdeter als Männer, vor allem im Alter. Stereotype Vorstellungen von geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung und Rollenverteilung bilden den gesellschaftlichen Nährboden für diese Benachteiligung. Frauen mit Migrationsgeschichte werden dabei noch stärker benachteiligt oder gar von Teilhabeprozessen ausgegrenzt. Mädchen und Frauen mit Behinderungen müssen sich vehementer als andere gegen eine Vielzahl von strukturellen Benachteiligungen, Vorurteilen und Bedrohungen behaupten.

Die AWO fordert ein selbstbestimmtes, gewaltfreies und ökonomisch abgesichertes Leben für alle Frauen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrer Herkunft, ihrem Alter, ihrem Status, ihrem Einkommen, sexuellen Orientierung, Behinderung, ihrem kulturellem Hintergrund oder ihrer Religionszugehörigkeit. Konkret bedeutet das:

  • Die Schließung des Gender Pay Gaps und des Gender Pension Gaps bspw. durch einen Branchentarifvertrag Soziales und eine Anhebung der Löhne.
  • Maßnahmen zur Behebung der Care-Krise, vor allem im Bereich der Pflege
  • Die Abschaffung von §218 und 219aStGB und der ärztlichen Gutachterpflicht zur Anerkennung von Trans- und Intergeschlechtlichkeit und damit die Umsetzung von körperlicher Selbstbestimmung für alle Menschen
  • Den Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und queere Menschen und einen Ausbau der Schutzeinrichtungen sowie Präventionsprogramme gegen geschlechtsspezifische Gewalt
  • Eine entschlossenere Verpflichtung der Gesellschaft gegen Ausgrenzung und Diskriminierung von Frauen mit offensichtlichem Migrationshintergrund
  • Dass die Akteure der Arbeits-, Bildungs-, Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftspolitik endlich den Kampf von Mädchen und Frauen mit Behinderungen anerkennen und Barrieren abbauen.

„Wir wollen für eine Gesellschaft streiten, in der alle Menschen gleichberechtigt und solidarisch miteinander leben können. Grundvoraussetzung dafür ist, dass wir uns nicht spalten lassen und alle Menschen mitdenken und mitmeinen“ schließt der Vorstandsvorsitzende.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 06.03.2020

Mehr Maßnahmen um die Tarifbindung zu erhöhen, hat der Deutsche Gewerkschaftsbund anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März gefordert. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack sagte am Freitag in Berlin:

„Gleiches Gehalt für Frauen und Männer – wo Tarifverträge gelten, sind wir diesem Ziel ein Stück näher. Deswegen sollte die Politik die Tarifbindung stärken, indem sie öffentliche Aufträge künftig ausschließlich an tarifgebundene Unternehmen vergibt. Bund und Länder können dies in entsprechenden Tariftreuegesetzen regeln. Überdies sollte es die Politik erleichtern, Tarifverträge allgemeinverbindlich zu erklären, damit sie für ganze Branchen gelten können. Insbesondere frauendominierte Berufe im Dienstleistungssektor würden davon profitieren. Tarifverträge drängen prekäre Beschäftigung zurück, sorgen für faire Arbeitszeiten und bieten den Beschäftigten bessere Chancen auf eine eigenständige Existenzsicherung – im Erwerbsleben und im Alter.“

Deutschland belegt mit einer durchschnittlichen Lohnlücke zwischen Frauen- und Männergehältern in Höhe von 21 Prozent einen der letzten Plätze im EU-Ranking. Wo Tarifverträge gelten, ist hierzulande die Kluft zwischen Frauen- und Männergehältern aber zehn Prozentpunkte kleiner. Und Frauen, die nach Tarif bezahlt werden, bekommen fast ein Viertel mehr Gehalt als Frauen in nicht tarifgebundenen Betrieben.

Für die 21-Prozent-Lohnlücke gibt es viele Ursachen: Frauen arbeiten überdurchschnittlich häufig in Teilzeit und in vergleichsweise schlecht bezahlten Berufen, sie haben seltener Führungspositionen inne – und sie übernehmen nach wie vor den Großteil der unbezahlten Haus- und Sorgearbeit.

Das Faktenblatt „Frauen profitieren von Tarifverträgen“ als PDF zum Download

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 06.03.2020

– Internationaler Frauentag am 8. März: nach wie vor zu wenig Frauen in Führungspositionen

– Pläne von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, für Unternehmen unter bestimmten Umständen Frauenquote zur Pflicht zu machen, sind ein Ansatz, der nach Ansicht der Diakonie nicht weit genug geht

– Diakonie-Vorstand Maria Loheide: verbindliche Frauenquote als ein wichtiges Instrument für alle Unternehmen, das aber durch weitere Maßnahmen ergänzt werden muss; auch Diakonie hat bei Geschlechtergerechtigkeit noch Luft nach oben

Am 8. März ist Internationaler Frauentag. Nach wie vor ist der Anteil von Frauen in den obersten Führungspositionen wesentlich geringer als der Anteil der Männer. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey will für Unternehmen unter bestimmten Umständen eine Frauenquote im Vorstand zur Pflicht machen. Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, geht dieser Vorschlag nicht weit genug, wenngleich eine verbindliche Frauenquote ein wichtiges Instrument für alle Unternehmen sei. Es müssten weitere Maßnahmen ergänzt werden: „Wir brauchen mehr Frauen in den obersten Führungspositionen. Damit das gelingt, ist neben der Quote die Frauenförderung mit klaren Zielvorgaben in den Strategien von Unternehmen und Verbänden zu verankern. Sie muss mit konkreten Indikatoren und Maßnahmen geplant und messbar gemacht werden. Selbstverständlich sind dafür finanzielle und personelle Ressourcen notwendig. Frauenförderung gelingt nicht zum Nulltarif!“

Auch in den eigenen Reihen sieht Loheide bei der Frauenförderung noch Luft nach oben: „Auf der Führungsebene und in Gremien hat auch die Diakonie deutlichen Nachholbedarf.“ Frauen sind in diakonischen Aufsichts- und Entscheidungs-Gremien sowie Leitungspositionen noch unterrepräsentiert, obwohl 77 Prozent der Mitarbeitenden weiblich sind. Dies zeigt der Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Diakonie, der 2019 veröffentlicht wurde. Mit dem Atlas liegen erstmalig verlässliche Zahlen über Frauen und Männer in Führungspositionen, in Aufsichts- und Entscheidungsgremien der Diakonie vor.

„Jetzt sind konkrete Maßnahmen notwendig, die von der Diakonie Deutschland sowie den Landes- und Fachverbänden umgesetzt werden müssen.

Geschlechtergerechtigkeit gehört ganz konsequent in jede Strategie“, sagt Loheide. Im Diakonischen Corporate Governance Kodex wurde bereits 2016 das Ziel gesetzt, eine geschlechtergerechte Zusammensetzung von Gremien, Organen und Leitungsstellen zu erreichen. Dazu soll bis 2026 ein Mindestanteil von jeweils 40 Prozent Frauen und Männern erreicht sein.

Geschlechtergerechtigkeit sei aber auch eine Frage der Haltung und der Unternehmenskultur, sagt Maria Loheide. „Arbeitgeber müssen bereit sein, neue Wege zu gehen, um Frauen in Führung zu holen. Dazu gehört zum Beispiel die Abkehr von der zeitlichen Verfügbarkeit rund um die Uhr: Führungspositionen sollten wesentlich flexibler auch in Teilzeit oder in einer Doppelbesetzung möglich sein. Frauen müssen raus aus der Zwickmühle, sich zwischen Sorgeaufgaben – Kindererziehung oder Pflege Angehöriger – und Karriere entscheiden zu müssen.

Bei der Personalentwicklung gehört Frauenförderung ganz oben auf die Agenda.

Dazu gehören Mentoring-Programme oder Frauennetzwerke genauso wie aktive Rekrutierung von Frauen für Führungspositionen.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 06.03.2020, gekürzt

Für eine Umverteilung der Sorgearbeit, die Gerechtigkeit zwischen Frauen und Männern schafft, spricht sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mit Blick auf den „Frauenstreiktag“ aus. „Frauen leisten den mit Abstand größten Teil der familiären Pflege- und Sorgearbeit. Das muss sich dringend ändern“, sagte Frauke Gützkow, GEW-Vorstandsmitglied für Frauenpolitik, am Sonntag in Frankfurt a.M. Eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2017 komme zu dem Schluss, dass 18- bis 64-jährige Frauen in Deutschland 2,4mal so viel Zeit in unbezahlte Fürsorgearbeit und 1,6mal so viel in Hausarbeit investieren wie Männer. „Damit schultern Millionen Frauen unentgeltlich gesellschaftlich wichtige Arbeit.“

„Eine Umverteilung zwischen den Geschlechtern klappt nur, wenn weniger Zeit für Erwerbsarbeit eingesetzt werden muss. Dann steht mehr Zeit für Sorgearbeit zur Verfügung“, betonte Gützkow. Sie sprach sich für eine deutliche Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich aus. „Die GEW hat das ganze Leben im Blick: Zeit für die Erwerbsarbeit, Zeit für die Sorgearbeit und die Pflege von Freundschaften, Zeit für politisches Engagement und Zeit für sich selbst“, betonte die frauenpolitische Expertin.

Mit der Forderung nach einer Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich teile die GEW eine zentrale Forderung des bundesweiten Frauenstreik*bündnisses, das heute zu einem „Feministischen Streik“ sowie zahlreichen Veranstaltungen aufruft. „Zu sehen, dass viele lokale und überregionale Bündnisse für die Rechte der Frauen aktiv sind, ist eine gute Nachricht. Wir freuen uns, mit ihnen an einem Strang zu ziehen“, erklärte Gützkow. „Im Schulterschluss von frauenpolitisch aktiven Gewerkschafterinnen und feministischen Gruppierungen erreichen wir mehr Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern.“ Der Bundesfrauenausschuss der GEW ruft zur Unterstützung der bundesweiten Aktionen auf. „Lasst uns mit den Aktivist*innen vom Frauen*streik solidarisch zusammenstehen“, hoben die GEW-Frauen hervor. Sie bitten die Mitglieder der Bildungsgewerkschaft, sich unter dem Motto „Wenn Frauen* streiken, steht die Welt still!“ mit eigenen Aktivitäten zu beteiligen.

Info: Unter anderem sind in Rostock, Halle, Hannover, Göttingen, Frankfurt a.M., Nürnberg und Augsburg Demonstrationen und Veranstaltungen geplant. Im vergangenen Jahr gingen nach Schätzung der Frauen*streikbündnisse bundesweit 75.000 Menschen auf die Straßen – eine Rekordzahl.

Hier finden Sie den Beschluss des GEW-Gewerkschaftstages von 2017 „Zeit zu leben – Zeit zu arbeiten“.

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hauptvorstand vom 08.03.2020

Anlässlich des Internationalen Frauentages am 08. März erklärt der Sprecher der nak Gerwin Stöcken:

„Armut hat immer noch viel zu oft ein weibliches Gesicht. Sowohl in jungen Jahren als auch im Alter sind Frauen deutlich stärker armutsgefährdet als Männer. So vielfältig die Lebenslagen von Frauen sind, so einheitlich ist das Armutsrisiko. Besonders der eingeschränkte Zugang zu existenzsichernden Arbeitsplätzen und die Tatsache, dass Arbeitsmarkt-, Familien- und Sozialpolitik sich immer noch stark an traditionellen Familienmodellen orientieren, führt für viele Frauen in die Armutsfalle.“

„Ein wesentlicher Grund für diese fortbestehenden Unterschiede ist die ungleiche Aufteilung der unbezahlten Arbeit in Familie und Haushalt – etwa für Kinderbetreuung und Pflege. Wie eine jüngst veröffentlichte Studie der Hans-Böckler-Stiftung zum Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland zeigt, macht unbezahlte Arbeit bei Frauen 45 Prozent an der Gesamtarbeitszeit aus. Bei Männern sind es hingegen nur 28 Prozent, auch wenn Männer zum Beispiel bei der Pflege langsam mehr Aufgaben übernehmen. Um Familie und Erwerbsarbeit unter einen Hut zu bringen, arbeiten Frauen gut viermal so häufig Teilzeit wie Männer“, so Stöcken weiter.

In einem gemeinsamen Aufruf forderten die nak und die Landesarmutskonferenzen deshalb bereits in der Broschüre „Armutsrisiko Geschlecht“ konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung von Frauenarmut: Es gilt erstens den Gender-Pay-Gap zu schließen, das heißt mehr Vollzeitjobs für Frauen und gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Zweitens müssen Berufe, in denen vorwiegend Frauen tätig sind, wie der Einzelhandel und das Sozial- bzw. Gesundheitswesens, dringend monetär aufgewertet werden. Und drittens darf die Sorgearbeit für Kinder oder zu pflegende Angehörige nicht länger die Ursache dafür sein, in Armut zu geraten. Dafür braucht es im Steuer-, Sozial- und Familienrecht einen angemessenen Familienlastenausgleich. Das Ehegattensplitting muss einer Individualbesteuerung mit einem übertragbaren Grundfreibetrag weichen und eine neue bedarfsdeckende einheitliche Geldleistung für alle Kinder geschaffen werden.

Der Aufruf „Armut von Frauen in Deutschland nicht länger hinnehmen!“ ist Teil der nak Broschüre „Armutsrisiko Geschlecht“. Die Broschüre finden Sie hier.

Zum Hintergrund:

Seit über 100 Jahren findet am 8. März der Internationale Frauentag statt. Auch wenn sich die Rolle der Frau in der Gesellschaft seit 1911 gewandelt hat, wird der Tag dafür genutzt, um auf bestehende globale Probleme aufmerksam zu machen. Die Nationale Armutskonferenz (nak) ist ein Bündnis von Organisationen, Verbänden und Betroffenen-Initiativen, die sich für eine aktive Politik der Vermeidung und Bekämpfung von Armut einsetzen. Die Verbesserung von Teilhabe und Partizipation für alle Menschen, unabhängig von ihrem Einkommen, ihren sozialen, kulturellen oder individuellen Merkmalen, ist eines der zentralen Ziele der nak.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz (nak) vom 08.03.2020

Der Paritätische Gesamtverband und pro familia fordern in gemeinsamer Pressemitteilung international verbriefte Frauenrechte endlich umzusetzen.

In Bezug auf die sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen gibt es in Deutschland viele Defizite. Dies stellen der Paritätische Gesamtverband und der pro familia Bundesverband anlässlich des internationalen Frauentags 2020 fest. So haben die lange vorliegenden Belege für den hohen Bedarf einer Kostenübernahme für Verhütungsmittel bis heute nicht zu einer gesetzlichen Lösung geführt. Frauen, die eine vertrauliche Beratung aufsuchen wollen, sind vor Beratungsstellen immer noch religiösen Eiferern ausgesetzt, weil rechtliche Regelungen fehlen, die dies verbieten. Und auch die Informationslage im Netz über Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, ist desolat geblieben, da die neu eingerichtete zentrale Liste für ganze Regionen in Deutschland keine Eintragung aufweist. In Bezug auf sexuelle und reproduktive Rechte gibt es nichts zu feiern, erklären der Paritätische Gesamtverband und der pro familia Bundesverband.

In vielen internationalen und nationalen Dokumenten sind Menschenrechte festgeschrieben, die sich auf die Entscheidungsfreiheit in Bezug auf Fortpflanzung, auf das Recht auf Information und auf den Zugang zu sicheren, effektiven, bezahlbaren und akzeptablen Methoden der Familienplanung beziehen. In der Praxis werden diese Rechte oft verletzt oder eingeschränkt.

So hat die Auswertung des pro familia Modellprojekts „biko – Beratung, Information und Kostenübernahme bei Verhütung“ im letzten Jahr bestätigt, dass Frauen, die wenig Geld haben, für eine sichere Verhütung eine Kostenübernahme brauchen. Im Rahmen der Studie gab mehr als die Hälfte der befragten Frauen an, dass sie ohne eine Kostenübernahme nicht oder weniger sicher verhüten. Ist das Geld knapp, werden akut nötige Anschaffungen getätigt und die Verhütung aufgeschoben. Die Ergebnisse des Modellprojekts decken sich mit den Erkenntnissen aus zahlreichen wissenschaftlichen Studien, die in den letzten zehn Jahren durchgeführt worden sind. Klarer Handlungsbedarf also, worauf wartet der Gesetzgeber?

„Verhütung darf keine Frage des Geldbeutels sein“, erklärt Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands. „Der Paritätische fordert daher grundsätzlich kostenfreie Verhütungsmittel für Menschen ohne oder mit geringem Einkommen. Ansonsten ist es weiterhin Realität, dass Menschen auf günstige, weniger sichere oder weniger gut verträgliche Verhütungsmittel zurückgreifen oder ganz auf Verhütung oder Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten verzichten. Sexuelle Selbstbestimmung und reproduktive Gesundheit sind Menschenrechte, die es zu schützen gilt.“

Auch die vertrauliche Beratung gehört zu den sexuellen und reproduktiven Rechten. Es ist nicht hinnehmbar, dass Ratsuchende – etwa ungewollt schwangere Frauen oder Frauen, die sich für eine vertrauliche Geburt entschieden haben und denen per Gesetz absoluter Schutz ihrer Anonymität zugesichert ist – vor Beratungsstellen auf mit Plakaten und Holzkreuzen bewaffnete religiöse Eiferer treffen. „Der Gesetzgeber muss mit Schutzzonen vor Schwangerschaftsberatungsstellen sicherstellen, dass Beratung geschützt, anonym und unbeeinträchtigt stattfinden kann“, macht die pro familia Bundesvorsitzende Dörte Frank-Boegner deutlich.

Es war absehbar, dass die zentrale Liste im Internet mit Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, nie vollständig sein würde. Denn viele Ärzt*innen wollen in dem gesellschaftlichen Klima der Stigmatisierung nicht öffentlich mit dem Schwangerschaftsabbruch in Verbindung gebracht werden. Auf Seiten von fundamentalistischen Selbstbestimmungsgegner*innen werden Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, als Mörder*innen angeprangert. Die Politik hat sich gegen die Streichung des §219a StGB und damit gegen eine Normalisierung von Informationswegen und Informationsinhalten zum Schwangerschaftsabbruch ausgesprochen. Für Frauen bedeutet das, dass sie nur über komplizierte Umwege an Informationen gelangen, die sie für einen sicheren Schwangerschaftsabbruch benötigen. Mit dieser Gängelung von Frauen verletzt Deutschland einmal mehr seine Menschenrechtsverpflichtungen.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband und pro familia Bundesverband vom 06.03.2020

SCHWERPUNKT III: Equal Pay Day

Morgen ist Equal-Pay-Day. Bis zu diesem Tag müssen Frauen arbeiten, um für die gleiche beziehungsweise gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn wie Männer zu erhalten. Damit arbeiten sie faktisch 77 Tage umsonst. Diese Ungerechtigkeit ist nicht hinnehmbar. Damit Frauen eine echte Chance auf gleichen Lohn haben, bekämpft die SPD-Bundestagsfraktion bestehende Benachteiligungen weiterhin mit Vehemenz und fordert unter anderem die Einführung eines Verbandsklagerechts.

„Um gegen Lohnungleichheit vorzugehen, braucht es verschiedene Ansätze. In Deutschland gilt zum Beispiel seit Anfang 2018 das Entgelttransparenzgesetz. Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten haben seitdem das Recht, das eigene Gehalt mit dem des Kollegen oder der Kollegin vergleichen zu lassen. Nach ersten Erfahrungen mit dem Gesetz ist für uns klar, dass hier nachgebessert werden muss, damit Frauen und Männer eine echte Chance auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit haben. Eine zentrale Forderung der SPD-Bundestagsfraktion ist dabei die Einführung eines Verbandsklagerechts. Frauen ist nicht zuzumuten, allein gegen ihre Arbeitgeber vor Gericht zu ziehen. Das Problem darf nicht länger individualisiert werden. Außerdem sollte eine Einigungsstelle für Entgeltgleichheit eingerichtet werden. Weiter wollen wir, dass Unternehmen zukünftig verbindlich Prüfverfahren anwenden, die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zertifiziert sind. Wenn schlechtere Bezahlung bei gleicher oder gleichwertiger Qualifikation und Tätigkeit festgestellt wird, muss das Unternehmen das konsequent beseitigen. Darüber hinaus muss das Auskunftsrecht über die Gehälter von Kolleginnen und Kollegen in vergleichbaren Positionen auf kleinere und mittlere Unternehmen ausgeweitet werden. Damit gleicher Lohn für gleiche Arbeit endlich Realität wird.

Ein weiterer konkreter Schritt zur Verkleinerung der Entgeltlücke ist eine höhere Tarifbindung im Dienstleistungsbereich, zum Beispiel für Gesundheits-, Pflege- und Erziehungsberufe. Soziale Berufe, die derzeit überwiegend von Frauen ausgeübt werden, müssen endlich ihren Anforderungen und der hohen Verantwortung entsprechend angemessen gewürdigt werden.

Sorgearbeit ist fast überall immer noch weiblich. Hier müssen wir mit einem Bündel von Maßnahmen dazu beitragen, dass unbezahlte Sorgearbeit und bezahlte Erwerbsarbeit zwischen Frauen und Männer endlich gerechter verteilt wird. Um zum Beispiel bessere Bedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familienarbeit zu schaffen, führen wir einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ein.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 16.03.2020

Zum Equal Pay Day am 17. März erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Frauen verdienen immer noch deutlich weniger als ihre männlichen Kollegen. Das Entgelttransparenzgesetz der Bundesregierung hat keinerlei Verbesserung gebracht und läuft ins Leere. Frauen nutzt es überhaupt nicht, wenn sich in Sachen Lohngerechtigkeit nichts verändert. Im Gegenteil, wenn die Frauenministerin trotz des vorliegenden Evaluationsberichtes immer noch verkündet, das Gesetz sei ein Erfolg, weil jetzt über Gehalt gesprochen werde, zeigt dies ihre Ignoranz gegenüber der anhaltenden Ungerechtigkeit.

Mit diesem Gesetz werden die Frauen noch immer allein gelassen. Wir fordern daher ein echtes Entgeltgleichheitsgesetz mit verbindlichen und zertifizierten Prüfverfahren, das sowohl große als auch kleine Betriebe in die Verantwortung nimmt. Gleichzeitig muss das Verbandsklagerecht und die Anwendbarkeit des Gruppenverfahrens umgesetzt werden, damit betroffene Frauen nicht weiterhin allein und völlig ohne Unterstützung vor Gericht ziehen müssen, um Recht zu bekommen.

Aber auch das ist nur ein Anfang. Soziale und Care-Berufe werden überwiegend von Frauen ausgeübt. Gleichzeitig ist diese Berufsgruppe oft unterbezahlt und es herrscht Überlastung wegen Personalmangels. Wir fordern deshalb eine Aufwertung der sozialen Arbeit, und in der Pflege fordern wir höhere Entlohnungen und strukturelle Verbesserungen der Arbeitsbedingungen. Nur so entsteht echte Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern. Denn Frauen verdienen mehr.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.03.2020

„Die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern wirken sich in der jetzigen Krise besonders zu Lasten von Frauen aus. Wer schon regulär erheblich weniger verdient, erwirbt auch deutlich geringere Ansprüche auf Lohnersatzleistungen im Fall von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit. Was in der Logik der Arbeitslosenversicherung stimmig ist, ist gleichstellungspolitisch verheerend. Denn es sind überholte Geschlechterklischees, die dazu führen, dass Frauen bei gleichwertiger Arbeit noch immer weniger verdienen und typische ‚Frauenberufe‘ generell erheblich schlechter bezahlt werden“, erklärt Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, zu aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes anlässlich des Equal-Pay-Day, wonach Frauen in Deutschland im Durchschnitt 20 Prozent weniger verdienen als Männer. Ferschl weiter:

„Hinzu kommt, dass es aktuell wohl vor allem Frauen sind, die vor der Aufgabe stehen, die Betreuung ihrer Kinder aufgrund der flächendeckenden Kita- und Schulschließungen zu organisieren. Hier braucht es dringend schnelle und unbürokratische Hilfe in Form einer Entgeltfortzahlung für die betroffenen Eltern analog zur Regelung im Krankheitsfall.

Die Krise zeigt deutlich: Pflegerinnen, Verkäuferinnen, Arzt- und Praxishelferinnen sowie Erzieherinnen sind systemrelevant. Fallen sie aus, hat das erhebliche gesamtwirtschaftliche Folgen. Das muss sich endlich auch im Lohnniveau widerspiegeln. Nichts weniger als gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit und eine Aufwertung von Pflegearbeit sowie von Tätigkeiten im Sozial- und Erziehungsdienst durch höhere Löhne und wirksame Entlastung sind zwingend notwendig.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 17.03.2020

Zum Equal Pay Day erklärt die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Nicole Bauer:

„Es kann nicht sein, dass Frauen im Jahr 2020 in vergleichbaren Berufen und bei gleicher Qualifikation immer noch sechs Prozent weniger verdienen als Männer. Frauen fordern und verdienen eine faire Bezahlung. Nicht das Geschlecht, sondern die Leistung muss zählen. Wir brauchen einen stärkeren Kulturwandel in Gesellschaft und Unternehmen. Es gilt, mehr Frauen für die besser bezahlten MINT-Berufe zu begeistern und durch ein stärkeres Talentmanagement auf allen Ebenen mehr Frauen für Führungspositionen zu gewinnen. Schließlich müssen wir Frauen und Männern eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf etwa durch familienfreundliche Vollzeit und Führen in Tandems ermöglichen. Auch sollten Frauen stärker netzwerken und härter verhandeln. Der bereinigte Gender Pay Gap muss geschlossen werden.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 16.03.2020

Eine aktuelle Studie zeigt: Die Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt sind über das gesamte Erwerbsleben größer als bisher angenommen.Der häufig herangezogene Gender Pay Gap kann das wahre Ausmaß der Ungleichheit nur unzureichend abbilden.

Auf das gesamte Erwerbsleben gerechnet, verdienen Frauen nuretwas mehr als die Hälfte der Erwerbseinkommen der Männer. Ausgedrückt in absoluten Zahlen erzielen Frauen in Westdeutschland in Preisen von 2015 ein erwartetes durchschnittliches Lebenserwerbseinkommen von rund 830.000 Euro, während Männer mit durchschnittlich rund 1,5 Millionen Euro rechnen können. In Ostdeutschland fallen die erwarteten Lebenserwerbseinkommen insgesamt geringer aus. Frauen kommen hier auf rund 660.000 Euro, Männer auf knapp 1,1 Millionen Euro. Die Lücke in den Lebenserwerbseinkommen, der sogenannte GenderLifetime Earnings Gap, beträgt damit für die jüngsten Jahrgänge, die heute Mitte 30-Jährigen, 45 Prozent inWest-und 40 Prozent in Ostdeutschland. Wie groß die Kluft ist, verdeutlicht auch die Betrachtung nach Qualifikationsniveau: Bis zum Geburtsjahrgang 1974 erzielen hochqualifizierte Frauen im Durchschnitt nur so viel Erwerbseinkommen wie geringqualifizierte Männer. Jüngere Akademikerinnen können immerhin ein ähnliches Lebenserwerbseinkommen wie mittelqualifizierte Männer erwarten und holen damit etwas auf.

Zu diesen Ergebnissen kommt eine von der Bertelsmann Stiftung geförderte Studie, für die ein Forschungsteam um Prof. Dr. Timm Bönke vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und der Freien Universität (FU) Berlin die durchschnittlichen Lebenserwerbseinkommen vor Steuern, Abgaben und Transfers – also staatliche Leistungen wie das Eltern- oder Kindergeld – für das 20. bis 60. Lebensjahr berechnet hat.

Kinderlose Frauen schließen zu Männern auf, Mütter hinken immer noch weithinterher

Kinder führen zu einer deutlichen Minderung der Lebenserwerbseinkommen von Müttern. Auf das Einkommen der Väter wirken sich Kinder hingegen so gut wie nicht aus. Mütter, die heute Mitte 30 sind, können mit einem Lebenserwerbseinkommen von rund 580.000 Euro (Westdeutschland) bzw. 570.000 Euro (Ostdeutschland) rechnen. Damit verdienen sie voraussichtlich rund 62 bzw. 48 Prozent weniger als Männer. Die Entwicklung im Zeitverlauf verdeutlicht, dass es keine nennenswerten Unterschiede zwischen Müttern älterer und jüngerer Jahrgänge gibt. Für Manuela Barišic, Arbeitsmarktexpertin der Bertelsmann Stiftung, ist deshalb klar: „Die Unterschiede in den Lebenserwerbseinkommen zeigen, dass in Deutschland Chancen und Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt zwischen Männern und Frauen sehr ungleich verteilt sind. Dabei haben insbesondere Mütter das Nachsehen.“ Lediglich die Lebenserwerbseinkommen der kinderlosen Frauen näherten sich denen der Männer an. Soverdienen heute Mitte 30-Jährige westdeutsche Frauen ohne Kinder 13 und ostdeutsche Frauen drei Prozent weniger als Männer. Dieser relativ geringe Abstand in Ostdeutschland kann durch das vergleichsweise geringe Einkommen von Männern der jüngeren Jahrgänge erklärt werden.

Teilzeitbeschäftigung und längere Auszeiten von Frauen entscheidend für die Einkommenslücke

Rund die Hälfte der Lebenserwerbseinkommenslücke zwischen Frauen und Männern wird durch die vermehrte Teilzeitbeschäftigung sowie längere Auszeiten vom Arbeitsmarkt von Frauen erklärt. Dabei spielen Kinderbetreuung und die Pflege Angehöriger eine wesentliche Rolle. Die Studie zeigt, dass für Frauen im Haupterwerbsalter zwischen 30 und 50 Jahren Teilzeit die dominante Erwerbsform ist. Männer hingegen arbeiten in dieser Phase mehrheitlich in Vollzeit. „Ein erheblicher Teil des Arbeitskräftepotenzials von Frauen wird aktuell nicht voll ausgeschöpft. Im Zuge des demographischen Wandels und des Fachkräftemangels kann Deutschland sich dies nicht mehr leisten“, so Barišic.

Politik sollte Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt im Lebensverlauf betrachten

Da der viel diskutierte Gender Pay Gap, der in 2019 für Gesamtdeutschland bei 20 Prozentlag, lediglich die Lücke in den Bruttostundenlöhnen erfasst, kann er die Ungleichheit, die sich im Lauf eines gesamten Erwerbslebens zwischen Frauen und Männern aufbaut, nicht abbilden. „Die derzeit geltende Messgröße, der Gender Pay Gap, verschleiert, wie groß die Kluft zwischen Männern und Frauen beim Einkommen tatsächlich ist“, kommentiert Barišic. Darüber hinaus ist die Lücke in den Lebenserwerbseinkommen auch ein Vorbote der Geschlechterlücke in den Rentenansprüchen. Der Gender Lifetime Earnings Gapsei laut Barišic daher auch für die Politik ein relevantes Maß.

Zusatzinformationen

Der von der Bertelsmann Stiftung geförderten Studie „Wer gewinnt? Wer verliert? Die Entwicklung und Prognose von Lebenserwerbseinkommen in Deutschland“ liegt ein dynamisches Mikrosimulationsmodell zugrunde, das vollständige Erwerbsbiografien im Längsschnitt nachzeichnet. Als Datenbasis dient das Sozio-oekonomische Panel (SOEP). Unter der Annahme, dass die aktuell zu beobachtenden Trends am Arbeitsmarkt fortgeschrieben werden, reicht die Analyse bis in das Jahr 2045. Auf dieser Datengrundlage lassen sich Lebenserwerbseinkommen vor Steuern, Abgaben und Transfers vom 20. bis 60. Lebensjahr für die Kohorten 1964 bis 1985 für Deutschland untersuchen. Für die Analyse von Subgruppen in Ostdeutschland werden die Kohorten von 1971 bis 1982 betrachtet.Dabei liegt für dieälteren Kohorten, die heute bereits am Ende ihres Erwerbslebens stehen, der Großteil der empirisch erhobenenDaten vor. Für jüngere Kohorten steigt der Anteil der prognostizierten Daten sukzessive. Mit dieser Betrachtung komplementieren wir bereits bestehende Studien und Analysen zum Thema „Frauen in derArbeitswelt“ wie z. B. des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler Stiftung, von McKinsey und vom World Economic Forum.

Quelle: PressemitteilungBertelsmann Stiftungvom 17.03.2020

Frauen haben im Jahr 2019 in Deutschland 20% weniger verdient als Männer. Der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern – der unbereinigte Gender Pay Gap – war damit um 1Prozentpunkt geringer als in den Vorjahren. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day am 17. März 2020 anhand fortgeschriebener Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung (VSE) mitteilt, verdienten Frauen mit durchschnittlich 17,72 Euro brutto in der Stunde 4,44 Euro weniger als Männer (22,16 Euro). 2018 hatte die Differenz 4,51Euro betragen.

Gender Pay Gap in Westdeutschland dreimal so hoch wie in Ostdeutschland

Nach wie vor fällt der unbereinigte Gender Pay Gap in Ostdeutschland viel geringer aus als in Westdeutschland. Im Westen ist der unbereinigte Gender Pay Gap im Jahr 2019 um einen Prozentpunkt auf 21% gesunken, während er im Osten mit 7% unverändert blieb. Über einen längeren Zeitraum betrachtet, zeigt sich für Gesamtdeutschland ein sehr langsamer, aber stetiger Rückgang des unbereinigten Gender Pay Gap. Dieser hatte 2014 mit 22% um 2 Prozentpunkte höher gelegen als 2019.

Drei Viertel des Gender Pay Gap sind strukturbedingt

Untersuchungen der ursächlichen Faktoren des Gender Pay Gap sind alle vier Jahre auf Basis der Verdienststrukturerhebung möglich. Da die Ergebnisse der VSE 2018 erst Mitte dieses Jahres vorliegen, kann zum jetzigen Zeitpunkt nur auf die Erkenntnisse der Analysen der VSE 2014 zurückgegriffen werden. Da die den Gender Pay Gap beeinflussenden Faktoren nur langfristigen Veränderungsprozessen unterliegen, dürften die Ursachen jedoch auch im Jahr 2019 weitgehend fortbestanden haben.

Demnach sind rund drei Viertel des Verdienstunterschieds zwischen Männern und Frauen strukturbedingt – also unter anderem darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in Branchen und Berufen arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird, und sie seltener Führungspositionen erreichen. Auch arbeiten sie häufiger als Männer in Teilzeit und in Minijobs und verdienen deshalb im Durchschnitt pro Stunde weniger. Nach Angaben der Arbeitskräfteerhebung war im Jahr 2018 in Deutschland fast jede zweite erwerbstätige Frau (47 %) im Alter von 20 bis 64 Jahren in Teilzeit tätig. Unter den Männern betrug dieser Anteil nur 9 %. Der überwiegende Teil der teilzeitarbeitenden Frauen gab als Hauptgrund die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen (31 %) beziehungsweise andere familiäre oder persönliche Verpflichtungen (17 %) an.

Das verbleibende Viertel des Verdienstunterschieds entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch unter der Voraussetzung vergleichbarer Tätigkeit und äquivalenter Qualifikation im Jahr 2014 pro Stunde 6% weniger als Männer. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfielen, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung stünden, vor allem Angaben zu Erwerbsunterbrechungen.

Methodische Hinweise:

Der Gender Pay Gap ist die Differenz des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes der Männer und Frauen im Verhältnis zum Bruttostundenverdienst der Männer. Es stehen dabei zwei Indikatoren mit unterschiedlicher Intention zur Verfügung: Der unbereinigte Gender Pay Gap vergleicht allgemein den Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen miteinander. Mithilfe des unbereinigten Gender Pay Gap wird auch der Teil des Verdienstunterschieds erfasst, der durch schlechtere Zugangschancen von Frauen hinsichtlich bestimmter Berufe oder Karrierestufen verursacht wird, die möglicherweise ebenfalls das Ergebnis benachteiligender Strukturen sind. Der bereinigte Gender Pay Gap hingegen misst den Verdienstabstand von Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien. Aufgrund umfassenderer Datenanforderungen kann der bereinigte Gender Pay Gap nicht jährlich, sondern nur alle vier Jahre ermittelt werden.

Weiterführende Informationen zu dem auf Grundlage der Verdienststrukturerhebung 2014 berechneten Gender Pay Gap finden sich in den Aufsätzen: „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen“ sowie „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen nach Bundesländern“ in der Zeitschrift „WISTA – Wirtschaft und Statistik“.

Allgemeine Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Pay Gap lassen sich hier abrufen.

Angaben zum unbereinigten Gender Pay Gap in den EU-Mitgliedstaaten bis zum Berichtsjahr 2018 finden Sie in der Eurostat Datenbank abrufbar. Ergänzend enthält die Veröffentlichung von Eurostat „Adjusted Gender Pay Gap“ Ergebnisse zum bereinigten Gender Pay Gap 2014 im europäischen Vergleich.

Gleichstellung ist elementarer Teil der Indikatoren zur Messung der globalen Nachhaltigkeitsstrategie der Vereinten Nationen.
Die zugehörigen Daten für Deutschland finden Sie auf unserer nationalen Berichtsplattform unter: https://sustainabledevelopment-deutschland.github.io

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 16.03.2020

Die vom Corona-Virus ausgelöste Krise zeigt einmal mehr: Die Arbeit, die mehrheitlich Frauen für die Gesellschaft leisten, zum Bespiel als Pflegerinnen oder Erzieherinnen ist überlebenswichtig. Doch werden sie dafür nicht angemessen bezahlt. Das ist ein wesentlicher Faktor für die geschlechtsspezifische Lohnlücke. Noch immer verdienen Frauen in Deutschland 20 Prozent weniger als Männer, zeigen aktuelle Zahlen vom Statistischen Bundesamt zum Equal Pay Day.

„Wenn sich jetzt Politiker*innen öffentlich bei Pflegepersonal oder Kassierer*innen bedanken und in den Sozialen Medien Wertschätzung zum Ausdruck bringen, dann muss der nächste Schritt sein, diese Berufsgruppen endlich angemessen zu bezahlen. Anerkennung muss sich auch auf dem Gehaltszettel zeigen,“ fordert die Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, Mona Küppers, zum Equal Pay Day. „Wenn die Regierung Mittel in unbegrenzter Höhe der krisenleidenden Wirtschaft in Aussicht stellt, dann muss auch Geld da sein, um dem akuten Pflegekräfte- und Erzieher*innenmangel mit höheren Gehältern entgegenzuwirken,“ so Küppers weiter.

Die angeordneten Schließungen von Kitas und Schulen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, zeigen, wie bedeutsam flexible Arbeitszeitregelungen für Erwerbstätige mit Sorgepflichten sind. Es ist davon auszugehen, dass vor allem Frauen die Kinderbetreuung in den kommenden Wochen übernehmen und auch die damit verbundenen finanziellen Einbußen schultern werden. „Jetzt sind Unternehmen und der Staat gleichermaßen gefragt, Arbeitnehmer*innen mobiles Arbeiten, selbstbestimmte Arbeitszeiten und einen Abbau von Überstunden zu ermöglichen. Darüber hinaus sollte der Staat Eltern und Pflegenden, die wegen Schließungen von Einrichtungen nur eingeschränkt oder gar nicht erwerbstätig sein können, eine Entgeltersatzleistung zur Verfügung stellen. Geschieht das nicht, findet der Equal Pay Day 2021 noch später im Jahr statt“, warnt Küppers.

Der Deutsch Frauenrat nimmt den diesjährigen Equal Pay Day zum Anlass, um auf die ungleich verteilte Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern hinzuweisen. Im Schnitt kümmern sich Frauen jeden Tag knapp 90 Minuten länger um Haushalt, Kinder und Pflege als Männer. Das geht zu Lasten ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt. „Wir brauchen politische Maßnahmen, die eine partnerschaftliche Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit unterstützen, Männer in die Verantwortung nehmen und Frauen in ihrer Erwerbstätigkeit fördern. Dazu gehören ein Anspruch auf lebensphasenorientierte Arbeitszeiten und Entgeltersatzleistungen für Pflegezeiten“, so Mona Küppers.

Der Equal Pay Day markiert jedes Jahr den Tag, bis zu dem Frauen länger arbeiten müssen, um das Einkommen der Männer zu erreichen, das diese bis zum 31.12. des Vorjahres erwirtschaftet haben. Deutschland liegt mit einer Lohnlücke von 20 Prozent im EU-weiten Vergleich weiterhin auf dem vorletzten Platz.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenratvom 17.03.2020

Der Equal Pay Day macht auf die Gerechtigkeitslücke zwischen Frauen und Männern bei den Löhnen aufmerksam. Der Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen ist dem Bundesamt zufolge strukturbedingt. Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit und in Minijobs, sind in Branchen und Berufen tätig, in denen schlechter bezahlt wird und erreichen seltener Führungspositionen.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland „Die Gerechtigkeitslücke zwischen Frauen und Männern entsteht vor allem dadurch, dass Frauen nach wie vor überwiegend die unbezahlte Arbeit in der Familie leisten. Sie stecken ihre Interessen zurück und bleiben beruflich auf der Strecke.

Das wird meist schmerzhaft spürbar im Alter, wenn Frauen mit niedriger Rente in Armut leben. Dieses Risiko für Frauen muss noch stärker in den Blick genommen und die Lücke in der Alterssicherung unbedingt geschlossen werden. Pflege ist gesellschaftlich so notwendig wie Kindererziehung. Ein wichtiger Schritt in Richtung Equal Pay: Gleichberechtigte Aufteilung der Familien- und Sorgearbeit zwischen Männer und Frauen und eine vernünftige Anerkennung dieser Arbeit in der sozialen Absicherung. Die Diakonie hat Vorschläge gemacht, wie dieses Ziel erreicht werden kann.“

Mehr Infos:

https://www.diakonie.de/pflegeversicherung

https://www.diakonie.de/gleichstellungsatlas/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 17.03.2020

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Fruchtmus in Beuteln – sogenannte Quetschies – erfreuen sich als vermeintlich gesunde Kinderlebensmittel großer Nachfrage. Doch die Stiftung Warentest hat teilweise enorme Zuckermengen in Quetschies festgestellt. Das zeigt erneut: Gerade für Lebensmittel, die von Kindern und Jugendlichen konsumiert werden, brauchen wir Nährwertprofile, die den Anteil ungesunder Inhaltsstoffe wie Zucker begrenzen.

„Fruchtmus in Quetschbeuteln, das klingt gesund, ist praktisch und beliebt bei Kindern und Eltern. Ein ideales Kinderlebensmittel sind ‚Quetschies‘ nicht, denn sie sind viel zu süß. Auch Produkte die ohne Zuckerzusatz auskommen, enthalten sehr viel fruchteigenen Zucker. Stiftung Warentest fand im Schnitt 11 Gramm pro 100 Gramm, in manchen Quetschies sogar 16,5 Gramm. Das ist mehr als in Cola-Getränken.

Quetschies sind ungesund, viel zu kalorienreich und schlecht für die Zähne. Den Genuss von frischem Obst und Gemüse und alle damit verbundenen positiven Effekte können Quetschies nicht ersetzen. Zudem sind Quetschies ein Beispiel dafür, was sogenannte Kinderlebensmittel leider häufig auszeichnet: Ein hoher Zuckeranteil macht sie zu süß und damit beliebt bei Kindern – aber leider sehr ungesund.

Die SPD-Fraktion fordert, dass Kinderlebensmittel, die als solche bezeichnet, vermarktet und beworben werden, dem von der WHO in 2015 erstellten Europäischem Nährwertprofil für ernährungsphysiologisch ausgewogene Lebensmittel entsprechen müssen. Damit würde der Anteil von Zucker und anderen ungesunden Inhaltstoffen deutlich reduziert werden.

Dieses Europäische Nährwertprofil muss Teil einer nationalen Diabetesstrategie werden. Zudem muss die Bundesregierung die EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um sich auch auf EU-Ebene für das Nährwertprofil einzusetzen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 05.03.2020

Anlässlich der heutigen Vorstellung des Abschlussberichtes der Arbeitsgruppe „Kinder psychisch und suchtkranker Eltern“ erklären BeateWalter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik, und MariaKlein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik:

Kinder psychisch kranker Eltern sind häufig auf sich allein gestellt, ihnen muss endlich geholfen werden. Wenn Eltern psychisch erkranken oder an einer Suchterkrankung leiden, hat das Auswirkungen auf die ganze Familie. Eigentlich sollten Eltern Sorge für Ihre Kinder tragen. Bei Kindern aus Suchtfamilien oder mit psychisch erkrankten Elternteilen ist es oft andersrum: Die Kinder fühlen sich für ihre Eltern und das Funktionieren der Familie im Alltag verantwortlich. Expertinnen und Experten sprechen hier von Parentifizierung. Diese Verantwortung ist nicht alters- und kindgerecht. Zusätzlich belastet werden sie häufig durch den aus Angst vor Stigmatisierung immer noch sehr hohen Schweigedruck in den Familien.

Kinder psychisch und suchtkranker Eltern sind deswegen ganz besonders auf ein unterstützendes soziales Umfeld und rechtzeitige sowie qualifizierte Hilfe angewiesen. Bei der Behandlung der Eltern werden Kinder bislang zu oft nicht mitgedacht und bleiben mit ihren Sorgen und ihrer Belastung häufig allein. Das erhöht ihr Risiko, später selbst seelisch zu erkranken. Kinder und ihre Familien benötigen sowohl alltagspraktische Unterstützung als auch medizinische beziehungsweise psychotherapeutische Versorgung. Es fehlt jedoch bisher an speziell zugeschnittenen Hilfs- und Präventionsangeboten, die die Kinder und ihre gesamte Familie in den Blick nehmen.

Es braucht zudem eine interdisziplinäre Kooperations- und Vernetzungsstruktur der beteiligten professionellen Akteure und Hilfssysteme, um den komplexen Hilfebedarfen in Familien mit psychisch und suchtkranken Eltern angemessen zu adressieren. Konkrete Empfehlungen seitens der Arbeitsgruppe liegen nun vor.

Wir erwarten, dass die zuständigen Bundesministerien für Gesundheit und für Frauen, Senioren, Familie und Jugend diese umsetzen und dafür zeitnah konkrete Regelungsvorschläge vorlegen. Die Unterstützung der Kinder muss breit in der Fläche und dauerhaft gewährleitest sein, ebenso wie die Frage der Finanzierung. Darüber hinaus braucht es eine bundesweite Aufklärungs- und Entstigmatisierungskampagne.

Der vom Parlament einstimmig beschlossene Bundestagsbeschluss liegt fast drei Jahre zurück. Weiterer Zeitverzug ist im Sinne der betroffenen Kinder und ihrer Familien nicht hinnehmbar.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 09.03.2020

Der Deutsche Bundestag befasst sich heute in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz). Hierzu können Sie den familienpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, gerne wie folgt zitieren:

„Nach dem rasanten Ausbau der Kindertagesbetreuung in den vergangenen Jahren ist der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ein logischer und notwendiger nächster Schritt. Die Einschulung ihrer Kinder stellt viele berufstätige Eltern vor schwierige Herausforderungen. Mehr als 70 Prozent der Eltern wünschen sich Studien zufolge eine Ganztagsbetreuung für ihr Kind. Dieser Bedarf ist bei Weitem nicht gedeckt. Es wird die Aufgabe der kommenden Jahre sein, ein bedarfsdeckendes Angebot zu schaffen. Hier stehen primär die Länder in der Pflicht. Der Bund wird die Länder aber finanziell unterstützen. Dafür richtet er nunmehr ein Sondervermögen in Höhe von 2 Milliarden Euro ein. Es muss aber auch weiterhin die Entscheidung der Eltern bleiben, ob sie dieses Angebot nutzen wollen. Eine verpflichtende Ganztagsschule, wie immer wieder auch von SPD-Politikern als Ziel benannt, wird es mit der Union nicht geben.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 05.03.2020

Die FDP im Bundestag fordert Elterngeld für Haushalte, die bei sich ein Pflegekind aufnehmen. Nach geltendem Recht erhalten Pflegeeltern kein Elterngeld, sondern Pflegegeld. Die Beträge sind unterschiedlich hoch.

Der Antrag der FDP-Bundestagfraktion ist hier zu finden: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/174/1917473.pdf

Quelle: Antrag Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 02.03.2020

Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland kein Aufenthaltsrecht haben, sind nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB XII von bestimmten existenzsichernden Sozialleistungen ausgeschlossen. Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats die Vorlage eines Sozialgerichts zurückgewiesen, das dies mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums für unvereinbar hält, soweit Unionsbürger vollständig von existenzsichernden Leistungen ausgeschlossen seien, bei denen das Nichtbestehen der Freizügigkeit zwar festgestellt, diese Feststellung aber noch nicht in Bestandskraft erwachsen sei. Im sozialgerichtlichen Ausgangsverfahren begehrt eine rumänische Familie im Wege des Eilrechtsschutzes die Bewilligung von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Die Ausländerbehörde hatte den Verlust des Freizügigkeitsrechts gemäß § 5 Abs. 4 des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern und die daraus folgende Ausreisepflicht festgestellt. Über die hiergegen gerichtete Klage hat das Verwaltungsgericht noch nicht entschieden.

Die Vorlage des Sozialgerichts im Wege der konkreten Normenkontrolle ist unzulässig. Ihre Begründung entspricht nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Die Vorlage übergeht mehrere Fragen zur Verfassungswidrigkeit und zur Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Norm, die für die verfassungsrechtliche Prüfung unverzichtbar sind und ohne deren Klärung das Bundesverfassungsgericht in diesem Verfahren nicht entscheiden kann. Das Sozialgericht legt nicht hinreichend dar, dass das geltende Recht in der hier konkret zu entscheidenden Situation nicht so hätte ausgelegt werden können, dass die Leistung vor Bestandskraft der Feststellung des Nichtbestehens der Freizügigkeit nicht ausgeschlossen ist.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 04.03.2020

Die Linksfraktion drängt die Bundesregierung zur Wiedereinführung einer Wohnungsgemeinnützigkeit. In Absprache mit Ländern und Kommunen solle der Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, fordern die Abgeordneten in einem Antrag (19/17771). Grundsatz müsse sein, dass ein Unternehmen als gemeinnützig gilt, wenn es vorrangig und dauerhaft an mittlere und niedrige Einkommen sowie besondere Bedarfsgruppen vermietet, sich auf wohnungswirtschaftliche Aktivitäten beschränkt und die Rendite auf maximal vier Prozent jährlich begrenzt. Darüber hinausgehende Überschüsse sollten zweckgebunden reinvestiert werden oder in einen Förderfonds für weitere gemeinnützige Bauvorhaben einfließen. Die Unternehmen müssten auf den Handel mit Wohnungen oder Unternehmensbeteiligungen sowie auf Bau, Umwandlung und den Verkauf von Eigentumswohnungen verzichten.

Im Gegenzug erhalten solche Firmen nach Vorstellung der Linksfraktion Steuererleichterungen, einen exklusiven Zugang zu Bundes-Fördermitteln für den sozialen Wohnungsbau und zur Vergabe bundeseigener Grundstücke und Liegenschaften. Einen Missbrauch der besonderen Unternehmensform wollen die Abgeordneten durch ein vierstufiges Kontrollverfahren ausschließen.

Weiter fordern die Abgeordneten von der Bundesregierung ein öffentliches Wohnungsbauprogramm nach dem Vorbild Wiens. Über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren sollten jährlich zehn Milliarden Euro in den Aufbau eines gemeinnützigen Sektors in der Wohnungswirtschaft fließen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 288 vom 12.03.2020

Die medizinische Versorgung von Kindern ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/17461) der FDP-Fraktion. Die Abgeordneten erkundigen sich bei der Bundesregierung nach spezialisierten Einrichtungen wie Kinderkrankenhäusern und der vertragsärztlichen Versorgung in der Kinderheilkunde (Pädiatrie).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 270 vom 10.03.2020

Die FDP-Fraktion fordert die Legalisierung von Eizellspenden in Deutschland. Solche Spenden seien derzeit gemäß Embryonenschutzgesetz (EschG) verboten, heißt es in einem Gesetzentwurf (19/17633) der Fraktion, der die Legalisierung der Eizellspende durch Änderung des EschG vorsieht.

Die jetzige Regelung führe in der Realität dazu, dass Paare Eizellspenden in anderen Ländern, wo dies erlaubt sei, in Anspruch nähmen, teilweise zu horrenden Preisen und unter Inkaufnahme gesundheitlicher Risiken.

Als Folgeproblem ergebe sich, dass für im Ausland mittels Eizellspende gezeugte Kinder das in Deutschland bestehende Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung mitunter nicht durchgesetzt werden könne.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 270 vom 10.03.2020

Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, eine „feministische Außenpolitik zum Primat der deutschen Außen-, Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik zu erklären, um Friedenspolitik und Geschlechtergerechtigkeit weltweit voranzutreiben“. Dazu solle im Auswärtigen Amt unter anderem ein Referat für die Umsetzung der Resolution 1325 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen („Frauen, Frieden und Sicherheit“) eingerichtet werden, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/17548). Die Bundesregierung wird aufgefordert, in „allen Friedensverhandlungen und -prozessen aktiv darauf zu drängen, dass sowohl auf Seiten der Konfliktparteien als auch aus der Zivilgesellschaft Frauen und Frauenorganisationen einbezogen werden“. Weitere Forderungen zielen unter anderem auf die Anerkennung sexualisierter Gewalt als Fluchtgrund im Asylgesetz, den Familiennachzug und die Rücknahme von Einschränkungen im Asylrecht einerseits sowie auf die Beendigung aller Auslandseinsätze der Bundeswehr und auf ein Verbot sämtlicher Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern andererseits.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 266 vom 10.03.2020

Die Forderung der FDP- und Linksfraktion nach einer Abschaffung des Kostenbeitrags von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Pflegefamilien ist bei Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag mehrheitlich auf Zustimmung gestoßen. Vier der sechs geladenen Experten unterstützten einen entsprechenden Antrag der FDP (19/10241) und einen Gesetzentwurf der Linken (19/17091) zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Nach der aktuellen Gesetzeslage können junge Menschen, die sich in vollstationärer Betreuung durch eine Pflegeeinrichtung oder einer Pflegefamilie befinden, zu einem Kostenbeitrag von bis zu 75 Prozent ihres Einkommens, das sie im Rahmen ihrer Ausbildung oder eines Nebenjobs verdienen, herangezogen werden.

Sowohl Markus Dostal vom Projekt Petra als auch Björn Hagen vom Evangelischen Erziehungsverband, Rechtsanwältin Gila Schindler von der Kanzlei für soziale Unternehmen, Carmen Thiele vom Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien und die Rechtswissenschaftlerin Friederike Wapler von der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz sprachen sich übereinstimmend dafür aus, auf die Kostenheranziehung zu verzichten. Sie schlossen sich der Argumentation der FDP- und der Linksfraktion an, dass jungen Menschen nicht dafür zur Verantwortung gezogen werden dürften, dass ihre leiblichen Eltern nicht in der Lage sind, für sie sorgen zu können. Zudem würde die Kostenheranziehung demotivierend auf die jungen Menschen wirken, die auf die Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen seien. Sie erschwere außerdem die Bildung eines finanziellen Vermögens und somit die Verselbstständigung der betroffenen jungen Menschen. Auch die Öffnungsklausel in Paragraf 94 SGB VIII, die es ermöglicht, auf die Kostenheranziehung zu verzichten oder diese zu reduzieren, sei problematisch. Zum einen führe dies zu einem höheren Verwaltungsaufwand in den Jugendämtern, zudem werde von dieser Möglichkeit in den Bundesländern höchst unterschiedlich Gebrauch gemacht.

Abweichend von den anderen Experten sprach sich der Rechtswissenschaftler Reinhard Wiesner von der Freien Universität Berlin gegen eine völlige Abschaffung des Kostenbeitrags aus, sondern plädierte für dessen „deutliche“ Verringerung auf beispielsweise 25 Prozent. Wiesner argumentierte, eine Vollversorgung aus öffentlichen Mitteln, die die Einnahmen der jungen Menschen völlig unberücksichtigt lasse, verstoße gegen das Grundprinzip des Nachrangs der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII. Zudem helfe dies jungen Menschen auch nicht, zu lernen, dass Kost und Wohnung mit Aufwendungen verbunden sind. Auch junge Menschen, die bei ihren Eltern leben, würden nicht selten Anteile ihres Einkommens zu Hause abgeben. Auch Regina Offer vom Deutschen Städtetag wies darauf hin, dass auch in Familien, in denen der Lebensunterhalt durch die Eltern sichergestellt wird, das zivilrechtliche Unterhaltsrecht gelte und das regelmäßige Einkommen der Kinder bis zu einem Betrag zwischen 90 und 100 Euro auf den Unterhalt der Eltern angerechnet werde. Um keine Schlechterstellung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Herkunftsfamilien herbeizuführen, sollte eine Anpassung des Kostenbeitrags nur „vorsichtig erfolgen“. Der Kostenbeitrag sollte deshalb 50 Prozent des regelmäßigen Einkommens nicht unterschreiten.

Die übrigen Sachverständigen sahen eine bloße Absenkung des Kostenbeitrags wie von Wiesner und Offer vorgeschlagen kritisch. Dies würde zu einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand und somit zu höheren Kosten führen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 263 vom 10.03.2020

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat ihre Idee einer neuen Wohngemeinnützigkeit mit einem eigenen Gesetzentwurf untermauert. Er solle dazu beitragen, dass Menschen unabhängig von Geldbeutel und Herkunft gleich gute Chancen auf dem Wohnungsmarkt haben, heißt es im „Entwurf eines Gesetzes zur neuen Wohngemeinnützigkeit“ (19/17307). „Gutes Wohnen muss bezahlbar bleiben“, fordert die Fraktion. Eine Wiederauflage der Wohnungsgemeinnützigkeit sei ein Baustein dafür.

Hinter dem Instrument stehe das Prinzip: öffentliches Geld für öffentliche Güter. Konkret schlagen die Abgeordneten vor, dass Wohnungsunternehmen, die gemeinnützig handeln, Steuerbefreiungen in Bezug auf die Körperschaft-, Gewerbe-, Grund- und Grunderwerbsteuer erhalten. Die Umsatzsteuer soll gesenkt werden. Gemeinnützige Wohnungsunternehmen sollen weiter befugt werden, eine Eigenkapitalrendite von 3,5 Prozent zu erwirtschaften. Gefördert werden dabei sämtliche immobilienwirtschaftlichen Möglichkeiten von Neubau über Vermietung bis hin zum Kauf von Belegungsrechten.

Die Wohnungen dürften dabei nur an Menschen vermietet werden, deren Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen liegt und die Wohnungen müssten in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten liegen.

Flankierend fordern die Abgeordneten ein Investitionsprogramm zum Bau neuer, günstiger Wohnungen. Finanziert werden soll es maßgeblich mit Bundesmitteln, und zwar in Höhe von drei Milliarden Euro jährlich.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 240 vom 03.03.2020

Nach den „Gesundheitschancen“ von Kindern und Jugendlichen erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/17385). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Studien über die Ursachen unterschiedlicher Gesundheitschancen als Grundlage für gesundheits- und sozialpolitische Entscheidungen genutzt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 233 vom 02.03.2020

Die Summe der Rückforderungen für zu viel gezahltes Geld im Bereich des SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) hat sich im Jahr 2018 auf rund 2,7 Milliarden Euro belaufen. Der Verwaltungsaufwand für die Feststellung und Geltendmachung dieser Rückforderungen durch die Jobcenter belief sich auf rund 223 Millionen Euro. Das geht aus einer Antwort (19/17247) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/16260) der Fraktion Die Linke hervor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 216 vom 26.02.2020

Der Bund kann dem öffentlichen Wohnungsbau in Deutschland kurzfristig neuen Schub geben und so helfen, die akute Wohnungsknappheit in vielen Großstädten zu entspannen. Der Schlüssel dazu sind drei bundeseigene Gesellschaften, die Länder und Kommunen flexibel bei der Entwicklung von Bauprojekten und dem Bau neuer Wohnungen unterstützen: Erstens eine Beratungsgesellschaft, die Städten und Gemeinden Planungskapazitäten zur Verfügung stellt. Zweitens ein Bodenfonds, der Kommunen bundesweit finanziell und konzeptionell dabei hilft, Bauland zu erwerben und Infrastruktur zu finanzieren. Drittens eine Beteiligungsgesellschaft, die das Eigenkapital kommunaler Wohnbauunternehmen durch finanzielle Beteiligung stärkt. Das zeigen Prof. Dr. Sebastian Dullien, Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung und Prof. Dr. Tom Krebs von der Universität Mannheim in einem neuen Konzept für eine Bundesinitiative „Zukunft Wohnen“.*

Die Initiative soll in erster Linie dafür sorgen, dass mehr Wohnungen gebaut werden. Weitere Ziele sind: eine stärkere soziale Durchmischung der Städte, die Förderung ökologisch nachhaltigen Bauens und eine Senkung der Baukosten. „Diese Ziele lassen sich nur sinnvoll mit einer Zentralisierung bestimmter Elemente des Wohnungsbaus erreichen“, schreiben die Ökonomen. Durch die enge Zusammenarbeit der Bundesgesellschaften mit den lokalen Verwaltungen und Wohnungsgesellschaften werde aber auch die besondere Kompetenz vor Ort einbezogen. Die Initiative könnte „praktisch sofort mit relativ kleinen Volumina starten“, schreiben die Ökonomen – und schon in der Anfangsphase „eine merkliche Vergrößerung des öffentlichen Wohnungsbaus erreichen.“ Nach Berechnungen der Wissenschaftler ließen sich mit zehn Milliarden Euro an Bundesmitteln kurzfristig rund 90.000 zusätzliche Wohnungen bauen. Mittelfristig wäre das Modell beliebig skalierbar, je nachdem, wie viele Wohnungen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten gebraucht werden.

Der Bedarf an Neubauten wird deutschlandweit bis 2030 auf mindestens 330.000 Wohnungen pro Jahr geschätzt. Neu gebaut wurden zuletzt aber nur rund 285.000 Wohnungen im Jahr. „Der Wohnungsneubau in Deutschland muss also weiter gesteigert werden, um die langfristige Nachfrage zu befriedigen“, schreiben die Wissenschaftler. „Dies sollte eigentlich für eine massive Ausweitung der öffentlichen Wohnraumförderung sprechen, doch bis vor kurzem war das Gegenteil der Fall.“ Besonders deutlich wird das, wenn man den Bestand an Sozialwohnungen anschaut: Während es Anfang der 1980er-Jahre noch 4 Millionen Sozialwohnungen gab, sind es heute nur noch 1,2 Millionen. Jährlich fallen weiter etwa 80.000 Sozialwohnungen aus der Förderung heraus, nur circa 25.000 werden neu gebaut. „Der Wohnungsmangel hat negative makroökonomische Konsequenzen, weil Menschen nicht ihr Produktivitätspotenzial ausschöpfen können“, schreiben Dullien und Krebs – beispielsweise, weil sie ihre Arbeitszeiten reduzieren müssen, wenn lange Fahrtwege aus dem Umland nötig sind. „Außerdem kommt es zu Segregation und Ghettobildung, was Bildungschancen beeinträchtigt.“

Mit den Bundesgesellschaften, so Dullien und Krebs, lassen sich Engpässe auflösen, die aus Sicht vieler Experten den nötigen großflächigen Neubau von gleichzeitig preisgünstigem und qualitätvollem Wohnraum massiv behindern. So haben viele Kommunen nach langjährigem Personalabbau zu wenig Fachkräfte in den Bauverwaltungen, um Anträge schnell zu bearbeiten oder Baugebiete zu entwickeln. Finanziell schwache Städte und Gemeinden verkauften Bauland in ihrem Eigentum lange Zeit an den meistbietenden Investor, der dann häufig überwiegend hochpreisige Wohnungen errichtete. Kommunale Wohnungsgesellschaften blieben in vielen Städten weit unter ihren Möglichkeiten.

Die Beratungsgesellschaft würde die kommunalen Verwaltungen bei der Entwicklung von Wohn- und Stadtteilprojekten unterstützen. Solche Projekte sind häufig hochkomplex und erfordern die Beteiligung vieler Fachleute: Ingenieure, Stadtplaner, Grundstücksentwickler, Ökonomen, Kulturwissenschaftler, Geistes- und Sozialwissenschaftler, Geografen und Landschaftsarchitekten müssen alle eng zusammenarbeiten. Zudem müssen komplizierte Finanzierungsfragen beantwortet und Öffentlichkeitsarbeit gemacht werden. In vielen Fällen sind die Kommunen damit überfordert. Eine Gesellschaft auf Bundesebene, die auf die Entwicklung von Wohnquartieren spezialisiert ist, könnte ihre Expertise bei Bedarf zur Verfügung stellen – ähnlich wie es etwa die Stadt Hamburg mit der Gründung der HafenCity Hamburg GmbH auf Landesebene praktiziert hat. Diese Gesellschaft – eine hundertprozentige Tochter der Stadt – hat sich um Planung und Management des Stadtteils HafenCity gekümmert.

Eine der Voraussetzungen für eine gemeinwohlorientierte Wohnpolitik ist, dass Grund und Boden in öffentlicher Hand bleiben. Der Bodenfonds soll die finanziellen Mittel dazu bereitstellen. Dank der Unterstützung durch den Fonds könnten es sich die Kommunen leisten, Bauland zu behalten oder sogar zuzukaufen, statt es Investoren zu überlassen. Derzeit werden Vorkaufsrechte auf kommunaler Ebene oftmals nicht genutzt, weil es den Kommunen entweder an Geld für den Grundstückserwerb mangelt oder die Mittel für eine baldige Nutzung durch die öffentliche Hand fehlen. Zusätzlich zu finanziellen Beiträgen könnte der Bodenfonds auch Grundstücke aus Bundeseigentum und organisatorisches Know-how beisteuern.

Der Beteiligungsfonds würde die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften durch Aufstockung des Eigenkapitals finanziell stärken und die Kommunen oder Länder bei der Gründung öffentlicher Wohnungsbaugesellschaften unterstützen. Obwohl viele kommunale Wohnungsbaugesellschaften ihre Bautätigkeit zuletzt ausgeweitet haben, halten sich einige immer noch mit dem Neubau zurück, um nicht ihre Eigenkapitalquote zu sehr abzusenken. Niedrige Eigenkapitalquoten führen zu höheren Finanzierungskosten bei Baukrediten. Eine Aufstockung des Eigenkapitals mit Mitteln aus dem Beteiligungsfonds würde die Lage für öffentliche Wohnungsbaugesellschaften entspannen.

Die drei Bundesgesellschaften sollten rechtlich selbständige Einheiten sein, deren Eigentümer zu hundert Prozent die öffentliche Hand ist, so Dullien und Krebs. Dabei sollte es neben den üblichen Aufsichtsgremien auch einen wissenschaftlichen Beirat geben, der mit Vertretern der Fachverbände und der Wissenschaft besetzt wird. Das Grundkapital der Gesellschaften würde sich im Wesentlichen aus Finanzmitteln des Bundes speisen. Die Finanzierung dieser Unternehmen über Kredite wäre dabei für den Bund eine „finanzielle Transaktion“ und würde daher nicht unter die Regeln der Schuldenbremse fallen. Die Bundes-AGs könnten zudem Geld durch Fremdfinanzierung aufnehmen.

*Sebastian Dullien, Tom Krebs: Wege aus der Wohnungskrise, IMK-Report Nr. 156, März 2020

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 02.03.2020

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, haben mittlerweile fast alle Bundesländer die Kitas und Schulen geschlossen. Viele Familien müssen nun kurzfristig die Kinderbetreuung organisieren. Für erwerbstätige Eltern und insbesondere für Alleinerziehende ist dies eine Herausforderung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren in Deutschland im Jahr 2018 rund 692000 Alleinerziehende mit Kindern unter 13 Jahren erwerbstätig, davon 292000 in Vollzeit und 400 000 in Teilzeit. 90% der erwerbstätigen Alleinerziehenden mit Kindern unter 13 Jahren waren Frauen (620000).

Insgesamt lebten rund 1,3 Millionen Kinder unter 13 Jahren mit nur einem Elternteil zusammen. Doch auch auf Familien, in denen beide Elternteile erwerbstätig sind, können Betreuungsengpässe zukommen. Dies traf 2018 auf gut 3,5Millionen beziehungsweise zwei Drittel (68%) der Paarfamilien mit Kindern unter 13 Jahren zu.

Zum Schuljahr 2019/2020 gab es in Deutschland nach vorläufigen Ergebnissen gut 2,9 Millionen Grundschulkinder. In Kindertageseinrichtungen wurden zum Stichtag 1. März 2019 deutschlandweit knapp 3,7Millionen Kinder betreut.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 17.03.2020

3,3 % weniger Personen in Bildungsprogrammen zwischen Schule und Ausbildung als 2018

Im Jahr 2019 haben in Deutschland 255000 junge Menschen ein Bildungsprogramm im Übergangsbereich zwischen Schule und Berufsausbildung begonnen. Ziel dieser Programme ist der Erwerb beruflicher Grundkenntnisse oder das Nachholen eines Haupt- oder Realschulabschlusses, um die Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu verbessern. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen der integrierten Ausbildungsberichterstattung weiter mitteilt, nahm die Anfängerzahl im Übergangsbereich um 3,3% gegenüber 2018 ab. Damit setzt sich der rückläufige Trend weiter fort. Im Jahr 2005 hatte die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger im Übergangsbereich noch rund 418000 betragen, seither ist diese Zahl mit Ausnahme des Jahres 2016 kontinuierlich gesunken.

Niedrigere Anfängerzahlen auch in Berufsausbildung, Sekundarbereich II und Studium

Neben dem Übergangsbereich werden in der integrierten Ausbildungs­berichterstattung die Bildungsgänge in drei weiteren Sektoren nachgewiesen: Berufsausbildung, Sekundarbereich II (zum Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung, etwa gymnasiale Oberstufe) und Studium. Im Jahr 2019 nahmen rund 2,0 Millionen Personen nach Verlassen der SekundarstufeI einen dieser Bildungsgänge auf (-0,5% gegenüber 2018). Während die Zahl der Personen, die eine Berufsausbildung begannen, im Vorjahresvergleich um 0,9% auf 730000 stieg, sanken die Anfängerzahlen in den übrigen zwei Sektoren. So ging die Anfängerzahl in Bildungsgängen des SekundarbereichsII um 0,8% auf 486000 zurück, die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger um 0,9% auf 512000.

Weniger Ausländerinnen und Ausländer im Übergangsbereich, mehr im Sekundarbereich II

Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die im Jahr 2019 einen Bildungsgang anfingen, sank im Vergleich zum Vorjahr um 1,7% auf 328000. Allerdings gab es unterschiedliche Entwicklungen innerhalb der einzelnen Sektoren: Im Übergangsbereich nahm die Zahl der ausländischen Anfängerinnen und Anfänger um 7,2% und im Studium um 1,3% ab. Dagegen blieb die Zahl der ausländischen Anfängerinnen und Anfänger in der Berufsausbildung nahezu konstant (+0,2 %) und stieg in Bildungsgängen des Sekundarbereich II, die zum Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung führen, um 7,4%.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 06.03.2020

Erneut rund 101000 gemeldete Fälle – knapp drei Viertel der Frauen unter 35 Jahren

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland blieb im Jahr 2019 mit rund 101000 gemeldeten Fällen nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr (-0,1%). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren knapp drei Viertel (72%) der Frauen, die 2019 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, zwischen 18 und 34 Jahren alt, rund 18% zwischen 35 und 39Jahren. Rund 8% der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3% waren jünger als 18 Jahre. Rund 40% der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

96% der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der sogenannten Beratungsregelung vorgenommen. Indikationen aus medizinischen Gründen und aufgrund von Sexualdelikten waren in 4% der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (56%) wurden mit der Absaugmethode (Vakuumaspiration) durchgeführt, bei 26% wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant – rund 79% in gynäkologischen Praxen und 18% ambulant im Krankenhaus.

Im 4. Quartal 2019 wurden rund 24300 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet, das waren 1,3% weniger als im 4. Quartal 2018.

Im Vergleich zum Jahr 2009 (110700 Abbrüche) sank die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche um 8,9% beziehungsweise 9800 Fälle. Am stärksten ging die Zahl in den Altersgruppen 18 bis 19 Jahre (-41,4% beziehungsweise -3300 Abbrüche) und 20 bis 24 Jahre (-26,3% beziehungsweise -7000 Abbrüche) zurück. Ein Grund für diese Entwicklung ist, dass zeitgleich die Zahl der 18- bis 19-jährigen Frauen um 12,6% und die Zahl der Frauen im Alter von 20 bis 24 Jahren um 9,1% gesunken ist. Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche je 10000 Frauen ging bei den 18- bis 19-Jährigen von 86 auf 57 Abbrüche zurück, bei den 20- bis 24-Jährigen von 111 auf 89 Abbrüche. Dabei wurden Abbrüche von Frauen mit inländischem Wohnsitz berücksichtigt und für das Jahr 2019 Bevölkerungszahlen von 2018 verwendet.

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen, auch zu den Quartalsergebnissen, sind in den Tabellen Schwangerschaftsabbrüche (23311) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden. Weitere gesundheitsbezogene Daten und Tabellen zu Schwangerschaftsabbrüchen mit weiteren Gliederungen finden sich auch im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 03.03.2020

Die öffentlichen Haushalte gaben 2017 für die Ausbildung einer Schülerin beziehungsweise eines Schülers an öffentlichen Schulen durchschnittlich 7300Euro aus. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entspricht dies einem Anstieg von rund 200 Euro gegenüber dem Vorjahr.

Zwischen den einzelnen Schularten variierten die Pro-Kopf-Ausgaben: So wurden an allgemeinbildenden Schulen insgesamt durchschnittlich 8000Euro je Schülerin und Schüler aufgewendet. An Grundschulen beliefen sich die Ausgaben dabei auf 6400Euro und an Integrierten Gesamtschulen waren es 8600Euro. An beruflichen Schulen lagen die Ausgaben je Schülerin und Schüler mit 5100Euro deutlich niedriger als an allgemeinbildenden Schulen. Dies ist insbesondere auf den Teilzeitunterricht an Berufsschulen im dualen System zurückzuführen.

Der größte Teil, nämlich knapp 82% der Ausgaben für öffentliche Schulen, entfiel auf das Personal. Im Bundesdurchschnitt entspricht dies 6000Euro je Schülerin und Schüler. Für die Unterhaltung der Schulgebäude, Lehrmittel und dergleichen wurden durchschnittlich 900Euro je Schülerin und Schüler ausgegeben und für Baumaßnahmen sowie andere Sachinvestitionen 400Euro.

Die höchsten Ausgaben je Schülerin und Schüler wurden für die Stadtstaaten Berlin (9700Euro) und Hamburg (9600Euro) ermittelt, die niedrigsten für Nordrhein-Westfalen (6400Euro) und Schleswig-Holstein (6700Euro). Bei einem Ausgabenvergleich zwischen den Bundesländern ist jedoch zu beachten, dass sich die Schulstruktur und das Unterrichtsangebot in den einzelnen Ländern unterscheiden, zum Beispiel in der Ganztagsbetreuung, den Schüler-Lehrer-Relationen, der Besoldungsstruktur oder im Gebäudemanagement.

Weitergehende Daten, insbesondere detaillierte Länderkennzahlen, sind in der Publikation „Ausgaben je Schülerin und Schüler 2017“ oder in der Tabelle „Ausgaben für öffentliche Schulen je Schülerin und Schüler nach Schularten und Bundesländern“ zu finden.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 27.02.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die AWO verurteilt die Gewalt gegen die Schutzsuchenden an der griechisch-türkischen Grenze und lehnt den Versuch Griechenlands, das Recht auf Asyl aufzuheben und Schutzsuchende zurückzuweisen, auf das Schärfste ab. Deutschland muss mithelfen, eine Lösung zu finden, damit die Menschenrechte in griechischen Lagern und an den europäischen Außengrenzen nicht weiter missachtet und verletzt werden.

Grenzen zu überqueren, um Schutz zu finden, ist nicht illegal. Die Weltöffentlichkeit erlebt gegenwärtig eine humanitäre Katastrophe an der griechisch-türkischen Grenze und das unerträgliche Versagen aller politischen Regelungen zum menschenrechtlich fundierten Recht auf Asyl. Die AWO fordert daher umgehend die Rückkehr zu einem humanen Umgang mit geflüchteten Menschen, entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und den internationalen Menschenrechten, sowie eine Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes: „Das europäische Bündnis darf sich nicht länger abschotten. Europa wurde auf der Basis gemeinsamer Werte erschaffen. Diese Werte dürfen nicht an den europäischen Grenzen ihre Gültigkeit verlieren, diese Werte dürfen nicht leere Verlautbarungen bleiben. Wie stark sie sind, zeigt sich daran, ob ihnen Taten folgen. An den europäischen Grenzen und in Lagern werden Menschen in unwürdige Lebensumstände gezwungen. Das können wir nicht einfach hinnehmen. Es braucht endlich eine solidarische Lösung – die Geflüchteten müssen von allen europäischen Staaten aufgenommen werden.“

Hintergrund/Rechtliche Situation:

Flüchtlinge aus der Türkei müssen in der Europäischen Union aufgenommen werden. Die Türkei ist kein sicherer Drittstaat, war es auch vor dem 16. März 2016 nicht. (Aus Art. 33 Abs. 1 GFK, Art. 21 RL 2011/95/EU und Art. 38 RL 2013/32/EU und aus Art. 3 in Verb. mit Art. 13 EMRK ergibt sich ein nicht hinterfragbarer Anspruch darauf, dass ihr Schutzbegehren in der EU geprüft und hierüber nach den festgelegten EU-Regelungen entschieden wird.)

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.03.2020

Der Bundestag berät heute ab 18 Uhr über verschiedene Anträge zur Aufnahme geflüchteter Minderjähriger aus Griechenland.

Zu den FAQs des BumF: Was können Bund, Länder, Kommunen, Privatpersonen und Jugendhilfeträger tun? Wieviele Aunfahmezusagen gibt es?

Nachdem die türkischen Grenzbehörden Schutzsuchende nicht mehr am Grenzübertritt hindern und Geflüchtete zum politischen Spielball gemacht werden, gehen die griechischen Grenzbehörden brutal vor. Tränengas und Gummigeschosse werden eingesetzt und geflüchtete Frauen, Männer und Kinder illegal in die Türkei zurückgeschoben. Diese rechtswidrigen Push-Backs treffen auch Minderjährige. Das Ausmaß der Menschenrechtsverletzungen ist derzeit kaum absehbar. Berichte über tödliche Schüsse und das abdrängen von Booten kursieren.

Um die flüchtenden Menschen zu schützen, muss dringend gehandelt werden. Illegale Push-Backs müssen umgehend beendet werden. Schutzsuchende müssen auf das griechische Festland gebracht werden. Dort müssen sie menschenwürdig untergebracht und schnellstmöglich in andere EU-Mitgliedstaaten verteilt werden.

Seit Monaten blockiert das Bundesinnenministerium jedoch die Aufnahme von Schutzsuchende aus Griechenland. Dabei fordern Kinderrechts- und Flüchtlingsorganisationen angesichts der katastrophalen Lage für Kinder und Jugendliche in den Horror-Lagern auf den griechischen Inseln seit längerem unbegleitete Minderjährige aus Griechenland aufzunehmen. Zahlreiche Kommunen, Bundesländer, Einzelpersonen und Jugendhilfeträger sagen: „#WirHabenPlatz!“ und sind bereit Minderjährige aufzunehmen. Tausende Menschen waren gestern auf der Straße.

Gestern gab es erstmals Signale aus dem Bundesinnenministerium, die auf ein Ende der Blockadehaltung hoffen lassen. Es darf nun keine Zeit verloren werden. Heute wird der Bundestag ab 18 Uhr über verschiedene Anträge zur Aufnahme aus Griechenland beraten und namentlich abstimmen. Der BumF fordert die Abgeordneten aller Fraktionen auf, für eine Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen aus Griechenland zu stimmen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 04.03.2020

Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt den Entwurf des Bundesfamilienministeriums zur Novellierung des Jugendschutzgesetzes als notwendigen Schritt in die digitale Gegenwart, mahnt aber Verbesserungen wie Netzanschlussfilter an.

„Der Gesetzentwurf ist ein überfälliger Schritt in die Gegenwart, denn die Digitalisierung stellt auch den Kinder- und Jugendschutz im Internet vor neue Herausforderungen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die zunehmende Medienvielfalt und die Risiken im Umgang mit Neuen Medien berücksichtigt werden,“ sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV. Erstmals sollen im Jugendschutzgesetz (JuSchG) Neuerungen wie Apps, Streamingdienste, Soziale Netzwerke und Online-Spiele beachtet werden. Bislang beschränkt es sich auf die Regulierung von Inhalten auf Datenträgern wie Büchern, Filmrollen oder DVDs.

In einer gemeinsamen Stellungnahme mit neun Verbänden aus den Bereichen Bildung, Wirtschaft und Kinderschutz mahnt der DFV jedoch verpasste Chancen an, besonders aus Sicht der Eltern: „Die digitale Revolution verwischt zunehmend die gewohnten Grenzen zwischen den Medien. Das fordert Eltern besonders heraus. Hier steht jede Familie erst einmal alleine da – im Guten wie im Schlechten. Enorm hilfreich wäre eine einfache Lösung aus einem Guss,“ so Zeh. Diese fehlt auch im neuen Entwurf. Notwendig sind Netzanschlussfilter, welche als ebenso kostenlose wie plattformübergreifende Lösung bereits vor dem Gang ins Netz ansetzen. Sie werden nicht einmal erwähnt.

Für völlig unverständlich halten die Verbände zudem, dass lediglich Anbieter mit einer Million Nutzern in Deutschland zu Vorsorgemaßnahmen wie Altersüberprüfungen angehalten werden sollen. „Hier gerät der Entwurf ins Straucheln, denn die Umsetzung lässt viele Fragen offen. Um wirklich wirksam und zukunftsweisend zu sein, muss Kinder- und Jugendschutz bei der tatsächlichen Gefährdung ansetzen, nicht bei willkürlich gezogenen Größenordnungen,“ mahnt Zeh an.

Lob verdient hingegen das Vorgehen der Bundesregierung gegen sexualisierte Anmache von Minderjährigen im Internet (sogenanntes Cybergrooming). Erst im Januar wurden die Befugnisse von Ermittlungsbehörden durch eine Änderung des Strafrechts gestärkt. Jetzt soll die persönliche Integrität von Kindern und Jugendlichen als Schutzziel in das JuSchG eingeführt werden.

Erleichterung für Eltern verspricht zudem die vorgesehene Alterskennzeichnung auch für Inhalte auf Film- und Spieleplattformen. Der Grund für die Altersbeschränkung soll zudem durch einfache Symbole klar erkennbar gemacht werden. Allerdings sollen auch hier Anbieter unter einer Millionen Nutzern in Deutschland ausgenommen werden. „Hier muss dringend nachgebessert werden,“ so Zeh. „Ein Film oder Spiel wird nicht weniger gewalttätig, bloß weil der Verkäufer kein Internetgigant ist. Das Einfügen der entsprechenden Kennzeichen auf Seiten der Anbieter ist alles andere als eine Herkulesaufgabe – der Entwurf selbst spricht von einem unerheblichen Erfüllungsaufwand.“

Die Verbände mahnen an, die neuen Regelungen auch konsequent durchzusetzen. Bei Verstößen sind klare Sanktionen und ihre wirksame Durchsetzung nötig. Dazu gehört die ausreichende Ausstattung der neu zu schaffenden Bundeszentrale für Jugend- und Medienschutz sowie die Bildung einer Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft.

Weiterführende Information

Stellungnahme zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 28.02.2020

Während die Bundesregierung in einer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht meint, die „Nachhaltigkeit der Sozialversicherungssysteme“ hätte sich in den vergangenen 20 Jahren „stark verbessert“, sind sich Wissenschaftler darin einig, dass die Politik so schnell wie möglich auf die demografischen Veränderungen reagieren muss. Denn die Sozialversicherung steht vor einem demografischen Kollaps.

Nun meldet sich der langjährige Geschäftsführer der Rentenversicherung, Franz Ruland, zur Grundrente zu Wort. Er meint, im solidarischen Rentensystem könnten Bürger Anreize finden, „ein Minimum an Arbeit legal zu erbringen und den Rest schwarz, denn jeder Euro mehr mindert die Grundrente“. Das ist sogar möglich. Lebensleistung lohnt sich nicht mehr.

Die Grundrente wird Eltern nicht viel bringen, obwohl sie mit ihrer Kindererziehung für den Erhalt des Generationenvertrages überhaupt erst sorgen. Bei der Grundrente wird das Einkommen des Ehepartners grundsätzlich angerechnet (soweit bestimmte Freibeträge überstiegen werden). Bei nicht ehelichen Partnerschaften wird das Einkommen hingegen nicht angerechnet. Hier sieht der ehemalige Geschäftsführer der Rentenversicherung einen klaren Verstoß gegen das Grundgesetz.

Ein ähnliches grundgesetzwidriges Verhalten finden wir derzeit auch in der Verbeitragung von Familien in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Seit Jahren kämpfen mehr als 2.000 Familien gegen die Verletzung des Gleichheitssatzes (Art. 3 GG), weil der generative Beitrag (Kindererziehung) nicht gleichwertig zum monetären Beitrag berücksichtigt wird.

Da aber fürchten alle – Bundessozialgericht, Bundesregierung und Sozialversicherungsträger – „neue Verwerfungen“, die sie allerdings nicht beziffern können. Und so kommt es, dass beim Bundesverfassungsgericht noch immer nicht die Frage geklärt ist, wie viele kindergeldberechtigte Kinder es bei Sozialversicherungspflichtigen gibt und wie viele Sozialversicherungspflichtige derzeit keine kindergeldberechtigten Kinder haben.

Der Vertreter der Deutschen Rentenversicherung hatte mir auf einem Fachtag vor einiger Zeit hierzu Daten zugesagt, ist seither aber nicht mehr zu erreichen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 26.02.2020

In Anbetracht der aktuellen Lage werden wir in Absprache mit dem „Aktionsbündnis gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn“ die Durchführung des für den 28. März 2020 geplanten bundesweiten Aktionstages in seiner vorgesehenen Form verschieben. Großveranstaltungen sind derzeit in vielen Städten und Kommunen nicht möglich.

Unser Kampf für eine radikale Kursänderung der Wohnpolitik geht trotz Corona-Krise weiter. Denn unsere Forderung, dass Menschen sicher und bezahlbar wohnen können, ist dringender denn je. Wir brauchen sozial und ökologisch lebendige Städte – ohne Armut, Wohnungslosigkeit und Diskriminierung.

Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Corona-Virus in Europa und der Bundesrepublik ruft das Aktionsbündnis Wohnen ist Menschenrecht! die Behörden von Bund, Ländern und Kommunen auf, die Menschen, die auf der Straße sowie in Not- und Sammelunterkünften leben, verstärkt zu schützen. Notwendig sind kommunale Maßnahmen zur Beschaffung von Wohnraum, um Wohnungslosen den Rückzug in Wohnungen zu ermöglichen, die Öffnung der Schlafunterkünfte auch tagsüber zur Entlastung der Tagesstätten und die sofortige Aussetzung von Zwangsräumungen.

Die Einstufung von Covid-19 als Pandemie zeigt einmal mehr, wie grundsätzlich es ist, dass das Menschenrecht auf Wohnen Umsetzung findet. Wir fordern eine Verstärkung des gemeinwohlorientierten und sozialen Wohnungsbaus auf allen Ebenen, um menschenwürdiges Wohnen für alle Menschen zu ermöglichen.

Gemeinsam werden wir uns auch weiterhin gegen Verdrängung und Wohnungslosigkeit stark machen! Die Vernetzung auf bundesweiter und europäischer Ebene ist dabei zentral – den neuen Termin des Aktionstages teilen wir rechtzeitig mit.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 17.03.2020

Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) blieb die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland 2019 mit rund 101.000 gemeldeten Fällen nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr (-0,1 Prozent).

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Gute Beratung und bedarfsgerechte Familienförderung sind die Schlüssel bei einem Schwangerschaftskonflikt. Es ist erfreulich, dass die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche nicht steigt. Frauen, die durch eine ungewollte Schwangerschaft in einen Konflikt geraten, brauchen gute Beratung und Unterstützung – unabhängig von ihrer Entscheidung, die jede Frau für sich treffen muss. Die Entscheidung für ein Kind hängt ganz stark davon ab, ob die Lebensplanung mit einem Kind gelingen und den Frauen die Angst vor der Zukunft genommen werden kann.“

Mit großer Sorge stellt die Diakonie fest, dass es überall an wohnortnahen Kitaplätzen und Betreuungsmöglichkeiten fehlt. Zudem ist in Städten kaum noch bezahlbarer Wohnraum für Familien zu finden. „Ich befürchte, dass es für Frauen immer schwieriger wird, sich für ein Kind zu entscheiden, wenn nicht in diese beiden wesentlichen Versorgungslücken massiv investiert wird. Ich wünsche mir, dass sich ein Trend zu weniger Schwangerschaftsabbrüchen entwickelt“, so Loheide.

Es braucht bestmögliche Unterstützung für Paare und alleinerziehende Frauen, um ein Leben mit Kind zu ermöglichen. Die Kirchen und die Diakonie arbeiten intensiv für eine familienfreundliche Gesellschaft und die Verbesserung der Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Wahrnehmung partnerschaftlicher Erziehungsverantwortung von Eltern.

Zum Hintergrund:

Knapp drei Viertel (72 Prozent) der Frauen, die 2019 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahren alt, rund 18 Prozent zwischen 35 und 39 Jahren. Rund acht Prozent der Frauen waren 40 Jahre und älter, drei Prozent waren jünger als 18 Jahre. Rund 40 Prozent der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/03/PD20_070_233.html

Weitere Infos:

Broschüre Selbstverständnis der evangelischen Schwangerschaftskonfliktberatung: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/200107_Broschuere_SelbstverstaendnisWeb.pdf

Themenschwerpunkt Schwangerschaftskonfliktberatung: https://www.diakonie.de/schwangerschaftskonfliktberatung

Wissen kompakt zu Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung: https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/schwangerschafts-und-schwangerschaftskonfliktberatung

Ratgeber zu Schwangerschaft und Geburt: https://hilfe.diakonie.de/schwangerschaft-und-geburt

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 03.03.2020

Die Europäische Kommission hat kurz vor dem Internationalen Frauentag am 8. März 2020 ihre Gleichstellungsstrategie für die kommenden fünf Jahre veröffentlicht. Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig, kommentiert: „Die neue Strategie ist ambitioniert und enthält viele begrüßenswerte Ansätze. Allerdings ist es wichtig, die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht bloß aneinanderzureihen, sondern in ein kohärentes und überzeugendes Konzept der Geschlechtergleichstellung zu integrieren. Die europäische Gleichstellungspolitik muss den Anspruch haben, Vorreiterin für die Gleichberechtigung der Geschlechter zu bleiben und aktiv für die Rechte der Frauen einzutreten. Dies umso mehr, als die Bemühungen der Kommission zunehmend durch reaktionäre Trends in einigen Mitgliedstaaten konterkariert werden.“

EU-Beitritt zur Istanbul-Konvention

Der djb begrüßt, dass die Kommission sich weiterhin für einen Beitritt der Europäischen Union (EU) zur Istanbul-Konvention starkmacht. Sollte dieser scheitern, will die Kommission 2021 Maßnahmen vorschlagen, die im Ergebnis dieselben Schutzstandards garantieren wie die Istanbul-Konvention. In diesem Zusammenhang erwägt die Kommission eine Ergänzung des Art. 83 Abs. 1 AEUV, um die Kompetenzen der EU auf Bekämpfung bestimmter Formen geschlechtsspezifischer Gewalt zu erweitern. Damit setzt sie ein wichtiges Zeichen gegen die ablehnende Haltung einiger Mitgliedsstaaten.

Aufsichtsrätinnen-Richtlinie

Erfreulich ist aus Sicht des djb auch, dass die Kommission verspricht, sich für eine Verabschiedung der seit Jahren u.a. von Deutschland blockierten Aufsichtsrätinnen-Richtlinie einzusetzen. Diese sieht eine Zielvorgabe für den Frauenanteil in Leitungsorganen börsennotierter Gesellschaften vor.

Der djb fordert die Bundesregierung auf, die bevorstehende deutsche EU-Ratspräsidentschaft zu nutzen, um die Verabschiedung dieser Richtlinie voranzutreiben.

Genderperspektive

In der neuen Amtszeit will die Kommission alle laufenden EU-Vorhaben und Prozesse aus einer Genderperspektive betrachten. Dabei betont die Kommission ihr Bewusstsein für die besondere Gefahr intersektionaler Benachteiligungen:

Häufig sind etwa Migrantinnen oder Frauen mit Behinderung in spezifischer Weise von Mehrfachdiskriminierungen betroffen. Der djb fordert, dass es hier nicht bei Lippenbekenntnissen bleibt: „Die Sichtbarmachung von Mehrfachdiskriminierungen ist ein erster Schritt“, so Wersig. „Wir brauchen nicht nur Geschlechterparität in Führungspositionen, sondern auch Geschlechtergerechtigkeit für alle Frauen in allen Bereichen der Gesellschaft. Die von der EU-Kommission angekündigten bindenden Maßnahmen zur Lohntransparenz sind hier ebenso ein zentraler Baustein wie die zügige Umsetzung der im letzten Jahr in Kraft getretenen Vereinbarkeits-Richtlinie.“

EU-Managementpositionen paritätisch besetzen

Die Kommission will selbst mit gutem Beispiel vorangehen: Bis 2024 sollen alle Management-Positionen innerhalb der Kommission geschlechterparitätisch besetzt sein. Bis die Gleichstellung der Geschlechter nicht nur in EU-Management-Positionen, sondern EU-weit erreicht ist, ist es dagegen offensichtlich noch ein weiter Weg. Der djb wird ihn weiterhin aufmerksam und kritisch begleiten.

Weitere Informationen:

Zu den Inhalten der Istanbul-Konvention: https://www.djb.de/themen/thema/ik/

Zur von Deutschland blockierten Aufsichtsrätinnen-Richtlinie, djb-Pressemitteilung vom 11.12.2015: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K6/pm15-45/

Zur Vereinbarkeitsrichtlinie, djb-Pressemitteilung vom 13.06.2019: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K4/pm19-22/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 06.03.2020

Die Evaluation des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG) vom Mai 2015 hat ernüchternde Ergebnisse erbracht. Zwar konnte der Frauenanteil in Aufsichtsräten mithilfe der festen Quote auf 35 Prozent gesteigert werden. Die freiwillige Zielgrößenverpflichtung für die Vorstände allerdings hat versagt. Der Frauenanteil liegt unter acht Prozent. Besonders bemerkenswert ist es, dass sich rund 80 Prozent der unter das Gesetz fallenden Unternehmen für den Vorstand gar keine Zielgröße oder die Zielgröße Null gesetzt haben. Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb): „Mit der selbstgesetzten Zielgröße Null oder gar keiner Zielgröße haben die Vorstände deutlich gemacht, dass sie einfach keine einzige Frau unter sich dulden wollen, kein einziger Mann aus ihren Old-Boys-Netzwerken auf seinen Sitz oder seine Chancen verzichten muss.“

Die Bundesministerinnen für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Justiz und für Verbraucherschutz haben deshalb einen Gesetzesvorschlag auf den Weg gebracht. Nach dessen Leitlinien soll das FüPoG folgende Regelung enthalten: Besteht der Vorstand eines börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmens aus vier oder mehr Personen, soll bei Neubesetzung mindestens eine Frau bestellt werden. Die Zielgröße Null soll klar und verständlich begründet und veröffentlicht werden. Bei Verstößen gegen die Meldepflicht über Zielgrößen, Fristen und Begründungen soll es künftig spürbare Sanktionen bis zu zehn Millionen Euro geben.

Das wäre keine weitgehende Änderung. Eine Frau im Vorstand allein kann eine von traditionellen Männern für traditionelle Männer geprägte Unternehmenskultur nicht ändern. Sie erlebt Anpassungszwang und höhere Anforderungen. Aber es ist ein Anfang! Die feste Besetzungsregel für eine Frau garantiert wenigstens, dass sie nicht wegen eines Mannes weggemobbt wird, wie nicht selten zu beobachten ist.

Der Gesetzgeber ist durch Artikel 3 Abs. 2 GG dazu verpflichtet, für tatsächliche Gleichstellung zu sorgen. Quoten sind hierfür ein rechtmäßiges Mittel, weil sie helfen strukturelle Diskriminierung zu überwinden. Allerdings beginnt Gleichstellung nicht erst in den Vorständen. Der djb fordert deshalb eine Erweiterung der Anforderungen an die Erklärungspflicht im FüPoG. Prof. Dr. Maria Wersig: „Der Gesetzesentwurf der Ministerinnen für eine neue Quote in Vorständen ist ein guter Anfang und muss jetzt umgesetzt werden! Um die Gläserne Decke tatsächlich zu durchbrechen, braucht es allerdings weitreichendere verpflichtende Maßnahmen, nicht nur in den Vorständen, sondern schon auf dem Weg dahin.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 04.03.2020

Der UN-Frauenrechtsausschuss wird auf seiner Sitzung vom 2. bis 6. März 2020 festlegen, zu welchen Themen Deutschland im Rahmen der UN-Frauenrechtskonvention Rechenschaft ablegen muss. „Die Bundesregierung hat die Chance, jetzt noch einmal die Weichen für die volle Gleichberechtigung aller Frauen in Deutschland zu stellen“, fordert Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb. „Die UN-Frauenrechtskonvention konkretisiert das Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes. Unsere Stellungnahme zeigt signifikante Lücken bei der Umsetzung der Gleichberechtigungsgebote und Menschenrechte von Frauen auf. Wir erwarten, dass der Ausschuss die Bundesregierung zur Berichterstattung zu den vom djb benannten Themen auffordert.“

Das Staatenberichtsverfahren ist eine Chance, die deutsche Gleichstellungspolitik auf den Prüfstand zu stellen. Gerade im Gleichstellungsjahr 2020 wäre es sehr zu begrüßen, wenn Deutschland auch in diesem Bereich in die Spitzengruppe aufrücken würde.

Der djb zeigt in seinen an den Ausschuss gesendeten Vorschlägen für die „List of Issues“ dringenden Handlungsbedarf auf: bei der tatsächlichen Wahlrechtsgleichheit für Frauen, dem Zugang zum Arbeitsmarkt, der Situation von geflüchteten Frauen, dem Umgang mit Digitalisierung, dem wirksamen Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt und steuerrechtlichen Benachteiligungen. Weitere Themen sind die Zwangssterilisation von Frauen mit Lernschwierigkeiten, die Gewährleistung des Zugangs zu sicherem und legalem Schwangerschaftsabbruch, insbesondere der Schutz vor Gehsteigbelästigung, sowie die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen, insbesondere in der Bildung, den Medien und der Werbung.

Die „List of Issues“ finden Sie hier:

https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K6/st20-06d/ (deutsch)

https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K6/st20-06e/ (englisch)

Hintergrund

Als wichtigster internationaler Vertrag über die Menschenrechte von Frauen verpflichtet die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW (Convention on the Elimination of Discrimination against Women) Deutschland zur rechtlichen und faktischen Gleichstellung von Frauen in allen Lebensbereichen. Das Übereinkommen gilt als Bundesgesetz. Gesetzgebung, Regierungen, Verwaltungen und Gerichte in Bund und Ländern dürfen daher nicht gegen CEDAW verstoßen. Deutschland ist zudem verpflichtet, aktiv die tatsächliche Gleichheit aller Frauen in der Gesellschaft zu erreichen und jegliche Form der Diskriminierung von Frauen auch durch Unternehmen und Privatpersonen zu beseitigen.

Die Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention in den Vertragsstaaten wird durch den aus unabhängigen Expert*innen bestehenden CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen (UN-Frauenrechtsausschuss) regelmäßig kontrolliert. Deutschland befindet sich aktuell im 9. Berichtsverfahren. Im Verfahren erstellen die Staaten Umsetzungsberichte. Die Zivilgesellschaft kann Parallelberichte einreichen. Der djb beteiligt sich seit vielen Jahren an den Prüfverfahren mit eigenen Stellungnahmen und Berichten.

Mit seinen Vorschlägen zur „List of issues“ nutzt der djb die zivilgesellschaftlichen Organisationen zustehende Möglichkeit, den CEDAW-Ausschuss auf Bereiche mit schwerwiegenden Umsetzungslücken aufmerksam zu machen. Nach dem neuen, vereinfachten Berichtsverfahren sendet der Ausschuss dem Staat einer Liste von Fragen zu (List of Issues Prior to Reporting – LoIPR), deren Beantwortung der Regierung obliegt und damit die Grundlage für den Staatenbericht bildet. Der CEDAW-Ausschuss wird der Bundesregierung nach seiner Sitzung im März diese Fragenliste übersenden. Diese muss innerhalb eines Jahres beantwortet werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 03.03.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft zum Start der Internationalen Wochen gegen Rassismus 2020 zu einem entschiedenen Kampf gegen nationalistische und rechtspopulistische Bewegungen auf. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation braucht es dazu sowohl einen breiten und verstärkten Einsatz zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure als auch und gerade von staatlichen Institutionen. Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, dass sich künftig ein Kabinettsausschuss mit dem Kampf gegen Rechtsextremismus und Rassismus befassen soll. Dieser muss jetzt schnell und verbindlich die Voraussetzungen dafür schaffen, dass den zunehmenden rassistischen Einstellungen und Verbrechen in Deutschland Einhalt geboten wird.

„Die vielfach zu beobachtende Verrohung in politischen Auseinandersetzungen findet zunehmend einen Resonanzraum in unserer Gesellschaft. Die immer wieder vorgetragenen rassistischen Denkmuster befeuern nicht nur antidemokratisches Verhalten, sondern dienen teilweise auch als Legitimationsgrundlage für rassistische Straftaten. Hier dürfen Staat und Zivilgesellschaft keinen Millimeter nachgeben und müssen die Opfer von Rassismus und letztlich auch unsere Demokratie mit fester Entschlossenheit verteidigen. Die Förderung von Toleranz und das Erlernen von demokratischen Verhaltensmustern sind essentiell für unser demokratisches Gemeinwesen. Damit kann gar nicht früh genug begonnen werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2020 als Kooperationspartner.

„Dem Elternhaus sowie Kitas und Schulen kommt beim Thema Demokratieförderung eine besonders wichtige Rolle zu. Hier werden Grundsteine dafür gelegt, wie wir in unserer Gesellschaft zusammenleben. Aber wir dürfen es uns nicht zu einfach machen und die Verantwortung auf Eltern und Fachkräfte abwälzen. Gerade beim immer stärker zutage tretenden Alltagsrassismus ist jede und jeder einzelne gefordert: Mit entschiedenem Widerspruch, der Vorbild für Kinder und Jugendliche sein sollte. Das gilt für das Alltagsleben genauso wie in den sozialen Medien. Gerade bei älteren Kindern und Jugendlichen sollten wir ganz stark darauf setzen, dass deren bevorzugte Medien wie YouTube, Instagram, TikTok oder Facebook für die Arbeit gegen Rassismus, rassistisches Mobbing und Hate Speech und damit letztlich für die Förderung unserer Demokratie genutzt werden“, so Krüger weiter.

Die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2020 finden vom 16. bis 29. März statt und stehen unter dem Motto „Gesicht zeigen – Stimme erheben“. Gemeinsam mit zahlreichen bundesweiten Organisationen und Einrichtungen – darunter das Deutsche Kinderhilfswerk – fordert die Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus dazu auf, sich an den Aktionswochen zu beteiligen und Zeichen gegen Rassismus zu setzen. Botschafter für die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2020 ist Reiner Hoffmann, der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 16.03.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt das angestrebte finanzielle Engagement des Bundes zum Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Deutschland. Zugleich mahnt die Kinderrechtsorganisation anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über die Errichtung eines entsprechenden Sondervermögens eine dauerhafte Finanzierung und Qualitätsstandards in diesem Bereich an. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation ist ein rein quantitativer Ausbau von Betreuungsplätzen nicht ausreichend, es braucht hier klare Rahmenvorgaben durch den Bund, um die Qualität dieser Plätze nachhaltig sicherzustellen.

„Beim Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen droht ein Stückwerk, das wir uns nicht leisten dürfen. Gute Angebote in diesem Bereich zu schaffen und zu erhalten ist eine Daueraufgabe, die langfristiges finanzielles Engagement erfordert. Das können Länder und Kommunen nicht alleine stemmen. Durch eine Unterfinanzierung des Ausbaus droht die Qualität der Betreuungsplätze auf der Strecke zu bleiben. Hier brauchen wir klare Rahmenvorgaben durch den Bund“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Was wir nicht brauchen, sind Verwahranstalten am Nachmittag. Ganztagsbetreuung muss als Ganztagsbildung verstanden werden, die über den Tag verteilt Raum für Lernen und für die persönliche Entwicklung der Kinder, aber auch für Spiel, Erholung und Bewegung bietet. Aber Außenräume von Schulen sind meist noch für den Halbtag ausgelegt, für den Ganztag sind sie oftmals zu klein. Auch hier muss ein Umdenken stattfinden“, so Hofmann weiter.

Bei der Erarbeitung von Ganztagskonzepten in den Schulen selbst ist es nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes wichtig, nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie die Eltern einzubeziehen, sondern vor allem die Rechte und Interessen der Schülerinnen und Schüler ausreichend zu berücksichtigen. Die Beteiligung von Kindern ist in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention normiert, und darf nicht am Schultor enden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 05.03.2020

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) fordert die Bundesregierung auf, die Information für Familien zu verbessern, die angesichts der Ausbreitung des Corona-Virus von Quarantäne und Kita- und Schulschließungen betroffen sind.

Dazu erklärt Dr. Insa Schöningh, Bundesgeschäftsführerin der eaf: „Die Auswirkungen der Bekämpfung der Corona-Epidemie in Deutschland kann einen erheblichen Einfluss auf das Leben von Familien haben. Neben der Angst um die eigene Gesundheit sollen Familien sich nicht zusätzlich noch Sorgen machen müssen, welche Folgen Quarantäne und Schulschließungen auf ihr Arbeitsverhältnis haben. Die Bundesregierung muss deshalb Eltern schon im Vorfeld darüber informieren, welche Ansprüche sie insbesondere gegenüber ihren Arbeitsgebern haben. Öffentliche Informationen der Bundesregierung wie beispielsweise www.infektionsschutz.de enthalten bislang nur medizinische Informationen und Verhaltenstipps. Sowohl Arbeitnehmer wie Arbeitgeber müssen aber auch wissen, welche gesetzlichen Regelungen in solchen Fällen für Freistellungen und finanzielle Entschädigung gelten.

Auch der Gesetzgeber ist gefordert: Eltern müssen arbeitsrechtliche Sicherheit haben, dass sie sich im Fall von Kita- und Schulschließungen zuhause um ihre Kinder kümmern können. Deshalb muss gesetzlich festgeschrieben werden, dass Eltern bei behördlich angeordneten Schließungen oder Quarantänen einen Anspruch auf Home-Office oder Freistellung gegenüber ihrem Arbeitgeber haben. Der Bundestag ist gefordert, dies durch eine Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes klarzustellen.“

Quelle: Pressemitteilung EAF Berlin vom 28.02.2020

Lesben- und Schwulenverband (LSVD) kritisiert geplantes Adoptionshilfegesetz

Heute findet im Familienausschuss des Deutschen Bundestages die öffentliche Anhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfegesetz)“ der Bundesregierung statt. Anlässlich dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Das geplante Adoptionshilfegesetz wird die Diskriminierung und Bevormundung von Zwei-Mütter-verschärfen! Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) kritisiert die geplante Einführung einer verpflichtenden vorherigen Beratung bei Stiefkindadoptionen als verfassungswidrig. Das Gesetz sieht vor, die Adoption bei fehlendem Beratungsnachtweis auch für Frauenpaare zu versagen, in deren Beziehung ein Kind hineingeboren wurde. Neben einer zusätzlichen verpflichtenden Beratung drohen diesen Paaren auch noch längere Wartezeiten, bis der Adoptionsantrag überhaupt gestellt werden darf.

Der LSVD fordert Bundesjustizministerin Lambrecht dazu auf, die versprochene Reform des Abstammungsrechts endlich auf den Weg zu bringen. Der Entwurf des Bundesjustizministeriums hierzu liegt nun seit mittlerweile einem Jahr vor, ohne dass es vorangeht! Zwei-Mütter-Familien dürfen nicht zu den Leidtragenden einer verschleppten Abstammungsrechtsreform werden. Gleichgeschlechtliche Eltern müssen von Geburt ihres Kindes an gemeinsam in der Geburtsurkunde stehen können und Regenbogenfamilien in ihrer Vielfalt rechtlich anerkannt und abgesichert werden.

Eine entsprechende Petition des LSVD zusammen mit All Out an die Bundesjustizministerin Lambrecht wurde in kürzester Zeit bereits von über 45.000 Menschen unterschrieben.

In der heutigen Anhörung wird der LSVD durch Rechtsanwalt Dirk Siegfried vertreten.

Hintergrund

Stellungnahme des LSVD zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption

Petition „Gleiche Rechte für Regenbogenfamilien“

Die Stiefkindadoption ist bis heute für Zwei-Mütter-Familien die einzige Möglichkeit, die gemeinsame rechtliche Elternschaft und die damit verbundene Absicherung zu erreichen. Denn auch zweieinhalb Jahre nach der Eheöffnung gibt es für sie noch keine Gleichstellung im Abstammungsrecht. Anders als verschiedengeschlechtliche Paare, in deren Partnerschaft ein Kind hineingeboren wird, sind lesbische Elternpaare weiterhin auf die Stiefkindadoption angewiesen, um eine gemeinsame rechtliche Elternschaft zu erzeugen.

Bei verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren ist der Ehemann nach § 1592 Nr. 1 BGB automatisch Vater eines von der Ehefrau geborenen Kindes. Auch ohne Ehe können verschiedengeschlechtliche Paare die Vaterschaft gemäß § 1592 Nr. 2 BGB im Wege der Vaterschaftsanerkennung erzeugen. Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit bewusst voraussetzungsarm ausgestaltet und insbesondere nicht von der biologischen Vaterschaft abhängig gemacht. Auch diese Möglichkeit ist gleichgeschlechtlichen Elternpaaren verwehrt. Ein miteinander verheiratetes lesbisches Paar wird somit sogar schlechter gestellt als ein nicht miteinander verheiratetes verschiedengeschlechtliches Paar.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 02.03.2020

Mit der heute gegründeten „Sozialen Plattform Wohnen – Für eine menschenorientierte Wohnungspolitik“ wollen sich acht Wohlfahrts-, Sozial- und Fachverbände für Menschen engagieren, die auf dem derzeitigen Wohnungsmarkt kaum Chancen haben. Die Mitzeichner der Plattform sehen mit Sorge, dass besonders in den Ballungsgebieten kaum noch bezahlbarer Wohnraum vorhanden ist. Am stärksten von Wohnungsnot betroffen sind Menschen ohne Arbeit, mit einer Behinderung oder Krankheit, in einem bestimmten Alter, mit Schulden oder Alleinerziehende. Den Stimmen dieser Menschen möchte die Soziale Plattform Wohnen Gehör verschaffen.
Die Initiatoren fordern von den Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft stärkere Investitionen der Öffentlichen Hand für bezahlbaren Wohnraum, die Stärkung nicht-profitorientierten Bauens, Schutz vor Verdrängung besonders gefährdeter Menschen und die Förderung von barrierefreiem und inklusiven Wohnen.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, erklärte dazu: „Wir Sozialverbände müssen uns laut und deutlich in die wohnungspolitische Debatte einmischen. Wohnen ist ein Menschenrecht und keine Ware. Die Realität sieht leider anders aus, besonders für Ärmere, Ältere und Kranke. Ihre Interessen müssen wir auch auf dem Wohnungsmarkt vertreten. Deswegen haben wir die Soziale Plattform Wohnen ins Leben gerufen.“

„Als Verband kommen wir an unsere Grenzen“, erklärt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK über die Motivation, an der Plattform mitzuwirken. „Alle Erfolge, die wir für unsere mehr als zwei Millionen Mitglieder errungen haben wie die Grundrente oder höhere Rentenansprüche, werden wieder aufgefressen durch rasant steigende Mieten und zu wenig barrierefreien Wohnraum. Wir brauchen eine Wende in der Wohnungspolitik.“

Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, ergänzt: „Die Mietenexplosion trifft Familien mit geringem Einkommen besonders hart. Weder die Löhne noch andere familienbezogene Leistungen halten mit dem Mietenanstieg Schritt. Da bleibt kaum Geld für Kleidung, Zoobesuche und Bildung. In vielen Gegenden fehlen auch kindgerechte Angebote wie Spielplätze. Wir brauche mehr bezahlbaren Wohnraum für Familien.“

Der Sozialen Plattform Wohnen gehören der Paritätische Gesamtverband, der Sozialverband VdK, der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V., die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V., die Volkssolidarität Bundesverband e.V., der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. und der Sozialverband SoVD e.V. an.

Die Soziale Plattform Wohnen veröffentlicht zu ihrem Auftakt die Broschüre „Menschen im Schatten des Wohnungsmarktes“, in dem neben den Forderungen der Plattform auch sechs spannende Reportagen von Menschen zu finden sind, die es auf dem Wohnungsmarkt schwer hatten bzw. haben. Die Broschüre ab sofort auf www.paritaet.org zum Download.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 17.03.2020

Mit einer gemeinsamen Erklärung haben 22 Organisationen heute zu den Vorschlägen der Bundesregierung zu einer Reform des Europäischen Asylsystems Stellung bezogen. Angesichts der jüngsten Eskalation auf den griechischen Inseln fordern die Organisationen einen auf Menschenrechten und Flüchtlingsschutz basierenden Neustart.

Vor dem Hintergrund der dramatischen Lage an der türkisch-griechischen Grenze fordert der Paritätische gemeinsam mit Amnesty International, PRO ASYL, Caritas, Diakonie Deutschland, AWO sowie zahlreichen weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen die sofortige Gewährleistung des Zugangs zum Asylrecht an Europas Grenzen. Menschenrechtswidrige „Push-Backs“ – direkte Abschiebungen ohne Prüfung eines Asylantrages – durch Griechenland und andere EU-Mitgliedstaaten wie Kroatien, müssten aufhören. „Das individuelle Asylrecht ist ein Menschenrecht und darf nicht ausgehebelt werden. Wer Schutz sucht, hat ein Recht auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren und muss dieses auch in Europa bekommen“, so Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands.

Die Organisationen kritisieren das im Februar bekannt gewordene Konzeptpapier der Bundesregierung zu einer Reform des Gemeinsames Europäischen Asylsystems und die darin geplante Vorprüfung von Asylanträgen an der Außengrenze. Entweder würden die Verfahren lange dauern und zu großen Lagern mit katastrophalen Bedingungen wie aktuell in Griechenland führen. Oder sie würden schnell abgewickelt und mit ernsthaften Qualitätsmängeln behaftet sein. Insbesondere bezweifeln die Organisationen stark an, dass unter Gegebenheiten wie an der Grenze zwangsläufig gegeben ein effektiver Rechtsschutz gewährleistet werden kann. Ohne diesen drohen aber menschenrechtswidrige Abschiebungen. Wenn in Vorverfahren geprüft wird, ob die Person in einen nicht-europäischen Staat als „sicheren Drittstaat“ zurückkehren könnte, drohe sich die EU ganz aus der Verantwortung zu ziehen. Dabei befinden sich aktuell 84% der weltweiten Flüchtlinge in Ländern des globalen Südens. „Deutschland und die Europäische Union müssen Verantwortung übernehmen. Es darf keine Auslagerung des Flüchtlingsschutzes in andere Länder geben, die ohnehin schon den größten Teil der Flüchtlinge aufnehmen“, so Rosenbrock.

Hier ist die gemeinsame Erklärung: 200312_GemeinsamePosition_ReformGEAS_2020.pdf

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 06.03.2020

pro familia informiert über Informations- und Beratungsmöglichkeiten während der Corona-Pandemie

Einschränkungen durch Vorkehrungen gegen Infektionen mit dem Corona-Virus treffen auch die Beratungsstellen. Dringende Beratungen, wie beispielsweise Pflichtberatungen vor einem Schwangerschaftsabbruch, sollen aber weiterhin stattfinden. Nach Möglichkeit führen Beratungsstellen Beratungen telefonisch oder online durch. Diese und weitere aktuelle Informationen zur Arbeit von pro familia während der Corona-Pandemie sind ab sofort auf www.profamilia.de abrufbar.

Auf der Webseite gibt es außerdem Verweise auf Fachinformationen zu den Risiken für Schwangere und Säuglinge sowie Links zu nützlichen Webseiten und Hotlines. pro familia wird die Seite regelmäßig aktualisieren und aktuelle Informationen auch über den facebook-Kanal (https://www.facebook.com/profamilia.deutschland/ ) streuen.

pro familia wird auch in diesen Krisenzeiten die sexuellen und reproduktiven Rechte ihrer Klient*innen im Blickbehalten. Das bedeutet für uns, aktuelle sachliche Informationen zur Verfügung zu stellen sowie eine unter den aktuellen Umständen bestmögliche Versorgung mit Beratung.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 17.03.2020

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 18. bis 19. Mai 2020

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Augsburg

aktuell stehen Familien über 150 verschiedene ehe- und familienpolitische Leistungen des Bundes und weitere Förderungen und Leistungen der Länder und Kommunen zur Verfügung. Diese Leistungen können dazu beitragen größere Belastungen für Familien abzufedern und z.B. die negativen Auswirkungen von Kinderarmut auszugleichen. Die Evaluation familienpolitischer Leistungen hat bereits gezeigt, dass das stark ausdifferenzierte Leistungsspektrum in der Bevölkerung in Teilen nur wenig bekannt ist. Leistungen werden nicht in Anspruch genommen, weil Familien für ihre Ansprüche nicht sensibilisiert sind oder Zugangshürden, nicht überwinden können. Vor diesem Hintergrund fordern verschiedene Akteure seit längerem einen stärker zentralisierten, einfacheren Zugang zu Leistungen, z.B. sollen Hürden durch einen zentralisierten und/ oder digitalen Zugang zu Informationen und Anträgen überwunden werden.

Auf der Veranstaltung stellen sich verschiedene best practice Modelle vor. In Vorträgen und Arbeitsgruppen wird darüber diskutiert wie die Information über Leistungsberechtigung und der Zugang zu Leistungen vereinfacht werden kann und wann sich digitale Lösungen, persönliche Beratung, der Aufbau von Netzwerken oder andere Vorgehensweisen anbieten.

Die Veranstaltung richtet sich an familien- und sozialpolitische Expert/innen und Interessierte aus Politik, Verwaltung, Verbänden, Wissenschaft und Praxis.

Anmeldeschluss ist der 17. März 2020

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

www.deutscher-verein.de/de/va-20-familienleistungen

Termin: 08. – 09. Juni 2020

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Magdeburg

»Evangelische Familienbildung wendet sich an alle Menschen, die Familie als Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft in ihrer ganzen Vielfalt leben.« So oder so ähnlich lauten viele Formulierungen, die den Anspruch Evangelischer Familienbildung beschreiben. Wie sieht aber die Wirklichkeit in unseren Einrichtungen und unserer (Arbeits-)Umgebung aus? Wie vielfältig sind die Menschen, ihre Familienformen, unsere Angebote, unser Team? Und was heißt überhaupt „Vielfalt“?

Der eaf-Präsident PD Dr. Martin Bujard ist Forschungsdirektor am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung und im Forschungsbereich Familie und Fertilität tätig. In seinem Eröffnungsvortrag wird er uns einen demografischen Überblick der Bevölkerungsstruktur sowie zu den Familienleitbildern und deren Bedeutung für das Familienleben geben.

Die Robert-Bosch-Stiftung hat 2019 das Vielfaltsbarometer „Zusammenhalt in Vielfalt“ herausgegeben und beschreibt Vielfalt als ein schwer zu fassendes Konstrukt. Was verstehen wir unter Vielfalt? Erleben wir sie als Bereicherung, Bedrohung oder Herausforderung? Die Arbeitswelt spricht von „Diversity Management“ und sieht in der Vielfalt den Schlüssel zum Erfolg. Dieser Diversity-Ansatz beinhaltet verschiedene Dimensionen des menschlichen Zusammenlebens, auch die soziale Kompetenz im Umgang mit Vielfalt. In diesen Themenkomplex, der einerseits die Konzepte und Zusammenhänge von Diversity – Diskriminierung – Inklusion beleuchtet und andererseits einen Blick auf mögliche Umsetzungsstrategien wirft, wird Ann-Sofie Susen einführen. Sie ist Projektleiterin des Mobilen Beratungsteams Berlin für Demokratieentwicklung im Geschäftsbereich Lebenslagen, Vielfalt & Stadtentwicklung der Stiftung SPI.

Sara Reiter von der Universität Münster wird die Ergebnisse ihrer Studie in NRW mit Blick auf die Familienbildung in den Mittelpunkt stellen und auf einige Herausforderungen hinsichtlich des Umgangs mit migrationsbedingter Diversität eingehen.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 06. – 08. September 2020

Veranstalter: BAG kommunale Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Ort: Flensburg

Der Empfang der Stadt Flensburg wird am Sonntag, den 06. September 2020 ab 18.00 Uhr,

im Hotel „Alte Post“ in Flensburg stattfinden. (www.ap-hotel-flensburg.de)

Die Konferenz tagt am 07. und 08. September 2020 im Audimax der Hochschule Flensburg (https://hs-flensburg.de/hochschule/lageplan) und im Haus Helsinki der Europa-Universität Flensburg. (www.uni-flensburg.de/portal-die-universitaet/kontakt/anfahrt/)

Die Konferenz ermöglicht die Beschäftigung und Auseinandersetzung mit aktuellen frauen- und gleichstellungspolitischen Themen und Herausforderungen. Als Treffpunkt unseres bundesweiten Netzwerkes und in der gemeinsamen Arbeit mit Expertinnen und Experten aus anderen Zusammenhängen dient die Konferenz der Weiterentwicklung von Inhalten, Strategien und Strukturen kommunaler Gleichstellungspolitik.

Der Programmflyer steht Ihnen als Download auf unserer Internetseite zur Verfügung. Hier.

Der Teilnahmebeitrag incl. Tagungsverpflegung für die Bundeskonferenz beträgt in diesem Jahr 165,00 Euro. Darin enthalten ist ein Kombiticket für den Öffentlichen Nahverkehr in Flensburg während der drei Konferenztage.

Die Fahrkarte für den ÖPNV erhalten Sie als Anhang der Teilnahmebestätigung nach der Anmeldung zur 26. Bundeskonferenz. Die Fahrkarte ist nur in Verbindung mit der Teilnahmebestätigung gültig!!

Die Anmeldung erfolgt über die Internetseite der BAG kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen. Hier direkt zur Anmeldung: www.frauenbeauftragte.org/Anmeldung_26_Bundeskonferenz_Flensburg?special=gast

AUS DEM ZFF

Das ZFF beurteilt beide Anträge auf Einführung einer Kindergrundsicherung, ebenso wie den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, als Meilensteine auf dem Weg zu einer besseren und sozial gerechteren Absicherung von Kindern, Jugendlichen und ihrer Familien sowie für die Sicherung eines Aufwachsens in Wohlergehen. Zudem sind dies nicht die einzigen Vorschläge im politischen Raum, die hierzu vorliegen: Auch die SPD hat ein Konzept für eine Kindergrundsicherung vorgelegt, einige Landesverbände der CDU haben sich der grundsätzlichen Forderung nach einer Kindergrundsicherung angeschlossen und auf Länderebene wird in diesem Jahr ein Grundsatzbeschluss der Arbeits- und Sozialminister*innenkonferenz zur Kindergrundsicherung erwartet. Zahlreiche Verbände und Gewerkschaften arbeiten seit Jahren an immer konkreter ausdifferenzierten Kindergrundsicherungskonzepten. Aus Sicht des ZFF ist es dringend notwendig, diese Dynamik zu nutzen und zügig eine Kindergrundsicherung umzusetzen und die Familienförderung „vom Kopf auf die Füße“ zu stellen. Dabei kommt es jedoch darauf an, dass die neue Leistung für alle Kinder und Jugendliche gilt, in ausreichender Höhe zu Verfügung gestellt wird (und bspw. nicht hinter den Status Quo zurückfällt) und so einfach wie möglich an alle Kinder und Jugendlichen bzw. an ihre Familien ausbezahlt wird.

Die Stellungnahme finden Sie hier.

Vor dem Hintergrund der bundesweiten Schul- und Kitaschließungen appelliert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) an Arbeitgeber*innen, Menschen mit Sorgepflichten zu unterstützen und nicht mit unrealistischen Erwartungen zu überfordern.

Angesichts der Gefahren, die von einer Infektion mit dem Coronavirus ausgehen sowie dem Bemühen, die Ausbreitung der Infektion zu verlangsamen, schließen im Laufe dieser Woche bundesweit Kindertagesstätten und Schulen, sodass die Betreuung der Kinder fast ausnahmslos in den Familien organisiert werden muss. Gleichzeitig warnen Virolog*innen davor, die Kinderbetreuung an Großeltern abzugeben, denn diese zählen, meist altersbedingt, zur Risikogruppe. Viele Arbeitgeber*innen versuchen der nun entstehenden Betreuungslücke mit erweiterten Regelungen für Home Office entgegen zu kommen.

Dazu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF: „Unsere Gesellschaft steht vor einer präzedenzlosen Herausforderung, die uns alle zu einem solidarischem Umgang auffordert! In dieser Situation stehen Menschen mit Familienpflichten vor der Aufgabe, Sorge privat zu organisieren, denn die öffentliche Infrastruktur wird in den kommenden Wochen zunehmend ausgesetzt: Kitas, Schulen und andere Tageseinrichtungen werden auf absehbare Zeit geschlossen. So fällt es verstärkt den Eltern zu, neben der Erwerbstätigkeit und der umfassenden Betreuung kleinerer Kinder, ihre Schulkinder bei der Erledigung von Lernaufgaben zu unterstützen. Als ZFF appellieren wir an Arbeitgeber*innen, Väter und Mütter in den nächsten Wochen großzügig von Aufgaben zu entlasten und von den Möglichkeiten einer bezahlten Freistellung Gebrauch zu machen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 16.03.2020

Das Ministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) plant das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) mit der Zielsetzung zu reformieren, Angebote zur Nutzung von Elterngeld zu flexibilisieren. Diese sollen den Wünschen und Bedarfen von Eltern nach einer partnerschaftlicheren Vereinbarkeit entgegenkommen. Daneben strebt der Entwurf die Verbesserung der Situation von Eltern mit besonders früh geborenen Kindern sowie Vereinfachungen und rechtliche Klarstellungen an. Das ZFF hat sich in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf geäußert. Es begrüßt die geplanten Reformvorschläge, sieht aber weiteren Verbesserungsbedarf auf dem Weg zu mehr Partnerschaftlichkeit und sozialer Gerechtigkeit.

Die Stellungnahme finden Sie hier.

Anlässlich der Berliner Initiative zur Einführung eines Familienpflegegeldes, die am Freitag in den Bundesrat eingebracht wird, begrüßt das ZFF das Vorhaben und fordert, erwerbstätige pflegende Angehörige endlich nachhaltig zu unterstützen.

Die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf entwickelt sich zu einer zunehmenden gesellschaftlichen Herausforderung. Von den derzeit rund 3,4 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden etwa drei Viertel zu Hause gepflegt und dabei überwiegend von Angehörigen versorgt. Dabei müssen und wollen immer mehr Angehörige die Pflegeaufgabe mit einem Job unter einen Hut bringen. Das Land Berlin fordert nun, diese Menschen mit Hilfe eines Familienpflegegeldes finanziell und zeitlich zu unterstützen und bringt dazu eine Bundesratsinitiative ein. Diese Leistung soll Menschen, die nahe Angehörige, aber auch Freunde oder Nachbar*innen, pflegen, die Möglichkeit einer teilweisen Freistellung vom Beruf eröffnen. In dieser Zeit sollen sie durch ein Familienpflegegeld finanziell unterstützt werden, das analog zum Elterngeld-Modell 65 Prozent des entgangenen Nettogehalts kompensiert.

Dazu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Wir begrüßen die Berliner Bundesratsinitiative zum Familienpflegegeld und sehen in dem Vorschlag einen zentralen Baustein für gute Rahmenbedingungen bei der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen lassen pflegende Angehörige vielfach auf den Kosten privater Pflege sitzen und bieten nur unzureichende Möglichkeiten für berufliche Auszeiten. Die Pflege alter Menschen ist aber genauso wichtig wie die Betreuung und Erziehung von Kindern und muss gesamtgesellschaftlich verantwortet werden. Neben dem vorgeschlagenen Familienpflegegeld setzen wir uns für den Ausbau der Pflegeinfrastruktur ein, die privat Pflegende bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt. Langfristig brauchen wir in unserer Gesellschaft einen guten Mix aus der Unterstützung von privat Pflegenden und Angeboten professioneller Pflege in öffentlicher Verantwortung.“

Im Jahr 2020 setzt sich das ZFF schwerpunktmäßig mit dem Thema „Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ auseinander. In diesem Rahmen veranstalten wir am 18.06.2020 gemeinsam mit dem AWO Bundesverband eine Fachtagung im Berlin.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 12.03.2020

Im Jahr 2020 steht eine grundlegende Neu-Bemessung der Regelsätze in der Grundsicherung auf
der Tagesordnung. Dazu ist der Gesetzgeber verpflichtet, wenn die Ergebnisse der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe 2018 vorliegen. Zahlreiche Verbände, darunter auch das ZFF, die auch im Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum organisiert sind, haben sich daher an die politisch Verantwortlichen gewendet und fordern, bei der Neu-Bemessung der Regelsätze
nicht das äußerst kritikwürdige Verfahren aus den Jahren 2011 und 2016 zu wiederholen. So muss insbesondere sichergestellt werden, dass die existenziellen Bedarfe auch tatsächlich gedeckt werden.

Den Wortlaut des Briefes finden Sie hier.

Quelle: Schreiben an Mitglieder des Bundestages vonDiakonie Deutschland,Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD),Deutscher Gewerkschaftsbund, Volkssolidarität, Nationale Armutskonferenz, Paritätischer Gesamtverband,Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V., Sozialverband VdK Deutschland e. V., AWO Bundesverband undZukunftsforum Familie e. V. vom 10.03.2020

AKTUELLES

Die Handreichung soll allen Gliederungen, Einrichtungen und Diensten der AWO aufzeigen, wie entsprechende Schutzkonzepte erstellt, verstetigt und überprüft werden können. Dabei bietet diese Handreichung kein fertiges Konzept, welches direkt übernommen werden kann. Vielmehr ist jeder Träger aufgefordert, die regionalen und zielgruppenspezifischen Besonderheiten zu berücksichtigen und eigenständig entsprechende Schutzkonzepte zu erarbeiten.

Bitte leitet diesen Hinweis in die Einrichtungen und Dienste weiter und verbreitet die Handreichung in Euren Arbeitszusammenhängen.

Der Download ist hier möglich: https://www.awo.org/awo-handreichung-schutzkonzepte-gegen-sexuellen-missbrauch

Das Bundesforum Familie hat 2018 und 2019 in intensiven Diskussionen das Themenfeld „Familie, Partizipation und Demokratie” bearbeitet. Die Abschlusspublikation „Partizipation ermöglichen, Demokratie gestalten, Familien stärken!“ fasst diesen Prozess und seine Ergebnisse zusammen.

Außerdem haben die Mitgliedsorganisationen Good Practice Projekte im diesem Bereich zusammengetragen. Diese sind hier zu finden: Partizipation, Demokratie und Familie: Good Practice Projekte

In Zeiten wachsender Akzeptanz und zunehmender demokratieskeptischer Einstellungen und Radikalisierung junger Menschen gewinnt die Frage nach dem Erwerb demokratischer Kompetenzen und demokratiefördernder Einstellungen an Bedeutung. Familie kann dabei eine große Rolle spielen, indem bereits hier mit großer Selbstverständlichkeit die Grundlagen partizipativen und solidarischen Verhaltens erlernt und erprobt werden. Wie können diese Prozesse in unserer Gesellschaft initiiert und gefördert werden? Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass nicht allen Kindern und Jugendlichen in gleichem Maße die Familie als „Übungswiese“ zu Verfügung steht. Auch Kita, Schule und Jugendhilfeeinrichtungen können durch ein offenes Gesprächsklima, durch Diskussionsbereitschaft und Möglichkeiten der Mitwirkung, Teilhabe und demokratischer Entscheidungsprozesse einen wertvollen Beitrag leisten.

So können demokratische Werte wie Akzeptanz, Vielfalt, Wertschätzung sowie Dialogfähigkeit geweckt werden. Die Bedeutung und Möglichkeiten der Familie und anderer Institutionen für Demokratie, Teilhabe, Zusammenhalt und Akzeptanz einzustehen standen bei dieser Themenperiode des Bundesforums Familie im Fokus.

Eine lebendige Demokratie von Menschen lebt, die für sie einstehen und sie weiterentwickeln; von Menschen, die bereit sind, über gesellschaftliche Werte und Fragestellungen in den Dialog zu treten und durch ihr Engagement das Gemeinwesen zu stärken. Hervorgehoben wird, dass Kinder und Jugendliche bestmöglich darin unterstützt werden müssen, sich zu selbstständigen und selbstbewussten Persönlichkeiten zu entwickeln. Sie sollen in der Lage sein, Informationen kritisch zu reflektieren, Argumente abzuwägen, eine eigene Meinung zu bilden, andere Meinungen zu akzeptieren und auf dieser Basis gemeinsame Entscheidungen auszuhandeln. Familien sind dabei als erster und lebenslanger Bildungsort eine wichtige Grundlage für Demokratiebildung.

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Weiterentwicklung der Aus- und Weiterbildung für (sozialpädagogische) Fachkräfte und Lehrende für den Bereich der Kindertagesbetreuung, wie sie dem Präsidium am 18. März 2020 vorgelegt werden,finden Sie hier.

In der aktuellen Stellungnahme positioniert sich das Bundesjugendkuratorium (BJK) zu dem am 10.02.2020 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes.

Die im Referentenentwurf enthaltenen wichtigen und grundlegenden Regulierungen sind für den Kinder- und Jugendschutz in unserer mediatisierten Gesellschaft weiterführend und letztlich auch überfällig. Wünschenswert wäre aus Sicht des BJK allerdings eine stärkere Orientierung an den Kinder- und Jugendrechten. Insgesamt bildet sich in dem Entwurf auch das fast schon klassische Problem der strukturellen Lücke zwischen erzieherischem und strukturellem Jugendmedienschutz ab.

Das BJK möchte verdeutlichen, dass mit dem Referentenentwurf ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung der Stärkung der Kinder- und Jugendrechte unternommen wird. Gleichwohl zeigt sich mit diesem Entwurf, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen und die Stärkung der Kinder- und Jugendrechte in der medialen Welt in den kommenden Jahren noch grundlegend weiterzuentwickeln und in der Fachöffentlichkeit zu diskutieren sind.

Die Stellungnahme steht auf www.bundesjugendkuratorium.de/stellungnahmen zum Download bereit.

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Pressemitteilung Thema: Zeitpolitik

Equal Care Day: Sorgearbeit gleichberechtigt im Blick!

Berlin, 28.02.2020 – Anlässlich des Equal Care Day am 29.02.2020 bekräftigt das ZFF, dass eine zeitgemäße Familienpolitik die geschlechtergerechte Aufteilung von Sorgearbeit ins Zentrum rücken muss.

Der Equal Care Day macht im Schaltjahr 2020 auf die ungleiche Verteilung der Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern aufmerksam. Frauen übernehmen nach wie vor den Löwenanteil der privat erbrachten Sorgearbeit, während Männer mehrheitlich einer ununterbrochenen, oftmals überlangen Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen. Konkret übernehmen Frauen täglich 52 Prozent mehr unbezahlte Tätigkeit für andere als Männer: Mit der Erziehung von Kindern, mit der Pflege von Angehörigen, mit Ehrenämtern und der Hausarbeit (2. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung 2017).

Dazu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Die meisten jungen Familien wünschen sich eine gleichmäßigere Aufteilung von Betreuung und Erziehung ihrer Kinder, scheitern jedoch bei der Umsetzung. Während Paare bis zur Geburt des ersten Kindes bezahlte und unbezahlte Arbeit relativ gleichmäßig aufteilen, übernehmen Mütter danach den Hauptteil der Sorgearbeit. Im Gegensatz dazu erhöhen viele Väter sogar ihre Arbeitszeit. Für das ZFF liegt es in öffentlicher Verantwortung für gute Rahmenbedingungen zu sorgen, die Männern wie Frauen einen gleichberechtigten Zugang zu beiden Lebensbereichen verschaffen. Dafür müssen Phasen der Sorgearbeit finanziell und sozialversicherungsrechtlich abgesichert werden. Zudem muss dafür gesorgt werden, dass sich im Leben aller Geschlechter Phasen von Erwerbsarbeit mit Phasen von Sorgearbeit abwechseln können, ohne dass daraus längerfristige und nicht mehr kompensierbare Nachteile resultieren. Nur wenn wir die Erwerbs- und die Sorgearbeit politisch gleichberechtigt in den Blick nehmen, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft machen!“

Das ZFF- Positionspapier „Fifty-Fifty?! Wie kann die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit gelingen?“ finden Sie hier.

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ZFF-Info

ZFF-Info 03/2020

Gute Nachrichten für 2020: Der neue Kinderzuschlag (KiZ) unterstützt ab dem 1. Januar 2020 noch mehr Familien, bei denen es trotz eigenen Einkommens am Ende des Monats finanziell eng wird. Der Kinderzuschlag geht zudem mit weiteren Verbesserungen wie den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und der Befreiung von den Kita-Gebühren einher – damit es jedes Kind packt!

Unsere Botschaft an die Familien lautet: Schauen Sie, ob Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Es lohnt sich. Der KiZ-Lotse der Familienkasse im interaktiven Video-Format hilft dabei.

Der neue Kinderzuschlag reicht von ganz kleinen Einkommen bis zu mittleren Einkommen mit mehreren Kindern oder hohen Wohnkosten. Ab Februar 2020 wird auch der Kinderzuschlag digital zugänglich sein. Mehr dazu erfahren Sie in der aktualisierten Beratungsbroschüre.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Familien mit kleineren Einkommen die Unterstützung erhalten, die ihnen zusteht. Helfen Sie den Familien, ihren Anspruch geltend zu machen.

Familienleistungen einfach erklärt

Infobroschüre „KiZ – Der Zuschlag zum Kindergeld”

Welche Leistungen gibt es speziell für Familien mit kleinem Einkommen? Die aktuelle Broschüre erklärt den neuen Kinderzuschlag und gibt einen Überblick zu den wichtigsten Familienleistungen rund um den KiZ – wie das Bildungs- und Teilhabepaket und die Befreiung von den Kitagebühren.Mit allen Änderungen ab 2020.

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„Leistungen für Familien mit kleinem Einkommen“ in Leichter Sprache

Die Broschüre in Leichter Sprache liefert alle wichtigen Infos zum neuen Kinderzuschlag und den weiteren Leistungen für Familien mit kleinem Einkommen – von der Kinderbetreuung, über das Wohngeld bis hin zum Unterhaltsvorschuss.

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Starke-Familien-Checkheft

Zum Jahreswechsel erscheint eine überarbeitete Auflage mit den wichtigsten Änderungen ab 2020. Das Checkheft gibt einen schnellen Überblick, auf welche staatliche Unterstützung Familien bauen können. Übersichtlich, einfach erklärt und mit heraustrennbaren Informationen zum Erinnern.

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Postkarte „KiZ Digital“

Den Kinderzuschlag digital checken und beantragen, das können Familien ab Februar 2020. Die farbenfrohe Postkarte mit Familienadler Freddi erinnert daran. Sie führt mit einem QR-Code direkt zum KiZ Digital.

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Infoplakat „Kinderzuschlag“

Was ist der KiZ und mit welchen Leistungen unterstützt er Familien mit kleinem Einkommen?Egal wie man es dreht und wendet – das Infoplakat erklärt auf zwei Seiten alles Wichtige zum Kinderzuschlag.

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Infotool für Familien

Unterwww.infotool-familie.de können Familien in wenigen Schritten ermitteln, auf welche Familienleistungen oder -hilfen sie voraussichtlich bauen können. Teilen Sie dieses hilfreiche digitale Werkzeug gerne in Ihrem Newsletter oder über Ihre Social-Media-Kanäle.

Zum Infotool für Familien

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.12.2019

Familien mit geringem Einkommen können jetzt noch einfacher Unterstützung bekommen. Durch den „Kinderzuschlag Digital“ wird der Zugang zu dieser Leistung schneller und unbürokratischer. Gemeinsam stellten Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und der Leiter der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA), Karsten Bunk, den KiZDigital vor.

Der Kinderzuschlag (KiZ) unterstützt geringverdienende Familien einkommensabhängig mit bis zu 185 Euro monatlich und hilft dadurch, Kinder besser zu fördern und Kinderarmut zu vermeiden. Mit der zweiten Stufe des Starke-Familien-Gesetzes, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, besteht für noch mehr Familien Anspruch auf diese wichtige Leistung.

Mit der Freischaltung von Kinderzuschlag Digital ist nun der Zugang zum Kinderzuschlag einfacher geworden. Ein Online-Antragsassistent, welcher von der Familienkasse im Auftrag des BMFSFJ entwickelt wurde, spart mit zahlreichen Komfortfunktionen den Gang zur Behörde, vermeidet komplizierte Papierformulare und unterstützt Eltern bei der Antragstellung. „Durch den Kinderzuschlag erhalten die Familien, die trotz ihrer Berufstätigkeit aufgrund geringer Einkommen das höchste Armutsrisiko tragen, die nötige zusätzliche Unterstützung. Durch digitale Angebote wie dem Familienportal, dem Infotool Familie, ElterngeldDigital und nun auch dem Kinderzuschlag Digital senken wir Hürden und machen Leistungen einfacher zugänglich. Wir wollen, dass alle, die einen Anspruch haben, ihr Recht auch wahrnehmen können, damit Familien aus der verdeckten Armut rauskommen.“ erklärt Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey.

Bereits seit Mitte Januar können Eltern unter www.kinderzuschlag.de mit wenigen Schritten ermitteln, ob die grundlegenden Voraussetzungen für den KiZ erfüllt werden. Im Online-Antrag selbst werden Eltern dann Schritt für Schritt durch den Antrag geführt. Infoboxen bieten bei Bedarf hilfreiche Erklärungen zu den notwendigen Angaben und Nachweisen. Durch die Angabe von Kontonummer oder Kindergeldnummer werden Antragstellende als Bestandskunden identifiziert und die weitere Antragstellung erleichtert. Ein intelligenter Antragsassistent ergänzt Namen von Kindern, um die Übersichtlichkeit zu verbessern und Fehler zu vermeiden, und erkennt nicht plausible Angaben und fordert zur Korrektur auf. So wird die Antragstellung einfacher und frustrierende Nachfragen vermieden.

Der Kinderzuschlag Digital kommt bereits gut an. In den ersten Wochen seit der stillen Freischaltung, dem sogenannten „Silent-Go-Life“, wurden bereits rund 140.000 Anträge gestellt und 520.000 Nachweise hochgeladen. „Die große Resonanz auf unsere Angebote macht deutlich, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Viele Menschen haben Anspruch auf den Kinderzuschlag, aber wissen es nicht. Nur 30% der Anspruchsberechtigten rufen diese Leistung überhaupt ab. Deshalb haben wir den KiZDigital geschaffen: damit mehr Menschen einfach und schnell zu ihrem Recht kommen“ sagte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey bei der Vorstellung des KiZDigital. Auch der Leiter der Familienkasse, Karsten Bunk, zeigte sich erfreut über die starke Nutzung des Online Angebotes: „Ich freue mich, mit dem Online-Antrag jetzt einen unbürokratischen und einfacheren Weg zum KiZ anbieten zu können. Noch nie war es so einfach, KiZ zu beantragen.“

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung, die einkommensschwache Familien unterstützen soll. Eine Vielzahl erwerbstätiger Eltern ist auf den Kinderzuschlag als zusätzliche finanzielle Unterstützung angewiesen, da ihr Einkommen nicht ausreicht, um den Unterhalt ihrer Kinder zu sichern. Mit dem Kinderzuschlag können anspruchsberechtigte Familien bis zu 185 Euro pro Kind zusätzlich zum Kindergeld erhalten.

Gemeinsam mit dem KiZDigital wurde auch das Innovationsbüro des Bundesfamilienministeriums vorgestellt. Das Innovationsbüro besteht seit Anfang 2019 und begleitet das BMFSFJ bei der Entwicklung und Skalierung innovativer digitaler Angebote. „Mit dem Innovationsbüro unterstützen wir das BMFSFJ auf dem Weg hin zu einem Digitalen Gesellschaftsministerium – strategisch und praktisch. Gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, organisierter Zivilgesellschaft und Bundesministerium entwickeln wir konkrete Innovationen mit erfahrbarem Mehrwehrt“ betonte Philipp Otto, Leiter des i.Rights.Lab, Dienstleister des Innovationsbüros.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.02.2020

KiZ – Der Zuschlag zum Kindergeld

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen.

Den Kinderzuschlag können Eltern nur bekommen, wenn sie genug für sich selbst verdienen, aber das Einkommen nicht oder nur knapp für ihre gesamte Familie reicht. Wenn die Wohnkosten besonders hoch sind oder mehrere Kinder im Haushalt wohnen, kann auch bis in mittlere Einkommensbereiche hinein ein reduzierter Kinderzuschlag bezogen werden.

Der Kinderzuschlag beträgt monatlich bis zu 185 Euro je Kind. Ihr Einkommen und Vermögen und das Ihres Kindes werden auf den Kinderzuschlag teilweise angerechnet und reduzieren die Höhe des Kinderzuschlags.Der Kinderzuschlag wird für 6 Monate bewilligt. Ändern sich in diesen 6 Monaten Ihr Einkommen oder Ihre Wohnkosten, hat das keinen Einfluss auf den Kinderzuschlag.

Sie Kinderzuschlag bekommen, stehen Ihnen auch Bildungs- und Teilhabeleistungen – wie das kostenlose Mittagessen in KiTa und Schule oder das Schulbedarfspaket in Höhe von 150 Euro pro Schuljahr – zu. Außerdem müssen Sie keine KiTa-Gebühren zahlen.

Dieses Merkblatt soll Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen zum Kinderzuschlag geben.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.familienkasse.de bzw. www.kinderzuschlag.de

Quelle: Merkblatt der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit Stand: Januar 2020

– Informationen für Eletern mit kleinem Verdienst –

Warum sollte ich mich jetzt mit dem neuen Kinderzuschlag beschäftigen?
Seit dem 1. Januar 2020 gelten neue Regeln beim Kinderzuschlag (KiZ). Der KiZ wird stark verbessert und attraktiver. Mehr Haushalte, insbesondere nun auch mehr Alleinerziehende, haben künftig einen Anspruch. Die Leistung wurde zudem erhöht und die Anspruchsprüfung vereinfacht. Deshalb kann es sich auch für Sie lohnen, sich über den KiZ zu informieren und gegebenenfalls einen Antrag zu stellen.

„Der neue Kinderzuschlag unterstützt Geringverdienende mit Kindern spürbar. Wer den Kinderzuschlag bekommt, kann zudem von den KiTa-Gebühren befreit werden und weitere Leistungen, etwa die 150 Euro für Schulmaterialen pro Jahr, erhalten. Unterm Strich bringt der Kinderzuschlag deutlich mehr Geld in die Haushaltskasse. Zwar sind weitere, beherzte Schritte nötig, um allen Kindern ein gutes Aufwachsen und soziale Teilhabe zu ermög lichen. Jetzt kommt es aber darauf an, dass möglichst viele Familien von den Verbesserungen erfahren und den Zuschlag auch beantragen.“ Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied

Weitere Informationen vom DGB zum Kinderzuschlag finden Sie hier.

Quelle: Information Deutscher Gewerkschaftsbund vom 31.01.2020

Der Kinderzuschlag (KiZ) wurde mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ für Alleinerziehende und Familien mit mittleren Einkommen geöffnet, indem die Anrechnung von Kindes- und Elterneinkommen verbessert wurde.

Wurde Ihr Antrag bisher abgelehnt? Möglicherweise könnte es sich jetzt für Sie lohnen, den Antrag neu zu stellen!

Der KiZ ist ein Zuschlag zum Kindergeld von bis zu 185 Euro pro Kind (jährliche Erhöhung ab 2021). Der KiZ soll Eltern unterstützen, die mit ihrem Einkommen zwar für sich selbst, aber nicht ausreichend für ihre Kinder sorgen können.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer.

Quelle: Flyer Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. 2020

Was ist neu beim Kinderzuschlag und den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket? Wer bekommt den Kinderzuschlag? Wo kann ich ihn beantragen und was ändert sich ab Juli 2019? Der Flyer der Volkssolidarität beantwortet alle Fragen auf einen Blick.

Zum Flyer

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Es besteht weiterhin Handlungsbedarf bei der Gleichstellung der Geschlechter in den obersten Bundesbehörden. Zu diesem Ergebnis kommt der Gleichstellungsindex 2019, den das Statistische Bundesamt heute (Dienstag) im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht hat. Der Gleichstellungsindex untersucht die Geschlechteranteile an Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden.

2019 betrug der Frauenanteil an Führungspositionen 36 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr konnte eine Steigerung von zwei Prozentpunkten erzielt werden. 18 von insgesamt 24 obersten Bundesbehörden erhöhten ihren Frauenanteil in Führungspositionen. Gleichzeitig beschäftigten 21 Behörden immer noch mehr Männer als Frauen in Führungspositionen.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey: „Der öffentliche Dienst muss als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen und Frauen und Männern gleiche Chancen ermöglichen. Schließlich fordern wir auch von der Wirtschaft die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Führungspositionen. In acht der 24 obersten Bundesbehörden liegt der Frauenanteil bereits über 30 Prozent, in weiteren acht Behörden liegt der Frauenanteil über 40 Prozent und in drei Behörden sogar über 50 Prozent. Viele hervorragend qualifizierte Frauen kommen nach und nach in leitende Funktionen. Wenn wir bis 2025 das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel der gleichberechtigten Teilhabe im öffentlichen Dienst des Bundes erreichen wollen, dürfen wir jetzt nicht nachlassen und müssen noch mehr für die Gleichstellung in den obersten Bundesbehörden tun Dazu gehört zum Beispiel der Ausbau der mobilen und flexiblen Arbeit, um bessere Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen.“

Seit 2015 ist der Frauenanteil an Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden um 3,4 Prozentpunkte gestiegen. Auf Ebene der Referatsleitungen waren 2019 knapp 38 Prozent weiblich. Auf Unterabteilungsleitungs- und Abteilungsebene (einschließlich Direktorinnen und Direktoren) waren es jeweils noch 31 Prozent, während der Anteil an beamteten Staatssekretärinnen nur noch 19 Prozent betrug.

Bei Betrachtung der Teilzeitbeschäftigten bei der Besetzung von Führungspositionen zeigt sich außerdem, dass das verfügbare Potenzial überwiegend weiblicher Teilzeitbeschäftigter noch nicht ausreichend genutzt wird. 2019 befanden sich knapp 2.000 Beschäftigte im höheren Dienst, der eine wichtige Auswahlgrundlage für die Besetzung von Führungspositionen darstellt, in Teilzeit. 80 Prozent hiervon waren Frauen. Lediglich 305 Personen von diesen im höheren Dienst in Teilzeit Beschäftigten waren mit Führungsaufgaben betraut.

Die Daten im Gleichstellungsindex beziehen sich auf den Zeitraum vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019 bzw. auf den Stichtag 30.06.2019.

Der Gleichstellungsindex wird im Auftrag des BMFSFJ erstellt und ist Teil des Gesetzespaketes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.

Der Gleichstellungsindex ist abrufbar unter https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/OeffentlicherDienst/_inhalt.html#sprg236406

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25.02.2020

Hamburg unterzeichnet als erstes Land die Vereinbarung zur Förderung

Das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ ist gestartet. Bundesfrauenministerin Dr.Franziska Giffey und die Senatorin für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Melanie Leonhard, haben dazu heute die erste Vereinbarung zur Förderung zwischen dem Bund und einem Bundesland unterzeichnet. Mit dem Bundesinvestitionsprogramm werden bauliche Maßnahmen z.B. in Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen gefördert.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey: „Der Kampf gegen Hass und Gewalt geht uns alle an. Mit unserem Bundesinvestitionsprogramm legen wir einen besonderen Fokus auf den Kampf gegen Gewalt an Frauen. Für den Ausbau der Hilfe- und Unterstützungseinrichtungen übernehmen Bund und Länder gemeinsam Verantwortung. Ich freue mich, dass Hamburg die Vereinbarung zur Förderung als erstes Bundesland unterzeichnet hat. Damit wird der Grundstein für eine enge Zusammenarbeit gelegt. Zum Wohle aller von Gewalt betroffenen Frauen und ihrer Kinder. Mit dem Bundesinvestitionsprogramm stellt der Bund bis 2023 insgesamt 120 Millionen Euro zur Verfügung, um bauliche Maßnahmen in Frauenhäusern oder Fachberatungsstellen zu unterstützen. Durch die Vereinbarung wird es möglich, auch die Interessen der Länder zu berücksichtigen. Genau diese enge Zusammenarbeit ist mir sehr wichtig.“

Dr. Melanie Leonhard, Senatorin für Arbeit, Soziales, Familie und Integration: „Keine Frau soll Gewalt erleiden müssen. Mit der Förderung eines sechsten Frauenhauses haben wir in Hamburg die Schutzplätze für Frauen weiter ausgebaut. Diesen Weg wollen wir weiter beschreiten. Ich bin froh, gemeinsam mit dem Bund das Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen und ihrer Kinder auch in Hamburg in den kommenden Jahren weiter stärken zu können!“

Für das Bundesinvestitionsprogramm stehen im Bundeshaushalt 30 Mio. Euro für das Jahr 2020 zur Verfügung. In der Bundeshaushaltsplanung sind darüber hinaus jeweils 30 Mio. Euro für die Jahre 2021 – 2023 vorgesehen. Insgesamt stellt der Bund so 120 Millionen Euro zur Verfügung.

Das Investitionsprogramm ist eine von zwei Säulen des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“

Mit dem Förderprogramm trägt der Bund zum Ausbau und zur Weiterentwicklung der Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen bei. Fachberatungsstellen, Frauenhäuser und andere Hilfseinrichtungen sollen ausgebaut und besser ausgestattet, der Zugang zum Hilfesystem soll erleichtert werden, auch für Frauen, die bislang nicht gut erreicht wurden. Mit den Bundesmitteln soll zum Beispiel der barrierefreie Ausbau gefördert werden können. Außerdem sollen neue räumliche Kapazitäten und innovative Wohnformen für Frauen geschaffen werden, die gemeinsam mit ihren Kindern Schutz suchen. Die Umsetzung des Investitionsprogramms wird in enger Kooperation mit den Ländern durchgeführt.

Die zweite Säule des Förderprogramms sind innovative Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung von gewaltbetroffenen Frauen. Hierfür stehen dieses Jahr 5 Mio. Euro zur Verfügung. Die Bundesfinanzplanung sieht auch für die Jahre 2021-2022 jeweils weitere 5 Mio. Euro vor.

Mit dem Innovationsprogramm sind bereits im vergangenen Jahr fünf Bundes-Projekte gestartet, die gewaltbetroffenen Frauen helfen und der Unterstützung von Fachkräften im gesamten Hilfesystem bundesweit zu Gute kommen.

Initiative „Stärker als Gewalt“

Dazu gehört auch die Initiative „Stärker als Gewalt“, die am 25. November 2019 erfolgreich gestartet ist. Auf der Internetseite sind erstmals eine Vielzahl an Hilfs- und Beratungsangeboten gebündelt: www.stärker-als-gewalt.de.

Die Initiative ist eingebettet in ein Gesamtprogramm der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen und ihren Kindern im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention und des Koalitionsvertrags. Seit 2018 arbeitet der von Ministerin Giffey eingerichtete Runde Tisch von Bund, Ländern und Gemeinden, mit dem das Hilfenetz verstärkt und verbessert werden soll.

Hilfetelefon berät rund um die Uhr in 17 Fremdsprachen

Hilfe und Rat gibt es auch beim bundesweiten Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“. Unter der Nummer 08000 116 016 bekommen Betroffene und ihr Umfeld Unterstützung und Informationen, zum Beispiel über Beratungsstellen in ihrer Nähe.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.02.2020

Die Grundrente kommt – und zwar wie geplant ab 2021. Es ist gut, dass nun alle strittigen Fragen geklärt sind und das Kabinett heute den Weg für die Grundrente frei gemacht hat. Denn darauf haben jene Menschen, die im Alter zu wenig haben, weil sie viele Jahre für wenig Geld gearbeitet haben, lange gewartet.

„Ein nachträglicher Ausgleich für langjährige Geringverdiener im Alter ist gerechtfertigt. Für uns ist klar: Friseurinnen, Servicekräfte, Kabinenpersonal bei Billigfliegern oder Paketboten arbeiten genauso hart wie andere. Deshalb haben sie auch den Anspruch auf eine vernünftige Rente erworben. Und deshalb ist die Grundrente ein Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit. Das ist für die ganze Gesellschaft von hohem Wert. Entsprechend ist es auch richtig, dass die Grundrente aus Steuermitteln finanziert wird.

Dank der SPD-Bundestagsfraktion werden bis zu 1,3 Millionen Menschen die Grundrente erhalten – davon rund 70 Prozent Frauen. Mit dem Gesetzesentwurf, der jetzt auf dem Tisch liegt, werden harte Abbruchkanten vermieden: Statt wie ursprünglich geplant nach 35 Beitragsjahren soll es schon nach 33 Beitragsjahren einen Grundrentenzuschlag geben. Dafür muss niemand zum Sozialamt gehen, denn die Grundrente wird ganz automatisch von der Rentenversicherung ausgezahlt.

Begleitet wird die Grundrente durch Freibeträge im Wohngeld und bei der Grundsicherung. So ist gewährleistet, dass das Alterseinkommen auch zum Leben reicht – vor allem dort, wo die Lebenshaltungskosten hoch sind.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.02.2020

Mit der heutigen Verabschiedung einer weiteren Mietrechtsnovelle tragen wir der Mietenrealität in unseren Land Rechnung. Ohne den Einsatz der SPD-Bundestagsfraktion wäre die Mietpreisbremse zum Jahresende ausgelaufen. Wir verlängern diese jetzt bis 31. Dezember 2025 und sorgen dafür, dass Wohnen bezahlbar bleibt beziehungsweise gerade in Großstädten wieder bezahlbar wird. Wohnen ist für die SPD ein Grundrecht. Deswegen setzen wir uns vehement für Verbesserungen ein. Wir sind die Partei für die Mieterinnen und Mietern.

„Die Mietpreisbremse wird gebraucht, weil sie ein wirksames Instrument gegen überhöhte Mieten ist. Zahlreiche Studien sowie alle bisherigen Rechtsverfahren belegen das eindrucksvoll. Wir stärken die Rechte der Mieterinnen darüber hinaus an einer ganz entscheidenden Stelle. Künftig können Mieter zu viel gezahlte Miete rückwirkend ab Beginn des Mietverhältnisses bis zu 30 Monate zurückfordern. Dies stärkt noch einmal mehr die Regelungen zur Mietpreisbremse und wird dazu führen, dass Menschen wegen ihrer Miete nicht mehr in finanzielle Schieflagen geraten.

Aber uns geht das alles nicht schnell genug. CDU und CSU stehen zu oft auf der Bremse in Mietrechtsfragen. Wir bleiben hartnäckig und wollen in dieser Legislatur weitere Mieterrechte stärken. Wir wollen den Mietspiegel gerechter gestalten und Mietenwucher noch härter sanktionieren.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 14.02.2020

Im Bundestag wurde heute ein Gesetz zur Stiefkindadoption beschlossen. Damit wird die Stiefkindadoption auch für unverheiratete Paare möglich, wenn sie in einer verfestigten Lebensgemeinschaft leben. Das Bundesverfassungsgericht hatte den vollständigen Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31.3.2020 eine Neuregelung zu schaffen.

„Eine verfestigte Lebensgemeinschaft liegt regelmäßig vor, wenn das Paar entweder seit mindestens vier Jahren zusammenlebt oder ein gemeinsames Kind hat. Eine formal noch bestehende Ehe mit einer dritten Person ist nach einer von der SPD-Fraktion verfolgten Änderung des Gesetzentwurfes auch kein Ausschlussgrund für das Adoptionsverfahren. Hierfür haben wir uns eingesetzt.

Diese Änderung ist sinnvoll, da es Fälle gibt, in denen Ehegatten seit Jahren getrennt sind, und aus bestimmten Gründen verheiratet bleiben. So zum Beispiel die Härtefallklausel des §1568 BGB im Eherecht, nach der die Ehe nicht geschieden werden darf. Außerdem gibt es den praktischen Anwendungsfall, in denen sich Angestellte von kirchlichen Organisationen nicht scheiden lassen, weil sie dann um ihren Job fürchten müssten. Hier wäre der absolute Ausschluss der Adoption für rein formal noch Verheiratete unverhältnismäßig, wenn die Adoption dem Kindeswohl entspräche.

Nach guter Zusammenarbeit in der Koalition schließen wir innerhalb der gesetzten Frist des Bundesverfassungsgerichts ab. Dieses Gesetz schafft klare rechtliche Regelungen und Möglichkeiten für viele betroffene Familien, in denen ein Stiefelternteil Verantwortung für das Kind des Partners oder der Partnerin übernehmen möchte.

Die SPD-Fraktion wird sich weiterhin für die sogenannte ‚große Lösung‘ einsetzen, bei der die Fremdkindadoption für unverheiratete Paare in einer verfestigten Lebensgemeinschaft ermöglicht werden soll.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 13.02.2020

Hierzu kommentiert das ZFF:

Der Bundestag hat eine Reform des Stiefkindadoptionsrechts beschlossen. Danach können künftig auch Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, ein Stiefkind adoptieren. Der Bundestag setzt damit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. März 2019 um.

Das ZFF begrüßt die Intention des Gesetzes, denn das Wohlergehen der Kinder und die Bereitschaft der Übernahme von Sorgeverantwortung muss im Mittelpunkt aller Reformüberlegungen und zwar unabhängig von der gewählten Lebensform der Eltern stehen.

Die Stiefkindadoption für nichteheliche Familien darf aber nur ein erster Schritt sein: in der gegenwärtigen Situation sind lesbische Ehepaare bzw. die nicht austragende Mutter immer auf eine Stiefkindadoption angewiesen. Vor allem für diese Familien trägt dies, zusammen mit der Pflichtberatung im neuen Adoptionshilfe-Gesetz und dem veralteten Abstammungsrecht, zu einer weiteren Verschärfung ihrer ohnehin schwierigen rechtlichen Situation bei.

Die Pressemitteilung zur Öffentlichen Anhörung des Gesetzes und die Stellungnahme zum Referentenentwurf finden Sie hier.

„Auf vier Staatssekretäre der Bundesregierung kommt großzügig gerechnet eine Staatssekretärin. Nur jede zehnte Führungskraft kann sich Teilzeitarbeit erlauben. Die Bundesregierung ist weit entfernt von ihrem Ziel, in den nächsten fünf Jahren in ihrer eigenen Verwaltung für eine gleichberechtige Teilhabe von Frauen in Führungspositionen zu sorgen“, erklärt Doris Achelwilm, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Gleichstellungsindex 2019. Achelwilm weiter:

„Warme Worte der Regierung helfen den Beschäftigten in den Bundesministerien nicht. Sie brauchen endlich ein Gleichstellungsgesetz mit Durchsetzungskraft. Die Gleichstellungsbeauftragten benötigen ausreichend Stellen und Befugnisse, wie zum Beispiel eigene Klagerechte. Nur so können sie darauf einwirken, dass offene Führungspositionen mit Frauen besetzt werden. Außerdem müssen Führungspositionen in Teilzeit möglich sein. Dann wird es auch was mit der Gleichstellung in den obersten Bundesbehörden bis 2025.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 25.02.2020

Der Bundesrat hat sich am 14. Februar 2020 kritisch zu den Plänen der Bundesregierung geäußert, den Ländern zur Umsetzung des für 2025 geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen Finanzhilfen über zwei Milliarden Euro zu gewähren. Der beabsichtige Zuschuss für die Jahre 2020 und 2021 über ein Sondervermögen könne nur ein erster Schritt sein, unterstreicht er in seiner Stellungnahme.

Zu vieles noch ungeklärt

Derzeit sei noch viel zu unklar, wie der Rechtsanspruch umgesetzt werden kann. Völlig offen sei beispielsweise, wie er inhaltlich genau aussehen soll. Gleiches gelte für die finanzielle Beteiligung des Bundes bei den Investitions- und Betriebskosten. Vor diesem Hintergrund könne die von der Bundesregierung beabsichtigte Einrichtung des Sondervermögens nicht abschließend sein, unterstreicht der Bundesrat.

Investitions- und Betreuungskosten über 10 Milliarden

Bereits jetzt sei klar, dass auf die Länder und Kommunen durch den Rechtsanspruch dauerhafte Kosten in Milliardenhöhe zukämen. Das Deutsche Jugendinstitut schätze allein die Investitionskosten auf bundesweit 7,5 Milliarden Euro. An Betriebskosten kämen ca. weitere 4,5 Milliarden Euro hinzu.

Finanzierung klären

Die Länder halten es deshalb für zwingend erforderlich, dass die Finanzierung des Rechtsanspruchs im laufenden Gesetzgebungsverfahren geklärt wird.

Chancengleichheit soll gestärkt werden

Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder setzt die Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Hierdurch soll die Chancengleichheit der Kinder gestärkt werden.

Nächste Stationen: Bundesregierung, Bundestag

Die Stellungnahme wurde der Bundesregierung zugeleitet, die in den nächsten Wochen dazu eine Gegenäußerung verfasst und dann alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates vom 14.02.2020

Der Bundesrat möchte, dass Täter, die wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurden, lebenslang registriert bleiben. Er beschloss am 14. Februar 2020, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen.

Verurteilungen werden nicht mehr getilgt

Danach sollen Verurteilungen wegen Sexual- und Kinderpornografiedelikten grundsätzlich immer im erweiterten Führungszeugnis erscheinen. Laut Bundeszentralregistergesetz werden sie bislang nach Ablauf einer Frist von drei bis zehn Jahren nicht mehr in das erweiterte Führungszeugnis aufgenommen. Die genaue Länge der Frist bestimmt sich nach der jeweiligen Straftat und Höhe der Freiheitsstrafe.

Derzeitige Regelung gefährdet Minderjährige

Nach Ansicht der Länder ermöglicht die derzeitige Fristenregelung, dass Sexualstraftäter in manchen Fällen schon nach wenigen Jahren wieder mit Kindern etwa in Kitas und Vereinen arbeiten könnten. Minderjährige seien aber besonders schutzbedürftig, ihre Gefährdung dürfe nicht hingenommen werden.

Über die Bundesregierung in den Bundestag

Der Gesetzentwurf wird nun zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die eine Stellungnahme dazu verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates vom 14.02.2020

Rund zehn Prozent derjenigen Arbeitslosengeld-II-Beziehenden, die im Jahr 2018 wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung begonnen haben, erhielten diese durch direkte Vermittlung der Jobcenter. Das führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/17226) auf eine Kleine Anfrage (19/16519) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus. Demnach habe es durch die Aufnahme einer nicht geförderten Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt rund 515.000 Abgänge aus Arbeitslosigkeit gegeben, rund 54.000 davon durch Vermittlung eines Jobcenters.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 211 vom 24.02.2020

Die "Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher" thematisiert die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/17066). Wie die Fraktion darin ausführt, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Dezember 2018 ein entsprechendes Bundesprogramm angekündigt. Gefördert werden sollten die zwei Ausbildungsjahrgänge 2019/20 und 2020/21. Ziel der Initiative sei es, mehr Fachkräfte im Bereich der Kinderbetreuung zu gewinnen und die Fluktuation in diesem Beruf zu verringern.

Wissen wollen die Abgeordneten, wie viele der im Ausbildungsjahr 2019/2020 gestarteten Fachschülerinnen und Fachschüler nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Ausbildung im zweiten Ausbildungsjahr fortsetzen werden und wie viele dies nicht machen werden. Auch erkundigten sie sich unter anderem danach, ob "die für das Ausbildungsjahr 2020/2021 geplante zweite Ausbildungswelle zur Förderung der übrigen 2.500 von insgesamt 5.000 vergüteten Ausbildungsplätzen im Rahmen des Bundesprogramms ,Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher‘ wie geplant im Jahr 2020 starten" wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 196 vom 18.02.2020

Um Personenstands- und Namensänderungen durch trans- und intergeschlechtliche Personen geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/17050) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16640). Wie die Fraktion darin ausführte, haben Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung seit Dezember 2018 die Möglichkeit, im Personenstandsregister neben den Geschlechtseinträgen "männlich" und "weiblich" auch die dritte Option "divers" zu wählen, und können anhand einer Erklärung im Standesamt ihren Vornamen ändern sowie die Angabe zu ihrem Geschlecht im Personenstandseintrag ersetzen oder streichen.

In der Gesetzesbegründung zu Paragraf 45b des Personenstandsgesetzes (PStG) werde die Anwendbarkeit der neuen Regelung auf Menschen beschränkt, "deren Geschlecht über die vorgeschlagene Klassifikation ,Variante der Geschlechtsentwicklung‘ definierbar ist", schrieb die Fraktion weiter. Damit seien nach Auffassung der Bundesregierung transgeschlechtliche Personen von einer Personenstands- und Namensänderung nach Paragraf 45b PStG ausgeschlossen. Transgeschlechtliche Personen müssten ihren Personenstand und ihren Namen demnach weiterhin über das Transsexuellengesetz (TSG) von 1981 anpassen lassen.

Laut Bundesregierung kann in Verfahren nach dem Transsexuellengesetz der Geschlechtseintrag nicht gelöscht oder "divers" gewählt werden. Wie die Bundesregierung ferner ausführt, hat der Gesetzgeber zur Umsetzung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Personenstandsgesetz eine Regelung getroffen, die es Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung ermöglicht, neben den Angaben "weiblich" oder "männlich" auch "divers" zu wählen. "Hinsichtlich einer Reform des Transsexuellenrechts ist der politische Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen", heißt es in der Antwort weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 195 vom 17.02.2020

In Puncto Bildung, Erwerbstätigkeit und soziale Absicherung haben Frauen in den vergangenen Jahren aufholen können. Dazu haben auch bessere gesellschaftliche Rahmenbedingungen beigetragen, beispielsweise der Ausbau öffentlicher Kinderbetreuung. Doch auch wenn die Abstände vielfach kleiner geworden sind, ist die durchschnittliche berufliche, wirtschaftliche und soziale Situation von Frauen weiterhin oft schlechter als die von Männern. Wo es Fortschritte gegeben hat und wo nicht, beleuchtet anhand von 29 Indikatoren und aktueller Daten ein neuer Report zum Stand der Gleichstellung, den das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung heute vorlegt.

Die Auswertung im Vorfeld des internationalen Frauentags zeigt: Bei schulischer und beruflicher Qualifikation haben Frauen weitgehend mit den Männern gleichgezogen. Die Erwerbsbeteiligung von Frauen liegt aktuell um knapp 8 Prozentpunkte niedriger – vor knapp 30 Jahren war die Differenz noch fast dreimal so groß. Ein wesentlicher Grund für fortbestehende Unterschiede ist die ungleiche Aufteilung der unbezahlten Sorgearbeit, etwa bei familiärer Kinderbetreuung, Pflege oder Haushalt (Gender Care Gap): Bei Frauen macht unbezahlte Arbeit nach den neuesten verfügbaren Zahlen 45 Prozent an der Gesamtarbeitszeit aus. Bei Männern sind es hingegen nur 28 Prozent, auch wenn Männer zum Beispiel bei der Pflege langsam mehr Aufgaben übernehmen. Um Familie und Erwerbsarbeit unter einen Hut zu bringen, arbeiten Frauen gut viermal so häufig Teilzeit wie Männer (46 Prozent gegenüber gut 11 Prozent 2018), von den Beschäftigten, die ausschließlich einen Minijob haben, sind 62 Prozent weiblich. Dieses Ungleichgewicht trägt, unter anderem wegen geringerer Karrieremöglichkeiten, wesentlich dazu bei, dass der durchschnittliche Stundenlohn von Frauen knapp 21 Prozent unter dem von Männern liegt.

Eine weitere Ursache für den Verdienstrückstand sind sehr stabile geschlechtsspezifische Präferenzen bei der Berufswahl, verbunden damit, dass „typisch weibliche“ Berufe, etwa im Pflege- und Gesundheitsbereich, meist schlechter bezahlt werden als technische Berufe, in denen Männer dominieren. 25 Prozent der weiblichen Beschäftigten mit Vollzeitstelle verdienen weniger als 2000 Euro brutto im Monat, bei den Männern sind es 14 Prozent. Immerhin wurde der Abstand bei den Entgelten in den vergangenen Jahren etwas kleiner, wozu auch der gesetzliche Mindestlohn beigetragen hat.

Noch deutlich gravierender ist die Lücke bei der Absicherung im Alter: Nimmt man gesetzliche Rente, betriebliche und private Alterssicherung zusammen, beziehen Frauen durchschnittlich ein um 53 Prozent niedrigeres Alterseinkommen als Männer. Anfang der 1990er Jahre lag der Gender Pension Gap sogar bei 69 Prozent. „Diese Entwicklung zeigt beispielhaft: Der Rückstand der Frauen wird in wichtigen Bereichen kleiner. Aber Fortschritte bei der Gleichstellung vollziehen sich meist sehr langsam“, sagt WSI-Forscherin PD Dr. Karin Schulze Buschoff, die die Studie zusammen mit Dr. Yvonne Lott vom WSI sowie Svenja Pfahl und Dietmar Hobler vom Berliner Forschungsinstitut Sowitra erstellt hat.

Schneller voran gehe es, wenn die Politik mit Investitionen und/oder verbindlichen Regulierungen für Dynamik sorge, so die Wissenschaftlerinnen und der Wissenschaftler. Das gelte etwa für die Ganztagesbetreuung von Kindern, wo sich die Quote bei den 3- bis 6-jährigen zwischen 2007 und 2017 knapp verdoppelte und bei den Kindern unter 3 Jahren sogar fast verdreifachte – freilich ohne den noch deutlich höheren Betreuungsbedarf von Eltern bislang abdecken zu können. Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der 160 größten börsennotierten Unternehmen stieg mit der Einführung einer Geschlechterquote bis 2018 auf gut 30 Prozent, wenn auch Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten im Kontrollgremium sitzen. In nicht mitbestimmten Unternehmen, in denen keine Quote gilt, lag der Anteil bei knapp 20 Prozent. In den Unternehmens-Vorständen, für die es bislang keine gesetzlichen Regeln gibt, war 2018 nicht einmal jedes zehnte Mitglied weiblich – 9 Prozent in mitbestimmten, knapp 6 Prozent in nicht-mitbestimmten Firmen (das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung rechnet auf etwas anderer Datenbasis mit 10,4 Prozent weiblichen Vorstandsmitgliedern 2019). Besser sieht es nach der WSI-Analyse auf der zweiten Führungsebene aus, wo der Frauenanteil mit 40 Prozent nur wenig niedriger war als der Anteil an allen Beschäftigten (44 Prozent). Ganz ähnlich fiel die Relation von weiblichen Betriebsratsmitgliedern und Belegschaftsanteil aus.

Verpflichtende Vorgaben für Geschlechteranteile in Vorständen sind nach Analyse der Forscherinnen und des Forschers ebenso notwendig wie ein erweiterter Geltungsbereich der Geschlechterquote in Aufsichtsräten, die bislang nur greift, wenn Unternehmen börsennotiert und zugleich paritätisch mitbestimmt sind. Um die Gleichstellung von Frauen und Männern auf breiter Linie wirksam zu fördern, empfehlen sie darüber hinaus unter anderem:

  • Stärkere Anreize für Männer, Sorgearbeit zu übernehmen, etwa durch eine schrittweise Erweiterung der Partnermonate im Elterngeld auf sechs Monate.
  • Mehr Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene geschlechteruntypische Berufe/Berufsfelder kennenzulernen.
  • Eine finanzielle Aufwertung von frauendominierten Berufen im Sozial-, Erziehungs- und Gesundheitsbereich, um diese für beide Geschlechter attraktiver zu machen.
  • Schaffung von Arbeitsplätzen in kurzer Vollzeit und Abkehr von der Vollzeit- bzw. Überstundenkultur. Voraussetzung dafür seien unter anderem eine ausreichende Personalbemessung, verbindliche Vertretungsregelungen und Beförderungskriterien, die sich nicht an der Präsenz am Arbeitsplatz bzw. Überstunden orientieren.
  • Weiterer Ausbau der institutionellen Betreuung von Kleinkindern.

*Dietmar Hobler, Yvonne Lott, Svenja Pfahl, Karin Schulze Buschoff: Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland. WSI-Report Nr. 56, Februar 2020 (pdf)

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 26.02.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Neuauflage des „Wegweiser durch die digitale Welt – für äl-tere Bürgerinnen und Bürger“ erschienen

Das Internet ist für die meisten aus ihrem Alltag nicht mehr wegzudenken. Und doch sind zwölf Millionen Menschen in Deutschland noch offline – die meisten von ihnen 50 Jahre und älter. Der kostenlose „Wegweiser durch die digitale Welt – für ältere Bürgerinnen und Bürger“ der BAGSO – Bundesarbeitsge-meinschaft der Seniorenorganisationen ist ein leicht verständli-cher Ratgeber für alle, die erste Schritte ins Internet machen wollen oder dort bereits unterwegs sind. Die Broschüre liegt nun in überarbeiteter und aktualisierter Neuauflage vor.

Der „Wegweiser durch die digitale Welt“ zeigt auf anschauliche Weise, welche unterschiedlichen Wege ins Internet führen. Er gibt einen Überblick über die Möglichkeiten des Internets und beantwortet zahlreiche Fragen: Wie halte ich online den Kon-takt zu meiner Familie? Wie kaufe ich im Internet eine Fahrkarte oder buche eine Reise? Und wie bewege ich mich sicher im Netz? In der Neuauflage finden sich erstmals Kapitel zu den The-men „Digitaler Nachlass“ und „Unterhaltung im Netz“. Der Rat-geber kann auch in einer Hörversion bestellt werden.

Die Neuausgabe des 2008 erstmals erschienenen „Wegweiser durch die digitale Welt“ wurde vom Bundesministerium für Ver-braucherschutz (BMJV) unterstützt und liegt in einer Auflage von rund 200.000 Exemplaren vor. In die Überarbeitung wurdenältere Verbraucherinnen und Verbrauchern ebenso wie Multi-plikatorinnen und Multiplikatoren einbezogen.

Die Broschüre kann kostenlos über den Publikationsversand der Bundesregierung bezogen und im Internet heruntergeladen werden:
Per Post: Postfach 48 10 09, 18132 Rostock
E-Mail: publikationen@bundesregierung.de
Tel.: 030 / 18 27 22 721 (0,14 €/Min, abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen möglich)
Fax: 030 / 18 10 27 22 721
Internet: www.bagso.de/publikationen

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 13.02.2020

Hartz IV und Co.: Mit dem Online-Rechner der Caritas können Menschen selbst ermitteln, welche Leistungen ihnen zustehen

Können Menschen nicht für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen, springt in Deutschland der Staat ein. Unter gewis-sen Voraussetzungen erhalten Menschen bei Arbeitslosigkeit ALG-II- oder (umgangssprachlich) Hartz-IV-Leistungen. Wie hoch diese sind, ermittelt jetzt ein neuer Online-Rechner der Caritas – ganz einfach, anonym und werbefrei!

Grundlage für die Berechnung ist der aktuelle Basis-Regelsatz von 432 Euro seit dem 1. Januar 2020, der maßgeblich für die gesamte Berechnung der Leistungen ist. Die Höhe des ALG-II-Anspruchs ist zum Beispiel abhängig von den Kosten für Kalt- und Warmmiete, dem Alter und der Anzahl der Kinder sowie dem Einkommen und das der Partnerin oder des Partners.

Zudem werden die jeweiligen Lebensumstände – zum Beispiel alleinerziehend – berücksichtigt. Einberechnet in die Bedarfsermittlung werden auch Faktoren wie: Schwangerschaft, Behinderungen oder Krankheit.

„Die Rechner, die das Internet bisher bereithält, sind eher kompliziert oder tendenziös und voller Werbung“, sagt Michaela Hofmann, Referentin für Armutsfragen im Diözesan-Caritasverband. „Wir wollten ein seriöses Angebot schaffen, dass den betroffenen Menschen eine verlässliche Orientierung gibt, wie hoch ihr Anspruch ist“.

Rund um den Online-Rechner finden sich auf der Website viele Fragen und Antworten zum Thema Arbeitslosengeld II. Zudem werden wohnortnahe Beratungsstellen der Caritas und ihrer Fachverbände aufgelistet.

Den neuen ALG-II-Rechner der Caritas finden Sie unter: www.caritasnet.de/alg2

Quelle: Pressemitteilung Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. vom 03.02.2020

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie äußert sich entsetzt über die Morde von Hanau. "Unsere Gedanken und Gebete sind bei den Angehörigen und den Menschen in Hanau", sagt er am Donnerstag. Dass die Behörden bei ihren Ermittlungen von einem rechtsextremistischen Hintergrund der Tat ausgehen, sei schockierend. Die Gesellschaft müsse für ihren Zusammenhalt kämpfen: "Es reicht.

Spätestens jetzt muss jedem klar sein: Wer mit den Höckes spielt und auf Hass und Ausgrenzung setzt, schürt Gewalt und solchen Irrsinn", sagte der Theologe.

"Die Diakonie steht für ein Deutschland in Vielfalt und Menschlichkeit", sagt der Präsident des evangelischen Sozialverbands. "Wir setzen uns dafür ein, dass sich hier jeder Mensch willkommen und sicher fühlt – unabhängig von Herkunft, Rasse, Religion oder Geschlecht." Dafür stehe die Diakonie im Bündnis mit allen Demokraten ein.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 20.02.2020

Die Bundesregierung bringt heute die Grundrente auf den Weg. Dazu sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Mit der Grundrente bekommen wirksame Maßnahmen gegen Altersarmut endlich Priorität. Vielen Rentnerinnen und Rentnern bleibt zukünftig der Gang zum Sozialamt erspart. Ihre Rentenansprüche aus mindestens 33 Beitragsjahren werden einfach und unbürokratisch aufgewertet. Auch Pflege- und Erziehungszeiten begründen in diesem Rahmen Ansprüche auf die Grundrente. Das ist ein großer Schritt nach vorne. Bisher machen rund die Hälfte aller Leistungsberechtigten ihre Ansprüche auf Sozialleistungen im Alter nicht geltend. Dass zukünftig bei niedrigen Rentenansprüchen automatisch geprüft wird, ob ein Anspruch auf Grundrente besteht, ist ein Zeichen des Respekts gegenüber Älteren und wird bei vielen Betroffenen Altersarmut wirksam verhindern. In Zukunft kommt es darauf an, auch für diejenigen, die keine 33 Beitragsjahre erreichen konnten, einfache und unbürokratische Freibetragslösungen zu verwirklichen."

Mehr Infos: https://www.diakonie.de/stellungnahmen/einfuehrung-der-grundrente

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 19.02.2020

Der Bundestag hat am Donnerstagabend eine Reform des Stiefkindadoptionsrechts beschlossen. Danach können künftig auch Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, ein Stiefkind adoptieren. Der Bundestag setzt damit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. März 2019 um.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Das Gesetz ist längst überfällig. Das Kindeswohl muss entscheiden, nicht der Trauschein. Viel wichtiger ist, dass Kinder in einem stabilen, sicheren Umfeld aufwachsen. Die gesellschaftliche Realität hat sich verändert, die Familienmodelle sind vielfältig. Entscheidend ist, dass Eltern Verantwortung übernehmen, Kinder sich auf stabile Beziehungen verlassen können und die Kinder bestmöglich unterstützt und auf ihrem Lebensweg begleitet werden."

Darüber hinaus sieht die Diakonie beim Adoptivrecht den Bedarf einer grundlegenden, in sich stimmigen Reform des Sorge- und Umgangsrechts bezogen auf die Vielzahl unterschiedlicher Familienmodelle, die in unserer Gesellschaft Realität sind.

Zur Stellungnahme der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/stellungnahmen/stiefkinderadoption-in-nichtehelichen-familien

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 14.02.2020

Bundesfamilienministerin Giffey will das Elterngeld reformieren. Danach sollen Eltern von kleinen Frühchen künftig einen Monat länger Elterngeld erhalten. Zudem sollen Mütter und Väter, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten wollen, mehr Möglichkeiten dazu bekommen.

Das geht aus einem jetzt bekanntgewordenen Entwurf für eine Elterngeldreform hervor. Dazu sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

"Es ist richtig Eltern mit kleinen Frühchen bestmöglich zu unterstützen und Elterngeld länger zu gewähren. Zu früh geborene Kinder brauchen viel Liebe und intensive Betreuung von Vater und Mutter für ihren Start ins Leben. Eltern brauchen dafür mehr Zeit. Zudem sind Vater und Mutter körperlich und auch psychisch enorm gefordert. Das Elterngeld auf noch mehr Partnerschaftlichkeit auszurichten und es zu flexibilisieren ist ein wichtiger Schritt. Den erlaubten Stundenumfang einer Teilzeittätigkeit auf 32 Stunden zu erhöhen reicht allerdings bei weitem nicht aus. Insgesamt brauchen wir mehr Flexibilität auch bei der Aufteilung der Elternzeitmonate zwischen Väter und Mütter. Außerdem dürfen bei allen Überlegungen von Ministerin Giffey die Belange von Alleinerziehenden nicht aus dem Blick geraten. Auch Alleinerziehende müssen alle Vorteile dieser Neuregelungen beim Elterngeld und Partnerschaftsbonus für ihre persönliche Lebenssituation nutzen können. Es dürfen nicht diejenigen benachteiligt werden, die dringend der Unterstützung bedürfen. Ich wünsche mir, dass die Pläne hier noch ehrgeiziger werden."

Seit dem Jahr 2007 hat keine Anpassung des Mindestbetrages beim Elterngeld stattgefunden. So beträgt er bei Eltern ohne oder mit geringem Einkommen 300 Euro, beim Elterngeld Plus 150 Euro. Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten plädiert die Diakonie Deutschland dafür, im Zuge der geplanten Elterngeldreform, die Mindestbeiträge beim Elterngeld künftig dynamisch an die steigenden Verbraucherpreise anzupassen.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 17.02.2020

Der 14. Februar wird auch der "Tag der Liebe" genannt, mit Milliardenumsätzen im Einzelhandel. Für viele Frauen ist aber auch der 14. Februar ein Tag der Gewalt. Durchschnittlich wird jeden Tag eine Frau von ihrem (Ex-)Partner lebensbedrohlich attackiert; jede Woche sterben dabei drei Frauen. Jede vierte Frau in Deutschland hat mindestens einmal in ihrem Leben körperliche und/oder sexuelle Übergriffe durch einen Beziehungspartner erlebt. Gewalt gegen Frauen ist ein globales Problem. Weltweit erleiden, laut Schätzungen der Vereinten Nationen, eine Milliarde Mädchen und Frauen in ihrem Leben Gewalt.

Seit 2013 mobilisiert die Kampagne "One Billion Rising" deshalb am 14. Februar in bis zu 190 Ländern zu Protestaktionen, die Solidarität mit von Gewalt betroffenen Frauen ausdrücken sollen. Auch in mehr als 130 deutschen Städten fordern heute Frauen ein Ende von Gewalt gegen Frauen. In Berlin findet von 16-18 Uhr am Brandenburger Tor eine große Tanzdemo statt.

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert die vollständige Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) in Deutschland. Trotz der bereits existierenden Regelungen und Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt (Sexualstrafrechtsreform, Gewaltschutzgesetz) besteht in Deutschland noch erheblicher Handlungsbedarf, auf den der djb regelmäßig in Stellungnahmen, Themenpapieren und Fachvorträgen hinweist. "Gewaltschutz ist eine staatliche Pflichtaufgabe, denn die Freiheit von Gewalt ist die Voraussetzung für die Ausübung aller Menschen- und Bürger*innenrechte", so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb. "Trotz etlicher erfreulicher Ansätze müssen Bund und Länder weiterhin entschlossen handeln, um die Vorgaben der Istanbul-Konvention zeitnah umzusetzen!"

Ausführliche Stellungnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention: https://www.djb.de/themen/thema/ik/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 14.02.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum heutigen Welttag der sozialen Gerechtigkeit ein Umdenken in der Familienförderung und mehr Anstrengungen bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Dabei sollten vor allem armutsfeste Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Jugendliche sowie perspektivisch die Reform des Familienlastenausgleichs aus Kindergeld und Kinderfreibeträgen ganz nach oben auf die Prioritätenliste. Nach Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes ist der Kinderfreibetrag, von dem nur Gutverdienende profitieren, in den letzten 20 Jahren proportional stärker gestiegen als das Kindergeld im gleichen Zeitraum. Und bei den Regelsätzen für Kinder und Jugendliche hat es seit dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Jahre 2010 zwar Erhöhungen gegeben, die jedoch teils kaum die Inflationsrate ausgleichen konnten.

Der Kinderfreibetrag (incl. Freibetrag für Betreuung/Erziehung/Ausbildung) ist vom Jahr 2000 bis 2020 von 5.080 Euro auf 7.812 Euro gestiegen. Das entspricht einer Erhöhung um knapp 54 Prozent. Im gleichen Zeitraum ist das Kindergeld von 138 Euro auf 204 Euro gestiegen, was nur einer Erhöhung um knapp 48 Prozent entspricht.

Beim Hartz-IV-Regelsatz in der Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche von 14 bis 17 Jahre) wird die Erhöhung von 2011 bis 2019 komplett durch die Inflationsrate aufgezehrt, in der Regelbedarfsstufe 5 (Kinder von 6 bis 13 Jahre) ist inflationsbereinigt ein Plus von rund 19 Euro zu verzeichnen, in der Regelbedarfsstufe 6 (Kinder bis 5 Jahre) inflationsbereinigt ein Plus von rund 3 Euro.

"Wir müssen uns bei der finanziellen Förderung von Kindern und Jugendlichen endlich auf diejenigen konzentrieren, die es am nötigsten haben. Durch die steuerlichen Kinderfreibeträge fällt die monatliche Nettoentlastung für Spitzenverdienerinnen und Spitzenverdiener um rund 100 Euro höher aus als das Kindergeld. Dabei wird diese Lücke immer größer. Hier brauchen wir dringend eine Reform, damit dem Staat in diesem Bereich zukünftig jedes Kind gleich viel wert ist. Bei den ärmsten Kindern wird die Hartz-IV-Regelsatzerhöhung fast vollständig von der Inflationsrate aufgefressen. Dabei müssten wir gerade diese Kinder besonders unterstützen.

Inzwischen sind eine halbe Million Kinder und Jugendliche auf die Tafeln angewiesen. Das sind 30 Prozent aller Tafelkundinnen und -kunden, und das, obwohl der Anteil der Kinder und Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung in Deutschland nur bei rund 16 Prozent liegt", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Nach wie vor alarmierend sind auch die aktuellen Pisa-Ergebnisse, nach denen Kinder aus armen Verhältnissen in ihren Leistungen deutlich hinter denen von finanziell privilegierten zurückbleiben, und dass Kinder aus armen Haushalten besonders häufig mit Lehrermangel zu kämpfen haben. An vielen Stellen gibt es Aufstiegsmöglichkeiten vor allem für Kinder aus finanziell gut gestellten Haushalten, während Bildungskarrieren für arme Kinder nahezu systematisch verhindert werden. Vor dem Hintergrund, dass Bildung als Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und für den chancengerechten Zugang zu einer angemessenen beruflichen Entwicklung nachweislich von entscheidender Bedeutung ist, stellt dies eine himmelschreiende Ungerechtigkeit dar", so Hofmann weiter.

Die den Berechnungen zugrunde liegenden Daten und dazugehörige Grafiken finden sich unter www.dkhw.de/welttag-soziale-gerechtigkeit-2020.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.02.2020

Für Initiativen, Vereine und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit aus dem gesamten Bundesgebiet besteht noch bis zum 31. März 2020 die Möglichkeit, Anträge bei den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes zu stellen und bis zu 5.000 Euro zu erhalten. In Ausnahmefällen können Projekte sogar mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden. Ziel der Förderfonds ist die Bekanntmachung der Kinderrechte und die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Aspekt der Mitbestimmung. Anträge können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen sowie Schülerinitiativen für noch nicht begonnene Projekte stellen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in den letzten fünf Jahren durch seine Förderfonds 1.956 Projekte mit insgesamt rund 6.602.000 Euro unterstützt. Durch die Fonds erhalten Projekte, Einrichtungen und Initiativen finanzielle Unterstützung, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, um Chancengerechtigkeit und faire Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunde Ernährung oder kinder- und jugendfreundliche Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, Kita-Außengeländen oder Spielplätzen. Die Schaffung sinnvoller Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität, zu kultureller Bildung und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte.

So werden zum Beispiel Projekte gefördert, die das demokratische und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen unterstützen, deren Mitbestimmung an Prozessen in Jugendeinrichtungen, Schule und Stadtteil ermöglichen, den Zugang zu Medien verbessern bzw. den kompetenten Umgang mit diesen befördern, oder Kinder und Jugendliche bei der kreativen Auseinandersetzung mit für sie relevanten Themen fördern. Ferner sollen Projekte Unterstützung erhalten, die bewegungsfördernde und interessante Spielorte im Wohnumfeld oder auf dem Schulgelände schaffen oder der Vernetzung, Sicherung bzw. Rückgewinnung von Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten dienen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist auch hier, dass die Kinder und Jugendlichen an der Planung und Durchführung des Projektes aktiv beteiligt werden.

Weitere Informationen zu den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/foerderfonds.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 18.02.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Städte und Gemeinden in Deutschland zur strengeren Beachtung der Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention auf. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation ist es zwingend die Aufgabe der Kommunen, selbstständig Richtlinien und Prozesse zu entwickeln, um die UN-Kinderrechtskonvention einzuhalten. Auch die Kommunalaufsichten müssen die Kinderrechte endlich in den Fokus nehmen, indem sie kommunale Fortbildungen anregen, Handlungsempfehlungen für Kommunen entwerfen und letztendlich Verstöße gegen kinderrechtswidriges Handeln ahnden.

Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes erstelltes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention in verschiedensten Bereichen des kommunalen Handelns angewandt werden müssen. Die Umsetzung der Konvention ist somit eine kommunale Querschnittsaufgabe und das gesamte Personal muss ressortübergreifend entsprechend geschult und informiert werden. Dazu empfiehlt das Gutachten zudem die Einrichtung einer koordinierenden Stelle in jeder kommunalen Gebietskörperschaft, die Wissen bündelt und als Ansprechpartner sowohl für die kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für die Kinder und Jugendlichen selbst dienen kann.

"Die Interessen von Kindern müssen stärker im alltäglichen Verwaltungshandeln berücksichtigt werden. Deshalb sollten betroffene Kinder und Jugendliche direkt in Verwaltungsentscheidungen einbezogen werden. Hier muss man systematisch prüfen, inwiefern die Interessen der Kinder betroffen sind und wie diese Interessen im Verwaltungsverfahren vertreten werden, beispielsweise durch speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen oder auch durch Kinder- und Jugendbeiräte oder -parlamente. Wir fordern zudem die Kommunalaufsichten dazu auf, bei Verstößen gegen Kinderrechte gegen die kommunalen Gebietskörperschaften vorzugehen. Dazu haben die Kommunalaufsichten die rechtlichen Mittel", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Gutachten "Kinderrechte im kommunalen Verwaltungshandeln" wurde im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes von Dr. Philipp B. Donath von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main erstellt. Es geht insbesondere der Frage nach, welche Rechtsfolgen und welche Verpflichtungen sich aus Artikel 3 (Vorrang des Kindeswohls) und Artikel 12 (Recht auf Beteiligung) der UN-Kinderrechtskonvention für das kommunale Verwaltungshandeln ergeben. Es kann unter www.dkhw.de/kinderrechte-verwaltungshandeln heruntergeladen werden. Die Erstellung des Gutachtens erfolgte im Rahmen eines Projekts der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der aktuellen Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (Sofia-Strategie 2016-2021) und wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 13.02.2020

Ausnahmeregelungen hinsichtlich des Werbeverbots und der Strafbarkeit streichen

In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat das Gesetz der Bundesregierung zum Verbot von sogenannten Konversionsbehandlungen behandelt und Nachbesserungen empfohlen. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Sogenannte Konversionsbehandlungen sind gefährlich und führen zu großem Leid bei den Betroffenen. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt daher die vom Bundesrat empfohlenen Nachbesserungen beim Gesetz zum Verbot von Konversionsbehandlungen. Wir fordern Bundesregierung und Bundestag dazu auf, sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren für notwendige Änderungen stark zu machen. Ziel muss ein effektives Verbot und die konsequente Ächtung dieser Angebote sein.

Der LSVD stimmt mit dem Bundesrat darin überein, dass sowohl die vorgesehenen Ausnahmeregelungen im Werbeverbot und als auch hinsichtlich der Strafbarkeit zu streichen sind. Sorgeberechtigte sollten niemals straffrei in Behandlungen von Minderjährigen einwilligen können dürfen. Die von der Bundesregierung vorgesehene Ausnahmeregelung hinsichtlich der Strafbarkeit für Erziehungsberechtigte ist verfehlt und muss ersatzlos gestrichen werden. Denn mit einer Einwilligung wird die Fürsorge- und Erziehungspflicht nicht nur in Ausnahmefällen, sondern immer gröblich verletzt.

Der Bundesrat bittet ebenfalls um eine Überprüfung der vorgesehenen Schutzaltersgrenze. Der Regierungsentwurf soll die Durchführung von Behandlungen an Volljährigen erlauben, wenn eine informierte Einwilligung vorliegt. Das hält der LSVD für verfehlt. Die Idee der wirksamen informierten Einwilligung in eine Konversionsbehandlung begegnet ohnehin grundsätzlich erheblichen rechtlichen Bedenken. Zumindest sollte in Anlehnung an die Sozialgesetzgebung eine Schutzaltersgrenze von 26 Jahren vorgesehen werden. Bei jungen Menschen in der Altersgruppe zwischen 18 und 26 Jahren ist vielfach ein vergleichbarer Schutzbedarf wie bei Minderjährigen gegeben, gerade auch was Coming-out-Verläufe und familiäre Abhängigkeiten angeht. Der LSVD unterstützt auch die empfohlenen flankierenden Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit.

Die Sicherstellung des psychischen und physischen Wohlergehens von Lesben, Schwulen, bisexuellen und transgeschlechtlichen Menschen und der Schutz vor Schäden durch Konversionsbehandlungen sind Aufgabe des Staates. Der LSVD und das Bündnis #HomoBrauchtKeineHeilung haben die Landesregierungen mit der Bitte angeschrieben, sich im Bundesrat für notwendige Veränderungen am Gesetzestext stark zu machen. Wir danken allen Landesregierungen, die für die Nachbesserungen gestimmt haben.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 14.02.2020

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 05. – 06. März 2020

Veranstalter: Evangelische Akademie Loccum

Ort: Rehburg-Loccum

Tagungsgebühren: Regulär 120 €, Ermäßigt 60 €

Seit 01.01.2019 sind mit Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes die Möglichkeiten öffentlich geförderter Beschäftigung für Langzeitarbeitslose stark ausgeweitet worden. Was haben der Soziale Arbeitsmarkt und andere Initiativen – auch auf regionaler Ebene – bislang gebracht, was hat sich als förderlich, was als hinderlich erwiesen, sind unerwünschte Nebenwirkungen eingetreten? Welche Lehren können für die Praxis und die künftigen politischen und administrativen Weichenstellungen gezogen werden?

Weitere Informationen zum Programm und die Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 07. März 2020

Veranstalter: Familien Freundlich Lichtenberg, Lichtenberger Frauen*beirat und Lesben Leben Familie (LesLeFam) e. V.

Ort: Berlin

Die Verleihung des Frauen*preises durch den Bezirksbürgermeister Michael Grunst ist Höhepunkt und Abschlussveranstaltung der Lichtenberger Frauen*woche. Unter dem Motto Lichtenberg in Frauen*hand – Sexismus hat keine Chance möchten wir Sie herzlich einladen, mit uns in den 8. März hinein zu feiern und die Träger*in des Lichtenberger Frauen*preises 2020 zu würdigen.

Es spricht Claudia von Gèlieu als Clara Zetkin über Regeln für ein gemeinsames politisches Wirken von Frauen* und Männern*, das Recht auf Arbeit und ökonomische Unabhängigkeit von Frauen* sowie die Entlastung von Care-Arbeit und Arbeitszeitverkürzung.

Es erwartet Sie ein musikalisches Programm mit:

Judiths Krise Frauen Chor
FaulenzA Trans*female Rap
Duo Akcordis Cello und Akkordeon

Ein Imbiss wird gereicht.

Auf Grund der begrenzten Plätze ist eine Anmeldung unter majel.kundel@lichtenberg.berlin.de erwünscht.

Anschließend:

Frauen*party in den 8. März, 21 Uhr
Havanna Bar, Schostakowitsch Saal
Stolzenfels Str. 1, 13018 Berlin

Termin: 04. – 06. Mai 2020

Veranstalter: AWO-Bundesakademie

Ort: Berlin

Armut in der Kindheit muss als schwerwiegende Problemlage angesehen werden, aktuell gelten rund 3 Millionen Kinder und Jugendliche als arm. Hierunter befinden sich auch viele Kinder im Krippen- und Kindergartenalter. Auch in jungen Jahren wird Armut – und damit Entbehrungen in unterschiedlichen Bereichen – zum zentralen Merkmal in der Kindheit. Für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen stellt sich der Umgang mit armutsbelasteten Kindern und Familien als Herausforderung dar. Gleichwohl muss die Kita als wichtige Ressource zur Stärkung von armutsbetroffenen Kindern angesehen werden.

Fragen und Themen der Weiterbildung:

  • Wissen zu Einkommensarmut und deren Auswirkungen
  • Reflexion der eigenen Bilder zu Armut
  • Auswirkungen von Armut
  • Belastungen der Kinder/Familien erkennen und Umgang damit in der Kita
  • Wie kann das Thema in der Kita behandelt werden? (Konzeption der Kita, Umgang mit den Familien, Vernetzung und Kooperation)
  • Ressourcen der Kinder stärken.

Weitere Informationen zum Programm und die Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 04. – 05. Mai 2020

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Weimar

Veranstaltungskosten Deutscher Verein:
Mitglieder: 145,00 € | Nichtmitglieder: 181,25 €

Tagungsstättenkosten (incl. Unterkunft/ Verpflegung/ Raum- und Technikkosten und gesetzl. Ust.):
Mitglieder: 142,00 € | Nichtmitglieder: 142,00 €

Für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Jobcentern, Kommunen und Beratungsstellen stellen die Leistungsgewährung an Unionsbürgerinnen und -bürger sowie deren Beratung eine Herausforderung dar. Der Deutsche Verein möchte daher praxisrelevante Rechtsfragen vorstellen und diskutieren, nachdem es in den vergangenen Jahren mehrere Gesetzesänderungen und eine dynamische Rechtsprechung gegeben hat. Dafür sollen Grundlagen des Freizügigkeitsrechts, der Begriff des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin und des bzw. der selbständig Erwerbstätigen i.S.d. Sozialgesetzbuchs (SGB) II, Leistungsausschlüsse im SGB II und im SGB XII sowie ihre verfassungskonforme Auslegung, Gesundheitsversorgung sowie Umgang mit Obdachlosigkeit und damit zusammenhängende Fragen des SGB VIII aufgegriffen werden.

Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte öffentlicher und freier Träger, die mit der Beratung von Unionsbürgerinnen und -bürgern, der Gewährung von Leistungen an sie oder der Wahrnehmung von Integrationsaufgaben befasst sind.

Anmeldeschluss ist am 5. März 2020.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: www.deutscher-verein.de/de/va-20-sozialleistungen-unionsbuergerinnen

Termin: 15. Mai 2020

Veranstalter: Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V.

Ort: Frankfurt am Main

Sie werden eingeladen, familienpolitische Leistungen mal durch die Brille migrantischer Familien
anzuschauen. Kennen die Familien diese Leistungen, das Elterngeld und Kindergeld sowie den
Kinderzuschlag? Können die Familien daran partizipieren? Und welche Voraussetzungen müssen sie erbringen? Welche Rolle spielen Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus?

Die Veranstaltung richtet sich an Eltern, an pädagogische Fachkräfte und Multiplikator*innen sowie
an die interessierte Öffentlichkeit.

Mitwirken wird u.a.:
Claudius Voigt, Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V., Münster,
Projekt Q – Büro zur Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung.

Gesprächsrunde mit Praktiker*innen von Beratungsstellen, Familienzentren und
Migrant*innenorganisationen.

Weitere Informationen über die Webseite www.verband-binationaler.de oder über Facebook.

AKTUELLES

Erste Ergebnisse der Nacht der Solidarität hat Senatorin Elke Breitenbach am 7. Februar 2020 auf einer Pressekonferenz vorgestellt. Sie bilden die Grundlage für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der bisherigen Angebote für Obdachlose. Einen Überblick über die Ergebnisse können Sie hier herunterladen.

Straßenzählung

Nacht der Solidarität – Erste Ergebnisse 07.02.2020, PDF-Dokument (1.5 MB)

Download

Befragung Kältehilfeunterkünfte – Vergleich zur Straßenzählung

Befragung Kältehilfeunterkünfte – Vergleich zur Straßenzählung 19.02.2020, PDF-Dokument (943.7 kB)

Download

Ergebnisse des dritten Regenbogenparlaments in Hamburg

Wie lässt sich Akzeptanz von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen und queeren Kindern und Jugendlichen (LSBTI) in der Jugendarbeit und Bildung, in der Kinder- und Jugendhilfe, in Schule und Medien fördern und LSBTI-Feindlichkeit entgegentreten? Die presse@lsvd.de kostenfrei bestellt werden.

Beim dritten bundesweiten Regenbogenparlament „Akzeptanz von LSBTI* in Jugendarbeit und Bildung“ diskutierten Lehr- und Fachkräfte aus den Bereichen Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Verwaltung und Jugendverbandsarbeit sowie Politiker*innen, Wissenschaftler*innen und Aktivist*innen aus dem Inland und Ausland darüber, wie Regenbogenkompetenz in der Kinder- und Jugendarbeit, in Schule und Medien erhöht werden kann.

Aus dem Inhalt

Queering Jugendarbeit – Sichtbarkeit, Empowerment und Diskriminierungsschutz für eine demokratische Gesellschaft. Keynote von Prof. Dr. Melanie Groß (Professur für Erziehung und Bildung mit dem Schwerpunkt Jugendarbeit an der FH Kiel)

Fachforum 1: Jugendverbandsarbeit queer gedacht?!
mit Julia Niedermayer (Bundesleitung, Katholische junge Gemeinde KjG), Oliver Ohm (Fachvorstand Vielfalt, Landesjugendring Niedersachsen), Michael Rogenz (DLRG-Jugend – Referent für allgemeine und politische Jugendbildung), Nora Meduri (Projektkoordinator*in und Bildungsreferent*in Jugendnetzwerk Lambda)

Fachforum 2: Vielfältige Geschlechter in der Kinder- und Jugendhilfe
mit Mirja Janine Sachs (Vorstand von Trans* in Niedersachsen), Andreas Schröder – Fachl. Leitung Queer Leben), Ursula Rosen (2. Vorsitzende_r, Intersexuelle Menschen e.V.)

Fachforum 3: Vielfalt in Schule und Unterricht stärken
mit Frank Thies (Bisexuelles Netzwerk / Julius-Leber-Schule), Svea Meyer-Nixdorf (Magnus-Hirschfeld-Zentrum, Schulaufklärungsprojekt „Soorum”), Jean Matthias Dilg & Tom Oberle (Landesschüler*innenvertretung Rheinland-Pfalz), Silke Arndt-Olejarz (1. Vorsitzende_r Intersexuelle Menschen e.V.)

Fachforum 4: Jugend international – jung & engagiert für Vielfalt und Menschenrechte
mit Ruslan (Coming-Out St. Petersburg), Hanna Schüßler (Fachreferentin Inclusion & Diversity, JUGEND für Europa) & Inge Linne (Projektreferentin Europäische Projekte und Veranstaltungen, JUGEND für Europa), Anton (T-Action St. Petersburg), Lara Maibaum (Teilnehmende aus dem Jugendaustausch „For our Rainbow Future“), Andrea Arnemann (Aufsichtsratsvorsitzende von AFS Interkulturelle Begegnungen / Mitbegründerin von QueerTausch/QueerExchange)

Fachforum 5: Queer und sicher im Netz
mit Dr. Claudia Krell (Deutschen Jugendinstitut), Sarah Bast (Gorizi – Bundesweites Portal für junge Lesben – Frauenzentrum Mainz), Pavlo Hrosul (Kampagne”#NoHateMe – Stoppt digitales Mobbing”)

Podiumsdiskussion „Jugendpolitik queer gedacht“
mit Hetav Tek (Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Bundesjugendrings), Caroline Lentz (Stadträtin für Die Linke in Dresden / Linksjugend Sachsen), Timo Hackemann (Jusos Hamburg / SPDqueer Hamburg), Joe Goldyn (Jugendnetzwerk lambda::nord)

Was sind die Regenbogenparlamente?

Das Regenbogenparlament ist Teil des LSVD-Projekts „Miteinander stärken. Rechtspopulismus entgegenwirken“ und finden seit 2018 als bundesweite Foren statt, um dem fachlichen Austausch zum Thema „Regenbogenkompetenz“ in den wichtigsten Gesellschafts- und Politikbereichen zu intensivieren. Gleichzeitig will dieses Format Impulsgeber sein für neue Allianzen und Bündnisse zwischen LSBTI*-Vereinen, Multiplikator*innen und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen. Das erste Regenbogenparlament fand in Berlin, das zweite Regenbogenparlament in Köln statt.rene.mertens@lsvd.de anmelden.

Das Regenbogenparlament in Hamburg war eine Veranstaltung des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) in Kooperation mit der Hamburger Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) sowie der Universität Hamburg. Die Veranstaltung wurde unterstützt von: Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Hamburg, LSVD-Landesverband LSBTI* Mecklenburg-Vorpommern „Gaymeinsam“ und German Rainbow Golfers sowie – im Rahmen einer Mobilitätspartnerschaft – von FlixMobility GmbH (Flixbus). Moderiert wurde das Regenbogenparlament von Alfonso Pantisano (LSVD-Bundesvorstand).

Der Familien- und Sozialverein des LSVD als Projektträger wird gefördert in der Strukturentwicklung zum bundeszentralen Träger im Themen- und Strukturfeld „Akzeptanzförderung und Empowerment für lesbische, schwule, bi- und intersexuelle beziehungsweise intergeschlechtliche Menschen und ihre Angehörigen“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.

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Aktuell stehen zehn Kitas und zehnlokaleBündnisse für frühe Bildung im Finale des Deutschen Kita-Preises und fiebern der Jury-Entscheidung entgegen.Sie alle zeigen, wieguteQualität in der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung aussehen kann.

Deutschlandweit engagieren sich aber noch viele weitere Einrichtungen und Initiativen dafür, dass Kinder bestmöglich gefördert werden.Aus diesem Grund loben das Bundesfamilienministerium und die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung gemeinsam mit weiteren Partnern auchim nächsten Jahrden Deutschen Kita-Preis aus. Ab sofort können alleinteressiertenKitas und Bündnissemit ihrer Bewerbung um den Deutschen Kita-Preis 2021 beginnen.

Wie läuft die Bewerbung ab? Unterwww.deutscher-kita-preis.de/bewerbungkönnen sie sich registrieren, die Bewerbungsfragen beantworten und ihr Motivationsschreiben erstellen. Der Bearbeitungsstand kann jederzeit gespeichert werden. Die fertigen Unterlagenkönnen die Teilnehmendenzwischen dem 15. Mai und 15. Juli 2020 einreichen– mit etwas Vorarbeit reicht dann ein einfacher Klick auf den Absende-Button.

Preisverdächtig sind Kitas und lokale Bündnisse, die die Kinder überzeugend in den Mittelpunkt ihrer pädagogischen Arbeit stellen, Fachkräfte, Eltern und Nachbarschaft einbinden sowie aus ihren Erfahrungen lernen. Bei der Auswahl werden ganz bewusst nicht nur gute Ergebnisse in den Blick genommen – auch gute Prozesse und die Gegebenheiten vor Ort werden berücksichtigt. Denn Qualität in der frühen Bildung hat viele Gesichter. Fünf Kindertageseinrichtungen und fünf Bündnisse werden mit dem Preis geehrt. Die Auszeichnung ist mit insgesamt 130.000 Euro dotiert. In den beiden Kategorien „Kita des Jahres“ und „Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres“ wartet ein Preisgeld von jeweils 25.000 Euro auf die Erstplatzierten. Zudem werden pro Kategorie vier Zweitplatzierte mit jeweils 10.000 Euro ausgezeichnet.Informationen zur Bewerbung, den Kriterien und dem Auswahlverfahren finden Sie auf www.deutscher-kita-preis.de.

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Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie

Vielfalt Familie unterstützen: Stiefkindadoption für nichteheliche Familien ist nur ein erster Schritt!

29.01.2020 – Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung zum Thema „Stiefkindadoptionen in nichtehelichen Familien“ im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz befürwortet das ZFF die schrittweise Abkehr vom Primat der Ehe. Gleichzeitig mahnt es jedoch weitere Schritte an, um der Vielfalt Familie gerecht zu werden.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF): „Nichteheliche Lebensformen dürfen gegenüber der Ehe nicht benachteiligt werden. Für das ZFF ist das Wohlergehen der Kinder und die Bereitschaft der Übernahme von Sorgeverantwortung Mittelpunkt aller Reformüberlegungen und zwar unabhängig von der gewählten Lebensform der Eltern. Das ZFF begrüßt daher die Intention des Gesetzentwurfs, denn die Familienpolitik und das Familienrecht müssen die geänderten Lebensbedingungen von Familien stärker berücksichtigen und sich dabei an Bedürfnissen von Eltern und Kindern orientieren.“

Reckmann fährt fort: „Wir können jedoch nicht nachvollziehen, warum der Orientierungsrahmen für die Adoptionsvermittlungsstellen bezüglich der Kriterien zur Prüfung der Paarbeziehungsstabilität weiter verschärft wurde. Unverheiratete Paare müssen nicht mehr nur zwei Jahre, wie ursprünglich im Referentenentwurf vorgesehen, sondern vier Jahre zusammenleben, bevor sie eine Stiefkindadoption durchführen können.

Daneben sind in der gegenwärtigen Situation lesbische Ehepaare bzw. die nicht austragende Mit-Mutter auf eine Stiefkindadoption angewiesen. Vor allem für diese Familien trägt dies, zusammen mit der Pflichtberatung im neuen Adoptionshilfe-Gesetz und dem veralteten Abstammungsrecht, zu einer weiteren Verschärfung ihrer ohnehin schwierigen rechtlichen Situation bei. Das ZFF setzt sich dafür ein, dass sich Familienpolitik und Familienrecht an allen Familienformen orientieren. Dazu gehört auch die automatische Mitmutterschaft im Rahmen einer Reform des Abstammungsrechts. Nur so schaffen wir gute Rahmenbedingungen für die Vielfalt Familie!“

Die Stellungnahme des ZFF vom 26.09.2019 anlässlich des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoptionen in nichtehelichen Familien finden Sie hier.

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Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie

Familien von Anfang an begleiten: AWO und ZFF fordern bessere Ausstattung von Familienbildung

Berlin, 28. Januar 2020 Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt e.V. (AWO) und das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) veröffentlichen heute ein umfangreiches Positionspapier zu Chancen, Wirkungsweisen und Herausforderung der Familienbildung und fordern deren flächendeckenden Ausbau.

Kinder in dieser komplexen und globalisierten Welt zu erziehen und sie auf ihrem Weg hin zum Erwachsensein zu begleiten, ist eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe und Herausforderung zugleich. Tagtäglich erbringen Eltern und Familien durch die Bewältigung umfassender Erziehungs-, Bildungs-, Sozialisations- und Fürsorgeaufgaben vielfältige Leistungen, die für den Zusammenhalt und die Zukunft unserer Gesellschaft grundlegend sind. Unabhängig von Bildungsstand oder sozioökonomischem Status haben Familien in unterschiedlichen Phasen ihres Familienlebens Fragen, das Bedürfnis nach Begegnung und Austausch mit anderen, aber auch nach konkreter Begleitung und Beratung.

Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Unbestritten trägt Familienbildung mit ihren vielfältigen Angeboten über alle Familienphasen hinweg dazu bei, dass Familienleben gelingen kann und Kinder im Wohlergehen aufwachsen können. Für uns sind Erziehung und Bildung auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Gute Familienbildung braucht entsprechende Rahmenbedingungen: verbindliche Finanzierung, zeitgemäße Förderstrukturen und gute Arbeitsbedingungen für ihre Fachkräfte. Mit dem vorliegenden Positionspapier machen sich AWO und ZFF stark für ein flächendeckendes, qualitativ hochwertiges und auskömmlich finanziertes Bildungs- und Unterstützungsangebot für alle Familien in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld: Familienbildung als Chance und Maßnahme universeller Prävention muss ernstgenommen und gestärkt werden!“

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, fährt fort: „Ein gutes Familienleben bietet Kindern, Jugendlichen und Eltern Halt und sorgt für ein gesellschaftliches Miteinander. Gleichzeitig stehen Familien heute vielfach vor der Herausforderung, Veränderungen in Gesellschaft, Arbeitswelt und Geschlechterverhältnissen zu leben. Deswegen brauchen Familien neben geeigneten ökonomischen Rahmenbedingungen auch die unterstützende, stärkende Aufmerksamkeit in ihren nahräumlichen Lebenswelten. Die Familienbildung kann einen Beitrag dazu leisten. Sie muss Familien zuverlässig vor Ort zur Verfügung stehen!“

Das Positionspapier „Familien begleiten – von Anfang an!“ finden Sie hier.

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ZFF-Info

ZFF-Info 02/2020

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt über eine Vorlage des Oberlandesgerichts Hamm. Die Vorlage betrifft den Versorgungsausgleich bei Ehescheidung, hier in der Form der sogenannten externen Teilung von Betriebsrenten nach § 17 VersAusglG. Der Versorgungsausgleich wird heute grundsätzlich im Wege der sogenannten internen Teilung durchgeführt, bei der das Familiengericht für die ausgleichsberechtigte Person ein Anrecht bei dem Versorgungsträger überträgt, bei dem auch das im Versorgungsausgleich zu teilende Anrecht der ausgleichspflichtigen Person besteht. Nach § 17 VersAusglG ist hingegen auf Wunsch des Versorgungsträgers auch gegen den Willen der ausgleichsberechtigten Person die sogenannte externe Teilung vorzunehmen. Dies gilt für Anrechte aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse, sofern sie nicht die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten. Bei der externen Teilung begründet das Familiengericht für die ausgleichsberechtigte Person ein Anrecht bei einem anderen Versorgungsträger. Hierbei kann es nach Einschätzung des vorlegenden Gerichts zulasten der ausgleichsberechtigten Person zu erheblichen Transferverlusten kommen. Die Ausgleichsberechtigten, überwiegend Frauen, erhalten danach unter Umständen eine geringere Altersversorgung aus Betriebsrenten als bei interner Teilung und als die Ausgleichspflichtigen. Hintergrund ist die Zinsentwicklung der vergangenen Jahre. Diese schlägt sich bei der Berechnung der Höhe des für die ausgleichsberechtigte Person bei dem anderen Versorgungsträger zu begründenden Anrechts nieder, weil es aufgrund der Zinsentwicklung bei externer Teilung zu einem für die ausgleichsberechtigte Person ungünstigen Rechnungszinsgefälle zwischen Quell- und Zielversorgung kommen kann.

Das vorlegende Gericht sieht in der Regelung des § 17 VersAusglG eine Verletzung des sich aus Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 GG ergebenden Halbteilungsgrundsatzes und des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG), da insoweit eine annähernd gleiche Aufteilung des Erworbenen zwischen den geschiedenen Ehepartnern nicht gewährleistet sei.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 17.01.2020

Deutsches Institut für Menschenrechte erstellt konkretes Konzept mit Fördermitteln des BMFSFJ

Bundesfrauenministerin Giffey hat den Startschuss zum Aufbau einer Monitoringstelle gegen Gewalt an Frauen und zur Bekämpfung des Menschenhandels gegeben. Das BMFSFJ fördert dazu seit Januar 2020 mit rund 500.000 Euro ein Projekt des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR). Ziel ist es, bis Ende des Jahres ein konkretes Konzept für die neue Monitoringstelle fertig zu stellen. Das Vorhaben ist Teil der Umsetzung der sogenannten Istanbul-Konvention („Europaratsübereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“) sowie der Europaratskonvention zur Bekämpfung des Menschenhandels.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey: „Im Kampf gegen Gewalt an Frauen ist die 2018 in Deutschland in Kraft getretene Istanbul-Konvention ein Meilenstein. Deutschland ist der Konvention beigetreten und hat sich damit dazu bekannt, konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Der Aufbau der Monitoringstelle ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Konvention. Mithilfe der Monitoringstelle können wir Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt und gegen Menschenhandel künftig noch effektiver steuern und neue Strategien entwickeln, damit Unterstützung, Schutz und Beratung auch wirklich bei den Betroffenen ankommen. Als Frauenministerin arbeite ich mit aller Kraft daran, dass von Gewalt betroffene Frauen und auch Männer Hilfe erhalten und dass die Prävention gestärkt wird: Gewalt gegen Frauen geht uns alle an – gemeinsam sind wir stärker als Gewalt.“

Am 1. Februar 2020 jährt sich für Deutschland zum zweiten Mal das Inkrafttreten der sogenannten Istanbul-Konvention. Deutschland hat sich mit der Konvention dazu verpflichtet, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu geben und Gewalt zu verhindern.

Die Bundesregierung setzt mit der geplanten unabhängigen Monitoringstelle nicht nur die Vorgaben der Istanbul-Konvention noch gezielter um, sondern greift zugleich auch die Empfehlungen des Europarates zur Bekämpfung von Menschenhandel auf. Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) wird daher auch ausarbeiten, wie die Monitoringstelle zur effektiveren Bekämpfung aller Formen des Menschenhandels beitragen kann.

Das DIMR hat die Aufgabe, die Umsetzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands zu beobachten und zu befördern. Das Institut ist bereits seit 2009 bzw. 2015 mit dem unabhängigen Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention beauftragt und hat dafür entsprechende Monitoringstellen eingerichtet.

Das DIMR ist eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution nach den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen sowie dem Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG).

Weitere Maßnahmen des BMFSFJ gegen Gewalt an Frauen

Im November 2019 hat Bundesfamilienministerin Giffey die bundesweite Initiative „Stärker als Gewalt“ gestartet, in der sich Organisationen zusammengeschlossen haben, die im Bereich Hilfe und Unterstützung aktiv sind. Die Initiative wendet sich ausdrücklich an betroffene Frauen und Männer, aber auch an ihr Umfeld. Die Internetseite der Initiative bündelt eine Vielzahl an Hilfs- und Beratungsangeboten: https://staerker-als-gewalt.de/.

Die Initiative ist eingebettet in das Gesamtprogramm der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen und ihren Kindern im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention und des Koalitionsvertrags. Seit 2018 arbeitet der von Ministerin Giffey eingerichtete Runde Tisch von Bund, Ländern und Gemeinden, mit dem das Hilfenetz deutlich verstärkt und verbessert werden soll. Mit dem Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ will das Bundesfrauenministerium in den nächsten vier Jahren ab 2020 insgesamt 120 Millionen Euro zusätzlich für den Ausbau von Beratungsstellen und Frauenhäusern bereitstellen. Die entsprechenden Fördergrundlagen und das Förderverfahren werden in den kommenden Wochen auf der Internetseite des BMFSFJ veröffentlicht.

Hilfetelefon berät rund um die Uhr in 17 Sprachen

Hilfe und Rat gibt es auch beim bundesweiten Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“. Unter der Nummer 08000 116 016 bekommen Betroffene und ihr Umfeld Unterstützung und Informationen, zum Beispiel über Beratungsstellen in ihrer Nähe.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31.01.2020

Bundesfamilienministerin Giffey würdigt die Verdienste der Stiftung: Über vier Millionen Mütter profitierten von den Kuren – Zahl der unterstützten Väter steigt

Das Müttergenesungswerk (MGW) feiert heute seinen 70. Geburtstag. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey gratuliert zum Jubiläum und würdigt die Verdienste der Stiftung: „Über 4 Millionen Mütter konnten in den vergangenen 70 Jahren von den Kuren profitieren und kehrten gestärkt in den Alltag zurück. Frauen sind auch heute noch meistens diejenigen, die sich – oft neben beruflicher Tätigkeit – besonders um die Familie kümmern: um die Kinder, um den Haushalt, zunehmend auch um pflegebedürftige Angehörige. Eine Kur in einer Klinik des Müttergenesungswerks gibt ihnen Zeit zum Luftholen und Auftanken. Sie hilft ihnen, sich wieder stärker auf sich selbst zu konzentrieren. Erfreulicherweise bringen sich aber auch Väter immer stärker in die Familien- und Erziehungsarbeit ein. Das Müttergenesungswerk hat diese gesellschaftliche Entwicklung aufgegriffen und bietet heute auch spezielle Angebote für Väter an. Mittlerweile gehen jährlich etwa 2.000 Väter in Kur –Tendenz steigend. Diese Entwicklung werden wir weiter unterstützen. Denn auch Papas brauchen neue Energie“, so Franziska Giffey.

Jahrzehntelang setzte sich das Müttergenesungswerk dafür ein, dass Kurmaßnahmen gesetzlich geregelt werden. Heute gehören sie zu den Pflichtleistungen der Gesetzlichen Krankenkassen. Belastete Mütter und Väter haben damit, sofern auch eine entsprechende medizinische Indikation besteht, ein Recht auf Vorsorgemaßnahmen mit oder ohne Kinder in den Kliniken des MGW. In keinem Land der Welt hat die Genesung von Müttern und Vätern einen vergleichbar hohen Stellenwert – es ist das Verdienst von Generationen von Frauen, die sich als Vertreterinnen des Müttergenesungswerkes hartnäckig für die Belange von gesundheitlich belasteten Eltern engagiert haben.

Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz wurde 2012/2013 die Grundlage geschaffen, dass auch pflegende Angehörige Kurangebote in Einrichtungen des MGW in Anspruch nehmen können. Der Bedarf wächst stetig für pflegende Frauen, aber auch für pflegende Männer.

Dazu Ministerin Giffey: „Ich bin sehr froh, dass wir Bau- und Umbaumaßnahmen in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes fördern können. Die mittlerweile sechs Millionen Euro jährlich, die das Bundesfamilienministerium dem Müttergenesungswerk gewährt, sind eine gute Investition für die Gesundheit von Müttern, Vätern, Kindern und pflegenden Angehörigen“.

Elly Heuss-Knapp, die Frau des ersten Bundespräsidenten, gründete 1950 die nach ihr benannte Stiftung „Elly Heuss-Knapp-Stiftung – Müttergenesungswerk“. Zu Beginn standen die Belastungen der Familien durch die Kriegsfolgen im Vordergrund. Elly Heuss-Knapp erreichte, dass im Kriegshilfenfolgengesetz das Wort „Mütter“ aufgenommen wurde. Dadurch kamen viele Kriegswitwen zur Kur aber auch Mütter von behinderten Kindern oder Landfrauen. Erst später kamen Angebote für Mütter mit ihren Kindern dazu.

Unter dem Dach des MGW sind 74 Kliniken zusammengeschlossen, die Vorsorge- und Rehamaßnahmen für die unterschiedlichen Zielgruppen anbieten. Jährlich nehmen fast 50.000 Mütter sowie 2.000 Väter an Kurmaßnahmen in den Kliniken des MGW teil. Dazu kommen rund 70.000 Kinder, die mit ihren Müttern oder Vätern zur Kur fahren. Zum Netzwerk des MGW gehören mehr als 1.000 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände, die Interessierte unter anderem bei der Antragsstellung unterstützen.

Mehr Informationen über das Müttergenesungswerk finden Sie hier: www.muettergenesungswerk.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31.01.2020

Ministerin Giffey und DIW-Professorin Spieß stellen Gutachten zur Auswirkung der Ganztagbetreuung vor

Welche Auswirkungen hat der Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder auf die Erwerbstätigkeit der Eltern und insbesondere der Mütter? Welche Mehreinnahmen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie Einsparungen bei Sozialleistungen sind zu erwarten? Dieser Frage ist das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) im Auftrag des BMFSFJ in einem Gutachten nachgegangen. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Prof. Dr. C. Katharina Spieß (Leiterin der Abteilung Bildung und Familie im DIW Berlin) haben die Ergebnisse heute im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt.

Kernergebnis des Gutachtens ist: Die Erwerbstätigkeit und das Erwerbsvolumen von Müttern steigt, wenn es mehr Ganztagsangebote für Grundschulkinder gibt. Je nach durchgerechnetem Szenario steigt dem Gutachten zufolge die Erwerbsquote von Müttern um 2 bis 6 Prozentpunkte. Familien haben dadurch ein höheres Einkommen und sind seltener auf Sozialtransfers angewiesen. Und auch die öffentlichen Haushalte profitieren von höheren Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen und müssen weniger für Sozialtransfers ausgeben. Die Mehreinnahmen liegen je nach Szenario zwischen einer und zwei Milliarden Euro pro Jahr.

Bundesfamilienministerin Giffey:

„Für uns als Familienministerium geht es beim Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung vor allem um die Chancengerechtigkeit für alle Kinder und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Davon profitieren Kinder, Eltern und auch die Arbeitgeber. Was bisher aber kaum diskutiert wird: Die Ganztagsbetreuung hat auch einen volkswirtschaftlichen Nutzen – und der liegt unserem Gutachten zufolge bei bis zu 2 Milliarden Euro pro Jahr. Das ist also ein weiteres, gutes Argument, um intensiv am Ausbau der Ganztagsbetreuung zu arbeiten.“

Frau Prof. Dr. Spieß (DIW Berlin) erläutert:

„Unser Gutachten zeigt, dass der Ausbau der Betreuungsangebote sich zu einem nicht unerheblichen Teil selbst finanziert. Der Ausbau ermöglicht Frauen, überhaupt erwerbstätig zu sein oder ihre Arbeitszeit aufstocken. Das kommt nicht nur den Familien zugute. Unter dem Strich verzeichnen Staat und Sozialversicherungen deutliche Mehreinnahmen. Das sorgt dafür, dass sich der Ausbau von Ganztagsangeboten zum Teil selbst finanziert – je nach Szenario und Kostenschätzung zu 30 bis 90 Prozent."

Weitere Ergebnisse des Gutachtens:

Der Hauptfokus des DIW-Gutachtens liegt darauf, die fiskalischen Effekte des Ausbaus der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder abzuschätzen. Vergleicht man diese fiskalischen Mehreinnahmen mit den Gesamtkosten des Ausbaus, die in früheren Studien geschätzt wurden, ergibt sich ein „Selbstfinanzierungsanteil“ von 32 bis 72 Prozent. Setzt man die jährlichen Mehreinnahmen in Relation zu den jährlichen Betriebskosten der zusätzlich nachgefragten Ganztagsplätze, so ergibt sich ein Selbstfinanzierungsanteil je nach Szenario von etwa 40 bis 89 Prozent.

Unter dem folgenden Link finden Sie das DIW-Gutachten: http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.702895.de/diwkompakt_2020-146.pdf

Umsetzung des Rechtsanspruchs bis 2025

Im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode wurde vereinbart, dass bis 2025 der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt werden soll. Dazu unterstützt der Bund die Länder mit Finanzhilfen in Höhe von zwei Milliarden Euro. Diese werden über ein Sondervermögen des Bundes zur Verfügung gestellt, dass das Bundeskabinett am 13. November 2019 auf den Weg gebracht hat. Die Regelungen zum Rechtsanspruch und für die Finanzhilfen an die Länder folgen noch in diesem Jahr.

Bund und Länder haben sich bereits in einer Arbeitsgruppe über den Umfang des Rechtsanspruchs verständigt: Der Rechtsanspruch soll eine Betreuung von 8 Stunden an 5 Tagen pro Woche für die Klassen 1 bis 4 regeln. Auch die Ferienbetreuung soll abgedeckt sein, höchstens 4 Wochen Schließzeiten sollen noch möglich sein.

Nach Berechnungen des Deutschen Jugendinstituts liegen die Kosten bei einer Betreuungsquote von 75% für die Investitionskosten zwischen 4,4 und 6,5 Milliarden Euro und bei den Betriebskosten pro Jahr zwischen 2,6 und 3,9 Milliarden Euro.

Weitere Informationen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung finden Sie auf unserer Internetseite: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/kinderbetreuung/ganztagsbetreuung/betreuungsluecken-fuer-grundschulkinder-schliessen/133604

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.01.2020

Vorschläge zur Weiterentwicklung der Präventionsarbeit sollen bis Frühjahr 2020 erarbeitet und dem Bundeskabinett vorgelegt werden

Bundesfamilienministerin Giffey und Bundesinnenminister Seehofer haben heute mit Fachleuten über die aktuelle Präventionsarbeit der Bundesregierung beraten. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie bestehende Programme langfristig weiterentwickelt werden müssen, um die Qualität und Wirkung der Präventionsarbeit insbesondere in den Themenfeldern Rechtsextremismus und Antisemitismus langfristig zu stärken.

Das Fachgespräch ist ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, das am 30. Oktober 2019 im Bundeskabinett beschlossen wurde. Wesentlicher Bestandteil des Maßnahmenpakets sind der Ausbau und die Verstetigung der vorhandenen Präventionsprogramme, beispielsweise „Demokratie leben!“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Die Attacken auf engagierte Demokratinnen und Demokraten vor Ort, die Einschüchterungen und Angriffe, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den Kommunen erleben, all das zeigt, dass der Rechtsextremismus eine reale Gefahr für unsere Demokratie ist. In dieser Situation müssen wir die Kräfte bündeln und die Arbeit der Bundesregierung eng abstimmen – genau dazu dient der Schulterschluss zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Bundesfamilienministerium heute. Es braucht beides: Einerseits konsequente Strafverfolgung und null Toleranz für rechtsextreme Angriffe. Andererseits die Unterstützung der Menschen, die vor Ort Hass und Menschenfeindlichkeit entgegentreten. Wir stehen für Beides: die ausgestreckte Hand und das Stoppsignal. Das Stoppsignal geht dabei an all diejenigen, die die Grenzen der freiheitlichen Grundordnung überschreiten. Um die engagierten Demokratinnen und Demokraten noch besser zu fördern, müssen wir die rechtlichen Grundlagen anpassen. Mit dem heute gestarteten Dialog werden wir herausarbeiten, welche konkreten Schritten dazu nötig sind.“

Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: „Als Bundesinnenminister ist es mir wichtig, dass alle Menschen in Deutschland sicher leben können. Sicherheit und Prävention gehören zusammen. Neben dem Staat kommt der Gesellschaft heute mehr denn je eine zentrale Rolle im Kampf gegen Extremismus und Antisemitismus zu. Vereine und Verbände sind gerade im ländlichen Raum besonders wichtige Partner. Sie sind oft das verbindende Element in unserer Gesellschaft. Mit dem Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ wollen wir ihnen sinnbildlich den Rücken stärken. Mein Haus wird zudem zu einem Bund-Länder-Austausch einladen, um die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden mit staatlichen und zivilgesellschaftlichen Trägern der Prävention im gemeinsamen Einsatz gegen Rechtsextremismus auszubauen.“

Tragende Säulen der „Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung“ sind Maßnahmen der politischen Bildung, das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Die Bundesprogramme starten 2020 in eine neue Förderperiode.

Stärkung der politischen Bildung und des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“

Die Stärkung politischer Kompetenz und Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger sowie die Auseinandersetzung mit extremistischem Denken und Handeln ist eine der wichtigsten Aufgaben der Arbeit der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB). 2020 wird die Arbeit der BpB durch einen deutlichen Personalzuwachs von mehr als 20% und zusätzliche Haushaltsmittel für Maßnahmen der politischen Bildung gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus sowie neue Ansätze in ländlichen Räumen und im Netz gestärkt. Ein Schwerpunkt in der Arbeit der BpB liegt in der Durchführung des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ mit einem jährlichen Fördervolumen von 12 Mio. Euro. https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/gesellschaftlicher-zusammenhalt/zusammenhalt-teilhabe/zusammenhalt-teilhabe-node.html

Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird auch in den kommenden Jahren mit über 115 Mio. Euro pro Jahr ausgestattet. Für die Förderperiode 2020-2023 stehen insgesamt über 460 Millionen Euro zur Verfügung. Schwerpunkte des Bundesprogramms sind die Arbeit gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus sowie die Stärkung des lokalen Engagements in den 300 lokalen „Partnerschaften für Demokratie“ und der Teams der Mobilen, Opfer- und Ausstiegsberatung vor Ort. Ab 2020 werden außerdem eine Vielzahl von Modellprojekten und erstmals 14 bundesweit arbeitende, themenbezogene Kompetenznetzwerke und Kompetenzzentren gefördert, um verschiedenen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegen zu wirken und Demokratie zu fördern.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/-demokratie-leben—erfolgreicher-start-in-die-neue-foerderperiode-2020-2023/144394

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.01.2020

Bundesministerin Giffey startet Bundesprogramm gegen Gewalt an Frauen und kündigt Gleichstellungstrategie der Bundesregierung an

Das Jahr 2020 steht ganz im Zeichen der Gleichstellung – für entsprechende Projekte stehen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) insgesamt 21 Millionen Euro zur Verfügung und damit 3,5 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Hinzu kommen im Jahr 2020 35 Millionen Euro aus dem neuen Bundesprogramm „Gegen Gewalt an Frauen“ zur Stärkung der Beratungsstellen und Frauenhäuser.

Bundesministerin Dr. Franziska Giffey betonte auf ihrer ersten Pressekonferenz des neuen Jahres: „Von echter Gleichstellung sind wir noch weit entfernt – solange Frauen viel schlechter bezahlt werden als Männer, solange sie in Führungspositionen unterrepräsentiert sind und viel häufiger Opfer von Partnerschaftsgewalt werden, braucht es den besonderen Fokus auf die Frauenpolitik. Aber auch Männer brauchen Unterstützung, zum Beispiel wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht. Deshalb müssen auch sie Adressaten und Nutznießer unserer Gleichstellungspolitik sein. Denn nur partnerschaftlich kommen wir wirklich weiter.“

Die Ministerin kündigte noch für dieses Jahr die Verabschiedung einer Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung an. Außerdem sei die Gründung eines Gleichstellungsinstituts geplant. Auch auf europäischer Ebene werde das BMFSFJ Impulse setzen. Die EU-Ratspräsidentschaft ab Sommer solle dafür genutzt werden, um in Deutschland und in Europa die Frauenrechte und die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern ein Stück voranzubringen.

Als Beispiele für die konkrete Gleichstellungspolitik hierzulande stellte Bundesministerin Giffey zwei Förderprojekte vor: Das Digitale Deutsche Frauenarchiv (DDF) und das Projekt „Männer stärker in die Gleichstellungspolitik“ vom Bundesforum Männer.

Das Digitale Deutsche Frauenarchiv wird ab 2020 institutionell und damit verlässlich gefördert. „Hierfür nehmen wir jährlich 1,85 Millionen Euro in die Hand. Mit dem Digitalen Deutschen Frauenarchiv wird sichtbar, was die deutsche Frauenbewegung erkämpft hat. Denn: Gute Politik – auch in der Gleichstellung -braucht Erinnerung. Ohne Kenntnis der Vergangenheit ist keine Politik für heute und morgen möglich“, so Franziska Giffey.

Im Digitalen Deutschen Frauenarchiv werden erstmals weiterführende Informationen zur Frauenbewegungsgeschichte in der Form eines Fachportals präsentiert, darunter zahlreiche Originaldokumente wie Briefe, Fotos oder historische Tonaufnahmen. Interessierte Nutzerinnen und Nutzer mit wissenschaftlichem oder pädagogischem Hintergrund, aber auch die Medien bekommen somit dauerhaften Zugriff auf die einzigartigen Materialien der Archive des i.d.a.-Dachverbands. Darin sind 40 Frauen- und Lesbenarchive, -bibliotheken und -dokumentationsstellen aus Deutschland, Österreich, Luxemburg, Italien und der Schweiz organisiert.

Auch Männer stehen vor besonderen Herausforderungen, Konflikten und Problemsituationen – wenn dies auch nicht vergleichbar ist mit dem Unterstützungsbedarf, den Frauen haben. Das BMFSFJ fördert ab Februar bis Mitte 2022 das Projekt „Männer stärker in die Gleichstellungspolitik – Vernetzung, Beratung, Ansprache und Unterstützung“ vom Bundesforum Männer (Gesamtfördersumme: 1,15 Mio. Euro). Ziel ist die qualitative Weiterentwicklung der Männerberatung und -arbeit, flächendeckende Vernetzung und Unterstützung des Auf- und Ausbaus der männerfokussierten Beratung. Weitere Informationen auf www.bundesforum-maenner.de.

„Ich möchte auch Männer, die sich in Problem- und Krisensituationen befinden, besser unterstützen“, unterstrich Bundesministerin Giffey. “Beispielsweise haben Männer im Schnitt eine um fünf Jahre kürzere Lebenserwartung als Frauen. Dreiviertel der Suizide werden von Männern und Jungen begangen. 610.000 Männer werden jährlich Gewaltopfer im öffentlichen und privaten Raum. Und auch die meisten Wohnungslosen sind Männer. Deshalb bauen wir in einem Stufenplan das Beratungs- und Hilfesystem für Jungen und Männer stärker aus, vernetzen uns bei Männergewaltschutzprojekten mit den Ländern und wollen auch die Fakten zur Gewaltbetroffenheit verbessern.“

Als ein weiteres Projekt wird die Weiterbildung von Multiplikatoren für männerfokussierte Beratung durch den Sozialdienst katholischer Männer – SKM Bundesvorstand e.V. gefördert. Es baut die Beratungskompetenzen von Männern in vorhandenen Beratungseinrichtungen aus und hilft Fachkräften, ihre beruflichen Kompetenzen für die beratende Praxis mit Jungen und Männern in Krisensituationen zu erweitern. Dieses Projekt wird vom BMFSFJ bis Oktober 2022 mit insgesamt rund 800.000 Euro gefördert.

Weitere Informationen auf www.skmev.de.

Aufgebaut wird außerdem die bundesweite Fach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz. Sie soll u.a. Kommunen und Ländern dabei helfen, neue Unterstützungsstrukturen zu etablieren und bestehende Männerschutzprojekte fachlich zu begleiten. Die Landesarbeitsgemeinschaft Jungen- und Männerarbeit Sachsen e.V. (Dresden) erhält dafür bis September 2022 eine Förderung in Höhe von mehr als 1,5 Millionen Euro.

Weitere Informationen auf www.maennergewaltschutz.de.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.01.2020

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Arbeit des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig. Dieser hat zehn Jahre nach dem Bekanntwerden des sogenannten Missbrauchsskandals eine kritische Bilanz der bisherigen Anstrengungen gegen Missbrauch in Deutschland gezogen. Er fordert mehr politische Initiativen, eine Stärkung von Beratungs- und Ermittlungsstrukturen sowie den Ausbau von Prävention und Sensibilisierung der Öffentlichkeit.

„Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten unterstützen den Unabhängigen Beauftragten darin, Maßnahmen zu initiieren, um Gewalt aufzudecken und Kinder besser zu schützen. Darüber hinaus ist dafür eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung erforderlich, die insbesondere auch das Gesundheitswesen und die Internetwirtschaft umfasst. Unser gemeinsames Ziel muss sein, die Fallzahlen von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen deutlich zu reduzieren. Alle Kitas, Schulen, Gemeinden und Sportvereine sollen Schutzorte für Kinder sein und entsprechende Präventionskonzepte entwickeln, einführen und umsetzen.

Auch auf Bundesebene waren wir in den vergangenen zehn Jahren aktiv. So haben wir unter anderem einen Runden Tisch ‚Sexueller Kindesmissbrauch‘, das Amt des Unabhängigen Beauftragten und einen Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen eingerichtet.

Aber wir wissen, dass darüber hinaus weitere Anstrengungen erforderlich sind. Denn noch immer werden tausende Kinder jährlich Opfer von sexualisierter Gewalt und Mobbing, Cybergrooming oder Kinderpornografie.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 29.01.2020

Zum heutigen Safer Internet Day erklären Tabea Rößner, Sprecherin für Netzpolitik, und Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Tabea Rößner, Sprecherin für Netzpolitik:

„Trotz der unendlichen Möglichkeiten des Internets gibt es noch eine Vielzahl an Fragen, die einer Klärung bedürfen. So muss die Bundesregierung etwa endlich das Netzwerkdurchsetzungsgesetz überarbeiten, damit Hass und Hetze und die Verbreitung von Desinformationen effektiv eingedämmt werden können. Nutzerinnen und Nutzer müssen zudem in Zeiten von IT-Angriffen, von denen die Gefahr ausgehen kann, ganze Kleinstädte lahmzulegen, einfache und hilfreiche Informationen und Unterstützungsangebote finden. Hierfür muss das Bundesamt in der Informationstechnik gestärkt und unabhängig gestellt werden. Auch für die Marktmacht großer Plattformen, die über immense Nutzerdatenmengen verfügen und durch ihre Algorithmen mitbesti mmen, welche Nachrichten sich am schnellsten verbreiten, müssen wir Regulierungsmechanismen finden, die die Meinungs- und Medienvielfalt bewahren. Viele dieser Fragen bedürfen einer europäischen Lösung, daher schauen wir aufmerksam nach Brüssel, wo in diesem Jahr über den „Digital Services Act“ beraten wird, der viele der angesprochenen offenen Fragen adressieren könnte. Eine breite Debatte über ein besseres Internet für alle ist überfällig, wir haben bereits zahlreiche Vorschläge vorgelegt und werden uns weiterhin konstruktiv einbringen.“

Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

„Kommunikation im Netz ist die Lebensrealität junger Menschen. Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Teilhabe, Förderung und Schutz im digitalen Raum. Es ist unsere Aufgabe dafür zu sorgen, dass alle Kinder und Jugendlichen die Potenziale der Digitalisierung für sich nutzen können. Gerade der Schutzaspekt aber sollte an einem Tag wie heute besonders hervorgehoben werden. Wir wollen die Regelungen im Jugendmedienschutz endlich vereinheitlichen und transparenter und verständlicher machen. Für uns gilt: Voreinstellungen bei digitalen Diensten sollten für Minderjährige maximal sicher sein. Kinder und Jugendliche müssen vor kommerziellem Datensammeln geschützt werden. Für Kinder sind die kommerziellen Interessen von Influencern oft n icht erkennbar. Darum sollte Schleichwerbung im Netz neu definiert und eingeschränkt werden."

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 11.02.2020

Zur morgigen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur Aufnahme der sexuellen Identität in das Grundgesetz erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Queerpolitik:

Auf Initiative der Grünen Bundestagsfraktion diskutiert der Rechtsausschuss des Bundestages über die Ergänzung des Gleichbehandlungsartikels des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 GG) um ein Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität. Dazu haben die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und der Linken eine gemeinsame Gesetzesinitiative gestartet.

70 Jahre nach der Verabschiedung des Grundgesetzes muss darin endlich auch die letzte von den Nationalsozialisten verfolgte Gruppe explizit genannt werden und im Schutz unserer Verfassung stehen.

Das Fehlen der „sexuellen Identität“ im Artikel 3 Absatz 3 GG schreibt auch in heutiger Zeit zentrale Mechanismen von Homophobie fort: Das Unsichtbarmachen von Lesben und Schwulen und das Bagatellisieren der gegen sie gerichteten Diskriminierungen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 11.02.2020

Anlässlich der heute veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen für den Monat Januar erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Es reicht nicht aus, auf die Zahl der Arbeitslosen zu schauen. Viel wichtiger ist ein Blick auf die sogenannte Unterbeschäftigung, denn die spiegelt die Situation auf dem Arbeitsmarkt realistischer wider und sollte in der Berichterstattung eine größere Rolle spielen. In Wirklichkeit sind über 3,3 Millionen Menschen von Arbeitslosigkeit betroffen und nicht nur die 2,4 Millionen, also fast eine Million mehr als häufig suggeriert wird.

Weggelassen in der Berichterstattung werden auch ältere Langzeitarbeitslose, vorübergehend krankgemeldete Arbeitslose oder Menschen, die derzeit eine Arbeitsmarktmaßnahme durchführen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Arbeitslose, die seit über einem Jahr kein Angebot erhalten haben, aus der Statistik fallen, wenn sie über 58 Jahre alt sind. Auch diese Gruppen sind Arbeitslose und sollten in der Statistik auch so bezeichnet werden.

Die aktuelle Erhebung der Arbeitsmarkzahlen schließt viel zu viele Menschen aus und muss endlich realitätsnaher werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.01.2020

Anlässlich der Verbraucherbefragung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) erklärt Renate Künast, MdB:

Ob Comicfiguren in Cornflakespackungen oder Prämienversprechen beim Kauf von Nuss-Nougat-Aufstrichen; Kindermarketing für zu süße, fettige und salzige Produkte findet sich in unserem Konsumalltag ständig und fast überall.

Seit langem fordern wir Grüne – genau wie der Verbraucherzentrale Bundesverband – dass beim Kindermarketing die Produkte den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation für ausgewogene Ernährung entsprechen müssen. Denn bereits 15 Prozent der drei- bis 17-Jährigen in Deutschland sind übergewichtig und 5,9 Prozent sogar adipös. Fehlernährung ist eine der Hauptursachen dafür.

Jetzt hat eine vom vzbv in Auftrag gegebene Umfrage ergeben, dass 83 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher ebenfalls für eine Einschränkung von Kindermarketing sind. Sie wollen, dass Lebensmittel, die sich durch ihre Aufmachung und Werbung an ihre Kinder richten, bestimmte Obergrenzen für Zucker, Fett und Salz nicht überschreiten.

Die Bundesregierung hat eine verbindliche Regulierung seit Jahren abgelehnt und nur auf die Interessen der Lebensmittelindustrie gehört. Die Selbstverpflichtungen der Unternehmen reichen nicht aus. Unser Auftrag lautet aber: Kinder schützen statt Konzerne.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 23.01.2020

Zur Aufklärung und Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen im kirchlichen Bereich erklärt Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinderpolitik:

Vor zehn Jahren begann mit dem Bekanntwerden des Missbrauchsskandals im Canisius-Kolleg der Prozess der umfassenden Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in Deutschland.

Die Schaffung des Amtes des Missbrauchsbeauftragten, die Einsetzung der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs und die kürzlich erfolgte Einrichtung des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, die Akteure auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen zusammenbringt, sind ganz relevante Entwicklungen im Prozess um die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs. Wichtig ist, dass daraus politische Maßnahmen folgen, die zukünftiges Leid durch sexuellen Missbrauch verhindern.

Alle Einrichtungen mit Bezug zu Kindern, alle zivilgesellschaftlichen und alle relevanten politischen Ebenen und Kräfte in diesem Land müssen den Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern zu einem zentralen Thema machen. Es gilt, Täterstrukturen zu erkennen und Schutzkonzepte zu entwickeln.

Zu tun gibt es viel. Nur als Beispiele: Wir brauchen eine flächendeckende Sensibilisierung durch Fortbildung von Fachkräften in Einrichtungen der Kinder- und Jugendbetreuung und in Schulen sowie die Entwicklung von Schutzkonzepten. Auch im digitalen Raum muss mehr für den Schutz von Kindern und Jugendlichen getan werden. Eine Erhöhung der Polizeipräsenz im Netz und das Schaffen neuer Ermittlungsansätze wären zentrale Ansätze für den Schutz vor sexuellem Missbrauch. Wir brauchen endlich einen transparenten Jugendmedienschutz. Anbieter von Diensten sollten stärker in die Pflicht genommen werden, Kinder und Jugendliche zu schützen und beispielsweise die Kommunikation zwischen Unbekannten und Kindern standardmäßig zu blockieren.

Politik und Gesellschaft müssen hier an einem Strang ziehen. Niemand darf mehr wegsehen. Es muss eine Kultur des Hinsehens geben, in der jeder Verantwortung trägt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 28.01.2020

Zum Oxfam-Ungleichheitsbericht „Time to care“ erklären UweKekeritz, Sprecher für Entwicklungspolitik, und LisaPaus, Sprecherin für Finanzpolitik:

Oxfam zeichnet erneut ein erschütterndes Bild über das Ausmaß der weltweiten Ungleichheit. Es ist ein Armutszeugnis für die internationale Staatengemeinschaft. Gleichzeitig ist der diesjährige Bericht ein eindringlicher Weckruf für mehr Geschlechtergerechtigkeit. Weltweit sind Einkommen und Vermögen auf der einen und unbezahlte Arbeit auf der anderen Seite extrem ungleich zwischen Männern und Frauen verteilt.

Die Zahlen zeigen, dass dies auch hierzulande ein großes Problem ist: Deutschland hat unter den OECD-Ländern mit über 50 Prozent die größte Rentenlücke zwischen Männern und Frauen. Und auch die Einkommensunterschiede sind besonders hoch. Für ein so reiches Land wie Deutschland ist das besonders beschämend.

Doch weder die globale Ungleichheit noch die Ungerechtigkeiten zwischen Frauen und Männern hierzulande sind in Stein gemeißelt.

Was wir brauchen, sind gerechtere Steuersysteme und mehr gezielte Investitionen. Superreiche und internationale Konzerne sollten wieder einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwohls leisten. Eine echte Finanztransaktionsteuer gegen Armut ist längst überfällig. Über ein Lieferkettengesetz muss die Ausbeutung von Menschen in den globalen Lieferketten verhindert werden. Außerdem sollte die Entwicklungszusammenarbeit gerade die am wenigsten entwickelten Länder unterstützen und Frauen und Mädchen ins Zentrum der Bemühungen rücken. Es gilt aber auch, vor der eigenen Haustür zu kehren: Mehr Investitionen in Kinderbetreuung, Pflegeeinrichtungen und andere öffentliche Infrastruktur tragen entscheidend zu mehr Geschlechtergerech tigkeit bei. Das Ehegattensplitting gehört für Neuehen abgeschafft und die Familienförderung dafür mit einer Kindergrundsicherung neu aufgestellt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 20.01.2020

Zur erneuten Debatte über den Mindestlohn erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Der Mindestlohn ist viel zu niedrig, denn er schützt nicht vor Armut. Und doch hört Frau Kramp-Karrenbauer den Warnschuss aus Europa nicht. Die Initiative der EU-Kommission zu europäischen Mindestlöhnen ist eindeutig ein Aufruf zum Handeln und eben kein Freibrief für weiteres Nichtstun beim Mindestlohn. Denn auch die EU-Kommission kritisiert den Mindestlohn in Deutschland als Armutsrisiko. Die Bundesregierung darf das nicht weiter ignorieren und die das Thema Mindestlohn einfach weiter auf die lange Bank schieben.

Was wir brauchen, ist ein Mindestlohn, der vor Armut schützt. Deshalb muss der Mindestlohn als Sofortmaßnahme auf zwölf Euro steigen. Nur so wird sichergestellt, dass Beschäftigte in Vollzeit von ihrer Arbeit auch tatsächlich leben können. Außerdem ist eine Reform der Mindestlohnkommission dringend notwendig. Bei der Erhöhung des Mindestlohns darf sich die Mindestlohnkommission künftig nicht nur an der Tarifentwicklung orientieren. Das muss die Bundesregierung im Mindestlohngesetz korrigieren und den Schutz vor Armut als hartes Kriterium gesetzlich verankern. Die Mindestlohnkommission braucht für die Zukunft Gestaltungsspielraum, wenn eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns ökonomisch möglich und sozialpolitisch geboten ist.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 15.01.2020

„Giffeys große ‘Offensive‘ droht zu verpuffen. Wir brauchen jeden, der Erzieher werden will. Die Einsparungen von Bundesfamilienministerin Giffey sind eine Farce, ihre Beweggründe nicht nachvollziehbar“, erklärt Birke Bull-Bischoff zu den jüngsten Kürzungen für die Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher. Die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Die Bundesregierung plant eine Verankerung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Also steht sie auch in der Verantwortung und kann jetzt nicht einfach einknicken und den Schwarzen Peter den Ländern zuschieben. Wir müssen in gemeinsamer Verantwortung jedes Mittel nutzen, um eine Erzieherausbildung so attraktiv wie möglich zu gestalten. Der Erzieherberuf sollte als Mangelberuf eingestuft werden. Wenn es hier keine gemeinsame Kraftanstrengungen von Bund und Ländern gibt, bleibt der Rechtsanspruch nur Theorie.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 28.01.2020

„Endlose Probezeiten und Kettenbefristungen statt Zukunftsperspektiven und beruflicher Sicherheit prägen die Situation einer zunehmenden Zahl von Beschäftigten. Die Regierung muss jetzt wenigstens ihren Koalitionsvertrag schleunigst umsetzen und dem Missbrauch von Befristung auf Kosten von Beschäftigten einen Riegel vorschieben“, erklärt Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, zur DGB-Studie „Den Missbrauch bei Befristungen abschaffen“. Ferschl weiter:

„Arbeitgeber nutzen das Instrument der Befristung inzwischen systematisch, um Mitarbeiter zu erproben oder zu motivieren. Das ist nichts anderes als Disziplinierung von Beschäftigten, die Gegenwehr im Betrieb unterdrückt. Denn wer Hoffnung auf eine Festanstellung hat oder wem aufgrund zu kurzer Versicherungszeit infolge befristeter Jobs bei Arbeitslosigkeit Hartz IV droht, der wird schlechte Arbeits- und Lohnbedingungen eher akzeptieren.

DIE LINKE will die Befristungsgründe auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Sachgrundlose Befristungen sowie Kettenbefristungen müssen verboten werden. Das unbefristete Arbeitsverhältnis muss wieder zur Regel werden. Um befristet Beschäftigte bei Arbeitslosigkeit besser abzusichern, fordern wir, dass Beschäftigte schon nach vier Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung Ansprüche auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben und nicht in Hartz IV fallen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 21.01.2020

„Die Pläne von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey sind noch zu dünn für eine reale Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung. Das Personal können sich die Länder ja schließlich nicht einfach backen“, erklärt Birke Bull-Bischoff, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur heute vorgestellten Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zu den fiskalischen Wirkungen eines weiteren Ausbaus ganztägiger Betreuungsangebote für Grundschulkinder. Bull-Bischoff weiter:

„Giffey bleibt die Antwort darauf schuldig, wie die Ganztagsbetreuung inhaltlich und pädagogisch ausgestaltet werden soll. Es kann nicht sein, dass Ganztagsbetreuung lediglich als familienpolitisches Instrument gebraucht und unter dem Blickwinkel des volkswirtschaftlichen Nutzens betrachtet wird. Konkrete bildungspolitische Ansätze fehlen aber derzeit. Der Ruf nach mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung darf nicht als hohle Phrase enden. Es muss vor allem über die Qualität der Ganztagsbetreuung als Bildungsangebot gesprochen worden.

Völlig außen vor bleibt die Frage nach dem Fachkräftebedarf an gut ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern sowie Lehrkräften angesichts Giffeys Prognose von etwa einer Million zusätzlichen Ganztagsbetreuungsplätzen. Bloße Betreuung ist noch keine Bildung. Ohne das notwendige Bildungspersonal wird das Ganze schlichtweg nicht umsetzbar sein. Die Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher ist da leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Das gemeinsame Lernen in der Ganztagsschule ist ein wesentlicher Schritt hin zu mehr Bildungsgerechtigkeit, nicht nur für Schüler und Schülerinnen aus problembelasteten Familien mit wenig Geld und wenig Schulerfolg. Deshalb brauchen wir eine Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Grundgesetz und eine Fachkräfteoffensive, die ihren Namen auch verdient.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 20.01.2020

Auf die einhellige Zustimmung der Sachverständigen ist ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Grundgesetzes (19/13123) bei einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch gestoßen. Die Vorlage sieht die Einfügung des Merkmals der sexuellen Identität in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes vor. Die rechtliche Situation von Lesben, Schwulen und Bisexuellen habe sich stark verbessert, heißt es in dem Entwurf. Dennoch stoße die Lebensführung etwa von Homosexuellen noch immer auf Vorbehalte, was sich in rechtlicher und sozialer Diskriminierung niederschlage. Das allgemeine Diskriminierungsverbot biete dabei keinen ausreichenden Schutz.

Für die vorgeschlagene Verfassungsänderung sprächen gewichtige Gründe, sagte Sigrid Boysen von der Universität der Bundeswehr in Hamburg. Der Entwurf benenne einen klassischen Diskriminierungsgrund, der den übrigen Merkmalen des Grundgesetzartikels gleichrangig sei. Demgegenüber vermöge insbesondere das Argument, es handele sich angesichts der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um "reine Symbolpolitik", nicht zu überzeugen. Offen bleibe aber die Frage, mit welcher Begründung der Gesetzentwurf die Anstrengung einer Verfassungsänderung auf Fragen der sexuellen Orientierung beschränke, während trans- und intergeschlechtliche Personen wiederum auf bereits bestehenden Diskriminierungsschutz unter der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung verwiesen würden.

Petra Follmar-Otto vom Deutschen Institut für Menschenrechte erklärte, trotz großer rechtlicher und faktischer Fortschritte bei der Verwirklichung der Menschenrechte von Schwulen, Lesben, Bisexuellen sowie transsexuellen, transgeschlechtlichen und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) in Deutschland stellten diese nach wie vor eine strukturell diskriminierungsgefährdete Gruppe dar. Eine Ergänzung des Diskriminierungsverbots im Grundgesetz um die Merkmale sexuelle Orientierung sowie körperliche Geschlechtsmerkmale und Geschlechtsidentität wäre deshalb zu begrüßen.

Axel Hochrein vom Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) erklärte, die Ergänzung der speziellen Diskriminierungsverbote sei eine vom LSVD seit Jahrzehnten immer wieder an den Gesetzgeber herangetragene Forderung. Obgleich die einfache Gesetzgebung in den letzten Jahrzehnten viele diskriminierende Ungleichbehandlungen von LSBTI-Menschen beseitigt habe, bleibe die Ergänzung des Grundgesetzes um den Begriff der sexuellen Identität sowohl aus Gründen der historischen Erfahrung als auch wegen des fortbestehenden Diskriminierungsrisikos dringend geboten.

Ulrike Lembke von der Humboldt Universität Berlin betonte, dass Diskriminierungen auf Grund der sexuellen Identität traurige Realität darstellten und dass diese Realität grundsätzlich rechtliche Gegenmaßnahmen erfordere. Sie verwies darauf, dass für bestimmte politische Richtungen, die in Europa zunehmend stärker würden, die aggressive Ablehnung nicht-heterosexueller Lebensweisen zum politischen Programm gehörten. Diskriminierungsschutz als Minderheitenschutz sei im demokratischen Rechtsstaat zuvörderst die Aufgabe des Gesetzgebers.

Anna Katharina Mangold von der Europa-Universität Flensburg erklärte, die vorgeschlagene Grundgesetz-Erweiterung diene einer expliziten Klarstellung, dass nämlich in Deutschland niemand mehr aufgrund der sexuellen Identität Diskriminierung erfahren soll. Allen demokratisch orientierten Parteien im Bundestag müsse es Anliegen sein, Schutz vor Diskriminierung für vulnerable Personengruppen in der Verfassung zu verankern. Es sei unbedingt geboten, für klare Verhältnisse zu sorgen und den Schutz von gleichgeschlechtlich liebenden Menschen in das Grundgesetz aufzunehmen. Gleiches gelte für alle Menschen, die nicht dem binären Geschlechtsmodell entsprechen können oder wollen, insbesondere trans- und intergeschlechtliche Personen.

Joachim Wieland von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer sagte, das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes erstrecke sich bislang nicht auf die sexuelle Orientierung beziehungsweise sexuelle Identität. Die vom Gesetzentwurf beabsichtigte Einfügung dieses Merkmals schließe daher eine Schutzlücke. Dies sollte vor allem deswegen erfolgen, weil nicht nur die Nationalsozialisten Menschen wegen ihrer sexuellen Identität verfolgt haben, sondern auch unter der Geltung des Grundgesetzes das Bundesverfassungsgericht 1957 und 1973 die Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit homosexueller Handlungen bestätigt und damit Homosexuelle staatlich diskriminiert hat.

Ferdinand Wollenschläger von der Universität Augsburg erklärte, zwar bewirke die vorgesehene Ergänzung aus verfassungsrechtlicher Sicht keine nennenswerte Verstärkung des Schutzes vor Diskriminierungen im Vergleich zur aktuellen Rechtslage und erscheine insoweit nicht erforderlich. Vor dem Hintergrund namentlich der Leitbildfunktion der Verfassung seien die im Gesetzentwurf betonte "Symbolfunktion" der Verfassungsänderung und deren "Signalwirkung in die Gesellschaft hinein" jedoch legitime Anliegen. Dies sei das gewichtigste der im Gesetzentwurf angeführten Argumente. Insoweit sei politisch zu entscheiden, ob eine entsprechende Ergänzung angezeigt ist.

Auch der Berliner Rechtsanwalt Dirk Siegfried, der vor dem Bundesverfassungsgericht wichtige Urteile für die Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften errungen hat, unterstützte den Entwurf der drei Parteien. Die Leitsätze des Bundesverfassungsgerichts seien angesichts von weiterhin in der Gesellschaft propagierten Familienbildern wenig wert, sagte Siegfried. Deswegen werde eine grundgesetzliche Absicherung der sexuellen Identität und anderer Lebensweisen dringend gebraucht.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 12.02.2020

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt Auskunft über die soziale und gesundheitliche Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) in Deutschland. In einer Großen Anfrage (19/16992) will sie unter anderem wissen, welche Regelungen im deutschen Recht nach Kenntnis der Regierung LSBTI direkt oder indirekt diskriminieren, welche Regelungen in der Kritik internationaler Organisationen wie Europarat oder Vereinte Nationen stehen und welche dieser Regelungen die Regierung zu reformieren beziehungsweise zu beseitigen beabsichtigt. Zudem erkundigen sich die Grünen nach Diskriminierungen von LSBTI am Arbeitsmarkt und bei der Wohnungssuche, nach der Erkrankungs- und Suizidrate sowie sexuellem Missbrauch.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 174 vom 12.02.2020

Die FDP-Fraktion verlangt Auskunft über den geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. In einer Kleinen Anfrage (19/16997) will sie unter anderem wissen, wie hoch nach Ansicht der Bundesregierung die benötigten Investitionskosten für den Ausbau der Ganztagsbetreuung sind und auf welche Studien oder Gutachten sich die Regierung bei der Berechnung der Kosten stützt. Zudem möchte sie erfahren, auf welcher Grundlage die Regierung den Investitionsbedarf in den Jahren 2020 und 2021 auf zwei Milliarden Euro beziffert und warum sie die Einrichtung eines Sondervermögens auf zwei Jahre befristen will.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 170 vom 12.02.2020

Nach dem Willen der Länder soll der Bund seine Finanzmittel für die Bundesinitiative Frühe Hilfen in diesem Jahr von 51 auf 65 Millionen Euro anheben und in den Folgejahren an die Entwicklung der Geburtenrate und des Verbraucherpreisindexes anpassen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesrates (19/17036) zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz hervor. Der Bundesrat begründet seine Gesetzesinitiative unter anderem mit dem Anstieg der Geburtenrate um 16,9 Prozent und dem Anstieg der Tariflöhne um über zehn Prozent seit 2012 sowie dem erhöhten Unterstützungsbedarf im Bereich der Frühen Hilfen aufgrund der Häufung von psychischen Belastungen und Erkrankungen von Eltern. Die Länderkammer weist in ihrem Gesetzentwurf zudem darauf hin, dass die Bundesmittel trotz der gestiegenen Anforderungen an die Frühen Hilfen seit 2014 unverändert bei 51 Millionen Euro liegen. Obwohl die Konferenz der Jugend- und Familienminister und die Konferenz der Gesundheitsminister wiederholt eine Erhöhung und Dynamisierung des finanziellen Anteils des Bundes gefordert habe, sei die Bundesregierung dem nicht nachgekommen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 162 vom 11.02.2020

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Öffnung der Stiefkindadoption für nichteheliche Paare geht aus der Sicht von Sachverständigen nicht weit genug. In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch erklärte beispielsweise die Familienrechtsexpertin Nina Dethloff von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, zwar würde der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beanstandete Verstoß beseitigt, vor allem bleibe aber unverheirateten Partnern nach wie vor die gemeinschaftliche Adoption verwehrt.

Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf (19/15618) erreichen, dass die Stiefkindadoption durch eine Person zugelassen wird, die mit dem Elternteil in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Eine solche liege in der Regel vor, wenn die Personen seit mindestens vier Jahren oder als Eltern eines gemeinschaftlichen Kindes mit diesem eheähnlich zusammenleben. Mit dem Gesetz soll eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 umgesetzt werden (1 BvR 673 /17). Das Gericht hatte den vollständigen Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu treffen. Nach dem Willen der FDP-Fraktion, die einen Antrag zu diesem Thema vorgelegt hat (19/15772), sollen nichteheliche Lebensgemeinschaften und Ehe bei der Adoption eines Kindes gleichstellt werden. Auch müsse es Ehegatten ermöglicht werden, als Einzelperson zu adoptieren.

Dethloff bemängelte wie auch andere Sachverständige den Begriff der verfestigten Lebensgemeinschaft. Dieser sei unglücklich gewählt, da er bereits im Unterhaltsrecht verwendet werde, wo ihm eine andere Bedeutung zukomme. Vorzugswürdig wäre die Verwendung eines anderen, neuen Begriffs, wie etwa der faktischen Lebensgemeinschaft, erklärte Dethloff. Sie forderte den Gesetzgeber auf, mit der Beseitigung gravierender Ungleichbehandlungen von Kindern, die in nichtehelichen Familien aufwachsen, nicht zu warten, bis das Bundesverfassungsgericht den nächsten Verstoß feststellt.

Anne Sanders von der Universität Bielefeld unterstützte die von der FDP vorgeschlagene große Lösung und meinte, der Begriff "verfestigte Lebensgemeinschaft" solle ersetzt werden durch "stabile eheähnliche Lebensgemeinschaft". Sie befürworte eine Regelung, sagte Sanders, nach der Ehepaare und Lebensgefährten entweder gemeinsam oder gar nicht adoptieren können. Andernfalls werde es zu einer Ungleichbehandlung von Ehegatten gegenüber Lebensgefährten kommen. Sollte der Gesetzgeber an der im Entwurf vorgeschlagenen kleinen Lösung festhalten, würde sie kleinere Änderungen anregen. Dazu zähle auch eine Ausnahmeregelung für eine Adoption in einer stabilen eheähnlichen Lebensgemeinschaft, wenn ein Partner mit einem Dritten verheiratet ist.

Die Familienrechtlerin Hildegund Sünderhauf von der Evangelischen Hochschule Nürnberg sprach sich dafür aus, wünschenswerte Adoptionen nicht an rechtlichen Hürden scheitern zu lassen. So sollte die Adoption für elternlose Kinder ermöglicht werden, und zwar auch in Fällen, in denen die Eltern nicht verheiratet sind, und auch dann, wenn sie zwar verheiratet sind, aber nur einer der beiden Eheleute das Kind adoptieren will. Adoption schaffe Eltern-Kind-Bindungen und verfestige sie durch rechtliche Familienbeziehungen, sagte Sünderhauf.

Katharina Hilbig-Lugani vom Deutscher Juristinnenbund (djb) bemängelte, dass der Entwurf nur eine Regelung zur Stiefkindadoption enthalte und den nichtehelichen Lebensgemeinschaften nicht die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Adoption eröffne. Kritisch sehe sie auch die Anhebung der Mindestdauer einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft von zwei auf vier Jahre für die Annahme einer verfestigten Lebensgemeinschaft. Der Entwurf zeige, so Hilbig-Lugani, dass eine Insellösung nur wenige Probleme löst, aber viele Probleme provoziert. Im Bereich des Adoptions- und Abstammungsrechts bedürfe es daher bald einer großen Lösung, die auch andere Expertinnen anmahnten.

Für überzeugend hält dagegen Ursula Hennel vom Sozialdienst katholischer Frauen den Entwurf. Hennel, die aus der Sicht einer Praktikerin sprach, erklärte, es sei richtig, dass sich die Vorlage auf die Öffnung der Stiefkindadoption für nichteheliche Partner beschränkt. Anderenfalls bestünde die Gefahr, dass bei einer gleichzeitigen Öffnung der Fremdadoption für nichteheliche Paare adoptionsspezifische Qualitätskriterien und Erfahrungen gegenüber dem Beweggrund der Gleichstellung von nichtehelichen und ehelichen Familien aus dem Fokus gerieten.

Gernot Kintzel, Richter am Oberlandesgericht Bamberg, erklärte, mit dem Gesetzentwurf werde dem Beschluss des BVerfG grundsätzlich in geeigneter Weise nachgekommen. Insbesondere bei der Terminologie – wie bei dem Begriff der verfestigten Lebensgemeinschaft – bestehe jedoch noch Verbesserungsbedarf. Maßgeblich für die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen wem eine Adoption eröffnet werden sollte, müsse das Kindeswohl sein, betonte Kitzel in seiner Stellungnahme. Gleichbehandlungsgesichtspunkte der Adoptivbewerber hätten hinter Belangen des Kindeswohls zurückzutreten. Weitergehende Regelungen wie von der FDP gefordert seien nicht angezeigt.

Insa Schöningh, Bundesgeschäftsführerin der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie, begrüßte ebenfalls das Ziel des Gesetzentwurfes, Stiefkindadoptionen auch in nichtehelichen, aber stabilen Partnerschaften zuzulassen. Die vom BVerfG geforderte Gleichstellung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Ehen spiegele im Hinblick auf Stabilität und Kindeswohl die gesellschaftliche Realität wider und sei daher überfällig. Gleichzeitig sprach sie sich für eine umfassende Reform des Abstammungs- und Sorgerechts auch für weitere Familienkonstellationen aus.

Constanze Körner vom Berlin Verein Lesben-Leben-Familie sagte, es sei grundsätzlich zu begrüßen, dass sich ein verändertes, vielfältigeres Familienbild Schritt für Schritt in den Gesetzen durchsetze und Familie längst nicht mehr zwingend an die Ehe gebunden sein müsse. Jedoch sei für lesbische Mütterfamilien noch immer die Stiefkindadoption in der Ehe beziehungsweise der Eingetragenen Lebenspartnerschaft nach der Geburt der einzige Weg, um rechtlich Eltern ihres in die lesbische Beziehung hineingeborenen Kindes zu werden. Dringend notwendig sei daher die Abschaffung der Stiefkindadoption in gleichgeschlechtlichen Ursprungsfamilien sowie grundsätzlich eine Reform des Abstammungsrechts.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 131 vom 29.01.2020

"Gewalt gegen Frauen in Familie und Partnerschaft und die polizeiliche Erfassung entsprechender Straftaten" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/16340). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, ob es "eine Bewertung der Bundesregierung bezüglich der Tatsache" gibt, dass gemäß der Polizeilichen Kriminalstatistik 2018 von 126 weiblichen Opfern eines vollendeten Totschlags "92 mit dem polizeilich ermittelten Tatverdächtigen durch eine Ehe, Partnerschaft oder die Familie verbunden waren", von 207 weiblichen Opfern eines vollendeten Mordes 94 und von 21 weiblichen Opfern einer vollendeten Körperverletzung mit Todesfolge zwölf. Auch will sie unter anderem wissen, inwiefern "dieser Befund in den letzten fünf Jahren Anlass zu innenpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung gewesen" ist.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 56 vom 14.01.2020

Die Thesen einer im April 2018 im Bundesjustizministerium eingesetzten Arbeitsgruppe zum Sorge- und Umgangsrecht werden derzeit von der zuständigen Fachabteilung des Ministeriums geprüft und bewertet. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16184) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15663). Der Meinungsbildungsprozess in der Bundesregierung sei dementsprechend noch nicht abgeschlossen. Genaue zeitliche und inhaltliche Planungen bezüglich eines Referentenentwurfs stünden daher noch nicht fest. Die Fragesteller wollten unter anderem wissen, ob die Bundesregierung beabsichtigt, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe ganz oder teilweise umzusetzen. Zudem fragten die Abgeordneten nach der Haltung der Bundesregierung zu den in dem Papier aufgestellten Thesen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 56 vom 14.01.2020

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Vielfalt der Lebensformen und Lebensentwürfe soll der Bundestag nach dem Willen der FDP-Fraktion die Bundesregierung auffordern, selbstbestimmte Lebensentwürfe zu stärken. Menschen, die außerhalb einer Ehe oder von Verwandtschaft Verantwortung füreinander übernehmen wollen, sollen besser anerkannt und gefördert werden, heißt es in einem Antrag der Fraktion (19/16454). Dazu soll neben der Ehe das Modell der Verantwortungsgemeinschaft im Bürgerlichen Gesetzbuch gesetzlich verankert werden.

Wie es in dem Antrag unter anderem heißt, soll eine Verantwortungsgemeinschaft durch mindestens zwei oder mehrere volljährige Personen, die nicht miteinander verheiratet, verpartnert oder in gerader Linie verwandt sind, möglichst unbürokratisch geschlossen werden können. Grundvoraussetzung der Verantwortungsgemeinschaft sei ein tatsächliches persönliches Näheverhältnis. Ein Zusammenleben sei hingegen nicht erforderlich.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 56 vom 14.01.2020

Bruttostundenlöhne sind zwischen 2013 bis 2018 deutlich gestiegen, Ungleichheit nimmt ab – Daten deuten erstmals auf Schrumpfen des Niedriglohnsektors hin – 2,4 Millionen Anspruchsberechtigte erhalten aber immer noch keinen Mindestlohn – Geplantes Gesetz zur Arbeitszeiterfassung könnte Umgehung des Mindestlohns entgegenwirken

Nach einer langen Phase des Rückgangs oder der Stagnation sind die Bruttostundenlöhne in Deutschland zwischen 2013 und 2018 im Schnitt um mehr als acht Prozent real gestiegen. Gerade das unterste Dezil, also die zehn Prozent der Beschäftigten mit den geringsten Stundenlöhnen, verzeichnete mit der Einführung des Mindestlohns 2015 einen überdurchschnittlichen Anstieg, was die Lohnungleichheit spürbar zurückgehen ließ. Zudem gibt es erste Anzeichen dafür, dass der Niedriglohnsektor langsam schrumpft. Das zeigt eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), für die die DIW-ÖkonomInnen Alexandra Fedorets, Markus M. Grabka, Carsten Schröder und Johannes Seebauer Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) für die Jahre 1995 bis 2018 ausgewertet haben. Zugrunde liegt jeweils der vereinbarte Bruttostundenlohn in einer Haupttätigkeit – also das Bruttomonatsgehalt dividiert durch die vereinbarte Arbeitszeit.

„Die steigenden Bruttostundenlöhne gerade bei den Geringverdienenden haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Lohnungleichheit in Deutschland abgenommen hat“, sagt Studienautor Markus M. Grabka. „Der starke Anstieg der Lohnungleichheit Ende der neunziger Jahre bis 2006 wurde insbesondere durch die sinkenden Stundenlöhne in den beiden unteren Lohndezilen getrieben.“ Danach stagnierte die Ungleichheit bis zum Jahr 2013 auf hohem Niveau. Seitdem ist sie rückläufig und liegt inzwischen wieder auf dem Niveau von Beginn der 2000er Jahre.

Vor allem in der unteren Hälfte der Lohnverteilung geht die Ungleichheit im Zeitraum von 2006 bis 2018 zurück – zwischen dem untersten Dezil und dem mittleren Lohn (Median) um zwölf Prozent. Besonders ausgeprägt ist die Abnahme von 2014 auf 2015, als der gesetzliche Mindestlohn eingeführt wurde.

Weniger Geringverdienende – Mindestlohn wird aber nicht immer gezahlt

Gleichzeitig deuten die SOEP-Daten erstmals darauf hin, dass der Niedriglohnsektor schrumpft. Zwischen 2015 und 2018 sank der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten – gemessen an ihren Bruttostundenlöhnen – von 23,7 auf 21,7 Prozent. Es sind aber mithin immer noch 7,7 Millionen Beschäftigte, die weniger als zwei Drittel des Medianlohns bekommen.

Im Niedriglohnsektor erhielten den Daten zufolge auch im Jahr 2018 auf Basis des vereinbarten Stundenlohns rund 2,4 Millionen Beschäftigte noch keinen Mindestlohn. Zieht man den tatsächlichen Stundenlohn, also inklusive Überstunden heran, sind es sogar 3,8 Millionen Beschäftigte. Das deutet darauf hin, dass der Mindestlohn häufig auch mit Hilfe von Überstunden umgangen wird.

„Die steigenden Bruttostundenlöhne gerade bei den Geringverdienenden haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Lohnungleichheit in Deutschland abgenommen hat.“ Markus M. Grabka, Studienautor

„Unsere Beobachtung der fallenden Ungleichheit bezieht sich auf Stundenlöhne“ erläutert Wissenschaftlerin Alexandra Fedorets die Ergebnisse. „Damit sich dieser Trend auch in Monatslöhnen widerspiegelt, wäre es wichtig, dass über die Zeit hinweg die bezahlte Arbeitszeit gerade im Niedriglohnsektor nicht zurückgeht. Dazu würde beitragen, dass alle Überstunden, die diese Beschäftigten leisten, auch bezahlt werden.“ Daher begrüßen die AutorInnen der Studie den Vorstoß der Bundesregierung zur effektiveren Kontrolle der Arbeitszeiten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereitet derzeit als Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs einen Gesetzentwurf zur verpflichtenden Erfassung der Arbeitsstunden vor. „Die vom Europäischen Gerichtshof geforderte systematische Erfassung der Arbeitszeit wäre ein wichtiger Schritt, unbezahlter Mehrarbeit bei Mindestlohnempfängern entgegenzuwirken“, sagt Johannes Seebauer.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 12.02.2020, gekürzt

In der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) sind die Jobcenter gesetzlich verpflichtet, mit allen erwerbsfähigen Arbeitslosengeld-II-Empfängern eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen. Diese regelt, welche Bemühungen Arbeitslose erbringen sollen und mit welchen Leistungen das Jobcenter die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unterstützt. „In ihrer gegenwärtigen Form sind Eingliederungsvereinbarungen aus Sicht der Vermittlungsfachkräfte nicht jederzeit und nicht für alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gleichermaßen sinnvoll“, geht jedoch aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Bei einer anonymisierten Online-Befragung von 360 Vermittlungsfachkräften bewertete die Mehrheit Eingliederungsvereinbarungen als weniger sinnvoll für motivierte Personen, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Personen mit geringen Deutschkenntnissen.

In den Eingliederungsvereinbarungen nehmen juristisch formulierte Informationen zu möglichen Kürzungen des Arbeitslosengeldes II bei unzureichender Pflichterfüllung viel Raum ein. „Unter anderem deshalb ist die Eingliederungsvereinbarung nach Meinung der Vermittlungsfachkräfte zu lang und insbesondere für Arbeitsuchende mit geringen Deutschkenntnissen schwer verständlich“, schreiben die Autorinnen der IAB-Studie Monika Senghaas, Sarah Bernhard und Carolin Freier.

Die Eingliederungsvereinbarung und speziell die Rechtsfolgenbelehrung sei „von Juristen für Juristen geschrieben“, erklärten Vermittlungsfachkräfte in Gruppendiskussionen, die die Online-Befragung ergänzten. Um Rechtssicherheit für die Jobcenter zu erreichen, hätten sich die Eingliederungsvereinbarungen im Laufe der Zeit zu mehrseitigen Dokumenten entwickelt. Eine Vermittlungsfachkraft brachte das in einer Gruppendiskussion mit der Aussage zum Ausdruck, Form und Inhalt der Eingliederungsvereinbarung habe „nicht die Ministerialbürokratie geschaffen, hat auch nicht der Gesetzgeber geschaffen, das haben die Gerichte geschaffen“.

Neben einer Flexibilisierung des Einsatzes von Eingliederungsvereinbarungen halten die Studienautorinnen für überlegenswert, ihre Funktionen auf verschiedene Dokumente zu verteilen. Dokumentation des Vereinbarten und Transparenz über die Unterstützungsangebote des Jobcenters wären dann nicht mehr im selben Dokument wie die juristisch gehaltenen Ausführungen, die als rechtliche Grundlage für Sanktionen erforderlich sind.

Die Studienautorinnen betonen zudem, dass es für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitslosen und Jobcentern günstig sei, wenn Arbeitslose in den Jobcentern eine feste Ansprechperson haben und ihre berufliche und private Situation ausführlich besprechen können. Dies zeigen Analysen der IAB-Panelbefragung Arbeitsmarkt und soziale Sicherung (PASS), in der Arbeitslosengeld-II-Empfänger gezielt berücksichtigt werden.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2020/kb0520.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 11.02.2020

Homeoffice kann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern helfen, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen, aber das ist kein Selbstläufer. Arbeitgeber und Vorgesetzte müssen die richtigen Voraussetzungen schaffen, zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Wer die Möglichkeit hat, einen Teil der Arbeit von zu Hause aus zu erledigen, ist zufriedener als Beschäftigte ohne Homeoffice. Auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf kann leichter fallen. Das hängt allerdings stark von den Rahmenbedingungen ab. So kommt es beispielsweise darauf an, wie ausgeprägt die Präsenzkultur im Unternehmen ist und wie die Beschäftigten ihr Verhältnis zum Vorgesetzten einschätzen. Eine wichtige Rolle spielt auch, ob Homeoffice vertraglich geregelt ist oder nicht. Außerdem sollten für alle Beschäftigten die gleichen Regeln gelten, nach denen Leistung bewertet wird. Das geht aus einer Studie von Dr. Yvonne Lott hervor. Die WSI-Forscherin stützt sich auf Befragungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung aus den Jahren 2014 und 2015 zu den Erfahrungen von Beschäftigten mit Homeoffice. Diese liefern die aktuellsten verfügbaren Daten, um detailliert zu untersuchen, von welchen Faktoren es abhängt, dass Beschäftigte Homeoffice wirklich als Entlastung bei der Vereinbarkeit empfinden.

Die Vorteile der Arbeit im Homeoffice liegen auf der Hand: Wer Kinder betreuen oder einen Angehörigen pflegen muss, der hat dafür mehr Zeit. Auch für Weiterbildung und Ehrenämter vergrößern sich die Spielräume. Der Studie zufolge geben 52 Prozent der Beschäftigten an, dass sich die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben durch Homeoffice verbessert. Heimarbeit kann aber auch zusätzlichen Druck erzeugen. Vor allem, wenn sie im Unternehmen als nicht selbstverständlich gilt und nur in Ausnahmefällen gewährt wird. Dann können sich Beschäftigte im Homeoffice verpflichtet fühlen, höhere Leistungen zurückzugeben, über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu arbeiten und auch außerhalb dieser Zeit erreichbar zu sein. Knapp 50 Prozent der Befragten sagen, dass die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmt.

Ob die positiven oder negativen Erfahrungen überwiegen, ist laut Lott in hohem Maße abhängig von den betrieblichen Voraussetzungen und der Unternehmenskultur. In Betrieben, die sich durch eine Reihe von Maßnahmen aktiv für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einsetzen, profitieren Beschäftigte stärker von der Heimarbeit. So beträgt die durchschnittliche Wahrscheinlichkeit, ausschließlich gute Erfahrungen mit Homeoffice zu machen, in Betrieben, die Aufstiegsmöglichkeiten für Teilzeitkräfte bieten, 49 Prozent. In Betrieben, die den Frauenanteil in Führungspositionen durch flexible Arbeitszeiten fördern, liegt die Wahrscheinlichkeit bei 42 Prozent. Ohne diese Maßnahmen sind es im Durchschnitt knapp 31 beziehungsweise 28 Prozent.

Vorgesetzte haben ebenfalls einen großen Einfluss darauf, wie Beschäftigte im Homeoffice die Vereinbarkeit zwischen Beruf und Privatleben erleben. Geben Arbeitnehmer an, dass sie ihr Vorgesetzter überhaupt nicht gerecht behandelt, beträgt die Wahrscheinlichkeit für eine ausschließlich gute Erfahrung mit Homeoffice im Durchschnitt knapp vier Prozent. Stimmen sie der Aussage voll und ganz zu, dass ihr direkter Vorgesetzter sie bei allen Aspekten der Arbeit gerecht behandelt, liegt die durchschnittliche Wahrscheinlichkeit für eine „gute Vereinbarkeitserfahrung“ hingegen bei knapp 53 Prozent.

Auch die Arbeitszeiten sind wichtig: Homeoffice innerhalb der normalen Arbeitszeit ist der Work-Life-Balance erwartungsgemäß deutlich zuträglicher als in der Freizeit. Und ganze Tage zu Hause zu arbeiten, ist förderlicher als stundenweise. Die Wahrscheinlichkeit für ausschließlich gute Erfahrungen beträgt 53 Prozent mit ganzen Tagen gegenüber 29 Prozent mit einzelnen Stunden im Homeoffice. „Beschäftigte, die nur stundenweise zu Hause arbeiten, nutzen Homeoffice wahrscheinlich eher um Arbeit nachzuholen oder vorzubereiten“, schreibt Lott. Bedenklich sei dabei, dass nur 15 Prozent der Beschäftigten ganze Tage zu Hause arbeiten und lediglich 22 Prozent innerhalb der normalen Arbeitszeit arbeiten.

Daneben spielt die Formalisierung eine Rolle: Ist Homeoffice vertraglich geregelt, machen 46 Prozent der Arbeitnehmer durchweg gute Erfahrungen, ohne vertragliche Regelung – etwa bei informellen Absprachen – sind es 32 Prozent. Allerdings arbeiten bisher nur 17 Prozent der Beschäftigten im Homeoffice auf Basis einer vertraglichen Regelung.

„Die bisherige Forschung zeigt, dass Beschäftigte, die im Homeoffice arbeiten, einsatzbereiter und zufriedener mit ihrem Job sind“, lautet das Fazit der Wissenschaftlerin. Bereits die Möglichkeit, zu Hause arbeiten zu können, erhöhe Zufriedenheit und Produktivität, da durch das Angebot das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten gestärkt werde. Allerdings komme es stark auf die betrieblichen Rahmenbedingungen an.

Führungskräfte sollten für ein Arbeitsumfeld sorgen, das von Fairness geprägt ist. Sie sollten Beschäftigte, die ihre Arbeitszeiten an außerberufliche Bedarfe anpassen, als gleichwertige Mitarbeiter anerkennen. Was selbstverständlich klingt, ist in der Praxis nach wie vor oft ein Problem: Vorgesetzte beurteilten Beschäftigte im Homeoffice häufig nicht nach ihrer tatsächlich erbrachten Leistung. Wer zu Hause arbeitet, werde oft als „Minderleister“ stigmatisiert und müsse negative Bewertungen fürchten – häufig seien davon Frauen betroffen, schreibt Lott. Wichtig sei daher, dass für alle Beschäftigten innerhalb eines Betriebs – egal ob vor Ort oder im Homeoffice – allgemeingültige Kriterien gelten, nach denen die Arbeit beurteilt wird. Betriebsvereinbarungen und ein gesetzliches Recht auf Homeoffice könnten dabei helfen, die Akzeptanz zu steigern – und damit auch die Wahrscheinlichkeit, dass Beschäftigte eine bessere Work-Life-Balance erleben.

*Yvonne Lott: Work-Life-Balance im Homeoffice: Was kann der Betrieb tun?, WSI-Report Nr. 24, Januar 2020

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 31.01.2020

Rörig: „Die Fallzahlen sind unverändert hoch. Die Bekämpfung sexuellen
Missbrauchs, dem tausende Kinder jährlich in Familien, Einrichtungen und
vor laufenden Kameras ausgesetzt sind, muss in Deutschland endlich als
nationale Aufgabe verstanden werden.“

Neuer Spot „Anrufen hilft!“ von Regisseurin Caroline Link appelliert an Menschen aus dem Umfeld von Kindern aktiv zu werden.

Berlin, 28.01.2020. Heute zog der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, gemeinsam mit Matthias Katsch, Philosoph und Sprecher der Betroffeneninitiative Eckiger Tisch e.V., der den sogenannten „Missbrauchsskandal“ am Berliner Canisius-Kolleg vor zehn Jahren maßgeblich ins Rollen brachte, und mit Silke Noack, Sozialpädagogin und Leiterin des bundesweiten „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“, eine kritische Bilanz der bisherigen Anstrengungen gegen Missbrauch in Deutschland. Zum Abschluss der Pressekonferenz stellte die Regisseurin Caroline Link den neuen Spot „Anrufen hilft!“ gegen Kindesmissbrauch vor.

Rörig: „Die Gesellschaft muss erkennen, dass es sich um ein Megathema handelt, das alle angeht. Ich bin immer wieder erschrocken darüber, mit welcher Gelassenheit sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche von Teilen der Gesellschaft hingenommen wird. Tausende Kinder werden jährlich Opfer von sexuellem Missbrauch, sexuellem Mobbing, Cybergrooming oder Kinderpornografie. Missbrauchsabbildungen durchfluten mittlerweile in Terrabyte-Dimensionen das Netz. Wir brauchen klare Ziele, verbindliche Maßnahmen und ausreichend Geld, um Missbrauch aufzudecken und Kinder endlich besser zu schützen.“

Zentrales Ziel: Maximale Reduzierung der Fallzahlen

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) verzeichnet jährlich über 20.000 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch und Missbrauchsabbildungen von Kindern, sogenannte Kinderpornografie. Hinzu kommen tausende Fälle, von denen wir keine Kenntnis haben. „Sexuelle Gewalt kann nur dann wirkungsvoll bekämpft werden, wenn sich alle gesellschaftlichen Kräfte verbünden, um sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche den Kampf anzusagen. Wir brauchen für Deutschland einen Pakt gegen Missbrauch. Einen Pakt für ein gemeinsames großes Ziel: Maximale Reduzierung der Zahl der Fälle von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen“, so Rörig. „Dieser Pakt braucht die uneingeschränkte Unterstützung von allen Bürgerinnen und Bürgern, von Bund, Ländern und Kommunen, den politischen Parteien, der Zivilgesellschaft wie Kirchen, Wohlfahrt, Sport, aber auch des Gesundheitswesens oder der Internetwirtschaft, die alle auf dieses Ziel hinarbeiten.“ Der neue Nationale Rat, das von Bundesministerin Dr. Giffey und Rörig im Dezember 2019 einberufene Spitzengremium aus Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Praxis und Betroffenen, biete eine starke Plattform für diesen Pakt.

Rörig wiederholte heute seine Forderungen nach

  1. einer programmatischen Verantwortung der politischen Parteien,
  2. Stärkung von Beratungs- und Ermittlungsstrukturen und
  3. Ausbau von Prävention und Sensibilisierung der Öffentlichkeit.

„Ich erwarte eine deutlichere Haltung der Politik. Für mich gehören klare Forderungen, Vorgaben und finanzielle Untermauerung in jedes Parteiprogramm und in jeden Koalitionsvertrag, auf Bundes- und auf Länderebene“, so Rörig. Mit Blick auf Jugendämter, Fachberatungsstellen und Ermittlungsbehörden fordert Rörig eine personelle und finanzielle Stärkung. Zudem müssten alle Ermittlungsinstrumente geschärft werden. Es brauche eine EU-rechtskonforme Vorratsdaten-speicherung, gesetzliche Meldepflichten zu Missbrauchsabbildungen im Netz und in diesem Zusammenhang auch einen gesellschaftspolitischen Diskurs zum Verhältnis Datenschutz und Kinderschutz. Außerdem sollten alle Einrichtungen, denen Kinder anvertraut sind, künftig gesetzlich zur Entwicklung und Anwendung von Schutzkonzepten gegen sexuellen Missbrauch verpflichtet und ihnen hierfür die notwendige Unterstützung zugesichert werden. Rörig: „Wir brauchen eine 100-Prozent-Lösung! Es darf in den kommenden Jahren keine Kitas, Schulen, Gemeinden oder Sportvereine mehr geben, die sich nicht als Schutzorte für Kinder verstehen und entsprechende Präventionskonzepte umsetzen.“ Mit Blick auf die Schulen, dem einzigen Ort, an dem alle Kinder erreicht werden können, hoffe er, dass die Länder ihre Schulgesetze entsprechend ändern. Wer dauerhaft verantworte, dass nichts oder viel zu wenig für Schutz und Hilfe getan werde, laufe in letzter Konsequenz Gefahr, sich dem Vorwurf der Duldung auszusetzen, so Rörig.

Um die Erreichung der Ziele messbar zu machen, brauche es zudem eine regelmäßige Prävalenz- und Wirkungsforschung. „Wir müssen noch viel genauer wissen, wie viele Kinder betroffen sind und welche Wirkung Maßnahmen der Prävention konkret entfalten“, so Rörig. Er hoffe sehr, dass im Rahmen des Nationalen Rates bald eine nationale Forschungsstrategie entwickelt werde.

Matthias Katsch, Betroffeneninitiative Eckiger Tisch e.V., bilanzierte: „Auch zehn Jahre nach der Aufdeckung sexueller Gewalt in zahlreichen Bildungseinrichtungen und einer verstärkten Debatte über Missbrauch von Kindern im Kontext ihrer Familie wird sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche noch immer nicht als zentrale gesellschaftliche Herausforderung für unser Land angenommen. Beide Kirchen haben in den vergangenen Jahren Aufklärung und Aufarbeitung über den Umgang ihrer Institutionen mit Verbrechen ihrer Mitarbeitenden vielfach verschleppt. Erst jetzt beginnen sie, sich ihrer Verantwortung zu stellen und machen sich an unabhängige und umfassende Aufarbeitungsprozesse. Immer noch werden die Opfer eher stigmatisiert, als dass ihnen notwendige Hilfe und Unterstützung angeboten wird. Das Bewusstsein für die „Normalität“ von sexuellem Kindesmissbrauch in unserer Gesellschaft ist zwar – vor allem durch die Hartnäckigkeit von Betroffenen und ihre neugewonnenen Unterstützer*Innen – gestiegen, aber wir sind institutionell wie als Gesellschaft noch weit davon entfernt, diese Gewaltform in der kommenden Generation zu überwinden.“

Mehr Aufklärung und Sensibilisierung

Abschließend forderte Rörig eine breit angelegte Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne. Es sei wichtig, dass offen über das Thema gesprochen werde und Alle Bescheid wüssten. Betroffene berichteten immer wieder, wie häufig vor allem das nahe Umfeld versagt habe, weil Mitwissende weggesehen und nicht geholfen hätten. „Taten verhindern heißt auch, Anbahnungsprozesse von Tätern und Täterinnen und Signale von Kindern überhaupt wahrnehmen zu können.“ Leider habe er bis heute keine Gelder, um eine solche Kampagne umzusetzen.

Mit dem neuen Spot „Anrufen hilft!“ möchte Rörig auf das bundesweite Angebot des „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ (0800 22 55 530) hinweisen und Menschen aktivieren, dort anzurufen, wenn sie sich Sorgen um ein Kind machen. Silke Noack, Leiterin „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“: „Es ist wichtig, dass Menschen aufmerksam werden und sich trauen hinzuschauen, damit sexuelle Gewalt an Kindern aufgedeckt und schneller beendet wird. Viele Menschen aus dem Umfeld von Kindern haben ein komisches Gefühl, wissen aber nicht, was sie machen sollen. Wir bieten Menschen Rat und Unterstützung, die einem Kind helfen wollen oder selbst von sexuellem Missbrauch betroffen sind.“ Am Hilfetelefon arbeiten über 20 psychologisch und/oder pädagogisch ausgebildete Fachkräfte mit jahrelanger Erfahrung in der Beratung und Begleitung bei sexuellem Kindesmissbrauch. Seit Beginn des Hilfetelefons in 2010 wurden über 43.000 Beratungsgespräche geführt. Die Beratung erfolgt bundesweit, kostenfrei und anonym.
Den Spot „Anrufen hilft!“, bei dem Regisseurin Caroline Link (u. a. „Nirgendwo in Afrika“, „Als Hitler das rosa Kaninchen stahl“) pro bono Regie führte, stellte sie heute persönlich in Berlin vor: „Zu erfahren, wie viele Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft unter sexuellem Missbrauch leiden, hat mich überrascht und schockiert. Wenn es uns mit dem Spot gelingt, Kindern in dieser beklemmenden Lebenssituation zu helfen, wäre ich sehr froh. Kinder sollen Kinder sein dürfen. Ihre körperliche und seelische Unversehrtheit ist mir ein großes Anliegen.“

Der Spot wird ab heute auf zahlreichen TV-Sendern, in Kinos, auf Social Media und auf der gleichnamigen Website zum Spot www.anrufen-hilft.de sichtbar sein. Umgesetzt wurde er von der Claussen + Putz Filmproduktion GmbH und der Agentur ressourcenmangel.

Quelle: Pressemitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 28.01.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

„Den Menschen im Blick. Kompetenzen gegen Rassismus und Diskriminierung in Beruf & Alltag“: Das Training der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) unter Mitarbeit der Arbeiterwohlfahrt ist veröffentlicht.

Das Training „Den Menschen im Blick. Kompetenzen gegen Rassismus und Diskriminierung in Beruf & Alltag“ ist an der LMU gemeinsam mit Wissenschaftler*innen, Bildungspraktiker*innen, sowie mit staatlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen entwickelt worden. Es ist Ergebnis einer dreijährigen Zusammenarbeit. Entstanden ist ein Fortbildungsprogramm für die Mitarbeitenden und Führungskräfte von städtischen Verwaltungen, Wohlfahrtsverbänden und Polizei.

Die AWO war eine der Partner-Institutionen dieses Projektes. Einerseits arbeitete der Verband im Fachbeirat mit. Andererseits wirkte die AWO bei der Erprobung zweier Fortbildungs-Bausteine für Kompetenzen gegen Rassismus und Diskriminierung in Beruf und Alltag mit.

„Rassismus und Diskriminierung machen nicht halt: nicht vor Menschen, nicht vor Institutionen und deren Mitarbeitenden, nicht vor deren Ratsuchenden. Ob Städtische Verwaltungen, Wohlfahrtsverbände, Religionsgemeinden, Polizei – keine Organisation ist gegen dieses Problem immun“, sagt Dr. Britta Schellenberg, Projektleiterin, Ludwig-Maximilians-Universität München.

Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes hebt hervor: „Das Hauptziel ist und bleibt: Rassistische Mechanismen bewusst machen und Haltung zeigen! Jeder Mensch muss Verantwortung übernehmen für den Erhalt des demokratischen Gesellschaftssystems und des friedlichen Zusammenlebens. Dabei hilft dieses Training ganz praktisch im Arbeitsalltag. Die AWO plant das Bildungskonzept – mit wissenschaftlicher Begleitung durch die LMU – bundesweit umzusetzen.“

Das Training der LMU reagiert auf den gewachsenen Bedarf in vielen Organisationen, Antworten auf aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen zu finden, Hass entgegenzutreten, Menschen vor Rassismus und Diskriminierung zu schützen und menschenfeindliche Aggression in die Schranken zu weisen. Ziel ist es, Grundlagen und praktisches Material dafür zu schaffen, Führungskräfte und Mitarbeitende von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Institutionen zu befähigen, souverän und professionell mit Beschäftigten, Ratsuchenden und Klienten in einer zunehmend diversen Gesellschaft umzugehen und sie fit zu machen für einen sicheren Umgang mit rassistischen und andere menschenfeindlichen Orientierungen.

Das Projekt zur Kompetenzstärkung gegen Rassismus und Diskriminierung im Beruf und Alltag war von 2017 bis 2019 am Geschwister-Scholl-Institut für Politikwissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München angesiedelt und wurde im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vom BMFSFJ gefördert.

Publikation https://www.den-menschen-im-blick.de/aktuell/2019/training-antidiskriminierung

Kompetenz-Portal https://www.den-menschen-im-blick.de

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.02.2020

Angesichts der Debatte um Ungleichheiten im Steuer- und Abgabensystem betont Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes: „Wir sehen dringenden Handlungsbedarf bei der Ausgestaltung von Steuern und Abgaben. Im Moment beteiligen sich Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen überproportional an der Finanzierung des Gemeinwesens und des Sozialstaates. Unser Verständnis von Gerechtigkeit und Solidarität ist ein anderes: Wichtig ist es, die Sozialversicherungsbeiträge nicht isoliert zu betrachten. Stattdessen müssen wir die Verteilungswirkung des Gesamtpaketes aus Steuern und Abgaben in den Blick nehmen.

Angesichts der Ungleichheiten von Einkommen und Vermögen und den überproportionalen Beiträgen kleiner und mittlerer Einkommensgruppen fordern wir eine generelle Überarbeitung des Steuer- und Abgabensystems. Hierzu gehören steuerliche Entlastungen in unteren Einkommensgruppen und eine regelmäßige Anhebung der Freibeträge.

Top-Verdiener und Vermögende sollen endlich ihren fairen Beitrag leisten! Um die Sozialversicherung zu stärken, sollten Schritte hin zu einer Bürgerversicherung unternommen und die Beitragsbemessungsgrenze erhöht werden. Eine isolierte Entlastung kleiner und mittlerer Einkommensgruppen bei den Sozialversicherungsbeiträgen halten wir für problematisch. Die günstige Haushaltslage sollte stattdessen genutzt werden, um Investitionen in Zukunft und Zusammenhalt, sprich, in die öffentliche und soziale Infrastruktur zu tätigen.“

Hintergrund:

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, bilden Personen mit einem Einkommen bis 70.000 Euro zwei Drittel des Gesamteinkommens, tragen jedoch mehr als 80 Prozent der Sozialabgaben. Demgegenüber tragen Personen mit einem Einkommen über 110.000 Euro nur etwa fünf Prozent der Sozialabgaben, obwohl diese Gruppe über mehr als 20 Prozent des Gesamteinkommens verfügt. Neben den Sozialversicherungsabgaben bestehen auch im Steuersystem Ungerechtigkeiten: So erhöhte sich in den letzten 20 Jahren die Steuerlast der unteren und mittleren Einkommen, während die Steuern der oberen Einkommensgruppen effektiv gesenkt wurden. Neben der Absenkung des Spitzensteuersatzes wurden weitere Veränderungen in der Besteuerung vorgenommen, von denen Wohlhabende und Reiche besonders profitieren. Dies trifft auf eine Situation, in der die Top-Einkommen überproportional gestiegen sind, untere Einkommen stagnieren, Mieten steigen und Armutslagen sich zunehmend verfestigen. Zudem ist in Deutschland die Vermögensungleichheit hoch: Die oberen 10 Prozent besitzen fast 60 Prozent des Vermögens, das oberste 1 Prozent sogar 25 Prozent. Währenddessen besitzt die untere Hälfte nur rund 1 Prozent des Vermögens.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.02.2020

Das Präsidium der Arbeiterwohlfahrt berief Prof. Dr. Jens Schubert (50) zum neuen Vorstandsvorsitzenden des AWO Bundesverbandes. Er folgt ab dem 01. Januar 2021 dem derzeitigen Vorsitzenden Wolfgang Stadler (66) in diesem Amt.

Nach intensiver Beratung in der vom Präsidium eingesetzten Findungskommission unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wurde Professor Dr. Jens Schubert am vergangenen Freitag in einer Sondersitzung des höchsten Beschlussgremiums der AWO, dem Präsidium, gewählt.

Jens Schubert ist zurzeit Leiter des Bereichs Recht und Rechtspolitik in der Bundesverwaltung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Er ist ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht und am Bundessozialgericht und beschäftigt sich u.a. mit den Themen Pflege, Recht der schwerbehinderten Menschen, Entgeltgleichheit, Fragen zu Migration, ALG I und II und Grundrente. Er übt eine Forschungs- und Lehrtätigkeit aus als Professor an der Leuphana Universität Lüneburg, Leuphana Law School.

Prof. Dr. Jens Schubert: „Nahezu in jeder Familie gibt es irgendwann Berührungspunkte zu Einrichtungen oder Leistungen der Wohlfahrt. Verwunderlich ist demgegenüber, wie wenig ihre Bedeutung, und zwar nicht nur für den einzelnen Menschen selbst, sondern für die Gesellschaft insgesamt, über alle Schichten hinweg bekannt ist. Wichtig ist es mir deshalb, die Rolle und den Wert der Angebote der AWO und die Arbeit all unserer Haupt- und Ehrenamtlichen stärker in den Fokus zu rücken.“

Wilhelm Schmidt, Präsident der Arbeiterwohlfahrt: „Ich freue mich, dass wir mit Jens Schubert einen Nachfolger für Wolfgang Stadler gewonnen haben, der dessen erfolgreichen Einsatz für eine gute Zukunft der AWO und für eine aktive kritisch-konstruktive Arbeit in der Sozialpolitik fortsetzen kann.“

Wolfgang Stadler, amtierender Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes: „Ich schätze Jens Schubert sehr und weiß, dass er mit seiner Expertise und seinem Engagement die AWO und auch den AWO Bundesverband weiter stärken wird.“

Mit Jens Schubert wurde ein Vorstandsvorsitzender gefunden, der mit seiner Expertise das fachpolitische Profil der AWO weiter stärken kann. Er wird mit seiner Einsatzbereitschaft die vom bisherigen Präsidium und vom Vorstand eingeleiteten Prozesse der Stärkung des Verbandes, der sauberen und fairen Arbeit in der AWO und der kritisch-konstruktiven Partnerschaft in der Sozialpolitik an der Seite des im Dezember 2020 gewählten Präsidiums fortsetzen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.02.2020

Morgen feiert das Müttergenesungswerk sein 70jähriges Bestehen. Die Arbeiterwohlfahrt gratuliert zu diesem Anlass und betont die Bedeutung der Stiftung in der heutigen Gesellschaft.

„Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Kuren zur Vorsorge und Rehabilitation für Mütter, Väter und pflegende Angehörige in Deutschland sind weltweit einzigartig – das ist ein großer Verdienst der fachlichen und politischen Arbeit der Elly Heuss-Knapp-Stiftung“, erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, und ergänzt: „Auch heute noch wird der Alltag vieler Familien und insbesondere der Mütter von vielfältigen Belastungen durch die Vereinbarung von Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Haushaltsführung, Beruf und Partnerschaft geprägt. Wenn keine Reserven mehr übrig sind und es an der Zeit für eine Auszeit ist, dann helfen Kurmaßnahmen des Müttergenesungswerks.“

In diesem Sinne konnte das Müttergenesungswerk seit seiner Gründung viele politische Erfolge, wie die gesetzliche Verankerung von Kurmaßnahmen für Mütter als Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkasse im Sozialgesetzbuch (SGB V), erzielen. Jährlich nehmen ca. 50.000 Mütter, 2.000 Väter und mehr als 70.000 Kinder an Mütterkuren, Mutter-Kind-Kuren und Vater-Kind-Kuren teil. Rund 700 pflegende Angehörige nehmen spezielle Kuren in Anspruch. Trotzdem sieht sich das Müttergenesungswerk auch in Zukunft zahlreichen Herausforderungen ausgesetzt. So sinken Anzahl und Kapazitäten der Beratungsstellen kontinuierlich. Auch ist der Zugang zu Vorsorge-Kuren für pflegende Angehörige erschwert.

„Bei diesen und weiteren hochaktuellen Themen muss das Müttergenesungswerk Trendsetter sein und bleiben. Innerhalb des Verbunds wird sich die AWO auch in Zukunft mit Nachdruck dafür engagieren, die Interessen von Müttern, Vätern und ihren Familien zu vertreten, und sich für bessere Rahmenbedingungen einsetzen“ erklärt Döcker abschließend.

Hintergrund:

In einer Rundfunkansprache am 31. Januar 1950 gab Elly Heuss-Knapp, als Geburtstagsgeschenk für ihren Ehemann Theodor Heuss, die Gründung der Elly Heuss-Knapp-Stiftung Deutsches Müttergenesungswerk (MGW) bekannt. Unter dem Dach der gemeinnützigen Stiftung setzen sich die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege für die Gesunderhaltung von Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen ein. Im Rahmen der sogenannten „Therapeutischen Kette“ unterstützen bundesweit über 1.000 Kurberatungsstellen bei allen Fragen rund um das Thema Kurmaßnahmen in den über 70 vom MGW anerkannten Kliniken. Nachsorgeangebote vor Ort runden die ganzheitliche Unterstützung ab.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 30.01.2020

Heute werden erstmals in Berlin „in einer Nacht der Solidarität“ obdachlose Menschen gezählt und befragt, die nachts auf der Straße schlafen. Berlin wird auf Grundlage der Zahlen, die im Februar erwartet werden, seine Hilfs- und Beratungsangebote ausweiten und spezialisieren.

Der AWO Bundesverband begrüßt das Vorgehen der Stadt Berlin außerordentlich.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes: „Das 2019 auf den Weg gebrachte und inzwischenvom Deutschen Bundestag verabschiedete Wohnungslosenberichterstattungsgesetz ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Darin werden aber nur Menschen ohne gültigen Mietvertrag erfasst, die in Notunterkünften untergebracht sind. Auf der Straße lebende Obdachlosebleibendarin unberücksichtigt.

Der AWO Bundesverband fordert seit vielen Jahren eine bundesweite Wohnungslosenstatistik aller wohnungslosenMenschen, ob in Einrichtungen,vorübergehend bei Freunden, Bekannten und Verwandten untergekommenoder auf der Straße lebend. Je genauer die erfasste Anzahl der insbesondere auf der Straße lebenden Menschen und ihrer individuellen Lage ist, desto besser können entsprechende Hilfen organisiert werden. Beispielsweise brauchen obdachlose Frauen mit Kindern besondere Angebote, Menschen mit Behinderungen sind auf barrierefreie Einrichtungen angewiesen, und für Obdachlosemit geringen Deutschkenntnissen müssten Dolmetscher in der Straßensozialarbeit eingesetzt werden. Dem Beispiel Berlins müssen aus Sicht der AWO weitere Bundesländer folgen, um diese Menschen nicht durch die Lücken des Systems fallen zu lassen. Wir können und dürfen es uns als wohlhabende Gesellschaft nicht leisten, diese Menschen zu ignorieren.“

Döcker betont aber auch: „Diesem ersten wichtigen Schritt des Zählens müssen weitere Schritte folgen. Die zunehmende Wohnungslosigkeit in den Städten ist auch eine direkte Folge wohnungsbaupolitischer Fehlentscheidungen, z.B. des starken Rückgangs des sozialen Wohnungsbaus, der jetzt mühsam wieder in Gang gebracht werden muss. Wenn Wohnraum zum Luxusgut wird und soziale Anlaufstellen weichen müssen, gibt es eine grundsätzliche Schieflage in unserer Gesellschaft. Die aus den Zählungen gewonnenen Erkenntnisse dürfen deshalb nicht nur zur Linderung von Symptomen genutzt, sondern müssen als deutliches Signal zunehmender sozialer Ausgrenzung mit langfristigen Folgen für die Menschen verstanden werden.“

AWO-Positionspapier "Wohnen.Menschen.Recht. Wohnraum ist Lebensgrundlage und keine Ware." (PDF)

Hintergrund:

Nach Paris und New York ist Berlin die erste deutsche Stadt, die eine solche Zählung vornimmt. Etwa 3.700 ehrenamtliche Helfer werden in dieser Nacht in 500 Teams unterwegs sein und obdachlose Menschen erfassen. Die Senats-Sozialverwaltung, die die Zählung organisiert hat, will auch wissen, welche Sprache die Obdachlosen sprechen, wie viele Frauen und Minderjährige darunter sind.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 29.01.2020

Die Arbeiterwohlfahrt hat auf einer Sonderkonferenz am 14. Dezember 2019 ein neues Grundsatzprogramm verabschiedet, das heute veröffentlicht wurde. In einem vier Jahre andauernden Prozess hat der Verband im Rahmen von Sozialkonferenzen und Regionaltreffen das zuletzt 1998 beschlossene Grundsatzprogramm neu gefasst. Dazu der Vorstandsvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt, Wolfgang Stadler:

„Die Arbeiterwohlfahrt hat am ersten Tag nach ihrem 100. Jubiläum in Berlin ein neues Grundsatzprogramm verabschiedet und damit zugleich den Anspruch des gesamten Verbandes unterstrichen, in Deutschland und Europa weiterhin für soziale Gerechtigkeit und Solidarität einzutreten.

Von zentraler Bedeutung für den Verband ist der Einsatz für eine demokratische Gesellschaft, die allen Menschen mit Respekt begegnet. Aus der Motivation heraus entstanden, die Mauern der Klassengesellschaft zu durchbrechen, arbeitet die AWO auch in Zukunft daran, Diskriminierung und Ungleichheit abzuschaffen. Der gesamte Verband bekennt sich mit dem Grundsatzprogramm dazu, jede Form von Feindlichkeit, Diskriminierung, Extremismus und Rassismus gegen Menschen und soziale Gruppen zu bekämpfen.

Weiter schafft das neue Programm auch ein Bewusstsein für die ausgrenzende Wirkung sozialer Ungleichheit für Teile der Gesellschaft. Dass die Ungleichheit nicht nur den sozialen Zusammenhalt gefährdet, sondern auch den Einzelnen ohne Perspektive zurück lässt und zu geringer Lebensqualität sowie Gesundheit führt, ist für die Arbeiterwohlfahrt untragbar. Der Verband wird hier seine Aktivitäten weiter ausbauen und sich alleine und in Partnerschaft mit anderen Organisationen gegen diese Entwicklung stemmen.

Folgerichtig wird darüber hinaus der Grundwert Gerechtigkeit ins Zentrum gestellt. Dieser weist nun stärker als zuvor auf die Notwendigkeit eines sozialen Ausgleichs hin und fordert einen nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen. Die AWO verdeutlicht damit, dass sozialer Fortschritt zugleich den Schutz der Natur und Umwelt im Blick haben muss.

Das Grundsatzprogramm richtet den Blick auch auf die eigenen Strukturen und Aktivitäten und führt dabei aus, dass diese sich einzig an den Bedürfnissen der Mitglieder, der Engagierten, der Klient*innen und den politischen Zielen der AWO ausrichten. Dazu wurden unter dem Kapitel „Wir verpflichten uns“ weitreichende Beschlüsse gefasst, die den Verband und die Verantwortlichen selbst in die Pflicht nehmen wertegebunden zu handeln.

Nicht zuletzt ist das Grundsatzprogramm auch eine Einladung, sich der Arbeiterwohlfahrt anzuschließen und mit uns die Gesellschaft zu gestalten: für Freiheit, für Gleichheit, für Gerechtigkeit für Solidarität und für Toleranz im 21. Jahrhundert.“

Das Grundsatzprogramm ist in einer Lang- und einer Kurzfassung hier abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 24.01.2020

Der AWO Bundesverband begrüßt die Forderung der niedersächsischen Sozialministerin Carola Reimann nach Steuerzuschüssen für die Pflegeversicherung. Der Verband fordert zudem, Kommunen und Bundesländer in ihrer Verantwortung für die Pflege zu stärken.

Die steigenden Kosten in der Pflege führen zu einem stetigen Anstieg des Eigenanteils der Versicherten im Pflegeheim. In der Folge können die Eigenanteile aus eigenem Einkommen nicht mehr aufgebracht werden. Das führt dazu, dass Menschen Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO-Bundesvorstandes: „Die steigenden pflegebedingten Kosten allein den Pflegebedürftigen aufzubürden, ist ihnen gegenüber unwürdig. Sie führt auch bei den Angehörigen zu extremen Unsicherheiten. Und auch rein rechnerisch ist die bisherige Regelung nicht sinnvoll: Die Haushalte der Kommunen, die die Kosten aus der Sozialhilfe übernehmen, werden weiter belastet. Die Entlastung der Kommunen war aber ein Gründungsmotiv für die Pflegeversicherung. Wir müssen die Kommunen darin stärken, den Aufbau und die Finanzierung ihrer Struktur-, Bedarfsplanung und Unterstützungsstruktur vor Ort zu gewährleisten. Die Bundesländer wiederum müssen zukünftig die Investitionskosten übernehmen. Auch das war bei der Einführung der Pflegeversicherung so vorgesehen, geschieht aber nicht im vorgesehenen Umfang.“

Döcker weiter: „Wir brauchen eine Pflegeversicherung, die das finanzielle Risiko bei Pflegebedürftigkeit verlässlich absichert. Eine Pflegeversicherung muss Betroffenen und ihren Angehörigen Sicherheit geben. Dazu muss die Höhe des Eigenanteils, den die Pflegebedürftigen zahlen, begrenzt werden. Der Eigenanteil muss zudem über die gesamte Dauer der stationären Pflege verlässlich planbar sein. Die Arbeiterwohlfahrt hat dieses bereits vor einem Jahr in einer Petition gefordert – und die Zustimmung von über 74.000 Unterzeichnenden bekommen.

Hintergrund: Im Bundesdurchschnitt lagen die Kosten, die ein Versicherter selbst übernehmen musste, im Schnitt monatlich bei 1.750 Euro. Zum Vergleich: Ende 2017 lag das durchschnittliche Netto-Renteneinkommen in den alten Bundesländern bei monatlich 1.231 Euro und in den neuen Bundesländern bei monatlich 1.169 Euro. Aufgrund der gestiegenen Kosten in den letzten Jahren, waren und werden zukünftig immer mehr Rentenbeziehende gezwungen sein, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, um ihre Pflege bezahlen zu können. Die Ursache liegt in einer gesetzlichen Regelung. Als 1995 die Pflegeversicherung eingeführt wurde, wurden die Leistungsbeträge der Pflegekassen gesetzlich festgeschrieben und nicht dynamisiert. Die Erhöhungen der Leistungsbeträge der Pflegekassen in den nachfolgenden Jahren waren bei Weitem nicht ausreichend. Somit tragen die pflegebedürftigen Menschen alle Kostensteigerungen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.01.2020

Gestern Abend feierte der AWO Bundesverband seinen Neujahrsempfang. Rund 200 geladene Gäste aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft läuteten in der Berliner Kalkscheune das neue Jahrzehnt ein. AWO Präsident Wilhelm Schmidt begrüßte die Gäste und betonte, dass die Arbeiterwohlfahrt auch 100 Jahre nach der Gründung eine wichtige Rolle in Beantwortung sozialer Fragen spielt.

Autorin Jagoda Marinić würdigte in ihrer Festrede das Engagement der AWO für die Gesellschaft. Sie freue sich auf eine innovative AWO, die Zukunft mitgestaltet. Sie betonte die Bedeutung von Solidarität in Zeiten tiefgreifender gesellschaftlicher Veränderungen, die Entsolidarisierungstendenzen mit sich bringen. Unter dem Stichwort „Solidarität mit sich selbst“ mahnte sie: „Wer die Härte gegen sich stählt, der wird die Ellbogen gegen andere noch schneller ausfahren. Es muss dem Trend zur schicken Selbst- und Daueroptimierung von Individuum, Gesellschaft und Ökonomie etwas Menschliches entgegengesetzt werden. Etwas, in dem der Mensch als Ganzes und nicht der perfekte Mensch seinen Platz hat.“

Ein Höhepunkt des Abends war die Verleihung des Lotte-Lemke-Engagementpreises 2020. Damit wurde außergewöhnliches Engagement gewürdigt. Bei 59 Bewerbungen von kreativen Projekten fiel der Jury die Wahl alles andere als leicht. Der Lotte-Lemke-Engagementpreis 2020 ging an die Universität der 3. Generation. Das Projekt des AWO Kreisverbands Bremen ermöglicht Menschen in ihrer dritten Lebensphase nachberufliche Bildung. Das Angebot ist überwiegend kostenlos und ermöglicht auch Menschen nachberufliche Bildung, die sie sich bei anderen Bildungsträgern nicht leisten könnten. Drei weitere Projekte wurden ehrenhalber gewürdigt.

Die Premiere eines filmischen Rückblick auf das vergangene Jubiläumsjahr verdeutlichte eindrücklich, wie die AWO ihre Grundwerte auch 100 Jahre nach ihrer Gründung mit Leben füllt. Impressionen der Jubiläumsaktivitäten von Gliederungen und Einrichtungen in ganz Deutschland zeigten, dass nicht nur die die Erfolge der Vergangenheit gefeiert werden, sondern der Verband sich vor allem ganz nach dem Jubiläumsmotto mit „Erfahrung für die Zukunft“ aufstellt.

Abgerundet wurde das Programm durch Darbietungen aus dem ebenfalls prämierten Musical über die Gründerin der Arbeiterwohlfahrt, Marie Juchacz. Das Publikum würdigte die bewegende künstlerische Leistung mit Standing Ovations.

Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler sieht im Neujahrsempfang einen gelungenen Auftakt für das nächste Jahrzehnt: „Das Jubiläumsjahr hat die AWO genutzt, um sich auf ihre Grundwerte zu besinnen und ihre Bedeutung für unsere heutige Gesellschaft ins Bewusstsein zu rufen. Nun starten wir nicht nur in ein neues Jahr, sondern hoffentlich in die nächsten 100 Jahre Arbeiterwohlfahrt“.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.01.2020

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen und der Betreuungsgerichtstag (BGT) fordern, dass der Einsatz von freiheitsentziehenden Maßnahmen in der häuslichen Pflege mit höheren Hürden als bisher verbunden sein muss. Sie appellieren an den Gesetzgeber, den Schutz von Pflegebedürftigen vor dem Einsatz freiheitsentziehender Maßnahmen zu Hause zu stärken. Auf keinen Fall dürfen Bettgitter und Fixiersysteme zur „Erleichterung der Pflege“ eingesetzt werden. Unter dieser Überschrift werden die Hilfsmittel derzeit im Katalog des GKV-Spitzenverbandes geführt. Die BAGSO und der BGT fordern dringend, die sachlich falsche und unangemessene Verbindung von Bettgittern und Fixiersystemen zur „Erleichterung der Pflege“ aufzuheben.

Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege sind immer ein starker Eingriff in die Menschenrechte von Schutzbedürftigen. Deshalb dürfen sie in stationären Einrichtungen nur mit gerichtlicher Genehmigung eingesetzt werden (§ 1906 Abs. 4 BGB). Dies gilt bislang jedoch nicht für die häusliche Pflege. Fixiersysteme und Bettgitter sind frei verkäuflich und auf Anordnung des Arztes werden sie von den Krankenkassen ohne weitere Auflagen bezahlt. Insbesondere der Einsatz von Fixiersystemen, bei denen die Bewegung von Armen, Beinen und Kopf mit Gurten unterbunden werden kann, ist zudem mit einer hohen Verletzungsgefahr verbunden. Er bedarf daher der ständigen Aufsicht durch geschultes Personal. Dies kann in der häuslichen Pflege in der Regel nicht sichergestellt werden. Die BAGSO und der BGT fordern deshalb eine Regelung, die für Fixierungen in der häuslichen Pflege klare Anforderungen stellt und einen Erwerb dieser Hilfsmittel ohne Rezept ausschließt.

Der Hilfsmittelkatalog des GKV-Spitzenverbandes legt fest, welche Kosten von den Krankenkassen erstattet werden können. Dieser Katalog wird zurzeit in Teilen überarbeitet. Die BAGSO wurde eingeladen, dazu Stellung zu nehmen.

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. und Betreuungsgerichtstag e.V. vom 05.02.2020

Kinder mit suchtkranken Eltern benötigen nach Ansicht der Diakonie dringend eine größere Aufmerksamkeit und eine stärkere Lobby, da sie Hilfen nicht selber anfordern und ihre suchtkranken Eltern häufig die nötige Unterstützung nicht leisten können. Anlässlich der bundesweiten Aktionswoche für Kinder aus Suchtfamilien plädiert Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, für regionale Netzwerke und eine bessere Finanzierung der Hilfen für Familien mit suchtkranken Eltern:

"Wir dürfen Kinder aus Suchtfamilien nicht alleine lassen! Wir weisen seit langem darauf hin, dass Kinder aus Suchtfamilien hoch belastet und oft vollständig überfordert sind. Die gesamte Familie benötigt Unterstützung, wenn ein Elternteil suchtkrank ist. Besonders dramatisch ist die Situation für Kinder in Alleinerziehendenfamilien. Kinder können, gerade wenn sie sehr klein sind, sich nicht selber Hilfe holen. Viele fürchten sich auch vor den Konsequenzen, die eintreten können, wenn die Probleme bekannt werden. Und ihre suchtkranken Eltern suchen oft nicht aktiv Hilfe. Auch deshalb führten Kinder aus Suchtfamilien viel zu lang ein Schattendasein und standen nicht auf der politischen Agenda. Wir müssen dafür sorgen, dass diese Kinder und Familien Unterstützung erhalten. Es sind regionale Netzwerke aus verschiedenen Akteure der Suchthilfe, der Kinder- und Jugendhilfe sowie des Gesundheitssystems notwendig, die eng zusammenarbeiten und verlässlich finanziert werden. Nur so können wir dafür sorgen, dass Kinder aus Suchtfamilien bestmöglich für die Zukunft gestärkt sind und nicht selbst hochgefährdet sind in eigene Sucht- sowie psychische Krankheiten abzurutschen."

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/journal/kinder-von-suchtkranken-in-den-blick-nehmen

https://hilfe.diakonie.de/crystal-meth-rausch-der-muetter

https://www.diakonie.de/diakonie-texte/072012-klientinnen-und-klienten-in-ihrer-elternrolle-staerken

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.02.2020

Für Kinder mit einer lebensverkürzenden Erkrankung und ihre Familien reicht eine gute medizinische und pflegerische Versorgung alleine nicht aus. Für die herausfordernde Lebenssituation sind die Begegnungen mit den ehrenamtlich Engagierten in der Hospizarbeit, die ein Stück Normalität in die von Krankheit bestimmte Lebenswelt der Betroffenen bringen, genauso wichtig wie das Gespräch mit psychosozialen Fachkräften und Seelsorgenden für die Geschwisterkinder, Mütter und Väter.

"In der Kinderhospizarbeit geht es um mehr als Medizin und Pflege. Hier geht es auch vor allem darum, in der verkürzten Lebenszeit Augenblicke der Freude zu schaffen, Kinderwünsche zu erfüllen, und Selbstbestimmung für die betroffenen Familien zu ermöglichen. Den schwerkranken Kindern und ihren Familien muss es ermöglicht werden, auch die Krankheits- und Sterbezeit als eine Zeit voller Leben und Freude zu erfahren", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland anlässlich des bundesweiten Tages der Kinderhospizarbeit.

Familien, in denen ein Kind mit einer lebensverkürzenden Erkrankung lebt, sind nicht selten über Jahre äußert belastet und brauchen Unterstützung durch ein multidisziplinäres Team, in dem auch psychosoziale Fachkräfte, Seelsorgende und geschulte ehrenamtlich Engagierte einen festen Platz haben. Aus Sicht der Diakonie Deutschland muss der Zugang zu psychosozialen und spirituellen Unterstützungs- und Beratungsleistungen für die betroffenen Familien erleichtert werden, damit sie die dringend notwendige Entlastung und Stärkung erfahren können.

Deshalb setzt sich die Diakonie Deutschland auch bei den aktuell laufenden Bundesrahmenvertragsverhandlungen für die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) dafür ein, dass die Finanzierung von psychosozialen Fachkräften flächendeckend gesichert wird.

Laut Kinderhospizverein leben derzeit circa 50.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer lebensverkürzenden Erkrankung in Deutschland.

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/hospizarbeit-und-palliativversorgung-1

https://www.diakonie.de/journal/tod-und-sterben-gehoeren-zum-leben

https://www.deutscher-kinderhospizverein.de/kinder-und-jugendhospizarbeit-in-deutschland/tag-der-kinderhospizarbeit/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 09.02.2020

Jeder dritte Wohnungssuchende mit Migrationshintergrund erlebt Benachteiligung und Diskriminierung bei der Wohnungssuche. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hervor, die heute veröffentlicht wurde.

Dazu sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: "Der Befund der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist erschreckend. Rassismus hat viele Gründe, aber nie eine Rechtfertigung. Bezahlbarer Wohnraum für alle ist eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit und eine Grundbedingung für Teilhabe in einer immer diverseren Gesellschaft. Gerade Menschen mit Migrationserfahrung, aber auch Arbeitslose, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung oder Senioren mit kleiner Rente haben es bei der Wohnungssuche besonders schwer. Der Wohnungsbau gehört deshalb ganz oben auf die politische Agenda – genauso wie die Überwindung von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus."

Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist gesetzlich verboten. Gegen Diskriminierung gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es verbietet Diskriminierung im Arbeitsleben sowie bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Dazu zählt auch Wohnraum. Betroffene sollten sich über die Rechtslage informieren und bei erfahrenen Benachteiligungen Rat bei Antidiskriminierungsstellen und Mietervereinen suchen.

Die Diakonie Deutschland setzt sich für Vielfalt und Begegnung in der Gesellschaft ein und tritt Ausgrenzung entschieden entgegen. Die Diakonie sieht die regelmäßigen Erhebungen der Antidiskriminierungsstelle als wichtigen Beitrag an, da sie mit wissenschaftlichen Daten zur Aufklärung über Diskriminierungserfahrungen beitragen. Daten zu erfahrenen Benachteiligungen zeigen Missstände auf und machen politischen Handlungsbedarf deutlich.

Zur Umfrage "Rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt": https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Umfragen/Umfrage_Rass_Diskr_auf_dem_Wohnungsmarkt.html?nn=6570036

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 29.01.2020

· Pilotprojekt startet in fünf Bundesländern · Auftaktveranstaltung in Berlin · Diakonie-Vorstand Loheide: Digitaler Dorfplatz ist Chance für mehr Teilhabe am öffentlichen Leben

Mit einer Auftaktveranstaltung in Berlin fällt heute der Startschuss für das Projekt "Dörfer mit Zukunft", das die Diakonie Deutschland gemeinsam mit der Nachbarschaftsplattform nebenan.de im ländlichen Raum initiiert.

"Ziel ist ein digitaler Dorfplatz als Chance für mehr Teilhabe von Dorfbewohnern am öffentlichen Leben. Das Projekt erprobt in Reallaboren, ob und wie sich das soziale Miteinander in ländlichen Räumen durch neue digitale Möglichkeiten ergänzen und verbessern lässt. Dreh- und Angelpunkt bleiben die persönliche Begegnung, die nachbarschaftliche Unterstützung und das ehrenamtliche Engagement, die durch die Plattform erleichtert und gefördert werden", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Im Rahmen von "Dörfer mit Zukunft" werden fünf kirchlich-diakonische Einrichtungen mit Unterstützung des bundesweit größten sozialen Nachbarschaftsnetzwerkes nebenan.de, individuelle digitale Nachbarschaften für ihre Gemeinde aufbauen. Innerhalb dieser Nachbarschaften können sich alle Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner digital vernetzen. Die digitale Vernetzung soll den persönlichen Austausch initiieren und fördern.

Ein Jahr lang werden die Einrichtungen von nebenan.de und der Diakonie aktiv unterstützt und beraten, wie sie die digitalen Strukturen optimal für die Praxis vor Ort nutzen können.

Beteiligt sind Einrichtungen in Züssow (Mecklenburg-Vorpommern), Weilrod (Hessen), Hörstel (NRW), Bischofswerda (Sachsen) und Ratzeburg (Schleswig- Holstein). Sie erhalten ein sogenanntes Organisationsprofil bei nebenan.de, über das sie die auf der Plattform registrierten Personen im Dorf über Neuigkeiten, Veranstaltungen und Aktionen informieren und in Dialog treten können. So entsteht ein digitaler Dorfplatz, an dem sich alle Akteure in einem geschützten Raum vernetzen können.

Michael Vollmann, Mitgründer von nebenan.de: "Digitale Nachbarschaftsnetzwerke ergänzen herkömmliche Nachbarschaftsbegegnungen und ermöglichen eine unkomplizierte Kontaktaufnahme. Sie stärken die positiven sozialen und gesellschaftlichen Effekte von Nachbarschaft und fördern zivilgesellschaftliches Engagement vielerorts bereits heute in hohem Maße."

Während Nachbarschaftsplattformen in der Stadt bereits erfolgreich genutzt werden, sind sie im ländlichen Raum noch selten. Diakonische Einrichtungen vor Ort kennen die Situation auf dem Land und können den Aufbau einer digitalen Nachbarschaft koordinierend mitgestalten. Denn digitale Nachbarschaftsnetzwerke bieten gerade für kleine Ortschaften und weit verstreut lebende Menschen enormes Potenzial.

Mehr zum Projekt finden Sie unter https://www.diakonie-kennenlernen.de/doerfer-mit-zukunft/

Über nebenan.de

nebenan.de ist das größte soziale Netzwerk für Nachbarn in Deutschland mit 1,4 Mio. aktiven Nutzern. Über die kostenlose, lokale Plattform können sich Nachbarn unkompliziert kennenlernen, helfen, zu Aktivitäten verabreden, Dinge teilen und verschenken. Nur verifizierte Nachbarn haben Zugang zu nebenan.de. Die Plattform wurde 2015 in Berlin als Sozialunternehmen gegründet und ist TÜV- geprüft. Bereits seit 2018 können lokale, gemeinnützige Organisationen, Kommunen und Stadtverwaltungen über ein sogenanntes Organisationsprofil Teil der Nachbarschaft werden.

Weitere Informationen: https://presse.nebenan.de/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.01.2020

Im Rahmen einer Verbändeanhörung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird heute über den Gesetzentwurf zur Grundrente diskutiert. Die Diakonie Deutschland begrüßt den Entwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Einführung einer Grundrente.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Dass Rentnerinnen und Rentner, die nach 33 Beitragsjahren mit ihren Rentenansprüchen unter dem Existenzminimum liegen, zukünftig einen Anspruch auf Grundrente haben, ist ein echter Fortschritt der sozialen Sicherung in Deutschland. Da der Anspruch auf Grundrente ohne Antrag von Amts wegen ermittelt wird, kommt die Grundrente direkt bei den Betroffenen an. Damit wird endlich etwas gegen verdeckte Altersarmut getan, die entsteht, wenn Menschen aus Scham oder Unwissen ihre Ansprüche auf Grundsicherung nicht einlösen. Insbesondere Frauen werden von der Grundrente profitieren, für die das größte Risiko besteht, in Altersarmut zu geraten."

Die Diakonie Deutschland sieht über den Gesetzentwurf hinaus Bedarf an der Weiterentwicklung der Gesetzlichen Rentenversicherung. Die Grundrente erreicht beispielsweise keine Menschen mit weniger Beitragsjahren und sehr geringen Rentenansprüchen, oftmals eine Folge von längeren Familienphasen und Pflegezeiten. Die Diakonie setzt sich deshalb für erweiterte Freibetragsregelungen für gesetzliche Rentenansprüche in der Grundsicherung im Alter ein.

Zur Stellungnahme der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/stellungnahmen/einfuehrung-der-grundrente

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 22.01.2020

Ein heute vom DIW vorgelegtes Gutachten über den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder belegt, dass Investitionen in Ganztagsschulen und gute Kinderbetreuung insgesamt der Gesellschaft einen volkswirtschaftlichen Nutzen bringen und sich dadurch zu einem erheblichen Teil selbst refinanzieren.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Wichtig ist, dass alle Kinder und Familien von dem geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung profitieren können. Vor allem auch die Kinder, deren Bildungschancen durch qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung verbessert werden können. Das Gutachten lässt leider außen vor, dass mit dem geplanten Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung ab 2025 zunächst immense Investitionen verbunden sind, die mit dem vorgesehenen Investitionsprogramm des Familienministeriums nicht gedeckt sind. Dafür müssen jetzt die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Dass mütterliche Erwerbstätigkeit dadurch erleichtert wird und sich fiskalisch gegenrechnet, sollte daher nicht das entscheidende Argument für den Ausbau sein. Jetzt muss die Chance genutzt werden, eine Ganztagsbetreuung zu etablieren, die qualitativ hochwertig ist, Bildungsbiographien positiv fördert und allen Bevölkerungsschichten zugutekommt."

Das Gutachten des DIW schätzt ab, welche fiskalischen Effekte durch den Ausbau ganztägiger Betreuung zu erwarten sind. Als Folge des Ausbaus steigt demnach Erwerbstätigkeit und Erwerbsvolumen von Müttern. Das erhöht einerseits das Einkommen im familiären Haushalt und verringert Sozialtransferleistungen, während andererseits Mehreinnahmen bei Steuern und Sozialversicherungen zu erwarten sind.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 20.01.2020

Das Weltwirtschaftsforum mahnt in einer aktuellen Studie bessere soziale Aufstiegschancen in Deutschland an. Ungleichheit bestehe vor allem bei den Bildungschancen, beim Zugang zu Technologie sowie bei den Löhnen.

Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: "Eine gute Bildungspolitik ist nicht nur wichtig für künftigen Wohlstand, sondern auch die beste Sozialpolitik.

Für den Zusammenhalt der Gesellschaft ist entscheidend, dass alle Menschen unabhängig von Alter, Herkunft oder Geschlecht die gleichen Aufstiegschancen haben. Hier hat Deutschland erheblichen Nachholbedarf. Das Einkommen und der Bildungsgrad von Eltern darf nicht länger über die Aufstiegschancen entscheiden.

Darum brauchen wir mehr frühkindliche Förderung, besser bezahlte Erzieherinnen und Erzieher und eine flächendeckend digitale Ausstattung an allen Schulen."

Auf dem jährlichen Weltwirtschaftsforum treffen sich ab Dienstag rund 3.000 Top- Manager, Spitzenpolitiker, Wissenschaftler und Vertreter der Zivilgesellschaft, darunter US-Präsident Donald Trump, die neue EU-Kommissionchefin Ursula von der Leyen und Bundeskanzlerin Angela Merkel. Bei dem diesjährigen 50. Treffen stehen auch Fragen der sozialen Verantwortung im Mittelpunkt.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 20.01.2020

Am 29. Januar 2020 findet im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien (BT-Drucks. 19/15618) statt.

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) unterstützt den Entwurf grundsätzlich, hält ihn aber nicht für ausreichend oder gar zielführend. Denn er regelt nur einen Einzelfall und lenkt vom eigentlichen Kernthema, nämlich der Reform des Abstammungsrechts, ab.

Dass beispielsweise die Partnerin der Geburtsmutter das Kind nach wie vor als "Stiefkind" adoptieren muss, ist verfassungsrechtlich bedenklich, da gleichgeschlechtliche Frauenpaare damit anders als heterosexuelle Ehepaare nach einer Samenspende behandelt werden. "Das Wohl des Kindes gebietet es jedoch, dass auch das Kind lesbischer Eltern unmittelbar von Geburt an zwei rechtliche Eltern hat", so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.

Der jetzt vorliegende Regierungsentwurf versäumt die Gelegenheit, eine umfassende Lösung anzugehen und beschränkt sich auf das vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Minimum, d.h. verfestigten nichtehelichen Familien die (Stiefkind-)Adoption zu ermöglichen. Verknüpft wird dies mit einer "Bewährungszeit" von vier Jahren. Die gemeinschaftliche Adoption nichtehelicher Lebenspartner bleibt außen vor.

"Unabhängig davon, dass die Frist den Eindruck von Willkür aufkommen lässt, bleibt es bei einer verpassten Chance, den Lebenswirklichkeiten in Familien gerecht zu werden", so Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der djb-Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften, ergänzend.

Stellungnahmen des djb dazu:

https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K2/st20-03/

https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K2/st19-21/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 28.01.2020

Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird heute der Referentenentwurf zur Grundrente diskutiert. Mit dem Gesetzesvorhaben soll die Rente von Personen mit geringen Rentenanwartschaften und langen Versicherungsverläufen durch einen Zuschlag an Entgeltpunkten aufgestockt werden. Dabei, so der Gesetzentwurf, soll insbesondere auch den Biographien von Frauen Rechnung getragen werden.

"Aufgrund der extrem kurzen Frist für eine Stellungnahme war eine fachlich fundierte Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf kaum möglich. Bereits ohne vertiefte Prüfung wird jedoch deutlich, dass den gleichstellungsrelevanten Belangen von Frauen mit dem Entwurf nicht ausreichend Rechnung getragen wird.", so die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig.

In seiner Stellungnahme kritisiert der djb insbesondere, dass Zeiten geringfügiger Beschäftigung, sogenannte Minijobs, die in der Mehrzahl von

(verheirateten) Frauen ausgeübt werden, nicht zu den anwartschaftsbegründenden Zeiten zählen. Begründet wird diese Entscheidung im Entwurf explizit damit, dass Minijobs lediglich die Bedeutung eines ergänzenden Einkommens hätten.

"Deutschland weigert sich seit Jahren den Empfehlungen der Europäischen Union nachzukommen und Fehlanreize im Steuer- und Sozialrecht abzubauen, die Frauen in geringfügiger Beschäftigung halten und die eigenständige Existenzsicherung behindern. Gleichzeitig sollen die Folgen der Fehlanreize Frauen bei der Grundrente zum Verhängnis werden.", kritisiert Wersig.

Dennoch sollen Frauen dem Referentenentwurf zufolge in besonderem Maße von der Grundrente und den parallel dazu eingeführten Freibetragsleistungen im Sozialhilferecht profitieren. Im Einführungsjahr sollen Frauen sogar 70 Prozent der Menschen sein, die von der Grundrente profitieren. Wie diese Einschätzung zustande kommt, bleibt allerdings – trotz der Verpflichtung zu einer differenzierten gleichstellungsorientierten Gesetzesfolgenschätzung – offen.

In seiner heute veröffentlichten Stellungnahme setzt sich der djb für eine transparente Darstellung der Datenbasis für die genannten Zahlen und eine geschlechterdifferenzierte Einschätzung der Auswirkungen aller Anspruchsvoraussetzungen der Grundrente ein.

Ausführliche Stellungnahme: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K4/st20-02/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 22.01.2020

»Parität kann nur gelingen, wenn alle Frauen an einem Strang ziehen.«, kommentiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig die erste Debatte des Bundestags über Geschlechterparität in den Parlamenten. »Die Parlamentarierinnen sollten ihre Stimme nutzen, um gemeinsam für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen einzustehen. Sie haben dabei unsere vollste Unterstützung.«, so Wersig. Allerding sind keineswegs nur die Frauen in der Pflicht. »Alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier stehen in der Verantwortung, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in politischen Entscheidungsprozessen umfassend zu gewährleisten und so Art. 3 Abs. 2 GG im 101. Jahr nach Einführung des Frauenwahlrechts endlich hinreichend Geltung zu verschaffen. Sie haben die verfassungsrechtlichen Handlungsspielräume auszuschöpfen.«, so Wersig.

»Mehr Frauen in den Bundestag« hatten Abgeordnete von DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen gefordert. Sie sehen den Bundestag in der Pflicht und hatten deshalb einen Antrag für die Einsetzung einer Paritätskommission gestellt. Die Union befürwortete in Redebeiträgen stattdessen die Einsetzung einer Enquete-Kommission zum Thema. Hintergrund der Debatte ist der geringe Frauenanteil im Bundestag, den der djb immer wieder angemahnt und verfassungsrechtliche Handlungsspielräume aufgezeigt hatte. Offenbar ist es den Parlamentarierinnen nicht gelungen, eine gemeinsame Position zu bilden und in ihren jeweiligen Fraktionen durchzusetzen. »Wir sind sehr enttäuscht, dass keine fraktionsübergreifende Position gefunden wurde. Parität muss weiterhin Thema bleiben, gerade auch im Bundestag. Wir bekräftigen den Wunsch der Parlamentarierinnen nach Einsetzung einer Paritätskommission, die wir als einen weiteren Schritt der parlamentarischen Befassung mit diesem wichtigen Thema nur befürworten können. Leider haben wir derzeit nur wenig Hoffnung.«, kommentiert Wersig.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 20.01.2020

Als einen "Schritt in die richtige Richtung, doch in der Ausgestaltung enttäuschend" bezeichnet die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V (djb), Prof. Dr. Maria Wersig, den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten "Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität". Zwar sei es zu begrüßen, dass der Gesetzgeber der Verrohung der Kommunikation im Netz wirkungsvolle Maßnahmen entgegensetzen will. Zu Recht wird die Möglichkeit, die eigene Meinung frei, unbeeinflusst und offen zu sagen, als wesentlicher Grundpfeiler der demokratischen, pluralistischen Gesellschaft verstanden, die der Staat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen hat. Leider wird der Gesetzentwurf nach Einschätzung der heute veröffentlichten Stellungnahme des djb diesem Anspruch jedoch nicht gerecht.

"Es gibt grundlegende Mängel des Entwurfs", so Wersig. "Er blendet die Geschlechterdimension aus und greift in seinem Regelungsgehalt zu kurz! Dabei besteht eine Verpflichtung, bei allen Gesetzesvorhaben die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf Frauen und Männer in den Blick zu nehmen."

Neben Rassismus und Antisemitismus ist auch Frauenfeindlichkeit eine wesentliche Motivationslage für Hass und Rechtsextremismus im Netz. Ähnlich wie bei anderen Terrorakten hat der Täter in Halle/Saale, dessen Tat digital vorbereitet, begleitet und inszeniert war, das Feindbild »Feminismus« explizit benannt. "Frauen werden nicht die gleichen Rechte wie Männern zugebilligt, sie werden auf eine angeblich ,natürliche‘ Geschlechterordnung verwiesen und, äußern sie sich öffentlich, politisch oder gar geschlechterpolitisch, mundtot gemacht", so Wersig.

Frauen werden im Netz, anders als Männer, typischerweise sexistisch angegriffen, pornografisch angepöbelt und riskieren – neben den sonst üblichen Drohungen – explizite und detaillierte Vergewaltigungsankündigungen. Damit werden sie vom öffentlichen Diskurs ausgeschlossen. "Diese geschlechterpolitische Dimension muss unbedingt in dem Gesetzentwurf Berücksichtigung finden, damit die vorgesehenen Maßnahmen auch zielgenau sind!", fordert Wersig.

Es ist zudem angesichts der Dringlichkeit des Problems nicht nachvollziehbar, dass sich der Entwurf auf die Umsetzung des vom Kabinett am 30. Oktober beschlossenen Maßnahmepakets beschränkt. Dies lässt dringend notwendige Reformen etwa beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), die der djb bereits in seinem Policy Paper zum Thema Hate Speech gefordert hat, außen vor. Zudem sind auch die im Entwurf enthaltenen Änderungen des NetzDG mangelbehaftet:

Beispielsweise macht es wenig Sinn, das Meldeverfahren auf das geltende Beschwerdeverfahren nach dem NetzDG zu stützen, ohne dass dessen Mängel zumindest zeitgleich beseitigt werden.

Auch bei den strafrechtlichen Vorschriften besteht erheblicher Nachholbedarf:

Gegen Frauen gerichtetes Cyber Harassment beschränkt sich typischerweise nicht auf die Bedrohung bzw. die Ankündigung von Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit. Vielmehr fokussieren sich entsprechende Ankündigungen in der Regel auf die Ausübung sexualisierter Gewalt. Dies muss sich auch im Katalog des § 126 Abs. 1 StGB widerspiegeln. Ebenso müssen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in § 241 StGB aufgenommen werden. "Ansonsten bleiben Frauen außen vor und profitieren nicht von der angestrebten Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes im digitalen Raum", kommentiert Wersig.

Der djb unterstützt die im Entwurf vorgesehene explizite Aufnahme antisemitischer Motive in die Vorschrift des § 46 StGB. In die Aufzählung, die dann neben rassistischen und »fremdenfeindlichen« Motiven auch antisemitische Motive umfasst, müssen allerdings auch sexistische Motive aufgenommen werden. Nur so wird ein umfassendes Bild von Vorurteilskriminalität abgebildet. Die geschlechtsspezifische Dimension hier zu ignorieren, wäre eine verheerende Botschaft an die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt. Die Aufnahme sexistischer Motive könnte zudem zu einer Sensibilisierung der Rechtsanwender*innen hinsichtlich der geschlechtsspezifischen Dimension von Straftaten beitragen.

Ausführliche Stellungnahme vom 17.1.2020: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K3/st20-01/

Policy Paper vom 4.11.2019: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/ASDigi/st19-23/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 17.01.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die für heute geplante Änderung des Strafgesetzbuches zur Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings als einen guten ersten Schritt. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation müssen Kinder im Internet mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln vor Cybergrooming geschützt werden. Das Strafrecht muss bei Cybergrooming früher als bisher greifen. Dabei sollte jeder Versuch des Cybergroomings strafbar sein, wie vom Bundesrat in einer Stellungnahme gefordert.

"Zum besseren Schutz von Kindern vor Cybergrooming im Internet braucht es neben den Strafverschärfungen ebenso mehr Ermittlerinnen und Ermittler bei Polizei und Staatsanwaltschaften. Verstärkte Kontrollen können dazu beitragen, dass Kinder soziale Netzwerke ebenso wie Apps mit Kommunikationsfunktionen angstfreier nutzen können. Allen potentiellen Täterinnen und Täter muss klar sein, dass bereits jeder Versuch des Cybergroomings ausnahmslos strafbar ist", betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Neben den notwendigen Verschärfungen im Strafrecht braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch eine bessere Förderung der Medienkompetenz von Kindern. Neben den Eltern sind hier auch die Schulen in der Pflicht. "Eine Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes hat ergeben, dass bei nur 20 Prozent der befragten Grundschülerinnen und Grundschüler Cybergrooming Thema im Unterricht war. Hier müssen Schulen wesentlich früher als bisher im Unterricht aufklären und mit den Kindern besprechen, was sie zur Vermeidung tun können und wie sie im Fall der Fälle reagieren sollten", so Lütkes weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert zugleich dafür, bei den aktuellen Bestrebungen der Bundesregierung zur Reform des Kinder- und Jugendmedienschutzes in Deutschland die Anbieter von Apps und sozialen Medien stärker als bisher in die Verantwortung zu nehmen. Kinder müssen Apps ungefährdet nutzen können, ohne in Chats von Fremden belästigt zu werden. Hierfür haben die Anbieter Sorge zu tragen, indem sie ein effizientes Meldesystem vorhalten sowie Kinder auf mögliche Risiken und ihre Handlungsoptionen hinweisen. Kontakt- und Interaktionsrisiken müssen in die Alterskennzeichnungen medialer Angebote einfließen", so Lütkes.

Eine in dieser Woche vorgestellte repräsentative Umfrage im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt deutlich, dass Eltern von den Online-Anbietern fast einhellig Maßnahmen zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen einfordern. Eine besonders hohe Zustimmung erfahren härtere Strafen bei Verstößen gegen den Kinder- und Jugendmedienschutz, eine verlässliche Altersfeststellung bei für Kinder ungeeigneten oder schädigenden Angeboten sowie ein effizientes Melde- und Beschwerdesystem bei Verstößen gegen den Kinder- und Jugendmedienschutz (jeweils 93 Prozent). Knapp dahinter rangieren die Verpflichtung zur Bereitstellung von verständlichen bzw. transparaten Informationen über die Risiken der Mediennutzung (91 Prozent), sichere Voreinstellungen des eigenen Dienstes (90 Prozent), sowie Maßnahmen, die den Kontakt mit unbekannten Erwachsenen unterbinden (89 Prozent).

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 17.01.2020

Zu einem Fachgespräch zum Thema „Drei Kinder und mehr – Mehrkindfamilien in der Mitte der Gesellschaft“ hat die Konrad -Adenauer-Stiftung am Mittwoch, 29. Januar 2019, in die Akademie der KAS nach Berlin eingeladen. Gekommen war auch die Bundesvorsitzende der CDU, Annegret Kramp-Karrenbauer, die sich in ihrem Statement klar zu Familien bekannte. „Keine Familie soll sich rechtfertigen müssen, ob sie ihr Kind eher oder später in eine Betreuung gibt“, so Kramp-Karrenbauer. Familien sollen „Stabilität, Zuwendung und Schutz“ für Kinder sein und das könnten sie am besten „bei entspannten Eltern“. Mehr als 100 Gäste aus Politik, Verwaltung und Verbänden waren gekommen, darunter Abgeordnete des Bundestages und Fachleute aus Ministerien. „Der große Zuspruch freut uns sehr und bestärkt uns in unserer Arbeit, die Leistung kinderreicher Familien, den Wert von Erziehung, Bildung und Zuwendung im familiären Bereich, wieder als nachhaltigen Beitrag für die Zukunft unseres Landes ins Gespräch zu bringen“, resümiert Dr. Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD). „Mit einer solchen Veranstaltung wird deutlich, dass die Politik die Mehrkindfamilie als Thema neu entdeckt und ihr Potential wieder bewusster wahrnehmen will“, so Müller.

Moderiert wurde die Diskussion von Dr. Dorothea Siems, Chefökonomin der Tageszeitung DIE WELT. Es diskutierten Silvia Breher, stellvertretende Vorsitzende der CDU, Dr. Markus Kerber, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat, Dr. Martin Bujard (BIB), Dr. Elisabeth Müller, Vorsitzende des KRFD sowie Patrick A. Hauns, Leiter des Fachbereichs Bildung, Soziales und Sport der Stadtverwaltung Bruchsal.

Annegret Kramp-Karrenbauer sah Familie als „zuerst emotionales Thema“, das häufig nur technokratisch betrachtet werde. In ihrem konkreten politischen Alltag habe sie erfahren, wie verbindend und vertrauensstiftend es sein kann, wenn Menschen sich auch auf der gemeinsamen Basis ihrer Elternschaft begegneten. Politik müsse auf den Gebieten Infrastruktur, Zeit und Flexibilität tätig werden. Schon jetzt verlange der sich abzeichnende Fachkräftemangel „innovative Lösungen“.

Impulsgebend war der Vortrag von Prof. Dr. Nobert F. Schneider, Direktor des Bundesinstitutes für Bevölkerungsforschung (BIB). Jüngste Studien zur aktuellen Lebenssituation von Mehrkindfamilien, ihrer demographischen Relevanz und ihrer gesellschaftlichen Leistung trugen erstmalig systematisches Datenmaterial über die bislang kaum erforschte Mehrkindfamilie zutage. In Deutschland leben 1,4 Millionen Familien mit drei und mehr Kindern im Haushalt und gelten damit als kinderreich. Jedes dritte Kind in Deutschland wächst in einer Mehrkindfamilie auf. Die Mehrkindfamilien seien demnach ein Schlüsselfaktor der demographischen Entwicklung.

Aus der kommunalpolitischen Praxis berichtete Patrick A. Hauns und stellte fest, dass es häufig schon helfe, „sich in Erinnerung zu rufen, was Familien brauchen“. Dann sei es ein Leichtes, „etwa vor Schwimmbädern oder vor Rathäusern Familienparkplätze einzurichten“.

Dass der Staat eine aktivere Rolle in der Förderung von Infrastruktur, der Bereitstellung von Wohnraum übernehmen und als Arbeitgeber mehr Innovation wagen sollte, bestätigte auch Markus Kerber.

Eindrücklich war der Appell von Hermann Gröhe, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU Bundestagsfraktion und stellvertretender Vorsitzender der Konrad-Adenauer-Stiftung, wonach auch an „Althergebrachtes und Bewährtes“ erinnert werden müsse. So rief er das Ehegattensplitting und die Familienversicherung als europaweit einzigartig in Erinnerung.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 30.01.2020

Hierzu kommentiert das ZFF:
Zur Vielfalt Familie gehören für das Zukunftsforum Familie auch Mehrkindfamilien. Mehrkindfamilien sind keine homogene Gruppe: Einige Familien mit mehreren Kinder haben einen Migrationshintergrund und ein nicht unerheblicher Anteil der Mehrkindfamilien insbesondere mit vier oder mehr Kindern sind Patchwork-Familien, bei denen ein oder beide Partner Kinder in die bestehende Partnerschaft einbringen. Einige dieser Familien gehören dem Mittelstand an, anderen sind wegen ihrer Kinder von Armut bedroht. Aus Sicht des ZFF ist es daher wichtig, den besonderen Bedarf von Mehrkindfamilien ernst zu nehmen. Gerade deshalb halten wir es jedoch für den falschen Weg, auf „Althergebrachtes und Bewährtes“ zu setzen. Viele Mütter von mehreren Kindern geben ihre Erwerbstätigkeit auf oder arbeiten nur in kleiner Teilzeit, während die Väter weiterhin in Vollzeit arbeiten. Das ist nicht nur für ihre Alterssicherung fatal, sondern auch gleichstellungspolitisch das falsche Signal. Wir plädieren daher für mehr Partnerschaftlichkeit, denn eine zeitgemäße Familienpolitik muss nach Auffassung des ZFF die geschlechtergerechte Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit für alle Familien ins Zentrum rücken. Dazu gehört für uns auch die Abschaffung des Ehegattensplittings und der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatt*innen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch in den Genuss von Kinderfreibeträgen kommen kinderreiche Familien nur sehr selten, da sie dafür ein deutlich höheres Einkommen erzielen müssten, als Familien mit weniger Kindern. Neben einer gut ausgebauten und armutssensiblen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur und bezahlbarem und ausreichendem Wohnraum, braucht es dringend mehr Geld in den Familien in Form einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung.

Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert im Bundestag Ergänzung von Artikel 3

Heute fand im Deutschen Bundestag eine Anhörung zum Gesetzesentwurf der Fraktionen FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes – Änderung des Artikels 3 Absatz 3 – Einfügung des Merkmals sexuelle Identität“ (19/13123) im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz statt. Für den LSVD war Axel Hochrein aus dem LSVD-Bundesvorstand als Sachverständiger geladen.

„Die Ergänzung des Artikels 3, Absatz 3 würde endlich verfassungsrechtlich festschreiben, dass die Ungleichbehandlung von Menschen aufgrund der sexuellen Identität nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dass haben heute die Sachverständigen im Bundestag einhellig bestätigt. Jetzt ist der Gesetzgeber am Zug zu handeln und das Grundgesetz zu ergänzen“, erklärt Axel Hochrein aus dem LSVD-Bundesvorstand.

Seit mehr als 20 Jahren fordert der LSVD die Ergänzung des Grundgesetzes. Die sexuelle Identität ist im Gleichstellungsgebot nicht genannt. Wer dort nicht erwähnt wird, läuft Gefahr, in der gesellschaftlichen und politischen Wirklichkeit ignoriert zu werden. Die Diskriminierung und Ungleichbehandlung von Lesben, Schwulen und Bisexuellen würde ohne die Ergänzung weiter legitimiert werden.

„Das Fehlen dieses Diskriminierungsgrundes im Text des Grundgesetzes hat in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zu menschenrechtswidriger Behandlung von homosexuellen und bisexuellen Menschen geführt. Die Korrektur dieses Anfangsfehlers durch eine Ergänzung der sexuellen Identität würde auch dazu beitragen, dass zukünftig den bedrohlichen Entwicklungen von Rechts klare und sichtbare Verfassungsschranken entgegengestellt werden“, so LSVD-Bundesvorstand Hochrein weiter.

Bei einer Umfrage zur letzten Bundestagswahl hatten sich noch CDU/CSU und die AfD gegen eine Ergänzung ausgesprochen. Im Gegensatz zur AfD scheinen sich Teile der CDU/CSU in dieser Frage zu bewegen.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 12.02.2020

Kabinettsbeschluss erhöht Handlungsbedarf im Abstammungsrecht

Der LSVD hat zusammen mit allout eine Petition an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht gestartet. Denn wenn die Reform des Abstammungsrechts nicht endlich kommt, wird sich die Situation zum 1. Juli 2020 verschlechtern. Zwei-Mütter-Familien dürfen nicht zu den Leidtragenden einer verschleppten Abstammungsreform werden. Hier kannst du die Petition "Gleiche Rechte für Regenbogenfamilien" unterschreiben. Danke!

Wir fordern: Beide Mütter müssen von Geburt an gleichberechtigte Eltern ihres Kindes sein können. Ein modernes Abstammungsrecht muss alle Regenbogenfamilien zudem in ihrer Vielfalt endlich rechtlich anerkennen und absichern! Die jetzige rechtliche Diskriminierung geht zu Lasten der Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien. Kein Kind darf jedoch aufgrund seiner Familienform benachteiligt werden.

Die Stiefkindadoption ist bis heute für lesbische Paare die einzige Möglichkeit, die gemeinsame rechtliche Elternschaft und die damit verbundene Absicherung zu erreichen. Denn auch zweieinhalb Jahre nach der Eheöffnung gibt es für sie noch keine Gleichstellung im Abstammungsrecht. Das Bundeskabinett hat das Adoptionshilfegesetz verabschiedet. Damit soll unter anderen eine weitere Hürde für das Verfahren der Stiefkindadoption eingeführt werden. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Kabinettsbeschluss zum Adoptionshilfegesetz verschärft den Handlungsbedarf für eine Reform des Abstammungsrechts. Er bedeutet im Klartext: Wenn die Reform des Abstammungsrechts nicht endlich kommt, wird sich die Situation von lesbischen Familien zum 01. Juli 2020 weiter verschlechtern und sich ihre Diskriminierung und Bevormundung verschärfen. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert Justizministerin Lambrecht dazu auf, endlich dafür zu sorgen, dass lesbische Mütter nicht länger die Leidtragenden der verschleppten Reform im Abstammungsrecht sind. Die Notwendigkeit der Stiefkindadoption für Frauenpaare ist langwierig, diskriminierend und nicht im Interesse des Kindeswohls.

Hintergrund

Mit dem Adoptionshilfegesetz soll unter anderem die Vorschrift des § 9a Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) und § 196a Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) neu gefasst werden. Vorgesehen ist eine verpflichtende Beratung bei den Adoptionsvermittlungsstellen. Ohne den Nachweis dieser Beratung des abgebende Elternteils, des annehmenden Elternteils, des Ehegatten des annehmenden Elternteils und des Kindes muss das Gericht den Adoptionsantrag zurückweisen.

Bereits bislang müssen lesbische Mütter mangels Alternativen den Weg der Stiefkindadoption gehen, um beide rechtlich als Eltern anerkannt zu werden Jugendämter und Familiengerichte prüfen die Gesundheit der Frauen, ihre Vermögensverhältnisse, ihren polizeilichen Leumund und vieles andere mehr und bestehen mindestens zum Teil darauf, dass die Stiefkindadoption frühestens nach Ablauf eines Probejahres stattfinden darf. Diese Überprüfung ist für die Lebenspartnerinnen entwürdigend. Sie sind die einzigen Eltern, in deren Partnerschaften Kinder hineingeboren werden, die gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht ihre Eignung als Eltern nachweisen müsse

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 22.01.2020

Zum ersten Mal werden heute in Berlin „in einer Nacht der Solidarität“ obdachlose Menschen gezählt und befragt, die nachts auf der Straße schlafen. Nach dem Vorbild anderer Metropolen wie Paris und New York ist Berlin die erste deutsche Stadt, die eine solche Zählung vornimmt. Hierzu erklärt der Sprecher der nak, Gerwin Stöcken:

„Grundsätzlich ist es wichtig und richtig, dass die Situation obdachloser Menschen eine hohe Aufmerksamkeit erfährt, denn ohne jede Unterkunft auf der Straße zu leben ist die schärfste Form von Armut und sozialer Ausgrenzung. Ein entsprechend armutssensibler Zugang während der Zählung ist daher unerlässlich.“

Die nak und ihre Mitgliedsverbände fordern seit vielen Jahren die Einführung einer bundesweiten Wohnungslosenstatistik in Deutschland. Mit dem aktuellen Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung, dem der Deutsche Bundestag am 16. Januar 2020 in 2. und 3. Lesung zugestimmt hat, wurde hierfür erstmals eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Die große Gruppe wohnungsloser Personen, die auf der Straße nächtigen, wird in den erhobenen Daten jedoch nicht sichtbar. Eine Möglichkeit, diese Gruppe zu erfassen ist es, Straßenzählungen durchzuführen, wie die nak auch in ihrer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf angemerkt hat.

„Diesem ersten wichtigen Schritt des Zählens müssen jedoch weitere Schritte nachfolgen: Neben den unmittelbaren Hilfe für obdachlose Menschen muss vor allem die Aufgabe der Schaffung von bezahlbaren Wohnungen für wohnungslose Menschen in Angriff genommen werden. Die aus der heutigen Zählung gewonnenen Erkenntnisse dürfen deshalb nicht nur zur Linderung von Symptomen genutzt, sondern müssen als deutliches Signal zunehmender sozialer Ausgrenzung mit langfristigen Folgen für die Menschen verstanden werden“, so Stöcken.

Zum Hintergrund:

Etwa 3.700 ehrenamtliche Helfer werden heute Nacht auf festgelegten Routen durch die Berliner Bezirke laufen und die Menschen zählen, die auf der Straße leben. Organisiert wird die Zählung von der Senatsverwaltung für Soziales unter dem Titel "Nacht der Solidarität". Der Senat erhofft sich u. a. Erkenntnisse darüber, welche Sprache die Obdachlosen sprechen, wie viele Frauen und Minderjährige darunter sind.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz (nak) vom 29.01.2020

Mit Erschrecken hat der Paritätische Wohlfahrtsverband eine Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zur Kenntnis genommen, nach der jede*r dritte Wohnungssuchende mit Migrationshintergrund schon einmal Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt erfahren hat. Gleichzeitig kommen die Ergebnisse der heute vorgestellten Studie für den Gesamtverband wenig überraschend. Der Verband fordert eine Aufklärungskampagne zur Rechtslage und den Ausbau örtlicher Antidiskriminierungsstellen.

„Menschen wegen ihrer Hautfarbe oder ihres Namens nicht einmal zu einer Wohnungsbesichtigung einzuladen, ist traurige Realität auf dem Wohnungsmarkt. Das hören wir immer wieder und das seit langem aus unserer praktischen Arbeit“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Vorbehalte und auch offener Rassismus sind leider weit verbreitet, so Schneider. Auch dies belegt die Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: 41 Prozent hätten Bedenken, eine eigene Wohnung an Menschen mit Migrationshintergrund zu vermieten.

Der Paritätische macht darauf aufmerksam, dass Diskriminierung bei der Wohnungsvermietung bereits seit längerem rechtlich untersagt ist. Das Antidiskriminierungsgesetz sieht für solche Fälle Schadensersatz und Schmerzensgeld vor. „Das Problem ist allerdings, dass davon kaum jemand weiß“, stellt Schneider fest. „Es bewahrheitet sich der alte Spruch: Wo kein Kläger, da kein Richter.“ Der Verband fordert umfassende Aufklärungskampagnen.

Dass es sich lohnt, sich zu wehren, zeige ein aktuelles Beispiel aus Berlin, wo die Deutsche Wohnen zu einer Zahlung von 3.000 Euro Entschädigung an ein Diskriminierungsopfer verurteilt wurde.

„Aber nicht jeder wird den individuellen und umständlichen Klageweg bestreiten“, fürchtet Schneider. Der Verband regt daher an, Antidiskriminierungsstellen flächendeckend auszubauen und für die Belange von Migrant*innen zu qualifizieren. „In jeder Kommune brauchen wir eine Stelle, die niedrigschwellig berät und hilft, auch juristisch. Das ist auch ein Signal an Vermieter: Diskriminierung kann teuer werden. Schaut euch lieber den Menschen an und gebt ihm oder ihr eine Chance in eurem Haus“, so Ulrich Schneider.

Der Paritätische Gesamtverband ist ein Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege und hat über 200 Migrant*innenorganisationen im Forum der Migrantinnen und Migranten unter seinem Dach.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 29.01.2020

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert die CDU und den deutschen Bundestag auf, das Gesetz zur Einführung einer Grundrente nicht zu blockieren. In einer Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzesentwurf bezeichnet der Verband die Grundrente als einen wichtigen Schritt zur Reform der Alterssicherung. Der Paritätische wertet es als großen sozialpolitischen Fortschritt, Mindestsicherungselemente in das Rentensystem zu integrieren und dabei erstmalig auf eine möglichst unbürokratische Lösung zu setzen. Gleichwohl kritisiert der Verband, dass die Hürden zur Erlangung der Grundrente noch deutlich zu hoch seien. Zudem fordert er Freibeträge auf Renteneinkommen für alle Altersgrundsicherungsbeziehenden unabhängig von den geleisteten Beitragsjahren.

„Die Grundrente geht in die richtige Richtung. Es wäre töricht, diesen mühsam errungenen Kompromiss jetzt mit kleinlichen Argumenten kaputtzumachen“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, „die Union muss sich einen Ruck geben.“ Bei aller Kritik, die man im Detail üben könne, dürfe nicht übersehen werden, dass das Grundrentenkonzept von Bundesarbeitsminister Heil erstmalig Türen aufstößt zu einer einfachen und unbürokratischen Mindestsicherung für alte Menschen mit kleinen Renten. „Der automatische Abgleich zwischen Finanzbehörden und Rentenversicherung stellt einen sozialpolitischen Meilenstein dar, was Abbau von Bürokratie und Schaffung von Bürgerfreundlichkeit anbelangt. Menschen, die jetzt noch von der Bürokratie abgeschreckt werden, können so erreicht werden und bekommen endlich Unterstützung“, so Schneider.

Der Paritätische fordert, das Gesetz nun zügig auf den Weg zu bringen. Der Verband empfiehlt jedoch, über den automatischen Abgleich der Behörden hinaus auf jegliches Antragsprozedere zu verzichten. Armutspolitisch seien darüber hinaus deutliche Nachbesserungen unumgänglich. Der Verband setzt sich für eine Ausweitung der Grundrente auf alle Rentenbeziehende mit geringem Einkommen ein. Auch sei der Freibetrag in der Sozialhilfe für alle Rentner*innen vorzusehen und nicht nur für solche mit 33 und mehr Beitragsjahren. „Bei der Diskussion um die Grundrente dürfen wir nie aus den Augen verlieren: Es muss letztlich darum gehen, wie wir allen Menschen einen würdigen und guten Lebensabend ermöglichen können. Niemand hat Armut verdient“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 20.01.2020

pro familia unterstützt deutschen CEDAW-Alternativbericht

Zusammen mit 65 weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützt pro familia einen Bericht zur aktuellen Situation der reproduktiven Rechte in Deutschland. Die German Alliance for Choice (GAfC) hat diesen Bericht beim zuständigen UN-Ausschuss für die Umsetzung der UN Frauenrechtskonvention (CEDAW) in Genf eingereicht, um internationalen Druck auf die Bundesregierung auszuüben. Der Bericht beschreibt, welche weitreichenden Folgen für Frauen die Tatsache hat, dass die rechtlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch angesiedelt sind. Dies hat massive Auswirkungen auf die Möglichkeit, sich zum Schwangerschaftsabbruch zu informieren sowie auf das Procedere vor einem Schwangerschaftsabbruch.

Der Bericht verweist zudem auf eine zunehmende Verschärfung der ärztlichen Versorgungslage. Diese trifft Frauen in ländlichen oder katholisch geprägten Regionen besonders hart. Zudem fehlen evidenzbasierte Leitlinien und medizinische Qualitätsstandards zum Schwangerschaftsabbruch, sodass die Qualität der gesundheitlichen Versorgung von Frauen nicht gesichert ist. Schließlich ist die Behandlung des Themas Schwangerschaftsabbruch in der Mediziner*innenausbildung nicht gewährleistet.

Die GAfC kommt zu dem Schluss, dass die benannten Defizite zu einer anhaltenden Verletzung der international verbrieften Rechte aller Frauen in Deutschland führen. Dabei hat sich die Bundesregierung mit der Ratifizierung von CEDAW im Jahr 1985 verpflichtet, die international verbrieften Rechte von Frauen zu respektieren, zu schützen und sie zu gewährleisten, betont die GAfC.

Diesen Verpflichtungen sei die Bundesregierung bisher nicht nachgekommen. So seien die letzten Empfehlungen des CEDAW-Ausschuss von 2017 nicht umgesetzt worden: Sicherung des Zugangs zu Verhütungsmitteln für Frauen in prekärer wirtschaftlicher Situation, Sicherung des Zugangs zu von der Krankenversicherung bezahlten Schwangerschaftsabbrüchen sowie die Abschaffung der Pflichtberatung vor einem Schwangerschaftsabbruch und der vorgeschriebenen Wartezeit.

Durch den GAfC-Bericht soll im anstehenden Dialog zwischen dem CEDAW-Ausschuss und der Bundesregierung angestoßen werden, was bisher nicht erreicht ist: eine menschenrechtskonforme gesetzliche und institutionelle Ausgestaltung im Bereich reproduktiver Rechte, Entkriminalisierung und Entstigmatisierung des Schwangerschaftsabbruchs sowie adäquate gesundheitliche Versorgung von Frauen.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 04.02.2020

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 18. Februar 2020

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Die Digitalisierung verändert viele Lebensbereiche, auch das Leben im Alter und den Alltag in der Pflege. Neue Chancen tun sich auf. So kann der Einsatz neuer Technik ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden unterstützen, etwa wenn man im Alter vergesslicher wird oder sich nicht mehr so bewegen kann wie früher. Pflegekräfte können von zeitaufwendigen Schreibarbeiten befreit oder bei schweren körperlichen Tätigkeiten wie Heben entlastet werden. Im Idealfall wird ihr Beruf dadurch attraktiver und sie haben mehr Zeit für die Menschen, die ihnen anvertraut sind. Es entstehen aber auch neue Risiken. Digitale Technologien verarbeiten jede Menge Daten und längst ist nicht immer gewährleistet, dass diese Daten sicher sind und dass Anwenderinnen und Anwender einen Überblick und die Kontrolle über die Verwendung haben.

Viele weitere Fragen tun sich auf: Was soll künftig der Mensch, was kann die Technik übernehmen? Wie kann der Tatsache Rechnung getragen werden, dass es sich bei älteren und pflegebedürftigen Menschen um besonders schutzbedürftige Personen handeln kann? Wie bleiben deren Bedürfnisse jederzeit Taktgeber für die Entwicklung und Anwendung digitaler Technik? Und welche besonderen Herausforderungen entstehen durch lernende Systeme, Anwendungen künstlicher Intelligenz oder der Robotik?

Wir wollen diskutieren, welche Werte und Ziele uns anleiten müssen, um die Digitalisierung in diesem Lebensbereich zu gestalten. Aber vor allem: was muss politisch getan werden, um die Chancen für ältere und pflegebedürftige Menschen zu nutzen und die Risiken für sie zu minimieren?

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 24. Februar 2020

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

»Mut zu Macht«, so hat Anke Fuchs selbst ihren politischen Weg in ihrer Autobiografie* beschrieben. Sie wusste als Mutter von zwei Kindern, was es bedeutet, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Von »gläsernen Decken« ließ sie sich nicht beeindrucken. Aus Überzeugung ermutigte sie Frauen, in die Politik zu gehen und förderte sie nach Kräften.

Das war – nicht nur damals – vorbildlich. Wir wollen in einem Generationendialog, der sich an den Wirkungsfeldern von Anke Fuchs orientiert, gemeinsam mit unterschiedlichen Gesprächspartner_innen herausfinden: Braucht es diesen speziellen Mut, um als (weibliche) Führungsfigur bestehen zu können? Kann der »Wille zur Macht« ein Beispiel sein für kommende Generationen? Spielt der Faktor Macht noch eine Rolle, oder gelten mittlerweile andere Regeln, die andere Strategien erfordern, um politisch und gesellschaftlich wirksam werden zu können?

Anmeldung per Link unter https://www.fes.de/lnk/3ou bis zum 19. Februar 2020.

Termin: 29. Februar 2020

Veranstalter: Sozialverband DeutschlandLandesverband Berlin-Brandenburg e. V.

Ort: Berlin

Wie wollen wir in der zweiten Lebenshälfte leben? Wie muss sich das Erwerbs- und Familienleben, das soziale Miteinander gestalten, damit alle ein erfülltes Leben führen können? Das sind die zentralen Fragen der Veranstaltung.

Die Veranstaltung richtet sich vor allem an Menschen 50plus, die sich für Gleichstellungs-, Sozial-, Engagement-, Familien-, Senior*innen- und Pflegepolitik interessieren – aus dem Sozialverband Deutschland, aus Verwaltungen und Betrieben, aus Verbänden, Projekten und Initiativen.

Weitere Informationen und Anmeldung :

Einladung Equal Care Day

Equal Care Day am 29. Februar 2020

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

Für Fachkräfte ist die diversitätsorientierte Arbeit mit Eltern und Kindern eine große Herausforderung: Wie kann mit Eltern gearbeitet werden, die sich abwertend über Familien und Erzieher*innen aufgrund von Herkunft und Religion äußern? Wie lässt sich ein tragfähiges Arbeitsbündnis mit ihnen herstellen, ohne solch problematisches Verhalten zu verharmlosen? Was tun, wenn Kinder Kinder wegen ihres Aussehens oder ihrer Mehrsprachigkeit ausgrenzen? Wie lassen sich unsere pädagogischen Ziele kindgerecht thematisieren, wie sprechen wir mit den Eltern darüber? Wie gehe ich mit diskriminierenden Äußerungen von Kolleg_innen um?

Mit diesem Weiterbildungsangebot sollen Träger, Einrichtungen und Teams dabei unterstützt werden, mit Vorurteilen und Diskriminierungen von Eltern, Kindern und Kolleg_innen souverän und professionell umzugehen. Hierfür werden Fachkräfte als Multiplikator_innen zu Fragen einer vielfältigen und vorurteilsbewussten Einrichtungskultur qualifiziert. In Krisen- und Konfliktfällen können sie als Ansprechpersonen, Moderator_innen oder Berater_innen im Rahmen von Fallbesprechungen und Leitbildentwicklungen aktiv werden.

Wir unterstützen im Anschluss an die Weiterbildung interessierte Fachkräfte bei der Implementierung in der Funktion als Vielfaltsbeauftragte*r in der jeweiligen Einrichtung.

Termine & Themen der Weiterbildung

03. 03. 20 Modul I: Berufsethische, rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit, Elternrechte und Kinderrechte I Methoden zur Reflexion der eigenen Arbeit(sorte)/ Einrichtungen

22. 04. 20 Modul II: Auseinandersetzung mit Ungleichwertigkeitsideologien und Diskriminierungen | Handlungssicherheiten in der pädagogischen Arbeit mit Eltern und Kindern und im Team erlangen

19. 05.20 Modul III: Vielfalt respektieren – Ausgrenzung widerstehen, Ansatz der Vorurteilsbewussten Bildung und Erziehung I Reflexion und Entwicklung einer kulturellen Vielfalt in der Einrichtung

09. 06. 20 Modul IV: Ansprechperson für Demokratiefragen – was sind meine ersten Schritte? Rollenverständnis, Konzeptentwicklung I Grenzen und Möglichkeiten gemeinsam einschätzen und erkennen

Die Fortbildungen beginnen jeweils um 9.30 und enden um 16.00 Uhr. Sie finden uns im Stadtteilzentrum am Teutoburger Platz, Fehrbelliner Str. 92, 10119 Berlin.

Rahmenbedingungen: Die Qualifizierung beinhaltet vier Module. Neben der Wissensvermittlung durch Expert*innen verschiedener Fachgebiete geht es vor allem auch um Diskussionen, kollegiale Fallberatung und praktische Übungen, etwa durch Rollenspiele. Die Fortbildung ist kostenlos und schließt mit einem Zertifikat für die Teilnahme ab.

Im Anschluss an die Weiterbildung wird den ausgebildeten Vielfaltsbeauftragten prozessbegleitend der Rahmen für eine kollegiale Beratung angeboten.

Information und Anmeldung: Eva Prausner, Projekt ElternStärken, eva_prausner@elternstaerken.de; 030/99270555 oder 0177/6843959, http://www.elternstaerken.de

Termin: 16. März 2020

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Stuttgart

Im Zentrum unseres Fachtags steht die Frage, inwieweit Pass-Systeme das Potenzial haben, die Nutzung der bestehenden BuT-Leistungen zu vereinfachen, sie sinnvoll zu ergänzen und auszubauen. Gelingende gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen benötigt zwei tragende Säulen: die materielle Absicherung ihres soziokulturellen Existenzminimums und ein bedarfs- und chancengerechtes Infrastrukturangebot in ihrem Umfeld. Bisher ist es in weiten Teilen Deutschlands noch nicht gelungen, Kindern aus armutsbetroffenen Familien gleiche Chancen zu ermöglichen. Es scheitert am fehlenden Angebot, den Kosten oder den bürokratischen Hürden.

Ausgehend von der Bestandsaufnahme des gleichnamigen böll.briefs wollen wir die Potenziale der existierenden Pass-Systeme für die Verbesserung von Kinderteilhabe darstellen und umsetzungskritische Aspekte ebenso diskutieren wie gute Praxisbeispiele.

Wir fragen danach, wie Pass-Systeme dazu beitragen können, vor Ort ein breiteres und zielgruppengerechteres Angebot zu bieten und ob die Idee eines bundesweit einsetzbaren Kinderteilhabepasses hilfreich wäre. Zudem überprüfen wir, welche Faktoren in den Bereichen Information, Antragsverfahren, Gültigkeitsbereich, Technik sowie Datenschutz relevant sind, damit Pass-Systeme wirksamer eingesetzt werden können.

Das komplette Programm finden Sie hier.

Die Teilnahme ist kostenlos. Wir bitten um Anmeldung bis zum 10. März 2020 unter folgendem Anmeldelink:

Jetzt anmelden

Termin: 16. – 18. März 2020

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Die Leistungen der Eingliederungshilfe grenzen an Leistungen anderer Sozialleistungssysteme an. In der Abgrenzung und Verzahnung dieser Leistungen gibt es viele Herausforderungen und offene Fragen. Die Veranstaltung legt den Schwerpunkt auf die Schnittstellen der Eingliederungshilfe zur Hilfe zur Pflege und gesetzlichen Pflegeversicherung, zur Kinder- und Jugendhilfe, zur Bundesagentur für Arbeit und zur Gesetzlichen Krankenversicherung (Interdisziplinäre Frühförderung).

Während am ersten Veranstaltungstag eine Einführung in die Schnittstellen der Eingliederungshilfe zu anderen Leistungsgesetzen erfolgt, steht am zweiten Tag die Diskussion der Herausforderungen und Lösungsansätze für konkrete Schnittstellen in Arbeitsgruppen im Fokus. Am dritten Veranstaltungstag wird das Schnittstellenmanagement in der Praxis beispielhaft vorgestellt.

Ziele

  1. Sie kennen die wesentlichen Inhalte, die Phasen des Inkrafttretens und den aktuellen Umsetzungsstand des Bundesteilhabegesetzes.
  2. Sie erhalten einen Überblick über die die Schnittstellen der Eingliederungshilfe zu Leistungen anderer Sozialleistungssysteme vor dem Hintergrund der Regelungen des BTHG.
  3. Sie diskutieren Herausforderungen einzelner Schnittstellen und erarbeiten Lösungsansätze für den Umgang mit diesen Schnittstellen in der Praxis.
  4. Es werden Ansätze des Schnittstellenmanagements in der Praxis beispielhaft vorgestellt und diskutiert.

Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter/innen der Träger der Eingliederungshilfe, an Mitarbeiter/innen anderer Rehabilitations- und Leistungsträger, an Mitarbeiter/innen der Leistungserbringer sowie an Leistungsberechtigte bzw. deren rechtliche Vertreter/innen.

Anmeldeschluss: 31. Januar 2020

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/veranstaltungen/termine/vv-schnittstellen-maerz-20/

Termin: 20. März 2020

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Gewalt gegen (BIPoC-)Frauen* hat durch das Internet eine neue, erweiterte Dimension erfahren. Für viele von ihnen ist digitale Gewalt an der Tagesordnung. Diskriminierungsstrukturen setzen sich ungehindert fort und gefährden somit Leben.

Unterschiedliche Akteur*innen sind, wie das Beispiel #netzohnegewalt zeigt, schon länger damit beschäftigt, Strategien im Umgang und in der Bekämpfung digitaler Gewalt gegen (BIPoC-) Frauen* zu erarbeiten und anzuwenden. Dabei zeigt sich, dass vor allem politische Ansätze, in Form von Gesetzen gegen digitale Gewalt vorzugehen, bisher entweder kaum vorhanden oder komplett unbefriedigend sind. So hat sich das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wie erwartet als unzulängliches Gesetz erwiesen, um Betroffene besser zu schützen. Schlimmer noch, das Gesetz wird sogar missbraucht, um vor allem marginalisierte Menschen aus dem Netz zu verdrängen oder antirassistische Aktivist*innen zu bedrohen.

Die Konferenz knüpft an die langjährige Arbeit des Gunda-Werner-Institutes zu digitaler Gewalt an. Gemeinsam wollen wir in den Austausch kommen, Erarbeitetes fortführen und neue Strategien entwickeln. Das komplette Programm wird Mitte Februar veröffentlicht.

Anmeldung und Programm

Termin: 20. März 2020

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Sozialer Zusammenhalt ist die Qualität, die eine Gesellschaft lebenswert und zukunftsfähig macht. Dafür gibt es in der Bundesrepublik ein umfassendes System der Hilfe und Unterstützung, in dem die verschiedenen Felder der sozialen Arbeit eine wichtige Funktion haben. Und die SozialarbeiterInnen sind die tragende Säule. Egal ob im Jugendzentrum, in der Obdachlosenhilfe, in der Familienberatung oder im Stadtteilzentrum ermöglicht ihre Arbeit gesellschaftliche Teilhabe, eröffnet Perspektiven und neue Chancen. Soweit das Ideal der solidarischen Gesellschaft.

Aber wie ist es um diese Ideale im praktischen Alltag bestellt? Wie geht es unserem Land aus Sicht derer, die jeden Tag für den sozialen Zusammenhalt arbeiten? Welche Erfolge und Hürden sehen sie bei ihrer Arbeit? Und welchen Blick haben sie auf den Zusammenhalt in unserem Land? Wie kann Politik soziale Arbeit besser wertschätzen und stärken?

Diese Fragen wollen wir zusammen mit SozialarbeiterInnen und Interessierten aus den verschiedensten Tätigkeitsbereichen und aus allen Ecken der Republik diskutieren und fragen, welche Reformen zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts notwendig sind. Sie sind die ExpertInnen und wir hören zu.

Anmeldung und Programm

Termin: 29. April 2020

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Berlin

Konflikte gehören zum Familienleben. In etwa einem Drittel der Ehen erscheinen die Konflikte den Partner*innen so gravierend, dass sie durch Scheidung aufgelöst werden. Davon sind in Deutschland jährlich auch etwa 120.000 minderjährige Kinder betroffen.

Zur Unterstützung für Eltern und Kinder in familiären Konfliktsituationen existieren verschiedene psychosoziale Beratungsangebote, therapeutische Interventionen und Bildungsmaßnahmen. In der Regel besteht bei diesen Angeboten u.a. das Ziel, die Interessen der Kinder im Trennungsprozess zu wahren und ihre Belastungen möglichst gering zu halten. Falls es zur Trennung der Eltern kommt, sollen diese in die Lage versetzt werden, die Trennung auf einem möglichst niedrigen Konfliktniveau zu vollziehen und für die sich stellenden Fragen der Kinder-Sorge und des Umgangs zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen.

Gerichtliche Scheidungs- oder Sorgerechtsverfahren stellen in Trennungsprozessen wichtige Ereignisse mit weitreichenden Folgen für das Leben der Ex-Partner und ihrer Kinder dar. Eine gelingende Kooperation zwischen beratenden / unterstützenden Angeboten für Familien und gerichtlichen Akteuren ist für möglichst konfliktarme Trennungs-/ Scheidungsprozesse von hoher Bedeutung.

Vor diesem Hintergrund unternimmt die Tagung eine Bestandsaufnahme, wie erfolgreich die Strukturen und Maßnahmen der psychosozialen Unterstützungsangebote und Gerichtsverfahren im Hinblick auf die Kinderzentrierung und die Konfliktreduzierung im Trennungsprozess sind.

Weitere Fragen, die beleuchtet werden sollen, sind: Wie gut gelingt die
Kooperation zwischen den professionellen außergerichtlichen und gerichtlichen Akteuren und welche Folgen hat dies für die betroffenen Familien? Wie gut sind die existierenden unterstützenden Maßnahmen geeignet, unterschiedliche
Konfliktniveaus (hochstrittige vs. weniger strittige) in Trennungsprozessen gezielt zu bearbeiten?

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Bitte melden Sie sich bis zum 17. April 2020 an.

Anmeldung und Programm

Termin: 30. April 2020

Veranstalter: Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Am 6. Juli 2000 wurde das Gesetz zur Ächtung der Gewalt verabschiedet. In zwei Jahrzehnten ist viel geschehen, um Kindern und Jugendlichen ein gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen. Die vielen Anstrengungen von Eltern, von Lehr- und Fachkräften, von der Wissenschaft und Verantwortlichen in Politik und Zivilgesellschaft sollen und müssen anerkannt werden.

Doch wir sehen, dass auch nach zwanzig Jahren Kinder und Jugendliche körperliche und seelische Gewalt erfahren und Gewalt in Erziehungsverhältnissen bagatellisiert wird, dass Kinder und Jugendliche sexuellen Missbrauch erleben, Mobbingerfahrungen machen, Rassismus und Diskriminierung ausgesetzt sind. Und nicht zuletzt die Möglichkeiten der neuen Medien, Gewalt anzubahnen und auszuüben, verweist auf einen hohen Diskussions-, Klärungs- und Handlungsbedarf.

Die historische Bedeutung des Gesetzes zur Ächtung der Gewalt gegen Kinder ist Ausgangspunkt der Fachtagung. Davon ausgehend sollen insbesondere die nach wie vor drängenden Herausforderungen bei der Umsetzung des Rechts thematisiert werden.

In der Betrachtung der Langzeitstudie von Prof. Kai Bussmann aus dem Jahr 2010 und den darauffolgenden Untersuchungen des Kompetenzzentrums Kinderschutz Ulm durch Prof. Dr. J.M. Fegert (2016 und 2019) sind Rückschlüsse über die gesellschaftliche Akzeptanz der gewaltfreien Erziehung möglich.

Die Befragung von Kindern und Jugendlichen in der Studie von Sabine Andresen, „Children’s Worlds“, hat erstens gezeigt, wie hoch der Anteil an Kindern und Jugendlichen ist, die in der Schule Gewalt und Ausgrenzung erleben. Zweitens wie wichtig für Kinder und Jugendliche sichere Räume und vertrauensvolle Beziehungen zuhause und vor allem in Schule und anderen Einrichtungen sind. Diese Befunde geben aufschlussreiche Informationen, wie junge Menschen Erwachsene erleben. Die Fachtagung möchte daher den Raum öffnen für eine gesellschaftliche Diskussion über ein wirksames Zusammenspiel von Schutz und Recht, von Sorge und Beteiligung, von Sicherheit und Freiheit für Kinder und Jugendliche.

Dabei stellt sich vor allem die Frage nach dem gesellschaftlichen Klima, das durch extreme Polarisierung, durch Rechtspopulismus und einer Schmähung demokratischer Werte und Beteiligungsformen vor allem Kinder und Jugendliche in der Konsequenz in ihren Rechten beschnitten werden.

Die Fachtagung findet am Donnerstag, den 30. April 2020 von 09:30 bis 16:30 Uhr in der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund, Hiroshimastraße 12 – 16, 10785 Berlin statt.

Ihr Anmeldung können Sie unter folgendem Link bis zum Dienstag, den 31.03.2020 vornehmen: https://anmeldungfachtagung2020.questionpro.eu

Die Teilnahme an der Fachtagung ist für Sie kostenfrei. Der Kinderschutzbund Bundesverband übernimmt keine Reise- und Übernachtungskosten.

Wir haben für Sie Abrufkontingente für Hotelzimmer gebucht. Diese können Sie unter folgendem Link abrufen: https://www.zimmerkontingente.de/DKSB

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung zum Thema „Stiefkindadoptionen in nichtehelichen Familien“ im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz befürwortet das ZFF die schrittweise Abkehr vom Primat der Ehe. Gleichzeitig mahnt es jedoch weitere Schritte an, um der Vielfalt Familie gerecht zu werden.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF): „Nichteheliche Lebensformen dürfen gegenüber der Ehe nicht benachteiligt werden. Für das ZFF ist das Wohlergehen der Kinder und die Bereitschaft der Übernahme von Sorgeverantwortung Mittelpunkt aller Reformüberlegungen und zwar unabhängig von der gewählten Lebensform der Eltern. Das ZFF begrüßt daher die Intention des Gesetzentwurfs, denn die Familienpolitik und das Familienrecht müssen die geänderten Lebensbedingungen von Familien stärker berücksichtigen und sich dabei an Bedürfnissen von Eltern und Kindern orientieren.“

Reckmann fährt fort: „Wir können jedoch nicht nachvollziehen, warum der Orientierungsrahmen für die Adoptionsvermittlungsstellen bezüglich der Kriterien zur Prüfung der Paarbeziehungsstabilität weiter verschärft wurde. Unverheiratete Paare müssen nicht mehr nur zwei Jahre, wie ursprünglich im Referentenentwurf vorgesehen, sondern vier Jahre zusammenleben, bevor sie eine Stiefkindadoption durchführen können.

Daneben sind in der gegenwärtigen Situation lesbische Ehepaare bzw. die nicht austragende Mit-Mutter auf eine Stiefkindadoption angewiesen. Vor allem für diese Familien trägt dies, zusammen mit der Pflichtberatung im neuen Adoptionshilfe-Gesetz und dem veralteten Abstammungsrecht, zu einer weiteren Verschärfung ihrer ohnehin schwierigen rechtlichen Situation bei. Das ZFF setzt sich dafür ein, dass sich Familienpolitik und Familienrecht an allen Familienformen orientieren. Dazu gehört auch die automatische Mitmutterschaft im Rahmen einer Reform des Abstammungsrechts. Nur so schaffen wir gute Rahmenbedingungen für die Vielfalt Familie!“

Die Stellungnahme des ZFF vom 26.09.2019 anlässlich des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoptionen in nichtehelichen Familien finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 29.01.2020

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt e.V. (AWO) und das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) veröffentlichen heute ein umfangreiches Positionspapier zu Chancen, Wirkungsweisen und Herausforderung der Familienbildung und fordert deren flächendeckenden Ausbau.

Kinder in dieser komplexen und globalisierten Welt zu erziehen und sie auf ihrem Weg hin zum Erwachsensein zu begleiten, ist eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe und Herausforderung zugleich. Tagtäglich erbringen Eltern und Familien durch die Bewältigung umfassender Erziehungs-, Bildungs-, Sozialisations- und Fürsorgeaufgaben vielfältige Leistungen, die für den Zusammenhalt und die Zukunft unserer Gesellschaft grundlegend sind. Unabhängig von Bildungsstand oder sozioökonomischem Status haben Familien in unterschiedlichen Phasen ihres Familienlebens Fragen, das Bedürfnis nach Begegnung und Austausch mit anderen, aber auch nach konkreter Begleitung und Beratung.

Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Unbestritten trägt Familienbildung mit ihren vielfältigen Angeboten über alle Familienphasen hinweg dazu bei, dass Familienleben gelingen kann und Kinder im Wohlergehen aufwachsen können. Für uns sind Erziehung und Bildung auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Gute Familienbildung braucht entsprechende Rahmenbedingungen: verbindliche Finanzierung, zeitgemäße Förderstrukturen und gute Arbeitsbedingungen für ihre Fachkräfte. Mit dem vorliegenden Positionspapier machen sich AWO und ZFF stark für ein flächendeckendes, qualitativ hochwertiges und auskömmlich finanziertes Bildungs- und Unterstützungsangebot für alle Familien in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld: Familienbildung als Chance und Maßnahme universeller Prävention muss ernstgenommen und gestärkt werden!“

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, fährt fort: „Ein gutes Familienleben bietet Kindern, Jugendlichen und Eltern Halt und sorgt für ein gesellschaftliches Miteinander. Gleichzeitig stehen Familien heute vielfach vor der Herausforderung, Veränderungen in Gesellschaft, Arbeitswelt und Geschlechterverhältnissen zu leben. Deswegen brauchen Familien neben geeigneten ökonomischen Rahmenbedingungen auch die unterstützende, stärkende Aufmerksamkeit in ihren nahräumlichen Lebenswelten. Die Familienbildung kann einen Beitrag dazu leisten. Sie muss Familien zuverlässig vor Ort zur Verfügung stehen!“

Das Positionspapier „Familien begleiten – von Anfang an!“ finden Sie hier. (PDF)

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. und Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 28.01.2020

Anlässlich des 100. Geburtstages der AWO hat das ZFF in Zusammenarbeit mit dem AWO Bundesverband auf „100 Jahre Arbeiterwohlfahrt – 100 Jahre Kinder und Familien im Blick“ zurückgeschaut und eine Broschüre erarbeitet, welche die prägenden Familienleitbilder innerhalb des Wohlfahrtsverbands im Kontext politischer und gesellschaftlicher Entwicklungen nachzeichnet.

Hier können Sie die Broschüre herunterladen oder gerne auch bestellen.

AKTUELLES

Ohne Reform wird sich Diskriminierung zum 1. Juli 2020 verschärfen

Heute ist die erste Anhörung im Bundestag zum Adoptionshilfegesetz. Das Verfahren der Stiefkindadoption soll neu geregelt werden. Die Stiefkindadoption ist bis heute für Zwei-Mütter-Familien die einzige Möglichkeit, die gemeinsame rechtliche Elternschaft und die damit verbundene Absicherung zu erreichen. Denn auch zweieinhalb Jahre nach der Eheöffnung gibt es für sie noch keine Gleichstellung im Abstammungsrecht. Das wollen wir mit Deiner Hilfe ändern!

Anders als bei heterosexuellen Paaren wird bei Familien mit zwei Müttern bei der Geburt des gemeinsamen Kindes nur eine der beiden Frauen auch als Elternteil anerkannt. Die andere Frau muss das leibliche Kind ihrer Partnerin als Stiefkind adoptieren und dafür gegenüber den Ämtern ihre Eignung als Mutter nachweisen. Diese Überprüfung dauert Monate und ist für diese Familien entwürdigend, belastend und diskriminierend. Lesbische Mütter sind die einzigen Eltern, in deren Partnerschaften Kinder hineingeboren werden, die gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht ihre Eignung als Eltern nachweisen müssen. Die jetzige rechtliche Diskriminierung geht dabei auch zu Lasten der Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien.

Gleiche Pflichten, aber nicht gleiche Rechte – das muss sich endlich ändern! Unterschreibe unsere Petition und fordere die rechtliche Gleichstellung von Regenbogenfamilien.

Durch eine für den 1. Juli 2020 geplante Reform soll das Verfahren der Stiefkindadoption noch weiter erschwert werden. Neben einer zusätzlichen verpflichtenden Beratung drohen noch längere Wartezeiten bis der Adoptionsantrag überhaupt gestellt werden darf. Das heißt: Die Diskriminierung und Bevormundung wird sich sogar noch verschärfen! Wenn die Reform des Abstammungsrechts nicht endlich kommt, wird sich die Situation zum 1. Juli 2020 weiter verschlechtern. Zwei-Mütter-Familien werden zu den Leidtragenden einer verschleppten Abstammungsreform.

Die Zeit drängt: Unterstütze jetzt unsere Forderung an Bundesjustizministerin Lambrecht mit deiner Unterschrift.

Wir fordern: Die Reform des Abstammungsrechts darf nicht weiter verschleppt werden! Beide Mütter müssen von Geburt an gleichberechtigte Eltern ihres Kindes sein können. Ein modernes Abstammungsrecht muss alle Regenbogenfamilien zudem in ihrer Vielfalt endlich rechtlich anerkennen und absichern! Die jetzige rechtliche Diskriminierung geht zu Lasten der Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien. Kein Kind darf jedoch aufgrund seiner Familienform benachteiligt werden.

Vor knapp einem Jahr gab es aus dem Bundesjustizministerium einen ersten Diskussionsentwurf zum Abstammungsrecht. Dieser würde auch die Situation von Zwei-Mütter-Familien verändern. Seit diesem Diskussionsentwurf ist nun fast ein Jahr vergangen. Die neue Justizministerin Christine Lambrecht hat sich bislang zu diesem Thema noch nicht geäußert. Laut Bundesjustizministerium gibt es auch keinen Zeitplan für die Reform. Die Zeit drängt aber.

Ohne Abstammungsreform wird sich zum 1. Juli 2020 die Lage von Regenbogenfamilien weiter verschlimmern. Bitte unterschreibe die Petition und fordere eine schnelle Reform des Abstammungsrechts!

Die Beobachtungsstelle hat jüngst ein umfassendes Arbeitspapier zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Europa veröffentlicht: Lange, Katrin / Molter, Sarah / Wittenius, Marie (2020): Gewalt gegen Frauen – Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Dänemark, Finnland und Österreich, Arbeitspapier Nr. 21.

Mit der Studie gibt es erstmals einen detaillierten Einblick in deutscher Sprache in die Funktionsweise von Gewalt- und Hilfeschutzsystemen in anderen europäischen Ländern. Konkret geht es dabei um spezialisierte Hilfsdienste (IK Art. 22), Schutzunterkünfte (IK Art. 23) und Unterstützung für Opfer bei sexueller Gewalt (IK Art. 25).

Aufgrund des Umfangs der Studie wurde begleitend eine Kurzfassung veröffentlicht. Zudem werden extrahierte Papiere zu den einzelnen Ländern veröffentlicht. In Kürze werden auch entsprechende englische Übersetzungen publiziert.

Weitere Arbeiten der Beobachtungsstelle zum Thema: Digitale Gewalt gegen Frauen: Neue Gewaltformen und Ansätze zu ihrer Bekämpfung in Europa, Newsletter Nr. 2/2019